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Zielsetzung des Vorworts zu den IFRS
Das Vorwort legt die Aufgaben und Ziele des IASB, den Anwendungsbereich der International Financial Reporting Standards (IFRS),
das formelle Verfahren zur Entwicklung der IFRS und der Interpretationen sowie die Verfahrensweisen bezüglich Zeitpunkt des
Inkrafttretens, Aussehen und Sprache der IFRS dar.
Zielsetzung des IASB
Anwendungsbereich der IFRS
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IASB Standards sind als International Financial Reporting Standards (IFRS) bekannt. |
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Alle vom früheren IASC und SIC veröffentlichten International Accounting Standards (IAS) und Interpretationen bleiben
solange gültig, bis sie geändert oder widerrufen werden. |
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IFRS wurden zur Anwendung in Mehrzweckabschlüssen und sonstigen Rechnungslegungsinstrumenten gewinnorientierter
Unternehmen formuliert. Dies schließt all jene ein, die gewerblichen, industriellen, finanziellen und ähnlichen
Geschäftstätigkeiten unabhängig davon nachgehen, ob sie eine Kapitalgesellschaft sind oder eine andere Rechtsform haben. |
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Nicht gewinnorientierte Unternehmen können sie als zweckmäßig erachten. |
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Mehrzweckabschlüsse dienen dem allgemeinen Informationsbedarf von Anteilseignern, Gläubigern, Arbeitnehmern und der
breiten Öffentlichkeit über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Zahlungsströme eines Unternehmens. |
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Sonstige Rechnungslegungsinstrumente beinhalten außerhalb der Abschlüsse veröffentlichte Informationen, die bei der
Auslegung eines vollständigen Abschlusses helfen oder die Fähigkeit der Adressaten, effiziente wirtschaftliche
Entscheidungen zu treffen, erhöhen. |
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IFRS finden sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse Anwendung. |
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Ein vollständiger Abschluss beinhaltet eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Gesamtergebnisrechnung, eine
Kapitalflussrechnung, eine Eigenkapitalveränderungsrechnung, eine Zusammenfassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sowie erläuternde Anhangangaben. Wenn in Übereinstimmung mit IAS 1 (2007) ein eigenständige Gewinn- und Verlustrechnung
gezeigt wird, ist diese Teil eines vollständigen Satzes. |
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Sieht ein IFRS sowohl eine „bevorzugte Methode“ als auch eine „alternativ zulässige Methode“ vor, kann ein Abschluss
unabhängig von der gewählten Methode zutreffend als mit den IFRS übereinstimmend bezeichnet werden. |
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Bei der Entwicklung von Standards beabsichtigt der IASB keine Zulassung von Bilanzierungswahlrechten. Darüber hinaus
beabsichtigt der IASB, die in den IAS enthaltenen Bilanzierungswahlrechte zu überprüfen, um die Anzahl der Wahlrechte zu
vermindern. |
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Die IFRS stellen fundamentale Grundsätze in Fettdruck und anderweitige Hinweise in Normalschrift dar (die „schwarzer
Buchstabe/grauer Buchstabe-Unterscheidung“). Beide Arten von Absätzen sind gleichrangig. |
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Die Bestimmung in IAS 1, wonach die Konformität mit den IAS eine Übereinstimmung mit jedem
anwendbaren IAS und jeder anwendbaren Interpretation notwendig macht, erfordert auch eine Übereinstimmung mit allen IFRS. |
Das Standarsetzungsverfahren für die IFRS
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Die Schritte des formellen Verfahrens bei der Standardentwicklung sind in der Regel die folgenden (die durch die
Satzung des IASB vorgeschriebenen Schritte sind durch ein "*" gekennzeichnet):
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Stab identifiziert und untersucht Fragestellungen |
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Untersuchung bestehender nationaler Rechnungslegungsvorschriften und -praktiken |
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IASB berät mit SAC über die Ratsamkeit einer Aufnahme des Themas in das Arbeitsprogramm des IASB* |
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IASB bildet üblicherweise einer Konsultationsgruppe* |
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IASB veröffentlicht ein Diskussionspapier zur öffentlichen Kommentierung |
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IASB erwägt die eingegangenen Kommentare zum Diskussionspapier |
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IASB veröffentlicht einen Entwurf zur öffentlichen Kommentierung, sofern sich mindestens acht Mitglieder
des IASB dafür aussprechen (der Entwurf beinhaltet abweichende Meinungen und Grundlagen der Schlussfolgerungen)* |
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IASB erwägt die eingegangenen Kommentare zum Entwurf |
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IASB erwägt, ob eine öffentliche Anhörung und die Durchführung von Feldtests wünschenswert sind* |
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IASB genehmigt Standard, sofern sich mindestens acht Mitglieder des IASB dafür aussprechen* (der Standard
beinhaltet abweichende Meinungen und Grundlagen der Schlussfolgerungen). |
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Der IASB diskutiert Sachfragen in öffentlich zugänglichen Sitzungen. |
Das Standardsetzungsverfahren für Interpretationen
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Interpretationen zu den IFRS werden vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) zur
Genehmigung durch den IASB entwickelt. |
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Die Schritte des formellen Verfahrens bei der Standardentwicklung sind in der Regel die folgenden (die durch die Satzung
des IASB vorgeschriebenen Schritte sind durch sind durch ein "*" gekennzeichnet):
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Stab identifiziert und untersucht Fragestellungen sowie bestehende nationale Rechnungslegungsvorschriften und
-praktiken |
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IFRIC untersucht nationale Rechnungslegungsvorschriften und -praktiken |
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IFRIC veröffentlicht einen Interpretationsentwurf zur öffentlichen Kommentierung, wenn nicht mehr als
vier IFRIC-Mitglieder gegen den Vorschlag gestimmt haben* |
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IFRIC erwägt die eingegangenen Kommentare zu den Entwürfen innerhalb einer angemessenen Frist; |
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IFRIC genehmigt die endgültige Interpretation, wenn nicht mehr als vier IFRIC-Mitglieder
gegen den Vorschlag gestimmt haben und übermittelt ihn an den IASB* |
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IASB genehmigt die endgültige Interpretation mit wenigstens acht Stimmen des IASB* |
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IFRIC diskutiert Sachfragen in öffentlich zugänglichen Sitzungen. |
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Anwendungszeitpunkt sowie Übergangsvorschriften werden in jedem Standard und jeder Interpretation individuell festgelegt.
Sprache
Englisch ist die offizielle Sprache der Diskussionspapiere, Entwürfe, IFRS und Interpretationen des IASB. Der IASB kann
Übersetzungen genehmigen, wenn das Verfahren der Übersetzung die Qualität der Übersetzung gewährleistet. Der IASB kann ferner
andere Übersetzungen lizenzieren.
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