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IFRS FÜR KLEINE UND MITTELGROSSE UNTERNEHMEN (IFRS FÜR KMU)
Entstehungsgeschichte des IFRS für KMU
Projekt von dem Arbeitsprogramm der Vorgängerorganisation IASC übernommen
Juni 2004Diskussionspapier zur Stellungnahme veröffentlicht. Zugehörige Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 26 KB)
11. April 2005Fragebogen des Stabs zu Ansatz- und Bewertungsthemen bei KMU mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht
13.-14. Oktober 2005Öffentliche Gesprächsrunden zu möglichen Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen
15. Februar 2007Standardentwurf eines IFRS für KMU herausgegeben. Zugehörige Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 98 KB)
9. Juli 2009endgültiger IFRS für KMU herausgegeben, unmittelbares Inkrafttreten

 

ZUSAMMENFASSUNG DES IFRS FÜR KMU

 

Sonderausgabe des IAS Plus Update-Newsletters von Deloitte zum IFRS für KMU

 

Hier können Sie eine Sonderausgabe des IAS Plus Update-Newsletters zum IFRS für KMU herunterladen (in englischer Sprache, 86 KB).

 

Ressourcen zum IFRS für KMU auf der Internetseite des IASB

 

Abgesehen davon, dass der IASB den vollständigen IFRS für KMU (einschließlich der Umsetzungsleitlinien und der Grundlage für Schlussfolgerungen) kostenfrei auf seiner Internetseite bereitstellt, hat er weitere kostenfreie Ressourcen zum IFRS für KMU eingestellt.

bullet Vollständiger IFRS für KMU http://www.ifrs.org/IFRS+for+SMEs/IFRS+for+SMEs.htm. Aktuell auf albanisch, arabisch, armenisch, englisch, französisch, italienisch, litauisch, mazedonisch, mongolisch, polnisch, rumänisch, russisch, spanisch, tschechisch und türkisch sowie in vereinfachtem Chinesisch und brasilianischem Portugiesisch verfügbar. Nach derzeitigem Stand ist eine deutsche Fassung nicht geplant.
bullet Umfassendes Schulungsmaterial zum Selbststudium: http://go.ifrs.org/smetraining. Es wird ein Modul für jeden der 35 Abschnitte des IFRS für KMU geben; derzeit sind 27 Module verfügbar. Es gibt außerdem Module in arabischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache.
bullet Dreitägige Train-the-Trainer-Workshops: http://www.ifrs.org/Conferences+and+Workshops/IFRS+for+SMEs+Train+the+trainer+workshops.htm. Es wurden bereits mehrere Workshops abgehalten, weitere sind angesetzt.
bullet Schulungsfolien: http://www.ifrs.org/Conferences+and+Workshops/IFRS+for+SMEs+Train+the+trainer+workshops.htm. Es sind PDF-Fassungen der 20 PowerPoint-Präsentationen verfügbar, die bei den Train-the-Trainer-Workshops verwendet werden.
bullet IFRS for SMEs Update-Newsletter: http://www.ifrs.org/Updates/IFRS+for+SMEs+Update/IFRS+for+SMEs+Update.htm
bullet Abonnieren sie den Emaildienst für den IFRS für KMU: http://www.ifrs.org/IASB+Registration.htm

 

Internetsendungen zum IFRS für KMU

 

Die Weltbank stellt auf ihrer Internetseite eine zweiteilige Internetsendung des IASB-Mitglieds Paul Pacter mit dem Titel Ein Überblick über den IFRS für KMU zur Verfügung. Die Sendung basiert auf dem ersten der 20 Ausbildungsmodule, die vom IASB bei seiner "Ausbildung der Ausbilder" für den IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) verwendet wurden. Im ersten Modul werden die Vorschriften in jedem der 35 Abschnitte des IFRS für KMU vorgestellt und die Unterschiede zu den vollen IFRS hervorgehoben. Jeder Teil der Internetsendung dauert rund eine Stunde. Weiterführende Verknüpfungen:

bullet Internetsendung über das erste Ausbildungsmodul (in englischer Sprache, Verknüpfung auf die Internetseite der Weltbank)
bullet Alle Ausbildungsmodule, die vom IASB bei seiner "Ausbildung der Ausbilder" für den IFRS für KMU verwendet wurden (in englischer Sprache, Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)

 

Bekanntgabe des IFRS für KMU

 

Am 9. Juli 2009 hat der IASB den IFRS für KMU herausgegeben. Dies ist der erste Satz internationaler Bilanzierungsvorschriften, der speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) entwickelt wurde. Er wurde auf der Grundlage der IFRS ausgearbeitet, stellt aber ein eigenständiges Produkt dar, das von dem vollen Satz der International Financial Reporting Standards (IFRS) losgelöst ist. Der IFRS für KMU enthält Vereinfachungen, die die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen widerspiegeln. Im Vergleich zu den vollen IFRS ist er in einer ganzen Reihe von Sachverhalten weniger komplex:

bullet Themengebiete, die für KMU nicht relevant sind, wurden weggelassen.
bullet Dort, wo die IFRS Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte vorsehen, wird im IFRS für KMU lediglich die leichtere Variante zugelassen.
bullet Viele der Prinzipien zum Ansatz und zur Bewertung/Bemessung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen aus den vollen IFRS wurden vereinfacht.
bullet Es sind deutlich weniger Angaben erforderlich.
bullet Der Standard wurde in einer klaren Sprache geschrieben, die einfach zu übersetzen ist.

Um die Berichtsanforderungen für KMU weiter zu verringern, werden Änderungen an dem IFRS nur alle drei Jahre vorgenommen. Er ist für alle Unternehmen mit Ausnahme derer gedacht, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, oder die Finanzinstitutionen wie Banken und Versicherungen sind. Der 230 Seiten umfassende Standard ist das Ergebnis eines fünf Jahre währenden Entwicklungsprozesses, in dessen Verlauf ausgiebig Beratungen mit KMU auf der ganzen Welt erfolgten. Neben dem Standard gibt es Umsetzungsleitlinien, die einen Musterabschluss und eine Checkliste zu Ausweis- und Angabepflichten enthalten. Der IFRS für KMU steht jedwedem Rechtskreis zur Anwendung offen, unabhängig davon, ob dieser die vollen IFRS übernommen hat oder nicht. Es steht im Ermessen des einzelnen Rechtskreises festzulegen, welche Unternehmen den Standard anwenden sollen. Er tritt unmittelbar mit der Herausgabe in Kraft. Standard und Begleitmaterial (Leitlinien und Grundlage für Schlussfolgerungen) können ab sofort kostenfrei von der Website des IASB heruntergeladen werden. Um die Einführung des IFRS für KMU zu unterstützen, entwickelt die IASC-Stiftung umfassende Schulungsmaterialien. Die Stiftung arbeitet zudem mit internationalen Entwicklungsagenturen zusammen, um Ausbilder für regionale Arbeitssitzungen zur 'Schulung der Schulenden' bei der Anwendung des Schulungsmaterials zur Verfügung zu stellen, insbesondere in den sich entwickelnden und aufstrebenden Volkswirtschaften. Das englischsprachige Material kann Ende des Jahres 2009 kostenfrei von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Presseerklärung des IASB (39 KB)
bullet Faktenblatt zum IFRS für KMU (182 KB). Das Faktenblatt enthält Details zu:
bullet der Projekthistorie
bullet Öffentlichkeitsarbeit und Beratungen
bullet fünf Arten an Vereinfachungen
bullet weggelassenen Themengebieten
bullet Beispielen für Wahlrechte in den vollen IFRS, die nicht im IFRS für KMU enthalten sind
bullet Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen
bullet wesentlichen Änderungen zum Standardentwurf

Der IASB hat ferner bekanntgegeben, dass sich der Direktor für die Standards für KMU des IASB, Paul Pacter, einverstanden erklärt hat, eine Gruppe zu leiten, um die internationale Anwendung des Standards zu unterstützen. Details dieser Gruppe werden in Kürze bekanntgegeben.

 

Laden Sie den Standard von der Internetseite des IASB

Der vollständige IFRS für KMU kann (zusammen mit der Grundlage für Schlussfolgerungen, einem Musterabschluss und einer Ausweis- und Angabencheckliste) kostenfrei von http://www.ifrs.org/IFRS+for+SMEs/IFRS+for+SMEs+and+related+material.htm heruntergeladen werden.

 

Aktualisierung des IFRS für KMU

Bei Veröffentlichung des Standards war ein Turnus von drei Jahren für eine regelmäßige Überprüfung mit möglichen Verbesserungen des Standards angekündigt worden. Im Rahmen dieser Überprüfungen soll auch eruiert werden, ob bis dahin veröffentlichte Fragen und Antworten der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) in den IFRS für KMU aufgenommen werden sollen. Die zeitliche Planung für die erste Überprüfung ist wie folgt:

bullet Erste Überprüfung wird im zweiten Halbjahr 2012 aufgenommen.
bullet Einzelne Schritte des Konsultationsprozesses:
  1. Einladung zur Stellungnahme (Veröffentlichung für das vierte Quartal 2012 geplant)
  2. Entwurf (Veröffentlichung für das dritte Quartal 2013 geplant)
  3. Endgültiger überarbeiteter IFRS für KMU (Veröffentlichung für das erste Quartal 2014 geplant)
  4. Datum des Inkrafttretens der Änderungen nicht vor 2015
bullet Zwei Gründe für mögliche Änderungen:
  1. Untersuchung, ob neue oder geänderte Standards im IFRS für KMU widergespiegelt werden sollen
  2. mögliche Integrierung von Umsetzungsfragen, die sich gestellt haben
bullet SMEIG führt die Überprüfung durch, der IASB muss den Entwurf und den endgültigen IFRS für KMU verabschieden.

 

Fragebögen von SMEIG zur Einführung des IFRS für KMU

Von SMEIG entwickelten nicht verpflichtenden Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU in Form von Fragen und Antworten sind hier auf der Internetseite des IASB zugänglich: finalisierte Fragebögen und Fragebögen im Entwurfsstadium.

 

IFRS für KMU im Überblick
Das IFRS Global Office von Deloitte hat IFRS für KMU im Überblick herausgegeben. Dieser Leitfaden im Umfang von 45 Seiten zum IFRS für KMU ist dem beliebten IFRS im Überblick/IFRSs in Your Pocket zu den vollen IFRS von Deloitte sehr ähnlich. IFRS für KMU im Überblick widmet sich jedem Abschnitt des IFRS für KMU einzeln, fasst die Vorschriften zusammen und hebt die Unterschiede zu den vollen IFRS hervor. Die Broschüre enthält außerdem einen zeitlichen Überblick über die Entwicklung des IFRS für KMU und eine Erläuterung, wie der IFRS für KMU von den vollen IFRS abweicht. Sie können sich die englischsprachige Broschüre hier kostenfrei herunterladen (406 KB). Unserer britischen Kollegen haben außerdem eine spezielle Version von IFRS für KMU im Überblick für das Vereinigte Königreich herausgegeben. Darin sind zusätzliche Leitlinien, die für die Anwendung des IFRS für KMU im Vereinigten Königreich gelten, extra aufgenommen und markiert. Diese Sonderausgabe finden Sie hier (88 Seiten in englischer Sprache, 273 KB).

 

Wiki zum Vergleich des IFRS für KMU mit US-GAAP

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) stellt kostenfrei ein englischsprachiges Wiki zum Vergleich des IFRS für KMU mit US-GAAP zur Verfügung: http://wiki.ifrs.com/. Es handelt sich also um ein Hypertext-System für Webseiten, dessen Inhalte von den Benutzern nicht nur gelesen, sondern auch on-line direkt im Browser geändert werden können - vergleichbar Wikipedia. Bei dem Wiki handelt es sich um eine Ressource, die im Januar 2010 ins Leben gerufen wurde, um zu helfen, die Unterschiede zwischen dem IFRS für KMU und US-GAAP zu verstehen und einen umfassenden und detaillierten Überblick darüber zu gewähren. Bisher standen nur allgemeine Vergleiche zur Verfügung. Nach Abschluss des Aufbaus des Wikis werden Vergleiche aller Abschnitte des IFRS für KMU verfügbar sein, und die Inhalte werden ständig von den Nutzern selbst aktualisiert.

 

Aktuelle Nachrichten zum IFRS für KMU

Aktuelle Nachrichten zum IFRS für KMU finden Sie am Ende dieser Seite.

 

Schlüsseldaten in der Entwicklung hin zum endgültigen Standard

 

bullet Sept 2003: Umfrage unter den Standardsetzern der Welt
bullet Juni 2004: Diskussionspapier (117 Stellungnahmen)
bullet April 2005: Fragebogen zu Ansatz und Bewertung (94 Rückläufer)
bullet Okt 2005: Gesprächsrunden zu Ansatz und Bewertung (43 Gruppen)
bullet Feb 2007: Standardentwurf (162 Stellungnahmen)
bullet Nov 2007: Feldtests (116 richtige KMU)
bullet März - Apr 2008: Lehreinheiten für den Board
bullet Mai 2008 - Apr 2009: Erneute Erörterungen
bullet Mai 2009: Nahezu endgültiger Entwurf auf der Internetseite des IASB eingestellt
bullet 1. Juni 2009: Abstimmungsvorlage an den Board übermittelt
bullet 9. Juli 2009: Endgültiger IFRS für KMU herausgegeben

 

Inhalte des IFRS für KMU

Abschnitt

bullet 01   Kleine und mittelgroße Unternehmen
bullet 02   Konzepte und grundlegende Prinzipien
bullet 03   Darstellung des Abschlusses
bullet 04   Aufstellung über die Vermögenslage
bullet 05   Aufstellung über das vollständige Einkommen und die Gewinn- und Verlustrechnung
bullet 06   Aufstellung über die Eigenkapitalveränderungen und Aufstellung über das Gesamtergebnis und die Gewinnrücklagen
bullet 07   Aufstellung über die Zahlungsströme
bullet 08   Anhang zum Abschluss
bullet 09   Einzel- und Konzernabschluss
bullet 10   Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungen und Fehler
bullet 11   Grundlegende Finanzinstrumente
bullet 12   Weitere Finanzinstrumentethemen
bullet 13   Vorräte
bullet 14   Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
bullet 15   Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen
bullet 16   Renditeimmobilien
bullet 17   Sachanlagen
bullet 18   Immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts
bullet 19   Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert
bullet 20   Leasingverhältnisse
bullet 21   Rückstellungen und Eventualposten
bullet 22   Eigen- und Fremdkapital
bullet 23   Erlöse
bullet 24   Zuwendungen der öffentlichen Hand
bullet 25   Fremdkapitalkosten
bullet 26   Anteilsbasierte Vergütungen
bullet 27   Wertminderung von Vermögenswerten
bullet 28   Leistungen an Arbeitnehmer
bullet 29   Ertragsteuern
bullet 30   Währungsumrechnung
bullet 31   Hyperinflation
bullet 32   Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode
bullet 33   Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
bullet 34   Spezielle Tätigkeiten
bullet 35   Übergang auf den IFRS für KMU
bullet Glossar
bullet Konkordanztabelle
bullet Grundlage für Schlussfolgerungen – als separate Broschüre veröffentlicht
bullet Musterabschluss und Ausweis- und Angabencheckliste – als separate Broschüre veröffentlicht

 

Abschnitt 1   Kleine und mittelgroße Unternehmen

 

bullet definiert den Begriff KMU, wie er vom IASB verwendet wird

Kleine und mittelgroße Unternehmen sind Unternehmen, die:
bullet (a) die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind und
bullet (b) Mehrzweckabschlüsse für außenstehende Nutzer veröffentlichen. Beispiele für externe Adressaten beinhalten Eigentümer, die nicht geschäftsführend tätig sind, bestehende und potenzielle Gläubiger und Ratingagenturen. Mehrzweckabschlüsse sind solche, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage außenstehenden Kapitalgebern und Anderen getreu wiedergeben.

Ein Unternehmen ist öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn:
bullet (a) seine Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente in einem öffentlichen Markt gehandelt werden oder es dabei ist, solche Instrumente zum Handel in einem öffentlichen Markt zu emittieren (eine inländische oder ausländische Börse oder ein over-the-counter-Markt, einschließlich lokaler und regionaler Märkte), oder
bullet (b) es Vermögen in einer Treuhänderfunktion für eine breite Gruppe an Außenstehenden als eine seiner primären Geschäftstätigkeiten hält. Dies ist für Banken, Kreditgenossenschaften, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker/-händler, Fonds sowie Investmentbanken typisch.

bullet Börsennotierte Unternehmen, egal wie klein, dürfen den IFRS für KMU nicht anwenden
bullet Ein Tochterunternehmen, dessen Mutter oder Konzern die vollen IFRS anwendet, darf den IFRS für KMU anwenden, falls das Tochterunternehmen selbst nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist
bullet In Fragebogen Q&A 2011/01 Anwendung des IFRS für KMU im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens wird geschlussfolgert, dass ein Unternehmen einen Abschluss nach dem IFRS für KMU erstellen darf, wenn es nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist. Ein Mutterunternehmen beantwortet die Frage nach der Zulässigkeit der Anwendung des IFRS für KMU vor dem Hintergrund seiner eigenen Rechenschaftspflicht ohne die Rechenschaftspflicht anderer Konzernunternehmen oder des Konzerns zu berücksichtigen.

 

Abschnitt 2   Konzepte und grundlegende Prinzipien

 

bullet Zielsetzung von KMU-Abschlüssen: Vermittlung von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
bullet Zeigt auch das Ergebnis der Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung über die Ressourcen
bullet Qualitative Merkmale (Verständlichkeit, Relevanz, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Vorsicht, Vollständigkeit, Vergleichbarkeit, Zeitnähe und die Ausgewogenheit von Kosten und Nutzen)
bullet definiert Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital. Die Vermögenslage ist die Beziehung dieser drei Posten zu einem bestimmten Stichtag.
bullet definiert Erträge und Aufwendungen. Die Erfolgslage ist die Beziehung dieser Posten über eine Berichtsperiode.
bullet Grundlegendes Ansatzkonzept – Ein Posten, der die Definition von Vermögen, Schulden, Ertrag oder Aufwand erfüllt, ist im Abschluss zu erfassen, falls:
bullet es wahrscheinlich ist, dass der mit dem Posten einhergehende zukünftige Nutzen dem Unternehmen zu- oder aus diesem abfließen wird; und
bullet der Posten kosten- oder wertmäßig verlässlich bemessen werden kann
bullet Grundlegende Bewertungskonzepte
bullet Grundlegende Ansatz- und Bewertungsprinzipien
bullet Quellen für Leitlinien, falls ein bestimmter Sachverhalt im IFRS für KMU nicht behandelt wird (siehe Abschnitt 10)
bullet Konzepte von Gewinn und Gesamteinkommen
bullet Prinzipien für die Saldierung

 

Abschnitt 3   Darstellung des Abschlusses

 

bullet Die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes wird angenommen, wenn der IFRS für KMU befolgt wird (mag die Notwendigkeit ergänzender Angaben erfordern)
bullet Die Angabe der Einhaltung des IFRS für KMU darf nur erfolgen, wenn der Abschluss vollends im Einklang mit ihm steht
bullet Der IFRS für KMU beinhaltet das 'Überschreiben des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes ', dies sollte aber 'äußerst selten' sein
bullet Der IFRS für KMU unterliegt der Prämisse, dass das Berichtsunternehmen fortgeführt wird
bullet KMU sollten mindestens jährlich einen vollständigen Satz an Abschlussbestandteilen darlegen
bullet Der Abschluss soll mindestens ein Jahr an vergleichenden Abschlussbestandteilen und Anhangangaben enthalten
bullet Die Darstellung und Gliederung von Posten soll von einer Periode zur nächsten stetig erfolgen; ansonsten: Angabe
bullet Ein vollständiger Satz an Abschlussbestandteilen besteht aus:
bullet einer Darstellung der Vermögenslage,
bullet entweder einer einzigen Darstellung des Gesamtergebnisses oder zwei Darstellungen: einer Gewinn- und Verlustrechnung und einer Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses,
bullet einer Darstellung der Eigenkapitalveränderungen,
bullet einer Darstellung der Zahlungsströme sowie
bullet einem Anhang
bullet Falls die Eigenkapitaländerungen lediglich aus dem Jahresergebnis, der Zahlung von Dividenden, Berichtigungen von Fehlern sowie Änderungen einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode resultieren, darf ein Unternehmen eine einzige (zusammengefasste) Darstellung des Einkommens und der Gewinnrücklagen anstelle getrennter Darstellungen des vollständigen Einkommens und der Eigenkapitalveränderungen darlegen (siehe Abschnitt 6)
bullet Ein Unternehmen kann lediglich eine Gewinn- und Verlustrechnung darlegen (keine Darstellung des Gesamtergebnisses), falls es keine Posten im sonstigen Gesamtergebnis (Other Comprehensive Income, OCI) hat
bullet Dem IFRS für KMU zufolge sind die einzigen OCI-Posten:
bullet einige Währungsumrechnungserfolge, die sich auf eine Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb beziehen (siehe Abschnitt 30)
bullet einige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Sicherungsinstrumenten – bei der Absicherung des variablen Zinsänderungsrisikos eines angesetzten Finanzinstruments, des Wechselkursrisikos oder des Warenpreisrisikos aus einem schwebenden Geschäft oder eines hochwahrscheinlichen, erwarteten Geschäfts oder einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb (siehe Abschnitt 12)
bullet einige versicherungsmathematische Bewertungserfolge (siehe Abschnitt 28)

 

Abschnitt 4   Darstellung der Vermögenslage

 

bullet kann weiterhin 'Bilanz' genannt werden
bullet Unterscheidung in kurzfristig/nicht kurzfristig ist nicht erforderlich, falls das Unternehmen zu dem Schluss kommt, dass ein Ansatz entsprechend der Liquiditätsnähe relevantere Informationen vermittelt
bullet es werden einige Mindestausweisposten gefordert
bullet einige der geforderten Posten können unmittelbar in der Darstellung oder im Anhang angegeben werden
bullet Reihenfolge, Aussehen und Überschriften werden nicht vorgeschrieben

 

Abschnitt 5   Darstellung des Gesamtergebnisses und der Gewinn- und Verlustrechnung

 

bullet eine oder zwei Darstellungen – entweder eine einzige Darstellung des Gesamtergebnisses oder zwei Darstellungen: eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses
bullet muss aufgegebene Geschäftsbereiche getrennt zeigen
bullet muss 'Ergebnis'-Zwischenzeile beinhalten, falls das Unternehmen irgendwelche Posten im sonstigen Gesamtergebnis ausweist
bullet Nach den Schlusszeilen ('Ergebnis' in der Gewinn- und Verlustrechnung und 'vollständiges Gesamtergebnis' in der Darstellung des Gesamtergebnisses) ist das Ergebnis auf die nicht-kontrollierenden Anteile und die Eigentümer des Mutterunternehmens aufzuteilen
bullet kein Posten darf als 'außerordentlich' bezeichnet werden
bullet aber ungewöhnliche Posten können getrennt ausgewiesen werden
bullet Aufwendungen müssen nach Kostenart (Abschreibungen, Kauf von Materialien, Transportkosten, Leistungen an Arbeitnehmer etc.) oder nach Kostenstelle (Umsatzkosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten etc.) gegliedert werden

 

Abschnitt 6   Darstellung der Eigenkapitalveränderungen und Darstellung des Gesamtergebnisses und der Gewinnrücklagen

 

bullet zeigt sämtliche Eigenkapitalveränderungen einschließlich
bullet des vollständigen Gesamtergebnisses
bullet der Kapitalerhöhungen
bullet der Dividenden
bullet der Kapitalherabsetzungen und
bullet der Geschäftsvorfälle mit eigenen Anteilen
bullet Die Darstellung der Eigenkapitalveränderungen kann weggelassen werden, wenn das Unternehmen keine anderweitigen Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen durch die Eigentümer als Dividenden aufweist und sich dazu entschließt, eine zusammengefasst Darstellung des vollständigen Gesamtergebnisses und der Gewinnrücklagen darzulegen

 

Abschnitt 7   Darstellung der Zahlungsströme

 

bullet stellt Informationen über die Veränderungen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten eines Unternehmens in einer Periode dar
bullet Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, hochliquide Anlagen, die zur Begleichung des kurzfristiger Kapitalbedarfs und weniger für die Anlage oder für andere Zwecke gehalten werden
bullet Wahlrecht, die indirekte oder die direkte Methode für die Darstellung des operativen Cashflows zu verwenden
bullet Zinsen (gezahlte und erhaltene) sowie Dividenden (erhaltene) können als operativ, investiv oder als Finanzierungscashflow gezeigt werden – stetig von einer Periode zur nächsten
bullet Zahlungsströme aus Ertragsteuern sind operativ, sofern sie nicht gesondert Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zugeordnet werden können
bullet Getrennte Angaben werden für einige nicht zahlungswirksame Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten gefordert (z.B. den Kauf von Vermögenswerten durch Aufnahme von Schulden)

 

Abschnitt 8   Anhang zum Abschluss

 

bullet Angabe der Grundlage für die Aufstellung (d.h. 'in Übereinstimmung mit dem IFRS für KMU')
bullet Zusammenfassung der bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich
bullet Informationen zu Ermessensentscheidungen
bullet Informationen über die wesentlichen Ursachen von Schätzunsicherheiten
bullet ergänzende Informationen zu Abschlussposten
bullet sonstige Angaben

 

Abschnitt 9   Konzern- und separate Abschlüsse

 

bullet Konsolidierung ist bei Mutter-Tochterverhältnissen erforderlich, es sei denn:
bullet das Tochterunternehmen wurde mit der Absicht eines Verkaufs innerhalb eines Jahres erworben
bullet die Mutter ist selbst Tochterunternehmen und dessen Mutterunternehmen oder das oberste Mutterunternehmen verwendet die IFRS oder den IFRS für KMU
bullet Grundlage für die Konsolidierung: Beherrschung
bullet Pflicht zur Konsolidierung aller beherrschten Zweckgesellschaften
bullet Konsolidierungsmaßnahmen:
bullet Eliminierung innerkonzernlicher Geschäftsvorfälle und Salden
bullet einheitlicher Berichtsstichtag, es sei denn, dies ist nicht durchführbar
bullet einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
bullet Nicht-kontrollierende Anteile werden innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen
bullet Verluste werden auf Tochterunternehmen verteilt, selbst wenn der nicht-kontrollierende Anteil dadurch negativ wird
bullet Leitlinien zum Einzelabschluss (werden aber nicht vorgeschrieben)
bullet Leitlinien zu gemeinsamen Abschlüssen (werden aber nicht vorgeschrieben)

 

Abschnitt 10   Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungen und Fehler

 

bullet Falls ein Sachverhalt im IFRS für KMU geregelt ist, befolge den IFRS für KMU
bullet Falls ein Sachverhalt nicht im IFRS für KMU geregelt ist,
bullet wähle eine Methode, die zu der relevantesten und verlässlichsten Information führt;
bullet versuche aus Abschnitten im IFRS für KMU Analogieschlüsse zu ziehen oder
bullet verwende die Konzepte und grundlegenden Prinzipien in Abschnitt 2;
bullet ein Unternehmen kann für Leitlinien in den vollen IFRS nachschauen (ist dazu aber nicht gezwungen)
bullet Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode:
bullet falls gefordert: befolge die geforderten Übergangsleitlinien
bullet sofern freiwillig: retrospektiv
bullet Änderung einer Schätzung bei der Bilanzierung: prospektiv
bullet Berichtigung eines Fehlers aus Vorperioden: Neudarstellung der Vorperioden, sofern machbar

 

Abschnitt 11   Grundlegende Finanzinstrumente

 

bullet Im Kern sieht Abschnitt 11 ein Modell fortgeführter historischer Kosten vor
bullet eine Ausnahme besteht für Eigenkapitalinstrumente, die eine Preisnotierung aufweisen oder deren beizulegender Zeitwert jederzeit bestimmbar ist. Diese werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
bullet Wahlrecht, IAS 39 anstelle der Abschnitte 11 und 12 zu befolgen
bullet Auch wenn IAS 39 befolgt wird, sind die Angaben nach Abschnitt 11 und 12 zu leisten (nicht die Angaben nach IFRS 7)
bullet Der Anwendungsbereich von Abschnitt 11 beinhaltet:
bullet Barvermögen
bullet Sicht- und Termineinlagen
bullet Commercial Papers und Wechsel
bullet Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bullet Schuldrechtliche Instrumente, bei denen die Rendite für den Inhaber fixiert ist oder an einem beobachtbaren Zinssatz hängt
bullet Anlagen in nicht wandelbare und nicht kündbare Stamm- und Vorzugsaktien
bullet die meisten Zusagen, einen Kredit zu erhalten
bullet Alle werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet – es bestehen Leitlinien und ein Beispiel zur Berechnung – Ausnahme: Anlagen in nicht wandelbaren und nicht kündbaren Stamm- und Vorzugsaktien, die öffentlich gehandelt werden oder deren beizulegender Zeitwert ansonsten verlässlich bestimmt werden kann, sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten
bullet Alle Instrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, müssen auf Wertminderungen getestet werden
bullet Wertaufholungen sind zulässig
bullet Es bestehen Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert und zur Effektivzinsmethode
bullet Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts, wenn das Unternehmen im Wesentlichen alle mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen an eine andere Vertragspartei überträgt
bullet In einigen Fällen erfolgt zudem eine Ausbuchung, wenn die Kontrolle übertragen wird, selbst wenn das Unternehmen einige Risiken und Chancen behalten hat
bullet Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit, wenn die Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist
bullet Angaben:
bullet Kategorien an Finanzinstrumenten
bullet Details zu schuldrechtlichen und anderen Instrumenten
bullet Details zu Ausbuchungen
bullet Sicherheiten
bullet Ausfälle und Verzug bei fälligen Krediten
bullet Aufwands- und Ertragsposten

 

Abschnitt 12   Weitere Finanzinstrumentethemen

 

bullet Finanzinstrumente, die nicht durch Abschnitt 11 abgedeckt sind (und aus diesem Grund in Abschnitt 12 abgehandelt werden) und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dazu gehören:
bullet Anlagen in wandelbare und kündbare Stamm- und Vorzugsaktien
bullet Optionen, Termingeschäfte, Swaps und anderweitige Derivate
bullet Finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten Teil von Abschnitt 11 wären, jedoch 'exotische' Regelungen besitzen, die zu Bewertungserfolgen für den Inhaber oder Emittenten führen könnten
bullet Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – nur für die folgenden Risikoarten zulässig:
bullet Zinsänderungsrisiko schuldrechtlicher Instrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
bullet Wechselkurs- oder Zinsänderungsrisiko aus einem schwebenden Geschäft oder einem hochwahrscheinlichen, erwarteten Geschäftsvorfall
bullet Preisrisiko aus einer Ware, die es hält oder aus einem schwebenden Geschäft oder einem hochwahrscheinlichen, erwarteten Geschäftsvorfall zum Kauf oder Verkauf einer Ware
bullet Fremdwährungsrisiko aus einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb
bullet Abschnitt 12 schreibt Angaben in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen vor

 

Abschnitt 13   Vorräte

 

bullet Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Kosten und dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich der Kosten bis zur Fertigstellung und der Veräußerung
bullet Die Kosten werden bestimmt unter Anwendung:
bullet der Einzelzuordnung für große Posten
bullet der FIFO- oder der Methode des gewichteten Durchschnitts für alle anderen Produkte
bullet Ein Hersteller verteilt die fixen Produktionsgemeinkosten auf der Grundlage der Normalauslastung
bullet Die Standardkostenmethode, die retrograde Methode und der jüngste Kaufpreis können nur dann verwendet werden, wenn das Ergebnis in etwa den tatsächlichen Kosten entspricht
bullet Wertminderung – Abschreibung auf den netto erzielbaren Wert (Verkaufserlös abzüglich der Kosten bis zur Fertigstellung und der Veräußerung – siehe Abschnitt 27)

 

Abschnitt 14   Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

 

bullet Wahlrecht zur Anwendung
bullet des Anschaffungskostenmodells (außer, wenn eine öffentliche Preisnotierung besteht – dann muss erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
bullet der Equity-Methode (es sind detaillierte Leitlinien vorhanden)
bullet des beizulegenden Zeitwerts (erfolgswirksam)
bullet Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden immer als nicht-kurzfristige Vermögenswerte eingestuft

 

Abschnitt 15   Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen

 

bullet Wahlrecht zur Anwendung
bullet des Anschaffungskostenmodells (außer, wenn eine öffentliche Preisnotierung besteht – dann muss erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
bullet der Equity-Methode (unter Anwendung der Leitlinien in Abschnitt 14)
bullet des beizulegenden Zeitwerts (erfolgswirksam)
bullet Die Quotenkonsolidierung ist verboten

 

Abschnitt 16   Renditeimmobilien

 

bullet Renditeimmobilien sind Grundstücke, Gebäude und einige Beteiligungen an Sachanlagen bei Mietleasingverhältnissen
bullet Falls der beizulegende Zeitwert verlässlich ohne unzumutbaren Kosten oder Mühen bestimmt werden kann, ist das Modell der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu verwenden
bullet Ansonsten hat ein Unternehmen Renditeimmobilien wie Sachanlagen gemäß Abschnitt 17 zu behandeln

 

Abschnitt 17   Sachanlagen

 

bullet Es gibt lediglich das Modell der historischen Kosten mit Abschreibungen und Wertminderungen – das Neubewertungsmodell ist unzulässig
bullet Abschnitt 17 findet auch Anwendung auf die meisten Renditeimmobilien
bullet Abschnitt 17 gilt für zum Verkauf gehaltene Anlagen – es gibt keinen besonderen Abschnitt für zum Verkauf gehalten (wie im Standardentwurf vorgeschlagen wurde)
bullet Das Halten zum Verkauf ist ein Anzeichen für eine mögliche Wertminderung
bullet Komponentenabschreibung nur, falls wesentliche Teile eines Sachanlagepostens 'bedeutend unterschiedliche Muster hinsichtlich des Verbrauchs des wirtschaftlichen Nutzens' aufweisen
bullet Überprüfung der Nutzungsdauer, des Restwerts und des Abschreibungssatzes nur, wenn es der Vermögenswert oder seine Nutzung eine bedeutende Änderung erfährt
bullet Test auf Wertminderungen und Wertaufholungen – befolge Abschnitt 27

 

Abschnitt 18   Immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts

 

bullet Kein Ansatz selbstgeschaffener immaterieller Vermögenswerte
bullet Abschreibungsmodell für immaterielle Vermögenswerte, die eigenständig gekauft oder im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses, durch Schenkung und im Tausch gegen andere Vermögenswerte erworben wurden
bullet Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer. Falls der Unternehmen nicht in der Lage ist, die Nutzungsdauer zu schätzen, verwende zehn Jahre
bullet Werthaltigkeitstest – befolge Abschnitt 27
bullet Jedwede Neubewertung von immateriellen Vermögenswerten ist unzulässig

 

Abschnitt 19   Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

 

bullet Erwerbsmethode
bullet Alle Geschäfts- oder Firmenwerte sind planmäßig abzuschreiben. Falls der Unternehmen nicht in der Lage ist, die Nutzungsdauer zu schätzen, verwende zehn Jahre
bullet Werthaltigkeitstest – befolge Abschnitt 27
bullet Wertaufholungen für den Geschäfts- oder Firmenwert sind nicht gestattet
bullet Negativer Geschäfts- oder Firmenwert – zunächst erneute Beurteilung der ursprünglichen Bilanzierung. Ist diese in Ordnung, erfasse ihn unmittelbar ertragswirksam

 

Abschnitt 20   Leasingverhältnisse

 

bullet Leasingverhältnisse werden in Finanzierungs- und Mietleasingverhältnisse eingestuft
bullet Klassifizierung als Finanzierungsleasing, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen werden
bullet Alle anderen Leasingverhältnisse sind Mietleasingverhältnisse
bullet Es wird unterstellt, dass im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen wurden, wenn:
bullet dem Leasingnehmer am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses das Eigentum an dem Vermögenswert übertragen wird
bullet der Leasingnehmer eine 'günstige Kaufoption' besitzt
bullet die Laufzeit des Leasingverhältnisses den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswerts umfasst, auch wenn das Eigentumsrecht nicht übertragen wird
bullet zu Beginn des Leasingverhältnisses der Barwert der Mindestleasingzahlungen im Wesentlichen mindestens dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes entspricht
bullet die Leasinggegenstände eine derart spezielle Beschaffenheit haben, dass sie ohne größere Veränderungen nur vom Leasingnehmer genutzt werden können
bullet Die Bewertung des Vermögenswerts und der Verpflichtung in einem Finanzierungsleasingverhältnis erfolgt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert der Beteiligung an der gemieteten Sachanlage und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen
bullet Bei Mietleasingverhältnissen ist eine lineare Aufwandserfassung vorgeschrieben, es sei denn, die Leasingzahlungen wurden strukturiert, um den Leasinggeber für die allgemeine Geldentwertung zu entschädigen
bullet Der Anwendungsbereich beinhaltet Vereinbarungen, die ein Leasingverhältnis enthalten [IFRIC 4]

 

Abschnitt 21   Rückstellungen und Eventualposten

 

bullet Bildung einer Rückstellung, falls das Unternehmen eine Verpflichtung infolge eines vergangenen Ereignisses besitzt, deren Betrag verlässlich geschätzt werden kann
bullet enthält einen Anhang mit Beispielen

 

Abschnitt 22   Eigen- und Fremdkapital

 

bullet Leitlinien zur Klassifizierung eines Instruments als Schuld oder Eigenkapital
bullet spiegelt die jüngsten Änderungen an IAS 32 zu kündbaren Instrumenten und nur bei Liquidation entstehenden Verpflichtungen wider
bullet enthält Leitlinien dazu, wann Genossenschaftsanteile Eigenkapital darstellen [IFRIC 2]
bullet deckt einige Themen ab, die nicht Bestandteil der vollen IFRS sind, darunter:
bullet ursprüngliche Emission von Anteilen und anderen Eigenkapitalinstrumenten
bullet Verkäufe von Optionen, Bezugsrechten und Optionsscheinen
bullet Aktiendividenden und Aktiensplits
bullet 'Zerlegungsbilanzierung' ist erforderlich, um die Emission von wandelbaren Instrumenten zu bilanzieren
bullet Emissionserlös von Wandelanleihen wird in eine Fremd- und eine Eigenkapitalkomponente zerlegt
bullet Umfassendes Beispiel für die Zerlegungsbilanzierung enthalten
bullet Ausschüttungen an die Eigentümer, einschließlich Sachausschüttungen werden abgedeckt
bullet Nicht-kontrollierende Anteile und Geschäftsvorfälle in Anteilen an einem konsolidierten Tochterunternehmen werden behandelt

 

Abschnitt 23   Erlöse

 

bullet Prinzip für die Bemessung der erhaltenen oder zu erhaltenen Gegenleistung
bullet Erfassung - Verkauf von Gütern: Erlöse aus dem Verkauf von Gütern sind zu erfassen, wenn alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
bullet (a) das Unternehmen hat die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer übertragen.
bullet (b) dem Unternehmen verbleibt weder ein weiter bestehendes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse.
bullet (c) die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden.
bullet (d) es ist wahrscheinlich, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft zufließt.
bullet (e) die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.
bullet Erfassung - Erbringung von Dienstleistungen: Wende die Methode entsprechend dem Leistungsfortschritt an, falls das Ergebnis des Geschäftsvorfalls verlässlich bestimmt werden kann. Ansonsten wende die Methode der erzielbaren Kosten an.
bullet Erfassung - Fertigungsaufträge: Wende die Methode entsprechend dem Leistungsfortschritt an, falls das Ergebnis des Geschäftsvorfalls verlässlich bestimmt werden kann. Ansonsten wende die Methode der erzielbaren Kosten an.
bullet Erfassung - Zinsen: Zinsen sind unter Anwendung der Effektivzinsmethode wie in Abschnitt 11 beschrieben zu erfassen
bullet Erfassung - Nutzungsentgelte: Nutzungsentgelte sind periodengerecht in Übereinstimmung mit dem wirtschaftlichen Gehalt des zugrunde liegenden Vertrages zu erfassen.
bullet Erfassung - Dividenden: Dividenden sind zu erfassen, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entsteht.
bullet Anhang mit Beispielen für die Erlöserfassung nach den Prinzipien in Abschnitt 23
bullet Beispiel zu Kundenbindungsprogrammen hinzugefügt [IFRIC 13]
bullet Beispiel zu Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien hinzugefügt [IFRIC 15]

 

Abschnitt 24   Beihilfen der öffentlichen Hand

 

bullet Alle werden mit dem beizulegenden Zeitwert des erhaltenen Vermögenswerts oder der Forderung bewertet

 

Abschnitt 25   Fremdkapitalkosten

 

bullet Alle Fremdkapitalkosten werden bei Anfall als Aufwand verrechnet – es werden keine aktiviert

 

Abschnitt 26   Anteilsbasierte Vergütungen

 

bullet Im Standardentwurf war vorgeschlagen worden, IFRS 2 anzuwenden, in welchem die Methode des Inneren Werts als vereinfachte Rückfalloption enthalten ist
bullet In den Stellungnahmen zum Standardentwurf wurde entgegnet, dass dies keine Vereinfachung darstellt, weil KMU den beizulegenden Zeitwert zu jedem Berichtsstichtag neu bestimmen müssen
bullet Vereinfachung im endgültigen IFRS für KMU: Falls es nicht durchführbar ist, den beizulegenden Zeitwert der Option oder anderer gewährter Instrumente zu bestimmen, soll die Geschäftsleitung ihr Ermessen bei der Anwendung der sachgerechtesten Bewertungsmethode ausüben
bullet Behandelt staatlich vorgeschriebene Eigentumspläne (war nicht im Standardentwurf enthalten) [IFRIC 8]

 

Abschnitt 27   Wertminderungen von Vermögenswerten

 

bullet Vorräte - niedrigeren Wert aus Kosten und dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich der Kosten bis zur Fertigstellung und der Veräußerung, falls der unter dem Buchwert liegt
bullet Sonstige Vermögenswerte - Abschreibung auf den erzielbaren Wert, falls der unter dem Buchwert liegt
bullet Erzielbarer Wert ist der größere aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert
bullet Falls der erzielbare Wert eines einzelnen Vermögenswerts nicht bestimmt werden kann, bemesse den erzielbaren Wert der zahlungsmittelgenerierenden Gruppe des Vermögenswerts
bullet viele vereinfachte Leitlinien (im Vergleich zum Standardentwurf) zu Berechnung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts, wenn der Geschäfts- oder Firmenwert nicht zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugerechnet werden kann

 

Abschnitt 28   Leistungen an Arbeitnehmer

 

bullet Im endgültigen IFRS für KMU wird die Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien für leistungsorientierte Verpflichtungen nur dann vorgeschrieben, wenn das Unternehmen in der Lage ist, diese Methode ohne unzumutbare Kosten oder Mühen anzuwenden.
bullet Ansonsten kann das Unternehmen seine Berechnung vereinfachen:
bullet erwartete Gehaltssteigerungen ignorieren
bullet zukünftige Dienste der gegenwärtigen Arbeitnehmer ignorieren (unterstellt die Schließung des Plans)
bullet mögliche zukünftige betriebliche Sterblichkeiten ignorieren
bullet Für konzernweite Pläne kann der Gesamtbetrag auf das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen auf einer sinnvollen Grundlage verteilt werden
bullet Versicherungsmathematische Bewertungserfolge können erfolgswirksam oder als Posten im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden – aber...
bullet es gibt keine Abgrenzung der versicherungsmathematischen Bewertungserfolge; auch gibt es keinen Korridoransatz
bullet Alle nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst

 

Abschnitt 29   Ertragsteuern

 

bullet schreibt einen Ansatz der temporären Differenzen vor, ähnlich IAS 12
bullet Die meisten der speziellen Ausnahmen aus IAS 12 werden beseitigt
bullet es wird aber weiterhin keine latente Steuer auf nicht ausgeschüttete Ergebnisse ausländischer Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen angesetzt
bullet Setze einen latenten Steueranspruch zur Gänze an, mit einem Bewertungsabschlag
bullet Kriterium: Realisierung ist wahrscheinlich (es sprechen mehr Gründe dafür als dagegen)
bullet Die meisten Vorschriften aus dem Standardentwurf des IASB Ertragsteuern vom März 2009 werden berücksichtigt
bullet Steuerwert unterstellt die Wiedererlangung durch Verkauf (falls der Kapitalertragsteuersatz Null beträgt, gibt es keine latente Steuer).
bullet Keine latente Steuer auf einen Vermögenswert oder eine Schuld, falls nicht erwartet wird, dass die Wiedererlangung oder die Begleichung des Buchwerts das steuerbare Ergebnis beeinflusst
bullet Berücksichtige die Unsicherheit bei der Bemessung aller tatsächlichen und latenten Steuern – unterstelle, dass die Steuerbehörden die berichteten Beträge untersuchen werden und volle Kenntnis über alle maßgeblichen Informationen besitzen
bullet Alle latenten Steuern sind nicht-kurzfristig (keine 'Rückwärtssuche')

 

Abschnitt 30   Fremdwährungsumrechnung

 

bullet Ansatz der funktionalen Währung, ähnlich zu dem in IAS 21
bullet Kein Recycling von Bewertungserfolgen aus Nettoinvestitionen an einem ausländischen Teilbetrieb, die ursprünglich im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurden

 

Abschnitt 31   Hyperinflation

 

bullet Ein Unternehmen muss Abschlüsse erstellen, die an das allgemeine Preisniveau angepasst werden, wenn seine funktionale Währung hyperinflationär ist – etwa, wenn sie größer als 100% über drei Jahre ist

 

Abschnitt 32   Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode

 

bullet Anpassung des Abschlusses bei berücksichtigungspflichtigen Ereignissen – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die weitere Nachweise zu Bedingungen liefern, die bereits zum Ende der Berichtsperiode bestanden
bullet Keine Anpassung des Abschlusses bei nicht zu berücksichtigenden Ereignissen – Ereignisse oder Bedingungen, die nach dem Ende der Berichtsperiode auftraten
bullet Wenn ein Unternehmen nach dem Ende der Berichtsperiode Dividenden beschließt, darf das Unternehmen diese Dividenden zum Ende der Berichtspierode nicht als Schuld ansetzen. Dies ist ein nicht zu berücksichtigendes Ereignis.

 

Abschnitt 33   Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

 

bullet Angabe von Beziehungen und Geschäftsvorfällen
bullet Staatliche Stellen und Körperschaften gelten nicht allein aufgrund ihrer normalen Geschäfte mit dem Unternehmen als nahe stehende Unternehmen
bullet Angabe der Vergütung von Personen in Schlüsselpositionen nur in einer Gesamtzahl

 

Abschnitt 34   Spezielle Tätigkeiten

 

bullet Landwirtschaft – verwende ein Modell historischer Kosten, soweit nicht der beizulegende Zeitwert jederzeit ohne unzumutbare Kosten oder Mühen bestimmbar ist
bullet Im IFRS für KMU sind Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts enthalten
bullet Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen sind abgedeckt

 

Abschnitt 35   Übergang auf den IFRS für KMU

 

bullet Erstelle für das laufende und das Vorjahr einen Abschluss unter Anwendung des IFRS für KMU
bullet Es bestehen aber viele Ausnahmen für die Neudarstellung bestimmter Posten
bullet Auch gibt es eine allgemeine Ausnahme, falls etwas undurchführbar sein sollte
bullet Alle besonderen Ausnahmen in IFRS 1 sind nunmehr im IFRS für KMU enthalten
bullet Einige waren im Standardentwurf noch weggelassen worden

 

Aktuelle Nachrichten zum IFRS für KMU

 

August 2009: Mehr als die Hälfte der US-amerikanischen KMU wollen eigenständige Standards

Eine Untersuchung durch Deloitte hat ergeben, dass mehr als die Hälfte (51%) der befragten kleinen und mittelgroßen nicht-börsennotierten Unternehmen (Umsatz weniger als eine Milliarde US-Dollar) getrennte Bilanzierungsstandards für nicht börsennotierte und börsennotierte Unternehmen unterstützen. Deloitte befragte im Juni 2009 Finanzfachleute aus 225 nicht börsennotierten Unternehmen, um Daten und Informationen bezüglich der mit den gegenwärtigen US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien verbundenen Herausforderungen und das Ausmaß an Interesse an dem IFRS für KMU zu erheben. Finanzfachleute aus nicht börsennotierten Unternehmen verschiedener Branchen und Größe antworteten. Zwei Drittel der Unternehmen hatten nicht mehr als 20 Beschäftigte, und 42% hatte Umsatzerlöse von weniger als 100 Millionen US-Dollar. Zu den wesentlichen Ergebnissen der Untersuchung zählen die folgenden:

bullet 51% der befragten KMU glauben, dass es getrennte Bilanzierungsstandards für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen geben sollte.
bullet 43% der befragten KMU kennen den IFRS für KMU des IASB nicht und deuteten Bedarf an weiterer Unterrichtung an.
bullet Die befragten KMU sehen die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (42%), die Bilanzierung von Ertragsteuern (23%) und Konsolidierungen (10%) als die wichtigsten Gebiete in den US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien an, die einer Vereinfachung bedürfen.
bullet 10% der befragten KMU wenden derzeit entweder die IFRS an oder würden die Anwendung des IFRS für KMU auf kurze Sicht erwägen, wohingegen 63% die Regelungen dann anwenden würden, wenn sie dies müssten.

Der Bericht der Deloitte-Untersuchung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 156 KB).

 

September 2009: IFRS für KMU 'geht an den Start'

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben einen Beitrag von Paul Pacter, dem IASB-Direktor für Standards für KMU (und gleichzeitig Webmaster der Internetseite www.iasplus.com von Deloitte) eingestellt, in welchem dieser sich mit dem neuen IFRS für KMU auseinandersetzt. Der Beitrag mit dem Titel IFRS für die meisten nicht börsennotierten Unternehmen geht an den Start (in englischer Sprache, 726 KB) wurde in der Septemberausgabe 2009 von Financial Executive veröffentlicht. In dem Beitrag erörtert Pacter, warum der IASB das Projekt angegangen ist, was die Vorzüge des neuen Standards sind, die Arten an Vereinfachungen gegenüber den vollen IFRS, die in dem KMU-Standard vorgenommen wurden, sowie Sachverhalte rund um den Übergang von den bislang von einem KMU verwendeten Rechnungslegungsgrundsätzen auf den IFRS für KMU.

"Mit der Herausgabe des IFRS für KMU hat der IASB die Komplexität der Abschlusserstellung für Tausende von Unternehmen weltweit verringert – aber auch für jene, die diese Abschlüsse für die Kreditvergabe, Leih- und Anlageentscheidungen verwenden."

Der Beitrag unterliegt dem Copyright von Financial Executives International, und er wurde mit deren freundlicher Genehmigung auf www.iasplus.com eingestellt.

 

September 2009: IFRS für KMU: eine Zusammenfassung vom SAICA

Das südafrikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) hat eine 26-seitigen Überblick über den IFRS für KMU veröffentlicht. Am 13. August 2009 hat Südafrika als erstes Land weltweit den IFRS für KMU übernommen. Er tritt unmittelbar für alle Unternehmen in Kraft, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind und die sich entschließen, nicht die vollen südafrikanischen Standards zu befolgen, die identisch zu den vollen IFRS sind. Der Überblick des SAICA enthält eine Zusammenfassung jeder der 35 Abschnitte des IFRS für KMU in Aufzählungsform. Sie wurde gemeinsam vom SAICA und W Consulting erarbeitet. Wir sind ihnen dankbar, dass sie uns die Erlaubnis gegeben haben, sie auf IAS Plus einzustellen.

bullet Die Broschüre IFRS für KMU: eine Zusammenfassung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 223 KB).

 

März 2010: Nominierungen erbeten für eine neue Arbeitsgruppe zur Einführung des IFRS für KMU

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben zu Nominierungsvorschlägen für die Besetzung einer neuen Arbeitsgruppe für den IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) eingeladen. Der Aufgabenbereich und die geplante Arbeitsweise von SMEIG sind auf der Internetseite des IASB veröffentlicht worden: www.ifrs.org/IFRS+for+SMEs/Implementation+Group. Die Aufgabe von SMEIG wird sein, die internationale Übernahme des IFRS für KMU zu fördern und die Einführung zu überwachen. SMEIG wird zwei Hauptverantwortlichkeiten haben:

  1. nicht verpflichtende Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU in Form von Fragen und Antworten zu entwickeln, die Interessenten zeitnah öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und
  2. dem IASB gegenüber Empfehlungen auszusprechen, falls es den Bedarf geben sollte, den IFRS für KMU zu ändern.

SMEIG wird von Paul Pacter geführt werden, dem IASB-Direktor für den IFRS für KMU. Alle Mitglieder von SMEIG werden auf Freiwilligenbasis Mitglieder sein. SMEIG wird eventuell auch ernannte Beobachter umfassen, die an den Erörterungen teilnehmen können aber kein Stimmrecht besitzen. Nominierungsvorschläge und Bewerbungen werden bis zum 30. April 2010 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung der IFRS-Stiftung finden Sie hier (98 KB).

 

Juni 2010: Internetsendungen zum IFRS für KMU online abrufbar

Die Weltbank hat auf ihrer Internetseite eine zweiteilige Internetpräsentation von Paul Pacter mit dem Titel Ein Überblick über den IFRS für KMU zur Ansicht bereitgestellt. Jeder Teil dauert etwa eine Stunde. In der Präsentation werden die Vorschriften jeder der 35 Abschnitte des IFRS für KMU beleuchtet und die Unterschiede zu den vollen IFRS hervorgehoben. Um die englischsprachigen Internetpräsentationen anzusehen:

bullet Teil 1: Überblick für den IFRS für KMU
bullet Teil 2: Überblick für den IFRS für KMU

Diese Präsentationen sind zusammen eines der 20 Schulungsmodule in den Train-the-Trainer-Workshops des IASB zum IFRS für KMU. Weitere Informationen zu den Workshops oder zum Herunterladen sämtlicher Präsentation finden Sie hier.

 

August 2010: IFRS-Stiftung benennt Mitglieder der Arbeitsgruppe für den IFRS für KMU

Die IFRS-Stiftung hat die Mitglieder der neu eingerichteten Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) bekanntgegeben. Die Aufgabe der Gruppe ist es, die internationale Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zu fördern und seine Einführung zu überwachen. Die Gruppe hat zwei Hauptaufgaben:

bullet Entwicklung von nicht verpflichtenden Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU in Form von Fragen und Antworten, die zeitnah öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und
bullet Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem IASB, wenn Änderungen am IFRS für KMU sich als nötig erweisen sollten.

Obwohl die Mitglieder der Gruppe nicht als Vertreter ihres Landes agieren, haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung versucht, bei der Auswahl der Mitglieder eine ausgewogene geografische Balance sicherzustellen. Die Mitglieder der Gruppe werden für zwei Jahre ernannt und können wiederberufen werden. Beginn ihrer Amtszeit ist Juli 2010. Den Vorsitz der Gruppe hat das IASB-Mitglied Paul Pacter inne, der vorher IASB-Direktor für den IFRS für KMU war. Weitere Informationen:

bullet Presseerklärung der IFRS-Stiftung (in englischer Sprache, 42 KB)
bullet Vollständige Übersicht über alle Mitglieder der Gruppe auf der Internetseite des IASB

 

Februar 2011: Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU veröffentlicht Leitlinienentwurf zur Stellungnahme

 

Die Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group) hat heute ein Frage-und-Antwort-Dokument zu einem Leitlinienentwurf hinsichtlich der Einführung des International Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. In diesem Dokument wird die Frage behandelt, ob ein Mutterunternehmen, das selbst nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist, seinen Einzelabschluss in Übereinstimmung mit dem IFRS für KMU aufstellen darf, wenn es Teil eines Konzerns ist, für den die Erstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den vollen IFRS vorgeschrieben oder wahlweise möglich ist.

Stellungnahmen werden bis zum 4. April 2011 erbeten. Weitere Informationen in englischer Sprache:

bullet Presseerklärung des IASB (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
bullet Entwurf der Fragen & Antworten 2011/01 Anwendung des IFRS für KMU im Einzelabschluss des Mutterunternehmens (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)

 

April 2011: Drei neue Frage-und-Antwort-Dokumente der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU

 

Die Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat heute drei weitere Frage-und-Antwort-Dokumente zu Sachverhalten hinsichtlich der Einführung des International Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Im Februar 2011 hatte die SMEIG bereits ein Dokument veröffentlicht, in dem die Frage behandelt wurde, ob ein Mutterunternehmen, das selbst nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist, seinen Einzelabschluss in Übereinstimmung mit dem IFRS für KMU aufstellen darf, wenn es Teil eines Konzerns ist, für den die Erstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den vollen IFRS vorgeschrieben oder wahlweise möglich ist. Die Frist für Stellungnahmen für die neuen Fragebögen endet jeweils am 14. April 2011. Sie sind folgenden Themen gewidmet:

bullet konzerneigene Versicherungsgesellschaften,
bullet Interpretation von "an einem öffentlichen Markt gehandelt",
bullet Investmentfonds mit nur wenigen Teilnehmern.

Zugang zu den Fragebögen erhalten sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

 

Juni 2011: SMEIG veröffentlicht ersten finalisierten Fragebogen zum IFRS für KMU

 

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat heute ihren ersten finalisierten Fragebogen, der als nichtverbindliche Leitlinie anzusehen ist, veröffentlicht.

In Q&A 2011/01 Anwendung des IFRS für KMU im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens wird der Frage nachgegangen, ob ein Mutterunternehmen, das selber nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist auch dann einen Abschluss nach dem IFRS für KMU erstellen darf, wenn sein Konzernabschluss nach den vollen IFRS erstellt ist.

SMEIG ist zu dem Schluss gekommen, dass ein Unternehmen einen Abschluss nach dem IFRS für KMU erstellen darf, wenn es nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist. Ein Mutterunternehmen beantwortet die Frage nach der Zulässigkeit der Anwendung des IFRS für KMU vor dem Hintergrund seiner eigenen Rechenschaftspflicht ohne die Rechenschaftspflicht anderer Konzernunternehmen oder des Konzerns zu berücksichtigen.

Die Aufgabe von SMEIG ist es, die internationale Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zu fördern und seine Einführung zu überwachen. Die Gruppe hat zwei Hauptaufgaben:

bullet Entwicklung von nicht verpflichtenden Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU in Form von Fragen und Antworten, die zeitnah öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und
bullet Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem IASB, wenn Änderungen am IFRS für KMU sich als nötig erweisen sollten.

Weiterführende Informationen:

bullet Presseerklärung auf der Internetseite des IASB (in englischer Sprache, 29 KB)
bullet Q&A 2011/01 Anwendung des IFRS für KMU im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens auf der Internetseite des IASB (in englischer Sprache, 64 KB)

 

Dezember 2011: SMEIG veröffentlicht zwei weitere endgültige Frage- und Antwortdokumente zum IFRS für KMU

 

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat zwei weitere finalisierte Frage- und Antwortdokumente, die als nichtverbindliche Leitlinien anzusehen sind, veröffentlicht.

In Q&A 2011/02 Unternehmen, die typischerweise öffentlich rechenschaftspflichtig sind wird der Frage nachgegangen, ob ein Unternehmen öffentlich rechenschaftspflichtig ist. In dem Dokument heißt es dazu: "Ein Unternehmen ist öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn seine Aktien oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden, wenn es im Begriff ist, solche Instrumente zum Handel an einem öffentlichen Markt zu emittieren oder wenn es als einen seiner Hauptgeschäftszwecke Vermögenswerte in treuhänderischer Funktion für eine große Gruppe von Außenstehenden hält." Es wird auch festgehalten, dass unter bestimmten Umständen solche Unternehmen möglicherweise nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind; dies gilt beispielsweise für konzerneigene Versicherungsgesellschaften und Investmentfonds mit nur wenigen Teilnehmern.

In Q&A 2011/03 Interpretation von 'an einem öffentlichen Markt gehandelt' bei der Anwendung des IFRS für KMU wird der Frage nachgegangen, wie 'an einem öffentlichen Markt gehandelt' in der Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht zu interpretieren ist. Dabei wird ein öffentlicher Markt als "eine in- oder ausländische Börse oder ein Freiverkehr einschließlich lokaler und regionaler Märkte" definiert. Wenn eine Transaktion jedoch nur zwischen Parteien stattfindet, die in das Management des Unternehmens eingebunden sind, gilt dies nicht als 'an einem öffentlichen Markt gehandelt'.

SMEIG hat verlautbart, dass ein Unternehmen, dass nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist, den IFRS für KMU anwenden darf.

Die Aufgabe von SMEIG ist es, die internationale Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zu fördern und seine Einführung zu überwachen. Die Gruppe hat zwei Hauptaufgaben:

bullet Entwicklung von nicht verpflichtenden Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU in Form von Fragen und Antworten, die zeitnah öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und
bullet Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem IASB, wenn Änderungen am IFRS für KMU sich als nötig erweisen sollten.

Weiterführende Informationen:

bullet Presseerklärung auf der Internetseite des IASB (in englischer Sprache)
bullet Q&A 2011/02 Unternehmen, die typischerweise öffentlich rechenschaftspflichtig sind auf der Internetseite des IASB (in englischer Sprache, 68 KB)
bullet Q&A 2011/03 Interpretation von 'an einem öffentlichen Markt gehandelt' bei der Anwendung des IFRS für KMU auf der Internetseite des IASB (in englischer Sprache, 63 KB)

SMEIG hat am 23. Juni 2011 bereits ein erstes finalisiertes Frage- und Antwortdokument zum Thema Anwendung des IFRS für KMU im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens herausgegeben.

 

 

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