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| IFRS FÜR KLEINE UND MITTELGROSSE UNTERNEHMEN (IFRS FÜR KMU) |
| Entstehungsgeschichte des IFRS für KMU |
| Projekt von dem Arbeitsprogramm der Vorgängerorganisation IASC übernommen |
| Juni 2004 | Diskussionspapier zur Stellungnahme veröffentlicht. Zugehörige
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 26 KB) |
| 11. April 2005 | Fragebogen des Stabs zu Ansatz- und Bewertungsthemen bei KMU mit der Bitte
um Stellungnahme veröffentlicht |
| 13.-14. Oktober 2005 | Öffentliche Gesprächsrunden zu möglichen Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen |
| 15. Februar 2007 | Standardentwurf eines IFRS für KMU herausgegeben. Zugehörige
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 98 KB) |
| 9. Juli 2009 | endgültiger IFRS für KMU herausgegeben, unmittelbares Inkrafttreten |
| ZUSAMMENFASSUNG DES IFRS FÜR KMU |
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Sonderausgabe des IAS Plus Update-Newsletters von Deloitte zum IFRS für KMU
Hier können Sie eine Sonderausgabe des
IAS Plus Update-Newsletters zum IFRS für KMU herunterladen (in englischer Sprache, 86 KB).
Ressourcen zum IFRS für KMU auf der Internetseite des IASB
Abgesehen davon, dass der IASB den vollständigen IFRS für KMU (einschließlich der Umsetzungsleitlinien
und der Grundlage für Schlussfolgerungen) kostenfrei auf seiner Internetseite bereitstellt, hat er
weitere kostenfreie Ressourcen zum IFRS für KMU eingestellt.
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Vollständiger IFRS für KMU
http://www.ifrs.org/IFRS+for+SMEs/IFRS+for+SMEs.htm.
Aktuell auf albanisch, arabisch, armenisch, englisch, französisch, italienisch,
litauisch, mazedonisch,
mongolisch, polnisch, rumänisch, russisch, spanisch, tschechisch
und türkisch sowie in vereinfachtem
Chinesisch und brasilianischem
Portugiesisch verfügbar. Nach derzeitigem Stand ist eine deutsche
Fassung nicht geplant. |
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Umfassendes Schulungsmaterial zum Selbststudium:
http://go.ifrs.org/smetraining. Es wird ein Modul für jeden der 35 Abschnitte des IFRS für KMU geben;
derzeit sind 27 Module verfügbar. Es gibt außerdem Module in
arabischer, russischer,
spanischer und türkischer
Sprache. |
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Dreitägige Train-the-Trainer-Workshops:
http://www.ifrs.org/Conferences+and+Workshops/IFRS+for+SMEs+Train+the+trainer+workshops.htm. Es wurden
bereits mehrere Workshops abgehalten, weitere sind angesetzt. |
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Schulungsfolien:
http://www.ifrs.org/Conferences+and+Workshops/IFRS+for+SMEs+Train+the+trainer+workshops.htm. Es sind
PDF-Fassungen der 20 PowerPoint-Präsentationen verfügbar, die bei den Train-the-Trainer-Workshops verwendet
werden. |
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IFRS for SMEs Update-Newsletter:
http://www.ifrs.org/Updates/IFRS+for+SMEs+Update/IFRS+for+SMEs+Update.htm |
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Abonnieren sie den Emaildienst für den IFRS für KMU:
http://www.ifrs.org/IASB+Registration.htm |
Internetsendungen zum IFRS für KMU
Die Weltbank stellt auf ihrer Internetseite eine
zweiteilige Internetsendung des IASB-Mitglieds Paul Pacter mit dem
Titel Ein Überblick über den IFRS für KMU zur Verfügung. Die
Sendung basiert auf dem ersten der 20 Ausbildungsmodule, die vom
IASB bei seiner "Ausbildung der Ausbilder" für den IFRS für kleine
und mittelgroße Unternehmen (IFRS
für KMU) verwendet wurden. Im ersten Modul werden die
Vorschriften in jedem der 35 Abschnitte des IFRS für KMU vorgestellt
und die Unterschiede zu den vollen IFRS hervorgehoben. Jeder Teil
der Internetsendung dauert rund eine Stunde. Weiterführende
Verknüpfungen:
Bekanntgabe des IFRS für KMU
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Am 9. Juli 2009 hat der IASB den IFRS für KMU herausgegeben. Dies ist der erste Satz internationaler Bilanzierungsvorschriften,
der speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) entwickelt wurde. Er wurde auf der Grundlage der IFRS ausgearbeitet, stellt
aber ein eigenständiges Produkt dar, das von dem vollen Satz der International Financial Reporting Standards (IFRS) losgelöst ist. Der
IFRS für KMU enthält Vereinfachungen, die die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen
widerspiegeln. Im Vergleich zu den vollen IFRS ist er in einer ganzen Reihe von Sachverhalten weniger komplex:
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Themengebiete, die für KMU nicht relevant sind, wurden weggelassen. |
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Dort, wo die IFRS Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte vorsehen, wird im IFRS für KMU lediglich die leichtere Variante
zugelassen. |
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Viele der Prinzipien zum Ansatz und zur Bewertung/Bemessung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen aus den
vollen IFRS wurden vereinfacht. |
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Es sind deutlich weniger Angaben erforderlich. |
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Der Standard wurde in einer klaren Sprache geschrieben, die einfach zu übersetzen ist. |
Um die Berichtsanforderungen für KMU weiter zu verringern, werden Änderungen an dem IFRS nur alle drei Jahre vorgenommen.
Er ist für alle Unternehmen mit Ausnahme derer gedacht, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, oder die Finanzinstitutionen
wie Banken und Versicherungen sind. Der 230 Seiten umfassende Standard ist das Ergebnis eines fünf Jahre währenden Entwicklungsprozesses,
in dessen Verlauf ausgiebig Beratungen mit KMU auf der ganzen Welt erfolgten. Neben dem Standard gibt es Umsetzungsleitlinien, die einen
Musterabschluss und eine Checkliste zu Ausweis- und Angabepflichten enthalten. Der IFRS für KMU steht jedwedem Rechtskreis zur
Anwendung offen, unabhängig davon, ob dieser die vollen IFRS übernommen hat oder nicht. Es steht im Ermessen des einzelnen Rechtskreises
festzulegen, welche Unternehmen den Standard anwenden sollen. Er tritt unmittelbar mit der Herausgabe in Kraft. Standard und Begleitmaterial
(Leitlinien und Grundlage für Schlussfolgerungen) können ab sofort kostenfrei von der Website des IASB heruntergeladen werden. Um die
Einführung des IFRS für KMU zu unterstützen, entwickelt die IASC-Stiftung umfassende Schulungsmaterialien. Die Stiftung arbeitet
zudem mit internationalen Entwicklungsagenturen zusammen, um Ausbilder für regionale Arbeitssitzungen zur 'Schulung der Schulenden' bei
der Anwendung des Schulungsmaterials zur Verfügung zu stellen, insbesondere in den sich entwickelnden und aufstrebenden Volkswirtschaften.
Das englischsprachige Material kann Ende des Jahres 2009 kostenfrei von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden. Weiterführende
Informationen in englischer Sprache:
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Presseerklärung des IASB (39 KB) |
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Faktenblatt zum IFRS für KMU
(182 KB). Das Faktenblatt enthält Details zu:
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der Projekthistorie |
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Öffentlichkeitsarbeit und Beratungen |
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fünf Arten an Vereinfachungen |
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weggelassenen Themengebieten |
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Beispielen für Wahlrechte in den vollen IFRS, die nicht im IFRS für KMU enthalten sind |
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Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen |
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wesentlichen Änderungen zum Standardentwurf |
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Der IASB hat ferner bekanntgegeben, dass sich der Direktor für die Standards für KMU des IASB, Paul Pacter, einverstanden erklärt
hat, eine Gruppe zu leiten, um die internationale Anwendung des Standards zu unterstützen. Details dieser Gruppe werden in Kürze bekanntgegeben.
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Laden Sie den Standard von der Internetseite des IASB
Der vollständige IFRS für KMU kann (zusammen mit der Grundlage für Schlussfolgerungen, einem Musterabschluss und
einer Ausweis- und Angabencheckliste) kostenfrei von
http://www.ifrs.org/IFRS+for+SMEs/IFRS+for+SMEs+and+related+material.htm
heruntergeladen werden.
Aktualisierung des IFRS für KMU
Bei Veröffentlichung des Standards war ein Turnus von
drei Jahren für eine regelmäßige Überprüfung mit möglichen
Verbesserungen des Standards angekündigt worden. Im Rahmen dieser
Überprüfungen soll auch eruiert werden, ob bis dahin veröffentlichte
Fragen und Antworten der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS
für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) in den IFRS für KMU
aufgenommen werden sollen. Die zeitliche Planung für die erste
Überprüfung ist wie folgt:
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Erste Überprüfung wird im zweiten Halbjahr 2012 aufgenommen. |
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Einzelne Schritte des Konsultationsprozesses:
- Einladung zur Stellungnahme (Veröffentlichung für das
vierte Quartal 2012 geplant)
- Entwurf (Veröffentlichung für das dritte Quartal 2013
geplant)
- Endgültiger überarbeiteter IFRS für KMU
(Veröffentlichung für das erste Quartal 2014 geplant)
- Datum des Inkrafttretens der Änderungen nicht vor 2015
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Zwei Gründe für mögliche Änderungen:
- Untersuchung, ob neue oder geänderte
Standards im IFRS für KMU widergespiegelt werden
sollen
- mögliche Integrierung von Umsetzungsfragen, die sich
gestellt haben
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SMEIG führt die Überprüfung durch, der IASB muss den Entwurf
und den endgültigen IFRS für KMU verabschieden. |
Fragebögen von SMEIG zur Einführung des IFRS
für KMU
Von SMEIG entwickelten nicht verpflichtenden
Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU in Form von
Fragen und Antworten sind hier auf der Internetseite des IASB
zugänglich:
finalisierte
Fragebögen und
Fragebögen
im Entwurfsstadium.
IFRS für KMU im Überblick
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat IFRS für KMU im Überblick herausgegeben. Dieser Leitfaden im Umfang von
45 Seiten zum IFRS für KMU ist dem beliebten IFRS im Überblick/IFRSs in Your Pocket zu
den vollen IFRS von Deloitte sehr ähnlich. IFRS für KMU im Überblick widmet sich jedem Abschnitt
des IFRS für KMU einzeln, fasst die Vorschriften zusammen und hebt die Unterschiede zu den
vollen IFRS hervor. Die Broschüre enthält außerdem einen zeitlichen
Überblick über die Entwicklung des IFRS für KMU und eine
Erläuterung, wie der IFRS für KMU von den vollen IFRS abweicht. Sie
können sich die englischsprachige Broschüre
hier
kostenfrei herunterladen (406 KB). Unserer britischen Kollegen haben außerdem eine spezielle Version von IFRS für KMU im Überblick für
das Vereinigte Königreich herausgegeben. Darin sind zusätzliche Leitlinien, die für die Anwendung des IFRS für KMU im Vereinigten Königreich
gelten, extra aufgenommen und markiert. Diese Sonderausgabe finden
Sie
hier (88 Seiten in englischer Sprache, 273 KB). |
Wiki zum Vergleich des IFRS für KMU mit US-GAAP
Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA)
stellt kostenfrei ein englischsprachiges Wiki zum Vergleich des IFRS für KMU mit
US-GAAP zur Verfügung: http://wiki.ifrs.com/.
Es handelt sich also um ein Hypertext-System für Webseiten, dessen Inhalte von den
Benutzern nicht nur gelesen, sondern auch on-line direkt im Browser geändert werden können -
vergleichbar Wikipedia. Bei dem Wiki handelt es sich um eine
Ressource, die im Januar 2010 ins Leben gerufen wurde, um zu
helfen, die Unterschiede zwischen dem IFRS für KMU und US-GAAP
zu verstehen und einen umfassenden und detaillierten Überblick
darüber zu gewähren. Bisher standen nur allgemeine Vergleiche
zur Verfügung. Nach Abschluss des Aufbaus des Wikis werden
Vergleiche aller Abschnitte des IFRS für KMU verfügbar sein, und
die Inhalte werden ständig von den Nutzern selbst aktualisiert.
Aktuelle Nachrichten zum IFRS für KMU
Aktuelle Nachrichten zum IFRS für KMU finden Sie am
Ende dieser Seite.
Schlüsseldaten in der Entwicklung hin zum endgültigen Standard
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Sept 2003: Umfrage unter den Standardsetzern der Welt |
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Juni 2004: Diskussionspapier (117 Stellungnahmen) |
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April 2005: Fragebogen zu Ansatz und Bewertung (94 Rückläufer) |
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Okt 2005: Gesprächsrunden zu Ansatz und Bewertung (43 Gruppen) |
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Feb 2007: Standardentwurf (162 Stellungnahmen) |
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Nov 2007: Feldtests (116 richtige KMU) |
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März - Apr 2008: Lehreinheiten für den Board |
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Mai 2008 - Apr 2009: Erneute Erörterungen |
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Mai 2009: Nahezu endgültiger Entwurf auf der Internetseite des IASB eingestellt |
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1. Juni 2009: Abstimmungsvorlage an den Board übermittelt |
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9. Juli 2009: Endgültiger IFRS für KMU herausgegeben |
Inhalte des IFRS für KMU
Abschnitt
Abschnitt 1 Kleine und mittelgroße Unternehmen
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definiert den Begriff KMU, wie er vom IASB verwendet wird
Kleine und mittelgroße Unternehmen sind Unternehmen, die:
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(a) die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind und |
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(b) Mehrzweckabschlüsse für außenstehende Nutzer veröffentlichen. Beispiele für externe Adressaten beinhalten
Eigentümer, die nicht geschäftsführend tätig sind, bestehende und potenzielle Gläubiger und Ratingagenturen.
Mehrzweckabschlüsse sind solche, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage außenstehenden Kapitalgebern und
Anderen getreu wiedergeben. |
Ein Unternehmen ist öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn:
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(a) seine Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente in einem öffentlichen Markt gehandelt werden oder es dabei ist, solche
Instrumente zum Handel in einem öffentlichen Markt zu emittieren (eine inländische oder ausländische Börse oder ein
over-the-counter-Markt, einschließlich lokaler und regionaler Märkte), oder |
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(b) es Vermögen in einer Treuhänderfunktion für eine breite Gruppe an Außenstehenden als eine seiner primären
Geschäftstätigkeiten hält. Dies ist für Banken, Kreditgenossenschaften, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker/-händler,
Fonds sowie Investmentbanken typisch. |
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Börsennotierte Unternehmen, egal wie klein, dürfen den IFRS für KMU nicht anwenden |
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Ein Tochterunternehmen, dessen Mutter oder Konzern die vollen IFRS anwendet, darf den IFRS für KMU anwenden, falls das
Tochterunternehmen selbst nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist |
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In
Fragebogen Q&A 2011/01 Anwendung des IFRS für KMU im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens
wird geschlussfolgert, dass ein
Unternehmen einen Abschluss nach
dem IFRS für KMU erstellen darf,
wenn es nicht öffentlich
rechenschaftspflichtig ist. Ein
Mutterunternehmen beantwortet
die Frage nach der Zulässigkeit
der Anwendung des IFRS für KMU
vor dem Hintergrund seiner
eigenen Rechenschaftspflicht
ohne die Rechenschaftspflicht
anderer Konzernunternehmen oder
des Konzerns zu berücksichtigen. |
Abschnitt 2 Konzepte und grundlegende Prinzipien
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Zielsetzung von KMU-Abschlüssen: Vermittlung von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
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Zeigt auch das Ergebnis der Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung über die Ressourcen |
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Qualitative Merkmale (Verständlichkeit, Relevanz, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Vorsicht,
Vollständigkeit, Vergleichbarkeit, Zeitnähe und die Ausgewogenheit von Kosten und Nutzen) |
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definiert Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital. Die Vermögenslage ist die Beziehung dieser drei Posten zu einem bestimmten
Stichtag. |
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definiert Erträge und Aufwendungen. Die Erfolgslage ist die Beziehung dieser Posten über eine Berichtsperiode. |
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Grundlegendes Ansatzkonzept Ein Posten, der die Definition von Vermögen, Schulden, Ertrag oder Aufwand erfüllt, ist im
Abschluss zu erfassen, falls:
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es wahrscheinlich ist, dass der mit dem Posten einhergehende zukünftige Nutzen dem Unternehmen zu- oder aus diesem
abfließen wird; und |
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der Posten kosten- oder wertmäßig verlässlich bemessen werden kann |
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Grundlegende Bewertungskonzepte |
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Grundlegende Ansatz- und Bewertungsprinzipien
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Quellen für Leitlinien, falls ein bestimmter Sachverhalt im IFRS für KMU nicht behandelt wird (siehe
Abschnitt 10) |
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Konzepte von Gewinn und Gesamteinkommen |
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Prinzipien für die Saldierung |
Abschnitt 3 Darstellung des Abschlusses
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Die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes wird angenommen, wenn der IFRS für KMU befolgt wird
(mag die Notwendigkeit ergänzender Angaben erfordern) |
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Die Angabe der Einhaltung des IFRS für KMU darf nur erfolgen, wenn der Abschluss vollends im Einklang mit ihm steht |
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Der IFRS für KMU beinhaltet das 'Überschreiben des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes ', dies sollte
aber 'äußerst selten' sein |
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Der IFRS für KMU unterliegt der Prämisse, dass das Berichtsunternehmen fortgeführt wird |
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KMU sollten mindestens jährlich einen vollständigen Satz an Abschlussbestandteilen darlegen |
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Der Abschluss soll mindestens ein Jahr an vergleichenden Abschlussbestandteilen und Anhangangaben enthalten |
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Die Darstellung und Gliederung von Posten soll von einer Periode zur nächsten stetig erfolgen; ansonsten: Angabe |
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Ein vollständiger Satz an Abschlussbestandteilen besteht aus:
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einer Darstellung der Vermögenslage, |
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entweder einer einzigen Darstellung des Gesamtergebnisses oder zwei Darstellungen: einer Gewinn- und Verlustrechnung
und einer Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses, |
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einer Darstellung der Eigenkapitalveränderungen, |
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einer Darstellung der Zahlungsströme sowie |
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einem Anhang |
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Falls die Eigenkapitaländerungen lediglich aus dem Jahresergebnis, der Zahlung von Dividenden, Berichtigungen von Fehlern
sowie Änderungen einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode resultieren, darf ein Unternehmen eine einzige (zusammengefasste)
Darstellung des Einkommens und der Gewinnrücklagen anstelle getrennter Darstellungen des vollständigen Einkommens und der
Eigenkapitalveränderungen darlegen (siehe Abschnitt 6) |
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Ein Unternehmen kann lediglich eine Gewinn- und Verlustrechnung darlegen (keine Darstellung des Gesamtergebnisses), falls es
keine Posten im sonstigen Gesamtergebnis (Other Comprehensive Income, OCI) hat |
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Dem IFRS für KMU zufolge sind die einzigen OCI-Posten:
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einige Währungsumrechnungserfolge, die sich auf eine Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb beziehen (siehe
Abschnitt 30) |
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einige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Sicherungsinstrumenten bei der Absicherung des variablen
Zinsänderungsrisikos eines angesetzten Finanzinstruments, des Wechselkursrisikos oder des Warenpreisrisikos aus einem
schwebenden Geschäft oder eines hochwahrscheinlichen, erwarteten Geschäfts oder einer Nettoinvestition in einen ausländischen
Teilbetrieb (siehe Abschnitt 12) |
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einige versicherungsmathematische Bewertungserfolge (siehe Abschnitt 28) |
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Abschnitt 4 Darstellung der Vermögenslage
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kann weiterhin 'Bilanz' genannt werden |
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Unterscheidung in kurzfristig/nicht kurzfristig ist nicht erforderlich, falls das Unternehmen zu dem Schluss kommt, dass ein
Ansatz entsprechend der Liquiditätsnähe relevantere Informationen vermittelt |
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es werden einige Mindestausweisposten gefordert |
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einige der geforderten Posten können unmittelbar in der Darstellung oder im Anhang angegeben werden |
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Reihenfolge, Aussehen und Überschriften werden nicht vorgeschrieben |
Abschnitt 5 Darstellung des Gesamtergebnisses und der Gewinn- und Verlustrechnung
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eine oder zwei Darstellungen entweder eine einzige Darstellung des Gesamtergebnisses oder zwei Darstellungen: eine
Gewinn- und Verlustrechnung und eine Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses |
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muss aufgegebene Geschäftsbereiche getrennt zeigen |
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muss 'Ergebnis'-Zwischenzeile beinhalten, falls das Unternehmen irgendwelche Posten im sonstigen Gesamtergebnis ausweist |
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Nach den Schlusszeilen ('Ergebnis' in der Gewinn- und Verlustrechnung und 'vollständiges Gesamtergebnis' in der Darstellung des
Gesamtergebnisses) ist das Ergebnis auf die nicht-kontrollierenden Anteile und die Eigentümer des Mutterunternehmens aufzuteilen |
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kein Posten darf als 'außerordentlich' bezeichnet werden
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aber ungewöhnliche Posten können getrennt ausgewiesen werden |
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Aufwendungen müssen nach Kostenart (Abschreibungen, Kauf von Materialien, Transportkosten, Leistungen an Arbeitnehmer
etc.) oder nach Kostenstelle (Umsatzkosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten etc.) gegliedert werden |
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Abschnitt 6 Darstellung der Eigenkapitalveränderungen und Darstellung des Gesamtergebnisses und der
Gewinnrücklagen
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zeigt sämtliche Eigenkapitalveränderungen einschließlich
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des vollständigen Gesamtergebnisses |
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der Kapitalerhöhungen |
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der Dividenden |
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der Kapitalherabsetzungen und |
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der Geschäftsvorfälle mit eigenen Anteilen |
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Die Darstellung der Eigenkapitalveränderungen kann weggelassen werden, wenn das Unternehmen keine anderweitigen Kapitalerhöhungen
oder -herabsetzungen durch die Eigentümer als Dividenden aufweist und sich dazu entschließt, eine zusammengefasst Darstellung des
vollständigen Gesamtergebnisses und der Gewinnrücklagen darzulegen |
Abschnitt 7 Darstellung der Zahlungsströme
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stellt Informationen über die Veränderungen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten eines Unternehmens in
einer Periode dar
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Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, hochliquide Anlagen, die zur Begleichung des kurzfristiger
Kapitalbedarfs und weniger für die Anlage oder für andere Zwecke gehalten werden |
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Wahlrecht, die indirekte oder die direkte Methode für die Darstellung des operativen Cashflows zu verwenden |
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Zinsen (gezahlte und erhaltene) sowie Dividenden (erhaltene) können als operativ, investiv oder als Finanzierungscashflow gezeigt
werden stetig von einer Periode zur nächsten |
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Zahlungsströme aus Ertragsteuern sind operativ, sofern sie nicht gesondert Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zugeordnet
werden können |
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Getrennte Angaben werden für einige nicht zahlungswirksame Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten gefordert (z.B. den
Kauf von Vermögenswerten durch Aufnahme von Schulden)
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Abschnitt 8 Anhang zum Abschluss
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Angabe der Grundlage für die Aufstellung (d.h. 'in Übereinstimmung mit dem IFRS für KMU')
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Zusammenfassung der bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich
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Informationen zu Ermessensentscheidungen |
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Informationen über die wesentlichen Ursachen von Schätzunsicherheiten |
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ergänzende Informationen zu Abschlussposten |
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sonstige Angaben |
Abschnitt 9 Konzern- und separate Abschlüsse
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Konsolidierung ist bei Mutter-Tochterverhältnissen erforderlich, es sei denn:
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das Tochterunternehmen wurde mit der Absicht eines Verkaufs innerhalb eines Jahres erworben |
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die Mutter ist selbst Tochterunternehmen und dessen Mutterunternehmen oder das oberste Mutterunternehmen verwendet
die IFRS oder den IFRS für KMU |
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Grundlage für die Konsolidierung: Beherrschung |
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Pflicht zur Konsolidierung aller beherrschten Zweckgesellschaften |
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Konsolidierungsmaßnahmen:
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Eliminierung innerkonzernlicher Geschäftsvorfälle und Salden |
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einheitlicher Berichtsstichtag, es sei denn, dies ist nicht durchführbar |
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einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
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Nicht-kontrollierende Anteile werden innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen |
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Verluste werden auf Tochterunternehmen verteilt, selbst wenn der nicht-kontrollierende Anteil dadurch negativ wird |
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Leitlinien zum Einzelabschluss (werden aber nicht vorgeschrieben)
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Leitlinien zu gemeinsamen Abschlüssen (werden aber nicht vorgeschrieben)
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Abschnitt 10 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungen und Fehler
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Falls ein Sachverhalt im IFRS für KMU geregelt ist, befolge den IFRS für KMU |
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Falls ein Sachverhalt nicht im IFRS für KMU geregelt ist,
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wähle eine Methode, die zu der relevantesten und verlässlichsten Information führt; |
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versuche aus Abschnitten im IFRS für KMU Analogieschlüsse zu ziehen oder |
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verwende die Konzepte und grundlegenden Prinzipien in Abschnitt 2; |
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ein Unternehmen kann für Leitlinien in den vollen IFRS nachschauen (ist dazu aber nicht gezwungen) |
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Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode:
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falls gefordert: befolge die geforderten Übergangsleitlinien |
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sofern freiwillig: retrospektiv |
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Änderung einer Schätzung bei der Bilanzierung: prospektiv |
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Berichtigung eines Fehlers aus Vorperioden: Neudarstellung der Vorperioden, sofern machbar |
Abschnitt 11 Grundlegende Finanzinstrumente
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Im Kern sieht Abschnitt 11 ein Modell fortgeführter historischer Kosten vor
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eine Ausnahme besteht für Eigenkapitalinstrumente, die eine Preisnotierung aufweisen oder deren beizulegender
Zeitwert jederzeit bestimmbar ist. Diese werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. |
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Wahlrecht, IAS 39 anstelle der Abschnitte 11 und 12 zu befolgen |
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Auch wenn IAS 39 befolgt wird, sind die Angaben nach Abschnitt 11 und 12 zu leisten (nicht die Angaben nach IFRS 7) |
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Der Anwendungsbereich von Abschnitt 11 beinhaltet:
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Barvermögen |
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Sicht- und Termineinlagen |
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Commercial Papers und Wechsel |
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Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
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Schuldrechtliche Instrumente, bei denen die Rendite für den Inhaber fixiert ist oder an einem beobachtbaren Zinssatz hängt |
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Anlagen in nicht wandelbare und nicht kündbare Stamm- und Vorzugsaktien |
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die meisten Zusagen, einen Kredit zu erhalten |
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Alle werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet es bestehen Leitlinien
und ein Beispiel zur Berechnung Ausnahme: Anlagen in nicht wandelbaren und nicht kündbaren Stamm- und Vorzugsaktien, die
öffentlich gehandelt werden oder deren beizulegender Zeitwert ansonsten verlässlich bestimmt werden kann, sind erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu bewerten |
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Alle Instrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, müssen auf Wertminderungen getestet werden |
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Wertaufholungen sind zulässig |
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Es bestehen Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert und zur Effektivzinsmethode |
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Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts, wenn das Unternehmen im Wesentlichen alle mit dem Vermögenswert verbundenen
Risiken und Chancen an eine andere Vertragspartei überträgt |
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In einigen Fällen erfolgt zudem eine Ausbuchung, wenn die Kontrolle übertragen wird, selbst wenn das Unternehmen einige Risiken
und Chancen behalten hat |
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Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit, wenn die Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist |
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Angaben:
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Kategorien an Finanzinstrumenten |
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Details zu schuldrechtlichen und anderen Instrumenten |
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Details zu Ausbuchungen |
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Sicherheiten |
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Ausfälle und Verzug bei fälligen Krediten |
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Aufwands- und Ertragsposten |
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Abschnitt 12 Weitere Finanzinstrumentethemen
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Finanzinstrumente, die nicht durch Abschnitt 11 abgedeckt sind (und aus diesem Grund in Abschnitt 12
abgehandelt werden) und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dazu gehören:
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Anlagen in wandelbare und kündbare Stamm- und Vorzugsaktien |
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Optionen, Termingeschäfte, Swaps und anderweitige Derivate |
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Finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten Teil von Abschnitt 11 wären, jedoch 'exotische' Regelungen
besitzen, die zu Bewertungserfolgen für den Inhaber oder Emittenten führen könnten |
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Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nur für die folgenden Risikoarten zulässig:
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Zinsänderungsrisiko schuldrechtlicher Instrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden |
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Wechselkurs- oder Zinsänderungsrisiko aus einem schwebenden Geschäft oder einem hochwahrscheinlichen, erwarteten
Geschäftsvorfall |
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Preisrisiko aus einer Ware, die es hält oder aus einem schwebenden Geschäft oder einem hochwahrscheinlichen, erwarteten
Geschäftsvorfall zum Kauf oder Verkauf einer Ware |
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Fremdwährungsrisiko aus einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb |
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Abschnitt 12 schreibt Angaben in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen vor |
Abschnitt 13 Vorräte
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Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Kosten und dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich der Kosten bis zur Fertigstellung
und der Veräußerung |
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Die Kosten werden bestimmt unter Anwendung:
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der Einzelzuordnung für große Posten |
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der FIFO- oder der Methode des gewichteten Durchschnitts für alle anderen Produkte |
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Ein Hersteller verteilt die fixen Produktionsgemeinkosten auf der Grundlage der Normalauslastung |
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Die Standardkostenmethode, die retrograde Methode und der jüngste Kaufpreis können nur dann verwendet werden, wenn das Ergebnis
in etwa den tatsächlichen Kosten entspricht |
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Wertminderung Abschreibung auf den netto erzielbaren Wert (Verkaufserlös abzüglich der Kosten bis zur Fertigstellung und
der Veräußerung siehe Abschnitt 27) |
Abschnitt 14 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
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Wahlrecht zur Anwendung
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des Anschaffungskostenmodells (außer, wenn eine öffentliche Preisnotierung besteht dann muss erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
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der Equity-Methode (es sind detaillierte Leitlinien vorhanden) |
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des beizulegenden Zeitwerts (erfolgswirksam) |
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Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden immer als nicht-kurzfristige Vermögenswerte eingestuft |
Abschnitt 15 Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen
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Wahlrecht zur Anwendung
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des Anschaffungskostenmodells (außer, wenn eine öffentliche Preisnotierung besteht dann muss erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
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der Equity-Methode (unter Anwendung der Leitlinien in Abschnitt 14) |
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des beizulegenden Zeitwerts (erfolgswirksam) |
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Die Quotenkonsolidierung ist verboten |
Abschnitt 16 Renditeimmobilien
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Renditeimmobilien sind Grundstücke, Gebäude und einige Beteiligungen an Sachanlagen bei Mietleasingverhältnissen |
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Falls der beizulegende Zeitwert verlässlich ohne unzumutbaren Kosten oder Mühen bestimmt werden kann, ist das Modell der
erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu verwenden |
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Ansonsten hat ein Unternehmen Renditeimmobilien wie Sachanlagen gemäß Abschnitt 17 zu behandeln |
Abschnitt 17 Sachanlagen
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Es gibt lediglich das Modell der historischen Kosten mit Abschreibungen und Wertminderungen das Neubewertungsmodell
ist unzulässig |
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Abschnitt 17 findet auch Anwendung auf die meisten Renditeimmobilien |
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Abschnitt 17 gilt für zum Verkauf gehaltene Anlagen es gibt keinen besonderen Abschnitt für zum Verkauf gehalten
(wie im Standardentwurf vorgeschlagen wurde) |
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Das Halten zum Verkauf ist ein Anzeichen für eine mögliche Wertminderung |
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Komponentenabschreibung nur, falls wesentliche Teile eines Sachanlagepostens 'bedeutend unterschiedliche Muster hinsichtlich
des Verbrauchs des wirtschaftlichen Nutzens' aufweisen |
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Überprüfung der Nutzungsdauer, des Restwerts und des Abschreibungssatzes nur, wenn es der Vermögenswert oder seine Nutzung
eine bedeutende Änderung erfährt |
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Test auf Wertminderungen und Wertaufholungen befolge Abschnitt 27 |
Abschnitt 18 Immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts
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Kein Ansatz selbstgeschaffener immaterieller Vermögenswerte |
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Abschreibungsmodell für immaterielle Vermögenswerte, die eigenständig gekauft oder im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses,
durch Schenkung und im Tausch gegen andere Vermögenswerte erworben wurden |
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Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer. Falls der Unternehmen nicht in der Lage ist, die Nutzungsdauer zu schätzen,
verwende zehn Jahre |
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Werthaltigkeitstest befolge Abschnitt 27 |
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Jedwede Neubewertung von immateriellen Vermögenswerten ist unzulässig |
Abschnitt 19 Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert
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Erwerbsmethode |
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Alle Geschäfts- oder Firmenwerte sind planmäßig abzuschreiben. Falls der Unternehmen nicht in der Lage ist, die Nutzungsdauer
zu schätzen, verwende zehn Jahre |
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Werthaltigkeitstest befolge Abschnitt 27 |
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Wertaufholungen für den Geschäfts- oder Firmenwert sind nicht gestattet |
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Negativer Geschäfts- oder Firmenwert zunächst erneute Beurteilung der ursprünglichen Bilanzierung. Ist diese in Ordnung,
erfasse ihn unmittelbar ertragswirksam |
Abschnitt 20 Leasingverhältnisse
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Leasingverhältnisse werden in Finanzierungs- und Mietleasingverhältnisse eingestuft
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Klassifizierung als Finanzierungsleasing, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden
sind, übertragen werden |
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Alle anderen Leasingverhältnisse sind Mietleasingverhältnisse |
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Es wird unterstellt, dass im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen wurden, wenn:
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dem Leasingnehmer am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses das Eigentum an dem Vermögenswert übertragen wird |
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der Leasingnehmer eine 'günstige Kaufoption' besitzt |
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die Laufzeit des Leasingverhältnisses den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswerts
umfasst, auch wenn das Eigentumsrecht nicht übertragen wird |
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zu Beginn des Leasingverhältnisses der Barwert der Mindestleasingzahlungen im Wesentlichen mindestens dem beizulegenden
Zeitwert des Leasinggegenstandes entspricht |
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die Leasinggegenstände eine derart spezielle Beschaffenheit haben, dass sie ohne größere Veränderungen nur vom
Leasingnehmer genutzt werden können |
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Die Bewertung des Vermögenswerts und der Verpflichtung in einem Finanzierungsleasingverhältnis erfolgt zum niedrigeren Wert
aus beizulegendem Zeitwert der Beteiligung an der gemieteten Sachanlage und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen |
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Bei Mietleasingverhältnissen ist eine lineare Aufwandserfassung vorgeschrieben, es sei denn, die Leasingzahlungen wurden
strukturiert, um den Leasinggeber für die allgemeine Geldentwertung zu entschädigen |
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Der Anwendungsbereich beinhaltet Vereinbarungen, die ein Leasingverhältnis enthalten [IFRIC 4] |
Abschnitt 21 Rückstellungen und Eventualposten
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Bildung einer Rückstellung, falls das Unternehmen eine Verpflichtung infolge eines vergangenen Ereignisses besitzt, deren
Betrag verlässlich geschätzt werden kann |
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enthält einen Anhang mit Beispielen |
Abschnitt 22 Eigen- und Fremdkapital
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Leitlinien zur Klassifizierung eines Instruments als Schuld oder Eigenkapital
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spiegelt die jüngsten Änderungen an IAS 32 zu kündbaren Instrumenten und nur bei Liquidation entstehenden
Verpflichtungen wider |
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enthält Leitlinien dazu, wann Genossenschaftsanteile Eigenkapital darstellen [IFRIC 2] |
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deckt einige Themen ab, die nicht Bestandteil der vollen IFRS sind, darunter:
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ursprüngliche Emission von Anteilen und anderen Eigenkapitalinstrumenten |
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Verkäufe von Optionen, Bezugsrechten und Optionsscheinen |
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Aktiendividenden und Aktiensplits |
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'Zerlegungsbilanzierung' ist erforderlich, um die Emission von wandelbaren Instrumenten zu bilanzieren
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Emissionserlös von Wandelanleihen wird in eine Fremd- und eine Eigenkapitalkomponente zerlegt |
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Umfassendes Beispiel für die Zerlegungsbilanzierung enthalten |
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Ausschüttungen an die Eigentümer, einschließlich Sachausschüttungen werden abgedeckt |
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Nicht-kontrollierende Anteile und Geschäftsvorfälle in Anteilen an einem konsolidierten Tochterunternehmen werden behandelt |
Abschnitt 23 Erlöse
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Prinzip für die Bemessung der erhaltenen oder zu erhaltenen Gegenleistung |
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Erfassung - Verkauf von Gütern: Erlöse aus dem Verkauf von Gütern sind zu erfassen, wenn alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
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(a) das Unternehmen hat die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse
verbunden sind, auf den Käufer übertragen. |
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(b) dem Unternehmen verbleibt weder ein weiter bestehendes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist,
noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse. |
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(c) die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden. |
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(d) es ist wahrscheinlich, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft zufließt. |
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(e) die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden. |
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Erfassung - Erbringung von Dienstleistungen: Wende die Methode entsprechend dem Leistungsfortschritt an, falls das Ergebnis des
Geschäftsvorfalls verlässlich bestimmt werden kann. Ansonsten wende die Methode der erzielbaren Kosten an. |
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Erfassung - Fertigungsaufträge: Wende die Methode entsprechend dem Leistungsfortschritt an, falls das Ergebnis des Geschäftsvorfalls
verlässlich bestimmt werden kann. Ansonsten wende die Methode der erzielbaren Kosten an. |
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Erfassung - Zinsen: Zinsen sind unter Anwendung der Effektivzinsmethode wie in Abschnitt 11 beschrieben zu
erfassen |
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Erfassung - Nutzungsentgelte: Nutzungsentgelte sind periodengerecht in Übereinstimmung mit dem wirtschaftlichen Gehalt des zugrunde
liegenden Vertrages zu erfassen. |
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Erfassung - Dividenden: Dividenden sind zu erfassen, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entsteht. |
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Anhang mit Beispielen für die Erlöserfassung nach den Prinzipien in Abschnitt 23
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Beispiel zu Kundenbindungsprogrammen hinzugefügt [IFRIC 13] |
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Beispiel zu Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien hinzugefügt [IFRIC 15] |
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Abschnitt 24 Beihilfen der öffentlichen Hand
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Alle werden mit dem beizulegenden Zeitwert des erhaltenen Vermögenswerts oder der Forderung bewertet |
Abschnitt 25 Fremdkapitalkosten
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Alle Fremdkapitalkosten werden bei Anfall als Aufwand verrechnet es werden keine aktiviert |
Abschnitt 26 Anteilsbasierte Vergütungen
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Im Standardentwurf war vorgeschlagen worden, IFRS 2 anzuwenden, in welchem die Methode des
Inneren Werts als vereinfachte Rückfalloption enthalten ist |
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In den Stellungnahmen zum Standardentwurf wurde entgegnet, dass dies keine Vereinfachung darstellt, weil KMU den
beizulegenden Zeitwert zu jedem Berichtsstichtag neu bestimmen müssen |
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Vereinfachung im endgültigen IFRS für KMU: Falls es nicht durchführbar ist, den beizulegenden Zeitwert der Option oder
anderer gewährter Instrumente zu bestimmen, soll die Geschäftsleitung ihr Ermessen bei der Anwendung der sachgerechtesten
Bewertungsmethode ausüben |
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Behandelt staatlich vorgeschriebene Eigentumspläne (war nicht im Standardentwurf enthalten) [IFRIC 8] |
Abschnitt 27 Wertminderungen von Vermögenswerten
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Vorräte - niedrigeren Wert aus Kosten und dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich der Kosten bis zur Fertigstellung und der
Veräußerung, falls der unter dem Buchwert liegt |
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Sonstige Vermögenswerte - Abschreibung auf den erzielbaren Wert, falls der unter dem Buchwert liegt |
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Erzielbarer Wert ist der größere aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert |
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Falls der erzielbare Wert eines einzelnen Vermögenswerts nicht bestimmt werden kann, bemesse den erzielbaren Wert der
zahlungsmittelgenerierenden Gruppe des Vermögenswerts |
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viele vereinfachte Leitlinien (im Vergleich zum Standardentwurf) zu Berechnung der Wertminderung des Geschäfts- oder
Firmenwerts, wenn der Geschäfts- oder Firmenwert nicht zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugerechnet werden kann |
Abschnitt 28 Leistungen an Arbeitnehmer
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Im endgültigen IFRS für KMU wird die Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien für leistungsorientierte
Verpflichtungen nur dann vorgeschrieben, wenn das Unternehmen in der Lage ist, diese Methode ohne unzumutbare Kosten oder
Mühen anzuwenden. |
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Ansonsten kann das Unternehmen seine Berechnung vereinfachen:
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erwartete Gehaltssteigerungen ignorieren |
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zukünftige Dienste der gegenwärtigen Arbeitnehmer ignorieren (unterstellt die Schließung des Plans) |
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mögliche zukünftige betriebliche Sterblichkeiten ignorieren |
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Für konzernweite Pläne kann der Gesamtbetrag auf das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen auf einer sinnvollen
Grundlage verteilt werden |
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Versicherungsmathematische Bewertungserfolge können erfolgswirksam oder als Posten im sonstigen Gesamtergebnis erfasst
werden aber...
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es gibt keine Abgrenzung der versicherungsmathematischen Bewertungserfolge; auch gibt es keinen Korridoransatz |
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Alle nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst |
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Abschnitt 29 Ertragsteuern
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schreibt einen Ansatz der temporären Differenzen vor, ähnlich IAS 12 |
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Die meisten der speziellen Ausnahmen aus IAS 12 werden beseitigt
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es wird aber weiterhin keine latente Steuer auf nicht ausgeschüttete Ergebnisse ausländischer Tochterunternehmen
und Gemeinschaftsunternehmen angesetzt |
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Setze einen latenten Steueranspruch zur Gänze an, mit einem Bewertungsabschlag
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Kriterium: Realisierung ist wahrscheinlich (es sprechen mehr Gründe dafür als dagegen)
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Die meisten Vorschriften aus dem Standardentwurf des IASB Ertragsteuern vom März 2009 werden berücksichtigt |
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Steuerwert unterstellt die Wiedererlangung durch Verkauf (falls der Kapitalertragsteuersatz Null beträgt, gibt es keine
latente Steuer). |
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Keine latente Steuer auf einen Vermögenswert oder eine Schuld, falls nicht erwartet wird, dass die Wiedererlangung oder
die Begleichung des Buchwerts das steuerbare Ergebnis beeinflusst |
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Berücksichtige die Unsicherheit bei der Bemessung aller tatsächlichen und latenten Steuern unterstelle, dass die
Steuerbehörden die berichteten Beträge untersuchen werden und volle Kenntnis über alle maßgeblichen Informationen besitzen |
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Alle latenten Steuern sind nicht-kurzfristig (keine 'Rückwärtssuche') |
Abschnitt 30 Fremdwährungsumrechnung
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Ansatz der funktionalen Währung, ähnlich zu dem in IAS 21 |
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Kein Recycling von Bewertungserfolgen aus Nettoinvestitionen an einem ausländischen Teilbetrieb, die ursprünglich im
sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurden |
Abschnitt 31 Hyperinflation
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Ein Unternehmen muss Abschlüsse erstellen, die an das allgemeine Preisniveau angepasst werden, wenn seine funktionale
Währung hyperinflationär ist etwa, wenn sie größer als 100% über drei Jahre ist |
Abschnitt 32 Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode
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Anpassung des Abschlusses bei berücksichtigungspflichtigen Ereignissen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die weitere
Nachweise zu Bedingungen liefern, die bereits zum Ende der Berichtsperiode bestanden |
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Keine Anpassung des Abschlusses bei nicht zu berücksichtigenden Ereignissen Ereignisse oder Bedingungen, die nach dem
Ende der Berichtsperiode auftraten |
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Wenn ein Unternehmen nach dem Ende der Berichtsperiode Dividenden beschließt, darf das Unternehmen diese Dividenden zum Ende
der Berichtspierode nicht als Schuld ansetzen. Dies ist ein nicht zu berücksichtigendes Ereignis.
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Abschnitt 33 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
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Angabe von Beziehungen und Geschäftsvorfällen |
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Staatliche Stellen und Körperschaften gelten nicht allein aufgrund ihrer normalen Geschäfte mit dem Unternehmen als nahe stehende
Unternehmen |
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Angabe der Vergütung von Personen in Schlüsselpositionen nur in einer Gesamtzahl |
Abschnitt 34 Spezielle Tätigkeiten
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Landwirtschaft verwende ein Modell historischer Kosten, soweit nicht der beizulegende Zeitwert jederzeit ohne
unzumutbare Kosten oder Mühen bestimmbar ist
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Im IFRS für KMU sind Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts enthalten |
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Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen sind abgedeckt |
Abschnitt 35 Übergang auf den IFRS für KMU
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Erstelle für das laufende und das Vorjahr einen Abschluss unter Anwendung des IFRS für KMU |
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Es bestehen aber viele Ausnahmen für die Neudarstellung bestimmter Posten |
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Auch gibt es eine allgemeine Ausnahme, falls etwas undurchführbar sein sollte |
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Alle besonderen Ausnahmen in IFRS 1 sind nunmehr im IFRS für KMU enthalten
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Einige waren im Standardentwurf noch weggelassen worden |
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| Aktuelle Nachrichten zum IFRS für KMU |
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August 2009: Mehr als die Hälfte der US-amerikanischen KMU wollen eigenständige Standards
Eine Untersuchung durch Deloitte hat ergeben, dass mehr als die Hälfte (51%) der befragten kleinen und mittelgroßen
nicht-börsennotierten Unternehmen (Umsatz weniger als eine Milliarde US-Dollar) getrennte Bilanzierungsstandards für nicht
börsennotierte und börsennotierte Unternehmen unterstützen. Deloitte befragte im Juni 2009 Finanzfachleute aus 225 nicht
börsennotierten Unternehmen, um Daten und Informationen bezüglich der mit den gegenwärtigen US-amerikanischen
Rechnungslegungsprinzipien verbundenen Herausforderungen und das Ausmaß an Interesse an dem
IFRS für KMU zu erheben. Finanzfachleute aus nicht börsennotierten Unternehmen verschiedener Branchen und Größe antworteten.
Zwei Drittel der Unternehmen hatten nicht mehr als 20 Beschäftigte, und 42% hatte Umsatzerlöse von weniger als 100 Millionen
US-Dollar. Zu den wesentlichen Ergebnissen der Untersuchung zählen die folgenden:
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51% der befragten KMU glauben, dass es getrennte Bilanzierungsstandards für börsennotierte und nicht börsennotierte
Unternehmen geben sollte. |
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43% der befragten KMU kennen den IFRS für KMU des IASB nicht und deuteten Bedarf an weiterer Unterrichtung an. |
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Die befragten KMU sehen die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (42%), die Bilanzierung von Ertragsteuern (23%) und
Konsolidierungen (10%) als die wichtigsten Gebiete in den US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien an, die einer
Vereinfachung bedürfen. |
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10% der befragten KMU wenden derzeit entweder die IFRS an oder würden die Anwendung des IFRS für KMU auf kurze
Sicht erwägen, wohingegen 63% die Regelungen dann anwenden würden, wenn sie dies müssten. |
Der Bericht der Deloitte-Untersuchung können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 156 KB).
September 2009: IFRS für KMU 'geht an den Start'
Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben einen Beitrag von Paul Pacter, dem IASB-Direktor für Standards für KMU (und gleichzeitig
Webmaster der Internetseite www.iasplus.com von Deloitte) eingestellt, in welchem dieser sich mit dem neuen IFRS für KMU auseinandersetzt.
Der Beitrag mit dem Titel IFRS für die meisten nicht börsennotierten
Unternehmen geht an den Start (in englischer Sprache, 726 KB) wurde in der Septemberausgabe 2009 von Financial Executive
veröffentlicht. In dem Beitrag erörtert Pacter, warum der IASB das Projekt angegangen ist, was die Vorzüge des neuen Standards sind,
die Arten an Vereinfachungen gegenüber den vollen IFRS, die in dem KMU-Standard vorgenommen wurden, sowie Sachverhalte rund um den
Übergang von den bislang von einem KMU verwendeten Rechnungslegungsgrundsätzen auf den IFRS für KMU.
| "Mit der Herausgabe des IFRS für KMU hat der IASB die Komplexität der Abschlusserstellung für Tausende von
Unternehmen weltweit verringert aber auch für jene, die diese Abschlüsse für die Kreditvergabe, Leih- und Anlageentscheidungen
verwenden." |
Der Beitrag unterliegt dem Copyright von Financial Executives International,
und er wurde mit deren freundlicher Genehmigung auf www.iasplus.com eingestellt.
September 2009: IFRS für KMU: eine Zusammenfassung vom SAICA
Das südafrikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) hat eine
26-seitigen Überblick über den IFRS für KMU veröffentlicht. Am 13. August 2009 hat Südafrika als erstes Land weltweit den IFRS
für KMU übernommen. Er tritt unmittelbar für alle Unternehmen in Kraft, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind und die
sich entschließen, nicht die vollen südafrikanischen Standards zu befolgen, die identisch zu den vollen IFRS sind. Der Überblick des
SAICA enthält eine Zusammenfassung jeder der 35 Abschnitte des IFRS für KMU in Aufzählungsform. Sie wurde gemeinsam vom
SAICA und W Consulting
erarbeitet. Wir sind ihnen dankbar, dass sie uns die Erlaubnis gegeben haben, sie auf IAS Plus einzustellen.
 |
Die Broschüre IFRS für KMU: eine Zusammenfassung können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 223 KB). |
März 2010: Nominierungen erbeten für eine neue Arbeitsgruppe
zur Einführung des IFRS für KMU
Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben zu
Nominierungsvorschlägen für die Besetzung einer neuen Arbeitsgruppe
für den IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) eingeladen.
Der Aufgabenbereich und die geplante Arbeitsweise von SMEIG sind auf
der Internetseite des IASB veröffentlicht worden:
www.ifrs.org/IFRS+for+SMEs/Implementation+Group.
Die Aufgabe von SMEIG wird sein, die internationale Übernahme des
IFRS für KMU zu fördern und die Einführung zu überwachen. SMEIG wird
zwei Hauptverantwortlichkeiten haben:
- nicht verpflichtende Leitlinien für die Einführung des IFRS für
KMU in Form von Fragen und Antworten zu entwickeln, die
Interessenten zeitnah öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und
- dem IASB gegenüber Empfehlungen auszusprechen, falls es den
Bedarf geben sollte, den IFRS für KMU zu ändern.
SMEIG wird von Paul Pacter geführt werden, dem
IASB-Direktor für den IFRS für KMU. Alle Mitglieder von SMEIG werden
auf Freiwilligenbasis Mitglieder sein. SMEIG wird eventuell auch
ernannte Beobachter umfassen, die an den Erörterungen teilnehmen
können aber kein Stimmrecht besitzen. Nominierungsvorschläge und
Bewerbungen werden bis zum 30. April 2010 erbeten. Die
englischsprachige Presseerklärung der IFRS-Stiftung finden Sie
hier (98 KB).
Juni 2010: Internetsendungen zum IFRS für KMU online
abrufbar
Die Weltbank hat auf ihrer Internetseite eine zweiteilige Internetpräsentation von Paul Pacter mit dem Titel
Ein Überblick über den IFRS für KMU zur Ansicht bereitgestellt. Jeder Teil dauert etwa eine Stunde. In der Präsentation
werden die Vorschriften jeder der 35 Abschnitte des IFRS für KMU beleuchtet und die Unterschiede zu den vollen IFRS
hervorgehoben. Um die englischsprachigen Internetpräsentationen anzusehen:
Diese Präsentationen sind zusammen eines der 20 Schulungsmodule in den Train-the-Trainer-Workshops des IASB
zum IFRS für KMU. Weitere Informationen zu den Workshops oder zum Herunterladen sämtlicher Präsentation finden Sie
hier.
August 2010: IFRS-Stiftung benennt Mitglieder der
Arbeitsgruppe für den IFRS für KMU
Die IFRS-Stiftung hat die Mitglieder der neu
eingerichteten Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group,
SMEIG) bekanntgegeben. Die Aufgabe der Gruppe ist es, die
internationale Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße
Unternehmen (IFRS für KMU) zu fördern und seine Einführung zu
überwachen. Die Gruppe hat zwei Hauptaufgaben:
 |
Entwicklung von nicht verpflichtenden Leitlinien
für die Einführung des IFRS für KMU in Form von
Fragen und Antworten, die zeitnah öffentlich zur
Verfügung gestellt werden, und |
 |
Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem IASB,
wenn Änderungen am IFRS für KMU sich als nötig erweisen
sollten. |
Obwohl die Mitglieder der Gruppe nicht als Vertreter
ihres Landes agieren, haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung
versucht, bei der Auswahl der Mitglieder eine ausgewogene
geografische Balance sicherzustellen. Die Mitglieder der Gruppe
werden für zwei Jahre ernannt und können wiederberufen werden.
Beginn ihrer Amtszeit ist Juli 2010. Den Vorsitz der Gruppe hat das
IASB-Mitglied Paul Pacter inne, der vorher IASB-Direktor für den
IFRS für KMU war. Weitere Informationen:
Februar 2011: Gruppe zur Einführung des IFRS für
KMU veröffentlicht Leitlinienentwurf zur Stellungnahme
Die Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group) hat heute ein Frage-und-Antwort-Dokument zu einem
Leitlinienentwurf hinsichtlich der Einführung des International Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen
(IFRS für KMU) mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. In diesem Dokument wird die Frage behandelt, ob ein Mutterunternehmen, das
selbst nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist, seinen Einzelabschluss in Übereinstimmung mit dem IFRS für KMU aufstellen darf, wenn
es Teil eines Konzerns ist, für den die Erstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den vollen IFRS vorgeschrieben oder
wahlweise möglich ist.
Stellungnahmen werden bis zum 4. April 2011 erbeten. Weitere Informationen in englischer Sprache:
April 2011: Drei neue Frage-und-Antwort-Dokumente der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU
Die Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group,
SMEIG) hat heute drei weitere Frage-und-Antwort-Dokumente zu
Sachverhalten hinsichtlich der Einführung des International
Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen
(IFRS für KMU) mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Im
Februar 2011 hatte die SMEIG bereits ein Dokument veröffentlicht, in
dem die Frage behandelt wurde, ob ein Mutterunternehmen, das selbst
nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist, seinen Einzelabschluss
in Übereinstimmung mit dem IFRS für KMU aufstellen darf, wenn es
Teil eines Konzerns ist, für den die Erstellung eines
Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den vollen IFRS
vorgeschrieben oder wahlweise möglich ist. Die Frist für
Stellungnahmen für die neuen Fragebögen endet jeweils am 14.
April 2011. Sie sind folgenden Themen gewidmet:
 |
konzerneigene Versicherungsgesellschaften, |
 |
Interpretation von "an einem öffentlichen Markt
gehandelt", |
 |
Investmentfonds mit nur wenigen Teilnehmern. |
Zugang zu den Fragebögen erhalten sie über die
englischsprachige
Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.
Juni 2011: SMEIG veröffentlicht ersten finalisierten Fragebogen zum IFRS für KMU
Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation
Group, SMEIG) hat heute ihren ersten finalisierten Fragebogen, der
als nichtverbindliche Leitlinie anzusehen ist, veröffentlicht. In Q&A 2011/01 Anwendung des IFRS für KMU im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens
wird der Frage nachgegangen, ob ein
Mutterunternehmen, das selber nicht öffentlich
rechenschaftspflichtig ist auch dann einen Abschluss
nach dem IFRS für KMU erstellen darf, wenn sein
Konzernabschluss nach den vollen IFRS erstellt ist.
SMEIG ist zu dem Schluss gekommen, dass
ein Unternehmen einen Abschluss nach dem IFRS für
KMU erstellen darf, wenn es nicht öffentlich
rechenschaftspflichtig ist. Ein Mutterunternehmen
beantwortet die Frage nach der Zulässigkeit der
Anwendung des IFRS für KMU vor dem Hintergrund
seiner eigenen Rechenschaftspflicht ohne die
Rechenschaftspflicht anderer Konzernunternehmen oder
des Konzerns zu berücksichtigen. |
Die Aufgabe von SMEIG ist es, die internationale Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zu fördern und seine Einführung zu überwachen. Die Gruppe hat zwei Hauptaufgaben:
 |
Entwicklung von nicht verpflichtenden
Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU
in Form von Fragen und Antworten, die zeitnah
öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und |
 |
Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem IASB, wenn Änderungen am IFRS für KMU sich als nötig erweisen sollten. |
Weiterführende Informationen:
Dezember 2011: SMEIG veröffentlicht
zwei weitere endgültige Frage- und Antwortdokumente zum IFRS für KMU
Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation
Group, SMEIG) hat zwei weitere finalisierte Frage- und
Antwortdokumente, die
als nichtverbindliche Leitlinien anzusehen sind, veröffentlicht.
In Q&A 2011/02 Unternehmen, die typischerweise öffentlich rechenschaftspflichtig sind
wird der Frage nachgegangen, ob ein Unternehmen öffentlich
rechenschaftspflichtig ist. In dem Dokument heißt es dazu: "Ein
Unternehmen ist öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn seine Aktien
oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt
werden, wenn es im Begriff ist, solche Instrumente zum Handel an
einem öffentlichen Markt zu emittieren oder wenn es als einen seiner
Hauptgeschäftszwecke Vermögenswerte in treuhänderischer Funktion für
eine große Gruppe von Außenstehenden hält." Es wird auch
festgehalten, dass unter bestimmten Umständen solche Unternehmen
möglicherweise nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind; dies
gilt beispielsweise für konzerneigene Versicherungsgesellschaften
und Investmentfonds mit nur wenigen Teilnehmern.
In Q&A 2011/03 Interpretation von 'an einem öffentlichen
Markt gehandelt' bei der Anwendung des IFRS für KMU
wird der Frage nachgegangen, wie 'an einem öffentlichen Markt
gehandelt' in der Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht
zu interpretieren ist. Dabei wird ein öffentlicher Markt als "eine
in- oder ausländische Börse oder ein Freiverkehr einschließlich
lokaler und regionaler Märkte" definiert. Wenn eine Transaktion
jedoch nur zwischen Parteien stattfindet, die in das Management des
Unternehmens eingebunden sind, gilt dies nicht als 'an einem
öffentlichen Markt gehandelt'.
SMEIG hat verlautbart, dass ein Unternehmen, dass nicht
öffentlich rechenschaftspflichtig ist, den IFRS für KMU anwenden
darf. |
Die Aufgabe von SMEIG ist es, die internationale Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zu fördern und seine Einführung zu überwachen. Die Gruppe hat zwei Hauptaufgaben:
 |
Entwicklung von nicht verpflichtenden
Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU
in Form von Fragen und Antworten, die zeitnah
öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und |
 |
Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem IASB, wenn Änderungen am IFRS für KMU sich als nötig erweisen sollten. |
Weiterführende Informationen:
SMEIG hat am 23. Juni 2011 bereits ein erstes finalisiertes Frage- und Antwortdokument zum Thema Anwendung des IFRS für KMU im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens herausgegeben.
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