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Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen meint die Suche nach Bodenschätzen, einschließlich Mineralien, Öl, Erdgas und
ähnlichen nicht regenerativen Ressourcen, nachdem das Unternehmen die Rechte zur Exploration eines bestimmten Gebiets erhalten hat,
sowie die Feststellung der technischen Durchführbarkeit und der ökonomischen Realisierbarkeit der Gewinnung der Bodenschätze
(IFRS 6.Anhang A).
Ausgaben für Exploration und Evaluierung sind Ausgaben, die einem Unternehmen in Zusammenhang mit der Exploration und Evaluierung
von Bodenschätzen entstehen, bevor die technische Durchführbarkeit und die ökonomische Realisierbarkeit einer Gewinnung der
Bodenschätze nachgewiesen werden kann (IFRS 6.Anhang A).
IFRS 6 gestattet einem Unternehmen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Exploration und Evaluierung von
Vermögenswerten zu entwickeln, ohne den Anforderungen der Paragraphen 11 und 12 aus IAS 8 Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler besondere Aufmerksamkeit schenken zu müssen. Entsprechend darf ein
Unternehmen, welches IFRS 6 anwendet, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden weiterverwenden, welche es unmittelbar vor
der Anwendung von IFRS verwendet hat. Dies beinhaltet die fortgesetzte Verwendung von Ansatz- und Bewertungsregeln, die Teil
dieser Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden waren.
IFRS 6 verlangt von Unternehmen, die Vermögenswerte aus der Exploration und Evaluierung ansetzen und diese einem
Wertminderungstest zu unterziehen, wenn Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes aus der
Exploration und Evaluierung dessen erzielbaren Betrag übersteigt (IFRS 6.18). Unternehmen haben die Wertminderung in Übereinstimmung
mit IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten zu bemessen, sobald eine Wertminderung festgestellt wurde.
IFRS 6 enthält auch Leitlinien dazu, wie zahlungsmittelgenerierende Einheiten festgestellt werden (IFRS 6.21-22).
IFRS 6 verlangt Angaben, welche die im Abschluss angesetzten Beträge für die Exploration und Evaluierung von mineralischen
Ressourcen kennzeichnen und erläutern, einschließlich (IFRS 6.23-23):
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(i) der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens für Ausgaben für die Exploration und Evaluierung,
einschließlich des Ansatzes von Vermögenswerten aus der Exploration und Evaluierung. |
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(ii) der Höhe der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie der Cashflows aus betrieblicher und
Investitionstätigkeit, die durch die Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen hervorgerufen werden. |
Ein Unternehmen hat Vermögenswerte aus dem Explorations- und Evaluationsprozess als eigenständige Klasse von Vermögenswerten
zu behandeln und die Angaben zu leisten, die entweder nach IAS 16 oder IAS 38 erforderlich ist entsprechend der Tatsache,
wie die Vermögenswerte klassifiziert werden (IFRS 6.25).
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zur Erläuterung von IFRS 6
Am 31. Januar 2005 hat das IFRS Global Office von Deloitte eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters
herausgebracht, in welchem IFRS 6 Exploration und
Evaluation von mineralischen Ressourcen erläutert wird (in englischer Sprache, 54 KB).
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