| Zielsetzung
Das Ziel von IAS 37 ist es, sicherzustellen, dass angemessene
Ansatzkriterien und Bewertungsgrundlagen auf Rückstellungen,
Eventualschulden und Eventualforderungen angewendet werden. Daneben soll sichergestellt
werden, dass ausreichende Informationen im Anhang des Abschlusses offen
gelegt werden, um es den Adressaten zu ermöglichen, deren Art, zeitlichen
Anfall und Höhe zu verstehen. Der Standard basiert auf dem Grundsatz,
dass Rückstellungen nur gebildet werden dürfen, wenn eine Schuld
vorliegt, also wenn eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem
vergangenen Ereignis besteht. Somit zielt der Standard zielt darauf ab,
sicherzustellen, dass nur echte Verpflichtungen im Abschluss abgebildet
werden – geplante künftige Ausgaben, selbst wenn sie durch den Vorstand
oder ein ähnliches Organ genehmigt wurden, sind vom Ansatz
ausgeschlossen.
Anwendungsbereich
IAS 37 schließt Verpflichtungen, Eventualschulden und
Eventualforderungen aus, die aus folgenden Sachverhalten resultieren:
[IAS 37.1]
Wichtige Definitionen [IAS 37.10]
Rückstellung: Eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder
ihrer Höhe ungewiss ist.
Schuld: Gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus
Ereignissen der Vergangenheit entsteht, deren Erfüllung für das
Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit
wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist (Zahlung)
Eventualschuld:
 |
Eine mögliche Verpflichtung, deren Existenz durch das Eintreten
oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger
Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder |
 |
Eine gegenwärtige Verpflichtung, bei der eine Zahlung nicht
wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend
verlässlich geschätzt werden kann. |
Eventualforderung:
 |
Möglicher Vermögenswert, der aus vergangenen Ereignissen
resultiert, und |
 |
dessen Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder
mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, die
nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen.
|
Ansatz einer Rückstellung
Ein Unternehmen muss eine Rückstellung ansetzen, falls, und nur
falls: [IAS 37.14]
 |
es aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige
Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) hat (das verpflichtende
Ereignis); |
 |
eine Zahlung wahrscheinlich (mehr Gründe dafür als dagegen) ist,
und |
 |
die Höhe zuverlässig geschätzt werden kann.
|
Ein verpflichtendes Ereignis ist ein Ereignis, das eine rechtliche
oder faktische Verpflichtung schafft, auf Grund derer das Unternehmen
keine realistische Alternative zur Erfüllung der Verpflichtung hat. [IAS 37.10]
Eine faktische Verpflichtung entsteht, wenn das bisher übliche
Geschäftsgebaren eine berechtigte Erwartung anderen Parteien gegenüber
geweckt hat. Beispielsweise hat ein Kaufhaus (dessen Geschäftspolitik es
schon seit langem ist) dem Kunden die Möglichkeit einzuräumen, die Waren
z.B. innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben. [IAS 37.10]
Eine mögliche Verpflichtung (Eventualschuld) ist im Anhang anzugeben,
eine Rückstellung ist nicht zu bilden. Angaben im Anhang sind jedoch
nicht notwendig, wenn die Zahlung unwahrscheinlich ist. [IAS 37.86]
Vereinzelt gibt es Fälle, z.B. bei einem Rechtsstreit, in denen
unklar ist, ob eine gegenwärtige Verpflichtung existiert. In diesen
Fällen führt ein Ereignis der Vergangenheit zu einer gegenwärtigen
Verpflichtung, wenn unter Berücksichtigung aller verfügbarer
substanzieller Hinweise für das Bestehen einer gegenwärtigen
Verpflichtung zum Bilanzstichtag mehr dafür als dagegen spricht. Eine
Rückstellung muss für diese gegenwärtige Verpflichtung angesetzt werden,
wenn die anderen oben dargestellten Ansatzkriterien erfüllt sind. Wenn
mehr Gründe dafür als dagegen sprechen, dass keine gegenwärtige
Verpflichtung besteht, muss das Unternehmen eine Eventualschuld angeben,
außer die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen ist
unwahrscheinlich. [IAS 37.15]
Bewertung von Rückstellungen
Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche
Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen
Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist. Die bestmögliche
Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung ist der
Betrag, den das Unternehmen bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung
der Verpflichtung zum Bilanzstichtag oder zur Übertragung der
Verpflichtung auf einen Dritten zu diesem Termin zahlen müsste. [IAS 37.36] Das bedeutet:
 |
Rückstellungen für einmalige Ereignisse (Restrukturierung,
Beseitigung von Umweltschäden, Beilegung eines Rechtsstreits) werden
zum wahrscheinlichsten Betrag angesetzt. [IAS 37.40] |
 |
Rückstellungen für eine große
Anzahl von Ereignissen (Gewährleistung,
Rückerstattungen an Kunden) werden mit dem Erwartungswert angesetzt.
[IAS 37.39] |
 |
Beide Bewertungen werden auf den Barwert mittels eines
Vorsteuer-Zinssatzes abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen
im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen
Risiken widerspiegelt. [IAS 37.45 und IAS 37.47] |
Bei der bestmöglichen Schätzung einer Rückstellung sind vom
Unternehmen die unvermeidbar mit vielen Ereignissen und Umständen
verbundenen Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Die
erwarteten Zahlungsströme sind auf ihre Barwerte abzuzinsen, wenn die
Auswirkungen des Zinseffekts wesentlich sind. [IAS 37.42]
Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten
Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer
anderen Partei erstattet werden, ist die Erstattung nur zu erfassen,
wenn es so gut wie sicher ist, dass das Unternehmen die Erstattung bei
Erfüllung der Verpflichtung erhält. Die Erstattung ist als separater
Vermögenswert zu behandeln. Der für die Erstattung angesetzte Betrag
darf die Höhe der Rückstellung nicht übersteigen. [IAS 37.53]
Bei der Bewertung einer Rückstellung sind zukünftige Ereignisse wie
folgt zu berücksichtigen:
 |
Planung von begründbaren Änderungen bei der Verwendung
existierender Technologien [IAS 37.48] |
 |
Keine Einbeziehung von möglichen Gewinnen bei Veräußerung von
Vermögenswerten [IAS 37.51] |
 |
Berücksichtigung von Gesetzesänderungen nur, wenn die
Verabschiedung der Gesetze so gut wie sicher ist [IAS 37.50]
|
Anpassungen von Rückstellungen [IAS 37.59]
Rückstellungen sind zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen und anzupassen
Wenn ein Abfluss nicht mehr wahrscheinlich ist, ist die Rückstellung
erfolgswirksam aufzulösen.
Einige Beispiele für Rückstellungen
|
Situation |
Bildung einer Rückstellung? |
|
Restrukturierung durch Verkauf eines Geschäftsbereichs |
Eine
Rückstellung darf erst nach Abschluss eines bindenden Kaufvertrags
gebildet werden
|
|
Restrukturierung durch Stilllegung oder Umorganisation |
Eine
Rückstellung darf erst nach Verabschiedung und öffentlicher
Ankündigung eines detaillierten formalen Plans gebildet werden. Eine
Entscheidung des Vorstands reicht nicht aus
|
|
Gewährleistung |
Es ist
eine Rückstellung zu bilden (Ereignis in der Vergangenheit war der
Verkauf von defekter Ware)
|
|
Bodenverschmutzung |
Es ist
eine Rückstellung zu bilden, wenn es dem Geschäftsgebaren des
Unternehmens entspricht, die Verschmutzung zu beseitigen, selbst
wenn es keine rechtliche Verpflichtung dazu hat (Ereignis in der
Vergangenheit war die Verpflichtung und die Erwartung der
Öffentlichkeit, die durch das Verhalten des Unternehmens geweckt
wurde)
|
|
Rückerstattungen an Kunden |
Es ist
eine Rückstellung zu bilden, wenn es gebräuchliches Geschäftsgebaren
ist, Rückerstattungen zu leisten (Ereignis in der Vergangenheit ist
die Erwartung des Kunden im Zeitpunkt des Erwerbs, dass die
Möglichkeit zur Rückerstattung besteht)
|
|
Eine
Off-Shore-Bohrinsel muss beseitigt und der Meeresboden wieder
hergestellt werden |
Es ist
eine Rückstellung bei Errichtung zu bilden, die gleichzeitig zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinzugerechnet wird
|
|
Stillgelegtes Mietgrundstück, dessen Mietdauer noch 4 Jahre beträgt
|
Es ist
eine Rückstellung zu bilden
|
|
Eine
WP-Gesellschaft muss seine Mitarbeiter weiterbilden, um sie auf den
neuesten Stand aufgrund von aktuellen Änderungen im Steuerrecht zu
bringen
|
Keine
Rückstellung (es gibt keine Verpflichtung, diese
Weiterbildungsmaßnahme zu ermöglichen) |
|
Eine
Warenhauskette hat bei Feuerschäden keine Versicherungsschutz |
Keine
Rückstellung bis zu einem tatsächlichen Brand (kein Ereignis in der
Vergangenheit) |
|
Selbstversichertes Restaurant, in dem sich die Gäste vergiftet
haben; es werden Rechtsstreitigkeiten erwartet, jedoch wurden bis
jetzt keine Klagen eingereicht
|
Es ist
eine Rückstellung zu bilden (das Ereignis der Vergangenheit ist die
Verletzung der Gäste) |
|
Generalüberholung oder Großreparaturen |
Keine
Rückstellung (keine Verpflichtung)
|
|
Belastende
(verlustbringende) Verträge |
Es ist
eine Rückstellung zu bilden
|
Restrukturierungsmaßnahmen
Eine Restrukturierungsmaßnahme ist: [IAS 37.70]
 |
Verkauf eines Geschäftszweigs: Eine Rückstellung darf erst
nach Abschluss eines bindenden Kaufvertrags gebildet werden. [IAS 37.78] Wenn der bindende Kaufvertrag erst nach dem Bilanzstichtag
geschlossen wurde, sind zwar im Anhang Angaben zu machen, jedoch darf
keine Rückstellung gebildet werden. |
 |
Stilllegung oder Umorganisation: Eine Rückstellung ist nur
nach Verabschiedung und öffentlicher Ankündigung zu bilden. Eine
Entscheidung des Vorstands reicht nicht aus. |
 |
Zukünftige betriebliche Verluste: Rückstellungen für
zukünftige betriebliche Verluste dürfen selbst bei einer
Restrukturierungsmaßnahme nicht gebildet werden. |
 |
Restrukturierungsrückstellungen (beim Unternehmenserwerb):
Unter der Regelung von IAS 22 war eine Rückstellung für die Kündigung
von Mitarbeiter, für die Stilllegung von Betriebsstätten und für die
Einstellung von Produktlinien nur zu bilden, wenn dies bei Erwerb
angekündigt wurde und nur dann, wenn ein detaillierter, formaler Plan
innerhalb von 3 Monaten nach Erwerb verabschiedet wurde. Gemäß IFRS 3
ist eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen im Zuge eines
Unternehmenserwerb nur noch dann ansatzfähig, wenn diese bereits im
separaten Einzelabschluss des erworbenen Unternehmens hätte angesetzt
werden müssen. Es gelten hier die oben beschriebenen Ansatzkriterien.
|
Restrukturierungsrückstellungen dürfen nur die durch die
Restrukturierung direkt verursachten Ausgaben einschließen, keine
Aufwendungen, die in Zusammenhang mit den laufenden Aktivitäten des
Unternehmens stehen. [IAS 37.80]
Gegenposition zur Rückstellungsbuchung
Wenn eine Rückstellung (Schuld) angesetzt wird, muss die Gegenbuchung
nicht zwangsläufig erfolgswirksam vorzunehmen sein. In gewissen Fällen
kann die Rückstellung Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
eines Vermögenswertes werden. Beispiele: Verpflichtung zur Beseitigung
von Umweltverschmutzungen, wenn eine neue Mine eröffnet oder eine
Off-Shore-Bohrinsel errichtet wird. [IAS 37.8]
Verbrauch von Rückstellungen
Rückstellung dürfen nur für den Zweck verbraucht werden, für den sie
ursprünglich gebildet wurden. Sie müssen zu jedem Bilanzstichtag
überprüft und angepasst werden, um die aktuelle bestmögliche Schätzung
widerzuspiegeln. Wenn es nicht länger wahrscheinlich erscheint, dass die
Erfüllung der Verpflichtung einen Abfluss von Ressourcen erfordert, dann
ist die Rückstellung aufzulösen. [IAS 37.61]
Eventualschulden
Da es ein allgemeines Interesse hinsichtlich unsicherer Schulden
gibt, behandelt IAS 37 auch Eventualschulden. Der Standard schreibt vor,
dass Unternehmen keine Eventualschulden ansetzen dürfen. Es sind aber
Angaben im Anhang zu machen, solange die Möglichkeit eines Abflusses von
Ressourcen nicht unwahrscheinlich ist. [IAS 37.86]
Eventualforderungen
Eventualforderungen dürfen nicht angesetzt werden – aber sie müssen
im Anhang angeben werden, wenn der Zufluss von wirtschaftlichem Nutzen
wahrscheinlich ist. Ist die Realisation von Erträgen jedoch so gut wie
sicher, ist der betreffende Vermögenswert nicht mehr als
Eventualforderung anzusehen und dessen Ansatz ist angemessen. [IAS 37.31]
Angaben
Überleitung für jede Gruppe von Rückstellungen: [IAS 37.84]
 |
Anfangsbestand |
 |
Zugänge |
 |
Verbrauch (Beträge, die gegen die Rückstellung gebucht wurden)
|
 |
Auflösung |
 |
Auswirkung des Zinseffekts
|
 |
Endbestand |
Eine Überleitung für das Vorjahr ist nicht erforderlich. [IAS 37.84]
Für jede Gruppe von Rückstellungen ist ein kurze Beschreibung
anzugeben für: [IAS 37.85]
 |
Art |
 |
zeitlichen Anfall
|
 |
Unsicherheiten |
 |
Annahmen |
 |
Erstattungen |
|