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Zielsetzung von IAS 29
Die Zielsetzung von IAS 29 besteht darin, spezielle Vorschriften für Unternehmen festzulegen, die in der Währung eines
Hochinflationslandes berichten, so dass die finanziellen Informationen aussagekräftig bereitgestellt werden.
Anpassung des Abschlusses
Das Grundprinzip von IAS 29 ist es, den Abschluss eines Unternehmens, das in der Währung eines Hochinflationslandes
bilanziert, in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit auszudrücken. Vergleichszahlen zur Vorperiode sind ebenfalls in der
am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit anzugeben [IAS 29.8].
Anpassungen sind durch Anwendung eines allgemeinen Preisindexes durchzuführen. Monetäre Posten werden nicht angepasst, da
sie bereits in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit ausgedrückt sind. Andere Posten sind auf Basis der Änderungen des
allgemeinen Preisindexes zwischen dem Zeitpunkt an dem die Posten erworben oder übernommen wurden und dem Bilanzstichtag
anzupassen.
Der Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten ist in das Periodenergebnis einzubeziehen. Dieses ist
gesondert anzugeben [IAS 29.9].
Der angepasste Wert eines nicht monetären Postens wird den einschlägigen IFRS entsprechend vermindert, wenn er den
erzielbaren Betrag überschreitet [IAS 29.19].
Der IASB legt in dem Standard keine absolute Inflationsrate fest, ab der eine Hochinflation vorliegt, sondern räumt
Ermessenspielräume ein, wann die Anpassung eines Abschlusses notwendig wird. Kennzeichen in der wirtschaftlichen Umgebung
eines Landes, die auf eine Hochinflation hinweisen, schließen ein [IAS 29.3]:
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die Bevölkerung bevorzugt es, ihr Vermögen in nicht monetären Vermögenswerten oder in einer relativ stabilen
Fremdwährung zu halten. Beträge in Inlandswährung werden unverzüglich investiert, um die Kaufkraft zu erhalten; |
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die Bevölkerung rechnet nicht in der Inlandswährung, sondern in einer relativ stabilen Fremdwährung. Preise können
in dieser Währung angegeben werden; |
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Verkäufe und Käufe auf Kredit werden zu Preisen getätigt, die den für die Kreditlaufzeit erwarteten Kaufkraftverlust
berücksichtigen, selbst wenn die Laufzeit nur kurz ist; |
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Zinssätze, Löhne und Preise sind an einen Preisindex gebunden; und |
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die kumulative Inflationsrate innerhalb von drei Jahren nähert sich oder überschreitet 100 %. |
Der IASB beschreibt in IAS 29 Merkmale, die darauf hinweisen, dass die Wirtschaft hochinflationär ist. Allerdings stellt der
IASB im Standard die Frage der Notwendigkeit einer Anpassung des Abschlusses in das Ermessen des bilanzierenden Unternehmens.
Wenn ein bisher Hochinflationsland nicht mehr als solches eingestuft wird und das Unternehmen aufhört, seinen Abschluss gemäß
IAS 29 aufzustellen und darzustellen, so sind die in der am Ende der vorherigen Periode geltenden Maßeinheiten ausgedrückten
Beträge als Grundlage für die Buchwerte in seinem darauf folgenden Abschluss anzuwenden [IAS 29.38].
Angaben
Ein Unternehmen, das der Hochinflation unterliegt, hat in seinem Abschluss Folgendes anzugeben:
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der Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten [IAS 29.9]; |
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dass der Abschluss und die Vergleichszahlen für frühere Perioden aufgrund von Änderungen der allgemeinen Kaufkraft der
funktionalen Währung angepasst wurden und daher in der am Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit angegeben sind [IAS 29.39] |
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ob der Abschluss auf dem Konzept historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten oder dem Konzept der Tageswerte basiert
[IAS 29.39] |
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Art und Höhe des Preisindexes am Abschlussstichtag sowie Veränderungen des Indexes während der aktuellen und der
vorangegangenen Periode [IAS 29.39] |
Welche Rechtskreise gelten als hyperinflationär?
In IAS 29 werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als
hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die
International Practices Task Force (IPTF)
des Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American
Institute of Certified Public Accountants, AICPA) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Die Kriterien der Task Force
für die Identifizierung solcher Länder ähneln denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach
IAS 29. Von Zeit zu Zeit gibt die IPTF Berichte ihrer Erörterungen mit Stabsmitarbeitern der SEC zu Empfehlungen der IPTF heraus,
welche Länder als hochinflationär angesehen werden sollten und welche Länder auf der Inflationsbeobachtungsliste der Gruppe stehen.
Am 18. Februar 2010 hat das CAQ die Eilmeldung Nr. 2010-11 Beobachtung des Inflationsstatus bestimmter Länder
herausgegeben, in welchem die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht wird:
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