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IAS 29 RECHNUNGSLEGUNG IN HOCHINFLATIONSLÄNDERN
Entstehungsgeschichte von IAS 29
November 1987Entwurf E31 Rechnungslegung in Hochinflationsländern herausgegeben
Juli 1989IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern veröffentlicht
Januar 1990Zeitpunkt des Inkrafttretens von IAS 29 (1989)
1994IAS 29 wurde neu gefasst
22. Mai 2008IAS 29 infolge der "Jährlichen Verbesserungen an den IFRS 2006/7" geändert
1. Januar 2009Datum des Inkrafttretens für die im Mai 2008 bewirkten Änderungen
Relevante Interpretationen
Aufzählung IAS 21 hat SIC-19 Berichtswährung – Bewertung und Darstellung von Abschlüssen gemäß IAS 21 und IAS 29 ersetzt
Aufzählung IAS 21 hat SIC-30 Berichtswährung – Umrechnung von der Bewertungs- in die Darstellungswährung ersetzt
Aufzählung IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern
Aufzählung Mit diesem Standard verbundene Sachverhalte, die IFRIC nicht auf seine Agenda genommen hat
Zusammenfassung von IAS 29

 

Zielsetzung von IAS 29

Die Zielsetzung von IAS 29 besteht darin, spezielle Vorschriften für Unternehmen festzulegen, die in der Währung eines Hochinflationslandes berichten, so dass die finanziellen Informationen aussagekräftig bereitgestellt werden.

 

Anpassung des Abschlusses

Das Grundprinzip von IAS 29 ist es, den Abschluss eines Unternehmens, das in der Währung eines Hochinflationslandes bilanziert, in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit auszudrücken. Vergleichszahlen zur Vorperiode sind ebenfalls in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit anzugeben [IAS 29.8].

 

Anpassungen sind durch Anwendung eines allgemeinen Preisindexes durchzuführen. Monetäre Posten werden nicht angepasst, da sie bereits in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit ausgedrückt sind. Andere Posten sind auf Basis der Änderungen des allgemeinen Preisindexes zwischen dem Zeitpunkt an dem die Posten erworben oder übernommen wurden und dem Bilanzstichtag anzupassen.

 

Der Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten ist in das Periodenergebnis einzubeziehen. Dieses ist gesondert anzugeben [IAS 29.9].

 

Der angepasste Wert eines nicht monetären Postens wird den einschlägigen IFRS entsprechend vermindert, wenn er den erzielbaren Betrag überschreitet [IAS 29.19].

 

Der IASB legt in dem Standard keine absolute Inflationsrate fest, ab der eine Hochinflation vorliegt, sondern räumt Ermessenspielräume ein, wann die Anpassung eines Abschlusses notwendig wird. Kennzeichen in der wirtschaftlichen Umgebung eines Landes, die auf eine Hochinflation hinweisen, schließen ein [IAS 29.3]:

 

Aufzählung die Bevölkerung bevorzugt es, ihr Vermögen in nicht monetären Vermögenswerten oder in einer relativ stabilen Fremdwährung zu halten. Beträge in Inlandswährung werden unverzüglich investiert, um die Kaufkraft zu erhalten;
Aufzählung die Bevölkerung rechnet nicht in der Inlandswährung, sondern in einer relativ stabilen Fremdwährung. Preise können in dieser Währung angegeben werden;
Aufzählung Verkäufe und Käufe auf Kredit werden zu Preisen getätigt, die den für die Kreditlaufzeit erwarteten Kaufkraftverlust berücksichtigen, selbst wenn die Laufzeit nur kurz ist;
Aufzählung Zinssätze, Löhne und Preise sind an einen Preisindex gebunden; und
Aufzählung die kumulative Inflationsrate innerhalb von drei Jahren nähert sich oder überschreitet 100 %.

 

Der IASB beschreibt in IAS 29 Merkmale, die darauf hinweisen, dass die Wirtschaft hochinflationär ist. Allerdings stellt der IASB im Standard die Frage der Notwendigkeit einer Anpassung des Abschlusses in das Ermessen des bilanzierenden Unternehmens.

 

Wenn ein bisher Hochinflationsland nicht mehr als solches eingestuft wird und das Unternehmen aufhört, seinen Abschluss gemäß IAS 29 aufzustellen und darzustellen, so sind die in der am Ende der vorherigen Periode geltenden Maßeinheiten ausgedrückten Beträge als Grundlage für die Buchwerte in seinem darauf folgenden Abschluss anzuwenden [IAS 29.38].

 

Angaben

Ein Unternehmen, das der Hochinflation unterliegt, hat in seinem Abschluss Folgendes anzugeben:

Aufzählung der Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten [IAS 29.9];
Aufzählung dass der Abschluss und die Vergleichszahlen für frühere Perioden aufgrund von Änderungen der allgemeinen Kaufkraft der funktionalen Währung angepasst wurden und daher in der am Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit angegeben sind [IAS 29.39]
Aufzählung ob der Abschluss auf dem Konzept historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten oder dem Konzept der Tageswerte basiert [IAS 29.39]
Aufzählung Art und Höhe des Preisindexes am Abschlussstichtag sowie Veränderungen des Indexes während der aktuellen und der vorangegangenen Periode [IAS 29.39]

 

Welche Rechtskreise gelten als hyperinflationär?

In IAS 29 werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Die Kriterien der Task Force für die Identifizierung solcher Länder ähneln denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29. Von Zeit zu Zeit gibt die IPTF Berichte ihrer Erörterungen mit Stabsmitarbeitern der SEC zu Empfehlungen der IPTF heraus, welche Länder als hochinflationär angesehen werden sollten und welche Länder auf der Inflationsbeobachtungsliste der Gruppe stehen. Am 18. Februar 2010 hat das CAQ die Eilmeldung Nr. 2010-11 Beobachtung des Inflationsstatus bestimmter Länder herausgegeben, in welchem die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht wird:

 

Die folgenden Länder sollten per 30. September 2009 weiterhin als hochinflationär angesehen werden:
Aufzählung Myanmar
Aufzählung Simbabwe

 

Die folgenden Länder sollten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Dezember 2009 beginnen, als hochinflationär angesehen werden:

Aufzählung Venezuela

 

Folgende Länder befinden sich auf der Inflationsbeobachtungsliste der Task Force:

Aufzählung Äthiopien
Aufzählung die Demokratische Republik Kongo
Aufzählung Guinea
Aufzählung der Irak
Aufzählung der Iran
Aufzählung Sao Tome und Principe
Aufzählung die Seychellen

 

 

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