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IAS 23 Fremdkapitalkosten
Entstehungsgeschichte von IAS 23
November 1982Entwurf E24 Aktivierung von Fremdkapitalkosten
März 1984IAS 23 Aktivierung von Fremdkapitalkosten
1. Januar 1986Zeitpunkt des Inkrafttretens von IAS 23 (1984)
August 1991Entwurf E39  Aktivierung von Fremdkapitalkosten
Dezember 1993IAS 23 (1993)  Fremdkapitalkosten (überarbeitet als Teil des Projekts zur Vergleichbarkeit von Abschlüssen basierend auf E32)
1. Januar 1995Zeitpunkt des Inkrafttretens von IAS 23 (1993)  Fremdkapitalkosten
25. Mai 2006Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 23
Presseerklärung (in englischer Sprache, 57 KB)
29. März 2007IASB gibt Änderungen an IAS 23 heraus, die die zwingende Aktivierung von Fremdkapitalkosten bei bestimmten Vermögenswerten erfordern.
Die nachstehende Zusammenfassung spiegelt diese Änderungen wider.
Presseerklärung (in englischer Sprache, 51 KB)
22. Mai 2008IAS 23 im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007 geändert
1. Januar 2009Datum des Inkrafttretens der Änderungen vom Mai 2008
Relevante Interpretationen
bullet SIC-2 Stetigkeit - Aktivierung von Fremdkapitalkosten
SIC-2 wurde im Dezmeber in IAS 8 eingebarbeitet und durch diesen ersetzt.
bullet Mit diesem Standard verbundene Sachverhalte, die IFRIC nicht auf seine Agenda genommen hat
Geplante Änderungen durch den IASB
bullet keine
Zusammenfassung von IAS 23

Zielsetzung von IAS 23

 

Zielsetzung von IAS 23 ist es, Rechnungslegungsmethoden für Fremdkapitalkosten festzulegen. Fremdkapitalkosten umfassen Zinsen für Kontokorrentkredite und Kredite, Abschreibungen von Disagien oder Agien von Krediten, Abschreibungen von Nebenkosten, die in Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten angefallen sind, Finanzierungskosten von Finanzierungsleasingverhältnissen und Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie als Zinskorrektur anzusehen sind.

 

Schlüsseldefinitionen

 

Fremdkapitalkosten sind: [IAS 23.6]

bullet Zinsaufwendungen (berechnet nach der Effektivzinsmethode nach IAS 39),
bullet Finanzierungskosten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, die in Übereinstimmung mit IAS 17 Leasingverhältnisse erfasst werden und
bullet Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie als Zinskorrektur anzusehen sind.

 

Fremdkapitalkosten beinhalten keine Abschreibung von Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Fremdkapitalaufnahme angefallen sind. Des Weiteren beinhalten sie keine tatsächlichen oder kalkulatorischen Eigenkapitalkosten einschließlich solcher bevorrechtigter Kapitalbestandteile, die nicht gemäß IAS 32 als Schuld zu qualifizieren sind. [IAS 23.1]

 

Ein qualifizierender Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. [IAS 23.5]. Dies können Sachanlagen, als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien während ihrer Herstellungsphase, immaterielle Vermögenswerte während der Entwicklungsphase oder kundenspezifische Vorräte sein. [IAS 23.6].

 

Anwendungsbereich von IAS 23 (wie 2007 geändert)

 

Zwei Arten von Vermögenswerten, die ansonsten qualifizierende Vermögenswerte darstellen würden, sind aus dem Anwendungsbereich von IAS 23 ausgenommen:

bullet Qualifizierende Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wie beispielsweise biologische Vermögenswerte, die nach IAS 41 Landwirtschaft bilanziert werden,
bullet Vorräte, die regelmäßig in großen Mengen hergestellt oder auf andere Art und Weise produziert werden und die eine bedeutende Zeitspanne benötigen, um in einen verkaufsfähigen Zustand zu gelangen (beispielsweise reifender Whisk(e)y).

 

Bilanzielle Behandlung

 

Ansatz 

 

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswertes zugeordnet werden können, sind Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes und sind zu aktivieren. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst. [IAS 23.8]

 

Oben stehende Ansatzvorschriften spiegeln die Änderungen an IAS 23 wider, die der IASB im März 2007 vorgenommen hat und nach denen die sofortige Erfassung von Fremdkapitalkosten als Aufwand nicht länger zulässig ist. Die Änderungen sind auf Fremdkapitalkosten anzuwenden, die sich auf qualifizierende Vermögenswerte beziehen, bei denen der Beginn der Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 liegt. Eine frühere Anwendung ist gestattet.

 

Bis zum Inkrafttreten der Änderungen konnte ein Unternehmen die frühere Version von IAS 23 anwenden, nach der ein Bilanzierungswahlrecht bestand, das "Aufwandsmodell" anzuwenden. Nach dem Modell sind alle Fremdkapitalkosten in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie angefallen sind.

 

Bewertung

 

Wenn Fremdmittel speziell aufgenommen wurden, sind die aktivierbaren Kosten die tatsächlich angefallenen Kosten abzüglich etwaiger Anlageerträge aus der vorübergehenden Zwischenanlage dieser Kredite. [IAS 23.12] Wenn Fremdmittel Teil eines allgemeinen Pools sind, ist der aktivierbare Betrag durch Anwendung eines Finanzierungskostensatzes auf die Ausgaben für diesen Vermögenswert zu bestimmen. Als Finanzierungskostensatz ist der gewichtete Durchschnitt der Fremdkapitalkosten des allgemeinen Pools zu nehmen. [IAS 23.14]

 

Die Aktivierung sollte beginnen, wenn die Ausgaben für den Vermögenswert angefallen sind, Fremdkapitalkosten angefallen sind und die erforderlichen Arbeiten begonnen haben, um den Vermögenswert in den erforderlichen Zustand für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf zu bringen (dies beinhaltet gegebenenfalls einige Arbeiten vor Beginn der eigentlichen Produktion). [IAS 23.17] Die Aktivierung ist in denjenigen Perioden einzustellen, in denen die tatsächliche Entwicklung unterbrochen ist. [IAS 23.20] Die Aktivierung wird beendet, wenn im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind, um den qualifizierenden Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten. [IAS 23.22] Wenn lediglich geringfügige Änderungen ausstehen, ist dies ein Hinweis darauf, dass im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind.

 

Wenn die Herstellung stufenweise erfolgt und einzelne Stufen bereits benutzt werden können, während die Herstellung anderer Teile andauert, ist die Aktivierung von Fremdkapitalkosten zu beenden, wenn im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind, um den betreffenden Teil für den beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten. [IAS 23.24]

 

Angaben [IAS 23.26]

 

bullet die angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethode [nur erforderlich bis 1. Januar 2009, wenn das Aufwandsmodell angewendet wird]
bullet der Betrag, der in der Periode aktivierten Fremdkapitalkosten
bullet der angewendete Finanzierungskostensatz

 

März 2007: Änderungen an IAS 23 herausgegeben, mit denen die Aktivierung von Fremdkapitalkosten gefordert wird

 

Der IASB hat am 29. März 2007 eine überarbeitete Fassung von IAS 23 Fremdkapitalkosten veröffentlicht. Die wesentlichste Änderung gegenüber der vorherigen Fassung besteht in der Abschaffung des Wahlrechts, Fremdkapitalkosten, die einem bestimmten Vermögenswert zuzuordnen sind, der einer bedeutenden Zeitspanne bedarf, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, sofort als Aufwand zu erfassen. Ein Unternehmen ist daher verpflichtet, Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zu aktivieren.

 

Im überarbeiteten IAS 23 wird nicht gefordert, Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und Vorräten, die laufend in großer Zahl hergestellt oder produziert werden, selbst wenn eine bedeutende Zeitspanne benötigt wird, um sie zu nutzen oder zu verkaufen, zu aktivieren.

 

Der überarbeitete Standard ist auf Fremdkapitalkosten anzuwenden, die sich auf qualifizierende Vermögenswerte beziehen, bei denen der Beginn der Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 liegt. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 51 KB).

 

Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den Änderungen bei Fremdkapitalkosten

 

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters anlässlich der Überarbeitung von IAS 23 herausgegeben: IASB Issues Revised Standard on Borrowing Costs (in englischer Sprache, 99 KB).

 

 

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