|
Zielsetzung von IAS 23
Die Zielsetzung von IAS 23 besteht darin, Rechnungslegungsmethoden für Fremdkapitalkosten festzulegen. Fremdkapitalkosten
umfassen Zinsen für Kontokorrentkredite und Kredite, Abschreibungen von Disagien oder Agien von Krediten, Abschreibungen von
Nebenkosten, die in Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten angefallen sind, Finanzierungskosten von
Finanzierungsleasingverhältnissen und Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie als Zinskorrektur anzusehen sind.
Wichtige Definitionen
[IAS 23.6]
Fremdkapitalkosten: Zinsaufwendungen (berechnet nach der Effektivzinsmethode gemäß IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung), Finanzierungskosten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, die in Übereinstimmung
mit IAS 17 Leasingverhältnisse erfasst werden und Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten,
soweit sie als Zinskorrektur anzusehen sind.
Fremdkapitalkosten beinhalten keine Abschreibung von Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Fremdkapitalaufnahme angefallen
sind. Des Weiteren beinhalten sie keine tatsächlichen oder kalkulatorischen Eigenkapitalkosten einschließlich solcher
bevorrechtigter Kapitalbestandteile, die nicht gemäß IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben als
finanzielle Verbindlichkeit zu qualifizieren sind [IAS 23.1].
qualifizierender Vermögenswert: ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen
beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen [IAS 23.5]. Dies können Sachanlagen, als Finanzinvestitionen
gehaltene Immobilien während ihrer Herstellungsphase, immaterielle Vermögenswerte während der Entwicklungsphase oder
kundenspezifische Vorräte sein [IAS 23.6].
Anwendungsbereich von IAS 23 (wie 2007 geändert)
Zwei Arten von Vermögenswerten, die ansonsten qualifizierende Vermögenswerte darstellen würden, sind aus dem Anwendungsbereich
von IAS 23 ausgenommen:
 |
Qualifizierende Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wie beispielsweise biologische
Vermögenswerte, die gemäß IAS 41 Landwirtschaft bilanziert werden |
 |
Vorräte, die regelmäßig in großen Mengen hergestellt oder auf andere Art und Weise produziert werden und die eine
bedeutende Zeitspanne benötigen, um in einen verkaufsfähigen Zustand zu gelangen (beispielsweise reifender Whisky). |
Bilanzielle Behandlung
Ansatz
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswertes zugeordnet
werden können, sind Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes und sind zu aktivieren. Andere
Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst [IAS 23.8].
Oben stehende Ansatzvorschriften spiegeln die Änderungen an IAS 23 wider, die der IASB im März 2007 vorgenommen hat und nach
denen die sofortige Erfassung von Fremdkapitalkosten als Aufwand nicht länger zulässig ist. Die Änderungen sind auf
Fremdkapitalkosten anzuwenden, die sich auf qualifizierende Vermögenswerte beziehen, bei denen der Beginn der Aktivierung am
oder nach dem 1. Januar 2009 liegt. Eine frühere Anwendung ist gestattet.
Bis zum Inkrafttreten der Änderungen konnte ein Unternehmen die frühere Version von IAS 23 anwenden, nach der ein
Bilanzierungswahlrecht bestand, das "Aufwandsmodell" anzuwenden. Nach dem Modell sind alle Fremdkapitalkosten in der Periode als
Aufwand zu erfassen, in der sie angefallen sind.
Bewertung
Wenn Fremdmittel speziell aufgenommen wurden, sind die aktivierbaren Kosten die tatsächlich angefallenen Kosten abzüglich
etwaiger Anlageerträge aus der vorübergehenden Zwischenanlage dieser Kredite [IAS 23.12]. Wenn Fremdmittel Teil eines allgemeinen
Pools sind, ist der aktivierbare Betrag durch Anwendung eines Finanzierungskostensatzes auf die Ausgaben für diesen Vermögenswert
zu bestimmen. Als Finanzierungskostensatz ist der gewichtete Durchschnitt der Fremdkapitalkosten des allgemeinen Pools zu nehmen
[IAS 23.14].
Die Aktivierung sollte beginnen, wenn die Ausgaben für den Vermögenswert angefallen sind, Fremdkapitalkosten angefallen sind
und die erforderlichen Arbeiten begonnen haben, um den Vermögenswert in den erforderlichen Zustand für seinen beabsichtigten
Gebrauch oder Verkauf zu bringen (dies beinhaltet gegebenenfalls einige Arbeiten vor Beginn der eigentlichen Produktion)
[IAS 23.17 f.]. Die Aktivierung ist in denjenigen Perioden einzustellen, in denen die tatsächliche Entwicklung unterbrochen ist
[IAS 23.20]. Die Aktivierung wird beendet, wenn im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind, um den qualifizierenden
Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten [IAS 23.22]. Wenn lediglich geringfügige Änderungen
ausstehen, ist dies ein Hinweis darauf, dass im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind
[IAS 23.23].
Wenn die Herstellung stufenweise erfolgt und einzelne Stufen bereits benutzt werden können, während die Herstellung anderer
Teile andauert, ist die Aktivierung von Fremdkapitalkosten zu beenden, wenn im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind, um
den betreffenden Teil für den beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten [IAS 23.24].
Angaben
[IAS 23.26]
 |
die angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethode [nur erforderlich bis 1. Januar 2009, wenn das Aufwandsmodell
angewendet wird] |
 |
der Betrag, der in der Periode aktivierten Fremdkapitalkosten |
 |
der angewendete Finanzierungskostensatz |
|