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Zielsetzung von IAS 23
Zielsetzung von IAS 23 ist es, Rechnungslegungsmethoden für Fremdkapitalkosten festzulegen.
Fremdkapitalkosten umfassen Zinsen für Kontokorrentkredite und Kredite, Abschreibungen von Disagien
oder Agien von Krediten, Abschreibungen von Nebenkosten, die in Zusammenhang mit der Aufnahme von
Krediten angefallen sind, Finanzierungskosten von Finanzierungsleasingverhältnissen und
Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie als Zinskorrektur anzusehen sind.
Schlüsseldefinitionen
Fremdkapitalkosten sind: [IAS 23.6]
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Zinsaufwendungen (berechnet nach der Effektivzinsmethode nach IAS 39), |
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Finanzierungskosten aus
Finanzierungsleasingverhältnissen, die in Übereinstimmung mit IAS 17 Leasingverhältnisse erfasst werden und |
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Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit
sie als Zinskorrektur anzusehen sind. |
Fremdkapitalkosten beinhalten keine Abschreibung von
Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Fremdkapitalaufnahme
angefallen sind. Des Weiteren beinhalten sie keine tatsächlichen oder kalkulatorischen Eigenkapitalkosten einschließlich solcher bevorrechtigter Kapitalbestandteile, die nicht gemäß
IAS 32 als Schuld zu qualifizieren sind.
[IAS 23.1]
Ein qualifizierender Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen.
[IAS 23.5]. Dies können Sachanlagen, als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien während ihrer Herstellungsphase, immaterielle Vermögenswerte während der Entwicklungsphase oder kundenspezifische Vorräte sein.
[IAS 23.6].
Anwendungsbereich von IAS 23 (wie 2007 geändert)
Zwei Arten von Vermögenswerten, die ansonsten qualifizierende Vermögenswerte darstellen würden,
sind aus dem Anwendungsbereich von IAS 23 ausgenommen:
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Qualifizierende Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wie beispielsweise
biologische Vermögenswerte, die nach IAS 41 Landwirtschaft bilanziert werden,
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Vorräte, die regelmäßig in großen Mengen hergestellt oder auf andere Art und Weise produziert werden und die
eine bedeutende Zeitspanne benötigen, um in einen verkaufsfähigen Zustand zu gelangen (beispielsweise reifender Whisk(e)y). |
Bilanzielle Behandlung
Ansatz
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung
eines qualifizierenden Vermögenswertes zugeordnet werden können, sind Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
dieses Vermögenswertes und sind zu aktivieren. Andere Fremdkapitalkosten werden als
Aufwand erfasst. [IAS 23.8]
Oben stehende Ansatzvorschriften spiegeln die Änderungen an
IAS 23 wider, die der IASB im März 2007 vorgenommen hat und nach
denen die sofortige Erfassung von Fremdkapitalkosten als Aufwand
nicht länger zulässig ist. Die Änderungen sind auf
Fremdkapitalkosten anzuwenden, die sich auf qualifizierende
Vermögenswerte beziehen, bei denen der Beginn der Aktivierung am
oder nach dem 1. Januar 2009 liegt. Eine frühere Anwendung ist
gestattet.
Bis zum Inkrafttreten der Änderungen konnte ein Unternehmen die frühere Version von IAS 23
anwenden, nach der ein Bilanzierungswahlrecht bestand, das "Aufwandsmodell" anzuwenden. Nach dem Modell sind alle
Fremdkapitalkosten in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie angefallen sind.
Bewertung
Wenn Fremdmittel speziell aufgenommen wurden, sind die aktivierbaren Kosten die tatsächlich angefallenen
Kosten abzüglich etwaiger Anlageerträge aus der vorübergehenden Zwischenanlage dieser Kredite. [IAS 23.12] Wenn Fremdmittel Teil eines allgemeinen Pools sind, ist der aktivierbare Betrag durch Anwendung eines Finanzierungskostensatzes auf die Ausgaben für diesen Vermögenswert zu bestimmen. Als Finanzierungskostensatz ist der gewichtete Durchschnitt der Fremdkapitalkosten des allgemeinen Pools zu nehmen.
[IAS 23.14]
Die Aktivierung sollte beginnen, wenn die Ausgaben für den Vermögenswert angefallen sind, Fremdkapitalkosten
angefallen sind und die erforderlichen Arbeiten begonnen haben, um den Vermögenswert
in den erforderlichen Zustand für seinen beabsichtigten
Gebrauch oder Verkauf zu bringen (dies beinhaltet gegebenenfalls einige Arbeiten vor Beginn der
eigentlichen
Produktion). [IAS 23.17] Die Aktivierung ist in denjenigen Perioden einzustellen,
in denen die tatsächliche Entwicklung unterbrochen ist. [IAS 23.20]
Die Aktivierung wird beendet, wenn im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind, um den qualifizierenden Vermögenswert
für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten. [IAS 23.22] Wenn lediglich geringfügige Änderungen ausstehen,
ist dies ein Hinweis darauf, dass im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen sind.
Wenn die Herstellung stufenweise erfolgt und einzelne Stufen bereits benutzt werden können, während die Herstellung
anderer Teile andauert, ist die Aktivierung von Fremdkapitalkosten zu beenden, wenn im Wesentlichen alle Arbeiten
abgeschlossen sind, um den betreffenden Teil für den beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten. [IAS 23.24]
Angaben [IAS 23.26]
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die angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethode [nur erforderlich bis 1. Januar 2009, wenn das Aufwandsmodell angewendet wird]
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der Betrag, der in der Periode aktivierten Fremdkapitalkosten |
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der angewendete Finanzierungskostensatz |
März 2007: Änderungen an IAS 23 herausgegeben, mit denen die Aktivierung von Fremdkapitalkosten gefordert wird
Der IASB hat
am 29. März 2007 eine überarbeitete
Fassung von IAS 23 Fremdkapitalkosten veröffentlicht. Die wesentlichste
Änderung gegenüber der vorherigen Fassung besteht in der
Abschaffung des Wahlrechts, Fremdkapitalkosten, die einem
bestimmten Vermögenswert zuzuordnen sind, der einer
bedeutenden Zeitspanne bedarf, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen
Zustand zu versetzen, sofort als Aufwand zu erfassen. Ein Unternehmen ist
daher verpflichtet, Fremdkapitalkosten als Teil der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zu
aktivieren.
Im überarbeiteten IAS 23 wird nicht gefordert, Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit
Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
und Vorräten, die laufend in großer Zahl hergestellt oder
produziert werden, selbst wenn eine bedeutende Zeitspanne
benötigt wird, um sie zu nutzen oder zu verkaufen, zu aktivieren.
Der überarbeitete
Standard ist auf Fremdkapitalkosten anzuwenden, die sich auf
qualifizierende Vermögenswerte beziehen, bei denen der Beginn der
Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 liegt. Eine frühere
Anwendung ist erlaubt. Klicken Sie
hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 51 KB).
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den Änderungen bei Fremdkapitalkosten
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters
anlässlich der Überarbeitung von IAS 23 herausgegeben:
IASB Issues Revised Standard on Borrowing Costs (in englischer Sprache, 99 KB).
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