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Standards: IAS 7

Kapitalflussrechnungen

 

Entstehungsgeschichte von IAS 7

Juni 1976

Entwurf E7 Mittelaufkommens-/Mittelverwendungsrechnung

Oktober 1977

IAS 7 Veränderungsrechnung der Finanzlage

Juli 1991 Entwurf E36  Kapitalflussrechnungen
Dezember 1992 IAS 7 (1992)  Kapitalflussrechnungen
1. Januar 1994 Zeitpunkt des Inkrafttretens des IAS 7 (1992)

Relevante Interpretationen

bullet Mit diesem Standard verbundene Sachverhalte, die IFRIC nicht auf seine Agenda genommen hat

Zusammenfassung von IAS 7

 

Zielsetzung von IAS 7

 

Die Zielsetzung von IAS 7 besteht darin, die Darstellung von Informationen über die vergangenen Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente eines Unternehmens durch eine Kapitalflussrechnung zu fordern. Diese gruppiert die Zahlungsströme der Berichtsperiode nach betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

 

 

Grundprinzip von IAS 7

 

Alle Unternehmen, die einen IFRS-konformen Jahresabschluss aufstellen, müssen eine Kapitalflussrechnung beibringen (IAS 7.1).

 

Die Kapitalflussrechnung untersucht Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente während der Berichtsperiode. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Interpretationshinweise legen es so aus, dass eine Finanzinvestition im Regelfall nur dann zu den Zahlungsmitteläquivalenten gehört, wenn sie – gerechnet vom Erwerbszeitpunkt – eine Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten besitzt. Kapitalbeteiligungen gehören grundsätzlich nicht zu den Zahlungsmitteläquivalenten, es sei denn, sie sind ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach Zahlungsmitteläquivalente (z.B. Vorzugsaktien mit dreimonatiger Restlaufzeit zum festgelegten Rückgabezeitpunkt). Kontokorrentkredite, die auf Anforderung rückzahlbar sind und einen integralen Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition des Unternehmens bilden, werden ebenfalls den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zugeordnet (IAS 7.7-8).

 

 

Darstellung der Kapitalflussrechnung

 

Zahlungsströme sind in betriebliche, Investitions- und Finanzierungstätigkeiten zu unterscheiden (IAS 7.10).

 

Die grundlegenden, in IAS 7 niedergelegten Prinzipien bei der Aufstellung einer Kapitalflussrechnung bestehen in Folgendem:

 

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Betriebliche Tätigkeiten sind die wesentlichen erlöswirksamen Tätigkeiten des Unternehmens, die nicht den Investitions- und Finanzierungstätigkeiten zugeordnet sind. Betriebliche Zahlungsströme beinhalten Zahlungseingänge von Kunden und Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte (IAS 7.14).

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Investitionstätigkeiten sind der Erwerb und die Veräußerung langfristiger Vermögenswerte und sonstiger Finanzinvestitionen, die nicht zu den Zahlungsmitteläquivalenten gehören (IAS 7.6).

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Finanzierungstätigkeiten sind Tätigkeiten, die die Eigenkapital- und Fremdkapitalstruktur des Unternehmens verändern (IAS 7.6).

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Erhaltene und gezahlte Zinsen und Dividenden sind stetig von Periode zu Periode als Zahlungsströme aus betrieblicher , Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zu klassifizieren (IAS 7.31).

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Zahlungsströme aus Ertragssteuern sind grundsätzlich als betriebliche Tätigkeit zu klassifizieren, es sei denn, sie können bestimmten Investitions- und Finanzierungstätigkeiten zugeordnet werden (IAS 7.35).

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Für betriebliche Zahlungsströme wird die direkte Methode zur Darstellung empfohlen, es darf aber auch die indirekte Methode verwendet werden (IAS 7.18).

 

Die direkte Methode zeigt jede Hauptklasse der Bruttoeinzahlungen und Bruttoauszahlungen. Der Abschnitt der Kapitalflussrechnung zur betrieblichen Tätigkeit würde bei der direkten Methode wie folgt aussehen:

 

Zahlungseingänge von Kunden xx,xxx
Auszahlungen an Lieferanten xx,xxx
Auszahlungen an Beschäftigte xx,xxx
Auszahlungen für andere betriebliche Aufwendungen xx,xxx
Gezahlte Zinsen xx,xxx
Gezahlte Ertragssteuern xx,xxx
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit xx,xxx

 

Die indirekte Methode korrigiert das abgegrenzte Periodenergebnis um Effekte aus nicht zahlungswirksamen Transaktionen. Der Abschnitt der Kapitalflussrechnung zur betrieblichen Tätigkeit würde bei der indirekten Methode wie folgt aussehen:

 

Ergebnis vor Steuern   xx,xxx
zuzüglich Abschreibungen auf Sachanlagen   xx,xxx
zuzüglich Abschreibungen des Geschäfts- und Firmenwertes   xx,xxx
Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen   xx,xxx
Bestandsminderung der Vorräte   xx,xxx
Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung   xx,xxx
Zinsaufwand xx,xxx  
abzüglich abgegrenzter, noch nicht gezahlter Zinsen xx,xxx  
Gezahlte Zinsen   xx,xxx
Gezahlte Ertragsteuern   xx,xxx
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit   xx,xxx

 

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Der Wechselkurs, der zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in Fremdwährung und von Zahlungsströme ausländischer Tochterunternehmen benutzt wird, sollte dem zum Zahlungszeitpunkt gültigen Wechselkurs entsprechen (IAS 7.25).

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Die Zahlungsströmen ausländischer Tochterunternehmen sind mit dem zum Zahlungszeitpunkt geltenden Wechselkurs umzurechnen (IAS 7.26).

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In der Kapitalflussrechnung sind nur die Zahlungsströme von nach der Equity-Methode bilanzierenden assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu zeigen, welche zwischen dem Anteilseigner und dem Beteiligungsunternehmen anfallen. Bei der Anwendung der Quotenkonsolidierung sollte die Kapitalflussrechnung nur anteilige Zahlungsströme in Höhe der Beteiligung beinhalten (IAS 7.37-38).

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Die Summe der Zahlungsströme aus dem Erwerb und der Veräußerung von Tochterunternehmen und anderweitigen Geschäftseinheiten ist gesondert darzustellen und als Investitionstätigkeit zu klassifizieren. Dabei sind zusätzliche Angaben zu machen. Die Summe des Betrages der als Preis gezahlten oder erhaltenen Mittel wird in der Kapitalflussrechnung abzüglich der erworbenen oder veräußerten Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen (IAS 7.39).

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Zahlungsströme aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten sind auf Bruttobasis für jede Hauptklasse von Einzahlungen und Hauptklasse von Auszahlungen mit Ausnahme der folgenden Sachverhalte, welche auf Nettobasis angegeben werden können, anzugeben (IAS 7.22-24):

 
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Einzahlungen und Auszahlungen im Namen von Kunden (z.B. die Annahme und Rückzahlung von Sichteinlagen durch Bank und Mieten, die für Grundstückseigentümer eingezogen und an diese weitergeleitet werden)

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Einzahlungen und Auszahlungen für Posten mit großer Umschlagshäufigkeit, großen Beträgen und kurzen Laufzeiten, grundsätzlich kürzer als drei Monate (z.B. Belastungen und Einzüge von Kreditkartenkunden und der Kauf und Verkauf von Finanzinvestitionen)

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Einzahlungen und Auszahlungen von Einlagen mit fester Laufzeit

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Geleistete Anzahlungen und Darlehen an Kunden und deren Rückzahlung

 

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Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung, müssen allerdings an anderer Stelle im Abschluss angegeben werden (IAS 7.43).

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Die Bestandteile der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind anzugeben und eine Überleitungsrechnung auf die berichteten Beträge in der Bilanz darzustellen (IAS 7.45).

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Der Betrag an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die vom Unternehmen gehalten werden und über die der Konzern nicht verfügen kann, sind in Verbindung mit einer Stellungnahme des Managements anzugeben (IAS 7.48).

 

 

Ein Beispiel für eine IFRS-konforme Kapitalflussrechung finden Sie in unserem Musterkonzernabschluss.

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