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Zielsetzung von IAS 7
Die
Zielsetzung von IAS 7 besteht darin, die Darstellung von
Informationen über die vergangenen Veränderungen der Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente eines Unternehmens durch eine
Kapitalflussrechnung zu fordern. Diese gruppiert die Zahlungsströme
der Berichtsperiode nach betrieblicher, Investitions- und
Finanzierungstätigkeit.
Grundprinzip von IAS 7
Alle Unternehmen,
die einen IFRS-konformen Jahresabschluss aufstellen, müssen eine
Kapitalflussrechnung beibringen (IAS 7.1).
Die
Kapitalflussrechnung untersucht Veränderungen der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente während der Berichtsperiode.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und
Sichteinlagen sowie kurzfristige, äußerst liquide
Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte
Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur
unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.
Interpretationshinweise legen es so aus, dass eine Finanzinvestition
im Regelfall nur dann zu den Zahlungsmitteläquivalenten gehört, wenn
sie – gerechnet vom Erwerbszeitpunkt – eine Restlaufzeit von nicht
mehr als drei Monaten besitzt. Kapitalbeteiligungen gehören
grundsätzlich nicht zu den Zahlungsmitteläquivalenten, es sei denn,
sie sind ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach
Zahlungsmitteläquivalente (z.B. Vorzugsaktien mit dreimonatiger
Restlaufzeit zum festgelegten Rückgabezeitpunkt).
Kontokorrentkredite, die auf Anforderung rückzahlbar sind und einen
integralen Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition des
Unternehmens bilden, werden ebenfalls den Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten zugeordnet (IAS 7.7-8).
Darstellung der Kapitalflussrechnung
Zahlungsströme
sind in betriebliche, Investitions- und Finanzierungstätigkeiten zu
unterscheiden (IAS 7.10).
Die
grundlegenden, in IAS 7 niedergelegten Prinzipien bei der
Aufstellung einer Kapitalflussrechnung bestehen in Folgendem:
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Betriebliche Tätigkeiten sind die wesentlichen
erlöswirksamen Tätigkeiten des Unternehmens, die nicht den
Investitions- und Finanzierungstätigkeiten zugeordnet sind.
Betriebliche Zahlungsströme beinhalten Zahlungseingänge von
Kunden und Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte
(IAS 7.14). |
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Investitionstätigkeiten sind der Erwerb und die Veräußerung
langfristiger Vermögenswerte und sonstiger Finanzinvestitionen,
die nicht zu den Zahlungsmitteläquivalenten gehören (IAS 7.6). |
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Finanzierungstätigkeiten sind Tätigkeiten, die die
Eigenkapital- und Fremdkapitalstruktur des Unternehmens verändern
(IAS 7.6). |
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Erhaltene und
gezahlte Zinsen und Dividenden sind stetig von Periode zu
Periode als Zahlungsströme aus betrieblicher , Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zu klassifizieren (IAS 7.31). |
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Zahlungsströme aus Ertragssteuern sind grundsätzlich als
betriebliche Tätigkeit zu klassifizieren, es sei denn, sie
können bestimmten Investitions- und Finanzierungstätigkeiten
zugeordnet werden (IAS 7.35). |
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Für
betriebliche Zahlungsströme wird die direkte Methode zur
Darstellung empfohlen, es darf aber auch die indirekte Methode
verwendet werden (IAS 7.18). |
Die direkte
Methode zeigt jede Hauptklasse der Bruttoeinzahlungen und
Bruttoauszahlungen. Der Abschnitt der Kapitalflussrechnung zur
betrieblichen Tätigkeit würde bei der direkten Methode wie folgt
aussehen:
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Zahlungseingänge von Kunden |
xx,xxx |
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Auszahlungen an Lieferanten |
xx,xxx |
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Auszahlungen an Beschäftigte |
xx,xxx |
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Auszahlungen für andere betriebliche Aufwendungen |
xx,xxx |
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Gezahlte Zinsen |
xx,xxx |
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Gezahlte Ertragssteuern |
xx,xxx |
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Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit |
xx,xxx |
Die indirekte
Methode korrigiert das abgegrenzte Periodenergebnis um Effekte
aus nicht zahlungswirksamen Transaktionen. Der Abschnitt der
Kapitalflussrechnung zur betrieblichen Tätigkeit würde bei der
indirekten Methode wie folgt aussehen:
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Ergebnis vor Steuern |
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xx,xxx |
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zuzüglich Abschreibungen auf Sachanlagen |
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xx,xxx |
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zuzüglich Abschreibungen des Geschäfts- und Firmenwertes |
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xx,xxx |
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Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstigen Forderungen |
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xx,xxx |
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Bestandsminderung der Vorräte |
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xx,xxx |
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Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistung |
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xx,xxx |
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Zinsaufwand |
xx,xxx |
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abzüglich abgegrenzter, noch nicht gezahlter Zinsen |
xx,xxx |
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Gezahlte Zinsen |
|
xx,xxx |
|
Gezahlte Ertragsteuern |
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xx,xxx |
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Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit |
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xx,xxx |
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Der
Wechselkurs, der zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in
Fremdwährung und von Zahlungsströme ausländischer
Tochterunternehmen benutzt wird, sollte dem zum
Zahlungszeitpunkt gültigen Wechselkurs entsprechen (IAS 7.25). |
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Die
Zahlungsströmen
ausländischer Tochterunternehmen sind mit dem zum
Zahlungszeitpunkt geltenden Wechselkurs umzurechnen (IAS 7.26). |
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In der
Kapitalflussrechnung sind nur die Zahlungsströme von nach der
Equity-Methode bilanzierenden assoziierten Unternehmen und Joint
Ventures zu zeigen, welche zwischen dem
Anteilseigner und dem Beteiligungsunternehmen anfallen. Bei
der Anwendung der Quotenkonsolidierung sollte die
Kapitalflussrechnung nur anteilige Zahlungsströme in Höhe der
Beteiligung beinhalten (IAS 7.37-38). |
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Die Summe der
Zahlungsströme aus dem Erwerb und der Veräußerung von
Tochterunternehmen und anderweitigen Geschäftseinheiten ist
gesondert darzustellen und als Investitionstätigkeit zu
klassifizieren. Dabei sind zusätzliche Angaben zu machen. Die
Summe des Betrages der als Preis gezahlten oder erhaltenen
Mittel wird in der Kapitalflussrechnung abzüglich der erworbenen
oder veräußerten Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente
ausgewiesen (IAS 7.39). |
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Zahlungsströme aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten
sind auf Bruttobasis für jede Hauptklasse von Einzahlungen und
Hauptklasse von Auszahlungen mit Ausnahme der folgenden
Sachverhalte, welche auf Nettobasis angegeben werden können,
anzugeben (IAS 7.22-24):
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Einzahlungen und Auszahlungen im Namen von Kunden (z.B. die
Annahme und Rückzahlung von Sichteinlagen durch Bank und
Mieten, die für Grundstückseigentümer eingezogen und an
diese weitergeleitet werden) |
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Einzahlungen und Auszahlungen für Posten mit großer
Umschlagshäufigkeit, großen Beträgen und kurzen Laufzeiten,
grundsätzlich kürzer als drei Monate (z.B. Belastungen und
Einzüge von Kreditkartenkunden und der Kauf und Verkauf von
Finanzinvestitionen) |
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Einzahlungen und Auszahlungen von Einlagen mit fester
Laufzeit |
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Geleistete Anzahlungen und Darlehen an Kunden und deren
Rückzahlung |
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Investitions-
und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von
Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der
Kapitalflussrechnung, müssen allerdings an anderer Stelle im
Abschluss angegeben werden (IAS 7.43). |
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Die
Bestandteile der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
sind anzugeben und eine Überleitungsrechnung auf die berichteten
Beträge in der Bilanz darzustellen (IAS 7.45). |
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Der Betrag an
Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die vom
Unternehmen gehalten werden und über die der Konzern nicht
verfügen kann, sind in Verbindung mit einer Stellungnahme des
Managements anzugeben (IAS 7.48). |
Ein Beispiel für
eine IFRS-konforme Kapitalflussrechung finden Sie in unserem
Musterkonzernabschluss. |