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IAS 2 Vorräte
Entstehungsgeschichte von IAS 2
September 1974Entwurf E2 Wertermittlung und Darstellung von Vorräten in Zusammenhang mit dem Ansatz der historischen Anschaffungskosten
Oktober 1975IAS 2 Wertermittlung und Darstellung von Vorräten in Zusammenhang mit dem Ansatz der historischen Anschaffungskosten
August 1991Entwurf E38 Vorräte
Dezember 1993IAS 2 (1993) Vorräte (überarbeitet im Rahmen des Projekts zur 'Vergleichbarkeit von Abschlüssen' basierend auf E32
1. Januar 1995Zeitpunkt des Inkrafttretens von IAS 2 (1993)
18. Dezember 2003Überarbeitete Fassung von IAS 2 durch IASb herausgegeben
1. Januar 2005Zeitpunkt des Inkrafttretens von IAS 2 (überarbeitet 2003)
Relevante Interpretationen
bullet IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine
bullet SIC-1 Stetigkeit – Unterschiedliche Verfahren zur Zuordnung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten
SIC-1 wurde in IAS 2 (überarbeitet 2003) eingearbeitet und damit ersetzt.
bullet Mit diesem Standard verbundene Sachverhalte, die IFRIC nicht auf seine Agenda genommen hat
Geplante Änderungen durch den IASB
bullet keine

 

Zusammenfassung von IAS 2

 

Zielsetzung

 

Die Zielsetzung von IAS 2 besteht darin, die Bilanzierung von Vorräten zu regeln. Der Standard enthält Hinweise für die Bestimmung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren nachfolgende Erfassung als Aufwand einschließlich etwaiger Abwertungen auf den Nettoveräußerungswert. Er gibt zudem Hinweise zu Verbrauchsfolgeverfahren, mit denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Vorräten zugeordnet werden.

 

Anwendungsbereich

 

Vorräte umfassen Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (Fertigerzeugnisse), die sich in der Herstellung für einen Verkauf im normalen Geschäftsgang befinden (unfertige Erzeugnisse) sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die bei der Herstellung verbraucht werden (Rohstoffe) (IAS 2.6).

 

Allerdings schließt IAS 2 bestimmte Vorräte aus seinem Anwendungsbereich aus (IAS 2.2):

 

bullet Unfertige Erzeugnisse im Rahmen von Fertigungsaufträgen (siehe IAS 11 Fertigungsaufträge)
bullet Finanzinstrumente (siehe IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung)
bullet Biologische Vermögenswerte, die mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit und landwirtschaftlichen Produkten aus der Ernte in Zusammenhang stehen (siehe IAS 41 Landwirtschaft).

 

Obwohl auch die folgenden Vorräte sich im Anwendungsbereich des Standards befinden, ist IAS 2 bei der Bewertung von Vorräte nicht anzuwenden, die gehalten werden von (IAS 2.3):

 

bullet Erzeugern land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, landwirtschaftlichen Produktionen nach der Ernte sowie Mineralien und mineralischen Stoffen jeweils insoweit, als diese Erzeugnisse in Übereinstimmung mit der gut eingeführten Praxis ihrer Branche mit dem Nettoveräußerungswert bewertet werden. Werden solche Vorräte mit dem Nettoveräußerungswert bewertet, werden Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Berichtsperiode der Änderung erfasst.
bullet Warenmaklern/-Händlern, die ihre Vorräte mit dem Nettoveräußerungswert abzüglich der Vertriebsaufwendungen bewerten. Werden solche Vorräte mit dem Nettoveräußerungswert abzüglich der Vertriebsaufwendungen bewertet, werden die Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Berichtsperiode der Änderung erfasst.

 

Grundprinzip von IAS 2

 

Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert anzusetzen (IAS 2.9).

 

Bewertung von Vorräten

 

Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen sämtliche (IAS 2.10):

 

bullet Kosten des Erwerbs (einschließlich Steuern, Transport- und Abwicklungskosten) abzüglich erhaltener Rabatte
bullet Kosten der Herstellung (einschließlich fixer und variabler Fertigungsgemeinkosten) und
bullet sonstige Kosten, die anfallen, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen.

 

In IAS 23 Fremdkapitalkosten werden einige begrenzte Umstände aufgeführt, in denen Fremdkapitalkosten (Zinsen) in die Anschaffungskosten von Vorräten, die die Definition eines qualifizierenden Vermögenswerts erfüllen, einbezogen werden können (IAS 2.17 und IAS 23.4).

 

Kosten von Vorräten dürfen nicht beinhalten (IAS 2.16-2.18):

 

bullet Anormale Materialabfälle
bullet Lagerkosten
bullet Verwaltungsgemeinkosten, die nicht die Produktion betreffen
bullet Vertriebskosten
bullet Umrechnungsdifferenzen, die sich unmittelbar aus dem zuvor erfolgten Erwerb von Vorräten in Fremdwährung ergeben
bullet Zinsaufwand, wenn Vorräte mit Zahlungsziel erworben wurden

 

Die Standardkostenmethode und die retrograde Methode können bei Ermittlung der Kosten angewendet werden, vorausgesetzt, die Ergebnisse kommen den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nahe (IAS 2.21-22).

 

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vorräte, die nicht austauschbar sind, sind durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bestimmen (IAS 2.23).

 

Für Posten, die austauschbar sind, gestattet IAS 2 die Anwendung der FIFO-Methode oder der Methode des gewogenen Durchschnitts (IAS 2.25). Die Anwendung der LIFO-Methode, die vor der Überarbeitung von IAS 2 im Jahr 2003 noch gestattet war, ist nicht länger erlaubt.

 

Für alle Vorräte mit ähnlichen Eigenschaften hinsichtlich Art und Verwendung im Unternehmen ist dieselbe Kostenmethode anzuwenden. Für Gruppen von Vorräten, deren Eigenschaften sich unterscheiden, können verschiedene Kostenmethoden gerechtfertigt sein (IAS 2.25).

 

Abwertung auf den Nettoveräußerungswert

 

Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete Verkaufserlös in dem normalen Geschäftsgang, abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten (IAS 2.6). Jegliche Abwertungen auf den Nettoveräußerungspreis sind als Aufwand in der Periode zu erfassen, in der sie eingetreten sind. Jegliche Wertaufholungen sind in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, in der die Wertaufholung eingetreten ist (IAS 2.34).

 

Erfassung als Aufwand

 

IAS 18  Erlöse behandelt den Ansatz von Umsatzerlösen. Wenn Vorräte verkauft und Erlöse erfasst worden sind, ist der Buchwert dieser Vorräte als Aufwand zu erfassen (oft als Herstellungskosten bezeichnet). Jegliche Abwertungen auf den Nettoveräußerungswert sind in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie eingetreten sind. Jedwede Umkehrung ist erfolgswirksam in der Periode zu erfassen, in der sie eintritt (IAS 2.34).

 

Angaben

 

Geforderte Angaben (IAS 2.36):

 

bullet die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Vorräte;
bullet der Buchwert, üblicherweise untergliedert in Handelswaren, Betriebsstoffe, Werkstoffe, unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse. Die Klassifizierung erfolgt in einer Weise, die für das Unternehmen angemessen ist;
bullet der Buchwert aller Vorräte, die zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt werden;
bullet der Betrag jeglicher Abwertungen von Vorräten, die in der Periode aufwandswirksam erfasst wurden;
bullet der Betrag jedweder Wertaufholung von Abschreibungen auf den Nettoveräußerungswert und die Umstände, die zu der Wertaufholung geführt haben;
bullet der Buchwert der Vorräte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet wurden;
bullet die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten, die als Aufwand erfasst wurden (Umsatzkosten). IAS 2 räumt ein, dass einige Unternehmen ihre Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach ihrer Art (Material, Personal usw.) und nicht nach ihrer Funktion (Umsatzkosten, Veräußerungskosten usw.) gruppieren. Dementsprechend gestattet IAS 2 einem Unternehmen als Alternative zur Angabe der als Aufwand erfassten Umsatzkosten die Angabe der während der Periode angefallenen betrieblichen Kosten entsprechend der Kostenart (Rohstoffe und Materialaufwand, Personalkosten, andere betriebliche Kosten). Dieses steht in Einklang mit IAS 1 Darstellung des Abschlusses, demzufolge die Darstellung der Aufwendungen nach Funktion und Art zugelassen ist.

 

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