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Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen
Entstehungsgeschichte des Rahmenkonzepts
April 1989Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen (das Rahmenkonzept) vom Board des IASC verabschiedet
Juli 1989Rahmenkonzept veröffentlicht
April 2001Rahmenkonzept vom IASB übernommen
Relevante Interpretationen
Aufzählung Mit diesem Standard verbundene Sachverhalte, die IFRIC nicht auf seine Agenda genommen hat
Geplante Änderungen durch den IASB
Aufzählung IASB-Projekt zum Rahmenkonzept

 

Zielsetzung und Status des Rahmenkonzepts

Das Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen des IASB beschreibt die grundlegenden Konzepte, nach denen Jahresabschlüsse aufzustellen sind. Das Rahmenkonzept dient dem Board als Hilfe bei der Entwicklung von Rechnungslegungsvorschriften und bei der Klärung von bilanziellen Sachverhalten, die nicht direkt in einem IAS oder IFRS oder einer Interpretation angesprochen werden.

 

Beim Fehlen eines Standards oder einer Interpretation, der/die ausdrücklich auf einen Geschäftsvorfall zutrifft, hat das Management mit Augenmaß eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode zu entwickeln und anzuwenden, die zu relevanter und zuverlässiger Information führt. Bei seiner Entscheidungsfindung verlangt IAS 8.11 vom Management, die Definitionen, Ansatzkriterien und Bewertungskonzepte des Rahmenkonzeptes für Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen zu beachten. Diese Aufwertung der Bedeutung des Rahmenkonzeptes wurde im Zuge der Überarbeitung von IAS 8 im Jahr 2003 vorgenommen.

 

Das Rahmenkonzept des IASB

 

Das Rahmenkonzept

Aufzählung definiert die Zielsetzung von Abschlüssen;
Aufzählung identifiziert die qualitativen Merkmale, die den Nutzen der im Abschluss enthaltenen Informationen bestimmen;
Aufzählung definiert die grundlegenden Abschlussposten des Abschlusses und deren Ansatz- und Bewertungskonzepte (Rahmenkonzept, Paragraf 1, nachfolgend durch F.1 abgekürzt)

 

Mehrzweckabschlüsse

 

Das Rahmenkonzept richtet sich auf Mehrzweckabschlüsse, die ein Unternehmen (einschließlich Staatsunternehmen) mindestens einmal jährlich aufstellt und publiziert, um die allgemeinen Informationsbedürfnisse eines weiten externen Adressatenkreises zu befriedigen. Folglich lässt sich das Rahmenkonzept nicht notwendigerweise auf Finanzberichte anwenden, die für besondere Zwecke erstellt werden, wie beispielsweise Berichte an Steuerbehörden oder staatliche Aufsichtsbehörden, Börsenprospekte und Berichte in Verbindung mit Unternehmenszusammenschlüssen.

 

Adressaten und deren Informationsbedürfnisse

 

Die wesentlichen Gruppen an Abschlussadressaten sind derzeitige und potentielle Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten und weitere Kreditoren, Kunden, Regierungen sowie deren Institutionen und die Öffentlichkeit. All diese Adressatengruppen sind bei ihrer Entscheidungsfindung auf Abschlüsse angewiesen (F.9).

 

Das Rahmenkonzept stellt außerdem fest, dass, da Investoren dem Unternehmen Risikokapital zur Verfügung stellen, Abschlüsse, die die Bedürfnisse dieser Gruppe stillen, auch die Informationsbedürfnisse der meisten anderen Adressaten befriedigen. Gemeinsames Interesse aller Adressaten ist die Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu erwirtschaften und den Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit dieser zukünftigen Cashflows vorherzusagen (F.10).

 

Das Rahmenkonzept merkte an, dass Abschlüsse nicht alle Informationen geben, die die Adressaten gegebenenfalls für ihre wirtschaftlichen Entscheidungen benötigen. Zum einen zeigen Abschlüsse die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ereignisse und Geschäftsvorfälle der Vergangenheit, währenddessen die Entscheidungen der meisten Adressaten sich auf die Zukunft beziehen. Darüber hinaus enthalten Abschlüsse nur eine begrenzte Anzahl anderer als Finanzinformationen, die von Abschlussadressaten benötigt werden.

 

Während nicht alle Informationsbedürfnisse der Adressatengruppen durch Abschlüsse befriedigt werden können, gibt es doch Informationen, die alle Adressaten gemeinsam betreffen, und Abschlüsse für allgemeine Zwecke richten sich auf die Befriedigung dieser Bedürfnisse.

 

Verantwortung für Abschlüsse

 

Das Management trägt die Hauptverantwortung für die Aufstellung und Darstellung des Abschlusses eines Unternehmens (F.11).

 

Die Zielsetzung von Abschlüssen

 

Die Zielsetzung von Abschlüssen besteht darin, Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Veränderungen in der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens zu vermitteln, die für einen weiten Adressatenkreis bei dessen wirtschaftlichen Entscheidungen nützlich sind (F.12-14).

 

Vermögens- und Finanzlage

 

Die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens wird von den wirtschaftlichen Ressourcen bestimmt, die in seiner Verfügungsmacht stehen, seiner Vermögens- und Finanzstruktur, seiner Liquidität und Zahlungsfähigkeit sowie seiner Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in seinem Tätigkeitsumfeld (F.16).

 

Die Bilanz stellt diese Art an Informationen bereit (F.19).

 

Ertragskraft

 

Ertragskraft ist die Fähigkeit eines Unternehmens, einen Gewinn aus den Ressourcen zu generieren, in die investiert wurde. Informationen über die Höhe und Schwankungen der Gewinne helfen bei der Vorhersage zukünftiger Zahlungsströme aus der bestehenden Ressourcengrundlage des Unternehmens und erwarteter potentieller zusätzlicher Zahlungsströme aus zusätzlichen Ressourcen, in die gegebenenfalls investiert wird (F.17).

 

Informationen über die Ertragslage werden in erster Linie über die Gewinn- und Verlustrechnung bereitgestellt (F.19). IAS 1 fügt einen vierten Abschlussbestandteil bei, die Eigenkapitalveränderungsrechnung.

 

 

Veränderungen der Vermögens- und Finanzlage

 

Abschlussadressaten suchen nach Informationen bezüglich der Investitions-, Finanzierungs- und betrieblichen Tätigkeit eines Unternehmens im Berichtszeitraum. Diese Informationen dienen dazu, die Fähigkeit des Unternehmens zur Erwirtschaftung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und deren Verwendung bewerten zu können (F.18).

 

Die Kapitalflussrechnung stellt diese Art an Informationen bereit (F.19).

 

Anhang und ergänzende Übersichten

 

Der Abschluss enthält auch einen Anhang, ergänzende Übersichten und weitere Informationen, die (a) Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erläutern, (b) Angaben über Risiken und Unsicherheiten, die das Unternehmen betreffen, machen und (c) jede Ressource und Verpflichtung, die in der Bilanz nicht erfasst sind, erläutern (F.21).

 

Zugrundeliegende Annahmen

 

Das Rahmenkonzept legt die zugrundeliegenden Annahmen von Abschlüssen fest:

 

Aufzählung Periodenabgrenzung. Die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen werden erfasst, wenn sie auftreten und nicht, wenn Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente eingehen oder abfließen, und im Abschluss der Periode ausgewiesen, der sie zuzurechnen sind (F.22).

 

Aufzählung Unternehmensfortführung. Abschlüsse unterstellen, dass ein Unternehmen seine Tätigkeiten unbegrenzt fortführt. Gilt diese Annahme nicht mehr, ist dieser Umstand einschließlich einer anderen Grundlage zur Abschlusserstellung anzugeben (F.23).

 

Qualitative Merkmale von Abschlüssen

 

Diese Merkmale sind jene Eigenschaften, die die Informationen in Abschlüssen für Anleger, Kreditgeber und andere nützlich machen. Das Rahmenkonzept identifiziert vier vorrangige qualitative Merkmale (F.24):

Aufzählung Verständlichkeit
Aufzählung Relevanz
Aufzählung Verlässlichkeit
Aufzählung Vergleichbarkeit

 

Verständlichkeit

 

Informationen müssen so dargestellt werden, dass sie für die Adressaten, die angemessene Kenntnisse geschäftlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten und der Rechnungslegung haben sowie die Bereitschaft besitzen, die Informationen mit entsprechender Sorgfalt zu lesen, leicht verständlich sind (F.25).

 

Relevanz

 

Informationen in Abschlüssen sind relevant, wenn sie die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen. Davon ist auszugehen, wenn sie (a) Hilfe bei der Beurteilung vergangener, gegenwärtiger oder zukünftiger Ereignisse in Bezug auf ein Unternehmen bieten oder (b) zurückliegende Beurteilungen, die sie getätigt haben, korrigieren oder bestätigen (F.26-28).

 

Wesentlichkeit ist eine Komponente von Relevanz. Informationen sind wesentlich, wenn ihr Weglassen oder ihre fehlerhafte Darstellung die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen könnten (F.29).

 

Zeitnähe ist eine weitere Komponente von Relevanz. Um nützlich zu sein, müssen die an die Adressaten bereit gestellten Informationen innerhalb des Zeitraums, in dem diese höchstwahrscheinlich ihre Entscheidungen treffen, bereit gestellt werden (F.43).

 

Verlässlichkeit

 

Informationen in Abschlüssen sind verlässlich, wenn sie keine wesentlichen Fehler enthalten und frei von verzerrenden Einflüssen sind und sich die Adressaten darauf verlassen können, dass Ereignisse und Transaktionen verlässlich dargestellt werden. Informationen sind nicht verlässlich, wenn sie absichtlich so aufbereitet worden sind, dass sie die Entscheidung der Adressaten in eine bestimmte Richtung lenken sollen (F.31-32).

 

Manchmal gibt es einen Konflikt zwischen Relevanz und Verlässlichkeit – hierbei sind Ermessensentscheidungen zu fällen, um ein angemessenes Gleichgewicht zu gewährleisten (F.45).

 

Verlässlichkeit wird beeinflusst durch die Verwendung von Schätzungen und durch Unsicherheiten im Zusammenhang mit bilanzierten und bewerteten Posten im Abschluss. Diesen Unsicherheiten wird zum Teil durch Anhangangaben, zum Teil durch das Vorsichtsprinzip bei der Aufstellung von Abschlüssen begegnet. Vorsicht bedeutet, dass ein gewisses Maß an Sorgfalt bei der Ermessensausübung, die für die erforderlichen Schätzungen unter gewissen Umständen erforderlich ist, einbezogen wird, so dass Vermögenswerte oder Erträge nicht zu hoch und Schulden oder Aufwendungen nicht zu niedrig angesetzt werden. Das Vorsichtsprinzip kann nur im Zusammenhang mit den qualitativen Merkmalen des Rahmenkonzeptes gesehen werden, insbesondere der Relevanz und der getreuen Darstellung von Geschäftsvorfällen. Das Vorsichtsprinzip rechtfertigt nicht einen bewusst zu hohen Ansatz von Schulden oder Aufwendungen oder einen bewusst zu niedrigen Ansatz von Vermögenswerten oder Erträgen, da der Abschluss dann nicht mehr neutral wäre und deshalb das Kriterium der Zuverlässigkeit nicht mehr erfüllen würde (F.36-37).

 

Vergleichbarkeit

 

Es muss Adressaten möglich sein, die Abschlüsse eines Unternehmens über die Zeit hinweg zu vergleichen, damit sie Tendenzen in dessen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erkennen können. Die Adressaten müssen ebenfalls Abschlüsse verschiedener Adressaten vergleichen können. Anhangangaben der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind für die Vergleichbarkeit unerlässlich (F.39-42).

 

Abschlussposten

 

Der Abschluss zeigt die wirtschaftlichen Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen, indem er sie nach ihren ökonomischen Merkmalen in verschiedene Klassen einteilt. Diese werden als Abschlussposten bezeichnet.

 

Die unmittelbar mit der Ermittlung der Vermögens- und Finanzlage verbundenen Posten (Bilanz) sind (F.49):

Aufzählung Vermögenswerte
Aufzählung Schulden
Aufzählung Eigenkapital

 

Die unmittelbar mit der Ermittlung der Ertragskraft verbundenen Posten (Gewinn- und Verlustrechnung) sind (F.70):

Aufzählung Erträge
Aufzählung Aufwendungen

 

Die Kapitalflussrechnung beinhaltet sowohl Posten der Gewinn- und Verlustrechung als auch der Bilanz (F.47).

 

Definition der Posten zur Ermittlung der Vermögens- und Finanzlage

 

Aufzählung Vermögenswert: Ein Vermögenswert ist eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt (F.49(a)).
Aufzählung Schuld: Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist (F.49(b)).
Aufzählung Eigenkapital: Eigenkapital ist der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte des Unternehmens (F.49(c)).

 

Definitionen der Posten zur Ermittlung der Ertragskraft

 

Aufzählung Erträge: Erträge stellen eine Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von Zuflüssen oder Erhöhungen von Vermögenswerten oder einer Abnahme von Schulden dar, die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen und nicht auf eine Einlage der Anteilseigner zurückzuführen sind (F.70).
Aufzählung Aufwendungen: Aufwendungen stellen eine Abnahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von Abflüssen oder Verminderungen von Vermögenswerten oder einer Erhöhung von Schulden dar, die zu einer Abnahme des Eigenkapitals führen und nicht auf Ausschüttungen an die Anteilseigner zurückzuführen sind (F.70).

 

Die Definition der Erträge umfasst Erlöse und Bewertungsgewinne. Erlöse fallen im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit des Unternehmens an und haben verschiedene Bezeichnungen, wie Umsatzerlöse, Dienstleistungsentgelte, Zinsen, Mieten, Dividenden und Lizenzerträge. Bewertungsgewinne stehen für weitere Posten, die die Definition von Erträgen erfüllen. Sie können im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit anfallen oder nicht. Bewertungsgewinne stellen eine Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens dar und unterscheiden sich insofern ihrer Art nach nicht von Erlösen. Folglich werden sie in diesem Rahmenkonzept nicht als eigenständige Posten betrachtet (F.74).

 

Die Definition von Aufwendungen umfasst sowohl Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen, als auch Bewertungsverluste. Zu den Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit des Unternehmens anfallen, zählen beispielsweise die Umsatzkosten, Löhne und Gehälter sowie Abschreibungen. Gewöhnlich treten sie als Abfluss oder als Abnahme von Vermögenswerten auf, beispielsweise von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Vorräten und Sachanlagen. Bewertungsverluste stehen für weitere Posten, die die Definition von Aufwendungen erfüllen. Sie können im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit des Unternehmens entstehen oder nicht. Bewertungsverluste stellen eine Abnahme des wirtschaftlichen Nutzens dar und unterscheiden sich insofern ihrer Art nach nicht von den Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit des Unternehmens anfallen. Folglich werden sie in diesem Rahmenkonzept nicht als eigenständige Posten betrachtet (F.78).

 

Ansatz/Erfassung von Abschlussposten

 

Unter Erfassung versteht man die Berücksichtigung eines Sachverhalts in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, der die Definition eines Abschlusspostens und die folgenden Absatzkriterien erfüllt (F.82-83):

Aufzählung Es ist wahrscheinlich, dass dem Unternehmen ein mit dem Sachverhalt verknüpfter künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen oder aus ihm abfließen wird; und
Aufzählung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der Wert des Sachverhaltes können verlässlich ermittelt werden.

 

Basierend auf diesen grundlegenden Kriterien

Aufzählung wird ein Vermögenswert in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird, und wenn seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder sein Wert verlässlich ermittelt werden können (F.89);
Aufzählung wird eine Schuld in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen ergibt, die wirtschaftlichen Nutzen enthalten, und dass der Erfüllungsbetrag verlässlich ermittelt werden kann (F.91);
Aufzählung werden Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn es zu einer Zunahme des künftigen wirtschaftlichen Nutzens in Verbindung mit einer Zunahme eines Vermögenswerts oder einer Abnahme einer Schuld kommt, die verlässlich ermittelt werden kann. Dies bedeutet letztlich, dass mit der Erfassung von Erträgen gleichzeitig die Erfassung einer Zunahme an Vermögenswerten oder einer Abnahme von Schulden verbunden ist (beispielsweise die Nettozunahme der Vermögenswerte beim Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen oder die Abnahme der Schulden durch den Verzicht auf eine zu zahlende Verbindlichkeit) (F.92);
Aufzählung werden Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn es zu einer Abnahme des künftigen wirtschaftlichen Nutzens in Verbindung mit einer Abnahme eines Vermögenswerts oder einer Zunahme einer Schuld kommt, die verlässlich ermittelt werden kann. Dies bedeutet letztlich, dass die Erfassung von Aufwendungen mit der gleichzeitigen Erfassung einer Zunahme an Schulden oder einer Abnahme von Vermögenswerten verbunden ist (beispielsweise die Rückstellung für Ansprüche der Arbeitnehmer oder die Abschreibung von Betriebs- oder Geschäftsausstattung) (F.94).

 

Bewertung/Bemessung der Abschlussposten

 

Bewertung/Bemessung erfordert eine Bestimmung der Geldbeträge, mit denen die Abschlussposten zu erfassen und zu berichten sind (F.99).

 

Das Rahmenkonzept räumt ein, dass heutzutage eine Vielzahl an Bewertungsgrundlagen in unterschiedlichem Maße und in unterschiedlichen Kombinationen in Abschlüssen eingesetzt werden, einschließlich (F.100):

Aufzählung Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Aufzählung Wiederbeschaffungskosten
Aufzählung Nettoveräußerungswerte (Erfüllungsbetrag)
Aufzählung Barwerte (abgezinst)

 

Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind heutzutage der von Unternehmen bei der Aufstellung ihrer Abschlüsse am häufigsten verwendete Bewertungsmaßstab. Sie werden gewöhnlich mit anderen Bewertungsmaßstäben kombiniert. Das Rahmenkonzept beinhaltet kein Konzept oder Prinzipien für die Auswahl der einzusetzenden Bewertungsmaßstäbe für bestimmte Abschlussposten oder Umstände. Allerdings geben die qualitativen Merkmale hierzu einige Hinweise (F.101).

 

 

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