Startseite   Archiv   Standards   Interpretationen   Agenda   Newsletter   Publikationen   Rechtskreise   Links   Sitemap   Suche   Drucken

 

 

Die Krise an den internationalen Finanzmärkten
Seit dem Sommer 2007 haben sich anhäufende Verluste aus so genannten Subprime-Krediten an den US-amerikanischen Hypothekenmärkten weltweit Unruhen an den Finanzmärkten ausgelöst. Komplex strukturierte Wertpapiere generierten große Verluste. Finanzinstitute reduzierten die Fremdkapitalaufnahme und fragten vermehrt liquide Mittel nach. Viele Kreditmärkte wurden illiquide, und Kredite konnten nicht verlängert werden.

 

In weniger als einem Jahr wurden die Bilanzen der Finanzinstitute von Vermögenswerten, die erheblich an Wert einbüßten, und von der schwindenden Marktliquidität belastet. Die Marktteilnehmer halten sich beim Handel dieser Instrumente zurück und tragen so zur zunehmenden finanziellen und makroökonomischen Unsicherheit bei.

 

Um wieder Vertrauen in die Stabilität der Märkte und Finanzinstitutionen zu wecken, haben nationale Behörden außerordentliche Schritte unternommen, um die Anpassung zu erleichtern und die Auswirkungen auf die Realwirtschaft abzudämpfen. Dies beinhaltet monetäre und fiskalische Anreize, Zentralbankaktivitäten, eine Politik zur Liquiditätsförderung der Vermögensmärkte und Maßnahmen zur Lösung von Problemen einzelner Institute. Finanzinstitute haben Schritte eingeleitet, um Kapital- und Liquiditätsreserven wieder aufzubauen. Und sowohl nationale als auch internationale Organisationen haben Empfehlungen entwickelt und Materialien zur Verfügung gestellt, die dafür sorgen sollen, dass diese Situation nicht wieder vorkommt.

 

Diese Seite von IAS PLUS stellt Informationen zu diesen Empfehlungen und Materialien zur Verfügung.

 

Index mit Verknüpfungen

 

Wann Wer Was
Februar 2012 IDW Bilanzierung von griechischen Staatsanleihen
Januar 2012 ICAEW Zusammenfassung vom ICAEW-Prüfer-Anleger-Forum
Januar 2012 FRC Hinweis zu Länder- und Währungsrisiken
Januar 2012 Deloitte USA Eilhinweis zur Bilanzierung von Anlagen in Staatsschulden der Eurozone
Dezember 2011 FEE Grundsatzerklärung zu den derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten
November 2011 IASB IASB nimmt Stellung zu den Schlussfolgerungen der G-20
November 2011 G-20 G-20 bekräftigen Bekenntnis zu globalen Standards mit Fokus auf Finanzinstrumenten
November 2011 FRC Britischer Bericht zur Unternehmensfortführung enthält Beurteilung der Wirksamkeit der IFRS
Oktober 2011 FSR FSR veröffentlicht Rahmenkonzept für die Überwachung der und die Berichterstattung über die Umsetzung der G-20-Finanzreformen
Oktober 2011 G-20 Finanzminister der G-20 legen den Schwerpunkt auf globale Wirtschaftsrisiken, bestätigen Verpflichtung auf internationale Standards
Oktober 2011 ACCA Studie zeigt, dass die Finanzmarktkrise die Akzeptanz der IFRS erhöht hat
März 2011 UNCTAD UNCTAD gibt Bericht zur Reform der Corporate Governance heraus
März 2011 IOSCO Vorsitzende des IOSCO-Exekutivausschusses erörtert Regulierung nach der Finanzmarktkrise
März 2011 CFA Institute Studie des CFA Institutes fördert Bedenken bei Rechnungslegung und Derivaten zutage
Januar 2011 EU-Kommission Drei neue EU-Behörden für die Überwachung des Finanzsektors nehmen ihre Arbeit auf
November 2010 G-20 G-20 dringen auf harmonisierte Rechnungslegungsstandards
Oktober 2010 Finanzminister der G-20, FSB Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G-20 fordern globale Standards und Einheitlichkeit
Oktober 2010 IFAC und UNCTAD Ergebnisse der IFAC/UNCTAD-Konferenz zu Corporate Governance
August 2010 RIC Zweite Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise
Juli 2010 CESR Bericht zu Trends, Risiken und Verwundbarkeit der Finanzmärkte
Juli 2010 Britische Regierung Konsultation zu Vorschlägen hinsichtlich einer Reform der britischen Finanzaufsicht
Juli 2010 Basler Ausschuss Breite Zustimmung zum Kapital- und Liquiditätsreformpaket des Basler Ausschusses
Juli 2010 CEBS CEBS veröffentlicht Ergebnisse seiner EU-weiten Stresstests für Banken 2010
Juni 2010 G-20 G-20 dringen auf harmonisierte Rechnungslegungsstandards, nehmen neuen IASB-Arbeitsplan zur Kenntnis
Juni 2010 IASB und FASB Aktualisiertes Arbeitsprogramm von IASB und FASB
Juni 2010 IASB und FASB IASB und FASB wenden sich an die G-20
Juni 2010 Herman Van Rompuy, Präsident des Europäischen Rates, und José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission Europäische Prioritäten für den G-20-Gipfel
Juni 2010 US-Präsident Obama Schreiben von Präsident Obama an die G-20
Juni 2010 FASB G-20 bestärken Verpflichtung zu globalen Bilanzierungsstandards
Mai 2010 FASB Kapitalmärkte – die Akteure und Maßnahmen
April 2010 Bundesfinanzministerium Internationale Konferenz zur wirksamen Finanzmarktregulierung
April 2010 G-20 G-20-Führer drängen auf 'internationale Standards'
Januar 2010 Adair Turner, Vorsitzender der britischen Finanzdienstleistungsbehörde FSA Brauchen Banken besondere Rechnungslegungsstandards?
Januar 2010 Gemeinsames Forum Studie des Gemeinsamen Forums zu Finanzregulierung
Januar 2010 FCAG FCAG wendet sich an die G-20
Dezember 2009 RIC RIC veröffentlicht Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise
Dezember 2009 FCAG Mitschrift der Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
Dezember 2009 FCAG FCAG wird am 15. Dezember tagen
November 2009 Kathleen L. Casey, SEC-Kommissarin Lehren für die Rechnungslegung aus der Finanzmarktkrise
November 2009 Finanzminister der G-20 Fortschrittsbericht der Finanzminister der G-20
Oktober 2009 Gemeinsames Forum Bericht der Regulatoren zu Zweckgesellschaften
September 2009 FSB FSB fordert vereinfachte globale Bilanzierung von Finanzinstrumenten
September 2009 G-20 G-20 fordern globale Standards bis 2011
September 2009 IASCF Treuhänder wenden sich an Barack Obama und die G-20
September 2009 FINMA FINMA legt Bericht zur Finanzmarktkrise vor
September 2009 Elizabeth Duke, Gouverneurin der US-amerikanischen Zentralbank Federal Reserve Board Gouverneurin der US-Zentralbank äußert sich zur Rechnungslegung durch Banken
August 2009 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Prinzipien des Basler Ausschusses für die Überarbeitung von IAS 39
August 2009 ABA Banken besorgt über die Geschwindigkeit und Richtung der Standardsetzung
Juli 2009 FCAG Abschließende Empfehlungen der FCAG
Juli 2009 IASB IASB veröffentlicht ersten Standardentwurf im Rahmen der Überarbeitung von IAS 39
Juni 2009 Barack Obama, Präsident der Vereinigten Staaten US-amerikanischer Plan zur Regulierungsreform betrifft auch Rechnungslegung
Juni 2009 DSR DSR nimmt Stellung zum „Bad Bank“-Modell
Juni 2009 ECOFIN ECOFIN-Presseerklärung zur Sitzung des Ausschusses am 9. Juni
Juni 2009 IDW IDW zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Juni 2009 Sir David Tweedie, Vorsitzender des IASB IASB-Vorsitzender spricht vor ECOFIN
Mai 2009 Prof. Dr. Andreas Barckow "Rechnungslegung in Zeiten der Finanzmarktkrise – quo vadis, IASB?"
Mai 2009 IDW Äußerung zum Regierungsentwurf "Bad Bank"
Mai 2009 Ausschuss für Kapitalmarktregulierung Vorgehensplan für die Reform der US-Kapitalmärkte
Mai 2009 FASB Überarbeitung der FASB-Leitlinien zu Ausbuchung und Konsolidierung abgeschlossen
Mai 2009 Finanzausschuss des britischen Unterhauses Britischer Parlamentsausschuss verteidigt Marktwertbilanzierung
Mai 2009 Bundesregierung "Bad Banks" - Auslagerung von strukturierten Wertpapieren in Zweckgesellschaften
Mai 2009 FCAG FCAG wird am 22. Mai in London tagen
Mai 2009 FCAG Schreiben an die G-20-Mitglieder
April 2009 IASB Beschlüsse des IASB zu den FSPs des FASB
April 2009 FCAG Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 20. April tagen
April 2009 IFRS Global Office von Deloitte IAS Plus-Newsletter – G-20: Auswirkungen auf die IFRS
April 2009 DSR Positionspapier zur Finanzmarktkrise
April 2009 FASB FASB gibt FSP zum Fair Value und zu Wertminderungen heraus
April 2009 FSF Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums
April 2009 G-20 und IASB Erklärung der G-20 und Antwort des IASB
April 2009 G-20 G-20-Spitzen unterstützen globale Rechnungslegungsstandards
April 2009 FASB Drei FASB-Stabpositionen zum beizulegenden Zeitwert
April 2009 ECG Berichterstattung für Anleger und Aufsichtsregelungen sollte man nicht verwechseln
März 2009 FCAG Bericht für die G-20-Mitglieder
März 2009 IASB und FASB Aktueller Stand bei IASB und FASB in Sachen Finanzmarktkrise
März 2009 FASB FASB gibt zwei Vorschläge zur Marktbewertung heraus
März 2009 FASB Zwei FASB-Vorschläge würden Marktbewertung erleichtern
März 2009 James L. Kroeker, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) Aussage des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der SEC zur Marktbewertung
März 2009 Robert H. Herz, Vorsitzender des FASB Aussage des FASB-Vorsitzenden zur Marktbewertung
März 2009 Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen Zeugen bei der Anhörung zur Marktwertbilanzierung im US-Kongress
März 2009 FCAG FCAG bitte um Meinungen der Anwender zur Finanzmarktkrise
März 2009 Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen US-Kongress untersucht 'Marktwertbilanzierung'
März 2009 John C. Dugan, Vorsitzender des US-Rechungshofs US-Bedenken über Risikovorsorge nach dem 'Modell der eingetretenen Verluste'
März 2009 FCAG Mitschrift von der dritten Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
März 2009 Hochrangige Gruppe zur Finanzaufsicht in der EU IASB wird im Aufsichtsbericht der EU kritisiert
Februar 2009 FCAG Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 5. März tagen
Februar 2009 IDW Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen in der Finanzmarktkrise
Februar 2009 Syed Asad Ali Shah, Präsident des Wirtschaftsprüferinstituts von Pakistan Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Bilanzierung
Februar 2009 FCAG Mitschrift von der zweiten Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
Februar 2009 IDW Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise
Februar 2009 ACCA Neue Seite zur Informationssuche und zum Erfahrungsaustausch während der Finanzmarktkrise
Februar 2009 Nicolas Véron, Mitglied der europäischen „Denkfabrik“ Breugel Sind weltweit gültige Bilanzierungsstandards erreichbar?
Januar 2009 FCAG Zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 13. Februar
Januar 2009 IASB Übersicht über die Fortschritte bei den Reaktionen auf die Finanzmarktkrise
Januar 2009 FCAG Mitschrift von der ersten Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
Januar 2009 G-30 Empfehlungen zur Marktwertbilanzierung
Januar 2009 FASB FASB veröffentlicht Klarstellung im Zusammenhang mit der Bilanzierung eingebetteter Derivate
Januar 2009 Deloitte Research Global Economic Outlook – erstes Quartal 2009
Januar 2009 Deloitte USA Heads Up zur Marktbewertungsstudie der SEC
Januar 2009 FCAG Erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 20. Januar
Januar 2009 IFRS Global Office von Deloitte Bilanzierungserwägungen in 'turbulenten Zeiten'
Dezember 2008 SEC SEC übergibt Studie zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress
Dezember 2008 IASB und FASB IASB und FASB geben Mitglieder der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise bekannt
Dezember 2008 IASCF Tabellarische Übersicht über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise
Dezember 2008 IASB und FASB Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise in Tokio
Dezember 2008 DSR DSR zu weiteren Schritten des IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise
Dezember 2008 Christopher Cox, Vorsitzender der SEC SEC-Vorsitzender zu Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung
Dezember 2008 Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen McCreevy geißelt internationale Rechnungslegungsstandards
Dezember 2008 Sir David Tweedie, Vorsitzender des IASB IASB-Vorsitzender steht britischem Parlament Rede und Antwort
Dezember 2008 Deloitte USA Alert zur Finanzmarktkrise und zur Bewertung von Pensionen
November 2008 IASB und FASB Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise am 25. November
November 2008 IASB und FASB Gesprächsrunde zur Finanzmarktkrise am 3. Dezember
November 2008 IASB und FASB Vorbereitungsunterlagen für die zweite Runde der Gespräche am Runden Tisch
November 2008 IASB und FASB Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise
November 2008 G-20 Bericht vom G-20-Gipfel
November 2008 nationale Standardsetzer Kommuniqué an den IASB
November 2008 IASB und FASB Gemeinsamer Vorsitz der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
November 2008 FAF Schreiben an Präsident Bush zur Standardsetzung
November 2008 George W. Bush, Präsident der Vereinigten Staaten Bilanzierung muss den "wahren Wert" zeigen
November 2008 IASB und FASB Vorbereitungsunterlagen für die Gespräche am Runden Tisch
November 2008 Weißes Haus Agenda für den G-20-Gipfel enthält Bilanzierung
November 2008 IOSCO Schreiben an die G-20
November 2008 Finanzminister der G-20-Staaten Finanzminister der G-20 favorisieren globale Standards
November 2008 IASCF IASCF-Treuhänder wenden sich an den US-Präsidenten
November 2008 ICGN Keine politische Einmischung in Rechnungslegungsstandards
November 2008 Sir David Tweedie, Vorsitzender des IASB Drei Interviews mit Sir David Tweedie zur Marktwertbilanzierung
November 2008 IASB und FASB IASB und FASB kündigen zwei weitere Gesprächsrunden an
November 2008 IDW IDW an das BMJ zur Anwendung der IFRS in der EU
November 2008 EU-Kommission EU-Kommission begrüßt IASB-Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
November 2008 DSR und RIC DSR und RIC zur Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten
November 2008 IASB und FASB IASB und FASB planen Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise
November 2008 IFRS Global Office von Deloitte Newsletter zu vorgeschlagenen Verbesserungen an IFRS 7
Oktober 2008 IASB Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert
Oktober 2008 Christopher Cox, Vorsitzender der SEC Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bedarf 'weiterer Arbeit'
Oktober 2008 Center for Capital Markets Competitiveness, Financial Services Roundtable, Property Casual Insurers Association of America, American Council of Life Insurers, Mortgage Bankers Association und American Insurance Association Sechs US-amerikanische Gruppen drängen auf mehr Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert
Oktober 2008 FAF FAF fordert SEC auf, SFAS 157 nicht außer Kraft zu setzen
Oktober 2008 Jörgen Holmquist, Generaldirektor für Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der Europäischen Kommission Forderungen der Generaldirektion Binnenmarkt an den IASB
Oktober 2008 IDW IDW zur Fair-Value-Ermittlung nach IAS 39 in der Finanzmarktkrise
Oktober 2008 Conseil national de la comptabilité,Autorité des marchés financiers, Commission bancaire und Autorité de contrôle des assurances et des mutuelles Verlautbarung der französischen Aufsichten zum beizulegenden Zeitwert
Oktober 2008 DRSC Bitte an IFRIC oder den IASB um eine autoritative Klärung zur Bestimmung des Fair Value in inaktiven Märkten
Oktober 2008 FSF Folgebericht zu Empfehlungen des FSF
Oktober 2008 Deloitte Kanada Kanadischer Alarm – Auswirkungen der Finanzmarktkrise
Oktober 2008 CEBS, CESR und CEIOPS Gemeinsame Erklärung zur Bilanzierung
Oktober 2008 IFRS Global Office von Deloitte Newsletter zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
Oktober 2008 DSR Stellungnahme des DSR zur EG-Verordnung zu Änderungen an IAS 39
Oktober 2008 CAQ, CFA Institute, Consumer Federation of America und Council of Institutional Investors Gemeinsames Schreiben an die SEC zur Fair-Value-Bewertung
Oktober 2008 EU-Kommission Sitzung der EU-Kommission zu IAS 39
Oktober 2008 SEC SEC wird Gespräche am Runden Tisch zur Marktbewertung abhalten
Oktober 2008 PCAOB Prüfungsüberlegungen zur Finanzmarktkrise
Oktober 2008 IASB und FASB Gemeinsamer Beirat zur Finanzmarktkrise
Oktober 2008 EU-Kommission Erklärung der EU-Kommission zu IAS 39 und IFRS 7
Oktober 2008 EU-Kommission EU übernimmt Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung
Oktober 2008 IASB Entwurf bezüglich Angaben zu Finanzinstrumenten
Oktober 2008 Deloitte USA Auswirkungen des US-amerikanischen Notfallgesetzpakets
Oktober 2008 EU-Kommission EU entwickelt 'Bilanzierungsvorschlag'
Oktober 2008 EFRAG EFRAG unterstützt die Änderungen hinsichtlich der Umklassifizierungen nach IAS 39
Oktober 2008 IASB Aktuelles zur Verwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten
Oktober 2008 Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission 'EU wird europäische Bilanzierungsregeln ändern'
Oktober 2008 EBF und Business Europe EBF und Business Europe drängen auf Änderungen beim beizulegenden Zeitwert
Oktober 2008 ABA US-Banker fordern SEC auf, die Fair-Value-Leitlinien zu überschreiben
Oktober 2008 Deloitte USA Heads Up-Newsletter zur Fair-Value-Bewertung auf inaktiven Märkten
Oktober 2008 IASB Änderung von IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung von Finanzinstrumenten
Oktober 2008 DSR Stellungnahme zur geplanten EU-Verordnung zur Änderung von IAS 39
Oktober 2008 AICPA AICPA-Stab gibt fachliche Q&A zu Liquiditätsbeschränkungen frei
Oktober 2008 FASB FASB-Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten auf inaktiven Märkten
Oktober 2008 Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen McCreevy drängt auf Erleichterung der Bilanzierungsregeln für Banken
Oktober 2008 IASCF Treuhänder unterstützen die nächsten Schritte des IASB im Rahmen der Finanzmarktkrise
Oktober 2008 SEC SEC beginnt mit Studie zur mark-to-market-Bilanzierung
Oktober 2008 ECOFIN Beschlüsse zu Bewertungen im Rahmen der Bilanzierung
Oktober 2008 Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika Endgültiges Notfallpaket enthält zwei Abschnitte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Oktober 2008 IASB IASB verkündet nächste Schritte bei der Reaktion auf die Finanzmarktkrise
Oktober 2008 IASB IASB nimmt Stellung zu den Erläuterungen zu SFAS 157
Oktober 2008 CFA Institute CFA in Europa sind gegen eine Aussetzung der Fair-Value-Bewertung
Oktober 2008 FASB FASB schlägt Fair-Value-Leitlinien für inaktive Märkte vor
Oktober 2008 Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission Äußerungen zur Finanzmarktkrise
Oktober 2008 FAF FAF äußert sich besorgt über gesetzgeberische Eingriffe in die Standardsetzung
Oktober 2008 AICPA Bedenken hinsichtlich der Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken
Oktober 2008 Deloitte USA Financial Reporting Alert zur vorgeschlagenen FASB-Stabposition zum Fair Value
Oktober 2008 SEC und FASB Gemeinsame Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
September 2008 IWF Neue Datenbank zu Bankenkrisen
September 2008 Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken
September 2008 IOSCO Reaktion von IOSCO auf die Finanzmarktkrise benennt Bilanzierung als Priorität
September 2008 G-7 G-7 äußert sich zu den Finanzmarktunruhen weltweit
September 2008 Deloitte USA Heads Up-Newsletter zu Kreditderivaten und Finanzgarantien
September 2008 Robert H. Herz, Vorsitzender des FASB Was ich aus der Finanzmarktkrise gelernt habe
September 2008 CEBS Ratschläge für die EU-Kommission zum Liquiditätsrisikomanagement
September 2008 SEC Schreiben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
September 2008 EFRAG Stellungnahme zur CESR-Verlautbarung zu inaktiven Märkten
September 2008 IASB und Expertenpanel des IASB Erste Ergebnisse der Boardsitzung vom September
September 2008 FASB Drei FASB-Entwürfe zu Ausbuchung
September 2008 Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Aktuelles zur Antwort der EU auf die Unruhen an den Finanzmärkten
September 2008 FASB FASB verlangt neue Angaben über Kreditderivate und Garantien
September 2008 DSR Stellungnahme zur CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert
August 2008 IASB Gesprächsrunden zu Konsolidierung
August 2008 Deloitte USA Fair Value Update-Newsletter
August 2008 CRMPG Bericht der Gruppe für Managementmethoden beim Adressenausfallrisiko
Juli 2008 IIF IIF veröffentlicht abschließenden Bericht des Ausschusses für beste Marktpraxis
Juli 2008 CESR Entwurf einer Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten
Juli 2008 EFRAG, DSR, ASB, CNC Gemeinsame europäische Erklärung zur Finanzmarktkrise
Juli 2008 IASB IASB richtet eigene Seite zur Finanzmarktkrise ein
Juli 2008 Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Kommissar McCreevy erörtert die Finanzmarktkrise
Juni 2008 Expertenpanel des IASB IASB-Expertengruppe erörtert Bewertung von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt mehr besteht
Juni 2008 CEBS Bericht der europäischen Bankaufsichtsbehörden zur Bewertung von Finanzinstrumenten auf illiquiden Märkten
Juni 2008 G8 G8 fordern zügige Handlung des IASB bei SPE und Bewertung
Juni 2008 IASB Einsetzung einer Expertengruppe zur Bewertung von Finanzinstrumenten
Juni 2008 IOSCO Empfehlungen zur Finanzmarktkrise
Mai 2008 Jochen Sanio, Präsident der BaFin Deregulierung der Finanzmärkte
Mai 2008 Jean-Claude Trichet, Präsident der EZB IASB soll bei nicht konsolidierten Gesellschaften handeln
April 2008 IBFed Thesenpapier zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten
April 2008 Gemeinsames Forum Bericht zur Kundenangemessenheit von Finanzprodukten
April 2008 Gemeinsames Forum Management von Klumpenrisiken
April 2008 FASB und IASB Reaktionen der Standardsetzer auf die Finanzmarktkrise – Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung
April 2008 Basel-Komitee zur Bankenaufsicht Maßnahmen zur Stärkung des Bankensystems
April 2008 Europäische Kommission Konsultation zu geplanten Änderungen der Bankenrichtlinien
April 2008 Gemeinsames Forum Kreditrisikotransfer
April 2008 IIF Zwischenbericht zur Marktpraxis von Banken
April 2008 G-7 Minister erwarten 'schnelle Taten' durch den IASB
April 2008 FSF IASB soll Rechnungslegung von nicht konsolidierten Unternehmen verbessern
April 2008 Senior Supervisors Group Internationaler Bericht zu den Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Marktturbulenzen
April 2008 DRSC Studie zum Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte
April 2008 CEBS Bedenken bei Angaben von Banken in Europa
April 2008 BdB Äußerung zur Finanzmarktkrise
April 2008 Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Europäische Antworten auf die Finanzmarktunruhen
März 2008 Henry M. Paulson Jr., US-Finanzminister Vorschlag zur Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht in den USA
März 2008 PWG Grundsatzerklärung zu den Finanzmarktentwicklungen
März 2008 Senior Supervisors Group Gemeinsamer Bericht der Aufsichtsorganisationen zur Bewertung von Risikomanagementverfahren
März 2008 Deloitte USA Update-Sonderausgabe Einen kühlen Kopf bewahren während der Finanzkrise
Dezember 2007 GPPC Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten nach IFRS
Dezember 2007 RIC und IDW Äußerungen zur Subprime-Krise
Oktober 2007 CAQ Bilanzierungssachverhalte, die sich infolge von Illiquidität ergeben

 

Empfehlungen und Materialien

Februar 2012: IDW zur Bilanzierung von griechischen Staatsanleihen
Der Bankenfachausschuss und der Versicherungsfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) haben gestern über die Bewertung griechischer Staatsanleihen in Abschlüssen zum 31. Dezember 2011 beraten. Das IDW ist unverändert der Auffassung, dass alle griechischen Staatsanleihen nach IFRS eine Wertminderung aufweisen bzw. für Zwecke der Rechnungslegung nach HGB als voraussichtlich dauernd im Wert gemindert anzusehen ist. Dies gilt unabhängig von der Laufzeit der Anleihen und davon, ob der Gläubiger beabsichtigt, am Umtauschprogramm teilzunehmen. Die Einzelheiten werden in der Berichterstattung auf der Internetseite des IDW erläutert (40 KB).

 

Januar 2012: Zusammenfassung vom ICAEW-Prüfer-Anleger-Forum

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die wichtigsten Ergebnisse des Prüfer-Anlager-Forums zusammengefasst werden, das am 24. November 2011 stattfand.

Bei dem Forum diskutierten Anleger, Prüfer und Abschlussersteller die wesentlichen Sachverhalte, die sich auf Bankenabschlüsse 2011 beziehen. Insbesondere ging es um Risiken aus Staatsanleihen, Risiken, die im Austausch für sichere Renditen eingegangen werden, und Liquiditätsmanagement. Im Bericht geht es außerdem um Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP, beispielsweise um größere Beschränkungen unter IFRS in Bezug auf die Aufrechnung von Finanzinstrumenten gegenüber der lockereren Haltung unter US-GAAP. Dies führt immer noch zu Irritationen beim Vergleich von US-amerikanischen und ausländischen Firmen.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des ICAEW herunterladen (153 KB).

 

Januar 2012: Britischer FRC gibt Hinweis zu Länder- und Währungsrisiken heraus

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen aktuellen Hinweis für Vorstände börsennotierter Unternehmen zum Thema Länder- und Währungsrisiken in der Finanzberichterstattung herausgegeben.

Der FRC sah die Veranlassung für die Veröffentlichung dieses Hinweises in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Unsicherheit in vielen Ländern. Der Hinweis zielt darauf ab, britische börsennotierte Unternehmen auf Sachverhalte im Zusammenhang mit Länder- und Währungsrisiken hinzuweisen, auf die einzugehen bei der Einreichung der Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse erforderlich sein könnte. Im Hinweis wird Folgendes festgehalten:

Sachverhalte, auf die die Vorstände eingehen sollten, könnten gegebenenfalls die folgenden beinhalten:

Aufzählung Risikoaussetzung des Unternehmens aus Länderrisiken (direkt oder indirekt), durch Finanzinstrumente aber auch aus dem Handel mit Gegenparteien (Kunden und Lieferanten);
Aufzählung Auswirkungen von Sparmaßnahmen, die in einer Reihe von Ländern ergriffen werden auf die Vorhersagen des Unternehmens, die Wertminderungsprüfung, die Annahme der Unternehmensfortführung etc.;
Aufzählung mögliche Konsequenzen von Währungsereignissen, die nicht in die Vorhersagen einbezogen werden aber Einfluss auf berichtete Risiken und die Sensitivitätsanalysen im Zusammenhang mit Wertminderungs- oder Unternehmensfortführungsüberlegungen haben können, und
Aufzählung Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, bei denen ausgeweitete Angaben notwendig sein könnten, um eine Irreführung von Anlegern auszuschließen.

In dem Hinweis wird auch nahegelegt, zusätzliche Leitlinien zu Rate zu ziehen. Insbesondere wird auf die ESMA-Verlautbarung in Bezug auf die bilanziellen Behandlung von Risiken aus Staatsanleihen vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklungen vom November 2011 verwiesen.

Weiterführende Informationen:

Aufzählung Hinweis zum Thema Länder- und Währungsrisiken in der Finanzberichterstattung auf der Internetseite des FRC (in englischer Sprache, 761 KB)
Aufzählung unsere IAS PLUS-Länderseite für Großbritannien

 

 

Januar 2012: Eilhinweis unserer US-Gesellschaft zur Bilanzierung von Anlagen in Staatsschulden der Eurozone

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Eilhinweis hinsichtlich der Beurteilung auf das Vorliegen einer Wertminderung griechischer Staatsanleihen sowie Staatsanleihen, die von anderen Staaten der Eurozone herausgegeben wurden, veröffentlicht. In dem Hinweis wird festgestellt, dass griechische Staatsanleihen und anderweitige Kredite, die an den griechischen Staat ausgereicht wurden, zum 31. Dezember 2011 nach US-GAAP und IFRS als wertgemindert einzustufen sind ('nicht nur vorübergehend wertgemindert' - other-than-temporarily impaired). In dem Hinweis werden Leitlinien zur Bewertung der Wertberichtigung für die verschiedenen Anlagearten gegeben.

In dem Hinweis werden außerdem festgehalten, dass dem Grunde nach Kredite an andere Mitgliedstaaten der Eurozone zum 31. Dezember 2011 weder unter US-GAAP noch unter IFRS als wertgemindert anzusehen sind. In dem Hinweis wird die Bedeutung transparenter Angaben betont und Folgendes festgestellt:

Transparente Angaben sind kritisch dafür, Anlegern dabei zu helfen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen zu verstehen, die wesentliche Risikopositionen in Staatsschulden der Eurozone haben. Ein Unternehmen sollte überlegen, relevante Angaben zu direkten und indirekten Angaben zur Verfügung zu stellen (z.B. Garantien und sonstige Finanzinstrumente).

Die Publikation Financial Reporting Alert 12-1 Bilanzierung von Anlagen in Staatsschulden der Eurozone können Sie von dieser Seite herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite von US-Mitgliedsfirma von Deloitte).

 

 

Dezember 2011: FEE gibt Grundsatzerklärung zu den derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten heraus

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts comptables Européens, FEE), eine internationale, gemeinnützig tätige Organisation mit Sitz in Brüssel, die 45 berufsständische Wirtschaftsprüferverbände aus 33 europäischen Ländern vertritt, hat eine Grundsatzerklärung mit dem Titel Der Beitrag des Berufsstands in den derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Erhöhung von Transparenz und Vertrauen veröffentlicht.

FEE vertritt die Ansicht, dass der europäische Berufsstand eine tragende Rolle in der derzeitigen europäischen Krise spielen muss, indem er zu Transparenz und Verlässlichkeit von Finanz- und Nichtfinanzinformationen beiträgt und dadurch bessere Entscheidungsfindungen ermöglicht und zum Vertrauen seitens Öffentlichkeit und Finanzmärkten beiträgt.

Die Grundsatzerklärung enthält eine grobe Zusammenfassung der Sachverhalte, die Ersteller, Prüfer und Unternehmen des öffentlichen Sektor in den gegenwärtigen wirtschaftlichen Umständen erwägen mögen. Dazu gehören Dinge wie die Bewertung von Vermögen, Wertminderungen finanzieller und nicht-finanzieller Vermögenswerte, Überlegungen zur Unternehmensfortführung, Angaben, Gebiete besonderer prüferischer Aufmerksamkeit sowie die Governance des öffentlichen Sektors.

Die Presseerklärung von FEE können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite von FEE).

 

 

November 2011: IASB nimmt Stellung zu den Schlussfolgerungen der G-20

Der IASB hat seine Stellungnahme zu den Schlussfolgerungen der G-20 aktualisiert, die diese auf ihrer Sitzung am 3. und 4. November in Cannes verabschiedet hatten. In der Stellungnahme, die in ähnlicher Form der schon nach dem letzten G-20-Gipfel veröffentlicht worden war, beschreibt der IASB folgende Fortschritte:

Aufzählung die Überprüfung der bilanzunwirksamen Finanzierung wurde abgeschlossen,
Aufzählung die Überarbeitung der Vorschriften zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wurde abgeschlossen,
Aufzählung die erste Phase der Überarbeitung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten wurde abgeschlossen,
Aufzählung die Mehrzahl der Projekte aus dem Arbeitsabkommen mit dem FASB wurde abgeschlossen und
Aufzählung die Aktivitäten zur Einbindung der Anwender und Interessensgruppen wurden bedeutend ausgeweitet.

Weiterführende Informationen:

Aufzählung Zugang zur aktualisierten Stellungnahme zu den Schlussfolgerungen der G-20 auf der Internetseite des IASB (in englischer Sprache)
Aufzählung unsere frühere Nachricht zu den Ergebnissen des G-20-Gipfels

 

 

November 2011: G-20 bekräftigen Bekenntnis zu globalen Standards mit Fokus auf Finanzinstrumenten

Die Gruppe der 20 (G-20) hat ein Communiqué und Begleitdokumente von dem Gipfel der Staatschefs der G-20 freigegeben, der am 3. und 4. November 2011 im französischen Cannes abgehalten wurde.

Ein Großteil der vereinbarten Ergebnisse hat globale Wirtschafts- und sonstige Themen zum Gegenstand und enthält Maßnahmen zur Einführung und Vertiefung von Reformen im Finanzsektor. Diese beinhalten einen Bezug zu globalen Bilanzierungsstandards, Konvergenz und der Governance des IASB. Die Erreichung einer vereinheitlichen Lösung bei Finanzinstrumenten wird besonders herausgestellt, und man fordert einen Bericht zum generellen Konvergenzprojekt von IASB und FASB bis April 2012 ein.

Die Abschlusserklärung des Gipfels von Cannes enthält die folgende Beobachtung:

"Wir bestärken erneut unser Ziel der Erreichung eines einheitlichen Satzes an qualitativ hochwertigen, weltweit gültigen Bilanzierungsstandards und der Erreichung der auf dem Gipfeltreffen von London im April 2009 vereinbarten Ziele, vor allem hinsichtlich der Verbesserung der Standards zur Bewertung von Finanzinstrumenten. Wir fordern IASB und FASB auf, ihr Konvergenzprojekt abzuschließen und sehen einem Fortschrittsbericht zum Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure im April 2012 entgegen. Wir sehen dem Abschluss der Vorschläge entgegen, den Governancerahmen des IASB zu reformieren."

Andere genannte Reformen des Finanzsektors schlossen die Überwachung von Finanzinstituten mit globaler Systemrelevanz, die Regulierung von Banken einschließlich Schattenbanken, OTC-Märkte und Vergütungspraxis sowie die Reform des Finanzstabilitätsrats (FSR) ein.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Communiqué vom Gipfeltreffen der Staatschefs der G-20 in Cannes (Verknüpfung auf die Internetseite der G-20)
Aufzählung Abschlusserklärung vom Gipfel in Cannes (Verknüpfung auf die Internetseite der G-20)

 

 

November 2011: Britischer Bericht zur Unternehmensfortführung enthält Beurteilung der Wirksamkeit der IFRS

Der Sharman-Untersuchungsausschuss, der auf Einladung des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) eingerichtet wurde, um Fragen in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko zu untersuchen, hat einen vorläufigen Bericht veröffentlicht und erste Empfehlungen ausgesprochen.

Das Ziel der Untersuchung lag darin, Lehren in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko für Unternehmen und Prüfer zu identifizieren und Empfehlungen auszusprechen, wie (wenn überhaupt) das bestehende Berichtssystem und die entsprechenden Leitlinien für Unternehmen und Prüfer verbessert werden können. Der Ausschuss empfiehlt, dass bei allen Unternehmen der Fokus der Prüfung der Annahme der Unternehmensfortführung nicht nur auf dem kurzfristigem Liquiditätsrisiko sondern auch auf Insolvenzrisiken liegen sollte, die das Überleben eines Unternehmens über das Geschäftsjahr hinweg bedrohen oder bedeutenden Schaden für die Gemeinde und das Umfeld auslösen könnte.

Die Vorgaben für den Untersuchungsausschuss beinhalteten auch, zu prüfen, ob die Angaben, die nach den IFRS in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko gefordert werden, zeitnahe und relevante Informationen für Anleger liefern. In dem nun veröffentlichten Bericht werden eine Reihe von IFRS-bezogenen Aussagen getätigt, unter anderem die folgenden:

Aufzählung Der Ausschuss ist übereingekommen und der Meinung, dass die nach IFRS und UK-GAAP mindestens zu untersuchenden Perioden größere Bedeutung für den Zeitraum haben, über den detaillierte Budgets und Vorhersagen erstellt werden müssen, als für für den Zeitraum, über den sich eine Untersuchung anderer Faktoren eine Unternehmensfortführung erstrecken sollte (insbesondere sollten "Stresstests" in Bezug auf die jeweiligen wirtschaftlichen Aussichten und Geschäftszyklen angewendet werden).
Aufzählung Anleger und eine große Menge anderer Betroffener haben Fragen in Bezug auf die Verwendbarkeit von IFRS-Informationen für die Einschätzung des Insolvenzrisikos erhoben. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass in der Finanzbranche die Beurteilung des Mindesteigenkapitals ein besserer Ausgangspunkt als IFRS-Informationen sei, dass eine IFRS-Bilanz nicht wirklich nützlich für die Einschätzung der Kapitalausstattung sei, weil das Prinzip der Vorsicht fehle, oder dass IFRS-Informationen Anpassungen um Vorsichtsfaktoren erforderten, um sicherzustellen, dass die gehaltene Menge an Kapital robust ist und einem zumutbaren Grad von Druck aushalten kann.
Aufzählung Kapitalmanagement ist für Anleger wichtig – sie wollen verstehen, welche Maßnahmen ergriffen werden, und sie wollen dies aus der Sichtweise der Unternehmensführung gezeigt bekommen. Die Angaben nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses bieten nicht immer, was Anleger wollen, obwohl die Vorschriften im Prinzip genutzt werden könnten, um diese Angaben zu leisten.
Aufzählung Die Einschätzung der Unternehmensfortführung ist ein zukunftsgerichteter Prozess – obwohl er auf Daten aus der Vergangenheit aufbaut, werden auch mögliche Ergebnisses berücksichtigt, die bisher noch nicht eingetreten sind. Dies "passt nicht gut zu den IFRS-Informationen, die im Wesentlichen rückwärts gerichtete Informationen sind".
Aufzählung Das Modell der eingetretenen Verluste wird inzwischen weitgehend als nicht sachgerecht angesehen und wird auch im Bericht adressiert. Eine Reihe von Befragten und Stellungnehmenden gaben an, "dass das Gefühl herrsche, dass die IFRS eine Geisteshaltung fördere, die nur auf Einhaltung bedacht sei, und dass ein mehr prinzipienbasierter Ansatz sachgerecht sei".
Aufzählung Ein Bereich, der bei den Regulatoren Bedenken auslöst ist die Uneinheitlichkeit, die sie bei der Bewertung der gleichen Finanzinstrumente bei der Verwendung unterschiedlicher Modelle beobachteten, und "es gibt inhärente Probleme mit Punktschätzungen".

Sie können Sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des FRC herunterladen (958 KB). Dort finden Sie auch eine englischsprachige Presseerklärung des FRC. Unsere Länderseite mit Informationen zur Rechnungslegung in Großbritannien finden Sie hier.

 

 

Oktober 2011: FSR veröffentlicht Rahmenkonzept für die Überwachung der und die Berichterstattung über die Umsetzung der G-20-Finanzreformen

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat ein Rahmenkonzept veröffentlicht, mit dem die Umsetzung der G-20-Finanzreformen überwacht werden sollen und darüber Bericht erstattet werden soll.

Im Nachgang der Finanzmarktkrise hat der FSR erfolgreich mit den internationalen Standardsetzungsgremien bei der Entwicklung einer internationalen Aufsichtspolitik zusammengearbeitet, die für die Stärkung der globalen Finanzstabilität kritisch ist. In der Zukunft wird der Erfolg dieser Reformen davon abhängen, dass sie vollständig und internationale einheitlich umgesetzt werden. Dieser Umsetzungsprozess rückt zunehmend in den Fokus des öffentlichen Interesses und der Aufmerksamkeit des Finanzsektors, und die Mitgliedstaaten des FSR haben sich verpflichtet, mit gutem Beispiel voranzugehen. Es ist daher wichtig, die Umsetzung der vereinbarten Reformen zu überwachen und einzuschätzen und darüber Bericht zu erstatten, so dass die Mitgliedsstaaten des FSR an ihren Versprechen gemessen werden können.

Auf der Internetseite des FSR haben Sie Zugang zum

Aufzählung Rahmenkonzept (in englischer Sprache, 121 KB) und zu einer
Aufzählung Presseerklärung (in englischer Sprache, 22 KB).

 

 

Oktober 2011: Finanzminister der G-20 legen den Schwerpunkt auf globale Wirtschaftsrisiken, bestätigen Verpflichtung auf internationale Standards

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 sind am 14. und 15. Oktober 2011 in Paris zusammengekommen. Im Fokus des Interesses standen die "erhöhten Spannungen und bedeutenden Risiken von Kursrückgängen für die globale Wirtschaft, die man entschlossen adressieren muss, um Vertrauen, Finanzstabilität und Wachstum zurückzugewinnen".

In der zum Abschluss veröffentlichten gemeinsamen Erklärung werden verschiedene Reaktionen und Reformen im Finanzsektor auch in Bezug auf nicht börsengehandelte Derivate, die Baselreformen zur Bankenregulierung und die übermäßige Abhängigkeit von externen Bewertungen der Kreditwürdigkeit dargestellt. In der Erklärung ist auch eine erneute Bestätigung des Ziels, "einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit geltender Rechnungslegungsstandards" zu erreichen, enthalten, ohne dass jedoch festgeschrieben Fristen für die Erreichung dieses Ziels genannt werden.

Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der G-20 (96 KB).

 

 

Oktober 2011: Studie zeigt, dass die Finanzmarktkrise die Akzeptanz der IFRS erhöht hat

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die unter anderem zeigen, dass die International Financial Reporting Standards (IFRS) nach der Finanzmarktkrise deutlich positiver eingeschätzt werden.

163 verantwortliche Führungskräfte aus einer großen Bandbreite von Branchen (einschließlich des Finanzmarktsektors) aus den Vereinigten Staaten, Europa, dem nahen Osten und Asien nahmen an der Befragung teil, mit der die Unterstützung für globale Standards gemessen werden sollte. Die Befragung wurde durch neun ausführliche Interviews mit Führungskräften und Investoren ergänzt. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie waren die folgenden:

Aufzählung Wachsende Vertrautheit mit den globalen Standards in der Finanzberichterstattung trägt weiterhin zur Verringerung des Widerstands gegen ihre Einführung bei.
Aufzählung Ein Ergebnis der Finanzmarktkrise war, die Wahrnehmung der globalen Standards unter den Anlegern und Emittenten zu verbessern.
Aufzählung Anleger sprechen sich für internationale Prüfungsstandards aus.
Aufzählung Die steigende Nachfrage von Anlegern und Kunden nach ausführlicheren Angaben stärkt das Verlangen nach globalen Standards auch in der Berichterstattung jenseits der Finanzberichterstattung.
Aufzählung Die Führungskräfte sind der Meinung, dass globale Standards oder Benchmarks bei der Corporate Governance langfristiges Denken und Handeln fördern würde.
Aufzählung Obwohl sie als eher langfristiges Ziel eingeschätzt wird wird der mögliche Nutzen einer integrierten Berichterstattung klar erkannt.

Im Vorwort der Studie ordnet die Vorsitzende von ACCA, Helen Brand, die Ergebnisse ein und weist darauf hin, dass sie ein klares Zeichen seien, dass die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commmission, SEC) die IFRS als amerikanische Rechnungslegungsstandards übernehmen sollten.

Die vollständige Studie in englischer Sprache können Sie sich direkt von der ACCA-Internetseite herunterladen (166 KB).

 

 

März 2011: UNCTAD gibt Bericht zur Reform der Corporate Governance heraus

Die Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) hat einen Bericht mit dem Titel Corporate Governance im Gefolge der Finanzmarktkrise – ausgewählte internationale Sichtweisen herausgegeben, eine Zusammenstellung von Ansichten auf Corporate Governance-bezogene Gründe und Gegenmittel der weltweiten Finanzmarktkrise.

Während viele der in der Zusammenstellung zum Ausdruck gebrachen Ansichten die persönliche Meinung des Autors eines jeden Abschnitts darstellen, gibt der Bericht eine Zusammenfassung der übergeordneten 'Kernbotschaften', einschließlich vieler zur Corporate Governance in Finanzinstitutionen und allgemeiner zu Rechten der Anteilseigner. Der International Accounting Standards Board (IASB), seine Governance sowie die internationale Konvergenz werden ebenfalls erwähnt, einschließlich der Notwendigkeit weltweiter Standards für die Rechnungslegungsvorschriften.

Die Botschaften mit unmittelbarer Relevanz für die Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben:

Aufzählung Es hat unlängst eine internationale Konvergenz im Denken über Probleme und Gegenmittel zur Corporate Governance gegeben, die zu einem großen Teil durch multilaterale Bemühungen um eine Finanzreform getrieben wurden, wie jener der G-20. Internationale Standardsetzungsgremien können die Vereinheitlichung fördern, indem sie prinzipienbasierte Leitlinien entwerfen, die weltweit anwendbar sind, aber vor allem in nationalem und regionalem Kontext umgesetzt werden können.
Aufzählung Mehrere nationale Bemühungen um eine Reform der Corporate Governance verwenden zum ersten Mal die Formulierungen 'Nachhaltigkeit' und 'Governance gegenüber den Adressaten'. Es besteht eine Notwendigkeit, das Konzept der 'Nachhaltigkeit' in konkretere Maßnahmen der Leistung eines Unternehmens umzuwandeln und Nachhaltigkeit in ein neues Modell der 'Governance gegenüber den Adressaten' einzubetten.

Den Bericht erreichen Sie über die Internetseite der UNCTAD (Publikations-ID UNCTAD/DIAE/ED/2010/2).

 

 

März 2011: Vorsitzende des IOSCO-Exekutivausschusses erörtert Regulierung nach der Finanzmarktkrise

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat den Text einer Rede freigegeben, die Jane Diplock, Vorsitzende des IOSCO-Exekutivausschusses zum Thema "Verbesserung von Finanzpolitik und Zusammenarbeit bei der Regulierung – Reaktionen auf die globale Finanzmarktkrise" gehalten hat.

Die Rede wurde beim Regionalsymposium des asiatisch-pazifischen Wirtschaftsforums (Asia-Pacific Economic Cooperation, APEC) gehalten, das am 8. und 9. März 2001 in Melbourne stattfand und das als Schwerpunkt Regulierung im regionalen und globalen Kontext hatte und aufsichtliche Reformen über die einzelnen Sektoren der Finanzmärkte und über internationale Grenzen hinweg fördern sollte.

In der Rede erörterte Frau Diplock die Lehren der globalen Finanzmarktkrise einschließlich der Notwendigkeit, systematische Risiken in einem Umfeld zu erkennen, "in dem globale Märkte kritisch von einander abhängen" und "verantwortliche Führung und Nachhaltigkeit unabdingbar sind". Diplock führte das Konzept eines "Netzwerkmodells" der globalen Finanzmärkte aus und stellte dar, wie dieses Modell als Grundlage für künftige Regulierung genutzt werden könne, bei der eine globale Anwendung der Regulierung einschließlich Rechnungslegung, Prüfung und Nachhaltigkeit verpflichtend wäre.

Wir übersetzen Ihnen einen Auszuge aus der Rede.

Die Anwendung des Netzwerkmodells auf Finanzen zwingt uns, unser Augenmerk von statischen Instituten auf kontinuierlich miteinander agierende Marktdynamiken zu richten, auf die Zusammenhänge zwischen den Warenmärkten, Energiemärkten, Emissionsmärkten und allgemeineren Finanzmärkten.

Das Netzwerkmodell zeigt die grundlegende Tatsache, dass eine gute Systemstabilität für uns alle von Bedeutung ist und dass wir es uns nicht leisten können, sie individuellen, kurzfristigen Wünschen unterzuordnen. Darum ist diese Nachhaltigkeit jetzt als ein Aspekt guter Führung im Finanzbereich ebenso wie im Umweltbereich wichtig.

Knapp gesagt, individuelle Profitsucht darf nicht zu einer Gefährdung des Systems führen. Das ist keine Frage von Tugend, das ist Notwendigkeit. Ohne das System, das es am Leben hält, kann kein Individuum überleben.

Das neue Netzwerkmodell legt nahe, dass alles und jedes in Bezug auf Märkte und ihre Führung, Regulierung, Finanzberichterstattung, Rechnungslegung und Prüfung global ausgerichtet sein muss.

Den vollständigen Text der Rede in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von IOSCO (201 KB). Ein vertiefendes Papier mit dem Titel "Regulierungsreform nach der Finanzmarktkrise: Ein Überblick" (in englischer Sprache) steht auf der Internetseite des australischen APEC-Studienzentrums zur Verfügung.

 

 

März 2011: Studie des CFA Institutes fördert Bedenken bei Rechnungslegung und Derivaten zutage

Das CFA Institute, eine weltweite Vereinigung von Anlagespezialisten, hat einen Bericht mit dem Titel Ausblick auf die Integrität der Finanzmärkte: 2011 herausgebracht, in der die Ergebnisse einer Umfrage zusammengefasst werden, welche dazu gedacht war, Eingaben von den Angehörigen des CFA Institutes hinsichtlich des Ausblicks auf die Finanzmärkte im Jahr 2011 zu erhalten.

Die Umfrage, die an alle Mitglieder des CFA Institutes versendet wurde (über 98.000 Mitglieder), wurde per Email im Januar 2011 verteilt. 5.735 Mitglieder nahmen an der Befragung teil, was einer Antwortquote von 6% entspricht und einer Irrtumswahrscheinlichkeit von ±1%.

Zu den Kernaussagen der Umfrage gehören die folgenden:

Aufzählung Marktbetrug, Rechnungslegung (Aufrichtigkeit und Integrität der Berichterstattung im Allgemeinen) und Derivate (Angaben und Verwendung der Finanzderivate durch den Finanzsektor) wurden als die drängendsten ethischen Sachverhalte, denen die globalen Märkten ausgesetzt sind, eingestuft – Teilnehmer aus acht der 16 wichtigsten Märkte in der Studie sagten, dass Derivate im kommenden Jahr das drängendste Thema sein werden, dem die globalen Märkte ausgesetzt sind
Aufzählung Eine verbesserte Durchsetzung bestehender Gesetze und Regeln (31%) sowie eine verbesserte Regulierung und Aufsicht des globalen systemischen Risikos (34%) sind die am meisten benötigten aufsichtsrechtlichen/branchenbezogenen Maßnahmen, die im kommenden Jahr erforderlich sind, um Marktvertrauen und -integrität verbessern zu helfen – allerdings wiesen zwei Länder (Brasilien und China) den höchsten Mitgliederanteil auf, die verbesserte Transparenz in der Rechnungslegung und andere Angaben von Unternehmen als die am ehesten benötigten Reformfelder auswählten
Aufzählung Mehr als die Hälfte der Befragten denken, dass die Auswirkungen der Finanzmarktkrise fünf Jahre oder weniger andauern werden, wobei etwa ein Drittel der Ansicht ist, dass sie mehr als fünf Jahre andauern werden.

Die Presseerklärung des CFA Institutes finden Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite des CFAI).

 

 

Januar 2011: Drei neue EU-Behörden für die Überwachung des Finanzsektors nehmen ihre Arbeit auf

Wie bereits früher berichtet, sind im Nachgang der Finanzmarktkrise drei neue Aufsichtsbehörden, die eine direkte EU-Regulierung von systemrelevanten Finanzinstituten ausüben, eingerichtet worden (die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie die Europäische Wertpapierbehörde (ESMA)). Diese drei Behörden haben am 1. Januar 2011 ihre Arbeit aufgenommen.

Michel Barnier, der EU-Binnenmarktkommissar, äußert sich in einer heute veröffentlichten Presseerklärung  zum "Wendepunkt für den europäischen Finanzsektor":

Mit diesem neuen Aufsichtsrahmen für den Finanzsektor, des jetzt in Europa besteht, haben wir die Lehren praktisch umgesetzt, die wir aus der Finanzmarktkrise ziehen mussten. Dieser Aufsichtsrahmen ist der Herzstück der noch andauernden Finanzmarktreformen.

[...]

Dieser Schritt vorwärts zeigt auch, dass Europa auf dem richtigen Weg voran geht und seine internationalen Verpflichtungen einhält. Diese neuen Behörden werden mit anderen auf der ganzen Welt zusammenarbeiten, um eine bessere Aufsicht weltweit zu gewährleisten.

Die vollständige Presseerklärung in englischer Sprache können Sie hier einsehen.

 

 

November 2010: G-20 dringen auf harmonisierte Rechnungslegungsstandards

Die Gruppe der 20 (G-20) hat ihr Abschlusskommuniqué zum Gipfel veröffentlicht, der am 11. und 12. November 2010 in Seoul abgehalten wurde. Das Kommuniqué betont noch einmal die Bedeutung eines einzigen Satzes hochwertiger verbesserter weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards als Mittel zur Stärkung der globalen Finanzmarktstruktur. Als Ziel für den Abschluss des Konvergenzprogrammes wird auf "Ende 2011" Bezug genommen.

Die G-20 wurden 1999 in den Nachwehen der Finanzkrise in Asien von 1997 eingerichtet, um die fortschrittlicheren und aufstrebenden Volkswirtschaften zusammenzubringen, um die Finanzmärkte weltweit zu stabilisieren. Mit Beginn der globalen Finanzmarktkrise 2008 wurde die G-20 das wichtigste Forum für die Zusammenführung der Bemühungen weltweit, der Krise entgegenzutreten und ihre Auswirkungen zu mindern. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus der Abschlusserklärung:

38. Wir betonen noch einmal die Bedeutung, die wir dem Erreichen eines einzigen hochwertigen Satzes verbesserter weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards zumessen. Wir haben den International Accounting Standards Board und den Financial Accounting Standards Board aufgefordert, ihre Bemühungen zu verstärken, ihr Harmonisierungsprojekt bis Ende 2011 abzuschließen. Wir haben den International Accounting Standards Board ermutigt, Interessengruppen im Rahmen des Rahmenkonzepts für den unabhängigen Standardsetzungsprozess noch stärker einzubinden; das schließt die Einbindung der aufstrebenden Märkte ein.

Alle im Nachgang des Gipfels veröffentlichten Dokumente finden Sie hier (in englischer und koreanischer Sprache). Der obige Auszug stammt aus dem Seoul Summit Document (in englischer Sprache, 214 KB).

 

 

Oktober 2010: Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G-20 fordern globale Standards und Einheitlichkeit

Im Nachgang der Sitzung der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G-20 in Gyeongju in Korea am 23. Oktober 2010 ist ein Kommuniqué herausgegeben worden. Obwohl die wesentlichen Ergebnisse der Sitzung die Reform des Internationalen Währungsfonds (IWF) und die Vermeidung der sogenannten Währungskriege betrafen, wird in dem Kommuniqué auch die einheitliche globale Einführung von Bilanzierungs-, Banken und Aufsichtsstandards erörtert. Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hatte zuvor am 20. Oktober 2010 getagt, um die wesentlichen Elemente dieser Finanzreformen zu erörtern.

Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug aus dem Kommuniqué für Sie:

Wir verpflichten uns, Schritte zu unternehmen, um auf nationaler und internationaler Ebene die Standards zu verbessern, damit unsere nationalen Behörden globale Standards einheitlich und auf eine Art und Weise umsetzen, die faire Bedingungen für alle sicherstellen und eine Aufsplitterung der Märkte, Protektionismus und regulatorische Arbitrage verhindern. Um ein stärkeres globales Finanzsystem zu errichten, haben wir uns geeinigt, die folgenden Themen auf der Tagesordnung für den Gipfel in Seoul zu priorisieren:

Aufzählung Positive Aufnahme und Verpflichtung auf eine Umsetzung im vereinbarten Zeitrahmen des neuen Rahmenkonzepts zur Kapitalausstattung und Liquidität der Banken, das vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, den Zentralbankpräsidenten und den Aufsichtsverantwortlichen entwickelt wurde
Aufzählung [...]
Aufzählung Verpflichtung, alle Aspekte der Agenda für die Finanzregulierung der G-20 auf eine international einheitliche und nicht diskriminierende Art und Weise umzusetzen einschließlich der Verpflichtungen zu nicht börsengehandelten Derivaten, Vergütungspraxis, Bilanzierungsstandards und Prinzipien des FSB zur Reduzierung der Abhängigkeit von Kreditratingagenturen

In der FSB-Presseerklärung, in der die FSB-Sitzung vom 20. Oktober 2010 zusammengefasst wird, heißt es in Bezug auf die Harmonisierung der Rechungslegungsstandards:

Harmonisierung der Bilanzierung. Der FSB erkannte die Fortschritte an, die in Bezug auf verbesserte, harmonisierte Rechnungslegungsstandards in vier wesentlichen Bereichen erzielt wurden: Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, Ausbuchung, Adressierung der Bewertungsunsicherheit in den Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und Saldierung/Verrechnung von Finanzinstrumenten. Der FSB bestätigte seine Unterstützung von Standards, mit denen die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts beim Ansatz von Kreditaktivitäten nicht ausgeweitet wird, (diese Position wird in den Stellungnahmen vieler Anleger und anderer Interessengruppen wiederholt) und verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass der FASB und der IASB die Stellungnahmen der Interessengruppen zu den vorgeschlagenen Standards so zur Kenntnis nehmen, dass es zu verbesserten und harmonisierten Ansätzen kommt. Allgemein ermutigt der FSB den IASB und den FASB ihre Bemühungen zur Entwicklung verbesserter Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente bis Juni 2011 fortzusetzen.

Der G-20-Gipfel in Seoul wird am 11. und 12. November 2010 stattfinden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Kommuniqué zur Sitzung der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G-20 in Gyeongju in Korea
Aufzählung FSB-Presseerklärung zur FSB-Sitzung vom 20. Oktober 2010

 

 

Oktober 2010: Ergebnisse der IFAC/UNCTAD-Konferenz zu Corporate Governance

Am 12. Oktober 2010 haben der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) und die UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) eine Konferenz in Genf abgehalten, bei der die nächsten Schritte einer Reform der globalen Corporate Governance im Licht der internationalen Finanzmarktkrise erörtert wurden. Der IFAC hat jetzt die Ergebnisse der Konferenz veröffentlicht.

Die Delegierten der Konferenz erkannten an, dass der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer eine Schlüsselrolle bei der Stärkung der Corporate Governance und bei der Ermöglichung der Integration von Governance und Nachhaltigkeit in die Strategie, die Geschäftstätigkeit und die Berichterstattung zu spielen hat. Die Delegierten wiesen auch auf den Bedarf hin, dass die Unternehmensführung einen Schwerpunkt auf Fragen der Nachhaltigkeit, des besseren Risikomanagements und der Vorstandsvergütungsvereinbarungen legen müssen, und darauf, dass es eines globalen Dialogs zwischen den polotischen Entscheidungsträgern, dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und der Finanzbranche allgemein bedarf.

Weiterführende Informationen:

Aufzählung englischsprachige Presseerklärung des IFAC
Aufzählung weitere Informationen zur Konferenz auf der Seite von der UNCTAD (wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache)

 

 

August 2010: RIC veröffentlicht die zweite Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat seinen RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) "Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise" um zwei Hinweise ergänzt:

Aufzählung Bilanzierung von Eintrittsprämien, und
Aufzählung Auftragsverschiebungen, -sistierungen und -kündigungen bei Fertigungsaufträgen im Sinne des IAS 11.

Bereits bisher hatte das RIC in der Verlautbarung verschiedene Klarstellungen zu einer Reihe von Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit einem nach IFRS aufzustellenden Abschluss vor dem Hintergrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wie folgt als Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt:

Aufzählung Konjunkturelles Kurzarbeitergeld,
Aufzählung Negative Arbeitszeitkonten (kurzfristig),
Aufzählung Abgrenzung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß IAS 37 von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19,
Aufzählung Beachtung besonderer Berichtspflichten in Krisensituationen,
Aufzählung Signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung,
Aufzählung Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff., und
Aufzählung Bilanzierung von sog. Halteprämien.

Von einer weiteren Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02) ist laut DRSC nicht auszugehen. Sie finden den endgültigen Anwendungshinweis auf der Internetseite des DRSC (253 KB).

 

 

Juli 2010: CESR veröffentlicht Bericht zu Trends, Risiken und Verwundbarkeit der Finanzmärkte

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht zu Trends, Risiken und Schwächen der Finanzmärkte herausgegeben, die von direkter Relevanz für Wertpapieraufsichten sind. In den letzten Jahren wurden die Finanzmärkte durch eine rapide Entwicklung neuer Finanzinstrumente, das Aufkommen neuer Schlüsselgruppen von Marktteilnehmern und unterstützende neue technische Entwicklungen verändert. Vor kurzem wurden grundlegende Bereiche des Finanzsektors durch eine schwere Krise erschüttert. In Zukunft möchte CESR dazu beitragen, diese Trends und Risiken verständlich zu machen, und beabsichtigt, die gewonnene Erkenntnisse der Öffentlichkeit durch regelmäßige Berichte zugänglich zu machen.

Die folgenden Ergebnisse, die von dreizehn detaillierten Schlüsseltrends, -risiken und -schwachpunkten unterstützt werden, werden im Bericht hervorgehoben:

Aufzählung Vor dem Hintergrund einiger positiver Zeichen weltweit [...] könnte es zu der Tendenz kommen, die Schwere der gegenwärtigen Krise herunterzuspielen, begleitet von einem Zögern, den Bedarf finanzieller Reformen zu erkennen. Es besteht daher das Risiko, dass dringend erforderliche regulatorische Maßnahmen weder vollständig erwogen noch sachgerecht umgesetzt werden.
Aufzählung Es gibt sogar nicht vernachlässigbare Risiken eines neuen künftigen Verfalls der Wertpapiermärkte [...]. Besserung wurde [jedoch] offensichtlich dadurch befördert, dass strenge fiskalische Anpassungsprogramme in den meisten europäischen Ländern umgesetzt wurden und die zuständigen Behörden sich verpflichtet haben, Stresstests für eine bedeutende Anzahl europäischer Finanzinstitute durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
Aufzählung Das Anhalten des großen Drucks auf das Finanzsystem wurde besonders dadurch deutlich, dass die Banken sich für Beträge, die deutlich die übersteigen, die nach dem Zusammenbruch von Lehman zu beobachten waren, sich weiterhin auf die Einlage-Fazilität der EZB verließen.
Aufzählung Der Finanzierungsbedarf von Ländern und Unternehmen kann in Kürze zu einem Problem werden.

Die Presseerklärung von CESR finden Sie hier (in englischer Sprache, 119 KB). Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von CESR zur Verfügung (3,31 MB).

 

 

Juli 2010: Konsultation zu Vorschlägen hinsichtlich einer Reform der britischen Finanzaufsicht

Der britische Finanzsekretär Mark Hoban hat die Pläne der britische Regierung für eine umfassende Reform der Finanzaufsicht und ein entsprechendes Konsultationsdokument vorgestellt. Die Absicht ist, die Finanzaufsicht neu zu ordnen, und der britischen Zentralbank eine Oberaufsicht über die Finanzaufsicht in Form eines neu einzurichtenden Ausschusses für Finanzpolitk (Financial Policy Committee, FPC) zu gewähren, um eine Wiederholung der Finanzmarktkrise zu vermeiden. Unter den möglichen Werkzeugen, die als Ergänzung des britischen Aufsichtsregelwerks vorgeschlagen werden, ist auch zukunftsorientierte Risikovorsorge. Das von Spanien während der Finanzmarktkrise praktizierte System der dynamischen Risikovorsorge wird als gutes Beispiel genannt. Dieses System verknüpft Risikovorsorge mit dem Kreditzyklus, so dass Banken gezwungen sind, bei erhöhter Kreditvergabe größere Rückstellungen zu bilden. Der IASB hatte im Nachgang der Finanzmarktkrise dynamische Risikovorsorge erörtert, sie aber zugunsten ihres Modells der erwarteten Verluste verworfen. Weitere Informationen:

Aufzählung Konsultationsdokument der britischen Regierung (in englischer Sprache, 1,3 MB)
Aufzählung englischsprachige Presseerklärung des britischen Finanzministeriums
Aufzählung IAS PLUS-Seite zur Ersetzung von IAS 39 in Bezug auf Wertminderung und Risikovorsorge

 

 

Juli 2010: Breite Zustimmung zum Kapital- und Liquiditätsreformpaket des Basler Ausschusses

Die Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden, das Aufsichtsgremium des Basler Ausschusses, ist am 26. Juli 2010 zusammengekommen, um das Kapital- und Liquiditätsreformpaket des Basler Ausschusses zu prüfen, und gelangte zu breiter Zustimmung zur Gesamtanlage des Pakets.

Jean-Claude Trichet, Präsident der Europäischen Zentralbank und Vorsitzender der Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden, sagte, dass "die heute erreichte Zustimmung zu dem ein Meilenstein bei der Stärkung der Widerstandskraft des Bankensektors darstellen, der die wichtigsten Lehren widerspiegelt, die aus der Finanzmarktkrise gezogen werden konnten."

Die Vorschläge ändern die Behandlung verschiedener Salden, und in Bezug auf einige immaterielle Vermögenswerte wird den IFRS gegenüber lokalen Rechnungslegungsstandards der Vorrang gegeben. Einige IFRS-bezogene Vorschläge aus dem Paket übersetzen wir Ihnen nachfolgend.

Gestattung einer IFRS-Behandlung, wo diese von den nationalen Rechnungslegungsvorschriften abweicht (beispielsweise Software)

Chancengleichheit wird durch eine Wahlmöglichkeit gewährt, IFRS für die Bestimmung von immateriellen Vermögenswerten anzuwenden, wenn die nationalen Rechnungslegungsvorschriften dazu führen, dass mehr Vermögenswerte als immaterielle Vermögenswerte klassifiziert werden (beispielsweise bestimmte Software-Vermögenswerte).

Definition des Verschuldungsgrads

Für alle Derivate (einschließlich Kreditderivaten) ist eine Basel II-Aufrechnung zuzüglich einer einfachen Bewertung möglicher künftiger Risiken auf Grundlage der standardisierten Faktoren der gegenwärtigen Risikomethode zu verwenden. Dies stellt sicher, dass alle Derivate in einer einheitlichen Art in einen "Kreditäquivalenzbetrag" umgewandelt werden... [Dies] würde auch die Behandlung von Derivaten gegenüber der rein bilanzierungsorientierten Bewertung stärken (und würde eine einfache Möglichkeit darstellen, die Unterschiede zwischen den IFRS und den nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu umgehen).

Zukunftsorientierte Risikovorsorge

Während das Kapital den Schwerpunkt auf unerwartete Verluste legt, hat der Ausschuss auch einen konkreten Vorschlag entwickelt, wie der Ansatz über erwartete Verluste in Bezug auf Risikovorsorge, der vom IASB entwickelt wurde, umgesetzt werden kann. Der Ausschuss hat am 30. Juni 2010 dem IASB ein Schreiben dazu gesendet, in dem der vorgeschlagene Ansatz dargestellt wird. Der Ausschuss ist in Bezug auf dieses Thema in engem Austausch mit dem IASB.

Der Ausschuss wird die regulatorischen Puffer vermutlich vor Ende des Jahres fertigstellen. Die Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden hat zugestimmt, die Kalibrierung und die Übergangsvereinbarungen auf ihrer Sitzung im September fertigzustellen. Weitere Informationen:

Aufzählung Anhang, in dem die wichtigsten allgemeinen Schlüsse der Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden zusammengefasst werden (in englischer Sprache, 47 KB)
Aufzählung englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
Aufzählung IAS PLUS-Seite zur Ersetzung von IAS 39 in Bezug auf Wertminderung und Risikovorsorge

 

 

Juli 2010: CEBS veröffentlicht Ergebnisse seiner EU-weiten Stresstests für Banken 2010

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat die Ergebnisse seiner 'Stresstests' von 91 europäischen Banken bekanntgegeben. CEBS hat die nachfolgenden Dokumente auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht (alle Dokumente in englischer Sprache):

Aufzählung Presseerklärung von CEBS
Aufzählung Zusammenfassung der Ergebnisse
Aufzählung Fragen und Antworten
Aufzählung Gemeinsame Presseerklärung von CEBS, Europäischer Zentralbank und EU-Kommission
Aufzählung Vollständige Darstellung der Ergebnisse (5 MB)

 

 

Juni 2010: G-20 dringen auf harmonisierte Rechnungslegungsstandards, nehmen neuen IASB-Arbeitsplan zur Kenntnis

Die Gruppe der 20 (G-20) hat ihr Abschlusskommuniqué zum Gipfel veröffentlicht, der am 26. und 27. Juni 2010 in Toronto abgehalten wurde. Das Kommuniqué betont noch einmal die Bedeutung eines einzigen Satzes hochwertiger verbesserter weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards und hat den geänderten Zeitplan von IASB und FASB für den Abschluss der Hauptprojekte bis Ende 2011 zur Kenntnis genommen. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug aus dem Kommuniqué, das sie hier vollständig in englischer Sprache finden.

Rechungslegungsstandards

30. Wir betonen noch einmal die Bedeutung, die wir dem Erreichen eines einzigen hochwertigen Satzes verbesserter weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards zumessen. Wir haben den International Accounting Standards Board und den Financial Accounting Standards Board aufgefordert, ihre Bemühungen zu verstärken, ihr Harmonisierungsprojekt bis Ende 2011 abzuschließen.

31. Wir haben den International Accounting Standards Board ermutigt, Interessengruppen im Rahmen des Rahmenkonzepts für den unabhängigen Standardsetzungsprozess noch stärker einzubinden; das schließt die Einbindung der aufstrebenden Märkte ein.

 

 

Juni 2010: Aktualisiertes Arbeitsprogramm von IASB und FASB

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben ein Schreiben an die G-20 gerichtet, in dem zum überarbeiteten Arbeitsprogramm der beiden Standardsetzer und den Fortschritten bei der Harmonisierung Stellung genommen wurde. Der zusammenfassende Fortschrittsbericht (in englischer Sprache, 63 KB) benennt und erläutert die Änderungen in Bezug auf den Ansatz und den Zeitplan für eine Reihe von gemeinsamen Projekten der Boards. Die beiden Standardsetzer hatten bereits am 3. Juni 2010 die Absicht bekundet, diese Änderungen vorzunehmen, wobei folgende Ziele verfolgt werden sollten:

Aufzählung die größeren in der Absichtserklärung genannten Projekte sollten einer Priorisierung unterzogen werden, um eine stärkere Fokussierung auf Sachverhalte und Projekte zu gestatten, von denen anzunehmen ist, dass sie zu einer bedeutenden Verbesserung und einer Annäherung zwischen den IFRS und US-GAAP führen werden;
Aufzählung die Veröffentlichungen von Standardentwürfen und der damit einhergehenden Beratungen (wie beispielsweise Gesprächsrunden) sollten gestaffelt werden, um eine breite und wirkungsvolle Beteiligung der Adressaten im Standardsetzungsprozess zu ermöglichen, welche von entscheidender Bedeutung für die Qualität der aus ihnen erwachsenden Standards ist; die Zahl der pro Quartal herausgegebenen bedeutenden oder komplexen Standardentwürfe sollte auf vier begrenzt werden; und
Aufzählung ein eigenständiges Konsultationsdokument sollte herausgegeben werden, in welchem Eingaben der Adressaten zu den Daten des Inkrafttretens und den Verfahrensweisen beim Übergang erbeten werden.

Einige der wesentlichen Änderungen haben wir unten für Sie zusammengefasst:

Fortschrittsbericht und neuester IASB-Zeitplan
Aufzählung Konsolidierung. Fertigstellung des Standards, der IAS 27 ersetzen soll im 2. Quartal 2011 geplant. Darüber hinaus wird der IASB im 4. Quartal 2010 einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an seinen Konsolidierungsvorschriften in Bezug auf Investmentgesellschaften herausgeben, um diese an US-GAAP anzupassen. Der IASB würde eine endgültige Änderung im Rahmen des Konsolidierungsstandards vornehmen, der für das 2. Quartal 2011 geplant ist.
Aufzählung Ausbuchung von Finanzinstrumenten. Im März 2009 hat der IASB einen Entwurf herausgegeben, in dem ein vorgeschlagenes Ausbuchungsmodell sowie ein alternatives Modell beschrieben werden, das von einigen Boardmitgliedern vorgeschlagen wurde. In den Stellungnahmen wurde das alternative Modell vorgezogen. Der IASB hatte erwartet, im 3. Quartal 2010 einen überarbeiteten Entwurf und im 1. Quartal 2011 einen endgültigen Standard herausgeben zu können. Nach dem neuen Zeitplan soll das Projekt in drei Teile unterteilt werden:
Aufzählung Angaben. Der IASB wird neue Angabevorschriften für Ausbuchungen bis zum 3. Quartal 2010 fertigstellen.
Aufzählung Verrechnung von Derivaten in der Bilanz. Dies ist gewissermaßen eine Darstellungsalternative zu einer vollständigen Ausbuchung. IASB und FASB werden gemeinsam einen separaten Entwurf im 4. Quartal 2010 herausgeben, in dem Änderungen vorgeschlagen werden, die den Unterschieden gelten, die zwischen ihren Standards zur Verrechnung von derivativen Verträgen und anderen Instrumenten in der Bilanz sowie bei den zugehörigen Angaben bestehen. Diese Unterschiede können die Finanzberichterstattung von Finanzinstituten wesentlich beeinflussen. Endgültig harmonisierte Verrechnungsstandards sollen im 2. Quartal 2011 herausgegeben werden.
Aufzählung Umfassender Standard zur Ausbuchung. Zu einem künftigen Zeitpunkt nach weiteren Untersuchungen des Stabs werden der IASB und der FASB eine Entscheidung hinsichtlich der Art und des Umfangs von weiteren Verbesserungen und Harmonisierungsbemühungen fällen.
Aufzählung Sicherungsbilanzierung. Im 3. Quartal 2010 wird der IASB einen Entwurf zur Sicherungsbilanzierung veröffentlichen (ursprünglich für das 2. Quartal 2010 geplant); ein endgültiger Standard soll im 2. Quartal 2011 folgen. Währenddessen wird der FASB öffentliche Gesprächsrunden zu seinen umfassenden Vorschlägen in Bezug auf Finanzinstrumente vom 27. Mai 2010 abhalten, die auch Sicherungsbilanzierung beinhalten. Der IASB wird an diesen Gesprächsrunden teilnehmen.
Aufzählung Darstellung des Abschlusses. Dieses Projekt ist im Wesentlichen in drei Teile aufgeteilt worden:
Aufzählung Darstellung des Gesamtergebnisses. Der IASB hat am 27. Mai 2010 einen Vorschlag veröffentlicht, nach dem alle Unternehmen verpflichtet wären, die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit in einer einzigen, fortlaufenden Gesamtergebnisrechnung darzustellen (eine zweigeteilte Darstellung wäre verboten). Der FASB hat einen ähnlichen Vorschlag herausgegeben. Die Boards beabsichtigen, einen endgültigen, harmonisierten Standard im 4. Quartal 2010 herauszugeben.
Aufzählung Umfassender Standard zur Darstellung des Abschlusses. 2008 haben die Boards ein Diskussionspapier herausgegeben, in dem umfassende Prinzipien für die Darstellung des Abschlusses vorgeschlagen wurde. Diese Prinzipien waren unter anderem (a) eine zusammenhängende Struktur für die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung und die Kapitalflussrechnung, (b) eine Zwischensumme für Gewinne und Verluste in der Gesamtergebnisrechnung und (c) die Darstellung der Kapitalflüsse aus operativer Tätigkeit nach der direkten Methode. Die Boards haben nun entschieden, weitere Einbindungsaktivitäten im 4. Quartal 2010 vorzunehmen, bevor ein Entwurf fertiggestellt und veröffentlicht wird. Währenddessen werden sie im 3. Quartal 2010 auf ihren Internetseiten einen Stabentwurf der vorgeschlagenen Standards zur Verfügung stellen, um die vorläufigen Schlussfolgerungen der Boards bis dato widerzuspiegeln. Ein Entwurf ist nun für das 1. Quartal 2011 geplant, ein endgültiger Standard im 4. Quartal 2011.
Aufzählung Aufgegebene Geschäftsbereiche. Dies ist ein Projekt von begrenztem Umfang, mit dem Unterschiede zwischen den Definitionen von aufgegebenen Geschäftsbereichen und den zugehörigen Angaben zwischen IFRS und US-GAAP beseitigt werden sollen. Die Boards beabsichtigen, einen Entwurf im 1. Quartal 2011 und einen harmonisierten endgültigen Standard im 4. Quartal 2011 herauszugeben.
Aufzählung Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital. Im Februar 2008 hat der IASB ein Diskussionspapier herausgegeben, in dem zu Stellungnahmen zu einem ähnlichen Diskussionsdokument des FASB vom November 2007 eingeladen wurde. Nachfolgend haben beide Boards entschieden, einen Ansatz zu verfolgen, der von den Vorschlägen im FASB-Papier abweicht. Ursprünglich waren ein Entwurf im Juni 2010 und ein endgültiger Standard im 2. Quartal 2011 vorgesehen. Nach dem neuen Programm sind der Entwurf im 1. Quartal 2011 und der endgültige Standard im 4. Quartal 2011 vorgesehen.
Aufzählung Leasingverhältnisse. Da die Diskussion zwischen IASB und FASB zur Bilanzierung durch den Leasinggeber länger dauern als erwartet, ist die Veröffentlichung eines Entwurfs in das 3. Quartal 2010 geschoben worden. Ein endgültiger harmonisierter Standard soll jedoch weiterhin im 2. Quartal 2011 erscheinen.
Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Der IASB hat entschieden, einen begrenzten Entwurf herauszugeben, in dem relativ geringfügige Änderungen an den Vorschlägen des Entwurfs vom Mai 2009 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen werden. Die Änderungen beziehen sich auf die vorgeschlagene Angabe einer Sensitivitätsanalyse für Zeitwertbewertungen der dritten Ebene für alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Als Folge ist der endgültige Standard des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert jetzt für das 1. Quartal 2011 angesetzt.
Aufzählung Erlöserfassung. Am 24. Juni 2010 wurde ein Entwurf herausgegeben, und der endgültige Standard soll im 2. Quartal 2011 erscheinen.
Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Entwurf wurde im April 2010 herausgegeben. Ein endgültiger Standard soll im 1. Quartal 2011 herauskommen.
Aufzählung Versicherungsverträge. Im gemeinsamen Fortschrittsbericht wird eingestanden, dass der IASB und der FASB zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen bei verschiedenen wichtigen Fachfragen in diesem Projekt gekommen sind. Der IASB beabsichtigt, im Juli 2010 einen Entwurf herauszugeben. Vor dem Hintergrund ihrer abweichenden Meinungen beabsichtigt der FASB, im Juli über den besten Weg zu entscheiden, wie Meinungen der Interessengruppen zu den Vorschlägen des IASB eingeholt werden können (beispielsweise durch Veröffentlichung der Vorschläge als eigenen Entwurf oder auf eine andere Art und Weise). Im Fortschrittsbericht wird keine zeitliche Planung für einen endgültigen Standard genannt.
Aufzählung Emissionshandelsprogramme. Im May 2010 sind die Boards übereingekommen, dass andere Projekte des Arbeitsabkommens eine höhere Priorität aufweisen. Die Boards planen nun einen gemeinsamen Entwurf im 2. Halbjahr 2011, ein endgültiger harmonisierter Standard soll im Lauf von 2012 erscheinen.

 

 

Juni 2010: IASB und FASB wenden sich an die G-20

IASB und FASB haben gemeinsam an den kanadischen Premierminister geschrieben, der Gastgeber des G-20-Gipfels in Toronto an diesem Wochenende sein wird. Die beiden Standardsetzer erläutern in ihrem Schreiben, warum – entgegen der auf dem G-20-Gipfel in Pittsburgh gemachten Zusagen – einige Projekte des Konvergenzprogramms jetzt erst nach dem Juni 2011 abgeschlossen sein werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersetzung der relevanten Passagen des Schreibens. Das vollständige Schreiben in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung (52 KB).

Dieses Schreiben [der beiden Standardsetzer an die G-20] hob unsere gemeinsame Verpflichtung zur Verbesserung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der US-amerikanischen Rechungslegungsgrundsätze (US-GAAP) sowie die von uns angestrebte Harmonisierung hervor. Es strich außerdem heraus, dass wir uns der Bedeutung bewusst sind, die das Ziel Juni 2011 für die G-20-Mitglieder hat, die die IFRS 2011 oder 2012 einführen wollen, sowie für andere Länder einschließlich Japan und die Vereinigten Staaten, die die fortlaufende Verbesserung und Harmonisierung im Hinblick auf eine Entscheidung beobachten, welche Rolle die IFRS in ihren Kapitalmärkten spielen sollen.

Wir haben auch festgestellt, dass viele Interessengruppen Bedenken geäußert haben, dass sie keine hochwertige Meinungsäußerungen zu den vielen bedeutenden Entwürfen einreichen könnten, die für eine Veröffentlichung im zweiten Quartal dieses Jahres vorgesehen waren. Aus diesem Grund waren wir bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem wir an die G-20-Finanzminister schrieben, damit befasst, eine geänderte Strategie zu entwickeln, bei der das Abschlussdatum Juni 2011 oder früher für die Projekte beibehalten wurde, bei denen die Verbesserung der IFRS und US-GAAP am dringendsten ist. Wir haben außerdem die Projekte identifiziert, bei denen ein späteres Abschlussdatum sachgerecht wäre, weil sie sich Sachverhalten widmen, die unserer Meinung nach eine vergleichsweise niedrigere Dringlichkeit aufweisen oder bei denen weitere Untersuchungen und Analysen notwendig sind.

 

 

Juni 2010: Europäische Prioritäten für den G-20-Gipfel

Herman Van Rompuy, der Präsident des Europäischen Rates, und José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen Kommission, haben sich gemeinsam an ihre G-20-Kollegen hinsichtlich der europäischen Prioritäten beim G-20-Gipfel am 26. und 27. Juni 2010 in Toronto gewendet. In dem Brief werden die Mitglieder der G-20 aufgefordert, ihre Selbstverpflichtung hinsichtlich einer Reform der Finanzmärkte auf eine einheitliche und koordinierte Art und Weise unter Einhaltung aller in Pittsburgh vereinbarten Maßnahmen erneut zu bestätigen. In Bezug auf die Finanzberichterstattung heißt es in dem Schreiben:

Hinsichtlich der Rechnungslegungsstandards erinnern wir an die Notwendigkeit, eine globale Konvergenz auf einen Satz hochwertiger Standards innerhalb der in Pittsburgh vereinbarten Frist zu erzielen, und an die Notwendigkeit, die Führungsstruktur des International Accounting Standards Boards weiter zu verbessern.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache können Sie hier herunterladen (19 KB).

 

 

Juni 2010: Schreiben von Präsident Obama an die G-20

In einem an die Staatsoberhäupter der anderen G-20-Staaten gerichteten Schreibens im Vorfeld ihrer kommenden Sitzung in Toronto am 26. und 27. Juni 2010 hat US-Präsident Barack Obama fortgesetzte Bemühungen angemahnt, um die Erholung von der globalen Finanzmarktkrise zu ermöglichen und das weltweite Finanzsystem zu reparieren. Auf dem Gebiet der Rechnungslegung mahnte Präsident Obama erneute 'Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz und mehr Angaben durch unsere großen Finanzinstitute' an. Er sagte, dass mehr Transparenz und Angaben zu 'Förderung eines intakten Marktes und Verringerung von Marktmanipulationen' führen. Das Schreiben von Präsident Obama an die G-20 können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

 

Juni 2010: G-20 bestärken Verpflichtung zu globalen Bilanzierungsstandards

In einer Erklärung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20, die diese im Anschluss an ihre Tagung vom 4. und 5. Juni 2010 in Pusan, Korea, herausgegeben haben, bestärken diese ihre Unterstützung für einen einzigen Satz globaler Bilanzierungsstandards. In der Erklärung heißt es:

[Wir bringen] die Wichtigkeit [zum Ausdruck], die wir in die Erreichung eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger, globaler Bilanzierungsstandards setzen, und drängen den International Accounting Standards Board und den Financial Accounting Standards Board, ihre Bemühungen diesbezüglich zu verdoppeln. Wir ermutigen den International Accounting Standards Board, die Beteiligung der Adressaten weiter zu verbessern.

Die G-20 wurden 1999 in den Nachwehen der Finanzkrise in Asien von 1997 eingerichtet, um die fortschrittlicheren und aufstrebenden Volkswirtschaften zusammenzubringen, um die Finanzmärkte weltweit zu stabilisieren. Seit ihrer Gründung haben die G-20 jährlich Treffen der Finanzminister und Zentralbankgouverneure abgehalten und Maßnahmen zur Förderung der Finanzstabilität in der Welt und die Erreichung dauerhaften wirtschaftlichen Wachstums und Entwicklung erörtert. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Text der Erklärung der G-20 (48 KB)
Aufzählung Schreiben von IASB und FASB an die Finanzminister der G-20 (51 KB), das im Vorfeld zu dem Treffen übermittelt wurde

 

 

Mai 2010: Kapitalmärkte – die Akteure und Maßnahmen

Die Mitarbeiter der Bibliothek des FASB haben eine Auflistung der Kapitalmärkte – die Akteure und Maßnahmen mit vielen Verknüpfungen auf die Internetseiten dieser 'Akteure' zusammengestellt. Die haben ihre Auflistung unlängst auf den aktuellen Stand gebracht und uns freundlicherweise die Genehmigung erteilt, diese auf IAS PLUS einzustellen. Laden Sie sich Kapitalmärkte – die Akteure und Maßnahmen per 21. Mai 2010 herunter (in englischer Sprache, 50 KB).

 

 

April 2010: Internationale Konferenz zur wirksamen Finanzmarktregulierung

Um die Fortschritte zu überprüfen, die im Nachgang der Finanzmarktkrise bei einer Regulierungs- und Aufsichtsreform für wirksame Finanzmarktregulierung erzielt wurden, und um die internationale Debatte über den gemeinsamen Weg vorwärts zu erörtern, laden Finanzminister Schäuble und Bundeskanzlerin Merkel zu einer hochkarätig besetzten internationale Konferenz am 20. Mai 2010 nach Berlin ein. An der Konferenz werden führende Vertreter von Finanzministerien, Zentralbanken, Regulierungsbehörden und aus der Wissenschaft teilnehmen. In zwei Podiumsdiskussionen sollen die Bereiche herausgearbeitet werden, bei denen künftiges Handeln am notwendigsten ist, um sicherzustellen, dass sich das Finanzsystem stabilisiert und seine Funktion für die Realwirtschaft wirksam und nachhaltig erfüllt. Erörtert werden insbesondere folgende Themen:

Aufzählung Verbesserung der Integrität und der Funktion des Kapitalmärkte;
Aufzählung Behandlung von systemrelvanten Finanzinstituten und Neustrukturierung der Bankbranche;
Aufzählung Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Finanzmarktkrise.

An den Podiumsdiskussionen werden unter anderem die französische Wirtschaftsministerin Christine Lagarde, Bundesbankpräsident Axel Weber und EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des Bundesfinanzministeriums.

 

 

April 2010: G-20-Führer drängen auf 'internationale Standards'

Die Regierungsverantwortlichen von Frankreich, Kanada, Korea, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten haben den anderen G-20-Führern ein gemeinsames Schreiben in englischer Sprache gesendet, in dem die Notwendigkeit einer fortgesetzten Zusammenarbeit bei der Regulierungsreformagenda für die Stärkung des internationalen Finanzsystems hervorgehoben wird, die sie bei ihrem Gipfeltreffen in Pittsburgh im September 2009 vereinbart hatten. Als Ergebnis ihres Treffens in Pittsburgh hatten die Führer der G-20-Nationen ein englischsprachiges Abschlusskommuniqué veröffentlicht, in dem unter anderem eine vollständige Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards in allen Mitgliedstaaten der G-20 bis Juni 2011 zum Ziel erklärt worden war. In ihrem neuen Schreiben wiederholen die fünf Regierungsführer ihren Aufruf zur Einführung internationaler Standards und gegenseitige Überprüfungen zur Beurteilung der Einhaltung dieser Selbstverpflichtung. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Gemeinsam haben wir stetigen Fortschritt bei der Stabilisierung und der Stärkung des globalen Finanzsystems erzielt, indem wir die Finanzaufsichten gestärkt, das Risikomanagement verbessert , die Transparenz gefördert und die internationale Zusammenarbeit gefestigt haben. Obwohl sich das Vertrauen in das Finanzsystem wieder gebessert hat, ist mehr Arbeit notwendig, um die Solidität der Bilanzen einiger globaler Banken wiederherzustellen, um zu verhindern, dass das globale Finanzsystem verletzlich bleibt und es in seiner Fähigkeit eingeschränkt bleibt, den Kredit zur Verfügung zu stellen, die notwendig ist, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu ermöglichen.[...]

Es darf kein Nachlassen bei unseren Absichten geben [...], internationale Standards einzuführen und zu vereinbaren, uns regelmäßig gegenseitig zu überprüfen, ob wir uns an diese Standards halten.

 

 

Januar 2010: Brauchen Banken besondere Rechnungslegungsstandards?
In einer Rede vor dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) widmete sich Adair Turner, Vorsitzender der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) der Frage Banken sind anders: Sollte das in der Bilanzierung widergespiegelt werden? Er argumentierte wie folgt:

Ob das der Fall sein sollte, wird derzeit intensiv erörtert; dabei gibt es zwei Sichtweisen:

Aufzählung Unter den Bankenaufsichten und Zentralbanken herrscht die Meinung, dass die bestehenden Bankbilanzierungsstandards zu den Faktoren gehörten, die zur Krise beitrugen, einschließlich Prozyklizität in der Kreditvorsorge und der Bepreisung. Und es gibt die Forderung, dass die Standards für die Bilanzierung durch Banken die Bedenken der Bankenaufsichten widerspiegeln müssen. Es herrscht die Meinung, dass Banken anders sind und dass dem in den Rechnungslegungsstandards Rechnung getragen werden muss.
Aufzählung Unter vielen Wertpapieranalysten und Anlegern jedoch und auch unter manchen Standardsetzern herrscht die Meinung, dass Abschlüsse für Anleger erstellt werden und nicht für die Aufsichten, dass sie die "Wahrheit" widerspiegeln müssen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben ist und dass ein jeglicher Einfluss der Regulatoren auf Bankbilanzierungsstandards ein Trojanisches Pferd sein könnte, mit dem es zu einer größeren Politisierung kommt.

Diese Spannung herrscht selbst unter den Regulatoren. Am Tisch des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB) sind die Regulatoren und die Zentralbanken am meisten überzeugt, dass Banken anders sind und dass die Standardsetzer auf uns hören müssen. Die reinen Wertpapieraufsichten jedoch tendieren eher der Philosophie zuzustimmen, dass Abschlüsse für Anleger erstellt werden. Und die Spannung herrscht auch unter den Standardsetzungsgremien und verkompliziert den Fortschritt hin zur Harmonisierung internationaler Rechnungslegungsstandards. Der International Accounting Standards Board (IASB) unter der Führung von David Tweedie hat sich der Idee gegenüber offen gezeigt, dass es einen engen Dialog mit den Regulatoren geben sollte. Der Financial Accounting Standards Board (FASB) sah sich mehr an die Philosophie gebunden, dass Abschlüsse nur für Anleger erstellt werden, sowie an die Philosophie, dass Banken bei der Bilanzierung nicht anderes behandelt werden sollten als alle Anderen auch.

Weitere Informationen:
Aufzählung Manuskript der Rede von Turner (in englischer Sprache)
Aufzählung Präsentation zur Rede von Turner (in englischer Sprache, 52 KB)

 

 

Januar 2010: Studie des Gemeinsamen Forums zu Finanzregulierung
Das Gemeinsame Forum der Finanzaufsichten hat eine Studie zu unterschiedlicher Art und unterschiedlichem Umfang von Finanzregulierung: Schlüsselaspekte und Empfehlungen herausgegeben. In dieser Studie werden die Schlüsselaspekte untersucht, die sich aus der unterschiedlichen Art der Finanzregulierung in der internationalen Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbranche ergeben. Es werden auch Lücken aufgezeigt, die sich aus dem Umfang der Finanzregulierung in Bezug auf verschiedene Finanzaktivitäten ergeben, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf bestimmte nicht regulierte oder wenig regulierte Unternehmen oder Tätigkeiten gelegt wird. Das Gemeinsame Forum hat diese Studie auf Bitte der G-20 erstellt, um dabei zu helfen, mögliche Bereiche zu identifizieren, in denen die Systemrisiken nicht vollständig im gegenwärtigen Aufsichtsrahmen erfasst werden, und um Empfehlungen hinsichtlich notwendiger Verbesserungen zur Stärkung der Regulierung des Finanzsystems auszusprechen.
In Anlage 2 der Studie (Grundlegende Analyse der Ziele der Finanzregulierung) heißt es:
Das Ziel des Kunden- oder Interessentenschutzes ist nicht gleichzusetzen mit dem Ziel, Systemrisiken zu reduzieren. Auf der einen Seite mag der Kundenschutz dabei helfen, Systemrisiken durch beispielsweise den Erhalt der Marktliquidität zu reduzieren, auf der anderen Seite kann dies die Systemrisiken erhöhen, indem die Marktdisziplin untergraben wird. Um die Finanzaufsichten dazu zu bewegen, größere Betonung auf das Ziel der Reduzierung von Systemrisiken zu legen, empfiehlt die G-20 in ihrem Bericht aus dem Jahr 2009 zur Stabilen Regulierung und Stärkung der Transparenz , dass "in Ergänzung ihrer Kernaufgabe die Aufträge aller nationalen Finanzregulierer, der Zentralbanken und der Aufsichtsbehörden sowie aller internationalen Finanzgremien und Standardsetzer (IASB, BCBS, IAIS und IOSCO) die Stabilität des Finanzsystems mit einbeziehen sollten".
Das Gemeinsame Forum ist ein Zusammenschluss aus dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten, der Sachverhalte von gemeinsamen Interesse für den Banken-, Wertpapier- und Versicherungssektor behandelt, einschließlich der Überwachung von Finanzkonglomeraten. Die Studie des Gemeinsamen Forums mitsamt den Empfehlungen finden Sie hier (in englischer Sprache, 512 KB).

 

 

Januar 2010: FCAG wendet sich an die G-20

In einem Schreiben an den koreanischen Premierminister Chung Un-Chan in seiner Funktion als Vorsitzender der G-20 erstattet die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) Bericht über ihre Schlussfolgerungen ihrer Tagung vom 15. Dezember 2009. (Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.) In ihrem Schreiben lobt die FCAG die Fortschritte, die von IASB und FASB bei der Abarbeitung der Empfehlungen der FCAG erzielt worden sind, ermutig zu weiteren Anstrengungen zur Erreichung eines einzigen Satzes hochwertiger, weltweit harmonisierter Rechnungslegungsstandards, mahnt weiterhin Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht an und fordert alle interessierten Parteien auf, sich in den Prozess einzubringen. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Aufzählung Schreiben der FCAG an den koreanischen Premierminister (26 KB)
Aufzählung Übersicht über die derzeitige Besetzung der FCAG (20 KB)
Aufzählung Tabellarische Zusammenfassung der Einschätzungen der FCAG, inwieweit die Standardsetzer den Empfehlungen bisher entsprochen haben (155 KB)
Aufzählung Gemeinsame Ziele, Werte und Prinzipien von IASB und FASB, wie sie von der FCAG ausdrücklich unterstützt werden (26 KB)

 

 

Dezember 2009: RIC veröffentlicht Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise

Der RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (216 KB). Die folgenden Themen sind Inhalt des Anwendungshinweises:

  1. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
  2. Negative Arbeitszeitkonten (kurzfristig)
  3. Abgrenzung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß IAS 37 von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19
  4. Beachtung besonderer Berichtspflichten in Krisensituationen
  5. Signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung

 

 

Dezember 2009: Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde vom IASB und vom US-amerikanischen FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind. Im Juli 2009 hat sie ihre Empfehlungen in Bezug auf Standardsetzungsaktivitäten und andere Änderungen im internationale regulatorischen Umfeld nach der Finanzmarktkrise bekanntgegeben. Die FCAG tagte am 15. Dezember 2009 in London zum siebten Mal, um die Maßnahmen des IASB und des FASB in Reaktion auf den Bericht der FCAG vom Juli 2009 zu erörtern. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der vorläufigen und Inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise.

Sitzung der IASB-FASB Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
15. Dezember 2009

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wurde vom IASB und vom US-amerikanischen FASB als Reaktion auf die jüngste globale Finanzmarktkrise eingerichtet, um beide Boards in Bezug auf Rechnungslegungssachverhalte zu beraten, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind, sowie mögliche Änderungen vorzuschlagen.

Die beiden Vorsitzenden der FCAG erinnerten die Teilnehmer in ihren einleitenden Worten an die jüngste Entwicklungen, die soviel Aufmerksamkeit erhielten, insbesondere die Veröffentlichung von IFRS 9, die Entscheidung der Europäischen Union, IFRS 9 nicht in einem beschleunigten Konsultationsprozess zu übernehmen, sowie die gemeinsame Erklärung des IASB und des FASB, in der diese ihre Selbstverpflichtung zur Harmonisierung bekräftigten. Beide Vorsitzende lobten die IASB und den FASB sowie die Möglichkeit zur Harmonisierung, die diese geschaffen hätten. Dennoch hielten beide fest, dass sie drohende Wolkenkulissen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Europa hinsichtlich externen Drucks auf die Boards und ihre Unabhängigkeit sähen.

Der Vorsitzende des IASB fasste die Entwicklungen in der krisenbezogenen IASB-Agenda 2009 zusammen, einschließlich der Veröffentlichung von IFRS 9, eines Entwurfs zum Modell der erwarteten Kapitalströme, verschiedener Maßnahmen zur Einbindung der Anwender und der Einrichtung eines Expertenbeirats zur Wertminderung. Er erläuterte, dass der IASB das Dokument zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlichen würde, sobald der FASB seinen vollständigen Vorschlag zu Finanzinstrumenten veröffentlichen würde (im ersten Quartal 2010 erwartet). Auf Grundlage der eingehenden Stellungnahmen würden die Boards eine harmonisierte Lösung suchen. Sir David wies außerdem darauf hin, dass die Boards, soweit dies möglich sei, versuchen würden, Unterschiede in den Standards zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zur Konsolidierung und zur Ausbuchung zu beseitigen. Er wies außerdem auf die Entscheidung der EU hin, die Übernahme von IFRS 9 zu "verzögern", und verlieh seiner Überzeugung Ausdruck, dass IFRS 9 2010 in Europa im Rahmen des normalen Übernahmeprozesses übernommen werden würde.

Der Vorsitzende des FASB bekräftigte die Aussage, dass die Harmonisierung eine Priorität sei, und erklärte, dass die Boards monatliche gemeinsame Sitzungen eingeführt hätten (für 2010 sind sechs Sitzungen von Angesicht zu Angesicht geplant, fünf davon in London, und alle weiteren per Videoschaltung). Nach seiner Aussage versuchten die Boards sprunghafte Zusammenarbeit zu verhindern und ihre Zeitpläne für die Projekte in Einklang zu bringen. Um ihre Selbstverpflichtung zu bekräftigen, werden die Boards vierteljährlich Fortschrittsberichte veröffentlichen.

Dennoch wiederholte der Vorsitzende des FASB auch noch einmal, dass die Rückmeldungen, die sie von den amerikanischen Anwendern erhielten, mehr Zustimmung zu einem umfassenden Projekt enthielten (und nicht einem Ansatz in Phasen) und mehr Zustimmung zu einem Modell des beizulegenden Zeitwerts. Deshalb wird der FASB nach einer harmonisierten Lösung streben oder nach einer Lösung, mit der eine breite Vergleichbarkeit der Abschlüsse möglich sei, wenn vollständige Harmonisierung bei den spezifischen Themen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und fortgeführte Anschaffungskosten sich als unmöglich herausstellen sollte (da viele der Meinung seien, dass eine vollständig harmonisierte Lösung zu gleichem Eigenkapital führen müsse). Er betonte, dass die Boards sich fast einig seien, wie die Trennung aussehen solle, was in die Erträge gehe und was "in die andere Kategorie", aber dass noch einige Unterschiede beständen. Er unterstrich, dass das Hauptziel der Boards sei, zumindest eine vollständig harmonisierte Gewinn- und Verlustrechnung zu haben, aber dass die Boards anerkannten, dass sowohl fortgeführte Anschaffungskosten als auch der beizulegende Zeitwert wichtige Informationen seien. Hinsichtlich Wertminderung verwies er auf ein Zögern der US-Regulierer hinsichtlich der Machbarkeit von zyklusdurchschreitender Vorsorge. Er wies darauf hin, dass beide Boards nach einen zukunftsgerichteten Modell strebten. Obwohl der FAS Bedenken hege hinsichtlich der Strenge und Prüfbarkeit des Modells der erwarteten Verluste, habe der FASB eine vollständige Teilnahme beim Expertenbeirat zugesagt.

Zur Unabhängigkeit der Standardsetzer sagte der FASB-Vorsitzende, dass eine Änderung, mit der ein Rat zu systematischen Risiken einen Standard ohne Konsultationsprozess außer Kraft setzen könne, im Repräsentantenhaus keine Mehrheit gefunden habe. Der eine Vorsitzende der FCAG wies darauf hin, dass der Rat eine der Drohkulissen sei, auf die er vorher hingewiesen habe.

Viele Mitglieder wiesen darauf hin, dass der Zeitpunkt der umfassenden Überprüfung der Finanzinstrumente von besonderer Bedeutung sei, das es eine "Zeitspanne der Möglichkeit für Konvergenz" gebe, die durch die Verzögerung der Übernahme von IFRS 9 in Europa entstanden sei. Der Vorsitzende des FASB wies darauf hin, dass das umfassende Projekt im Februar oder März 2010 zwecks Stellungnahem veröffentlicht werden solle, um den Boards Möglichkeit für Erörterungen zur Harmonisierung zu geben.

Viele Mitglieder sprachen über die Entscheidung der EU, IFRS 9 nicht rasch zu übernehmen. Ein Mitglied der FCAG zeigte sich insbesondere besorgt hinsichtlich der Auswirkungen auf den Rest der Welt und die Frage, ob IFRS 9 umgesetzt würde, wie er geschrieben sei. Einige Mitglieder sahen die Entscheidung der EU, IFRS 9 nicht in einem beschleunigten Konsultationsprozess zu übernehmen, als eine positive Entwicklung an, da sie Druck vom IASB nehme, der dort gar nicht hätte liegen sollen, und da sie wieder einen Konsultationsprozess in den Übernahmemechanismus der EU einführe. Andere Mitglieder waren skeptischer und vermuteten versteckte Störabsichten, die die Unabhängigkeit des Boards gefährden könnten. Darauf sagte der Vorsitzende des IASB, dass die Handlungsweise der EU in anderen Ländern Bedenken ausgelöst hätte. Er verwies darauf, dass eine neu gegründete Gruppe von asiatischen Standardsetzern vielleicht dabei helfen könnte, dem Druck aus den Vereinigten Staaten und aus Europa etwas entgegenzusetzen. Er sagte, dass der IASB ein globaler Standardsetzer sei, der nicht nur durch eine europäische Agenda gebunden sei.

Der FASB-Vorsitzende erwiderte auf eine Frage, dass das größte Risiko in Bezug auf die Harmonisierung sei, dass "die Boards zu unterschiedlichen Antworten kommen" könnten, und er wiederholte, dass die IFRS-Lösung in Bezug auf Finanzinstrumente in den Vereinigten Staaten nicht populär sei. Er sagte auch, dass das Modell der fortgeführten Anschaffungskosten wichtige Informationen aus der Bilanz fernhielte.

Bei der Frage einer ausgeweiteten Rolle für Bankenregulierer waren sich die meisten Mitglieder einig, dass eine gemeinsame Lösung auf eine Art und Weise gefunden werden sollte, die gemeinsame Eingaben erlaubt, aber dass weiterhin Unterschiede bestehen würden, da die Zwecke der Finanzberichterstattung und der Aufsicht einfach verscheiden seien.

Die Vertreterin des Basler Ausschusses stellte klar, dass die EU nicht die Übernahme von IFRS 9 verzögere, sondern dass man nur beschlossen habe, die Übernahme nicht zu beschleunigen – dies sei ihrer Meinung nach ein grundlegender Unterschied. Sie wies auch darauf hin, dass die EU-Kommission nicht um IFRS 9 gebeten habe, und die Entscheidung, keine Beschleunigung vorzunehmen, müsse in diesem Zusammenhang gesehen werden. Der Vorsitzende des IASB gab zur Antwort, dass eine vollständige Überarbeitung von IAS 39 notwendig sei, um faire Bedingungen zu schaffen, wenn man nicht gleich die amerikanischen Standards übernehmen wolle. Die Vertreterin des Basler Ausschusses erkannte Fortschritte in IFRS 9 an aber verwies auch auf Sachverhalte, die Bedenken auslösten (beispielsweise die Behandlung von Unsicherheit, keine Möglichkeit des Recyclings von Eigenkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert durch das sonstige Gesamtergebnis, vermehrte Anwendung von beizulegenden Zeitwerten, insbesondere das der beizulegende Zeitwert für Kredite keine wirtschaftliche Substanz in Kontinentaleuropa habe, da es keinen aktiven Zweitmarkt gebe). Sie sagte zu, dass der Basler Ausschuss bei den Diskussionen des Expertenbeirats mitwirken wolle, aber erhob Bedenken hinsichtlich der Frage, wie umsetzbar das vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste im Bankensektor sein würde.

Der Vertreter von CESR lobte den IASB für IFRS 9 und hielt fest, dass nach Meinung von CESR IFRS 9 eine Verbesserung gegenüber IAS 39 darstelle. Zur Übernahme sagte er, dass der Übernahmeprozess ein Teil der "Politik der EU" sei und nicht als Ende der Welt betrachtet werden solle.

Abschließende Bemerkungen

Insgesamt kamen die Mitglieder der FCAG zu dem Schluss, dass die Boards auf die Empfehlungen der FCAG eingingen, und lobten die Arbeit, die diese geleistet hätten. Als nächsten Schritt würden die FCAG-Mitglieder sich gerne dem Fortschritt bei der Harmonisierung annehmen. Daher entscheid die FCAG, eine weitere Sitzung im Oktober 2010 in New York abzuhalten, um die Fortschritte zu bewerten, die bei der Harmonisierung und beim Projekt zu Finanzinstrumenten erzielt worden sind. Auf der Sitzung wird die FCAG einen Brief an die G-20 erarbeiten (deren Sitzung im November 2010 stattfinden soll), der sich den Fortschritten bei der Erreichung eines einzigen Satzes hochwertiger und weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards widmen soll.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.



Dezember 2009: FCAG wird am 15. Dezember tagen
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird am 15. Dezember 2009 von 10:00h bis 14:15 im Crowne Plaza–The City Hotel in London zusammenkommen, um die Maßnahmen des IASB und des FASB in Reaktion auf den Bericht der FCAG vom Juli 2009 zu erörtern und sich außerdem auch anderen Entwicklungen im Standardsetzungs- und Aufsichtsumfeld zu widmen. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen (weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des IASB). Die FCAG wurde gemeinsam vom IASB und vom FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind. Die FCAG tagte von Januar bis Juli 2009 sechsmal (die Mitschriften von den Sitzungen finden Sie auf dieser Seite).Einen abschließenden Bericht gab die FCAG am 28. Juli 2009 heraus (in englischer Sprache, 327 KB). Die Gruppe beinhaltet anerkannte Führungspersonen aus Wirtschaft und Politik mit einer großen Bandbreite an Erfahrungen in internationalen Finanzmärkten.


November 2009: Lehren für die Rechnungslegung aus der Finanzmarktkrise

Die SEC-Kommissarin Kathleen L. Casey sprach auf der 28. Jahreskonferenz zu aktuellen Fragen der Finanzberichterstattung von Financial Executives International am 17. November 2009 in New York über Lehren, die wir aus der Finanzmarktkrise für die Finanzberichterstattung, die Standardsetzung und den Regelungserlass ziehen können (Verknüpfung auf die vollständige Rede in englischer Sprache). Casey nennt drei Hauptlehren, die aus der Krise zu ziehen sind:

  1. Erstens hängt Finanzstabilität vom Marktvertrauen ab; und das Anlegervertrauen wiederum hängt von der Transparenz der Abschlüsse ab.
  2. Zweitens müssen die Finanzberichterstattung und die Rechnungslegungsstandardsetzung weiterhin die Bedürfnisse der Anleger in den Vordergrund stellen. Obwohl es viele andere wichtige Interessengruppen gibt, die sich auf die Finanzberichterstattung verlassen, müssen die Bedürfnisse der Anleger oberstes Gebot bleiben.
  3. Drittens muss die Finanzberichterstattung für die Anleger relevant und informativ bleiben, und es sollten keine unnötigen oder kostenintensiven Belastungen auferlegt werden, die den Anlegern keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen.

Nachfolgend haben wir einen Auszug in Bezug auf die IFRS in den Vereinigten Staaten für Sie übersetzt:

Da die Anzahl der amerikanischen Anleger zunimmt, die Wertpapiere von nicht in den Vereinigten Staaten ansässigen Unternehmen halten, würde es ein Fehler der SEC und des FASB sein und wir würden vor den Bedürfnissen der Anleger die Augen verschließen, wenn wir nicht weiterhin die Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger und weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards unterstützten. Die Erfordernis von Harmonisierung bei bestimmten Hauptrechnungslegungsstandards – insbesondere denen, die sich auf Finanzinstrumente und andere Bereiche, die mit der Finanzmarktkrise verbunden sind, beziehen – ist von einer Reihe von Foren hervorgehoben worden; unter anderem waren dies das Kommuniqué der Finanzminister der G-20 vom März 2009, der Bericht zur Aufsichtsreform des Finanzministeriums vom Juni 2009 und der Bericht der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise vom Juli 2009. Die SEC unterstützt die fortbestehenden Harmonisierungsbemühungen des FASB und des IASB uneingeschränkt. Die bestehenden Harmonisierungsziele dieser beiden Standardsetzer nach ihrem Arbeitsabkommen von 2006, das im September 2008 aktualisiert wurde, beinhalten das Ziel, verschiedene bedeutende gemeinsame Projekte bis 2011 abzuschließen. Und vor weniger als zwei Wochen haben der FASB und der IASB eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, mit der sie ihre Verpflichtung, Harmonisierung zwischen den IFRS und US-GAAP zu erzielen, bekräftigten und die Absicht verkündigten, ihre Bemühungen hinsichtlich des Abschlusses der im Arbeitsabkommen genannten großen gemeinsamen Projekte zu verstärken.

Für die Zukunft ist es unabdingbar, dass die Vereinigten Staaten weiterhin eine führende Rolle bei der Unterstützung für und der Entwicklung von einem einzigen Satz hochwertiger und weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards spielen. Ich hoffe und erwarte außerdem, dass die SEC bald die nächsten Schritte verkünden wird, die in Bezug auf die Verwendung der IFRS durch amerikanische Emittenten einzuschlagen sind – damit würde unsere Verpflichtung auf dieses wichtige Ziel noch einmal deutlich gemacht.



November 2009: Fortschrittsbericht der Finanzminister der G-20

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 sind am 7. November 2009 in St. Andrews in Schottland zusammengekommen, um die Fortschritte einzuschätzen, die bei der Erreichung der Zusagen erzielt wurden, die die Führer der G-20-Nationen während ihrer Gipfeltreffen der letzten zwölf Monate in London, Washington und Pittsburgh gemacht haben. Nach der Sitzung veröffentlichten die Finanzminister folgende Dokumente in englischer Sprache:

Aufzählung Fortschrittsbericht (223 KB)
Aufzählung Kommuniqué (30 KB)

Nachfolgend finden Sie einen von uns übersetzten Auszug aus dem Fortschrittsbericht, der sich den Fortschritten in Bezug auf Rechnungslegungsstandards widmet.

Nr.ZusageFortschritt und weitere Schritte
RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS
83 Wir sind übereingekommen, dass die Standardsetzer die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten auf Grundlage ihrer Liquidität und der Halteabsichten der Anleger verbessern und das Rahmenkonzept der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bekräftigen sollen. Mit heutigem Stand hat der International Accounting Standards Board (IASB) im Mai einen Entwurf (einen vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard ) zur Zeitwertbewertung veröffentlicht, in den die Leitlinien des Stabs, die im April vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht worden sind, direkt aufgenommen wurden, um inaktive Märkte besser identifizieren zu können und feststellen zu können, ob Transaktionen zu regulären Bedingungen stattfanden. Die Kommentierungsfrist endete Ende September; ein endgültiger Standard wird 2010 erwartet. Im Juni hat der IASB außerdem ein Diskussionsdokument zu den Auswirkungen von Zeitwertgewinnen, die aus dem Rückgang des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens entstehen, veröffentlicht; die Kommentierungsfrist endete Anfang September. Auf Grundlage der Prüfung der Stellungnahmen wird der IASB entscheiden, wie dieser Sachverhalt in seinem Standard oder seinen Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert adressiert werden soll. S. hierzu auch Punkt 85.
84 Die Standardsetzer sollten Maßnahmen ergreifen, um die Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente bis Ende 2009 zu reduzieren.Der IASB beabsichtigt, den Ruf der G-20-Führer nach reduzierter Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente dadurch zu befriedigen, dass drei neue Standards auf Grundlage von Entwürfen, die 2009 herausgegeben werden, entwickelt werden. Ein Entwurf wurde im Juli 2009 herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, die Anzahl der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Schulden auf zwei zu reduzieren (beizulegender Zeitwert und fortgeführte Anschaffungskosten). Eine Reihe von Änderungen sind in den letzten Boardsitzungen an dem Ansatz vorgenommen worden, der in dem Entwurf vom Juli zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten dargestellt worden war. Der endgültige Standard wird vermutlich im November vom IASB herausgegeben und wird für die Verwendung in den Abschlüssen 2009 zur Verfügung stehen. Vorschläge zu den verbleibenden Bestandteilen von IAS 39 – die einen Ansatz über erwartete Verluste für die Risikovorsorge (s. Punkt 85) und Sicherungsbilanzierung betreffen – werden bis Ende 2009 herausgegeben.

Der FASB hält weiter an seinem Ziel fest, einen Entwurf in der ersten Jahreshälfte 2010 herauszugeben, der ein einziges, umfassendes Modell für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten umfasst. Der FASB hat einen vorläufigen Ansatz veröffentlicht, um seine Anwender zu informieren und ihre Meinungen einzuholen. Anders als der IASB bewegt sich der FASB vorläufig auf ein Modell zu, das die Zeitwertbewertung für alle Finanzinstrumente vorsieht und das Bilanzkategorien für (i) Finanzinstrumente, für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im Nettoeinkommen erfasst werden, und (ii) Finanzinstrumente, für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im 'sonstigen Gesamtergebnis' erfasst werden, beinhaltet. Zu Risikovorsorge s. Punkt 85.

85 Die Standardsetzer sollten bis Ende 2009 Maßnahmen ergreifen, um den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen dadurch zu stärken, dass eine größere Bandbreite von Kreditinformationen berücksichtigt wird.

S. auch Punkt 52.

Der IASB beabsichtigt in der ersten Novemberhälfte 2009, einen Entwurf zwecks öffentlicher Stellungnahme zu veröffentlichen, der sich der Risikovorsorge für erwartete Verluste widmet. Die Kommentierungsfrist wird 8 Monate betragen. Der IASB hat erste Vorschläge im Juni auf seiner Internetseite veröffentlicht, um Meinungen zu der Umsetzbarkeit dieses Ansatzes über erwartete Verluste einzuholen.

Auf seiner Sitzung am 21. Oktober hat der FASB vorläufig entschieden, sich auf einen Kreditwertminderungsansatz zu konzentrieren, mit dem vorgeschrieben würde, zum Ende einer jeden Periode einen Wertminderungsverlust zu berechnen, der auf Grundlage des Barwerts der gegenwärtigen Schätzung der Unternehmensführung hinsichtlich der Kapitalströme, die nicht eintreten werden, bestimmt wird. Der FASB beabsichtigt, in der ersten Jahreshälfte 2010 einen Entwurf zu veröffentlichen.

Der IASB beabsichtigt, seine Erörterungen mit dem FASB fortzusetzen, um in diesem Bereich eine Harmonisierung zu erzielen, und wird einen neuen gemeinsamen Expertenrat von IASB und FASB einrichten, um den Boards dabei zu helfen, eine Reihe von praktischen Fragen zu lösen, die mit ihren jeweiligen Ansätzen zur Wertminderung (und der Risikovorsorge) zusammenhängen.
86 Die Standardsetzer sollten Maßnahmen ergreifen, um die Rechnungslegungsstandards für Risikovorsorge, bilanzunwirksame Risiken und Bewertungsunsicherheit bis Ende 2009 zu verbessern. Der IASB arbeitet daran, die Bilanzierungs- und Angabestandards für bilanzunwirksame Zweckgesellschaften zu verbessern. Der IASB beabsichtigt, den Konsolidierungsstandard bis Ende 2009 und den Ausbuchungsstandard bis zur zweiten Jahreshälfte 2010 abzuschließen.

Im Juni 2009 hat der FASB seine endgültigen Standards Financial Accounting Statements Nr. 166, Bilanzierung der Übertragung von Finanziellen Vermögenswerten, und Nr. 167, Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R), herausgegeben, die die Art und Weise ändern, wie Unternehmen Verbriefungen und Zweckgesellschaften bilanzieren. Die neuen Standards werden ab 2010 Auswirkungen auf die Bilanzen von Finanzinstituten haben.

Der IASB erwägt weiterhin einen möglichen Ansatz, mit dem bedeutende Bewertungsunsicherheit durch die Klarstellung der bestehenden Leitlinien zu Bewertungsanpassungen im Rahmen seines Plans zum Abschluss seines Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert adressiert werden kann.

Zur Risikovorsorge s. Punkt 87.

87 Die Standardsetzer sollten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Aufsichten bis Ende 2009 Maßnahmen ergreifen, um international Klarheit und Einheitlichkeit in der Anwendung von Bewertungs- und Risikovorsorgestandards zu erzielen. Der IASB hat im Mai 2009 einen Entwurf (einen vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard) zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht, der in großen Teilen die Leitlinien des Stabs beinhaltet, die im April vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht worden sind, um inaktive Märkte besser identifizieren zu können und feststellen zu können, ob Transaktionen zu regulären Bedingungen erfolgen.

Im Juli 2009 hat der Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht dem IASB allgemeine Prinzipien für die Ersetzung von IAS 39 vorgeschlagen.

88 Wir rufen unsere internationalen Bilanzierungsgremien auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards im Rahmen ihres unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu erreichen und ihr Konvergenzprojekt bis Juni 2011 abzuschließen.Der IASB und der FASB haben im Oktober eine gemeinsame Sitzung abgehalten, auf der die Boards vorläufig Kernprinzipien für die Harmonisierung ihrer Bilanzierungsansätze für Finanzinstrumente vereinbart haben. IASB und FASB haben vereinbart, ab Januar 2010 monatlich zusammenzukommen, um das Ziel zu erreichen, IFRS und US-GAAP bis Juni 2011 in höchstmöglichem Maß zu harmonisieren.

Darüber hinaus bestehen in fast allen FSB-Rechtskreisen Programme, mit denen die dortigen Rechnungslegungsstandards mit den Standards des International Accounting Standards Board bis 2012 ersetzt oder konvergiert werden sollen.

89 Die Satzung des IASB sollte stärker die Einbindung verschiedener Interessengruppen betonen.Der IASB arbeitet mit Aufsichtsbehörden in verschiedenen Schlüsselbereich zusammen, auch in den Bereichen Risikovorsorge und Bewertung, und hat eine Reihe von Sitzungen mit dem Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zu diesen Themen abgehalten. Darüber hinaus hat der IASB mit Unterstützung des FSB am 27. August 2009 eine Sitzung mit führenden Kräften und Fachexperten von Aufsichtsbehörden, Marktregulierern und ihren internationalen Organisationen abgehalten, um Fragen der Berichterstattung durch Finanzinstitute zu erörtern. Dieser Sitzung wohnten führende Vertreter einer Reihe von Wachstumsmärkten bei, die FSB-Mitglieder sind. Der IASB beabsichtigt, die nächste ausführliche Dialogsitzung im ersten Quartal 2010 abzuhalten, und die FSB-Verwaltung wird dabei helfen, diese Sitzung zustande zu bringen.
90 Regulierer und Standardsetzer sollten die geforderten Angaben in Bezug auf komplexe Finanzprodukte verbessern, die von Unternehmen an die Marktteilnehmer geliefert werden. (Bis Ende 2009). Nationale Behörden haben Schritte ergriffen (und tun dies weiterhin), Unternehmen zu ermutigen, wo es sachgerecht ist, Angaben zu leisten, die mit der internationaler "best practice" der Senior Supervisors Group und des FSB im Einklang stehen. Die Unternehmen verbessern weiterhin ihre Angaben zu Risikovorsorge in ihren veröffentlichten Jahresabschlüssen.

 

 

Oktober 2009: Bericht der Regulatoren zu Zweckgesellschaften

Das Gemeinsame Forum hat seinen Bericht zu Zweckgesellschaften freigegeben. Dieses Papier dient zwei groben Zielen. Zum einen bietet es einen Hintergrund zu den verschiedenen Arten an Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities, SPEs), die im Finanzsektor gefunden wurden, die Motivation der Marktteilnehmer für die Verwendung dieser Strukturen und Risikomanagementsachverhalte, die sich auf ihrer Verwendung ergeben. Zum anderen werden in ihm Auswirkungen auf die Politik und Sachverhalte zur Erwägung durch Marktteilnehmer und die Gemeinschaft der Aufsichtsbehörden ausgeführt. Hinsichtlich der Bilanzierung finden sich in dem Bericht drei Anmerkungen:

Die Fähigkeit, eine außerbilanzielle Behandlung zu erreichen, wird durch das Bilanzierungsregime beeinflusst, dem Originator oder Sponsor unterliegen. Im Allgemeinen ist eine außerbilanzielle Behandlung unter US-GAAP einfacher zu erreichen als unter IFRS. Allerdings werden die neuen Bilanzierungsregeln des US-amerikanischen FASB hinsichtlich SPEs, die 2010 in Kraft treten, die Fähigkeit von Institutionen bedeutend verringern, eine außerbilanzielle Behandlung zu erreichen. Als Folge dessen werden die US-amerikanischen Bilanzierungsänderungen die Motivation von Originatoren, SPEs zu verwenden, deutlich verändern. Diese Bilanzierungsänderungen werden auch die Fremdkapital- und risikobasierte Kapitalquoten beeinflussen und können eine wichtige Auswirkung auf das Management der Kapitaladäquanzvorschriften durch die Firmen haben.

Europäische Finanzunternehmen haben im Allgemeinen weniger Möglichkeiten, Vermögenswerte mittels SPEs aus ihrer Bilanz zu entfernen. Allerdings wird dies durch den Umstand ausgeglichen, dass risikobasierte Kapitalvorschriften in Europa nicht so eng mit der Bilanzierung verbunden sind. Demgegenüber können US-Unternehmen derzeit Vermögenswerte zwar leichter aus der Bilanz entfernen, die US-amerikanische Umsetzung von Basel I erfordert aber mehr Kapital für bestimmte Risikopositionen als in Europa.

Einige Beispiele (aber keineswegs eine vollständige Liste) dafür, wie SPEs möglicherweise die Vermögenslage eines Unternehmens durcheinander bringen oder verschleiern können:

Aufzählung Eigenkapital- und Vermögensrenditen können übertrieben werden, wenn Ertragsströme aus den SPEs bezogen werden, die Vermögenswerte in diesen Vehikeln aber nicht in der Bilanz erfasst werden;
Aufzählung Risikopositionen bestimmter Sektoren mögen gewollt oder ungewollt verschleiert werden, indem einige SPEs auf die Bilanz genommen werden und andere nicht;
Aufzählung Fremdkapitalquoten mögen verschleiert werden.

In einem Anhang zu dem Bericht werden die derzeitigen Bilanzierungsvorschriften für SPEs nach IFRS und US-GAAP ausführlich untersucht. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Bericht zu Zweckgesellschaften (463 KB)
Aufzählung Presseerklärung

Das Gemeinsame Forum ist ein Zusammenschluss aus dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten, der Sachverhalte von gemeinsamen Interesse für den Banken-, Wertpapier- und Versicherungssektor behandelt, einschließlich der Überwachung von Finanzkonglomeraten.

 

 

September 2009: FSB fordert vereinfachte globale Bilanzierung von Finanzinstrumenten

Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat den IASB und den FASB aufgefordert, ihre Bilanzierungsstandards für Finanzinstrumente auf eine Art und Weise zu vereinfachen, zu verbessern und zu vereinheitlichen, die "die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in Bezug auf die Kapitalvergabe der Finanzintermediäre (einschließlich Kredite und Anlagen in Schuldtitel) nicht ausweitet". Der FSB war eingerichtet worden, um die politischen Maßnahmen zu koordinieren, mit denen Länder ihre Finanzinstitute regulieren und beaufsichtigen. Die Verlautbarung des FSB in englischer Sprache finden Sie hier (62 KB); nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Gegenwärtig erwägen der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) eine Reihe von Ansätzen, die möglichweise zu einer Abweichung zwischen den Standards des IASB und des FASB in folgenden Aspekten führen können:

Aufzählung Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, wo der FASB einen Ansatz erwägt, der die Zeitwertbewertung der meisten Finanzinstrumente beinhaltet und der vermutlich Anfang 2010 vorgeschlagen wird, während der IASB eine gemischtes Modell von fortgeführten Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert vorgeschlagen hat, das für die Abschlüsse zum Jahressende 2009 zur Verfügung stehen soll;
Aufzählung Risikovorsorgebildung und Wertminderungen, wo der IASB beabsichtigt, im Oktober 2009 einen Standard vorzuschlagen, der die Verwendung von erwarteten Verlusten oder erwarteten Kapitalströmen vorsieht und mit dem allgemein Kreditverluste früher angesetzt und Prozyklizität verringert würde, während der FASB weiterhin Änderungen beim Ansatz von Wertminderungen erwägt einschließlich eines Ansatzes, der auf beizulegenden Zeitwerten aufbaut, - die Änderungen sollen Anfang 2010 vorgeschlagen werden;
Aufzählung Standards zu bilanzunwirksamen Posten, wo der Vorschlag des IASB zur Ausbuchung, der sich gerade im Konsultationsprozess befindet, erfordern würde, dass Rückkaufvereinbarungen in bestimmten Situationen als Verkaufs- und Termingeschäfte behandelt würde (was zu einer außerbilanziellen Behandlung führen würde) und nicht als bilanzwirksame Finanzierungstransaktionen wie nach den gegenwärtigen Standards des IASB und des FASB.

Darüber hinaus gibt es weiterhin Abweichungen in den Bilanzierungsvorschriften des IASB und des FASB in Bezug auf die Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden, die auch zu bedeutenden Abweichungen im Gesamtvermögen der Banken führen, was bei der Formulierung von internationalen Leveragegradvorschriften Probleme aufwirft.

Daher ist zusätzliche Arbeit in den oben genannten Bereichen dringend erforderlich, um die wichtigen Ziele der Harmonisierung, Transparenz und Prozyklizitätsminderung zu erreichen, während die Standardsetzer ihre Bemühungen fortsetzen, die Qualität ihrer Standards zu verbessern und die Komplexität ihrer Standards zu Finanzinstrumenten zu verringern.


September 2009: G-20 fordern globale Standards bis 2011

Als Ergebnis ihres Treffens in Pittsburgh am 24. und 25. September haben die Führer der G-20-Nationen ein englischsprachiges Abschlusskommuniqué veröffentlicht, in dem eine Reihe zusätzlicher Schritte genannt werden, die unternommen werden sollen, um das internationale Finanzmarktregulierungssystem zu stärken und künftige globale Finanzmarktkrisen zu vermeiden. Eines der genannten Ziele ist eine vollständige Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards in allen Mitgliedstaaten der G-20 bis Juni 2011.

Wir fordern unsere internationalen Bilanzierungsorgane auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, und einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Bilanzierungsstandards im Rahmen ihres unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu entwickeln und ihr Harmonisierungsprojekt bis Juni 2011 abzuschließen. Die Satzung des International Accounting Standards Board (IASB) sollte die Einbindung der verschiedenen Interessengruppen noch stärker betonen.


September 2009: Die Treuhänder der IASCF wenden sich an Barack Obama

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB, haben sich in einem Schreiben an den US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama gewendet, der Gastgeber der nächsten Zusammenkunft der G-20 am 24. und 25. September in Pittsburgh sein wird. Der Zweck des Schreibens liegt darin, die G-20 zusammenfassend über die Fortschritte zu informieren, die die IASCF und der IASB in Bezug auf die Empfehlungen zu Rechnungslegungsstandards gemacht haben, die von den G-20 auf ihren Zusammenkünften in Washington im November 2008 und in London im April 2009 ausgesprochen worden waren. Neben der Überarbeitung der Satzung wird insbesondere der aktuelle Stand bei der Ersetzung von IAS 39 herausgestrichen. In einem Anhang zum Schreiben werden die einzelnen Schritte separat aufgeführt, die die IASCF und der IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise vorgenommen haben.

Aufzählung September 2009: Schreiben an Barack Obama (in englischer Sprache, 39 KB)
Aufzählung April 2009: Erklärung der G-20 und Antwort des IASB
Aufzählung November 2008: Bericht vom G-20-Gipfel


September 2009: FINMA legt Bericht zur Finanzmarktkrise vor
Mit dem Bericht „Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht“ legt die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA eine umfassende Analyse der Finanzmarktkrise sowie des Verhaltens der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vor. Die Ursachen der Krise und die davon ausgehenden Gefahren wurden von allen Beteiligten nicht rechtzeitig erkannt. Darüber hinaus zeigt die Analyse einzelne Mängel und teilweise zu wenig Durchsetzungskraft in der Bankenaufsicht auf. Verknüpfungen auf den Bericht und eine Zusammenfassung der Kernpunkte finden Sie in der Presseerklärung der FINMA.


September 2009: Gouverneurin der US-Zentralbank äußert sich zur Rechnungslegung durch Banken
Die Gouverneurin der US-amerikanischen Zentralbank Federal Reserve Board, Elizabeth Duke, sprach sich in einer Rede über Rechnungslegungsstandards für Banken auf der nationalen Konferenz zu Banken und Sparkassen des amerikanischen Wirtschaftsprüferinstituts AICPA in Washington dafür aus, dass es "unabdingbar ist, dass ein Bilanzierungssystem die berichtete wirtschaftliche Position und Leistung direkt mit dem Geschäftsmodell und Unternehmenszweck des berichtenden Unternehmens verknüpft." Es sei schwer für sie, den Wert eines Bilanzierungssystems zu erkennen, das diese Verknüpfung nicht bietet. Die vollständige Rede der Gouverneurin in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir für Sie einen Auszug zum beizulegenden Zeitwert und zur Bilanzierung von Kreditrückstellungen:

Hinsichtlich der Relevanz sollte das Bewertungsprinzip die Art und Weise widerspiegeln, wie Unternehmen Finanzinstrumente wirklich nutzen. Daher sollten das Geschäftsmodell und der von der Berichtseinheit gewählte Risikomanagementansatz – ebenso wie die Art und Weise, wie der Wert des Instruments selbst vermutlich realisiert wird – in die Wertbestimmung einbezogen werden.

Wenn das Geschäftsmodell auf Grundlage des Handels von Finanzinstrumenten zum Zweck ihrer Wertrealisierung oder anderer Strategien, die sich im Wesentlichen auf kurzfristige Preisbewegungen beziehen, formuliert wird, ist der beizulegende Zeitwert relevant. In dem Geschäftsmodell des Handels rückt die Berichterstattung über den beizulegenden Zeitwert das Risikomanagement der kurzfristigen Preisbewegungen in den Mittelpunkt und ermutigt die Unternehmensführung in den meisten Fällen, die Risikoneigung des Unternehmens zu definieren und das Risiko durch Sicherungsbeziehungen oder andere Mittel zu mindern. Der beizulegende Zeitwert bietet einem Unternehmen auch ein Anreiz, Kapital in einem Umfang aufzunehmen und zu halten, der ausreicht, die Preisvolatilität seiner Vermögenswerte abzudecken. Wenn das Geschäftsmodell beispielsweise ein Originate-to-distribute-Modell ist, dann ist der beizulegende Zeitwert relevant.

Wenn im Gegensatz dazu das Geschäftsmodell auf Grundlage der Wertrealisierung durch Rückerhalt des Kapitals und Zinsen über die Laufzeit des Instruments formuliert ist, dann ist der beizulegende Zeitwert weniger relevant.

Nehmen Sie beispielsweise eine Bank, die die Geschäftstätigkeit eines Wirtschaftsunternehmens finanziert. Die Wertrealisierung wird aus der Rückzahlung der Kapitalströme erfolgen. Das Risikomanagement basiert auf einer Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und der Fähigkeit des Unternehmens, den Kredit bis zur Endfälligkeit zu bedienen. In diesem Fall sollte die Bilanzierung das Unternehmen dazu bringen, eine ausreichende Finanzierungsgrundlage einzurichten, um das Instrument bis zur Fälligkeit zu halten, und genügend Kapital zu halten, um mögliche Kreditverluste im Kreditzyklus aufzufangen, vorzugsweise in Form einer designierten Rücklage. Die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts könnte tatsächlich eine gewisse Abschreckung für die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen darstellen, deren Kreditmerkmale vom Marktwert nicht leicht eingeschätzt werden können.


August 2009: Prinzipien des Baseler Ausschusses für die Überarbeitung von IAS 39
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat einen Satz grober leitender Prinzipien veröffentlicht, um dem IASB bei der Adressierung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Risikovorsorge, der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und den damit zusammenhängenden Angaben behilflich zu sein. Mit der Veröffentlichung der Prinzipien sagte der Baseler Ausschuss, dass "die Prinzipien ihm dabei helfen werden, Standards hervorzubringen, die die Entscheidungsnützlichkeit und die Relevanz der Rechnungslegung für wesentliche Adressatengruppen einschließlich der Aufsichtsbehörden verbessern. Mehr noch: Die Prinzipien würden sicherstellen, dass Bilanzreformen sich der größerer Bedenken hinsichtlich Prozyklizität und Systemrisiko annähmen." Die Prinzipien des Baseler Ausschusses können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 19 KB). Hier ist ein Ausschnitt:

Der neue Standard sollte:

Aufzählung (a) die Notwendigkeit einer früheren Erfassung von Kreditverlusten widerspiegeln, um tragfähige Rückstellungen sicherzustellen;
Aufzählung (b) anerkennen, dass der beizulegende Zeitwert nicht wirkungsvoll ist, wenn die Märkte außer Kontrolle geraten oder illiquide geworden sind;
Aufzählung (c) Umklassifizierungen aus der Fair-Value- in die Kategorie fortgeführter Anschaffungskosten zulassen; dies sollte in seltenen Umständen zulässig sein, wenn eine Reihe von Ereignissen eindeutig zu einer Änderung des Geschäftsmodells geführt haben;
Aufzählung (d) über die Rechtskreise hinweg gleiche Wettbewerbsbedingungen fördern.

 

 

August 2009: Banken besorgt über die Geschwindigkeit und Richtung der Standardsetzung

Der US-amerikanische Bankenverband (American Bankers Association, ABA) hat ein Weißbuch herausgegeben, in welchem er Bedenken über Die gegenwärtige Geschwindigkeit und Richtung beim Setzen von Bilanzierungsstandards äußert (in englischer Sprache, 266 KB). In dem Papier wird festgestellt, dass, obwohl IASB und FASB an vielen ähnlichen Projekten arbeiten – dies schließt Finanzinstrumente ein –, sie sich in Richtung 'unterschiedlicher Lösungen und mit unterschiedlichem Tempo bewegen, was eine internationale Vereinheitlichung unmöglich machen kann'.

Die hohe Geschwindigkeit, mit der beide Organisationen arbeiten, sowie die Richtung, in die sie sich bewegen, sorgen dafür, dass einige sich fragen, ob es einen Standardsetzungsprozess für die Einwertung dieser wichtigen Sachverhalte gibt. Einige Bankenvertreter fragen zudem, ob derartige Maßnahmen von einer Suche nach einfachen Lösungen, Transparenz und Sorgfalt getrieben sind oder durch die Lust nach Ausweitung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert, ungeachtet der Auswirkungen.

 

 

Juli 2009: Abschließende Empfehlungen der FCAG

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG), die IASB und FASB eingerichtet haben, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind, hat heute ihre Empfehlungen in Bezug auf Standardsetzungsaktivitäten und andere Änderungen im internationale regulatorischen Umfeld nach der Finanzmarktkrise bekanntgegeben. Die FCAG tagte von Januar bis Juli 2009 sechsmal. In ihrem Bericht werden Prinzipien und Empfehlungen in vier Bereichen genannt, die den Prozess und die Effektivität internationaler Standardsetzung verbessern können:

Aufzählung Wirksame Finanzberichterstattung
Aufzählung Grenzen der Finanzberichterstattung
Aufzählung Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards
Aufzählung Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Standardsetzer

Nachfolgend übersetzen wir das zusammenfasende Kapitel VI aus dem Bericht für Sie. Das englischsprachige Original in ganzer Länge finden Sie hier (327 KB), die Presseerklärung des IASB steht Ihnen hier zur Verfügung (32 KB).

Prinzip 1: Wirksame Finanzberichterstattung

Finanzberichterstattung spielt eine zentrale Rolle im Finanzsystem, weil man damit danach strebt, unverzerrte, transparente und relevante Informationen über die wirtschaftliche Leistung und Verfassung eines Unternehmens zu liefern. Wirksame Finanzberichterstattung hängt von hochwertigen Rechnungslegungsstandards genauso wie von deren stetiger und getreuer Anwendung sowie rigoroser Prüfung und der Durchsetzung der Standards ab. Finanzberichterstattung ist von großer Bedeutung für Anleger und andere Teilnehmer in den Finanzmärkten in deren Entscheidungen über eine Ressourcenvergabe sowie für Regulierungsbehörden und andere. Das Vertrauen all dieser Nutzer in die Transparenz und die Integrität der Finanzberichterstattung ist von kritischer Bedeutung für die globale Finanzstabilität und gesundes wirtschaftliches Wachstum. Wo aufsichtsrechtliche Standards von Rechnungslegungsstandards in einer Art und Weise abweichen, die bedeutende Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben könnte, sollten die Auswirkungen dieser Abweichungen auf eine Weise angegeben werden, die die Transparenz und die Integrität der Finanzberichterstattung nicht beeinträchtigt.

Empfehlungen

  1. Die Boards sollten ihrem Projekt zur Vereinfachung und Verbesserung ihrer Standards zu Finanzinstrumenten höchste Priorität einräumen, sie mit einem Bewusstsein der Dringlichkeit aber auch mit weitgreifender Konsultation vorantreiben.
  2. Auch wenn wir anerkennen, dass IFRS und US-GAAP in einigen Bereichen wie beispielsweise Wertminderungen verschiedene Ausgangspunkte haben, drängen wir die Boards dennoch, vereinheitlichte Lösungen zu erreichen.
  3. Im Finanzinstrumenteprojekt sollten die Boards für die Kreditrisikovorsorge Alternativen zum Modell der eingetretenen Verluste untersuchen, die mehr zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen. Diese Alternativen beinhalten ein Modell der erwarteten Verluste und ein Fair-Value-Modell.
  4. Wenn die Boards ein Modell der erwarteten Verluste verfolgen, müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die verhindern, dass zu "Ergebnisgestaltung" ermutigt wird, was die Transparenz verringern würde.
  5. Im Finanzinstrumenteprojekt sollten die Boards die Sachgerechtigkeit der Erfassung von Bewertungserfolgen durch ein Unternehmen als Ergebnis von Veränderungen im beizulegenden Zeitwert der eigenen Schulden des Unternehmens aufgrund von Verbesserungen bzw. Verringerungen der eigenen Kreditwürdigkeit überdenken.
  6. Rechnungslegungsstandards, insbesondere jene zu Finanzinstrumenten, Konsolidierung/Ausbuchung und Risikoangaben, haben besondere Bedeutung für Aufsichtsbehörden. Daher ist es wichtig, dass die Boards ihren Austausch mit den Aufsichtsbehörden fortsetzen.
  7. Wenn eine Alternative zum Modell der eingetretenen Verluste entwickelt wird, das mehr zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt, kann es gut sein, dass die Unterschiede zwischen den Vorschriften in Bilanzierungs- und aufsichtsrechtlichen Standards verringert werden. In dem Maß, wie Unterschiede verbleiben, drängen wir die Boards, eine Methode zu entwickeln, die auf eine transparente Art und Weise jegliche zusätzliche Vorsorgen oder Rückstellungen beschreibt, die von den Aufsichtsbehörden gefordert sein könnten, ohne die Integrität der Finanzberichterstattung durch Auswirkungen auf die Metrik der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterminieren.
  8. Während dem Projekt zu Finanzinstrumenten Priorität eingeräumt werden sollte, fordern wir die Boards dringend auf, auch wesentliche Fortschritte auf dem Weg zu vereinheitlichten und verbesserten Standards zu Konsolidierung und Ausbuchung zu machen (beispielsweise Fragen der Bilanzwirksam- bzw. -unwirksamkeit) ebenso wie in den anderen Bereichen, die unter ihr Arbeitsabkommen fallen.
  9. In der Zwischenzeit sollten die neuen Standards des FASB zur Bilanzunwirksamkeit sofort ohne Überarbeitung oder Verzögerung umgesetzt werden.
  10. Bei den Projekten zu Finanzinstrumenten und Konsolidierung/Ausbuchung sollten Verbesserungen unter Berücksichtigung einer besseren, transparenteren Abbildung der auftretenden Risiken erfolgen, insbesondere bei komplexen Finanzinstrumenten.

Prinzip 2: Grenzen der Finanzberichterstattung

Obwohl eine wirksame Finanzberichterstattung den Märkten eine unverzichtbare Strenge und Transparenz zur Verfügung stellt, können sich Anleger, Analysten, Aufsichtsbehörden und Andere nicht allein auf die Informationen verlassen, die so zur Verfügung gestellt werden. Alle Nutzer sollten die Grenzen der Finanzberichterstattung erkennen: Sie bietet nur eine Momentaufnahme der wirtschaftlichen Leistung und kann keinen perfekten Einblick in die Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen liefern. Finanzberichterstattung hängt auch von der Lieferung verlässlicher Daten durch wohlfunktionierende Märkte, die eine ordentliche Infrastruktur aufweisen, sowie von der Verwendung angemessener Prozesse zur Preisverifizierung und anderer Aspekte der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden durch Finanzinstitute und andere Unternehmen ab.

Empfehlungen

  1. Die Boards sollten in ihrem gemeinsamen Projekt zum Rahmenkonzept eindeutig die Grenzen der Finanzberichterstattung anerkennen.
  2. Nutzer der Finanzberichterstattung sollten deren Grenzen erkennen und niemals ihre eigene Urteilskraft und ihre eigenen Anstrengungen außen vor lassen.
  3. Wir fordern die betreffenden Behörden auf, sicherzustellen, dass alle Märkte für freiverkäufliche Titel, insbesondere solche für strukturierte Produkte und Derivate, eine robuste Infrastruktur aufweisen, die die Transparenz von Marktpreisen fördert.
  4. Unternehmen, insbesondere Finanzinstitute, sollten wirksame Preisverifizierungsprozesse verwenden und auch sonst ihre Bewertung von Vermögenswerten und Schulden verbessern. Um die Preisverifizierung am verlässlichsten zu gestalten, sollten diese Funktionsbereiche, wo immer möglich, völlig unabhängig von Verkauf, Handel und ähnlichen Funktionsbereichen sein.

Prinzip 3: Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards

Aufgrund des globalen Charakters der Finanzmärkte ist es von kritischer Bedeutung, einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit vereinheitlichter Rechnungslegungsstandards zu erzielen, mit dem stetige, unverzerrte und transparente Informationen unabhängig vom geografischen Sitz der Berichtseinheit geliefert werden können.

Empfehlungen

  1. Wir fordern die Boards dringend auf, in Übereinstimmung mit dem Bedarf am Erhalt und der Verbesserung hochwertiger Rechnungslegungsstandards alle Anstrengungen zu unternehmen, vereinheitlichte Lösungen zu erzielen. Dies sollte in den Projekten geschehen, die als Reaktion auf die Finanzmarktkrise beschleunigt wurden (Finanzinstrumente und Konsolidierung/ Ausbuchung), und in den anderen Projekten, die unter das Arbeitsabkommen der Boards fallen.
  2. Wir fordern die nationalen Regierungen, die Finanzmarktteilnehmer und die globale Wirtschaftsgemeinschaft auf, die Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger Bilanzierungsstandards aktiv zu unterstützen.
  3. Um den Schwung aufrecht zu erhalten, ermutigen wir alle nationalen Regierungen, die dies nicht bereits getan haben, einen Zeitplan für die Übernahme oder die Vereinheitlichung mit den IFRS festzulegen, der sowohl durchführbar als auch fest ist.
  4. Selbst wenn die Rechnungslegungsstandards vereinheitlicht sind, kann es zu Unterschieden in der Finanzberichterstattung infolge abweichender nationaler oder regionaler Prüfungsstandards und Unterschieden in der Durchsetzung entstehen. Wir fordern die entsprechenden internationalen Organisationen auf, dies zur Kenntnis zu nehmen und vereinheitlichte Lösungen und gemeinsame Auslegungen zu erzielen, die mit denen der Standardsetzer im Einklang stehen. Wir sind der Meinung, dass die international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in dieser Hinsicht eine besonders wichtige Rolle spielen können.

Prinzip 4. Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Standardsetzer

Um Standards entwickeln zu können, die hochwertig und unverzerrt sind, müssen die Standardsetzer über ein hohes Maß an Unabhängigkeit von unangemessenem wirtschaftlichen und politischen Druck verfügen, aber sie müssen auch einem hohen Grad an Rechenschaftspflicht durch einen sachgerechten Standardsetzungsprozess, der eine weitgefasste Interaktion mit Interessengruppen und einer im öffentlichen Interesse durchgeführten Aufsicht beinhaltet, unterliegen.

Empfehlungen

  1. Dem gemeinsamen und umfassenden Projekt zu Finanzinstrumenten, das derzeit vorangetrieben wird, sollte der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit und die höchste Priorität der Boards für den Rest des Jahres 2009 gelten. Bei der Durchführung des Projekts sollten die Boards keine Kompromisse in ihren Standardsetzungsprozessen hinnehmen. Wir haben uns verpflichtet, die Fortschritte, die die Boards erzielen, vor Jahresende zu prüfen. Wir sind der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Standardsetzer weder durch wirtschaftlichen noch politischen Druck vom Finanzinstrumenteprojekt abgelenkt werden, das so wichtig für das globale Finanzsystem ist.
  2. Um die umfassende Akzeptanz ihrer Arbeit in dringlichen Situationen sicherzustellen, sollten die Boards im Voraus die Umstände definieren, unter denen es sachgerecht ist, auf der Grundlage eines beschleunigten Standardsetzungsprozesses zu handeln. Die Boards sollten außerdem Prozesse entwickeln, die sicherstellen, dass unter solchen Umständen die maximal mögliche Konsultation erfolgt.
  3. Während politische Entscheidungsträger als Teil des Systems der öffentlichen Rechenschaftspflicht ihre Bedenken äußern können und sollten und Eingaben an die Standardsetzer machen können, fordern wir sie auf, davon Abstand zu nehmen, zu versuchen, bestimmte Ergebnisse der Standardsetzung vorzuschreiben. Eine solche Zurückhaltung ist notwendig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses und damit in die Rechnungslegung und das Finanzsystem als Ganzes aufrecht zu erhalten.
  4. Um seine Unabhängigkeit vor unangemessenem Einfluss zu schützen, muss der IASB über eine dauerhafte Finanzierungsstruktur verfügen, aus der ihm genügend Finanzmittel aus verpflichtenden und gerecht verteilten Beiträgen zu Verfügung stehen.
  5. Um die Autorität des Überwachungsgremiums zu verbessern, sollte seine Zusammensetzung geografisch ausgeweitet werden, um Wertpapier- und Börsenaufsichten aus einem größeren Kreis von Nationen zu beinhalten.


Juli 2009: IASB veröffentlicht ersten Standardentwurf im Rahmen der Überarbeitung von IAS 39

Der IASB hat am 14. Juli 2009den ersten von drei Entwürfen zur Neuordnung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten herausgegeben. Der erste Entwurf ist dem Bereich Klassifizierung und Bewertung gewidmet und soll bereits für Geschäftsjahre, die am 31.12.2009 enden, vorzeitig freiwillig angewendet werden können (EU-Übernahme vorausgesetzt). Mit dem Entwurf reagiert der IASB zeitnah auf Forderungen der G-20, die Finanzinstrumentebilanzierung auf neue Beine zu stellen. Für den Entwurf ist eine auf 60 Tage verkürzte Kommentierungsfrist vorgesehen, die dem ehrgeizigen Zeitplan bis zum Ende des Jahres geschuldet ist. Im Oktober wird ein weiterer Entwurf zum Themengebiet der Wertberichtigungen erwartet, für Dezember ist der letzte zum Thema Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen angekündigt. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Standardentwurf ED/2009/7 Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung (261 KB)
Aufzählung Entwurf von Folgeänderungen an anderen Standards und Leitlinien (392 KB)
Aufzählung Grundlage für Schlussfolgerungen (212 KB)
Aufzählung Snapshot (Kurze, überblicksartige Einführung in den Standardentwurf; 199 KB)
Aufzählung Presseerklärung des IASB (100 KB)

Inhalte des Standardentwurfs zur Klassifizierung und Bewertung
Der IASB plant, die Ersetzung von IAS 39 während des Jahres 2010 abzuschließen; verpflichtend werden die Regelungen aber nicht vor Januar 2012 anzuwenden sei. Nachfolgend geben wir einen Überblick über den Standardentwurf.
Überblick über den Standardentwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Aufzählung Erstklassifizierung und Bewertungskategorien für Finanzinstrumente
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit würde zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, falls zwei Bedingungen erfüllt sind:
Aufzählung Das Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale. Ein schuldrechtliches Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale, falls der Rückfluss an den Halter in einem festen Betrag besteht, über die Laufzeit fixiert ist, über die Laufzeit infolge von Änderungen eines einzigen notierten oder beobachtbaren Referenzzinssatzes schwankt oder einer Kombination aus festem und variablen Rückfluss besteht (wie z.B. LIBOR zzgl. eines fixierten Spreads).
Aufzählung Das Instrument wird auf der Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert. Auch wenn diese Bedingung jener von 'bis zur Fälligkeit gehalten' im bestehenden IAS 39 ähnelt, gibt es keine 'Strafvorschriften' vergleichbar denen in IAS 39, die einem Unternehmen verbieten würden, einen finanziellen Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, falls es kürzlich andere finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten vor deren Fälligkeit verkauft hat. Allerdings wäre bestimmte Angaben für die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, erforderlich.
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die nicht beide Bedingungen erfüllt, wäre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies würde alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumente (sowie Derivate auf diese Eigenkapitalinstrumente) umfassen – einschließlich derer, für die keine Preisnotierung auf einem aktiven Markt besteht. M.a.W.: Es gäbe keine Ausnahme zur 'Verlässlichkeit der Bewertung' für Eigenkapitalinstrumente, wie sie derzeit in IAS 39 besteht.
Aufzählung Bestehende IAS 39-Klassifizierungen 'bis zur Fälligkeit gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar'
Dieses Klassifizierungen würden beseitigt. Bitte beachten Sie aber, dass im Standardentwurf ein Bilanzierungswahlrecht vorgeschlagen wird, eine Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten ergebisneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertet (siehe den nachfolgenden Punkt).
Aufzählung Einige Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten könnten ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, einem Unternehmen beim Erstansatz von Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken, sondern für andere Zwecke als der unmittelbaren Realisierung von Anlageerfolgen gehalten werden, zu gestatten, ein irreversibles Wahlrecht zuzugestehen, die Änderungen im beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen. Dividenden solcher Anlagen würden ebenfalls im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen. Es gäbe keine Umgliederungen aus dem sonstigen Gesamtergebnis in die GuV ('Recycling') und folglich keine Wertminderungsvorschriften.
Aufzählung Eingebettete Derivate
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, ein strukturiertes Produkt mit einem Trägervertrag, der im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen IFRS ist (d.h. ein finanzieller Trägervertrag) zur Gänze in Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen Klassifizierungsansatz zu klassifizieren. Damit würden die gegenwärtig in IAS 39 bestehenden Bestimmungen beseitigt, wonach eingebettetes Derivat und Trägervertrag getrennt bilanziert werden.
Aufzählung Anlagen in vertraglich nachrangige Beteiligungen (Tranchen)
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, die Klassifizierungskriterien auf solche Anlagen anzuwenden, indem vorgeschrieben wird, dass jedwede Tranche, die anderen Tranchen einen Bonitätsschutz eines jeglichen möglichen Ergebnisses gewährt (statt eines wahrscheinlichkeitsgewichteten Ergebnisses) zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden muss, weil die Gewährung eines derartigen Bonitätsschutzes eine Form von Hebelung darstellt und kein grundlegendes Kreditmerkmal.
Aufzählung Fair-Value-Option aufrechterhalten
In dem Standardentwurf würde die 'Fair-Value-Option' in IAS 39 aufrechterhalten, nach der ein Unternehmen beim Erstansatz jedweden finanziellen Vermögenswert oder jedwede finanzielle Verbindlichkeit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designieren kann, falls durch eine derartige Designation eine Bewertungs- oder Ansatzanomalie beseitigt oder bedeutend verringert wird (zuweilen als 'Bilanzierungsanomalie' bezeichnet).
Aufzählung Klassifizierung wird beim erstmaligen Ansatz festgelegt
Nach dem Standardentwurf würde eine nachfolgende Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zwischen den Kategorien der zu fortgeführten Anschaffungskosten und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente verboten sein.
Aufzählung Datum des Inkrafttretens
Der aktuelle Plan (vorbehaltlich einer Überprüfung) sieht vor, dass die neuen Vorschriften nicht verpflichtend vor Januar 2012 in Kraft treten, eine vorzeitige Anwendung jedoch zulässig ist.
Aufzählung Übergang
Mit einigen Ausnahmen grundsätzlich rückwirkend.


Juni 2009: US-amerikanischer Plan zur Regulierungsreform betrifft auch Rechnungslegung

Der amerikanische Präsident Obama hat einen umfassenden Plan zur Regulierungsreform herausgegeben (in englischer Sprache, 2.160 KB), der "unser Finanzsystem modernisieren und seine Integrität schützen" soll. Im Plan sind einige Vorschläge zur Rechnungslegung enthalten. Unter anderem wird im Plan des Präsidenten Folgendes vorgeschlagen:

Aufzählung Es gibt eine Vorschrift, nach der alle Finanzunternehmen, die ein bedeutendes Risiko für das Finanzsystem insgesamt darstellen, einer starken koordinierten Aufsicht und Regulierung unterliegen sollen.
Aufzählung Die Marktdisziplin und -transparenz sollen gestärkt werden, um die Märkte stark genug zu machen, systemumfassendem Druck standzuhalten und den möglichen Zusammenbruch einer oder mehrerer großer Finanzinstitute zu verkraften.
Aufzählung Das Vertrauen in die Märkte soll durch Einrichtung einer Schutzbehörde, der Consumer Financial Protection Agency, wiedergewonnen werden, die sich ganz darauf konzentrieren soll, die Endverbraucher in den Märkten für Kredit-, Spar- und Zahlungstransaktionen zu schützen.
Aufzählung Der Regierung sollen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, die notwendig sind, um in Finanzmarktkrisen zu agieren, damit sie nicht gezwungen ist, sich zwischen Staatsbürgschaften und einem Finanzkollaps zu entscheiden.
Aufzählung Insgesamt sollen die internationalen Regulierungsstandards und die internationale Zusammenarbeit verbessert werden.

Bilanzierungsfragen werden im Rahmen der Empfehlungen zur Stärkung der Kapital- und allgemeinen Aufsichtsbestimmungen für Banken und Bankholdinggesellschaften angesprochen. Die übergreifende Empfehlung in diesem Bereich in Bezug auf Bilanzierung lautet:

Die Rechnungslegungsstandardsetzer – der Financial Accounting Standards Board (FASB), der International Accounting Standards Board (IASB) und die SEC – sollten die Rechnungslegungsstandards überprüfen, um festzustellen, wie Finanzunternehmen dazu gebracht werden können, mehr zukunftsgerichtete Verhaltensweisen in Bezug auf Kreditverlustrückstellungen einzuführen, die eine größere Bandbreite von zur Verfügung stehenden Kreditinformationen berücksichtigen. Die Bilanzierungsregeln in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert sollten auch überprüft werden, wobei das Ziel sein sollte, Änderungen zu identifizieren, die den Nutzern von Abschlüssen sowohl Informationen über den beizulegenden Zeitwert bieten als auch größere Transparenz hinsichtlich der Kapitalströme, die die Unternehmensführung dadurch zu erzielen erwartet, dass sie die Anlagen hält.

Bestimmte Aspekte der Rechnungslegungsstandards haben prozyklische Tendenzen, das heißt, sie haben die Tendenz gezeigt, Wirtschaftszyklen zu verstärken. So nehmen beispielsweise in wirtschaftlich guten Zeiten die Rückstellungen für Kreditverluste ab, weil in der jüngsten Vergangenheit wenig Kreditverluste eingetreten sind. Bei der Bestimmung ihrer Kreditverlustrückstellungen sollte den Unternehmen vorgeschrieben werden, mehr zukunftsgerichtet zu denken und Faktoren in Erwägung zu ziehen, die dafür sorgen könnten, dass Kreditverluste von den jüngsten Entwicklungen der Vergangenheit abweichen. Dies würde vermutlich dazu führen, dass schon früher im Wirtschaftszyklus höhere Rückstellungen gebildet werden. In der gegenwärtigen Krise hätte ein solch früherer Ansatz von Verlustrückstellungen die Prozyklizität verringern können, während den Nutzern von Abschlüssen immer noch die notwendige Transparenz in Hinblick auf die Änderungen in Kredittrends geboten worden wäre. In ähnlicher Weise führten die Interpretation und die Anwendung von Standards zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert während der Krise zu bedeutenden Bedenken in Bezug auf Prozyklizität.

Im Bericht werden im Rahmen der Vorschläge zur Verbesserung der internationalen Regulierungsstandards und der regulatorischen Zusammenarbeit folgende Empfehlungen ausgesprochen:

Verbesserung der Rechungslegungsstandards

1. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die Anwendung der Standards zur Fair-Value-Bilanzierung bis Ende 2009 verdeutlichen und vereinheitlichen, einschließlich der Wertminderung von Finanzinstrumenten.

Die Führer der G-20 haben die Rechnungslegungsstandardsetzer angewiesen, die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten zu verbessern und die Komplexität der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu reduzieren. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein Projekt aufgenommen, in dessen Rahmen bis Juli 2009 ein neuer Standard zur Bewertung von Finanzinstrumenten entwickelt werden soll, der International Accounting Standard (IAS) 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, den Standard zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter den International Financial Reporting Standards (IFRS), ersetzen und die Komplexität der Bilanzierungsstandards reduzieren soll.

Darüber hinaus haben der Financial Accounting Standards Board (FASB) und der IASB zusätzliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung gestellt. Die Standardsetzer prüfen auch die Empfehlungen, die von der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise ('FCAG'), einer hochrangig besetzten Beratungsgruppe, die die Standardsetzer im Dezember 2008 ins Leben gerufen haben, ausgesprochen worden sind.

Als Reaktion auf die jüngsten Änderungen des FASB an seinem Wertminderungsstandard für Schuldtitel hat sich der IASB verpflichtet, Verbesserungen an seinen eigenen Wertminderungsvorschriften im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten vorzunehmen; ein Entwurf soll im Oktober 2009 erscheinen. Darüber hinaus hat sich der IASB verpflichtet, mit dem FASB im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten zusammenzuarbeiten, um weltweit Einheitlichkeit in den Wertminderungsansätzen zu erreichen.

2. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die Rechnungslegungsstandards für Kreditverlustrückstellungen bis Ende 2009 verbessern, die diese zukunftsgerichteter ausrichten, ohne dabei die Transparenz von Abschlüssen zu gefährden.

In seinem Bericht vom April 2009, in dem es um Prozyklizität im Finanzsystem geht, stellte der FSB fest, dass ein früherer Ansatz von Kreditverlusten durch Finanzunternehmen den prozyklischen Effekt von Abschreibungen in der gegenwärtigen Krise hätte abmildern können. Der FSB empfahl, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer eine Verlautbarung herausgeben sollten, nach der der gegenwärtige Ansatz über eingetretene Verluste mehr Raum für Ermessen ließe, als die Banken derzeit ausübten.

Der FSB empfahl außerdem, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer konzeptionell andere Ansätze in Bezug auf den Ansatz von Kreditverlusten in Erwägung ziehen sollten wie beispielsweise ein Fair-Value-Modell, ein Modell der erwarteten Verluste und dynamische Rückstellungen.

Wie vom FSB und den Führern der G-20 empfohlen prüfen die Rechnungslegungsstandardsetzer weiter den Sachverhalt der Kreditverlustrückstellungen, was auch die Entwicklung eines Modells der erwarteten Verluste einschließt, das das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste ersetzen soll.

3. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards machen.

Die Führer der G-20 haben vereinbart, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards machen. Der IASB und der FASB haben umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die IFRS und die U.S. Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zu konvergieren, um die Unterschiede in den beiden Sätzen von Rechnungslegungsstandards zu minimieren oder zu beseitigen. Letztes Jahr bestätigten der IASB und der FASB ihr Ziel, allgemeine Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP bis Ende 2010 zu erzielen, was eine notwendige Bedingung für den vorgeschlagenen IFRS-Einführungsfahrplan der SEC ist. Gegenwärtig erwägt die SEC Stellungnahmen, die zu ihrem vorgeschlagenen Fahrplan eingegangen sind, in dem mehrere Meilensteine gesetzt werden, die im Endeffekt zu einer Anwendung der IFRS durch alle US-Emittenten führen könnten.


Juni 2009: DSR nimmt Stellung zum „Bad Bank“-Modell

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat sich in seiner 132. Sitzung mit dem Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung („Bad Bank“-Modell) sowie den sich daraus ergebenden bilanziellen Fragen befasst und eine Stellungnahme verabschiedet (74 KB), die an das Bundesministerium der Justiz übermittelt wurde. Insbesondere analysiert der DSR darin die beiden folgenden Punkte:

Aufzählung Ausbuchung der strukturierten Wertpapiere und bilanzielle Behandlung der Ausgleichszahlungen und der Nachhaftung beim übertragenden Kreditinstitut und
Aufzählung Konsolidierung der Zweckgesellschaft beim übertragenden Kreditinstitut.

Der DSR weist allerdings explizit darauf hin, dass er keine abschließende Beurteilung hinsichtlich der Bilanzierung nach IFRS geben kann, da eine verbindliche Interpretation der internationalen Rechnungslegungsvorschriften nur vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erfolgen kann. Er empfiehlt daher, den vorliegenden Sachverhalt umgehend dem IFRIC zur Beurteilung vorzulegen, um eine verbindliche Antwort zur bilanziellen Behandlung nach IFRS zu erhalten.



Juni 2009: ECOFIN-Presseerklärung zur Sitzung des Ausschusses am 9. Juni

Der Rat der Europäischen Union hat eine Presserklärung zur Sitzung des Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) am 9. Juni 2009 herausgegeben (in englischer Sprache, 277 KB). Im Rahmen der Sitzung hatte es auch einen Austausch mit dem Vorsitzenden des IASB und dem Vorsitzenden der Treuhänder der IASC-Stiftung gegeben. In der Presseerklärung heißt es dazu:

Der Ausschuss führte einen Meinungsaustausch mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder, dem Aufsichtsgremium des IASB, in Bezug auf die internationalen Standards, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten verwendet werden. Im Rahmen der Diskussion wiederholten die Minister ihren Aufruf, den sie auf eine inoffiziellen Sitzung in Prag am 3. und 4. April geäußert hatten und nach dem die Standardsetzer dringend daran arbeiten sollten, Klarheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung der Standards zu erzielen, die für die Bewertung von Vermögenswerten in Märkten unter Druck und inaktiven Märkten verwendet werden.


Juni 2009: IDW zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Am 15. Juni 2009 wird im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung stattfinden zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung. In diesem Zusammenhang hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit einer Stellungnahme an den Ausschuss gewendet (61 KB). Nach Ansicht des IDW ist zu bezweifeln, "dass das angestrebte Ziel mit den im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen unter Berücksichtigung der internationalen Bilanzierungsregeln (IFRS) erreicht werden kann". Als Kernproblem macht das IDW die bilanzielle Behandlung der Ausgleichsverpflichtung und der Nachhaftung aus. Problematisch sei auch die Vermeidung der Konsolidierungspflicht nach IAS 27 im Hinblick auf die Zweckgesellschaft.


Juni 2009: IASB-Vorsitzender spricht vor ECOFIN

Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, und der Vorsitzende der Treuhänder der IASC-Stiftung sind am 9. Juni 2009 vor den Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union geladen worden. In der Europäischen Union waren im Rahmen der Finanzmarktkrise Bedenken laut geworden, dass man durch eine vermeintliche Inaktivität des IASB gegenüber Wettbewerbern aus den Vereinigten Staaten in Nachteil geraten könne. Es gab Stimmen, die forderten, Europa solle die Anwendung der IFRS oder bestimmter Teile davon zeitweilig aussetzen. Im Vorbereitungspapier für die Mitglieder des ECOFIN wird die angespannte Lage deutlich (inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen Original (157 KB)):

Die Minister werden mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder der International Accounting Standards Committee Stiftung, einen Meinungsaustausch über die internationalen Standards führen, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten verwendet werden. Auf einer inoffiziellen Sitzung in Prag am 3. und 4. April hatten die Minister eine Verlautbarung veröffentlicht, in der die Standardsetzer aufgefordert wurden, dringend mit den Finanzmarktaufsichten zusammenzuarbeiten, um international Klarheit und Einheitlichkeit in der Anwendung von Bewertungsstandards zu erzielen. Sie hielten fest, dass Rechnungslegungsregeln unabdingbar für das Anlegervertrauen sind, dass aber die gegenwärtigen Regeln übermäßig die Prozyklizität verstärken könnten - also die Tendenz, Schwankungen in volatilen Märkten zu ermutigen - was vermieden werden sollte. Der Verlautbarung war eine Übereinkunft der G-20 beigefügt, Vorgänge zur Abmilderung von Prozyklizität einzurichten, einschließlich einer Vorschrift für Banken, Puffer von Kapitalrücklagen in wirtschaftlich guten Zeiten aufzubauen. Der dringende Bedarf, die Frage der Bewertung von Vermögenswerten in Märkten unter Druck und in inaktiven Märkten, in denen Marktwerte nicht als verlässliche Referenz angesehen werden können, zu adressieren, wurde hervorgehoben. Die Vereinigten Staaten haben kürzlich ihre Bilanzierungsregeln geändert, was zu deutlichen Abweichungen in der internationalen Bilanzierungspraxis für Finanzinstrumente  und möglichen Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. In dieser Situation haben die Minister der IASB aufgefordert, eng mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board zusammenzuarbeiten, um sich rasch diesen Fragen zu widmen, und der Vorsitzende der Europäischen Kommission hat die Kommission aufgefordert, die entsprechenden Aspekte der EU-Regelungen zu Bilanzierungsstandards zu prüfen. Nach Verordnung 1606/2002 kann die Kommission über die Anwendbarkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards in der EU entscheiden, sie kann allerdings nicht unabhängig neue Standards einführen oder IASB-Standards ändern.

In seiner Rede vor dem Ausschuss bemühte sich der IASB-Vorsitzende, den Ministern das Vertrauen in den IASB zurückzugeben, und betonte die Wichtigkeit der Europäischen Union für den Erfolg der IFRS weltweit (inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen Original (21 KB)):

Der IASB hat wahrgenommen, dass die Finanzminister der EU zunehmend Bedenken in Hinblick auf die Geschwindigkeit und die inhaltliche Tiefe unserer Reaktionen auf die von der Europäischen Kommission vorgebrachten Sachverhalte hegen. Wir nehmen diese Bedenken sehr ernst. Insbesondere müssen wir anerkennen, dass wir besser darin werden müssen, Sie auf dem Laufenden zu halten, wie wir auf die Krise reagieren und wie wir uns der Sachverhalte annehmen, bei denen der Ausschuss Bedenken hegt. In der kurzen Zeit, die ich heute habe, möchte ich erklären, was wir getan haben und was wir derzeit tun. Am Wichtigsten ist mir, dem Ausschuss das Vertrauen darein zu geben, dass der IASB einen endgültigen Standard, der für die diesjährige Anwendung zur Verfügung stehen wird, herausgeben wird, mit dem Sachverhalte adressiert werden, die sich auf Wertminderung und die Fair-Value-Option beziehen. Das bedeutet, dass Finanzinstitute in Europa und anderswo diesen neuen IFRS in ihren Abschlüssen 2009 anwenden können. Das Ergebnis unserer Selbstverpflichtung, einen Standard für dieses Jahr herauszugeben, wird eine umfassende Lösung sein, die sich grundlegenden, bedenkenträchtigen Sachverhalten in Bezug auf IAS 39 widmet, einem Standard, der aus seinen US-Äquivalenten abgeleitet ist und in die internationalen Standards rund zwei Jahre vor Gründung des IASB übernommen wurde. Obwohl wir die absolute Dringlichkeit des Projekts anerkennen, werden wir auch (in aller Raschheit) sicherstellen, dass alle Interessengruppen, einschließlich der Regulierungsbehörden und der EU-Mitgliedstaaten, auf angemessene Art und Weise ihre Meinungen einbringen können. Wir sehen uns in der Pflicht, mit dem FASB zusammenzuarbeiten, um faire Bedingungen weltweit zu erreichen.

[...]

Der IASB erkennt auch die Wichtigkeit der hauptsächlich in Europa aufgebrachten Bedenken an. Wir sind stolz, dass die Europäische Union, der größte Wirtschaftsraum der Welt, die IFRS übernommen hat statt sich für einen besonderen europäischen Standard zu entscheiden. Wir schätzen Ihre Hingabe an die Entwicklung globaler Standards durch einen unabhängigen Standardsetzer. Als direktes Ergebnis Ihrer Vorreiterrolle in diesem Bereich fordern oder gestatten nun über 100 Länder weltweit die Anwendung der IFRS. Es ist kritisch für das Erreichen globaler Standards und das wirksame Funktionieren und den Wohlstand der europäischen, ja der globalen Wirtschaft, dass die EU sich weiterhin den IFRS verpflichtet fühlt.

[...]

Ich weiß, dass manche sich eventuell fragen, warum wir nicht einfach den FASB-Ansatz in Bezug auf zur Veräußerung verfügbare Schuldtitel übernehmen. Ich möchte betonen, dass, wenn wir den FASB-Ansatz übernehmen, dies auch nicht zu fairen Bedingungen für alle führt und auch nicht dieses Thema der fairen Bedingungen abschließt. Das ist ein wichtiger Punkt, der hier mal unterstrichen werden muss. Unsere Wertminderungsregeln unterscheiden sich sehr stark. In vielen Punkten würden die europäischen Finanzinstitute nicht wollen, dass wir den amerikanischen Ansatz zu Wertminderungen übernehmen. Beispielsweise erlauben wir in einer Reihe von Fällen die Aufholung von Verlusten, wo dies in den Vereinigten Staaten nicht erlaubt ist. Wertminderungen nach IFRS haben andere Auslöser als nach US-GAAP. Aus diesem Grund argumentiert die US-amerikanische Bankenvereinigung auch heute, nach den Änderungen des FASB, dass die europäischen Banken einen Wettbewerbsvorteil haben.


Mai 2009: "Rechnungslegung in Zeiten der Finanzmarktkrise – quo vadis, IASB?"
Der Deloitte-Partner Dr. Andreas Barckow ist vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zum Honorarprofessor der Justus-Liebig-Universität Gießen berufen worden. Prof. Barckow ist Leiter des IFRS Centre of Excellence Frankfurt, IFRS-Leiter der Deloitte SE und Mitglied im Global IFRS Leadership Team (GILT) von Deloitte. Er ist außerdem Mitglied im Deutschen Standardisierungsrat (DSR) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC). In seiner Antrittsvorlesung Rechnungslegung in Zeiten der Finanzmarktkrise – quo vadis, IASB? setze sich Prof. Barckow mit der Finanzmarktkrise und ihren Ursachen sowie möglichen Erklärungsmustern auseinander und untersuchte die Reaktion des IASB auf die Herausforderungen. Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers stellen wir jetzt auf IAS PLUS die Folien zur Vorlesung zur Verfügung (9.610 KB).


Mai 2009: Äußerung des IDW zum Regierungsentwurf "Bad Bank"
Eine Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) setzt sich mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung auseinander. Das IDW bezweifelt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichend sind, um die Bilanzen kurzfristig zu bereinigen und Planungssicherheit bei den Abschreibungen zu erreichen. Die Stellungnahme enthält außerdem Vorschläge, wie Bilanzierungsrisiken gemindert werden können. Die Stellungnahme, die sich gleichermaßen an die Bundesministerien für die Ressorts Justiz, Wirtschaft und Finanzen wendet, finden Sie hier (73 KB).


Mai 2009: Vorgehensplan für die Reform der US-Kapitalmärkte

Der Ausschuss für Kapitalmarktregulierung (Committee on Capital Markets Regulation) hat einen Vorgehensplan zur Regulierungsreform vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise veröffentlicht: The Global Financial Crisis: A Plan for Regulatory Reform. Der Ausschuss ist eine unabhängige und unparteiische Forschungseinrichtung, die der Verbesserung der Regulierung der US-amerikanischen Kapitalmärkte gewidmet ist. Dem Ausschuss gehören 25 Führungskräfte aus den Bereichen Investition, Unternehmertum, Finanzierung, Recht, Bilanzierung und Forschung an, unter ihnen zwei Treuhänder der IASC-Stiftung (Samuel A. DiPiazza, Jr. und Robert R. Glauber). Außerdem zählen zu den Mitgliedern William C. Freda, stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführender Partner von Deloitte USA, und William G. Parrett, früherer Vorstand von Deloitte weltweit. Der Bericht ist Ergebnis einer einjährigen Studie zur Finanzmarktkrise und den Hauptschwächen des Regulierungssystems. Wesentliche Punkte, die angesprochen werden, sind Kapitalanforderungen, Beschlussfassungsprozeduren, die Regulierung von Hedge Fonds und Private Equity, der Verbriefungsprozess, Credit Default Swaps und andere Derivate, Angabe- und Bilanzierungsstandards, die Praxis der Kredit-Ratingagenturen und die US-amerikanische Aufsichtsstruktur insgesamt. In dem Bericht werden 57 praxisbezogene und spezifische Empfehlungen für eine Regulierungsreform ausgesprochen, von denen einige auch Bezug auf den IASB und den FASB nehmen. In Kapital 4 Verbesserung der Rechnungslegungsstandards werden zwei Bilanzierungsthemen untersucht, die im Rahmen der Finanzmarktkrise aufgekommen sind: die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert und die Konsolidierungsvorschriften. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Aufzählung Presseerklärung und Faktenübersicht (139 KB)
Aufzählung vollständiger Bericht (7.172 KB)
Aufzählung Kurzfassung des Berichts (356 KB)

Nachfolgend haben wir Ihnen die Zusammenfassung der vier bilanzierungsbezogenen Empfehlungen übersetzt.

Empfehlung 43. Es sollte untersucht werden, wie die Fair-Value-Bilanzierung verbessert werden kann.
Der Ausschuss ist der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert eine problematische Anforderung in inaktiven Märkten oder in Märkten unter Druck ist, da sie die Konzepte des Marktwerts und des Kreditwerts verschmilzt und Anleger verwirren könnte. Wir sind nicht der Meinung, dass das Problem durch die jüngsten Leitlinien des FASB behoben wurde. Wir empfehlen, dass weiter untersucht wird, wie die Fair-Value-Bilanzierung verbessert werden kann. Wir empfehlen außerdem, dass dies gemeinsam von IASB und FASB durchgeführt wird, damit die beiden größten Standardsetzer einen gemeinsamen Ansatz verfolgen.

Empfehlung 44. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert sollte um die Darstellung des Marktwerts und des Kreditwerts ergänzt werden.
Um die Fair-Value-Bilanzierung zu ergänzen, schlägt der Ausschuss vor, dass der FASB in der Bilanz eine zusätzliche und unabhängige Darstellung des Kreditwerts und des Marktwerts für Vermögenswerte der 2. und der 3. Ebene vorschreibt. Zusätzlich zu dieser doppelten Darstellung sollten die Unternehmen außerdem ihre zugrunde liegenden Bewertungsmethoden angeben. Im Falle des Kreditwerts beinhaltet dies auch Modellierungstechniken, Schätzungen, Annahmen und Risikofaktoren. Im Falle des Marktwerts sollten Angaben geleistet werden, welche Marktpreise tatsächlich verwendet wurden.

Empfehlung 45. Es sollte der Zentralbank gestattet werden, eine Methode anzuwenden, die nicht US-GAAP entspricht.
In Bezug auf die Bilanzierung der Regulierungsbehörden sollte nach Meinung des Ausschusses die Zentralbank nicht daran gebunden sein, US-GAAP zu befolgen. Stattdessen sollte es ihr möglich sein, eine andere Methode zu wählen (Kreditwert, Marktwert oder eine Kombination von beidem), die ihr sachgerecht erscheint.

Empfehlung 46. FIN46R sollte eingeführt werden.
Im Hinblick auf Konsolidierung stimmen wir dem Ansatz in FIN 46R zu, weil er sich der Frage der Kontrolle widmet. [FIN 46R ist der überarbeitete FASB-Standard zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften.]



Mai 2009: Überarbeitung der FASB-Leitlinien zu Ausbuchung und Konsolidierung abgeschlossen

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat gestern die Erörterungen zur Überarbeitung seiner Leitlinien zu Ausbuchung und Konsolidierung abgeschlossen, mit der die Ausnahme von der Konsolidierung für qualifizierte Zweckgesellschaften (qualifying special purpose entities, QSPE) abgeschafft wird. Diese werden nun im Abschluss des Trägers konsolidiert. Nach dem Verfall der Kreditmärkte weltweit waren die Bilanzierungs- und Angabevorschriften in SFAS 140 und FIN 46(R) durch die US-amerikanische Börsenaufsicht (Securities. and Exchange Commission, SEC), den Kongress und Abschlussadressaten kritisch hinterfragt worden. Von Seiten des FASB hieß es, dass das QSPE-Konzept bis zur Finanzmarktkrise funktioniert habe, aber im Rückblick hätte man erkennen müssen, dass es eine tickende Zeitbombe gewesen sei. Die endgültigen Verlautbarungen sollen im Juni 2009 veröffentlicht werden und treten mit Beginn 2010 in Kraft.

Aufzählung englischsprachige Presseerklärung des FASB


Mai 2009: Britischer Parlamentsausschuss verteidigt Marktwertbilanzierung
In einem Bericht des Finanzausschusses des britischen Unterhauses wird der Schluss gezogen, dass schlechte Entscheidungen der Banken – und nicht Bilanzierungsregeln – die globale Finanzmarktkrise ausgelöst haben. In dem Bericht mit dem Titel Bankenkrise: Reform der Unternehmensführung und der Vergütung in der Londoner City werden unter anderem die beiden folgenden Punkte angemerkt:
Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert

Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert hat dazu geführt, dass Banken einige sehr entmutigende Ergebnisse veröffentlicht haben, aber das liegt daran, dass die Zahlen an sich schlecht waren, das liegt nicht an der Darstellung. Die unbequeme Wahrheit für die Banken lautet, dass die Marktteilnehmer Marktpreise aufgebläht haben, die nachher entsprechend korrigiert wurden. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert hat diese Korrektur aufgezeigt, und sie hat dies schneller getan, als alternative Methoden das gekonnt hätten. Wichtige Merkmale von Rechnungslegungskonzepten sind, dass sie Transparenz und Einheitlichkeit über alle Unternehmen und Vermögenswertklassen hinweg fördern. Aber es wäre zu viel gefordert, wenn wir auch noch erwarten würden, dass sie zu intelligenten Entscheidungen führen würden. Wir sind also nicht der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert der passende Sündenbock für die Hybris, die schlechte Risikokontrolle und die schlechten Entscheidungen des Bankensektors ist.

EU-Änderungen an den IFRS

Wir bedauern, dass die EU-Kommission die Möglichkeit hat, auszuwählen, welche internationalen Rechnungslegungsstandards in der EU eingeführt werden sollen. Wir rufen daher das Finanzministerium auf, die Einflussmöglichkeit der EU-Kommission zu überdenken und zu erwägen, welche Auswirkungen diese auf das Ziel der Einführung eines einzigen Satzes weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards hat.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Aufzählung vollständiger Bericht des Finanzausschusses des britischen Unterhauses (in englischer Sprache, 1.776 KB)
Aufzählung IAS PLUS-Länderseite Großbritannien


Mai 2009: "Bad Banks" - Auslagerung von strukturierten Wertpapieren in Zweckgesellschaften

Die Bundesregierung hat gestern ein Gesetz über die mögliche Auslagerung von strukturierten Wertpapieren in Zweckgesellschaften (sogenannte Bad Banks) beschlossen. Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstitute oder deren Tochtergesellschaften sollen demnach ihre strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag von 10 Prozent an Zweckgesellschaften übertragen können – es sei denn, dass dies die Kernkapitalquote des Instituts unter 7 Prozent drückt. Dafür erhalten sie in gleicher Höhe von den Zweckgesellschaften begebene und vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Anleihen. In der Begründung für diesen Schritt heißt es:

Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz und dem darauf aufbauenden Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz wurden bereits maßgebliche Schritte zur Stabilisierung der Finanzmärkte in der aktuellen Krise unternommen. Die Vertrauensbildung an den Finanzmärkten wird jedoch weiterhin durch große Bestände strukturierter Wertpapiere in den Bilanzen von Kreditinstituten beeinträchtigt. Bei strukturierten Wertpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen, die im Rahmen komplexer Verbriefungstransaktionen entstehen (z.B. Asset Backed Securities, Collateralized Loan Obligations, Collaterialized Debt Obligations, CDOs of ABS) und in einem volatilen und durch Unsicherheiten geprägten Marktumfeld nur sehr schwer bewertbar und kaum veräußerbar sind. Die mit den Wertpapieren verbundenen Kredit- und Liquiditätsrisiken, die einen hohen Abschreibungsbedarf von den Buchwerten mit sich bringen können, führen dazu, dass das Vertrauen gegenüber den Haltern dieser Instrumente und ihre Finanzmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Maßnahmen zur kurzfristigen Bereinigung der Bilanzen von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften von strukturierten Wertpapieren bei gleichzeitiger Schaffung von Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher Abschreibungen vor. Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften wird die Möglichkeit eröffnet, die strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften zu übertragen. Im Gegenzug erhalten die übertragenden Unternehmen in gleicher Höhe vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Anleihen, die von den Zweckgesellschaften begeben werden. Die mit den Maßnahmen verbundenen Kosten sollen jedoch letztlich von den Eigentümern der übertragenden Unternehmen getragen werden, um eine Belastung der öffentlichen Haushalte zu vermeiden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz die ratierliche Ausschüttung aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag an den Garantiegeber in Höhe der Differenz zwischen dem reduzierten Buchwert und Fundamentalwerten über die Laufzeit der Garantie, maximal 20 Jahre, sowie eine Verlustbeteiligung der Anteilseigner und die Zahlung einer marktgerechten Vergütung für die Garantie vor.

Über den Entwurf (178 KB), der auf der Internetseite des Finanzministeriums zur Verfügung steht, muss nun das Parlament abstimmen.



Mai 2009: FCAG wird am 22. Mai in London tagen
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, wird am Freitag, den 22. Mai 2009 in London im Crowne Plaza Hotel, 19 New Bridge Street, tagen. IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen zu beraten. Am 11. März 2009 hatte die FCAG eine Bitte um Stellungnahme veröffentlicht, in der um Reaktionen auf sieben Fragen gebeten wurde, die der FCAG dabei helfen sollen, Sachverhalte in Bezug auf Bilanzierung und Berichterstattung im Zusammenhang mit der globalen Finanzmarktkrise zu erörtern und Empfehlungen gegenüber IASB und FASB auszusprechen. Dies wird die fünfte Sitzung der FCAG sein. Sie finden die Mitschriften der zurückliegenden Sitzungen weiter unten auf dieser Seite.


Mai 2009: FCAG-Schreiben an die G-20-Mitglieder
Wie schon im März 2009 hat die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB hat einen Brief an Premierminister Brown geschrieben (in englischer Sprache, 19 KB), den dieser an die G-20-Mitglieder weiterreichen soll. Darin wird unter anderem über die Fortschritte berichtet, die IASB und FASB in Hinblick auf die Empfehlungen der G-20 erzielt haben. Es wird aber auch vor einer Überfrachtung der Boards mit Aufgaben gewarnt. Wir haben nachfolgend die entsprechenden Auszüge aus dem Schreiben für Sie übersetzt:
Der IASB hat in diesem Jahr bereits vorgeschlagene Verbesserungen im Bereich bilanzunwirksamer Posten veröffentlicht (Konsolidierungs- und Ausbuchungsstandards) und arbeitet bei diesen Themen mit dem FASB zusammen. Der FASB wird im Mai Verbesserungen an den gegenwärtigen US-amerikanischen Standards in diesem Bereich veröffentlichen. Diese Projekte folgen einer Reihe von anderen Verbesserungen, die die Boards allein oder gemeinsam in den letzten Monaten erarbeitet haben. Die beiden Boards haben weltweit einheitliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in inaktiven Märkten und verbesserte Vorschriften zu Angaben zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung gestellt. Anfang Mai wird der IASB einen Vorschlag zur Verbesserung von Angaben in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert veröffentlichen. Der FASB hat außerdem im März 2009 Verbesserungen an Leitlinien zur Wertminderung von Vermögenswerten in Bezug auf einen US-spezifischen Wertminderungsansatz veröffentlicht.

[...]

Wir verstehen vollkommen, dass politische Entscheidungsträger unter großem Druck stehen, sowohl kurz- als auch langfristige Reformen in Bezug auf die vielen Herausforderungen, denen sie sich gegenüber sehen, anzustoßen. Wir sind bereit zu helfen, wo immer wir das können. Die FCAG ist jedoch absolut überzeugt, dass die beiden Boards nur erreichen können, was die G-20 erbittet, wenn sie sich ausschließlich auf die hochkomplizierte fachliche Arbeit konzentrieren können, die diese Projekte mit sich bringen. Zusätzliche Arbeiten zu anderen Sachverhalten, die über die Projekte hinausgehen, die die beiden Boards bereits auf sich genommen haben, würden unweigerlich zu Verzögerungen bei den Projekten führen, die am wichtigsten sind.

 

 

April 2009: Beschlüsse des IASB zu den FSPs des FASB

Der IASB hat zwei jüngst erschienene Positionspapiere des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) zum beizulegenden Zeitwert und zu Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte geprüft und die folgenden Beschlüsse gefasst:

Aufzählung FSP FAS 157-4, das Leitlinien zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts enthält, wenn die Marktaktivität zurückgegangen ist. Der IASB hat sich darauf verständigt, dass die Leitlinien in FSP FAS 157-4 im Großen und Ganzen im Einklang mit den Prinzipien für den beizulegenden Zeitwert in den IFRS und den Empfehlung des beratenden Expertenpanels des IASB stehen. Der IASB plant, relevante Leitlinien aus dem FSP in den Standardentwurf des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert einzufügen, der im Mai veröffentlicht wird.
Aufzählung FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit denen nicht vorübergehende Wertminderungen für Schuldtitel behandelt werden. Der IASB hat sich entschieden, die Schlussfolgerungen in diesem FSP nicht zu übernehmen. Dieses FSP findet auf Schuldtitel Anwendung und verlagert den Fokus für die Beurteilung einer Wertminderung von der Absicht des Unternehmens, sie bis zur Wertaufholung zu halten, auf dessen Absicht, sie zu verkaufen.
FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 sehen Folgendes vor:
Aufzählung Ein Unternehmen muss feststellen, ob (a) es beabsichtigt, den Schuldtitel zu verkaufen oder (b) mehr dafür als dagegen spricht, dass dass Unternehmen gezwungen sein wird, den Schuldtitel vor dessen erwarteter Werterholung zu veräußern (bspw. um Kapitalanforderungen gerecht zu werden).
Aufzählung Wenn es beabsichtigt zu verkaufen (oder es nicht unterstellen kann, dass mehr dafür als dagegen spricht, dass es die Wertpapiere nicht vor deren Erholung verkaufen muss), hat es den Vermögenswert erfolgswirksam auf den beizulegenden Zeitwert abzuschreiben.
Aufzählung Wenn ein Unternehmen nicht beabsichtigt, einen Schuldtitel zu verkaufen (zur Veräußerung verfügbar oder bis zur Fälligkeit gehalten), es aber wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht alle gemäß den vertraglichen Regelungen fälligen Beträge einnehmen kann, hat das Unternehmen den Wertminderungsbetrag aufzuteilen:
Aufzählung Der auf Bonitätsverschlechterungen entfallende Teil der Wertminderung, bemessen als Unterschied zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme, die mit dem Effektivzins der Schuldverschreibung abgezinst werden, ist erfolgswirksam zu erfassen.
Aufzählung Der verbleibende Wertminderungsbetrag (der nicht bonitätsbezogene Teil) würde im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst (getrennt von anderen nicht realisierten Bewertungsergebnissen auf Wertpapiere, die zur Veräußerung verfügbar sind). Der nicht bonitätsbezogene, im sonstigen vollständigen Einkommen erfasste Teil bei Wertpapieren, die bis zur Fälligkeit gehalten werden, ist über die Restlaufzeit des Wertpapiers prospektiv aufzulösen (wobei der gegenläufige Betrag den Wert des Vermögenswerts erhöht).

Mit der Entscheidung, FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 nicht zu übernehmen, verlautbarte der IASB, dass er sich stattdessen des Themas der Wertminderungen gesamthaft im Zuge seiner Umfassenden Überprüfung von IAS 39 widmen will. Der IASB glaubt, dass eine unmittelbare Reaktion auf die jüngsten FSPs zu Wertminderungen unnötig seien. Der IASB gab zudem einen Zeitplan für die Überprüfung von IAS 39 bekannt, wonach die Veröffentlichung eines Standardentwurfs für eine geplante Ersetzung von IAS 39 bis Oktober 2009 vorgesehen ist.

Weiterführende Informationen:

Aufzählung Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 112 KB).
Aufzählung weitergehende Informationen zu den FSPs

 

 

April 2009: Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 20. April tagen

Die gemeinsame Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird ihre vierte Sitzung am Montag, den 20. April 2009 von 10:30 bis 15:30 Uhr im Crowne Plaza Hotel in London, 19 New Bridge Street abhalten. Die Sitzung ist öffentlich und wird per Internetsendung übertragen. Die wesentlichen Tagesordnungspunkte sind nachfolgend wiedergegeben (weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB):

Aufzählung Teil I: Unternehmensverfassung von Standardsetzern, Konsultationsprozess und Agendaprioritäten:
Aufzählung Wie (und durch wen) sollte eine Beaufsichtigung von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung national (oder international) erfolgen, um ein angemessenes Maß an Unabhängigkeit, Rechenschaft und Transparenz im Standardsetzungsprozess sicherzustellen?
Aufzählung Welche Kriterien sollten Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung bei der Abwägung der Notwendigkeit einer zeitnahen Lösung eines 'Notfallsachverhalts' und der Notwendigkeit einer aktiven Beteiligung der Adressaten über den Standardsetzungsprozess in Erwägung ziehen?
Aufzählung Welche Hinzufügungen oder Änderungen sollten vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise an der gemeinsamen Agenda von IASB und FASB und an deren jeweiligen separaten Agenden sowie den Prozessen, nach denen diese festgelegt werden, vorgenommen werden und warum?
Aufzählung Teil II: Weitere Untersuchung von Sachverhalten, die auf der Sitzung am 5. März erörtert wurden:
Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Außerbilanzielle Posten
Aufzählung Teil III: Schriftliche Stellungnahmen und andere Diskussionspunkte:
(Eine Analyse der eingegangenen Stellungnahmen finden Sie auf der Internetseite des FASB.)
Aufzählung Entsprachen die Reaktionen in den schriftlichen Stellungnahmen der Anwender in etwa den Erwartungen der Mitglieder der FCAG oder gab es deutliche Überraschungen?
Aufzählung Gibt es nach Meinung der Mitglieder der FCAG irgendwelche anderen Sachverhalte, die die FCAG erörtern sollte und die eventuell schon in den schriftlichen Stellungnahmen der Anwender aufgebracht worden sind?

IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen zu beraten. Die Übersetzungen der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften der Beobachter von Deloitte von den ersten drei FCAG-Sitzungen finden Sie hier:

Aufzählung 5. März 2009
Aufzählung 13. Februar 2009
Aufzählung 20. Januar 2009

 

 

April 2009: IAS Plus-Newsletter – G-20: Auswirkungen auf die IFRS

Wir hatten bereits über die Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems berichtet, die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde. Diese Erklärung beinhaltet Aussagen zur Reform der Regulierung des globalen Finanzsektors einschließlich der Stärkung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht, der Verbesserung stabiler Regulierung, der Förderung der Finanzmarktintegrität und der Verstärkung internationaler Zusammenarbeit. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Standardsetzer in der Erklärung aufgefordert, die Standards für Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu verbessern und weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter dazu herausgegeben: G-20: Auswirkungen auf die IFRS (in englischer Sprache, 100 KB). Der Newsletter geht detailliert auf die Sachverhalte der G-20 ein, die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben, und streicht Bereiche heraus, in denen der IASB und die IASC-Stiftung bereits tätig sind oder bereits angekündigt haben, auf die Empfehlungen der G-20 eingehen zu wollen. In dem Newsletter werden außerdem die rechnungslegungsbezogenen Empfehlungen von zwei Arbeitsgruppen erörtert, die die G-20 im November 2008 eingerichtet hatte:

Aufzählung Arbeitsgruppe 1: Verbesserung stabiler Regulierung und Stärkung der Transparenz
Aufzählung Arbeitsgruppe 2: Verstärkung internationaler Zusammenarbeit und Förderung der Finanzmarktintegrität

 

 

April 2009: DSR verabschiedet Positionspapier zur Finanzmarktkrise

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat ein Positionspapier zu den Auswirkungen der globalen Finanzmarktkrise auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten verabschiedet. Folgende Themen werden angesprochen:

Aufzählung Fair-Value-Option
Aufzählung Wertminderungsvorschriften und dynamische Risikovorsorge
Aufzählung Own credit risk
Aufzählung Saldierung von Finanzderivaten
Aufzählung Nachfolgestandard für IAS 39

Nachfolgend finden Sie zwei Auszüge aus dem Papier, das Sie hier in seiner Gänze abrufen können (5 Seiten, 42 KB).

Schlussfolgerung des DSR zur Fair-Value-Option: Der Deutsche Standardisierungsrat ist der Ansicht, dass es in bestimmten Situationen sachgerecht ist, eine Umklassifizierung auch für Finanzinstrumente zu ermöglichen, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sollten sich an den Kriterien, die in den genannten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 enthalten sind, orientieren. Ebenso ist zu definieren, für welche Finanzinstrumente diese Umklassifizierung möglich sein soll.

Schlussfolgerung des DSR zu Wertminderungsvorschriften und dynamischer Risikovorsorge: Der Deutsche Standardisierungsrat ist sich einig, dass bei diesem Themengebiet zwei Fragestellungen getrennt zu beurteilen sind:
Aufzählung Die erste Fragestellung bezieht sich auf die Vereinheitlichung der Wertminderungsvorschriften und hier konkret auf die ausschließliche Anwendung des ‚incurred loss‘- oder des ‚expected loss‘-Modells. Der Deutsche Standardisierungsrat hat sich hierzu noch keine abschließende Meinung gebildet, ist jedoch der Auffassung, dass diese Frage nicht losgelöst für sich, sondern nur im Rahmen des umfassenden Projekts zur Überarbeitung der Finanzinstrumentebilanzierung beantwortet werden kann.
Aufzählung Die zweite Fragestellung betrifft eine mögliche Zulässigkeit von ‚dynamic provisioning‘ in der Rechnungslegung nach IFRS. Der Deutsche Standardisierungsrat lehnt eine Aufnahme entsprechender Vorschriften in die IFRS ab und kann sich nur eine aufsichtsrechtliche Variante im Sinne einer nachgelagerten Gewinnverwendung vorstellen.

 

 April 2009: FASB gibt FSP zum Fair Value und zu Wertminderungen heraus

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat drei endgültige Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben, die dazu gedacht sind, weitere Anwendungshilfen und verbesserte Angaben in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten zu bieten:

Aufzählung FSP FAS 157-4 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, wenn das Volumen und der Grad der Handelsaktivität für den Vermögenswert oder die Schuld bedeutend zurückgegangen sind, und Identifizierung von Geschäftsvorfällen, die gestört sind bietet Leitlinien zur Durchführung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die mehr im Einklang mit den Prinzipien in SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert stehen.
Aufzählung FSP FAS 107-1 und APB 28-1 Zwischenangaben über den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten verbessert die Einheitlichkeit in der Berichterstattung durch eine Erhöhung der Häufigkeit von Angaben zum beizulegenden Zeitwert.
Aufzählung FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 Ansatz und Darstellung von nicht vorübergehenden Wertminderungen bietet zusätzliche Leitlinien, die dazu gedacht sind, größere Klarheit und Einheitlichkeit in der Bilanzierung und Darstellung von Wertminderungsverlusten bei Wertpapieren zu bewirken.

Die FSP treten für Zwischenabschlüsse und Abschlüsse zu Berichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. Juni 2009 enden. Eine begrenzte vorzeitige Anwendung ist möglich. Der IASB hatte zu Stellungnahmen zu den FSP in ihrer Entwurfsversion eingeladen – ab heute soll allerdings in den Stellungnahmen bitte auf die endgültigen FSP Bezug genommen werden –;die Kommentierungsfrist endet am 20. April 2009.

Aufzählung Presseerklärung des FASB zu den endgültigen FSP (in englischer Sprache)
Aufzählung Verknüpfungen auf die einzelnen FSP:
Aufzählung FSP FAS 157-4 (in englischer Sprache, 95 KB)
Aufzählung FSP FAS 107-1 und APB 28-1 (in englischer Sprache, 23 KB)
Aufzählung FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 (in englischer Sprache, 241 KB)
Aufzählung Heads Up-Newsletter von unseren US-amerikanischen Kollegen über die FASB-Sitzung, in der die FSP verabschiedet wurden (in englischer Sprache, 150 KB)
Aufzählung Informationen zur Einladung zur Stellungnahme des IASB zu den FASB-Vorschlägen

 

 

April 2009: Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums

Die Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 137 KB), die die Führer der Gruppe der 20 (G-20) im Nachgang zu deren Sitzung am 2. April 2009 in London herausgegeben haben, ruft das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) infolge der Ausweitung seines Mandats der Förderung der Finanzstabilität zu einer Erweiterung und veränderten Zusammensetzung mit einer stärkeren institutionellen Basis und einer verbesserten Kapazität als Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) auf. Dem ist das FSF nunmehr nachgekommen – sehen Sie sich dazu die Presseerklärung an (in englischer Sprache, 20 KB). Zu den Mitgliedern des FSB werden alle Staaten der G-20 sowie Spanien und die Europäische Kommission gehören. Der FSB steht unter dem Vorsitz von Mario Draghi, dem Gouverneur der Bank von Italien. Er hat sein Sekretariat am Sitz der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel.

Pflichten der Mitglieder des Finanzstabilitätsrats:

Im Zuge ihrer Mitgliedschaft verpflichten sich die Mitgliedstaaten und -gebiete, die Erhaltung der Finanzstabilität zu verfolgen, die Offenheit und Transparenz des Finanzsektors aufrechtzuerhalten, internationale Finanzstandards umzusetzen (einschließlich der 12 internationalen Kernstandards und -regeln) und ihr Einverständnis zu geben, sich regelmäßigen Peer Reviews zu unterziehen, bei denen als Nachweis u.a. die öffentlich zugänglichen Berichte von IWF und Weltbank aus deren Programm zur Beurteilung des Finanzsektors verwendet werden. Der FSB wird diese Pflichten und den Prozess ihrer Evaluation ausarbeiten und berichten. Die 12 internationalen Kernstandards und -regeln beinhalten die International Financial Reporting Standards und die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).

Gleichzeitig hat der FSF einen aktualisierten Satz an Empfehlungen und Prinzipien zur Stärkung des Finanzsystems herausgegeben. Die Presseerklärung (in englischer Sprache, 64 KB) enthält einen Überblick über die Empfehlungen und Prinzipien sowie Links, über die vier einzelne, die Empfehlungen und Prinzipien enthaltende Berichte heruntergeladen werden können:

In den Empfehlungen werden die bislang erfolgten Tätigkeiten des IASB festgehalten:

Aufzählung Einheitliche Leitlinien sind vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten sowie zur Umgliederung von Vermögenswerten zwischen Bewertungskategorien in seltenen Umständen herausgegeben worden. Der IASB hat zudem überarbeitete Standards zur Konsolidierung und zu Angaben über außerbilanzielle Einheiten und damit zusammenhängende Risikopositionen vorgeschlagen. Der IASB hat im März 2009 eine Änderung an IFRS 7 abgeschlossen, mit den Verbesserungen hinsichtlich erforderlicher Angaben zu Risiko und Bewertung von finanziellen Aktivitäten einschließlich komplexer Finanzinstrumente eingeführt werden.

Zur Rechnungslegung und Prozyklizität wird in den Empfehlungen Folgendes ausgeführt:

Aufzählung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sollte beurteilen, wie man die Auswirkungen der Unterschiede zwischen den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Bilanzierungsstandards (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP), die sachgerechte Behandlung außerbilanzieller Risikopositionen und Garantien sowie die Behandlung hochliquider Staatsanleihen angehen kann.
Aufzählung FASB und IASB sollten eine Erklärung herausgeben, mit der sie den maßgeblichen Regulatoren, Finanzinstitutionen und deren Prüfern noch einmal deutlich machen, dass die bestehenden Standards bei der Bestimmung eines eigetretenen Verlusts im Zuge der Risikovorsorge für Forderungsverluste Ermessensentscheidungen erfordern.
Aufzählung FASB und IASB sollten das Modell der eingetretenen Verluste überdenken, indem sie alternative Ansätze für die Erfassung und Bemessung von Forderungsverlusten untersuchen, bei denen eine größere Spannbreite an verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigt wird. Das FSF empfiehlt FASB und IASB die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um Input zu fachlichen Fragestellungen zu erhalten und das Projekt beschleunigt abzuschließen.
Aufzählung Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten den Einsatz von Bewertungsrücklagen oder Anpassungen für zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente untersuchen, wenn die für die Untermauerung ihrer Bewertung erforderlichen Daten oder Modelle schwach sind.
Aufzählung Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten mögliche Änderungen an den relevanten Standards untersuchen, um möglicherweise mit der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert verbundene adverse Kräfte abzudämpfen. Zu den möglichen Wegen, diese möglicherweise bestehende Auswirkung zu verringern, gehören die folgenden:
Aufzählung eine Verbesserung des Bilanzierungsmodells in der Weise, dass die Anwendung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente von Kreditintermediären sorgfältig untersucht wird;
Aufzählung Umgliederungen zwischen den Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte;
Aufzählung eine Erleichterung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

 

 

April 2009: Erklärung der G-20 und Antwort des IASB

In der Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 141 KB), die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde, werden die Standardsetzer aufgefordert, die Standards für Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu verbessern und weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen:

Rechnungslegungsstandards
Wir sind der Meinung, dass die Standardsetzer die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten aufgrund ihrer Liquidität und der Halteabsichten der Anleger verbessern und gleichzeitig die Rahmenregeln für die Fair-Value-Bilanzierung bestätigen sollten.

Wir begrüßen außerdem die Empfehlungen des FSF zur Prozyklizität, die sich Rechnungslegungsfragen widmen. Wir sind übereingekommen, dass die Standardsetzer bis Ende 2009 Schritte einleiten sollten, um

Aufzählung die Komplexität von Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren,
Aufzählung den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorge dadurch zu stärken, dass eine größere Bandbreite von Kreditinformationen berücksichtigt wird,
Aufzählung die Rechnungslegungsstandards für Rückstellungen, bilanzunwirksame Risiken und Bewertungsunsicherheit zu verbessern,
Aufzählung international Klarheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung von Bewertungsstandards in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden zu erzielen,
Aufzählung deutliche Fortschritte hin zu einem einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards zu erreichen und
Aufzählung innerhalb des Rahmens eines unabhängigen Standardsetzungsprozesses die Einbindung von Interessengruppen einschließlich Aufsichtsbehörden und aufstrebender Märkte durch die Überarbeitung der Satzung der IASCF zu verbessern.

Der IASB antwortete auf die Empfehlungen der Führer der G-20 und nahm gleichzeitig Stellung zu den jüngsten Entscheidungen, die vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB getroffen worden waren. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen zwei Auszüge aus der Presseerklärung des IASB, die Sie hier vollständig in englischer Sprache finden (104 KB).

Aufzählung Antwort des IASB auf die G-20: 'Der IASB sieht sich selbst in der Pflicht, in jedem einzelnen Punkt, der von den G-20 empfohlen wurde, bis Ende 2009 tätig zu werden, was dem Datum entspricht, das die G-20 vorgeschlagen haben, um eine weltweit einheitliche und angemessene Reaktion auf die Krise sicherzustellen.'
Aufzählung Antwort des IASB auf die Schritte des FASB: 'Erste Berichte über neue oder zusätzliche Abweichungen zwischen den IFRS und US-GAAP, die durch diese FSP entstanden sein sollen, scheinen übertrieben. Eine vorläufige Prüfung der Entscheidungen des FASB durch den Stab des IASB weist darauf hin, dass die Ziele des FASB und sein Ansatz in Bezug auf die Anwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten im Wesentlichen denen in den IFRS ähnlich zu sein scheinen.'


April 2009: G-20-Spitzen unterstützen globale Rechnungslegungsstandards
Im Kommuniqué, das die Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlichten (in englischer Sprache, 126 KB), werden die Standardsetzer aufgefordert "dringend mit den Aufsichten und Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um die Standards zur Bewertung und zur Risikovorsorge zu verbessern und einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu entwickeln." Diese Empfehlung baut auf einer Empfehlung aus dem Abschlussbericht der G-20-Arbeitsgruppe Nr. 1 Verbesserung verlässlicher Regulierung und Stärkung der Transparenz auf (in englischer Sprache, 698 KB), der am 25. März 2009 veröffentlicht worden war und in dem ebenfalls die globale Übernahme eines einzigen Satzes von Rechnungslegungsstandards empfohlen worden war. Im Bericht wird auch empfohlen, dass Vertreter aufstrebender Märkte stärker in die IASCF/IASB-Struktur eingebunden werden sollten.
Empfehlung 23: Der IASB sollte seine Bemühungen erhöhen, globale Konvergenz hin zu einem einzigen Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards dadurch zu erzielen, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie fachliche Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden.
— Verantwortlichkeit: IASB
— Zeitplan: Herbst 2009
— Überwachung: Erweitertes FSF*

Der langfristige Nutzen, der wahrscheinlich aus der Verwendung eines abgestimmten Satzes internationaler Rechnungslegungsstandards entstehen wird, ist beträchtlich – insbesondere in Hinblick auf Markttransparenz und Kosten. Obwohl es in manchen Fällen angemessen sein kann, die IFRS an nationale Umstände anzupassen anstatt sie vollständig zu übernehmen, um landesspezifische Charakteristika von Märkten zu berücksichtigen, höhlt dies den Nutzen eines globalen Satzes von Rechnungslegungsstandards aus.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass der IASB den Übergang auf einen einzigen Satz hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards dadurch erleichtert, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie weltweit fachliche Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Der Bericht enthält auch Empfehlungen zur Risikovorsorge und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Empfehlung 13: Die Standardsetzer sollten den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen stärken, in dem sie alternative Ansätze zum Ansatz und zur Bewertung von Kreditverlusten erwägen, die eine größere Bandbreite von verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigen. Sie sollten auch Änderungen an einschlägigen Standards prüfen, die gegenläufige Tendenzen abmildern, die mit der Fair-Value-Bilanzierung in Zusammenhang stehen. Das gilt auch in Bezug auf Verbesserungen von Bewertungen, wenn die Daten oder Modelle schwach sind. Die Standardsetzer und die Aufsichtsbehörden sollten zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des Finanzsektors und Gewähr von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss stehen.
— Verantwortlichkeit: Standardsetzer, BCBS**
— Zeitplan für die Entwicklung: strategisches Ziel Herbst 2009
— Zeitplan für die Umsetzung: wie sachgerecht, mit Erörterung mit dem Sektor und Koordinierung durch das erweiterte FSF
— Überwachung: Erweitertes FSF

Während die Standardsetzer im Grunde einig sind, dass solche antizyklischen Rückstellungsmechanismen aus Perspektive der Finanzmarktstabilität wünschenswert sind, argumentieren sie, dass Rückstellungen, die nicht bereits eingetretene Kreditverluste widerspiegeln, die Integrität von Abschlüssen mindern würden, deren Zweck es sei, eine objektive und akkurate Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens zu liefern.

Es gibt jedoch auch die Ansicht, dass eine der wichtigsten Lektionen, die aus der gegenwärtigen Krise zu lernen ist, ist, dass die Rechnungslegungsstandards eben nicht geholfen haben, die finanzielle Situation von Unternehmen akkurat darzustellen, da sie Informationen, die hinsichtlich Risiken vorliegen, nicht berücksichtigen. Während die Zusammenarbeit zwischen Aufsichten und Prüfern wichtig ist, besteht sie schon, damit sie aber greifen kann, muss es die Erkenntnis geben, dass die Rechnungslegungsstandards gestärkt werden müssen, um die Risiken im gesamten Zyklus besser darzustellen. Eine Abmilderung der Prozyklizität, die aus Rückstellungsmechanismen entstehen, erfordert, dass der BCBS und die Standardsetzer zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des Finanzsektors und Gewähr von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss stehen.

Empfehlung 22: Die Standardsetzer sollten ihre Bemühungen verstärken, die Komplexität der Standards für die Berichterstattung über Finanzinstrumente zu reduzieren und die Standards für die Darstellung zu verbessern, um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.
— Verantwortlichkeit: Standardsetzer
— Zeitplan: Herbst 2009
— Überwachung: Erweitertes FSF

Um Transparenz zu unterstützen und den Adressaten von Abschlüssen ein Einschätzung des finanziellen Zustands eines Unternehmens zu ermöglichen, muss eine Bewertung zum beizulegenden Zweitwert durch ausreichend Angabestandards zu Bewertungsmethoden unterstützt werden. Wenn Bewertungsmodelle zur Anwendung kommen, müssen im Anhang zum Abschluss eine Beschreibung der getroffenen Annahmen und eine Erörterung der Häufigkeit alternativer Eingaben in das Bewertungsmodell vorhanden sein.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass die Bemühungen, die Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren und die Angabestandards zu verbessern, verstärkt werden, um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.

*) Das Finanzstabilitätsforum (FSF) soll nach Absichtserklärung aus dem Kommuniqué erweitert und gestärkt werden (Punkt 15).
**) Baseler Ausschuss zur Bankenaufsicht (Basel Committee for Banking Supervision)



April 2009: Berichterstattung für Anleger und Aufsichtsregelungen sollte man nicht verwechseln
Die Europäische Kontaktgruppe (European Contact Group, ECG) – ein europäisches Forum von Stellvertretern der sechs größten internationalen Prüfungsnetzwerke (einschließlich Deloitte) – hat ein Schreiben an Charlie McCreevy, den europäischen Binnenmarktkommissar, verfasst (in englischer Sprache, 57 KB), in dem es um 'dynamische Risikovorsorge' und die Bestimmung angemessener Vorsorge durch Banken für Kreditverluste geht. In dem ECG-Schreiben werden verschiedene Vorschläge zur dynamischen Risikovorsorge vorgestellt und in zwei Kategorien unterteilt:
Aufzählung Verbesserungen oder Änderungen am Modell der eingetretenen Verluste, das derzeit in den IFRS verwendet wird und
Aufzählung Einführung eines Pufferfonds, um Wirtschaftszyklen entgegenzutreten.
Im Hinblick auf die erste Art unterstützt die ECG die aktuellen Projekte des IASB und des FASB, die der Verbesserung der Erfassung von Wertminderungen bei Schuld- und Eigenkapitaltiteln gelten einschließlich einer möglichen Ersetzung des Modells der eingetretenen Verluste durch ein Modell der erwarteten Verluste. Aber die ECG unterstützt keine Vorschläge, nach denen die Finanzberichterstattung bewusst exzessiv konservativ gestaltet werden soll. Das könnte die Möglichkeit von Abschlüssen einschränken, ein den Tatsachen entsprechendes Bild der finanziellen Leistung der Periode zu liefern.

Hinsichtlich der Ansätze über einen Pufferfonds hält die ECG fest, dass dies zwar etwas sein könnte, das Bankaufsichten für aufsichtsrechtliche Regelungen in Betracht ziehen können wollten, dies in Rechnungslegungsstandards aufnehmen zu wollen, sei jedoch völlig unangemessen. "Die Anwendung einer Mischung von Rechnungslegungs- und aufsichtsrechtlichen Zwecken wird die Transparenz, die Einheitlichkeit und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zum Schaden der Anwender beeinträchtigen."

Am 25. März 2009 hat der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) eine Verlautbarung mit gleicher Botschaft veröffentlicht.


April 2009: Drei FASB-Stabpositionen zum beizulegenden Zeitwert

Am 2. April 2009 verabschiedete der US-amerikanische Standardsetzer FASB drei Positionspapiere des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP), mit denen die Fair-Value-Bilanzierung von Finanzinstrumenten – insbesondere in Märkten unter Druck – klargestellt werden soll. Der FASB hatte 600 Stellungnahmen zu drei vorgeschlagenen FSP erhalten. Darin wurden sehr unterschiedliche Meinungen von Anlegern, Einzelpersonen, Erstellern, Aufsichtsbehörden, Geschäftsvereinigungen und Prüfungsgesellschaften zu den drei vorgeschlagenen FSP zum Ausdruck gebracht. Die verschiedenen Positionen wurden ausführlich erörtert, bevor man zu dem gemeinsamen Schluss kam, die endgültigen Verlautbarungen zu formulieren und herauszugeben.

Aufzählung FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt. Bei der Erörterung dieses Vorschlags deutete der FASB an, dass die vorgeschlagene FSP FAS 157-e nicht dazu gedacht war, das Ziel einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu ändern, selbst wenn es einen bedeutenden Abfall in Marktaktivitäten für den zu bewertenden Vermögenswert gegeben habe. Das Ziel sei es, den beizulegenden Zeitwert im gegenwärtigen inaktiven Markt zu bestimmen (einen 'Abgangspreis') und nicht den Wert in einem hypothetischen Markt oder ein Mittel aus beiden Werten. Eine bedeutende Veränderung im Vergleich zur vorgeschlagenen FSP FAS 157-e bezieht sich auf den Wegfall der Annahme, dass alle Geschäftsvorfälle in einem inaktiven Markt Notverkäufe sind, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist.
Aufzählung FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen. Der FASB kam überein, dass der Anwendungsbereich des neuen Models für nicht vorübergehende Wertminderungen (other-than-temporary impairments, OTTI) auf Schuldtitel beschränkt sein solle. Die bestehenden OTTI-Modelle für Eigenkapitaltitel würden weiterhin gelten. Im neuen OTTI-Modell für Schuldtitel würde der Schwerpunkt von der Absicht eines Unternehmens, den Titel bis zur Werterholung zu halten, auf seinen Absicht, zu veräußern verschoben.
Aufzählung Ein Unternehmen würde seine wertgeminderten Schuldtitel, die es gegenwärtig zu veräußern beabsichtigt, ergebniswirksam auf den beizulegenden Zeitwert abwerten.
Aufzählung Für diejenigen, die es nicht zu veräußern beabsichtigt (zur Veräußerung verfügbar oder bis zur Endfälligkeit gehalten), gilt, dass, wenn es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht alle vertraglich ihm zustehenden Beträge einsammeln kann, das Unternehmen die nicht vorübergehende Wertminderung aufspaltet. Die Wertminderung, die auf Kreditverlust zurückzuführen ist, wird mit dem Unterschied zwischen fortgeführten Anschaffungskosten und dem Barwert der erwarteten Kapitalströme abgezinst um den Effektivzinssatz des Titels bewertet und im Ergebnis angesetzt. Der verbleibende Betrag der Wertminderung (der nicht bonitätsbezogene Anteil) würde im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst.
Aufzählung FSP FAS 107-b und APB 28-a Zwischenangaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten. Börsennotierte Unternehmen müssen die Methode(n) und bedeutenden Annahmen angaben, die zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in ihren Zwischen- und Jahresabschlüssen verwendet wurden. Änderungen müssen erläutert werden.

Es wird erwartet, dass die endgültigen FSP Ende nächster Woche veröffentlicht werden und führ Zwischenberichts- und Berichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15 Juni 2005 enden. Eine frühere Anwendung wäre mit Einschränkungen möglich. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Head up- Newsletter zum Thema veröffentlicht (in englischer Sprache, 150 KB). Der IASB hat zu Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Versionen der beiden ersten der oben genannten FSP eingeladen (siehe unsere Nachricht vom 21. März 2009).



März 2009: FCAG erstellt Bericht für die G-20-Mitglieder
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB hat einen Brief an Premierminister Brown geschrieben (in englischer Sprache, 45 KB), der Gastgeber des nächsten G-20-Gipfel sein wird. In dem Schreiben ist ein Bericht über die FCAG enthalten – Gründungsumstände, Zusammensetzung, Aufgabe und gegenwärtige Aktivitäten und Fortschritte –, den Brown den Teilnehmern des Gipfels zur Kenntnis bringen soll. So sollen die G-20-Mitglieder auf das Bestehen und die Aktivitäten der FCAG aufmerksam gemacht und auf das Erscheinen des FCAG-Berichts im Juli 2009 hingewiesen werden. Über die Arbeit der FCAG heißt es in dem Schreiben:
Die FCAG erwägt, wie mit Verbesserungen der Finanzberichterstattung das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte verbessert werden kann, und bemüht sich, Sachverhalte zu identifizieren, die der sofortigen Aufmerksamkeit oder langfristiger Erwägungen der Boards bedürfen, sowie Input und Ratschläge dazu zu liefern. Derzeit erörterte Themen beinhalten unter anderem die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert (einschließlich Marktbewertungen), Kreditrückstellungen sowie strukturierte Unternehmen und andere außerbilanzielle Vehikel. Die FCAG prüft außerdem die Aufsicht über die Boards, den Standardsetzungsprozess in dringenden Umständen und den Nutzen der Konvergenz der Standards beider Boards. Im Rahmen seiner Arbeit erwägt der Board auch die verschiedenen Studien, die im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise erarbeitet wurden.


März 2009: Aktueller Stand bei IASB und FASB in Sachen Finanzmarktkrise
Der International ccounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board haben im Nachgang zu ihrer gemeinsamen Sitzung, die am 23. und 24. März 2009 in London stattfand, weitere Schritte als Reaktion auf die weltweite Finanzmarktkrise bekanntgegeben. Aufbauend auf den Arbeiten, die im Gange sind, haben sich die zwei Boards verständigt, gemeinsam und zügig auf gemeinsame Standards hinzuarbeiten, die sich mit außerbilanziellen Geschäften und der Bilanzierung von Finanzinstrumenten befassen. Sie werden im Rahmen des Finanzinstrumenteprojekts ferner gemeinsam an einer Untersuchung der Bilanzierung von Wertberichtigungen auf Forderungen arbeiten. Die gemeinsame Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 50 KB).


März 2009: FASB gibt zwei Vorschläge zur Marktbewertung heraus
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei vorgeschlagene Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP) zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zur Wertminderung von Finanzinstrumenten zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Wir hatten auf die diese zu erwartenden FSP gestern hingewiesen. Die Kommentierungsfrist endet in beiden Fällen am 1. April 2009. Der IASB erörterte Entwürfe dieser Vorschläge auf seiner gestrigen Sitzung. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
Aufzählung Vorgeschlagene FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt (62 KB)
Aufzählung Vorgeschlagene FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen (80 KB)
Aufzählung Presseerklärung des FASB


März 2009: Zwei FASB-Vorschläge würden Marktbewertung erleichtern

Auf seiner gestrigen Sitzung entschied der US-amerikanische Standardsetzer FASB, zwei Änderungen hinsichtlich der amerikanischen Marktbewertungsvorschriften für Finanzinstrumente vorzuschlagen:

Aufzählung Bestimmung, wann ein Markt für einen Vermögenswert oder eine Schuld inaktiv ist und wann ein Geschäftsvorfall unter Druck erfolgt. Der Board entschied, zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, um Unternehmen bei der Bestimmung zu helfen, ob ein Markt für einen Vermögenswert inaktiv ist und wann ein Preis eines Geschäftsvorfall ohne Druck zustande kommt. In den Unterlagen für die Sitzung (in englischer Sprache, 108 KB) wird das vorgeschlagene Modell beschrieben, auf das sich der Board geeinigt hat. Das Modell sieht "bedeutende Ermessenentscheidungen" vor.
Aufzählung Nicht vorübergehende Wertminderungen. Der Board erörterte vorgeschlagene Änderungen an den Leitlinien zu nicht vorübergehenden Wertminderungen. Derzeit muss ein Unternehmen bei der Bestimmung, ob eine Wertminderung nicht vorübergehend ist, beurteilen, ob es die Absicht und die Möglichkeit hat, ein Instrument bis zur Werterholung zu halten. Mit der vorgeschlagenen Position des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) würden die Leitlinien wie folgt geändert:
Aufzählung Wenn das Unternehmen beabsichtigt, das Instrument vor einer Werterholung zu veräußern oder es die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen vor die Zeitpunkt gezwungen sein wird, das Instrument zu verkaufen, größer ist als die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen das Instrument halten wird, wäre der gesamte Wertminderungsverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung als nicht vorübergehende Wertminderung zu erfassen.
Aufzählung Wenn das Unternehmen das Wertpapier nicht zu veräußern beabsichtigt und es nicht wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen gezwungen sein wird, das Instrument vor einer Werterholung zu veräußern, ist nur der Teil des Wertminderungsverlusts, der bonitätsinduziert ist, in der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen. Der Restbetrag des Wertminderungsverlusts würde dem sonstigen vollständigen Einkommen zugewiesen. Für die meisten Schuldinstrumente würde das Unternehmen den Teil des Wertminderungsverlusts, der den Kreditverlust darstellt, unter Verwendung seiner besten Schätzung des Wertminderungsbetrags bestimmen, der aus der Erhöhung des Kreditrisikos, das mit dem entsprechenden Instrument verbunden ist, entsteht. Die Wertminderung, die im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst wird, würde prospektiv über die verbleibende Laufzeit des Schuldinstruments aufgelöst. Diese Auflösung würde im sonstigen vollständigen Einkommen mit einer Aufrechnung gegen den Vermögenswert erfasst und keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben.

Die Änderungen werden bei beiden Sachverhalten als vorgeschlagene FSP zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet am 1. April 2009, und die Änderungen würden für Zwischenberichtsperioden und Jahresberichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15 März 2009 enden. Die vorgeschlagenen FSP wären rückwirkend anzuwenden. Der Board beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 2. April 2009 zu erörtern.



März 2009: Aussage des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der SEC

Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) James L. Kroeker sagte am 12. März 2009 vor dem Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen zur Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente aus. Kroeker sprach ausführlich über die Studie zur Marktwertbilanzierung der SEC. Seine vollständige Aussage in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir Auszüge für Sie.

Wie vorher erwähnt hat die SEC die Studie ihres Stabs zur Marktwertbilanzierung am 30. Dezember 2008 dem Kongress übergeben. In dieser umfassenden Studie, die in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Zentralbank durchgeführt wurde, empfahl der Stab, die Standards zur Marktwertbilanzierung nicht außer Kraft zu setzen. Vielmehr empfahlen wir die Verbesserung der bestehenden Standards zur Marktwertbilanzierung und der damit in Zusammenhang stehenden Leitlinien.

In unserem Bericht sind acht Empfehlungen enthalten, bei deren Befolgung wir der Meinung sind, dass der bereits erstklassige Ruf unseres Finanzberichterstattungssystems noch verbessert werden kann. Ich werde die einzelnen Empfehlungen gleich vorstellen, aber es ist es wert, dass ich zuvor ihren gemeinsamen Tenor hervorhebe: Marktwertbilanzierung führt zu transparenten Finanzinformationen für Anleger, und es sollten und können bessere Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, die denjenigen helfen, die verantwortlich für das Erarbeiten von Marktwerten sind.[...].

Unter anderem fanden wir in der Studie heraus, dass die Anleger generell der Meinung sind, dass Marktwertbilanzierung die Transparenz der Finanzberichterstattung erhöht und bessere Anlageentscheidungen ermöglicht. Darüber hinaus zeigte sich nach sorgfältiger Prüfung der Faktoren, die zu den Bankenpleiten 2008 führten, dass die Marktwertbilanzierung offensichtlich keine bedeutsame Rolle dabei spielte. Die Pleiten scheinen nach unseren Ergebnissen eher das Ergebnis wachsender Kreditverluste, Bedenken hinsichtlich der Qualität von Vermögenswerten und (in bestimmten Fällen) schwindenden Anlegervertrauens gewesen zu sein. [...].

Aufgrund dieser Ergebnisse sprachen wir die folgenden acht Empfehlungen aus:

  1. FAS 157 sollte verbessert aber nicht ausgesetzt werden;
  2. bestehende Anforderungen zur Zeit- und Marktwertbilanzierung sollten nicht außer Kraft gesetzt werden;
  3. weitere Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Anwendung und das praxisübliche Verhalten in Bezug auf bestehende Vorschriften zur Zeitwertbilanzierung zu verbessern;
  4. die Bilanzierung von Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten sollte noch einmal adressiert werden;
  5. weitere Leitlinien zur Förderung gesunder Ermessenentscheidungen sollten eingeführt werden;
  6. Rechnungslegungsstandards sollten weiterhin vor dem Hintergrund der Bedürfnisse der Anleger entwickelt werden;
  7. weitere formelle Maßnahmen, die sich der Anwendung bestehender Rechnungslegungsstandards in der Praxis widmen, sollten ergriffen werden; und
  8. die Bilanzierung von Anlagen in finanzielle Vermögenswerte sollte vereinfacht werden.


März 2009: Aussage des FASB-Vorsitzenden zur Marktbewertung

Der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz sagte am 12. März 2009 vor dem Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen zur Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente aus. Herz betonte die Bedeutung unverzerrter Bilanzierungsstandards für die Kapitalmarktanleger. Weitergehende Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Vorbereitete Erklärung von Herz (28 KB)
Aufzählung Vollständige Aussage von Herz (79 KB)
Aufzählung Presseerklärung des FASB

Hier ist ein Ausschnitt aus der Aussage von Herz:

Auch wenn eine einwandfreie und transparente Rechnungslegung wirtschaftliche Folgen haben kann, einschließlich der Möglichkeit, zu prozyklischem Verhalten führen zu können, ist es nicht die Aufgabe von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung oder der externen Rechnungslegung, zu versuchen, solche Effekte abzumildern oder ihnen entgegenzutreten. Das Hervorheben und die Darstellung der sich verschlechternden finanziellen Lage eines Finanzinstituts kann dazu führen, dass sich Anleger entscheiden, ihre Anteile an dem Unternehmen zu verkaufen, Kapitalgeber sich weigern, ihm Kapital zur Verfügung zu stellen, das Unternehmen versucht, problembehaftete Vermögenswerte loszuwerden und Aufsichtsbehörden und die Kapitalmärkte feststellen, dass das Institut Gefahr läuft, unterzugehen und weiteres Kapital benötigt [...].

Die Tatsache, dass Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert für einige illiquide Instrumente schwer festzustellen waren, ist nicht Ursache der gegenwärtigen Probleme, sondern vielmehr ein Symptom der vielen Probleme, die zur der weltweiten Krise beigetragen haben; dazu gehören lockere und betrügerische Kapitalgewährungen, ausufernde Hebelungen, die Schaffung komplexer und risikoreicher Anlagen durch Verbriefungen und Derivate, die weltweite Verbreitung solcher Anlagen über schnell wachsende, nicht regulierte und undurchsichtige Märkte, die nicht über die notwendige Infrastruktur für Clearingmechanismen und Preisfeststellungen verfügen, falsche Ratings sowie das Fehlen eines angemessenen Risikomanagements und von Bewertungsprozessen in vielen Finanzinstituten. Viele der Klagen über den beizulegenden Zeitwert scheinen auch im Zusammenhang mit dessen Auswirkung auf die angemessene Kapitalausstattung hochzukommen. Wie bereits gesagt: Auch wenn die Erwägung der Auswirkung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert auf das aufsichtsrechtliche Kapital einer Bank ein sehr wichtiges Thema ist, geht es über den Aufgabenbereich des FASB hinaus.



März 2009: Zeugen bei der Anhörung zur Marktwertbilanzierung im US-Kongress
In unserer Nachricht vom 8. März 2009 hatten wir berichtet, dass der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen am 12. März 2009 eine Anhörung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten wird. Der Unterausschuss hat nun eine Liste der geladenen Zeugen veröffentlicht, zu denen auch der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz gehören wird:
Befragungsrunde 1
Aufzählung James Kroeker, Leiter Rechnungslegung, U.S. Securities and Exchange Commission
Aufzählung Robert Herz, Vorsitzender, Financial Accounting Standards Board
Aufzählung Kevin Bailey, Stellvertretender Prüfer für Aufsichtspolitik, Office of the Comptroller of the Currency
Befragungsrunde 2
Aufzählung Jeff Mahoney, Leiter der Rechtsabteilung, Council of Institutional Investors
Aufzählung Cindy Fornelli, Geschäftsführende Direktorin, Center for Audit Quality
Aufzählung Thomas Bailey, Vorsitzender, Pennsylvania Association of Community Bankers, und Präsident und Vorstandsvorsitzender, Brentwood Bank
Aufzählung Lee Cotton, Ehemaliger Präsident, Commercial Mortgage Securitization Association
Aufzählung Tanya Beder, Vorsitzende, SBCC Group
Aufzählung Robert D. McTeer, Führendes Mitglied, National Center for Policy Analysis
Aufzählung William Isaac, Vorsitzender, The Secura Group of LECG (ehemaliger Vorsitzender der Federal Deposit Insurance Corp)

 

 

März 2009: FCAG bitte um Meinungen der Anwender zur Finanzmarktkrise
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB bittet die Anwender um schriftliche Eingabe von Meinungen zu Fragen der Finanzmarktkrise. Die Meinungen sollen als Antworten auf die folgenden Fragen eingereicht werden, die der FCAG dabei helfen sollen, Bilanzierungs- und Berichterstattungsfragen in Bezug auf die Finanzmarktkrise zu erörtern und auf dieser Grundlage Empfehlungen gegenüber dem IASB und dem FASB auszusprechen.
  1. Wo hat die Mehrzweckberichterstattung dabei geholfen, Probleme während der Finanzmarktkrise zu identifizieren? Wo hat sie nicht geholfen oder möglicherweise sogar unnötig Probleme bereitet?
  2. Wenn die Aufsichten eine "dynamische Vorsorge" vorschreiben würden, die von den derzeitigen IFRS- oder US-GAAP-Vorschriften abweichen würden, wie sollte dies in den Mehrzweckabschlüssen widergespiegelt werden: (1) Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung; (2) Ansatz im anderen vollständigen Einkommen; (3) Zuweisung von Eigenkapital außerhalb des vollständigen Einkommens; (4) Angabe in einer Fußnote; (5) auf irgendeine andere Art und Weise; oder (6) gar nicht?
  3. Einige Mitglieder der FCAG sind der Meinung, dass Fragen der Bilanzierung von außerbilanziellen Positionen wie Verbriefungen mehr zu Finanzmarktkrise beigetragen haben als Fragen der Zeitwertbewertung. Stimmen Sie dem zu? Wie können die IFRS und US-GAAP in diesem Bereich am besten verbessert werden?
  4. Die meisten Anwender sind der Meinung, dass das gegenwärtige gemischte Modell für die Bilanzierung von und die Berichterstattung über Finanzinstrumente zu komplex und auch in anderer Hinsicht suboptimal ist. Einige Anwender schlagen eine Zeitwertbewertung aller Finanzinstrumente vor, manche wollen das gemischte Modell verfeinern. Welchem Ansatz stimmen Sie zu und warum?
  5. Welche Kriterien sollten Standardsetzer in Erwägung ziehen, wenn sie die verschiedenen Ansprüche in der zeitnahen Lösung eines akuten Problems ausbalancieren und gleichzeitig die Anwender durch den Konsultationsprozess einbeziehen wollen, um hochwertige und weltweit anerkannte Standards zu gewährleisten?
  6. Gibt es Fragen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise, bei denen IASB oder FASB signalisiert haben, dass sie sich ihrer annehmen wollen, bei denen es Ihrer Meinung nach besser wäre, wenn sie in Zusammenarbeit mit oder sogar allein von anderen Organisationen gelöst würden? Wenn ja: Welche Fragen und welche Organisationen?
  7. Gibt es andere Anmerkungen, die Sie der FCAG gerne übermitteln würden?
Um Einreichungen wird bis zum 2. April 2009 gebeten, damit die Fragen bei der nächsten Sitzung der FCAG am 20. April 2009 erörtert werden können. Details zur Einreichung und die englische Formulierung der Fragen finden Sie in der Presseerklärung des IASB.

 

 

März 2009: US-Kongress untersucht 'Marktwertbilanzierung'

Der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen wird in der kommenden Woche eine Sitzung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten. Die Anhörung wird am 12. März 2009 in Washington stattfinden und um 10 Uhr beginnen. Die Ankündigung der Anhörung gibt als Zweck derselben Folgendes an:
die Marktwertbilanzierungsregeln zu untersuchen, bei denen viele die Meinung vertreten, dass sie die gegenwärtigen Turbulenzen in der Finanzbranche und der Wirtschaft im weiteren verschärft haben. Der Standard verpflichtet Unternehmen, gehaltene Vermögenswerte mit dem aktuellen Marktwert zu bewerten. Für Vermögenswerte, die eingefroren sind und einen verminderten aktuellen Marktwert haben, deren Wert sich aber in der Zukunft erholen mag, hat sich der Standard als problematisch herausgestellt. Unternehmen sind dann dazu verpflichtet, Abschreibungen auf Vermögenswerte in Milliardenhöhe vorzunehmen, die zu weiteren Abschreibungen an anderer Stelle führen können.

Bei der Bekanntgabe der Anhörung sagte der Kongressabgeordnete Paul E. Kanjorski, der den Vorsitz in dem Unterausschuss innehat:

Illiquide Märkte haben zu großen Schwierigkeiten bei der Bewertung von Vermögenswerten bestimmter Größe geführt. Einige haben sich deshalb über die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beschwert und danach getrachtet, sie abzuschaffen. Während Unternehmen stabile Verhältnisse brauchen, benötigen Anleger weiterhin verlässliche Informationen. Wir können deshalb keine Fantasiebilanzierung zulassen, die sich die schlechten Vermögenswerte wegwünscht, in dem sie schlicht weggeschlossen werden. Dementsprechend werden wir bei dieser Anhörung versuchen, in einen konstruktiven und bedachten Dialog mit einer großen Bandbreite an Sichtweisen einzutreten, der darauf abzielt, gewissenhafte und machbare Lösungen dieses Problems Schritt für Schritt zu untersuchen. Kurz, ich möchte einen Weg finden – innerhalb der bestehenden unabhängigen Standardsetzerstruktur –, um Anleger weiterhin mit den Informationen zu versorgen, die benötigt werden, um effiziente Entscheidungen zu treffen, ohne Finanzinstitutionen weiter mit unverhältnismäßigen Bürden zu belegen. Jeder unserer erwarteten Zeugen wird die Gelegenheit haben, dazu beitragen, wie wir alle nach einer Konsenslösung bei diesem dornigen und umstrittenen Sachverhalt streben.

Die Ankündigung der Anhörung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache). Die Liste der Sachverständigen und der vorbereiteten Aussagen und Bezeugungen werden hier verfügbar sein. Auf einer Pressekonferenz (in englischer Sprache) am 5. März 2009 antwortete der Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzdienstleistungen, Barney Frank, auf eine Frage, ob der Kongress tätig werden und die Marktwertbilanzierung aussetzen solle, wie folgt:

Ich denke nicht, dass es dem Kongress gut ansteht, die Bilanzierung durch Gesetze zu regeln. Wissen Sie, es gibt ein Prinzip, wonach, wenn man glaubt, dass ein Sachverhalt zu einem gewissen Maße nicht politisch behandelt werden sollte, man nicht 535 Politiker bitten sollte, darüber zu entscheiden.

 

 

März 2009: US-Bedenken über Risikovorsorge nach dem 'Modell der eingetretenen Verluste'
In seinen Bemerkungen zu Wertberichtigungen auf Kredite und Prozyklizität (in englischer Sprache, 35 KB) vor dem Institut internationaler Bankiers (Institute of International Bankers, IIB) am 2. März 2009 äußerte der Vorsitzende des US-Rechnungshofes John C. Dugan Bedenken über Bilanzierungsstandards, die Banken dazu verpflichten, ihre Wertberichtigungen auf Kredite auf 'eingetretene' Verluste zu begrenzen statt auf 'erwartete' Verluste abzustellen. Aus Sicht von Dugan ist die 'Bildung von Risikovorsorge folglich entschieden prozyklisch geworden und hat die Auswirkung des Abschwungs erhöht'. Hier ist ein Ausschnitt aus seinen Bemerkungen:

Die aktuell in Kraft befindlichen Bilanzierungsstandards für die Kreditrisikovorsorge fußen sowohl hier wie im Ausland auf einem Modell der 'eingetretenen Verluste'. Nach diesem Modell kann eine Bank Vorsorge für Kreditverluste durch eine Zuführung zu einem Wertberichtigungskonto nur dann betreiben, wenn dieser Verlust 'eingetreten' ist, was bedeutet, dass der Verlust wahrscheinlich ist und vernünftig abgeschätzt werden kann. Um diesen Standard zu befolgen, müssen Banken dokumentieren, warum ein Verlust wahrscheinlich und vernünftig abschätzbar ist, und der einfachste Weg, dies zu tun, ist, sich auf die historischen Ausfallraten und die eigene vergangene Erfahrung mit Kreditausfällen bei der in Frage stehenden Art von Vermögenswerten zu beziehen. Leider wird die Verwendung historischer Ausfallraten zur Rechtfertigung wesentlicher Vorsorgen in einer längeren Periode vorteilhafter Wirtschaftsbedingungen schwieriger, wenn die Kreditausfallraten sinken. In der Tat wird es immer schwieriger, eine annehmbare Dokumentation auf der Grundlage der Vergangenheit und den jüngsten Erfahrungen zur Rechtfertigung bedeutender Vorsorge beizubringen, je länger das freundliche Umfeld andauert. Als die Bankenvertreter nicht mehr in der Lage waren, derartige annehmbare vergangenheitsorientierte Dokumentationen anzufertigen, begannen die Prüfer, sie aufzufordern, entweder die Vorsorge zu verringern oder, in einigen Fällen, den extremen Schritt zu gehen, die Kreditrisikovorsorge durch Freigabe so genannter 'negativer Vorsorgen', die als Ergebnis zählten, zu verringern.

Unnötig zu erwähnen, dass Bankaufsichtsbehörden, die Risikovorsorge genauso mögen wie wir, über das Ergebnis nicht erfreut waren.

 

 

März 2009: Dritte Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre dritte Sitzung am 5. März 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Seite zur Finanzmarktkrise.
Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise
5. März 2009

Der Vorsitzender der FCAG, Harvey J. Goldschmid, eröffnete die Sitzung, indem er Teilnehmer und Beobachter davon in Kenntnis setzte, dass die FCAG um Rückmeldungen aus der Branche zu bestimmten Fragestellungen/Themen bittet, die bei der nächsten Sitzung in London, die für den 20. April 2009 angesetzt ist, diskutiert werden sollen. Die FCAG gedenkt, diese Fragestellungen/Themen auf ihrer Internetseite am Montag einzustellen. Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Themen, einschließlich einiger Sachverhalte, die aus Zeitgründen auf der Februarsitzung 2009 nicht diskutiert werden konnten. Nachfolgend geben wir die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.

 

Dynamische Risikovorsorge

Der Vorsitzende Goldschmid stellte fest, dass dies vermutlich der wichtigste Sachverhalt sei, den die Gruppe an diesem Tag erörtern werde. Die Diskussion zu diesem Thema drehte sich um ein Diskussionspapier, das von der FCAG erstellt worden war. Höhepunkte dieses Diskussionspapiers waren den Sitzungsunterlagen als Anhang A beigefügt und können von der Internetseite der FCAG heruntergeladen werden.

Bestimmte Mitglieder stellten fest, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge ähnliche Merkmale aufweise wie das Modell der eingetretenen Verluste und dass das Konzept auf tatsächlichen Verlusten fuße, die statistisch über die Zeit geschätzt würden. Des weiteren wiesen mehrere Mitglieder darauf hin, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge eher ein aufsichtsrechtliches als ein Bilanzierungsthema darstelle und dass ein Wechsel in der Bilanzierung zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorschriften adverse Auswirkungen haben könne, die zu einer erhöhten Zyklizität führen könnten.

Mitglieder wiesen ferner darauf hin, dass das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste fehlerhaft sei, weil Verluste nicht zum 'richtigen Zeitpunkt' erfasst würden, und ob nicht ein neues Modell – wie das Modell des Gegenwartswerts – eine bessere Abbildung der wirtschaftlichen Realität wäre.

Viele Teilnehmer stimmten dem allgemeinen Konzept der dynamischen Risikovorsorge zu. Leisenring sagte, dass jedwede Diskussion um dynamische Risikovorsorge damit beginnen sollte, den Terminus begrifflich abzugrenzen. Herz deutete an, dass die Bedenken auf Seiten der Standardsetzer die Sicherstellung beinhalteten, dass es eine objektiv nachvollziehbare Methodologie bei der Festlegung der Rücklagen bei einer dynamischen Risikovorsorge geben müsse. Die Gruppe verständigte sich darauf, dass FASB, IASB und der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen werden, die die verschiedenen Sachverhalte/Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dynamischer Risikovorsorge aufgeworfen wurden, untersuchen soll, einschließlich einer Betrachtung der sachgerechten Methodik für die Reservenbildung (d.h. eingetretene Verluste, erwartete Verluste, dynamische Risikovorsorge oder beizulegender Zeitwert). Zudem wurde festgestellt, dass diese neue Arbeitsgruppe bis zum Ende dieses Jahres Empfehlungen zu dem sachgerechten Modell abgeben würde.

 

Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von und Berichterstattung über Finanzinstrumente

Herz vermittelte den aktuellen Stand zu Finanzinstrumente: Verbesserungen bei Ansatz und Bewertung, einem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB. Herz stellte fest, dass die Board diese Gruppe um Input ersuchten, um die Zielsetzung bei diesem gemeinsamen Projekt festzulegen. Herz und seine Boardkollegin, Leslie Seidman, stellten zudem heraus, dass die Board sich nicht den Luxus von drei bis fünf Jahren Zeit gönnen könnten, was der übliche Zeitraumen für größere Projekte sei.

Die Mitglieder stimmten der Ansicht von Herz hinsichtlich der zeitlichen Planung des vorgeschlagenen Projekts zu und stellten fest, dass der Schlüssel zu diesem Projekt in der Konvergenz und der Vereinfachung der Bilanzierungsmodelle für Finanzinstrumente liege.

Die Gruppe erörterte, dass der Weg in Richtung eines vollständigen Modells des beizulegenden Zeitwerts bedeutende Herausforderungen darstelle und dass in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Berichts zur Marktwertbilanzierung der SEC (der am 30. Dezember 2008 als Reaktion auf eine vom Kongress vorgeschriebene Studie erschienen war) jedwede Bewegung in Richtung eines vollständigen Modells des beizulegenden Zeitwerts nicht ohne eine Behandlung der bestehenden Praxisprobleme erfolgen sollte. Die Mitglieder erörterten die Vorteile und den möglichen Untergang zweier Modelle (z.B. beizulegender Zeitwert und erwartete Verluste). Die Gruppe stimmte im Großen und Ganzen darin überein, dass die Erreichung von Erleichterungen eingedenk der komplexen Natur von Finanzinstrumenten nicht ohne Herausforderungen sein könne. Folglich verständigte sich die Gruppe darauf, dass Einheitlichkeit und Konvergenz im Mittelpunkt stehen sollten. Darüber hinaus verständigten sich die Teilnehmer darauf, dass dieser Sachverhalt der Gruppe an Themen hinzugefügt werden sollte, mit denen sich die neue Arbeitsgruppe befassen solle.

 

Erfassung von nicht realisierten Erfolgen aus der Bewertung von Schulden des eigenen Unternehmens

Das Panel diskutierte die Vor- und Nachteile der Erfassung von Erfolgen bei der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert, die sich aus einer Veränderung der eigenen Verschuldung ergäben. Die allgemeine Sichtweise der Gruppe bestand darin, dass Erfolge aus der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden könnten, wenn (a) es sich um die Veränderung der Verschuldung eines speziellen Schuldners handele, (b) solche Erfolge realisierbar seien und (c) sachgerecht offengelegt würden. Die Teilnehmer erörterten, dass die Standardsetzer für die Realisierbarkeit von Erfolgen bestimmten Kriterien festlegen sollten, die erfüllt werden müssten (z.B., dass ein Unternehmen über hinreichend Liquidität verfügen müsse, um die Schulden zurückzunehmen und die Gegenpartei willens ist, sie zurückzuverkaufen usw.).

 

Weitere Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die beiden Vorsitzenden der FCAG hoben die zusätzlichen Kurzfristprojekte hervor, die der FASB unternommen habe, um die Leitlinien zur Anwendung und Offenlegung von FASB Statement Nr. 157 anzugehen. Diese Projekte beinhalteten (a) Anwendungsleitlinien zur Feststellung, wann ein Markt für einen Vermögenswert oder eine Schuld als aktiv oder inaktiv einzustufen sei; die Feststellung, wann ein Geschäftsvorfall unter Zwang erfolge; und die Anwendung der beizulegenden Zeitwerts auf Anlagen in alternativen Instrumenten wie bspw. Hedge Fonds und Fonds für Risikokapital, und (b) verbesserte Angaben über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, nach denen zusätzliche Angaben zu Sachverhalten wie Sensitivitäten der Bewertung auf wesentliche Inputfaktoren und Übertragungen von Posten zwischen den Stufen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erforderlich seien.

Die Teilnehmer erörterten auch die Notwendigkeit regulatorischer Maßnahmen bei der Herstellung gesunder Märkte und stellten fest, dass einige der Probleme, die wir heutzutage sähen, auf verschleierte Märkte für unregulierte Finanzinstrumente zurückzuführen seien.

 

Außerbilanzielle Sachverhalte

Die Mitglieder erörterten die Projekte von FASB und IASB zu Konsolidierung und Ausbuchung. Die Teilnehmer gaben an, dass die komplexen Strukturen, die in den Märkten geschaffen und nicht bilanziert worden waren, der wesentliche Grund für die Finanzmarktkrise gewesen seien. Sie ermunterten die Boards, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, wozu auch verbesserte Angaben gehören mögen. Das Panel beschloss, dieses Thema ausführlicher auf der Sitzung am 20. April zu diskutieren.

 

Verfassung und Standardsetzungsprozess

Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass die Unabhängigkeit von Standardsetzern entscheidend sei, um einen unverzerrten und transparenten Standardsetzungsprozess zu gewährleisten. Die Mitglieder stimmten darin überein, dass eine Rücksprache mit den Adressaten auch im Falle einer Notfallstandardsetzung erforderlich sein solle. Sie begrüßten allerdings die Schritte von FAF und IASCF zur Einrichtung des Aufsichtsgremiums.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

März 2009: IASB wird im Aufsichtsbericht der EU kritisiert

Die 'Hochrangige Gruppe zur Finanzaufsicht in der EU' hat ihren Bericht veröffentlicht, in dem 18 detaillierte Empfehlungen zur Stärkung der Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte der EU unterbreitet werden. In dem Bericht werden folgende Sachverhalte adressiert:

Aufzählung wie die Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte in der EU organisiert werden muss
Aufzählung wie die Europäische Zusammenarbeiten bei der Aufsicht über die finanzielle Stabilität, Frühwarnungen und Krisenmechanismen gestärkt werden muss; und
Aufzählung wie die EU-Aufsichten weltweit zusammenarbeiten sollten.

Durch den Bericht hindurch wird die Bilanzierung als eine der Ursachen der gegenwärtigen weltweiten Finanzmarktkrise genannt. Die Autoren des Berichts drängen darauf, dass der IASB oder Aufsichtsbehörden die Marktwertbilanzierung begrenzen:

Um die Konvergenz der Bilanzierungspraktiken und ein gleiches Spielfeld auf globaler Ebene sicherzustellen, sollte es Aufgabe des International Accounting Standard Board (IASB) sein, einen Konsens dazu herbeizuführen, wann und wie das Prinzip der Marktbewertung zur Anwendung gelangen soll – und wo nicht. Der IASB muss sich in dieser Hinsicht der Sichtweise der Regulierer, Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsunternehmen mehr öffnen. Dies sollte mit der Entwicklung einer deutlich ansprechbareren, offeneren, rechenschaftspflichtigeren und ausgewogeneren Governancestruktur einhergehen. Wenn ein solcher Konsens nicht zustande kommt, sollte es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft sein, der Anwendung des Marktbewertungsprinzips Grenzen zu setzen.

Der folgende Ausschnitt ist Empfehlung #4 des Berichts:

Empfehlung 4: Im Hinblick auf die Bilanzierungsregeln erwägt die Gruppe, dass eine größere Überprüfung des Marktbewertungsprinzips erforderlich ist und empfiehlt vor allem Folgendes:

Aufzählung rasche Lösungen sollten zu den verbleibenden Bilanzierungssachverhalten hinsichtlich komplexer Produkte gefunden werden;
Aufzählung Bilanzierungsstandards sollten Geschäftsmodelle nicht verzerren, prozyklisches Verhalten fördern oder von langfristigen Investitionen abschrecken;
Aufzählung der IASB und andere Bilanzierungsstandardsetzers sollten sich auf eine gemeinsame, transparente Methodologie für die Bewertung von Vermögenswerten auf inaktiven Märkten, in denen eine Marktbewertung nicht angewendet werden kann, einigen und dies klarstellen;
Aufzählung der IASB muss seinen Standardsetzungsprozess regulatorischen, aufsichtlichen und Wirtschaftgemeinschaften öffnen;
Aufzählung die Aufsichts- und Governancestruktur des IASB muss gestärkt werden.

Weiterführende Informationen:

Aufzählung Vollständiger Bericht (in englischer Sprache, 657 KB)
Aufzählung Zusammenfassung (in englischer Sprache, 89 KB)

 

Februar 2009: Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 5. März tagen

Die gemeinsame Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird ihre dritte Sitzung am Donnerstag, den 5. März 2009 von 9:15 bis 15:15 Uhr im Baruch College, Newman Conference Center, 151 East 25th Street, 7th Floor, New York, NY 10010 USA abhalten. Die Sitzung ist öffentlich und wird per Internetsendung übertragen. Die wesentlichen Tagesordnungspunkte sind nachfolgend wiedergegeben (weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des FASB):

Aufzählung Teil I: Weitere Untersuchung von Sachverhalten, die auf der Sitzung am 13. Februar erörtert wurden:
Aufzählung Darstellung von Risikovorsorge in Mehrzweckabschlüssen durch das Jahr hindurch
Aufzählung Mögliche Ansätze zur Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von und Berichterstattung über Finanzinstrumente
Aufzählung Teil II: Beizulegender Zeitwert, Fortsetzung:
Aufzählung Ist es sachgerecht und nützlich, nicht realisierte Erfolge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der eigenen Verschuldung des Berichtsunternehmens zu zeigen? Warum oder warum nicht?
Aufzählung Welche weitergehenden Leitlinien, sofern überhaupt, sind auf dem Gebiet der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erforderlich?
Aufzählung Teil III: Außerbilanzielle Posten:
Aufzählung Was sind die besten Mittel zur Vermittlung nützlicher Informationen hinsichtlich Verbriefungen und anderer strukturierter Unternehmen?
Aufzählung Unter der Annahme, dass ein Konsolidierungs-/Ausbuchungsansatz verwendet würde, nach welchen Prinzipien sollte dann festgelegt werden, ob eine Verbriefung oder ein anderes strukturiertes Unternehmen in die Bilanz des Originators aufgenommen wird?
Aufzählung Teil IV: Unternehmensverfassung von Standardsetzern und Standardsetzungsprozess:
Aufzählung Wie (und durch wen) sollte eine Beaufsichtigung von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung national (oder international) erfolgen, um ein angemessenes Maß an Unabhängigkeit, Rechenschaft und Transparenz im Standardsetzungsprozess sicherzustellen?
Aufzählung Welche Kriterien sollten Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung bei der Abwägung der Notwendigkeit einer zeitnahen Lösung eines 'Notfallsachverhalts' und der Notwendigkeit einer aktiven Beteiligung der Adressaten über den Standardsetzungsprozess in Erwägung ziehen?

IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen zu beraten.

 

 

Februar 2009: Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen in der Finanzmarktkrise
In den Erläuterungen zu besonderen Prüfungsfragen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise, die das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Dezember 2008 veröffentlicht hatte, hieß es:
Unternehmen, die von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise betroffen sind, werden im Lagebericht über die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, denen das bilanzierende Unternehmen ausgesetzt ist, berichten müssen, z.B. über mögliche Probleme bei der Beschaffung von liquiden Mitteln, Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten oder drastischen Nachfragerückgängen. Eine klare Berichterstattung bedingt eine nachvollziehbare und zusammenhängende Beschreibung der wesentlichen Schätzunsicherheiten und Risiken im Lagebericht, sodass die Adressaten auf die bestehenden Unsicherheiten und Risiken unmissverständlich hingewiesen werden.
In einer Presseerklärung weist das IDW jetzt drauf hin, dass ergänzend hierzu und zur ansonsten erforderlichen Berichterstattung dem Versicherungsfachausschuss (VFA) für Versicherungsunternehmen vor dem Hintergrund der Finanzkrise für den Lagebericht zum Jahresabschluss 2008 insbesondere die folgenden Sachverhalte von Bedeutung scheinen:
Aufzählung Garantierisiko: Es ist auf die Frage einzugehen, wie das Unternehmen das Risiko bewältigt, dass bei einer andauernden Niedrigzinsphase die Kapitalerträge unter Umständen nicht zur Finanzierung der garantierten Mindestverzinsung ausreichen.
Aufzählung Bonitätsrisiko: Es ist insbesondere auf das Exposure gegenüber Banken einzugehen. Aus der Darstellung sollten zumindest auf die Größenordnung der Bonitätsrisiken bei Banken und die Abhängigkeit von einzelnen Instituten geschlossen werden können. Hierzu bietet sich eine über DRS 5-20, Tz. 32 hinausgehende Unterteilung der Forderungen nach den Schuldnergruppen Staaten, Financial Institutions und Corporates an. Dabei kann auch auf die Art der Besicherung (z. B. Pfandrechte, Gewährträgerhaftung, Einlagensicherung, Staatsgarantie) und eventuelle Nachrangigkeit (z. B. Genussrechte, Nachrangdarlehen, stille Beteiligung) eingegangen werden.
Aufzählung Liquiditätsrisiko: Im Hinblick auf die bei Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Banken anders gelagerte Liquiditätssituation, bietet es sich an, auf das Management des Liquiditätsrisikos, vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells des Versicherungsunternehmens, einzugehen.

 

 

Februar 2009: Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Bilanzierung

Auf einer Konferenz in Dubai am 15. Februar 2009 hielt Syed Asad Ali Shah, Präsident des Wirtschaftsprüferinstituts von Pakistan und Partner bei unserer pakistantischen Schwesterfirma, einen Vortrag zur globalen Finanzmarktkrise – Bilanzierungs- und Prüfungsfragen. Shah erörterte in seinen Vortrag die Ursache der Krise, den aktuellen Stand, komplexe Finanzinstrumente, Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, Änderungen an Standards als Reaktion auf die Krise sowie Bilanzierungs- und Prüfungsfragen. Sie können sich den englischsprachigen Vortrag von Shah hier herunterladen (299 KB).

 

 

Februar 2009: Mitschrift von der zweiten Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre zweite Sitzung am 13. Februar 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Seite zur Finanzmarktkrise.

Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise
13. Februar 2009

Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Sachverhalte vom Schwerpunkt und Zweck von Abschlüssen bis hin zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Nachfolgend geben die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.

 

Zielsetzung von Abschlüssen

 

Die Mitglieder der FCAG stimmten grundsätzlich darin überein, dass sich Abschlüsse in erster Linie an Anleger wenden, zu denen eine große Bandbreite an Interessenten einschließlich Kapitalgebern, Anlegern und Kreditgebern gehören. Die Mitglieder stimmten auch darin überein, dass das gemeinsame Projekt zur Darstellung des Abschlusses sowie XBRL die Weise, wie Nutzer den Abschluss ansehen, wesentlich verbessern werden.

 

Abschlüsse vs. Finanzstabilität

 

Die Mitglieder stimmten grundsätzlich darin überein, dass Abschlüsse dem Zweck dienen müssten, Nutzern beim Treffen sachkundiger Entscheidungen durch Zurverfügungstellung transparenter Informationen behilflich zu sein. Daneben stimmten die meisten zu, dass die Bilanzierung nicht dazu verwendet werden sollte, der Prozyklizität entgegenzuwirken, sondern neutral sein soll. Zudem stimmten die Mitglieder im Großen und Ganzen darin überein, dass es Aufgabe der Aufsichtsbehörden sei, Finanzstabilität sicherzustellen, und dass die Berücksichtigung der Finanzstabilität im Abschluss dessen Transparenz gefährde.

 

Dynamische Risikovorsorge für die Ansammlung regulatorischen Kapitals

 

Hinsichtlich der Anwendung 'dynamischer Risikovorsorge wurden unterschiedliche Ansichten vorgestellt und erörtert. Einige Mitglieder äußerten Bedenken, dass, wenn man Unternehmen erlaube, Rücklagen zu schaffen (ohne über sachgerechte Leitlinien oder Regulierung zu verfügen), dies zur Gestaltung von Ergebnissen führen könne; dagegen schlugen andere vor, dass Aufsichtsbehörden Mindestanforderungen für die Kapitalausstattung schaffen sollten, die die Reservenbildung treiben sollten.

 

Der Vorsitzende des IASB äußerte Bedenken, dass dynamische Risikovorsorge zu einer Entstellung der Gewinn- und Verlustrechnung führen werde und schlug vor, dass Aufsichtsbehörden und Standardsetzer gemeinsam daran arbeiten sollten, herauszufinden, wie man die Auswirkung dynamischer Risikovorsorge am besten in der Bilanz darstellen können, d.h. über das Eigenkapital ohne Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Bestimmte Mitglieder unterstützten diese Ansicht, indem sie empfahlen, dass die Bilanzierung nicht geändert werden solle, um aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen zu befriedigen. Bestimmte Mitglieder empfahlen zudem, dass die Aufsichtsbehörden Unternehmen verbieten sollten, solche Kapitalrücklagen (die im Eigenkapital gebildet werden) über Dividenden oder Aktienrückkäufe auszuschütten, um die Angemessenheit dieser Rücklagen zu erhalten.

 

Obwohl dieser Sachverhalt breit erörtert wurden, empfahl der Vorsitzende der FCAG, diesen Sachverhalt gründlicher auf der Sitzung am 5. März zu diskutieren; zuvor solle ein Konzeptpapiere zur dynamischen Risikovorsorge an die Mitglieder verteilt werden. In dem Konzeptpapier würden die beiden Modelle erörtert (d.h. ergebniswirksame oder -neutrale Veränderung der Rückstellungen) und das Konzept der dynamischen Risikovorsorge dahingehend auszuweiten, dass es nicht nur für Kredite, sondern auch für andere Finanzinstrumente Geltung erlangen würde.

 

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

 

Der Vorsitzende der FCAG hob hervor, dass die Studie zur Marktwertbilanzierung der SEC zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der beizulegende Zeitwert lediglich für die Bewertung einer Minderheit von Vermögenswerten und Schulden bei den untersuchten Finanzinstitutionen verwendet würde und nicht für das Zusammenbrechen der Finanzinstitutionen verantwortlich gemacht werden könne. Tatsächlich wiesen Mitglieder darin hin, dass Kreditverluste (wie in der Studie hervorgehoben) der wesentliche Treiber der Bankzusammenbrüche waren.

 

Bestimmte Mitglieder der FCAG hoben hervor, dass der wirkliche Sachverhalt darin bestünde, wie das Konzept des beizulegenden Zeitwerts bei gestörten Märkten anzuwenden sei. Diese Mitglieder waren auch der Ansicht, dass die Erfassung unrealisierter Erträge bei Schulden (infolge einer Herabstufung der Bonität) keine nützliche Wiedergabe der Ertragskraft der Bank zur Verfügung stelle und zu einer fehlerhaften Darstellung der wirklichen Verluste führe, die durch solche Erträge unterdrückt würden. Die Mitglieder stellten zudem fest, dass Standards 157 Flexibilität bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts gewähre, welche die Anwendung erheblichen Ermessens erfordere, aber infolge von Rechtsrisiken und dem Risiko der Anzweiflung im Nachhinein zu einer fehlerhaften Anwendung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts führe.

 

Darüber hinaus stimmten die Mitglieder darin überein, dass der beizulegende Zeitwert Transparenz biete; gleichwohl sollten die Boards (IASB und FASB) weiter daran arbeiten sollten, Methoden zur Verbesserung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts zu untersuchen, bevor dessen Anwendung auf andere finanzielle Vermögenswerte und Schulden ausgedehnt werde.

 

Zudem waren sich die Mitglieder darin einig, dass das Modell der gemischten Bewertungsmaßstäbe überprüft werden solle und dass die Boards eine Vereinfachung der Leitlinien für Wertminderungen erwägen sollten.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

Februar 2009: Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Erkenntnisse der Wirtschaftsprüfer aus den sich abzeichnenden konkreten Folgen der Finanzmarktkrise zusammengefasst. Für zehn ausgewählte Handlungsfelder wird das in den Augen des Berufsstands bestehende Verbesserungspotenzial in der Studie Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise – ein Blick nach vorn skizziert (58 KB):
Aufzählung Reichweite der Finanzmarktaufsicht
Aufzählung Transparenz und Unabhängigkeit des Rating
Aufzählung staatliche Unterstützung des Kreditsektors
Aufzählung aktive Managementüberwachung durch den Aufsichtsrat
Aufzählung intensivere Kooperation von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
Aufzählung nachhaltige Vergütungsanreize
Aufzählung Abweichungen von einer Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten
Aufzählung Konsistenz und Vertrauenswürdigkeit geänderter Bilanzierungsregeln
Aufzählung Begleitung des Standardsetting durch das IASB
Aufzählung Risikosensibilität beim Umgang mit Abschlussinformationen

 

 

Februar 2009: Neue Seite zur Informationssuche und zum Erfahrungsaustausch während der Finanzmarktkrise

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat eine neue Internetseite zur Finanzmarktkrise ins Leben gerufen. Außergewöhnliches Merkmal der Seite ist, dass neben einem Angebot von Analysen, Ressourcen und Empfehlungen auch ein Austauschforum eingerichtet worden ist, über das ACCA-Mitglieder und andere Besucher der Seite ihre persönlichen Erfahrungen und Ideen in Bezug auf die gegenwärtige Situation austauschen können. ACCA-Präsident Richard Aitken-Davies erläutert die Idee der Seite so: “Das Hauptmerkmal der neuen Seite von ACCA ist, dass wir nicht nur auf unsere Mitglieder über die gegenwärtige Krise einreden, wie ermutigen sie, ihre Erfahrungen und Meinungen auszutauschen. Unsere Mitglieder verfügen über einen beachtlichen Erfahrungsschatz und können auf einzigartige Weise Unterstützung leisten und Einsichten in Fragen anbieten, die verschiedenen Wirtschaften unterschiedlich beeinflussen." Zu der englischsprachigen Seite gelangen Sie hier.

 

 

Februar 2009: Sind weltweit gültige Bilanzierungsstandards erreichbar?

In einem Artikel, der in der Ausgabe vom 3. Februar 2009 der französischen Wirtschaftszeitung La Tribune erschien, fragt Nicolas Véron, ob es weltweit eigentlich wirklich eine Suche nach einer globalen Lösung der gegenwärtigen Finanzmarktkrise gebe oder ob doch eher regionale oder nationale Reaktionen greifen werden. M. Véron, ein Mitglied der europäischen „Denkfabrik“ Breugel, argumentiert, dass globale Solidarität bei Wirtschaftsfragen eher nicht zu erwarten ist. Das Ziel sollte bescheidener sein – der Erhalt eines offenen Wirtschaftsystems, in dem alle Spieler die Möglichkeit haben, voran zu kommen. Véron zieht den Schluss, dass 'fairer globaler Wettbewerb kurzfristig das Zurückstellen nationaler Bevorzugung beinhaltet.... Er beruht auch auf abgestimmten internationalen Regeln in grundlegenden Bereichen der Regulierung.' Sie können sich den vollständigen Artikel in englischer Sprache mit dem Titel Globale Krise: Globale Lösungen? herunterladen (45 KB), der Ihnen hier mit freundlicher Genehmigung des Autors zur Verfügung steht. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
Die Krise hat auch die internationalen Rechnungslegungsstandards, bekannt als IFRS, auf die Anklagebank gebracht. Der IASB, der die Standards verabschiedet, reagierte spät und war dann übermäßig von politischem Druck eingeschüchtert. Die Aussichten für eine IFRS-Einführung in den USA sind wieder weit weniger gut geworden.

Außerdem sind gemeinsame Standards nur dann zweckreich, wenn ihre Umsetzung überall einheitlich ist, was gegenwärtig bei weitem nicht der Fall ist.

Schließlich hängt Vertrauen entscheidend von einer glaubwürdigen Überwachung der Macht der privaten globalen Finanzintermediäre ab, deren Rolle ausschlaggebend für das ganze System ist. Bei ihnen ist Selbstregulierung nicht länger ausreichend, um Vertrauen entstehen zu lassen.

 

 

Januar 2009: Zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 13. Februar

Der International Accounting Standards Board hat heute bekanntgegeben, dass die zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 13. Februar 2009 in New York stattfinden wird. Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Die Sitzung ist öffentlich und wird live per Audiostream übertragen werden.

 

Aufzählung Tag der Sitzung: 13. Februar 2009
Aufzählung Sitzungsort: Baruch College Newman Conference Center, Room H750, 151 East 25th Street, 7th Floor, New York, NY 10010
Aufzählung Registrierung: Um als Beobachter an der Sitzung teilzunehmen, müssen Sie ein Email an die Adresse kakosminoff@fasb.org (ref: Financial Crisis Advisory Group) mit folgenden Details senden:
Aufzählung Name
Aufzählung Arbeitgeber
Aufzählung Berufsbezeichnung
Aufzählung Herkunftsland

 

Zwei weitere Sitzungstermine sind ebenfalls bereits bekanntgegeben: 5. März 2009 in New York und 20. April 2009 in London.

 

 

Januar 2009: Übersicht über die Fortschritte des IASB bei den Reaktionen auf die Finanzmarktkrise

Der IASB hat eine neue Seite eingerichtet, die einen Überblick über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise gewährt. Dort finden sich nicht nur allgemeine Informationen zu beispielsweise der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) und zu den Gesprächen am Runden Tisch, sondern es werden zu jedem der angestoßenen Projekte auch jeweils drei Fragen beantwortet und mit entsprechenden Materialien hinterlegt:

 

Aufzählung Was ist der Sachverhalt?
Aufzählung Was unternehmen wir?
Aufzählung Wie weit sind wir fortgeschritten?

 

Die angestoßenen Projekte sind Konsolidierung, Ausbuchung, Angaben nach IFRS 7, Einrichtung eines Expertenbeirats zu Fair-Value-Bewertung, Projekt zur Fair-Value-Bewertung und Finanzinstrumente/IAS 39.

 

 

Januar 2009: Mitschrift von der ersten Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Gestern hielt die FCAG ihre erste Sitzung ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben.

 

Sitzung der Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise
20. Januar 2009

Der Vorsitzende erinnerte die Teilnehmer in seinen einführenden Bemerkungen an die Gründe, warum der beizulegende Zeitwert jüngst soviel Aufmerksamkeit erregt hat, insbesondere in den Fällen, in denen er auf Instrumente in 'ausgetrockneten' Märkten angewendet wurde. Er fuhr mit der Erläuterung fort, dass das Konzept des beizulegenden Zeitwerts breitere Anwendung nach der 'Sparkassenkrise' in den USA gefunden hat und es weiterhin 'in Arbeit' sei. Er sagte, dass die beiden wesentlichen Fragen gestellt würden:

 

Aufzählung In welchen Fällen war die Rechnungslegung hilfreich bei der Identifizierung von Sachverhalten?
Aufzählung In welchen Fällen war die Rechnungslegung nicht hilfreich?

 

Die Vorsitzenden von FASB und IASB vermittelten kurz den aktuellen Stand bei den Tätigkeiten der beiden Boards. Sie berichteten, dass es Druck gegeben habe, fundamentalere Änderungen an der Rechnungslegung vorzunehmen und dass aufsichtsrechtliche Reformen auf die Rechnungslegung ausstrahlen könnten. Sie nannten fünf Kernsachverhalte, die im Zuge der Krise zutage traten:

 

Aufzählung Beizulegender Zeitwert
Aufzählung Außerbilanzielle Geschäfte (Konsolidierung)
Aufzählung Verbriefungen (Ausbuchung)
Aufzählung Wertminderungen
Aufzählung Risikoberichterstattung (Nutzer sahen die Risiken in den Unternehmen nicht)

 

Beide Vorsitzende betonten, dass die getroffenen und geplanten Maßnahmen auf diese Sachverhalte gerichtet seien.

 

Der Stab beider Boards vermittelte detailliert den aktuellen Stand zu den bislang entwickelten Antworten. Man hob hervor, dass mehrere vorgeschlagene Änderungen an den IFRS und US-GAAP veröffentlicht worden seien und so bald wie möglich erneut erörtert würden. Darüber hinaus erwartet der IASB, Vorschläge zur Ausbuchung und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im ersten Quartal 2009 herauszugeben. Beide Boards werden weiter daran arbeiten, die Tätigkeiten hinsichtlich einer umfassenden Überprüfung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu beschleunigen.

 

Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) stellte eine Zusammenfassung des kürzlich veröffentlichten SEC-Berichts zu den Auswirkungen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert auf die Finanzmarktkrise in den USA vor. Er stellte fest, dass die Mehrheit der Vermögenswerte im Abschluss von Finanzinstitutionen in den USA nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet worden seien und dass lediglich ein Teil erfolgswirksam so bewertet worden sei. In dem Bericht kam man zu dem Schluss, dass der beizulegende Zeitwert keine bedeutende Rolle in der Krise gespielt habe. Ferner wurde festgestellt, dass der beizulegende Zeitwert von Anlegern als nützlich angesehen werde und dass viele der vorgeschlagenen Alternativen dieses Maß an Nützlichkeit nicht aufwiesen. Darüber hinaus wurde in dem Bericht hervorgehoben, dass das Vorgehen des FASB sachgerecht sei. Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung stellte fest, dass der Bericht mehrere Empfehlungen enthalte, darunter den Vorschlag, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nicht auszusetzen (siehe dazu unsere Nachricht vom 31. Dezember 2008).

 

Die Mitglieder der FCAG brachten sodann ihre Meinung zum Ausdruck. Die wesentlichen Themenkomplexe, die in den Sichtweisen der Teilnehmer zum Ausdruck kamen, sind nachfolgend zusammengefasst.

 

Hat der beizulegende Zeitwert die Finanzmarktkrise beschleunigt oder verschlimmert?

 

Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass der beizulegende Zeitwert 'eine gewisse' Rolle während der Finanzmarktkrise gespielt habe, vor allem hinsichtlich des Effekts der Prozyklizität. Als Grund dafür wurde die größere Verwendung von Rechnungslegungszahlen durch die Aufsichtsbehörden genannt. Allerdings war die Mehrheit der Ansicht, dass der beizulegende Zeitwert keine größere Rolle gespielt habe, und kein Teilnehmer schlug seine Abschaffung vor – es seien die Geschäftsrisiken gewesen, die Finanzinstitutionen eingegangen seien und nicht angemessen gemanagt hätten.

 

Es wurde hervorgehoben, dass Unternehmen mehr Leitlinien hinsichtlich der Frage benötigten, wie der beizulegende Zeitwert in bestimmten Umständen festgestellt werden solle, vor allem in einem inaktiven Markt. Die Arbeit des beratenden Expertenpanels des IASB und dessen Abschlussdokument wurden als Schritt in die richtige Richtung genannt. Andere FCAG- Mitglieder äußerten Bedenken, dass der Bewertungsprozess als solcher nicht transparent sei und dies ebenfalls ein Thema sei, dessen man sich annehmen müsse.

 

Viele FCAG-Mitglieder hoben hervor, dass außerbilanzielle Aktivitäten und damit Konsolidierungsregeln die Entwicklung einer Schattenbuchhaltung zugelassen hätten, bei denen Risiken nicht im Abschluss dargestellt worden seien. Man stellte fest, dass die Geschäftsleitung im ihrem Abschluss erklären müsse, warum Unternehmen konsolidiert worden seien oder nicht.

 

Ein Mitglied stellte fest, dass die Anreizsysteme für die Führungskräfte die Situation verschärft hätten und dass diese Systeme nicht angemessen in den Berichten der Unternehmen dargestellt worden seien. Einige meinten, dass die Bilanzierung künftige Krisen nicht verhindern könne.

 

Verfahrensweise beim Setzen von Standards

 

Viele betonten die Wichtigkeit, sich auch unter Druck an den Standardsetzungsprozess zu halten, in schwierigen Zeiten möglicherweise beschleunigt. Ein Mitglied stellte fest, dass der Zeitraum September/Oktober 2008 ein Tiefpunkt in dem Setzen internationaler Rechnungslegungsstandards gewesen sei. Im diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass Standards durchsetzbar seien müssten: Wenn Standards nicht sachgerecht angewendet würden, helfe das beste Rahmenkonzept für die Bilanzierung nicht. Einige Mitglieder betonten die Notwendigkeit für einen weltweit einzigen Satz an Standards.

 

Anlegervertrauen

 

Ein weiteres Kernthema bestand darin, dass das Vertrauen der Anleger in die Rechnungslegung der Schlüssel zur Verbesserung der Marktsituation sei – Anleger seien an einer Rechnungslegung interessiert, die die ökonomische Realität abbilde. Die Standardsetzer wurden eindringlich gebeten, sich dies bei der Verfolgung weiterer Schritte in Erinnerung zu rufen. Dieses sei verbunden mit der Verringerung der Komplexität in der Rechnungslegung und der Vermeidung einer Überfrachtung mit Informationen. Eines der anwesenden Boardmitglieder sagte, dass es eine Menge Zynismus im Markt über die Rechnungslegung gebe und dass alle weiteren Schritte dürften diesen Zynismus nicht verstärken, sondern die Glaubwürdigkeit in die Rechnungslegung wiederherstellen müssten. Dieses Mitglied stellte fest, dass viele der Ansinnen von Politikern auf Änderungen in der Bilanzierung nur Werkzeuge zur Ergebnisgestaltung schaffen und dementsprechend das Anlegervertrauen unterminieren würden.

 

Wertminderungen

 

Viele FCAG-Mitglieder äußerten sich besorgt über die komplexen Regelungen zu Wertminderungen und den Unterschieden zwischen IFRS und US-GAAP. Einige Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der fehlenden Möglichkeit, Risikovorsorge in guten Zeiten zu bilden, die in schlechten Zeiten genutzt werden könne, d.h. Vorsorge für erwartete Verluste zu bilden und nicht für eingetretene Verluste, wie dies derzeit in den Wertminderungsmodellen nach IFRS und US-GAAP vorgesehen ist. Andere meinten, dass dies ein aufsichtsrechtlichen Thema sei und so gelöst werden könne, dass eine angemessene Zuweisung zu den Rücklagen erfolge und ausschüttungsfähige Gewinne begrenzt würden.

 

Zielsetzung der Rechnungslegung

 

Es wurde hervorgehoben, dass bevor man Schlüsse zu irgendeinem der Sachverhalte ziehe, die Zielsetzung der Rechnungslegung klar sein müsse. Man hob hervor, dass die derzeitigen Rahmenkonzepte Aufsichtsbehörden nicht als Kernnutzer von Abschlüssen ansähen und die finanzielle Stabilität dementsprechend kein Ziel der Rechnungslegung sei.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

Januar 2009: G-30-Empfehlungen zur Marktwertbilanzierung

Am 15. Januar 2009 veröffentlichte die Gruppe der Dreißig (G-30) einen Bericht mit dem Titel Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität. In dem Bericht werden Mängel im globalen Finanzsystem adressiert und 18 spezifische Empfehlungen ausgesprochen: Verbesserung der Aufsichtssysteme, Stärkung der Rolle der Zentralbanken, Verbesserung von Regierungspraxis und -risikomanagement, Adressierung der Prozyklizität, Verbesserung der Bilanzierungspraxis, Stärkung der Finanzinfrastruktur, Erhöhung der internationalen Koordination. Das Projekt wurde von Paul Volcker als Vorsitzendem und Tommaso Padoa-Schioppa und Arminio Fraga Neto als stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Volcker und Padoa-Schioppa sind beide frühere Vorsitzende der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB. Die Gruppe der Dreißig ist ein privates, gemeinnütziges, internationales Gremium, das das Ziel verfolgt 'das Verständnis der internationalen Wirtschafts- und Finanzfragen zu vertiefen, die internationalen Auswirkungen von Entscheidungen im öffentlichen und im Privatsektor zu erforschen und die Wahlmöglichkeiten zu prüfen, die Marktteilnehmern und Entscheidungsträgern offenstehen'. Die Liste der Empfehlungen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 288 KB).

 

Kernempfehlungen im Bericht der G-30: Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität

Kernempfehlung I
Lücken und Schwächen im Geltungsbereich der Bankenaufsicht und -überwachung müssen beseitigt werden. Alle systemisch bedeutenden Finanzinstitutionen, gleich welcher Art, müssen sich in einem gewissen Maße der Bankenaufsicht unterwerfen.

Kernempfehlung II
Die Qualität und Effizienz der Bankenaufsicht und -überwachung müssen verbessert werden. Dies wird besser ausgestattete Bankaufsichten und Zentralbanken erfordern, die in Strukturen tätig sind, die viele höhere Ebenen an nationaler und internationaler politischer Koordination erfordern.

Kernempfehlung III
Institutionelle Verfahren und Standards müssen verstärkt werden, mit besonderer Betonung von Standards auf den Gebieten der Governance, des Risikomanagements, des Kapitals und der Liquidität. Aufsichtliche Verfahren und Bilanzierungsstandards müssen zudem Vorkehrungen gegen prozyklische Effekte treffen und mit der Aufrechterhaltung vorsichtiger Geschäftspraktiken in Einklang stehen.

Kernempfehlung IV
Finanzmärkte und -produkte müssen transparenter gemacht und besser mit Risiko- und aufsichtsrechtlichen Anreizen in Einklang gebracht werden. Die Infrastruktur, die solchen Märkten zugrunde liegt, muss viel robuster und widerstandsfähiger gegen einen möglichen Ausfall selbst großer Finanzinstitutionen gemacht werden.

 

Eine der speziellen Empfehlungen unter der Kernempfehlung III bezieht sich auf die 'Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert':

 

Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert– Empfehlung 12:
Aufzählung a. Fair-Value-Bilanzierungsprinzipien und -standards sollten im Hinblick auf die Entwicklung realistischerer Leitlinien für den Umgang mit weniger liquiden Instrumenten und gestörten Märkten neu beurteilt werden.
Aufzählung b. Die Spannungen zwischen dem Geschäftszweck, dem beaufsichtigte Finanzinstitutionen, die als Intermediär von Kredit- und Liquiditätsrisiken auftreten, dienen, und den Interessen von Anlegern und Gläubigern sollte dadurch gelöst werden, dass prinzipienbasierter Standards, die das Geschäftsmodell dieser Institutionen besser abbilden, entwickelt, eine angemessene Strenge bei der Bewertung und der Einschätzung von Absichten angewendet sowie verbesserte Angaben und Transparenz gefordert werden. Diese Standards sollten zudem von den Bankaufsichten überprüft und mit ihnen abgestimmt werden, um eine Anwendung dergestalt sicherzustellen, dass sie mit einem sicheren und reibungslosen Geschäftsablauf solcher Institutionen in Einklang steht.
Aufzählung c. Bilanzierungsprinzipien sollten zudem flexibler hinsichtlich des aufsichtlichen Erfordernisses sein, wonach beaufsichtigte Institutionen eine angemessene Risikovorsorge für Kreditausfälle unterhalten können, die die erwarteten Verluste durch alle Portfolien über die Laufzeit der Vermögenswerte in diesen Portfolien ausreichend abdeckt. Die Art und Weise, in der die Risikovorsorge festgestellt und zugewiesen wird, sollte vollends transparent sein.
Aufzählung d. Wie im dritten Bericht der Gruppe für das Management von Adressenausfallrisiken (Counterparty Risk Management Policy Group, CRMPG) betont wurde, müssen einzelne Finanzinstitutionen unter jedweden Bilanzierungsstandards und in allen Marktsituationen sicherstellen, dass im Zentrum des Bewertungs- und Preisüberprüfungsprozesses vollends angemessene Ressourcen stehen, die durch absolut zuverlässige und unabhängige Entscheidungsbefugnis abgeschirmt sind.

 

 

Januar 2009: FASB veröffentlicht Klarstellung im Zusammenhang mit der Bilanzierung eingebetteter Derivate

Der Stab des FASB hat auf dessen Internetseite den Vorschlag für eine Änderung seiner Umsetzungsleitlinien zur Bilanzierung von Derivaten eingestellt. Im Zuge der Veröffentlichung von SFAS 133 Bilanzierung von derivativen Instrumenten und Sicherungsmaßnahmen im Jahr 1998 hatte der FASB eine Arbeitsgruppe eingesetzt (Derivatives Implementation Group, DIG), die sich mit speziellen Umsetzungsfragen befassen sollte, die durch den Standard nicht explizit behandelt werden. Auch wenn das Gros der Leitlinien in den ersten drei Jahren bis 2001 erarbeitet wurde und die Arbeitsgruppe nicht länger tagt, kommt es bei dem einen oder anderen Sachverhalt im Zuge der Herausgabe neuer Verlautbarungen des FASB immer wieder zu Folgeänderungen. Diese werden mittlerweile über den Verfahrensweg eines Positionspapiers des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) eingebracht.

Der nun vorgelegte Umsetzungssachverhalt mit der laufenden Nummer C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate dient der Klarstellung der Bilanzierung eingebetteter Kreditderivate. Im Zuge der Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte, die der IASB im Oktober 2008 verabschiedet hatte, wurde von verschiedenen Seiten auf einen möglichen Unterschied zwischen US-GAAP und IFRS hingewiesen. Während bonitätsbezogene eingebettete Derivate nach IAS 39 in der Regel von ihrem Trägervertrag abgespalten und getrennt bilanziert werden, sei eine gängige Auffassung unter US-GAAP, dass eine Trennung nicht erforderlich sei. IASB und FASB haben daraufhin ihre jeweiligen Verlautbarungen gegeneinander abgeglichen. Sie kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass eine Trennung sowohl nach IAS 39 als auch nach SFAS 133 geboten und die abweichende Handhabung durch nach US-GAAP bilanzierende Unternehmen auf ein fehlerhaftes Verständnis des Standards zurückzuführen sei. Die Boards verständigten sich im Dezember 2008 darauf, dass der FASB diesen Umstand klarstellen wird.

 

Mit dem Umsetzungssachverhalt Nr. C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate werden fünf Textziffern in SFAS 133 geändert und eine neue hinzugefügt. Darin wird Folgendes klargestellt:
  1. Eine Eigenschaft eines Finanzinstruments, die sich allein auf die Konzentration von Kreditrisiken in Form einer Nachrangigkeit eines Finanzinstruments gegenüber einem anderen beziehe, sei nicht als eingebettetes Derivat im Sinne von SFAS 133 anzusehen und unterläge folglich nicht den Trennungsvorschriften.
  2. Alle anderen Formen bonitätsbezogener derivativer Elemente, einschließlich solcher, die in besicherten Schuldverschreibungen (Collateralized Debt Obligations, CDOs) und synthetischen CDOs eingebettet sind, fielen hingegen in den Anwendungsbereich der Regelungen des Standards und seien auf eine mögliche Trennungspflicht hin zu untersuchen.

Der Vorschlag kann bis zum 13. Februar 2009 kommentiert werden.

 

 

Januar 2009: Global Economic Outlook – erstes Quartal 2009

Die Forschungsabteilung Deloitte Research hat den Überblick über die wirtschaftlichen Perspektiven weltweit für das erste Quartal 2009 herausgegeben, in dem festgehalten wird, dass die Weltwirtschaft derzeit eine "nahezu synchrone" Verminderung des Wirtschaftswachstums, einen rapiden Preisverfall und ein ernsthaftes Nachlassen der Handelsaktivitäten aufgrund der andauernden Kreditbeschränkungen erfährt. Das überraschendste Ergebnis der globalen Finanzmarktkrise jedoch könnte die Änderung der Ansichten sein, was die angemessene Rolle einer Regierung in der Wirtschaft sein sollte. Regierungen wagen sich auf Neuland, erwägen bisher Unaussprechliches und ergreifen bisher undenkbare Maßnahmen. Es gibt beinah mehr Neues, als man fassen kann. In dieser Ausgabe des vierteljährlich erscheinenden Global Economic Outlook (in englischer Sprache, 4.210 KB) versuchen die Wirtschaftsforscher von Deloitte Research, herauszufinden, was da gerade passiert. Darüber hinaus bieten sie ihren gewohnten Ausblick auf die nächste Zukunft. Folgende Inhalte werden in dem Bericht geboten:

 

Aufzählung Analyse einiger Risiken und Möglichkeiten, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben
Aufzählung Überprüfung, wie die aufstrebenden Märkte von der Finanzmarktkrise betroffen sind
Aufzählung Überblick darüber, wie die Geldmarktpolitik in der gegenwärtigen Krise funktioniert oder nicht funktioniert
Aufzählung Wirtschaftlicher Ausblick für neun Länder/Regionen beginnend mit dem wirtschaftlichen Abschwung in den Vereinigten Staaten und der Wirksamkeit sowohl vergangener als auch künftiger politischer Reaktionen. Des Weiteren werden die Wirtschaften der Eurozone, des Vereinigten Königreichs, Russlands, Indiens, Chinas, Japans, Südamerikas und des Nahen Ostens untersucht.

 

Eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Inhalte der Studie in deutscher Sprache finden Sie hier.

 

 

Januar 2009: Heads Up zur Marktbewertungsstudie der SEC

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel SEC sagt 'Fair Value ist fair' – Studie zur Marktwertbilanzierung abgeschlossen veröffentlicht (in englischer Sprache, 159 KB). In dem Newsletter wird der Bericht der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) mit den Empfehlungen hinsichtlich der Marktwertbilanzierung an den Kongress behandelt (siehe dazu auch unsere ausführliche Nachricht vom 31. Dezember 2008). Der Bericht stellt eine Antwort auf das Mandat des Kongresses in Abschnitt 133 des Notfallgesetzes von 2008 dar, von der SEC die Durchführung einer Studie zur Marktwertbilanzierung in Rücksprache mit den Notenbank und dem Finanzministerium zu verlangen.

 

 

Januar 2009: Erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 20. Januar

Der International Accounting Standards Board gab gestern bekannt, dass die erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 20. Januar 2009 in London stattfinden wird. Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Die Sitzung ist öffentlich und wird live per Audiostream auf der Internetseite des IASB übertragen werden. Sitzungsort und -zeiten lauten wie folgt:

 

Aufzählung Tag der Sitzung: 20. Januar 2009
Aufzählung Sitzungsort: Crowne Plaza London – The City Hotel, Bridewell Suite, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB
Aufzählung Sitzungszeiten (ungefähr):
Aufzählung morgens: 11:00 - 12:45 (GMT)
Aufzählung nachmittags: 13:30 - 16:45 (GMT)
Aufzählung Sitzungsunterlagen: Die Unterlagen für die Beobachter können Sie zu gegebener Zeit hier herunterladen

 

Details zur Registrierung, um die Sitzung im Internet zu verfolgen, will der IASB in Kürze bekannt geben. Um als Beobachter an der Sitzung teilzunehmen, müssen Sie ein Email an die Adresse meetings@iasb.org (ref: Financial Crisis Advisory Group) mit folgenden Details senden:

 

Aufzählung Name
Aufzählung Arbeitgeber
Aufzählung Berufsbezeichnung
Aufzählung Herkunftsland

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass der IASB zwar versuchen wird, allen Interessenten Platz zu gewähren, es bei Kapazitätsengpässen aber auch zu Absagen kommen kann. Beachten Sie bitte ferner, dass die Sitzungen parallel zur Sitzung des IASB am gleichen Tag stattfinden.

 

 

Januar 2009: Bilanzierungserwägungen in 'turbulenten Zeiten'

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation Turbulente Zeiten: Wesentliche Bilanzierungserwägungen bei den heutigen volatilen Märkten (in englischer Sprache, 172 KB). In diesem Bilanzierungshinweis werden die Bilanzierungssachverhalte und -beiträge hervorgehoben, die höchst wahrscheinlich für die Beurteilung der Bilanzierungsauswirkungen des heutigen Finanzumfelds relevant sind. Folgende Themen stehen im Fokus:

 

Aufzählung Bestimmung beizulegender Zeitwerte auf inaktiven Märkten,
Aufzählung überarbeitete Prognosen hinsichtlich des wirtschaftlichen Ausblicks, die auf Wertminderungen und eine mangelnde Erholung vieler Vermögenswerts hinweisen,
Aufzählung geringe Verfügbarkeit von Krediten und höhere Finanzierungskosten,
Aufzählung ein höheres Niveau an Insolvenzen,
Aufzählung Auswirkungen auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sowie
Aufzählung wesentliche herausgehobene Angabevorschriften.

 

Die beschriebenen Bilanzierungserwägungen betreffen alle Unternehmen – sie gelten nicht nur für Finanzinstitutionen. Mit diesem Hinweis werden keine neuen Bilanzierungsleitlinien eingeführt. Vielmehr werden die Vorschriften in den gegenwärtig bestehenden IFRS hervorgehoben, die höchstwahrscheinlich bei der Beurteilung von Bilanzierungssachverhalten auf Märkten, die durch Volatilität, eine Kreditverknappung und Rezession gekennzeichnet sind, von Bedeutung sind.

 

 

Dezember 2008: SEC übergibt Studie zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat gestern den ihr durch die Notfallgesetzgebung 2008 auferlegten Bericht zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress übermittelt (in englischer Sprache, 2,4 MB). In dem 211 Seiten umfassenden Bericht ihrer Abteilungen für Rechnungslegung und Unternehmensfinanzen spricht sich die SEC gegen die Abschaffung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aus; vielmehr empfiehlt sie in dem Bericht Verbesserungen gegenüber der bestehenden Praxis, einschließlich einem Überdenken der Bilanzierung von Wertminderungen sowie der Entwicklung weiterer Leitlinien zur Feststellung eines beizulegenden Zeitwertes für Anlagen in inaktiven Märkten, einschließlich Situationen, in denen Marktpreise nicht jederzeit verfügbar sind.

Neben anderen wichtigen Untersuchungsergebnissen wird in dem Bericht ausgeführt, dass Anleger grundsätzlich der Ansicht seien, dass eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert die Transparenz in der Rechnungslegung erhöhe und zu besseren Anlageentscheidungen führe. In dem Bericht wird zudem festgestellt, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert keine bedeutende Rolle bei den Zusammenbrüchen der Banken im Jahr 2008 gespielt zu haben schien. Vielmehr, so der Bericht, scheinen die Zusammenbrüche der Banken in den USA das Ergebnis zunehmend wahrscheinlicher Kreditverluste, Bedenken hinsichtlich der Qualität der Vermögenswerte und – in bestimmen Fällen – schwindenden Vertrauens auf Seiten der Kapitalgeber und Anleger zu seien.

Auch wenn in dem Bericht nicht die Abschaffung der Fair-Value-Standards gefordert wird, spricht die SEC acht Empfehlungen aus, mit denen deren Anwendung verbessert wird. Wir haben Ihnen diese Empfehlungen in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Presseerklärung der SEC vom gestrigen Tag können Sie hier einsehen.

 

Im Bericht der SEC genannte Empfehlungen zur Fair-Value-Bilanzierung
Aufzählung Entwicklung zusätzlicher Leitlinien und anderer Werkzeuge zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts, wenn relevante Marktinformationen in illiquiden oder inaktiven Märkten nicht zur Verfügung stehen, einschließlich der Erwägung der Notwendigkeit von Leitlinien, um Unternehmen und Prüfer durch Befassung mit folgenden Themen zu helfen:
Aufzählung Wie stellt man fest, ob ein Markt inaktiv geworden ist und ob ein Geschäftsvorfall oder eine Reihe an Geschäftsvorfällen erzwungen sind oder Notverkäufe darstellen?
Aufzählung Wie sollen die Auswirkungen einer Änderung des Kreditrisikos auf den Wert eines Vermögenswerts oder einer Schuld geschätzt werden?
Aufzählung Wann sollten beobachtbare Marktinformationen durch nicht beobachtbare Informationen in Form von Einschätzungen durch die Geschäftsleitung ergänzt werden? Wann kann sich auf sie verlassen?
Aufzählung Wie soll man bestätigen, dass die verwendeten Annahmen auch von anderen Marktteilnehmer und nicht von einem bestimmten Unternehmen verwendet werden?
Aufzählung Verbesserung bestehender Angabe- und Ausweisvorschriften in Bezug auf die Auswirkungen des beizulegenden Zeitwerts im Abschluss
Aufzählung Ausbildungsmaßnahmen, einschließlich solcher, in denen die Notwendigkeit von Ermessensentscheidungen durch die Geschäftsleitung bei der Festlegung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts noch einmal verdeutlicht wird
Aufzählung eine Untersuchung der Liquiditätsauswirkungen bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts durch den FASB, einschließlich der Frage, ob zusätzliche Anwendungs- und/oder Angabeleitlinien geboten sind
Aufzählung eine Beurteilung durch den FASB, ob die Einbeziehungen des Kreditrisikos bei der Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten Anlegern nützliche Informationen zur Verfügung stellt, einschließlich der Frage, ob dies in der gegenwärtigen Praxis hinreichend transparent erfolgt.

 

In dem Bericht findet sich auch eine Empfehlung an den FASB, die gegenwärtig bestehenden Bilanzierungsmodelle bezüglich Wertminderungen von Finanzinstrumenten neu zu beurteilen; dies schließt eine Beurteilung ein, ob die Anzahl der Modelle nach US-GAAP verringert werden kann. Es wird festgestellt, dass nach den bestehenden Bilanzierungsvorschriften Informationen zu Wertminderungen berechnet, angesetzt und auf einer Grundlage berichtet werden, die vielfach von Vermögenswert zu Vermögenswert unterschiedlich ist. In dem Bericht werden folgende Verbesserungen empfohlen:

 

Aufzählung eine Verringerung der Anzahl der verwendeten Modelle für die Feststellung und Berichterstattung über Wertminderungen;
Aufzählung eine Einschätzung, ob die Nützlichkeit der Anlegern zur Verfügung stehenden Informationen durch die Zurverfügungstellung weiterer Informationen, ob die aktuellen Wertrückgänge im Einklag mit den Erwartungen der Geschäftsleitung hinsichtlich der zugrundeliegenden Bonitätseinschätzung stehen, verbessert würde; sowie
Aufzählung eine erneute Erwägung der gegenwärtig bestehenden Beschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit, Werterhöhungen zu erfassen (wenn sich die Marktpreise erholen).

 

 

Dezember 2008: IASB und FASB geben Mitglieder der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise bekannt

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) haben am 30. Dezember 2008 die Zusammensetzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) bekanntgegeben; wir haben sie in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben.

Die FCAG ist die hochrangige Beratungsgruppe, die von den Boards eingesetzt wurde, um Rechnungslegungssachverhalte, die im Zuge der Finanzmarktkrise aufgekommen sind, zu erwägen. Die Gruppe beinhaltet anerkannte Führungspersonen aus Wirtschaft und Politik mit einer großen Bandbreite an Erfahrungen in internationalen Finanzmärkten. Wie zuvor bekannt gegeben, wird die FCAG gemeinsam von Harvey Goldschmid, einem früheren Kommissar der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), und Hans Hoogervorst, dem Vorsitzenden der holländischen Finanzmarktaufsicht geleitet. Empfehlungen der Beratungsgruppe werden gemeinschaftlich von den zwei Boards erwogen. Alle Entscheidungen zur Umsetzung der Empfehlungen sind Gegenstand eines angemessenen und gründlichen Standardsetzungsprozesses.

Hier finden Sie die gemeinsame Presseerklärung von IASB und FASB (in englischer Sprache, 280 KB).

MitgliedBeruflicher HintergrundLand
John BogleGründer von VanguardUSA
Jerry CorriganGoldman Sachs und ehemaliger Präsident der Notenbank von New YorkUSA
Fermin del Valleehemaliger Präsident von IFACArgentinien
Jane DiplockVorsitzende des Exekutivausschusses von IOSCONeuseeland
Raudline Etiennefür Anlagepolitik zuständiges Vorstandsmitglied des Allgemeinen Pensionsfonds des Staates New YorkUSA
Stephen HaddrillGeneraldirektor der Vereinigung der britischen VersichererGroßbritannien
Toru Hashimotoehemaliger Vorsitzender der Deutsche Securities LimitedJapan
Nobuo Inabaehemaliger Exekutivdirektor der Bank von JapanJapan
Gene Ludwigehemaliger Leiter des RechnungshofsUSA
Yezdi MalegamMitglied des Vorstands der Nationalbank von IndienIndien
Klaus-Peter MüllerVorsitzender des Aufsichtsrats der CommerzbankDeutschland
Don Nicolaisenehemaliger Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SECUSA
Wiseman NkuhluVorsitzender des Prüfungsausschusses von AngloGold Ashanti und ehemaliger Wirtschaftsberater des Präsidenten der Republik SüdafrikaSüdafrika
Tommaso Padoa-Schioppaehemaliger FinanzministerItalien
Lucas PapademosVizepräsident der Europäischen ZentralbankEuropa
Michel Pradaehemaliger Vorsitzender der französische FinanzmarktaufsichtFrankreich
Beobachter
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichten
Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten
Japanische Finanzmarktaufsicht
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht
Nelson Carvalho, Vorsitzender des Standardbeirats des IASB, Brasilien
Dennis Chookaszian, Vorsitzender des Standardbeirats des FASB, USA

 

 

Dezember 2008: Tabellarische Übersicht über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise

Die IASC-Stiftung (IASC Foundation, IASCF) hat gestern eine Tabelle veröffentlicht, in der die Reaktionen und die laufenden Arbeiten des IASB und der IASCF als Reaktion auf die Erklärung vom Treffen der Staatsoberhäupter der G-20 und der Führer der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums (FSF) am 15. November 2008 in Washington dargestellt sind. In der Erklärung werden sowohl umgehende Maßnahmen (bis zum 31. März 2009) als auch mittelfristige Maßnahmen aufgeführt, die unternommen werden sollen, um die Weltwirtschaft zu stärken und die Finanzmärkte der Welt zu reformieren. In der Tabelle der IASCF sind nun den einzelnen Maßnahmen die Schritte der letzten Zeit zugeordnet und geplante weitere Schritte aufgeführt. Zu der englischsprachigen Tabelle auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier.

 

 

Dezember 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise in Tokio

Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten (Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Eine zweite fand in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 statt (Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Nachfolgend geben wir die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Gesprächsrunde in Tokio am 3. Dezember 2008, die Beobachter von Deloitte erstellt haben wieder.

 

Mitschrift von der Gesprächsrunde von IASB und FASB zur weltweiten Finanzmarktkrise
Büroräume des ASBJ, Tokio – 3. Dezember 2008
IASB und FASB beschlossen ihre gemeinsamen Gesprächsrunden zu Rechnungslegungssachverhalten, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind, mit zwei Gesprächsrunden, die in den Büroräumen des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) am Nachmittag des 3. Dezembers 2008 abgehalten wurden. Das Ziel der Gesprächsrunde bestand darin, dass die Boards Rückmeldungen von einer großen Zahl von Interessengruppen zu Bilanzierungsthemen erhalten, die umgehend Aufmerksamkeit erfordern, um dabei zu helfen, das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu erhöhen.

 

Die Gesprächsrunde in Tokio bestand aus zwei zweistündigen Sitzungsteilen. IASB-Boardmitglied John Smith leitete beide Sitzungen. Wie bei den anderen Sitzungen wurde festgehalten, dass alle weiteren Schritte in Antwort auf Aufrufe von Adressaten gemeinsam von IASB und FASB erwogen und ihrem Standardsetzungsprozess folgen würden. Folglich wurden bei diesen Gesprächsrunden keine Entscheidungen getroffen.

 

Der Vorsitzende des ASBJ, Ikuo Nishikawa, begrüßte Teilnehmer und Beobachter beider Sitzungen. Bei der zweiten Sitzung machte der Dr. Takafumi Sato, Kommissar der japanischen Finanzmarktaufsicht, einleitende Bemerkungen, die auch deutliche Unterstützung für globale, qualitativ hochwertige Bilanzierungsstandards und für die Harmonisierung zwischen IASB und FASB beinhalteten. Er unterstützte die jüngsten Aufforderungen, die Standards zu aufzuweichen, nicht und deutete eine Erwartung an, dass Bilanzierungsstandards zu einer getreuen und genauen Berichterstattung über die Vermögenslage von Emittenten und umgehender Erfassung von Verlusten führten. Er machte überaus deutlich, dass der Standardsetzungsprozess befolgt werden müsse und schloss damit, dass Standardsetzer am besten geeignet seien, Lösungen herbeizuführen. Diese Ansichten wurden von vielen Teilnehmern geteilt und wiederholt.

 

Smith deutete an, dass die Zielsetzung der Gesprächsrunde darin bestünde, von Teilnehmern jene Sachverhalte zu erfahren, die im Gefolge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten seien, unabhängig davon, ob es sich um Konvergenzsachverhalte, um eilbedürftige "Reparaturen" oder um Sachverhalten handele, die im Rahmen eines längerfristigen Projekts behandelt werden können. Er stellte fest, dass die Sachverhalte, die von den Teilnehmern in ihren schriftlichen Eingaben aufgeworfen wurden, denen sehr ähnlich seien, die bei den Gesprächsrunden in Großbritannien und den USA aufgekommen seien, dass er die klare Botschaft erhalten habe, wonach der Standardsetzungsprozess eingehalten werden müsse und es folglich unwahrscheinlich sei, dass es vor dem 31. Dezember 2008 Änderungen an den IFRS geben würde.

 

Thema 1 – Wertminderungssachverhalte

Die wichtigsten Diskussionspunkte rund um die Auslöser (welche und wann) und die Bemessung von Wertminderungen beinhalteten:

 

Aufzählung die Schwierigkeit bei der Feststellung, wann 'bedeutend oder anhaltend' vorlägen, wobei einige vorschlugen, dass der Test eine "Und"- statt einer "Oder"-Verknüpfung haben sollte, dass der Test auf vorübergehende Wertminderungen nach US-GAAP eingeführt werden sollte und dass Unternehmen ihre Bilanzierungsmethoden für die Beurteilung von 'bedeutend' und 'anhaltend' angeben sollten.
Aufzählung Vorschläge, dass der Auslöser von als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierte schuldrechtliche Instrumente bonitäts- und nicht einfach marktbezogen sein sollte, wobei die bonitätsbezogenen Verluste erfolgswirksam und die restlichen erfolgsneutral erfasst werden sollten.
Aufzählung die Schwierigkeit bei der Feststellung den auslösenden Zeitpunkt für die generelle Umkehrung von Wertberichtigungen, wobei Vorschläge unterbreitet wurden, wonach eine erfolgswirksame Wertaufholung bei als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierten Beteiligungsinstrumenten zulässig sein sollte, u.U. mit einem Auslösertest, der jenem für Wertminderungen gleicht. Einige gaben zu Protokoll, dass die Unfähigkeit, Wertminderungen umzukehren zu einem Widerwillen oder einer Verschiebung führten, Wertminderungen zu erfassen.

 

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie brachte die Idee auf, das Wahlrecht zum Recycling abzuschaffen (d.h. alle AFS-Wertpapiere als zu Handelszwecken gehalten zu behandeln), da dies viele der Probleme im Zusammenhang mit Wertminderungen lösen würde, weil alle Bewertungen erfolgswirksam erfasst würden. Dieser Vorschlag erhielt nicht viel Unterstützung, obgleich ein IOSCO-Mitglied feststellte, dass IOSCO- Mitglieder bei diesem Thema geteilter Ansicht seien

 

Es bestand kein erkennbarer Hunger auf Seiten der Teilnehmer, auf diesem Gebiet eine schnelle Reparatur vor dem 31. Dezember 2008 durchzuführen, wobei allgemeine Übereinkunft dahingehend bestand, dass jedwede Überprüfung umfassend und langfristig erfolgen solle, obgleich es einige Unterstützung für eine kurzfristige Überprüfung der Wertminderungs- und Bewertungsvorschriften für AFS-Wertpapiere – verbunden mit einem kürzeren als dem sonst üblichen Standardsetzungsprozess – gab.

 

Thema 2 – Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die meisten Teilnehmer waren der Ansicht, dass die vom beratenden Expertenpanel herausgegebenen Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten nützlich seien, wobei einige die Ansicht vertraten, dass weitergehende Leitlinien rund um die Verwendung des Abzinsungsfaktors erforderlich seien. Andere stellten die Schwierigkeiten heraus, denen Wirtschaftsprüfer bei der Einholung hinreichender sachgerechter Nachweise zur Unterlegung von Bewertungen in illiquiden oder inaktiven Märkten ausgesetzt seien.

 

Einige Teilnehmer nahmen Stellung derart, dass Nutzer missverstünden, was mit beizulegendem Zeitwert gemeint sei, und schlugen vor, dass der IASB nach Wegen suchen solle, Nutzer über den beizulegenden Zeitwert warum er Verwendung in der Rechnungslegung findet, aufzuklären.

 

Hinsichtlich Angaben vertraten einige eine Notwendigkeit für weitergehende Leitlinien hinsichtlich der Frage, wann welche Informationen angegeben werden sollten, wobei unterschiedliche Meinungen vertreten wurden in Bezug darauf, ob der IASB oder Branchengruppen am besten geeignet seien, veranschaulichende Angaben zu erstellen. Einige Teilnehmer drückten ihre Bedenken mit den immer weiter ansteigenden Angabeanforderungen aus, die dazu führten, dass die Abschlüsse immer weniger verständlich würden.

 

Thema 3 – Sonstige Sachverhalte
Aufzählung CDOs. Keine große Untersützung dafür, dass hier irgendetwas getan werden solle.
Aufzählung Absicherungen. Große Unterstützung für eine vollständige Überprüfung und Überdenkung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, verbunden mit dem Wunsch nach Vereinfachung der Regeln. Man konzedierte, dass jedwede Überprüfung umfassend sein müsse, sie müsste hohe Priorität besitzen, könne möglicherweise nicht kurzfristig angegangen werden und müsste u.U. in eine Überprüfung der Klassifizierungsvorschriften eingebettet sein (sihe nachstehend).
Aufzählung Vereinfachung der Klassifizierungsregeln. Hier gab es einige Unterstützung für die Zulassung einer Umdesignation aus der Fair-Value-Option heraus, bspw. wenn sich die Bedingungen seit der ursprünglichen Designation verändert hätten. Allerdings war man sich uneinig in der Frage, welche Kriterien bei solch einer Umklassifizierung anzuwenden sein sollten. Breite Übereinstimmung bestand dahingehen, dass dieses Themengebiet überprüft werden solle und ein langfristig Projekt sei.
Aufzählung Prozyklizität. Smith stellte fest, dass Bilanzierungsstandards dem Markt Informationen vermitteln sollten, gleich ob gut oder schlecht. Es gab breite Zustimmung für diese Sichtweise, allerdings wurde der IASB dazu aufgefordert, seinen Ansatz in Bezug auf die Vornahme von Wertberichtigungen zu überprüfen, der auf einem Modell eingetretener Verluste basiere, während viele Regulatoren die Anwendung eines Modells erwarteter Verluste für aufsichtsrechtliche Zwecke verlangten. Der IASB deutete an, dass man gern ein besseres Verständnis über das Modell der erwarteten Verluste erlangen würde, das von einigen als dynamische Rückstellungsbildung bezeichnet wird.
Aufzählung Zukünftige Sachverhalte. Teilnehmer ermunterten den IASB, den folgenden Themen angemessene Beachtung zu schenken: Hyperinflation, Fremdwährungsumrechnung und der Definition eines aktiven Marktes.

 

Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Gesprächsrunde gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

Dezember 2008: DSR zu weiteren Schritten des IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise des IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise an den IASB übermittelt. Der DSR schlägt vor, dass der IASB noch vor dem Jahresende bekannt gibt, welche weiteren Schritte als Reaktion auf die Finanzmarktkrise geplant sind. Dabei sollten die entsprechenden Problemkreise genannt und klar zum Ausdruck gebracht werden, in welcher Form und in welchem Zeitrahmen diese adressiert werden sollen. Ebenso sollte klargestellt werden, ob noch Änderungen mit Wirkung auf Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2008 enden, vorgesehen sind. Die Stellungnahme steht zum Herunterladen auf der Seite des DRSC bereit (in englischer Sprache, 41 KB).

 

 

Dezember 2008: SEC-Vorsitzender zu Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, hat sich auf einer Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) gestern zu ersten Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung geäußert, die im Notfallgesetz zur Wirtschaftsstabilisierung von 2008 vorgeschrieben ist. Die endgültigen Ergebnisse der Studie sollen am 2. Januar 2009 veröffentlicht werden. Die vollständige Rede von Cox in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend haben wir Ihnen seine Aufzählung der drei wichtigsten Ergebnisse übersetzt:

Vorläufige Ergebnisse der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung
Zuerst einmal gilt für viele Finanzinstitute, dass vierteljährlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Anlagen nur einen geringen Anteil am Gesamtanlageportfolio ausmachen. Ein größerer Teil des Gesamtanlageportfolios besteht aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren oder Krediten. Wie sie wissen, werden Kredite und zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere nicht in jeder Periode erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Instrumente unterliegen vielmehr (in manchen Fällen schwierigen) Prüfungen auf nicht vorübergehende Wertminderungen.

Zum zweiten stimmen die meisten Anleger und viele andere darin überein, dass der beizulegende Zeitwert ein sinnvoller und transparenter Bewertungsmechanismus für Anlagen zum Zweck der Finanzberichterstattung ist. Finanzberichterstattung soll den Bedürfnissen von Anlegern dienen. Und obwohl die Finanzberichterstattung als Ausgangspunkt für andere Nutzer dienen kann (wie beispielsweise Aufsichtsbehörden), sollte der Informationsgehalt, der Anlegern zur Verfügung gestellt wird, nicht eingeschränkt werden, um den Bedürfnissen der anderen Nutzer zu entsprechen.

Drittens haben Rechnungslegungsstandards unseren Kapitalmärkten gut gedient; wir müssen aber danach streben, weiterhin stabile Leitlinien zur besten Anwendung für Prüfer und Ersteller zu entwickeln — insbesondere für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren, die in inaktiven oder illiquiden Märkten gehandelt werden. Aus- und Weiterbildungsbemühungen und die Entwicklung von Anwendungsleitlinien müssen den Weg dafür bereiten, dass Prüfer und Ersteller sich bei diesen schwierigen Themen auf eine gemeinsame Haltung einigen können.

 

 

Dezember 2008: McCreevy geißelt internationale Rechnungslegungsstandards

In einer Rede beim Weihnachtsessen der europäischen Journalistenvereinigung (Association of European Journalists, AEJ) in Dublin gestern hat der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zehn Punkte ausgemacht, die seiner Meinung nach während der Finanzmarktkrise zu Tage getreten und zum Teil ursächlich für deren Ausmaß sind. Als Punkt vier seiner Liste, die auch Anreizsysteme, Risikomanagement und mangelnde Aufsicht umfasste, benennt McCreevy die internationalen Rechnungslegungsstandards. Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie hier (68 KB); die Auszüge in Bezug auf die Rechnungslegungsstandards haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.

In meinem eigenen Bereich muss die Antwort in erster Linie auf den Finanzmärkten selbst liegen – indem wir erkennen, dass wir innerhalb von Europa die Aufsicht über international agierende Bankkonzerne wesentlich stärken und die Rahmenkonzepte von Kapitalaufsicht und Bilanzierungsregeln, innerhalb derer die Finanzdienstleistungsindustrie tätig ist, wesentlich verbessern müssen. [...] Es gibt meiner Meinung nach zehn Dinge, die absolut deutlich geworden sind, seit diese Krise begonnen hat. [...] Viertens sind die relativ neuen International Accounting Standards – insbesondere in Hinblick auf die Regelungen zu Rückstellungen für faule Kredite und die Bewertung von Vermögenswerten – wirtschaftlich und aufsichtsrechtlich fehlerbehaftet. Sie haben unbeabsichtigte und schädigende Auswirkungen auf Banken, die in illiquiden Märkten tätig sind, und auch auf diese Märkte selbst.

 

 

Dezember 2008: IASB-Vorsitzender steht britischem Parlament Rede und Antwort

Bei einer Anhörung des Finanzkomitees des britischen Parlaments zur Finanzmarktkrise am 11. November 2008 sagte unter anderem der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, aus. Das Komitee hat eine unkorrigierte Fassung der Aussagen in dem Teil der Sitzung zur Verfügung gestellt. Die Aussagen von Sir David (in englischer Sprache) beginnen bei Frage 185. Unten haben wir für Sie Sir Davids Antwort auf die Frage übersetzt, ob der IASB in unangemessener Weise gegenüber politischem Druck eingebrochen ist, IAS 39 im Hinblick auf die Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten zu ändern, um Unternehmen zu gestatten, einige ihrer finanziellen Vermögenswerte nicht länger zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Frage 186, Vorsitzender des Komitees: Sir David, 'rückgratlos' und 'eingebrochen'. Was sagen Sie dazu?

Sir David Tweedie: Ich glaube, wir haben etwas erlebt, von dem ich zuerst einmal hoffe, dass wir das in der Standardsetzung nie wieder erleben werden. Ich glaube allerdings, dass es nur eine stumpfe Drohung war, unsere Organisation "wegzupusten". Es kam sehr sehr schnell. Wir hörten eine Rede des Kommissars, in der es hieß, er habe die gesetzgeberischen Schritte vorbereitet, einen "carve out" von Teilen unserer Standards vorzunehmen. Bis jetzt können sie keine zusätzlichen Formulierungen einfügen (obwohl ich den Verdacht hege, dass auch darüber nachgedacht werden könnte); sie können nur Teile streichen. Das würde bedeuten, dass sie Sachen aus der Handelskategorie in irgendeine andere Kategorie – "bis zur Endfälligkeit gehalten" oder was auch immer – übertragen können, ohne dass es irgendwelche Kontrollen gibt. Dann hätten Unternehmen Posten daraus entnehmen können – und zwar nicht zum beizulegenden Zeitwert, wie wir das fordern, sondern zum ursprünglichen Transaktionspreis beispielsweise. Es gab keine Angaben; man hätte nie gewusst, was passiert wäre, und plötzlich hätten wir eine Umkehr all der Verluste gesehen, wenn die Unternehmen nicht der Meinung gewesen wären, dass die Vermögenswerte dauerhaft im Wert gemindert wären. Meiner Meinung nach wäre die Rechnungslegung in Europa total außer Kontrolle geraten, wenn man von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätte, einen "carve out" vorzunehmen. Unser Problem war, dass wir ursprünglich beabsichtigten, mindestens eine Woche zur Verfügung zu haben, um herauszufinden, ob wir es tatsächlich geschafft haben, Äquivalenz in unseren Standards zu den Vereinigten Staaten im Hinblick auf Umklassifizierungen herzustellen. Wir hatten keine Woche, wir hatten nur wenige Tage. Was wir getan haben, war, den amerikanischen Standardsetzer, die Börsenaufsicht in den Vereinigten Staaten und die großen Prüfungsgesellschaften zu kontaktieren und zu sagen: "Wir glauben, dass wir das hier erreicht haben. Stimmt das?" Als wir die Frage jedoch stellten, hatten wir keine Zeit für wie immer geartete Konsultationen – wir stellten die Frage am Montag, und, wenn ich mich recht erinnere, die Europäische Kommission hat am Dienstag oder am Mittwoch abgestimmt. Wir haben auf der Sitzung erklärt: "Wenn wir feststellen, dass wir einen Fehler gemacht haben, werden wir die Sache nochmal aufrollen." In gewisser Weise haben wir einen Fehler bei den Übergangsbestimmungen. Das passiert, wenn es keinen Konsultationsprozess gibt.

 

 

Dezember 2008: Alert zur Finanzmarktkrise und zur Bewertung von Pensionen

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Financial Reporting Alert veröffentlicht (in englischer Sprache, 62 KB), in dem die Auswirkungen adressiert werden, die die volatilen Finanzmärkte und der zunehmende Verfall der Märkte auf die Pensions- und andere Leistungsberechnungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnis und auf die Angaben für ein Unternehmen gehabt haben können und eventuell noch haben werden. Erwägungen für die aktuelle Berichtsperiode schließen die folgenden ein:
  • Auswirkungen auf die Bilanz – Vermögensbewertung und Finanzierungsstatus
  • Abzinsungssatz einschließlich:
    • Fragen in Bezug auf die Anleiherendite und die Wahl der Anleihe, wenn ein Unternehmen ein hypothetisches Anleihenportfolio verwendet anstelle einer Ertragskurve, um den Absinzungssatz für seine Pensionsverpflichtungen zu bestimmen
    • Verwendung von indexbasierten Zinssätzen bei der Auswahl eines Abzinsungssatzes
  • Erwartete langfristige Rendite
  • Bestimmung des Pensionsaufwands – die Auswirkungen, die Minderungen im Planvermögen und Änderungen der Pensionsverpflichtungen auf die Berechnung der Amortisierung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste für das Geschäftsjahr 2009 haben können
  • Bewertungszeitpunkt für das Planvermögen und die Leistungsverpflichtungen
  • Angaben

 

In dem Alert werden auch künftige Überlegungen für kommende Berichtsperioden erörtert.

 

 

Dezember 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise am 25. November 2008

Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten (Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Eine zweite fand in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 statt. Nachfolgend geben wir die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Gesprächsrunde in Norwalk wieder, die die Beobachter von Deloitte erstellt haben.

Mitschrift von der Gesprächsrunde von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise
Büroräume des FASB, Norwalk (CT), 25. November 2008

Am 25. November 2008 hielten IASB und FASB eine Gesprächsrunde in den Büroräumen des FASB in Norwalk (CT) zu Rechnungslegungsthemen ab, die sich infolge der weltweiten Finanzmarktkrise ergeben. Das Ziel der Gesprächsrunde bestand darin, dass die Boards Rückmeldungen von einer großen Zahl von Interessengruppen zu Bilanzierungsthemen erhalten, die umgehend Aufmerksamkeit erfordern, um dabei zu helfen, das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu erhöhen.

 

Die wesentlichen Themen, die erörtert wurden bestanden in (1) der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte, (2) der Fair Value Option, (3) der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sowie (4) Angaben. Nachfolgend geben wir die wichtigsten Ergebnisse der Gesprächsrunde wieder.

 

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Der Großteil der Diskussion am Runden Tisch drehte sich um Sachverhalte im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Wertminderungsmodellen für Gläubigertitel. Mehrere Themen wurden aufgeworfen:

 

Aufzählung Der Sinn einer 'Wertminderung' in der Rechnungslegung wird nicht gut verstanden. Es besteht keine vereinheitlichte Definition, und es gibe mehrere Modelle in Abhängigkeit der Art des finanziellen Vermögenswerts.
Aufzählung Auslösende Ereignisse werden nicht gut verstanden. Einige sind der Ansicht, dass die Sichtweise der Geschäftsleitung eine wesentliche Rolle bei der Frage spielen sollte, ob ein auslösendes Ereignis aufgetreten ist. Andere deuteten an, dass sich die Sichtweise der Geschäftsleitung ändern kann und subjektiv ist; für sich genommen sollte die Sichtweise der Geschäftsleitung kein Faktor bei der Feststellung sein, ob ein Vermögenswert wertgemindert ist.
Aufzählung Sobald eine Wertberichtigung als sachgerecht angesehen wird, führt der Rückgriff auf verschiedene Wertminderungsmodelle für den Ansatz im Abschluss zu Komplexität und macht es Nutzern schwer, den Abschluss zu verstehen. So werden beispielsweise Forderungen und Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für bonitätsinduzierte Verluste geführt, während verbriefte Kredite, die dieselben Ausstattungsmerkmale wir eine Kreditforderung haben mögen, auf den beizulegenden Zeitwert abgeschrieben werden.

 

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde tauschten verschiedene Sichtweise dazu aus, wie einige dieser Sachverhalte angegangen werden könnten. Einige Abschlussnutzer waren Befürworter einer vollständigen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, bei der die Wertänderungen in der Erfolgsrechnung erfasst werden. Die deuteten an, dass damit das Thema auslösender Ereignis und verschiedener Wertminderungsmodelle entfiele. Andere (Ersteller und Prüfer) schlugen ein Modell vor, das vom Zentrum für Prüfungsqualität des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) in deren Stellungnahme an die SEC zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen worden war (in englischer Sprache, 119 KB). Nach diesem Modell würde die Schuldverschreibung in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, Kreditverluste unmittelbar erfolgswirksam erfasst und andere Veränderungen im beizulegenden Zeitwert im sonstigen vollständigen Einkommen verbucht. Der Kreditverlust würde auf der Grundlage von Veränderungen der erwarteten Zahlungsströme berechnet, ähnlich dem in Standard 114 verwendeten Modell. Nach diesem Vorschlag würde das sonstige vollständige Einkommen in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, so dass die Bestandteile der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in derselben Aufstellung dargestellt werden. Die Befürworter dieser Regelung deuteten an, dass dies Abschlussnutzern Informationen hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme der Schuldverschreibung sowie der sonstigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts vermittle.

 

Diese beiden Vorschläge lösten eine Diskussion darüber aus, was sachgerechterweise in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sei. Auch wenn die Diskussion interessant war, trug sie nicht zur Lösung der Frage bei, was der Grund für das fehlende Vertrauen in die Kreditwirtschaft sei. Einige deuteten an, dass der Vertrauensverluste das Ergebnis davon sei, dass Anleger dem nicht trauten, was Unternehmen in ihren Bilanzen berichtet hätten. Die deuteten an, dass das wahre Thema ein Mangel an Transparenz sei, die aber notwendig ist, damit Anleger Anlageentscheidungen treffen könnten. Mehrere Analysten meinten, dass zusätzliche Angaben darüber, was die Unternehmen hielten und wie die Geschäftsleitung den beizulegenden Geschäftswert einschätze, erforderlich seien. Ein Vorschlag bestand in einer Tabelle, die nach Anlageklassen getrennt Folgendes beinhalten würde: die Anschaffungskosten, den aktuellen beizulegenden Zeitwert, den inneren Wert bzw. einen anderen Wertmaßstab, den das Unternehmen als sachgerecht ansieht, eine Beschreibung, wie der beizulegende Zeitwert ermittelt wurde einschließlich wesentlicher Inputfaktoren, eine Beschreibung, wie der innere Wert berechnet wurde und warum das Unternehmen der Ansicht ist, dass die andere Bewertung sachgerecht ist. Mitglieder beider Boards deuteten an, dass es wahrscheinlich einfacher sei, ein kurzfristiges Projekt zum Abschluss zu bringen, das sich mit Angaben befasst, als eines, das versucht, die verschiedenen Sachverhalte im Zusammenhang mit Wertminderungen anzugehen.

 

Fair Value Option

Die Teilnehmer wurden gefragt, ob sie der Ansicht seien, dass die Fair Value Option weiterhin unwiderruflich sein solle. Die meisten stimmten dieser Auffassung zu. Sie meinten, dass sie diese als Missbrauchsverhütungsvorschrift sähen, die Leute davon abhält, sie auf ein Instrument anzuwenden, wenn dies vorteilhaft ist, und sie wieder zurückzunehmen, wenn der beizulegende Zeitwert sich zu ihrem Nachteil entwickelt. Einige deuteten an, dass der Grund dafür, warum das Wahlrecht ursprünglich ausgeübt wurde, infolge von Änderungen im geschäftlichen Umfeld nicht mehr bestehen mag. Wenn beispielsweise die Option zur Verringerung einer Rechnungslegungsanomalie gezogen wurde, die nicht länger besteht, dann sollte dieses Wahlrecht nach Meinung einiger rückgängig gemacht werden können.

 

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert

Mehrere Teilnehmer deuteten an, dass die Bewertungsleitlinien in dem Arbeitspapier, das von dem Expertenpanel des IASB herausgegeben worden ist, sehr nützlich seien und dass die Boards gut beraten seien, die Informationen in die verpflichtend zu berücksichtigenden Leitlinien aufzunehmen. Ein Teilnehmer bat um Leitlinien bei der Bemessung alternativer Instrumente wie Anlagen in endfälligen Hedge Fonds. Der Teilnehmer deutete an, dass der Stab des FASB und die Bewertungsgruppe des FASB die Probleme bei der Bewertung dieser Instrumente zuvor bereits erörtert hätten, einschließlich der Frage, ob der Nettovermögenswert der sachgerechte Bewertungsmaßstab nach Statement 157 sei. Andere vertraten die Ansicht, dass alle kurzfristigen Leitlinien nur darauf gerichtet sein sollten, dabei zu helfen, die Kapitalmärkte und die Transparenz wiederherzustellen.

 

Angaben

Mehrere Teilnehmer nahmen Stellung zu dem o.g. Angabenvorschlag. Sie waren der Ansicht, dass Angaben ein guter Ausgangspunkt seien, sie aber auch nach vorn gerichtete Informationen, Sensitivitäten der Veränderungen von Inputfaktoren und Unsicherheiten bei der Schätzung sehen möchten. Andere sagten, dass die Verlängerung von Level 3 ein bedeutende Menge an guten Informationen brächte und sie diese Informationen gern für alle Stufen der Bewertungshierarchie sehen würden.

 

Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Gesprächsrunde gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

November 2008: Gesprächsrunde zur Finanzmarktkrise am 3. Dezember

Am 3. Dezember 2008 werden der IASB und der FASB in Tokio gemeinsam die letzte Runde von Gesprächen am Runden Tisch zur Identifizierung von Fragen der Finanzberichterstattung abhalten, die durch die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund getreten sind. Die Gesprächsrunden sollen dazu dienen, den Boards dabei zu helfen, Bilanzierungsfragen zu identifizieren, die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Die erste Gesprächsrunde war in London am 14. November 2008 abgehalten worden, die zweite in den Räumen des FASB am 25. November 2008. In Tokio wird es zwei Gesprächsrunden am Nachmittag geben – die erste von 13:30h bis 15:30h Ortszeit, die zweite von 16:00h bis 18:00h Ortszeit. Die Agendapapiere stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

 

 

November 2008: Vorbereitungsunterlagen für die Gespräche am Runden Tisch

Für die am 25. November 2008 in Norwalk stattfindenden Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise hat der FASB auf seiner Internetseite Vorbereitungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen bieten einen kurzen Überblick über den Zweck der Gesprächsrunden, eine Auflistung der Themen, die erörtert werden sollen, die Liste der Teilnehmer sowie alle eingereichten Anfragen. Die insgesamt 51 Seiten Unterlagen in englischer Sprache finden Sie hier (726 KB).

 

 

November 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise

Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten. Eine zweite wird in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 stattfinden; eine abschließende in den Räumen des japanischen Standardsetzers in Tokio am 3. Dezember 2008. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift von der Gesprächsrunde in London wieder, die die Beobachter von Deloitte erstellt haben.
Mitschrift von der Gesprächsrunde von FASB und IASB zur weltweiten Finanzkrise
London, 14. November 2008

Die Londoner Gesprächsrunde bestand aus zwei Sitzungen zu je 2,5 Stunden. IASB-Boardmitglied John Smith leitete beide Sitzungen. Die 44 Teilnehmer repräsentierten sämtliche Adressatengruppen. Auf Aufrufe bestimmter Adressatenkreise hin wurde festgestellt, dass alle weiteren Schritte gemeinsam von IASB und FASB erwogen und dem Standardsetzungsprozess folgen würden; daher würden im Rahmen der Gespräche am Runden Tisch keine Entscheidungen getroffen.

 

Bei der Gesprächsrunde in London wurden die folgenden Themen erörtert, die auf den von den Teilnehmer eingereichten Sachverhalten gründeten:

 

Aufzählung Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte
Aufzählung Umklassifizierung von Finanzinstrumenten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde
Aufzählung Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
Aufzählung Angaben
Aufzählung Sonstige Themen

 

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Der Vorsitzende führte in das Thema ein, indem er hervorhob, dass sich die Leitlinien für Wertminderungen sowohl hinsichtlich der Auslöser als auch in Bezug auf die Bemessung nach IFRS und US-GAAP unterschieden.

 

Der Großteil der Diskussion drehte sich um die verschiedenen Wertminderungsansätze, die in IFRS und US-GAAP existieren, v.a. für die Wertminderung von Schuldtiteln. Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass diese zusammengeführt werden sollten. Sie nahmen am meisten zu den Unterschieden bei Kreditausfällen für ein Schuldinstrument, das zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, und einem, das als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, Stellung. Die jüngsten Ereignisse an den Märkten hätten dazu geführt, dass das letztgenannte Instrument zu einem Wert angesetzt würde, der deutlich unter jenem läge, als wäre es zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden, was an das gegenwärtigen Einschätzung der Marktteilnehmer von Kredit- und Liquiditätsrisiko läge – verglichen mit einer Wertminderung, die angesetzt worden wäre, wenn die Wertminderung auf Grundlage des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelt worden wäre. Einige Teilnehmer brachten den Vorschlag ein, dass die Wertminderung eines Gläubigerinstruments, das als zur Veräußerung verfügbar gehalten klassifiziert wurde, auf derselben Grundlage erfasst werden sollte, als würde der Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wenn dies geschehe, würden Unterschiede in Bezug auf Liquiditäts- und Kreditrisiken über das hinaus, was nach einem Modell der eingetretenen Verluste erfasst würde, im sonstigen vollständigen Einkommen und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies führte zu der größeren Frage, was eine erfolgswirksame erfasste Wertminderung eigentliche zum Ausdruck bringen solle – Verluste an noch zu erlangenden Zahlungsströmen oder Verluste im beizulegenden Zeitwert.

 

Einige Teilnehmer brachten eine Reihe von Auslegungsfragen in Bezug auf das aktuelle Modell der Wertminderung von Gläubigertiteln, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, auf. Sie fragten insbesondere, ob, falls ein Gläubigertitel, der als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und wertberichtigt wurde, weitere Rückgänge im beizulegenden Zeitwert als weitere Wertminderungen betrachtet würden oder ob dies davon abhänge, ob die weitere Abschwünge im beizulegenden Zeitwert auf Bewegungen des risikolosen Zinssatzes und nicht auf Rückgänge der Bonität zurückzuführen seien, oder ob weitere Rückgänge im beizulegenden Zeitwert nur dann Wertminderungen darstellten, wenn weitere Auslöser für eine Wertminderung dies anzeigten?

 

Es gab Rückmeldungen von Seiten der Nutzer dahingehend, ob Wertberichtigungen auf der Grundlage von eines Konzepts der eingetretenen Verluste selbst dann nützlich seien, wenn die erfolgswirksam erfassten Verluste auf beizulegenden Zeitwerten basierten. Einige Teilnehmer hoben hervor, dass der beizulegende Zeitwert ein guter Schätzer für tatsächliche zahlungswirksame Verluste sei. Es wurde ferner hervorgehoben, dass, auch wenn es einen Unterschied zwischen Wertminderungen und Volatilität im beizulegenden Zeitwert gebe, Märkte im Allgemeinen besser als Einzelpersonen in der Lage seien, die Erfolgssituation eines Instruments abzuschätzen.

 

Es gab eine Diskussion darüber, ob erfolgswirksame Wertaufholungen für Wertberichtigungen auf Beteiligungstitel nicht zulässig sein sollten – gegenwärtig sind sie das nicht. Einige argumentierten, dass, weil das auslösende Ereignis ein bedeutender oder anhaltender Rückgang im beizulegenden Zeitwert unter die Anschaffungskosten sei, die Wertminderung erfolgswirksam rückgängig gemacht werden sollte, wenn dieses auslösende Ereignis nicht länger Bestand habe.

 

Die Boards werden in Erwägung ziehen, ob Änderungen an den bestehenden Bewertungsleitlinien für Wertminderungen erforderlich sind, oder ob alternativ weitere Angaben kurzfristig eingeführt werden könnten, um die unterschiedlichen Wertminderungsansätze einander anzugleichen. Der Vorsitzende stellte fest, dass die Herausforderungen aus den bestehenden Leitlinien darauf zurückzuführen seien, dass es unterschiedliche Bewertungskategorien in IFRS und US-GAAP gebe. Eine Angleichung der Bewertungskategorien würde viele dieser Sachverhalte regeln.

 

Viele Teilnehmer stimmten dieser Schlussfolgerung zu.

 

Umklassifizierung von Finanzinstrumenten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde

Die Gesprächsrunde erörterte sodann die Nutzung der Fair Value Option und mögliche Umklassifizierungen aus dieser Wahl heraus. Einige Teilnehmer drückten ihre Sympathie für eine Überarbeitung der Bedingungen für die Ziehung der Fair Value Option zum Ausdruck, um einen Gleichlauf mit US-GAAP zu erreichen (d.h. die Fair Value Option sollte auch nach den IFRS keinen Beschränkungen unterliegen), und für eine Ausweitung der Fair Value Option für bestimmte Vereinbarungen über nicht-finanzielle Posten, die gegenwärtig nicht durch IAS 39 abgedeckt werden. Andere schlugen vor, eine Umklassifizierung aus der Fair Value Option heraus zuzulassen, falls die Bedingungen für die Ziehung der Fair Value Option nicht länger erfüllt sind. Die Teilnehmer, die dieser Sichtweise anhingen, waren der Ansicht, dass dies im Fall einer Bewertungsanomalie sachgerecht sei, die bei Ziehung der Fair Value Option bestand, nun aber nicht länger besteht, bspw.:

 

Aufzählung wenn finanzielle Vermögenswerte zur Deckung von Versicherungsschulden herangezogen werden und die Aufrechterhaltung der Fair Value Option eine Bewertungsanomalie sogar noch vergrößert oder
Aufzählung wenn die Fair Value Option anstelle von Fair Value Hedge Accounting genutzt wird und der Ausgleich infolge von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte in Bezug auf Bonitäts- und Vorfälligkeitsrisiken nicht mehr besteht oder
Aufzählung wenn das Unternehmen aufgrund von Schwierigkeiten bei der Feststellung eines beizulegenden Zeitwerts im gegenwärtigen Marktumfeld damit aufgehört hat, die Finanzinstrumente auf Fair-Value-Basis zu steuern.

 

Es wurden Bedenken geäußert, dass die Zulassung zur Umklassifizierung durch ein Unternehmen in solchen Umständen weitere Regeln dahingehend erforderten, was eine zulässige Umklassifizierung wäre.

 

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts

Hinsichtlich der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wurde festgehalten, dass unlängst eine Eingabe an IFRIC erfolgt sei, wie man den Liquiditätsspread bei der Bewertung berücksichtigen solle, wenn der Markt nicht länger aktiv ist. Auch wenn viele Teilnehmer zustimmten, dass die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf inaktiven Märkten eine größere Herausforderung darstelle, sei es nicht sachgerecht, Werte zu normalisieren oder Liquiditätsspreads zu verwenden, die die aktuelle Sicht der Marktteilnehmer im Hinblick auf die Spreads nicht widerspiegelten. Man stellte fest, dass die Sichtweise, die in der Eingabe an IFRIC vertreten wurde, nicht im Einklang mit IAS 39 stehe. Andere verwiesen auf die Arbeiten des beratenden Expertenpanels des IASB und darauf, dass diese Leitlinien in der Tat verpflichtend anzuwenden sein sollten (und nicht freiwillig, wie dies gegenwärtig der Fall ist).

 

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde erörterten die prozyklischen Auswirkungen einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Es schien Einigkeit zu bestehen, dass der Zweck der Rechnungslegung nicht darin bestehe, 'aufsichtsrechtliche Zahlen' zu berichten, die übermäßig positive oder negative Marktbewegungen vermieden. Es wurde festgehalten, dass ECOFIN in der Europäischen Union eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, deren Aufgabe es ist, die Wurzeln der Prozyklizität zu untersuchen, und dass Bob Herz (FASB-Vorsitzender) und Sir David Tweedie (IASB-Vorsitzender) Mitglieder einer Arbeitsgruppe des Finanzstabilitätsforums seien, die die Prozyklizität untersucht.

 

Angaben

Der Vorsitzende führte in dieses Thema ein, indem er die verschiedenen Projekt im Arbeitsprogramm der Boards vorstellte, die sich mit Angaben befassten. Die Nutzergruppen äußerten sich besorgt, dass die Änderung an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte, die im Oktober 2008 herausgegeben worden war, lediglich zu einer Änderung an IFRS 7 geführt haben, in dem es nur um Angaben im Jahresabschluss gehe. Die Nutzergruppen warfen ein, dass der Umfang der Angaben in Zwischenabschlüssen von Unternehmen, die finanzielle Vermögenswerte im dritten Quartal umklassifiziert haben, höchst unterschiedlich sei und schlugen vor, dass die zusätzlich eingefügten Angaben in IFRS 7 auch für Zwischenberichte gefordert werden sollten.

 

Sonstige Themen

Die Gesprächsrunde erörterte die Bilanzierung synthetischer abgesicherter Schuldverschreibungen (Collateralised Debt Obligations, CDO). Viele Sprecher hoben hervor, dass es einen Unterschied zwischen IFRS und US-GAAP im Hinblick auf die Frage gebe, ob bonitätsbezogene eingebettete Derivate in Fällen eine Trennung erforderten, in denen das Instrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Man stellte fest, dass sowohl IASB und FASB diesen Sachverhalt untersuchen würden.

 

Man stellte fest, dass eine Klarstellung erforderlich sei, ob eingebettete Derivate untersucht werden müssten, wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert infolge der im letzten Monat erfolgten Änderungen an IAS 39 aus der Kategorie 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' umklassifiziert habe. Einige IASB Boardmitglieder stellten fest, dass mit der Änderung an IAS 39 nicht beabsichtigt worden sei, keine Beurteilung eingebetteter Derivate zu fordern. Die Teilnehmer stellten fest, dass IAS 39/IFRIC 9 diesbezüglich nicht so klar seien wie sie sein könnten. Stabsmitarbeiter des IASB deuteten an, dass dies in der Zukunft untersucht werde, und der Vorsitzende stellte fest, dass falls der IASB eine Klarstellung herausgebe, diese höchstwahrscheinlich eine Beurteilung eingebetteter Derivate zum Zeitpunkt der Umklassifizierung erfordern würde und rückwirkend anzuwenden sei.

 

Ein Teilnehmer stellte fest, dass die Projekte von IASB und FASB zur Ausbuchung und Konsolidierung nicht angeglichen zu sein schienen und bat darum, dass dies erfolge.

 

Der Vorsitzende fragte die Teilnehmer, ob es andere Sachverhalte gebe, derer sich die Boards annehmen sollten. Kein Teilnehmer brachte andere Themen auf.

 

Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

November 2008: Bericht vom G-20-Gipfel

Das Treffen der Staatsoberhäupter der G-20 und der Führer der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums (FSF) ist zu Ende gegangen. Die Teilnehmer veröffentlichten eine Erklärung zum Gipfel über die Finanzmärkte und die Weltwirtschaft (in englischer Sprache). In der Erklärung werden sowohl umgehende Maßnahmen (bis zum 31. März 2009) und mittelfristige Maßnahmen aufgeführt, die unternommen werden sollen, um die Weltwirtschaft zu stärken und die Finanzmärkte der Welt zu reformieren. Die Führer verständigten sich auf ein Paket gemeinsamer Prinzipien für den Umbau der Märkte, einschließlich des folgenden Prinzips zur Stärkung der Transparenz und der Rechenschaft:

 

Wir werden die Transparenz des Finanzmarktes stärken; dies schließt die Erhöhung der Angabeanforderungen für komplexe Finanzprodukte und die Sicherstellung vollständiger und genauer Angaben durch Unternehmen über deren finanzielle Situation ein. Anreize sollten angepasst werden, um eine ausufernde Risikoübernahme zu verhindern.

 

Der nachfolgende Ausschnitt gibt die Empfehlungen wieder, die am deutlichsten an den IASB und die IFRS gerichtet sind.

 

Stärkung der Transparenz und Rechenschaft

Umgehende Maßnahmen bis zum 31. März 2009:
Aufzählung Die weltweit wichtigsten Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten daran arbeiten, die Leitlinien für die Bewertung von Wertpapieren zu verbessern und dabei auch die Bewertung komplexer, illiquider Produkte in Betracht ziehen – insbesondere in Stresszeiten.
Aufzählung Die Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten ihre Arbeiten zur Beseitigung von Schwachstellen bei den Bilanzierungs- und Angabestandards für außerbilanzielle Vehikel deutlich vorantreiben.
Aufzählung Aufsichtsbehörden und Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten die erforderlichen Angaben über komplexe Finanzinstrumente durch Unternehmen gegenüber den Marktteilnehmern verbessern.
Aufzählung Mit Blick auf die Förderung der Finanzstabilität sollte die Verfassung des internationalen Standardsetzers im Bereich der Bilanzierung weiter verbessert werden; dies schließt eine Überprüfung seiner Mitglieder ein, v.a. um Transparenz, Rechenschaft und eine angemessene Beziehung zwischen diesem Organ und den relevanten Behörden sicherzustellen.
Aufzählung Privatwirtschaftliche Organe, die bereits beste Geschäftspraktiken für private Kapitalsammelstellen und/oder Hedgefonds entwickelt haben, sollten Vorschläge für einen vereinheitlichen Satz bester Marktpraktiken unterbreiten. Die Finanzminister sollten die Angemessenheit dieser Vorschläge beurteilen und dabei auf die Analysen der Aufsichtsbehörden, des erweiterten FSF und anderer relevanter Organe zurückgreifen.
Mittelfristige Maßnahmen:
Aufzählung Die weltweit wichtigsten Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten intensiv an der Zielsetzung der Schaffung eines einzigen, weltweiten gültigen und hochqualitativen Standards arbeiten.
Aufzählung Regulatoren, Aufsichtsbehörden und Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten, soweit sachgerecht, fortwährend miteinander und dem privaten Sektor zusammenarbeiten, um eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung hochqualitativer Bilanzierungsstandards sicherzustellen.
Aufzählung Finanzinstitutionen sollten in ihrem Abschluss verbesserte Risikoangaben zur Verfügung stellen und in Übereinstimmung mit international besten Marktpraktiken alle Verluste fortwährend angeben, sofern sachgerecht. Die Aufsichtsbehörden sollten daran arbeiten, sicherzustellen, dass der Abschluss einer Finanzinstitution ein vollständiges, genaues und zeitnahes Bild der Tätigkeiten des Unternehmen beinhaltet (einschließlich der Tätigkeiten im außerbilanziellen Bereich) und dieses stetig und regelmäßig berichtet wird.

 

Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit

Mittelfristige Maßnahmen:
Aufzählung Die Behörden sollten unter Rückgriff auf die Arbeit von Regulatoren Informationen zu Gebieten sammeln, in denen die Konvergenz aufsichtlicher Normen wie Bilanzierungsstandards, Prüfung und Einlagensicherung Fortschritte macht, eines beschleunigten Fortschritt bedürfte oder Potenzial für Fortschritte besteht.

 

 

November 2008: Kommuniqué nationaler Standardsetzer an den IASB

Zwanzig nationale Standardsetzer haben ein Kommuniqué an den IASB übermittelt, in welchem sie ihre Unterstützung für die Bemühungen des IASB, wahrhaft globale Rechnungslegungsstandards zu erreichen, zum Ausdruck bringen. Die nationalen Standardsetzer erwähnen die Aufforderung der Europäischen Kommission, in der diese den IASB auffordert, IAS 39 zu ändern oder so auszulegen, dass sichergestellt ist, dass drei bestimmte Sachverhalte zeitgerecht für die Abschlüsse zum Jahresende 2008 adressiert werden. Die nationalen Standardsetzer führen aus:

 

Aufzählung Es ist wichtig, dass der IASB einem sachgerechten Standardsetzungsprozess folgt.
Aufzählung Auch wenn ein sachgerechter Standardsetzungsprozess den Beteiligten hinreichend Zeit gewähren sollte, um jedwede Änderungen abzuwägen und Stellung zu ihnen zu nehmen, kann es in diesen außergewöhnlichen Zeiten vorkommen, dass der Standardsetzungsprozess abgekürzt werden muss. Sollte dies der Fall sein, stehen wir bereit, um den IASB dabei zu unterstützen, den effektivsten Standardsetzungsprozess, der möglich ist, zu erreichen. Wir könnten beispielsweise die Diskussion unter unseren nationalen Beteiligten in Gang setzen, Gespräche am Runden Tisch zu den entsprechenden Fachthemen abhalten und als Sammelstelle für Stellungnahmen dienen.
Aufzählung Wir drängen diejenigen, die die International Financial Reporting Standards übernehmen, die Entscheidungen des IASB zu akzeptieren, wenn diese im Wege eines angemessenen Standardsetzungsprozesses und Diskussionen zustande gekommen sind und die Auswirkungen auf die Märkte und Volkswirtschaften berücksichtigen.

 

Das an den IASB gerichtete Kommuniqué können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 18 KB).

 

Bei den zwanzig Unterzeichnern des Kommuniqués handelt es sich um:
Aufzählung Ian Mackintosh, Vorsitzender, Accounting Standards Board, Grußbritannien
Aufzählung Amarjit Chopra, Vorsitzender, Accounting Standards Board, Indien
Aufzählung Chungwoo Suh, Vorsitzender, Korean Accounting Standards Board
Aufzählung Conrad C. Chang, Vorsitzender, Taiwan Financial Accounting Standards Committee
Aufzählung Paul F, Winklemann, Vorsitzender, Financial Reporting Standards Committee, Hongkong
Aufzählung Bruce Porter, Geschäftsführender Vorsitzender, Australian Accounting Standards Board
Aufzählung Jean-Francois LePetit, Vorsitzender, French Accounting Standards Board
Aufzählung Alex Watson, Vorsitzender, Accounting Practices Committee, Südafrika
Aufzählung Paul Cherry, Vorsitzer, Canadian Accounting Standards Board
Aufzählung Anders Ullberg, Vorsitzender, The Swedish Financial Reporting Board
Aufzählung Stig Enevoldsen, Vorsitzender, European Financial Reporting Advisory Group
Aufzählung Massimo Tezzon, Generalsekretär, Organismo Italiano Contabilita
Aufzählung Hans de Munnick, Vorsitzer, Dutch Accounting Standards Board
Aufzählung C.P.C. Felipe Perez Cervantes, Präsident, Mexican Accounting Standards Board
Aufzählung Joanna Perry, Vorsitzende, Financial Reporting Standards Board, Neuseeland
Aufzählung Asad Ali Shah, Präsident, Institute of Chartered Accountants of Pakistan
Aufzählung Ikuo Nishkawa, Vorsitzender, Accounting Standards Board of Japan
Aufzählung Liesel Knorr, Präsidentin, German Accounting Standards Board
Aufzählung Erland Kvaal, Vorsitzender, Norwegian Accounting Standards Board
Aufzählung Gerhard Prachner, Vorsitzender, Austrian Accounting Standards Board

 

 

November 2008: Gemeinsamer Vorsitz der Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise

Hans Hoogervorst, Vorsitzender der holländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiele Markten, AFM), und Harvey Goldschmid, ehemaliger Kommissar der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, haben sich bereit erklärt, gemeinsam den Vorsitz der hochrangig besetzten Beratungsgruppe zu übernehmen, die IASB und FASB eingerichtet haben, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetaucht sind. Hier können Sie die Presseerklärung des IASB herunterladen (in englischer Sprache, 51 KB).

 

 

November 2008: Schreiben der FAF an Präsident Bush zur Standardsetzung

In einem Schreiben an US-Präsident George W. Bush im Vorfeld des G-20-Gipels hat der Vorsitzende der Financial Accounting Foundation (FAF), unter der FASB arbeitet, den Präsidenten dazu gedrängt, eine unabhängige Standardsetzung im Bereich der Bilanzierung sowie einen offenen Standardsetzungsprozess, der 'frei von politischer Einflussnahme' ist, zu unterstützen. Das Schreiben der FAF können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 1,54 MB). Hier ist ein Ausschnitt:

Wir wissen, dass aktuelle Sachverhalte im Zusammenhang mit den internationalen Bilanzierungsstandards auf dieser Sitzung als Teil einer umfassenden Untersuchung der globalen Finanzkrise erörtert werden. Die FAF ist der Ansicht, dass die komplexe Aufgabe, Bilanzierungsstandards zu erlassen, am besten von den Experten vorgenommen wird, die im FASB und dem International Accounting Standards Board (IASB) tätig sind. Wir glauben, dass die Integrität und dei Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses im Bereich der Bilanzierung für die Anleger weltweit von zentraler Bedeutung ist. Wir unterstützen die gemeinsame Selbstverpflichtung von FASB und IASB, gemeinsam eine einheitliche Antwort auf die globalen Rechnungslegungsfragen, die aus der gegenwärtigen Finanzkrise erwachsen, zu entwickeln und umzusetzen.

 

 

November 2008: Präsident Bush sagt, Bilanzierung muss den "wahren Wert" zeigen

In einer Rede zu Finanzmärkten und Weltwirtschaft sagte Präsident Bush am 13. November 200 in New York, dass der Zweck des Treffens der G-20-Regierungsspitzen am 15. November darin liege, über die gegenwärtige Krise zu sprechen und die Grundlagen für die künftigen Reformen zu legen, die eine solche Krise in Zukunft verhindern würden. Bush sagte, dass in den Gesprächen der Regierungsverantwortlichen mit den Führern der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums fünf Schlüsselziele in den Vordergrund gestellt werden sollen:

 

Aufzählung die Gründe für diese globale Krise zu verstehen,
Aufzählung die Effektivität der bisherigen Reaktionen zu überprüfen,
Aufzählung Prinzipien für die Reform unseres Finanz- und Aufsichtssystems zu entwickeln,
Aufzählung einen Aktionsplan auf den Weg zu bringen, um diese Prinzipien umzusetzen, und
Aufzählung die Überzeugung zu bestätigen, dass die Prinzipien des freien Markts den sichersten Weg zu dauerhaftem Wohlstand bilden.

 

Bush sagte: "Obwohl die Reformen im Finanzsektor von größter Wichtigkeit sind, liegt die Lösung unserer heutigen Probleme in nachhaltigem Wirtschaftswachstum. Und der sicherste Weg zu diesem Wachstum sind freie Märkte und freie Menschen." Er betonte insbesondere den Bedarf an Bilanzierungsstandards für Finanzinstrumente, die den Anlegern den "wahren Wert" zeigten.

Eines der lebenswichtigen Prinzipien der Reform ist, dass unsere Nationen unsere Finanzmärkte transparenter machen müssen. So sollten wir beispielsweise erwägen, die Bilanzierungsregeln für Wertpapiere zu verbessern, so dass Anleger weltweit den wahren Wert der Vermögenswerte verstehen können, die sie kaufen.

Die vollständige Rede von Bush in englischer Sprache finden Sie hier (67 KB).

 

 

November 2008: Vorbereitungsunterlagen für die Gespräche am Runden Tisch

Für die morgen in London stattfindenden Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise hat der IASB auf seiner Internetseite Vorbereitungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Zum einen finden sich in einem Dokument zusammengefasst alle eingereichten Anfragen, zum anderen hat der Stab einen Ablaufplan mit den einzelnen Themen und Fragen erstellt, denen die Einreichungen aus dem anderen Dokument jeweils per Verweis zugeordnet sind. Beide Dokumente finden Sie hier.

 

 

November 2008: Agenda für den G-20-Gipfel enthält Bilanzierung

Der Assistent für internationale Wirtschaftsfragen des US-Präsidenten, Daniel Price, und der Unterstaatssekretär für Finanzen, David McCormick, haben eine Presseveranstaltung zur Vorbereitung des G-20-Gipfels zu Finanzmärkten und der Weltwirtschaft abgehalten, bei dem der US-amerikanische Präsident, George Bush, als Gastgeber fungiert.

 

Aufzählung Price gab einen Überblick über die Struktur des Gipfels und darüber, "was einige unserer Ziele sind und wie wir erwarten, dass es laufen wird".
Aufzählung McCormick stellte dann "eine Reihe der Bereiche, bei denen wir glauben, dass es genügend Übereinstimmung gibt, so dass die Regierungsspitzen in der Lage sein könnten, kurzfristig einige Entscheidungen zu treffen und diese kurzfristig umzusetzen," vor. Unter den Bereichen, die McCormick nannte, waren globale Rechnungslegungsstandards und die Finanzberichterstattung durch Finanzinstitute.

 

Das Weiße Haus stellt ein vollständiges Protokoll der englischsprachigen Presseveranstaltung zur Verfügung. Nachfolgend haben wir für Sie einen Auszug über globale Rechnungslegungsstandards und Finanzberichterstattung übersetzt:

Globale Rechnungslegungsstandards
Innerhalb der vier Bereiche, die Dan beschrieben hat, – Transparenz und Rechenschaftspflicht, belastbare Regulierung, Integrität unserer Finanzmärkte und internationale Zusammenarbeit – gibt es eine Reihe von Fragen, über die sich die Teilnehmer austauschen können. Eine Frage im Bereich Transparenz und Rechenschaftspflicht wären die globalen Rechnungslegungsstandards. Dies ist eine Frage, die in letzter Zeit viel Aufmerksamkeit erhielt, und die Schaffung besser übereinstimmender und letztlich konvergierter globaler Rechnungslegungsstandards würde eine große Last auf den Schultern der Unternehmen verringern und sicherstellen, dass alle nach den gleichen Regeln spielen, wenn wir die Leistung verschiedener Unternehmen vergleichen.

Finanzberichterstattung durch Finanzinstitute
Es gibt bis jetzt sehr viel Diskussion um die Komplexität und Undurchsichtigkeit mancher Produkte, Produkte die im Bereich Finanzdienstleistungen entwickelt worden sind. Deshalb nehme ich an, dass die Rolle der Aufsichten bei der Verbesserung der Transparenz dieser komplexen Produkte sicher ein Thema sein wird, über das man sprechen wird. Das gilt natürlich dann auch für die Bedeutung von Finanzberichterstattung, Finanzberichterstattung in einer Form, die alle Aktivitäten eines Finanzinstituts widerspiegelt, bilanzielle und außerbilanzielle. Das sind die Themen, von denen wir glauben, dass sie unter dem Stichwort von Transparenz und Rechenschaftspflicht angesprochen werden.

 

 

November 2008: Schreiben der IOSCO an die G-20

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat ein Schreiben an die Regierungsverantwortlichen der G-20 gerichtet, um ihnen vorbereitende Informationen vor ihren Diskussionen am 15. November in Washington an die Hand zu geben. In dem Schreiben werden die Bemühungen der IOSCO hinsichtlich hochwertiger globaler Wertpapieraufsicht dargestellt, wobei darauf hingewiesen wird, dass einer der vier Bereiche, auf die die IOSCO in ihrer Arbeit den Schwerpunkt legt, "internationale Finanzberichterstattung und die Verantwortlichkeit der Standardsetzer gegenüber der Gemeinschaft nationaler Behörden, die für die Berichterstattung börsennotierter Unternehmen verantwortlich sind" ist. Im Anhang an das Schreiben findet sich eine Verlautbarung der IOSCO hinsichtlich Rechnungslegungsstandards und Unternehmensführung. Sie können sich das englischsprachige Schreiben der IOSCO an die Regierungsverantwortlichen der G-20 hier herunterladen (96 KB). Nachfolgend haben wir für sie einen Auszug aus der Verlautbarung zu Rechnungslegungsstandards übersetzt:

Die IOSCO unterstützt auch die Entwicklung und Anwendung belastbarer, international akzeptierter und einheitlich angewendeter Standards zur Finanzberichterstattung. Um zu solchen Standards zu gelangen, muss der Standardsetzungsprozess rechenschaftsfähig und einer angemessenen Konsultation unterworfen sein. In dieser Hinsicht plädiert die IOSCO stark für die International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.

Die Aufgabe, hochwertige Standards zu entwickeln und zu erhalten, die den Anlegern Transparenz bieten, hängt in kritischem Maß von unabhängigen Standardsetzern ab; dies schließt den IASB ein. Standardsetzer werden am besten in der Lage sein, hochwertige Standards zu produzieren, wenn sie ihre Urteilskraft uneingeschränkt ausüben und sich auf ihre Fähigkeiten, Erfahrungen und den Konsultationsprozess verlassen können, ohne dass unangemessener politischer Druck ausgeübt wird und unter Berücksichtigung der Ansichten aller Interessengruppen. Im Licht dieser Tatsachen steht die IOSCO als Gemeinschaft von Kapitalmarktbehörden bereit, die Standardsetzer in ihrer Rolle zu unterstützen.

Gleichzeitig sind die IOSCO-Mitglieder diejenigen, die die direkte Verantwortung für den Schutz der Anleger in unseren Märkten tragen. Um dieser Verantwortung zu genügen, müssen die IOSCO-Mitglieder die Mittel haben, sicherzustellen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer im besten Interesse der Anleger arbeiten. Die IFRS werden in immer mehr Rechtskreisen weltweit angewendet. Es ist für die Wertpapieraufsichten, die die Anwendung von IFRS in ihren Rechtskreisen zulassen (oder dies in Erwägung ziehen), von äußerster Wichtigkeit, dass eine Balance zwischen dem Schutz der Unabhängigkeit und der Integrität des IFRS-Standardsetzers IASB und der gleichzeitigen Sicherstellung, dass der IASB für die Entwicklung von Standards, die dem besten Interesse der Anleger dienen, verantwortlich gehalten werden kann, erhalten wird.

 

 

November 2008: Finanzminister der G-20 favorisieren globale Standards

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 sind am 8. und 9. November 2008 in Sao Paulo in Brasilien zusammengekommen. In Vorbereitung auf den Gipfel der Regierungsverantwortlichen der G-20-Mitgliedsländer in Washington am 15. November wurden auf dem Treffen die Gründe für und die politischen Reaktionen auf die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund gestellt. Im englischsprachigen Abschlusskommuniqué des Treffens wurde auf Rechnungslegung wie folgt eingegangen: "Wir sind außerdem übereingekommen, dass Finanzinstitute gemeinsame Rechnungslegungsstandards haben sollten." Das vollständige Kommuniqué finden Sie hier (1,09 MB).

 

 

November 2008: IASCF-Treuhänder wenden sich an den US-Präsidenten

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben an den US-amerikanischen Präsidenten geschrieben, der Gastgeber des internationalen Gipfels zur Finanzmarktkrise am 15. November 2008 sein wird. Die Treuhänder weisen darauf hin, dass die IFRS inzwischen in über 100 Ländern eingeführt worden seien und so Vergleichbarkeit und Transparenz der internationalen Finanzmärkte gewährten. Der IASB sei ein Standardsetzer, der seine Entscheidungen unabhängig nach sorgfältiger Erörterung und Rücksprache mit allen Interessengruppen fälle. Dadurch sei die Akzeptanz der IFRS weltweit gewährleistet, auch des Fair-Value-Ansatzes, der in letzter Zeit oft publikumswirksam angegriffen worden sei. Die Schritte, die der IASB unternimmt, um den verbleibenden Herausforderungen der Marktwertbilanzierung entgegenzutreten, werden in dem Schreiben ebenfalls ausführlich dargestellt. Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie hier (400 KB); nachfolgend haben wir einige Auszüge für Sie übersetzt:

Die meisten der Industrieländer und aufstrebenden Volkswirtschaften – einschließlich fast aller G-20-Mitgliedsländer – haben sich den IFRS verpflichtet. Der IASB betreibt aktiv die Förderung gemeinsamer Standards weltweit und insbesondere die Sicherstellung der Konvergenz unter den wichtigsten Wirtschaften. Die bis jetzt erzielten Erfolge sollten nicht durch Aktionen geschmälert werden, die die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses gefährden würden.

 

Die Treuhänder sind der Meinung, dass jegliche Schritte, die außerhalb des wohletablierten und akzeptierten Standardsetzungsprozesses unternommen werden, um die Marktwertbilanzierung zu ändern, das ohnehin geringe Vertrauen in die Finanzmärkte weiter untergraben würde. Deshalb sollten alle Bemühungen, die Finanzberichterstattung zu verbessern, vom IASB geführt und rasch abgeschlossen werden, um einen weltweit einheitlichen Ansatz zu gewährleisten. Der IASB hat bereits einige bedeutende Schritte unternommen, um die Bilanzierungsleitlinien zu verbessern. Die Schritte gründen insbesondere auf den Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF), aber auch auf den Stellungnahmen anderer Interessengruppen, die beim IASB eingereicht wurden.

 

Gleichzeitig müssen alle weiteren Schritte des IASB die Ansichten aller Interessengruppen einbeziehen, um Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die den Marktteilnehmern transparente Finanzinformationen bieten. Die Interessengruppenvertreter, insbesondere die Anleger, haben das in Einreichungen an uns sehr deutlich gemacht. Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Fair Value sind sehr kompliziert und haben Auswirkungen, die sorgfältig erörtert werden müssen. Das macht sie nicht unbedingt für Schnellschusslösungen geeignet.

 

 

November 2008: Keine politische Einmischung in Rechnungslegungsstandards

Das internationale Netzwerk zu Corporate Governance (International Corporate Governance Network, ICGN) hat eine öffentliche Erklärung zur globalen Finanzmarktkrise herausgegeben (in englischer Sprache, 62 KB). In der Erklärung, die im Vorfeld des internationalen Gipfels zur Finanzmarktkrise am 15. November 2008 herausgegeben wurde, werden die teilnehmenden Regierungsverantwortlichen aufgefordert, eine gestärkte Corporate Governance in das Maßnahmenpaket für die Wiederherstellung des Vertrauens in die Märkte aufzunehmen. Die ICGN-Mitglieder sind hauptsächlich institutionelle Anleger, die gemeinsam mehr als 15 Billionen US-Dollar in Fondsvermögen repräsentieren. In der ICGN-Erklärung wird ausdrücklich jegliche politische Einmischung in den Standardsetzungsprozess zurückgewiesen:

Rechnungslegungsstandards: Es darf keine politische Einmischung in den Standardsetzungsprozess für Bilanzierungsstandards geben. Die Fair-Value-Ansatz ist dafür angegriffen worden, Prozyklizität zu fördern. Die Anleger im Allgemeinen unterstützen den beizulegenden Zeitwert, der ein Bild davon liefert, was tatsächlich geschieht. Es gibt ein paar Herausforderungen, derer man sich annehmen muss, aber diesen Ansatz aufzugeben, würde das Vertrauen in die Finanzberichterstattung beschädigen. Es ist wichtig, zu erkennen, dass es einen Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert gibt, der für die Berichterstattung verwendet wird, und dem beizulegenden Zeitwert, der verwendet wird, um den Bedarf an regulatorischem Kapital einzuschätzen. Rechnungslegungsstandards müssen auch deutlicher vorschreiben, wann über außerbilanzielle Geschäftsvorfälle zu berichten ist.

 

 

November 2008: Drei Interviews mit Sir David Tweedie zur Marktwertbilanzierung

Der Vorsitzende des International Accounting Standards Board (IASB), Sir David Tweedie, hat sich in drei kurzen Interviews gegenüber der Financial Times in deren Internetsendereihe View from the Top zu drei Themen geäußert:

 

  • Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
  • Rechnungslegungsstandards
  • Aufsichtsrechtliche Gegebenheiten

 

Mit dieser Verknüpfung können sie alle drei Interviews nacheinander anhören.

 

 

November 2008: IASB und FASB kündigen zwei weitere Gesprächsrunden an

Der IASB und der FASB haben die Termine und Orte von zwei weiteren Runden von Gesprächen am Runden Tisch zur Identifizierung von Fragen der Finanzberichterstattung verkündet, die durch die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund getreten sind (Pressemitteilung in englischer Sprache, 124 KB). Wir hatten bereits früher darauf hingewiesen, dass eine erste Gesprächsrunde am 14. November 2008 in London stattfinden wird. Die Gesprächsrunden sollen dazu dienen, den Boards dabei zu helfen, Bilanzierungsfragen zu identifizieren, die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Nachfolgend eine Übersicht über alle Termine:

Datum Zeit (Ortszeit) Ort der Veranstaltung
14. November 2008 Gesprächsrunden um 10:30h und um 13:30 Holborn Bars, 138-142 Holborn, London EC1N 2NQ UK
25. November 2008 nachmittags Büroräume des FASB, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut 06856-5116 USA
3. Dezember 2008 nachmittags Büroräume des japanischen Accounting Standards Board, Fukoku Seimei Building 20F, 2-2, Uchisaiwaicho 2-chome, Chiyoda-ku, Tokyo 100-0011, Japan

 

 

November 2008: IDW an das BMJ zur Anwendung der IFRS in der EU

In einem Schreiben vom 5. November 2008 (384 KB) bittet das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Bundesministerin der Justiz, sich beim Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs für die weitere Anwendung der IFRS in der EU einzusetzen. In der Presse werden Gerüchte erwähnt, die französische Regierung plädiere für die Außerkraftsetzung der IAS-Verordnung. Dies würde bedeuten, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU nicht mehr verpflichtet wären, IFRS anzuwenden. Das IDW hofft auf die Hilfe der Bundesregierung für ein Beibehalten des bisherigen Regelung. In dem Schreiben heißt es:

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung einen solchen Vorschlag, sollte er eingebracht werden, nicht unterstützt. Die mit der IFRS-Verordnung angestrebte Zielsetzung, für börsennotierte Unternehmen in der EU eine transparente und international akzeptierte Rechnungslegung vorzuschreiben und so auch den europäischen Kapitalmarkt international wettbewerbsfähig zu machen, gilt unverändert fort. Die globale Verflechtung der Kapitalmärkte bedingt eine einheitliche Informationsversorgung der Kapitalmarktteilnehmer über international vereinheitlichte Rechnungslegungsgrundsätze.

Ein Brief gleichen Inhalts ging an die EU-Kommission.

 

 

November 2008: EU-Kommission begrüßt IASB-Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Am 5. November 2008 hat die Europäische Kommission eine Verlautbarung (95 KB) veröffentlicht, in der die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die jüngst vom IASB herausgegeben worden sind, begrüßt werden. In der Verlautbarung heißt es:

Die Europäische Kommission begrüßt die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei inaktiven Märkten, die der International Accounting Standards Board (IASB) am 31. Oktober 2008 veröffentlicht hat. Nach Auffassung der Kommission stimmen diese in vollem Umfang mit der von den drei europäischen Ausschüssen der Aufsichtsbehörden abgegebenen gemeinsamen Erklärung sowie mit vergleichbaren Leitlinien überein, die die einschlägigen US-Behörden unlängst veröffentlicht haben.

 

 

November 2008: DSR und RIC zur Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten

Bereits seit fast einem Jahr wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten zu erfolgen hat; sowohl das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) als auch das RIC des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) haben gegen Ende 2007 an die in IAS 39 vorgesehene Vorgehensweise erinnert. Mit dem seit Juli 2008 deutlich verschärften Verfall der Märkte hat der International Accounting Standards Board (IASB) das Thema wieder aufgenommen; auch die Fachgremien des DRSC haben sich im Zuge der Diskussionen der letzten Wochen erneut mit dem Thema beschäftigt. Der DSR und das RIC des DRSC sind in ihren Überlegungen zu folgendem Ergebnis gekommen:

Es ist unbestritten, dass Märkte für bestimmte Produkte inaktiv sind; die Bestimmung, ab wann ein Markt als inaktiv anzusehen ist, wird hier nicht angesprochen. IAS 39 sieht für den Fall inaktiver Märkte vor, dass der Fair Value mangels beobachtbarer Preise für das Finanzinstrument durch ein Bewertungsmodell ermittelt wird.

 

Bei der Anwendung von Bewertungsmodellen sind, soweit vorliegend, am Markt ablesbare Bewertungsparameter zu verwenden. Nur für diejenigen Bewertungsparameter, die nicht mehr an Märkten beobachtbar sind, kommt eine andere Ermittlung der Parameter zur Anwendung. Vorliegende Marktinformationen können daher nicht ignoriert werden, auch wenn der Markt für inaktiv erachtet wird.

 

Offen ist damit derzeit die Frage, wie Bewertungsparameter zu bestimmen sind, bei denen beobachtbare Ausprägungen sehr stark von Marktverzerrungen gekennzeichnet sind. Diesbezüglich ist insbesondere zu klären, in welchem Ausmaß sie bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. IAS 39 AG78 gibt hier lediglich vor, dass von den ursprünglichen Daten auszugehen ist, sofern es keine Anhaltspunkte gibt, dass diese ursprünglichen Daten sich inzwischen geändert haben. Zwar mögen die aktuell beobachtbaren Ausprägungen auch von Marktverzerrungen gekennzeichnet sein, sie stellen jedoch Anzeichen dafür dar, dass die historischen Ausprägungen nicht mehr relevant sind und daher nicht ohne Anpassung verwendet werden können. Da es objektive Verfahren zur Anpassung der Parameter von historischen Marktgegebenheiten zu nunmehr von Unternehmen vorzunehmenden Modellannahmen nicht gibt, besteht Bedarf für Leitlinien.

 

Nach Ansicht von DSR und RIC hat der IASB (IFRIC) entsprechende Leitlinien für eine solche Fortschreibung zu erarbeiten. Wir werden uns aktiv in die entsprechende Diskussion einbringen.

Diese Presseerklärung des DSR kann im pdf-Format kann von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden (28 KB).

 

 

November 2008: IASB und FASB planen Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise

Der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB haben angekündigt, dass die erste von drei Runden mit Gesprächen am Runden Tisch zur Erörterung von Fragen der Finanzberichterstattung, die im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise weltweit deutlich geworden sind, am 14. November 2008 in London stattfinden wird. Die Gesprächsrunden werden für die beiden Boards die Möglichkeit bieten, Meinungen von einer großen Bandbreite von Interessengruppen einzuholen – von Abschlussadressaten und -erstellern, Regierungen, Aufsichtsbehörden und anderen. Die Gesprächsrunden sollen den Boards dabei helfen, jegliche Bilanzierungssachverhalte zu identifizieren, die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Die Termine für die beiden Gesprächsrunden, die in Norwalk in Connecticut (Sitz des FASB) und in Tokio abgehalten werden sollen, werden in Kürze bekanntgegeben. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (154 KB).

 

 

November 2008: Newsletter zu vorgeschlagenen Verbesserungen an IFRS 7

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters veröffentlicht, in welchem die Vorschläge des IASB zur Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente (IFRS 7) erläutert werden (in englischer Sprache, 202 KB). Die Vorschläge selbst sind Gegenstand eines Entwurfs vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben. Die Vorschläge sind Teil der Antwort des IASB auf die Finanzmarktkrise und greifen Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) auf, die die Unterstützung der Finanzminister der G-7 haben. Die Vorschläge spiegeln auch die Erörterungen des beratenden Expertenpanels zur Bemessung und Angabe des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in Märkten, die nicht mehr aktiv sind, wider. Der Standardentwurf mit der Bezeichnung Verbesserung der Angaben zu Finanzinstrumenten kann kostenfrei von der Website des IASB bezogen werden. Die Kommentierungsfrist läuft am 15. Dezember 2008 ab, das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens ist der 1. Juli 2009. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

Oktober 2008: IASB veröffentlicht Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert

Der IASB hat veranschaulichende Leitlinien zur Durchführung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Situationen, in denen Märkte inaktiv werden, veröffentlicht. Die Leitlinien bestehen aus einem zusammenfassenden Dokument der Stabsmitarbeiter des IASB und dem Abschlussbericht des beratenden Expertenpanels, das zur Erwägung des Sachverhalts eingerichtet wurde:

 

Aufzählung Das zusammenfassende Dokument stellt den Berichts des beratenden Expertenpanels in einen Zusammenhang und hebt die wichtigen Sachverhalte im Zusammenhang mit der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, wenn Märkte inaktiv werden, hervor. Das Dokument berücksichtigt die unlängst veröffentlichten Dokumente von FASB und SEC und steht mit ihnen in Einklang.
Aufzählung In dem Bericht des beratenden Expertenpanels werden die Praktiken dargestellt, die Experten bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten verwenden, wenn Märkte inaktiv werden, sowie Verfahrensweisen hinsichtlich Angaben zum beizulegenden Zeitwert in diesen Fällen. Der Bericht enthält nützliche Informationen und erläuternde Leitlinien über die eingesetzten Verfahren und das Ermessen, das bei der Bemessung und den Angaben zum beizulegenden Zeitwert zum Einsatz kommt.

Folgende Dokumente können Sie herunterladen (alle in englischer Sprache):

 

Aufzählung Presseerklärung des IASB (167 KB)
Aufzählung Bericht des beratenden Expertenpanels (665 KB)
Aufzählung Zusammenfassendes Dokument des IASB-Stabs (130 KB)

 

 

Oktober 2008: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bedarf 'weiterer Arbeit'

In seiner Eröffnungsrede bei den Gesprächen am Runden Tisch zur Marktwertbilanzierung, die gestern von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) abgehalten wurden, sagte der Vorsitzende der SEC, Christopher Cox, dass die SEC unter anderem die folgenden drei Punkte untersuchen wird: die Auswirkungen, die die Marktwertbilanzierung auf die Qualität der Finanzinformationen hat, die Anlegern zur Verfügung gestellt werden, den Standardsetzungsprozess des amerikanischen Standardsetzers FASB und die Frage, ob die bestehenden Leitlinien zur Marktwertbilanzierung geändert oder ersetzt werden sollten. Die Gespräche am Runden Tisch sind Teil der vom Kongress vorgeschriebenen Untersuchung, die von der SEC zur Anwendung der Marktwertbilanzierung durch Finanzinstitute durchgeführt werden muss. Die vollständige Rede von Cox, aus der wir nachfolgend einen Auszug übersetzen, finden Sie hier in englischer Sprache. Cox verkündete außerdem, dass die nächste Gesprächsrunde am 21. November 2008 stattfinden wird.

Wie wir lernen mussten, bringen illiquide Märkte neue Herausforderungen bezüglich der Marktwertbilanzierung, was wir möglicherweise in den vergangenen Jahren so nicht gesehen haben. Diese Herausforderungen haben uns gezeigt, dass es weiterer Arbeit bedarf, um die Werkzeuge zu verbessern, die den Unternehmen zu Verfügung stehen, um transparente und entscheidungsnützliche Finanzberichterstattung zu leisten.

Transparenz ist der Eckpfeiler erstklassiger Finanzberichterstattung. Transparente und unvoreingenommene Finanzberichterstattung erlaubt den Anlegern, informierte Entscheidungen auf Grundlage der finanziellen Leistung und der Angaben des Unternehmens zu treffen. Eine klare, präzise und ausgewogene Sicht auf die Unternehmen, die an unseren Kapitalmärkten teilnehmen, ist von fundamentaler Bedeutung für diejenigen, die sich entscheiden, in unsere Märkten zu investieren. Informierte Entscheidungen führen zu wirksamer Kapitalallokation.

 

 

Oktober 2008: Sechs US-amerikanische Gruppen drängen auf mehr Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert

Die Führungen von sechs US-amerikanischen Wirtschaftsorganisationen haben einen gemeinsamen Brief an die amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) geschrieben, in dem sie darum bitten, dass "die SEC weitere Leitlinien zur Verwendung von Ermessen bei der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlichen möge." In dem Brief heißt es, dass der Mangel an Leitlinien in diesem Bereich "die Gefahr birgt, Transparenz einzutrüben". Das Schreiben (in englischer Sprache, 104 KB) wurde von führenden Vertretern des Center for Capital Markets Competitiveness der amerikanischen Handelskammer, des Financial Services Roundtable, der Property Casual Insurers Association of America, des American Council of Life Insurers, der Mortgage Bankers Association und der American Insurance Association verfasst. Nachfolgend ein Auszug:

Wir bitten mit allem Respekt darum, dass die sich SEC offiziell zur Verwendung von Ermessen bei der Anwendung von SFAS 157 äußert. Diese Äußerung der SEC sollte prinzipienbasierte Leitlinien für die Transparenz von Angaben enthalten, die von den Anlegern benötigt werden, wenn Ermessen zum Einsatz kommt. Diese Äußerung wird die Klarheit bieten, die von der Unternehmensführung benötigt wird, um Vermögenswerte in inaktiven Märkten sachgerecht zu bewerten, und die Anlegern die transparenten Informationen zur Verfügung stellt, die sie für informierte Entscheidungen benötigen.

 

 

Oktober 2008: FAF fordert SEC auf, SFAS 157 nicht außer Kraft zu setzen

Robert E. Denham, der Vorsitzende der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), unter der der FASB arbeitet, hat an den Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, geschrieben und drängt die SEC, alle Ansinnen abzuweisen, SFAS 157 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und alle damit in Verbindung stehenden Leitlinien des FASB zur ersetzen oder auszusetzen. Denham weist darauf hin, dass der amerikanische Kongress ein ähnliches Ansinnen hinsichtlich der Aussetzung von SFAS 157 erwogen aber zurückgewiesen hat, als das Notfallgesetz verabschiedet wurde. Den vollständigen Brief von Denham in englischer Sprache finden Sie hier (521 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Wir erkennen an, dass die gegenwärtige Finanzkrise das Anlegervertrauen in extremer Weise auf die Probe stellt. Wir wissen auch, dass an vielen Stellen umfassende Maßnahmen ergriffen werden, um das Anlegervertrauen wieder herzustellen und zu stützen. Wir glauben jedoch, dass eine Entscheidung der SEC, im jetzigen Umfeld gesteigerter Bedenken der Anleger hinsichtlich der Transparenz von Finanzinformationen in Bezug auf Finanzinstitute und politischen Drucks einiger Interessengruppen aus der Wirtschaft, Transparenz zu reduzieren, einen FASB-Standard außer Kraft zu setzen, die Bedenken der Anleger in Bezug auf die Verlässlichkeit noch vergrößern und damit die Marktbedingungen weiter verschlimmern würde.

 

 

Oktober 2008: Generaldirektion Binnenmarkt an den IASB

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2008 hat Jörgen Holmquist, der Generaldirektor für Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der Europäischen Kommission, dem IASB die Forderungen der Kommission hinsichtlich des weiteren Vorgehens im Rahmen der Finanzmarktkrise übermittelt. Wortwörtlich heißt es in dem Schreiben:

Ich fordere den IASB auf, sobald wie möglich Lösungen zu erarbeiten und eine ausreichende Menge an Ressourcen für diese Aufgaben bereitzustellen. Dadurch muss er sicherstellen, dass die Lösungen rechtzeitig bereitstehen, also im Dezember, damit die Ersteller die Jahresabschlüsse entsprechend erstellen können.

 

Folgende Punkte müssen nach Ansicht der EU-Kommission rechtzeitig vor den Jahresabschlüssen geklärt sein:

 

Aufzählung Es muss gestattet sein, finanzielle Vermögenswerte, die derzeit nach der Fair-Value-Option klassifiziert werden, umzuklassifizieren und sie nicht mehr zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies gilt bisher nur für finanzielle Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind.
Aufzählung Es muss klargestellt werden, ob synthetische CDOs eingebettete Derivate beinhalten.
Aufzählung Die Wertminderungsregeln für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte müssen angepasst werden.

 

Das vollständige Schreiben steht Ihnen in englischer Sprache hier zur Verfügung (243 KB).

 

 

Oktober 2008: IDW zur Fair-Value-Ermittlung nach IAS 39 in der Finanzmarktkrise

Insbesondere während des dritten Quartals 2008 war eine nochmalige Verschärfung der Finanzmarktkrise zu verzeichnen. Hiermit ging für viele Finanzinstrumente eine weiter abnehmende Liquidität der Märkte einher. Da vor diesem Hintergrund diverse Fragen im Zusammenhang mit der Fair-Value-Ermittlung bei inaktiven Märkten nach IAS 39 aufgekommen sind, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 27. Oktober 2008 ein Schreiben an das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) gerichtet. In dem Schreiben wird unter Hinweis auf bestehende Auslegungsunsicherheiten ein Bewertungsverfahren zur sachgerechten Anwendung von IAS 39 – insbesondere bezüglich der Voraussetzungen zur Anwendbarkeit von Bewertungsmodellen und ihrer Ausgestaltung – dargelegt. Das englischsprachige Schreiben finden Sie hier (196 KB).

 

 

Oktober 2008: Verlautbarung der französischen Aufsichten zum beizulegenden Zeitwert

Vier französische Rechnungslegungs- und Aufsichtsbehörden haben eine gemeinsame Empfehlung zur bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten veröffentlicht, die "aufgrund der gegenwärtigen Unruhen nicht mehr verlässlich mit Marktpreisen bewertet werden können". Im Wesentlichen unterstützt die Gruppe die Leitlinien, die jüngst vom IASB und vom FASB zu dieser Frage herausgegeben worden sind. Die vier französischen Behörden sind der nationale Standardsetzer (Conseil national de la comptabilité), die Wertpapieraufsicht (Autorité des marchés financiers), die Bankenaufsicht (Commission bancaire) und die Versicherungsaufsicht (Autorité de contrôle des assurances et des mutuelles). Die Empfehlung steht Ihnen in französischer Sprache (44 KB) und in englischer Sprache (43 KB) zur Verfügung.

 

 

Oktober 2008: Bitte an IFRIC oder den IASB um eine autoritative Klärung zur Bestimmung des Fair Value in inaktiven Märkten

Am Samstag, den 25. Oktober wurde in der F.A.Z. berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin), das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) an einem neuen Standard zur Bewertung von Wertpapieren arbeiten. Zutreffend ist, dass es zur Zeit einen Abstimmungsprozess gibt, das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. den International Accountings Standards Board (IASB) als die zuständigen Organisationen zu bitten, eine autoritative Klärung zur Bestimmung des Fair Value in inaktiven Märkten zu erarbeiten. Dies bedeutet nicht, dass mit der Anfrage beim IASB bereits eine Klärung oder gar ein "Standard" vorliegt. In der heute veröffentlichten Presseerklärung des DRSC heißt es dazu:

Bereits seit fast einem Jahr wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Bewertung in inaktiven Märkten zu erfolgen hat; sowohl das IDW als auch das Rechnungslegungs Interpretations Committee des DRSC haben sich gegen Ende 2007 hierzu dahingehend geäußert, dass an die in IAS 39 vorgesehene Vorgehensweise erinnert wurde.

Es ist unbestritten, dass Märkte für bestimmte Produkte inaktiv sind. IAS 39 sieht für diesen Fall vor, dass von der Marktbewertung auf Modellbewertung übergegangen wird, dies jedoch nicht für alle Bewertungsparameter, sondern nur für diejenigen, die nicht mehr an Märkten beobachtbar sind. Vorliegende Marktinformationen können daher nicht einfach ignoriert werden, auch wenn die Bilanzierenden die Märkte für inaktiv erachten.

Offen ist damit derzeit die Frage, wie Bewertungsparameter zu bestimmen sind, die entweder gar nicht beobachtbar sind oder bei denen beobachtbare Ausprägungen sehr stark von Marktverzerrungen geprägt sind. Bezüglich der zuletzt angesprochenen Ausprägungen ist insbesondere zu klären, in welchem Ausmaß sie bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. IAS 39 AG78 gibt hier lediglich vor, dass von den ursprünglichen Daten auszugehen ist, sofern es keine Anhaltspunkte gibt, dass diese ursprünglichen Daten sich inzwischen geändert haben. Objektive Verfahren zur Fortschreibung der Parameter von historischen Marktgegebenheiten zu nunmehr von Unternehmen vorzunehmenden Modellannahmen gibt es nicht. Hier hat der IASB (IFRIC) entsprechende Leitlinien für eine solche Fortschreibung zu erarbeiten.

Die Presseerklärung im pdf-Format kann von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden (28 KB).

 

 

Oktober 2008: Folgebericht zu Empfehlungen des FSF

Das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem es die bislang erfolgte Umsetzung ihrer Empfehlungen, wie sie in dem Bericht zur Erhöhung der Widerstandskraft der Märkten und Institutionen vom 7. April 2008 ausgesprochen wurden. Das FSF ist eine globale Organisation von Aufsichtsbehörden und Zentralbanken. In diesem Bericht werden die Ursachen und Schwächen, die zu den jüngsten Unruhen auf den Finanzmärkten weltweit geführt haben, untersucht und Empfehlungen zur Behebung der Schwächen ausgesprochen, einschließlich mehrerer, die sich an den IASB richten. Diese Empefhlungen bezogen sich u.a. auf die Bilanzierungs- und Angabestandards sowie zu Leitlinien für außerbilanzielle Vehikel und Bewertungen. Im neuen Umsetzungsbericht mit dem Titel Bericht des Finanzstabilitätsforums zur Erhöhung der Widerstandskraft der Märkten und Institutionen: Folgebericht zur Umsetzung (in englischer Sprache, 161 KB) werden die Fortschritte von IASB und FASB zu außerbilanziellen Vehikeln auf den Seiten 16-17 und zu Bewertungen auf den Seiten 17-19 untersucht.

Hinsichtlich Bewertungen wird im Umsetzungsbericht des FSF Folgendes ausgeführt:

Das FSF erkennt die bedeutenden Anstrengungen der Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung an und drängt sie, ihre Arbeiten hinsichtlich der Verbesserung und Vereinheitlichung ihrer Leitlinien zur Bewertung von Instrumenten in inaktiven Märkten zu beschleunigen.

 

 

Oktober 2008: Kanadischer Alarm – Auswirkungen der Finanzmarktkrise

Unsere kanadischen Kollegen haben die Publikation die jüngsten Ereignisse nach kanadischen Rechnungslegungsprinzipien, nach US-GAAP und IFRS in Bezug auf die Finanzmarktkrise und die möglichen Auswirkungen auf kanadische Unternehmen verstehen in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Das Ziel dieser Rechnungslegungsalarme (Financial Accounting Alerts) besteht darin, die wichtigsten Entwicklungen in Kanada, den USA und beim IASB zusammenzufassen und Führungskräften, Aufsichtsrat und Vorstand einen Überblick über die wichtigsten Erwägungen für kanadische Unternehmen und die Auswirkungen zu geben.

Beide Sprachversionen können Sie nachfolgend herunterladen:

Aufzählung englisch: Financial Reporting Alert (338 KB)
Aufzählung französisch: Alerte sur l’information financière (320 KB

 

 

Oktober 2008: Gemeinsame Erklärung von CEBS, CESR und CEIOPS zur Bilanzierung

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS), der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) und der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) haben eine Gemeinsame Erklärung zu den jüngsten Entwicklungen in der Bilanzierung herausgegeben (in englischer Sprache). In der Erklärung wird betont, dass die Standardsetzung im Bereich der Bilanzierung für europäische börsennotierte Unternehmen Aufgabe des IASB sei. Die drei Ausschüsse loben die schnelle Reaktion des IASB auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Angaben zu Finanzinstrumenten und andere Sachverhalte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise. Hinsichtlich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wird in der gemeinsamen Erklärung ausgeführt:

Ersteller, Prüfer und andere Interessengruppen in der EU sollten die Position des IASB-Stabs zu der am 2. Oktober 2008 herausgegebenen Klarstellung von SEC-FASB hinsichtlich der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zur Kenntnis nehmen, die vom IASB in dessen Presseerklärung vom 14. Oktober ebenfalls bekräftigt wurde. Dabei ist hervorzuheben, dass der IASB-Stab diese Klarstellung durchgesehen und sie für in Einklang stehend mit IAS 39 befunden hat. Die drei Ausschüsse nehmen insbesondere zur Kenntnis und unterstützen, dass die Klarstellung u.a. die folgenden Themengebiete aufgreift:

Aufzählung Interne Annahmen der Geschäftsleitung. Die Verwendung von Schätzungen durch die Geschäftsleitung, die die aktuellen Erwartungen von Marktteilnehmern über zukünftige Zahlungsströme berücksichtigt und angemessene Risikoaufschläge beinhaltet, ist sachgerecht, wenn für ein Wertpapier kein aktiver Markt besteht.
Aufzählung Verwendung von Marktquotierungen (z.B. Brokerquotierungen oder Informationen einer Preisagentur) bei der Beurteilung der Mischung von verfügbaren Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Brokerquotierungen können ein Inputfaktor bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts sein, sind aber nicht notwendigerweise maßgebend, wenn für das Wertpapier kein aktiver Markt besteht.
Aufzählung Die Ergebnisse gestörter Geschäfte sind nicht maßgebend für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Not- oder erzwungene Verkäufe stellen keine ordentlichen Geschäfte dar. Die Feststellung, ob ein bestimmter Geschäftsvorfall erzwungen oder gestört ist, erfordert Ermessen.
Aufzählung Geschäftsvorfälle in einem inaktiven Markt können die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts beeinflussen, sie mögen Inputfaktoren bei dessen Bemessung sein, höchstwahrscheinlich aber nicht maßgebend. Die Feststellung, ob ein Markt aktiv oder inaktiv ist, erfordert Ermessen.

Die drei Ausschüsse ermutigen Ersteller und Prüfer, dieser Stabsposition des IASB umgehend zu folgen, so wie dies von ECOFIN auf dessen Sitzung vom 7. Oktober 2008 gefordert wurde.

 

 

Oktober 2008: Newsletter zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Am 13. Oktober hatte der IASB Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben. Die Änderungen stellen eine Antwort auf Forderungen von Interessengruppen, speziell aus der Europäischen Union, dar, 'gleiche Wettbewerbsbedingungen' mit US-GAAP hinsichtlich der Möglichkeit einer Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte zu schaffen. Die Änderungen an IAS 39 gestatten einem Unternehmen, nicht- derivative finanzielle Vermögenswerte in bestimmten Umständen aus den Kategorien 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' und 'zur Veräußerung verfügbar' umzuklassifizieren. Solche Umklassifizierungen lösen zusätzliche Angabepflichten aus. Das Datum des Inkrafttretens der Änderungen ist der 1. Juli 2008 (also vor dem Datum der Herausgabe). Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Änderungen an IAS 39 & IFRS 7 – Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte herausgegeben (in englischer Sprache, 97 KB), in der die Änderungen erläutert werden.

 

 

Oktober 2008: Stellungnahme des DSR zur EG-Verordnung zu Änderungen an IAS 39

Am 15.10.2008 hat die Europäische Kommission die Verordnung Nr. 14284/08 veröffentlicht, in dem vom International Accounting Standards Board (IASB) im Lichte der Finanzmarktkrise weitere Änderungen an IAS 39 verlangt werden – über die am 13.10.2008 vom IASB verabschiedeten Änderungen hinaus. Der Deutsche Standardisierungsrat hat in einer Stellungnahme seine Meinung bekräftigt, dass es zwar Themenbereiche gibt, die von den jüngsten Änderungen vom 13.10.2008 nicht adressiert werden und daher diskussionswürdig sind; jegliche Änderungen sollten aber ausschließlich vom IASB als dem hierzu berufenen Standardsetter und im Rahmen des Standardsetzungsprozesses des IASB erfolgen.

 

 

Oktober 2008: Gemeinsames Schreiben an die US SEC zur Fair-Value-Bewertung

Am 15. Oktober 2008 haben das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ), das CFA Institute, der US-amerikanische Konsumentenverband (Consumer Federation of America) und der Rat der institutionellen Anleger (Council of Institutional Investors) ein Gemeinsames Schreiben an den Christopher Cox, Vorsitzender der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, gerichtet (in englischer Sprache, 60 KB), in der sie die SEC auffordern, die Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, die jüngst vom Financial Accounting Standards Board herausgegeben wurden FSP FAS 157-3 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wenn der Markt für diesen Vermögenswert inaktiv ist (FSP), nicht außer Kraft zu setzen. In dem Schreiben heißt es:

Mit einer Entscheidung, die Fair-Value-Bilanzierung auszusetzen, würde die SEC den Kapitalmärkten keinen Gefallen tun. Eine solche Entscheidung stände auch nicht in Einklang mit den Ansichten der Anleger im Einklang stände, die Glaubwürdigkeit und die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses beeinträchtigen würde und in Widerspruch zu den grundlegenden Inkenntnissetzungs- und Kommentierungsprinzipien stehen würde. Die Abschlüsse zum dritten Quartal befinden sich derzeit in Erstellung, und die Jahresabschlüsse 2008 stehen vor der Tür – ein derartiger Eingriff könnte das eh schon fragile Anlegervertrauen gefährden.

Niemand bestreitet, dass wir uns in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten befinden. Die derzeitige Liquiditäts-, Kredit und Vertrauenskrise wurde jedoch nicht durch die Fair-Value-Bilanzierung ausgelöst. Vielmehr haben solide Bilanzierungsprinzipien dabei geholfen, das Problem aufzudecken. Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert in Verbindung mit belastbaren Angaben stellen akkuratere, zeitnahe und vergleichbare Informationen für Anleger zu Verfügung als Beträge, die nach anderen Bilanzierungsansätzen ermittelt würden.

 

 

Sitzung der EU-Kommission zu IAS 39

In unserer Nachricht vom 16. Oktober 2008 wiesen wir darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Sitzung der 'an IAS 39 Interessierten' einberufen hat, um mögliche Sachverhalte aus der Finanzmarktkrise nach IAS 39 und IFRS 7 neben denen zu erörtern, die in den jüngsten Änderungen hinsichtlich Umklassifizierungen IASB adressiert werden. Die Kommission hat die Teilnehmer dazu aufgerufen, Sachverhalte zu identifizieren, die erörtert werden sollten und hat die Stellungnahmen der Teilnehmer hier eingestellt.

 

 

US SEC wird Gespräche am Runden Tisch zur Marktbewertung abhalten

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities d Exchange Commission, SEC) wird Gastgeber für das erste von zwei Gesprächen am Runden Tisch zur 'Marktbewertung' und aktuellen Marktgegebenheiten am 29. Oktober 2008 um 9 Uhr EDT sein. Die Gesprächsrunden sind dazu gedacht, der SEC Input für die im Notfallgesetz 2008 durch den Kongress vorgeschriebene Untersuchung zu geben. Tag und Uhrzeit der zweiten Gesprächsrunde werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Gespräche am Runden Tisch werden aus zwei Panels bestehen. Das erste Panel wird die Wechselwirkung von Marktbewertung für Finanzinstitutionen und aktueller wirtschaftlicher Lage erörtern. Das zweite Panel wird sich mit möglichen Verbesserungen am aktuellen Bilanzierungsmodell und Auswirkungen möglicher Änderungen befassen. Die Panels werden mit Anlegern, Prüfern, Standardsetzern, Wirtschaftslenkern und anderen interessierten Parteien besetzt sein. Vertreter von FASB, IASB und PCAOB werden als Beobachter teilnehmen. Die Paneldiskussionen werden sich auf folgende Themen richten:

 

Aufzählung Die Auswirkungen der Marktwertbilanzierung auf die Rechnungslegung von Finanzinstitutionen
Aufzählung Mögliche Marktverhaltenseffekte einer Marktwertbilanzierung
Aufzählung Die Nützlichkeit der Marktwertbilanzierung für Anleger und Aufsichtsbehörden
Aufzählung Aspekte gegenwärtiger Bilanzierungsstandards, die verbessert werden können

 

Die Presseerklärung der SEC können Sie hier einsehen.

 

 

Oktober 2008: Prüfungsüberlegungen zur Finanzmarktkrise

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) wird mit ihrem Ständigen Beirat am 22. und 23. Oktober 2008 in Washington tagen. Einer der Sachverhalte, die der Beirat erörtern wird, besteht in Überlegungen hinsichtlich des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds. In der Tagungsunterlage für dieses Thema werden mögliche Überlegungen bei kommenden Prüfungen erörtert, einschließlich:

 

Aufzählung Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Nicht vorübergehende Wertminderungen
Aufzählung Kreditderivative
Aufzählung Fortführung der Geschäftstätigkeit
Aufzählung Pensionen/sonstige Leistungen nach dem Ende des Arbeitslebens
Aufzählung Forderungen
Aufzählung Vorräte
Aufzählung Abschreibungen auf andere Vermögenswerte
Aufzählung Angaben

 

Die Tagungsunterlage für dieses Thema können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen: Aufkommendes Thema – Prüfungsüberlegungen im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld (in englischer Sprache, 177 KB).

 

 

Oktober 2008: Gemeinsamer Beirat von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise

Der International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) werden einen globalen Beirat aus Aufsichtsbehörden, Erstellern, Prüfern, Anlegern und sonstigen Abschlussadressaten einzurichten, um dabei zu helfen sicherzustellen, dass Rechnungslegungssachverhalte aus der globalen Wirtschaftskrise in einer international abgestimmten Weise Berücksichtigung finden. Die beiden Boards tagen am 20. und 21. Oktober 2008 gemeinsam; auf dieser Sitzung werden sie die ersten Themen erörtern, mit denen sich der Beirat befassen soll. Die Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 100 KB).

 

 

Oktober 2008: Erklärung der EU-Kommission zu IAS 39 und IFRS 7

In unseren nachfolgenden Nachricht stellten wir fest, dass die Kommission die unlängst vom IASB verabschiedeten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 hinsichtlich Umklassifizierungen bestimmter finanzieller Vermögenswerte für die Anwendung in Europa übernommen hat (in englischer Sprache, 47 KB). Diesem Vorschlag ging eine ausgiebige Diskussion von Bilanzierungssachverhalten in Bezug auf Finanzinstrumente durch den Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), das am 15. Oktober 2008 tagte, der europäischen Staatschefs der G8 (die am 4. Oktober 2008 getagt hatten) und des ECOFIN (die Eurogruppe und der EU-Rat der Wirtschafts- und Finanzminister, die am 6. und 7. Oktober 2008 zusammengekommen waren, voraus. Ebenso ging ihr die Empfehlung von EFRAG und mehrere diesbezügliche Reden von Kommissionspräsident Barroso voraus (1. Rede, 2. Rede und 3. Rede). Nachfolgend die Links zu verschiedenen ARC-Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache):

Aufzählung Tagesordnung des ARC vom 15. Oktober 2008 (9 KB)
Aufzählung Kommissionsvorschlag, über den das ARC abgestimmt hat (17 KB)
Aufzählung IASB-Standard, über den das ARC abgestimmt hat (17 KB)
Aufzählung Einstimmiges Votum des ARC zur Umklassifizierung (9 KB)
Aufzählung Protokoll der ARC-Sitzung vom 15. Oktober 2008 (29 KB). Dieses Protokoll deckt die gesamte Diskussion während der ARC-Sitzung ab, nicht nur jene zu IAS 39 und IFRS 7.

Zeitgleich mit der Kommissionsentscheidung, die Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung zu übernehmen, gab die Kommission die folgende öffentliche Erklärung ab:

 

ERKLÄRUNG DER KOMMISSION

Angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten wird die Kommission weiterhin sorgfältig alle Bilanzierungssachverhalte beobachten, die die Stabilität der Finanzinstitutionen und der Finanzmärkte beeinträchtigen könnten und wird die Umsetzung von IAS 39 und IFRS 7 einer fortwährenden Durchsicht unterziehen.

Die Kommission wird eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten und ein treffen innerhalb der nächsten Tage ansetzen*, um andere mögliche Sachverhalte unter IAS 39 und IFRS 7 zu erwägen. Die Kommission wird vor allem die Themen Fair Value Option, eingebettete Derivate, Versicherungsverträge sowie jedweden anderen Sachverhalt in IAS 39 und IFRS 7 durchsehen und fordert IASB und CESR auf, die Arbeiten umgehend zu beginnen, um sachgerechte Lösungen im öffentlichen Interesse zu finden. Dabei soll auch ein angemessenes Maß an Transparenz Berücksichtigung finden. Die Kommission wird bis Ende Oktober weitere Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 vorschlagen, wenn nötig auf rechtlichem Wege.

Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass eine tiefgehende Betrachtung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nötig ist, einschließlich möglicher prozyklischer Effekte. Die neu eingesetzte EFC-Gruppe zur Prozyklizität könnte ein Weg sein, dieser Frage ausgiebig nachzugehen.

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Prozess der Standardsetzung haben wollen.

*Hinweis von IAS PLUS: Diese Sitzung ist für Dienstag, den 21. Oktober 2008 angesetzt.

 

 

Oktober 2008: EU übernimmt Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung

Die Europäische Kommission hat die jüngst durch den IASB erfolgten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7, mit denen eine Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar' für die Anwendung in Europa übernommen. Die Änderungen führen in den IFRS dieselben Möglichkeiten einer Umklassifizierung ein, die bereits nach US-GAAP bestehen. Die Übernahme durch die Kommission wurde bereits im Amtsblatt der Europäischen Union als Verordnung Nr. 1004/2008 veröffentlicht (47 KB).

 

 

Oktober 2008: IASB-Entwurf bezüglich Angaben zu Finanzinstrumenten

Der IASB hat am 15. Oktober 2008 einen Standardentwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben. Die Vorschläge sind Teil der Antwort des IASB auf die Finanzmarktkrise und folgen Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF), welche ihrerseits die Unterstützung der Finanzminister der G7-Staaten hatten. Die Vorschläge spiegeln ferner die Erörterungen des vom IASB berufenen Expertenpanels zur Bemessung und Angabe von beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten auf Märkten, die inaktiv geworden sind, wider. Der Entwurf mit dem Titel Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente kann kostenfrei von der Website des IASB heruntergeladen werden. Die Kommentierungsfrist läuft am 15. Dezember 2008 ab, das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens ist der 1. Juli 2009. Die Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 93 KB).

Im Entwurf werden die folgenden Änderungen an IFRS 7 vorgeschlagen:

Angaben zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Einführung einer dreistufigen Hierarchie für die Angabe von beizulegenden Zeitwerten (vergleichbar mit der Hierarchie nach SFAS 157)
Aufzählung Überleitungen der Salden für beizulegende Zeitwerte, die ohne beobachtbare Marktdaten ermittelt wurden
Aufzählung Überleitungen der Bewegungen zwischen den Stufen (einschließlich der Gründe)

 

Angaben zum Liquiditätsrisiko
Aufzählung Klarstellung, welche Instrumente in den Anwendungsbereich fallen
Aufzählung Angabe des Liquiditätsrisikos für derivative Finanzverbindlichkeiten auf der Grundlage der Risikosteuerung des Unternehmens
Aufzählung Angabe erwarteter Restlaufzeiten nicht-derivativer finanzieller Verbindlichkeiten, falls das Unternehmen Risiken auf diese Weise steuert
Aufzählung Verbesserung der Beziehung zwischen quantitativen und qualitativen Angaben zum Liquiditätsrisiko

 

 

Oktober 2008: Auswirkungen des US-amerikanischen Notfallgesetzespakets

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up- Newsletters veröffentlicht, in der die Kernvorschriften des US-amerikanischen Notfallgesetzespakets von 2008 zusammengefasst und die im Gesetz angesprochenen Bilanzierungs-, Steuer- und Wirtschaftsthemen erörtert werden, die über die kommenden Wochen der Beachtung bedürfen. Sie können diese Ausgabe von Heads Up hier herunterladen (in englischer Sprache, 210 KB).

Zu den im Newsletter angesprochenen Bilanzierungserwägungen gehören:
Aufzählung die Feststellung 'nicht vorübergehender Wertminderungen' (other-than-temporary impairment, OTTI)
Aufzählung die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte als HTM oder OTTI
Aufzählung die Erfassung von Zinserträgen und Wertberichtigungen gehaltener Beteiligungen
Aufzählung die Bilanzierung von Wertberichtigungen auf Kredite durch den Gläubiger
Aufzählung die Bilanzierung durch Hypothekenbanken
Aufzählung die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Aufzählung Optionsscheine und die Abgrenzung von Eigen-/Fremdkapital
Aufzählung die Bilanzierung von Garantien
Aufzählung Vertragsänderungen bei in QSPEs gehaltenen Krediten
Aufzählung die Erwägung hinsichtlich der 'Rückforderung' von Entlohnungen
Aufzählung die Bilanzierung von Ertragsteuern
Aufzählung die Angemessenheit von Angaben

 

 

Oktober 2008: EU entwickelt 'Bilanzierungsvorschlag'

Am 14. Oktober 2008 sprach der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Durão Barroso, auf einer Pressekonferenz im Vorfeld einer zweitägigen Sitzung des Europarates (Staatsoberhäupter der 27 EU-Mitgliedstaaten), die am 15. und 16. Oktober 2008 stattfinden wird. Seine Anmerkungen richteten sich auf die Antwort der EU auf die globale Finanzkrise. Er stellte unter anderem fest, dass der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) ein Vorgehen zur 'Änderung der Bilanzierungsvorschriften' erwägen wird. Barrosos Anmerkungen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 74 KB). Die Art des Vorgehens oder der Änderungen wird darin nicht ausgeführt, aber mehrere Presseberichte sprechen von einer möglichen Aufweichung der Regeln zur Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten. Ein Ausschnitt:

 

Wir haben nunmehr eine umfassende Übereinkunft und ein detailliertes Programm für die Eurozone und die EU insgesamt erzielt, ein Programm zur Wiederherstellung der Liquidität; ein Programm zur Rekapitalisierung der Banken und zum Schutz von Sparern und Steuerzahlern; ein Programm, mit dem der Grundstein für eine Erholung und die künftige Nachhaltigkeit gelegt wird [...].

Wir haben das Verfahren für die Änderung von Bilanzierungsregeln beschleunigt. Das wird dafür sorgen, dass gesundes Vermögen nicht unterbewertet wird. Es wird sicherstellen, dass europäische Unternehmen nicht in einen komparativen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen mit Sitz in anderen Rechtskreisen geraten. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung wird unseren Vorschlag am morgigen Mittwoch verabschieden.

 

Ebenfalls am 14. Oktober 2008 (gestern) veröffentlichte die Europäische Kommission ein Fragen-und-Antworten-Dokument zu Europas Antwort auf die Finanzkrise (in englischer Sprache, 98 KB). Dort wird ausgeführt:

 

Die Kommission hat bereits ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet, um sicherzustellen, dass Vermögen nicht unterbewertet, Vertrauen nicht unnötig unterminiert und die europäischen Finanzinstitutionen gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern nicht benachteiligt werden. Vorausgesetzt, die Mitgliedstaaten und das Europaparlament verabschieden diese Änderungen schnell, können die Regeln bereits im dritten Quartal ab dem 1. Juli 2008 angewendet werden.

 

 

Oktober 2008: EFRAG unterstützt die Änderungen hinsichtlich der Umklassifizierungen nach IAS 39

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat empfohlen, dass die Europäische Kommission die Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 übernimmt, die vom IASB gestern verabschiedet worden waren. Danach werden Umklassifizierungen einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien 'erfolgswirksam zu beizulegenden Zeitwert zu bewerten' und 'zur Veräußerung verfügbar' zugelassen. EFRAGs Übernahmeempfehlung finden Sie hier (in englischer Sprache, 61 KB).

 

 

Oktober 2008: Aktuelles vom IASB zur Verwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten

Der International Accounting Standards Board hat eine Presseerklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 161 KB), in der er den aktuellen Stand seiner Arbeiten zur Erwägung der Verwendung von beizulegenden Zeitwerten, wenn Märkte inaktiv werden, ausführt. In dem Update, führt der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie aus:

"Diese Presseerklärung bringt zweierlei zum Ausdruck: Erstens, dass die in den IFRS bestehenden Leitlinien bereits klar feststellen, dass Notverkäufe bei der Fair-Value-Bewertung nicht zu berücksichtigen sind; und zweitens, dass die jüngsten Leitlinien vom FASB in Einklang mit den Ergebnissen unseres eigenen Expertenpanels zu illiquiden Märkten stehen."

 

 

Oktober 2008: Barroso sagt EU wird 'europäische Bilanzierungsregeln ändern'

Am 13. Oktober 2008 sprach der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Durão Barroso, bei einem Gipfeltreffen der nationalen Parlamentspräsidenten in Brüssel. In seinen Ausführungen berichtete er von einem 'historischen Gipfel der Eurogruppe auf höchster politischer Ebene in Paris', das am Vortag stattfand. "Unsere einhellige Botschaft am gestrigen Tag bestand in der Zusicherung, gemeinsam in entschlossener und abgestimmter Weise zu handeln, um das Vertrauen und ein vernünftiges Funktionieren des Finanzsystems wiederherzustellen [...]" Barroso deutete an, dass "wir in dieser Woche die europäischen Bilanzierungsvorschriften anpassen werden, um sicherzugehen, dass europäisch Finanzinstitutionen gegenüber ihren Wettbewerbern in den USA nicht benachteiligt werden". Barrosos Ausführungen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache).

 

 

Oktober 2008: EBF und Business Europe drängen auf Änderungen beim beizulegenden Zeitwert

Der Europäische Bankenverband (European Banking Federation, EBF) und der Europäische Wirtschaftsverband (Business Europe) haben eine Gemeinsame Erklärung zur Finanzmarktkrise herausgegeben (in englischer Sprache, 193 KB). Eine der Empfehlungen in der Erklärung bezieht sich auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert:

Die prozyklische Natur der Fair-Value-Bewertung finanzieller Vermögenswerte scheint die Auswirkungen der Krise auf Finanz- und Nichtfinanzunternehmen verschlimmert zu haben. Es ist lebensnotwendig, dass sich die Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung dieses Sachverhalts annehmen und ernsthaft Änderungen bei den Bilanzierungsregeln für den beizulegenden Zeitwert von Vermögenswerten erwägen, bei denen die Liquidität plötzlich abhanden kommt.

 

 

Oktober 2008: US-Banker fordern SEC auf, die Fair-Value-Leitlinien zu überschreiben

Der US-amerikanische Bankenverband (American Bankers Association, ABA) hat gestern einen Brief an den Vorsitzenden des SEC Cox übermittelt (in englischer Sprache, 263 KB), in dem darum gebeten wird, dass die SEC umgehend die folgenden Schritte einleitet:

 

Aufzählung Überschreibung von FSP FAS 157-3 und Ersetzung dieser durch Leitlinien, die klarstellen, dass der beizulegende Zeitwert in illiquiden Märkten keine erzwungenen oder Notverkäufe beinhaltet. [Hier finden Sie Informationen zu FSP 157]
Aufzählung Bereitstellung von Leitlinien zu 'nicht vorübergehenden Wertminderungen' wie in den Schreiben der ABA an SEC und FASB gefordert
Aufzählung Aussetzung des Vorschlags hinsichtlich der Bilanzierung von Verbriefungen
Aufzählung Aussetzung der Arbeiten von Standardsetzern hinsichtlich jedweder Projekte, die den beizulegenden Zeitwert in irgendeinem zukünftigen Bilanzierungsstandard fordern, bis zur Prüfung der Studie, die durch die Notfallgesetzgebung gefordert wird, durch den Kongress

 

Das Schreiben der ABA enthält auch die Feststellung, dass "gestern 15 europäische Länder die Schritte hinsichtlich Änderungen in der Bilanzierung eingeleitet haben, zu denen der ABA aufgerufen hat, die aber der FASB am Freitag aus praktischen Gründen nicht umgesetzt hat."

 

 

Oktober 2008: Heads Up-Newsletter zur Fair-Value-Bewertung auf inaktiven Märkten

Die jüngste Ausgabe des Heads Up-Newsletters unserer amerikanischen Kollegen hat die kürzlich freigegebene FASB-Stabsposition FSP Nr. 157-3 Feststellung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts, wenn der Markt für diesen Vermögenswert inaktiv ist zum Gegenstand. Mit dem FSP wird Bedenken von Abschlusserstellern hinsichtlich der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts auf den derzeit turbulenten Finanzmärkten Rechnung getragen. Sie können diese Ausgabe von Heads Up hier herunterladen (in englischer Sprache, 146 KB).

 

 

Oktober 2008: IASB verabschiedet Änderung von IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung von Finanzinstrumenten

 Der International Accounting Standards Board hat am 13. Oktober 2008 Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben, die die Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente zulassen. Die Änderungen an IAS 39 führen für Unternehmen, die die International Financial Reporting Standards anwenden, die Möglichkeit von Umklassifizierungen ein, welche nach US-GAAP in seltenen Umständen bereits erlaubt waren. Der nachfolgende Text ist eine inoffizielle Übersetzung der Presseerklärung des IASB vom heutigen Tag, die Sie hier einsehen können.

 

Der Verfall der Weltfinanzmärkte, der im dritten Quartal dieses Jahres eintrat, ist ein mögliches Beispiel für einen seltenen Umstand, der in den vorstehenden IFRS-Änderungen genannt wird und rechtfertigt daher eine umgehende Veröffentlichung. Die heute ergriffenen Maßnahmen ermöglichen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, die Änderungen hinsichtlich der Umklassifizierung mit Wirkung vom 1. Juli 2008 zu nutzen, so sie dieses wünschen.

Diese Änderungen sind die letzten in einer Reihe von Schritten, die der IASB unternommen hat, um der Finanzmarktkrise zu begegnen. Der IASB hat mit einer Reihe von anderen regionalen und internationalen Gremien einschließlich des Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) daran gearbeitet, Bilanzierungssachverhalte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise zu adressieren. In Reaktion auf die Finanzmarktkrise nimmt der IASB die Bedenken wahr, die von den führenden Politikern in der EU und Finanzministern durch den ECOFIN-Rat zum Ausdruck gebracht wurden, nämlich 'sicherzustellen, dass europäische Finanzinstitutionen gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern in Bezug auf die Bilanzierungsregeln und deren Auslegung nicht benachteiligt werden.’

Die heute erfolgten Änderungen greifen das Bedürfnis auf, Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP in einer Weise zu verringern, die zu qualitativ hochwertigen Finanzinvestoren für Anleger überall auf den Kapitalmärkten der Welt führt. Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, sagte dazu:

In Beantwortung der seltenen Umstände der gegenwärtigen Finanzmarktkrise fühlt sich der IASB verpflichtet, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Transparenz und das Vertrauen an den Finanzmärkten wieder hergestellt wird. Der IASB hat zügig gehandelt, um die Bedenken, die von den Staatschefs der EU und Anderen hinsichtlich der Umklassifizierung geäußert wurden, zu adressieren. Unsere Antwort steht in Einklang mit der jüngsten Bitte, die von den europäischen Staatschefs und Finanzministern vorgetragen wurde; es ist wichtig, dass diese Änderungen zügig und ohne Veränderung angewendet werden dürfen.

 

 

Oktober 2008: Stellungnahme des DSR zur geplanten EU-Verordnung zur Änderung von IAS 39

Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine am 13. Oktober 2008 verabschiedete Stellungnahme zum Vorschlag einer Verordnung der EU-Kommission zur Änderung von IAS 39 („Carve-out“ hinsichtlich der Umklassifizierung bestimmter Finanzinstrumente) an das Bundesministerium der Justiz übermittelt. Die Stellungnahme kann ab sofort von der Website des DRSC heruntergeladen werden (68 KB).

 

 

Oktober 2008: AICPA-Stab gibt fachliche Q&A zu Liquiditätsbeschränkungen frei

Der Stab des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) hat eine neue unverbindliche Fachliche Praxishilfe (Technical Practice Aid, TPA) herausgegeben, in der die möglichen Bilanzierungs- und Prüfungsauswirkungen dargestellt werden, die sich ergeben, wenn ein Fond oder dessen Treuhänder einem nicht-staatlichen Unternehmen Beschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit, seine Position in einem Geldmarktfonds oder einem anderen kurzfristigen Investmentvehikel abzuziehen, auferlegt. Die TPA deckt u.a. die Klassifizierung in der Bilanz, Angaben, Schuldenkennzahlen, Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sowie Überlegungen zur Unternehmensfortführung ab. Sie können die TPA hier von der Website des AICPA herunterladen (in englischer Sprache, 29 KB).

 

 

Oktober 2008: FASB-Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten auf inaktiven Märkten

Am 10. Oktober 2008 gab der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board das Stabspositionspapier (FASB Staff Position, FSP) 157-3 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts, wenn der Markt für diesen Vermögenswert inaktiv ist heraus (in englischer Sprache, 31 KB). In dem FSP wird die Anwendung von FASB-Standard Nr. 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in einem Markt, der inaktiv ist, klargestellt und ein Beispiel gegeben, um die wesentlichen Erwägungen bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwert eines finanziellen Vermögenswerts, wenn der Markt für diesen Vermögenswert inaktiv ist, veranschaulicht.

 

 

Oktober 2008: McCreevy drängt auf Erleichterung der Bilanzierungsregeln für Banken

In einer Rede bei einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 8. Oktober 2008 hat Charlie McCreevy, der europäische Binnenmarktkommissar, den IASB gedrängt, die Bilanzierungsregeln für Banken unter IFRS zu vereinfachen. Er verlieh der Meinung Ausdruck, dass es den Banken gestattet sein solle, Vermögenswerte aus ihrem Handelsportfolio (das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird) in die Kategorie 'bis zur Endfälligkeit gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzugliedern, wenn das auch unter US-GAAP gestattet sei. Nach US-GAAP sind solche Umgliederungen selten, und der beizulegende Zeitwert zum Tag der Umgliederung wird von da ab zu den angenommenen Anschaffungskosten. Aus verschiedenen Quellen war berichtet worden, dass McCreevy vorgeschlagen habe, dass die Umgliederungen dazu führen sollten, dass die Banken die Vermögenswerte rückwirkend mit ihren historischen Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt darstellen müssten, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Kapitals der Bank führen würde. Diese Vorschläge finden sich in den englischsprachigen Redenotizen von McCreevy nicht. Hier ist die Übersetzung eines Auszugs daraus:

 

Darüber hinaus schlagen wir dringend Änderungen an unsere Bilanzierungsregeln vor, um sicherzustellen, dass Banken in der EU die gleiche Flexibilität zur Verfügung steht, die Banken in den Vereinigten Staaten gewährt wird. Es soll für die einzelnen Banken die Möglichkeit geben, Vermögenswerte aus ihrem Handelsbuch in ihr Bankbuch umzugliedern, wenn sie das wünschen. Dies ist eine komitologische Maßnahme, von der ich hoffe, dass das Parlament ihr als dringender Sachfrage zustimmen kann. Währenddessen hoffe ich, dass die nationalen Aufsichtsbehörden diese neuen Vorschriften bereits anwenden, so dass Banken, die das wollen, sich dieser Möglichkeit bereits für ihre Abschlüsse zum dritten Quartal bedienen können. Darüber hinaus gibt es noch die Zustimmung des IASB zu den Klarstellungen der US-amerikanischen SEC hinsichtlich der Anwendung der Bilanzierungsregeln zum beizulegenden Zeitwert, wenn es keine Informationen aus aktiven Märkten gibt. Dies ist auch von höchster Bedeutung für Banken und sollte in die Berichterstattung über das dritte Quartal Einfluss finden.

 

 

Oktober 2008: Treuhänder unterstützen die nächsten Schritte des IASB im Rahmen der Finanzmarktkrise

Auf ihrer Sitzung in Peking heute, haben die Treuhänder der IASC-Stiftung ihre uneingeschränkte Unterstützung für den Ansatz ausdegrückt, den der IASB am 3. Oktober 2008 zur Beschleunigung seiner Reaktion auf die Finanzmarktkrise öffentlich bekanntgegeben hatte. Nach diesem Ansatz will der IASB Formulierungen suchen, die Unterschiede beseitigen sollen, die darin bestehen, wie unter IFRS und US-GAAP die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten zu sehen ist. Die Treuhänder unterstützen die Absicht des IASB, diese Arbeit bis Ende der Woche abgeschlossen zu haben. Die vollständige Presserklärung der IASCF in englischer Sprache finden Sie hier (176 KB). Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt:

 

Bei Erarbeitung dieser gemeinsamen Position haben die Treuhänder betont, dass sie damit nicht Stellung zu den fachlichen Inhalten der IFRS beziehen und dies auch nicht zu tun beabsichtigen. Die Treuhänder haben noch einmal bestätigt, dass sie sich verpflichtet fühlen, die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses des IASB zu erhalten. Da mehr als 100 Länder inzwischen die IFRS anwenden, hoben die Treuhänder hervor, dass eine jegliche Schwächung der Unabhängigkeit des IASB höchstwahrscheinlich zu einer Reduzierung der Transparenz führen würde. Das könne möglicherweise zu einer Schwächung der Standards weltweit führen und schließlich das Anlegervertrauen zu einer Zeit unterminieren, zu der sich die Weltmärkte in einem fragilen Zustand befinden.

 

 

Oktober 2008: SEC beginnt mit Studie zur mark-to-market-Bilanzierung

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Details zu ihrer Studie zur mark-to-market-Bilanzierung (Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert) durch Finanzinstitute angekündigt. Diese Studie war in Abschnitt 133 des Wirtschaftsnotfallgesetzes 2008 vorgeschrieben worden. Die Studie muss bis zum 2. Januar 2009 in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Notenbank abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt der Studie wird auf den folgenden Sachverhalten liegen:

 

  1. Auswirkungen solcher Bilanzierungsstandards auf die Bilanz eines Finanzinstituts
  2. Auswirkungen einer solchen Bilanzierung auf die Bankenkrise 2008
  3. Auswirkungen solcher Standards auf die Qualität der den Adressaten zur Verfügung stehenden Finanzinformationen
  4. Standardentwicklungsprozess des Financial Accounting Standards Board (FASB)
  5. Ratsamkeit und Möglichkeit von Änderungen an solchen Standards
  6. Alternative Bilanzierungsstandards zu denen, die in SFAS 157 genannt sind

 

James Kroeker, der stellvertretende Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, wird der verantwortliche Direktor des Stabs für diese Studie sein. Bevor Kroeker zur SEC kam war Partner in unserer amerikanischen Schwesterfirma. Die SEC beabsichtigt, öffentliche Gespräche am Runden Tisch anzubieten, um Meinungen zu der Studie von Anlegern, Bilanzierern, Standardsetzern, Unternehmensleitern und anderen interessierten Parteien einzuholen. Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden sie hier.

 

 

Oktober 2008: ECOFIN-Beschlüsse zu Bewertungen im Rahmen der Bilanzierung

In unserer Nachricht vom 7. Oktober führten wir aus, dass die Eurogruppe und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) auf ihrer Sitzung am 6. und 7. Oktober 2008 in Luxemburg Bewertungssachverhalte im Rahmen der Bilanzierung erörtern würden. ECOFIN hat eine große Anzahl an Beschlüssen zu einer koordinierten Reaktion der Europäischen Union auf den Konjunkturrückgang gefasst (in englischer Sprache, 143 KB). Hier ist der Beschluss zur Bewertung von Vermögen:

 

Hinsichtlich der Bewertung von Vermögenswerten werden überarbeitete Standards vom International Accounting Standards Board dringend erwartet; ansonsten werden die anhaltenden Bedenken zur bilanziellen Behandlung von Vermögen das Vertrauen der Anleger weiter untergraben.

 

In einem zweiten Dokument mit der Bezeichnung Unmittelbare Antworten auf die Finanzmarktkrise (in englischer Sprache, 113 KB) greifen die ECOFIN-Minister das Thema der Umgliederung von Vermögen und der Wertfindung für den beizulegenden Zeitwert auf (siehe dazu auch unsere Nachricht vom 6. Oktober 2008):

 

Wir unterstreichen die Notwendigkeit, jede Verwerfung zwischen US-amerikanischen und europäischen Banken aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsregeln zu vermeiden. Wir nehmen die Flexibilität bei der Anwendung von Marktbewertungen nach IFRS, wie sie in jüngsten Leitlinien vom IASB ausgeführt werden, zur Kenntnis. ECOFIN empfiehlt Regulatoren und Prüfern in der EU eindringlich, diese neuen Leitlinien umgehend anzuwenden. Wir denken auch, dass der Sachverhalt der Umgliederung von Vermögen schnell gelöst werden muss. Diesbezüglich drängen wir IASB und FASB zu einer Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und begrüßen die Bereitschaft der Kommission, sachgerechte Maßnahmen so schnell wie möglich vorzulegen. Wir erwarten, dass dieser Sachverhalt bis Ende des Monats gelöst ist, mit dem Ziel einer Anwendung bereits im dritten Quartal – in Übereinstimmung mit den erforderlichen Maßnahmen.

 

 

Oktober 2008: Endgültiges Notfallpaket enthält zwei Abschnitte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Am 3. Oktober stimmte das US-amerikanische Repräsentantenhaus mit 263 zu 171 Stimmen für das so genannten 'Notfallgesetz für die Finanzinstitutionen' (offiziell: Notfallgesetz für die wirtschaftliche Stabilisierung 2008), das zuvor vom US-amerikanischen Senat angenommen worden war. Präsident Bush hat das Gesetz bereits unterschrieben. Das endgültige Gesetz enthält zwei Abschnitte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, über die wir in unserer Nachricht vom 29. September 2008 bereits berichtet hatten:

 

Aufzählung Abschn. 132: Ermächtigung zur Aussetzung der Bilanzierung zu Marktwerten
Gibt erneut die Befugnis der US-amerikanischen Börsen- und Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), die Anwendung von FAS 157 des Financial Accounting Standards Board auszusetzen, wieder, wenn die SEC der Ansicht ist, dass dieses im öffentlichen Interesse ist und die Anleger schützt.
Aufzählung Abschn. 133: Studie zur Bilanzierung zu Marktwerten
Verpflichtet die SEC, in Abstimmung mit der Notenbank und dem Finanzministerium, eine Studie zu den Bilanzierungsstandards zu erstellen, die eine Bewertung zum Marktwert vorsehen - wie in FAS 157 ausgeführt -, einschließlich der Auswirkungen auf die Bilanz und die Qualität der Finanzinformation sowie anderer Sachverhalte. Über die Ergebnisse ist dem Kongress binnen 90 Tagen zu berichten.

 

 

Oktober 2008: IASB verkündet nächste Schritte bei der Reaktion auf die Finanzmarktkrise

Der IASB hat am 3. Oktober 2008 den aktuellen Stand seiner Antwort auf die Finanzmarktkrise und die nächsten Schritte bekannt gegeben, die er zu gehen gedenkt. In seiner Ankündigung deutet der IASB an, dass er 'die Entwicklungen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtskreisen genau beobachten wird, um unnötige Inkonsistenzen bei der bilanziellen Behandlung nach IFRS und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätzen zu vermeiden'. Im Wesentlichen stehen derzeit vier Punkte im Zentrum der Aufmerksamkeit des IASB:

 

Aufzählung Sicherstellung einheitlicher Leitlinien bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS und US-GAAP
Aufzählung Erwägung der möglichen Auswirkungen des US-amerikanischen Notfallgesetzes zur wirtschaftlichen Stabilität 2008 und anderer ähnlicher internationaler Programme auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden,
Aufzählung Sofortige Erwägung der Möglichkeit einer Umgliederung von Finanzinstrumenten
Die US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften gestatten Unternehmen in begrenzten Fällen, Finanzinstrumente in Form von Wertpapieren aus ihrem Handelsportfolio (das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird) in die Kategorie 'bis zur Endfälligkeit gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzugliedern. Ebenso dürfen Unternehmen einige Kredite, die keine Wertpapiere sind, von der Kategorie 'zur Veräußerung gehalten' (ergebniswirksam bewertet zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Marktwert) in die Kategorie 'zu Anlagezwecken gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzugliedern. Nach IAS 39 sind derartige Umgliederungen gegenwärtig unzulässig. Der IASB beabsichtigt, auf seiner Boardsitzung im Oktober 2008 alle Unterschiede zu untersuchen, wie Umgliederungen in IAS 39 und nach US-GAAP behandelt werden, und zu entscheiden, ob diese Unterschiede beseitigt werden sollen.
Aufzählung Bereitschaft, bei Studien zu den Auswirkungen der Bilanzierung auf die Finanzmarktkrise mitzuarbeiten.

 

Weiterführende Informationen:

 

Aufzählung Pressemitteilung des IASB (in englischer Sprache, 185, KB)

 

 

Oktober 2008: IASB nimmt Stellung zu den Erläuterungen zu FAS 157

Der Stab des IASB hat die Klarstellungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert geprüft, die von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentlicht worden sind. Der Stab des IASB betont, dass es sich bei der Veröffentlichung nicht um eine Änderung von FAS 157 handelt. Des Weiteren stellt der Stab des IASB fest, dass die Klarstellung im Einklang mit IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung steht. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 162 KB).

 

 

Oktober 2008: CFA in Europa sind gegen eine Aussetzung der Fair-Value-Bewertung

In einer auf einen Tag beschränkten Umfrage unter den Mitgliedern des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) in Europa gaben 79% der 597 Antwortenden an, dass sie einer Aussetzung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente unter den IFRs nicht zustimmen würden. 85% sind außerdem der Meinung, dass ein Außerkraftsetzen der Standards, die den beizulegenden Zeitwert vorschreiben, das Vertrauen in das europäische Bankensystem weiter schwächen würde. Das CFA Institute befragte seine Mitglieder in Europa im Vorfeld des Gipfels, der von der EU und dem französischen Präsidenten Sarkozy einberufen worden ist, um eine gemeinsame europäische Haltung zu Fragen den Regulierung zu finden. Nach Durchführung der Befragung verfasste das CFA Institute einen Brief an Präsident Sarkozy, der mit seiner Eingabe mehr Flexibilität in den Rechnungslegungsvorschriften anstrebt. In dem Brief wird hervorgehoben, dass eine jede Schwächung der Bilanzierungsregeln der Marktstabilität nicht förderlich sein und das Anlegervertrauen weiter unterminieren wird. Die englischsprachige Presseerklärung des CFA Institutes enthält auch den Brief an Präsident Sarkozy. Zuvor hatte das CFA Institute bereits gemeinsam mit dem Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) und dem Rat institutioneller Anleger (Council of Institutional Investors, CII) eine gemeinsame Erklärung „gegen die Aussetzung der mark-to-market-Bilanzierung‟ veröffentlicht (in englischer Sprache, 20 KB).

 

 

Oktober 2008: FASB schlägt Fair-Value-Leitlinien für inaktive Märkte vor

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat um Stellungnahme zu einer vorgeschlagenen Position des Stabs (FASB Staff Position, FSP) gebeten, in der Fragen hinsichtlich der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in Märkten, die nicht länger aktiv sind, adressiert werden. Die Zielsetzung der vorgeschlagenen FSP FAS 157-d liegt darin, klarzustellen, wie SFAS 157 auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Schulden in inaktiven Märkten anzuwenden ist, und ein Beispiel zur Verfügung zu stellen, mit dem einige Schlüsselprinzipien erläutert werden, unter anderem die folgenden:

Prinzipien aus FAS 157, die in den Leitlinien erläutert werden:
Aufzählung In einigen Fällen mag ein Unternehmen zu dem Schluss kommen, dass beobachtbare Daten, die in ein Bewertungsmodell über einen Marktansatz einfließen, bedeutender Anpassungen bedürfen und daher im Endeffekt als unbeobachtbare oder Level-3-Daten anzusehen sind. Das Unternehmen kann dann zu dem Schluss kommen, dass ein Bewertungsmodell über einen Einkommenansatz, bei dem interne Annahmen der Unternehmensführung über die Erwartungen der Marktteilnehmer bezüglich Zahlungsströmen berücksichtigt werden, (eher) dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Unabhängig von dem verwendeten Bewertungsmodell jedoch müssen die Unternehmen angemessene Anpassungen mit aufnehmen, die denjenigen entsprechen, die Marktteilnehmer hinsichtlich einiger Risiken wie Nichterfüllung oder Liquidität machen würden.
Aufzählung Eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert stellt den Preis dar, zu dem eine Transaktion zwischen Marktteilnehmern zum Bewertungszeitpunkt stattfinden würde. Wie in Paragraph 30 von SFAS 157 erörtert gilt, dass in Situationen, in denen nur geringe Marktaktivität wenn überhaupt für einen Vermögenswert oder eine Schuld zum Bewertungszeitpunkt vorliegt, das Bewertungsziel des beizulegenden Zeitwerts unverändert bleibt, also der Abgangspreis aus der Sicht eines Marktteilnehmers.
Aufzählung Händlerquotierungen oder Preise von Preisagenturen können eine relevante Eingabe für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sein, sie sind aber nicht notwendigerweise bestimmend, wenn kein aktiver Markt für das Wertpapier vorliegt. In der Einschätzung einer Händlerquotierung hinsichtlich deren Verwendbarkeit für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sollten Unternehmen sich weniger auf Quotierungen verlassen, die nicht das Ergebnis von Markttransaktionen sind.

Weitere Informationen finden sich in den englischsprachigen Materialien für Beobachter(45 KB), die der FASB für die Sitzung am 1. Oktober 2008 bereit gestellt hat, ab Seite 7. Die vorgeschlagene FSP findet sich noch nicht auf der Internetseite des FASB. Die vorgesehene einwöchige Kommentierungsfrist endet am 9. Oktober 2008, und der FASB beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen am 10. Oktober 2008 zu erörtern und ein abschließende Fassung zu verabschieden. Die Leitlinie würde mit Veröffentlichung in Kraft treten. Jegliche Änderungen in der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wären in der Gewinn- und Verlustrechnung der gegenwärtigen Periode zu erfassen, und die Abschlüsse früherer Perioden würden nicht neu dargestellt.

 

 

Oktober 2008: Manuel Barroso äußert sich zur Finanzmarktkrise

Der Präsident der Europäischen Kommission, Manuel Barroso, äußerte sich auf einer Pressekonferenz am 1. Oktober 2008 in Brüssel über die Finanzmarktkrise und sprach dabei auch Fragen der Rechnungslegung an: „Wir müssen die Regeln zur Bewertung komplexer Vermögenswerte verfeinern. Dies kann auch beinhalten, unsere Rechnungslegungsvorschriften an neue Situationen anzupassen. Insbesondere gilt, dass wir nicht wollen, dass die Banken der EU in einer Situation in Nachteil im Vergleich zu Banken in anderen Märkten geraten, wenn diese anderen Märkte ihre Vorschriften ändern.‟ Er schien einen Vorschlag zu unterstützen, den der französische Präsident Sarkozy der Europäischen Kommission unterbreitet hat und nach dem die Vorschriften für die mark-to-market-Bilanzierung für manche Vermögenswerte von Banken geändert oder außer Kraft gesetzt werden sollten.

 

Aufzählung Presserklärung mit den Äußerungen von Manuel Barroso (in englischer Sprache, 75 KB)

 

 

Oktober 2008: FAF äußert sich besorgt über gesetzgeberische Eingriffe in die Standardsetzung

Robert E. Denham, der Vorsitzende der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), der Dachorganisation des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, hat sich an die Führer der beiden Häuser des amerikanischen Kongresses und andere Schlüsselfiguren der US-Regierung gewendet und schwere Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit ausgedrückt, dass es zur Verabschiedung von Gesetzen kommen könne, die SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert außer Kraft setzen könnten. Die FAF fordert den Kongress auf, alle Vorschläge zurückzuweisen, die einen unabhängigen Standardsetzungsprozess gefährden könnten. Das vollständige Schreiben von Denham in englischer Sprache finden Sie hier (43 KB). Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt:

Wir sind sehr besorgt in Bezug auf die derzeitigen Bemühungen einer Kräfte, Gesetze zu verabschieden, die SFAS 157 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert außer Kraft setzen sollen. Wir sind der Meinung, dass jegliche gesetzgeberische Bemühungen, einen FASB-Standard außer Kraft zu setzen, das Anlegervertrauen in größtmöglicher Weise unterminieren wird. Unserer Meinung nach würde die Tatsache, dass der Kongress beginnt, Rechnungslegungsstandards im Rahmen des politischen Prozesses zu verabschieden, die Integrität US-amerikanischer Rechnungslegungsstandards in Frage stellen und die Glaubwürdigkeit US-amerikanischer Finanzberichterstattung in erheblicher Weise einschränken.

 

Wenn der Kongress das Zeichen aussendet, dass Einzelinteressen durch das gesetzgeberischer Verfahren dazu führen können, dass die Bilanzierungseinschätzung von Experten, die in einem offenen und gründlichen Konsultationsprozess zustande gekommen sind, außer Kraft setzen können, werden notwendige und zeitnahe Verbesserungen der Finanzberichterstattung wahrscheinlich unmöglich gemacht, und dem besten Interesse der Kapitalmarktteilnehmer kann nicht länger gedient werden.

 

 

Oktober 2008: AICPA äußert Bedenken hinsichtlich der Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken

Der Senat der Vereinigten Staaten hat mit 74 zu 25 Stimmen eine Fassung des sogenannten Notfallpakets für Banken verabschiedet (in englischer Sprache, 596 KB). Das Repräsentantenhaus, das vorher eine Fassung des Notfallpakets abgelehnt hatte, wird morgen ein ähnliches Gesetz erörtern. In unserer Nachricht vom 29. September 2008 hatten wir zwei Abschnitte in dem Gesetzentwurf, der dem Repräsentantenhaus vorlag, identifiziert, die sich auf Fragen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beziehen:

 

Aufzählung Abschn. 132. Recht, die Bilanzierung zum letzten Börsenkurs auszusetzen
Aufzählung Abschn. 133. Untersuchung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs

 

Diese beiden Abschnitte finden sich auch in der Fassung des Gesetzes, über die der Senat gestern abstimmte. Am 30. September 2008 hat das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) ein Schreiben (in englischer Sprache, 61 KB) an alle Mitglieder des Kongresses gesendet, in dem es heißt, dass „Vorschläge, die die Aussetzung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs (oder dem beizulegenden Zeitwert) beinhalten, nicht dem besten Interesse der Anleger oder der Kapitalmärkte dienen und abgelehnt werden sollten‟. In dem Schreiben heißt es:

Die Prinzipien einer mark-to-market-Bilanzierung wurzeln im grundlegenden Nutzen von Transparenz und sind zentraler Bestandteil informierter Marktentscheidungen und effizienter Kapitalallokation. Unserer Meinung nach würde das Vertrauen der Anleger durch Bestrebungen, den aktuellen Wert finanzieller Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verschleiern, unterminiert.

 

Es ist wichtig, herauszustreichen, dass die mark-to-market-Bilanzierung positiv zur Aufdeckung der Schwere der wirtschaftlichen Krise beigetragen hat, der sich die Kreditmärkte und bestimmte Institute unseres Landes gegenüber sehen, und nicht diese Krise hervorgerufen hat.

 

In jüngster Zeit wurden Vorschläge laut, dass die Securities and Exchange Commission oder der Financial Accounting Standards Board die mark-to-market-Bilanzierung oder die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aussetzen oder irgendein Moratorium hinsichtlich der Vorschriften der mark-to-market-Bilanzierung für bestimmte Finanzinstitute bei deren Abschlüssen für Anleger verkünden solle.

 

Obwohl die Bestimmung von beizulegenden Zeitwerten in illiquiden Märkten schwierig sein kann, stellt die beste Schätzung der Preise, die für solche Instrumente in ordentlichen Markttransaktionen zum Zeitpunkt der Bewertung erzielt werden können, immer noch die relevanteste Information für Anleger und Unternehmenslenker dar. Um Unsicherheiten hinsichtlich des Werts dieser Wertpapiere zu verringern, ist es wichtig, dass die Anleger weiterhin die Erkenntnisse erlangen können, die sie aus den Prinzipien der mark-to-market-Bilanzierung gewinnen können.

 

 

Oktober 2008: Financial Reporting Alert zur vorgeschlagenen FASB-Stabposition zum Fair Value

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Financial Reporting Alert zu einer vorgeschlagenen FASB-Stabposition (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben, die SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten ergänzen würde. In dem Deloitte Financial Reporting Alert 08-12 (26 KB) wird darauf hingewiesen, dass mit der FSP nicht die Prinzipien in SFAS 157 geändert werden. Vielmehr würden darin zusätzliche Leitlinien für die Anwendung dieser Prinzipien in inaktiven Märkten zur Verfügung gestellt, indem die Hinweise ausgearbeitet werden, die der FASB und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) am 30. September 2008 gemeinsam veröffentlicht hatten. Dabei geht es um die Ergänzung von SFAS 157 mit Beispielen zu folgenden Situationen:

 

Aufzählung Wie können interne (unternehmensspezifische) Annahmen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswertes verwendet werden, wenn keine relevanten Marktdaten zur Verfügung stehen?
Aufzählung Wie beeinflussen beobachtbare Marktinformationen in inaktiven Märkten die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert?
Aufzählung Wie sollten Unternehmen Händlerquotierungen oder Informationen von Preisagenturen berücksichtigen, wenn sie die Relevanz der zur Verfügung stehenden Daten zu Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einschätzen?

 

Der FASB wird die vorgeschlagene FSP Ende der Woche zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben. Die Kommentierungsfrist wird am 9. Oktober 2008 enden. Der FASB beabsichtigt, am 10. Oktober 2008 die endgültige Fassung herauszugeben, die sofort in Kraft treten soll (auch für Abschlüsse von Perioden, die am 30. September 2008 endeten, die noch nicht veröffentlicht wurden).

 

 

Oktober 2008: Gemeinsame Leitlinien von SEC und FASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der Stab des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat gemeinsam mit dem Stab des US-amerikanischen Standardsetzers FASB eine Presseerklärung veröffentlicht, die Fragen und Antworten enthält, mit deren Hilfe die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im derzeitigen Marktumfeld verdeutlicht werden soll. Diese Leitlinien wurden zwischenzeitlich herausgegeben, weil der Abschluss der zusätzlichen Interpretationshilfen des FASB hinsichtlich der Anforderungen aus SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei illiquiden Märkten noch aussteht.

In der gemeinsamen Presseerklärung werden die folgenden Fragen beantwortet:
Aufzählung Können die internen Annahmen der Unternehmensführung (beispielsweise erwartete Zahlungsströme) zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden, wenn keine relevanten Marktdaten mehr zur Verfügung stehen?
Aufzählung Wie sollten Marktinformationen berücksichtigt werden (beispielsweise Händlerquotierungen oder Informationen von Preisagenturen), wenn die Informationen eingeschätzt werden, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen?
Aufzählung Sind Geschäftsvorfälle, die in ungeordneten Marktverhältnissen ausgeführt werden sollen, Hinweise für den beizulegenden Zeitwert? Wann sind Pfandverkäufe (in ungeordneten Marktverhältnissen) ein Hinweis auf den beizulegenden Zeitwert?
Aufzählung Können Transaktionen in inaktiven Märkten Einfluss auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert haben?
Aufzählung Welche Faktoren sollten in Erwägung gezogen, wenn eingeschätzt werden soll, ob die Wertminderung einer Anlage dauerhaft ist?

 

Die gemeinsame Presseerklärung von FASB und SEC finden Sie hier (in englischer Sprache, 25 KB). Der FASB hat die Agenda für seine heutige Sitzung geändert, um den Entwurf einer Stabposition mit zusätzlichen Leitlinien zu SFAS 157 zu erörtern.

 

 

September 2008: Neue Datenbank zu Bankenkrisen

Der internationale Währungsfond (IWF) hat eine Arbeitspapier von Luc Laeven und Fabian Valencia mit dem Titel Systemic Banking Crises: A New Database (Systembedingte Bankenkrisen: Eine neue Datenbank) veröffentlicht. Dieses 80-seitige Papier stellt eine neue Datenbank zum zeitlichen Auftreten von systembedingten Bankenkrisen und politische Reaktionen zu deren Bekämpfung vor. In der Datenbank wird das gesamte Spektrum systembedingter Bankenkrisen von 1970 bis 2007 dargestellt. Enthalten sind detaillierte Daten zur Krisenbekämpfung und Lösungsansätze für 42 Krisen sowie Daten zum zeitlichen Auftreten von Währungskrisen und Krisen im Zusammenhang mit staatlicher Verschuldung. Die Datenbank baut auf der Datenbank zu Bankenkrisen von Caprio, Klingebiel, Laeven und Noguera aus dem Jahr 2005 auf und ist die vollständigste und detaillierteste Datenbank zu Bankenkrisen bisher. In dem Papier sind die Ansichten der Autoren dargestellt, das Urheberrecht liegt beim IWF.

 

Aufzählung Arbeitspapier von Luc Laeven und Fabian Valencia auf der Seite des IWF (in englischer Sprache, 542 KB).

 

 

September 2008: Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken

Das Notfallgesetz für die wirtschaftliche Stabilisierung (Emergency Economic Stabilization Act), das derzeit vom US-amerikanischen Kongress erörtert wird, hat das Ziel „die Regierung der Vereinigten Staaten mit dem Recht auszustatten, bestimmte notleidende Vermögenswerte zu kaufen und zu versichern, um unter anderem die Wirtschaft zu stabilisieren und einen Zusammenbruch des Wirtschafts- und Finanzsystems zu verhindern sowie die Steuerzahler zu schützen“. Zwei Abschnitte des Gesetzentwurfs (in englischer Sprache, 193 KB) beziehen sich auf Fragen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert:

Abschn. 132. Recht, die Bilanzierung zum letzten Börsenkurs auszusetzen.
„Die Wertpapier- und Börsenaufsicht hat das Recht, nach dem Wertpapiergesetz 12 (wie definiert in Abschnitt  3(a)(47) des Wertpapiergesetzes von 1934 (15 U.S.C. 78c(a)(47)) die Anwendung von SFAS 157 des FASB für jeden Emittenten (wie definiert in Abschnitt  3(a)(8) dieses Gesetzes) oder hinsichtlich jeder Klasse oder Kategorie von Geschäftsvorfall durch Regeln, Erlasse oder Vorschriften auszusetzen, wenn die SEC feststellt, dass dies notwendig oder sachgerecht im öffentlichen Interesse ist und dem Schutz der Anleger dient.“

Abschn. 133. Untersuchung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs.

„Die Wertpapier- und Börsenaufsicht wird in Absprache mit de Gouverneuren des Notenbanksystems und dem Finanzminister die Bilanzierung zum letzten Börsenkurs wie in SFAS 157 des FASB vorgeschrieben und ihre Anwendung auf Finanzinstitute einschließlich Depotgesellschaften untersuchen. Die Untersuchung hat mindestens die folgenden Aspekte zu umfassen:
Aufzählung (1) Die Auswirkungen solcher Rechnungslegungsstandards auf die Bilanzen von Finanzinstituten;
Aufzählung (2) die Auswirkung dieser Bilanzierung auf die Bankeninsolvenzen von 2008;
Aufzählung (3) die Auswirkung solcher Rechnungslegungsstandards auf die Qualität der den Anlegern zur Verfügung stehenden Informationen;
Aufzählung (4) den Standardsetzungsprozess des FASB;
Aufzählung (5) die Ratsamkeit und die Möglichkeit der Änderung solcher Standards; und
Aufzählung (6) alternative Rechnungslegungsstandards zu denen, die in SFAS 157 vorgeschrieben sind.“
Die SEC muss dem Kongress den entsprechenden Bericht spätestens 90 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes vorlegen.

 

 

September 2008: Reaktion von IOSCO auf die Finanzmarktkrise benennt Bilanzierung als Priorität

Das Fachkomitee der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat am 16. September getagt, um die derzeitigen Marktbedingungen zu erörtern und weiter festzulegen, welche Prioritäten bei der Arbeit der IOSCO in Reaktion auf die Finanzmarktkrise gesetzt werden sollen. Bilanzierung und Bewertung gehören zu den folgenden Prioritäten des Fachkomitees:

 

Aufzählung stärkere internationale Koordination bei der Aufsicht von Kreditratingagenturen
Aufzählung Schutzklauseln für Kleinanleger
Aufzählung Risikomanagement auf Seiten der Unternehmen
Aufzählung Finanzaufsicht
Aufzählung Bilanzierung und Bewertung

 

Die Presseerklärung des Fachkomitees können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 131 KB).

 

 

September 2008: G-7 äußert sich zu den Finanzmarktunruhen weltweit

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7 haben eine Verlautbarung zu den Finanzmarktunruhen weltweit veröffentlicht. Unter anderem wird in der Verlautbarung eine effektivere Regulierung gefordert. Insbesondere heißt es: „Wir fühlen uns weiter der raschen und vollständigen Umsetzung der Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial ability Forum, FSF) zur langfristigen Stärkung des globalen Finanzsystem verpflichtet. Wir erwarten mit großem Interesse den Bericht des FSF in diesem Herbst, in dem die Fortschritte dargestellt werden, die in der Stärkung der Finanzaufsicht und -regulierung, der Verbesserung der Risikomanagementpraxis der Unternehmen, der Verbesserung der Angaben und der Transparenz und der Stärkung der Regelungen des Rahmenwerks der Rechnungslegung erzielt wurden.“ Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie hier (85 KB).

 

 

September 2008: Heads Up-Newsletter zu Kreditderivaten und Finanzgarantien

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter verfasst (in englischer Sprache, 106 KB), in dem die kürzlich vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentliche Stabposition FAS 133-1 and FIN 45-4, mit der die Angabeerfordernisse für Verkäufer von Kreditderivaten und Finanzgarantien ergänzt und verbessert werden, erörtert wird. Die neuen Angaben müssen für Berichtsperioden geleistet werden (Jahresberichte und Zwischenberichte), die nach dem 15. November 2008 enden.

 

 

September 2008: Der Vorsitzende des FASB: Was ich aus der Finanzmarktkrise gelernt habe

In einer Rede vor einer großen Gruppe von Finanzvorständen bei einer Gesprächsrunde zu strukturierter Finanzierung in New York hat sich der Vorsitzende des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, Robert H. Herz, dazu geäußert, was er persönlich aus der Finanzmarktkrise über Bilanzierung und andere Themen gelernt und wieder neu gelernt hat: Lessons Learned, Relearned, and Relearned Again from the Credit Crisis – Accounting and Beyond (in englischer Sprache, 52 KB). Nachfolgend finden Sie einige Auszüge in deutscher Übersetzung.

Hier ist also meine Liste mit einigen der Hauptsachverhalte, die zu lernen und in manchen Fällen auch neu zu lernen sind, und mit einigen wichtigen Fragen, die meiner Meinung nach gestellt werden sollten:

 

Aufzählung immer die Risiken bedenken
Aufzählung Liquidität ist wichtig
Aufzählung Leverage ist eine zweischneidige Sache
Aufzählung „aus den Augen, aus dem Sinn“
Aufzählung „als Käufer muss man vorsichtig sein“
Aufzählung Bilanzierung hat Folgewirkungen – aber sind wir bereit, der Wahrheit ins Auge zu sehen?
Aufzählung auf Ausnahmen aufpassen
Aufzählung gute Berichterstattung erfordert sowohl gute Standards als auch eine getreue Anwendung dieser Standards
Aufzählung der beizulegende Zeitwert – Schuft oder Retter?
Aufzählung stabile Märkte brauchen eine angemessene Infrastruktur
Aufzählung möglicherweise sind grundlegende Änderungen in den Kapitalmärkten und der Finanzdienstleistungsindustrie unumgänglich
Aufzählung globale Probleme erfordern globale Lösungen
Aufzählung perverse Anreizstrukturen führen zu perversen Ergebnissen
Aufzählung jede Krise birgt viele Herausforderungen aber auch viele Möglichkeiten für Veränderung und Verbesserung

 

Hinsichtlich der Anwendung des beizulegenden Zeitwerts bei Finanzinstrumenten sagte Herz:

 

Natürlich ist es keine Frage, dass die Einführung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten eine Herausforderung und schwierig ist, und es müssen wichtige Fragen gestellt werden. Spiegelt er die Realität wieder oder läuft er ihr voraus oder nach? Gibt es echte Bedenken hinsichtlich Prozyklizität? Dies sind wichtige Fragen und Sachverhalte; aber lassen Sie mich fragen: Was wäre die Alternative? Nicht ehrlich zu sein hinsichtlich des gegenwärtigen Werts der eigenen Vermögenswerte, die Anschaffungskosten oder einen anderen geglätteten Wert zu verwenden, der die gegenwärtigen Marktbedingungen ignoriert? Und doch ist das in einigen Fällen genau das, um das uns die Leute gebeten haben – die schlechten Nachrichten einfach eine Weile zurückzuhalten, bis es wieder besser aussieht. Und das ist genau das, was Japan ohne Erfolg über zehn Jahre lang zu tun versuchte.

 

Die Anleger waren deutlich: Sie wollen die gegenwärtigen Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte eines Unternehmens sehen. Sie sind der Meinung, dass das die sachgerechte Bilanzierung solcher Posten ist, und sie spenden allgemein der zusätzlichen Transparenz Beifall, die durch die neuen Angabeforderungen nach FAS 157 entstanden ist (und hätten sogar gerne noch mehr Angaben wie beispielsweise Schwankungsbreiten und Sensitivität).

 

 

September 2008: CEBS-Ratschläge für die EU-Kommission zum Liquiditätsrisikomanagement

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat der Europäischen Kommission den zweiten Teil seiner Ratschläge zum Liquiditätsrisikomanagement übergeben. Der übergebene Bericht besteht aus einer Analyse von bestimmten Sachverhalten, die von der EU-Kommission angegeben wurden, sowie aus Herausforderungen, die derzeit im Europäischen Wirtschaftsraum nicht adressiert werden. Darüber hinaus sind 30 konkrete Empfehlungen enthalten:

Aufzählung Die 30 Empfehlungen des CEBS zum Liquiditätsrisikomanagement sind prinzipienbasiert und folgen einem übergeordneten Prinzip der Angemessenheit.
Aufzählung Die ersten 18 Empfehlungen betreffen Kreditinstitute und Investmentunternehmen in der Europäischen Union und sollen sicherstellen, dass ein angemessenes Liquiditätsrisikomanagement sowohl in normalen als auch in unruhigen Zeiten eingerichtet ist. Insbesondere sollte das Management auf einer Streuung der Finanzierungsquellen, auf einer angemessenen Liquiditätsreserve, robusten Stresstests und regelmäßig geprüften Notfallfinanzierungsplänen aufbauen.
Aufzählung Die letzten 12 Empfehlungen des CEBS gelten der Beaufsichtigung des Liquiditätsrisikos. Die Aufsichtsbehörden sollten erwägen, ob ihre Anforderungen durch interne Methodologien ergänzt oder ersetzt werden könnten, die von Institutionen auf Grundlage einer gründlichen vorherigen Prüfung der Aufsichtssituation entwickelt werden würden. Eine verbesserte Koordination der Aufsichtsgremien sollte angestrebt werden; dies geschieht am besten durch eine aktive Einbindung von Ausschüssen oder durch das Delegieren von Aufgaben.

 

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

Aufzählung Ratschläge des CEBS zum Liquiditätsrisikomanagement (568 KB)
Aufzählung CEBS-Presseerklärung

 

 

September 2008: Schreiben der SEC zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Am 28. März 2008 hatte die Abteilung für Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (curities and Exchange Commission, SEC) ein Schreiben an bestimmte Finanzinstitute gesendet, das die Erwägung weiterer Angaben im Lagebericht bezüglich des beizulegenden Zeitwerts bei Einreichung der nächsten 10-Q-Formulare betraf. Obwohl das Schreiben nur an Finanzinstitute geschickt wurde, hatte der Stab der SEC verlauten lassen, dass es für alle Arten von Unternehmen anwendbar sein könnte. Unsere US-amerikanischen Kollegen hatten seinerzeit einen englischsprachigen Deloitte Financial Reporting Alert (57 KB) veröffentlicht, in dem das Schreiben erörtert wird. Am 16. September 2008 hat die SEC einen Nachtrag zu dem Schreiben veröffentlicht (Addendum to the 28 March 2008 Letter, 49 KB), in dem weitere Angaben in Bezug auf beizulegende Zeitwerte erläutert werden, die Unternehmen bei Erstellung ihrer Lageberichte in Erwägung ziehen können wollen. Diese weiteren Angaben haben sich aus Prüfungen der SEC ergeben und aus den Gesprächen am Runden Tisch, die während des Sommers abgehalten wurden.

 

 

September 2008: EFRAG-Stellungnahme zur CESR-Verlautbarung zu inaktiven Märkten

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting sory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme (in englischer Sprache, 119 KB) zum Entwurf einer Verlautbarung des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und damit verbundenen Angaben zu Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten eingereicht. Aufgrund der Kürze der Kommentierungsfrist war die Stellungnahme von EFRAG keiner öffentlichen Konsultation unterzogen worden. EFRAG unterstützt im Wesentlichen die Aussagen der Verlautbarung, meldet jedoch Bedenken hinsichtlich der Stoßrichtung des Papiers an. CESR sieht die Verlautbarung als Anwendungshilfe in Bezug auf IFRS für Ersteller und Prüfer; EFRAG verweist darauf, dass die Verlautbarung in eine Eingabe an den IASB umgewandelt werden sollte, da es dem IASB als Standardsetzer als erstem zukomme, auf Bilanzierungsfragen zu reagieren, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben haben.

 

CESR erörtert in der Verlautbarung die vier folgenden Fragen, die im Zusammenhang mit den Finanzmarktunruhen besondere Aufmerksamkeit gefunden haben:

 

Aufzählung Wie ist für Zwecke von IAS 39 zu bestimmen, ob ein Markt aktiv oder inaktiv ist?
Aufzählung Welche Quotierungen werden (wenn überhaupt) in IAS 39 zur Bewertung von Instrumenten vorgeschrieben, die in relativ inaktiven Märkten gehandelt werden?
Aufzählung Welche Variablen sind zu verwenden, wenn kein aktiver Markt besteht und der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments, das „von der Finanzmarktkrise betroffen ist“, mit Hilfe eines Bewertungsmodells zu bestimmen ist?
Aufzählung Welche Informationen müssen angegeben werden, damit Adressaten die Auswirkungen bestimmter Transaktionen und anderer Ereignisse und Bedingungen in solchen Zeiten verstehen können?

 

 

September 2008: Erste Ergebnisse der Boardsitzung vom September

Als erste Ergebnisse der Sitzung vom gestrigen Tag hat der IASB zu zwei Punkten Dokumente veröffentlicht: Eine aktualisierte Übersicht und Beschreibung der Projekte, die von der Finanzmarktkrise betroffen sind (in englischer Sprache, 182 KB) mit den Projekten

 

Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Ansatz und Bewertung
Aufzählung Konsolidierung
Aufzählung Ausbuchung
Aufzählung Angaben
Aufzählung Ersetzung von IAS 39
Aufzählung Konvergenz der Rechnungslegungsstandards weltweit

 

und den Entwurf des Berichts des Expertenpanels zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind (in englischer Sprache, 430 KB). Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 3. Oktober 2008 erbeten.

 

Zwei Auszüge aus dem Berichtsentwurf:

Bewertung. In inaktive Märkten bestimmen Unternehmen den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten dadurch, dass sie alle verfügbaren Marktinformationen auswerten. Ein grundlegendes Verständnis des zu bewertenden Instruments ist notwendig, um entscheiden zu können, welche Informationen relevant sind. Informationen, die in Erwägung gezogen werden sollten sind Preise jüngster Transaktionen mit ähnlichen Instrumenten, Händlerquotierungen und Quotierungen von Preisagenturen, Indizes und andere Variablen, die in modellbasierten Bewertungsmethoden Anwendung finden. Unternehmen verwenden diese Informationen, um den beizulegenden Zeitwert dadurch zu bestimmen, dass die vorhandenen Informationen eingeordnet und in angemessener Weise verwendet werden.

Angaben. Es ist wichtig, dass die Unternehmen den Adressaten von Abschlüssen helfen, die angewendeten Verfahren und die getroffenen Beurteilungen bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zu verstehen (obwohl es nicht der Zweck der Angaben sein sollte, dass die beizulegenden Zeitwerte exakt nachgerechnet werden können).  Die Zurverfügungstellung verbesserter und detaillierter Angaben bezüglich des beizulegenden Zeitwerts von Instrumenten, die für die Adressaten von besonderen Interesse sind, würde für Unternehmen das Erreichen dieses Ziels erleichtern. Die Instrumente, die von besonderen Interesse sind, werden sich im Lauf analog zu den sich ändernden Marktbedingungen ändern und werden wahrscheinlich die beinhalten, die auch unter besonderer Beobachtung der unternehmensinternen Berichterstattung stehen und an externen Märkten von besonderem Interesse sind.

 

 

September 2008: Drei FASB-Entwürfe zu Ausbuchung

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise hat der US-amerikanische Standardsetzer drei einzelne, aber dennoch in Verbindung stehende Entwürfe zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Die vorgeschlagenen FASB-Verlautbarungen Bilanzierung von Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten (Accounting for Transfers of Financial Assets) und Änderung der FASB-Interpretation Nr. 46(R) (Amendments to FASB Interpretation No. 46(R)) gelten SFAS 140 Accounting for Transfers and Servicing of Financial Assets and Extinguishments of Liabilities und FASB-Interpretation 46 (2003) Consolidation of Variable Interest Entities. Die FASB-Stabsposition FAS 140-e und FIN 46 (R)-e Angaben zur Übertragung von Vermögenswerten und zu Anteilen an Zweckgesellschaften (Disclosures about Transfers of Financial Assets and Interests in Variable Interest Entities) bezieht sich auf vergleichbare Angabeforderungen für börsennotierte Unternehmen.

 

 

September 2008: Aktuelles zur Antwort der EU auf die Unruhen an den Finanzmärkten

Der europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy stellte dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments am 10. September 2008 einen Bericht mit dem Titel Finanzielle Unruhen: Jüngste Entwicklungen bei einer politischen Antwort vor. Er ging dabei u.a. auch auf Geschehnisse beim IASB ein. Sie können die Anmerkungen von Kommissar McCreevy hier herunterladen (in englischer Sprache, 78 KB). Hier sind einige Ausschnitte:

 

Die Unruhen haben einen chronischen Mangel an Disziplin und Kompetenz sowie einige Schwächen im globalen Finanzaufsichtsrahmen offenbart. Wir müssen Belastbarkeit des Marktes und der Institutionen stärken. Das ist genau das, was mit dem ECOFIN-Fahrplan vom Oktober 2007 beabsichtigt ist. [...]

Zur Verbesserung von Bewertungsmethoden, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung illiquider Vermögenswerte. Die Arbeiten werden vom Baseler Ausschuss und dem International Accounting Standards Board (IASB) geführt, die ein Expertenpanel zur sachgerechten Bewertung eingerichtet haben. Ratschläge werden gegen Ende des dritten Quartals 2008 erwartet. Der IASB arbeitet auch an außerbilanziellen Posten, wobei die Kernfrage in folgendem besteht: Wann sollte ein Unternehmen auf die Bilanz eines anderen Unternehmens genommen werden? Die bei diesen Sitzungen erhaltenen Eingaben werden dem IASB helfen, seine demnächst erscheinenden Vorschläge zur Überprüfung der Konsolidierungsvorschriften nach IFRS abzufassen. Mit Ergebnissen wird 2009 gerechnet. Der Standardsetzungsprozess muss peinlich genau eingehalten werden. Ich denke, dass wir uns Dinge wie laufende Wertberichtigungen* mal ganz genau ansehen müssen – genauso wie die Bilanzierung von aufsichtsrechtlich gebildeten Rücklagen durch Banken, um einen Puffer für schlechte Zeiten anzulegen. Es dürfte der Aufmerksamkeit der Allgemeinheit nicht entgangen sein, dass die spanischen Banken besser in der Lage waren, den Unruhen Stand zu halten, weil sie noch nicht den maßgeblichen IFRS-Standard angewendet haben. Daraus sollte man seine Lehren ziehen. [...]

Bezüglich der Rechnungslegung hat der SEC-Vorsitzende Cox einen Fahrplan vorgestellt, nach dem US-amerikanische Unternehmen bis 2014 von US-GAAP auf IFRS übergehen würden. Vor nur zwei Jahren wäre das undenkbar gewesen! Ein wahrhaft bedeutendes Zeichen. Genauso wie die EU deuten die USA an, dass sie globale Standards wählen möchten. Endlich ist also ein Satz in Sichtweite. Und wir müssen natürlich die Verfassungsmäßigkeit des IASB stärken. Das ist der Grund, warum wir mit unseren wesentlichen Gesprächspartnern an der Einrichtung neuer und schärferer Aufsichtsmechanismen arbeiten.

*Anmerkung von IAS PLUS: Laufende Wertberichtigungen beziehen sich darauf, dass die Kreditrisikovorsorge auf der Grundlage zukünftig erwarteter statt eingetretener Verluste ermittelt wird.

 

 

September 2008: FASB verlangt neue Angaben über Kreditderivate und Garantien

 Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat das FASB-Stabspositionspapier (FASB Staff Position, FSP) Nr. 133-1 und FIN 45-4 Angaben über Kreditderivate und bestimmte Garantien herausgegeben. Mit dem FSP wird beabsichtigt, die Angaben über Kreditderivate zu verbessern, indem mehr Information über mögliche negative Auswirkungen von Veränderungen des Kreditrisikos auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verkäufer von Kreditderivaten verlangt werden. Das FSP ist für Verkäufer von Kreditderivaten einschlägig; dazu gehören auch in Kreditderivate, die in strukturierte Produkte eingebettet sind. Die neuen Angaben treten für jährliche oder Zwischenberichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. November 2008 enden. Die englischsprachige Pressemitteilung des FASB können Sie hier einsehen. Das FSP können Sie von der Website des FASB kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 49 KB).

 

 

September 2008: Stellungnahme des DSR zur CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme (in englischer Sprache, 53 KB) zur Verlautbarung Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben zu Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten (Fair Value Measurement and Related Disclosures of Financial Instruments in illiquid Markets) verabschiedet. Diese Verlautbarung wurde im Juli vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zur Stellungnahme veröffentlicht.

 

 

August 2008: IASB bietet Gesprächsrunden zu Konsolidierung an

Im April 2008 hatte das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) den IASB zur Verbesserung der Rechnungslegung von nicht konsolidierten Unternehmen gedrängt (Details finden Sie in unserer entsprechenden Nachricht vom April). Als Reaktion darauf hat der IASB entschieden, die Ausführung seines Konsolidierungsprojekts dadurch zu beschleunigen, dass man direkt in die Entwurfsphase eines Ersatzstandards für IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse und SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften eintreten wolle. Um dennoch die öffentliche Meinung frühzeitig einzuholen und berücksichtigen zu können, bietet der IASB nun eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch zu Konsolidierungsfragen an.

Erste Gesprächsrunde am 17. September 2008
Aufzählung Teilnehmer aus den Beratungsgruppen des IASB
Aufzählung Überarbeiteter Entwurf des Stabs wird kurz vor der Gesprächsrunde zur Verfügung gestellt
Aufzählung Interessierte Parteien können sich als Beobachter anmelden
Aufzählung Übertragung im Internet
Aufzählung Ort und Zeit werden noch bekanntgegeben und angemeldeten Beobachtern per E-mail mitgeteilt

 

Zweite Gesprächsrunde Ende September 2008 in Nordamerika
Aufzählung Weitere Informationen werden noch bekanntgegeben

 

Weitere Gesprächsrunden

Aufzählung Bei genügend Interesse beabsichtigt der IASB, weitere Gesprächsrunden anzubieten, die allen interessierten Parteien mit entsprechendem Fachwissen offen stehen sollen
Aufzählung Eine Registrierung als Interessent ist per E-mail unter vblackburn@iasb.org (Betreff: round table consolidation) möglich
Aufzählung Ort und Zeit werden noch festgelegt

 

Weitere Informationen können Sie der englischsprachigen Presseerklärung des IASB entnehmen.

 

 

August 2008: Fair Value Update -Newsletter unserer amerikanischen Kollegen

Seit der Herausgabe von SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und SFAS 159 Die Fair Value Option für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten durch den Financial Accounting Standards Board sind Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert berüchtigt geworden und waren angesichts der gegenwärtigen Unruhen auf den Finanzmärkten Gegenstand vieler Schlagzeilen in den Vereinigten Staaten. Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Fair Value Update-Newsletter veröffentlicht (in englischer Sprache, 397 KB), in dem sie Sachverhalte aus der großflächigen Anwendung von SFAS 157 und SFAS 159 adressieren. Insbesondere untersuchen sie in dem Newsletter die Unterlagen von 50 bei der SEC registrierten Unternehmen auf Formblatt 10-Q für das erste Quartal 2008 und deren Angaben zu SFAS 157 und SFAS 159. In die Untersuchung wurden Unternehmen aus dem Bank- und Versicherungsgewerbe, der Investmentbranche, des Energiesektors sowie andere Unternehmen einbezogen.

 

 

August 2008: Bericht der Gruppe für Managementmethoden beim Adressenausfallrisiko

Die Gruppe für Managementmethoden beim Ausfallrisiko (Counterparty Risk Management Policy Group, CRMPG), eine Vereinigung von Führungskräften bedeutender Finanzinstitute, hat einen Bericht mit dem Titel Begrenzung des systematischen Risikos: Der Weg zur Reform (Containing Systemic Risk: The Road to Reform) veröffentlicht. In dem Bericht wird eine integriertes Rahmenkonzept privater Initiativen beschrieben, dass die behördliche Aufsicht ergänzen soll, um dabei zu helfen, das systematische Risiko zu begrenzen. Die CRMPG legte den Schwerpunkt auf vier Hauptbereiche, die sie für am wichtigsten und zeitkritischsten hielt und bei denen sie der Meinung war, dass sie am besten einen Beitrag leisten könne. Diese Bereiche sind:

 

Aufzählung Erörterung von Konsolidierungsstandards unter US-GAAP, mit denen derzeit bilanzunwirksame Zweckgesellschaften in die Bilanz geholt werden sollen.
Aufzählung Maßnahmen für ein besseres Verständnis und ein besseres Management hochriskanter Finanzinstrumente.
Aufzählung Bedeutende Verbesserungen zur Risikoüberwachung und zum Risikomanagement.
Aufzählung Eine Reihe von weitreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandskraft der Finanzmärkte allgemein und der Kreditmärkte insbesondere mit besonderer Betonung von nicht börsengehandelten Derivaten und Kreditderivaten zum Handel von Ausfallrisiken.

 

In dem Bericht werden auch wichtige Sachverhalte herausgestrichen, die demnächst aufkommen werden und denen man in Zukunft besondere Aufmerksamkeit widmen muss. Die Bilanzierungsempfehlungen beginnen auf Seite 18 des englischsprachigen Berichts (592 KB).

 

Ein Auszug aus den Bilanzierungsempfehlungen:

II-1. Die CRMPG billigt im Wesentlichen die Richtung der Änderungen an den Konsolidierungsregeln nach US-GAAP. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sie (1) prinzipienbasiert und (2) konvergent mit den International Financial Reporting Standards sind und (3) von angemessenen Angabe- und Übergangsregelungen hinsichtlich des regulatorischen Kapitals begleitet werden, die Flexibilität bei der Umsetzung dieser Regelungen über einen angemessenen Zeitraum gewähren.

II-2. Die CRMPG empfiehlt die Einführung eines einzigen, prinzipienbasierten, weltweit gültigen Rahmenkonzepts zur Konsolidierung, das auf Beherrschung und der Möglichkeit, aus dieser Beherrschung Nutzen zu ziehen, gründet. Die Bestimmung, ob ein Unternehmen (der Investor) einen beherrschenden Anteil an einem anderem Unternehmen (dem Investitionsempfänger) hält, sollte nach folgenden Kriterien erfolgen:

Aufzählung die Kontrolle des Investors über den Investitionsempfänger einschließlich der Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen, die den Erfolg des Investitionsempfängers bestimmen;
Aufzählung das Ausmaß, zu dem der Investor den Risiken und dem Nutzen aus dem Investitionsempfänger ausgesetzt ist, auch durch Garantien, Verpflichtungen und alle anderen Arten von expliziten und impliziten Vereinbarungen zwischen den beiden Unternehmen; und
Aufzählung die Konstruktion und das Sponsoring des Investitionsempfängers einschließlich des Grads, zu dem die Geschäfte des Investitionsempfängers den Investor wirtschaftlichen, gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und Reputationsrisiken aussetzen.

 

 

Juli 2008: IIF veröffentlicht abschließenden Bericht des Ausschusses für beste Marktpraxis

Die internationale Bankenvereinigung (Institute of International Finance, IIF) hat einen Bericht seines im letzten Oktober gegründeten Ausschusses für beste Marktpraxis (Committee on Market Best Practices, CMBP) veröffentlich, der die offizielle Reaktion der Branche auf die aktuellen Finanzmarktunruhen darstellt. Im 200 Seiten umfassenden Bericht werden Verhaltensmaßregeln und Empfehlungen zur besten ausgeübten Praxis zu solch kritischen Themen wie Risikomanagement, Vergütungen, Bewertung von Vermögenswerten, Liquiditätsmanagement, Risikoübernahme und Rating von strukturierten Produkten ausgesprochen und eine Verbesserung von Transparenz und Angaben gefordert. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

Aufzählung Bericht des CMBP (1.974 KB)
Aufzählung Presseerklärung des IIF
Aufzählung Ansprache des IIF-Vorsitzenden Josef Ackermann vor dem Internationalen Presseclub (65 KB)

 

 

Juli 2008: Entwurf einer CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (ittee of European Securities Regulators, CESR) hat um Stellungnahmen zum Entwurf einer Verlautbarung mit dem Titel Fair Value Measurement and Related Disclosures of Financial Instruments in Illiquid Markets herausgegeben (Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben zu Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten). Die endgültige Verlautbarung soll Erstellern und Prüfern Leitlinien für die Erstellung der kommendem Abschlüsse in der derzeitigen Marktsituation bieten. „CESR erkennt an, dass die Zuständigkeit für das Setzen von Standards, die formelle Interpretation der Standards und die Veröffentlichung allgemeiner Interpretationen bestehender Standards beim IASB und bei IFRIC liegt. Die von CESR ausgeführte Arbeit bleibt im Bereich der Anwendung bestehender IFRS, da die Rolle der Mitglieder von CESR darin besteht, die Zurverfügungstellung von Finanzinformationen durchzusetzen.“ CESR erbittet Stellungnahmen bis zum 12. September 2008. Die Stellungnahmen werden erwogen, und eine abschließende Verlautbarung soll im Oktober 2008 veröffentlicht werden. Verschiedene Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

 

Aufzählung Entwurf der CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten (in englischer Sprache, 221 KB)
Aufzählung Presseerklärung von CESR (in englischer Sprache, 78 KB)
Aufzählung unsere IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise

 
Der Ausgangspunkt für die Bewertung von Finanzinstrumenten ist die Einschätzung, ob das Finanzinstrument auf einem aktiven oder einem inaktiven Markt gehandelt wird. Die Bewertung von Finanzinstrumenten auf aktiven Märkten erfolgt anhand der Kursnotierungen. Wenn kein aktiver Markt vorhanden ist, erfolgt die Bewertung durch Verwendung von Bewertungsmethoden, die alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung erwägen würden; unternehmensspezifische Faktoren werden so wenig wie möglich einbezogen. Die Unterscheidung von aktiven und inaktiven Märkten ist daher wichtig bei den Bewertung von Finanzinstrumenten.

 

Zur Identifizierung von aktiven und inaktiven Märkten wird in der Verlautbarung folgendes hervorgehoben:

Aufzählung Da es sich um Ermessensentscheidungen handelt, ist eine wohl dokumentierte Bewertungsmethodik notwendig. Sie sollte einheitlich über den Zeitverlauf hinweg und für alle Finanzinstrumente sein.
Aufzählung Auch wenn die Anzahl der Transaktionen im Vergleich zu anderen Märkten oder im Vergleich zur Vergangenheit niedrig ist, kann der Markt immer noch aktiv sein.
Aufzählung Die Größe der Bestände von Finanzinstrumenten ist kein Kriterium, nach dem entschieden werden sollte, ob ein Markt als aktiv anzusehen ist.
Aufzählung Unterschiedliche Preisfestlegungsquellen können in einem aktiven Markt bestehen, beispielsweise Preise aus tatsächlichen Transaktionen oder bindenden Angeboten.
Aufzählung Marktpreise können nur dann außer Acht gelassen werden, wenn ausreichend Hinweise vorliegen, dass sie keine verlässliche Quelle für eine Bewertung darstellen.

 

Zur Verwendung von Bewertungsmethoden hebt CESR hervor:
Aufzählung Sie erfordert ein bedeutendes Urteilsvermögen.
Aufzählung Der Emittent sollte die Kriterien, die Annahmen und die Eingaben in die Bewertungsmodelle dokumentieren, um Einheitlichkeit zu gewährleisten.
Aufzählung Transaktionen in einem Markt, der als inaktiv angesehen wird, bieten oft die relevantesten Eingaben für Bewertungsmodelle.
Aufzählung Das Liquiditätsrisiko und das Klumpenrisiko können zusätzlich zu den Eingaben in die Bewertungsmodelle, die in den Rechnungslegungsstandards genannt werden, relevant sein.
Aufzählung Die Verwendung von Indizes (beispielsweise ABX.HE-Indizes) sollte nur mit großer Vorsicht geschehen.

 

Im Verlautbarungsentwurf werden dann einige Leitlinien zu Angaben genannt.

 

 

Juli 2008: Gemeinsame europäische Erklärung zur Finanzmarktkrise

EFRAG, der Accounting Standards Board (ASB) von Großbritannien, der Conseil National de la Comptabilité (CNC) in Frankreich und der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) haben über die Finanzmarktkrise der letzten Monate diskutiert  und eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 65 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Der ASB, der CNC, der DSR und EFRAG nehmen die Fragen sehr ernst, die vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzmarktunruhen hinsichtlich der Finanzberichterstattung gestellt werden. Obwohl wir nicht der Meinung sind, dass (wie mancherorts behauptet wurde) die Finanzberichterstattung die Krise verursacht hat, glauben wir doch, dass es notwendig ist, dass eine umfassende Überprüfung der bestehende Anforderungen bezüglich der Finanzberichterstattung durchgeführt wird, um festzustellen, ob einige oder alle dieser Anforderungen die Probleme, die entstanden sind, intensiviert haben. Es ist auch wichtig, dass jegliche Schwachstellen, die in der Finanzberichterstattung identifiziert werden, adressiert werden und dass Verbesserungen Priorität eingeräumt wird.

 

Eine Reihe von Organen haben zu dieser Frage Untersuchungen ausgeführt und haben empfohlen, die folgenden Bereiche schwerpunktmäßig weiter zu untersuchen:

 

Aufzählung Das Konsolidierungsmodell, insbesondere im Zusammenhang mit Zweckgesellschaften.
Aufzählung Die Ausbuchung von Finanzinstrumenten und die Angaben zu nicht in der Bilanz angesetzten Finanzinstrumenten insbesondere zu solchen, die einem Ansatz in der Bilanz nahe kamen.
Aufzählung Die Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert und wie diese Anforderung insbesondere bei illiquiden Märkten anzuwenden sein soll.
Aufzählung Erläuterungen der angewandten Bewertung.

 

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise hat der IASB begonnen, Arbeiten in all diesen Bereichen aufzunehmen und zeitnah abzuschließen. Man wird auch erwägen, ob vor dem Hintergrund der jüngsten Erfahrungen andere Verbesserungen an den IFRS angebracht sein könnten.

 

Wir teilen die Ansicht, dass in erster Linie der International Accounting Standards Board (IASB) die berufene Organisation ist, etwaigen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf in Folge der Finanzmarktkrise zu adressieren. Wenn der IASB jedoch in der Lage sein soll, schnell und im Vertrauen auf die vorliegenden Daten und Erfahrungen zu reagieren, ist es wichtig, dass er zeitnah hochwertigen Rat von solchen Gremien wie uns erhält. Deshalb werden wir die Arbeit des IASB genau verfolgen und zeitnah Ratschläge und andere Stellungnahmen zur Verfügung stellen,  um dem IASB zu helfen, seine Arbeit effektiv und schnell abzuschließen. Darüber hinaus werden wir weitere relevante Vorschläge zu Thema, die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben können, auswerten und dazu Stellung beziehen.

 

In dieser Situation erkennen wir, dass es für den IASB notwendig sein kann, sich einer veränderten Art der öffentlichen Konsultation zu bedienen, um seine Antwort zu entwickeln, und akzeptieren dies.

 

 

Juli 2008: IASB richtet eigene Seite zur Finanzmarktkrise ein

Im April 2008 hat das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) der Gruppe der G7-Minister und Zentralbankdirektoren einen Bericht unterbreitet, in dem Empfehlungen für die Stärkung der Finanzmärkte und -institute ausgesprochen wurden. Der Bericht war das Ergebnis der Zusammenarbeit der wichtigsten internationalen Organe und Behörden der bedeutendsten Finanzzentren einschließlich des IASB. Es wurden 67 Empfehlungen ausgesprochen, die von den G7-Ministern am 11. April 2008 verabschiedet wurden. Von den Empfehlungen betreffen drei die Verbesserung der Finanzberichterstattung. Diese Empfehlungen bilden den Kern der Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise. Der IASB hat jetzt eine eigene Seite zur Finanzmarktkrise eingerichtet, auf der die Reaktionen des IASB dargestellt und auf weitere Äußerungen seitens des IASB verwiesen werden.

 

 

Juli 2008: Kommissar McCreevy erörtert die Finanzmarktkrise

Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, äußerte sich bei einer Sitzung des Zentrums für europäische Politikstudien (Centre for European Policy Studies, CEPS) gestern in Brüssel über die Rolle der EU-Kommission bei den Finanzmarktunruhen (The Financial Turmoil – The Role of the EU-Commission, in englischer Sprache,  75 KB). Unter anderem sprach er über die derzeitigen Bemühungen des IASB, sich der Bewertung von illiquiden finanziellen Vermögenswerten zu widmen. Er äußerte die Meinung, dass die Lösung des Problems in verbesserten Bewertungsmethoden liegen müsse und nicht in einer Aufgabe der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an sich. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus der Rede:

 

Es hat Forderungen gegeben, zeitweise die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aufzugeben, um mögliche prozyklische Auswirkungen zu verhindern und Wertminderungen von Vermögenswerten zu vermeiden. Sich jetzt einzumischen, birgt die Gefahr, die Verwirrung nur noch zu vergrößern und das Misstrauen in die Finanzinformationen der Unternehmen nur noch zu erhöhen. Dies ist auch in einem Bericht des Ausschusses der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) letzten Monat unterstrichen worden. Darin wurden eine Reihe von Bilanzierungsfragen herausgestellt, denen sich die Standardsetzer eventuell eingehender widmen müssten, um die Einheitlichkeit, die Vergleichbarkeit und die Transparenz von Bewertungsmethoden zu verbessern.

 

 

Juni 2008: IASB-Expertengruppe erörtert Bewertung von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt mehr besteht

Auf seiner Sitzung im Mai 2008 gab der der IASB seine Absicht bekannt, als Reaktion auf die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums ein beratendes Panel von Experten einzurichten. Dem Panel gehören neben Vertretern der Big-4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch Sachverständige der großen Investmenthäuser sowie Vertreter von Ratingagenturen und Aufsichtsbehörden an. Das beratende Panel der Experten kam am 13. Juni 2008 zu seiner ersten Sitzung in London zusammen, um bestimmte Bewertungs- und Angabesachverhalte auszumachen, denen man in der Praxis im gegenwärtigen Marktumfeld begegne.

 

Zu den Bewertungssachverhalten gehörten folgende Themenblöcke:

 

Aufzählung Auswahl eines Bewertungsverfahrens: Das Panel erörterte, wie man ein sachgerechtes Bewertungsverfahren auswählt und wann dieses Bewertungsverfahren geändert werden könnte oder sollte.
Aufzählung Kalibrierung des Bewertungsmodells:: Das Panel diskutierte, wann und wie ein Bewertungsmodell an aktuelle Geschäftsvorfälle anzupassen sei, wenn ein bestimmtes Bewertungsverfahren angewendet würde.
Aufzählung Verwendung von Preisquotierungen Dritter: Das Panel erörterte die Verwendung von und den Rückgriff auf Preisquotierungen Dritter (bspw. von Brokern oder Preisagenturen), wenn Geschäftsvorfälle stattgefunden haben und wann Quotierungen rein indikativ seien und keine Geschäftsvorfälle stattfänden sowie was zu tun sei, wenn diese indikativen Quotierungen von aus Modellen abgeleiteten Werten abwichen.
Aufzählung Anpassungen von Bewertungsmodellen: Das Panel beriet über die Arten von Anpassungen, die am Modell vorzunehmen seien, um den Wert des zu bewertenden Instruments widerzuspiegeln, und wie solche Anpassungen festgelegt werden könnten. So diskutierte das Panel beispielsweise, ob und wie Anpassungen zur Abbildung der Liquidität vorgenommen werden sollten.
Aufzählung Bedeutung von ‘beobachtbaren’ und ‘bedeutenden’ Inputfaktoren: Das Panel erörterte die Bedeutung von ‘beobachtbar’ und ‘bedeutend’ im Zusammenhang mit den Inputfaktoren eines Bewertungsmodells. Dies ist wichtig im Hinblick auf die Festlegung der Ebene innerhalb der Fair-Value-Hierarchie (Ebene 1, 2 oder 3) im FASB Statement of Financial Accounting Standard Nr. 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (SFAS 157).
Aufzählung Unterscheidung in aktive und inaktive Märkte: Das Panel diskutierte, wie man aktive von inaktiven Märkten unterscheide sowie über die Bedeutung des Umstands, festzustellen, wann der beizulegende Zeitwert auf etwas Anderes als einen beobachtbaren Preis eines Geschäftsvorfalls gestützt werden könne.
Aufzählung Erzwungene Geschäftsvorfälle und Notverkäufe: Das Panel erörterte ob man beobachtbaren Marktpreisen jemals ablesen könne, ob sie durch erzwungene Geschäftsvorfälle oder Notverkäufe zustande gekommen seien, sowie – falls dem so sein sollte – die Folgen der Verwendung solcher Preise.
Aufzählung Bemessung der Änderungen der eigenen Kreditwürdigkeit: Das Panel diskutierte, wie man Veränderungen der eigenen Bonität messen könne.

 

Zu den Angabesachverhalten gehörten folgende Themenblöcke:

 

Aufzählung Angaben unter Verwendung der Fair-Value-Hierarchie: Das Panel gab zu Protokoll, dass Banken außerhalb der USA damit begonnen hätten, die Begrifflichkeiten der Fair-Value-Hierarchie aus SFAS 157, d.h. 'Ebene 1', 'Ebene 2' und 'Ebene 3', bei der Erörterung der Angaben und Inputfaktoren zu Bewertungsverfahren zu verwenden. Das Panel erörterte, ob irgendwelche Beziehungen zwischen Instrumenten, die auf verschiedenen Ebenen der Hierarchie stehen, angegeben werden sollten.
Aufzählung Angabe der Bewertungsverfahren, Inputfaktoren, Sensitivitäten und Bandbreiten: Das Panel diskutierte, ob sich die Angaben verbessern ließen, wenn die wesentlichen Inputdaten sowie die Bewertungssensitivitäten dieser Inputfaktoren angegeben würden. Das Panel erörterte ferner, ob Sensitivitäten mehr Aussagekraft erlangten, wenn sie in toto dargestellt werden (z.B. unter einem Szenario 'ungünstiger Ergebnisse') statt auf Ebene des einzelnen Inputfaktors (d.h. Veränderung nur eines Inputfaktors bei Konstanz aller anderen).

 

Weiterführende Informationen zu Zielsetzung und Zusammensetzung des Panels sowie den nächsten Schritten finden Sie auf der Website des IASB (in englischer Sprache).

 

 

Juni 2008: Bericht der europäischen Bankaufsichtsbehörden zur Bewertung von Finanzinstrumenten auf illiquiden Märkten

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat einen Bericht zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der Bewertung komplexer und illiquider Finanzinstrumente veröffentlicht. Der Bericht schlägt eine Reihe von Sachverhalten vor, die von Institutionen und Standardsetzern im Bereich von Bilanzierung und Prüfung angegangen werden sollten, um die Verlässlichkeit der Werte zu verbessern, die diesen Instrumenten zugeschrieben werden.

 

Die Untersuchung gilt vorwiegend den folgenden bewertungsbezogenen Sachverhalten:
Aufzählung den Herausforderungen bei der Bewertung komplexer Finanzinstrumente oder von Instrumenten, bei denen es keinen aktiven Markt gibt,
Aufzählung der Transparenz bei Bewertungspraktiken und -methoden sowie der dabei bestehenden Unsicherheit und
Aufzählung der Prüfung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts.

 

Weitere Informationen:

 

Aufzählung der CEBS-Bericht (in englischer Sprache, 228 KB)
Aufzählung Pressemitteilung von CEBS (in englischer Sprache, 38 KB)

 

 

Juni 2008: G8 fordern zügige Handlung des IASB bei SPE und Bewertung

Die Finanzminister der G8-Staaten kamen am 14. Juni 2008 im japanischen Osaka zusammen, um den G8-Gipfel der Regierungs- und Staatsoberhäupter vorzubereiten, der vom 7. bis 9. Juli 2008 auf in Toyako auf Hokkaido stattfinden soll. Im Abschlusskommuniqué der Finanzminister wird eine große Bandbreite von Themen angesprochen – unter anderem die Weltwirtschaft, die Preise von Grundnahrungsmitteln, der Klimawandel, Entwicklungsfragen und den Missbrauch des Finanzsystems. In Bezug auf die Finanzberichterstattung heißt es in dem Kommuniqué:

 

Wir fordern den IASB auf, seine Durchsicht von Bilanzierungssachverhalten rund um außerbilanzielle Zweckgesellschaften und die Bewertung auf illiquiden Märkten zu beschleunigen.

 

Aufzählung Hier können Sie das Abschlusskommuniqué herunterladen (in englischer Sprache, 21 KB).

 

 

Juni 2008: IASB setzt Expertengruppe zur Bewertung von Finanzinstrumenten ein

Wie in unserer Nachricht vom 12. April 2008 angekündigt, hat der IASB eine Expertengruppe zur Bewertung von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten eingerichtet. Dies ist eine Reaktion auf die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF). Aufgabe der Expertengruppe ist es, die beste ausgeübte Praxis in Bezug auf Bewertungsmethoden zu prüfen und gegebenenfalls notwendige zusätzliche Leitlinien für Fälle zu entwickeln, in denen die Märkte nicht länger aktiv sind. Die Expertengruppe wird das erste Mal am 13. Juni 2008 tagen. Auf dieser nicht öffentlichen Sitzung – die Nichtöffentlichkeit soll gewährleisten, dass alle Teilnehmer die Fragen in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise frei erörtern können – sollen die Teilnehmer ihre Erfahrungen mit der Bewertung von und den Angaben zu Finanzinstrumenten in der derzeitigen Marktsituation austauschen. Auch Deloitte ist in der Expertengruppe vertreten. Die Ergebnisse der ersten Sitzung werden dem IASB auf der Sitzung im Juni bekanntgegeben, und schlussendlich sollen die Schlüsse der Expertengruppe in die IASB-Projekte zu Finanzinstrumenten und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert einfließen. Wir werden auf IAS PLUS zeitnah über alle Ergebnisse berichten.

 

 

Juni 2008: IOSCO veröffentlicht Empfehlungen zur Finanzmarktkrise

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat den abschließenden Bericht ihrer Fachausschussprojektgruppe zur Finanzmarktkrise veröffentlicht. Der Bericht enthält eine Analyse der Gründe, die der Finanzmarktkrise zugrunde liegen, und der Auswirkungen auf die internationalen Kapitalmärkte sowie Empfehlungen bezüglich der Fragen, denen sich Wertpapieraufsichten derzeit gegenüber sehen. Ebenfalls im Bericht enthalten sind Empfehlungen des Fachausschusses hinsichtlich künftiger Arbeiten der IOSCO, um diesen Fragen in drei Bereichen (einschließlich der Bilanzierung) gegenüber zu treten. Diese drei Bereiche sind:

 

Aufzählung Transparenz auf Seiten der Emittenten und Sorgfaltspflicht der Anleger
Aufzählung Risikomanagement und -aufsicht bei Unternehmen
Aufzählung Bewertungs- und Bilanzierungsfragen

 

Folgende weitere Informationsquellen stehen Ihnen zur Verfügung:

 

Aufzählung Presseerklärung der IOSCO (in englischer Sprache, 57 KB)
Aufzählung vollständiger Bericht der Projektgruppe (in englischer Sprache, 434 KB)

 

 

Mai 2008: BaFin-Präsident Sanio kritisiert Deregulierung der Finanzmärkte

Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio, hat sich auf der Jahrespressekonferenz der BaFin ausdrücklich hinter die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums gestellt: „Wer in diesem Zusammenhang das Gespenst einer neuen Überregulierung heraufbeschwört, hat den Ernst der Lage nicht begriffen. Die Subprime-Krise hat die über Jahre betriebene systematische Deregulierung des Finanzsystems als gefährlichen Irrweg entlarvt. Ohne einen vernünftigen Regulierungsrahmen werden es die Märkte auch beim nächsten Mal wieder falsch machen.“ Ausführlich äußerte sich Sanio auch zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu der Verantwortlichkeit des IASB. Nachfolgend ein Auszug aus seiner Rede vom 15. Mai 2008.

 

Weniger optimistisch bin ich bei einer anderen Frage: der Bewertung der riesigen Volumina an Subprime-Wertpapieren. Wie stellt man den Wert solcher Papiere fest, wenn sie nicht gehandelt werden, weil die entsprechenden Märkte tot sind? „Nicht aktiv“ sagen die Bilanzexperten euphemistisch. Dieses Problem verschärft sich beim „fair value accounting“, weil nach den neu eingeführten internationalen Bilanzierungsregeln die im Handelsbestand befindlichen Papiere mit dem „fairen Wert“ angesetzt werden müssen; das ist in erster Linie der Marktpreis. Die Frage, wie bei illiquiden Märkten mit dem Handelsbestand zu verfahren ist, ist aber auch im alten deutschen Bilanzierungsrecht relevant, soweit dieses auf den jeweiligen „Zeitwert“ abstellt.

 

Sind die Märkte nicht aktiv, so können die Bilanzierenden die beizulegenden Zeitwerte nur mit Hilfe alternativer Bewertungsmethoden ermitteln. Bei den strukturierten Produkten, die mit den schlechten Risiken des US-amerikanischen Immobilienmarktes ausstaffiert sind, hat es wahrscheinlich schon früher nicht immer liquide Märkte gegeben, die zur korrekten Preisfindung geeignet waren. Was offenbar in der Vergangenheit niemanden besonders gekümmert hat; man verließ sich auf Bewertungsmodelle, deren Zuverlässigkeit nicht über jeden Zweifel erhaben sein dürfte. Doch jetzt ist das Thema siedend heiß, denn die angewandte Ersatz-Bewertungsmethode entscheidet über die Höhe des Abschreibungs- bzw. Korrekturbedarfs. [...]

 

In Anbetracht der bestehenden Schwierigkeiten empfiehlt der Bericht des Financial Stability Forums dem International Accounting Standards Board, dem IASB, seine Offenlegungsvorschriften zu den Bewertungsmaßstäben und den verwendeten Methoden zu überarbeiten und damit die bestehenden Bewertungsunsicherheiten zu beseitigen. Außerdem fordert das Financial Stability Board das IASB auf, konkrete Leitlinien für die Bewertung illiquider Finanzinstrumente zu entwickeln.

 

Wird das IASB diesen Auftrag mit der gebotenen Schnelligkeit erfüllen? Ich bin eher pessimistisch, denn die Entscheidungsprozesse in diesem Gremium erstrecken sich über lange Zeiträume. Deshalb hat CESR vor kurzem die Entscheidung getroffen, sich ebenfalls mit diesen Fragen zu beschäftigen.

 

 

Mai 2008: Trichet drängt den IASB, bei nicht konsolidierten Gesellschaften zu handeln

In einer Rede auf dem Corriere della Sera International Forum 2008 in Mailand am 12. Mai 2008 forderte Jean-Claude-Trichet, der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), dass „der International Accounting Standards Board (IASB) und die anderen relevanten Standardsetzer schnellstens handeln sollten, um die Bilanzierungs- und Angabestandards bezüglich nicht konsolidierter Gesellschaften und die Leitlinien zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten in Zeiten von Marktunruhen zu verbessern.“ Er forderte außerdem Banken und andere Finanzinstitute auf, den neuesten Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums, hinter die sich die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7 eindeutig gestellt hatten, in den nächsten halbjährlichen Zwischenberichten zu folgen. Mit den Empfehlungen waren Finanzinstitute aufgefordert worden, ihre qualitativen und quantitativen Angaben zu Risikopositionen, Abschreibungen, Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts bei komplexen und illiquiden Instrumenten und nicht konsolidierten Gesellschaften auszuweiten. Lesen Sie die vollständige Rede von Jean-Claude Trichet in englischer Sprache.

 

 

April 2008: Thesenpapier der Bankenvereinigung zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten

Die internationale Bankenvereinigung (International Banking Federation, IBFed) hat ein Thesenpapier mit dem Titel Bilanzierung von Finanzinstrumenten veröffentlicht (Accounting for Financial Instruments: A Conceptual Paper, in englischer Sprache, 318 KB). IBFed ist ein Konsortium von Bankenvereinigungen in Australien, Europa, Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten. In dem Papier wird die Stellung der IBFed zum „Ausmaß, in dem die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert den Bedürfnissen der Anwendergemeinde und der Zielsetzung von Finanzberichterstattung entspricht,“ dargestellt. Folgende Schlüsse werden gezogen:

 

Aufzählung Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert stellt eine angemessene Bilanzierungsbasis für zu Handelszwecken gehaltene oder sonst auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführte Finanzinstrumente dar. Die vollständige Bewertung aller Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert jedoch würde das Ausmaß überbewerten, zu dem Finanzinstrumente  im Geschäftsbetrieb zu Handelszwecken gehalten oder auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführt werden, ebenso wie das Ausmaß, zu dem tiefe und liquide Märkte existieren. Dies sind bedeutende Faktoren in der Bestimmung der Relevanz des beizulegenden Zeitwerts in der Rechnungslegung.
Aufzählung Ein gemischtes Modell bietet den Anlegern bessere Informationen für die Einschätzung von Finanzinstituten. Dies fordert die Bewertung aller auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführte Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert aber erkennt an, dass nicht alle Finanzinstrumente – von nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden ganz zu schweigen – auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführt werden und dass für manche eine verlässliche Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gar nicht möglich ist. In Fällen, in denen ein Unternehmen Instrumente nicht auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts führt, bieten fortgeführte Anschaffungskosten eine angemessenere Art und Weise, zukünftige Kapitalflüsse zu schätzen. Informationen zum beizulegenden Zeitwert werden bereits in den Fußnoten angegeben, die ein integraler Bestandteil des Abschlusses sind und ein besseres Format bieten, um den Anlegern die Informationen zur Kenntnis zu bringen.
Aufzählung Die Realität ist komplexer als in einem Fair-Value-Modell gezeigt werden kann. Relevante Erfolgsberichterstattung kann niemals erreicht werden, wenn das Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung entweder am Anschaffungskostenmodell oder am Fair-Value-Modell festklebt. Ein gemischtes Bewertungsmodell stellt einen prinzipienbasierten Bewertungsansatz dar, weil damit anerkannt wird, dass unterschiedliche Unternehmen unterschiedliche Geschäftsmodelle verfolgen können. Anstatt dass der IASB bestimmt, dass ein Ansatz ein besseres Modell als ein anderer bietet, sollte das Ziel darin liegen, den Rechnungslegungsstandards zuzugestehen, die verschiedenen Geschäftsmodelle und Umstände abzubilden, in denen Finanzinstrumente verwendet werden. Wie bei den Gesprächen am Runden Tisch des IASB weithin anerkannt wurde, wird ein gemischtes Modell mit großer Wahrscheinlichkeit zu nützlicherer Berichterstattung führen.

 

 

April 2008: Bericht des Gemeinsamen Forums zur Kundenangemessenheit von Finanzprodukten

Das Gemeinsame Forum, das 1996 unter der Ägide des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) erschaffen wurde, hat einen Bericht mit dem Titel Kundenangemessenheit im Einzelverkauf finanzieller Produkte und Dienstleistungen (Customer Suitability in the Retail Sale of Financial Products and Services) veröffentlicht.

 

Der Bericht zur Kundenangemessenheit stellt dar, wie Aufsichten und regulierte Unternehmen im Banken-, Wertpapier- und Versicherungssektor mit Risiken umgehen, die aus dem Einzelverkauf unangemessener Finanzprodukte entstehen. Das Gemeinsame Forum hat sowohl die Informationen geprüft, die den Anlegern zur Verfügung gestellt werden, als auch die Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich der Einschätzung, ob die empfohlenen Anlageprodukte für die entsprechenden Anleger geeignet sind. Der Schwerpunkt des Berichts liegt allein auf Anforderungen in Einzelverkauf von Finanzprodukten, die eine bedeutende Anlagekomponente enthalten. Das Gemeinsame Forum bewertete anlagebasierte Versicherungsprodukte und Versicherungsprodukte mit Anlagekomponente aber keine Versicherungsverträge, die nur der Absicherung von Risiken gelten.

 

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

Aufzählung Customer Suitability in the Retail Sale of Financial Products and Services (vollständiger Bericht, 89 Seiten, 402 KB)
Aufzählung Abstrakt
Aufzählung Pressemitteilung

 

 

April 2008: Gemeinsames Forum äußert sich zum Management von Klumpenrisiken

Das Gemeinsame Forum, das 1996 unter der Ägide des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) erschaffen wurde, hat am 27. April 2008 ein Papier mit dem Titel Sektorenübergreifende Untersuchung zu konzernweiter Identifizierung und Management von Klumpenrisiken veröffentlicht (Cross-sectoral Review of Group-wide Identification and Management of Risk Concentrations, in englischer Sprache, 258 KB). Das Papier wird von einer englischsprachigen Presseerklärung und einem Abstrakt begleitet.

 

Das Papier zu Klumpenrisiken ist in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht worden und war auch Bestandteil der Berichte des gemeinsamen Forums an das Forum für Finanzstabilität als Beitrag zu dessen Arbeiten zu den Finanzmarktunruhen. Das Papier baut frühere Berichte aus und untersucht das Ausmaß, zu dem Finanzkonglomerate, die in zwei oder mehr Sektoren im Banken-, Wertpapier- und Versicherungsbereich tätig sind, derzeit ihre Klumpenrisiken konzernweit und über alle Risken hinweg, denen sich diese Firmen ausgesetzt sehen, identifizieren, bewerten und managen. Es wird auch untersucht, in wieweit gegenwärtige und neu aufkommende Risikomanagementtechniken wie Stresstests oder Szenarioanalysen eingesetzt werden, um mögliche Risikokonzentrationen zu identifizieren. Ebenfalls enthalten sind Beobachtungen und Schlussfolgerungen aus der Marktkrise, die Mitte 2007 begann. In einer Anlage werden die derzeitigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Klumpenrisiken zusammengefasst.

 

 

April 2008: FASB und IASB – Reaktionen der Standardsetzer auf die Finanzmarktkrise – Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung

Auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 21. und 22. April 2008 in London erörterten der IASB und der FASB die Reaktionen der Standardsetzer auf die Finanzmarktkrise.

 

Der Vorsitzende des FASB ermutigte beide Boards, Informationen zu den Schlüsselsachverhalten auszutauschen, die während der Finanzmarktkrise zu Tage getreten waren, und die zu ergreifenden Maßnahmen zu erörtern. Er sagte, dass die drei Bereiche, die aus der Bilanzierungsperspektive am meisten Bedenken hervorriefen, die folgenden seien:

 

Aufzählung Ausbuchung (insbesondere im Zusammenhang mit Verbriefungen),
Aufzählung Konsolidierung,
Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

 

Er fuhr mit der Aussage fort, dass der US-amerikanische Senat sich für manche der Bilanzierungsfragen interessiere. Er sagte auch, dass einige der Probleme eher Probleme der Einhaltung seien als Probleme mit den Standards und dass der Grund für diese Krise hauptsächlich darin zu suchen sei, dass die verwendeten Geschäftsmodelle fehlerhaft gewesen seien.

 

Zusammenfassung der Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB:

 

Ausbuchung und Konsolidierung

 

Zum Thema Ausbuchung und Konsolidierung erklärte der Vorsitzende des FASB, dass die entsprechenden Leitlinien in US-GAAP (SFAS 140 und FIN 46R) überarbeitet würden, um die Ausnahme von der Konsolidierung für qualifizierte Zweckgesellschaften (qualifying special purpose entities, QSPE) zu entfernen – sie würden im Abschluss des Trägers konsolidiert. Er wies darauf hin, das das QSPE-Konzept bis zur Finanzmarktkrise funktioniert habe, aber im Rückblick müsste man erkennen, dass es eine tickende Zeitbombe gewesen sei. Der FASB beabsichtigt, die Änderungen an US-GAAP bis Ende 2008 herauszugeben.

 

Auf der Seite des IASB ist eine Arbeitsgruppe zu Ausbuchungen gebildet worden, um von Grund auf neu anzufangen. Die zu behandelnden Sachverhalte sind herausgearbeitet worden. Die Gruppe erkennt den zeitlichen Druck an und wird auf der nächsten gemeinsamen Sitzung im Oktober 2008 zu dem Thema vortragen.

 

Der Vorsitzende des IASB sagte, dass alle drei oben genannten Projekte mit höchster Priorität versehen worden seien und beschleunigt abgearbeitet würden. Der Vorsitzende des FASB stimmte zu, diese Projekte soweit wie möglich gemeinsam zu bearbeiten, aber wies darauf hin, dass es unterschiedliche zeitliche Beschränkungen gebe.

 

Ein Mitglied des IASB wies darauf hin, dass IFRS 7 als Ausgangspunkte für verbesserte Angaben genutzt werden könne. Einschätzungen auf Grundlage des ersten vollständigen Jahres der Anwendung (2007) könnten verwendet werden. Ein Mitglied des FASB äußerte Skepsis hinsichtlich der Möglichkeit, einen konvergierten Standard zu Konsolidierung zu erreichen, meinte aber, dass ein konvergierter Standard zu Angaben möglich sein müsste.

 

Der Vorsitzen des FASB fuhr dann fort, über das Liquiditätsrisiko zu sprechen. Er wies darauf hin, dass viele Modelle das Liquiditätsrisiko nicht einschlössen, ebenso wenig täten dies viele FIN 46R-Berechnungen. Er sagte, dass die qualitative Auswertung von Tatsachen und Umständen sich nicht verbessert habe. Die Einschätzung, ob ein Unternehmen zu konsolidieren sei, müssten laufend neu getroffen werden. In Beantwortung einer Frage nach der zeitlichen Planung der Änderungen an US-GAAP gab er an, dass ein Entwurf vor Ende Juni geplant sei und die endgültigen Änderungen am Ende des Jahres veröffentlicht werden sollen.

 

Bezüglich des Konsolidierungsprojekts des IASB sagte der Projektmanager, dass das Projekt beschleunigt bearbeitet werde und dass derzeit die Modelle in IAS 27 (Kontrollmodell) und SIC-12 (Risiken-/Nutzenmodell) in Einklang gebracht werden. Dabei würden auch die Angabeforderungen verbessert. Der IASB beabsichtigt, einen Entwurf im Sommer 2008 zu veröffentlichen, der dann die einzige Quelle zu Leitlinien zur Konsolidierung sein soll.

 

Ein Mitglied des FASB äußerte die Ansicht, dass es wahrscheinlich leichter sein werde, Angaben zu riskanten Positionen zu leisten als das richtige Modell für die Konsolidierung zu finden.

 

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

 

Bezüglich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gab der Vorsitzende des FASB an, dass beide Boards eine Bitte von der internationalen Bankenvereinigung IIF (Institute of International Finance) erhalten hätten, sich zweier Themen anzunehmen:

 

Aufzählung Der Unternehmensführung sollte gestattet sein, in Situationen, in denen Marktwerte nicht repräsentativ sind, von der Bewertung zu Marktpreisen auf die Bewertung anhand von Modellen zu wechseln.
Aufzählung Der Transfer vom Handelsbuch in das Bankbuch sollte für Finanzinstitute erleichtert werden.

 

Der Vorsitzende des IASB unterstrich, dass sowohl das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) als auch der Basler Ausschuss den Ansatz von IASB und FASB unterstützen, beizulegende Zeitwerte zu verwenden, da an den märkten mehr Verwirrung herrschen würde, wenn irgendein willkürliches Bewertungsattribut verwendet würde. Er wies auch darauf hin, das das Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ein Augenmerk auf die Bilanzierungsreaktionen auf illiquide und eingeschränkte Märkte haben werde.

 

Der Vorsitzende des FASB setzte die Boards davon in Kenntnis die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einen Rat an die SEC-Registranten veröffentlicht hat, in dem sie ihnen nahe legt, den beizulegenden Zeitwert in ihrem Lagebericht weiter zu erklären.

 

Ein IASB-Mitglied äußerte die Meinung, dass ein Abweichen vom beizulegenden Zeitwert die Unsicherheit in den Märkten erhöhen würde.

 

Der Vorsitzende des FASB schloss den Sitzungsteil mit der Aufforderung, Informationen auszutauschen und jegliche Maßnahmen soweit wie möglich abzustimmen.

 

 

April 2008: Maßnahmen des Basel-Komitees zur Stärkung des Bankensystems

Das Basel-Komitee zur Bankenaufsicht hat am 16. April 2008 eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, die helfen sollen, das Bankensystem widerstandsfähiger gegenüber finanziellen Erschütterungen zu machen.  Die Maßnahmen beinhalten die folgenden:

 

Aufzählung Verbesserung bestimmter Aspekte des Basel II-Rahmenkonzepts einschließlich der Kapitalbehandlung von komplexen strukturierten Kreditprodukten, Möglichkeiten der Liquiditätsunterstützung von Emissionsgesellschaften, die vermögensgesicherte kurzlaufende Schuldverschreibungen (asset-backed commercial papers, ABCP) emittieren, und Kreditrisiken im Handelsbuch. Gleichzeitig weist das Komitee auf die Notwendigkeit prompter Umsetzung des Basel II-Rahmenkonzepts hin, da dies bei der Behebung einer Reihe der Mängel helfen wird, die durch die Finanzmarktkrise zutage getreten sind.
Aufzählung Stärkung der Standards für weltweit gesunde Praxis in Bezug auf Liquiditätsrisikomanagement und -aufsicht, die das Komitee in den kommenden Monaten zur Einholung öffentlicher Stellungnahmen veröffentlichen wird.
Aufzählung Anstoß von Maßnahmen zur Stärkung der Risikomanagementpraxis bei Banken und der Aufsicht unter anderem in Bezug auf Stresstests, das Management bilanzunwirksamer Verbindlichkeiten und Bewertungspraxis.
Aufzählung Verbesserung der Marktdisziplin durch bessere Angabe- und Bewertungspraxis.

 

Diese Maßnahmen sollen auf eine Art und Weise eingeführt werden, die der langfristigen Widerstandskraft der Banken und einer gestärkten Aufsicht förderlich ist aber gleichzeitig mögliche kurzfristige gegenläufige Auswirkungen vermeidet, während die Neubewertung von Risiken und der Rückgang von Fremdkapitalaufnahme sich in den Finanzmärkten fortsetzen. Das Komitee unterstützt die Arbeitsgruppe des Forums für Finanzstabilität in ihren Arbeiten zu Widerstandskraft von Märkten und Finanzinstituten. Die Arbeitsgruppe berichtete kürzlich an die G7-Finanzminister und Zentralbankdirektoren. Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung des Basel-Komitees in englischer Sprache.

 

 

April 2008: Kommission leitet Konsultation zu geplanten Änderungen der Bankenrichtlinien ein

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu möglichen Änderungen an den Eigenkapitalvorschriften (Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG) eingeleitet. Die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG zielen darauf ab, die finanzielle Solidität von Kreditinstituten („Banken“) und Wertpapierhäusern zu gewährleisten und stellen damit für die laufende Beaufsichtigung dieser Institute die Referenz schlechthin dar. Dies bedeutet, dass sie regelmäßig aktualisiert und mit Blick auf die Bedürfnisse der Interessengruppen verbessert werden müssen.

 

Die Konsultation ist zum einen vor dem Hintergrund der Arbeiten zu sehen, die derzeit in verschiedenen Aufsichts- und Branchengremien zur Eigenkapitalrichtlinie stattfinden, zum anderen aber auch eine Reaktion auf die jüngsten Empfehlungen des Forums für Finanzstabilität der G-7.

 

Stellungnahmen werden zu folgenden Fragen erbeten: (a) Großkredite, (b) hybride Kapitalinstrumente, (c) Aufsichtsregelungen, (d) Ausnahmeregelungen für Bankennetze und (e) Anpassungen an bestimmten technischen Vorschriften.

 

Die Änderungsvorschläge in Bezug auf Großkredite und hybride Kapitalinstrumente sowie die vorgeschlagenen Anpassungen an technischen Vorschriften stützen sich weitgehend auf Empfehlungen des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS). Auch wenn das Konsultationspapier keinen förmlichen Kommissionsvorschlag darstellt, sind die Diskussionen im Europäischen Bankenausschuss schon angelaufen. Die Konsultation findet bis zum 16. Juni 2008 auf folgender Website statt: http://ec.europa.eu/internal_market/bank/regcapital/index_de.htm. Stellungnahmen werden an folgende E-mail-Adresse erbeten: markt-crd2008-survey@ec.europa.eu.

 

Laden Sie sich folgende Dokumente herunter:

 

Aufzählung Konsultationspapier (in englischer Sprache, 193 KB)
Aufzählung Pressemitteilung der Europäischen Kommission (71 KB)

 

 

April 2008: Gemeinsames Forum äußert sich zum Kreditrisikotransfer

Das Gemeinsame Forum, das 1996 unter der Ägide des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) erschaffen wurde, hat am 1. April 2008 ein Papier zur Übertragung von Kreditrisiken (Credit Risk Transfer, CRT) – Entwicklungen 2005 bis 2007 veröffentlicht (Credit Risk Transfer – Developments from 2005 to 2007, 87 Seiten in englischer Sprache, 526 KB). Das Papier stellt eine Aktualisierung eines Papiers von 2005 dar, um das fortgesetzte Wachstum und das hohe Innovationstempo in den CRT-Märkten widerzuspiegeln. Die wesentlichen Ergebnisse des Papiers haben wir nachfolgend in deutscher Sprache für Sie zusammengefasst. Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung des Forums.

 

Aufzählung Einige der seit 2004 entwickelten CRT-Instrumente sind mit einer erhöhten Hebelwirkung und einer hohen Varianz der Verluste oder einer hohen Empfindlichkeit gegenüber dem Geschäftszyklus ausgestattet.
Aufzählung Mangelndes Verständnis einiger dieser Risiken trug zu den Marktunruhen 2007 bei.
Aufzählung Trotz dieser Schwächen wird der Markt für strukturierte Kredite wahrscheinlich überleben, er wird aber eine Zeitlang geschwächt sein.
Aufzählung Die Aufsichtsbehörden sind weiterhin über einige der Aspekte des CRT-Marktes besorgt: seine Komplexität; Bewertungsfragen; Liquiditäts- und Betriebsrisiken sowie das Risiko von Reputationsschäden; und die allgemeineren Auswirkungen des Wachstums von CRT. Die Aufsichtsbehörden sind der Meinung, dass die Marktteilnehmer die Struktur und die Risiken der CRT-Produkte besser kennen müssten, in die sie investieren. Außerdem müssten sie verstehen, wie die Rating-Agenturen bestimmten Instrumenten Bewertungen zuweisen und welche Umstände zu einer Verringerung der Bewertung führen würden.
Aufzählung Mit fortgesetzter Innovation in den CRT-Märkten, nehmen der Aufwand und die Kosten stetig zu, die Unternehmen und Aufsichtsbehörden investieren müssen, um diese Instrumente genau zu verstehen.
Aufzählung Es gibt Schritte, die die Unternehmen und die Aufsichtsbehörden unternehmen können, um die Stabilität ihres Risikomanagements und die Aufsicht über diese Produkte zu stärken. Hierzu enthält das Papier Vorschläge.

 

 

April 2008: IIF-Zwischenbericht zur Marktpraxis von Banken

Das Institute of International Finance (IIF, eine internationale Bankenvereinigung) hat im April 2008 den Zwischenbericht Report des IIF-Ausschusses zu den besten Marktpraktiken veröffentlicht (in englischer Sprache, 320 KB). Das IIF rief den Ausschuss infolge der Verschlechterung des US-amerikanischen Hypothekenmarktes unterhalb der besten Bonität zusammen. Der Ausschuss stellt Folgendes fest:

Sich schnell entwickelnde Konsequenzen der Stresssituation an den Märkten haben größere Schwachstellen in den Unternehmenspraktiken und Marktdynamiken aufgedeckt, die allerdings nicht ausschließlich auf das dramatische Wachstum komplexer strukturierter Produkte zurückzuführen sind.

 

Die Gebiete aufgedeckter Schwachstellen beinhalten sich verschlechternde Standards für die Kreditgewährung durch bestimmte Kreditgeber vor dem Sommer 2007; einen Niedergang in den Standards der Risikoübernahme, sowohl im Hinblick auf die Bündelung strukturierter Produkte als auch gehebelter Kredite; ein übermäßiges Verlassen auf schlecht verstandene, schlecht laufende und kaum angemessene Ratings für strukturierte Produkte; Bewertungsschwierigkeiten infolge der schnellen Verschiebung von Vermögenswerten aus dem liquiden in den illiquiden Bereich; den Kauf strukturierter Produkte ohne eine umfassende Würdigung der Risiken; Liquiditäts- und Reputationsrisikopositionen von Conduits und strukturierten Investmentvehikeln mit größeren nachteiligen Auswirkungen für die als Sponsor auftretenden Banken; und Schwierigkeiten bei der Feststellung, wo Risikopositionen in einer Welt weit verstreuter Risiken liegen.

 

Die Textziffern 65-78 des Berichts befassen sich mit Bewertungssachverhalten, insbesondere Sachverhalten rund um den beizulegenden Zeitwert (Marktbewertung). Die Textziffern 90-92 widmen sich Transparenz- und Angabesachverhalten. Die Zielsetzung des Ausschusses besteht in der Herstellung einer breiten Übereinkunft über erforderliche Veränderungen in der Praxis, um diese Schwachstellen zu adressieren. Das IIF erwartet, den endgültigen Bericht im dritten Quartal 2008 zu veröffentlichen.

 

 

April 2008: G-7-Minister erwarten 'schnelle Taten' durch den IASB

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7, die derzeit in Washington tagen, haben sich am 11. April 2008 deutlich hinter die Empfehlungen im FSF-Bericht gestellt, dessen Kerninhalte in unserer nachfolgenden Nachricht aufgeführt sind. Hinsichtlich des IASB sagten die G-7:

 

Wir haben die folgenden Empfehlungen unter den sofortigen Umsetzungsprioritäten innerhalb der nächsten 100 Tage identifiziert: Der International Accounting Standards Board (IASB) und andere maßgebliche Standardsetzer sollten schnellstens Maßnahmen einleiten, um die Bilanzierungs- und Angabestandards für außerbilanzielle Unternehmen zu verbessern und ihre Leitlinien zur Fair-Value-Bilanzierung zu erhöhen, insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten in Stresszeiten.

 

Die Stellungnahme der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 23 KB).

 

 

April 2008: FSF drängt IASB zur Verbesserung der Rechnungslegung von nicht konsolidierten Unternehmen

Das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF), eine internationale Vereinigung hochrangiger Vertreter nationaler Behörden und internationaler Finanzinstitutionen, hat am 7. April 2008 den G7-Ministern und den Zentralbanken einen Bericht über die Stärkung der Elastizität der Märkte und der Finanzinstitutionen überreicht. Der IASB arbeitete an dem Bericht mit, dessen drittes Kapitel auf der in der unten stehenden Nachricht genannten Studie Leading-Practice Disclosures for Selected Exposures aufbaut. In dem Bericht werden die Gründe und die Schwächen untersucht, die für die aktuellen Unruhen an den Finanzmärkten weltweit ursächlich sind, und Empfehlungen ausgesprochen, wie diese Schwächen behoben werden können. Der Bericht umfasst die folgenden Gebiete:

 

Aufzählung gestärkte bankenrechtliche Aufsicht über Kapital, Liquidität und Risikomanagement,
Aufzählung Verbesserung von Transparenz und Bewertung,
Aufzählung Änderung der Rolle und der Verwendung von Kredit-Ratings,
Aufzählung Stärkung die Reaktionsfähigkeit der Behörden im Angesicht von Risiken,
Aufzählung robuste Vereinbarungen für die Zeiten, in denen das Finanzsystem unter Druck gerät.

 

Bezüglich der Rechnungslegung von und den Angaben zu nicht konsolidierten Unternehmen kommt der FSF zu folgendem Schluss:

 

Der IASB sollte die Standards für die Rechnungslegung von und die Angaben zu nicht konsolidierten Gesellschaften schnellstmöglich verbessern und mit anderen Standardsetzern der Welt zusammenarbeiten, um internationale Konvergenz zu erzielen. Im Bericht heißt es:
Eine Erfassung als bilanzunwirksam in im Abschluss kann das Ergebnis der Standards zu Ausbuchung (z.B. Entfernung von Vermögenswerten aus der Bilanz durch Verbriefung) und Konsolidierung sein (z.B. Zweckgesellschaften). Die Standards von IASB und dem amerikanischen Standardsetzer FASB unterscheiden sich für beide Sachverhalte und hinsichtlich der Angabeforderungen für nicht konsolidierte Gesellschaften. IASB und FASB betreiben Projekte zur Konvergenz ihrer Standards in diesen Bereichen, und diese Arbeiten sollten beschleunigt werden, so dass man zu hochwertigen einheitlichen Ansätzen gelangen kann. Dabei sollten IASB und FASB, wie es nach ihren Konsultationsprozessen möglich ist, erwägen, direkt zu Entwürfen zu bilanzunwirksamen Sachverhalten überzugehen und nicht erst Diskussionspapiere zu veröffentlichen, um der Dringlichkeit der Überarbeitung dieser Standards gerecht zu werden. In den Standards sollte gefordert werden, das Risikopotential und mögliche Verluste aus nicht konsolidierten Gesellschaften eindeutig zu identifizieren und im Abschluss darzustellen. IASB und FASB sollten während dieses Prozesses Rücksprache mit Anlegern, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden und anderen Interessengruppen zu deren Ansichten nehmen und sollten die Sachverhalte bedenken, die während der derzeitigen Marktunruhen zu Tage getreten sind, sowie den Fortschritt, der in den Abschlüssen 2007 und in anderen öffentlichen Angaben gemacht wurde.

 

Bezüglich der Bewertung kommt der FSF zu folgendem Schluss:

 

Die internationalen Standardsetzer sollten die Bilanzierung, die Angaben und die Prüfungsleitlinien zu Bewertung verbessern. Im Bericht heißt es:
Aufzählung Der IASB wird seine Standards verbessern, um bessere Angaben zu Bewertung, zu den Bewertungsmethoden und zur Unsicherheit in Bezug auf Bewertungen zu erzielen.
Aufzählung Der IASB wird seine Prinzipien und Angabeerfordernisse bezüglich der Bewertung von Finanzinstrumenten überprüfen, um die Bereiche herauszuarbeiten, die im Licht der Erkenntnisse aus den Marktunruhen der Verbesserung bedürfen. Im Rahmen dieser Bemühungen werden die Angaben in den Abschlüssen 2007 untersucht und Rücksprache genommen mit Anlegern, Unternehmen, Prüfungsgesellschaften und Aufsichts- und Regulierungsbehörden hinsichtlich deren Ansichten zur Qualität der Angabepraxis zu Bewertungen.
Aufzählung Der IASB wird seine Leitlinien zur Bewertung von Finanzinstrumenten, wenn die Märkte inaktiv sind, verbessern. Dazu wird 2008 eine Expertenberatungsgruppe eingesetzt werden.

 

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

Aufzählung vollständiger Bericht des FSF (400 KB)
Aufzählung Presseerklärung des FSF (64 KB)

 

 

April 2008: Internationaler Bericht zu den Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Marktturbulenzen

Ranghohe Vertreter von Aufsichtsbehörden aus fünf Ländern (die sogenannte Senior Supervisors Group - darunter auch Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Eidgenössischen Bankenkommission) haben im April 2008 einen Bericht veröffentlicht, welcher die Offenlegungspraktiken von Finanzinstituten in Bezug auf bestimmte Risiken analysiert, die vom Markt unter den aktuellen Verhältnissen als hochriskant eingestuft werden. Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf Zweckgesellschaften. Der Bericht widmet sich in einem Abschnitt auch den Angabevorschriften in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP) und in den IFRS.

 

Nach US-GAAP sind bestimmte Mindestangaben in Bezug auf Risiken aus Zweckgesellschaften zu leisten:

 

Aufzählung für konsolidierte und nicht konsolidierte Zweckgesellschaften: Art, Zweck, Größe und Aktivitäten der Zweckgesellschaft;
Aufzählung für konsolidierte Zweckgesellschaften: Buchwerte und Klassifizierung von konsolidierten Vermögenswerten, die als Sicherheit für die Verpflichtungen der Zweckgesellschaft fungieren;
Aufzählung für nicht konsolidierte Zweckgesellschaften: Art der Verbindung des Unternehmens mit der Zweckgesellschaft und das maximale Risiko, dass dem Unternehmen daraus entsteht.

 

Nach IFRS gibt es keine besonderen Vorschriften für die Angaben zu Zweckgesellschaften jenseits der allgemeinen Angabevorschriften zu konsolidierten Unternehmen und zu bilanzunwirksamen Vereinbarungen. Nach IFRS führen allerdings mehr Kriterien zur Konsolidierung einer Zweckgesellschaft als nach US-GAAP.

 

Der Bericht Leading-Practice Disclosures for Selected Exposures (in englischer Sprache, 350 KB), der auf Veranlassung des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) erarbeitet wurde und die Angabepraxis bei 20 Finanzinstituten (darunter Deutsche Bank, Commerzbank, Credit Suisse Gruppe und UBS) untersucht, kommt zu dem Schluss, dass die Angabepraxis verbessert werden kann, ohne dass notwendigerweise auch die Angabevorschriften geändert werden müssen.

 

 

April 2008: DRSC-Studie zum Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte

Im Rahmen der Diskussionen zur Gestaltung der Bilanzierung nimmt die Debatte über geeignete Bewertungsmaßstäbe einen zentralen Stellenwertwert ein. Im Mittelpunkt der Diskussion steht regelmäßig die Zeitwertbilanzierung, welche insbesondere im Rahmen der internationalen Rechnungslegung in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Wie die jüngsten Reaktionen auf die Finanzmarktkrise erneut belegen, werden Vor- und Nachteile dieser Entwicklung durchaus unterschiedlich beurteilt. Einen aktuellen Beitrag zur Debatte über den Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte leistet die im April 2008 vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) veröffentlichte Befragungsstudie „Attitudes towards Fair Value and Other Measurement Concepts: An Evaluation of their Decision Usefulness“ (in englischer Sprache, 517 KB). Diese entstand in Kooperation mit Professor Joachim Gassen, Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der Humboldt-Universität zu Berlin, und der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS). Im Rahmen einer Online-Umfrage wurden europäische professionelle Investoren und deren Berater zum Entscheidungsnutzen alternativer Bewertungskonzepte befragt.

 

Aufbau und Ergebnisse der Studie:

 

Aufzählung Die Studie bestätigt zunächst Ergebnisse vorangegangener Studien: So wird eine Zeitwertbewertung einer Bewertung zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Allgemeinen vorgezogen.
Aufzählung Jedoch wird diese generelle Einschätzung durch weiterführende Analysen relativiert: Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass der Entscheidungsnutzen einzelner Bewertungskonzeptionen für verschiedenartige Vermögenswerte und Schulden durchaus unterschiedlich eingeschätzt wird.
Aufzählung Hierbei erfolgt eine deutliche Unterscheidung zwischen marktbasierten (mark-to-market) und modellgestützten (mark-to-model) Zeitwertbewertungen. Während der Entscheidungsnutzen marktbasierter beizulegender Zeitwerte regelmäßig sehr hoch bewertet wird, fällt die Beurteilung des Nutzens modellbasierter beizulegender Zeitwerte vergleichsweise niedrig aus. Ausschließlich für Finanzinstrumente werden modellbasierte beizulegende Zeitwerte einer Bewertung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgezogen.

 

 

April 2008: Bedenken bei Angaben von Banken in Europa

Bei einer Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments äußerte Kerstin af Jochnick, Vorsitzende des Ausschusses der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) einige Bedenken hinsichtlich der von Europäischen Banken in ihren Abschlüssen getätigten Angaben. Lesen Sie hier den vollständigen Bericht in englischer Sprache (40 KB). Nachfolgend die Übersetzung eines Auszuges:

 

Wir sind besorgt, dass der Mangel an Angaben zu den Geschäftsmodellen der Banken und zu ihrer Rolle in strukturierten Finanzaktivitäten es für Marktteilnehmer schwierig machen könnte, das Risikoprofil der Banken angemessen einzuschätzen. Während das Inkrafttreten der Anforderungen bezüglich der dritten Säule der CRD [der Eigenkapitalrichtlinie] und der neuen Angabeforderungen in der Bilanzierung (IFRS 7) zur Qualität, Granularität und Vergleichbarkeit in den Angaben zu Risiken beitragen sollte, scheinen die Angaben in vielen Fällen an die unmittelbaren Interesseninhaber der Bank gerichtet – also die Anteilseigner – und nicht so sehr an die Marktteilnehmer im weiteren Sinne. Es könnte für die Banken notwendig sein, ihre Angabenpolitik und die Prinzipien, auf denen sie aufbaut, zu überdenken, besonders in unruhigen Zeiten.

 

 

April 2008: BDB äußert sich zur Finanzmarktkrise

Am 7. April 2008 hat der Bundesverband deutscher Banken (BDB) ein 76-seitiges Positionspapier (283 KB) veröffentlicht, in dem zu verschiedenen Aspekten der Finanzmarktturbulenzen Stellung bezogen wird. Neben Themen aus dem Bankenaufsichtsbereich (Basel II) und dem Risikomanagement befasst sich der Verband auch mit den Bilanzierungsvorschriften für Banken (Kapitel 4). Nachfolgend ein Auszug:

 

Aufzählung Eine Analyse der aktuellen Bewertungsfragen ist dringend und in möglichst kurzer Frist erforderlich, um ein vollständiges und klares Bild von den tatsächlichen Auswirkungen der bestehenden Finanzmarktturbulenzen zu erhalten.
Aufzählung Die internationalen Rechnungslegungsvorschriften können in Teilen krisenverschärfend wirken, da die Wertpapiere täglich zu Marktpreisen bewertet werden müssen. Daher wäre es sinnvoll, auf internationaler Ebene eine Aussetzung der täglichen Marktbewertung rückwirken zum Beispiel zum 1. Januar 2008 in Krisenzeiten zu erlauben.
Aufzählung Darüber hinaus sollte der internationale Standardsetzer IASB den bereits begonnenen Diskussionsprozess zum Anwendungsbereich und zur Ausgestaltung der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten mit der kreditwirtschaftlichen Industrie fortsetzen und intensivieren.

 

Dieses Positionspapier stellt die bisher umfassendste Äußerung einer Branche zur Finanzmarktkrise dar. Es steht in einer Reihe kritischer Äußerungen führender Vertreter der Kreditwirtschaft zu den Bilanzierungsvorschriften des IASB (insbesondere IAS 39), die in den letzten Wochen in der Finanzpresse zu lesen waren. Die Äußerung stellt zudem die erste Stellungnahme aus Sicht einer bilanzierenden Branche dar. Bislang haben vor allem Standardsetzer und der Berufstand der Wirtschaftsprüfer Stellung bezogen. Siehe dazu beispielsweise die untenstehende Nachricht vom 10. Dezember 2007 zu den Stellungnahmen von RIC und IDW. IASB und FASB haben sich bisher noch nicht geäußert, sie haben aber dem Thema auf der gemeinsamen Sitzung im April eineinhalb Stunden eingeräumt.

 

 

April 2008: Europäische Antworten auf die Finanzmarktunruhen

In einer Rede vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments erläuterte Charlie McCreevy, der europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, gestern die neusten Entwicklungen im politischen Vorgehen als Reaktion auf die Finanzmarktunruhen (Latest Developments on Policy Response to Financial Turmoil, in englischer Sprache, 80 KB). Er widmete sich einer Reihe von Sachverhalten einschließlich aufsichtsrechtlicher Konvergenz in Europa, Änderung der Eigenkapitalrichtlinie für Banken und Sachverhalten in Bezug auf die Rechnungslegung. Nachfolgend die Übersetzung zweier Auszüge:

 

Die Sachverhalte sind bekannt: schwache interne Bewertungsmodelle, undurchsichtige Verbriefungsprozesse, Geschäftsmodelle die auf unverhältnismäßigen Laufzeitinkongruenzen zwischen Vermögenswerten und Schulden aufbauten, schwache interne Kontrollen und schlechte Angabeforderungen – um nur ein paar zu nennen.

[...]

Verbesserung von Bewertungsstandards, insbesondere für illiquide Vermögenswerte. Dies geschieht auf internationaler Ebene. Die Bemühungen sind neuerdings verstärkt worden. Wir freuen uns, zu hören, dass der International Accounting Standards Board (IASB) diesen Monat ein Diskussionspapier herausgeben wird, das auch Erwägungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert enthalten wird. Im Mai wird auch eine Arbeitsgruppe der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) ihre Ergebnisse vorstellen. Das sind gute Nachrichten. Wir werden diesen Prozess weiterhin genau verfolgen.

Es gibt eine wachsende Debatte ob die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder der Marktbewertungsansatz die Krise dadurch verstärkt haben, dass sie Prozyklizität in die Abschlüsse gebracht haben. Ich möchte deutlich machen, dass ich der Meinung bin, dass hier einige echte Rechnungslegungsfragen und -anomalien zu untersuchen sind, einschließlich der Schnittstelle mit der Eigenkapitalrichtlinie, wie beispielsweise die Konsolidierung von Zweckgesellschaften oder die Bewertung von und die Angaben zu Kreditrisiken. Ganz offensichtlich müssen diese und andere Fragen – wie zum Beispiel die Auswirkung von Marktbewertungen, wenn die Märkte allgemein illiquide und unberechenbar werden – gründlich untersucht werden.

 

 

März 2008: Vorschlag zur Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht in den USA

Der US-amerikanische Finanzminister, Henry M. Paulson Jr., hat am 31. März 2008 einen Plan für eine modernisierte Finanzaufsichtsstruktur veröffentlicht, der eine Reihe von „kurzfristigen" und „mittelfristigen" Reformen der Struktur zur Regulierung von Finanzinstitutionen und Finanzmärkten in den USA umfasst. Die Änderungen sind von einem seit Aufbau des jetzigen Aufsichtssystems als Reaktion auf den Zusammenbruch des Aktienmarktes 1929 und die folgende Große Depression nicht erreichten Ausmaß.

 

Aufzählung Die kurzfristigen Empfehlungen gelten sofortigem Handeln zur Verbesserung der behördlichen Koordination und Aufsicht als Reaktion auf die jüngsten Ereignisse an den Kredit- und Hypothekenmärkten.
Aufzählung Die mittelfristigen Empfehlungen gelten der Abschaffung einiger Doppelungen im amerikanischen Aufsichtssystem und dem Versuch der Modernisierung der Aufsichtsstruktur einiger Sektoren der Finanzindustrie (Bankgeschäfte, Versicherungen, Wertpapiere und Termingeschäfte) innerhalb des bestehenden Rahmenkonzepts.

Der Bericht enthält außerdem einen Konzeptentwurf für einen „optimalen" aufsichtsrechtlichen Rahmen. Innerhalb der optimalen Struktur ist die US-amerikanische Notenbank als „Regulator der Marktstabilität" vorgesehen und der Aufbau eines neuen „Bankfinanzregulators" für Banken und Sparkassen und eines neuen Regulators für Betriebsführung und -finanzen geplant. Letzterer würde die derzeitige Verantwortlichkeit der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hinsichtlich der Berichterstattung der Unternehmen, der Unternehmensführung und der Aufsicht über die Rechnungslegung übernehmen.

 

Einige der kurzfristigen Empfehlungen:

Aufzählung Arbeitsgruppe des Präsidenten zu Finanzmärkten (President's Working Group on Financial Markets, PWG). Dieses zwischenbehördlich Koordinationsorgan sollte ausgeweitet und seine Rolle als die Richtlinien der Poilitk bestimmendes Gremium verstärkt werden.
Aufzählung Vergabe von Hypotheken. Schaffung einer staatlichen Kommission für die Vergabe von Hypotheken (Mortgage Origination Commission, MOC) mit sechs Mitgliedern, das einheitliche Minimalstandards für die Qualifizierung für die Konzessionsvergabe für Teilnehmer der Hypothekenmärkte der einzelnen Staaten entwickeln würde. Das MOC würde außerdem das System jedes Staates für die Konzessionsvergabe an und die Regulierung von den Teilnehmern am Hypothekenvergabeprozess auswerten und beurteilen und über dessen Angemessenheit Bericht erstatten.
Aufzählung Liquiditätsvorsorge durch die Notenbank. Zuerst würde der derzeitige Prozess für die Vorsorge für temporäre Liquidität für die seltenen Fälle, in denen die Marktstabilität gefährdet ist, verbessert um folgendes sicherzustellen: Der Prozess ist kalibriert und transparent; die Ausleihung erfolgt zu angemessenen Bedingungen; die Notenbank sichert sich Informationen durch Überprüfungen vor Ort oder durch andere Mittel, die die Notenbank für angemessen hält. Der Schlüssel für diesen Informationsfluss liegt in einem Fokus auf Liquidität und Refinanzierung.

Einige der mittelfristigen Empfehlungen:

Aufzählung Staatliche Sparinstitutionen. Staatlich konzessionierte Sparkassen und Hypothekenbanken sollten von der Regierung zugelassene Banken werden. Die Behörde für Sparkassenaufsicht (Office of Thrift Supervision) würde aufgelöst und ihre Geschäfte von der staatlichen Bankenaufsichtsbehörde (Office of the Comptroller of the Currency) übernommen. Dieser Übergang würde in zwei Jahren stattfinden.
Aufzählung Staatliche Bankenaufsicht. Es sollte eine direkte staatliche Aufsicht über staatlich konzessionierte Banken geben. Eine Reihe von Vorschlägen werden in dieser Hinsicht genannt.
Aufzählung Aufsicht über Zahlungs- und Erfüllungssysteme. Es sollte eine direkte staatliche Aufsicht über alle Systeme geben, die genutzt werden, um Kapital und Finanzinstrumente zwischen Finanzinstituten und Finanzinstituten und ihren Kunden zu übertragen.
Aufzählung Versicherungen. Ein staatliches System für die Konzessionierung, Lizenzvergabe, Regulierung und Aufsicht von Versicherern sollte eingerichtet werden. Versicherer, Rückversicherer, Versicherungshändler und -makler hätten die Wahl, ob sie dem neuen staatlichen Aufsichtssystem unterstehen oder unter dem derzeitigen einzelstaatlich geregelten verbleiben wollten. Eine neue Behörde für Versicherungsaufsicht würde unter dem Finanzministerium eingerichtet, um die Führungsrolle in der staatlichen Versicherungsaufsicht zu übernehmen.
Aufzählung Termingeschäfte und Wertpapiere. Die Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission, CFTC) und die Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), die Wertpapiere, Investmentfonds, Aktienmärkte und Börsenmakler/-händler beaufsichtigt, sollten vereinigt werden, um eine einheitliche Regulierung und Aufsicht der Termingeschäft- und Wertpapierbranche zu garantieren.

 

Weitere Informationen in englischer Sprache:

 

Aufzählung Presserklärung des Finanzministeriums,
Aufzählung kurze Zusammenfassung der Tatsachen und Empfehlungen (64 KB);
Aufzählung Plan für eine modernisierte Finanzaufsichtsstruktur (vollständiger Bericht, 1.954 KB).

 

 

März 2008: Grundsatzerklärung zu den Finanzmarktentwicklungen

Die Arbeitsgruppe des Präsidenten zu Finanzmärkten (President's Working Group on Financial Markets, PWG) hat eine Grundsatzerklärung der Präsidialarbeitsgruppe Finanzmärkte zu den Finanzmarktentwicklungen veröffentlicht (in englischer Sprache, 1.428 KB, März 2008). In der Grundsatzerklärung werden Empfehlungen zur Verbesserung zur zukünftigen Struktur der nationalen und globalen Finanzmärkte abgegeben. Diese Empfehlungen beinhalten Verbesserungen bei der Transparenz und den Angaben, ein besseres Risikobewusstsein und -management sowie eine stärkere Aufsicht.

 

 

März 2008: Gemeinsamer Bericht der Aufsichtsorganisationen zur Bewertung von Risikomanagementverfahren

Sieben Finanzaufsichten aus fünf Ländern haben am 6. März 2008 gemeinsam Beobachtungen der sog. Senior Supervisors Group zur Praxis des Risikomanagements während der jüngsten Marktturbulenzen veröffentlicht (in englischer Sprache 2.334 KB, März 2008). Die sieben 'senior supervisors', die an diesem Projekt teilnehmen, sind die französische Bankenkommission, die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Schweizer Eidgenössische Bankenkommission, die britische Finanzmarktaufsicht und die die Finanzmarktaufsichten in den USA, der Rechnungshof, die Wertpapier- und Börsenaufsicht sowie die Notenbank.

 

 

März 2008: Update-Sonderausgabe Einen kühlen Kopf bewahren während der Finanzkrise

Die Anlageberater von Deloitte & Touche USA haben eine Update-Sonderausgabe mit dem Titel Einen kühlen Kopf bewahren während der Finanzkrise (Keeping Your Cool Through a Financial Crisis) veröffentlicht. Dieser Überblick über Wirtschaft und Markt bietet Sichtweisen und Zusammenhänge für die Erfolgsbewertung von Portfolien sowie einen Ausblick auf die Fragen, Ereignisse und Umstände, die auf die Erfolgsbewertung im nächsten Quartal Einfluss haben können. Den Hintergrund des Überblicks bildet bei allen Fragen der derzeitige Druck auf das US-amerikanische Finanzsystem. Folgende Themen werden angesprochen:

 

Aufzählung Unser Finanzsystem unter Druck.
Aufzählung Die Notenbank eilt zur Hilfe.
Aufzählung Kann das gesamte US-amerikanische Finanzsystem versagen?
Aufzählung Behalten Sie Augenmaß!
Aufzählung Was sind die Anzeichen, dass wir es überstanden haben?

 

Laden Sie sich sie Sonderausgabe herunter:

 

Aufzählung Special Update: Keeping Your Cool Through a Financial Crisis (in englischer Sprache, 58 KB)
 

 

 

Dezember 2007: Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten nach IFRS

Die sechs größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unter dem Dach des Global Public Policy Committee (GPPC) haben gemeinsam ein Papier mit dem Titel „Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten nach IFRS unter den derzeitigen Marktbedingungen" (Determining Fair Value of Financial Instruments under IFRSs in Current Market Conditions, in englischer Sprache, 54 KB) herausgegeben. Das Ziel des Papiers liegt darin, das Bewusstsein für die Anforderungen nach IFRS in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten und die zugehörigen Angaben zu stärken. Es ähnelt einem Papier, das das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden (oder eingeschränkt liquiden) Märkten nach US-GAAP herausgegeben hat (s. übernächste Nachricht). Ein Entwurf dieses Papiers wurde dem Forum für Finanzstabilität, einigen Boardmitgliedern und Stabmitgliedern des IASB, dem ständigen Komitee Nr. 1 der IOSCO und der Projektgruppe des Baseler Ausschusses zur Bankenaufsicht überreicht. Das GPPC ist der Meinung, dass der Hinweis auf diese Sachverhalte im Vorfeld der Abschlusssaison 2007 hilfreich sein wird, insbesondere, da es das erste Mal ist, dass IFRS – und insbesondere die Literatur zur Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden – unter schwierigen Marktbedingungen breite Anwendung gefunden haben.

 

 

Dezember 2007: RIC und IDW äußern sich zur Subprime-Krise

Im Rahmen der Subprime-Krise wurden von verschiedenen Seiten Anfragen an das DRSC herangetragen, erläuternde Stellungnahmen zur Anwendung der IFRS Regelungen bezüglich der Abgrenzung des aktiven Marktes und des Ansatzes und der Bewertung von Finanzinstrumenten bei nicht aktiven Märkten zu verlautbaren. Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) hat daraufhin in Abstimmung mit interessierten Kreisen eine entsprechende Stellungnahme in der für das RIC neuen Verlautbarungsform eines „Questions and Answers (Q&A) – Papiers“ verfasst. In diesem Papier werden vor allem diejenigen Regelungen der IFRS herausgearbeitet, denen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Marktbedingungen eine besondere Bedeutung zukommt. Das Q&A-Papier stellt keine abschließende Auslegung dieser Regelungen dar, es trägt lediglich zur Beseitigung von Unklarheiten bei.

 

Zum gleichen Zeitpunkt hat sich das IDW mit einem Positionspapier zu Wort gemeldet. Zwischen dem IDW und dem RIC bzw. DRSC erfolgte eine fortlaufende Unterrichtung über den jeweiligen Diskussionsstand. Die Organisationen stimmen darin überein, dass beide Papiere in Grundsatzfragen der Bilanzierung nach IFRS inhaltlich in Einklang stehen.

 

Folgende Unterlagen können Sie herunterladen:

 

Aufzählung Stellungnahme des RIC („Questions and Answers (Q&A) – Papier“, 115 KB)
Aufzählung Subprime-Positionspapier des IDW (78 KB)
Aufzählung Pressemitteilung des IDW (28 KB)

 

Oktober 2007: Bilanzierungssachverhalte, die sich infolge von Illiquidität ergeben

 

Das US-amerikanische Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) hat drei Weißbücher herausgegeben, die sich Schlüsselsachverhalten widmen, die sich aus der derzeitigen Illiquidität des Marktes aus der Perspektive der bestehenden US-GAAP ergeben. Obwohl die Vorlagen im Kontext amerikanischer Rechnungslegungsstandards geschrieben sind, ist dennoch davon auszugehen, dass diese Sachverhalte auch im Zusammenhang mit IFRS von Interesse sein werden. Das CAQ wurde vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer gegründet,  um "Vertrauen in den Prüfprozess zu fördern und Anlegern und dem Kapitalmärkten dadurch zu helfen, dass konstruktive Änderungsvorschläge vorangebracht werden, die auf den Grundwerten des Berufsstandes (Integrität, Objektivität, Ehrlichkeit und Vertrauen) fußen".

 

Laden Sie sich die drei englischsprachigen Weißbücher des CAQ herunter:

 

Aufzählung Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden (oder eingeschränkt liquiden) Märkten (32 KB). Die Vorlage erörtert die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach den bestehenden US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien (die größtenteils in SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert enthalten sind) im Zusammenhang mit illiquiden (oder eingeschränkt liquiden) Marktbedingungen, wie sie derzeit in vielen Segmenten der Kreditmärkte gegeben sind. Obwohl ein Großteil der Erörterung vor dem Hintergrund von Vermögenswerten stattfindet, die durch Hypotheken von Kunden mit geringer Bonität besichert sind, sind die Rechnungslegungsprinzipien, die in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert diskutiert werden, auch auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert anderer Vermögenswerte anwendbar (wie beispielsweise unbesicherte Vermögenswerte), nicht nur auf Vermögenswerte, die durch Hypothekendarlehen mit geringer als erster Bonität besichert sind.
Aufzählung Konsolidierung von Commercial Paper Conduits (31 KB). Die Zielsetzung dieses Papiers besteht in der Erörterung der Anwendung der FASB Interpretation Nr. 46 (überarbeitet Dezember 2003) Konsolidierung von Zweckgesellschaften durch die Sponsoren eines Commercial Paper Conduits, einschließlich illiquider ( oder eingeschränkt liquider) Bedingungen in den Commercial-Paper-Märkten.
Aufzählung Bilanzierung von Wertpapierübernahmen und Kreditzusagen (39 KB). In diesem Papier werden die bestehenden US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit Zusagen, Geld zu leihen oder Wertpapiere zu übernehmen, im Kontext illiquider (oder eingeschränkt liquider) Marktbedingungen erörtert, die derzeit in vielen Segmenten der Kreditmärkte gegeben sind.

 

 

Seitenanfang

   

 


  Impressum | Rechtliche Hinweise | Datenschutz/-sicherheit    
       
 

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "private company limited by guarantee" (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.
© 2012 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.