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Die Krise an den internationalen Finanzmärkten
Seit dem Sommer 2007 haben sich anhäufende Verluste aus so genannten Subprime-Krediten an den US-amerikanischen Hypothekenmärkten weltweit Unruhen an den Finanzmärkten ausgelöst. Komplex strukturierte Wertpapiere generierten große Verluste. Finanzinstitute reduzierten die Fremdkapitalaufnahme und fragten vermehrt liquide Mittel nach. Viele Kreditmärkte wurden illiquide, und Kredite konnten nicht verlängert werden.

 

In weniger als einem Jahr wurden die Bilanzen der Finanzinstitute von Vermögenswerten, die erheblich an Wert einbüßten, und von der schwindenden Marktliquidität belastet. Die Marktteilnehmer halten sich beim Handel dieser Instrumente zurück und tragen so zur zunehmenden finanziellen und makroökonomischen Unsicherheit bei.

 

Um wieder Vertrauen in die Stabilität der Märkte und Finanzinstitutionen zu wecken, haben nationale Behörden außerordentliche Schritte unternommen, um die Anpassung zu erleichtern und die Auswirkungen auf die Realwirtschaft abzudämpfen. Dies beinhaltet monetäre und fiskalische Anreize, Zentralbankaktivitäten, eine Politik zur Liquiditätsförderung der Vermögensmärkte und Maßnahmen zur Lösung von Problemen einzelner Institute. Finanzinstitute haben Schritte eingeleitet, um Kapital- und Liquiditätsreserven wieder aufzubauen. Und sowohl nationale als auch internationale Organisationen haben Empfehlungen entwickelt und Materialien zur Verfügung gestellt, die dafür sorgen sollen, dass diese Situation nicht wieder vorkommt.

 

Diese Seite von IAS PLUS stellt Informationen zu diesen Empfehlungen und Materialien zur Verfügung.

 

Index mit Verknüpfungen

 

Wann Wer Was
August 2010 RIC Zweite Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise
Juli 2010 CESR Bericht zu Trends, Risiken und Verwundbarkeit der Finanzmärkte
Juli 2010 Britische Regierung Konsultation zu Vorschlägen hinsichtlich einer Reform der britischen Finanzaufsicht
Juli 2010 Basler Ausschuss Breite Zustimmung zum Kapital- und Liquiditätsreformpaket des Basler Ausschusses
Juli 2010 CEBS CEBS veröffentlicht Ergebnisse seiner EU-weiten Stresstests für Banken 2010
Juni 2010 G-20 G-20 dringen auf harmonisierte Rechnungslegungsstandards, nehmen neuen IASB-Arbeitsplan zur Kenntnis
Juni 2010 IASB und FASB Aktualisiertes Arbeitsprogramm von IASB und FASB
Juni 2010 IASB und FASB IASB und FASB wenden sich an die G-20
Juni 2010 Herman Van Rompuy, Präsident des Europäischen Rates, und José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission Europäische Prioritäten für den G-20-Gipfel
Juni 2010 US-Präsident Obama Schreiben von Präsident Obama an die G-20
Juni 2010 FASB G-20 bestärken Verpflichtung zu globalen Bilanzierungsstandards
Mai 2010 FASB Kapitalmärkte – die Akteure und Maßnahmen
April 2010 Bundesfinanzministerium Internationale Konferenz zur wirksamen Finanzmarktregulierung
April 2010 G-20 G-20-Führer drängen auf 'internationale Standards'
Januar 2010 Adair Turner, Vorsitzender der britischen Finanzdienstleistungsbehörde FSA Brauchen Banken besondere Rechnungslegungsstandards?
Januar 2010 Gemeinsames Forum Studie des Gemeinsamen Forums zu Finanzregulierung
Januar 2010 FCAG FCAG wendet sich an die G-20
Dezember 2009 RIC RIC veröffentlicht Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise
Dezember 2009 FCAG Mitschrift der Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
Dezember 2009 FCAG FCAG wird am 15. Dezember tagen
November 2009 Kathleen L. Casey, SEC-Kommissarin Lehren für die Rechnungslegung aus der Finanzmarktkrise
November 2009 Finanzminister der G-20 Fortschrittsbericht der Finanzminister der G-20
Oktober 2009 Gemeinsames Forum Bericht der Regulatoren zu Zweckgesellschaften
September 2009 FSB FSB fordert vereinfachte globale Bilanzierung von Finanzinstrumenten
September 2009 G-20 G-20 fordern globale Standards bis 2011
September 2009 IASCF Treuhänder wenden sich an Barack Obama und die G-20
September 2009 FINMA FINMA legt Bericht zur Finanzmarktkrise vor
September 2009 Elizabeth Duke, Gouverneurin der US-amerikanischen Zentralbank Federal Reserve Board Gouverneurin der US-Zentralbank äußert sich zur Rechnungslegung durch Banken
August 2009 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Prinzipien des Basler Ausschusses für die Überarbeitung von IAS 39
August 2009 ABA Banken besorgt über die Geschwindigkeit und Richtung der Standardsetzung
Juli 2009 FCAG Abschließende Empfehlungen der FCAG
Juli 2009 IASB IASB veröffentlicht ersten Standardentwurf im Rahmen der Überarbeitung von IAS 39
Juni 2009 Barack Obama, Präsident der Vereinigten Staaten US-amerikanischer Plan zur Regulierungsreform betrifft auch Rechnungslegung
Juni 2009 DSR DSR nimmt Stellung zum „Bad Bank“-Modell
Juni 2009 ECOFIN ECOFIN-Presseerklärung zur Sitzung des Ausschusses am 9. Juni
Juni 2009 IDW IDW zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Juni 2009 Sir David Tweedie, Vorsitzender des IASB IASB-Vorsitzender spricht vor ECOFIN
Mai 2009 Prof. Dr. Andreas Barckow "Rechnungslegung in Zeiten der Finanzmarktkrise – quo vadis, IASB?"
Mai 2009 IDW Äußerung zum Regierungsentwurf "Bad Bank"
Mai 2009 Ausschuss für Kapitalmarktregulierung Vorgehensplan für die Reform der US-Kapitalmärkte
Mai 2009 FASB Überarbeitung der FASB-Leitlinien zu Ausbuchung und Konsolidierung abgeschlossen
Mai 2009 Finanzausschuss des britischen Unterhauses Britischer Parlamentsausschuss verteidigt Marktwertbilanzierung
Mai 2009 Bundesregierung "Bad Banks" - Auslagerung von strukturierten Wertpapieren in Zweckgesellschaften
Mai 2009 FCAG FCAG wird am 22. Mai in London tagen
Mai 2009 FCAG Schreiben an die G-20-Mitglieder
April 2009 IASB Beschlüsse des IASB zu den FSPs des FASB
April 2009 FCAG Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 20. April tagen
April 2009 IFRS Global Office von Deloitte IAS Plus-Newsletter – G-20: Auswirkungen auf die IFRS
April 2009 DSR Positionspapier zur Finanzmarktkrise
April 2009 FASB FASB gibt FSP zum Fair Value und zu Wertminderungen heraus
April 2009 FSF Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums
April 2009 G-20 und IASB Erklärung der G-20 und Antwort des IASB
April 2009 G-20 G-20-Spitzen unterstützen globale Rechnungslegungsstandards
April 2009 FASB Drei FASB-Stabpositionen zum beizulegenden Zeitwert
April 2009 ECG Berichterstattung für Anleger und Aufsichtsregelungen sollte man nicht verwechseln
März 2009 FCAG Bericht für die G-20-Mitglieder
März 2009 IASB und FASB Aktueller Stand bei IASB und FASB in Sachen Finanzmarktkrise
März 2009 FASB FASB gibt zwei Vorschläge zur Marktbewertung heraus
März 2009 FASB Zwei FASB-Vorschläge würden Marktbewertung erleichtern
März 2009 James L. Kroeker, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) Aussage des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der SEC zur Marktbewertung
März 2009 Robert H. Herz, Vorsitzender des FASB Aussage des FASB-Vorsitzenden zur Marktbewertung
März 2009 Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen Zeugen bei der Anhörung zur Marktwertbilanzierung im US-Kongress
März 2009 FCAG FCAG bitte um Meinungen der Anwender zur Finanzmarktkrise
März 2009 Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen US-Kongress untersucht 'Marktwertbilanzierung'
März 2009 John C. Dugan, Vorsitzender des US-Rechungshofs US-Bedenken über Risikovorsorge nach dem 'Modell der eingetretenen Verluste'
März 2009 FCAG Mitschrift von der dritten Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
März 2009 Hochrangige Gruppe zur Finanzaufsicht in der EU IASB wird im Aufsichtsbericht der EU kritisiert
Februar 2009 FCAG Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 5. März tagen
Februar 2009 IDW Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen in der Finanzmarktkrise
Februar 2009 Syed Asad Ali Shah, Präsident des Wirtschaftsprüferinstituts von Pakistan Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Bilanzierung
Februar 2009 FCAG Mitschrift von der zweiten Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
Februar 2009 IDW Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise
Februar 2009 ACCA Neue Seite zur Informationssuche und zum Erfahrungsaustausch während der Finanzmarktkrise
Februar 2009 Nicolas Véron, Mitglied der europäischen „Denkfabrik“ Breugel Sind weltweit gültige Bilanzierungsstandards erreichbar?
Januar 2009 FCAG Zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 13. Februar
Januar 2009 IASB Übersicht über die Fortschritte bei den Reaktionen auf die Finanzmarktkrise
Januar 2009 FCAG Mitschrift von der ersten Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
Januar 2009 G-30 Empfehlungen zur Marktwertbilanzierung
Januar 2009 FASB FASB veröffentlicht Klarstellung im Zusammenhang mit der Bilanzierung eingebetteter Derivate
Januar 2009 Deloitte Research Global Economic Outlook – erstes Quartal 2009
Januar 2009 Deloitte USA Heads Up zur Marktbewertungsstudie der SEC
Januar 2009 FCAG Erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 20. Januar
Januar 2009 IFRS Global Office von Deloitte Bilanzierungserwägungen in 'turbulenten Zeiten'
Dezember 2008 SEC SEC übergibt Studie zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress
Dezember 2008 IASB und FASB IASB und FASB geben Mitglieder der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise bekannt
Dezember 2008 IASCF Tabellarische Übersicht über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise
Dezember 2008 IASB und FASB Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise in Tokio
Dezember 2008 DSR DSR zu weiteren Schritten des IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise
Dezember 2008 Christopher Cox, Vorsitzender der SEC SEC-Vorsitzender zu Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung
Dezember 2008 Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen McCreevy geißelt internationale Rechnungslegungsstandards
Dezember 2008 Sir David Tweedie, Vorsitzender des IASB IASB-Vorsitzender steht britischem Parlament Rede und Antwort
Dezember 2008 Deloitte USA Alert zur Finanzmarktkrise und zur Bewertung von Pensionen
November 2008 IASB und FASB Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise am 25. November
November 2008 IASB und FASB Gesprächsrunde zur Finanzmarktkrise am 3. Dezember
November 2008 IASB und FASB Vorbereitungsunterlagen für die zweite Runde der Gespräche am Runden Tisch
November 2008 IASB und FASB Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise
November 2008 G-20 Bericht vom G-20-Gipfel
November 2008 nationale Standardsetzer Kommuniqué an den IASB
November 2008 IASB und FASB Gemeinsamer Vorsitz der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
November 2008 FAF Schreiben an Präsident Bush zur Standardsetzung
November 2008 George W. Bush, Präsident der Vereinigten Staaten Bilanzierung muss den "wahren Wert" zeigen
November 2008 IASB und FASB Vorbereitungsunterlagen für die Gespräche am Runden Tisch
November 2008 Weißes Haus Agenda für den G-20-Gipfel enthält Bilanzierung
November 2008 IOSCO Schreiben an die G-20
November 2008 Finanzminister der G-20-Staaten Finanzminister der G-20 favorisieren globale Standards
November 2008 IASCF IASCF-Treuhänder wenden sich an den US-Präsidenten
November 2008 ICGN Keine politische Einmischung in Rechnungslegungsstandards
November 2008 Sir David Tweedie, Vorsitzender des IASB Drei Interviews mit Sir David Tweedie zur Marktwertbilanzierung
November 2008 IASB und FASB IASB und FASB kündigen zwei weitere Gesprächsrunden an
November 2008 IDW IDW an das BMJ zur Anwendung der IFRS in der EU
November 2008 EU-Kommission EU-Kommission begrüßt IASB-Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
November 2008 DSR und RIC DSR und RIC zur Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten
November 2008 IASB und FASB IASB und FASB planen Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise
November 2008 IFRS Global Office von Deloitte Newsletter zu vorgeschlagenen Verbesserungen an IFRS 7
Oktober 2008 IASB Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert
Oktober 2008 Christopher Cox, Vorsitzender der SEC Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bedarf 'weiterer Arbeit'
Oktober 2008 Center for Capital Markets Competitiveness, Financial Services Roundtable, Property Casual Insurers Association of America, American Council of Life Insurers, Mortgage Bankers Association und American Insurance Association Sechs US-amerikanische Gruppen drängen auf mehr Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert
Oktober 2008 FAF FAF fordert SEC auf, SFAS 157 nicht außer Kraft zu setzen
Oktober 2008 Jörgen Holmquist, Generaldirektor für Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der Europäischen Kommission Forderungen der Generaldirektion Binnenmarkt an den IASB
Oktober 2008 IDW IDW zur Fair-Value-Ermittlung nach IAS 39 in der Finanzmarktkrise
Oktober 2008 Conseil national de la comptabilité,Autorité des marchés financiers, Commission bancaire und Autorité de contrôle des assurances et des mutuelles Verlautbarung der französischen Aufsichten zum beizulegenden Zeitwert
Oktober 2008 DRSC Bitte an IFRIC oder den IASB um eine autoritative Klärung zur Bestimmung des Fair Value in inaktiven Märkten
Oktober 2008 FSF Folgebericht zu Empfehlungen des FSF
Oktober 2008 Deloitte Kanada Kanadischer Alarm – Auswirkungen der Finanzmarktkrise
Oktober 2008 CEBS, CESR und CEIOPS Gemeinsame Erklärung zur Bilanzierung
Oktober 2008 IFRS Global Office von Deloitte Newsletter zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
Oktober 2008 DSR Stellungnahme des DSR zur EG-Verordnung zu Änderungen an IAS 39
Oktober 2008 CAQ, CFA Institute, Consumer Federation of America und Council of Institutional Investors Gemeinsames Schreiben an die SEC zur Fair-Value-Bewertung
Oktober 2008 EU-Kommission Sitzung der EU-Kommission zu IAS 39
Oktober 2008 SEC SEC wird Gespräche am Runden Tisch zur Marktbewertung abhalten
Oktober 2008 PCAOB Prüfungsüberlegungen zur Finanzmarktkrise
Oktober 2008 IASB und FASB Gemeinsamer Beirat zur Finanzmarktkrise
Oktober 2008 EU-Kommission Erklärung der EU-Kommission zu IAS 39 und IFRS 7
Oktober 2008 EU-Kommission EU übernimmt Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung
Oktober 2008 IASB Entwurf bezüglich Angaben zu Finanzinstrumenten
Oktober 2008 Deloitte USA Auswirkungen des US-amerikanischen Notfallgesetzpakets
Oktober 2008 EU-Kommission EU entwickelt 'Bilanzierungsvorschlag'
Oktober 2008 EFRAG EFRAG unterstützt die Änderungen hinsichtlich der Umklassifizierungen nach IAS 39
Oktober 2008 IASB Aktuelles zur Verwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten
Oktober 2008 Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission 'EU wird europäische Bilanzierungsregeln ändern'
Oktober 2008 EBF und Business Europe EBF und Business Europe drängen auf Änderungen beim beizulegenden Zeitwert
Oktober 2008 ABA US-Banker fordern SEC auf, die Fair-Value-Leitlinien zu überschreiben
Oktober 2008 Deloitte USA Heads Up-Newsletter zur Fair-Value-Bewertung auf inaktiven Märkten
Oktober 2008 IASB Änderung von IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung von Finanzinstrumenten
Oktober 2008 DSR Stellungnahme zur geplanten EU-Verordnung zur Änderung von IAS 39
Oktober 2008 AICPA AICPA-Stab gibt fachliche Q&A zu Liquiditätsbeschränkungen frei
Oktober 2008 FASB FASB-Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten auf inaktiven Märkten
Oktober 2008 Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen McCreevy drängt auf Erleichterung der Bilanzierungsregeln für Banken
Oktober 2008 IASCF Treuhänder unterstützen die nächsten Schritte des IASB im Rahmen der Finanzmarktkrise
Oktober 2008 SEC SEC beginnt mit Studie zur mark-to-market-Bilanzierung
Oktober 2008 ECOFIN Beschlüsse zu Bewertungen im Rahmen der Bilanzierung
Oktober 2008 Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika Endgültiges Notfallpaket enthält zwei Abschnitte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Oktober 2008 IASB IASB verkündet nächste Schritte bei der Reaktion auf die Finanzmarktkrise
Oktober 2008 IASB IASB nimmt Stellung zu den Erläuterungen zu SFAS 157
Oktober 2008 CFA Institute CFA in Europa sind gegen eine Aussetzung der Fair-Value-Bewertung
Oktober 2008 FASB FASB schlägt Fair-Value-Leitlinien für inaktive Märkte vor
Oktober 2008 Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission Äußerungen zur Finanzmarktkrise
Oktober 2008 FAF FAF äußert sich besorgt über gesetzgeberische Eingriffe in die Standardsetzung
Oktober 2008 AICPA Bedenken hinsichtlich der Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken
Oktober 2008 Deloitte USA Financial Reporting Alert zur vorgeschlagenen FASB-Stabposition zum Fair Value
Oktober 2008 SEC und FASB Gemeinsame Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
September 2008 IWF Neue Datenbank zu Bankenkrisen
September 2008 Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken
September 2008 IOSCO Reaktion von IOSCO auf die Finanzmarktkrise benennt Bilanzierung als Priorität
September 2008 G-7 G-7 äußert sich zu den Finanzmarktunruhen weltweit
September 2008 Deloitte USA Heads Up-Newsletter zu Kreditderivaten und Finanzgarantien
September 2008 Robert H. Herz, Vorsitzender des FASB Was ich aus der Finanzmarktkrise gelernt habe
September 2008 CEBS Ratschläge für die EU-Kommission zum Liquiditätsrisikomanagement
September 2008 SEC Schreiben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
September 2008 EFRAG Stellungnahme zur CESR-Verlautbarung zu inaktiven Märkten
September 2008 IASB und Expertenpanel des IASB Erste Ergebnisse der Boardsitzung vom September
September 2008 FASB Drei FASB-Entwürfe zu Ausbuchung
September 2008 Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Aktuelles zur Antwort der EU auf die Unruhen an den Finanzmärkten
September 2008 FASB FASB verlangt neue Angaben über Kreditderivate und Garantien
September 2008 DSR Stellungnahme zur CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert
August 2008 IASB Gesprächsrunden zu Konsolidierung
August 2008 Deloitte USA Fair Value Update-Newsletter
August 2008 CRMPG Bericht der Gruppe für Managementmethoden beim Adressenausfallrisiko
Juli 2008 IIF IIF veröffentlicht abschließenden Bericht des Ausschusses für beste Marktpraxis
Juli 2008 CESR Entwurf einer Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten
Juli 2008 EFRAG, DSR, ASB, CNC Gemeinsame europäische Erklärung zur Finanzmarktkrise
Juli 2008 IASB IASB richtet eigene Seite zur Finanzmarktkrise ein
Juli 2008 Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Kommissar McCreevy erörtert die Finanzmarktkrise
Juni 2008 Expertenpanel des IASB IASB-Expertengruppe erörtert Bewertung von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt mehr besteht
Juni 2008 CEBS Bericht der europäischen Bankaufsichtsbehörden zur Bewertung von Finanzinstrumenten auf illiquiden Märkten
Juni 2008 G8 G8 fordern zügige Handlung des IASB bei SPE und Bewertung
Juni 2008 IASB Einsetzung einer Expertengruppe zur Bewertung von Finanzinstrumenten
Juni 2008 IOSCO Empfehlungen zur Finanzmarktkrise
Mai 2008 Jochen Sanio, Präsident der BaFin Deregulierung der Finanzmärkte
Mai 2008 Jean-Claude Trichet, Präsident der EZB IASB soll bei nicht konsolidierten Gesellschaften handeln
April 2008 IBFed Thesenpapier zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten
April 2008 Gemeinsames Forum Bericht zur Kundenangemessenheit von Finanzprodukten
April 2008 Gemeinsames Forum Management von Klumpenrisiken
April 2008 FASB und IASB Reaktionen der Standardsetzer auf die Finanzmarktkrise – Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung
April 2008 Basel-Komitee zur Bankenaufsicht Maßnahmen zur Stärkung des Bankensystems
April 2008 Europäische Kommission Konsultation zu geplanten Änderungen der Bankenrichtlinien
April 2008 Gemeinsames Forum Kreditrisikotransfer
April 2008 IIF Zwischenbericht zur Marktpraxis von Banken
April 2008 G-7 Minister erwarten 'schnelle Taten' durch den IASB
April 2008 FSF IASB soll Rechnungslegung von nicht konsolidierten Unternehmen verbessern
April 2008 Senior Supervisors Group Internationaler Bericht zu den Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Marktturbulenzen
April 2008 DRSC Studie zum Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte
April 2008 CEBS Bedenken bei Angaben von Banken in Europa
April 2008 BdB Äußerung zur Finanzmarktkrise
April 2008 Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Europäische Antworten auf die Finanzmarktunruhen
März 2008 Henry M. Paulson Jr., US-Finanzminister Vorschlag zur Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht in den USA
März 2008 PWG Grundsatzerklärung zu den Finanzmarktentwicklungen
März 2008 Senior Supervisors Group Gemeinsamer Bericht der Aufsichtsorganisationen zur Bewertung von Risikomanagementverfahren
März 2008 Deloitte USA Update-Sonderausgabe Einen kühlen Kopf bewahren während der Finanzkrise
Dezember 2007 GPPC Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten nach IFRS
Dezember 2007 RIC und IDW Äußerungen zur Subprime-Krise
Oktober 2007 CAQ Bilanzierungssachverhalte, die sich infolge von Illiquidität ergeben

 

Empfehlungen und Materialien

August 2010: RIC veröffentlicht die zweite Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat seinen RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) "Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise" um zwei Hinweise ergänzt:

bullet Bilanzierung von Eintrittsprämien, und
bullet Auftragsverschiebungen, -sistierungen und -kündigungen bei Fertigungsaufträgen im Sinne des IAS 11.

Bereits bisher hatte das RIC in der Verlautbarung verschiedene Klarstellungen zu einer Reihe von Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit einem nach IFRS aufzustellenden Abschluss vor dem Hintergrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wie folgt als Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt:

bullet Konjunkturelles Kurzarbeitergeld,
bullet Negative Arbeitszeitkonten (kurzfristig),
bullet Abgrenzung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß IAS 37 von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19,
bullet Beachtung besonderer Berichtspflichten in Krisensituationen,
bullet Signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung,
bullet Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff., und
bullet Bilanzierung von sog. Halteprämien.

Von einer weiteren Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02) ist laut DRSC nicht auszugehen. Sie finden den endgültigen Anwendungshinweis auf der Internetseite des DRSC (253 KB).

 

 

Juli 2010: CESR veröffentlicht Bericht zu Trends, Risiken und Verwundbarkeit der Finanzmärkte

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht zu Trends, Risiken und Schwächen der Finanzmärkte herausgegeben, die von direkter Relevanz für Wertpapieraufsichten sind. In den letzten Jahren wurden die Finanzmärkte durch eine rapide Entwicklung neuer Finanzinstrumente, das Aufkommen neuer Schlüsselgruppen von Marktteilnehmern und unterstützende neue technische Entwicklungen verändert. Vor kurzem wurden grundlegende Bereiche des Finanzsektors durch eine schwere Krise erschüttert. In Zukunft möchte CESR dazu beitragen, diese Trends und Risiken verständlich zu machen, und beabsichtigt, die gewonnene Erkenntnisse der Öffentlichkeit durch regelmäßige Berichte zugänglich zu machen.

Die folgenden Ergebnisse, die von dreizehn detaillierten Schlüsseltrends, -risiken und -schwachpunkten unterstützt werden, werden im Bericht hervorgehoben:

bullet Vor dem Hintergrund einiger positiver Zeichen weltweit [...] könnte es zu der Tendenz kommen, die Schwere der gegenwärtigen Krise herunterzuspielen, begleitet von einem Zögern, den Bedarf finanzieller Reformen zu erkennen. Es besteht daher das Risiko, dass dringend erforderliche regulatorische Maßnahmen weder vollständig erwogen noch sachgerecht umgesetzt werden.
bullet Es gibt sogar nicht vernachlässigbare Risiken eines neuen künftigen Verfalls der Wertpapiermärkte [...]. Besserung wurde [jedoch] offensichtlich dadurch befördert, dass strenge fiskalische Anpassungsprogramme in den meisten europäischen Ländern umgesetzt wurden und die zuständigen Behörden sich verpflichtet haben, Stresstests für eine bedeutende Anzahl europäischer Finanzinstitute durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
bullet Das Anhalten des großen Drucks auf das Finanzsystem wurde besonders dadurch deutlich, dass die Banken sich für Beträge, die deutlich die übersteigen, die nach dem Zusammenbruch von Lehman zu beobachten waren, sich weiterhin auf die Einlage-Fazilität der EZB verließen.
bullet Der Finanzierungsbedarf von Ländern und Unternehmen kann in Kürze zu einem Problem werden.

Die Presseerklärung von CESR finden Sie hier (in englischer Sprache, 119 KB). Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von CESR zur Verfügung (3,31 MB).

 

 

Juli 2010: Konsultation zu Vorschlägen hinsichtlich einer Reform der britischen Finanzaufsicht

Der britische Finanzsekretär Mark Hoban hat die Pläne der britische Regierung für eine umfassende Reform der Finanzaufsicht und ein entsprechendes Konsultationsdokument vorgestellt. Die Absicht ist, die Finanzaufsicht neu zu ordnen, und der britischen Zentralbank eine Oberaufsicht über die Finanzaufsicht in Form eines neu einzurichtenden Ausschusses für Finanzpolitk (Financial Policy Committee, FPC) zu gewähren, um eine Wiederholung der Finanzmarktkrise zu vermeiden. Unter den möglichen Werkzeugen, die als Ergänzung des britischen Aufsichtsregelwerks vorgeschlagen werden, ist auch zukunftsorientierte Risikovorsorge. Das von Spanien während der Finanzmarktkrise praktizierte System der dynamischen Risikovorsorge wird als gutes Beispiel genannt. Dieses System verknüpft Risikovorsorge mit dem Kreditzyklus, so dass Banken gezwungen sind, bei erhöhter Kreditvergabe größere Rückstellungen zu bilden. Der IASB hatte im Nachgang der Finanzmarktkrise dynamische Risikovorsorge erörtert, sie aber zugunsten ihres Modells der erwarteten Verluste verworfen. Weitere Informationen:

bullet Konsultationsdokument der britischen Regierung (in englischer Sprache, 1,3 MB)
bullet englischsprachige Presseerklärung des britischen Finanzministeriums
bullet IAS PLUS-Seite zur Ersetzung von IAS 39 in Bezug auf Wertminderung und Risikovorsorge

 

 

Juli 2010: Breite Zustimmung zum Kapital- und Liquiditätsreformpaket des Basler Ausschusses

Die Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden, das Aufsichtsgremium des Basler Ausschusses, ist am 26. Juli 2010 zusammengekommen, um das Kapital- und Liquiditätsreformpaket des Basler Ausschusses zu prüfen, und gelangte zu breiter Zustimmung zur Gesamtanlage des Pakets.

Jean-Claude Trichet, Präsident der Europäischen Zentralbank und Vorsitzender der Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden, sagte, dass "die heute erreichte Zustimmung zu dem ein Meilenstein bei der Stärkung der Widerstandskraft des Bankensektors darstellen, der die wichtigsten Lehren widerspiegelt, die aus der Finanzmarktkrise gezogen werden konnten."

Die Vorschläge ändern die Behandlung verschiedener Salden, und in Bezug auf einige immaterielle Vermögenswerte wird den IFRS gegenüber lokalen Rechnungslegungsstandards der Vorrang gegeben. Einige IFRS-bezogene Vorschläge aus dem Paket übersetzen wir Ihnen nachfolgend.

Gestattung einer IFRS-Behandlung, wo diese von den nationalen Rechnungslegungsvorschriften abweicht (beispielsweise Software)

Chancengleichheit wird durch eine Wahlmöglichkeit gewährt, IFRS für die Bestimmung von immateriellen Vermögenswerten anzuwenden, wenn die nationalen Rechnungslegungsvorschriften dazu führen, dass mehr Vermögenswerte als immaterielle Vermögenswerte klassifiziert werden (beispielsweise bestimmte Software-Vermögenswerte).

Definition des Verschuldungsgrads

Für alle Derivate (einschließlich Kreditderivaten) ist eine Basel II-Aufrechnung zuzüglich einer einfachen Bewertung möglicher künftiger Risiken auf Grundlage der standardisierten Faktoren der gegenwärtigen Risikomethode zu verwenden. Dies stellt sicher, dass alle Derivate in einer einheitlichen Art in einen "Kreditäquivalenzbetrag" umgewandelt werden... [Dies] würde auch die Behandlung von Derivaten gegenüber der rein bilanzierungsorientierten Bewertung stärken (und würde eine einfache Möglichkeit darstellen, die Unterschiede zwischen den IFRS und den nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu umgehen).

Zukunftsorientierte Risikovorsorge

Während das Kapital den Schwerpunkt auf unerwartete Verluste legt, hat der Ausschuss auch einen konkreten Vorschlag entwickelt, wie der Ansatz über erwartete Verluste in Bezug auf Risikovorsorge, der vom IASB entwickelt wurde, umgesetzt werden kann. Der Ausschuss hat am 30. Juni 2010 dem IASB ein Schreiben dazu gesendet, in dem der vorgeschlagene Ansatz dargestellt wird. Der Ausschuss ist in Bezug auf dieses Thema in engem Austausch mit dem IASB.

Der Ausschuss wird die regulatorischen Puffer vermutlich vor Ende des Jahres fertigstellen. Die Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden hat zugestimmt, die Kalibrierung und die Übergangsvereinbarungen auf ihrer Sitzung im September fertigzustellen. Weitere Informationen:

bullet Anhang, in dem die wichtigsten allgemeinen Schlüsse der Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden zusammengefasst werden (in englischer Sprache, 47 KB)
bullet englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
bullet IAS PLUS-Seite zur Ersetzung von IAS 39 in Bezug auf Wertminderung und Risikovorsorge

 

 

Juli 2010: CEBS veröffentlicht Ergebnisse seiner EU-weiten Stresstests für Banken 2010

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat die Ergebnisse seiner 'Stresstests' von 91 europäischen Banken bekanntgegeben. CEBS hat die nachfolgenden Dokumente auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht (alle Dokumente in englischer Sprache):

bullet Presseerklärung von CEBS
bullet Zusammenfassung der Ergebnisse
bullet Fragen und Antworten
bullet Gemeinsame Presseerklärung von CEBS, Europäischer Zentralbank und EU-Kommission
bullet Vollständige Darstellung der Ergebnisse (5 MB)

 

 

Juni 2010: G-20 dringen auf harmonisierte Rechnungslegungsstandards, nehmen neuen IASB-Arbeitsplan zur Kenntnis

Die Gruppe der 20 (G-20) hat ihr Abschlusskommuniqué zum Gipfel veröffentlicht, der am 26. und 27. Juni 2010 in Toronto abgehalten wurde. Das Kommuniqué betont noch einmal die Bedeutung eines einzigen Satzes hochwertiger verbesserter weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards und hat den geänderten Zeitplan von IASB und FASB für den Abschluss der Hauptprojekte bis Ende 2011 zur Kenntnis genommen. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug aus dem Kommuniqué, das sie hier vollständig in englischer Sprache finden.

Rechungslegungsstandards

30. Wir betonen noch einmal die Bedeutung, die wir dem Erreichen eines einzigen hochwertigen Satzes verbesserter weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards zumessen. Wir haben den International Accounting Standards Board und den Financial Accounting Standards Board aufgefordert, ihre Bemühungen zu verstärken, ihr Harmonisierungsprojekt bis Ende 2011 abzuschließen.

31. Wir haben den International Accounting Standards Board ermutigt, Interessengruppen im Rahmen des Rahmenkonzepts für den unabhängigen Standardsetzungsprozess noch stärker einzubinden; das schließt die Einbindung der aufstrebenden Märkte ein.

 

 

Juni 2010: Aktualisiertes Arbeitsprogramm von IASB und FASB

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben ein Schreiben an die G-20 gerichtet, in dem zum überarbeiteten Arbeitsprogramm der beiden Standardsetzer und den Fortschritten bei der Harmonisierung Stellung genommen wurde. Der zusammenfassende Fortschrittsbericht (in englischer Sprache, 63 KB) benennt und erläutert die Änderungen in Bezug auf den Ansatz und den Zeitplan für eine Reihe von gemeinsamen Projekten der Boards. Die beiden Standardsetzer hatten bereits am 3. Juni 2010 die Absicht bekundet, diese Änderungen vorzunehmen, wobei folgende Ziele verfolgt werden sollten:

bullet die größeren in der Absichtserklärung genannten Projekte sollten einer Priorisierung unterzogen werden, um eine stärkere Fokussierung auf Sachverhalte und Projekte zu gestatten, von denen anzunehmen ist, dass sie zu einer bedeutenden Verbesserung und einer Annäherung zwischen den IFRS und US-GAAP führen werden;
bullet die Veröffentlichungen von Standardentwürfen und der damit einhergehenden Beratungen (wie beispielsweise Gesprächsrunden) sollten gestaffelt werden, um eine breite und wirkungsvolle Beteiligung der Adressaten im Standardsetzungsprozess zu ermöglichen, welche von entscheidender Bedeutung für die Qualität der aus ihnen erwachsenden Standards ist; die Zahl der pro Quartal herausgegebenen bedeutenden oder komplexen Standardentwürfe sollte auf vier begrenzt werden; und
bullet ein eigenständiges Konsultationsdokument sollte herausgegeben werden, in welchem Eingaben der Adressaten zu den Daten des Inkrafttretens und den Verfahrensweisen beim Übergang erbeten werden.

Einige der wesentlichen Änderungen haben wir unten für Sie zusammengefasst:

Fortschrittsbericht und neuester IASB-Zeitplan
bullet Konsolidierung. Fertigstellung des Standards, der IAS 27 ersetzen soll im 2. Quartal 2011 geplant. Darüber hinaus wird der IASB im 4. Quartal 2010 einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an seinen Konsolidierungsvorschriften in Bezug auf Investmentgesellschaften herausgeben, um diese an US-GAAP anzupassen. Der IASB würde eine endgültige Änderung im Rahmen des Konsolidierungsstandards vornehmen, der für das 2. Quartal 2011 geplant ist.
bullet Ausbuchung von Finanzinstrumenten. Im März 2009 hat der IASB einen Entwurf herausgegeben, in dem ein vorgeschlagenes Ausbuchungsmodell sowie ein alternatives Modell beschrieben werden, das von einigen Boardmitgliedern vorgeschlagen wurde. In den Stellungnahmen wurde das alternative Modell vorgezogen. Der IASB hatte erwartet, im 3. Quartal 2010 einen überarbeiteten Entwurf und im 1. Quartal 2011 einen endgültigen Standard herausgeben zu können. Nach dem neuen Zeitplan soll das Projekt in drei Teile unterteilt werden:
bullet Angaben. Der IASB wird neue Angabevorschriften für Ausbuchungen bis zum 3. Quartal 2010 fertigstellen.
bullet Verrechnung von Derivaten in der Bilanz. Dies ist gewissermaßen eine Darstellungsalternative zu einer vollständigen Ausbuchung. IASB und FASB werden gemeinsam einen separaten Entwurf im 4. Quartal 2010 herausgeben, in dem Änderungen vorgeschlagen werden, die den Unterschieden gelten, die zwischen ihren Standards zur Verrechnung von derivativen Verträgen und anderen Instrumenten in der Bilanz sowie bei den zugehörigen Angaben bestehen. Diese Unterschiede können die Finanzberichterstattung von Finanzinstituten wesentlich beeinflussen. Endgültig harmonisierte Verrechnungsstandards sollen im 2. Quartal 2011 herausgegeben werden.
bullet Umfassender Standard zur Ausbuchung. Zu einem künftigen Zeitpunkt nach weiteren Untersuchungen des Stabs werden der IASB und der FASB eine Entscheidung hinsichtlich der Art und des Umfangs von weiteren Verbesserungen und Harmonisierungsbemühungen fällen.
bullet Sicherungsbilanzierung. Im 3. Quartal 2010 wird der IASB einen Entwurf zur Sicherungsbilanzierung veröffentlichen (ursprünglich für das 2. Quartal 2010 geplant); ein endgültiger Standard soll im 2. Quartal 2011 folgen. Währenddessen wird der FASB öffentliche Gesprächsrunden zu seinen umfassenden Vorschlägen in Bezug auf Finanzinstrumente vom 27. Mai 2010 abhalten, die auch Sicherungsbilanzierung beinhalten. Der IASB wird an diesen Gesprächsrunden teilnehmen.
bullet Darstellung des Abschlusses. Dieses Projekt ist im Wesentlichen in drei Teile aufgeteilt worden:
bullet Darstellung des Gesamtergebnisses. Der IASB hat am 27. Mai 2010 einen Vorschlag veröffentlicht, nach dem alle Unternehmen verpflichtet wären, die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit in einer einzigen, fortlaufenden Gesamtergebnisrechnung darzustellen (eine zweigeteilte Darstellung wäre verboten). Der FASB hat einen ähnlichen Vorschlag herausgegeben. Die Boards beabsichtigen, einen endgültigen, harmonisierten Standard im 4. Quartal 2010 herauszugeben.
bullet Umfassender Standard zur Darstellung des Abschlusses. 2008 haben die Boards ein Diskussionspapier herausgegeben, in dem umfassende Prinzipien für die Darstellung des Abschlusses vorgeschlagen wurde. Diese Prinzipien waren unter anderem (a) eine zusammenhängende Struktur für die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung und die Kapitalflussrechnung, (b) eine Zwischensumme für Gewinne und Verluste in der Gesamtergebnisrechnung und (c) die Darstellung der Kapitalflüsse aus operativer Tätigkeit nach der direkten Methode. Die Boards haben nun entschieden, weitere Einbindungsaktivitäten im 4. Quartal 2010 vorzunehmen, bevor ein Entwurf fertiggestellt und veröffentlicht wird. Währenddessen werden sie im 3. Quartal 2010 auf ihren Internetseiten einen Stabentwurf der vorgeschlagenen Standards zur Verfügung stellen, um die vorläufigen Schlussfolgerungen der Boards bis dato widerzuspiegeln. Ein Entwurf ist nun für das 1. Quartal 2011 geplant, ein endgültiger Standard im 4. Quartal 2011.
bullet Aufgegebene Geschäftsbereiche. Dies ist ein Projekt von begrenztem Umfang, mit dem Unterschiede zwischen den Definitionen von aufgegebenen Geschäftsbereichen und den zugehörigen Angaben zwischen IFRS und US-GAAP beseitigt werden sollen. Die Boards beabsichtigen, einen Entwurf im 1. Quartal 2011 und einen harmonisierten endgültigen Standard im 4. Quartal 2011 herauszugeben.
bullet Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital. Im Februar 2008 hat der IASB ein Diskussionspapier herausgegeben, in dem zu Stellungnahmen zu einem ähnlichen Diskussionsdokument des FASB vom November 2007 eingeladen wurde. Nachfolgend haben beide Boards entschieden, einen Ansatz zu verfolgen, der von den Vorschlägen im FASB-Papier abweicht. Ursprünglich waren ein Entwurf im Juni 2010 und ein endgültiger Standard im 2. Quartal 2011 vorgesehen. Nach dem neuen Programm sind der Entwurf im 1. Quartal 2011 und der endgültige Standard im 4. Quartal 2011 vorgesehen.
bullet Leasingverhältnisse. Da die Diskussion zwischen IASB und FASB zur Bilanzierung durch den Leasinggeber länger dauern als erwartet, ist die Veröffentlichung eines Entwurfs in das 3. Quartal 2010 geschoben worden. Ein endgültiger harmonisierter Standard soll jedoch weiterhin im 2. Quartal 2011 erscheinen.
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Der IASB hat entschieden, einen begrenzten Entwurf herauszugeben, in dem relativ geringfügige Änderungen an den Vorschlägen des Entwurfs vom Mai 2009 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen werden. Die Änderungen beziehen sich auf die vorgeschlagene Angabe einer Sensitivitätsanalyse für Zeitwertbewertungen der dritten Ebene für alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Als Folge ist der endgültige Standard des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert jetzt für das 1. Quartal 2011 angesetzt.
bullet Erlöserfassung. Am 24. Juni 2010 wurde ein Entwurf herausgegeben, und der endgültige Standard soll im 2. Quartal 2011 erscheinen.
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Entwurf wurde im April 2010 herausgegeben. Ein endgültiger Standard soll im 1. Quartal 2011 herauskommen.
bullet Versicherungsverträge. Im gemeinsamen Fortschrittsbericht wird eingestanden, dass der IASB und der FASB zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen bei verschiedenen wichtigen Fachfragen in diesem Projekt gekommen sind. Der IASB beabsichtigt, im Juli 2010 einen Entwurf herauszugeben. Vor dem Hintergrund ihrer abweichenden Meinungen beabsichtigt der FASB, im Juli über den besten Weg zu entscheiden, wie Meinungen der Interessengruppen zu den Vorschlägen des IASB eingeholt werden können (beispielsweise durch Veröffentlichung der Vorschläge als eigenen Entwurf oder auf eine andere Art und Weise). Im Fortschrittsbericht wird keine zeitliche Planung für einen endgültigen Standard genannt.
bullet Emissionshandelsprogramme. Im May 2010 sind die Boards übereingekommen, dass andere Projekte des Arbeitsabkommens eine höhere Priorität aufweisen. Die Boards planen nun einen gemeinsamen Entwurf im 2. Halbjahr 2011, ein endgültiger harmonisierter Standard soll im Lauf von 2012 erscheinen.

 

 

Juni 2010: IASB und FASB wenden sich an die G-20

IASB und FASB haben gemeinsam an den kanadischen Premierminister geschrieben, der Gastgeber des G-20-Gipfels in Toronto an diesem Wochenende sein wird. Die beiden Standardsetzer erläutern in ihrem Schreiben, warum – entgegen der auf dem G-20-Gipfel in Pittsburgh gemachten Zusagen – einige Projekte des Konvergenzprogramms jetzt erst nach dem Juni 2011 abgeschlossen sein werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersetzung der relevanten Passagen des Schreibens. Das vollständige Schreiben in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung (52 KB).

Dieses Schreiben [der beiden Standardsetzer an die G-20] hob unsere gemeinsame Verpflichtung zur Verbesserung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der US-amerikanischen Rechungslegungsgrundsätze (US-GAAP) sowie die von uns angestrebte Harmonisierung hervor. Es strich außerdem heraus, dass wir uns der Bedeutung bewusst sind, die das Ziel Juni 2011 für die G-20-Mitglieder hat, die die IFRS 2011 oder 2012 einführen wollen, sowie für andere Länder einschließlich Japan und die Vereinigten Staaten, die die fortlaufende Verbesserung und Harmonisierung im Hinblick auf eine Entscheidung beobachten, welche Rolle die IFRS in ihren Kapitalmärkten spielen sollen.

Wir haben auch festgestellt, dass viele Interessengruppen Bedenken geäußert haben, dass sie keine hochwertige Meinungsäußerungen zu den vielen bedeutenden Entwürfen einreichen könnten, die für eine Veröffentlichung im zweiten Quartal dieses Jahres vorgesehen waren. Aus diesem Grund waren wir bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem wir an die G-20-Finanzminister schrieben, damit befasst, eine geänderte Strategie zu entwickeln, bei der das Abschlussdatum Juni 2011 oder früher für die Projekte beibehalten wurde, bei denen die Verbesserung der IFRS und US-GAAP am dringendsten ist. Wir haben außerdem die Projekte identifiziert, bei denen ein späteres Abschlussdatum sachgerecht wäre, weil sie sich Sachverhalten widmen, die unserer Meinung nach eine vergleichsweise niedrigere Dringlichkeit aufweisen oder bei denen weitere Untersuchungen und Analysen notwendig sind.

 

 

Juni 2010: Europäische Prioritäten für den G-20-Gipfel

Herman Van Rompuy, der Präsident des Europäischen Rates, und José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen Kommission, haben sich gemeinsam an ihre G-20-Kollegen hinsichtlich der europäischen Prioritäten beim G-20-Gipfel am 26. und 27. Juni 2010 in Toronto gewendet. In dem Brief werden die Mitglieder der G-20 aufgefordert, ihre Selbstverpflichtung hinsichtlich einer Reform der Finanzmärkte auf eine einheitliche und koordinierte Art und Weise unter Einhaltung aller in Pittsburgh vereinbarten Maßnahmen erneut zu bestätigen. In Bezug auf die Finanzberichterstattung heißt es in dem Schreiben:

Hinsichtlich der Rechnungslegungsstandards erinnern wir an die Notwendigkeit, eine globale Konvergenz auf einen Satz hochwertiger Standards innerhalb der in Pittsburgh vereinbarten Frist zu erzielen, und an die Notwendigkeit, die Führungsstruktur des International Accounting Standards Boards weiter zu verbessern.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache können Sie hier herunterladen (19 KB).

 

 

Juni 2010: Schreiben von Präsident Obama an die G-20

In einem an die Staatsoberhäupter der anderen G-20-Staaten gerichteten Schreibens im Vorfeld ihrer kommenden Sitzung in Toronto am 26. und 27. Juni 2010 hat US-Präsident Barack Obama fortgesetzte Bemühungen angemahnt, um die Erholung von der globalen Finanzmarktkrise zu ermöglichen und das weltweite Finanzsystem zu reparieren. Auf dem Gebiet der Rechnungslegung mahnte Präsident Obama erneute 'Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz und mehr Angaben durch unsere großen Finanzinstitute' an. Er sagte, dass mehr Transparenz und Angaben zu 'Förderung eines intakten Marktes und Verringerung von Marktmanipulationen' führen. Das Schreiben von Präsident Obama an die G-20 können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

 

Juni 2010: G-20 bestärken Verpflichtung zu globalen Bilanzierungsstandards

In einer Erklärung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20, die diese im Anschluss an ihre Tagung vom 4. und 5. Juni 2010 in Pusan, Korea, herausgegeben haben, bestärken diese ihre Unterstützung für einen einzigen Satz globaler Bilanzierungsstandards. In der Erklärung heißt es:

[Wir bringen] die Wichtigkeit [zum Ausdruck], die wir in die Erreichung eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger, globaler Bilanzierungsstandards setzen, und drängen den International Accounting Standards Board und den Financial Accounting Standards Board, ihre Bemühungen diesbezüglich zu verdoppeln. Wir ermutigen den International Accounting Standards Board, die Beteiligung der Adressaten weiter zu verbessern.

Die G-20 wurden 1999 in den Nachwehen der Finanzkrise in Asien von 1997 eingerichtet, um die fortschrittlicheren und aufstrebenden Volkswirtschaften zusammenzubringen, um die Finanzmärkte weltweit zu stabilisieren. Seit ihrer Gründung haben die G-20 jährlich Treffen der Finanzminister und Zentralbankgouverneure abgehalten und Maßnahmen zur Förderung der Finanzstabilität in der Welt und die Erreichung dauerhaften wirtschaftlichen Wachstums und Entwicklung erörtert. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Text der Erklärung der G-20 (48 KB)
bullet Schreiben von IASB und FASB an die Finanzminister der G-20 (51 KB), das im Vorfeld zu dem Treffen übermittelt wurde

 

 

Mai 2010: Kapitalmärkte – die Akteure und Maßnahmen

Die Mitarbeiter der Bibliothek des FASB haben eine Auflistung der Kapitalmärkte – die Akteure und Maßnahmen mit vielen Verknüpfungen auf die Internetseiten dieser 'Akteure' zusammengestellt. Die haben ihre Auflistung unlängst auf den aktuellen Stand gebracht und uns freundlicherweise die Genehmigung erteilt, diese auf IAS PLUS einzustellen. Laden Sie sich Kapitalmärkte – die Akteure und Maßnahmen per 21. Mai 2010 herunter (in englischer Sprache, 50 KB).

 

 

April 2010: Internationale Konferenz zur wirksamen Finanzmarktregulierung

Um die Fortschritte zu überprüfen, die im Nachgang der Finanzmarktkrise bei einer Regulierungs- und Aufsichtsreform für wirksame Finanzmarktregulierung erzielt wurden, und um die internationale Debatte über den gemeinsamen Weg vorwärts zu erörtern, laden Finanzminister Schäuble und Bundeskanzlerin Merkel zu einer hochkarätig besetzten internationale Konferenz am 20. Mai 2010 nach Berlin ein. An der Konferenz werden führende Vertreter von Finanzministerien, Zentralbanken, Regulierungsbehörden und aus der Wissenschaft teilnehmen. In zwei Podiumsdiskussionen sollen die Bereiche herausgearbeitet werden, bei denen künftiges Handeln am notwendigsten ist, um sicherzustellen, dass sich das Finanzsystem stabilisiert und seine Funktion für die Realwirtschaft wirksam und nachhaltig erfüllt. Erörtert werden insbesondere folgende Themen:

bullet Verbesserung der Integrität und der Funktion des Kapitalmärkte;
bullet Behandlung von systemrelvanten Finanzinstituten und Neustrukturierung der Bankbranche;
bullet Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Finanzmarktkrise.

An den Podiumsdiskussionen werden unter anderem die französische Wirtschaftsministerin Christine Lagarde, Bundesbankpräsident Axel Weber und EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des Bundesfinanzministeriums.

 

 

April 2010: G-20-Führer drängen auf 'internationale Standards'

Die Regierungsverantwortlichen von Frankreich, Kanada, Korea, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten haben den anderen G-20-Führern ein gemeinsames Schreiben in englischer Sprache gesendet, in dem die Notwendigkeit einer fortgesetzten Zusammenarbeit bei der Regulierungsreformagenda für die Stärkung des internationalen Finanzsystems hervorgehoben wird, die sie bei ihrem Gipfeltreffen in Pittsburgh im September 2009 vereinbart hatten. Als Ergebnis ihres Treffens in Pittsburgh hatten die Führer der G-20-Nationen ein englischsprachiges Abschlusskommuniqué veröffentlicht, in dem unter anderem eine vollständige Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards in allen Mitgliedstaaten der G-20 bis Juni 2011 zum Ziel erklärt worden war. In ihrem neuen Schreiben wiederholen die fünf Regierungsführer ihren Aufruf zur Einführung internationaler Standards und gegenseitige Überprüfungen zur Beurteilung der Einhaltung dieser Selbstverpflichtung. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Gemeinsam haben wir stetigen Fortschritt bei der Stabilisierung und der Stärkung des globalen Finanzsystems erzielt, indem wir die Finanzaufsichten gestärkt, das Risikomanagement verbessert , die Transparenz gefördert und die internationale Zusammenarbeit gefestigt haben. Obwohl sich das Vertrauen in das Finanzsystem wieder gebessert hat, ist mehr Arbeit notwendig, um die Solidität der Bilanzen einiger globaler Banken wiederherzustellen, um zu verhindern, dass das globale Finanzsystem verletzlich bleibt und es in seiner Fähigkeit eingeschränkt bleibt, den Kredit zur Verfügung zu stellen, die notwendig ist, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu ermöglichen.[...]

Es darf kein Nachlassen bei unseren Absichten geben [...], internationale Standards einzuführen und zu vereinbaren, uns regelmäßig gegenseitig zu überprüfen, ob wir uns an diese Standards halten.

 

 

Januar 2010: Brauchen Banken besondere Rechnungslegungsstandards?
In einer Rede vor dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) widmete sich Adair Turner, Vorsitzender der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) der Frage Banken sind anders: Sollte das in der Bilanzierung widergespiegelt werden? Er argumentierte wie folgt:

Ob das der Fall sein sollte, wird derzeit intensiv erörtert; dabei gibt es zwei Sichtweisen:

bullet Unter den Bankenaufsichten und Zentralbanken herrscht die Meinung, dass die bestehenden Bankbilanzierungsstandards zu den Faktoren gehörten, die zur Krise beitrugen, einschließlich Prozyklizität in der Kreditvorsorge und der Bepreisung. Und es gibt die Forderung, dass die Standards für die Bilanzierung durch Banken die Bedenken der Bankenaufsichten widerspiegeln müssen. Es herrscht die Meinung, dass Banken anders sind und dass dem in den Rechnungslegungsstandards Rechnung getragen werden muss.
bullet Unter vielen Wertpapieranalysten und Anlegern jedoch und auch unter manchen Standardsetzern herrscht die Meinung, dass Abschlüsse für Anleger erstellt werden und nicht für die Aufsichten, dass sie die "Wahrheit" widerspiegeln müssen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben ist und dass ein jeglicher Einfluss der Regulatoren auf Bankbilanzierungsstandards ein Trojanisches Pferd sein könnte, mit dem es zu einer größeren Politisierung kommt.

Diese Spannung herrscht selbst unter den Regulatoren. Am Tisch des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB) sind die Regulatoren und die Zentralbanken am meisten überzeugt, dass Banken anders sind und dass die Standardsetzer auf uns hören müssen. Die reinen Wertpapieraufsichten jedoch tendieren eher der Philosophie zuzustimmen, dass Abschlüsse für Anleger erstellt werden. Und die Spannung herrscht auch unter den Standardsetzungsgremien und verkompliziert den Fortschritt hin zur Harmonisierung internationaler Rechnungslegungsstandards. Der International Accounting Standards Board (IASB) unter der Führung von David Tweedie hat sich der Idee gegenüber offen gezeigt, dass es einen engen Dialog mit den Regulatoren geben sollte. Der Financial Accounting Standards Board (FASB) sah sich mehr an die Philosophie gebunden, dass Abschlüsse nur für Anleger erstellt werden, sowie an die Philosophie, dass Banken bei der Bilanzierung nicht anderes behandelt werden sollten als alle Anderen auch.

Weitere Informationen:
bullet Manuskript der Rede von Turner (in englischer Sprache)
bullet Präsentation zur Rede von Turner (in englischer Sprache, 52 KB)

 

 

Januar 2010: Studie des Gemeinsamen Forums zu Finanzregulierung
Das Gemeinsame Forum der Finanzaufsichten hat eine Studie zu unterschiedlicher Art und unterschiedlichem Umfang von Finanzregulierung: Schlüsselaspekte und Empfehlungen herausgegeben. In dieser Studie werden die Schlüsselaspekte untersucht, die sich aus der unterschiedlichen Art der Finanzregulierung in der internationalen Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbranche ergeben. Es werden auch Lücken aufgezeigt, die sich aus dem Umfang der Finanzregulierung in Bezug auf verschiedene Finanzaktivitäten ergeben, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf bestimmte nicht regulierte oder wenig regulierte Unternehmen oder Tätigkeiten gelegt wird. Das Gemeinsame Forum hat diese Studie auf Bitte der G-20 erstellt, um dabei zu helfen, mögliche Bereiche zu identifizieren, in denen die Systemrisiken nicht vollständig im gegenwärtigen Aufsichtsrahmen erfasst werden, und um Empfehlungen hinsichtlich notwendiger Verbesserungen zur Stärkung der Regulierung des Finanzsystems auszusprechen.
In Anlage 2 der Studie (Grundlegende Analyse der Ziele der Finanzregulierung) heißt es:
Das Ziel des Kunden- oder Interessentenschutzes ist nicht gleichzusetzen mit dem Ziel, Systemrisiken zu reduzieren. Auf der einen Seite mag der Kundenschutz dabei helfen, Systemrisiken durch beispielsweise den Erhalt der Marktliquidität zu reduzieren, auf der anderen Seite kann dies die Systemrisiken erhöhen, indem die Marktdisziplin untergraben wird. Um die Finanzaufsichten dazu zu bewegen, größere Betonung auf das Ziel der Reduzierung von Systemrisiken zu legen, empfiehlt die G-20 in ihrem Bericht aus dem Jahr 2009 zur Stabilen Regulierung und Stärkung der Transparenz , dass "in Ergänzung ihrer Kernaufgabe die Aufträge aller nationalen Finanzregulierer, der Zentralbanken und der Aufsichtsbehörden sowie aller internationalen Finanzgremien und Standardsetzer (IASB, BCBS, IAIS und IOSCO) die Stabilität des Finanzsystems mit einbeziehen sollten".
Das Gemeinsame Forum ist ein Zusammenschluss aus dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten, der Sachverhalte von gemeinsamen Interesse für den Banken-, Wertpapier- und Versicherungssektor behandelt, einschließlich der Überwachung von Finanzkonglomeraten. Die Studie des Gemeinsamen Forums mitsamt den Empfehlungen finden Sie hier (in englischer Sprache, 512 KB).

 

 

Januar 2010: FCAG wendet sich an die G-20

In einem Schreiben an den koreanischen Premierminister Chung Un-Chan in seiner Funktion als Vorsitzender der G-20 erstattet die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) Bericht über ihre Schlussfolgerungen ihrer Tagung vom 15. Dezember 2009. (Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.) In ihrem Schreiben lobt die FCAG die Fortschritte, die von IASB und FASB bei der Abarbeitung der Empfehlungen der FCAG erzielt worden sind, ermutig zu weiteren Anstrengungen zur Erreichung eines einzigen Satzes hochwertiger, weltweit harmonisierter Rechnungslegungsstandards, mahnt weiterhin Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht an und fordert alle interessierten Parteien auf, sich in den Prozess einzubringen. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet Schreiben der FCAG an den koreanischen Premierminister (26 KB)
bullet Übersicht über die derzeitige Besetzung der FCAG (20 KB)
bullet Tabellarische Zusammenfassung der Einschätzungen der FCAG, inwieweit die Standardsetzer den Empfehlungen bisher entsprochen haben (155 KB)
bullet Gemeinsame Ziele, Werte und Prinzipien von IASB und FASB, wie sie von der FCAG ausdrücklich unterstützt werden (26 KB)

 

 

Dezember 2009: RIC veröffentlicht Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise

Der RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (216 KB). Die folgenden Themen sind Inhalt des Anwendungshinweises:

  1. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
  2. Negative Arbeitszeitkonten (kurzfristig)
  3. Abgrenzung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß IAS 37 von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19
  4. Beachtung besonderer Berichtspflichten in Krisensituationen
  5. Signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung

 

 

Dezember 2009: Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde vom IASB und vom US-amerikanischen FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind. Im Juli 2009 hat sie ihre Empfehlungen in Bezug auf Standardsetzungsaktivitäten und andere Änderungen im internationale regulatorischen Umfeld nach der Finanzmarktkrise bekanntgegeben. Die FCAG tagte am 15. Dezember 2009 in London zum siebten Mal, um die Maßnahmen des IASB und des FASB in Reaktion auf den Bericht der FCAG vom Juli 2009 zu erörtern. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der vorläufigen und Inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise.

Sitzung der IASB-FASB Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
15. Dezember 2009

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wurde vom IASB und vom US-amerikanischen FASB als Reaktion auf die jüngste globale Finanzmarktkrise eingerichtet, um beide Boards in Bezug auf Rechnungslegungssachverhalte zu beraten, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind, sowie mögliche Änderungen vorzuschlagen.

Die beiden Vorsitzenden der FCAG erinnerten die Teilnehmer in ihren einleitenden Worten an die jüngste Entwicklungen, die soviel Aufmerksamkeit erhielten, insbesondere die Veröffentlichung von IFRS 9, die Entscheidung der Europäischen Union, IFRS 9 nicht in einem beschleunigten Konsultationsprozess zu übernehmen, sowie die gemeinsame Erklärung des IASB und des FASB, in der diese ihre Selbstverpflichtung zur Harmonisierung bekräftigten. Beide Vorsitzende lobten die IASB und den FASB sowie die Möglichkeit zur Harmonisierung, die diese geschaffen hätten. Dennoch hielten beide fest, dass sie drohende Wolkenkulissen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Europa hinsichtlich externen Drucks auf die Boards und ihre Unabhängigkeit sähen.

Der Vorsitzende des IASB fasste die Entwicklungen in der krisenbezogenen IASB-Agenda 2009 zusammen, einschließlich der Veröffentlichung von IFRS 9, eines Entwurfs zum Modell der erwarteten Kapitalströme, verschiedener Maßnahmen zur Einbindung der Anwender und der Einrichtung eines Expertenbeirats zur Wertminderung. Er erläuterte, dass der IASB das Dokument zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlichen würde, sobald der FASB seinen vollständigen Vorschlag zu Finanzinstrumenten veröffentlichen würde (im ersten Quartal 2010 erwartet). Auf Grundlage der eingehenden Stellungnahmen würden die Boards eine harmonisierte Lösung suchen. Sir David wies außerdem darauf hin, dass die Boards, soweit dies möglich sei, versuchen würden, Unterschiede in den Standards zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zur Konsolidierung und zur Ausbuchung zu beseitigen. Er wies außerdem auf die Entscheidung der EU hin, die Übernahme von IFRS 9 zu "verzögern", und verlieh seiner Überzeugung Ausdruck, dass IFRS 9 2010 in Europa im Rahmen des normalen Übernahmeprozesses übernommen werden würde.

Der Vorsitzende des FASB bekräftigte die Aussage, dass die Harmonisierung eine Priorität sei, und erklärte, dass die Boards monatliche gemeinsame Sitzungen eingeführt hätten (für 2010 sind sechs Sitzungen von Angesicht zu Angesicht geplant, fünf davon in London, und alle weiteren per Videoschaltung). Nach seiner Aussage versuchten die Boards sprunghafte Zusammenarbeit zu verhindern und ihre Zeitpläne für die Projekte in Einklang zu bringen. Um ihre Selbstverpflichtung zu bekräftigen, werden die Boards vierteljährlich Fortschrittsberichte veröffentlichen.

Dennoch wiederholte der Vorsitzende des FASB auch noch einmal, dass die Rückmeldungen, die sie von den amerikanischen Anwendern erhielten, mehr Zustimmung zu einem umfassenden Projekt enthielten (und nicht einem Ansatz in Phasen) und mehr Zustimmung zu einem Modell des beizulegenden Zeitwerts. Deshalb wird der FASB nach einer harmonisierten Lösung streben oder nach einer Lösung, mit der eine breite Vergleichbarkeit der Abschlüsse möglich sei, wenn vollständige Harmonisierung bei den spezifischen Themen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und fortgeführte Anschaffungskosten sich als unmöglich herausstellen sollte (da viele der Meinung seien, dass eine vollständig harmonisierte Lösung zu gleichem Eigenkapital führen müsse). Er betonte, dass die Boards sich fast einig seien, wie die Trennung aussehen solle, was in die Erträge gehe und was "in die andere Kategorie", aber dass noch einige Unterschiede beständen. Er unterstrich, dass das Hauptziel der Boards sei, zumindest eine vollständig harmonisierte Gewinn- und Verlustrechnung zu haben, aber dass die Boards anerkannten, dass sowohl fortgeführte Anschaffungskosten als auch der beizulegende Zeitwert wichtige Informationen seien. Hinsichtlich Wertminderung verwies er auf ein Zögern der US-Regulierer hinsichtlich der Machbarkeit von zyklusdurchschreitender Vorsorge. Er wies darauf hin, dass beide Boards nach einen zukunftsgerichteten Modell strebten. Obwohl der FAS Bedenken hege hinsichtlich der Strenge und Prüfbarkeit des Modells der erwarteten Verluste, habe der FASB eine vollständige Teilnahme beim Expertenbeirat zugesagt.

Zur Unabhängigkeit der Standardsetzer sagte der FASB-Vorsitzende, dass eine Änderung, mit der ein Rat zu systematischen Risiken einen Standard ohne Konsultationsprozess außer Kraft setzen könne, im Repräsentantenhaus keine Mehrheit gefunden habe. Der eine Vorsitzende der FCAG wies darauf hin, dass der Rat eine der Drohkulissen sei, auf die er vorher hingewiesen habe.

Viele Mitglieder wiesen darauf hin, dass der Zeitpunkt der umfassenden Überprüfung der Finanzinstrumente von besonderer Bedeutung sei, das es eine "Zeitspanne der Möglichkeit für Konvergenz" gebe, die durch die Verzögerung der Übernahme von IFRS 9 in Europa entstanden sei. Der Vorsitzende des FASB wies darauf hin, dass das umfassende Projekt im Februar oder März 2010 zwecks Stellungnahem veröffentlicht werden solle, um den Boards Möglichkeit für Erörterungen zur Harmonisierung zu geben.

Viele Mitglieder sprachen über die Entscheidung der EU, IFRS 9 nicht rasch zu übernehmen. Ein Mitglied der FCAG zeigte sich insbesondere besorgt hinsichtlich der Auswirkungen auf den Rest der Welt und die Frage, ob IFRS 9 umgesetzt würde, wie er geschrieben sei. Einige Mitglieder sahen die Entscheidung der EU, IFRS 9 nicht in einem beschleunigten Konsultationsprozess zu übernehmen, als eine positive Entwicklung an, da sie Druck vom IASB nehme, der dort gar nicht hätte liegen sollen, und da sie wieder einen Konsultationsprozess in den Übernahmemechanismus der EU einführe. Andere Mitglieder waren skeptischer und vermuteten versteckte Störabsichten, die die Unabhängigkeit des Boards gefährden könnten. Darauf sagte der Vorsitzende des IASB, dass die Handlungsweise der EU in anderen Ländern Bedenken ausgelöst hätte. Er verwies darauf, dass eine neu gegründete Gruppe von asiatischen Standardsetzern vielleicht dabei helfen könnte, dem Druck aus den Vereinigten Staaten und aus Europa etwas entgegenzusetzen. Er sagte, dass der IASB ein globaler Standardsetzer sei, der nicht nur durch eine europäische Agenda gebunden sei.

Der FASB-Vorsitzende erwiderte auf eine Frage, dass das größte Risiko in Bezug auf die Harmonisierung sei, dass "die Boards zu unterschiedlichen Antworten kommen" könnten, und er wiederholte, dass die IFRS-Lösung in Bezug auf Finanzinstrumente in den Vereinigten Staaten nicht populär sei. Er sagte auch, dass das Modell der fortgeführten Anschaffungskosten wichtige Informationen aus der Bilanz fernhielte.

Bei der Frage einer ausgeweiteten Rolle für Bankenregulierer waren sich die meisten Mitglieder einig, dass eine gemeinsame Lösung auf eine Art und Weise gefunden werden sollte, die gemeinsame Eingaben erlaubt, aber dass weiterhin Unterschiede bestehen würden, da die Zwecke der Finanzberichterstattung und der Aufsicht einfach verscheiden seien.

Die Vertreterin des Basler Ausschusses stellte klar, dass die EU nicht die Übernahme von IFRS 9 verzögere, sondern dass man nur beschlossen habe, die Übernahme nicht zu beschleunigen – dies sei ihrer Meinung nach ein grundlegender Unterschied. Sie wies auch darauf hin, dass die EU-Kommission nicht um IFRS 9 gebeten habe, und die Entscheidung, keine Beschleunigung vorzunehmen, müsse in diesem Zusammenhang gesehen werden. Der Vorsitzende des IASB gab zur Antwort, dass eine vollständige Überarbeitung von IAS 39 notwendig sei, um faire Bedingungen zu schaffen, wenn man nicht gleich die amerikanischen Standards übernehmen wolle. Die Vertreterin des Basler Ausschusses erkannte Fortschritte in IFRS 9 an aber verwies auch auf Sachverhalte, die Bedenken auslösten (beispielsweise die Behandlung von Unsicherheit, keine Möglichkeit des Recyclings von Eigenkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert durch das sonstige Gesamtergebnis, vermehrte Anwendung von beizulegenden Zeitwerten, insbesondere das der beizulegende Zeitwert für Kredite keine wirtschaftliche Substanz in Kontinentaleuropa habe, da es keinen aktiven Zweitmarkt gebe). Sie sagte zu, dass der Basler Ausschuss bei den Diskussionen des Expertenbeirats mitwirken wolle, aber erhob Bedenken hinsichtlich der Frage, wie umsetzbar das vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste im Bankensektor sein würde.

Der Vertreter von CESR lobte den IASB für IFRS 9 und hielt fest, dass nach Meinung von CESR IFRS 9 eine Verbesserung gegenüber IAS 39 darstelle. Zur Übernahme sagte er, dass der Übernahmeprozess ein Teil der "Politik der EU" sei und nicht als Ende der Welt betrachtet werden solle.

Abschließende Bemerkungen

Insgesamt kamen die Mitglieder der FCAG zu dem Schluss, dass die Boards auf die Empfehlungen der FCAG eingingen, und lobten die Arbeit, die diese geleistet hätten. Als nächsten Schritt würden die FCAG-Mitglieder sich gerne dem Fortschritt bei der Harmonisierung annehmen. Daher entscheid die FCAG, eine weitere Sitzung im Oktober 2010 in New York abzuhalten, um die Fortschritte zu bewerten, die bei der Harmonisierung und beim Projekt zu Finanzinstrumenten erzielt worden sind. Auf der Sitzung wird die FCAG einen Brief an die G-20 erarbeiten (deren Sitzung im November 2010 stattfinden soll), der sich den Fortschritten bei der Erreichung eines einzigen Satzes hochwertiger und weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards widmen soll.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.



Dezember 2009: FCAG wird am 15. Dezember tagen
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird am 15. Dezember 2009 von 10:00h bis 14:15 im Crowne Plaza–The City Hotel in London zusammenkommen, um die Maßnahmen des IASB und des FASB in Reaktion auf den Bericht der FCAG vom Juli 2009 zu erörtern und sich außerdem auch anderen Entwicklungen im Standardsetzungs- und Aufsichtsumfeld zu widmen. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen (weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des IASB). Die FCAG wurde gemeinsam vom IASB und vom FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind. Die FCAG tagte von Januar bis Juli 2009 sechsmal (die Mitschriften von den Sitzungen finden Sie auf dieser Seite).Einen abschließenden Bericht gab die FCAG am 28. Juli 2009 heraus (in englischer Sprache, 327 KB). Die Gruppe beinhaltet anerkannte Führungspersonen aus Wirtschaft und Politik mit einer großen Bandbreite an Erfahrungen in internationalen Finanzmärkten.


November 2009: Lehren für die Rechnungslegung aus der Finanzmarktkrise

Die SEC-Kommissarin Kathleen L. Casey sprach auf der 28. Jahreskonferenz zu aktuellen Fragen der Finanzberichterstattung von Financial Executives International am 17. November 2009 in New York über Lehren, die wir aus der Finanzmarktkrise für die Finanzberichterstattung, die Standardsetzung und den Regelungserlass ziehen können (Verknüpfung auf die vollständige Rede in englischer Sprache). Casey nennt drei Hauptlehren, die aus der Krise zu ziehen sind:

  1. Erstens hängt Finanzstabilität vom Marktvertrauen ab; und das Anlegervertrauen wiederum hängt von der Transparenz der Abschlüsse ab.
  2. Zweitens müssen die Finanzberichterstattung und die Rechnungslegungsstandardsetzung weiterhin die Bedürfnisse der Anleger in den Vordergrund stellen. Obwohl es viele andere wichtige Interessengruppen gibt, die sich auf die Finanzberichterstattung verlassen, müssen die Bedürfnisse der Anleger oberstes Gebot bleiben.
  3. Drittens muss die Finanzberichterstattung für die Anleger relevant und informativ bleiben, und es sollten keine unnötigen oder kostenintensiven Belastungen auferlegt werden, die den Anlegern keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen.

Nachfolgend haben wir einen Auszug in Bezug auf die IFRS in den Vereinigten Staaten für Sie übersetzt:

Da die Anzahl der amerikanischen Anleger zunimmt, die Wertpapiere von nicht in den Vereinigten Staaten ansässigen Unternehmen halten, würde es ein Fehler der SEC und des FASB sein und wir würden vor den Bedürfnissen der Anleger die Augen verschließen, wenn wir nicht weiterhin die Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger und weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards unterstützten. Die Erfordernis von Harmonisierung bei bestimmten Hauptrechnungslegungsstandards – insbesondere denen, die sich auf Finanzinstrumente und andere Bereiche, die mit der Finanzmarktkrise verbunden sind, beziehen – ist von einer Reihe von Foren hervorgehoben worden; unter anderem waren dies das Kommuniqué der Finanzminister der G-20 vom März 2009, der Bericht zur Aufsichtsreform des Finanzministeriums vom Juni 2009 und der Bericht der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise vom Juli 2009. Die SEC unterstützt die fortbestehenden Harmonisierungsbemühungen des FASB und des IASB uneingeschränkt. Die bestehenden Harmonisierungsziele dieser beiden Standardsetzer nach ihrem Arbeitsabkommen von 2006, das im September 2008 aktualisiert wurde, beinhalten das Ziel, verschiedene bedeutende gemeinsame Projekte bis 2011 abzuschließen. Und vor weniger als zwei Wochen haben der FASB und der IASB eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, mit der sie ihre Verpflichtung, Harmonisierung zwischen den IFRS und US-GAAP zu erzielen, bekräftigten und die Absicht verkündigten, ihre Bemühungen hinsichtlich des Abschlusses der im Arbeitsabkommen genannten großen gemeinsamen Projekte zu verstärken.

Für die Zukunft ist es unabdingbar, dass die Vereinigten Staaten weiterhin eine führende Rolle bei der Unterstützung für und der Entwicklung von einem einzigen Satz hochwertiger und weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards spielen. Ich hoffe und erwarte außerdem, dass die SEC bald die nächsten Schritte verkünden wird, die in Bezug auf die Verwendung der IFRS durch amerikanische Emittenten einzuschlagen sind – damit würde unsere Verpflichtung auf dieses wichtige Ziel noch einmal deutlich gemacht.



November 2009: Fortschrittsbericht der Finanzminister der G-20

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 sind am 7. November 2009 in St. Andrews in Schottland zusammengekommen, um die Fortschritte einzuschätzen, die bei der Erreichung der Zusagen erzielt wurden, die die Führer der G-20-Nationen während ihrer Gipfeltreffen der letzten zwölf Monate in London, Washington und Pittsburgh gemacht haben. Nach der Sitzung veröffentlichten die Finanzminister folgende Dokumente in englischer Sprache:

bullet Fortschrittsbericht (223 KB)
bullet Kommuniqué (30 KB)

Nachfolgend finden Sie einen von uns übersetzten Auszug aus dem Fortschrittsbericht, der sich den Fortschritten in Bezug auf Rechnungslegungsstandards widmet.

Nr.ZusageFortschritt und weitere Schritte
RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS
83 Wir sind übereingekommen, dass die Standardsetzer die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten auf Grundlage ihrer Liquidität und der Halteabsichten der Anleger verbessern und das Rahmenkonzept der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bekräftigen sollen. Mit heutigem Stand hat der International Accounting Standards Board (IASB) im Mai einen Entwurf (einen vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard ) zur Zeitwertbewertung veröffentlicht, in den die Leitlinien des Stabs, die im April vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht worden sind, direkt aufgenommen wurden, um inaktive Märkte besser identifizieren zu können und feststellen zu können, ob Transaktionen zu regulären Bedingungen stattfanden. Die Kommentierungsfrist endete Ende September; ein endgültiger Standard wird 2010 erwartet. Im Juni hat der IASB außerdem ein Diskussionsdokument zu den Auswirkungen von Zeitwertgewinnen, die aus dem Rückgang des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens entstehen, veröffentlicht; die Kommentierungsfrist endete Anfang September. Auf Grundlage der Prüfung der Stellungnahmen wird der IASB entscheiden, wie dieser Sachverhalt in seinem Standard oder seinen Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert adressiert werden soll. S. hierzu auch Punkt 85.
84 Die Standardsetzer sollten Maßnahmen ergreifen, um die Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente bis Ende 2009 zu reduzieren.Der IASB beabsichtigt, den Ruf der G-20-Führer nach reduzierter Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente dadurch zu befriedigen, dass drei neue Standards auf Grundlage von Entwürfen, die 2009 herausgegeben werden, entwickelt werden. Ein Entwurf wurde im Juli 2009 herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, die Anzahl der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Schulden auf zwei zu reduzieren (beizulegender Zeitwert und fortgeführte Anschaffungskosten). Eine Reihe von Änderungen sind in den letzten Boardsitzungen an dem Ansatz vorgenommen worden, der in dem Entwurf vom Juli zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten dargestellt worden war. Der endgültige Standard wird vermutlich im November vom IASB herausgegeben und wird für die Verwendung in den Abschlüssen 2009 zur Verfügung stehen. Vorschläge zu den verbleibenden Bestandteilen von IAS 39 – die einen Ansatz über erwartete Verluste für die Risikovorsorge (s. Punkt 85) und Sicherungsbilanzierung betreffen – werden bis Ende 2009 herausgegeben.

Der FASB hält weiter an seinem Ziel fest, einen Entwurf in der ersten Jahreshälfte 2010 herauszugeben, der ein einziges, umfassendes Modell für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten umfasst. Der FASB hat einen vorläufigen Ansatz veröffentlicht, um seine Anwender zu informieren und ihre Meinungen einzuholen. Anders als der IASB bewegt sich der FASB vorläufig auf ein Modell zu, das die Zeitwertbewertung für alle Finanzinstrumente vorsieht und das Bilanzkategorien für (i) Finanzinstrumente, für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im Nettoeinkommen erfasst werden, und (ii) Finanzinstrumente, für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im 'sonstigen Gesamtergebnis' erfasst werden, beinhaltet. Zu Risikovorsorge s. Punkt 85.

85 Die Standardsetzer sollten bis Ende 2009 Maßnahmen ergreifen, um den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen dadurch zu stärken, dass eine größere Bandbreite von Kreditinformationen berücksichtigt wird.

S. auch Punkt 52.

Der IASB beabsichtigt in der ersten Novemberhälfte 2009, einen Entwurf zwecks öffentlicher Stellungnahme zu veröffentlichen, der sich der Risikovorsorge für erwartete Verluste widmet. Die Kommentierungsfrist wird 8 Monate betragen. Der IASB hat erste Vorschläge im Juni auf seiner Internetseite veröffentlicht, um Meinungen zu der Umsetzbarkeit dieses Ansatzes über erwartete Verluste einzuholen.

Auf seiner Sitzung am 21. Oktober hat der FASB vorläufig entschieden, sich auf einen Kreditwertminderungsansatz zu konzentrieren, mit dem vorgeschrieben würde, zum Ende einer jeden Periode einen Wertminderungsverlust zu berechnen, der auf Grundlage des Barwerts der gegenwärtigen Schätzung der Unternehmensführung hinsichtlich der Kapitalströme, die nicht eintreten werden, bestimmt wird. Der FASB beabsichtigt, in der ersten Jahreshälfte 2010 einen Entwurf zu veröffentlichen.

Der IASB beabsichtigt, seine Erörterungen mit dem FASB fortzusetzen, um in diesem Bereich eine Harmonisierung zu erzielen, und wird einen neuen gemeinsamen Expertenrat von IASB und FASB einrichten, um den Boards dabei zu helfen, eine Reihe von praktischen Fragen zu lösen, die mit ihren jeweiligen Ansätzen zur Wertminderung (und der Risikovorsorge) zusammenhängen.
86 Die Standardsetzer sollten Maßnahmen ergreifen, um die Rechnungslegungsstandards für Risikovorsorge, bilanzunwirksame Risiken und Bewertungsunsicherheit bis Ende 2009 zu verbessern. Der IASB arbeitet daran, die Bilanzierungs- und Angabestandards für bilanzunwirksame Zweckgesellschaften zu verbessern. Der IASB beabsichtigt, den Konsolidierungsstandard bis Ende 2009 und den Ausbuchungsstandard bis zur zweiten Jahreshälfte 2010 abzuschließen.

Im Juni 2009 hat der FASB seine endgültigen Standards Financial Accounting Statements Nr. 166, Bilanzierung der Übertragung von Finanziellen Vermögenswerten, und Nr. 167, Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R), herausgegeben, die die Art und Weise ändern, wie Unternehmen Verbriefungen und Zweckgesellschaften bilanzieren. Die neuen Standards werden ab 2010 Auswirkungen auf die Bilanzen von Finanzinstituten haben.

Der IASB erwägt weiterhin einen möglichen Ansatz, mit dem bedeutende Bewertungsunsicherheit durch die Klarstellung der bestehenden Leitlinien zu Bewertungsanpassungen im Rahmen seines Plans zum Abschluss seines Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert adressiert werden kann.

Zur Risikovorsorge s. Punkt 87.

87 Die Standardsetzer sollten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Aufsichten bis Ende 2009 Maßnahmen ergreifen, um international Klarheit und Einheitlichkeit in der Anwendung von Bewertungs- und Risikovorsorgestandards zu erzielen. Der IASB hat im Mai 2009 einen Entwurf (einen vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard) zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht, der in großen Teilen die Leitlinien des Stabs beinhaltet, die im April vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht worden sind, um inaktive Märkte besser identifizieren zu können und feststellen zu können, ob Transaktionen zu regulären Bedingungen erfolgen.

Im Juli 2009 hat der Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht dem IASB allgemeine Prinzipien für die Ersetzung von IAS 39 vorgeschlagen.

88 Wir rufen unsere internationalen Bilanzierungsgremien auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards im Rahmen ihres unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu erreichen und ihr Konvergenzprojekt bis Juni 2011 abzuschließen.Der IASB und der FASB haben im Oktober eine gemeinsame Sitzung abgehalten, auf der die Boards vorläufig Kernprinzipien für die Harmonisierung ihrer Bilanzierungsansätze für Finanzinstrumente vereinbart haben. IASB und FASB haben vereinbart, ab Januar 2010 monatlich zusammenzukommen, um das Ziel zu erreichen, IFRS und US-GAAP bis Juni 2011 in höchstmöglichem Maß zu harmonisieren.

Darüber hinaus bestehen in fast allen FSB-Rechtskreisen Programme, mit denen die dortigen Rechnungslegungsstandards mit den Standards des International Accounting Standards Board bis 2012 ersetzt oder konvergiert werden sollen.

89 Die Satzung des IASB sollte stärker die Einbindung verschiedener Interessengruppen betonen.Der IASB arbeitet mit Aufsichtsbehörden in verschiedenen Schlüsselbereich zusammen, auch in den Bereichen Risikovorsorge und Bewertung, und hat eine Reihe von Sitzungen mit dem Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zu diesen Themen abgehalten. Darüber hinaus hat der IASB mit Unterstützung des FSB am 27. August 2009 eine Sitzung mit führenden Kräften und Fachexperten von Aufsichtsbehörden, Marktregulierern und ihren internationalen Organisationen abgehalten, um Fragen der Berichterstattung durch Finanzinstitute zu erörtern. Dieser Sitzung wohnten führende Vertreter einer Reihe von Wachstumsmärkten bei, die FSB-Mitglieder sind. Der IASB beabsichtigt, die nächste ausführliche Dialogsitzung im ersten Quartal 2010 abzuhalten, und die FSB-Verwaltung wird dabei helfen, diese Sitzung zustande zu bringen.
90 Regulierer und Standardsetzer sollten die geforderten Angaben in Bezug auf komplexe Finanzprodukte verbessern, die von Unternehmen an die Marktteilnehmer geliefert werden. (Bis Ende 2009). Nationale Behörden haben Schritte ergriffen (und tun dies weiterhin), Unternehmen zu ermutigen, wo es sachgerecht ist, Angaben zu leisten, die mit der internationaler "best practice" der Senior Supervisors Group und des FSB im Einklang stehen. Die Unternehmen verbessern weiterhin ihre Angaben zu Risikovorsorge in ihren veröffentlichten Jahresabschlüssen.

 

 

Oktober 2009: Bericht der Regulatoren zu Zweckgesellschaften

Das Gemeinsame Forum hat seinen Bericht zu Zweckgesellschaften freigegeben. Dieses Papier dient zwei groben Zielen. Zum einen bietet es einen Hintergrund zu den verschiedenen Arten an Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities, SPEs), die im Finanzsektor gefunden wurden, die Motivation der Marktteilnehmer für die Verwendung dieser Strukturen und Risikomanagementsachverhalte, die sich auf ihrer Verwendung ergeben. Zum anderen werden in ihm Auswirkungen auf die Politik und Sachverhalte zur Erwägung durch Marktteilnehmer und die Gemeinschaft der Aufsichtsbehörden ausgeführt. Hinsichtlich der Bilanzierung finden sich in dem Bericht drei Anmerkungen:

Die Fähigkeit, eine außerbilanzielle Behandlung zu erreichen, wird durch das Bilanzierungsregime beeinflusst, dem Originator oder Sponsor unterliegen. Im Allgemeinen ist eine außerbilanzielle Behandlung unter US-GAAP einfacher zu erreichen als unter IFRS. Allerdings werden die neuen Bilanzierungsregeln des US-amerikanischen FASB hinsichtlich SPEs, die 2010 in Kraft treten, die Fähigkeit von Institutionen bedeutend verringern, eine außerbilanzielle Behandlung zu erreichen. Als Folge dessen werden die US-amerikanischen Bilanzierungsänderungen die Motivation von Originatoren, SPEs zu verwenden, deutlich verändern. Diese Bilanzierungsänderungen werden auch die Fremdkapital- und risikobasierte Kapitalquoten beeinflussen und können eine wichtige Auswirkung auf das Management der Kapitaladäquanzvorschriften durch die Firmen haben.

Europäische Finanzunternehmen haben im Allgemeinen weniger Möglichkeiten, Vermögenswerte mittels SPEs aus ihrer Bilanz zu entfernen. Allerdings wird dies durch den Umstand ausgeglichen, dass risikobasierte Kapitalvorschriften in Europa nicht so eng mit der Bilanzierung verbunden sind. Demgegenüber können US-Unternehmen derzeit Vermögenswerte zwar leichter aus der Bilanz entfernen, die US-amerikanische Umsetzung von Basel I erfordert aber mehr Kapital für bestimmte Risikopositionen als in Europa.

Einige Beispiele (aber keineswegs eine vollständige Liste) dafür, wie SPEs möglicherweise die Vermögenslage eines Unternehmens durcheinander bringen oder verschleiern können:

bullet Eigenkapital- und Vermögensrenditen können übertrieben werden, wenn Ertragsströme aus den SPEs bezogen werden, die Vermögenswerte in diesen Vehikeln aber nicht in der Bilanz erfasst werden;
bullet Risikopositionen bestimmter Sektoren mögen gewollt oder ungewollt verschleiert werden, indem einige SPEs auf die Bilanz genommen werden und andere nicht;
bullet Fremdkapitalquoten mögen verschleiert werden.

In einem Anhang zu dem Bericht werden die derzeitigen Bilanzierungsvorschriften für SPEs nach IFRS und US-GAAP ausführlich untersucht. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Bericht zu Zweckgesellschaften (463 KB)
bullet Presseerklärung

Das Gemeinsame Forum ist ein Zusammenschluss aus dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten, der Sachverhalte von gemeinsamen Interesse für den Banken-, Wertpapier- und Versicherungssektor behandelt, einschließlich der Überwachung von Finanzkonglomeraten.

 

 

September 2009: FSB fordert vereinfachte globale Bilanzierung von Finanzinstrumenten

Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat den IASB und den FASB aufgefordert, ihre Bilanzierungsstandards für Finanzinstrumente auf eine Art und Weise zu vereinfachen, zu verbessern und zu vereinheitlichen, die "die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in Bezug auf die Kapitalvergabe der Finanzintermediäre (einschließlich Kredite und Anlagen in Schuldtitel) nicht ausweitet". Der FSB war eingerichtet worden, um die politischen Maßnahmen zu koordinieren, mit denen Länder ihre Finanzinstitute regulieren und beaufsichtigen. Die Verlautbarung des FSB in englischer Sprache finden Sie hier (62 KB); nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Gegenwärtig erwägen der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) eine Reihe von Ansätzen, die möglichweise zu einer Abweichung zwischen den Standards des IASB und des FASB in folgenden Aspekten führen können:

bullet Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, wo der FASB einen Ansatz erwägt, der die Zeitwertbewertung der meisten Finanzinstrumente beinhaltet und der vermutlich Anfang 2010 vorgeschlagen wird, während der IASB eine gemischtes Modell von fortgeführten Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert vorgeschlagen hat, das für die Abschlüsse zum Jahressende 2009 zur Verfügung stehen soll;
bullet Risikovorsorgebildung und Wertminderungen, wo der IASB beabsichtigt, im Oktober 2009 einen Standard vorzuschlagen, der die Verwendung von erwarteten Verlusten oder erwarteten Kapitalströmen vorsieht und mit dem allgemein Kreditverluste früher angesetzt und Prozyklizität verringert würde, während der FASB weiterhin Änderungen beim Ansatz von Wertminderungen erwägt einschließlich eines Ansatzes, der auf beizulegenden Zeitwerten aufbaut, - die Änderungen sollen Anfang 2010 vorgeschlagen werden;
bullet Standards zu bilanzunwirksamen Posten, wo der Vorschlag des IASB zur Ausbuchung, der sich gerade im Konsultationsprozess befindet, erfordern würde, dass Rückkaufvereinbarungen in bestimmten Situationen als Verkaufs- und Termingeschäfte behandelt würde (was zu einer außerbilanziellen Behandlung führen würde) und nicht als bilanzwirksame Finanzierungstransaktionen wie nach den gegenwärtigen Standards des IASB und des FASB.

Darüber hinaus gibt es weiterhin Abweichungen in den Bilanzierungsvorschriften des IASB und des FASB in Bezug auf die Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden, die auch zu bedeutenden Abweichungen im Gesamtvermögen der Banken führen, was bei der Formulierung von internationalen Leveragegradvorschriften Probleme aufwirft.

Daher ist zusätzliche Arbeit in den oben genannten Bereichen dringend erforderlich, um die wichtigen Ziele der Harmonisierung, Transparenz und Prozyklizitätsminderung zu erreichen, während die Standardsetzer ihre Bemühungen fortsetzen, die Qualität ihrer Standards zu verbessern und die Komplexität ihrer Standards zu Finanzinstrumenten zu verringern.


September 2009: G-20 fordern globale Standards bis 2011

Als Ergebnis ihres Treffens in Pittsburgh am 24. und 25. September haben die Führer der G-20-Nationen ein englischsprachiges Abschlusskommuniqué veröffentlicht, in dem eine Reihe zusätzlicher Schritte genannt werden, die unternommen werden sollen, um das internationale Finanzmarktregulierungssystem zu stärken und künftige globale Finanzmarktkrisen zu vermeiden. Eines der genannten Ziele ist eine vollständige Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards in allen Mitgliedstaaten der G-20 bis Juni 2011.

Wir fordern unsere internationalen Bilanzierungsorgane auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, und einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Bilanzierungsstandards im Rahmen ihres unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu entwickeln und ihr Harmonisierungsprojekt bis Juni 2011 abzuschließen. Die Satzung des International Accounting Standards Board (IASB) sollte die Einbindung der verschiedenen Interessengruppen noch stärker betonen.


September 2009: Die Treuhänder der IASCF wenden sich an Barack Obama

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB, haben sich in einem Schreiben an den US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama gewendet, der Gastgeber der nächsten Zusammenkunft der G-20 am 24. und 25. September in Pittsburgh sein wird. Der Zweck des Schreibens liegt darin, die G-20 zusammenfassend über die Fortschritte zu informieren, die die IASCF und der IASB in Bezug auf die Empfehlungen zu Rechnungslegungsstandards gemacht haben, die von den G-20 auf ihren Zusammenkünften in Washington im November 2008 und in London im April 2009 ausgesprochen worden waren. Neben der Überarbeitung der Satzung wird insbesondere der aktuelle Stand bei der Ersetzung von IAS 39 herausgestrichen. In einem Anhang zum Schreiben werden die einzelnen Schritte separat aufgeführt, die die IASCF und der IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise vorgenommen haben.

bullet September 2009: Schreiben an Barack Obama (in englischer Sprache, 39 KB)
bullet April 2009: Erklärung der G-20 und Antwort des IASB
bullet November 2008: Bericht vom G-20-Gipfel


September 2009: FINMA legt Bericht zur Finanzmarktkrise vor
Mit dem Bericht „Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht“ legt die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA eine umfassende Analyse der Finanzmarktkrise sowie des Verhaltens der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vor. Die Ursachen der Krise und die davon ausgehenden Gefahren wurden von allen Beteiligten nicht rechtzeitig erkannt. Darüber hinaus zeigt die Analyse einzelne Mängel und teilweise zu wenig Durchsetzungskraft in der Bankenaufsicht auf. Verknüpfungen auf den Bericht und eine Zusammenfassung der Kernpunkte finden Sie in der Presseerklärung der FINMA.


September 2009: Gouverneurin der US-Zentralbank äußert sich zur Rechnungslegung durch Banken
Die Gouverneurin der US-amerikanischen Zentralbank Federal Reserve Board, Elizabeth Duke, sprach sich in einer Rede über Rechnungslegungsstandards für Banken auf der nationalen Konferenz zu Banken und Sparkassen des amerikanischen Wirtschaftsprüferinstituts AICPA in Washington dafür aus, dass es "unabdingbar ist, dass ein Bilanzierungssystem die berichtete wirtschaftliche Position und Leistung direkt mit dem Geschäftsmodell und Unternehmenszweck des berichtenden Unternehmens verknüpft." Es sei schwer für sie, den Wert eines Bilanzierungssystems zu erkennen, das diese Verknüpfung nicht bietet. Die vollständige Rede der Gouverneurin in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir für Sie einen Auszug zum beizulegenden Zeitwert und zur Bilanzierung von Kreditrückstellungen:

Hinsichtlich der Relevanz sollte das Bewertungsprinzip die Art und Weise widerspiegeln, wie Unternehmen Finanzinstrumente wirklich nutzen. Daher sollten das Geschäftsmodell und der von der Berichtseinheit gewählte Risikomanagementansatz – ebenso wie die Art und Weise, wie der Wert des Instruments selbst vermutlich realisiert wird – in die Wertbestimmung einbezogen werden.

Wenn das Geschäftsmodell auf Grundlage des Handels von Finanzinstrumenten zum Zweck ihrer Wertrealisierung oder anderer Strategien, die sich im Wesentlichen auf kurzfristige Preisbewegungen beziehen, formuliert wird, ist der beizulegende Zeitwert relevant. In dem Geschäftsmodell des Handels rückt die Berichterstattung über den beizulegenden Zeitwert das Risikomanagement der kurzfristigen Preisbewegungen in den Mittelpunkt und ermutigt die Unternehmensführung in den meisten Fällen, die Risikoneigung des Unternehmens zu definieren und das Risiko durch Sicherungsbeziehungen oder andere Mittel zu mindern. Der beizulegende Zeitwert bietet einem Unternehmen auch ein Anreiz, Kapital in einem Umfang aufzunehmen und zu halten, der ausreicht, die Preisvolatilität seiner Vermögenswerte abzudecken. Wenn das Geschäftsmodell beispielsweise ein Originate-to-distribute-Modell ist, dann ist der beizulegende Zeitwert relevant.

Wenn im Gegensatz dazu das Geschäftsmodell auf Grundlage der Wertrealisierung durch Rückerhalt des Kapitals und Zinsen über die Laufzeit des Instruments formuliert ist, dann ist der beizulegende Zeitwert weniger relevant.

Nehmen Sie beispielsweise eine Bank, die die Geschäftstätigkeit eines Wirtschaftsunternehmens finanziert. Die Wertrealisierung wird aus der Rückzahlung der Kapitalströme erfolgen. Das Risikomanagement basiert auf einer Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und der Fähigkeit des Unternehmens, den Kredit bis zur Endfälligkeit zu bedienen. In diesem Fall sollte die Bilanzierung das Unternehmen dazu bringen, eine ausreichende Finanzierungsgrundlage einzurichten, um das Instrument bis zur Fälligkeit zu halten, und genügend Kapital zu halten, um mögliche Kreditverluste im Kreditzyklus aufzufangen, vorzugsweise in Form einer designierten Rücklage. Die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts könnte tatsächlich eine gewisse Abschreckung für die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen darstellen, deren Kreditmerkmale vom Marktwert nicht leicht eingeschätzt werden können.


August 2009: Prinzipien des Baseler Ausschusses für die Überarbeitung von IAS 39
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat einen Satz grober leitender Prinzipien veröffentlicht, um dem IASB bei der Adressierung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Risikovorsorge, der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und den damit zusammenhängenden Angaben behilflich zu sein. Mit der Veröffentlichung der Prinzipien sagte der Baseler Ausschuss, dass "die Prinzipien ihm dabei helfen werden, Standards hervorzubringen, die die Entscheidungsnützlichkeit und die Relevanz der Rechnungslegung für wesentliche Adressatengruppen einschließlich der Aufsichtsbehörden verbessern. Mehr noch: Die Prinzipien würden sicherstellen, dass Bilanzreformen sich der größerer Bedenken hinsichtlich Prozyklizität und Systemrisiko annähmen." Die Prinzipien des Baseler Ausschusses können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 19 KB). Hier ist ein Ausschnitt:

Der neue Standard sollte:

bullet (a) die Notwendigkeit einer früheren Erfassung von Kreditverlusten widerspiegeln, um tragfähige Rückstellungen sicherzustellen;
bullet (b) anerkennen, dass der beizulegende Zeitwert nicht wirkungsvoll ist, wenn die Märkte außer Kontrolle geraten oder illiquide geworden sind;
bullet (c) Umklassifizierungen aus der Fair-Value- in die Kategorie fortgeführter Anschaffungskosten zulassen; dies sollte in seltenen Umständen zulässig sein, wenn eine Reihe von Ereignissen eindeutig zu einer Änderung des Geschäftsmodells geführt haben;
bullet (d) über die Rechtskreise hinweg gleiche Wettbewerbsbedingungen fördern.

 

 

August 2009: Banken besorgt über die Geschwindigkeit und Richtung der Standardsetzung

Der US-amerikanische Bankenverband (American Bankers Association, ABA) hat ein Weißbuch herausgegeben, in welchem er Bedenken über Die gegenwärtige Geschwindigkeit und Richtung beim Setzen von Bilanzierungsstandards äußert (in englischer Sprache, 266 KB). In dem Papier wird festgestellt, dass, obwohl IASB und FASB an vielen ähnlichen Projekten arbeiten – dies schließt Finanzinstrumente ein –, sie sich in Richtung 'unterschiedlicher Lösungen und mit unterschiedlichem Tempo bewegen, was eine internationale Vereinheitlichung unmöglich machen kann'.

Die hohe Geschwindigkeit, mit der beide Organisationen arbeiten, sowie die Richtung, in die sie sich bewegen, sorgen dafür, dass einige sich fragen, ob es einen Standardsetzungsprozess für die Einwertung dieser wichtigen Sachverhalte gibt. Einige Bankenvertreter fragen zudem, ob derartige Maßnahmen von einer Suche nach einfachen Lösungen, Transparenz und Sorgfalt getrieben sind oder durch die Lust nach Ausweitung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert, ungeachtet der Auswirkungen.

 

 

Juli 2009: Abschließende Empfehlungen der FCAG

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG), die IASB und FASB eingerichtet haben, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind, hat heute ihre Empfehlungen in Bezug auf Standardsetzungsaktivitäten und andere Änderungen im internationale regulatorischen Umfeld nach der Finanzmarktkrise bekanntgegeben. Die FCAG tagte von Januar bis Juli 2009 sechsmal. In ihrem Bericht werden Prinzipien und Empfehlungen in vier Bereichen genannt, die den Prozess und die Effektivität internationaler Standardsetzung verbessern können:

bullet Wirksame Finanzberichterstattung
bullet Grenzen der Finanzberichterstattung
bullet Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards
bullet Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Standardsetzer

Nachfolgend übersetzen wir das zusammenfasende Kapitel VI aus dem Bericht für Sie. Das englischsprachige Original in ganzer Länge finden Sie hier (327 KB), die Presseerklärung des IASB steht Ihnen hier zur Verfügung (32 KB).

Prinzip 1: Wirksame Finanzberichterstattung

Finanzberichterstattung spielt eine zentrale Rolle im Finanzsystem, weil man damit danach strebt, unverzerrte, transparente und relevante Informationen über die wirtschaftliche Leistung und Verfassung eines Unternehmens zu liefern. Wirksame Finanzberichterstattung hängt von hochwertigen Rechnungslegungsstandards genauso wie von deren stetiger und getreuer Anwendung sowie rigoroser Prüfung und der Durchsetzung der Standards ab. Finanzberichterstattung ist von großer Bedeutung für Anleger und andere Teilnehmer in den Finanzmärkten in deren Entscheidungen über eine Ressourcenvergabe sowie für Regulierungsbehörden und andere. Das Vertrauen all dieser Nutzer in die Transparenz und die Integrität der Finanzberichterstattung ist von kritischer Bedeutung für die globale Finanzstabilität und gesundes wirtschaftliches Wachstum. Wo aufsichtsrechtliche Standards von Rechnungslegungsstandards in einer Art und Weise abweichen, die bedeutende Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben könnte, sollten die Auswirkungen dieser Abweichungen auf eine Weise angegeben werden, die die Transparenz und die Integrität der Finanzberichterstattung nicht beeinträchtigt.

Empfehlungen

  1. Die Boards sollten ihrem Projekt zur Vereinfachung und Verbesserung ihrer Standards zu Finanzinstrumenten höchste Priorität einräumen, sie mit einem Bewusstsein der Dringlichkeit aber auch mit weitgreifender Konsultation vorantreiben.
  2. Auch wenn wir anerkennen, dass IFRS und US-GAAP in einigen Bereichen wie beispielsweise Wertminderungen verschiedene Ausgangspunkte haben, drängen wir die Boards dennoch, vereinheitlichte Lösungen zu erreichen.
  3. Im Finanzinstrumenteprojekt sollten die Boards für die Kreditrisikovorsorge Alternativen zum Modell der eingetretenen Verluste untersuchen, die mehr zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen. Diese Alternativen beinhalten ein Modell der erwarteten Verluste und ein Fair-Value-Modell.
  4. Wenn die Boards ein Modell der erwarteten Verluste verfolgen, müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die verhindern, dass zu "Ergebnisgestaltung" ermutigt wird, was die Transparenz verringern würde.
  5. Im Finanzinstrumenteprojekt sollten die Boards die Sachgerechtigkeit der Erfassung von Bewertungserfolgen durch ein Unternehmen als Ergebnis von Veränderungen im beizulegenden Zeitwert der eigenen Schulden des Unternehmens aufgrund von Verbesserungen bzw. Verringerungen der eigenen Kreditwürdigkeit überdenken.
  6. Rechnungslegungsstandards, insbesondere jene zu Finanzinstrumenten, Konsolidierung/Ausbuchung und Risikoangaben, haben besondere Bedeutung für Aufsichtsbehörden. Daher ist es wichtig, dass die Boards ihren Austausch mit den Aufsichtsbehörden fortsetzen.
  7. Wenn eine Alternative zum Modell der eingetretenen Verluste entwickelt wird, das mehr zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt, kann es gut sein, dass die Unterschiede zwischen den Vorschriften in Bilanzierungs- und aufsichtsrechtlichen Standards verringert werden. In dem Maß, wie Unterschiede verbleiben, drängen wir die Boards, eine Methode zu entwickeln, die auf eine transparente Art und Weise jegliche zusätzliche Vorsorgen oder Rückstellungen beschreibt, die von den Aufsichtsbehörden gefordert sein könnten, ohne die Integrität der Finanzberichterstattung durch Auswirkungen auf die Metrik der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterminieren.
  8. Während dem Projekt zu Finanzinstrumenten Priorität eingeräumt werden sollte, fordern wir die Boards dringend auf, auch wesentliche Fortschritte auf dem Weg zu vereinheitlichten und verbesserten Standards zu Konsolidierung und Ausbuchung zu machen (beispielsweise Fragen der Bilanzwirksam- bzw. -unwirksamkeit) ebenso wie in den anderen Bereichen, die unter ihr Arbeitsabkommen fallen.
  9. In der Zwischenzeit sollten die neuen Standards des FASB zur Bilanzunwirksamkeit sofort ohne Überarbeitung oder Verzögerung umgesetzt werden.
  10. Bei den Projekten zu Finanzinstrumenten und Konsolidierung/Ausbuchung sollten Verbesserungen unter Berücksichtigung einer besseren, transparenteren Abbildung der auftretenden Risiken erfolgen, insbesondere bei komplexen Finanzinstrumenten.

Prinzip 2: Grenzen der Finanzberichterstattung

Obwohl eine wirksame Finanzberichterstattung den Märkten eine unverzichtbare Strenge und Transparenz zur Verfügung stellt, können sich Anleger, Analysten, Aufsichtsbehörden und Andere nicht allein auf die Informationen verlassen, die so zur Verfügung gestellt werden. Alle Nutzer sollten die Grenzen der Finanzberichterstattung erkennen: Sie bietet nur eine Momentaufnahme der wirtschaftlichen Leistung und kann keinen perfekten Einblick in die Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen liefern. Finanzberichterstattung hängt auch von der Lieferung verlässlicher Daten durch wohlfunktionierende Märkte, die eine ordentliche Infrastruktur aufweisen, sowie von der Verwendung angemessener Prozesse zur Preisverifizierung und anderer Aspekte der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden durch Finanzinstitute und andere Unternehmen ab.

Empfehlungen

  1. Die Boards sollten in ihrem gemeinsamen Projekt zum Rahmenkonzept eindeutig die Grenzen der Finanzberichterstattung anerkennen.
  2. Nutzer der Finanzberichterstattung sollten deren Grenzen erkennen und niemals ihre eigene Urteilskraft und ihre eigenen Anstrengungen außen vor lassen.
  3. Wir fordern die betreffenden Behörden auf, sicherzustellen, dass alle Märkte für freiverkäufliche Titel, insbesondere solche für strukturierte Produkte und Derivate, eine robuste Infrastruktur aufweisen, die die Transparenz von Marktpreisen fördert.
  4. Unternehmen, insbesondere Finanzinstitute, sollten wirksame Preisverifizierungsprozesse verwenden und auch sonst ihre Bewertung von Vermögenswerten und Schulden verbessern. Um die Preisverifizierung am verlässlichsten zu gestalten, sollten diese Funktionsbereiche, wo immer möglich, völlig unabhängig von Verkauf, Handel und ähnlichen Funktionsbereichen sein.

Prinzip 3: Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards

Aufgrund des globalen Charakters der Finanzmärkte ist es von kritischer Bedeutung, einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit vereinheitlichter Rechnungslegungsstandards zu erzielen, mit dem stetige, unverzerrte und transparente Informationen unabhängig vom geografischen Sitz der Berichtseinheit geliefert werden können.

Empfehlungen

  1. Wir fordern die Boards dringend auf, in Übereinstimmung mit dem Bedarf am Erhalt und der Verbesserung hochwertiger Rechnungslegungsstandards alle Anstrengungen zu unternehmen, vereinheitlichte Lösungen zu erzielen. Dies sollte in den Projekten geschehen, die als Reaktion auf die Finanzmarktkrise beschleunigt wurden (Finanzinstrumente und Konsolidierung/ Ausbuchung), und in den anderen Projekten, die unter das Arbeitsabkommen der Boards fallen.
  2. Wir fordern die nationalen Regierungen, die Finanzmarktteilnehmer und die globale Wirtschaftsgemeinschaft auf, die Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger Bilanzierungsstandards aktiv zu unterstützen.
  3. Um den Schwung aufrecht zu erhalten, ermutigen wir alle nationalen Regierungen, die dies nicht bereits getan haben, einen Zeitplan für die Übernahme oder die Vereinheitlichung mit den IFRS festzulegen, der sowohl durchführbar als auch fest ist.
  4. Selbst wenn die Rechnungslegungsstandards vereinheitlicht sind, kann es zu Unterschieden in der Finanzberichterstattung infolge abweichender nationaler oder regionaler Prüfungsstandards und Unterschieden in der Durchsetzung entstehen. Wir fordern die entsprechenden internationalen Organisationen auf, dies zur Kenntnis zu nehmen und vereinheitlichte Lösungen und gemeinsame Auslegungen zu erzielen, die mit denen der Standardsetzer im Einklang stehen. Wir sind der Meinung, dass die international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in dieser Hinsicht eine besonders wichtige Rolle spielen können.

Prinzip 4. Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Standardsetzer

Um Standards entwickeln zu können, die hochwertig und unverzerrt sind, müssen die Standardsetzer über ein hohes Maß an Unabhängigkeit von unangemessenem wirtschaftlichen und politischen Druck verfügen, aber sie müssen auch einem hohen Grad an Rechenschaftspflicht durch einen sachgerechten Standardsetzungsprozess, der eine weitgefasste Interaktion mit Interessengruppen und einer im öffentlichen Interesse durchgeführten Aufsicht beinhaltet, unterliegen.

Empfehlungen

  1. Dem gemeinsamen und umfassenden Projekt zu Finanzinstrumenten, das derzeit vorangetrieben wird, sollte der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit und die höchste Priorität der Boards für den Rest des Jahres 2009 gelten. Bei der Durchführung des Projekts sollten die Boards keine Kompromisse in ihren Standardsetzungsprozessen hinnehmen. Wir haben uns verpflichtet, die Fortschritte, die die Boards erzielen, vor Jahresende zu prüfen. Wir sind der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Standardsetzer weder durch wirtschaftlichen noch politischen Druck vom Finanzinstrumenteprojekt abgelenkt werden, das so wichtig für das globale Finanzsystem ist.
  2. Um die umfassende Akzeptanz ihrer Arbeit in dringlichen Situationen sicherzustellen, sollten die Boards im Voraus die Umstände definieren, unter denen es sachgerecht ist, auf der Grundlage eines beschleunigten Standardsetzungsprozesses zu handeln. Die Boards sollten außerdem Prozesse entwickeln, die sicherstellen, dass unter solchen Umständen die maximal mögliche Konsultation erfolgt.
  3. Während politische Entscheidungsträger als Teil des Systems der öffentlichen Rechenschaftspflicht ihre Bedenken äußern können und sollten und Eingaben an die Standardsetzer machen können, fordern wir sie auf, davon Abstand zu nehmen, zu versuchen, bestimmte Ergebnisse der Standardsetzung vorzuschreiben. Eine solche Zurückhaltung ist notwendig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses und damit in die Rechnungslegung und das Finanzsystem als Ganzes aufrecht zu erhalten.
  4. Um seine Unabhängigkeit vor unangemessenem Einfluss zu schützen, muss der IASB über eine dauerhafte Finanzierungsstruktur verfügen, aus der ihm genügend Finanzmittel aus verpflichtenden und gerecht verteilten Beiträgen zu Verfügung stehen.
  5. Um die Autorität des Überwachungsgremiums zu verbessern, sollte seine Zusammensetzung geografisch ausgeweitet werden, um Wertpapier- und Börsenaufsichten aus einem größeren Kreis von Nationen zu beinhalten.


Juli 2009: IASB veröffentlicht ersten Standardentwurf im Rahmen der Überarbeitung von IAS 39

Der IASB hat am 14. Juli 2009den ersten von drei Entwürfen zur Neuordnung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten herausgegeben. Der erste Entwurf ist dem Bereich Klassifizierung und Bewertung gewidmet und soll bereits für Geschäftsjahre, die am 31.12.2009 enden, vorzeitig freiwillig angewendet werden können (EU-Übernahme vorausgesetzt). Mit dem Entwurf reagiert der IASB zeitnah auf Forderungen der G-20, die Finanzinstrumentebilanzierung auf neue Beine zu stellen. Für den Entwurf ist eine auf 60 Tage verkürzte Kommentierungsfrist vorgesehen, die dem ehrgeizigen Zeitplan bis zum Ende des Jahres geschuldet ist. Im Oktober wird ein weiterer Entwurf zum Themengebiet der Wertberichtigungen erwartet, für Dezember ist der letzte zum Thema Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen angekündigt. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Standardentwurf ED/2009/7 Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung (261 KB)
bullet Entwurf von Folgeänderungen an anderen Standards und Leitlinien (392 KB)
bullet Grundlage für Schlussfolgerungen (212 KB)
bullet Snapshot (Kurze, überblicksartige Einführung in den Standardentwurf; 199 KB)
bullet Presseerklärung des IASB (100 KB)

Inhalte des Standardentwurfs zur Klassifizierung und Bewertung
Der IASB plant, die Ersetzung von IAS 39 während des Jahres 2010 abzuschließen; verpflichtend werden die Regelungen aber nicht vor Januar 2012 anzuwenden sei. Nachfolgend geben wir einen Überblick über den Standardentwurf.
Überblick über den Standardentwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
bullet Erstklassifizierung und Bewertungskategorien für Finanzinstrumente
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit würde zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, falls zwei Bedingungen erfüllt sind:
bullet Das Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale. Ein schuldrechtliches Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale, falls der Rückfluss an den Halter in einem festen Betrag besteht, über die Laufzeit fixiert ist, über die Laufzeit infolge von Änderungen eines einzigen notierten oder beobachtbaren Referenzzinssatzes schwankt oder einer Kombination aus festem und variablen Rückfluss besteht (wie z.B. LIBOR zzgl. eines fixierten Spreads).
bullet Das Instrument wird auf der Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert. Auch wenn diese Bedingung jener von 'bis zur Fälligkeit gehalten' im bestehenden IAS 39 ähnelt, gibt es keine 'Strafvorschriften' vergleichbar denen in IAS 39, die einem Unternehmen verbieten würden, einen finanziellen Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, falls es kürzlich andere finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten vor deren Fälligkeit verkauft hat. Allerdings wäre bestimmte Angaben für die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, erforderlich.
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die nicht beide Bedingungen erfüllt, wäre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies würde alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumente (sowie Derivate auf diese Eigenkapitalinstrumente) umfassen – einschließlich derer, für die keine Preisnotierung auf einem aktiven Markt besteht. M.a.W.: Es gäbe keine Ausnahme zur 'Verlässlichkeit der Bewertung' für Eigenkapitalinstrumente, wie sie derzeit in IAS 39 besteht.
bullet Bestehende IAS 39-Klassifizierungen 'bis zur Fälligkeit gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar'
Dieses Klassifizierungen würden beseitigt. Bitte beachten Sie aber, dass im Standardentwurf ein Bilanzierungswahlrecht vorgeschlagen wird, eine Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten ergebisneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertet (siehe den nachfolgenden Punkt).
bullet Einige Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten könnten ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, einem Unternehmen beim Erstansatz von Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken, sondern für andere Zwecke als der unmittelbaren Realisierung von Anlageerfolgen gehalten werden, zu gestatten, ein irreversibles Wahlrecht zuzugestehen, die Änderungen im beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen. Dividenden solcher Anlagen würden ebenfalls im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen. Es gäbe keine Umgliederungen aus dem sonstigen Gesamtergebnis in die GuV ('Recycling') und folglich keine Wertminderungsvorschriften.
bullet Eingebettete Derivate
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, ein strukturiertes Produkt mit einem Trägervertrag, der im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen IFRS ist (d.h. ein finanzieller Trägervertrag) zur Gänze in Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen Klassifizierungsansatz zu klassifizieren. Damit würden die gegenwärtig in IAS 39 bestehenden Bestimmungen beseitigt, wonach eingebettetes Derivat und Trägervertrag getrennt bilanziert werden.
bullet Anlagen in vertraglich nachrangige Beteiligungen (Tranchen)
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, die Klassifizierungskriterien auf solche Anlagen anzuwenden, indem vorgeschrieben wird, dass jedwede Tranche, die anderen Tranchen einen Bonitätsschutz eines jeglichen möglichen Ergebnisses gewährt (statt eines wahrscheinlichkeitsgewichteten Ergebnisses) zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden muss, weil die Gewährung eines derartigen Bonitätsschutzes eine Form von Hebelung darstellt und kein grundlegendes Kreditmerkmal.
bullet Fair-Value-Option aufrechterhalten
In dem Standardentwurf würde die 'Fair-Value-Option' in IAS 39 aufrechterhalten, nach der ein Unternehmen beim Erstansatz jedweden finanziellen Vermögenswert oder jedwede finanzielle Verbindlichkeit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designieren kann, falls durch eine derartige Designation eine Bewertungs- oder Ansatzanomalie beseitigt oder bedeutend verringert wird (zuweilen als 'Bilanzierungsanomalie' bezeichnet).
bullet Klassifizierung wird beim erstmaligen Ansatz festgelegt
Nach dem Standardentwurf würde eine nachfolgende Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zwischen den Kategorien der zu fortgeführten Anschaffungskosten und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente verboten sein.
bullet Datum des Inkrafttretens
Der aktuelle Plan (vorbehaltlich einer Überprüfung) sieht vor, dass die neuen Vorschriften nicht verpflichtend vor Januar 2012 in Kraft treten, eine vorzeitige Anwendung jedoch zulässig ist.
bullet Übergang
Mit einigen Ausnahmen grundsätzlich rückwirkend.


Juni 2009: US-amerikanischer Plan zur Regulierungsreform betrifft auch Rechnungslegung

Der amerikanische Präsident Obama hat einen umfassenden Plan zur Regulierungsreform herausgegeben (in englischer Sprache, 2.160 KB), der "unser Finanzsystem modernisieren und seine Integrität schützen" soll. Im Plan sind einige Vorschläge zur Rechnungslegung enthalten. Unter anderem wird im Plan des Präsidenten Folgendes vorgeschlagen:

bullet Es gibt eine Vorschrift, nach der alle Finanzunternehmen, die ein bedeutendes Risiko für das Finanzsystem insgesamt darstellen, einer starken koordinierten Aufsicht und Regulierung unterliegen sollen.
bullet Die Marktdisziplin und -transparenz sollen gestärkt werden, um die Märkte stark genug zu machen, systemumfassendem Druck standzuhalten und den möglichen Zusammenbruch einer oder mehrerer großer Finanzinstitute zu verkraften.
bullet Das Vertrauen in die Märkte soll durch Einrichtung einer Schutzbehörde, der Consumer Financial Protection Agency, wiedergewonnen werden, die sich ganz darauf konzentrieren soll, die Endverbraucher in den Märkten für Kredit-, Spar- und Zahlungstransaktionen zu schützen.
bullet Der Regierung sollen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, die notwendig sind, um in Finanzmarktkrisen zu agieren, damit sie nicht gezwungen ist, sich zwischen Staatsbürgschaften und einem Finanzkollaps zu entscheiden.
bullet Insgesamt sollen die internationalen Regulierungsstandards und die internationale Zusammenarbeit verbessert werden.

Bilanzierungsfragen werden im Rahmen der Empfehlungen zur Stärkung der Kapital- und allgemeinen Aufsichtsbestimmungen für Banken und Bankholdinggesellschaften angesprochen. Die übergreifende Empfehlung in diesem Bereich in Bezug auf Bilanzierung lautet:

Die Rechnungslegungsstandardsetzer – der Financial Accounting Standards Board (FASB), der International Accounting Standards Board (IASB) und die SEC – sollten die Rechnungslegungsstandards überprüfen, um festzustellen, wie Finanzunternehmen dazu gebracht werden können, mehr zukunftsgerichtete Verhaltensweisen in Bezug auf Kreditverlustrückstellungen einzuführen, die eine größere Bandbreite von zur Verfügung stehenden Kreditinformationen berücksichtigen. Die Bilanzierungsregeln in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert sollten auch überprüft werden, wobei das Ziel sein sollte, Änderungen zu identifizieren, die den Nutzern von Abschlüssen sowohl Informationen über den beizulegenden Zeitwert bieten als auch größere Transparenz hinsichtlich der Kapitalströme, die die Unternehmensführung dadurch zu erzielen erwartet, dass sie die Anlagen hält.

Bestimmte Aspekte der Rechnungslegungsstandards haben prozyklische Tendenzen, das heißt, sie haben die Tendenz gezeigt, Wirtschaftszyklen zu verstärken. So nehmen beispielsweise in wirtschaftlich guten Zeiten die Rückstellungen für Kreditverluste ab, weil in der jüngsten Vergangenheit wenig Kreditverluste eingetreten sind. Bei der Bestimmung ihrer Kreditverlustrückstellungen sollte den Unternehmen vorgeschrieben werden, mehr zukunftsgerichtet zu denken und Faktoren in Erwägung zu ziehen, die dafür sorgen könnten, dass Kreditverluste von den jüngsten Entwicklungen der Vergangenheit abweichen. Dies würde vermutlich dazu führen, dass schon früher im Wirtschaftszyklus höhere Rückstellungen gebildet werden. In der gegenwärtigen Krise hätte ein solch früherer Ansatz von Verlustrückstellungen die Prozyklizität verringern können, während den Nutzern von Abschlüssen immer noch die notwendige Transparenz in Hinblick auf die Änderungen in Kredittrends geboten worden wäre. In ähnlicher Weise führten die Interpretation und die Anwendung von Standards zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert während der Krise zu bedeutenden Bedenken in Bezug auf Prozyklizität.

Im Bericht werden im Rahmen der Vorschläge zur Verbesserung der internationalen Regulierungsstandards und der regulatorischen Zusammenarbeit folgende Empfehlungen ausgesprochen:

Verbesserung der Rechungslegungsstandards

1. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die Anwendung der Standards zur Fair-Value-Bilanzierung bis Ende 2009 verdeutlichen und vereinheitlichen, einschließlich der Wertminderung von Finanzinstrumenten.

Die Führer der G-20 haben die Rechnungslegungsstandardsetzer angewiesen, die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten zu verbessern und die Komplexität der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu reduzieren. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein Projekt aufgenommen, in dessen Rahmen bis Juli 2009 ein neuer Standard zur Bewertung von Finanzinstrumenten entwickelt werden soll, der International Accounting Standard (IAS) 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, den Standard zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter den International Financial Reporting Standards (IFRS), ersetzen und die Komplexität der Bilanzierungsstandards reduzieren soll.

Darüber hinaus haben der Financial Accounting Standards Board (FASB) und der IASB zusätzliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung gestellt. Die Standardsetzer prüfen auch die Empfehlungen, die von der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise ('FCAG'), einer hochrangig besetzten Beratungsgruppe, die die Standardsetzer im Dezember 2008 ins Leben gerufen haben, ausgesprochen worden sind.

Als Reaktion auf die jüngsten Änderungen des FASB an seinem Wertminderungsstandard für Schuldtitel hat sich der IASB verpflichtet, Verbesserungen an seinen eigenen Wertminderungsvorschriften im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten vorzunehmen; ein Entwurf soll im Oktober 2009 erscheinen. Darüber hinaus hat sich der IASB verpflichtet, mit dem FASB im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten zusammenzuarbeiten, um weltweit Einheitlichkeit in den Wertminderungsansätzen zu erreichen.

2. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die Rechnungslegungsstandards für Kreditverlustrückstellungen bis Ende 2009 verbessern, die diese zukunftsgerichteter ausrichten, ohne dabei die Transparenz von Abschlüssen zu gefährden.

In seinem Bericht vom April 2009, in dem es um Prozyklizität im Finanzsystem geht, stellte der FSB fest, dass ein früherer Ansatz von Kreditverlusten durch Finanzunternehmen den prozyklischen Effekt von Abschreibungen in der gegenwärtigen Krise hätte abmildern können. Der FSB empfahl, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer eine Verlautbarung herausgeben sollten, nach der der gegenwärtige Ansatz über eingetretene Verluste mehr Raum für Ermessen ließe, als die Banken derzeit ausübten.

Der FSB empfahl außerdem, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer konzeptionell andere Ansätze in Bezug auf den Ansatz von Kreditverlusten in Erwägung ziehen sollten wie beispielsweise ein Fair-Value-Modell, ein Modell der erwarteten Verluste und dynamische Rückstellungen.

Wie vom FSB und den Führern der G-20 empfohlen prüfen die Rechnungslegungsstandardsetzer weiter den Sachverhalt der Kreditverlustrückstellungen, was auch die Entwicklung eines Modells der erwarteten Verluste einschließt, das das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste ersetzen soll.

3. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards machen.

Die Führer der G-20 haben vereinbart, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards machen. Der IASB und der FASB haben umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die IFRS und die U.S. Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zu konvergieren, um die Unterschiede in den beiden Sätzen von Rechnungslegungsstandards zu minimieren oder zu beseitigen. Letztes Jahr bestätigten der IASB und der FASB ihr Ziel, allgemeine Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP bis Ende 2010 zu erzielen, was eine notwendige Bedingung für den vorgeschlagenen IFRS-Einführungsfahrplan der SEC ist. Gegenwärtig erwägt die SEC Stellungnahmen, die zu ihrem vorgeschlagenen Fahrplan eingegangen sind, in dem mehrere Meilensteine gesetzt werden, die im Endeffekt zu einer Anwendung der IFRS durch alle US-Emittenten führen könnten.


Juni 2009: DSR nimmt Stellung zum „Bad Bank“-Modell

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat sich in seiner 132. Sitzung mit dem Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung („Bad Bank“-Modell) sowie den sich daraus ergebenden bilanziellen Fragen befasst und eine Stellungnahme verabschiedet (74 KB), die an das Bundesministerium der Justiz übermittelt wurde. Insbesondere analysiert der DSR darin die beiden folgenden Punkte:

bullet Ausbuchung der strukturierten Wertpapiere und bilanzielle Behandlung der Ausgleichszahlungen und der Nachhaftung beim übertragenden Kreditinstitut und
bullet Konsolidierung der Zweckgesellschaft beim übertragenden Kreditinstitut.

Der DSR weist allerdings explizit darauf hin, dass er keine abschließende Beurteilung hinsichtlich der Bilanzierung nach IFRS geben kann, da eine verbindliche Interpretation der internationalen Rechnungslegungsvorschriften nur vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erfolgen kann. Er empfiehlt daher, den vorliegenden Sachverhalt umgehend dem IFRIC zur Beurteilung vorzulegen, um eine verbindliche Antwort zur bilanziellen Behandlung nach IFRS zu erhalten.



Juni 2009: ECOFIN-Presseerklärung zur Sitzung des Ausschusses am 9. Juni

Der Rat der Europäischen Union hat eine Presserklärung zur Sitzung des Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) am 9. Juni 2009 herausgegeben (in englischer Sprache, 277 KB). Im Rahmen der Sitzung hatte es auch einen Austausch mit dem Vorsitzenden des IASB und dem Vorsitzenden der Treuhänder der IASC-Stiftung gegeben. In der Presseerklärung heißt es dazu:

Der Ausschuss führte einen Meinungsaustausch mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder, dem Aufsichtsgremium des IASB, in Bezug auf die internationalen Standards, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten verwendet werden. Im Rahmen der Diskussion wiederholten die Minister ihren Aufruf, den sie auf eine inoffiziellen Sitzung in Prag am 3. und 4. April geäußert hatten und nach dem die Standardsetzer dringend daran arbeiten sollten, Klarheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung der Standards zu erzielen, die für die Bewertung von Vermögenswerten in Märkten unter Druck und inaktiven Märkten verwendet werden.


Juni 2009: IDW zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Am 15. Juni 2009 wird im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung stattfinden zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung. In diesem Zusammenhang hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit einer Stellungnahme an den Ausschuss gewendet (61 KB). Nach Ansicht des IDW ist zu bezweifeln, "dass das angestrebte Ziel mit den im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen unter Berücksichtigung der internationalen Bilanzierungsregeln (IFRS) erreicht werden kann". Als Kernproblem macht das IDW die bilanzielle Behandlung der Ausgleichsverpflichtung und der Nachhaftung aus. Problematisch sei auch die Vermeidung der Konsolidierungspflicht nach IAS 27 im Hinblick auf die Zweckgesellschaft.


Juni 2009: IASB-Vorsitzender spricht vor ECOFIN

Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, und der Vorsitzende der Treuhänder der IASC-Stiftung sind am 9. Juni 2009 vor den Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union geladen worden. In der Europäischen Union waren im Rahmen der Finanzmarktkrise Bedenken laut geworden, dass man durch eine vermeintliche Inaktivität des IASB gegenüber Wettbewerbern aus den Vereinigten Staaten in Nachteil geraten könne. Es gab Stimmen, die forderten, Europa solle die Anwendung der IFRS oder bestimmter Teile davon zeitweilig aussetzen. Im Vorbereitungspapier für die Mitglieder des ECOFIN wird die angespannte Lage deutlich (inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen Original (157 KB)):

Die Minister werden mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder der International Accounting Standards Committee Stiftung, einen Meinungsaustausch über die internationalen Standards führen, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten verwendet werden. Auf einer inoffiziellen Sitzung in Prag am 3. und 4. April hatten die Minister eine Verlautbarung veröffentlicht, in der die Standardsetzer aufgefordert wurden, dringend mit den Finanzmarktaufsichten zusammenzuarbeiten, um international Klarheit und Einheitlichkeit in der Anwendung von Bewertungsstandards zu erzielen. Sie hielten fest, dass Rechnungslegungsregeln unabdingbar für das Anlegervertrauen sind, dass aber die gegenwärtigen Regeln übermäßig die Prozyklizität verstärken könnten - also die Tendenz, Schwankungen in volatilen Märkten zu ermutigen - was vermieden werden sollte. Der Verlautbarung war eine Übereinkunft der G-20 beigefügt, Vorgänge zur Abmilderung von Prozyklizität einzurichten, einschließlich einer Vorschrift für Banken, Puffer von Kapitalrücklagen in wirtschaftlich guten Zeiten aufzubauen. Der dringende Bedarf, die Frage der Bewertung von Vermögenswerten in Märkten unter Druck und in inaktiven Märkten, in denen Marktwerte nicht als verlässliche Referenz angesehen werden können, zu adressieren, wurde hervorgehoben. Die Vereinigten Staaten haben kürzlich ihre Bilanzierungsregeln geändert, was zu deutlichen Abweichungen in der internationalen Bilanzierungspraxis für Finanzinstrumente  und möglichen Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. In dieser Situation haben die Minister der IASB aufgefordert, eng mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board zusammenzuarbeiten, um sich rasch diesen Fragen zu widmen, und der Vorsitzende der Europäischen Kommission hat die Kommission aufgefordert, die entsprechenden Aspekte der EU-Regelungen zu Bilanzierungsstandards zu prüfen. Nach Verordnung 1606/2002 kann die Kommission über die Anwendbarkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards in der EU entscheiden, sie kann allerdings nicht unabhängig neue Standards einführen oder IASB-Standards ändern.

In seiner Rede vor dem Ausschuss bemühte sich der IASB-Vorsitzende, den Ministern das Vertrauen in den IASB zurückzugeben, und betonte die Wichtigkeit der Europäischen Union für den Erfolg der IFRS weltweit (inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen Original (21 KB)):

Der IASB hat wahrgenommen, dass die Finanzminister der EU zunehmend Bedenken in Hinblick auf die Geschwindigkeit und die inhaltliche Tiefe unserer Reaktionen auf die von der Europäischen Kommission vorgebrachten Sachverhalte hegen. Wir nehmen diese Bedenken sehr ernst. Insbesondere müssen wir anerkennen, dass wir besser darin werden müssen, Sie auf dem Laufenden zu halten, wie wir auf die Krise reagieren und wie wir uns der Sachverhalte annehmen, bei denen der Ausschuss Bedenken hegt. In der kurzen Zeit, die ich heute habe, möchte ich erklären, was wir getan haben und was wir derzeit tun. Am Wichtigsten ist mir, dem Ausschuss das Vertrauen darein zu geben, dass der IASB einen endgültigen Standard, der für die diesjährige Anwendung zur Verfügung stehen wird, herausgeben wird, mit dem Sachverhalte adressiert werden, die sich auf Wertminderung und die Fair-Value-Option beziehen. Das bedeutet, dass Finanzinstitute in Europa und anderswo diesen neuen IFRS in ihren Abschlüssen 2009 anwenden können. Das Ergebnis unserer Selbstverpflichtung, einen Standard für dieses Jahr herauszugeben, wird eine umfassende Lösung sein, die sich grundlegenden, bedenkenträchtigen Sachverhalten in Bezug auf IAS 39 widmet, einem Standard, der aus seinen US-Äquivalenten abgeleitet ist und in die internationalen Standards rund zwei Jahre vor Gründung des IASB übernommen wurde. Obwohl wir die absolute Dringlichkeit des Projekts anerkennen, werden wir auch (in aller Raschheit) sicherstellen, dass alle Interessengruppen, einschließlich der Regulierungsbehörden und der EU-Mitgliedstaaten, auf angemessene Art und Weise ihre Meinungen einbringen können. Wir sehen uns in der Pflicht, mit dem FASB zusammenzuarbeiten, um faire Bedingungen weltweit zu erreichen.

[...]

Der IASB erkennt auch die Wichtigkeit der hauptsächlich in Europa aufgebrachten Bedenken an. Wir sind stolz, dass die Europäische Union, der größte Wirtschaftsraum der Welt, die IFRS übernommen hat statt sich für einen besonderen europäischen Standard zu entscheiden. Wir schätzen Ihre Hingabe an die Entwicklung globaler Standards durch einen unabhängigen Standardsetzer. Als direktes Ergebnis Ihrer Vorreiterrolle in diesem Bereich fordern oder gestatten nun über 100 Länder weltweit die Anwendung der IFRS. Es ist kritisch für das Erreichen globaler Standards und das wirksame Funktionieren und den Wohlstand der europäischen, ja der globalen Wirtschaft, dass die EU sich weiterhin den IFRS verpflichtet fühlt.

[...]

Ich weiß, dass manche sich eventuell fragen, warum wir nicht einfach den FASB-Ansatz in Bezug auf zur Veräußerung verfügbare Schuldtitel übernehmen. Ich möchte betonen, dass, wenn wir den FASB-Ansatz übernehmen, dies auch nicht zu fairen Bedingungen für alle führt und auch nicht dieses Thema der fairen Bedingungen abschließt. Das ist ein wichtiger Punkt, der hier mal unterstrichen werden muss. Unsere Wertminderungsregeln unterscheiden sich sehr stark. In vielen Punkten würden die europäischen Finanzinstitute nicht wollen, dass wir den amerikanischen Ansatz zu Wertminderungen übernehmen. Beispielsweise erlauben wir in einer Reihe von Fällen die Aufholung von Verlusten, wo dies in den Vereinigten Staaten nicht erlaubt ist. Wertminderungen nach IFRS haben andere Auslöser als nach US-GAAP. Aus diesem Grund argumentiert die US-amerikanische Bankenvereinigung auch heute, nach den Änderungen des FASB, dass die europäischen Banken einen Wettbewerbsvorteil haben.


Mai 2009: "Rechnungslegung in Zeiten der Finanzmarktkrise – quo vadis, IASB?"
Der Deloitte-Partner Dr. Andreas Barckow ist vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zum Honorarprofessor der Justus-Liebig-Universität Gießen berufen worden. Prof. Barckow ist Leiter des IFRS Centre of Excellence Frankfurt, IFRS-Leiter der Deloitte SE und Mitglied im Global IFRS Leadership Team (GILT) von Deloitte. Er ist außerdem Mitglied im Deutschen Standardisierungsrat (DSR) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC). In seiner Antrittsvorlesung Rechnungslegung in Zeiten der Finanzmarktkrise – quo vadis, IASB? setze sich Prof. Barckow mit der Finanzmarktkrise und ihren Ursachen sowie möglichen Erklärungsmustern auseinander und untersuchte die Reaktion des IASB auf die Herausforderungen. Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers stellen wir jetzt auf IAS PLUS die Folien zur Vorlesung zur Verfügung (9.610 KB).


Mai 2009: Äußerung des IDW zum Regierungsentwurf "Bad Bank"
Eine Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) setzt sich mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung auseinander. Das IDW bezweifelt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichend sind, um die Bilanzen kurzfristig zu bereinigen und Planungssicherheit bei den Abschreibungen zu erreichen. Die Stellungnahme enthält außerdem Vorschläge, wie Bilanzierungsrisiken gemindert werden können. Die Stellungnahme, die sich gleichermaßen an die Bundesministerien für die Ressorts Justiz, Wirtschaft und Finanzen wendet, finden Sie hier (73 KB).


Mai 2009: Vorgehensplan für die Reform der US-Kapitalmärkte

Der Ausschuss für Kapitalmarktregulierung (Committee on Capital Markets Regulation) hat einen Vorgehensplan zur Regulierungsreform vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise veröffentlicht: The Global Financial Crisis: A Plan for Regulatory Reform. Der Ausschuss ist eine unabhängige und unparteiische Forschungseinrichtung, die der Verbesserung der Regulierung der US-amerikanischen Kapitalmärkte gewidmet ist. Dem Ausschuss gehören 25 Führungskräfte aus den Bereichen Investition, Unternehmertum, Finanzierung, Recht, Bilanzierung und Forschung an, unter ihnen zwei Treuhänder der IASC-Stiftung (Samuel A. DiPiazza, Jr. und Robert R. Glauber). Außerdem zählen zu den Mitgliedern William C. Freda, stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführender Partner von Deloitte USA, und William G. Parrett, früherer Vorstand von Deloitte weltweit. Der Bericht ist Ergebnis einer einjährigen Studie zur Finanzmarktkrise und den Hauptschwächen des Regulierungssystems. Wesentliche Punkte, die angesprochen werden, sind Kapitalanforderungen, Beschlussfassungsprozeduren, die Regulierung von Hedge Fonds und Private Equity, der Verbriefungsprozess, Credit Default Swaps und andere Derivate, Angabe- und Bilanzierungsstandards, die Praxis der Kredit-Ratingagenturen und die US-amerikanische Aufsichtsstruktur insgesamt. In dem Bericht werden 57 praxisbezogene und spezifische Empfehlungen für eine Regulierungsreform ausgesprochen, von denen einige auch Bezug auf den IASB und den FASB nehmen. In Kapital 4 Verbesserung der Rechnungslegungsstandards werden zwei Bilanzierungsthemen untersucht, die im Rahmen der Finanzmarktkrise aufgekommen sind: die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert und die Konsolidierungsvorschriften. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet Presseerklärung und Faktenübersicht (139 KB)
bullet vollständiger Bericht (7.172 KB)
bullet Kurzfassung des Berichts (356 KB)

Nachfolgend haben wir Ihnen die Zusammenfassung der vier bilanzierungsbezogenen Empfehlungen übersetzt.

Empfehlung 43. Es sollte untersucht werden, wie die Fair-Value-Bilanzierung verbessert werden kann.
Der Ausschuss ist der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert eine problematische Anforderung in inaktiven Märkten oder in Märkten unter Druck ist, da sie die Konzepte des Marktwerts und des Kreditwerts verschmilzt und Anleger verwirren könnte. Wir sind nicht der Meinung, dass das Problem durch die jüngsten Leitlinien des FASB behoben wurde. Wir empfehlen, dass weiter untersucht wird, wie die Fair-Value-Bilanzierung verbessert werden kann. Wir empfehlen außerdem, dass dies gemeinsam von IASB und FASB durchgeführt wird, damit die beiden größten Standardsetzer einen gemeinsamen Ansatz verfolgen.

Empfehlung 44. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert sollte um die Darstellung des Marktwerts und des Kreditwerts ergänzt werden.
Um die Fair-Value-Bilanzierung zu ergänzen, schlägt der Ausschuss vor, dass der FASB in der Bilanz eine zusätzliche und unabhängige Darstellung des Kreditwerts und des Marktwerts für Vermögenswerte der 2. und der 3. Ebene vorschreibt. Zusätzlich zu dieser doppelten Darstellung sollten die Unternehmen außerdem ihre zugrunde liegenden Bewertungsmethoden angeben. Im Falle des Kreditwerts beinhaltet dies auch Modellierungstechniken, Schätzungen, Annahmen und Risikofaktoren. Im Falle des Marktwerts sollten Angaben geleistet werden, welche Marktpreise tatsächlich verwendet wurden.

Empfehlung 45. Es sollte der Zentralbank gestattet werden, eine Methode anzuwenden, die nicht US-GAAP entspricht.
In Bezug auf die Bilanzierung der Regulierungsbehörden sollte nach Meinung des Ausschusses die Zentralbank nicht daran gebunden sein, US-GAAP zu befolgen. Stattdessen sollte es ihr möglich sein, eine andere Methode zu wählen (Kreditwert, Marktwert oder eine Kombination von beidem), die ihr sachgerecht erscheint.

Empfehlung 46. FIN46R sollte eingeführt werden.
Im Hinblick auf Konsolidierung stimmen wir dem Ansatz in FIN 46R zu, weil er sich der Frage der Kontrolle widmet. [FIN 46R ist der überarbeitete FASB-Standard zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften.]



Mai 2009: Überarbeitung der FASB-Leitlinien zu Ausbuchung und Konsolidierung abgeschlossen

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat gestern die Erörterungen zur Überarbeitung seiner Leitlinien zu Ausbuchung und Konsolidierung abgeschlossen, mit der die Ausnahme von der Konsolidierung für qualifizierte Zweckgesellschaften (qualifying special purpose entities, QSPE) abgeschafft wird. Diese werden nun im Abschluss des Trägers konsolidiert. Nach dem Verfall der Kreditmärkte weltweit waren die Bilanzierungs- und Angabevorschriften in SFAS 140 und FIN 46(R) durch die US-amerikanische Börsenaufsicht (Securities. and Exchange Commission, SEC), den Kongress und Abschlussadressaten kritisch hinterfragt worden. Von Seiten des FASB hieß es, dass das QSPE-Konzept bis zur Finanzmarktkrise funktioniert habe, aber im Rückblick hätte man erkennen müssen, dass es eine tickende Zeitbombe gewesen sei. Die endgültigen Verlautbarungen sollen im Juni 2009 veröffentlicht werden und treten mit Beginn 2010 in Kraft.

bullet englischsprachige Presseerklärung des FASB


Mai 2009: Britischer Parlamentsausschuss verteidigt Marktwertbilanzierung
In einem Bericht des Finanzausschusses des britischen Unterhauses wird der Schluss gezogen, dass schlechte Entscheidungen der Banken – und nicht Bilanzierungsregeln – die globale Finanzmarktkrise ausgelöst haben. In dem Bericht mit dem Titel Bankenkrise: Reform der Unternehmensführung und der Vergütung in der Londoner City werden unter anderem die beiden folgenden Punkte angemerkt:
Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert

Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert hat dazu geführt, dass Banken einige sehr entmutigende Ergebnisse veröffentlicht haben, aber das liegt daran, dass die Zahlen an sich schlecht waren, das liegt nicht an der Darstellung. Die unbequeme Wahrheit für die Banken lautet, dass die Marktteilnehmer Marktpreise aufgebläht haben, die nachher entsprechend korrigiert wurden. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert hat diese Korrektur aufgezeigt, und sie hat dies schneller getan, als alternative Methoden das gekonnt hätten. Wichtige Merkmale von Rechnungslegungskonzepten sind, dass sie Transparenz und Einheitlichkeit über alle Unternehmen und Vermögenswertklassen hinweg fördern. Aber es wäre zu viel gefordert, wenn wir auch noch erwarten würden, dass sie zu intelligenten Entscheidungen führen würden. Wir sind also nicht der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert der passende Sündenbock für die Hybris, die schlechte Risikokontrolle und die schlechten Entscheidungen des Bankensektors ist.

EU-Änderungen an den IFRS

Wir bedauern, dass die EU-Kommission die Möglichkeit hat, auszuwählen, welche internationalen Rechnungslegungsstandards in der EU eingeführt werden sollen. Wir rufen daher das Finanzministerium auf, die Einflussmöglichkeit der EU-Kommission zu überdenken und zu erwägen, welche Auswirkungen diese auf das Ziel der Einführung eines einzigen Satzes weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards hat.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

bullet vollständiger Bericht des Finanzausschusses des britischen Unterhauses (in englischer Sprache, 1.776 KB)
bullet IAS PLUS-Länderseite Großbritannien


Mai 2009: "Bad Banks" - Auslagerung von strukturierten Wertpapieren in Zweckgesellschaften

Die Bundesregierung hat gestern ein Gesetz über die mögliche Auslagerung von strukturierten Wertpapieren in Zweckgesellschaften (sogenannte Bad Banks) beschlossen. Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstitute oder deren Tochtergesellschaften sollen demnach ihre strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag von 10 Prozent an Zweckgesellschaften übertragen können – es sei denn, dass dies die Kernkapitalquote des Instituts unter 7 Prozent drückt. Dafür erhalten sie in gleicher Höhe von den Zweckgesellschaften begebene und vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Anleihen. In der Begründung für diesen Schritt heißt es:

Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz und dem darauf aufbauenden Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz wurden bereits maßgebliche Schritte zur Stabilisierung der Finanzmärkte in der aktuellen Krise unternommen. Die Vertrauensbildung an den Finanzmärkten wird jedoch weiterhin durch große Bestände strukturierter Wertpapiere in den Bilanzen von Kreditinstituten beeinträchtigt. Bei strukturierten Wertpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen, die im Rahmen komplexer Verbriefungstransaktionen entstehen (z.B. Asset Backed Securities, Collateralized Loan Obligations, Collaterialized Debt Obligations, CDOs of ABS) und in einem volatilen und durch Unsicherheiten geprägten Marktumfeld nur sehr schwer bewertbar und kaum veräußerbar sind. Die mit den Wertpapieren verbundenen Kredit- und Liquiditätsrisiken, die einen hohen Abschreibungsbedarf von den Buchwerten mit sich bringen können, führen dazu, dass das Vertrauen gegenüber den Haltern dieser Instrumente und ihre Finanzmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Maßnahmen zur kurzfristigen Bereinigung der Bilanzen von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften von strukturierten Wertpapieren bei gleichzeitiger Schaffung von Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher Abschreibungen vor. Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften wird die Möglichkeit eröffnet, die strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften zu übertragen. Im Gegenzug erhalten die übertragenden Unternehmen in gleicher Höhe vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Anleihen, die von den Zweckgesellschaften begeben werden. Die mit den Maßnahmen verbundenen Kosten sollen jedoch letztlich von den Eigentümern der übertragenden Unternehmen getragen werden, um eine Belastung der öffentlichen Haushalte zu vermeiden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz die ratierliche Ausschüttung aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag an den Garantiegeber in Höhe der Differenz zwischen dem reduzierten Buchwert und Fundamentalwerten über die Laufzeit der Garantie, maximal 20 Jahre, sowie eine Verlustbeteiligung der Anteilseigner und die Zahlung einer marktgerechten Vergütung für die Garantie vor.

Über den Entwurf (178 KB), der auf der Internetseite des Finanzministeriums zur Verfügung steht, muss nun das Parlament abstimmen.



Mai 2009: FCAG wird am 22. Mai in London tagen
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, wird am Freitag, den 22. Mai 2009 in London im Crowne Plaza Hotel, 19 New Bridge Street, tagen. IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen zu beraten. Am 11. März 2009 hatte die FCAG eine Bitte um Stellungnahme veröffentlicht, in der um Reaktionen auf sieben Fragen gebeten wurde, die der FCAG dabei helfen sollen, Sachverhalte in Bezug auf Bilanzierung und Berichterstattung im Zusammenhang mit der globalen Finanzmarktkrise zu erörtern und Empfehlungen gegenüber IASB und FASB auszusprechen. Dies wird die fünfte Sitzung der FCAG sein. Sie finden die Mitschriften der zurückliegenden Sitzungen weiter unten auf dieser Seite.


Mai 2009: FCAG-Schreiben an die G-20-Mitglieder
Wie schon im März 2009 hat die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB hat einen Brief an Premierminister Brown geschrieben (in englischer Sprache, 19 KB), den dieser an die G-20-Mitglieder weiterreichen soll. Darin wird unter anderem über die Fortschritte berichtet, die IASB und FASB in Hinblick auf die Empfehlungen der G-20 erzielt haben. Es wird aber auch vor einer Überfrachtung der Boards mit Aufgaben gewarnt. Wir haben nachfolgend die entsprechenden Auszüge aus dem Schreiben für Sie übersetzt:
Der IASB hat in diesem Jahr bereits vorgeschlagene Verbesserungen im Bereich bilanzunwirksamer Posten veröffentlicht (Konsolidierungs- und Ausbuchungsstandards) und arbeitet bei diesen Themen mit dem FASB zusammen. Der FASB wird im Mai Verbesserungen an den gegenwärtigen US-amerikanischen Standards in diesem Bereich veröffentlichen. Diese Projekte folgen einer Reihe von anderen Verbesserungen, die die Boards allein oder gemeinsam in den letzten Monaten erarbeitet haben. Die beiden Boards haben weltweit einheitliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in inaktiven Märkten und verbesserte Vorschriften zu Angaben zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung gestellt. Anfang Mai wird der IASB einen Vorschlag zur Verbesserung von Angaben in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert veröffentlichen. Der FASB hat außerdem im März 2009 Verbesserungen an Leitlinien zur Wertminderung von Vermögenswerten in Bezug auf einen US-spezifischen Wertminderungsansatz veröffentlicht.

[...]

Wir verstehen vollkommen, dass politische Entscheidungsträger unter großem Druck stehen, sowohl kurz- als auch langfristige Reformen in Bezug auf die vielen Herausforderungen, denen sie sich gegenüber sehen, anzustoßen. Wir sind bereit zu helfen, wo immer wir das können. Die FCAG ist jedoch absolut überzeugt, dass die beiden Boards nur erreichen können, was die G-20 erbittet, wenn sie sich ausschließlich auf die hochkomplizierte fachliche Arbeit konzentrieren können, die diese Projekte mit sich bringen. Zusätzliche Arbeiten zu anderen Sachverhalten, die über die Projekte hinausgehen, die die beiden Boards bereits auf sich genommen haben, würden unweigerlich zu Verzögerungen bei den Projekten führen, die am wichtigsten sind.

 

 

April 2009: Beschlüsse des IASB zu den FSPs des FASB

Der IASB hat zwei jüngst erschienene Positionspapiere des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) zum beizulegenden Zeitwert und zu Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte geprüft und die folgenden Beschlüsse gefasst:

bullet FSP FAS 157-4, das Leitlinien zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts enthält, wenn die Marktaktivität zurückgegangen ist. Der IASB hat sich darauf verständigt, dass die Leitlinien in FSP FAS 157-4 im Großen und Ganzen im Einklang mit den Prinzipien für den beizulegenden Zeitwert in den IFRS und den Empfehlung des beratenden Expertenpanels des IASB stehen. Der IASB plant, relevante Leitlinien aus dem FSP in den Standardentwurf des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert einzufügen, der im Mai veröffentlicht wird.
bullet FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit denen nicht vorübergehende Wertminderungen für Schuldtitel behandelt werden. Der IASB hat sich entschieden, die Schlussfolgerungen in diesem FSP nicht zu übernehmen. Dieses FSP findet auf Schuldtitel Anwendung und verlagert den Fokus für die Beurteilung einer Wertminderung von der Absicht des Unternehmens, sie bis zur Wertaufholung zu halten, auf dessen Absicht, sie zu verkaufen.
FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 sehen Folgendes vor:
bullet Ein Unternehmen muss feststellen, ob (a) es beabsichtigt, den Schuldtitel zu verkaufen oder (b) mehr dafür als dagegen spricht, dass dass Unternehmen gezwungen sein wird, den Schuldtitel vor dessen erwarteter Werterholung zu veräußern (bspw. um Kapitalanforderungen gerecht zu werden).
bullet Wenn es beabsichtigt zu verkaufen (oder es nicht unterstellen kann, dass mehr dafür als dagegen spricht, dass es die Wertpapiere nicht vor deren Erholung verkaufen muss), hat es den Vermögenswert erfolgswirksam auf den beizulegenden Zeitwert abzuschreiben.
bullet Wenn ein Unternehmen nicht beabsichtigt, einen Schuldtitel zu verkaufen (zur Veräußerung verfügbar oder bis zur Fälligkeit gehalten), es aber wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht alle gemäß den vertraglichen Regelungen fälligen Beträge einnehmen kann, hat das Unternehmen den Wertminderungsbetrag aufzuteilen:
bullet Der auf Bonitätsverschlechterungen entfallende Teil der Wertminderung, bemessen als Unterschied zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme, die mit dem Effektivzins der Schuldverschreibung abgezinst werden, ist erfolgswirksam zu erfassen.
bullet Der verbleibende Wertminderungsbetrag (der nicht bonitätsbezogene Teil) würde im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst (getrennt von anderen nicht realisierten Bewertungsergebnissen auf Wertpapiere, die zur Veräußerung verfügbar sind). Der nicht bonitätsbezogene, im sonstigen vollständigen Einkommen erfasste Teil bei Wertpapieren, die bis zur Fälligkeit gehalten werden, ist über die Restlaufzeit des Wertpapiers prospektiv aufzulösen (wobei der gegenläufige Betrag den Wert des Vermögenswerts erhöht).

Mit der Entscheidung, FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 nicht zu übernehmen, verlautbarte der IASB, dass er sich stattdessen des Themas der Wertminderungen gesamthaft im Zuge seiner Umfassenden Überprüfung von IAS 39 widmen will. Der IASB glaubt, dass eine unmittelbare Reaktion auf die jüngsten FSPs zu Wertminderungen unnötig seien. Der IASB gab zudem einen Zeitplan für die Überprüfung von IAS 39 bekannt, wonach die Veröffentlichung eines Standardentwurfs für eine geplante Ersetzung von IAS 39 bis Oktober 2009 vorgesehen ist.

Weiterführende Informationen:

bullet Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 112 KB).
bullet weitergehende Informationen zu den FSPs

 

 

April 2009: Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 20. April tagen

Die gemeinsame Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird ihre vierte Sitzung am Montag, den 20. April 2009 von 10:30 bis 15:30 Uhr im Crowne Plaza Hotel in London, 19 New Bridge Street abhalten. Die Sitzung ist öffentlich und wird per Internetsendung übertragen. Die wesentlichen Tagesordnungspunkte sind nachfolgend wiedergegeben (weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB):

bullet Teil I: Unternehmensverfassung von Standardsetzern, Konsultationsprozess und Agendaprioritäten:
bullet Wie (und durch wen) sollte eine Beaufsichtigung von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung national (oder international) erfolgen, um ein angemessenes Maß an Unabhängigkeit, Rechenschaft und Transparenz im Standardsetzungsprozess sicherzustellen?
bullet Welche Kriterien sollten Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung bei der Abwägung der Notwendigkeit einer zeitnahen Lösung eines 'Notfallsachverhalts' und der Notwendigkeit einer aktiven Beteiligung der Adressaten über den Standardsetzungsprozess in Erwägung ziehen?
bullet Welche Hinzufügungen oder Änderungen sollten vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise an der gemeinsamen Agenda von IASB und FASB und an deren jeweiligen separaten Agenden sowie den Prozessen, nach denen diese festgelegt werden, vorgenommen werden und warum?
bullet Teil II: Weitere Untersuchung von Sachverhalten, die auf der Sitzung am 5. März erörtert wurden:
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Außerbilanzielle Posten
bullet Teil III: Schriftliche Stellungnahmen und andere Diskussionspunkte:
(Eine Analyse der eingegangenen Stellungnahmen finden Sie auf der Internetseite des FASB.)
bullet Entsprachen die Reaktionen in den schriftlichen Stellungnahmen der Anwender in etwa den Erwartungen der Mitglieder der FCAG oder gab es deutliche Überraschungen?
bullet Gibt es nach Meinung der Mitglieder der FCAG irgendwelche anderen Sachverhalte, die die FCAG erörtern sollte und die eventuell schon in den schriftlichen Stellungnahmen der Anwender aufgebracht worden sind?

IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen zu beraten. Die Übersetzungen der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften der Beobachter von Deloitte von den ersten drei FCAG-Sitzungen finden Sie hier:

bullet 5. März 2009
bullet 13. Februar 2009
bullet 20. Januar 2009

 

 

April 2009: IAS Plus-Newsletter – G-20: Auswirkungen auf die IFRS

Wir hatten bereits über die Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems berichtet, die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde. Diese Erklärung beinhaltet Aussagen zur Reform der Regulierung des globalen Finanzsektors einschließlich der Stärkung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht, der Verbesserung stabiler Regulierung, der Förderung der Finanzmarktintegrität und der Verstärkung internationaler Zusammenarbeit. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Standardsetzer in der Erklärung aufgefordert, die Standards für Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu verbessern und weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter dazu herausgegeben: G-20: Auswirkungen auf die IFRS (in englischer Sprache, 100 KB). Der Newsletter geht detailliert auf die Sachverhalte der G-20 ein, die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben, und streicht Bereiche heraus, in denen der IASB und die IASC-Stiftung bereits tätig sind oder bereits angekündigt haben, auf die Empfehlungen der G-20 eingehen zu wollen. In dem Newsletter werden außerdem die rechnungslegungsbezogenen Empfehlungen von zwei Arbeitsgruppen erörtert, die die G-20 im November 2008 eingerichtet hatte:

bullet Arbeitsgruppe 1: Verbesserung stabiler Regulierung und Stärkung der Transparenz
bullet Arbeitsgruppe 2: Verstärkung internationaler Zusammenarbeit und Förderung der Finanzmarktintegrität

 

 

April 2009: DSR verabschiedet Positionspapier zur Finanzmarktkrise

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat ein Positionspapier zu den Auswirkungen der globalen Finanzmarktkrise auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten verabschiedet. Folgende Themen werden angesprochen:

bullet Fair-Value-Option
bullet Wertminderungsvorschriften und dynamische Risikovorsorge
bullet Own credit risk
bullet Saldierung von Finanzderivaten
bullet Nachfolgestandard für IAS 39

Nachfolgend finden Sie zwei Auszüge aus dem Papier, das Sie hier in seiner Gänze abrufen können (5 Seiten, 42 KB).

Schlussfolgerung des DSR zur Fair-Value-Option: Der Deutsche Standardisierungsrat ist der Ansicht, dass es in bestimmten Situationen sachgerecht ist, eine Umklassifizierung auch für Finanzinstrumente zu ermöglichen, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sollten sich an den Kriterien, die in den genannten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 enthalten sind, orientieren. Ebenso ist zu definieren, für welche Finanzinstrumente diese Umklassifizierung möglich sein soll.

Schlussfolgerung des DSR zu Wertminderungsvorschriften und dynamischer Risikovorsorge: Der Deutsche Standardisierungsrat ist sich einig, dass bei diesem Themengebiet zwei Fragestellungen getrennt zu beurteilen sind:
bullet Die erste Fragestellung bezieht sich auf die Vereinheitlichung der Wertminderungsvorschriften und hier konkret auf die ausschließliche Anwendung des ‚incurred loss‘- oder des ‚expected loss‘-Modells. Der Deutsche Standardisierungsrat hat sich hierzu noch keine abschließende Meinung gebildet, ist jedoch der Auffassung, dass diese Frage nicht losgelöst für sich, sondern nur im Rahmen des umfassenden Projekts zur Überarbeitung der Finanzinstrumentebilanzierung beantwortet werden kann.
bullet Die zweite Fragestellung betrifft eine mögliche Zulässigkeit von ‚dynamic provisioning‘ in der Rechnungslegung nach IFRS. Der Deutsche Standardisierungsrat lehnt eine Aufnahme entsprechender Vorschriften in die IFRS ab und kann sich nur eine aufsichtsrechtliche Variante im Sinne einer nachgelagerten Gewinnverwendung vorstellen.

 

 April 2009: FASB gibt FSP zum Fair Value und zu Wertminderungen heraus

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat drei endgültige Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben, die dazu gedacht sind, weitere Anwendungshilfen und verbesserte Angaben in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten zu bieten:

bullet FSP FAS 157-4 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, wenn das Volumen und der Grad der Handelsaktivität für den Vermögenswert oder die Schuld bedeutend zurückgegangen sind, und Identifizierung von Geschäftsvorfällen, die gestört sind bietet Leitlinien zur Durchführung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die mehr im Einklang mit den Prinzipien in SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert stehen.
bullet FSP FAS 107-1 und APB 28-1 Zwischenangaben über den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten verbessert die Einheitlichkeit in der Berichterstattung durch eine Erhöhung der Häufigkeit von Angaben zum beizulegenden Zeitwert.
bullet FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 Ansatz und Darstellung von nicht vorübergehenden Wertminderungen bietet zusätzliche Leitlinien, die dazu gedacht sind, größere Klarheit und Einheitlichkeit in der Bilanzierung und Darstellung von Wertminderungsverlusten bei Wertpapieren zu bewirken.

Die FSP treten für Zwischenabschlüsse und Abschlüsse zu Berichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. Juni 2009 enden. Eine begrenzte vorzeitige Anwendung ist möglich. Der IASB hatte zu Stellungnahmen zu den FSP in ihrer Entwurfsversion eingeladen – ab heute soll allerdings in den Stellungnahmen bitte auf die endgültigen FSP Bezug genommen werden –;die Kommentierungsfrist endet am 20. April 2009.

bullet Presseerklärung des FASB zu den endgültigen FSP (in englischer Sprache)
bullet Verknüpfungen auf die einzelnen FSP:
bullet FSP FAS 157-4 (in englischer Sprache, 95 KB)
bullet FSP FAS 107-1 und APB 28-1 (in englischer Sprache, 23 KB)
bullet FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 (in englischer Sprache, 241 KB)
bullet Heads Up-Newsletter von unseren US-amerikanischen Kollegen über die FASB-Sitzung, in der die FSP verabschiedet wurden (in englischer Sprache, 150 KB)
bullet Informationen zur Einladung zur Stellungnahme des IASB zu den FASB-Vorschlägen

 

 

April 2009: Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums

Die Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 137 KB), die die Führer der Gruppe der 20 (G-20) im Nachgang zu deren Sitzung am 2. April 2009 in London herausgegeben haben, ruft das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) infolge der Ausweitung seines Mandats der Förderung der Finanzstabilität zu einer Erweiterung und veränderten Zusammensetzung mit einer stärkeren institutionellen Basis und einer verbesserten Kapazität als Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) auf. Dem ist das FSF nunmehr nachgekommen – sehen Sie sich dazu die Presseerklärung an (in englischer Sprache, 20 KB). Zu den Mitgliedern des FSB werden alle Staaten der G-20 sowie Spanien und die Europäische Kommission gehören. Der FSB steht unter dem Vorsitz von Mario Draghi, dem Gouverneur der Bank von Italien. Er hat sein Sekretariat am Sitz der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel.

Pflichten der Mitglieder des Finanzstabilitätsrats:

Im Zuge ihrer Mitgliedschaft verpflichten sich die Mitgliedstaaten und -gebiete, die Erhaltung der Finanzstabilität zu verfolgen, die Offenheit und Transparenz des Finanzsektors aufrechtzuerhalten, internationale Finanzstandards umzusetzen (einschließlich der 12 internationalen Kernstandards und -regeln) und ihr Einverständnis zu geben, sich regelmäßigen Peer Reviews zu unterziehen, bei denen als Nachweis u.a. die öffentlich zugänglichen Berichte von IWF und Weltbank aus deren Programm zur Beurteilung des Finanzsektors verwendet werden. Der FSB wird diese Pflichten und den Prozess ihrer Evaluation ausarbeiten und berichten. Die 12 internationalen Kernstandards und -regeln beinhalten die International Financial Reporting Standards und die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).

Gleichzeitig hat der FSF einen aktualisierten Satz an Empfehlungen und Prinzipien zur Stärkung des Finanzsystems herausgegeben. Die Presseerklärung (in englischer Sprache, 64 KB) enthält einen Überblick über die Empfehlungen und Prinzipien sowie Links, über die vier einzelne, die Empfehlungen und Prinzipien enthaltende Berichte heruntergeladen werden können:

In den Empfehlungen werden die bislang erfolgten Tätigkeiten des IASB festgehalten:

bullet Einheitliche Leitlinien sind vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten sowie zur Umgliederung von Vermögenswerten zwischen Bewertungskategorien in seltenen Umständen herausgegeben worden. Der IASB hat zudem überarbeitete Standards zur Konsolidierung und zu Angaben über außerbilanzielle Einheiten und damit zusammenhängende Risikopositionen vorgeschlagen. Der IASB hat im März 2009 eine Änderung an IFRS 7 abgeschlossen, mit den Verbesserungen hinsichtlich erforderlicher Angaben zu Risiko und Bewertung von finanziellen Aktivitäten einschließlich komplexer Finanzinstrumente eingeführt werden.

Zur Rechnungslegung und Prozyklizität wird in den Empfehlungen Folgendes ausgeführt:

bullet Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sollte beurteilen, wie man die Auswirkungen der Unterschiede zwischen den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Bilanzierungsstandards (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP), die sachgerechte Behandlung außerbilanzieller Risikopositionen und Garantien sowie die Behandlung hochliquider Staatsanleihen angehen kann.
bullet FASB und IASB sollten eine Erklärung herausgeben, mit der sie den maßgeblichen Regulatoren, Finanzinstitutionen und deren Prüfern noch einmal deutlich machen, dass die bestehenden Standards bei der Bestimmung eines eigetretenen Verlusts im Zuge der Risikovorsorge für Forderungsverluste Ermessensentscheidungen erfordern.
bullet FASB und IASB sollten das Modell der eingetretenen Verluste überdenken, indem sie alternative Ansätze für die Erfassung und Bemessung von Forderungsverlusten untersuchen, bei denen eine größere Spannbreite an verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigt wird. Das FSF empfiehlt FASB und IASB die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um Input zu fachlichen Fragestellungen zu erhalten und das Projekt beschleunigt abzuschließen.
bullet Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten den Einsatz von Bewertungsrücklagen oder Anpassungen für zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente untersuchen, wenn die für die Untermauerung ihrer Bewertung erforderlichen Daten oder Modelle schwach sind.
bullet Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten mögliche Änderungen an den relevanten Standards untersuchen, um möglicherweise mit der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert verbundene adverse Kräfte abzudämpfen. Zu den möglichen Wegen, diese möglicherweise bestehende Auswirkung zu verringern, gehören die folgenden:
bullet eine Verbesserung des Bilanzierungsmodells in der Weise, dass die Anwendung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente von Kreditintermediären sorgfältig untersucht wird;
bullet Umgliederungen zwischen den Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte;
bullet eine Erleichterung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

 

 

April 2009: Erklärung der G-20 und Antwort des IASB

In der Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 141 KB), die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde, werden die Standardsetzer aufgefordert, die Standards für Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu verbessern und weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen:

Rechnungslegungsstandards
Wir sind der Meinung, dass die Standardsetzer die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten aufgrund ihrer Liquidität und der Halteabsichten der Anleger verbessern und gleichzeitig die Rahmenregeln für die Fair-Value-Bilanzierung bestätigen sollten.

Wir begrüßen außerdem die Empfehlungen des FSF zur Prozyklizität, die sich Rechnungslegungsfragen widmen. Wir sind übereingekommen, dass die Standardsetzer bis Ende 2009 Schritte einleiten sollten, um

bullet die Komplexität von Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren,
bullet den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorge dadurch zu stärken, dass eine größere Bandbreite von Kreditinformationen berücksichtigt wird,
bullet die Rechnungslegungsstandards für Rückstellungen, bilanzunwirksame Risiken und Bewertungsunsicherheit zu verbessern,
bullet international Klarheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung von Bewertungsstandards in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden zu erzielen,
bullet deutliche Fortschritte hin zu einem einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards zu erreichen und
bullet innerhalb des Rahmens eines unabhängigen Standardsetzungsprozesses die Einbindung von Interessengruppen einschließlich Aufsichtsbehörden und aufstrebender Märkte durch die Überarbeitung der Satzung der IASCF zu verbessern.

Der IASB antwortete auf die Empfehlungen der Führer der G-20 und nahm gleichzeitig Stellung zu den jüngsten Entscheidungen, die vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB getroffen worden waren. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen zwei Auszüge aus der Presseerklärung des IASB, die Sie hier vollständig in englischer Sprache finden (104 KB).

bullet Antwort des IASB auf die G-20: 'Der IASB sieht sich selbst in der Pflicht, in jedem einzelnen Punkt, der von den G-20 empfohlen wurde, bis Ende 2009 tätig zu werden, was dem Datum entspricht, das die G-20 vorgeschlagen haben, um eine weltweit einheitliche und angemessene Reaktion auf die Krise sicherzustellen.'
bullet Antwort des IASB auf die Schritte des FASB: 'Erste Berichte über neue oder zusätzliche Abweichungen zwischen den IFRS und US-GAAP, die durch diese FSP entstanden sein sollen, scheinen übertrieben. Eine vorläufige Prüfung der Entscheidungen des FASB durch den Stab des IASB weist darauf hin, dass die Ziele des FASB und sein Ansatz in Bezug auf die Anwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten im Wesentlichen denen in den IFRS ähnlich zu sein scheinen.'


April 2009: G-20-Spitzen unterstützen globale Rechnungslegungsstandards
Im Kommuniqué, das die Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlichten (in englischer Sprache, 126 KB), werden die Standardsetzer aufgefordert "dringend mit den Aufsichten und Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um die Standards zur Bewertung und zur Risikovorsorge zu verbessern und einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu entwickeln." Diese Empfehlung baut auf einer Empfehlung aus dem Abschlussbericht der G-20-Arbeitsgruppe Nr. 1 Verbesserung verlässlicher Regulierung und Stärkung der Transparenz auf (in englischer Sprache, 698 KB), der am 25. März 2009 veröffentlicht worden war und in dem ebenfalls die globale Übernahme eines einzigen Satzes von Rechnungslegungsstandards empfohlen worden war. Im Bericht wird auch empfohlen, dass Vertreter aufstrebender Märkte stärker in die IASCF/IASB-Struktur eingebunden werden sollten.
Empfehlung 23: Der IASB sollte seine Bemühungen erhöhen, globale Konvergenz hin zu einem einzigen Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards dadurch zu erzielen, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie fachliche Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden.
— Verantwortlichkeit: IASB
— Zeitplan: Herbst 2009
— Überwachung: Erweitertes FSF*

Der langfristige Nutzen, der wahrscheinlich aus der Verwendung eines abgestimmten Satzes internationaler Rechnungslegungsstandards entstehen wird, ist beträchtlich – insbesondere in Hinblick auf Markttransparenz und Kosten. Obwohl es in manchen Fällen angemessen sein kann, die IFRS an nationale Umstände anzupassen anstatt sie vollständig zu übernehmen, um landesspezifische Charakteristika von Märkten zu berücksichtigen, höhlt dies den Nutzen eines globalen Satzes von Rechnungslegungsstandards aus.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass der IASB den Übergang auf einen einzigen Satz hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards dadurch erleichtert, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie weltweit fachliche Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Der Bericht enthält auch Empfehlungen zur Risikovorsorge und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Empfehlung 13: Die Standardsetzer sollten den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen stärken, in dem sie alternative Ansätze zum Ansatz und zur Bewertung von Kreditverlusten erwägen, die eine größere Bandbreite von verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigen. Sie sollten auch Änderungen an einschlägigen Standards prüfen, die gegenläufige Tendenzen abmildern, die mit der Fair-Value-Bilanzierung in Zusammenhang stehen. Das gilt auch in Bezug auf Verbesserungen von Bewertungen, wenn die Daten oder Modelle schwach sind. Die Standardsetzer und die Aufsichtsbehörden sollten zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des Finanzsektors und Gewähr von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss stehen.
— Verantwortlichkeit: Standardsetzer, BCBS**
— Zeitplan für die Entwicklung: strategisches Ziel Herbst 2009
— Zeitplan für die Umsetzung: wie sachgerecht, mit Erörterung mit dem Sektor und Koordinierung durch das erweiterte FSF
— Überwachung: Erweitertes FSF

Während die Standardsetzer im Grunde einig sind, dass solche antizyklischen Rückstellungsmechanismen aus Perspektive der Finanzmarktstabilität wünschenswert sind, argumentieren sie, dass Rückstellungen, die nicht bereits eingetretene Kreditverluste widerspiegeln, die Integrität von Abschlüssen mindern würden, deren Zweck es sei, eine objektive und akkurate Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens zu liefern.

Es gibt jedoch auch die Ansicht, dass eine der wichtigsten Lektionen, die aus der gegenwärtigen Krise zu lernen ist, ist, dass die Rechnungslegungsstandards eben nicht geholfen haben, die finanzielle Situation von Unternehmen akkurat darzustellen, da sie Informationen, die hinsichtlich Risiken vorliegen, nicht berücksichtigen. Während die Zusammenarbeit zwischen Aufsichten und Prüfern wichtig ist, besteht sie schon, damit sie aber greifen kann, muss es die Erkenntnis geben, dass die Rechnungslegungsstandards gestärkt werden müssen, um die Risiken im gesamten Zyklus besser darzustellen. Eine Abmilderung der Prozyklizität, die aus Rückstellungsmechanismen entstehen, erfordert, dass der BCBS und die Standardsetzer zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des Finanzsektors und Gewähr von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss stehen.

Empfehlung 22: Die Standardsetzer sollten ihre Bemühungen verstärken, die Komplexität der Standards für die Berichterstattung über Finanzinstrumente zu reduzieren und die Standards für die Darstellung zu verbessern, um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.
— Verantwortlichkeit: Standardsetzer
— Zeitplan: Herbst 2009
— Überwachung: Erweitertes FSF

Um Transparenz zu unterstützen und den Adressaten von Abschlüssen ein Einschätzung des finanziellen Zustands eines Unternehmens zu ermöglichen, muss eine Bewertung zum beizulegenden Zweitwert durch ausreichend Angabestandards zu Bewertungsmethoden unterstützt werden. Wenn Bewertungsmodelle zur Anwendung kommen, müssen im Anhang zum Abschluss eine Beschreibung der getroffenen Annahmen und eine Erörterung der Häufigkeit alternativer Eingaben in das Bewertungsmodell vorhanden sein.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass die Bemühungen, die Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren und die Angabestandards zu verbessern, verstärkt werden, um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.

*) Das Finanzstabilitätsforum (FSF) soll nach Absichtserklärung aus dem Kommuniqué erweitert und gestärkt werden (Punkt 15).
**) Baseler Ausschuss zur Bankenaufsicht (Basel Committee for Banking Supervision)



April 2009: Berichterstattung für Anleger und Aufsichtsregelungen sollte man nicht verwechseln
Die Europäische Kontaktgruppe (European Contact Group, ECG) – ein europäisches Forum von Stellvertretern der sechs größten internationalen Prüfungsnetzwerke (einschließlich Deloitte) – hat ein Schreiben an Charlie McCreevy, den europäischen Binnenmarktkommissar, verfasst (in englischer Sprache, 57 KB), in dem es um 'dynamische Risikovorsorge' und die Bestimmung angemessener Vorsorge durch Banken für Kreditverluste geht. In dem ECG-Schreiben werden verschiedene Vorschläge zur dynamischen Risikovorsorge vorgestellt und in zwei Kategorien unterteilt:
bullet Verbesserungen oder Änderungen am Modell der eingetretenen Verluste, das derzeit in den IFRS verwendet wird und
bullet Einführung eines Pufferfonds, um Wirtschaftszyklen entgegenzutreten.
Im Hinblick auf die erste Art unterstützt die ECG die aktuellen Projekte des IASB und des FASB, die der Verbesserung der Erfassung von Wertminderungen bei Schuld- und Eigenkapitaltiteln gelten einschließlich einer möglichen Ersetzung des Modells der eingetretenen Verluste durch ein Modell der erwarteten Verluste. Aber die ECG unterstützt keine Vorschläge, nach denen die Finanzberichterstattung bewusst exzessiv konservativ gestaltet werden soll. Das könnte die Möglichkeit von Abschlüssen einschränken, ein den Tatsachen entsprechendes Bild der finanziellen Leistung der Periode zu liefern.

Hinsichtlich der Ansätze über einen Pufferfonds hält die ECG fest, dass dies zwar etwas sein könnte, das Bankaufsichten für aufsichtsrechtliche Regelungen in Betracht ziehen können wollten, dies in Rechnungslegungsstandards aufnehmen zu wollen, sei jedoch völlig unangemessen. "Die Anwendung einer Mischung von Rechnungslegungs- und aufsichtsrechtlichen Zwecken wird die Transparenz, die Einheitlichkeit und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zum Schaden der Anwender beeinträchtigen."

Am 25. März 2009 hat der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) eine Verlautbarung mit gleicher Botschaft veröffentlicht.


April 2009: Drei FASB-Stabpositionen zum beizulegenden Zeitwert

Am 2. April 2009 verabschiedete der US-amerikanische Standardsetzer FASB drei Positionspapiere des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP), mit denen die Fair-Value-Bilanzierung von Finanzinstrumenten – insbesondere in Märkten unter Druck – klargestellt werden soll. Der FASB hatte 600 Stellungnahmen zu drei vorgeschlagenen FSP erhalten. Darin wurden sehr unterschiedliche Meinungen von Anlegern, Einzelpersonen, Erstellern, Aufsichtsbehörden, Geschäftsvereinigungen und Prüfungsgesellschaften zu den drei vorgeschlagenen FSP zum Ausdruck gebracht. Die verschiedenen Positionen wurden ausführlich erörtert, bevor man zu dem gemeinsamen Schluss kam, die endgültigen Verlautbarungen zu formulieren und herauszugeben.

bullet FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt. Bei der Erörterung dieses Vorschlags deutete der FASB an, dass die vorgeschlagene FSP FAS 157-e nicht dazu gedacht war, das Ziel einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu ändern, selbst wenn es einen bedeutenden Abfall in Marktaktivitäten für den zu bewertenden Vermögenswert gegeben habe. Das Ziel sei es, den beizulegenden Zeitwert im gegenwärtigen inaktiven Markt zu bestimmen (einen 'Abgangspreis') und nicht den Wert in einem hypothetischen Markt oder ein Mittel aus beiden Werten. Eine bedeutende Veränderung im Vergleich zur vorgeschlagenen FSP FAS 157-e bezieht sich auf den Wegfall der Annahme, dass alle Geschäftsvorfälle in einem inaktiven Markt Notverkäufe sind, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist.
bullet FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen. Der FASB kam überein, dass der Anwendungsbereich des neuen Models für nicht vorübergehende Wertminderungen (other-than-temporary impairments, OTTI) auf Schuldtitel beschränkt sein solle. Die bestehenden OTTI-Modelle für Eigenkapitaltitel würden weiterhin gelten. Im neuen OTTI-Modell für Schuldtitel würde der Schwerpunkt von der Absicht eines Unternehmens, den Titel bis zur Werterholung zu halten, auf seinen Absicht, zu veräußern verschoben.
bullet Ein Unternehmen würde seine wertgeminderten Schuldtitel, die es gegenwärtig zu veräußern beabsichtigt, ergebniswirksam auf den beizulegenden Zeitwert abwerten.
bullet Für diejenigen, die es nicht zu veräußern beabsichtigt (zur Veräußerung verfügbar oder bis zur Endfälligkeit gehalten), gilt, dass, wenn es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht alle vertraglich ihm zustehenden Beträge einsammeln kann, das Unternehmen die nicht vorübergehende Wertminderung aufspaltet. Die Wertminderung, die auf Kreditverlust zurückzuführen ist, wird mit dem Unterschied zwischen fortgeführten Anschaffungskosten und dem Barwert der erwarteten Kapitalströme abgezinst um den Effektivzinssatz des Titels bewertet und im Ergebnis angesetzt. Der verbleibende Betrag der Wertminderung (der nicht bonitätsbezogene Anteil) würde im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst.
bullet FSP FAS 107-b und APB 28-a Zwischenangaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten. Börsennotierte Unternehmen müssen die Methode(n) und bedeutenden Annahmen angaben, die zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in ihren Zwischen- und Jahresabschlüssen verwendet wurden. Änderungen müssen erläutert werden.

Es wird erwartet, dass die endgültigen FSP Ende nächster Woche veröffentlicht werden und führ Zwischenberichts- und Berichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15 Juni 2005 enden. Eine frühere Anwendung wäre mit Einschränkungen möglich. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Head up- Newsletter zum Thema veröffentlicht (in englischer Sprache, 150 KB). Der IASB hat zu Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Versionen der beiden ersten der oben genannten FSP eingeladen (siehe unsere Nachricht vom 21. März 2009).



März 2009: FCAG erstellt Bericht für die G-20-Mitglieder
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB hat einen Brief an Premierminister Brown geschrieben (in englischer Sprache, 45 KB), der Gastgeber des nächsten G-20-Gipfel sein wird. In dem Schreiben ist ein Bericht über die FCAG enthalten – Gründungsumstände, Zusammensetzung, Aufgabe und gegenwärtige Aktivitäten und Fortschritte –, den Brown den Teilnehmern des Gipfels zur Kenntnis bringen soll. So sollen die G-20-Mitglieder auf das Bestehen und die Aktivitäten der FCAG aufmerksam gemacht und auf das Erscheinen des FCAG-Berichts im Juli 2009 hingewiesen werden. Über die Arbeit der FCAG heißt es in dem Schreiben:
Die FCAG erwägt, wie mit Verbesserungen der Finanzberichterstattung das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte verbessert werden kann, und bemüht sich, Sachverhalte zu identifizieren, die der sofortigen Aufmerksamkeit oder langfristiger Erwägungen der Boards bedürfen, sowie Input und Ratschläge dazu zu liefern. Derzeit erörterte Themen beinhalten unter anderem die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert (einschließlich Marktbewertungen), Kreditrückstellungen sowie strukturierte Unternehmen und andere außerbilanzielle Vehikel. Die FCAG prüft außerdem die Aufsicht über die Boards, den Standardsetzungsprozess in dringenden Umständen und den Nutzen der Konvergenz der Standards beider Boards. Im Rahmen seiner Arbeit erwägt der Board auch die verschiedenen Studien, die im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise erarbeitet wurden.


März 2009: Aktueller Stand bei IASB und FASB in Sachen Finanzmarktkrise
Der International ccounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board haben im Nachgang zu ihrer gemeinsamen Sitzung, die am 23. und 24. März 2009 in London stattfand, weitere Schritte als Reaktion auf die weltweite Finanzmarktkrise bekanntgegeben. Aufbauend auf den Arbeiten, die im Gange sind, haben sich die zwei Boards verständigt, gemeinsam und zügig auf gemeinsame Standards hinzuarbeiten, die sich mit außerbilanziellen Geschäften und der Bilanzierung von Finanzinstrumenten befassen. Sie werden im Rahmen des Finanzinstrumenteprojekts ferner gemeinsam an einer Untersuchung der Bilanzierung von Wertberichtigungen auf Forderungen arbeiten. Die gemeinsame Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 50 KB).


März 2009: FASB gibt zwei Vorschläge zur Marktbewertung heraus
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei vorgeschlagene Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP) zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zur Wertminderung von Finanzinstrumenten zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Wir hatten auf die diese zu erwartenden FSP gestern hingewiesen. Die Kommentierungsfrist endet in beiden Fällen am 1. April 2009. Der IASB erörterte Entwürfe dieser Vorschläge auf seiner gestrigen Sitzung. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
bullet Vorgeschlagene FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt (62 KB)
bullet Vorgeschlagene FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen (80 KB)
bullet Presseerklärung des FASB


März 2009: Zwei FASB-Vorschläge würden Marktbewertung erleichtern

Auf seiner gestrigen Sitzung entschied der US-amerikanische Standardsetzer FASB, zwei Änderungen hinsichtlich der amerikanischen Marktbewertungsvorschriften für Finanzinstrumente vorzuschlagen:

bullet Bestimmung, wann ein Markt für einen Vermögenswert oder eine Schuld inaktiv ist und wann ein Geschäftsvorfall unter Druck erfolgt. Der Board entschied, zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, um Unternehmen bei der Bestimmung zu helfen, ob ein Markt für einen Vermögenswert inaktiv ist und wann ein Preis eines Geschäftsvorfall ohne Druck zustande kommt. In den Unterlagen für die Sitzung (in englischer Sprache, 108 KB) wird das vorgeschlagene Modell beschrieben, auf das sich der Board geeinigt hat. Das Modell sieht "bedeutende Ermessenentscheidungen" vor.
bullet Nicht vorübergehende Wertminderungen. Der Board erörterte vorgeschlagene Änderungen an den Leitlinien zu nicht vorübergehenden Wertminderungen. Derzeit muss ein Unternehmen bei der Bestimmung, ob eine Wertminderung nicht vorübergehend ist, beurteilen, ob es die Absicht und die Möglichkeit hat, ein Instrument bis zur Werterholung zu halten. Mit der vorgeschlagenen Position des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) würden die Leitlinien wie folgt geändert:
bullet Wenn das Unternehmen beabsichtigt, das Instrument vor einer Werterholung zu veräußern oder es die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen vor die Zeitpunkt gezwungen sein wird, das Instrument zu verkaufen, größer ist als die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen das Instrument halten wird, wäre der gesamte Wertminderungsverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung als nicht vorübergehende Wertminderung zu erfassen.
bullet Wenn das Unternehmen das Wertpapier nicht zu veräußern beabsichtigt und es nicht wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen gezwungen sein wird, das Instrument vor einer Werterholung zu veräußern, ist nur der Teil des Wertminderungsverlusts, der bonitätsinduziert ist, in der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen. Der Restbetrag des Wertminderungsverlusts würde dem sonstigen vollständigen Einkommen zugewiesen. Für die meisten Schuldinstrumente würde das Unternehmen den Teil des Wertminderungsverlusts, der den Kreditverlust darstellt, unter Verwendung seiner besten Schätzung des Wertminderungsbetrags bestimmen, der aus der Erhöhung des Kreditrisikos, das mit dem entsprechenden Instrument verbunden ist, entsteht. Die Wertminderung, die im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst wird, würde prospektiv über die verbleibende Laufzeit des Schuldinstruments aufgelöst. Diese Auflösung würde im sonstigen vollständigen Einkommen mit einer Aufrechnung gegen den Vermögenswert erfasst und keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben.

Die Änderungen werden bei beiden Sachverhalten als vorgeschlagene FSP zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet am 1. April 2009, und die Änderungen würden für Zwischenberichtsperioden und Jahresberichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15 März 2009 enden. Die vorgeschlagenen FSP wären rückwirkend anzuwenden. Der Board beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 2. April 2009 zu erörtern.



März 2009: Aussage des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der SEC

Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) James L. Kroeker sagte am 12. März 2009 vor dem Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen zur Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente aus. Kroeker sprach ausführlich über die Studie zur Marktwertbilanzierung der SEC. Seine vollständige Aussage in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir Auszüge für Sie.

Wie vorher erwähnt hat die SEC die Studie ihres Stabs zur Marktwertbilanzierung am 30. Dezember 2008 dem Kongress übergeben. In dieser umfassenden Studie, die in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Zentralbank durchgeführt wurde, empfahl der Stab, die Standards zur Marktwertbilanzierung nicht außer Kraft zu setzen. Vielmehr empfahlen wir die Verbesserung der bestehenden Standards zur Marktwertbilanzierung und der damit in Zusammenhang stehenden Leitlinien.

In unserem Bericht sind acht Empfehlungen enthalten, bei deren Befolgung wir der Meinung sind, dass der bereits erstklassige Ruf unseres Finanzberichterstattungssystems noch verbessert werden kann. Ich werde die einzelnen Empfehlungen gleich vorstellen, aber es ist es wert, dass ich zuvor ihren gemeinsamen Tenor hervorhebe: Marktwertbilanzierung führt zu transparenten Finanzinformationen für Anleger, und es sollten und können bessere Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, die denjenigen helfen, die verantwortlich für das Erarbeiten von Marktwerten sind.[...].

Unter anderem fanden wir in der Studie heraus, dass die Anleger generell der Meinung sind, dass Marktwertbilanzierung die Transparenz der Finanzberichterstattung erhöht und bessere Anlageentscheidungen ermöglicht. Darüber hinaus zeigte sich nach sorgfältiger Prüfung der Faktoren, die zu den Bankenpleiten 2008 führten, dass die Marktwertbilanzierung offensichtlich keine bedeutsame Rolle dabei spielte. Die Pleiten scheinen nach unseren Ergebnissen eher das Ergebnis wachsender Kreditverluste, Bedenken hinsichtlich der Qualität von Vermögenswerten und (in bestimmten Fällen) schwindenden Anlegervertrauens gewesen zu sein. [...].

Aufgrund dieser Ergebnisse sprachen wir die folgenden acht Empfehlungen aus:

  1. FAS 157 sollte verbessert aber nicht ausgesetzt werden;
  2. bestehende Anforderungen zur Zeit- und Marktwertbilanzierung sollten nicht außer Kraft gesetzt werden;
  3. weitere Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Anwendung und das praxisübliche Verhalten in Bezug auf bestehende Vorschriften zur Zeitwertbilanzierung zu verbessern;
  4. die Bilanzierung von Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten sollte noch einmal adressiert werden;
  5. weitere Leitlinien zur Förderung gesunder Ermessenentscheidungen sollten eingeführt werden;
  6. Rechnungslegungsstandards sollten weiterhin vor dem Hintergrund der Bedürfnisse der Anleger entwickelt werden;
  7. weitere formelle Maßnahmen, die sich der Anwendung bestehender Rechnungslegungsstandards in der Praxis widmen, sollten ergriffen werden; und
  8. die Bilanzierung von Anlagen in finanzielle Vermögenswerte sollte vereinfacht werden.


März 2009: Aussage des FASB-Vorsitzenden zur Marktbewertung

Der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz sagte am 12. März 2009 vor dem Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen zur Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente aus. Herz betonte die Bedeutung unverzerrter Bilanzierungsstandards für die Kapitalmarktanleger. Weitergehende Informationen in englischer Sprache:

bullet Vorbereitete Erklärung von Herz (28 KB)
bullet Vollständige Aussage von Herz (79 KB)
bullet Presseerklärung des FASB

Hier ist ein Ausschnitt aus der Aussage von Herz:

Auch wenn eine einwandfreie und transparente Rechnungslegung wirtschaftliche Folgen haben kann, einschließlich der Möglichkeit, zu prozyklischem Verhalten führen zu können, ist es nicht die Aufgabe von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung oder der externen Rechnungslegung, zu versuchen, solche Effekte abzumildern oder ihnen entgegenzutreten. Das Hervorheben und die Darstellung der sich verschlechternden finanziellen Lage eines Finanzinstituts kann dazu führen, dass sich Anleger entscheiden, ihre Anteile an dem Unternehmen zu verkaufen, Kapitalgeber sich weigern, ihm Kapital zur Verfügung zu stellen, das Unternehmen versucht, problembehaftete Vermögenswerte loszuwerden und Aufsichtsbehörden und die Kapitalmärkte feststellen, dass das Institut Gefahr läuft, unterzugehen und weiteres Kapital benötigt [...].

Die Tatsache, dass Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert für einige illiquide Instrumente schwer festzustellen waren, ist nicht Ursache der gegenwärtigen Probleme, sondern vielmehr ein Symptom der vielen Probleme, die zur der weltweiten Krise beigetragen haben; dazu gehören lockere und betrügerische Kapitalgewährungen, ausufernde Hebelungen, die Schaffung komplexer und risikoreicher Anlagen durch Verbriefungen und Derivate, die weltweite Verbreitung solcher Anlagen über schnell wachsende, nicht regulierte und undurchsichtige Märkte, die nicht über die notwendige Infrastruktur für Clearingmechanismen und Preisfeststellungen verfügen, falsche Ratings sowie das Fehlen eines angemessenen Risikomanagements und von Bewertungsprozessen in vielen Finanzinstituten. Viele der Klagen über den beizulegenden Zeitwert scheinen auch im Zusammenhang mit dessen Auswirkung auf die angemessene Kapitalausstattung hochzukommen. Wie bereits gesagt: Auch wenn die Erwägung der Auswirkung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert auf das aufsichtsrechtliche Kapital einer Bank ein sehr wichtiges Thema ist, geht es über den Aufgabenbereich des FASB hinaus.



März 2009: Zeugen bei der Anhörung zur Marktwertbilanzierung im US-Kongress
In unserer Nachricht vom 8. März 2009 hatten wir berichtet, dass der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen am 12. März 2009 eine Anhörung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten wird. Der Unterausschuss hat nun eine Liste der geladenen Zeugen veröffentlicht, zu denen auch der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz gehören wird:
Befragungsrunde 1
bullet James Kroeker, Leiter Rechnungslegung, U.S. Securities and Exchange Commission
bullet Robert Herz, Vorsitzender, Financial Accounting Standards Board
bullet Kevin Bailey, Stellvertretender Prüfer für Aufsichtspolitik, Office of the Comptroller of the Currency
Befragungsrunde 2
bullet Jeff Mahoney, Leiter der Rechtsabteilung, Council of Institutional Investors
bullet Cindy Fornelli, Geschäftsführende Direktorin, Center for Audit Quality
bullet Thomas Bailey, Vorsitzender, Pennsylvania Association of Community Bankers, und Präsident und Vorstandsvorsitzender, Brentwood Bank
bullet Lee Cotton, Ehemaliger Präsident, Commercial Mortgage Securitization Association
bullet Tanya Beder, Vorsitzende, SBCC Group
bullet Robert D. McTeer, Führendes Mitglied, National Center for Policy Analysis
bullet William Isaac, Vorsitzender, The Secura Group of LECG (ehemaliger Vorsitzender der Federal Deposit Insurance Corp)

 

 

März 2009: FCAG bitte um Meinungen der Anwender zur Finanzmarktkrise
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB bittet die Anwender um schriftliche Eingabe von Meinungen zu Fragen der Finanzmarktkrise. Die Meinungen sollen als Antworten auf die folgenden Fragen eingereicht werden, die der FCAG dabei helfen sollen, Bilanzierungs- und Berichterstattungsfragen in Bezug auf die Finanzmarktkrise zu erörtern und auf dieser Grundlage Empfehlungen gegenüber dem IASB und dem FASB auszusprechen.
  1. Wo hat die Mehrzweckberichterstattung dabei geholfen, Probleme während der Finanzmarktkrise zu identifizieren? Wo hat sie nicht geholfen oder möglicherweise sogar unnötig Probleme bereitet?
  2. Wenn die Aufsichten eine "dynamische Vorsorge" vorschreiben würden, die von den derzeitigen IFRS- oder US-GAAP-Vorschriften abweichen würden, wie sollte dies in den Mehrzweckabschlüssen widergespiegelt werden: (1) Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung; (2) Ansatz im anderen vollständigen Einkommen; (3) Zuweisung von Eigenkapital außerhalb des vollständigen Einkommens; (4) Angabe in einer Fußnote; (5) auf irgendeine andere Art und Weise; oder (6) gar nicht?
  3. Einige Mitglieder der FCAG sind der Meinung, dass Fragen der Bilanzierung von außerbilanziellen Positionen wie Verbriefungen mehr zu Finanzmarktkrise beigetragen haben als Fragen der Zeitwertbewertung. Stimmen Sie dem zu? Wie können die IFRS und US-GAAP in diesem Bereich am besten verbessert werden?
  4. Die meisten Anwender sind der Meinung, dass das gegenwärtige gemischte Modell für die Bilanzierung von und die Berichterstattung über Finanzinstrumente zu komplex und auch in anderer Hinsicht suboptimal ist. Einige Anwender schlagen eine Zeitwertbewertung aller Finanzinstrumente vor, manche wollen das gemischte Modell verfeinern. Welchem Ansatz stimmen Sie zu und warum?
  5. Welche Kriterien sollten Standardsetzer in Erwägung ziehen, wenn sie die verschiedenen Ansprüche in der zeitnahen Lösung eines akuten Problems ausbalancieren und gleichzeitig die Anwender durch den Konsultationsprozess einbeziehen wollen, um hochwertige und weltweit anerkannte Standards zu gewährleisten?
  6. Gibt es Fragen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise, bei denen IASB oder FASB signalisiert haben, dass sie sich ihrer annehmen wollen, bei denen es Ihrer Meinung nach besser wäre, wenn sie in Zusammenarbeit mit oder sogar allein von anderen Organisationen gelöst würden? Wenn ja: Welche Fragen und welche Organisationen?
  7. Gibt es andere Anmerkungen, die Sie der FCAG gerne übermitteln würden?
Um Einreichungen wird bis zum 2. April 2009 gebeten, damit die Fragen bei der nächsten Sitzung der FCAG am 20. April 2009 erörtert werden können. Details zur Einreichung und die englische Formulierung der Fragen finden Sie in der Presseerklärung des IASB.

 

 

März 2009: US-Kongress untersucht 'Marktwertbilanzierung'

Der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen wird in der kommenden Woche eine Sitzung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten. Die Anhörung wird am 12. März 2009 in Washington stattfinden und um 10 Uhr beginnen. Die Ankündigung der Anhörung gibt als Zweck derselben Folgendes an:
die Marktwertbilanzierungsregeln zu untersuchen, bei denen viele die Meinung vertreten, dass sie die gegenwärtigen Turbulenzen in der Finanzbranche und der Wirtschaft im weiteren verschärft haben. Der Standard verpflichtet Unternehmen, gehaltene Vermögenswerte mit dem aktuellen Marktwert zu bewerten. Für Vermögenswerte, die eingefroren sind und einen verminderten aktuellen Marktwert haben, deren Wert sich aber in der Zukunft erholen mag, hat sich der Standard als problematisch herausgestellt. Unternehmen sind dann dazu verpflichtet, Abschreibungen auf Vermögenswerte in Milliardenhöhe vorzunehmen, die zu weiteren Abschreibungen an anderer Stelle führen können.

Bei der Bekanntgabe der Anhörung sagte der Kongressabgeordnete Paul E. Kanjorski, der den Vorsitz in dem Unterausschuss innehat:

Illiquide Märkte haben zu großen Schwierigkeiten bei der Bewertung von Vermögenswerten bestimmter Größe geführt. Einige haben sich deshalb über die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beschwert und danach getrachtet, sie abzuschaffen. Während Unternehmen stabile Verhältnisse brauchen, benötigen Anleger weiterhin verlässliche Informationen. Wir können deshalb keine Fantasiebilanzierung zulassen, die sich die schlechten Vermögenswerte wegwünscht, in dem sie schlicht weggeschlossen werden. Dementsprechend werden wir bei dieser Anhörung versuchen, in einen konstruktiven und bedachten Dialog mit einer großen Bandbreite an Sichtweisen einzutreten, der darauf abzielt, gewissenhafte und machbare Lösungen dieses Problems Schritt für Schritt zu untersuchen. Kurz, ich möchte einen Weg finden – innerhalb der bestehenden unabhängigen Standardsetzerstruktur –, um Anleger weiterhin mit den Informationen zu versorgen, die benötigt werden, um effiziente Entscheidungen zu treffen, ohne Finanzinstitutionen weiter mit unverhältnismäßigen Bürden zu belegen. Jeder unserer erwarteten Zeugen wird die Gelegenheit haben, dazu beitragen, wie wir alle nach einer Konsenslösung bei diesem dornigen und umstrittenen Sachverhalt streben.

Die Ankündigung der Anhörung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache). Die Liste der Sachverständigen und der vorbereiteten Aussagen und Bezeugungen werden hier verfügbar sein. Auf einer Pressekonferenz (in englischer Sprache) am 5. März 2009 antwortete der Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzdienstleistungen, Barney Frank, auf eine Frage, ob der Kongress tätig werden und die Marktwertbilanzierung aussetzen solle, wie folgt:

Ich denke nicht, dass es dem Kongress gut ansteht, die Bilanzierung durch Gesetze zu regeln. Wissen Sie, es gibt ein Prinzip, wonach, wenn man glaubt, dass ein Sachverhalt zu einem gewissen Maße nicht politisch behandelt werden sollte, man nicht 535 Politiker bitten sollte, darüber zu entscheiden.

 

 

März 2009: US-Bedenken über Risikovorsorge nach dem 'Modell der eingetretenen Verluste'
In seinen Bemerkungen zu Wertberichtigungen auf Kredite und Prozyklizität (in englischer Sprache, 35 KB) vor dem Institut internationaler Bankiers (Institute of International Bankers, IIB) am 2. März 2009 äußerte der Vorsitzende des US-Rechnungshofes John C. Dugan Bedenken über Bilanzierungsstandards, die Banken dazu verpflichten, ihre Wertberichtigungen auf Kredite auf 'eingetretene' Verluste zu begrenzen statt auf 'erwartete' Verluste abzustellen. Aus Sicht von Dugan ist die 'Bildung von Risikovorsorge folglich entschieden prozyklisch geworden und hat die Auswirkung des Abschwungs erhöht'. Hier ist ein Ausschnitt aus seinen Bemerkungen:

Die aktuell in Kraft befindlichen Bilanzierungsstandards für die Kreditrisikovorsorge fußen sowohl hier wie im Ausland auf einem Modell der 'eingetretenen Verluste'. Nach diesem Modell kann eine Bank Vorsorge für Kreditverluste durch eine Zuführung zu einem Wertberichtigungskonto nur dann betreiben, wenn dieser Verlust 'eingetreten' ist, was bedeutet, dass der Verlust wahrscheinlich ist und vernünftig abgeschätzt werden kann. Um diesen Standard zu befolgen, müssen Banken dokumentieren, warum ein Verlust wahrscheinlich und vernünftig abschätzbar ist, und der einfachste Weg, dies zu tun, ist, sich auf die historischen Ausfallraten und die eigene vergangene Erfahrung mit Kreditausfällen bei der in Frage stehenden Art von Vermögenswerten zu beziehen. Leider wird die Verwendung historischer Ausfallraten zur Rechtfertigung wesentlicher Vorsorgen in einer längeren Periode vorteilhafter Wirtschaftsbedingungen schwieriger, wenn die Kreditausfallraten sinken. In der Tat wird es immer schwieriger, eine annehmbare Dokumentation auf der Grundlage der Vergangenheit und den jüngsten Erfahrungen zur Rechtfertigung bedeutender Vorsorge beizubringen, je länger das freundliche Umfeld andauert. Als die Bankenvertreter nicht mehr in der Lage waren, derartige annehmbare vergangenheitsorientierte Dokumentationen anzufertigen, begannen die Prüfer, sie aufzufordern, entweder die Vorsorge zu verringern oder, in einigen Fällen, den extremen Schritt zu gehen, die Kreditrisikovorsorge durch Freigabe so genannter 'negativer Vorsorgen', die als Ergebnis zählten, zu verringern.

Unnötig zu erwähnen, dass Bankaufsichtsbehörden, die Risikovorsorge genauso mögen wie wir, über das Ergebnis nicht erfreut waren.

 

 

März 2009: Dritte Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre dritte Sitzung am 5. März 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Seite zur Finanzmarktkrise.
Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise
5. März 2009

Der Vorsitzender der FCAG, Harvey J. Goldschmid, eröffnete die Sitzung, indem er Teilnehmer und Beobachter davon in Kenntnis setzte, dass die FCAG um Rückmeldungen aus der Branche zu bestimmten Fragestellungen/Themen bittet, die bei der nächsten Sitzung in London, die für den 20. April 2009 angesetzt ist, diskutiert werden sollen. Die FCAG gedenkt, diese Fragestellungen/Themen auf ihrer Internetseite am Montag einzustellen. Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Themen, einschließlich einiger Sachverhalte, die aus Zeitgründen auf der Februarsitzung 2009 nicht diskutiert werden konnten. Nachfolgend geben wir die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.

 

Dynamische Risikovorsorge

Der Vorsitzende Goldschmid stellte fest, dass dies vermutlich der wichtigste Sachverhalt sei, den die Gruppe an diesem Tag erörtern werde. Die Diskussion zu diesem Thema drehte sich um ein Diskussionspapier, das von der FCAG erstellt worden war. Höhepunkte dieses Diskussionspapiers waren den Sitzungsunterlagen als Anhang A beigefügt und können von der Internetseite der FCAG heruntergeladen werden.

Bestimmte Mitglieder stellten fest, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge ähnliche Merkmale aufweise wie das Modell der eingetretenen Verluste und dass das Konzept auf tatsächlichen Verlusten fuße, die statistisch über die Zeit geschätzt würden. Des weiteren wiesen mehrere Mitglieder darauf hin, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge eher ein aufsichtsrechtliches als ein Bilanzierungsthema darstelle und dass ein Wechsel in der Bilanzierung zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorschriften adverse Auswirkungen haben könne, die zu einer erhöhten Zyklizität führen könnten.

Mitglieder wiesen ferner darauf hin, dass das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste fehlerhaft sei, weil Verluste nicht zum 'richtigen Zeitpunkt' erfasst würden, und ob nicht ein neues Modell – wie das Modell des Gegenwartswerts – eine bessere Abbildung der wirtschaftlichen Realität wäre.

Viele Teilnehmer stimmten dem allgemeinen Konzept der dynamischen Risikovorsorge zu. Leisenring sagte, dass jedwede Diskussion um dynamische Risikovorsorge damit beginnen sollte, den Terminus begrifflich abzugrenzen. Herz deutete an, dass die Bedenken auf Seiten der Standardsetzer die Sicherstellung beinhalteten, dass es eine objektiv nachvollziehbare Methodologie bei der Festlegung der Rücklagen bei einer dynamischen Risikovorsorge geben müsse. Die Gruppe verständigte sich darauf, dass FASB, IASB und der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen werden, die die verschiedenen Sachverhalte/Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dynamischer Risikovorsorge aufgeworfen wurden, untersuchen soll, einschließlich einer Betrachtung der sachgerechten Methodik für die Reservenbildung (d.h. eingetretene Verluste, erwartete Verluste, dynamische Risikovorsorge oder beizulegender Zeitwert). Zudem wurde festgestellt, dass diese neue Arbeitsgruppe bis zum Ende dieses Jahres Empfehlungen zu dem sachgerechten Modell abgeben würde.

 

Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von und Berichterstattung über Finanzinstrumente

Herz vermittelte den aktuellen Stand zu Finanzinstrumente: Verbesserungen bei Ansatz und Bewertung, einem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB. Herz stellte fest, dass die Board diese Gruppe um Input ersuchten, um die Zielsetzung bei diesem gemeinsamen Projekt festzulegen. Herz und seine Boardkollegin, Leslie Seidman, stellten zudem heraus, dass die Board sich nicht den Luxus von drei bis fünf Jahren Zeit gönnen könnten, was der übliche Zeitraumen für größere Projekte sei.

Die Mitglieder stimmten der Ansicht von Herz hinsichtlich der zeitlichen Planung des vorgeschlagenen Projekts zu und stellten fest, dass der Schlüssel zu diesem Projekt in der Konvergenz und der Vereinfachung der Bilanzierungsmodelle für Finanzinstrumente liege.

Die Gruppe erörterte, dass der Weg in Richtung eines vollständigen Modells des beizulegenden Zeitwerts bedeutende Herausforderungen darstelle und dass in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Berichts zur Marktwertbilanzierung der SEC (der am 30. Dezember 2008 als Reaktion auf eine vom Kongress vorgeschriebene Studie erschienen war) jedwede Bewegung in Richtung eines vollständigen Modells des beizulegenden Zeitwerts nicht ohne eine Behandlung der bestehenden Praxisprobleme erfolgen sollte. Die Mitglieder erörterten die Vorteile und den möglichen Untergang zweier Modelle (z.B. beizulegender Zeitwert und erwartete Verluste). Die Gruppe stimmte im Großen und Ganzen darin überein, dass die Erreichung von Erleichterungen eingedenk der komplexen Natur von Finanzinstrumenten nicht ohne Herausforderungen sein könne. Folglich verständigte sich die Gruppe darauf, dass Einheitlichkeit und Konvergenz im Mittelpunkt stehen sollten. Darüber hinaus verständigten sich die Teilnehmer darauf, dass dieser Sachverhalt der Gruppe an Themen hinzugefügt werden sollte, mit denen sich die neue Arbeitsgruppe befassen solle.

 

Erfassung von nicht realisierten Erfolgen aus der Bewertung von Schulden des eigenen Unternehmens

Das Panel diskutierte die Vor- und Nachteile der Erfassung von Erfolgen bei der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert, die sich aus einer Veränderung der eigenen Verschuldung ergäben. Die allgemeine Sichtweise der Gruppe bestand darin, dass Erfolge aus der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden könnten, wenn (a) es sich um die Veränderung der Verschuldung eines speziellen Schuldners handele, (b) solche Erfolge realisierbar seien und (c) sachgerecht offengelegt würden. Die Teilnehmer erörterten, dass die Standardsetzer für die Realisierbarkeit von Erfolgen bestimmten Kriterien festlegen sollten, die erfüllt werden müssten (z.B., dass ein Unternehmen über hinreichend Liquidität verfügen müsse, um die Schulden zurückzunehmen und die Gegenpartei willens ist, sie zurückzuverkaufen usw.).

 

Weitere Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die beiden Vorsitzenden der FCAG hoben die zusätzlichen Kurzfristprojekte hervor, die der FASB unternommen habe, um die Leitlinien zur Anwendung und Offenlegung von FASB Statement Nr. 157 anzugehen. Diese Projekte beinhalteten (a) Anwendungsleitlinien zur Feststellung, wann ein Markt für einen Vermögenswert oder eine Schuld als aktiv oder inaktiv einzustufen sei; die Feststellung, wann ein Geschäftsvorfall unter Zwang erfolge; und die Anwendung der beizulegenden Zeitwerts auf Anlagen in alternativen Instrumenten wie bspw. Hedge Fonds und Fonds für Risikokapital, und (b) verbesserte Angaben über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, nach denen zusätzliche Angaben zu Sachverhalten wie Sensitivitäten der Bewertung auf wesentliche Inputfaktoren und Übertragungen von Posten zwischen den Stufen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erforderlich seien.

Die Teilnehmer erörterten auch die Notwendigkeit regulatorischer Maßnahmen bei der Herstellung gesunder Märkte und stellten fest, dass einige der Probleme, die wir heutzutage sähen, auf verschleierte Märkte für unregulierte Finanzinstrumente zurückzuführen seien.

 

Außerbilanzielle Sachverhalte

Die Mitglieder erörterten die Projekte von FASB und IASB zu Konsolidierung und Ausbuchung. Die Teilnehmer gaben an, dass die komplexen Strukturen, die in den Märkten geschaffen und nicht bilanziert worden waren, der wesentliche Grund für die Finanzmarktkrise gewesen seien. Sie ermunterten die Boards, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, wozu auch verbesserte Angaben gehören mögen. Das Panel beschloss, dieses Thema ausführlicher auf der Sitzung am 20. April zu diskutieren.

 

Verfassung und Standardsetzungsprozess

Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass die Unabhängigkeit von Standardsetzern entscheidend sei, um einen unverzerrten und transparenten Standardsetzungsprozess zu gewährleisten. Die Mitglieder stimmten darin überein, dass eine Rücksprache mit den Adressaten auch im Falle einer Notfallstandardsetzung erforderlich sein solle. Sie begrüßten allerdings die Schritte von FAF und IASCF zur Einrichtung des Aufsichtsgremiums.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

März 2009: IASB wird im Aufsichtsbericht der EU kritisiert

Die 'Hochrangige Gruppe zur Finanzaufsicht in der EU' hat ihren Bericht veröffentlicht, in dem 18 detaillierte Empfehlungen zur Stärkung der Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte der EU unterbreitet werden. In dem Bericht werden folgende Sachverhalte adressiert:

bullet wie die Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte in der EU organisiert werden muss
bullet wie die Europäische Zusammenarbeiten bei der Aufsicht über die finanzielle Stabilität, Frühwarnungen und Krisenmechanismen gestärkt werden muss; und
bullet wie die EU-Aufsichten weltweit zusammenarbeiten sollten.

Durch den Bericht hindurch wird die Bilanzierung als eine der Ursachen der gegenwärtigen weltweiten Finanzmarktkrise genannt. Die Autoren des Berichts drängen darauf, dass der IASB oder Aufsichtsbehörden die Marktwertbilanzierung begrenzen:

Um die Konvergenz der Bilanzierungspraktiken und ein gleiches Spielfeld auf globaler Ebene sicherzustellen, sollte es Aufgabe des International Accounting Standard Board (IASB) sein, einen Konsens dazu herbeizuführen, wann und wie das Prinzip der Marktbewertung zur Anwendung gelangen soll – und wo nicht. Der IASB muss sich in dieser Hinsicht der Sichtweise der Regulierer, Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsunternehmen mehr öffnen. Dies sollte mit der Entwicklung einer deutlich ansprechbareren, offeneren, rechenschaftspflichtigeren und ausgewogeneren Governancestruktur einhergehen. Wenn ein solcher Konsens nicht zustande kommt, sollte es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft sein, der Anwendung des Marktbewertungsprinzips Grenzen zu setzen.

Der folgende Ausschnitt ist Empfehlung #4 des Berichts:

Empfehlung 4: Im Hinblick auf die Bilanzierungsregeln erwägt die Gruppe, dass eine größere Überprüfung des Marktbewertungsprinzips erforderlich ist und empfiehlt vor allem Folgendes:

bullet rasche Lösungen sollten zu den verbleibenden Bilanzierungssachverhalten hinsichtlich komplexer Produkte gefunden werden;
bullet Bilanzierungsstandards sollten Geschäftsmodelle nicht verzerren, prozyklisches Verhalten fördern oder von langfristigen Investitionen abschrecken;
bullet der IASB und andere Bilanzierungsstandardsetzers sollten sich auf eine gemeinsame, transparente Methodologie für die Bewertung von Vermögenswerten auf inaktiven Märkten, in denen eine Marktbewertung nicht angewendet werden kann, einigen und dies klarstellen;
bullet der IASB muss seinen Standardsetzungsprozess regulatorischen, aufsichtlichen und Wirtschaftgemeinschaften öffnen;
bullet die Aufsichts- und Governancestruktur des IASB muss gestärkt werden.

Weiterführende Informationen:

bullet Vollständiger Bericht (in englischer Sprache, 657 KB)
bullet Zusammenfassung (in englischer Sprache, 89 KB)

 

Februar 2009: Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 5. März tagen

Die gemeinsame Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird ihre dritte Sitzung am Donnerstag, den 5. März 2009 von 9:15 bis 15:15 Uhr im Baruch College, Newman Conference Center, 151 East 25th Street, 7th Floor, New York, NY 10010 USA abhalten. Die Sitzung ist öffentlich und wird per Internetsendung übertragen. Die wesentlichen Tagesordnungspunkte sind nachfolgend wiedergegeben (weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des FASB):

bullet Teil I: Weitere Untersuchung von Sachverhalten, die auf der Sitzung am 13. Februar erörtert wurden:
bullet Darstellung von Risikovorsorge in Mehrzweckabschlüssen durch das Jahr hindurch
bullet Mögliche Ansätze zur Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von und Berichterstattung über Finanzinstrumente
bullet Teil II: Beizulegender Zeitwert, Fortsetzung:
bullet Ist es sachgerecht und nützlich, nicht realisierte Erfolge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der eigenen Verschuldung des Berichtsunternehmens zu zeigen? Warum oder warum nicht?
bullet Welche weitergehenden Leitlinien, sofern überhaupt, sind auf dem Gebiet der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erforderlich?
bullet Teil III: Außerbilanzielle Posten:
bullet Was sind die besten Mittel zur Vermittlung nützlicher Informationen hinsichtlich Verbriefungen und anderer strukturierter Unternehmen?
bullet Unter der Annahme, dass ein Konsolidierungs-/Ausbuchungsansatz verwendet würde, nach welchen Prinzipien sollte dann festgelegt werden, ob eine Verbriefung oder ein anderes strukturiertes Unternehmen in die Bilanz des Originators aufgenommen wird?
bullet Teil IV: Unternehmensverfassung von Standardsetzern und Standardsetzungsprozess:
bullet Wie (und durch wen) sollte eine Beaufsichtigung von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung national (oder international) erfolgen, um ein angemessenes Maß an Unabhängigkeit, Rechenschaft und Transparenz im Standardsetzungsprozess sicherzustellen?
bullet Welche Kriterien sollten Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung bei der Abwägung der Notwendigkeit einer zeitnahen Lösung eines 'Notfallsachverhalts' und der Notwendigkeit einer aktiven Beteiligung der Adressaten über den Standardsetzungsprozess in Erwägung ziehen?

IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen zu beraten.

 

 

Februar 2009: Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen in der Finanzmarktkrise
In den Erläuterungen zu besonderen Prüfungsfragen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise, die das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Dezember 2008 veröffentlicht hatte, hieß es:
Unternehmen, die von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise betroffen sind, werden im Lagebericht über die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, denen das bilanzierende Unternehmen ausgesetzt ist, berichten müssen, z.B. über mögliche Probleme bei der Beschaffung von liquiden Mitteln, Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten oder drastischen Nachfragerückgängen. Eine klare Berichterstattung bedingt eine nachvollziehbare und zusammenhängende Beschreibung der wesentlichen Schätzunsicherheiten und Risiken im Lagebericht, sodass die Adressaten auf die bestehenden Unsicherheiten und Risiken unmissverständlich hingewiesen werden.
In einer Presseerklärung weist das IDW jetzt drauf hin, dass ergänzend hierzu und zur ansonsten erforderlichen Berichterstattung dem Versicherungsfachausschuss (VFA) für Versicherungsunternehmen vor dem Hintergrund der Finanzkrise für den Lagebericht zum Jahresabschluss 2008 insbesondere die folgenden Sachverhalte von Bedeutung scheinen:
bullet Garantierisiko: Es ist auf die Frage einzugehen, wie das Unternehmen das Risiko bewältigt, dass bei einer andauernden Niedrigzinsphase die Kapitalerträge unter Umständen nicht zur Finanzierung der garantierten Mindestverzinsung ausreichen.
bullet Bonitätsrisiko: Es ist insbesondere auf das Exposure gegenüber Banken einzugehen. Aus der Darstellung sollten zumindest auf die Größenordnung der Bonitätsrisiken bei Banken und die Abhängigkeit von einzelnen Instituten geschlossen werden können. Hierzu bietet sich eine über DRS 5-20, Tz. 32 hinausgehende Unterteilung der Forderungen nach den Schuldnergruppen Staaten, Financial Institutions und Corporates an. Dabei kann auch auf die Art der Besicherung (z. B. Pfandrechte, Gewährträgerhaftung, Einlagensicherung, Staatsgarantie) und eventuelle Nachrangigkeit (z. B. Genussrechte, Nachrangdarlehen, stille Beteiligung) eingegangen werden.
bullet Liquiditätsrisiko: Im Hinblick auf die bei Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Banken anders gelagerte Liquiditätssituation, bietet es sich an, auf das Management des Liquiditätsrisikos, vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells des Versicherungsunternehmens, einzugehen.

 

 

Februar 2009: Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Bilanzierung

Auf einer Konferenz in Dubai am 15. Februar 2009 hielt Syed Asad Ali Shah, Präsident des Wirtschaftsprüferinstituts von Pakistan und Partner bei unserer pakistantischen Schwesterfirma, einen Vortrag zur globalen Finanzmarktkrise – Bilanzierungs- und Prüfungsfragen. Shah erörterte in seinen Vortrag die Ursache der Krise, den aktuellen Stand, komplexe Finanzinstrumente, Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, Änderungen an Standards als Reaktion auf die Krise sowie Bilanzierungs- und Prüfungsfragen. Sie können sich den englischsprachigen Vortrag von Shah hier herunterladen (299 KB).

 

 

Februar 2009: Mitschrift von der zweiten Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre zweite Sitzung am 13. Februar 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Seite zur Finanzmarktkrise.

Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise
13. Februar 2009

Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Sachverhalte vom Schwerpunkt und Zweck von Abschlüssen bis hin zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Nachfolgend geben die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.

 

Zielsetzung von Abschlüssen

 

Die Mitglieder der FCAG stimmten grundsätzlich darin überein, dass sich Abschlüsse in erster Linie an Anleger wenden, zu denen eine große Bandbreite an Interessenten einschließlich Kapitalgebern, Anlegern und Kreditgebern gehören. Die Mitglieder stimmten auch darin überein, dass das gemeinsame Projekt zur Darstellung des Abschlusses sowie XBRL die Weise, wie Nutzer den Abschluss ansehen, wesentlich verbessern werden.

 

Abschlüsse vs. Finanzstabilität

 

Die Mitglieder stimmten grundsätzlich darin überein, dass Abschlüsse dem Zweck dienen müssten, Nutzern beim Treffen sachkundiger Entscheidungen durch Zurverfügungstellung transparenter Informationen behilflich zu sein. Daneben stimmten die meisten zu, dass die Bilanzierung nicht dazu verwendet werden sollte, der Prozyklizität entgegenzuwirken, sondern neutral sein soll. Zudem stimmten die Mitglieder im Großen und Ganzen darin überein, dass es Aufgabe der Aufsichtsbehörden sei, Finanzstabilität sicherzustellen, und dass die Berücksichtigung der Finanzstabilität im Abschluss dessen Transparenz gefährde.

 

Dynamische Risikovorsorge für die Ansammlung regulatorischen Kapitals

 

Hinsichtlich der Anwendung 'dynamischer Risikovorsorge wurden unterschiedliche Ansichten vorgestellt und erörtert. Einige Mitglieder äußerten Bedenken, dass, wenn man Unternehmen erlaube, Rücklagen zu schaffen (ohne über sachgerechte Leitlinien oder Regulierung zu verfügen), dies zur Gestaltung von Ergebnissen führen könne; dagegen schlugen andere vor, dass Aufsichtsbehörden Mindestanforderungen für die Kapitalausstattung schaffen sollten, die die Reservenbildung treiben sollten.

 

Der Vorsitzende des IASB äußerte Bedenken, dass dynamische Risikovorsorge zu einer Entstellung der Gewinn- und Verlustrechnung führen werde und schlug vor, dass Aufsichtsbehörden und Standardsetzer gemeinsam daran arbeiten sollten, herauszufinden, wie man die Auswirkung dynamischer Risikovorsorge am besten in der Bilanz darstellen können, d.h. über das Eigenkapital ohne Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Bestimmte Mitglieder unterstützten diese Ansicht, indem sie empfahlen, dass die Bilanzierung nicht geändert werden solle, um aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen zu befriedigen. Bestimmte Mitglieder empfahlen zudem, dass die Aufsichtsbehörden Unternehmen verbieten sollten, solche Kapitalrücklagen (die im Eigenkapital gebildet werden) über Dividenden oder Aktienrückkäufe auszuschütten, um die Angemessenheit dieser Rücklagen zu erhalten.

 

Obwohl dieser Sachverhalt breit erörtert wurden, empfahl der Vorsitzende der FCAG, diesen Sachverhalt gründlicher auf der Sitzung am 5. März zu diskutieren; zuvor solle ein Konzeptpapiere zur dynamischen Risikovorsorge an die Mitglieder verteilt werden. In dem Konzeptpapier würden die beiden Modelle erörtert (d.h. ergebniswirksame oder -neutrale Veränderung der Rückstellungen) und das Konzept der dynamischen Risikovorsorge dahingehend auszuweiten, dass es nicht nur für Kredite, sondern auch für andere Finanzinstrumente Geltung erlangen würde.

 

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

 

Der Vorsitzende der FCAG hob hervor, dass die Studie zur Marktwertbilanzierung der SEC zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der beizulegende Zeitwert lediglich für die Bewertung einer Minderheit von Vermögenswerten und Schulden bei den untersuchten Finanzinstitutionen verwendet würde und nicht für das Zusammenbrechen der Finanzinstitutionen verantwortlich gemacht werden könne. Tatsächlich wiesen Mitglieder darin hin, dass Kreditverluste (wie in der Studie hervorgehoben) der wesentliche Treiber der Bankzusammenbrüche waren.

 

Bestimmte Mitglieder der FCAG hoben hervor, dass der wirkliche Sachverhalt darin bestünde, wie das Konzept des beizulegenden Zeitwerts bei gestörten Märkten anzuwenden sei. Diese Mitglieder waren auch der Ansicht, dass die Erfassung unrealisierter Erträge bei Schulden (infolge einer Herabstufung der Bonität) keine nützliche Wiedergabe der Ertragskraft der Bank zur Verfügung stelle und zu einer fehlerhaften Darstellung der wirklichen Verluste führe, die durch solche Erträge unterdrückt würden. Die Mitglieder stellten zudem fest, dass Standards 157 Flexibilität bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts gewähre, welche die Anwendung erheblichen Ermessens erfordere, aber infolge von Rechtsrisiken und dem Risiko der Anzweiflung im Nachhinein zu einer fehlerhaften Anwendung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts führe.

 

Darüber hinaus stimmten die Mitglieder darin überein, dass der beizulegende Zeitwert Transparenz biete; gleichwohl sollten die Boards (IASB und FASB) weiter daran arbeiten sollten, Methoden zur Verbesserung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts zu untersuchen, bevor dessen Anwendung auf andere finanzielle Vermögenswerte und Schulden ausgedehnt werde.

 

Zudem waren sich die Mitglieder darin einig, dass das Modell der gemischten Bewertungsmaßstäbe überprüft werden solle und dass die Boards eine Vereinfachung der Leitlinien für Wertminderungen erwägen sollten.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

Februar 2009: Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Erkenntnisse der Wirtschaftsprüfer aus den sich abzeichnenden konkreten Folgen der Finanzmarktkrise zusammengefasst. Für zehn ausgewählte Handlungsfelder wird das in den Augen des Berufsstands bestehende Verbesserungspotenzial in der Studie Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise – ein Blick nach vorn skizziert (58 KB):
bullet Reichweite der Finanzmarktaufsicht
bullet Transparenz und Unabhängigkeit des Rating
bullet staatliche Unterstützung des Kreditsektors
bullet aktive Managementüberwachung durch den Aufsichtsrat
bullet intensivere Kooperation von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
bullet nachhaltige Vergütungsanreize
bullet Abweichungen von einer Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten
bullet Konsistenz und Vertrauenswürdigkeit geänderter Bilanzierungsregeln
bullet Begleitung des Standardsetting durch das IASB
bullet Risikosensibilität beim Umgang mit Abschlussinformationen

 

 

Februar 2009: Neue Seite zur Informationssuche und zum Erfahrungsaustausch während der Finanzmarktkrise

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat eine neue Internetseite zur Finanzmarktkrise ins Leben gerufen. Außergewöhnliches Merkmal der Seite ist, dass neben einem Angebot von Analysen, Ressourcen und Empfehlungen auch ein Austauschforum eingerichtet worden ist, über das ACCA-Mitglieder und andere Besucher der Seite ihre persönlichen Erfahrungen und Ideen in Bezug auf die gegenwärtige Situation austauschen können. ACCA-Präsident Richard Aitken-Davies erläutert die Idee der Seite so: “Das Hauptmerkmal der neuen Seite von ACCA ist, dass wir nicht nur auf unsere Mitglieder über die gegenwärtige Krise einreden, wie ermutigen sie, ihre Erfahrungen und Meinungen auszutauschen. Unsere Mitglieder verfügen über einen beachtlichen Erfahrungsschatz und können auf einzigartige Weise Unterstützung leisten und Einsichten in Fragen anbieten, die verschiedenen Wirtschaften unterschiedlich beeinflussen." Zu der englischsprachigen Seite gelangen Sie hier.

 

 

Februar 2009: Sind weltweit gültige Bilanzierungsstandards erreichbar?

In einem Artikel, der in der Ausgabe vom 3. Februar 2009 der französischen Wirtschaftszeitung La Tribune erschien, fragt Nicolas Véron, ob es weltweit eigentlich wirklich eine Suche nach einer globalen Lösung der gegenwärtigen Finanzmarktkrise gebe oder ob doch eher regionale oder nationale Reaktionen greifen werden. M. Véron, ein Mitglied der europäischen „Denkfabrik“ Breugel, argumentiert, dass globale Solidarität bei Wirtschaftsfragen eher nicht zu erwarten ist. Das Ziel sollte bescheidener sein – der Erhalt eines offenen Wirtschaftsystems, in dem alle Spieler die Möglichkeit haben, voran zu kommen. Véron zieht den Schluss, dass 'fairer globaler Wettbewerb kurzfristig das Zurückstellen nationaler Bevorzugung beinhaltet.... Er beruht auch auf abgestimmten internationalen Regeln in grundlegenden Bereichen der Regulierung.' Sie können sich den vollständigen Artikel in englischer Sprache mit dem Titel Globale Krise: Globale Lösungen? herunterladen (45 KB), der Ihnen hier mit freundlicher Genehmigung des Autors zur Verfügung steht. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
Die Krise hat auch die internationalen Rechnungslegungsstandards, bekannt als IFRS, auf die Anklagebank gebracht. Der IASB, der die Standards verabschiedet, reagierte spät und war dann übermäßig von politischem Druck eingeschüchtert. Die Aussichten für eine IFRS-Einführung in den USA sind wieder weit weniger gut geworden.

Außerdem sind gemeinsame Standards nur dann zweckreich, wenn ihre Umsetzung überall einheitlich ist, was gegenwärtig bei weitem nicht der Fall ist.

Schließlich hängt Vertrauen entscheidend von einer glaubwürdigen Überwachung der Macht der privaten globalen Finanzintermediäre ab, deren Rolle ausschlaggebend für das ganze System ist. Bei ihnen ist Selbstregulierung nicht länger ausreichend, um Vertrauen entstehen zu lassen.

 

 

Januar 2009: Zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 13. Februar

Der International Accounting Standards Board hat heute bekanntgegeben, dass die zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 13. Februar 2009 in New York stattfinden wird. Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Die Sitzung ist öffentlich und wird live per Audiostream übertragen werden.

 

bullet Tag der Sitzung: 13. Februar 2009
bullet Sitzungsort: Baruch College Newman Conference Center, Room H750, 151 East 25th Street, 7th Floor, New York, NY 10010
bullet Registrierung: Um als Beobachter an der Sitzung teilzunehmen, müssen Sie ein Email an die Adresse kakosminoff@fasb.org (ref: Financial Crisis Advisory Group) mit folgenden Details senden:
bullet Name
bullet Arbeitgeber
bullet Berufsbezeichnung
bullet Herkunftsland

 

Zwei weitere Sitzungstermine sind ebenfalls bereits bekanntgegeben: 5. März 2009 in New York und 20. April 2009 in London.

 

 

Januar 2009: Übersicht über die Fortschritte des IASB bei den Reaktionen auf die Finanzmarktkrise

Der IASB hat eine neue Seite eingerichtet, die einen Überblick über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise gewährt. Dort finden sich nicht nur allgemeine Informationen zu beispielsweise der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) und zu den Gesprächen am Runden Tisch, sondern es werden zu jedem der angestoßenen Projekte auch jeweils drei Fragen beantwortet und mit entsprechenden Materialien hinterlegt:

 

bullet Was ist der Sachverhalt?
bullet Was unternehmen wir?
bullet Wie weit sind wir fortgeschritten?

 

Die angestoßenen Projekte sind Konsolidierung, Ausbuchung, Angaben nach IFRS 7, Einrichtung eines Expertenbeirats zu Fair-Value-Bewertung, Projekt zur Fair-Value-Bewertung und Finanzinstrumente/IAS 39.

 

 

Januar 2009: Mitschrift von der ersten Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Gestern hielt die FCAG ihre erste Sitzung ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben.

 

Sitzung der Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise
20. Januar 2009

Der Vorsitzende erinnerte die Teilnehmer in seinen einführenden Bemerkungen an die Gründe, warum der beizulegende Zeitwert jüngst soviel Aufmerksamkeit erregt hat, insbesondere in den Fällen, in denen er auf Instrumente in 'ausgetrockneten' Märkten angewendet wurde. Er fuhr mit der Erläuterung fort, dass das Konzept des beizulegenden Zeitwerts breitere Anwendung nach der 'Sparkassenkrise' in den USA gefunden hat und es weiterhin 'in Arbeit' sei. Er sagte, dass die beiden wesentlichen Fragen gestellt würden:

 

bullet In welchen Fällen war die Rechnungslegung hilfreich bei der Identifizierung von Sachverhalten?
bullet In welchen Fällen war die Rechnungslegung nicht hilfreich?

 

Die Vorsitzenden von FASB und IASB vermittelten kurz den aktuellen Stand bei den Tätigkeiten der beiden Boards. Sie berichteten, dass es Druck gegeben habe, fundamentalere Änderungen an der Rechnungslegung vorzunehmen und dass aufsichtsrechtliche Reformen auf die Rechnungslegung ausstrahlen könnten. Sie nannten fünf Kernsachverhalte, die im Zuge der Krise zutage traten:

 

bullet Beizulegender Zeitwert
bullet Außerbilanzielle Geschäfte (Konsolidierung)
bullet Verbriefungen (Ausbuchung)
bullet Wertminderungen
bullet Risikoberichterstattung (Nutzer sahen die Risiken in den Unternehmen nicht)

 

Beide Vorsitzende betonten, dass die getroffenen und geplanten Maßnahmen auf diese Sachverhalte gerichtet seien.

 

Der Stab beider Boards vermittelte detailliert den aktuellen Stand zu den bislang entwickelten Antworten. Man hob hervor, dass mehrere vorgeschlagene Änderungen an den IFRS und US-GAAP veröffentlicht worden seien und so bald wie möglich erneut erörtert würden. Darüber hinaus erwartet der IASB, Vorschläge zur Ausbuchung und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im ersten Quartal 2009 herauszugeben. Beide Boards werden weiter daran arbeiten, die Tätigkeiten hinsichtlich einer umfassenden Überprüfung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu beschleunigen.

 

Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) stellte eine Zusammenfassung des kürzlich veröffentlichten SEC-Berichts zu den Auswirkungen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert auf die Finanzmarktkrise in den USA vor. Er stellte fest, dass die Mehrheit der Vermögenswerte im Abschluss von Finanzinstitutionen in den USA nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet worden seien und dass lediglich ein Teil erfolgswirksam so bewertet worden sei. In dem Bericht kam man zu dem Schluss, dass der beizulegende Zeitwert keine bedeutende Rolle in der Krise gespielt habe. Ferner wurde festgestellt, dass der beizulegende Zeitwert von Anlegern als nützlich angesehen werde und dass viele der vorgeschlagenen Alternativen dieses Maß an Nützlichkeit nicht aufwiesen. Darüber hinaus wurde in dem Bericht hervorgehoben, dass das Vorgehen des FASB sachgerecht sei. Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung stellte fest, dass der Bericht mehrere Empfehlungen enthalte, darunter den Vorschlag, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nicht auszusetzen (siehe dazu unsere Nachricht vom 31. Dezember 2008).

 

Die Mitglieder der FCAG brachten sodann ihre Meinung zum Ausdruck. Die wesentlichen Themenkomplexe, die in den Sichtweisen der Teilnehmer zum Ausdruck kamen, sind nachfolgend zusammengefasst.

 

Hat der beizulegende Zeitwert die Finanzmarktkrise beschleunigt oder verschlimmert?

 

Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass der beizulegende Zeitwert 'eine gewisse' Rolle während der Finanzmarktkrise gespielt habe, vor allem hinsichtlich des Effekts der Prozyklizität. Als Grund dafür wurde die größere Verwendung von Rechnungslegungszahlen durch die Aufsichtsbehörden genannt. Allerdings war die Mehrheit der Ansicht, dass der beizulegende Zeitwert keine größere Rolle gespielt habe, und kein Teilnehmer schlug seine Abschaffung vor – es seien die Geschäftsrisiken gewesen, die Finanzinstitutionen eingegangen seien und nicht angemessen gemanagt hätten.

 

Es wurde hervorgehoben, dass Unternehmen mehr Leitlinien hinsichtlich der Frage benötigten, wie der beizulegende Zeitwert in bestimmten Umständen festgestellt werden solle, vor allem in einem inaktiven Markt. Die Arbeit des beratenden Expertenpanels des IASB und dessen Abschlussdokument wurden als Schritt in die richtige Richtung genannt. Andere FCAG- Mitglieder äußerten Bedenken, dass der Bewertungsprozess als solcher nicht transparent sei und dies ebenfalls ein Thema sei, dessen man sich annehmen müsse.

 

Viele FCAG-Mitglieder hoben hervor, dass außerbilanzielle Aktivitäten und damit Konsolidierungsregeln die Entwicklung einer Schattenbuchhaltung zugelassen hätten, bei denen Risiken nicht im Abschluss dargestellt worden seien. Man stellte fest, dass die Geschäftsleitung im ihrem Abschluss erklären müsse, warum Unternehmen konsolidiert worden seien oder nicht.

 

Ein Mitglied stellte fest, dass die Anreizsysteme für die Führungskräfte die Situation verschärft hätten und dass diese Systeme nicht angemessen in den Berichten der Unternehmen dargestellt worden seien. Einige meinten, dass die Bilanzierung künftige Krisen nicht verhindern könne.

 

Verfahrensweise beim Setzen von Standards

 

Viele betonten die Wichtigkeit, sich auch unter Druck an den Standardsetzungsprozess zu halten, in schwierigen Zeiten möglicherweise beschleunigt. Ein Mitglied stellte fest, dass der Zeitraum September/Oktober 2008 ein Tiefpunkt in dem Setzen internationaler Rechnungslegungsstandards gewesen sei. Im diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass Standards durchsetzbar seien müssten: Wenn Standards nicht sachgerecht angewendet würden, helfe das beste Rahmenkonzept für die Bilanzierung nicht. Einige Mitglieder betonten die Notwendigkeit für einen weltweit einzigen Satz an Standards.

 

Anlegervertrauen

 

Ein weiteres Kernthema bestand darin, dass das Vertrauen der Anleger in die Rechnungslegung der Schlüssel zur Verbesserung der Marktsituation sei – Anleger seien an einer Rechnungslegung interessiert, die die ökonomische Realität abbilde. Die Standardsetzer wurden eindringlich gebeten, sich dies bei der Verfolgung weiterer Schritte in Erinnerung zu rufen. Dieses sei verbunden mit der Verringerung der Komplexität in der Rechnungslegung und der Vermeidung einer Überfrachtung mit Informationen. Eines der anwesenden Boardmitglieder sagte, dass es eine Menge Zynismus im Markt über die Rechnungslegung gebe und dass alle weiteren Schritte dürften diesen Zynismus nicht verstärken, sondern die Glaubwürdigkeit in die Rechnungslegung wiederherstellen müssten. Dieses Mitglied stellte fest, dass viele der Ansinnen von Politikern auf Änderungen in der Bilanzierung nur Werkzeuge zur Ergebnisgestaltung schaffen und dementsprechend das Anlegervertrauen unterminieren würden.

 

Wertminderungen

 

Viele FCAG-Mitglieder äußerten sich besorgt über die komplexen Regelungen zu Wertminderungen und den Unterschieden zwischen IFRS und US-GAAP. Einige Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der fehlenden Möglichkeit, Risikovorsorge in guten Zeiten zu bilden, die in schlechten Zeiten genutzt werden könne, d.h. Vorsorge für erwartete Verluste zu bilden und nicht für eingetretene Verluste, wie dies derzeit in den Wertminderungsmodellen nach IFRS und US-GAAP vorgesehen ist. Andere meinten, dass dies ein aufsichtsrechtlichen Thema sei und so gelöst werden könne, dass eine angemessene Zuweisung zu den Rücklagen erfolge und ausschüttungsfähige Gewinne begrenzt würden.

 

Zielsetzung der Rechnungslegung

 

Es wurde hervorgehoben, dass bevor man Schlüsse zu irgendeinem der Sachverhalte ziehe, die Zielsetzung der Rechnungslegung klar sein müsse. Man hob hervor, dass die derzeitigen Rahmenkonzepte Aufsichtsbehörden nicht als Kernnutzer von Abschlüssen ansähen und die finanzielle Stabilität dementsprechend kein Ziel der Rechnungslegung sei.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

Januar 2009: G-30-Empfehlungen zur Marktwertbilanzierung

Am 15. Januar 2009 veröffentlichte die Gruppe der Dreißig (G-30) einen Bericht mit dem Titel Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität. In dem Bericht werden Mängel im globalen Finanzsystem adressiert und 18 spezifische Empfehlungen ausgesprochen: Verbesserung der Aufsichtssysteme, Stärkung der Rolle der Zentralbanken, Verbesserung von Regierungspraxis und -risikomanagement, Adressierung der Prozyklizität, Verbesserung der Bilanzierungspraxis, Stärkung der Finanzinfrastruktur, Erhöhung der internationalen Koordination. Das Projekt wurde von Paul Volcker als Vorsitzendem und Tommaso Padoa-Schioppa und Arminio Fraga Neto als stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Volcker und Padoa-Schioppa sind beide frühere Vorsitzende der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB. Die Gruppe der Dreißig ist ein privates, gemeinnütziges, internationales Gremium, das das Ziel verfolgt 'das Verständnis der internationalen Wirtschafts- und Finanzfragen zu vertiefen, die internationalen Auswirkungen von Entscheidungen im öffentlichen und im Privatsektor zu erforschen und die Wahlmöglichkeiten zu prüfen, die Marktteilnehmern und Entscheidungsträgern offenstehen'. Die Liste der Empfehlungen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 288 KB).

 

Kernempfehlungen im Bericht der G-30: Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität

Kernempfehlung I
Lücken und Schwächen im Geltungsbereich der Bankenaufsicht und -überwachung müssen beseitigt werden. Alle systemisch bedeutenden Finanzinstitutionen, gleich welcher Art, müssen sich in einem gewissen Maße der Bankenaufsicht unterwerfen.

Kernempfehlung II
Die Qualität und Effizienz der Bankenaufsicht und -überwachung müssen verbessert werden. Dies wird besser ausgestattete Bankaufsichten und Zentralbanken erfordern, die in Strukturen tätig sind, die viele höhere Ebenen an nationaler und internationaler politischer Koordination erfordern.

Kernempfehlung III
Institutionelle Verfahren und Standards müssen verstärkt werden, mit besonderer Betonung von Standards auf den Gebieten der Governance, des Risikomanagements, des Kapitals und der Liquidität. Aufsichtliche Verfahren und Bilanzierungsstandards müssen zudem Vorkehrungen gegen prozyklische Effekte treffen und mit der Aufrechterhaltung vorsichtiger Geschäftspraktiken in Einklang stehen.

Kernempfehlung IV
Finanzmärkte und -produkte müssen transparenter gemacht und besser mit Risiko- und aufsichtsrechtlichen Anreizen in Einklang gebracht werden. Die Infrastruktur, die solchen Märkten zugrunde liegt, muss viel robuster und widerstandsfähiger gegen einen möglichen Ausfall selbst großer Finanzinstitutionen gemacht werden.

 

Eine der speziellen Empfehlungen unter der Kernempfehlung III bezieht sich auf die 'Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert':

 

Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert– Empfehlung 12:
bullet a. Fair-Value-Bilanzierungsprinzipien und -standards sollten im Hinblick auf die Entwicklung realistischerer Leitlinien für den Umgang mit weniger liquiden Instrumenten und gestörten Märkten neu beurteilt werden.
bullet b. Die Spannungen zwischen dem Geschäftszweck, dem beaufsichtigte Finanzinstitutionen, die als Intermediär von Kredit- und Liquiditätsrisiken auftreten, dienen, und den Interessen von Anlegern und Gläubigern sollte dadurch gelöst werden, dass prinzipienbasierter Standards, die das Geschäftsmodell dieser Institutionen besser abbilden, entwickelt, eine angemessene Strenge bei der Bewertung und der Einschätzung von Absichten angewendet sowie verbesserte Angaben und Transparenz gefordert werden. Diese Standards sollten zudem von den Bankaufsichten überprüft und mit ihnen abgestimmt werden, um eine Anwendung dergestalt sicherzustellen, dass sie mit einem sicheren und reibungslosen Geschäftsablauf solcher Institutionen in Einklang steht.
bullet c. Bilanzierungsprinzipien sollten zudem flexibler hinsichtlich des aufsichtlichen Erfordernisses sein, wonach beaufsichtigte Institutionen eine angemessene Risikovorsorge für Kreditausfälle unterhalten können, die die erwarteten Verluste durch alle Portfolien über die Laufzeit der Vermögenswerte in diesen Portfolien ausreichend abdeckt. Die Art und Weise, in der die Risikovorsorge festgestellt und zugewiesen wird, sollte vollends transparent sein.
bullet d. Wie im dritten Bericht der Gruppe für das Management von Adressenausfallrisiken (Counterparty Risk Management Policy Group, CRMPG) betont wurde, müssen einzelne Finanzinstitutionen unter jedweden Bilanzierungsstandards und in allen Marktsituationen sicherstellen, dass im Zentrum des Bewertungs- und Preisüberprüfungsprozesses vollends angemessene Ressourcen stehen, die durch absolut zuverlässige und unabhängige Entscheidungsbefugnis abgeschirmt sind.

 

 

Januar 2009: FASB veröffentlicht Klarstellung im Zusammenhang mit der Bilanzierung eingebetteter Derivate

Der Stab des FASB hat auf dessen Internetseite den Vorschlag für eine Änderung seiner Umsetzungsleitlinien zur Bilanzierung von Derivaten eingestellt. Im Zuge der Veröffentlichung von SFAS 133 Bilanzierung von derivativen Instrumenten und Sicherungsmaßnahmen im Jahr 1998 hatte der FASB eine Arbeitsgruppe eingesetzt (Derivatives Implementation Group, DIG), die sich mit speziellen Umsetzungsfragen befassen sollte, die durch den Standard nicht explizit behandelt werden. Auch wenn das Gros der Leitlinien in den ersten drei Jahren bis 2001 erarbeitet wurde und die Arbeitsgruppe nicht länger tagt, kommt es bei dem einen oder anderen Sachverhalt im Zuge der Herausgabe neuer Verlautbarungen des FASB immer wieder zu Folgeänderungen. Diese werden mittlerweile über den Verfahrensweg eines Positionspapiers des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) eingebracht.

Der nun vorgelegte Umsetzungssachverhalt mit der laufenden Nummer C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate dient der Klarstellung der Bilanzierung eingebetteter Kreditderivate. Im Zuge der Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte, die der IASB im Oktober 2008 verabschiedet hatte, wurde von verschiedenen Seiten auf einen möglichen Unterschied zwischen US-GAAP und IFRS hingewiesen. Während bonitätsbezogene eingebettete Derivate nach IAS 39 in der Regel von ihrem Trägervertrag abgespalten und getrennt bilanziert werden, sei eine gängige Auffassung unter US-GAAP, dass eine Trennung nicht erforderlich sei. IASB und FASB haben daraufhin ihre jeweiligen Verlautbarungen gegeneinander abgeglichen. Sie kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass eine Trennung sowohl nach IAS 39 als auch nach SFAS 133 geboten und die abweichende Handhabung durch nach US-GAAP bilanzierende Unternehmen auf ein fehlerhaftes Verständnis des Standards zurückzuführen sei. Die Boards verständigten sich im Dezember 2008 darauf, dass der FASB diesen Umstand klarstellen wird.

 

Mit dem Umsetzungssachverhalt Nr. C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate werden fünf Textziffern in SFAS 133 geändert und eine neue hinzugefügt. Darin wird Folgendes klargestellt:
  1. Eine Eigenschaft eines Finanzinstruments, die sich allein auf die Konzentration von Kreditrisiken in Form einer Nachrangigkeit eines Finanzinstruments gegenüber einem anderen beziehe, sei nicht als eingebettetes Derivat im Sinne von SFAS 133 anzusehen und unterläge folglich nicht den Trennungsvorschriften.
  2. Alle anderen Formen bonitätsbezogener derivativer Elemente, einschließlich solcher, die in besicherten Schuldverschreibungen (Collateralized Debt Obligations, CDOs) und synthetischen CDOs eingebettet sind, fielen hingegen in den Anwendungsbereich der Regelungen des Standards und seien auf eine mögliche Trennungspflicht hin zu untersuchen.

Der Vorschlag kann bis zum 13. Februar 2009 kommentiert werden.

 

 

Januar 2009: Global Economic Outlook – erstes Quartal 2009

Die Forschungsabteilung Deloitte Research hat den Überblick über die wirtschaftlichen Perspektiven weltweit für das erste Quartal 2009 herausgegeben, in dem festgehalten wird, dass die Weltwirtschaft derzeit eine "nahezu synchrone" Verminderung des Wirtschaftswachstums, einen rapiden Preisverfall und ein ernsthaftes Nachlassen der Handelsaktivitäten aufgrund der andauernden Kreditbeschränkungen erfährt. Das überraschendste Ergebnis der globalen Finanzmarktkrise jedoch könnte die Änderung der Ansichten sein, was die angemessene Rolle einer Regierung in der Wirtschaft sein sollte. Regierungen wagen sich auf Neuland, erwägen bisher Unaussprechliches und ergreifen bisher undenkbare Maßnahmen. Es gibt beinah mehr Neues, als man fassen kann. In dieser Ausgabe des vierteljährlich erscheinenden Global Economic Outlook (in englischer Sprache, 4.210 KB) versuchen die Wirtschaftsforscher von Deloitte Research, herauszufinden, was da gerade passiert. Darüber hinaus bieten sie ihren gewohnten Ausblick auf die nächste Zukunft. Folgende Inhalte werden in dem Bericht geboten:

 

bullet Analyse einiger Risiken und Möglichkeiten, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben
bullet Überprüfung, wie die aufstrebenden Märkte von der Finanzmarktkrise betroffen sind
bullet Überblick darüber, wie die Geldmarktpolitik in der gegenwärtigen Krise funktioniert oder nicht funktioniert
bullet Wirtschaftlicher Ausblick für neun Länder/Regionen beginnend mit dem wirtschaftlichen Abschwung in den Vereinigten Staaten und der Wirksamkeit sowohl vergangener als auch künftiger politischer Reaktionen. Des Weiteren werden die Wirtschaften der Eurozone, des Vereinigten Königreichs, Russlands, Indiens, Chinas, Japans, Südamerikas und des Nahen Ostens untersucht.

 

Eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Inhalte der Studie in deutscher Sprache finden Sie hier.

 

 

Januar 2009: Heads Up zur Marktbewertungsstudie der SEC

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel SEC sagt 'Fair Value ist fair' – Studie zur Marktwertbilanzierung abgeschlossen veröffentlicht (in englischer Sprache, 159 KB). In dem Newsletter wird der Bericht der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) mit den Empfehlungen hinsichtlich der Marktwertbilanzierung an den Kongress behandelt (siehe dazu auch unsere ausführliche Nachricht vom 31. Dezember 2008). Der Bericht stellt eine Antwort auf das Mandat des Kongresses in Abschnitt 133 des Notfallgesetzes von 2008 dar, von der SEC die Durchführung einer Studie zur Marktwertbilanzierung in Rücksprache mit den Notenbank und dem Finanzministerium zu verlangen.

 

 

Januar 2009: Erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 20. Januar

Der International Accounting Standards Board gab gestern bekannt, dass die erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 20. Januar 2009 in London stattfinden wird. Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Die Sitzung ist öffentlich und wird live per Audiostream auf der Internetseite des IASB übertragen werden. Sitzungsort und -zeiten lauten wie folgt:

 

bullet Tag der Sitzung: 20. Januar 2009
bullet Sitzungsort: Crowne Plaza London – The City Hotel, Bridewell Suite, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB
bullet Sitzungszeiten (ungefähr):
bullet morgens: 11:00 - 12:45 (GMT)
bullet nachmittags: 13:30 - 16:45 (GMT)
bullet Sitzungsunterlagen: Die Unterlagen für die Beobachter können Sie zu gegebener Zeit hier herunterladen

 

Details zur Registrierung, um die Sitzung im Internet zu verfolgen, will der IASB in Kürze bekannt geben. Um als Beobachter an der Sitzung teilzunehmen, müssen Sie ein Email an die Adresse meetings@iasb.org (ref: Financial Crisis Advisory Group) mit folgenden Details senden:

 

bullet Name
bullet Arbeitgeber
bullet Berufsbezeichnung
bullet Herkunftsland

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass der IASB zwar versuchen wird, allen Interessenten Platz zu gewähren, es bei Kapazitätsengpässen aber auch zu Absagen kommen kann. Beachten Sie bitte ferner, dass die Sitzungen parallel zur Sitzung des IASB am gleichen Tag stattfinden.

 

 

Januar 2009: Bilanzierungserwägungen in 'turbulenten Zeiten'

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation Turbulente Zeiten: Wesentliche Bilanzierungserwägungen bei den heutigen volatilen Märkten (in englischer Sprache, 172 KB). In diesem Bilanzierungshinweis werden die Bilanzierungssachverhalte und -beiträge hervorgehoben, die höchst wahrscheinlich für die Beurteilung der Bilanzierungsauswirkungen des heutigen Finanzumfelds relevant sind. Folgende Themen stehen im Fokus:

 

bullet Bestimmung beizulegender Zeitwerte auf inaktiven Märkten,
bullet überarbeitete Prognosen hinsichtlich des wirtschaftlichen Ausblicks, die auf Wertminderungen und eine mangelnde Erholung vieler Vermögenswerts hinweisen,
bullet geringe Verfügbarkeit von Krediten und höhere Finanzierungskosten,
bullet ein höheres Niveau an Insolvenzen,
bullet Auswirkungen auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sowie
bullet wesentliche herausgehobene Angabevorschriften.

 

Die beschriebenen Bilanzierungserwägungen betreffen alle Unternehmen – sie gelten nicht nur für Finanzinstitutionen. Mit diesem Hinweis werden keine neuen Bilanzierungsleitlinien eingeführt. Vielmehr werden die Vorschriften in den gegenwärtig bestehenden IFRS hervorgehoben, die höchstwahrscheinlich bei der Beurteilung von Bilanzierungssachverhalten auf Märkten, die durch Volatilität, eine Kreditverknappung und Rezession gekennzeichnet sind, von Bedeutung sind.

 

 

Dezember 2008: SEC übergibt Studie zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat gestern den ihr durch die Notfallgesetzgebung 2008 auferlegten Bericht zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress übermittelt (in englischer Sprache, 2,4 MB). In dem 211 Seiten umfassenden Bericht ihrer Abteilungen für Rechnungslegung und Unternehmensfinanzen spricht sich die SEC gegen die Abschaffung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aus; vielmehr empfiehlt sie in dem Bericht Verbesserungen gegenüber der bestehenden Praxis, einschließlich einem Überdenken der Bilanzierung von Wertminderungen sowie der Entwicklung weiterer Leitlinien zur Feststellung eines beizulegenden Zeitwertes für Anlagen in inaktiven Märkten, einschließlich Situationen, in denen Marktpreise nicht jederzeit verfügbar sind.

Neben anderen wichtigen Untersuchungsergebnissen wird in dem Bericht ausgeführt, dass Anleger grundsätzlich der Ansicht seien, dass eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert die Transparenz in der Rechnungslegung erhöhe und zu besseren Anlageentscheidungen führe. In dem Bericht wird zudem festgestellt, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert keine bedeutende Rolle bei den Zusammenbrüchen der Banken im Jahr 2008 gespielt zu haben schien. Vielmehr, so der Bericht, scheinen die Zusammenbrüche der Banken in den USA das Ergebnis zunehmend wahrscheinlicher Kreditverluste, Bedenken hinsichtlich der Qualität der Vermögenswerte und – in bestimmen Fällen – schwindenden Vertrauens auf Seiten der Kapitalgeber und Anleger zu seien.

Auch wenn in dem Bericht nicht die Abschaffung der Fair-Value-Standards gefordert wird, spricht die SEC acht Empfehlungen aus, mit denen deren Anwendung verbessert wird. Wir haben Ihnen diese Empfehlungen in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Presseerklärung der SEC vom gestrigen Tag können Sie hier einsehen.

 

Im Bericht der SEC genannte Empfehlungen zur Fair-Value-Bilanzierung
bullet Entwicklung zusätzlicher Leitlinien und anderer Werkzeuge zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts, wenn relevante Marktinformationen in illiquiden oder inaktiven Märkten nicht zur Verfügung stehen, einschließlich der Erwägung der Notwendigkeit von Leitlinien, um Unternehmen und Prüfer durch Befassung mit folgenden Themen zu helfen:
bullet Wie stellt man fest, ob ein Markt inaktiv geworden ist und ob ein Geschäftsvorfall oder eine Reihe an Geschäftsvorfällen erzwungen sind oder Notverkäufe darstellen?
bullet Wie sollen die Auswirkungen einer Änderung des Kreditrisikos auf den Wert eines Vermögenswerts oder einer Schuld geschätzt werden?
bullet Wann sollten beobachtbare Marktinformationen durch nicht beobachtbare Informationen in Form von Einschätzungen durch die Geschäftsleitung ergänzt werden? Wann kann sich auf sie verlassen?
bullet Wie soll man bestätigen, dass die verwendeten Annahmen auch von anderen Marktteilnehmer und nicht von einem bestimmten Unternehmen verwendet werden?
bullet Verbesserung bestehender Angabe- und Ausweisvorschriften in Bezug auf die Auswirkungen des beizulegenden Zeitwerts im Abschluss
bullet Ausbildungsmaßnahmen, einschließlich solcher, in denen die Notwendigkeit von Ermessensentscheidungen durch die Geschäftsleitung bei der Festlegung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts noch einmal verdeutlicht wird
bullet eine Untersuchung der Liquiditätsauswirkungen bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts durch den FASB, einschließlich der Frage, ob zusätzliche Anwendungs- und/oder Angabeleitlinien geboten sind
bullet eine Beurteilung durch den FASB, ob die Einbeziehungen des Kreditrisikos bei der Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten Anlegern nützliche Informationen zur Verfügung stellt, einschließlich der Frage, ob dies in der gegenwärtigen Praxis hinreichend transparent erfolgt.

 

In dem Bericht findet sich auch eine Empfehlung an den FASB, die gegenwärtig bestehenden Bilanzierungsmodelle bezüglich Wertminderungen von Finanzinstrumenten neu zu beurteilen; dies schließt eine Beurteilung ein, ob die Anzahl der Modelle nach US-GAAP verringert werden kann. Es wird festgestellt, dass nach den bestehenden Bilanzierungsvorschriften Informationen zu Wertminderungen berechnet, angesetzt und auf einer Grundlage berichtet werden, die vielfach von Vermögenswert zu Vermögenswert unterschiedlich ist. In dem Bericht werden folgende Verbesserungen empfohlen:

 

bullet eine Verringerung der Anzahl der verwendeten Modelle für die Feststellung und Berichterstattung über Wertminderungen;
bullet eine Einschätzung, ob die Nützlichkeit der Anlegern zur Verfügung stehenden Informationen durch die Zurverfügungstellung weiterer Informationen, ob die aktuellen Wertrückgänge im Einklag mit den Erwartungen der Geschäftsleitung hinsichtlich der zugrundeliegenden Bonitätseinschätzung stehen, verbessert würde; sowie
bullet eine erneute Erwägung der gegenwärtig bestehenden Beschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit, Werterhöhungen zu erfassen (wenn sich die Marktpreise erholen).

 

 

Dezember 2008: IASB und FASB geben Mitglieder der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise bekannt

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) haben am 30. Dezember 2008 die Zusammensetzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) bekanntgegeben; wir haben sie in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben.

Die FCAG ist die hochrangige Beratungsgruppe, die von den Boards eingesetzt wurde, um Rechnungslegungssachverhalte, die im Zuge der Finanzmarktkrise aufgekommen sind, zu erwägen. Die Gruppe beinhaltet anerkannte Führungspersonen aus Wirtschaft und Politik mit einer großen Bandbreite an Erfahrungen in internationalen Finanzmärkten. Wie zuvor bekannt gegeben, wird die FCAG gemeinsam von Harvey Goldschmid, einem früheren Kommissar der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), und Hans Hoogervorst, dem Vorsitzenden der holländischen Finanzmarktaufsicht geleitet. Empfehlungen der Beratungsgruppe werden gemeinschaftlich von den zwei Boards erwogen. Alle Entscheidungen zur Umsetzung der Empfehlungen sind Gegenstand eines angemessenen und gründlichen Standardsetzungsprozesses.

Hier finden Sie die gemeinsame Presseerklärung von IASB und FASB (in englischer Sprache, 280 KB).

MitgliedBeruflicher HintergrundLand
John BogleGründer von VanguardUSA
Jerry CorriganGoldman Sachs und ehemaliger Präsident der Notenbank von New YorkUSA
Fermin del Valleehemaliger Präsident von IFACArgentinien
Jane DiplockVorsitzende des Exekutivausschusses von IOSCONeuseeland
Raudline Etiennefür Anlagepolitik zuständiges Vorstandsmitglied des Allgemeinen Pensionsfonds des Staates New YorkUSA
Stephen HaddrillGeneraldirektor der Vereinigung der britischen VersichererGroßbritannien
Toru Hashimotoehemaliger Vorsitzender der Deutsche Securities LimitedJapan
Nobuo Inabaehemaliger Exekutivdirektor der Bank von JapanJapan
Gene Ludwigehemaliger Leiter des RechnungshofsUSA
Yezdi MalegamMitglied des Vorstands der Nationalbank von IndienIndien
Klaus-Peter MüllerVorsitzender des Aufsichtsrats der CommerzbankDeutschland
Don Nicolaisenehemaliger Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SECUSA
Wiseman NkuhluVorsitzender des Prüfungsausschusses von AngloGold Ashanti und ehemaliger Wirtschaftsberater des Präsidenten der Republik SüdafrikaSüdafrika
Tommaso Padoa-Schioppaehemaliger FinanzministerItalien
Lucas PapademosVizepräsident der Europäischen ZentralbankEuropa
Michel Pradaehemaliger Vorsitzender der französische FinanzmarktaufsichtFrankreich
Beobachter
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichten
Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten
Japanische Finanzmarktaufsicht
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht
Nelson Carvalho, Vorsitzender des Standardbeirats des IASB, Brasilien
Dennis Chookaszian, Vorsitzender des Standardbeirats des FASB, USA

 

 

Dezember 2008: Tabellarische Übersicht über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise

Die IASC-Stiftung (IASC Foundation, IASCF) hat gestern eine Tabelle veröffentlicht, in der die Reaktionen und die laufenden Arbeiten des IASB und der IASCF als Reaktion auf die Erklärung vom Treffen der Staatsoberhäupter der G-20 und der Führer der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums (FSF) am 15. November 2008 in Washington dargestellt sind. In der Erklärung werden sowohl umgehende Maßnahmen (bis zum 31. März 2009) als auch mittelfristige Maßnahmen aufgeführt, die unternommen werden sollen, um die Weltwirtschaft zu stärken und die Finanzmärkte der Welt zu reformieren. In der Tabelle der IASCF sind nun den einzelnen Maßnahmen die Schritte der letzten Zeit zugeordnet und geplante weitere Schritte aufgeführt. Zu der englischsprachigen Tabelle auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier.

 

 

Dezember 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise in Tokio

Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten (Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Eine zweite fand in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 statt (Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Nachfolgend geben wir die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Gesprächsrunde in Tokio am 3. Dezember 2008, die Beobachter von Deloitte erstellt haben wieder.

 

Mitschrift von der Gesprächsrunde von IASB und FASB zur weltweiten Finanzmarktkrise
Büroräume des ASBJ, Tokio – 3. Dezember 2008
IASB und FASB beschlossen ihre gemeinsamen Gesprächsrunden zu Rechnungslegungssachverhalten, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind, mit zwei Gesprächsrunden, die in den Büroräumen des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) am Nachmittag des 3. Dezembers 2008 abgehalten wurden. Das Ziel der Gesprächsrunde bestand darin, dass die Boards Rückmeldungen von einer großen Zahl von Interessengruppen zu Bilanzierungsthemen erhalten, die umgehend Aufmerksamkeit erfordern, um dabei zu helfen, das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu erhöhen.

 

Die Gesprächsrunde in Tokio bestand aus zwei zweistündigen Sitzungsteilen. IASB-Boardmitglied John Smith leitete beide Sitzungen. Wie bei den anderen Sitzungen wurde festgehalten, dass alle weiteren Schritte in Antwort auf Aufrufe von Adressaten gemeinsam von IASB und FASB erwogen und ihrem Standardsetzungsprozess folgen würden. Folglich wurden bei diesen Gesprächsrunden keine Entscheidungen getroffen.

 

Der Vorsitzende des ASBJ, Ikuo Nishikawa, begrüßte Teilnehmer und Beobachter beider Sitzungen. Bei der zweiten Sitzung machte der Dr. Takafumi Sato, Kommissar der japanischen Finanzmarktaufsicht, einleitende Bemerkungen, die auch deutliche Unterstützung für globale, qualitativ hochwertige Bilanzierungsstandards und für die Harmonisierung zwischen IASB und FASB beinhalteten. Er unterstützte die jüngsten Aufforderungen, die Standards zu aufzuweichen, nicht und deutete eine Erwartung an, dass Bilanzierungsstandards zu einer getreuen und genauen Berichterstattung über die Vermögenslage von Emittenten und umgehender Erfassung von Verlusten führten. Er machte überaus deutlich, dass der Standardsetzungsprozess befolgt werden müsse und schloss damit, dass Standardsetzer am besten geeignet seien, Lösungen herbeizuführen. Diese Ansichten wurden von vielen Teilnehmern geteilt und wiederholt.

 

Smith deutete an, dass die Zielsetzung der Gesprächsrunde darin bestünde, von Teilnehmern jene Sachverhalte zu erfahren, die im Gefolge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten seien, unabhängig davon, ob es sich um Konvergenzsachverhalte, um eilbedürftige "Reparaturen" oder um Sachverhalten handele, die im Rahmen eines längerfristigen Projekts behandelt werden können. Er stellte fest, dass die Sachverhalte, die von den Teilnehmern in ihren schriftlichen Eingaben aufgeworfen wurden, denen sehr ähnlich seien, die bei den Gesprächsrunden in Großbritannien und den USA aufgekommen seien, dass er die klare Botschaft erhalten habe, wonach der Standardsetzungsprozess eingehalten werden müsse und es folglich unwahrscheinlich sei, dass es vor dem 31. Dezember 2008 Änderungen an den IFRS geben würde.

 

Thema 1 – Wertminderungssachverhalte

Die wichtigsten Diskussionspunkte rund um die Auslöser (welche und wann) und die Bemessung von Wertminderungen beinhalteten:

 

bullet die Schwierigkeit bei der Feststellung, wann 'bedeutend oder anhaltend' vorlägen, wobei einige vorschlugen, dass der Test eine "Und"- statt einer "Oder"-Verknüpfung haben sollte, dass der Test auf vorübergehende Wertminderungen nach US-GAAP eingeführt werden sollte und dass Unternehmen ihre Bilanzierungsmethoden für die Beurteilung von 'bedeutend' und 'anhaltend' angeben sollten.
bullet Vorschläge, dass der Auslöser von als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierte schuldrechtliche Instrumente bonitäts- und nicht einfach marktbezogen sein sollte, wobei die bonitätsbezogenen Verluste erfolgswirksam und die restlichen erfolgsneutral erfasst werden sollten.
bullet die Schwierigkeit bei der Feststellung den auslösenden Zeitpunkt für die generelle Umkehrung von Wertberichtigungen, wobei Vorschläge unterbreitet wurden, wonach eine erfolgswirksame Wertaufholung bei als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierten Beteiligungsinstrumenten zulässig sein sollte, u.U. mit einem Auslösertest, der jenem für Wertminderungen gleicht. Einige gaben zu Protokoll, dass die Unfähigkeit, Wertminderungen umzukehren zu einem Widerwillen oder einer Verschiebung führten, Wertminderungen zu erfassen.

 

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie brachte die Idee auf, das Wahlrecht zum Recycling abzuschaffen (d.h. alle AFS-Wertpapiere als zu Handelszwecken gehalten zu behandeln), da dies viele der Probleme im Zusammenhang mit Wertminderungen lösen würde, weil alle Bewertungen erfolgswirksam erfasst würden. Dieser Vorschlag erhielt nicht viel Unterstützung, obgleich ein IOSCO-Mitglied feststellte, dass IOSCO- Mitglieder bei diesem Thema geteilter Ansicht seien

 

Es bestand kein erkennbarer Hunger auf Seiten der Teilnehmer, auf diesem Gebiet eine schnelle Reparatur vor dem 31. Dezember 2008 durchzuführen, wobei allgemeine Übereinkunft dahingehend bestand, dass jedwede Überprüfung umfassend und langfristig erfolgen solle, obgleich es einige Unterstützung für eine kurzfristige Überprüfung der Wertminderungs- und Bewertungsvorschriften für AFS-Wertpapiere – verbunden mit einem kürzeren als dem sonst üblichen Standardsetzungsprozess – gab.

 

Thema 2 – Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die meisten Teilnehmer waren der Ansicht, dass die vom beratenden Expertenpanel herausgegebenen Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten nützlich seien, wobei einige die Ansicht vertraten, dass weitergehende Leitlinien rund um die Verwendung des Abzinsungsfaktors erforderlich seien. Andere stellten die Schwierigkeiten heraus, denen Wirtschaftsprüfer bei der Einholung hinreichender sachgerechter Nachweise zur Unterlegung von Bewertungen in illiquiden oder inaktiven Märkten ausgesetzt seien.

 

Einige Teilnehmer nahmen Stellung derart, dass Nutzer missverstünden, was mit beizulegendem Zeitwert gemeint sei, und schlugen vor, dass der IASB nach Wegen suchen solle, Nutzer über den beizulegenden Zeitwert warum er Verwendung in der Rechnungslegung findet, aufzuklären.

 

Hinsichtlich Angaben vertraten einige eine Notwendigkeit für weitergehende Leitlinien hinsichtlich der Frage, wann welche Informationen angegeben werden sollten, wobei unterschiedliche Meinungen vertreten wurden in Bezug darauf, ob der IASB oder Branchengruppen am besten geeignet seien, veranschaulichende Angaben zu erstellen. Einige Teilnehmer drückten ihre Bedenken mit den immer weiter ansteigenden Angabeanforderungen aus, die dazu führten, dass die Abschlüsse immer weniger verständlich würden.

 

Thema 3 – Sonstige Sachverhalte
bullet CDOs. Keine große Untersützung dafür, dass hier irgendetwas getan werden solle.
bullet Absicherungen. Große Unterstützung für eine vollständige Überprüfung und Überdenkung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, verbunden mit dem Wunsch nach Vereinfachung der Regeln. Man konzedierte, dass jedwede Überprüfung umfassend sein müsse, sie müsste hohe Priorität besitzen, könne möglicherweise nicht kurzfristig angegangen werden und müsste u.U. in eine Überprüfung der Klassifizierungsvorschriften eingebettet sein (sihe nachstehend).
bullet Vereinfachung der Klassifizierungsregeln. Hier gab es einige Unterstützung für die Zulassung einer Umdesignation aus der Fair-Value-Option heraus, bspw. wenn sich die Bedingungen seit der ursprünglichen Designation verändert hätten. Allerdings war man sich uneinig in der Frage, welche Kriterien bei solch einer Umklassifizierung anzuwenden sein sollten. Breite Übereinstimmung bestand dahingehen, dass dieses Themengebiet überprüft werden solle und ein langfristig Projekt sei.
bullet Prozyklizität. Smith stellte fest, dass Bilanzierungsstandards dem Markt Informationen vermitteln sollten, gleich ob gut oder schlecht. Es gab breite Zustimmung für diese Sichtweise, allerdings wurde der IASB dazu aufgefordert, seinen Ansatz in Bezug auf die Vornahme von Wertberichtigungen zu überprüfen, der auf einem Modell eingetretener Verluste basiere, während viele Regulatoren die Anwendung eines Modells erwarteter Verluste für aufsichtsrechtliche Zwecke verlangten. Der IASB deutete an, dass man gern ein besseres Verständnis über das Modell der erwarteten Verluste erlangen würde, das von einigen als dynamische Rückstellungsbildung bezeichnet wird.
bullet Zukünftige Sachverhalte. Teilnehmer ermunterten den IASB, den folgenden Themen angemessene Beachtung zu schenken: Hyperinflation, Fremdwährungsumrechnung und der Definition eines aktiven Marktes.

 

Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Gesprächsrunde gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

Dezember 2008: DSR zu weiteren Schritten des IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise des IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise an den IASB übermittelt. Der DSR schlägt vor, dass der IASB noch vor dem Jahresende bekannt gibt, welche weiteren Schritte als Reaktion auf die Finanzmarktkrise geplant sind. Dabei sollten die entsprechenden Problemkreise genannt und klar zum Ausdruck gebracht werden, in welcher Form und in welchem Zeitrahmen diese adressiert werden sollen. Ebenso sollte klargestellt werden, ob noch Änderungen mit Wirkung auf Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2008 enden, vorgesehen sind. Die Stellungnahme steht zum Herunterladen auf der Seite des DRSC bereit (in englischer Sprache, 41 KB).

 

 

Dezember 2008: SEC-Vorsitzender zu Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, hat sich auf einer Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) gestern zu ersten Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung geäußert, die im Notfallgesetz zur Wirtschaftsstabilisierung von 2008 vorgeschrieben ist. Die endgültigen Ergebnisse der Studie sollen am 2. Januar 2009 veröffentlicht werden. Die vollständige Rede von Cox in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend haben wir Ihnen seine Aufzählung der drei wichtigsten Ergebnisse übersetzt:

Vorläufige Ergebnisse der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung
Zuerst einmal gilt für viele Finanzinstitute, dass vierteljährlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Anlagen nur einen geringen Anteil am Gesamtanlageportfolio ausmachen. Ein größerer Teil des Gesamtanlageportfolios besteht aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren oder Krediten. Wie sie wissen, werden Kredite und zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere nicht in jeder Periode erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Instrumente unterliegen vielmehr (in manchen Fällen schwierigen) Prüfungen auf nicht vorübergehende Wertminderungen.

Zum zweiten stimmen die meisten Anleger und viele andere darin überein, dass der beizulegende Zeitwert ein sinnvoller und transparenter Bewertungsmechanismus für Anlagen zum Zweck der Finanzberichterstattung ist. Finanzberichterstattung soll den Bedürfnissen von Anlegern dienen. Und obwohl die Finanzberichterstattung als Ausgangspunkt für andere Nutzer dienen kann (wie beispielsweise Aufsichtsbehörden), sollte der Informationsgehalt, der Anlegern zur Verfügung gestellt wird, nicht eingeschränkt werden, um den Bedürfnissen der anderen Nutzer zu entsprechen.

Drittens haben Rechnungslegungsstandards unseren Kapitalmärkten gut gedient; wir müssen aber danach streben, weiterhin stabile Leitlinien zur besten Anwendung für Prüfer und Ersteller zu entwickeln — insbesondere für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren, die in inaktiven oder illiquiden Märkten gehandelt werden. Aus- und Weiterbildungsbemühungen und die Entwicklung von Anwendungsleitlinien müssen den Weg dafür bereiten, dass Prüfer und Ersteller sich bei diesen schwierigen Themen auf eine gemeinsame Haltung einigen können.

 

 

Dezember 2008: McCreevy geißelt internationale Rechnungslegungsstandards

In einer Rede beim Weihnachtsessen der europäischen Journalistenvereinigung (Association of European Journalists, AEJ) in Dublin gestern hat der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zehn Punkte ausgemacht, die seiner Meinung nach während der Finanzmarktkrise zu Tage getreten und zum Teil ursächlich für deren Ausmaß sind. Als Punkt vier seiner Liste, die auch Anreizsysteme, Risikomanagement und mangelnde Aufsicht umfasste, benennt McCreevy die internationalen Rechnungslegungsstandards. Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie hier (68 KB); die Auszüge in Bezug auf die Rechnungslegungsstandards haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.

In meinem eigenen Bereich muss die Antwort in erster Linie auf den Finanzmärkten selbst liegen – indem wir erkennen, dass wir innerhalb von Europa die Aufsicht über international agierende Bankkonzerne wesentlich stärken und die Rahmenkonzepte von Kapitalaufsicht und Bilanzierungsregeln, innerhalb derer die Finanzdienstleistungsindustrie tätig ist, wesentlich verbessern müssen. [...] Es gibt meiner Meinung nach zehn Dinge, die absolut deutlich geworden sind, seit diese Krise begonnen hat. [...] Viertens sind die relativ neuen International Accounting Standards – insbesondere in Hinblick auf die Regelungen zu Rückstellungen für faule Kredite und die Bewertung von Vermögenswerten – wirtschaftlich und aufsichtsrechtlich fehlerbehaftet. Sie haben unbeabsichtigte und schädigende Auswirkungen auf Banken, die in illiquiden Märkten tätig sind, und auch auf diese Märkte selbst.

 

 

Dezember 2008: IASB-Vorsitzender steht britischem Parlament Rede und Antwort

Bei einer Anhörung des Finanzkomitees des britischen Parlaments zur Finanzmarktkrise am 11. November 2008 sagte unter anderem der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, aus. Das Komitee hat eine unkorrigierte Fassung der Aussagen in dem Teil der Sitzung zur Verfügung gestellt. Die Aussagen von Sir David (in englischer Sprache) beginnen bei Frage 185. Unten haben wir für Sie Sir Davids Antwort auf die Frage übersetzt, ob der IASB in unangemessener Weise gegenüber politischem Druck eingebrochen ist, IAS 39 im Hinblick auf die Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten zu ändern, um Unternehmen zu gestatten, einige ihrer finanziellen Vermögenswerte nicht länger zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Frage 186, Vorsitzender des Komitees: Sir David, 'rückgratlos' und 'eingebrochen'. Was sagen Sie dazu?

Sir David Tweedie: Ich glaube, wir haben etwas erlebt, von dem ich zuerst einmal hoffe, dass wir das in der Standardsetzung nie wieder erleben werden. Ich glaube allerdings, dass es nur eine stumpfe Drohung war, unsere Organisation "wegzupusten". Es kam sehr sehr schnell. Wir hörten eine Rede des Kommissars, in der es hieß, er habe die gesetzgeberischen Schritte vorbereitet, einen "carve out" von Teilen unserer Standards vorzunehmen. Bis jetzt können sie keine zusätzlichen Formulierungen einfügen (obwohl ich den Verdacht hege, dass auch darüber nachgedacht werden könnte); sie können nur Teile streichen. Das würde bedeuten, dass sie Sachen aus der Handelskategorie in irgendeine andere Kategorie – "bis zur Endfälligkeit gehalten" oder was auch immer – übertragen können, ohne dass es irgendwelche Kontrollen gibt. Dann hätten Unternehmen Posten daraus entnehmen können – und zwar nicht zum beizulegenden Zeitwert, wie wir das fordern, sondern zum ursprünglichen Transaktionspreis beispielsweise. Es gab keine Angaben; man hätte nie gewusst, was passiert wäre, und plötzlich hätten wir eine Umkehr all der Verluste gesehen, wenn die Unternehmen nicht der Meinung gewesen wären, dass die Vermögenswerte dauerhaft im Wert gemindert wären. Meiner Meinung nach wäre die Rechnungslegung in Europa total außer Kontrolle geraten, wenn man von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätte, einen "carve out" vorzunehmen. Unser Problem war, dass wir ursprünglich beabsichtigten, mindestens eine Woche zur Verfügung zu haben, um herauszufinden, ob wir es tatsächlich geschafft haben, Äquivalenz in unseren Standards zu den Vereinigten Staaten im Hinblick auf Umklassifizierungen herzustellen. Wir hatten keine Woche, wir hatten nur wenige Tage. Was wir getan haben, war, den amerikanischen Standardsetzer, die Börsenaufsicht in den Vereinigten Staaten und die großen Prüfungsgesellschaften zu kontaktieren und zu sagen: "Wir glauben, dass wir das hier erreicht haben. Stimmt das?" Als wir die Frage jedoch stellten, hatten wir keine Zeit für wie immer geartete Konsultationen – wir stellten die Frage am Montag, und, wenn ich mich recht erinnere, die Europäische Kommission hat am Dienstag oder am Mittwoch abgestimmt. Wir haben auf der Sitzung erklärt: "Wenn wir feststellen, dass wir einen Fehler gemacht haben, werden wir die Sache nochmal aufrollen." In gewisser Weise haben wir einen Fehler bei den Übergangsbestimmungen. Das passiert, wenn es keinen Konsultationsprozess gibt.

 

 

Dezember 2008: Alert zur Finanzmarktkrise und zur Bewertung von Pensionen

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Financial Reporting Alert veröffentlicht (in englischer Sprache, 62 KB), in dem die Auswirkungen adressiert werden, die die volatilen Finanzmärkte und der zunehmende Verfall der Märkte auf die Pensions- und andere Leistungsberechnungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnis und auf die Angaben für ein Unternehmen gehabt haben können und eventuell noch haben werden. Erwägungen für die aktuelle Berichtsperiode schließen die folgenden ein:
  • Auswirkungen auf die Bilanz – Vermögensbewertung und Finanzierungsstatus
  • Abzinsungssatz einschließlich:
    • Fragen in Bezug auf die Anleiherendite und die Wahl der Anleihe, wenn ein Unternehmen ein hypothetisches Anleihenportfolio verwendet anstelle einer Ertragskurve, um den Absinzungssatz für seine Pensionsverpflichtungen zu bestimmen
    • Verwendung von indexbasierten Zinssätzen bei der Auswahl eines Abzinsungssatzes
  • Erwartete langfristige Rendite
  • Bestimmung des Pensionsaufwands – die Auswirkungen, die Minderungen im Planvermögen und Änderungen der Pensionsverpflichtungen auf die Berechnung der Amortisierung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste für das Geschäftsjahr 2009 haben können
  • Bewertungszeitpunkt für das Planvermögen und die Leistungsverpflichtungen
  • Angaben

 

In dem Alert werden auch künftige Überlegungen für kommende Berichtsperioden erörtert.

 

 

Dezember 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise am 25. November 2008

Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten (Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Eine zweite fand in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 statt. Nachfolgend geben wir die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Gesprächsrunde in Norwalk wieder, die die Beobachter von Deloitte erstellt haben.

Mitschrift von der Gesprächsrunde von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise
Büroräume des FASB, Norwalk (CT), 25. November 2008

Am 25. November 2008 hielten IASB und FASB eine Gesprächsrunde in den Büroräumen des FASB in Norwalk (CT) zu Rechnungslegungsthemen ab, die sich infolge der weltweiten Finanzmarktkrise ergeben. Das Ziel der Gesprächsrunde bestand darin, dass die Boards Rückmeldungen von einer großen Zahl von Interessengruppen zu Bilanzierungsthemen erhalten, die umgehend Aufmerksamkeit erfordern, um dabei zu helfen, das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu erhöhen.

 

Die wesentlichen Themen, die erörtert wurden bestanden in (1) der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte, (2) der Fair Value Option, (3) der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sowie (4) Angaben. Nachfolgend geben wir die wichtigsten Ergebnisse der Gesprächsrunde wieder.

 

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Der Großteil der Diskussion am Runden Tisch drehte sich um Sachverhalte im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Wertminderungsmodellen für Gläubigertitel. Mehrere Themen wurden aufgeworfen:

 

bullet Der Sinn einer 'Wertminderung' in der Rechnungslegung wird nicht gut verstanden. Es besteht keine vereinheitlichte Definition, und es gibe mehrere Modelle in Abhängigkeit der Art des finanziellen Vermögenswerts.
bullet Auslösende Ereignisse werden nicht gut verstanden. Einige sind der Ansicht, dass die Sichtweise der Geschäftsleitung eine wesentliche Rolle bei der Frage spielen sollte, ob ein auslösendes Ereignis aufgetreten ist. Andere deuteten an, dass sich die Sichtweise der Geschäftsleitung ändern kann und subjektiv ist; für sich genommen sollte die Sichtweise der Geschäftsleitung kein Faktor bei der Feststellung sein, ob ein Vermögenswert wertgemindert ist.
bullet Sobald eine Wertberichtigung als sachgerecht angesehen wird, führt der Rückgriff auf verschiedene Wertminderungsmodelle für den Ansatz im Abschluss zu Komplexität und macht es Nutzern schwer, den Abschluss zu verstehen. So werden beispielsweise Forderungen und Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für bonitätsinduzierte Verluste geführt, während verbriefte Kredite, die dieselben Ausstattungsmerkmale wir eine Kreditforderung haben mögen, auf den beizulegenden Zeitwert abgeschrieben werden.

 

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde tauschten verschiedene Sichtweise dazu aus, wie einige dieser Sachverhalte angegangen werden könnten. Einige Abschlussnutzer waren Befürworter einer vollständigen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, bei der die Wertänderungen in der Erfolgsrechnung erfasst werden. Die deuteten an, dass damit das Thema auslösender Ereignis und verschiedener Wertminderungsmodelle entfiele. Andere (Ersteller und Prüfer) schlugen ein Modell vor, das vom Zentrum für Prüfungsqualität des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) in deren Stellungnahme an die SEC zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen worden war (in englischer Sprache, 119 KB). Nach diesem Modell würde die Schuldverschreibung in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, Kreditverluste unmittelbar erfolgswirksam erfasst und andere Veränderungen im beizulegenden Zeitwert im sonstigen vollständigen Einkommen verbucht. Der Kreditverlust würde auf der Grundlage von Veränderungen der erwarteten Zahlungsströme berechnet, ähnlich dem in Standard 114 verwendeten Modell. Nach diesem Vorschlag würde das sonstige vollständige Einkommen in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, so dass die Bestandteile der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in derselben Aufstellung dargestellt werden. Die Befürworter dieser Regelung deuteten an, dass dies Abschlussnutzern Informationen hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme der Schuldverschreibung sowie der sonstigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts vermittle.

 

Diese beiden Vorschläge lösten eine Diskussion darüber aus, was sachgerechterweise in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sei. Auch wenn die Diskussion interessant war, trug sie nicht zur Lösung der Frage bei, was der Grund für das fehlende Vertrauen in die Kreditwirtschaft sei. Einige deuteten an, dass der Vertrauensverluste das Ergebnis davon sei, dass Anleger dem nicht trauten, was Unternehmen in ihren Bilanzen berichtet hätten. Die deuteten an, dass das wahre Thema ein Mangel an Transparenz sei, die aber notwendig ist, damit Anleger Anlageentscheidungen treffen könnten. Mehrere Analysten meinten, dass zusätzliche Angaben darüber, was die Unternehmen hielten und wie die Geschäftsleitung den beizulegenden Geschäftswert einschätze, erforderlich seien. Ein Vorschlag bestand in einer Tabelle, die nach Anlageklassen getrennt Folgendes beinhalten würde: die Anschaffungskosten, den aktuellen beizulegenden Zeitwert, den inneren Wert bzw. einen anderen Wertmaßstab, den das Unternehmen als sachgerecht ansieht, eine Beschreibung, wie der beizulegende Zeitwert ermittelt wurde einschließlich wesentlicher Inputfaktoren, eine Beschreibung, wie der innere Wert berechnet wurde und warum das Unternehmen der Ansicht ist, dass die andere Bewertung sachgerecht ist. Mitglieder beider Boards deuteten an, dass es wahrscheinlich einfacher sei, ein kurzfristiges Projekt zum Abschluss zu bringen, das sich mit Angaben befasst, als eines, das versucht, die verschiedenen Sachverhalte im Zusammenhang mit Wertminderungen anzugehen.

 

Fair Value Option

Die Teilnehmer wurden gefragt, ob sie der Ansicht seien, dass die Fair Value Option weiterhin unwiderruflich sein solle. Die meisten stimmten dieser Auffassung zu. Sie meinten, dass sie diese als Missbrauchsverhütungsvorschrift sähen, die Leute davon abhält, sie auf ein Instrument anzuwenden, wenn dies vorteilhaft ist, und sie wieder zurückzunehmen, wenn der beizulegende Zeitwert sich zu ihrem Nachteil entwickelt. Einige deuteten an, dass der Grund dafür, warum das Wahlrecht ursprünglich ausgeübt wurde, infolge von Änderungen im geschäftlichen Umfeld nicht mehr bestehen mag. Wenn beispielsweise die Option zur Verringerung einer Rechnungslegungsanomalie gezogen wurde, die nicht länger besteht, dann sollte dieses Wahlrecht nach Meinung einiger rückgängig gemacht werden können.

 

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert

Mehrere Teilnehmer deuteten an, dass die Bewertungsleitlinien in dem Arbeitspapier, das von dem Expertenpanel des IASB herausgegeben worden ist, sehr nützlich seien und dass die Boards gut beraten seien, die Informationen in die verpflichtend zu berücksichtigenden Leitlinien aufzunehmen. Ein Teilnehmer bat um Leitlinien bei der Bemessung alternativer Instrumente wie Anlagen in endfälligen Hedge Fonds. Der Teilnehmer deutete an, dass der Stab des FASB und die Bewertungsgruppe des FASB die Probleme bei der Bewertung dieser Instrumente zuvor bereits erörtert hätten, einschließlich der Frage, ob der Nettovermögenswert der sachgerechte Bewertungsmaßstab nach Statement 157 sei. Andere vertraten die Ansicht, dass alle kurzfristigen Leitlinien nur darauf gerichtet sein sollten, dabei zu helfen, die Kapitalmärkte und die Transparenz wiederherzustellen.

 

Angaben

Mehrere Teilnehmer nahmen Stellung zu dem o.g. Angabenvorschlag. Sie waren der Ansicht, dass Angaben ein guter Ausgangspunkt seien, sie aber auch nach vorn gerichtete Informationen, Sensitivitäten der Veränderungen von Inputfaktoren und Unsicherheiten bei der Schätzung sehen möchten. Andere sagten, dass die Verlängerung von Level 3 ein bedeutende Menge an guten Informationen brächte und sie diese Informationen gern für alle Stufen der Bewertungshierarchie sehen würden.

 

Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Gesprächsrunde gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

November 2008: Gesprächsrunde zur Finanzmarktkrise am 3. Dezember

Am 3. Dezember 2008 werden der IASB und der FASB in Tokio gemeinsam die letzte Runde von Gesprächen am Runden Tisch zur Identifizierung von Fragen der Finanzberichterstattung abhalten, die durch die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund getreten sind. Die Gesprächsrunden sollen dazu dienen, den Boards dabei zu helfen, Bilanzierungsfragen zu identifizieren, die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Die erste Gesprächsrunde war in London am 14. November 2008 abgehalten worden, die zweite in den Räumen des FASB am 25. November 2008. In Tokio wird es zwei Gesprächsrunden am Nachmittag geben – die erste von 13:30h bis 15:30h Ortszeit, die zweite von 16:00h bis 18:00h Ortszeit. Die Agendapapiere stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

 

 

November 2008: Vorbereitungsunterlagen für die Gespräche am Runden Tisch

Für die am 25. November 2008 in Norwalk stattfindenden Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise hat der FASB auf seiner Internetseite Vorbereitungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen bieten einen kurzen Überblick über den Zweck der Gesprächsrunden, eine Auflistung der Themen, die erörtert werden sollen, die Liste der Teilnehmer sowie alle eingereichten Anfragen. Die insgesamt 51 Seiten Unterlagen in englischer Sprache finden Sie hier (726 KB).

 

 

November 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise

Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten. Eine zweite wird in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 stattfinden; eine abschließende in den Räumen des japanischen Standardsetzers in Tokio am 3. Dezember 2008. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift von der Gesprächsrunde in London wieder, die die Beobachter von Deloitte erstellt haben.
Mitschrift von der Gesprächsrunde von FASB und IASB zur weltweiten Finanzkrise
London, 14. November 2008

Die Londoner Gesprächsrunde bestand aus zwei Sitzungen zu je 2,5 Stunden. IASB-Boardmitglied John Smith leitete beide Sitzungen. Die 44 Teilnehmer repräsentierten sämtliche Adressatengruppen. Auf Aufrufe bestimmter Adressatenkreise hin wurde festgestellt, dass alle weiteren Schritte gemeinsam von IASB und FASB erwogen und dem Standardsetzungsprozess folgen würden; daher würden im Rahmen der Gespräche am Runden Tisch keine Entscheidungen getroffen.

 

Bei der Gesprächsrunde in London wurden die folgenden Themen erörtert, die auf den von den Teilnehmer eingereichten Sachverhalten gründeten:

 

bullet Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte
bullet Umklassifizierung von Finanzinstrumenten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde
bullet Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
bullet Angaben
bullet Sonstige Themen

 

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Der Vorsitzende führte in das Thema ein, indem er hervorhob, dass sich die Leitlinien für Wertminderungen sowohl hinsichtlich der Auslöser als auch in Bezug auf die Bemessung nach IFRS und US-GAAP unterschieden.

 

Der Großteil der Diskussion drehte sich um die verschiedenen Wertminderungsansätze, die in IFRS und US-GAAP existieren, v.a. für die Wertminderung von Schuldtiteln. Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass diese zusammengeführt werden sollten. Sie nahmen am meisten zu den Unterschieden bei Kreditausfällen für ein Schuldinstrument, das zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, und einem, das als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, Stellung. Die jüngsten Ereignisse an den Märkten hätten dazu geführt, dass das letztgenannte Instrument zu einem Wert angesetzt würde, der deutlich unter jenem läge, als wäre es zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden, was an das gegenwärtigen Einschätzung der Marktteilnehmer von Kredit- und Liquiditätsrisiko läge – verglichen mit einer Wertminderung, die angesetzt worden wäre, wenn die Wertminderung auf Grundlage des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelt worden wäre. Einige Teilnehmer brachten den Vorschlag ein, dass die Wertminderung eines Gläubigerinstruments, das als zur Veräußerung verfügbar gehalten klassifiziert wurde, auf derselben Grundlage erfasst werden sollte, als würde der Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wenn dies geschehe, würden Unterschiede in Bezug auf Liquiditäts- und Kreditrisiken über das hinaus, was nach einem Modell der eingetretenen Verluste erfasst würde, im sonstigen vollständigen Einkommen und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies führte zu der größeren Frage, was eine erfolgswirksame erfasste Wertminderung eigentliche zum Ausdruck bringen solle – Verluste an noch zu erlangenden Zahlungsströmen oder Verluste im beizulegenden Zeitwert.

 

Einige Teilnehmer brachten eine Reihe von Auslegungsfragen in Bezug auf das aktuelle Modell der Wertminderung von Gläubigertiteln, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, auf. Sie fragten insbesondere, ob, falls ein Gläubigertitel, der als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und wertberichtigt wurde, weitere Rückgänge im beizulegenden Zeitwert als weitere Wertminderungen betrachtet würden oder ob dies davon abhänge, ob die weitere Abschwünge im beizulegenden Zeitwert auf Bewegungen des risikolosen Zinssatzes und nicht auf Rückgänge der Bonität zurückzuführen seien, oder ob weitere Rückgänge im beizulegenden Zeitwert nur dann Wertminderungen darstellten, wenn weitere Auslöser für eine Wertminderung dies anzeigten?

 

Es gab Rückmeldungen von Seiten der Nutzer dahingehend, ob Wertberichtigungen auf der Grundlage von eines Konzepts der eingetretenen Verluste selbst dann nützlich seien, wenn die erfolgswirksam erfassten Verluste auf beizulegenden Zeitwerten basierten. Einige Teilnehmer hoben hervor, dass der beizulegende Zeitwert ein guter Schätzer für tatsächliche zahlungswirksame Verluste sei. Es wurde ferner hervorgehoben, dass, auch wenn es einen Unterschied zwischen Wertminderungen und Volatilität im beizulegenden Zeitwert gebe, Märkte im Allgemeinen besser als Einzelpersonen in der Lage seien, die Erfolgssituation eines Instruments abzuschätzen.

 

Es gab eine Diskussion darüber, ob erfolgswirksame Wertaufholungen für Wertberichtigungen auf Beteiligungstitel nicht zulässig sein sollten – gegenwärtig sind sie das nicht. Einige argumentierten, dass, weil das auslösende Ereignis ein bedeutender oder anhaltender Rückgang im beizulegenden Zeitwert unter die Anschaffungskosten sei, die Wertminderung erfolgswirksam rückgängig gemacht werden sollte, wenn dieses auslösende Ereignis nicht länger Bestand habe.

 

Die Boards werden in Erwägung ziehen, ob Änderungen an den bestehenden Bewertungsleitlinien für Wertminderungen erforderlich sind, oder ob alternativ weitere Angaben kurzfristig eingeführt werden könnten, um die unterschiedlichen Wertminderungsansätze einander anzugleichen. Der Vorsitzende stellte fest, dass die Herausforderungen aus den bestehenden Leitlinien darauf zurückzuführen seien, dass es unterschiedliche Bewertungskategorien in IFRS und US-GAAP gebe. Eine Angleichung der Bewertungskategorien würde viele dieser Sachverhalte regeln.

 

Viele Teilnehmer stimmten dieser Schlussfolgerung zu.

 

Umklassifizierung von Finanzinstrumenten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde

Die Gesprächsrunde erörterte sodann die Nutzung der Fair Value Option und mögliche Umklassifizierungen aus dieser Wahl heraus. Einige Teilnehmer drückten ihre Sympathie für eine Überarbeitung der Bedingungen für die Ziehung der Fair Value Option zum Ausdruck, um einen Gleichlauf mit US-GAAP zu erreichen (d.h. die Fair Value Option sollte auch nach den IFRS keinen Beschränkungen unterliegen), und für eine Ausweitung der Fair Value Option für bestimmte Vereinbarungen über nicht-finanzielle Posten, die gegenwärtig nicht durch IAS 39 abgedeckt werden. Andere schlugen vor, eine Umklassifizierung aus der Fair Value Option heraus zuzulassen, falls die Bedingungen für die Ziehung der Fair Value Option nicht länger erfüllt sind. Die Teilnehmer, die dieser Sichtweise anhingen, waren der Ansicht, dass dies im Fall einer Bewertungsanomalie sachgerecht sei, die bei Ziehung der Fair Value Option bestand, nun aber nicht länger besteht, bspw.:

 

bullet wenn finanzielle Vermögenswerte zur Deckung von Versicherungsschulden herangezogen werden und die Aufrechterhaltung der Fair Value Option eine Bewertungsanomalie sogar noch vergrößert oder
bullet wenn die Fair Value Option anstelle von Fair Value Hedge Accounting genutzt wird und der Ausgleich infolge von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte in Bezug auf Bonitäts- und Vorfälligkeitsrisiken nicht mehr besteht oder
bullet wenn das Unternehmen aufgrund von Schwierigkeiten bei der Feststellung eines beizulegenden Zeitwerts im gegenwärtigen Marktumfeld damit aufgehört hat, die Finanzinstrumente auf Fair-Value-Basis zu steuern.

 

Es wurden Bedenken geäußert, dass die Zulassung zur Umklassifizierung durch ein Unternehmen in solchen Umständen weitere Regeln dahingehend erforderten, was eine zulässige Umklassifizierung wäre.

 

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts

Hinsichtlich der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wurde festgehalten, dass unlängst eine Eingabe an IFRIC erfolgt sei, wie man den Liquiditätsspread bei der Bewertung berücksichtigen solle, wenn der Markt nicht länger aktiv ist. Auch wenn viele Teilnehmer zustimmten, dass die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf inaktiven Märkten eine größere Herausforderung darstelle, sei es nicht sachgerecht, Werte zu normalisieren oder Liquiditätsspreads zu verwenden, die die aktuelle Sicht der Marktteilnehmer im Hinblick auf die Spreads nicht widerspiegelten. Man stellte fest, dass die Sichtweise, die in der Eingabe an IFRIC vertreten wurde, nicht im Einklang mit IAS 39 stehe. Andere verwiesen auf die Arbeiten des beratenden Expertenpanels des IASB und darauf, dass diese Leitlinien in der Tat verpflichtend anzuwenden sein sollten (und nicht freiwillig, wie dies gegenwärtig der Fall ist).

 

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde erörterten die prozyklischen Auswirkungen einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Es schien Einigkeit zu bestehen, dass der Zweck der Rechnungslegung nicht darin bestehe, 'aufsichtsrechtliche Zahlen' zu berichten, die übermäßig positive oder negative Marktbewegungen vermieden. Es wurde festgehalten, dass ECOFIN in der Europäischen Union eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, deren Aufgabe es ist, die Wurzeln der Prozyklizität zu untersuchen, und dass Bob Herz (FASB-Vorsitzender) und Sir David Tweedie (IASB-Vorsitzender) Mitglieder einer Arbeitsgruppe des Finanzstabilitätsforums seien, die die Prozyklizität untersucht.

 

Angaben

Der Vorsitzende führte in dieses Thema ein, indem er die verschiedenen Projekt im Arbeitsprogramm der Boards vorstellte, die sich mit Angaben befassten. Die Nutzergruppen äußerten sich besorgt, dass die Änderung an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte, die im Oktober 2008 herausgegeben worden war, lediglich zu einer Änderung an IFRS 7 geführt haben, in dem es nur um Angaben im Jahresabschluss gehe. Die Nutzergruppen warfen ein, dass der Umfang der Angaben in Zwischenabschlüssen von Unternehmen, die finanzielle Vermögenswerte im dritten Quartal umklassifiziert haben, höchst unterschiedlich sei und schlugen vor, dass die zusätzlich eingefügten Angaben in IFRS 7 auch für Zwischenberichte gefordert werden sollten.

 

Sonstige Themen

Die Gesprächsrunde erörterte die Bilanzierung synthetischer abgesicherter Schuldverschreibungen (Collateralised Debt Obligations, CDO). Viele Sprecher hoben hervor, dass es einen Unterschied zwischen IFRS und US-GAAP im Hinblick auf die Frage gebe, ob bonitätsbezogene eingebettete Derivate in Fällen eine Trennung erforderten, in denen das Instrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Man stellte fest, dass sowohl IASB und FASB diesen Sachverhalt untersuchen würden.

 

Man stellte fest, dass eine Klarstellung erforderlich sei, ob eingebettete Derivate untersucht werden müssten, wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert infolge der im letzten Monat erfolgten Änderungen an IAS 39 aus der Kategorie 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' umklassifiziert habe. Einige IASB Boardmitglieder stellten fest, dass mit der Änderung an IAS 39 nicht beabsichtigt worden sei, keine Beurteilung eingebetteter Derivate zu fordern. Die Teilnehmer stellten fest, dass IAS 39/IFRIC 9 diesbezüglich nicht so klar seien wie sie sein könnten. Stabsmitarbeiter des IASB deuteten an, dass dies in der Zukunft untersucht werde, und der Vorsitzende stellte fest, dass falls der IASB eine Klarstellung herausgebe, diese höchstwahrscheinlich eine Beurteilung eingebetteter Derivate zum Zeitpunkt der Umklassifizierung erfordern würde und rückwirkend anzuwenden sei.

 

Ein Teilnehmer stellte fest, dass die Projekte von IASB und FASB zur Ausbuchung und Konsolidierung nicht angeglichen zu sein schienen und bat darum, dass dies erfolge.

 

Der Vorsitzende fragte die Teilnehmer, ob es andere Sachverhalte gebe, derer sich die Boards annehmen sollten. Kein Teilnehmer brachte andere Themen auf.

 

Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

November 2008: Bericht vom G-20-Gipfel

Das Treffen der Staatsoberhäupter der G-20 und der Führer der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums (FSF) ist zu Ende gegangen. Die Teilnehmer veröffentlichten eine Erklärung zum Gipfel über die Finanzmärkte und die Weltwirtschaft (in englischer Sprache). In der Erklärung werden sowohl umgehende Maßnahmen (bis zum 31. März 2009) und mittelfristige Maßnahmen aufgeführt, die unternommen werden sollen, um die Weltwirtschaft zu stärken und die Finanzmärkte der Welt zu reformieren. Die Führer verständigten sich auf ein Paket gemeinsamer Prinzipien für den Umbau der Märkte, einschließlich des folgenden Prinzips zur Stärkung der Transparenz und der Rechenschaft:

 

Wir werden die Transparenz des Finanzmarktes stärken; dies schließt die Erhöhung der Angabeanforderungen für komplexe Finanzprodukte und die Sicherstellung vollständiger und genauer Angaben durch Unternehmen über deren finanzielle Situation ein. Anreize sollten angepasst werden, um eine ausufernde Risikoübernahme zu verhindern.

 

Der nachfolgende Ausschnitt gibt die Empfehlungen wieder, die am deutlichsten an den IASB und die IFRS gerichtet sind.

 

Stärkung der Transparenz und Rechenschaft

Umgehende Maßnahmen bis zum 31. März 2009:
bullet Die weltweit wichtigsten Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten daran arbeiten, die Leitlinien für die Bewertung von Wertpapieren zu verbessern und dabei auch die Bewertung komplexer, illiquider Produkte in Betracht ziehen – insbesondere in Stresszeiten.
bullet Die Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten ihre Arbeiten zur Beseitigung von Schwachstellen bei den Bilanzierungs- und Angabestandards für außerbilanzielle Vehikel deutlich vorantreiben.
bullet Aufsichtsbehörden und Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten die erforderlichen Angaben über komplexe Finanzinstrumente durch Unternehmen gegenüber den Marktteilnehmern verbessern.
bullet Mit Blick auf die Förderung der Finanzstabilität sollte die Verfassung des internationalen Standardsetzers im Bereich der Bilanzierung weiter verbessert werden; dies schließt eine Überprüfung seiner Mitglieder ein, v.a. um Transparenz, Rechenschaft und eine angemessene Beziehung zwischen diesem Organ und den relevanten Behörden sicherzustellen.
bullet Privatwirtschaftliche Organe, die bereits beste Geschäftspraktiken für private Kapitalsammelstellen und/oder Hedgefonds entwickelt haben, sollten Vorschläge für einen vereinheitlichen Satz bester Marktpraktiken unterbreiten. Die Finanzminister sollten die Angemessenheit dieser Vorschläge beurteilen und dabei auf die Analysen der Aufsichtsbehörden, des erweiterten FSF und anderer relevanter Organe zurückgreifen.
Mittelfristige Maßnahmen:
bullet Die weltweit wichtigsten Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten intensiv an der Zielsetzung der Schaffung eines einzigen, weltweiten gültigen und hochqualitativen Standards arbeiten.
bullet Regulatoren, Aufsichtsbehörden und Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten, soweit sachgerecht, fortwährend miteinander und dem privaten Sektor zusammenarbeiten, um eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung hochqualitativer Bilanzierungsstandards sicherzustellen.
bullet Finanzinstitutionen sollten in ihrem Abschluss verbesserte Risikoangaben zur Verfügung stellen und in Übereinstimmung mit international besten Marktpraktiken alle Verluste fortwährend angeben, sofern sachgerecht. Die Aufsichtsbehörden sollten daran arbeiten, sicherzustellen, dass der Abschluss einer Finanzinstitution ein vollständiges, genaues und zeitnahes Bild der Tätigkeiten des Unternehmen beinhaltet (einschließlich der Tätigkeiten im außerbilanziellen Bereich) und dieses stetig und regelmäßig berichtet wird.

 

Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit

Mittelfristige Maßnahmen:
bullet Die Behörden sollten unter Rückgriff auf die Arbeit von Regulatoren Informationen zu Gebieten sammeln, in denen die Konvergenz aufsichtlicher Normen wie Bilanzierungsstandards, Prüfung und Einlagensicherung Fortschritte macht, eines beschleunigten Fortschritt bedürfte oder Potenzial für Fortschritte besteht.

 

 

November 2008: Kommuniqué nationaler Standardsetzer an den IASB

Zwanzig nationale Standardsetzer haben ein Kommuniqué an den IASB übermittelt, in welchem sie ihre Unterstützung für die Bemühungen des IASB, wahrhaft globale Rechnungslegungsstandards zu erreichen, zum Ausdruck bringen. Die nationalen Standardsetzer erwähnen die Aufforderung der Europäischen Kommission, in der diese den IASB auffordert, IAS 39 zu ändern oder so auszulegen, dass sichergestellt ist, dass drei bestimmte Sachverhalte zeitgerecht für die Abschlüsse zum Jahresende 2008 adressiert werden. Die nationalen Standardsetzer führen aus:

 

bullet Es ist wichtig, dass der IASB einem sachgerechten Standardsetzungsprozess folgt.
bullet Auch wenn ein sachgerechter Standardsetzungsprozess den Beteiligten hinreichend Zeit gewähren sollte, um jedwede Änderungen abzuwägen und Stellung zu ihnen zu nehmen, kann es in diesen außergewöhnlichen Zeiten vorkommen, dass der Standardsetzungsprozess abgekürzt werden muss. Sollte dies der Fall sein, stehen wir bereit, um den IASB dabei zu unterstützen, den effektivsten Standardsetzungsprozess, der möglich ist, zu erreichen. Wir könnten beispielsweise die Diskussion unter unseren nationalen Beteiligten in Gang setzen, Gespräche am Runden Tisch zu den entsprechenden Fachthemen abhalten und als Sammelstelle für Stellungnahmen dienen.
bullet Wir drängen diejenigen, die die International Financial Reporting Standards übernehmen, die Entscheidungen des IASB zu akzeptieren, wenn diese im Wege eines angemessenen Standardsetzungsprozesses und Diskussionen zustande gekommen sind und die Auswirkungen auf die Märkte und Volkswirtschaften berücksichtigen.

 

Das an den IASB gerichtete Kommuniqué können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 18 KB).

 

Bei den zwanzig Unterzeichnern des Kommuniqués handelt es sich um:
bullet Ian Mackintosh, Vorsitzender, Accounting Standards Board, Grußbritannien
bullet Amarjit Chopra, Vorsitzender, Accounting Standards Board, Indien
bullet Chungwoo Suh, Vorsitzender, Korean Accounting Standards Board
bullet Conrad C. Chang, Vorsitzender, Taiwan Financial Accounting Standards Committee
bullet Paul F, Winklemann, Vorsitzender, Financial Reporting Standards Committee, Hongkong
bullet Bruce Porter, Geschäftsführender Vorsitzender, Australian Accounting Standards Board
bullet Jean-Francois LePetit, Vorsitzender, French Accounting Standards Board
bullet Alex Watson, Vorsitzender, Accounting Practices Committee, Südafrika
bullet Paul Cherry, Vorsitzer, Canadian Accounting Standards Board
bullet Anders Ullberg, Vorsitzender, The Swedish Financial Reporting Board
bullet Stig Enevoldsen, Vorsitzender, European Financial Reporting Advisory Group
bullet Massimo Tezzon, Generalsekretär, Organismo Italiano Contabilita
bullet Hans de Munnick, Vorsitzer, Dutch Accounting Standards Board
bullet C.P.C. Felipe Perez Cervantes, Präsident, Mexican Accounting Standards Board
bullet Joanna Perry, Vorsitzende, Financial Reporting Standards Board, Neuseeland
bullet Asad Ali Shah, Präsident, Institute of Chartered Accountants of Pakistan
bullet Ikuo Nishkawa, Vorsitzender, Accounting Standards Board of Japan
bullet Liesel Knorr, Präsidentin, German Accounting Standards Board
bullet Erland Kvaal, Vorsitzender, Norwegian Accounting Standards Board
bullet Gerhard Prachner, Vorsitzender, Austrian Accounting Standards Board

 

 

November 2008: Gemeinsamer Vorsitz der Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise

Hans Hoogervorst, Vorsitzender der holländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiele Markten, AFM), und Harvey Goldschmid, ehemaliger Kommissar der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, haben sich bereit erklärt, gemeinsam den Vorsitz der hochrangig besetzten Beratungsgruppe zu übernehmen, die IASB und FASB eingerichtet haben, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetaucht sind. Hier können Sie die Presseerklärung des IASB herunterladen (in englischer Sprache, 51 KB).

 

 

November 2008: Schreiben der FAF an Präsident Bush zur Standardsetzung

In einem Schreiben an US-Präsident George W. Bush im Vorfeld des G-20-Gipels hat der Vorsitzende der Financial Accounting Foundation (FAF), unter der FASB arbeitet, den Präsidenten dazu gedrängt, eine unabhängige Standardsetzung im Bereich der Bilanzierung sowie einen offenen Standardsetzungsprozess, der 'frei von politischer Einflussnahme' ist, zu unterstützen. Das Schreiben der FAF können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 1,54 MB). Hier ist ein Ausschnitt:

Wir wissen, dass aktuelle Sachverhalte im Zusammenhang mit den internationalen Bilanzierungsstandards auf dieser Sitzung als Teil einer umfassenden Untersuchung der globalen Finanzkrise erörtert werden. Die FAF ist der Ansicht, dass die komplexe Aufgabe, Bilanzierungsstandards zu erlassen, am besten von den Experten vorgenommen wird, die im FASB und dem International Accounting Standards Board (IASB) tätig sind. Wir glauben, dass die Integrität und dei Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses im Bereich der Bilanzierung für die Anleger weltweit von zentraler Bedeutung ist. Wir unterstützen die gemeinsame Selbstverpflichtung von FASB und IASB, gemeinsam eine einheitliche Antwort auf die globalen Rechnungslegungsfragen, die aus der gegenwärtigen Finanzkrise erwachsen, zu entwickeln und umzusetzen.

 

 

November 2008: Präsident Bush sagt, Bilanzierung muss den "wahren Wert" zeigen

In einer Rede zu Finanzmärkten und Weltwirtschaft sagte Präsident Bush am 13. November 200 in New York, dass der Zweck des Treffens der G-20-Regierungsspitzen am 15. November darin liege, über die gegenwärtige Krise zu sprechen und die Grundlagen für die künftigen Reformen zu legen, die eine solche Krise in Zukunft verhindern würden. Bush sagte, dass in den Gesprächen der Regierungsverantwortlichen mit den Führern der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums fünf Schlüsselziele in den Vordergrund gestellt werden sollen:

 

bullet die Gründe für diese globale Krise zu verstehen,
bullet die Effektivität der bisherigen Reaktionen zu überprüfen,
bullet Prinzipien für die Reform unseres Finanz- und Aufsichtssystems zu entwickeln,
bullet einen Aktionsplan auf den Weg zu bringen, um diese Prinzipien umzusetzen, und
bullet die Überzeugung zu bestätigen, dass die Prinzipien des freien Markts den sichersten Weg zu dauerhaftem Wohlstand bilden.

 

Bush sagte: "Obwohl die Reformen im Finanzsektor von größter Wichtigkeit sind, liegt die Lösung unserer heutigen Probleme in nachhaltigem Wirtschaftswachstum. Und der sicherste Weg zu diesem Wachstum sind freie Märkte und freie Menschen." Er betonte insbesondere den Bedarf an Bilanzierungsstandards für Finanzinstrumente, die den Anlegern den "wahren Wert" zeigten.

Eines der lebenswichtigen Prinzipien der Reform ist, dass unsere Nationen unsere Finanzmärkte transparenter machen müssen. So sollten wir beispielsweise erwägen, die Bilanzierungsregeln für Wertpapiere zu verbessern, so dass Anleger weltweit den wahren Wert der Vermögenswerte verstehen können, die sie kaufen.

Die vollständige Rede von Bush in englischer Sprache finden Sie hier (67 KB).

 

 

November 2008: Vorbereitungsunterlagen für die Gespräche am Runden Tisch

Für die morgen in London stattfindenden Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise hat der IASB auf seiner Internetseite Vorbereitungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Zum einen finden sich in einem Dokument zusammengefasst alle eingereichten Anfragen, zum anderen hat der Stab einen Ablaufplan mit den einzelnen Themen und Fragen erstellt, denen die Einreichungen aus dem anderen Dokument jeweils per Verweis zugeordnet sind. Beide Dokumente finden Sie hier.

 

 

November 2008: Agenda für den G-20-Gipfel enthält Bilanzierung

Der Assistent für internationale Wirtschaftsfragen des US-Präsidenten, Daniel Price, und der Unterstaatssekretär für Finanzen, David McCormick, haben eine Presseveranstaltung zur Vorbereitung des G-20-Gipfels zu Finanzmärkten und der Weltwirtschaft abgehalten, bei dem der US-amerikanische Präsident, George Bush, als Gastgeber fungiert.

 

bullet Price gab einen Überblick über die Struktur des Gipfels und darüber, "was einige unserer Ziele sind und wie wir erwarten, dass es laufen wird".
bullet McCormick stellte dann "eine Reihe der Bereiche, bei denen wir glauben, dass es genügend Übereinstimmung gibt, so dass die Regierungsspitzen in der Lage sein könnten, kurzfristig einige Entscheidungen zu treffen und diese kurzfristig umzusetzen," vor. Unter den Bereichen, die McCormick nannte, waren globale Rechnungslegungsstandards und die Finanzberichterstattung durch Finanzinstitute.

 

Das Weiße Haus stellt ein vollständiges Protokoll der englischsprachigen Presseveranstaltung zur Verfügung. Nachfolgend haben wir für Sie einen Auszug über globale Rechnungslegungsstandards und Finanzberichterstattung übersetzt:

Globale Rechnungslegungsstandards
Innerhalb der vier Bereiche, die Dan beschrieben hat, – Transparenz und Rechenschaftspflicht, belastbare Regulierung, Integrität unserer Finanzmärkte und internationale Zusammenarbeit – gibt es eine Reihe von Fragen, über die sich die Teilnehmer austauschen können. Eine Frage im Bereich Transparenz und Rechenschaftspflicht wären die globalen Rechnungslegungsstandards. Dies ist eine Frage, die in letzter Zeit viel Aufmerksamkeit erhielt, und die Schaffung besser übereinstimmender und letztlich konvergierter globaler Rechnungslegungsstandards würde eine große Last auf den Schultern der Unternehmen verringern und sicherstellen, dass alle nach den gleichen Regeln spielen, wenn wir die Leistung verschiedener Unternehmen vergleichen.

Finanzberichterstattung durch Finanzinstitute
Es gibt bis jetzt sehr viel Diskussion um die Komplexität und Undurchsichtigkeit mancher Produkte, Produkte die im Bereich Finanzdienstleistungen entwickelt worden sind. Deshalb nehme ich an, dass die Rolle der Aufsichten bei der Verbesserung der Transparenz dieser komplexen Produkte sicher ein Thema sein wird, über das man sprechen wird. Das gilt natürlich dann auch für die Bedeutung von Finanzberichterstattung, Finanzberichterstattung in einer Form, die alle Aktivitäten eines Finanzinstituts widerspiegelt, bilanzielle und außerbilanzielle. Das sind die Themen, von denen wir glauben, dass sie unter dem Stichwort von Transparenz und Rechenschaftspflicht angesprochen werden.

 

 

November 2008: Schreiben der IOSCO an die G-20

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat ein Schreiben an die Regierungsverantwortlichen der G-20 gerichtet, um ihnen vorbereitende Informationen vor ihren Diskussionen am 15. November in Washington an die Hand zu geben. In dem Schreiben werden die Bemühungen der IOSCO hinsichtlich hochwertiger globaler Wertpapieraufsicht dargestellt, wobei darauf hingewiesen wird, dass einer der vier Bereiche, auf die die IOSCO in ihrer Arbeit den Schwerpunkt legt, "internationale Finanzberichterstattung und die Verantwortlichkeit der Standardsetzer gegenüber der Gemeinschaft nationaler Behörden, die für die Berichterstattung börsennotierter Unternehmen verantwortlich sind" ist. Im Anhang an das Schreiben findet sich eine Verlautbarung der IOSCO hinsichtlich Rechnungslegungsstandards und Unternehmensführung. Sie können sich das englischsprachige Schreiben der IOSCO an die Regierungsverantwortlichen der G-20 hier herunterladen (96 KB). Nachfolgend haben wir für sie einen Auszug aus der Verlautbarung zu Rechnungslegungsstandards übersetzt:

Die IOSCO unterstützt auch die Entwicklung und Anwendung belastbarer, international akzeptierter und einheitlich angewendeter Standards zur Finanzberichterstattung. Um zu solchen Standards zu gelangen, muss der Standardsetzungsprozess rechenschaftsfähig und einer angemessenen Konsultation unterworfen sein. In dieser Hinsicht plädiert die IOSCO stark für die International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.

Die Aufgabe, hochwertige Standards zu entwickeln und zu erhalten, die den Anlegern Transparenz bieten, hängt in kritischem Maß von unabhängigen Standardsetzern ab; dies schließt den IASB ein. Standardsetzer werden am besten in der Lage sein, hochwertige Standards zu produzieren, wenn sie ihre Urteilskraft uneingeschränkt ausüben und sich auf ihre Fähigkeiten, Erfahrungen und den Konsultationsprozess verlassen können, ohne dass unangemessener politischer Druck ausgeübt wird und unter Berücksichtigung der Ansichten aller Interessengruppen. Im Licht dieser Tatsachen steht die IOSCO als Gemeinschaft von Kapitalmarktbehörden bereit, die Standardsetzer in ihrer Rolle zu unterstützen.

Gleichzeitig sind die IOSCO-Mitglieder diejenigen, die die direkte Verantwortung für den Schutz der Anleger in unseren Märkten tragen. Um dieser Verantwortung zu genügen, müssen die IOSCO-Mitglieder die Mittel haben, sicherzustellen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer im besten Interesse der Anleger arbeiten. Die IFRS werden in immer mehr Rechtskreisen weltweit angewendet. Es ist für die Wertpapieraufsichten, die die Anwendung von IFRS in ihren Rechtskreisen zulassen (oder dies in Erwägung ziehen), von äußerster Wichtigkeit, dass eine Balance zwischen dem Schutz der Unabhängigkeit und der Integrität des IFRS-Standardsetzers IASB und der gleichzeitigen Sicherstellung, dass der IASB für die Entwicklung von Standards, die dem besten Interesse der Anleger dienen, verantwortlich gehalten werden kann, erhalten wird.

 

 

November 2008: Finanzminister der G-20 favorisieren globale Standards

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 sind am 8. und 9. November 2008 in Sao Paulo in Brasilien zusammengekommen. In Vorbereitung auf den Gipfel der Regierungsverantwortlichen der G-20-Mitgliedsländer in Washington am 15. November wurden auf dem Treffen die Gründe für und die politischen Reaktionen auf die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund gestellt. Im englischsprachigen Abschlusskommuniqué des Treffens wurde auf Rechnungslegung wie folgt eingegangen: "Wir sind außerdem übereingekommen, dass Finanzinstitute gemeinsame Rechnungslegungsstandards haben sollten." Das vollständige Kommuniqué finden Sie hier (1,09 MB).

 

 

November 2008: IASCF-Treuhänder wenden sich an den US-Präsidenten

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben an den US-amerikanischen Präsidenten geschrieben, der Gastgeber des internationalen Gipfels zur Finanzmarktkrise am 15. November 2008 sein wird. Die Treuhänder weisen darauf hin, dass die IFRS inzwischen in über 100 Ländern eingeführt worden seien und so Vergleichbarkeit und Transparenz der internationalen Finanzmärkte gewährten. Der IASB sei ein Standardsetzer, der seine Entscheidungen unabhängig nach sorgfältiger Erörterung und Rücksprache mit allen Interessengruppen fälle. Dadurch sei die Akzeptanz der IFRS weltweit gewährleistet, auch des Fair-Value-Ansatzes, der in letzter Zeit oft publikumswirksam angegriffen worden sei. Die Schritte, die der IASB unternimmt, um den verbleibenden Herausforderungen der Marktwertbilanzierung entgegenzutreten, werden in dem Schreiben ebenfalls ausführlich dargestellt. Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie hier (400 KB); nachfolgend haben wir einige Auszüge für Sie übersetzt:

Die meisten der Industrieländer und aufstrebenden Volkswirtschaften – einschließlich fast aller G-20-Mitgliedsländer – haben sich den IFRS verpflichtet. Der IASB betreibt aktiv die Förderung gemeinsamer Standards weltweit und insbesondere die Sicherstellung der Konvergenz unter den wichtigsten Wirtschaften. Die bis jetzt erzielten Erfolge sollten nicht durch Aktionen geschmälert werden, die die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses gefährden würden.

 

Die Treuhänder sind der Meinung, dass jegliche Schritte, die außerhalb des wohletablierten und akzeptierten Standardsetzungsprozesses unternommen werden, um die Marktwertbilanzierung zu ändern, das ohnehin geringe Vertrauen in die Finanzmärkte weiter untergraben würde. Deshalb sollten alle Bemühungen, die Finanzberichterstattung zu verbessern, vom IASB geführt und rasch abgeschlossen werden, um einen weltweit einheitlichen Ansatz zu gewährleisten. Der IASB hat bereits einige bedeutende Schritte unternommen, um die Bilanzierungsleitlinien zu verbessern. Die Schritte gründen insbesondere auf den Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF), aber auch auf den Stellungnahmen anderer Interessengruppen, die beim IASB eingereicht wurden.

 

Gleichzeitig müssen alle weiteren Schritte des IASB die Ansichten aller Interessengruppen einbeziehen, um Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die den Marktteilnehmern transparente Finanzinformationen bieten. Die Interessengruppenvertreter, insbesondere die Anleger, haben das in Einreichungen an uns sehr deutlich gemacht. Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Fair Value sind sehr kompliziert und haben Auswirkungen, die sorgfältig erörtert werden müssen. Das macht sie nicht unbedingt für Schnellschusslösungen geeignet.

 

 

November 2008: Keine politische Einmischung in Rechnungslegungsstandards

Das internationale Netzwerk zu Corporate Governance (International Corporate Governance Network, ICGN) hat eine öffentliche Erklärung zur globalen Finanzmarktkrise herausgegeben (in englischer Sprache, 62 KB). In der Erklärung, die im Vorfeld des internationalen Gipfels zur Finanzmarktkrise am 15. November 2008 herausgegeben wurde, werden die teilnehmenden Regierungsverantwortlichen aufgefordert, eine gestärkte Corporate Governance in das Maßnahmenpaket für die Wiederherstellung des Vertrauens in die Märkte aufzunehmen. Die ICGN-Mitglieder sind hauptsächlich institutionelle Anleger, die gemeinsam mehr als 15 Billionen US-Dollar in Fondsvermögen repräsentieren. In der ICGN-Erklärung wird ausdrücklich jegliche politische Einmischung in den Standardsetzungsprozess zurückgewiesen:

Rechnungslegungsstandards: Es darf keine politische Einmischung in den Standardsetzungsprozess für Bilanzierungsstandards geben. Die Fair-Value-Ansatz ist dafür angegriffen worden, Prozyklizität zu fördern. Die Anleger im Allgemeinen unterstützen den beizulegenden Zeitwert, der ein Bild davon liefert, was tatsächlich geschieht. Es gibt ein paar Herausforderungen, derer man sich annehmen muss, aber diesen Ansatz aufzugeben, würde das Vertrauen in die Finanzberichterstattung beschädigen. Es ist wichtig, zu erkennen, dass es einen Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert gibt, der für die Berichterstattung verwendet wird, und dem beizulegenden Zeitwert, der verwendet wird, um den Bedarf an regulatorischem Kapital einzuschätzen. Rechnungslegungsstandards müssen auch deutlicher vorschreiben, wann über außerbilanzielle Geschäftsvorfälle zu berichten ist.

 

 

November 2008: Drei Interviews mit Sir David Tweedie zur Marktwertbilanzierung

Der Vorsitzende des International Accounting Standards Board (IASB), Sir David Tweedie, hat sich in drei kurzen Interviews gegenüber der Financial Times in deren Internetsendereihe View from the Top zu drei Themen geäußert:

 

  • Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
  • Rechnungslegungsstandards
  • Aufsichtsrechtliche Gegebenheiten

 

Mit dieser Verknüpfung können sie alle drei Interviews nacheinander anhören.

 

 

November 2008: IASB und FASB kündigen zwei weitere Gesprächsrunden an

Der IASB und der FASB haben die Termine und Orte von zwei weiteren Runden von Gesprächen am Runden Tisch zur Identifizierung von Fragen der Finanzberichterstattung verkündet, die durch die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund getreten sind (Pressemitteilung in englischer Sprache, 124 KB). Wir hatten bereits früher darauf hingewiesen, dass eine erste Gesprächsrunde am 14. November 2008 in London stattfinden wird. Die Gesprächsrunden sollen dazu dienen, den Boards dabei zu helfen, Bilanzierungsfragen zu identifizieren, die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Nachfolgend eine Übersicht über alle Termine:

Datum Zeit (Ortszeit) Ort der Veranstaltung
14. November 2008 Gesprächsrunden um 10:30h und um 13:30 Holborn Bars, 138-142 Holborn, London EC1N 2NQ UK
25. November 2008 nachmittags Büroräume des FASB, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut 06856-5116 USA
3. Dezember 2008 nachmittags Büroräume des japanischen Accounting Standards Board, Fukoku Seimei Building 20F, 2-2, Uchisaiwaicho 2-chome, Chiyoda-ku, Tokyo 100-0011, Japan

 

 

November 2008: IDW an das BMJ zur Anwendung der IFRS in der EU

In einem Schreiben vom 5. November 2008 (384 KB) bittet das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Bundesministerin der Justiz, sich beim Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs für die weitere Anwendung der IFRS in der EU einzusetzen. In der Presse werden Gerüchte erwähnt, die französische Regierung plädiere für die Außerkraftsetzung der IAS-Verordnung. Dies würde bedeuten, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU nicht mehr verpflichtet wären, IFRS anzuwenden. Das IDW hofft auf die Hilfe der Bundesregierung für ein Beibehalten des bisherigen Regelung. In dem Schreiben heißt es:

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung einen solchen Vorschlag, sollte er eingebracht werden, nicht unterstützt. Die mit der IFRS-Verordnung angestrebte Zielsetzung, für börsennotierte Unternehmen in der EU eine transparente und international akzeptierte Rechnungslegung vorzuschreiben und so auch den europäischen Kapitalmarkt international wettbewerbsfähig zu machen, gilt unverändert fort. Die globale Verflechtung der Kapitalmärkte bedingt eine einheitliche Informationsversorgung der Kapitalmarktteilnehmer über international vereinheitlichte Rechnungslegungsgrundsätze.

Ein Brief gleichen Inhalts ging an die EU-Kommission.

 

 

November 2008: EU-Kommission begrüßt IASB-Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Am 5. November 2008 hat die Europäische Kommission eine Verlautbarung (95 KB) veröffentlicht, in der die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die jüngst vom IASB herausgegeben worden sind, begrüßt werden. In der Verlautbarung heißt es:

Die Europäische Kommission begrüßt die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei inaktiven Märkten, die der International Accounting Standards Board (IASB) am 31. Oktober 2008 veröffentlicht hat. Nach Auffassung der Kommission stimmen diese in vollem Umfang mit der von den drei europäischen Ausschüssen der Aufsichtsbehörden abgegebenen gemeinsamen Erklärung sowie mit vergleichbaren Leitlinien überein, die die einschlägigen US-Behörden unlängst veröffentlicht haben.

 

 

November 2008: DSR und RIC zur Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten

Bereits seit fast einem Jahr wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten zu erfolgen hat; sowohl das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) als auch das RIC des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) haben gegen Ende 2007 an die in IAS 39 vorgesehene Vorgehensweise erinnert. Mit dem seit Juli 2008 deutlich verschärften Verfall der Märkte hat der International Accounting Standards Board (IASB) das Thema wieder aufgenommen; auch die Fachgremien des DRSC haben sich im Zuge der Diskussionen der letzten Wochen erneut mit dem Thema beschäftigt. Der DSR und das RIC des DRSC sind in ihren Überlegungen zu folgendem Ergebnis gekommen:

Es ist unbestritten, dass Märkte für bestimmte Produkte inaktiv sind; die Bestimmung, ab wann ein Markt als inaktiv anzusehen ist, wird hier nicht angesprochen. IAS 39 sieht für den Fall inaktiver Märkte vor, dass der Fair Value mangels beobachtbarer Preise für das Finanzinstrument durch ein Bewertungsmodell ermittelt wird.

 

Bei der Anwendung von Bewertungsmodellen sind, soweit vorliegend, am Markt ablesbare Bewertungsparameter zu verwenden. Nur für diejenigen Bewertungsparameter, die nicht mehr an Märkten beobachtbar sind, kommt eine andere Ermittlung der Parameter zur Anwendung. Vorliegende Marktinformationen können daher nicht ignoriert werden, auch wenn der Markt für inaktiv erachtet wird.

 

Offen ist damit derzeit die Frage, wie Bewertungsparameter zu bestimmen sind, bei denen beobachtbare Ausprägungen sehr stark von Marktverzerrungen gekennzeichnet sind. Diesbezüglich ist insbesondere zu klären, in welchem Ausmaß sie bei der B