August 2010: RIC veröffentlicht die zweite Fortsetzung des
Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in
Zusammenhang mit der Finanz- und WirtschaftskriseDas Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC
hat seinen RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) "Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise" um zwei Hinweise ergänzt:
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Bilanzierung von Eintrittsprämien, und |
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Auftragsverschiebungen, -sistierungen und -kündigungen bei Fertigungsaufträgen im Sinne des IAS 11. |
Bereits bisher hatte das RIC in der Verlautbarung verschiedene Klarstellungen zu einer Reihe von Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit einem nach IFRS aufzustellenden Abschluss vor dem Hintergrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wie folgt als Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt:
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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld, |
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Negative Arbeitszeitkonten (kurzfristig), |
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Abgrenzung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß IAS 37 von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19, |
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Beachtung besonderer Berichtspflichten in Krisensituationen, |
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Signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung, |
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Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff., und |
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Bilanzierung von sog. Halteprämien. |
Von einer weiteren Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02) ist laut DRSC nicht auszugehen. Sie finden den endgültigen Anwendungshinweis auf der
Internetseite des DRSC
(253 KB).
Juli 2010: CESR veröffentlicht Bericht zu Trends, Risiken und Verwundbarkeit der Finanzmärkte
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht zu Trends, Risiken und
Schwächen der Finanzmärkte
herausgegeben, die von direkter Relevanz für Wertpapieraufsichten
sind. In den letzten Jahren wurden die Finanzmärkte durch eine
rapide Entwicklung neuer Finanzinstrumente, das Aufkommen neuer
Schlüsselgruppen von Marktteilnehmern und unterstützende neue
technische Entwicklungen verändert. Vor kurzem wurden grundlegende
Bereiche des Finanzsektors durch eine schwere Krise erschüttert. In
Zukunft möchte CESR dazu beitragen, diese Trends und Risiken
verständlich zu machen, und beabsichtigt, die gewonnene Erkenntnisse
der Öffentlichkeit durch regelmäßige Berichte zugänglich zu machen.
Die folgenden Ergebnisse,
die von dreizehn detaillierten Schlüsseltrends, -risiken und -schwachpunkten
unterstützt werden, werden im Bericht hervorgehoben:
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Vor
dem Hintergrund einiger positiver Zeichen weltweit
[...] könnte es zu der Tendenz kommen, die Schwere
der gegenwärtigen Krise herunterzuspielen, begleitet von
einem Zögern, den Bedarf finanzieller Reformen zu
erkennen. Es besteht daher das Risiko, dass dringend
erforderliche regulatorische Maßnahmen weder
vollständig erwogen noch sachgerecht umgesetzt
werden. |
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Es gibt sogar nicht vernachlässigbare Risiken
eines neuen künftigen Verfalls der Wertpapiermärkte
[...]. Besserung wurde [jedoch] offensichtlich
dadurch befördert, dass strenge fiskalische
Anpassungsprogramme in den meisten europäischen
Ländern umgesetzt wurden und die zuständigen
Behörden sich verpflichtet haben, Stresstests für
eine bedeutende Anzahl europäischer Finanzinstitute
durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. |
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Das Anhalten des großen Drucks auf das Finanzsystem wurde
besonders dadurch deutlich, dass die Banken sich für Beträge,
die deutlich die übersteigen, die nach dem Zusammenbruch von
Lehman zu beobachten waren, sich weiterhin auf die
Einlage-Fazilität der EZB verließen. |
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Der Finanzierungsbedarf von Ländern und Unternehmen kann
in Kürze zu einem Problem werden. |
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Die Presseerklärung von CESR finden Sie
hier (in
englischer Sprache, 119 KB). Der vollständige Bericht in
englischer Sprache steht Ihnen auf der
Internetseite von CESR zur Verfügung (3,31 MB).
Juli 2010: Konsultation zu Vorschlägen
hinsichtlich einer Reform der britischen Finanzaufsicht
Der britische Finanzsekretär Mark Hoban hat die Pläne der britische Regierung für eine umfassende Reform der Finanzaufsicht
und ein entsprechendes Konsultationsdokument vorgestellt. Die
Absicht ist, die Finanzaufsicht neu zu ordnen, und der
britischen Zentralbank eine Oberaufsicht über die Finanzaufsicht
in Form eines neu einzurichtenden Ausschusses für Finanzpolitk (Financial Policy Committee, FPC)
zu gewähren, um eine Wiederholung der Finanzmarktkrise zu
vermeiden. Unter den möglichen Werkzeugen, die als Ergänzung des
britischen Aufsichtsregelwerks vorgeschlagen werden, ist auch
zukunftsorientierte Risikovorsorge. Das von Spanien während der
Finanzmarktkrise praktizierte System der dynamischen
Risikovorsorge wird als gutes Beispiel genannt. Dieses System
verknüpft Risikovorsorge mit dem Kreditzyklus, so dass Banken
gezwungen sind, bei erhöhter Kreditvergabe größere
Rückstellungen zu bilden. Der IASB hatte im Nachgang der
Finanzmarktkrise dynamische Risikovorsorge erörtert, sie aber
zugunsten ihres Modells der erwarteten Verluste verworfen.
Weitere Informationen:
Juli 2010: Breite Zustimmung zum
Kapital- und Liquiditätsreformpaket des Basler Ausschusses
Die Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden, das Aufsichtsgremium des Basler Ausschusses,
ist am 26. Juli 2010 zusammengekommen, um das Kapital- und Liquiditätsreformpaket des Basler Ausschusses
zu prüfen, und gelangte zu breiter Zustimmung zur
Gesamtanlage des Pakets.
Jean-Claude Trichet, Präsident der Europäischen
Zentralbank und Vorsitzender der Gruppe der Gouverneure und
Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden, sagte, dass "die heute
erreichte Zustimmung zu dem ein Meilenstein bei der Stärkung der
Widerstandskraft des Bankensektors darstellen, der die
wichtigsten Lehren widerspiegelt, die aus der Finanzmarktkrise
gezogen werden konnten."
Die Vorschläge ändern die Behandlung verschiedener
Salden, und in Bezug auf einige immaterielle Vermögenswerte wird
den IFRS gegenüber lokalen Rechnungslegungsstandards der Vorrang gegeben. Einige IFRS-bezogene Vorschläge aus dem Paket
übersetzen wir Ihnen nachfolgend.
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Gestattung einer IFRS-Behandlung, wo diese von
den nationalen Rechnungslegungsvorschriften abweicht
(beispielsweise Software)
Chancengleichheit wird durch eine Wahlmöglichkeit
gewährt, IFRS für die Bestimmung von immateriellen
Vermögenswerten anzuwenden, wenn die nationalen
Rechnungslegungsvorschriften dazu führen, dass mehr
Vermögenswerte als immaterielle Vermögenswerte klassifiziert
werden (beispielsweise bestimmte Software-Vermögenswerte).
Definition des Verschuldungsgrads
Für alle Derivate (einschließlich Kreditderivaten)
ist eine Basel II-Aufrechnung zuzüglich einer einfachen
Bewertung möglicher künftiger Risiken auf Grundlage der
standardisierten Faktoren der gegenwärtigen Risikomethode zu
verwenden. Dies stellt sicher, dass alle Derivate in einer
einheitlichen Art in einen "Kreditäquivalenzbetrag" umgewandelt
werden... [Dies] würde auch die Behandlung von Derivaten
gegenüber der rein bilanzierungsorientierten Bewertung stärken
(und würde eine einfache Möglichkeit darstellen, die
Unterschiede zwischen den IFRS und den nationalen
Rechnungslegungsvorschriften zu umgehen).
Zukunftsorientierte Risikovorsorge
Während das Kapital den Schwerpunkt auf unerwartete
Verluste legt, hat der Ausschuss auch einen konkreten Vorschlag
entwickelt, wie der Ansatz über erwartete Verluste in Bezug auf
Risikovorsorge, der vom IASB entwickelt wurde, umgesetzt werden
kann. Der Ausschuss hat am 30. Juni 2010 dem IASB ein Schreiben
dazu gesendet, in dem der vorgeschlagene Ansatz dargestellt
wird. Der Ausschuss ist in Bezug auf dieses Thema in engem
Austausch mit dem IASB.
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Der Ausschuss wird die regulatorischen Puffer
vermutlich vor Ende des Jahres fertigstellen. Die Gruppe der
Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden hat
zugestimmt, die Kalibrierung und die Übergangsvereinbarungen auf
ihrer Sitzung im September fertigzustellen. Weitere
Informationen:
Juli 2010: CEBS veröffentlicht Ergebnisse
seiner EU-weiten Stresstests für Banken 2010
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat die Ergebnisse
seiner 'Stresstests' von 91 europäischen Banken bekanntgegeben. CEBS hat die nachfolgenden Dokumente auf einer eigenen
Internetseite veröffentlicht (alle Dokumente in englischer Sprache):
Juni 2010: G-20 dringen auf harmonisierte
Rechnungslegungsstandards, nehmen neuen IASB-Arbeitsplan zur KenntnisDie Gruppe der 20 (G-20) hat ihr
Abschlusskommuniqué zum Gipfel veröffentlicht, der am 26. und 27.
Juni 2010 in Toronto abgehalten wurde. Das Kommuniqué betont noch
einmal die Bedeutung eines einzigen Satzes hochwertiger verbesserter
weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards und hat den geänderten
Zeitplan von IASB und FASB für den Abschluss der Hauptprojekte bis
Ende 2011 zur Kenntnis genommen. Nachfolgend übersetzen wir einen
Auszug aus dem Kommuniqué, das sie
hier vollständig in englischer Sprache finden.
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Rechungslegungsstandards
30. Wir betonen noch einmal die Bedeutung, die wir dem Erreichen eines
einzigen hochwertigen Satzes verbesserter weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards zumessen. Wir haben den International Accounting Standards Board
und den Financial Accounting Standards Board aufgefordert, ihre
Bemühungen zu verstärken, ihr Harmonisierungsprojekt bis Ende
2011 abzuschließen.
31. Wir haben den International Accounting Standards Board ermutigt,
Interessengruppen im Rahmen des Rahmenkonzepts für den
unabhängigen Standardsetzungsprozess noch stärker
einzubinden; das schließt die Einbindung der aufstrebenden
Märkte ein. |
Juni 2010: Aktualisiertes Arbeitsprogramm von IASB und FASBDer International Accounting Standards Board (IASB)
und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB)
haben ein Schreiben an
die G-20 gerichtet, in dem zum überarbeiteten Arbeitsprogramm
der beiden Standardsetzer und den Fortschritten bei der Harmonisierung
Stellung genommen wurde. Der zusammenfassende
Fortschrittsbericht (in englischer Sprache, 63 KB) benennt und
erläutert die Änderungen in Bezug auf den Ansatz und den Zeitplan
für eine Reihe von gemeinsamen Projekten der Boards. Die beiden
Standardsetzer hatten bereits am
3. Juni 2010 die Absicht
bekundet, diese Änderungen vorzunehmen, wobei folgende Ziele
verfolgt werden sollten:
 |
die größeren in der Absichtserklärung genannten Projekte
sollten einer Priorisierung unterzogen werden, um eine stärkere Fokussierung
auf Sachverhalte und Projekte zu gestatten, von denen anzunehmen
ist, dass sie zu einer bedeutenden Verbesserung und einer Annäherung
zwischen den IFRS und US-GAAP führen werden; |
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die Veröffentlichungen von Standardentwürfen und der damit einhergehenden Beratungen (wie beispielsweise Gesprächsrunden)
sollten gestaffelt werden, um eine breite und wirkungsvolle Beteiligung der Adressaten im Standardsetzungsprozess zu ermöglichen, welche von
entscheidender Bedeutung für die Qualität der aus ihnen erwachsenden Standards ist; die Zahl der pro Quartal
herausgegebenen bedeutenden oder komplexen Standardentwürfe
sollte auf vier begrenzt werden; und |
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ein eigenständiges Konsultationsdokument
sollte herausgegeben werden, in welchem Eingaben der Adressaten zu den Daten des Inkrafttretens
und den Verfahrensweisen beim Übergang erbeten werden. |
Einige der wesentlichen Änderungen haben wir unten für Sie zusammengefasst:
| Fortschrittsbericht und neuester IASB-Zeitplan |
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Konsolidierung. Fertigstellung des Standards, der
IAS 27 ersetzen soll im 2. Quartal 2011 geplant. Darüber hinaus
wird der IASB im 4. Quartal 2010 einen Entwurf vorgeschlagener
Änderungen an seinen Konsolidierungsvorschriften in Bezug auf
Investmentgesellschaften herausgeben, um diese an US-GAAP
anzupassen. Der IASB würde eine endgültige Änderung im Rahmen
des Konsolidierungsstandards vornehmen, der für das 2. Quartal
2011 geplant ist. |
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Ausbuchung von Finanzinstrumenten.
Im März 2009 hat der IASB
einen Entwurf herausgegeben, in dem ein vorgeschlagenes
Ausbuchungsmodell sowie ein alternatives Modell beschrieben
werden, das von einigen Boardmitgliedern vorgeschlagen wurde. In
den Stellungnahmen wurde das alternative Modell vorgezogen. Der
IASB hatte erwartet, im 3. Quartal 2010 einen überarbeiteten
Entwurf und im 1. Quartal 2011 einen endgültigen Standard
herausgeben zu können. Nach dem neuen Zeitplan soll das Projekt
in drei Teile unterteilt werden:
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Angaben. Der IASB wird neue Angabevorschriften für
Ausbuchungen bis zum 3. Quartal 2010 fertigstellen. |
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Verrechnung von Derivaten in der Bilanz.
Dies ist gewissermaßen eine Darstellungsalternative zu einer
vollständigen Ausbuchung. IASB und FASB werden gemeinsam einen
separaten Entwurf im 4. Quartal 2010 herausgeben, in dem
Änderungen vorgeschlagen werden, die den Unterschieden gelten,
die zwischen ihren Standards zur Verrechnung von derivativen
Verträgen und anderen Instrumenten in der Bilanz sowie bei den
zugehörigen Angaben bestehen. Diese Unterschiede können die
Finanzberichterstattung von Finanzinstituten wesentlich
beeinflussen. Endgültig harmonisierte Verrechnungsstandards
sollen im 2. Quartal 2011 herausgegeben werden.
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Umfassender Standard zur Ausbuchung. Zu einem
künftigen Zeitpunkt nach weiteren Untersuchungen des Stabs
werden der IASB und der FASB eine Entscheidung hinsichtlich der
Art und des Umfangs von weiteren Verbesserungen und
Harmonisierungsbemühungen fällen.
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Sicherungsbilanzierung. Im 3. Quartal 2010 wird der
IASB einen Entwurf zur Sicherungsbilanzierung veröffentlichen
(ursprünglich für das 2. Quartal 2010 geplant); ein endgültiger
Standard soll im 2. Quartal 2011 folgen. Währenddessen wird der
FASB öffentliche Gesprächsrunden zu seinen umfassenden
Vorschlägen in Bezug auf Finanzinstrumente vom
27. Mai 2010 abhalten,
die auch Sicherungsbilanzierung beinhalten. Der IASB wird an
diesen Gesprächsrunden teilnehmen. |
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Darstellung des Abschlusses.
Dieses Projekt ist im Wesentlichen in drei Teile aufgeteilt
worden:
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Darstellung des Gesamtergebnisses. Der IASB hat am
27. Mai 2010 einen
Vorschlag veröffentlicht, nach dem alle Unternehmen verpflichtet
wären, die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit in einer
einzigen, fortlaufenden Gesamtergebnisrechnung darzustellen
(eine zweigeteilte Darstellung wäre verboten). Der FASB hat
einen ähnlichen Vorschlag
herausgegeben. Die Boards beabsichtigen, einen endgültigen,
harmonisierten Standard im 4. Quartal 2010 herauszugeben.
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Umfassender Standard zur Darstellung des Abschlusses.
2008 haben die Boards ein
Diskussionspapier herausgegeben, in dem umfassende
Prinzipien für die Darstellung des Abschlusses vorgeschlagen
wurde. Diese Prinzipien waren unter anderem (a) eine
zusammenhängende Struktur für die Bilanz, die
Gesamtergebnisrechnung und die Kapitalflussrechnung, (b) eine
Zwischensumme für Gewinne und Verluste in der
Gesamtergebnisrechnung und (c) die Darstellung der Kapitalflüsse
aus operativer Tätigkeit nach der direkten Methode. Die Boards
haben nun entschieden, weitere Einbindungsaktivitäten im 4.
Quartal 2010 vorzunehmen, bevor ein Entwurf fertiggestellt und
veröffentlicht wird. Währenddessen werden sie im 3. Quartal 2010
auf ihren Internetseiten einen Stabentwurf der vorgeschlagenen
Standards zur Verfügung stellen, um die vorläufigen
Schlussfolgerungen der Boards bis dato widerzuspiegeln. Ein
Entwurf ist nun für das 1. Quartal 2011 geplant, ein endgültiger
Standard im 4. Quartal 2011. |
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Aufgegebene Geschäftsbereiche.
Dies ist ein Projekt von begrenztem Umfang, mit dem Unterschiede
zwischen den Definitionen von aufgegebenen Geschäftsbereichen
und den zugehörigen Angaben zwischen IFRS und US-GAAP beseitigt
werden sollen. Die Boards beabsichtigen, einen Entwurf im 1.
Quartal 2011 und einen harmonisierten endgültigen Standard im 4.
Quartal 2011 herauszugeben. |
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Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital. Im Februar 2008
hat der IASB ein
Diskussionspapier herausgegeben, in dem zu Stellungnahmen zu
einem ähnlichen Diskussionsdokument des FASB vom November 2007
eingeladen wurde. Nachfolgend haben beide Boards entschieden,
einen Ansatz zu verfolgen, der von den Vorschlägen im
FASB-Papier abweicht. Ursprünglich waren ein Entwurf im Juni
2010 und ein endgültiger Standard im 2. Quartal 2011 vorgesehen.
Nach dem neuen Programm sind der Entwurf im 1. Quartal 2011 und
der endgültige Standard im 4. Quartal 2011 vorgesehen. |
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Leasingverhältnisse.
Da die Diskussion zwischen IASB und FASB zur Bilanzierung durch
den Leasinggeber länger dauern als erwartet, ist die
Veröffentlichung eines Entwurfs in das 3. Quartal 2010 geschoben
worden. Ein endgültiger harmonisierter Standard soll jedoch
weiterhin im 2. Quartal 2011 erscheinen. |
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Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Der IASB hat entschieden, einen begrenzten Entwurf
herauszugeben, in dem relativ geringfügige Änderungen an den
Vorschlägen des Entwurfs vom
Mai 2009 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
vorgeschlagen werden. Die Änderungen beziehen sich auf die
vorgeschlagene Angabe einer Sensitivitätsanalyse für
Zeitwertbewertungen der dritten Ebene für alle Vermögenswerte
und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Als Folge ist der endgültige Standard des IASB zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert jetzt für das 1. Quartal 2011 angesetzt. |
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Erlöserfassung.
Am 24. Juni 2010 wurde ein
Entwurf herausgegeben, und der endgültige Standard soll im
2. Quartal 2011 erscheinen. |
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Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ein Entwurf wurde im
April 2010 herausgegeben. Ein endgültiger Standard soll im 1.
Quartal 2011 herauskommen. |
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Versicherungsverträge. Im
gemeinsamen Fortschrittsbericht wird eingestanden, dass der IASB
und der FASB zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen bei
verschiedenen wichtigen Fachfragen in diesem Projekt gekommen
sind. Der IASB beabsichtigt, im Juli 2010 einen Entwurf
herauszugeben. Vor dem Hintergrund ihrer abweichenden Meinungen
beabsichtigt der FASB, im Juli über den besten Weg zu
entscheiden, wie Meinungen der Interessengruppen zu den
Vorschlägen des IASB eingeholt werden können (beispielsweise
durch Veröffentlichung der Vorschläge als eigenen Entwurf oder
auf eine andere Art und Weise). Im Fortschrittsbericht wird
keine zeitliche Planung für einen endgültigen Standard genannt. |
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Emissionshandelsprogramme. Im May 2010
sind die Boards übereingekommen, dass andere Projekte des
Arbeitsabkommens eine höhere Priorität aufweisen. Die Boards
planen nun einen gemeinsamen Entwurf im 2. Halbjahr 2011, ein
endgültiger harmonisierter Standard soll im Lauf von 2012
erscheinen. |
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Juni 2010: IASB und FASB wenden sich an die G-20IASB und FASB haben gemeinsam an den kanadischen Premierminister
geschrieben, der Gastgeber des G-20-Gipfels in Toronto an diesem
Wochenende sein wird. Die beiden Standardsetzer erläutern in ihrem
Schreiben, warum entgegen der auf dem G-20-Gipfel in
Pittsburgh gemachten Zusagen einige Projekte des
Konvergenzprogramms jetzt erst nach dem Juni 2011 abgeschlossen sein
werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersetzung der relevanten
Passagen des Schreibens. Das vollständige Schreiben in englischer
Sprache steht Ihnen auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung (52 KB).
Dieses Schreiben [der beiden Standardsetzer an die G-20] hob
unsere gemeinsame Verpflichtung zur Verbesserung der International Financial Reporting Standards (IFRS)
und der US-amerikanischen Rechungslegungsgrundsätze
(US-GAAP) sowie die von uns angestrebte Harmonisierung
hervor. Es strich außerdem heraus, dass wir uns der
Bedeutung bewusst sind, die das Ziel Juni 2011 für die
G-20-Mitglieder hat, die die IFRS 2011 oder 2012 einführen
wollen, sowie für andere Länder einschließlich Japan und die
Vereinigten Staaten, die die fortlaufende Verbesserung und
Harmonisierung im Hinblick auf eine Entscheidung beobachten,
welche Rolle die IFRS in ihren Kapitalmärkten spielen
sollen.
Wir haben auch festgestellt, dass viele Interessengruppen Bedenken
geäußert haben, dass sie keine hochwertige
Meinungsäußerungen zu den vielen bedeutenden Entwürfen
einreichen könnten, die für eine Veröffentlichung im zweiten
Quartal dieses Jahres vorgesehen waren. Aus diesem Grund
waren wir bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem wir an die
G-20-Finanzminister schrieben, damit befasst, eine geänderte
Strategie zu entwickeln, bei der das Abschlussdatum Juni
2011 oder früher für die Projekte beibehalten wurde, bei
denen die Verbesserung der IFRS und US-GAAP am dringendsten
ist. Wir haben außerdem die Projekte identifiziert, bei
denen ein späteres Abschlussdatum sachgerecht wäre, weil sie
sich Sachverhalten widmen, die unserer Meinung nach eine
vergleichsweise niedrigere Dringlichkeit aufweisen oder bei
denen weitere Untersuchungen und Analysen notwendig sind. |
Juni 2010: Europäische Prioritäten für den
G-20-GipfelHerman Van Rompuy, der Präsident des Europäischen
Rates, und José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen
Kommission, haben sich gemeinsam an ihre G-20-Kollegen hinsichtlich
der europäischen Prioritäten beim G-20-Gipfel am 26. und 27. Juni
2010 in Toronto gewendet. In dem Brief werden die Mitglieder der
G-20 aufgefordert, ihre Selbstverpflichtung hinsichtlich einer
Reform der Finanzmärkte auf eine einheitliche und koordinierte Art
und Weise unter Einhaltung aller in Pittsburgh vereinbarten
Maßnahmen erneut zu bestätigen. In Bezug auf die
Finanzberichterstattung heißt es in dem Schreiben:
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Hinsichtlich der Rechnungslegungsstandards erinnern wir an die
Notwendigkeit, eine globale Konvergenz auf einen Satz
hochwertiger Standards innerhalb der in Pittsburgh vereinbarten
Frist zu erzielen, und an die Notwendigkeit, die
Führungsstruktur des
International Accounting Standards Boards weiter zu verbessern. |
Das vollständige Schreiben in englischer Sprache können Sie
hier herunterladen (19 KB).
Juni 2010: Schreiben von Präsident Obama an die G-20
In einem an die Staatsoberhäupter der anderen G-20-Staaten gerichteten Schreibens im Vorfeld ihrer kommenden Sitzung
in Toronto am 26. und 27. Juni 2010 hat US-Präsident Barack Obama fortgesetzte Bemühungen angemahnt, um die Erholung von
der globalen Finanzmarktkrise zu ermöglichen und das weltweite Finanzsystem zu reparieren. Auf dem Gebiet der
Rechnungslegung mahnte Präsident Obama erneute 'Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz und mehr Angaben durch unsere
großen Finanzinstitute' an. Er sagte, dass mehr Transparenz und Angaben zu 'Förderung eines intakten Marktes und Verringerung
von Marktmanipulationen' führen. Das Schreiben von Präsident Obama an die G-20 können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache).
Juni 2010: G-20 bestärken Verpflichtung zu globalen Bilanzierungsstandards
In einer Erklärung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20, die diese im Anschluss an ihre Tagung vom 4. und 5. Juni 2010
in Pusan, Korea, herausgegeben haben, bestärken diese ihre Unterstützung für einen einzigen Satz globaler Bilanzierungsstandards. In der
Erklärung heißt es:
| [Wir bringen] die Wichtigkeit [zum Ausdruck], die wir in die Erreichung eines einzigen Satzes qualitativ
hochwertiger, globaler Bilanzierungsstandards setzen, und drängen den International Accounting Standards Board und den Financial Accounting
Standards Board, ihre Bemühungen diesbezüglich zu verdoppeln. Wir ermutigen den International Accounting Standards Board, die Beteiligung
der Adressaten weiter zu verbessern. |
Die G-20 wurden 1999 in den Nachwehen der Finanzkrise in Asien von 1997 eingerichtet, um die fortschrittlicheren und aufstrebenden
Volkswirtschaften zusammenzubringen, um die Finanzmärkte weltweit zu stabilisieren. Seit ihrer Gründung haben die G-20 jährlich Treffen der
Finanzminister und Zentralbankgouverneure abgehalten und Maßnahmen zur Förderung der Finanzstabilität in der Welt und die Erreichung dauerhaften
wirtschaftlichen Wachstums und Entwicklung erörtert. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
Mai 2010: Kapitalmärkte die Akteure und Maßnahmen
Die Mitarbeiter der Bibliothek des FASB haben eine Auflistung der Kapitalmärkte die Akteure und Maßnahmen mit vielen
Verknüpfungen auf die Internetseiten dieser 'Akteure' zusammengestellt. Die haben ihre Auflistung unlängst auf den aktuellen Stand gebracht
und uns freundlicherweise die Genehmigung erteilt, diese auf IAS PLUS einzustellen. Laden Sie sich
Kapitalmärkte die Akteure und Maßnahmen per 21. Mai 2010
herunter (in englischer Sprache, 50 KB).
April 2010: Internationale Konferenz zur
wirksamen Finanzmarktregulierung
Um die Fortschritte zu überprüfen, die im Nachgang der
Finanzmarktkrise bei einer Regulierungs- und Aufsichtsreform für
wirksame Finanzmarktregulierung erzielt wurden, und um die
internationale Debatte über den gemeinsamen Weg vorwärts zu
erörtern, laden Finanzminister Schäuble und Bundeskanzlerin Merkel
zu einer hochkarätig besetzten internationale Konferenz am 20. Mai
2010 nach Berlin ein. An der Konferenz werden führende Vertreter von
Finanzministerien, Zentralbanken, Regulierungsbehörden und aus der
Wissenschaft teilnehmen. In zwei Podiumsdiskussionen sollen die
Bereiche herausgearbeitet werden, bei denen künftiges Handeln am
notwendigsten ist, um sicherzustellen, dass sich das Finanzsystem
stabilisiert und seine Funktion für die Realwirtschaft wirksam und
nachhaltig erfüllt. Erörtert werden insbesondere folgende Themen:
 |
Verbesserung der Integrität und der Funktion des Kapitalmärkte; |
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Behandlung von systemrelvanten Finanzinstituten und Neustrukturierung der Bankbranche; |
 |
Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Finanzmarktkrise. |
An den Podiumsdiskussionen werden unter anderem die französische
Wirtschaftsministerin Christine Lagarde, Bundesbankpräsident Axel Weber
und EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier teilnehmen. Weitere
Informationen finden Sie in der
Presseerklärung des Bundesfinanzministeriums.
April 2010: G-20-Führer drängen auf 'internationale Standards'
Die Regierungsverantwortlichen von Frankreich, Kanada, Korea, dem Vereinigten
Königreich und den Vereinigten Staaten haben den anderen G-20-Führern ein
gemeinsames Schreiben in englischer Sprache
gesendet, in dem die Notwendigkeit einer fortgesetzten Zusammenarbeit
bei der Regulierungsreformagenda für die Stärkung des internationalen
Finanzsystems hervorgehoben wird, die sie bei ihrem Gipfeltreffen in
Pittsburgh im September 2009 vereinbart hatten. Als Ergebnis ihres Treffens
in Pittsburgh hatten die Führer der G-20-Nationen ein englischsprachiges
Abschlusskommuniqué veröffentlicht, in dem unter anderem eine vollständige Vereinheitlichung der
Bilanzierungsstandards in allen Mitgliedstaaten der G-20 bis Juni
2011 zum Ziel erklärt worden war. In ihrem neuen Schreiben wiederholen die fünf
Regierungsführer ihren Aufruf zur Einführung internationaler Standards
und gegenseitige Überprüfungen zur Beurteilung der Einhaltung dieser
Selbstverpflichtung. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
Gemeinsam haben wir stetigen Fortschritt bei der Stabilisierung und der
Stärkung des globalen Finanzsystems erzielt, indem wir die
Finanzaufsichten gestärkt, das Risikomanagement verbessert , die
Transparenz gefördert und die internationale Zusammenarbeit gefestigt
haben. Obwohl sich das Vertrauen in das Finanzsystem wieder gebessert
hat, ist mehr Arbeit notwendig, um die Solidität der Bilanzen einiger
globaler Banken wiederherzustellen, um zu verhindern, dass das globale
Finanzsystem verletzlich bleibt und es in seiner Fähigkeit eingeschränkt
bleibt, den Kredit zur Verfügung zu stellen, die notwendig ist, um
nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu ermöglichen.[...]
Es darf kein Nachlassen bei unseren Absichten geben [...],
internationale Standards einzuführen und zu vereinbaren, uns regelmäßig
gegenseitig zu überprüfen, ob wir uns an diese Standards halten. |
Januar 2010: Brauchen Banken besondere
Rechnungslegungsstandards?
In einer Rede vor dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW)
widmete sich Adair Turner, Vorsitzender der britischen
Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) der
Frage Banken sind anders: Sollte das in der Bilanzierung
widergespiegelt werden? Er argumentierte wie folgt:
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Ob das der Fall sein sollte, wird derzeit intensiv
erörtert; dabei gibt es zwei Sichtweisen:
 |
Unter den Bankenaufsichten und Zentralbanken herrscht die Meinung,
dass die bestehenden Bankbilanzierungsstandards zu den Faktoren
gehörten, die zur Krise beitrugen, einschließlich Prozyklizität in der
Kreditvorsorge und der Bepreisung. Und es gibt die Forderung, dass die
Standards für die Bilanzierung durch Banken die Bedenken der
Bankenaufsichten widerspiegeln müssen. Es herrscht die Meinung, dass
Banken anders sind und dass dem in den Rechnungslegungsstandards
Rechnung getragen werden muss. |
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Unter vielen Wertpapieranalysten und Anlegern jedoch und auch unter
manchen Standardsetzern herrscht die Meinung, dass Abschlüsse für
Anleger erstellt werden und nicht für die Aufsichten, dass sie die
"Wahrheit" widerspiegeln müssen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt
gegeben ist und dass ein jeglicher Einfluss der Regulatoren auf
Bankbilanzierungsstandards ein Trojanisches Pferd sein könnte, mit dem
es zu einer größeren Politisierung kommt.
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Diese Spannung herrscht selbst unter den Regulatoren. Am
Tisch des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB) sind
die Regulatoren und die Zentralbanken am meisten überzeugt, dass Banken
anders sind und dass die Standardsetzer auf uns hören müssen. Die reinen
Wertpapieraufsichten jedoch tendieren eher der Philosophie zuzustimmen,
dass Abschlüsse für Anleger erstellt werden. Und die Spannung herrscht
auch unter den Standardsetzungsgremien und verkompliziert den
Fortschritt hin zur Harmonisierung internationaler
Rechnungslegungsstandards. Der International Accounting Standards Board
(IASB) unter der Führung von David Tweedie hat sich der Idee gegenüber
offen gezeigt, dass es einen engen Dialog mit den Regulatoren geben
sollte. Der Financial Accounting Standards Board (FASB) sah sich mehr an
die Philosophie gebunden, dass Abschlüsse nur für Anleger erstellt
werden, sowie an die Philosophie, dass Banken bei der Bilanzierung nicht
anderes behandelt werden sollten als alle Anderen auch.
|
Weitere Informationen:
Januar 2010: Studie des
Gemeinsamen Forums zu Finanzregulierung
Das
Gemeinsame Forum der Finanzaufsichten hat eine Studie zu
unterschiedlicher Art und unterschiedlichem Umfang von Finanzregulierung:
Schlüsselaspekte und Empfehlungen herausgegeben. In dieser Studie
werden die Schlüsselaspekte untersucht, die sich aus der
unterschiedlichen Art der Finanzregulierung in der internationalen
Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbranche ergeben. Es werden auch
Lücken aufgezeigt, die sich aus dem Umfang der Finanzregulierung in
Bezug auf verschiedene Finanzaktivitäten ergeben, wobei ein besonderer
Schwerpunkt auf bestimmte nicht regulierte oder wenig regulierte
Unternehmen oder Tätigkeiten gelegt wird. Das Gemeinsame Forum hat
diese Studie auf Bitte der G-20 erstellt, um dabei zu helfen, mögliche
Bereiche zu identifizieren, in denen die Systemrisiken nicht vollständig
im gegenwärtigen Aufsichtsrahmen erfasst werden, und um Empfehlungen
hinsichtlich notwendiger Verbesserungen zur Stärkung der Regulierung des
Finanzsystems auszusprechen.
In Anlage 2 der Studie (Grundlegende Analyse der Ziele der Finanzregulierung) heißt es:
Das Ziel des Kunden- oder Interessentenschutzes ist nicht gleichzusetzen mit
dem Ziel, Systemrisiken zu reduzieren. Auf der einen Seite mag der
Kundenschutz dabei helfen, Systemrisiken durch beispielsweise den Erhalt
der Marktliquidität zu reduzieren, auf der anderen Seite kann dies die
Systemrisiken erhöhen, indem die Marktdisziplin untergraben wird. Um die
Finanzaufsichten dazu zu bewegen, größere Betonung auf das Ziel der
Reduzierung von Systemrisiken zu legen, empfiehlt die G-20 in ihrem
Bericht aus dem Jahr 2009 zur Stabilen Regulierung und Stärkung der
Transparenz , dass "in Ergänzung ihrer Kernaufgabe die Aufträge
aller nationalen Finanzregulierer, der Zentralbanken und der
Aufsichtsbehörden sowie aller internationalen Finanzgremien und
Standardsetzer (IASB, BCBS, IAIS und IOSCO) die Stabilität des
Finanzsystems mit einbeziehen sollten". |
Das Gemeinsame Forum ist ein Zusammenschluss aus dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten, der Sachverhalte von gemeinsamen Interesse für den Banken-, Wertpapier- und Versicherungssektor behandelt, einschließlich der Überwachung von Finanzkonglomeraten.
Die Studie des Gemeinsamen Forums mitsamt den Empfehlungen finden Sie
hier (in englischer
Sprache, 512 KB).
Januar 2010: FCAG wendet sich an die G-20
In einem Schreiben an den koreanischen Premierminister Chung Un-Chan
in seiner Funktion als Vorsitzender der G-20 erstattet die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
(Financial Crisis Advisory Group, FCAG) Bericht über ihre
Schlussfolgerungen ihrer Tagung vom
15. Dezember 2009. (Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift,
die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie
hier.) In ihrem
Schreiben lobt die FCAG die Fortschritte, die von IASB und FASB
bei der Abarbeitung der Empfehlungen der FCAG erzielt worden sind,
ermutig zu weiteren Anstrengungen zur Erreichung eines einzigen
Satzes hochwertiger, weltweit harmonisierter
Rechnungslegungsstandards, mahnt weiterhin Unabhängigkeit und
Rechenschaftspflicht an und fordert alle interessierten Parteien
auf, sich in den Prozess einzubringen. Folgende Dokumente stehen
Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
Dezember 2009: RIC veröffentlicht
Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in
Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise Der
RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der
Finanz- und Wirtschaftskrise steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit
(216 KB).
Die folgenden Themen sind Inhalt des Anwendungshinweises:
- Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
- Negative Arbeitszeitkonten (kurzfristig)
- Abgrenzung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß IAS 37 von Leistungen
aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19
- Beachtung besonderer Berichtspflichten in Krisensituationen
- Signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes
eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten
als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung
Dezember 2009: Sitzung der
Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG)
wurde vom IASB und vom US-amerikanischen FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind.
Im Juli 2009 hat sie ihre Empfehlungen in Bezug auf Standardsetzungsaktivitäten und andere Änderungen im internationale regulatorischen Umfeld nach der Finanzmarktkrise bekanntgegeben.
Die FCAG tagte am 15. Dezember 2009 in London zum siebten Mal, um die
Maßnahmen des IASB und des FASB in Reaktion auf den Bericht der FCAG vom
Juli 2009 zu erörtern. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der
vorläufigen und Inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte
bei dieser Sitzung angefertigt haben. Weitere Informationen zum Thema
finden Sie auf unserer Seite zur
Finanzmarktkrise.
Sitzung der IASB-FASB Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise 15. Dezember 2009 |
|
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wurde vom IASB und
vom US-amerikanischen FASB als Reaktion auf die jüngste globale
Finanzmarktkrise eingerichtet, um beide Boards in Bezug auf
Rechnungslegungssachverhalte zu beraten, die im Zuge der globalen
Finanzmarktkrise aufgetreten sind, sowie mögliche Änderungen
vorzuschlagen.
Die beiden Vorsitzenden der FCAG erinnerten die Teilnehmer in ihren
einleitenden Worten an die jüngste Entwicklungen, die soviel
Aufmerksamkeit erhielten, insbesondere die Veröffentlichung von IFRS 9,
die Entscheidung der Europäischen Union, IFRS 9 nicht in einem
beschleunigten Konsultationsprozess zu übernehmen, sowie die gemeinsame
Erklärung des IASB und des FASB, in der diese ihre Selbstverpflichtung
zur Harmonisierung bekräftigten. Beide Vorsitzende lobten die IASB und
den FASB sowie die Möglichkeit zur Harmonisierung, die diese geschaffen
hätten. Dennoch hielten beide fest, dass sie drohende Wolkenkulissen
sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Europa hinsichtlich
externen Drucks auf die Boards und ihre Unabhängigkeit sähen.
Der Vorsitzende des IASB fasste die Entwicklungen in der krisenbezogenen
IASB-Agenda 2009 zusammen, einschließlich der Veröffentlichung von
IFRS 9, eines Entwurfs zum Modell der erwarteten Kapitalströme,
verschiedener Maßnahmen zur Einbindung der Anwender und der Einrichtung
eines Expertenbeirats zur Wertminderung. Er erläuterte, dass der IASB
das Dokument zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlichen würde,
sobald der FASB seinen vollständigen Vorschlag zu Finanzinstrumenten
veröffentlichen würde (im ersten Quartal 2010 erwartet). Auf Grundlage
der eingehenden Stellungnahmen würden die Boards eine harmonisierte
Lösung suchen. Sir David wies außerdem darauf hin, dass die Boards,
soweit dies möglich sei, versuchen würden, Unterschiede in den Standards
zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zur Konsolidierung und zur
Ausbuchung zu beseitigen. Er wies außerdem auf die Entscheidung der EU
hin, die Übernahme von IFRS 9 zu "verzögern", und verlieh seiner
Überzeugung Ausdruck, dass IFRS 9 2010 in Europa im Rahmen des normalen
Übernahmeprozesses übernommen werden würde.
Der Vorsitzende des FASB bekräftigte die Aussage, dass die Harmonisierung
eine Priorität sei, und erklärte, dass die Boards monatliche gemeinsame
Sitzungen eingeführt hätten (für 2010 sind sechs Sitzungen von Angesicht
zu Angesicht geplant, fünf davon in London, und alle weiteren per
Videoschaltung). Nach seiner Aussage versuchten die Boards sprunghafte
Zusammenarbeit zu verhindern und ihre Zeitpläne für die Projekte in
Einklang zu bringen. Um ihre Selbstverpflichtung zu bekräftigen, werden
die Boards vierteljährlich Fortschrittsberichte veröffentlichen.
Dennoch wiederholte der Vorsitzende des FASB auch noch einmal, dass die
Rückmeldungen, die sie von den amerikanischen Anwendern erhielten, mehr
Zustimmung zu einem umfassenden Projekt enthielten (und nicht einem
Ansatz in Phasen) und mehr Zustimmung zu einem Modell des beizulegenden
Zeitwerts. Deshalb wird der FASB nach einer harmonisierten Lösung
streben oder nach einer Lösung, mit der eine breite Vergleichbarkeit der
Abschlüsse möglich sei, wenn vollständige Harmonisierung bei den
spezifischen Themen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und
fortgeführte Anschaffungskosten sich als unmöglich herausstellen sollte
(da viele der Meinung seien, dass eine vollständig harmonisierte Lösung
zu gleichem Eigenkapital führen müsse). Er betonte, dass die Boards sich
fast einig seien, wie die Trennung aussehen solle, was in die Erträge
gehe und was "in die andere Kategorie", aber dass noch einige
Unterschiede beständen. Er unterstrich, dass das Hauptziel der Boards
sei, zumindest eine vollständig harmonisierte Gewinn- und
Verlustrechnung zu haben, aber dass die Boards anerkannten, dass sowohl
fortgeführte Anschaffungskosten als auch der beizulegende Zeitwert
wichtige Informationen seien. Hinsichtlich Wertminderung verwies er auf
ein Zögern der US-Regulierer hinsichtlich der Machbarkeit von
zyklusdurchschreitender Vorsorge. Er wies darauf hin, dass beide Boards
nach einen zukunftsgerichteten Modell strebten. Obwohl der FAS Bedenken
hege hinsichtlich der Strenge und Prüfbarkeit des Modells der erwarteten
Verluste, habe der FASB eine vollständige Teilnahme beim Expertenbeirat
zugesagt.
Zur Unabhängigkeit der Standardsetzer sagte der FASB-Vorsitzende, dass
eine Änderung, mit der ein Rat zu systematischen Risiken einen Standard
ohne Konsultationsprozess außer Kraft setzen könne, im
Repräsentantenhaus keine Mehrheit gefunden habe. Der eine Vorsitzende
der FCAG wies darauf hin, dass der Rat eine der Drohkulissen sei, auf
die er vorher hingewiesen habe.
Viele Mitglieder wiesen darauf hin, dass der Zeitpunkt der umfassenden
Überprüfung der Finanzinstrumente von besonderer Bedeutung sei, das es
eine "Zeitspanne der Möglichkeit für Konvergenz" gebe, die durch die
Verzögerung der Übernahme von IFRS 9 in Europa entstanden sei. Der
Vorsitzende des FASB wies darauf hin, dass das umfassende Projekt im
Februar oder März 2010 zwecks Stellungnahem veröffentlicht werden solle,
um den Boards Möglichkeit für Erörterungen zur Harmonisierung zu geben.
Viele Mitglieder sprachen über die Entscheidung der EU, IFRS 9 nicht
rasch zu übernehmen. Ein Mitglied der FCAG zeigte sich insbesondere
besorgt hinsichtlich der Auswirkungen auf den Rest der Welt und die
Frage, ob IFRS 9 umgesetzt würde, wie er geschrieben sei. Einige
Mitglieder sahen die Entscheidung der EU, IFRS 9 nicht in einem
beschleunigten Konsultationsprozess zu übernehmen, als eine positive
Entwicklung an, da sie Druck vom IASB nehme, der dort gar nicht hätte
liegen sollen, und da sie wieder einen Konsultationsprozess in den
Übernahmemechanismus der EU einführe. Andere Mitglieder waren
skeptischer und vermuteten versteckte Störabsichten, die die
Unabhängigkeit des Boards gefährden könnten. Darauf sagte der
Vorsitzende des IASB, dass die Handlungsweise der EU in anderen Ländern
Bedenken ausgelöst hätte. Er verwies darauf, dass eine neu gegründete
Gruppe von asiatischen Standardsetzern vielleicht dabei helfen könnte,
dem Druck aus den Vereinigten Staaten und aus Europa etwas
entgegenzusetzen. Er sagte, dass der IASB ein globaler Standardsetzer
sei, der nicht nur durch eine europäische Agenda gebunden sei.
Der FASB-Vorsitzende erwiderte auf eine Frage, dass das größte Risiko in
Bezug auf die Harmonisierung sei, dass "die Boards zu unterschiedlichen
Antworten kommen" könnten, und er wiederholte, dass die IFRS-Lösung in
Bezug auf Finanzinstrumente in den Vereinigten Staaten nicht populär
sei. Er sagte auch, dass das Modell der fortgeführten Anschaffungskosten
wichtige Informationen aus der Bilanz fernhielte.
Bei der Frage einer ausgeweiteten Rolle für Bankenregulierer waren sich
die meisten Mitglieder einig, dass eine gemeinsame Lösung auf eine Art
und Weise gefunden werden sollte, die gemeinsame Eingaben erlaubt, aber
dass weiterhin Unterschiede bestehen würden, da die Zwecke der
Finanzberichterstattung und der Aufsicht einfach verscheiden seien.
Die Vertreterin des Basler Ausschusses stellte klar, dass die EU nicht
die Übernahme von IFRS 9 verzögere, sondern dass man nur beschlossen
habe, die Übernahme nicht zu beschleunigen dies sei ihrer Meinung
nach ein grundlegender Unterschied. Sie wies auch darauf hin, dass die
EU-Kommission nicht um IFRS 9 gebeten habe, und die Entscheidung, keine
Beschleunigung vorzunehmen, müsse in diesem Zusammenhang gesehen werden.
Der Vorsitzende des IASB gab zur Antwort, dass eine vollständige
Überarbeitung von IAS 39 notwendig sei, um faire Bedingungen zu
schaffen, wenn man nicht gleich die amerikanischen Standards übernehmen
wolle. Die Vertreterin des Basler Ausschusses erkannte Fortschritte in
IFRS 9 an aber verwies auch auf Sachverhalte, die Bedenken auslösten
(beispielsweise die Behandlung von Unsicherheit, keine Möglichkeit des
Recyclings von Eigenkapitalinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert durch
das sonstige Gesamtergebnis, vermehrte Anwendung von beizulegenden
Zeitwerten, insbesondere das der beizulegende Zeitwert für Kredite keine
wirtschaftliche Substanz in Kontinentaleuropa habe, da es keinen aktiven
Zweitmarkt gebe). Sie sagte zu, dass der Basler Ausschuss bei den
Diskussionen des Expertenbeirats mitwirken wolle, aber erhob Bedenken
hinsichtlich der Frage, wie umsetzbar das vorgeschlagene Modell der
erwarteten Verluste im Bankensektor sein würde.
Der Vertreter von CESR lobte den IASB für IFRS 9 und hielt fest, dass nach
Meinung von CESR IFRS 9 eine Verbesserung gegenüber IAS 39 darstelle.
Zur Übernahme sagte er, dass der Übernahmeprozess ein Teil der "Politik
der EU" sei und nicht als Ende der Welt betrachtet werden solle.
Abschließende Bemerkungen
Insgesamt kamen die Mitglieder der FCAG zu dem Schluss, dass die Boards auf
die Empfehlungen der FCAG eingingen, und lobten die Arbeit, die diese
geleistet hätten. Als nächsten Schritt würden die FCAG-Mitglieder sich
gerne dem Fortschritt bei der Harmonisierung annehmen. Daher entscheid
die FCAG, eine weitere Sitzung im Oktober 2010 in New York abzuhalten,
um die Fortschritte zu bewerten, die bei der Harmonisierung und beim
Projekt zu Finanzinstrumenten erzielt worden sind. Auf der Sitzung wird
die FCAG einen Brief an die G-20 erarbeiten (deren Sitzung im November
2010 stattfinden soll), der sich den Fortschritten bei der Erreichung
eines einzigen Satzes hochwertiger und weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards widmen soll.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der
Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
|
Dezember 2009: FCAG wird am 15. Dezember
tagen
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG)
wird am 15. Dezember 2009 von 10:00h bis 14:15 im Crowne Plaza–The City Hotel in London
zusammenkommen, um die Maßnahmen des IASB und des FASB in Reaktion
auf den Bericht der FCAG vom Juli 2009 zu erörtern und sich außerdem
auch anderen Entwicklungen im Standardsetzungs- und Aufsichtsumfeld
zu widmen. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet
übertragen (weitere Informationen dazu finden Sie auf der
Internetseite des IASB). Die FCAG wurde gemeinsam vom IASB und
vom FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen,
die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind. Die FCAG tagte von
Januar bis Juli 2009 sechsmal (die Mitschriften von den Sitzungen
finden Sie auf dieser Seite).Einen
abschließenden Bericht gab die FCAG am 28. Juli 2009 heraus (in
englischer Sprache, 327 KB). Die Gruppe beinhaltet anerkannte
Führungspersonen aus Wirtschaft und Politik mit einer großen
Bandbreite an Erfahrungen in internationalen Finanzmärkten.
November 2009: Lehren für die Rechnungslegung
aus der FinanzmarktkriseDie SEC-Kommissarin Kathleen L. Casey sprach auf der 28. Jahreskonferenz zu
aktuellen Fragen der Finanzberichterstattung von Financial Executives
International am 17. November 2009 in New York über
Lehren,
die wir aus der Finanzmarktkrise für die Finanzberichterstattung, die
Standardsetzung und den Regelungserlass ziehen können (Verknüpfung
auf die vollständige Rede in englischer Sprache). Casey nennt drei
Hauptlehren, die aus der Krise zu ziehen sind:
- Erstens hängt Finanzstabilität vom Marktvertrauen ab; und das
Anlegervertrauen wiederum hängt von der Transparenz der Abschlüsse ab.
- Zweitens müssen die Finanzberichterstattung und die
Rechnungslegungsstandardsetzung weiterhin die Bedürfnisse der Anleger in
den Vordergrund stellen. Obwohl es viele andere wichtige
Interessengruppen gibt, die sich auf die Finanzberichterstattung
verlassen, müssen die Bedürfnisse der Anleger oberstes Gebot bleiben.
- Drittens muss die Finanzberichterstattung für die Anleger relevant
und informativ bleiben, und es sollten keine unnötigen oder
kostenintensiven Belastungen auferlegt werden, die den Anlegern keine
zusätzlichen Erkenntnisse bringen.
Nachfolgend haben wir einen Auszug in Bezug auf die IFRS in den
Vereinigten Staaten für Sie übersetzt:
| Da die Anzahl der amerikanischen Anleger zunimmt, die Wertpapiere von nicht
in den Vereinigten Staaten ansässigen Unternehmen halten, würde es ein
Fehler der SEC und des FASB sein und wir würden vor den Bedürfnissen der
Anleger die Augen verschließen, wenn wir nicht weiterhin die Entwicklung
eines einzigen Satzes hochwertiger und weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards unterstützten. Die Erfordernis von
Harmonisierung bei bestimmten Hauptrechnungslegungsstandards
insbesondere denen, die sich auf Finanzinstrumente und andere Bereiche,
die mit der Finanzmarktkrise verbunden sind, beziehen ist von
einer Reihe von Foren hervorgehoben worden; unter anderem waren dies das
Kommuniqué der Finanzminister der G-20 vom März 2009, der Bericht zur
Aufsichtsreform des Finanzministeriums vom Juni 2009 und der Bericht der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
vom Juli 2009. Die SEC unterstützt die fortbestehenden
Harmonisierungsbemühungen des FASB und des IASB uneingeschränkt. Die
bestehenden Harmonisierungsziele dieser beiden Standardsetzer nach ihrem
Arbeitsabkommen von 2006, das im September 2008 aktualisiert wurde,
beinhalten das Ziel, verschiedene bedeutende gemeinsame Projekte bis
2011 abzuschließen. Und vor weniger als zwei Wochen haben der FASB und
der IASB eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, mit der sie ihre
Verpflichtung, Harmonisierung zwischen den IFRS und US-GAAP zu erzielen,
bekräftigten und die Absicht verkündigten, ihre Bemühungen hinsichtlich
des Abschlusses der im Arbeitsabkommen genannten großen gemeinsamen
Projekte zu verstärken.
Für die Zukunft ist es unabdingbar, dass die Vereinigten Staaten
weiterhin eine führende Rolle bei der Unterstützung für und der
Entwicklung von einem einzigen Satz hochwertiger und weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards spielen. Ich hoffe und erwarte außerdem, dass
die SEC bald die nächsten Schritte verkünden wird, die in Bezug auf die
Verwendung der IFRS durch amerikanische Emittenten einzuschlagen sind
damit würde unsere Verpflichtung auf dieses wichtige Ziel noch einmal
deutlich gemacht.
|
November 2009: Fortschrittsbericht der
Finanzminister der G-20Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 sind am 7. November 2009 in St. Andrews in
Schottland zusammengekommen, um die Fortschritte einzuschätzen, die bei der Erreichung der Zusagen
erzielt wurden, die die Führer der G-20-Nationen während ihrer Gipfeltreffen der letzten zwölf Monate in
London, Washington und Pittsburgh gemacht haben. Nach der Sitzung
veröffentlichten die Finanzminister folgende Dokumente in englischer
Sprache:
Nachfolgend finden Sie einen von uns übersetzten Auszug aus dem Fortschrittsbericht,
der sich den Fortschritten in Bezug auf Rechnungslegungsstandards widmet.
| Nr. | Zusage | Fortschritt und weitere Schritte |
| RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS |
| 83
| Wir sind übereingekommen, dass die Standardsetzer die
Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten auf Grundlage
ihrer Liquidität und der Halteabsichten der Anleger verbessern und
das Rahmenkonzept der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bekräftigen sollen.
|
Mit heutigem Stand hat der International Accounting Standards Board (IASB)
im Mai einen Entwurf (einen vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard )
zur Zeitwertbewertung veröffentlicht, in den die Leitlinien des Stabs,
die im April vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB)
veröffentlicht worden sind, direkt aufgenommen wurden, um inaktive
Märkte besser identifizieren zu können und feststellen zu können, ob
Transaktionen zu regulären Bedingungen stattfanden. Die
Kommentierungsfrist endete Ende September; ein endgültiger Standard wird
2010 erwartet. Im Juni hat der IASB außerdem ein Diskussionsdokument zu
den Auswirkungen von Zeitwertgewinnen, die aus dem Rückgang des eigenen
Kreditrisikos eines Unternehmens entstehen, veröffentlicht; die
Kommentierungsfrist endete Anfang September. Auf Grundlage der Prüfung
der Stellungnahmen wird der IASB entscheiden, wie dieser Sachverhalt in
seinem Standard oder seinen Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert adressiert werden soll. S. hierzu auch Punkt 85. |
| 84
| Die Standardsetzer sollten Maßnahmen ergreifen, um die
Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente bis
Ende 2009 zu reduzieren. | Der IASB
beabsichtigt, den Ruf der G-20-Führer nach reduzierter Komplexität
der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente dadurch zu
befriedigen, dass drei neue Standards auf Grundlage von Entwürfen,
die 2009 herausgegeben werden, entwickelt werden. Ein Entwurf wurde
im Juli 2009 herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, die Anzahl
der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Schulden auf
zwei zu reduzieren (beizulegender Zeitwert und fortgeführte
Anschaffungskosten). Eine Reihe von Änderungen sind in den letzten Boardsitzungen an dem
Ansatz vorgenommen worden, der in dem Entwurf
vom Juli zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
dargestellt worden war. Der endgültige Standard wird vermutlich im
November vom IASB herausgegeben und wird für die Verwendung in den
Abschlüssen 2009 zur Verfügung stehen. Vorschläge zu den
verbleibenden Bestandteilen von IAS 39 die einen Ansatz über
erwartete Verluste für die Risikovorsorge (s. Punkt 85) und
Sicherungsbilanzierung betreffen werden bis Ende 2009
herausgegeben.
Der FASB hält weiter an seinem Ziel fest, einen Entwurf in der ersten
Jahreshälfte 2010 herauszugeben, der ein einziges, umfassendes Modell
für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten umfasst. Der FASB hat
einen vorläufigen Ansatz veröffentlicht, um seine Anwender zu
informieren und ihre Meinungen einzuholen. Anders als der IASB bewegt
sich der FASB vorläufig auf ein Modell zu, das die Zeitwertbewertung für
alle Finanzinstrumente vorsieht und das Bilanzkategorien für (i)
Finanzinstrumente, für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im
Nettoeinkommen erfasst werden, und (ii) Finanzinstrumente, für die
Änderungen im beizulegenden Zeitwert im 'sonstigen Gesamtergebnis'
erfasst werden, beinhaltet. Zu Risikovorsorge s. Punkt 85.
|
| 85
| Die Standardsetzer sollten bis Ende 2009 Maßnahmen
ergreifen, um den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen
dadurch zu stärken, dass eine größere Bandbreite von
Kreditinformationen berücksichtigt wird.
S. auch Punkt 52.
| Der IASB beabsichtigt in der ersten Novemberhälfte
2009, einen Entwurf zwecks öffentlicher Stellungnahme zu
veröffentlichen, der sich der Risikovorsorge für erwartete Verluste
widmet. Die Kommentierungsfrist wird 8 Monate betragen. Der IASB hat
erste Vorschläge im Juni auf seiner Internetseite veröffentlicht, um
Meinungen zu der Umsetzbarkeit dieses Ansatzes über erwartete
Verluste einzuholen.
Auf seiner Sitzung am 21. Oktober hat der FASB vorläufig entschieden, sich
auf einen Kreditwertminderungsansatz zu konzentrieren, mit dem
vorgeschrieben würde, zum Ende einer jeden Periode einen
Wertminderungsverlust zu berechnen, der auf Grundlage des Barwerts der
gegenwärtigen Schätzung der Unternehmensführung hinsichtlich der
Kapitalströme, die nicht eintreten werden, bestimmt wird. Der FASB
beabsichtigt, in der ersten Jahreshälfte 2010 einen Entwurf zu
veröffentlichen.
Der IASB beabsichtigt, seine Erörterungen mit dem FASB fortzusetzen, um in
diesem Bereich eine Harmonisierung zu erzielen, und wird einen neuen
gemeinsamen Expertenrat von IASB und FASB einrichten, um den Boards
dabei zu helfen, eine Reihe von praktischen Fragen zu lösen, die mit
ihren jeweiligen Ansätzen zur Wertminderung (und der Risikovorsorge)
zusammenhängen. |
| 86
| Die Standardsetzer sollten Maßnahmen ergreifen, um die
Rechnungslegungsstandards für Risikovorsorge, bilanzunwirksame
Risiken und Bewertungsunsicherheit bis Ende 2009 zu verbessern. |
Der IASB arbeitet daran, die Bilanzierungs- und Angabestandards für
bilanzunwirksame Zweckgesellschaften zu verbessern. Der IASB
beabsichtigt, den Konsolidierungsstandard bis Ende 2009 und den
Ausbuchungsstandard bis zur zweiten Jahreshälfte 2010 abzuschließen.
Im Juni 2009 hat der FASB seine endgültigen Standards Financial Accounting Statements Nr. 166,
Bilanzierung der Übertragung von Finanziellen Vermögenswerten, und Nr. 167,
Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R), herausgegeben, die die
Art und Weise ändern, wie Unternehmen Verbriefungen und
Zweckgesellschaften bilanzieren. Die neuen Standards werden ab 2010
Auswirkungen auf die Bilanzen von Finanzinstituten haben.
Der IASB erwägt weiterhin einen möglichen Ansatz, mit dem bedeutende
Bewertungsunsicherheit durch die Klarstellung der bestehenden Leitlinien
zu Bewertungsanpassungen im Rahmen seines Plans zum Abschluss seines
Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert adressiert werden
kann.
Zur Risikovorsorge s. Punkt 87.
|
| 87
| Die Standardsetzer sollten in Zusammenarbeit mit den
entsprechenden Aufsichten bis Ende 2009 Maßnahmen ergreifen, um
international Klarheit und Einheitlichkeit in der Anwendung von
Bewertungs- und Risikovorsorgestandards zu erzielen.
| Der IASB hat im Mai 2009 einen Entwurf (einen
vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard) zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert veröffentlicht, der in großen Teilen die
Leitlinien des Stabs beinhaltet, die im April vom US-amerikanischen
Financial Accounting Standards Board (FASB)
veröffentlicht worden sind, um inaktive
Märkte besser identifizieren zu können und feststellen zu können, ob
Transaktionen zu regulären Bedingungen erfolgen.
Im Juli 2009 hat der Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht dem IASB
allgemeine Prinzipien für die Ersetzung von IAS 39 vorgeschlagen. |
| 88
| Wir rufen unsere internationalen Bilanzierungsgremien
auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, einen einzigen Satz
hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards im Rahmen
ihres unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu erreichen und ihr
Konvergenzprojekt bis Juni 2011 abzuschließen. | Der IASB
und der FASB haben im Oktober eine gemeinsame Sitzung abgehalten,
auf der die Boards vorläufig Kernprinzipien für die Harmonisierung
ihrer Bilanzierungsansätze für Finanzinstrumente vereinbart haben. IASB
und FASB haben vereinbart, ab Januar 2010 monatlich
zusammenzukommen, um das Ziel zu erreichen, IFRS und US-GAAP bis
Juni 2011 in höchstmöglichem Maß zu harmonisieren.
Darüber hinaus bestehen in fast allen FSB-Rechtskreisen Programme, mit
denen die dortigen Rechnungslegungsstandards mit den Standards des International Accounting Standards Board
bis 2012 ersetzt oder konvergiert werden sollen.
|
| 89
| Die Satzung des IASB sollte stärker die Einbindung
verschiedener Interessengruppen betonen. | Der IASB
arbeitet mit Aufsichtsbehörden in verschiedenen Schlüsselbereich
zusammen, auch in den Bereichen Risikovorsorge und Bewertung, und
hat eine Reihe von Sitzungen mit dem Baseler Ausschusses für
Bankenaufsicht zu diesen Themen abgehalten. Darüber hinaus hat der
IASB mit Unterstützung des FSB am 27. August 2009 eine Sitzung mit
führenden Kräften und Fachexperten von Aufsichtsbehörden,
Marktregulierern und ihren internationalen Organisationen
abgehalten, um Fragen der Berichterstattung durch Finanzinstitute zu
erörtern. Dieser Sitzung wohnten führende Vertreter einer Reihe von
Wachstumsmärkten bei, die FSB-Mitglieder sind. Der IASB
beabsichtigt, die nächste ausführliche Dialogsitzung im ersten
Quartal 2010 abzuhalten, und die FSB-Verwaltung wird dabei helfen,
diese Sitzung zustande zu bringen.
|
| 90
| Regulierer und Standardsetzer sollten die geforderten
Angaben in Bezug auf komplexe Finanzprodukte verbessern, die von
Unternehmen an die Marktteilnehmer geliefert werden. (Bis Ende 2009).
| Nationale Behörden haben Schritte ergriffen (und tun
dies weiterhin), Unternehmen zu ermutigen, wo es sachgerecht ist,
Angaben zu leisten, die mit der internationaler "best practice" der Senior Supervisors Group
und des FSB im Einklang stehen. Die Unternehmen verbessern weiterhin
ihre Angaben zu Risikovorsorge in ihren veröffentlichten
Jahresabschlüssen.
|
Oktober 2009: Bericht der Regulatoren zu Zweckgesellschaften
Das Gemeinsame Forum hat seinen Bericht zu Zweckgesellschaften freigegeben. Dieses Papier dient zwei groben
Zielen. Zum einen bietet es einen Hintergrund zu den verschiedenen Arten an Zweckgesellschaften (Special
Purpose Entities, SPEs), die im Finanzsektor gefunden wurden, die Motivation der Marktteilnehmer für die
Verwendung dieser Strukturen und Risikomanagementsachverhalte, die sich auf ihrer Verwendung ergeben. Zum
anderen werden in ihm Auswirkungen auf die Politik und Sachverhalte zur Erwägung durch Marktteilnehmer und
die Gemeinschaft der Aufsichtsbehörden ausgeführt. Hinsichtlich der Bilanzierung finden sich in dem
Bericht drei Anmerkungen:
| Die Fähigkeit, eine außerbilanzielle Behandlung zu erreichen, wird durch das
Bilanzierungsregime beeinflusst, dem Originator oder Sponsor unterliegen. Im Allgemeinen ist eine
außerbilanzielle Behandlung unter US-GAAP einfacher zu erreichen als unter IFRS. Allerdings werden
die neuen Bilanzierungsregeln des US-amerikanischen FASB hinsichtlich SPEs, die 2010 in Kraft treten,
die Fähigkeit von Institutionen bedeutend verringern, eine außerbilanzielle Behandlung zu erreichen.
Als Folge dessen werden die US-amerikanischen Bilanzierungsänderungen die Motivation von Originatoren,
SPEs zu verwenden, deutlich verändern. Diese Bilanzierungsänderungen werden auch die Fremdkapital-
und risikobasierte Kapitalquoten beeinflussen und können eine wichtige Auswirkung auf das Management
der Kapitaladäquanzvorschriften durch die Firmen haben.
Europäische Finanzunternehmen haben im Allgemeinen weniger Möglichkeiten, Vermögenswerte
mittels SPEs aus ihrer Bilanz zu entfernen. Allerdings wird dies durch den Umstand ausgeglichen, dass
risikobasierte Kapitalvorschriften in Europa nicht so eng mit der Bilanzierung verbunden sind.
Demgegenüber können US-Unternehmen derzeit Vermögenswerte zwar leichter aus der Bilanz entfernen, die
US-amerikanische Umsetzung von Basel I erfordert aber mehr Kapital für bestimmte Risikopositionen als
in Europa.
Einige Beispiele (aber keineswegs eine vollständige Liste) dafür, wie SPEs möglicherweise
die Vermögenslage eines Unternehmens durcheinander bringen oder verschleiern können:
 |
Eigenkapital- und Vermögensrenditen können übertrieben werden, wenn Ertragsströme aus den
SPEs bezogen werden, die Vermögenswerte in diesen Vehikeln aber nicht in der Bilanz erfasst
werden; |
 |
Risikopositionen bestimmter Sektoren mögen gewollt oder ungewollt verschleiert werden,
indem einige SPEs auf die Bilanz genommen werden und andere nicht; |
 |
Fremdkapitalquoten mögen verschleiert werden. |
|
In einem Anhang zu dem Bericht werden die derzeitigen Bilanzierungsvorschriften für SPEs nach
IFRS und US-GAAP ausführlich untersucht. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
Das Gemeinsame Forum ist ein Zusammenschluss aus dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, der
internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden und der internationalen Vereinigung der
Versicherungsaufsichten, der Sachverhalte von gemeinsamen Interesse für den Banken-, Wertpapier- und
Versicherungssektor behandelt, einschließlich der Überwachung von Finanzkonglomeraten.
September 2009: FSB fordert vereinfachte globale Bilanzierung von
Finanzinstrumenten
Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB)
hat den IASB und den FASB aufgefordert, ihre Bilanzierungsstandards
für Finanzinstrumente auf eine Art und Weise zu vereinfachen,
zu verbessern und zu vereinheitlichen, die "die Verwendung des
beizulegenden Zeitwerts in Bezug auf die Kapitalvergabe der
Finanzintermediäre (einschließlich Kredite und Anlagen in
Schuldtitel) nicht ausweitet". Der FSB war eingerichtet worden, um
die politischen Maßnahmen zu koordinieren, mit denen Länder ihre
Finanzinstitute regulieren und beaufsichtigen. Die Verlautbarung des
FSB in englischer Sprache finden Sie
hier (62 KB); nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
|
Gegenwärtig erwägen der IASB und der US-amerikanische Financial
Accounting Standards Board (FASB) eine Reihe von Ansätzen, die
möglichweise zu einer Abweichung zwischen den Standards des IASB und
des FASB in folgenden Aspekten führen können:
 |
Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von
Finanzinstrumenten, wo der FASB einen Ansatz erwägt, der die
Zeitwertbewertung der meisten Finanzinstrumente beinhaltet und
der vermutlich Anfang 2010 vorgeschlagen wird, während der IASB
eine gemischtes Modell von fortgeführten Anschaffungskosten und
beizulegendem Zeitwert vorgeschlagen hat, das für die Abschlüsse
zum Jahressende 2009 zur Verfügung stehen soll; |
 |
Risikovorsorgebildung und Wertminderungen, wo der IASB
beabsichtigt, im Oktober 2009 einen Standard vorzuschlagen, der
die Verwendung von erwarteten Verlusten oder erwarteten
Kapitalströmen vorsieht und mit dem allgemein Kreditverluste
früher angesetzt und Prozyklizität verringert würde, während der
FASB weiterhin Änderungen beim Ansatz von Wertminderungen erwägt
einschließlich eines Ansatzes, der auf beizulegenden Zeitwerten
aufbaut, - die Änderungen sollen Anfang 2010 vorgeschlagen
werden; |
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Standards zu bilanzunwirksamen Posten, wo der Vorschlag des
IASB zur Ausbuchung, der sich gerade im Konsultationsprozess
befindet, erfordern würde, dass Rückkaufvereinbarungen in
bestimmten Situationen als Verkaufs- und Termingeschäfte
behandelt würde (was zu einer außerbilanziellen Behandlung
führen würde) und nicht als bilanzwirksame
Finanzierungstransaktionen wie nach den gegenwärtigen Standards
des IASB und des FASB. |
Darüber hinaus gibt es weiterhin Abweichungen in den
Bilanzierungsvorschriften des IASB und des FASB in Bezug auf die
Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden, die auch zu
bedeutenden Abweichungen im Gesamtvermögen der Banken führen, was
bei der Formulierung von internationalen Leveragegradvorschriften
Probleme aufwirft.
Daher ist zusätzliche Arbeit in den oben genannten Bereichen dringend
erforderlich, um die wichtigen Ziele der Harmonisierung, Transparenz
und Prozyklizitätsminderung zu erreichen, während die
Standardsetzer ihre Bemühungen fortsetzen, die Qualität ihrer
Standards zu verbessern und die Komplexität ihrer Standards zu
Finanzinstrumenten zu verringern.
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September 2009: G-20 fordern globale
Standards bis 2011Als Ergebnis ihres Treffens in Pittsburgh am 24. und 25. September
haben die Führer der G-20-Nationen ein englischsprachiges
Abschlusskommuniqué veröffentlicht, in dem eine Reihe
zusätzlicher Schritte genannt werden, die unternommen werden sollen,
um das internationale Finanzmarktregulierungssystem zu stärken und
künftige globale Finanzmarktkrisen zu vermeiden. Eines der genannten
Ziele ist eine vollständige Vereinheitlichung der
Bilanzierungsstandards in allen Mitgliedstaaten der G-20 bis Juni
2011.
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Wir fordern unsere internationalen Bilanzierungsorgane auf, ihre
Anstrengungen zu verdoppeln, und einen einzigen Satz hochwertiger,
weltweit gültiger Bilanzierungsstandards im Rahmen ihres
unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu entwickeln und ihr
Harmonisierungsprojekt bis Juni 2011 abzuschließen. Die Satzung des International Accounting Standards
Board (IASB) sollte die Einbindung der verschiedenen
Interessengruppen noch stärker betonen.
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September 2009: Die Treuhänder der IASCF
wenden sich an Barack ObamaDie Treuhänder der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB,
haben sich in einem Schreiben an den US-amerikanischen Präsidenten
Barack Obama gewendet, der Gastgeber der nächsten Zusammenkunft der
G-20 am 24. und 25. September in Pittsburgh sein wird. Der
Zweck des Schreibens liegt darin, die G-20 zusammenfassend über die
Fortschritte zu informieren, die die IASCF und der IASB in Bezug auf
die Empfehlungen zu Rechnungslegungsstandards gemacht haben, die von
den G-20 auf ihren Zusammenkünften in Washington im November 2008
und in London im April 2009 ausgesprochen worden waren. Neben der
Überarbeitung der Satzung wird insbesondere der aktuelle Stand bei
der Ersetzung von IAS 39 herausgestrichen. In einem Anhang zum
Schreiben werden die einzelnen Schritte separat aufgeführt, die die
IASCF und der IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise vorgenommen
haben.
September 2009: FINMA legt Bericht zur
Finanzmarktkrise vor
Mit dem Bericht „Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht“ legt die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA eine
umfassende Analyse der Finanzmarktkrise sowie des Verhaltens der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vor.
Die Ursachen der Krise und die davon ausgehenden Gefahren wurden von allen Beteiligten nicht rechtzeitig erkannt.
Darüber hinaus zeigt die Analyse einzelne Mängel und teilweise zu wenig Durchsetzungskraft in der Bankenaufsicht auf.
Verknüpfungen auf den Bericht und eine Zusammenfassung der
Kernpunkte finden Sie in der
Presseerklärung der FINMA.
September 2009: Gouverneurin der
US-Zentralbank äußert sich zur Rechnungslegung durch Banken
Die Gouverneurin der US-amerikanischen Zentralbank Federal Reserve Board, Elizabeth Duke,
sprach sich in einer Rede über Rechnungslegungsstandards für Banken
auf der nationalen Konferenz zu Banken und Sparkassen des amerikanischen
Wirtschaftsprüferinstituts AICPA in Washington dafür aus, dass es "unabdingbar
ist, dass ein Bilanzierungssystem die berichtete wirtschaftliche
Position und Leistung direkt mit dem Geschäftsmodell und
Unternehmenszweck des berichtenden Unternehmens verknüpft." Es sei
schwer für sie, den Wert eines Bilanzierungssystems zu erkennen, das
diese Verknüpfung nicht bietet. Die vollständige Rede der Gouverneurin
in englischer Sprache finden Sie
hier. Nachfolgend übersetzen wir für Sie einen Auszug zum beizulegenden
Zeitwert und zur Bilanzierung von Kreditrückstellungen:
|
Hinsichtlich der Relevanz sollte das Bewertungsprinzip die
Art und Weise widerspiegeln, wie Unternehmen Finanzinstrumente wirklich
nutzen. Daher sollten das Geschäftsmodell und der von der
Berichtseinheit gewählte Risikomanagementansatz ebenso wie die
Art und Weise, wie der Wert des Instruments selbst vermutlich realisiert
wird
in die Wertbestimmung einbezogen werden.
Wenn das Geschäftsmodell auf Grundlage des Handels von
Finanzinstrumenten zum Zweck ihrer Wertrealisierung oder anderer
Strategien, die sich im Wesentlichen auf kurzfristige Preisbewegungen
beziehen, formuliert wird, ist der beizulegende Zeitwert relevant. In
dem Geschäftsmodell des Handels rückt die Berichterstattung über den
beizulegenden Zeitwert das Risikomanagement der kurzfristigen
Preisbewegungen in den Mittelpunkt und ermutigt die Unternehmensführung
in den meisten Fällen, die Risikoneigung des Unternehmens zu definieren
und das Risiko durch Sicherungsbeziehungen oder andere Mittel zu
mindern. Der beizulegende Zeitwert bietet einem Unternehmen auch ein
Anreiz,
Kapital in einem Umfang aufzunehmen und zu halten, der ausreicht, die
Preisvolatilität seiner Vermögenswerte abzudecken. Wenn das
Geschäftsmodell beispielsweise ein Originate-to-distribute-Modell ist,
dann ist der beizulegende Zeitwert relevant.
Wenn im Gegensatz dazu das Geschäftsmodell auf Grundlage der
Wertrealisierung durch Rückerhalt des Kapitals und Zinsen
über die Laufzeit des Instruments formuliert ist, dann ist der
beizulegende Zeitwert weniger relevant.
Nehmen Sie beispielsweise eine Bank, die die Geschäftstätigkeit eines
Wirtschaftsunternehmens finanziert. Die Wertrealisierung wird aus der
Rückzahlung der Kapitalströme erfolgen. Das Risikomanagement basiert auf
einer Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und der
Fähigkeit des Unternehmens, den Kredit bis zur Endfälligkeit zu
bedienen. In diesem Fall sollte die Bilanzierung das Unternehmen dazu
bringen, eine ausreichende Finanzierungsgrundlage einzurichten, um das
Instrument bis zur Fälligkeit zu halten, und genügend Kapital zu
halten, um mögliche Kreditverluste im Kreditzyklus aufzufangen,
vorzugsweise in Form einer designierten Rücklage. Die Verwendung des
beizulegenden Zeitwerts könnte tatsächlich eine gewisse Abschreckung für
die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen darstellen, deren
Kreditmerkmale vom Marktwert nicht leicht eingeschätzt werden können.
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August 2009: Prinzipien des Baseler Ausschusses für die
Überarbeitung von IAS 39
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat einen Satz grober leitender Prinzipien veröffentlicht, um dem IASB bei der
Adressierung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Risikovorsorge, der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und den damit
zusammenhängenden Angaben behilflich zu sein. Mit der Veröffentlichung der Prinzipien sagte der Baseler Ausschuss, dass
"die Prinzipien ihm dabei helfen werden, Standards hervorzubringen, die die Entscheidungsnützlichkeit und die Relevanz der
Rechnungslegung für wesentliche Adressatengruppen einschließlich der Aufsichtsbehörden verbessern. Mehr noch: Die Prinzipien
würden sicherstellen, dass Bilanzreformen sich der größerer Bedenken hinsichtlich Prozyklizität und Systemrisiko annähmen."
Die Prinzipien des Baseler Ausschusses können Sie hier herunterladen
(in englischer Sprache, 19 KB). Hier ist ein Ausschnitt:
August 2009: Banken besorgt über die Geschwindigkeit und Richtung der Standardsetzung
Der US-amerikanische Bankenverband (American Bankers Association, ABA) hat ein Weißbuch herausgegeben, in welchem er
Bedenken über Die gegenwärtige Geschwindigkeit und Richtung beim Setzen von
Bilanzierungsstandards äußert (in englischer Sprache, 266 KB). In dem Papier wird festgestellt, dass, obwohl IASB und FASB an vielen
ähnlichen Projekten arbeiten dies schließt Finanzinstrumente ein , sie sich in Richtung 'unterschiedlicher Lösungen und mit
unterschiedlichem Tempo bewegen, was eine internationale Vereinheitlichung unmöglich machen kann'.
| Die hohe Geschwindigkeit, mit der beide Organisationen arbeiten, sowie die Richtung, in die sie sich bewegen, sorgen
dafür, dass einige sich fragen, ob es einen Standardsetzungsprozess für die Einwertung dieser wichtigen Sachverhalte gibt. Einige
Bankenvertreter fragen zudem, ob derartige Maßnahmen von einer Suche nach einfachen Lösungen, Transparenz und Sorgfalt getrieben
sind oder durch die Lust nach Ausweitung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert, ungeachtet der Auswirkungen. |
Juli 2009: Abschließende Empfehlungen der FCAG
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG), die IASB und FASB eingerichtet haben,
um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind, hat heute ihre Empfehlungen in
Bezug auf Standardsetzungsaktivitäten und andere Änderungen im internationale regulatorischen Umfeld nach der Finanzmarktkrise
bekanntgegeben. Die FCAG tagte von Januar bis Juli 2009 sechsmal. In ihrem Bericht werden Prinzipien und Empfehlungen in vier
Bereichen genannt, die den Prozess und die Effektivität internationaler Standardsetzung verbessern können:
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Wirksame Finanzberichterstattung |
 |
Grenzen der Finanzberichterstattung |
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Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards |
 |
Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Standardsetzer |
Nachfolgend übersetzen wir das zusammenfasende Kapitel VI aus dem Bericht für Sie. Das englischsprachige Original in
ganzer Länge finden Sie
hier (327 KB), die Presseerklärung des IASB steht Ihnen
hier zur Verfügung (32 KB).
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Prinzip 1: Wirksame Finanzberichterstattung
Finanzberichterstattung spielt eine zentrale Rolle im Finanzsystem, weil man damit danach strebt, unverzerrte,
transparente und relevante Informationen über die wirtschaftliche Leistung und Verfassung eines Unternehmens zu liefern. Wirksame
Finanzberichterstattung hängt von hochwertigen Rechnungslegungsstandards genauso wie von deren stetiger und getreuer Anwendung
sowie rigoroser Prüfung und der Durchsetzung der Standards ab. Finanzberichterstattung ist von großer Bedeutung für Anleger und
andere Teilnehmer in den Finanzmärkten in deren Entscheidungen über eine Ressourcenvergabe sowie für Regulierungsbehörden und
andere. Das Vertrauen all dieser Nutzer in die Transparenz und die Integrität der Finanzberichterstattung ist von kritischer
Bedeutung für die globale Finanzstabilität und gesundes wirtschaftliches Wachstum. Wo aufsichtsrechtliche Standards von
Rechnungslegungsstandards in einer Art und Weise abweichen, die bedeutende Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben
könnte, sollten die Auswirkungen dieser Abweichungen auf eine Weise angegeben werden, die die Transparenz und die Integrität der
Finanzberichterstattung nicht beeinträchtigt.
Empfehlungen
- Die Boards sollten ihrem Projekt zur Vereinfachung und Verbesserung ihrer Standards zu Finanzinstrumenten höchste
Priorität einräumen, sie mit einem Bewusstsein der Dringlichkeit aber auch mit weitgreifender Konsultation vorantreiben.
- Auch wenn wir anerkennen, dass IFRS und US-GAAP in einigen Bereichen wie beispielsweise Wertminderungen verschiedene
Ausgangspunkte haben, drängen wir die Boards dennoch, vereinheitlichte Lösungen zu erreichen.
- Im Finanzinstrumenteprojekt sollten die Boards für die Kreditrisikovorsorge Alternativen zum Modell der eingetretenen
Verluste untersuchen, die mehr zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen. Diese Alternativen beinhalten ein Modell
der erwarteten Verluste und ein Fair-Value-Modell.
- Wenn die Boards ein Modell der erwarteten Verluste verfolgen, müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die verhindern,
dass zu "Ergebnisgestaltung" ermutigt wird, was die Transparenz verringern würde.
- Im Finanzinstrumenteprojekt sollten die Boards die Sachgerechtigkeit der Erfassung von Bewertungserfolgen durch ein
Unternehmen als Ergebnis von Veränderungen im beizulegenden Zeitwert der eigenen Schulden des Unternehmens aufgrund von
Verbesserungen bzw. Verringerungen der eigenen Kreditwürdigkeit überdenken.
- Rechnungslegungsstandards, insbesondere jene zu Finanzinstrumenten, Konsolidierung/Ausbuchung und Risikoangaben, haben
besondere Bedeutung für Aufsichtsbehörden. Daher ist es wichtig, dass die Boards ihren Austausch mit den Aufsichtsbehörden
fortsetzen.
- Wenn eine Alternative zum Modell der eingetretenen Verluste entwickelt wird, das mehr zukunftsgerichtete Informationen
berücksichtigt, kann es gut sein, dass die Unterschiede zwischen den Vorschriften in Bilanzierungs- und aufsichtsrechtlichen
Standards verringert werden. In dem Maß, wie Unterschiede verbleiben, drängen wir die Boards, eine Methode zu entwickeln,
die auf eine transparente Art und Weise jegliche zusätzliche Vorsorgen oder Rückstellungen beschreibt, die von den
Aufsichtsbehörden gefordert sein könnten, ohne die Integrität der Finanzberichterstattung durch Auswirkungen auf die Metrik
der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterminieren.
- Während dem Projekt zu Finanzinstrumenten Priorität eingeräumt werden sollte, fordern wir die Boards dringend auf, auch
wesentliche Fortschritte auf dem Weg zu vereinheitlichten und verbesserten Standards zu Konsolidierung und Ausbuchung zu
machen (beispielsweise Fragen der Bilanzwirksam- bzw. -unwirksamkeit) ebenso wie in den anderen Bereichen, die unter ihr
Arbeitsabkommen fallen.
- In der Zwischenzeit sollten die neuen Standards des FASB zur Bilanzunwirksamkeit sofort ohne Überarbeitung oder
Verzögerung umgesetzt werden.
- Bei den Projekten zu Finanzinstrumenten und Konsolidierung/Ausbuchung sollten Verbesserungen unter Berücksichtigung einer
besseren, transparenteren Abbildung der auftretenden Risiken erfolgen, insbesondere bei komplexen Finanzinstrumenten.
Prinzip 2: Grenzen der Finanzberichterstattung
Obwohl eine wirksame Finanzberichterstattung den Märkten eine unverzichtbare Strenge und Transparenz zur Verfügung
stellt, können sich Anleger, Analysten, Aufsichtsbehörden und Andere nicht allein auf die Informationen verlassen, die so zur
Verfügung gestellt werden. Alle Nutzer sollten die Grenzen der Finanzberichterstattung erkennen: Sie bietet nur eine Momentaufnahme
der wirtschaftlichen Leistung und kann keinen perfekten Einblick in die Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen
liefern. Finanzberichterstattung hängt auch von der Lieferung verlässlicher Daten durch wohlfunktionierende Märkte, die eine
ordentliche Infrastruktur aufweisen, sowie von der Verwendung angemessener Prozesse zur Preisverifizierung und anderer Aspekte der
Bewertung von Vermögenswerten und Schulden durch Finanzinstitute und andere Unternehmen ab.
Empfehlungen
- Die Boards sollten in ihrem gemeinsamen Projekt zum Rahmenkonzept eindeutig die Grenzen der Finanzberichterstattung
anerkennen.
- Nutzer der Finanzberichterstattung sollten deren Grenzen erkennen und niemals ihre eigene Urteilskraft und ihre eigenen
Anstrengungen außen vor lassen.
- Wir fordern die betreffenden Behörden auf, sicherzustellen, dass alle Märkte für freiverkäufliche Titel, insbesondere
solche für strukturierte Produkte und Derivate, eine robuste Infrastruktur aufweisen, die die Transparenz von Marktpreisen
fördert.
- Unternehmen, insbesondere Finanzinstitute, sollten wirksame Preisverifizierungsprozesse verwenden und auch sonst ihre
Bewertung von Vermögenswerten und Schulden verbessern. Um die Preisverifizierung am verlässlichsten zu gestalten, sollten
diese Funktionsbereiche, wo immer möglich, völlig unabhängig von Verkauf, Handel und ähnlichen Funktionsbereichen sein.
Prinzip 3: Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards
Aufgrund des globalen Charakters der Finanzmärkte ist es von kritischer Bedeutung, einen einzigen Satz hochwertiger,
weltweit vereinheitlichter Rechnungslegungsstandards zu erzielen, mit dem stetige, unverzerrte und transparente Informationen
unabhängig vom geografischen Sitz der Berichtseinheit geliefert werden können.
Empfehlungen
- Wir fordern die Boards dringend auf, in Übereinstimmung mit dem Bedarf am Erhalt und der Verbesserung hochwertiger
Rechnungslegungsstandards alle Anstrengungen zu unternehmen, vereinheitlichte Lösungen zu erzielen. Dies sollte in den
Projekten geschehen, die als Reaktion auf die Finanzmarktkrise beschleunigt wurden (Finanzinstrumente und Konsolidierung/
Ausbuchung), und in den anderen Projekten, die unter das Arbeitsabkommen der Boards fallen.
- Wir fordern die nationalen Regierungen, die Finanzmarktteilnehmer und die globale Wirtschaftsgemeinschaft auf, die
Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger Bilanzierungsstandards aktiv zu unterstützen.
- Um den Schwung aufrecht zu erhalten, ermutigen wir alle nationalen Regierungen, die dies nicht bereits getan haben,
einen Zeitplan für die Übernahme oder die Vereinheitlichung mit den IFRS festzulegen, der sowohl durchführbar als auch
fest ist.
- Selbst wenn die Rechnungslegungsstandards vereinheitlicht sind, kann es zu Unterschieden in der Finanzberichterstattung
infolge abweichender nationaler oder regionaler Prüfungsstandards und Unterschieden in der Durchsetzung entstehen. Wir
fordern die entsprechenden internationalen Organisationen auf, dies zur Kenntnis zu nehmen und vereinheitlichte Lösungen
und gemeinsame Auslegungen zu erzielen, die mit denen der Standardsetzer im Einklang stehen. Wir sind der Meinung, dass
die international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in dieser Hinsicht eine besonders wichtige Rolle spielen können.
Prinzip 4. Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Standardsetzer
Um Standards entwickeln zu können, die hochwertig und unverzerrt sind, müssen die Standardsetzer über ein hohes
Maß an Unabhängigkeit von unangemessenem wirtschaftlichen und politischen Druck verfügen, aber sie müssen auch einem hohen Grad
an Rechenschaftspflicht durch einen sachgerechten Standardsetzungsprozess, der eine weitgefasste Interaktion mit Interessengruppen
und einer im öffentlichen Interesse durchgeführten Aufsicht beinhaltet, unterliegen.
Empfehlungen
- Dem gemeinsamen und umfassenden Projekt zu Finanzinstrumenten, das derzeit vorangetrieben wird, sollte der Schwerpunkt
der Aufmerksamkeit und die höchste Priorität der Boards für den Rest des Jahres 2009 gelten. Bei der Durchführung des
Projekts sollten die Boards keine Kompromisse in ihren Standardsetzungsprozessen hinnehmen. Wir haben uns verpflichtet,
die Fortschritte, die die Boards erzielen, vor Jahresende zu prüfen. Wir sind der Ansicht, dass es von entscheidender
Bedeutung ist, dass die Standardsetzer weder durch wirtschaftlichen noch politischen Druck vom Finanzinstrumenteprojekt
abgelenkt werden, das so wichtig für das globale Finanzsystem ist.
- Um die umfassende Akzeptanz ihrer Arbeit in dringlichen Situationen sicherzustellen, sollten die Boards im Voraus
die Umstände definieren, unter denen es sachgerecht ist, auf der Grundlage eines beschleunigten Standardsetzungsprozesses
zu handeln. Die Boards sollten außerdem Prozesse entwickeln, die sicherstellen, dass unter solchen Umständen die maximal
mögliche Konsultation erfolgt.
- Während politische Entscheidungsträger als Teil des Systems der öffentlichen Rechenschaftspflicht ihre Bedenken
äußern können und sollten und Eingaben an die Standardsetzer machen können, fordern wir sie auf, davon Abstand zu nehmen,
zu versuchen, bestimmte Ergebnisse der Standardsetzung vorzuschreiben. Eine solche Zurückhaltung ist notwendig, um das
Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses und damit in die Rechnungslegung
und das Finanzsystem als Ganzes aufrecht zu erhalten.
- Um seine Unabhängigkeit vor unangemessenem Einfluss zu schützen, muss der IASB über eine dauerhafte Finanzierungsstruktur
verfügen, aus der ihm genügend Finanzmittel aus verpflichtenden und gerecht verteilten Beiträgen zu Verfügung stehen.
- Um die Autorität des Überwachungsgremiums zu verbessern, sollte seine Zusammensetzung geografisch ausgeweitet werden,
um Wertpapier- und Börsenaufsichten aus einem größeren Kreis von Nationen zu beinhalten.
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Juli 2009: IASB veröffentlicht ersten Standardentwurf im Rahmen der
Überarbeitung von IAS 39
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Der IASB hat am 14. Juli 2009den ersten von drei Entwürfen zur Neuordnung der Bilanzierung von
Finanzinstrumenten herausgegeben. Der erste Entwurf ist dem Bereich Klassifizierung und Bewertung gewidmet und
soll bereits für Geschäftsjahre, die am 31.12.2009 enden, vorzeitig freiwillig angewendet werden können
(EU-Übernahme vorausgesetzt). Mit dem Entwurf reagiert der IASB zeitnah auf Forderungen der G-20, die Finanzinstrumentebilanzierung auf neue Beine zu stellen. Für den Entwurf ist eine auf 60 Tage verkürzte
Kommentierungsfrist vorgesehen, die dem ehrgeizigen Zeitplan bis zum Ende des Jahres geschuldet ist. Im Oktober
wird ein weiterer Entwurf zum Themengebiet der Wertberichtigungen erwartet, für Dezember ist der letzte zum Thema
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen angekündigt. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
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Inhalte des Standardentwurfs zur Klassifizierung und Bewertung
| Der IASB plant, die Ersetzung von IAS 39 während des Jahres 2010 abzuschließen;
verpflichtend werden die Regelungen aber nicht vor Januar 2012 anzuwenden sei. Nachfolgend geben wir einen
Überblick über den Standardentwurf. |
| Überblick über den Standardentwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten |
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Erstklassifizierung und Bewertungskategorien für Finanzinstrumente Ein finanzieller Vermögenswert
oder eine finanzielle Verbindlichkeit würde zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, falls zwei Bedingungen
erfüllt sind:
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Das Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale. Ein schuldrechtliches Instrument besitzt grundlegende
Kreditmerkmale, falls der Rückfluss an den Halter in einem festen Betrag besteht, über die Laufzeit fixiert ist,
über die Laufzeit infolge von Änderungen eines einzigen notierten oder beobachtbaren Referenzzinssatzes schwankt
oder einer Kombination aus festem und variablen Rückfluss besteht (wie z.B. LIBOR zzgl. eines fixierten Spreads). |
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Das Instrument wird auf der Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert. Auch wenn diese Bedingung jener
von 'bis zur Fälligkeit gehalten' im bestehenden IAS 39 ähnelt, gibt es keine 'Strafvorschriften' vergleichbar
denen in IAS 39, die einem Unternehmen verbieten würden, einen finanziellen Vermögenswert zu fortgeführten
Anschaffungskosten zu bewerten, falls es kürzlich andere finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten
Anschaffungskosten vor deren Fälligkeit verkauft hat. Allerdings wäre bestimmte Angaben für die Ausbuchung
eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet wird, erforderlich. |
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die nicht beide Bedingungen erfüllt, wäre
zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies würde alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumente (sowie Derivate auf
diese Eigenkapitalinstrumente) umfassen einschließlich derer, für die keine Preisnotierung auf einem
aktiven Markt besteht. M.a.W.: Es gäbe keine Ausnahme zur 'Verlässlichkeit der Bewertung' für Eigenkapitalinstrumente,
wie sie derzeit in IAS 39 besteht. |
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Bestehende IAS 39-Klassifizierungen 'bis zur Fälligkeit gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar'
Dieses Klassifizierungen würden beseitigt. Bitte beachten Sie aber, dass im Standardentwurf ein Bilanzierungswahlrecht
vorgeschlagen wird, eine Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten ergebisneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertet
(siehe den nachfolgenden Punkt). |
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Einige Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten könnten ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, einem Unternehmen beim Erstansatz von Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten,
die nicht zu Handelszwecken, sondern für andere Zwecke als der unmittelbaren Realisierung von Anlageerfolgen
gehalten werden, zu gestatten, ein irreversibles Wahlrecht zuzugestehen, die Änderungen im beizulegenden Zeitwert
dieser Instrumente im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen. Dividenden solcher Anlagen würden ebenfalls im sonstigen
Gesamtergebnis ausgewiesen. Es gäbe keine Umgliederungen aus dem sonstigen Gesamtergebnis in die GuV ('Recycling')
und folglich keine Wertminderungsvorschriften. |
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Eingebettete Derivate
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, ein strukturiertes Produkt mit einem Trägervertrag, der im Anwendungsbereich
des vorgeschlagenen IFRS ist (d.h. ein finanzieller Trägervertrag) zur Gänze in Übereinstimmung mit dem
vorgeschlagenen Klassifizierungsansatz zu klassifizieren. Damit würden die gegenwärtig in IAS 39 bestehenden
Bestimmungen beseitigt, wonach eingebettetes Derivat und Trägervertrag getrennt bilanziert werden. |
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Anlagen in vertraglich nachrangige Beteiligungen (Tranchen)
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, die Klassifizierungskriterien auf solche Anlagen anzuwenden, indem
vorgeschrieben wird, dass jedwede Tranche, die anderen Tranchen einen Bonitätsschutz eines jeglichen möglichen
Ergebnisses gewährt (statt eines wahrscheinlichkeitsgewichteten Ergebnisses) zum beizulegenden Zeitwert angesetzt
werden muss, weil die Gewährung eines derartigen Bonitätsschutzes eine Form von Hebelung darstellt und kein
grundlegendes Kreditmerkmal. |
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Fair-Value-Option aufrechterhalten
In dem Standardentwurf würde die 'Fair-Value-Option' in IAS 39 aufrechterhalten, nach der ein Unternehmen beim
Erstansatz jedweden finanziellen Vermögenswert oder jedwede finanzielle Verbindlichkeit als erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu bewerten designieren kann, falls durch eine derartige Designation eine Bewertungs-
oder Ansatzanomalie beseitigt oder bedeutend verringert wird (zuweilen als 'Bilanzierungsanomalie' bezeichnet). |
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Klassifizierung wird beim erstmaligen Ansatz festgelegt
Nach dem Standardentwurf würde eine nachfolgende Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
zwischen den Kategorien der zu fortgeführten Anschaffungskosten und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
Finanzinstrumente verboten sein. |
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Datum des Inkrafttretens
Der aktuelle Plan (vorbehaltlich einer Überprüfung) sieht vor, dass die neuen Vorschriften nicht verpflichtend
vor Januar 2012 in Kraft treten, eine vorzeitige Anwendung jedoch zulässig ist. |
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Übergang
Mit einigen Ausnahmen grundsätzlich rückwirkend. |
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Juni 2009: US-amerikanischer Plan zur
Regulierungsreform betrifft auch RechnungslegungDer amerikanische Präsident Obama hat einen umfassenden
Plan zur Regulierungsreform herausgegeben (in englischer Sprache,
2.160 KB), der "unser Finanzsystem modernisieren und seine Integrität
schützen" soll. Im Plan sind einige Vorschläge zur Rechnungslegung
enthalten. Unter anderem wird im Plan des Präsidenten Folgendes
vorgeschlagen:
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Es gibt eine Vorschrift, nach der alle Finanzunternehmen,
die ein bedeutendes Risiko für das Finanzsystem insgesamt
darstellen, einer starken koordinierten Aufsicht und Regulierung
unterliegen sollen.
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Die Marktdisziplin und -transparenz sollen gestärkt werden,
um die Märkte stark genug zu machen, systemumfassendem Druck
standzuhalten und den möglichen Zusammenbruch einer oder
mehrerer großer Finanzinstitute zu verkraften.
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Das Vertrauen in die Märkte soll durch Einrichtung einer
Schutzbehörde, der Consumer Financial Protection Agency,
wiedergewonnen werden, die sich ganz darauf konzentrieren soll,
die Endverbraucher in den Märkten für Kredit-, Spar- und
Zahlungstransaktionen zu schützen. |
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Der Regierung sollen Werkzeuge an die Hand gegeben werden,
die notwendig sind, um in Finanzmarktkrisen zu agieren, damit
sie nicht gezwungen ist, sich zwischen Staatsbürgschaften und
einem Finanzkollaps zu entscheiden.
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Insgesamt sollen die internationalen Regulierungsstandards und die
internationale Zusammenarbeit verbessert werden.
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Bilanzierungsfragen werden im Rahmen der Empfehlungen zur
Stärkung der Kapital- und allgemeinen Aufsichtsbestimmungen für Banken
und Bankholdinggesellschaften angesprochen. Die übergreifende Empfehlung
in diesem Bereich in Bezug auf Bilanzierung lautet:
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Die Rechnungslegungsstandardsetzer der Financial Accounting Standards Board (FASB),
der International Accounting Standards Board (IASB) und die SEC
sollten die Rechnungslegungsstandards überprüfen, um festzustellen,
wie Finanzunternehmen dazu gebracht werden können, mehr
zukunftsgerichtete Verhaltensweisen in Bezug auf
Kreditverlustrückstellungen einzuführen, die eine größere Bandbreite
von zur Verfügung stehenden Kreditinformationen berücksichtigen. Die
Bilanzierungsregeln in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert sollten
auch überprüft werden, wobei das Ziel sein sollte, Änderungen zu
identifizieren, die den Nutzern von Abschlüssen sowohl Informationen
über den beizulegenden Zeitwert bieten als auch größere Transparenz
hinsichtlich der Kapitalströme, die die Unternehmensführung dadurch
zu erzielen erwartet, dass sie die Anlagen hält.
Bestimmte Aspekte der Rechnungslegungsstandards haben prozyklische
Tendenzen, das heißt, sie haben die Tendenz gezeigt,
Wirtschaftszyklen zu verstärken. So nehmen beispielsweise in
wirtschaftlich guten Zeiten die Rückstellungen für Kreditverluste
ab, weil in der jüngsten Vergangenheit wenig Kreditverluste
eingetreten sind. Bei der Bestimmung ihrer
Kreditverlustrückstellungen sollte den Unternehmen vorgeschrieben
werden, mehr zukunftsgerichtet zu denken und Faktoren in Erwägung zu
ziehen, die dafür sorgen könnten, dass Kreditverluste von den
jüngsten Entwicklungen der Vergangenheit abweichen. Dies würde
vermutlich dazu führen, dass schon früher im Wirtschaftszyklus
höhere Rückstellungen gebildet werden. In der gegenwärtigen Krise
hätte ein solch früherer Ansatz von Verlustrückstellungen die
Prozyklizität verringern können, während den Nutzern von Abschlüssen
immer noch die notwendige Transparenz in Hinblick auf die Änderungen
in Kredittrends geboten worden wäre. In ähnlicher Weise führten die
Interpretation und die Anwendung von Standards zur Bilanzierung zum
beizulegenden Zeitwert während der Krise zu bedeutenden Bedenken in
Bezug auf Prozyklizität.
|
Im Bericht werden im Rahmen der Vorschläge zur Verbesserung
der internationalen Regulierungsstandards und der regulatorischen
Zusammenarbeit folgende Empfehlungen ausgesprochen:
|
Verbesserung der Rechungslegungsstandards
1. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die
Anwendung der Standards zur Fair-Value-Bilanzierung bis Ende 2009
verdeutlichen und vereinheitlichen, einschließlich der Wertminderung
von Finanzinstrumenten.
Die Führer der G-20 haben die Rechnungslegungsstandardsetzer
angewiesen, die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten
zu verbessern und die Komplexität der Bilanzierung von
Finanzinstrumenten zu reduzieren. Der International Accounting Standards Board (IASB)
hat ein Projekt aufgenommen, in dessen Rahmen bis Juli 2009 ein neuer
Standard zur Bewertung von Finanzinstrumenten entwickelt werden
soll, der International Accounting Standard (IAS) 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung, den Standard zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert unter den International Financial Reporting Standards (IFRS),
ersetzen und die Komplexität der Bilanzierungsstandards reduzieren
soll.
Darüber hinaus haben der Financial Accounting Standards Board (FASB)
und der IASB zusätzliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert zur Verfügung gestellt. Die Standardsetzer prüfen auch die
Empfehlungen, die von der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise ('FCAG'),
einer hochrangig besetzten Beratungsgruppe, die die Standardsetzer
im Dezember 2008 ins Leben gerufen haben, ausgesprochen worden sind.
Als Reaktion auf die jüngsten Änderungen des FASB an seinem
Wertminderungsstandard für Schuldtitel hat sich der IASB
verpflichtet, Verbesserungen an seinen eigenen
Wertminderungsvorschriften im Rahmen seines umfassenden Projekts zu
Finanzinstrumenten vorzunehmen; ein Entwurf soll im Oktober 2009
erscheinen. Darüber hinaus hat sich der IASB verpflichtet, mit dem
FASB im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten
zusammenzuarbeiten, um weltweit Einheitlichkeit in den
Wertminderungsansätzen zu erreichen.
2. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die
Rechnungslegungsstandards für Kreditverlustrückstellungen bis
Ende 2009 verbessern, die diese zukunftsgerichteter ausrichten, ohne
dabei die Transparenz von Abschlüssen zu gefährden.
In seinem Bericht vom April 2009, in dem es um Prozyklizität im
Finanzsystem geht, stellte der FSB fest, dass ein früherer Ansatz
von Kreditverlusten durch Finanzunternehmen den prozyklischen Effekt
von Abschreibungen in der gegenwärtigen Krise hätte abmildern
können. Der FSB empfahl, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer
eine Verlautbarung herausgeben sollten, nach der der gegenwärtige
Ansatz über eingetretene Verluste mehr Raum für Ermessen ließe, als
die Banken derzeit ausübten.
Der FSB empfahl außerdem, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer
konzeptionell andere Ansätze in Bezug auf den Ansatz von
Kreditverlusten in Erwägung ziehen sollten wie beispielsweise ein
Fair-Value-Modell, ein Modell der erwarteten Verluste und dynamische
Rückstellungen.
Wie vom FSB und den Führern der G-20 empfohlen prüfen die
Rechnungslegungsstandardsetzer weiter den Sachverhalt der
Kreditverlustrückstellungen, was auch die Entwicklung eines Modells
der erwarteten Verluste einschließt, das das gegenwärtige Modell der
eingetretenen Verluste ersetzen soll.
3. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis
Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines
einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards machen.
Die Führer der G-20 haben vereinbart, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis
Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines
einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards machen. Der IASB und der FASB haben
umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die IFRS und die U.S. Generally Accepted Accounting Principles
(US-GAAP) zu konvergieren, um die Unterschiede in den beiden Sätzen
von Rechnungslegungsstandards zu minimieren oder zu beseitigen.
Letztes Jahr bestätigten der IASB und der FASB ihr Ziel, allgemeine
Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP bis Ende 2010 zu erzielen,
was eine notwendige Bedingung für den vorgeschlagenen
IFRS-Einführungsfahrplan der SEC ist. Gegenwärtig erwägt die SEC
Stellungnahmen, die zu ihrem vorgeschlagenen Fahrplan eingegangen
sind, in dem mehrere Meilensteine gesetzt werden, die im Endeffekt
zu einer Anwendung der IFRS durch alle US-Emittenten führen könnten.
|
Juni 2009: DSR nimmt Stellung zum „Bad Bank“-ModellDer Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat sich in seiner 132. Sitzung mit dem Regierungsentwurf des Gesetzes
zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung („Bad Bank“-Modell) sowie den sich daraus ergebenden
bilanziellen Fragen befasst und eine
Stellungnahme verabschiedet
(74 KB), die an das Bundesministerium
der Justiz übermittelt wurde. Insbesondere analysiert der DSR darin
die beiden folgenden Punkte:
 |
Ausbuchung der strukturierten Wertpapiere und bilanzielle Behandlung der
Ausgleichszahlungen und der Nachhaftung beim übertragenden Kreditinstitut
und |
 |
Konsolidierung der Zweckgesellschaft beim übertragenden Kreditinstitut. |
Der DSR weist allerdings explizit darauf hin, dass er keine abschließende Beurteilung hinsichtlich der Bilanzierung
nach IFRS geben kann, da eine verbindliche Interpretation der internationalen
Rechnungslegungsvorschriften nur vom International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) erfolgen kann. Er empfiehlt daher, den vorliegenden Sachverhalt umgehend dem IFRIC zur
Beurteilung vorzulegen, um eine verbindliche Antwort zur bilanziellen Behandlung
nach IFRS zu erhalten.
Juni 2009: ECOFIN-Presseerklärung zur Sitzung des Ausschusses am 9. Juni
Der Rat der Europäischen Union hat eine
Presserklärung zur Sitzung des Ausschuss für Wirtschafts-
und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs
Council, ECOFIN) am 9. Juni 2009 herausgegeben (in englischer Sprache, 277 KB). Im
Rahmen der Sitzung hatte es auch einen Austausch mit dem Vorsitzenden
des IASB und dem Vorsitzenden der Treuhänder der IASC-Stiftung
gegeben. In der Presseerklärung heißt es dazu:
| Der Ausschuss führte einen Meinungsaustausch
mit Sir David Tweedie,
dem Vorsitzenden des International Accounting Standards
Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder,
dem Aufsichtsgremium des IASB, in Bezug auf die
internationalen Standards, die für die Bewertung von
Finanzinstrumenten verwendet werden. Im Rahmen der
Diskussion wiederholten die Minister ihren Aufruf, den sie
auf eine inoffiziellen Sitzung in Prag am 3. und 4. April
geäußert hatten und nach dem die Standardsetzer dringend
daran arbeiten sollten, Klarheit und Einheitlichkeit bei der
Anwendung der Standards zu erzielen, die für die Bewertung
von Vermögenswerten in Märkten unter Druck und inaktiven
Märkten verwendet werden. |
Juni 2009: IDW zur Fortentwicklung der
Finanzmarktstabilisierung
Am 15. Juni 2009 wird im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung stattfinden zum Entwurf eines
Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung. In diesem Zusammenhang hat sich das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit einer
Stellungnahme an den Ausschuss gewendet
(61 KB). Nach Ansicht des IDW ist zu bezweifeln, "dass das angestrebte
Ziel mit den im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen unter
Berücksichtigung der internationalen Bilanzierungsregeln (IFRS) erreicht
werden kann". Als Kernproblem macht das IDW die bilanzielle Behandlung
der Ausgleichsverpflichtung und der Nachhaftung aus. Problematisch sei
auch die Vermeidung der Konsolidierungspflicht nach IAS 27 im Hinblick
auf die Zweckgesellschaft.
Juni 2009: IASB-Vorsitzender spricht vor ECOFIN
Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, und der Vorsitzende
der Treuhänder der IASC-Stiftung sind am 9. Juni 2009 vor den Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union
geladen worden. In der Europäischen Union waren im Rahmen der
Finanzmarktkrise Bedenken laut geworden, dass man durch eine
vermeintliche Inaktivität des IASB gegenüber Wettbewerbern aus den
Vereinigten Staaten in Nachteil geraten könne. Es gab Stimmen, die
forderten, Europa solle die Anwendung der IFRS oder bestimmter Teile
davon zeitweilig aussetzen. Im Vorbereitungspapier für die
Mitglieder des ECOFIN wird die angespannte Lage deutlich
(inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen
Original (157 KB)):
| Die Minister werden mit Sir David Tweedie,
dem Vorsitzenden des International Accounting Standards
Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder der International Accounting Standards
Committee Stiftung, einen Meinungsaustausch über die internationalen Standards
führen, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten
verwendet werden. Auf einer inoffiziellen Sitzung in Prag am
3. und 4. April hatten die Minister eine Verlautbarung
veröffentlicht, in der die Standardsetzer aufgefordert
wurden, dringend mit den Finanzmarktaufsichten
zusammenzuarbeiten, um international Klarheit und
Einheitlichkeit in der Anwendung von Bewertungsstandards zu
erzielen. Sie hielten fest, dass Rechnungslegungsregeln
unabdingbar für das Anlegervertrauen sind, dass aber die
gegenwärtigen Regeln übermäßig die Prozyklizität verstärken
könnten - also die Tendenz, Schwankungen in volatilen
Märkten zu ermutigen - was vermieden werden sollte. Der
Verlautbarung war eine Übereinkunft der G-20 beigefügt,
Vorgänge zur Abmilderung von Prozyklizität einzurichten,
einschließlich einer Vorschrift für Banken, Puffer von
Kapitalrücklagen in wirtschaftlich guten Zeiten aufzubauen.
Der dringende Bedarf, die Frage der Bewertung von
Vermögenswerten in Märkten unter Druck und in inaktiven
Märkten, in denen Marktwerte nicht als verlässliche Referenz
angesehen werden können, zu adressieren, wurde
hervorgehoben. Die Vereinigten Staaten haben kürzlich ihre
Bilanzierungsregeln geändert, was zu deutlichen Abweichungen
in der internationalen Bilanzierungspraxis für
Finanzinstrumente und möglichen
Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. In dieser Situation
haben die Minister der IASB aufgefordert, eng mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board
zusammenzuarbeiten, um sich rasch diesen Fragen zu widmen,
und der Vorsitzende der Europäischen Kommission hat die
Kommission aufgefordert, die entsprechenden Aspekte der
EU-Regelungen zu Bilanzierungsstandards zu prüfen. Nach
Verordnung 1606/2002 kann die Kommission über die
Anwendbarkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards
in der EU entscheiden, sie kann allerdings nicht unabhängig
neue Standards einführen oder IASB-Standards ändern. |
In seiner Rede vor dem Ausschuss bemühte sich der IASB-Vorsitzende, den Ministern das Vertrauen
in den IASB zurückzugeben, und betonte die Wichtigkeit der
Europäischen Union für den Erfolg der IFRS weltweit
(inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen
Original (21 KB)):
| Der IASB hat wahrgenommen, dass die
Finanzminister der EU zunehmend Bedenken in Hinblick auf die
Geschwindigkeit und die inhaltliche Tiefe unserer Reaktionen
auf die von der Europäischen Kommission vorgebrachten
Sachverhalte hegen. Wir nehmen diese Bedenken sehr ernst.
Insbesondere müssen wir anerkennen, dass wir besser darin
werden müssen, Sie auf dem Laufenden zu halten, wie wir auf
die Krise reagieren und wie wir uns der Sachverhalte
annehmen, bei denen der Ausschuss Bedenken hegt. In der
kurzen Zeit, die ich heute habe, möchte ich erklären, was
wir getan haben und was wir derzeit tun. Am Wichtigsten ist
mir, dem Ausschuss das Vertrauen darein zu geben, dass der
IASB einen endgültigen Standard, der für die diesjährige
Anwendung zur Verfügung stehen wird, herausgeben wird, mit
dem Sachverhalte adressiert werden, die sich auf
Wertminderung und die Fair-Value-Option beziehen. Das
bedeutet, dass Finanzinstitute in Europa und anderswo diesen
neuen IFRS in ihren Abschlüssen 2009 anwenden können. Das
Ergebnis unserer Selbstverpflichtung, einen Standard für
dieses Jahr herauszugeben, wird eine umfassende Lösung sein,
die sich grundlegenden, bedenkenträchtigen Sachverhalten in
Bezug auf IAS 39 widmet, einem Standard, der aus seinen
US-Äquivalenten abgeleitet ist und in die internationalen
Standards rund zwei Jahre vor Gründung des IASB übernommen
wurde. Obwohl wir die absolute Dringlichkeit des Projekts
anerkennen, werden wir auch (in aller Raschheit)
sicherstellen, dass alle Interessengruppen, einschließlich
der Regulierungsbehörden und der EU-Mitgliedstaaten, auf
angemessene Art und Weise ihre Meinungen einbringen können.
Wir sehen uns in der Pflicht, mit dem FASB
zusammenzuarbeiten, um faire Bedingungen weltweit zu
erreichen.
[...]
Der IASB erkennt auch die Wichtigkeit der hauptsächlich in
Europa aufgebrachten Bedenken an. Wir sind stolz, dass die
Europäische Union, der größte Wirtschaftsraum der Welt, die
IFRS übernommen hat statt sich für einen besonderen
europäischen Standard zu entscheiden. Wir schätzen Ihre
Hingabe an die Entwicklung globaler Standards durch einen
unabhängigen Standardsetzer. Als direktes Ergebnis Ihrer
Vorreiterrolle in diesem Bereich fordern oder gestatten nun
über 100 Länder weltweit die Anwendung der IFRS. Es ist
kritisch für das Erreichen globaler Standards und das
wirksame Funktionieren und den Wohlstand der europäischen,
ja der globalen Wirtschaft, dass die EU sich weiterhin den
IFRS verpflichtet fühlt.
[...]
Ich weiß, dass manche sich eventuell fragen, warum wir nicht
einfach den FASB-Ansatz in Bezug auf zur Veräußerung
verfügbare Schuldtitel übernehmen. Ich möchte betonen, dass,
wenn wir den FASB-Ansatz übernehmen, dies auch nicht zu
fairen Bedingungen für alle führt und auch nicht dieses
Thema der fairen Bedingungen abschließt. Das ist ein
wichtiger Punkt, der hier mal unterstrichen werden muss.
Unsere Wertminderungsregeln unterscheiden sich sehr stark.
In vielen Punkten würden die europäischen Finanzinstitute
nicht wollen, dass wir den amerikanischen Ansatz zu
Wertminderungen übernehmen. Beispielsweise erlauben wir in
einer Reihe von Fällen die Aufholung von Verlusten, wo dies
in den Vereinigten Staaten nicht erlaubt ist.
Wertminderungen nach IFRS haben andere Auslöser als nach
US-GAAP. Aus diesem Grund argumentiert die US-amerikanische
Bankenvereinigung auch heute, nach den Änderungen des FASB,
dass die europäischen Banken einen Wettbewerbsvorteil haben.
|
Mai 2009: "Rechnungslegung in Zeiten der
Finanzmarktkrise – quo vadis, IASB?"
Der Deloitte-Partner Dr. Andreas Barckow ist vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zum Honorarprofessor der
Justus-Liebig-Universität Gießen berufen worden. Prof. Barckow ist Leiter des IFRS Centre of Excellence Frankfurt,
IFRS-Leiter der Deloitte SE und Mitglied im Global IFRS Leadership Team (GILT) von Deloitte. Er ist außerdem Mitglied im
Deutschen Standardisierungsrat (DSR) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC).
In seiner Antrittsvorlesung Rechnungslegung in Zeiten der Finanzmarktkrise – quo vadis, IASB?
setze sich Prof. Barckow mit der Finanzmarktkrise und ihren Ursachen
sowie möglichen Erklärungsmustern auseinander und untersuchte
die Reaktion des IASB auf die Herausforderungen. Mit freundlicher
Genehmigung des Verfassers stellen wir jetzt auf IAS PLUS die
Folien zur Vorlesung
zur Verfügung (9.610 KB).
Mai 2009: Äußerung des IDW zum
Regierungsentwurf "Bad Bank"
Eine Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) setzt sich mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur
Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung auseinander. Das IDW bezweifelt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen
ausreichend sind, um die Bilanzen kurzfristig zu bereinigen und Planungssicherheit bei den Abschreibungen
zu erreichen. Die Stellungnahme enthält außerdem Vorschläge, wie Bilanzierungsrisiken gemindert werden können.
Die Stellungnahme, die sich gleichermaßen an die Bundesministerien für die Ressorts Justiz, Wirtschaft und Finanzen wendet, finden Sie
hier
(73 KB).
Mai 2009: Vorgehensplan für die Reform der US-Kapitalmärkte
Der Ausschuss für Kapitalmarktregulierung (Committee on Capital Markets Regulation) hat
einen Vorgehensplan zur Regulierungsreform vor dem Hintergrund der
Finanzmarktkrise veröffentlicht: The Global Financial Crisis: A Plan for Regulatory Reform.
Der Ausschuss ist eine unabhängige und unparteiische
Forschungseinrichtung, die der Verbesserung der Regulierung der
US-amerikanischen Kapitalmärkte gewidmet ist. Dem Ausschuss gehören 25
Führungskräfte aus den Bereichen Investition, Unternehmertum,
Finanzierung, Recht, Bilanzierung und Forschung an, unter ihnen zwei
Treuhänder der IASC-Stiftung (Samuel A. DiPiazza, Jr. und Robert R. Glauber).
Außerdem zählen zu den Mitgliedern William C. Freda, stellvertretender
Vorsitzender und Geschäftsführender Partner von Deloitte USA, und William G. Parrett,
früherer Vorstand von Deloitte weltweit. Der Bericht ist Ergebnis einer
einjährigen Studie zur Finanzmarktkrise und den Hauptschwächen des
Regulierungssystems. Wesentliche Punkte, die angesprochen werden, sind
Kapitalanforderungen, Beschlussfassungsprozeduren, die Regulierung von
Hedge Fonds und Private Equity, der Verbriefungsprozess, Credit Default
Swaps und andere Derivate, Angabe- und Bilanzierungsstandards, die
Praxis der Kredit-Ratingagenturen und die US-amerikanische
Aufsichtsstruktur insgesamt. In dem Bericht werden 57 praxisbezogene und
spezifische Empfehlungen für eine Regulierungsreform ausgesprochen, von
denen einige auch Bezug auf den IASB und den FASB nehmen. In Kapital 4 Verbesserung
der Rechnungslegungsstandards werden zwei Bilanzierungsthemen untersucht,
die im Rahmen der Finanzmarktkrise aufgekommen sind: die Bilanzierung
zum beizulegenden Zeitwert und die Konsolidierungsvorschriften. Folgende
Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
Nachfolgend haben wir Ihnen die Zusammenfassung der vier
bilanzierungsbezogenen Empfehlungen übersetzt.
|
Empfehlung 43. Es sollte untersucht werden, wie die
Fair-Value-Bilanzierung verbessert werden kann.
Der Ausschuss ist der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert eine problematische Anforderung in inaktiven Märkten oder in
Märkten unter Druck ist, da sie die Konzepte des Marktwerts und des
Kreditwerts verschmilzt und Anleger verwirren könnte. Wir sind nicht der
Meinung, dass das Problem durch die jüngsten Leitlinien des FASB behoben
wurde. Wir empfehlen, dass weiter untersucht wird, wie die
Fair-Value-Bilanzierung verbessert werden kann. Wir empfehlen außerdem,
dass dies gemeinsam von IASB und FASB durchgeführt wird, damit die
beiden größten Standardsetzer einen gemeinsamen Ansatz verfolgen.
Empfehlung 44. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert sollte
um die Darstellung des Marktwerts und des Kreditwerts ergänzt werden.
Um die Fair-Value-Bilanzierung zu ergänzen, schlägt der Ausschuss vor,
dass der FASB in der Bilanz eine zusätzliche und unabhängige
Darstellung des Kreditwerts und des Marktwerts für Vermögenswerte der 2.
und der 3. Ebene vorschreibt. Zusätzlich zu dieser doppelten Darstellung
sollten die Unternehmen außerdem ihre zugrunde liegenden
Bewertungsmethoden angeben. Im Falle des Kreditwerts beinhaltet dies
auch Modellierungstechniken, Schätzungen, Annahmen und
Risikofaktoren. Im Falle des Marktwerts sollten Angaben geleistet
werden, welche Marktpreise tatsächlich verwendet wurden.
Empfehlung 45. Es sollte der Zentralbank gestattet
werden, eine Methode anzuwenden, die nicht US-GAAP entspricht.
In Bezug auf die Bilanzierung der Regulierungsbehörden sollte nach
Meinung des Ausschusses die Zentralbank nicht daran gebunden sein,
US-GAAP zu befolgen. Stattdessen sollte es ihr möglich sein, eine andere
Methode zu wählen (Kreditwert, Marktwert oder eine Kombination von
beidem), die ihr sachgerecht erscheint.
Empfehlung 46. FIN46R sollte eingeführt werden.
Im Hinblick auf Konsolidierung stimmen wir dem Ansatz in FIN 46R zu,
weil er sich der Frage der Kontrolle widmet. [FIN 46R ist der
überarbeitete FASB-Standard zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften.]
|
Mai 2009: Überarbeitung der FASB-Leitlinien zu Ausbuchung und
Konsolidierung abgeschlossen
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat gestern die
Erörterungen zur Überarbeitung seiner Leitlinien zu Ausbuchung und
Konsolidierung abgeschlossen, mit
der die Ausnahme von der Konsolidierung für qualifizierte Zweckgesellschaften (qualifying special purpose entities, QSPE) abgeschafft wird.
Diese werden nun im Abschluss des Trägers konsolidiert.
Nach dem Verfall der Kreditmärkte weltweit waren die Bilanzierungs- und Angabevorschriften in SFAS 140 und FIN 46(R) durch die
US-amerikanische Börsenaufsicht (Securities. and Exchange Commission, SEC),
den Kongress und Abschlussadressaten kritisch hinterfragt worden. Von Seiten des FASB hieß es, dass das QSPE-Konzept bis zur Finanzmarktkrise
funktioniert habe, aber im Rückblick hätte man erkennen müssen, dass es eine tickende Zeitbombe gewesen sei. Die endgültigen Verlautbarungen sollen im Juni 2009 veröffentlicht
werden und treten mit Beginn 2010 in Kraft.
Mai 2009: Britischer Parlamentsausschuss verteidigt
Marktwertbilanzierung
In einem Bericht des Finanzausschusses des britischen Unterhauses wird
der Schluss gezogen, dass schlechte Entscheidungen der Banken und
nicht Bilanzierungsregeln die globale Finanzmarktkrise ausgelöst
haben. In dem Bericht mit dem Titel Bankenkrise: Reform der
Unternehmensführung und der Vergütung in der Londoner City werden
unter anderem die beiden folgenden Punkte angemerkt:
|
Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert hat dazu geführt,
dass Banken einige sehr entmutigende Ergebnisse veröffentlicht haben,
aber das liegt daran, dass die Zahlen an sich schlecht waren, das liegt
nicht an der Darstellung. Die unbequeme Wahrheit für die Banken lautet,
dass die Marktteilnehmer Marktpreise aufgebläht haben, die nachher
entsprechend korrigiert wurden. Die Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert hat diese Korrektur aufgezeigt, und sie hat dies schneller
getan, als alternative Methoden das gekonnt hätten. Wichtige Merkmale
von Rechnungslegungskonzepten sind, dass sie Transparenz und
Einheitlichkeit über alle Unternehmen und Vermögenswertklassen hinweg
fördern. Aber es wäre zu viel gefordert, wenn wir auch noch erwarten
würden, dass sie zu intelligenten Entscheidungen führen würden. Wir
sind also nicht der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert der passende Sündenbock für die Hybris, die schlechte
Risikokontrolle und die schlechten Entscheidungen des Bankensektors ist.
EU-Änderungen an den IFRS
Wir bedauern, dass die EU-Kommission die Möglichkeit hat, auszuwählen,
welche internationalen Rechnungslegungsstandards in der EU eingeführt
werden sollen. Wir rufen daher das Finanzministerium auf, die
Einflussmöglichkeit der EU-Kommission zu überdenken und zu erwägen,
welche Auswirkungen diese auf das Ziel der Einführung eines einzigen
Satzes weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards hat.
|
Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
Mai 2009: "Bad Banks" - Auslagerung von
strukturierten Wertpapieren in ZweckgesellschaftenDie Bundesregierung hat gestern ein Gesetz über die mögliche Auslagerung von strukturierten Wertpapieren in Zweckgesellschaften
(sogenannte Bad Banks) beschlossen. Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstitute oder deren Tochtergesellschaften sollen
demnach ihre strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag von 10 Prozent an Zweckgesellschaften übertragen können –
es sei denn, dass dies die Kernkapitalquote des Instituts unter 7 Prozent drückt.
Dafür erhalten sie in gleicher Höhe von den Zweckgesellschaften
begebene und vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte
Anleihen. In der Begründung
für diesen Schritt heißt es:
Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz und dem darauf aufbauenden Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
wurden bereits maßgebliche Schritte zur Stabilisierung der Finanzmärkte in der aktuellen Krise unternommen.
Die Vertrauensbildung an den Finanzmärkten wird jedoch weiterhin durch große Bestände strukturierter
Wertpapiere in den Bilanzen von Kreditinstituten beeinträchtigt. Bei strukturierten Wertpapieren handelt es
sich um Schuldverschreibungen, die im Rahmen komplexer Verbriefungstransaktionen entstehen (z.B. Asset Backed
Securities, Collateralized Loan Obligations, Collaterialized Debt Obligations, CDOs of ABS) und in einem volatilen
und durch Unsicherheiten geprägten Marktumfeld nur sehr schwer bewertbar und kaum veräußerbar sind. Die mit den
Wertpapieren verbundenen Kredit- und Liquiditätsrisiken, die einen hohen Abschreibungsbedarf von den Buchwerten
mit sich bringen können, führen dazu, dass das Vertrauen gegenüber den Haltern dieser Instrumente und ihre
Finanzmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Maßnahmen zur kurzfristigen
Bereinigung der Bilanzen von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften
von strukturierten Wertpapieren bei gleichzeitiger Schaffung von Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher
Abschreibungen vor. Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften wird die
Möglichkeit eröffnet, die strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften zu
übertragen. Im Gegenzug erhalten die übertragenden Unternehmen in gleicher Höhe vom Finanzmarktstabilisierungsfonds
garantierte Anleihen, die von den Zweckgesellschaften begeben werden. Die mit den Maßnahmen verbundenen
Kosten sollen jedoch letztlich von den Eigentümern der übertragenden Unternehmen getragen werden, um eine
Belastung der öffentlichen Haushalte zu vermeiden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz die ratierliche Ausschüttung
aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag an den Garantiegeber in Höhe der Differenz zwischen dem
reduzierten Buchwert und Fundamentalwerten über die Laufzeit der Garantie, maximal 20 Jahre, sowie eine
Verlustbeteiligung der Anteilseigner und die Zahlung einer marktgerechten Vergütung für die Garantie vor.
|
Über den
Entwurf
(178 KB), der auf der Internetseite des Finanzministeriums zur
Verfügung steht, muss nun das Parlament abstimmen.
Mai 2009: FCAG wird am 22. Mai in London
tagen
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, wird am Freitag, den 22. Mai 2009 in London im
Crowne Plaza Hotel, 19 New Bridge Street, tagen. IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale
Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu
möglichen Änderungen zu beraten. Am 11. März 2009 hatte die FCAG eine
Bitte um
Stellungnahme veröffentlicht, in der um Reaktionen auf sieben Fragen gebeten wurde, die der FCAG dabei helfen
sollen, Sachverhalte in Bezug auf Bilanzierung und Berichterstattung im Zusammenhang mit der globalen Finanzmarktkrise
zu erörtern und Empfehlungen gegenüber IASB und FASB auszusprechen. Dies wird die fünfte Sitzung der FCAG sein. Sie finden
die Mitschriften der zurückliegenden Sitzungen weiter unten auf dieser Seite.
Mai 2009: FCAG-Schreiben an die
G-20-Mitglieder
Wie schon im März 2009 hat
die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB hat einen
Brief
an Premierminister Brown geschrieben (in englischer Sprache, 19 KB), den
dieser an die G-20-Mitglieder weiterreichen soll. Darin wird unter
anderem über die Fortschritte berichtet, die IASB und FASB in Hinblick
auf die Empfehlungen der G-20 erzielt haben. Es wird aber auch vor einer
Überfrachtung der Boards mit Aufgaben gewarnt. Wir haben nachfolgend die
entsprechenden Auszüge aus dem Schreiben für Sie übersetzt:
|
Der IASB hat in diesem Jahr bereits vorgeschlagene Verbesserungen im
Bereich bilanzunwirksamer Posten veröffentlicht (Konsolidierungs- und
Ausbuchungsstandards) und arbeitet bei diesen Themen mit dem FASB
zusammen. Der FASB wird im Mai Verbesserungen an den gegenwärtigen
US-amerikanischen Standards in diesem Bereich veröffentlichen. Diese
Projekte folgen einer Reihe von anderen Verbesserungen, die die Boards
allein oder gemeinsam in den letzten Monaten erarbeitet haben. Die
beiden Boards haben weltweit einheitliche Leitlinien zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert in inaktiven Märkten und verbesserte Vorschriften
zu Angaben zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung
gestellt. Anfang Mai wird der IASB einen Vorschlag zur Verbesserung von
Angaben in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
veröffentlichen. Der FASB hat außerdem im März 2009 Verbesserungen an
Leitlinien zur Wertminderung von Vermögenswerten in Bezug auf einen
US-spezifischen Wertminderungsansatz veröffentlicht.
[...]
Wir verstehen vollkommen, dass politische Entscheidungsträger unter großem
Druck stehen, sowohl kurz- als auch langfristige Reformen in Bezug auf
die vielen Herausforderungen, denen sie sich gegenüber sehen,
anzustoßen. Wir sind bereit zu helfen, wo immer wir das können. Die FCAG
ist jedoch absolut überzeugt, dass die beiden Boards nur erreichen
können, was die G-20 erbittet, wenn sie sich ausschließlich auf die
hochkomplizierte fachliche Arbeit konzentrieren können, die diese
Projekte mit sich bringen. Zusätzliche Arbeiten zu anderen
Sachverhalten, die über die Projekte hinausgehen, die die beiden Boards
bereits auf sich genommen haben, würden unweigerlich zu Verzögerungen
bei den Projekten führen, die am wichtigsten sind. |
April 2009: Beschlüsse des IASB zu den FSPs des FASB
Der IASB hat zwei jüngst erschienene Positionspapiere des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) zum beizulegenden Zeitwert
und zu Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte geprüft und die folgenden Beschlüsse gefasst:
 |
FSP FAS 157-4, das Leitlinien zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts enthält, wenn die Marktaktivität zurückgegangen
ist. Der IASB hat sich darauf verständigt, dass die Leitlinien in FSP FAS 157-4 im Großen und Ganzen im Einklang mit den
Prinzipien für den beizulegenden Zeitwert in den IFRS und den Empfehlung des beratenden Expertenpanels des IASB stehen. Der IASB
plant, relevante Leitlinien aus dem FSP in den Standardentwurf des IASB zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert einzufügen, der im Mai veröffentlicht wird. |
 |
FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit denen nicht vorübergehende Wertminderungen für Schuldtitel behandelt werden. Der IASB hat
sich entschieden, die Schlussfolgerungen in diesem FSP nicht zu übernehmen. Dieses FSP findet auf Schuldtitel Anwendung und verlagert
den Fokus für die Beurteilung einer Wertminderung von der Absicht des Unternehmens, sie bis zur Wertaufholung zu halten, auf dessen
Absicht, sie zu verkaufen.
FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 sehen Folgendes vor:
 |
Ein Unternehmen muss feststellen, ob (a) es beabsichtigt, den Schuldtitel zu verkaufen oder (b) mehr dafür als dagegen
spricht, dass dass Unternehmen gezwungen sein wird, den Schuldtitel vor dessen erwarteter Werterholung zu veräußern (bspw.
um Kapitalanforderungen gerecht zu werden). |
 |
Wenn es beabsichtigt zu verkaufen (oder es nicht unterstellen kann, dass mehr dafür als dagegen spricht, dass es
die Wertpapiere nicht vor deren Erholung verkaufen muss), hat es den Vermögenswert erfolgswirksam auf den beizulegenden
Zeitwert abzuschreiben. |
 |
Wenn ein Unternehmen nicht beabsichtigt, einen Schuldtitel zu verkaufen (zur Veräußerung verfügbar oder bis zur
Fälligkeit gehalten), es aber wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht alle gemäß den vertraglichen Regelungen fälligen
Beträge einnehmen kann, hat das Unternehmen den Wertminderungsbetrag aufzuteilen:
 |
Der auf Bonitätsverschlechterungen entfallende Teil der Wertminderung, bemessen als Unterschied zwischen den
fortgeführten Anschaffungskosten und dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme, die mit dem Effektivzins
der Schuldverschreibung abgezinst werden, ist erfolgswirksam zu erfassen. |
 |
Der verbleibende Wertminderungsbetrag (der nicht bonitätsbezogene Teil) würde im sonstigen vollständigen
Einkommen erfasst (getrennt von anderen nicht realisierten Bewertungsergebnissen auf Wertpapiere, die zur Veräußerung
verfügbar sind). Der nicht bonitätsbezogene, im sonstigen vollständigen Einkommen erfasste Teil bei Wertpapieren, die
bis zur Fälligkeit gehalten werden, ist über die Restlaufzeit des Wertpapiers prospektiv aufzulösen (wobei der
gegenläufige Betrag den Wert des Vermögenswerts erhöht). |
|
|
Mit der Entscheidung, FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 nicht zu übernehmen, verlautbarte der IASB, dass er sich stattdessen des Themas der
Wertminderungen gesamthaft im Zuge seiner Umfassenden Überprüfung von IAS 39 widmen will. Der IASB
glaubt, dass eine unmittelbare Reaktion auf die jüngsten FSPs zu Wertminderungen unnötig seien. Der IASB gab zudem einen Zeitplan für
die Überprüfung von IAS 39 bekannt, wonach die Veröffentlichung eines Standardentwurfs für eine geplante Ersetzung von IAS 39 bis
Oktober 2009 vorgesehen ist.
|
Weiterführende Informationen:
April 2009: Beratungsgruppe zur
Finanzmarktkrise wird am 20. April tagen
Die gemeinsame Beratungsgruppe von IASB und FASB zur
Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird ihre
vierte Sitzung am Montag, den 20. April 2009 von 10:30 bis 15:30
Uhr im Crowne Plaza Hotel in London, 19 New Bridge Street abhalten. Die Sitzung ist
öffentlich und wird per Internetsendung übertragen. Die wesentlichen
Tagesordnungspunkte sind nachfolgend wiedergegeben (weiterführende
Informationen finden Sie auf der
Internetseite des IASB):
 |
Teil I: Unternehmensverfassung von Standardsetzern, Konsultationsprozess und Agendaprioritäten:
 |
Wie (und durch wen) sollte eine Beaufsichtigung von
Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung national
(oder international) erfolgen, um ein angemessenes Maß
an Unabhängigkeit, Rechenschaft und Transparenz im
Standardsetzungsprozess sicherzustellen? |
 |
Welche Kriterien sollten Standardsetzer auf dem
Gebiet der Bilanzierung bei der Abwägung der
Notwendigkeit einer zeitnahen Lösung eines
'Notfallsachverhalts' und der Notwendigkeit einer
aktiven Beteiligung der Adressaten über den
Standardsetzungsprozess in Erwägung ziehen? |
 |
Welche Hinzufügungen oder Änderungen sollten vor dem
Hintergrund der Finanzmarktkrise an der gemeinsamen
Agenda von IASB und FASB und an deren jeweiligen
separaten Agenden sowie den Prozessen, nach denen diese
festgelegt werden, vorgenommen werden und warum? |
|
 |
Teil II: Weitere Untersuchung von Sachverhalten, die
auf der Sitzung am 5. März erörtert wurden:
 |
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert |
 |
Außerbilanzielle Posten |
|
 |
Teil III: Schriftliche Stellungnahmen und andere Diskussionspunkte:
(Eine Analyse der eingegangenen Stellungnahmen finden
Sie auf der
Internetseite des FASB.)
 |
Entsprachen die Reaktionen in den
schriftlichen Stellungnahmen der Anwender in
etwa den Erwartungen der Mitglieder der FCAG oder gab es deutliche
Überraschungen? |
 |
Gibt es nach Meinung der Mitglieder der FCAG
irgendwelche anderen Sachverhalte, die die FCAG
erörtern sollte und die eventuell schon in den
schriftlichen Stellungnahmen der Anwender
aufgebracht worden sind? |
|
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IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale
Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards
zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen
Änderungen zu beraten. Die Übersetzungen der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften der Beobachter von
Deloitte von den ersten drei FCAG-Sitzungen finden Sie hier:
April 2009: IAS Plus-Newsletter G-20: Auswirkungen auf die IFRS Wir hatten bereits über die Erklärung
zur Stärkung des Finanzsystems berichtet, die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde.
Diese Erklärung beinhaltet Aussagen zur Reform der Regulierung des
globalen Finanzsektors einschließlich der Stärkung der Transparenz und
der Rechenschaftspflicht, der Verbesserung stabiler Regulierung, der
Förderung der Finanzmarktintegrität und der Verstärkung internationaler
Zusammenarbeit. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Standardsetzer
in der Erklärung aufgefordert, die Standards für Bestimmung
beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu
verbessern und weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die
Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und
bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen. Das IFRS Global Office
von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter dazu
herausgegeben: G-20: Auswirkungen auf die IFRS (in
englischer Sprache, 100 KB). Der Newsletter geht detailliert auf die
Sachverhalte der G-20 ein, die Auswirkungen auf die
Finanzberichterstattung haben, und streicht Bereiche heraus, in denen der
IASB und die IASC-Stiftung bereits tätig sind oder bereits angekündigt
haben, auf die Empfehlungen der G-20 eingehen zu wollen. In dem Newsletter
werden außerdem die rechnungslegungsbezogenen Empfehlungen von zwei
Arbeitsgruppen erörtert, die die G-20 im November 2008 eingerichtet
hatte:
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Arbeitsgruppe 1: Verbesserung stabiler Regulierung und Stärkung
der Transparenz |
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Arbeitsgruppe 2: Verstärkung internationaler
Zusammenarbeit und Förderung der Finanzmarktintegrität
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April 2009: DSR verabschiedet Positionspapier zur Finanzmarktkrise Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat ein Positionspapier zu den Auswirkungen
der globalen Finanzmarktkrise auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten verabschiedet.
Folgende Themen werden angesprochen:
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Fair-Value-Option
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Wertminderungsvorschriften und dynamische Risikovorsorge
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Own credit risk
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Saldierung von Finanzderivaten
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Nachfolgestandard für IAS 39
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Nachfolgend finden Sie zwei Auszüge aus dem Papier, das Sie
hier in seiner Gänze abrufen können (5 Seiten, 42 KB).
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Schlussfolgerung des DSR zur Fair-Value-Option: Der Deutsche Standardisierungsrat
ist der Ansicht, dass es in bestimmten Situationen sachgerecht ist, eine
Umklassifizierung auch für Finanzinstrumente zu ermöglichen, für die die Fair Value Option ausgeübt
wurde. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sollten sich an den Kriterien, die in den genannten Änderungen
an IAS 39 und IFRS 7 enthalten sind, orientieren.
Ebenso ist zu definieren, für welche Finanzinstrumente diese Umklassifizierung
möglich sein soll.
Schlussfolgerung des DSR zu Wertminderungsvorschriften und dynamischer Risikovorsorge:
Der Deutsche Standardisierungsrat ist sich einig, dass bei diesem Themengebiet zwei Fragestellungen
getrennt zu beurteilen sind:
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Die erste Fragestellung bezieht sich auf die Vereinheitlichung der Wertminderungsvorschriften und hier konkret
auf die ausschließliche Anwendung des ‚incurred loss‘- oder des ‚expected loss‘-Modells. Der Deutsche Standardisierungsrat hat sich hierzu
noch keine abschließende Meinung gebildet, ist jedoch der Auffassung, dass diese
Frage nicht losgelöst für sich, sondern nur im Rahmen des umfassenden Projekts zur Überarbeitung der Finanzinstrumentebilanzierung
beantwortet werden kann. |
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Die zweite Fragestellung betrifft eine mögliche Zulässigkeit von ‚dynamic provisioning‘ in der Rechnungslegung nach IFRS.
Der Deutsche Standardisierungsrat lehnt eine Aufnahme entsprechender Vorschriften in die IFRS ab und kann
sich nur eine aufsichtsrechtliche Variante im Sinne einer nachgelagerten Gewinnverwendung vorstellen. |
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April 2009: FASB gibt FSP zum Fair Value und zu Wertminderungen
heraus Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat drei endgültige Positionen
des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben, die dazu
gedacht sind, weitere Anwendungshilfen und verbesserte Angaben in Bezug
auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderungen von
finanziellen Vermögenswerten zu bieten:
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FSP FAS 157-4 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, wenn
das Volumen und der Grad der Handelsaktivität für den Vermögenswert
oder die Schuld bedeutend zurückgegangen sind, und Identifizierung
von Geschäftsvorfällen, die gestört sind bietet Leitlinien zur
Durchführung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die mehr im
Einklang mit den Prinzipien in SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
stehen.
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FSP FAS 107-1 und APB 28-1 Zwischenangaben über den
beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten verbessert die
Einheitlichkeit in der Berichterstattung durch eine Erhöhung der
Häufigkeit von Angaben zum beizulegenden Zeitwert.
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FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 Ansatz und Darstellung von nicht
vorübergehenden Wertminderungen bietet zusätzliche Leitlinien,
die dazu gedacht sind, größere Klarheit und Einheitlichkeit in der
Bilanzierung und Darstellung von Wertminderungsverlusten bei
Wertpapieren zu bewirken.
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Die FSP treten für Zwischenabschlüsse und Abschlüsse zu
Berichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. Juni 2009 enden. Eine
begrenzte vorzeitige Anwendung ist möglich. Der IASB hatte zu
Stellungnahmen zu den FSP in ihrer Entwurfsversion eingeladen – ab heute
soll allerdings in den Stellungnahmen bitte auf die endgültigen FSP
Bezug genommen werden –;die
Kommentierungsfrist endet am 20. April 2009.
April 2009: Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums
Die Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 137 KB),
die die Führer der Gruppe der 20 (G-20) im Nachgang zu deren Sitzung am 2. April 2009 in London herausgegeben haben, ruft das Finanzstabilitätsforum
(Financial Stability Forum, FSF) infolge der Ausweitung seines Mandats der Förderung der Finanzstabilität zu einer Erweiterung und veränderten
Zusammensetzung mit einer stärkeren institutionellen Basis und einer verbesserten Kapazität als Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB)
auf. Dem ist das FSF nunmehr nachgekommen sehen Sie sich dazu die Presseerklärung an
(in englischer Sprache, 20 KB). Zu den Mitgliedern des FSB werden alle Staaten der G-20 sowie Spanien und die Europäische Kommission gehören. Der
FSB steht unter dem Vorsitz von Mario Draghi, dem Gouverneur der Bank von Italien. Er hat sein Sekretariat am Sitz der Bank für internationalen
Zahlungsausgleich in Basel.
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Pflichten der Mitglieder des Finanzstabilitätsrats:
Im Zuge ihrer Mitgliedschaft verpflichten sich die Mitgliedstaaten und -gebiete, die Erhaltung der Finanzstabilität zu verfolgen, die Offenheit
und Transparenz des Finanzsektors aufrechtzuerhalten, internationale Finanzstandards umzusetzen (einschließlich der
12 internationalen Kernstandards und -regeln) und ihr Einverständnis zu geben,
sich regelmäßigen Peer Reviews zu unterziehen, bei denen als Nachweis u.a. die öffentlich zugänglichen Berichte von IWF und Weltbank aus deren
Programm zur Beurteilung des Finanzsektors verwendet werden. Der FSB wird diese Pflichten und den Prozess ihrer Evaluation ausarbeiten und
berichten. Die 12 internationalen Kernstandards und -regeln beinhalten die International Financial Reporting Standards und die internationalen
Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).
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Gleichzeitig hat der FSF einen aktualisierten Satz an Empfehlungen und Prinzipien zur Stärkung des Finanzsystems herausgegeben. Die
Presseerklärung (in englischer Sprache, 64 KB) enthält einen Überblick über die
Empfehlungen und Prinzipien sowie Links, über die vier einzelne, die Empfehlungen und Prinzipien enthaltende Berichte heruntergeladen werden können:
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In den Empfehlungen werden die bislang erfolgten Tätigkeiten des IASB festgehalten:
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Einheitliche Leitlinien sind vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom US-amerikanischen Financial Accounting
Standards Board (FASB) zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten sowie zur Umgliederung von Vermögenswerten
zwischen Bewertungskategorien in seltenen Umständen herausgegeben worden. Der IASB hat zudem überarbeitete Standards zur Konsolidierung
und zu Angaben über außerbilanzielle Einheiten und damit zusammenhängende Risikopositionen vorgeschlagen. Der IASB hat im März 2009 eine
Änderung an IFRS 7 abgeschlossen, mit den Verbesserungen hinsichtlich erforderlicher Angaben zu Risiko und Bewertung von finanziellen
Aktivitäten einschließlich komplexer Finanzinstrumente eingeführt werden. |
Zur Rechnungslegung und Prozyklizität wird in den Empfehlungen Folgendes ausgeführt:
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Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sollte beurteilen, wie man die Auswirkungen der Unterschiede zwischen den International Financial
Reporting Standards (IFRS) und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Bilanzierungsstandards (Generally Accepted Accounting Principles,
GAAP), die sachgerechte Behandlung außerbilanzieller Risikopositionen und Garantien sowie die Behandlung hochliquider Staatsanleihen angehen
kann. |
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FASB und IASB sollten eine Erklärung herausgeben, mit der sie den maßgeblichen Regulatoren, Finanzinstitutionen und deren Prüfern noch
einmal deutlich machen, dass die bestehenden Standards bei der Bestimmung eines eigetretenen Verlusts im Zuge der Risikovorsorge für
Forderungsverluste Ermessensentscheidungen erfordern. |
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FASB und IASB sollten das Modell der eingetretenen Verluste überdenken, indem sie alternative Ansätze für die Erfassung und Bemessung von
Forderungsverlusten untersuchen, bei denen eine größere Spannbreite an verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigt wird. Das FSF empfiehlt
FASB und IASB die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um Input zu fachlichen Fragestellungen zu erhalten und das Projekt beschleunigt abzuschließen. |
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Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten den Einsatz von Bewertungsrücklagen oder Anpassungen für
zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente untersuchen, wenn die für die Untermauerung ihrer Bewertung erforderlichen Daten oder
Modelle schwach sind. |
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Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten mögliche Änderungen an den relevanten Standards untersuchen,
um möglicherweise mit der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert verbundene adverse Kräfte abzudämpfen. Zu den möglichen Wegen, diese
möglicherweise bestehende Auswirkung zu verringern, gehören die folgenden:
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eine Verbesserung des Bilanzierungsmodells in der Weise, dass die Anwendung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für
Finanzinstrumente von Kreditintermediären sorgfältig untersucht wird; |
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Umgliederungen zwischen den Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte; |
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eine Erleichterung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. |
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April 2009: Erklärung der G-20 und Antwort des IASB
In der Erklärung
zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 141 KB), die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20)
nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde, werden die Standardsetzer aufgefordert, die
Standards für Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu verbessern und
weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und
bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen:
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Rechnungslegungsstandards
Wir sind der Meinung, dass die Standardsetzer die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten aufgrund ihrer
Liquidität und der Halteabsichten der Anleger verbessern und gleichzeitig die Rahmenregeln für die
Fair-Value-Bilanzierung bestätigen sollten.
Wir begrüßen außerdem die Empfehlungen des FSF zur Prozyklizität, die sich Rechnungslegungsfragen widmen.
Wir sind übereingekommen, dass die Standardsetzer bis Ende 2009 Schritte einleiten sollten, um
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die Komplexität von Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren, |
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den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorge dadurch zu stärken, dass eine größere Bandbreite von
Kreditinformationen berücksichtigt wird, |
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die Rechnungslegungsstandards für Rückstellungen, bilanzunwirksame Risiken und Bewertungsunsicherheit zu
verbessern, |
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international Klarheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung von Bewertungsstandards in Zusammenarbeit mit den
Aufsichtsbehörden zu erzielen, |
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deutliche Fortschritte hin zu einem einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards zu
erreichen und |
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innerhalb des Rahmens eines unabhängigen Standardsetzungsprozesses die Einbindung von Interessengruppen
einschließlich Aufsichtsbehörden und aufstrebender Märkte durch die Überarbeitung der Satzung der IASCF zu verbessern. |
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Der IASB antwortete auf die Empfehlungen der Führer der G-20 und nahm gleichzeitig Stellung zu den
jüngsten Entscheidungen, die vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB getroffen
worden waren. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen zwei Auszüge aus der Presseerklärung des IASB, die Sie
hier vollständig in englischer Sprache finden (104 KB).
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Antwort des IASB auf die G-20: 'Der IASB sieht sich selbst in der Pflicht, in jedem einzelnen Punkt, der
von den G-20 empfohlen wurde, bis Ende 2009 tätig zu werden, was dem Datum entspricht, das die G-20 vorgeschlagen
haben, um eine weltweit einheitliche und angemessene Reaktion auf die Krise sicherzustellen.' |
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Antwort des IASB auf die Schritte des FASB: 'Erste Berichte über neue oder zusätzliche Abweichungen
zwischen den IFRS und US-GAAP, die durch diese FSP entstanden sein sollen, scheinen übertrieben. Eine vorläufige
Prüfung der Entscheidungen des FASB durch den Stab des IASB weist darauf hin, dass die Ziele des FASB und sein
Ansatz in Bezug auf die Anwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten im Wesentlichen denen in den
IFRS ähnlich zu sein scheinen.' |
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April 2009: G-20-Spitzen unterstützen
globale Rechnungslegungsstandards
Im
Kommuniqué, das die Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem
Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlichten (in englischer
Sprache, 126 KB), werden die Standardsetzer aufgefordert "dringend mit
den Aufsichten und Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um die
Standards zur Bewertung und zur Risikovorsorge zu verbessern und einen
einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu
entwickeln." Diese Empfehlung baut auf einer Empfehlung aus dem
Abschlussbericht der G-20-Arbeitsgruppe Nr. 1 Verbesserung
verlässlicher Regulierung und Stärkung der Transparenz auf (in
englischer Sprache, 698 KB), der am 25. März 2009 veröffentlicht worden
war und in dem ebenfalls die globale Übernahme eines einzigen Satzes von
Rechnungslegungsstandards empfohlen worden war. Im Bericht wird auch
empfohlen, dass Vertreter aufstrebender Märkte stärker in die IASCF/IASB-Struktur
eingebunden werden sollten.
Empfehlung 23: Der IASB sollte seine Bemühungen erhöhen,
globale Konvergenz hin zu einem einzigen Satz hochwertiger
Rechnungslegungsstandards dadurch zu erzielen, dass die Erfahrungen von
Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie fachliche
Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Verantwortlichkeit: IASB
Zeitplan: Herbst 2009
Überwachung: Erweitertes FSF*
Der langfristige Nutzen, der wahrscheinlich aus der Verwendung eines
abgestimmten Satzes internationaler Rechnungslegungsstandards entstehen
wird, ist beträchtlich insbesondere in Hinblick auf
Markttransparenz und Kosten. Obwohl es in manchen Fällen angemessen sein
kann, die IFRS an nationale Umstände anzupassen anstatt sie vollständig
zu übernehmen, um landesspezifische Charakteristika von Märkten zu
berücksichtigen, höhlt dies den Nutzen eines globalen Satzes von
Rechnungslegungsstandards aus.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass der IASB den Übergang auf einen
einzigen Satz hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards
dadurch erleichtert, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen
Prozess abgeschlossen haben, sowie weltweit fachliche Hilfeleistungen
zur Verfügung gestellt werden.
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Der Bericht enthält auch Empfehlungen zur Risikovorsorge und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Empfehlung 13: Die Standardsetzer sollten den bilanziellen Ansatz von
Kreditverlustvorsorgen stärken, in dem sie alternative Ansätze zum Ansatz und zur
Bewertung von Kreditverlusten erwägen, die eine größere Bandbreite von verfügbaren
Kreditinformationen berücksichtigen. Sie sollten auch Änderungen an einschlägigen Standards
prüfen, die gegenläufige Tendenzen abmildern, die mit der Fair-Value-Bilanzierung
in Zusammenhang stehen. Das gilt auch in Bezug auf Verbesserungen von Bewertungen,
wenn die Daten oder Modelle schwach sind. Die Standardsetzer und die Aufsichtsbehörden
sollten zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich
ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des Finanzsektors und Gewähr
von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss
stehen.
Verantwortlichkeit: Standardsetzer, BCBS**
Zeitplan für die Entwicklung: strategisches Ziel Herbst 2009
Zeitplan für die Umsetzung: wie sachgerecht, mit Erörterung mit dem Sektor und Koordinierung durch das
erweiterte FSF
— Überwachung: Erweitertes FSF
Während die Standardsetzer im Grunde einig sind, dass solche antizyklischen
Rückstellungsmechanismen aus Perspektive der Finanzmarktstabilität wünschenswert sind, argumentieren sie,
dass Rückstellungen, die nicht bereits eingetretene Kreditverluste widerspiegeln,
die Integrität von Abschlüssen mindern würden, deren Zweck es sei, eine objektive und
akkurate Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens zu liefern.
Es gibt jedoch auch die Ansicht, dass eine der wichtigsten Lektionen, die aus der gegenwärtigen Krise zu lernen ist,
ist, dass die Rechnungslegungsstandards eben nicht geholfen haben, die finanzielle Situation
von Unternehmen akkurat darzustellen, da sie Informationen, die hinsichtlich Risiken
vorliegen, nicht berücksichtigen. Während die Zusammenarbeit zwischen Aufsichten und Prüfern
wichtig ist, besteht sie schon, damit sie aber greifen kann, muss es die Erkenntnis geben,
dass die Rechnungslegungsstandards gestärkt werden müssen, um die Risiken im gesamten
Zyklus besser darzustellen. Eine Abmilderung der Prozyklizität, die aus Rückstellungsmechanismen
entstehen, erfordert, dass der BCBS und die Standardsetzer zusammenarbeiten,
um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich
ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des Finanzsektors und Gewähr
von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss
stehen.
Empfehlung 22: Die Standardsetzer sollten ihre Bemühungen verstärken,
die Komplexität der Standards für die Berichterstattung über Finanzinstrumente
zu reduzieren und die Standards für die Darstellung zu verbessern,
um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit
im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.
Verantwortlichkeit: Standardsetzer
Zeitplan: Herbst 2009
— Überwachung: Erweitertes FSF
Um Transparenz zu unterstützen und den Adressaten von Abschlüssen ein
Einschätzung des finanziellen Zustands eines Unternehmens zu
ermöglichen, muss eine Bewertung zum beizulegenden Zweitwert durch
ausreichend Angabestandards zu Bewertungsmethoden unterstützt werden.
Wenn Bewertungsmodelle zur Anwendung kommen, müssen im Anhang zum
Abschluss eine Beschreibung der getroffenen Annahmen und eine Erörterung
der Häufigkeit alternativer Eingaben in das Bewertungsmodell vorhanden
sein.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass die Bemühungen, die Komplexität
der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren und
die Angabestandards zu verbessern, verstärkt werden, um den Adressaten
von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit im
Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.
|
*) Das Finanzstabilitätsforum (FSF) soll nach Absichtserklärung aus dem Kommuniqué
erweitert und gestärkt werden (Punkt 15).
**) Baseler Ausschuss zur Bankenaufsicht (Basel Committee for Banking Supervision)
April 2009: Berichterstattung für Anleger und
Aufsichtsregelungen sollte man nicht verwechseln
Die Europäische Kontaktgruppe (European Contact Group, ECG) ein europäisches Forum von Stellvertretern der sechs größten
internationalen Prüfungsnetzwerke (einschließlich Deloitte) hat ein Schreiben an Charlie McCreevy,
den europäischen Binnenmarktkommissar, verfasst (in englischer Sprache, 57 KB), in dem es um 'dynamische Risikovorsorge'
und die Bestimmung angemessener Vorsorge durch Banken für Kreditverluste geht.
In dem ECG-Schreiben werden verschiedene Vorschläge zur dynamischen Risikovorsorge vorgestellt und in zwei Kategorien unterteilt:
 |
Verbesserungen oder Änderungen am Modell der eingetretenen Verluste, das
derzeit in den IFRS verwendet wird und
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Einführung eines Pufferfonds, um Wirtschaftszyklen entgegenzutreten.
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Im Hinblick auf die erste Art unterstützt die ECG die aktuellen Projekte des IASB und des FASB, die der Verbesserung der Erfassung von
Wertminderungen bei Schuld- und Eigenkapitaltiteln gelten einschließlich einer möglichen Ersetzung des
Modells der eingetretenen
Verluste durch ein Modell der erwarteten Verluste. Aber die ECG unterstützt keine Vorschläge, nach denen die Finanzberichterstattung
bewusst exzessiv konservativ gestaltet werden soll. Das könnte die
Möglichkeit von Abschlüssen einschränken, ein den Tatsachen
entsprechendes Bild der finanziellen Leistung der Periode zu
liefern.
Hinsichtlich der Ansätze über einen Pufferfonds hält die ECG fest,
dass dies zwar etwas sein könnte, das Bankaufsichten für
aufsichtsrechtliche Regelungen in Betracht ziehen können wollten,
dies in Rechnungslegungsstandards aufnehmen zu wollen, sei jedoch
völlig unangemessen. "Die Anwendung einer Mischung von
Rechnungslegungs- und aufsichtsrechtlichen Zwecken wird die
Transparenz, die Einheitlichkeit und die Vergleichbarkeit von
Abschlüssen zum Schaden der Anwender beeinträchtigen."
|
Am 25. März 2009 hat der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE)
eine Verlautbarung mit gleicher Botschaft veröffentlicht.
April 2009: Drei FASB-Stabpositionen zum
beizulegenden ZeitwertAm 2. April 2009 verabschiedete der US-amerikanische Standardsetzer FASB drei Positionspapiere des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP), mit denen die
Fair-Value-Bilanzierung von Finanzinstrumenten insbesondere in Märkten unter Druck klargestellt werden soll. Der FASB hatte 600
Stellungnahmen zu drei vorgeschlagenen FSP erhalten. Darin wurden sehr unterschiedliche Meinungen von Anlegern, Einzelpersonen, Erstellern,
Aufsichtsbehörden, Geschäftsvereinigungen und Prüfungsgesellschaften zu den drei vorgeschlagenen FSP zum Ausdruck gebracht. Die verschiedenen
Positionen wurden ausführlich erörtert, bevor man zu dem gemeinsamen Schluss kam, die endgültigen Verlautbarungen zu formulieren und herauszugeben.
 |
FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt.
Bei der Erörterung dieses Vorschlags deutete der FASB an, dass die vorgeschlagene FSP FAS 157-e nicht dazu gedacht war, das
Ziel einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu ändern, selbst wenn es einen bedeutenden Abfall in Marktaktivitäten für
den zu bewertenden Vermögenswert gegeben habe. Das Ziel sei es, den beizulegenden Zeitwert im gegenwärtigen inaktiven Markt zu
bestimmen (einen 'Abgangspreis') und nicht den Wert in einem hypothetischen Markt oder ein Mittel aus beiden Werten. Eine
bedeutende Veränderung im Vergleich zur vorgeschlagenen FSP FAS 157-e bezieht sich auf den Wegfall der Annahme, dass alle
Geschäftsvorfälle in einem inaktiven Markt Notverkäufe sind, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist. |
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FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen. Der FASB kam
überein, dass der Anwendungsbereich des neuen Models für nicht vorübergehende Wertminderungen (other-than-temporary
impairments, OTTI) auf Schuldtitel beschränkt sein solle. Die bestehenden OTTI-Modelle für Eigenkapitaltitel würden weiterhin
gelten. Im neuen OTTI-Modell für Schuldtitel würde der Schwerpunkt von der Absicht eines Unternehmens, den Titel bis
zur Werterholung zu halten, auf seinen Absicht, zu veräußern verschoben.
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Ein Unternehmen würde seine wertgeminderten Schuldtitel, die es gegenwärtig zu veräußern beabsichtigt, ergebniswirksam auf den
beizulegenden Zeitwert abwerten. |
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Für diejenigen, die es nicht zu veräußern beabsichtigt (zur Veräußerung verfügbar oder bis zur Endfälligkeit gehalten), gilt,
dass, wenn es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht alle vertraglich ihm zustehenden Beträge einsammeln kann, das Unternehmen
die nicht vorübergehende Wertminderung aufspaltet. Die Wertminderung, die auf Kreditverlust zurückzuführen ist, wird mit dem Unterschied
zwischen fortgeführten Anschaffungskosten und dem Barwert der erwarteten Kapitalströme abgezinst um den Effektivzinssatz des Titels
bewertet und im Ergebnis angesetzt. Der verbleibende Betrag der Wertminderung (der nicht bonitätsbezogene Anteil) würde im
sonstigen vollständigen Einkommen erfasst. |
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FSP FAS 107-b und APB 28-a Zwischenangaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten.
Börsennotierte Unternehmen müssen die Methode(n) und bedeutenden Annahmen angaben, die zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von
Finanzinstrumenten in ihren Zwischen- und Jahresabschlüssen verwendet wurden. Änderungen müssen erläutert werden. |
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Es wird erwartet, dass die endgültigen FSP Ende nächster Woche veröffentlicht werden und führ Zwischenberichts- und Berichtsperioden
in Kraft treten, die nach dem 15 Juni 2005 enden. Eine frühere Anwendung wäre mit Einschränkungen möglich. Unsere
US-amerikanischen Kollegen haben einen Head up-
Newsletter zum Thema veröffentlicht (in englischer Sprache, 150 KB). Der IASB hat zu Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen
Versionen der beiden ersten der oben genannten FSP eingeladen (siehe unsere
Nachricht vom
21. März 2009).
März 2009: FCAG erstellt Bericht für die G-20-Mitglieder
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB hat einen
Brief an
Premierminister Brown geschrieben (in englischer Sprache, 45 KB), der Gastgeber des nächsten G-20-Gipfel sein wird. In dem Schreiben ist ein Bericht über
die FCAG enthalten – Gründungsumstände, Zusammensetzung, Aufgabe
und gegenwärtige Aktivitäten und Fortschritte –, den Brown den Teilnehmern des
Gipfels zur Kenntnis bringen soll. So sollen die G-20-Mitglieder
auf das Bestehen und die Aktivitäten der FCAG aufmerksam gemacht
und auf das Erscheinen des FCAG-Berichts im Juli 2009
hingewiesen werden. Über die Arbeit der FCAG heißt es in dem Schreiben:
| Die FCAG erwägt, wie mit Verbesserungen der Finanzberichterstattung das
Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte verbessert werden kann, und bemüht sich, Sachverhalte zu
identifizieren, die der sofortigen Aufmerksamkeit oder langfristiger Erwägungen der Boards bedürfen, sowie
Input und Ratschläge dazu zu liefern. Derzeit erörterte Themen beinhalten unter anderem
die Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert (einschließlich Marktbewertungen), Kreditrückstellungen sowie strukturierte Unternehmen und andere außerbilanzielle
Vehikel. Die FCAG prüft außerdem die Aufsicht über die Boards, den Standardsetzungsprozess in dringenden Umständen und den
Nutzen der Konvergenz der Standards beider Boards. Im Rahmen
seiner Arbeit erwägt der Board auch die verschiedenen
Studien, die im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
erarbeitet wurden. |
März 2009: Aktueller Stand bei IASB
und FASB in Sachen Finanzmarktkrise
Der International ccounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board haben im Nachgang zu ihrer
gemeinsamen Sitzung, die am 23. und 24. März 2009 in London stattfand, weitere Schritte als Reaktion auf die weltweite Finanzmarktkrise bekanntgegeben.
Aufbauend auf den Arbeiten, die im Gange sind, haben sich die zwei Boards verständigt, gemeinsam und zügig auf gemeinsame Standards hinzuarbeiten,
die sich mit außerbilanziellen Geschäften und der Bilanzierung von Finanzinstrumenten befassen. Sie werden im Rahmen des Finanzinstrumenteprojekts ferner
gemeinsam an einer Untersuchung der Bilanzierung von Wertberichtigungen auf Forderungen arbeiten. Die gemeinsame Presseerklärung können Sie
hier herunterladen (in englischer
Sprache, 50 KB).
März 2009: FASB gibt zwei Vorschläge zur Marktbewertung heraus
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei vorgeschlagene Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP) zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zur Wertminderung von Finanzinstrumenten zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.
Wir hatten auf die diese zu erwartenden FSP gestern hingewiesen. Die Kommentierungsfrist endet in beiden Fällen am
1. April 2009. Der IASB erörterte Entwürfe dieser Vorschläge auf seiner gestrigen Sitzung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
März 2009: Zwei FASB-Vorschläge würden Marktbewertung erleichtern
Auf seiner gestrigen Sitzung entschied der US-amerikanische Standardsetzer FASB, zwei Änderungen hinsichtlich der amerikanischen
Marktbewertungsvorschriften für Finanzinstrumente vorzuschlagen:
 |
Bestimmung, wann ein Markt für einen Vermögenswert oder eine Schuld inaktiv ist und wann ein Geschäftsvorfall
unter Druck erfolgt. Der Board entschied, zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, um Unternehmen bei der
Bestimmung zu helfen, ob ein Markt für einen Vermögenswert inaktiv ist und wann ein Preis eines Geschäftsvorfall
ohne Druck zustande kommt. In den Unterlagen für die Sitzung
(in englischer Sprache, 108 KB) wird das vorgeschlagene Modell beschrieben, auf das sich der Board geeinigt hat.
Das Modell sieht "bedeutende Ermessenentscheidungen" vor. |
 |
Nicht vorübergehende Wertminderungen. Der Board erörterte vorgeschlagene Änderungen an den Leitlinien zu
nicht vorübergehenden Wertminderungen. Derzeit muss ein Unternehmen bei der Bestimmung, ob eine Wertminderung nicht
vorübergehend ist, beurteilen, ob es die Absicht und die Möglichkeit hat, ein Instrument bis zur Werterholung zu halten.
Mit der vorgeschlagenen Position des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) würden die Leitlinien wie folgt geändert:
 |
Wenn das Unternehmen beabsichtigt, das Instrument vor einer Werterholung zu veräußern oder es die Wahrscheinlichkeit,
dass das Unternehmen vor die Zeitpunkt gezwungen sein wird, das Instrument zu verkaufen, größer ist als die
Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen das Instrument halten wird, wäre der gesamte Wertminderungsverlust in der
Gewinn- und Verlustrechnung als nicht vorübergehende Wertminderung zu erfassen. |
 |
Wenn das Unternehmen das Wertpapier nicht zu veräußern beabsichtigt und es nicht wahrscheinlich ist, dass das
Unternehmen gezwungen sein wird, das Instrument vor einer Werterholung zu veräußern, ist nur der Teil des
Wertminderungsverlusts, der bonitätsinduziert ist, in der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen. Der Restbetrag
des Wertminderungsverlusts würde dem sonstigen vollständigen Einkommen zugewiesen. Für die meisten Schuldinstrumente
würde das Unternehmen den Teil des Wertminderungsverlusts, der den Kreditverlust darstellt, unter Verwendung seiner
besten Schätzung des Wertminderungsbetrags bestimmen, der aus der Erhöhung des Kreditrisikos, das mit dem entsprechenden
Instrument verbunden ist, entsteht. Die Wertminderung, die im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst wird, würde
prospektiv über die verbleibende Laufzeit des Schuldinstruments aufgelöst. Diese Auflösung würde im sonstigen
vollständigen Einkommen mit einer Aufrechnung gegen den Vermögenswert erfasst und keine Auswirkungen auf die Gewinn-
und Verlustrechnung haben. |
|
Die Änderungen werden bei beiden Sachverhalten als vorgeschlagene FSP zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist
endet am 1. April 2009, und die Änderungen würden für Zwischenberichtsperioden und Jahresberichtsperioden in Kraft treten,
die nach dem 15 März 2009 enden. Die vorgeschlagenen FSP wären rückwirkend anzuwenden. Der Board beabsichtigt, die
eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 2. April 2009 zu erörtern.
März 2009: Aussage des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der SEC
Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission, SEC) James L. Kroeker
sagte am 12. März 2009 vor dem Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des
US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen
zur Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente aus.
Kroeker sprach ausführlich über die Studie zur Marktwertbilanzierung der SEC. Seine vollständige Aussage in
englischer Sprache finden Sie
hier. Nachfolgend übersetzen wir
Auszüge für Sie.
| Wie vorher erwähnt hat die SEC die Studie ihres Stabs zur Marktwertbilanzierung am 30. Dezember 2008 dem
Kongress übergeben. In dieser umfassenden Studie, die in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Zentralbank durchgeführt
wurde, empfahl der Stab, die Standards zur Marktwertbilanzierung nicht außer Kraft zu setzen. Vielmehr empfahlen wir
die Verbesserung der bestehenden Standards zur Marktwertbilanzierung und der damit in Zusammenhang stehenden
Leitlinien.
In unserem Bericht sind acht Empfehlungen enthalten, bei deren Befolgung wir der Meinung sind, dass der bereits erstklassige Ruf
unseres Finanzberichterstattungssystems noch verbessert werden kann. Ich werde die einzelnen Empfehlungen gleich vorstellen,
aber es ist es wert, dass ich zuvor ihren gemeinsamen Tenor hervorhebe: Marktwertbilanzierung führt zu transparenten
Finanzinformationen für Anleger, und es sollten und können bessere Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, die denjenigen
helfen, die verantwortlich für das Erarbeiten von Marktwerten sind.[...].
Unter anderem fanden wir in der Studie heraus, dass die Anleger generell der Meinung sind, dass Marktwertbilanzierung die Transparenz
der Finanzberichterstattung erhöht und bessere Anlageentscheidungen ermöglicht. Darüber hinaus zeigte sich nach sorgfältiger
Prüfung der Faktoren, die zu den Bankenpleiten 2008 führten, dass die Marktwertbilanzierung offensichtlich keine bedeutsame
Rolle dabei spielte. Die Pleiten scheinen nach unseren Ergebnissen eher das Ergebnis wachsender Kreditverluste, Bedenken
hinsichtlich der Qualität von Vermögenswerten und (in bestimmten Fällen) schwindenden Anlegervertrauens gewesen zu sein.
[...].
Aufgrund dieser Ergebnisse sprachen wir die folgenden acht Empfehlungen aus:
- FAS 157 sollte verbessert aber nicht ausgesetzt werden;
- bestehende Anforderungen zur Zeit- und Marktwertbilanzierung sollten nicht außer Kraft gesetzt werden;
- weitere Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Anwendung und das praxisübliche Verhalten in Bezug auf bestehende
Vorschriften zur Zeitwertbilanzierung zu verbessern;
- die Bilanzierung von Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten sollte noch einmal adressiert werden;
- weitere Leitlinien zur Förderung gesunder Ermessenentscheidungen sollten eingeführt werden;
- Rechnungslegungsstandards sollten weiterhin vor dem Hintergrund der Bedürfnisse der Anleger entwickelt werden;
- weitere formelle Maßnahmen, die sich der Anwendung bestehender Rechnungslegungsstandards in der Praxis widmen, sollten
ergriffen werden; und
- die Bilanzierung von Anlagen in finanzielle Vermögenswerte sollte vereinfacht werden.
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März 2009: Aussage des FASB-Vorsitzenden zur
Marktbewertung
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Der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz sagte am 12. März 2009 vor dem Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des
US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen zur Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente aus.
Herz betonte die Bedeutung unverzerrter Bilanzierungsstandards für die Kapitalmarktanleger. Weitergehende Informationen in englischer Sprache:
Hier ist ein Ausschnitt aus der Aussage von Herz:
| Auch wenn eine einwandfreie und transparente Rechnungslegung wirtschaftliche Folgen haben kann, einschließlich der Möglichkeit,
zu prozyklischem Verhalten führen zu können, ist es nicht die Aufgabe von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung oder der externen
Rechnungslegung, zu versuchen, solche Effekte abzumildern oder ihnen entgegenzutreten. Das Hervorheben und die Darstellung der sich
verschlechternden finanziellen Lage eines Finanzinstituts kann dazu führen, dass sich Anleger entscheiden, ihre Anteile an dem Unternehmen
zu verkaufen, Kapitalgeber sich weigern, ihm Kapital zur Verfügung zu stellen, das Unternehmen versucht, problembehaftete Vermögenswerte
loszuwerden und Aufsichtsbehörden und die Kapitalmärkte feststellen, dass das Institut Gefahr läuft, unterzugehen und weiteres Kapital benötigt [...].
Die Tatsache, dass Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert für einige illiquide Instrumente schwer festzustellen waren, ist nicht Ursache
der gegenwärtigen Probleme, sondern vielmehr ein Symptom der vielen Probleme, die zur der weltweiten Krise beigetragen haben; dazu gehören lockere
und betrügerische Kapitalgewährungen, ausufernde Hebelungen, die Schaffung komplexer und risikoreicher Anlagen durch Verbriefungen und Derivate,
die weltweite Verbreitung solcher Anlagen über schnell wachsende, nicht regulierte und undurchsichtige Märkte, die nicht über die notwendige
Infrastruktur für Clearingmechanismen und Preisfeststellungen verfügen, falsche Ratings sowie das Fehlen eines angemessenen Risikomanagements und
von Bewertungsprozessen in vielen Finanzinstituten. Viele der Klagen über den beizulegenden Zeitwert scheinen auch im Zusammenhang mit dessen
Auswirkung auf die angemessene Kapitalausstattung hochzukommen. Wie bereits gesagt: Auch wenn die Erwägung der Auswirkung der Bilanzierung zum
beizulegenden Zeitwert auf das aufsichtsrechtliche Kapital einer Bank ein sehr wichtiges Thema ist, geht es über den Aufgabenbereich des FASB hinaus.
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März 2009: Zeugen bei der Anhörung zur
Marktwertbilanzierung im US-Kongress
In unserer Nachricht vom 8. März 2009 hatten wir berichtet, dass der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des
US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen am 12. März 2009 eine
Anhörung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten wird. Der Unterausschuss hat nun eine Liste der geladenen
Zeugen veröffentlicht, zu denen auch der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz gehören wird:
Befragungsrunde 1
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James Kroeker, Leiter Rechnungslegung, U.S. Securities and Exchange Commission
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Robert Herz, Vorsitzender, Financial Accounting Standards Board
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Kevin Bailey, Stellvertretender Prüfer für Aufsichtspolitik, Office of the Comptroller of the Currency
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Befragungsrunde 2
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Jeff Mahoney, Leiter der Rechtsabteilung, Council of Institutional Investors
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Cindy Fornelli, Geschäftsführende Direktorin, Center for Audit Quality
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Thomas Bailey, Vorsitzender, Pennsylvania Association of Community Bankers, und Präsident und Vorstandsvorsitzender, Brentwood Bank
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Lee Cotton, Ehemaliger Präsident, Commercial Mortgage Securitization Association
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Tanya Beder, Vorsitzende, SBCC Group
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Robert D. McTeer, Führendes Mitglied, National Center for Policy Analysis
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William Isaac, Vorsitzender, The Secura Group of LECG (ehemaliger Vorsitzender der Federal Deposit Insurance Corp)
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März 2009: FCAG bitte um Meinungen der Anwender zur Finanzmarktkrise
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB
bittet die Anwender um schriftliche Eingabe von Meinungen zu Fragen der Finanzmarktkrise. Die Meinungen sollen
als Antworten auf die folgenden Fragen eingereicht werden, die der FCAG dabei helfen sollen, Bilanzierungs- und Berichterstattungsfragen
in Bezug auf die Finanzmarktkrise zu erörtern und auf dieser Grundlage Empfehlungen gegenüber dem IASB und dem FASB
auszusprechen.
- Wo hat die Mehrzweckberichterstattung dabei geholfen, Probleme während der Finanzmarktkrise zu identifizieren?
Wo hat sie nicht geholfen oder möglicherweise sogar unnötig Probleme bereitet?
- Wenn die Aufsichten eine "dynamische Vorsorge" vorschreiben würden, die von den derzeitigen IFRS- oder
US-GAAP-Vorschriften abweichen würden, wie sollte dies in den Mehrzweckabschlüssen widergespiegelt werden:
(1) Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung; (2) Ansatz im anderen vollständigen Einkommen;
(3) Zuweisung von Eigenkapital außerhalb des vollständigen Einkommens; (4) Angabe in einer Fußnote;
(5) auf irgendeine andere Art und Weise; oder (6) gar nicht?
- Einige Mitglieder der FCAG sind der Meinung, dass Fragen der Bilanzierung von außerbilanziellen Positionen
wie Verbriefungen mehr zu Finanzmarktkrise beigetragen haben als Fragen der Zeitwertbewertung. Stimmen Sie dem zu?
Wie können die IFRS und US-GAAP in diesem Bereich am besten verbessert werden?
- Die meisten Anwender sind der Meinung, dass das gegenwärtige gemischte Modell für die Bilanzierung von und die Berichterstattung über
Finanzinstrumente zu komplex und auch in anderer Hinsicht suboptimal ist. Einige Anwender schlagen eine Zeitwertbewertung
aller Finanzinstrumente vor, manche wollen das gemischte Modell verfeinern. Welchem Ansatz stimmen Sie zu und warum?
- Welche Kriterien sollten Standardsetzer in Erwägung ziehen, wenn sie die verschiedenen Ansprüche in der zeitnahen Lösung eines
akuten Problems ausbalancieren und gleichzeitig die Anwender durch den Konsultationsprozess einbeziehen wollen, um hochwertige und weltweit anerkannte
Standards zu gewährleisten?
- Gibt es Fragen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise, bei denen IASB oder FASB signalisiert haben, dass sie sich ihrer
annehmen wollen, bei denen es Ihrer Meinung nach besser wäre, wenn sie in Zusammenarbeit mit oder sogar allein von anderen
Organisationen gelöst würden? Wenn ja: Welche Fragen und welche Organisationen?
- Gibt es andere Anmerkungen, die Sie der FCAG gerne übermitteln würden?
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Um Einreichungen wird bis zum 2. April 2009 gebeten, damit
die Fragen bei der nächsten Sitzung der FCAG am 20. April 2009
erörtert werden können. Details zur Einreichung und die
englische Formulierung der Fragen finden Sie in der
Presseerklärung des IASB.
März 2009: US-Kongress untersucht 'Marktwertbilanzierung'
Der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte
Unternehmen wird in der kommenden Woche eine Sitzung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten. Die Anhörung wird am 12. März 2009 in
Washington stattfinden und um 10 Uhr beginnen. Die Ankündigung der Anhörung gibt als Zweck derselben Folgendes an:
| die Marktwertbilanzierungsregeln zu untersuchen, bei denen viele die Meinung vertreten, dass sie die gegenwärtigen
Turbulenzen in der Finanzbranche und der Wirtschaft im weiteren verschärft haben. Der Standard verpflichtet Unternehmen, gehaltene Vermögenswerte
mit dem aktuellen Marktwert zu bewerten. Für Vermögenswerte, die eingefroren sind und einen verminderten aktuellen Marktwert haben, deren Wert
sich aber in der Zukunft erholen mag, hat sich der Standard als problematisch herausgestellt. Unternehmen sind dann dazu verpflichtet, Abschreibungen
auf Vermögenswerte in Milliardenhöhe vorzunehmen, die zu weiteren Abschreibungen an anderer Stelle führen können. |
Bei der Bekanntgabe der Anhörung sagte der Kongressabgeordnete Paul E. Kanjorski, der den Vorsitz in dem Unterausschuss innehat:
| Illiquide Märkte haben zu großen Schwierigkeiten bei der Bewertung von Vermögenswerten bestimmter Größe geführt. Einige
haben sich deshalb über die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beschwert und danach getrachtet, sie abzuschaffen. Während Unternehmen
stabile Verhältnisse brauchen, benötigen Anleger weiterhin verlässliche Informationen. Wir können deshalb keine Fantasiebilanzierung zulassen,
die sich die schlechten Vermögenswerte wegwünscht, in dem sie schlicht weggeschlossen werden. Dementsprechend werden wir bei dieser Anhörung
versuchen, in einen konstruktiven und bedachten Dialog mit einer großen Bandbreite an Sichtweisen einzutreten, der darauf abzielt, gewissenhafte
und machbare Lösungen dieses Problems Schritt für Schritt zu untersuchen. Kurz, ich möchte einen Weg finden innerhalb der bestehenden
unabhängigen Standardsetzerstruktur , um Anleger weiterhin mit den Informationen zu versorgen, die benötigt werden, um effiziente
Entscheidungen zu treffen, ohne Finanzinstitutionen weiter mit unverhältnismäßigen Bürden zu belegen. Jeder unserer erwarteten Zeugen wird die
Gelegenheit haben, dazu beitragen, wie wir alle nach einer Konsenslösung bei diesem dornigen und umstrittenen Sachverhalt streben. |
Die Ankündigung der Anhörung können Sie hier einsehen (in
englischer Sprache). Die Liste der Sachverständigen und der vorbereiteten Aussagen und Bezeugungen werden
hier verfügbar sein. Auf einer
Pressekonferenz (in englischer Sprache) am 5. März 2009 antwortete
der Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzdienstleistungen, Barney Frank, auf eine Frage, ob der Kongress tätig werden und die
Marktwertbilanzierung aussetzen solle, wie folgt:
| Ich denke nicht, dass es dem Kongress gut ansteht, die Bilanzierung durch Gesetze zu regeln. Wissen Sie, es gibt ein Prinzip,
wonach, wenn man glaubt, dass ein Sachverhalt zu einem gewissen Maße nicht politisch behandelt werden sollte, man nicht 535 Politiker bitten sollte,
darüber zu entscheiden. |
März 2009: US-Bedenken über Risikovorsorge nach dem 'Modell der eingetretenen Verluste'
In seinen Bemerkungen zu Wertberichtigungen auf Kredite und Prozyklizität
(in englischer Sprache, 35 KB) vor dem Institut internationaler Bankiers (Institute of International Bankers, IIB) am 2. März 2009 äußerte der
Vorsitzende des US-Rechnungshofes John C. Dugan Bedenken über Bilanzierungsstandards, die Banken dazu verpflichten, ihre Wertberichtigungen auf
Kredite auf 'eingetretene' Verluste zu begrenzen statt auf 'erwartete' Verluste abzustellen. Aus Sicht von Dugan ist die 'Bildung von Risikovorsorge
folglich entschieden prozyklisch geworden und hat die Auswirkung des Abschwungs erhöht'. Hier ist ein Ausschnitt aus seinen Bemerkungen:
Die aktuell in Kraft befindlichen Bilanzierungsstandards für die Kreditrisikovorsorge fußen sowohl hier wie im Ausland auf
einem Modell der 'eingetretenen Verluste'. Nach diesem Modell kann eine Bank Vorsorge für Kreditverluste durch eine Zuführung zu einem
Wertberichtigungskonto nur dann betreiben, wenn dieser Verlust 'eingetreten' ist, was bedeutet, dass der Verlust wahrscheinlich ist und vernünftig
abgeschätzt werden kann. Um diesen Standard zu befolgen, müssen Banken dokumentieren, warum ein Verlust wahrscheinlich und vernünftig abschätzbar
ist, und der einfachste Weg, dies zu tun, ist, sich auf die historischen Ausfallraten und die eigene vergangene Erfahrung mit Kreditausfällen bei
der in Frage stehenden Art von Vermögenswerten zu beziehen. Leider wird die Verwendung historischer Ausfallraten zur Rechtfertigung wesentlicher
Vorsorgen in einer längeren Periode vorteilhafter Wirtschaftsbedingungen schwieriger, wenn die Kreditausfallraten sinken. In der Tat wird es immer
schwieriger, eine annehmbare Dokumentation auf der Grundlage der Vergangenheit und den jüngsten Erfahrungen zur Rechtfertigung bedeutender
Vorsorge beizubringen, je länger das freundliche Umfeld andauert. Als die Bankenvertreter nicht mehr in der Lage waren, derartige annehmbare
vergangenheitsorientierte Dokumentationen anzufertigen, begannen die Prüfer, sie aufzufordern, entweder die Vorsorge zu verringern oder, in
einigen Fällen, den extremen Schritt zu gehen, die Kreditrisikovorsorge durch Freigabe so genannter 'negativer Vorsorgen', die als Ergebnis zählten,
zu verringern.
Unnötig zu erwähnen, dass Bankaufsichtsbehörden, die Risikovorsorge genauso mögen wie wir, über das Ergebnis nicht erfreut waren.
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März 2009: Dritte Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um
Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere
Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu
machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre dritte Sitzung am
5. März 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung
angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Seite zur
Finanzmarktkrise.
Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise 5. März 2009 |
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Der Vorsitzender der FCAG, Harvey J. Goldschmid, eröffnete die Sitzung, indem er Teilnehmer und Beobachter davon in Kenntnis setzte, dass die
FCAG um Rückmeldungen aus der Branche zu bestimmten Fragestellungen/Themen bittet, die bei der nächsten Sitzung in London, die für den 20. April 2009
angesetzt ist, diskutiert werden sollen. Die FCAG gedenkt, diese Fragestellungen/Themen auf ihrer
Internetseite am Montag einzustellen. Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Themen, einschließlich einiger Sachverhalte, die aus
Zeitgründen auf der Februarsitzung 2009 nicht diskutiert werden konnten. Nachfolgend geben wir die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.
Dynamische Risikovorsorge
Der Vorsitzende Goldschmid stellte fest, dass dies vermutlich der wichtigste Sachverhalt sei, den die Gruppe an diesem Tag erörtern werde. Die
Diskussion zu diesem Thema drehte sich um ein Diskussionspapier, das von der FCAG erstellt worden war. Höhepunkte dieses Diskussionspapiers waren den
Sitzungsunterlagen als Anhang A beigefügt und können von der Internetseite der FCAG
heruntergeladen werden.
Bestimmte Mitglieder stellten fest, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge ähnliche Merkmale aufweise wie das Modell der eingetretenen
Verluste und dass das Konzept auf tatsächlichen Verlusten fuße, die statistisch über die Zeit geschätzt würden. Des weiteren wiesen mehrere Mitglieder
darauf hin, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge eher ein aufsichtsrechtliches als ein Bilanzierungsthema darstelle und dass ein Wechsel in
der Bilanzierung zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorschriften adverse Auswirkungen haben könne, die zu einer erhöhten Zyklizität führen könnten.
Mitglieder wiesen ferner darauf hin, dass das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste fehlerhaft sei, weil Verluste nicht zum 'richtigen
Zeitpunkt' erfasst würden, und ob nicht ein neues Modell wie das Modell des Gegenwartswerts eine bessere Abbildung der wirtschaftlichen
Realität wäre.
Viele Teilnehmer stimmten dem allgemeinen Konzept der dynamischen Risikovorsorge zu. Leisenring sagte, dass jedwede Diskussion um dynamische
Risikovorsorge damit beginnen sollte, den Terminus begrifflich abzugrenzen. Herz deutete an, dass die Bedenken auf Seiten der Standardsetzer die
Sicherstellung beinhalteten, dass es eine objektiv nachvollziehbare Methodologie bei der Festlegung der Rücklagen bei einer dynamischen Risikovorsorge
geben müsse. Die Gruppe verständigte sich darauf, dass FASB, IASB und der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen werden,
die die verschiedenen Sachverhalte/Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dynamischer Risikovorsorge aufgeworfen wurden, untersuchen soll, einschließlich
einer Betrachtung der sachgerechten Methodik für die Reservenbildung (d.h. eingetretene Verluste, erwartete Verluste, dynamische Risikovorsorge oder
beizulegender Zeitwert). Zudem wurde festgestellt, dass diese neue Arbeitsgruppe bis zum Ende dieses Jahres Empfehlungen zu dem sachgerechten Modell
abgeben würde.
Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von und Berichterstattung über Finanzinstrumente
Herz vermittelte den aktuellen Stand zu Finanzinstrumente: Verbesserungen bei Ansatz und Bewertung, einem gemeinsamen Projekt von IASB und
FASB. Herz stellte fest, dass die Board diese Gruppe um Input ersuchten, um die Zielsetzung bei diesem gemeinsamen Projekt festzulegen. Herz und
seine Boardkollegin, Leslie Seidman, stellten zudem heraus, dass die Board sich nicht den Luxus von drei bis fünf Jahren Zeit gönnen könnten, was der
übliche Zeitraumen für größere Projekte sei.
Die Mitglieder stimmten der Ansicht von Herz hinsichtlich der zeitlichen Planung des vorgeschlagenen Projekts zu und stellten fest, dass der
Schlüssel zu diesem Projekt in der Konvergenz und der Vereinfachung der Bilanzierungsmodelle für Finanzinstrumente liege.
Die Gruppe erörterte, dass der Weg in Richtung eines vollständigen Modells des beizulegenden Zeitwerts bedeutende Herausforderungen darstelle und
dass in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des
Berichts zur Marktwertbilanzierung der SEC
(der am 30. Dezember 2008 als Reaktion auf eine vom Kongress vorgeschriebene Studie erschienen war) jedwede Bewegung in Richtung eines vollständigen
Modells des beizulegenden Zeitwerts nicht ohne eine Behandlung der bestehenden Praxisprobleme erfolgen sollte. Die Mitglieder erörterten die Vorteile
und den möglichen Untergang zweier Modelle (z.B. beizulegender Zeitwert und erwartete Verluste). Die Gruppe stimmte im Großen und Ganzen darin überein,
dass die Erreichung von Erleichterungen eingedenk der komplexen Natur von Finanzinstrumenten nicht ohne Herausforderungen sein könne. Folglich
verständigte sich die Gruppe darauf, dass Einheitlichkeit und Konvergenz im Mittelpunkt stehen sollten. Darüber hinaus verständigten sich die
Teilnehmer darauf, dass dieser Sachverhalt der Gruppe an Themen hinzugefügt werden sollte, mit denen sich die neue Arbeitsgruppe befassen solle.
Erfassung von nicht realisierten Erfolgen aus der Bewertung von Schulden des eigenen Unternehmens
Das Panel diskutierte die Vor- und Nachteile der Erfassung von Erfolgen bei der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert, die sich aus
einer Veränderung der eigenen Verschuldung ergäben. Die allgemeine Sichtweise der Gruppe bestand darin, dass Erfolge aus der Bewertung von Schulden
zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden könnten, wenn (a) es sich um die Veränderung der Verschuldung eines speziellen Schuldners handele, (b)
solche Erfolge realisierbar seien und (c) sachgerecht offengelegt würden. Die Teilnehmer erörterten, dass die Standardsetzer für die Realisierbarkeit
von Erfolgen bestimmten Kriterien festlegen sollten, die erfüllt werden müssten (z.B., dass ein Unternehmen über hinreichend Liquidität verfügen
müsse, um die Schulden zurückzunehmen und die Gegenpartei willens ist, sie zurückzuverkaufen usw.).
Weitere Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Die beiden Vorsitzenden der FCAG hoben die zusätzlichen Kurzfristprojekte hervor, die der FASB unternommen habe, um die Leitlinien zur Anwendung
und Offenlegung von FASB Statement Nr. 157 anzugehen. Diese Projekte beinhalteten (a) Anwendungsleitlinien zur Feststellung, wann ein Markt für einen
Vermögenswert oder eine Schuld als aktiv oder inaktiv einzustufen sei; die Feststellung, wann ein Geschäftsvorfall unter Zwang erfolge; und die
Anwendung der beizulegenden Zeitwerts auf Anlagen in alternativen Instrumenten wie bspw. Hedge Fonds und Fonds für Risikokapital, und (b) verbesserte
Angaben über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, nach denen zusätzliche Angaben zu Sachverhalten wie Sensitivitäten der Bewertung auf wesentliche
Inputfaktoren und Übertragungen von Posten zwischen den Stufen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erforderlich seien.
Die Teilnehmer erörterten auch die Notwendigkeit regulatorischer Maßnahmen bei der Herstellung gesunder Märkte und stellten fest, dass einige der
Probleme, die wir heutzutage sähen, auf verschleierte Märkte für unregulierte Finanzinstrumente zurückzuführen seien.
Außerbilanzielle Sachverhalte
Die Mitglieder erörterten die Projekte von FASB und IASB zu Konsolidierung und Ausbuchung. Die Teilnehmer gaben an, dass die komplexen Strukturen,
die in den Märkten geschaffen und nicht bilanziert worden waren, der wesentliche Grund für die Finanzmarktkrise gewesen seien. Sie ermunterten die
Boards, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, wozu auch verbesserte Angaben gehören mögen. Das Panel beschloss, dieses Thema ausführlicher auf der
Sitzung am 20. April zu diskutieren.
Verfassung und Standardsetzungsprozess
Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass die Unabhängigkeit von Standardsetzern entscheidend sei, um einen unverzerrten und transparenten
Standardsetzungsprozess zu gewährleisten. Die Mitglieder stimmten darin überein, dass eine Rücksprache mit den Adressaten auch im Falle einer
Notfallstandardsetzung erforderlich sein solle. Sie begrüßten allerdings die Schritte von FAF und IASCF zur Einrichtung des Aufsichtsgremiums.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder
endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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März 2009: IASB wird im Aufsichtsbericht der EU kritisiert Die 'Hochrangige Gruppe zur Finanzaufsicht in der EU' hat ihren Bericht veröffentlicht, in dem 18 detaillierte Empfehlungen
zur Stärkung der Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte der EU unterbreitet werden. In dem Bericht werden folgende
Sachverhalte adressiert:
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wie die Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte in der EU organisiert werden muss |
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wie die Europäische Zusammenarbeiten bei der Aufsicht über die finanzielle Stabilität, Frühwarnungen und Krisenmechanismen
gestärkt werden muss; und |
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wie die EU-Aufsichten weltweit zusammenarbeiten sollten. |
Durch den Bericht hindurch wird die Bilanzierung als eine der Ursachen der gegenwärtigen weltweiten Finanzmarktkrise genannt.
Die Autoren des Berichts drängen darauf, dass der IASB oder Aufsichtsbehörden die Marktwertbilanzierung begrenzen:
| Um die Konvergenz der Bilanzierungspraktiken und ein gleiches Spielfeld auf globaler Ebene sicherzustellen,
sollte es Aufgabe des International Accounting Standard Board (IASB) sein, einen Konsens dazu herbeizuführen, wann und wie das
Prinzip der Marktbewertung zur Anwendung gelangen soll und wo nicht. Der IASB muss sich in dieser Hinsicht der Sichtweise
der Regulierer, Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsunternehmen mehr öffnen. Dies sollte mit der Entwicklung einer deutlich
ansprechbareren, offeneren, rechenschaftspflichtigeren und ausgewogeneren Governancestruktur einhergehen. Wenn ein solcher
Konsens nicht zustande kommt, sollte es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft sein, der Anwendung des Marktbewertungsprinzips
Grenzen zu setzen. |
Der folgende Ausschnitt ist Empfehlung #4 des Berichts:
Weiterführende Informationen:
Februar 2009: Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 5. März tagen
Die gemeinsame Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird ihre
dritte Sitzung am Donnerstag, den 5. März 2009 von 9:15 bis 15:15 Uhr im Baruch College, Newman Conference Center, 151 East 25th
Street, 7th Floor, New York, NY 10010 USA abhalten. Die Sitzung ist öffentlich und wird per Internetsendung übertragen. Die wesentlichen
Tagesordnungspunkte sind nachfolgend wiedergegeben (weiterführende Informationen finden Sie auf der
Internetseite des FASB):
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Teil I: Weitere Untersuchung von Sachverhalten, die auf der Sitzung am 13. Februar erörtert wurden:
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Darstellung von Risikovorsorge in Mehrzweckabschlüssen durch das Jahr hindurch |
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Mögliche Ansätze zur Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von und Berichterstattung über Finanzinstrumente |
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Teil II: Beizulegender Zeitwert, Fortsetzung:
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Ist es sachgerecht und nützlich, nicht realisierte Erfolge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der eigenen Verschuldung
des Berichtsunternehmens zu zeigen? Warum oder warum nicht? |
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Welche weitergehenden Leitlinien, sofern überhaupt, sind auf dem Gebiet der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erforderlich? |
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Teil III: Außerbilanzielle Posten:
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Was sind die besten Mittel zur Vermittlung nützlicher Informationen hinsichtlich Verbriefungen und anderer strukturierter Unternehmen? |
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Unter der Annahme, dass ein Konsolidierungs-/Ausbuchungsansatz verwendet würde, nach welchen Prinzipien sollte dann festgelegt werden, ob
eine Verbriefung oder ein anderes strukturiertes Unternehmen in die Bilanz des Originators aufgenommen wird? |
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Teil IV: Unternehmensverfassung von Standardsetzern und Standardsetzungsprozess:
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Wie (und durch wen) sollte eine Beaufsichtigung von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung national (oder international)
erfolgen, um ein angemessenes Maß an Unabhängigkeit, Rechenschaft und Transparenz im Standardsetzungsprozess sicherzustellen? |
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Welche Kriterien sollten Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung bei der Abwägung der Notwendigkeit einer zeitnahen Lösung eines
'Notfallsachverhalts' und der Notwendigkeit einer aktiven Beteiligung der Adressaten über den Standardsetzungsprozess in Erwägung ziehen? |
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IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards
zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen zu beraten.
Februar 2009: Risikoberichterstattung von
Versicherungsunternehmen in der Finanzmarktkrise
In den Erläuterungen zu
besonderen Prüfungsfragen in der aktuellen Wirtschafts- und
Finanzmarktkrise, die das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
im Dezember 2008 veröffentlicht hatte, hieß es:
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Unternehmen, die von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise betroffen sind, werden im Lagebericht über die wesentlichen
Risiken und Unsicherheiten, denen das bilanzierende Unternehmen ausgesetzt ist, berichten müssen, z.B.
über mögliche Probleme bei der Beschaffung von liquiden Mitteln, Unwägbarkeiten im Zusammenhang
mit der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten oder drastischen Nachfragerückgängen. Eine
klare Berichterstattung bedingt eine nachvollziehbare und zusammenhängende Beschreibung der wesentlichen
Schätzunsicherheiten und Risiken im Lagebericht, sodass die Adressaten auf die bestehenden Unsicherheiten und Risiken
unmissverständlich hingewiesen werden. |
In einer Presseerklärung weist das IDW jetzt drauf hin, dass ergänzend hierzu und zur ansonsten erforderlichen
Berichterstattung dem Versicherungsfachausschuss (VFA) für Versicherungsunternehmen vor dem Hintergrund der
Finanzkrise für den Lagebericht zum Jahresabschluss 2008 insbesondere die folgenden Sachverhalte von Bedeutung scheinen:
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Garantierisiko: Es ist auf die Frage einzugehen, wie das Unternehmen das Risiko bewältigt, dass bei einer andauernden
Niedrigzinsphase die Kapitalerträge unter Umständen nicht zur Finanzierung der garantierten Mindestverzinsung ausreichen.
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Bonitätsrisiko: Es ist insbesondere auf das Exposure gegenüber Banken einzugehen. Aus der Darstellung sollten zumindest
auf die Größenordnung der Bonitätsrisiken bei Banken und die Abhängigkeit von einzelnen Instituten geschlossen werden können.
Hierzu bietet sich eine über DRS 5-20, Tz. 32 hinausgehende Unterteilung der Forderungen nach den Schuldnergruppen Staaten,
Financial Institutions und Corporates an. Dabei kann auch auf die Art der Besicherung (z. B. Pfandrechte, Gewährträgerhaftung,
Einlagensicherung, Staatsgarantie) und eventuelle Nachrangigkeit (z. B. Genussrechte, Nachrangdarlehen, stille Beteiligung)
eingegangen werden. |
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Liquiditätsrisiko: Im Hinblick auf die bei Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Banken anders gelagerte
Liquiditätssituation, bietet es sich an, auf das Management des Liquiditätsrisikos, vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells
des Versicherungsunternehmens, einzugehen.
|
Februar 2009: Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die
Bilanzierung Auf einer Konferenz in Dubai am 15. Februar 2009 hielt Syed Asad Ali Shah, Präsident des Wirtschaftsprüferinstituts von Pakistan und Partner
bei unserer pakistantischen Schwesterfirma, einen Vortrag zur globalen Finanzmarktkrise Bilanzierungs- und Prüfungsfragen. Shah erörterte in
seinen Vortrag die Ursache der Krise, den aktuellen Stand, komplexe Finanzinstrumente, Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, Änderungen an
Standards als Reaktion auf die Krise sowie Bilanzierungs- und Prüfungsfragen. Sie können sich den englischsprachigen Vortrag von Shah
hier
herunterladen (299 KB).
Februar 2009: Mitschrift von der zweiten Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um
Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere
Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich
zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre zweite
Sitzung am 13. Februar 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte
von der Sitzung angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Seite zur
Finanzmarktkrise.
Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise 13. Februar 2009
Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Sachverhalte vom Schwerpunkt und Zweck von Abschlüssen bis hin zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert. Nachfolgend geben die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.
Zielsetzung von Abschlüssen
Die Mitglieder der FCAG stimmten grundsätzlich darin überein, dass sich Abschlüsse in erster Linie an Anleger wenden, zu denen eine große
Bandbreite an Interessenten einschließlich Kapitalgebern, Anlegern und Kreditgebern gehören. Die Mitglieder stimmten auch darin überein, dass das
gemeinsame Projekt zur Darstellung des Abschlusses sowie XBRL die Weise, wie Nutzer den Abschluss ansehen, wesentlich verbessern werden.
Abschlüsse vs. Finanzstabilität
Die Mitglieder stimmten grundsätzlich darin überein, dass Abschlüsse dem Zweck dienen müssten, Nutzern beim Treffen sachkundiger Entscheidungen
durch Zurverfügungstellung transparenter Informationen behilflich zu sein. Daneben stimmten die meisten zu, dass die Bilanzierung nicht dazu
verwendet werden sollte, der Prozyklizität entgegenzuwirken, sondern neutral sein soll. Zudem stimmten die Mitglieder im Großen und Ganzen darin
überein, dass es Aufgabe der Aufsichtsbehörden sei, Finanzstabilität sicherzustellen, und dass die Berücksichtigung der Finanzstabilität im
Abschluss dessen Transparenz gefährde.
Dynamische Risikovorsorge für die Ansammlung regulatorischen Kapitals
Hinsichtlich der Anwendung 'dynamischer Risikovorsorge wurden unterschiedliche Ansichten vorgestellt und erörtert. Einige Mitglieder äußerten
Bedenken, dass, wenn man Unternehmen erlaube, Rücklagen zu schaffen (ohne über sachgerechte Leitlinien oder Regulierung zu verfügen), dies zur
Gestaltung von Ergebnissen führen könne; dagegen schlugen andere vor, dass Aufsichtsbehörden Mindestanforderungen für die Kapitalausstattung
schaffen sollten, die die Reservenbildung treiben sollten.
Der Vorsitzende des IASB äußerte Bedenken, dass dynamische Risikovorsorge zu einer Entstellung der Gewinn- und Verlustrechnung führen werde und
schlug vor, dass Aufsichtsbehörden und Standardsetzer gemeinsam daran arbeiten sollten, herauszufinden, wie man die Auswirkung dynamischer
Risikovorsorge am besten in der Bilanz darstellen können, d.h. über das Eigenkapital ohne Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Bestimmte
Mitglieder unterstützten diese Ansicht, indem sie empfahlen, dass die Bilanzierung nicht geändert werden solle, um aufsichtsrechtliche
Kapitalanforderungen zu befriedigen. Bestimmte Mitglieder empfahlen zudem, dass die Aufsichtsbehörden Unternehmen verbieten sollten, solche
Kapitalrücklagen (die im Eigenkapital gebildet werden) über Dividenden oder Aktienrückkäufe auszuschütten, um die Angemessenheit dieser Rücklagen
zu erhalten.
Obwohl dieser Sachverhalt breit erörtert wurden, empfahl der Vorsitzende der FCAG, diesen Sachverhalt gründlicher auf der Sitzung am 5. März
zu diskutieren; zuvor solle ein Konzeptpapiere zur dynamischen Risikovorsorge an die Mitglieder verteilt werden. In dem Konzeptpapier würden die
beiden Modelle erörtert (d.h. ergebniswirksame oder -neutrale Veränderung der Rückstellungen) und das Konzept der dynamischen Risikovorsorge
dahingehend auszuweiten, dass es nicht nur für Kredite, sondern auch für andere Finanzinstrumente Geltung erlangen würde.
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Der Vorsitzende der FCAG hob hervor, dass die Studie zur Marktwertbilanzierung der SEC zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der beizulegende
Zeitwert lediglich für die Bewertung einer Minderheit von Vermögenswerten und Schulden bei den untersuchten Finanzinstitutionen verwendet würde
und nicht für das Zusammenbrechen der Finanzinstitutionen verantwortlich gemacht werden könne. Tatsächlich wiesen Mitglieder darin hin, dass
Kreditverluste (wie in der Studie hervorgehoben) der wesentliche Treiber der Bankzusammenbrüche waren.
Bestimmte Mitglieder der FCAG hoben hervor, dass der wirkliche Sachverhalt darin bestünde, wie das Konzept des beizulegenden Zeitwerts bei
gestörten Märkten anzuwenden sei. Diese Mitglieder waren auch der Ansicht, dass die Erfassung unrealisierter Erträge bei Schulden (infolge einer
Herabstufung der Bonität) keine nützliche Wiedergabe der Ertragskraft der Bank zur Verfügung stelle und zu einer fehlerhaften Darstellung der
wirklichen Verluste führe, die durch solche Erträge unterdrückt würden. Die Mitglieder stellten zudem fest, dass Standards 157 Flexibilität bei
der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts gewähre, welche die Anwendung erheblichen Ermessens erfordere, aber infolge von Rechtsrisiken und dem
Risiko der Anzweiflung im Nachhinein zu einer fehlerhaften Anwendung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts führe.
Darüber hinaus stimmten die Mitglieder darin überein, dass der beizulegende Zeitwert Transparenz biete; gleichwohl sollten die Boards (IASB
und FASB) weiter daran arbeiten sollten, Methoden zur Verbesserung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts zu untersuchen, bevor dessen Anwendung
auf andere finanzielle Vermögenswerte und Schulden ausgedehnt werde.
Zudem waren sich die Mitglieder darin einig, dass das Modell der gemischten Bewertungsmaßstäbe überprüft werden solle und dass die Boards
eine Vereinfachung der Leitlinien für Wertminderungen erwägen sollten.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder
endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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Februar 2009: Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Erkenntnisse der Wirtschaftsprüfer aus den sich abzeichnenden konkreten Folgen der
Finanzmarktkrise zusammengefasst. Für zehn ausgewählte Handlungsfelder wird das in den Augen des Berufsstands
bestehende Verbesserungspotenzial in der Studie
Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise ein Blick nach vorn skizziert (58 KB):
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Reichweite der Finanzmarktaufsicht
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Transparenz und Unabhängigkeit des Rating
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staatliche Unterstützung des Kreditsektors
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aktive Managementüberwachung durch den Aufsichtsrat
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intensivere Kooperation von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
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nachhaltige Vergütungsanreize
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Abweichungen von einer Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten
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Konsistenz und Vertrauenswürdigkeit geänderter Bilanzierungsregeln
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Begleitung des Standardsetting durch das IASB
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Risikosensibilität beim Umgang mit Abschlussinformationen
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Februar 2009: Neue Seite zur Informationssuche und zum
Erfahrungsaustausch während der Finanzmarktkrise
Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat eine neue Internetseite
zur Finanzmarktkrise ins
Leben gerufen. Außergewöhnliches Merkmal der Seite ist,
dass neben einem Angebot von Analysen, Ressourcen und Empfehlungen auch ein Austauschforum eingerichtet worden ist, über das ACCA-Mitglieder
und andere Besucher der Seite ihre persönlichen Erfahrungen und Ideen in Bezug auf die gegenwärtige Situation austauschen können.
ACCA-Präsident Richard Aitken-Davies erläutert die Idee der Seite so: “Das Hauptmerkmal der neuen Seite von ACCA ist, dass
wir nicht nur auf unsere Mitglieder über die gegenwärtige Krise einreden, wie ermutigen sie, ihre Erfahrungen und Meinungen auszutauschen.
Unsere Mitglieder verfügen über einen beachtlichen Erfahrungsschatz und können auf einzigartige Weise Unterstützung leisten
und Einsichten in Fragen anbieten, die verschiedenen Wirtschaften unterschiedlich beeinflussen." Zu der englischsprachigen Seite
gelangen Sie hier.
Februar 2009: Sind weltweit gültige Bilanzierungsstandards erreichbar?
In einem Artikel, der in der Ausgabe vom 3. Februar 2009 der französischen Wirtschaftszeitung La Tribune erschien,
fragt Nicolas Véron, ob es weltweit eigentlich wirklich eine Suche nach einer globalen Lösung der gegenwärtigen Finanzmarktkrise gebe oder
ob doch eher regionale oder nationale Reaktionen greifen werden. M. Véron, ein Mitglied der europäischen „Denkfabrik“
Breugel, argumentiert,
dass globale Solidarität bei Wirtschaftsfragen eher nicht zu erwarten ist. Das Ziel sollte bescheidener sein der Erhalt eines offenen
Wirtschaftsystems, in dem alle Spieler die Möglichkeit haben, voran zu kommen. Véron zieht den Schluss, dass 'fairer globaler Wettbewerb kurzfristig
das Zurückstellen nationaler Bevorzugung beinhaltet.... Er beruht auch auf abgestimmten internationalen Regeln in grundlegenden Bereichen der
Regulierung.' Sie können sich den vollständigen Artikel in englischer Sprache mit dem Titel
Globale Krise: Globale Lösungen? herunterladen (45 KB),
der Ihnen hier mit freundlicher Genehmigung des Autors zur Verfügung steht. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
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Die Krise hat auch die internationalen Rechnungslegungsstandards, bekannt als IFRS, auf die Anklagebank gebracht. Der IASB, der die Standards
verabschiedet, reagierte spät und war dann übermäßig von politischem Druck eingeschüchtert. Die Aussichten für eine IFRS-Einführung in den USA
sind wieder weit weniger gut geworden.
Außerdem sind gemeinsame Standards nur dann zweckreich, wenn ihre Umsetzung überall einheitlich ist, was gegenwärtig bei weitem nicht der Fall ist.
Schließlich hängt Vertrauen entscheidend von einer glaubwürdigen Überwachung der Macht der privaten globalen Finanzintermediäre ab, deren Rolle
ausschlaggebend für das ganze System ist. Bei ihnen ist Selbstregulierung nicht länger ausreichend, um Vertrauen entstehen zu lassen.
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Januar 2009: Zweite Sitzung der
Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 13. Februar
Der International Accounting Standards Board hat heute bekanntgegeben, dass die
zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
(Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 13. Februar 2009 in
New York stattfinden wird. Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB
eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere
Meldung vom 30. Dezember 2008). Die Sitzung ist öffentlich und wird live per Audiostream
übertragen werden.
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Tag der Sitzung: 13. Februar 2009 |
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Sitzungsort: Baruch College Newman Conference Center, Room H750, 151 East 25th Street, 7th Floor, New York, NY 10010 |
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Registrierung: Um als Beobachter an
der Sitzung teilzunehmen, müssen Sie ein Email an die
Adresse kakosminoff@fasb.org
(ref: Financial Crisis Advisory Group) mit folgenden Details senden:
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Name |
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Arbeitgeber |
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Berufsbezeichnung |
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Herkunftsland |
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Zwei weitere Sitzungstermine sind ebenfalls bereits bekanntgegeben: 5. März 2009 in New York und 20. April 2009
in London.
Januar 2009: Übersicht über die
Fortschritte des IASB bei den Reaktionen auf die Finanzmarktkrise
Der IASB hat eine neue Seite eingerichtet, die einen
Überblick über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise gewährt.
Dort finden sich nicht nur allgemeine Informationen zu beispielsweise der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG)
und zu den Gesprächen am Runden Tisch, sondern es werden zu jedem der angestoßenen Projekte auch jeweils drei Fragen beantwortet und mit
entsprechenden Materialien hinterlegt:
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Was ist der Sachverhalt? |
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Was unternehmen wir? |
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Wie weit sind wir fortgeschritten? |
Die angestoßenen Projekte sind Konsolidierung, Ausbuchung, Angaben nach IFRS 7, Einrichtung eines Expertenbeirats zu Fair-Value-Bewertung,
Projekt zur Fair-Value-Bewertung und Finanzinstrumente/IAS 39.
Januar 2009: Mitschrift von der ersten Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB
und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise
entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom
30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung
während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Gestern hielt die FCAG ihre erste Sitzung
ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von
der Sitzung angefertigt haben.
Sitzung der Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise 20. Januar 2009
Der Vorsitzende erinnerte die Teilnehmer in seinen einführenden Bemerkungen an die Gründe, warum der beizulegende
Zeitwert jüngst soviel Aufmerksamkeit erregt hat, insbesondere in den Fällen, in denen er auf Instrumente in
'ausgetrockneten' Märkten angewendet wurde. Er fuhr mit der Erläuterung fort, dass das Konzept des beizulegenden
Zeitwerts breitere Anwendung nach der 'Sparkassenkrise' in den USA gefunden hat und es weiterhin 'in Arbeit' sei.
Er sagte, dass die beiden wesentlichen Fragen gestellt würden:
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In welchen Fällen war die Rechnungslegung hilfreich bei der Identifizierung von Sachverhalten? |
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In welchen Fällen war die Rechnungslegung nicht hilfreich? |
Die Vorsitzenden von FASB und IASB vermittelten kurz den aktuellen Stand bei den Tätigkeiten der beiden Boards.
Sie berichteten, dass es Druck gegeben habe, fundamentalere Änderungen an der Rechnungslegung vorzunehmen und dass
aufsichtsrechtliche Reformen auf die Rechnungslegung ausstrahlen könnten. Sie nannten fünf Kernsachverhalte, die
im Zuge der Krise zutage traten:
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Beizulegender Zeitwert |
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Außerbilanzielle Geschäfte (Konsolidierung) |
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Verbriefungen (Ausbuchung) |
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Wertminderungen |
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Risikoberichterstattung (Nutzer sahen die Risiken in den Unternehmen nicht) |
Beide Vorsitzende betonten, dass die getroffenen und geplanten Maßnahmen auf diese Sachverhalte gerichtet seien.
Der Stab beider Boards vermittelte detailliert den aktuellen Stand zu den bislang entwickelten Antworten. Man hob
hervor, dass mehrere vorgeschlagene Änderungen an den IFRS und US-GAAP veröffentlicht worden seien und so bald wie
möglich erneut erörtert würden. Darüber hinaus erwartet der IASB, Vorschläge zur Ausbuchung und zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert im ersten Quartal 2009 herauszugeben. Beide Boards werden weiter daran arbeiten, die Tätigkeiten
hinsichtlich einer umfassenden Überprüfung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu beschleunigen.
Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission, SEC) stellte eine Zusammenfassung des kürzlich veröffentlichten SEC-Berichts zu
den Auswirkungen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert auf die Finanzmarktkrise in den USA vor. Er stellte fest,
dass die Mehrheit der Vermögenswerte im Abschluss von Finanzinstitutionen in den USA nicht zum beizulegenden Zeitwert
bewertet worden seien und dass lediglich ein Teil erfolgswirksam so bewertet worden sei. In dem Bericht kam man zu dem
Schluss, dass der beizulegende Zeitwert keine bedeutende Rolle in der Krise gespielt habe. Ferner wurde festgestellt,
dass der beizulegende Zeitwert von Anlegern als nützlich angesehen werde und dass viele der vorgeschlagenen Alternativen
dieses Maß an Nützlichkeit nicht aufwiesen. Darüber hinaus wurde in dem Bericht hervorgehoben, dass das Vorgehen des
FASB sachgerecht sei. Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung stellte fest, dass der Bericht mehrere
Empfehlungen enthalte, darunter den Vorschlag, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nicht auszusetzen (siehe
dazu unsere Nachricht vom 31. Dezember 2008).
Die Mitglieder der FCAG brachten sodann ihre Meinung zum Ausdruck. Die wesentlichen Themenkomplexe, die in den
Sichtweisen der Teilnehmer zum Ausdruck kamen, sind nachfolgend zusammengefasst.
Hat der beizulegende Zeitwert die Finanzmarktkrise beschleunigt oder verschlimmert?
Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass der beizulegende Zeitwert 'eine gewisse' Rolle während der Finanzmarktkrise
gespielt habe, vor allem hinsichtlich des Effekts der Prozyklizität. Als Grund dafür wurde die größere Verwendung von
Rechnungslegungszahlen durch die Aufsichtsbehörden genannt. Allerdings war die Mehrheit der Ansicht, dass der beizulegende
Zeitwert keine größere Rolle gespielt habe, und kein Teilnehmer schlug seine Abschaffung vor es seien die
Geschäftsrisiken gewesen, die Finanzinstitutionen eingegangen seien und nicht angemessen gemanagt hätten.
Es wurde hervorgehoben, dass Unternehmen mehr Leitlinien hinsichtlich der Frage benötigten, wie der beizulegende Zeitwert
in bestimmten Umständen festgestellt werden solle, vor allem in einem inaktiven Markt. Die Arbeit des beratenden
Expertenpanels des IASB und dessen Abschlussdokument wurden als Schritt in die richtige Richtung genannt. Andere FCAG-
Mitglieder äußerten Bedenken, dass der Bewertungsprozess als solcher nicht transparent sei und dies ebenfalls ein Thema
sei, dessen man sich annehmen müsse.
Viele FCAG-Mitglieder hoben hervor, dass außerbilanzielle Aktivitäten und damit Konsolidierungsregeln die Entwicklung
einer Schattenbuchhaltung zugelassen hätten, bei denen Risiken nicht im Abschluss dargestellt worden seien. Man stellte
fest, dass die Geschäftsleitung im ihrem Abschluss erklären müsse, warum Unternehmen konsolidiert worden seien oder nicht.
Ein Mitglied stellte fest, dass die Anreizsysteme für die Führungskräfte die Situation verschärft hätten und dass
diese Systeme nicht angemessen in den Berichten der Unternehmen dargestellt worden seien. Einige meinten, dass die
Bilanzierung künftige Krisen nicht verhindern könne.
Verfahrensweise beim Setzen von Standards
Viele betonten die Wichtigkeit, sich auch unter Druck an den Standardsetzungsprozess zu halten, in schwierigen Zeiten
möglicherweise beschleunigt. Ein Mitglied stellte fest, dass der Zeitraum September/Oktober 2008 ein Tiefpunkt in dem
Setzen internationaler Rechnungslegungsstandards gewesen sei. Im diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass Standards
durchsetzbar seien müssten: Wenn Standards nicht sachgerecht angewendet würden, helfe das beste Rahmenkonzept für die
Bilanzierung nicht. Einige Mitglieder betonten die Notwendigkeit für einen weltweit einzigen Satz an Standards.
Anlegervertrauen
Ein weiteres Kernthema bestand darin, dass das Vertrauen der Anleger in die Rechnungslegung der Schlüssel zur
Verbesserung der Marktsituation sei Anleger seien an einer Rechnungslegung interessiert, die die ökonomische
Realität abbilde. Die Standardsetzer wurden eindringlich gebeten, sich dies bei der Verfolgung weiterer Schritte in
Erinnerung zu rufen. Dieses sei verbunden mit der Verringerung der Komplexität in der Rechnungslegung und der
Vermeidung einer Überfrachtung mit Informationen. Eines der anwesenden Boardmitglieder sagte, dass es eine Menge
Zynismus im Markt über die Rechnungslegung gebe und dass alle weiteren Schritte dürften diesen Zynismus nicht
verstärken, sondern die Glaubwürdigkeit in die Rechnungslegung wiederherstellen müssten. Dieses Mitglied stellte fest,
dass viele der Ansinnen von Politikern auf Änderungen in der Bilanzierung nur Werkzeuge zur Ergebnisgestaltung
schaffen und dementsprechend das Anlegervertrauen unterminieren würden.
Wertminderungen
Viele FCAG-Mitglieder äußerten sich besorgt über die komplexen Regelungen zu Wertminderungen und den Unterschieden
zwischen IFRS und US-GAAP. Einige Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der fehlenden Möglichkeit, Risikovorsorge in
guten Zeiten zu bilden, die in schlechten Zeiten genutzt werden könne, d.h. Vorsorge für erwartete Verluste zu bilden und
nicht für eingetretene Verluste, wie dies derzeit in den Wertminderungsmodellen nach IFRS und US-GAAP vorgesehen ist.
Andere meinten, dass dies ein aufsichtsrechtlichen Thema sei und so gelöst werden könne, dass eine angemessene Zuweisung
zu den Rücklagen erfolge und ausschüttungsfähige Gewinne begrenzt würden.
Zielsetzung der Rechnungslegung
Es wurde hervorgehoben, dass bevor man Schlüsse zu irgendeinem der Sachverhalte ziehe, die Zielsetzung der Rechnungslegung
klar sein müsse. Man hob hervor, dass die derzeitigen Rahmenkonzepte Aufsichtsbehörden nicht als Kernnutzer von Abschlüssen
ansähen und die finanzielle Stabilität dementsprechend kein Ziel der Rechnungslegung sei.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind
nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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Januar 2009: G-30-Empfehlungen zur Marktwertbilanzierung
Am 15. Januar 2009 veröffentlichte die Gruppe der Dreißig (G-30) einen Bericht
mit dem Titel Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität. In dem Bericht werden
Mängel im globalen Finanzsystem adressiert und 18 spezifische Empfehlungen ausgesprochen: Verbesserung der
Aufsichtssysteme, Stärkung der Rolle der Zentralbanken, Verbesserung von Regierungspraxis und -risikomanagement,
Adressierung der Prozyklizität, Verbesserung der Bilanzierungspraxis, Stärkung der Finanzinfrastruktur, Erhöhung der
internationalen Koordination. Das Projekt wurde von Paul Volcker als Vorsitzendem und Tommaso Padoa-Schioppa
und Arminio Fraga Neto als stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Volcker und Padoa-Schioppa sind beide
frühere Vorsitzende der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB. Die Gruppe der Dreißig ist ein privates,
gemeinnütziges, internationales Gremium, das das Ziel verfolgt 'das Verständnis der internationalen
Wirtschafts- und Finanzfragen zu vertiefen, die internationalen Auswirkungen von Entscheidungen im
öffentlichen und im Privatsektor zu erforschen und die Wahlmöglichkeiten zu prüfen, die Marktteilnehmern und
Entscheidungsträgern offenstehen'. Die Liste der Empfehlungen können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 288 KB).
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Kernempfehlungen im Bericht der G-30: Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität
Kernempfehlung I
Lücken und Schwächen im Geltungsbereich der Bankenaufsicht und -überwachung müssen beseitigt werden. Alle systemisch
bedeutenden Finanzinstitutionen, gleich welcher Art, müssen sich in einem gewissen Maße der Bankenaufsicht unterwerfen.
Kernempfehlung II
Die Qualität und Effizienz der Bankenaufsicht und -überwachung müssen verbessert werden. Dies wird besser ausgestattete
Bankaufsichten und Zentralbanken erfordern, die in Strukturen tätig sind, die viele höhere Ebenen an nationaler und
internationaler politischer Koordination erfordern.
Kernempfehlung III
Institutionelle Verfahren und Standards müssen verstärkt werden, mit besonderer Betonung von Standards auf den
Gebieten der Governance, des Risikomanagements, des Kapitals und der Liquidität. Aufsichtliche Verfahren und
Bilanzierungsstandards müssen zudem Vorkehrungen gegen prozyklische Effekte treffen und mit der Aufrechterhaltung
vorsichtiger Geschäftspraktiken in Einklang stehen.
Kernempfehlung IV
Finanzmärkte und -produkte müssen transparenter gemacht und besser mit Risiko- und aufsichtsrechtlichen Anreizen in
Einklang gebracht werden. Die Infrastruktur, die solchen Märkten zugrunde liegt, muss viel robuster und
widerstandsfähiger gegen einen möglichen Ausfall selbst großer Finanzinstitutionen gemacht werden. |
Eine der speziellen Empfehlungen unter der Kernempfehlung III bezieht sich auf die 'Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert':
Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert Empfehlung 12:
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a. Fair-Value-Bilanzierungsprinzipien und -standards sollten im Hinblick auf die Entwicklung
realistischerer Leitlinien für den Umgang mit weniger liquiden Instrumenten und gestörten Märkten neu beurteilt
werden. |
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b. Die Spannungen zwischen dem Geschäftszweck, dem beaufsichtigte Finanzinstitutionen, die als Intermediär
von Kredit- und Liquiditätsrisiken auftreten, dienen, und den Interessen von Anlegern und Gläubigern sollte
dadurch gelöst werden, dass prinzipienbasierter Standards, die das Geschäftsmodell dieser Institutionen besser
abbilden, entwickelt, eine angemessene Strenge bei der Bewertung und der Einschätzung von Absichten angewendet
sowie verbesserte Angaben und Transparenz gefordert werden. Diese Standards sollten zudem von den Bankaufsichten
überprüft und mit ihnen abgestimmt werden, um eine Anwendung dergestalt sicherzustellen, dass sie mit einem sicheren
und reibungslosen Geschäftsablauf solcher Institutionen in Einklang steht. |
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c. Bilanzierungsprinzipien sollten zudem flexibler hinsichtlich des aufsichtlichen Erfordernisses sein, wonach
beaufsichtigte Institutionen eine angemessene Risikovorsorge für Kreditausfälle unterhalten können, die die
erwarteten Verluste durch alle Portfolien über die Laufzeit der Vermögenswerte in diesen Portfolien ausreichend
abdeckt. Die Art und Weise, in der die Risikovorsorge festgestellt und zugewiesen wird, sollte vollends transparent
sein. |
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d. Wie im dritten Bericht der Gruppe für das Management von Adressenausfallrisiken (Counterparty Risk Management
Policy Group, CRMPG) betont wurde, müssen einzelne Finanzinstitutionen unter jedweden Bilanzierungsstandards und in
allen Marktsituationen sicherstellen, dass im Zentrum des Bewertungs- und Preisüberprüfungsprozesses vollends
angemessene Ressourcen stehen, die durch absolut zuverlässige und unabhängige Entscheidungsbefugnis abgeschirmt sind. |
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Januar 2009: FASB veröffentlicht Klarstellung im Zusammenhang mit der Bilanzierung eingebetteter Derivate
Der Stab des FASB hat auf dessen Internetseite den Vorschlag für eine Änderung seiner Umsetzungsleitlinien zur Bilanzierung
von Derivaten eingestellt. Im Zuge der Veröffentlichung von SFAS 133 Bilanzierung von derivativen Instrumenten und
Sicherungsmaßnahmen im Jahr 1998 hatte der FASB eine Arbeitsgruppe eingesetzt (Derivatives Implementation Group, DIG), die sich
mit speziellen Umsetzungsfragen befassen sollte, die durch den Standard nicht explizit behandelt werden. Auch wenn das Gros der
Leitlinien in den ersten drei Jahren bis 2001 erarbeitet wurde und die Arbeitsgruppe nicht länger tagt, kommt es bei dem einen oder
anderen Sachverhalt im Zuge der Herausgabe neuer Verlautbarungen des FASB immer wieder zu Folgeänderungen. Diese werden mittlerweile
über den Verfahrensweg eines Positionspapiers des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) eingebracht.
Der nun vorgelegte Umsetzungssachverhalt mit der laufenden Nummer C22
Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate dient der Klarstellung der Bilanzierung eingebetteter Kreditderivate.
Im Zuge der Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der
Umklassifizierung finanzieller
Vermögenswerte, die der IASB im Oktober 2008 verabschiedet hatte, wurde von verschiedenen Seiten auf einen möglichen Unterschied
zwischen US-GAAP und IFRS hingewiesen. Während bonitätsbezogene eingebettete Derivate nach IAS 39 in der Regel von ihrem Trägervertrag
abgespalten und getrennt bilanziert werden, sei eine gängige Auffassung unter US-GAAP, dass eine Trennung nicht erforderlich sei.
IASB und FASB haben daraufhin ihre jeweiligen Verlautbarungen gegeneinander abgeglichen. Sie kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis,
dass eine Trennung sowohl nach IAS 39 als auch nach SFAS 133 geboten und die abweichende Handhabung durch nach US-GAAP
bilanzierende Unternehmen auf ein fehlerhaftes Verständnis des Standards zurückzuführen sei. Die Boards verständigten sich im Dezember
2008 darauf, dass der FASB diesen Umstand klarstellen wird.
Mit dem Umsetzungssachverhalt Nr. C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate werden fünf Textziffern in
SFAS 133 geändert und eine neue hinzugefügt. Darin wird Folgendes klargestellt:
- Eine Eigenschaft eines Finanzinstruments, die sich allein auf die Konzentration von Kreditrisiken in Form einer Nachrangigkeit
eines Finanzinstruments gegenüber einem anderen beziehe, sei nicht als eingebettetes Derivat im Sinne von SFAS 133 anzusehen und
unterläge folglich nicht den Trennungsvorschriften.
- Alle anderen Formen bonitätsbezogener derivativer Elemente, einschließlich solcher, die in besicherten
Schuldverschreibungen (Collateralized Debt Obligations, CDOs) und synthetischen CDOs eingebettet sind, fielen hingegen in den
Anwendungsbereich der Regelungen des Standards und seien auf eine mögliche Trennungspflicht hin zu untersuchen.
Der Vorschlag kann bis zum 13. Februar 2009 kommentiert werden.
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Januar 2009: Global Economic Outlook erstes Quartal 2009
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Die Forschungsabteilung Deloitte Research hat den Überblick über die wirtschaftlichen Perspektiven weltweit für das erste
Quartal 2009 herausgegeben, in dem festgehalten wird, dass die Weltwirtschaft derzeit eine "nahezu synchrone" Verminderung des
Wirtschaftswachstums, einen rapiden Preisverfall und ein ernsthaftes Nachlassen der Handelsaktivitäten aufgrund
der andauernden Kreditbeschränkungen erfährt. Das überraschendste Ergebnis der globalen Finanzmarktkrise jedoch könnte die Änderung
der Ansichten sein, was die angemessene Rolle einer Regierung in der Wirtschaft sein sollte. Regierungen wagen sich auf Neuland, erwägen
bisher Unaussprechliches und ergreifen bisher undenkbare Maßnahmen. Es gibt beinah mehr Neues, als man fassen kann. In dieser Ausgabe des
vierteljährlich erscheinenden
Global Economic Outlook (in englischer Sprache, 4.210 KB) versuchen die Wirtschaftsforscher von
Deloitte Research, herauszufinden, was da gerade passiert. Darüber hinaus bieten sie ihren gewohnten Ausblick auf die nächste Zukunft.
Folgende Inhalte werden in dem Bericht geboten: |
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Analyse einiger Risiken und Möglichkeiten, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben |
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Überprüfung, wie die aufstrebenden Märkte von der Finanzmarktkrise betroffen sind
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Überblick darüber, wie die Geldmarktpolitik in der gegenwärtigen Krise funktioniert oder nicht funktioniert |
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Wirtschaftlicher Ausblick für neun Länder/Regionen beginnend mit dem wirtschaftlichen Abschwung in den Vereinigten
Staaten und der Wirksamkeit sowohl vergangener als auch künftiger politischer Reaktionen. Des Weiteren werden
die Wirtschaften der Eurozone, des Vereinigten Königreichs, Russlands, Indiens, Chinas, Japans, Südamerikas
und des Nahen Ostens untersucht. |
Eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Inhalte der Studie in
deutscher Sprache finden Sie
hier.
Januar 2009: Heads Up zur Marktbewertungsstudie der SEC
Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel
SEC sagt 'Fair Value ist fair' Studie zur
Marktwertbilanzierung abgeschlossen veröffentlicht (in englischer Sprache, 159 KB). In dem Newsletter wird der Bericht der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) mit den Empfehlungen hinsichtlich der
Marktwertbilanzierung an den Kongress behandelt (siehe dazu auch unsere ausführliche
Nachricht
vom 31. Dezember 2008). Der Bericht stellt eine Antwort auf das Mandat des Kongresses in Abschnitt 133 des Notfallgesetzes von 2008
dar, von der SEC die Durchführung einer Studie zur Marktwertbilanzierung in Rücksprache mit den Notenbank und dem Finanzministerium zu
verlangen.
Januar 2009: Erste Sitzung der
Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 20. Januar
Der International Accounting Standards Board gab gestern bekannt, dass die erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
(Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 20. Januar 2009 in London stattfinden wird. Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB
eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere
Meldung vom 30. Dezember 2008). Die Sitzung ist öffentlich und wird live per Audiostream auf der
Internetseite des IASB übertragen werden. Sitzungsort und -zeiten lauten wie folgt:
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Tag der Sitzung: 20. Januar 2009 |
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Sitzungsort: Crowne Plaza London – The City Hotel, Bridewell Suite, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB |
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Sitzungszeiten (ungefähr):
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morgens: 11:00 - 12:45 (GMT) |
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nachmittags: 13:30 - 16:45 (GMT) |
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Sitzungsunterlagen: Die Unterlagen für die Beobachter können Sie zu gegebener Zeit
hier herunterladen |
Details zur Registrierung, um die Sitzung im Internet zu verfolgen, will der IASB in Kürze bekannt geben. Um als Beobachter an der
Sitzung teilzunehmen, müssen Sie ein Email an die Adresse
meetings@iasb.org (ref: Financial Crisis Advisory Group) mit folgenden Details senden:
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Name |
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Arbeitgeber |
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Berufsbezeichnung |
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Herkunftsland |
Bitte berücksichtigen Sie, dass der IASB zwar versuchen wird, allen Interessenten Platz zu gewähren, es bei Kapazitätsengpässen
aber auch zu Absagen kommen kann. Beachten Sie bitte ferner, dass die Sitzungen parallel zur Sitzung des IASB am gleichen Tag
stattfinden.
Januar 2009:
Bilanzierungserwägungen in 'turbulenten Zeiten'
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation
Turbulente Zeiten: Wesentliche Bilanzierungserwägungen bei den heutigen volatilen Märkten (in englischer Sprache,
172 KB). In diesem Bilanzierungshinweis werden die Bilanzierungssachverhalte und -beiträge hervorgehoben, die höchst
wahrscheinlich für die Beurteilung der Bilanzierungsauswirkungen des heutigen Finanzumfelds relevant sind. Folgende
Themen stehen im Fokus:
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Bestimmung beizulegender Zeitwerte auf inaktiven Märkten, |
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überarbeitete Prognosen hinsichtlich des wirtschaftlichen Ausblicks, die auf Wertminderungen und eine
mangelnde Erholung vieler Vermögenswerts hinweisen, |
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geringe Verfügbarkeit von Krediten und höhere Finanzierungskosten, |
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ein höheres Niveau an Insolvenzen, |
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Auswirkungen auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sowie |
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wesentliche herausgehobene Angabevorschriften. |
Die beschriebenen Bilanzierungserwägungen betreffen alle Unternehmen sie gelten nicht nur für
Finanzinstitutionen. Mit diesem Hinweis werden keine neuen Bilanzierungsleitlinien eingeführt. Vielmehr werden die
Vorschriften in den gegenwärtig bestehenden IFRS hervorgehoben, die höchstwahrscheinlich bei der Beurteilung von
Bilanzierungssachverhalten auf Märkten, die durch Volatilität, eine Kreditverknappung und Rezession gekennzeichnet
sind, von Bedeutung sind. |
Dezember 2008: SEC übergibt Studie zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat gestern den ihr durch die
Notfallgesetzgebung 2008
auferlegten Bericht zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress
übermittelt (in englischer Sprache, 2,4 MB). In dem 211 Seiten umfassenden Bericht ihrer Abteilungen für Rechnungslegung und
Unternehmensfinanzen spricht sich die SEC gegen die Abschaffung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aus; vielmehr
empfiehlt sie in dem Bericht Verbesserungen gegenüber der bestehenden Praxis, einschließlich einem Überdenken der Bilanzierung
von Wertminderungen sowie der Entwicklung weiterer Leitlinien zur Feststellung eines beizulegenden Zeitwertes für Anlagen in
inaktiven Märkten, einschließlich Situationen, in denen Marktpreise nicht jederzeit verfügbar sind.
Neben anderen wichtigen Untersuchungsergebnissen wird in dem Bericht ausgeführt, dass Anleger grundsätzlich der Ansicht
seien, dass eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert die Transparenz in der Rechnungslegung erhöhe und zu besseren
Anlageentscheidungen führe. In dem Bericht wird zudem festgestellt, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert keine
bedeutende Rolle bei den Zusammenbrüchen der Banken im Jahr 2008 gespielt zu haben schien. Vielmehr, so der Bericht, scheinen
die Zusammenbrüche der Banken in den USA das Ergebnis zunehmend wahrscheinlicher Kreditverluste, Bedenken hinsichtlich der
Qualität der Vermögenswerte und in bestimmen Fällen schwindenden Vertrauens auf Seiten der Kapitalgeber und
Anleger zu seien.
Auch wenn in dem Bericht nicht die Abschaffung der Fair-Value-Standards gefordert wird, spricht die SEC acht
Empfehlungen aus, mit denen deren Anwendung verbessert wird. Wir haben Ihnen diese Empfehlungen in der nachfolgenden
Tabelle zusammengefasst. Die Presseerklärung der SEC vom gestrigen Tag können Sie
hier einsehen.
| Im Bericht der SEC genannte Empfehlungen zur Fair-Value-Bilanzierung |
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Entwicklung zusätzlicher Leitlinien und anderer Werkzeuge zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts, wenn relevante
Marktinformationen in illiquiden oder inaktiven Märkten nicht zur Verfügung stehen, einschließlich der Erwägung der
Notwendigkeit von Leitlinien, um Unternehmen und Prüfer durch Befassung mit folgenden Themen zu helfen:
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Wie stellt man fest, ob ein Markt inaktiv geworden ist und ob ein Geschäftsvorfall oder eine Reihe an
Geschäftsvorfällen erzwungen sind oder Notverkäufe darstellen? |
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Wie sollen die Auswirkungen einer Änderung des Kreditrisikos auf den Wert eines Vermögenswerts oder einer Schuld
geschätzt werden? |
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Wann sollten beobachtbare Marktinformationen durch nicht beobachtbare Informationen in Form von Einschätzungen durch
die Geschäftsleitung ergänzt werden? Wann kann sich auf sie verlassen? |
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Wie soll man bestätigen, dass die verwendeten Annahmen auch von anderen Marktteilnehmer und nicht von einem
bestimmten Unternehmen verwendet werden? |
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Verbesserung bestehender Angabe- und Ausweisvorschriften in Bezug auf die Auswirkungen des beizulegenden Zeitwerts im
Abschluss |
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Ausbildungsmaßnahmen, einschließlich solcher, in denen die Notwendigkeit von Ermessensentscheidungen durch die
Geschäftsleitung bei der Festlegung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts noch einmal verdeutlicht wird |
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eine Untersuchung der Liquiditätsauswirkungen bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts durch den FASB, einschließlich
der Frage, ob zusätzliche Anwendungs- und/oder Angabeleitlinien geboten sind |
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eine Beurteilung durch den FASB, ob die Einbeziehungen des Kreditrisikos bei der Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten
Anlegern nützliche Informationen zur Verfügung stellt, einschließlich der Frage, ob dies in der gegenwärtigen Praxis hinreichend
transparent erfolgt. |
In dem Bericht findet sich auch eine Empfehlung an den FASB, die gegenwärtig bestehenden Bilanzierungsmodelle bezüglich
Wertminderungen von Finanzinstrumenten neu zu beurteilen; dies schließt eine Beurteilung ein, ob die Anzahl der Modelle nach
US-GAAP verringert werden kann. Es wird festgestellt, dass nach den bestehenden Bilanzierungsvorschriften Informationen zu
Wertminderungen berechnet, angesetzt und auf einer Grundlage berichtet werden, die vielfach von Vermögenswert zu Vermögenswert
unterschiedlich ist. In dem Bericht werden folgende Verbesserungen empfohlen:
 |
eine Verringerung der Anzahl der verwendeten Modelle für die Feststellung und Berichterstattung über Wertminderungen; |
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eine Einschätzung, ob die Nützlichkeit der Anlegern zur Verfügung stehenden Informationen durch die Zurverfügungstellung
weiterer Informationen, ob die aktuellen Wertrückgänge im Einklag mit den Erwartungen der Geschäftsleitung hinsichtlich der
zugrundeliegenden Bonitätseinschätzung stehen, verbessert würde; sowie |
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eine erneute Erwägung der gegenwärtig bestehenden Beschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit, Werterhöhungen zu erfassen
(wenn sich die Marktpreise erholen). |
|
Dezember 2008: IASB und FASB geben Mitglieder der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise bekannt
Der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) haben am 30. Dezember 2008 die
Zusammensetzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) bekanntgegeben;
wir haben sie in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben.
Die FCAG ist die hochrangige Beratungsgruppe, die von den Boards eingesetzt wurde, um Rechnungslegungssachverhalte, die im Zuge der
Finanzmarktkrise aufgekommen sind, zu erwägen. Die Gruppe beinhaltet anerkannte Führungspersonen aus Wirtschaft und Politik
mit einer großen Bandbreite an Erfahrungen in internationalen Finanzmärkten. Wie zuvor bekannt gegeben, wird die FCAG gemeinsam von
Harvey Goldschmid, einem früheren Kommissar der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC), und Hans Hoogervorst, dem Vorsitzenden der holländischen Finanzmarktaufsicht geleitet. Empfehlungen der Beratungsgruppe werden
gemeinschaftlich von den zwei Boards erwogen. Alle Entscheidungen zur Umsetzung der Empfehlungen sind Gegenstand eines angemessenen
und gründlichen Standardsetzungsprozesses.
Hier finden Sie die
gemeinsame Presseerklärung von IASB und FASB (in englischer Sprache, 280 KB).
| Mitglied | Beruflicher Hintergrund | Land |
| John Bogle | Gründer von Vanguard | USA |
| Jerry Corrigan | Goldman Sachs und ehemaliger Präsident der Notenbank von New York | USA |
| Fermin del Valle | ehemaliger Präsident von IFAC | Argentinien |
| Jane Diplock | Vorsitzende des Exekutivausschusses von IOSCO | Neuseeland |
| Raudline Etienne | für Anlagepolitik zuständiges Vorstandsmitglied des
Allgemeinen Pensionsfonds des Staates New York | USA |
| Stephen Haddrill | Generaldirektor der Vereinigung der britischen Versicherer | Großbritannien |
| Toru Hashimoto | ehemaliger Vorsitzender der Deutsche Securities Limited | Japan |
| Nobuo Inaba | ehemaliger Exekutivdirektor der Bank von Japan | Japan |
| Gene Ludwig | ehemaliger Leiter des Rechnungshofs | USA |
| Yezdi Malegam | Mitglied des Vorstands der Nationalbank von Indien | Indien |
| Klaus-Peter Müller | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerzbank | Deutschland |
| Don Nicolaisen | ehemaliger Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC | USA |
| Wiseman Nkuhlu | Vorsitzender des Prüfungsausschusses von AngloGold Ashanti und ehemaliger Wirtschaftsberater des Präsidenten der Republik Südafrika | Südafrika |
| Tommaso Padoa-Schioppa | ehemaliger Finanzminister | Italien |
| Lucas Papademos | Vizepräsident der Europäischen Zentralbank | Europa |
| Michel Prada | ehemaliger Vorsitzender der französische Finanzmarktaufsicht | Frankreich |
| Beobachter |
| Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht |
| Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichten |
| Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten |
| Japanische Finanzmarktaufsicht |
| US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht |
| Nelson Carvalho, Vorsitzender des Standardbeirats des IASB, Brasilien |
| Dennis Chookaszian, Vorsitzender des Standardbeirats des FASB, USA |
Dezember 2008: Tabellarische
Übersicht über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise
Die IASC-Stiftung (IASC Foundation, IASCF) hat gestern
eine Tabelle veröffentlicht, in der die Reaktionen und die
laufenden Arbeiten des IASB und der IASCF als Reaktion auf
die Erklärung vom
Treffen der Staatsoberhäupter der G-20 und der Führer
der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der
Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums (FSF) am
15. November 2008 in Washington dargestellt sind. In der
Erklärung werden sowohl
umgehende Maßnahmen (bis zum 31.
März 2009) als auch
mittelfristige Maßnahmen aufgeführt, die
unternommen werden sollen, um die Weltwirtschaft zu stärken
und die Finanzmärkte der Welt zu reformieren. In der Tabelle
der IASCF sind nun den einzelnen Maßnahmen die Schritte der letzten
Zeit zugeordnet und geplante weitere Schritte aufgeführt. Zu der englischsprachigen Tabelle auf der
Internetseite des IASB gelangen Sie
hier.
Dezember 2008: Mitschrift von
den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise in Tokio
Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächen
am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die
erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten
(Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Eine zweite
fand in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 statt
(Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Nachfolgend
geben wir die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Gesprächsrunde in Tokio am 3. Dezember 2008,
die Beobachter von Deloitte erstellt haben wieder.
Mitschrift von der Gesprächsrunde von IASB und FASB zur weltweiten Finanzmarktkrise Büroräume des ASBJ, Tokio
3. Dezember 2008 |
| IASB und FASB beschlossen ihre gemeinsamen Gesprächsrunden zu Rechnungslegungssachverhalten, die im Zuge der globalen
Finanzmarktkrise aufgetreten sind, mit zwei Gesprächsrunden, die in den Büroräumen des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards
Board of Japan, ASBJ) am Nachmittag des 3. Dezembers 2008 abgehalten wurden. Das Ziel der Gesprächsrunde bestand darin, dass die Boards
Rückmeldungen von einer großen Zahl von Interessengruppen zu Bilanzierungsthemen erhalten, die umgehend Aufmerksamkeit erfordern, um dabei
zu helfen, das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu erhöhen.
Die Gesprächsrunde in Tokio bestand aus zwei zweistündigen Sitzungsteilen. IASB-Boardmitglied John Smith leitete beide Sitzungen. Wie
bei den anderen Sitzungen wurde festgehalten, dass alle weiteren Schritte in Antwort auf Aufrufe von Adressaten gemeinsam von IASB und FASB
erwogen und ihrem Standardsetzungsprozess folgen würden. Folglich wurden bei diesen Gesprächsrunden keine Entscheidungen getroffen.
Der Vorsitzende des ASBJ, Ikuo Nishikawa, begrüßte Teilnehmer und Beobachter beider Sitzungen. Bei der zweiten Sitzung machte der Dr. Takafumi
Sato, Kommissar der japanischen Finanzmarktaufsicht, einleitende Bemerkungen, die auch deutliche Unterstützung für globale, qualitativ hochwertige
Bilanzierungsstandards und für die Harmonisierung zwischen IASB und FASB beinhalteten. Er unterstützte die jüngsten Aufforderungen, die Standards
zu aufzuweichen, nicht und deutete eine Erwartung an, dass Bilanzierungsstandards zu einer getreuen und genauen Berichterstattung über die
Vermögenslage von Emittenten und umgehender Erfassung von Verlusten führten. Er machte überaus deutlich, dass der Standardsetzungsprozess befolgt
werden müsse und schloss damit, dass Standardsetzer am besten geeignet seien, Lösungen herbeizuführen. Diese Ansichten wurden von vielen Teilnehmern
geteilt und wiederholt.
Smith deutete an, dass die Zielsetzung der Gesprächsrunde darin bestünde, von Teilnehmern jene Sachverhalte zu erfahren, die im Gefolge der
globalen Finanzmarktkrise aufgetreten seien, unabhängig davon, ob es sich um Konvergenzsachverhalte, um eilbedürftige "Reparaturen" oder um Sachverhalten
handele, die im Rahmen eines längerfristigen Projekts behandelt werden können. Er stellte fest, dass die Sachverhalte, die von den Teilnehmern in
ihren schriftlichen Eingaben aufgeworfen wurden, denen sehr ähnlich seien, die bei den Gesprächsrunden in Großbritannien und den USA aufgekommen
seien, dass er die klare Botschaft erhalten habe, wonach der Standardsetzungsprozess eingehalten werden müsse und es folglich unwahrscheinlich sei,
dass es vor dem 31. Dezember 2008 Änderungen an den IFRS geben würde.
Thema 1 Wertminderungssachverhalte
Die wichtigsten Diskussionspunkte rund um die Auslöser (welche und wann) und die Bemessung von Wertminderungen beinhalteten:
 |
die Schwierigkeit bei der Feststellung, wann 'bedeutend oder anhaltend' vorlägen, wobei einige vorschlugen, dass der Test eine "Und"- statt
einer "Oder"-Verknüpfung haben sollte, dass der Test auf vorübergehende Wertminderungen nach US-GAAP eingeführt werden sollte und dass Unternehmen
ihre Bilanzierungsmethoden für die Beurteilung von 'bedeutend' und 'anhaltend' angeben sollten. |
 |
Vorschläge, dass der Auslöser von als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierte schuldrechtliche Instrumente bonitäts- und nicht einfach
marktbezogen sein sollte, wobei die bonitätsbezogenen Verluste erfolgswirksam und die restlichen erfolgsneutral erfasst werden sollten. |
 |
die Schwierigkeit bei der Feststellung den auslösenden Zeitpunkt für die generelle Umkehrung von Wertberichtigungen, wobei Vorschläge unterbreitet
wurden, wonach eine erfolgswirksame Wertaufholung bei als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierten Beteiligungsinstrumenten zulässig sein sollte,
u.U. mit einem Auslösertest, der jenem für Wertminderungen gleicht. Einige gaben zu Protokoll, dass die Unfähigkeit, Wertminderungen umzukehren zu
einem Widerwillen oder einer Verschiebung führten, Wertminderungen zu erfassen. |
Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie brachte die Idee auf, das Wahlrecht zum Recycling abzuschaffen (d.h. alle AFS-Wertpapiere als zu
Handelszwecken gehalten zu behandeln), da dies viele der Probleme im Zusammenhang mit Wertminderungen lösen würde, weil alle Bewertungen
erfolgswirksam erfasst würden. Dieser Vorschlag erhielt nicht viel Unterstützung, obgleich ein IOSCO-Mitglied feststellte, dass IOSCO-
Mitglieder bei diesem Thema geteilter Ansicht seien
Es bestand kein erkennbarer Hunger auf Seiten der Teilnehmer, auf diesem Gebiet eine schnelle Reparatur vor dem 31. Dezember 2008
durchzuführen, wobei allgemeine Übereinkunft dahingehend bestand, dass jedwede Überprüfung umfassend und langfristig erfolgen solle,
obgleich es einige Unterstützung für eine kurzfristige Überprüfung der Wertminderungs- und Bewertungsvorschriften für AFS-Wertpapiere
verbunden mit einem kürzeren als dem sonst üblichen Standardsetzungsprozess gab.
Thema 2 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Die meisten Teilnehmer waren der Ansicht, dass die vom beratenden Expertenpanel herausgegebenen Leitlinien zur Bemessung des
beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten nützlich seien, wobei einige die Ansicht vertraten, dass weitergehende Leitlinien
rund um die Verwendung des Abzinsungsfaktors erforderlich seien. Andere stellten die Schwierigkeiten heraus, denen Wirtschaftsprüfer
bei der Einholung hinreichender sachgerechter Nachweise zur Unterlegung von Bewertungen in illiquiden oder inaktiven Märkten
ausgesetzt seien.
Einige Teilnehmer nahmen Stellung derart, dass Nutzer missverstünden, was mit beizulegendem Zeitwert gemeint sei, und schlugen vor,
dass der IASB nach Wegen suchen solle, Nutzer über den beizulegenden Zeitwert warum er Verwendung in der Rechnungslegung findet, aufzuklären.
Hinsichtlich Angaben vertraten einige eine Notwendigkeit für weitergehende Leitlinien hinsichtlich der Frage, wann welche Informationen
angegeben werden sollten, wobei unterschiedliche Meinungen vertreten wurden in Bezug darauf, ob der IASB oder Branchengruppen am besten
geeignet seien, veranschaulichende Angaben zu erstellen. Einige Teilnehmer drückten ihre Bedenken mit den immer weiter ansteigenden
Angabeanforderungen aus, die dazu führten, dass die Abschlüsse immer weniger verständlich würden.
Thema 3 Sonstige Sachverhalte
 |
CDOs. Keine große Untersützung dafür, dass hier irgendetwas getan werden solle. |
 |
Absicherungen. Große Unterstützung für eine vollständige Überprüfung und Überdenkung der Vorschriften zur Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen, verbunden mit dem Wunsch nach Vereinfachung der Regeln. Man konzedierte, dass jedwede Überprüfung umfassend
sein müsse, sie müsste hohe Priorität besitzen, könne möglicherweise nicht kurzfristig angegangen werden und müsste u.U. in eine
Überprüfung der Klassifizierungsvorschriften eingebettet sein (sihe nachstehend). |
 |
Vereinfachung der Klassifizierungsregeln. Hier gab es einige Unterstützung für die Zulassung einer Umdesignation aus der
Fair-Value-Option heraus, bspw. wenn sich die Bedingungen seit der ursprünglichen Designation verändert hätten. Allerdings war man sich
uneinig in der Frage, welche Kriterien bei solch einer Umklassifizierung anzuwenden sein sollten. Breite Übereinstimmung bestand
dahingehen, dass dieses Themengebiet überprüft werden solle und ein langfristig Projekt sei. |
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Prozyklizität. Smith stellte fest, dass Bilanzierungsstandards dem Markt Informationen vermitteln sollten, gleich ob gut oder
schlecht. Es gab breite Zustimmung für diese Sichtweise, allerdings wurde der IASB dazu aufgefordert, seinen Ansatz in Bezug auf die
Vornahme von Wertberichtigungen zu überprüfen, der auf einem Modell eingetretener Verluste basiere, während viele Regulatoren die
Anwendung eines Modells erwarteter Verluste für aufsichtsrechtliche Zwecke verlangten. Der IASB deutete an, dass man gern ein besseres
Verständnis über das Modell der erwarteten Verluste erlangen würde, das von einigen als dynamische Rückstellungsbildung bezeichnet wird. |
 |
Zukünftige Sachverhalte. Teilnehmer ermunterten den IASB, den folgenden Themen angemessene Beachtung zu schenken: Hyperinflation,
Fremdwährungsumrechnung und der Definition eines aktiven Marktes. |
Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Gesprächsrunde gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
|
Dezember 2008: DSR zu weiteren
Schritten des IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme
mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise des IASB als Reaktion auf die
Finanzmarktkrise an den IASB übermittelt. Der DSR schlägt vor, dass der IASB noch vor
dem Jahresende bekannt gibt, welche weiteren Schritte als Reaktion auf die Finanzmarktkrise
geplant sind. Dabei sollten die entsprechenden Problemkreise genannt und klar zum Ausdruck
gebracht werden, in welcher Form und in welchem Zeitrahmen diese adressiert werden sollen.
Ebenso sollte klargestellt werden, ob noch Änderungen mit Wirkung auf Geschäftsjahre,
die am 31. Dezember 2008 enden, vorgesehen sind. Die Stellungnahme steht zum
Herunterladen auf der
Seite des DRSC bereit
(in englischer Sprache, 41 KB).
Dezember 2008: SEC-Vorsitzender zu
Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung
Der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC),
Christopher Cox, hat sich auf einer Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public
Accountants, AICPA) gestern zu ersten Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung geäußert,
die im Notfallgesetz zur Wirtschaftsstabilisierung von 2008 vorgeschrieben ist. Die endgültigen Ergebnisse der Studie sollen am 2. Januar 2009
veröffentlicht werden. Die vollständige Rede von Cox in englischer Sprache finden Sie
hier. Nachfolgend haben wir Ihnen seine
Aufzählung der drei wichtigsten Ergebnisse übersetzt:
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Vorläufige Ergebnisse der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung
|
|
Zuerst einmal gilt für viele Finanzinstitute, dass vierteljährlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
Anlagen nur einen geringen Anteil am Gesamtanlageportfolio ausmachen. Ein größerer Teil des Gesamtanlageportfolios besteht aus
zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren oder Krediten. Wie sie wissen, werden Kredite und zur Veräußerung verfügbare
Wertpapiere nicht in jeder Periode erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Instrumente unterliegen
vielmehr (in manchen Fällen schwierigen) Prüfungen auf nicht
vorübergehende Wertminderungen.
Zum zweiten stimmen die meisten Anleger und viele andere darin überein, dass der beizulegende Zeitwert ein sinnvoller und
transparenter Bewertungsmechanismus für Anlagen zum Zweck der Finanzberichterstattung ist. Finanzberichterstattung soll
den Bedürfnissen von Anlegern dienen. Und obwohl die Finanzberichterstattung als Ausgangspunkt für andere Nutzer dienen
kann (wie beispielsweise Aufsichtsbehörden), sollte der Informationsgehalt, der Anlegern zur Verfügung gestellt wird, nicht
eingeschränkt werden, um den Bedürfnissen der anderen Nutzer zu
entsprechen.
Drittens haben Rechnungslegungsstandards unseren Kapitalmärkten gut
gedient; wir müssen aber danach streben, weiterhin stabile
Leitlinien zur besten Anwendung für Prüfer und Ersteller zu
entwickeln — insbesondere für die Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert von Wertpapieren, die in inaktiven oder illiquiden Märkten
gehandelt werden. Aus- und Weiterbildungsbemühungen und die
Entwicklung von Anwendungsleitlinien müssen den Weg dafür bereiten,
dass Prüfer und Ersteller sich bei diesen schwierigen Themen auf
eine gemeinsame Haltung einigen können.
|
Dezember 2008: McCreevy geißelt internationale Rechnungslegungsstandards
In einer Rede beim Weihnachtsessen der europäischen Journalistenvereinigung (Association of European Journalists, AEJ)
in Dublin gestern hat der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zehn Punkte ausgemacht, die seiner
Meinung nach während der Finanzmarktkrise zu Tage getreten und zum Teil ursächlich für deren Ausmaß sind. Als Punkt
vier seiner Liste, die auch Anreizsysteme, Risikomanagement und mangelnde Aufsicht
umfasste, benennt McCreevy die
internationalen Rechnungslegungsstandards. Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie
hier (68 KB); die Auszüge in Bezug
auf die Rechnungslegungsstandards haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.
|
In meinem eigenen Bereich muss die Antwort in erster Linie auf den Finanzmärkten selbst liegen – indem
wir erkennen, dass wir innerhalb von Europa die Aufsicht über international agierende Bankkonzerne wesentlich
stärken und die Rahmenkonzepte von Kapitalaufsicht und Bilanzierungsregeln,
innerhalb derer die Finanzdienstleistungsindustrie tätig ist, wesentlich verbessern müssen.
[...] Es gibt meiner Meinung nach zehn Dinge, die absolut deutlich geworden sind, seit diese Krise begonnen hat.
[...] Viertens sind die relativ neuen International Accounting Standards – insbesondere in Hinblick auf die Regelungen zu
Rückstellungen für faule Kredite und die Bewertung von Vermögenswerten – wirtschaftlich und aufsichtsrechtlich
fehlerbehaftet. Sie haben unbeabsichtigte und schädigende Auswirkungen auf Banken, die in illiquiden Märkten tätig sind,
und auch auf diese Märkte selbst.
|
Dezember 2008: IASB-Vorsitzender steht
britischem Parlament Rede und Antwort
 |
Bei einer Anhörung des Finanzkomitees des britischen Parlaments zur Finanzmarktkrise am
11. November 2008 sagte unter anderem der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, aus.
Das Komitee hat eine unkorrigierte Fassung der Aussagen in dem Teil der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Die
Aussagen von Sir David
(in englischer Sprache) beginnen bei Frage 185. Unten
haben wir für Sie Sir Davids Antwort auf die Frage
übersetzt, ob der IASB in unangemessener Weise gegenüber
politischem Druck eingebrochen ist, IAS 39 im Hinblick auf
die Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten zu
ändern, um Unternehmen zu gestatten, einige ihrer
finanziellen Vermögenswerte nicht länger zum beizulegenden
Zeitwert zu bewerten. |
|
Frage 186, Vorsitzender des Komitees: Sir David, 'rückgratlos' und 'eingebrochen'. Was sagen Sie dazu?
Sir David Tweedie: Ich glaube, wir haben etwas
erlebt, von dem ich zuerst einmal hoffe, dass wir das in der
Standardsetzung nie wieder erleben werden. Ich glaube allerdings,
dass es nur eine stumpfe Drohung war, unsere Organisation "wegzupusten".
Es kam sehr sehr schnell. Wir hörten eine Rede des Kommissars, in
der es hieß, er habe die gesetzgeberischen Schritte vorbereitet,
einen "carve out" von Teilen unserer Standards vorzunehmen. Bis
jetzt können sie keine zusätzlichen Formulierungen einfügen (obwohl
ich den Verdacht hege, dass auch darüber nachgedacht werden könnte);
sie können nur Teile streichen. Das würde bedeuten, dass sie Sachen
aus der Handelskategorie in irgendeine andere Kategorie – "bis zur
Endfälligkeit gehalten" oder was auch immer – übertragen können,
ohne dass es irgendwelche Kontrollen gibt. Dann hätten Unternehmen
Posten daraus entnehmen können – und zwar nicht zum beizulegenden
Zeitwert, wie wir das fordern, sondern zum ursprünglichen
Transaktionspreis beispielsweise. Es gab keine Angaben; man hätte
nie gewusst, was passiert wäre, und plötzlich hätten wir eine Umkehr
all der Verluste gesehen, wenn die Unternehmen nicht der Meinung
gewesen wären, dass die Vermögenswerte dauerhaft im Wert gemindert
wären. Meiner Meinung nach wäre die Rechnungslegung in Europa total
außer Kontrolle geraten, wenn man von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht hätte, einen "carve out" vorzunehmen. Unser Problem war,
dass wir ursprünglich beabsichtigten, mindestens eine Woche zur
Verfügung zu haben, um herauszufinden, ob wir es tatsächlich
geschafft haben, Äquivalenz in unseren Standards zu den Vereinigten
Staaten im Hinblick auf Umklassifizierungen herzustellen. Wir hatten
keine Woche, wir hatten nur wenige Tage. Was wir getan haben, war,
den amerikanischen Standardsetzer, die Börsenaufsicht in den
Vereinigten Staaten und die großen Prüfungsgesellschaften zu
kontaktieren und zu sagen: "Wir glauben, dass wir das hier erreicht
haben. Stimmt das?" Als wir die Frage jedoch stellten, hatten wir
keine Zeit für wie immer geartete Konsultationen – wir stellten die
Frage am Montag, und, wenn ich mich recht erinnere, die Europäische
Kommission hat am Dienstag oder am Mittwoch abgestimmt. Wir haben
auf der Sitzung erklärt: "Wenn wir feststellen, dass wir einen
Fehler gemacht haben, werden wir die Sache nochmal aufrollen." In
gewisser Weise haben wir einen Fehler bei den Übergangsbestimmungen.
Das passiert, wenn es keinen Konsultationsprozess gibt. |
Dezember 2008: Alert zur Finanzmarktkrise und zur Bewertung von Pensionen
 |
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen
Financial Reporting Alert
veröffentlicht (in englischer Sprache, 62 KB), in dem die
Auswirkungen adressiert werden, die die volatilen
Finanzmärkte und der zunehmende Verfall der Märkte auf die
Pensions- und andere Leistungsberechnungen nach Beendigung
des Arbeitsverhältnis und auf die Angaben für ein
Unternehmen gehabt haben können und eventuell noch haben
werden. Erwägungen für die aktuelle Berichtsperiode schließen die folgenden ein: |
- Auswirkungen auf die Bilanz Vermögensbewertung
und Finanzierungsstatus
- Abzinsungssatz einschließlich:
- Fragen in Bezug auf die Anleiherendite und die Wahl der Anleihe, wenn ein Unternehmen
ein hypothetisches Anleihenportfolio verwendet anstelle einer Ertragskurve, um den Absinzungssatz
für seine Pensionsverpflichtungen zu bestimmen
- Verwendung von indexbasierten Zinssätzen bei der Auswahl eines Abzinsungssatzes
- Erwartete langfristige Rendite
- Bestimmung des Pensionsaufwands die Auswirkungen, die Minderungen im Planvermögen und
Änderungen der Pensionsverpflichtungen auf die Berechnung der Amortisierung versicherungsmathematischer
Gewinne oder Verluste für das Geschäftsjahr 2009
haben können
- Bewertungszeitpunkt für das Planvermögen und die Leistungsverpflichtungen
- Angaben
|
In dem Alert werden auch künftige Überlegungen für
kommende Berichtsperioden erörtert.
Dezember 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise
am 25. November 2008
Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB
beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender
zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am
14. November 2008 in London abgehalten (Mitschrift
von Deloitte-Beobachtern). Eine zweite fand in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 statt.
Nachfolgend geben wir die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Gesprächsrunde in Norwalk wieder, die
die Beobachter von Deloitte erstellt haben.
Mitschrift von der Gesprächsrunde von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise Büroräume des FASB, Norwalk (CT), 25. November 2008 |
|
Am 25. November 2008 hielten IASB und FASB eine Gesprächsrunde in den Büroräumen des FASB in Norwalk (CT) zu Rechnungslegungsthemen
ab, die sich infolge der weltweiten Finanzmarktkrise ergeben. Das Ziel der Gesprächsrunde bestand darin, dass die Boards Rückmeldungen
von einer großen Zahl von Interessengruppen zu Bilanzierungsthemen erhalten, die umgehend Aufmerksamkeit erfordern, um dabei zu helfen,
das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu erhöhen.
Die wesentlichen Themen, die erörtert wurden bestanden in (1) der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte, (2) der Fair Value Option,
(3) der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sowie (4) Angaben. Nachfolgend geben wir die wichtigsten Ergebnisse der Gesprächsrunde wieder.
Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte
Der Großteil der Diskussion am Runden Tisch drehte sich um Sachverhalte im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Wertminderungsmodellen
für Gläubigertitel. Mehrere Themen wurden aufgeworfen:
 |
Der Sinn einer 'Wertminderung' in der Rechnungslegung wird nicht gut verstanden. Es besteht keine vereinheitlichte Definition,
und es gibe mehrere Modelle in Abhängigkeit der Art des finanziellen Vermögenswerts. |
 |
Auslösende Ereignisse werden nicht gut verstanden. Einige sind der Ansicht, dass die Sichtweise der Geschäftsleitung eine wesentliche
Rolle bei der Frage spielen sollte, ob ein auslösendes Ereignis aufgetreten ist. Andere deuteten an, dass sich die Sichtweise der
Geschäftsleitung ändern kann und subjektiv ist; für sich genommen sollte die Sichtweise der Geschäftsleitung kein Faktor bei der Feststellung
sein, ob ein Vermögenswert wertgemindert ist. |
 |
Sobald eine Wertberichtigung als sachgerecht angesehen wird, führt der Rückgriff auf verschiedene Wertminderungsmodelle für den
Ansatz im Abschluss zu Komplexität und macht es Nutzern schwer, den Abschluss zu verstehen. So werden beispielsweise Forderungen und
Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für bonitätsinduzierte Verluste geführt, während verbriefte Kredite,
die dieselben Ausstattungsmerkmale wir eine Kreditforderung haben mögen, auf den beizulegenden Zeitwert abgeschrieben werden. |
Die Teilnehmer der Gesprächsrunde tauschten verschiedene Sichtweise dazu aus, wie einige dieser Sachverhalte angegangen werden könnten.
Einige Abschlussnutzer waren Befürworter einer vollständigen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, bei der die Wertänderungen in der
Erfolgsrechnung erfasst werden. Die deuteten an, dass damit das Thema auslösender Ereignis und verschiedener Wertminderungsmodelle entfiele.
Andere (Ersteller und Prüfer) schlugen ein Modell vor, das vom Zentrum für Prüfungsqualität des US-amerikanischen Instituts der
Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) in deren
Stellungnahme an die SEC zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen
worden war (in englischer Sprache, 119 KB). Nach diesem Modell würde die Schuldverschreibung in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert
angesetzt, Kreditverluste unmittelbar erfolgswirksam erfasst und andere Veränderungen im beizulegenden Zeitwert im sonstigen vollständigen
Einkommen verbucht. Der Kreditverlust würde auf der Grundlage von Veränderungen der erwarteten Zahlungsströme berechnet, ähnlich dem in
Standard 114 verwendeten Modell. Nach diesem Vorschlag würde das sonstige vollständige Einkommen in der Gewinn- und Verlustrechnung
dargestellt, so dass die Bestandteile der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in derselben Aufstellung dargestellt werden. Die Befürworter
dieser Regelung deuteten an, dass dies Abschlussnutzern Informationen hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme der Schuldverschreibung
sowie der sonstigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts vermittle.
Diese beiden Vorschläge lösten eine Diskussion darüber aus, was sachgerechterweise in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sei.
Auch wenn die Diskussion interessant war, trug sie nicht zur Lösung der Frage bei, was der Grund für das fehlende Vertrauen in die
Kreditwirtschaft sei. Einige deuteten an, dass der Vertrauensverluste das Ergebnis davon sei, dass Anleger dem nicht trauten, was
Unternehmen in ihren Bilanzen berichtet hätten. Die deuteten an, dass das wahre Thema ein Mangel an Transparenz sei, die aber notwendig ist,
damit Anleger Anlageentscheidungen treffen könnten. Mehrere Analysten meinten, dass zusätzliche Angaben darüber, was die Unternehmen
hielten und wie die Geschäftsleitung den beizulegenden Geschäftswert einschätze, erforderlich seien. Ein Vorschlag bestand in einer Tabelle,
die nach Anlageklassen getrennt Folgendes beinhalten würde: die Anschaffungskosten, den aktuellen beizulegenden Zeitwert, den inneren Wert bzw.
einen anderen Wertmaßstab, den das Unternehmen als sachgerecht ansieht, eine Beschreibung, wie der beizulegende Zeitwert ermittelt wurde
einschließlich wesentlicher Inputfaktoren, eine Beschreibung, wie der innere Wert berechnet wurde und warum das Unternehmen der Ansicht ist,
dass die andere Bewertung sachgerecht ist. Mitglieder beider Boards deuteten an, dass es wahrscheinlich einfacher sei, ein kurzfristiges
Projekt zum Abschluss zu bringen, das sich mit Angaben befasst, als eines, das versucht, die verschiedenen Sachverhalte im Zusammenhang
mit Wertminderungen anzugehen.
Fair Value Option
Die Teilnehmer wurden gefragt, ob sie der Ansicht seien, dass die Fair Value Option weiterhin unwiderruflich sein solle. Die meisten
stimmten dieser Auffassung zu. Sie meinten, dass sie diese als Missbrauchsverhütungsvorschrift sähen, die Leute davon abhält, sie auf
ein Instrument anzuwenden, wenn dies vorteilhaft ist, und sie wieder zurückzunehmen, wenn der beizulegende Zeitwert sich zu ihrem Nachteil
entwickelt. Einige deuteten an, dass der Grund dafür, warum das Wahlrecht ursprünglich ausgeübt wurde, infolge von Änderungen
im geschäftlichen Umfeld nicht mehr bestehen mag. Wenn beispielsweise die Option zur Verringerung einer Rechnungslegungsanomalie gezogen wurde, die nicht länger besteht,
dann sollte dieses Wahlrecht nach Meinung einiger rückgängig gemacht werden können.
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
Mehrere Teilnehmer deuteten an, dass die Bewertungsleitlinien in dem Arbeitspapier, das von dem
Expertenpanel des IASB
herausgegeben worden ist, sehr nützlich seien und dass die Boards gut beraten seien, die Informationen in die verpflichtend zu berücksichtigenden
Leitlinien aufzunehmen. Ein Teilnehmer bat um Leitlinien bei der Bemessung alternativer Instrumente wie Anlagen in endfälligen Hedge Fonds. Der
Teilnehmer deutete an, dass der Stab des FASB und die Bewertungsgruppe des FASB die Probleme bei der Bewertung dieser Instrumente zuvor bereits
erörtert hätten, einschließlich der Frage, ob der Nettovermögenswert der sachgerechte Bewertungsmaßstab nach Statement 157 sei. Andere vertraten
die Ansicht, dass alle kurzfristigen Leitlinien nur darauf gerichtet sein sollten, dabei zu helfen, die Kapitalmärkte und die Transparenz
wiederherzustellen.
Angaben
Mehrere Teilnehmer nahmen Stellung zu dem o.g. Angabenvorschlag. Sie waren der Ansicht, dass Angaben ein guter Ausgangspunkt seien, sie aber
auch nach vorn gerichtete Informationen, Sensitivitäten der Veränderungen von Inputfaktoren und Unsicherheiten bei der Schätzung sehen möchten.
Andere sagten, dass die Verlängerung von Level 3 ein bedeutende Menge an guten Informationen brächte und sie diese Informationen gern für alle
Stufen der Bewertungshierarchie sehen würden.
Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Gesprächsrunde gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder
endgültige Zusammenfassung zu verstehen. |
November 2008:
Gesprächsrunde zur Finanzmarktkrise am 3. Dezember
Am 3. Dezember 2008 werden der IASB und der FASB in Tokio gemeinsam die letzte
Runde von Gesprächen am Runden Tisch zur Identifizierung von Fragen der Finanzberichterstattung
abhalten, die durch die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund getreten sind. Die
Gesprächsrunden sollen dazu dienen, den Boards dabei zu helfen, Bilanzierungsfragen zu identifizieren,
die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Die erste Gesprächsrunde war in
London am 14. November 2008 abgehalten worden, die zweite in den Räumen des FASB am 25. November 2008.
In Tokio wird es zwei Gesprächsrunden am Nachmittag geben die erste von 13:30h bis 15:30h Ortszeit, die
zweite von 16:00h bis 18:00h Ortszeit. Die
Agendapapiere
stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.
November 2008:
Vorbereitungsunterlagen für die Gespräche am Runden Tisch
Für die am 25. November 2008 in Norwalk stattfindenden Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise hat der
FASB
auf seiner Internetseite Vorbereitungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen bieten einen kurzen
Überblick über den Zweck der Gesprächsrunden, eine Auflistung der Themen, die erörtert werden sollen, die
Liste der Teilnehmer sowie alle eingereichten Anfragen. Die insgesamt 51 Seiten Unterlagen in englischer Sprache finden Sie
hier
(726 KB).
November 2008: Mitschrift von
den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise
 |
Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB
beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender
zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am
14. November 2008 in London abgehalten. Eine zweite wird in den Räumen des FASB in
Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 stattfinden; eine abschließende
in den Räumen des japanischen Standardsetzers in Tokio am
3. Dezember 2008. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift
von der Gesprächsrunde in London wieder, die die Beobachter von Deloitte erstellt haben. |
Mitschrift von der Gesprächsrunde von FASB und IASB zur weltweiten Finanzkrise London, 14. November 2008 |
|
Die Londoner Gesprächsrunde bestand aus zwei Sitzungen zu je 2,5 Stunden. IASB-Boardmitglied John Smith leitete beide Sitzungen.
Die 44 Teilnehmer repräsentierten sämtliche Adressatengruppen. Auf Aufrufe bestimmter Adressatenkreise hin wurde festgestellt, dass
alle weiteren Schritte gemeinsam von IASB und FASB erwogen und dem Standardsetzungsprozess folgen würden; daher würden im Rahmen der
Gespräche am Runden Tisch keine Entscheidungen getroffen.
Bei der Gesprächsrunde in London wurden die folgenden Themen erörtert, die auf den von den Teilnehmer eingereichten Sachverhalten
gründeten:
 |
Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte |
 |
Umklassifizierung von Finanzinstrumenten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde |
 |
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts |
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Angaben |
 |
Sonstige Themen |
Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte
Der Vorsitzende führte in das Thema ein, indem er hervorhob, dass sich die Leitlinien für Wertminderungen sowohl hinsichtlich der
Auslöser als auch in Bezug auf die Bemessung nach IFRS und US-GAAP unterschieden.
Der Großteil der Diskussion drehte sich um die verschiedenen Wertminderungsansätze, die in IFRS und US-GAAP existieren, v.a. für
die Wertminderung von Schuldtiteln. Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass diese zusammengeführt werden sollten. Sie nahmen am
meisten zu den Unterschieden bei Kreditausfällen für ein Schuldinstrument, das zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, und
einem, das als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, Stellung. Die jüngsten Ereignisse
an den Märkten hätten dazu geführt, dass das letztgenannte Instrument zu einem Wert angesetzt würde, der deutlich unter jenem läge,
als wäre es zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden, was an das gegenwärtigen Einschätzung der Marktteilnehmer von Kredit-
und Liquiditätsrisiko läge verglichen mit einer Wertminderung, die angesetzt worden wäre, wenn die Wertminderung auf Grundlage
des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelt worden wäre. Einige Teilnehmer brachten den Vorschlag ein, dass die Wertminderung eines
Gläubigerinstruments, das als zur Veräußerung verfügbar gehalten klassifiziert wurde, auf derselben Grundlage erfasst werden sollte, als
würde der Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wenn dies geschehe, würden Unterschiede in Bezug auf Liquiditäts-
und Kreditrisiken über das hinaus, was nach einem Modell der eingetretenen Verluste erfasst würde, im sonstigen vollständigen Einkommen
und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies führte zu der größeren Frage, was eine erfolgswirksame erfasste Wertminderung
eigentliche zum Ausdruck bringen solle Verluste an noch zu erlangenden Zahlungsströmen oder Verluste im beizulegenden Zeitwert.
Einige Teilnehmer brachten eine Reihe von Auslegungsfragen in Bezug auf das aktuelle Modell der Wertminderung von Gläubigertiteln,
die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, auf. Sie fragten insbesondere, ob, falls ein Gläubigertitel, der als zur
Veräußerung gehalten klassifiziert und wertberichtigt wurde, weitere Rückgänge im beizulegenden Zeitwert als weitere Wertminderungen
betrachtet würden oder ob dies davon abhänge, ob die weitere Abschwünge im beizulegenden Zeitwert auf Bewegungen des risikolosen
Zinssatzes und nicht auf Rückgänge der Bonität zurückzuführen seien, oder ob weitere Rückgänge im beizulegenden Zeitwert nur dann
Wertminderungen darstellten, wenn weitere Auslöser für eine Wertminderung dies anzeigten?
Es gab Rückmeldungen von Seiten der Nutzer dahingehend, ob Wertberichtigungen auf der Grundlage von eines Konzepts der eingetretenen
Verluste selbst dann nützlich seien, wenn die erfolgswirksam erfassten Verluste auf beizulegenden Zeitwerten basierten. Einige Teilnehmer
hoben hervor, dass der beizulegende Zeitwert ein guter Schätzer für tatsächliche zahlungswirksame Verluste sei. Es wurde ferner hervorgehoben,
dass, auch wenn es einen Unterschied zwischen Wertminderungen und Volatilität im beizulegenden Zeitwert gebe, Märkte im Allgemeinen besser als
Einzelpersonen in der Lage seien, die Erfolgssituation eines Instruments abzuschätzen.
Es gab eine Diskussion darüber, ob erfolgswirksame Wertaufholungen für Wertberichtigungen auf Beteiligungstitel nicht zulässig sein sollten
gegenwärtig sind sie das nicht. Einige argumentierten, dass, weil das auslösende Ereignis ein bedeutender oder anhaltender Rückgang im
beizulegenden Zeitwert unter die Anschaffungskosten sei, die Wertminderung erfolgswirksam rückgängig gemacht werden sollte, wenn dieses
auslösende Ereignis nicht länger Bestand habe.
Die Boards werden in Erwägung ziehen, ob Änderungen an den bestehenden Bewertungsleitlinien für Wertminderungen erforderlich sind, oder ob
alternativ weitere Angaben kurzfristig eingeführt werden könnten, um die unterschiedlichen Wertminderungsansätze einander anzugleichen. Der
Vorsitzende stellte fest, dass die Herausforderungen aus den bestehenden Leitlinien darauf zurückzuführen seien, dass es unterschiedliche
Bewertungskategorien in IFRS und US-GAAP gebe. Eine Angleichung der Bewertungskategorien würde viele dieser Sachverhalte regeln.
Viele Teilnehmer stimmten dieser Schlussfolgerung zu.
Umklassifizierung von Finanzinstrumenten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde
Die Gesprächsrunde erörterte sodann die Nutzung der Fair Value Option und mögliche Umklassifizierungen aus dieser Wahl heraus. Einige
Teilnehmer drückten ihre Sympathie für eine Überarbeitung der Bedingungen für die Ziehung der Fair Value Option zum Ausdruck, um einen
Gleichlauf mit US-GAAP zu erreichen (d.h. die Fair Value Option sollte auch nach den IFRS keinen Beschränkungen unterliegen), und für eine
Ausweitung der Fair Value Option für bestimmte Vereinbarungen über nicht-finanzielle Posten, die gegenwärtig nicht durch IAS 39 abgedeckt werden.
Andere schlugen vor, eine Umklassifizierung aus der Fair Value Option heraus zuzulassen, falls die Bedingungen für die Ziehung der Fair Value
Option nicht länger erfüllt sind. Die Teilnehmer, die dieser Sichtweise anhingen, waren der Ansicht, dass dies im Fall einer Bewertungsanomalie
sachgerecht sei, die bei Ziehung der Fair Value Option bestand, nun aber nicht länger besteht, bspw.:
 |
wenn finanzielle Vermögenswerte zur Deckung von Versicherungsschulden herangezogen werden und die Aufrechterhaltung der Fair Value Option
eine Bewertungsanomalie sogar noch vergrößert oder |
 |
wenn die Fair Value Option anstelle von Fair Value Hedge Accounting genutzt wird und der Ausgleich infolge von Änderungen des beizulegenden
Zeitwerts der Vermögenswerte in Bezug auf Bonitäts- und Vorfälligkeitsrisiken nicht mehr besteht oder |
 |
wenn das Unternehmen aufgrund von Schwierigkeiten bei der Feststellung eines beizulegenden Zeitwerts im gegenwärtigen Marktumfeld damit
aufgehört hat, die Finanzinstrumente auf Fair-Value-Basis zu steuern. |
Es wurden Bedenken geäußert, dass die Zulassung zur Umklassifizierung durch ein Unternehmen in solchen Umständen weitere Regeln dahingehend
erforderten, was eine zulässige Umklassifizierung wäre.
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
Hinsichtlich der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wurde festgehalten, dass unlängst eine Eingabe an IFRIC erfolgt sei, wie man den
Liquiditätsspread bei der Bewertung berücksichtigen solle, wenn der Markt nicht länger aktiv ist. Auch wenn viele Teilnehmer zustimmten, dass
die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf inaktiven Märkten eine größere Herausforderung darstelle, sei es nicht sachgerecht, Werte zu
normalisieren oder Liquiditätsspreads zu verwenden, die die aktuelle Sicht der Marktteilnehmer im Hinblick auf die Spreads nicht widerspiegelten.
Man stellte fest, dass die Sichtweise, die in der Eingabe an IFRIC vertreten wurde, nicht im Einklang mit IAS 39 stehe. Andere verwiesen auf
die Arbeiten des beratenden Expertenpanels des IASB und darauf, dass diese Leitlinien in der Tat verpflichtend anzuwenden sein sollten (und nicht
freiwillig, wie dies gegenwärtig der Fall ist).
Die Teilnehmer der Gesprächsrunde erörterten die prozyklischen Auswirkungen einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Es schien Einigkeit
zu bestehen, dass der Zweck der Rechnungslegung nicht darin bestehe, 'aufsichtsrechtliche Zahlen' zu berichten, die übermäßig positive oder
negative Marktbewegungen vermieden. Es wurde festgehalten, dass ECOFIN in der Europäischen Union eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, deren
Aufgabe es ist, die Wurzeln der Prozyklizität zu untersuchen, und dass Bob Herz (FASB-Vorsitzender) und Sir David Tweedie (IASB-Vorsitzender)
Mitglieder einer Arbeitsgruppe des Finanzstabilitätsforums seien, die die Prozyklizität untersucht.
Angaben
Der Vorsitzende führte in dieses Thema ein, indem er die verschiedenen Projekt im Arbeitsprogramm der Boards vorstellte, die sich mit Angaben
befassten. Die Nutzergruppen äußerten sich besorgt, dass die Änderung an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte, die
im Oktober 2008 herausgegeben worden war, lediglich zu einer Änderung an IFRS 7 geführt haben, in dem es nur um Angaben im Jahresabschluss gehe.
Die Nutzergruppen warfen ein, dass der Umfang der Angaben in Zwischenabschlüssen von Unternehmen, die finanzielle Vermögenswerte im dritten Quartal
umklassifiziert haben, höchst unterschiedlich sei und schlugen vor, dass die zusätzlich eingefügten Angaben in IFRS 7 auch für Zwischenberichte
gefordert werden sollten.
Sonstige Themen
Die Gesprächsrunde erörterte die Bilanzierung synthetischer abgesicherter Schuldverschreibungen (Collateralised Debt Obligations, CDO). Viele
Sprecher hoben hervor, dass es einen Unterschied zwischen IFRS und US-GAAP im Hinblick auf die Frage gebe, ob bonitätsbezogene eingebettete Derivate
in Fällen eine Trennung erforderten, in denen das Instrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Man stellte fest, dass
sowohl IASB und FASB diesen Sachverhalt untersuchen würden.
Man stellte fest, dass eine Klarstellung erforderlich sei, ob eingebettete Derivate untersucht werden müssten, wenn ein Unternehmen einen
Vermögenswert infolge der im letzten Monat erfolgten Änderungen an IAS 39 aus der Kategorie 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten'
umklassifiziert habe. Einige IASB Boardmitglieder stellten fest, dass mit der Änderung an IAS 39 nicht beabsichtigt worden sei, keine Beurteilung
eingebetteter Derivate zu fordern. Die Teilnehmer stellten fest, dass IAS 39/IFRIC 9 diesbezüglich nicht so klar seien wie sie sein könnten.
Stabsmitarbeiter des IASB deuteten an, dass dies in der Zukunft untersucht werde, und der Vorsitzende stellte fest, dass falls der IASB eine
Klarstellung herausgebe, diese höchstwahrscheinlich eine Beurteilung eingebetteter Derivate zum Zeitpunkt der Umklassifizierung erfordern würde
und rückwirkend anzuwenden sei.
Ein Teilnehmer stellte fest, dass die Projekte von IASB und FASB zur Ausbuchung und Konsolidierung nicht angeglichen zu sein schienen
und bat darum, dass dies erfolge.
Der Vorsitzende fragte die Teilnehmer, ob es andere Sachverhalte gebe, derer sich die Boards annehmen sollten. Kein Teilnehmer brachte
andere Themen auf.
Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder
endgültige Zusammenfassung zu verstehen. |
November 2008: Bericht vom
G-20-Gipfel
Das Treffen der Staatsoberhäupter der G-20 und der Führer
der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums (FSF) ist zu Ende gegangen.
Die Teilnehmer veröffentlichten eine
Erklärung zum Gipfel über die Finanzmärkte und die Weltwirtschaft (in englischer Sprache). In der Erklärung werden sowohl umgehende
Maßnahmen (bis zum 31. März 2009) und mittelfristige Maßnahmen aufgeführt, die unternommen werden sollen, um die Weltwirtschaft zu stärken
und die Finanzmärkte der Welt zu reformieren. Die Führer verständigten sich auf ein Paket gemeinsamer Prinzipien für den Umbau der
Märkte, einschließlich des folgenden Prinzips zur Stärkung der Transparenz und der Rechenschaft:
| Wir werden die Transparenz des Finanzmarktes stärken; dies schließt die Erhöhung der Angabeanforderungen für komplexe
Finanzprodukte und die Sicherstellung vollständiger und genauer Angaben durch Unternehmen über deren finanzielle Situation ein.
Anreize sollten angepasst werden, um eine ausufernde Risikoübernahme zu verhindern. |
Der nachfolgende Ausschnitt gibt die Empfehlungen wieder, die am deutlichsten an den IASB und die IFRS gerichtet sind.
Stärkung der Transparenz und Rechenschaft
Umgehende Maßnahmen bis zum 31. März 2009:
 |
Die weltweit wichtigsten Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten daran arbeiten, die Leitlinien für die Bewertung
von Wertpapieren zu verbessern und dabei auch die Bewertung komplexer, illiquider Produkte in Betracht ziehen insbesondere
in Stresszeiten. |
 |
Die Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten ihre Arbeiten zur Beseitigung von Schwachstellen bei den Bilanzierungs-
und Angabestandards für außerbilanzielle Vehikel deutlich vorantreiben. |
 |
Aufsichtsbehörden und Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten die erforderlichen Angaben über komplexe Finanzinstrumente
durch Unternehmen gegenüber den Marktteilnehmern verbessern. |
 |
Mit Blick auf die Förderung der Finanzstabilität sollte die Verfassung des internationalen Standardsetzers im Bereich der
Bilanzierung weiter verbessert werden; dies schließt eine Überprüfung seiner Mitglieder ein, v.a. um Transparenz, Rechenschaft und
eine angemessene Beziehung zwischen diesem Organ und den relevanten Behörden sicherzustellen. |
 |
Privatwirtschaftliche Organe, die bereits beste Geschäftspraktiken für private Kapitalsammelstellen und/oder Hedgefonds entwickelt
haben, sollten Vorschläge für einen vereinheitlichen Satz bester Marktpraktiken unterbreiten. Die Finanzminister sollten die
Angemessenheit dieser Vorschläge beurteilen und dabei auf die Analysen der Aufsichtsbehörden, des erweiterten FSF und anderer relevanter
Organe zurückgreifen. |
Mittelfristige Maßnahmen:
 |
Die weltweit wichtigsten Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten intensiv an der Zielsetzung der Schaffung eines
einzigen, weltweiten gültigen und hochqualitativen Standards arbeiten. |
 |
Regulatoren, Aufsichtsbehörden und Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten, soweit sachgerecht, fortwährend
miteinander und dem privaten Sektor zusammenarbeiten, um eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung hochqualitativer
Bilanzierungsstandards sicherzustellen. |
 |
Finanzinstitutionen sollten in ihrem Abschluss verbesserte Risikoangaben zur Verfügung stellen und in Übereinstimmung mit
international besten Marktpraktiken alle Verluste fortwährend angeben, sofern sachgerecht. Die Aufsichtsbehörden sollten daran
arbeiten, sicherzustellen, dass der Abschluss einer Finanzinstitution ein vollständiges, genaues und zeitnahes Bild der Tätigkeiten
des Unternehmen beinhaltet (einschließlich der Tätigkeiten im außerbilanziellen Bereich) und dieses stetig und regelmäßig berichtet
wird. |
Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit
Mittelfristige Maßnahmen:
 |
Die Behörden sollten unter Rückgriff auf die Arbeit von Regulatoren Informationen zu Gebieten sammeln, in denen die Konvergenz
aufsichtlicher Normen wie Bilanzierungsstandards, Prüfung und Einlagensicherung Fortschritte macht, eines beschleunigten Fortschritt
bedürfte oder Potenzial für Fortschritte besteht. |
|
November 2008:
Kommuniqué nationaler Standardsetzer an den IASB
Zwanzig nationale Standardsetzer haben ein Kommuniqué an den IASB übermittelt, in welchem sie ihre Unterstützung
für die Bemühungen des IASB, wahrhaft globale Rechnungslegungsstandards zu erreichen, zum Ausdruck bringen. Die nationalen
Standardsetzer erwähnen die
Aufforderung der Europäischen Kommission, in der
diese den IASB auffordert, IAS 39 zu ändern oder so auszulegen, dass sichergestellt ist, dass drei bestimmte Sachverhalte
zeitgerecht für die Abschlüsse zum Jahresende 2008 adressiert werden. Die nationalen Standardsetzer führen aus:
 |
Es ist wichtig, dass der IASB einem sachgerechten Standardsetzungsprozess folgt. |
 |
Auch wenn ein sachgerechter Standardsetzungsprozess den Beteiligten hinreichend Zeit gewähren sollte, um jedwede
Änderungen abzuwägen und Stellung zu ihnen zu nehmen, kann es in diesen außergewöhnlichen Zeiten vorkommen, dass der
Standardsetzungsprozess abgekürzt werden muss. Sollte dies der Fall sein, stehen wir bereit, um den IASB dabei zu
unterstützen, den effektivsten Standardsetzungsprozess, der möglich ist, zu erreichen. Wir könnten beispielsweise
die Diskussion unter unseren nationalen Beteiligten in Gang setzen, Gespräche am Runden Tisch zu den entsprechenden
Fachthemen abhalten und als Sammelstelle für Stellungnahmen dienen. |
 |
Wir drängen diejenigen, die die International Financial Reporting Standards übernehmen, die Entscheidungen des
IASB zu akzeptieren, wenn diese im Wege eines angemessenen Standardsetzungsprozesses und Diskussionen zustande gekommen
sind und die Auswirkungen auf die Märkte und Volkswirtschaften berücksichtigen. |
Das an den IASB gerichtete Kommuniqué können Sie hier
herunterladen (in englischer Sprache, 18 KB).
Bei den zwanzig Unterzeichnern des Kommuniqués handelt es sich um:
 |
Ian Mackintosh, Vorsitzender, Accounting Standards Board, Grußbritannien |
 |
Amarjit Chopra, Vorsitzender, Accounting Standards Board, Indien |
 |
Chungwoo Suh, Vorsitzender, Korean Accounting Standards Board |
 |
Conrad C. Chang, Vorsitzender, Taiwan Financial Accounting Standards Committee |
 |
Paul F, Winklemann, Vorsitzender, Financial Reporting Standards Committee, Hongkong |
 |
Bruce Porter, Geschäftsführender Vorsitzender, Australian Accounting Standards Board |
 |
Jean-Francois LePetit, Vorsitzender, French Accounting Standards Board |
 |
Alex Watson, Vorsitzender, Accounting Practices Committee, Südafrika |
 |
Paul Cherry, Vorsitzer, Canadian Accounting Standards Board |
 |
Anders Ullberg, Vorsitzender, The Swedish Financial Reporting Board |
 |
Stig Enevoldsen, Vorsitzender, European Financial Reporting Advisory Group |
 |
Massimo Tezzon, Generalsekretär, Organismo Italiano Contabilita |
 |
Hans de Munnick, Vorsitzer, Dutch Accounting Standards Board |
 |
C.P.C. Felipe Perez Cervantes, Präsident, Mexican Accounting Standards Board |
 |
Joanna Perry, Vorsitzende, Financial Reporting Standards Board, Neuseeland |
 |
Asad Ali Shah, Präsident, Institute of Chartered Accountants of Pakistan |
 |
Ikuo Nishkawa, Vorsitzender, Accounting Standards Board of Japan |
 |
Liesel Knorr, Präsidentin, German Accounting Standards Board |
 |
Erland Kvaal, Vorsitzender, Norwegian Accounting Standards Board |
 |
Gerhard Prachner, Vorsitzender, Austrian Accounting Standards Board |
|
November 2008:
Gemeinsamer Vorsitz der Beratungsgruppe von IASB und FASB zur
Finanzmarktkrise
Hans Hoogervorst, Vorsitzender der holländischen Finanzmarktaufsicht
(Autoriteit Financiele Markten, AFM), und Harvey Goldschmid, ehemaliger Kommissar der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, haben sich bereit erklärt, gemeinsam den Vorsitz der hochrangig besetzten
Beratungsgruppe zu übernehmen, die IASB und FASB eingerichtet haben, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge
der globalen Finanzmarktkrise aufgetaucht sind.
Hier können Sie die Presseerklärung des IASB herunterladen (in englischer Sprache, 51 KB).
November 2008: Schreiben der FAF an
Präsident Bush zur Standardsetzung
In einem Schreiben an US-Präsident George W. Bush im Vorfeld des G-20-Gipels hat der Vorsitzende der Financial Accounting Foundation
(FAF), unter der FASB arbeitet, den Präsidenten dazu gedrängt, eine unabhängige Standardsetzung im Bereich der Bilanzierung sowie einen
offenen Standardsetzungsprozess, der 'frei von politischer Einflussnahme' ist, zu unterstützen. Das Schreiben der FAF können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 1,54 MB). Hier ist
ein Ausschnitt:
| Wir wissen, dass aktuelle Sachverhalte im Zusammenhang mit den internationalen Bilanzierungsstandards auf dieser
Sitzung als Teil einer umfassenden Untersuchung der globalen Finanzkrise erörtert werden. Die FAF ist der Ansicht, dass die komplexe
Aufgabe, Bilanzierungsstandards zu erlassen, am besten von den Experten vorgenommen wird, die im FASB und dem International Accounting
Standards Board (IASB) tätig sind. Wir glauben, dass die Integrität und dei Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses im Bereich
der Bilanzierung für die Anleger weltweit von zentraler Bedeutung ist. Wir unterstützen die gemeinsame Selbstverpflichtung von FASB
und IASB, gemeinsam eine einheitliche Antwort auf die globalen Rechnungslegungsfragen, die aus der gegenwärtigen Finanzkrise erwachsen, zu
entwickeln und umzusetzen. |
November 2008: Präsident Bush sagt, Bilanzierung muss den
"wahren Wert" zeigen
In einer Rede zu Finanzmärkten und Weltwirtschaft sagte
Präsident Bush am 13. November 200 in New York, dass der Zweck des
Treffens der G-20-Regierungsspitzen am 15. November darin liege,
über die gegenwärtige Krise zu sprechen und die Grundlagen
für die künftigen Reformen zu legen, die eine solche Krise
in Zukunft verhindern würden. Bush sagte, dass in den
Gesprächen der Regierungsverantwortlichen mit den Führern
der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der
Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums fünf
Schlüsselziele in den Vordergrund gestellt werden sollen:
 |
die Gründe für diese globale Krise zu verstehen, |
 |
die Effektivität der bisherigen Reaktionen zu überprüfen, |
 |
Prinzipien für die Reform unseres Finanz- und Aufsichtssystems zu entwickeln, |
 |
einen Aktionsplan auf den Weg zu bringen, um diese Prinzipien umzusetzen, und |
 |
die Überzeugung zu bestätigen, dass die Prinzipien des
freien Markts den sichersten Weg zu dauerhaftem Wohlstand
bilden. |
Bush sagte: "Obwohl die Reformen im Finanzsektor von größter
Wichtigkeit sind, liegt die Lösung unserer heutigen Probleme in
nachhaltigem Wirtschaftswachstum. Und der sicherste Weg zu diesem
Wachstum sind freie Märkte und freie Menschen." Er betonte
insbesondere den Bedarf an Bilanzierungsstandards für
Finanzinstrumente, die den Anlegern den "wahren Wert" zeigten.
|
Eines der lebenswichtigen Prinzipien der Reform ist, dass unsere Nationen unsere
Finanzmärkte transparenter machen müssen. So sollten wir beispielsweise erwägen, die
Bilanzierungsregeln für Wertpapiere zu verbessern, so dass Anleger weltweit den wahren
Wert der Vermögenswerte verstehen können, die sie kaufen.
|
Die vollständige Rede von Bush in englischer Sprache finden Sie
hier (67 KB).
November 2008:
Vorbereitungsunterlagen für die Gespräche am Runden Tisch
Für die morgen in London stattfindenden Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise hat der IASB
auf seiner Internetseite Vorbereitungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Zum einen finden
sich in einem Dokument
zusammengefasst alle eingereichten Anfragen, zum anderen hat
der Stab einen Ablaufplan mit den einzelnen Themen und Fragen
erstellt,
denen die Einreichungen aus dem anderen Dokument jeweils per Verweis zugeordnet sind.
Beide Dokumente finden Sie
hier.
November 2008: Agenda für den G-20-Gipfel enthält
Bilanzierung
Der Assistent für internationale Wirtschaftsfragen des
US-Präsidenten, Daniel Price, und der Unterstaatssekretär
für Finanzen, David McCormick, haben eine
Presseveranstaltung zur Vorbereitung des G-20-Gipfels zu
Finanzmärkten und der Weltwirtschaft abgehalten, bei dem der
US-amerikanische Präsident, George Bush, als Gastgeber
fungiert.
 |
Price gab einen Überblick über die Struktur des Gipfels und darüber, "was einige unserer Ziele sind
und wie wir erwarten, dass es laufen wird". |
 |
McCormick stellte dann "eine Reihe der Bereiche, bei denen wir glauben, dass es genügend Übereinstimmung
gibt, so dass die Regierungsspitzen in der Lage sein könnten, kurzfristig einige Entscheidungen zu treffen
und diese kurzfristig umzusetzen," vor. Unter den Bereichen, die McCormick nannte, waren
globale Rechnungslegungsstandards und die
Finanzberichterstattung durch Finanzinstitute. |
Das Weiße Haus stellt ein vollständiges
Protokoll der englischsprachigen Presseveranstaltung zur Verfügung.
Nachfolgend haben wir für Sie einen Auszug über globale Rechnungslegungsstandards und Finanzberichterstattung übersetzt:
Globale Rechnungslegungsstandards
Innerhalb der vier Bereiche, die Dan beschrieben hat, Transparenz und Rechenschaftspflicht, belastbare Regulierung,
Integrität unserer Finanzmärkte und internationale Zusammenarbeit gibt es eine Reihe von Fragen, über die sich die Teilnehmer
austauschen können. Eine Frage im Bereich Transparenz und Rechenschaftspflicht wären die globalen Rechnungslegungsstandards.
Dies ist eine Frage, die in letzter Zeit viel Aufmerksamkeit erhielt, und die Schaffung besser übereinstimmender und letztlich
konvergierter globaler Rechnungslegungsstandards würde eine große Last auf den Schultern der Unternehmen verringern und sicherstellen,
dass alle nach den gleichen Regeln spielen, wenn wir die Leistung verschiedener Unternehmen vergleichen.
Finanzberichterstattung durch Finanzinstitute
Es gibt bis jetzt sehr viel Diskussion um die Komplexität und
Undurchsichtigkeit mancher Produkte, Produkte die im Bereich
Finanzdienstleistungen entwickelt worden sind. Deshalb nehme ich an,
dass die Rolle der Aufsichten bei der Verbesserung der Transparenz
dieser komplexen Produkte sicher ein Thema sein wird, über das man
sprechen wird. Das gilt natürlich dann auch für die Bedeutung von
Finanzberichterstattung, Finanzberichterstattung in einer Form, die
alle Aktivitäten eines Finanzinstituts widerspiegelt, bilanzielle
und außerbilanzielle. Das sind die Themen, von denen wir glauben,
dass sie unter dem Stichwort von Transparenz und
Rechenschaftspflicht angesprochen werden. |
November 2008: Schreiben der IOSCO
an die G-20
Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities
Commissions, IOSCO) hat ein Schreiben an die
Regierungsverantwortlichen der G-20 gerichtet, um ihnen
vorbereitende Informationen vor ihren Diskussionen am 15. November in Washington an die Hand zu
geben. In dem Schreiben werden die Bemühungen der IOSCO hinsichtlich hochwertiger globaler Wertpapieraufsicht
dargestellt, wobei darauf hingewiesen wird, dass einer der vier Bereiche, auf die die IOSCO in ihrer
Arbeit den Schwerpunkt legt, "internationale Finanzberichterstattung und die Verantwortlichkeit
der Standardsetzer gegenüber der Gemeinschaft nationaler Behörden, die für die Berichterstattung börsennotierter
Unternehmen verantwortlich sind" ist. Im Anhang an das Schreiben findet sich eine Verlautbarung der
IOSCO hinsichtlich Rechnungslegungsstandards und Unternehmensführung. Sie können sich das englischsprachige
Schreiben der IOSCO an die Regierungsverantwortlichen der G-20
hier
herunterladen (96 KB). Nachfolgend haben wir für sie einen Auszug
aus der Verlautbarung zu Rechnungslegungsstandards übersetzt:
|
Die IOSCO unterstützt auch die Entwicklung und Anwendung belastbarer, international akzeptierter und
einheitlich angewendeter Standards zur Finanzberichterstattung. Um zu solchen Standards zu gelangen, muss der
Standardsetzungsprozess rechenschaftsfähig und einer angemessenen Konsultation unterworfen sein.
In dieser Hinsicht plädiert die IOSCO stark für die International Financial Reporting Standards (IFRS)
wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.
Die Aufgabe, hochwertige Standards zu entwickeln und zu erhalten, die den Anlegern Transparenz bieten,
hängt in kritischem Maß von unabhängigen Standardsetzern ab; dies schließt den IASB ein.
Standardsetzer werden am besten in der Lage sein, hochwertige Standards zu produzieren, wenn sie
ihre Urteilskraft uneingeschränkt ausüben und sich auf ihre
Fähigkeiten, Erfahrungen und den Konsultationsprozess verlassen
können, ohne dass unangemessener politischer Druck ausgeübt wird und
unter Berücksichtigung der Ansichten aller Interessengruppen. Im Licht dieser Tatsachen steht die IOSCO
als Gemeinschaft von Kapitalmarktbehörden bereit, die Standardsetzer
in ihrer Rolle zu unterstützen.
Gleichzeitig sind die IOSCO-Mitglieder diejenigen, die die direkte
Verantwortung für den Schutz der Anleger in unseren Märkten tragen.
Um dieser Verantwortung zu genügen, müssen die IOSCO-Mitglieder die
Mittel haben, sicherzustellen, dass die
Rechnungslegungsstandardsetzer im besten Interesse der Anleger
arbeiten. Die IFRS werden in immer mehr Rechtskreisen weltweit
angewendet. Es ist für die Wertpapieraufsichten, die die Anwendung
von IFRS in ihren Rechtskreisen zulassen (oder dies in Erwägung
ziehen), von äußerster Wichtigkeit, dass eine Balance zwischen dem
Schutz der Unabhängigkeit und der Integrität des
IFRS-Standardsetzers IASB und der gleichzeitigen Sicherstellung,
dass der IASB für die Entwicklung von Standards, die dem besten
Interesse der Anleger dienen, verantwortlich gehalten werden kann,
erhalten wird. |
November 2008:
Finanzminister der G-20 favorisieren globale Standards
Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20
sind am 8. und 9. November 2008 in Sao Paulo in Brasilien
zusammengekommen. In Vorbereitung auf den Gipfel der
Regierungsverantwortlichen der G-20-Mitgliedsländer in
Washington am 15. November wurden auf dem Treffen die Gründe
für und die politischen Reaktionen auf die globale
Finanzmarktkrise in den Vordergrund gestellt. Im
englischsprachigen Abschlusskommuniqué des Treffens wurde
auf Rechnungslegung wie folgt eingegangen: "Wir sind
außerdem übereingekommen, dass Finanzinstitute gemeinsame
Rechnungslegungsstandards haben sollten." Das vollständige
Kommuniqué finden Sie
hier (1,09 MB).
November 2008: IASCF-Treuhänder
wenden sich an den US-Präsidenten
Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF),
der Dachorganisation des IASB, haben an den US-amerikanischen Präsidenten geschrieben, der Gastgeber
des internationalen Gipfels zur Finanzmarktkrise am 15. November 2008 sein wird.
Die Treuhänder weisen darauf hin, dass die IFRS inzwischen in über
100 Ländern eingeführt worden seien und so Vergleichbarkeit und Transparenz der internationalen Finanzmärkte gewährten.
Der IASB sei ein Standardsetzer, der seine Entscheidungen unabhängig nach sorgfältiger Erörterung und
Rücksprache mit allen Interessengruppen fälle. Dadurch sei die Akzeptanz der IFRS weltweit gewährleistet,
auch des Fair-Value-Ansatzes, der in letzter Zeit oft publikumswirksam angegriffen worden sei. Die Schritte, die
der IASB unternimmt, um den verbleibenden Herausforderungen der Marktwertbilanzierung entgegenzutreten, werden
in dem Schreiben ebenfalls ausführlich dargestellt. Das vollständige Schreiben in englischer Sprache
finden Sie
hier (400 KB); nachfolgend haben wir einige Auszüge für Sie übersetzt:
|
Die meisten der Industrieländer und aufstrebenden Volkswirtschaften –
einschließlich fast aller G-20-Mitgliedsländer – haben sich den IFRS
verpflichtet. Der IASB betreibt aktiv die Förderung gemeinsamer
Standards weltweit und insbesondere die Sicherstellung der
Konvergenz unter den wichtigsten Wirtschaften. Die bis jetzt
erzielten Erfolge sollten nicht durch Aktionen geschmälert werden,
die die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses gefährden
würden.
Die Treuhänder sind der Meinung, dass jegliche Schritte, die
außerhalb des wohletablierten und akzeptierten
Standardsetzungsprozesses unternommen werden, um die
Marktwertbilanzierung zu ändern, das ohnehin geringe Vertrauen
in die Finanzmärkte weiter untergraben würde. Deshalb sollten alle
Bemühungen, die Finanzberichterstattung zu verbessern, vom IASB
geführt und rasch abgeschlossen werden, um einen weltweit
einheitlichen Ansatz zu gewährleisten. Der IASB hat bereits einige
bedeutende Schritte unternommen, um die Bilanzierungsleitlinien zu
verbessern. Die Schritte gründen insbesondere auf den Empfehlungen
des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF), aber
auch auf den Stellungnahmen anderer Interessengruppen, die beim IASB eingereicht
wurden.
Gleichzeitig müssen alle weiteren Schritte des IASB die Ansichten
aller Interessengruppen einbeziehen, um Rechnungslegungsstandards zu
entwickeln, die den Marktteilnehmern transparente
Finanzinformationen bieten. Die Interessengruppenvertreter,
insbesondere die Anleger, haben das in Einreichungen an uns sehr
deutlich gemacht. Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Fair Value
sind sehr kompliziert und haben Auswirkungen, die sorgfältig
erörtert werden müssen. Das macht sie nicht unbedingt für
Schnellschusslösungen geeignet.
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November 2008: Keine politische Einmischung in
Rechnungslegungsstandards
Das internationale Netzwerk zu Corporate Governance (International Corporate Governance Network, ICGN)
hat eine öffentliche
Erklärung zur globalen Finanzmarktkrise
herausgegeben (in englischer Sprache, 62 KB). In der Erklärung, die im Vorfeld des internationalen
Gipfels zur Finanzmarktkrise am 15. November 2008 herausgegeben wurde, werden die teilnehmenden
Regierungsverantwortlichen aufgefordert, eine gestärkte Corporate Governance in das Maßnahmenpaket für
die Wiederherstellung des Vertrauens in die Märkte aufzunehmen. Die ICGN-Mitglieder sind hauptsächlich
institutionelle Anleger, die gemeinsam mehr als 15 Billionen US-Dollar in Fondsvermögen repräsentieren.
In der ICGN-Erklärung wird ausdrücklich jegliche politische Einmischung in den Standardsetzungsprozess
zurückgewiesen:
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Rechnungslegungsstandards: Es darf keine politische Einmischung in den Standardsetzungsprozess für
Bilanzierungsstandards geben. Die Fair-Value-Ansatz ist dafür angegriffen worden, Prozyklizität zu fördern.
Die Anleger im Allgemeinen unterstützen den beizulegenden Zeitwert, der ein Bild davon liefert,
was tatsächlich geschieht. Es gibt ein paar Herausforderungen, derer man sich annehmen muss, aber diesen
Ansatz aufzugeben, würde das Vertrauen in die Finanzberichterstattung beschädigen. Es ist wichtig, zu erkennen,
dass es einen Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert gibt, der für die Berichterstattung verwendet wird,
und dem beizulegenden Zeitwert, der verwendet wird, um den Bedarf an regulatorischem Kapital einzuschätzen.
Rechnungslegungsstandards müssen auch deutlicher vorschreiben, wann über außerbilanzielle Geschäftsvorfälle
zu berichten ist.
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November 2008: Drei Interviews mit Sir
David Tweedie zur Marktwertbilanzierung
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Der Vorsitzende des International Accounting Standards Board (IASB),
Sir David Tweedie, hat sich in drei kurzen
Interviews gegenüber der Financial Times in deren Internetsendereihe View from the Top zu
drei Themen geäußert:
- Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
- Rechnungslegungsstandards
- Aufsichtsrechtliche Gegebenheiten
Mit dieser
Verknüpfung können sie alle drei Interviews nacheinander
anhören.
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November 2008: IASB und FASB kündigen zwei weitere
Gesprächsrunden an
Der IASB und der FASB haben die Termine und Orte von zwei weiteren Runden von Gesprächen
am Runden Tisch zur Identifizierung von Fragen der Finanzberichterstattung verkündet,
die durch die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund getreten sind
(Pressemitteilung
in englischer Sprache, 124 KB). Wir hatten bereits
früher darauf hingewiesen, dass eine erste Gesprächsrunde am 14. November 2008 in London
stattfinden wird. Die Gesprächsrunden sollen dazu dienen, den Boards dabei zu helfen, Bilanzierungsfragen
zu identifizieren, die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Nachfolgend eine Übersicht über alle Termine:
| Datum |
Zeit (Ortszeit) |
Ort der Veranstaltung |
| 14. November 2008 |
Gesprächsrunden um
10:30h und um 13:30 |
Holborn Bars, 138-142 Holborn, London EC1N 2NQ UK |
| 25. November 2008 |
nachmittags |
Büroräume des FASB, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut 06856-5116 USA |
| 3. Dezember 2008 |
nachmittags |
Büroräume des japanischen Accounting Standards Board, Fukoku Seimei Building 20F, 2-2,
Uchisaiwaicho 2-chome, Chiyoda-ku, Tokyo 100-0011, Japan |
November
2008: IDW an das BMJ zur Anwendung der IFRS in der EU
In einem
Schreiben vom 5. November 2008
(384 KB) bittet das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Bundesministerin der Justiz, sich beim Gipfel der
EU-Staats- und Regierungschefs für die weitere Anwendung der IFRS in der EU einzusetzen.
In der Presse werden Gerüchte erwähnt, die französische Regierung plädiere für die
Außerkraftsetzung der IAS-Verordnung. Dies würde bedeuten,
dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU nicht
mehr verpflichtet wären, IFRS anzuwenden. Das IDW hofft auf die Hilfe der Bundesregierung
für ein Beibehalten des bisherigen Regelung. In dem
Schreiben heißt es:
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Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung
einen solchen Vorschlag, sollte er eingebracht werden, nicht unterstützt. Die mit der IFRS-Verordnung
angestrebte Zielsetzung, für börsennotierte Unternehmen in der EU eine transparente und international
akzeptierte Rechnungslegung vorzuschreiben und so auch den europäischen Kapitalmarkt international
wettbewerbsfähig zu machen, gilt unverändert fort. Die globale Verflechtung der Kapitalmärkte bedingt
eine einheitliche Informationsversorgung der Kapitalmarktteilnehmer über international vereinheitlichte
Rechnungslegungsgrundsätze. |
Ein Brief gleichen Inhalts ging an die EU-Kommission.
November 2008: EU-Kommission
begrüßt IASB-Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Am 5. November 2008 hat die Europäische Kommission eine
Verlautbarung (95 KB) veröffentlicht,
in der die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die jüngst vom IASB herausgegeben worden sind,
begrüßt werden. In der Verlautbarung heißt es:
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Die Europäische Kommission begrüßt die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert bei inaktiven Märkten, die der International Accounting Standards Board
(IASB) am 31. Oktober 2008 veröffentlicht hat. Nach Auffassung der Kommission
stimmen diese in vollem Umfang mit der von den drei europäischen Ausschüssen der
Aufsichtsbehörden abgegebenen gemeinsamen Erklärung sowie mit vergleichbaren
Leitlinien überein, die die einschlägigen US-Behörden unlängst veröffentlicht
haben. |
November 2008: DSR und RIC zur
Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven
Märkten
Bereits seit fast einem Jahr wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Ermittlung
von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten zu erfolgen hat; sowohl das Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) als auch das RIC des Deutschen Rechnungslegungs Standards
Committee (DRSC) haben gegen Ende 2007 an die in IAS 39 vorgesehene Vorgehensweise erinnert.
Mit dem seit Juli 2008 deutlich verschärften Verfall der Märkte hat der International Accounting
Standards Board (IASB) das Thema wieder aufgenommen; auch die Fachgremien des DRSC haben sich
im Zuge der Diskussionen der letzten Wochen erneut mit dem Thema beschäftigt. Der DSR und das RIC
des DRSC sind in ihren Überlegungen zu folgendem Ergebnis gekommen:
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Es ist unbestritten, dass Märkte für bestimmte Produkte
inaktiv sind; die Bestimmung, ab wann ein Markt als inaktiv
anzusehen ist, wird hier nicht angesprochen. IAS 39 sieht für
den Fall inaktiver Märkte vor, dass der Fair Value mangels
beobachtbarer Preise für das Finanzinstrument durch ein
Bewertungsmodell ermittelt wird.
Bei der Anwendung von Bewertungsmodellen sind, soweit
vorliegend, am Markt ablesbare Bewertungsparameter zu verwenden.
Nur für diejenigen Bewertungsparameter, die nicht mehr an
Märkten beobachtbar sind, kommt eine andere Ermittlung der
Parameter zur Anwendung. Vorliegende Marktinformationen können
daher nicht ignoriert werden, auch wenn der Markt für inaktiv
erachtet wird.
Offen ist damit derzeit die Frage, wie Bewertungsparameter zu
bestimmen sind, bei denen beobachtbare Ausprägungen sehr stark
von Marktverzerrungen gekennzeichnet sind. Diesbezüglich ist
insbesondere zu klären, in welchem Ausmaß sie bei der B | |