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November 2007: IASCF-Treuhändern
verkünden Strategie zur Verbesserung der Führung
Am 7. November 2007 haben die
Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, Vorschläge angekündigt, die der Verbesserung der Führungsstrukturen
der Organisation gelten und der Stärkung der öffentlichen
Rechenschaftspflicht. Die Treuhänder werden eine Reihe von
Beratungen mit den wichtigsten Interessengruppen zu diesen
Vorschlägen im Vorfeld der Überarbeitung der Satzung aufnehmen,
die 2008 beginnen soll. Lesen Sie hierzu auch die
Presseerklärung der IASCF (in englischer Sprache, 83 KB).
| IASCF-Vorschläge zur Verbesserung der Führung |
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Einrichtung formaler Berichtswege zu
offiziellen Organisationen: Die Treuhänder sollten
einen formalen Berichtsweg zu einer repräsentativen
Gruppe von offiziellen Organisationen einschließlich der
Wertpapieraufsichten einrichten. Diese Gruppe würde
Ernennungen von Treuhändern genehmigen und die
Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder sowie die
Angemessenheit der jährlichen
Finanzierungsvereinbarungen und das Gesamtbudget prüfen. |
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Entwicklung eines mehrschichtigen,
mehrseitigen Ansatzes zu Rechenschaftspflicht jenseits
des formalen Berichtsweges zu offiziellen
Organisationen: Die Treuhänder sollten ihren
Austausch mit den wichtigsten Interessengruppen
verstärken und vertiefen und Mechanismen einrichten, die
es ihnen erlauben, Meinungen außerhalb der formalen
Prozeduren einzuholen. Dies würde natürlich Mechanismen
für Treffen mit offiziellen Organisationen und
Lenkungsgremien und Institutionen des Privatsektors.
Darüber hinaus würde eine solche Rechenschaftspflicht
eine Erwägung der Rolle und Struktur des Standardbeirats
(Standards Advisory Council, SAC) innerhalb der
Rechenschaftspflicht der Organisation erfordern. |
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Einrichtung eines Mechanismus zur
Einholung öffentlicher Meinungen durch die Treuhänder
jenseits der regelmäßig angesetzten Sitzungen mit
bestimmten Interessengruppen: Die Treuhänder sollten
verbesserte Mechanismen einrichten, um Meinungen von
interessierten Parteien einzuholen, die zu den Methoden,
Prozessen und Prozeduren der IASC-Stiftung und des IASB
Stellung nehmen wollen. |
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Fortsetzung der Bemühungen hin zu
einem nachhaltigen, breit aufgestellten
Finanzierungssystems: Nachdem die
Finanzierungsgrundlage durch den 2006 eingeführten neuen
Ansatz bereits erheblich ausgeweitet wurde, sollten die
Treuhänder ihre Bemühungen fortsetzen, die
Finanzierungsgrundlage noch weiter auszuweiten. |
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November 2007: Neues Gremium
zur Überwachung von IASCF und IASB vorgeschlagen
Am 7. November 2007 haben die Europäische Kommission, die
Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of
Japan, FSAJ), die internationale Vereinigung der
Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites
Commissions, IOSCO) und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) die Einrichtung eines neuen
Überwachungsgremiums innerhalb der Führungsstruktur der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB,
vorgeschlagen. Dieses Gremium würde sich regelmäßig mit den
Treuhändern der IASC-Stiftung treffen, um das Arbeitsprogramm des
IASB zu prüfen und zu kommentieren, an der Ernennung von
IASCF-Treuhändern mitzuwirken (und letzte Entscheidungsbefugnis zu
haben) und die Überwachungsaktivitäten der Treuhänder zu prüfen.
Laden Sie sich die
gemeinsame Erklärung von IOSCO, SEC, FSAJ und der Europäischen
Kommission herunter (in englischer Sprache, 71 KB). Nachfolgend
finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus der Erklärung:
| Auszug aus der gemeinsamen Erklärung von
IOSCO, SEC, FSAJ und der Europäischen Kommission |
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Der IASB, der der Aufsicht der Treuhänder der
IASC-Stiftung unterliegt, ist ein unabhängiger
Standardsetzer, der sich im öffentlichen Interesse der
Entwicklung eines einzigen Satzes von hochwertigen,
verständlichen und durchsetzbaren weltweit gültigen
Rechnungslegungsstandards widmet. Die Treuhänder der
IASC-Stiftung haben eine Überarbeitung der Satzung der
Stiftung beginnend im Jahr 2008 geplant. Die für die
Kapitalmarktregulierung zuständigen Behörden schlagen vor,
die Gelegenheit der Überarbeitung der Satzung zu nutzen, um
in Zusammenarbeit mit der IASC-Stiftung bestimmte
Veränderungen vorzunehmen, um das Führungsrahmenkonzept der
Stiftung zu stärken, während gleichzeitig die weiter
bestehende Wichtigkeit eines unabhängigen
Standardsetzungsprozesses betont wird.
Im Mittelpunkt dieser Bemühungen steht die
Einrichtung eines neuen Überwachungsgremiums innerhalb der
Führungsstruktur der IASC-Stiftung, um die bestehende
Überwachungsfunktion der IASCF-Treuhänder im öffentlichen
Interesse zu stärken. Die Einrichtung eines solchen
Überwachungsgremiums würde dazu dienen, würde die Treuhänder
dabei unterstützen, die Interessen der globalen
Investmentgemeinde zu repräsentieren und dadurch das
vertrauen der Allgemeinheit in die IFRS zu stärken.
Ein Hauptziel wird sein, dass sich das
Überwachungsgremium regelmäßig mit den IASCF-Treuhändern
trifft, um das Arbeitsprogramm des IASB zu erörtern, zu
prüfen und zu kommentieren. Wir erwarten, dass die
IASC-Stiftung und der Vorsitzende des IASB sich außerdem mit
den relevanten öffentlichen Behörden in Austausch setzen.
Das Überwachungsgremium würde sich in Zusammenarbeit mit den
Treuhändern der IASC-Stiftung und in Abstimmung mit dem
Beirat für Treuhänderernennungen an der Auswahl von
Treuhändern beteiligen. Das Überwachungsgremium wäre
außerdem für die endgültige Genehmigung von
Treuhändernominierungen verantwortlich und würde die
Möglichkeit haben, die Prozeduren der Treuhänder zur
Überwachung des Standardsetzungsprozesses und zur
Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung des IASB zu
prüfen. |
Februar 2008: Vorschläge der IASCF zu Aufsichtsgremium und Vergrößerung des IASB
Im November 2007 hatte die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, Vorschläge
bezüglich der Verbesserung der Führungsstrukturen der Organisation
und der Stärkung der öffentlichen Rechenschaftspflicht gemacht (s.
o.). Diese Vorschläge schlossen die Gründung eines
Aufsichtsgremiums aus Mitgliedern offizieller Institutionen
einschließlich der Wertpapieraufsichtsbehörden mit ein. Dieses
Gremium sollte die Ernennung von Treuhändern genehmigen und deren
Aufsichtstätigkeiten prüfen sowie die Angemessenheit der jährlichen
Finanzierungsvereinbarungen und des Gesamtbudgets überwachen. Der
Vorschlag zur Gründung eines Aufsichtsgremiums wurde von der
IOSCO, der SEC, der
Europäischen Kommission und der FSAJ gemeinschaftlich
unterstützt. Daraufhin nahmen die Treuhänder Beratungen mit den
wichtigsten Interessengruppen zu diesen Vorschlägen auf, die zu
einer Überarbeitung der Satzung führen sollen, die im Laufe
dieses Jahres beginnen soll. Auf ihrer Sitzung am 29. und
30. Januar 2008 kamen die Treuhänder zu den folgenden weiteren
Beschlüssen hinsichtlich einer Überarbeitung der Satzung (lesen
Sie auch die
Presserklärung in englischer Sprache, 66 KB):
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Raschere Erörterungen bezüglich des
Aufsichtsgremiums: Die Treuhänder werden ihre
Erörterungen ihrer Vorschläge bezüglich, Größe,
Zusammensetzung und Auftrag des Überwachungsgremiums
vorantreiben, um möglichst in der zweiten Jahreshälfte 2008
zu abschließenden Beschlüssen zu kommen. Erste Vorschläge
werden im zweiten Quartal 2008 zwecks öffentlicher
Stellungnahme veröffentlicht. |
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Vorschlag, den IASB auf 16 Mitglieder zu
erweitern: Gleichzeitig werden die Treuhänder
vorschlagen, die Anzahl der Mitglieder des IASB schrittweise
auf 16 zu erweitern. Während die bestehenden
satzungsgemäßen Kriterien für die Auswahl der Mitglieder
weiterhin beachtet werden sollen, erwägen die Treuhänder, ob
sie auch Mindestkriterien für die Einhaltung einer
geographischen Balance festschreiben sollen. |
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Erweiterter Konsultationsprozess zu anderen
Satzungsfragen: Die Treuhänder beabsichtigen, in der
ersten Jahreshälfte 2008 ein Diskussionspapier zu
veröffentlichen, mit dem Stellungnahmen und Vorschläge zu
anderen Bestandteilen der Satzung erbeten werden sollen.
Die Treuhänder werden versuchen, diese umfassendere
Überarbeitung der Satzung bis Ende 2009 abzuschließen. |
Die Treuhänder planen einer Ausweitung ihrer Erörterungen
mit den Interessengruppen zu den beiden oben genannten
konkreten Vorschlägen sowie zu einer allgemeinen
Überarbeitung der Satzung. |
Februar 2008: Beschleunigtes Vorgehen
hinsichtlich IASCF-Aufsichtsorgan und IASB-Erweiterung
Auf der Sitzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC)
am 14.Februar 2008 berichteten der Treuhänder Antonio Vegezzi und der geschäftsführende
Direktor der IASCF, Thomas Seidenstein, dass die Treuhänder
beabsichtigten, ihren Überlegungen zu diesen zwei Themen absolute
Priorität einzuräumen:
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Einrichtung eines 'Überwachungsgremiums'
aus Stellvertretern offizieller Organisationen einschließlich
der Wertpapieraufsichten, das die Ernennung von
Treuhändern genehmigen und die Aufsichtsaktivitäten der
Treuhänder prüfen wird. |
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Ausweitung des IASB von derzeit 14 Mitgliedern auf 16
Mitglieder. |
Daher wird erwartet, dass im Laufe des zweiten Quartals 2008
offizielle Vorschläge zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht
werden können. Es wurde auch angekündigt, dass die weitere
Überarbeitung der Satzung im dritten Quartal 2008 in Angriff
genommen werden wird und etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen würde.
April 2008: IASCF beginnt mit der Überprüfung der Satzung
Am 8. April haben die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation, unter
der der IASB arbeitet, den Prozess für die
Überprüfung der Satzung 2008 bekannt
gegeben. Sie haben auch Vorschläge vervollständigt, die
kurzfristig veröffentlicht werden, nach denen:
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ein 'Überwachungsorgan' von Vertretern offizieller
Organisationen einschließlich Wertpapierregulatoren geschaffen
werden soll, das die Ernennung der Treuhänder genehmigen und die
Aufsichtstätigkeit der Treuhänder überprüfen würde |
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der IASB auf 16 von derzeit 14 Mitglieder erweitert und eine
geografisch ausgeglichene Verteilung geschaffen werden soll. |
Die verbleibenden Sachverhalte werden umfassend behandelt,
beginnend mit einem Konsultationsdokument in der zweiten
Jahreshälfte 2008. Die Treuhänder erwarten, die Überprüfung bis
Ende 2009 abgeschlossen zu haben. Die Treuhänder haben eines
Satzungsausschuss eingerichtet, der die Überprüfung führen soll,
obgleich Entscheidungen nur durch das Treuhändergremium insgesamt
gefällt werden. Diesem Ausschuss gehören an: Gerrit Zalm,
Vorsitzender der Treuhänder; Philip Laskawy, stellvertretender
Vorsitzender der Treuhänder; Bertrand Collomb; Samuel DiPiazza; Aki Fujinuma; Pedro Malan;
und Antonio Vegezzi. Hier
können Sie die englischsprachige Pressemitteilung herunterladen (63 KB).
| Zeitplan für die Überprüfung der Satzung 2008 |
| April 2008 | Veröffentlichung von
Vorschlägen zur öffentlichen Rechenschaftspflicht und Umfang
bzw. geografischer Verteilung des IASB der erste
Abschnitt der Überprüfung der Satzung. Die Frist zur
Stellungnahme endet am 31. Juli 2008 |
| April-August 2008 | Treuhänder kommen mit
interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des
ersten Abschnitts zu erörtern |
| September 2008 | Satzungsausschuss entwickelt
Vorschläge auf der Grundlage der Auswertung eingegangener
Stellungnahmen und anderweitigen Inputs zu den Vorschlagen
des ersten Abschnitts zur Vorlage an das gesamte
Treuhändergremium |
| Oktober 2008 | Treuhänder werden über den ersten
Abschnitt der Überprüfung der Satzung auf ihrer Sitzung in
Peking befinden. Änderungen sollen zum 1. Januar 2009 in
Kraft treten |
| Oktober oder November 2008 | Treuhänder werden ein
Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme zu
Ansichten zu den anderen Sachverhalten veröffentlichen, die
als Teil der Überprüfung der Satzung aufgenommen werden soll
der zweite Abschnitt der Überprüfung der Satzung |
| Oktober 2008-Januar 2009 | Treuhänder kommen mit
interessierten Parteien zusammen, um den zweiten Abschnitt
der Überprüfung der Satzung zu erörtern |
| Februar 2009 | Treuhänder werden eine Liste an
Sachverhalten und der Satzungsausschuss Vorschläge
ausarbeiten |
| April 2009 | Treuhänder werden andere
Satzungsänderungen zu Sachverhalten, die ausgemacht wurden,
veröffentlichen |
| April 2009-Oktober 2009 | Treuhänder werden eine
Reihe an Sitzungen zu den Vorschlägen abhalten, möglichweise
auch Diskussionen am Runden Tisch |
| Oktober-November 2009 | Abschluss der Überprüfung der Satzung |
Mai 2008: IASCF-Treuhänder
veranstalten Runden Tisch zu Verfassungsvorschlägen
Die Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben am
12. Mai 2008
angekündigt
(Presseerklärung in englischer Sprache, 54 KB), dass sie Gespräche am Runden Tisch anbieten
wollen, bevor sie ihre Vorschläge zur Phase I der
Überarbeitung der Verfassung veröffentlichen. In Phase I
werden folgende Vorschläge erwogen:
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Einrichtung eines Überwachungsgremium aus Abgeordneten
offizielle Organisationen einschließlich Wertpapieraufsichten,
das Treuhänder ernennen und die Aufsichtsaktivitäten der
Treuhänder prüfen würde. |
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Erweiterung der Anzahl der Boardmitglieder von derzeit 14
auf dann 16 unter Wahrung einer geographischen Balance. |
Genauere Informationen zum Runden Tisch sind noch nicht bekannt
gegeben worden. Bei Ankündigung der Gespräche haben die Treuhänder
allerdings einen aktualisierten Zeitplan für die Überarbeitung der
Verfassung bekanntgegeben (den vorigen Zeitplan sehen Sie oben):
| aktualisierter Zeitplan für die
Überarbeitung der Verfassung 2008 |
| März - April 2008 | Treuhänder haben
Vorschläge und Materialien für die Überarbeitung der
Verfassung entwickelt. |
| Mai - Juni 2008 | Treuhänder kommen mit
interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des
ersten Abschnitts vor deren Veröffentlichung zu erörtern. |
| Juni 2008 | Veröffentlichung von
Vorschlägen zur öffentlichen Rechenschaftspflicht und Umfang
bzw. geografischer Balance des IASB – der erste Abschnitt
der Überprüfung der Satzung. Die Frist zur Stellungnahme
soll im AUgust oder September 2008 enden. |
| Juni - August 2008 | Treuhänder kommen
weiter mit
interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des
ersten Abschnitts zu erörtern. |
| September 2008 | Satzungsausschuss entwickelt
Vorschläge auf der Grundlage der Auswertung eingegangener
Stellungnahmen und anderweitigen Inputs zu den Vorschlagen
des ersten Abschnitts zur Vorlage an das gesamte
Treuhändergremium. |
| Oktober 2008 | Treuhänder werden über den ersten
Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung auf ihrer Sitzung in
Peking befinden. Änderungen sollen zum 1. Januar 2009 in
Kraft treten. |
| Oktober oder November 2008 | Treuhänder werden ein
Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme zu
Ansichten zu den anderen Sachverhalten veröffentlichen, die
als Teil der Überprüfung der Satzung aufgenommen werden soll
– der zweite Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung. |
| Oktober 2008-Januar 2009 | Treuhänder kommen mit
interessierten Parteien zusammen, um den zweiten Abschnitt
der Überarbeitung der Verfassung zu erörtern |
| Februar 2009 | Treuhänder werden eine Liste an
Sachverhalten und der Satzungsausschuss Vorschläge
ausarbeiten. |
| April 2009 | Treuhänder werden andere
Satzungsänderungen zu Sachverhalten, die ausgemacht wurden,
veröffentlichen. |
| April 2009-Oktober 2009 | Treuhänder werden eine
Reihe an Sitzungen zu den Vorschlägen abhalten, möglicherweise
auch Diskussionen am Runden Tisch. |
| Oktober-November 2009 | Abschluss der
Überarbeitung der Verfassung. |
Juni 2008: Gespräche
am Runden Tisch der IASCF für den 19. Juni 2008
festgesetzt
Die Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, werde mit
interessierten Parteien am 19. Juni 2008 zusammenkommen, um ihre
ersten Vorschläge für die Überarbeitung der Satzung der IASCF zu
erörtern. Die Gespräche am Runden Tisch werden etwa von 9:30 Uhr bis
15:30 Uhr Londoner Zeit im Renaissance Chancery Court Hotel in
London stattfinden. Lesen Sie die englischsprachigen
Entwurfsvorschläge der Treuhänder (150 KB). Die beiden
wesentlichen Vorschläge sind die folgenden:
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Einrichtung einer formellen
Verbindung zu den wichtigsten öffentlichen Institutionen
durch Schaffung eines Überwachungsgremiums aus Vertretern
offizieller Organisationen (einschließlich
Wertpapieraufsichten), das Treuhänder ernennen und ihre
Aufsichtsaktivitäten überwachen würde. |
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Ausweitung des IASB auf 16
Mitglieder von derzeit 14 unter Wahrung einer geographischen
Balance. Diese geographische Balance würde so aussehen, dass
normalerweise jeweils vier Vertreter aus Nordamerika, Europa
und dem asiatisch-pazifischen Raum Mitglieder des Boards
wären sowie vier weitere Vertreter mit beliebigem
Hintergrund, solange die Gesamtbalance der geographischen
Interessen nicht verletzt würde. |
Einzelpersonen oder Organisationen, die an den Gesprächen am
Runden Tisch am 19. Juni teilnehmen wollen, werden gebeten, ihr
Teilnahmeinteresse per E-mail Tamara Oyre, IASCF Assistant Corporate
Secretary, unter toyre@iasb.org bis Freitag, den 13. Juni 2008
mitzuteilen. Interessierte Parteien, die nicht an den Gesprächen
teilnehmen können, haben die Möglichkeit, bis zum 9. Juni 2008
schriftlich Beiträge zur Diskussion einzureichen.
Juni 2008: Wertpapieraufsichten
unterstützen Aufsichtsgremium für IASCF
Die Wertpapieraufsichtsbehörden der Welt – vertreten durch IOSCO
sowie die Europäische Kommission, die japanische Finanzmarktaufsicht
und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht, die Wertpapieraufsichtsbehörden in den drei größten
Kapitalmärkten der Welt begrüßen den Vorschlag der Bildung
eines Aufsichtsgremiums über die IASC-Stiftung (IASC Foundation Monitoring Group).
Dieser Vorschlag ist Teil der Überarbeitung
der Satzung 2008, die gegenwärtig von der IASCF durchgeführt wird. In einer
gemeinsamen Erklärung
äußerten sich die
Wertpapierregulatoren wie folgt (in englischer Sprache):
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Wir sind hocherfreut über den erzielten Fortschritt
hinsichtlich des zunehmenden Austausches zwischen den
Wertpapieraufsichtsbehörden und der IASCF. Die zunehmende
Anwendung und Verwendung der IFRS in den Kapitalmärkten der Welt
macht eine Stärkung der Rechenschaft der Stiftung gegenüber den
Behörden, die für das Setzen von Finanzangabepflichten
börsennotierter Unternehmen zuständig sind, erforderlich. Mit
der Abhaltung der kommenden Gesprächsrunden erkennt die Stiftung
die Notwendigkeit der Schaffung eines Mechanismus in Richtung
eines Austauschs zwischen den Wertpapieraufsichtsbehörden und
der IASCF an, der der historischen Beziehung zwischen den
Wertpapieraufsichtsbehörden und den nationalen Standardsetzern
nahekommt. Umgekehrt wird dies die Wertpapieraufsichtsbehörden,
die die Anwendung der IFRS zulassen oder vorschreiben, in die
Lage versetzen, ihr Mandat hinsichtlich Anlegerschutz,
Marktintegrität und Kapitalbildung faktisch niederzulegen.
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Juni 2008: Mitschrift von den
Gesprächsrunden zur IASCF-Satzung am 19. Juni 2008
Die Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am
19. Juni 2008 mit einer Reihe interessierter Parteien
zusammen, um ihre ersten Vorschläge zur
Überarbeitung der Satzung der
IASC-Siftung zu erörtern. Die Gesprächsrunden wurden in
der Zeit von 9.30 bis 15.30 Uhr im Renaissance Chancery
Court Hotel in London abgehalten. Den Entwurf der von den
Treuhändern unterbreiteten Vorschläge, der als Grundlage für
die Diskussion diente, können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 153 KB). Die
beiden Kernvorschläge bestanden in folgendem:
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Einrichtung einer formellen Verbindung zu den
wesentlichen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen durch
Einrichtung eines Aufsichtsgremiums aus Abgeordneten
offizieller Organisationen einschließlich der Wertpapieraufsichten,
das Treuhänder ernennen und die Aufsichtsaktivitäten der
Treuhänder überwachen würde. |
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Erweiterung der Anzahl der Boardmitglieder von derzeit 14
auf dann 16 unter Wahrung einer geographischen Ausgewogenheit.
Geographische Ausgewogenheit würde bedeuten, dass es
üblicherweise jeweils vier IASB-Mitglieder aus Nordamerika,
Europa und der asiatisch-pazifischen Region gäbe; vier
weitere würde aus irgendwelchen Regionen ernannt, wobei die
übergeordnete geographische Ausgeglichenheit zu erhalten
wäre. |
An diesem Tag wurden vier Diskussionsrunden abgehalten. Bei jeder
Sitzung wurden zwischen sechs und acht Teilnehmer um ihre generelle
Sichtweise gebeten. Die anwesenden Treuhänder erwiderten diese.
Anschließend folgte eine eher unstrukturierte Unterredung. Die
Teilnehmer jeder Sitzung rissen in etwa dieselben Punkte an, so wie
die Mitschrift die Diskussion nach Themen und weniger nach der
jeweiligen Sitzung wiedergibt.
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Mitschrift von den Gesprächsrunden zur IASCF-Satzung
19. Juni 2008, London
Überwachungsgremium
Um eine formelle Verbindung zwischen öffentlichen Gremien und der
IASC-Stiftung/dem IASB einzurichten, schlagen die Treuhänder vor, ein
Überwachungsgremium einzurichten. Dieses Überwachungsgremium würde am
Ernennungsprozess für Treuhänder teilnehmen und die Ernennungen am Ende
genehmigen. Darüber hinaus würde es die Treuhänder bei der Ausübung
ihrer Aufsichtspflichten, die in der Satzung der IASC-Stiftung genannt
sind, beaufsichtigen und beraten. Die erste Zusammensetzung des
Überwachungsgremiums soll wie folgt aussehen:
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(a) das verantwortliche Mitglied der Europäischen
Kommission, |
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(b) der geschäftsführende Direktor des
Weltwährungsfonds, |
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(c) der Vorsitzende des IOSCO-Ausschusses für
aufstrebende Märkte, |
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(d) der Vorsitzende des IOSCO-Fachausschusses (oder
der stellvertretende Vorsitzende oder der Vorsitzende
einer ausgewählten Wertpapieraufsicht in Fällen, in
denen der Vorsitzende des IOSCO-Fachausschusses der
Vorsitzende einer EU-Wertpapieraufsicht, der Kommissar
der japanischen Finanzdienstleistungsbehörde oder der Vorsitzende der
US-amerikanischen Wertpapieraufsicht ist), |
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(e) der Kommissar der
Finanzdienstleistungsbehörde von Japan, |
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(f) der Vorsitzende der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht, |
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(g) der Präsident der Weltbank. |
Alle Teilnehmer unterstützten die Einrichtung eines
Überwachungsgremiums. Einige sahen es als fällige Gegenleistung (oder
politische Notwendigkeit) dafür an, dass die Rechtskreise, die IFRS
anwenden, einen Teil ihrer Entscheidungsmacht über
Rechnungslegungsstandards abgeben. Gleichzeitig gab es erhebliche
Bedenken, dass es zu einer Vermehrung der Politisierung der Arbeit des
IASB kommen könne. Daher gab es auch viele Bedenken ob der
Arbeitsgrundlagen des Überwachungsgremiums. Insbesondere wurde in Frage
gestellt, ob es angemessen sei, dem Gremium zu gestatten, Kandidaten für
die Ernennung als Treuhänder vorzuschlagen. Allen Teilnehmern war sehr
wichtig, dass die Treuhänder weiterhin unabhängig sein sollten und nicht
abhängig von Wertpapieraufsichten.
Die starke Dominanz der Wertpapieraufsichten im vorgeschlagenen
Mitgliederkreis des Überwachungsgremiums wurde oft kritisiert.
Insbesondere wurde die Abwesenheit von bedeutenden Marktregulatoren wie
beispielsweise Banken-, Versicherungs- und Pensionsaufsichten
kritisiert, obwohl nur ein Teilnehmer einen Sitz im Gremium einforderte.
Darüber hinaus sahen einige Teilnehmer einen Konflikt in der
Wertpapieraufsichtenlastigkeit und der Rolle des IASB als Standardsetzer
auch für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen.
Ein weiterer Kritikpunkt war, dass es in dieser prinzipienbasierten
Umgebung sehr schwierig sei, die Prinzipien zu erkennen, die hinter dem
vorgeschlagenen Mitgliederkreis lägen: Es sei eine Mischung aus
internationalen, regionalen und inländischen Organisationen. Die
Überlegungen, die hinter der vorgeschlagenen Auswahl der Treuhänder
stand, musste noch einmal erörtert und erläutert werden. Die Tatsache,
dass einige der vorgeschlagenen Mitglieder bedeutende Verantwortung in
Bezug auf IFRS in ihren Rechtskreisen tragen, löste auch Besorgnis aus.
Überraschenderweise sagte der Vorsitzende der IASC-Stiftung in einer
Sitzung, dass die Zusammensetzung des Überwachungsgremiums
„zu Komplikationen führen würde“. Daraus lässt sich schließen, dass die
Zusammensetzung bereits eine abgesprochene Sache ist und nicht mehr
grundlegend erörtert werden kann.
Auftrag des Überwachungsgremiums
Die Frage der Oberhoheit, also welches der Gremien das
Überwachungsgremium oder die Treuhänder der IASC-Stiftung – die höchste
Instanz der IASC-Stiftung ist, wurde als Schlüsselfrage erkannt und in
den zur Stellungnahme veröffentlichten Vorschlägen explizit dargestellt.
Es gab große Bedenken, dass die Einrichtung des Überwachungsgremiums zu
viel Macht von den Treuhändern weg verschieben würde. Fast alle
Teilnehmer wollten sicherstellen, dass das Überwachungsgremium auf
keinerlei Art und Weise die Unabhängigkeit des IASB hindern oder
einschränken würde. Dies galt insbesondere für dessen Möglichkeit, die
fachliche Tagesordnung zu bestimmen. Es wurde deutlich, dass die
Teilnehmer nicht überzeugt waren, dass die Vorschläge in Bezug auf
solche Garantien weitreichen genug seien. Insbesondere Paragraph 19(c)
der Satzung wurde von den Teilnehmern kritisiert:
[...] Das Aufsichtsgremium hat das Recht, Sitzungen mit den
Treuhändern oder mit dem Vorsitzenden der Treuhänder allein (oder
mit dem Vorsitzenden des IASB wenn angemessen) einzufordern, auf
denen jeder Bereich der Arbeit der Treuhänder oder des IASB erörtert
werden kann. Diese Sitzungen können die Erörterung von allen
Sachverhalten, die das Aufsichtsgremium zu zeitnaher Lösung an die
IASC-Stiftung oder den IASB weitergeleitet hat, und
Lösungsvorschläge von Seiten der IASC-Stiftung oder des IASB zu
diesen Sachverhalten beinhalten. Einige Teilnehmer
waren sehr besorgt, dass dies eine Einladung an das Überwachungsgremium
sei, sich in die Führung der IASC-Stiftung und des IASB einzumischen.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass viele der Organisationen, die im
Überwachungsgremium vertreten sind, hochpolitisch sind, bestanden bei
den Teilnehmern echte Sorgen, dass die IASC-Stiftung und der IASB
politisch instrumentiert werden könnten.
Das Überwachungsgremium könne als ein Prüfungsausschuss angesehen
werden, und es müsse verhindern, in das tägliche Geschäft des
Unternehmens verwickelt zu werden, und müsse Interessenskonflikte
vermeiden. Das würde dann bedeuten, dass das Überwachungsgremium den
Nominierungsprozess der Treuhänder überwachen würde und die
tatsächlichen Ernennungen bestätigen würde, aber dass es von der
direkten Nominierung von Treuhändern ausgeschlossen werden solle.
Darüber hinaus wurde es als möglicherweise gefährlich angesehen, dass
das Gremium in seiner Rolle auch die Treuhänder bei der Ausübung ihrer
Aufsichtsverantwortung beraten solle, da das dazu führen könne, dass das
Gremium einen offenen regulierenden Einfluss auf den IASB und
insbesondere die Agenda nehmen könne.
Beratungsausschuss für die Treuhänderernennung
Die Meinungen zu dieser Frage waren gemischt. Einige Teilnehmer waren
der Meinung, das der Ernennungsberatungsausschuss immer noch eine
wichtige Rolle bei der Auswahl und dem Vorschlag geeigneter Kandidaten
für die Ernennung als Treuhänder spiele (unter der Annahme, das das
Überwachungsgremium keine Nominierungen wird vornehmen können). Andere
waren der Meinung, dass der Ausschuss unnötig sei und dass die
Ausschüsse der Treuhänder diese Aufgabe übernehmen könnten. Viele
äußerten gar keine Meinung.
Ausweitung der Mitgliederzahl des IASB und Vorschrift einer
bestimmten geographischen Komponente
Fast alle Teilnehmer äußerten Bedenken, dass die Vorschrift einer
bestimmten geographischen Komponente bei der Zusammensetzung des IASB
die vorgeschriebene fachliche Kompetenz und andere Kriterien für eine
Mitgliedschaft beim Board kompromittieren könne. Diese Bedenken wurden
immer wieder angeführt, obwohl die Treuhänder wiederholt versicherten,
dass die Kriterien für eine Boardmitgliedschaft in der Satzung nicht in
Frage gestellt würden.
Viele Teilnehmer äußerten Bedenken, dass die Vorschrift einer
bestimmten geographischen Komponente dazu führen könnte, dass die
Boardmitglieder als Vertreter von Anwenderkreisen gesehen werden könnten
und nicht als Teilnehmer eines globalen Kapitalmarkts etc. Geographische
Streuung auf Ebene der Treuhänder wurde als notwendig angesehen und
akzeptiert, auf Ebene der IASB-Mitglieder sei dies nicht notwendig. Das
derzeitige Prinzip in der Satzung der IASC-Stiftung, dass der Board
„nicht von einem bestimmten Anwenderkreis oder einem bestimmten
geographischen Interesse dominiert“ werden solle, sei völlig
ausreichend. In Bezug auf die Abstimmungsforderungen waren viele der
Meinung, dass eine deutlich überwiegende Mehrheit gefordert werden solle
einige forderten 66% oder mehr.
In Bezug auf die Größe zeigten sich viele Teilnehmer dahingehend
besorgt, dass bereits bei einer Größe von 14 Mitgliedern der IASB an der
oberen Grenze der operationalen Effektivität angelangt sei. Die
Ausweitung des Boards auf 16 Mitglieder berge das Risiko, dass Projekte
gebremst würden und dass der Board sich aufsplittere und gezwungen sei,
in Untergruppen zu arbeiten und suboptimale Ergebnisse erziele. Der
Vorsitzende der IASC-Stiftung schien in der Hinsicht unbesorgt zu sein
und gab zu verstehen, dass Untergruppen keine schlechte Sache an sich
seien. Dieser Kommentar wurde von den Teilnehmern schlecht aufgenommen
und trug im weiteren Verlauf nicht zur Vertrauensbildung bei.
Teilnehmer, die die Ausweitung unterstützten, wiesen darauf hin, dass
dies dem Board helfen würde, die Verpflichtungen aus den Kontakten mit
anderen Gremien wahrzunehmen.
Andere angesprochene Sachverhalte
Einige Teilnehmer erhoben schwere Bedenken hinsichtlich der Art und
Weise, in der die Agenda des IASB festgesetzt und geändert würde. Dies
gelte insbesondere für das Arbeitsabkommen. Es habe keine Gelegenheit
für eine Erörterung der Prioritäten und Zeitrahmen für die Anwender
allgemein gegeben. Ein Teilnehmer nannte diesen Mangel an Rücksprache „
eine Schande“.
Weitere Schritte
Die Treuhänder werden die vorgetragenen Bedenken und Vorschläge auf
ihrer Sitzung in Washington im Juli 2008 erwägen (öffentliche Sitzung am
8. Juli 2008). Die Vorschläge werden voraussichtlich Mitte Juli 2008 zu
öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, und Stellungnahmen wären dann
bis Mitte September 2008 einzureichen.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzungen gemacht wurden. Sie
sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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Juli 2008: Mitschrift von der
Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung – Überarbeitung der Satzung
Die Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am
8. und 9. Juli 2008 in Washington zusammen. Die Sitzung am
8. Juli stand Beobachtern offen. Die Mitschrift des Teils
der Diskussion, der die Überarbeitung der Satzung betraf, haben wir
nachfolgend für Sie übersetzt:
Mitschrift von der
Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
Washington, 8. Juli 2008
Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung
Hintergrund und Beobachtungen bei den
Gesprächen am Runden Tisch
Das Ziel der Diskussion lag darin, festzustellen, ob die
Treuhänder bereit sind, den ersten Teil der Vorschläge zur
Überarbeitung der Verfassung zu veröffentlichen und
Stellungnahmen dazu zu erbitten. Um die Diskussion zu
erleichtern, stellte der geschäftsführende Direktor der
IASC-Stiftung eine Zusammenfassung der Kommentare vor, die
bei den Gesprächen am Runden Tisch am 19. Juni 2008 zu dem
Entwurf der Änderungsvorschläge der Satzung (Proposals
and Issues for the Constitutional Review) beigetragen
worden waren, sowie eine überarbeitete Fassung der
Vorschläge nach Berücksichtigung der Kommentare.
Die zwei Hauptänderungen, die vorgeschlagen worden sind,
sind die folgenden:
 |
Einrichtung eines Überwachungsgremiums aus
Vertretern offizieller Organe einschließlich
Wertpapieraufsichten, das die Ernennung von Treuhändern
bestätigen und die Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder
überwachen würde. |
 |
Ausweitung des IASB von derzeit 14 auf 16 Mitglieder
unter Wahrung einer vorgeschriebenen geographischen
Balance. |
Insgesamt schien es Zustimmung zur Einrichtung eines
Überwachungsgremiums (im Folgenden kurz ÜG genannt) zu
geben. Es wurden jedoch verschiedene Bedenken hinsichtlich
der Unabhängigkeit der Treuhänder und des IASB erhoben sowie
hinsichtlich des Fehlens von Vertretern der Anlegerseite im
ÜG. Die Vorschläge zur Größe und Zusammensetzung des IASB
erzeugten weniger Bedenken als die Vorschläge zum ÜG. Einige
Kommentare betrafen jedoch Bedenken hinsichtlich des
Kriteriums des geographischen Hintergrunds, die die anderen
Kriterien der fachlichen Kompetenz für eine Mitgliedschaft
im IASB verwässern würden. Außerdem würden Afrika und
Südamerika bei der geographischen Streuung nicht
berücksichtigt.
Einige Kommentare, die bei den Gesprächen am Runden Tisch
beigetragen wurden, werden nicht in der überarbeiteten
Fassung widergespiegelt, die den Treuhändern auf dieser
Sitzung vorgestellt wurde. Es wird erwartet, dass sie
gemeinsam mit den schriftlichen Stellungnahmen zu den
Vorschlägen in Erwägung gezogen werden. Mehrere Treuhändern
wiesen darauf hin, dass sie positive Rückmeldungen dazu
erhalten hätten, dass Gespräche am Runden Tisch abgehalten
worden wären.
Hinsichtlich der Zusammensetzung des ÜG fragten einige
Treuhänder, ob die erste Zusammensetzung auch
Bankenaufsichten umfassen sollten, da diese einen starken
Einfluss in aufstrebenden Märkten hätten. Der Vorsitzende
schlug vor, dass eine Frage in die Vorschläge aufgenommen
werden sollte, ob Bankenaufsichten im ÜG vertreten sein
sollten.
Hinsichtlich der geographischen Zusammensetzung des IASB
wies der Vorsitzende darauf hin, dass es Formulierungen in
den überarbeiteten Vorschlägen gebe, die darauf hinwiesen,
dass bei den Sitzen, die für Vertreter jeglicher Regionen
offenstünden, die Treuhänder normalerweise mindestens einen
Vertreter aus Südamerika und Südafrika ernennen würden;
diese Formulierungen seien jedoch den hervorgehobenen
Änderungen der Satzung beigefügt worden. Er schlug vor, dies
ausdrücklich in der Satzung vorzuschreiben.
Überarbeitung der Vorschlagsentwürfe, die
bei den Gesprächen am Runden Tisch erörtert worden waren
Die Erörterung drehte sich dann um die Überarbeitungen an
den Vorschlägen. Der IASCF-Direktor erklärte die
Überlegungen, die hinter den Überarbeitungen des
ursprünglichen Entwurfs stehen, der bei den Gesprächen am
Runden Tisch erörtert worden war. Einige kleinere
Überarbeitungen gelten des besseren Lesbarkeit des
Dokuments. Ander Überarbeitungen wurden vorgenommen, um die
Konzepte oder Argumente hinter den Vorschlägen für das ÜG
besser zu erklären (beispielsweise um besser den
Zusammenhang zwischen der Einrichtung eines ÜG und der
Zielsetzung der Rechenschaftspflicht zu zeigen) oder um
einigen der Bedenken entgegenzutreten, die am Runden Tisch
vorgebracht worden waren.
Unter den bedeutenderen Überarbeitung sind die folgenden:
- Aufnahme einer Zeile in die Einleitung, aus der
hervorgeht, dass die Überarbeitung der Satzung bis 2010
abgeschlossen sein muss.
- Aufnahme eines Absatzes in den Abschnitt zu
öffentlicher Rechenschaftspflicht, in dem ausgesagt
wird, dass die Treuhänder weiterhin die
Interessengruppen durch den SAC aktiv mit einbeziehen
werden und offizielle Erörterungen mit interessierten
Parteien führen werden. Dieser Absatz wurde aufgenommen,
um Bedenken entgegenzutreten, die oft bei den Gesprächen
am Runden Tisch aufgekommen waren, dass die Anlegerseite
nicht im ÜG vertreten sei. Der Grund hierfür sei, dass
es für Anleger bereits andere Wege gebe, um mit der
IASCF und dem IASB zu interagieren.
- Es wurden neue Absätze aufgenommen, um die Beziehung
zwischen den Treuhändern und dem ÜG zu verdeutlichen.
Insbesondere wurde verdeutlicht, dass das ÜG ein Organ
außerhalb des offiziellen Organisationsrahmen der IASCF
sein wird. Daher wird das ÜG eine autonome Einheit sein.
Für Zwecke der Überarbeitung der Satzung ist der
Vorschlage, dass in der Satzung anerkannt wird, dass es
eine Beziehung zum ÜG gibt. Die tatsächliche
Arbeitsbeziehung zwischen der IASCF und dem ÜG wird in
einem Arbeitsabkommen von IASCF und ÜG festgelegt.
- Hinsichtlich der vorgeschlagenen geographischen
Balance des IASB sind Formulierungen in die
überarbeiteten Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung
aufgenommen worden, dass die Treuhänder
„normalerweise mindestens ein Mitglied je aus Afrika und
Südamerika ernennen sollten“.
- Ein Absatz wurde aufgenommen, um zu erklären, dass
die geographische Komponente der Mitgliedschaft im IASB
nicht die Wichtigkeit anderer Kriterien für die
Mitgliedschaft im Board verwässern sollte.
- Die Abstimmungsmehrheit im vergrößerten IASB würde
auf 10 von 16 Mitglieder festgelegt, bzw. 9, wenn es
weniger als 16 benannte Mitglieder gibt.
Beziehung zwischen den Treuhändern und dem
ÜG
Eine Diskussion kam auf hinsichtlich der Beziehung
zwischen den Treuhändern und dem ÜG. Ein Treuhänder fragte
nach mehr Informationen hinsichtlich des Arbeitsabkommens
zwischen den Treuhändern und dem ÜG. Der Vorsitzende wies
darauf hin, dass die Details dazu, was im Arbeitsabkommen
enthalten sein würde, nicht in den Änderungen an der Satzung
verankert würden. Die Vorschläge würden eher der Anerkennung
der Tatsache liegen, dass ein Arbeitsabkommen zu entwickeln
sei, dem beide Seiten zustimmen müssen. Das Arbeitsabkommen
soll ein weiteres öffentliches Dokument sein, dass zwischen
dem ÜG und den Treuhändern auszuhandeln ist, wenn der erste
Teil der Überarbeitung der Satzung abgeschlossen ist. Der
gleiche Treuhänder fragte, ob das Arbeitsabkommen, wenn es
ein öffentliches Dokument sei, auch zur Stellungnahme
veröffentlicht werden würde. Der Vorsitzende sprach sich
dafür aus, das Arbeitsabkommen zur Stellungnahme zu
veröffentlichen.
Einige Treuhänder erhoben Bedenken bezüglich der
Unabhängigkeit der IASCF und zeigten sich besorgt, dass die
Verantwortlichkeiten des ÜG sich mit den
Verantwortlichkeiten der Treuhänder überschneiden oder zu
ihnen im Widerspruch stehen könnten. Der Vorsitzende der
IASCF erkannte an, dass die Aushandlung eines vernünftigen
Arbeitsabkommens zentrale Bedeutung für die Beilegung dieser
Bedenken habe. Er hielt auch fest, dass das Arbeitsabkommen
die Anforderungen der Satzung selbst nicht ändern könne.
Bevor die Vorschläge zur Stellungnahme veröffentlicht
werden, werden sie dahingehend geändert, dass klargestellt
wird, dass die Übernahme des Arbeitsabkommens die Zustimmung
„des Überwachungsgremiums und der Treuhänder“ erfordert und
nicht „der Mitglieder des Überwachungsgremiums und der
Treuhänder“. Damit soll klargestellt werden, dass nicht
jedes einzelne Mitglied des ÜG dem Arbeitsabkommen zustimmen
muss, bevor es in Kraft treten kann.
Der Vorsitzende hob hervor, dass die Vorschläge so
formuliert seien, dass die Absicht zu erkennen sei, dass das
ÜG als ein Gremium ähnlich einem Prüfungsausschuss
anzusehen, nicht einem Aufsichtsrat. Jegliche Formulierungen
in den Vorschlägen, dass das ÜG Aufsichtsfunktionen habe,
würden gestrichen.
Einige Treuhänder zeigten sich über künftige
Auseinandersetzungen zwischen dem ÜG und den Treuhändern
besorgt und fragten, welche Sicherheitsvorkehrungen zur
Verfügung stehen würden, wenn die beiden Parteien sich nicht
einigen könnten. Diese Sorgen galten sowohl
Auseinandersetzungen allgemein als auch Uneinigkeit
hinsichtlich der künftigen Zusammensetzung des ÜG, da in den
Vorschlägen nur eine erste Zusammensetzung bei Gründung
definiert würde. Diese Bedenken wiederholten auch
Treuhänder, die das Konfliktpotenzial zwischen
Unabhängigkeit und dem Bedarf an nachhaltiger langfristiger
Finanzierung hervorhoben. Dies gelte insbesondere wenn
vorgeschlagene Mitglieder des ÜG gleichzeitig die
öffentlichen Behörden seien, die die Finanzierung in diesem
Rechtskreis organisierten. Der IASCF-Vorsitzende zögerte,
einen Sicherheitsmechanismus in die Formulierungen der
Satzung aufzunehmen, da dies so wirken könne, als würde das
ÜG nicht als unabhängiges externes Gremium angesehen.
Beabsichtigt sei, dass die künftige Zusammensetzung des ÜG
ihm selbst auf seinem Weg vorwärts überlassen würde.
Möglicherweise könnten Leitlinien in das Arbeitsabkommen
aufgenommen werden.
Die Diskussion wendete sich dann Berichtsanforderungen
zwischen der IASCF und dem ÜG zu. Ein Treuhänder schlug vor,
dass das ÜG als externes Gremium auch öffentlich
rechenschaftspflichtig sein solle und dass es deshalb seinen
eigenen Jahresbericht über seine Aktivitäten erstellen
solle. Der IASCF-Vorsitzende hielt dies als einen guten
Vorschlag fest, dennoch müsse das ÜG darüber entscheiden,
wenn es seine eigenen Geschäftsführungsverfahren festlege.
Da die Geschäftstätigkeit des ÜG außerhalb der IASCF
lägen, dei es nicht angemessen, Berichtsanforderungen in die
Satzungsvorschläge aufzunehmen. Bezüglich der
Berichterstattung der IASCF an das ÜG äußerte ein Treuhänder
die Meinung, dass der Jahresbericht der IASCF für den Zweck
ausreichen würde und sicherstellen würde, dass die IASCF
unabhängig bleibe und für die Öffentlichkeit transparent.
Der geschäftsführende Direktor der IASCF gab der Hoffnung
Ausdruck, dass der Jahresbericht für eine Berichterstattung
an das ÜG ausreichend sein würde, das er ausführliche
Angaben enthalte. Der Vorsitzende stimmte zu, dass es einen
einzigen Bericht für die Öffentlichkeit und für das ÜG geben
solle, und die Treuhänder würden jegliche Zusätzliche
Anforderungen des ÜG in den Jahresbericht aufnehmen.
Übereinstimmung mit den Führungsvorschlägen
des Europäischen Rats
Ein Treuhänder bat um Klarstellung, wie die Vorschläge
des EU-Rats zur Führung der IASCF, die den Materialien
beigegeben war, mit den Vorschlägen der Treuhänder
übereinstimmten. [Sie finden die Vorschläge in unserer
Nachricht vom 9. Juli 2008.] Der
IASCF-Direktor hielt fest, dass diese im Wesentlichen mit
den Vorschlägen der Treuhänder übereinstimmten und dass
Zusammenkünfte mit dem EU-Rat dies bestätigt hätten. Obwohl
die Formulierungen abwichen ständen die grundlegenden
Konzepte im Einklang. Jegliche weitere Punkte, die nicht in
den Vorschlägen zu Teil eins der Überarbeitung der Satzung
enthalten seien, werden im zweiten Teil der Überarbeitung
erörtert.
Änderungen der Vorschläge, denen die Treuhänder zugestimmt haben
Auf Grundlage dieser Erörterungen werden die folgenden
Änderungen in die Vorschläge aufgenommen, bevor sie
öffentlich zur Stellungnahme freigegeben werden:
 |
Eine zusätzliche Frage wird aufgenommen, ob andere
Parteien bei der erstmaligen Besetzung des ÜG
berücksichtigt werden sollen, insbesondere
Bankenaufsichten. |
 |
Hinzufügen von Formulierungen zum hervorgehobenen
Text der Satzung, um insbesondere vorzuschreiben, dass
von den Sitzen, die aus jedem regionalen Bereich besetzt
werden können, die Treuhänder jeweils mindestens einen
an Mitglieder aus Südamerika und Afrika vergeben. |
 |
Formulierungen werden aufgenommen, mit denen
klargestellt wird, dass das Arbeitsabkommen zwischen den
Treuhändern und dem ÜG zu öffentlicher Stellungnahme
gestellt wird. |
 |
Die Formulierung, nach der „Ein Arbeitsabkommen
zwischen den Mitglieder des Überwachungsgremiums und den
Treuhändern vereinbart wird, nach dem...“, wird ersetzt
durch eine Formulierung, nach der „Ein Arbeitsabkommen
zwischen dem Überwachungsgremium und den Treuhändern
vereinbart wird, nach dem...“. Diese Veränderung soll
deutlich machen, dass nicht alle einzelnen Mitglieder
des ÜG zustimmen müssen, damit das Abkommen als
vereinbart gilt. |
 |
Es gilt als gegeben, dass der Jahresbericht der
IASCF das einzige einzureichende Dokument sein wird, das
genügen soll, um die öffentliche Rechenschaftspflicht
und der Berichtspflicht gegenüber dem ÜG zu erfüllen.
Zusätzliche Angaben die das ÜG fordert, werden in den
Jahresbericht integriert. |
Verabschiedung und Kommentierungsfrist
Die Treuhändern verabschiedeten diese Überarbeitungen und
stimmten der Veröffentlichung dieser Vorschläge zu
öffentlicher Stellungnahme kurz nach der Sitzung zu. Die
eingegangenen Stellung werden auf der IASCF-Sitzung im
Oktober erörtert.
Im Hinblick auf den Zeitpunkt (Sommerferienzeit im
August) meinte ein Treuhänder, dass ein Ende der
Kommentierungsfrist zum 15. September 2008 aggressiv wirke.
Der IASCF-Direktor wies darauf hin, dass die Aufsichten klar
erwarten würden, dass dieser Teil der Überarbeitung bis Ende
des Jahres abgeschlossen sei. Daher könne das Datum nicht
viel weiter hinausgeschoben werden. Die Aufsichten müssten
Entscheidungen auf Grundlage einer abgeschlossenen
Überarbeitung treffen können. Beispiele für diese
Entscheidungen seien
 |
die Entscheidung der
SEC zur inländischen Verwendung von IFRS und
|
 |
die Einschätzung der
Gleichwertigkeit durch die EU. |
Um diesem Zeitrahmen gerecht werden zu können, muss dem
Stab ausreichend Zeit bleiben, die Stellungnahmen
rechtzeitig vor der Sitzung der Treuhänder am 9. und
10. Oktober 2008 auszuwerten. Als Kompromiss stimmten die
Treuhänder zu, die Kommentierungsfrist bis auf den
20. September 2008 zu verlängern.
Im Hinblick auf den zweiten Teil der Überarbeitung der
Satzung gilt der Oktober als Ziel für einen Entwurf der
ersten Vorschläge zum zweiten Teil der Überarbeitung der
Satzung. Der Satzungsausschuss wird zu einer Zwischensitzung
vor Oktober zusammenkommen, um die Vorschläge für den
zweiten Teil zu Formulieren, um der Zeitfrist Oktober
gerecht zu werden. Zum zweiten Teil werden auch Gespräche am
Runden Tisch abgehalten werden, da es positive Rückmeldungen
zu den ersten Gesprächen am Runden Tisch gegeben habe.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie
ist nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
|
Juli 2008: Kommentar zum
vorgeschlagenen IASCF-Überwachungsgremium
Die europäische „Denkfabrik“ Breugel
hat einen Kommentar mit dem Titel
Gebt Adressaten von
Finanzinformationen eine Stimme als Interessengruppe der
IASC-Stiftung (Empower Users of Financial Information as the
IASC Foundation's Stakeholders, in englischer Sprache, 179 KB)
veröffentlicht. In diesem Kommentar analysiert Nicolas Véron, ein
Forscher bei Breugel, den Entwurf der Reformvorschläge für die
Überarbeitung der Führungsstruktur des IASB, der bei den
Gesprächen am
Runden Tisch erörtert wurde, die von dem Treuhändern der
IASC-Stiftung am 19. Juni abgehalten worden waren. Unter anderem
sehen die Vorschläge vor, ein Überwachungsgremium einzurichten, das
die Aktivitäten der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, überwachen soll.
Véron argumentiert, dass Investoren und andere Nutzer von
Abschlüssen direkt in dem neuen Gremium vertreten sein sollten:
| Die Einrichtung eines neuen Gremiums mit
Befugnissen hinsichtlich Treuhänderernennungen und
-wiederernennungen ist ein kritischer Schritt für die
IASC-Stiftung. Diesem Gremium werden vermutlich in Zukunft noch mehr Befugnisse in anderen Kernbereichen der
Führungsstruktur gewährt, unter anderem im Bereich der
Finanzierung der Stiftung.
In dieser Hinsicht ist das vorgeschlagene
Überwachungsgremium mit bedeutenden Mängeln behaftet. Der
Hauptmangel ist, dass die das Überwachungsgremium nicht
glaubhaft behaupten kann, Investoren und andere
Kapitalmarktnutzer auf globaler Ebene zu vertreten, während
diese doch die Hauptinteressengruppe der Stiftung sind.
Darüber hinaus gestatten die Umstände keinen derart engen
zeitlichen Rahmen für den ersten Teil der Überarbeitung der
Satzung, wie er derzeit vorgeschlagen ist. Die Treuhänder
der Stiftung sollten einen Schritt zurück treten und ein
überarbeitetes Konzept eines Aufsichtsgremiums als Teil
einer Überarbeitung der Satzung erwägen, die in einer Phase
2009 abgeschlossen werden könnte. |
Véron kommt zu dem Schluss:„Diese Reform der Führungsstruktur
wird bedeutende Auswirkungen auf die zukünftige Form von
IFRS-Standards haben und sollte nicht ohne öffentliche Erörterung
überstürzt vorangetrieben werden. Als primären Nutzern von
Bilanzinformationen sollte Anlegern und anderen Kapitalmarktnutzern
gewährt werden, direkt in der zukünftigen Führungsstruktur vertreten
zu sein.“
Juli 2008: IASCF
veröffentlich Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung zur
Stellungnahme
Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben die Vorschläge,
die sich aus dem ersten Teil ihrer Überarbeitung der Satzung
2008 ergeben haben, zur Stellungnahme veröffentlicht. Die
Vorschläge gelten zwei Sachverhalten – einem neuen
Überwachungsgremium für die IASCF und der Größe und
geographischen Zusammensetzung des IASB:
| Die IASCF hat zu folgenden Vorschlägen um
Stellungnahme gebeten: |
 |
Überwachungsgremium. Die
Satzung der IASCF würde geändert, um eine offizielle
Verbindung zwischen der IASCF und einem neuen
Überwachungsgremium einzurichten, das aus
Stellvertretern der öffentlichen Behörden und
internationalen Organisationen bestehen würde, die
öffentlichen Brhörden gegenüber
rechenschaftspflichtig sind. Das Überwachungsgremium
würde die Verantwortung für die Bestätigung der
Auswahl neuer IASCF-Treuhänder tragen. Die
Treuhänder würden auch dem Überwachungsgremium
gegenüber regelmäßig Bericht erstatten, um diesem
die Möglichkeit zu geben, einzuschätzen, ob und in
welchem Maße die Treuhänder ihre in der Satzung
festgelegte Rolle erfüllen. Zwischen den Treuhändern
und dem Überwachungsgremium wird ein Arbeitsabkommen
geschlossen werden, in dem festgehalten werden wird,
wie das Überwachungsgremium und die Treuhänder
zusammenarbeiten. Nach den Vorschlägen wird sich das
Überwachungsgremium aus den folgenden Personen
zusammensetzen:
 |
dem verantwortlichen Mitglied der Europäischen
Kommission, |
 |
dem geschäftsführenden Direktor des
Weltwährungsfonds, |
 |
dem Vorsitzenden des IOSCO-Ausschusses für
aufstrebende Märkte, |
 |
dem Vorsitzenden des IOSCO-Fachausschusses, |
 |
dem Kommissar der
Finanzdienstleistungsbehörde von Japan, |
 |
dem Vorsitzenden der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht, |
 |
dem Präsidenten der Weltbank. |
|
 |
Größe und Zusammensetzung des IASB.
Nach den Vorschlägen würde der IASB von 14 auf 16
Mitglieder ausgeweitet. Dies geschieht nicht später als
am 1. Juli 2012. Bis zu drei Mitglieder könnten
Teilzeitmitglieder sein. Die Abstimmungsmehrheit für die
Verabschiedung von Standards und Interpretationen im IASB würde
auf 10 von 16 Mitglieder festgelegt, bzw. 9, wenn es
weniger als 16 benannte Mitglieder gibt. Außerdem würde
es neue Leitlinien hinsichtlich der geographischen
Streuung der Hintergründe der Mitglieder geben. Die
vorgeschriebene geographische Streuung sollte die
folgende sein:
 |
vier Mitglieder aus dem
asiatisch-pazifischen Raum, |
 |
vier Mitglieder aus Europa, |
 |
vier Mitglieder aus Nordamerika, |
 |
ein Mitglied aus Afrika, |
 |
ein Mitglied aus Südamerika, |
 |
zwei
Mitglieder mit beliebigem geographischen
Hintergrund, vorausgesetzt, eine
Gesamtbalance wird gewahrt.
|
|
|
Die Kommentierungsfrist endet am 20. September 2008. Die
Treuhänder beabsichtigen, endgültige Entscheidungen hinsichtlich
dieses Teils der Überarbeitung der Satzung auf ihrer Sitzung in
Peking am 9. und 10. Oktober 2008 zu fällen. Die Änderungen würden
mit dem 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die englischsprachige
Presseerklärung finden sie
hier (52 KB). Sie können die Vorschläge von der Internetseite
des IASB herunterladen: www.iasb.org. Der zweite Teil der Überarbeitung der Satzung, der
anderen Aspekten der Satzung der IASCF gilt, wird auf der Sitzung
der Treuhänder im Oktober 2008 aufgenommen. Es wird ein weiteres
Konsultationsdokument durch die Treuhänder zur Stellungnahme
herausgegeben werden, in dem Anwender eingeladen werden, Themen
vorzuschlagen, denen sich den Treuhändern widmen sollen. Die
Erörterungen werden im Laufe des Jahres 2009 stattfinden, und
Änderungen werden mit dem 1. Januar 2010 in Kraft treten können.
September 2008: Wir nehmen Stellung
zur Überarbeitung der Satzung
Deloitte hat eine
englischsprachige
Stellungnahme
(176 KB) zum Diskussionspapier der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, hinsichtlich der
Überarbeitung der Satzung an die IASCF übergeben. Nachfolgend finden
Sie die Übersetzung einiger Auszüge.
| Wir sind der Meinung, dass in einer Reihe
von Bereichen der Bedarf nach schnellen Taten dazu geführt
hat, dass die Treuhänder die Wirkungsweisen der überarbeiteten
Struktur nicht vollständig ausgearbeitet haben oder diese
zumindest nicht klar in den Vorschlägen artikuliert haben.
Daher sind diese Vorschläge möglicherweise nicht immer
eindeutig.
Überwachungsgremium:
Wir unterstützen die Einrichtung eines Überwachungsgremiums
als eine Möglichkeit, eine direkte Verbindung zwischen der
IASC-Stiftung und den höchsten Ebenen der offiziellen
Institutionen zu schaffen, die ein legitimes Interesse an
Rechnungslegungsstandardsetzung und Transparenz in der
Finanzberichterstattung haben. Die Rolle des
Überwachungsgremiums sollte jedoch deutlicher definiert
werden als das in dem Diskussionspapier derzeit der Fall
ist.
Größe und Zusammensetzung des IASB:
Hinsichtlich der Vorschläge, die den IASB direkt betreffen,
sind wir eher nicht geneigt, den Vorschlag, die Anzahl der
Mitglieder des IASB von 14 auf 16 zu erhöhen, zu
unterstützen.
Wir sind aber bereit, eine solche Erhöhung als Möglichkeit
zu sehen, mehr Teilzeitmitglieder in den Board aufzunehmen.
Wir sind nicht der Meinung, dass die Treuhänder überzeugend
argumentiert haben, weswegen der IASB vergrößert werden
soll. Wir sind eher der Meinung, dass der IASB mit einer
Größe von 14 Mitgliedern bereits am oberen Ende
geschäftlicher Effizienz angekommen ist. Außerdem
unterstützen wir in keiner Art und Weise die Einführung
geografischer Zusammensetzungen, Quoten oder anderer
Beschränkungen. |
Dezember 2008: IASCF bittet um Stellungnahme zur
Überarbeitung der Satzung
Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der
Dachorganisation des IASB, haben ein Diskussionspapier zum zweiten Teil der Überarbeitung der
Satzung,
die im Fünfjahresrhythmus stattfinden soll, zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. In dem Papier werden
Satzungsfragen adressiert, die nicht im ersten Teil der Überarbeitung abgedeckt worden waren. Dies schließt unter
anderem die folgenden ein:
|
Einige der Fragen, zu denen die IASCF um Stellungnahme bittet |
 |
ob der Abschnitt der Satzung, der sich mit der Führung der Stiftung befasst und in dem bisher
nur die IASCF genannt wird, auch auf das neue Überwachungsgremium Bezug nehmen soll, das in Teil 1 der Überarbeitung
der Satzung vorgeschlagen worden war
|
 |
geografische Mischung der Treuhänder
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 |
Wirksamkeit der Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder
|
 |
Finanzierungsvereinbarungen
|
 |
Agendasetzungsprozess des IASB
|
 |
bestehender Konsultationsprozess des IASB
|
 |
möglicher Bedarf an einem "abgekürzten" Konsultationsprozess
|
 |
prinzipienbasierter Ansatz von Standards
|
 |
ob der IASB Standards für gemeinnützige Organisationen und den öffentlichen Sektor setzen soll
|
 |
Prozesse und Zusammensetzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC)
|
|
Die Kommentierungsfrist endet am 31. März 2009. Die Treuhänder
beabsichtigen dann, ihre Beratungen mit einer Reihe von Gesprächen
am Runden Tisch fortzusetzen, um die Anwender weltweit dazu zu
ermutigen, die Diskussion fortzusetzen und ihre Meinungen
einzubringen. Die Treuhänder beabsichtigen, den zweiten Teil der
Überarbeitung mit ihrer Sitzung im Oktober 2009 abzuschließen. Die
Änderungen an der Satzung würden am 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
Januar 2009: IASCF schließt ersten Teil der Überarbeitung der
Satzung ab
Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF),
der Dachorganisation des IASB, haben am 8. Dezember 2008 wichtige Änderungen an der Satzung des Gremiums sowie weitere
Beschlüsse von der Sitzung der Treuhänder in Neu-Delhi am 15. und 16. Januar 2009 verkündet
(Presseerklärung in englischer Sprache). 2007
hatten die Treuhänder eine Überarbeitung der Satzung angestoßen, in deren
Verlauf ausführliche öffentliche Konsultationen
stattfanden einschließlich Gesprächen am Runden Tisch. In den eingegangenen Stellungnahmen und bei den Gesprächen wurden die
Vorschläge der Treuhänder allgemein unterstützt. Die Ergebnisse
im Einzelnen:
Änderungen der Satzung:
 |
Deutliche Verbesserung der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASCF durch Einrichtung
eines Überwachungsgremiums aus öffentlichen Behörden. Dem Gremium gehören Vertreter der Europäischen Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte,
des IOSCO-Fachausschusses, der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht an. Das Basel-Komitee entsendet einen
nicht stimmberechtigten Vertreter. Die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium regelt ein Arbeitsabkommen, das im
Entwurf
bereits zur Verfügung steht (in englischer Sprache, 42 KB). |
 |
Der IASB wird bis 2012 von 14 auf 16 Mitglieder ausgedehnt; neue Leitlinien regeln die geografische Zusammensetzung. Der IASB wird demnächst aus vier Mitgliedern
aus dem asiatisch-pazifischen Raum, vier Mitgliedern aus Europa, vier Mitgliedern aus Nordamerika, einem Mitglied aus Afrika, einem
Mitglied aus Südamerika und zwei Mitgliedern mit beliebigem geographischen Hintergrund bestehen, vorausgesetzt, eine Gesamtbalance wird gewahrt. |
Weitere Beschlüsse:
 |
Verbesserte Liaison mit den Anlegervertretern. Um den bestehenden Kontakt mit den
Anlegern zu ergänzen, wird es regelmäßige Kontaktaufnahme mit einer großen Bandbreite von
Anlegergruppen geben, die im rekonstituierten Standardbeirat vertreten sein sollen.
Die IASCF wird die Mitglieder dieses rekonstituierten Beirats in Kürze bekannt geben. |
 |
Freie Verfügbarkeit der Standardtexte auf der Internetseite. Die Treuhänder haben aufgrund
wiederkehrender öffentlichen Bitten entschieden, dass die Standards des IASB öffentlich und
kostenfrei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen sollen. Dies gilt nur für die Kerntexte der
Standards, nicht für begleitende Dokumente wie beispielsweise Grundlagen für Schlussfolgerungen oder
Umsetzungsleitlinien. |
|
Die IASCF verweist darauf, dass die Änderungen der Satzung Überwachungsgremium und Zusammensetzung des IASB
den Anforderungen der G-20 hinsichtlich öffentlicher Rechenschaftspflicht und Zusammensetzung des Standardsetzers aus dem November 2008
entsprechen.
Allen anderen Empfehlungen, die sich auf Standards beziehen, ist inzwischen durch Projekte des IASB Genüge getan.
Januar 2009: Details zu den Kompetenzen des neuen Aufsichtsgremiums
Wie in der obenstehenden Meldung berichtet
haben die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting
Standards Committee Foundation, IASCF) wichtige Änderungen an
der Satzung des Gremiums beschlossen, die am 1. Februar 2009 in
Kraft treten sollen. Dazu gehört neben der Erhöhung der Mitgliederzahl
des IASB auch die Einrichtung eines Überwachungsgremiums (Monitoring
Board, MB). Dem MB wurden weitreichende Kompetenzen eingeräumt:
| SATZUNGSÄNDERUNGEN IN BEZUG AUF DAS ÜBERWACHUNGSGREMIUM
|
 |
Ein Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) öffentlicher Behörden ist eingerichtet worden. Dessen Ziel liegt darin,
die öffentliche Rechenschaftspflicht der IASCF zu verbessern, ohne die
Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses einzuschränken.
|
 |
Das MB wird anfangs aus führenden Vertretern der Europäischen
Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte, des IOSCO-Fachausschusses, der
Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht bestehen. Der Vorsitzende des
Basel-Komitees ist nicht stimmberechtigter Beobachter.
|
 |
Das MB wird am Nominierungsprozess für Treuhänder teilnehmen und die Ernennungen von Treuhändern bestätigen.
|
 |
Das MB wird Aufsichtsverantwortlichkeiten in Bezug auf die Treuhänder und ihre Aufsicht über die Aktivitäten des IASB haben.
Dies gilt insbesondere für die Festlegung des Arbeitsprogramms und die Bemühungen des IASB, die Genauigkeit und Wirksamkeit von
Finanzberichterstattung zu verbessern und die Anleger zu schützen.
|
 |
Das MB 'kann Bilanzierungsfragen an die Treuhänder und den Vorsitzenden des IASB verweisen und Rücksprache mit ihnen
zu diesen Themen nehmen'. Das MB kann eine Sitzung mit 'den Vorsitzenden der Treuhänder und des IASB' einfordern.
|
 |
'Wenn der IASB feststellt, dass eine Erörterung des Sachverhalts/der Sachverhalte, der/die vom Aufsichtsgremium identifiziert wurde,
nicht ratsam ist oder die Anfrage in dem vom Aufsichtsgremium gewünschten zeitlichen Rahmen nicht lösbar ist, sollten die Treuhänder:
 |
den IASB auffordern, alle vernünftigerweise angemessenen Bemühungen zu unternehmen, die Anfrage auf eine Art und Weise zu lösen,
die dem öffentlichen Interesse entspricht und den Schutz der Anleger berücksichtigt;
|
 |
den IASB auffordern, durch die Treuhänder seine Stellungnahme hinsichtlich seiner Haltung zu der Anfrage zu erläutern; und
|
 |
unverzüglich das Überwachungsgremium von der Haltung des IASB in Kenntnis setzen.
|
|
 |
Die IASCF hat ein Arbeitsabkommen hinsichtlich des Überwachungsgremiums veröffentlicht (Entwurf
in englischer Sprache, 42 KB).
Dieses wird derzeit von allen Parteien unterzeichnet.
|
|
März 2009: Antwort von Deloitte zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung
Deloitte Touche Tohmatsu hat ein Schreiben auf die Einladung zur Stellungnahme der IASCF-Stiftung zum Thema
Überarbeitung der
Satzung der IASC-Stiftung: Identifizierung von Sachverhalten für den zweiten Teil der Überarbeitung eingereicht (in englischer Sprache,
165 KB). Unter den im Schreiben vorgeschlagenen Sachverhalten finden sich die folgenden:
| Vorschläge von Deloitte für den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung |
 |
'Prinzipienbasierte' Standards. In der Satzung sollte vorgeschrieben werden, dass "der IASB
Rechnungslegungsstandards entwickeln sollte, die auf 'klaren Prinzipien' basieren. Wir würden die Verwendung des
Ausdrucks 'klaren Prinzipien' in der Satzung dem Ausdruck 'prinzipienbasiert' vorziehen, bei dem keine Einigkeit
über die Bedeutung herrscht". |
 |
Konsultationsprozess des IASB. Der IASB sollte sein Handbuch zum Konsultationsprozess ergänzen,
um folgendes vom IASB zu fordern:
 |
Anwender sollten eine Möglichkeit haben, Stellung zur Agenda des IASB und zu den entsprechenden Prioritäten zu nehmen. |
 |
Vorläufige Sichtweisen, die in Diskussionspapieren dargestellt werden, sollten grundlegend neu erörtert werden, wenn es
wesentlichen, wenn auch unkoordinierten Widerstand dagegen gibt. |
 |
Bevor man sich auf bestimmten einen Ansatz festlegt, sollte man eine vorläufige Einschätzung der Umsetzbarkeit und der
Kosten- und Nutzen- Auswirkungen vornehmen. |
 |
Es sollten Feldversuche durchgeführt werden, wenn mit einem Vorschlag bestehende Praxis in vorher ungeprüfter Weise geändert wird. |
|
 |
Beschleunigte Änderungen an Standards. Wir unterstützen die Einrichtung eines eigenen 'beschleunigten' Verfahrens zur
Änderung der IFRS nicht. |
 |
Standards für gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors. Die Hauptfunktion des IASB ist im Moment,
Rechnungslegungsstandards für den privaten Sektor zu entwickeln. Wir sind der Meinung, dass diese Aufgabenzuweisung angemessen ist und
derzeit nicht geändert werden sollte. Der IPSASB sollte ermutigt werden, weiterhin Standards für den öffentlichen Sektor zu entwickeln,
die auf den IFRS basieren. Im Laufe der Zeit, aber nicht als gegenwärtige Priorität, sollte sich der IASB Fragen der Bilanzierung von
gemeinnützigen Unternehmen widmen. |
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Zusammenarbeit. Die Satzung sollte nicht dahingehend geändert werden, dass der IASB ermutigt oder verpflichtet wird, mit
bestimmten Organisationen zusammenzuarbeiten. In der Satzung ist eine solche Möglichkeit zur Zusammenarbeit bereits festgeschrieben,
und der IASB hat dies auch bereits recht erfolgreich mit verschiedenen Organisationen praktiziert. |
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Überwachungsgremium. Die Satzung sollte dahingehend geändert werden, dass verschiedene Prinzipien, die im Arbeitsabkommen
zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium festgeschrieben sind, aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für das Prinzip, dass
das Arbeitsabkommen weder die Bedingungen der Beziehungen zwischen den Treuhändern und dem IASB noch die Verantwortlichkeiten der
Treuhänder wie in der Satzung festgeschrieben ändert. |
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Standardbeirat. Die Treuhänder entwickeln Kriterien, anhand derer sie einschätzen können, wie effizient der IASB mit dem
Standardbeirat zusammenarbeitet und dessen Ratschläge befolgt. |
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Finanzierung. Wir sind der festen Überzeugung, dass diejenigen, die die 'Arbeiten' des IASCF nutzen (IFRS und damit
in Verbindung stehende Dokumente), den Großteil der Finanzierung der Standardsetzungsaktivitäten der IASCF tragen sollten. Wir sind
der Meinung, dass dies am besten in die Hände der lokalen Finanzmarktaufsichten gelegt wird, die wiederum dafür verantwortlich sein
sollten, dass Geld von ihren Marktteilnehmern einzutreiben. Dies sollte Ersteller einschließen aber nicht auf diese beschränkt sein. |
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Offenheit der IASCF. 'Viel von der Kritik, die der IASCF und den Treuhändern im Besonderen gilt, stammt aus einem Mangel
an Transparenz und des Verständnisses dessen, was getan wird und wie es getan wird. Wir ermutigen die Treuhänder, ein Dokument zu
erstellen, dass die Handlungsabläufe und die Ausübung der Aufsichtsfunktionen erläutert.' |
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IASCF-Vorsitzender. Wir sprechen uns für die Ernennung eines geschäftsführenden Vorsitzenden der IASCF aus, der weder
Mitglied des IASB noch Mitglied des Stabs von IASB oder IFRIC ist. |
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Juni 2009: IASCF gibt Termine für Gesprächsrunden zur Überprüfung
der Satzung bekanntDie Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB tätig ist, haben am 19. Juni die Termine für die
öffentlichen Gesprächsrunden zum zweiten Teil der Überprüfung der Satzung bekanntgegeben. Folgende Orte sind vorgesehen:
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London, 9. September 2009 |
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New York, 6. Oktober 2009 |
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Tokio, 21. Oktober 2009 |
Den Zweck der Diskussionen in Form von Gesprächsrunden sehen die Treuhänder darin, zusätzlich zum formalen
Prozess der Stellungnahmen ein weiteren Weg anzubieten, eine Bandbreite von Sichtweisen interessierter Kreise
über mögliche Änderungen an der Satzung der IASC-Stiftung zu erhalten. Der IASC-Stiftung wird das maßgebliche Dokument,
das erörtert werden soll, zu einem späteren Zeitpunkt einstellen. Die frühzeitige Bekanntgabe soll der IASCF lediglich
dazu dienen, jene Kreise auf die Gesprächsrunden aufmerksam zu machen, die Interesse an einer Teilnahme haben. Konkrete
Details für die Teilnahme werden mit zunehmender Nähe zum Veranstaltungszeitpunkt bekanntgegeben. Die Sitzungen sind
öffentlich und stehen Beobachtern offen. Zu den im zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung anzusprechenden Themen gehören:
 |
ob in dem Abschnitt der Satzung, der sich mit der
Führung der Stiftung beschäftigt und in dem bisher nur die
IASCF genannt wird, auch Bezug auf das neue
Überwachungsgremium genommen werden soll, das während des
ersten Teils der Überarbeitung der Satzung eingerichtet
wurde, |
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geographische Mischung der Treuhänder, |
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Wirksamkeit der Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder, |
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Finanzierungsvereinbarungen, |
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Agendasetzungsprozess des IASB, |
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bestehender Konsultationsprozess des IASB, |
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möglicher Bedarf an einem "beschleunigten"
Konsultationsprozess, |
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prinzipienbasierter Ansatz für Standards, |
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ob der IASB auch Standards für gemeinnützige
Organisationen und für den öffentlichen Sektor setzen soll,
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Prozesse und Zusammensetzung des Standardbeirats. |
Juni 2009: Erörterung der Überprüfung der Satzung auf der Sitzung
der Treuhänder am 7. Juli 2009 in Amsterdam
Die Treuhänder der IASCF erörterten die Stabvorschläge zu den
Änderungen an der Satzung der IASCF. Diese waren schon auf der
Sitzung mit dem Überwachungsgremium am 6. Juli diskutiert worden.
Die Treuhänder vereinbarten, das in der Einladung zur Stellungnahme
die folgenden Änderungen an der Satzung vorgeschlagen werden sollten:
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Abschnitt 1 (Name): Der Name der Organisation soll
von IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung geändert werden; der IASB
soll in International Financial Reporting Standards Board
(IFRSB) umbenannt werden.
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Abschnitt 2 (Ziele): Die Ziele enthalten in (a) 'Entwicklung
im öffentlichen Interesse eines einzigen Satzes hochwertiger,
verständlicher , durchsetzbarer und weltweit akzeptierter
Rechnungslegungsstandards...'. Ein Verweis auf
Prinzipienbasiertheit sei in der Satzung nicht notwendig, da der
Verweis im Handbuch zum Konsultationsprozess für ausreichend
befunden wurde. |
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Abschnitt 2 (Sektoren und Konsultation): Die
Treuhänder kamen zu dem Schluss, dass für den Zeitraum, der
gegenwärtig betrachtet werde, der Umfang der
Verantwortlichkeiten des IASB nicht auf andere Sektoren
ausgeweitet werden solle (wie beispielsweise
Rechnungslegungsstandrads für den öffentlichen Sektor oder für
gemeinnützige Organisationen). Sie kamen jedoch zu dem Schluss,
dass in der Satzung explizit ausgesagt werden solle, dass der
IASB sich mit den Gremien austauschen darf und sollte, die ein
berechtigtes Interesse an Rechnungslegungsstandards haben (nicht
nur mit den nationalen Standardsetzern).
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Abschnitt 3 (Führung): Die Position des
Überwachungsgremiums in der Führungsstruktur der Organisation
wird in Paragraph 3 der Satzung genannt und in den Abschnitten
18-23 weiter ausgeführt. Paragraph 3 wird dahingehend geändert,
dass ausgesagt wird, dass die Führung der Organisation "in
erster Linie" den Treuhändern der IASCF obliegt sowie anderen
Führungsgremien, die die IASCF benennt.
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Abschnitte 6 und 10 (Treuhänder): Es wird eine
explizite Erwähnung von Afrika und Südamerika in den
Anforderungen zur Streuung des geografischen Hintergrunds der
Treuhänder geben (damit verbleiben zwei 'beliebige' Sitze); und
in der Satzung werden mindestens zwei stellvertretende
Vorsitzende gefordert.
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Abschnitt 15 (Aufsicht der Treuhänder über die Agenda des IASB): Die Treuhänder
müssen unter den "seltenen Umständen", unter denen der IASB
erwägt, eine Kommentierungsfrist von weniger als 30 Tagen
einzurichten (was die kürzeste Kommentierungsfrist ist, die in
der Satzung gestattet ist), konsultiert werden.
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Abschnitt 30 (IASB): In der Satzung werden zwei
stellvertretende Vorsitzende gefordert; die Treuhänder werden
erwägen, ob die Rollen des Vorsitzenden des IASB und des
Geschäftsführers der IASCF getrennt werden sollen.
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Abschnitt 32 (Bedingungen für IASB-Mitglieder): Die
Amtszeiten sollten auf zu Beginn fünf Jahre mit möglicher
Wiederernennung für drei Jahre festgelegt werden, es sei denn,
das Mitglied ist potenzieller Vorsitzender oder
stellvertretender Vorsitzender, dann sollte eine Wiederernennung
auf fünf Jahre erfolgen. (Flexibilität in dieser Frage wurde von
vielen am Tisch gefordert; es gab auch beträchtliche Diskussion
von Übergangsvereinbarungen für bestehende erneuerbare
Ernennungen.)
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Abschnitt 37 (Festsetzung der Agenda des IASB): Die
geforderte Rücksprache mit den Treuhändern und dem
Standardbeirat bleiben, wobei die Entscheidung letztendlich auch
beim IASB bleibt (keine Änderung an der Satzung notwendig). Im
Handbuch zum Konsultationsprozess des IASB würden jedoch
Änderungen vorgenommen, um festzuhalten, dass Stellungnahmen von
Anwendern in dieser Zeit möglich sein würden (die Kandidaten für
die Agenda und die jeweiligen Prioritäten sind in öffentlich
zugänglichen Dokumenten genannt). Wahrscheinlich würden jedoch
die Anwender verpflichtet sein, auf diese Dokumente zu
reagieren, und es würde nicht offiziell zur Stellungnahme
eingeladen.
|
Einige Treuhänder hielten fest, dass die Treuhänder auf
die Bedenken von Anwendern bezüglich der Aufsichtsaktivitäten
eingehen müssten. Dieser Bedarf sei nichts, worauf man in der
Satzung eingehen müsse, sondern man müsse das an anderem Ort klären
(in der Stellungnahe von Deloitte war empfohlen worden, dass die
Treuhänder ihr eigenes Handbuch entwickeln sollten, in dem ihre
Verantwortlichkeiten und wie sie sie erfüllen wollten beschrieben
würden). Der Satzungsausschuss ist sich des Drucks in diesem Bereich
bewusst, und er wird sich ihm wahrscheinlich widmen, wenn die
Überarbeitung der Satzung abgeschlossen ist.
Der Stab der IASCF hielt fest, dass es hoffe, die Vorschläge bis Anfang
August 2009 veröffentlicht zu haben und dann eine
Kommentierungsfrist von drei Monaten einzurichten. Es könnte möglich
sein, die Stellungnahmen auszuwerten und abschließende Änderungen an
der Satzung auf der Sitzung im Januar 2010 oder spätestens auf der
Sitzung im April 2010 vorzuschlagen. Gespräche am Runden Tisch
werden derzeit vereinbart und werden in London, New York und Tokio
stattfinden. Bei jeder Gesprächsrunde werden mindestens drei
Treuhänder anwesend sein (der Vorsitzende und einige Mitglieder des
Satzungsausschusses). 'Lokale' Treuhänder, sofern es solche gibt,
werden ebenfalls ermutigt, anwesend zu sein. Darüber hinaus werden
die einzelnen Treuhänder mit den Anwendern in ihren eigenen
Rechtskreisen Kontakt aufnehmen.
September 2009: IASCF-Vorschläge für die Überarbeitung der
Satzung
Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF),
der Dachorganisation des IASB, haben Vorschläge zwecks öffentlicher
Stellungnahme herausgegeben, die den zweiten Teil der Überarbeitung
der Satzung der IASCF bilden. Die Vorschlägen zielen auf die
Verbesserung der Führung der Organisation, die Stärkung der
Einbindung von Interessengruppen und einer großen Bandbreite von
Perspektiven sowohl der Industriestaaten als auch der aufstrebenden
Märkte sowie Verbesserungen bei der praktischen Umsetzung ab.
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Die wichtigsten Vorschläge bezüglich Änderungen an der Satzung der IASCF
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Änderung des Namens der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung und des Namens des IASB in IFRS Board
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Ersetzung aller Verweise auf 'Bilanzierungsstandards' durch 'Finanzberichterstattungsstandards'
in der gesamten Satzung
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 |
Klarstellung der Zielsetzung der Organisation, insbesondere
 |
Klarstellung der Notwendigkeit, aufstrebenden Märkten
und (wo angemessen) den besonderen
Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen Rechnung
zu tragen |
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keine Ausweitung des Umfangs auf Standards für
staatliche und gemeinnützige Unternehmen
|
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Eindeutige Anerkennung der Rolle, die das Aufsichtsgremium (Monitoring
Board) jetzt in der Führungsstruktur der Organisation spielt
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Offizielle Nennung von Afrika und Südamerika bei der
Zusammensetzung der Treuhänder und Forderung nach jeweils einem
Treuhänder aus den beiden Regionen
|
 |
Einrichtung eines formalen
Prozesses für einen beschleunigten Konsultationsprozess unter außergewöhnlichen
Umständen |
 |
Möglichkeit der Ernennung von bis zu zwei stellvertretenden
Vorsitzenden sowohl der Treuhänder als auch beim IFRS Board
|
 |
Änderung der Länge einer möglichen zweiten Amtszeit von
Mitgliedern des IFRS Boards, um eine angemessene Übergabe zu
ermöglichen, wie folgt:
 |
Boardmitglieder würden anfangs für eine Periode von fünf
Jahren ernannt mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei
Jahre; dies gälte nicht für den Vorsitzenden und
stellvertretende Vorsitzende, deren Amtszeit um fünf Jahre
verlängert werden könnte.
|
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Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende dürften
nicht länger als zehn Jahre in Folge Mitglieder sein. |
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Ausdrückliches Festschreiben, dass der IFRS Board mit den
Treuhändern und dem SAC bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms
Rücksprache halten muss
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Stellungnahmen müssen bis zum 30. November 2009 eingehen. Weitere Informationen:
September 2009: Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung
Die IASC-Stiftung hielt am 9. September 2009 in London die erste der
drei Gesprächsrunden zum zweiten Teil der
Überarbeitung der Satzung
ab. Gerrit Zalm, der Vorsitzende der IASCF, leitete die
Gesprächsrunde und wurde dabei vom Stab der IASCF und vom
IASCF-Treuhänder Sir Bryan Nicholson unterstützt. Nachfolgend geben
wir Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung
angefertigt haben. Die nächsten Gesprächsrunden werden in New York
am 6. Oktober 2009 und in Tokio am 21. Oktober 2009 stattfinden.
Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung
London, 9. September 2009
|
|
Allgemeine Themen
Verschiedene Teilnehmer wiesen darauf hin, dass von der
IASCF und dem IASB große Anstrengungen unternommen worden sind,
um die Führung, die Struktur, die Konsultation und andere
praxisbezogene Aspekte der Aktivitäten zu verbessern, aber dass die
Organisation weiterhin eher negativ wahrgenommen würden. Die
Treuhänder und der IASB müssten alles, was möglich ist, unternehmen,
um diese Wahrnehmungen zu ändern. Die von den Treuhändern
vorgeschlagenen Änderungen könnten den Grundstein für eine solche
Änderung der Wahrnehmung bilden.
Die Teilnehmer drückten allgemeine Zustimmung zur Mehrheit der Vorschläge aus. Fünf Themen wurden von
den Teilnehmer allerdings immer wieder angesprochen.
Agendasetzung
Die Teilnehmer forderten von den Treuhändern, mutiger
zu sein und eine formelle öffentliche Konsultation im Hinblick auf
das Arbeitsprogramm des IASB und seine Prioritäten zu fordern, nicht
notwendigerweise jedes Jahr aber regelmäßig. Der SAC kann selbst in
seiner neuen Form nicht alle Anwender vertreten. Daher ist eine
öffentliche Konsultation notwendig, um sicherzustellen, dass die
Agenda des IASB und die Prioritäten, die er den einzelnen Projekten
darauf zumisst, von so vielen Anwendern wie möglich unterstützt
werden. Ein Teilnehmer formulierte den Punkt so: Der IASB sollte
sich bei der Agendasetzung ebenso viel Mühe geben wie bei den
Standards selbst.
Die Notwendigkeit, einen Rückmeldungsprozess zu den
Agendasetzungsaktivitäten des IASB einzurichten, die eine
Möglichkeit sind, die Anwender wirksam einzubinden, und als solche
wahrgenommen werden, wurde von fast allen Teilnehmern erwähnt.
Die Teilnehmer und die Treuhänder gaben der Hoffnung
Ausdruck, dass ein solcher Prozess entwickelt werden könnte, ohne
ihn übermäßig bürokratisch werden zu lassen.
Konsultationsprozess des IASB
Viele Teilnehmer schlugen vor, dass vom IASB gefordert werden sollte,
Rückmeldung an die Anwender zu geben, insbesondere an den SAC, wie
die eingegangenen Stellungnahmen zu Agendavorschlägen und
offiziellen Konsultationsdokumenten verwendet worden seien. Dies
gelte nicht nur, wenn der Board Vorschläge annehme, sondern
insbesondere auch dann, wenn er Vorschläge oder angebotene
alternative Ansätze ablehne. Diese Rückmeldung wurde von vielen als
unabdingbar für den Erhalt der Legitimierung des IASB als
verantwortlicher und reagibler unabhängiger Standardsetzer
angesehen.
Einige Teilnehmer empfahlen, dass vom IASB gefordert werden solle, eine umfassende erneute Erörterung
eines Themas durchzuführen, wenn es bedeutenden, nicht abgestimmten
Widerstand gegen ein Prinzip gebe. Darüber hinaus sollte der IASB
ermutigt werden, Feldversuche zu Vorschlägen durchzuführen, die
umstritten sind oder die bestehende Praxis in ungeprüfter Weise
ändern.
Beschleunigter Konsultationsprozess
Dies war das Thema, zu dem am häufigsten Stellung genommen wurde.
Während einige, unter anderem der Vertreter der Europäischen
Kommission, Satzungsvorschläge unterstützten, die dies ermöglichen
sollten, waren viele dagegen. Die, die dagegen waren, hielten fest,
dass der derzeitige Konsultationsprozess von 30 Tagen das absolute
Minimum sei, wenn von den Anwendern und insbesondere
Organisationen, die Anwender vertreten, erwartet würde, dass sie
ihre Mitglieder konsultieren und eine durchdachte Reaktion auf den
Vorschlag liefern. Andere sahen den beschleunigten
Konsultationsprozess einfach als unnötig und Missbrauch gegenüber
offen an.
Überwachung durch die IASCF
Die meisten
Teilnehmer waren der Meinung, dass die Vorkehrungen für die
Überwachung des IASB durch die IASCF in der Satzung ausreichend
seien. Dennoch sollten praktische Aspekte dieser Vorkehrungen
(Schwellenwerte etc.) sauber dokumentiert werden, so dass sich die
Anwender ihre eigene Meinung bilden könnten, ob die Treuhänder (und
das Überwachungsgremium) tatsächlich eine angemessen verlässliche
Aufsicht über den IASB ausübten.
Finanzierung
Viele Teilneher erkannten zwar an,
dass die IASCF ein schwierige Aufgabe mit der Verhandlung mit so
vielen verschiedenen Rechtskreisen und Regionen habe, aber sie
hielten fest, dass die IASCF so schnell wie möglich einen
nachhaltigen Finanzierungsplan entwickeln müsse. Eine angemessene
Finanzierung helfe, die Unabhängigkeit sicherzustellen, während ein
Mangel von Unabhängigkeit die Gefahr einer Abweichung vom
Konsultationsprozess berge. Im Hinblick auf die Vorschläge der
Europäischen Kommission bezüglich einer Finanzierung auf EU-Ebene
hielten einige Teilnehmer fest, dass eine solche Form der
Finanzierung nicht so wünschenswert (und vielleicht nicht so
nachhaltig) wäre wie die Finanzierung durch Erstellerunternehmen und
Adressaten von Abschlüssen.
Andere Sachverhalte
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Einige Teilnehmer nahmen Stellung zu den Amtszeiten der
IASB-Mitglieder: Während die meisten den Vorschlag der "5+3"
Regel unterstützten, betonten andere, dass Flexibilität
wichtiger sei, solange sie einer Gesamtlänge der Amtszeit
unterliege (wie jetzt). Es wurden Bedenken ausgedrückt, dass
Erfahrungen verloren gehen könnten und dass es als Ergebnis
zu Unterbrechungen im Standardsetzungsprozess kommen könnte. |
 |
Einige Teilnehmer waren der Meinung, dass die Beziehung
zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium immer noch
nicht klar sei und verdeutlicht werden solle. Die Treuhänder
hatten ausgesagt, dass das Überwachungsgremium eigenständig
sei und außerhalb der IASCF liege. Die Zuständigkeiten der
IASCF und des Überwachungsgremiums schienen dies aber zu
widerlegen. |
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Viele Teilnehmer sprachen sich für die Möglichkeit aus,
zwei stellvertretende Vorsitzende jeweils für die IASCF und
den IASB ernennen zu können. Dies würde die
Anwendereinbindungsaktivitäten beider Teile der Organisation
unterstützen. |
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Einige Teilnehmer wollten eine deutlichere Aussage in
der Satzung im Hinblick auf die Rolle und die Interessen der
Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den Aktivitäten des
IASB und den von ihm herausgegebenen Standards. Andere
Teilnehmer waren jedoch ebenso unabrückbar der Meinung, dass
die Anleger als die Hauptadressaten anerkannt werden
sollten. Aufsichtsbehörden hätten zusätzliche Möglichkeiten,
weitere Informationen von Unternehmen zu erlangen Möglichkeiten,
die den Anwendern nicht zur Verfügung ständen. Die
Teilnehmer waren sich jedoch einig, dass es einen Dialog
zwischen dem IASB und den Aufsichtsbehörden sowie anderen
Parteien, die ein legitimes Interesse an
Finanzberichterstattungsstandards haben, geben solle. |
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Die Begeisterung im Hinblick auf die Namensänderung
hielt sich zum Teil deutlich in Grenzen. Einige sahen die
Änderung zwar als längst überfällig an, die meisten anderen
jedoch als irrelevant. |
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November 2009: Wir nehmen zu den Vorschlägen hinsichtlich der
IASCF-Satzung StellungAm 9. September 2009 veröffentlichten die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF) Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme, die den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASCF bilden.
Die Vorschläge zielen auf die Verbesserung der Führung der Organisation, die Stärkung der Einbindung von Interessengruppen und einer
großen Bandbreite von Perspektiven sowohl der Industriestaaten als auch der aufstrebenden Märkte sowie Verbesserungen bei der
praktischen Umsetzung ab. Die wichtigsten Vorschläge bezüglich Änderungen an der Satzung der IASCF:
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Änderung des Namens der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung und des Namens des IASB in IFRS Board
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Ersetzung aller Verweise auf 'Bilanzierungsstandards' durch 'Finanzberichterstattungsstandards' in der gesamten Satzung |
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Klarstellung der Zielsetzung der Organisation, insbesondere
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Klarstellung der Notwendigkeit, aufstrebenden Märkten und (wo angemessen) den besonderen Bedürfnissen von kleinen
und mittelgroßen Unternehmen Rechnung zu tragen |
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keine Ausweitung des Umfangs auf Standards für staatliche und gemeinnützige Unternehmen |
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Eindeutige Anerkennung der Rolle, die das Aufsichtsgremium (Monitoring Board) jetzt in der Führungsstruktur der Organisation
spielt |
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Offizielle Nennung von Afrika und Südamerika bei der Zusammensetzung der Treuhänder und Forderung nach jeweils einem
Treuhänder aus den beiden Regionen |
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Einrichtung eines formalen Prozesses für einen beschleunigten Konsultationsprozess unter außergewöhnlichen Umständen |
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Möglichkeit der Ernennung von bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowohl der Treuhänder als auch beim IFRS Board |
 |
Änderung der Länge einer möglichen zweiten Amtszeit von Mitgliedern des IFRS Boards, um eine angemessene Übergabe zu
ermöglichen, wie folgt:
 |
Boardmitglieder würden anfangs für eine Periode von fünf Jahren ernannt mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei
Jahre; dies gälte nicht für den Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende, deren Amtszeit um fünf Jahre verlängert
werden könnte. |
 |
Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende dürften nicht länger als zehn Jahre in Folge Mitglieder sein. |
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Ausdrückliches Festschreiben, dass der IFRS Board mit den Treuhändern und dem SAC bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms
Rücksprache halten muss |
Wir haben unsere Stellungnahme zu Teil 2 der Überprüfung
der Satzung: Vorschläge für eine verbesserte öffentliche Rechenschaft eingereicht (in englischer Sprache, 77 KB).
| Einige Kernpunkte, die wir in unserem Brief angeführt haben |
| Wir denken, dass die Vorschläge der Treuhänder im Hinblick auf die Konsultation zum Arbeitsprogramm des IASB
und zur Priorisierung nicht weit genug gehen. Unseres Erachtens sollte die Satzung vorsehen, dass sich der IASB regelmäßig formell
mit den Adressaten zu den Sachverhalten des Arbeitsprogramms und den relativen Prioritäten, die diesen Sachverhalten zugeordnet
wurden, ins Benehmen setzt. Die Stellungnahmefrist muss den Adressaten eine realistische Möglichkeit geben, zu diesen Themen
Stellung zu beziehen.
Wir empfehlen zudem, dass die Positionen des IASB-Vorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden der IASC-Stiftung getrennt
werden. IASCF und IASB unterliegen in immer stärkerem Maße der Beobachtung durch viele Rechtskreise, und es ist von entscheidender
Bedeutung, dass es nicht zu Interessenkonflikten (tatsächlichen oder wahrgenommenen) zwischen der Rolle der IASB-Vorsitzenden und dem
Vorstandsvorsitzenden seines Aufsichtsgremiums kommt.
Wir unterstützen den Vorschlag nicht, der die Treuhänder in außergewöhnlichen Umständen zur Verkürzung der
Stellungnahmefrist berechtigt. Um seine Glaubwürdigkeit als internationaler Standardsetzer aufrechtzuerhalten, muss der International
Accounting Standards Board alle Vorschläge für einen Zeitraum zur Verfügung stellen, der allen Adressaten eine vernünftig Gelegenheit
gibt, die Vorschläge des IASB zu verdauen und zu kommentieren. Wie in Anhang A erläutert, sind wir der Ansicht, dass jedes Zulassen
eines Zeitraums von weniger als 30 Tagen nicht mehr als angemessener 'Standardsetzungsprozess' bezeichnet werden kann.
Schließlich haben wir Bedenken hinsichtlich der Arbeitsweise und der -ergebnisse des International Financial Reporting
Interpretations Committees. Wir möchten nicht, dass IFRIC zu einer schnellen Eingreiftruppe wird, denken aber, dass es Sachverhalte
gibt, die auf effiziente Weise durch IFRIC behandelt werden könnten, die aber infolge des in der Satzung niedergelegten
Mandats für IFRIC und der Arbeitsweise, die in dessen Handbuch aufgeführt wird an den IASB zwecks Bearbeitung überführt
werden. In Anhang B unterbreiten wir einige Vorschläge, wie Rolle und Mandat von IFRIC überarbeitet werden könnten, um das Komitee
besser zu nutzen.
|
Februar 2010: Finanzierung der IASCF
Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat
am 11. Februar 2010 den aktuellen Stand ihrer langfristigen Finanzierung
veröffentlicht. Der Aufbau eines nachhaltigen, breit aufgestellten Finanzierungssystems ist
Teil des Projekts zur Überarbeitung der Satzung. Die größten
Einzelbeitragszahler sind Deutschland (EUR 1.320.000), die
Vereinigten Staaten (US $3.000.000) und Japan (US $2.800.000) sowie
die vier großen Prüfungsgesellschaften (US $2.000.000 je). Die
Europäische Kommission hat für die Jahre 2011 bis 2013 einen Beitrag
von EUR 4.000.000 vorgeschlagen. Einen Überblick über alle Beiträge
und geplanten Beträge haben wir hier
für Sie zusammengestellt. Einen Quicklink finden Sie auf der
IAS PLUS-Startseite rechts oben.
Februar 2010: IASCF-Treuhänder verkünden weitere Verbesserung der Führung Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB,
haben heute Verbesserungen an ihrer Führungsstruktur bekanntgegeben.
Die Änderungen, die dazu dienen sollen, die Rechenschaftspflicht,
die Einbindung der Interessengruppen und die Effizienz der
Aktivitäten zu verbessern, schließen den zweiten Teil der alle fünf
Jahre stattfindenden Überarbeitung der Satzung ab. Die Treuhänder
fällten ihre Entscheidungen auf ihrer Sitzung in Brasilien am 26.
und 27. Januar 2010. Nachfolgend bieten wir Ihnen eine inoffizielle
Übersetzung der heute veröffentlichten Presseerklärung der IASCF.
Das englische Original finden Sie
hier (106 KB).
|
Nach mehr als einem Jahr globaler öffentlicher Konsultationen
haben sich die Treuhänder auf die folgenden bedeutenden
Änderungen an der Satzung geeinigt:
 |
Einführung öffentlicher Konsultationen über die
fachliche Agenda des IASB alle drei Jahre: Zusatzlich
zur jährlichen Rücksprache mit den Treuhändern und
seinen Beiräten hinsichtliche der bestehenden und der
künftigen Agenda wird der IASB alle drei Jahre eine
öffentliche Konsultation zu seiner künftigen fachlichen
Agenda durchführen. |
 |
Legen eines Schwerpunkts auf die Übernahme der IFRS:
In der Satzung wird betont werden, dass Harmonisierung
eine Strategie ist, die darauf abzielt, die Übernahme
der IFRS zu fördern und zu erleichtern; sie ist kein
Ziel in sich. |
 |
Eine Verpflichtung auf einen prinzipienbasierten
Ansatz: In der Satzung wird gefordert werden, dass die
IFRS auf klar artikulierten Prinzipien gründen sollen. |
 |
Ausdrückliche Nennung von Anlegern: In der neuen
Satzung werden Anleger ausdrücklich als Zielgruppe von
Finanzinformationen genannt (zusätzlich zu anderen
Teilnehmern an den Kapitalmärkten der Welt und anderen
Nutzern von Finanzinformationen). |
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Forderung eines Konsultationsprozesses und die
Einführung einer Notfallregelung: Die Satzung wird eine
Genehmigung für einen beschleunigten
Konsultationsprozess nur unter äußerst raren Umständen
und nur unter Zustimmung durch mindestens 75% der
Treuhänder enthalten. |
 |
Einrichtung von stellvertretenden Vorsitzenden
sowohl für die Treuhänder als auch für den IASB: In der neuen
Satzung werden die Möglichkeit für jeweils zwei
stellvertretende Vorsitzende sowohl bei den Treuhändern
als beim IASB eingeräumt. Dies wird einen Teil der Last
vom jeweiligen Vorsitzenden nehmen und die Möglichkeit
einräumen, eine größere geografische Streuung in der
Führung zu gewähren. |
 |
Verbesserte Formulierungen für die Berücksichtigung
einer umfassenden Gruppe von Interessengruppen sowohl in
Bezug auf die Art als auch in Bezug auf den Ort: In der
Satzung wird die Notwendigkeit festgehalten "eine
Bandbreite von Größen und Arten von Unternehmen in
unterschiedlichen wirtschaftlichen Umgebungen zu
berücksichtigen, wenn dies sachgerecht ist". |
 |
Reduzierung der Dauer einer möglichen zweiten
Amtszeit von IASB-Mitgliedern, um praktische Erfahrung
sicherzustellen: Obwohl in der Satzung weiterhin die
Möglichkeit einer zweiten Amtszeit von IASB-Mitgliedern
festgehalten wird, haben die Treuhänder die zweite
Amtszeit von fünf auf drei Jahre verkürzt, wenn die
entsprechenden IASB-Mitglieder nicht Vorsitzender oder
stellvertretender Vorsitzender des IASB sind. |
 |
Bezeichnungen innerhalb der Organisation werden
angeglichen: Die Bezeichnungen, die innerhalb der
Organisation verwendet werden, werden an die Bezeichnung
der Standards angepasst. Die IASC-Stiftung wird zur
IFRS-Stiftung, sobald die praktischen Voraussetzungen
geschaffen sind. Das Interpretations Commitee und der
Beirat werden unter den Namen IFRS Interpretations Committee
und IFRS -Beirat geführt. Die Interessensgruppen
sprachen sich dafür aus, den Namen des IASB
beizubehalten, und die Treuhänder haben sich dem gebeugt. |
Die neue Satzung wird am 1. März 2010 in Kraft
treten. Die Treuhänder werden in Kürze einen Bericht
veröffentlichen, in dem ihre Schlussfolgerungen erläutert werden
und Rückmeldung an die über 100 Organisationen und
Einzelpersonen gegeben wird, die an der Konsultation teilnahmen. (Eine
Zusammenfassung der Änderungen an der Satzung, die der Stab
erstellt hat, ist
hier einzusehen (in englischer Sprache, 187 KB).)
Zusätzlich zu den Änderungen an der Satzung werden
die Treuhänder als Reaktion auf die eingegangenen Stellungnahmen
die folgenden Überprüfungen durchführen:
 |
Überprüfung der Strategie: Da eine Reihe von
Rechtskreisen dabei sind, die IFRS zu übernehmen, und
der Abschluss des Konvergenzprogramms bevorsteht, werden
die Treuhänder die Strategie dieses Jahres für die
Periode nach Mitte 2011 überprüfen. Die Treuhänder haben
zu erkennen gegeben, dass sie im Rahmen dieser
Überprüfung externe Interessengruppen konsultieren
möchten. |
 |
Überprüfung des IFRS-Beirats: Die Treuhänder werden
bis Ende des Jahres eine Überprüfung des IFRS-Beirats
durchführen und abschließen, um die jüngsten Reformen an
seinen Struktur und seinen Aktivitäten zu beurteilen und
festzustellen, ob weitere Reformen notwendig sind. Die
Treuhänder werden mit den gegenwärtigen
Beiratsmitgliedern bei dieser Überprüfung
zusammenarbeiten. |
 |
Überprüfung der Wirksamkeit der Aufsicht durch die
Treuhänder: Der Ausschuss für den Konsultationsprozess
der Treuhänder wird dieses Jahr das Rahmenkonzept für
die Aufsicht und die Erfüllung der Aufsichtsziele der
Treuhänder überprüfen. |
Die nächste Sitzung der Treuhänder wird am 30. und
31. März 2010 in London stattfinden.
|
Februar 2010: Neue Satzung der IASCF verfügbar Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben
am 15. Februar 2010 Verbesserungen an ihrer Führungsstruktur bekanntgegeben.
Damit ist auch der zweite Teil der Überarbeitung der Satzung
abgeschlossen. Auf der Internetseite des IASB stehen jetzt folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:
 |
derzeit gültige Satzung, die
am 1. Februar 2009 in Kraft trat und den ersten Teil der Überarbeitung der Satzung beinhaltet
(95 KB), |
 |
überarbeitete Satzung, die am 1. März 2010 in Kraft
tritt und auch den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung
beinhaltet (260 KB). |
März 2010: Satzungsänderungen treten in Kraft
Mai 2010: Treuhänder veröffentlichen Bericht zum zweiten Teil
der Überarbeitung des Satzung
Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben am 11. Mai 2010 einen Bericht zu den
Änderungen veröffentlicht, die an der Satzung der Stiftung als
Ergebnis des zweiten Teils der Überarbeitung der Satzung von 2008
bis 2010 vorgenommen worden sind. In dem Bericht wird auch
beschrieben, wie die während der Konsultation eingegangenen
Stellungnahmen berücksichtigt worden sind. Den Bericht der
Treuhänder in englischer Sprache steht Ihnen
hier zur Verfügung (563 KB). In der
Presseerklärung des IASB finden Sie außerdem eine Verknüpfung
auf einen Podcast, in dem einer der Treuhänder, Sir Bryan Nicholson,
die Änderungen erläutert.
Juli 2010: Neuer Name und neue Internetadresse für die
IASC-Stiftung
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Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat
zum 1. Juli 2010 offiziell ihren Namen in International Financial
Reporting Standards Foundation (IFRS-Stiftung) geändert. Diese
Änderung stellt einen weiteren Schritt in dem Prozess dar, die
Namensgebung innerhalb der Organisation zu vereinfachen, wie in der
Überarbeitung der Satzung
2010 gefordert worden war. Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
und der Standards Advisory Council (SAC) sind bereits in IFRS Interpretations Committee
und IFRS Advisory Council (IFRS-Beirat) umbenannt worden. Der Name
des International Accounting Standards Board (IASB) wird unverändert
bleiben. Die Internetseite des IASB hat eine neue Adresse erhalten,
um die neue Namensgebung widerzuspiegeln, und lautet jetzt www.ifrs.org.
Darüber hinaus werden die E-mailadressen von IFRS-Stiftung und IASB
künftig in '@ifrs.org' enden. Wir sind dabei, die Adressen auf
unseren Seiten zu ändern, bis auf Weiteres werden aber
Seitenabfragen und E-mails mit den alten Endungen auf die neuen
Adressen weitergeleitet. Die englischsprachige Presseerklärung des
IASB finden sie
hier. |
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