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31. März 2010: Tagesordnung für die Sondersitzung des IASB am 8. April 2010
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Der IASB wird am 8. April 2010 eine Sondersitzung in seinen
Büroräumen in London abhalten. Die Verhandlung eines
Tagesordnungspunkts findet gemeinsam mit dem FASB statt. Die Sitzung
steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend
geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.
Tagesordnung für die Sondersitzung des IASB
8. April 2010, London |
Donnerstag, 8. April 2010
IASB-Sitzung (12:45 - 14:15 Uhr Londoner Zeit)
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (14:30 - 16:00 Uhr Londoner Zeit)
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31. März 2010: Projektübersicht im neuen Design
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Der Internetauftritt des DRSC wird ab sofort wieder um
eine
Projektübersicht und die entsprechenden Projektseiten ergänzt, in denen die
Projekte des IASB und des IFRS Interpretations Committee beschrieben
werden. Im Rahmen der vollständigen Überarbeitung der
Projektbeschreibungen wurde einerseits ein neues Design entwickelt
und andererseits eine Ausdehnung auch auf die Projekte des DSR, des
RIC und der EFRAG vorgenommen. Außerdem liefert die Projektübersicht
Informationen zum Projektstatus in den entsprechenden Gremien, die
jeweils für den Projektablauf relevant sind.
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31. März 2010: EFRAG Update März 2010 erschienen
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die
Märzausgabe 2010 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht. Darin werden die
jüngsten Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) zusammengefasst.
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31. März 2010: IDW PS 721 zur Abschlussprüfung nach dem Rundfunkstaatsvertrag
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer
(IDW) verabschiedete am 11. März 2010 den IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung
über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 16d Abs. 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag (IDW PS 721).
Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung des
IDW. |
31. März 2010: Konsolidierung von Zweckgesellschaften
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Fahrplan zur
Anwendung des Konsolidierungsmodells für Zweckgesellschaften
herausgegeben:
A Roadmap to Applying the Variable Interest Entities Consolidation Model (1.241 KB).
Diese Publikation enthält alle Interpretationsleitlinien von
Deloitte zum Konsolidierungsmodell für Zweckgesellschaften wie
geändert durch die FASB-Verlautbarung 167 (kodifiziert durch ASU 2009-17).
Sie enthält außerdem einen Anhang, in dem die Hauptunterschiede
zwischen US-GAAP (im Wesentlichen ASC 810) und den IFRS (im
Wesentlichen IAS 27 und SIC-12) bei der Bestimmung der Frage, wann
und wie ein konsolidierter Abschluss zu erstellen ist, dargestellt
werden. |
31. März 2010: Mitschnitt der 142. DSR-Sitzung
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Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 142. DSR-Sitzung
am 25. und 26. März 2010 sind jetzt archiviert und können von der
Internetseite des DRSC abgerufen werden. |
31. März 2010: IFRS-Internetsendungen in niederländischer Sprache
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Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Rotterdam hat zwei
neue Internetsendungen in niederländischer Sprache verfasst, die
sich jüngsten Entwicklungen im Hinblick auf die
Finanzdienstleistungsbranche (einschließlich IFRS 9 Finanzinstrumente)
und den wesentlichen IFRS-Entwicklungen von Januar bis März 2010
widmen. Die Internetsendungen können on-line angesehen werden, indem
Sie auf die untenstehende Verknüpfung klicken. Beide
Internetsendungen stehen auch im MP§-Format zur Verfügung.
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31. März 2010: Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung
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Die Treuhänder der IFRS-Stiftung (vormals IASCF) kommen am 30.
und 31. März 2010 zu einer Sitzung in London zusammen. Die Sitzung
am 30. März stand Beobachtern offen. Nachfolgend finden Sie die
Übersetzung der Mitschrift, die Beobachter von Deloitte beim
öffentlichen Sitzungsteil angefertigt haben. Die Treuhänder werden am
1. April 2010 eine öffentliche Sitzung mit dem Monitoring Board, dem
Überwachungsgremium, abhalten.
| Sitzung der Treuhänder IFRS-Stiftung, 30.
März 2010, London |
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Prüfung des Stands der Harmonisierungsbemühungen von IASB und FASB
Die wichtigsten Punkte zu diesem Thema wurden schon bei der
gemeinsamen Sitzung von IFRS-Stiftung und FAF am 29. März
beschrieben - die entsprechende Mitschrift finden Sie
hier. Es wurden jedoch eine Reihe
interessanter Punkte angesprochen, die auf der damaligen Sitzung
nicht erörtert worden waren.
Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, erkannte an,
dass die Finanzinstrumente das Projekt des Arbeitsabkommens
sind, bei dem es am wahrscheinlichsten sei, dass es zu keiner
Harmonisierung mit dem FASB kommt. Einer der US-amerikanischen
Treuhänder hielt jedoch fest, dass bei weitem noch nicht klar
sei, dass der Ansatz des FASB, immer den beizulegenden Zeitwert
in der Bilanz zu zeigen, akzeptiert würde. Er wies darauf hin,
dass insbesondere bei Schuldtiteln der Ansatz über die
fortgeführten Anschaffungskosten als der bessere, nützlichere
Wert angesehen würde – besonders bei vielen kleinen und
mittelgroßen Finanzinstituten. Ein anderer US-amerikanischer
Treuhänder hielt fest, dass es wichtig sei, dass der FASB seinen
umfassenden Entwurf veröffentliche, damit eine informierte
Diskussion beginnen könne.
Einige Treuhänder fragten, wie weit der IASB in Bezug auf die
Meilensteine im Arbeitsabkommen sei. Der Vorsitzende des IASB
sagte, dass er zuversichtlich sei, dass die sieben notwendigen
Entwürfe wie vorgeschrieben bis Ende Juni 2010 veröffentlicht
werden würden. Der Board und der Stab hielten an den
Meilensteinen fest, und der Board würde zusätzliche Sitzungen
wenn immer notwendig einschieben, um dieses Ziel zu erreichen.
Andere Fachprojekte des IASB
Der Vorsitzende des IASB gab einen Überblick über die die
Fortschritte bei anderen Fachprojekten des IASB. Seine einzige
Sorge war, dass der IASB seine Vorschläge zu
Versicherungsverträgen als Entwurf allein des IASB
veröffentlichen müssen werden könne, wenn der FASB (der versucht
den IASB bei diesem Projekt einzuholen) seine Erwägungen nicht
rechtzeitig abschließen würde. Dieser Ansatz sei aber dem
Verlust einiger Jahre der Bemühungen des IASB vorzuziehen.
Der Vorsitzende der IFRS-Stiftung lud Paul Cherry ein, den
Vorsitzenden des IFRS-Beirats, mit Sir David zusammen die
vorbereitenden Arbeiten vorzustellen, die unternommen würden im
Hinblick auf die Einschätzung, welche Themen und welche
Prioritäten für die Agenda nach dem Juni 2011 in Frage kommen
könnten. Cherry hielt fest, dass der Beirat nicht nur nach
Themen suchen würde, denen sich der IASB widmen könne, sondern
auch Sachverhalte identifizieren würde, die sich auf Führung und
Überwachung beziehen und von den Treuhändern abgehandelt werden
sollten.
Sir David wies darauf hin, dass der IASB erwarte, eine
öffentliche Konsultation zu der Agenda für die Zeit nach Juni
2011 und den entsprechenden Prioritäten im Dezember 2010
anstoßen wolle.
Bericht des Überwachungsausschusses für den Konsultationsprozess
Antonio Vegezzi stellte verschiedene Themen vor, die in den
Zuständigkeitsbereich des Überwachungsausschusses für den
Konsultationsprozess fallen.
Entwicklungen der Erweiterungen der IFRS-XBRL-Taxonomie
Die Treuhänder genehmigten einen Geschäftsplan, mit dem die
Gründung eines neuen Gremiums, das sich der Entwicklung und der
Pflege von Erweiterungen der IFRS-Taxonomie widmet, erleichtern
würde. Die Umsetzung des Geschäftsplans hängt von der Sicherung
einer Finanzierung des Projekts ab, da es aus dem Rahmen des
gegenwärtig vereinbarten Budgets fällt.
Andere XBRL-Aktivitäten
Vegezzi berichtete über andere Aspekte der Aufsicht der
Treuhänder über das XBRL-Projekt. Es gab keine Diskussion.
Jährlicher Bericht der Aufsichtsaktivitäten über den
Konsultationsprozess
Die Treuhänder nahmen die Zusammenfassung über die
Aktivitäten des Ausschusses entgegen (diese wird auf der
Unterseite der Treuhänder der Internetseite des IASB zur
Verfügung gestellt). Es gab keine Kommentare.
Aufsichtsaktivitäten im Hinblick auf Benchmarking
Vegezzi hielt fest, dass der Ausschuss prüfen würde, wie
andere Aufsichtsorgane im öffentlichen Interesse ihre Funktion
erfüllen, um sicherzustellen, dass die Prozesse der
IFRS-Stiftung die ehesten sachgerechten sind.
Vegezzi wies außerdem darauf hin, dass der Ausschuss die
Zusammensetzung, den Auftrag und die Wirksamkeit des Interpretations Committee
prüfen würde. Nachdem der IASB, der Beirat und die
Arbeitsgruppen in den rund zwei letzten Jahren geprüft worden
seien, sei nun das Interpretations Committee an der Reihe. Als
Reaktion darauf entgegnete ein Treuhänder, dass der Ausschuss
für den Konsultationsprozess seine eigentliche Aktivitäten
priorisieren solle, da sieben kritische Dokumente des
Konsultationsprozesses in den nächsten Monaten herausgegeben
werden sollen. Dies solle der Sicherstellung dienen, dass der
gesamte Konsultationsprozess befolgt würde und man bereit ist,
den IASB zu verteidigen, wenn Vorwürfe erhoben würden, dass der
Prozess nicht befolgt worden sei. Diese eine Aktivität sei
seiner Meinung nach bei weitem wichtiger als das Interpretations Committee oder XBRL.
Jährliches Verbesserungsprojekt
Vegezzi hielt fest, dass der nationale Standardsetzer von
Frankreich (ANC) formell darüber Beschwerde erhoben habe, wie
der Umfang des jährlichen Verbesserungsprojekts ausgelegt und
wie es durchgeführt werde. Der IASB werde klarer definieren,
welche Sachverhalte im jährlichen Verbesserungsprojekt
adressiert werden können und welche Sachverhalte mit anderen
Mitteln geklärt werden müssten.
Bericht des Vorsitzenden des IFRS-Beirats
Der Vorsitzende des IFRS-Beirats, Paul Cherry, gab einen
umfassenden Bericht über die Jüngsten Aktivitäten des Rats. Er
unterstrich die Bedeutung der Reaktionen auf die
Finanzmarktkrise und gab der Unterstützung des Beirats für einen
umfassenden Standard zu Finanzinstrumenten statt eines
shäppchenweise ersetzten Standards Ausdruck. Bei der Vorsorge
für Kreditverluste drückte Cherry die Unterstützung des Beirats
für den früheren Ansatz von Kreditverlusten Ausdruck, egal ob
man es eingetretene oder erwartete Verluste nenne. Nach Ansicht
des Beirats ist Konvergenz wünschenswert; obwohl es ein
allgemeines Verständnis für die Abweichung in der Anwendung des
beizulegenden Zeitwerts geben (Klassifizierung und Bewertung)
und mögliche Sicherungsbilanzierung, würden die Anwender
Abweichungen bei der Wertminderung nicht verstehen.
Im Hinblick auf den Stellungnahmeprozess in Bezug auf IAS 37
drückte Cherry einige Zweifel aus. Seiner Meinung nach sollte
der Board aus seinen früheren Erfahrungen Lehren ziehen und die
Kommunikation bei sensiblen Themen überdenken. Er betonte, dass
der Konsultationsprozess und die Teilnahme daran im Endeffekt
wichtiger sei als die Frage, ob die Anwender einen bestimmten
Vorschlag unterstützten.
Die Treuhänder betonten, dass die Kommunikation und die
Einbindungsaktivitäten sogar noch eine größere Rolle spielen
würden, wenn man die erwartete Herausgabe von mehreren Entwürfen
bedenke, von denen einige sicher strittig sein würden. Cherry
hielt fest, dass die direkte Einbindung und Ansprache der
Anwender in Form von Gesprächen am Runden Tisch wirksamer als
ein formaler Prozess seien, in dem Stellungnahmen erwartet
werden. Als Beispiel wies er darauf hin, dass der Board ein
ernstes Problem in Bezug auf die direkte Methode bei den
Kapitalflüssen habe. Seiner Meinung nach gelangt die Meinung des
Boards vor dem Hintergrund des allgegenwärtigen Widerstandes
nicht rechtzeitig genug an ihr Zielpublikum
(Vorstandsvorsitzende und Vorstände und Aufsichtsräte
allgemein).
Schließlich hielt Cherry fest, dass die Mitglieder des
Beirats einen Bedarf an Ausbildungsmaterialien im Hinblick auf
IFRS für Wachstumsmärkte ausgemacht hätten. Seiner Meinung nach
bedürften solche Länder keines eigenen Satzes von Standards aber
hätten das Gefühl, dass die gegenwärtigen und vorgeschlagenen
Standards komplex seien und sich komplexen Themen widmeten, die
in ihren Märkten nicht weit verbreitet seien. Daher sollten sich
jegliche Leitlinien den grundlegenden Aspekten der Standards
widmen.
Prüfung der IFRS-Stiftung
Tom Seidenstein, der Vorstand der IFRS-Stiftung, hielt fest,
dass die Treuhänder vereinbart hätten, eine vollständige
strategische Prüfung der IFRS-Stiftung in der Zeit direkt nach
dem Juni 2011 vorzunehmen. Diese Prüfung würde wahrscheinlich
dem Zeitraum von 2011 bis 2016 gelten und eine öffentliche
Konsultation aller Interessengruppen sowie das Aufsichtsgremium
beinhalten.
Bei der Entscheidung, welchen Themen die Grundlagen für die
Prüfung sein sollten, hatten die Treuhänder Vorschläge des Stabs
verfeinert und Vorschläge zum größeren Zusammenhang gemacht.
Wenn beispielsweise der IASB die Gruppe der Standards für 2011
erfolgreich abschließt, wäre es angemessen, dass die Treuhänder
versuchen würden, die Marke IFRS zu stärken und die einheitliche
Anwendung der Standards fördern würden. Darüber hinaus sollten
die Treuhänder erwägen, wie die Unternehmensberichterstattung
2016 aussehen könnte, und die Rolle bedenken - wenn es eine
gäbe-, die der IASB in solchen Bereichen wie Nachhaltigkeit oder
Umweltverschmutzungsberichterstattung spielen könnte. Diese
Themen wären zusätzlich zu den grundlegenden Themen von
Führungsstruktur und Finanzierung. Die Hilfe und die Expertise,
die durch den Beirat gegeben wäre, könnte sowohl bei der Planung
als auch bei der Durchführung der Prüfungen grundlegend sein.
Als Ergebnis der Diskussionen haben die Treuhänder
vereinbart, dass sich die Prüfung auf drei Hauptthemen beziehen
soll:
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Führung, Aufsicht und Wirksamkeit der IFRS-Stiftung und der
ihr zugehörigen Organe; |
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Finanzierung der Organisation; und |
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Stärkung der Einbindung der Interessengruppen. |
Finanzierung
Der Stab der IFRS-Stiftung stellte die gegenwärtige
Finanzierungssituation der Organisation vor. Im Wesentlichen
sind die Finanzzusagen die gleichen wie im Januar berichtet, es
konnten jedoch einige Wechselkursgewinne als Ergebnis der
Abwertung der britischen Pfunds gegenüber der amerikanischen
Dollar und dem Euro erzielt werden. Diese Gewinne werden zu
einem gewissen Grad durch Verluste aus Verträgen in
ausländischen Währungen wett gemacht.
Die Treuhänder erörterten kurz die Situation. Sie hielten
fest, dass sie in der asiatisch-pazifischen Region
Beitragszahlungen hätten einwerben können, die in einer Art und
Weise erfolgten, sie sehr sachgerecht und aktuelle sei. Es gäbe
einige "Schnorrer", in deren Rechtskreisen eventuell auch das
Urheberrecht verletzt würde. Die Treuhänder aus dieser Region
arbeiten an einer Lösung dieser Fälle.
Budgetbasierte EU-Finanzierung
Die Treuhänder prüften die offiziellen Dokumente, die die
Grundlage der europäischen budgetbasierten Finanzierung für die
IFRS-Stiftung für den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember
2013 bilden. Insbesondere erörterten die Treuhänder
Beschluss Nr. 716/2009/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates, in dem die
Ausgestaltung und die Bedingungen des Finanzierungsprogramms
festgelegt sind.
Eine folgenreiche Zwischenbemerkung erfolgte von dem
Treuhänder Sir Bryan Nicholson, der über seiner Erfahrungen aus
dem internationalen Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse
(Public Interest Oversight Board, PIOB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants,
IFAC) sprach, das am Tag vor der Sitzung die gleichen
Sachverhalte erörtert hatte (das PIOB erhält ebenfalls
budgetbasierte EU-Finanzierung). Seiner Meinung nach würden die
bedeutenden Beiträge von Frankreich und Deutschland nicht
aufrecht erhalten, wenn der Finanzierungsprozess der EU
eingerichtet ist. Darüber hinaus sei EU-Finanzierung ein
"bürokratischer Alptraum" und die Treuhänder – sowohl die
Mitglieder des Finanzierungsausschusses als auch die
EU-basierten Treuhänder – hätten viel Arbeit vor sich, um sich
für die Herausforderungen zu wappnen, die die EU-Finanzierung
mit sich bringen würde. Am wichtigsten sei es, ein ordentliches
gemeinsames Verständnis mit der EU-Kommission zu erzielen, was
die Bedingungen von Beschluss Nr. 716/2009/EG (die er
"undurchsichtig" nannte) wirklich bedeuten würden. Wenn die
Treuhänder dieses Verständnis nicht erzielen könnten, würden sie
ihre treuhänderische Pflicht verletzen. Die IFRS-Stiftung müsse
Ressourcen und Prozesse entwickeln, die es ihr gestatten würden,
konstruktiv mit der EU-Bürokratie auf wenig bürokratische aber
dafür wirksame Weise zusammenzuarbeiten.
Sir Bryan Einwurf führte zu einer lebhaften Diskussion,
insbesondere unter der EU-basierten Mitgliedern, von denen sich
einige gleichermaßen über den möglichen Einfluss der
EU-Kommission und des EU-Parlaments besorgt zeigten. Als
Ergebnis wurde vereinbart, dass der Vorsitzende der
IFRS-Stiftung das Gespräch mit dem Binnenmarktkommissar suchen
sollte, um festzustellen, ob die Verbesserungen an der Führung
der Stiftung aus den Jahren 2009 und 2010 die EU-Kommission und
das EU-Parlament zufriedenstellten, und einen Dialog zu
eröffnen, der dem Erzielen eines gemeinsamen Verständnisses der
Bedingungen, die sich an die Finanzierung knüpfen, gilt. Nach
Ansicht des Vorsitzenden sollte der Kommissar bereit sein, die
Sache der Stiftung vor dem Parlament zu vertreten, wenn er sich
überzeugt hat, dass die Stiftung die Bedingungen erfüllt hat,
die in dem Beschluss enthalten waren und der Qualifizierung für
das Finanzierungsprogramm galten.
Ein US-basierter Treuhänder hielt fest, dass jegliche
regierungsgebundene Finanzierung ihren Preis habe, sowohl in
Hinblick auf politischen Einfluss als auch auf Bürokratie. Wenn
die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
eine Art von Us-basierter Finanzierung einrichten solle, dann
müsse die Stiftung darauf vorbereitet sein, dass der Kongress
ein gewisses Interesse zeigen würde und dass es auch zu einem
gewissen Maß an Bürokratie kommen würde. Ein anderer
US-basierter Treuhänder schlug vor, dass es nützlich sein könne,
die Bedingungen und Verpflichtungen unter den
Finanzierungssystemen der hauptsächlich beitragenden
Rechtskreise anzugleichen, so dass die Stiftung sich nicht
unzähligen und eventuell zueinander im Widerspruch stehenden
Anforderungen ausgesetzt sehe.
Es wurde der Hoffnung verliehen, dass die Vorsitzende der SEC
auf der Sitzung des Überwachungsgremiums am 1. April im Hinblick
auf ein amerikanisches Finanzierungssystem über Fortschritte
werde berichten können.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie
sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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31. März 2010: Dominikanische Republik führt IFRS und IFRS für KMU ein
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In der Dominikanischen Republik hat das Instituto de Contadores Publicos Autorizados de la Republica Dominicana
(ICPARD, das dominikanische Wirtschaftsprüferinstitut) seit Juli
2009 nach Artikel 31 des Gesetzes 479-08 das Recht,
Rechnungslegungsstandards festzusetzen. Im Februar 2010
verabschiedete das ICPARD zwei Resolutionen:
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Börsennotierte Unternehmen. Mit
Resolution 001 (in spanischer Sprache,
227 KB) verfügt das ICPARD die verpflichtende Anwendung der IFRS für
Unternehmen, deren Aktien an der Bolsa de Valores de la Republica Dominicana (BVRD,
der dominikanischen Börse) notiert sind. Die Resolution sieht eine
zweistufige Einführung der IFRS vor: Einige Standards werden ab 2010
verpflichtend und die anderen 2014. Die Unternehmen, die derzeit
schon die IFRS anwenden, werden das auch weiterhin tun. Darüber
hinaus ist nach der Resolution Unternehmen, die ihre Abschlüsse
derzeit nach US-GAAP erstellen, gestattet, dies bis 2014 weiterhin
zu tun, dann müssen sie auf IFRS umstellen. Ist ein Sachverhalt
in den IFRS nicht geregelt, haben die Unternehmen US-GAAP
anzuwenden. |
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Staatlich regulierte Unternehmen. In Resolution 001 ist
vorgeschrieben, dass solche Unternehmen den Vorschriften der
staatlichen Regulierungsorgane folgen müssen. |
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Andere Unternehmen. Mit
Resolution 002 (in spanischer Sprache, 198 KB) verfügt das
ICPARD, dass alle Unternehmen, deren Aktien nicht an der BVRD
notiert sind, (mit Ausnahme der staatlich regulierten Unternehmen)
den IFRS für KMU anzuwenden haben. Die Resolution sieht eine
zweistufige Einführung des IFRS für KMU vor: Einige Abschnitte werden ab
2010 verpflichtend und die anderen 2014. Darüber hinaus ist nach der
Resolution Unternehmen, die ihre Abschlüsse derzeit nach US-GAAP
erstellen, gestattet, dies bis 2014 weiterhin zu tun, dann
müssen sie auf den IFRS für KMU umstellen. Ist ein Sachverhalt im
IFRS für KMU nicht geregelt, haben die Unternehmen zuerst zu prüfen,
ob sich Leitlinien dazu in den vollen IFRS finden, und sonst US-GAAP
anzuwenden. |
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30. März 2010: Deutsche Übersetzung der gebundenen Ausgabe der
IFRS 2009 erscheint im Mai
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Die IFRS-Stiftung teilt mit, dass die deutsche Ausgabe der "2009 International Financial Reporting Standards" im Mai 2010 veröffentlicht wird.
International Financial Reporting Standards 2009 ist die einzige offizielle gedruckte Ausgabe der konsolidierten Fassung der vom IASB veröffentlichten maßgeblichen Verlautbarungen.
Sie enthält in einem einzigen Band alle International Financial Reporting Standards (IFRS), International Accounting Standards (IAS), IFRIC- und SIC-Interpretationen sowie ergänzende Dokumente – Grundlagen für Schlussfolgerungen (Englisch), abweichende Meinungen, erläuternde Beispiele, Anwendungsleitlinien –, die bis zum 1. Januar 2009 vom IASB veröffentlicht wurden.
Exemplare kosten je £60 zusätzlich Versandkosten. Es werden die üblichen Rabatte
eingeräumt. Interessenten können sich auf der Internetseite des IASB
registrieren.
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30. März 2010: Personelle Veränderungen im Vorstand des DRSC
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Die Mitgliederversammlung des DRSC e.V. vom 22. März 2010 hat folgende Beschlüsse getroffen: Der Vorstandsausschuss setzt sich zusammen aus Herrn Jochen Neubürger (Vorsitzender, unverändert), Herrn Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (Schatzmeister, unverändert), Herrn Dr. Werner Brandt (unverändert), Herrn Joe Kaeser (Mitglied des Vorstands der Siemens AG, bereits Mitglied des DRSC Vorstands) und Dr. Jörg Schneider (Mitglied des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG, neu in den Vorstand des DRSC gewählt).
Herr Dr. Kurt Bock (Mitglied des Vorstands der BASF SE) legt sein Amt im Vorstandsausschuss nieder, bleibt aber Mitglied des Vorstands; Oliver Bäte (Mitglied des Vorstands der Allianz SE) und Timotheus Höttges (Mitglied des Vorstands der Deutschen Telekom AG) wurden neu in den Vorstand gewählt. |
30. März 2010: Mitschrift von der gemeinsamen Sitzung von IFRS-Stiftung und FAF
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Am Montag, den 29. März 2010 kamen die Vertreter der Treuhänder der IRFS-Stiftung und der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation,
FAF), der Dachorganisation des FASB, die für die Überwachung des
Konvergenzprozesses zuständig sind, mit den Vorsitzenden und den
fachlichen Direktoren des IASB und des FASB zusammen, um die
Konvergenzagenda zu erörtern. Sowohl der Vorsitzende der FAF als auch
der Vorsitzende der IFRS-Stiftung waren zugegen und wurden von je fünf
Treuhändern und den Generalsekretären begleitet. Ein Treuhänder der FAF,
der fachliche Direktor und der Vorsitzenden des FASB nahmen per
Videoschaltung teil.
Sitzung der Vertreter der Treuhänder der IRFS-Stiftung und der Vertreter der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung 29. März 2010, London |
Der Vorsitzende des IASB und der Vorsitzende des FASB sprachen
abwechselnd über jedes der Harmonisierungsprojekte und hoben hervor, bei
welchen Themen ihrer Meinung nach Einverständnis zwischen den Boards
gebe und bei welchen Themen noch große Herausforderungen zu überwinden
sind. Der Vorsitzende des FASB, Robert Herz, hielt fest, dass die
gemeinsamen Sitzungen sehr viel wirkungsvoller seien, da sie den Boards
helfen würden, die Sichtweise des jeweils anderen zu verstehen und
gemeinsame Entscheidungen bei vielen Sachverhalten zu fällen. Er wies
darauf hin, dass bei der Mehrheit der Harmonisierungsprojekte des
Arbeitsabkommens gute Fortschritte erzielt worden seine.
Einige Punkte wurde im Fragenteil aufgebracht:
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Ressourcen: Sowohl FAF als auch IFRS-Stiftung fragten ihre
Standardsetzer, ob sie über genug Ressourcen verfügten, um das
Arbeitsabkommen zu erfüllen. Beide bejahten die Frage, obwohl es schwer
sei, Finanzinstrumentespezialisten zu finden. Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie,
dankte insbesondere den großen Prüfungsgesellschaften für ihre Hilfe,
die dem IASB 'echte Experten' zur Verfügung gestellt hätten.
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Herausforderungen: Die Projekte, bei denen man am ehesten in
Rückstand zum Arbeitsabkommen kommen könnte, sind die folgenden:
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Finanzinstrumente, bei denen viel von der Erörterung nach der
Veröffentlichung zur Stellungnahme abhängt, wenn der IASB und der FASB
versuchen, ihre Modelle in Einklang zu bringen.
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Leasingverhältnisse, wo beide Boards eine große Menge von
Stellungnahmen erwarten.
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Darstellung des Abschlusses: Die Bords sind sich einig, aber
wahrscheinlich werden die vorgeschlagenen Änderungen insbesondere bei
den Erstellern umstritten sein.
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Erlöserfassung, und wenn es nur daran liegen sollte, dass in einigen
bedeutenden Branche große Verfahrensänderungen auftreten werden.
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Bei den Projekten, die nicht zum Arbeitsabkommen gehören, sind
Versicherungen die größte Herausforderung. Beim FASB sind Ressourcen ein
Problem, insbesondere weil der FASB versucht, zum IASB aufzuholen. Es
wurde auch eingestanden, dass es eine Reihe von Sachverhalten, bei denen
im Entwurf alternative Lösungen zur Stellungnahme gestellt werden
müssen, da es unmöglich sein könnte, die Sichtweisen von IASB und FASB
in Einklang zu bringen.
Auf XBRL wurde als schlummernden Sachverhalt hingewiesen, da es dort
große Herausforderungen bei der Datenabbildung gibt; es ist aber auch
ein Thema, das beim Projekt zur Darstellung des Abschlusses hilfreich
sein könnte.
Die Vorsitzenden von FAF und IFRS-Stiftung schlossen die Sitzung mit der
Aussage, dass sie es als gut vertretbar ansähen, ihren jeweiligen
Aufsichtsgremien zu berichten, dass sich die Abarbeitung des
Arbeitsabkommens im Wesentlichen auf gutem Kurs für einen Abschluss bis
Juni 2011 befinde. Finanzinstrumente und Leasingverhältnisse könnten
eine 'Herausforderung' darstellen, aber der Abschluss aller anderen
Projekte des Arbeitsabkommens bis zu dem Datum 'scheine im Bereich des
Machbaren zu liegen'.
Die Vertreter werden auch außerhalb der Sitzungen weiter miteinander in
Kontakt bleiben. Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie
ist nicht als offizielle oder endgültige
Zusammenfassung zu verstehen.
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30. März 2010: Ethikrat schlägt Arbeitsprogramm für die nächsten drei
Jahre vor
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Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur
Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants,
IESBA) hat zur Stellungnahme zu einem Entwurf eingeladen, in dem die
vorgeschlagenen Strategie und das Arbeitsprogramm für die Jahre
2010-2012 beschrieben werden. Unter anderem ist im Arbeitsprogramm
vorgesehen, zwei Projekte, die derzeit mit höchster Priorität
betrieben werden – zu Interessenkonflikten und zur Reaktion auf
Betrugsverdacht oder Verdacht illegaler Tätigkeiten –, abzuschließen
und ein Projekt zur Anwendung der Definition eine nahestehenden
Unternehmens aus dem Ethikkodex des IESBA auf die Prüfung von
kollektiven Investitionsunternehmen aufzunehmen. Die
englischsprachige Presseerklärung, die eine Verknüpfung auf den
Entwurf enthält, finden Sie
hier.
Die Kommentierungsfrist endet am 15. Juni 2010.
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30. März 2010: Bleiben Sie on-line am Ball – aktuelle IFRS- und UK-GAAP-Entwicklungen
30. März 2010: iGAAP-Newsletter Ausgabe März 2010
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Unsere britischen Kollegen haben die Märzausgabe 2010 ihres
vierteljährlich erscheinenden iGAAP-Newsletters
herausgegeben. In diesem Newsletter werden alle Aktivitäten des IASB
und des britischen ASB abgedeckt. Jede Ausgabe enthält den neuesten
Stand bei den Aktivitäten von IASB und ASB, aktuelle
Projektzeitpläne für beide Boards, Verknüpfungen auf neuen
Publikationen von Deloitte, einen Interview mit einem IFRS-Experten
und eine Übersicht über herausgegebene aber noch nicht in Kraft
getretene oder noch nicht für Europa übernommene IFRS. In der
Märzausgabe 2010 wird Paul Pacter interviewt, der Webmaster der
englischsprachigen Mutterseite von IAS PLUS. Sie können sich den
englischsprachigen Newsletter
hier
herunterladen (165 KB). Alle früheren Ausgaben haben wir auf unserer
Länderseite für
Großbritannien für Sie archiviert. |
30. März 2010: Vorschlag der PCAOB zur Kommunikation und Prüfungsausschüssen
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
hat einen Prüfungsstandard zur Kommunikation mit Prüfungsausschüssen
und eine Reihe entsprechender Änderungen an ihren Zwischenstandards
zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Der Vorschlag
widmet sich der Vorschrift, nach der Prüfer mit den
Prüfungsausschüssen börsennotierter Unternehmen kommunizieren
müssen. Der vorgeschlagene Standard enthält eine Vorschrift für den
Prüfer, nach der dieser ein gemeinsames Verständnis der Bedingungen
der Prüfung mit dem Prüfungsausschuss erzielen und dieses in einem
Beauftragungsschreiben festhalten muss. Der Vorschlag enthält unter
anderem Vorschriften zur Kommunikation in Bezug auf kritische
Bilanzierungsmethoden, Verfahren, Beurteilungen und Schätzungen. Die
Kommentierungsfrist endet am 28. Mai 2010; die englischsprachige
Presseerklärung der PCAOB finden Sie
hier, der Vorschlag selbst steht Ihnen
hier zur Verfügung (in englischer Sprache, 185 KB). |
29. März 2010: IFRS-Newsletter von Deloitte in chinesischer Sprache
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Unsere chinesischen Kollegen haben die chinesische Übersetzung des folgenden IAS Plus Update-Newsletters
angefertigt:
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29. März 2010: Beratendes Expertenpanel zu Wertminderungen wird tagen
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Das beratende Expertenpanel zu Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte wird am Montag und Dienstag, den 26. und 27. April 2010
in den Büroräumen des IASB zu einer Sitzung zusammenkommen. Im November 2009 hatte der IASB einen Standardentwurf zur
Wertminderung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten
herausgegeben. In dem Entwurf wird vorgeschlagene, vom 'Modell der eingetretenen Verluste' auf ein 'Modell der erwarteten Verluste'
überzugehen. Bei einem Modell der eingetretenen Verluste wird angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, bis Beweise für das
Gegenteil vorliegen (sog. Verlust- oder auslösendes Ereignis). Erst zu diesem Zeitpunkt gilt der wertgeminderte Kredit (oder ein
Portfolio an Krediten auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben. Nach dem vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste, werden erwartete
Verluste über die Laufzeit eines Kredits oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
wird, erfasst und nicht erst nach Feststellung eines Verlustereignisses. Als der Standardentwurf herauskam, hatte der IASB bekanntgegeben,
dass er wegen der erheblichen praktischen Herausforderungen im Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste ein beratendes
Expertenpanel einrichten wird, das aus Experten im Bereich des Kreditrisikomanagements besteht und den Board berät. Die Liste der
Mitglieder des Panels können Sie hier
herunterladen (18 KB). |
29. März 2010: Aufsichtsorgan wird mit den Treuhändern tagen
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Das Aufsichtsorgan (Monitoring Board, Vertreter der Aufsichtsbehörden über die globalen Kapitalmärkte), das die IFRS-Stiftung
beaufsichtigt, wird mit den Treuhändern der Stiftung am 1. April 2010 von 14.30-17.00 Uhr (deutscher Zeit) in den Büroräumen des IASB in
London zu einer Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die Tagesordnung für die Sitzung ist
nachfolgend wiedergegeben. Weitere
Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.
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Tagesordnung für die Sitzung des Aufsichtsorgans mit den Treuhändern der IFRS-Stiftung, 1. April 2010
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Bericht vom Aufsichtsorgan und über seine Tätigkeit
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Erklärung des Aufsichtsorgans zu den Prinzipien für Bilanzierungsstandards und das Setzen von Standards (22. September 2009) |
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Gemeinsame Erklärung zur Konvergenz (11. November 2009) |
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Unterzeichnung des MoU/Satzung durch die Europäische Kommission (Dezember 2009) |
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Entwicklungen und seit der letzten Sitzung des Aufsichtsorgan Erreichtes
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Erläuterung des Stands bei der Überprüfung der Satzung (Standardsetzungsverfahren und Entscheidungsprozess) |
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Geschäftsbericht der IASCF |
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Erörterung der Finanzierungsstrategie: Auswirkungen und der Lösung bedürftige Punkte |
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Strategische Planung der Arbeiten im Anschluss an den Abschluss des Memorandum of Understanding von IASB und FASB |
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Verbesserte Beteiligung der Adressaten und Beziehungen bei der Erkundigung, einschließlich eines verbesserten fachlichen
Dialogs (aktueller Stand) |
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27. März 2010: ACCA-Deloitte Erhebung zur narrativen Berichterstattung Eingaben erbeten
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Im kommenden Monat werden die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA)
Deloitte LLP mit einer gemeinsamen internationalen Erhebung beginnen, in welcher die gegenwärtigen und zukünftig erwarteten Herausforderungen
hinsichtlich der narrativen Berichterstattung (d.h. Informationen im Geschäftsbericht außerhalb des geprüften Abschlusses) untersucht werden.
Mit der Erhebung werden:
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die kritischen Herausforderungen v.a. für Finanzvorstände öffentlich rechenschaftspflichtiger Unternehmen bei der
Erstellung narrativer Angaben untersucht sowie |
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die wahrscheinlichen Trends bei der narrativen Berichterstattung in verschiedenen Berichtsumgebungen in der Welt benannt. |
Die Untersuchung wird in Australien, China, Malaysia, der Schweiz, Singapur, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem
Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten sowie bestimmten zentralafrikanischen Ländern durchgeführt werden. Bilanzierer in diesen
Ländern sind eingeladen, ihr Interesse hinsichtlich einer Teilnahme an dieser neuen Untersuchung durch Besuch der Internetseite
www.accaglobal.com/narrativereportingsurvey kund zu tun. Interessierte
Parteien werden eingeladen, an der Erhebung vertraulich teilzunehmen, wenn diese am 15. April 2010 gestartet wird. Im Gegenzug für die
Teilnahme erhalten alle an der Erhebung Teilnehmenden ein Freiexemplar des endgültigen Berichts, dessen Veröffentlichung für September 2010
geplant ist.
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27. März 2010: Englische Mutterseite IAS Plus.com ist 'Internetseite des Monats' im CPA Journal
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In der Märzausgabe 2010 der amerikanischen Zeitschrift The CPA Journal wird unsere englischsprachige Mutterseite IAS Plus.com
als deren 'Internetseite des Monats' untersucht. Die Prüfung, die von Prof. Susan B. Anders durchgeführt wurde, geht en detail darauf ein, was
auf IAS Plus.com verfügbar und wie die Internetseite aufgebaut ist. The CPA Journal unterliegt dem
Urheberrecht der Vereinigung der Wirtschaftsprüfer des Staates New York, und wir sind den Herausgebern und der Autorin dankbar, dass sie uns
die Erlaubnis erteilt haben, den Beitrag auf IAS Plus einstellen zu dürfen (in
englischer Sprache, 52 KB). Wir verlinken auf den Beitrag auch deshalb, weil viele der Verweise, die in dem Beitrag angesprochen werden, in
gleicher Weise auch auf der deutschen Internetseite IAS PLUS.de verfügbar sind. Zufälligerweise wird in der Titelgeschichte der
Märzausagbe (die online zugänglich ist) das Thema 'IFRS-Leitlinien: Vorbereitung auf den Übergang' behandelt. |
26. März 2010: HFA verabschiedet Entwurf zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen
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In seiner Sitzung am 10. und 11. März 2010 hat der Hauptfachausschuss
(HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (ID den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards:
Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW EPS 980) verabschiedet.
Darin wird die Berufsauffassung zur Durchführung solcher Prüfungen dargelegt. Die Nichteinhaltung
von zu beachtenden Regeln kann für Unternehmen zu gravierenden
wirtschaftlichen Nachteilen sowie für die Unternehmensorgane zu persönlichen Haftungs-
und strafrechtlichen Risiken führen. Für die Unternehmen stellt sich daher die Frage, wie die
Einhaltung der Regeln organisatorisch hinreichend sichergestellt und Risiken für wesentliche
Regelverstöße präventiv begegnet werden kann. Um dies zu erreichen, führen Unternehmen
zunehmend sogenannte Compliance-Management-Systeme ein. Zugleich werden Wirtschaftsprüfer
vermehrt damit beauftragt, ein Urteil über die eingerichtete Compliance-Organsiation abzugeben.
Der IDW EPS 980 steht zum Herunterladen auf der Internetseite des IDW in der
Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen
bereit. Außerdem wird er in Heft 4/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 1.
Oktober 2010.
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26. März 2010: Mitschnitt der 39. RIC-Sitzung
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Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 39. RIC-Sitzung sind
jetzt archiviert und können von der
Internetseite des DRSC abgerufen werden.
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26. März 2010: IFRS-Stiftung und FAF tagen gemeinsam
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Am Montag, den 29. März 2010 werden die Vertreter der
Treuhänder der IRFS-Stiftung und der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF),
der Dachorganisation des FASB, die für die Überwachung des
Konvergenzprozesses zuständig sind, in den Räumen der IFRS-Stiftung, 30 Cannon Street, London
von 15:15h bis 17:00h tagen. Die Sitzung wird im Internet
übertragen. Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite des IASB.
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26. März 2010: IFRS-Newsletter von Deloitte in spanischer Sprache
26. März 2010: Heads Up zum Entwurf zur Berichtseinheit
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Am 11. März 2010 haben der IASB)und der US-amerikanische FASB
einen Entwurf zum Konzept der Berichtseinheit veröffentlicht. Die
darin enthaltenen Vorschläge sind Ergebnis des
Projekts zur
Entwicklung eines gemeinsamen und verbesserten Rahmenkonzepts, das
die Grundlage für die Entwicklung künftiger Standards bieten soll.
Im neuesten Heads Up-Newsletter unserer amerikanischen
Kollegen wird der Entwurf erörtert. Sie können sich den Newsletter
hier herunterlasen (in englischer Sprache, 93 KB).
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26. März 2010: Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses
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Die Europäische Union hat mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 24. März 2010 die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS (vom IASB im April 2009 veröffentlicht)
sowie die Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen für die Anwendung in Europa übernommen.
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat deshalb
ihren
Bericht zum Status des Übernahmeprozesses entsprechend
aktualisiert (stand 25. März 2010, 124 KB) . Eine Verknüpfung auf den aktuellen EFRAG-Statusbericht, der alle noch nicht für die Anwendung in Europa übernommenen Verlautbarungen
(aktuell sechs Verlautbarungen) und den jeweiligen Fortschritt im Übernahmeprozess zeigt, finden Sie
immer in der linken Spalte unserer Startseite. Unsere eigene Aufstellung
über den Status der Übernahme in Europa, die Sie ebenfalls dort
finden, haben wir gleichfalls entsprechend aktualisiert. Ihr können
Sie entnehmen, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.
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25. März 2010: Deutsche Ausgabe der Single Market News
25. März 2010: IFRS Insights-Newsletter
25. März 2010: Mitschrift vom dritten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im März 2010
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IASB und FASB haben eine gemeinsame Sitzung in den Räumen des IASB von Montag, den 22. bis Mittwoch, den 24. März 2010
abgehalten. Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am
dritten Tag
der gemeinsamen Sitzung angefertigt haben, und werden sie Ihnen sobald wie möglich zur Verfügung stellen. |
25. März 2010: "Blaues Buch" ausverkauft Nachdruck wird erwogen
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Die IFRS-Stiftung teilt mit, dass aufgrund der starken Nachfrage
das sogenannte "blaue Buch" bereits ausverkauft ist. Diese Version
der gebundenen Ausgabe der IFRS enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die zum 1. Januar 2010 verpflichtend sind. Sie enthält keine IFRS, deren Datum des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2010 liegt.
Derzeit wird eine Nachdruck erwogen, und die Stiftung erbittet
Mitteilungen von Interessenten, die noch ein blaues Buch erwerben
möchten, um den Bedarf einzuschätzen. Bitte schreiben Sie
gegebenenfalls bis zum 31. März 2010 an
publications@iasb.org.
Das "rote Buch", das alle Verlautbarungen enthält, die bis
zum Veröffentlichungsdatum herausgegeben sind, auch diejenigen, die
erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend werden, sowie die
elektronische Version sind noch über die
Internetseite des IASB erhältlich. |
24. März 2010: Mitschrift vom zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im März 2010
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IASB und FASB halten derzeit eine gemeinsame Sitzung in den Räumen des IASB von Montag, den 22. bis Mittwoch, den 24. März 2010
ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am zweiten Tag der Sitzung angefertigt
haben, finden Sie hier. |
24. März 2010: IDW-Stellungnahme zum Entwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung
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Der Entwurf ED 2009/12
des IASB stellt die zweite Phase zum Ersetzen von IAS 39 dar. Kern dieses Entwurfs ist ein neues Modell zur Ermittlung von Wertminderungen für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Dieses
Modell der erwarteten Verluste berücksichtigt erwartete, aber noch nicht eingetretene Kreditausfälle und soll das in IAS 39 vorgeschriebene
Modell der eingetretenen Verluste ablösen, das auch in der Finanzmarktkrise häufig kritisiert wurde. Das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt die Vorschläge im
Entwurf des IASB, warnt aber vor Kosten und möglichen praktischen
Problemen bei der Einführung. Die vollständige Stellungnahme des IDW
in englischer Sprache finden Sie
hier (98 KB).
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24. März 2010: EU-Kommission lädt zu Fachgesprächen bzgl. IFRS 9 ein
24. März 2010: Internetsendungen des IASB zu Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und zur Bilanzierung von
Leasingverhältnissen
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Der IASB wird zwei live ausgestrahlte Internetsendungen zum aktuellen Stand bei seinen Projekten hinsichtlich der
Erfassung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte (Phase 2 des umfassenden Projekts zur Ablösung von IAS 39) und
zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen abhalten. An jede Sendung wird sich eine Frage-und-Antwort-Runde anschließen:
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
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Thema der Internetsendung: Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten (Phase 2 des umfassenden
Projekts zur Ablösung von IAS 39) |
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Datum und Uhrzeit: Dienstag, 30. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung um 16:00 Uhr (Angaben nach
deutscher Zeit) |
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Weitere Informationen und Anmeldung:
hier |
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Projektseite auf IAS PLUS |
Bilanzierung von Leasingverhältnissen
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Thema der Internetsendung: Bilanzierung von Leasingverhältnissen |
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Datum und Uhrzeit: Mittwoch, 31. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung um 17:00 Uhr (Angaben nach
deutscher Zeit) |
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Weitere Informationen und Anmeldung:
hier |
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Projektseite auf IAS PLUS |
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24. März 20010: Übernahme der Änderung von IFRS 2 und der Verbesserungen an den IFRS
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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. März 2010 die Verordnungen (EG)
Nr. 243/2010 und
Nr. 244/2010 der
Kommission vom 23. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden Jährliche Verbesserungen an
den IFRS (vom IASB im April 2009 veröffentlicht) sowie die Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen
für die Anwendung in Europa übernommen. |
24. März 2010: Spanische Übersetzung der SEC-Erklärung zu den IFRS in den Vereinigten Staaten
23. März 2010: Namibia übernimmt den IFRS für KMU

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Mittels einer Resolution seines Rates (in englischer
Sprache, 330 KB) hat das namibische Institut der Wirtschaftsprüfer den IFRS für KMU für die Anwendung in Abschlüssen
in Namibia, die nach dem 17. Februar 2010 für die Veröffentlichung freigegeben werden, übernommen. Danach ergibt sich
die Anwendbarkeit wie folgt:
| 1.1 Der Rat des Instituts hat entschieden, dass der IFRS für KMU durch folgende Unternehmen angewendet
werden darf: ein 'börsennotiertes Unternehmen' oder ein 'nicht börsennotiertes Unternehmen', wie im Unternehmensgesetz
von 1973 definiert, sofern es nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß der Definition in Abschnitt 1 des IFRS für
KMU ist.
1.2 Andere Unternehmen als jene, für die das Gründungsdokument oder eine anderweitige Verordnung eine
Überstimmung mit einem 'Rahmen getreuer Darstellung' wie durch die internationale Wirtschaftsprüfervereinigung vorgesehen
erfordert, dürfen den IFRS für KMU anwenden, sofern das Unternehmen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß der
Definition in Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist - mit Ausnahme der Umstände, die in 1.4 unten beschrieben werden.
1.3 Unternehmen, für die rechtliche Vorschriften oder anderweitige Verordnungen eine Befolgung eines bestimmten
Rechnungslegungsrahmens verlangen (und nicht den IFRS für KMU), dürfen den IFRS für KMU nicht anwenden, selbst wenn sie
nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß Abschnitt 1 des IFRS für KMU sind.
1.4 Unternehmen, deren Rechnungslegungsrahmen keinen rechtlichen Anforderungen, einem Gründungsdokument oder
einer anderweitigen Verordnung unterliegt, haben zu beurteilen, ob es sachgerecht ist, den IFRS für KMU anzuwenden, soweit
das Unternehmen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist.
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23. März 2010: Mitschrift vom ersten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im März 2010
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IASB und FASB halten derzeit eine gemeinsame Sitzung in den Räumen des IASB von Montag, den 22. bis Mittwoch, den 24. März 2010
ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am ersten Tag der Sitzung angefertigt
haben, finden Sie hier. |
23. März 2010: IASCF-Treuhänder tagen am 30. und 31. März
22. März 2010: AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung zur Lageberichterstattung
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Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen
Entwurf zur Lagerberichterstattung eingereicht. Im Wesentlichen sind
nach Meinung von AFRAC die Vorschriften nicht detailliert genug, und
man wünscht sich eine Unterteilung in verpflichtende und nicht
verpflichtende Bestandteile. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie
hier (42 KB). |
22. März 2010: EFRAG verlängert Kommentierungsfrist
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Analog zur Verlängerung der
Kommentierungsfrist zum Entwurf von Änderungen an IAS 37 durch den
IASB, hat die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) beschlossen,
auch die Kommentierungsfrist zu ihrem Entwurf einer Stellungnahme
gegenüber der IASB zu diesem Thema zu verlängern. Neue Frist für die
Stellungnahme zum EFRAG-Entwurf einer Stellungnahme ist nun der
7. Mai 2010. |
22. März 2010: Brasilien übernimmt den IFRS für KMU

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Im Dezember 2009 hat der Brasilianische Ausschuss für Bilanzierungsverlautbarungen
(CPC) eine portugiesische Fassung des IFRS für KMU als Wahlrecht für KMU in Brasilien verabschiedet. Gemäß Resolution 1255
aus dem Jahr 2009 wurde der KMU-Standard des CPC durch den Brasilianischen Bundesbilanzrat
(CFC) übernommen, das nationale berufsständische Gremium. Die Resolution 1255 finden Sie
hier (794 KB). Der Standard ist eine vorläufige und
inoffizielle Übersetzung des IFRS für KMU, der von der
Internetseite des CPC heruntergeladen werden kann (in portugiesischer Sprache, 1.049 KB). Die IFRS-Stiftung arbeitet
derzeit an einer offiziellen Übersetzung. Es wird erwartet, dass Prüfer in der Lage sein werden, zu berichten, dass
Abschlüsse, die sich im Einklang mit dem KMU-Standard des CPC befinden, auch im Einklang mit dem IFRS für KMU stehen, weil
es keinen bedeutenden Unterschiede zwischen der inoffiziellen portugiesischen Übersetzung und dem IFRS für KMU gibt. Die
geschätzte Zahl an KMU in Brasilien per Januar 2009 betrug 5,9 Millionen, das sind 99% der brasilianischen Unternehmen.
Während erwartet wird, dass viele von ihnen weiterhin einem sehr einfachen Bilanzierungssystem folgen werden, das
nach dem brasilianischen Gesetz über die KMU zulässig ist, erwartet man von vielen Anderen, dass sie auf das brasilianische
Gegenstück zum IFRS für KMU übergehen werden. So wird bspw. erwartet, dass die
brasilianische nationale Entwicklungsbank (BNDES) alle ihre Schuldner dazu auffordern oder sogar von ihnen verlangen
wird, den neuen Standard zu verwenden (ungefähr 250.000 KMU). |
21. März 2010: Frist zur Stellungnahme zu dem Vorschlag zur Ablösung von IAS 37 verlängert
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Wie wir bereits in einer Eilmeldung am Freitag bekannt gegeben hatten, hat der IASB auf seiner Sitzung
am 19. März 2010 die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum überarbeiteten Standardentwurf ED/2010/1 zu einem
Abschnitt der Ablösung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen verlängert. Dieser
Abschnitt ist der Bewertung von Schulden gewidmet, die im Anwendungsbereich von IAS 37 liegen. Die ursprüngliche
Frist zur Stellungnahme bis zum 12. April 2010 wurde nun bis zum 19. Mai 2010 ausgeweitet. IAS 37 ist auf Schulden
anzuwenden, die nicht durch andere Bilanzierungsstandards abgedeckt sind; dies schließt Schulden für die Stilllegung
für Vermögenswerten, umweltbezogene Schulden, Verpflichtungen unter belastenden Verträgen sowie Schulden aus
Rechtsstreitigkeiten ein. Im Juni 2005 hatte der IASB
Vorschläge zur
Änderung von IAS 37 herausgegeben, einschließlich überarbeiteter Bewertungsvorschriften. Angesichts der eingegangenen
Stellungnahmen hat der IASB am 5. Januar 2010 überarbeitete Vorschläge herausgegeben, die mehr Leitlinien zur
Bewertung beinhalten. Die Ausweitung der Stellungnahmefrist bezieht sich auf diese überarbeiteten Vorschläge. Der
IASB beabsichtigt, IAS 37 im dritten Quartal 2010 zu ersetzen. Weiterführende Informationen:
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21. März 2010: EITF Snapshot für März 2010
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Wir haben die Märzausgabe 2010 des
EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 113 KB), in welchem die Sitzung der Emerging Issues Task Force des FASB vom 18. März 2010 zusammengefasst ist. Der EITF Snapshot-Newsletter ermöglicht
Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen.
Zurückliegende Ausgaben können Sie hier
herunterladen. In dieser Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt,
die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:
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Sachverhalt 08-9 Meilensteinmethode für die Erlöserfassung endgültige Beschlussfassung |
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Sachverhalt 09-B Erwägung der Bilanzierung von mehrheitlich gehaltenen Anlagen durch einen Versicherer,
wenn der im Eigentum stehende Anteil auf getrennten Konten geführt wird endgültige Beschlussfassung |
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Sachverhalt 09-F Basis-Jackpot-Schulden von Casinos endgültige Beschlussfassung |
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Sachverhalt 09-G Klarstellung der Definition abgegrenzter Erwerbskosten bei Versicherungsunternehmen
Beschlussfassung in Teilen erfolgt |
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Sachverhalt 09-H Bilanzierung durch Organisationen im Gesundheitswesen (Erlöserfassung; Ausweis von
Versicherungsansprüchen und damit in Zusammenhang stehenden Versicherungsrückdeckungen; sowie Bewertung
von caritativen Hilfsprogrammen für Angabezwecke) keine Schlussfolgerung erzielt; weitere Erörterung
auf einer späteren EITF-Sitzung erwartet (Erlöserfassung). Beschluss der Veröffentlichung (Ausweis von
Schulden im Zusammenhang mit medizinischer Fehlbehandlung and ähnlichen Ansprüchen sowie Angabe von caritativen
Hilfsprogrammen). |
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Sachverhalt 09-I Auswirkung einer Änderung eines Kredits, wenn der Kredit Teil eines Pools ist, der als
einzelner Vermögenswert bilanziert wird endgültige Beschlussfassung |
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Sachverhalt 09-J Auswirkung einer Denominierung des Ausübungspreises einer aktienbasierten Vergütungsprämie
in der Währung des Marktes, auf dem der zugrunde liegende Beteiligungstitel vorrangig gehandelt wird
endgültige Beschlussfassung |
Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlüsse zur Veröffentlichung') werden mit der
Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten
planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt,
sofern gerechtfertigt, seine Beschlüsse zur Veröffentlichung als endgültige Beschlussfassungen. Diese Beschlussfassungen
werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.
| Die EITF hat jüngst die folgenden Änderungen an der Struktur der EITF-Sachverhalte vorgenommen:
Kodifizierung Mit dem Start der Kodifizierung der FASB-Bilanzierungsstandards (Accounting
Standards Codification, ASC) zum 1. Juli 2009 wurden alle EITF-Sachverhalte als Aktualisierung der Bilanzierungsstandards
(Accounting Standards Update, ASU) finalisiert. Das Nummerierungssystem für EITF-Sachverhalte (d.h. vor ihrer
Fertigstellung als ASUs) wurde ebenfalls geändert. Statt eine Nummer zu erhalten, die sich aus dem Jahr und dem
Fortschritt des Sachverhalts in diesem Jahr ergibt (bspw. war Sachverhalt 08-1 der erste Sachverhalt im Jahr 2008)
wird ein neuer Sachverhalt eine Nummer bekommen, die aus dem Jahr ergibt, in welchem er hinzugefügt wurde und einen
Buchstaben für den Fortschritt in diesem Jahr. Der erste EITF-Sachverhalt, der im Jahr 2010 hinzugefügt wurde, wird
die Bezeichnung Sachverhalt 10-A tragen. Die Nummerierung, die für frühere EITF-Sachverhalte nach dem alten System
verwendet wurde, wird nicht geändert.
Vorgeschlagene Daten des Inkrafttretens Neue Entwürfe, die auf Grundlage einer Beschlussfassung
zur Veröffentlichung herausgegeben werden, werden nicht länger vorgeschlagene Daten des Inkrafttretens enthalten.
Stattdessen wird man Adressaten in zukünftigen Entwürfen bitten, zu dem Aufwand Stellung zu beziehen, der mit der
Umsetzung der vorgeschlagenen Aktualisierungen einhergeht; die Arbeitsgruppe wird diese dann im Rahmen ihrer
endgültigen Erörterungen über die Festlegung des Datums des Inkrafttretens berücksichtigen.
Grundlage für Schlussfolgerungen Neue Entwürfe und endgültige ASUs, die nach der Märzsitzung
2010 herausgegeben werden, werden eine Grundlage für Schlussfolgerungen sowie abweichende Sichtweisen enthalten, sofern
einschlägig.
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20. März 2010: Mitschrift vom fünften und letzten Tag der Märzsitzung des IASB
| IASB und FASB halten derzeit eine gemeinsame Sitzung in den Räumen des IASB von Montag, den 15. bis Freitag, den 19. März 2010
ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am fünften Tag der Sitzung angefertigt
haben, finden Sie hier. |
20. März 2010: Newsletter zum Entwurf über die Berichtseinheit
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel
IASB veröffentlicht Entwurf zur Beschreibung der Berichtseinheit
im Rahmenkonzept veröffentlicht (in englischer Sprache, 69 KB). Am 11. März 2010 hatte der IASB einen Entwurf zum Konzept der
Berichtseinheit mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Die Vorschläge sind Teil eines
Gemeinsamen Projekts zur Entwicklung eines gemeinsamen und verbesserten Rahmenkonzepts, das die Grundlage für die Entwicklung
zukünftiger Bilanzierungsstandards darstellt. Die Stellungnahmefrist läuft am 16. Juli 2010 ab. In unserem Newsletter erläutern wir
die in dem Entwurf enthaltenen Vorschläge und ihren Einfluss auf Konzern- sowie andere Arten von Abschlüssen. Alle zurückliegenden
Ausgaben des IAS Plus Update-Newsletters finden Sie hier. |
19. März 2010: Eilmeldung! Stellungnahmefrist zum Entwurf von Änderungen an IAS 37 verlängert
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Der IASB hat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen, die
Kommentierungsfrist zum Entwurf von Änderungen an IAS 37 zu verlängern. Neues Ende der Kommentierungsfrist ist der 19. Mai 2010. |
19. März 2010: EFRAG-Konsultation zu praktischen Auswirkungen der
Wertminderungsvorschläge des IASB
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Am 22. Februar 2010 hatte die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB
zu dessen Entwurf hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung
veröffentlicht. Im Stellungnahmeentwurf hatte EFRAG vorsichtig die
Vorschläge im IASB-Entwurf in konzeptioneller Hinsicht unterstützt
aber darauf hingewiesen, dass die praktischen Auswirkungen noch
weiter untersucht werden müssten. EFRAG hat sich daher entschlossen,
eine Konsultation durchzuführen, die auch einen Fragebogen
beinhaltet. Der Fragebogen enthält eine Reihe von allgemeine Fragen
die dabei helfen sollen, Struktur in später folgenden Befragungen
von Erstellern zu bringen. Ersteller aus allen Branchen werden
gebeten, an der Konsultation teilzunehmen. Weitere Informationen und
eine Verknüpfung auf den Fragebogen finden Sie in der
englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
19. März 2010: DSR-Stellungnahme zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zuden Änderungen an IAS 37
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat eine Stellungnahme
zum EFRAG-Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf zur Bewertung von Schulden
nach IAS 37 veröffentlicht. Der DSR selbst wird seinen eigenen
Stellungnahmeentwurf zum Entwurf des IASB erst auf der nächsten
Sitzung Ende des Monats erörtern, daher enthält die Stellungnahme
gegenüber EFRAG nur einen Überblick über die vorläufigen Meinungen
und Entscheidungen des DSR. Das Schreiben in englischer Sprache
finden Sie
hier (31 KB). |
19. März 2010: 142. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere
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Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 142. Sitzung
des Deutschen Standardisierungsrates am 25. und 26. März 2010 steht auf der
Internetseite des DRSC
zum Herunterladen bereit.
Die noch fehlenden Papiere sind für die nächsten Tage angekündigt. |
19. März 2010: Mitschrift vom vierten Tag der Märzsitzung des IASB
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IASB und FASB halten derzeit eine gemeinsame Sitzung in den Räumen des IASB von Montag, den 15. bis Freitag, den 19. März 2010
ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am vierten Tag
der Sitzung angefertigt haben, finden Sie
hier. |
19. März 2010: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
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Unsere britischen Kollegen haben die Märzausgabe 2010 des Newsletters zur
Versicherungsbilanzierung veröffentlicht. Diese Ausgabe trägt den Titel
Die Versicherungsbilanzierung nimmt Form an und widmet sich
schwerpunktmäßig den gemeinsamen Diskussion von IASB und FASB auf
den Sitzungen am 10. und 18. Februar 2010. Die Veröffentlichung
eines Entwurfs wird im Mai 2010 erwartet. Ausgabe 12 des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung können Sie
hier herunterladen
(in englischer Sprache, 130 KB). Wir haben dauerhafte Verknüpfungen auf
alle Ausgaben des Newsletters auf unserer
IAS PLUS-Seite zum Versicherungsprojekt
angelegt. |
19. März 2010: Costa Rica übernimmt den IFRS für KMU
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Das costaricanische Institut der Wirtschaftsprüfer ist laut
Gesetz der Standardsetzer von Costa Rica. Gegenwärtig befolgen alle
Unternehmen mit der Ausnahme einiger regulierter Unternehmen (Banken
und Finanzinstitute, Börsenmakler und Pensionsfonds), die von den
Regulierungsbehörden erlassene Rechnungslegungsregeln befolgen, die
IFRS. Das costaricanische Institut der Wirtschaftsprüfer hat Ende
letzten Jahres den IFRS für KMU eingeführt, der zum 1. Januar 2010
in Kraft getreten ist. Das Institut hat jedoch noch nicht endgültig
entschieden, welche Unternehmen als KUM anzusehen sind und den IFRS
für KMU anwenden dürfen. Wir haben eine neuen
IAS PLUS-Länderseite zu Costa
Rica für Sie eingerichtet. |
18. März 2010: Nominierungen erbeten für eine neue Arbeitsgruppe
zur Einführung des IFRS für KMU
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Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben zu
Nominierungsvorschlägen für die Besetzung einer neuen Arbeitsgruppe
für den IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) eingeladen.
Der Aufgabenbereich und die geplante Arbeitsweise von SMEIG sind auf
der Internetseite des IASB veröffentlicht worden:
www.iasb.org/IFRS+for+SMEs/SME+Implementation+Group.
Die Aufgabe von SMEIG wird sein, die internationale Übernahme des
IFRS für KMU zu fördern und die Einführung zu überwachen. SMEIG wird
zwei Hauptverantwortlichkeiten haben:
- nicht verpflichtende Leitlinien für die Einführung des IFRS für
KMU in Form von Fragen und Antworten zu entwickeln, die
Interessenten zeitnah öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und
- dem IASB gegenüber Empfehlungen auszusprechen, falls es den
Bedarf geben sollte, den IFRS für KMU zu ändern.
SMEIG wird von Paul Pacter geführt werden, dem
IASB-Direktor für den IFRS für KMU. Alle Mitglieder von SMEIG werden
auf Freiwilligenbasis Mitglieder sein. SMEIG wird eventuell auch
ernannte Beobachter umfassen, die an den Erörterungen teilnehmen
können aber kein Stimmrecht besitzen. Nominierungsvorschläge und
Bewerbungen werden bis zum 30. April 2010 erbeten. Die
englischsprachige Presseerklärung der IFRS-Stiftung finden Sie
hier (98 KB).
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18. März 2010: IFRS-Stiftung bittet um Stellungnahmen zur IFRS-Taxonomie 2010 und
bietet neues Ansichtswerkzeug
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Die IFRS-Stiftung lädt zu öffentlicher Stellungnahme zum Entwurf
einer IFRS-Taxonomie 2010 ein, der am 19. Februar veröffentlicht
worden ist. Die vorgeschlagene Taxonomie enthält eine im Vergleich
mit der Version von 2009 verbesserte Architektur und integriert zum
ersten Mal die vollen IFRS und den IFRS für KMU in einer einzigen
Taxonomie. Um die Prüfung der vorgeschlagenen Taxonomie zu
erleichtern, stellt die IFRS-Stiftung eine neues Werkzeug zur
Verfügung: xIFRS (IFRS mit XBRL). Das Werkzeug ist nur eIFRS-Abonnenten
zugänglich. Es unterstützt die Ansicht und das Verständnis der
IFRS-Taxonomie, ohne dass irgendeine Kenntnis von XBRL erforderlich
ist. xIFRS biete eine Ansicht der elektronischen IFRS mit
eingebettetem XBRL-Code und ist sowohl für die vollen IFRS als auch für
den IFRS für KMU verfügbar. Die IFRS-Taxonomie 2010 ist eine
Übersetzung der IFRS mit Stand vom 1. Januar 2010 in die Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible
Business Reporting Language). Stellungnahmen zur IFRS-Taxonomie 2010
werden bis 22. April 2010 erbeten. Die Taxonomie (und für eIFRS-Abonnenten
xIFRS) steht Ihnen
hier zur Verfügung.
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18. März 2010: Warum Brasilien plant, die IFRS zu übernehmen
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Brasilien ist eine der großen Wirtschaftsmächte, die
beabsichtigen, die International Financial Reporting Standards (IFRS)
zu übernehmen. Robert Bruce, Wirtschaftsprüfer und einer der
bedeutendsten britischen Journalisten, die über Finanzen und
Rechnungslegung schreiben, hat einen Artikel darüber geschrieben,
warum Brasilien sich entschlossen hat, die internationalen Standards
einzuführen, und wie sich Brasiliens wachsender Einfluss in der Welt
auch auf Finanzberichterstattung ausdehnt. Der IASB stellt diesen
Artikel, der allerdings nicht unbedingt offizielle IASB-Meinung
darstellt, auf seiner
Internetseite zur Verfügung (in englischer Sprache, 41 KB). |
18. März 2010: IDW-Stellungnahme zur Bewertung von Schulden nach IAS 37
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In einem Schreiben an den IASB äußert sich das Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) zu dessen
Entwurf zur Bewertung von Schulden
nach IAS 37. ED 2010/1 befasst sich mit der Bewertung von Rückstellungen im
Anwendungsbereich des bisherigen IAS 37, einschließlich Sachleistungsverpflichtungen.
Das IDW betrachtet das vorgeschlagene generelle Abstellen auf den am Abschlussstichtag für die
Befreiung von der Verpflichtung zu zahlenden Betrag (current exit price/current relief notion)
als nicht sachgerecht, da in vielen Fällen eine solche Befreiung rechtlich nicht möglich (z.B.
öffentlich-rechtliche Verpflichtungen) bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Stattdessen sind
nach Auffassung des IDW die Erwartungen des Managements für die Bewertung zugrunde zu legen, um den
künftigen Ressourcenabfluss realistisch abzubilden. Das vollständige
Schreiben des IDW in englischer Sprache finden Sie
hier (85 KB). |
18. März 2010: Ergebnisbericht von der Sitzung des EFRAG-Ausschusses für Planung und Ressourcen
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Der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der Europäischen Beratungsgruppe
für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) kam am 26. Januar 2010 in Brüssel
zu einer Sitzung zusammen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse
dieser Sitzung steht nun auf der
Internetseite von EFRAG zur Verfügung (in englischer Sprache,
271 KB). |
18. März 2010: 39. RIC-Sitzung - Sitzungspapiere
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Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 39. Sitzung
des Rechnungslegungs Interpretation Committee (RIC) am 24. März 2010 stehen
auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.
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18. März 2010: Ergebnisse der 141. DSR-Sitzung
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Der
Ergebnisbericht
(46 KB) der Sitzung des Standardisierungsrates vom 5. März steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Das aktuelle Arbeitsprogramm mit Stand
März 2010 finden sie
hier (70 KB). |
18. März 2010: Mitschrift vom dritten Tag der Märzsitzung des IASB
 |
IASB und FASB halten derzeit eine gemeinsame Sitzung in den Räumen des IASB von Montag, den 15. bis Freitag, den 19. März 2010
ab. Die Übersetzung der vorläufigen und
inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am dritten Tag
der Sitzung angefertigt haben, finden Sie
hier. |
17. März 2010: DRSC-Jahresbericht 2009
 |
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat den DRSC-Jahresbericht 2009 veröffentlicht.
In seinem Jahresbericht gibt das DRSC einen umfassenden Einblick in die nationale und internationale Arbeit seiner Gremien.
Die Arbeit des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) war im vergangenen Jahr sehr stark durch die IASB-Projekte
im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise geprägt. Dies spiegelt sich auch im Jahresbericht wider.
Ferner werden die pro-aktiven Aktivitäten des DSR auf internationaler Ebene erläutert,
aber auch andere wesentliche IASB-Projekte dargestellt.
Die Überarbeitung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) wird zudem beschrieben.
Das Rechnungslegungs Interpretation Committee (RIC) hat 2009 zu verschiedenen Themenbereichen Interpretationen
und Anwendungshinweise entwickelt bzw. überarbeitet. Diese werden im Jahresbericht vorgestellt.
Der Jahresbericht 2009 steht auf der Internetseite des DRSC zum
Herunterladen bereit
(5,56 MB).
Eine gebundene Ausgabe kann beim DRSC e.V. angefordert werden (bahrmann@drsc.de). |
17. März 2010: Protokoll der zweiten Sitzung des Expertenbeirats
zu Wertminderungen
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Im November 2009 hatte der IASB bei der Herausgabe des Standardentwurfs zur
Wertminderung finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden, bekanntgegeben, dass er infolge der erheblichen praktischen
Herausforderungen beim Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste ein
beratendes Expertenpanel einsetzen wird, das aus Experten auf dem
Gebiet des Kreditrisikomanagements besteht und den Board beraten soll.
Das beratende Panel wurde im Dezember 2009 gebildet und hielt dann auch seine erste Sitzung ab,
die eine Kennenlernrunde und ein Treffen zur Formulierung der Arbeitspakete war.
Seine zweite Sitzung hielt das Panel am 25. und 26. Februar 2010 ab.
Der Stab des IASB hat jetzt ein
Protokoll der zweiten Sitzung zur Verfügung gestellt (in
englischer Sprache, 32 KB). Eine Liste der Mitglieder des beratenden Expertenpanels finden Sie
hier (18 KB). |
17. März 2010: 13. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich
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Laut Information des Schäffer-Poeschel-Verlags steht ab sofort die
13. Ergänzungslieferung der Deutschen
Rechnungslegungs Standards zur Verfügung. Diese Ergänzungslieferung beinhaltet u.a. die
mit DRÄS 5 geänderten Standards zur Lageberichterstattung (DRS 5, DRS 5-10, DRS 5-20, DRS 15 und DRS 16)
sowie die RIC Anwendungshinweise Nr. 1 und Nr. 2.
Genios bietet die
Online-Textversion an.
Die 14. Ergänzungslieferung mit den geänderten Standards aus dem DRÄS 4 folgt im April 2010.
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17. März 2010: Mitschrift vom zweiten Tag der Märzsitzung des IASB
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IASB und FASB halten derzeit eine gemeinsame Sitzung in den Räumen des IASB von Montag, den 15. bis Freitag, den 19. März 2010
ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am zweiten Tag der Sitzung angefertigt
haben, finden Sie hier. |
17. März 2010: Neuer IFRS for SMEs Update-Newsletter des IASB
16. März 2010: IASB-Vorsitzender spricht vor den Finanzministern
der EU
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Heute spricht der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie vor dem Rat für Wirtschaft und Finanzen (Economic and Financial Affairs
Council, ECOFIN) der Europäischen Union. Er erstattet Bericht zu den Fortschritten, die der IASB beim Erreichen der
Harmonisierungsziele erzielt hat, die die G-20 gefordert hatte. Er spricht außerdem über Sachverhalte, die von der G-20 und der EU
im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise aufgebracht worden waren. Sir Davids vorbereitete Ansprache in englischer Sprache können Sie
hier
herunterladen (26 KB). |
16. März 2010: Gemeinsame Sondersitzung von IASB und FASB am 8. April
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Der IASB hat unter Vorbehalt eine gemeinsame Sondersitzung mit dem FASB in den Räumen des IASB in London am Donnerstag, den
8. April 2010 angekündigt. Eine Tagesordnung wurde noch nicht bekannt gegeben. Die beiden Boards werden außerdem ihre
reguläre monatliche Sitzung für April vom 19. bis 23. April 2010 in London abhalten. |
16. März 2010: Änderung der Tagesordnung für die Märzsitzung des IASB
 |
Die Tagesordnung für die derzeit stattfindende gemeinsame Sitzung des IASB und des FASB in London wurde geändert. Der für
Dienstag, den 16. März geplante Tagesordnungspunkt
Finanzinstrumente mit Eigenschaften von
Eigenkapital entfällt. In der darauffolgenden Woche wurden die Tagesordnungspunkte
Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert (ursprünglich für den 24. März vorgesehen) und
Ausbuchung
(ursprünglich für den 22. März vorgesehen) miteinander getauscht. Wir haben die Agenda, die wir Ihnen am
8. März 2010 zur Verfügung gestellt hatten, entsprechend angepasst. |
16. März 2010: Internetsendung des IASB zur Klassifizierung und
Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
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Der IASB wird eine live ausgestrahlte Internetsendung zum aktuellen Stand bei der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen
Verbindlichkeiten abhalten:
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Thema der Internetsendung: Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten |
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Datum und Uhrzeit: Montag, 22. März 2010 um 11:30 Uhr und als Wiederholung 16:00 Uhr (Angaben nach deutscher Zeit) |
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Weitere Informationen und Anmeldung:
hier |
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16. März 2010: Mitschrift vom ersten Tag der Märzsitzung des IASB
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IASB und FASB halten derzeit eine gemeinsame Sitzung in den Räumen des IASB von Montag, den 15. bis Freitag, den 19. März 2010
ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am ersten Tag der Sitzung angefertigt
haben, finden Sie hier. |
15. März 2010: Britische Finanzdienstleistungsbehörde warnt vor 'Bilanzierungsanomalien'
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Die britische Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA, die Banken- und Wertpapieraufsicht
in Großbritannien) hat einen Bericht zum Ausblick auf Finanzrisiken herausgegeben
(Financal Risk Outlook 2010,
2,96 MB). In dem Bericht werden die Finanzinstitute gewarnt, dass 'Bilanzierungsanomalien' das Risiko bergen,
Gewinne in einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Situation berichten zu müssen was die FSA prophezeit.
Dies könne geschehen, da nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften gestattet ist, Asset Backed Securities zu
fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren, während Credit Default Swaps erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden. Die FSA ermahnt die Finanzinstitute deshalb, in ihren Angaben klare Aussagen zu tätigen.
| Die künftige Entwicklung von Risiken kann aufgrund von Bilanzierungsanomalien falsch beurteilt
werden. Bilanzierungsanomalien, die auf eine unterschiedliche Behandlung von Handels- und Bankbuch zurückgehen,
bergen die Gefahr, dass die künftige Entstehung von Risiken nicht klar verstanden und kommuniziert wird. Vor
der Krise haben viele Banken und Investmentbanken sog. negative Basistrades abgeschlossen, also Asset Backed
Securities gehalten und Schutz in Form von CDS gegen denselben Namen erworben. Beide Seiten des Geschäfts wurden
ursprünglich im Handelsbuch geführt. Nachfolgend haben einige Banken im Rahmen einer zulässigen bilanziellen
Behandlungsweise die ABS in das Bankbuch übertragen, während die CDS im Handelsbuch blieben. Bei dieser
Behandlungsweise führt jede Verschlechterung im wirtschaftlichen Umfeld infolge einer daraus resultierenden
Vergrößerung des Credit Spreads sofort zu einem Gewinn im Handelsbuch, während die ABS-Werte im Bankbuch solange
unverändert bleiben, bis ein tatsächlicher Ausfall zu einer Wertminderung der Vermögenswerte führt. |
|
15. März 2010: Beirat für ein EFRAG-Projekt zu einem Rahmenkonzept für Angaben
 |
Ein Projekt zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für Angaben ist
als Teil der pro-aktiven Tätigkeiten der Europäischen
Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) aufgenommen worden. Ziel des
Projekts soll sein, einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der
Darstellung und der Relevanz von Informationen in Abschlüssen zu
leisten. Das Projekt steht unter der Leitung von EFRAG und wird vom
britischen ASB unterstützt. Als Teil des Projekts soll ein
paneuropäischer Beirat eingerichtet werden, um die Arbeiten zu
unterstützen, und EFRAG bittet um Nominierungen für die
Mitgliedschaft in diesem Beirat. Weitere Informationen finden Sie in
der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
15. März 2010: EFRAG-Aufsichtsrat tagt am 26. März
 |
Der Aufsichtsrat der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
wird am Freitag, den 26. März 2010 in Brüssel tagen. Die Sitzung
steht Beobachtern offen. Weitere Informationen und die Möglichkeit
zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
15. März 2010: DRSC-Stellungnahme zur EU-Konsultation zum IFRS für KMU
 |
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seine Stellungnahme an die EU zum Konsultationspapier zum IFRS für
KMU verabschiedet. Das DRSC hat die Entwicklung des IFRS für KMU und
die entsprechenden Feldversuche in Deutschland eng begleitet. Der
endgültige IFRS für KMU wurde vom DRSC sorgfältig geprüft. Trotz
einiger verbleibender Kritikpunkte ist das DRSC der Meinung, dass
dieser Standard für die Anwendung durch eine große Gruppe von
Unternehmen in Europa und in Deutschland geeignet ist. Die
vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie
hier (118 KB). |
15. März 2010: IOSCO-Prinzipien zur Datensammlung über Hedge-Fonds
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Der fachliche Ausschuss der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization
of Securities Commissions, IOSCO) hat Einzelheiten einer Vorlage zur weltweiten
Sammlung von Informationen über Hedge-Fonds, auf die man sich verständigt hat, veröffentlicht. Die Vorlage ist dazu
gedacht, die Sammlung auf den Austausch einheitlicher und vergleichbarer Daten zwischen den Aufsichtsbehörden und anderen
berufenen Organisationen zu ermöglichen, um eine internationale Zusammenarbeit der Aufsichten bei der Identifizierung
möglicher systemischer Risiken in diesem Sektor zu erleichtern. IOSCO ist der Ansicht, dass die Teilnehmer u.a. am besten
über ihre Handelstätigkeiten, die Märkte, in denen sie tätig sind, Finanzierung und Informationen über die Gegenparteien
beobachtet werden können.
Es gibt elf vorgeschlagene Kategorien an Informationen, die sowohl aufsichtliche als auch
systemische Daten einbeziehen und auf den Empfehlungen zur Datensammlung aufbauen, die im Abschlussbericht über die
Beaufsichtigung von Hedge-Fonds (aus dem Juni 2009) niedergelegt sind. Bei diesen Kategorien handelt es sich um:
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Allgemeine Informationen über Manager und Berater |
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Erfolgslage und Anlegerinformationen hinsichtlich gedeckter Fonds |
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Gemanagte Vermögenswerte |
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Produktrisikopositionen (brutto und netto) sowie Konzentrationen an Klassen von Vermögenswerten |
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Geografische Risikopositionen, brutto und netto |
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Sachverhalte im Zusammenhang mit Handel und Umschlag |
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Sachverhalte im Zusammenhang mit Vermögenswerten/Schulden |
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Kreditaufnahme |
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Risikosachverhalte |
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Risikopositionen aus der Bonität der Gegenpartei |
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Sonstige Sachverhalte |
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IOSCO empfiehlt, dass die erste Übung zur Datensammlung nach bestem Gewissen im September 2010 erfolgen
sollte (infolge der in vielen Rechtskreisen im Gang befindlichen Gesetzesentwicklung). Weitere Informationen
in englischer Sprache:
|
13. März 2010: DTT-Mitgliedsfirmen antworten auf die Konsultation der EU hinsichtlich IFRS für KMU

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Die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Mitgliedsfirmen von Deloitte Touche Tohmatsu (DTT) haben eine gemeinsame Antwort auf
das Konsultationspapier der Europäischen Kommission zum IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen übermittelt. Die Kommission leitete
die Konsultation im November 2009 ein, um ein Verständnis für die Sichtweise der Adressaten in der EU hinsichtlich des IFRS für KMU zu
gewinnen. Die Kommission sagte, dass die Antworten der Kommission bei ihrer derzeitigen Überprüfung der Bilanzrichtlinien eine Hilfe
sein werden. Die Sichtweise der europäischen Mitgliedsfirmen von DTT ist insgesamt die folgende:
| Wir glauben, dass der IFRS für KMU für eine weit verbreitete Anwendung innerhalb von Europa und für Unternehmen
jeder Art und Größe taugt, vorausgesetzt solche Unternehmen erstellen Mehrzweckabschlüsse. Der IFRS für KMU ist ein qualitativ
hochwertiger, globaler, prinzipienbasierter Standard, der von Spezialisten rund um den Globus mittels eines ausgedehnten
Konsultationsprozesses entwickelt wurde, und wir glauben, dass seine Anwendung Nutzern (durch eine erhöhte Vergleichbarkeit der
Abschlüsse) und Erstellern (durch verminderte Kosten für Konzerne und Skaleneffekte im Allgemeinen) nutzbringend und der Erleichterung
des grenzüberschreitenden Handels, der Dienstleistungen darunter Bilanzierung und Prüfung sowie des Kapitalverkehrs
dienlich wäre. Im europäischen Kontext glauben wir, dass dies dazu beitragen kann, den Binnenmarkt eine Realität für kleinere
Unternehmen werden zu lassen, und den vielen Unternehmen, die nicht an einem geregelten Markt notiert sind, aber grenzüberschreitend
in der EU tätig sind, Nutzen bringen kann. Zudem mag er die Kosten für die Standardsetter in den Mitgliedstaaten verringern. |
Weiterführende Informationen:
|
13. März 2010: Zusammenfassung der IFRSIC-Agendaentscheidungen aktualisiert
12. März 2010: Zweite der zwei gebundenen Ausgaben der IFRS 2010 jetzt verfügbar
 |
Der IASB hat die Gesamtausgabe der IFRS für 2010 (das 'rote Buch')
herausgegeben. Dabei handelt es sich um die herkömmliche Gesamtausgabe, die die jeweils aktuelle
Fassung der IFRS und der sie unterstützenden Materialien (veranschaulichende Beispiele, Umsetzungsleitlinien, die
Grundlage für Schlussfolgerungen sowie abweichende Meinungen) enthält, wie sie vom IASB bis zum 1. Januar 2010
herausgegeben worden sind. Das schließt jene Standards ein, die erst nach dem 1. Januar 2010 verpflichtend
anzuwenden sind. Im Januar hatte der Board eine Fassung der Gesamtausgabe veröffentlicht (das 'blaue Buch'), die
lediglich jene Verlautbarungen enthält, deren Anwendung zum 1. Januar 2010 verpflichtend ist. Die wesentlichen
Änderungen im roten Buch betreffen die Einfügung
 |
eines neues Standards: IFRS 9 |
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eines überarbeiteten Standard: IAS 24 (die Fassung 2003 von IAS 24, die ersetzt wurde, hat man weggelassen
die ersetzte Fassung kann für 2009 und 2010 weiterhin angewendet werden) |
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Änderungen an den IFRS, die als eigenständige Dokumente erschienen sind |
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Änderungen an den IFRS, die im Rahmen des zweiten jährlichen Verbesserungsprojekt erschienen sind |
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Änderungen an anderen IFRS infolge der Änderung überarbeiteter oder geänderter Standards ('Folgeänderungen') |
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zwei neue Interpretationen: IFRIC 18 und 19 |
Aufgrund des zunehmenden Umfangs der Inhalte wird das rote Buch 2010 in zwei Bänden erscheinen:
 |
Band A enthält die IFRS ohne Anhänge nebst Einführungen und erläuternden Überschriften. |
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Band B enthält die (unverbindlichen) Begleitmaterialien wie die Grundlage für Schlussfolgerungen,
Umsetzungsleitlinien und veranschaulichende Beispiele.
|
Sie können das Werk jetzt auf der
Internetseite des
IASB bestellen. Das rote Buch kostet ebenso wie das blaue Buch £60 plus Versandkosten (es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt).
Erwerben Sie das rote und das blaue Buch zusammen, beträgt der
Gesamtpreis £90 plus Versandkosten.
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12. März 2010: Mitschrift von der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB am 11. März 2010
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IASB und FASB kamen am 11. März 2010 für eine gemeinsame Sondersitzung in den Geschäftsräumen des IASB in London zusammen. Die
Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte von der Sitzung gemacht haben, steht Ihnen
auf einer separaten Seite zur Verfügung. Die reguläre Märzsitzung des Boards wird in der kommenden
Woche stattfinden. |
11. März 2010: 142. DSR-Sitzung
 |
Die Agenda für die 142. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 25. und 26. März 2010 steht
auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die Agenda sowie weitere Informationen, u.a.
Verknüpfungen für die Anmeldung finden Sie
hier. |
11. März 2010: IASB gibt Entwurf zur Phase D des Rahmenkonzepts heraus Die Berichtseinheit
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Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB)
haben heute einen Entwurf zum Konzept der Berichtseinheit
veröffentlicht. Die darin enthaltenen Vorschläge sind Ergebnis des
Projekts zur Entwicklung eines gemeinsamen und
verbesserten Rahmenkonzepts, das die Grundlage für die Entwicklung
künftiger Standards bieten soll. Im gegenwärtigen Rahmenkonzept des
IASB wird ein berichtendes Unternehmen in einem Satz ohne weitere
Erklärungen definiert; das FASB-Rahmenkonzept enthält keine
Definition. Die heute veröffentlichten Vorschläge sollen diese Lücke
schließen. Im Mai 2008 war ein Diskussionspapier zum neuen Konzept
der Berichtseinheit veröffentlicht worden, das bei den Anwendern
breite Unterstützung erhielt. Unter Berücksichtigung der
eingegangenen Stellungnahmen und nach erneuter Erörterung wurde nun
die folgende Definition erarbeitet:
Eine Berichtseinheit ist ein fest umrissener Teil einer
wirtschaftlichen Aktivität, dessen Finanzinformationen möglicherweise für gegenwärtige und potenzielle zukünftige Eigenkapitalgeber, Fremdkapitalgeber und andere Kreditgeber in ihrer Funktion als Kapitalgeber entscheidungsnützlich sein können.
Stellungnahmen sind bis zum 16. Juli 2010 einzureichen. Der
englischsprachige Entwurf steht Ihnen auf der Internetseite des IASB
in der Rubrik
Open to Comment zur Verfügung. |
11. März 2010: EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf zum Lagebericht
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Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme an den IASB
zum Entwurf ED/2009/6 Lageberichterstattung verabschiedet.
EFRAG unterstützt die Entwicklung eines solchen unverbindlichen
Leitliniendokuments, äußert jedoch einige inhaltliche Bedenken und
ist grundsätzlich der Meinung, dass vor dem Hintergrund der
Prioritäten des IASB jetzt nicht der richtige Zeitpunkt sei, solche
Leitlinien zu entwickeln. Die
Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie
hier (135 KB). |
11. März 2010: IDW nimmt Stellung zur Prüfung von Angaben über Treibhausgasemissionen
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt Stellung zur Konsultationspapier
des International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), des für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständigen internationale Gremiums
,hinsichtlich der Prüfung von Angaben über Treibhausgasemissionen. Im
seinem
Schreiben
(in englischer Sprache, 226 KB) äußert sich das IDW zu einem 30-Fragen-Katalog und den wichtigsten Aspekten der Konsultation, die Anforderungen an die Kompetenz des Auftragsverantwortlichen, die Sicherung der Qualität, die Einhaltung der beruflichen Verhaltensanforderungen sowie die Grundlagen des Prüfungsauftrages. |
11. März 2010: 39. RIC-Sitzung
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Die Agenda für die 39. Sitzung des Rechnungslegungs Interpretations Committees (RIC) am 24. März 2010 steht
auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die Agenda sowie weitere Informationen, u.a.
Verknüpfungen für die Anmeldung finden Sie
hier. |
10. März 2010: Mögliche Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung
eines Jahresabschlusses für Kleinstunternehmen
 |
Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, Kleinstunternehmen
von den bestehenden, europaweit geltenden Gesetzen auszunehmen, nach
denen sie verpflichtet sind, einen Jahresabschluss zu erstellen.
Über den Vorschlag des Parlament muss noch der Rat abstimmen, bevor
es zu einer Gesetzesänderung kommen kann. Nach einer entsprechende
Verabschiedung hätten dann die Mitgliedstaaten die freie Wahl, ob sie
die Kleinstunternehmen vom Jahresabschluss befreien. Die Abgeordneten
fordern mit der gleichen Entschließung auch eine allgemeine Überarbeitung der Vierten und Siebten Richtlinie über Gesellschaftsrecht im Jahr 2010.
Derzeit sind circa 7,2 Millionen Unternehmen in der EU von den EU-Regeln der Berichterstattung gemäß der entsprechenden Richtlinien betroffen. Etwa 5,4 Millionen (ca. 75%) davon sind Kleinstunternehmen, die vorwiegend auf lokaler oder regionaler Ebene
mit wenig oder gar keinen grenzüberschreitenden Aktivitäten tätig sind.
Die Presseerklärung des EU-Parlaments finden Sie
hier (119 KB). Die EU-Kommission führt derzeit eine
Konsultation zur Anwendung
des IFRS für KMU in Europa durch. |
10. März 2010: DSR-Stellungnahme zum Entwurf zum Lagebericht
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme an den IASB
zum Entwurf ED/2009/6 Lageberichterstattung verabschiedet.
Den meisten Vorschriften im dem prinzipienbasierten Entwurf stimmt
der DSR zu; er ist jedoch der Meinung, dass das Ergebnis kein
unverbindliches Leitliniendokument sein sollte sondern ein
eigenständiger Standard, da nur ein solcher zur Harmonisierung und
Verbesserung der Finanzberichterstattung wirklich beitragen könne.
Der DSR verweist auf das Beispiel des IFRS für KMU, der auch ein
Standard sei aber nicht notwendigerweise verpflichtend ist. Die
Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie
hier (65 KB). |
10. März 2010: Öffentliche Diskussion des DSR vom 8. März 2010 Protokoll und Präsentationen verfügbar
 |
Das DRSC gibt bekannt, dass das Protokoll und die Präsentationen der Öffentlichen Diskussion des DSR vom 8. März 2010 ab
sofort von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden
können. Gegenstand der Öffentlichen Diskussion waren die IASB-Entwurfsdokumente ED/2009/6 Lageberichterstattung und ED/2010/1
Bewertung von Schulden. |
10. März 2010: Neue Länderseite Kuwait auf IAS PLUS
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Wir haben auf IAS PLUS eine neue
Länderseite für Kuwait eingerichtet. Kuwait ist schon lange ein
IFRS-Land. Seit 1990 verlangt das Wirtschaftsministerium von Kuwait von Unternehmen und Institutionen aller Rechtsformen, gleich ob
börsennotiert oder nicht, die Aufstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den IFRS. Die mögliche Anwendung des IFRS für KMU wird
derzeit untersucht. |
9. März 2010: Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses
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Auf seiner Sitzung am 4. März 2010 hat der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) der EU-Kommission für die Annahme von IAS 24 Angaben über
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (überarbeitet 2009), Änderungen an IFRIC 14 IAS 19 – Die
Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung, IFRIC 19 Tilgung
finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente und Änderung an IFRS 1 Begrenzte Befreiung erstmaliger
Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7 gestimmt. Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
hat ihren Bericht zum Status des Übernahmeprozesses entsprechend
aktualisiert. Mit Ausnahme von IFRS 9, bei dem die Entscheidung
hinsichtlich der Übernahme aufgeschoben wurde, wird nun die
Übernahme aller noch nicht übernommenen Verlautbarungen des IASB
spätestens im zweiten Quartal 2010 erwartet. Eine Verknüpfung auf
den aktuellen EFRAG-Statusbericht, der alle noch nicht für die Anwendung in
Europa übernommenen Verlautbarungen und den jeweiligen Fortschritt
im Übernahmeprozess zeigt, finden Sie in der linken Spalte unserer
Startseite. Als neuen Service bieten wir Ihnen gleich darüber eine Zusammenstellung
dazu, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode
zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. |
9. März 2010: Internetsendung des IASB zum sonstigen Gesamtergebnis
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Der IASB wird eine live ausgestrahlte Internetsendung zum
aktuellen Stand der Darstellung von Posten im sonstigen
Gesamtergebnis (other comprehensive income, OCI) abhalten:
 |
Thema der Internetsendung: Darstellung von
Posten im sonstigen Gesamtergebnis |
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Datum und Uhrzeit: Montag, 15. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung
am Freitag, 19. März 2010 um 16:30 Uhr (Angaben nach deutscher Zeit) |
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Weitere Informationen und Anmeldung:
hier
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9. März 2010: Deloitte-Studie zur Zwischenberichterstattung in Großbritannien
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Unsere britischen Kollegen haben Keine halben Sachen bei der Bewertung
herausgegeben, eine Studie zur halbjährlichen Berichterstattung im
Jahr 2009 bei 130 börsennotierten Unternehmen im Vereinigten
Königreich. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf den Vorschriften
von IAS 34 Zwischenberichterstattung und den
Vorschriften zur Halbjahresberichterstattung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die
im Handbuch der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA)
enthalten sind. Sie können die englischsprachige Publikation
Measuring by Halves
kostenfrei herunterladen (1.121 KB). |
8. März 2010: "The Hundred" und der IASB erörtern IAS 37
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Am 5. März 2010 hielt Deloitte eine live ausgestrahlte
Internetsendung mit der Gruppe der 100 Finanzdirektoren im
Vereinigten Königreich (The Hundred Group of Finance Directors in the
UK) und dem IASB zur Zukunft der Bilanzierung von Schulden nach IFRS
ab. Der IASB befindet sich in den letzten Zügen eines Projekts zur
Überarbeitung von IAS 37. Der ursprüngliche Entwurf war im Juli 2005
zur Stellungnahme veröffentlicht worden. Im Januar 2010
veröffentlichte der IASB einen weiteren Entwurf, der auf die
vorgeschlagenen Änderungen bei der Bewertung von Schulden begrenzt
war; am 22. Februar stellte der IASB außerdem einen Arbeitsentwurf
des ganzen überarbeiteten Standards IAS 37 auf seiner Internetseite
zur Verfügung, um interessierten Parteien zu ermöglichen,
einzuschätzen, wie die überarbeiteten Leitlinien zur Bewertung in
den vorgeschlagenen neuen Standard eingreifen. Die
Kommentierungsfrist endet am 14. April 2010. Als Teil seiner
Einbindungsaktivitäten erörtert der IASB in dieser Internetsendung
mit "The Hundred" alle Aspekte des vorgeschlagenen neuen Standards.
|
"The Hundred" hat an den IASB geschrieben, um eine erneute
Veröffentlichung des gesamten Standards zur Stellungnahme zu
verlangen; sollte dies nicht der Fall sein, erbitte man eine
Verlängerung der Kommentierungsfrist der gegenwärtigen
Vorschläge, da es fast fünf Jahre her ist, dass der
ursprüngliche Entwurf herausgegeben wurde. Wie viele andere
Stellungnahmenden hinterfragte "The Hundred" sowohl die Ansatz-
als auch die Bewertungsaspekte der Vorschläge kritisch. In
Stellvertretung von "The Hundred" stellten Vertreter dreier
Unternehmen Fragen: Severn Trent, Tate & Lyle und Tomkins plc.
Für den IASB antwortete Boardmitglied Bob Garnett auf die Fragen
und wurde von Joan Brown, der Projektmanagerin für dieses
Projekt, unterstützt. Gastgeber der Internetsendung waren
Veronica Poole, die Leiterin des Global IFRS Office von Deloitte
in London, und Mark Smith, stellvertretender Vorsitzender des
Finanzberichterstattungsausschusses von "The Hundred".
|
Eine Aufzeichnung der Internetsendung steht Ihnen
hier zur Verfügung
(in englischer Sprache). Falls Sie dazu aufgefordert werden, geben Sie als
Passwort "831344" an.
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8. März 2010: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im März 2010
 |
Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung im März 2010 von Montag bis Freitag, den 15.-19.
März 2010 in seinen
Büroräumen in London abhalten. Am Montag, Dienstag und Mittwoch
finden gemeinsame Sitzungsteile mit dem
FASB statt. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die
Sitzung wieder. Von Montag bis Mittwoch, 22.-24. März 2010 findet die
übliche gemeinsame Märzsondersitzung von IASB und FASB ebenfalls in
den Büroräumen des IASB in London statt. Auch diese Sitzung steht
Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Die entsprechende Tagesordnung
nehmen wir in die nachfolgende Übersicht mit auf.
Tagesordnung für die reguläre IASB-Boardsitzung 15.-19. März 2010, London |
Montag, 15. März 2010
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (16:30 - 18:00 Uhr Londoner Zeit)
Dienstag, 16. März 2010
IASB-Sitzung (09:15 - 11:45 Uhr Londoner Zeit)
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (12:15 - 17:00 Uhr Londoner Zeit)
Mittwoch, 17. März 2010
IASB-Sitzung (09:00 - 12:30 Uhr Londoner Zeit)
 |
Gemeinsame Sitzung mit EFRAG (eine eigene Agenda für
die Sitzung finden Sie
hier) |
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Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert – Anwendungsbereich des
Standards |
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Bericht über den aktuellen Stand: IFRS Advisory Council
(vormals SAC) |
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:00 - 17:15 Uhr Londoner Zeit)
Donnerstag, 18. März 2010
IASB-Sitzung (09:00 - 16:45 Uhr Londoner Zeit)
Freitag, 19. März 2010
IASB-Sitzung (11:30 - 12:30 Uhr Londoner Zeit)
|
Tagesordnung für die reguläre gemeinsame Märzsitzung von IASB und FASB 22.-24. März 2010, London |
Montag, 22. März 2010
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:15 - 18:00 Uhr Londoner Zeit)
Dienstag, 23. März 2010
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (09:00 - 17:45 Uhr Londoner Zeit)
Mittwoch, 24. März 2010
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (09:00 - 11:30 Uhr Londoner Zeit)
|
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8. März 2010: Mitschnitt der 141. DSR-Sitzung
 |
Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 141. DSR-Sitzung
vom 5. März 2010 sind jetzt archiviert und können von der
Internetseite des DRSC abgerufen werden. |
8. März 2010: Änderung des RIC 3 verabschiedet
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Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) hat die Rechnungslegungs
Interpretation RIC 3 Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments:
Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements: Puttable Financial Instruments
and Obligations Arising on Liquidation durch Beschluss vom 10. Februar 2010 ergänzt und teilweise geändert.
Die Ergänzung bezieht sich auf Fragestellung 8 des RIC 3 („Verletzt das Entnahmerecht der Gesellschafter
i.S.d. § 122 HGB die Bedingung des IAS 32.16A (d) – keine weiteren Zahlungsverpflichtungen?“)
und stellt die Auswirkungen sog. Steuerklauseln in Gesellschaftsverträgen dar.
Daneben wurden kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen, um die Klarheit der Aussagen zu erhöhen.
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat dieser Änderung zugestimmt.
Der geänderte RIC 3 wird in der im April erscheinenden 14. Ergänzungslieferung der Loseblattsammlung
Deutsche Rechnungslegungs Standards/Rechnungslegungs Interpretationen verfügbar sein. |
8. März 2010: Studie zu neuen Finanzberichterstattungsmodellen
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Die Fakultät für Finanzberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW)
hat Entwicklungen bei den neuen Berichterstattungsmodellen herausgegeben.
In diesem Bericht wird argumentiert, dass die Berichterstattung
durch Unternehmen die Veränderungen in der Geschäftstätigkeit, der
Informationstechnologie und den Bedürfnissen der Nutzer
widerspiegeln muss. Dies sei ein fortlaufender Prozess. Daher müsse
die Diskussion der Zukunft der Unternehmensberichterstattung in neue Gleise geleitet werden. Es gäbe keine einfache harte
Entscheidung zwischen einem alten Modell und einem neuen; es gebe
einen Bedarf sich ständig fortentwickelnder Verbesserungen. Folgende
Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite
des ICAEW zur Verfügung:
|
8. März 2010: IDW nimmt Stellung zu neuen Prüfungsstandards der PCAOB
 |
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erneut Stellung gegenüber der
US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) zu deren
im Oktober 2009 veröffentlichten Entwürfen von sieben neuen
Prüfungsstandards zum Prüfungsrisiko, die im Rahmen des
Konsultationsprozesses nochmals zwecks Stellungnahme veröffentlicht wurden.
Wie auch schon in seiner Stellungnahme vom 18.02.2009 spricht sich das IDW für die
Annäherung der PCAOB Standards an die internationalen Prüfungsstandards (ISA)
aus und bemängelt, dass dazu von der PCAOB keine größeren Anstrengungen unternommen wurden.
Das englischsprachige Schreiben des IDW finden Sie
hier (96 KB). |
7. März 2010: IFRS für KMU im Libanon

 |
Nicht börsennotierte libanesische Unternehmen können den IFRS für KMU anwenden. Gemäß libanesischem
Ministererlass Nr. 1/6258 vom 21. August 1996, der vom Finanzminister herausgegeben worden ist, müssen die folgenden
Arten von Unternehmen im Libanon die International Accounting Standards (jetzt IFRS) anwenden:
 |
Alle Holding- und Offshore-Unternehmen, Unternehmen mit beschränkter Haftung sowie Aktiengesellschaften
ungeachtet ihrer Art, Größe, Anzahl der Mitarbeiter und Umsatz; |
 |
Alle Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die im Libanon tätig sind; sowie |
 |
Alle Einzelhandelskaufläufe und Personengesellschaften, deren Gesamtzahl der Beschäftigten 25 übersteigt
oder die einen Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. libanesischen Pfund haben (ca. 360.000 Euro). |
Da der IFRS für SMEs ein IFRS ist, haben nicht börsennotierte Unternehmen nunmehr die Wahl, die vollen
IFRS oder den IFRS für KMU anzuwenden, und viele entscheiden sich für die Anwendung des IFRS für KMU. Unternehmen,
die an der Beiruter Wertpapierbörse notiert sind, müssen die vollen IFRS anwenden. Wir haben auf IAS PLUS eine neue
Länderseite Libanon eingerichtet.
|
6. März 2010: Mitschrift von der Märzsitzung 2010 des IFRS Interpretations Committees
 |
Das IFRS Interpretations Committee kam am Donnerstag und Freitag, den 4. und 5. März 2010 in den Büroräumen des
IASB in London zu einer Sitzung zusammen. Wir haben Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Mitschrift, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, wie immer auf einer
eigenen Seite zur Verfügung gestellt. |
5. März 2010: Schweizer Prüfungsstandards, Ausgabe 2010
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Die Treuhand-Kammer der Schweiz hat die Ausgabe 2010 der Prüfungsstandards (PS) zur Verfügung gestellt.
Die Prüfungsstandards in der Ausgabe 2010 berücksichtigen das neue Revisionsrecht sowie das Revisionsaufsichtsgesetz.
Das Konzept der PS der vorliegenden Ausgabe 2010 hat sich gegenüber der Ausgabe 2004 nicht verändert.
Umfassend überarbeitet wurden allein PS 260 Kommunikation über die Abschlussprüfung mit den
Verantwortlichen für die Leitung und Überwachung und PS 700 Bericht des Abschlussprüfers.
Mit Ausnahme von PS 260 und PS 700, welche per sofort für den umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat resp.
für Revisionsberichte an die Generalversammlung gelten, sind die anderen geänderten PS
erstmals anzuwenden für Prüfungen von Abschlüssen und verwandten Dienstleistungen bezüglich
Finanzinformationen für Perioden, die am 1. Januar 2010 oder danach beginnen. Alle übrigen PS,
welche von der neuen Schweizer Gesetzgebung nicht betroffen sind und folglich keine Änderungen erfahren haben,
behalten ihr ursprüngliches Inkraftsetzungsdatum. Die Prüfungsstandards in der Ausgabe 2010 können Sie
von der
Internetseite der Treuhand-Kammer herunterladen.
|
5. März 2010: Nächste CFSS-Sitzung/ nächste TEG-Sitzung
 |
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
hat angekündigt, dass die nächste Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS),
bei der EFRAG gemeinsam mit den europäischen Standardsetzern tagt, am
25. März 2010 in Brüssel stattfinden wird.
Begleitet wird die Sitzung von einer Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) vom
24. bis 26. März 2010. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
5. März 2010: IFRS für KMU im Überblick - britische Version
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Unserer britischen Kollegen haben eine spezielle
Version der Broschüre IFRS für KMU im Überblick für das Vereinigte
Königreich herausgegeben. Dieser Leitfaden im Umfang von 88 Seiten
zum IFRS für KMU ist dem beliebten IFRS im Überblick/IFRSs in Your
Pocket zu den vollen IFRS von Deloitte sehr ähnlich. Dieser
Leitfaden ist auf Grundlage einer internationalen Version erstellt,
der vom IFRS Global Office herausgegeben wird und den wir Ihnen in
Kürze auf IAS PLUS zur Verfügung stellen werden. IFRS für KMU im Überblick widmet
sich jedem Abschnitt des IFRS für KMU einzeln, fasst die
Vorschriften zusammen und hebt die Unterschiede zu den vollen IFRS
hervor. Zusätzliche Leitlinien gelten der Anwendung des IFRS für KMU
im Vereinigten Königreich und sind extra markiert. Der IFRS für KMU
ist von besonderer Bedeutung im Vereinigten Königreich, da der UK Accounting
Standards Board (ASB) vorgeschlagen hat, dass der IFRS für KMU
britische Rechnungslegungsstandards ersetzen soll. Der Board hat
einen dreigestuften Ansatz vorgeschlagen, die britischen
Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS wie folgt in Einklang zu
bringen:
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Stufe 1 öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen würden die IFRS anwenden, wie sie in der EU gelten. |
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Stufe 2 alle andere Unternehmen die Vereinigten Königreichs würden mit Ausnahme derer, die sich dafür entscheiden, den
Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anzuwenden, den IFRS
für KMU anwenden. |
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Stufe 3 kleine Unternehmen können sich dafür entscheiden, weiterhin den FRSSE anzuwenden, solange sie nicht zwei der
folgenden Kriterien überschreiten: Umsatz £6.500.000; Bilanzsumme £3.260.000; und durchschnittliche Anzahl der
Beschäftigten 50. |
Unternehmen in Stufe 2 und 3 würden das Wahlrecht besitzen, die von der EU übernommenen IFRS anzuwenden, so sie das wollen, und jene in Stufe 3 würden zudem das Wahlrecht haben, den IFRS für KMU anzuwenden.
Sie können sich die englischsprachige Broschüre
hier
kostenfrei herunterladen (273 KB).
|
5. März 2010: Venezuela übernimmt IFRS für KMU
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Die Federación de Colegios de Contadores Públicos de Venezuela (FCCPV,
die nationale berufsständische Rechnungslegungsorganisation in Venezuela) hat
den IFRS für KMU für alle kleinen und mittelgroßen Unternehmen in
Venezuela übernommen. Die Anwendung des IFRS für KMU ist freiwillig
möglich für Abschlüsse zu Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2010
enden. Für Abschlüsse zu Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2011
enden, wird die Anwendung verpflichtend. Hier gelangen Sie zur
Internetseite der FCCPV (in spanischer
Sprache). |
5. März 2010: Formale Korrekturen an den IFRS
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Der IASB hat auf seiner Internetseite einige formale Korrekturen und Änderungen an seinen Verlautbarungen zur Verfügung gestellt. Betroffen sind das Bound Volume 2009,
der IFRS für KMU, IFRS 9 und IAS 24. Sie können die Korrekturen
hier einsehen. |
4. März 2010: Agendaseiten aktualisiert

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Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von
allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom
Februar 2010 und der gestrigen
Sondersitzung haben wir die folgenden Seiten
zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB)
für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzungen widerzuspiegeln:
|
4. März 2010: Anpassung von IDW Prüfungsstandards
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Änderungen von IDW Prüfungsstandards
zur Anpassung an die im Rahmen des Klarheitsprojekts überarbeiteten International Standards on Auditing (ISA)
vorgenommen. Diese Änderungen werden in einem zusammenfassenden Entwurf veröffentlicht.
Der IDW EPS 001 kann in der Rubrik
Verlautbarungen, Download von Entwürfen
auf der Internetseite des IDW heruntergeladen werden.
Außerdem wird er in Heft 3 der IDW Fachnachrichten 2010 veröffentlicht werden.
|
4. März 2010: IDW zum IFRS für KMU
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich in einem
Schreiben
(in englischer Sprache, 79 KB) zum Konsultationspapier der EU-Kommission zur Frage
der Verankerung des IFRS für KMU im europäischen Recht geäußert. Das IDW äußert Bedenken, ob der Standard tatsächlich den
Bedürfnissen der Abschlussadressaten von KMU gerecht wird, da der IFRS für KMU auf demselben Rahmenkonzept wie die
für börsennotierte Unternehmen konzipierten Original-IFRS basiert. Daher fordert das IDW die EU-Kommission auf,
bei den Überlegungen zur Modernisierung der Bilanzrichtlinien eine Analyse der Informationsinteressen
von Abschlussadressaten mittelständischer Unternehmen zugrunde zu legen. Außerdem
sei zu berücksichtigen,
dass der Jahres- anders als der Konzernabschluss nicht nur Informationszwecken, sondern auch der
Ermittlung ausschüttbarer Gewinne dient. Das IDW sieht das BilMoG als Vorbild für eine Modernisierung der Bilanzrichtlinien an und äußert sich gegen eine explizite Aufnahme eines Mitgliedstaaten- oder Unternehmenswahlrechts zur Anwendung des IFRS für KMU in das europäische Recht.
|
4. März 2010: Satzungsänderungen treten in Kraft
4. März 2010: Internationale Standards entscheidend für Anleger
und die Finanzstabilität
 |
Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC)
hat seinen dritten Jahresbericht über Führung weltweit herausgegeben.
Mehr als 110 Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzende von
Mitgliedorganisationen, assoziierten Vereinigungen und regionalen
Rechnungslegungsorganisationen nahmen an der Studie teil. Diese
globalen Führungspersönlichkeiten des Berufsstandes waren der
Meinung, dass die Einführung, Umsetzung und Durchsetzung von
internationalen Finanzstandards entscheidend für
den Anlegerschutz und die Finanzstabilität sind. Nachfolgend die
Übersetzung einiger Auszüge mit Bezug zu internationalen Standards:
 |
Mit Blick auf die Zukunft nannten die Befragten eine
Reihe von Bereichen, von denen sie erwarten, dass sie von
wachsendem Interesse für den Berufsstand sein werden. Dazu
zählten auch die Bedürfnisse der KMU und die Rolle der
kleinen und mittleren Prüfungsgesellschaften, Fortschritte
bei der sozialen Verantwortlichkeit von Unternehmen
einschließlich Nachhaltigkeitsfragen, der Übergang auf die internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA)
und der Umgang mit einem sich ändernden aufsichtlichen
Umfeld. |
 |
Die Befragten sind der Meinung, dass es von größter
Bedeutung für den IFAC ist, die Art und Weise zu
beeinflussen, wie die Welt über die Standards und Methoden
denkt, die im Berufsstand Anwendung finden. Insbesondere
meinen fast alle Befragten (98%) dass es "sehr wichtig" oder
"wichtig" ist, dass der IFAC Vertrauen in die
internationalen Standards ebenso wie ihre Einführung,
Umsetzung und Durchsetzung unterstützt (das gilt für vom
IFAC herausgegebene Standards und die International Financial Reporting Standards [IFRS]).
|
 |
Die Befragten sind der Meinung, dass es in den kommenden
drei Jahren für den IFAC wichtig sein wird, die Ergebnisse
in Bezug auf internationale Standards zu beeinflussen. Die
wirksame Umsetzung des IFRS für KMU, der vom International Accounting Standards Board (IASB)
herausgegeben worden ist, wurde als ein Bereich
hervorgehoben, in dem der IFAC seinen Einfluss verstärkt
ausspielen sollte. |
Das Urheberrecht des englischsprachigen Global Leadership Survey Report liegt beim IFAC;
wir stellen den Bericht mit freundlicher Genehmigung des IFAC auf
IAS PLUS bereit. Folgende Dokumente stehen Ihnen in
englischer Sprache zur Verfügung:
|
4. März 2010: Japan 'benennt' weitere IFRS
 |
In unserer Nachricht vom 31. Januar 2010 berichteten wir, dass
die Finanzmarktaufsicht von Japan (Financial Services Agency, FSA) vorgeschlagen hat, die Liste der IFRS, die für
die Anwendung durch freiwillig nach IFRS bilanzierende Unternehmen benannt werden, um die folgenden IFRS zu
aktualisieren:
 |
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting
Standards (Änderung) |
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IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis (Änderung) |
 |
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und
Personen (Änderung) |
 |
IFRS 9 Finanzinstrumente |
 |
IFRIC 14 IAS 19 Die Begrenzung eines leistungsorientierten
Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung (Änderung) |
 |
IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch
Eigenkapitalinstrumente |
Die FSA hat diesen Vorschlag nunmehr finalisiert. Die englische Fassung der Presseerklärung können Sie
hier einsehen. Verordnungen, die die FSA am
11. Dezember 2009 verabschiedet hat (siehe unsere
Nachricht auf IAS PLUS vom
gleichen Tag gestatten japanischen börsennotierten Unternehmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, freiwillig
die durch den Kommissar der FSA durch öffentliche Bekanntmachung benannten IFRS für Geschäftsjahre, die am oder nach
dem 31. März 2010 enden, anzuwenden.
|
4. März 2010: Mitschrift von der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB am 3. März 2010
 |
IASB und FASB kamen am 3. März 2010 für eine gemeinsame Sondersitzung in den Geschäftsräumen des IASB in
London zusammen. Wir haben Ihnen die vorläufige und inoffizielle Mitschrift, die Beobachter von Deloitte von der
Sitzung gemacht haben, wie immer auf einer eigenen Seite zusammengestellt. Eine
weitere gemeinsame Sondersitzung wird am 11. März 2010 stattfinden. Die reguläre Märzsitzung des Boards wird vom
15.-19. März 2010 stattfinden. |
4. März 2010: Ressourcen zum IFRS für KMU auf der Internetseite des IASB
 |
Abgesehen davon, dass der IASB den vollständigen IFRS für KMU (einschließlich der Umsetzungsleitlinien
und der Grundlage für Schlussfolgerungen) kostenfrei auf seiner Internetseite bereitstellt, hat er kürzlich weitere
kostenfreie Ressourcen zum IFRS für KMU eingestellt. Für diese haben wir Ihnen nachfolgend die entsprechenden Links
angegeben. Wir haben daneben dauerhafte Verknüpfungen auf unserer
IFRS für KMU
-Seite auf IAS PLUS eingerichtet.
|
3. März 2010: Neue IDW Verlautbarung zur Vollständigkeitserklärung
 |
Der Hauptfachausschuss (HFA) hat den überarbeiteten IDW Prüfungshinweis: Prüfung
der "Vollständigkeitserklärung" für in den Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen (IDW PH 9.950.3) verabschiedet.
Darin wurde die vom DIHK vorgenommene Überarbeitung des mit qualifizierter elektronischer Signatur
zu versehenden Formulars berücksichtigt. Der IDW PH 9.950.3 wird in Heft 3/2010 der IDW Fachnachrichten
veröffentlicht werden.
|
3. März 2010: Accounting Roundup – Ausgabe Februar 2010
 |
Wir haben die Februarausgabe 2010 von Accounting
Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 299 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.
Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:
Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie
hier.
|
3. März 2010: IVSC-Bewertungsleitlinie zu immateriellen Vermögenswerten
 |
Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat eine
aktualisierte Fassung der Bewertungsleitlinie (Guidance Note, GN) Nr. 4 zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte
veröffentlicht. In der geänderten GN 4 werden die Haupttechniken aufgeführt, die für die Bewertung immaterieller
Vermögenswerte wie Markenzeichen, intellektuellem Vermögen und Kundenbeziehungen anerkannt sind, und Leitlinien
zu ihrer Anwendung gegeben. Die Presseerklärung des IVSC können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache), GN 4 können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 1,69 MB). |
3. März 2010: Weitere Schulungsmodule zum IFRS für KMU
 |
Die IASC-Stiftung hat den zweiten Satz an Schulungsmaterialien zum IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen
(IFRS für KMU) veröffentlicht. Es wird für jeden der 35 Abschnitte des IFRS für KMU ein Schulungsmodul geben.
Bislang wurden 17 Module eingestellt. Die verbleibenden Module werden im Laufe dieses Jahres eingestellt, sobald
sie fertigstellt sind. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie
hier herunterladen (137 KB). Das Schulungsmaterial, das kostenfrei ist, kann
hier heruntergeladen werden. |
2. März 2010: Vereinbarkeit des IFRS für KMU mit der 4. und 7. EU-Richtlinie
 |
Im November 2009 hat die EU-Kommission die Europäische
Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting
Advisory Group, EFRAG) beauftragt, eine detaillierte Untersuchung
durchzuführen, in welchen Punkten der IFRS für kleine und
mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) nicht im Einklang mit der 4. und 7. EU-Richtlinie (78/660/EU
und 83/349/EWG) steht. Die Studie mit den Ergebnissen von EFRAG kann
hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 138 KB).
Stellungnahmen werden bis zum 19. April 2010 erbeten.
EFRAG stellt außerdem ein Arbeitspapier zur Verfügung, in dem
jeder Abschnitt des IFRS für KMU den Vorschriften der EU-Richtlinien
gegenüber gestellt wird (in englischer Sprache, 1,91 MB). |
2. März 2010: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in
deutscher Übersetzung
2. März 2010: Unsere Sichtweise zum Entwurf zur Lageberichterstattung
 |
Wir haben unsere Stellungnahme zum Entwurf ED/2009/6:
Lageberichterstattung an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 25 KB). In dem Entwurf, der am
23. Juni 2009 herausgegeben worden war, werden unverbindliche Leitlinien für die Auf- und Darstellung
eines Lageberichts vorgeschlagen. Wir unterstützen die Fertigstellung des Entwurfs als Leitliniendokument:
| Wir sind der Ansicht, dass der Lagebericht ein wichtiges Element der Berichterstattung
darstellt und den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen bereitstellt. Die jüngste Finanzmarktkrise
hat gezeigt, dass Adressaten von erläuternden Informationen profitieren, die zusätzlich zum Abschluss gegeben
werden und die ihnen helfen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu beurteilen. Wir
unterstützen den Board bei der Aufstellung grober Prinzipien, welche die Vergleichbarkeit zwischen nach IFRS
bilanzierenden Unternehmen erleichtern und die Nützlichkeit ihrer Berichterstattung verbessern helfen sollen.
Wir stimmen dem IASB zu, dass ein endgültiges Dokument den Rang unverbindlicher Leitlinien haben
sollte. Um dies aber unmissverständlich deutlich zu machen, schlagen wir dem IASB vor, klarzustellen, dass die
Fähigkeit eines Unternehmens, für sich die Befolgung der IFRS in seinem Abschluss in Anspruch zu nehmen, nicht
davon abhängt, ob es diese unverbindlichen Leitlinien zur Lageberichterstattung befolgt (BC46 des Entwurfs
könnte anders gelesen werden).
Dementsprechend unterstützen wir die Herausgabe des Entwurfs in der endgültigen Form eines
Leitliniendokuments, vorbehaltlich einiger Klarstellungen, wie unten ausgeführt. Angesichts der sehr groben
Natur der Leitlinien mag es Ansinnen geben, im Hinblick auf die Lageberichterstattung weitere Leitlinien zur
Verfügung zu stellen. In Anbetracht des aktuellen Arbeitsprogramms des IASB sind wir der Ansicht, dass der IASB
solchen Aufrufen in der näheren Zukunft widerstehen und derartige Eingaben zukünftig nur in Abstimmung mit den
Aufsichtsbehörden rund um den Globus, die mit der Überwachung der Abschlüsse, die Anlegern zur Verfügung gestellt
werden, beauftragt sind, erwägen sollte.
|
Alle unseren zurückliegenden Stellungnahmen an IASB, IFRIC, IASCF, IASC und SIC finden Sie
hier. Zu unserer Agendaseite zum Projekt Lageberichterstattung
kommen Sie hier.
|
2. März 2010: Deloitte UK iGAAP-Newsletter
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Wir haben auf IAS PLUS eine neue Ressource in englischer Sprache eingestellt den vierteljährlich
erscheinenden iGAAP-Newsletter unserer britischen Kollegen. In diesem Newsletter werden die Tätigkeiten von
IASB und britischem Accounting Standards Board abgedeckt. Jede Ausgabe ist einem bestimmten Thema gewidmet. So ging
es in der Dezemberausgabe 2009 beispielsweise um den IFRS für KMU und die Zukunft der britischen
Rechnungslegungsprinzipien. Zudem enthält jede Ausgabe den aktuellen Stand bei den Tätigkeiten von IASB und
ASB, die zeitliche Planung für die Projekte beider Boards, Verknüpfungen auf neue Publikationen von Deloitte,
ein Interview mit jemandem, der sich mit den IFRS befasst, sowie eine Tabelle mit den IFRS, die herausgegeben,
aber nicht in Kraft getreten sind oder noch nicht durch die Europäische Union übernommen wurden.
Wir haben ständige Verknüpfungen auf unserer
Länderseite Großbritannien angelegt.
|
2. März 2010: IFRS für KMU in Kambodscha
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In Kambodscha verpflichten sowohl das Unternehmens- als auch das Bilanzgesetz alle Unternehmen zur Aufstellung
von Jahresabschlüssen, wobei große Unternehmen sich prüfen lassen müssen. Im Januar 2009 hatte der Nationale
Bilanzrat (National Accounting Council, NAC) des Wirtschafts- und Finanzministeriums von Kambodscha die vollen IFRS
wie vom IASB herausgegeben übernommen. Der NAC hat nun den IFRS für KMU als Wahlrecht für alle Unternehmen in
Kambodscha mit Ausnahme von 'Unternehmen im öffentlichen Interesse' (Finanzinstitutionen, öffentlich gehandelte
sowie Großunternehmen) verankert; diese müssen die vollen IFRS anwenden. |
2. März 2010: Internetsendung des IASB zur Ablösung von IAS 37
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Wir erinnern noch einmal daran, dass der IASB eine live ausgestrahlte Internetsendung zum Projekt zur Ablösung von IAS 37 Rückstellungen,
Eventualschulden und Eventualforderungen abhalten wird:
 |
Thema der Internetsendung: IASB-Projekt zur Ablösung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und
Eventualforderungen |
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Datum und Uhrzeit: Mittwoch, 3. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung um 16 Uhr (deutscher Zeit) |
 |
Moderator: Robert Garnett, IASB-Mitglied, und Joan Brown, IASB-Projektmanagerin |
 |
Weitere Informationen und Anmeldung:
hier
|
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1. März 2010: IFRS-Training von Deloitte Strom und Energieversorgung
1. März 2010: Erinnerung an Ende der Kommentierungsfrist Lageberichterstattung
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Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum
Entwurf ED/2009/6:
Lageberichterstattung heute, am 1. März 2010, fällig werden. Der Entwurf war am 23. Juni 2009 herausgegeben
worden. In ihm werden unverbindliche Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines 'Lageberichts' vorgeschlagen. |
1. März 2010: IFRS für KMU in Botswana
 |
Einer Entschließung zum IFRS für KMU zufolge (in
englischer Sprache, 65 KB), die vom Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Botswana verabschiedet wurde, wird
der IFRS für KMU die Rechnungslegungsgrundlage für schätzungsweise mehr als 90% der Unternehmen in Botswana werden.
In der Erklärung heißt es:
| Im Juli 2009 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) schließlich den lange
erwarteten IFRS für KMU herausgegeben. Dieser Standard tritt unmittelbar in Kraft. Ohne Zweifel stellt dies für
den Berufsstand in Botswana eine willkommene Entwicklung dar, vor allem angesichts der Tatsache, dass Botswana
mit dem Unternehmensgesetz von 2003 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Befolgung der vollen IFRS geschaffen
hatte. Der KMU-Standard wird die Hürde einer Befolgung für Unternehmen in Botswana beträchtlich absenken und zum
Rechnungslegungsrahmen für mehr als 90% der Unternehmen in Botswana werden. |
Der Entschließung zufolge
 |
müssen börsennotierte Unternehmen die vollen IFRS anwenden |
 |
müssen nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Vermögen von mehr als 5 Mio. Pula (rund 520.000 Euro)
oder einem Umsatz von mehr als 10 Mio. Pula (ca. eine Mio. Euro) die vollen IFRS anwenden |
 |
müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse in der Abgrenzung des Instituts die vollen IFRS anwenden.
Dabei handelt es sich um:
 |
Unternehmen, die Einlagen oder Kredite von der Öffentlichkeit annehmen mit Ausnahme solcher Umstände,
wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt. |
 |
Unternehmen, die ihre Anteile oder Schuldverschreibungen der Öffentlichkeit anbieten |
 |
Unternehmen, die halbstaatlich oder eine sonstige Nichtregierungsorganisation sind, die von der
Regierung über Subventionen oder eine ähnliche Form von Finanzierungsvereinbarung ausfinanziert werden. |
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Unternehmen, die Vermögenswerte treuhänderisch für eine breite Gruppe an Außenstehenden verwahren, wie
beispielsweise Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker/-händler, Pensionsfonds u.dgl. |
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Fonds oder Investmentbanken mit Ausnahme solcher Umstände, wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt. |
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Unternehmen, die wirtschaftlich bedeutend in Botswana sind (es bestehen quantitative Leitlinien; u.a.
der Fall bei mehr als 100 Beschäftigten). |
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Alle anderen Unternehmen dürfen den IFRS für KMU anwenden mit Ausnahme derer, für die rechtliche
Regelungen oder sonstige Vorschriften zur Befolgung eines speziellen Rechnungslegungsrahmens abgesehen vom
IFRS für KMU bestehen. |
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