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IFRS-Nachrichten – Juni 2010

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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30. Juni 2010: Newsletter zur Konvergenz von IASB und FASB
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine neue Ausgabe des IFRS in Focus-Newsletters mit dem Titel IASB und FASB modifizieren die Strategie zur Konvergenz (in englischer Sprache, 78 KB). In diesem Newsletter werden die geänderte Strategie zur Konvergenz und der aktualisierte Arbeitsplan von IASB und FASB dargestellt. IASB und FASB haben ihre Strategie zur Konvergenz als Reaktion auf Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit der Adressaten, Stellung zu einer großen Zahl an Vorschlägen zu nehmen, deren Veröffentlichung im zweiten Quartal 2010 erwartet wurde, geändert. Alle zurückliegenden Ausgaben des IFRS in Focus-Newsletters finden Sie hier. Über den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms informieren wir auf unserer Agendaseite zu den Projekten.

 

30. Juni 2010: CEBS veröffentlicht zwei Folgeberichte zu seiner Beurteilung der Angaben von Banken

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat die Beurteilung der Banktransparenz in deren geprüften Abschlüssen für das Jahr 2009 und die Folgeüberprüfung der Banktransparenz in der deren Berichten nach Säule 3 für das Jahr 2009 veröffentlicht. In ihrer Presseerklärung stellt CEBS fest, dass "diese Arbeiten CEBSs fortwährendes Interesse an den Bankangaben hinsichtlich der Auswirkungen der Krise auf ihre Geschäftstätigkeit und finanzielle Situation" widerspiegeln.

bullet In der Beurteilung der Banktransparenz in deren geprüften Abschlüssen für das Jahr 2009 geht es um u.a. die Erörterung der Angaben zu Finanzinstrumenten, die infolge der verpflichtenden Anwendung der Änderungen an IFRS 7 seit dem 1. Januar 2009 bewirkt wurden (in englischer Sprache, 281 KB).
bullet In der Folgeüberprüfung der Banktransparenz in deren Berichten nach Säule 3 für das Jahr 2009 geht es um "Synergien mit den IFRS" im Rahmen der übergeordneten Beurteilung zu Angaben nach Säule (in englischer Sprache, 654 KB).

 

30. Juni 2010: Heads Up-Newsletter zu vorgeschlagenen Leitlinien des FASB zu Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und Angaben

Am 29. Juni 2010 hat der FASB den Vorschlag einer Aktualisierung der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) mit dem Titel Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und Angaben (Thema 820): Änderungen im Hinblick auf bestimmte Vorschriften zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und Angaben nach US-GAAP und IFRS herausgegeben. Die vorgeschlagene ASU ist das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts von FASB und IASB zur Entwicklung eines einzigen, konvergierten Rahmens zum beizulegenden Zeitwert. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Heads Up- Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache, 122 KB), in dem die wesentlichen Vorschriften des FASB-Vorschlags untersucht werden, darunter die folgenden Punkte:

bullet Zusammenfassung der Kernvorschriften
bullet die Konzepte der höchsten und besten Verwendung und der Bewertungsgrundlagen
bullet Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, die auf Portfolioebene gesteuert werden
bullet weitere Kernvorschläge
bullet Angaben
bullet Konvergenz mit den IFRS

 

30. Juni 2010: AFRAC-Stellungnahme zur Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine neue Stellungnahme "Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen" veröffentlicht (167 KB). Diese Stellungnahme übernimmt und ersetzt die Stellungnahme "Aktuelle Fragen der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen" vom Dezember 2008. Im Vorfeld wurde im Dezember 2009 der Entwurf veröffentlicht, der auch das Thema "Derivate und Sicherungsinstrumente" behandelte. Der besseren Übersicht halber wird dieser Themenbereich getrennt in einer eigenen AFRAC-Stellungnahme behandelt werden, deren Veröffentlichung für Ende September 2010 geplant ist.

 

30. Juni 2010: PS 880 – Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten
Der Kammervorstand der schweizerischen Treuhand-Kammer hat den neuen Prüfungsstandard PS 880 zur Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten verabschiedet. Alle Prüfungsstandards der Treuhand-Kammer finden Sie hier.

 

30. Juni 2010: EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Finanzinstrumenten: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung
Die Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme dessen Entwurf zu Finanzinstrumenten: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung eingereicht. EFRAG unterstützt die allgemeine Richtung der Überlegungen des IASB, meldet aber einige größere Bedenken an. Eine Verknüpfung auf die Stellungnahme finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

30. Juni 2010: IDW EPS 570: Beurteilung von Embedded Value Berichten von Versicherungsunternehmen
Im IDW EPS 570, den der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 23. Juni 2010 als Entwurf verabschiedete, wird die Berufsauffassung dargelegt, wie Embedded Value Berichte von Versicherungsunternehmen nach Art des marktkonsistenten Embedded Value (MCEV) entsprechend den Prinzipien des CFO-Forums zu beurteilen sind, wenn eine Prüfung oder prüferische Durchsicht stattfindet. Der Entwurf ist abrufbar in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen der Internetseite des IDW, und wird abgedruckt in Heft 07/2010 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2010 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung". Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 31. Dezember 2010.

 

30. Juni 2010: Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf Abschreibungen im Sachanlagevermögen
Bei vielen Unternehmen gibt es konjunkturell bedingt eine deutlich geringere Auslastung der Produktionsanlagen. Vor diesem Hintergrund äußerte sich der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seiner 220. Sitzung am 10./11. Juni 2010 zu der Frage, inwieweit Anpassungen der planmäßigen Abschreibungen solcher Sachanlagen im handelsrechtlichen Jahresabschluss in Betracht kommen. Hintergründe und Ergebnisse der Diskussion finden Sie in diesem Dokument des IDW (29 KB).

 

30. Juni 2010: Tagesordnung für die Sitzung des Interpretations Committee am 8. und 9. Juli 2010
Das IFRS Interpretations Committee (vormals IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 8. und 9. Juli 2010 (am 9. Juli nur vormittags) in den Räumen des IASB in London tagen. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Agenda der Sitzung wieder.
Agenda für die Sitzung des Interpretations Committee
Donnerstag und Freitag, 8. und 9. Juli 2010

Donnerstag, 8. Juli 2010 (10:15h-18:00h)
bullet Einführung
bullet IAS 16 Sachanlagen – Bilanzierung von Abraumkosten während der Produktionsphase in der Bergbaubranche
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen
bullet IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS – Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile
bullet Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Maiausgabe von IFRIC Update veröffentlicht wurden
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Angaben zur Annahme der Unternehmensfortführung: Spezifizierung der Auswirkungen der Unternehmensfortführung
bullet IAS 12 Ertragsteuern – Ansatz von latentem Steuervermögen für nicht realisierte Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Schuldtiteln
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, die aus der Kategorie Zur Veräußerung verfügbar in Kredite und Forderungen umklassifiziert werden
bullet Themen, die weiter erörtert werden sollten
bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – feste Zeitpunkte in der Ausnahme für Ausbuchungen
bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Gewinne am Tag 1
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Vergleichsinformationen
bullet IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Rückzahlungen einer Beteiligung/Währungsumrechnungsrücklage
bullet IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern – Berichterstattung nach IFRS nach einer Phase chronischer Hochinflation
bullet IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien – Wechsel vom Modell des beizulegenden Zeitwerts auf das Anschaffungskostenmodell

Freitag, 9. Juli (09:00h-12:30h)
bullet IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS – Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile (Fortsetzung vom Vortag)
bullet IAS 16 Sachanlagen – Bilanzierung von Abraumkosten während der Produktionsphase in der Bergbaubranche (Fortsetzung vom Vortag falls benötigt)
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen(Fortsetzung vom Vortag falls benötigt)
bullet Themen, die weiter erörtert werden sollten (Fortsetzung vom Vortag falls benötigt)
bullet Neue Themen, die erörtert werden sollten (wenn ausreichend Zeit zur Verfügung steht)
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Konzernumformungen und Einheitlichkeit der Leitlinien zu bedingten Gegenleistungen
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – Bilanzierung von satzungsgemäßen Gewinnbeteiligungsvereinbarungen
bullet IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen – Stufenerwerb: Beizulegender Zeitwert als angenommene Anschaffungskosten
bullet IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten – Bilanzierung von Wertminderungstests für Geschäfts- oder Firmenwerte, wenn nicht beherrschende Anteile angesetzt werden
bullet Alle IFRS – Empfohlene gegenüber vorgeschriebenen Angaben
bullet Administrativer Sitzungsteil – Stand der Arbeiten

 

30. Juni 2010: Studie zu Chinas Übernahme von IFRS-basierten Standards

Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer hat eine Publikation zur Rechnungslegungsreform in China herausgegeben: Chinese Accounting Reform: Towards a Principles-based Global Regime. Dabei handelt es sich um den Bericht über eine Studie über die Einführung IFRS-basierter Rechnungslegungsstandards in China. Der Bericht enthält folgende Bestandteile:

bullet Beschreibung des neuen chinesischen Rechnungslegungsregelungswerks
bullet Perspektiven in Bezug auf einen prinzipienbasierten Ansatz in China
bullet Beschreibung des Berufstandes der Rechnungsleger in China
bullet Erklärung zur Durchsetzung von Standards in China
bullet Ausblicke auf die Zukunft chinesischer Rechnungslegungsstandards und der IFRS

Nachfolgend finden sie die Übersetzung eines kurzen Auszuges aus der Studie:

Die bedeutendste Erkenntnis aus unserer Studie betrifft das Ausmaß der offiziellen Unterstützung und der Hingabe an prinzipienbasierte Rechnungslegung, die vor allem im Finanzministerium zu finden sind. Es ist unwahrscheinlich, dass China alle Souveränität über die Rechnungslegung demnächst aufgeben wird, aber Chinas Bemühungen bei der Umsetzung eines IFRS-basierten Rechnungslegungsregelungswerks geben Grund, zu hoffen, dass das Ziele einer einzige Rechnungslegungssprache wirklich erreichbar scheint.

Die Urheberrechte der Studie liegen beim schottischen Wirtschaftsprüferinstitut (Institute of Chartered Accountants of Scotland), und wir danken dafür, diese auf IAS PLUS zur Verfügung stellen zu dürfen. Die englischsprachige Studie finden Sie hier: Chinese Accounting Reform: Towards a Principles-based Global Regime (649 KB).

 

30. Juni 2010: Entwurf von Änderungen in begrenztem Umfang im Hinblick auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der IASB hat gestern einen ergänzenden Entwurf zur Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse für Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert herausgegeben (ED/2010/7 Measurement Uncertainty Analysis Disclosure for Fair Value Measurements). Darin werden relativ geringfügige Änderungen an den Vorschlägen aus dem IASB-Entwurf vom Mai 2009 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen. Anstelle der bisher vorgesehenen Sensitivitätsanalyse soll nunmehr eine Analyse von Bewertungsunsicherheiten vorzunehmen und offenzulegen sein. Konkret wird eine tabellarische Anhangangabe gefordert, die für alle zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerte und Schulden eventuelle Fair-Value-Änderungen ausweist, die sich ergeben, würde man einbezogene nicht-beobachtbare Bewertungsfaktoren ändern. Diese Angabepflicht ist beschränkt auf beizulegende Zeitwerte im Hierarchielevel 3. Bei dieser Wertangabe sind eventuelle Korrelationen zu berücksichtigen. Ist also bei Änderung eines Bewertungsfaktor aufgrund eines engen Zusammenhangs auch eine Änderung eines anderen Bewertungsfaktors erforderlich, müssen beide Faktoränderungen im auszuweisenden Betrag eingeschlossen sein. Von dieser Angabepflicht sind grundsätzlich keine Bilanzposten ausgenommen, es sei denn, ein individueller IFRS schließt spezifische Sachverhalte explizit aus. Die Kommentierungsfrist endet am 7. September 2010. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet Standardentwurf ED/2010/7 (183 KB)
bullet Presseerklärung des IASB (99 KB)

Bereits im Mai 2009 hatte der IASB den Entwurf eines IFRS Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Diskussion gestellt. Auf Basis der FASB-Vorschriften gemäß Topic 820 (vormals: SFAS 157) enthielt dieser Entwurf einige Abweichungen von den US-amerikanischen Vorschriften. Nach gemeinsamen Erörterungen haben IASB und FASB sich nun in allen Aspekten geeinigt und streben vollständig einheitliche Regelungen an. Im Vergleich zum IASB-Entwurf von Mai 2009 ergeben sich dabei auch Änderungen, die der IASB im gestern veröffentlichten ergänzenden Entwurf nicht zur Diskussion stellt. Der FASB hat ebenfalls gestern einen Exposure Draft zu Änderungen der Vorschriften zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Topic 820) publiziert. Dieser enthält alle Aspekte, also auch die, welche Abweichungen vom IASB-Entwurf von 2009 bedeuten. Auch dieser Entwurf kann bis 7. September 2010 kommentiert werden. Beide Boards werden die Stellungnahmen gemeinsam erörtern. Insofern kann auf diesem Wege indirekt auch zu den sonstigen, vom IASB nicht unmittelbar veröffentlichten Neuvorschlägen Stellung genommen werden. Die entsprechende FASB-Pressemitteilung finden Sie hier.

 

29. Juni 2010: RIC veröffentlicht Entwurf der zweiten Fortsetzung des Anwendungshinweises
Das DRSC gibt bekannt, dass der Entwurf zur zweiten Fortsetzung des RIC-Anwendungshinweises IFRS (2009/02) Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise ab sofort von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden kann. Stellungnahmen können bis zum 28. Juli 2010 beim RIC (per Post: DRSC e.V., Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.

 

29. Juni 2010: Reaktionen auf die Kündigung des Standardisierungsvertrags durch das DRSC
Wie in unserer gestrigen Nachricht berichtet, hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) beschlossen, den mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgeschlossenen Standardisierungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 zu kündigen. Diese Ankündigung hat für heftige Reaktionen in der Presse gesorgt. Mit einer Auflösung des DRSC würden die Grundsätze der internationalen Rechnungslegung künftig ohne die Mitwirkung Deutschlands erarbeitet, da das DRSC deutsche Interessen in den Anhörungen und Gremien des DRSC vertritt. Des Weiteren ist das DRSC proaktiv unter anderem durch Abhaltung der Öffentlichen Diskussionen tätig. Ein Teil des Streits, der zu Kündigung des Vertrags geführt hat, bezieht sich auf Fragen der Finanzierung. Nach Meinung der Presse dürften solche Fragen aber zweitrangig gegenüber dem Verlust der deutschen Stimme und Einflussmöglichkeit bei der Entwicklung der IFRS sein. Entsprechende Artikel finden Sie heute in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (S. 10), im Handelsblatt (S. 21) und in der Börsen-Zeitung (S. 7).

 

29. Juni 2010: DSR verabschiedet Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2009/12
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2009/12 Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung an den IASB übermittelt. Darin unterstützt der Standardisierungsrat den Vorschlag des IASB auf konzeptioneller Ebene, weil er die Verbindung zwischen der Erfassung von Zinserträgen und späteren Wertberichtigungen sachgerechter abbildet als ein Modell der eingetretenen Verluste. Allerdings hat der DSR starke Vorbehalte, was die praktische Umsetzbarkeit der unterbreiteten Vorschläge angeht, und mahnt weitergehende Erleichterungen an.

 

29. Juni 2010: Verabschiedung des IDW RS HFA 31
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Aktivierung von Herstellungskosten (IDW RS HFA 31) verabschiedet. IDW RS HFA 31 ersetzt die IDW Stellungnahme des HFA 5/1991: Zur Aktivierung von Herstellungskosten. IDW RS HFA 31 wird in Heft 7/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2010 abgedruckt werden.

 

29. Juni 2010: EFRAG-Konsultation zu den proaktiven Aktivitäten in Europa
Die Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen Arbeitsprogramm für die proaktiven Aktivitäten in Europa angestoßen. Françoise Flores, die Vorsitzende von EFRAG wird in der Presseerklärung von EFRAG wie folgt zitiert: “Ratschläge und Hinweise zu unserer proaktiven Arbeit von unseren europäischen Anwendern einzuholen, ist einer der Hauptschritte bei der Sicherstellung, dass wir auf ihre Bedürfnisse eingehen. Diese öffentliche Konsultation spiegelt auch das hohe Maß an Transparenz dahingehend wider, wie EFRAG dem öffentlichen Interesse Europas dient. Aus diesen Gründen wäre ich unseren Anwendern dankbar, wenn sie uns ihre Ansichten zur Art und Weise und zur Ausrichtung unserer proaktiven Aktivitäten mitteilen würden.” Die proaktive Arbeit von EFRAG zielt darauf ab, die europäischen Adressaten einzubinden und zeitnah wirkungsvolle Eingaben zu Beginn der IASB-Arbeiten zu leisten. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen in Bezug auf die Konsultation endet am 30. September 2010. Sie finden eine Verknüpfung auf das Konsultationspapier in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

29. Juni 2010: Newsletter zum IASB-Entwurf Erlöserfassung

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter mit dem Titel IASB gibt Entwurf zur Erlöserfassung heraus veröffentlicht (in englischer Sprache, 97 KB). [Bis Juni 2010 trugen diese Newsletter die Bezeichnung IAS Plus Update.] In dem Newsletter werden die Vorschläge des IASB vom 24. Mai 2010 hinsichtlich eines neuen Standards erörtert, der gemeinsam mit dem FASB entwickelt wurde und IAS 18 Erlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und die zugehörigen Interpretationen ersetzen soll. Das Kernprinzip des Standards ist, dass ein Unternehmen Erlöse aus Verträgen mit Kunden dann erfassen soll, wenn es Dienstleistungen gegenüber dem Kunden erbringt oder Güter an ihn überträgt. Der zu erfassende Betrag entspricht der Gegenleistung, die das Unternehmen vom Kunden erhält oder zu erhalten erwartet. Alle unsere zurückliegenden Ausgaben von IFRS in Focus und IAS Plus Update finden Sie hier. Unsere Agendaseite zum Projekt Erlöserfassung finden Sie hier.

 

29. Juni 2010: Oberster Gerichtshof urteilt über PCAOB
Der Oberste Gerichtshofs der Vereinigten Staaten hat sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) veröffentlicht (in englischer Sprache, 800 KB). Hintergrundinformationen zu diesem Rechtsstreit finden Sie in unserer Nachricht vom 4. Dezember 2009. Die PCAOB wurde im Rahmen des Sarbanes-Oxley Acts aus dem Jahre 2002 gegründet. Der Oberste Gerichtshof ist zu dem Schluss gekommen, dass ein Aspekt der PCAOB-Struktur – die doppelte Beschränkung aus gewichtigen Gründen bei der Entfernung von Boardmitglieder aus der PCAOB – dem Prinzip der verfassungsgemäßen Gewaltenteilung widerspricht. Der Gerichtshof kam außerdem zu dem Schluss, dass nicht verfassungsgemäße Amtszeitvorsorgen vom Rest der Satzung zu trennen sind.

 

28. Juni 2010: Überarbeitung von IDW Stellungnahmen aufgrund des BilMoG
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die überarbeiteten Fassungen zweier IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung: Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von Drohverlustrückstellungen (IDW RS HFA 4) sowie Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender (IDW RS HFA 11) verabschiedet. Damit wurden die Verlautbarungen an das mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderte HGB angepasst. Die Neufassungen der beiden IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung werden in Heft 7/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2010 abgedruckt. Die Presseerklärung des IDW finden Sie hier.

 

28. Juni 2010: DRSC kündigt Standardisierungsvertrag mit dem BMJ
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), Berlin, hat auf seiner heutigen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen, den am 3. September 1998 mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgeschlossenen Standardisierungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 zu kündigen. „Damit“, so Heinz-Joachim Neubürger, Vorstandsvorsitzender des DRSC, „wollen wir die Möglichkeit schaffen, die Meinungsbildung und Vertretung deutscher Interessen in Fragen der internationalen Rechnungslegung neu zu ordnen“. Dies sei vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise und der anstehenden, mit politischen Dimensionen verbundenen Grundsatzfragen dringend erforderlich. Die vollständige Pressemitteilung des DRSC e.V. finden Sie hier (21 KB).

 

28. Juni 2010: Accounting Alert zur Reform der Finanzberichterstattung in Australien

Unsere australischen Kollegen haben einen englischsprachigen Accounting Alert herausgegeben, in dem die Reform der Finanzberichterstattung erläutert wird, über die wir in unserer Nachricht vom 25. Juni 2010 berichtet haben. Die Reform wird zu bedeutenden Änderungen und reduzierten Angaben in den Abschlüssen führen und werden mit großer Wahrscheinlichkeit alle Unternehmen und ihre Berichtperiode vom 30. Juni 2010 betreffen. Nachfolgend geben wir eine kurze Zusammenfassung der Änderungen wieder:

Zusammenfassung der Änderungen für Abschlüsse zum 30. Juni 2010 und folgende
bullet Informationen über das Mutterunternehmen. Die Spalten mit Informationen über das Mutterunternehmen sind in konsolidierten Abschlüssen nicht länger vorgeschrieben. Stattdessen werden Finanzinformationen über das Mutterunternehmen in Form einer Anhangangabe geleistet – diese Angaben werden wahrscheinlich sowohl im Jahresabschluss als auch im Halbjahresbericht erforderlich sein (eine entsprechende Verordnung steht noch aus).
bullet IFRS-Erklärung. Eine IFRS-Bestätigung ist in der Erklärung des Aufsichtsrats erforderlich; diese gilt jedoch nur, wenn der Abschluss vollständig im Einklang mit den IFRS steht.
bullet Bekanntgabe der Dividenden. Unternehmen müssen besonders bei der Bekanntgabe von Dividenden in naher Zukunft aufpassen, da neue Vorschriften für die Ausschüttung von Dividenden ab der königlichen Genehmigung in Kraft treten.
bullet Vorzeitige Anwendung des RDR. Es gibt für manche Unternehmen die Möglichkeit das System der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Regime, RDR) vorzeitig anzuwenden; dies gilt beispielsweise für gewinnorientierte Unternehmen ohne Börsennotierung, gemeinnützige Unternehmen und einige Unternehmen des öffentlichen Sektors und hängt von den Berichtspflichten des Unternehmens ab.
bullet Durch eine Garantie beschränkte Unternehmen. Die Art und Weise wie durch eine Garantie beschränkte Unternehmen Bericht erstatten ist überarbeitet worden. Ein neues dreistufiges gestaffeltes Rahmenkonzept ist eingeführt worden, das auch Änderungen bei den Prüfungsvorschriften mit sich bringt.

 

28. Juni 2010: Aktueller Stand bei der indischen Konvergenz mit den IFRS

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat neue Presseerklärungen bezüglich seines Plans für einen phasenweisen Übergang auf 'benannte indische Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' (benannte Standards) durch börsennotierte und große indische Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Versicherungsunternehmen herausgegeben. Es sind jetzt auch Daten für Versicherungsunternehmen, Banken und andere Finanzinstitute bekannt gegeben, und einige noch offene Fragen wurden geklärt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte (eine ausführlichere Darstellung finden Sie auf unserer Länderseite Indien):

bullet Versicherungsunternehmen erstellen eine Eröffnungsbilanz zum 1. April 2012.
bullet Für Banken gilt eine Einführung in Schritten, die mit einer Eröffnungsbilanz für einige Banken zum 1. April 2013 beginnt; einige Genossenschaftsbanken (abhängig vom Nettowert) und Banken mit nur regionaler Bedeutung wären ausgenommen.
bullet Für andere Finanzinstitute gilt eine Einführung in Phasen, die am 1. April 2013 beginnt; einige nicht börsennotierte Finanzinstitute (abhängig vom Nettowert) wären ausgenommen.
bullet Für andere Unternehmen gilt eine Einführung in Phasen, die am 1. April 2011 beginnt; einige nicht börsennotierte Unternehmen (abhängig vom Nettowert) und kleine und mittelgroße Unternehmen wären ausgenommen.
bullet Ausgenommenen Unternehmen wäre es nicht vorgeschrieben, die 'benannten indische Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' anzuwenden, sie könnten dies aber freiwillig tun.
bullet Eine vollständige Einhaltung von IFRS 1 wäre nicht vorgeschrieben, aber es ist Unternehmen freigestellt, zusätzliche Spalten mit den neudargestellten Informationen einzufügen.
bullet Es sind spezifische als die Daten festgelegt worden, um den Nettowert zu prüfen, der in den Berechnungen verwendet wird.

Unternehmen, die die 'benannten indische Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' anwenden, können nicht automatisch in Anspruch nehmen, die IFRS vollständig einzuhalten.

 

28. Juni 2010: G-20 dringen auf harmonisierte Rechnungslegungsstandards, nehmen neuen IASB-Arbeitsplan zur Kenntnis

Die Gruppe der 20 (G-20) hat ihr Abschlusskommuniqué zum Gipfel veröffentlicht, der am 26. und 27. Juni 2010 in Toronto abgehalten wurde. Das Kommuniqué betont noch einmal die Bedeutung eines einzigen Satzes hochwertiger verbesserter weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards und hat den geänderten Zeitplan von IASB und FASB für den Abschluss der Hauptprojekte bis Ende 2011 zur Kenntnis genommen. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug aus dem Kommuniqué, das sie hier vollständig in englischer Sprache finden.

Rechungslegungsstandards

30. Wir betonen noch einmal die Bedeutung, die wir dem Erreichen eines einzigen hochwertigen Satzes verbesserter weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards zumessen. Wir haben den International Accounting Standards Board und den Financial Accounting Standards Board aufgefordert, ihre Bemühungen zu verstärken, ihr Harmonisierungsprojekt bis Ende 2011 abzuschließen.

31. Wir haben den International Accounting Standards Board ermutigt, Interessengruppen im Rahmen des Rahmenkonzepts für den unabhängigen Standardsetzungsprozess noch stärker einzubinden; das schließt die Einbindung der aufstrebenden Märkte ein.

 

28. Juni 2010: Surinam plant die Übernahme des IFRS für KMU
   
Die Regierung von Surinam erwägt ein neues Rechnungslegungsgesetz, mit dem die Anwendung des IFRS für KMU (und den vollen IFRS als Wahlmöglichkeit) für große und mittelgroße nicht börsennotierte Unternehmen und andere nicht börsennotierte Unternehmen, deren Abschlüsse geprüft werden, vorgeschrieben würde. Die vollen IFRS würden für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben. Das vorgeschlagene Gesetz wird von der Vereinigung der Wirtschaftsprüfer in Surinam unterstützt. Derzeit besitzt Surinam keine Gesetze zu Bilanzierungsgrundsätzen oder Abschlüssen. Die lokale Börse schreibt ebenfalls keinen bestimmten Satz Rechnungslegungsprinzipien vor, der von ihren börsennotierten Unternehmen zu verwenden wäre. Daher sind die IFRS nicht verpflichtend durch inländische Unternehmen anzuwenden, gleich ob börsennotiert oder nicht. Ein Unternehmen kann aber freiwillig die IFRS zur Erstellung von Abschlüssen verwenden.

 

28. Juni 2010: 146. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere
Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 146. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates am 1.und 2. Juli 2010 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

 

27. Juni 2010: Chilenischer Regulator verschiebt IFRS-Einführung für Versicherer
Die chilenische Wertpapier- und Versicherungsaufsicht (Superintendencia de Valores y Seguros, SVS) hat Versicherern gestattet, die Einführung der International Financial Reporting Standards aufgrund der großen Auswirkungen und der Arbeitsbelastung, die sich infolge des Erdbebens vom 27. Februar 2010 ergeben, bis 2012 zu verschieben. Ursprünglich war geplant, dass die Versicherungsunternehmen die IFRS ab dem 1. Januar 2010 übernehmen sollten. Die SVS hat die Übernahme bereits einmal auf 2011 verschoben. Sie hat nunmehr bekanntgegeben, dass sie im Verlauf des Jahres 2010 einen neuen Zeitplan für die Einführung der IFRS veröffentlichen wird. Die Presseerklärung der SVS in spanischer Sprache können Sie hier herunterladen (51 KB).

 

26. Juni 2010: Nächste TEG-Sitzung und öffentliche Telefonkonferenz
Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom 13. bis 16. Juli 2010 tagen. Die Sitzung steht Beobachtern offen (Anmeldung und Tagesordnung). Des Weiteren wird der Fachexpertenausschuss am 8. Juli 2010 eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Die EFRAG-Stellungnahme zu den Vorschlägen von IASB und FASB zur Berichtseinheit wird erörtert. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

 

26. Juni 2010: IFAC drängt G-20 zur Übernahme globaler Standards

Der internationale Wirtschaftsprüfungsverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Reihe an Empfehlungen an die G-20 übermittelt (in englischer Sprache, 201 KB), die diese auf ihrer Sitzung am 26. und 27. Juni 2010 in Toronto (Kanada) erwägen mögen. In den Empfehlungen werden die Notwendigkeit besserer Transparenz und Rechenschaft bei den Finanzen des öffentlichen Sektors betont und die G-20 aufgefordert, die Übernahme der International Financial Reporting Standards global zu unterstützen. Die Empfehlungen von IFAC sehen wie folgt aus:

  1. Die G-20 sollten alle Regierungen nachdrücklich auffordern, mehr Transparenz und Rechenschaft bei den Finanzen im öffentlichen Sektor walten zu lassen.
  2. Die G-20 sollten alle Regierungen dazu auffordern, mehr Transparenz und mehr Rechenschaft im Hinblick auf die Wirtschaftsförderungsprogramme und Rettungspläne, die zur Linderung der weltweiten Finanzmarktkrise gedacht sind, walten zu lassen.
  3. Die G-20 sollten alle Nationen ermuntern, die Staatsverschuldung sowie die Schulden hinsichtlich ihrer wahren wirtschaftlichen Auswirkungen zu überwachen.
  4. Um systemische Risiken aus der Staatsverschuldung und Schulden auf globaler Ebene besser beurteilen zu können, sollten die G-20 auf Übernahme und Einführung der internationalen Bilanzierungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) in allen Ländern der Welt drängen.
  5. Die G-20 sollten alle Regierungen dazu auffordern, gemeinsame globale Standards nicht nur im Hinblick auf den öffentlichen Sektor, sondern auch für die Bilanzierung, Prüfung und Unabhängigkeit des Prüfers zu übernehmen und umzusetzen.

Im Hinblick auf der vorstehende fünfte Empfehlung heißt es im Schreiben der IFAC:

Zur Verbesserung der Fähigkeit der Kapitalmärkte, global zu arbeiten, Investitionen effizienter über Grenzen hinweg zu ermöglichen und Risiken und Unsicherheiten auf den Kapitalmärkten zu verringern, sollten die G-20 auf eine frühzeitige Übernahme und Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRS), der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) sowie der Vorschriften über die Unabhängigkeit des Prüfers, wie sie im Verhaltenskodex für den Berufsstand niedergelegt sind, drängen. Dies wird den G-20 bei ihrem Ziel helfen, Transparenz und Rechenschaft im Zusammenhang mit den Finanz- und Kapitalmärkten zu festigen und gleiche Spielregeln bei der Auslegung und dem Austausch von Finanzinformationen zu schaffen. Einheitliche Finanzinformationen rund um die Welt können viel dazu beitragen, grenzüberschreitende Tätigkeiten sowie wirtschaftliche und finanzielle Stabilität zu ermöglichen.

 

26. Juni 2010: IASB stellt geänderten Arbeitsplan ein
Der IASB hat auf seiner Internetseite den Aktualisierten Arbeits- und Zeitplan per 25. Juni 2010 eingestellt, in welchem die Änderungen, die er am 24. Juni 2010 bekanntgegeben und an die G-20 übermittelt hat, sowie sonstige Änderungen an den nur den IASB betreffenden Projekte dargestellt werden. Wir haben unsere Seite der Agendaprojekte entsprechend angepasst.

 

25. Juni 2010: Neuer IFAC-Leitfaden zur Führung kleinerer Kanzleien in der Praxis
Der Ausschuss für kleine und mittelgroße Kanzleien (Small and Medium Practices, SMP) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Leitfaden für die Führung von kleinen und mittelgroßen Kanzleien in der Praxis herausgegeben, um Leitlinien zur Verfügung zu stellten, wie dieser Sektor sein Geschäft besser führen und letztlich in sicherer, profitabler und dem Berufsstand entsprechender Weise arbeiten kann. Die 455 Seiten umfassende Publikation in englischer Sprache können Sie hier kostenfrei von der Internetseite von IFAC beziehen.

 

25. Juni 2010: Accounting Roundup – Sonderausgabe
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Sonderausgabe von Accounting Roundup mit dem Titel Die Flutwellen der Bilanzierung und Änderungen in der Rechnungslegung herausgegeben. Bei dieser Ausgabe handelt es sich um eine Aktualisierung der Sonderausgabe, die im Mai 2010 mit dem Titel Die Flut an Änderungen auf dem Gebiet der Bilanzierung und der Rechnungslegung erschienen war.
Am 24. Juni 2010 hat der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) als Reaktion auf Bedenken seiner Adressaten sein Arbeitsprogramm und den Zeitplan für den Abschluss (1) seiner gemeinsam mit dem International Accounting Standards Board (IASB) verfolgten und (2) seiner eigenen Projekte geändert [siehe dazu die Nachricht auf IAS PLUS vom gestrigen Tag]. Viele dieser geäußerten Bedenken konzentrierten sich auf den Standardsetzungsprozess des FASB und die Frage, ob die Herausgabe so vieler vorgeschlagener Standards zum selben Zeitpunkt nicht dazu führe, dass der Board diese Verfahrensweisen 'abkürze' oder seinen Adressaten genug Zeit gebe, damit diese ihre Stellungnahmen an den FASB übermitteln können. Eingedenk dieser Bedenken haben FASB und IASB ihre Arbeitsprogramme ausgedehnt und die Anzahl der gemeinsamen Projekte, die pro Kalenderquartal zur Diskussion gestellt werden können, auf vier begrenzt.

Diese Aktualisierung der Sonderausgabe des Accounting Roundup-Newsletters spiegelt (1) die vom FASB an dessen Arbeitsprogramm und Zeitplan durchgeführten Änderungen (dies wird in dem Abschnitt 'nächste Schritte' der Beiträge dieser Ausgabe erörtert) und (2) die Entwicklungen wider, die sich bei den gemeinsamen und den allein vom FASB verfolgten Projekten seit der ursprünglichen Herausgabe dieser Publikation ergeben haben, insbesondere die Projekte zur Saldierung, zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital und Leasingverhältnissen.

Weitere Informationen in englischer Sprache: Sonderausgabe Juni 2010 des Accounting Roundup-Newsletter (163 KB). Sämtliche zurückliegenden Ausgaben finden Sie hier.

 

25. Juni 2010: Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 25. Juni 2010 herunter (in englischer Sprache, 128 KB). Derzeit wurden die folgenden sechs IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

bullet IFRS 9 Finanzinstrumente
bullet Änderung an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen einer Mindestfinanzierungsvorschrift
bullet IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente
bullet IAS 24 (überarbeitet) Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
bullet Änderung an IFRS 1 Begrenzte Ausnahme für die Angabe von Vergleichszahlen unter IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben für Erstanwender
bullet Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2008 - 2010)

 

25. Juni 2010: Fünfte Ausgabe der Investor Perspectives erschienen

Im April 2010 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der IASB ein Programm ins Leben gerufen, mit dem Anleger stärker in die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingebunden werden sollen. Einer der Programmpunkte ist ein Newsletter für Anleger. Die Board-Mitglieder Stephen Cooper, Patrick Finnegan und Patricia McConnell veröffentlichen zeitnah Informationen zu Berichterstattungsfragen. Die fünfte Ausgabe der englischsprachigen Investor Perspectives steht nun auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

bullet Erste Ausgabe: Do you agree that investors will benefit from the IASB’s proposals to improve pension accounting? (Patricia McConnell, 29. April 2010)
bullet Zweite Ausgabe: Loan loss allowances – to smooth or not? (Stephen Cooper, 11. Mai 2010)
bullet Dritte Ausgabe: Improving the picture of performance for investors (Patrick Finnegan, 4. Juni 2010)
bullet Vierte Ausgabe: Revenue recognition and your mobile phone (Stephen Cooper, 11. Juni 2010)
bullet Fünfte Ausgabe: Will the elimination of operating lease accounting improve financial reporting by lessees? (Patricia McConnell, 24. Juni 2010)

 

25. Juni 2010: Australien stellt Angaben zur Einhaltung der IFRS klar
Das australische Parlament hat einen Reform der Finanzberichterstattung verabschiedet. Es wird nun eine ausdrückliche Bestätigung der Einhaltung der IFRS in der Erklärung gefordert, die vom Aufsichtsrat dem Abschluss eines Unternehmens beizugeben ist. Diese Änderung soll einem Mangel an Bewusstsein entgegentreten, dass die Abschlüsse von australischen Unternehmen und anderen Berichtseinheiten in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt sind (Australiens Rechnungslegungsstandard für gewinnorientierte Unternehmen entsprechen den IFRS). Die Änderung tritt mit dem 30. Juni 2010 in Kraft. Mit der Reform wird auch die frühere Vorschrift aufgehoben, dass sowohl Konzern- als auch Einzelabschluss des Mutterunternehmens enthalten sein müssen; außerdem sind einige weitere kleiner Änderungen enthalten. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung der australischen Regierung.

 

25. Juni 2010: Juniausgabe des Newsletters zum IFRS für KMU
Der Stab des IASB hat die Juniausgabe seines Newsletters zum IFRS für KMU herausgegeben. Darin fasst der Stab alle Nachrichten zusammen, die den IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen betreffen. Den englischsprachigen Newsletter können sie hier von der Internetseite des IASB herunterladen. Dort finden Sie auch alle früheren Ausgaben.

 

25. Juni 2010: Internetsendung des FASB zum neuen Fortschrittsbericht

Am Donnerstag, den 1. Juli 2010 werden die FASB-Boardmitglieder Tom Linsmeier und Marc Siegel in einer Internetsendung den Fortschrittsbericht in Bezug auf die Abarbeitung des aktuellen Arbeitsprogramms von IASB und FASB erläutern. Sie werden darlegen, welchen Änderungen am gemeinsamen Arbeitsabkommen(Memorandum of Understanding, MoU) vorgenommen wurden und welche Entwürfe demnächst zu erwarten sind. Teilnehmer werden die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Die Teilnahme ist kostenfrei, aber eine Anmeldung ist erforderlich.

bullet Thema der Internetsendung: Fortschrittsbericht und aktueller Stand des Arbeitsprogramms
bullet Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 1. Juli 2010, 11:00 Uhr amerikanischer Ostküstenzeit
bullet Weiterführende Informationen und Anmeldung: hier

 

25. Juni 2010: Aktualisiertes Arbeitsprogramm von IASB und FASB

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben gestern ein Schreiben an die G-20 gerichtet, in dem zum überarbeiteten Arbeitsprogramm der beiden Standardsetzer und den Fortschritten bei der Harmonisierung Stellung genommen wurde. Der zusammenfassende Fortschrittsbericht (in englischer Sprache, 63 KB) benennt und erläutert die Änderungen in Bezug auf den Ansatz und den Zeitplan für eine Reihe von gemeinsamen Projekten der Boards. Die beiden Standardsetzer hatten bereits am 3. Juni 2010 die Absicht bekundet, diese Änderungen vorzunehmen, wobei folgende Ziele verfolgt werden sollten:

bullet die größeren in der Absichtserklärung genannten Projekte sollten einer Priorisierung unterzogen werden, um eine stärkere Fokussierung auf Sachverhalte und Projekte zu gestatten, von denen anzunehmen ist, dass sie zu einer bedeutenden Verbesserung und einer Annäherung zwischen den IFRS und US-GAAP führen werden;
bullet die Veröffentlichungen von Standardentwürfen und der damit einhergehenden Beratungen (wie beispielsweise Gesprächsrunden) sollten gestaffelt werden, um eine breite und wirkungsvolle Beteiligung der Adressaten im Standardsetzungsprozess zu ermöglichen, welche von entscheidender Bedeutung für die Qualität der aus ihnen erwachsenden Standards ist; die Zahl der pro Quartal herausgegebenen bedeutenden oder komplexen Standardentwürfe sollte auf vier begrenzt werden; und
bullet ein eigenständiges Konsultationsdokument sollte herausgegeben werden, in welchem Eingaben der Adressaten zu den Daten des Inkrafttretens und den Verfahrensweisen beim Übergang erbeten werden.

Einige der wesentlichen Änderungen haben wir unten für Sie zusammengefasst:

Fortschrittsbericht und neuester IASB-Zeitplan
bullet Konsolidierung. Fertigstellung des Standards, der IAS 27 ersetzen soll im 2. Quartal 2011 geplant. Darüber hinaus wird der IASB im 4. Quartal 2010 einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an seinen Konsolidierungsvorschriften in Bezug auf Investmentgesellschaften herausgeben, um diese an US-GAAP anzupassen. Der IASB würde eine endgültige Änderung im Rahmen des Konsolidierungsstandards vornehmen, der für das 2. Quartal 2011 geplant ist.
bullet Ausbuchung von Finanzinstrumenten. Im März 2009 hat der IASB einen Entwurf herausgegeben, in dem ein vorgeschlagenes Ausbuchungsmodell sowie ein alternatives Modell beschrieben werden, das von einigen Boardmitgliedern vorgeschlagen wurde. In den Stellungnahmen wurde das alternative Modell vorgezogen. Der IASB hatte erwartet, im 3. Quartal 2010 einen überarbeiteten Entwurf und im 1. Quartal 2011 einen endgültigen Standard herausgeben zu können. Nach dem neuen Zeitplan soll das Projekt in drei Teile unterteilt werden:
bullet Angaben. Der IASB wird neue Angabevorschriften für Ausbuchungen bis zum 3. Quartal 2010 fertigstellen.
bullet Verrechnung von Derivaten in der Bilanz. Dies ist gewissermaßen eine Darstellungsalternative zu einer vollständigen Ausbuchung. IASB und FASB werden gemeinsam einen separaten Entwurf im 4. Quartal 2010 herausgeben, in dem Änderungen vorgeschlagen werden, die den Unterschieden gelten, die zwischen ihren Standards zur Verrechnung von derivativen Verträgen und anderen Instrumenten in der Bilanz sowie bei den zugehörigen Angaben bestehen. Diese Unterschiede können die Finanzberichterstattung von Finanzinstituten wesentlich beeinflussen. Endgültig harmonisierte Verrechnungsstandards sollen im 2. Quartal 2011 herausgegeben werden.
bullet Umfassender Standard zur Ausbuchung. Zu einem künftigen Zeitpunkt nach weiteren Untersuchungen des Stabs werden der IASB und der FASB eine Entscheidung hinsichtlich der Art und des Umfangs von weiteren Verbesserungen und Harmonisierungsbemühungen fällen.
bullet Sicherungsbilanzierung. Im 3. Quartal 2010 wird der IASB einen Entwurf zur Sicherungsbilanzierung veröffentlichen (ursprünglich für das 2. Quartal 2010 geplant); ein endgültiger Standard soll im 2. Quartal 2011 folgen. Währenddessen wird der FASB öffentliche Gesprächsrunden zu seinen umfassenden Vorschlägen in Bezug auf Finanzinstrumente vom 27. Mai 2010 abhalten, die auch Sicherungsbilanzierung beinhalten. Der IASB wird an diesen Gesprächsrunden teilnehmen.
bullet Darstellung des Abschlusses. Dieses Projekt ist im Wesentlichen in drei Teile aufgeteilt worden:
bullet Darstellung des Gesamtergebnisses. Der IASB hat am 27. Mai 2010 einen Vorschlag veröffentlicht, nach dem alle Unternehmen verpflichtet wären, die Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit in einer einzigen, fortlaufenden Gesamtergebnisrechnung darzustellen (eine zweigeteilte Darstellung wäre verboten). Der FASB hat einen ähnlichen Vorschlag herausgegeben. Die Boards beabsichtigen, einen endgültigen, harmonisierten Standard im 4. Quartal 2010 herauszugeben.
bullet Umfassender Standard zur Darstellung des Abschlusses. 2008 haben die Boards ein Diskussionspapier herausgegeben, in dem umfassende Prinzipien für die Darstellung des Abschlusses vorgeschlagen wurde. Diese Prinzipien waren unter anderem (a) eine zusammenhängende Struktur für die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung und die Kapitalflussrechnung, (b) eine Zwischensumme für Gewinne und Verluste in der Gesamtergebnisrechnung und (c) die Darstellung der Kapitalflüsse aus operativer Tätigkeit nach der direkten Methode. Die Boards haben nun entschieden, weitere Einbindungsaktivitäten im 4. Quartal 2010 vorzunehmen, bevor ein Entwurf fertiggestellt und veröffentlicht wird. Währenddessen werden sie im 3. Quartal 2010 auf ihren Internetseiten einen Stabentwurf der vorgeschlagenen Standards zur Verfügung stellen, um die vorläufigen Schlussfolgerungen der Boards bis dato widerzuspiegeln. Ein Entwurf ist nun für das 1. Quartal 2011 geplant, ein endgültiger Standard im 4. Quartal 2011.
bullet Aufgegebene Geschäftsbereiche. Dies ist ein Projekt von begrenztem Umfang, mit dem Unterschiede zwischen den Definitionen von aufgegebenen Geschäftsbereichen und den zugehörigen Angaben zwischen IFRS und US-GAAP beseitigt werden sollen. Die Boards beabsichtigen, einen Entwurf im 1. Quartal 2011 und einen harmonisierten endgültigen Standard im 4. Quartal 2011 herauszugeben.
bullet Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital. Im Februar 2008 hat der IASB ein Diskussionspapier herausgegeben, in dem zu Stellungnahmen zu einem ähnlichen Diskussionsdokument des FASB vom November 2007 eingeladen wurde. Nachfolgend haben beide Boards entschieden, einen Ansatz zu verfolgen, der von den Vorschlägen im FASB-Papier abweicht. Ursprünglich waren ein Entwurf im Juni 2010 und ein endgültiger Standard im 2. Quartal 2011 vorgesehen. Nach dem neuen Programm sind der Entwurf im 1. Quartal 2011 und der endgültige Standard im 4. Quartal 2011 vorgesehen.
bullet Leasingverhältnisse. Da die Diskussion zwischen IASB und FASB zur Bilanzierung durch den Leasinggeber länger dauern als erwartet, ist die Veröffentlichung eines Entwurfs in das 3. Quartal 2010 geschoben worden. Ein endgültiger harmonisierter Standard soll jedoch weiterhin im 2. Quartal 2011 erscheinen.
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Der IASB hat entschieden, einen begrenzten Entwurf herauszugeben, in dem relativ geringfügige Änderungen an den Vorschlägen des Entwurfs vom Mai 2009 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen werden. Die Änderungen beziehen sich auf die vorgeschlagene Angabe einer Sensitivitätsanalyse für Zeitwertbewertungen der dritten Ebene für alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Als Folge ist der endgültige Standard des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert jetzt für das 1. Quartal 2011 angesetzt.
bullet Erlöserfassung. Am 24. Juni 2010 wurde ein Entwurf herausgegeben, und der endgültige Standard soll im 2. Quartal 2011 erscheinen.
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Entwurf wurde im April 2010 herausgegeben. Ein endgültiger Standard soll im 1. Quartal 2011 herauskommen.
bullet Versicherungsverträge. Im gemeinsamen Fortschrittsbericht wird eingestanden, dass der IASB und der FASB zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen bei verschiedenen wichtigen Fachfragen in diesem Projekt gekommen sind. Der IASB beabsichtigt, im Juli 2010 einen Entwurf herauszugeben. Vor dem Hintergrund ihrer abweichenden Meinungen beabsichtigt der FASB, im Juli über den besten Weg zu entscheiden, wie Meinungen der Interessengruppen zu den Vorschlägen des IASB eingeholt werden können (beispielsweise durch Veröffentlichung der Vorschläge als eigenen Entwurf oder auf eine andere Art und Weise). Im Fortschrittsbericht wird keine zeitliche Planung für einen endgültigen Standard genannt.
bullet Emissionshandelsprogramme. Im May 2010 sind die Boards übereingekommen, dass andere Projekte des Arbeitsabkommens eine höhere Priorität aufweisen. Die Boards planen nun einen gemeinsamen Entwurf im 2. Halbjahr 2011, ein endgültiger harmonisierter Standard soll im Lauf von 2012 erscheinen.

 

24. Juni 2010: Gemeinsamer Entwurf von IASB und FASB zur Erlöserfassung

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben heute einen Entwurf zur Stellungnahme veröffentlicht, mit dem die Berichterstattung über Erlöse aus Verträgen mit Kunden und die zugehörigen Kosten verbessert und angeglichen werden soll. Bei Übernahme würde aus dem Entwurf ein einziger Standard für die Erlöserfassung nach den IFRS und nach US-GAAP entstehen, der über verschiedenen Branchen und Kapitalmärkte hinweg anzuwenden wäre. Die Veröffentlichung dieses gemeinsamen Entwurfs stellt einen bedeutenden Schritt bei der weltweiten Harmonisierung in einem der wichtigsten und am häufigsten auftretenden Bereiche der Finanzberichterstattung dar. Der vorgeschlagene Standard würde IAS 18 Erlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und die zugehörigen Interpretationen ersetzen. Unter US-GAAP würde er die meisten Leitlinien zur Erlöserfassung in Topic 605 der FASB-Kodifizierung ersetzen.

Das Kernprinzip des Standards ist, dass ein Unternehmen Erlöse aus Verträgen mit Kunden dann erfassen soll, wenn es Dienstleistungen gegenüber dem Kunden erbringt oder Güter an ihn überträgt. Der zu erfassende Betrag entspricht der Gegenleistung, die das Unternehmen vom Kunden erhält oder zu erhalten erwartet. Der vorgeschlagene Standard würde IFRS und US-GAAP in folgenden Punkten verbessern:

bullet die Uneinheitlichkeiten in den bestehenden Vorschriften würden beseitigt;
bullet es würde ein solideres Rahmenkonzept für Fragen der Erlöserfassung geschaffen;
bullet die Vergleichbarkeit über Unternehmen, Branchen und Kapitalmärkte hinweg würde erhöht;
bullet es würden verbesserte Angaben gefordert; und
bullet die Bilanzierung von Vertragskosten würde klargestellt.

Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 114 KB). Der Entwurf selbst ist Ihnen hier zugänglich. In Kürze sollen ein Snapshot und eine live ausgestrahlte Internetsendung zum Entwurf folgen. Die Kommentierungsfrist endet am 22. Oktober 2010.

 

24. Juni 2010: IASB und FASB wenden sich an die G-20

IASB und FASB haben gemeinsam an den kanadischen Premierminister geschrieben, der Gastgeber des G-20-Gipfels in Toronto an diesem Wochenende sein wird. Die beiden Standardsetzer erläutern in ihrem Schreiben, warum – entgegen der auf dem G-20-Gipfel in Pittsburgh gemachten Zusagen – einige Projekte des Konvergenzprogramms jetzt erst nach dem Juni 2011 abgeschlossen sein werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersetzung der relevanten Passagen des Schreibens. Das vollständige Schreiben in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung (52 KB).

Dieses Schreiben [der beiden Standardsetzer an die G-20] hob unsere gemeinsame Verpflichtung zur Verbesserung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der US-amerikanischen Rechungslegungsgrundsätze (US-GAAP) sowie die von uns angestrebte Harmonisierung hervor. Es strich außerdem heraus, dass wir uns der Bedeutung bewusst sind, die das Ziel Juni 2011 für die G-20-Mitglieder hat, die die IFRS 2011 oder 2012 einführen wollen, sowie für andere Länder einschließlich Japan und die Vereinigten Staaten, die die fortlaufende Verbesserung und Harmonisierung im Hinblick auf eine Entscheidung beobachten, welche Rolle die IFRS in ihren Kapitalmärkten spielen sollen.

Wir haben auch festgestellt, dass viele Interessengruppen Bedenken geäußert haben, dass sie keine hochwertige Meinungsäußerungen zu den vielen bedeutenden Entwürfen einreichen könnten, die für eine Veröffentlichung im zweiten Quartal dieses Jahres vorgesehen waren. Aus diesem Grund waren wir bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem wir an die G-20-Finanzminister schrieben, damit befasst, eine geänderte Strategie zu entwickeln, bei der das Abschlussdatum Juni 2011 oder früher für die Projekte beibehalten wurde, bei denen die Verbesserung der IFRS und US-GAAP am dringendsten ist. Wir haben außerdem die Projekte identifiziert, bei denen ein späteres Abschlussdatum sachgerecht wäre, weil sie sich Sachverhalten widmen, die unserer Meinung nach eine vergleichsweise niedrigere Dringlichkeit aufweisen oder bei denen weitere Untersuchungen und Analysen notwendig sind.

 

24. Juni 2010: IDW EPS 700 zur Prüfung von Beihilfen verabschiedet
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insb. zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW EPS 700) verabschiedet. Der IDW EPS 700 steht in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen der Internetseite des IDW zur Verfügung. Außerdem wird er in Heft 7/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden. Einen Kurzüberblick finden Sie in der Presseerklärung des IDW. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 15. Januar 2011.

 

24. Juni 2010: Mitschrift von der Sondersitzung von IASB und FASB am 23. Juni 2010
IASB und FASB haben eine weitere gemeinsame Sondersitzung am 23. Juni 2010 abgehalten. Einziger Tagesordnungspunkt der Sitzung, die von 14 bis 18 Uhr Londoner Zeit in den Geschäftsräumen des IASB in London stattfand, war das Projekt zu Versicherungen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

 

24. Juni 2010: Formale Korrekturen an den IFRS
Der IASB hat auf seiner Internetseite einige formale Korrekturen und Änderungen an seinen Verlautbarungen zur Verfügung gestellt. Betroffen sind unter anderem das Bound Volume 2010, IFRS 9 Finanzinstrumente (herausgegeben im November 2009) und die begrenzte Ausnahme hinsichtlich Vergleichsangaben nach IFRS für Erstanwender (herausgegeben im Januar 2010). Die Korrekturen waren bereits im Mai 2010 zur Verfügung gestellt worden, wurden jetzt aber noch einmal geändert. Sie können sie hier einsehen.

 

24. Juni 2010: Übernahme von Änderungen an IFRS 1 - Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Juni 2010 die Verordnung (EG) Nr. 550/2010 (814 KB) der Kommission vom 23. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender für die Anwendung in Europa übernommen.

 

23. Juni 2010: Europäische Prioritäten für den G-20-Gipfel

Herman Van Rompuy, der Präsident des Europäischen Rates, und José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen Kommission, haben sich gemeinsam an ihre G-20-Kollegen hinsichtlich der europäischen Prioritäten beim G-20-Gipfel am 26. und 27. Juni 2010 in Toronto gewendet. In dem Brief werden die Mitglieder der G-20 aufgefordert, ihre Selbstverpflichtung hinsichtlich einer Reform der Finanzmärkte auf eine einheitliche und koordinierte Art und Weise unter Einhaltung aller in Pittsburgh vereinbarten Maßnahmen erneut zu bestätigen. In Bezug auf die Finanzberichterstattung heißt es in dem Schreiben:

Hinsichtlich der Rechnungslegungsstandards erinnern wir an die Notwendigkeit, eine globale Konvergenz auf einen Satz hochwertiger Standards innerhalb der in Pittsburgh vereinbarten Frist zu erzielen, und an die Notwendigkeit, die Führungsstruktur des International Accounting Standards Boards weiter zu verbessern.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache können Sie hier herunterladen (19 KB).

 

23. Juni 2010: Singapur schlägt Einführung des IFRS für KMU vor
   

Der Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC) von Singapur hat eine Absichtserklärung veröffentlicht, in der die Gründe dargelegt werden, warum der ASC beabsichtigt, den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) des IASB als singapurischen Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen (Singapore Financial Reporting Standards for Small Entities, SFRS for Small Entities) zu übernehmen. Der SFRS für kleine Unternehmen wäre eine Option bei der Berichterstattung von Unternehmen in Singapur, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind und bestimmte Kriterien erfüllen.

"Der ASC ist der Meinung, dass die Einführung des IFRS für KMU kleineren Unternehmen in Singapur nutzen würde, in dem eine übermäßige Belastung bei der Berichterstattung, die aus der beachtlichen Menge von Ansatz- und Bewertungsgrundlagen und detaillierten Angabevorschriften entsteht, verringert wird."

Die Absichtserklärung des ASC können sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 258 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 18. August 2010.

Singapurische Unternehmen, die für eine Anwendung des IFRS für KMU in Frage kommen:

Ein Unternehmen kommt für eine Anwendung des IFRS für KMU in Frage, wenn folgendes gilt: (I) Es ist nicht öffentlich rechenschaftspflichtig; und (II) es gilt als kleines Unternehmen, weil es mindestens zwei der drei Größenkriterien erfüllt, die vom ASC vorgeschrieben werden.

(I) Ein Unternehmen gilt als öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

  1. Seine Schuldtitel und Eigenkapitalinstrumente werden an einem öffentlichen Markt gehandelt, oder das Unternehmen ist dabei, solche Instrumente für einen Handel an einem öffentlichen Markt zu emittieren (beispielsweise an einer in- oder ausländischen Börse oder einem OTC-Markt, einschließlich lokaler und regionaler Märkte).
  2. Es ist im Einlagengeschäft tätig und/oder hält Vermögenswerte in treuhänderischer Eigenschaft für eine große Gruppe von Außenstehenden als hauptsächlichen Geschäftszweck. Dies ist typischerweise der Fall bei Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker und -händler, Investmentfonds und Investmentbanken.
  3. Es ist nach dem Aktiengesetz von Singapur ein börsengehandeltes Unternehmen.
  4. Es ist ein Wohltätigkeitsunternehmen nach dem Wohlfahrtsgesetz.
  5. Es ist eine Kreditgesellschaft nach dem Genossenschaftsgesetz oder eine Gesellschaft, die nach der Änderung des Genossenschaftsgesetzes von 2008 als Kreditgesellschaft anzusehen ist.

(II) Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt (auf konsolidierter Basis):

  1. Gesamtjahreseinkünfte von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar;
  2. Gesamtbruttovermögen von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar; oder
  3. nicht mehr als 50 Mitarbeiter.

 

23. Juni 2010: Internetsendung zum Projekt zur Ersetzung von IAS 39

Am 6. Juli 2010 wird der Stab des IASB eine Internetsendung zum Projekt zur Ersetzung von IAS 39 abhalten. Unteranderem werden der aktuelle Stand des Erörterungen des Expertenbeirats und die nächsten Schritte in der Projektphase zu Wertminderungen vorgestellt, der neueste Stand bei der Sicherungsbilanzierung wird erörtert, und es wird der allgemeine Zeitplan des Projekts in seiner neuesten Form vorgestellt. Teilnehmer werden im Anschluss an die Präsentation die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen.

bullet Thema der Internetsendung: Aktueller Stand beim Projekt zur Ersetzung von IAS 39
bullet Datum und Uhrzeit: Dienstag, 6. Juli 2010, 11:00 Uhr und Wiederholung um 16:00 Uhr deutscher Zeit
bullet Weiterführende Informationen und Anmeldung: hier

 

23. Juni 2010: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben die Juniausgabe 2010 des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung herausgebracht. Diese Ausgabe trägt den Titel Fast da.... Er hat die im Mai und Anfang Juni 2010 zwischen IASB und FASB abgehaltenen Sitzungen zur Erörterung des Projekts zu Versicherungsverträgen zum Gegenstand. Die Veröffentlichung eines Entwurfs wird im Juli 2010 erwartet. Ausgabe 15 des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 113 KB). Wir haben dauerhafte Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS PLUS Projektseite zum Versicherungsprojekt eingerichtet.

 

22. Juni 2010: Ergebnisse der 145. DSR-Sitzung
Der Ergebnisbericht der 145. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) vom 7. und 8. Juni 2010 kann sofort von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden.

 

22. Juni 2010: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Übersetzung
Unsere Kollegen haben eine Übersetzung der Maiausgabe 2010 des englischsprachigen Newsletters zur Versicherungsbilanzierung erstellt (360 KB). Diese Ausgabe trägt den Titel Sicherer, aber langsamer Fortschritt und widmet sich schwerpunktmäßig den gemeinsamen Diskussion von IASB und FASB auf den Sitzungen im April 2010. Als Kernergebnis lässt sich festhalten, dass die Veröffentlichung eines Entwurfs auf Juni verschoben wurde, wir diesen Termin aber immer noch als ehrgeizig ansehen. Wir haben dauerhafte Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS PLUS-Seite zum Versicherungsprojekt angelegt.

 

21. Juni 2010: Treuhänder der IFRS-Stiftung werden am 6. und 7. Juli 2010 tagen

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung werden am Dienstag und Mittwoch, den 6. und 7. Juli in Washington zu einer Sitzung zusammen kommen. Die Sitzungen finden im Algonquin Room, Four Seasons Hotel, 2800 Pennsylvania Avenue NW, Washington, DC USA statt. Der Sitzungsteil am 6. Juli von 13:45 bis 17:00 Uhr US-amerikanischer Ostküstenzeit steht Beobachtern offen. Die Tagesordnung für diese Teil der Sitzung sieht wie folgt aus:

bullet Bericht des IASB-Vorsitzenden
bullet Bericht des Vorsitzenden des IFRS-Rats
bullet Bericht vom Ausschuss zur Aufsicht über den Standardsetzungsprozess
bullet Diskussion über die Überprüfung der Strategie

 

21. Juni 2010: Internetsendungen zum IFRS für KMU online abrufbar

Die Weltbank hat auf ihrer Internetseite eine zweiteilige Internetpräsentation von Paul Pacter mit dem Titel Ein Überblick über den IFRS für KMU zur Ansicht bereitgestellt. Jeder Teil dauert etwa eine Stunde. In der Präsentation werden die Vorschriften jeder der 35 Abschnitte des IFRS für KMU beleuchtet und die Unterschiede zu den vollen IFRS hervorgehoben. Um die englischsprachigen Internetpräsentationen anzusehen:

bullet Teil 1: Überblick für den IFRS für KMU
bullet Teil 2: Überblick für den IFRS für KMU

Diese Präsentationen sind zusammen eines der 20 Schulungsmodule in den Train-the-Trainer-Workshops des IASB zum IFRS für KMU. Weitere Informationen zu den Workshops oder zum Herunterladen sämtlicher Präsentation finden Sie hier.

 

20. Juni 2010: Gemeinsame Sitzung zweier Beratungsgremien des IASB

 

Die Gruppe der Analystenvertreter und das globale Erstellerforum des IASB werden am Freitag, den 25. Juni 2010 von 10 bis 15:30 Uhr Londoner Zeit mit Vertretern des IASB zu einer gemeinsamen Sitzung in den Büroräumen des IASB in London zusammenkommen. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder.

bullet Gruppe der Analystenvertreter (Analyst Representative Group, ARG): Die ARG ist eine Gruppe von 15 professionellen Finanzanalysten, die sich dreimal im Jahr mit fünf Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln. Die ARG wurde 2003 ins Leben gerufen.
bullet Globales Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF): Das GPF ist eine Gruppe von Unternehmensvertretern, die die IFRS anwenden und mit denen sich der IASB mehrere Male im Jahr trifft. Der Zweck des Globalen Forums der Ersteller besteht darin, Input zu Konzepten und Vorschlägen, die der IASB entwickelt, zu geben und dem IASB Rat zu Praxisauswirkungen seiner beabsichtigten Vorschläge auf die Abschlussersteller anzubieten. Die Sitzungen sind öffentlich.
Tagesordnung für die Gemeinsame Sitzung
Gruppe der Analystenvertreter und globales Erstellerforum
25. Juni 2010, London
bullet Aktueller Stand beim Arbeitsprogramm
bullet Darstellung des Abschlusses
bullet Leasingverhältnisse
bullet IASB-Arbeitsprogramm nach 2011

 

20. Juni 2010: PCAOB Q&A zu Jahresberichten von Prüfungsgesellschaften
Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat Leitlinien ihres Stabs in Form von Fragen und Antworten über die Vorschrift veröffentlicht, wonach bei ihr registrierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Jahresberichten bei der PCAOB auf Formular 2 einreichen müssen. Mit Jahresbeginn 2010 müssen alle bei der PCAOB registrierten Unternehmen auf den 31. März eines bestimmten Jahres bis zum 30. Juni dieses Jahres einen Geschäftsbericht auf Formular 2 einreichen, das einen 12-Monats-Zeitraum abdeckt, der am 31. März endet. Zu den jährlich zu berichtenden Informationen gehören u.a. Informationen über herausgegebene Prüfungsberichte, die disziplinarische Chronik neuer Mitarbeiter und bestimmte Informationen über börsennotierten Mandanten in Rechnung gestellte Gebühren für verschiedene Arten von Dienstleistungen. Die PCAOB-Regeln zur jährlichen Berichterstattung traten zum 31. Dezember 2009 in Kraft; dementsprechend müssen alle bei der Behörde registrierten Unternehmen bis zum 30. Juni 2010 einen Jahresbericht auf Formular 2 einreichen. Die Frage-und-Antwort-Leitlinie des PCAOB-Stabs zu Formular 2 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 191 KB).

 

19. Juni 2010: Weitere Sondersitzung von IASB und FASB am 23. Juni 2010
IASB und FASB haben eine weitere Sondersitzung für den 23. Juni 2010 anberaumt. Einziger Tagesordnungspunkt der Sitzung, die von 14 bis 18 Uhr Londoner Zeit in den Geschäftsräumen des IASB in London stattfinden wird, ist das Projekt zu Versicherungen. Wenn Sie an der Sitzung als Beobachter teilnehmen oder die Sitzung im Internet verfolgen wollen, können Sie sich auf dieser Seite anmelden.

 

19. Juni 2010: Schreiben von Präsident Obama an die G-20
In einem an die Staatsoberhäupter der anderen G-20-Staaten gerichteten Schreibens im Vorfeld ihrer kommenden Sitzung in Toronto am 26. und 27. Juni 2010 hat US-Präsident Barack Obama fortgesetzte Bemühungen angemahnt, um die Erholung von der globalen Finanzmarktkrise zu ermöglichen und das weltweite Finanzsystem zu reparieren. Auf dem Gebiet der Rechnungslegung mahnte Präsident Obama erneute 'Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz und mehr Angaben durch unsere großen Finanzinstitute' an. Er sagte, dass mehr Transparenz und Angaben zu 'Förderung eines intakten Marktes und Verringerung von Marktmanipulationen' führen. Das Schreiben von Präsident Obama an die G-20 können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

19. Juni 2010: Tommaso Padoa-Schioppa wird Vorsitzender der Treuhänder
Das Überwachungsgremium der IFRS-Stiftung hat die Ernennung des früheren italienischen Ministers für Wirtschaft und Finanzen, Tommaso Padoa-Schioppa, als Vorsitzenden der Treuhänder genehmigt. Er wird Nachfolger von Gerrit Zalm, der gegenwärtig als Vorsitzender tätig ist und dessen Amtszeit in diesem Jahr nach der Sitzung der Treuhänder am 7. und 8. Juli 2010 abläuft. Padoa-Schioppa war schon einmal Vorsitzender der Treuhänder von Januar bis Mai 2006, bis er gebeten wurde, den Posten des Wirtschafts- und Finanzministers von Italien zu übernehmen. Von 1998 bis 2005 war er Mitglied des ersten Exekutivrats der Europäischen Zentralbank. Er ist gegenwärtig Präsident von Notre Europe und Vorsitzender von Promontory Europe. Die englischsprachige Bekanntmachung des Überwachungsgremiums können Sie hier herunterladen (298 KB).

 

19. Juni 2010: Erinnerung an Ablauf der Kommentierungsfrist – Entwurf zu Wertminderungen

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Standardentwurf Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen am 30. Juni 2010 fällig werden. Der Entwurf war am 5. November 2009 herausgegeben worden. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, die Art und Weise, wie Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erfasst werden, zu modifizieren:

bullet Aktueller Standard: Nach IAS 39 werden Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte unter Verwendung eines 'Modells der eingetretenen Verluste' erfasst. Beim Modell der eingetretenen Verluste wird angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, bis Beweise für das Gegenteil bekannt werden (bekannt als Verlust- oder auslösendes Ereignis). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der wertgeminderte Kredit (oder ein Portfolio von Krediten) auf den niedrigeren Wert abgeschrieben.
bullet Vorgeschlagener Standard: Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein 'Modell der erwarteten Verluste'. Nach diesem Modell werden erwartete Verluste über die Laufzeit eines Kredits bzw. eines anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, erfasst und nicht erst dann, wenn ein Verlustereignis bekannt geworden ist. Beim Modell der erwarteten Verluste wird das vermieden, was viele als eine Anomalie beim Modell der eingetretenen Verluste ansehen – das vorzeitige Vereinnahmung von Zinserträgen (was einen Betrag beinhaltet, der zur Deckung der vom Kreditgeber erwarteten Kreditverluste dient), während der Wertminderungsverlust erst dann erfasst wird, nachdem ein Verlustereignis eingetreten ist.

 

19. Juni 2010: Spanischer Newsletter zu den IASB-Vorschlägen zu Pensionen

Wir haben den folgenden spanischsprachigen Newsletter unserer kolumbianischen Kollegen eingestellt. Sie finden sämtliche Ressourcen in spanischer Sprache hier.

bullet Boletín de Actualización IAS Plus, Mayo 2010 – Eliminación del intermedio – IASB propone cambios importantes a la contabilidad de pensiones (31 KB)
Spanische Fassung von: IAS Plus Newsletter, Mai 2010 – Schließen des Korridors – IASB schlägt bedeutende Änderungen an der Pensionsbilanzierung vor (in englischer Sprache, 86 KB)

 

18. Juni 2010: Mitschrift vom dritten und letzten Tag der IASB-Sitzung im Juni 2010
Der IASB hat seine reguläre monatliche Sitzung vom 15.-17. Juni 2010 in seinen Büroräumen in London abgehalten. Teile der Sitzung wurden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

 

17. Juni 2010: IFRS-Stiftung gibt Jahresbericht 2009 heraus
Die IFRS-Stiftung (vormals unter dem Namen IASC-Stiftung bekannt), unter der der IASB arbeitet, hat den Jahresbericht für 2009 veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine umfassende Darstellung der Tätigkeiten der Stiftung und des IASB im Verlauf des Jahres 2009 sowie den geprüften Jahresabschluss und Einzelheiten zur Finanzierung der Organisation. Den Bericht können Sie hier von der Internetseite des IASB herunterladen.

 

17. Juni 2010: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Juni 2010 und Änderung der Tagesordnung für den dritten Tag
Der IASB hält derzeit seine reguläre monatliche Sitzung vom 15.-17. Juni 2010 in seinen Büroräumen in London abhalten. Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier. Des Weiteren wurde für heute, den dritten Tag, der Tagesordnungspunkt Versicherungsverträge gestrichen. Die zeitliche Planung aller anderen Tagesordnungspunkte verschiebt sich, und die Sitzung endet bereits um 14:15h Londoner Zeit. Details finden Sie in der neu veröffentlichten Agenda (in englischer Sprache, 39 KB).

 

16. Juni 2010: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Juni 2010
Der IASB hält derzeit seine reguläre monatliche Sitzung vom 15.-17. Juni 2010 in seinen Büroräumen in London abhalten. Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

 

16. Juni 2010: EFRAG Update Juni 2010 erschienen

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Juniausgabe 2010 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht. Darin werden die jüngsten Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) zusammengefasst.

bullet EFRAG Update-Newsletter vom Juni 2010 (in englischer Sprache, 185 KB)

 

15. Juni 2010: IFRS-Newsletter von Deloitte in japanischer Sprache
Unsere japanischen Kollegen eine Übersetzung des IFRS in Focus-Newsletters mit dem Titel IASB schlägt Änderungen am Ausweis von Gewinn oder Verlust und sonstigem Gesamtergebnis vor angefertigt. Die japanische Übersetzung finden Sie hier (290 KB), das englische Original steht Ihnen hier zur Verfügung (68 KB).

 

15. Juni 2010: Ergebnisbericht von der Sitzung des EFRAG-Ausschusses für Planung und Ressourcen
Der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) kam am 1. Juni 2010 in Brüssel zu einer Sitzung zusammen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Sitzung steht nun auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung (in englischer Sprache, 270 KB).

 

15. Juni 2010: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
Am 23. Juni 2010 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Die EFRAG-Stellungnahme zu den IASB-Vorschlägen zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderungen bei Finanzinstrumenten soll abschließend besprochen werden. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

 

15. Juni 2010: Bilanzierungs-/ Anwendungsfragen bei variablen Vergütungsvereinbarungen

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise erließ der Gesetzgeber im Juli 2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), das darauf abzielt, die Anreize in der Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder in Richtung einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung zu stärken. Im Dezember 2009 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ferner zwei Rundschreiben (22/2009 und 23/2009), die u.a. Anforderungen an die Ausgestaltung von Vergütungssystemen von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie von Unternehmen im Versicherungsbereich enthalten. Ziel der Anforderungen ist es ebenfalls, dass über die Gestaltung der Vergütungsstrukturen Anreize geschaffen werden, zum nachhaltigen Unternehmenserfolg beizutragen und darüber hinaus das Eingehen unangemessener Risiken zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund strukturieren die Unternehmen ihre Vergütungssysteme insbesondere im Hinblick auf variable Vergütungsbestandteile um bzw. haben dies bereits getan. An Bedeutung gewinnen in diesem Zusammenhang bspw.

bullet die verzögerte Auszahlung von Vergütungsbestandteilen und
bullet die Verknüpfung der Vergütungen mit Bedingungen wie dem Erreichen bestimmter Erfolgsziele oder dem Verbleib im Unternehmen.

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC diskutiert derzeit, inwieweit diese neuen Anforderungen an Vergütungssysteme nach den geltenden IFRS adäquat abgebildet werden können. Die Erörterung soll in der nächsten Sitzung des RIC, am 3. August 2010, fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang bittet das RIC die bilanzierenden Unternehmen um ihre Mitwirkung und konkret um die Mitteilung spezifischer Zweifelsfragen bei der Bilanzierung für neue Vorstandsvergütungs- bzw. variable Vergütungsvereinbarungen nach IFRS bis zum 9. Juli 2010. Die Fragen können formfrei beim DRSC eingereicht werden (info@drsc.de). Eingereichte Fragen werden im Rahmen von RIC-Sitzungen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, erörtert. Wird eine anonyme Behandlung gewünscht, bittet das DRSC um ausdrückliche Mitteilung.

 

14. Juni 2010: Veranstaltung von EFRAG und IASB zur Einbindung europäischer Anwender am 28. September

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, (EFRAG) wird Gastgeber einer der Einbindungsaktivitäten des IASB sein, die dieser zusätzlich zu seinem normalen Konsultationsprozess weltweit durchführt. Diese Veranstaltung wird europäischen Interessengruppen dabei helfen, die Vorschläge des IASB besser zu verstehen, und wird ihnen die Möglichkeit geben, einer Abordnung von IASB-Mitgliedern und Stabmitgliedern Fragen zu stellen und Anmerkungen zu unterbreiten. Dies stellt eine wichtige Möglichkeit für europäische Anwender da, Einfluss auf die IFRS zu nehmen, die vom IASB entwickelt werden. Deshalb soll die Agenda an die Bedürfnisse der europäischen Anwender angepasst werden, und die Teilnehmer werden bei der Anmeldung gebeten, die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte nach der für sie geltenden Wichtigkeit zu ordnen. Vorgeschlagen sind bisher:

bullet Erlöserfassung
bullet Leasingverhältnisse
bullet Konsolidierung
bullet Außerbilanzielle Angaben
bullet Finanzinstrumente
bullet Klassifizierung und Bewertung
bullet Wertminderung
bullet Sicherungsbilanzierung
bullet Ausbuchung
bullet Darstellung des Abschlusses
bullet Versicherungsverträge
bullet Schulden

Um die endgültige Agenda bis Mitte Juli festlegen zu können, bittet EFRAG um Anmeldung bis zum 10. Juli 2010. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

14. Juni 2010: Verlängerte Kommentierungsfrist
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, (EFRAG) hat die Frist für Stellungnahmen zu ihrem Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zur Darstellung von Positionen des sonstigen Gesamtergebnisses bis zum 10. September 2010 ausgeweitet.

 

14. Juni 2010: Neue Führung des IFRS Global Office von Deloitte


Ken Wild

Joel Osnoss

Veronica Poole

Randall Sogoloff

Nachdem er zehn Jahre lang das IFRS Global Office von Deloitte in London geführt hat, ist Ken Wild 31. Mai 2010 zurückgetreten, und ein neues Team unter der Leitung von Joel Osnoss und Veronica Poole  hat am 1. Juni 2010 die Führung übernommen. Außerdem wurde Randall Sogoloff zum globalen IFRS-Kommunikationsverantwortlichen ernannt. Wenn man die immer weiter voranschreitende Übernahmeder IFRS als de-facto-Rechnungslegungssprache weltweit betrachtet, ist ein hochwertiger, einheitlicher Zugangs zu den IFRS nie von größerer Bedeutung gewesen.

Die Führer der Gruppe der 20, die die 19 größten Wirtschaftsmächte der Welt und die EU repräsentieren, haben die Welt dazu aufgerufen, sich um einen einzigen Satz von Finanzberichterstattungsstandards bis Juni 2011 zu versammeln, und die IFRS werden derzeit einer Reihe von Änderungen unterworfen, um dieser einzige Satz von Standards zu werden. Obwohl die Akzeptanz der IFRS weit verbreitet ist, ist sie bis jetzt noch nicht umfassend. Der Trend setzt sich jedoch fort, und weitere Länder wie beispielsweise Brasilien, Kanada und Korea werden die IFRS in den nächsten Jahren übernehmen. Die jüngsten und bemerkenswerten Schritte in dieser Richtung wurden in den Vereinigten Staaten und Japan unternommen, in denen 40 Prozent der Global Fortune 500 Unternehmen ihren Sitz haben. Japans Financial Services Authority entschied im Dezember 2009 die freiwillige Anwendung der IFRS zuzulassen, während die Securities and Exchange Commission in den Vereinigten Staaten die Absicht verkündet hat, eine Entscheidung über die Einführung der IFRS 2011 zu fällen. Vor dem Hintergrund der sich ändernden IFRS-Landschaft werden unsere Mandanten weltweit sowie unsere Mitarbeiter in allen Funktionen und im Prinzip in allen Regionen in den nächsten Jahren mit IFRS in Kontakt kommen.

Das neue internationale IFRS-Führungsteam von Deloitte hat sich die im Namen von Deloitte herausgegebenen IFRS-Publikationen angesehen und Format und Inhalt verbessert, um sie noch informativer und vielseitiger zu gestalten. Unter den neuen Publikationen, die ins Leben gerufen werden, sind die folgenden:

bullet IFRS in Focus: Dieser Newsletter deckt wichtige Entwicklungen in der Rechnungslegung ab und biete Erklärungen, um Rechnungslegern in der Praxis zu helfen, zu verstehen, wie sie von den Entwicklungen betroffen sind.
bullet IFRIC Review: Mit diesem neuen Kommunikationswerkzeug werden Sachverhalte untersucht, die vom Interpretations Committee des IASB erörtert werden. Die Publikation bietet Einblicke zu Sachverhalten, die auf den Sitzungen des Committees erörtert werden.
bullet Branchenorientierte Publikationen: Im Zuge der Entwicklungen im Zusammenhang mit den IFRS, werden die Erkenntnisse der Branchenführer durch diese Publikationen weitergegeben, in denen Sachverhalte und Möglichkeiten erörtert werden, die sich auf bestimmte Branchen beziehen.

 

14. Juni 2010: Aktualisiertes AFRAC-Arbeitsprogramm
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine aktualisierte Fassung seines Arbeitsprogramms zur Verfügung gestellt. Die aktuellen Schwerpunkte der Facharbeit stellen die nationale und internationale Bilanzierung von Finanzinstrumenten dar. Des Weiteren beschäftigt sich das AFRAC derzeit mit der Aktualisierung der iwp-Richtlinie 4 zur unternehmensrechtlichen Darstellung des Eigenkapitals der GmbH & Co KG, dem unternehmensrechtlichen Wertaufhellungszeitraum sowie mit der Prüfung des Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB. Schließlich soll zu ausgewählten Veröffentlichungen des IASB Stellung bezogen werden. Einen Überblick über das aktuelle Arbeitsprogramm finden Sie hier.

 

14. Juni 2010: AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung zur Bewertung von Schulden nach IAS 37
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2010/1 zur Bewertung von Schulden nach IAS 37 veröffentlicht. Grundsätzlich stimmt das AFRAC dem Ziel des IASB, einen allgemeinen Wertmaßstab für Rückstellungen festzulegen, zu. Das AFRAC gibt aber zu bedenken, dass der Erwartungswert bei den sogenannten singulären Ereignissen und somit bei subjektiven Wahrscheinlichkeitsverteilungen durch Erfahrungen oftmals nicht die entscheidungsnützlichste Information an die Bilanzadressaten weitergibt. Des Weiteren spricht sich das AFRAC bei den subjektiven Wahrscheinlichkeitsverteilungen durch Erfahrungen im Gegensatz zum IASB weiterhin für den 50%igen Wahrscheinlichkeitsgrenzwert aus. Letztlich hinterfragt das AFRAC das IASB-Vorhaben, jedenfalls auf Marktpreise abzustellen und in Ausnahmefällen theoretische Marktpreise in Gestalt der Kosten plus Gewinnaufschlag zuzulassen. Die englischsprachige Stellungnahme des AFRAC finden Sie hier (59 KB).

 

14. Juni 2010: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Übersetzung der 57. Ausgabe der Single Market News zur Verfügung gestellt (1,43 MB).

 

14. Juni 2010: Redaktionelle Überarbeitung des IDW RS VFA 3
Der Versicherungsfachausschuss (VFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Die Bewertung der Schadenrückstellung von Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen (IDW RS VFA 3) redaktionell überarbeitet. Aus dem BilMoG ergeben sich keine Auswirkungen auf die Bewertung der Schadenrückstellungen von Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen. Die geänderte Fassung wird veröffentlicht werden in Heft 7/2010 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 3 der WPg.

 

13. Juni 2010: IFRS-Stiftung bittet um Nominierungen für vier Treuhänder

Die IFRS-Stiftung (ab dem 1. Juli 2010 ist das der neue Name der vormaligen IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB) sucht nach Kandidaten, um die freiwerdenden Plätze von vier Treuhändern wieder aufzufüllen. Die Amtszeiten laufen vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013. Alle Amtszeiten können einmal verlängert werden. Weitere Informationen in englischer Sprache:
bullet Bekanntmachung auf der Internetseite des IASB

 

13. Juni 2010: FASB-Vorsitzender diskutiert über Konvergenz

Bob Herz
Der Vorsitzende des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board, Robert H. Herz, sprach am 3. Juni 2010 auf einer Konferenz in Kalifornien zu Konvergenz und Wandel. Nachfolgend geben wir zwei Ausschnitte wieder. Die vollständige Rede von Herz können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 122 KB).
Ausschnitt zur Konvergenz:
Die intensivierten Bemühungen von FASB und IASB stellen unseren Versuch dar, auf die Führer der G-20 zu antworten, die uns im Nachgang zu ihrer Sitzung letzten Herbst in Pittsburgh dazu aufgefordert haben, unsere Bemühungen zu 'verdoppeln', um die Konvergenz zu unserem geplanten Zieldatum 2011 abzuschließen. Mit 'Konvergenzprogramm abschließen' meinen wir den Abschluss der größeren, in der Absichtserklärung aufgeführten Projekte, die wir zunächst 2006 veröffentlicht und seitdem regelmäßig aktualisiert haben.

Auch wenn dies die US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien (U.S. Generally Accepted Accounting Principles, kurz GAAP) und die International Financial Reporting Standards (kurz IFRS) einander näher bringt und – fast ebenso wichtig – die Standards auf einigen wichtigen Gebieten verbessern würde, bedeutet dies nicht, wie einige meinen, dass US-GAAP und IFRS vollständig konvergiert sind. Viele Unterschiede würden bestehen bleiben. Stabsmitarbeiter der SEC haben im Rahmen ihres kürzlich bekanntgegebenen Arbeitsplans bekannt gegeben, dass sie die Bedeutung dieser weiter bestehenden Unterschiede aufnehmen und bewerten werden. Deren Beurteilung dieser verbleibenden Unterschiede wird gemeinsam mit vielen anderen Erwägungen in die Entscheidung der Kommission eingehen, wie und wann die IFRS Teil des US-amerikanischen Berichtssystems für börsennotierte Unternehmen werden.

Ausschnitt zu Änderungen am Zeitplan und den Projektplänen
Wir und der IASB sind dabei, eine Reihe von Änderungen an unserem in der Absichtserklärung aufgeführten Arbeitsplan vorzunehmen, zu denen Änderungen im zeitlichen Ablauf sowie zum Gegenstandsbereich und zum Vorgehen bei bestimmten gemeinsamen Projekten gehören. Die Ziele, die wir mit diesen Änderungen am Arbeitsplan verbinden, bestehen darin, unsere Bemühungen zu priorisieren, um uns dabei zu helfen, die Kernprojekte so weit wie möglich abzuschließen und gleichzeitig einen angemessenen Standardsetzungsprozess einzuhalten; dazu gehört, dass die Adressaten die Vorschläge ausreichende prüfen, bewerten und Eingaben zu ihnen tätigen können. Dementsprechend werden wir die Herausgabe von und die Stellungnahmefristen und Gesprächsrunden zu wesentlichen Standardentwürfen über das nächste Jahren verteilen und die Anzahl bedeutender oder schwieriger Entwürfe, die wir in einem Quartal herausgeben, auf vier begrenzen. Das unvermeidbare und notwenige Ergebnis ist, dass, obwohl wir weiterhin den Abschluss vieler Projekte bis zum 30. Juni 2011 anstreben, wir nicht alle von ihnen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen haben werden und einige der Projekte nun für einen Abschluss gegen Ende 2011 vorgesehen sind. Wir erwarten, in Kürze eine gemeinsame Erklärung mit dem IASB herauszugeben, in der der aktualisierte Arbeitsplan im Detail vorgestellt wird.

 

12. Juni 2010: IFRS-Newsletter von Deloitte in chinesischer Sprache

Unsere chinesischen Kollegen haben Übersetzungen der folgenden IAS Plus Update-Newsletter erstellt:
bullet IASB gibt Vorschläge zu einer Fair-Value-Option für Finanzielle Verbindlichkeiten heraus
Chinesische Fassung (156 KB)
Englisches Original (63 KB)
bullet Den Korridor schließen – IASB schlägt bedeutende Änderungen an der Pensionsbilanzierung vor
Chinesische Fassung (144 KB)
Englisches Original (183 KB)
bullet Verbesserungen an den IFRS 2010
Chinesische Fassung (163 KB)
Englisches Original (77 KB)

 

11. Juni 2010: Tagesordnung der 146. DSR-Sitzung
Das DRSC gibt bekannt, dass die Tagesordnung für die 146. Sitzung des DSR am 01. und 02. Juli 2010 ab sofort heruntergeladen werden kann. Die Agenda sowie weitere Informationen wie Links für die Anmeldung finden Sie hier.

 

11. Juni 2010: Mitschrift von der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB am 10. Juni 2010
IASB und FASB kamen am Donnerstag, den 10. Juni 2010 zu einer gemeinsamen Sondersitzung in den Büroräumen des IASB in London zusammen, um das Projekt zu Versicherungsverträgen zu erörtern. Im Anschluss an die gemeinsame Sitzung hielt der IASB eine Sitzung ab, in der er das Projekt zu Joint Ventures behandelte. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, haben wir Ihnen wie immer auf einer eigenen Seite zur Verfügung gestellt.

 

11. Juni 2010: EFRAG-Strategie zur 'Pro-Aktivität'

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, (EFRAG) hat ihre Strategie für Europäische pro-aktive Rechnungslegungstätigkeiten veröffentlicht (in englischer Sprache, 1.970 KB). Die Strategie ist darauf gerichtet, EFRAGs Rolle bei der Beeinflussung zukünftiger Entwicklungen in der Standardsetzung zu verbessern, indem man die europäischen Adressaten einbindet und zeitnah wirkungsvolle Eingaben zu Beginn der IASB-Arbeiten leistet. EFRAGs Strategie wird durch 'einen Satz an Zielsetzungen verdeutlicht, die dazu beitragen, EFRAGs übergeordnete Ziele zu erreichen'. EFRAG bezeichnet seine vier strategischen Ziele wie folgt:

bullet Zielsetzung 1: Einbindung europäischer Adressaten, um sicherzustellen, dass wir ihre Sachverhalte verstehen und verstehen, wie die Rechnungslegung sie tangiert;
bullet Zielsetzung 2: Beeinflussung der Entwicklung globaler Rechnungslegungsstandards;
bullet Zielsetzung 3: Ausfüllen einer Vorreiterrolle bei der Entwicklung der Prinzipien und Praktiken, die der Rechnungslegung zugrundeliegen; und
bullet Zielsetzung 4: Förderung von Lösungen, die die Qualität der Informationen verbessern, praktikabel sind sowie Transparenz und Rechenschaft verbessern.

 

10. Juni 2010: 145. DSR-Sitzung und 40. RIC-Sitzung

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 145. DSR-Sitzung vom 7. und 8. Juni 2010 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden. Des Weiteren hat das RIC am 27. Mai 2010 seine 40. Sitzung in Berlin abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden. Im Ergebnisbericht (181 KB) wird im Besonderen

bullet darauf hingewiesen, dass beim IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) noch bis zum Montag, dem 14. Juni 2010 Stellungnahmen zu den vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht werden können – hierbei kommt nach Auffassung des RIC vor allem der vorläufigen Entscheidung des IFRS IC zu IAS 39 eine herausgehobene Bedeutung zu (i.e. die bilanzielle Behandlung von Wertminderungen bei bestimmten, umgegliederten finanziellen Vermögenswerten); und
bullet die Mitwirkung der interessierten Öffentlichkeit und namentlich der bilanzierenden Unternehmen in Zusammenhang mit dem möglichen Projekt „Vorstandsvergütungen bzw. variable Vergütungssysteme“ erbeten (hierzu wird in den nächsten Tagen auch ein separater Aufruf auf der Internetseite des DRSC folgen).

Darüber hinaus können – wie bereits im April des Jahres angekündigt – vorläufig vom RIC getroffene Beschlüsse von Seiten der interessierten Öffentlichkeit kommentiert werden; die diesbezügliche Kommentierungsfrist endet am 1. Juli 2010.

 

10. Juni 2010: IFRS für KMU – weitere Schulungsunterlagen
Der IASB entwickelt derzeit Schulungsunterlagen für den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU). Dieses Begleitmaterial ist für jeden der 35 Abschnitte des Standards geplant. Es soll die Unternehmen und Prüfer bei der Anwendung des IFRS für KMU unterstützen sowie beim Erlernen der Normen hilfreich sein. Jetzt wurden zwei weitere Abschnitte fertiggestellt; somit sind derzeit 19 Module verfügbar. Das Schulungsmaterial ist auf der Internetseite des IASB kostenfrei abrufbar. Die noch verbleibenden Module sollen noch in diesem Jahr folgen.

 

10. Juni 2010: Spanischer Newsletter zu den jährlichen Verbesserungen

Wir stellen Ihnen den folgenden Newsletter in spanischer Sprache von unseren Kollegen in Kolumbien zur Verfügung:

bullet Boletín de Actualización IAS Plus, Mayo 2010 – Mejoramientos a los IFRS 2010 (29 KB).
Dabei handelt es sich um die Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters vom Mai 2010 zu den jährlichen Verbesserungen 2010. Das englische Original finden Sie hier (77 KB).

Unsere internationalen Kollegen pflegen eine eigene Seite mit Ressourcen in spanischer Sprache.

 

10. Juni 2010: DRSC veröffentlicht nahezu endgültige Fassung von DRS 18
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat eine nahezu endgültige Fassung von DRS 18 Latente Steuern veröffentlicht. Die vorliegende Fassung wurde in der 16. Öffentlichen Sitzung am 8. Juni 2010 vom DSR verabschiedet. Der Standard wird zum Zwecke der gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz weitergeleitet. Das Dokument können Sie hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

 

9. Juni 2010: Bericht über die Konvergenz zwischen den IFRS und den Rechnungslegungsgrundsätzen von Drittländern
Seit dem 1. Januar 2005 müssen Unternehmen, die an einem geregelten Markt eines EU-Mitgliedstaats notiert sind, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU übernommenen IFRS oder nach von der EU-Kommission den IFRS als gleichwertig anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen. Im Dezember 2008 wurde entschieden, die Rechungslegungsgrundsätze der Vereinigten Staaten und Japans als gleichwertig anzuerkennen. Abschlüsse, die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen Chinas, Kanadas, Indiens oder Südkoreas erstellt sind, wurden für begrenzte Zeit (bis zum 31. Dezember 2011) in der EU zugelassen. Die Kommission hat nun einen Bericht über die Anstrengungen veröffentlicht, die diese Länder (China, Kanada, Indien und Südkorea) zur Umstellung auf IFRS unternehmen. In dem Bericht werden ferner die jüngsten Entwicklungen in Ländern vorgestellt, deren Standards als gleichwertig anerkannt sind, und die Entwicklungen in mehreren anderen großen Volkswirtschaften, wie Argentinien, Brasilien, Mexiko, Russland und Taiwan, dargelegt. Sie finden den deutschsprachigen Bericht der Kommission hier (119 KB).

 

9. Juni 2010: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Fair-Value-Option für finanzielle Verbindlichkeiten
Am 11. Mai 2010 hat der IASB einen Standardentwurf herausgegeben, in welchem er Änderungen an der Art und Weise vorschlägt, wie die Fair Value Option in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung auf finanzielle Verbindlichkeiten angewendet wird. Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat nun den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB im Internet zur Verfügung gestellt. Mit dem Entwurf erbittet EFRAG nicht nur Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Stellungnahme, sondern möchte auch die Meinung der Anwender zu einigen übergreifenden Aspekten der neuen Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten einholen. Weitere Informationen und eine Verknüpfung auf den Stellungnahmeentwurf finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

9. Juni 2010: Vier IFRS-Publikationen in spanischer Sprache

Wir haben die folgenden spanischsprachigen IFRS-Publikationen unserer kolumbianischen Kollegen eingestellt; sämtliche Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie hier.

bullet IFRS: ¿Qué deben estar considerando en este momento las juntas y los comités de auditoría? (Achtung: 10,6 MB)
Spanische Fassung von: IFRS: Was Vorstand und Prüfungsausschuss jetzt in Erwägung ziehen sollten? (in englischer Sprache, 623 KB)
bullet Los IFRS en su bolsillo 2010 (1.267 KB)
Spanische Fassung von: IFRSs in your pocket 2010 (in englischer Sprache, 571 KB)
bullet Resumen de los IPSAS – Edición 2010 (445 KB)
Spanische Fassung von: IPSAS-Zusammenfassung – Ausgabe 2010 (in englischer Sprace, 414 KB)
bullet Boletín de Actualización IAS Plus, Mayo 2010 – IASB emite propuestas sobre la opción del valor razonable para los pasivos financieros (27 KB)
Spanische Fassung von: IAS Plus-Newsletter, Mai 2010 – IASB gibt Vorschläge zur Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten heraus (in englischer Sprache, 63 KB)

 

8. Juni 2010: Newsletter zur Berichterstattung über das Gesamtergebnis

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter mit dem Titel IASB schlägt Änderungen am Ausweis von Gewinn oder Verlust und sonstigem Gesamtergebnis vor (in englischer Sprache, 68 KB). [bis Juni 2010 trugen diese Newsletter die Bezeichnung IAS Plus Update.] In dem Newsletter werden die Vorschläge des IASB vom 27. Mai 2010 hinsichtlich der Änderung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses erläutert, nach denen Folgendes vorgeschrieben ist:

bullet Ausweis von 'Gewinn oder Verlust' und 'sonstigem Gesamtergebnis' als eigenständige Komponenten eines einzigen fortlaufenden Abschlussbestandteils; sowie
bullet eigenständige Darstellung von Posten im sonstigen Gesamtergebnis, die in einer Folgeperiode in das Periodenergebnis umgebucht wird ('recycelt').

Der FASB hat einen ähnlichen Vorschlag veröffentlicht. Alle unsere zurückliegenden Ausgaben von IFRS in Focus und IAS Plus Update finden Sie hier. Unsere Agendaseite zum Projekt Gesamtergebnisrechnung finden Sie hier.

8. Juni 2010: Zusammenfassung von der gemeinsamen Sitzung von IPTF und SEC

Die Projektgruppe für die internationale Anwendung von SEC-Regelungen und Vorschriften (International Practices Task Force, IPTF) des Zentrums für Prüfungsqualität des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer tagt regelmäßig mit dem Stab der amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), um sich neu herauskristallisierende Rechnungslegungsthemen in Bezug auf Vorschriften und Regelungen des SEC zu erörtern. Die IPTF hat nun eine endgültige Zusammenfassung der gemeinsamen Sitzung von IPTF und SEC-Stab am 24. November 2009 veröffentlicht (in englischer Sprache, 135 KB). Eine Reihe der erörterten Themen bezieht sich auf IFRS-Fragen. Nachfolgend finden Sie alle Punkte aufgelistet:

bullet A. Themen in Bezug auf Venezuela
bullet B. Inflationsüberwachung in bestimmten Ländern
bullet C. Auswirkungen auf die SEC-Berichterstattung: Ein ausländischer nicht börsennotierter Emittent, der US-GAAP anwendet, und die Berichterstattung über Veränderungen, die rückwirkende Anwendung erfordern
bullet D. Auswirkungen auf die SEC-Berichterstattung: Ein ausländischer nicht börsennotierter Emittent veröffentlicht einen vollständigen Abschluss erstellt nach den IFRS wie vom IASB herausgegeben
bullet E. Auswirkungen auf die SEC-Berichterstattung: Neudarstellung eines früher veröffentlichten Abschluss erstellt nach den IFRS wie vom IASB herausgegeben zum Zweck der Kaufpreisanpassungen nach dem überarbeiteten IFRS 3
bullet F. Anwendung von ASC 855 Folgeereignisse auf Abschlüsse bestimmter ausländischer nicht börsennotierter Emittenten und bestimmte Abschlüsse, die nach S-X-Regelung 3-05 und S-X-Regelung 3-09 eingereicht werden
bullet G. Einschlägigkeit des IFRS für KMU für Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe, die nach S-X-Regelung 3-05 und S-X-Regelung 3-09 eingereicht werden
bullet H. Ausgewählte Finanzdaten für Emittenten, die Abschlüsse nach IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellen
bullet I. Anwendung der Anpassung des Kursniveaus nach Punkt 17 auf hochinflationäre Wirtschaften wie in den MFRS definiert
bullet J. Ausländische nicht börsennotierte Emittenten, die freiwillig inländische Formulare einreichen
bullet K. Kanadische registrierte Unternehmen und die Einführung der IFRS

 

7. Juni 2010: Podcasts der Sitzungen des Interpretations Committee
Nach dem großen Erfolg der herunterladbaren Podcast-Zusammenfassungen der monatlichen IASB-Boardsitzungen stellt auch das IFRS Interpretations Committee (vormals IFRIC) versuchsweise diese Zusammenfassungen zu Verfügung. Die ersten beiden Aufzeichnungen stehen jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die erste bietet einen kurze Einleitung und einen Überblick über die Arbeit des Interpretations Committee; die zweite enthält eine kurze Zusammenfassung der letzten Sitzung des Interpretation Committees, die im Mai 2010 stattfand. Künftig soll kurz nach jeder Sitzung eine Aufzeichnung erstellt werden, die eine kurze (etwa 30-minütige) Zusammenfassung der wesentlichen erörterten Themen und Projekte beinhaltet. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB.

 

7. Juni 2010: IDW-Stellungnahme zum PCAOB-Vorschlag zur Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt in einem englischsprachigen Schreiben (71,2 KB) Stellung gegenüber der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) zum Entwurf eines Prüfungsstandards zur Kommunikation des Prüfers mit dem Prüfungsausschuss. Das IDW empfiehlt, die wechselseitige Kommunikation stärker zu betonen. Da sich der Standard auf den Inhalt und Umfang der Mitteilung des Prüfers und den Prüfungsausschuss konzentriere, trete dieser Aspekt leider in den Hintergrund.

 

7. Juni 2010: Nächste TEG-Sitzung
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat angekündigt, dass die nächste Sitzung des des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) vom 9. bis 11. Juni 2010 in Brüssel stattfinden wird. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

7. Juni 2010: Studie zu 347 Bilanzbetrugsfällen in den USA

Der Ausschuss zur Verbesserung der Finanzberichterstattung durch ethisches Handeln, für wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission, COSO) hat eine Studie mit dem Titel Bilanzbetrug: 1998-2007 herausgegeben, die der 347 angebliche Betrugsfälle untersucht werden, die von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) während dieses Zeitraums geprüft wurden. Die Studie bietet eine tiefgreifende Analyse des Wesens, des Umfangs und der Merkmale die Bilanzbetrugsfälle und liefert Einsichten zu den neuen und fortbestehenden Sachverhalten, die adressiert werden müssen. Die meisten der untersuchten Betrugsfälle traten auf, bevor der Sarbanes-Oxley-Act in Kraft trat.

Einige der kritischeren Ergebnisse der Studie sind die folgenden:

bullet Finanzbetrugsfälle betreffen Unternehmen aller Größen, wobei das durchschnittliche Unternehmen Vermögenswerte und Erträge von knapp unter USD 100 Mio. aufweist.
bullet Der durchschnittliche Betrag des Betrugs betrug USD 12,1 Mio. Mehr als 30 der Betrugsfälle betrafen jeweils Falschdarstellungen/Falschzurechnungen von USD 500 Mio. oder mehr.
bullet Die SEC bezeichnete in 89% der Betrugsfälle den Vorstandsvorsitzenden und/oder den Finanzvorstand als am Betrug beteiligt. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluss der Überprüfung der SEC wurden rund 20% der Vorstandsvorsitzenden/Finanzvorstände angeklagt. Über 60% der Angeklagten wurden verurteilt. Mehr als 80% der Vorstandsvorsitzenden/Finanzvorstände verließen das Unternehmen innerhalb von zwei Jahren. In 47% der Fälle schloss die SEC eine oder mehrere Personen von einer weiteren Beschäftigung als Vorstand oder Aufsichtsratsmitglied eines börsennotierten Unternehmens aus. Zivilstrafen wurden in 65% der Fälle verhängt, und in 43% der Fälle wurden die Beteiligten auf Rückzahlung verklagt.
bullet Die durchschnittliche Betrugsdauer betrug 31,4 Monate (median24 Monate).
bullet Die beiden am häufigsten angewendeten Verfahren für eine Fehldarstellung des Abschlusses in betrügerischer Absicht betrafen nicht sachgerechte Erlöserfassung (61% der Fälle) und zu hohe Angabe von Vermögenswerten im Wesentlichen durch Überbewertung bestehender Vermögenswerte oder durch Aktivierung von Aufwendungen (51% der Fälle). Eine zu niedrige Angabe von Aufwendungen und Schulden erfolgte in 31% der Fälle.
bullet Viele der allgemein zu beobachtenden Merkmale des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses wie Größe, Häufigkeit der Sitzungen, Zusammensetzung und Erfahrung unterscheiden sich nicht aussagekräftig zwischen betrügerischen und nicht betrügerischen Unternehmen. Jüngste Bemühungen der Corporate-Governance-Regulierung scheinen die Bandbreite der der beobachtbaren Merkmale der aufsichtsbezogenen Führung reduziert zu haben.
bullet Im Grunde alle der betrügerischen Unternehmen erhielten einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk für ihren letzten betrügerischen Abschluss. Der uneingeschränkte Prüfungsvermerk betrügerischer Unternehmen erhielt jedoch mit größerer Wahrscheinlichkeit (51%) zusätzliche erläuternde Angaben als der nicht betrügerischer Unternehmen (36%).
bullet 26% der Firmen, die in Betrug verwickelt waren, wechselten den Prüfer während der überprüften Periode; bei nicht betrügerischen Firmen war dies in 12% der Fälle so.
bullet Erstmalige Erwähnung des Betrugsverdachts in der Presse führte in den zwei Tagen um die Verkündung einen ungewöhnlichen Kursverlust von durchschnittlich 16,7% für das betroffene Unternehmen.
bullet Nachrichten über eine Untersuchung durch die SEC oder das Justizministerium führte zu einem durchschnittlichen ungewöhnlichen Kursverfall von 7,3%.
bullet Unternehmen, die in Betrug verwickelt waren, mussten deutlich öfter Konkurs anmelden, sich von der Börse zurückziehen oder wesentliche Vermögenswerte veräußern als nicht betrügerische Unternehmen.

Die Studie kann von der Internetseite von COSO heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 5,91 MB). Die Presseerklärung von COSO finden Sie hier (in englischer Sprache, 135 KB). Die Studie wurde von vier Rechnungslegungsprofessoren erstellt: Mark S. Beasley von der North Carolina State University, Joseph V. Carcello von der University of Tennessee, Dana R. Hermanson von der Kennesaw State University und Terry L. Neal von der University of Tennessee.

 

7. Juni 2010: Schlussfolgerungen von EFRAG in Bezug auf den IFRS für KMU


Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) hat der Europäischen Kommission ihre Analyse hinsichtlich der Vereinbarkeit des IFRS für KMU mit den europäischen Bilanzrichtlinien übermittelt. EFRAG hat folgende Dokumente erstellt:

bullet Ein Schreiben an die Europäische Kommission, in dem die Vorschriften des IFRS für KMU zusammengefasst werden, bei dem EFRAG zu dem Schluss gekommen ist, dass sie nicht mit den EU-Bilanzrechtlinien vereinbar sind. Dieses Schreiben enthält außerdem eine Beschreibung des Umfangs und der Beschränkungen der vorgenommenen Analyse.
bullet Ein Rechenschaftsbericht, in dem die Gründe von EFRAG dargelegt werden, warum Vorschriften, die im Anwenderkreis von EFRAG als nicht vereinbar mit den EU-Richtlinien identifiziert wurden, nicht berücksichtigt wurden.
bullet Ein Arbeitspapier, in dem die Einschätzung aller Vorschriften des IFRS für KMU enthalten ist. In diesem Arbeitspapier von 256 Seiten wird der 230 Seiten umfassende IFRS für KMU Abschnitt für Abschnitt analysiert, und es werden sechs Vorschriften identifiziert, die nach Meinung von EFRAG mit den Richtlinien nicht vereinbar sind (s. folgenden Kasten).
EFRAG kommt zu dem Schluss, dass die folgenden Vorschriften des IFRS für KMU nicht mit den EU-Bilanzrichtlinien vereinbar sind:
  1. Das Verbot, einen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung als 'außerordentlich' in der Gesamtergebnisrechnung (oder in einer separaten Gewinn- und Verlustrechnung, wenn eine erstellt wird) oder im Anhang darzustellen oder zu beschreiben (IFRS für KMU Abschnitt 5.10).
  2. Die Vorschrift, Finanzinstrumente, die in den Anwendungsbereich von Abschnitt 12 des IFRS für KMU fallen (nicht grundlegende Finanzinstrumente) zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (IFRS für KMU Abschnitte 12.7 und 12.8) (s. Anhang Abschnitte 8 - 18). (Abschnitt 11.2 des IFRS für SMEs beinhaltet ein Wahlrecht für ein Unternehmen zur vollumfänglichen Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften aus IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Da sich das Wahlrecht nicht auf eine bestimmte Fassung von IAS 39 bezieht, war EFRAG nicht in der Lage, einzuschätzen, ob dieses Wahlrecht mit den EU-Bilanzierungsregeln vereinbar ist. Daher hat EFRAG das Wahlrecht bei der Einschätzung der Vereinbarkeit der Vorschriften des IFRS für KMU mit den EU-Bilanzierungsregeln in Bezug auf Finanzinstrumente außer Acht gelassen.)
  3. Die Vorschrift, die Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts mit zehn Jahren anzusetzen, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, eine verlässliche Schätzung der Nutzungsdauer vorzunehmen (IFRS für KMU Abschnitt 19.23).
  4. Die Vorschrift, jeglichen negativen Geschäfts- oder Firmenwert sofort erfolgswirksam zu erfassen (IFRS für KMU Abschnitt 19.24).
  5. Die Vorschrift, den ausstehenden Betrag aus der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten, bevor die Zahlungsmittel oder andere Ressourcen geliefert wurden, als Abzugsposten vom Eigenkapital und nicht als Vermögenswert anzusetzen (IFRS für KMU Abschnitt 22.7(a)).
  6. Das Verbot, eine für einen Geschäfts- oder Firmenwert erfasste Wertberichtigung rückgängig zu machen (IFRS für KMU Abschnitt 27.28).

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet Schreiben von EFRAG an die Europäische Kommission (114 KB)
bullet Rechenschaftsbericht von EFRAG (176 KB)
bullet Arbeitspapier von EFRAG (1,98 MB)

 

6. Juni 2010: G-20 bestärken Verpflichtung zu globalen Bilanzierungsstandards
In einer Erklärung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20, die diese im Anschluss an ihre Tagung vom 4. und 5. Juni 2010 in Pusan, Korea, herausgegeben haben, bestärken diese ihre Unterstützung für einen einzigen Satz globaler Bilanzierungsstandards. In der Erklärung heißt es:
[Wir bringen] die Wichtigkeit [zum Ausdruck], die wir in die Erreichung eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger, globaler Bilanzierungsstandards setzen, und drängen den International Accounting Standards Board und den Financial Accounting Standards Board, ihre Bemühungen diesbezüglich zu verdoppeln. Wir ermutigen den International Accounting Standards Board, die Beteiligung der Adressaten weiter zu verbessern.

Die G-20 wurden 1999 in den Nachwehen der Finanzkrise in Asien von 1997 eingerichtet, um die fortschrittlicheren und aufstrebenden Volkswirtschaften zusammenzubringen, um die Finanzmärkte weltweit zu stabilisieren. Seit ihrer Gründung haben die G-20 jährlich Treffen der Finanzminister und Zentralbankgouverneure abgehalten und Maßnahmen zur Förderung der Finanzstabilität in der Welt und die Erreichung dauerhaften wirtschaftlichen Wachstums und Entwicklung erörtert. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Text der Erklärung der G-20 (48 KB)
bullet Schreiben von IASB und FASB an die Finanzminister der G-20 (51 KB), das im Vorfeld zu dem Treffen übermittelt wurde

 

5. Juni 2010: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Juni 2010
Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung im Juni 2010 von Dienstag bis Donnerstag, den 15.-17. Juni 2010 in seinen Büroräumen in London abhalten (am Montag und Freitag finden keine öffentlichen Sitzungen statt). Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder.

Tagesordnung für die reguläre IASB-Boardsitzung
15.-17. Juni 2010, London

Dienstag, 15. Juni 2010

IASB-Sitzung (11:35 - 15:10 Uhr Londoner Zeit)

bullet Leasingverhältnisse – Erörterung eines Mischmodells zur Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers
bullet Schulden – IAS 37 – Aktueller Stand bei den Stellungnahmen zum Standardentwurf

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (14:45 - 18:30 Uhr Londoner Zeit)

bullet Versicherungsverträge

 

Mittwoch, 16. Juni 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (08:30 - 17:45 Uhr Londoner Zeit)

bullet Leasingverhältnisse
bullet Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Dienstag)
bullet Saldierung in der Bilanz – Erörterung der derzeitigen Leitlinien nach IFRS und US-GAAP

 

Donnerstag, 17. Juni 2010

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (08:30 - 15:15 Uhr Londoner Zeit)

bullet Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Mittwoch)
bullet Leasingverhältnisse (Fortsetzung vom Mittwoch)
bullet Lehreinheit zum FASB-Entwurf zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten

 

 

4. Juni 2010: Wieder in der Bilanz – Konsolidierung von Zweckgesellschaften
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben ein Papier mit dem Titel Wieder in der Bilanz: Beobachtungen zur Einführung von FAS 167 herausgegeben. In dem Papier werden die Auswirkungen eines neuen FASB-Standards erläutert, mit dem die Regeln für die Konsolidierung von Zweckgesellschaften nach amerikanischen Recht (genannt 'variable interest entities' (VIE), ähnlich den 'special purpose entity' (SPE) aus SIC-12) geändert wurden. Nach FAS 167 hat ein Anleger eine VIE zu konsolidieren wenn er (a) sowohl die Macht hat, die Aktivitäten zu bestimmen, die die bedeutendsten Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der VIE haben, und (b) das Recht auf den Nutzen aus der VIE hat, aber auf die Verpflichtung, Verluste aufzufangen. Viele der börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten haben die Einführung des neuen Konsolidierungsstandards im ersten Quartal 2010 abgeschlossen. In dem Papier unserer Kollegen werden die Herausforderungen und Sachverhalte untersucht, denen sich diese ersten Anwender gegenüber sahen; des Weiteren gibt es eine Untersuchung über die Auswirkungen, die die Konsolidierung auf die jeweiligen Konzernabschlüsse gehabt haben kann. Die Frage der Konsolidierung von Zweckgesellschaften wird im Rahmen des gemeinsamen Projekts von IAS und FASB zu Konsolidierung untersucht. Ein endgültiger Standard zur Ersetzung von IAS 27 wird im vierten Quartal 2010 erwartet. Sie können sich das englischsprachige Papier Back on-balance sheet: Observations from the adoption of FAS 167 hier herunterladen (259 KB).

 

4. Juni 2010: EFRAG-Geschäftsbericht 2009
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) hat ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2009 vorgelegt. In der englischsprachigen Presseerklärung, die auch eine Verknüpfung auf den Geschäftsbericht enthält, heißt es dazu:
2009 hat sich als sehr herausforderndes Jahr sowohl aus politischer als auch aus fachlicher Rechnungslegungsperspektive herausgestellt und wurde in weiten Teilen von der Finanz- und Wirtschaftskrise und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Finanzberichterstattung bestimmt. Die Finanzberichterstattung blieb immer an herausgehobener Stell auf der Tagesordnung der Politiker; eine Situation, die die Finanzwelt bisher selten, wenn überhaupt, erlebt hat.

EFRAG hat die Anzahl der paneuropäischen Eingaben an den IASB nicht nur in Form von Stellungnahmen zu Verlautbarungen des IASB erhöht, sondern auch durch zunehmende proaktive Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Agenda des IASB frühzeitig aus europäischer Perspektive zu beeinflussen, teilweise sogar bevor der IASB Sachverhalte auf die Agenda nimmt.

2009 trat die Verbesserung der Führungsstruktur von EFRAG mit der Wahl eines neuen Aufsichtsrats unter dem Vorsitz Pedro Solbes, früherer Kommissar und Finanzminister von Spanien, und mit der Einrichtung eines Ausschusses für Planung und Ressourcen in Kraft, in dem EFRAG und die bedeutenden nationalen Standardsetzer über die Agenda für die proaktive Arbeit in Europa und die Zuweisung von Ressourcen entscheiden.

Diese Entwicklungen haben EFRAG zu einem noch bedeutenderen Spieler in der internationalen Szene der Finanzberichterstattung gemacht.

2009 war das letzte volle Jahr unter dem Vorsitz von Stig Enevoldsen, dem ab dem 1. April 2010 Françoise Flores nachgefolgt ist.

 

4. Juni 2010: EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Gesamtergebnisrechnung
Der IASB hat am 27. Mai 2010 einen Entwurf herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, dass alle Unternehmen eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses in getrennten Abschnitten einer einzigen fortlaufenden Darstellung erstellen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Posten des sonstigen Gesamtergebnisses auf der Grundlage zu gruppieren, ob sie im Endeffekt in den Abschnitt der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesamtergebnisrechnung "recycled" (umklassifiziert) werden. Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) hat nun ihre englischsprachige Stellungnahme zu dem Entwurf vorgelegt (69 KB). Sie lehnt den Vorschlag ab, dass die Gesamtergebnisrechnung nur noch in einer einzigen fortlaufenden Darstellung erfolgen darf, da dies die Rechnungslegung weder ändere noch verbessere. Die neue Gruppierung der Posten des sonstigen Gesamtergebnisses wird von EFRAG unterstützt, man ist allerdings der Meinung, dass dies im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts eingeführt werden solle.

 

4. Juni 2010: IDW RS HFA 36 zur Angabe der Abschlussprüferhonorare im Anhang
In seiner 219. Sitzung hat der HFA die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RS HFA 36) verabschiedet. Gegenüber deren Entwurf vom September 2009 wurden im Zuge der Finalisierung der Verlautbarung noch einige, zumeist klarstellende bzw. konkretisierende Änderungen vorgenommen. IDW RS HFA 36 ersetzt den IDW Rechnungslegungshinweis: Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RH HFA 1.006). Die neue Verlautbarung wird in Heft 6/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 2/2010 abgedruckt werden.

 

4. Juni 2010: Accounting Roundup – Ausgabe Mai 2010
Wir haben die Maiausgabe 2010 von Accounting Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 328 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Aktueller Stand – Konvergenz von FASB und IASB

bullet FASB und IASB geben Gemeinsame Erklärung zur Konvergenz heraus; SEC-Vorsitzende nimmt Stellung

Zahlungsströme

bullet Auswirkungen der ASU 2009-16 und 2009-17 auf die Darstellung von Finanzierungsvereinbarungen mit Handelsforderungen in der Aufstellung über die Zahlungsströme (wie überarbeitet)

Gesamtergebnis

bullet FASB gibt vorgeschlagene ASU zur Darstellung des Gesamtergebnisses heraus

Finanzinstrumente

bullet FASB gibt vorgeschlagene ASU zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten heraus
bullet IASB gibt Standardentwurf zur Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten heraus

Fremdwährungssachverhalte
bullet FASB gibt ASU zu Fremdwährungssachverhalten frei

Sonstige Rechnungslegungsthemen

bullet Vertreter von SEC, PCAOB und FASB sagen vor dem Kongress zu Bilanzierungs- und Prüfungsthemen aus
bullet FASB gibt Mitglieder des Beratungsausschusses für gemeinnützige Unternehmen bekannt

Sonstige SEC-Angelegenheiten

bullet SEC gibt endgültige Regelung zur Änderung der Angabe bei kommunalen Wertpapieren heraus
bullet SEC schlägt konsolidiertes Prüfungspfadsystem vor, um Handelsgeschäfte an Märkten besser verfolgen zu können
bullet SEC startet neue Internetseite zum Arbeitsplan für globale Bilanzierungsstandards

Sonstige Prüfungsthemen

bullet ASB schließt Arbeiten an klargestelltem Prüfungsstandard zu Gesetzen und Verordnungen ab
bullet AICPA gibt TPA zur Zusammenstellung und Prüfung von Aufträgen heraus
bullet PCAOB bittet um Nominierung für eine ständige Beratungsgruppe

FASAB-Angelegenheiten

bullet FASAB gibt Entwurf zu aufgeschobenen Wartungen und Reparaturen heraus

Sonstige internationale Themen

bullet IASB gibt jährliche Verbesserungen an den IFRS heraus
bullet IFRS-Stiftung gibt Berufungen in das IFRS Interpretations Committee bekannt

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

4. Juni 2010: Schreiben von FASB und IASB an die Finanzminister der G-20
Die Vorsitzenden von IASB und FASB haben an die Finanzminister der G-20 geschrieben, um die Gründe dafür zu erläutern, dass sie planen, die zeitliche Planung einiger weniger Konvergenzprojekte über Juni 2011 hinaus zu überarbeiten (siehe die nachstehenden Nachrichten). Die Finanzminister der G-20 kommen am 4. und 5. Juni 2010 in Pusan (Korea) zu einer Sitzung zusammen. Im September 2009 drängten die G-20 IASB und FASB, 'ihre Bemühungen zu verdoppeln, um einen einzigen Satz qualitativ hochwertiger, weltweit anwendbarer Bilanzierungsstandards im Rahmen ihres unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu erarbeiten und ihr Konvergenzprojekt bis Juni 2011 abzuschließen.' Das Schreiben an die Finanzminister in englischer Sprache können Sie hier herunterladen (50 KB).

 

3. Juni 2010: SEC-Erklärung zu den Änderungen im Zeitplan von FASB und IASB
Die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), Mary L. Schapiro, hat eine Erklärung abgegeben, in der sie ihre Zuversicht zum Ausdruck bringt, dass die von FASB und IASB geplanten Änderungen am Zeitplan für die Projekte (siehe dazu die nachfolgende Nachricht) keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplan der Behörde haben wird, der im Februar 2010 bekanntgegeben wurde und demzufolge 2011 erwogen werden soll, ob und wir die IFRS in das US-amerikanische Finanzsystem einfließen können. Die Vorsitzende Schapiro äußerte sich wie folgt:
Ich bin zuversichtlich, dass wir für eine Entscheidung seitens der Behörde im Jahr 2011 dahingehend, ob wir die IFRS in das Rechnungslegungssystem für US-amerikanische Emittenten einfließen lassen, weiterhin im Zeitplan liegen.

Die vollständige Erklärung der Vorsitzenden Schapiro können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

3. Juni 2010: IASB wird einige Projekte bis in die zweite Jahreshälfte 2011 verschieben
IASB und FASB haben ihre Absicht bekanntgegeben, die wesentlichen Konvergenzprojekte einer Priorisierung zu unterziehen, 'um einen eine stärkere Fokussierung auf Sachverhalte und Projekte zu gestatten, von denen sie annehmen, dass sie zu einer bedeutenden Verbesserung und einer Annäherung zwischen den IFRS und US-GAAP führen werden'. Die Boards stellten fest, dass ihre Adressaten Bedenken über ihre Fähigkeit zum Ausdruck gebracht haben, qualitativ hochwertige Eingaben zu der großen Zahl an größeren Standardentwürfen zu übermitteln, deren Veröffentlichung für das zweite Quartal 2010 erwartet wurde. Das Zieldatum für den Abschluss einiger weniger Projekte wurde nunmehr auf die zweite Jahreshälfte 2011 verschoben. Die beiden Boards erwarten, in Kürze einen neuen Arbeitsplan freizugeben, in denen diese Projekte und deren neue Abschlusszeitpunkte benannt werden.
Gemeinsame Erklärung von IASB und FASB zu ihren Konvergenzbemühungen

In unserer Gemeinsamen Erklärung aus dem November 2009 haben wir, der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB), erneut unseren Willen zur Verbesserung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) und die Erreichung ihrer Konvergenz bestärkt. In dieser Erklärung haben wir das Zieldatum Juni 2011 für den Abschluss der in der Absichtserklärung 2006 genannten größeren Projekte, wie 2008 aktualisiert, bestätigt, die projektspezifischen Meilensteinziele beschrieben und die Notwendigkeit eingestanden, unsere Bemühungen in Bezug auf die Standardsetzung zu intensivieren, um diese Ziele zu erreichen.

Wir haben uns in Bezug auf diese Pläne zu Transparenz und Rechenschaft verpflichtet, indem wir regelmäßig über unsere Fortschritte berichten. In unserem ersten Bericht vom 31. März 2010 beschrieben wir den Fortschritt, den wir bis dahin erreicht hatten, erläuterten einige der Herausforderungen, denen wir uns bei der Verbesserung und Angleichung unserer Standards auf bestimmten Gebieten ausgesetzt sehen, und berichteten über erfolgte Änderungen an bestimmten projektspezifischen Meilensteinzielen.

Wie wir in unserem Fortschrittsbericht vom März 2010 berichteten, nehmen wir die Herausforderungen, die sich infolge des Strebens nach wirkungsvoller Beteiligung der Adressaten in der Welt bei einer großen Anzahl von Projekten ergeben, Ernst. Seit der Veröffentlichung des Fortschrittsberichts vom März haben Adressaten Bedenken über ihre Fähigkeit geäußert, qualitativ hochwertige Eingaben zu der großen Zahl großer Standardentwürfe zu tätigen, deren Veröffentlichung für das zweite Quartal dieses Jahres vorgesehen war.

IASB und FASB sind dabei, eine geänderte Strategie zu entwickeln, um diesen Bedenken Rechnung zu tragen. Nach dieser Strategie

bullet würden die größeren in der Absichtserklärung genannten Projekte einer Priorisierung unterzogen, um eine stärkere Fokussierung auf Sachverhalte und Projekte zu gestatten, von denen wir annehmen, dass sie zu einer bedeutenden Verbesserung und einer Annäherung zwischen den IFRS und US-GAAP führen werden;
bullet würde die Veröffentlichungen von Standardentwürfen und der damit einhergehenden Beratungen (wie beispielsweise Gesprächsrunden) gestaffelt, um eine breite und wirkungsvolle Beteiligung der Adressaten im Standardsetzungsprozess zu ermöglichen, welche von entscheidender Bedeutung für die Qualität der aus ihnen erwachsenden Standards ist. Wir begrenzen die Zahl der pro Quartal herausgegebenen bedeutenden oder komplexen Standardentwürfe auf vier; und
bullet würde ein eigenständiges Konsultationsdokument herausgegeben, in welchem Eingaben der Adressaten zu den Daten des Inkrafttretens und den Verfahrensweisen beim Übergang erbeten werden.

In der angepassten Strategie wird das Zieldatum Juni 2011 für viele der Projekte, die in der ursprünglichen Absichtserklärung benannt wurden, aufrechterhalten; darunter sind jene Projekte sowie andere, nicht in der Absichtserklärung enthaltene Sachverhalte, wo dringend eine konvergierte Lösung erforderlich ist. Das Zieldatum für die Abschluss einiger weniger Projekte wurde in die zweite Jahreshälfte 2011 verschoben. Die Art der Stellungnahmen, die wir auf die Standardentwürfe erhalten, wird dann ausschlaggebend für das Ausmaß der erforderlichen erneuten Erörterungen und den benötigten Zeitrahmen sein, um zu qualitativ hochwertigen und vereinheitlichen Standards zu kommen.

IASB und FASB haben damit begonnen, diese vorgeschlagene Strategie mit ihren jeweiligen Aufsichtsorganen sowie den Regulatoren zu erörtern, darunter Mitglieder des Aufsichtsorgans der IFRS-Stiftung.

Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahme von FASB und IASB keinen negativen Einfluss auf den Arbeitsplan der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) entfalten wird, der im Februar bekanntgegeben wurde und demzufolge 2011 erwogen werden soll, ob und wie man die IFRS in das US-amerikanischen Finanzsystem einfließen lassen kann.

Der Boards erwarten, in Kürze einen Fortschrittsbericht zu veröffentlichen, welcher einer überarbeiteten Arbeitsplan beinhaltet.

Die Gemeinsame Erklärung von IASB und FASB können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 20 KB).

 

3. Juni 2010: IVSC schlägt größere Änderungen an Bewertungsstandards vor
Der Rat für internationale Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen Entwurf vorgeschlagener neuer internationaler Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) herausgegeben. Der Entwurf entspräche der neunten Auflage der Gesamtausgabe der IVS, wobei es erhebliche Änderungen gegenüber den vorangegangenen Auflagen gäbe (siehe dazu die nachfolgende Aufstellung). Diese Standards decken die Bewertung für die meisten Arten an Vermögenswerten ab, darunter zum ersten Mal einen vorgeschlagenen Standard für Finanzinstrumente. Die Standards spiegeln zudem die jüngsten Entwicklungen bei den IFRS wider. Hier geben wir einen Überblick über einige der bedeutendsten Änderungen an den IVS, die im Entwurf unterbreitet werden:
Bestehender IVSVorgeschlagene Neuausgabe
Grundlegende Konzepte für Allgemein anerkannte Bewertungsprinzipien (Generally Accepted Valuation Principles, GAVP) Die allgemeinen Bewertungsprinzipien wurden in den vorgeschlagenen IVS 101 überführt. Anderes Material, in welchem Marktwerte sowie Grundvermögen erörtert wird, wurden in IVS 103 und IVS 103.01 zusammengeführt.
Verhaltenskodexabgeschafft.
Arten von Vermögennicht unmittelbar übernommen. Einige Bausteine sind in Standards zu einzelnen Vermögenswerten enthalten.
Einführung zu IVS 1,2,3nicht unmittelbar übernommen. Bausteine in IVS 101,103 und 105 enthalten.
IVS 1 Marktwert und IVS 2 Andere Wertmaßstäbezu einem neuen IVS 103 zusammengeführt.
IVS 3 Berichterstattung über die BewertungPrinzipien in IVS 105 überführt.
IVA 1 Bewertungen in der Rechnungslegungnunmehr in IVS 201.01 bis 201.04 enthalten. Material wurde aktualisiert und ausgeweitet, um die Entwicklungen in den IFRS widerzuspiegeln.
IVA 2 Bewertungen bei besicherten Darlehennunmehr auf Sachvermögen zugeschnitten und das meiste Material in IVS 202.01 überführt.
IVA 3 Bewertung von Vermögen im öffentlichen Sektor für Zwecke der RechnungslegungTitel geändert, um Inhalt widerzuspiegeln; überführt in IVS 201.05.
GN1 Bewertung von Realvermögen und GN2 Miet- und PachtverträgeBausteine in IVS 303.01 überführt und zusammengeführt.
GN3 Bewertung von Fabriken und Maschinenaktualisiert und in IVS 302.01 überführt.
GN4 Bewertung immaterieller Vermögenswertedies wurde durch die geänderte und erweiterte GN4 ersetzt, die im Februar 2010 herausgegeben wurde. Diese enthält umfassende Leitlinien zu immateriellen Vermögenswerten. Der vorgeschlagene neue Standard IVS 301.02 fußt auf der geänderten GN4, wobei allerdings die ausführlicheren Leitlinien ausgespart wurden. Diese werden Teil eines zukünftigen Fachinformationspapiers.
GN5 Bewertung von PrivateigentumEs wird vorgeschlagen, diese in der neuen Auflage nicht weiterzuführen. Die Abgrenzung von Privatvermögen in den bestehenden Standards ist sehr weit und deckt viele Vermögensarten ab, die nunmehr Gegenstand speziellerer Standards sind.
GN6 UnternehmensbewertungAktualisierte Standards für die Unternehmensbewertung finden sich in IVS 301.01.
GN7 Beurteilung gefährlicher und giftiger MaterialienDies ist kein Bewertungsstandard, und das Thema ist eines von vielen, das eine Einfluss auf den Wert hat. In den bestehenden IVS werden keine anderen hervorgehoben. Nicht weitergeführt.
GN8 Kostenansatz und GN9 Abgezinste ZahlungsströmeHierbei handelt es sich um Erörterungen von Bewertungsmethoden und damit um etwas, das die Kriterien für eine Aufnahme in den Standards erfüllt. Der IVSC hat Arbeitsgruppen, die sich mit diesen Themen befassen, von denen einige wenige aktualisierte Fachinformationspapiere herausgeben.
GN10 Bewertung von Agrarvermögennicht fortgeführt, weil sich die Bewertungsschritte nicht von anderen Arten an Liegenschaften unterscheiden. Es wird ein neues Projekt zu biologischen Vermögenswerten vorgeschlagen, das zu einem neuen Standard führen mag.
GN11 Überprüfung von BewertungenDer Anwendungsbereich und die Beschränkungen eines jedweden Bewertungsauftrags werden nun in allgemeiner Form durch IVS 104 abgedeckt. Nicht weitgeführt.
GN12 Bewertung von handelsbezogenem Vermögenaktualisiert und als IVS 303.04 weitergeführt.
GN13 Massenschätzung für Zwecke der Vermögensbesteuerungnicht fortgeführt, weil sie keine Bewertungsschritte enthält, die von den Allgemeinen Standards abweichen.
GN14 Bewertungen von Vermögen in Rohstoffbranchennicht fortgeführt. Ein umfassendes Projekt zu Bewertungen in der Rohstoffbranche ist kurz vor dem Start und wird wahrscheinlich zu einem neuen Standard führen.
GN15 Bewertung historischen Vermögensals IVS 303.02 weitergeführt.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Presseerklärung (80 KB)
bullet Überblick und Fragen an Stellungnehmende (282 KB)
bullet Entwurf herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IVSC, 850 KB)

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 3. September 2010 ab.

 

3. Juni 2010: Mitschrift von der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB am 1. Juni 2010
Der IASB und der FASB tagten am 1. Juni 2010 im Rahmen einer Sondersitzung in den Räumen des IASB in London. Nach der gemeinsamen Sitzung tagte der IASB noch allein. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

 

3. Juni 2010: Expertenbeirat für Wertminderungen wird am 21. und 22. Juni 2010 tagen

Der gemeinsam vom IASB und vom FASB gegründete Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten wird am 21. und 22. Juni tagen.

Ort: Räume der Industrie- und Handelsbank von China (Industrial and Commercial Bank of China, ICBC), 55 Fuxingmennei Avenue, Xicheng District, Peking, China
Datum und Uhrzeit:

bullet Montag, 21. Juni: 14:00 - 18:00 Uhr (Pekinger Zeit)
bullet Dienstag, 22. Juni: 8:00 - 14:45 Uhr (Pekinger Zeit)

Die Boards haben das Panel eingerichtet, um sie hinsichtlich der bedeutenden praktischen Herausforderungen im Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste, wie es im Standardentwurf des IASB vom November 2009 vorgeschlagen wurde, zu beraten. Nach den im Entwurf unterbreiteten Vorschlägen werden erwartete Verluste auf Kredite (oder andere finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden) über die Laufzeit des Kredits (oder anderen Vermögenswerts) erfasst und nicht nur, nachdem ein Verlustereignis festgestellt wurde. Am 26. Mai 2010 hat der IASB auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der bisher geführten Erörterungen des EAP zur Verfügung gestellt.

bullet Zusammenfassung der bisher geführten Erörterungen des EAP auf der Seite des IASB
bullet Informationen zum Standardentwurf aus dem November 2009
bullet Weitere Informationen über das Panel

 

2. Juni 2010: Sitzungspapiere, Präsentationen, Mitschnitte

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) stellt auf seiner Internetseite folgende Unterlagen zur Verfügung:

bullet den größten Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 145. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 7. und 8. Juni 2010,
bullet das Protokoll und die Präsentationen der Öffentlichen Diskussion vom 28. Mai 2010 und
bullet die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 40. RIC-Sitzung vom 27. Mai 2010.

 

2. Juni 2010: Überarbeitung des IDW PH 9.200.1
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine überarbeitete Fassung des IDW Prüfungshinweises: Pflichten des Abschlussprüfers des Tochterunternehmens und des Konzernabschlussprüfers im Zusammenhang mit § 264 Abs. 3 HGB (IDW PH 9.200.1) verabschiedet. Der Prüfungshinweis befasst sich mit der Frage, wie der Abschlussprüfer damit umzugehen hat, dass er zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks regelmäßig noch nicht abschließend beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die zulässige Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind. Der überarbeitete IDW PH 9.200.1 wird in Heft 6/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 2/2010 abgedruckt werden. Die Presseerklärung des IDW finden Sie hier.

 

2. Juni 2010: PCAOB-Leitlinie zur Registrierung von nicht-amerikanischen Prüfungsgesellschaften
Die US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat die Aktualisierung einer Leitlinie Ihres Stabs in Bezug auf den Registrierungsprozess für Antragsteller aus nicht-amerikanischen Rechtskreisen herausgegeben, in denen die PCAOB die Untersuchung von bei ihr registrierten Gesellschaften verwehrt ist. Die betroffenen Rechtskreise umfassen derzeit die 30 europäischen Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, China, Hongkong sowie die Schweiz. Mit der Leitlinie werden Antragsteller aus den betroffenen Rechtskreisen darauf hingewiesen, dass der Stab der PCAOB beabsichtigt, bestimmte weitere Informationen zu erbitten, bevor er etwas in Sachen dieser Anträge unternimmt; dabei erläutert er, was ein Antragsteller tun kann, um Verzögerungen zu vermeiden, indem er die Informationen bereits dann beifügt, wenn er den Antrag zum ersten Mal einreicht. Die Leitlinie wurde im Wege einer Aktualisierung der Häufig gestellten Fragen in Bezug auf Sachverhalte hinsichtlich nicht-amerikanischer Prüfungsgesellschaften (in englischer Sprache, 42 KB).

 

2. Juni 2010: Internetsendung von Deloitte zur internationalen Finanzberichterstattung

Das Tempo der Standardsetzungsentwicklungen bei IASB hat ein bisher noch nicht dagewesenes Niveau erreicht, was zu herausfordernden Zeiten für alle mit Rechnungslegung Beschäftigten führt. Welche wichtigen neuen Entwicklungen sollten Sie im Auge behalten? In dieser Internetsendung des IFRS Global Office von Deloitte werden wir uns folgenden Themen widmen:

bullet das Arbeitsprogramm des IASB und der aktuelle Stand bei der Harmonisierung
bullet Jüngste Entwicklungen bei den IASB-Projekten zu leistungsorientierten Plänen, der Darstellung des Abschlusses und finanziellen Verbindlichkeiten
bullet Andere IFRS-Nachrichten der jüngsten Zeit

Bleiben Sie am Ball hinsichtlich der jüngsten Entwicklungen bei IASB und lernen Sie, einzuschätzen, welche Auswirkungen diese Entwicklungen auf Sie und Ihr Unternehmen haben können.

bullet Thema der Internetsendung: IFRS: Welche Auswirkungen können die Entwicklungen bei IAS auf Sie haben?
bullet Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 17. Juni 2010, 10:00 bis 11:00 Uhr deutscher Zeit
bullet Moderator: Joel Osnoss
bullet Vortragende: Veronica Poole, Linda Riedel und Randall Sogoloff
bullet Weiterführende Informationen und Anmeldung: hier

 

1. Juni 2010: Öffentliche Diskussion des DSR am 5. Juli 2010 in Frankfurt

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen für Montag, den 5. Juli 2010 von 10:00 bis voraussichtlich 17:00 Uhr in das Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Papieren des IASB bzw. FASB ein:

bullet FASB ED Bilanzierung von Finanzinstrumenten und Änderungen an der Bilanzierung von derivativen Instrumenten und Absicherungsmaßnahmen
bullet IASB ED/2010/3 Leistungsorientierte Pläne – Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19
bullet IASB ED/2010/5 Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses – Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1
bullet IASB ED/2010/X Angabe der Analyse der Unsicherheit von Bewertungen bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (Veröffentlichung wird in Kürze erwartet)

An der Veranstaltung wird voraussichtlich auch ein Board-Mitglied des IASB teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC sich vor, die Tagesordnung zu ändern. Das DRSC bittet Interessenten darum, ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 28. Juni 2010 anzumelden.

 

1. Juni 2010: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Maiausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben. Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

bullet Die Spielregeln – Bringen Sie Ihre Meinung in die Fortentwicklung der IFRS ein
bullet Der 'Hammer' – Der Fokus liegt dieses Mal auf den Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
bullet Aktueller Stand bei internationalen Standardsetzungsaktivitäten

Weiterführende Informationen:

bullet Maiausgabe 2010 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (1.615 KB)
bullet Maiausgabe 2010 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours) (1.728 KB)

Weitere Informationen:

bullet IAS PLUS-Länderseite zu Kanada
bullet englischsprachige Seite unserer internationalen Kollegen mit Informationen für IFRS-Erstanwender

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