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31. August 2010: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
31. August 2010: Treuhänder erbitten Stellungnahmen zu Kriterien für den jährlichen Verbesserungsprozess
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Die IFRS-Stiftung, unter der der International Accounting Standards Board (IASB)
arbeitet, hat heute vorgeschlagene Verbesserungen an den Kriterien
für den jährlichen Verbesserungsprozess des IASB zwecks öffentlicher
Stellungnahme herausgegeben. Der jährliche Verbesserungsprozess
stellt einen Mechanismus dar, mit dem nicht dringliche aber
notwendige Änderungen an den International Financial Reporting Standards (IFRS)
zusammengefasst und gesammelt veröffentlich werden. Solche
Änderungen betreffen beispielsweise die Klarstellung von Leitlinien
oder Formulierungen oder betreffen relativ geringfügige Sachverhalte
in den Standards und deren unbeabsichtigte Folgen, Widersprüche oder
Auslassungen. Die vorgeschlagenen Kriterien für die Bestimmung, ob
ein Sachverhalt in Bezug auf die Klarstellung oder Korrektur der
IFRS im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts abgehandelt
werden kann, sind nachfolgend widergegeben. Alle Kriterien müssen
erfüllt sein.
(a) Die vorgeschlagene
Änderung weist eines oder beide der folgenden
Merkmale auf:
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(i) klarstellend durch die vorgeschlagene Änderung würden die IFRS wie folgt verbessert:
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Klarstellung unklarer Formulierungen in bestehenden IFRS oder |
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Hinzufügen von Leitlinien, wo deren Fehlen Bedenken auslösen. |
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Eine klarstellende Änderung
erhält die Einheitlichkeit der bestehenden
Prinzipien im betroffenen IFRS. Sie schlägt kein
neues Prinzip vor und ändert kein bestehendes
Prinzip. |
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(ii) korrigierend durch die vorgeschlagene Änderung würden die IFRS wie folgt verbessert:
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Lösung eines Konflikts zwischen bestehenden Vorschriften der
IFRS und Zurverfügungstellung einer klaren Begründung, wann
welche bestehende Vorschrift anzuwenden ist oder |
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Heilung einer Auslassung oder einer verhältnismäßig kleinen
unbeabsichtigten Konsequenz bestehender Vorschriften der IFRS. |
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Eine klarstellende Änderung
schlägt kein neues Prinzip vor und ändert kein
bestehendes Prinzip, aber sie kann eine Ausnahme von
einem bestehenden Prinzip schaffen. |
(b) Die vorgeschlagene Änderung hat einen klaren, eng umrissenen
Zweck, d.h. die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen sind
ausreichen erwogen und identifiziert worden.
(c) Es ist anzunehmen, dass der IASB zeitnah zu einer Lösung des
Sachverhalts kommen wird. Die Unfähigkeit, eine Lösung zeitnah zu
erarbeiten, kann ein Hinweis dafür sein, dass der Grund für das Problem
grundlegender ist als im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts
abgearbeitet werden kann.
(d) Wenn die vorgeschlagene Änderung einen IFRS betrifft, der
Gegenstand eines gegenwärtigen oder geplanten IASB-Projekts ist, müssen
dringende Gründe vorliegen, um die Änderung eher vorzunehmen als es im
Rahmen des Projekts geschehen könnte.
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Zum Konsultationsdokument der IFRS-Stiftung kann bis zum
30. November 2010 Stellung genommen werden. Es steht Ihnen auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung. Die entsprechende
Presseerklärung finden Sie
hier (in englischer Sprache, 36 KB).
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31. August 2010: FASB gibt zwei neue ASU heraus
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei
neue Aktualisierungen der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU)
herausgegeben:
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ASU zum Thema 954 (Organisationen im
Gesundheitswesen) hinsichtlich der Bilanzierung von
Rechtskosten im Zusammenhang mit der Bewertung von
caritativen Hilfsprogrammen für Angabezwecke:
Measuring Charity Care for Disclosure
In der ASU wird festgehalten, dass in den IFRS keine
eigenen Leitlinien für Angaben zu caritativen
Hilfsprogrammen enthalten sind. Die Änderungen
treten für Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem
15. Dezember 2010 beginnen. |
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ASU zum Thema 954 (Organisationen im
Gesundheitswesen) hinsichtlich der Darstellung von
Versicherungsansprüchen und damit im Zusammenhang
stehenden Versicherungsrückdeckungen:
Presentation of Insurance Claims and Related
Insurance Recoveries
In der ASU wird festgehalten, dass in den IFRS die
Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden unter
den in der ASU beschriebenen Umständen nicht
gestattet ist. Die Änderungen
treten für Geschäftsjahre und
Zwischenberichtsperioden innerhalb dieser
Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem
15. Dezember 2010 beginnen. |
Die neuen ASU sind das Ergebnis der Julisitzung der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB.
Weitere
Informationen zu auf dieser Sitzung gefällten Entscheidungen sind im
EITF Snapshot
verfügbar (in englischer Sprache, 130 KB).
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31. August 2010: Malaysischer Standardsetzer verschiebt die Einführung des Äquivalents zu IFRIC 15
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Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat
entschieden, den Beginn der verpflichtenden Anwendung von IC Interpretation 15 Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien vom
1. Juli 2010 auf den 1. Januar 2012 zu verschieben. Unternehmen, die
IC 15 vorzeitig anwenden möchten, dürfen dies tun. Abgesehen von
abweichenden Daten des Inkrafttretens enthält IC 15 die gleichen
Vorschriften wie IFRIC 15 (diese Interpretation ist zum 1. Januar
2009 in Kraft getreten). Der MASB begründet die Verschiebung wie
folgt:
Angesichts der Bedeutung
des Immobiliensektors für die malaysische Wirtschaft
ist der MASB in seiner Sitzung am 23. August 2010 zu
der Überzeugung gekommen, dass es aus
Vorsichtsgründen besser sei, die Anwendung von IC 15
übergangsweise auf den 1. Januar 2012 zu
verschieben. Dies gestattet, die Erörterungen zur
Einführung von IC 15 fortzusetzen und die Prüfung
des vorgeschlagenen Standards über Erlöse aus
Verträgen mit Kunden sowohl mit nationalen
Interessengruppen als auch in der gesamten Region
über die Gruppe der Standardsetzer im
asiatisch-pazifischen Raum (AOSSG) durchzuführen.
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Der MASB hat eine entsprechende
Presseerklärung in englischer Sprache veröffentlicht. |
30. August 2010: Zusammenfassung der Sitzung des IFRS-Beirats im Juni 2010
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Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung
von der Sitzung des IFRS-Beirats (IFRS Advisory Council) im Juni
2010 zur Verfügung. Neben anderen Themen erörterte der Beirat auch
das Arbeitsprogramm des IASB für die Zeit nach Juni 2011. Mitglieder
des Beirats gaben der Meinung Ausdruck, dass die Bilanzierung von
Geschäftsvorfällen nach islamischen Recht und Landwirtschaft mit zu
den höchsten Prioritäten des IASB genommen werden sollten. Außerdem
sollten XBRL und das Rahmenkonzept für Angaben gemeinsam erörtert
werden. Die Zusammenfassung der Sitzung steht Ihnen auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung. |
30. August 2010: IIROC schlägt vor, regulatorische Standards mit den IFRS zu harmonisieren
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Ein Vorschlag, der am vergangenen Freitag von der kanadischen
Regulierungsbehörde für die Investmentbranche (Investment Industry Regulatory Organization of
Canada, IIROC) veröffentlicht wurde, zeigt, dass die IFRS auch
zunehmend in anderen Bereichen als in der Rechnungslegung verwendet
und so zur globalen Finanzberichterstattungssprache werden. Der
Vorschlag sieht vor, für Zwecke der regulatorischen
Berichterstattung auf die International Financial Reporting Standards (IFRS)
überzugehen. Es gibt einige Abweichungen in bestimmten Bereichen,
die allerdings "nur auf solche Situationen beschränkt sind, in denen
der Aufwand und die Kosten der Harmonisierung größer als der
regulatorische Wert oder Nutzen einer Einhaltung der IFRS ist". Der
Vorschlag ist auf der
Internetseite der IIROC verfügbar; die Kommentierungsfrist endet
60 Tage nach seiner Veröffentlichung. Weitere Informationen zur
Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer
Länderseite Kanada. |
30. August 2010: Japanische Übersetzung eines IFRS-Newsletters von Deloitte
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Unsere japanischen Kollegen haben den IFRS in Focus-Newsletter von Deloitte ins Japanische übersetzt,
in dem IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen zusammengefasst wird:
Unsere internationalen Kollegen haben alle japanischen
Übersetzungen von Newslettern
archiviert. Die Seiten des japanischen IFRS Centres of Excellence finden Sie
hier.
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29. August 2010: Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen
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Wir erinnern unsere Leser daran, dass Stellungnahmen zu den Entwürfen
ED/2010/3 Leistungsorientierte Pläne und
ED/2010/7 Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert bis
Montag, den 6. bzw. Dienstag, den 7. September 2010 beim IASB eingehen müssen. Der Entwurf zu
leistungsorientierten Plänen wurde am 29. April 2010 herausgegeben und würde die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne
ändern, mit denen einige Arbeitgeber langfristige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielsweise Pensionen und Gesundheitsversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren. Der Entwurf zur Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse wurde am
29. Juni 2010 herausgegeben. In ihm wird vorgeschlagen, anstelle der bisher vorgesehenen Sensitivitätsanalyse nunmehr eine Analyse von Bewertungsunsicherheiten vorzunehmen und offenzulegen. |
27. August 2010: Neuer Accounting Alert von Deloitte Neuseeland
27. August 2010: 148. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere
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Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 148. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates
(DSR) am 2. und 3. September 2010 stehen auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Papiere
sollen in Kürze folgen. |
26. August 2010: IASB schlägt Änderungen an
IFRS 1 vor
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Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute
vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards zwecks
öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Mit dem Vorschlag soll
IFRS 1 dahingehend geändert werden, dass die Verweise auf das feste
Übergangsdatum '1. Januar 2004' durch den Ausdruck 'Datum des
Übergangs auf die IFRS' ersetzt werden sollen. Als Ergebnis würden
Unternehmen, die die IFRS erstmalig anwenden,
Ausbuchungstransaktionen, die vor dem Datum des Übergangs auf IFRS
stattgefunden haben, nicht länger neu darstellen müssen. Darüber
hinaus müssten Erstanwender keine "Tag-1-Differenzen" beim
erstmaligen Ansatz von Finanzinstrumenten mehr neu berechnen, wenn
der entsprechende Geschäftsvorfall vor dem Datum des Übergangs auf
IFRS stattfand. In der Grundlage für Schlussfolgerungen
heißt es dazu:
In IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
ist einem Erstanwender vorgeschrieben, vergangene
Ausbuchungstransaktionen neu darzustellen, die nach
dem 1. Januar 2004 stattfanden. Diese Vorschrift
wurde 2003 in IFRS 1 als Ergebnis der Überarbeitung
von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
aufgenommen, um Unternehmen, die dann erstmalig die
IFRS anwendeten, in die gleiche Lage zu setzen wie
damals bereits IFRS anwendende Unternehmen. Im
Verlauf der Zeit lag das Übergangsdatum 1. Januar
2004 in immer weiterer Ferne und zunehmend
bedeutungsloser für Abschlüsse in Rechtskreisen, die
erwägen, die IFRS einzuführen. |
Der Standardentwurf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender kann bis zum 27. Oktober
2010 kommentiert werden.
Er steht auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung. Die Presseerklärung des
IASB finden Sie
hier (in englischer Sprache,
98 KB). Eine Zusammenfassung der
Diskussionen, die zu der Veröffentlichung des heutigen
Interpretationsentwurfs führten, finden Sie auf unserer
entsprechenden Projektseite. |
26. August 2010: IFRS Interpretations Committee veröffentlicht Leitlinien zum Tagebau
26. August 2010: Einladung zur Öffentlichen Diskussion am 1. Oktober 2010
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Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Freitag, den 1. Oktober 2010, 10.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 16.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Papieren ein:
An der Veranstaltung wird voraussichtlich auch ein Board-Mitglied des IASB teilnehmen.
Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behälten
der DSR sich vor, die Tagesordnung zu ändern.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter
bahrmann@drsc.de bis zum 24. September 2010 an.
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26. August 2010: Öffentliche Diskussion am 27. September 2010
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Zu der Öffentlichen Diskussion vom 27. September 2010, 13.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 können sich interessierte Personen und Organisationen noch bis zum 20. September 2010 unter
bahrmann@drsc.de anmelden. Auf der Agenda steht folgendes Papier des IASB:
Gleichzeitig soll diese Gelegenheit wahrgenommen
werden, um die Auswirkungen der Vorschläge des
Arbeitsentwurfs des vorgeschlagenen
Standards zur Darstellung des Abschlusses
auf Versicherungsunternehmen zur Diskussion zu stellen.
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25. August 2010: IFRS-Stiftung veröffentlicht Einweisung in die IFRS für Führungskräfte
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Die IFRS-Stiftung hat die Ausgabe 2010 ihrer Einweisung in die IFRS für Führungskräfte, Prüfungsausschüsse und Vorstände herausgegeben: IFRSs–A
Briefing for Chief Executives, Audit Committees and Boards of Directors. Die Einweisung enthält Zusammenfassungen aller bis zum 1. Juli 2010 herausgegebenen IFRS in allgemeinverständlicher Sprache. Sie wird insbesondere für Führungskräfte ohne Finanzhintergrund, für Mitglieder von Prüfungsausschüssen und für Aufsichtsräte sowie für alle anderen erstellt, die einen allgemeinen Überblick über die IFRS und die geschäftlichen Auswirkungen ihrer Einführung gewinnen wollen.
Die Publikation steht im
Abonnentenbereich des IASB für Abonnenten des umfassenden Abonnements und für eIFRS-Abonnenten zur Verfügung.
Eine gedruckte Fassung ist noch nicht verfügbar. |
25. August 2010: FASB gibt als Ergebnis der EITF-Sitzung im Juli zwei neue vorgeschlagene ASU heraus
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei
neue vorgeschlagene Aktualisierungen der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU)
herausgegeben:
Die Vorschläge sind das Ergebnis der Julisitzung der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB.
Die Kommentierungsfrist für beide Dokumente endet am 8. Oktober 2010. In
beiden vorgeschlagenen ASU wird festgehalten, dass es zu den behandelten
Sachverhalten keine entsprechenden Leitlinien nach IFRS gebe. Weitere
Informationen zu den Vorschlägen ist im
EITF Snapshot
verfügbar (in englischer Sprache, 130 KB), in dem die Sitzung der
EITF vom 29. Juli 2010 zusammengefasst wird.
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25. August 2010: FASB erhöht Mitgliederzahl von 5 auf 7, FASB-Vorsitzender tritt zurück
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Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) haben bekanntgegeben,
dass die Mitgliederzahl des US-amerikanischen Standardsetzers FASB
von fünf auf sieben erhöht wird. Darüber hinaus hat der derzeitige
Vorsitzende des FASB, Robert Herz entschieden, dass er nach mehr als
acht Jahren, in denen er den FASB geführt hat, das Gremium verlassen
wird. FASB-Mitglied Leslie Seidman wurde mit Wirkung zum
1. Oktober 2010 zur kommissarischen Vorsitzenden ernannt.
Der FASB hatte bereits von seiner Gründung 1973 bis
2008 sieben Mitglieder. Der erneute Übergang auf eine Struktur mit
sieben Mitgliedern wird vollzogen, sobald der Prozess zur Einwerbung
von Bewerbung und deren Auswertung abgeschlossen ist. Die FAF geht
davon aus, dass dies Anfang 2011 der Fall sein wird. Der Vorsitzende
der FAF, Jack Brennan sagte dazu:
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Den FASB wieder in eine Struktur mit sieben
Mitgliedern zu überführen wird den Rahmen für die Bemühungen des
FASB im Hinblick auf die Agenda für die Konvergenz mit dem International Accounting Standards Board (IASB)
verbessern, und erlaubt gleichzeitig, sich den bisher noch nicht
dagewesenen Herausforderungen zu stellen, denen die
amerikanischen Kapitalmärkte in den kommenden Jahren und Monaten
ausgesetzt sein wird.
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Die englischsprachige Presseerklärung der FAF finden Sie
hier.
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24. August 2010: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB
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Der IASB kam am 24. August 2010 zu einer Sondersitzung zusammen
– der zweiten in diesem Monat. Diskutiert wurden die folgenden Themen (die Verknüpfungen bringen Sie jeweils an die entsprechende
Stelle im Protokoll):
Die gesamte Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben,
finden Sie hier. Die nächste Sitzung des IASB ist derzeit für den 13. bis 17. September 2010 vorgesehen. |
24. August 2010: IFRS in Focus-Newsletter zu den Leasingvorschlägen
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter zu dem
Entwurf zur Leasingbilanzierung herausgegeben: IASB issues Exposure Draft on Lease Accounting.
Am 17. August 2010 hatten der International Accounting Standards Board (IASB)
und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB)
gemeinsam den Entwurf ED 2010/9 Leasingverhältnisse herausgegeben.
Mit den Vorschlägen im Entwurf würden die Unterscheidung zwischen
Miet- und Finanzierungsleasing wegfallen und neue
Bilanzierungsmodelle für Leasinggeber und Leasingnehmer eingeführt.
Leasingnehmern wäre es nicht länger gestattet, Leasingverhältnisse
als "bilanzunwirksame" Finanzierungen zu behandeln, sondern sie
müssten einen Vermögenswert und eine Schuld für alle
Leasingverhältnisse, die in den Anwendungsbereich der Vorschläge
fallen, ansetzen. Weitere Informationen:
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24. August 2010: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Übersetzung
24. August 2010: Neues Handbuch des IAESB zu Aus- und Weiterbildung
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Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat die Ausgabe 2010
seines Handbuchs der internationalen Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung herausgegeben. Das Handbuch enthält die acht internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards des IAESB (International Education Standards, IES), einschließlich des IAESB-Rahmenkonzepts für die internationalen Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung und der Einführung in die internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards, sowie drei internationale Verlautbarungen zur Ausbildung in der Praxis (International Education Practice Statements, IEPS).
Das Handbuch kann kostenfrei im PDF-Format über die
IFAC-Internetseite bezogen werden. Gedruckte Exemplare können ebenfalls bestellt werden.
Die englischsprachige Presseerklärung des IFAC steht Ihnen
hier zur Verfügung. |
24. August 2010: Neue Ausgabe der Investor Perspectives erschienen
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Im April 2010 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der IASB ein
Programm ins Leben gerufen, mit dem Anleger stärker in die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingebunden werden sollen. Einer der Programmpunkte ist ein Newsletter für Anleger. Die Board-Mitglieder Stephen Cooper, Patrick Finnegan und Patricia McConnell veröffentlichen zeitnah Informationen zu Berichterstattungsfragen. Eine weitere Ausgabe der englischsprachigen Investor Perspectives steht nun auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:
Der IASB archiviert auf seiner Internetseite
alle bisher erschienenen Ausgaben der Investor Perspectives.
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24. August 2010: Japanische Übersetzung eines IFRIC Review-Newsletters
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Unsere japanischen Kollegen haben den IFRIC Review-Newsletter von Deloitte ins Japanische übersetzt,
in dem die Sitzung des IFRS Interpretations Committee vom 8. und
9. Juli 2010 zusammengefasst wird:
Unsere internationalen Kollegen haben alle japanischen
Übersetzungen von Newslettern
archiviert. Die Seiten des japanischen IFRS Centres of Excellence finden Sie
hier.
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23. August 2010: Neue spanische Übersetzungen von Newslettern
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen IFRS Alert und einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt:
Weitere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie
hier.
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23. August 2010: Neues Gesetz zur Einführung der IFRS in der Russischen Föderation
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Die russische Staatsduma hat ein
Gesetz über Konzernabschlüsse verabschiedet, das im Wesentlichen
seit Ende 2004 unberührt geblieben war. Am 17. Dezember 2004 hatte die
Duma dem Gesetz in zweiter Lesung zugestimmt, aber es gab seitdem keine
erkennbaren Versuche, die dritte und abschließende Lesung abzuhalten.
Dies abschließende Lesung fand schließlich am 7. Juli 2010 statt, und
Präsident Medwedew hat das Gesetz kürzlich unterschrieben.
Das Gesetz gilt für Banken, Versicherungen und alle
unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an den inländischen Börsen
zugelassen sind. Es schreibt vor, dass diese Unternehmen Abschlüsse im
Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS)
erstellen, bei den Regulierungsbehörden einreichen und öffentlich
zugänglich machen. Im Gesetz heißt es, dass die IFRS-Abschlüsse
zusätzlich zu Abschlüssen nach russischen Rechnungslegungsstandards zu
erstellen sind und diese nicht ersetzen.
Die Vorschriften, die im neuen Gesetz enthalten sind, treten in Kraft, wenn
sie von der Regierung und der Zentralbank offiziell anerkannt werden.
Das Gesetz enthält keine Details zu einer Vorgehensweise in Bezug auf
diese Anerkennung, und ein Zeitrahmen wird auch nicht gesetzt. Es wird
jedoch erwartet, dass diese offizielle Anerkennung irgendwann zwischen
2012 und 2015 erfolgen wird.
Weitere Informationen zur Rechnungslegung in der Russischen Föderation finden Sie auf unserer
Länderseite Russland.
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23. August 2010: Nächste TEG-Sitzung
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Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom
8. bis 10. September 2010 tagen. Die Sitzung steht Beobachtern offen (Anmeldung). Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie
hier (in englischer Sprache,
59 KB). |
22. August 2010: Tagesordnung für die Sitzung des Interpretations Committee am 2. und 3. September 2010
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Das IFRS Interpretations Committee (vormals IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den
2. und 3. September 2010 (am 3. September nur vormittags)
in den Räumen des IASB in London tagen. Die Sitzung steht Beobachtern
offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die
vorläufige Agenda der Sitzung wieder.
Agenda für
die Sitzung des Interpretations Committee Donnerstag und Freitag, 2. und
3. September 2010 |
Donnerstag, 2. September 2010 (10:00h-18:00h)
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Einführung/ administrativer Sitzungsteil |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen –
Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen bei
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem
Arbeitnehmer |
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IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS – Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile |
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Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der
Juliausgabe von IFRIC Update veröffentlicht wurden
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
– wiederholte Anwendung |
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IAS 12 Ertragsteuern – Ansatz von latentem Steuervermögen für
nicht realisierte Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Schuldtiteln |
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IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Rückzahlungen einer Beteiligung/Währungsumrechnungsrücklage |
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Themen, die neu erörtert werden sollten
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses
– Empfohlene gegenüber
vorgeschriebenen Angaben (Fortsetzung am
Freitag, falls erforderlich) |
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses Vergleichsinformationen |
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IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten Bilanzierung von
Wertminderungstests für Geschäfts- oder Firmenwerte, wenn nicht beherrschende
Anteile angesetzt werden |
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Freitag, 3. September (09:00h-11:45h)
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen(Fortsetzung
vom Vortag falls benötigt) |
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IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS – Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile (Fortsetzung
vom Vortag falls benötigt) |
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Themen, die neu erörtert werden sollten
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IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Parteien, die an der gemeinsamen Führung des Unternehmens beteiligt sind |
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IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
– Berechnung des Gebrauchswerts |
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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer Bilanzierung von
satzungsgemäßen Gewinnbeteiligungsvereinbarungen |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen
– Anteilsbasierte Vergütungen, die
abzüglich Quellensteuer erfüllt werden |
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses
– Klassifizierung als lang- oder
kurzfristig von kündbaren Darlehen |
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Administrativer Sitzungsteil Stand der Arbeiten
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20. August 2010: FASB-Internetpräsentation zum Erlöserfassungsprojekt
20. August 2010: WPK und IDW zum Konsultationspapier zu den IFAC-Reformen
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In einem gemeinsamen Schreiben nehmen die Wirtschaftsprüferkammer
(WPK) und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu einem Konsultationspapier des IFAC-Überwachungsgremiums. In dem
Papier zur Prüfung der IFAC-Reformen regt das
Überwachungsgremium weitere Änderungen in der Struktur,
Arbeitsweise und Zusammensetzung der standardsetzenden IFAC-Gremien an. Gegen einzelne
Untersuchungsergebnisse und Änderungsvorschläge erheben WPK und IDW Einwände.
WPK und IDW halten die Berücksichtigung ausreichender Fachkenntnisse bei
der Board-Zusammensetzung für unverzichtbar, die durch Mitglieder des
Berufsstands und deren fachliche Berater gewährleistet werden muss. Weitere Informationen in englischer Sprache:
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20. August 2010: 15. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich
20. August 2010: Stabentwurf eines IFRS zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Stabentwurf des im nächsten
Jahr erscheinenden IFRS zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung,
in dem die vorläufigen Entscheidungen widergespiegelt sind, die der IASB und der FASB bis zum heutigen Zeitpunkt getroffen haben.
Der ursprüngliche Entwurf des IASB zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert war im Mai 2009 veröffentlicht worden;
ihm folgten eine Reihe von Bitten um Meinungsäußerungen zu
bestimmten Themen und ein
weiterer begrenzter Entwurf im Juni
2010. Der IASB bittet nicht um Stellungnahmen zum
Stabentwurf, aber er weist darauf hin, dass der FASB eine
beinahe identische Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards
(Accounting Standards Update, ASU) zu Änderungen an der
allgemeinen Fair-Value-Bewertung und den entsprechenden
Angabevorschriften nach US-GAAP und IFRS herausgegeben hat: Amendments for Common Fair Value Measurement and Disclosure Requirements in U.S. GAAP and IFRSs.
Anwender, die also Stellung nehmen wollen, können also eine
Stellungnahme bei FASB vor dem Ende der Kommentierungsfrist von
dessen vorgeschlagener ASU einreichen (7. September 2010). Der IASB und der FASB wollen die
im Rahmen der Entwicklung eines gemeinsamen Standards eingegangenen Stellungnahmen
auch gemeinsam besprechen. Der endgültige Standard wird Anfang
2011 erwartet.
Weitere Informationen:
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20. August 2010: Stabentwurf einer FASB-ASU zu Versicherungsvertragskosten
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Der Stab des US-amerikanischen Standardsetzers FASB
hat den Entwurf einer endgültigen Aktualisierung der
Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zur
Bilanzierung von Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines
neuen oder der Erneuerung eines bestehenden
Versicherungsvertrags herausgegeben:
Insurance (Topic 944):
Accounting for Costs Associated with Acquiring or Renewing Insurance Contracts
(Verknüpfung auf die Internetseite des FASB). Der Stabentwurf
ist das Ergebnis der Sitzung der Projektgruppe für neu
auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des
FASB vom Juli 2010. Dort war die EITF zu einer endgültigen
Entscheidung gelangt, welche Kosten, die im Zusammenhang mit dem
Erwerb eines neuen oder der Erneuerung eines bestehenden
Versicherungsvertrags entstehen, abgegrenzt und später
amortisiert werden können. Hinsichtlich des Vergleichs mit den
IFRS wird im Entwurf folgendes festgehalten:
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Die Leitlinien zu abgegrenzten Akquisitionskosten in den IFRS
sind begrenzt und fordern viele Ermessensentscheidungen. In den
IFRS ist die Abgrenzung von Erwerbskosten weder verboten noch
vorgeschrieben, und es ist auch nicht verbindlich geklärt,
welche Kosten abgegrenzt werden sollten, in welcher Periode und
wie sie amortisiert werden sollen. Es ist auch nicht geklärt, ob
eine Versicherer die abgegrenzten Akquisitionskosten als einen
Vermögenswert oder als eine Reduzierung der Versicherungsschuld
ansetzen soll.
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Weitere Informationen in englischer Sprache:
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20. August 2010: Internetpräsentation von Deloitte zum
FASB-Entwurf zur Leasingbilanzierung
19. August 2010: FASB verlängert Kommentierungsfrist der ASU zu Drohverlusten
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat die Stellungnahmefrist der
vorgeschlagenen Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU)
zu Drohverlusten bis zum 20. September 2010 verlängert.
Ursprünglich sollte die Kommentierungsfrist am 20. August 2010
enden, aber aufgrund von Rückmeldungen der Anwender, die
hervorhoben, dass mehr Zeit notwendig sei, um sachgerechte
Stellungnahmen zu erarbeiten, wurde sie verlängert. Die
entsprechende englischsprachige Presseerklärung des FASB finden
Sie
hier.
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19. August 2010: FASB veröffentlicht
ASU-Entwurf zu beitragsorientierten Plänen
19. August 2010: Jahresbericht des britischen FRRP
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Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des
britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
hat seine Jahresbericht vorgelegt. Der FRRP ist verantwortlich
dafür, sicherzustellen, dass die Geschäftsberichte der
börsennotierten Unternehmen und der großen nicht börsennotierten
Unternehmen im Vereinigten Königreich den Vorschriften des
Unternehmensgesetzes und den einschlägigen
Rechnungslegungsstandards entsprechen. Wir übersetzen Ihnen
einen Auszug aus dem Jahresbericht des FRRP:
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Abschließende Zusammenfassung
Der FRRP fand eine andauernde Verbesserung in der
allgemeinen Qualität der Berichterstattung nach IFRS vor. Er war
besonders erfreut, Verbesserungen in der Beschreibung
bedeutender Bilanzierungsmethoden und der Angaben bezüglich der
Ermessensentscheidungen, die von der Unternehmensführung bei
der Anwendung dieser Methoden gefällt wurden, feststellen zu
können. In zwei Bereichen jedoch Kapitalverwaltung und Angaben zu anteilsbasierten Vergütung
war die Berichterstattung manchmal von magerem Inhalt, Umfang
und Nutzen. Der FRRP ist der Meinung, dass im Rahmen der
Stabilisierung der Wirtschaft diese Bereiche von größerer
Bedeutung in den Unternehmensberichten werden. Der FRC wird
daher eine gezielte Prüfung dieser Sachverhalte vornehmen. Die
Ergebnisse dieser Prüfung werden im Herbst veröffentlicht.
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Weitere Informationen:
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19. August 2010: Aktueller Stand in der neuseeländischen Ertragsteuersteuerdebatte
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Wir hatten im Juli 2010
darüber berichtet, dass in Neuseeland eine Diskussion
hinsichtlich der Bilanzierung von latenten Steuern in Bezug auf
bestimmte Gebäude aufgekommen ist, für die die Möglichkeit von
Steuerabzügen durch eine Gesetzesänderung weggefallen ist. Die
Änderung des Steuerrechts führt dazu, dass viele neuseeländische
Unternehmen latente Steuerschulden in Bezug auf bestehende
Gebäude ansetzen, die bedeutende Auswirkungen auf die Gewinne
haben. Diese Sachverhalte stehen im Zusammenhang mit den
gegenwärtigen Überlegungen des IASB, eine Ausnahme von den Prinzipien
in IAS 12 Ertragsteuern für bestimmte neubewertete Vermögenswerte zu gewähren.
Der neuseeländische Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) hat diese Fragen jüngst
auf einer Sitzung erörtert. Der FRSB hatte vorübergehend einen
Vorschlag erwogen, dass neuseeländische Äquivalent zu IAS 12 zu
ändern, um eine Ausnahme für den Ansatz von latenten Steuern für
die betroffenen Gebäude zu gewähren. Dieser Vorschlag wurde
schlussendlich aber verworfen. Diese Entscheidung wurde dem Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB)
mitgeteilt, und am 18. August 2010 wurde ein aktualisiertes
Kommuniqué veröffentlicht, in dem bestätigt wurde, dass latente
Steuern in vielen Fällen zu erfassen sind. Hinsichtlich einer
möglichen Abweichung von den IFRS heißt es im Kommuniqué:
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... dies würde bedeuten, dass die neuseeländischen
IFRS nicht länger im Einklang mit den IFRS stehen und die
Abschlüsse von gewinnorientierten Unternehmen nicht mehr sowohl
im Einklang mit nationalen als auch mit internationalen
Rechnungslegungsstandards stehen dies würde eins der grundlegenden Ziele untergraben, die die Einführung
von IFRS in Neuseeland haben sollte.
Obwohl die Boards die schweren Bedenken zu Kenntnis
genommen haben, die hinsichtlich der Bilanzierungsauswirkungen
der jüngsten Änderungen des Steuergesetzes für Unternehmen, die
NZ IAS 12 anwenden, geäußert worden sind, ist der Vorschlag,
Änderungen am Standard vorzunehmen oder Ausnahmen einzuräumen,
keine durchführbare Lösung - sowohl aus zeitlichen Gründen als
auch mit Rücksicht auf die größeren Auswirkungen auf die
Rechnungslegung in Neuseeland allgemein.
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Weitere Informationen
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19. August 2010: Ergebnisse der 41. RIC-Sitzung
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Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 3. August 2010 seine 41. Sitzung in Berlin abgehalten. Im
RIC-Ergebnisbericht
(182 KB), der jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung
gestellt wurde, werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.
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18. August 2010: Formale Korrekturen am Entwurf zu Leasingverhältnissen
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Zu dem am 17. August 2010 veröffentlichten Entwurf ED/2010/9
zur Leasingbilanzierung hat der IASB einige formale Korrekturen
veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist zum Entwurf endet am
15. Dezember 2010.
Verknüpfungen:
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18. August 2010: Presseerklärung von Deloitte Global zu den Leasingvorschlägen von IASB und FASB
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Zu dem gestern veröffentlichten Entwurf ED/2010/9 zur Leasingbilanzierung
hat Deloitte als Gesamtfirma eine Presseerklärung herausgegeben.
Nach den Vorschlägen von IASB und FASB würden neue
Bilanzierungsmodelle sowohl für Leasingnehmer als auch für
Leasinggeber geschaffen und das Konzept des Mietleasings
gestrichen. Wir übersetzen Ihnen Auszüge aus der Presseerklärung:
|
"Weil Leasing ein so häufig vorkommender
Geschäftsvorfall ist, werden diese Vorschläge ohne Zweifel
Unternehmen weltweit und in allen Branchen betreffen," sagte Joel Osnoss, Global IFRS Leader, Clients & Markets,
von Deloitte Touche Tohmatsu Limited."
"Viele der vorgeschlagenen Vorschriften
könnten sich als zeitaufwendig umzusetzen erweisen, was einen
wohl überdachten Arbeitsplan unabdingbar für einen glatten
Übergang auf die neuen Bilanzierungsregeln macht. Unternehmen,
die Leasing anwenden, sollte heute damit anfangen, zu überlegen,
wie diese Vorschläge ihre Abschlüsse beeinflussen können, und
die Notwendigkeit erwägen, Änderungen an der
Leasingstrukturierung, Leistungsmetrik,
Kreditnebenvereinbarungen und -systeme. Eine grundlegende
Information der wichtigsten Interessengruppen ist auch
notwendig."
Der IASB hat verlauten lassen, dass die
Kommentierungsfrist am 15. Dezember 2010 endet und dass der
endgültige Standard im Juni 2011 veröffentlicht werden soll. Das
Datum des Inkrafttretens des neuen Standards ist noch nicht
klar. Die vorgeschlagenen Übergangsvorschriften sehen keine
Beibehaltung der bestehenden Regeln für bestehende
Leasingverhältnisse vor. Deshalb müssen Leasinggeber und
Leasingnehmer, die langfristige Leasingverhältnisse eingehen,
die möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Regeln auf
bestehende Leasingverhältnisse bedenken.
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Weiterführende Informationen:
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18. August 2010: Heads Up zu den Leasingvorschlägen
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletter verfasst (in englischer Sprache, 222 KB), in dem
der Entwurf zu Leasingverhältnissen erörtert wird, der von IASB
und FASB gestern herausgegeben wurde. Der Entwurf, der vom FASB als eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben wurde,
enthält ein neues Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer und
Leasinggeber. Das Konzept eines Mietleasings entfällt. Die
vorgeschlagene ASU würde die Bilanzierung für Leasingverträgen
nach IFRS und US-GAAP in den bedeutendsten Bereichen
vereinheitlichen, wenn sie wie vorgeschlagen als Standard
übernommen würde. Die nachfolgende Tabelle, die wir aus dem Heads Up
übersetzen, zeigt die wichtigsten Vorschriften des
vorgeschlagenen Leasingbilanzierungsmodells:
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Leasingnehmer
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Leasingnehmer setzen einen
Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht und eine
Schuld für ihre Verpflichtung, Leasingzahlungen
für all ihre Leasingverhältnisse zu zahlen, an.
Bilanzunwirksame Leasingverhältnisse und das
Konzept der Leasingklassifizierung nach dem
jetzigen Modell werden für Leasingnehmer nicht
länger bestehen. |
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Bei Leasingverhältnissen, die früher als
Mietleasing klassifiziert wurden, wird der
Mietaufwand durch Tilgungszahlungen und
Zinsaufwand ersetzt. Die Abschreibung des
Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht erfolgt
allgemein linear; der Zinsaufwand wird jedoch
anfänglich höher sein ( wie beispielsweise
Zinszahlungen bei Anzahlen einer Hypothek). |
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Nach einem Erwartungswertansatz setzt der
Leasingnehmer bedingte Mietzahlungen und
Restwertgarantien als Teil der Leasingschuld an.
Der Leasingnehmer gründet die Aufnahme von
Mietzahlungen im Rahmen von
Vertragsverlängerungen in die Leasingschuld auf
die längstmögliche Leasingdauer, deren Eintreten
wahrscheinlicher ist als deren Nichteintreten. |
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Im Gegensatz zu dem jetzigen Leasingmodell
wird in dem neuen Modell eine Einschätzung dazu
vorgeschrieben, ob neue Tatsachen und Umstände
vorliegen, die die Einschätzung des
Leasingnehmers zu bedingten Leasingzahlungen und
Verlängerungsoptionen zum Ende jeder
Berichtsperiode bedeutend ändern. |
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Unter dem neuen Modell wird die
Identifizierung von Nichtleasingbestandteilen
(z.B. Wartungsaufwand bei bestimmten
Vereinbarungen) wichtiger. |
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Der gesamte Leasingbezogene Aufwand wird im
Gegensatz zur gegenwärtige Behandlung von
Mietleasingverhältnissen anfänglich höher sein.
Steigende Preise für Vermögenswerte oder die
Tatsache, dass der Leasingnehmer eine zunehmende
Anzahl von neuen Leasingverhältnissen eingeht,
könnten dazu führen, dass der Nettoertrag
niedriger bleibt als der Betrag, der nach der
gegenwärtigen Mietleasingbilanzierung erreicht
würde, auch wenn alte Leasingverhältnisse
auslaufen. |
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Da nach dem neuen Modell keine
Leasingzahlungen erfasst werden, wird das EBITDA
höher sein als nach der gegenwärtigen
Mietleasingbilanzierung. |
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Leasingzahlungen werden in der
Kapitalflussrechnung als finanzierende
Kapitalabflüsse behandelt. Nach gegenwärtigen
US-GAAP werden Mietleasingzahlung als
geschäftliche Kapitalflüsse behandelt. |
Leasinggeber
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Die vorgeschlagene ASU
enthält zwei Bilanzierungsmodelle für
Leasinggeber. Ein Leasinggeber, der erheblichen
Risiken oder erheblichem Nutzen aus dem zugrunde
liegenden Vermögenswert ausgesetzt bleibt,
wendet der Ansatz über Erfüllungspflichten an;
ansonsten würde der Leasinggeber den
Ausbuchungsansatz an. |
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Nach dem Erfüllungspflichtenansatz bleibt
der Leasinggegenstand in den Büchern des
Leasinggebers. Der Leasinggeber erfasst (1) eine
Forderung für die erwarteten Leasingzahlungen
und (2) eine entsprechende Schuld für
Erfüllungspflicht (im Grunde ein aufgeschobener
Erlös). |
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Nach dem Ausbuchungsansatz wird ein Teil des
Leasinggegenstands aus den Büchern des
Leasinggebers genommen. Der Leasing erfasst (1)
eine Forderung (und Erlöse) für die erwarteten
Leasingzahlungen und (2) einen
Restvermögenswert, der das Recht auf den
zugrunde liegenden Vermögenswert am Ende der
Leasingperiode darstellt. Für den Teil des
Leasinggegenstands, der aus den Büchern des
Leasinggebers genommen wird, wird ein Aufwand
erfasst. Erträge und Aufwendungen können in
Abhängigkeit vom Geschäftsmodell des
Leasinggebers netto dargestellt werden. |
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Der FASB führt ein separates Modell, in
dessen Rahmen erwägt wird, ob Eigentümern von
Anlageimmobilien (bestimmten Leasinggeber von
Immobilien) vorgeschrieben werden soll, diese
Immobilien zu beizulegenden Zeitwert zu
erfassen. |
Folgen für Unternehmen
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Ein Erhöhung der
Vermögenswerte und Schulden könnte zu
niedrigeren Umsatzraten, niedrigeren Erlösen,
geringeren Kapitalrenditen und höheren
Verschuldungskoeffizienten führen. Dies könnte
Einflüsse auf die Fähigkeit zur Kapitalaufnahme
des Unternehmens oder die Erfüllung von
Kreditnebenvereinbarungen haben. |
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Die Streichung der bilanzunwirksamen
Finanzierung bedeutet den Verlust eines der
Vorteile von Leasingverhältnissen für
Leasingnehmer. Dies könnte dazu führen, dass
kürzere Leasingverhältnisse oder den Kauf von
Vermögenswerten anstatt sie zu mieten mehr
nachgefragt werden. Leasingnehmer müssten dies
gegen die möglicherweise höheren
Leasingzahlungen für kurzfristigere
Leasingvereinbarungen und kürzere
Abschreibungszeiträume für Werterhöhungen
während der Leasingdauer (die sich normalerweise
aus einer kürzeren Leasingdauer ergeben)
abwägen. Dagegen bleiben die anderen Vorteile
von Leasingverhältnissen – die Flexibilität, Ort
oder Ausrüstung frei zu ändern, weniger
Verantwortung für die Verwaltung von Objekten,
Möglichkeit 100% der Kosten für den Vermögenswert zu finanzieren, verbesserte Kapitalflüsse etc. –
unverändert. |
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Die Buchhaltungssysteme müssen vermutlich
verbessert oder aktualisiert werden, um dem
neuen Standard gerecht zu werden –
Verwaltungssystem für Leasingverträge müssen
enger mit den Buchhaltungssystemen verzahnt
werden. |
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Das neue Modell wird zu zusätzlichen
temporären Differenzen in Bezug auf
Ertragsteuerzwecke führen. Darüber hinaus werden
Steuern der Einzelstaaten oder Gemeindesteuern
beeinflusst, wenn die Berechnung oder die
Auswirkung von Steuern auf US-GAAP-Beträgen
aufbauen. |
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Weiterführende Informationen:
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18. August 2010: Presseerklärung von Deloitte Großbritannien
zu den Leasingvorschlägen des IASB
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Zu dem gestern veröffentlichten Entwurf ED/2010/9 zur Leasingbilanzierung haben unsere britischen Kollegen
eine Presseerklärung herausgegeben. Wir übersetzen Ihnen zwei Auszüge daraus:
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Veronica Poole, Leiterin des Global IFRS Leadership Teams von Deloitte, sagte:
"Die Vorschläge bedeuten, dass alle
Leasingverhältnisse in der Bilanz als Schulden mit zugehörigen
Vermögenswerten erscheinen würden. Das bedeutet, dass der
IASB-Vorsitzende, Sir David Tweedie, vielleicht einmal einen
Wunsch erfüllt bekäme, den er oft wiederholt in einem
Flugzeug zu fliegen, das tatsächlich in der Bilanz der Fluglinie
auftaucht."
Mark Beddy, Prüfungspartner von Deloitte Großbritannien mit Spezialgebiet Immobilien, sagte:
Langfristig sind wir der Meinung, dass die
Änderungen der Bilanzierung bei der Behandlung von
Immobilienleasingverhältnissen die Art und Weise ändern wird, in
der viele Unternehmen ihre Immobilienstrategien planen.
Immobilien allgemein werden ein Unternehmenssachverhalt, der
sehr viel strategischer angegangen werden muss. Werden
Unternehmen gezwungen, Immobilien so wahrzunehmen, dass sie in
der Bilanz als Schuld auftauchen, müssen sie sehr viel mehr
Beachtung darauf verwenden, wie sie diese Vermögensgegenstände
führen und reduzieren."
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Weiterführende Informationen:
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17. August 2010: Spanische Übersetzung eines Heads Up-Newsletters
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt:
Weitere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie
hier.
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17. August 2010: IASB veröffentlicht Standardentwurf für neuen IFRS Leasingverhältnisse
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Der International Accounting Standards Board (IASB) und der
US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB)
haben heute zwecks öffentlicher Stellungnahme gemeinsame Vorschläge
für die Verbesserung der Berichterstattung über Leasingverhältnisse
veröffentlicht. Die Vorschläge bilden eines der Hauptprojekte, die
Teil des Arbeitsabkommens zwischen den Boards sind. Mit den
Vorschlägen würden, wenn diese angenommen werden, die Informationen
über die finanziellen Auswirkungen von Leasingverträgen, die im
Rahmen der Finanzberichterstattung den Anlegern zur Verfügung
gestellt werden, erheblich verbessert.
Die Bilanzierung nach den bestehenden Vorschriften
hängt von der Klassifizierung eines Leasingverhältnisses ab. Eine
Klassifizierung als ein Mietleasingverhältnis führt dazu, dass der
Leasingnehmer weder nach IFRS noch nach US-GAAP irgendwelche
Vermögenswerte oder Schulden in der Darstellung seiner Finanz- und
Vermögenslage erfasst. Dies führt dazu, dass viele Anleger die
Bilanzen unter Verwendung der Angaben und anderer zur Verfügung
stehender Informationen ergänzen müssen, um die Auswirkungen der
Mietleasingverhältnisse des Leasingnehmers für Zwecke der
Anlageanalyse einschätzen zu können.
Die Vorschläge würden zu einem einheitlichen Ansatz in
Bezug auf die Leasingbilanzierung sowohl für Leasingnehmer als auch
für Leasinggeber führen einen sogenannten Nutzungsrechtansatz.
Neben anderen Änderungen würde dieser Ansatz dazu führen, dass eine
Schuld für die Zahlungen, die aus dem Leasingvertrag entstehen, und
das Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in
die Finanz- und Vermögenslage des Leasingnehmers aufgenommen werden,
so dass für Anleger und andere Adressaten vollständigere und
entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Zum Entwurf ED/2010/9 kann bis zum
15. Dezember 2010 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen:
Im Rahmen ihrer zusätzlichen Einbindungsaktivitäten
suchen die Boards Unternehmen, die bereit wären auf strikt
vertraulicher Basis an Feldversuchen zur Prüfung und Diskussion
ihrer Vorschläge zur Leasingbilanzierung teilzunehmen. Der Zweck
dieser Feldversuche liegt darin, die praktische Umsetzbarkeit und
die Kosten und den nutzen des vorgeschlagenen neuen Standards
einschätzen zu können. Weitere Informationen finden Sie in der oben
angegebenen Presseerklärung des IASB.
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17. August 2010: Agenda für die Sondersitzung des IASB am 24. August
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Der IASB wird am 24. August 2010 von 11:00h bis 15:00h Londoner Zeit eine
zusätzliche Sitzung abhalten, um das Projekt zu Finanzinstrumenten und
Ertragsteuern zu erörtern. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im
Internet übertragen. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung für die Sitzung.
Agenda für die IASB Board Sitzung 24. August 2010, London |
Dienstag, 24. August 2010
IASB-Sitzung (11:00h-15:00h Londoner Zeit)
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17. August 2010: HFA verabschiedet Entwurf einer Neufassung von IDW RS HFA 17
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 17 n.F.) verabschiedet. Der Verlautbarungsentwurf trägt der Änderung des HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Rechnung. So wurden etwa die Ausführungen zu den (möglichen)
Auswirkungen einer Abkehr von der Annahme der
Unternehmensfortführung auf den Ansatz und die Bewertung von
latenten Steuern und Schulden an die neue Rechtslage angepasst. IDW ERS HFA 17 n.F. ist ab sofort auf der
Internetseite des IDW in der
Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Außerdem wird er in Heft 9/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 28. Januar 2011.
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17. August 2010: RIC veröffentlicht die zweite Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise
17. August 2010: Japanischer und US-amerikanischer Standardsetzer erörtern globale Konvergenz

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Vertreter des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ)
und des US-amerikanischen Standardsetzers United States Financial Accounting Standards Board (FASB)
haben am 12. und 13. August 2010 getagt, um über die globale
Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards zu sprechen. Die
Sitzung, die in Tokio stattfand, betraf jüngste Entwicklungen
bei den Konvergenzprojekten beider Boards mit dem IASB. Außerdem
wurde über die IASB-Projekte zu Finanzinstrumenten,
Erlöserfassung und Leasingverhältnissen gesprochen.
Ikuo Nishikawa, der Vorsitzende des ASBJ, äußerte sich nach der Sitzung wie folgt:
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Wir loben die fortgesetzten Bemühungen des FASB,
auf eine Harmonisierung mit dem IASB zuzuarbeiten und gemeinsam
einen einzigen Satz hochwertiger globaler
Rechnungslegungsstandards zu erarbeiten. Wir möchten auch die
Bemühungen des FASB unterstützen, Unterschiede zum IASB
auszugleichen und harmonisierte Leitlinien zur Bilanzierung von
Finanzinstrumenten zu entwickeln.
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Die vollständige Presseerklärung des ASBJ in englischer Sprache finden Sie
hier (45 KB).
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16. August 2010: IASB-Internetpräsentation zum Entwurf Leasingverhältnisse
16. August 2010: SEC bittet um Einschätzungen zu Aspekten eines möglichen Übergangs auf IFRS
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Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat
im Namen ihres Stabs zwei Bitten um Stellungnahmen zu einer Reihe von Themen in
Bezug auf ihre fortgeführten Erwägungen hinsichtlich einer Übernahme der IFRS
für die Berichterstattung von US-amerikanischen Emittenten veröffentlicht. Am
24. Februar 2010hatte die SEC eine Erklärung
veröffentlicht (in englischer Sprache, 349 KB), in welcher ihre Unterstützung
für einen einzigen Satz weltweit anwendbarer Bilanzierungsstandards und für die
Harmonisierung der Standards ausgedrückt wurde, und sie wiederholte ihre
Überzeugung, "dass ein einziger Satz hochwertiger, weltweit akzeptierter
Standards US-Emittenten nützen würde und dass dieses Ziel im Einklang mit der
Aufgabe, Anleger zu schützen, faire, ordentliche und effiziente Märkte zu
erhalten und die Kapitalbildung zu erleichtern" stehen würde. In dieser
Erklärung wurde der Stab der SEC angewiesen, einen Arbeitsplan zu entwickeln und
durchzuführen, mit dem bestimmte Bereiche und Faktoren eines möglichen Übergangs
auf ein die IFRS inkorporierendes System erwogen würden. Im Einklang
mit dieser Anweisung wurden die beiden folgenden Bitten um Stellungnahmen
herausgegeben, um Meinungen zu den folgenden Themen einzuholen:
Veröffentlichung 1 Fragen zu den Anlegern und zur Logistik (Nr. 33-9133)
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Gegenwärtige IFRS-Kenntnisse der Anleger und ihre Vorbereitung darauf, auf IFRS überzugehen |
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Prozesse für die Weiterbildung der Anleger hinsichtlich der Änderung in den Bilanzierungsstandards
und der zeitliche Aufwand einer solchen Fortbildung |
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Ausmaß der notwendigen Logistik und der notwendigen Zeit für die Durchführung dieser Änderungen |
Veröffentlichung 2 Auswirkungen auf andere Vereinbarungen und Vorschriften (Nr. 33-9134)
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Vertragliche Vereinbarungen (z. B. finanzielle Nebenvereinbarungen,
Leasingverträge, Arbeitnehmervergütungen, ,Earn-Out-Klauseln) |
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Unternehmensführung: Vorschriften für die Börsennotierung |
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Satzungsmäßige Ausschüttungsbegrenzungen und andere gesetzliche
Standards, die an Rechnungslegungsstandards gebunden sind |
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Die Kommentierungsfrist endet 60 Tage nach der Veröffentlichung im US-amerikanischen Federal Register.
Die englischsprachigen Originaldokumente finden Sie hier:
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13. August 2010: Rahmenkonzept für die
Rechnungslegung von islamischen Finanzinstituten
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Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische
Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat
zwei neue Rechnungslegungsstandards veröffentlicht; einer davon ist
ein Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute. Die AAOIFI ist ein islamisches, autonomes und
gemeinnütziges Gremium, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-,
Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Shari'a Standards für
islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt. Die
AAOIFI wurde 1991 gegründet und hat bis dato 42 Standards in den
oben genannten Bereichen veröffentlicht (eine englischsprachige Ausgabe
der Standards mit Stand 2010 ist über die Internetseite der AAOIFI
erhältlich).
Rechnungslegungsstandards für die
Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute müssen
entwickelt werden, weil in einigen Fällen islamische Finanzinstitute
auf Rechnungslegungsprobleme stoßen, weil die bestehenden
Rechnungslegungsstandards wie IFRS oder nationale
Rechnungslegungsstandards anhand nicht islamischer Institute,
Produktstrukturen und Vorgehensweisen entwickelt wurden, die z.T.
als nicht ausreichend wahrgenommen werden, um islamische
Finanztransaktionen darzustellen. Der Shari'a gemäße Transaktionen,
bei denen das Verbot aus dem Koran beachtet wird, Zinsen zu nehmen,
haben manchmal keine Entsprechungen in konventionellen
Finanzierungsplänen und können deshalb bedeutende Auswirkungen
auf die Bilanzierung haben.
Der gegenwärtige Ansatz ist, Finanzstandards für islamische
Geschäftsvorfälle zu entwickeln, deren Beziehungsgröße
internationale Standards sind wie beispielsweise die IFRS, um eine
Übereinstimmung mit weltweit akzeptierten Standards zu
gewährleisten. Die Standards werden dort angepasst, wo dies
notwendig ist, um sicherzustellen, dass die Abschlüsse ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage, der
Unternehmensleistung und der Kapitalflüsse von islamischen
Finanzinstituten liefern.Weitere Informationen in
englischer Sprache:
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12. August 2010: Deloitte-Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IFRS
Interpretations Committe Stellungnahmen zu zwei vorläufigen
Agendaentscheidungen eingereicht:
Wir stimmen der Entscheidung zu, dass das Committee den
Sachverhalt in Bezug auf IFRS 1 nicht auf seine Agenda nehmen
sollte, sondern dass der Board die Leitlinien für die wiederholte
Anwendung im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts
verdeutlichen sollte. Wir verstehen die Gründe dafür, dass
entschieden wurde, den Sachverhalt in Bezug auf IAS 21 auf die
Agenda zu nehmen, aber wir ermutigen den IASB, diesen Sachverhalt
bei eine künftigen Überprüfung von IAS 21 zu berücksichtigen. All
unsere früheren Stellungnahmen gegenüber der IFRS-Stiftung und ihren
Organen finden Sie
hier.
|
12. August 2010: Heads Up zur Dodd-Frank Wall-Street-Reform
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In unserer Meldung vom 16. Juli 2010 hatten wir
über das neue Dodd-Frank Wall-Street-Reform- und Verbraucherschutzgesetz
berichtet, das vom US-amerikanischen Senat verabschiedet worden
war. Unsere amerikanischen Kollegen haben jetzt einen Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem
bestimmte Aspekte des Gesetzes erläutert werden, insbesondere
diejenigen, die möglicherweise eine Auswirkung auf die
Finanzberichterstattung haben. Weitere Informationen in englischer Sprache:
|
12. August 2010: Newsletter zur Bilanzierung
von Versicherungsverträgen
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter mit dem Titel
Versicherungsverträge verfasst. Am 30. Juli 2010 hatte der IASB den
Entwurf ED/2010/8
zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen herausgegeben. Mit
diesem Entwurf wird ein einziger IFRS vorgeschlagen, den alle
Versicherer in allen Rechtskreisen auf alle Vertragsarten in
einheitlicher Weise anwenden können. Der vorgeschlagene IFRS würde
sowohl auf den Schreiber von Versicherungs- als auch
Rückversicherungsverträgen Anwendung finden. Weitere Informationen:
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter erstellt, der quasi eine Übersetzung
des IFRS in Focus-Newsletters in amerikanische Begrifflichkeiten darstellt:
IASB Issues Exposure Draft on Insurance Contracts (in englischer Sprache, 159 KB). |
11. August 2010: Arbeitsgruppe zu Pensionen wird Entwurf Leistungsorientierte Pläne erörtern
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Die nächste Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe zu Leistungen an Arbeitnehmer
wird am Montag, den 27. September 2010 stattfinden. Auf dieser
Sitzung werden der Stab des IASB und Boardmitgliedern mit der
Arbeitsgruppe die Sachverhalte erörtern, die sich aus dem
Entwurf Leistungsorientierte Pläne (vorgeschlagene Änderungen an IAS 19)
und den Stellungnahmen darauf ergeben haben.
Mit den Vorschlägen würde die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne geändert,
mit denen einige Arbeitgeber langfristige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielsweise Pensionen und Gesundheitsversorgung
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren. Bei leistungsorientierten Plänen tragen die Arbeitgeber
das Risiko von Kostensteigerungen und möglichen schlechten Anlageerträgen. Mit dem Entwurf werden Verbesserungen beim
Ansatz, beider Darstellung und bei den Angaben zu leistungsorientierten Plänen vorgeschlagen.
Die Sitzung der Arbeitsgruppe steht Beobachtern offen und wird im
Internet übertragen. Weitere Details und die Möglichkeit zur
Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der
Internetseite des IASB. |
11. August 2010: Podcast und Präsentation des IASB zum Projekt zur Darstellung des Abschlusses
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Der IASB hat einen Podcast und eine Internetpräsentation
in englischer Sprache zum Projekt zur Darstellung des Abschlusses zur Verfügung gestellt.
Dieses Projekt wird gemeinsam mit dem FASB durchgeführt und gilt der
Verbesserung der Strukturierung des Abschlusses und der Darstellung
der enthaltenen Informationen und soll schließlich zu einer Ersetzung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 7
Darstellung der Zahlungsströme führen. Ein
Arbeitsentwurf des vorgeschlagene
Standards war am 1. Juli 2010 zur Verfügung gestellt worden. Als
Reaktion auf die daraufhin eingegangenen Bedenken der Anwender
bietet der IASB derzeit verschiedenen "Einbindungsaktivitäten" an
und führt Feldversuche durch. Die offizielle Veröffentlichung des
Entwurfs wird Anfang 2011 erwartet, die Veröffentlichung des
endgültigen Standards noch im gleichen Jahr. Andere Aspekte des
Projekts sind die Erörterung aufgegebener Geschäftsbereiche und die
Darstellung der Gesamtergebnisrechnung. Weitere Informationen:
|
10. August 2010: Spanische Übersetzung eines Heads Up-Newsletters
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt:
Weitere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie
hier.
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10. August 2010: Interview mit dem neuen Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung
 |
Robert Bruce, Wirtschaftsprüfer und einer der bedeutendsten
britischen Journalisten, die über Finanzen und Rechnungslegung
schreiben, hat ein Interview mit dem neuen Vorsitzenden der
Treuhänder der IFRS-Stiftung, dem früheren italienischen Minister für Wirtschaft und Finanzen Tommaso Padoa-Schioppa, geführt.
Padoa-Schioppa spricht darin über seine neue Aufgabe im
Spannungsfeld zwischen Überwachung der Arbeiten des IASB und
gleichzeitig Wahrung von dessen fachlicher Unabhängigkeit. Der IASB stellt dieses
Interview auf seiner
Internetseite zur Verfügung (in englischer Sprache,
21 KB). |
10. August 2010: IFRS für KMU steht für nicht börsennotierte Unternehmen in Kanada nicht zur Verfügung
 |
In seinem strategischen Plan für die Übernahme der IFRS in Kanada,
den er im Januar 2006 veröffentlichte, hatte der kanadische
Standardsetzer Canadian Accounting Standards Board (AcSB)
festgehalten, dass "nicht unbedingt eine Größe allen passt", und
entschied, eigenständige Strategien für börsennotierte Unternehmen,
nicht börsennotierte Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen zu
verfolgen. Im Mai 2007 veröffentlichte der AcSB eine Einladung zur
Stellungnahme und ein Diskussionspapier, mit denen die Ansichten der
Interessengruppen in Bezug auf den besten Ansatz für eine
Entwicklung von Standards für nicht börsennotierte Unternehmen
eingeholt werden sollten. In der Einladung zur Stellungnahme wurden
drei Möglichkeiten identifiziert, wie Rechnungslegungsstandards für
nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt werden könnten:
 |
ein vereinfachender Ansatz, bei dem von den
von börsennotierten Unternehmen angewendeten
Rechnungslegungsstandards (also IFRS)
ausgegangen wird und Erleichterungen bei einer
Reihe von Themen eingerichtet werden; |
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Übernahme des IFRS für kleine und
mittelgroße Unternehmen (IFRS
für KMU); |
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Entwicklung eines eigenständigen Satzes von
Rechnungslegungsstandards. |
Auf Grundlage der Reaktionen auf die Einladung zur
Stellungnahme entschied der AcSB im Mai 2008, einen eigenen Satz von
"in Kanada hergestellten" Rechnungslegungsstandards für nicht
börsennotierte Unternehmen zu entwickeln, die schließlich Ende 2009
herausgegeben wurden. Nicht börsennotierte Unternehmen in Kanada
müssen nun zum 1. Januar 2011 (dem allgemeinen Datum des Übergangs
auf IFRS in Kanada) entscheiden, ob sie die neu entwickelten,
vereinfachten und weniger umfangreichen kanadischen
Rechnungslegungsstandards oder die vollen IFRS anwenden wollen. Der
IFRS für KMU steht kanadischen nicht börsennotierten Unternehmen
nicht zur Verfügung.
Um dem AcSB bei der Pflege und Verbesserung der neuen
Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen zu
unterstützen, hat der AcSB 2010 einen beratenden Ausschuss für nicht
börsennotierte Unternehmen (Private Enterprises Advisory Committee)
eingerichtet. Der Ausschuss tagt viermal jährlich, und eine
Zusammenfassung der Ergebnisse wird nach jeder Sitzung zur Verfügung
gestellt. Die Zusammenfassung der ersten Sitzung des Ausschusses,
die im Juni 2010 stattfand, steht jetzt auf der Internetseite des
AcSB zur Verfügung. Weitere Informationen:
|
9. August 2010: Internetsendung zur Erörterung des IASB-Entwurfs zur Erlöserfassung
9. August 2010: Kanada schlägt Aufschub der IFRS-Einführung für Investmentgesellschaften vor
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Im Rahmen seines Projekts zur Konsolidierung hat der International Accounting Standards Board (IASB)
im Juni 2010 angekündigt, dass er, unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen, die eingehen, vorschlagen wird, dass
Investmentgesellschaften von der Konsolidierung ausgenommen werden
und beherrschende Anteile an anderen Unternehmen zu beizulegenden
Zeitwert bilanziert werden sollen.
Verschiedenen kanadische Interessengruppen, unter
anderem die Regulierungsbehörden und Interessengruppen aus dem
Investment- und Versicherungsbereich, haben daraufhin Bedenken
erhoben, dass der überarbeitete Standard einschließlich der Ausnahme
für Investmentgesellschaften nicht rechtzeitig für die
verpflichtende Übernahme der IFRS durch kanadische, öffentlich
rechenschaftspflichtige Unternehmen für Zwischen- und
Jahresabschlüsse zu Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar
2011 beginnen, veröffentlicht worden sein könnte.
Der kanadische Standardsetzer Canadian Accounting Standards Board (AcSB)
schlägt deswegen vor, dass Investmentgesellschaften ein weiteres
Jahr die gegenwärtigen Rechnungslegungsstandards anwenden können.
Die Übernahme der IFRS wird für Zwischen- und Jahresabschlüsse zu
Berichtsperioden verpflichtend, die am oder nach dem 1. Januar 2012
beginnen. Der AcSB hat entschieden, dass der vorgeschlagene Aufschub
des Übergangsdatum auf die Unternehmen beschränkt werden soll, die
vermutlich für die vom IASB vorgeschlagene Ausnahme in Frage kommen.
Weitere Informationen:
Der AcSB hat ebenfalls vorgeschlagen,
die Übernahme der IFRS für preisregulierte Geschäftsvorfälle um zwei Jahre aufzuschieben.
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9. August 2010: Japanische Ausgabe von iGAAP 2010
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Unsere japanischen Kollegen haben eine japanische Übersetzung der globalen Ausgabe von iGAAP 2010 herausgegeben.
Diese dreibändige Ausgabe enthält den gesamten Inhalt der englischen Fassung. Die japanische Ausgabe deckt die folgenden Themen ab:
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Band 1. Rahmenkonzept, Abschlüsse, Bilanzierung- und Bewertungsmethoden, Vorräte, Sachanlage, Wertminderungen von
Vermögenswerten, Leasingverhältnisse, Fremdkapitalkosten, Rückstellungen, Erlöse, Fertigungsaufträge, anteilsbasierte Vergütungen |
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Band 2. Leistungen an Arbeitnehmer, Ertragsteuern, Konzern- und separate Abschlüsse, Unternehmenszusammenschlüsse,
Anteile an assoziierten Unternehmen, Joint Ventures, Fremdwährung, Aufstellung über die Zahlungsströme, Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag, Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, Geschäftssegmente, Ergebnis je Anteil,
Zwischenberichterstattung, Zuwendungen der öffentlichen Hand, Hyperinflation, Landwirtschaft, Versicherung, mineralische
Exploration und Evaluation, erstmalige Anwendung |
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Band 3. Finanzinstrumente finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapital,
Derivate, Bewertung, Ansatz und Ausbuchung, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, Angaben, erstmalige Anwendung |
Die Publikation kann online bei Lexis-Nexis unter http://lexisbookstore.jp/
bezogen werden. Sämtliche IFRS-Publikationen von Deloitte finden Sie hier.
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9. August 2010: Japanische Aufsicht schlägt weitere Berichterstattung nach IFRS vor und übernimmt Änderungen
an den IFRS
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Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency of Japan, FSA) hat vorgeschlagen, die Berichterstattung nach IFRS in
Japan dahingehend auszudehnen, dass auch Konzernabschlüsse nicht börsennotierter Tochterunternehmen von inländischen, nach IFRS
bilanzierenden Unternehmen freiwillig einbezogen werden. Die Vorschläge wurden am 4. August 2010 herausgegeben, Stellungnahmen können
bis zum 3. September 2010 abgegeben werden.
Ferner hat die FSA die nachfolgenden IFRS und damit einhergehende Interpretationen, die vom IASB in der ersten Jahreshälfte
2010 herausgegeben worden sind, für die Anwendung in Japan übernommen:
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Begrenzte Ausnahme von der Angabe von Vergleichszahlen nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben für erstmalige Anwender
eine Änderung von IFRS 1 (Januar 2010) |
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Verbesserungen an den IFRS (Mai 2010), einschließlich der Änderungen an IFRIC 13 |
Weiterführende Informationen:
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8. August 2010: Agendaseiten aktualisiert

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Nach Abschluss der Übersetzungen von Mitschriften, die Beobachter von Deloitte von der Sitzung des IASB im Juli 2010
sowie von der Sondersitzung am 3. August angefertigt haben, haben wir die nachfolgenden Seiten zu Sachverhalten, die auf der Agenda
des International Accounting Standards Board (IASB) stehen, für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der
Sitzungen widerzuspiegeln:
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6. August 2010: Internetsendung von Deloitte zur globalen Rechnungslegung
6. August 2010: Schlussfolgerungen der Treuhänder bei ihrer Sitzung im Juli 2010
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Die Treuhänder der IFRS-Stiftung, des Gremiums, das für die
Verbreitung der International Financial Reporting Standards (IFRS)
und die Überwachung des International Accounting Standards Board (IASB)
verantwortlich ist, haben heute die Ergebnisse ihrer letzten Sitzung
bekannt gegeben, die am 6. und 7. Juli 2010 in Washington stattfand.
Auf der Sitzung nahmen die Treuhänder Berichte der
Vorsitzenden des IASB, des IFRS-Beirats und den Aufsichtsausschusses
für den Konsultationsprozess entgegen. Außerdem erörterten sie ihre
strategische Ausrichtung:
Strategische Ausrichtung:
Nach zehnjährigem Bestehen und
angesichts der sich ausweitenden
Anzahl der Länder, die die IFRS
übernehmen, kamen die Treuhänder
überein, dass dies ein geeigneter
Moment sei, die Strategie der
Organisation zu erörtern und für die
nächsten zehn Jahre festzulegen. Der
Exekutivausschuss der Treuhänder
wird unter der Führung des neuen
Vorsitzenden der Treuhänder, Tommaso Padoa-Schioppa,
die Überprüfung für die Treuhänder
leiten. Im Rahmen der Überprüfung
werden der Auftrag der IFRS-Stiftung
und sein Umfang, die
Führungsstrukturen, die Effektivität
des Standardsetzungsprozesses und
die Finanzierungsvereinbarungen
erörtert werden. |
Weitere Informationen in englischer Sprache:
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6. August 2010: 'Blue Ribbon'-Panel bittet um Eingaben zur Rechnungslegung nicht börsennotierter US-Unternehmen
6. August 2010: FASB-Internetsendung zu den Vorschlägen zu Drohverlusten

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Der FASB hat eine Internetsendung zu seiner vorgeschlagenen Aktualisierung der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards
Update, ASU) die Angaben bestimmter Drohverluste betreffend freigegeben. Die Angaben, die nach der vorgeschlagenen ASU vorgeschrieben wären,
ähneln jenen, die nach IAS 37 vorgeschrieben sind (gegenwärtig Gegenstand eines IASB-Projekts). Weiterführende Informationen:
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6. August 2010: Nigeria wird die IFRS ab 2012 übernehmen
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Der nigerianische Bundesexekutivrat hat den 1. Januar 2012 als das Datum des Inkrafttretens für die Konvergenz der Bilanzierungsstandards
in Nigeria mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) festgelegt. Die Zentralbank von Nigeria und die dortige Wertpapier-
und Börsenaufsicht unterstützen den Wechsel auf die IFRS. Der Rat hat den nigerianischen Accounting Standards Board (NASB) angewiesen, die
weiteren erforderlichen Schritte unter Aufsicht des Bundesministeriums für Handel und Industrie einzuleiten, damit der Beschluss des Rat
in Kraft treten kann. Prof. Dora Akunyili, der nigerianische Minister für Information und Kommunikation sagte dazu:
| Die fortschreitende Globalisierung und der daraus folgende Verlust an nationaler Identität in den
Rechnungslegungsstandards lassen Nigeria keine Wahl, als sich den International Financial Reporting Standards anzuschließen. Anleger
fordern nunmehr Abschlüsse eine, die unter Anwendung dieser weltweiten Rechnungslegungsbenchmark erstellt werden. |
Weiterführende Informationen:
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6. August 2010: Irische Ausgabe von IFRS for SMEs in your pocket erschienen
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Wir haben die irische Deloitte-Publikation IFRS for SMES in
your pocket (in englischer Sprache, 276 KB) eingestellt, die von unseren irischen Kollegen veröffentlicht wurde. Diese Publikation
stellt einen Leitfaden für jeden einzelnen Abschnitt des IFRS für KMU dar, indem die Kernvorschriften mit den vollen IFRS-Standards
verglichen und besondere Umstellungssachverhalte für Unternehmen, die von irischen Rechnungslegungsgrundsätzen kommen, hervorgehoben werden.
Die irischen Rechnungslegungsgrundsätze werden vom Accounting Standards Board (ASB) entwickelt, der gegenwärtig eine Ersetzung dieser
Grundsätze durch den IFRS für KMU für viele Unternehmen erwägt, die nicht öffentlich
rechenschaftspflichtig sind. Weitere Informationen über die Rechnungslegung in Irland finden Sie auf unserer
Länderseite für Irland. |
5. August 2010: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
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Unsere britischen Kollegen haben die Juliausgabe 2010 des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung herausgebracht. Diese
Ausgabe trägt den Titel Der Beginn einer neuen Bilanzierungsära und vermittelt eine detaillierte Analyse der Kernvorschriften
des Standardentwurfs, der vom IASB am 30. Juli herausgegeben wurde und mit dem IFRS 4
Versicherungsverträge erheblich geändert wird. Ausgabe 17 des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 148 KB). Wir haben dauerhafte
Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS
PLUS Projektseite zum Versicherungsprojekt eingerichtet. |
5. August 2010: PCAOB verabschiedet neue Prüfungsstandards zur Risikobeurteilung
5. August 2010: IFRS-Stiftung benennt Mitglieder der Arbeitsgruppe für den IFRS für KMU
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Die IFRS-Stiftung hat heute die Mitglieder der neu
eingerichteten Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group,
SMEIG) bekanntgegeben. Die Aufgabe der Gruppe ist es, die
internationale Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße
Unternehmen (IFRS für KMU) zu fördern und seine Einführung zu
überwachen. Die Gruppe hat zwei Hauptaufgaben:
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Entwicklung von nicht verpflichtenden Leitlinien
für die Einführung des IFRS für KMU in Form von
Fragen und Antworten, die zeitnah öffentlich zur
Verfügung gestellt werden, und |
 |
Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem IASB,
wenn Änderungen am IFRS für KMU sich als nötig erweisen
sollten. |
Obwohl die Mitglieder der Gruppe nicht als Vertreter
ihres Landes agieren, haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung
versucht, bei der Auswahl der Mitglieder eine ausgewogene
geografische Balance sicherzustellen. Die Mitglieder der Gruppe
werden für zwei Jahre ernannt und können wiederberufen werden.
Beginn ihrer Amtszeit ist Juli 2010. Den Vorsitz der Gruppe hat das
IASB-Mitglied Paul Pacter inne, der vorher IASB-Direktor für den
IFRS für KMU war. Weitere Informationen:
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5. August 2010: Zwei neue Verlautbarungen des IDW
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Nach Verabschiedung durch den Hauptfachausschuss (HFA) stellt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
auf seiner
Internetseite zwei neue Verlautbarungen zur Verfügung:
 |
IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung des Risikomanagements von Kreditinstituten im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 525) |
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Überarbeitete Fassung des IDW Rechnungslegungshinweises: Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Abschlüssen und Lageberichten nach § 249 Abs. 1 HGB (IDW RH HFA 1.009)
(Anpassung der Verlautbarung an das mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
geänderte HGB) |
Beide Verlautbarungen werden in Heft 8/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2010 abgedruckt werden.
|
5. August 2010: Mitschnitt der 41. RIC-Sitzung
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Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der
41. RIC-Sitzung jetzt archiviert sind und ab sofort von der
Internetseite des DRSC abgerufen
werden können. |
5. August 2010: Tagesordnung für die 148. DSR-Sitzung bekanntgegeben
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Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat die Agenda für die 148. Sitzung des DSR am 2. und 3. September 2010
bekanntgegeben. Sie kann ab sofort heruntergeladen werden. Die Tagesordnung sowie weitere Informationen, u.a. Links für die Anmeldung,
finden Sie auf der Internetseite des DRSC. |
5. August 2010: IFRS-Taxonomie aktualisiert in Bezug auf jährliche Verbesserungen
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Die IFRS-Stiftung hat heute die erste
Interimveröffentlichung zur International Financial Reporting Standards (IFRS) Taxonomie 2010
herausgegeben, die eine Übersetzung der bis zum 1. Januar 2010
herausgegebenen IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language)
ist. Diese Interimsveröffentlichung spiegelt die Verbesserungen an
den IFRS wider, die im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts
des IASB im Mai
2010 herausgegeben worden waren.
Weitere Informationen in englischer Sprache:
|
5. August 2010: Reform des Rechnungslegungs- und Prüfungssystems in Turkmenistan
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Nach einer Meldung der staatlichen Presseagentur von Turkmenistan (THD)
wurde im Juli 2010 in Turkmenistan ein Erlass verabschiedet, mit dem ein Programm für die Reform des nationalen des Rechnungslegungs- und Prüfungssystems aufgenommen wurde.
Nach dem Erlass gilt folgendes:
 |
Alle Unternehmen, Institute
und Organisationen (mit
Ausnahme von Banken) haben
unabhängig von den
Eigentumsverhältnissen ab dem
1. Januar 2013 einen gestuften Übergang
und ab dem 1. Januar 2014 einen
vollständigen Übergang vom
nationalen Rechnungslegungs- und
Prüfungssystem auf die International
Financial Reporting Standards (IFRS)
sicherzustellen. |
 |
Ab dem
1. Januar 2011 haben die
Bankinstitute des Landes einen
Übergang auf die International
Financial Reporting Standards (IFRS)
sicherzustellen, die Abschlüsse für
2011 im Einklang mit den
internationalen Standards zu
erstellen und sicherzustellen, dass
die Prüfung der Abschlüsse jedes
Jahr unter Einhaltung der
internationalen Prüfungsstandards
mit Beginn der Abschlüsse für 2011
erfolgt. |
Weitere Informationen:
|
4. August 2010: IASB/EFRAG Konvergenzsitzung
4. August 2010: Ergebnisse der 147. DSR-Sitzung
 |
Der Ergebnisbericht der 147. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) vom 26. Juli 2010 steht
jetzt auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (50 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm mit Stand Juli 2010 finden Sie
hier (66 KB). |
4. August 2010: Handelsrechtliche Bilanzierung von Bewertungseinheiten
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer IDW
Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Bewertungseinheiten (IDW ERS HFA 35) verabschiedet. Im
Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde mit § 254 HGB erstmals eine gesetzliche Norm zur Bilanzierung
von Bewertungseinheiten geschaffen. Die Vorschrift gilt für alle Kaufleute unabhängig von ihrer Rechtsform,
Größe und Branchenzugehörigkeit. In dem Verlautbarungsentwurf werden zunächst die Voraussetzungen für die Bildung von
Bewertungseinheiten erläutert. Es folgen Ausführungen zur Abbildung von Bewertungseinheiten in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung. Schließlich wird auf erforderliche Angaben im Anhang und Lagebericht sowie die maßgeblichen
Übergangsregelungen eingegangen. IDW ERS HFA 35 ist ab sofort
auf der Internetseite des IDW in der
Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar.
Außerdem wird er in Heft 9/2010 der IDW Fachnachrichten
veröffentlicht werden.
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3. August 2010: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 3. August
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Der IASB kam am 3. August 2010 in London für eine
Sondersitzung zusammen, bei der das Projekt zu Finanzinstrumenten
besprochen wurde. Die folgenden Themen wurden erörtert:
Die Übersetzung der
vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von
Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie
hier. Für den 24. August 2010
hat der IASB vorläufig eine weitere Sondersitzung angesetzt, auf der
das Thema Finanzinstrumente
weiter erörtert werden soll.
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3. August 2010: IFRS-Publikation in
spanischer Sprache
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Wir stellen Ihnen die folgende IFRS-Publikation
unserer kolumbianischen Kollegen in spanischer Sprache zur
Verfügung. Einen Überblick über alle spanischsprachigen
Publikationen auf IAS PLUS finden Sie
hier.
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3. August 2010: Accounting Roundup Ausgabe Juli 2010
3. August 2010: Studie der Stiftung Familienunternehmen zum IFRS für KMU
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Die Stiftung Familienunternehmen und die VMBEF (Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften)
haben eine Studie zum IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) und dessen Implikationen für Familienunternehmen und
den Gesetzgeber
zur Verfügung gestellt. Die Studie kommt laut Presseerklärung zu folgendem Schluss: "Vor allem für große kapitalmarktfähige Familienunternehmen
[ist] IFRS-SME nicht hinreichend aussagekräftig, für mittelständische
Familienunternehmen zu umfangreich, zu komplex, zu teuer und im
Grunde mit Informationspflichten beladen, die für sie nicht relevant
sind." Im einzelnen sind die Kritikpunkte die folgenden (Auszüge aus
dem 'Management Summary' der Studie):
- Das IASB wird mitsamt der umgebenden Stiftungsorganisation der IFRS Foundation (früher
IASCF) von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (insb. den Big Four) und kapitalmarktorientierten
Unternehmen – meist große, global operierende Konzerne – geprägt.
[...] Kleine und mittelgroße
Unternehmen und mit ihnen nicht-kapitalmarktorientierte Familienunternehmen bleiben
in der IASB-Organisation und bei der Regelentstehung außen vor.
- Der IFRS-SME steht konzeptionell in der Tradition der full IFRS. Damit orientiert er sich an der auf
Kapitalmarkteffizienz zielenden Bewertungsfunktion einer kapitalmarktorientierten Rechnungslegung.
- Das IASB erhebt mit dem IFRS-SME einen globalen
Anwendungsanspruch, der mit dem Argument der internationalen
Vergleichbarkeit gerechtfertigt wird. Das
Vergleichbarkeitsargument entstammt jedoch der
kapitalmarktorientierten Bewertungsperspektive.
- Bei einem Übergang von dem HGB auf den IFRS-SME sind in der Tendenz Komplexitätssteigerungen
zu erwarten, selbst wenn komplexitätsreduzierende Elemente auch gegenüber dem HGB
identifiziert werden konnten.
- Das IASB hat weder eine originäre noch eine von der EU oder den Mitgliedstaaten abgeleitete
Befugnis für den Erlass des IFRS-SME als verbindliches Recht.
- Der IFRS-SME ist keine Rechtsnorm. Er entfaltet weder eigenständige rechtliche Bindungswirkung
noch erlangt er diese Bindungskraft aufgrund der IAS-Verordnung oder der EU-Bilanzrichtlinien.
- Die Übernahme und Umsetzung des IFRS-SME durch die EU in bindendes Recht bedarf zwingend
einer Kompetenz der Union.
- Die EU hat keine Kompetenz für den Erlass eines unionsweiten IFRS-SME.
- Bei unterstellter Harmonisierungskompetenz der Union für eine Transformation des IFRS-SME
würde deren Wahrnehmung gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.
- Im Übrigen könnte die Union aufgrund des Prinzips der kompetenziellen Verhältnismäßigkeit
[...] eine Transformation des IFRS-SME nur mittels einer Richtlinie vornehmen,
deren Regelungsdichte sich auf eine Mindestharmonisierung beschränken müsste (Rahmenrichtlinie).
- Bei der Ausfüllung der notwendigen Umsetzungsspielräume muss der deutsche Gesetzgeber die
unions- und verfassungsrechtlichen Gewährleistungen freier wirtschaftlicher Betätigung der Unternehmer
und Unternehmen [...] beachten und diese mit dem Harmonisierungsziel in einen angemessenen Ausgleich gemäß
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bringen. Das verlangt jedenfalls eine unternehmensfreundliche
Umsetzung des IFRS-SME, etwa durch Einräumung von Wahlmöglichkeiten für die betroffenen
kleinen und mittelgroßen Unternehmen.
|
Sowohl die vollständige Studie als auch eine
begleitende Presseerklärung finden Sie auf der
Seite der Stiftung Familienunternehmen. |
3. August 2010: CESR veröffentlicht Bericht
zu Trends, Risiken und Verwundbarkeit der Finanzmärkte
 |
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht zu Trends, Risiken und
Schwächen der Finanzmärkte
herausgegeben, die von direkter Relevanz für Wertpapieraufsichten
sind. In den letzten Jahren wurden die Finanzmärkte durch eine
rapide Entwicklung neuer Finanzinstrumente, das Aufkommen neuer
Schlüsselgruppen von Marktteilnehmern und unterstützende neue
technische Entwicklungen verändert. Vor kurzem wurden grundlegende
Bereiche des Finanzsektors durch eine schwere Krise erschüttert. In
Zukunft möchte CESR dazu beitragen, diese Trends und Risiken
verständlich zu machen, und beabsichtigt, die gewonnene Erkenntnisse
der Öffentlichkeit durch regelmäßige Berichte zugänglich zu machen.
Die folgenden Ergebnisse,
die von dreizehn detaillierten Schlüsseltrends, -risiken und -schwachpunkten
unterstützt werden, werden im Bericht hervorgehoben:
 |
Vor
dem Hintergrund einiger positiver Zeichen weltweit
[...] könnte es zu der Tendenz kommen, die Schwere
der gegenwärtigen Krise herunterzuspielen, begleitet von
einem Zögern, den Bedarf finanzieller Reformen zu
erkennen. Es besteht daher das Risiko, dass dringend
erforderliche regulatorische Maßnahmen weder
vollständig erwogen noch sachgerecht umgesetzt
werden. |
 |
Es gibt sogar nicht vernachlässigbare Risiken
eines neuen künftigen Verfalls der Wertpapiermärkte
[...]. Besserung wurde [jedoch] offensichtlich
dadurch befördert, dass strenge fiskalische
Anpassungsprogramme in den meisten europäischen
Ländern umgesetzt wurden und die zuständigen
Behörden sich verpflichtet haben, Stresstests für
eine bedeutende Anzahl europäischer Finanzinstitute
durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. |
 |
Das Anhalten des großen Drucks auf das Finanzsystem wurde
besonders dadurch deutlich, dass die Banken sich für Beträge,
die deutlich die übersteigen, die nach dem Zusammenbruch von
Lehman zu beobachten waren, sich weiterhin auf die
Einlage-Fazilität der EZB verließen. |
 |
Der Finanzierungsbedarf von Ländern und Unternehmen kann
in Kürze zu einem Problem werden. |
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Die Presseerklärung von CESR finden Sie
hier (in
englischer Sprache, 119 KB). Der vollständige Bericht in
englischer Sprache steht Ihnen auf der
Internetseite von CESR zur Verfügung (3,31 MB). Weitere
Informationen zur Finanzmarktkrise finden Sie
hier. |
3. August 2010: Bewertung von kundenorientierten immateriellen Werten Fortsetzung zu IDW S 5
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Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des
Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Fortsetzung von IDW S 5: Grundsätze zur Bewertung
immaterieller Werte: Besonderheiten bei der Bewertung von kundenorientierten immateriellen Werten verabschiedet. Die billigende Kenntnisnahme durch den Hauptfachausschuss (HFA)
ist erfolgt. Die Fortsetzung ergänzt den IDW Standard: Grundsätze zur Bewertung immaterieller Werte (IDW S 5).
Bislang stellt IDW S 5 die allgemeinen Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte
dar und erläutert die Besonderheiten bei der Bewertung von Marken.
In einem neuen Kapitel werden nun die Besonderheiten bei der Bewertung von kundenorientierten immateriellen Werten erörtert.
IDW S 5 wird in Heft 8/2010 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 3/2010 veröffentlicht werden.
|
3. August 2010: EFRAG sucht neue Mitglieder
für den Fachexpertenausschuss
 |
Die Amtszeit von fünf der zwölf Mitglieder des
Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
endet turnusgemäß am 31. März 2011. Der Nominierungsausschuss
des Aufsichtsrats von EFRAG geht davon aus, dass er einige
Wiederernennungen aussprechen wird; es werden jedoch auch eine Reihe
von neuen Ernennungen erforderlich sein. Nominierungen von passenden
Kandidaten werden deshalb aus allen in Frage kommenden
Interessengruppen im Bereich Rechnungslegung einschließlich
Mitgliedorganisationen von EFRAG und nationalen Standardsetzern
erbeten. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
3. August 2010: International Integrated Reporting Committee (IIRC) zur Verfolgung eines Bilanzierungsrahmens für
Nachhaltigkeit gebildet
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Das Projekt zur Bilanzierung der Nachhaltigkeit des britischen Thronfolgers (The Prince’s Accounting for Sustainability Project [A4S])
und die weltweite Initiative zur Berichterstattung (Global Reporting Initiative, GRI) haben die Bildung des internationalen Ausschusses für
integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) bekanntgegeben. Der IIRC zielt auf die Schaffung eines
allgemein akzeptierten Rahmenkonzepts für die Bilanzierung der Nachhaltigkeit ab, indem er Finanz-, Umwelt-, soziale und staatliche Informationen
in einem "integrierten" Format zusammenbringt.
Der IIRC umfasst einen Querschnitt von Vertretern aus dem öffentlichen Bereich sowie aus Unternehmen, Prüfungsgesellschaften, Börsen,
Aufsichtsorganen, Nichtregierungs- und zwischenstaatlichen Organisationen sowie aus dem Bereich der Standardsetzung. Er
besteht aus einem
Lenkungsausschuss und einer Arbeitsgruppe. Der Lenkungsausschuss wird von Sir Michael Peat geleitet, dem Ersten Privatsekretär des Prinzen
von Wales und der Herzogin von Cornwall. Zu den Mitgliedern des IIRC-Lenkungsausschusses gehören Sir David Tweedie (IASB-Vorsitzender), Robert
H. Herz (FASB-Vorsitzender), Jane Diplock (Vorsitzende des Exekutivausschusses von IOSCO), Robert Bunting (Präsident von IFAC), Jim Quigley
(Vorstandsvorsitzender von Deloitte) sowie viele weitere Personen.
Weitere Information über den IIRC:
| Zweck des IIRC
Der IIRC wird als Reaktion auf das Bedürfnis nach einem prägnanten, klaren, umfassenden und vergleichbaren integrierten
Rahmen Berichterstattung geschaffen, der sich um die strategischen Ziele eines Unternehmens, dessen Steuerung sowie dessen Geschäftsmodell
gruppiert und wesentliche finanzielle und nicht-finanzielle Informationen integriert.
Die Ziele eines Rahmens integrierter Berichterstattung sind die folgenden:
 |
die Unterstützung des Informationsbedürfnisses langfristig orientierter Anleger durch Aufzeigen der weiteren und langfristigeren
Konsequenzen von Entscheidungen |
 |
die Widerspiegelung der Wechselbeziehungen zwischen Umwelt-, sozialen, Governance- und finanziellen Faktoren von Entscheidungen,
die die langfristige Erfolgslage und Verfassung beeinflussen, indem die Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und ökonomischen Werten
verdeutlicht wird. |
 |
die Zurverfügungstellung des erforderlichen Rahmens für Umwelt- und soziale Faktoren, die bei der Berichterstattung und dem
Fällen von Entscheidungen systematisch in Erwägung zu ziehen sind |
 |
eine Wiederaustarieren von Erfolgsmaßen weg von einer Überbetonung der kurzfristigen finanziellen Erfolgslage |
 |
die Annäherung der Berichterstattung an die Informationen, die die Geschäftsleitung für die tägliche Steuerung des Unternehmens
verwendet |
Rolle des IIRC
Die Rolle des IIRC besteht darin,
 |
das Bewusstsein dieses Sachverhalts zu erhöhen und einen Konsens zwischen Regierungen, Börsenaufsichtsbehörden, Unternehmen,
Anlegern, Prüfungsgesellschaften und Standardsetzern hinsichtlich des besten Wegs zu entwickeln, den Sachverhalt zu behandeln |
 |
einen allumfassenden Rahmen für eine integrierte Berichterstattung zu entwickeln, wobei der Gegenstand integrierter
Berichterstattung und deren wesentliche Komponenten herausgestellt werden |
 |
Dringlichkeitsgebiete herauszufinden, auf denen weitere Arbeiten vonnöten sind, und einen Plan zur Entwicklung vorzulegen |
 |
zu erwägen, ob Standards auf diesem Gebiet freiwillig oder verpflichtend sein sollten und die Zusammenarbeit zwischen
Standardsetzern und der zur Unterstreichung der integrierten Berichterstattung notwendigen Konvergenz der Standards zu fördern |
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die Anwendung integrierter Berichterstattung durch die maßgeblichen Regulatoren und Ersteller von Berichten zu fördern |
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Die englischsprachige Presseerklärung können Sie
hier herunterladen (66 KB). Die
Internetseite des IIRC können Sie über www.integratedreporting.org erreichen.
|
2. August 2010: CESR gibt Konsultationspapier zur zentralen Speicherung regulierter Informationen heraus
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Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein
Konsultationspapier mit dem Titel Entwicklung eines paneuropäischen Zugangs zu von börsennotierten angegebenen Finanzinformationen
herausgegeben. Ein Auszug aus der Einleitung:
Das Ziel eines derartigen Netzwerks bestünde darin, den Endverbrauchern eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung zu stellen
(Anleger und andere Nutzer regulierter Informationen), die nach regulierten Informationen von börsennotierten Unternehmen suchen. Das
Bestehen eines solchen Netzwerks würde auch die Vorschrift nach wertschöpfenden Dienstleistungen für Anleger unterstützen (z.B. verarbeitete
Informationen, Vergleichsinformationen usw.).
Das Konsultationspapier können Sie hier von der
Internetseite von CESR herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 24. September 2010 erbeten.
|
2. August 2010: IFRS-Publikation in spanischer Sprache
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Wir stellen Ihnen die folgende IFRS-Publikation
unserer kolumbianischen Kollegen in spanischer Sprache zur
Verfügung. Einen Überblick über alle spanischsprachigen
Publikationen auf IAS PLUS finden Sie
hier.
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2. August 2010: Gemeinsames Internetseminar von IASB und FASB zur ihren Vorschlägen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
2. August 2010: Änderungen an den Swiss GAAP FER
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Die Fachkommission der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) hat auf ihrer letzten Sitzung den neuen
Branchenstandard Swiss GAAP FER 41 "Rechnungslegung für Gebäudeversicherer
und Krankenversicherer" genehmigt. Die neue Fachempfehlung wird per 1. Januar
2012 in Kraft treten. Zusätzlich haben die Mitglieder der Fachkommission beschlossen,
das bisherige Wahlrecht in Ziffer 4 von Swiss GAAP FER 16 für die Darstellung
der wirtschaftlichen Auswirkungen von Vorsorgeeinrichtungen nach einem international
anerkannten Rechnungslegungsstandard zu streichen. Die
entsprechende Presseerklärung finden Sie
hier
(16,9 KB). Weitere Informationen zur Rechnungslegung in der Schweiz
finden Sie auf unserer
IAS PLUS-Länderseite Schweiz. |
2. August 2010: IFRS für KMU weitere Schulungsunterlage
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Der IASB entwickelt derzeit Schulungsunterlagen für den International Financial
Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU).
Dieses Begleitmaterial ist für jeden der 35 Abschnitte des Standards geplant.
Es soll die Unternehmen und Prüfer bei der Anwendung des IFRS für KMU unterstützen
sowie beim Erlernen der Normen hilfreich sein. Jetzt wurde ein weiterer
Abschnitt (Modul 20) fertiggestellt; somit sind derzeit 20 Module verfügbar. Das Schulungsmaterial
ist auf der
Internetseite des IASB kostenfrei abrufbar. Die noch
verbleibenden Module sollen noch in diesem Jahr folgen. Unsere
Zusammenfassung des IFRS für KMU auf IAS PLUS finden Sie
hier. |
2. August 2010: Wir nehmen Stellung zum IASB-Diskussionspapier zu Rohstoffindustrien
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber
dem IASB eine Stellungnahme zu dessen
Diskussionspapier zu
Rohstoffindustrien abgegeben. Die vollständige Stellungnahme in
englischer Sprache finden Sie
hier
(82 KB); nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
Wir stimmen der im Diskussionspapier
dargestellten Sichtweise zu, dass die Verwendung
einer marktbasierten Bewertung aus Gründen der
Nutzen-Koste-Abwägung nicht zu rechtfertigen ist und
dass sie von den Branchenteilnehmern, Analysten und
anderen Adressaten der Abschlüsse nicht unterstützt
wird.
Wir stimmen der Empfehlung des
Projektteams im Hinblick auf die Definitionen von
Reserven und Ressourcen zu, die in jedem IFRS zu
Rohstoffindustrien zu verwenden wären, und sind
ebenfalls der Meinung, dass es gemeinsame
Definitionen für alle Rohstoffaktivitäten gegen
muss, die in den Anwendungsbereich eines künftigen
IFRS fallen. Wir sind jedoch der Meinung, dass es
wichtig ist, dass die Definitionen, die schließlich
gewählt werden, von der Branche unterstützt werden
und über alle Rechtskreise einheitlich sind, um
keinen Bedarf für verschiedene Reserven- und
Ressourcenbestimmungen und -überleitungen entstehen
zu lassen. Daher fordern wir den Board auf, eng mit
den nationalen Standardsetzern, Wertpapieraufsichten
und Branchenorganen zusammenzuarbeiten, um die
Akzeptanz und die Einheitlichkeit der Definitionen
sicherzustellen.
Unserer Meinung nach wird im
Diskussionspapier die Art des Vermögenswerts, der
aus Rohstoffaktivitäten entsteht, nicht klar
artikuliert. Weitere Untersuchungen sind notwendig,
um die Art dieser Vermögenswerte zu bestimmen und
eine Rechtfertigung für eine Aktivierung
nachfolgender Aufwendungen im Kontext des
Rahmenkonzepts zu geben. Wir sind auch der Meinung,
dass weitere Untersuchungen notwendig sind, um ein
sachgerechtes Wertminderungsmodell für solche
Vermögenswerte zu entwickeln.
Den im
Diskussionspapier
genannten
übergreifenden
Angabezielen stimmen
wir zu,
vorausgesetzt, dass
diese Ziele nicht zu
einer Vorschrift
führen, beizulegende
Zeitwerte anzugeben.
Wir hegen jedoch
bedeutende Bedenken
hinsichtlich der Art
und des Umfangs der
vorgeschlagenen
Angaben;
insbesondere gilt
dies für den
geforderten Grad der
Untergliederung, den
Bedarf an
Sensitivitätsanalysen
und die Kosten, die
die Bereitstellung
der geforderten
Angaben mit sich
bringen würde. |
All unserer früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB finden Sie
hier.
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2. August 2010: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
1. August 2010: IASB wird Internetsendung zum Standardentwurf über Versicherungsverträge abhalten
1. August 2010: Standardentwurf E-DRS 25 erschienen
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Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass der Entwurf des geänderten Deutschen
Rechnungslegungs Standards zur Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder
(E-DRS 25) ab sofort
von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden kann. Stellungnahmen können bis zum 18. Oktober 2010 beim DRSC (per
Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215)
eingereicht werden.
Der Entwurf steht auch auf der Tagesordnung der für den 1. Oktober 2010 geplanten Öffentlichen Diskussion in
Frankfurt. Die Pressemitteilung des DRSC finden Sie
hier. |
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