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IFRS-Nachrichten – August 2010

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

Aufzählung 2012Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2011Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2010Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2009Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2008Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
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Aufzählung 2005Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2004Sep Okt Nov Dez

31. August 2010: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Augustausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben. Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

Aufzählung Verbesserung der Vergleichbarkeit von IFRS-Abschlüssen
Aufzählung Kanadische Wertpapieraufsichten (Canadian Securities Administrators, CSA) prüfen Angaben zum IFRS-Übergang
Aufzählung Publikationen, Internetpräsentationen und andere IFRS-bezogene Angebote von Deloitte
Aufzählung Aktueller Stand bei internationalen Standardsetzungsaktivitäten und in Kanada

Weiterführende Informationen:

Aufzählung Augustausgabe 2010 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (768 KB)
Aufzählung Augustausgabe 2010 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours) (1.661 KB)
Aufzählung Unsere Länderseite für Kanada

 

31. August 2010: Treuhänder erbitten Stellungnahmen zu Kriterien für den jährlichen Verbesserungsprozess

Die IFRS-Stiftung, unter der der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet, hat heute vorgeschlagene Verbesserungen an den Kriterien für den jährlichen Verbesserungsprozess des IASB zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Der jährliche Verbesserungsprozess stellt einen Mechanismus dar, mit dem nicht dringliche aber notwendige Änderungen an den International Financial Reporting Standards (IFRS) zusammengefasst und gesammelt veröffentlich werden. Solche Änderungen betreffen beispielsweise die Klarstellung von Leitlinien oder Formulierungen oder betreffen relativ geringfügige Sachverhalte in den Standards und deren unbeabsichtigte Folgen, Widersprüche oder Auslassungen. Die vorgeschlagenen Kriterien für die Bestimmung, ob ein Sachverhalt in Bezug auf die Klarstellung oder Korrektur der IFRS im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts abgehandelt werden kann, sind nachfolgend widergegeben. Alle Kriterien müssen erfüllt sein.

(a) Die vorgeschlagene Änderung weist eines oder beide der folgenden Merkmale auf:
Aufzählung (i) klarstellend – durch die vorgeschlagene Änderung würden die IFRS wie folgt verbessert:
Aufzählung Klarstellung unklarer Formulierungen in bestehenden IFRS oder
Aufzählung Hinzufügen von Leitlinien, wo deren Fehlen Bedenken auslösen.
Aufzählung Eine klarstellende Änderung erhält die Einheitlichkeit der bestehenden Prinzipien im betroffenen IFRS. Sie schlägt kein neues Prinzip vor und ändert kein bestehendes Prinzip.
Aufzählung (ii) korrigierend – durch die vorgeschlagene Änderung würden die IFRS wie folgt verbessert:
Aufzählung Lösung eines Konflikts zwischen bestehenden Vorschriften der IFRS und Zurverfügungstellung einer klaren Begründung, wann welche bestehende Vorschrift anzuwenden ist oder
Aufzählung Heilung einer Auslassung oder einer verhältnismäßig kleinen unbeabsichtigten Konsequenz bestehender Vorschriften der IFRS.
Aufzählung Eine klarstellende Änderung schlägt kein neues Prinzip vor und ändert kein bestehendes Prinzip, aber sie kann eine Ausnahme von einem bestehenden Prinzip schaffen.

(b) Die vorgeschlagene Änderung hat einen klaren, eng umrissenen Zweck, d.h. die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen sind ausreichen erwogen und identifiziert worden.

(c) Es ist anzunehmen, dass der IASB zeitnah zu einer Lösung des Sachverhalts kommen wird. Die Unfähigkeit, eine Lösung zeitnah zu erarbeiten, kann ein Hinweis dafür sein, dass der Grund für das Problem grundlegender ist als im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts abgearbeitet werden kann.

(d) Wenn die vorgeschlagene Änderung einen IFRS betrifft, der Gegenstand eines gegenwärtigen oder geplanten IASB-Projekts ist, müssen dringende Gründe vorliegen, um die Änderung eher vorzunehmen als es im Rahmen des Projekts geschehen könnte.

Zum Konsultationsdokument der IFRS-Stiftung kann bis zum 30. November 2010 Stellung genommen werden. Es steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die entsprechende Presseerklärung finden Sie hier (in englischer Sprache, 36 KB).

 

31. August 2010: FASB gibt zwei neue ASU heraus

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei neue Aktualisierungen der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben:

Aufzählung ASU zum Thema 954 (Organisationen im Gesundheitswesen) hinsichtlich der Bilanzierung von Rechtskosten im Zusammenhang mit der Bewertung von caritativen Hilfsprogrammen für Angabezwecke: Measuring Charity Care for Disclosure
In der ASU wird festgehalten, dass in den IFRS keine eigenen Leitlinien für Angaben zu caritativen Hilfsprogrammen enthalten sind. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem 15. Dezember 2010 beginnen.
Aufzählung ASU zum Thema 954 (Organisationen im Gesundheitswesen) hinsichtlich der Darstellung von Versicherungsansprüchen und damit im Zusammenhang stehenden Versicherungsrückdeckungen: Presentation of Insurance Claims and Related Insurance Recoveries
In der ASU wird festgehalten, dass in den IFRS die Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden unter den in der ASU beschriebenen Umständen nicht gestattet ist. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre und Zwischenberichtsperioden innerhalb dieser Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem 15. Dezember 2010 beginnen.

Die neuen ASU sind das Ergebnis der Julisitzung der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB. Weitere Informationen zu auf dieser Sitzung gefällten Entscheidungen sind im EITF Snapshot verfügbar (in englischer Sprache, 130 KB).

 

31. August 2010: Malaysischer Standardsetzer verschiebt die Einführung des Äquivalents zu IFRIC 15

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat entschieden, den Beginn der verpflichtenden Anwendung von IC Interpretation 15 Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien vom 1. Juli 2010 auf den 1. Januar 2012 zu verschieben. Unternehmen, die IC 15 vorzeitig anwenden möchten, dürfen dies tun. Abgesehen von abweichenden Daten des Inkrafttretens enthält IC 15 die gleichen Vorschriften wie IFRIC 15 (diese Interpretation ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten). Der MASB begründet die Verschiebung wie folgt:

Angesichts der Bedeutung des Immobiliensektors für die malaysische Wirtschaft ist der MASB in seiner Sitzung am 23. August 2010 zu der Überzeugung gekommen, dass es aus Vorsichtsgründen besser sei, die Anwendung von IC 15 übergangsweise auf den 1. Januar 2012 zu verschieben. Dies gestattet, die Erörterungen zur Einführung von IC 15 fortzusetzen und die Prüfung des vorgeschlagenen Standards über Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowohl mit nationalen Interessengruppen als auch in der gesamten Region über die Gruppe der Standardsetzer im asiatisch-pazifischen Raum (AOSSG) durchzuführen.

Der MASB hat eine entsprechende Presseerklärung in englischer Sprache veröffentlicht.

 

30. August 2010: Zusammenfassung der Sitzung des IFRS-Beirats im Juni 2010
Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung von der Sitzung des IFRS-Beirats (IFRS Advisory Council) im Juni 2010 zur Verfügung. Neben anderen Themen erörterte der Beirat auch das Arbeitsprogramm des IASB für die Zeit nach Juni 2011. Mitglieder des Beirats gaben der Meinung Ausdruck, dass die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen nach islamischen Recht und Landwirtschaft mit zu den höchsten Prioritäten des IASB genommen werden sollten. Außerdem sollten XBRL und das Rahmenkonzept für Angaben gemeinsam erörtert werden. Die Zusammenfassung der Sitzung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

 

30. August 2010: IIROC schlägt vor, regulatorische Standards mit den IFRS zu harmonisieren
Ein Vorschlag, der am vergangenen Freitag von der kanadischen Regulierungsbehörde für die Investmentbranche (Investment Industry Regulatory Organization of Canada, IIROC) veröffentlicht wurde, zeigt, dass die IFRS auch zunehmend in anderen Bereichen als in der Rechnungslegung verwendet und so zur globalen Finanzberichterstattungssprache werden. Der Vorschlag sieht vor, für Zwecke der regulatorischen Berichterstattung auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) überzugehen. Es gibt einige Abweichungen in bestimmten Bereichen, die allerdings "nur auf solche Situationen beschränkt sind, in denen der Aufwand und die Kosten der Harmonisierung größer als der regulatorische Wert oder Nutzen einer Einhaltung der IFRS ist". Der Vorschlag ist auf der Internetseite der IIROC verfügbar; die Kommentierungsfrist endet 60 Tage nach seiner Veröffentlichung. Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer Länderseite Kanada.

 

30. August 2010: Japanische Übersetzung eines IFRS-Newsletters von Deloitte

Unsere japanischen Kollegen haben den IFRS in Focus-Newsletter von Deloitte ins Japanische übersetzt, in dem IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen zusammengefasst wird:

Aufzählung japanische Ausgabe (334 KB)
Aufzählung englische Ausgabe (111 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben alle japanischen Übersetzungen von Newslettern archiviert. Die Seiten des japanischen IFRS Centres of Excellence finden Sie hier.

 

29. August 2010: Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen
Wir erinnern unsere Leser daran, dass Stellungnahmen zu den Entwürfen ED/2010/3 Leistungsorientierte Pläne und ED/2010/7 Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert bis Montag, den 6. bzw. Dienstag, den 7. September 2010 beim IASB eingehen müssen. Der Entwurf zu leistungsorientierten Plänen wurde am 29. April 2010 herausgegeben und würde die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne ändern, mit denen einige Arbeitgeber langfristige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielsweise Pensionen und Gesundheitsversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren. Der Entwurf zur Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse wurde am 29. Juni 2010 herausgegeben. In ihm wird vorgeschlagen, anstelle der bisher vorgesehenen Sensitivitätsanalyse nunmehr eine Analyse von Bewertungsunsicherheiten vorzunehmen und offenzulegen.

 

27. August 2010: Neuer Accounting Alert von Deloitte Neuseeland

Unsere neuseeländischen Kollegen haben einen neuen Accounting Alert herausgegeben, in dem die folgenden Themen erörtert werden:

Aufzählung IASB-Entwicklungen bei den Themen Leasingbilanzierung, Erlöserfassung und Versicherungsverträge
Aufzählung mögliche Erleichterungen für neuseeländische Unternehmen, die von der Streichung der Möglichkeit, latente Steuerschulden in Bezug auf bestehende Gebäude ansetzen betroffen sind (s. unsere Nachricht vom 19. August 2010)
Aufzählung andere Themen einschließlich der Vorschläge zur Harmonisierung von australischen und neuseeländischen IFRS-Äquivalenten (s. unsere Nachricht vom 8. Juli 2010) und der Prüfung von Angaben zur Unternehmensführung von ausgewählten Emittenten durch die neuseeländische Wertpapieraufsicht

Der englischsprachige Accounting Alert steht Ihnen hier zur Verfügung (237 KB). Frühere Ausgaben des Accounting Alerts sind hier archiviert.

 

27. August 2010: 148. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere
Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 148. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 2. und 3. September 2010 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

 

26. August 2010: IASB schlägt Änderungen an IFRS 1 vor
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Mit dem Vorschlag soll IFRS 1 dahingehend geändert werden, dass die Verweise auf das feste Übergangsdatum '1. Januar 2004' durch den Ausdruck 'Datum des Übergangs auf die IFRS' ersetzt werden sollen. Als Ergebnis würden Unternehmen, die die IFRS erstmalig anwenden, Ausbuchungstransaktionen, die vor dem Datum des Übergangs auf IFRS stattgefunden haben, nicht länger neu darstellen müssen. Darüber hinaus müssten Erstanwender keine "Tag-1-Differenzen" beim erstmaligen Ansatz von Finanzinstrumenten mehr neu berechnen, wenn der entsprechende Geschäftsvorfall vor dem Datum des Übergangs auf IFRS stattfand.

In der Grundlage für Schlussfolgerungen heißt es dazu:

In IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards ist einem Erstanwender vorgeschrieben, vergangene Ausbuchungstransaktionen neu darzustellen, die nach dem 1. Januar 2004 stattfanden. Diese Vorschrift wurde 2003 in IFRS 1 als Ergebnis der Überarbeitung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung aufgenommen, um Unternehmen, die dann erstmalig die IFRS anwendeten, in die gleiche Lage zu setzen wie damals bereits IFRS anwendende Unternehmen. Im Verlauf der Zeit lag das Übergangsdatum 1. Januar 2004 in immer weiterer Ferne und zunehmend bedeutungsloser für Abschlüsse in Rechtskreisen, die erwägen, die IFRS einzuführen.

Der Standardentwurf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender kann bis zum 27. Oktober 2010 kommentiert werden. Er steht auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 98 KB). Eine Zusammenfassung der Diskussionen, die zu der Veröffentlichung des heutigen Interpretationsentwurfs führten, finden Sie auf unserer entsprechenden Projektseite.

 

26. August 2010: IFRS Interpretations Committee veröffentlicht Leitlinien zum Tagebau
Das IFRS Interpretations Committee, das Gremium zuständig für die Interpretation der IFRS, hat heute vorgeschlagene Leitlinien für die Bilanzierung von Abraumkosten in der Produktionsphase einer Mine zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

In dem Interpretationsentwurf wird vier Fragestellungen nachgegangen:

Aufzählung (a) Ist die Definition eines Vermögenswerts erfüllt?
Aufzählung (b) Wann sollte eine Komponente einer Abraumtätigkeit angesetzt werden?
Aufzählung (c) Wie sollte eine Komponente einer Abraumtätigkeit erstmalig bewertet werden?
Aufzählung (d) Wie sollte eine Komponente einer Abraumtätigkeit in der Folge bewertet werden?

Das Interpretations Committee ist zu dem Schluss gekommen, dass Kosten, die im Zusammenhang mit einer Abraumtätigkeit entstehen, als zusätzliche Komponente eines bestehenden Vermögenswerts anzusetzen sind und dass diese Komponente über die Reserven abzuschreiben ist, die direkt mit dieser Abraumtätigkeit erschlossen werden.

Der Interpretationsentwurf DI/2010/1 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine kann bis zum 30. November 2010 kommentiert werden. Er steht auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 35 KB). Eine Zusammenfassung der Diskussionen, die zu der Veröffentlichung des heutigen Interpretationsentwurfs führten, finden Sie auf unserer entsprechenden Projektseite.

 

26. August 2010: Einladung zur Öffentlichen Diskussion am 1. Oktober 2010

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Freitag, den 1. Oktober 2010, 10.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 16.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Papieren ein:

Aufzählung IASB-Standardentwurf ED/2010/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Aufzählung IASB-Standardentwurf ED/2010/9 Leasingverhältnisse
Aufzählung E-DRS 25 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder

An der Veranstaltung wird voraussichtlich auch ein Board-Mitglied des IASB teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behälten der DSR sich vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 24. September 2010 an.

 

26. August 2010: Öffentliche Diskussion am 27. September 2010

Zu der Öffentlichen Diskussion vom 27. September 2010, 13.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 können sich interessierte Personen und Organisationen noch bis zum 20. September 2010 unter bahrmann@drsc.de anmelden. Auf der Agenda steht folgendes Papier des IASB:

Aufzählung Entwurf ED/2010/8 Versicherungsverträge

Gleichzeitig soll diese Gelegenheit wahrgenommen werden, um die Auswirkungen der Vorschläge des Arbeitsentwurfs des vorgeschlagenen Standards zur Darstellung des Abschlusses auf Versicherungsunternehmen zur Diskussion zu stellen.

 

25. August 2010: IFRS-Stiftung veröffentlicht Einweisung in die IFRS für Führungskräfte
Die IFRS-Stiftung hat die Ausgabe 2010 ihrer Einweisung in die IFRS für Führungskräfte, Prüfungsausschüsse und Vorstände herausgegeben: IFRSs–A Briefing for Chief Executives, Audit Committees and Boards of Directors. Die Einweisung enthält Zusammenfassungen aller bis zum 1. Juli 2010 herausgegebenen IFRS in allgemeinverständlicher Sprache. Sie wird insbesondere für Führungskräfte ohne Finanzhintergrund, für Mitglieder von Prüfungsausschüssen und für Aufsichtsräte sowie für alle anderen erstellt, die einen allgemeinen Überblick über die IFRS und die geschäftlichen Auswirkungen ihrer Einführung gewinnen wollen. Die Publikation steht im Abonnentenbereich des IASB für Abonnenten des umfassenden Abonnements und für eIFRS-Abonnenten zur Verfügung. Eine gedruckte Fassung ist noch nicht verfügbar.

 

25. August 2010: FASB gibt als Ergebnis der EITF-Sitzung im Juli zwei neue vorgeschlagene ASU heraus

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei neue vorgeschlagene Aktualisierungen der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben:

Aufzählung eine vorgeschlagene ASU zum Thema 954 (Organisationen im Gesundheitswesen) hinsichtlich der Bilanzierung von Rechtskosten im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und ähnlichen Ansprüchen: Accounting for Legal Costs Associated with Medical Malpractice and Similar Claims und
Aufzählung eine vorgeschlagene ASU zum Thema 720 (Andere Aufwendungen) hinsichtlich Gebühren, die von Pharmaproduzenten an die Regierung gezahlt werden: Fees Paid to the Federal Government by Pharmaceutical Manufacturers.

Die Vorschläge sind das Ergebnis der Julisitzung der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB. Die Kommentierungsfrist für beide Dokumente endet am 8. Oktober 2010. In beiden vorgeschlagenen ASU wird festgehalten, dass es zu den behandelten Sachverhalten keine entsprechenden Leitlinien nach IFRS gebe. Weitere Informationen zu den Vorschlägen ist im EITF Snapshot verfügbar (in englischer Sprache, 130 KB), in dem die Sitzung der EITF vom 29. Juli 2010 zusammengefasst wird.

 

25. August 2010: FASB erhöht Mitgliederzahl von 5 auf 7, FASB-Vorsitzender tritt zurück
Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) haben bekanntgegeben, dass die Mitgliederzahl des US-amerikanischen Standardsetzers FASB von fünf auf sieben erhöht wird. Darüber hinaus hat der derzeitige Vorsitzende des FASB, Robert Herz entschieden, dass er nach mehr als acht Jahren, in denen er den FASB geführt hat, das Gremium verlassen wird. FASB-Mitglied Leslie Seidman wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 zur kommissarischen Vorsitzenden ernannt.

Der FASB hatte bereits von seiner Gründung 1973 bis 2008 sieben Mitglieder. Der erneute Übergang auf eine Struktur mit sieben Mitgliedern wird vollzogen, sobald der Prozess zur Einwerbung von Bewerbung und deren Auswertung abgeschlossen ist. Die FAF geht davon aus, dass dies Anfang 2011 der Fall sein wird. Der Vorsitzende der FAF, Jack Brennan sagte dazu:

Den FASB wieder in eine Struktur mit sieben Mitgliedern zu überführen wird den Rahmen für die Bemühungen des FASB im Hinblick auf die Agenda für die Konvergenz mit dem International Accounting Standards Board (IASB) verbessern, und erlaubt gleichzeitig, sich den bisher noch nicht dagewesenen Herausforderungen zu stellen, denen die amerikanischen Kapitalmärkte in den kommenden Jahren und Monaten ausgesetzt sein wird.

Die englischsprachige Presseerklärung der FAF finden Sie hier.

 

24. August 2010: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB

Der IASB kam am 24. August 2010 zu einer Sondersitzung zusammen – der zweiten in diesem Monat. Diskutiert wurden die folgenden Themen (die Verknüpfungen bringen Sie jeweils an die entsprechende Stelle im Protokoll):

Aufzählung Finanzinstrumente – Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen
Aufzählung Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Aufzählung Ertragsteuern

Die gesamte Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier. Die nächste Sitzung des IASB ist derzeit für den 13. bis 17. September 2010 vorgesehen.

 

24. August 2010: IFRS in Focus-Newsletter zu den Leasingvorschlägen

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter zu dem Entwurf zur Leasingbilanzierung herausgegeben: IASB issues Exposure Draft on Lease Accounting. Am 17. August 2010 hatten der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) gemeinsam den Entwurf ED 2010/9 Leasingverhältnisse herausgegeben. Mit den Vorschlägen im Entwurf würden die Unterscheidung zwischen Miet- und Finanzierungsleasing wegfallen und neue Bilanzierungsmodelle für Leasinggeber und Leasingnehmer eingeführt. Leasingnehmern wäre es nicht länger gestattet, Leasingverhältnisse als "bilanzunwirksame" Finanzierungen zu behandeln, sondern sie müssten einen Vermögenswert und eine Schuld für alle Leasingverhältnisse, die in den Anwendungsbereich der Vorschläge fallen, ansetzen. Weitere Informationen:

Aufzählung IFRS in Focus-Newsletter zu dem Entwurf zur Leasingbilanzierung (in englischer Sprache, 111 KB)
Aufzählung Archiv aller IFRS in Focus-Newsletter
Aufzählung Unsere Projektseite zur Leasingbilanzierung

 

24. August 2010: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Übersetzung
Unsere Kollegen haben eine Übersetzung der Augustausgabe 2010 des englischsprachigen Newsletters zur Versicherungsbilanzierung erstellt (408 KB). Diese Ausgabe trägt den Titel Der Beginn einer neuen Zeitrechnung und vermittelt eine detaillierte Analyse der Kernvorschriften des Standardentwurfs, der vom IASB am 30. Juli herausgegeben wurde und mit dem IFRS 4 Versicherungsverträge erheblich geändert wird. Wir haben dauerhafte Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS PLUS-Seite zum Versicherungsprojekt angelegt.

 

24. August 2010: Neues Handbuch des IAESB zu Aus- und Weiterbildung
Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat die Ausgabe 2010 seines Handbuchs der internationalen Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung herausgegeben. Das Handbuch enthält die acht internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards des IAESB (International Education Standards, IES), einschließlich des IAESB-Rahmenkonzepts für die internationalen Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung und der Einführung in die internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards, sowie drei internationale Verlautbarungen zur Ausbildung in der Praxis (International Education Practice Statements, IEPS). Das Handbuch kann kostenfrei im PDF-Format über die IFAC-Internetseite bezogen werden. Gedruckte Exemplare können ebenfalls bestellt werden. Die englischsprachige Presseerklärung des IFAC steht Ihnen hier zur Verfügung.

 

24. August 2010: Neue Ausgabe der Investor Perspectives erschienen

Im April 2010 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der IASB ein Programm ins Leben gerufen, mit dem Anleger stärker in die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingebunden werden sollen. Einer der Programmpunkte ist ein Newsletter für Anleger. Die Board-Mitglieder Stephen Cooper, Patrick Finnegan und Patricia McConnell veröffentlichen zeitnah Informationen zu Berichterstattungsfragen. Eine weitere Ausgabe der englischsprachigen Investor Perspectives steht nun auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Aufzählung Achte Ausgabe: Some things we are certain about, other things we just don't know - a proposal to analyse uncertainty (Patrick Finnegan, 23. August 2010)

Der IASB archiviert auf seiner Internetseite alle bisher erschienenen Ausgaben der Investor Perspectives.

 

24. August 2010: Japanische Übersetzung eines IFRIC Review-Newsletters

Unsere japanischen Kollegen haben den IFRIC Review-Newsletter von Deloitte ins Japanische übersetzt, in dem die Sitzung des IFRS Interpretations Committee vom 8. und 9. Juli 2010 zusammengefasst wird:

Aufzählung japanische Ausgabe (391 KB)
Aufzählung englische Ausgabe (84 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben alle japanischen Übersetzungen von Newslettern archiviert. Die Seiten des japanischen IFRS Centres of Excellence finden Sie hier.

 

23. August 2010: Neue spanische Übersetzungen von Newslettern

Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen IFRS Alert und einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt:

Aufzählung IFRS Alert 10-1, Julio 15, 2010 – Implicaciones, para la contabilidad del cambio de moneda, de las recientes acciones gubernamentales en Venezuela (42 KB) ist die Übersetzung eines IFRS Alerts zu den Auswirkung der jüngsten Regierungsmaßnahmen in Venezuela auf die Fremdwährungsbilanzierung (englische Ausgabe Juli 2010, 67 KB).
Aufzählung Heads Up – Volumen 17 – No. 24 – Julio 2010 – FASB llega a “ALL”-in, Requiere que las entidades muestren sus cartas. La Junta mejora las revelaciones sobre la calidad del crédito para la financiación de créditos y para la provisión de pérdidas en el crédito (41 KB) ist die Übersetzung eines Heads Up-Newsletters zu den vom FASB vorgeschlagenen Angaben zur Kreditqualität von Finanzierungsforderungen (englische Ausgabe Juli 2010, 132 KB).

Weitere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

23. August 2010: Neues Gesetz zur Einführung der IFRS in der Russischen Föderation
Die russische Staatsduma hat ein Gesetz über Konzernabschlüsse verabschiedet, das im Wesentlichen seit Ende 2004 unberührt geblieben war. Am 17. Dezember 2004 hatte die Duma dem Gesetz in zweiter Lesung zugestimmt, aber es gab seitdem keine erkennbaren Versuche, die dritte und abschließende Lesung abzuhalten. Dies abschließende Lesung fand schließlich am 7. Juli 2010 statt, und Präsident Medwedew hat das Gesetz kürzlich unterschrieben.

Das Gesetz gilt für Banken, Versicherungen und alle unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an den inländischen Börsen zugelassen sind. Es schreibt vor, dass diese Unternehmen Abschlüsse im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen, bei den Regulierungsbehörden einreichen und öffentlich zugänglich machen. Im Gesetz heißt es, dass die IFRS-Abschlüsse zusätzlich zu Abschlüssen nach russischen Rechnungslegungsstandards zu erstellen sind und diese nicht ersetzen.

Die Vorschriften, die im neuen Gesetz enthalten sind, treten in Kraft, wenn sie von der Regierung und der Zentralbank offiziell anerkannt werden. Das Gesetz enthält keine Details zu einer Vorgehensweise in Bezug auf diese Anerkennung, und ein Zeitrahmen wird auch nicht gesetzt. Es wird jedoch erwartet, dass diese offizielle Anerkennung irgendwann zwischen 2012 und 2015 erfolgen wird.

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in der Russischen Föderation finden Sie auf unserer Länderseite Russland.

 

23. August 2010: Nächste TEG-Sitzung
Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom 8. bis 10. September 2010 tagen. Die Sitzung steht Beobachtern offen (Anmeldung). Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie hier (in englischer Sprache, 59 KB).

 

22. August 2010: Tagesordnung für die Sitzung des Interpretations Committee am 2. und 3. September 2010
Das IFRS Interpretations Committee (vormals IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 2. und 3. September 2010 (am 3. September nur vormittags) in den Räumen des IASB in London tagen. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Agenda der Sitzung wieder.
Agenda für die Sitzung des Interpretations Committee
Donnerstag und Freitag, 2. und 3. September 2010

Donnerstag, 2. September 2010 (10:00h-18:00h)
Aufzählung Einführung/ administrativer Sitzungsteil
Aufzählung IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen
Aufzählung IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer
Aufzählung IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS – Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile
Aufzählung Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Juliausgabe von IFRIC Update veröffentlicht wurden
Aufzählung IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – wiederholte Anwendung
Aufzählung IAS 12 Ertragsteuern – Ansatz von latentem Steuervermögen für nicht realisierte Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Schuldtiteln
Aufzählung IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Rückzahlungen einer Beteiligung/Währungsumrechnungsrücklage
Aufzählung Themen, die neu erörtert werden sollten
Aufzählung IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Empfohlene gegenüber vorgeschriebenen Angaben (Fortsetzung am Freitag, falls erforderlich)
Aufzählung IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Vergleichsinformationen
Aufzählung IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten – Bilanzierung von Wertminderungstests für Geschäfts- oder Firmenwerte, wenn nicht beherrschende Anteile angesetzt werden

Freitag, 3. September (09:00h-11:45h)
Aufzählung IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen(Fortsetzung vom Vortag falls benötigt)
Aufzählung IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS – Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile (Fortsetzung vom Vortag falls benötigt)
Aufzählung Themen, die neu erörtert werden sollten
Aufzählung IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen – Parteien, die an der gemeinsamen Führung des Unternehmens beteiligt sind
Aufzählung IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten – Berechnung des Gebrauchswerts
Aufzählung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – Bilanzierung von satzungsgemäßen Gewinnbeteiligungsvereinbarungen
Aufzählung IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Anteilsbasierte Vergütungen, die abzüglich Quellensteuer erfüllt werden
Aufzählung IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Klassifizierung als lang- oder kurzfristig von kündbaren Darlehen
Aufzählung Administrativer Sitzungsteil – Stand der Arbeiten

 

20. August 2010: FASB-Internetpräsentation zum Erlöserfassungsprojekt


Am Donnerstag, den 26. August 2010 bietet der US-amerikanische Standardsetzer FASB eine Internetpräsentation an, in der die möglichen Auswirkungen des Entwurfs zur Erfassung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden auf die derzeitige Praxis in Bezug auf Immobilientransaktionen erläutert werden. Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 22. Oktober 2010. Die Teilnahme an der Internetpräsentation ist kostenfrei. Teilnehmer haben während der Präsentation die Möglichkeit, per E-mail Fragen an die Vortragenden zu senden.

Aufzählung Thema der Internetsendung: Erlöserfassungsprojekt: Mögliche Auswirkungen auf Immobilientransaktionen
Aufzählung Datum und Zeitpunkt: 26. August 2010, 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT)
Aufzählung Weitere Informationen zur Internetsendung und Möglichkeit zur Registrierung: hier
Aufzählung Weitere Informationen zum Erlöserfassungsprojekt auf IAS PLUS: hier

 

20. August 2010: WPK und IDW zum Konsultationspapier zu den IFAC-Reformen

In einem gemeinsamen Schreiben nehmen die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu einem Konsultationspapier des IFAC-Überwachungsgremiums. In dem Papier zur Prüfung der IFAC-Reformen regt das Überwachungsgremium weitere Änderungen in der Struktur, Arbeitsweise und Zusammensetzung der standardsetzenden IFAC-Gremien an. Gegen einzelne Untersuchungsergebnisse und Änderungsvorschläge erheben WPK und IDW Einwände. WPK und IDW halten die Berücksichtigung ausreichender Fachkenntnisse bei der Board-Zusammensetzung für unverzichtbar, die durch Mitglieder des Berufsstands und deren fachliche Berater gewährleistet werden muss. Weitere Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung IFAC-Konsultationspapier (1,55 MB)
Aufzählung Stellungnahme von IDW und WPK (50 KB)

 

20. August 2010: 15. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich
Laut Information des Schäffer-Poeschel Verlags steht ab sofort die 15. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Verfügung. Diese Ergänzungslieferung beinhaltet DRS 18 Latente Steuern und Änderungen an DRS 16 Zwischenberichterstattung und RIC Anwendungshinweis Nr. 2. Genios bietet die Online-Textversion an.

 

20. August 2010: Stabentwurf eines IFRS zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Stabentwurf des im nächsten Jahr erscheinenden IFRS zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung, in dem die vorläufigen Entscheidungen widergespiegelt sind, die der IASB und der FASB bis zum heutigen Zeitpunkt getroffen haben. Der ursprüngliche Entwurf des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert war im Mai 2009 veröffentlicht worden; ihm folgten eine Reihe von Bitten um Meinungsäußerungen zu bestimmten Themen und ein weiterer begrenzter Entwurf im Juni 2010.

Der IASB bittet nicht um Stellungnahmen zum Stabentwurf, aber er weist darauf hin, dass der FASB eine beinahe identische Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zu Änderungen an der allgemeinen Fair-Value-Bewertung und den entsprechenden Angabevorschriften nach US-GAAP und IFRS herausgegeben hat: Amendments for Common Fair Value Measurement and Disclosure Requirements in U.S. GAAP and IFRSs. Anwender, die also Stellung nehmen wollen, können also eine Stellungnahme bei FASB vor dem Ende der Kommentierungsfrist von dessen vorgeschlagener ASU einreichen (7. September 2010). Der IASB und der FASB wollen die im Rahmen der Entwicklung eines gemeinsamen Standards eingegangenen Stellungnahmen auch gemeinsam besprechen. Der endgültige Standard wird Anfang 2011 erwartet.

Weitere Informationen:

Aufzählung Zugang zum Stabentwurf auf der Internetseite des IASB
Aufzählung Unsere IAS PLUS-Seite zum Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung IFRS in Focus-Newsletter – IASB gibt Entwurf zu Angaben bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert heraus (Juli 2010, in englischer Sprache, 60 KB)
Aufzählung IAS Plus Update-Newsletter IASB-Entwurf sieht erweiterte Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor (Juni 2009, in englischer Sprache, 71 KB)
Aufzählung Heads Up-Newsletter Konvergenz bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – FASB schlägt Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu Angaben vor (Juni 2010, in englischer Sprache, 122 KB)

 

20. August 2010: Stabentwurf einer FASB-ASU zu Versicherungsvertragskosten

Der Stab des US-amerikanischen Standardsetzers FASB hat den Entwurf einer endgültigen Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zur Bilanzierung von Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines neuen oder der Erneuerung eines bestehenden Versicherungsvertrags herausgegeben: Insurance (Topic 944): Accounting for Costs Associated with Acquiring or Renewing Insurance Contracts (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB). Der Stabentwurf ist das Ergebnis der Sitzung der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des FASB vom Juli 2010. Dort war die EITF zu einer endgültigen Entscheidung gelangt, welche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines neuen oder der Erneuerung eines bestehenden Versicherungsvertrags entstehen, abgegrenzt und später amortisiert werden können. Hinsichtlich des Vergleichs mit den IFRS wird im Entwurf folgendes festgehalten:

Die Leitlinien zu abgegrenzten Akquisitionskosten in den IFRS sind begrenzt und fordern viele Ermessensentscheidungen. In den IFRS ist die Abgrenzung von Erwerbskosten weder verboten noch vorgeschrieben, und es ist auch nicht verbindlich geklärt, welche Kosten abgegrenzt werden sollten, in welcher Periode und wie sie amortisiert werden sollen. Es ist auch nicht geklärt, ob eine Versicherer die abgegrenzten Akquisitionskosten als einen Vermögenswert oder als eine Reduzierung der Versicherungsschuld ansetzen soll.

Weitere Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Stabentwurf zum Insurance (Topic 944): Accounting for Costs Associated with Acquiring or Renewing Insurance Contracts
Aufzählung EITF-Snapshot, in dem die EITF-Sitzung vom 29. Juli 2010 zusammengefasst wird (130 KB)

 

20. August 2010: Internetpräsentation von Deloitte zum FASB-Entwurf zur Leasingbilanzierung


Am Freitag, den 10. September 2010 bieten unsere US-amerikanischen Kollegen eine live ausgestrahlte Internetpräsentation zum Entwurf zu Leasingverhältnissen an. Die folgenden Themen werden erörtert:

Aufzählung die wichtigsten Vorschriften und Konzepte für Leasinggeber und Leasingnehmer
Aufzählung mögliche Auswirkungen für die Geschäftstätigkeit und die Buchhaltungssysteme von Unternehmen
Aufzählung Hinweise zum Zeitablauf für den Konsultationsprozess, die Gesprächsrunden, den endgültigen Standard und die Übernahme

Die Teilnahme an der Internetpräsentation ist kostenfrei, aber eine Registrierung ist erforderlich. Weitere Informationen:

Aufzählung Thema der Internetsendung: FASB-Entwurf zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen
Aufzählung Datum und Zeitpunkt: 10. September 2010, 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT)
Aufzählung Weitere Informationen zur Internetsendung und Möglichkeit zur Registrierung: hier
Aufzählung Weitere Informationen zum Leasingprojekt auf IAS PLUS: hier

 

19. August 2010: FASB verlängert Kommentierungsfrist der ASU zu Drohverlusten
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat die Stellungnahmefrist der vorgeschlagenen Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zu Drohverlusten bis zum 20. September 2010 verlängert. Ursprünglich sollte die Kommentierungsfrist am 20. August 2010 enden, aber aufgrund von Rückmeldungen der Anwender, die hervorhoben, dass mehr Zeit notwendig sei, um sachgerechte Stellungnahmen zu erarbeiten, wurde sie verlängert. Die entsprechende englischsprachige Presseerklärung des FASB finden Sie hier.

 

19. August 2010: FASB veröffentlicht ASU-Entwurf zu beitragsorientierten Plänen
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zur Bilanzierung von beitragsorientierten Plänen und der Berichterstattung über Kredite an Planteilnehmer durch leistungsorientierte Pläne herausgegeben: Plan Accounting – Defined Contribution Pension Plans (Topic 962): Reporting Loans to Participants by Defined Contribution Pension Plans (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB). Im zusammenfassenden Abschnitt ist ein Vergleich mit IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen enthalten.

 

19. August 2010: Jahresbericht des britischen FRRP

Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat seine Jahresbericht vorgelegt. Der FRRP ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass die Geschäftsberichte der börsennotierten Unternehmen und der großen nicht börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich den Vorschriften des Unternehmensgesetzes und den einschlägigen Rechnungslegungsstandards entsprechen. Wir übersetzen Ihnen einen Auszug aus dem Jahresbericht des FRRP:

Abschließende Zusammenfassung

Der FRRP fand eine andauernde Verbesserung in der allgemeinen Qualität der Berichterstattung nach IFRS vor. Er war besonders erfreut, Verbesserungen in der Beschreibung bedeutender Bilanzierungsmethoden und der Angaben bezüglich der Ermessensentscheidungen, die von der Unternehmensführung bei der Anwendung dieser Methoden gefällt wurden, feststellen zu können. In zwei Bereichen jedoch – Kapitalverwaltung und Angaben zu anteilsbasierten Vergütung – war die Berichterstattung manchmal von magerem Inhalt, Umfang und Nutzen. Der FRRP ist der Meinung, dass im Rahmen der Stabilisierung der Wirtschaft diese Bereiche von größerer Bedeutung in den Unternehmensberichten werden. Der FRC wird daher eine gezielte Prüfung dieser Sachverhalte vornehmen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden im Herbst veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Aufzählung Jahresbericht der FRRP (in englischer Sprache, 320 KB)
Aufzählung Unsere Länderseite für das Vereinigte Königreich

 

19. August 2010: Aktueller Stand in der neuseeländischen Ertragsteuersteuerdebatte
Wir hatten im Juli 2010 darüber berichtet, dass in Neuseeland eine Diskussion hinsichtlich der Bilanzierung von latenten Steuern in Bezug auf bestimmte Gebäude aufgekommen ist, für die die Möglichkeit von Steuerabzügen durch eine Gesetzesänderung weggefallen ist. Die Änderung des Steuerrechts führt dazu, dass viele neuseeländische Unternehmen latente Steuerschulden in Bezug auf bestehende Gebäude ansetzen, die bedeutende Auswirkungen auf die Gewinne haben. Diese Sachverhalte stehen im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Überlegungen des IASB, eine Ausnahme von den Prinzipien in IAS 12 Ertragsteuern für bestimmte neubewertete Vermögenswerte zu gewähren.

Der neuseeländische Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) hat diese Fragen jüngst auf einer Sitzung erörtert. Der FRSB hatte vorübergehend einen Vorschlag erwogen, dass neuseeländische Äquivalent zu IAS 12 zu ändern, um eine Ausnahme für den Ansatz von latenten Steuern für die betroffenen Gebäude zu gewähren. Dieser Vorschlag wurde schlussendlich aber verworfen. Diese Entscheidung wurde dem Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) mitgeteilt, und am 18. August 2010 wurde ein aktualisiertes Kommuniqué veröffentlicht, in dem bestätigt wurde, dass latente Steuern in vielen Fällen zu erfassen sind. Hinsichtlich einer möglichen Abweichung von den IFRS heißt es im Kommuniqué:

... dies würde bedeuten, dass die neuseeländischen IFRS nicht länger im Einklang mit den IFRS stehen und die Abschlüsse von gewinnorientierten Unternehmen nicht mehr sowohl im Einklang mit nationalen als auch mit internationalen Rechnungslegungsstandards stehen – dies würde eins der grundlegenden Ziele untergraben, die die Einführung von IFRS in Neuseeland haben sollte.

Obwohl die Boards die schweren Bedenken zu Kenntnis genommen haben, die hinsichtlich der Bilanzierungsauswirkungen der jüngsten Änderungen des Steuergesetzes für Unternehmen, die NZ IAS 12 anwenden, geäußert worden sind, ist der Vorschlag, Änderungen am Standard vorzunehmen oder Ausnahmen einzuräumen, keine durchführbare Lösung - sowohl aus zeitlichen Gründen als auch mit Rücksicht auf die größeren Auswirkungen auf die Rechnungslegung in Neuseeland allgemein.

Weitere Informationen

Aufzählung Aktualisiertes Kommuniqué (in englischer Sprache)
Aufzählung Sonderausgabe eines Alerts zur Steuerbilanzierung von Deloitte Neuseeland (in englischer Sprache, 131 KB); frühere Ausgaben dieser Reihe sind hier verfügbar
Aufzählung Mitschrift von der Erörterung latenter Steuern bei der letzten IASB-Sitzung
Aufzählung Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Ertragsteuern

 

19. August 2010: Ergebnisse der 41. RIC-Sitzung
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 3. August 2010 seine 41. Sitzung in Berlin abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht (182 KB), der jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt wurde, werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.

 

18. August 2010: Formale Korrekturen am Entwurf zu Leasingverhältnissen
Zu dem am 17. August 2010 veröffentlichten Entwurf ED/2010/9 zur Leasingbilanzierung hat der IASB einige formale Korrekturen veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist zum Entwurf endet am 15. Dezember 2010.

Verknüpfungen:

Aufzählung Zugang zum aktualisierten Standardentwurf auf der Internetseite des IASB
Aufzählung Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen

 

18. August 2010: Presseerklärung von Deloitte Global zu den Leasingvorschlägen von IASB und FASB

Zu dem gestern veröffentlichten Entwurf ED/2010/9 zur Leasingbilanzierung hat Deloitte als Gesamtfirma eine Presseerklärung herausgegeben. Nach den Vorschlägen von IASB und FASB würden neue Bilanzierungsmodelle sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber geschaffen und das Konzept des Mietleasings gestrichen. Wir übersetzen Ihnen Auszüge aus der Presseerklärung:

"Weil Leasing ein so häufig vorkommender Geschäftsvorfall ist, werden diese Vorschläge ohne Zweifel Unternehmen weltweit und in allen Branchen betreffen," sagte Joel Osnoss, Global IFRS Leader, Clients & Markets, von Deloitte Touche Tohmatsu Limited."

"Viele der vorgeschlagenen Vorschriften könnten sich als zeitaufwendig umzusetzen erweisen, was einen wohl überdachten Arbeitsplan unabdingbar für einen glatten Übergang auf die neuen Bilanzierungsregeln macht. Unternehmen, die Leasing anwenden, sollte heute damit anfangen, zu überlegen, wie diese Vorschläge ihre Abschlüsse beeinflussen können, und die Notwendigkeit erwägen, Änderungen an der Leasingstrukturierung, Leistungsmetrik, Kreditnebenvereinbarungen und -systeme. Eine grundlegende Information der wichtigsten Interessengruppen ist auch notwendig."

Der IASB hat verlauten lassen, dass die Kommentierungsfrist am 15. Dezember 2010 endet und dass der endgültige Standard im Juni 2011 veröffentlicht werden soll. Das Datum des Inkrafttretens des neuen Standards ist noch nicht klar. Die vorgeschlagenen Übergangsvorschriften sehen keine Beibehaltung der bestehenden Regeln für bestehende Leasingverhältnisse vor. Deshalb müssen Leasinggeber und Leasingnehmer, die langfristige Leasingverhältnisse eingehen, die möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Regeln auf bestehende Leasingverhältnisse bedenken.

Weiterführende Informationen:

Aufzählung Vollständige Presserklärung in englischer Sprache
Aufzählung Zugang zum Standardentwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
Aufzählung Zugang zum ASU-Entwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB)
Aufzählung Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen

 

18. August 2010: Heads Up zu den Leasingvorschlägen

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter verfasst (in englischer Sprache, 222 KB), in dem der Entwurf zu Leasingverhältnissen erörtert wird, der von IASB und FASB gestern herausgegeben wurde. Der Entwurf, der vom FASB als eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben wurde, enthält ein neues Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer und Leasinggeber. Das Konzept eines Mietleasings entfällt. Die vorgeschlagene ASU würde die Bilanzierung für Leasingverträgen nach IFRS und US-GAAP in den bedeutendsten Bereichen vereinheitlichen, wenn sie wie vorgeschlagen als Standard übernommen würde. Die nachfolgende Tabelle, die wir aus dem Heads Up übersetzen, zeigt die wichtigsten Vorschriften des vorgeschlagenen Leasingbilanzierungsmodells:

Leasingnehmer

Aufzählung Leasingnehmer setzen einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht und eine Schuld für ihre Verpflichtung, Leasingzahlungen für all ihre Leasingverhältnisse zu zahlen, an. Bilanzunwirksame Leasingverhältnisse und das Konzept der Leasingklassifizierung nach dem jetzigen Modell werden für Leasingnehmer nicht länger bestehen.
Aufzählung Bei Leasingverhältnissen, die früher als Mietleasing klassifiziert wurden, wird der Mietaufwand durch Tilgungszahlungen und Zinsaufwand ersetzt. Die Abschreibung des Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht erfolgt allgemein linear; der Zinsaufwand wird jedoch anfänglich höher sein ( wie beispielsweise Zinszahlungen bei Anzahlen einer Hypothek).
Aufzählung Nach einem Erwartungswertansatz setzt der Leasingnehmer bedingte Mietzahlungen und Restwertgarantien als Teil der Leasingschuld an. Der Leasingnehmer gründet die Aufnahme von Mietzahlungen im Rahmen von Vertragsverlängerungen in die Leasingschuld auf die längstmögliche Leasingdauer, deren Eintreten wahrscheinlicher ist als deren Nichteintreten.
Aufzählung Im Gegensatz zu dem jetzigen Leasingmodell wird in dem neuen Modell eine Einschätzung dazu vorgeschrieben, ob neue Tatsachen und Umstände vorliegen, die die Einschätzung des Leasingnehmers zu bedingten Leasingzahlungen und Verlängerungsoptionen zum Ende jeder Berichtsperiode bedeutend ändern.
Aufzählung Unter dem neuen Modell wird die Identifizierung von Nichtleasingbestandteilen (z.B. Wartungsaufwand bei bestimmten Vereinbarungen) wichtiger.
Aufzählung Der gesamte Leasingbezogene Aufwand wird im Gegensatz zur gegenwärtige Behandlung von Mietleasingverhältnissen anfänglich höher sein. Steigende Preise für Vermögenswerte oder die Tatsache, dass der Leasingnehmer eine zunehmende Anzahl von neuen Leasingverhältnissen eingeht, könnten dazu führen, dass der Nettoertrag niedriger bleibt als der Betrag, der nach der gegenwärtigen Mietleasingbilanzierung erreicht würde, auch wenn alte Leasingverhältnisse auslaufen.
Aufzählung Da nach dem neuen Modell keine Leasingzahlungen erfasst werden, wird das EBITDA höher sein als nach der gegenwärtigen Mietleasingbilanzierung.
Aufzählung Leasingzahlungen werden in der Kapitalflussrechnung als finanzierende Kapitalabflüsse behandelt. Nach gegenwärtigen US-GAAP werden Mietleasingzahlung als geschäftliche Kapitalflüsse behandelt.

Leasinggeber

Aufzählung Die vorgeschlagene ASU enthält zwei Bilanzierungsmodelle für Leasinggeber. Ein Leasinggeber, der erheblichen Risiken oder erheblichem Nutzen aus dem zugrunde liegenden Vermögenswert ausgesetzt bleibt, wendet der Ansatz über Erfüllungspflichten an; ansonsten würde der Leasinggeber den Ausbuchungsansatz an.
Aufzählung Nach dem Erfüllungspflichtenansatz bleibt der Leasinggegenstand in den Büchern des Leasinggebers. Der Leasinggeber erfasst (1) eine Forderung für die erwarteten Leasingzahlungen und (2) eine entsprechende Schuld für Erfüllungspflicht (im Grunde ein aufgeschobener Erlös).
Aufzählung Nach dem Ausbuchungsansatz wird ein Teil des Leasinggegenstands aus den Büchern des Leasinggebers genommen. Der Leasing erfasst (1) eine Forderung (und Erlöse) für die erwarteten Leasingzahlungen und (2) einen Restvermögenswert, der das Recht auf den zugrunde liegenden Vermögenswert am Ende der Leasingperiode darstellt. Für den Teil des Leasinggegenstands, der aus den Büchern des Leasinggebers genommen wird, wird ein Aufwand erfasst. Erträge und Aufwendungen können in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell des Leasinggebers netto dargestellt werden.
Aufzählung Der FASB führt ein separates Modell, in dessen Rahmen erwägt wird, ob Eigentümern von Anlageimmobilien (bestimmten Leasinggeber von Immobilien) vorgeschrieben werden soll, diese Immobilien zu beizulegenden Zeitwert zu erfassen.

Folgen für Unternehmen

Aufzählung Ein Erhöhung der Vermögenswerte und Schulden könnte zu niedrigeren Umsatzraten, niedrigeren Erlösen, geringeren Kapitalrenditen und höheren Verschuldungskoeffizienten führen. Dies könnte Einflüsse auf die Fähigkeit zur Kapitalaufnahme des Unternehmens oder die Erfüllung von Kreditnebenvereinbarungen haben.
Aufzählung Die Streichung der bilanzunwirksamen Finanzierung bedeutet den Verlust eines der Vorteile von Leasingverhältnissen für Leasingnehmer. Dies könnte dazu führen, dass kürzere Leasingverhältnisse oder den Kauf von Vermögenswerten anstatt sie zu mieten mehr nachgefragt werden. Leasingnehmer müssten dies gegen die möglicherweise höheren Leasingzahlungen für kurzfristigere Leasingvereinbarungen und kürzere Abschreibungszeiträume für Werterhöhungen während der Leasingdauer (die sich normalerweise aus einer kürzeren Leasingdauer ergeben) abwägen. Dagegen bleiben die anderen Vorteile von Leasingverhältnissen – die Flexibilität, Ort oder Ausrüstung frei zu ändern, weniger Verantwortung für die Verwaltung von Objekten, Möglichkeit 100% der Kosten für den Vermögenswert zu finanzieren, verbesserte Kapitalflüsse etc. – unverändert.
Aufzählung Die Buchhaltungssysteme müssen vermutlich verbessert oder aktualisiert werden, um dem neuen Standard gerecht zu werden – Verwaltungssystem für Leasingverträge müssen enger mit den Buchhaltungssystemen verzahnt werden.
Aufzählung Das neue Modell wird zu zusätzlichen temporären Differenzen in Bezug auf Ertragsteuerzwecke führen. Darüber hinaus werden Steuern der Einzelstaaten oder Gemeindesteuern beeinflusst, wenn die Berechnung oder die Auswirkung von Steuern auf US-GAAP-Beträgen aufbauen.

Weiterführende Informationen:

Aufzählung Heads Up-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen (in englischer Sprache, 222 KB)
Aufzählung Archiv aller Heads Up-Newsletter
Aufzählung Zugang zum ASU-Entwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB)
Aufzählung Zugang zum Standardentwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
Aufzählung Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen

 

18. August 2010: Presseerklärung von Deloitte Großbritannien zu den Leasingvorschlägen des IASB

Zu dem gestern veröffentlichten Entwurf ED/2010/9 zur Leasingbilanzierung haben unsere britischen Kollegen eine Presseerklärung herausgegeben. Wir übersetzen Ihnen zwei Auszüge daraus:

Veronica Poole, Leiterin des Global IFRS Leadership Teams von Deloitte, sagte:

"Die Vorschläge bedeuten, dass alle Leasingverhältnisse in der Bilanz als Schulden mit zugehörigen Vermögenswerten erscheinen würden. Das bedeutet, dass der IASB-Vorsitzende, Sir David Tweedie, vielleicht einmal einen Wunsch erfüllt bekäme, den er oft wiederholt – in einem Flugzeug zu fliegen, das tatsächlich in der Bilanz der Fluglinie auftaucht."

Mark Beddy, Prüfungspartner von Deloitte Großbritannien mit Spezialgebiet Immobilien, sagte:

Langfristig sind wir der Meinung, dass die Änderungen der Bilanzierung bei der Behandlung von Immobilienleasingverhältnissen die Art und Weise ändern wird, in der viele Unternehmen ihre Immobilienstrategien planen. Immobilien allgemein werden ein Unternehmenssachverhalt, der sehr viel strategischer angegangen werden muss. Werden Unternehmen gezwungen, Immobilien so wahrzunehmen, dass sie in der Bilanz als Schuld auftauchen, müssen sie sehr viel mehr Beachtung darauf verwenden, wie sie diese Vermögensgegenstände führen und reduzieren."

Weiterführende Informationen:

Aufzählung Vollständige Presserklärung in englischer Sprache
Aufzählung Zugang zum Standardentwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
Aufzählung Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen

 

17. August 2010: Spanische Übersetzung eines Heads Up-Newsletters

Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt:

Aufzählung Respecto de la cara del estado financiero. FASB propone cambios profundos a la presentación del estado financiero (44 KB) ist die Übersetzung eines Heads Up-Newsletters zu den vom FASB vorgeschlagenen Änderungen bei der Darstellung des Abschlusses (englische Ausgabe Juli 2010, 106 KB).

Weitere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

17. August 2010: IASB veröffentlicht Standardentwurf für neuen IFRS – Leasingverhältnisse
Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben heute zwecks öffentlicher Stellungnahme gemeinsame Vorschläge für die Verbesserung der Berichterstattung über Leasingverhältnisse veröffentlicht. Die Vorschläge bilden eines der Hauptprojekte, die Teil des Arbeitsabkommens zwischen den Boards sind. Mit den Vorschlägen würden, wenn diese angenommen werden, die Informationen über die finanziellen Auswirkungen von Leasingverträgen, die im Rahmen der Finanzberichterstattung den Anlegern zur Verfügung gestellt werden, erheblich verbessert.

Die Bilanzierung nach den bestehenden Vorschriften hängt von der Klassifizierung eines Leasingverhältnisses ab. Eine Klassifizierung als ein Mietleasingverhältnis führt dazu, dass der Leasingnehmer weder nach IFRS noch nach US-GAAP irgendwelche Vermögenswerte oder Schulden in der Darstellung seiner Finanz- und Vermögenslage erfasst. Dies führt dazu, dass viele Anleger die Bilanzen unter Verwendung der Angaben und anderer zur Verfügung stehender Informationen ergänzen müssen, um die Auswirkungen der Mietleasingverhältnisse des Leasingnehmers für Zwecke der Anlageanalyse einschätzen zu können.

Die Vorschläge würden zu einem einheitlichen Ansatz in Bezug auf die Leasingbilanzierung sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber führen – einen sogenannten Nutzungsrechtansatz. Neben anderen Änderungen würde dieser Ansatz dazu führen, dass eine Schuld für die Zahlungen, die aus dem Leasingvertrag entstehen, und das Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in die Finanz- und Vermögenslage des Leasingnehmers aufgenommen werden, so dass für Anleger und andere Adressaten vollständigere und entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Zum Entwurf ED/2010/9 kann bis zum 15. Dezember 2010 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen:

Aufzählung Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 22 KB)
Aufzählung Zugang zum Standardentwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
Aufzählung Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen

Im Rahmen ihrer zusätzlichen Einbindungsaktivitäten suchen die Boards Unternehmen, die bereit wären auf strikt vertraulicher Basis an Feldversuchen zur Prüfung und Diskussion ihrer Vorschläge zur Leasingbilanzierung teilzunehmen. Der Zweck dieser Feldversuche liegt darin, die praktische Umsetzbarkeit und die Kosten und den nutzen des vorgeschlagenen neuen Standards einschätzen zu können. Weitere Informationen finden Sie in der oben angegebenen Presseerklärung des IASB.

 

17. August 2010: Agenda für die Sondersitzung des IASB am 24. August

Der IASB wird am 24. August 2010 von 11:00h bis 15:00h Londoner Zeit eine zusätzliche Sitzung abhalten, um das Projekt zu Finanzinstrumenten und Ertragsteuern zu erörtern. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung für die Sitzung.

Agenda für die IASB Board Sitzung
24. August 2010, London

Dienstag, 24. August 2010

IASB-Sitzung (11:00h-15:00h Londoner Zeit)

Aufzählung Finanzinstrumente – Sicherungsbilanzierung
Aufzählung Finanzinstrumente – Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung
Aufzählung Ertragsteuern

 

17. August 2010: HFA verabschiedet Entwurf einer Neufassung von IDW RS HFA 17
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 17 n.F.) verabschiedet. Der Verlautbarungsentwurf trägt der Änderung des HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Rechnung. So wurden etwa die Ausführungen zu den (möglichen) Auswirkungen einer Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung auf den Ansatz und die Bewertung von latenten Steuern und Schulden an die neue Rechtslage angepasst. IDW ERS HFA 17 n.F. ist ab sofort auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Außerdem wird er in Heft 9/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 28. Januar 2011.

 

17. August 2010: RIC veröffentlicht die zweite Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat seinen RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) "Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise" um zwei Hinweise ergänzt:

Aufzählung Bilanzierung von Eintrittsprämien, und
Aufzählung Auftragsverschiebungen, -sistierungen und -kündigungen bei Fertigungsaufträgen im Sinne des IAS 11.

Bereits bisher hatte das RIC in der Verlautbarung verschiedene Klarstellungen zu einer Reihe von Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit einem nach IFRS aufzustellenden Abschluss vor dem Hintergrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wie folgt als Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt:

Aufzählung Konjunkturelles Kurzarbeitergeld,
Aufzählung Negative Arbeitszeitkonten (kurzfristig),
Aufzählung Abgrenzung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß IAS 37 von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19,
Aufzählung Beachtung besonderer Berichtspflichten in Krisensituationen,
Aufzählung Signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung,
Aufzählung Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff., und
Aufzählung Bilanzierung von sog. Halteprämien.

Von einer weiteren Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02) ist laut DRSC nicht auszugehen. Sie finden den endgültigen Anwendungshinweis auf der Internetseite des DRSC (253 KB).

 

17. August 2010: Japanischer und US-amerikanischer Standardsetzer erörtern globale Konvergenz


Vertreter des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers United States Financial Accounting Standards Board (FASB) haben am 12. und 13. August 2010 getagt, um über die globale Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards zu sprechen. Die Sitzung, die in Tokio stattfand, betraf jüngste Entwicklungen bei den Konvergenzprojekten beider Boards mit dem IASB. Außerdem wurde über die IASB-Projekte zu Finanzinstrumenten, Erlöserfassung und Leasingverhältnissen gesprochen.

Ikuo Nishikawa, der Vorsitzende des ASBJ, äußerte sich nach der Sitzung wie folgt:

Wir loben die fortgesetzten Bemühungen des FASB, auf eine Harmonisierung mit dem IASB zuzuarbeiten und gemeinsam einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu erarbeiten. Wir möchten auch die Bemühungen des FASB unterstützen, Unterschiede zum IASB auszugleichen und harmonisierte Leitlinien zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu entwickeln.

Die vollständige Presseerklärung des ASBJ in englischer Sprache finden Sie hier (45 KB).

 

16. August 2010: IASB-Internetpräsentation zum Entwurf Leasingverhältnisse


Am Mittwoch, den 18. August 2010 bietet der Stab des IASB eine live ausgestrahlte Internetpräsentation an, in der der Entwurf zu Leasingverhältnissen erörtert werden soll, dessen Veröffentlichung morgen erwartet wird. In der Internetpräsentation werden die Vorschläge zur Leasingbilanzierung zusammengefasst; sie ist eine Fortsetzung der Internetpräsentationen, die am 10. Juni und 31. März ausgestrahlt wurden, und von denen Aufzeichnungen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Nach der Präsentation wird es die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Die Teilnahme an der Präsentation ist kostenfrei, aber eine Registrierung ist erforderlich.

Aufzählung Thema der Internetsendung: Entwurf zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen
Aufzählung Datum und Zeitpunkt: 18. August, 11:30h, Wiederholung um 16:30h
Aufzählung Weitere Informationen zur Internetsendung und Möglichkeit zur Registrierung: hier
Aufzählung Weitere Informationen zum Leasingprojekt auf IAS PLUS: hier

 

16. August 2010: SEC bittet um Einschätzungen zu Aspekten eines möglichen Übergangs auf IFRS
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat im Namen ihres Stabs zwei Bitten um Stellungnahmen zu einer Reihe von Themen in Bezug auf ihre fortgeführten Erwägungen hinsichtlich einer Übernahme der IFRS für die Berichterstattung von US-amerikanischen Emittenten veröffentlicht. Am 24. Februar 2010hatte die SEC eine Erklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 349 KB), in welcher ihre Unterstützung für einen einzigen Satz weltweit anwendbarer Bilanzierungsstandards und für die Harmonisierung der Standards ausgedrückt wurde, und sie wiederholte ihre Überzeugung, "dass ein einziger Satz hochwertiger, weltweit akzeptierter Standards US-Emittenten nützen würde und dass dieses Ziel im Einklang mit der Aufgabe, Anleger zu schützen, faire, ordentliche und effiziente Märkte zu erhalten und die Kapitalbildung zu erleichtern" stehen würde. In dieser Erklärung wurde der Stab der SEC angewiesen, einen Arbeitsplan zu entwickeln und durchzuführen, mit dem bestimmte Bereiche und Faktoren eines möglichen Übergangs auf ein die IFRS inkorporierendes System erwogen würden.

Im Einklang mit dieser Anweisung wurden die beiden folgenden Bitten um Stellungnahmen herausgegeben, um Meinungen zu den folgenden Themen einzuholen:

Veröffentlichung 1 – Fragen zu den Anlegern und zur Logistik (Nr. 33-9133)
Aufzählung Gegenwärtige IFRS-Kenntnisse der Anleger und ihre Vorbereitung darauf, auf IFRS überzugehen
Aufzählung Prozesse für die Weiterbildung der Anleger hinsichtlich der Änderung in den Bilanzierungsstandards und der zeitliche Aufwand einer solchen Fortbildung
Aufzählung Ausmaß der notwendigen Logistik und der notwendigen Zeit für die Durchführung dieser Änderungen
Veröffentlichung 2 – Auswirkungen auf andere Vereinbarungen und Vorschriften (Nr. 33-9134)
Aufzählung Vertragliche Vereinbarungen (z. B. finanzielle Nebenvereinbarungen, Leasingverträge, Arbeitnehmervergütungen, ,Earn-Out-Klauseln)
Aufzählung Unternehmensführung: Vorschriften für die Börsennotierung
Aufzählung Satzungsmäßige Ausschüttungsbegrenzungen und andere gesetzliche Standards, die an Rechnungslegungsstandards gebunden sind

Die Kommentierungsfrist endet 60 Tage nach der Veröffentlichung im US-amerikanischen Federal Register. Die englischsprachigen Originaldokumente finden Sie hier:

Aufzählung SEC-Veröffentlichung 33-9133
Aufzählung SEC-Veröffentlichung 33-9134

 

13. August 2010: Rahmenkonzept für die Rechnungslegung von islamischen Finanzinstituten
Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat zwei neue Rechnungslegungsstandards veröffentlicht; einer davon ist ein Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute. Die AAOIFI ist ein islamisches, autonomes und gemeinnütziges Gremium, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Shari'a Standards für islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt. Die AAOIFI wurde 1991 gegründet und hat bis dato 42 Standards in den oben genannten Bereichen veröffentlicht (eine englischsprachige Ausgabe der Standards mit Stand 2010 ist über die Internetseite der AAOIFI erhältlich).

Rechnungslegungsstandards für die Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute müssen entwickelt werden, weil in einigen Fällen islamische Finanzinstitute auf Rechnungslegungsprobleme stoßen, weil die bestehenden Rechnungslegungsstandards wie IFRS oder nationale Rechnungslegungsstandards anhand nicht islamischer Institute, Produktstrukturen und Vorgehensweisen entwickelt wurden, die z.T. als nicht ausreichend wahrgenommen werden, um islamische Finanztransaktionen darzustellen. Der Shari'a gemäße Transaktionen, bei denen das Verbot aus dem Koran beachtet wird, Zinsen zu nehmen, haben manchmal keine Entsprechungen in konventionellen Finanzierungsplänen und können deshalb bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzierung haben.

Der gegenwärtige Ansatz ist, Finanzstandards für islamische Geschäftsvorfälle zu entwickeln, deren Beziehungsgröße internationale Standards sind wie beispielsweise die IFRS, um eine Übereinstimmung mit weltweit akzeptierten Standards zu gewährleisten. Die Standards werden dort angepasst, wo dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass die Abschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage, der Unternehmensleistung und der Kapitalflüsse von islamischen Finanzinstituten liefern.

Weitere Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Internetseite der AAOIFI
Aufzählung Entwurf des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung von islamischen Finanzinstituten (263 KB) (eine Übersetzung des endgültigen Standards ist noch nicht verfügbar)
Aufzählung IOSCO-Bericht über islamische Kapitalmärkte aus dem Jahr 2004 (611 KB)
Aufzählung Internetseite der jährlich stattfinden World Islamic Banking Conference
Aufzählung Islamisches Bankwesen bei Deloitte: "No interest...but plenty of attention"

 

12. August 2010: Deloitte-Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IFRS Interpretations Committe Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht:

Aufzählung Stellungnahme zur vorläufigen Agendaentscheidung "IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Wiederholte Anwendung"(in englischer Sprache, 24 KB)
Aufzählung Stellungnahme zur vorläufigen Agendaentscheidung "IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Rückzahlungen einer Beteiligung/Währungsumrechnungsrücklage"(in englischer Sprache, 24 KB)

Wir stimmen der Entscheidung zu, dass das Committee den Sachverhalt in Bezug auf IFRS 1 nicht auf seine Agenda nehmen sollte, sondern dass der Board die Leitlinien für die wiederholte Anwendung im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts verdeutlichen sollte. Wir verstehen die Gründe dafür, dass entschieden wurde, den Sachverhalt in Bezug auf IAS 21 auf die Agenda zu nehmen, aber wir ermutigen den IASB, diesen Sachverhalt bei eine künftigen Überprüfung von IAS 21 zu berücksichtigen. All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber der IFRS-Stiftung und ihren Organen finden Sie hier.

 

12. August 2010: Heads Up zur Dodd-Frank Wall-Street-Reform

In unserer Meldung vom 16. Juli 2010 hatten wir über das neue Dodd-Frank Wall-Street-Reform- und Verbraucherschutzgesetz berichtet, das vom US-amerikanischen Senat verabschiedet worden war. Unsere amerikanischen Kollegen haben jetzt einen Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem bestimmte Aspekte des Gesetzes erläutert werden, insbesondere diejenigen, die möglicherweise eine Auswirkung auf die Finanzberichterstattung haben. Weitere Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung der neue Heads Up-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen (173 KB)
Aufzählung Archiv aller Heads Up-Newsletter

 

12. August 2010: Newsletter zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter mit dem Titel Versicherungsverträge verfasst. Am 30. Juli 2010 hatte der IASB den Entwurf ED/2010/8 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen herausgegeben. Mit diesem Entwurf wird ein einziger IFRS vorgeschlagen, den alle Versicherer in allen Rechtskreisen auf alle Vertragsarten in einheitlicher Weise anwenden können. Der vorgeschlagene IFRS würde sowohl auf den Schreiber von Versicherungs- als auch Rückversicherungsverträgen Anwendung finden. Weitere Informationen:

Aufzählung IFRS in Focus-Newsletter – Versicherungsverträge (in englischer Sprache, 105 KB)
Aufzählung Frühere Ausgaben von IFRS in Focus
Aufzählung IAS PLUS-Projektseite zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter erstellt, der quasi eine Übersetzung des IFRS in Focus-Newsletters in amerikanische Begrifflichkeiten darstellt: IASB Issues Exposure Draft on Insurance Contracts (in englischer Sprache, 159 KB).

 

11. August 2010: Arbeitsgruppe zu Pensionen wird Entwurf Leistungsorientierte Pläne erörtern
Die nächste Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe zu Leistungen an Arbeitnehmer wird am Montag, den 27. September 2010 stattfinden. Auf dieser Sitzung werden der Stab des IASB und Boardmitgliedern mit der Arbeitsgruppe die Sachverhalte erörtern, die sich aus dem Entwurf Leistungsorientierte Pläne (vorgeschlagene Änderungen an IAS 19) und den Stellungnahmen darauf ergeben haben.

Mit den Vorschlägen würde die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne geändert, mit denen einige Arbeitgeber langfristige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielsweise Pensionen und Gesundheitsversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren. Bei leistungsorientierten Plänen tragen die Arbeitgeber das Risiko von Kostensteigerungen und möglichen schlechten Anlageerträgen. Mit dem Entwurf werden Verbesserungen beim Ansatz, beider Darstellung und bei den Angaben zu leistungsorientierten Plänen vorgeschlagen.

Die Sitzung der Arbeitsgruppe steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Weitere Details und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des IASB.

 

11. August 2010: Podcast und Präsentation des IASB zum Projekt zur Darstellung des Abschlusses

Der IASB hat einen Podcast und eine Internetpräsentation in englischer Sprache zum Projekt zur Darstellung des Abschlusses zur Verfügung gestellt. Dieses Projekt wird gemeinsam mit dem FASB durchgeführt und gilt der Verbesserung der Strukturierung des Abschlusses und der Darstellung der enthaltenen Informationen und soll schließlich zu einer Ersetzung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 7 Darstellung der Zahlungsströme führen. Ein Arbeitsentwurf des vorgeschlagene Standards war am 1. Juli 2010 zur Verfügung gestellt worden. Als Reaktion auf die daraufhin eingegangenen Bedenken der Anwender bietet der IASB derzeit verschiedenen "Einbindungsaktivitäten" an und führt Feldversuche durch. Die offizielle Veröffentlichung des Entwurfs wird Anfang 2011 erwartet, die Veröffentlichung des endgültigen Standards noch im gleichen Jahr. Andere Aspekte des Projekts sind die Erörterung aufgegebener Geschäftsbereiche und die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung. Weitere Informationen:

Aufzählung IASB-Podcast (verfügbar in der Rubrik "Project podcasts")
Aufzählung Internetpräsentation des IASB (Anmeldung erforderlich)
Aufzählung Zusammenfassung des Projekts zur Darstellung des Abschlusses auf IAS PLUS

 

10. August 2010: Spanische Übersetzung eines Heads Up-Newsletters

Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt:

Aufzählung Convergencia sobre el valor razonable: FASB propone orientación sobre la medición y revelación del valor razonable (45 KB) ist die Übersetzung eines Heads Up-Newsletters zu den vom FASB vorgeschlagenen Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und entsprechenden Angaben (englische Ausgabe Juni 2010, 117 KB).

Weitere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

10. August 2010: Interview mit dem neuen Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung
Robert Bruce, Wirtschaftsprüfer und einer der bedeutendsten britischen Journalisten, die über Finanzen und Rechnungslegung schreiben, hat ein Interview mit dem neuen Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, dem früheren italienischen Minister für Wirtschaft und Finanzen Tommaso Padoa-Schioppa, geführt. Padoa-Schioppa spricht darin über seine neue Aufgabe im Spannungsfeld zwischen Überwachung der Arbeiten des IASB und gleichzeitig Wahrung von dessen fachlicher Unabhängigkeit. Der IASB stellt dieses Interview auf seiner Internetseite zur Verfügung (in englischer Sprache, 21 KB).

 

10. August 2010: IFRS für KMU steht für nicht börsennotierte Unternehmen in Kanada nicht zur Verfügung

In seinem strategischen Plan für die Übernahme der IFRS in Kanada, den er im Januar 2006 veröffentlichte, hatte der kanadische Standardsetzer Canadian Accounting Standards Board (AcSB) festgehalten, dass "nicht unbedingt eine Größe allen passt", und entschied, eigenständige Strategien für börsennotierte Unternehmen, nicht börsennotierte Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen zu verfolgen. Im Mai 2007 veröffentlichte der AcSB eine Einladung zur Stellungnahme und ein Diskussionspapier, mit denen die Ansichten der Interessengruppen in Bezug auf den besten Ansatz für eine Entwicklung von Standards für nicht börsennotierte Unternehmen eingeholt werden sollten. In der Einladung zur Stellungnahme wurden drei Möglichkeiten identifiziert, wie Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt werden könnten:

Aufzählung ein vereinfachender Ansatz, bei dem von den von börsennotierten Unternehmen angewendeten Rechnungslegungsstandards (also IFRS) ausgegangen wird und Erleichterungen bei einer Reihe von Themen eingerichtet werden;
Aufzählung Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU);
Aufzählung Entwicklung eines eigenständigen Satzes von Rechnungslegungsstandards.

Auf Grundlage der Reaktionen auf die Einladung zur Stellungnahme entschied der AcSB im Mai 2008, einen eigenen Satz von "in Kanada hergestellten" Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen zu entwickeln, die schließlich Ende 2009 herausgegeben wurden. Nicht börsennotierte Unternehmen in Kanada müssen nun zum 1. Januar 2011 (dem allgemeinen Datum des Übergangs auf IFRS in Kanada) entscheiden, ob sie die neu entwickelten, vereinfachten und weniger umfangreichen kanadischen Rechnungslegungsstandards oder die vollen IFRS anwenden wollen. Der IFRS für KMU steht kanadischen nicht börsennotierten Unternehmen nicht zur Verfügung.

Um dem AcSB bei der Pflege und Verbesserung der neuen Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen zu unterstützen, hat der AcSB 2010 einen beratenden Ausschuss für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Enterprises Advisory Committee) eingerichtet. Der Ausschuss tagt viermal jährlich, und eine Zusammenfassung der Ergebnisse wird nach jeder Sitzung zur Verfügung gestellt. Die Zusammenfassung der ersten Sitzung des Ausschusses, die im Juni 2010 stattfand, steht jetzt auf der Internetseite des AcSB zur Verfügung. Weitere Informationen:

Aufzählung AcSB-Seite zur strategischen Planung für nicht börsennotierte Unternehmen
Aufzählung Seite des beratenden Ausschusses für nicht börsennotierte Unternehmen
Aufzählung Zusammenfassung der Ergebnisse der ersten Sitzung des beratenden Ausschusses (in englischer Sprache, 76 KB)
Aufzählung IAS PLUS-Länderseite für Kanada

 

9. August 2010: Internetsendung zur Erörterung des IASB-Entwurfs zur Erlöserfassung
Die Stäbe von IASB und FASB werden am Donnerstag, den 12. August von 18:00h bis 18:45h MESZ gemeinsam eine Internetsendung ausstrahlen, in der die Vorschläge aus dem Standardentwurf ED/2010/6: Erlöse aus Verträgen mit Kunden und ihre möglichen Auswirkungen auf die Technologiebranche erörtert werden. Die Teilnahme ist kostenlos, es ist allerdings eine Registrierung auf der Internetseite des FASB erforderlich. Dort wird die Sendung später auch archiviert.

 

9. August 2010: Kanada schlägt Aufschub der IFRS-Einführung für Investmentgesellschaften vor
Im Rahmen seines Projekts zur Konsolidierung hat der International Accounting Standards Board (IASB) im Juni 2010 angekündigt, dass er, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen, die eingehen, vorschlagen wird, dass Investmentgesellschaften von der Konsolidierung ausgenommen werden und beherrschende Anteile an anderen Unternehmen zu beizulegenden Zeitwert bilanziert werden sollen.

Verschiedenen kanadische Interessengruppen, unter anderem die Regulierungsbehörden und Interessengruppen aus dem Investment- und Versicherungsbereich, haben daraufhin Bedenken erhoben, dass der überarbeitete Standard einschließlich der Ausnahme für Investmentgesellschaften nicht rechtzeitig für die verpflichtende Übernahme der IFRS durch kanadische, öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen für Zwischen- und Jahresabschlüsse zu Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, veröffentlicht worden sein könnte.

Der kanadische Standardsetzer Canadian Accounting Standards Board (AcSB) schlägt deswegen vor, dass Investmentgesellschaften ein weiteres Jahr die gegenwärtigen Rechnungslegungsstandards anwenden können. Die Übernahme der IFRS wird für Zwischen- und Jahresabschlüsse zu Berichtsperioden verpflichtend, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen. Der AcSB hat entschieden, dass der vorgeschlagene Aufschub des Übergangsdatum auf die Unternehmen beschränkt werden soll, die vermutlich für die vom IASB vorgeschlagene Ausnahme in Frage kommen.

Weitere Informationen:

Aufzählung Entwurf des AcSB (in englischer Sprache, 78 KB)
Aufzählung Unsere IAS PLUS-Projektseite zu Konsolidierung
Aufzählung Unsere IAS PLUS-Länderseite zu Kanada

Der AcSB hat ebenfalls vorgeschlagen, die Übernahme der IFRS für preisregulierte Geschäftsvorfälle um zwei Jahre aufzuschieben.

 

9. August 2010: Japanische Ausgabe von iGAAP 2010

Unsere japanischen Kollegen haben eine japanische Übersetzung der globalen Ausgabe von iGAAP 2010 herausgegeben. Diese dreibändige Ausgabe enthält den gesamten Inhalt der englischen Fassung. Die japanische Ausgabe deckt die folgenden Themen ab:

Aufzählung Band 1. Rahmenkonzept, Abschlüsse, Bilanzierung- und Bewertungsmethoden, Vorräte, Sachanlage, Wertminderungen von Vermögenswerten, Leasingverhältnisse, Fremdkapitalkosten, Rückstellungen, Erlöse, Fertigungsaufträge, anteilsbasierte Vergütungen
Aufzählung Band 2. Leistungen an Arbeitnehmer, Ertragsteuern, Konzern- und separate Abschlüsse, Unternehmenszusammenschlüsse, Anteile an assoziierten Unternehmen, Joint Ventures, Fremdwährung, Aufstellung über die Zahlungsströme, Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, Geschäftssegmente, Ergebnis je Anteil, Zwischenberichterstattung, Zuwendungen der öffentlichen Hand, Hyperinflation, Landwirtschaft, Versicherung, mineralische Exploration und Evaluation, erstmalige Anwendung
Aufzählung Band 3. Finanzinstrumente – finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapital, Derivate, Bewertung, Ansatz und Ausbuchung, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, Angaben, erstmalige Anwendung

Die Publikation kann online bei Lexis-Nexis unter http://lexisbookstore.jp/ bezogen werden. Sämtliche IFRS-Publikationen von Deloitte finden Sie hier.

 

9. August 2010: Japanische Aufsicht schlägt weitere Berichterstattung nach IFRS vor und übernimmt Änderungen an den IFRS
Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency of Japan, FSA) hat vorgeschlagen, die Berichterstattung nach IFRS in Japan dahingehend auszudehnen, dass auch Konzernabschlüsse nicht börsennotierter Tochterunternehmen von inländischen, nach IFRS bilanzierenden Unternehmen freiwillig einbezogen werden. Die Vorschläge wurden am 4. August 2010 herausgegeben, Stellungnahmen können bis zum 3. September 2010 abgegeben werden.

Ferner hat die FSA die nachfolgenden IFRS und damit einhergehende Interpretationen, die vom IASB in der ersten Jahreshälfte 2010 herausgegeben worden sind, für die Anwendung in Japan übernommen:

Aufzählung Begrenzte Ausnahme von der Angabe von Vergleichszahlen nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben für erstmalige Anwender – eine Änderung von IFRS 1 (Januar 2010)
Aufzählung Verbesserungen an den IFRS (Mai 2010), einschließlich der Änderungen an IFRIC 13

Weiterführende Informationen:

Aufzählung FSA-Vorschlag zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Berichterstattung nach IFRS (von der Internetseite der FSA, in japanischer Sprache)
Aufzählung FSA-Bekanntmachung von IFRS-Übernahmen (von der Internetseite der FSA, in japanischer Sprache)
Aufzählung unser Newsletter zu den Änderungen an IFRS 1 (in englischer Sprache, 75KB)
Aufzählung unser Newsletter zu den Verbesserungen an den IFRS vom Mai 2010 (in englischer Sprache, 77 KB).

 

8. August 2010: Agendaseiten aktualisiert

Nach Abschluss der Übersetzungen von Mitschriften, die Beobachter von Deloitte von der Sitzung des IASB im Juli 2010 sowie von der Sondersitzung am 3. August angefertigt haben, haben wir die nachfolgenden Seiten zu Sachverhalten, die auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) stehen, für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzungen widerzuspiegeln:

Aufzählung Änderungen an IFRS 1 – Feste Anwendungszeitpunkte
Aufzählung Ausbuchung
Aufzählung Ertragsteuern
Aufzählung Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
Aufzählung Finanzinstrumente: umfassende Überarbeitung von IAS 39 – Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Aufzählung Finanzinstrumente: umfassende Überarbeitung von IAS 39 – Klassifizierung (FVO für finanzielle Verbindlichkeiten)
Aufzählung Finanzinstrumente: umfassende Überarbeitung von IAS 39 – Wertminderungen
Aufzählung Jährliche Verbesserungen 2009-2011
Aufzählung Konsolidierung
Aufzählung Leasingverhältnisse
Aufzählung Preisregulierte Geschäftsvorfälle
Aufzählung Rahmenkonzept – Phase C: Bewertung
Aufzählung Versicherungsverträge

 

6. August 2010: Internetsendung von Deloitte zur globalen Rechnungslegung

Die Geschwindigkeit der Entwicklungen in der Standardsetzung beim IASB ist ohne Beispiel, und sie führt zu herausfordernden Zeiten für Finanz- und Steuerexperten. Welche Entwicklungen sollten Sie jetzt kennen? In dieser Internetsendung aus dem IFRS Global Office von Deloitte werden wir die folgenden Themen beleuchten:

Aufzählung den aktuellen Stand beim sich herausschälenden Arbeitsprogramm des IASB und den Tätigkeiten auf dem Gebiet der Standardsetzung
Aufzählung den Standardentwurf des IASB zur Erlöserfassung
Aufzählung den Standardentwurf des IASB zu Leasingverhältnissen

Halten Sie sich bei den jüngsten Entwicklungen des IASB und deren möglichen Auswirkungen auf Ihre Rechnungslegung und Steuerbilanzierung auf dem Laufenden.

Aufzählung Thema: IFRS: Wichtige Entwicklungen im dritten Quartal
Aufzählung Datum und Uhrzeit: 8. September, 10:00-11:00 Uhr deutscher Zeit
Aufzählung Moderator: Joel Osnoss
Aufzählung Vortragende: Phil Barden, Veronica Poole und Randall Sogoloff
Aufzählung Weitere Informationen und Anmeldung: hier

 

6. August 2010: Schlussfolgerungen der Treuhänder bei ihrer Sitzung im Juli 2010
Die Treuhänder der IFRS-Stiftung, des Gremiums, das für die Verbreitung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und die Überwachung des International Accounting Standards Board (IASB) verantwortlich ist, haben heute die Ergebnisse ihrer letzten Sitzung bekannt gegeben, die am 6. und 7. Juli 2010 in Washington stattfand.

Auf der Sitzung nahmen die Treuhänder Berichte der Vorsitzenden des IASB, des IFRS-Beirats und den Aufsichtsausschusses für den Konsultationsprozess entgegen. Außerdem erörterten sie ihre strategische Ausrichtung:

Strategische Ausrichtung:

Nach zehnjährigem Bestehen und angesichts der sich ausweitenden Anzahl der Länder, die die IFRS übernehmen, kamen die Treuhänder überein, dass dies ein geeigneter Moment sei, die Strategie der Organisation zu erörtern und für die nächsten zehn Jahre festzulegen. Der Exekutivausschuss der Treuhänder wird unter der Führung des neuen Vorsitzenden der Treuhänder, Tommaso Padoa-Schioppa, die Überprüfung für die Treuhänder leiten. Im Rahmen der Überprüfung werden der Auftrag der IFRS-Stiftung und sein Umfang, die Führungsstrukturen, die Effektivität des Standardsetzungsprozesses und die Finanzierungsvereinbarungen erörtert werden.

Weitere Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Presseerklärung der IFRS-Stiftung (17 KB), die eine Zusammenfassung aller Schlussfolgerungen sowie Verknüpfungen auf die entgegengenommene Berichte enthält

 

6. August 2010: 'Blue Ribbon'-Panel bittet um Eingaben zur Rechnungslegung nicht börsennotierter US-Unternehmen

Das sog. "Blue Ribbon"-Panel der US-amerikanischen Organisationen AICPA, FAF und NASBA zur Standardsetzung für nicht börsennotierte Unternehmen (das Panel) bittet um Eingaben zur Aufstellung von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen in den Vereinigten Staaten. Das Panel erörtert, wie Bilanzierungsstandards am besten die Bedürfnisse US-amerikanischer Nutzer von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen erfüllen können – mit dem Ziel, dazu Empfehlungen gegenüber dem Treuhändergremium der Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation) auszusprechen. Das Panel erbittet Stellungnahmen zu vielen Sachverhalten, darunter:

Aufzählung wie US-GAAP-Abschlüsse nicht börsennotierter Unternehmen derzeit verwendet werden und welche Relevanz die in diesen Abschlüssen enthaltenen Informationen besitzen
Aufzählung Sachverhalte im Zusammenhang mit der Anwendung der US-GAAP in Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen
Aufzählung der Auswirkung etwaiger zukünftiger SEC-Vorschriften für börsennotierte Unternehmen zur Übernahme der IFRS auf die Rechnungslegung nicht börsennotierter Unternehmen.

Eingaben können noch bis zum 15. September 2010 getätigt werden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB).

 

6. August 2010: FASB-Internetsendung zu den Vorschlägen zu Drohverlusten

Der FASB hat eine Internetsendung zu seiner vorgeschlagenen Aktualisierung der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) die Angaben bestimmter Drohverluste betreffend freigegeben. Die Angaben, die nach der vorgeschlagenen ASU vorgeschrieben wären, ähneln jenen, die nach IAS 37 vorgeschrieben sind (gegenwärtig Gegenstand eines IASB-Projekts). Weiterführende Informationen:

Aufzählung Zugang zur Internetsendung des FASB (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB)
Aufzählung Heads Up-Newsletter Erhöhung der Lautstärke über die Fernbedienung – FASB schlägt Leitlinien zu ausgeweiteten Angaben über bestimmte Drohverluste vor (in englischer Sprache, 156 KB)
Aufzählung IAS Plus Update-Newsletter zu den Vorschlägen des IASB zu Schulden (in englischer Sprache, 88 KB)
Aufzählung unsere Seite für das IASB-Projekt zu Schulden

 

6. August 2010: Nigeria wird die IFRS ab 2012 übernehmen
Der nigerianische Bundesexekutivrat hat den 1. Januar 2012 als das Datum des Inkrafttretens für die Konvergenz der Bilanzierungsstandards in Nigeria mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) festgelegt. Die Zentralbank von Nigeria und die dortige Wertpapier- und Börsenaufsicht unterstützen den Wechsel auf die IFRS. Der Rat hat den nigerianischen Accounting Standards Board (NASB) angewiesen, die weiteren erforderlichen Schritte unter Aufsicht des Bundesministeriums für Handel und Industrie einzuleiten, damit der Beschluss des Rat in Kraft treten kann. Prof. Dora Akunyili, der nigerianische Minister für Information und Kommunikation sagte dazu:
Die fortschreitende Globalisierung und der daraus folgende Verlust an nationaler Identität in den Rechnungslegungsstandards lassen Nigeria keine Wahl, als sich den International Financial Reporting Standards anzuschließen. Anleger fordern nunmehr Abschlüsse eine, die unter Anwendung dieser weltweiten Rechnungslegungsbenchmark erstellt werden.

Weiterführende Informationen:

Aufzählung Bekanntmachung des nigerianischen Bundesexekutivrats (in englischer Sprache, Verknüpfung auf die Internetseite der nigerianischen Regierung)
Aufzählung Unsere neue Länderseite für Nigeria
Aufzählung Unsere Tabelle, in der die Anwendung der IFRS nach Rechtskreisen zusammengefasst wird

 

6. August 2010: Irische Ausgabe von IFRS for SMEs in your pocket erschienen
Wir haben die irische Deloitte-Publikation IFRS for SMES in your pocket (in englischer Sprache, 276 KB) eingestellt, die von unseren irischen Kollegen veröffentlicht wurde. Diese Publikation stellt einen Leitfaden für jeden einzelnen Abschnitt des IFRS für KMU dar, indem die Kernvorschriften mit den vollen IFRS-Standards verglichen und besondere Umstellungssachverhalte für Unternehmen, die von irischen Rechnungslegungsgrundsätzen kommen, hervorgehoben werden. Die irischen Rechnungslegungsgrundsätze werden vom Accounting Standards Board (ASB) entwickelt, der gegenwärtig eine Ersetzung dieser Grundsätze durch den IFRS für KMU für viele Unternehmen erwägt, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind. Weitere Informationen über die Rechnungslegung in Irland finden Sie auf unserer Länderseite für Irland.

 

5. August 2010: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben die Juliausgabe 2010 des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung herausgebracht. Diese Ausgabe trägt den Titel Der Beginn einer neuen Bilanzierungsära und vermittelt eine detaillierte Analyse der Kernvorschriften des Standardentwurfs, der vom IASB am 30. Juli herausgegeben wurde und mit dem IFRS 4 Versicherungsverträge erheblich geändert wird. Ausgabe 17 des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 148 KB). Wir haben dauerhafte Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS PLUS Projektseite zum Versicherungsprojekt eingerichtet.

 

5. August 2010: PCAOB verabschiedet neue Prüfungsstandards zur Risikobeurteilung

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat heute acht Prüfungsstandards verabschiedet, die sich die Beurteilung von Prüfungsrisiken durch den Prüfer und dessen Reaktion darauf beziehen. Bei diesen acht Standards handelt es sich um:

Aufzählung Prüfungsstandard 8 (Auditing Standard (AS) Nr. 8) – Prüfungsrisiko
Aufzählung Prüfungsstandard 9 (AS Nr. 9) – Prüfungsplanung
Aufzählung Prüfungsstandard 10 (AS Nr. 10) – Überwachung des Prüfungsauftrags
Aufzählung Prüfungsstandard 11 (AS Nr. 11) – Erwägung der Wesentlichkeit bei Planung und Durchführung einer Prüfung
Aufzählung Prüfungsstandard 12 (AS Nr. 12) – Die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher Falschdarstellungen
Aufzählung Prüfungsstandard 13 (AS Nr. 13) – Die Reaktion des Prüfers auf die Risiken wesentlicher Falschdarstellungen
Aufzählung Prüfungsstandard 14 (AS Nr. 14) – Beurteilung der Prüfungsergebnisse
Aufzählung Prüfungsstandard 15 (AS Nr. 15) – Prüfungsnachweise

Die Standards würden bei einer Genehmigung durch die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission (SEC) für Prüfungen von Geschäftsjahren in Kraft treten, die am oder nach dem 15. Dezember 2010 beginnen. Weitere Details sowie andere Nachrichten in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des PCAOB.

 

5. August 2010: IFRS-Stiftung benennt Mitglieder der Arbeitsgruppe für den IFRS für KMU

Die IFRS-Stiftung hat heute die Mitglieder der neu eingerichteten Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) bekanntgegeben. Die Aufgabe der Gruppe ist es, die internationale Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zu fördern und seine Einführung zu überwachen. Die Gruppe hat zwei Hauptaufgaben:

Aufzählung Entwicklung von nicht verpflichtenden Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU in Form von Fragen und Antworten, die zeitnah öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und
Aufzählung Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem IASB, wenn Änderungen am IFRS für KMU sich als nötig erweisen sollten.

Obwohl die Mitglieder der Gruppe nicht als Vertreter ihres Landes agieren, haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung versucht, bei der Auswahl der Mitglieder eine ausgewogene geografische Balance sicherzustellen. Die Mitglieder der Gruppe werden für zwei Jahre ernannt und können wiederberufen werden. Beginn ihrer Amtszeit ist Juli 2010. Den Vorsitz der Gruppe hat das IASB-Mitglied Paul Pacter inne, der vorher IASB-Direktor für den IFRS für KMU war. Weitere Informationen:

Aufzählung Presseerklärung der IFRS-Stiftung (in englischer Sprache, 42 KB)
Aufzählung Vollständige Übersicht über alle Mitglieder der Gruppe auf der Internetseite des IASB
Aufzählung Zusammenfassung des IFRS für KMU auf IAS PLUS

 

5. August 2010: Zwei neue Verlautbarungen des IDW

Nach Verabschiedung durch den Hauptfachausschuss (HFA) stellt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) auf seiner Internetseite zwei neue Verlautbarungen zur Verfügung:

Aufzählung IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung des Risikomanagements von Kreditinstituten im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 525)
Aufzählung Überarbeitete Fassung des IDW Rechnungslegungshinweises: Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Abschlüssen und Lageberichten nach § 249 Abs. 1 HGB (IDW RH HFA 1.009) (Anpassung der Verlautbarung an das mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderte HGB)

Beide Verlautbarungen werden in Heft 8/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2010 abgedruckt werden.

 

5. August 2010: Mitschnitt der 41. RIC-Sitzung
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 41. RIC-Sitzung jetzt archiviert sind und ab sofort von der Internetseite des DRSC abgerufen werden können.

 

5. August 2010: Tagesordnung für die 148. DSR-Sitzung bekanntgegeben
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat die Agenda für die 148. Sitzung des DSR am 2. und 3. September 2010 bekanntgegeben. Sie kann ab sofort heruntergeladen werden. Die Tagesordnung sowie weitere Informationen, u.a. Links für die Anmeldung, finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

 

5. August 2010: IFRS-Taxonomie aktualisiert in Bezug auf jährliche Verbesserungen

Die IFRS-Stiftung hat heute die erste Interimveröffentlichung zur International Financial Reporting Standards (IFRS) Taxonomie 2010 herausgegeben, die eine Übersetzung der bis zum 1. Januar 2010 herausgegebenen IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist. Diese Interimsveröffentlichung spiegelt die Verbesserungen an den IFRS wider, die im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts des IASB im Mai 2010 herausgegeben worden waren.

Weitere Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Presseerklärung der IFRS-Stiftung
Aufzählung Interimsveröffentlichung zur IFRS-Taxonomie 2010 – Verbesserungen an den IFRS aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt, Zyklus 2008-2010
Aufzählung IFRS-Taxonomie 2010

 

5. August 2010: Reform des Rechnungslegungs- und Prüfungssystems in Turkmenistan

Nach einer Meldung der staatlichen Presseagentur von Turkmenistan (THD) wurde im Juli 2010 in Turkmenistan ein Erlass verabschiedet, mit dem ein Programm für die Reform des nationalen des Rechnungslegungs- und Prüfungssystems aufgenommen wurde. Nach dem Erlass gilt folgendes:

Aufzählung Alle Unternehmen, Institute und Organisationen (mit Ausnahme von Banken) haben unabhängig von den Eigentumsverhältnissen ab dem 1. Januar 2013 einen gestuften Übergang und ab dem 1. Januar 2014 einen vollständigen Übergang vom nationalen Rechnungslegungs- und Prüfungssystem auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) sicherzustellen.
Aufzählung Ab dem 1. Januar 2011 haben die Bankinstitute des Landes einen Übergang auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) sicherzustellen, die Abschlüsse für 2011 im Einklang mit den internationalen Standards zu erstellen und sicherzustellen, dass die Prüfung der Abschlüsse jedes Jahr unter Einhaltung der internationalen Prüfungsstandards mit Beginn der Abschlüsse für 2011 erfolgt.

Weitere Informationen:

Aufzählung Pressebericht der staatlichen Presseagentur von Turkmenistan (in englischer Sprache)
Aufzählung Unsere neue IAS PLUS-Länderseite für Turkmenistan
Aufzählung Übersicht über die Anwendung der IFRS weltweit auf IAS PLUS

 

4. August 2010: IASB/EFRAG Konvergenzsitzung


Am 26. August 2010 werden der International Accounting Standards Board (IASB) und die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) in London zu einer Sitzung zusammenkommen. Diese Sitzungen finden zweimal im Jahr statt und dienen dazu, europäische Vorstellungen und Meinungen in die Projekte auf der Agenda des IASB einfließen zu lassen. Die Sitzung steht Beobachtern offen. Nachfolgend finden Sie sie Tagesordnung für die Sitzung.

IASB/EFRAG Konvergenzsitzung
26. August 2010, London
Aufzählung Projekte, die vom IASB allein betrieben werden
Aufzählung IAS 37
Aufzählung Ertragsteuern
Aufzählung Preisregulierte Geschäftsvorfälle
Aufzählung Große Projekte
Aufzählung Leasingverhältnisse
Aufzählung Versicherungen
Aufzählung Erlöserfassung
Aufzählung Finanzinstrumente
Aufzählung Andere Projekte
Aufzählung Darstellung des Abschlusses (einschließlich Gesamtergebnisrechnung)
Aufzählung Konsolidierung
Aufzählung Andere Themen (bei Bedarf)

 

4. August 2010: Ergebnisse der 147. DSR-Sitzung
Der Ergebnisbericht der 147. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) vom 26. Juli 2010 steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (50 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm mit Stand Juli 2010 finden Sie hier (66 KB).

 

4. August 2010: Handelsrechtliche Bilanzierung von Bewertungseinheiten

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Bewertungseinheiten (IDW ERS HFA 35) verabschiedet. Im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde mit § 254 HGB erstmals eine gesetzliche Norm zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten geschaffen. Die Vorschrift gilt für alle Kaufleute unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe und Branchenzugehörigkeit. In dem Verlautbarungsentwurf werden zunächst die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten erläutert. Es folgen Ausführungen zur Abbildung von Bewertungseinheiten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Schließlich wird auf erforderliche Angaben im Anhang und Lagebericht sowie die maßgeblichen Übergangsregelungen eingegangen. IDW ERS HFA 35 ist ab sofort auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Außerdem wird er in Heft 9/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden.

 

3. August 2010: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 3. August

Der IASB kam am 3. August 2010 in London für eine Sondersitzung zusammen, bei der das Projekt zu Finanzinstrumenten besprochen wurde. Die folgenden Themen wurden erörtert:

Aufzählung Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Aufzählung Wertminderungen und Risikovorsorge

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier. Für den 24. August 2010 hat der IASB vorläufig eine weitere Sondersitzung angesetzt, auf der das Thema Finanzinstrumente weiter erörtert werden soll.

 

3. August 2010: IFRS-Publikation in spanischer Sprache

Wir stellen Ihnen die folgende IFRS-Publikation unserer kolumbianischen Kollegen in spanischer Sprache zur Verfügung. Einen Überblick über alle spanischsprachigen Publikationen auf IAS PLUS finden Sie hier.

Aufzählung IFRS in Focus (edición en español), Julio 2010: IASB emite borrador para discusión pública sobre las revelaciones de la medición a valor razonable (31 KB)
Dabei handelt es sich um die Übersetzung des folgenden englischen Originals: IFRS in Focus, Juli 2010: IASB issues Exposure Draft on Fair Value Measurement Disclosures (60 KB)

 

3. August 2010: Accounting Roundup – Ausgabe Juli 2010

Wir haben die Juliausgabe 2010 von Accounting Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 379 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird und eine Zusammenfassung US-amerikanischer Rechnungslegungs- und Prüfungsentwicklungen enthält. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Drohverluste

Aufzählung FASB schlägt Leitlinien zu ausgeweiteten Angaben für bestimmte Drohverluste vor

Fremdwährungssachverhalte

Aufzählung Auswirkung von jüngsten Regierungsmaßnahmen in Venezuela auf die Fremdwährungsbilanzierung
Aufzählung EITF erörtert die Bilanzierung mehrfacher Wechselkurse für Fremdwährungen (Sachverhalt 10-B)

Immaterielle Vermögenswerte — Geschäfts- oder Firmenwerte und andere

Aufzählung EITF erörtert, wie der Buchwert einer Berichtseinheit berechnet werden sollte, wenn man den ersten Schritt im Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert durchführt (Sachverhalt 10-A)

Bilanzierung von Plänen — Leistungsorientierte Pläne

Aufzählung FASB ratifiziert Beschluss zur Veröffentlichung bei der Bilanzierung von Krediten des Teilnehmers im Abschluss eines leistungsorientierten Plans (Sachverhalt 10-C)

Darstellung des Abschlusses

Aufzählung FASB und IASB schlagen umfassende Änderungen an der Darstellung des Abschlusses vor

Forderungen

Aufzählung FASB verbessert Angaben zur Kreditqualität von Finanzierungsforderungen und zu Rückstellungen für Kreditverluste

Bilanzierung in einzelnen Branchen

Aufzählung EITF erzielt endgültige Übereinkunft bei der Bilanzierung von Erwerbskosten bei Versicherungsunternehmen (Sachverhalt 09-G)
Aufzählung EITF erörtert Erlöserfassung durch Organisationen im Gesundheitswesen (Sachverhalt 09-H)
Aufzählung EITF erzielt endgültige Übereinkunft bei der Darstellung von Versicherungsansprüchen und damit im Zusammenhang stehenden Versicherungsrückdeckungen durch Organisationen im Gesundheitswesen (Sachverhalt 09-K)
Aufzählung EITF erzielt endgültige Übereinkunft bei der Bewertung von caritativen Hilfsprogrammen für Angabezwecke durch Organisationen im Gesundheitswesen (Sachverhalt 09-L)
Aufzählung EITF erzielt Übereinkunft zur Veröffentlichung bei der Bilanzierung bestimmter Gebühren im Zusammenhang mit der unlängst in Kraft getretenen Gesetzgebung im Gesundheitswesen (Sachverhalt 10-D)

Andere Bilanzierungssachverhalte

Aufzählung FASB gibt "Pre-Release" der US-GAAP Taxonomie 2011 zur öffentlichen Ansicht frei
Aufzählung AICPA gibt verschiedene fachliche Praxishilfen heraus
Aufzählung Dodd-Frank Wall Street Reform und Consumer Protection Act werden als Gesetze verabschiedet

Other SEC Matters

Aufzählung SEC gibt vorgeschlagene Regelung zu Investmentfondsgebühren heraus
Aufzählung SEC gibt Auslegungen zu Befolgung und Angaben (Compliance and Disclosure Interpretations, C&DIs) zur Verwendung von Kreditratings heraus
Aufzählung SEC aktualisiert das Finanzberichterstattungshandbuch
Aufzählung SEC gibt Konzeptveröffentlichung zum US-amerikanischen Proxy-System heraus
Aufzählung CAQ veröffentlicht wichtigste Punkte der Sitzung des Regelungsausschusses der SEC am 6. April

Other Auditing

Aufzählung ASB gibt Interpretation 8 zu AT Section 101 heraus
Aufzählung ASB gibt vorgeschlagenen SAS zur Überarbeitung der Anwendung von SAS 116 heraus
Aufzählung ASB gibt vorgeschlagenen SAS zu Versicherungsschreiben von Versicherern und bestimmten anderen Parteien heraus
Aufzählung ASB gibt vorgeschlagenen SAS zu Zwischenfinanzinformationen heraus
Aufzählung ASB gibt vorgeschlagenen SSARS zur Anwendbarkeit der SSARS heraus
Aufzählung PCAOB gibt vorgeschlagenen Standard zu Prüfungsbestätigungen heraus
Aufzählung PCAOB-Stab gibt Praxishinweis zur Verwendung der Ergebnisse anderer Prüfer und zur Einbindung von externen Prüfern heraus

GASB-Themen

Aufzählung GASB gibt Leitlinien für die Berichterstattung über Informationen in Bezug auf SEA heraus

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

3. August 2010: Studie der Stiftung Familienunternehmen zum IFRS für KMU

Die Stiftung Familienunternehmen und die VMBEF (Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften) haben eine Studie zum IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) und dessen Implikationen für Familienunternehmen und den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt. Die Studie kommt laut Presseerklärung zu folgendem Schluss: "Vor allem für große kapitalmarktfähige Familienunternehmen [ist] IFRS-SME nicht hinreichend aussagekräftig, für mittelständische Familienunternehmen zu umfangreich, zu komplex, zu teuer und im Grunde mit Informationspflichten beladen, die für sie nicht relevant sind." Im einzelnen sind die Kritikpunkte die folgenden (Auszüge aus dem 'Management Summary' der Studie):

  1. Das IASB wird mitsamt der umgebenden Stiftungsorganisation der IFRS Foundation (früher IASCF) von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (insb. den Big Four) und kapitalmarktorientierten Unternehmen – meist große, global operierende Konzerne – geprägt. [...] Kleine und mittelgroße Unternehmen und mit ihnen nicht-kapitalmarktorientierte Familienunternehmen bleiben in der IASB-Organisation und bei der Regelentstehung außen vor.
  2. Der IFRS-SME steht konzeptionell in der Tradition der full IFRS. Damit orientiert er sich an der auf Kapitalmarkteffizienz zielenden Bewertungsfunktion einer kapitalmarktorientierten Rechnungslegung.
  3. Das IASB erhebt mit dem IFRS-SME einen globalen Anwendungsanspruch, der mit dem Argument der internationalen Vergleichbarkeit gerechtfertigt wird. Das Vergleichbarkeitsargument entstammt jedoch der kapitalmarktorientierten Bewertungsperspektive.
  4. Bei einem Übergang von dem HGB auf den IFRS-SME sind in der Tendenz Komplexitätssteigerungen zu erwarten, selbst wenn komplexitätsreduzierende Elemente auch gegenüber dem HGB identifiziert werden konnten.
  5. Das IASB hat weder eine originäre noch eine von der EU oder den Mitgliedstaaten abgeleitete Befugnis für den Erlass des IFRS-SME als verbindliches Recht.
  6. Der IFRS-SME ist keine Rechtsnorm. Er entfaltet weder eigenständige rechtliche Bindungswirkung noch erlangt er diese Bindungskraft aufgrund der IAS-Verordnung oder der EU-Bilanzrichtlinien.
  7. Die Übernahme und Umsetzung des IFRS-SME durch die EU in bindendes Recht bedarf zwingend einer Kompetenz der Union.
  8. Die EU hat keine Kompetenz für den Erlass eines unionsweiten IFRS-SME.
  9. Bei unterstellter Harmonisierungskompetenz der Union für eine Transformation des IFRS-SME würde deren Wahrnehmung gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.
  10. Im Übrigen könnte die Union aufgrund des Prinzips der kompetenziellen Verhältnismäßigkeit [...] eine Transformation des IFRS-SME nur mittels einer Richtlinie vornehmen, deren Regelungsdichte sich auf eine Mindestharmonisierung beschränken müsste (Rahmenrichtlinie).
  11. Bei der Ausfüllung der notwendigen Umsetzungsspielräume muss der deutsche Gesetzgeber die unions- und verfassungsrechtlichen Gewährleistungen freier wirtschaftlicher Betätigung der Unternehmer und Unternehmen [...] beachten und diese mit dem Harmonisierungsziel in einen angemessenen Ausgleich gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bringen. Das verlangt jedenfalls eine unternehmensfreundliche Umsetzung des IFRS-SME, etwa durch Einräumung von Wahlmöglichkeiten für die betroffenen kleinen und mittelgroßen Unternehmen.

Sowohl die vollständige Studie als auch eine begleitende Presseerklärung finden Sie auf der Seite der Stiftung Familienunternehmen.

 

3. August 2010: CESR veröffentlicht Bericht zu Trends, Risiken und Verwundbarkeit der Finanzmärkte
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht zu Trends, Risiken und Schwächen der Finanzmärkte herausgegeben, die von direkter Relevanz für Wertpapieraufsichten sind. In den letzten Jahren wurden die Finanzmärkte durch eine rapide Entwicklung neuer Finanzinstrumente, das Aufkommen neuer Schlüsselgruppen von Marktteilnehmern und unterstützende neue technische Entwicklungen verändert. Vor kurzem wurden grundlegende Bereiche des Finanzsektors durch eine schwere Krise erschüttert. In Zukunft möchte CESR dazu beitragen, diese Trends und Risiken verständlich zu machen, und beabsichtigt, die gewonnene Erkenntnisse der Öffentlichkeit durch regelmäßige Berichte zugänglich zu machen.

Die folgenden Ergebnisse, die von dreizehn detaillierten Schlüsseltrends, -risiken und -schwachpunkten unterstützt werden, werden im Bericht hervorgehoben:

Aufzählung Vor dem Hintergrund einiger positiver Zeichen weltweit [...] könnte es zu der Tendenz kommen, die Schwere der gegenwärtigen Krise herunterzuspielen, begleitet von einem Zögern, den Bedarf finanzieller Reformen zu erkennen. Es besteht daher das Risiko, dass dringend erforderliche regulatorische Maßnahmen weder vollständig erwogen noch sachgerecht umgesetzt werden.
Aufzählung Es gibt sogar nicht vernachlässigbare Risiken eines neuen künftigen Verfalls der Wertpapiermärkte [...]. Besserung wurde [jedoch] offensichtlich dadurch befördert, dass strenge fiskalische Anpassungsprogramme in den meisten europäischen Ländern umgesetzt wurden und die zuständigen Behörden sich verpflichtet haben, Stresstests für eine bedeutende Anzahl europäischer Finanzinstitute durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
Aufzählung Das Anhalten des großen Drucks auf das Finanzsystem wurde besonders dadurch deutlich, dass die Banken sich für Beträge, die deutlich die übersteigen, die nach dem Zusammenbruch von Lehman zu beobachten waren, sich weiterhin auf die Einlage-Fazilität der EZB verließen.
Aufzählung Der Finanzierungsbedarf von Ländern und Unternehmen kann in Kürze zu einem Problem werden.

Die Presseerklärung von CESR finden Sie hier (in englischer Sprache, 119 KB). Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von CESR zur Verfügung (3,31 MB). Weitere Informationen zur Finanzmarktkrise finden Sie hier.

 

3. August 2010: Bewertung von kundenorientierten immateriellen Werten – Fortsetzung zu IDW S 5
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Fortsetzung von IDW S 5: Grundsätze zur Bewertung immaterieller Werte: Besonderheiten bei der Bewertung von kundenorientierten immateriellen Werten verabschiedet. Die billigende Kenntnisnahme durch den Hauptfachausschuss (HFA) ist erfolgt. Die Fortsetzung ergänzt den IDW Standard: Grundsätze zur Bewertung immaterieller Werte (IDW S 5). Bislang stellt IDW S 5 die allgemeinen Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte dar und erläutert die Besonderheiten bei der Bewertung von Marken. In einem neuen Kapitel werden nun die Besonderheiten bei der Bewertung von kundenorientierten immateriellen Werten erörtert. IDW S 5 wird in Heft 8/2010 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 3/2010 veröffentlicht werden.

 

3. August 2010: EFRAG sucht neue Mitglieder für den Fachexpertenausschuss
Die Amtszeit von fünf der zwölf Mitglieder des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) endet turnusgemäß am 31. März 2011. Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats von EFRAG geht davon aus, dass er einige Wiederernennungen aussprechen wird; es werden jedoch auch eine Reihe von neuen Ernennungen erforderlich sein. Nominierungen von passenden Kandidaten werden deshalb aus allen in Frage kommenden Interessengruppen im Bereich Rechnungslegung einschließlich Mitgliedorganisationen von EFRAG und nationalen Standardsetzern erbeten. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

3. August 2010: International Integrated Reporting Committee (IIRC) zur Verfolgung eines Bilanzierungsrahmens für Nachhaltigkeit gebildet
Das Projekt zur Bilanzierung der Nachhaltigkeit des britischen Thronfolgers (The Prince’s Accounting for Sustainability Project [A4S]) und die weltweite Initiative zur Berichterstattung (Global Reporting Initiative, GRI) haben die Bildung des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) bekanntgegeben. Der IIRC zielt auf die Schaffung eines allgemein akzeptierten Rahmenkonzepts für die Bilanzierung der Nachhaltigkeit ab, indem er Finanz-, Umwelt-, soziale und staatliche Informationen in einem "integrierten" Format zusammenbringt.

Der IIRC umfasst einen Querschnitt von Vertretern aus dem öffentlichen Bereich sowie aus Unternehmen, Prüfungsgesellschaften, Börsen, Aufsichtsorganen, Nichtregierungs- und zwischenstaatlichen Organisationen sowie aus dem Bereich der Standardsetzung. Er besteht aus einem Lenkungsausschuss und einer Arbeitsgruppe. Der Lenkungsausschuss wird von Sir Michael Peat geleitet, dem Ersten Privatsekretär des Prinzen von Wales und der Herzogin von Cornwall. Zu den Mitgliedern des IIRC-Lenkungsausschusses gehören Sir David Tweedie (IASB-Vorsitzender), Robert H. Herz (FASB-Vorsitzender), Jane Diplock (Vorsitzende des Exekutivausschusses von IOSCO), Robert Bunting (Präsident von IFAC), Jim Quigley (Vorstandsvorsitzender von Deloitte) sowie viele weitere Personen.

Weitere Information über den IIRC:

Zweck des IIRC

Der IIRC wird als Reaktion auf das Bedürfnis nach einem prägnanten, klaren, umfassenden und vergleichbaren integrierten Rahmen Berichterstattung geschaffen, der sich um die strategischen Ziele eines Unternehmens, dessen Steuerung sowie dessen Geschäftsmodell gruppiert und wesentliche finanzielle und nicht-finanzielle Informationen integriert.

Die Ziele eines Rahmens integrierter Berichterstattung sind die folgenden:

Aufzählung die Unterstützung des Informationsbedürfnisses langfristig orientierter Anleger durch Aufzeigen der weiteren und langfristigeren Konsequenzen von Entscheidungen
Aufzählung die Widerspiegelung der Wechselbeziehungen zwischen Umwelt-, sozialen, Governance- und finanziellen Faktoren von Entscheidungen, die die langfristige Erfolgslage und Verfassung beeinflussen, indem die Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und ökonomischen Werten verdeutlicht wird.
Aufzählung die Zurverfügungstellung des erforderlichen Rahmens für Umwelt- und soziale Faktoren, die bei der Berichterstattung und dem Fällen von Entscheidungen systematisch in Erwägung zu ziehen sind
Aufzählung eine Wiederaustarieren von Erfolgsmaßen weg von einer Überbetonung der kurzfristigen finanziellen Erfolgslage
Aufzählung die Annäherung der Berichterstattung an die Informationen, die die Geschäftsleitung für die tägliche Steuerung des Unternehmens verwendet

Rolle des IIRC

Die Rolle des IIRC besteht darin,

Aufzählung das Bewusstsein dieses Sachverhalts zu erhöhen und einen Konsens zwischen Regierungen, Börsenaufsichtsbehörden, Unternehmen, Anlegern, Prüfungsgesellschaften und Standardsetzern hinsichtlich des besten Wegs zu entwickeln, den Sachverhalt zu behandeln
Aufzählung einen allumfassenden Rahmen für eine integrierte Berichterstattung zu entwickeln, wobei der Gegenstand integrierter Berichterstattung und deren wesentliche Komponenten herausgestellt werden
Aufzählung Dringlichkeitsgebiete herauszufinden, auf denen weitere Arbeiten vonnöten sind, und einen Plan zur Entwicklung vorzulegen
Aufzählung zu erwägen, ob Standards auf diesem Gebiet freiwillig oder verpflichtend sein sollten und die Zusammenarbeit zwischen Standardsetzern und der zur Unterstreichung der integrierten Berichterstattung notwendigen Konvergenz der Standards zu fördern
Aufzählung die Anwendung integrierter Berichterstattung durch die maßgeblichen Regulatoren und Ersteller von Berichten zu fördern

Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier herunterladen (66 KB). Die Internetseite des IIRC können Sie über www.integratedreporting.org erreichen.

 

2. August 2010: CESR gibt Konsultationspapier zur zentralen Speicherung regulierter Informationen heraus
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel Entwicklung eines paneuropäischen Zugangs zu von börsennotierten angegebenen Finanzinformationen herausgegeben. Ein Auszug aus der Einleitung:
Das Ziel eines derartigen Netzwerks bestünde darin, den Endverbrauchern eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung zu stellen (Anleger und andere Nutzer regulierter Informationen), die nach regulierten Informationen von börsennotierten Unternehmen suchen. Das Bestehen eines solchen Netzwerks würde auch die Vorschrift nach wertschöpfenden Dienstleistungen für Anleger unterstützen (z.B. verarbeitete Informationen, Vergleichsinformationen usw.).

Das Konsultationspapier können Sie hier von der Internetseite von CESR herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 24. September 2010 erbeten.

 

2. August 2010: IFRS-Publikation in spanischer Sprache

Wir stellen Ihnen die folgende IFRS-Publikation unserer kolumbianischen Kollegen in spanischer Sprache zur Verfügung. Einen Überblick über alle spanischsprachigen Publikationen auf IAS PLUS finden Sie hier.

Aufzählung IFRS in Focus (edición en español), Junio 2010: IASB emite borrador para discusión pública sobre reconocimiento de ingresos ordinarios (66 KB)
Dabei handelt es sich um die Übersetzung des folgenden englischen Originals: IFRS in Focus, Juni 2010: IASB issues revenue recognition exposure draft (97 KB)

 

2. August 2010: Gemeinsames Internetseminar von IASB und FASB zur ihren Vorschlägen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der IASB und der FASB stellen ein gemeinsames Internetseminar (ein sogenanntes Webinar) zur Verfügung, in dem ihre jeweiligen Vorschläge zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgestellt werden. Dieses Webinar ist von den Stäben von IASB und FASB erstellt worden, um den Anwendern zu helfen, die wesentlichen Vorschläge zu verstehen, die im FASB-Entwurf Änderungen zu allgemeinen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und entsprechender Angabevorschriften nach US-GAAP und IFRS (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB) und im IASB-Entwurf Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert enthalten sind. Beide Entwürfe waren am 29. Juni 2010 veröffentlicht worden; die Kommentierungsfristen enden am 7. September 2010. Weitere Informationen:

Aufzählung Unsere IAS PLUS-Seite zum IASB-Projekt zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung IFRS in Focus-Newsletter zu den Vorschlägen den IASB (60 KB)
Aufzählung Heads Up-Newsletter zu den Vorschlägen des FASB (122 KB)

 

2. August 2010: Änderungen an den Swiss GAAP FER
Die Fachkommission der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) hat auf ihrer letzten Sitzung den neuen Branchenstandard Swiss GAAP FER 41 "Rechnungslegung für Gebäudeversicherer und Krankenversicherer" genehmigt. Die neue Fachempfehlung wird per 1. Januar 2012 in Kraft treten. Zusätzlich haben die Mitglieder der Fachkommission beschlossen, das bisherige Wahlrecht in Ziffer 4 von Swiss GAAP FER 16 für die Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Vorsorgeeinrichtungen nach einem international anerkannten Rechnungslegungsstandard zu streichen. Die entsprechende Presseerklärung finden Sie hier (16,9 KB). Weitere Informationen zur Rechnungslegung in der Schweiz finden Sie auf unserer IAS PLUS-Länderseite Schweiz.

 

2. August 2010: IFRS für KMU – weitere Schulungsunterlage
Der IASB entwickelt derzeit Schulungsunterlagen für den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU). Dieses Begleitmaterial ist für jeden der 35 Abschnitte des Standards geplant. Es soll die Unternehmen und Prüfer bei der Anwendung des IFRS für KMU unterstützen sowie beim Erlernen der Normen hilfreich sein. Jetzt wurde ein weiterer Abschnitt (Modul 20) fertiggestellt; somit sind derzeit 20 Module verfügbar. Das Schulungsmaterial ist auf der Internetseite des IASB kostenfrei abrufbar. Die noch verbleibenden Module sollen noch in diesem Jahr folgen. Unsere Zusammenfassung des IFRS für KMU auf IAS PLUS finden Sie hier.

 

2. August 2010: Wir nehmen Stellung zum IASB-Diskussionspapier zu Rohstoffindustrien

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier zu Rohstoffindustrien abgegeben. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (82 KB); nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Wir stimmen der im Diskussionspapier dargestellten Sichtweise zu, dass die Verwendung einer marktbasierten Bewertung aus Gründen der Nutzen-Koste-Abwägung nicht zu rechtfertigen ist und dass sie von den Branchenteilnehmern, Analysten und anderen Adressaten der Abschlüsse nicht unterstützt wird.

Wir stimmen der Empfehlung des Projektteams im Hinblick auf die Definitionen von Reserven und Ressourcen zu, die in jedem IFRS zu Rohstoffindustrien zu verwenden wären, und sind ebenfalls der Meinung, dass es gemeinsame Definitionen für alle Rohstoffaktivitäten gegen muss, die in den Anwendungsbereich eines künftigen IFRS fallen. Wir sind jedoch der Meinung, dass es wichtig ist, dass die Definitionen, die schließlich gewählt werden, von der Branche unterstützt werden und über alle Rechtskreise einheitlich sind, um keinen Bedarf für verschiedene Reserven- und Ressourcenbestimmungen und -überleitungen entstehen zu lassen. Daher fordern wir den Board auf, eng mit den nationalen Standardsetzern, Wertpapieraufsichten und Branchenorganen zusammenzuarbeiten, um die Akzeptanz und die Einheitlichkeit der Definitionen sicherzustellen.

Unserer Meinung nach wird im Diskussionspapier die Art des Vermögenswerts, der aus Rohstoffaktivitäten entsteht, nicht klar artikuliert. Weitere Untersuchungen sind notwendig, um die Art dieser Vermögenswerte zu bestimmen und eine Rechtfertigung für eine Aktivierung nachfolgender Aufwendungen im Kontext des Rahmenkonzepts zu geben. Wir sind auch der Meinung, dass weitere Untersuchungen notwendig sind, um ein sachgerechtes Wertminderungsmodell für solche Vermögenswerte zu entwickeln.

Den im Diskussionspapier genannten übergreifenden Angabezielen stimmen wir zu, vorausgesetzt, dass diese Ziele nicht zu einer Vorschrift führen, beizulegende Zeitwerte anzugeben. Wir hegen jedoch bedeutende Bedenken hinsichtlich der Art und des Umfangs der vorgeschlagenen Angaben; insbesondere gilt dies für den geforderten Grad der Untergliederung, den Bedarf an Sensitivitätsanalysen und die Kosten, die die Bereitstellung der geforderten Angaben mit sich bringen würde.

All unserer früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB finden Sie hier.

 

2. August 2010: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Juliausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben. Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

Aufzählung Jenseits des Prüfungsausschusses: Was die Unternehmensführung über IFRS wissen oder nicht wissen muss
Aufzählung Der 'Hammer' – Der Fokus liegt dieses Mal auf aufgegebenen Geschäftsbereichen
Aufzählung Aktueller Stand bei internationalen Standardsetzungsaktivitäten

Weiterführende Informationen:

Aufzählung Juliausgabe 2010 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (1.249 KB)
Aufzählung Juliausgabe 2010 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours) (1.491 KB)
Aufzählung Unsere IASPLUS-Länderseite zu Kanada

 

1. August 2010: IASB wird Internetsendung zum Standardentwurf über Versicherungsverträge abhalten
Am 6. August 2010 werden Stabsmitarbeiter des IASB eine Internetsendung abhalten, in der sie in den vorgeschlagenen Standard zur Verbesserung der Bilanzierung von Versicherungsverträgen einführen werden. Wie wir in unserer Nachricht vom 30. Juli 2010 ausgeführt haben, wurde der Entwurf ED/2010/8 Versicherungsverträge am 30. Juli 2010 veröffentlicht und kann bis zum 30. November 2010 kommentiert werden. Die Teilnahme an der Internetsendung ist kostenfrei, Sie müssen sich aber anmelden.
Aufzählung Thema der Internetsendung: Bilanzierung von Versicherungsverträgen
Aufzählung Datum und Uhrzeit: Freitag, 6. August, 11:00 Uhr und erneut um 16:00 Uhr deutscher Zeit
Aufzählung Weitere Informationen und Anmeldung: hier (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
Aufzählung Ressourcen auf IAS PLUS.de: Projektseite Versicherungsverträge, Presseerklärung von Deloitte

Der IASB hat ferner einen Podcast zugänglich gemacht, in welchem in die Vorschläge zu Versicherungsverträgen eingeführt wird. Der Podcast kann über die Internetseite des IASB erreicht werden.

 

1. August 2010: Standardentwurf E-DRS 25 erschienen
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass der Entwurf des geänderten Deutschen Rechnungslegungs Standards zur Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder (E-DRS 25) ab sofort von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden kann. Stellungnahmen können bis zum 18. Oktober 2010 beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.

Der Entwurf steht auch auf der Tagesordnung der für den 1. Oktober 2010 geplanten Öffentlichen Diskussion in Frankfurt. Die Pressemitteilung des DRSC finden Sie hier.

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