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IFRS-Nachrichten – September 2009

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

30. September 2009: PRC tagt am 19. Oktober in London
Der neue Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Montag, den 19. Oktober 2009 in den Räumen des britischen Standardsetzers ASB zu einer Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung steht Beobachtern ab 14:50h Londoner Zeit offen; weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

30. September 2009: IDW EPS 880 n.F.: Die Prüfung von Softwareprodukten
In seiner 217. Sitzung verabschiedete der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den vom Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) erarbeiteten Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW EPS 880 n.F.). Die Verlautbarung ersetzt den IDW Prüfungsstandard: Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen (IDW PS 880 i.d.F. 1999). Weitere Informationen finden Sie in der Presserklärung des IDW.

 

30. September 2009: DSR-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf zur Bestimmung des Abzinsungssatzes im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer (ED/2009/10 Discount rate for Employee Benefits - Proposed amendments to IAS 19) verabschiedet. Der DSR stimmt den Vorschlägen des IASB zu. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier (27 KB).

 

30. September 2009: Zusätzliche IASB-Sitzung am 6. Oktober 2009
Der International Accounting Standards Board hatte im April 2009 entschieden, dass man gegebenenfalls zusätzliche Boardsitzungen abhalten wolle, um die Arbeit am Projekt zur Ersetzung der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente voranzutreiben. In diesem Monat haben bereits zwei Sondersitzungen des IASB stattgefunden, am 22. und am 29. September. Eine weitere solche Sondersitzung ist nun für den 6. Oktober 2009 anberaumt worden. Sie soll viereinhalb Stunden dauern und wird in zwei Sitzungsteilen abgehalten: von 11:00h bis 13:00h und von 17:00h bis 19:30h Londoner Zeit. Beobachter sind zu der Sitzung nicht zugelassen, aber es wird die Möglichkeit geben, die Sitzung über einen Webcast zu verfolgen. Die Anmeldung wird demnächst hier möglich sein.

 

30. September 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die Merkblätter Nr. 1 bis 11 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 12 eingestellt:

Aufzählung In Merkblatt Nr. 12 (29. September 2009) werden die Abschnitte 14, 15 und 16 des IFRS für KMU erörtert, die sich der Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen, von Anteilen an Joint Ventures und von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien widmet. Laden Sie sich Bulletin Nr. 12 herunter (in spanischer Sprache, 219 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

30. September 2009: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 29. September
Der International Accounting Standards Board hat am Dienstag, den 29. September 2009 eine Sondersitzung in seinen Londoner Büroräumen abgehalten. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.

 

29. September 2009: EU-Entscheidung zur Finanzierung von EFRAG und IASCF
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. September 2009 ist der Beschluss Nr. 716/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Auflegung eines Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung veröffentlicht worden. Der Beschluss gilt der Kofinanzierung der Tätigkeiten der EFRAG, der IASCF und des PIOB durch die EU und soll sicherstellten, "dass diese Begünstigten von einer klaren, stabilen, diversifizierten, soliden und angemessenen Finanzierung profitieren und in der Lage sind, ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse unabhängig und effizient wahrzunehmen". Nachfolgend einige Auszüge:

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich

Es wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 ein Gemeinschaftsprogramm, (im Folgenden als „Programm“ bezeichnet), aufgelegt, um die Tätigkeiten von Einrichtungen zu unterstützen, die zur Erreichung der politischen Ziele der Gemeinschaft in Bezug auf die aufsichtliche Konvergenz und Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen sowie in Bezug auf die Bereiche Rechnungslegung und Abschlussprüfung beitragen.

Artikel 2

Ziele

(1) Das allgemeine Ziel des Programms besteht in der Verbesserung der Bedingungen für das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Unterstützung der Funktionsweise, der Tätigkeiten oder Maßnahmen bestimmter Einrichtungen auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.

[...]

Artikel 9

Finanzbestimmungen

(1) Der als Finanzausstattung für die Durchführung dieses Beschlusses dienende Betrag beläuft sich für den Zeitraum von 2010 bis 2013 auf 38 700 000 EUR. Innerhalb dieser Ausstattung müssen die Verpflichtungsermächtigungen für die Begünstigten, die in Abschnitt B des Anhangs genannt sind, mindestens 13 500 000 EUR, dürfen die der IASCF nicht mehr als 12 750 000 EUR und diejenigen der EFRAG nicht mehr als 11 250 000 EUR betragen.

[...]

Artikel 14

Bewertung

(1) Spätestens sechs Monate vor Programmende legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Erreichung der im Programm vorgesehenen Ziele vor. Dieser Bericht stützt sich unter anderem auf die in Artikel 11 Absatz 1 genannten Jahresberichte.

In diesem Bericht werden zumindest die allgemeine Zweckmäßigkeit und Kohärenz des Programms, die Wirksamkeit seiner Durchführung sowie die Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen sowohl allgemein als auch einzeln in Bezug auf die Erreichung ihrer Ziele gemäß Artikel 2 bewertet.

Der Bericht wird dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Kenntnisnahme übermittelt.

(2) Das Europäische Parlament und der Rat beschließen auf der Grundlage des Vertrags, ob das Programm über den 31. Dezember 2013 hinaus fortgesetzt wird.

 

29. September 2009: Tätigkeitsbericht des IDW
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2008/2009 veröffentlicht. Er steht auf der Internetseite des IDW zum Herunterladen zur Verfügung (787 KB).

 

29. September 2009: IASCF-Treuhänder werden am 7. und 8. Oktober tagen

Die Treuhänder der IASC-Stiftung werden am 7. und 8. Oktober 2009 in den folgenden Räumlichkeiten zu einer Sitzung zusammenkommen: Wharton Auditorium, TIAA-CREF Offices, 730 Third Avenue 17th Floor, New York, NY. Nur die Sitzung am 7. Oktober (13:30h bis 17:15h) steht Beobachtern offen. Die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ist die folgende:

Aufzählung Bericht des IASB-Vorsitzenden
Aufzählung IFRS-Einführung in den aufstrebenden Märkten
Aufzählung Bericht des SAC-Vorsitzenden
Aufzählung Aktueller Stand der Überarbeitung der Satzung
Aufzählung Bericht des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses
Aufzählung Bericht des Ausschusses für Aus- und Weiterbildung und Publikationen

 

29. September 2009: Vorgeschlagene XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU

Die International Accounting Standards Committee (IASC) Stiftung hat zu Stellungnahmen zum Entwurf einer XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU eingeladen. Die Taxonomie ist eine vollständige Übersetzung des International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language). Der Entwurf der XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU wird von einem umfassenden Reviewpaket begleitet, das ein Beispiel einer XBRL-Einreichung und viele erläuternde Materialien sowie einen Beispielabschluss und eine Ausweise- und Angabencheckliste enthält. Der Entwurf der XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU steht on-line zur Verfügung (IFRS for SMEs XBRL Taxonomy), und die Kommentierungsfrist endet am 27. November 2009. Die IASC-Stiftung beabsichtigt, die endgültige Version der XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU im Dezember 2009 herauszugeben.

 

29. September 2009: IASB-Vorsitzender trifft sich mit ECON
Sir David Tweedie, der Vorsitzende des International Accounting Standards Board, traf sich am 28. September 2009 mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON), um die Reaktionen zu erörtern, die der IASB in Bezug auf Sachverhalte ergriffen hat, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben haben. Er widmete sich in seinen Ausführungen insbesondere den Reaktionen des IASB auf Sachverhalte, die von europäischen Institutionen aufgebracht worden sind. Die vollständige Rede von Sir David in englischer Sprache finden Sie hier (27 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Schritte, die als Reaktion auf globale Bedenken unternommen wurden

Von Beginn der Krise an hat der IASB an einem genau umrissenen Programm gearbeitet, das auch Fristen enthielt, bis wann Sachverhalte geklärt sein sollen, die aus der Finanzmarktkrise entstanden sind. Ursprünglich lag der Fokus auf drei Bereichen, die vom Finanzstabilitätsforum identifiziert worden waren: (1) die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten; (2) die Bilanzierung bilanzunwirksamer Posten; und (3) Risikoangaben. In allen drei Bereichen haben wir umgehend Maßnahmen ergriffen.

Bezüglich des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten haben wir im Oktober 2008 einen Bericht verfasst, der von der Europäischen Kommission gelobt wurde. Wir haben immer gesagt, dass die Leitlinien in den IFRS und den US-GAAP in diesem wichtigen Bereich übereinstimmen. Ich weiß, dass es Bedenken gegeben hat, dass die jüngste Position des FASB-Stabs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert neue, unfaire Bedingungen geschaffen haben könnten. Aus diesem Grund haben wir nach der Veröffentlichung des FASB sofort eine Presseerklärung herausgegeben, in der wir erneut bestätigt haben, dass unser Ansatz mit dem des FASB im Einklang steht. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme um sicherzustellen, dass weltweit die Einheitlichkeit erhalten bleibt, hat der IASB am 28. Mai 2009 einen Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht, in den die entsprechenden FASB-Leitlinien direkt aufgenommen worden sind.

Bezüglich bilanzunwirksamer Posten haben sowohl die G-20 und das Finanzstabilitätsforum als auch dieser Rat betont, dass es mehr Transparenz bei der Bilanzierung dieser Posten geben müsse. Es gibt Hinweise, dass die IFRS relativ gut mit diesem Sachverhalt fertig geworden sind, aber wir haben jetzt vorgeschlagen, unsere Vorschriften noch zu verschärfen.

Bezüglich Risikoangaben hat der IASB im März 2009 Verbesserungen an den Angabevorschriften für Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Verschärfungen der bestehenden Prinzipien zu Angaben über das Liquiditätsrisiko, das in Verbindung mit Finanzinstrumenten zu beachten ist, herausgegeben.

 

29. September 2009: Wir nehmen Stellung zum Entwurf zum beizulegenden Zeitwert
Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingereicht, der am 28. Mai 2009 veröffentlicht worden ist. Allgemein unterstützen wir die Vorschläge, aber wir haben Bedenken in einigen Punkten und schlagen bestimmte Änderungen vor. Im Entwurf werden Leitlinien vorgeschlagen, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn dies durch bestehende Standards gefordert wird. Mit dem Entwurf wird in keiner Weise gefordert, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts auszuweiten. Mit ihm würden zusätzliche Angaben dazu gefordert, wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der Vorschläge würden die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den einzelnen IFRS durch eine einzige, einheitliche Definition des beizulegenden Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende Leitlinien zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt. Ausgangspunkt für die Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der äquivalente US-amerikanische Standard SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in seiner überarbeiteten Fassung (Accounting Standards Codification Topic 820). Die vorgeschlagene Definition des beizulegenden Zeitwerts ist identisch mit der in SFAS 157, und die unterstützenden Leitlinien entsprechen ebenfalls größtenteils den Leitlinien nach US-GAAP. Einen Überblick über die im Entwurf enthaltenen Vorschläge finden Sie hier.
Ein Auszug aus unserer Stellungnahme zum Entwurf:
Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die bestehenden Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der IFRS-Literatur durch einen einzigen Standard zu ersetzen und nach verbesserter Harmonisierung mit den Fair-Value-Vorschriften in Accounting Standards Codification Topic 820 (ASC 820) Fair Value Measurements and Disclosures (früher SFAS157) zu streben, der vom FASB herausgegeben worden ist. Globale Harmonisierung ist wichtig, da sie dazu dient, Komplexitäten und Anwendungsfragen weiter zu vereinfachen, die oft aus Standards entstehen, die in den Vereinigten Staaten und weltweit ähnliche Prinzipien aufweisen. Darüber hinaus wird dieser Standard zu einer einheitlicheren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter den IFRS-Erstellern und zu besserer Vergleichbarkeit mit Unternehmen führen, die ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen. Des Weiteren verstehen wir, dass eine vollständige Konvergenz auf ASC 820 in bestimmten Fällen möglicherweise nicht sachgerecht ist, in denen sich erwiesen hat, dass der Entwurf des IASB ein konzeptionell überlegenes Prinzip aufweist. In den Bereichen jedoch, in denen der IASB den Prinzipien in ASC 820 zustimmt, empfehlen wir, dass die Wortwahl möglichst angeglichen wird, damit nicht Formulierungsabweichungen zu Verwirrungen unter den Anwendern führen....

Einige Vorschläge im Entwurf dienen nicht der Konvergenz des IFRS, obwohl wir der Meinung sind, dass nicht gezeigt worden ist, dass sie ASC 820 konzeptionell überlegen sind. Diese Vorschläge beinhalten beispielsweise das Konzept des vorteilhaftesten Markts, die Definition eines 'informierten' Marktteilnehmers und die Bilanzierung (den Aufschub) bestimmter Tag-1-Gewinne und -Verluste, aber sind nicht darauf beschränkt.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen (126 KB). Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

 

28. September 2009: FSB fordert vereinfachte globale Bilanzierung von Finanzinstrumenten

Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat den IASB und den FASB aufgefordert, ihre Bilanzierungsstandards für Finanzinstrumente auf eine Art und Weise zu vereinfachen, zu verbessern und zu vereinheitlichen, die "die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in Bezug auf die Kapitalvergabe der Finanzintermediäre (einschließlich Kredite und Anlagen in Schuldtitel) nicht ausweitet". Der FSB war eingerichtet worden, um die politischen Maßnahmen zu koordinieren, mit denen Länder ihre Finanzinstitute regulieren und beaufsichtigen. Die Verlautbarung des FSB in englischer Sprache finden Sie hier (62 KB); nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Gegenwärtig erwägen der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) eine Reihe von Ansätzen, die möglichweise zu einer Abweichung zwischen den Standards des IASB und des FASB in folgenden Aspekten führen können:

Aufzählung Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, wo der FASB einen Ansatz erwägt, der die Zeitwertbewertung der meisten Finanzinstrumente beinhaltet und der vermutlich Anfang 2010 vorgeschlagen wird, während der IASB eine gemischtes Modell von fortgeführten Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert vorgeschlagen hat, das für die Abschlüsse zum Jahressende 2009 zur Verfügung stehen soll;
Aufzählung Risikovorsorgebildung und Wertminderungen, wo der IASB beabsichtigt, im Oktober 2009 einen Standard vorzuschlagen, der die Verwendung von erwarteten Verlusten oder erwarteten Kapitalströmen vorsieht und mit dem allgemein Kreditverluste früher angesetzt und Prozyklizität verringert würde, während der FASB weiterhin Änderungen beim Ansatz von Wertminderungen erwägt einschließlich eines Ansatzes, der auf beizulegenden Zeitwerten aufbaut, - die Änderungen sollen Anfang 2010 vorgeschlagen werden;
Aufzählung Standards zu bilanzunwirksamen Posten, wo der Vorschlag des IASB zur Ausbuchung, der sich gerade im Konsultationsprozess befindet, erfordern würde, dass Rückkaufvereinbarungen in bestimmten Situationen als Verkaufs- und Termingeschäfte behandelt würde (was zu einer außerbilanziellen Behandlung führen würde) und nicht als bilanzwirksame Finanzierungstransaktionen wie nach den gegenwärtigen Standards des IASB und des FASB.

Darüber hinaus gibt es weiterhin Abweichungen in den Bilanzierungsvorschriften des IASB und des FASB in Bezug auf die Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden, die auch zu bedeutenden Abweichungen im Gesamtvermögen der Banken führen, was bei der Formulierung von internationalen Leveragegradvorschriften Probleme aufwirft.

Daher ist zusätzliche Arbeit in den oben genannten Bereichen dringend erforderlich, um die wichtigen Ziele der Harmonisierung, Transparenz und Prozyklizitätsminderung zu erreichen, während die Standardsetzer ihre Bemühungen fortsetzen, die Qualität ihrer Standards zu verbessern und die Komplexität ihrer Standards zu Finanzinstrumenten zu verringern.

 

28. September 2009: G-20 fordern globale Standards bis 2011

Als Ergebnis ihres Treffens in Pittsburgh am 24. und 25. September haben die Führer der G-20-Nationen ein englischsprachiges Abschlusskommuniqué veröffentlicht, in dem eine Reihe zusätzlicher Schritte genannt werden, die unternommen werden sollen, um das internationale Finanzmarktregulierungssystem zu stärken und künftige globale Finanzmarktkrisen zu vermeiden. Eines der genannten Ziele ist eine vollständige Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards in allen Mitgliedstaaten der G-20 bis Juni 2011.

Wir fordern unsere internationalen Bilanzierungsorgane auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, und einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Bilanzierungsstandards im Rahmen ihres unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu entwickeln und ihr Harmonisierungsprojekt bis Juni 2011 abzuschließen. Die Satzung des International Accounting Standards Board (IASB) sollte die Einbindung der verschiedenen Interessengruppen noch stärker betonen.

Unsere IAS PLUS-Seite mit umfassenden Informationen zur Finanzmarktkrise finden Sie hier.

 

26. September 2009: Konferenz zur Bilanzierung in Lateinamerika – Tag 2
Die Weltbank, der internationale Wirtschaftsprüferverband und die Interamerikanische Entwicklungsbank sind gemeinsam Gastgeber der dritten Jahreskonferenz zur Bilanzierung und Rechenschaftspflicht für das wirtschaftliche Wachstum in Lateinamerika und der Karibik (Contabilidad y Responsabilidad para el Crecimiento Económico Regional, CReCER). Deloitte ist einer der Sponsoren. Die Konferenz findet in Sao Paulo vom 23. bis 25. September 2009 statt. Etwa 900 Teilnehmer sind erschienen. Das diesjährige Thema der Konferenz lautet Wiederherstellung des Vertrauens nach der Finanzmarktkrise. Am 22. September 2009, dem Tag vor der Konferenz, hielt der IASB eine Sitzung der regionalen Standardsetzer ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Sitzung, die Beobachter von Deloitte am zweiten Tag insbesondere im Hinblick auf die Bemerkungen zur Rechnungslegung angefertigt haben.
Konferenz zur Bilanzierung und Rechenschaftspflicht für das wirtschaftliche Wachstum
Sao Paulo – Mitschrift vom 24. September 2009

Bestimmende Faktoren in der Qualität von Rechnungslegung

Jim Sylph, Exekutivdirektor für Standards für den Berufsstand beim IFAC, erörterte die Bedeutung von "Prüfungsqualität". Er wies darauf hin, dass die internationalen Prüfungsstandards (ISA) Leitlinien im Hinblick auf die Verantwortlichkeit des Prüfers in Bezug auf einen Prüfungsauftrag bieten. Der internationale Standard zur Prüfungsqualität Nr. 1 widme sich andererseits an die Gesellschaft und bietet Leitlinien zu den Kontrollen, die eingerichtet sein müssen, um Prüfungsqualität zu gewährleisten. In Bezug auf Mandantenbeziehungen sagte er, dass Prüfer im Interesse der Anteilseigner des Mandanten und im Interesse der Öffentlichkeit handeln müssten, was nicht immer das Gleiche sei wie das Interesse der Unternehmensführung des Mandanten. Sylph hielt fest, dass sich Prüfungsrisiken unter zwei Umständen signifikant erhöhen könnten - wenn es eine erstmalige Prüfung ist und der Prüfer den Mandanten nicht gut genug kennt oder wenn sich die Bilanzierungs- und Prüfungsstandards geändert haben und der Prüfer sich nicht auf dem laufenden gehalten hat.

Richard George, Vorsitzender des Rats für Ethikstandards der Wirtschaftsprüfer, führte aus, dass Fragen der Unternehmenskultur in einer Prüfungsgesellschaft genauso wichtig für die Prüfungsqualität sind wie die Prüfungsmethodik. Während eine solide Methodik essentiell sei, beinhalte eine Prüfung auch Skepsis, professionelles Ermessen, Unabhängigkeit, Objektivität und Integrität – das seien ethische Punkte. Er sagte, dass viele Punkte in der Finanzberichterstattung Fragen des professionellen Ermessens seien und keine Tatsachen. So forderten beispielsweise die Wahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bewertungen selbst und Schätzungen Objektivität. George wies auch darauf hin, dass der überarbeitet Kodex zur Berufsethik des IFAC im Juli 2009 in Kraft getreten ist und nicht nur für Prüfer gilt sondern für alle Mitgliedsorgane des IFAC also auch alle Ersteller von Abschlüssen. George hob hervor dass die Wahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eine ethische Frage sei und nicht nur die Frage der Einhaltung von Aufsichtsvorschriften – vom ethischen Standpunkt her sei es also keine "freie Wahl" – das öffentliche Interesse an hochwertiger Information sei bestimmend.

Neue Trends und regionale Initiativen bei Maßnahmen zur Bilanzierung und Prüfung

Manuel Sanchez y Madrid, stellvertretender Vorsitzender des Beirats für Compliance des IFAC, erläuterte das Compliance-Programm für Mitgliedsorgane des IFAC. Das Programm ist ein Mittel, um die Qualität der Bemühungen der IFAC-Mitglieder und der assoziierten Mitglieder bei der Erfüllung der Mitgliedsvorschriften des IFAC einzuschätzen. Das Programm enthält eine Selbsteinschätzung zur Compliance und ermöglicht die Entwicklung länderspezifischer Aktionspläne. Weitere Informationen zum Compliance-Programm für Mitgliedsorgane des IFAC.

Henri Fortin, führender Spezialist für Finanzmanagement der Weltbank, erläuterte die ROCS-Berichte der Weltbank zur Bilanzierung und Prüfung in Lateinamerika und der Karibik (A&A-Berichte). Er wies darauf hin, dass in der Region 15 ROSC-A&A-Berichte abgeschlossen worden wären, § sich im Entwurfsstadium befänden, und in 3 Ländern die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt würden. Das ROSC-Programm diene zwei Zielen:
Aufzählung Einschätzung. Analyse der Vergleichbarkeit von nationalen Bilanzierungs- und Prüfungsstandards mit internationalen Standards, Bestimmung des Grads, zu dem die anzuwendenden Bilanzierungs- und Prüfungsstandards eingehalten werden, und Einschätzung der Stärken und Schwächen des geltenden Regelwerks bei der Unterstützung von hochwertiger Finanzberichterstattung.
Aufzählung Aktionsplan. Hilfestellung für das Land bei der Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsplans für die Verbesserung der Möglichkeiten der bestehenden Einrichtungen mit dem Ziel, das Finanzberichterstattungssystems des Landes zu stärken.

Weitere Informationen zu den ROCS-Berichten der Weltbank zur Bilanzierung und Prüfung. Fortin erläuterte außerdem die Wege, auf denen die Weltbank in der Region fachliche Hilfe im Bilanzierungs- und Prüfungsbereich geleistet hat. Diese schlossen Hilfe bei der Einführung der IFRS, bei der Verbesserung der Universitätscurricula im Hinblick auf die Aufnahme der IFRS sowie bei der Qualitätskontrolle in der Prüfungsbranche ein. Er wies außerdem darauf hin, dass die Bank 17 virtueller Bilanzierungs- und Prüfungsseminare in 16 verbundenen Ländern in der Region seit Oktober 2006 angeboten habe. Themen dieser Seminare seien unter anderem auch die IFRS und der IFRS für KMU gewesen.

Luciano Schweizer, Spezialist für Betriebsabläufe bei der interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB), sagte dass die IDB IFRS- und ISA-Projekte in neuen Ländern der Region organisiert habe. Diese beinhalteten Hilfe bei der Einführung der IFRS und der ISA, IFRS-Ausbildung und Hilfe bei der Gestaltung der Lehrpläne an 12 Universitäten. Schweizer sagte dass in der Region einige Länder die über die Kapazität verfügten, die IFRS und die ISA direkt einzuführen, während andere im Moment ihre lokalen Standards mit den internationalen Ansprüchen konvergierten. Er gestand ein, dass diese Konvergenz nicht notwendigerweise zu einem internationalen Standard führe.

KMU und kleine und mittlere Prüfungsgesellschaften: Eine blühende Partnerschaft für solide Finanzberichterstattung

Paul Pacter, der IASB-Direktor für Standards für KMU, erläuterte die Entstehungsgeschichte des IFRS für KMU, der am 9. Juli 2009 veröffentlicht worden war. Der IFRS für KMU ist ein eigenständiger Standard von 230 Seiten, der auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten kleinerer Unternehmen zugeschnitten ist. Viele der Prinzipien in den vollen IFRS für den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Erträgen und Aufwendungen sind vereinfacht worden; Themen, die für KMU nicht relevant sind, wurden gestrichen; die Anzahl der geforderten Angaben wurde erheblich verringert. Um die Bürde der Berichterstattung für KMU weiter zu verringern, wurde vereinbart, dass Überarbeitungen an dem Standard nur einmal alle drei Jahre vorgenommen werden, sagte Pacter. Er wies darauf hin, dass die spanische Übersetzung des IFRS für KMU am 17. September 2009 auf der Internetseite des IASB veröffentlicht worden ist. Um die Einführung zu unterstützen, entwickelt die IASC-Stiftung umfangreiches Trainingsmaterial in vielen Sprachen und arbeitet mit den internationalen Entwicklungsagenturen zusammen, um Lehrkräfte für regionale Ausbildungsveranstaltungen zur Verfügung zu stellen, bei denen Ausbildende in der Verwendung des Trainingsmaterials ausgebildet werden sollen. Dies soll hauptsächlich in den Entwicklungs- und Schwellenländern geschehen. Die englischsprachigen Quellen können ab Ende 2009 kostenfrei von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden.

Ricardo Rodil, Mitglied des IFAC-Ausschusses für kleine und mittlere Prüfungsgesellschaften, sagte, dass die KMU von den Auswirkungen der globalen Finanzmarktkrise betroffen worden sind und den Zugang zu Kapital erschwert finden. Es gebe die Notwendigkeit für alle KMU einschließlich der Mikros, Abschlüsse von guter Qualität zu erstellen, wenn sie Kapital erhalten wollen.

Vania Maria da Costa Borgeth, Leiterin der Abteilung Rechnungslegung bei der BNDES (einer brasilianischen staatlich geförderten Bank, die KMU unterstützt), sagte, dass ihre Bank den IFRS für KMU begrüße, da er hochwertige transparente Informationen für kleine Unternehmen liefere. Die Bank wolle daran arbeiten, dass der IFRS für KMU Realität würde für brasilianische KMU, sagte Borgeth, aber sie wies darauf hin, dass einige KMU sich den Anstrengungen und den Kosten widersetzen, die bei einem solch bedeutenden Wechsel anfallen würden.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

25. September 2009: IASB-Webcast zu preisregulierten Geschäftsvorfällen
Am 5. Oktober 2009 bietet der Stab des IASB per Webcast eine Präsentation zum kürzlich veröffentlichten Entwurf zur Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen an. Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 20. November 2009. Die Präsentation wird vom IASB-Projektteam abgehalten: Fabienne Colignon, Michael Kraehnke und Michael Stewart. Im Anschluss wird es die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen; Fragen können während der Sitzung eingereicht werden. Um Interessenten in allen Zeitzonen Gelegenheit zu geben, sich in die Präsentation einzuwählen, werden zwei Sitzungen angeboten – um 9:30h und um 14:30h Londoner Zeit. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung des IASB.

 

25. September 2009: 136. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere
Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 136. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates vom 1. Oktober 2009 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

 

25. September 2009: DSR-Stellungnahme zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (ED/2009/5 Fair Value Measurement) verabschiedet. Der DSR hinterfragt den Entwurf auf konzeptioneller Ebene. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier (95 KB).

 

25. September 2009: IDW ERS BFA 2: Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Kreditinstituten
Der Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Kreditinstituten (IDW ERS BFA 2) verabschiedet. In dem Entwurf werden Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Zuordnung von Finanzinstrumenten zum Handelsbestand sowie deren Bewertung und etwaigen Umwidmung bei Kreditinstituten nach den durch das BilMoG in das Gesetz eingefügten Vorschriften in § 340e Abs. 3 und 4 HGB adressiert. Ferner werden Fragen zum Ausweis der aus diesen Finanzinstrumenten resultierenden Aufwendungen und Erträge sowie zu den geforderten Anhangangaben nach dem HGB sowie der RechKredV angesprochen. Die Entwurf ist in der Rubrik Verlautbarungen/Download von Entwürfen auf der Internetseite des IDW abrufbar und wird zudem in Heft 10 der IDW Fachnachrichten abgedruckt. Zu dem Entwurf kann bis zum 15. Januar 2010 Stellung genommen werden.

 

25. September 2009: Neue Verlautbarungen zur Prüfung nach KWK-G und EEG

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat folgende Verlautbarungen verabschiedet:

Aufzählung IDW Prüfungsstandard: Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970) und
Aufzählung IDW Prüfungsstandard: Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (IDW PS 971).

Aufgrund der Neufassung des EEG und der Änderung des KWK-G war eine Überarbeitung des IDW Prüfungshinweises: Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PH 9.420.3) in der Fassung vom 30.03.2007 erforderlich geworden, der durch die beiden neuen Verlautbarungen ersetzt wird. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IDW.

 

25. September 2009: IASB Updates neu gestaltet
Im Nachgang zu seinen Sitzungen veröffentlicht der IASB jeweils Zusammenfassungen der Diskussionen und Ergebnisse. Diese "Updates" genannten Veröffentlichungen erscheinen jetzt in einem neuen Format: Von einer reinen Publikation im PDF-Format haben sie sich zu einer interaktiven Publikation mit internen und externen Verknüpfungen gewandelt. Die IASB Updates stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB unter der Rubrik Updates zur Verfügung. Auf IAS PLUS stellen wir Ihnen immer (ausführlichere) Protokolle zur Verfügung, die von Deloitte-Beobachtern angefertigt werden und die wir für sie ins Deutsche übersetzen. Diese finden Sie in unserer Rubrik Agenda/ Zeiten, Abläufe und Zusammenfassungen von Beschlüssen: Zurückliegende IASB-Sitzungen. In unsere Protokolle nehmen wir auch stets eine Verknüpfung auf die Zusammenfassungen des IASB auf.

 

24. September 2009: EFRAG veröffentlicht zwei Stellungnahmen gegenüber dem IASB

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite zwei Stellungnahmen gegenüber dem IASB veröffentlicht:

Aufzählung Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11 zum jährlichen Verbesserungsprozess. EFRAG unterstützt alle Änderungen bis auf die Änderung an IAS 27. Eine Verknüpfung auf die Stellungnahme finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.
Aufzählung Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zur Einbeziehung des eigenen Kreditrisikos in die Bewertung von Schulden. EFRAG begrüßt die Initiative des IASB, warnt aber, dass der FASB angemessen mit einbezogen werden sollte, um eine konvergierte Lösung zu erzielen. Eine Verknüpfung auf die Stellungnahme finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

24. September 2009: FMA begrüßt den EU-Vorschlag für ein europäisches Finanzaufsichtssystem
Der Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die von der EU-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge für ein European System of Financial Supervisors als „Schritt in die richtige Richtung". Die Einrichtung eines Europäischen Rates für Systemrisiken (ESRC) sei ein „wesentlicher Fortschritt in der europäischen Aufsichtsarchitektur". Auch die Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS), bei dem die bisherigen Beratungsgremien CEBS, CEIOPS und CESR, in denen die FMA Sitz und Stimme hat, zu Europäischen Agenturen mit Behördencharakter aufgewertet werden, wird grundsätzlich begrüßt. Der FMA-Vorstand fordert aber im weiteren Diskussionsprozess eine „Stärkung der Befugnisse dieser Europäischen Agenturen", insbesondere bei grenzüberschreitend tätigen Finanzgruppen. „Hier müssen die Entscheidungsprozesse noch stärker zentralisiert werden, müssen von diesen Gremien EWR-weit verbindlich Entscheidungen über die Auslegung des Aufsichtsrechtes effektiv und effizient gefällt werden können". Die vollständige Presserklärung des FMA-Vorstands finden Sie hier (23 KB).

 

24. September 2009: Neufassungen der IDW Verlautbarungen IDW PS 203 und IDW PS 303

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 9. September 2009 u.a. die folgenden Neufassungen von IDW Prüfungsstandards verabschiedet:

Aufzählung Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (IDW PS 203 n.F.). IDW PS 203 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 560 (Redrafted) „Subsequent Events“ um. Gegenüber den bisherigen Anforderungen ist v.a. neu, dass im Fall der Nachtragsprüfung im Bestätigungsvermerk bei der zweiten Datumsangabe nunmehr zwingend darzustellen ist, auf welche Änderung des ursprünglichen Abschlusses sich das zweite Datum bezieht.
Aufzählung Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW PS 303 n.F.). IDW PS 303 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 580 (Revised and Redrafted) „Written Representations“ um. In IDW PS 303 n.F. wird erstmals geregelt, dass der Abschlussprüfer, sofern er erhebliche Zweifel an der Integrität der gesetzlichen Vertreter hat und deshalb zu dem Schluss gelangt, dass die Erklärung zur Vollständigkeit der gegebenen Informationen oder der Nachweis der Gesamtverantwortung für die Rechnungslegung nicht verlässlich ist oder sofern die gesetzlichen Vertreter diese Erklärungen nicht abgeben, den Bestätigungsvermerk zu versagen hat.

IDW PS 203 n.F. und IDW PS 303 n.F. sind anzuwenden bei Prüfungen von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Die erstmalige Veröffentlichung der Neufassung erfolgt in Heft 10 der IDW Fachnachrichten.

 

24. September 2009: Konferenz zur Bilanzierung in Lateinamerika – Tag 1
Die Weltbank, der internationale Wirtschaftsprüferverband und die Interamerikanische Entwicklungsbank sind gemeinsam Gastgeber der dritten Jahreskonferenz zur Bilanzierung und Rechenschaftspflicht für das wirtschaftliche Wachstum in Lateinamerika und der Karibik (Contabilidad y Responsabilidad para el Crecimiento Económico Regional, CReCER). Deloitte ist einer der Sponsoren. Die Konferenz findet in Sao Paulo vom 23. bis 25. September 2009 statt. Etwa 900 Teilnehmer sind erschienen. Das diesjährige Thema der Konferenz lautet Wiederherstellung des Vertrauens nach der Finanzmarktkrise. Am 22. September 2009, dem Tag vor der Konferenz, hielt der IASB eine Sitzung der regionalen Standardsetzer ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Sitzung, die Beobachter von Deloitte am ersten Tag insbesondere im Hinblick auf die Bemerkungen zur Rechnungslegung angefertigt haben.
Konferenz zur Bilanzierung und Rechenschaftspflicht für das wirtschaftliche Wachstum
Sao Paulo – Mitschrift vom 23. September 2009

Offizielle Begrüßung

Maria Clara Cavalcante Bugarim, Präsidentin des brasilianischen Rats für staatliche Rechnungslegung, begrüßte die Teilnehmer. Sie sagte, dass eines der Hauptziele der Konferenz sei, zur Zusammenarbeit in der Bilanzierung in Lateinamerika zu ermutigen, da dies im Interesse der wirtschaftlichen Wachstums und der wirtschaftlichen Stabilität liege. Rechnungslegung sollte eine universelle Wirtschaftssprache sein, die über die Grenzen hinweg gelte. Um dies zu erreichen, sagte sie, muss die Bilanzierung wirtschaftliche Wirklichkeit ohne Verzerrung widerspiegeln.

Plenumsvorträge

Pamela Cox, Regionale Vizepräsidentin der Weltbank für Lateinamerika und die Karibik, sagte, dass die Bilanzierung als Ergebnis der gegenwärtigen Wirtschaftskrise an die Spitze der globalen wirtschaftlichen Agenda gerückt sei. Aufgrund der starken aufsichtsrechtlichen und wirtschaftlichen Regulierung habe Lateinamerika die Krise besser überstaden als andere Regionen der Welt – keine Bankenkrise, keine Erhöhung der Inflation, keine Abwertung der Währungen und keine Defizite der Leistungsbilanz. Dennoch gebe es einige regionale Probleme einschließlich abgeschwächten Wirtschaftswachstums und bedeutend rückgängiger Exporte. Cox nannte drei wichtige Imperative für das wirtschaftliche Wachstum Lateinamerikas: gesundes Finanzmanagement, Transparenz und Vertrauen in die Finanzberichterstattung. Insbesondere, sagte sie, bräuchten die KMU verlässliche Bilanzierung. Die traurige Auswirkung von schlechter Rechnungslegung sei mangelnder Zugang zu Kapital. Kapitalgeber verlangten akkurate und verlässliche Informationen über die finanzielle Situation eines KMU, seiner künftigen Kapitalströme, der Profitabilität und seiner Fortführungsaussichten. Sie sagte, dass die Weltbank den neuen IFRS für KMU schätze. 'Er ist ein wichtiger Schritt bei der Verbindung von Geldgebern und kleinen Unternehmen. Wir sehen großen Nutzen im IFRS für KMU.'

Roberto Vellutini, Vizepräsident für Länder der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB), sagte, dass die IDB sich zunehmend auf die nationalen treuhänderischen Systeme verlasse anstatt eigene zu installieren. Dies gelte für 21 der 26 Länder, die bei der IDB Geld aufnähmen.

Robert Bunting, Präsident des IFAC, wies auf die Bedeutung eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards für börsennotierte Unternehmen und andere Unternehmen des öffentlichen Interesses hin. Er sagte außerdem, dass der IFAC 'instrumental in der Unterstützung des IFRS für KMU' sei. Während der der Ansicht Ausdruck verlieh, dass KMU 'auf der untersten Ebene der Hierarchie' eine dritten Satz sehr einfacher Rechungslegungsstandards need benötigten, sprach Bunting auch von der Bedeutung eines 'einzelnen Satzes gemeinschaftlicher Rechnungslegungsstandards' für KMU. Er sagte, dass Banken vorsichtig dabei seien, KMU Geld zu leihen, da ihre Finanzinformationen nicht die Qualität aufwiesen, der Banken Vertrauen schenken könnten.

Makhtar Diop, Weltbank-Landesdirektor für Brasilien, sprach hauptsächlich über den Erfolg Brasiliens bei der Bekämpfung der Finanzmarktkrise. Aufgrund des starken Finanzsektors, des kleinen Hypothekenmarktes und der starken Bankenaufsicht seien die Auswirkungen eher die einer kleinen Rezession in Brasilien gewesen und nicht die einer größeren Krise. Er sagte, dass Brasilien immer noch eine transparentere Finanzberichterstattung in allen Sektoren brauche. Diop wies darauf hin, dass Brasilien die IFRS für alle börsennotierten Unternehmen, Banken und Versicherungsunternehmen ab 2010 eingeführt habe. In dieser Hinsicht sei Brasilien führend in Lateinamerika.

Nach der Finanzmarktkrise: Lektionen, die für die Finanzberichterstattung gelernt wurden

Beth Brooks, Mitglied des Global Public Policy Committee (GPPC) der sechs größten Wirtschaftsprüfungsnetzwerke, sagte, dass eine gestärkte Finanzberichterstattung der Unternehmen kritisch für die Wiederherstellung des Vertrauens in die Märkte sei. Sie wies darauf hin, dass die Führer der G-20-Nationen sich am 24. und 25. September in Pittsburgh träfen und vermutlich ihre Selbstverpflichtung auf einen einzigen Satz globaler Rechnungslegungsstandards bestätigen würden. 'Globale Standards sind grundlegend dafür, was die G-20 erreichen wollen' – besser integrierte globale Finanzmärkte. Brooks beschrieb die gegenwärtige globale Finanzmarktkrise als eine 'globale Krankheit, der man mit nationalen Mittelchen entgegentreten wolle'. Da sich das Kapital über die Grenzen bewege, seinen globale Rechnungslegungsstandards unabdingbar für eine bessere Kapitalallokation und Markteffizienz. Für die Wachstumsmärkte werden die globalen Standards die Vergleichbarkeit verbessern und das Vertrauen in die von ihnen berichteten Zahlen stärken. Globale Standards werden außerdem 'regulatorische Arbitrage' verhindern. Brooks sagte außerdem, dass der GPPC nicht nur globale Standards favorisiere sondern auch einen einzigen globalen Standardsetzer. Unter dem Verweis auf Beispiele sowohl aus den Vereinigten Staaten als auch der Europäischen Union äußerte sie Bedenken über politische Einmischung in Rechnungslegungsstandards, die 'die Qualität der Standards beeinträchtige und die Kapitalmärkte destabilisiere'. Schließlich forderte Brooks die Vereinigten Staaten auf, ein bestimmtes Datum für die Übernahme der IFRS festzulegen.

Jan Engström, IASB-Mitglied, sprach über den 'fortdauernden Bedarf starker internationaler Standards'. Er sagte, dass das Tempo, mit dem die IFRS in den letzten acht Jahren weltweit eingeführt worden seien – in derzeit 120 Ländern –, jeden überrascht hätten. Die gegenwärtige Finanzmarktkrise, sagte Engström, sei das Ergebnis schlechter Unternehmensentscheidungen in einem Umfeld, in dem politische und regulatorische Systeme versagt hätten. Politiker müssten die Wahrheit über Unternehmen wissen, um gesunde Entscheidung zur Politik treffen zu können. Engström erläuterte die Reaktionen des IASB auf die gegenwärtige Finanzmarktkrise, die mehr Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert, Vorschläge zur Konsolidierung und Ausbuchung und ein beschleunigtes Projekt zur Ersetzung des bestehenden IAS 39 beinhalten. Nach Engströms Ansicht ist der IFRS für KMU der wichtigste Standard, der vom IASB herausgegeben wurde. Es wird erwartet, dass Millionen von Unternehmen ihn übernehmen, und im KMU-Standard sind bereits Richtungsanweisungen für Änderungen an den  vollen IFRS enthalten – beispielsweise hinsichtlich der Vereinfachung von IAS 39.

Michael Hathorne, Vorsitzender des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor, wies darauf hin, dass die Finanzmarktkrise nicht nur ein Phänomen des Privatsektors sei. Viele staatliche Bilanzen seien durch einen scharfen Anstieg der Staatsschulden und -defizite geschädigt worden, dazu gäbe es bedingte Verbindlichkeiten für Garantien. Mehrzweckabschlüsse von Regierungen müssten klar zeigen, was die Regierungen als Reaktion auf die Finanzmarktkrise getan hätten und wie die Regierungen dafür zahlen würden. Der IPSASB hat drei Hauptziele:

Aufzählung Bis zum 31. Dezember 2009 soll das gegenwärtige Projekt zur Konvergenz der IPSAS mit den IFRS mit Stand vom 31. Dezember 2008 abgeschlossen sein.
Aufzählung Es sollen Leitlinien für die Berichterstattung von Regierungen über langfristige Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellt werden, insbesondere über die Berichterstattung über alle Verbindlichkeiten und die Ressourcen, mit denen diese Verbindlichkeiten erfüllt werden sollen. Hathorne sagte, dass die derzeitige barmittelbezogene Berichtsgrundlage, die von vielen Regierungen verwendet werde, diese Informationen nicht liefern könne.
Aufzählung Entwicklung des ersten internationalen Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung des öffentlichen Sektors, in dem insbesondere definiert wird, was die Zielsetzung sei und wie die Berichtseinheit definiert ist.

Er drängte auch darauf, dass die Rechnungslegungsstandards, die von Regierungen verwendet werden sollen, unabhängig von diesen Regierungen entwickelt werden müssten. Politikern würde von künftigen Generationen nicht vergeben, sagte er, wenn Verpflichtungen, die heute eingegangen würden, versteckt würden und dennoch künftig bezahlt werden müssten.

IFRS: Veränderungen, Herausforderungen und Chancen bei ihrer Übernahme

Geraldo Toffanello, Direktor für Unternehmensberichterstattung der Gerdau Gruppe (eines brasilianischen Stahlunternehmens), erläuterte die Erfahrungen seines Unternehmens beim Übergang von brasilianischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS. Er sagte, dass die Migration auf IFRS 60 größere Anpassungen im Vergleich zu den brasilianischen Rechnungslegungsgrundsätzen erfordert hätten. Die bedeutendsten Auswirkungen hätten sich aus der Einstellung der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts, der Bewertung der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert, der erfolgswirksamen Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert und der Aufnahme nicht beherrschender (Minderheiten-) Anteile ins Eigenkapital und in die Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Folgende Gerdau-Daten wurden präsentiert:

Auswirkungen der IFRS auf berichtetes Kapital (Milliarden brasilianischer Real, 1 Real = US$ 0,56)
 20082007
Brasilianische Rechungslegungsgrundsätze17,960 11,420
IFRS ohne nicht beherrschende Anteile 20,16712,700
IFRS mit nicht beherrschenden Anteilen25,04416,723

Auswirkungen der IFRS auf berichteten Gewinn (Milliarden brasilianischer Real, 1 Real = US$ 0,56)
 20082007
Brasilianische Rechungslegungsgrundsätze1,059 1,262
IFRS ohne nicht beherrschende Anteile 3,9403,550
IFRS mit nicht beherrschenden Anteilen4,9454,303

Toffanello hielt fest, dass, obwohl 2009 noch nicht vorbei sei, man erwarte, dass die Auswirkungen der IFRS aufgrund der Finanzmarktkrise ganz anders ausfallen würden – es würde bedeutende Wertminderungen und Rückgänge in den beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten geben. Er sagte, dass sein Unternehmen bei der Us-amerikanischen SEC registriert sei, weil die Aktien an der NYSE gehandelt würden, und der Übergang auf die IFRS sei von großem Nutzen gewesen, da das Unternehmen nun nicht mehr Finanzinformationen auf der Grundlage von US-GAAP erstellen müsste, was in der Vergangenheit ein kostenaufwendiger Prozess gewesen sei.

Henri Fortin, führender Spezialist für Finanzmanagement der Weltbank, erläuterte die Einzelbilder der IFRS-Einführung in Lateinamerika und der Karibik. Fast alle Länder in der Region hätten die IFRS eingeführt oder seien dabei, dies zu tun, (Kolumbien und Surinam seine Ausnahmen); dies sei generell für börsennotierte Unternehmen der Fall, in manchen Fällen sogar für mehr Unternehmen. Fortin verwies auf ein wachsendes Interesse am IFRS für KMU in der Region. Unter den Herausforderungen, die sich bei der Übernahme der IFRS in der Region gezeigt hätten, nannte Fortin:

Aufzählung die Notwendigkeit, die IFRS in die gesamte Unternehmensstruktur zu integrieren, nicht nur in die Finanzberichterstattung (beispielsweise in die Unternehmensführung und Verträge),
Aufzählung die Notwendigkeit, die Berichterstattung für Anleger und Kapitalgeber nach IFRS von den Anforderungen der Steuerbilanzierung zu trennen,
Aufzählung die Notwendigkeit, die IFRS in die Lehrpläne der universitären Bilanzierungsausbildung zu integrieren,
Aufzählung die Notwendigkeit, einer IFRS-Weiterbildung und möglicherweise eines 'IFRS-Zertifikats'.

Ramon Jubbels, IFRS-Praxispartner von KPMG Brasilien, nannte eine Reihe von Zielen beim Übergang von brasilianischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS:

Aufzählung Vergleichbarkeit von brasilianischen Unternehmen mit denen der restlichen Welt,
Aufzählung größere Transparenz, die von den IFRS gewährt wird,
Aufzählung gestärkte brasilianische Kapitalmärkte, 
Aufzählung verbesserte interne Finanzinformationssysteme,
Aufzählung verstärkte globale Anerkennung von Brasilien als bedeutende Wirtschaftsmacht.

Abschlussbemerkungen zum ersten Tag

Jose Luis Lupo, Ländervertreter für Brasilien bei der Interamerikanischen Entwicklungsbank, beschloss den Tag, indem er sagte, dass die Finanzmarktkrise gezeigt hätte, dass 'dies der Moment ist' für IFRS. Die Länder brauchten verlässlichere Informationsstandards, in die die Anwender Vertrauen haben könnten.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

24. September 2009: Vorgeschlagene Reform der Finanzaufsicht in Europa

Die Europäische Kommission hat Legislativvorschläge verabschiedet, um die Beaufsichtigung des Finanzsektors in Europa erheblich zu verschärfen. Die Vorschläge sind dazu gedacht

Aufzählung die Stabilität der Finanzmärkte in der gesamten EU nachhaltig zu stärken,
Aufzählung die kohärente Anwendung und Durchsetzung derselben grundlegenden technischen Regeln sicherzustellen,
Aufzählung Systemrisiken frühzeitig zu erkennen,
Aufzählung in Notfällen erheblich wirksamer gemeinsam handeln zu können und
Aufzählung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden beizulegen.

In der zughörigen Presseerklärung heißt es: "Die derzeitige Finanzkrise hat Schwächen im Aufsichtssystem der EU zutage treten lassen und gezeigt, dass trotz des über zehnjährigen Bestehens des europäischen Binnenmarkts und der wichtigen Rolle, die Europäische Einrichtungen mittlerweile spielen, die Aufsicht nach wie vor national organisiert ist." Die Legislativvorschläge gehen diese Schwächen an. Im Einzelnen schaffen sie:

Aufzählung einen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll („Makroaufsicht“). Der ESRB gibt Frühwarnungen zu sich abzeichnenden Systemrisiken ab und empfiehlt bei Bedarf konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung;
Aufzählung ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS) zur Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute („Mikroaufsicht“), ein Netz der nationalen Finanzaufsichtsbehörden, die mit den neuen Europäischen Aufsichtsbehörden, die aus den bestehenden Ausschüssen für das Bankwesen, den Wertpapierhandel sowie das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen, zusammenarbeiten. Geplant sind:
Aufzählung eine Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA),
Aufzählung eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und
Aufzählung eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).

Eine genaue Darstellung der Legislativvorschläge finden Sie in der Presseerklärung der EU-Kommission (25 KB). Sie werden von den bestehenden drei EU-Finanzaufsichtsorgangen CESR, CEBS und CEIOPS unterstützt, die durch die drei neuen Behörden ersetzt würden. Die gemeinsame Presserklärung der drei Organe finden Sie hier (in englischer Sprache, 44 KB). Die Kommission drängt auf rasche Verabschiedung durch den Rat und das Parlament, damit die neuen Struktur 2010 ihre Arbeit aufnehmen kann.

 

23. September 2009: Agendaseiten aktualisiert

Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom September 2009 und der Sondersitzung des IASB vom 22. September 2009 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln:

Aufzählung Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Aufzählung Ausbuchung
Aufzählung Darstellung des Abschlusses
Aufzählung Erlöserfassung
Aufzählung Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
Aufzählung Finanzinstrumente: Nachfolgeregelung für IAS 39: Klassifizierung und Bewertung
Aufzählung Finanzinstrumente: Nachfolgeregelung für IAS 39: Wertminderungen
Aufzählung Finanzinstrumente: Nachfolgeregelung für IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Aufzählung Klassifizierung von Bezugsrechten (vorgeschlagene Änderung an IAS 32)
Aufzählung Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden
Aufzählung Leasingverhältnisse
Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Aufzählung Rahmenkonzept: Phase A (Zielsetzung und qualitative Merkmale)
Aufzählung Rahmenkonzept: Phase D (Berichtseinheit)
Aufzählung Schulden - Änderungen an IAS 37
Aufzählung Versicherungsverträge

 

23. September 2009: Vertreter der EU-Kommission im Aufsichtsrat von EFRAG
Mit Beschluss vom 21. September 2009 hat die EU-Kommission zwei Vertreter für den Aufsichtsrat der neu strukturierten Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nominiert: Aldona Kamela-Sowinska und Angelo Provasoli. Pedro Solbes Mira, der Vorsitzende des Aufsichtsrats, war bereits im Juli 2009 ebenfalls von der EU-Kommission nominiert worden.

 

23. September 2009: Stellungnahmen des RIC zum IFRIC D25
Die vom Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) verabschiedete Stellungnahme zum IFRIC-Entwurf D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente steht auf der Internetsete des DRSC zum Herunterladen bereit (in englischer Sprache, 31 KB). Im Großen und Ganzen stimmt das RIC den Vorschlägen zu. Im Hinblick auf einzelne Punkte unterbreitet das RIC jedoch einige Anmerkungen.

 

23. September 2009: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 22. September
Der International Accounting Standards Board hat am Dienstag, den 22. September 2009 eine Sondersitzung in seinen Londoner Büroräumen abgehalten. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.

 

23. September 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die Merkblätter Nr. 1 bis 10 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 11 eingestellt:

Aufzählung In Merkblatt Nr. 11 (22. September 2009) wird Abschnitt 13 des IFRS für KMU erörtert, der sich der Bilanzierung von Vorräten widmet. Laden Sie sich Bulletin Nr. 11 herunter (in spanischer Sprache, 201 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

23. September 2009: Verlautbarung des IASCF-Überwachungsgremiums
Das Überwachungsgremium der IASC-Stiftung hat eine Verlautbarung zu Prinzipien der Rechnungslegungsstandards und der Standardsetzung herausgegeben. In der Verlautbarung wird die Notwendigkeit betont, hochwertige Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen, um das Vertrauen der Kapitalgeber bei ihren Anlageentscheidungen sicherzustellen. Das Überwachungsgremium sagte, dass 'Unabhängigkeit und Transparenz' ein wesentlicher Bestandteil des Konsultationsprozesses des Standardsetzers sind. Das Überwachungsgremium ist eine Gruppe von Kapitalmarktbehörden, mit denen die IASCF eine Beziehung in Hinblick auf öffentliche Rechenschaftspflicht eingegangen ist. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus der Verlautbarung des Überwachungsgremiums:
Finanzstandards und -verordnungen, die in Mitten einer Krise geschaffen oder geändert werden, müssen sorgfältig erwogen werden. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die gegenwärtige Überprüfung der Rechnungslegungsstandards, da diese Standards eine wichtige Rolle in der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen spielen und diese Berichterstattung wiederum einen wichtigen Teil der Grundlage bildet, auf denen faire und wirksame Kapitalmärkte basieren. Finanzmarktkrisen haben schon immer Panik an den Kapitalmärkten ausgelöst, und die Aufsichten und die Standardsetzer haben erkannt, dass eine Marktpanik nicht zur einer Aufsichtspanik werden darf, bei der dann wichtige regulatorische Grundsätze unweigerlich unterminiert werden, wenn man sich bemüht, rasch auf die Symptome einer Marktkrise zu reagieren – und nicht auf die Ursachen.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Aufzählung Verlautbarung des Überwachungsgremiums (87 KB)
Aufzählung Presseerklärung der Treuhänder der IASCF, die die Verlautbarung begrüßen (97 KB)
Aufzählung Presserklärung der Treuhänder des FASB, die die Verlautbarung unterstützen

 

22. September 2009: EFRAG-Stellungnahme zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB seine Stellungnahme zum Entwurf Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung eingereicht (in englischer Sprache, 271 KB). EFRAG warnt vor unbeabsichtigten Auswirkungen der Unterteilung des Projekts in drei Phasen und äußert sich ansonsten wie folgt:

Zustimmung zu einem gemischten Bewertungsmodell, zur Vereinfachung des bestehenden Klassifizierungsmodells und zum Vorschlag, dass die Klassifizierung von Finanzinstrumenten davon abhängen soll, ob die Kapitalströme eines Instruments in enger Beziehung zu den Beträgen stehen, die aus dem Finanzinstrument fließen.

Ablehnung der Behandlung eingebetteter Derivate, des Verbots der Umklassifizierung von Instrumenten in andere Kategorien, der Streichung der Verlässlichkeitsausnahme und der Vorschrift, dass ein Unternehmen, das sich entscheidet, eine Eigenkapitalanlage nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, den gesamten Ertrag des Instrument im sonstigen Gesamtergebnis darzustellen hat ohne irgendeinen Teil davon durch die Gewinn- und Verlustrechnung recyceln zu können.

 

22. September 2009: Ergebnisse der 135. DSR-Sitzung
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 31. August und 1. September 2009 seine 135. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (fünf Seiten, 59 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom September 2009 können Sie hier herunterladen (68 KB).

 

21. September 2009: IDW nimmt Stellung zur Übernahme der ISA in Europa
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu dem Konsultationspapier der EU-Kommission zur Einführung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) Stellung genommen. Das IDW unterstützt die Übernahme der ISA für gesetzliche Abschlussprüfungen und begrüßt gleichzeitig, dass die EU-Kommission in dem Konsultationspapier die vom IDW angeregte Diskussion zur verhältnismäßigen Anwendung der ISA auf Unternehmen verschiedener Größe und Komplexität ("Skalierbarkeit") aufgreift. Auf der Internetseite des IDW stehen die englischsprachige Stellungnahme (144 KB) sowie eine Zusammenfassung in deutscher Sprache zur Verfügung (35 KB).

 

21. September 2009: Erste Sitzung des neuen Aufsichtsrats von EFRAG
Am 14. September 2009 trat der Aufsichtsrat der neu strukturierten Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) das erste Mal zusammen. Der Aufsichtsrat nahm unter anderem die Berichte des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) und des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) entgegen und ernannte die Mitglieder des Nominierungsausschusses. EFRAG hat einen englischsprachigen Bericht von der Sitzung veröffentlicht (159 KB).

 

21. September 2009: Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen – Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Standardentwurf ED/2009/5: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bis zum 28. September 2009 eingereicht werden können. Der Entwurf war vom IASB am 28. Mai 2009 herausgegeben worden. In ihm werden Leitlinien dazu vorgeschlagen, wie der beizulegende Zeitwert bemessen werden soll, wo dies durch die bestehenden Standards gefordert wird. In dem Entwurf wird nicht vorgeschlagen, die Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in irgendeiner Weise auszudehnen. Mit ihm würden zusätzliche Angaben dazu gefordert, wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der Vorschläge würden die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den einzelnen IFRS durch eine einzige, einheitliche Definition des beizulegenden Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende Leitlinien zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt. Ausgangspunkt für die Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der äquivalente US-amerikanische Standard SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in seiner überarbeiteten Fassung. Die vorgeschlagene Definition des beizulegenden Zeitwerts ist identisch mit der in SFAS 157, und die unterstützenden Leitlinien entsprechen ebenfalls größtenteils den Leitlinien nach US-GAAP.

 

21. September 2009: IOSCO berät zu Prüfungsthemen

Der Fachausschuss der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat drei miteinander in Beziehung stehende Konsultationsberichte herausgegeben, die von seiner Arbeitsgruppen zu Prüfungsdienstleistungen erstellt wurden.

Die drei IOSCO-Berichte behandeln folgende Sachverhalte:
Aufzählung Transparenz von Firmen, die börsennotierte Unternehmen prüfen. In diesem Papier wird untersucht, ob eine verbesserte Transparenz der Governance von Prüfungsfirmen, Indikatoren für die Prüfungsqualität und geprüften Abschlüssen die Prüfungsqualität sowie die Verfügbarkeit und Erbringung von Prüfungsdienstleistungen erhalten und verbessern könnten.
Aufzählung Kommunikation durch den Prüfer. In diesem Papier geht es darum, ob Änderungen am Standardprüfungsbericht oder zusätzliche Kommunikation durch den Prüfer angezeigt sind, um Bedenken über die Effektivität von Standardprüfungsberichten bei der Übermittlung wichtiger Informationen über die Prüfung und den Prüfungsprozess an den Anleger zu begegnen.
Aufzählung Eigentümerstrukturen für Prüfungsfirmen. Dieses Papier hat die Auswirkung von Beschränkungen bei den Eigentumsverhältnissen von Prüfungsgesellschaften auf die Marktkonzentration für die Prüfung großer Emittenten zum Gegenstand. In dem Papier wird der gegenwärtige Status der Konzentration von Prüfungsfirmen beschrieben und mögliche Vorteile hinsichtlich der Verfügbarkeit von Prüfungsdienstleistungen durch die Abschaffung von Eigentümerbeschränkungen untersucht. Zudem wird die adverse Wirkung erörtert, die eine Abschaffung von Eigentümerbeschränkungen auf die Kompetenz, die Professionalität, die Unabhängigkeit und die Prüfungsqualität einer Prüfungsgesellschaft haben mag. In dem Papier werden ferner die Vor- und Nachteile einer Genehmigung alternativer Formen der Eigentumsverhältnisse und Governance von Prüfungsgesellschaften erwogen.

Stellungnahmen werden bis zum 1. Dezember 2009 erbeten. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Konsultationsbericht: Transparenz von Firmen, die börsennotierte Unternehmen prüfen (399 KB)
Aufzählung Konsultationsbericht: Kommunikation durch den Prüfer (600 KB)
Aufzählung Konsultationsbericht: Untersuchung der Eigentümerstrukturen von Prüfungsgesellschaften durch Personen außerhalb des Berufsstands (362 KB)
Aufzählung Pressemitteilung von IOSCO (383 KB)

 

21. September 2009: HK berät zur Akzeptanz der Bilanzierung auf dem chinesischen Festland
Die Börsen und Clearingstellen von Hongkong (Hong Kong Exchanges and Clearing Limited, HKEx) haben ein Konsultationspapier hinsichtlich eines vorgeschlagenen Rahmens veröffentlicht, welchem zufolge die Anwendung der Bilanzierungs- und Prüfungsstandards auf dem chinesischen Festland durch dort eingetragene Unternehmen, die an der Börse von Hongkong gelistet sind, sowie von auf dem chinesischen Festland durch das Finanzministerium und die chinesische Börsenaufsicht zugelassene Prüfungsgesellschaften ab 2010 akzeptiert werden können (in englischer Sprache, 389 KB). Gegenwärtig müssen Unternehmen des chinesischen Festlands für Zwecke einer Börsennotierung in Hongkong entweder die IFRS oder die Rechnungslegungsstandards von Hongkong (die mit den IFRS übereinstimmen) anwenden. Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 23. Oktober 2009 erbeten.

 

20. September 2009: IFRS in der kanadischen Versicherungsbranche

Unsere kanadischen Kollegen haben die Publikation Kanadische Versicherungsbranche: ein klarer Weg zur IFRS-Umstellung herausgebracht (in englischer Sprache, 159 KB). In dieser Broschüre werden die Bilanzierungserwägungen und andere Überlegungen hervorgehoben, die für die Versicherungsbranche in Kanada wichtig ist, wenn diese den Übergang auf IFRS im Jahr 2011 gestaltet. Zu den abgedeckten Themen gehören:

Aufzählung Versicherungsverträge - Klassifizierung der Produkte
Aufzählung Versicherungsverträge - Darstellung des Abschlusses und Angabesachverhalte
Aufzählung Versicherungsverträge - eingebettete Derivate und Unbundling
Aufzählung Versicherungsverträge - Bewertungsansatz
Aufzählung Finanzinstrumente

 

20. September 2009: Vergleich zwischen IFRS und den Rechnungslegungsstandards von Hongkong
Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Hongkong hat seinen Vergleich zwischen den Rechnungslegungsstandards von Hongkong und den International Financial Reporting Standards auf den aktuellen Stand gebracht (in englischer Sprache, 99 KB). Er spiegelt nunmehr die Unterschiede mit Rechtsstand 1. Juli 2009 wider. Alle Unterschiede bestehen faktisch in den Übergangsvorschriften und den Daten des Inkrafttretens.

 

19. September 2009: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im September
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 15. September 2009 bis Freitag, den 18. September 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift aller Tage der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.

 

19. September 2009: Chinesische Übersetzungen von zwei IFRS-Newslettern
Unsere chinesischen Kollegen haben die Übersetzungen von zwei IAS Plus Update-Newslettern veröffentlicht:

Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender

Aufzählung Chinesische Übersetzung (203 KB)
Aufzählung Englisches Original (78 KB)

IASB veröffentlicht Sammelentwurf zu den jährlichen Verbesserungen

Aufzählung Chinesische Übersetzung (249 KB)
Aufzählung Englisches Original (71 KB)

 

18. September 2009: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im September
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 15. September 2009 bis Freitag, den 18. September 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift aller Tage der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.

 

18. September 2009: Analyse des Diskussionspapiers zu Rohstoffindustrien
Die Arbeitsgruppe Energien und Ressourcen unserer australischen Kollegen haben die sechste Ausgabe ihres Extracting Value-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 204 KB), eine Sonderausgabe, die sich exklusiv dem Entwurf eines Diskussionspapiers zu Rohstoffindustrien widmet, der jüngst 'zu Informationszwecken' vom IASB veröffentlicht worden ist. Obwohl in dem Diskussionspapier auf den ersten Blick Ansätze vorgeschlagen werden, die zu Ergebnissen führen, die den geläufigen den Praxis ähneln, gibt es eine Reihe von interessanten Sachverhalten und Erwägungen, die aus dem Diskussionspapier entstehen – beispielsweise eine möglicherweise verpflichtende Aktivierung von Explorationsaufwand und Angabe von viel mehr Informationen zum beizulegenden Zeitwert der Reserven und Ressourcen. Diese Ausgabe des Newsletters untersucht einige dieser Sachverhalte und bietet eine wirtschaftliche und pragmatische Analyse der Vorschläge. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs:

Zusammengefasst wird im Diskussionspapier folgendes vorgeschlagen:

Aufzählung Einführung von Definitionen mineralischer Reserven und Ressourcen, die auf der Praxis der Branche aufbauen,
Aufzählung Streichung der 'Phasenbilanzierung' – separater Bilanzierung von Exploration und Evaluation, Entwicklung, Produktion etc. – und Ersetzung durch einen einzigen Vermögenswert, entweder einen 'mineralischen Vermögenswert' oder einen 'Öl- oder Gasvermögenswert',
Aufzählung Bilanzierung von Bergbau- oder Öl-und-Gas-Projekten unter Verwendung einer 'Buchungseinheit', die im Wesentlichen der 'Interessenbereich'-Bilanzierung entspricht, die nach den gegenwärtigen Standards normalerweise in Australien angewendet wird,
Aufzählung Vorschrift einer Bewertung auf Basis von Anschaffungskosten aber Ermutigung zur Verwendung anderer Bewertungen wie beispielsweise Barwert oder eher noch beizulegender Zeitwert,
Aufzählung Beibehaltung eines modifizierten Wertminderungsansatzes für Vermögenswerte in der Explorations- und Evaluationsphase,
Aufzählung Einführung umfassender Angaben einschließlich einer Art von 'standardisiertem Wert' für Reserven/Ressourcen und möglicherweise eine Reaktion auf die Lobby, die die Sichtweise 'Zeig, was Du zahlst' vertritt.

 

18. September 2009: Weitere Sondersitzung des IASB am 22. September 2009
Vor zwei Tagen hatten wir Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass der International Accounting Standards Board am 29. September 2009 eine zweistündige Sondersitzung abhalten wird. Der IASB hatte im April 2009 entschieden, dass man gegebenenfalls zusätzliche Boardsitzungen abhalten wolle, um die Arbeit am Projekt zur Ersetzung der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente voranzutreiben. Gestern hat der IASB nun bekannt gegeben, dass es bereits in der kommenden Woche eine weitere derartige Sondersitzung geben wird, und zwar am 22. September 2009. Sie beginnt um 11:00h Londoner Zeit und wird etwa zwei Stunden dauern. Insbesondere werden die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten besprochen sowie ihre Wertminderung. Die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie hier.

 

17. September 2009: IFRS für KMU in spanischer Sprache veröffentlicht
Der IASB hat auf seiner Internetseite den IFRS für KMU in spanischer Sprache veröffentlicht (NIIF para las PYMES). Die drei Dateien – Standard, Grundlage für Schlussfolgerungen, Leitlinien – können kostenfrei heruntergeladen werden; eine Registrierung ist erforderlich.

 

17. September 2009: Schreiben der EU für den G-20-Gipfel bezieht sich auf IFRS
Die Europäische Kommission hat im Umfeld des demnächst stattfindenden Gipfels der Führer der G-20 ein Memorandum mit dem Titel Europäische Kommission fordert eine gemeinsame EU-Position beim G-20-Gipfel in Pittsburgh herausgegeben (in englischer Sprache, 21 KB). (PDF 21k). In Bezug auf IASB-bezogene Themen hält die Kommission folgendes fest:
Die EU sollte auch eine erneute Selbstverpflichtung der G-20 zu erreichen suchen, das Tempo der Übernahme von Rechnungslegungsstandards und der Einführung durch bisher nicht kooperierende Rechtskreise zu erhöhen. Es ist unabdingbar, dass sich der IASB eine angemessene Reform der Bilanzierungsregeln liefert, um sicherzustellen, dass Bedenken in Bezug auf die Finanzstabilität vollständig berücksichtigt werden, um die Prozyklizität im System zu verringern. Konvergenz auf hochwertige Rechnungslegungsstandards bleibt höchste Priorität in der EU; dies gilt insbesondere für Finanzinstrumente. Die EU muss sich sich daher einer starken politischen Verpflichtung auf eine ausgewogene Konvergenz auf hochwertige Standards nicht später als 2010 versichern. In Bezug auf nicht kooperierende Rechtskreise sollte ein Fahrplan vereinbart werden, um die Arbeit abzuschließen, und dieser sollte Meilensteine enthalten, um die Einhaltung überprüfen zu können.

 

17. September 2009: Stellungnahme der EU-Kommission zum IASB-Entwurf zu Finanzinstrumenten
Die Europäische Kommission hat gegenüber dem IASB Stellung genommen bezüglich dessen Entwurf zu Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung. Neben Bedenken in Hinblick auf einige Aspekte, die Bestandteil des Entwurfs sind, kritisiert die EU-Kommission insbesondere, dass viele Forderungen, die seit längerem bestehen, nicht im Entwurf behandelt werden. Dies gelte insbesondere für die Wertminderung von Schuldtiteln, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (327 KB).

 

17. September 2009: Acht Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, vor dem Hintergrund der jüngst erfolgten Übernahmen von Änderungen an den IFRS für die Anwendung in Europa aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 16. September 2009 herunter (in englischer Sprache, 127 KB). Derzeit wurden die folgenden acht IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

Aufzählung IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)

Interpretationen

Aufzählung IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
Aufzählung IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

Aufzählung IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
Aufzählung IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate
Aufzählung Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben
Aufzählung IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern
Aufzählung IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen

 

17. September 2009: Heads Up zum FASB-Entwurf zu Öl- und Gasreserven
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache, 148 KB), in dem der kürzlich vom FASB veröffentlichte Entwurf einer vorgeschlagenen Aktualisierung des Bilanzierungsstandards für die Schätzung von Öl- und Gasreserven sowie die zugehörigen Angaben erläutert wird. Der Zweck des Entwurfs liegt darin, die gegenwärtigen Vorschriften zur Schätzung und zu Angaben in Bezug auf die Reserven und das Bilanzierungsstandardkodifizierungsthema 932 Rohstoffindustrien - Öl und Gas den Vorschriften der endgültigen SEC-Regelung Modernisierung der Vorschriften hinsichtlich der Berichterstattung über Öl und Gas anzupassen (in englischer Sprache, 629 KB) anzupassen, die im Dezember 2008 veröffentlicht worden war. Die vorgeschlagene Änderung würde für Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 31. Dezember 2009 enden. Der IASB verfolgt ein eigenes Projekt zu Rohstoffindustrien.

 

17. September 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im September
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 15. September 2009 bis Freitag, den 18. September 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift aller Tage der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier. Unter anderem kam der Board grundsätzlich überein, einen Standard zu Schulden herauszugeben, der IAS 37 ersetzen soll.

 

16. September 2009: Zwei Webcasts zur Ersetzung von IAS 39 am 23. September

Am 23. September 2009 bietet der Stab des IASB zwei Webcasts zum Projekt zur Ersetzung von IAS 39 an. Die Webcasts werden um 11:00h und um 17:00h Londoner Zeit ausgestrahlt und sich den folgenden Themen widmen:

Aufzählung Überblick über die Rückmeldungen, die zum Entwurf Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung, die Bitte um Rückmeldungen zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und das Diskussionspapier zum Kreditrisiko in der Bewertung von Schulden eingegangen sind und
Aufzählung die nächsten Schritte im Projekt zur Ersetzung von IAS39 unter Berücksichtigung der Erörterungen auf der IASB-Sitzung im September.

Eine Möglichkeit zur Anmeldung als Zuhörer finden Sie auf der Projektseite des IASB.

 

16. September 2009: Die Treuhänder der IASCF wenden sich an Barack Obama und die G-20

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB, haben sich in einem Schreiben an den US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama gewendet, der Gastgeber der nächsten Zusammenkunft der G-20 am 24. und 25. September in Pittsburgh sein wird. Der Zweck des Schreibens liegt darin, die G-20 zusammenfassend über die Fortschritte zu informieren, die die IASCF und der IASB in Bezug auf die Empfehlungen zu Rechnungslegungsstandards gemacht haben, die von den G-20 auf ihren Zusammenkünften in Washington im November 2008 und in London im April 2009 ausgesprochen worden waren. Neben der Überarbeitung der Satzung wird insbesondere der aktuelle Stand bei der Ersetzung von IAS 39 herausgestrichen. In einem Anhang zum Schreiben werden die einzelnen Schritte separat aufgeführt, die die IASCF und der IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise vorgenommen haben.

Aufzählung September 2009: Schreiben an Barack Obama (in englischer Sprache, 39 KB)
Aufzählung April 2009: Erklärung der G-20 und Antwort des IASB
Aufzählung November 2008: Bericht vom G-20-Gipfel
Aufzählung IAS PLUS-Seite mit umfassenden Informationen zur Finanzmarktkrise

 

16. September 2009: Zusätzliche IASB-Sitzung am 29. September 2009
Der International Accounting Standards Board hatte im April 2009 entschieden, dass man gegebenenfalls zusätzliche Boardsitzungen abhalten wolle, um die Arbeit am Projekt zur Ersetzung der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente voranzutreiben. Eine solche zusätzliche Sitzung ist nun für den 29. September 2009 anberaumt worden. Sie beginnt um 11:00h Londoner Zeit und wird etwa zwei Stunden dauern. Die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie hier.

 

16. September 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im September
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 15. September 2009 bis Freitag, den 18. September 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift aller Tage der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.

 

16. September 2009: Gesprächsrunden zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Im November und Dezember 2009 wird der IASB Gesprächsrunden zu seinen Vorschlägen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert anbieten. Im Mai 2009 hatte der IASB einen Entwurf vorgeschlagener Leitlinien dazu herausgegeben, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn dies durch bestehende Standards gefordert wird. Zu den Vorschlägen in diesem Entwurf werden jetzt Gespräche am Runden Tisch in Nordamerika, Asien und Europa angeboten:

Aufzählung 2. November 2009 in Norwalk, Connecticut
Aufzählung 27. November 2009 in Tokio
Aufzählung 11. Dezember 2009 in London

Weitere Informationen zum Ablauf und zu den Anmeldemodalitäten finden Sie hier.

 

16. September 2009: Anmeldefrist für die Gesprächsrunden zur Überarbeitung der Satzung endet in Kürze
Die IASCF weist darauf hin, dass die Anmeldefrist für die beiden weiteren Gesprächsrunden zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung in Kürze endet. Sie finden in New York am 6. Oktober 2009 und in Tokio am 21. Oktober 2009 statt. Details zu den Veranstaltungsorten und -zeiten sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Die Übersetzung der Mitschrift der ersten Gesprächsrunde zum zweiten Teil der Überarbeitung steht Ihnen hier zur Verfügung.

 

16. September 2009: Europäische Konferenz zu Derivaten und der Finanzmarktkrise
Am 25. September 2009 lädt die Europäische Kommission Industrievertreter, Wissenschaftler und hochrangige Vertreter der europäischen und US-amerikanischen Finanzaufsichten ein, um gemeinsam neue Ansätze in Bezug auf Derivate zu erörtern. Die Konferenz wird den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, ihre Ansichten und Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise vorzustellen. Sie stellt das Ende der öffentlichen Konsultationsphase zu Derivaten dar, die von der EU-Kommission am 3. Juli 2009 eröffnet worden war. Die Ergebnisse dieser Konsultation und der Konferenz werden in die Schlussfolgerungen einfließen, die die Kommission bis Ende Oktober veröffentlichen wird. Die Konferenz steht Beobachtern der Presse offen. Die Tagesordnung der Konferenz und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

 

16. September 2009: FINMA legt Bericht zur Finanzmarktkrise vor
Mit dem Bericht „Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht“ legt die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA eine umfassende Analyse der Finanzmarktkrise sowie des Verhaltens der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vor. Die Ursachen der Krise und die davon ausgehenden Gefahren wurden von allen Beteiligten nicht rechtzeitig erkannt. Darüber hinaus zeigt die Analyse einzelne Mängel und teilweise zu wenig Durchsetzungskraft in der Bankenaufsicht auf. Verknüpfungen auf den Bericht und eine Zusammenfassung der Kernpunkte finden Sie in der Presseerklärung der FINMA.

 

16. September 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die Merkblätter Nr. 1 bis 9 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 10 eingestellt:

Aufzählung In Merkblatt Nr. 10 (15. September 2009) wird die Erörterung der Behandlung von Finanzinstrumenten fortgesetzt, die in Merkblatt Nr. 5 begonnen worden war. Diese Ausgabe widmet sich der Bewertung von Finanzinstrumenten. Laden Sie sich Bulletin Nr. 10 herunter (in spanischer Sprache, 175 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

16. September 2009: EU übernimmt weitere Änderungen an IAS 39
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 16. September 2009 die Verordnung (EG) Nr. 839/2009 der Kommission vom 15. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Geeignete Grundgeschäfte) in europäisches Recht übernommen.

 

16. September 2009: Tagesordnung für die 136. DSR-Sitzung
Auf der Internetseite des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee wurde die Agenda für die 136. Sitzung des DSR am 01. und 02. Oktober 2009 eingestellt. Die Tagesordnung sowie weitere Informationen, u.a. Links für die Anmeldung finden Sie hier.

 

15. September 2009: Mitschrift von der amerikanischen Gesprächsrunde zu Finanzinstrumenten
Der IASB und der FASB luden gemeinsam am Montag, den 14. September 2009 zu einer Gesprächsrunde zum Standardentwurf Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung in die Geschäftsräume des FASB in Norwalk, Connecticut ein. An der Diskussion nahmen Vertreter des IASB und des FASB und Mitglieder ihrer Anwenderkreise aus den Bereichen Banken, Versicherer, Händler, Prüfungsgesellschaften, Finanzanalysten und Versicherungs- und Wertpapieraufsichten teil. Der fachliche Direktor des FASB, Russ Golden leitete die Sitzung. Von Seiten der Organisationen nahmen an der Runde die FASB-Mitglieder Bob Herz, Tom Linsmeier, Mark Siegel und Larry Smith sowie die IASB-Mitglieder Steve Cooper (per Videoschaltung), Patrick Finnegan, Jim Leisenring, Patricia McConnell und John T. Smith teil. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Gesprächsrunden getätigt haben, finden Sie nachfolgend. Es wurden keine Entscheidungen getroffen. Unsere Zusammenfassung des Projektverlaufs finden Sie hier. Die Mitschrift der europäischen Gesprächsrunde steht Ihnen hier zur Verfügung.
Mitschrift von der amerikanischen Gesprächsrunde zu Finanzinstrumenten
14. September 2009

Bewertungskategorien

Die Teilnehmer brachten gemischte Ansichten zum jeweiligen Nutzen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten für Posten zum Ausdruck, die nicht auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts gesteuert werden. Ein Teilnehmer äußerte die Ansicht, dass es immer besser sei auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts und nicht der fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, da der beizulegende Zeitwert die möglichen Risiken und Marktschwankungen einfange, die nun mal Bestandteil von Finanzinstrumenten seien, während die fortgeführten Anschaffungskosten sich als eine weniger relevante Bewertungsgrundlage für die Adressaten von Abschlüssen herausgestellt hätten, die daran interessiert seien, was das Nettovermögen eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt wert sei.

Eine Reihe von Teilnehmern aus dem Bankensektor deuteten Unterstützung für einen zweistufigen Test für fortgeführte Anschaffungskosten an, der auf dem Geschäftsmodell und den Bedingungen des Instruments basiert ähnlich dem vom IASB vorgeschlagenen. Sie betonten jedoch, dass der erste Test sich auf das Geschäftsmodell des Unternehmens beziehen sollte (beispielsweise ob das Instrument auf Grundlage einer vertraglichen Rendite gesteuert werde oder auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts) und dass die Merkmale des Finanzinstruments (ob beispielsweise das Instrument für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommt, wenn die Schwankungen der Zahlungsströme betrachtete werden) zweitrangig sein sollten.

Einige fragten, ob eine Bilanzierung, die auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens gründe, stringent genug sei. Geschäftsmodelle ändern sich im Laufe der Zeit. Ein Unternehmen, dass beabsichtig, ein Instrument bis zur Endauszahlung und wegen des Erhalts der vertraglichen Renditen zu halten, könne in Abhängigkeit der Vermögenswertqualität bankrott gehen. Darüber hinaus könne das Unternehmen verschiedene Desks haben, die auf unterschiedlicher Grundlage gesteuert würden.

Vertreter der Versicherungsbranche und der Versicherungsaufsichten äußerten Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit unbeabsichtigter Auswirkungen, wenn ein neuer Finanzinstrumentestandard entwickelt wird, ohne dass die Bilanzierung von Schulden von Versicherungsunternehmen berücksichtigt wird. Insbesondere waren sie besorgt, dass die Bilanzierungsregeln zu einem bilanziellen Ungleichgewicht führen könnten auch wenn die Vermögenswerte und Schulden einander wirtschaftlich entsprechen.

Einige Teilnehmer betonten, dass die Adressaten von Abschlüssen oft sowohl nach Angaben zum beizulegenden Zeitwert als auch nach fortgeführten Anschaffungskosten für das gleiche Finanzinstrument gucken würden. Solange die Adressaten die Informationen, die sie benötigten, in irgendeiner Form zeitnah erhalten würden, wäre es weniger von Bedeutung, wie die Grenze zwischen den einzelnen Bewertungskategorien für Bilanzierungszwecke gezogen würden. Einige Vertreter der Adressaten gaben der Meinung Ausdruck, dass die Ersteller von Abschlüssen zwei Bilanzen zur Verfügung stellen sollten: eine auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts und eine auf Grundlage der fortgeführten Anschaffungskosten. Ein IASB-Mitglied fragte, ob der Board die Darstellung der Informationen zum beizulegenden Zeitwert in Klammern im Hauptteil der Bilanz fordern sollte oder in einer auffälligen umfassenden Angabe im Anhang. Eine Darstellung der Fair-Value-Angabe  in Klammern im Hauptteil der Bilanz könne der Forderung nach einem Ansatz zuvorkommen, bei dem die Finanzinstrumente in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden aber die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, was ein Hauptbestandteil des vorläufigen Modells des FASB sei.

Ein Teilnehmer äußerte die Ansicht, dass eine Ansatz zum beizulegenden Zeitwert über das Gesamtergebnis für Postionen angemessen sein könnte, die einer größeren Unsicherheit in der Bewertung unterliegen, da die Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz dargestellt würden, ohne dass die Gewinn- und Verlustrechnung durch die Ertragsschwankungen verzerrt würde.

Ein Teilnehmer verlangte eine umfassende Studie der Nützlichkeit der derzeitigen Fair-Value-Angaben für Finanzinstrumente. Einige mögliche Einschränkungen der derzeitigen Fair-Value-Angaben, die festgehalten wurden, schlossen die folgenden ein: (1) die Tatsache, dass ein Eingangspreiskonzept und nicht ein Abgangspreiskonzept bei der Erstellung dieser Angaben verwendet würde, (2) Fragen der Portfoliobewertung und (3) die Solidität ihrer Erstellung. Ein Boardmitglied deutete an, dass auf Grundlage der von Adressaten von Abschlüssen eingegangenen Rückmeldungen deutlich würde, dass die Informationen im Anhang nicht so stringent seien wie die Informationen im Hauptteil des Abschlusses. Ein anderer Teilnehmer hob die Notwendigkeit hervor, Informationen zum beizulegenden Zeitwert im Hauptteil des Abschlusses zu fordern, um sicherzustellen, dass diese Informationen den Anlegern in der Ergebnismeldung der Unternehmen kommuniziert würde.

Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten

Ein IASB-Mitglied erläuterte, dass die Option, "beizulegender Zeitwert durch sonstiges Gesamtergebnis" für Eigenkapitalinstrumente ohne Recycling der Gewinne und Verluste bei Realisierung zum Teil deshalb beabsichtigt sei, um die Notwendigkeit komplexer Wertminderungstests zu vermeiden. Viele Teilnehmer Teilnehmer jedoch sprachen sich für ein Recycling bei Realisierung aus. Es gab keine Unterstützung für einen Ansatz zum niedrigeren Wert von Anschaffungskosten oder Marktpreis für solche Eigenkapitalanlagen.

Vertreter aus der Versicherungsbranche äußerten die Ansicht, dass die Unterscheidung zwischen realisierten und nicht realisierten Gewinnen und Verlusten wichtig sei in langfristigen Versicherungsgeschäften. Wenn ein Portfolio von Eigenkapitaltiteln langfristig gehalten wird, um langfristige Versicherungsschulden zu unterstützen, können kurzfristige Schwankungen im beizulegenden Zeitwert wenig bedeuten. Deshalb sollten solche Änderungen im beizulegenden Zeitwert nicht in den Nettoertrag eingerechnet werden.

Adressaten äußerten die Ansicht, dass die Bewertung der Gesamtergebnisrechnung zunehmend bedeutender würden. Analysten würden normalerweise Anpassungen auf Grundlage des berichteten Nettoergebnisses vornehmen, aber ein besserer Ansatz wäre sicherlich, direkt bei der Gesamtergebnisrechnung anzusetzen.

Verbriefungstranchen

Vertreter aus dem Bankensektor äußerten Bedenken Banking hinsichtlich des IASB-Modells für die Verbriefung von Tranchen. Sie fragten insbesondere, warum nur die beste Tranche für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommen sollte und warum alle andere Tranchen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sein sollten. Ein Vorschlag war, dass die mittleren Tranchen auch für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommen sollten, wenn die Kapital auf eine vernünftige Art und Weise vorhergesagt werden könnten und die Rendite beim Erwerb im Einklang mit dem Risiko steht. Ein andere Vorschlag war, dass die Tranchen, die mindestens eine Investitionseinstufung aufweisen könnten, für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommen sollten.

Eingebettete Derivate

Einige Teilnehmer zogen den Vorschlag des IASB, den gegenwärtigen Bilanzierungsansatz in Bezug auf eingebettete Derivate zu streichen, dem vom FASB vorgeschlagenen Modell vor, nach dem die Komplexität nicht beseitigt wird, die mit dem Kriterium des eindeutigen und engen Zusammenhangs zusammenhängt. Einige Teilnehmer jedoch äußerten die Ansicht, dass die Möglichkeit zur Aufspaltung eines eingebetteten Derivats für finanzielle Verbindlichkeiten beibehalten werden sollten, bis die Frage des eigenen Kreditrisikos in der Bewertung von Schulden geklärt ist.

Eigenes Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden

Einige Teilnehmer äußerten Unbehagen hinsichtlich der Widerspiegelung der Auswirkung von Änderungen im eigenen Kreditrisiko in der Zeitwertbewertung von nicht derivativen finanziellen Schulden wie beispielsweise beste unbesicherte Forderungen. Einige Teilnehmer äußerten auch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Widerspiegelung der Auswirkung von Änderungen im eigenen Kreditrisiko in der Zeitwertbewertung von Schulden in Form von strukturierten Produkten, bei denen die Emittenten im Allgemeinen ihre Risiken mit Ausnahme des eigenen Kreditrisikos absichern.

Konvergenz

Einige Teilnehmer fragten, wie der IASB und der FASB gedächten, zu einer konvergierten Lösung für Finanzinstrumente zu gelangen. Da der IASB beabsichtige, einen neuen Standard zu Klassifizierungen und Bewertungen herauszugeben, bei dem eine vorzeitige Anwendung für die Abschlüsse zum Jahresende 2009 gestattet sein soll, fragten die Teilnehmer, wie eine Konvergenz möglich sein solle, wenn der FASB nicht ohne Änderungen das akzeptieren würde, was der IASB bereits veröffentlicht habe. Ein Board-Mitglied des IASB meinte, dass die Frist zum Jahresende 2009 eine Reaktion des IASB auf politischen Druck darstelle und dass vorzeitige Anwender des neuen Standards gewärtig sein sollten, dass weitere Änderungen an dem Standard vorgenommen werden könnten, während der IASB und der FASB daran arbeiteten, einen konvergierten Standard herauszugeben. Der vorsitzende des FASB meinte, dass der FASB vorsichtig werde einschätzen müssen, ob die Konvergenz in diesem Bereich den Interessen der US-amerikanischen Anleger diene. Obwohl manche Teilnehmer den vom IASB vorgeschlagenen Ansatz dem Ansatz des FASB vorzogen, drängten sie den IASB doch, sich die Zeit zu nehmen, sich mit dem FASB auszutauschen, bevor der Standard zur Klassifizierung und Bewertung abgeschlossen wird.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

15. September 2009: Tagung der nationalen Rechnungslegungsaufsichten

Die Aufsichtsbehörden für den Berufsstand der Rechnungsleger aus über 20 Rechtskreisen sind am 10. und 11. September 2009 in San Francisco zum zweiten jährlichen Forum der internationalen Rechnungslegungsaufsichten zusammen gekommen. Das Forum wird von der nationalen Vereinigung der bundesstaatlichen Direktionen für Bilanzierung (National Association of State Boards of Accountancy, NASBA) gefördert und widmet sich dem Austausch über Sachverhalte und Ideen in Bezug auf globale Auswirkungen der internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsaufsicht. Während der zweitägigen Tagung äußerten sich die Vortragenden zur Komplexität der internationalen Mobilität, den Herausforderungen gesetzlicher Haftung, denen Prüfer börsennotierter Unternehmen ausgesetzt sind, und der Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten und weltweit. Fermin del Valle, Partner unserer argentinischen Schwesterfirma, früherer Vorsitzender der IFAC und Mitglied der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (FCAG), erörterte die Herausforderungen und Chancen einer globalen hochwertigen Finanzberichterstattung, die die wirtschaftliche Realität widerspiegelt. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Aufzählung Folien zum Vortrag von Fermin del Valle (494 KB)
Aufzählung Presseerklärung der NASBA zum Forum (71 KB)

 

15. September 2009: Gouverneurin der US-Zentralbank äußert sich zur Rechnungslegung durch Banken
Die Gouverneurin der US-amerikanischen Zentralbank Federal Reserve Board, Elizabeth Duke, sprach sich in einer Rede über Rechnungslegungsstandards für Banken auf der nationalen Konferenz zu Banken und Sparkassen des amerikanischen Wirtschaftsprüferinstituts AICPA in Washington dafür aus, dass es "unabdingbar ist, dass ein Bilanzierungssystem die berichtete wirtschaftliche Position und Leistung direkt mit dem Geschäftsmodell und Unternehmenszweck des berichtenden Unternehmens verknüpft." Es sei schwer für sie, den Wert eines Bilanzierungssystems zu erkennen, das diese Verknüpfung nicht bietet. Die vollständige Rede der Gouverneurin in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir für Sie einen Auszug zum beizulegenden Zeitwert und zur Bilanzierung von Kreditrückstellungen:

Hinsichtlich der Relevanz sollte das Bewertungsprinzip die Art und Weise widerspiegeln, wie Unternehmen Finanzinstrumente wirklich nutzen. Daher sollten das Geschäftsmodell und der von der Berichtseinheit gewählte Risikomanagementansatz – ebenso wie die Art und Weise, wie der Wert des Instruments selbst vermutlich realisiert wird – in die Wertbestimmung einbezogen werden.

Wenn das Geschäftsmodell auf Grundlage des Handels von Finanzinstrumenten zum Zweck ihrer Wertrealisierung oder anderer Strategien, die sich im Wesentlichen auf kurzfristige Preisbewegungen beziehen, formuliert wird, ist der beizulegende Zeitwert relevant. In dem Geschäftsmodell des Handels rückt die Berichterstattung über den beizulegenden Zeitwert das Risikomanagement der kurzfristigen Preisbewegungen in den Mittelpunkt und ermutigt die Unternehmensführung in den meisten Fällen, die Risikoneigung des Unternehmens zu definieren und das Risiko durch Sicherungsbeziehungen oder andere Mittel zu mindern. Der beizulegende Zeitwert bietet einem Unternehmen auch ein Anreiz, Kapital in einem Umfang aufzunehmen und zu halten, der ausreicht, die Preisvolatilität seiner Vermögenswerte abzudecken. Wenn das Geschäftsmodell beispielsweise ein Originate-to-distribute-Modell ist, dann ist der beizulegende Zeitwert relevant.

Wenn im Gegensatz dazu das Geschäftsmodell auf Grundlage der Wertrealisierung durch Rückerhalt des Kapitals und Zinsen über die Laufzeit des Instruments formuliert ist, dann ist der beizulegende Zeitwert weniger relevant.

Nehmen Sie beispielsweise eine Bank, die die Geschäftstätigkeit eines Wirtschaftsunternehmens finanziert. Die Wertrealisierung wird aus der Rückzahlung der Kapitalströme erfolgen. Das Risikomanagement basiert auf einer Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und der Fähigkeit des Unternehmens, den Kredit bis zur Endfälligkeit zu bedienen. In diesem Fall sollte die Bilanzierung das Unternehmen dazu bringen, eine ausreichende Finanzierungsgrundlage einzurichten, um das Instrument bis zur Fälligkeit zu halten, und genügend Kapital zu halten, um mögliche Kreditverluste im Kreditzyklus aufzufangen, vorzugsweise in Form einer designierten Rücklage. Die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts könnte tatsächlich eine gewisse Abschreckung für die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen darstellen, deren Kreditmerkmale vom Marktwert nicht leicht eingeschätzt werden können.

 

15. September 2009: Wir nehmen Stellung zum Entwurf zu Finanzinstrumenten

Wir haben unsere Stellungnahme zum IASB-Entwurf Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung übermittelt. Der Entwurf ist der erste Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Die anderen beiden Phasen des Projekts zu IAS 39 gelten Wertminderungen und Risikovorsorge und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Darüber hinaus wird auch das IASB-Projekt zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten zu Änderungen an IAS 39 führen. Der IASB beabsichtigt, das Projekt zur Ersetzung von IAS 39 im Laufe des Jahres 2010 abzuschließen; das Datum der verpflichtenden Anwendung wird jedoch nicht vor Januar 2012 liegen. Im Entwurf zur Klassifizierung und Bewertung wird vorgeschlagen, dass ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden soll, falls zwei Bedingungen erfüllt sind:

Aufzählung Das Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale.
Aufzählung Das Instrument wird auf der Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert.

Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die nicht beide Bedingungen erfüllt, wäre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Weitere Informationen zu den Vorschlägen im Entwurf finden Sie hier.

Ein Auszug aus unserer Stellungnahme zum Entwurf:

Die Einschätzung des jeweiligen Nutzens in Bezug auf die Ersetzung von IAS 39 in Einzelschritten beschränkt eindeutig unsere Möglichkeiten, die Vorschläge umfassend zu beurteilen, da es viele Bereiche gibt, die noch abzuschließen sind und die mit den Vorschlägen zur Klassifizierung und Bewertung zusammenwirken. Wir warten daher die Veröffentlichung der Entwürfe zu den anderen Aspekten dieses Projekts ab, damit wir die Ersetzung von IAS 39 in ihrer Gesamtheit verstehen und einschätzen können...

Wir unterstützen den Ansatz des IASB, der ein gemischtes Bewertungsmodell sowohl für finanzielle Vermögenswerte als auch für finanzielle Verbindlichkeiten vorsieht. Wir sind der Meinung, dass die fortgeführten Anschaffungskosten ein sinnvolles Bewertungsmerkmal für bestimmte Finanzinstrumente unter bestimmten Umständen sein können, wenn gleichzeitig Angaben zum beizulegenden Zeitwert mitgeliefert werden. Der Fokus auf die Frage, ob Finanzinstrumente grundlegende Kreditmerkmale besitzen und wie das Unternehmen diese Instrumente steuert, ist ein sinnvoller Ansatz, um zu bestimmen, ob ein Instrument zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden kann. Wir hegen bestimmte Bedenken und bieten Empfehlungen im Zusammenhang damit an, wie die Merkmale der fortgeführten Anschaffungskosten relevanter und sinnvoller gestaltet werden können. Diese Bedenken und Empfehlungen finden Sie im Anhang unseres Schreibens.

Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 138 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie hier.

 

14. September 2009: Fast 90% sehen eine IFRS-Einführung in den USA als 'wahrscheinlich' an

89% der 245 Unternehmensführer, die an einer Umfrage von Deloitte im Juli 2009 teilnahmen, sagten aus, dass ihre Unternehmen eine verpflichtende Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten als hochwahrscheinlich oder relativ wahrscheinlich ansähen. Und 80% der Unternehmen unternehmen bereits entsprechende Schritte – 40% haben bereits eine allgemeine IFRS-Einschätzung ihres Unternehmens vorgenommen, und weitere 40% beabsichtigen, dies in den nächsten ein bis zwei Jahren zu tun. Diese Ergebnisse sind vergleichbar mit den Trends, die im April 2009 von Deloitte eruiert worden waren, und zeigen, dass sich die Haltung und Dynamik in Bezug auf die IFRS in den Vereinigten Staaten ändern. Darüber hinaus haben 67% der Unternehmen eine Person oder ein Team abgestellt, um sich um IFRS zu kümmern und sich auf dem laufenden Stand der Entwicklung zu halten. Nur 20% der Befragten gaben an, dass sie nicht vorhätten, irgendwelche IFRS-vorbereitenden Maßnahmen zu ergreifen. Nachfolgend die beiden Studien in englischer Sprache:

Aufzählung Ergänzung der IFRS-Studie 2009: Aktueller Stand der Ansichten und Maßnahmen (84 KB)
Aufzählung Frühere IFRS-Studie vom April 2009 (85 KB)

 

14. September 2009: DSR-Stellungnahme zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zu den Vorschlägen des IASB zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten (ED/2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung) verabschiedet. Eine endgültige Stellungnahme ist aufgrund der Unterteilung des Projekts in drei Phasen laut DSR im Moment nicht möglich, da die Ergebnisse der anderen Phasen abgewartet werden müssten. Eine Einschätzung der Vorschläge hänge auch vom Ergebnis der Projekte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zur Darstellung des Abschlusses und zu Versicherungsverträgen ab, die ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind. Aus diesem Grund würde nach Kenntnis des DSR die Mehrheit der IFRS-Ersteller den Klassifizierungsansatz auch nicht für die Abschlüsse 2009 anwenden wollen, was bedeute, dass man die Unterteilung des Projekts in drei Phasen, die der Dringlichkeit zugeschrieben werden, hinterfragen könne. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (66 KB).

 

14. September 2009: Übernahmeempfehlungen von EFRAG
 

EFRAG hat den Konsultationsprozess hinsichtlich zweier Verlautbarungen des IASB abgeschlossen und spricht uneingeschränkte Übernahmeempfehlungen aus. In den jeweiligen Presseerklärungen finden Sie Verknüpfungen auf das Empfehlungsschreiben und die entsprechende Auswirkungsanalyse.

Aufzählung Presseerklärung zu Übernahmeempfehlung hinsichtlich der Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern
Aufzählung Presseerklärung zu Übernahmeempfehlung hinsichtlich der Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben

 

14. September 2009: Neun Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 14. September 2009 herunter (in englischer Sprache, 128 KB). Derzeit wurden die folgenden neun IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

Aufzählung IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)

Interpretationen

Aufzählung IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
Aufzählung IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

Aufzählung IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
Aufzählung IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
Aufzählung IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate
Aufzählung Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben
Aufzählung IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern
Aufzählung IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen

 

14. September 2009: Neue Entwürfe von IDW Verlautbarungen: IDW ERS HFA 31 und IDW ERS HFA 36
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 09.09.2009 u.a. zwei Entwürfe für IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet: "Aktivierung von Herstellungskosten (IDW ERS HFA 31)" sowie "Anhangangaben nach § 285 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW ERS HFA 36)". Beide Entwürfe sind bedingt durch die Änderung der Rechtslage aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). IDW ERS HFA 31 soll die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses 5/1991: "Zur Aktivierung von Herstellungskosten" ersetzen; durch IDW ERS HFA 36 soll der IDW Rechnungslegungshinweis: "Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RH HFA 1.006)" ersetzt werden. Die Entwürfe sind auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Download von Entwürfen abrufbar und werden in Heft 10 der IDW Fachnachrichten abgedruckt werden.

 

14. September 2009: EFRAG Update August 2009 erschienen

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Augustausgabe 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht. Darin werden die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des letzten Monats zusammengefasst.

Aufzählung EFRAG Update-Newsletter vom August 2009 (in englischer Sprache, 323 KB)

 

13. September 2009: Neuer Leitfaden zu den IFRS aus US-Sicht
Das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of CPAs, AICPA) hat einen Leitfaden zu den International Financial Reporting Standards veröffentlicht. Die Zielsetzung des Leitfaden besteht darin, 'interessierten Kreisen nützliche Informationen an die Hand zu geben und eine öffentliche Diskussion auf informierter Grundlage unter all denen zu ermöglichen, die an unserem Kapitalmarktsystem teilhaben'. Sie können den Leitfaden von der Internetseite des CAQ herunterladen (in englischer Sprache, 7.865 KB).

 

12. September 2009: Mitschrift von der europäischen Gesprächsrunde zu Finanzinstrumenten
Der IASB lud am Donnerstag, den 10. September 2009 zu einer Gesprächsrunde zum Standardentwurf Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung in seine Londoner Geschäftsräume ein. Boardmitglied Robert Garnett leitete die Sitzungen, und die Boardmitglieder Stephen Cooper, Amaro Gomes, Jim Leisenring, John Smith und Wei-Guo Zhang sowie der FASB-Vorsitzende Robert Herz waren am Tisch vertreten. Nachfolgend geben wir die vorläufige und inoffizielle Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte bei den Gesprächsrunden getätigt haben. Unsere Zusammenfassung des Projektverlaufs finden Sie hier.
Mitschrift von der europäischen Gesprächsrunde zu Finanzinstrumenten
10. September 2009

Grundlegende Anmerkungen

Es gab große Einigkeit hinsichtlich des vom IASB vorgeschlagenen Bewertungsmodells und zur Überlagerung durch das 'Geschäftsmodell'. Der Ansatz des FASB (alle Finanzinstrumente in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert zu führen, wobei einige Wertänderungen in der GuV, andere im sonstigen Gesamtergebnis erfasst würden) erhielt keine große Unterstützung. Die politische Situation, der der IASB ausgesetzt ist, wurde zur Kenntnis genommen, und die Teilnehmer unterstützten im Großen und Ganzen die Bemühungen des IASB hinsichtlich einer zeitnahen Angehung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, auch wenn dies möglicherweise die kurzfristige Vereinheitlichung mit dem FASB in Frage stellen würde.

Posten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen

Es gab einen natürlichen Konsens bei der Frage, dass die Wahl des IASB für ein gemischtes Bewertungsmodell zumindest zu diesem Zeitpunkt sachgerecht war. Die Teilnehmer stimmten auch der Überlegung zu, dass die Ausstattungsmerkmale des Instruments und das vom Unternehmen verfolgte Geschäftsmodell bei der Festlegung der sachgerechten Bilanzierung wichtig zu erwägen seien. Gleichwohl gab es unterschiedliche Ansichten darüber, ob ein Kriterium vorrangig gegenüber dem anderen sein sollte.

Viele Teilnehmer unterstützten die Vorschläge des IASB, zumindest für finanzielle Vermögenswerte, brachten aber Bedenken über die Konsequenzen für Schulden zum Ausdruck. Viele unterstützten den beizulegenden Zeitwert als Regelwertmaßstab, wobei die Beweislast auf Seiten des Unternehmens läge, nachzuweisen, dass die Kriterien für eine Anschaffungskostenbewertung erfüllt seien, auch wenn sich einige weniger begeistert zeigten und den fortgeführten eine größere Rolle zuweisen wollten.

Viele Teilnehmer äußerten ihre Bedenken dazu, wie der IASB die Anschaffungskostenkategorie abgegrenzt habe, vor allem dahingehend, wie operational die Merkmale 'grundlegende Kreditmerkmale' und 'auf Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert' seien (es wurden mehr Leitlinien erbeten). Die Ansichten gingen aber auseinander, ob der vorgeschlagene Schnitt dazu führen würde, dass mehr oder weniger Instrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die vorgeschlagene Abschaffung des Konzepts eingebetteter Derivate wurde kritisiert, und einige Teilnehmer würden einen vereinfachten Ansatz bei der Abspaltung eingebetteter Derivate unterstützen. Es gab allerdings auch bedeutende Unterstützung für die vollständige Abschaffung der Regeln um die eingebetteten Derivate.

Einige Teilnehmer zweifelten die Schlussfolgerungen des IASB an, dass leistungsgestörte Schuldinstrumente keine grundlegenden Kreditmerkmale aufweisen könnten, und stellten fest, dass das Beispiel der leistungsgestörten Schuldinstrumente die Notwendigkeit auf Seiten des IASB verdeutliche, die den 'grundlegenden Kreditmerkmalen' zugrundeliegenden Prinzipien herauszufinden statt zu versuchen, die mit ihnen verbundene Absicht durch Beispiele zu veranschaulichen. Es bestand allerdings grundsätzlich Übereinstimmung, dass Hebelungen in einem Instrument keine grundlegenden Kreditmerkmale darstellten.

die 'andere' Bewertungskategorie

Bei den Gesprächsrunden wurde erörtert, wie ein Instrument bewertet werden sollte, wenn es nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet würde. Der IASB hat vorgeschlagen, dass die andere Kategorie eine zu fortgeführten Anschaffungskosten sein soll; der FASB hat demgegenüber eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gegen das sonstige Gesamtergebnis vorgeschlagen.

Bob Herz führte in die vom FASB vorgeschlagene Alternative ein, indem er feststellte, dass sich der FASB für einen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert entschieden habe, weil die fortgeführten Anschaffungskosten seiner Meinung nach als aktueller Wertmaßstab nicht relevant seien. Zudem glaube der FASB mit der Forderung nach einen Bilanzansatz zum beizulegenden Zeitwert sicherstellen zu können, dass quartalsweise und jährliche Ergebnisveröffentlichungen den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten wiedergäben, statt auf die Angaben im Anhang zum Abschluss zu warten.

Die Teilnehmer unterstützten bei diesem Thema die Erreichung einer einheitlichen Antwort, auch wenn nicht alle darin übereinstimmten, worin diese bestehen sollte. Es gab Bedenken dahingehend, dass weder der IASB noch der FASB ein klares Verständnis davon habe, was im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen sei und weshalb und warum Posten, die dort erfasst würden, in die GuV umklassifiziert werden könnten oder sollten. Die Teilnehmer aus bestimmten Branchen (z.B. Fondsmanager und einige Versicherer) wollten die Fähigkeit, das sonstige Gesamtergebnis zu nutzen, um ihre langfristige Steuerung eines Portfolios an Posten unter Aufrechterhaltung der Möglichkeit, Bewertungsergebnisse in die GuV umzuklassifizieren, zu zeigen.

Einige Teilnehmer unterstützten den Ansatz des FASB, 'die Bilanz zum beizulegenden Zeitwert' aufzustellen, während andere dagegen waren – insbesondere wegen der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert. Zudem gab es Bedenken über das Ausmaß, in dem Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst würden, auch wenn sich Andere gleichermaßen besorgt darüber zeigten, dass Zinsen und Wertminderungen nicht immer erfolgswirksam erfasst würden (dies gilt insbesondere für die Vorschläge des IASB zu Eigenkapitalinstrumenten).

Ausnahmen von den allgemeinen Prinzipien

Eigenkapitalinstrumente

Am Vorschlag des IASB, einige Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und die Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen, wurde bedeutende Kritik geäußert. Eine bedeutende Zahl der Teilnehmer unterstützte einen alternativen Ansatz, nach dem die derzeitige Kategorie 'zur Veräußerung verfügbar' lediglich für Eigenkapitalinstrumente beibehalten würde, unter Heranziehung eines vereinfachten Werthaltigkeitstests (niedrigerer Wert aus Anschaffungskosten und aktuellem Marktwert), bei dem nachfolgende Wertaufholungen bis in Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst würden.

Einige Teilnehmer schlugen vor, die 'Anschaffungskostenausnahme' für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente aufrechtzuerhalten. Darauf entgegneten andere Teilnehmer, dass man in den zurückliegenden Jahren erhebliche Fortschritte bei der Bewertung nicht börsennotierter Eigenkapitalinstrumente gemacht habe, vor allem unter Berücksichtigung des Wachstum bei der Finanzierung über Wagniskapital. Es gebe hinreichend belastbare Modelle.

Einige Teilnehmer – vor allem aus Europa – äußerten Bedenken, dass viele Instrumente der in der Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden Instrumente ein bedeutendes Maß an Bewertungsunsicherheiten aufwiesen und ermutigten des IASB zu untersuchen, ob es möglich sei, die Bewertungsunsicherheit im sonstigen Gesamtergebnis widerzuspiegeln (auch wenn sie sich nicht dazu äußerten, wie man dies tun könne).

Geschäftsvorfälle in Verbriefungen

Die Teilnehmer beider Sitzungen erörterten Verbriefungsgeschäfte im Zusammenhang mehrerer Tranchen oder 'Wasserfall'- Strukturen. Den vorgeschlagenen Anwendungsleitlinien zufolge würde 'jede Tranche, die anderen Tranchen in jeder Situation einen Bonitätsschutz gewährt, keine grundlegenden Kreditmerkmale aufweisen.' Viele Teilnehmer meinten, dass sie einen zweistufigen Ansatz bei der Feststellung, ob eine Tranche grundlegende Kreditmerkmale aufweist, bevorzugten. Dies würde ein 'Durchschauen' des Verbriefungsvehikels auf die zugrundeliegenden Vermögenswerte und Zahlungsströme erfordern. Das 'Durchschauen' sei schwierig, in vielen Situationen aber möglich. Falls ein Durchschauen nicht möglich sie, sollte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die IASB-Mitglieder am Tisch forderten die Teilnehmer (und hier vor allem aus den Investmentbanken) heraus, ob es möglich sei, durch eine Verbriefungstransaktion hindurch zu schauen; dem IASB sei in der Vergangenheit von einigen gesagt worden, dass dies nicht durchführbar sei, nun scheine es, als sei dies möglich.

Umklassifizierungen

Eine bedeutende Anzahl der Teilnehmer äußerte sich dahingehend, dass, sollte die 'Überlagerung' durch das Geschäftsmodell beibehalten werden, Umklassifizierungen vorgeschrieben werden sollten, wenn sich das Geschäftsmodell ändert. Die Teilnehmer meinten, dass 'Geschäftsmodell' kein Euphemismus für 'Absicht der Geschäftsleitung' sei, sondern sich auf den Kern des Geschäfts beziehe, seinen grundlegenden Zweck, wie es geführt werde etc. Dementsprechend wären Änderungen des Geschäftsmodells wahrscheinlich ziemlich selten.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

12. September 2009: Septemberausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Septemberausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 115 KB), in welchem die Ergebnisse der Septembersitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB zusammengefasst werden. Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier herunterladen. In dieser Ausgabe des EITF Snapshots werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:

Aufzählung Sachverhalt 08-1 Erlösvereinbarungen mit mehreren durchzuführenden Arbeiten – endgültige Beschlussfassung
Aufzählung Sachverhalt 08-9 Meilensteinmethode für die Erlöserfassung – keine Schlussfolgerung erzielt; weitere Erörterung auf einer späteren EITF-Sitzung erwartet
Aufzählung Sachverhalt 09-2 Vermögenswerte im Bereich von Forschung und Entwicklung, die beim Kauf eines Vermögenswerts erworben wurden – Beschluss der Veröffentlichung
Aufzählung Sachverhalt 09-3 Anwendbarkeit von SOP 97-2 auf bestimmte Vereinbarungen, die Softwareelemente beinhalten – endgültige Beschlussfassung
Aufzählung Sachverhalt 09-4 Bilanzierung bedingter Gegenleistungen durch den Verkäufer – keine Schlussfolgerung erzielt; keine weitere Erörterung erwartet
Aufzählung Sachverhalt 09-B Erwägung der Bilanzierung von mehrheitlich gehaltenen Anlagen durch einen Versicherer, wenn der im Eigentum stehende Anteil auf getrennten Konten geführt wird – Beschluss der Veröffentlichung
Aufzählung Sachverhalt 09-E Bilanzierung von Ausschüttungen an Anteilseigener, die Aktien- und Barelemente enthalten, bei der Berechnung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie – Beschluss der Veröffentlichung

Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlüsse zur Veröffentlichung') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlüsse zur Veröffentlichung als endgültige Beschlussfassungen. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.

 

12. September 2009: Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 5
Die Verabschiedung und Verkündung des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes in diesem Jahr erfordert die Anpassung einer Reihe von Standards an die geänderten gesetzlichen Grundlagen. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) heute den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 5 (E-DRÄS 5) verabschiedet. In E-DRÄS 5 werden den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechende Anpassungen an der Vorschriften zum Lagebericht (DRS 5, DRS 5-10, DRS 5-20, DRS 15 und DRS 15a) vorgeschlagen.

Stellungnahmen zum E-DRÄS 5 können bis zum 23. Oktober 2009 beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.

 

11. September 2009: Wir nehmen Stellung zum Standardentwurf 'Bezugsrechte'
Wir haben unsere Stellungnahme zum Standardentwurf des IASB zur Klassifizierung von Bezugsrechten übermittelt. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, IAS 32 dahingehend zu ändern, dass ein Bezugsrecht, das (a) auf eine andere als die funktionalen Währung des Emittenten lautet und (b) proportional gegen Zahlung eines festen Betrags an die derzeitigen Anteilseigner des Unternehmens emittiert wird, als Eigenkapital eingestuft werden sollte.
In unserem Schreiben konzedieren wir, dass die Vorschrift in IAS 32, wonach ein Derivat nur dann als Eigenkapitalinstrument anzusehen ist, wenn es durch den Emittenten mittels Austausch eines festen Betrags an Barmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten oder gegen eine feste Anzahl eigener Eigenkapitalinstrumente ausgegeben wird (das sog. fest-gegen-fest-Kriterium), eine 'willkürliche Regelung ist, die einer klaren konzeptionellen Grundlage entbehrt' und zu Praxisproblemen führt. Nichtsdestotrotz sind wir nicht der Ansicht, dass sich der IASB isoliert mit Bezugsrechten befassen sollte, weil dies zu einer Ungleichbehandlung bei der Bilanzierung anderer Derivate führen würde. Stattdessen empfehlen wir, dass der IASB die Gelegenheit nutzen sollte, das fest-gegen-fest-Kriterium gesamthaft und beschleunigt angehen sollte. Insbesondere sollte der IASB ein Modell entwickeln, das ein klares Prinzip enthält, wann ein derivativer Vertrag, der durch Andienung eigener Eigenkapitalinstrumente des Emittenten erfüllt wird, für eine Einstufung als Eigenkapital in Frage kommt.

Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 25 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie hier.

 

11. September 2009: EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Ertragsteuern
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf dessen Entwurf zu Ertragsteuern veröffentlicht (in englischer Sprache, 255 KB). EFRAG äußert verschiedene Bedenken in Bezug auf den Entwurf und ist insgesamt nicht der Meinung, dass die Vorschläge eine Verbesserung gegenüber der Bilanzierung nach IAS 12 darstellen und als Grundlage für einen überarbeiteten Standard zu Ertragsteuern dienen sollten. Obwohl EFRAG die Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP unterstützt, gilt dies nur, solange die damit einhergehenden Änderungen an den IFRS auch eine Verbesserung der Rechnungslegung darstellen.

 

11. September 2009: Neue IDW Verlautbarungen: IDW PS 314 n.F. und IDW RS HFA 26
Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 09.09.2009 die Neufassung eines IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung einschließlich von Zeitwerten (IDW PS 314 n.F.) verabschiedet. IDW PS 314 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 540 (Revised and Redrafted) „Auditing Accounting Estimates, Including Fair Value Accounting Estimates, and Related Disclosures“ um. Er umfasst und ersetzt die Anforderungen des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung (IDW PS 314) i.d.F. vom 02.07.2001 und des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von Zeitwerten (IDW PS 315) i.d.F. vom 08.12.2005. IDW PS 314 n.F. ist anzuwenden bei Prüfungen von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Ebenfalls verabschiedet wurde die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRIC 9 - Amendments von Oktober/November 2008 und März 2009 - (IDW RS HFA 26). Darin werden Zweifelsfragen behandelt, die aufgrund der Neuregelungen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise aufgetreten sind. Die Veröffentlichung der Verlautbarungen erfolgt in den IDW Fachnachrichten.

 

10. September 2009: Deloitte-Newsletter in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen haben die folgende IFRS-Publikation herausgegeben:

Aufzählung Boletín de Actualización IAS Plus – IASB emite borrador para discusión pública sobre mejoramientos anuales (26 KB).
Dabei handelt es sich um die spanische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel IASB gibt umfassenden Standardentwurf jährlicher Verbesserungen heraus (in englischer Sprache, 71 KB).

Viele weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

10. September 2009: Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung
Die IASC-Stiftung hielt am 9. September 2009 in London die erste der drei Gesprächsrunden zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung ab. Gerrit Zalm, der Vorsitzende der IASCF, leitete die Gesprächsrunde und wurde dabei vom Stab der IASCF und vom IASCF-Treuhänder Sir Bryan Nicholson unterstützt. Nachfolgend geben wir Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben. Die nächsten Gesprächsrunden werden in New York am 6. Oktober 2009 und in Tokio am 21. Oktober 2009 stattfinden.
Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung
London, 9. September 2009

Allgemeine Themen

Verschiedene Teilnehmer wiesen darauf hin, dass von der IASCF und dem IASB große Anstrengungen unternommen worden sind, um die Führung, die Struktur, die Konsultation und andere praxisbezogene Aspekte der Aktivitäten zu verbessern, aber dass die Organisation weiterhin eher negativ wahrgenommen würden. Die Treuhänder und der IASB müssten alles, was möglich ist, unternehmen, um diese Wahrnehmungen zu ändern. Die von den Treuhändern vorgeschlagenen Änderungen könnten den Grundstein für eine solche Änderung der Wahrnehmung bilden.

Die Teilnehmer drückten allgemeine Zustimmung zur Mehrheit der Vorschläge aus. Fünf Themen wurden von den Teilnehmer allerdings immer wieder angesprochen.

Agendasetzung

Die Teilnehmer forderten von den Treuhändern, mutiger zu sein und eine formelle öffentliche Konsultation im Hinblick auf das Arbeitsprogramm des IASB und seine Prioritäten zu fordern, nicht notwendigerweise jedes Jahr aber regelmäßig. Der SAC kann selbst in seiner neuen Form nicht alle Anwender vertreten. Daher ist eine öffentliche Konsultation notwendig, um sicherzustellen, dass die Agenda des IASB und die Prioritäten, die er den einzelnen Projekten darauf zumisst, von so vielen Anwendern wie möglich unterstützt werden. Ein Teilnehmer formulierte den Punkt so: Der IASB sollte sich bei der Agendasetzung ebenso viel Mühe geben wie bei den Standards selbst.

Die Notwendigkeit, einen Rückmeldungsprozess zu den Agendasetzungsaktivitäten des IASB einzurichten, die eine Möglichkeit sind, die Anwender wirksam einzubinden, und als solche wahrgenommen werden, wurde von fast allen Teilnehmern erwähnt.

Die Teilnehmer und die Treuhänder gaben der Hoffnung Ausdruck, dass ein solcher Prozess entwickelt werden könnte, ohne ihn übermäßig bürokratisch werden zu lassen.

Konsultationsprozess des IASB

Viele Teilnehmer schlugen vor, dass vom IASB gefordert werden sollte, Rückmeldung an die Anwender zu geben, insbesondere an den SAC, wie die eingegangenen Stellungnahmen zu Agendavorschlägen und offiziellen Konsultationsdokumenten verwendet worden seien. Dies gelte nicht nur, wenn der Board Vorschläge annehme, sondern insbesondere auch dann, wenn er Vorschläge oder angebotene alternative Ansätze ablehne. Diese Rückmeldung wurde von vielen als unabdingbar für den Erhalt der Legitimierung des IASB als verantwortlicher und reagibler unabhängiger Standardsetzer angesehen.

Einige Teilnehmer empfahlen, dass vom IASB gefordert werden solle, eine umfassende erneute Erörterung eines Themas durchzuführen, wenn es bedeutenden, nicht abgestimmten Widerstand gegen ein Prinzip gebe. Darüber hinaus sollte der IASB ermutigt werden, Feldversuche zu Vorschlägen durchzuführen, die umstritten sind oder die bestehende Praxis in ungeprüfter Weise ändern.

Beschleunigter Konsultationsprozess

Dies war das Thema, zu dem am häufigsten Stellung genommen wurde. Während einige, unter anderem der Vertreter der Europäischen Kommission, Satzungsvorschläge unterstützten, die dies ermöglichen sollten, waren viele dagegen. Die, die dagegen waren, hielten fest, dass der derzeitige Konsultationsprozess von 30 Tagen das absolute Minimum sei, wenn von den Anwendern und insbesondere Organisationen, die Anwender vertreten, erwartet würde, dass sie ihre Mitglieder konsultieren und eine durchdachte Reaktion auf den Vorschlag liefern. Andere sahen den beschleunigten Konsultationsprozess einfach als unnötig und Missbrauch gegenüber offen an.

Überwachung durch die IASCF

Die meisten Teilnehmer waren der Meinung, dass die Vorkehrungen für die Überwachung des IASB durch die IASCF in der Satzung ausreichend seien. Dennoch sollten praktische Aspekte dieser Vorkehrungen (Schwellenwerte etc.) sauber dokumentiert werden, so dass sich die Anwender ihre eigene Meinung bilden könnten, ob die Treuhänder (und das Überwachungsgremium) tatsächlich eine angemessen verlässliche Aufsicht über den IASB ausübten.

Finanzierung

Viele Teilneher erkannten zwar an, dass die IASCF ein schwierige Aufgabe mit der Verhandlung mit so vielen verschiedenen Rechtskreisen und Regionen habe, aber sie hielten fest, dass die IASCF so schnell wie möglich einen nachhaltigen Finanzierungsplan entwickeln müsse. Eine angemessene Finanzierung helfe, die Unabhängigkeit sicherzustellen, während ein Mangel von Unabhängigkeit die Gefahr einer Abweichung vom Konsultationsprozess berge. Im Hinblick auf die Vorschläge der Europäischen Kommission bezüglich einer Finanzierung auf EU-Ebene hielten einige Teilnehmer fest, dass eine solche Form der Finanzierung nicht so wünschenswert (und vielleicht nicht so nachhaltig) wäre wie die Finanzierung durch Erstellerunternehmen und Adressaten von Abschlüssen.

Andere Sachverhalte

Aufzählung Einige Teilnehmer nahmen Stellung zu den Amtszeiten der IASB-Mitglieder: Während die meisten den Vorschlag der "5+3" Regel unterstützten, betonten andere, dass Flexibilität wichtiger sei, solange sie einer Gesamtlänge der Amtszeit unterliege (wie jetzt). Es wurden Bedenken ausgedrückt, dass Erfahrungen verloren gehen könnten und dass es als Ergebnis zu Unterbrechungen im Standardsetzungsprozess kommen könnte.
Aufzählung Einige Teilnehmer waren der Meinung, dass die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium immer noch nicht klar sei und verdeutlicht werden solle. Die Treuhänder hatten ausgesagt, dass das Überwachungsgremium eigenständig sei und außerhalb der IASCF liege. Die Zuständigkeiten der IASCF und des Überwachungsgremiums schienen dies aber zu widerlegen.
Aufzählung Viele Teilnehmer sprachen sich für die Möglichkeit aus, zwei stellvertretende Vorsitzende jeweils für die IASCF und den IASB ernennen zu können. Dies würde die Anwendereinbindungsaktivitäten beider Teile der Organisation unterstützen.
Aufzählung Einige Teilnehmer wollten eine deutlichere Aussage in der Satzung im Hinblick auf die Rolle und die Interessen der Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den Aktivitäten des IASB und den von ihm herausgegebenen Standards. Andere Teilnehmer waren jedoch ebenso unabrückbar der Meinung, dass die Anleger als die Hauptadressaten anerkannt werden sollten. Aufsichtsbehörden hätten zusätzliche Möglichkeiten, weitere Informationen von Unternehmen zu erlangen – Möglichkeiten, die den Anwendern nicht zur Verfügung ständen. Die Teilnehmer waren sich jedoch einig, dass es einen Dialog zwischen dem IASB und den Aufsichtsbehörden sowie anderen Parteien, die ein legitimes Interesse an Finanzberichterstattungsstandards haben, geben solle.
Aufzählung Die Begeisterung im Hinblick auf die Namensänderung hielt sich zum Teil deutlich in Grenzen. Einige sahen die Änderung zwar als längst überfällig an, die meisten anderen jedoch als irrelevant.

 

10. September 2009: IDW nimmt Stellung zum IASB-Entwurf zu Finanzinstrumenten
In einem Schreiben an den International Accounting Standards Board äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum IASB-Entwurf 2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung. Zwar begrüßt das IDW die geplante Reduktion der Anzahl der Kategorien für Finanzinstrumente, es stellt aber zugleich Schwachstellen des Entwurfs heraus und unterbreitet hiervon ausgehend einen eigenen Vorschlag für eine Neuregelung. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (105 KB)

 

10. September 2009: AFRAC-Stellungnahme zum Lagebericht: Redaktionelle Änderungen
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat an der im Juni 2009 veröffentlichten Stellungnahme Lageberichterstattung gemäß §§ 243, 243a und 267 UGB zwei redaktionelle Änderungen an den Randziffern 99 und 112 vorgenommen, durch die der bisherige Inhalt beider Randziffern noch klarer werden soll. Die Stellungnahme in ihrer neuen Fassung finden Sie hier (143 KB).

 

10. September 2009: EU übernimmt Änderungen an IAS 39 und IFRS 7
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 10. September 2009 die Verordnung (EG) Nr. 824/2009 der Kommission vom 9. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte – Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften) in europäisches Recht übernommen.

 

9. September 2009: IASB und ASBJ bekräftigen ihre Zusammenarbeit
Der japanische Standardsetzer ASBJ und der IASB haben am 7. und 8. September 2009 in London eine weitere gemeinsame Sitzung abgehalten, um die Konvergenz der japanischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu beschleunigen. Die Vertreter des ASBJ berichteten, dass bei diesem Projekt gute Fortschritte erzielt würden. Wie in der Vereinbarung von Tokio festgehalten, beziehen sich die Konvergenzbemühungen auf alle Projekte auf der Agenda des IASB. Einen Überblick über die erörterten Themen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB (124 KB).

 

9. September 2009: IASCF-Vorschläge für die Überarbeitung der Satzung
Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, die den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASCF bilden. Die Vorschläge zielen auf die Verbesserung der Führung der Organisation, die Stärkung der Einbindung von Interessengruppen und einer großen Bandbreite von Perspektiven sowohl der Industriestaaten als auch der aufstrebenden Märkte sowie Verbesserungen bei der praktischen Umsetzung ab.
Die wichtigsten Vorschläge bezüglich Änderungen an der Satzung der IASCF
Aufzählung Änderung des Namens der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung und des Namens des IASB in IFRS Board
Aufzählung Ersetzung aller Verweise auf 'Bilanzierungsstandards' durch 'Finanzberichterstattungsstandards' in der gesamten Satzung
Aufzählung Klarstellung der Zielsetzung der Organisation, insbesondere
Aufzählung Klarstellung der Notwendigkeit, aufstrebenden Märkten und (wo angemessen) den besonderen Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen Rechnung zu tragen
Aufzählung keine Ausweitung des Umfangs auf Standards für staatliche und gemeinnützige Unternehmen
Aufzählung Eindeutige Anerkennung der Rolle, die das Aufsichtsgremium (Monitoring Board) jetzt in der Führungsstruktur der Organisation spielt
Aufzählung Offizielle Nennung von Afrika und Südamerika bei der Zusammensetzung der Treuhänder und Forderung nach jeweils einem Treuhänder aus den beiden Regionen
Aufzählung Einrichtung eines formalen Prozesses für einen beschleunigten Konsultationsprozess unter außergewöhnlichen Umständen
Aufzählung Möglichkeit der Ernennung von bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowohl der Treuhänder als auch beim IFRS Board
Aufzählung Änderung der Länge einer möglichen zweiten Amtszeit von Mitgliedern des IFRS Boards, um eine angemessene Übergabe zu ermöglichen, wie folgt:
Aufzählung Boardmitglieder würden anfangs für eine Periode von fünf Jahren ernannt mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei Jahre; dies gälte nicht für den Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende, deren Amtszeit um fünf Jahre verlängert werden könnte.
Aufzählung Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende dürften nicht länger als zehn Jahre in Folge Mitglieder sein.
Aufzählung Ausdrückliches Festschreiben, dass der IFRS Board mit den Treuhändern und dem SAC bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms Rücksprache halten muss
Stellungnahmen müssen bis zum 30. November 2009 eingehen. Weitere Informationen:
Aufzählung Presseerklärung der IASCF (in englischer Sprache, 102 KB)
Aufzählung Vollständiger Text der Vorschläge (in englischer Sprache, 393 KB)
Aufzählung Hintergrundinformationen zur Überarbeitung der Satzung einschließlich der Entscheidungen, die im ersten Teil der Überarbeitung getroffen wurden

 

9. September 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die Merkblätter Nr. 1 bis 8 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 9 eingestellt:

Aufzählung In Merkblatt Nr. 9 (8. September 2009) wird die Erörterung der Behandlung von Finanzinstrumenten fortgesetzt, die in Merkblatt Nr. 6 begonnen worden war. Laden Sie sich Bulletin Nr. 9 herunter (in spanischer Sprache, 269 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

9. September 2009: TEG-Sitzung am 16. September

Der Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Mittwoch, den 16. September 2009 von 9:00h bis 16:00h in Brüssel zu einer Sitzung zusammenkommen. Auf der Tagesordnung steht die Erörterung der folgenden beiden Themen:

Aufzählung Entwurf zu Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung
Aufzählung Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

Die Sitzung steht Beobachtern offen; weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

 

9. September 2009: Mitschnitte der 134. und 135. DSR-Sitzung verfügbar
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 134. und der 135. DSR-Sitzung archiviert wurden und ab sofort von der Internetseite des DRSC abgerufen werden können.

 

9. September 2009: Neue Länderseiten für Guam und Guyana


Wir haben neue Länderseiten für Guam und Guyana erstellt. Auf unseren Länderseiten bieten wir unter anderem ein Beschreibung des Rahmens der Finanzberichterstattung für das jeweilige Land:

Aufzählung Guam. Unternehmen in Guam wenden US-GAAP wie vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) herausgegeben als Hauptquelle für verbindliche Rechnungslegungsliteratur an. Derzeit gibt es noch verschiedene Abweichungen zwischen US-GAAP und den IFRS, obwohl in verschiedenen Bereichen Anstrengungen unternommen werden, mehr Übereinstimmung zwischen diesen beiden Rechnungslegungsrahmenwerken zu erzielen.
Aufzählung Guyana. Im Aktiengesetz wird dem Institut der Wirtschaftsprüfer von Guyana (Institute of Chartered Accountants of Guyana, ICAG) das Recht verliehen, Bilanzierungsstandards für Guyana zu übernehmen, die für alle Unternehmen verpflichtend sind. Bis zum Jahr 2000 hat das ICAG jeden IAS einzeln geprüft und dann für die Anwendung in Guyana übernommen. Dies geschah allerdings zu späteren Zeitpunkten als zu den in den Standards genannten. Mit dem 1. Juli 2000 wurden alle bestehenden IAS und IFRS übernommen, und alle künftigen IAS/IFRS werden bei Veröffentlichung automatisch für die Anwendung in Guyana übernommen. Daher müssen alle Unternehmen IFRS anwenden. Das ICAG erwägt gegenwärtig eine Übernahme des IFRS für KMU.

Eine Übersicht über alle von uns bisher erstellten Länderseiten finden Sie hier.

 

8. September 2009: Aktuelles von EFRAG

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Reihe von neuen Informationen zur Verfügung:

Aufzählung EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung der Änderungen von IFRS 1.
Aufzählung EFRAG stellt den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf dessen Entwurf von Änderungen an IAS 19 im Hinblick auf den Diskontierungssatz zur Verfügung.
Aufzählung EFRAG nimmt Stellung zum IASB-Entwurf von Änderungen an IAS 32 in Bezug auf Bezugsrechte.
Aufzählung EFRAG nimmt Stellung zum IASB-Entwurf von Änderungen an IFIRC 14 im Zusammenhang mit Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsvorschriften.
Aufzählung Der Fachexpertenausschuss von EFRAG (Technical Expert Group, TEG) wird am Freitag, den 11. September eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

 

8. September 2009: RIC veröffentlicht Anwendungshinweis zu REACH
Der Entwurf des RIC Anwendungshinweises IFRS (E/2009/01) Bilanzierung von Ausgaben zur Registrierung nach der EU-Chemikalienverordnung REACH steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (232 KB). Stellungnahmen können bis zum 8. Oktober 2009 beim RIC eingereicht werden.

 

8. September 2009: Neuer Newsletter zur Finanzberichterstattung aus südostasiatischer Perspektive

Unsere Kollegen aus dem Bereich der prüfungsnahen Beratung im südostasiatischen Raum haben die erste Ausgabe eines Newsletters herausgegeben, dessen Schwerpunkt auf der Finanzberichterstattung aus südostasiatischer Perspektive liegen soll. Dieser Newsletter wird gemeinsam von unseren Schwesterfirmen in Brunei, Guam, Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam erarbeitet. Er bietet neueste Nachrichten zum Stand sowohl der internationalen als auch der regionalen Entwicklungen in der Bilanzierung sowie Sachthemen, die für unsere Mandanten und unsere Mitarbeiter von Interesse sind. Viele unserer Mandanten haben um mehr Informationen über die Auswirkungen der jüngsten Verlautbarungen, zu branchenspezifischen Bilanzierungsfragen und den Unterschieden zwischen den IFRS und den Rechnungslegungsstandards im jeweiligen Land gebeten. Dieser Newsletter soll eine Antwort auf diese Bitten darstellen. Die erste Ausgabe bietet als Einstieg einen Überblick über den Rahmen der Finanzberichterstattung in den einzelnen Rechtskreisen der Region und den jeweiligen Stand der Übernahme der IFRS. Darüber hinaus gibt es kurze Nachrichten zu den IFRS und zu lokalen Standardsetzungsaktivitäten. Alan Nisbet, Leiter für prüfungsnahe Beratungsdienstleitungen in Südostasien, äußert sich außerdem zu der Frage, wie die wichtigsten Änderungen an den IFRS die Berichterstattung für 2009 beeinflussen werden.

Aufzählung Die erste Ausgabe des Point of View-Newsletters können Sie sich hier herunterladen (in englischer Sprache, 318 KB).

Unsere internationalen Kollegen werden alle Newsletter für Sie archivieren.

 

8. September 2009: IFRS für KMU: eine Zusammenfassung vom SAICA

Das südafrikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) hat eine 26-seitigen Überblick über den IFRS für KMU veröffentlicht. Am 13. August 2009 hat Südafrika als erstes Land weltweit den IFRS für KMU übernommen. Er tritt unmittelbar für alle Unternehmen in Kraft, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind und die sich entschließen, nicht die vollen südafrikanischen Standards zu befolgen, die identisch zu den vollen IFRS sind. Der Überblick des SAICA enthält eine Zusammenfassung jeder der 35 Abschnitte des IFRS für KMU in Aufzählungsform. Sie wurde gemeinsam vom SAICA und W Consulting erarbeitet. Wir sind ihnen dankbar, dass sie uns die Erlaubnis gegeben haben, sie auf IAS Plus einzustellen.

Aufzählung Die Broschüre IFRS für KMU: eine Zusammenfassung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 223 KB).

 

8. September 2009: Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update. Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS PLUS über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. Folgende Themen werden in der Sendung vom 30. Juli 2009 abgedeckt:

Aufzählung IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen
Aufzählung ED 2009/5 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Aufzählung DP2009/2 Kreditrisiko bei der Bemessung von Schulden
Aufzählung IAS 39 – der Nachfolger
Aufzählung ED/2009/6 Lageberichterstattung
Aufzählung FRS 30 Antike Vermögenswerte und andere Entwicklungen im Vereinigten Königreich
Aufzählung Andere Entwicklungen bei den IFRS

Zur Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier (in englischer Sprache, 35,4 MB). Wir haben eine feste Verknüpfung auf alle verfügbaren Sendungen auf unserer Länderseite Großbritannien eingerichtet.

 

7. September 2009: IDW zum IASB-Entwurf zu Bezugsrechten
In einem Brief an den International Accounting Standards Board (IASB) nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum IASB-Entwurf zur Klassifizierung von Bezugsrechten (Änderung von IAS 32). Das IDW unterstützt die Änderungen, sieht sie jedoch als zu eng begrenzt an. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (68 KB).

 

7. September 2009: Rechnungslegung und Politik - Erfahrungen aus der Krise
Bei einem Pressegespräch in Berlin stand das Thema des Zusammenwirkens von Rechnungslegung und Politik im Mittelpunkt des Interesses. Klaus-Peter Naumann, der Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), äußerte sich zu den politischen Aspekten, die auf der internationalen Ebene Impulse geben für die Rechnungslegung. In der dazu veröffentlichten Presseinformation des IDW (29 KB) heißt es:
"Der internationale Standardsetter für die Rechnungslegung – das IASB – wird sich damit auseinandersetzen müssen, dass seine Arbeit nicht nur eine fachliche Dimension hat, sondern das IASB auch politisch rechenschaftspflichtig ist. Dies gilt vor allem für rechtliche und wirtschaftliche Folgewirkungen aus der Bilanzierung in Zeiten wirtschaftlicher Krisen aber auch konjunktureller Überhitzung. [...] Einen direkten Eingriff der Politik in das Standardsetting halten die Wirtschaftsprüfer indessen nicht für zielführend. Jede nationale Regelung gefährdet die angestrebte einheitliche Bilanzierungssprache für die international verflochtenen Kapitalmärkte und die Akzeptanz des IASB bei politischen Entscheidungsträgern in anderen Teilen der Welt, z.B. in den USA und in China."

 

7. September 2009: Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsänderungsstandards Nr. 4
Die Verabschiedung und Verkündung des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes in diesem Jahr erfordert die Anpassung einer Reihe von Standards an die geänderten gesetzlichen Grundlagen. Diesem Anpassungsbedarf wird der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Deutschen Rechnungslegungsänderungsstandards Nr. 4 (E-DRÄS 4) gerecht (1.355 KB). Darüber hinaus werden im E-DRÄS 4 formale Änderungen vorgeschlagen, die aus Inkonsistenzen zwischen den Standards resultieren. Stellungnahmen zum E-DRÄS 4 können bis zum 22. Oktober 2009 beim DRSC eingereicht werden. Die vom DSR beschlossene Überarbeitung aller bestehenden Standards spiegelt eine Übersicht wider (19 KB).

 

7. September 2009: Detaillierte Agenda für das Treffen der Standardsetzer der Welt
Wie berichtet wird der IASB am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. September 2009 Gastgeber einer Zusammenkunft der Standardsetzer der Welt im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn, London sein. Die Sitzung steht Beobachtern offen (die Arbeitspapiere und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier). Nachfolgend geben wir die genaue Tagesordnung für die Sitzung wieder.
IASB-Sitzung mit den Standardsetzern der Welt – Agenda
10.-11. September 2009, Renaissance Chancery Court Hotel, London

Donnerstag, 10. September 2009 (9:30h bis 17:45h)

Vormittags, 9:30h-13:00h

Aufzählung Begrüßung, Sir David Tweedie, Vorsitzender des IASB
Aufzählung IASB – Arbeitsprogramm und Prioritäten
Aufzählung Bilanzierung und die Finanzmarktkrise: Konsolidierung und Ausbuchung
Aufzählung Aktueller Stand des Projekts zur Konsolidierung
Aufzählung Aktueller Stand des Projekts zur Ausbuchung
Aufzählung Arbeitssitzungen zu Konsolidierung und Ausbuchung (fünf Gruppen)

Nachmittags, 14:00h-17:45h

Aufzählung Erörterung der Ergebnisse der Diskussionsgruppen vom Vormittag – Konsolidierung und Ausbuchung
Aufzählung Erlöserfassung
Aufzählung Parallele Sitzungen:
Aufzählung Angebot 1 - IFRS für KMU
Aufzählung Angebot 2 - Wahl zwischen folgenden Angeboten:
Aufzählung Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
Aufzählung Leasingverhältnisse
Aufzählung Erwogene Bewertungsmodelle (projektübergreifend)

 

Freitag, 11. September 2009 (9:00h bis 16:15h)

Vormittags, 9:00h-13:00h

Aufzählung Bilanzierung und die Finanzmarktkrise: Finanzinstrumente (Ansatz und Bewertung)
Aufzählung Aktueller Stand des IASB-Projekts
Aufzählung Aktueller Stand des FASB-Projekts
Aufzählung Arbeitssitzungen (fünf Gruppen)
Aufzählung Erörterung der Ergebnisse der Diskussionsgruppen

Nachmittags, 14:00h-16:15h

Aufzählung Parallele Sitzungen:
Aufzählung Angebot 1 - Neueste Fachfragen zu den IFRS mit Frage- und Antwortteil
Aufzählung Angebot 2 - Wahl zwischen folgenden Angeboten:
Aufzählung Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
Aufzählung Leasingverhältnisse
Aufzählung Ertragsteuern
Aufzählung Erwogene Bewertungsmodelle (projektübergreifend)
Aufzählung Neuester Stand bei Einführungen und Umsetzungen
Aufzählung Schlussbemerkungen

 

7. September 2009: Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen – Standardentwurf Finanzinstrumente
Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Standardentwurf ED/2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung am 14. September 2009 abläuft. Der Entwurf war vom IASB am 14. Juli 2009 als erster von drei Teilen im Rahmen seines Projekts zur Ablösung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung herausgegeben worden. Der Board hatte beschlossen, die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zuerst anzugehen, weil sie die Grundlage eines jeden Standards für Finanzinstrumente bilden. Darüber hinaus beziehen sich viele der Bedenken, die zu IAS 39 im Verlauf der Finanzmarktkrise geäußert wurden, auf dessen Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung. Der IASB beabsichtigt, die Vorschläge zu Klassifizierung und Bewertung rechtzeitig für eine nicht verpflichtende Anwendung in den Abschlüssen zum Jahresende fertigzustellen. In den beiden anderen Phasen des Projekts zu IAS 39 geht es um Wertminderung und Risikovorsorge sowie um die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Daneben wird das Projekt des Boards zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten ebenfalls zu Änderungen an IAS 39 führen. Der IASB beabsichtigt, die Ablösung von IAS 39 im Verlauf des Jahres 2010 abzuschließen, auch wenn die verpflichtende Anwendung nicht vor dem Januar 2012 liegen wird. In dem Standardentwurf zu Klassifizierung und Bewertung wird vorgeschlagen, dass ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Das Instrument weist grundlegende Kreditmerkmale auf und wird auf Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die die beiden Bedingungen nicht erfüllt, wäre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies schlösse alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten (sowie Derivate auf diese Eigenkapitalinstrumente) ein – einschließlich derer, für die keine Marktpreisnotierung auf einem aktiven Markt besteht. Die derzeit in IAS 39 bestehenden Klassifizierungen als 'bis zur Fälligkeit gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar' würden abgeschafft.

 

5. September 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im September
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 15. September 2009 bis Freitag, den 18. September 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Für die Teilnahme als Beobachter ist neuerdings eine Anmeldung per Email erforderlich, in der Interessierte ihren Namen, ihren Arbeitgeber und die Sitzungsteile, die sie beobachten wollen, angeben müssen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB-Sitzung wieder.
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung
15.-18. September 2009, London

Dienstag, 15. September 2009

Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Aufzählung Rahmenkonzept
Aufzählung Rahmenkonzept: Phase A (Zielsetzung und qualitative Merkmale)
Aufzählung Rahmenkonzept: Phase D (Berichtseinheit)
Aufzählung Erlöserfassung
Aufzählung Leasingverhältnisse

Mittwoch, 16. September 2009 (nur vormittags)

Aufzählung Schulden - Änderungen an IAS 37
Aufzählung Ausbuchung – erste Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen

Donnerstag, 17. September 2009

Aufzählung Klassifizierung von Bezugsrechten (vorgeschlagene Änderung an IAS 32)
Aufzählung Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Aufzählung Darstellung des Abschlusses – Feldtests und FASRI-Studie (Lehreinheit)
Aufzählung Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
Aufzählung Finanzinstrumente: Nachfolgeregelung für IAS 39: Wertminderungen
Aufzählung Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden – erste Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen

Freitag, 18. September 2009

Aufzählung Darstellung des Abschlusses – Definitionen, Management-Ansatz, Nettoverschuldung, aufgegebene Geschäftsbereiche
Aufzählung Finanzinstrumente: Nachfolgeregelung für IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Aufzählung Finanzinstrumente: Nachfolgeregelung für IAS 39: Klassifizierung und Bewertung – erste Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen
Aufzählung Versicherungsverträge
Aufzählung Restanten (sofern erforderlich)

 

4. September 2009: 12. Ergänzungslieferung DRS erhältlich
Nach Information des Schäffer-Poeschel Verlags steht die 12. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards ab sofort zur Verfügung. Diese Ergänzungslieferung beinhaltet die überarbeitete Fassung der Rechnungslegungs Interpretation Nr. 1 Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses, die das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) in seiner Sitzung vom 25. März 2009 verabschiedet hatte. Genios bietet die Online-Textversion an.

 

4. September 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zum ED Klassifizierung von Bezugsrechten
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zu den Vorschlägen des IASB zur Klassifizierung von Bezugsrechten (ED/2009/9 Classification of Rights Issues – Proposed amendment to IAS 32) verabschiedet. Darin stellt der DSR zwar fest, dass der nach Ansicht des IASB dringend regelungsbedürftige Sachverhalt im deutschen Rechtsraum seinen Recherchen zufolge zwar von untergeordneter Bedeutung ist; auf der anderen Seite vertritt er aber die Ansicht, dass die Ursache für die Praxisprobleme – die sog. fix-for-fix-Klausel – nicht adressiert werde und damit das Problem für den Bezugsrechten vergleichbare Finanzinstrumente bestehen bleibe. Der DSR mahnt daher beim IASB eine umfassende Überprüfung dieses Kriteriums an. Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB finden Sie hier (38 KB).

 

4. September 2009: IAS Plus Update-Newsletter zum Entwurf jährlicher Verbesserungen an den IFRS

Am 26. August hatte IASB einen Standardentwurf veröffentlicht, in welchem Änderungen an elf Standards vorgeschlagen werden:

Aufzählung IFRS 1 Erstmaliger Anwendung der International Financial Reporting Standards
Aufzählung IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Aufzählung IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Aufzählung IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
Aufzählung IAS 1 Darstellung des Abschlusses
Aufzählung IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
Aufzählung IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse
Aufzählung IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
Aufzählung IAS 34 Zwischenberichterstattung
Aufzählung IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Aufzählung IFRIC 13 Kundentreueprogramme

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel IASB gibt umfassenden Standardentwurf jährlicher Verbesserungen heraus veröffentlicht (in englischer Sprache, 71 KB), in welchem die vorgeschlagenen Änderungen erläutert werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Projektseite. Zurückliegende Ausgaben aller IAS Plus- Newsletter finden Sie hier.

 

4. September 2009: Heads Up zu Ertragsteuerleitlinien des FASB
Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Nicht länger verschoben: FASB gibt Leitlinien zur Bilanzierung der Unsicherheit bei Ertragsteuern heraus und schafft bestimmte Angabepflichten für alle nicht börsennotierten Gesellschaften ab herausgegeben (in englischer Sprache, 108 KB). Als der FASB seine Leitlinien zur Unsicherheit bei Ertragsteuern ursprünglich verabschiedet hatte (Kodifizierung der Bilanzierungsstandards – Accounting Standards Codification, ASC – Abschnitt 740), hatte er die Leitlinien für bestimmte nicht börsennotierte Gesellschaften bis zum ersten Jahresabschluss für Geschäftsjahr, die nach dem 15. Dezember 2009 beginnen, aufgeschoben. Mit diesem Aufschub sollte dem FASB Zeit gegeben werden, Leitlinien zu entwickeln, die nunmehr in Form einer Aktualisierung von Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) mit der laufenden Nummer 2009-06 veröffentlicht wurden. Demzufolge müssen nicht börsennotierte Unternehmen nunmehr alle Ansatz- und Bewertungsvorschriften der ASC 740 anwenden. Allerdings hat der FASB jenen Unternehmen eine Erleichterung bei einigen der Angabevorschriften zu Ertragsteuern eingeräumt. Der IASB hat ähnliche Prinzipien für den Ansatz und die Bewertung von Unsicherheiten bei Ertragsteuern in seinem im März 2009 erschienenen Standardentwurf Ertragsteuern vorgeschlagen. In dem IFRS für KMU findet sich eine ähnliche Befreiung von den Angabepflichten.

 

3. September 2009: Vertreter von IASB und ASBJ kommen zusammen

Vertreter des IASB und des japanischen Accounting Standards Board werden am kommenden Montag, den 7. September 2009 von 08:30 bis 15:30 zu einer Sitzung in London zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich und steht Beobachtern frei. Die Tagesordnung für die Sitzung sieht wie folgt aus:

Aufzählung Bewertung von Schulden
Aufzählung Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung (andere Sachverhalte, als die im vorstehenden Punkt behandelten Themen) und Wertminderungen
Aufzählung Sonstiges Gesamtergebnis und Recycling/Nicht-Recycling – ein Querschnittsthema zwischen der Darstellung des Abschlusses, Finanzinstrumente (Klassifizierung und Bewertung) und Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

 

3. September 2009: IFRS für KMU 'geht an den Start'

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben einen Beitrag von Paul Pacter, dem IASB-Direktor für Standards für KMU (und gleichzeitig Webmaster der Internetseite www.iasplus.com von Deloitte) eingestellt, in welchem dieser sich mit dem neuen IFRS für KMU auseinandersetzt. Der Beitrag mit dem Titel IFRS für die meisten nicht börsennotierten Unternehmen geht an den Start (in englischer Sprache, 726 KB) wurde in der Septemberausgabe 2009 von Financial Executive veröffentlicht. In dem Beitrag erörtert Pacter, warum der IASB das Projekt angegangen ist, was die Vorzüge des neuen Standards sind, die Arten an Vereinfachungen gegenüber den vollen IFRS, die in dem KMU-Standard vorgenommen wurden, sowie Sachverhalte rund um den Übergang von den bislang von einem KMU verwendeten Rechnungslegungsgrundsätzen auf den IFRS für KMU.

"Mit der Herausgabe des IFRS für KMU hat der IASB die Komplexität der Abschlusserstellung für Tausende von Unternehmen weltweit verringert – aber auch für jene, die diese Abschlüsse für die Kreditvergabe, Leih- und Anlageentscheidungen verwenden."

Der Beitrag unterliegt dem Copyright von Financial Executives International, und er wurde mit deren freundlicher Genehmigung auf www.iasplus.com eingestellt.

 

3. September 2009: Guía Rápida NIC/NIIF 2009 – Argentinien
Unsere argentinischen Kollegen haben Guía Rápida NIC/NIIF 2009 veröffentlicht – die argentinische Fassung unserer überaus beliebten Broschüre IFRSs in your pocket in spanischer Sprache. die argentinische Publikation basiert auf der englischen Fassung für 2009, wurde allerdings um Zusammenfassungen aller IFRS bis Juni 2009 aktualisiert. Sie enthält zudem Neuigkeiten hinsichtlich der IFRS-Einführung in Argentinien (2011 ist das Jahr, in dem einige börsennotierte Unternehmen die IFRS verpflichtend anwenden müssen und andere Unternehmen sie anwenden können), Kontaktdaten unserer Spezialisten vor Ort, Informationen über lokale Standardsetzer, eine Erörterung von Sachverhalten in Bezug auf die Übersetzung der IFRS ins Spanische sowie ein Vorwort von Fermín del Valle, dem Leiter für Fachfragen in der Deloitte-Gruppe lateinamerikanischer Länder, nebst weiteren Ergänzungen gegenüber der englischen Fassung. Guía Rápida NIC/NIIF 2009 – Argentinien können Sie hier herunterladen (in spanischer Sprache, 1.209 KB).

 

3. September 2009: PCAOB Q&A zur Referenzierung von Standards
Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat ein Dokument seiner Stabsmitarbeiter mit Fragen und Antworten zur Referenzierung auf die verbindlichen Bilanzierungsleitlinien in den Standards des PCAOB herausgegeben (in englischer Sprache, 35 KB). Infolge der neuen Kodifizierung des FASB enthalten einige Standards des PCAOB Bezeichnungen von und Referenzierungen auf Bilanzierungsvorschriften, die nicht mehr aktuell sind. Zudem enthalten einige Standards des PCAOB Bezeichnungen von Bilanzierungsvorschriften, die nicht die endgültige Sprachregelung wiedergeben, wie sie in der Kodifizierung übernommen wurde. Mit dem Q&A-Dokument werden Prüfer daran erinnert, dass die Kodifizierung des FASB nunmehr die einzige Quelle verbindlicher US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze darstellt. Prüfer sollten sich verbindliche US-GAAP-Leitlinien für bei der SEC registrierte Unternehmen an die FASB-Kodifizierung und die Regeln der US-amerikanischen Wertpapier und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) halten, auch wenn die Standards des PCAOB Bezeichnungen und Referenzierungen enthalten mögen, die sich auf die US-GAAP vor dem Zeitpunkt der Kodifizierung beziehen.

 

2. September 2009: World Standard-Setters Conference

Am 10. und 11. September 2009 kommen die Standardsetzer der Welt in London mit dem IASB zu einer gemeinsamen Konferenz zusammen. Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Punkte:

Aufzählung Konsolidierung
Aufzählung Ausbuchung
Aufzählung Erlöserfassung
Aufzählung Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung
Aufzählung Auswahl diverser Arbeitssitzungen zu Einzelthemen: IFRS für KMU, Leasingverhältnisse, Ertragsteuern, Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter sowie weitere Informationen finden Sie hier.

 

2. September 2009: DSR nimmt Stellung zum Diskussionspapier zum 'Kreditrisiko'
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum IASB Diskussionspapier, das sich mit der Frage beschäftigt, welche Rolle das eigene Kreditrisiko eines Unternehmens bei der Bewertung seiner Verbindlichkeiten spielt (DP/2009/2 Credit Risk in Liability Measurement), verabschiedet. Der DSR ist der Ansicht, dass das eigene Kreditrisiko in die erstmalige Bewertung einfließen sollte, wenn es in die Transaktion eingepreist ist, die zum erstmaligen Ansatz einer Schuld führt. In Folgebewertungen sollte das eigene Kreditrisiko nicht einfließen, es sei denn, die Schuld ist ein derivatives Finanzinstrument oder die Unternehmensführung hat die Absicht und die Möglichkeit, die Schuld vor Fälligkeit zu erfüllen, um Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts zu realisieren. Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB finden Sie hier (38 KB).

 

2. September 2009: Heads Up zu den Vorschlägen des FASB zu Angaben zum beizulegenden Zeitwert
Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache, 125 KB), in dem die Vorschläge des FASB in Bezug auf neue und überarbeitete Angaben zum beizulegenden Zeitwert erläutert werden. Wir hatten gestern über diese Vorschläge berichtet.

 

2. September 2009: Wir nehmen Stellung zum Diskussionspapier zum 'Kreditrisiko'
Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden eingereicht. Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, diesen kritischen Punkt zu adressieren, und sind der Meinung, dass künftige Standardsetzung davon profitieren könnte, wenn der IASB einen einheitlichen Satz von Prinzipien dazu entwickeln würde, wann das Kreditrisiko in der Bewertung von Schulden widergespiegelt werden sollte. Um bei der Entwicklung eines solchen Satzes von Prinzipien zu helfen, wäre es unserer Meinung nach notwendig, dass der Board zuerst als Teil der Phase C zur Bewertung innerhalb des Projekts zum Rahmenkonzept verschiedene mögliche Bewertungsattribute definieren sollte, die auf Schulden angewendet werden können. In unserer Stellungnahme stellen wir die Bewertungsattribute kurz vor (s. nachfolgenden Kasten), von denen wir der Meinung sind, dass der Board sie in Erwägung ziehen sollte, und schlagen einen Satz von Prinzipien vor, der regelt, wann die Bewertung von Schulden das Kreditrisiko beinhalten sollte (die Übersetzung eines Auszugs aus unserer Stellungnahme finden Sie im zweiten folgenden Kasten). Unsere Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen (40 KB). Alle früheren Stellungnahmen finden Sie hier.
Bewertungsattribute für Schulden
Derzeit unterstützen wir die weitere Erwägung von vier unterschiedlichen Bewertungsattributen für Schulden.

1. Beizulegender Zeitwert – Standardsetzer definieren den beizulegenden Zeitwert als den Betrag, zu dem zum Bewertungszeitpunkt ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte; es handelt sich also um einen Abgangspreis. Da der beizulegende Zeitwert  nach der vom IASB vorgeschlagenen Definition ein Preis in einer gegenwärtigen Markttransaktion ist, spiegelt dieses Bewertungsattribut die Auswirkung des eigenen Kreditrisikos des Unternehmens wider.

2. Fortgeführte Anschaffungskosten – Für eine Schuld sind die fortgeführten Anschaffungskosten 'der Betrag, zu dem die Schuld beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich Rückzahlungen und zuzüglich oder abzüglich der kumulativen Abschreibung von jeglichen unter Verwendung der Effektivzinsmethode bestimmten Differenzen zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem Fälligkeitsbetrag'. Typischerweise spiegelt dieses Bewertungsattribut das eigene Kreditrisiko des Unternehmens beim erstmaligen Ansatz wider. Wenn beispielsweise eine finanzielle Verbindlichkeit mit dem erhaltenen Betrag der Barerlöse bewertet wird, spiegelt der Betrag der Barerlöse allgemein das Kreditrisiko des Unternehmens wider. Spätere Änderungen im Kreditrisiko werden in den Folgebewertungen jedoch nicht widergespiegelt.

3. Aktuelle Bewertung unter Verwendung eines eingefrorenen Kreditspreads – Bei diesem Bewertungsattribut wird eine Barwertmethode verwendet, bei der die erwarteten künftigen Kapitalströme mit einem gegenwärtigen Bechmarkzinssatz abgezinst werden (beispielsweise einem risikolosen Zinssatz, einem Interbankenbenchmarkzinssatz oder ein Bankenzins für beste Schuldner) zuzüglich (oder in machen Fällen abzüglich) des Spreads, der für die Schuld bei der erstmaligen Bewertung galt. Folgebewertungen spiegeln die Änderungen des Benchmarkzinssatzes wider, aber Änderungen im Kreditrisiko werden nicht berücksichtigt. Ähnlich wie bei den fortgeführten Anschaffungskosten spiegelt dieses Bewertungsattribut das eigene Kreditrisiko des Unternehmens beim erstmaligen Ansatz wider, aber spätere Änderungen des Kreditrisikos werden in den Folgebewertungen nicht widergespiegelt.

4. Aktuelle Bewertung unter Verwendung eines Ansatzes über erstrangige Kredite – Bei diesem Bewertungsattribut wird eine Barwertmethode verwendet, bei der die erwarteten künftigen Kapitalströme mit einem gegenwärtigen Abzinsungssatz für erstrangige Kredite abgezinst werden (beispielsweise dem gegenwärtigen risikolosen Zinssatz oder dem Zinssatz für erstrangige Industrieanleihen). Dieses Bewertungsattribut schließt die Auswirkungen des eigenen Kreditrisikos des Unternehmens sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch bei Folgebewertungen aus.

 

Auszug aus unserer Stellungnahme zur Bewertung von Schulden nach dem erstmaligen Ansatz
Bei der Bestimmung des besten Bewertungsattributs für Folgebewertungen sollte der Board die Bedeutung von Änderungen des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens für die Anleger in Erwägung ziehen. Bei den meisten Schuldverschreibungen beispielsweise hat der Emittent praktisch nicht die Möglichkeit, Gewinne aus der Minderung seiner Kreditwürdigkeit zu realisieren. Er muss bei Schuldverschreibungen auch nicht Verluste aus der Erhöhung seiner Kreditwürdigkeit absorbieren. Daher sind Änderungen im eigenen Kreditrisiko des Emittenten im Allgemeinen nicht relevant und sollten in den meisten Fällen nicht in die Folgebewertungen von Schuldverschreibungen einfließen. Dies würde bedeuten, dass Schuldverschreibungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu einer aktuelle Bewertung unter Verwendung eines eingefrorenen Kreditspreads bewertet werden (ob festverzinsliche Schulverschreibungen unter Verwendung eines gegenwärtigen oder eines eingefrorenen Benchmarkzinssatzes bewertet werden sollten, ist kein Thema für dieses Diskussionspapier). Könnte der Emittent Änderungen im Wert einer Schuld als Ergebnis von Veränderungen seines eigenen Kreditrisikos realisieren, wäre wohl ein Bewertungsattribut angemessen, das das gegenwärtige Risiko einbezieht (beispielsweise der beizulegende Zeitwert).

 

2. September 2009: Accounting Roundup – Ausgabe August 2009

Wir haben die Augustausgabe 2009 von Accounting Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 245 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Konsolidierung

Aufzählung FASB gibt Vorschlag zu Eigentümervorschriften im Unterkapitel Konsolidierung heraus

Beizulegender Zeitwert

Aufzählung FASB gibt Vorschläge zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und zu Angaben heraus
Aufzählung FASB gibt Aktualisierung an den Bilanzierungsstandards hinsichtlich der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert heraus

Finanzinstrumente

Aufzählung IASB schlägt Leitlinien zur Klassifizierung von Bezugsrechten vor
Aufzählung IFRIC schlägt Interpretation zu Tilgung finanzieller Schulden durch Eigenkapitalinstrumente vor

Sonstige Rechnungslegungsthemen

Aufzählung IASB schlägt Änderungen im Rahmen seines Projekts jährlicher Verbesserungen vor

Sonstige SEC-Angelegenheiten

Aufzählung SEC gibt Ernennung von James L. Kroeker als Leiter der SEC-Abteilung Rechnungslegung bekannt
Aufzählung SEC schickt Beispielschreiben bezüglich Angaben zur Vorsorge und Abschreibung für Kreditverluste im Lagebericht an börsennotierte Unternehmen
Aufzählung SEC gibt Auslegungsleitlinien zur Kodifizierung des FASB heraus
Aufzählung SEC-Abteilung Unternehmensfinanzierung gibt Auslegungen zur Befolgung und zu Angaben heraus
Aufzählung SEC gibt Anordnung zur Verbesserung der Vorschläge zu einer PCAOB-Regel heraus
Aufzählung SEC-Stab gibt Hinweis zur kommenden EDGAR-Version 9.17 und zur XBRL-Validierung heraus

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

2. September 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die Merkblätter Nr. 1 bis 7 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 8 eingestellt:

Aufzählung Merkblatt Nr. 8 (1. September 2009) befasst sich mit den etwas komplexeren Finanzinstrumentethemen im IFRS für KMU, einschließlich dem beizulegenden Zeitwert und der Ausbuchung. Laden Sie sich Bulletin Nr. 8 herunter (in spanischer Sprache, 175 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

1. September 2009: Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen – Entwurf zu Bezugsrechten
Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf zur Klassifizierung von Bezugsrechten am 7. September 2009 endet. Der Entwurf war am 6. August 2009 vom IASB veröffentlicht worden. Mit den Vorschlägen soll IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung geändert werden, um die Bilanzierung von Bezugsrechten klarzustellen, wenn diese in einer anderen als der funktionalen Währung des Unternehmens denominiert sind. Nach derzeitiger Praxis scheint vorgeschrieben zu sein, dass solche Rechte als derivative Finanzverbindlichkeiten eingestuft werden. Im Entwurf wird ausgesagt, dass solche Bezugsrechte, wenn sie anteilsgemäß an die gegenwärtigen Anteilseigner des Unternehmens zu einem festen Betrag ausgegeben werden, als Eigenkapital zu klassifizieren sind, unabhängig davon, in welcher Währung der Ausübungspreis festgelegt ist. Der IASB beabsichtigt, die endgültigen Änderungen noch vor Ende 2009 zu veröffentlichen, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet sein soll. Sie wären bei einer Übernahme rückwirkend anzuwenden.

 

1. September 2009: US-amerikanische Daten untermauern die Bedeutung internationaler Standards
Neue Daten des US-amerikanischen Finanzministeriums zeigen, dass sich zum 31. Dezember 2008 ausländische Wertpapiere im Wert von über 4,2 Billionen US-Dollar in den Händen amerikanischer Anleger befanden; dies schließt ausländische Eigenkapitaltitel im Wert von 2,7 Billionen US-Dollar und weitere langfristige Schuldtitel im Wert von 1,3 Billionen US-Dollar ein. Dem gegenüber hielten amerikanische Anleger inländische Eigenkapitaltitel im Wert von 3,0 Billionen US-Dollar und inländische langfristige Schuldtitel im Wert von 6,5 Billionen US-Dollar. Diese Daten sind ein weiterer Beweis dafür, dass ein einziger Satz von Rechnungslegungsstandards sowohl für in den Vereinigten Staaten als auch im Ausland berichtende Unternehmen notwendig ist.
In den USA gehaltene ausländische Wertpapiere: (in Mrd. USD)
Quelle: US-Finanzministerium, vorläufige Daten veröffentlicht am 31. August 2009
Wertpapierart31. Dez. 200731. Dez. 2008
Langfristige Wertpapiere6.8554.009
–   Eigenkapitaltitel–   5.248–   2.748
–   Langfristige Schuldtitel–   1.607–   1.261
Langfristige Schuldtitel357282
Insgesamt7.2124.291

Durch Ausländer gehaltene US-amerikanische Wertpapiere: (in Mrd. USD)
Quelle: US-Finanzministerium, Daten veröffentlicht im April 2009

Wertpapierart30. Juni 200730. Juni 2008
Langfristige Wertpapiere9.1369.463
–   Eigenkapitaltitel –   3.130 –   2.969
–   Langfristige Schuldtitel–   6.007–   6.494
Langfristige Schuldtitel635858
Insgesamt9.77210.322
Diese und ähnliche Daten finden Sie in unserer statistischen Datenbank, die Ihnen jederzeit über die Verknüpfung auf der linken Seite unserer Startseite zugänglich ist.

 

1. September 2009: FASB schlägt Fair-Value-Angaben für 2009 vor

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat den Entwurf einer vorgeschlagenen Aktualisierung der amerikanischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht, dessen Ziel es ist, die Angaben zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zu verbessern. Unter den vorgeschlagenen überarbeiteten Angaben sind die folgenden:

  1. Auswirkung vernünftigerweise möglicher alternativer Bewertungen der dritten Ebene (Bewertungen auf Grundlage nicht beobachtbarer Daten), die den beizulegenden Zeitwert bedeutend erhöhen oder mindern könnten (manchmal Sensitivitätsangaben genannt)
  2. Verschiebungen von Schulden oder Vermögenswerten zwischen den drei Bewertungsebenen
  3. Informationen zu Bruttoerwerben, -veräußerungen, -emissionen und -erfüllungen von Vermögenswerten oder Schulden, deren beizulegender Zeitwert mit Methoden der dritten Bewertungsebene ermittelt wird
  4. Aufgegliederte Angaben des beizulegenden Zeitwerts für jede Klasse von Vermögenswerten und Schulden
  5. Bewertungsmethoden und -daten, die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf der zweiten und dritten Bewertungsebene angewendet werden

Die vorgeschlagenen Angaben ähneln denen, die bereits in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben gefordert werden. Mit Ausnahme der Sensitivitätsangaben (Punkt 1. oben) würden die neuen Angaben für Zwischenberichte und Jahresberichte für Perioden gefordert, die nach dem 15. Dezember 2009 enden. Die Sensitivitätsangaben für die dritte Bewertungsebene wären für Zwischenberichte und Jahresberichte für Perioden gefordert, die nach dem 15. März 2009 enden. Die Kommentierungsfrist für Stellungnahmen zu den Vorschlägen des FASB endet am 12.Oktober 2009. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier. Der Entwurf steht Ihnen hier zur Verfügung (in englischer Sprache, 380 KB).

 

1. September 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Augustausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben. Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

Aufzählung Der 'Hammer' – reale Probleme und Lösungen für den Übergang auf IFRS bei Anlageimmobilien
Aufzählung Stabmitteilung der kanadischen Wertpapierbehörden Nr. 33-314 in Bezug auf nicht selbstverwaltende Körperschaften
Aufzählung Deloitte-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen und wie man an sie herankommt
Aufzählung Ein aktueller Stand zu den gegenwärtigen Ereignissen rund um die IFRS – einschließlich verschiedener wichtiger Standardentwürfe und Diskussionspapiere

Englische oder französische Fassung des Newsletters:

Aufzählung Augustausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (2.062 KB)
Aufzählung Augustausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours, 1.751 KB)

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden sie auf unserer IAS PLUS-Länderseite Kanada.

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