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30. September 2009: PRC tagt am 19. Oktober in London
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Der neue Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC)
der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
wird am Montag, den 19. Oktober 2009 in den Räumen des britischen
Standardsetzers ASB zu einer Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung
steht Beobachtern ab 14:50h Londoner Zeit offen; weitere
Informationen erhalten Sie
hier. |
30. September 2009: IDW EPS 880 n.F.: Die Prüfung von Softwareprodukten
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In seiner 217. Sitzung verabschiedete der Hauptfachausschuss (HFA)
des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den vom Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT)
erarbeiteten Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von Softwareprodukten
(IDW EPS 880 n.F.). Die Verlautbarung ersetzt den IDW Prüfungsstandard: Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen (IDW PS 880 i.d.F. 1999).
Weitere Informationen finden Sie in der
Presserklärung des IDW. |
30. September 2009: DSR-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf zur Bestimmung des Abzinsungssatzes im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer (ED/2009/10 Discount rate for Employee Benefits - Proposed amendments to IAS 19) verabschiedet.
Der DSR stimmt den Vorschlägen des IASB zu. Die englischsprachige
Stellungnahme finden Sie
hier (27 KB). |
30. September 2009: Zusätzliche IASB-Sitzung am 6. Oktober 2009
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Der International Accounting Standards Board hatte im April 2009
entschieden, dass man gegebenenfalls zusätzliche Boardsitzungen abhalten wolle, um die Arbeit am
Projekt zur Ersetzung der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente
voranzutreiben. In diesem Monat haben bereits zwei Sondersitzungen des IASB stattgefunden, am 22. und
am 29. September. Eine weitere solche Sondersitzung ist nun für den
6. Oktober 2009 anberaumt worden. Sie soll viereinhalb Stunden
dauern und wird in zwei Sitzungsteilen abgehalten: von 11:00h bis
13:00h und von 17:00h bis 19:30h Londoner Zeit. Beobachter sind zu
der Sitzung nicht zugelassen, aber es wird die Möglichkeit geben,
die Sitzung über einen Webcast zu verfolgen. Die Anmeldung wird
demnächst
hier möglich sein. |
30. September 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die
Merkblätter Nr. 1 bis 11 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie
hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 12 eingestellt:
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In Merkblatt Nr. 12 (29. September 2009) werden die Abschnitte
14, 15 und 16 des IFRS für KMU erörtert, die sich der Bilanzierung von Anteilen an assoziierten
Unternehmen, von Anteilen an Joint Ventures und von als
Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien widmet. Laden Sie sich
Bulletin Nr. 12 herunter (in spanischer Sprache,
219 KB). |
Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.
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30. September 2009: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 29. September
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Der International Accounting Standards Board hat am Dienstag,
den 29. September 2009 eine Sondersitzung in seinen Londoner Büroräumen
abgehalten. Die Übersetzung der vorläufigen
und inoffiziellen Mitschrift der Sitzung, die Beobachter von
Deloitte angefertigt haben, finden Sie
hier. |
29. September 2009: EU-Entscheidung zur Finanzierung von EFRAG und IASCF
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Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. September 2009
ist der
Beschluss Nr. 716/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Auflegung eines Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung
veröffentlicht worden. Der Beschluss gilt der Kofinanzierung der Tätigkeiten der EFRAG, der
IASCF und des PIOB durch die EU und soll sicherstellten, "dass diese Begünstigten von einer klaren, stabilen,
diversifizierten, soliden und angemessenen Finanzierung
profitieren und in der Lage sind, ihre Aufgaben im öffentlichen
Interesse unabhängig und effizient wahrzunehmen". Nachfolgend einige Auszüge:
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Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich
Es wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis
31. Dezember 2013 ein Gemeinschaftsprogramm, (im Folgenden
als „Programm“ bezeichnet), aufgelegt, um die Tätigkeiten
von Einrichtungen zu unterstützen, die zur Erreichung der politischen
Ziele der Gemeinschaft in Bezug auf die aufsichtliche
Konvergenz und Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen
sowie in Bezug auf die Bereiche Rechnungslegung
und Abschlussprüfung beitragen.
Artikel 2
Ziele
(1) Das allgemeine Ziel des Programms besteht in der Verbesserung
der Bedingungen für das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Unterstützung der Funktionsweise, der Tätigkeiten
oder Maßnahmen bestimmter Einrichtungen auf dem
Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und
der Abschlussprüfung.
[...]
Artikel 9
Finanzbestimmungen
(1) Der als Finanzausstattung für die Durchführung dieses
Beschlusses dienende Betrag beläuft sich für den Zeitraum von
2010 bis 2013 auf 38 700 000 EUR. Innerhalb dieser Ausstattung
müssen die Verpflichtungsermächtigungen für die Begünstigten,
die in Abschnitt B des Anhangs genannt sind, mindestens
13 500 000 EUR, dürfen die der IASCF nicht mehr als
12 750 000 EUR und diejenigen der EFRAG nicht mehr als
11 250 000 EUR betragen.
[...]
Artikel 14
Bewertung
(1) Spätestens sechs Monate vor Programmende legt die
Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen
Bericht über die Erreichung der im Programm vorgesehenen
Ziele vor. Dieser Bericht stützt sich unter anderem auf die in
Artikel 11 Absatz 1 genannten Jahresberichte.
In diesem Bericht werden zumindest die allgemeine Zweckmäßigkeit
und Kohärenz des Programms, die Wirksamkeit seiner
Durchführung sowie die Wirksamkeit der verschiedenen
Maßnahmen sowohl allgemein als auch einzeln in Bezug auf
die Erreichung ihrer Ziele gemäß Artikel 2 bewertet.
Der Bericht wird dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
zur Kenntnisnahme übermittelt.
(2) Das Europäische Parlament und der Rat beschließen auf
der Grundlage des Vertrags, ob das Programm über den
31. Dezember 2013 hinaus fortgesetzt wird.
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29. September 2009: Tätigkeitsbericht des IDW
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2008/2009
veröffentlicht. Er steht auf der Internetseite des IDW zum
Herunterladen zur Verfügung (787 KB). |
29. September 2009: IASCF-Treuhänder werden am 7. und 8. Oktober tagen
29. September 2009: Vorgeschlagene XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU

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Die International Accounting Standards Committee (IASC) Stiftung hat zu
Stellungnahmen zum Entwurf einer XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU eingeladen.
Die Taxonomie ist eine vollständige Übersetzung des International Financial Reporting Standard für
kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language).
Der Entwurf der XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU wird von einem
umfassenden Reviewpaket begleitet, das ein Beispiel einer
XBRL-Einreichung und viele erläuternde Materialien sowie einen
Beispielabschluss und eine Ausweise- und Angabencheckliste enthält. Der
Entwurf der XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU steht on-line zur
Verfügung (IFRS for SMEs XBRL Taxonomy),
und die Kommentierungsfrist endet am 27. November 2009. Die IASC-Stiftung
beabsichtigt, die endgültige Version der XBRL-Taxonomie für den IFRS für
KMU im Dezember 2009 herauszugeben. |
29. September 2009: IASB-Vorsitzender trifft sich mit ECON
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Sir David Tweedie, der Vorsitzende des International Accounting Standards Board,
traf sich am 28. September 2009 mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON),
um die Reaktionen zu erörtern, die der IASB in Bezug auf Sachverhalte
ergriffen hat, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben haben. Er
widmete sich in seinen Ausführungen insbesondere den Reaktionen des IASB
auf Sachverhalte, die von europäischen Institutionen aufgebracht worden
sind. Die vollständige Rede von Sir David in englischer Sprache finden
Sie
hier (27 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
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Schritte, die als Reaktion auf globale Bedenken unternommen wurden
Von Beginn der Krise an hat der IASB an einem genau umrissenen Programm
gearbeitet, das auch Fristen enthielt, bis wann Sachverhalte geklärt
sein sollen, die aus der Finanzmarktkrise entstanden sind. Ursprünglich
lag der Fokus auf drei Bereichen, die vom Finanzstabilitätsforum
identifiziert worden waren: (1) die Anwendung des beizulegenden
Zeitwerts in illiquiden Märkten; (2) die Bilanzierung bilanzunwirksamer
Posten; und (3) Risikoangaben. In allen drei Bereichen haben wir
umgehend Maßnahmen ergriffen.
Bezüglich des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten haben wir im
Oktober 2008 einen Bericht verfasst, der von der Europäischen Kommission
gelobt wurde. Wir haben immer gesagt, dass die Leitlinien in den IFRS
und den US-GAAP in diesem wichtigen Bereich übereinstimmen. Ich weiß,
dass es Bedenken gegeben hat, dass die jüngste Position des FASB-Stabs
zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert neue, unfaire Bedingungen
geschaffen haben könnten. Aus diesem Grund haben wir nach der
Veröffentlichung des FASB sofort eine Presseerklärung herausgegeben, in
der wir erneut bestätigt haben, dass unser Ansatz mit dem des FASB im
Einklang steht. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme um sicherzustellen,
dass weltweit die Einheitlichkeit erhalten bleibt, hat der IASB am
28. Mai 2009 einen Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
veröffentlicht, in den die entsprechenden FASB-Leitlinien direkt
aufgenommen worden sind.
Bezüglich bilanzunwirksamer Posten haben sowohl die G-20 und das
Finanzstabilitätsforum als auch dieser Rat betont, dass es mehr
Transparenz bei der Bilanzierung dieser Posten geben müsse. Es gibt
Hinweise, dass die IFRS relativ gut mit diesem Sachverhalt fertig
geworden sind, aber wir haben jetzt vorgeschlagen, unsere Vorschriften
noch zu verschärfen.
Bezüglich Risikoangaben hat der IASB im März 2009 Verbesserungen an den
Angabevorschriften für Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und
Verschärfungen der bestehenden Prinzipien zu Angaben über das
Liquiditätsrisiko, das in Verbindung mit Finanzinstrumenten zu beachten
ist, herausgegeben.
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29. September 2009: Wir nehmen Stellung zum Entwurf zum beizulegenden Zeitwert
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Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingereicht,
der am 28. Mai 2009 veröffentlicht worden ist. Allgemein unterstützen
wir die Vorschläge, aber wir haben Bedenken in einigen Punkten und
schlagen bestimmte Änderungen vor. Im Entwurf werden Leitlinien
vorgeschlagen, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn dies
durch bestehende Standards gefordert wird. Mit dem Entwurf wird in
keiner Weise gefordert, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts
auszuweiten. Mit ihm würden zusätzliche Angaben dazu gefordert, wie der
beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der
Vorschläge würden die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den
einzelnen IFRS durch eine einzige, einheitliche Definition des
beizulegenden Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende Leitlinien
zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt.
Ausgangspunkt für die Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der
äquivalente US-amerikanische Standard SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
in seiner überarbeiteten Fassung (Accounting Standards Codification
Topic 820). Die vorgeschlagene Definition des beizulegenden Zeitwerts
ist identisch mit der in SFAS 157, und die unterstützenden Leitlinien
entsprechen ebenfalls größtenteils den Leitlinien nach US-GAAP. Einen
Überblick über die im Entwurf enthaltenen Vorschläge finden Sie
hier.
Ein Auszug aus unserer Stellungnahme zum Entwurf:
Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die bestehenden Leitlinien zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der IFRS-Literatur durch
einen einzigen Standard zu ersetzen und nach verbesserter
Harmonisierung mit den Fair-Value-Vorschriften in Accounting Standards Codification Topic 820 (ASC 820) Fair Value Measurements and Disclosures (früher SFAS157)
zu streben, der vom FASB herausgegeben worden ist. Globale
Harmonisierung ist wichtig, da sie dazu dient, Komplexitäten und
Anwendungsfragen weiter zu vereinfachen, die oft aus Standards
entstehen, die in den Vereinigten Staaten und weltweit ähnliche
Prinzipien aufweisen. Darüber hinaus wird dieser Standard zu einer
einheitlicheren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter den
IFRS-Erstellern und zu besserer Vergleichbarkeit mit Unternehmen
führen, die ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen. Des Weiteren
verstehen wir, dass eine vollständige Konvergenz auf ASC 820 in
bestimmten Fällen möglicherweise nicht sachgerecht ist, in denen
sich erwiesen hat, dass der Entwurf des IASB ein konzeptionell
überlegenes Prinzip aufweist. In den Bereichen jedoch, in denen der
IASB den Prinzipien in ASC 820 zustimmt, empfehlen wir, dass die
Wortwahl möglichst angeglichen wird, damit nicht
Formulierungsabweichungen zu Verwirrungen unter den Anwendern führen....
Einige Vorschläge im Entwurf dienen nicht der Konvergenz des IFRS,
obwohl wir der Meinung sind, dass nicht gezeigt worden ist, dass sie
ASC 820 konzeptionell überlegen sind. Diese Vorschläge beinhalten
beispielsweise das Konzept des vorteilhaftesten Markts, die
Definition eines 'informierten' Marktteilnehmers und die
Bilanzierung (den Aufschub) bestimmter Tag-1-Gewinne und -Verluste,
aber sind nicht darauf beschränkt.
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Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich
hier
herunterladen (126 KB). Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie
hier.
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28. September 2009: FSB fordert vereinfachte globale Bilanzierung
von Finanzinstrumenten
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Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB)
hat den IASB und den FASB aufgefordert, ihre Bilanzierungsstandards
für Finanzinstrumente auf eine Art und Weise zu vereinfachen,
zu verbessern und zu vereinheitlichen, die "die Verwendung des
beizulegenden Zeitwerts in Bezug auf die Kapitalvergabe der
Finanzintermediäre (einschließlich Kredite und Anlagen in
Schuldtitel) nicht ausweitet". Der FSB war eingerichtet worden, um
die politischen Maßnahmen zu koordinieren, mit denen Länder ihre
Finanzinstitute regulieren und beaufsichtigen. Die Verlautbarung des
FSB in englischer Sprache finden Sie
hier (62 KB); nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
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Gegenwärtig erwägen der IASB und der US-amerikanische Financial
Accounting Standards Board (FASB) eine Reihe von Ansätzen, die
möglichweise zu einer Abweichung zwischen den Standards des IASB und
des FASB in folgenden Aspekten führen können:
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Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von
Finanzinstrumenten, wo der FASB einen Ansatz erwägt, der die
Zeitwertbewertung der meisten Finanzinstrumente beinhaltet und
der vermutlich Anfang 2010 vorgeschlagen wird, während der IASB
eine gemischtes Modell von fortgeführten Anschaffungskosten und
beizulegendem Zeitwert vorgeschlagen hat, das für die Abschlüsse
zum Jahressende 2009 zur Verfügung stehen soll; |
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Risikovorsorgebildung und Wertminderungen, wo der IASB
beabsichtigt, im Oktober 2009 einen Standard vorzuschlagen, der
die Verwendung von erwarteten Verlusten oder erwarteten
Kapitalströmen vorsieht und mit dem allgemein Kreditverluste
früher angesetzt und Prozyklizität verringert würde, während der
FASB weiterhin Änderungen beim Ansatz von Wertminderungen erwägt
einschließlich eines Ansatzes, der auf beizulegenden Zeitwerten
aufbaut, - die Änderungen sollen Anfang 2010 vorgeschlagen
werden; |
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Standards zu bilanzunwirksamen Posten, wo der Vorschlag des
IASB zur Ausbuchung, der sich gerade im Konsultationsprozess
befindet, erfordern würde, dass Rückkaufvereinbarungen in
bestimmten Situationen als Verkaufs- und Termingeschäfte
behandelt würde (was zu einer außerbilanziellen Behandlung
führen würde) und nicht als bilanzwirksame
Finanzierungstransaktionen wie nach den gegenwärtigen Standards
des IASB und des FASB. |
Darüber hinaus gibt es weiterhin Abweichungen in den
Bilanzierungsvorschriften des IASB und des FASB in Bezug auf die
Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden, die auch zu
bedeutenden Abweichungen im Gesamtvermögen der Banken führen, was
bei der Formulierung von internationalen Leveragegradvorschriften
Probleme aufwirft.
Daher ist zusätzliche Arbeit in den oben genannten Bereichen dringend
erforderlich, um die wichtigen Ziele der Harmonisierung, Transparenz
und Prozyklizitätsminderung zu erreichen, während die
Standardsetzer ihre Bemühungen fortsetzen, die Qualität ihrer
Standards zu verbessern und die Komplexität ihrer Standards zu
Finanzinstrumenten zu verringern.
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28. September 2009: G-20 fordern globale Standards bis 2011
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Als Ergebnis ihres Treffens in Pittsburgh am 24. und 25. September
haben die Führer der G-20-Nationen ein englischsprachiges
Abschlusskommuniqué veröffentlicht, in dem eine Reihe
zusätzlicher Schritte genannt werden, die unternommen werden sollen,
um das internationale Finanzmarktregulierungssystem zu stärken und
künftige globale Finanzmarktkrisen zu vermeiden. Eines der genannten
Ziele ist eine vollständige Vereinheitlichung der
Bilanzierungsstandards in allen Mitgliedstaaten der G-20 bis Juni
2011.
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Wir fordern unsere internationalen Bilanzierungsorgane auf, ihre
Anstrengungen zu verdoppeln, und einen einzigen Satz hochwertiger,
weltweit gültiger Bilanzierungsstandards im Rahmen ihres
unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu entwickeln und ihr
Harmonisierungsprojekt bis Juni 2011 abzuschließen. Die Satzung des International Accounting Standards
Board (IASB) sollte die Einbindung der verschiedenen
Interessengruppen noch stärker betonen.
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Unsere IAS PLUS-Seite mit umfassenden Informationen zur Finanzmarktkrise finden Sie
hier.
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26. September 2009: Konferenz zur Bilanzierung in Lateinamerika Tag 2
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Die Weltbank, der internationale Wirtschaftsprüferverband und die Interamerikanische Entwicklungsbank
sind gemeinsam Gastgeber der dritten Jahreskonferenz zur Bilanzierung
und Rechenschaftspflicht für das wirtschaftliche Wachstum in
Lateinamerika und der Karibik (Contabilidad y Responsabilidad para el Crecimiento Económico Regional, CReCER).
Deloitte ist einer der Sponsoren. Die Konferenz findet in Sao Paulo
vom 23. bis 25. September 2009 statt. Etwa 900 Teilnehmer sind
erschienen. Das diesjährige Thema der Konferenz lautet
Wiederherstellung des Vertrauens nach der Finanzmarktkrise.
Am 22. September 2009, dem Tag vor der Konferenz, hielt der IASB
eine Sitzung der regionalen Standardsetzer ab. Nachfolgend finden
Sie die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der
Sitzung, die Beobachter von Deloitte am zweiten Tag insbesondere im
Hinblick auf die Bemerkungen zur Rechnungslegung angefertigt haben.
Konferenz zur Bilanzierung
und Rechenschaftspflicht für das wirtschaftliche Wachstum Sao Paulo Mitschrift vom 24. September 2009 |
Bestimmende Faktoren in der Qualität von Rechnungslegung
Jim Sylph, Exekutivdirektor für Standards für den Berufsstand
beim IFAC, erörterte die Bedeutung von "Prüfungsqualität". Er wies
darauf hin, dass die internationalen Prüfungsstandards (ISA)
Leitlinien im Hinblick auf die Verantwortlichkeit des Prüfers in
Bezug auf einen Prüfungsauftrag bieten. Der internationale Standard
zur Prüfungsqualität Nr. 1 widme sich andererseits an die
Gesellschaft und bietet Leitlinien zu den Kontrollen, die
eingerichtet sein müssen, um Prüfungsqualität zu gewährleisten. In
Bezug auf Mandantenbeziehungen sagte er, dass Prüfer im Interesse
der Anteilseigner des Mandanten und im Interesse der Öffentlichkeit
handeln müssten, was nicht immer das Gleiche sei wie das Interesse
der Unternehmensführung des Mandanten. Sylph hielt fest, dass sich
Prüfungsrisiken unter zwei Umständen signifikant erhöhen könnten -
wenn es eine erstmalige Prüfung ist und der Prüfer den Mandanten
nicht gut genug kennt oder wenn sich die Bilanzierungs- und
Prüfungsstandards geändert haben und der Prüfer sich nicht auf dem
laufenden gehalten hat.
Richard George, Vorsitzender
des Rats für Ethikstandards der Wirtschaftsprüfer, führte aus,
dass Fragen der Unternehmenskultur in einer Prüfungsgesellschaft
genauso wichtig für die Prüfungsqualität sind wie die
Prüfungsmethodik. Während eine solide Methodik essentiell sei,
beinhalte eine Prüfung auch Skepsis, professionelles Ermessen,
Unabhängigkeit, Objektivität und Integrität – das seien ethische
Punkte. Er sagte, dass viele Punkte in der
Finanzberichterstattung Fragen des professionellen Ermessens
seien und keine Tatsachen. So forderten beispielsweise die Wahl
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bewertungen selbst
und Schätzungen Objektivität. George wies auch darauf hin, dass
der überarbeitet Kodex zur Berufsethik des IFAC im Juli 2009 in
Kraft getreten ist und nicht nur für Prüfer gilt sondern für
alle Mitgliedsorgane des IFAC also auch alle Ersteller von
Abschlüssen. George hob hervor dass die Wahl der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden eine ethische Frage sei und nicht nur die
Frage der Einhaltung von Aufsichtsvorschriften – vom ethischen
Standpunkt her sei es also keine "freie Wahl" – das öffentliche
Interesse an hochwertiger Information sei bestimmend.
Neue Trends und regionale Initiativen
bei Maßnahmen zur Bilanzierung und Prüfung
Manuel Sanchez y Madrid, stellvertretender Vorsitzender des
Beirats für Compliance des IFAC, erläuterte das
Compliance-Programm für Mitgliedsorgane des IFAC. Das Programm ist
ein Mittel, um die Qualität der Bemühungen der IFAC-Mitglieder
und der assoziierten Mitglieder bei der Erfüllung der
Mitgliedsvorschriften des IFAC einzuschätzen. Das Programm
enthält eine Selbsteinschätzung zur Compliance und ermöglicht
die Entwicklung länderspezifischer Aktionspläne.
Weitere
Informationen zum Compliance-Programm für Mitgliedsorgane des IFAC.
Henri Fortin, führender Spezialist für Finanzmanagement der
Weltbank, erläuterte die ROCS-Berichte der Weltbank zur Bilanzierung
und Prüfung in Lateinamerika und der Karibik (A&A-Berichte). Er wies
darauf hin, dass in der Region 15 ROSC-A&A-Berichte abgeschlossen
worden wären, § sich im Entwurfsstadium befänden, und in 3 Ländern
die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt würden. Das
ROSC-Programm diene zwei Zielen:
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Einschätzung. Analyse der Vergleichbarkeit von
nationalen Bilanzierungs- und Prüfungsstandards mit
internationalen Standards, Bestimmung des Grads, zu dem die
anzuwendenden Bilanzierungs- und Prüfungsstandards
eingehalten werden, und Einschätzung der Stärken und
Schwächen des geltenden Regelwerks bei der Unterstützung von
hochwertiger Finanzberichterstattung.
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Aktionsplan. Hilfestellung für das Land bei der Entwicklung und Umsetzung
eines Aktionsplans für die Verbesserung der Möglichkeiten
der bestehenden Einrichtungen mit dem Ziel, das
Finanzberichterstattungssystems des Landes zu stärken.
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Weitere
Informationen zu den ROCS-Berichten der Weltbank zur
Bilanzierung und Prüfung. Fortin erläuterte außerdem die
Wege, auf denen die Weltbank in der Region fachliche Hilfe im
Bilanzierungs- und Prüfungsbereich geleistet hat. Diese
schlossen Hilfe bei der Einführung der IFRS, bei der
Verbesserung der Universitätscurricula im Hinblick auf die
Aufnahme der IFRS sowie bei der Qualitätskontrolle in der
Prüfungsbranche ein. Er wies außerdem darauf hin, dass die Bank
17 virtueller Bilanzierungs- und Prüfungsseminare in 16
verbundenen Ländern in der Region seit Oktober 2006 angeboten
habe. Themen dieser Seminare seien unter anderem auch die IFRS
und der IFRS für KMU gewesen.
Luciano Schweizer, Spezialist für Betriebsabläufe bei der
interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB),
sagte dass die IDB IFRS- und ISA-Projekte in neuen Ländern der
Region organisiert habe. Diese beinhalteten Hilfe bei der
Einführung der IFRS und der ISA, IFRS-Ausbildung und Hilfe bei
der Gestaltung der Lehrpläne an 12 Universitäten. Schweizer
sagte dass in der Region einige Länder die über die Kapazität
verfügten, die IFRS und die ISA direkt einzuführen, während
andere im Moment ihre lokalen Standards mit den internationalen
Ansprüchen konvergierten. Er gestand ein, dass diese Konvergenz
nicht notwendigerweise zu einem internationalen Standard führe.
KMU und kleine und mittlere Prüfungsgesellschaften: Eine blühende Partnerschaft für solide Finanzberichterstattung
Paul Pacter, der IASB-Direktor für Standards für KMU,
erläuterte die Entstehungsgeschichte des IFRS für KMU, der am
9. Juli 2009 veröffentlicht worden war. Der IFRS für KMU ist ein
eigenständiger Standard von 230 Seiten, der auf die Bedürfnisse
und Möglichkeiten kleinerer Unternehmen zugeschnitten ist. Viele
der Prinzipien in den vollen IFRS für den Ansatz und die
Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Erträgen und
Aufwendungen sind vereinfacht worden; Themen, die für KMU nicht
relevant sind, wurden gestrichen; die Anzahl der geforderten
Angaben wurde erheblich verringert. Um die Bürde der
Berichterstattung für KMU weiter zu verringern, wurde
vereinbart, dass Überarbeitungen an dem Standard nur einmal alle
drei Jahre vorgenommen werden, sagte Pacter. Er wies darauf hin,
dass die spanische Übersetzung des IFRS für KMU am
17. September 2009 auf der Internetseite des IASB veröffentlicht
worden ist. Um die Einführung zu unterstützen, entwickelt die
IASC-Stiftung umfangreiches Trainingsmaterial in vielen Sprachen
und arbeitet mit den internationalen Entwicklungsagenturen
zusammen, um Lehrkräfte für regionale Ausbildungsveranstaltungen
zur Verfügung zu stellen, bei denen Ausbildende in der
Verwendung des Trainingsmaterials ausgebildet werden sollen.
Dies soll hauptsächlich in den Entwicklungs- und
Schwellenländern geschehen. Die englischsprachigen Quellen
können ab Ende 2009 kostenfrei von der Internetseite des IASB
heruntergeladen werden.
Ricardo Rodil, Mitglied des IFAC-Ausschusses für kleine und
mittlere Prüfungsgesellschaften, sagte, dass die KMU von den
Auswirkungen der globalen Finanzmarktkrise betroffen worden sind und
den Zugang zu Kapital erschwert finden. Es gebe die Notwendigkeit
für alle KMU einschließlich der Mikros, Abschlüsse von guter
Qualität zu erstellen, wenn sie Kapital erhalten wollen.
Vania Maria da Costa Borgeth, Leiterin der Abteilung
Rechnungslegung bei der BNDES (einer brasilianischen staatlich
geförderten Bank, die KMU unterstützt), sagte, dass ihre Bank
den IFRS für KMU begrüße, da er hochwertige transparente
Informationen für kleine Unternehmen liefere. Die Bank wolle
daran arbeiten, dass der IFRS für KMU Realität würde für
brasilianische KMU, sagte Borgeth, aber sie wies darauf hin,
dass einige KMU sich den Anstrengungen und den Kosten
widersetzen, die bei einem solch bedeutenden Wechsel anfallen
würden.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige
Zusammenfassung zu verstehen.
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25. September 2009: IASB-Webcast zu preisregulierten Geschäftsvorfällen
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Am 5. Oktober 2009
bietet der Stab des IASB per Webcast eine Präsentation zum kürzlich
veröffentlichten Entwurf zur Bilanzierung von preisregulierten
Geschäftsvorfällen an. Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am
20. November 2009. Die Präsentation wird vom IASB-Projektteam
abgehalten: Fabienne Colignon, Michael Kraehnke und Michael Stewart.
Im Anschluss wird es die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen;
Fragen können während der Sitzung eingereicht werden. Um
Interessenten in allen Zeitzonen Gelegenheit zu geben, sich in
die Präsentation einzuwählen, werden zwei Sitzungen angeboten um
9:30h und um 14:30h Londoner Zeit. Weitere Informationen und die
Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der
Presseerklärung des IASB.
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25. September 2009: 136. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere
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Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 136. Sitzung des
Deutschen Standardisierungsrates vom 1. Oktober 2009 stehen auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. |
25. September 2009: DSR-Stellungnahme zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (ED/2009/5 Fair Value Measurement) verabschiedet. Der DSR hinterfragt
den Entwurf auf konzeptioneller Ebene. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie
hier
(95 KB). |
25. September 2009: IDW ERS BFA 2: Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Kreditinstituten
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Der Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme
zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Kreditinstituten (IDW ERS BFA 2) verabschiedet.
In dem Entwurf werden Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Zuordnung von Finanzinstrumenten zum Handelsbestand sowie deren Bewertung und etwaigen Umwidmung bei Kreditinstituten nach den durch das BilMoG in das Gesetz eingefügten Vorschriften in § 340e Abs. 3 und 4 HGB adressiert. Ferner werden Fragen zum Ausweis der aus diesen Finanzinstrumenten resultierenden Aufwendungen und Erträge sowie zu den geforderten Anhangangaben nach dem HGB sowie der RechKredV angesprochen.
Die Entwurf ist in der Rubrik
Verlautbarungen/Download von Entwürfen
auf der Internetseite des IDW abrufbar und wird zudem in Heft 10 der IDW Fachnachrichten abgedruckt. Zu dem Entwurf kann bis zum 15. Januar 2010 Stellung genommen werden.
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25. September 2009: Neue Verlautbarungen zur Prüfung nach KWK-G und EEG
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat folgende Verlautbarungen verabschiedet:
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IDW Prüfungsstandard: Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970) und |
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IDW Prüfungsstandard: Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (IDW PS 971). |
Aufgrund der Neufassung des EEG und der Änderung des KWK-G war eine Überarbeitung des IDW Prüfungshinweises: Prüfungen nach dem
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PH 9.420.3)
in der Fassung vom 30.03.2007 erforderlich geworden, der durch die beiden neuen Verlautbarungen ersetzt wird.
Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung des IDW.
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25. September 2009: IASB Updates neu gestaltet
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Im Nachgang zu seinen Sitzungen veröffentlicht der IASB
jeweils Zusammenfassungen der Diskussionen und Ergebnisse. Diese
"Updates" genannten Veröffentlichungen erscheinen jetzt in einem
neuen Format: Von einer reinen Publikation im PDF-Format haben sie
sich zu einer interaktiven Publikation mit internen und externen
Verknüpfungen gewandelt. Die IASB Updates stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB unter der
Rubrik Updates
zur Verfügung. Auf IAS PLUS stellen wir Ihnen immer (ausführlichere)
Protokolle zur Verfügung, die von Deloitte-Beobachtern angefertigt
werden und die wir für sie ins Deutsche übersetzen. Diese finden Sie
in unserer Rubrik
Agenda/ Zeiten, Abläufe und Zusammenfassungen von Beschlüssen: Zurückliegende IASB-Sitzungen.
In unsere Protokolle nehmen wir auch stets eine Verknüpfung auf die
Zusammenfassungen des IASB auf.
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24. September 2009: EFRAG veröffentlicht zwei Stellungnahmen
gegenüber dem IASB
24. September 2009: FMA begrüßt den EU-Vorschlag für ein europäisches
Finanzaufsichtssystem
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Der Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA
begrüßt die von der EU-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge für ein European System of Financial Supervisors als „Schritt in die richtige Richtung". Die Einrichtung eines Europäischen Rates für Systemrisiken
(ESRC) sei ein „wesentlicher Fortschritt in der europäischen
Aufsichtsarchitektur". Auch die Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems
(ESFS), bei dem die bisherigen Beratungsgremien CEBS, CEIOPS und CESR,
in denen die FMA Sitz und Stimme hat, zu Europäischen Agenturen mit
Behördencharakter aufgewertet werden, wird grundsätzlich begrüßt.
Der FMA-Vorstand fordert aber im weiteren Diskussionsprozess eine
„Stärkung der Befugnisse dieser Europäischen Agenturen",
insbesondere bei grenzüberschreitend tätigen Finanzgruppen. „Hier
müssen die Entscheidungsprozesse noch stärker zentralisiert werden,
müssen von diesen Gremien EWR-weit verbindlich Entscheidungen über
die Auslegung des Aufsichtsrechtes effektiv und effizient gefällt
werden können". Die vollständige Presserklärung des FMA-Vorstands
finden Sie
hier (23 KB). |
24. September 2009: Neufassungen der IDW Verlautbarungen IDW PS 203 und IDW PS 303
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Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 9. September 2009 u.a. die folgenden Neufassungen von IDW Prüfungsstandards
verabschiedet:
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Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (IDW PS 203 n.F.).
IDW PS 203 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 560 (Redrafted) „Subsequent Events“ um.
Gegenüber den bisherigen Anforderungen ist v.a. neu, dass im Fall der Nachtragsprüfung
im Bestätigungsvermerk bei der zweiten Datumsangabe nunmehr zwingend darzustellen ist,
auf welche Änderung des ursprünglichen Abschlusses sich das zweite Datum bezieht. |
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Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber
dem Abschlussprüfer (IDW PS 303 n.F.). IDW PS 303 n.F. setzt die Anforderungen
des ISA 580 (Revised and Redrafted) „Written Representations“ um. In IDW PS 303 n.F.
wird erstmals geregelt, dass der Abschlussprüfer, sofern er erhebliche Zweifel an der
Integrität der gesetzlichen Vertreter hat und deshalb zu dem Schluss gelangt, dass die
Erklärung zur Vollständigkeit der gegebenen Informationen oder der Nachweis der
Gesamtverantwortung für die Rechnungslegung nicht verlässlich ist oder sofern die
gesetzlichen Vertreter diese Erklärungen nicht abgeben, den Bestätigungsvermerk zu
versagen hat. |
IDW PS 203 n.F. und IDW PS 303 n.F. sind anzuwenden bei Prüfungen von Abschlüssen für
Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Die erstmalige
Veröffentlichung der Neufassung erfolgt in Heft 10 der IDW Fachnachrichten.
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24. September 2009: Konferenz zur Bilanzierung in Lateinamerika Tag 1
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Die Weltbank, der internationale Wirtschaftsprüferverband und die Interamerikanische Entwicklungsbank
sind gemeinsam Gastgeber der dritten Jahreskonferenz zur Bilanzierung
und Rechenschaftspflicht für das wirtschaftliche Wachstum in
Lateinamerika und der Karibik (Contabilidad y Responsabilidad para el Crecimiento Económico Regional, CReCER).
Deloitte ist einer der Sponsoren. Die Konferenz findet in Sao Paulo
vom 23. bis 25. September 2009 statt. Etwa 900 Teilnehmer sind
erschienen. Das diesjährige Thema der Konferenz lautet
Wiederherstellung des Vertrauens nach der Finanzmarktkrise.
Am 22. September 2009, dem Tag vor der Konferenz, hielt der IASB
eine Sitzung der regionalen Standardsetzer ab. Nachfolgend finden
Sie die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der
Sitzung, die Beobachter von Deloitte am ersten Tag insbesondere im
Hinblick auf die Bemerkungen zur Rechnungslegung angefertigt haben.
Konferenz zur Bilanzierung
und Rechenschaftspflicht für das wirtschaftliche Wachstum Sao Paulo Mitschrift vom 23. September 2009 |
Offizielle Begrüßung
Maria Clara Cavalcante Bugarim, Präsidentin des brasilianischen Rats für staatliche Rechnungslegung,
begrüßte die Teilnehmer. Sie sagte, dass eines der Hauptziele der
Konferenz sei, zur Zusammenarbeit in der Bilanzierung in
Lateinamerika zu ermutigen, da dies im Interesse der
wirtschaftlichen Wachstums und der wirtschaftlichen Stabilität
liege. Rechnungslegung sollte eine universelle Wirtschaftssprache
sein, die über die Grenzen hinweg gelte. Um dies zu erreichen, sagte
sie, muss die Bilanzierung wirtschaftliche Wirklichkeit ohne
Verzerrung widerspiegeln.
Plenumsvorträge
Pamela Cox, Regionale Vizepräsidentin der Weltbank für Lateinamerika und die Karibik, sagte,
dass die Bilanzierung als Ergebnis der gegenwärtigen
Wirtschaftskrise an die Spitze der globalen wirtschaftlichen Agenda
gerückt sei. Aufgrund der starken aufsichtsrechtlichen und
wirtschaftlichen Regulierung habe Lateinamerika die Krise besser
überstaden als andere Regionen der Welt keine Bankenkrise,
keine Erhöhung der Inflation, keine Abwertung der Währungen und
keine Defizite der Leistungsbilanz. Dennoch gebe es einige regionale
Probleme einschließlich abgeschwächten Wirtschaftswachstums und
bedeutend rückgängiger Exporte. Cox nannte drei wichtige Imperative
für das wirtschaftliche Wachstum Lateinamerikas: gesundes
Finanzmanagement, Transparenz und Vertrauen in die
Finanzberichterstattung. Insbesondere, sagte sie, bräuchten die KMU
verlässliche Bilanzierung. Die traurige Auswirkung von schlechter
Rechnungslegung sei mangelnder Zugang zu Kapital. Kapitalgeber
verlangten akkurate und verlässliche Informationen über die
finanzielle Situation eines KMU, seiner künftigen Kapitalströme, der
Profitabilität und seiner Fortführungsaussichten. Sie sagte, dass
die Weltbank den neuen IFRS für KMU schätze. 'Er ist ein wichtiger
Schritt bei der Verbindung von Geldgebern und kleinen Unternehmen.
Wir sehen großen Nutzen im IFRS für KMU.'
Roberto Vellutini, Vizepräsident für Länder der Interamerikanischen Entwicklungsbank
(IDB), sagte, dass die IDB sich zunehmend auf die nationalen
treuhänderischen Systeme verlasse anstatt eigene zu installieren.
Dies gelte für 21 der 26 Länder, die bei der IDB Geld aufnähmen.
Robert Bunting, Präsident des IFAC, wies auf die Bedeutung
eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards für
börsennotierte Unternehmen und andere Unternehmen des
öffentlichen Interesses hin. Er sagte außerdem, dass der IFAC 'instrumental in
der Unterstützung des IFRS für KMU' sei. Während der der Ansicht
Ausdruck verlieh, dass KMU 'auf der untersten Ebene der
Hierarchie' eine dritten Satz sehr einfacher
Rechungslegungsstandards need benötigten, sprach Bunting auch
von der Bedeutung eines 'einzelnen Satzes gemeinschaftlicher
Rechnungslegungsstandards' für KMU. Er sagte, dass Banken
vorsichtig dabei seien, KMU Geld zu leihen, da ihre
Finanzinformationen nicht die Qualität aufwiesen, der Banken
Vertrauen schenken könnten.
Makhtar Diop, Weltbank-Landesdirektor für Brasilien, sprach
hauptsächlich über den Erfolg Brasiliens bei der Bekämpfung der
Finanzmarktkrise. Aufgrund des starken Finanzsektors, des kleinen
Hypothekenmarktes und der starken Bankenaufsicht seien die
Auswirkungen eher die einer kleinen Rezession in Brasilien gewesen
und nicht die einer größeren Krise. Er sagte, dass Brasilien immer
noch eine transparentere Finanzberichterstattung in allen Sektoren
brauche. Diop wies darauf hin, dass Brasilien die IFRS für alle
börsennotierten Unternehmen, Banken und Versicherungsunternehmen ab
2010 eingeführt habe. In dieser Hinsicht sei Brasilien führend in
Lateinamerika.
Nach der Finanzmarktkrise: Lektionen, die für die Finanzberichterstattung gelernt wurden
Beth Brooks, Mitglied des Global Public Policy Committee (GPPC)
der sechs größten Wirtschaftsprüfungsnetzwerke, sagte, dass eine
gestärkte Finanzberichterstattung der Unternehmen kritisch für die
Wiederherstellung des Vertrauens in die Märkte sei. Sie wies darauf
hin, dass die Führer der G-20-Nationen sich am 24. und 25. September
in Pittsburgh träfen und vermutlich ihre Selbstverpflichtung auf
einen einzigen Satz globaler Rechnungslegungsstandards bestätigen
würden. 'Globale Standards sind grundlegend dafür, was die G-20
erreichen wollen' besser integrierte globale Finanzmärkte. Brooks
beschrieb die gegenwärtige globale Finanzmarktkrise als eine 'globale
Krankheit, der man mit nationalen Mittelchen entgegentreten wolle'.
Da sich das Kapital über die Grenzen bewege, seinen globale
Rechnungslegungsstandards unabdingbar für eine bessere
Kapitalallokation und Markteffizienz. Für die Wachstumsmärkte werden
die globalen Standards die Vergleichbarkeit verbessern und das
Vertrauen in die von ihnen berichteten Zahlen stärken. Globale Standards
werden außerdem 'regulatorische Arbitrage' verhindern. Brooks sagte
außerdem, dass der GPPC nicht nur globale Standards favorisiere
sondern auch einen einzigen globalen Standardsetzer. Unter dem
Verweis auf Beispiele sowohl aus den Vereinigten Staaten als auch
der Europäischen Union äußerte sie Bedenken über politische
Einmischung in Rechnungslegungsstandards, die 'die Qualität der
Standards beeinträchtige und die Kapitalmärkte destabilisiere'.
Schließlich forderte Brooks die Vereinigten Staaten auf, ein
bestimmtes Datum für die Übernahme der IFRS festzulegen.
Jan Engström, IASB-Mitglied, sprach über den 'fortdauernden
Bedarf starker internationaler Standards'. Er sagte, dass das
Tempo, mit dem die IFRS in den letzten acht Jahren weltweit
eingeführt worden seien in derzeit 120 Ländern ,
jeden überrascht hätten. Die gegenwärtige Finanzmarktkrise,
sagte Engström, sei das Ergebnis schlechter
Unternehmensentscheidungen in einem Umfeld, in dem politische
und regulatorische Systeme versagt hätten. Politiker müssten die
Wahrheit über Unternehmen wissen, um gesunde Entscheidung zur
Politik treffen zu können. Engström erläuterte die Reaktionen
des IASB auf die gegenwärtige Finanzmarktkrise, die mehr
Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert, Vorschläge zur
Konsolidierung und Ausbuchung und ein beschleunigtes Projekt zur
Ersetzung des bestehenden IAS 39 beinhalten. Nach Engströms
Ansicht ist der IFRS für KMU der wichtigste Standard, der vom
IASB herausgegeben wurde. Es wird erwartet, dass Millionen von
Unternehmen ihn übernehmen, und im KMU-Standard sind bereits
Richtungsanweisungen für Änderungen an den vollen IFRS
enthalten beispielsweise hinsichtlich der Vereinfachung
von IAS 39.
Michael Hathorne, Vorsitzender des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards
für den öffentlichen Sektor, wies darauf hin, dass die
Finanzmarktkrise nicht nur ein Phänomen des Privatsektors sei. Viele
staatliche Bilanzen seien durch einen scharfen Anstieg der
Staatsschulden und -defizite geschädigt worden, dazu gäbe es
bedingte Verbindlichkeiten für Garantien. Mehrzweckabschlüsse von
Regierungen müssten klar zeigen, was die Regierungen als Reaktion
auf die Finanzmarktkrise getan hätten und wie die Regierungen dafür
zahlen würden. Der IPSASB hat drei Hauptziele:
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Bis zum 31. Dezember 2009 soll das gegenwärtige Projekt zur
Konvergenz der IPSAS mit den IFRS mit Stand vom 31. Dezember 2008
abgeschlossen sein.
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Es sollen Leitlinien für die Berichterstattung von Regierungen
über langfristige Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellt werden,
insbesondere über die Berichterstattung über alle Verbindlichkeiten
und die Ressourcen, mit denen diese Verbindlichkeiten erfüllt werden
sollen. Hathorne sagte, dass die derzeitige barmittelbezogene
Berichtsgrundlage, die von vielen Regierungen verwendet werde, diese
Informationen nicht liefern könne. |
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Entwicklung des ersten internationalen Rahmenkonzepts für die
Finanzberichterstattung des öffentlichen Sektors, in dem
insbesondere definiert wird, was die Zielsetzung sei und wie die
Berichtseinheit definiert ist.
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Er drängte auch darauf, dass die
Rechnungslegungsstandards, die von Regierungen verwendet werden
sollen, unabhängig von diesen Regierungen entwickelt werden müssten.
Politikern würde von künftigen Generationen nicht vergeben, sagte
er, wenn Verpflichtungen, die heute eingegangen würden, versteckt
würden und dennoch künftig bezahlt werden müssten.
IFRS: Veränderungen, Herausforderungen und Chancen bei ihrer Übernahme
Geraldo Toffanello, Direktor für Unternehmensberichterstattung der Gerdau
Gruppe (eines brasilianischen Stahlunternehmens), erläuterte die
Erfahrungen seines Unternehmens beim Übergang von brasilianischen
Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS. Er sagte, dass die Migration
auf IFRS 60 größere Anpassungen im Vergleich zu den brasilianischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erfordert hätten. Die bedeutendsten
Auswirkungen hätten sich aus der Einstellung der Abschreibung des
Geschäfts- oder Firmenwerts, der Bewertung der bei einem
Unternehmenszusammenschluss erworbenen Vermögenswerte und Schulden
zum beizulegenden Zeitwert, der erfolgswirksamen Bewertung von
Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert und der Aufnahme nicht
beherrschender (Minderheiten-) Anteile ins Eigenkapital und in die
Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Folgende Gerdau-Daten wurden
präsentiert:
| Auswirkungen der IFRS auf berichtetes Kapital (Milliarden brasilianischer Real, 1 Real = US$ 0,56) |
| | 2008 | 2007 |
| Brasilianische Rechungslegungsgrundsätze | 17,960 | 11,420 |
| IFRS ohne nicht beherrschende Anteile | 20,167 | 12,700 |
| IFRS mit nicht beherrschenden Anteilen | 25,044 | 16,723 |
| Auswirkungen der IFRS auf berichteten Gewinn (Milliarden brasilianischer Real, 1 Real = US$ 0,56) |
| | 2008 | 2007 |
| Brasilianische Rechungslegungsgrundsätze | 1,059 | 1,262 |
| IFRS ohne nicht beherrschende Anteile | 3,940 | 3,550 |
| IFRS mit nicht beherrschenden Anteilen | 4,945 | 4,303 |
Toffanello hielt fest, dass, obwohl 2009 noch nicht vorbei sei, man
erwarte, dass die Auswirkungen der IFRS aufgrund der
Finanzmarktkrise ganz anders ausfallen würden es
würde bedeutende Wertminderungen und Rückgänge in den
beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten geben. Er
sagte, dass sein Unternehmen bei der Us-amerikanischen SEC
registriert sei, weil die Aktien an der NYSE gehandelt
würden, und der Übergang auf die IFRS sei von großem Nutzen
gewesen, da das Unternehmen nun nicht mehr
Finanzinformationen auf der Grundlage von US-GAAP erstellen
müsste, was in der Vergangenheit ein kostenaufwendiger
Prozess gewesen sei.
Henri Fortin, führender Spezialist für Finanzmanagement der Weltbank,
erläuterte die Einzelbilder der IFRS-Einführung in Lateinamerika und
der Karibik. Fast alle Länder in der Region hätten die IFRS
eingeführt oder seien dabei, dies zu tun, (Kolumbien und Surinam
seine Ausnahmen); dies sei generell für börsennotierte Unternehmen
der Fall, in manchen Fällen sogar für mehr Unternehmen. Fortin
verwies auf ein wachsendes Interesse am IFRS für KMU in der Region.
Unter den Herausforderungen, die sich bei der Übernahme der IFRS in
der Region gezeigt hätten, nannte Fortin:
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die Notwendigkeit, die IFRS in die gesamte Unternehmensstruktur
zu integrieren, nicht nur in die Finanzberichterstattung (beispielsweise
in die Unternehmensführung und Verträge),
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die Notwendigkeit, die Berichterstattung für Anleger und
Kapitalgeber nach IFRS von den Anforderungen der Steuerbilanzierung
zu trennen,
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die Notwendigkeit, die IFRS in die Lehrpläne der universitären
Bilanzierungsausbildung zu integrieren,
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die Notwendigkeit, einer IFRS-Weiterbildung und möglicherweise
eines 'IFRS-Zertifikats'.
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Ramon Jubbels, IFRS-Praxispartner von KPMG Brasilien, nannte eine
Reihe von Zielen beim Übergang von brasilianischen
Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS:
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Vergleichbarkeit von brasilianischen Unternehmen mit denen der
restlichen Welt,
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größere Transparenz, die von den IFRS gewährt wird,
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gestärkte brasilianische Kapitalmärkte,
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verbesserte interne Finanzinformationssysteme,
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verstärkte globale Anerkennung von Brasilien als bedeutende Wirtschaftsmacht.
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Abschlussbemerkungen zum ersten Tag
Jose Luis Lupo, Ländervertreter für Brasilien bei der
Interamerikanischen Entwicklungsbank, beschloss den Tag,
indem er sagte, dass die Finanzmarktkrise gezeigt hätte,
dass 'dies der Moment ist' für IFRS. Die Länder brauchten
verlässlichere Informationsstandards, in die die Anwender
Vertrauen haben könnten.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige
Zusammenfassung zu verstehen.
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24. September 2009: Vorgeschlagene Reform der Finanzaufsicht in Europa
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Die Europäische Kommission hat Legislativvorschläge verabschiedet,
um die Beaufsichtigung des Finanzsektors in Europa erheblich zu verschärfen.
Die Vorschläge sind dazu gedacht
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die Stabilität der Finanzmärkte in der gesamten EU nachhaltig zu stärken, |
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die kohärente Anwendung und Durchsetzung derselben grundlegenden technischen Regeln sicherzustellen, |
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Systemrisiken frühzeitig zu erkennen, |
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in Notfällen erheblich wirksamer gemeinsam handeln zu können und |
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Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden beizulegen. |
In der zughörigen Presseerklärung heißt es: "Die
derzeitige Finanzkrise hat Schwächen im Aufsichtssystem der EU
zutage treten lassen und gezeigt, dass trotz des über zehnjährigen
Bestehens des europäischen Binnenmarkts und der wichtigen Rolle, die
Europäische Einrichtungen mittlerweile spielen, die Aufsicht nach
wie vor national organisiert ist." Die Legislativvorschläge gehen
diese Schwächen an. Im Einzelnen schaffen sie:
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einen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der Risiken für die Stabilität
des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll („Makroaufsicht“). Der ESRB gibt
Frühwarnungen zu sich abzeichnenden Systemrisiken ab und empfiehlt bei Bedarf konkrete Maßnahmen
zu deren Bekämpfung; |
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ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS)
zur Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute
(„Mikroaufsicht“), ein Netz der nationalen Finanzaufsichtsbehörden, die mit den
neuen Europäischen Aufsichtsbehörden, die aus den bestehenden Ausschüssen
für das Bankwesen, den Wertpapierhandel sowie das Versicherungswesen und die
betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen, zusammenarbeiten.
Geplant sind:
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eine Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), |
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eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und |
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eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).
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Eine genaue Darstellung der Legislativvorschläge finden Sie in der
Presseerklärung der EU-Kommission (25 KB). Sie werden von den
bestehenden drei EU-Finanzaufsichtsorgangen CESR, CEBS und CEIOPS unterstützt,
die durch die drei neuen Behörden ersetzt würden. Die gemeinsame
Presserklärung der drei Organe finden Sie
hier (in englischer
Sprache, 44 KB). Die Kommission drängt auf rasche Verabschiedung durch
den Rat und das Parlament, damit die neuen Struktur 2010 ihre Arbeit
aufnehmen kann.
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23. September 2009: Agendaseiten aktualisiert
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Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der
IASB-Sitzung vom September 2009 und
der Sondersitzung des IASB vom
22. September 2009 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International
Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung
widerzuspiegeln:
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23. September 2009: Vertreter der EU-Kommission im Aufsichtsrat von EFRAG
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Mit
Beschluss vom 21. September 2009
hat die EU-Kommission zwei Vertreter für den Aufsichtsrat der
neu strukturierten
Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) nominiert: Aldona Kamela-Sowinska und Angelo Provasoli. Pedro Solbes Mira,
der Vorsitzende des Aufsichtsrats, war bereits im Juli 2009
ebenfalls von der EU-Kommission nominiert worden. |
23. September 2009: Stellungnahmen des RIC zum IFRIC D25
23. September 2009: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 22. September
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Der International Accounting Standards Board hat am Dienstag,
den 22. September 2009 eine Sondersitzung in seinen Londoner Büroräumen
abgehalten. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Mitschrift der Sitzung, die Beobachter von Deloitte
angefertigt haben, finden Sie hier. |
23. September 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die
Merkblätter Nr. 1 bis 10 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie
hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 11 eingestellt:
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In Merkblatt Nr. 11 (22. September 2009) wird Abschnitt
13 des IFRS für KMU erörtert, der sich der Bilanzierung von
Vorräten widmet. Laden Sie sich
Bulletin Nr. 11 herunter (in spanischer Sprache,
201 KB). |
Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.
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23. September 2009: Verlautbarung des IASCF-Überwachungsgremiums
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Das Überwachungsgremium der IASC-Stiftung hat eine Verlautbarung
zu Prinzipien der Rechnungslegungsstandards und der Standardsetzung herausgegeben.
In der Verlautbarung wird die Notwendigkeit betont, hochwertige
Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen, um das Vertrauen der Kapitalgeber
bei ihren Anlageentscheidungen sicherzustellen. Das Überwachungsgremium sagte,
dass 'Unabhängigkeit und Transparenz' ein wesentlicher Bestandteil des
Konsultationsprozesses des Standardsetzers sind. Das Überwachungsgremium ist
eine Gruppe von Kapitalmarktbehörden, mit denen die IASCF eine Beziehung in
Hinblick auf öffentliche Rechenschaftspflicht eingegangen ist. Nachfolgend
übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus der Verlautbarung des Überwachungsgremiums:
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Finanzstandards und -verordnungen, die in Mitten einer Krise geschaffen oder geändert werden, müssen sorgfältig erwogen werden.
Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die gegenwärtige Überprüfung der
Rechnungslegungsstandards, da diese Standards eine wichtige Rolle in der
Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen spielen und diese
Berichterstattung wiederum einen wichtigen Teil der Grundlage bildet, auf denen
faire und wirksame Kapitalmärkte basieren. Finanzmarktkrisen haben schon immer
Panik an den Kapitalmärkten ausgelöst, und die Aufsichten und die Standardsetzer
haben erkannt, dass eine Marktpanik nicht zur einer Aufsichtspanik werden darf,
bei der dann wichtige regulatorische Grundsätze unweigerlich unterminiert
werden, wenn man sich bemüht, rasch auf die Symptome einer Marktkrise zu
reagieren und nicht auf die Ursachen.
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Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
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22. September 2009: EFRAG-Stellungnahme zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
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Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB seine
Stellungnahme
zum Entwurf Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung eingereicht
(in englischer Sprache, 271 KB). EFRAG warnt vor unbeabsichtigten
Auswirkungen der Unterteilung des Projekts in drei Phasen und äußert sich ansonsten
wie folgt:
Zustimmung zu einem gemischten Bewertungsmodell,
zur Vereinfachung des bestehenden Klassifizierungsmodells und zum
Vorschlag, dass die Klassifizierung von Finanzinstrumenten davon
abhängen soll, ob die Kapitalströme eines Instruments in enger
Beziehung zu den Beträgen stehen, die aus dem Finanzinstrument
fließen.
Ablehnung der Behandlung eingebetteter Derivate,
des Verbots der Umklassifizierung von Instrumenten in andere
Kategorien, der Streichung der Verlässlichkeitsausnahme und der
Vorschrift, dass ein Unternehmen, das sich entscheidet, eine
Eigenkapitalanlage nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
zu bewerten, den gesamten Ertrag des Instrument im sonstigen
Gesamtergebnis darzustellen hat ohne irgendeinen Teil davon durch
die Gewinn- und Verlustrechnung recyceln zu können. |
22. September 2009: Ergebnisse der 135. DSR-Sitzung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 31. August und
1. September 2009 seine 135. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im
Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (fünf Seiten, 59 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom
September 2009 können Sie
hier herunterladen (68 KB). |
21. September 2009: IDW nimmt Stellung zur Übernahme der ISA in Europa
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu dem Konsultationspapier der EU-Kommission zur Einführung der
internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) Stellung genommen. Das IDW unterstützt die Übernahme der ISA für gesetzliche Abschlussprüfungen und begrüßt gleichzeitig, dass die EU-Kommission in dem Konsultationspapier die vom IDW angeregte Diskussion zur verhältnismäßigen Anwendung der ISA auf Unternehmen verschiedener Größe und Komplexität ("Skalierbarkeit") aufgreift.
Auf der Internetseite des IDW stehen die englischsprachige
Stellungnahme (144 KB) sowie eine
Zusammenfassung in deutscher Sprache zur Verfügung (35 KB). |
21. September 2009: Erste Sitzung des neuen Aufsichtsrats von EFRAG
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Am 14. September 2009 trat der Aufsichtsrat der
neu strukturierten
Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) das erste Mal zusammen. Der Aufsichtsrat nahm unter anderem die Berichte des
Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) und des Fachexpertenausschusses
(Technical Experts Group, TEG) entgegen und ernannte die Mitglieder
des Nominierungsausschusses. EFRAG hat einen englischsprachigen
Bericht von der Sitzung veröffentlicht (159 KB). |
21. September 2009: Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum
Standardentwurf ED/2009/5: Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert bis zum 28. September 2009 eingereicht werden können. Der Entwurf war vom IASB am 28. Mai 2009 herausgegeben worden.
In ihm werden Leitlinien dazu vorgeschlagen, wie der beizulegende Zeitwert bemessen werden soll, wo dies durch die bestehenden Standards
gefordert wird. In dem Entwurf wird nicht vorgeschlagen, die Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in irgendeiner Weise
auszudehnen. Mit ihm würden zusätzliche Angaben dazu gefordert, wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der
Vorschläge würden die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den einzelnen IFRS durch eine einzige, einheitliche Definition des beizulegenden
Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende Leitlinien zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt. Ausgangspunkt
für die Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der äquivalente US-amerikanische Standard
SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in seiner überarbeiteten Fassung. Die vorgeschlagene Definition des beizulegenden
Zeitwerts ist identisch mit der in SFAS 157, und die unterstützenden Leitlinien entsprechen ebenfalls größtenteils den Leitlinien nach
US-GAAP. |
21. September 2009: IOSCO berät zu Prüfungsthemen
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Der Fachausschuss der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities
Commissions, IOSCO) hat drei miteinander in Beziehung stehende Konsultationsberichte herausgegeben, die
von seiner Arbeitsgruppen zu Prüfungsdienstleistungen erstellt wurden.
Die drei IOSCO-Berichte behandeln folgende Sachverhalte:
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Transparenz von Firmen, die börsennotierte Unternehmen prüfen. In diesem Papier wird untersucht, ob eine verbesserte
Transparenz der Governance von Prüfungsfirmen, Indikatoren für die Prüfungsqualität und geprüften Abschlüssen die Prüfungsqualität
sowie die Verfügbarkeit und Erbringung von Prüfungsdienstleistungen erhalten und verbessern könnten. |
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Kommunikation durch den Prüfer. In diesem Papier geht es darum, ob Änderungen am Standardprüfungsbericht oder zusätzliche
Kommunikation durch den Prüfer angezeigt sind, um Bedenken über die Effektivität von Standardprüfungsberichten bei der Übermittlung
wichtiger Informationen über die Prüfung und den Prüfungsprozess an den Anleger zu begegnen. |
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Eigentümerstrukturen für Prüfungsfirmen. Dieses Papier hat die Auswirkung von Beschränkungen bei den
Eigentumsverhältnissen von Prüfungsgesellschaften auf die Marktkonzentration für die Prüfung großer Emittenten zum Gegenstand.
In dem Papier wird der gegenwärtige Status der Konzentration von Prüfungsfirmen beschrieben und mögliche Vorteile hinsichtlich der
Verfügbarkeit von Prüfungsdienstleistungen durch die Abschaffung von Eigentümerbeschränkungen untersucht. Zudem wird die adverse
Wirkung erörtert, die eine Abschaffung von Eigentümerbeschränkungen auf die Kompetenz, die Professionalität, die Unabhängigkeit
und die Prüfungsqualität einer Prüfungsgesellschaft haben mag. In dem Papier werden ferner die Vor- und Nachteile einer Genehmigung
alternativer Formen der Eigentumsverhältnisse und Governance von Prüfungsgesellschaften erwogen. |
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Stellungnahmen werden bis zum 1. Dezember 2009 erbeten. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
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21. September 2009: HK berät zur Akzeptanz der Bilanzierung auf dem chinesischen Festland
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Die Börsen und Clearingstellen von Hongkong (Hong Kong Exchanges and Clearing Limited, HKEx) haben ein
Konsultationspapier hinsichtlich eines vorgeschlagenen Rahmens veröffentlicht,
welchem zufolge die Anwendung der Bilanzierungs- und Prüfungsstandards auf dem chinesischen Festland durch dort eingetragene Unternehmen,
die an der Börse von Hongkong gelistet sind, sowie von auf dem chinesischen Festland durch das Finanzministerium und die chinesische
Börsenaufsicht zugelassene Prüfungsgesellschaften ab 2010 akzeptiert werden können (in englischer Sprache, 389 KB). Gegenwärtig müssen
Unternehmen des chinesischen Festlands für Zwecke einer Börsennotierung in Hongkong entweder die IFRS oder die Rechnungslegungsstandards
von Hongkong (die mit den IFRS übereinstimmen) anwenden. Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 23. Oktober 2009 erbeten. |
20. September 2009: IFRS in der kanadischen Versicherungsbranche
20. September 2009: Vergleich zwischen IFRS und den Rechnungslegungsstandards von Hongkong
19. September 2009: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im September
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 15. September 2009 bis Freitag, den 18. September 2009 zu seiner
regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Mitschrift aller Tage der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier. |
19. September 2009: Chinesische Übersetzungen von zwei IFRS-Newslettern
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Unsere chinesischen Kollegen haben die Übersetzungen von zwei IAS Plus Update-Newslettern veröffentlicht:
Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender
IASB veröffentlicht Sammelentwurf zu den jährlichen Verbesserungen
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18. September 2009: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im September
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag,
den 15. September 2009 bis Freitag, den 18. September 2009 zu seiner
regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen
zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Mitschrift aller Tage der Sitzung, die Beobachter von Deloitte
angefertigt haben, finden Sie
hier. |
18. September 2009: Analyse des Diskussionspapiers zu Rohstoffindustrien
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Die Arbeitsgruppe Energien und Ressourcen unserer australischen
Kollegen haben die sechste Ausgabe ihres
Extracting Value-Newsletters
herausgegeben (in englischer Sprache, 204 KB), eine Sonderausgabe,
die sich exklusiv dem Entwurf eines Diskussionspapiers zu
Rohstoffindustrien widmet, der jüngst 'zu Informationszwecken' vom
IASB veröffentlicht worden ist. Obwohl in dem Diskussionspapier auf
den ersten Blick Ansätze vorgeschlagen werden, die zu Ergebnissen
führen, die den geläufigen den Praxis ähneln, gibt es eine Reihe von
interessanten Sachverhalten und Erwägungen, die aus dem
Diskussionspapier entstehen – beispielsweise eine möglicherweise
verpflichtende Aktivierung von Explorationsaufwand und Angabe von
viel mehr Informationen zum beizulegenden Zeitwert der Reserven und
Ressourcen. Diese Ausgabe des Newsletters untersucht einige dieser
Sachverhalte und bietet eine wirtschaftliche und pragmatische
Analyse der Vorschläge. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines
Auszugs:
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Zusammengefasst wird im Diskussionspapier folgendes vorgeschlagen:
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Einführung von Definitionen mineralischer Reserven und
Ressourcen, die auf der Praxis der Branche aufbauen,
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Streichung der 'Phasenbilanzierung' separater
Bilanzierung von Exploration und Evaluation, Entwicklung, Produktion
etc. und Ersetzung durch einen einzigen Vermögenswert,
entweder einen 'mineralischen Vermögenswert' oder einen 'Öl- oder
Gasvermögenswert',
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Bilanzierung von Bergbau- oder Öl-und-Gas-Projekten unter
Verwendung einer 'Buchungseinheit', die im Wesentlichen der 'Interessenbereich'-Bilanzierung
entspricht, die nach den gegenwärtigen Standards normalerweise in
Australien angewendet wird,
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Vorschrift einer Bewertung auf Basis von Anschaffungskosten aber
Ermutigung zur Verwendung anderer Bewertungen wie beispielsweise
Barwert oder eher noch beizulegender Zeitwert, |
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Beibehaltung eines modifizierten Wertminderungsansatzes für
Vermögenswerte in der Explorations- und Evaluationsphase,
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Einführung umfassender Angaben einschließlich einer Art von 'standardisiertem
Wert' für Reserven/Ressourcen und möglicherweise eine Reaktion auf
die Lobby, die die Sichtweise 'Zeig, was Du zahlst' vertritt.
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18. September 2009: Weitere Sondersitzung des IASB am 22. September 2009
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Vor zwei Tagen hatten wir Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass der International Accounting Standards
Board am 29. September 2009 eine zweistündige Sondersitzung abhalten wird. Der IASB hatte im
April 2009 entschieden, dass man gegebenenfalls zusätzliche Boardsitzungen abhalten wolle, um die Arbeit am
Projekt zur Ersetzung der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente
voranzutreiben. Gestern hat der IASB nun bekannt gegeben, dass es bereits in der kommenden Woche eine
weitere derartige Sondersitzung geben wird, und zwar am 22. September 2009. Sie beginnt um 11:00h
Londoner Zeit und wird etwa zwei Stunden dauern. Insbesondere werden
die Klassifizierung und
Bewertung von Finanzinstrumenten besprochen sowie ihre
Wertminderung. Die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie
hier. |
17. September 2009: IFRS für KMU in spanischer Sprache
veröffentlicht
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Der IASB hat auf seiner Internetseite den
IFRS für KMU in spanischer Sprache veröffentlicht (NIIF para las PYMES).
Die drei Dateien – Standard, Grundlage für Schlussfolgerungen,
Leitlinien – können kostenfrei heruntergeladen werden; eine
Registrierung ist erforderlich. |
17. September 2009: Schreiben der EU für den G-20-Gipfel bezieht sich auf IFRS
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Die Europäische Kommission hat im Umfeld des demnächst
stattfindenden Gipfels der Führer der G-20 ein Memorandum mit dem
Titel
Europäische Kommission fordert eine gemeinsame EU-Position beim
G-20-Gipfel in Pittsburgh herausgegeben (in englischer Sprache,
21 KB). (PDF 21k). In Bezug auf IASB-bezogene Themen hält die
Kommission folgendes fest:
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Die EU sollte auch eine erneute Selbstverpflichtung der G-20 zu
erreichen suchen, das Tempo der Übernahme von Rechnungslegungsstandards
und der Einführung durch bisher nicht kooperierende Rechtskreise zu
erhöhen. Es ist unabdingbar, dass sich der IASB eine angemessene Reform
der Bilanzierungsregeln liefert, um sicherzustellen, dass Bedenken in
Bezug auf die Finanzstabilität vollständig berücksichtigt werden, um die
Prozyklizität im System zu verringern. Konvergenz auf hochwertige
Rechnungslegungsstandards bleibt höchste Priorität in der EU; dies gilt
insbesondere für Finanzinstrumente. Die EU muss sich sich daher einer
starken politischen Verpflichtung auf eine ausgewogene Konvergenz auf
hochwertige Standards nicht später als 2010 versichern. In Bezug auf
nicht kooperierende Rechtskreise sollte ein Fahrplan vereinbart werden,
um die Arbeit abzuschließen, und dieser sollte Meilensteine enthalten,
um die Einhaltung überprüfen zu können. |
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17. September 2009: Stellungnahme der EU-Kommission zum IASB-Entwurf zu Finanzinstrumenten
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Die Europäische Kommission hat gegenüber dem IASB Stellung
genommen bezüglich dessen Entwurf zu
Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung.
Neben Bedenken in Hinblick auf einige Aspekte, die Bestandteil des
Entwurfs sind, kritisiert die EU-Kommission insbesondere, dass viele
Forderungen, die seit längerem bestehen, nicht im Entwurf behandelt
werden. Dies gelte insbesondere für die Wertminderung von
Schuldtiteln, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind.
Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie
hier (327 KB).
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17. September 2009: Acht Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, vor dem
Hintergrund der jüngst erfolgten Übernahmen von Änderungen an den
IFRS für die Anwendung in Europa aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
16. September 2009 herunter (in englischer Sprache, 127 KB).
Derzeit wurden die folgenden
acht IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen:
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Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 17
Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18
Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
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IFRIC 9 und IAS 39 Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
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Änderungen an
verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen
Verbesserungsprozess ergeben |
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IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütungen
Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten
Vergütungen im Konzern |
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der
IFRS auf bestimmte Situationen |
17. September 2009: Heads Up zum FASB-Entwurf zu Öl- und Gasreserven
17. September 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im September
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 15. September 2009 bis Freitag, den 18. September 2009
zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.
Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift aller
Tage der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben,
finden Sie
hier. Unter anderem kam der Board grundsätzlich überein, einen
Standard zu Schulden herauszugeben, der IAS 37 ersetzen soll. |
16. September 2009: Zwei Webcasts zur Ersetzung von IAS 39 am 23.
September
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Am 23. September 2009 bietet der Stab des IASB zwei
Webcasts zum Projekt zur Ersetzung von IAS 39 an. Die Webcasts
werden um 11:00h und um 17:00h Londoner Zeit ausgestrahlt und sich
den folgenden Themen widmen:
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Überblick über die Rückmeldungen, die zum Entwurf Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung,
die Bitte um Rückmeldungen zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und das Diskussionspapier zum Kreditrisiko in der
Bewertung von Schulden eingegangen sind und |
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die nächsten Schritte im Projekt zur Ersetzung von IAS39 unter Berücksichtigung der Erörterungen auf der
IASB-Sitzung im September. |
Eine Möglichkeit zur Anmeldung als Zuhörer finden Sie auf der
Projektseite des IASB. |
16. September 2009: Die Treuhänder der IASCF wenden sich an Barack Obama
und die G-20
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB,
haben sich in einem Schreiben an den US-amerikanischen Präsidenten
Barack Obama gewendet, der Gastgeber der nächsten Zusammenkunft der
G-20 am 24. und 25. September in Pittsburgh sein wird. Der
Zweck des Schreibens liegt darin, die G-20 zusammenfassend über die
Fortschritte zu informieren, die die IASCF und der IASB in Bezug auf
die Empfehlungen zu Rechnungslegungsstandards gemacht haben, die von
den G-20 auf ihren Zusammenkünften in Washington im November 2008
und in London im April 2009 ausgesprochen worden waren. Neben der
Überarbeitung der Satzung wird insbesondere der aktuelle Stand bei
der Ersetzung von IAS 39 herausgestrichen. In einem Anhang zum
Schreiben werden die einzelnen Schritte separat aufgeführt, die die
IASCF und der IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise vorgenommen
haben.
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16. September 2009: Zusätzliche IASB-Sitzung am 29. September 2009
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Der International Accounting Standards Board hatte im April 2009
entschieden, dass man gegebenenfalls zusätzliche Boardsitzungen abhalten wolle, um die Arbeit am
Projekt zur Ersetzung der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente
voranzutreiben. Eine solche zusätzliche Sitzung ist nun für den
29. September 2009 anberaumt worden. Sie beginnt um 11:00h Londoner
Zeit und wird etwa zwei Stunden dauern. Die Möglichkeit zur
Anmeldung als Beobachter finden Sie
hier. |
16. September 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im September
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 15. September 2009 bis Freitag, den 18. September 2009
zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.
Die Übersetzung der vorläufigen und
inoffiziellen Mitschrift aller Tage der Sitzung, die Beobachter
von Deloitte angefertigt haben, finden Sie
hier. |
16. September 2009: Gesprächsrunden zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
16. September 2009: Anmeldefrist für die Gesprächsrunden zur Überarbeitung der Satzung endet in Kürze
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Die IASCF weist darauf hin, dass die Anmeldefrist für die beiden weiteren Gesprächsrunden
zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung in Kürze endet.
Sie finden in New York am 6. Oktober 2009 und in Tokio am 21.
Oktober 2009 statt. Details zu den Veranstaltungsorten und -zeiten
sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie
hier. Die Übersetzung der Mitschrift der ersten Gesprächsrunde
zum zweiten Teil der Überarbeitung steht Ihnen
hier zur
Verfügung. |
16. September 2009: Europäische Konferenz zu Derivaten und der Finanzmarktkrise
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Am 25. September 2009 lädt die Europäische Kommission
Industrievertreter, Wissenschaftler und hochrangige Vertreter der
europäischen und US-amerikanischen Finanzaufsichten ein, um
gemeinsam neue Ansätze in Bezug auf Derivate zu erörtern. Die
Konferenz wird den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, ihre
Ansichten und Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise vorzustellen. Sie
stellt das Ende der öffentlichen Konsultationsphase zu Derivaten
dar, die von der EU-Kommission am 3. Juli 2009 eröffnet worden war.
Die Ergebnisse dieser Konsultation und der Konferenz werden in die
Schlussfolgerungen einfließen, die die Kommission bis Ende Oktober
veröffentlichen wird. Die Konferenz steht Beobachtern der Presse
offen. Die Tagesordnung der Konferenz und die Möglichkeit zur
Anmeldung finden Sie
hier. |
16. September 2009: FINMA legt Bericht zur Finanzmarktkrise vor
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Mit dem Bericht „Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht“ legt die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA eine
umfassende Analyse der Finanzmarktkrise sowie des Verhaltens der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vor.
Die Ursachen der Krise und die davon ausgehenden Gefahren wurden von allen Beteiligten nicht rechtzeitig erkannt.
Darüber hinaus zeigt die Analyse einzelne Mängel und teilweise zu wenig Durchsetzungskraft in der Bankenaufsicht auf.
Verknüpfungen auf den Bericht und eine Zusammenfassung der
Kernpunkte finden Sie in der
Presseerklärung der FINMA. |
16. September 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die
Merkblätter Nr. 1 bis 9 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie
hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 10 eingestellt:
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In Merkblatt Nr. 10 (15. September 2009) wird die
Erörterung der Behandlung von Finanzinstrumenten
fortgesetzt, die in Merkblatt Nr. 5 begonnen worden war.
Diese Ausgabe widmet sich der Bewertung von
Finanzinstrumenten. Laden Sie sich
Bulletin Nr. 10 herunter (in spanischer Sprache,
175 KB). |
Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.
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16. September 2009: EU übernimmt weitere Änderungen an IAS 39
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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 16. September 2009 die Verordnung (EG)
Nr. 839/2009 der Kommission vom
15. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler
Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
(Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Geeignete Grundgeschäfte) in europäisches Recht übernommen. |
16. September 2009: Tagesordnung für die 136. DSR-Sitzung
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Auf der Internetseite des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee wurde die Agenda für die 136. Sitzung
des DSR am 01. und 02. Oktober 2009 eingestellt. Die Tagesordnung sowie weitere Informationen, u.a. Links für die
Anmeldung finden Sie hier. |
15. September 2009: Mitschrift von der amerikanischen Gesprächsrunde zu Finanzinstrumenten
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Der IASB und der FASB luden gemeinsam am Montag, den 14. September 2009 zu einer Gesprächsrunde zum Standardentwurf Finanzinstrumente
Klassifizierung und Bewertung in die Geschäftsräume des FASB in
Norwalk, Connecticut ein. An der Diskussion nahmen Vertreter des
IASB und des FASB und Mitglieder ihrer Anwenderkreise aus den
Bereichen Banken, Versicherer, Händler, Prüfungsgesellschaften,
Finanzanalysten und Versicherungs- und Wertpapieraufsichten teil.
Der fachliche Direktor des FASB, Russ Golden leitete die Sitzung.
Von Seiten der Organisationen nahmen an der Runde die
FASB-Mitglieder Bob Herz, Tom Linsmeier, Mark Siegel und Larry Smith
sowie die IASB-Mitglieder Steve Cooper (per Videoschaltung), Patrick Finnegan, Jim Leisenring, Patricia McConnell
und John T. Smith teil. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von
Deloitte bei der Gesprächsrunden getätigt haben, finden Sie
nachfolgend. Es wurden keine Entscheidungen
getroffen. Unsere Zusammenfassung des Projektverlaufs finden Sie
hier. Die Mitschrift
der europäischen Gesprächsrunde steht Ihnen
hier zur
Verfügung.
Mitschrift von der amerikanischen Gesprächsrunde zu Finanzinstrumenten 14. September 2009 |
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Bewertungskategorien
Die Teilnehmer brachten gemischte Ansichten zum
jeweiligen Nutzen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und
zu fortgeführten Anschaffungskosten für Posten zum Ausdruck, die
nicht auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts gesteuert
werden. Ein Teilnehmer äußerte die Ansicht, dass es immer besser
sei auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts und nicht der
fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, da der
beizulegende Zeitwert die möglichen Risiken und
Marktschwankungen einfange, die nun mal Bestandteil von
Finanzinstrumenten seien, während die fortgeführten
Anschaffungskosten sich als eine weniger relevante
Bewertungsgrundlage für die Adressaten von Abschlüssen
herausgestellt hätten, die daran interessiert seien, was das
Nettovermögen eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt
wert sei.
Eine Reihe von Teilnehmern aus dem Bankensektor
deuteten Unterstützung für einen zweistufigen Test für
fortgeführte Anschaffungskosten an, der auf dem Geschäftsmodell
und den Bedingungen des Instruments basiert ähnlich dem vom IASB
vorgeschlagenen. Sie betonten jedoch, dass der erste Test sich
auf das Geschäftsmodell des Unternehmens beziehen sollte
(beispielsweise ob das Instrument auf Grundlage einer
vertraglichen Rendite gesteuert werde oder auf Grundlage des
beizulegenden Zeitwerts) und dass die Merkmale des
Finanzinstruments (ob beispielsweise das Instrument für eine
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommt,
wenn die Schwankungen der Zahlungsströme betrachtete werden)
zweitrangig sein sollten.
Einige fragten, ob eine Bilanzierung, die auf dem
Geschäftsmodell des Unternehmens gründe, stringent genug sei.
Geschäftsmodelle ändern sich im Laufe der Zeit. Ein Unternehmen,
dass beabsichtig, ein Instrument bis zur Endauszahlung und wegen
des Erhalts der vertraglichen Renditen zu halten, könne in
Abhängigkeit der Vermögenswertqualität bankrott gehen. Darüber
hinaus könne das Unternehmen verschiedene Desks haben, die auf
unterschiedlicher Grundlage gesteuert würden.
Vertreter der Versicherungsbranche und der
Versicherungsaufsichten äußerten Bedenken hinsichtlich der
Möglichkeit unbeabsichtigter Auswirkungen, wenn ein neuer
Finanzinstrumentestandard entwickelt wird, ohne dass die
Bilanzierung von Schulden von Versicherungsunternehmen
berücksichtigt wird. Insbesondere waren sie besorgt, dass die
Bilanzierungsregeln zu einem bilanziellen Ungleichgewicht führen
könnten auch wenn die Vermögenswerte und Schulden einander
wirtschaftlich entsprechen.
Einige Teilnehmer betonten, dass die Adressaten von
Abschlüssen oft sowohl nach Angaben zum beizulegenden Zeitwert
als auch nach fortgeführten Anschaffungskosten für das gleiche
Finanzinstrument gucken würden. Solange die Adressaten die
Informationen, die sie benötigten, in irgendeiner Form zeitnah
erhalten würden, wäre es weniger von Bedeutung, wie die Grenze
zwischen den einzelnen Bewertungskategorien für
Bilanzierungszwecke gezogen würden. Einige Vertreter der
Adressaten gaben der Meinung Ausdruck, dass die Ersteller von
Abschlüssen zwei Bilanzen zur Verfügung stellen sollten: eine
auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts und eine auf Grundlage
der fortgeführten Anschaffungskosten. Ein IASB-Mitglied fragte,
ob der Board die Darstellung der Informationen zum beizulegenden
Zeitwert in Klammern im Hauptteil der Bilanz fordern sollte oder
in einer auffälligen umfassenden Angabe im Anhang. Eine
Darstellung der Fair-Value-Angabe in Klammern im Hauptteil
der Bilanz könne der Forderung nach einem Ansatz zuvorkommen,
bei dem die Finanzinstrumente in der Bilanz zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden aber die Änderungen im beizulegenden
Zeitwert im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, was ein
Hauptbestandteil des vorläufigen Modells des FASB sei.
Ein Teilnehmer äußerte die Ansicht, dass eine
Ansatz zum beizulegenden Zeitwert über das Gesamtergebnis für
Postionen angemessen sein könnte, die einer größeren
Unsicherheit in der Bewertung unterliegen, da die Vermögenswerte
zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz dargestellt würden,
ohne dass die Gewinn- und Verlustrechnung durch die
Ertragsschwankungen verzerrt würde.
Ein Teilnehmer verlangte eine umfassende Studie der
Nützlichkeit der derzeitigen Fair-Value-Angaben für
Finanzinstrumente. Einige mögliche Einschränkungen der
derzeitigen Fair-Value-Angaben, die festgehalten wurden,
schlossen die folgenden ein: (1) die Tatsache, dass ein
Eingangspreiskonzept und nicht ein Abgangspreiskonzept bei der
Erstellung dieser Angaben verwendet würde, (2) Fragen der
Portfoliobewertung und (3) die Solidität ihrer Erstellung. Ein
Boardmitglied deutete an, dass auf Grundlage der von Adressaten
von Abschlüssen eingegangenen Rückmeldungen deutlich würde, dass
die Informationen im Anhang nicht so stringent seien wie die
Informationen im Hauptteil des Abschlusses. Ein anderer
Teilnehmer hob die Notwendigkeit hervor, Informationen zum
beizulegenden Zeitwert im Hauptteil des Abschlusses zu fordern,
um sicherzustellen, dass diese Informationen den Anlegern in der
Ergebnismeldung der Unternehmen kommuniziert würde.
Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten
Ein IASB-Mitglied erläuterte, dass die Option,
"beizulegender Zeitwert durch sonstiges Gesamtergebnis" für
Eigenkapitalinstrumente ohne Recycling der Gewinne und Verluste
bei Realisierung zum Teil deshalb beabsichtigt sei, um die
Notwendigkeit komplexer Wertminderungstests zu vermeiden. Viele
Teilnehmer Teilnehmer jedoch sprachen sich für ein Recycling bei
Realisierung aus. Es gab keine Unterstützung für einen Ansatz
zum niedrigeren Wert von Anschaffungskosten oder Marktpreis für
solche Eigenkapitalanlagen.
Vertreter aus der Versicherungsbranche äußerten die
Ansicht, dass die Unterscheidung zwischen realisierten und nicht
realisierten Gewinnen und Verlusten wichtig sei in langfristigen
Versicherungsgeschäften. Wenn ein Portfolio von
Eigenkapitaltiteln langfristig gehalten wird, um langfristige
Versicherungsschulden zu unterstützen, können kurzfristige
Schwankungen im beizulegenden Zeitwert wenig bedeuten. Deshalb
sollten solche Änderungen im beizulegenden Zeitwert nicht in den
Nettoertrag eingerechnet werden.
Adressaten äußerten die Ansicht, dass die Bewertung
der Gesamtergebnisrechnung zunehmend bedeutender würden.
Analysten würden normalerweise Anpassungen auf Grundlage des
berichteten Nettoergebnisses vornehmen, aber ein besserer Ansatz
wäre sicherlich, direkt bei der Gesamtergebnisrechnung
anzusetzen.
Verbriefungstranchen
Vertreter aus dem Bankensektor äußerten Bedenken Banking
hinsichtlich des IASB-Modells für die Verbriefung von Tranchen.
Sie fragten insbesondere, warum nur die beste Tranche für eine
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommen
sollte und warum alle andere Tranchen zum beizulegenden Zeitwert
zu bewerten sein sollten. Ein Vorschlag war, dass die mittleren
Tranchen auch für eine Bewertung zu fortgeführten
Anschaffungskosten in Frage kommen sollten, wenn die Kapital auf
eine vernünftige Art und Weise vorhergesagt werden könnten und
die Rendite beim Erwerb im Einklang mit dem Risiko steht. Ein
andere Vorschlag war, dass die Tranchen, die mindestens eine
Investitionseinstufung aufweisen könnten, für eine Bewertung zu
fortgeführten Anschaffungskosten in Frage kommen sollten.
Eingebettete Derivate
Einige Teilnehmer zogen den Vorschlag des IASB, den
gegenwärtigen Bilanzierungsansatz in Bezug auf eingebettete
Derivate zu streichen, dem vom FASB vorgeschlagenen Modell vor,
nach dem die Komplexität nicht beseitigt wird, die mit dem
Kriterium des eindeutigen und engen Zusammenhangs zusammenhängt.
Einige Teilnehmer jedoch äußerten die Ansicht, dass die
Möglichkeit zur Aufspaltung eines eingebetteten Derivats für
finanzielle Verbindlichkeiten beibehalten werden sollten, bis
die Frage des eigenen Kreditrisikos in der Bewertung von
Schulden geklärt ist.
Eigenes Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden
Einige Teilnehmer äußerten Unbehagen hinsichtlich
der Widerspiegelung der Auswirkung von Änderungen im eigenen
Kreditrisiko in der Zeitwertbewertung von nicht derivativen
finanziellen Schulden wie beispielsweise beste unbesicherte
Forderungen. Einige Teilnehmer äußerten auch Bedenken
hinsichtlich der Auswirkungen der Widerspiegelung der Auswirkung
von Änderungen im eigenen Kreditrisiko in der Zeitwertbewertung
von Schulden in Form von strukturierten Produkten, bei denen die
Emittenten im Allgemeinen ihre Risiken mit Ausnahme des eigenen
Kreditrisikos absichern.
Konvergenz
Einige Teilnehmer fragten, wie der IASB und der FASB gedächten, zu einer
konvergierten Lösung für Finanzinstrumente zu gelangen. Da der IASB
beabsichtige, einen neuen Standard zu Klassifizierungen und Bewertungen
herauszugeben, bei dem eine vorzeitige Anwendung für die Abschlüsse zum
Jahresende 2009 gestattet sein soll, fragten die Teilnehmer, wie eine Konvergenz
möglich sein solle, wenn der FASB nicht ohne Änderungen das akzeptieren würde,
was der IASB bereits veröffentlicht habe. Ein Board-Mitglied des IASB meinte,
dass die Frist zum Jahresende 2009 eine Reaktion des IASB auf politischen Druck
darstelle und dass vorzeitige Anwender des neuen Standards gewärtig sein
sollten, dass weitere Änderungen an dem Standard vorgenommen werden könnten,
während der IASB und der FASB daran arbeiteten, einen konvergierten Standard
herauszugeben. Der vorsitzende des FASB meinte, dass der FASB vorsichtig werde
einschätzen müssen, ob die Konvergenz in diesem Bereich den Interessen der
US-amerikanischen Anleger diene. Obwohl manche Teilnehmer den vom IASB
vorgeschlagenen Ansatz dem Ansatz des FASB vorzogen, drängten sie den IASB doch,
sich die Zeit zu nehmen, sich mit dem FASB auszutauschen, bevor der Standard zur
Klassifizierung und Bewertung abgeschlossen wird.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle
oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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15. September 2009: Tagung der nationalen Rechnungslegungsaufsichten
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Die Aufsichtsbehörden für den Berufsstand der Rechnungsleger aus über 20
Rechtskreisen sind am 10. und 11. September 2009 in San Francisco zum zweiten
jährlichen Forum der internationalen Rechnungslegungsaufsichten zusammen
gekommen. Das Forum wird von der nationalen Vereinigung der bundesstaatlichen Direktionen für Bilanzierung (National Association of State Boards of Accountancy,
NASBA) gefördert und widmet sich dem
Austausch über Sachverhalte und Ideen in Bezug auf globale Auswirkungen
der internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsaufsicht. Während der
zweitägigen Tagung äußerten sich die Vortragenden zur Komplexität der
internationalen Mobilität, den Herausforderungen gesetzlicher Haftung,
denen Prüfer börsennotierter Unternehmen ausgesetzt sind, und der
Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten und weltweit. Fermin del Valle,
Partner unserer argentinischen Schwesterfirma, früherer Vorsitzender der
IFAC und Mitglied der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (FCAG),
erörterte die Herausforderungen und Chancen einer globalen hochwertigen
Finanzberichterstattung, die die wirtschaftliche Realität
widerspiegelt. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur
Verfügung:
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15. September 2009: Gouverneurin der US-Zentralbank äußert sich zur Rechnungslegung durch Banken
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Die Gouverneurin der US-amerikanischen Zentralbank Federal Reserve Board, Elizabeth Duke,
sprach sich in einer Rede über Rechnungslegungsstandards für Banken
auf der nationalen Konferenz zu Banken und Sparkassen des amerikanischen
Wirtschaftsprüferinstituts AICPA in Washington dafür aus, dass es "unabdingbar
ist, dass ein Bilanzierungssystem die berichtete wirtschaftliche
Position und Leistung direkt mit dem Geschäftsmodell und
Unternehmenszweck des berichtenden Unternehmens verknüpft." Es sei
schwer für sie, den Wert eines Bilanzierungssystems zu erkennen, das
diese Verknüpfung nicht bietet. Die vollständige Rede der Gouverneurin
in englischer Sprache finden Sie
hier. Nachfolgend übersetzen wir für Sie einen Auszug zum beizulegenden
Zeitwert und zur Bilanzierung von Kreditrückstellungen:
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Hinsichtlich der Relevanz sollte das Bewertungsprinzip die
Art und Weise widerspiegeln, wie Unternehmen Finanzinstrumente wirklich
nutzen. Daher sollten das Geschäftsmodell und der von der
Berichtseinheit gewählte Risikomanagementansatz ebenso wie die
Art und Weise, wie der Wert des Instruments selbst vermutlich realisiert
wird
in die Wertbestimmung einbezogen werden.
Wenn das Geschäftsmodell auf Grundlage des Handels von
Finanzinstrumenten zum Zweck ihrer Wertrealisierung oder anderer
Strategien, die sich im Wesentlichen auf kurzfristige Preisbewegungen
beziehen, formuliert wird, ist der beizulegende Zeitwert relevant. In
dem Geschäftsmodell des Handels rückt die Berichterstattung über den
beizulegenden Zeitwert das Risikomanagement der kurzfristigen
Preisbewegungen in den Mittelpunkt und ermutigt die Unternehmensführung
in den meisten Fällen, die Risikoneigung des Unternehmens zu definieren
und das Risiko durch Sicherungsbeziehungen oder andere Mittel zu
mindern. Der beizulegende Zeitwert bietet einem Unternehmen auch ein
Anreiz,
Kapital in einem Umfang aufzunehmen und zu halten, der ausreicht, die
Preisvolatilität seiner Vermögenswerte abzudecken. Wenn das
Geschäftsmodell beispielsweise ein Originate-to-distribute-Modell ist,
dann ist der beizulegende Zeitwert relevant.
Wenn im Gegensatz dazu das Geschäftsmodell auf Grundlage der
Wertrealisierung durch Rückerhalt des Kapitals und Zinsen
über die Laufzeit des Instruments formuliert ist, dann ist der
beizulegende Zeitwert weniger relevant.
Nehmen Sie beispielsweise eine Bank, die die Geschäftstätigkeit eines
Wirtschaftsunternehmens finanziert. Die Wertrealisierung wird aus der
Rückzahlung der Kapitalströme erfolgen. Das Risikomanagement basiert auf
einer Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und der
Fähigkeit des Unternehmens, den Kredit bis zur Endfälligkeit zu
bedienen. In diesem Fall sollte die Bilanzierung das Unternehmen dazu
bringen, eine ausreichende Finanzierungsgrundlage einzurichten, um das
Instrument bis zur Fälligkeit zu halten, und genügend Kapital zu
halten, um mögliche Kreditverluste im Kreditzyklus aufzufangen,
vorzugsweise in Form einer designierten Rücklage. Die Verwendung des
beizulegenden Zeitwerts könnte tatsächlich eine gewisse Abschreckung für
die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen darstellen, deren
Kreditmerkmale vom Marktwert nicht leicht eingeschätzt werden können.
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15. September 2009: Wir nehmen Stellung zum Entwurf zu Finanzinstrumenten
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Wir haben unsere Stellungnahme zum IASB-Entwurf Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung übermittelt.
Der Entwurf ist der erste Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung
von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.
Die anderen beiden Phasen des Projekts zu IAS 39 gelten
Wertminderungen und Risikovorsorge
und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.
Darüber hinaus wird auch das IASB-Projekt zur
Ausbuchung von Finanzinstrumenten zu
Änderungen an IAS 39 führen. Der IASB beabsichtigt, das Projekt zur
Ersetzung von IAS 39 im Laufe des Jahres 2010 abzuschließen; das Datum
der verpflichtenden Anwendung wird jedoch nicht vor Januar 2012 liegen.
Im Entwurf zur Klassifizierung und Bewertung wird vorgeschlagen, dass ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
werden soll, falls zwei Bedingungen erfüllt sind:
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Das Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale.
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Das Instrument wird auf der Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert.
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Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit,
die nicht beide Bedingungen erfüllt, wäre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Weitere Informationen zu den Vorschlägen im Entwurf finden Sie
hier.
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Ein Auszug aus unserer Stellungnahme zum Entwurf:
Die Einschätzung des jeweiligen Nutzens in Bezug auf die Ersetzung von
IAS 39 in Einzelschritten beschränkt eindeutig unsere Möglichkeiten, die
Vorschläge umfassend zu beurteilen, da es viele Bereiche gibt, die noch
abzuschließen sind und die mit den Vorschlägen zur Klassifizierung und
Bewertung zusammenwirken. Wir warten daher die Veröffentlichung
der Entwürfe zu den anderen Aspekten dieses Projekts ab, damit wir die
Ersetzung von IAS 39 in ihrer Gesamtheit verstehen und einschätzen
können...
Wir unterstützen den Ansatz des IASB, der ein gemischtes Bewertungsmodell
sowohl für finanzielle Vermögenswerte als auch für finanzielle
Verbindlichkeiten vorsieht. Wir sind der Meinung, dass die fortgeführten
Anschaffungskosten ein sinnvolles Bewertungsmerkmal für bestimmte
Finanzinstrumente unter bestimmten Umständen sein können, wenn
gleichzeitig Angaben zum beizulegenden Zeitwert mitgeliefert werden. Der
Fokus auf die Frage, ob Finanzinstrumente grundlegende Kreditmerkmale
besitzen und wie das Unternehmen diese Instrumente steuert, ist ein
sinnvoller Ansatz, um zu bestimmen, ob ein Instrument zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden kann. Wir hegen bestimmte Bedenken
und bieten Empfehlungen im Zusammenhang damit an, wie die Merkmale der
fortgeführten Anschaffungskosten relevanter und sinnvoller gestaltet
werden können. Diese Bedenken und Empfehlungen finden Sie im Anhang
unseres Schreibens.
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Unsere Stellungnahme können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 138 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie
hier.
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14. September 2009: Fast 90% sehen eine IFRS-Einführung in den USA als 'wahrscheinlich' an
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89% der 245 Unternehmensführer, die an einer Umfrage von Deloitte im
Juli 2009 teilnahmen, sagten aus, dass ihre Unternehmen eine
verpflichtende Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten als
hochwahrscheinlich oder relativ wahrscheinlich ansähen. Und 80% der
Unternehmen unternehmen bereits entsprechende Schritte 40% haben
bereits eine allgemeine IFRS-Einschätzung ihres Unternehmens
vorgenommen, und weitere 40% beabsichtigen, dies in den nächsten ein bis
zwei Jahren zu tun. Diese Ergebnisse sind vergleichbar mit den Trends,
die im April 2009 von Deloitte eruiert worden waren, und zeigen, dass
sich die Haltung und Dynamik in Bezug auf die IFRS in den Vereinigten
Staaten ändern. Darüber hinaus haben 67% der Unternehmen eine Person
oder ein Team abgestellt, um sich um IFRS zu kümmern und sich auf dem
laufenden Stand der Entwicklung zu halten. Nur 20% der Befragten gaben an,
dass sie nicht vorhätten, irgendwelche IFRS-vorbereitenden Maßnahmen zu
ergreifen. Nachfolgend die beiden Studien in englischer Sprache:
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14. September 2009: DSR-Stellungnahme zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zu den Vorschlägen des IASB zur
Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten (ED/2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung)
verabschiedet. Eine endgültige Stellungnahme ist aufgrund der Unterteilung des Projekts in drei Phasen
laut DSR im Moment nicht möglich, da die Ergebnisse der anderen Phasen abgewartet werden müssten. Eine Einschätzung der
Vorschläge hänge auch vom Ergebnis der Projekte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zur Darstellung des Abschlusses
und zu Versicherungsverträgen ab, die ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind. Aus diesem Grund würde nach Kenntnis des DSR
die Mehrheit der IFRS-Ersteller den Klassifizierungsansatz auch nicht für die Abschlüsse 2009 anwenden wollen, was
bedeute,
dass man die Unterteilung des Projekts in drei Phasen, die der Dringlichkeit zugeschrieben werden, hinterfragen könne.
Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie
hier
(66 KB). |
14. September 2009: Übernahmeempfehlungen von EFRAG
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EFRAG hat den Konsultationsprozess hinsichtlich zweier
Verlautbarungen des IASB abgeschlossen und spricht uneingeschränkte
Übernahmeempfehlungen aus. In den jeweiligen Presseerklärungen
finden Sie Verknüpfungen auf das Empfehlungsschreiben und die entsprechende
Auswirkungsanalyse.
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14. September 2009: Neun Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
14. September 2009 herunter (in englischer Sprache, 128 KB).
Derzeit wurden die folgenden
neun IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen:
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Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 17
Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18
Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren |
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IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
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IFRIC 9 und IAS 39 Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
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Änderungen an
verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen
Verbesserungsprozess ergeben |
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IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütungen
Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten
Vergütungen im Konzern |
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der
IFRS auf bestimmte Situationen |
14. September 2009: Neue Entwürfe von IDW Verlautbarungen: IDW ERS HFA 31 und IDW ERS HFA 36
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 09.09.2009 u.a. zwei Entwürfe
für IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet: "Aktivierung von Herstellungskosten (IDW ERS HFA 31)"
sowie "Anhangangaben nach § 285 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW ERS HFA 36)".
Beide Entwürfe sind bedingt durch die Änderung der Rechtslage aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
IDW ERS HFA 31 soll die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses 5/1991: "Zur Aktivierung von Herstellungskosten"
ersetzen; durch IDW ERS HFA 36 soll der IDW Rechnungslegungshinweis: "Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17
HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RH HFA 1.006)" ersetzt werden. Die Entwürfe sind
auf der Internetseite des IDW in der Rubrik
Download von Entwürfen abrufbar und werden in Heft 10 der
IDW Fachnachrichten abgedruckt werden.
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14. September 2009: EFRAG Update August 2009 erschienen
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat
die Augustausgabe 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht.
Darin werden die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des
letzten Monats zusammengefasst.
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13. September 2009: Neuer Leitfaden zu den IFRS aus US-Sicht
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Das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American
Institute of CPAs, AICPA) hat einen Leitfaden zu den International Financial Reporting Standards veröffentlicht. Die Zielsetzung
des Leitfaden besteht darin, 'interessierten Kreisen nützliche Informationen an die Hand zu geben und eine öffentliche Diskussion auf
informierter Grundlage unter all denen zu ermöglichen, die an unserem Kapitalmarktsystem teilhaben'. Sie können den Leitfaden von der
Internetseite des CAQ herunterladen (in englischer Sprache, 7.865 KB). |
12. September 2009: Mitschrift von der europäischen Gesprächsrunde zu Finanzinstrumenten
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Der IASB lud am Donnerstag, den 10. September 2009 zu einer Gesprächsrunde zum Standardentwurf Finanzinstrumente
Klassifizierung und Bewertung in seine Londoner Geschäftsräume ein. Boardmitglied Robert Garnett leitete die Sitzungen, und
die Boardmitglieder Stephen Cooper, Amaro Gomes, Jim Leisenring, John Smith und Wei-Guo Zhang sowie der FASB-Vorsitzende Robert
Herz waren am Tisch vertreten. Nachfolgend geben wir die vorläufige und inoffizielle Mitschrift wieder, die Beobachter von
Deloitte bei den Gesprächsrunden getätigt haben. Unsere Zusammenfassung des Projektverlaufs finden Sie
hier.
Mitschrift von der europäischen Gesprächsrunde zu Finanzinstrumenten 10. September 2009 |
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Grundlegende Anmerkungen
Es gab große Einigkeit hinsichtlich des vom IASB vorgeschlagenen Bewertungsmodells und zur Überlagerung durch
das 'Geschäftsmodell'. Der Ansatz des FASB (alle Finanzinstrumente in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert zu führen, wobei
einige Wertänderungen in der GuV, andere im sonstigen Gesamtergebnis erfasst würden) erhielt keine große Unterstützung. Die
politische Situation, der der IASB ausgesetzt ist, wurde zur Kenntnis genommen, und die Teilnehmer unterstützten im Großen
und Ganzen die Bemühungen des IASB hinsichtlich einer zeitnahen Angehung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, auch wenn
dies möglicherweise die kurzfristige Vereinheitlichung mit dem FASB in Frage stellen würde.
Posten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen
Es gab einen natürlichen Konsens bei der Frage, dass die Wahl des IASB für ein gemischtes Bewertungsmodell
zumindest zu diesem Zeitpunkt sachgerecht war. Die Teilnehmer stimmten auch der Überlegung zu, dass die Ausstattungsmerkmale
des Instruments und das vom Unternehmen verfolgte Geschäftsmodell bei der Festlegung der sachgerechten Bilanzierung wichtig
zu erwägen seien. Gleichwohl gab es unterschiedliche Ansichten darüber, ob ein Kriterium vorrangig gegenüber dem anderen
sein sollte.
Viele Teilnehmer unterstützten die Vorschläge des IASB, zumindest für finanzielle Vermögenswerte, brachten aber
Bedenken über die Konsequenzen für Schulden zum Ausdruck. Viele unterstützten den beizulegenden Zeitwert als Regelwertmaßstab,
wobei die Beweislast auf Seiten des Unternehmens läge, nachzuweisen, dass die Kriterien für eine Anschaffungskostenbewertung
erfüllt seien, auch wenn sich einige weniger begeistert zeigten und den fortgeführten eine größere Rolle zuweisen wollten.
Viele Teilnehmer äußerten ihre Bedenken dazu, wie der IASB die Anschaffungskostenkategorie abgegrenzt habe, vor
allem dahingehend, wie operational die Merkmale 'grundlegende Kreditmerkmale' und 'auf Grundlage der vertraglichen Rendite
gesteuert' seien (es wurden mehr Leitlinien erbeten). Die Ansichten gingen aber auseinander, ob der vorgeschlagene Schnitt
dazu führen würde, dass mehr oder weniger Instrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die vorgeschlagene Abschaffung des Konzepts eingebetteter Derivate wurde kritisiert, und einige Teilnehmer würden
einen vereinfachten Ansatz bei der Abspaltung eingebetteter Derivate unterstützen. Es gab allerdings auch bedeutende Unterstützung
für die vollständige Abschaffung der Regeln um die eingebetteten Derivate.
Einige Teilnehmer zweifelten die Schlussfolgerungen des IASB an, dass leistungsgestörte Schuldinstrumente keine
grundlegenden Kreditmerkmale aufweisen könnten, und stellten fest, dass das Beispiel der leistungsgestörten Schuldinstrumente
die Notwendigkeit auf Seiten des IASB verdeutliche, die den 'grundlegenden Kreditmerkmalen' zugrundeliegenden Prinzipien
herauszufinden statt zu versuchen, die mit ihnen verbundene Absicht durch Beispiele zu veranschaulichen. Es bestand allerdings
grundsätzlich Übereinstimmung, dass Hebelungen in einem Instrument keine grundlegenden Kreditmerkmale darstellten.
die 'andere' Bewertungskategorie
Bei den Gesprächsrunden wurde erörtert, wie ein Instrument bewertet werden sollte, wenn es nicht erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet würde. Der IASB hat vorgeschlagen, dass die andere Kategorie eine zu fortgeführten
Anschaffungskosten sein soll; der FASB hat demgegenüber eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gegen das sonstige Gesamtergebnis
vorgeschlagen.
Bob Herz führte in die vom FASB vorgeschlagene Alternative ein, indem er feststellte, dass sich der FASB für einen
Ansatz zum beizulegenden Zeitwert entschieden habe, weil die fortgeführten Anschaffungskosten seiner Meinung nach als aktueller
Wertmaßstab nicht relevant seien. Zudem glaube der FASB mit der Forderung nach einen Bilanzansatz zum beizulegenden Zeitwert
sicherstellen zu können, dass quartalsweise und jährliche Ergebnisveröffentlichungen den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten
wiedergäben, statt auf die Angaben im Anhang zum Abschluss zu warten.
Die Teilnehmer unterstützten bei diesem Thema die Erreichung einer einheitlichen Antwort, auch wenn nicht alle darin
übereinstimmten, worin diese bestehen sollte. Es gab Bedenken dahingehend, dass weder der IASB noch der FASB ein klares Verständnis
davon habe, was im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen sei und weshalb und warum Posten, die dort erfasst würden, in die GuV
umklassifiziert werden könnten oder sollten. Die Teilnehmer aus bestimmten Branchen (z.B. Fondsmanager und einige Versicherer) wollten
die Fähigkeit, das sonstige Gesamtergebnis zu nutzen, um ihre langfristige Steuerung eines Portfolios an Posten unter Aufrechterhaltung
der Möglichkeit, Bewertungsergebnisse in die GuV umzuklassifizieren, zu zeigen.
Einige Teilnehmer unterstützten den Ansatz des FASB, 'die Bilanz zum beizulegenden Zeitwert' aufzustellen, während andere
dagegen waren insbesondere wegen der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert. Zudem gab es Bedenken über das Ausmaß,
in dem Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst würden, auch wenn sich Andere gleichermaßen besorgt darüber zeigten,
dass Zinsen und Wertminderungen nicht immer erfolgswirksam erfasst würden (dies gilt insbesondere für die Vorschläge des IASB zu
Eigenkapitalinstrumenten).
Ausnahmen von den allgemeinen Prinzipien
Eigenkapitalinstrumente
Am Vorschlag des IASB, einige Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, verpflichtend zum
beizulegenden Zeitwert zu bewerten und die Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen, wurde bedeutende Kritik geäußert.
Eine bedeutende Zahl der Teilnehmer unterstützte einen alternativen Ansatz, nach dem die derzeitige Kategorie 'zur Veräußerung verfügbar'
lediglich für Eigenkapitalinstrumente beibehalten würde, unter Heranziehung eines vereinfachten Werthaltigkeitstests (niedrigerer Wert
aus Anschaffungskosten und aktuellem Marktwert), bei dem nachfolgende Wertaufholungen bis in Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten
erfolgswirksam erfasst würden.
Einige Teilnehmer schlugen vor, die 'Anschaffungskostenausnahme' für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente aufrechtzuerhalten.
Darauf entgegneten andere Teilnehmer, dass man in den zurückliegenden Jahren erhebliche Fortschritte bei der Bewertung nicht börsennotierter
Eigenkapitalinstrumente gemacht habe, vor allem unter Berücksichtigung des Wachstum bei der Finanzierung über Wagniskapital. Es gebe
hinreichend belastbare Modelle.
Einige Teilnehmer vor allem aus Europa äußerten Bedenken, dass viele Instrumente der in der Kategorie der
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden Instrumente ein bedeutendes Maß an Bewertungsunsicherheiten aufwiesen und
ermutigten des IASB zu untersuchen, ob es möglich sei, die Bewertungsunsicherheit im sonstigen Gesamtergebnis widerzuspiegeln (auch wenn
sie sich nicht dazu äußerten, wie man dies tun könne).
Geschäftsvorfälle in Verbriefungen
Die Teilnehmer beider Sitzungen erörterten Verbriefungsgeschäfte im Zusammenhang mehrerer Tranchen oder 'Wasserfall'-
Strukturen. Den vorgeschlagenen Anwendungsleitlinien zufolge würde 'jede Tranche, die anderen Tranchen in jeder Situation einen
Bonitätsschutz gewährt, keine grundlegenden Kreditmerkmale aufweisen.' Viele Teilnehmer meinten, dass sie einen zweistufigen Ansatz
bei der Feststellung, ob eine Tranche grundlegende Kreditmerkmale aufweist, bevorzugten. Dies würde ein 'Durchschauen' des
Verbriefungsvehikels auf die zugrundeliegenden Vermögenswerte und Zahlungsströme erfordern. Das 'Durchschauen' sei schwierig, in
vielen Situationen aber möglich. Falls ein Durchschauen nicht möglich sie, sollte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die IASB-Mitglieder am Tisch forderten die Teilnehmer (und hier vor allem aus den Investmentbanken) heraus, ob es möglich
sei, durch eine Verbriefungstransaktion hindurch zu schauen; dem IASB sei in der Vergangenheit von einigen gesagt worden, dass dies nicht
durchführbar sei, nun scheine es, als sei dies möglich.
Umklassifizierungen
Eine bedeutende Anzahl der Teilnehmer äußerte sich dahingehend, dass, sollte die 'Überlagerung' durch das Geschäftsmodell
beibehalten werden, Umklassifizierungen vorgeschrieben werden sollten, wenn sich das Geschäftsmodell ändert. Die Teilnehmer meinten,
dass 'Geschäftsmodell' kein Euphemismus für 'Absicht der Geschäftsleitung' sei, sondern sich auf den Kern des Geschäfts beziehe, seinen
grundlegenden Zweck, wie es geführt werde etc. Dementsprechend wären Änderungen des Geschäftsmodells wahrscheinlich ziemlich selten.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle
oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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12. September 2009: Septemberausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Septemberausgabe
2009 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 115 KB), in welchem die Ergebnisse der
Septembersitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB zusammengefasst werden. Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern,
die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben
können Sie hier herunterladen. In dieser Ausgabe des EITF
Snapshots werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:
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Sachverhalt 08-1 Erlösvereinbarungen mit mehreren durchzuführenden Arbeiten endgültige Beschlussfassung
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Sachverhalt 08-9 Meilensteinmethode für die Erlöserfassung keine Schlussfolgerung erzielt; weitere Erörterung auf
einer späteren EITF-Sitzung erwartet |
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Sachverhalt 09-2 Vermögenswerte im Bereich von Forschung und Entwicklung, die beim Kauf eines Vermögenswerts erworben wurden
Beschluss der Veröffentlichung |
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Sachverhalt 09-3 Anwendbarkeit von SOP 97-2 auf bestimmte Vereinbarungen, die Softwareelemente beinhalten endgültige
Beschlussfassung |
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Sachverhalt 09-4 Bilanzierung bedingter Gegenleistungen durch den Verkäufer keine Schlussfolgerung erzielt; keine
weitere Erörterung erwartet |
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Sachverhalt 09-B Erwägung der Bilanzierung von mehrheitlich gehaltenen Anlagen durch einen Versicherer, wenn der im Eigentum
stehende Anteil auf getrennten Konten geführt wird Beschluss der Veröffentlichung
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Sachverhalt 09-E Bilanzierung von Ausschüttungen an Anteilseigener, die Aktien- und Barelemente enthalten, bei der
Berechnung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie Beschluss der Veröffentlichung
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Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlüsse zur Veröffentlichung') werden mit der Bitte um
Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf
der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlüsse zur
Veröffentlichung als endgültige Beschlussfassungen. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung
übermittelt.
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12. September 2009: Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 5
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Die Verabschiedung und Verkündung des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes in diesem Jahr erfordert die Anpassung einer Reihe von
Standards an die geänderten gesetzlichen Grundlagen. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) heute den
Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs
Änderungsstandards Nr. 5 (E-DRÄS 5) verabschiedet. In E-DRÄS 5 werden den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechende
Anpassungen an der Vorschriften zum Lagebericht (DRS 5, DRS 5-10, DRS 5-20, DRS 15 und DRS 15a) vorgeschlagen.
Stellungnahmen zum E-DRÄS 5 können bis zum 23. Oktober 2009 beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail:
info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden. |
11. September 2009: Wir nehmen Stellung zum Standardentwurf 'Bezugsrechte'
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Wir haben unsere Stellungnahme zum Standardentwurf des IASB zur Klassifizierung von Bezugsrechten übermittelt. In dem Entwurf
wird vorgeschlagen, IAS 32 dahingehend zu ändern, dass ein Bezugsrecht, das (a) auf eine andere als die funktionalen Währung des
Emittenten lautet und (b) proportional gegen Zahlung eines festen Betrags an die derzeitigen Anteilseigner des Unternehmens emittiert
wird, als Eigenkapital eingestuft werden sollte.
| In unserem Schreiben konzedieren wir, dass die Vorschrift in IAS 32, wonach ein Derivat nur dann als
Eigenkapitalinstrument anzusehen ist, wenn es durch den Emittenten mittels Austausch eines festen Betrags an Barmitteln oder anderen
finanziellen Vermögenswerten oder gegen eine feste Anzahl eigener Eigenkapitalinstrumente ausgegeben wird (das sog.
fest-gegen-fest-Kriterium), eine 'willkürliche Regelung ist, die einer klaren konzeptionellen Grundlage entbehrt' und zu Praxisproblemen
führt. Nichtsdestotrotz sind wir nicht der Ansicht, dass sich der IASB isoliert mit Bezugsrechten befassen sollte, weil dies zu einer
Ungleichbehandlung bei der Bilanzierung anderer Derivate führen würde. Stattdessen empfehlen wir, dass der IASB die Gelegenheit nutzen
sollte, das fest-gegen-fest-Kriterium gesamthaft und beschleunigt angehen sollte. Insbesondere sollte der IASB ein Modell entwickeln,
das ein klares Prinzip enthält, wann ein derivativer Vertrag, der durch Andienung eigener Eigenkapitalinstrumente des Emittenten erfüllt
wird, für eine Einstufung als Eigenkapital in Frage kommt. |
Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen
(in englischer Sprache, 25 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie hier.
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11. September 2009: EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Ertragsteuern
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite eine
Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf dessen Entwurf zu Ertragsteuern veröffentlicht (in englischer Sprache,
255 KB). EFRAG äußert verschiedene Bedenken in Bezug auf den Entwurf und ist insgesamt nicht der Meinung, dass die Vorschläge eine Verbesserung gegenüber der Bilanzierung nach IAS 12 darstellen
und als Grundlage für einen überarbeiteten Standard zu Ertragsteuern
dienen sollten. Obwohl EFRAG die Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP unterstützt, gilt dies nur, solange die damit einhergehenden Änderungen an den IFRS auch eine Verbesserung der Rechnungslegung darstellen.
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11. September 2009: Neue IDW Verlautbarungen: IDW PS 314 n.F. und IDW RS HFA 26
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Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 09.09.2009 die Neufassung eines IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von geschätzten Werten
in der Rechnungslegung einschließlich von Zeitwerten (IDW PS 314 n.F.) verabschiedet. IDW PS 314 n.F. setzt die
Anforderungen des ISA 540 (Revised and Redrafted) „Auditing Accounting Estimates, Including Fair Value Accounting Estimates,
and Related Disclosures“ um. Er umfasst und ersetzt die Anforderungen des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von
geschätzten Werten in der Rechnungslegung (IDW PS 314) i.d.F. vom 02.07.2001 und des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung von Zeitwerten (IDW PS 315) i.d.F. vom 08.12.2005. IDW PS 314 n.F. ist anzuwenden bei Prüfungen
von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Ebenfalls verabschiedet wurde
die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß
den Änderungen von IAS 39 und IFRIC 9 - Amendments von Oktober/November 2008 und März 2009 - (IDW RS HFA 26). Darin
werden Zweifelsfragen behandelt, die aufgrund der Neuregelungen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte
im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise aufgetreten sind. Die Veröffentlichung der Verlautbarungen erfolgt in den IDW Fachnachrichten.
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10. September 2009: Deloitte-Newsletter in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben die folgende IFRS-Publikation herausgegeben:
Viele weitere Materialien in spanischer Sprache
finden Sie hier.
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10. September 2009: Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung
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Die IASC-Stiftung hielt am 9. September 2009 in London die erste der
drei Gesprächsrunden zum zweiten Teil der
Überarbeitung der Satzung
ab. Gerrit Zalm, der Vorsitzende der IASCF, leitete die
Gesprächsrunde und wurde dabei vom Stab der IASCF und vom
IASCF-Treuhänder Sir Bryan Nicholson unterstützt. Nachfolgend geben
wir Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung
angefertigt haben. Die nächsten Gesprächsrunden werden in New York
am 6. Oktober 2009 und in Tokio am 21. Oktober 2009 stattfinden.
Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung
London, 9. September 2009
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Allgemeine Themen
Verschiedene Teilnehmer wiesen darauf hin, dass von der
IASCF und dem IASB große Anstrengungen unternommen worden sind,
um die Führung, die Struktur, die Konsultation und andere
praxisbezogene Aspekte der Aktivitäten zu verbessern, aber dass die
Organisation weiterhin eher negativ wahrgenommen würden. Die
Treuhänder und der IASB müssten alles, was möglich ist, unternehmen,
um diese Wahrnehmungen zu ändern. Die von den Treuhändern
vorgeschlagenen Änderungen könnten den Grundstein für eine solche
Änderung der Wahrnehmung bilden.
Die Teilnehmer drückten allgemeine Zustimmung zur Mehrheit der Vorschläge aus. Fünf Themen wurden von
den Teilnehmer allerdings immer wieder angesprochen.
Agendasetzung
Die Teilnehmer forderten von den Treuhändern, mutiger
zu sein und eine formelle öffentliche Konsultation im Hinblick auf
das Arbeitsprogramm des IASB und seine Prioritäten zu fordern, nicht
notwendigerweise jedes Jahr aber regelmäßig. Der SAC kann selbst in
seiner neuen Form nicht alle Anwender vertreten. Daher ist eine
öffentliche Konsultation notwendig, um sicherzustellen, dass die
Agenda des IASB und die Prioritäten, die er den einzelnen Projekten
darauf zumisst, von so vielen Anwendern wie möglich unterstützt
werden. Ein Teilnehmer formulierte den Punkt so: Der IASB sollte
sich bei der Agendasetzung ebenso viel Mühe geben wie bei den
Standards selbst.
Die Notwendigkeit, einen Rückmeldungsprozess zu den
Agendasetzungsaktivitäten des IASB einzurichten, die eine
Möglichkeit sind, die Anwender wirksam einzubinden, und als solche
wahrgenommen werden, wurde von fast allen Teilnehmern erwähnt.
Die Teilnehmer und die Treuhänder gaben der Hoffnung
Ausdruck, dass ein solcher Prozess entwickelt werden könnte, ohne
ihn übermäßig bürokratisch werden zu lassen.
Konsultationsprozess des IASB
Viele Teilnehmer schlugen vor, dass vom IASB gefordert werden sollte,
Rückmeldung an die Anwender zu geben, insbesondere an den SAC, wie
die eingegangenen Stellungnahmen zu Agendavorschlägen und
offiziellen Konsultationsdokumenten verwendet worden seien. Dies
gelte nicht nur, wenn der Board Vorschläge annehme, sondern
insbesondere auch dann, wenn er Vorschläge oder angebotene
alternative Ansätze ablehne. Diese Rückmeldung wurde von vielen als
unabdingbar für den Erhalt der Legitimierung des IASB als
verantwortlicher und reagibler unabhängiger Standardsetzer
angesehen.
Einige Teilnehmer empfahlen, dass vom IASB gefordert werden solle, eine umfassende erneute Erörterung
eines Themas durchzuführen, wenn es bedeutenden, nicht abgestimmten
Widerstand gegen ein Prinzip gebe. Darüber hinaus sollte der IASB
ermutigt werden, Feldversuche zu Vorschlägen durchzuführen, die
umstritten sind oder die bestehende Praxis in ungeprüfter Weise
ändern.
Beschleunigter Konsultationsprozess
Dies war das Thema, zu dem am häufigsten Stellung genommen wurde.
Während einige, unter anderem der Vertreter der Europäischen
Kommission, Satzungsvorschläge unterstützten, die dies ermöglichen
sollten, waren viele dagegen. Die, die dagegen waren, hielten fest,
dass der derzeitige Konsultationsprozess von 30 Tagen das absolute
Minimum sei, wenn von den Anwendern und insbesondere
Organisationen, die Anwender vertreten, erwartet würde, dass sie
ihre Mitglieder konsultieren und eine durchdachte Reaktion auf den
Vorschlag liefern. Andere sahen den beschleunigten
Konsultationsprozess einfach als unnötig und Missbrauch gegenüber
offen an.
Überwachung durch die IASCF
Die meisten
Teilnehmer waren der Meinung, dass die Vorkehrungen für die
Überwachung des IASB durch die IASCF in der Satzung ausreichend
seien. Dennoch sollten praktische Aspekte dieser Vorkehrungen
(Schwellenwerte etc.) sauber dokumentiert werden, so dass sich die
Anwender ihre eigene Meinung bilden könnten, ob die Treuhänder (und
das Überwachungsgremium) tatsächlich eine angemessen verlässliche
Aufsicht über den IASB ausübten.
Finanzierung
Viele Teilneher erkannten zwar an,
dass die IASCF ein schwierige Aufgabe mit der Verhandlung mit so
vielen verschiedenen Rechtskreisen und Regionen habe, aber sie
hielten fest, dass die IASCF so schnell wie möglich einen
nachhaltigen Finanzierungsplan entwickeln müsse. Eine angemessene
Finanzierung helfe, die Unabhängigkeit sicherzustellen, während ein
Mangel von Unabhängigkeit die Gefahr einer Abweichung vom
Konsultationsprozess berge. Im Hinblick auf die Vorschläge der
Europäischen Kommission bezüglich einer Finanzierung auf EU-Ebene
hielten einige Teilnehmer fest, dass eine solche Form der
Finanzierung nicht so wünschenswert (und vielleicht nicht so
nachhaltig) wäre wie die Finanzierung durch Erstellerunternehmen und
Adressaten von Abschlüssen.
Andere Sachverhalte
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Einige Teilnehmer nahmen Stellung zu den Amtszeiten der
IASB-Mitglieder: Während die meisten den Vorschlag der "5+3"
Regel unterstützten, betonten andere, dass Flexibilität
wichtiger sei, solange sie einer Gesamtlänge der Amtszeit
unterliege (wie jetzt). Es wurden Bedenken ausgedrückt, dass
Erfahrungen verloren gehen könnten und dass es als Ergebnis
zu Unterbrechungen im Standardsetzungsprozess kommen könnte. |
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Einige Teilnehmer waren der Meinung, dass die Beziehung
zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium immer noch
nicht klar sei und verdeutlicht werden solle. Die Treuhänder
hatten ausgesagt, dass das Überwachungsgremium eigenständig
sei und außerhalb der IASCF liege. Die Zuständigkeiten der
IASCF und des Überwachungsgremiums schienen dies aber zu
widerlegen. |
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Viele Teilnehmer sprachen sich für die Möglichkeit aus,
zwei stellvertretende Vorsitzende jeweils für die IASCF und
den IASB ernennen zu können. Dies würde die
Anwendereinbindungsaktivitäten beider Teile der Organisation
unterstützen. |
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Einige Teilnehmer wollten eine deutlichere Aussage in
der Satzung im Hinblick auf die Rolle und die Interessen der
Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den Aktivitäten des
IASB und den von ihm herausgegebenen Standards. Andere
Teilnehmer waren jedoch ebenso unabrückbar der Meinung, dass
die Anleger als die Hauptadressaten anerkannt werden
sollten. Aufsichtsbehörden hätten zusätzliche Möglichkeiten,
weitere Informationen von Unternehmen zu erlangen Möglichkeiten,
die den Anwendern nicht zur Verfügung ständen. Die
Teilnehmer waren sich jedoch einig, dass es einen Dialog
zwischen dem IASB und den Aufsichtsbehörden sowie anderen
Parteien, die ein legitimes Interesse an
Finanzberichterstattungsstandards haben, geben solle. |
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Die Begeisterung im Hinblick auf die Namensänderung
hielt sich zum Teil deutlich in Grenzen. Einige sahen die
Änderung zwar als längst überfällig an, die meisten anderen
jedoch als irrelevant. |
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10. September 2009: IDW nimmt Stellung zum IASB-Entwurf zu Finanzinstrumenten
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In einem Schreiben an den International Accounting Standards
Board äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum IASB-Entwurf 2009/7 Finanzinstrumente:
Klassifizierung und Bewertung. Zwar begrüßt das IDW die geplante Reduktion der Anzahl der Kategorien für Finanzinstrumente,
es stellt aber zugleich Schwachstellen des Entwurfs heraus und unterbreitet hiervon ausgehend einen eigenen Vorschlag für eine Neuregelung.
Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie
hier
(105 KB) |
10. September 2009: AFRAC-Stellungnahme zum Lagebericht: Redaktionelle Änderungen
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Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting
and Auditing Committee (AFRAC) hat an der im Juni 2009
veröffentlichten Stellungnahme Lageberichterstattung gemäß §§ 243, 243a und 267 UGB zwei redaktionelle
Änderungen an den Randziffern 99 und 112 vorgenommen, durch die der bisherige Inhalt beider Randziffern noch klarer werden soll.
Die Stellungnahme in ihrer neuen Fassung finden Sie
hier (143 KB). |
10. September 2009: EU übernimmt Änderungen an IAS 39 und IFRS 7
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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 10. September 2009 die Verordnung (EG)
Nr. 824/2009 der Kommission vom
9. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler
Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und in IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben (Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte Zeitpunkt des Inkrafttretens und
Übergangsvorschriften) in europäisches Recht übernommen. |
9. September 2009: IASB und ASBJ bekräftigen ihre Zusammenarbeit
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Der japanische Standardsetzer ASBJ und der IASB haben am 7. und
8. September 2009 in London eine weitere gemeinsame Sitzung
abgehalten, um die Konvergenz der japanischen
Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu beschleunigen. Die
Vertreter des ASBJ berichteten, dass bei diesem Projekt gute
Fortschritte erzielt würden. Wie in der Vereinbarung von Tokio
festgehalten, beziehen sich die Konvergenzbemühungen auf alle
Projekte auf der Agenda des IASB. Einen Überblick über die
erörterten Themen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung des IASB (124 KB).
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9. September 2009: IASCF-Vorschläge für die Überarbeitung der Satzung
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF),
der Dachorganisation des IASB, haben Vorschläge zwecks öffentlicher
Stellungnahme herausgegeben, die den zweiten Teil der Überarbeitung
der Satzung der IASCF bilden. Die Vorschläge zielen auf die
Verbesserung der Führung der Organisation, die Stärkung der
Einbindung von Interessengruppen und einer großen Bandbreite von
Perspektiven sowohl der Industriestaaten als auch der aufstrebenden
Märkte sowie Verbesserungen bei der praktischen Umsetzung ab.
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Die wichtigsten Vorschläge bezüglich Änderungen an der Satzung der IASCF
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Änderung des Namens der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung und des Namens des IASB in IFRS Board
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Ersetzung aller Verweise auf 'Bilanzierungsstandards' durch 'Finanzberichterstattungsstandards'
in der gesamten Satzung
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Klarstellung der Zielsetzung der Organisation, insbesondere
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Klarstellung der Notwendigkeit, aufstrebenden Märkten
und (wo angemessen) den besonderen
Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen Rechnung
zu tragen |
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keine Ausweitung des Umfangs auf Standards für
staatliche und gemeinnützige Unternehmen
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Eindeutige Anerkennung der Rolle, die das Aufsichtsgremium (Monitoring
Board) jetzt in der Führungsstruktur der Organisation spielt
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Offizielle Nennung von Afrika und Südamerika bei der
Zusammensetzung der Treuhänder und Forderung nach jeweils einem
Treuhänder aus den beiden Regionen
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Einrichtung eines formalen Prozesses für einen
beschleunigten Konsultationsprozess unter außergewöhnlichen
Umständen
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Möglichkeit der Ernennung von bis zu zwei stellvertretenden
Vorsitzenden sowohl der Treuhänder als auch beim IFRS Board
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Änderung der Länge einer möglichen zweiten Amtszeit von
Mitgliedern des IFRS Boards, um eine angemessene Übergabe zu
ermöglichen, wie folgt:
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Boardmitglieder würden anfangs für eine Periode von fünf
Jahren ernannt mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei
Jahre; dies gälte nicht für den Vorsitzenden und
stellvertretende Vorsitzende, deren Amtszeit um fünf Jahre
verlängert werden könnte. |
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Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende dürften
nicht länger als zehn Jahre in Folge Mitglieder sein. |
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Ausdrückliches Festschreiben, dass der IFRS Board mit den
Treuhändern und dem SAC bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms
Rücksprache halten muss
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Stellungnahmen müssen bis zum 30. November 2009 eingehen. Weitere Informationen:
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9. September 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die
Merkblätter Nr. 1 bis 8 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie
hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 9 eingestellt:
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In Merkblatt Nr. 9 (8. September 2009) wird die
Erörterung der Behandlung von Finanzinstrumenten
fortgesetzt, die in Merkblatt Nr. 6 begonnen worden war. Laden Sie sich
Bulletin Nr. 9 herunter (in spanischer Sprache,
269 KB). |
Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.
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9. September 2009: TEG-Sitzung am 16. September
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Der Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Mittwoch, den
16. September 2009 von 9:00h bis 16:00h in Brüssel zu einer Sitzung
zusammenkommen. Auf der Tagesordnung steht die Erörterung der
folgenden beiden Themen:
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Entwurf zu Finanzinstrumenten: Klassifizierung und
Bewertung |
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Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen |
Die Sitzung steht Beobachtern offen; weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie
hier.
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9. September 2009: Mitschnitte der 134. und 135. DSR-Sitzung verfügbar
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Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der
134. und der 135. DSR-Sitzung archiviert wurden und ab sofort von der
Internetseite des DRSC abgerufen werden können. |
9. September 2009: Neue Länderseiten für Guam und Guyana
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Wir haben neue Länderseiten für
Guam und
Guyana erstellt. Auf unseren
Länderseiten bieten wir unter anderem ein Beschreibung des Rahmens
der Finanzberichterstattung für das jeweilige Land:
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Guam. Unternehmen in Guam wenden US-GAAP wie vom US-amerikanischen
Financial Accounting Standards Board (FASB) herausgegeben als
Hauptquelle für verbindliche Rechnungslegungsliteratur an. Derzeit
gibt es noch verschiedene Abweichungen zwischen US-GAAP und den
IFRS, obwohl in verschiedenen Bereichen Anstrengungen unternommen
werden, mehr Übereinstimmung zwischen diesen beiden
Rechnungslegungsrahmenwerken zu erzielen. |
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Guyana. Im Aktiengesetz wird dem Institut der Wirtschaftsprüfer von
Guyana (Institute of Chartered Accountants of Guyana, ICAG) das
Recht verliehen, Bilanzierungsstandards für Guyana zu übernehmen,
die für alle Unternehmen verpflichtend sind. Bis zum Jahr 2000 hat
das ICAG jeden IAS einzeln geprüft und dann für die Anwendung in
Guyana übernommen. Dies geschah allerdings zu späteren Zeitpunkten
als zu den in den Standards genannten. Mit dem 1. Juli 2000
wurden alle bestehenden IAS und IFRS übernommen, und alle künftigen
IAS/IFRS werden bei Veröffentlichung automatisch für die Anwendung
in Guyana übernommen. Daher müssen alle Unternehmen IFRS anwenden.
Das ICAG erwägt gegenwärtig eine Übernahme des IFRS für KMU.
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Eine Übersicht über alle von uns bisher erstellten Länderseiten finden Sie
hier.
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8. September 2009: Aktuelles von EFRAG
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Reihe von neuen Informationen zur Verfügung:
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8. September 2009: RIC veröffentlicht Anwendungshinweis zu REACH
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Der Entwurf des RIC Anwendungshinweises IFRS (E/2009/01) Bilanzierung
von Ausgaben zur Registrierung nach der EU-Chemikalienverordnung REACH steht
auf der Internetseite des DRSC zum
Herunterladen bereit
(232 KB). Stellungnahmen können bis
zum 8. Oktober 2009 beim RIC eingereicht werden.
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8. September 2009: Neuer Newsletter zur Finanzberichterstattung aus südostasiatischer Perspektive
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Unsere Kollegen aus dem Bereich der prüfungsnahen Beratung im südostasiatischen Raum
haben die erste Ausgabe eines Newsletters herausgegeben, dessen
Schwerpunkt auf der Finanzberichterstattung aus südostasiatischer
Perspektive liegen soll. Dieser Newsletter wird gemeinsam von unseren
Schwesterfirmen in Brunei, Guam, Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur,
Thailand und
Vietnam erarbeitet. Er bietet neueste Nachrichten zum
Stand sowohl der internationalen als auch der regionalen Entwicklungen
in der Bilanzierung sowie Sachthemen, die für unsere Mandanten und
unsere Mitarbeiter von Interesse sind. Viele unserer Mandanten haben um
mehr Informationen über die Auswirkungen der jüngsten Verlautbarungen,
zu branchenspezifischen Bilanzierungsfragen und den Unterschieden
zwischen den IFRS und den Rechnungslegungsstandards im jeweiligen Land
gebeten. Dieser Newsletter soll eine Antwort auf diese Bitten
darstellen. Die erste Ausgabe bietet als Einstieg einen Überblick über
den Rahmen der Finanzberichterstattung in den einzelnen Rechtskreisen
der Region und den jeweiligen Stand der Übernahme der IFRS. Darüber
hinaus gibt es kurze Nachrichten zu den IFRS und zu lokalen
Standardsetzungsaktivitäten. Alan Nisbet, Leiter für prüfungsnahe Beratungsdienstleitungen
in Südostasien, äußert sich außerdem zu der Frage, wie die wichtigsten
Änderungen an den IFRS die Berichterstattung für 2009 beeinflussen
werden.
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Die erste Ausgabe des Point of View-Newsletters können Sie sich
hier herunterladen (in englischer Sprache, 318 KB). |
Unsere internationalen Kollegen werden alle Newsletter für Sie
archivieren.
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8. September 2009: IFRS für KMU: eine Zusammenfassung vom SAICA
8. September 2009: Bleiben Sie on-line am Ball Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP
7. September 2009: IDW zum IASB-Entwurf zu Bezugsrechten
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In einem Brief an den International Accounting Standards Board (IASB)
nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum
IASB-Entwurf zur Klassifizierung von Bezugsrechten (Änderung von IAS
32). Das IDW unterstützt die Änderungen, sieht sie jedoch als zu eng
begrenzt an. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache
finden Sie
hier (68 KB). |
7. September 2009: Rechnungslegung und Politik - Erfahrungen aus der Krise
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Bei einem Pressegespräch in Berlin stand das Thema des Zusammenwirkens von Rechnungslegung
und Politik im Mittelpunkt des Interesses. Klaus-Peter Naumann, der
Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), äußerte
sich zu den politischen Aspekten, die auf der internationalen Ebene
Impulse geben für die Rechnungslegung. In der dazu veröffentlichten
Presseinformation des IDW
(29 KB) heißt es:
| "Der internationale Standardsetter für die Rechnungslegung – das IASB –
wird sich damit auseinandersetzen müssen, dass seine Arbeit nicht nur eine
fachliche Dimension hat, sondern das IASB auch politisch rechenschaftspflichtig
ist. Dies gilt vor allem für rechtliche und wirtschaftliche Folgewirkungen
aus der Bilanzierung in Zeiten wirtschaftlicher Krisen aber auch konjunktureller
Überhitzung. [...]
Einen direkten Eingriff der Politik in das Standardsetting halten die Wirtschaftsprüfer
indessen nicht für zielführend. Jede nationale Regelung gefährdet
die angestrebte einheitliche Bilanzierungssprache für die international
verflochtenen Kapitalmärkte und die Akzeptanz des IASB bei politischen Entscheidungsträgern
in anderen Teilen der Welt, z.B. in den USA und in China." |
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7. September 2009: Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsänderungsstandards Nr. 4
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Die Verabschiedung und Verkündung des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes in diesem Jahr erfordert die
Anpassung einer Reihe von Standards an die geänderten gesetzlichen Grundlagen.
Diesem Anpassungsbedarf wird der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) mit der Veröffentlichung des
Entwurfs
des Deutschen Rechnungslegungsänderungsstandards Nr. 4 (E-DRÄS 4) gerecht
(1.355 KB). Darüber hinaus werden im E-DRÄS 4 formale Änderungen vorgeschlagen, die aus Inkonsistenzen zwischen den Standards resultieren.
Stellungnahmen zum E-DRÄS 4 können bis zum 22. Oktober 2009 beim
DRSC eingereicht werden.
Die vom DSR beschlossene Überarbeitung aller bestehenden Standards spiegelt eine
Übersicht wider
(19 KB).
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7. September 2009: Detaillierte Agenda für das Treffen der Standardsetzer der Welt
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Wie berichtet wird der IASB am Donnerstag und Freitag, den 10. und
11. September 2009 Gastgeber einer Zusammenkunft der Standardsetzer der Welt
im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn, London sein. Die
Sitzung steht Beobachtern offen (die Arbeitspapiere und die Möglichkeit
zur Anmeldung finden Sie
hier). Nachfolgend geben wir die genaue Tagesordnung für die Sitzung
wieder.
IASB-Sitzung mit den Standardsetzern der Welt Agenda 10.-11. September 2009, Renaissance Chancery Court Hotel, London |
Donnerstag, 10. September 2009 (9:30h bis 17:45h)
Vormittags, 9:30h-13:00h
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Begrüßung, Sir David Tweedie, Vorsitzender des IASB
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IASB Arbeitsprogramm und Prioritäten
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Bilanzierung und die Finanzmarktkrise: Konsolidierung und Ausbuchung
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Aktueller Stand des Projekts zur Konsolidierung
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Aktueller Stand des Projekts zur Ausbuchung
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Arbeitssitzungen zu Konsolidierung und Ausbuchung (fünf Gruppen)
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Nachmittags, 14:00h-17:45h
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Erörterung der Ergebnisse der Diskussionsgruppen vom Vormittag Konsolidierung und Ausbuchung
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Erlöserfassung
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Parallele Sitzungen:
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Angebot 1 - IFRS für KMU
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Angebot 2 - Wahl zwischen folgenden Angeboten:
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Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
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Leasingverhältnisse
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Erwogene Bewertungsmodelle (projektübergreifend)
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Freitag, 11. September 2009 (9:00h bis 16:15h)
Vormittags, 9:00h-13:00h
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Bilanzierung und die Finanzmarktkrise: Finanzinstrumente (Ansatz und Bewertung)
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Aktueller Stand des IASB-Projekts
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Aktueller Stand des FASB-Projekts
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Arbeitssitzungen (fünf Gruppen)
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Erörterung der Ergebnisse der Diskussionsgruppen
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Nachmittags, 14:00h-16:15h
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Parallele Sitzungen:
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Angebot 1 - Neueste Fachfragen zu den IFRS mit Frage- und
Antwortteil
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Angebot 2 - Wahl zwischen folgenden Angeboten:
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Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
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 |
Leasingverhältnisse
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Ertragsteuern
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Erwogene Bewertungsmodelle (projektübergreifend)
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Neuester Stand bei Einführungen und Umsetzungen
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Schlussbemerkungen
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7. September 2009: Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen Standardentwurf Finanzinstrumente
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Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Standardentwurf
ED/2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung am 14. September 2009 abläuft. Der Entwurf war vom IASB am
14. Juli 2009 als erster von drei Teilen im Rahmen seines Projekts zur Ablösung von IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung herausgegeben worden. Der Board hatte beschlossen, die Klassifizierung und Bewertung von
finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zuerst anzugehen, weil sie die Grundlage eines jeden Standards für Finanzinstrumente
bilden. Darüber hinaus beziehen sich viele der Bedenken, die zu IAS 39 im Verlauf der Finanzmarktkrise geäußert wurden, auf dessen
Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung. Der IASB beabsichtigt, die Vorschläge zu Klassifizierung und Bewertung rechtzeitig für
eine nicht verpflichtende Anwendung in den Abschlüssen zum Jahresende fertigzustellen. In den beiden anderen Phasen des Projekts zu
IAS 39 geht es um Wertminderung und Risikovorsorge sowie um die
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Daneben wird das Projekt des Boards zur
Ausbuchung von Finanzinstrumenten ebenfalls zu Änderungen an IAS 39 führen. Der IASB beabsichtigt,
die Ablösung von IAS 39 im Verlauf des Jahres 2010 abzuschließen, auch wenn die verpflichtende Anwendung nicht vor dem
Januar 2012 liegen wird. In dem Standardentwurf zu Klassifizierung und Bewertung wird vorgeschlagen, dass ein finanzieller Vermögenswert
oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Das Instrument
weist grundlegende Kreditmerkmale auf und wird auf Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine
finanzielle Verbindlichkeit, die die beiden Bedingungen nicht erfüllt, wäre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies schlösse alle
Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten (sowie Derivate auf diese Eigenkapitalinstrumente) ein einschließlich derer, für die keine
Marktpreisnotierung auf einem aktiven Markt besteht. Die derzeit in IAS 39 bestehenden Klassifizierungen als 'bis zur Fälligkeit gehalten'
und 'zur Veräußerung verfügbar' würden abgeschafft. |
5. September 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im September
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 15. September 2009 bis Freitag, den 18. September 2009
zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird
über das Internet per Webcast übertragen. Für die Teilnahme als Beobachter ist neuerdings eine Anmeldung per
Email erforderlich, in der Interessierte ihren Namen, ihren Arbeitgeber und die Sitzungsteile,
die sie beobachten wollen, angeben müssen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB-Sitzung wieder. |
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung 15.-18. September 2009, London |
Dienstag, 15. September 2009
Mittwoch, 16. September 2009 (nur vormittags)
Donnerstag, 17. September 2009
Freitag, 18. September 2009
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4. September 2009: 12. Ergänzungslieferung DRS erhältlich
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Nach Information des Schäffer-Poeschel Verlags steht die 12. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards ab sofort
zur Verfügung. Diese Ergänzungslieferung beinhaltet die überarbeitete Fassung der Rechnungslegungs Interpretation Nr. 1 Bilanzgliederung
nach Fristigkeit gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses, die das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) in seiner Sitzung
vom 25. März 2009 verabschiedet hatte. Genios bietet die
Online-Textversion an. |
4. September 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zum ED Klassifizierung von Bezugsrechten
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zu den Vorschlägen des IASB zur Klassifizierung von
Bezugsrechten (ED/2009/9 Classification of Rights Issues – Proposed amendment to IAS 32) verabschiedet. Darin stellt
der DSR zwar fest, dass der nach Ansicht des IASB dringend regelungsbedürftige Sachverhalt im deutschen Rechtsraum seinen
Recherchen zufolge zwar von untergeordneter Bedeutung ist; auf der anderen Seite vertritt er aber die Ansicht, dass die
Ursache für die Praxisprobleme die sog. fix-for-fix-Klausel nicht adressiert werde und damit das
Problem für den Bezugsrechten vergleichbare Finanzinstrumente bestehen bleibe. Der DSR mahnt daher beim IASB eine umfassende
Überprüfung dieses Kriteriums an. Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB finden Sie
hier (38 KB). |
4. September 2009: IAS Plus Update-Newsletter zum Entwurf jährlicher Verbesserungen an den IFRS
4. September 2009: Heads Up zu Ertragsteuerleitlinien des FASB
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Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel
Nicht länger verschoben: FASB gibt Leitlinien zur Bilanzierung der Unsicherheit bei Ertragsteuern heraus und schafft
bestimmte Angabepflichten für alle nicht börsennotierten Gesellschaften ab herausgegeben (in englischer Sprache,
108 KB). Als der FASB seine Leitlinien zur Unsicherheit bei Ertragsteuern ursprünglich verabschiedet hatte (Kodifizierung
der Bilanzierungsstandards Accounting Standards Codification, ASC Abschnitt 740), hatte er die Leitlinien
für bestimmte nicht börsennotierte Gesellschaften bis zum ersten Jahresabschluss für Geschäftsjahr, die nach dem
15. Dezember 2009 beginnen, aufgeschoben. Mit diesem Aufschub sollte dem FASB Zeit gegeben werden, Leitlinien zu
entwickeln, die nunmehr in Form einer Aktualisierung von Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) mit
der laufenden Nummer 2009-06 veröffentlicht wurden. Demzufolge müssen nicht börsennotierte Unternehmen nunmehr alle
Ansatz- und Bewertungsvorschriften der ASC 740 anwenden. Allerdings hat der FASB jenen Unternehmen eine Erleichterung
bei einigen der Angabevorschriften zu Ertragsteuern eingeräumt. Der IASB hat ähnliche Prinzipien für den Ansatz und die
Bewertung von Unsicherheiten bei Ertragsteuern in seinem im März 2009 erschienenen
Standardentwurf Ertragsteuern vorgeschlagen. In dem
IFRS für KMU findet sich eine ähnliche Befreiung von den Angabepflichten. |
3. September 2009: Vertreter von IASB und ASBJ kommen zusammen
3. September 2009: IFRS für KMU 'geht an den Start'
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Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben einen Beitrag von Paul Pacter, dem IASB-Direktor für Standards für KMU (und gleichzeitig
Webmaster der Internetseite www.iasplus.com von Deloitte) eingestellt, in welchem dieser sich mit dem neuen IFRS für KMU auseinandersetzt.
Der Beitrag mit dem Titel IFRS für die meisten nicht börsennotierten
Unternehmen geht an den Start (in englischer Sprache, 726 KB) wurde in der Septemberausgabe 2009 von Financial Executive
veröffentlicht. In dem Beitrag erörtert Pacter, warum der IASB das Projekt angegangen ist, was die Vorzüge des neuen Standards sind,
die Arten an Vereinfachungen gegenüber den vollen IFRS, die in dem KMU-Standard vorgenommen wurden, sowie Sachverhalte rund um den
Übergang von den bislang von einem KMU verwendeten Rechnungslegungsgrundsätzen auf den IFRS für KMU.
| "Mit der Herausgabe des IFRS für KMU hat der IASB die Komplexität der Abschlusserstellung für Tausende von
Unternehmen weltweit verringert aber auch für jene, die diese Abschlüsse für die Kreditvergabe, Leih- und Anlageentscheidungen
verwenden." |
Der Beitrag unterliegt dem Copyright von Financial Executives International,
und er wurde mit deren freundlicher Genehmigung auf www.iasplus.com eingestellt.
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3. September 2009: Guía Rápida NIC/NIIF 2009 Argentinien
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Unsere argentinischen Kollegen haben Guía Rápida NIC/NIIF 2009 veröffentlicht die argentinische
Fassung unserer überaus beliebten Broschüre IFRSs in your pocket in spanischer Sprache. die argentinische Publikation basiert
auf der englischen Fassung für 2009, wurde allerdings um Zusammenfassungen aller IFRS bis Juni 2009 aktualisiert. Sie enthält zudem
Neuigkeiten hinsichtlich der IFRS-Einführung in Argentinien (2011 ist das Jahr, in dem einige börsennotierte Unternehmen die IFRS
verpflichtend anwenden müssen und andere Unternehmen sie anwenden können), Kontaktdaten unserer Spezialisten vor Ort, Informationen
über lokale Standardsetzer, eine Erörterung von Sachverhalten in Bezug auf die Übersetzung der IFRS ins Spanische sowie ein Vorwort von
Fermín del Valle, dem Leiter für Fachfragen in der Deloitte-Gruppe lateinamerikanischer Länder, nebst weiteren Ergänzungen
gegenüber der englischen Fassung. Guía Rápida NIC/NIIF 2009 Argentinien können Sie
hier herunterladen (in spanischer Sprache, 1.209 KB). |
3. September 2009: PCAOB Q&A zur Referenzierung von Standards
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat
ein Dokument seiner Stabsmitarbeiter mit
Fragen und Antworten zur
Referenzierung auf die verbindlichen Bilanzierungsleitlinien in den Standards des PCAOB herausgegeben (in englischer Sprache, 35 KB).
Infolge der neuen Kodifizierung des FASB enthalten einige Standards des PCAOB Bezeichnungen
von und Referenzierungen auf Bilanzierungsvorschriften, die nicht mehr aktuell sind. Zudem enthalten einige Standards des PCAOB
Bezeichnungen von Bilanzierungsvorschriften, die nicht die endgültige Sprachregelung wiedergeben, wie sie in der Kodifizierung übernommen
wurde. Mit dem Q&A-Dokument werden Prüfer daran erinnert, dass die Kodifizierung des FASB nunmehr die einzige Quelle verbindlicher
US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze darstellt. Prüfer sollten sich verbindliche US-GAAP-Leitlinien für bei der SEC registrierte
Unternehmen an die FASB-Kodifizierung und die Regeln der US-amerikanischen Wertpapier und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC) halten, auch wenn die Standards des PCAOB Bezeichnungen und Referenzierungen enthalten mögen, die sich auf die US-GAAP vor dem
Zeitpunkt der Kodifizierung beziehen. |
2. September 2009: World Standard-Setters Conference
2. September 2009: DSR nimmt Stellung zum Diskussionspapier zum 'Kreditrisiko'
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum IASB Diskussionspapier,
das sich mit der Frage beschäftigt, welche Rolle das eigene Kreditrisiko eines Unternehmens
bei der Bewertung seiner Verbindlichkeiten spielt (DP/2009/2 Credit Risk in Liability
Measurement), verabschiedet. Der DSR ist der Ansicht, dass das
eigene Kreditrisiko in die erstmalige Bewertung einfließen sollte, wenn
es in die Transaktion eingepreist ist, die zum erstmaligen Ansatz einer
Schuld führt. In Folgebewertungen sollte das eigene Kreditrisiko nicht
einfließen, es sei denn, die Schuld ist ein derivatives
Finanzinstrument oder die Unternehmensführung hat die Absicht und die
Möglichkeit, die Schuld vor Fälligkeit zu erfüllen, um Gewinne und
Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts zu realisieren.
Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB finden Sie
hier (38 KB). |
2. September 2009: Heads Up zu den Vorschlägen des FASB zu Angaben zum beizulegenden Zeitwert
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Unsere amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletter herausgegeben (in
englischer Sprache, 125 KB), in dem die Vorschläge des FASB in Bezug auf
neue und überarbeitete Angaben zum beizulegenden Zeitwert erläutert
werden. Wir hatten gestern
über diese Vorschläge berichtet. |
2. September 2009: Wir nehmen Stellung zum Diskussionspapier zum 'Kreditrisiko'
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Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen
Diskussionspapier Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden eingereicht. Wir
unterstützen die Bemühungen des Boards, diesen kritischen Punkt zu
adressieren, und sind der Meinung, dass künftige Standardsetzung davon
profitieren könnte, wenn der IASB einen einheitlichen Satz von
Prinzipien dazu entwickeln würde, wann das Kreditrisiko in der Bewertung
von Schulden widergespiegelt werden sollte. Um bei der Entwicklung eines
solchen Satzes von Prinzipien zu helfen, wäre es unserer Meinung nach
notwendig, dass der Board zuerst als Teil der Phase C zur Bewertung
innerhalb des Projekts zum Rahmenkonzept verschiedene mögliche
Bewertungsattribute definieren sollte, die auf Schulden angewendet
werden können. In unserer Stellungnahme stellen wir die
Bewertungsattribute kurz vor (s. nachfolgenden Kasten), von denen wir der Meinung sind, dass der
Board sie in Erwägung ziehen sollte, und
schlagen einen Satz von Prinzipien vor, der regelt, wann die Bewertung
von Schulden das Kreditrisiko beinhalten sollte (die Übersetzung eines Auszugs aus
unserer Stellungnahme finden Sie im zweiten folgenden Kasten). Unsere
Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich
hier
herunterladen (40 KB). Alle früheren Stellungnahmen finden Sie
hier.
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Bewertungsattribute für Schulden |
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Derzeit unterstützen wir die weitere Erwägung von vier
unterschiedlichen Bewertungsattributen für Schulden.
1. Beizulegender Zeitwert Standardsetzer definieren den
beizulegenden Zeitwert als den Betrag, zu dem zum Bewertungszeitpunkt ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte;
es handelt sich also um einen Abgangspreis. Da der beizulegende Zeitwert
nach der vom IASB vorgeschlagenen Definition ein Preis in einer
gegenwärtigen Markttransaktion ist, spiegelt dieses Bewertungsattribut
die Auswirkung des eigenen Kreditrisikos des Unternehmens wider.
2. Fortgeführte Anschaffungskosten Für eine Schuld sind
die fortgeführten Anschaffungskosten 'der Betrag, zu dem die Schuld beim
erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich Rückzahlungen und zuzüglich
oder abzüglich der kumulativen Abschreibung von jeglichen unter
Verwendung der Effektivzinsmethode bestimmten Differenzen zwischen dem
ursprünglichen Betrag und dem Fälligkeitsbetrag'. Typischerweise
spiegelt dieses Bewertungsattribut das eigene Kreditrisiko des
Unternehmens beim erstmaligen Ansatz wider. Wenn beispielsweise eine
finanzielle Verbindlichkeit mit dem erhaltenen Betrag der Barerlöse
bewertet wird, spiegelt der Betrag der Barerlöse allgemein das
Kreditrisiko des Unternehmens wider. Spätere Änderungen im Kreditrisiko
werden in den Folgebewertungen jedoch nicht widergespiegelt.
3. Aktuelle Bewertung unter Verwendung eines eingefrorenen Kreditspreads
Bei diesem Bewertungsattribut wird eine Barwertmethode verwendet, bei
der die erwarteten künftigen Kapitalströme mit einem gegenwärtigen
Bechmarkzinssatz abgezinst werden (beispielsweise einem risikolosen
Zinssatz, einem Interbankenbenchmarkzinssatz oder ein Bankenzins für
beste Schuldner)
zuzüglich (oder in machen Fällen abzüglich) des Spreads, der für die
Schuld bei der erstmaligen Bewertung galt. Folgebewertungen spiegeln die
Änderungen des Benchmarkzinssatzes wider, aber Änderungen im Kreditrisiko
werden nicht berücksichtigt. Ähnlich wie bei den fortgeführten
Anschaffungskosten spiegelt dieses Bewertungsattribut das eigene
Kreditrisiko des Unternehmens beim erstmaligen Ansatz wider, aber
spätere Änderungen des Kreditrisikos werden in den Folgebewertungen
nicht widergespiegelt.
4. Aktuelle Bewertung unter Verwendung eines Ansatzes über
erstrangige Kredite – Bei diesem Bewertungsattribut wird eine
Barwertmethode verwendet, bei der die erwarteten künftigen Kapitalströme
mit einem gegenwärtigen Abzinsungssatz für erstrangige Kredite abgezinst
werden (beispielsweise dem gegenwärtigen risikolosen Zinssatz oder dem
Zinssatz für erstrangige Industrieanleihen). Dieses Bewertungsattribut
schließt die Auswirkungen des eigenen Kreditrisikos des Unternehmens
sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch bei Folgebewertungen aus.
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Auszug aus unserer Stellungnahme zur Bewertung von Schulden nach dem erstmaligen Ansatz |
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Bei der Bestimmung des besten Bewertungsattributs für Folgebewertungen
sollte der Board die Bedeutung von Änderungen des eigenen Kreditrisikos
eines Unternehmens für die Anleger in Erwägung ziehen. Bei den meisten
Schuldverschreibungen beispielsweise hat der Emittent praktisch nicht
die Möglichkeit, Gewinne aus der Minderung seiner Kreditwürdigkeit zu
realisieren. Er muss bei Schuldverschreibungen auch nicht Verluste aus
der Erhöhung seiner Kreditwürdigkeit absorbieren. Daher sind Änderungen
im eigenen Kreditrisiko des Emittenten im Allgemeinen nicht relevant und
sollten in den meisten Fällen nicht in die Folgebewertungen von
Schuldverschreibungen einfließen. Dies würde bedeuten, dass
Schuldverschreibungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu einer
aktuelle Bewertung unter Verwendung eines eingefrorenen Kreditspreads
bewertet werden (ob festverzinsliche Schulverschreibungen unter
Verwendung eines gegenwärtigen oder eines eingefrorenen Benchmarkzinssatzes
bewertet werden sollten, ist kein Thema für dieses Diskussionspapier).
Könnte der Emittent Änderungen im Wert einer Schuld als Ergebnis von
Veränderungen seines eigenen Kreditrisikos realisieren, wäre wohl ein
Bewertungsattribut angemessen, das das gegenwärtige Risiko einbezieht
(beispielsweise der beizulegende Zeitwert). |
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2. September 2009: Accounting Roundup Ausgabe August 2009
2. September 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die
Merkblätter Nr. 1 bis 7 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie
hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 8 eingestellt:
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Merkblatt Nr. 8 (1. September 2009) befasst sich mit den etwas komplexeren Finanzinstrumentethemen im IFRS für
KMU, einschließlich dem beizulegenden Zeitwert und der Ausbuchung. Laden Sie sich
Bulletin Nr. 8 herunter (in spanischer Sprache,
175 KB). |
Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.
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1. September 2009: Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen Entwurf zu Bezugsrechten
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Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen
zum Entwurf zur Klassifizierung von Bezugsrechten am
7. September 2009 endet.
Der Entwurf war am 6. August 2009 vom IASB veröffentlicht
worden. Mit den Vorschlägen soll IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung geändert werden, um die Bilanzierung
von Bezugsrechten klarzustellen, wenn diese in einer anderen als der funktionalen Währung des Unternehmens denominiert sind.
Nach derzeitiger Praxis scheint vorgeschrieben zu sein, dass solche Rechte als derivative Finanzverbindlichkeiten eingestuft
werden. Im Entwurf wird ausgesagt, dass solche Bezugsrechte, wenn sie anteilsgemäß an die gegenwärtigen Anteilseigner
des Unternehmens zu einem festen Betrag ausgegeben werden, als Eigenkapital zu klassifizieren sind,
unabhängig davon, in welcher Währung der Ausübungspreis festgelegt ist.
Der IASB beabsichtigt, die endgültigen Änderungen noch vor Ende 2009 zu veröffentlichen, wobei eine vorzeitige Anwendung
gestattet sein soll. Sie wären bei einer Übernahme rückwirkend anzuwenden. |
1. September 2009: US-amerikanische Daten untermauern die Bedeutung internationaler Standards
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Neue Daten des US-amerikanischen Finanzministeriums zeigen, dass sich zum
31. Dezember 2008 ausländische Wertpapiere im Wert von über 4,2
Billionen US-Dollar in den Händen amerikanischer Anleger befanden; dies
schließt ausländische Eigenkapitaltitel im Wert von 2,7 Billionen
US-Dollar und weitere langfristige Schuldtitel im Wert von 1,3 Billionen
US-Dollar ein. Dem gegenüber hielten amerikanische Anleger inländische
Eigenkapitaltitel im Wert von 3,0 Billionen US-Dollar und inländische
langfristige Schuldtitel im Wert von 6,5 Billionen US-Dollar. Diese
Daten sind ein weiterer Beweis dafür, dass ein einziger Satz von
Rechnungslegungsstandards sowohl für in den Vereinigten Staaten als auch
im Ausland berichtende Unternehmen notwendig ist.
In den USA gehaltene ausländische Wertpapiere: (in Mrd. USD)
Quelle: US-Finanzministerium, vorläufige Daten veröffentlicht am 31. August 2009
| Wertpapierart | 31. Dez. 2007 | 31. Dez. 2008 |
| Langfristige Wertpapiere | 6.855 | 4.009 |
| Eigenkapitaltitel | 5.248 | 2.748 |
| Langfristige Schuldtitel | 1.607 | 1.261 |
| Langfristige Schuldtitel | 357 | 282 |
| Insgesamt | 7.212 | 4.291 |
Durch Ausländer gehaltene US-amerikanische Wertpapiere: (in Mrd. USD)
Quelle: US-Finanzministerium, Daten veröffentlicht im April 2009
| Wertpapierart | 30. Juni 2007 | 30. Juni 2008 |
| Langfristige Wertpapiere | 9.136 | 9.463 |
| – Eigenkapitaltitel |
3.130 |
2.969 |
| – Langfristige Schuldtitel | 6.007 | 6.494 |
| Langfristige Schuldtitel | 635 | 858 |
| Insgesamt | 9.772 | 10.322 |
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Diese und ähnliche Daten finden Sie in unserer
statistischen Datenbank, die Ihnen jederzeit über die Verknüpfung auf der linken Seite unserer Startseite zugänglich ist.
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1. September 2009: FASB schlägt Fair-Value-Angaben für 2009 vor
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat den Entwurf einer
vorgeschlagenen Aktualisierung der amerikanischen Rechnungslegungsstandards
veröffentlicht, dessen Ziel es ist, die Angaben zu Bewertungen zum beizulegenden
Zeitwert zu verbessern. Unter den vorgeschlagenen überarbeiteten Angaben sind
die folgenden:
- Auswirkung vernünftigerweise möglicher alternativer Bewertungen
der dritten Ebene (Bewertungen auf Grundlage nicht beobachtbarer
Daten), die den beizulegenden Zeitwert bedeutend erhöhen oder
mindern könnten (manchmal Sensitivitätsangaben
genannt)
- Verschiebungen von Schulden oder Vermögenswerten zwischen den
drei Bewertungsebenen
- Informationen zu Bruttoerwerben, -veräußerungen, -emissionen und
-erfüllungen von Vermögenswerten oder Schulden, deren beizulegender
Zeitwert mit Methoden der dritten Bewertungsebene ermittelt wird
- Aufgegliederte Angaben des beizulegenden Zeitwerts für jede
Klasse von Vermögenswerten und Schulden
- Bewertungsmethoden und -daten,
die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf der zweiten
und dritten Bewertungsebene angewendet werden
Die vorgeschlagenen Angaben ähneln denen, die bereits in
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben gefordert werden.
Mit Ausnahme der Sensitivitätsangaben (Punkt 1. oben) würden die neuen
Angaben für Zwischenberichte und Jahresberichte für Perioden gefordert,
die nach dem 15. Dezember 2009 enden. Die Sensitivitätsangaben für die
dritte Bewertungsebene wären für Zwischenberichte und Jahresberichte für
Perioden gefordert, die nach dem 15. März 2009 enden. Die
Kommentierungsfrist für Stellungnahmen zu den Vorschlägen des FASB endet
am 12.Oktober 2009. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie
hier. Der Entwurf steht Ihnen
hier zur Verfügung (in englischer Sprache, 380 KB).
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1. September 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
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