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IFRS-Nachrichten – November 2009

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

30. November: Europäische Konsultation zum IFRS für KMU - Dokumente in deutscher Sprache

Die deutsche Fassung der Dokumente zur Konsultation zum International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities (IFRS für KMU) der Europäischen Kommission stehen nun zur Verfügung.

Aufzählung Konsultationspapier (68 KB)
Aufzählung Fragebogen zum Konsultationspapier (115 KB)

 

30. November: Stellungnahme zur Überarbeitung der IASCF-Satzung, Teil 2
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) haben ihre Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen zur Satzung der IASC Foundation (Proposals for Enhanced Public Accountability) verabschiedet. Unter anderem wird der Meinung Ausdruck verliehen, dass die Treuhänder das Ziel überdenken sollten, Konvergenz mit nationalen Standardsetzern zu erzielen. Da inzwischen mehr als 100 Ländern die IFRS eingeführt hätten, sollte der IASB sich wieder ganz auf die Qualität seiner eigenen Standards konzentrieren, anstatt nach Konvergenz mit den wenigen verbleibenden Ländern zu streben. Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (65 KB).

 

30. November: Beratendes Panel zu Wertminderungen wird am 8. Dezember tagen
Der IASB hat bekannt gegeben, dass das beratende Expertenpanel (Expert Advisory Panel, EAP) zu Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte am 8. Dezember 2009 von 10 bis 16 Uhr Londoner Zeit in den Büroräumen des IASB in London zu einer Sitzung zusammenkommen wird. Die Sitzung wird öffentlich sein. Das EAP wird den Board zu Praxissachverhalten im Zusammenhang mit der Einführung eines Modells der erwarteten Verluste für die Erfassung von Wertminderungen bei finanziellen Vermögenswerten beraten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten geführt werden. Am 5. November 2009 hatte der IASB einen Standardentwurf herausgegeben, in welchem er vorschlägt, IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu ändern und das bestehende 'Modell der eingetretenen Verluste' für die Erfassung von Wertminderungen durch ein 'Modell der erwarteten Verluste' zu ersetzen. Unter dem Modell der erwarteten Verluste werden erwartete Verluste über die Laufzeit eines Kredits oder anderweitiger finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, erfasst und nicht nur, nachdem ein Verlust festgestellt wurde. Der IASB hat die Mitglieder des EAP noch nicht bekannt gegeben. Auf unsere Projektseite auf IAS PLUS.de gelangen Sie hier.

 

29. November 2009: Michel Barnier wird neuer EU-Binnenmarktkommissar
José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, hat bekannt gegeben, dass der Franzose Michel Barnier nächster EU-Kommissar für das Ressort Binnenmarkt und Dienstleistungen wird und in diesem Amt Charlie McCreevy folgt. In den Verantwortungsbereich des Binnenmarktkommissars fallen Politik und Aufsicht von Bilanzierungs- und Prüfungsangelegenheiten in der Europäischen Union, einschließlich der Beziehungen zwischen den Kommission und dem IASB. Der Kommissar ist zudem verantwortlich für die Beaufsichtigung des Marktes für Finanzdienstleistungen und die Regulierung der Banken. Der 58-jährige Barnier ist derzeit Mitglied des Europaparlaments und hatte verschiedene politische Positionen in Frankreich inne; so war er Mitglied in der französischen Nationalversammlung, Minister für Umweltfragen, Staatssekretär für europäische Angelegenheiten, Außenminister sowie Minister für Landwirtschaft und Fischereiwesen. Von 1999 bis 2004 diente er als EU-Kommissar für Regionalpolitik in der Kommission von Romano Prodi. Die neue Kommission wird 27 Mitglieder haben, einschließlich Präsident Barroso, eines aus jedem Mitgliedstaat. Er wird das Amt Anfang 2010 übernehmen und es bis 2014 ausüben. Die Presseerklärung der Europäischen Kommission über die Zusammensetzung der neuen Kommission finden Sie hier (132 KB).

 

28. November 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Novemberausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben. Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

Aufzählung Der Steuerseite des Übergangs auf die IFRS
Aufzählung Der 'Hammer' – reale Sachverhalte und Lösungen beim Übergang auf IFRS bezüglich aktienbasierter Vergütung
Aufzählung Staatliche Wirtschaftsunternehmen des öffentlichen Sektors müssen IFRS anwenden
Aufzählung Verschiebung des Konsolidierungsprojekts
Aufzählung Deloitte-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen
Aufzählung Aktueller Stand bei aktuellen IFRS-Ereignissen – einschließlich verschiedener wichtiger Standardentwürfe und Diskussionspapiere

Englische oder französische Fassung des Newsletters:

Aufzählung Novemberausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (1.296 KB)
Aufzählung Novemberausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours, 1.783 KB)

Weiterführende Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer Länderseite Kanada.

 

27. November 2009: Agendaseiten aktualisiert

Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom Oktober 2009, der drei Sondersitzungen des IASB im Oktober 2009 und der IASB-Sitzung im November 2009 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln:

Aufzählung Ausbuchung von Finanzinstrumenten
Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Darstellung des Abschlusses
Aufzählung Emissionshandelsschemata
Aufzählung Erlöserfassung
Aufzählung Ertragsteuern
Aufzählung Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Aufzählung Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung
Aufzählung Finanzinstrumente: Wertminderungen und Risikovorsorge
Aufzählung Konsolidierung
Aufzählung Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden
Aufzählung Leasingverhältnisse
Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Änderung von IFRIC 14
Aufzählung Schulden – Änderungen an IAS 37
Aufzählung Versicherungsverträge
Aufzählung Vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS

 

27. November 2009: Elf Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 27. November 2009 herunter (in englischer Sprache, 134 KB). Derzeit wurden die folgenden elf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

Aufzählung IFRS 9 Finanzinstrumente

Interpretationen

Aufzählung Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen einer Mindestfinanzierungsvorschrift
Aufzählung IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden
Aufzählung IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Änderungen

Aufzählung IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
Aufzählung IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate
Aufzählung Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben
Aufzählung IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern
Aufzählung IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen
Aufzählung IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten
Aufzählung IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

 

27. November 2009: Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses
Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird vom 9. bis 11. Dezember 2009 in Brüssel stattfinden. Die Sitzung steht Beobachtern offen, die sich über eine Verknüpfung in der Presseerklärung von EFRAG anmelden können. Die Agenda der Sitzung ist hier zugänglich.

 

27. November 2009: Neuer Leitfaden zu IFRS 1 von Deloitte

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine überarbeitete Fassung seines Leitfadens zu IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards veröffentlicht. Der Leitfaden erschien erstmals 2004 mit dem Ziel, erstmaligen Anwendern hilfreiche Einblicke in die Anwendung von IFRS 1 zu gewähren. Diese zweite Auflage hat dieselbe Zielsetzung. Wir haben den Inhalt aktualisiert, um die gemachten Erfahrungen aus der ersten großen Welle an IFRS-Umstellungen 2005 und die an IFRS 1 seit 2004 erfolgten Änderungen widerzuspiegeln. Wir haben den Leitfaden in der Weise aufgebaut, dass er Anwendern als leicht zugängliches Nachschlagewerk dienen kann:

Aufzählung eine überblicksartige Zusammenfassung enthält die wichtigsten Merkmale von IFRS 1;
Aufzählung in Abschnitt 2 wird ein Überblick über die Vorschriften des Standards gegeben;
Aufzählung Abschnitte 3 und 4 decken die festgelegten Ausnahmen von allgemein in IFRS 1 niedergelegten Prinzip der rückwirkenden Anwendung der IFRS ab, wobei auf die wesentlichen Sachverhalte bei der Umsetzung eingegangen wird;
Aufzählung in Abschnitt 5 werden andere Bestandteile des Abschlusses behandelt, in denen in der Praxis häufig Umsetzungssachverhalte auftreten;
Aufzählung Abschnitt 6 enthält Fragen und Antworten zu bestimmten Sachverhalten, die Nutzer in der Praxis antreffen mögen; und
Aufzählung in Abschnitt 7 geht es um einige der praktischen Umsetzungsentscheidungen, denen sich erstmalige Anwender stellen müssen.

Weiterführende Informationen:

Aufzählung Deloittes Leitfaden zu IFRS 1 (in englischer Sprache, 435 KB)
Aufzählung Ressourcenseite zur erstmaligen Anwendung der IFRS auf www.iasplus.com
Aufzählung IFRS 1-Seite auf IAS PLUS

Sie finden einen dauerhaften auf diesen IFRS 1-Leitfaden auf der Seite englischsprachiger IFRS-Publikationen.

 

27. November 2009: Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update. Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS PLUS über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. Folgende Themen werden in der Sendung vom 26. November 2009 abgedeckt:

Aufzählung IFRS 9 Finanzinstrumente
Aufzählung ED/2009/12 Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen
Aufzählung Klassifizierung von Bezugsrechten: Änderung an IAS 32
Aufzählung IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (überarbeitet 2009)
Aufzählung eine Zusammenfassung anderer Berichtssachverhalte im Vereinigten Königreich
Aufzählung Sonstige Entwicklungen bei den IFRS und Zusammenfassungen für Dezember 2009

Zur Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier (in englischer Sprache). Wir haben eine feste Verknüpfung auf alle verfügbaren Sendungen auf unserer Länderseite Großbritannien eingerichtet.

 

27. November 2009: Übernahme von IFRIC 17 durch die EU
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 27. November 2009 die Verordnung (EG) Nr. 1142/2009 der Kommission vom 26. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer übernommen.

 

27. November 2009: Drei IFRS-Newsletter von Deloitte in chinesischer Sprache

Unsere chinesischen Kollegen haben chinesische Übersetzungen dreier IAS Plus Update-Newsletter veröffentlicht:

Aufzählung IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Aufzählung chinesische Übersetzung (211 KB)
Aufzählung englische Originalfassung (68 KB)
Aufzählung IFRS 9 Finanzinstrumente
Aufzählung chinesische Übersetzung (291 KB)
Aufzählung englische Originalfassung (226 KB)
Aufzählung Standardentwurf ED/2009/12 Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen
Aufzählung chinesische Übersetzung (238 KB)
Aufzählung englische Originalfassung (90 KB)

Die chinesischen Newsletter sind dauerhaft auf der CAS Plus Internetseite von Deloitte erhältlich. Alle zurückliegen Ausgaben in englischer Sprache finden Sie hier.

 

27. November 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben die Novemberausgabe 2009 des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung veröffentlicht. Diese Ausgabe trägt den Titel Willkommene Vereinheitlichung? und dreht sich um den neuerlichen Schwung in Richtung einer Konvergenz von US-amerikanischen und internationalen Standards zur Versicherungsbilanzierung, der sich aus der gemeinsamen Boardsitzung von FASB und IASB im Oktober ergab. Der Newsletter enthält Rechenbeispiele, mit denen veranschaulicht wird, wie die auf dieser Sitzung getroffenen Entscheidungen einen Versicherungsvertrag mit nur einer Prämie und einen üblichen Prämienversicherungsvertrag beeinflussen. In einem Anhang werden wesentlichen bis dato getroffenen Entscheidungen zusammengefasst. Ausgabe 9 des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 353 KB). Wir haben dauerhafte Links auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS PLUS-Seite zum Versicherungsprojekt angelegt.

 

26. November 2009: IFRIC 19 zum Tausch von Fremd- in Eigenkapital

Das International Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat nach Genehmigung durch den IASB heute IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente veröffentlicht. Die Interpretation ist anzuwenden, wenn ein Kreditnehmer eine finanzielle Verbindlichkeit vollständig oder partiell durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten an den Kreditgeber tilgt. Die wichtigsten Schlüsse aus IFRIC 19 sind die folgenden:

Aufzählung Wenn ein Kreditnehmer Eigenkapitalinstrumente zur vollständigen oder partiellen Tilgung der finanziellen Verbindlichkeit an Kreditgeber ausgibt, sind diese Eigenkapitalinstrumente als "gezahltes Entgelt" nach IAS 39.41 anzusehen. Der Kreditnehmer hat daher die finanzielle Verbindlichkeit vollständig oder partiell auszubuchen.
Aufzählung Der Kreditnehmer bewertet die Eigenkapitalinstrumente, die an den Kreditgeber ausgegeben werden, zum beizulegenden Zeitwert, es sei denn, der beizulegende Zeitwert ist nicht verlässlich ermittelbar. Die Eigenkapitalinstrumente werden dann mit dem beizulegenden Zeitwert der getilgten Verbindlichkeit bewertet.
Aufzählung Wenn nur ein Teil der Verbindlichkeit getilgt wird, muss der Kreditnehmer prüfen, ob irgendein Teil des gezahlten Entgelts eine Änderung der Bedingungen der verbleibenden Verbindlichkeit ausgelöst hat. Wenn das der Fall ist, muss der Kreditnehmer den beizulegenden Zeitwert des gezahlten Entgelts zwischen der getilgten und der noch nicht getilgten Verbindlichkeit aufteilen.
Aufzählung Jegliche Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten finanziellen (Teil-)Verbindlichkeit und dem erstmaligen Bewertungsbetrag der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Aufzählung Wenn nur ein Teil der Verbindlichkeit getilgt wird, muss der Kreditnehmer prüfen, ob die Bedingungen der verbleibenden Verbindlichkeit wesentlich geändert wurden (unter Berücksichtigung jeglichen Teils der gezahlten Gegenleistung, die dem verbleibenden Teil der Verbindlichkeit zugewiesen wurde). Wenn es zu einer wesentlichen Änderung kam, muss der Kreditnehmer die Tilgung der alten verbleibenden Verbindlichkeit und den Ansatz einer neuen Verbindlichkeit bilanzieren (s. IAS 39.40).

Die Interpretation tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Interpretation ist rückwirkend von Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode anzuwenden. Weitere Informationen:

Aufzählung Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 107 KB)
Aufzählung IAS PLUS-Informationsseite zu IFRIC 19

 

26. November 2009: IASB gibt kleine Änderungen an der Pensionsbilanzierung heraus
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute eine kleinere Änderung an seinen Vorschriften zur Bilanzierung von Pensionsplänen herausgegeben. Die Änderung gilt der Interpretation IFRIC 14, die ihrerseits eine Auslegung von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer darstellt. Die Änderung gilt unter den begrenzten Umständen, unter denen ein Unternehmen Mindestfinanzierungsvorschriften unterliegt und eine Vorauszahlung der Beiträge leistet, die diesen Anforderungen genügen. Nach der Änderung wird nun gestattet, dass ein Unternehmen den Nutzen aus einer solchen Vorauszahlung als Vermögenswert darstellt. Die Änderung Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsvorschriften tritt verpflichtend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung ab den Abschlüssen zum Jahresende 2009 ist zulässig. Die Änderung ist rückwirkend von Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode anzuwenden. eIFRS-Abonnenten ist die Änderung der Interpretation ab heute zugänglich. Gedruckte Exemplare können auch über die Internetseite des IASB bestellt werden. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 99 KB).

 

26. November 2009: IASB schlägt Angabeerleichterungen nach IFRS 1 vor
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen Entwurf herausgegeben, mit dem vorgeschlagen wird, IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards dahingehend zu ändern, dass ein Unternehmen die Vergleichszahlen für Vorperioden, die mit der Änderung vom März 2009 an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben gefordert worden waren, als erstmaliger Anwender vor dem 1. Januar 2010 nicht zu leisten hat. Daher soll IFRS1 Anhang E Paragraph E1 wie folgt geändert werden:
E1 Ein erstmaliger Anwender darf die Übergangsvorschriften in IFRS7.44G dann anwenden, wenn die erste IFRS-Berichtsperiode vor dem 1. Januar 2010 beginnt.

Die vorgeschlagene begrenzte Ausnahme von den Vergleichsangaben nach IFRS 7 steht im Einklang mit mit der Ausnahme für vorzeitige Anwender von der Änderung von IFRS 7 vom März 2009. Die Kommentierungsfrist endet am 29. Dezember 2009. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 99 KB).

 

26. November 2009: EFRAG-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11 - Vorschläge für Verbesserungen im Rahmen des Jährlichen Verbesserungsprojekts veröffentlicht. EFRAG stimmt im Wesentlichen den meisten Vorschlägen im Entwurf zu, geht jedoch auf einige Details ein und schlägt Formulierungsänderungen bzw. zusätzliche Änderungen zwecks Verdeutlichung vor. Die Stellungnahme von EFRAG in englischer Sprache finden Sie hier (193 KB).

 

26. November 2009: Übernahme von Änderungen an IFRS 1
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 26. November 2009 die Verordnung (EG) Nr. 1136/2009 der Kommission vom 25. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, die die vom IASB im November 2008 veröffentlichte Neustrukturierung von IFRS 1 darstellen, für die Anwendung in Europa übernommen.

 

26. November 2009: Neues RIC-Mitglied
In seiner Sitzung vom 25. November 2009 hat der Vorstand des DRSC Ulrich Geuss für vier Jahre als weiteres Mitglied in das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) gewählt. Ulrich Geuss ist seit August 2008 Leiter Unternehmensbereich Finanzen bei der HSH Nordbank AG und blickt auf langjährige Erfahrungen in der internationalen und nationalen Rechnungslegung zurück. Das RIC hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit dem International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des IASB sowie den entsprechenden Gremien der anderen nationalen Standardsetzer, die internationale Konvergenz von Interpretationen wesentlicher Rechnungslegungsfragen zu fördern und spezifische nationale Sachverhalte im Rahmen der gültigen IFRS und in Abstimmung mit den DRS zu beurteilen.

 

26. November 2009: Verkündung der Rückstellungsabzinsungsverordnung

Im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 75, S. 3790 f., vom 25. November 2009 ist die Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung – RückAbzinsV) vom 18. November 2009 verkündet worden. Die Verordnung tritt am 26. November 2009 in Kraft. Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) novellierten Fassung sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. § 253 Abs. 2 HGB (i.d.F. des BilMoG) sieht in diesem Zusammenhang vor, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen sind. Die entsprechenden Abzinsungszinssätze sind dabei einheitlich von der Deutschen Bundesbank zu ermitteln und für die Praxis verbindlich. Weitere Informationen:

Aufzählung Rückstellungsabzinsungsverordnung - RückAbzinsV (239 KB)
Aufzählung Begründung der RückAbzinsV (49 KB)
Aufzählung Informationsseite des Bundesjustizministeriums zur RückAbzinsV
Aufzählung Presseerklärung des Bundesjustizministeriums

 

26. November 2009: Vorgeschlagener Fahrplan zur Konvergenz mit den IFRS in China
Das Finanzministerium der Volksrepublik China bittet um Stellungnahmen zu einem Standardentwurf mit dem Titel Fahrplan zur fortgesetzten und vollständigen Konvergenz der chinesischen Bilanzierungsstandards für Wirtschaftsunternehmen mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs). Stellungnahmen müssen bis zum 30. November 2009 eingehen. Die derzeit gültigen Bilanzierungsvorschriften wurden vom Finanzministerium im Februar 2006 verabschiedet. Die darin niedergelegten Prinzipien stimmen mit wenigen Ausnahmen im Großen und Ganzen mit den IFRS überein. Der Vorgeschlagene Fahrplan steht in chinesischer Sprache auf der Internetseite des Finanzministeriums zur Verfügung. Da der IASB beabsichtigt, eine Reihe größerer Projekte bis 2011 abzuschließen, wird 2011 im Fahrplan als das Zieljahr für den Abschluss des Konvergenzprogramms zwischen chinesischen und internationalen Rechnungslegungsstandards angepeilt. Im Rahmen des Programms werden die chinesischen Standards im Jahr 2010 überarbeitet, die bestehenden Umsetzungsleitlinien in diese eingebracht und die bestehenden erläuternden Leitlinien in Umsetzungsleitlinien umbenannt und mit erweitertem Inhalt und erläuternden Beispielen versehen werden. Nach Abschluss werden alle großen und mittelgroßen Unternehmen verpflichtet sein, die überarbeiteten Standards ab 2012 anzuwenden.

 

26. November 2009: Studie zur Pensionsbilanzierung des britischen ASB
Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat einen Bericht mit dem Titel Die Rechnungslegung von Pensionen: Rückmeldungen und erneute Erörterungen herausgegeben. Die Zielsetzung besteht darin, Empfehlungen an den IASB zu Sachverhalten auszusprechen, die dieser bei der Entwicklung eines zukünftigen Rechnungslegungsstandards zu Pensionen erwägen könnte. Der Bericht erscheint unter der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) von ASB, EFRAG und den Standardsetzern von Deutschland und Frankreich. Die Empfehlungen kommen allerdings rein vom ASB. Der Bericht ist ein Folgepapier zu einem Diskussionspapier, das der ASB im Januar 2008 herausgegeben hatte, und enthält die Ergebnisse der erneuten Beratungen sowie Empfehlungen des ASB, die dieser nach Erwägung der 103 auf das Diskussionspapier erhaltenen Zuschriften ausspricht.
Einige Kernempfehlungen des ASB:
Aufzählung Der Ansatz sollte auf dem Prinzip fußen, dass nur gegenwärtige Verpflichtungen als Schuld widergespiegelt werden.
Aufzählung Die Schuld zur Auszahlung von Leistungen, die angesetzt wird (sowie der Pensionsaufwand jeder Periode) sollte auf dem derzeitigen Gehalt nebst jedweder zukünftiger Steigerungen fußen, die nach Gesetz oder Vertrag erforderlich sind, einschließlich anderer Erhöhungen, die als nicht im Ermessen des Unternehmens stehend angesehen werden (d.h. es besteht eine faktische Verpflichtung).
Aufzählung Pensionspläne sollten denselben Konsolidierungsprinzipien unterliegen, die üblicherweise angewendet werden, um festzustellen, ob ein Unternehmen ein anderes beherrscht.
Aufzählung Vermögenswerte und Schulden aus Pensionen sollten unmittelbar angesetzt werden, die Erfassung von Änderungen bei Vermögenswerten und Schulden in Bezug auf Pensionsleistungen ist jedoch untrennbar mit dem Ausweis dieser Änderungen im Abschluss verbunden.
Aufzählung Zukünftige Zahlungsströme, die Verwendung bei der Bemessung der Schuld zur Zahlung der Pensionsleistung finden, sollten:
Aufzählung explizit sein;
Aufzählung auf beobachtbaren Marktpreisen fußen, die angepasst werden, um unternehmensspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen;
Aufzählung auf unvoreingenommene Weise alle verfügbaren Informationen hinsichtlich Betrag, zeitlichem Anfall und Unsicherheit der sich aus den vertraglichen Verpflichtungen ergebenden Zahlungsströme beinhalten; sowie
Aufzählung aktuell sein – sie entsprechen den Bedingungen zum Ende der Berichtsperiode.
Aufzählung Die Schuld zur Zahlung von Pensionsleistunden sollte nicht verringert werden, um das Kreditrisiko des Unternehmens widerzuspiegeln.
Aufzählung Bei der Bewertung der Schulden sollte der verwendete Diskontierungssatz den Zeitwert des Geldes widerspiegeln und somit ein risikofreier Zinssatz sein.
Aufzählung Vermögenswerte, die zur Zahlung der Pensionsleistungen gehalten werden, sollten zu Gegenwartswerten angesetzt werden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Bericht des ASB: Die Rechnungslegung von Pensionen: Rückmeldungen und erneute Erörterungen (1.409 KB)
Aufzählung Presseerklärung des ASB

 

26. November 2009: Neue IFRS e-Learning-Module in chinesischer Sprache

Drei weitere IFRS e-Learning-Module sind nunmehr ins Chinesische übersetzt und auf der Internetseite von CAS Plus eingestellt worden:

Aufzählung IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse
Aufzählung IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen
Aufzählung IAS 31 Anteile an Joint Ventures

Ferner wurde das Modul zum Rahmenkonzept aktualisiert. Eine vollständige Liste der IFRS e-Learning-Module von Deloitte in chinesischer Sprache finden Sie hier. Um die Module herunterzuladen (es wird keine Gebühr erhoben, eine Registrierung ist jedoch erforderlich), klicken Sie auf das Bild mit der Glühlampe auf der Leitseite CAS Plus oder folgen Sie diesem Link.

 

26. November 2009: Wir nehmen zu den Vorschlägen hinsichtlich der IASCF-Satzung Stellung

Am 9. September 2009 veröffentlichten die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme, die den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASCF bilden. Die Vorschläge zielen auf die Verbesserung der Führung der Organisation, die Stärkung der Einbindung von Interessengruppen und einer großen Bandbreite von Perspektiven sowohl der Industriestaaten als auch der aufstrebenden Märkte sowie Verbesserungen bei der praktischen Umsetzung ab. Die wichtigsten Vorschläge bezüglich Änderungen an der Satzung der IASCF:

Aufzählung Änderung des Namens der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung und des Namens des IASB in IFRS Board
Aufzählung Ersetzung aller Verweise auf 'Bilanzierungsstandards' durch 'Finanzberichterstattungsstandards' in der gesamten Satzung
Aufzählung Klarstellung der Zielsetzung der Organisation, insbesondere
Aufzählung Klarstellung der Notwendigkeit, aufstrebenden Märkten und (wo angemessen) den besonderen Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen Rechnung zu tragen
Aufzählung keine Ausweitung des Umfangs auf Standards für staatliche und gemeinnützige Unternehmen
Aufzählung Eindeutige Anerkennung der Rolle, die das Aufsichtsgremium (Monitoring Board) jetzt in der Führungsstruktur der Organisation spielt
Aufzählung Offizielle Nennung von Afrika und Südamerika bei der Zusammensetzung der Treuhänder und Forderung nach jeweils einem Treuhänder aus den beiden Regionen
Aufzählung Einrichtung eines formalen Prozesses für einen beschleunigten Konsultationsprozess unter außergewöhnlichen Umständen
Aufzählung Möglichkeit der Ernennung von bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowohl der Treuhänder als auch beim IFRS Board
Aufzählung Änderung der Länge einer möglichen zweiten Amtszeit von Mitgliedern des IFRS Boards, um eine angemessene Übergabe zu ermöglichen, wie folgt:
Aufzählung Boardmitglieder würden anfangs für eine Periode von fünf Jahren ernannt mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei Jahre; dies gälte nicht für den Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende, deren Amtszeit um fünf Jahre verlängert werden könnte.
Aufzählung Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende dürften nicht länger als zehn Jahre in Folge Mitglieder sein.
Aufzählung Ausdrückliches Festschreiben, dass der IFRS Board mit den Treuhändern und dem SAC bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms Rücksprache halten muss

Wir haben unsere Stellungnahme zu Teil 2 der Überprüfung der Satzung: Vorschläge für eine verbesserte öffentliche Rechenschaft eingereicht (in englischer Sprache, 77 KB).

Einige Kernpunkte, die wir in unserem Brief angeführt haben
Wir denken, dass die Vorschläge der Treuhänder im Hinblick auf die Konsultation zum Arbeitsprogramm des IASB und zur Priorisierung nicht weit genug gehen. Unseres Erachtens sollte die Satzung vorsehen, dass sich der IASB regelmäßig formell mit den Adressaten zu den Sachverhalten des Arbeitsprogramms und den relativen Prioritäten, die diesen Sachverhalten zugeordnet wurden, ins Benehmen setzt. Die Stellungnahmefrist muss den Adressaten eine realistische Möglichkeit geben, zu diesen Themen Stellung zu beziehen.

Wir empfehlen zudem, dass die Positionen des IASB-Vorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden der IASC-Stiftung getrennt werden. IASCF und IASB unterliegen in immer stärkerem Maße der Beobachtung durch viele Rechtskreise, und es ist von entscheidender Bedeutung, dass es nicht zu Interessenkonflikten (tatsächlichen oder wahrgenommenen) zwischen der Rolle der IASB-Vorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden seines Aufsichtsgremiums kommt.

Wir unterstützen den Vorschlag nicht, der die Treuhänder in außergewöhnlichen Umständen zur Verkürzung der Stellungnahmefrist berechtigt. Um seine Glaubwürdigkeit als internationaler Standardsetzer aufrechtzuerhalten, muss der International Accounting Standards Board alle Vorschläge für einen Zeitraum zur Verfügung stellen, der allen Adressaten eine vernünftig Gelegenheit gibt, die Vorschläge des IASB zu verdauen und zu kommentieren. Wie in Anhang A erläutert, sind wir der Ansicht, dass jedes Zulassen eines Zeitraums von weniger als 30 Tagen nicht mehr als angemessener 'Standardsetzungsprozess' bezeichnet werden kann.

Schließlich haben wir Bedenken hinsichtlich der Arbeitsweise und der -ergebnisse des International Financial Reporting Interpretations Committees. Wir möchten nicht, dass IFRIC zu einer schnellen Eingreiftruppe wird, denken aber, dass es Sachverhalte gibt, die auf effiziente Weise durch IFRIC behandelt werden könnten, die aber – infolge des in der Satzung niedergelegten Mandats für IFRIC und der Arbeitsweise, die in dessen Handbuch aufgeführt wird – an den IASB zwecks Bearbeitung überführt werden. In Anhang B unterbreiten wir einige Vorschläge, wie Rolle und Mandat von IFRIC überarbeitet werden könnten, um das Komitee besser zu nutzen.

Hintergrundinformationen zur Überprüfung der IASCF-Satzung 2008-2009 finden Sie hier.

 

25. November 2009: Anpassung des FINMA-Rundschreibens 2008/2 "Rechnungslegung Banken"
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" leicht angepasst (720 KB). Die einzige Änderung betrifft die Angaben zu Vorsorgeeinrichtungen in Rz 167a-2. Damit werden bereits in Swiss GAAP FER beschlossene Änderungen von FER 16 Vorsorgeverpflichtungen nachvollzogen. Die Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" haben bereits für den Jahresabschluss 2009 Gültigkeit.

 

25. November 2009: Berichterstattung durch Prüfungsgesellschaften beginnt am 31. Dezember
In unseren Nachrichten vom 15. August 2009 und 1. Oktober 2009 berichteten wir darüber, dass die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) Regeln verabschiedet hat, die vorsehen, dass registrierte öffentliche Prüfungsgesellschaften (inländische wie ausländische) die PCAOB über bestimmte, festgelegte Ereignisse unterrichten (beginnend mit Ereignissen, die am 31. Dezember 2009 auftreten) und Jahresberichte bei ihr einreichen müssen (der erste wird am 30.nbsp;Juni 2010 fällig). Die PCAOB hat nunmehr Beispielhafte Formulare und andere Details freigegeben (Link auf die Internetseite der PCAOB, scrollen Sie herunter auf die Rubrik 'Annual and Special Reporting'). Es gibt derzeit 2.261 Prüfungsgesellschaften, die bei der PCAOB registriert sind. Davon sind 1.336 (59%) US-amerikanische Gesellschaften und die verbleibenden 41% ausländische Gesellschaften.

 

25. November 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die Merkblätter Nr. 1 bis 19 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 20 (24. November 2009) eingestellt, in der es um die folgenden Abschnitte des IFRS für KMU geht:

Aufzählung Sec 24 Subvenciones Gubernamentales (Zuwendungen der öffentlichen Hand)
Aufzählung Sec 25 Costos por Préstamos (Fremdkapitalkosten)
Aufzählung Sec 26 Pago Basado-en-acciones (Anteilsbasierte Vergütungen)
Aufzählung Sec 27 Deterioro del Valor de los Activos (Wertminderung von Vermögenswerten)

Laden Sie sich Bulletin Nr. 20 herunter (in spanischer Sprache, 246 KB).Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

25. November 2009: Mitschrift von der Gesprächsrunde des IASB zum beizulegenden Zeitwert
Am 2. November 2009 hielt der IASB eine Gesprächsrunde in den Büroräumen des FASB in Norwalk ab, um seinen Standardentwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu erörtern. Die Teilnehmer der Gesprächsrunde vertraten einen Querschnitt von Adressaten, darunter Prüfer, Abschlussersteller sowie Experten und sonstige Vertreter der Bewertungsbranche. Wir haben die Mitschrift der Beobachter bei der Gesprächsrunde eingestellt (in englischer Sprache, 34 KB). Die Teilnehmer an der Gesprächsrunde wurden gebeten, die folgenden Sachverhalte und Fragestellungen im Hinblick auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu behandeln:
Sachverhalt A – beizulegender Zeitwert als Abgangspreis
Aufzählung Wann spiegelt ein marktbasierter Abgangspreis den Barwert zukünftig erwarteter Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus einem Vermögenswert oder einer Schuld nicht wider?
Sachverhalt B – beizulegender Zeitwert von Schulden
Aufzählung Können die Prinzipien in ASU Nr. 2009-5 in der Praxis nach IFRS angewendet werden? Falls nicht, warum nicht?
Aufzählung Wann mag der beizulegende Zeitwert einer Schuld nicht dem beizulegenden Zeitwert des korrespondierenden Vermögenswerts entsprechen?
Sachverhalt C – beizulegender Zeitwert nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden
Aufzählung Welche spezifischen zusätzlichen Leitlinien sind erforderlich, um den beizulegenden Zeitwert nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden zu bemessen?
Aufzählung Stehen irgendwelche der im Standardentwurf enthaltenen Vorschläge nicht im Einklang mit der Bemessung nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert?
Sachverhalt D – beizulegender Zeitwert auf inaktiven Märkten
Aufzählung Sind die vorgeschlagenen Leitlinien ausreichend für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, wenn Märkten inaktiv geworden sind (wenn sie zuvor aktiv waren)? Falls nicht, welche zusätzlichen Leitlinien sind Ihrer Ansicht nach erforderlich?
Sachverhalt E – beizulegender Zeitwert in aufstrebenden Volkswirtschaften und solchen im Übergang
Aufzählung Welche Vorschläge in dem Standardentwurf sind in aufstrebenden Volkswirtschaften und solchen im Übergang nicht anwendbar? Warum sind sie nicht anwendbar?
Aufzählung Welche spezifischen zusätzlichen Leitlinien sind erforderlich?
Sachverhalt F – Rechtskreis-spezifische Sachverhalte
Aufzählung Gibt es für Ihren Rechtskreis einschlägige Bewertungserwägungen, denen in dem Standardentwurf nicht Rechnung getragen wurde? Falls ja, um welche handelt es sich?
Sachverhalt G – Vereinheitlichung mit US-GAAP
Aufzählung Würden Sie - abgesehen vom Referenzmarkt und Blockadefaktoren - erwarten, dass ein numerischer Unterschied zwischen einem beizulegenden Zeitwert, der nach den im Standardentwurf enthaltenen Vorschlägen berechnet wird, und einem, der gemäß Sachverhalte 820 berechnet wird, besteht?
Aufzählung Haben Sie aus der Anwendung von Sachverhalt 820 Erfahrungen gewonnen, die der IASB berücksichtigen sollte, wenn er den IFRS zu Leitlinien der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert fertigstellt?

 

24. November 2009: Neuer Internetauftritt des IASB
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seinen Internetauftritt überarbeitet. Der Inhalt ist im Wesentlichen unverändert, aber Design und Navigationsstruktur wurden überholt. So wurden beispielsweise herunterziehbare Menüpunkte in der Kopfleiste eingeführt, die eine schnellere Orientierung ermöglichen; es gibt thematische angelegte Seitenbereiche und verschiedene Quicklinks zu den am häufigsten nachgefragten Inhalten. Die Suchfunktion wurde ebenfalls verfeinert und soll bis Ende der Woche die Möglichkeit bieten, innerhalb von bestimmten thematischen Seitenbereichen, nach Art des Dokuments oder nach Erscheinungsdatum zu suchen. Wir empfehlen Ihnen einen Besuch auf der neu gestalteten Internetseite des IASB.

 

24. November 2009: Öffentliche Diskussion vom 23. November 2009 - Protokoll
Neben den Präsentationen hat das DRSC jetzt auch das Protokoll der Öffentlichen Diskussion vom 23. November 2009 auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt. Erörtert wurden E-DRS 24 Latente Steuern, E-DRÄS 4 Anpassungen nach BilMoG, E-DRÄS 5 Änderungen der DRS zur Lageberichterstattung, E-DRÄS 6 Änderungen an DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder.

 

24. November 2009: Wir nehmen Stellung zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS
Deloitte hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11 Verbesserungen an den IFRS eingereicht, der am 26. August 2009 veröffentlicht worden war. Im Entwurf werden Verbesserungen an 11 IFRS vorgeschlagen, die größtenteils 2011 verpflichtend werden, einige jedoch auch früher. Obwohl wir den Verbesserungsprozess des IASB unterstützen, hegen wir "einige ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Qualität und der Formulierungen der Änderungen 2009" und hinsichtlich Uneinheitlichkeiten zwischen einigen der vorgeschlagenen Änderungen und Entscheidungen in laufenden Agendaprojekten. Kurz gefasst ist unsere Ansicht die folgende:
Wir begrüßen den fortdauernden IASB-Prozess für die Behandlung bestimmter Änderungen an den IFRS auf effiziente und wirksame Weise. Dennoch hegen wir einige ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Qualität und der Formulierungen der Änderungen 2009, da nicht immer Einheitlichkeit zwischen den Absichten des Boards wie in der Einleitung, der Grundlage für Schlussfolgerungen und den Formulierungen in den Änderungen selbst dargestellt herrscht.  Dies gilt insbesondere für die vorgeschlagen Änderungen an IAS 1, IAS 27, IAS 34 und IAS 40, bei denen die vorgeschlagenen Änderungen über die vom Board geäußerten Absichten hinausgehen und die weitergreifende Auswirkungen haben als in der Grundlage für Schlussfolgerungen angegeben. Wir fragen uns auch, ob solche möglicherweise weitgreifenden Änderungen in das Konzept des jährlichen Verbesserungsprozesses passen.

Wir sind außerdem der Ansicht, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen und ihre Auswirkungen im Widerspruch zu anderen Projekten stehen, die sich auf der Agenda des Boards befinden. Dies gilt insbesondere für die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 27. Dieser offensichtliche Konflikt verwirrt die Anwender und Interessengruppen, und wir ermutigen den Board mit allem Nachdruck, Einheitlichkeit zwischen den Projekten auf seiner Agenda und dem jährlichen Verbesserungsprozess zu gewähren, selbst wenn dies bedeuten sollte, eine Verbesserung aufzuschieben.

Englische Originaldokumente:
Aufzählung Unsere Stellungnahme zum ED 2009/11 Verbesserungen an den IFRS (84 KB)
Aufzählung Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB/IASC

 

24. November 2009: Internetsendung von Deloitte zum Finanzinstrumenteprojekt
Am 9. Dezember 2009 werden unsere US-amerikanischen Kollegen eine Internetsendung im Rahmen der Reihe Deloitte DBriefs zum gemeinsam von IASB und FASB verfolgten Projekt zu Finanzinstrumenten abhalten. Für die Teilnahme wird keine Gebühr erhoben, Sie müssen sich jedoch registrieren. Details:
Aufzählung Thema der Internetsendung: Das Finanzinstrumenteprojekt von IASB und FASB: ein eingehenderer Blick
Aufzählung Inhalt der Internetsendung: Standardsetzer erwägen fundamentale Änderungen an der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Was müssen Sie wissen, um das Ausmaß dieser Änderungen auf Bilanz und Ergebnis Ihres Unternehmens einschätzen zu können? In der Internetsendung wird es um folgende Themen gehen:
Aufzählung Jüngste Entwicklung im regulatorischen Umfeld mit Bezug zu den International Financial Reporting Standards (IFRSs)
Aufzählung Änderungen bei der Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich des Ansatzes und der Bewertung von Anlagen in schuldrechtliche und Beteiligungstitel, Krediten, Forderungen und Kapitalaufnahmen
Aufzählung Einige Kernunterschiede zwischen US-GAAP und IFRS
Aufzählung Datum und Uhrzeit: Mittwoch, 9. Dezember 2009, 20:00 Uhr (MEZ), Dauer: 90 Minuten
Aufzählung Zielgruppe: Führungskräfte aus dem Finanz- und Rechnungswesen
Aufzählung weiterführende Informationen und Registrierung
Aufzählung Internetseiten auf IAS PLUS mit Bezug zum Thema:
Aufzählung Projekt zur Ablösung von IAS 39 – Übersichtsseite
Aufzählung Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Aufzählung IFRS 9 Finanzinstrumente
Aufzählung Wertminderung und Risikovorsorge
Aufzählung Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Aufzählung Ausbuchung
Aufzählung Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden

 

23. November 2009: IDW zum IFRS 9
Nachdem die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Entscheidung über eine Empfehlung zur Übernahme von IFRS 9 in europäisches Recht vertagt hat, nimmt das IDW in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz (96 KB) Stellung zur Übernahme von IFRS 9 und zur Zukunft der internationalen Rechnungslegung für kapitalmarktorientierte Unternehmen. IFRS 9 bildet einen Teil des Projekts, mit dem IAS 39 stufenweise ersetzt werden soll. Das IDW unterstützt nach eigener Aussage weiterhin die Entwicklung internationaler Bilanzierungsregelungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen durch den IASB und lehnt nationale bzw. europäische Sonderwege ab. Die Vertagung der Übernahmeentscheidung eröffne die Möglichkeit, nach dem vollständigen Ersetzen des IAS 39 die neuen Regelungen im Gesamtzusammenhang auf EU-Ebene zu würdigen. Im Rahmen des Projekts zum Ersetzen von IAS 39 sollten - nach Auffassung des IDW - noch einige Schwächen des jüngst vorgelegten IFRS 9 beseitigt werden.

 

23. November 2009: Entwurf einer EFRAG-Übernahmeempfehlung für die Änderungen an IAS 24
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der Änderungen an IAS 24 für die Anwendung in Europa. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung des Entwurfs vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme des Entwurfs in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen (Presseerklärung von EFRAG).

 

23. November 2009: IDW-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11
In einem Schreiben an den International Accounting Standards Board vom 3. November 2009 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum IASB-Entwurf ED 2009/11 - Vorschläge für Verbesserungen im Rahmen des Jährlichen Verbesserungsprojekts. Das IDW nimmt insbesondere zu folgenden Änderungen Stellung: IFRS 7, IAS 1, IAS 8, IAS 27 und IAS 40. Das Schreiben in englischer Sprache finden Sie hier (84 KB).

 

23. November 2009: Änderungen von IDW Prüfungsstandards aufgrund des BilMoG
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Änderungen von IDW Prüfungsstandards aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) verabschiedet. Die Änderungen beziehen sich auf Abschlussprüfungen von Abschlüssen für nach dem 31. Dezember 2008 beginnende Geschäftsjahre. Eine zusammenfassende Darstellung dieser Änderungen wird in den IDW Fachnachrichten Heft 11/2009 veröffentlicht.

 

23. November 2009: Lehren für die Rechnungslegung aus der Finanzmarktkrise

Die SEC-Kommissarin Kathleen L. Casey sprach auf der 28. Jahreskonferenz zu aktuellen Fragen der Finanzberichterstattung von Financial Executives International am 17. November 2009 in New York über Lehren, die wir aus der Finanzmarktkrise für die Finanzberichterstattung, die Standardsetzung und den Regelungserlass ziehen können (Verknüpfung auf die vollständige Rede in englischer Sprache). Casey nennt drei Hauptlehren, die aus der Krise zu ziehen sind:

  1. Erstens hängt Finanzstabilität vom Marktvertrauen ab; und das Anlegervertrauen wiederum hängt von der Transparenz der Abschlüsse ab.
  2. Zweitens müssen die Finanzberichterstattung und die Rechnungslegungsstandardsetzung weiterhin die Bedürfnisse der Anleger in den Vordergrund stellen. Obwohl es viele andere wichtige Interessengruppen gibt, die sich auf die Finanzberichterstattung verlassen, müssen die Bedürfnisse der Anleger oberstes Gebot bleiben.
  3. Drittens muss die Finanzberichterstattung für die Anleger relevant und informativ bleiben, und es sollten keine unnötigen oder kostenintensiven Belastungen auferlegt werden, die den Anlegern keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen.

Nachfolgend haben wir einen Auszug in Bezug auf die IFRS in den Vereinigten Staaten für Sie übersetzt:

Da die Anzahl der amerikanischen Anleger zunimmt, die Wertpapiere von nicht in den Vereinigten Staaten ansässigen Unternehmen halten, würde es ein Fehler der SEC und des FASB sein und wir würden vor den Bedürfnissen der Anleger die Augen verschließen, wenn wir nicht weiterhin die Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger und weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards unterstützten. Die Erfordernis von Harmonisierung bei bestimmten Hauptrechnungslegungsstandards – insbesondere denen, die sich auf Finanzinstrumente und andere Bereiche, die mit der Finanzmarktkrise verbunden sind, beziehen – ist von einer Reihe von Foren hervorgehoben worden; unter anderem waren dies das Kommuniqué der Finanzminister der G-20 vom März 2009, der Bericht zur Aufsichtsreform des Finanzministeriums vom Juni 2009 und der Bericht der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise vom Juli 2009. Die SEC unterstützt die fortbestehenden Harmonisierungsbemühungen des FASB und des IASB uneingeschränkt. Die bestehenden Harmonisierungsziele dieser beiden Standardsetzer nach ihrem Arbeitsabkommen von 2006, das im September 2008 aktualisiert wurde, beinhalten das Ziel, verschiedene bedeutende gemeinsame Projekte bis 2011 abzuschließen. Und vor weniger als zwei Wochen haben der FASB und der IASB eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, mit der sie ihre Verpflichtung, Harmonisierung zwischen den IFRS und US-GAAP zu erzielen, bekräftigten und die Absicht verkündigten, ihre Bemühungen hinsichtlich des Abschlusses der im Arbeitsabkommen genannten großen gemeinsamen Projekte zu verstärken.

Für die Zukunft ist es unabdingbar, dass die Vereinigten Staaten weiterhin eine führende Rolle bei der Unterstützung für und der Entwicklung von einem einzigen Satz hochwertiger und weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards spielen. Ich hoffe und erwarte außerdem, dass die SEC bald die nächsten Schritte verkünden wird, die in Bezug auf die Verwendung der IFRS durch amerikanische Emittenten einzuschlagen sind – damit würde unsere Verpflichtung auf dieses wichtige Ziel noch einmal deutlich gemacht.

 

23. November 2009: Aktualisierte Länderseite für Belgien
Wir haben unsere IAS PLUS-Länderseite für Belgien aktualisiert, um die Vorschriften hinsichtlich der Verwendung der IFRS bei der Abschlusserstellung für nicht börsennotierte Unternehmen genauer auszuführen. Die jüngste Änderung, verfügt durch einen königlichem Erlass vom 27. September 2009 (in französischer und niederländischer Sprache, 346 KB), geht dahin, dass alle Versicherungsunternehmen ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellen müssen. Die Aufsichtsrat kann entscheiden, die IFRS ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden; diese Entscheidung ist unwiderruflich.

 

23. November 2009: Austausch zwischen der IASCF und der EU-Kommission zu IFRS 9

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Briefaustausch zwischen den Treuhändern der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) und der EU-Kommission hinsichtlich der europäischen Bedenken bezüglich IFRS 9 und der Entscheidung, den Übernahmeprozess bis auf Weiteres aufzuschieben, zur Verfügung.

Aufzählung Im Schreiben der Treuhänder heißt es: "Sie können nichts Anderes erwarten, als dass die Treuhänder überrascht und enttäuscht sind im Hinblick auf den Aufschub. Wir würdigen jedoch die Tatsache, dass der Kommission sich weiter den International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet fühlt. Wir erkennen die Unterstützung zusagende Verlautbarung an, die Ihre Geschäftsstellen in Hinblick auf die IFRS nach der Verkündigung veröffentlicht hat, und nehmen zur Kenntnis, dass die Entscheidung hinsichtlich der zeitlichen Abfolge keinen vorzeitigen Schluss bezüglich der endgültigen Übernahme von IFRS 9 darstellt."
Aufzählung In der Antwort der Kommission heißt es: "Die europäische Kommission fühlt sich weiter uneingeschränkt den IFRS und einem einzigen Satz weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards verpflichtet. Darüber hinaus unterstützen die europäischen Interessengruppen einstimmig den allgemeinen Ansatz, der vom IASB in IFRS 9 verwendet wird und der auf einem Bewertungsmodell mit gemischten Attributen beruht. Die Entscheidung, IFRS 9 zu diesem Zeitpunkt keinem beschleunigten Übernahmeverfahren zu unterziehen, spiegelt die veränderten Wirtschaftsaussichten und Markterholungen wider."

Die Briefe in voller Länge:

Aufzählung Brief der Treuhänder an die EU-Kommission (in englischer Sprache, 156 KB)
Aufzählung Antwort der EU-Kommission (in englischer Sprache, 47 KB)

 

23. November 2009: Newsletter zum IASB-Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter – Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung herausgegeben (in englischer Sprache, 90 KB). Am 5. November 2009 hat der IASB einen Entwurf veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, die Art zu ändern, wie Wertminderungsverluste bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, anzusetzen sind, nämlich nicht länger nach einem Modell der eingetretenen Verluste sondern nach einem Modell der erwarteten Verluste. Der Entwurf stellt einen Teil eines umfassenden Projekts des IASB zur Ersetzung von IAS 39 dar. In dem Newsletter wird das vom IASB vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste zusammengefasst, es werden eine Reihe von Umsetzungsfragen aufgezeigt und das vom IASB vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste wird dem vom FASB vorgeschlagenen Modell der eingetretenen Verluste gegenübergestellt. In einem Anhang wird ein umfassendes numerisches Beispiel zu den Berechnungsmechanismen des Ansatzes von erwarteten Verlusten für festverzinsliche Finanzinstrumente zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Anhang findet sich ein ausführlicher Vergleich des Modells der eingetretenen Verluste nach IAS 39 mit dem vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste.
Bestehendes Modell der eingetretenen Verluste
In dem Modell der eingetretenen Verluste nach IAS 39 wird angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, solange es keinen Beleg für das Gegenteil in Form eines bestimmten Ereignisses gibt ("Verlustereignis" oder "auslösendes Ereignis"). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der wertgeminderte Kredit (oder das Portfolio von Krediten) auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben.

Vom IASB vorgeschlagenes Modell der erwarteten Verluste
Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein Modell der erwarteten Verluste. Nach dem Modell werden erwartete Verluste über die Laufzeit des Kredits oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, angesetzt und nicht erst, wenn ein Verlustereignis identifiziert worden ist. Das Modell der erwarteten Verluste vermeidet, was von vielen als Bilanzierungsungleichgewicht nach dem derzeitigen Modell der eingetretenen Verluste angesehen wird – eine Anfangsbelastung der Zinserträge (die einen Betrag enthalten, der die erwarteten Verluste des Kreditgebers abdecken soll), obwohl der Wertminderungsverlust erst angesetzt wird, nachdem das Verlustereignis eingetreten ist. Unterstützer des Modells der erwarteten Verluste sind auch der Meinung, dass dieses die Kreditvergabeentscheidung besser widerspiegelt. Nach dem vom IASB vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste würde eine Risikovorsorge gegen Kreditverluste über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts auf Grundlage der erwarteten Kapitalströme aus dem Instrument (einschließlich erwarteter Kreditverluste) und nicht auf Grundlage von Marktwerten aufgebaut. Umfangreiche Angabevorschriften würden den Anlegern helfen, zu verstehen, welche Verlustschätzungen ein Unternehmen für notwendig hält.

Verknüpfungen auf alle früheren IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

 

21. November 2009: Wir nehmen Stellung zum Standardentwurf bezüglich Preisregulierung

Wir haben unsere Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2009/8 Preisregulierte Geschäfte übermittelt, der am 23. Juli 2009 veröffentlicht worden war. Die Zielsetzung der in dem Standardentwurf enthaltenen Vorschläge besteht darin, festzulegen, ob und - falls ja - wie aus preisregulierten Geschäftstätigkeiten resultierende Vermögenswerte und Schulden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) angesetzt und bewertet werden sollen. Im Falle einer Verabschiedung würde(n) mit dem vorgeschlagenen IFRS:

Aufzählung regulatorische Vermögenswerte und Schulden definiert
Aufzählung Kriterien für ihren Ansatz vorgegeben
Aufzählung festgelegt, wie diese zu bewerten sind
Aufzählung Angaben zu deren finanziellen Auswirkungen gefordert

Zusammengefasst ist unsere Sichtweise die folgende:

Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, in der Praxis bestehende Unterschiede hinsichtlich der Erfassung von Vermögenswerten und Schulden aus Preisregulierung zu behandeln. Wir stimmen zu, dass lediglich preisregulierte Unternehmen im Sinne des vorgeschlagenen Anwendungsbereichs des Standards in der Lage sein sollten, regulatorische Vermögenswerte und Schulden anzusetzen.

Allerdings sind wir der Ansicht, dass die derzeit im Entwurf formulierten Kriterien für den Anwendungsbereich bei Unternehmen Verwirrung hervorrufen würden, die dem Vorgeschlag zufolge außerhalb des Anwendungsbereichs des endgültigen Standards lägen. Unseres Erachtens kann dies dazu führen, dass Unternehmen annehmen, dass sie unter den Standard fallen und die im Entwurf enthaltenen Prinzipien anwenden, indem sie lediglich eine Analogie zu ihrer besonderen Situation herstellen, obwohl sie fachlich gesehen die aufgestellten Kriterien nicht erfüllen. Wir würden es bevorzugen, wenn der Anwendungsbereich des endgültigen Standards alle operativen Tätigkeiten von Unternehmen beinhalten würde, deren Preise Gegenstand einer Regulierung sind und dann all jene Unternehmen den aufgestellten Ansatzkriterien zu unterwerfen. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle preisregulierten Unternehmen würde dazu beitragen, unsere Bedenken abzumildern, weil dann nur die Frage gestellt würde, ob ein Unternehmen die Ansatzkriterien erfüllt und somit in der Lage ist, einen regulatorischen Vermögenswert oder eine regulatorische Schuld anzusetzen. Unternehmen innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards, die die Ansatzkriterien nicht erfüllten, würden regulatorische Vermögenswerte und Schulden nach diesem IFRS-Entwurf nicht ansetzen dürfen. Das Risiko, dass Unternehmen regulatorische Vermögenswerte und Schulden ansetzen, bei denen der Board solches nicht beabsichtigte, würde dadurch vermindert.

Weiterführende Informationen:

Aufzählung Stellungnahme von Deloitte zu ED 2009/8 Preisregulierte Geschäfte (in englischer Sprache, 49 KB)
Aufzählung Projektseite auf IAS PLUS
Aufzählung Alle zurückliegenden Stellungnahmen an den IASB/das IASC von Deloitte

 

21. November 2009: Novemberausgabe 2009 des EITF-Snapshot-Newsletters

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Novemberausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 137 KB), in welchem die Ergebnisse der Septembersitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB zusammengefasst werden. Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier herunterladen. In dieser Ausgabe des EITF Snapshots werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:

Aufzählung Sachverhalt 09-2 Vermögenswerte im Bereich von Forschung und Entwicklung, die beim Kauf eines Vermögenswerts erworben wurden – keine Schlussfolgerung erzielt; weitere Erörterung erwartet.
Aufzählung Sachverhalt 09-E Bilanzierung von Ausschüttungen an Anteilseigener, die Aktien- und Barelemente enthalten, bei der Berechnung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie – endgültige Beschlussfassung
Aufzählung Sachverhalt 09-F Basis-Jackpot-Schulden von Casinos – Beschluss der Veröffentlichung
Aufzählung Sachverhalt 09-G Klarstellung der Definition abgegrenzter Erwerbskosten bei Versicherungsunternehmen – Beschluss der Veröffentlichung
Aufzählung Sachverhalt 09-I Auswirkung einer Änderung eines Kredits, wenn der Kredit Teil eines Pools ist, der als einzelner Vermögenswert bilanziert wird – Beschluss der Veröffentlichung
Aufzählung Sachverhalt 09-J Auswirkung einer Denominierung des Ausübungspreises einer aktienbasierten Vergütungsprämie in der Währung des Marktes, auf dem der zugrunde liegende Beteiligungstitel vorrangig gehandelt wird – Beschluss der Veröffentlichung

Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlüsse zur Veröffentlichung') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlüsse zur Veröffentlichung als endgültige Beschlussfassungen. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.

 

20. November 2009: Der IFRS für KMU sollte im Vereinigten Königreich "so bald wie möglich" zur Verfügung stehen
In einem Artikel mit dem Titel Zeit zu entscheiden, der im CA Magazine erschienen ist, argumentiert die britische Deloitte-Partnerin Isobel Sharp, dass Großbritannien und Irland den IFRS für KMU sobald wie möglich zur Verfügung stellen sollten. Der britische Standardsetzer ASB hat bereits seine Absicht angedeutet, die britischen Rechnungslegungsstandards durch den IFRS für KMU ab 2012 zu ersetzen. "Vielleicht würden 2010 erst wenige überwechseln," schreibt Sharp, "aber sie hätten die Wahl. Im Zeitplan des ASB ist ein Entwurf für 2010 vorgesehen, der Standard soll 2011 folgen, nur wenige Monate vor dem Datum des Inkrafttretens im Januar 2012. [...] Die Freaks werden den Müden schon auf die Sprünge helfen. Aber gibt es irgendwelche wirklichen Hinderungsgründe? Im Grunde genommen ist die einzige Frage doch nur 'Was ist das beste ist für die Unternehmen?'". Den Artikel von Isobel Sharp können sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 309 KB).

 

20. November 2009: "Europas Entscheidung mindert die Transparenz"
Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) verurteilt die Entscheidung der EU-Kommission, die Übernahme des durch den IASB überarbeiteten Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten aufzuschieben. Der Sachverhalt sei von äußerster Bedeutung, da der neue Standard größere Klarheit in Bezug auf die Bilanzierung von Vermögenswerten wie beispielsweise komplexen Derivaten durch Finanzinstitute bringen würde. Hugh Shields, der Hauptwirtschaftsberater des ICAS sagte: "Der IASB wurde von den G-20 gedrängt, die Überarbeitung seiner Standards in diesem Bereich zu beschleunigen. Der IASB reagierte innerhalb eines sehr schmalen Zeitfensters, und seine Vorschläge wurden von den Bilanzierungsfachexperten unterstützt, die Teil des Übernahmemechanismus sind. Die Verzögerung könnte europäischen Finanzinstituten einen Nachteil im Vergleich zu ihren internationalen Wettbewerbern bringen wie einige der jüngsten Zahlen der Branche gezeigt haben. Im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld ist diese Entscheidung besonders unwillkommen." Die Presseerklärung des ICAS in englischer Sprache finden Sie hier.

 

20. November 2009: Aussage in Bezug auf den Entwurf des Finanzstabilitätsverbesserungsgesetzes 2009
In den Vereinigten Staaten wird derzeit ein Finanzstabilitätsverbesserungsgesetz diskutiert, mit dem systematische Risiken, wie sie während der Finanzmarktkrise zutage traten, künftig verhindert werden sollen. In einer Befragung vor einem der Ausschüsse des amerikanischen Repräsentantenhauses äußerte sich SEC-Kommissarin Elisse B. Walter zu dem im Entwurf vorliegenden Gesetz, das sie begrüßte, aber sie warnte vor möglichen Änderungsanträgen, die eine Beschneidung der Unabhängigkeit amerikanischer Standardsetzung bezwecken würden (s. dazu unsere Nachricht vom 19. November 2009). Wörtlich sagte Sie: "Einige Leute haben argumentiert, dass die Regulierungsbehörden eine größere Rolle bei der Rechnungslegungsstandardsetzung spielen sollten oder dass die Rechnungslegungsstandards an das "systematische Risiko" gebunden werden sollten. Das wäre ein schwerer Fehler. Rechnungslegungsstandards sind Bewertungs- und Angabewerkzeuge mit denen Informationen über finanzielle Leistungen und Bedingungen transportiert werden; sie sind also Werkzeuge für Anleger und den Anlegerschutz — sie sind nicht für den Schutz von Instituten gedacht." Die vollständige Aussage von Kommissarin Walters in englischer Sprache finden Sie hier.

 

20. November 2009: Erinnerung an ablaufende Kommentierungsfrist – Verbesserungen an den IFRS

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Standardentwurf: Vorschläge für Verbesserungen im Rahmen des Jährlichen Verbesserungsprojekts am 24. November 2009 fällig werden. Der Entwurf war am 26. August 2009 herausgekommen. In ihm wurden Änderungen an elf IFRS vorgeschlagen. Die wichtigsten Änderungen gelten:

Aufzählung der Bewertung nicht-beherrschende Anteile nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Aufzählung der Wertminderungsprüfung von Anlagen in Tochter-, assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen im Einzelabschluss des Mutterunternehmens resp. Investors oder Venturers
Aufzählung Änderungen an den Angabevorschriften zur Zwischenberichterstattung nach IAS 34 Zwischenberichterstattung
Aufzählung der Abschaffung der Vorschriften in IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Renditeimmobilien, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, in die Vorräte umzugliedern, wenn sie für den Verkauf entwickelt werden

 

20. November 2009: Mitschrift vom dritten und letzten Tag der IASB-Sitzung im November
Der International Accounting Standards Board kommt vom 17.-19. November 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift vom dritten Sitzungstag, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.

 

19. November 2009: Sitzung des Aufsichtsrats von EFRAG
Am Dienstag, den 24. November 2009 wird der Aufsichtsrat der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Weitere Informationen, die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und die Agenda für die Sitzung finden Sie in der Presseerklärung von EFRAG. Unter anderem soll über den Übernahmeprozess für den Standard zur Ersetzung von IAS 39 gesprochen werden.

 

19. November 2009: Fallbezogene Voranfragen an die DPR
Hauptaufgabe der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ist die Prüfung der Jahres- und Halbjahresfinanzberichterstattung im Rahmen des zweistufigen Enforcement-Verfahrens, das primär eine präventive Wirkung entfalten soll. Seit längerem ist seitens der kapitalmarktorientierten Unternehmen der Wunsch an die DPR herangetragen worden, ausnahmsweise auch außerhalb von konkreten Prüfungen Voranfragen zu komplizierten Rechnungslegungssachverhalten stellen zu können. Nach Presseerklärung der DPR (22 KB) wird die DPR einzelne konkrete Voranfragen in geeigneten Fällen nun auch beantworten können. Die DPR sieht darin eine Möglichkeit, ihre Präventivfunktion zu stärken, da mögliche Fehler bei der Rechnungslegung bereits im Vorfeld der Abschlusserstellung vermieden werden können.

 

19. November 2009: Öffentliche Diskussion vom 23. November 2009 - Präsentationen
Die Präsentationen für die Öffentlichen Diskussion am 23. November 2009 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Unterlagen sollen folgen. Der E-DRÄS 6 zur Änderung von DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder wird nicht vor dem 23. November 2009 veröffentlicht, soll aber trotzdem während der Öffentlichen Diskussion vorgestellt werden.

 

19. November 2009: Aufsicht über Rechnungslegungsstandards in den Vereinigten Staaten
In einem offenen Brief an frühere Mitglieder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) und frühere Mitglieder des US-amerikanischen Standardsetzers FASB warnt die Präsidentin der FAF, Terri Polley, vor einer Initiative des Kongressabgeordneten Ed Perlmutter. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise hat Perlmutter kürzlich eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, nach der ein neuer Rat für die Aufsicht über den Finanzmarktsektor (Financial Services Oversight Council) eingerichtet werden soll. Würde dieser Änderungsvorschlag, der einige Unterstützung zu genießen scheint, umgesetzt, würde der amerikanischen Wertpapier und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) die Aufsicht über die Rechnungslegungsvorschriften in den Vereinigten Staaten entzogen und auf ein Konglomerat von Aufsichten für die Sicherheit des Bankensystem übertragen. Nach Wortlaut der Eingabe (in englischer Sprache, 11 KB) hätten dann die Bankenaufsichten die Entscheidungsgewalt über die Rechnungslegungsstandards für alle US-amerikanischen Unternehmen.

 

19. November 2009: 138. DSR-Sitzung
Die Agenda für die 138. Sitzung des DSR vom 4. Dezember 2009 steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die Agenda sowie weitere Informationen, u.a. eine Verknüpfung für die persönliche Anmeldung, finden Sie hier.

 

19. November 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im November
Der International Accounting Standards Board kommt vom 17.-19. November 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift vom zweiten Sitzungstag, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.

 

19. November 2009: Zwei erste Workshops zum IFRS für KMU in Asien geplant
Die neuen Lehrmaterialien für den IFRS für KMU, die derzeit vom von der IASC-Stiftung entwickelt werden, werden bei zwei Workshops zur "Ausbildung der Ausbilder" das erste Mal vorgestellt, die gemeinsam von der IASC-Stiftung und dem Bund der asiatischen und pazifischen Rechnungsleger (Confederation of Asian & Pacific Accountants, CAPA) im Januar angeboten werden. Die Workshops finden vom 20. bis 22. Januar 2010 in Kuala Lumpur und vom 25. bis 27. Januar 2010 in Hyderabad statt. Die intensiven und interaktiven Sitzungen während der drei Tage werden eine detaillierte Kenntnis des IFRS für KMU ermöglichen und die Ausbilder in die Lage setzen, in ihren Heimatländern weitere Ausbildung vorzunehmen. Neben den Ausbildern sind auch weitere Interessenten eingeladen, an den Workshops teilzunehmen. Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite des CAPA. Sie können sie auch ein Informations- und Anmeldungsblatt zu den Workshops hier herunterladen (in englischer Sprache, 215 KB). Die Lehrmaterialien, die von der IASC-Stiftung entwickelt werden, sollen bis Ende 2009 fertiggestellt und dann auf der Internetseite des IASB frei verfügbar sein.

 

18. November 2009: Standardentwurf E-DRS 24

Der Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standards E-DRS 24 Latente Steuern steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Stellungnahmen können bis zum 31. Dezember 2009 beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden. Der Entwurf steht auch auf der Tagesordnung der Öffentlichen Diskussion vom 23. November in Frankfurt.

Aufzählung Entwurf (118 KB)
Aufzählung Presseerklärung des DRSC (41 KB)
Aufzählung weitere Informationen zur öffentlichen Diskussion

 

18. November 2009: NIIF 2009 / gebundene Ausgabe der IFRS in spanischer Sprache
Aufzählung La Fundación IASC tiene el placer de anunciar la publicación de la nueva traducción al español de las Normas Internacionales de Información Financiera (NIIF) (enero 2009).
IASCF Tienda Online
Aufzählung Die IASC-Stiftung freut sich, bekanntgeben zu können, dass die spanische Übersetzung der gebundenen Ausgabe der IFRS mit Stand Januar 2009 erfolgt ist.
Online-Bestellung

 

18. November 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im November
Der International Accounting Standards Board kommt vom 17.-19. November 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift vom ersten Sitzungstag, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.

 

18. November 2009: Heads Up-Newsletter zu IFRS 9
Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel IASB veröffentlicht IFRS zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten herausgegeben (in englischer Sprache, 167 KB). In diesem 13 Seiten umfassende Newsletter werden die Vorschriften von IFRS 9 Finanzinstrumente erläutert, der am 12. November 2009 herausgegeben wurde und der verpflichtend ab 2013 und freiwillig ab 2009 anzuwenden ist. IFRS 9 ersetzt die bestehenden Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten aus IAS 39. Mit IFRS 9 wird die Art geändert, auf die Unternehmen Anlagen in Schuld- und Eigenkapitaltitel, Kredite, Forderungen und derivative Finanzinstrumente klassifizieren und bewerten, indem den Unternehmen vorgeschrieben wird, Finanzinstrumente danach zu klassifizieren, ob sie in Abhängigkeit des Geschäftsmodells des Unternehmens und der vertraglichen Kapitalströme des Vermögenswerts zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die Veröffentlichung von IFRS 9 stellt die erste Phase eines IASB-Projekts zur Ersetzung von IAS 39 dar. Andere Phasen gelten der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten, dem Ansatz und der Bemessung von Wertminderungen, der Ausbuchung von Finanzinstrumenten und der Sicherungsbilanzierung. Der IASB geht davon aus, die verbleibenden Teile von IAS 39 2010 ersetzen zu können.

 

18. November 2009: By All Accounts – Neue Zeitschrift des ICAEW

Die Abteilung für Finanzberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat die erste Ausgabe seiner neuen Zeitschrift By All Accounts (etwa Nach Durchsicht aller Bücher) herausgegeben. Das Thema dieser Ausgabe (mit Erscheinungsdatum Januar 2010) lautet IFRS für alle? Die Finanzberichterstattung von Unternehmen jeglicher Form und Größe steht am Scheideweg. Drei Artikel dieser Ausgabe sind dem IFRS für KMU gewidmet. Andere widmen sich unter anderem den folgenden Themen: Politik der Rechnungslegung, Pflichten der Unternehmensführung nach dem Gesetz, die IFRS im Übergang, den "vorderen Teil" des Jahresberichts schreiben und IFRS in der Zentralregierung. Das Urheberrecht von By All Accounts liegt beim ICAEW; wir stellen diese Ausgabe mit seiner freundlichen Genehmigung auf IAS PLUS zur Verfügung.

Aufzählung By All Accounts – Ausgabe 1, Januar 2010 (1.240 KB)
Aufzählung Internetseite der Abteilung für Finanzberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer von England und Wales

 

18. November 2009: Europäische Konsultation zum IFRS für KMU

Die Europäische Kommission hat gestern ein Konsultationspapier zum International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities (IFRS für KMU) veröffentlicht. Zielsetzung der Konsultation ist die Einholung der Auffassungen zum IFRS für KMU innerhalb der EU. Die Kommission ist insbesondere an Stellungnahmen von Abschlussnutzern wie Banken, Investoren und anderen Geschäftspartnern interessiert. Stellungnahmen werden bis zum 12. März 2010 erbeten. Nach Aussage der Kommission sollen die Stellungnahmen der Kommission bei der derzeitigen Überprüfung der Rechnungslegungsrichtlinien helfen. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Aufzählung Konsultationspapier (63 KB)
Aufzählung Fragebogen zum Konsultationspapier (105 KB)

Deutsche und französische Fassungen der Dokumente sollen Ende November zur Verfügung stehen.

 

18. November 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die Merkblätter Nr. 1 bis 18 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 19 eingestellt:

Aufzählung In Merkblatt Nr. 19 (17. November 2009) geht es um Abschnitt 23 des IFRS für KMU, der Erlösen gewidmet ist. Laden Sie sich Bulletin Nr. 19 herunter (in spanischer Sprache, 244 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

18. November 2009: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Lageberichterstattung
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf dessen Entwurf ED 2009/6 Lageberichterstattung zur Verfügung gestellt. Trotz einiger Anmerkungen unterstützt EFRAG die Vorschläge im Entwurf grundlegen. Stellungnahmen zum EFRAG-Entwurf (151 KB in englischer Sprache) werden bis zum 10. Februar 2010 erbeten.

 

18. November 2009: Die 20 wichtigsten Dinge, die vor 2010 zu erledigen sind

Unsere kanadischen Kollegen haben eine Checkliste entwickelt, die Schlüsselaufgaben umfasst – taktische bis hin zu strategischen Aufgaben – , auf die sich börsennotierte Unternehmen dieses Jahr konzentrieren müssen, um ihre IFRS-Umstellung für 2011 auf der Spur zu halten. Diese Checkliste ist darauf ausgelegt, einem Unternehmen dabei zu helfen, seine Vorarbeiten vor 2010 abzuschließen, damit es zu einem nahtlosen Übergang kommen kann. Außerdem soll die Checkliste den Unternehmen auch in folgenden Punkten helfen:

Aufzählung Einsparung von Geld auf lange Sicht, indem man jetzt die Zeit und Ressourcen aufbringt anstatt die Umstellung in höchster Eile vorzunehmen, was die verfügbaren Möglichkeiten begrenzt;
Aufzählung Priorisierung von Maßnahmen, die in den Fortschrittsbericht am Jahresende aufgenommen werden müssen, der bei börsennotierten Unternehmen im Lagebericht im vierten Quartal gefordert ist;
Aufzählung Verhinderung oder Minimierung von bekannten Schwierigkeiten, denen sich kanadische Unternehmen in der Praxis häufig gegenüber sehen;
Aufzählung Ermutigung zu sofortigem Handeln durch die Betonung der Tatsache, dass bestimmte Aufgaben nicht bis 2011 warten können.

Wie immer stehen Ihnen die Veröffentlichungen der kanadischen Kollegen in englischer und in französischer Sprache zur Verfügung:

Aufzählung IFRS: Top 20 things to do before 2010 (207 KB)
Aufzählung IFRS: Vingt choses importantes à faire d’ici 2010 (199 KB)

 

17. November 2009: Ergebnisse der 137. Sitzung des DSR
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 2. und 3. November 2009 seine 137. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (drei Seiten, 48 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom November 2009 können Sie hier herunterladen (68 KB).

 

17. November 2009: Änderungen an der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im November
Der International Accounting Standards Board hat den Ablauf seiner Sitzung vom 17.-19. November 2009 erneut geändert. Am Freitag, den 20. November finden nun keine öffentlichen Sitzungen mehr statt; die entsprechenden Tagesordnungspunkte werden auf Donnerstag vorgezogen. Nachfolgend geben wir die aktualisierte Tagesordnung wieder.

Aktualisierte Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung
17.-19. November 2009, London

Dienstag, 17. November 2009, 11:00 bis 15:30 Uhr

Aufzählung Leistungen an Arbeitnehmer
Aufzählung Ertragsteuern
Aufzählung Versicherungsverträge

Mittwoch, 18. November 2009, 12:15 bis 19:30 Uhr – gemeinsame Sitzung mit dem FASB

Aufzählung Emissionshandelsschemata
Aufzählung Versicherungsverträge
Aufzählung Leasingverhältnisse
Aufzählung Erlöserfassung

Donnerstag, 19. November 2009, 12:30 bis 15:00 Uhr

Aufzählung Vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS
Aufzählung SAC: Aktueller Stand
Aufzählung Schulden – Änderungen an IAS 37
Aufzählung IFRIC: Aktueller Stand
Aufzählung Ratifizierung von IFRIC D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

 

17. November 2009: Unternehmen des öffentlichen Sektors in Kanada werden IFRS anwenden
Der kanadische Standardsetzer für den öffentlichen Sektor (Canadian Public Sector Accounting Board) hat die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor dahingehend geändert, dass staatliche Wirtschaftsunternehmen (Government Business Enterprises, GBE) – Unternehmen des öffentlichen Sektors mit eigenem, nachhaltigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb – ab Perioden, die am 1. Januar 2011 beginnen, die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden müssen. Dies gestattet einen Vergleich zwischen ähnlichen Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors. Unternehmen des Privatsektors in Kanada werden ab dem gleichen Zeitpunkt IFRS anwenden müssen. Die englischsprachige Presserklärung finden Sie hier (105 KB).

 

17. November 2009: Aktualisierte Liste der von IFRIC nicht auf die Agenda genommenen Sachverhalte

Wir haben unsere Liste der von IFRIC nicht auf die Agenda genommenen Sachverhalte aktualisiert, um die Entscheidungen der IFRIC-Sitzung vom November 2009 widerzuspiegeln. Unsere nach Standards sortierte Liste umfasst jetzt über 170 Sachverhalte mit jeweils einer Beschreibung des Sachverhalts, dem Datum der endgültigen Agendaentscheidung und der Begründung. Folgende Sachverhalte sind neu dazugekommen:

Aufzählung IFRS 3: Bewertung nicht-kontrollierender Anteile
Aufzählung IFRS 3: Nicht ersetzte und freiwillig ersetzte anteilsbasierte Vergütungsprämien
Aufzählung IFRS 5: Abwertung einer Veräußerungsgruppe
Aufzählung IAS 23: Bedeutung von 'allgemeine Fremdmittelaufnahmen'

 

16. November 2009: Newsletter zu IFRS 9 Finanzinstrumente
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update Newsletter mit dem Titel IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht (in englischer Sprache, 226 KB). Der IASB hatte IFRS 9 am 12. November 2009 als ersten Schritt seines Projekts zur Ablösung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung herausgegeben. Mit IFRS 9 werden neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte eingeführt. Diese Vorschriften müssen ab dem 1. Januar 2013 angewendet werden, wobei eine frühere Anwendung bereits ab 2009 zulässig ist. Der IASB beabsichtigt IFRS 9 im Jahr 2010 zu erweitern und neue Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten, zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten, zu Wertminderungen sowie zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) hinzuzufügen. Bis Ende 2010 wird IFRS 9 ein vollständiger Ersatz für IAS 39 sein – verpflichtend ab 2013 und freiwillig anwendbar für Zeiträume davor. In diesem Newsletter werden die Vorschriften von IFRS 9 im Detail erläutert, IFRS 9 und IAS 39 miteinander verglichen und die mögliche Auswirkung eines Übergangs auf den neuen Standard untersucht.
Die Überschriften (aus dem IAS Plus Update-Newsletter)
Aufzählung Neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte
Aufzählung Neue Kriterien für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Aufzählung Neue Bewertungskategorie – ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (fair value through other comprehensive income)
Aufzählung Beurteilung auf Wertminderungen nur für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte
Aufzählung keine zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte mehr
Aufzählung keine bis zur Fälligkeit gehaltenen Vermögenswerte und Strafvorschriften mehr
Aufzählung keine Abspaltung eingebetteter Derivate bei finanziellen Vermögenswerten mehr
Aufzählung keine Bewertung nicht börsennotierter Eigenkapitalinstrumente zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen mehr

Links zu allen zurückliegenden IAS Plus Update-Newslettern finden Sie hier.

 

16. November 2009: Newsletter zu Änderungen an IAS 24
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update Newsletter mit dem Titel IASB gibt Änderung an IAS 24 heraus veröffentlicht (in englischer Sprache, 68 KB), in welchem die Änderungen an IAS 24 erläutert werden, die der IASB am 4. November 2009 veröffentlicht hatte. Die Änderungen sehen eine teilweise Ausnahme von den Angabevorschriften für regierungsnahe Unternehmen vor und stellen die Definition eines nahe stehenden Unternehmens bzw. einer nahe stehenden Person klar. Im überarbeiteten IAS 24 wird ferner klargestellt, dass die Angabe einer jeden Selbstverpflichtung eines nahe stehenden Unternehmens bzw. einer nahe stehenden Person, beim Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses in der Zukunft etwas tun zu wollen, einschließlich schwebender Geschäfte (bilanzierter und nicht bilanzierter), erforderlich ist. Der überarbeitete Standard tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Links zu allen zurückliegenden IAS Plus Update-Newslettern finden Sie hier.

 

16. November 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf mit Änderungsvorschlägen an insgesamt elf International Financial Reporting Standards (ED/2009/11 Jährliche Verbesserungen an den IFRS - 2008-2010) verabschiedet. Den meisten Änderungen stimmt der DSR zu; in einigen Fällen werden noch weitere Verbesserungen vorgeschlagen. Bestimmte Änderungen an den folgenden Standards lehnt der DSR jedoch zumindest teilweise ab:

Aufzählung IFRS 5 - Anwendung auf den Verlust eines bedeutenden Einflusses
Aufzählung IAS 8 - Änderungen in der Terminologie
Aufzählung IAS 27 - Wertminderungen von Anlagen in Tochtergesellschaften
Aufzählung IAS 40 - Änderung vom Fair-Value-Modell auf das Anschaffungskostenmodell

Die näheren Erläuterungen der Schlüsse des DSR finden sie in der englischsprachigen Stellungnahme gegenüber dem IASB (83 KB).

 

15. November 2009: Neue IFRS-e-Learning-Module in chinesischer Sprache

Die folgenden weiteren IFRS-e-Learning-Module sind nunmehr ins Chinesische übersetzt worden und wurden auf der Deloitte-Internetseite CAS Plus eingestellt:

Aufzählung IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 2007)
Aufzählung IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
Aufzählung IAS 32/39 Finanzinstrumente – Teil 1
Aufzählung IAS 32/39 Finanzinstrumente – Teil 3

Die folgenden Module sind bereits früher übersetzt und eingestellt worden:

Aufzählung Einführung in das IFRS-e-Learning
Aufzählung Rahmenkonzept
Aufzählung IAS 2 Vorräte
Aufzählung IAS 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Aufzählung IAS 11 Fertigungsaufträge
Aufzählung IAS 16 Sachanlagen
Aufzählung IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Aufzählung IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
Aufzählung IAS 41 Landwirtschaft
Aufzählung IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Aufzählung IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Aufzählung IFRS 8 Geschäftssegmente

Um die Module herunterzuladen (gebührenfrei, es ist jedoch eine Anmeldung erforderlich), klicken Sie auf die Glühlampe auf der Leitseite von CAS Plus oder auf diesen Link.

 

14. November 2009: Schreiben des Stabs der Europäischen Kommission an den IASB zu IFRS 9
Die Europäische Kommission hat auf ihrer Internetseite ein Schreiben von Jörgen Holmquist, dem Generaldirektor der Abteilung Binnenmarkt und Dienstleistungen, an den IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie eingestellt, in welchem er andeutet, dass die Kommission Bedenken hinsichtlich IFRS 9 hat und den IASB auffordert, "wesentliche Elemente seines Vorschlags erneut zu untersuchen, die eine unmittelbarere Auswirkung auf die richtige Abgrenzung zwischen einer Bilanzierung zum 'beizulegenden Zeitwert' und zu 'fortgeführten Anschaffungskosten' sowie auf die Finanzstabilität haben (auf Gebieten wie der vorherrschenden Rolle des Geschäftsmodells, dem Anwendungsbereich der OCI-Kategorie und dem Recycling von Bewertungserfolgen sowie dem Verbot der Abspaltung eingebetteter Derivate)." Das Schreiben des Stabs der Kommission können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 139 KB). Hier ist ein Ausschnitt:
Insgesamt nehmen wird eine Reihe von Änderungen zur Kenntnis, mit denen Sachverhalte adressiert werden, die wir in unserem Schreiben vom 15. September angesprochen haben. Allerdings sieht es so aus, als wäre die richtige Balance zwischen einer 'Fair-Value-Bilanzierung' und einer 'Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten' im aktuellen Entwurf noch nicht erreicht hat, was dazu führen mag, dass mehr Instrumente als 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' klassifiziert werden als nach dem derzeit geltenden IAS 39, womit die Einkommensvolatilität möglicherweise überzeichnet wird – selbst wenn die Auswirkungen von einem Unternehmen zum anderen schwanken wird, was von deren Geschäftsmodell und der Art der in ihren Bilanzen erfassten Finanzinstrumenten abhängt. Unsere Bedenken bleiben daher hinsichtlich der Art und Weise, wie der IASB die Klassifizierungskriterien im Entwurf abgefasst hat, bestehen.

 

14. November 2009: Aktuelles zur IFRS-Übernahme in Europa

Auf seiner Sitzung am 11. November 2009 stimmte der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) für die Übernahme der folgenden IFRS zur Nutzung in der Europäischen Union:

Aufzählung Jährliche Verbesserungen 2007-2009
Aufzählung Änderungen an IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten
Aufzählung Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich innerhalb einer Unternehmensgruppe

Der Ausschuss entschied zudem, seine Beratungen zur Übernahme von IFRS 9 zu vertagen. EFRAG hat seinen Übernahmestatusbericht um die Empfehlungen aus der ARC-Sitzung aktualisiert. Den Übernahmestatusbericht vom 13. November 2009 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 120 KB).

 

14. November 2009: Erinnerung an ablaufende Kommentierungsfrist – Preisregulierte Geschäfte

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Standardentwurf: Preisregulierte Geschäfte am 20. November 2009 fällig werden. Der Entwurf war am 23. Juli 2009 herausgekommen. Die Zielsetzung der in dem Standardentwurf enthaltenen Vorschläge besteht darin, festzulegen, ob und - falls ja - wie aus preisregulierten Geschäftstätigkeiten resultierende Vermögenswerte und Schulden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) angesetzt und bewertet werden sollen. Im Falle einer Verabschiedung würde(n) mit dem vorgeschlagenen IFRS:

Aufzählung regulatorische Vermögenswerte und Schulden definiert
Aufzählung Kriterien für ihren Ansatz vorgegeben
Aufzählung festgelegt, wie diese zu bewerten sind
Aufzählung Angaben zu deren finanziellen Auswirkungen gefordert

Der IASB war aus mehreren Rechtskreisen um Leitlinien zu diesem Sachverhalte gebeten worden. Die Klarstellung der Bilanzierung von Preisregulierungen ist insbesondere in jenen Rechtskreisen von Bedeutung, die dabei sind, die IFRS zu übernehmen und bei denen für einige Branchen bereits Bilanzierungsvorschriften für die Auswirkungen der Preisregulierung bestehen. In diesen Fällen erfassen Unternehmen infolge einer fehlenden Regelung in den IFRS und unter Bezugnahme auf einen bestehenden US-amerikanischen Standard derzeit teilweise bedeutende 'regulatorische' Vermögenswerte und Schulden. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 107 KB). Weitführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Projektseite auf IAS PLUS.

 

14. November 2009: Änderungen an der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im November
Der International Accounting Standards Board hat umfangreiche Änderungen am Ablauf seiner Sitzung vom 17.-20. November 2009 bekannt gegeben. Abgesehen von Verschiebungen einzelner Tagesordnungspunkte zwischen den Tagen werden die Themen Leasingverhältnisse und Erlöserfassung jeweils nur noch an einem Tag behandelt. Die Punkte aufgegebene Geschäftsbereiche und Finanzinstrumente Phase 3 (Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen) wurden gänzlich von der Agenda gestrichen. Nachfolgend geben wir die aktualisierte Tagesordnung wieder.

Aktualisierte Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung
17.-20. November 2009, London

Dienstag, 17. November 2009, 11:00 bis 15:30 Uhr

Aufzählung Leistungen an Arbeitnehmer
Aufzählung Ertragsteuern
Aufzählung Versicherungsverträge

Mittwoch, 18. November 2009, 12:15 bis 19:30 Uhr – gemeinsame Sitzung mit dem FASB

Aufzählung Emissionshandelsschemata
Aufzählung Versicherungsverträge
Aufzählung Leasingverhältnisse
Aufzählung Erlöserfassung

Donnerstag, 19. November 2009, 13:00 bis 14:15 Uhr

Aufzählung SAC: Aktueller Stand
Aufzählung Schulden – Änderungen an IAS 37

Freitag, 20. November 2009, 11:15 bis 13:00 Uhr

Aufzählung Vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS
Aufzählung IFRIC: Aktueller Stand
Aufzählung Ratifizierung von IFRIC D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente
Aufzählung Restanten (sofern erforderlich)

 

12. November 2009: Protokoll der Öffentlichen Diskussion des DSR vom 10. November 2009
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat neben den Präsentationen jetzt auch das Protokoll der Öffentlichen Diskussion des DSR vom 10. November 2009 auf seiner Internetseite eingestellt.

 

12. November 2009: Übernahmeprozess von IFRS 9 in Europa vorläufig gestoppt
Am 2. November 2009 hatte die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente für die Anwendung in Europa gebeten. Der Standard wurde heute vom IASB herausgegeben (s. direkt folgende Nachricht). Der Aufsichtsrat hatte zugestimmt, dass die Entscheidung über die Übernahme von IFRS 9 einem beschleunigten Konsultationsprozess unterworfen werden dürfe, damit IFRS 9 europäischen Unternehmen gegebenenfalls noch für die Abschlüsse 2009 zur Verfügung stehen würde. Heute wurde jedoch entschieden, dass mehr Zeit notwendig sei, um die Ergebnisse des IASB-Projekts zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu erwägen. Deshalb hat EFRAG entschieden, die Übernahmeempfehlung nicht zu finalisieren. EFRAG erwägt derzeit, wie man in Bezug auf die Übernahme des Gesamtpakets der Standards fortfahren will, die IAS 39 ersetzen sollen. Zu der heutigen Entscheidung hat EFRAG eine englischsprachige Presseerklärung herausgegeben. Die TEG-Sitzung, die für den 16. November 2009 angesetzt wurde und der Finalisierung der Übernahmeempfehlung für IFRS 9 galt, wurde abgesagt.

 

12. November 2009: IASB veröffentlicht IFRS 9 Finanzinstrumente

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen neuen International Financial Reporting Standard (IFRS) zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten herausgegeben. Die Veröffentlichung stellt den Abschluss des ersten Teils eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung durch einen neuen Standard dar – IFRS 9 Finanzinstrumente. Vorschläge zur Wertminderungsmethodologie für Finanzinstrumente waren im Rahmen der zweiten Phase des Projekts Anfang November veröffentlicht worden. Vorschläge zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, der dritten Phase, werden noch entwickelt. Mit IFRS 9 werden neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten eingeführt. Die Vorschriften müssen ab dem 1. Januar 2013 angewendet werden; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, auch bereits für die Abschlüsse 2009. Der IASB beabsichtigt, IFRS 9 2010 auszuweiten, um neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Schulden, die Ausbuchung von Finanzinstrumenten, Wertminderung und Sicherungsbilanzierung aufzunehmen. Bis Ende 2010 soll IFRS 9 vollständig für eine Ersetzung von IAS 39 zu Verfügung stehen – verpflichtend ab 2013 und vorzeitig zulässig in früheren Jahren. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (101 KB). In einem Brief, der der Versendung des neuen Standards an die Hauptinteressengruppen beigefügt war, äußert sich der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, wie folgt:

"Der Abschluss der ersten Phase des Projekts stellt eine direkte Reaktion auf die Empfehlungen der Führer der G-20 und anderer Interessengruppen dar, die Komplexität der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu verringern. Wie gefordert haben wir diese erste Phase rechtzeitig abgeschlossen, damit Unternehmen auf freiwilliger Basis diesen neuen Standard schon für ihre Abschlüsse 2009 anwenden können. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung dieses Standards und des breiten Interesses an seiner Entwicklung haben wir bisher unbekannte Anstrengungen unternommen, Interessengruppen weltweit in den Konsultationsprozess einzubinden, um die Vorschläge weiter auszuarbeiten, die wir im Juli 2009 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben hatten. Darüber hinaus hat der IASB verschiedene Änderungen an den Vorschlägen vorgenommen, die Reaktionen auf Bedenken darstellen, die im Rahmen des Konsultationsprozesses erhoben wurden, um das endgültige Produkt noch zu verbessern."

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung von IFRS 9 hat der IASB eine Projektzusammenfassung nebst Verlautbarung zu den Stellungnahmen herausgegeben (in englischer Sprache, 134 KB), in der dargestellt wird, wie der Board die Stellungnahmen berücksichtigt hat, die während der Entwicklung des neuen Standards eingegangen sind. Der IASB hat außerdem eine separate Zusammenfassung der Reaktionen auf europäische Bedenken veröffentlicht (in englischer Sprache, 25 KB).

Überblick über IFRS 9 Finanzinstrumente

Nach IFRS 9 werden alle Finanzinstrumente, die derzeit in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen, in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt – diejenigen Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dies geschieht auf der Grundlage der folgenden Prinzipien:

Aufzählung Schuldinstrumente: Ein Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, kann zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden:
Aufzählung Geschäftsmodellprüfung. Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens liegt darin, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um damit vertragliche Zahlungsströme zu erzielen (und nicht das Instrument vor seiner vertraglichen Endfälligkeit zu veräußern, um Änderungen im beizulegenden Zeitwert zu realisieren).
Aufzählung Prüfung der Art der Zahlungsströme. Die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominals und der Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominals sind.
Alle anderen Schuldinstrumente müssen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (at fair value through profit or loss, FVTPL). Selbst wenn ein Instrument die beiden Prüfungen für die fortgeführten Anschaffungskosten erfüllt, ist in IFRS 9 eine Wahlmöglichkeit enthalten, nach der solche Instrumente mit Einschränkungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden können. Die Kategorien 'zur Veräußerung verfügbar' und 'bis zur Endfälligkeit gehalten', die derzeit in IAS 39 vorgesehen sind, bestehen unter IFRS 9 nicht.
Aufzählung Eigenkapitalinstrumente. Alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumente, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, sind in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten; Wertveränderungen werden erfolgswirksam erfasst. Es gibt keine 'Kostenausnahme' für Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen. Wenn die Anlage in Eigenkapitalinstrumente jedoch nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz die unwiderrufliche Entscheidung treffen, diese zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen im sonstigen Gesamtergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu bewerten, wobei nur Erträge aus Dividenden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Trotz der Vorschrift, alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, enthält IFRS 9 Leitlinien dazu, wann Anschaffungskosten der beste Schätzer des beizulegenden Zeitwert sein können und wann sie eventuell nicht der beste Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert sind.
Aufzählung Derivate. Alle Derivate, auch die, die an Anlagen in nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente geknüpft sind, sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Aufzählung Eingebettete Derivate. Das Konzept der eingebetteten Derivate aus IAS 39 ist nicht Bestandteil von IFRS 9. Daher werden eingebettete Derivate, die nach IAS 39 separat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert worden sind, weil sie keinen engen Zusammenhang zum Basisvertrag aufweisen, nicht länger abgetrennt. Stattdessen werden die vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts in ihrer Gesamtheit eingeschätzt und der Vermögenswert als Ganzes erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn auch nur einer seiner Zahlungsströme nicht eine Rückzahlung von Nominal und Zinsen darstellt.
Aufzählung Umklassifizierung. Eine Umklassifizierung von 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert' zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. umgekehrt wird für Schuldinstrumente gefordert, wenn sich die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens in Bezug auf seine finanziellen Vermögenswerte ändert und frühere Einschätzungen nach dem Modell nicht länger gelten.

Mit IFRS 9 werden einige der Vorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben geändert. Es gibt außerdem zusätzliche Angaben zu Anlagen in Eigenkapitalinstrumente, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet designiert sind.

 

12. November 2009: DSR unterstützt Übernahme von IFRS 9 für die Anwendung in Europa
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) spricht sich in seiner Stellungnahme an EFRAG für die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung aus. In der Stellungnahme heißt es: "Eine Mehrheit der DSR-Mitglieder ist der Meinung, dass der IASB angemessen auf die Forderungen reagiert hat, die die Führer der G-20, der Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (ECOFIN) und andere Organisationen gestellt haben, und das festgelegte Ergebnis im Rahmen des angekündigten Zeitplans geliefert hat. Formal gesehen ist die Übernahme für die Anwendung in Europa die logische Konsequenz, da nach Meinung der Mehrheit der Mitglieder die Übernahmekriterien erfüllt sind." Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (60 KB).

 

12. November 2009: Heads Up-Newsletter zum vorgeschlagenen Aufschub in Sachen Konsolidierung
Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Board stimmt für eine Verschiebung von Standard Nr. 167 zu Anteilen an bestimmten Unternehmen veröffentlicht (in englischer Sprache, 89 KB). Der FASB hat sich vorläufig dazu entschlossen, das Datum des Inkrafttretens von Standard Nr. 167 Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R) – Konsolidierung von Unternehmen mit wechselnder Anlagehöhe für die Rechnungslegung von Anlagen im Abschluss von Asset Managers bis auf Weiteres zu verschieben. Stabsmitarbeiter des FASB deuteten an, dass Publikumsfonds, Hedge Fonds, Private Equity Fonds, Geldmarktfonds und Risikokapitalfonds Beispiele für Unternehmen darstellen, die die Bedingungen für einen Aufschub erfüllen könnte. Die Mitarbeiter des FASB deuteten ferner an, dass Verbriefungsunternehmen, Unternehmen mit vermögenswertgedeckter Finanzierung oder Unternehmen, die zuvor als qualifizierende Zweckgesellschaften (Qualifying Special Purpose Entities, QSPE) klassifiziert wurden, die Bedingungen nicht erfüllten. Sofern der Vorschlag finalisiert würde, träte der Aufschub noch 2009 in Kraft.

 

11. November 2009: Heads Up-Newsletter zum IASB-Vorschlag bzgl. Kreditverlusten
Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel IASB schlägt neuen Ansatz für die Bilanzierung von Kreditverlusten vor veröffentlicht (in englischer Sprache, 172 KB). In dem Newsletter wird der jüngsten vom IASB herausgegebene Standardentwurf Finanzinstrumente: fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung untersucht, in welchem ein fundamental neuer Ansatz für die Bilanzierung von Kreditverlusten vorgeschlagen wird, um das bestehende Modell der 'eingetretenen Verluste' abzulösen. Der vorgeschlagene Ansatz, der sowohl die Erfassung des Nettozinsertrags als auch die Erfassung von bonitätsbedingten Wertminderungen betrifft, soll zu einer früheren Erfassung von Verlusten führen, indem zukünftig erwartete bonitätsbedingte Verluste über die Laufzeit der Kredite oder anderer finanzieller Vermögenswerte berücksichtigt werden (ein Ansatz 'erwarteter Verluste'). Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf unserer Projektseite.

 

11. November 2009: IFRS-Konferenz von Deloitte in Japan

Am Dienstag, den 8. Dezember 2009, werden unsere japanischen Kollegen von Deloitte Touche Tohmatsu LLC eine Jahrestagung mit dem Titel Auf dem Weg der Übernahme der International Financial Reporting Standards in Japan veranstalten. Unter der Vortragenden dieser vorrangig japanischsprachigen Veranstaltung sind:

Aufzählung Atsushi Saito, Präsident und Vorstandsvorsitzender der Tokioter Börsengruppe
Aufzählung Noriaki Shimazaki, Treuhänder der IASC-Stiftung und Vorsitzender eines Unterausschusses zu Bilanzierung des japanischen Wirtschaftsverbands Nippon Keidanren
Aufzählung Tatsumi Yamada (Mitglied des IASB) und Wayne Upton (IASB-Direktor für internationale Angelegenheiten)
Aufzählung Partner von Tohmatsu, dem japanischen Arm des Deloitte-Netzwerks, werden mögliche Auswirkungen der geplanten Übernahme der IFRS für japanische Unternehmen erörtern
Aufzählung Mitgliedsfirmen von Deloitte werden auf dem Podium an einer Diskussion teilnehmen, in der es um den gegenwärtigen Stand bei der Übernahme der IFRS durch Länder/Regionen rund um den Globus sowie um Sachverhalte geht, die erstmalige Anwender in Japan wissen sollten

Die Tagung wird in Tokio stattfinden und per Videoübertragung live nach Nagoya, Osaka und Fukuoka übertragen. Das Programm sowie Informationen zur Registrierung können Sie hier herunterladen (in japanischer Sprache, 1.134 KB).

 

11. November 2009: FEE unterstützt die Anwendung von IFRS 9 in Europa
Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat an sich in einem Schreiben an die Europäische Kommission gewendet und sie und sowie Andere aufgerufen, die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente zwecks Anwendung des Standards in Europa zu unterstützen.

 

11. November 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die Merkblätter Nr. 1 bis 17 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 18 eingestellt:

Aufzählung In Merkblatt Nr. 18 (10. November 2009) geht es um Abschnitt 22 des IFRS für KMU, der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital gewidmet ist. Laden Sie sich Bulletin Nr. 18 herunter (in spanischer Sprache, 197 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

10. November 2009: Internetsendung des IASB zu IFRS 9
Am 12. November 2009 bietet der Stab des IASB eine live im Internet ausgestrahlte Präsentation zum demnächst erwarteten Standard IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung an. Im Anschluss an die Präsentationen wird für registrierte Teilnehmer die Möglichkeit bestehen, Fragen zu stellen. Die Teilnahme ist kostenfrei, Sie müssen sich aber anmelden. Die Details der Internetsendung:
Aufzählung Thema der Internetsendung: IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung
Aufzählung Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 12. November 2009, um 12 und erneut um 15 Uhr deutscher Zeit
Aufzählung Referenten: Mitarbeiter des IASB
Aufzählung Weiterführende Informationen und Anmeldung (Internetseite des IASB)
Aufzählung Projektseite auf IAS PLUS: Projekt zu Klassifizierung und Bewertung

 

10. November 2009: SEC-Vorsitzende nimmt Stellung zur von IASB und FASB angestrebten Konvergenz
In unserer Nachricht vom 6. November 2009 berichteten wir, dass der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) eine gemeinsame Erklärung herausgegeben haben, in welcher sie ihren Willen bekräftigen, Verbesserungen an den IFRS und den US-GAAP vorzunehmen und sie zu vereinheitlichen. Die Boards hatten ferner ihrer Übereinkunft Ausdruck verliehen, ihre Anstrengungen zu erhöhen, um die wesentlichen gemeinsamen Projekte, die in ihrer Absichtserklärung von 2006 und in aktualisierter Form 2008 beschrieben wurden, abzuschließen. Die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde Mary L. Schapiro tätigte dazu die nachfolgende Aussage, in der sie die erneute Verpflichtung zur Konvergenz unterstützte (in englischer Sprache):
Ich fühle mich durch die Verpflichtung von IASB und FASB, mehr Transparenz beim Standardsetzungsprozess herzustellen und ihre Konvergenzbemühungen zu verstärken, in großen Maße ermutigt. Ich glaube, dass diese Maßnahmen dazu führen werden, dass Anlegern bessere Finanzinformationen zur Verfügung gestellt werden.

 

10. November 2009: Zehn Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, vor dem Hintergrund der jüngst erfolgten Übernahmen von Änderungen an den IFRS für die Anwendung in Europa aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 9. November 2009 herunter (in englischer Sprache, 133 KB). Derzeit wurden die folgenden zehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

Aufzählung IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)

Interpretationen

Aufzählung IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
Aufzählung IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

Aufzählung IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
Aufzählung IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate
Aufzählung Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben
Aufzählung IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern
Aufzählung IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen
Aufzählung IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten
Aufzählung IFRS 9 Finanzinstrumente [noch nicht vom IASB veröffentlicht, EFRAG hat aber bereits das Verfahren zur Übernahmeempfehlung eingeleitet]

Den aktuellen Übernahmestatus von EFRAG können Sie stets hier abrufen.

 

10. November 2009: Fortschrittsbericht der Finanzminister der G-20

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 sind am 7. November 2009 in St. Andrews in Schottland zusammengekommen, um die Fortschritte einzuschätzen, die bei der Erreichung der Zusagen erzielt wurden, die die Führer der G-20-Nationen während ihrer Gipfeltreffen der letzten zwölf Monate in London, Washington und Pittsburgh gemacht haben. Nach der Sitzung veröffentlichten die Finanzminister folgende Dokumente in englischer Sprache:

Aufzählung Fortschrittsbericht (223 KB)
Aufzählung Kommuniqué (30 KB)

Nachfolgend finden Sie einen von uns übersetzten Auszug aus dem Fortschrittsbericht, der sich den Fortschritten in Bezug auf Rechnungslegungsstandards widmet.

Nr.ZusageFortschritt und weitere Schritte
RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS
83 Wir sind übereingekommen, dass die Standardsetzer die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten auf Grundlage ihrer Liquidität und der Halteabsichten der Anleger verbessern und das Rahmenkonzept der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bekräftigen sollen. Mit heutigem Stand hat der International Accounting Standards Board (IASB) im Mai einen Entwurf (einen vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard ) zur Zeitwertbewertung veröffentlicht, in den die Leitlinien des Stabs, die im April vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht worden sind, direkt aufgenommen wurden, um inaktive Märkte besser identifizieren zu können und feststellen zu können, ob Transaktionen zu regulären Bedingungen stattfanden. Die Kommentierungsfrist endete Ende September; ein endgültiger Standard wird 2010 erwartet. Im Juni hat der IASB außerdem ein Diskussionsdokument zu den Auswirkungen von Zeitwertgewinnen, die aus dem Rückgang des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens entstehen, veröffentlicht; die Kommentierungsfrist endete Anfang September. Auf Grundlage der Prüfung der Stellungnahmen wird der IASB entscheiden, wie dieser Sachverhalt in seinem Standard oder seinen Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert adressiert werden soll. S. hierzu auch Punkt 85.
84 Die Standardsetzer sollten Maßnahmen ergreifen, um die Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente bis Ende 2009 zu reduzieren.Der IASB beabsichtigt, den Ruf der G-20-Führer nach reduzierter Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente dadurch zu befriedigen, dass drei neue Standards auf Grundlage von Entwürfen, die 2009 herausgegeben werden, entwickelt werden. Ein Entwurf wurde im Juli 2009 herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, die Anzahl der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Schulden auf zwei zu reduzieren (beizulegender Zeitwert und fortgeführte Anschaffungskosten). Eine Reihe von Änderungen sind in den letzten Boardsitzungen an dem Ansatz vorgenommen worden, der in dem Entwurf vom Juli zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten dargestellt worden war. Der endgültige Standard wird vermutlich im November vom IASB herausgegeben und wird für die Verwendung in den Abschlüssen 2009 zur Verfügung stehen. Vorschläge zu den verbleibenden Bestandteilen von IAS 39 – die einen Ansatz über erwartete Verluste für die Risikovorsorge (s. Punkt 85) und Sicherungsbilanzierung betreffen – werden bis Ende 2009 herausgegeben.

Der FASB hält weiter an seinem Ziel fest, einen Entwurf in der ersten Jahreshälfte 2010 herauszugeben, der ein einziges, umfassendes Modell für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten umfasst. Der FASB hat einen vorläufigen Ansatz veröffentlicht, um seine Anwender zu informieren und ihre Meinungen einzuholen. Anders als der IASB bewegt sich der FASB vorläufig auf ein Modell zu, das die Zeitwertbewertung für alle Finanzinstrumente vorsieht und das Bilanzkategorien für (i) Finanzinstrumente, für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im Nettoeinkommen erfasst werden, und (ii) Finanzinstrumente, für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im 'sonstigen Gesamtergebnis' erfasst werden, beinhaltet. Zu Risikovorsorge s. Punkt 85.

85 Die Standardsetzer sollten bis Ende 2009 Maßnahmen ergreifen, um den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen dadurch zu stärken, dass eine größere Bandbreite von Kreditinformationen berücksichtigt wird.

S. auch Punkt 52.

Der IASB beabsichtigt in der ersten Novemberhälfte 2009, einen Entwurf zwecks öffentlicher Stellungnahme zu veröffentlichen, der sich der Risikovorsorge für erwartete Verluste widmet. Die Kommentierungsfrist wird 8 Monate betragen. Der IASB hat erste Vorschläge im Juni auf seiner Internetseite veröffentlicht, um Meinungen zu der Umsetzbarkeit dieses Ansatzes über erwartete Verluste einzuholen.

Auf seiner Sitzung am 21. Oktober hat der FASB vorläufig entschieden, sich auf einen Kreditwertminderungsansatz zu konzentrieren, mit dem vorgeschrieben würde, zum Ende einer jeden Periode einen Wertminderungsverlust zu berechnen, der auf Grundlage des Barwerts der gegenwärtigen Schätzung der Unternehmensführung hinsichtlich der Kapitalströme, die nicht eintreten werden, bestimmt wird. Der FASB beabsichtigt, in der ersten Jahreshälfte 2010 einen Entwurf zu veröffentlichen.

Der IASB beabsichtigt, seine Erörterungen mit dem FASB fortzusetzen, um in diesem Bereich eine Harmonisierung zu erzielen, und wird einen neuen gemeinsamen Expertenrat von IASB und FASB einrichten, um den Boards dabei zu helfen, eine Reihe von praktischen Fragen zu lösen, die mit ihren jeweiligen Ansätzen zur Wertminderung (und der Risikovorsorge) zusammenhängen.
86 Die Standardsetzer sollten Maßnahmen ergreifen, um die Rechnungslegungsstandards für Risikovorsorge, bilanzunwirksame Risiken und Bewertungsunsicherheit bis Ende 2009 zu verbessern. Der IASB arbeitet daran, die Bilanzierungs- und Angabestandards für bilanzunwirksame Zweckgesellschaften zu verbessern. Der IASB beabsichtigt, den Konsolidierungsstandard bis Ende 2009 und den Ausbuchungsstandard bis zur zweiten Jahreshälfte 2010 abzuschließen.

Im Juni 2009 hat der FASB seine endgültigen Standards Financial Accounting Statements Nr. 166, Bilanzierung der Übertragung von Finanziellen Vermögenswerten, und Nr. 167, Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R), herausgegeben, die die Art und Weise ändern, wie Unternehmen Verbriefungen und Zweckgesellschaften bilanzieren. Die neuen Standards werden ab 2010 Auswirkungen auf die Bilanzen von Finanzinstituten haben.

Der IASB erwägt weiterhin einen möglichen Ansatz, mit dem bedeutende Bewertungsunsicherheit durch die Klarstellung der bestehenden Leitlinien zu Bewertungsanpassungen im Rahmen seines Plans zum Abschluss seines Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert adressiert werden kann.

Zur Risikovorsorge s. Punkt 87.

87 Die Standardsetzer sollten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Aufsichten bis Ende 2009 Maßnahmen ergreifen, um international Klarheit und Einheitlichkeit in der Anwendung von Bewertungs- und Risikovorsorgestandards zu erzielen. Der IASB hat im Mai 2009 einen Entwurf (einen vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard) zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht, der in großen Teilen die Leitlinien des Stabs beinhaltet, die im April vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht worden sind, um inaktive Märkte besser identifizieren zu können und feststellen zu können, ob Transaktionen zu regulären Bedingungen erfolgen.

Im Juli 2009 hat der Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht dem IASB allgemeine Prinzipien für die Ersetzung von IAS 39 vorgeschlagen.

88 Wir rufen unsere internationalen Bilanzierungsgremien auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards im Rahmen ihres unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu erreichen und ihr Konvergenzprojekt bis Juni 2011 abzuschließen.Der IASB und der FASB haben im Oktober eine gemeinsame Sitzung abgehalten, auf der die Boards vorläufig Kernprinzipien für die Harmonisierung ihrer Bilanzierungsansätze für Finanzinstrumente vereinbart haben. IASB und FASB haben vereinbart, ab Januar 2010 monatlich zusammenzukommen, um das Ziel zu erreichen, IFRS und US-GAAP bis Juni 2011 in höchstmöglichem Maß zu harmonisieren.

Darüber hinaus bestehen in fast allen FSB-Rechtskreisen Programme, mit denen die dortigen Rechnungslegungsstandards mit den Standards des International Accounting Standards Board bis 2012 ersetzt oder konvergiert werden sollen.

89 Die Satzung des IASB sollte stärker die Einbindung verschiedener Interessengruppen betonen.Der IASB arbeitet mit Aufsichtsbehörden in verschiedenen Schlüsselbereich zusammen, auch in den Bereichen Risikovorsorge und Bewertung, und hat eine Reihe von Sitzungen mit dem Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zu diesen Themen abgehalten. Darüber hinaus hat der IASB mit Unterstützung des FSB am 27. August 2009 eine Sitzung mit führenden Kräften und Fachexperten von Aufsichtsbehörden, Marktregulierern und ihren internationalen Organisationen abgehalten, um Fragen der Berichterstattung durch Finanzinstitute zu erörtern. Dieser Sitzung wohnten führende Vertreter einer Reihe von Wachstumsmärkten bei, die FSB-Mitglieder sind. Der IASB beabsichtigt, die nächste ausführliche Dialogsitzung im ersten Quartal 2010 abzuhalten, und die FSB-Verwaltung wird dabei helfen, diese Sitzung zustande zu bringen.
90 Regulierer und Standardsetzer sollten die geforderten Angaben in Bezug auf komplexe Finanzprodukte verbessern, die von Unternehmen an die Marktteilnehmer geliefert werden. (Bis Ende 2009). Nationale Behörden haben Schritte ergriffen (und tun dies weiterhin), Unternehmen zu ermutigen, wo es sachgerecht ist, Angaben zu leisten, die mit der internationaler "best practice" der Senior Supervisors Group und des FSB im Einklang stehen. Die Unternehmen verbessern weiterhin ihre Angaben zu Risikovorsorge in ihren veröffentlichten Jahresabschlüssen.

 

10. November 2009: Wir ermutigen die EU hinsichtlich der Übernahme von IFRS 9
In einem Brief an die Europäische Kommission (in englischer Sprache, 64 KB) hat Deloitte Touche Tohmatsu die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten für die Anwendung in Europa empfohlen. Wir hatten schon früher eine ähnliche Empfehlung gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ausgesprochen und deren Entwurf einer Übernahmeempfehlung gegenüber der Kommission unterstützt (siehe unsere Nachricht vom 8. November 2009).

 

9. November 2009: Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Sprache

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass Deloitte Deutschland Übersetzungen des monatlich erscheinenden Newsletters erstellt, der von unseren britischen Kollegen herausgegeben wird und sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Bisher stehen Ihnen folgende Ausgaben zur Verfügung:

Aufzählung Current Exit Price ist vom Tisch (Juli 2009, 339 KB)
Aufzählung Treffen der Arbeitsgruppe (August 2009, 361 KB)
Aufzählung Antrag auf Scheidung? (September 2009, 404 KB)
Aufzählung Das neue Bilanzierungsmodell nimmt Gestalt an (November 2009, 357 KB)

Wir haben permanente Verknüpfungen auf alle bisher erschienenen Newsletter auf unserer IAS PLUS-Projektseite zu Versicherungen für Sie eingerichtet.

 

9. November 2009: Konferenz zu internationalen Entwicklungen in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Europäische Kommission veranstaltet am 8. Februar 2010 eine eintägige Konferenz zu internationalen Entwicklungen in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Konferenz richtet sich an nationale und internationale Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden und Unternehmen. Ein Diskussionsforum befasst sich insbesondere mit nationalen Erfahrungen bei der Einführung von International Financial Reporting Standards (IFRS). Eine weitere Diskussionsrunde befasst sich mit dem Fortschritt in Bezug auf die Übernahme der IFRS. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der EU-Kommission.

 

9. November 2009: EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zu IAS 32
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu den Änderungen an IAS 32 im Hinblick auf die Klassifizierung von Bezugsrechten abgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt. EFRAG empfiehlt eine Übernahme für die Anwendung in der EU. In der entsprechenden Presserklärung von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die Auswirkungsanalyse und das Empfehlungsschreiben.

 

8. November 2009: Übergang auf den IFRS für KMU in Irland
Seit 2005 müssen börsennotierte Konzerne in Irland ihre Konzernabschlüsse unter Verwendung der IFRS erstellen. Fast alle anderen Konzerne besitzen ein Wahlrecht. Sie können die IFRS verwenden, die irischen Rechnungslegungsprinzipien, die vom UK Accounting Standards Board (ASB) entwickelt werden, sowie – sofern sie klein sind – als weitere Option den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE). Ab 2012 erwartet man jedoch eine Veränderung dieser Wahlrechte. Die irischen Rechnungslegungsgrundsätze werden danach durch den IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen ersetzt. Unsere irischen Kollegen haben die Veröffentlichung Wählen Sie Ihre Rechnungslegungsgrundsätze: für die vorgeschlagene Abschaffung der irischen Rechnungslegungsgrundsätze planen herausgegeben (in englischer Sprache, 4.132 KB), in welcher der Plan des ASB erläutert wird. In der Publikation werden die Wahlrechte untersucht, die von der Änderung am wesentlichsten betroffenen Bereiche auf den Gebieten der Bilanzierung und der Steuern erläutert sowie Leitlinien zur Planung der Änderungen gegeben.
Die unmittelbar von diesen Plänen betroffenen Unternehmen beinhalten:
Aufzählung börsennotierte Unternehmen, die die IFRS nicht auch in ihrem Einzelabschluss übernommen haben
Aufzählung Tochterunternehmen börsennotierter Konzerte, die die IFRS nicht durchgängig im Konzern übernommen haben
Aufzählung alle Unternehmen mit beschränkter Haftung, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind
Aufzählung alle nicht börsennotierten Konzerne und Unternehmen

Dort, wo Konzernabschlüsse unter Anwendung der IFRS aufgestellt werden, sieht das Unternehmensrecht ein Wahlrecht für den Einzelabschluss eines Unternehmens vor, irische Rechnungslegungsgrundsätze oder die IFRS zu verwenden. Untersuchungen von Deloitte zeigen, dass viele börsennotierte Unternehmen immer noch die irischen Rechnungslegungsgrundsätze im Einzelabschluss des Mutterunternehmens nutzen und somit die irischen Rechnungslegungsgrundsätze für ihre irischen Tochterunternehmen verwenden. Viele Andere nutzen die IFRS im Einzelabschluss des Mutterunternehmens, verwenden aber die irischen Rechnungslegungsgrundsätze weiter für Tochterunternehmen.

 

8. November 2009: Wir unterstützen die Übernahme von IFRS 9 in Europa
Die europäischen Mitgliedsfirmen von Deloitte Touche Tohmatsu haben an ein Schreiben an die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) übermittelt, in welchem sie ihre Unterstützung für EFRAGs vorläufigen Beschluss, die Übernahme der neuen IASB-Prinzipien für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, die der IASB in Kürze als IFRS 9 Finanzinstrumente freigeben wird, für eine Anwendung in der Europäischen Union zu empfehlen, zum Ausdruck bringen. EFRAGs vorläufige Sichtweise und das Schreiben von Deloitte an EFRAG basieren auf dem nahezu endgültigen Entwurf von IFRS 9, der bereits auf der Internetseite des IASB eingestellt wurde. Unser Schreiben an EFRAG können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 37 KB). Hier ist ein Ausschnitt:
Wir unterstützen die Übernahme von IFRS 9 für eine Anwendung in der Europäischen Union und glauben, dass eine Übernahme des IFRS im europäischen Interesse ist. Wir sind der Ansicht, dass es für Europa wichtig ist, IFRS 9 zu übernehmen, um eine klare und eindeutige Botschaft der Unterstützung für ein gemischtes Bewertungsmodell für Finanzinstrumente zu senden, das auf dem Geschäftsmodell basiert, welches in einem Unternehmen zur Anwendung kommt.

Wir nehmen befriedigt zur Kenntnis, dass der IASB alle Schritte im Rahmen seines Standardsetzungsprozesses bei der Entwicklung dieses IFRS ordnungsgemäß ausgeführt hat. Vor nehmen wir zur Kenntnis und loben den IASB für das Ausmaß an Einbindung der Adressaten, die der IASB zwecks Abschlusses seiner Arbeiten unternommen hat, einschließlich regelmäßiger Sitzungen mit europäischen Institutionen und Aufsichtsbehörden, dem Rat für Wirtschaft und Währung (Economic and Monetary Council, ECOFIN), dem Ausschuss für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten (Economic and Monetary Affairs Committee, ECON) des Europäischen Parlaments sowie der Aufrechterhaltung eines engen Kontakts mit EFRAG und Stabsmitarbeitern der Europäischen Kommission.

 

7. November 2009: Tagesordnung für die Novembersitzung 2009 des IASB
Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung in seinen Sitzungsräumen in London von Dienstag bis Freitag, 17. bis 20. November 2009 abhalten. Die Sitzung ist öffentlich und wird live im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder.

Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung
17.-20. November 2009, London

Dienstag, 17. November 2009

Aufzählung Leistungen an Arbeitnehmer
Aufzählung Ertragsteuern
Aufzählung Leasingverhältnisse
Aufzählung Versicherungsverträge

Mittwoch, 18. November 2009 – gemeinsame Sitzung mit dem FASB

Aufzählung Aufgegebene Geschäftsbereiche – Änderungen an IFRS 5
Aufzählung Versicherungsverträge
Aufzählung Leasingverhältnisse
Aufzählung Erlöserfassung
Aufzählung Emissionshandelsschemata

Donnerstag, 19. November 2009

Aufzählung Schulden – Änderungen an IAS 37
Aufzählung Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Aufzählung Erlöserfassung
Aufzählung SAC: Aktueller Stand (vorläufig)

Freitag, 20. November 2009

Aufzählung Vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS
Aufzählung IFRIC: Aktueller Stand
Aufzählung Ratifizierung von IFRIC D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente
Aufzählung Restanten (sofern erforderlich)

 

7. November 2009: Öffentliche Diskussion vom 10. November 2009 – Präsentationen
Der erste Teil der Präsentationen für die Öffentlichen Diskussion am 10. November 2009 steht auf der Internetseite des DRSC zum Download bereit. Die noch fehlenden Unterlagen folgen.

 

7. November 2009: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im November 2009
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag und Freitag, den 5. und 6. November 2009 in den Geschäftsräumen zu einer Sitzung zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, finden sie hier. Unter anderem erzielte IFRIC Einvernehmen über eine endgültige Interpretation auf Grundlage des Interpretationsentwurfs D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente und forderte den IASB auf, die Interpretation auf dessen Sitzung im November 2009 zu verabschieden.

 

6. November 2009: Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Sprache
Die neueste Ausgabe des monatlich erscheinenden Newsletters, der von unseren britischen Kollegen herausgegeben wird und sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet, steht Ihnen nun auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Ausgabe trägt den Titel Das neue Bilanzierungsmodell nimmt Gestalt an und steht Ihnen hier zur Verfügung (357 KB).

 

6. November 2009: Aufzeichnung des IASB-Webcasts zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderungen bei Finanzinstrumenten
Am 5. November 2009 hielt der Stab des IASB per Webcast eine Präsentation zum am selben Tag veröffentlichten Entwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung bei Finanzinstrumenten ab. Die Aufzeichnung des Webcasts steht jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

 

6. November 2009: Mitschnitt der 137. DSR-Sitzung
Das DRSC gibt bekannt, dass die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 137. DSR-Sitzung jetzt archiviert sind und von der Internetseite des DRSC abgerufen werden können.

 

6. November 2009: EFRAG-Übernahmeempfehlungsentwurf zu IFRS 9 - Klarstellung
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte am 2. November 2009 um Stellungnahmen in Bezug auf den EFRAG-Übernahmeempfehlungsentwurf zu IFRS 9 Finanzinstrumente gebeten. In der Einladung zu Stellungnahme hatte EFRAG darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Übernahmeempfehlung auf der vorläufigen Abstimmungsvorlage von IFRS 9 basiere. Inzwischen hat der IASB den beinahe endgültigen Entwurf von IFRS 9 in dem nur für Abonnenten zugänglichen Bereich seiner Internetseite zur Verfügung gestellt. EFRAG hat die Texte der vorläufigen Abstimmungsvorlage und des beinahe endgültigen Entwurfs verglichen und weist darauf hin, dass die vom IASB vorgenommenen Änderungen keine Revidierung der Analyse und der Schlussfolgerungen im Übernahmeempfehlungsentwurf von EFRAG erfordern. Die Frist für die Stellungnahme zum EFRAG-Entwurf endet weiterhin am 13. November 2009.

 

6. November 2009: IASB-Entwurf zu Wertminderungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte - Beispiele
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat gestern einen Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht (weitere Informationen). Die praktischen Auswirkungen der Vorschläge des IASB, die ein Modell der erwarteten Verluste und nicht mehr wie bisher ein Modell der eingetretenen Verluste vorsehen, werden durch Beispiele erläutert, die der Stab des IASB erarbeitet hat und die nur auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die öffentliche Diskussion des DRSC am kommenden Dienstag (10. November 2009 im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, 11.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr), auf der die Vorschläge des Entwurfs durch IASB-Mitglied Stephen Cooper und IASB-Stabmitglied Martin Friedhoff erläutert werden. Bei der Veranstaltung sind noch Plätze frei; Teilnahmeanfragen können noch bis Montagmittag an bahrmann@drsc.de gerichtet werden.

 

6. November 2009: Deloitte hielt Internetsendung zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 ab
Am 5. November 2009 hielt Deloitte eine live ausgestrahlte Internetsendung mit der Gruppe der 100 Finanzdirektoren im Vereinigten Königreich (The Hundred Group of Finance Directors in the UK) und dem IASB zur Zukunft der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS ab. Der IASB befindet sich am Anfang eines Projekts, diesen Aspekt von IAS 39 zu überarbeiten. Die Gruppe der 100 Finanzdirektoren ist der Ansicht, dass Eingaben zu diesem Zeitpunkt zu den richtigen Prinzipien vor Herausgabe eines überarbeiteten Modells mit der Bitte um Stellungnahme von entscheidender Bedeutung sind. Es ist ferner entscheidend, dass Eingaben von allen weltweit tätigen Marktteilnehmern eingeholt werden, nicht nur von Finanzinstitutionen, die während der Finanzmarktkrise im Fokus von Aufsichtsbehörden, Standardsetzern und Politikern standen. Auf Seiten der Gruppe der 100 haben Cadbury, Centrica, International Power, Rio Tinto, Severn Trent und Tomkins Fragen gestellt. Von Seiten des IASB haben die Boardmitglieder John Smith und Stephen Cooper auf die Fragen geantwortet. Sue Lloyd, die die Aktivitäten des IASB zur Einholung von Meinungen leitet und das Projektteam anführt, nahm ebenfalls teil. Gastgeber der Internetsendung waren Veronica Poole, die Leiterin des Global IFRS Office von Deloitte in London, und Andrew Spooner, Leiter für Fragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten von Deloitte weltweit. Eine Aufzeichnung der Internetsendung steht Ihnen hier zur Verfügung (in englischer Sprache). Falls Sie dazu aufgefordert werden, geben Sie als ID die Kennung "63023" sowie als Passwort "91918367" an.

 

6. November 2009: Vergleich des IFRS für KMU mit niederländischen Rechnungslegungsgrundsätzen 2009
Das holländische IFRS Centre of Excellence von Deloitte hat die erste Ausgabe von IFRS für KMU und SMEs und niederländische Rechnungslegungsgrundsätze: Aufzeigung der wesentlichen Unterschiede veröffentlicht. In dieser 16-seitigen Broschüre werden die Kernunterschiede zwischen dem IFRS für KMU und den niederländischen Rechnungslegungsgrundsätzen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, dargestellt. Sie enthält auch allgemeine Informationen zum IFRS für KMU und die Anwendbarkeit des IFRS für KMU durch in den Niederlanden domizilierte Unternehmen. Die können die Veröffentlichung hier herunterladen (in englischer Sprache, 578 KB).

 

6. November 2009: IASB und FASB bekräftigen ihren Willen zur Vereinheitlichung

Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) haben eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, in welcher sie ihren Willen bekräftigen, Verbesserungen an den IFRS und den US-GAAP vorzunehmen und sie zu vereinheitlichen. Die Boards haben ferner ihrer Übereinkunft Ausdruck verliehen, ihre Anstrengungen zu erhöhen, um die wesentlichen gemeinsamen Projekte, die in ihrer Absichtserklärung von 2006 und in aktualisierter Form 2008 beschrieben wurden, abzuschließen. Im Interesse eines zeitnahen und dauerhaften Fortschritts haben sich die zwei Boards verpflichtet, monatlich gemeinsame Sitzungen abzuhalten und die Transparenz und Rechenschaft aufrechtzuerhalten, indem sie vierteljährlich über den aktuellen Stand ihres Fortschritts bei den Konvergenzprojekten berichten. Die Aufsichtsgremien beider Boards gaben ebenfalls eine Erklärung heraus, in der sie ihre Unterstützung für die Konvergenzbemühungen beider Boards ausdrückten. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Gemeinsame Erklärung von IASB und FASB (75 KB)
Aufzählung Erklärung der IASCF und FAF-Treuhänder (9 KB)
Aufzählung Presseerklärung des IASB (107 KB)

 

5. November 2009: IASB veröffentlicht Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht. Die Vorschläge bilden den zweiten Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung durch einen neuen Standard, der IFRS 9 Finanzinstrumente heißen soll. Vorschläge zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten waren bereits im Juli veröffentlicht worden, und ein endgültiger Standard wird in Kürze erwartet. Vorschläge zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden noch entwickelt. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur jetzigen Vorgehensweise sind die folgenden:

Aufzählung Bestehendes Modell der eingetretenen Verluste: Derzeit wird nach IAS 39 die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten nach einem Modell der eingetretenen Verluste angesetzt. In einem Modell der eingetretenen Verluste wird angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, solange es keinen Beleg für das Gegenteil in Form eines bestimmten Ereignisses gibt ("Verlustereignis" oder "auslösendes Ereignis"). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der wertgeminderte Kredit (oder das Portfolio von Krediten) auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben.
Aufzählung Vom IASB vorgeschlagenes Modell der erwarteten Verluste: Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein Modell der erwarteten Verluste. Nach dem Modell werden erwartete Verluste über die Laufzeit des Kredits oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, angesetzt und nicht erst, wenn ein Verlustereignis identifiziert worden ist. Das Modell der erwarteten Verluste vermeidet, was von vielen als Bilanzierungsungleichgewicht nach dem derzeitigen Modell der eingetretenen Verluste angesehen wird – eine Anfangsbelastung der Zinserträge (die einen Betrag enthalten, der die erwarteten Verluste des Kreditgebers abdecken soll), obwohl der Wertminderungsverlust erst angesetzt wird, nachdem das Verlustereignis eingetreten ist. Unterstützer des Modells der erwarteten Verluste sind auch der Meinung, dass dieses die Kreditvergabeentscheidung besser widerspiegelt. Nach dem vom IASB vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste würde eine Risikovorsorge gegen Kreditverluste über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts auf Grundlage der erwarteten Kapitalströme aus dem Instrument (einschließlich erwarteter Kreditverluste) und nicht auf Grundlage von Marktwerten aufgebaut. Umfangreiche Angabevorschriften würden den Anlegern helfen, zu verstehen, welche Verlustschätzungen ein Unternehmen für notwendig hält.

In der Presserklärung des IASB heißt es zu den neuen Vorschlägen:

Der IASB ist sich der bedeutenden praktischen Herausforderungen bewusst, die der Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste mit sich bringt. Aus diesem Grund wird ein Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) aus Experten im Bereich Kreditrisikomanagement eingerichtet, der den Board beraten wird. Eine achtmonatige Kommentierungsfrist wird gewährt, damit ausreichend Zeit für die Unternehmen bleibt, die Auswirkungen einer solchen Änderung auf ihre Organisation zu bedenken.

Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 30. Juni 2010. Weitere Dokumente in englischer Sprache:

Aufzählung der Entwurf ED/2009/12 (285 KB)
Aufzählung die Grundlage für Schlussfolgerungen (200 KB)
Aufzählung die Presseerklärung des IASB (97 KB)
Aufzählung ein Snapshot des IASB-Stabs mit einer kurzen Erläuterung des Entwurfs (190 KB)

 

5. November 2009: Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses
Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 11. bis 13. November 2009 in Brüssel stattfinden. Die Sitzung steht Beobachtern offen, die sich über eine Verknüpfung in der Presseerklärung von EFRAG anmelden können. Die Agenda der Sitzung ist hier zugänglich.

 

5. November 2009: Webcast von Deloitte Kanada zu den IFRS

Der 1. Januar 2010 wird das Datum des Übergangs auf IFRS für viele öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada sein – damit einher geht die Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz und der Beginn der doppelten Berichterstattung. Darüber hinaus wird es einige vorzeitige Anwender in Kanada geben, die ihre ersten IFRS-Abschlüsse 2010 einreichen. Deloitte Kanada wird deshalb einen Webcast zur Einführung der IFRS anbieten. Hier sind die näheren Informationen:

Aufzählung Thema des Webcasts: Neuester Stand der IFRS-Fachfragen – Eine Zeitenwende. Folgende Themen werden unter anderem abgedeckt:
Aufzählung Aktueller Stand kanadischer Rechnungslegungsgrundsätze: Kritische Fragestellungen, die Auswirkungen auf 2009 haben
Aufzählung Der Blick zurück: Eine Zusammenfassung der jüngsten Änderungen an den IFRS
Aufzählung Der Blick nach vorn: Unsere IFRS-Vorhersagen für das Neue Jahr
Aufzählung Jüngste regulatorische Entwicklungen in Bezug auf die IFRS
Aufzählung Countdown für den 1. Januar 2010: Eine letzte Durchsicht Ihrer Eröffnungsbilanzcheckliste
Aufzählung Datum und Zeitpunkt: Dienstag, 1. Dezember 2009, 14:00h Torontoer Zeit (EST), Dauer 90 Minuten
Aufzählung Vortragende: Don Newell, Nationaler Leiter IFRS-Dienstleistungen; Clair Grindley, Partnerin für nationale IFRS-Dienstleistungen; Kerry Danyluk, GIOS-Partner und Anshu Grover, Senior Manager des globalen Centre of Excellence
Aufzählung Weitere Informationen und Anmeldung

 

5. November 2009: Tschechische Version von IFRSs in Your Pocket 2009
Unsere tschechischen Kollegen haben IFRS do kapsy 2009 herausgegeben (die tschechische Übersetzung von IFRSs in Your Pocket 2009, 849 KB). Diese 134 Seiten umfassende Publikation bietet eine gesonderte Einleitung von Martin Tesar, dem IFRS-Partner unserer tschechischen Schwesterfirma, einen Vergleich der Hauptunterschiede zwischen den IFRS und tschechischen Rechnungslegungsgrundsätzen sowie alle Informationen, die auch in der englischsprachigen Ausgabe enthalten sind.

 

4. November 2009: IASB ändert IAS 24 zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Der IASB hat IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen geändert, um eine Teilausnahme von den Angabepflichten für regierungsverbundene Unternehmen zur Verfügung zu stellen und die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person zu verdeutlichen. Der Board hat den grundlegenden Ansatz in der Vorgängerversion von IAS 24 in Bezug auf nahe stehende Unternehmen und Personen nicht geändert, nach dem von Unternehmen gefordert ist, Informationen über Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen zur Verfügung zu stellen. Die Änderungen stellen eine Reaktion auf Bedenken dar, dass die früheren Angabevorschriften und die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person zu komplex und in der Praxis schwer anzuwenden seien, insbesondere in Umfeldern, in denen staatliche Kontrolle vorherrschend ist. Der überarbeitete Standard soll diesen Bedenken wie folgt gerecht werden:

Aufzählung Regierungen nahe stehenden Unternehmen wird eine Teilausnahme gewährt. Bis dato mussten Unternehmen, die staatlich kontrolliert oder bedeutend beeinflusst sind, Informationen zu allen Geschäftsvorfällen mit Unternehmen, die vom gleichen Staat kontrolliert oder bedeutend beeinflusst werden, offenlegen. Nach dem überarbeiteten Standard sind weiterhin Angaben erforderlich, die für Adressaten von Abschlüssen wichtig sind. Informationen jedoch, die nur mit hohem Kostenaufwand zur Verfügung gestellt werden können oder von wenig Wert für die Adressaten sind, sind von nun an ausgenommen. Dies wird dadurch erreicht, dass nur Angaben zu solchen Geschäftsvorfällen gefordert sind, die einzeln oder zusammen genommen von Bedeutung sind.
Aufzählung Es gibt eine überarbeitete Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person.

Mit dem überarbeiteten Standard wird auch klargestellt, dass eine Angabe zu jeder Verpflichtung eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person, etwas Bestimmtes zu tun, wenn ein bestimmtes Ereignis in der Zukunft eintritt oder nicht eintritt, erforderlich ist; dies gilt auch für schwebende Verträge (angesetzt oder nicht angesetzt). Der überarbeitete Standard tritt für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (104 KB).

 

4. November 2009: "Den Bedenken Rechnung getragen"
Prof. Dr. Andreas Barckow, Leiter des IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Deutschland und Mitglied im Deutschen Standardisierungsrat, äußert sich in der heutigen Ausgabe der Börsen-Zeitung zur endgültigen Fassung des in erster Phase überarbeiteten Standards IAS 39. Der IASB habe dabei auch den Bedenken von deutscher Seite Rechnung getragen, sagt Barckow. Die Klassifizierungskriterien für Finanzinstrumente seien nun auf das jeweilige Geschäftsmodell eines Unternehmens ausgerichtet worden. Knackpunkt sei jedoch, dass der IASB wohl ein anderes Verständnis der Definition des Geschäftsmodells habe - deshalb herrsche noch viel Verwirrung im Markt. Mit freundlicher Genehmigung der Börsen-Zeitung stellen wir Ihnen den Beitrag "Den Bedenken Rechnung getragen" auf IAS PLUS.de zur Verfügung.

 

4. November 2009: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
Am 6. November 2009 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Auf der Tagesordnung stehen die Änderungen des IASB an IAS 32 (Klassifizierung von Bezugsrechten). Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

 

4. November 2009: Zusammenfassung der Sitzung des PRC am 19. Oktober
Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseiten einen Bericht von der zweiten Sitzung des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) am 19. Oktober dieses Jahres zur Verfügung (in englischer Sprache, 195 KB). Die Rolle des PRC besteht darin, das Programm von EFRAG im Hinblick auf proaktive Arbeiten, die in die Herausgabe von Diskussionspapieren, Positionspapieren und anderweitigen Veröffentlichungen münden, festzulegen. Der PRC stellt außerdem Leitlinien für die Zuordnung von Ressourcen von EFRAG und den nationalen Standardsetzern zu proaktiven Projekten zur Verfügung und überwacht den Fortschritt der betreffenden Arbeiten.

 

4. November 2009: Lista de verificación de la presentación y revelación 2009

Wir stellen Ihnen die neue Lista de verificación de la presentación y revelación 2009 sowohl als pdf- als auch als Word-Datei zur Verfügung (spanische Übersetzung der IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2009 von Deloitte). Die Checkliste ist so formatiert, dass sie ein Festhalten der Durchsicht eines Abschlusses ermöglicht, mit Platzhaltern zur von ja/nein/nicht anwendbar für jeden Ausweis- und Angabeposten.

Aufzählung IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2009 (Word-Version, spanisch) (gezippt, 383 KB)
Aufzählung IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2009 (pdf-Version, spanisch) (1.863 KB)

 

4. November 2009: Accounting Roundup – Ausgabe Oktober 2009

Wir haben die Oktoberausgabe 2009 von Accounting Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 357 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Erträge

Aufzählung FASB gibt Aktualisierungen an den Bilanzierungsstandards zur Erlösvereinbarungen mit mehreren zu liefernden Komponenten und zu Softwareertragsvereinnahmungen heraus

Schulden

Aufzählung FASB gibt Aktualisierung an den Bilanzierungsstandards hinsichtlich Ausleihvereinbarungen über eigene Anteile in Erwägung der Emission von wandelbaren Schuldtiteln oder anderen Finanzierungsmethoden heraus

Derivate

Aufzählung FASB gibt Entwurf einer Aktualisierung an den Bilanzierungsstandards zu einer Ausnahme vom Anwendungsbereich für eingebettete Kreditderivate heraus
Aufzählung IASB ändert IAS 32 zur Klarstellung der Bilanzierung von Bezugsrechten

Sonstige Rechnungslegungsthemen

Aufzählung IASCF veröffentlicht IFRS-Taxonomie für KMU zu öffentlicher Stellungnahme
Aufzählung AICPA veröffentlicht Arbeitsentwurf von Leitlinien für die Öl- und Gasbranche
Aufzählung GAO veröffentlicht Bericht zum Erleichterungsprogramm für Vermögenswerte unter Druck

SEC-Angelegenheiten

Aufzählung SEC schiebt die Vorschriften nach Abschnitt 404(b) für Unternehmen weiter auf, die am beschleunigten Einreichungsverfahren teilnehmen
Aufzählung SEC-Stab gibt Beobachtungen auf Grundlage der Prüfung von Abschlüssen mit interaktiven Daten heraus
Aufzählung SEC schlägt Änderungen an den Vorschriften vor, nach denen Stellvertreterdaten im Internet verfügbar sein müssen
Aufzählung SEC schlägt Regelung vor, mit denen die temporäre Einreichung von Informationen zu statistischen Pools möglich sein soll
Aufzählung SEC veröffentlicht Stabsbulletin zur Überarbeitung der Leitlinien zur Öl- und Gasproduktion
Aufzählung SEC-Abteilung Unternehmensfinanzierung gibt Auslegungen zur Befolgung und zu Angaben in der Öl- und Gasbranche heraus
Aufzählung SEC-Stab gibt Bulletin zu Vorschlägen von Anteilseigern heraus
Aufzählung SEC veröffentlicht endgültige Regelung zur Einführung des aktualisierten EDGAR-Einreichungshandbuchs

Sonstige Prüfungsthemen

Aufzählung ASB veröffentlicht verschiedene Verlautbarungen zu Prüfungsstandards

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

4. November 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die Merkblätter Nr. 1 bis 16 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 17 eingestellt:

Aufzählung In Merkblatt Nr. 17 (3. November 2009) geht es um Abschnitt 21 des IFRS für KMU, der Rückstellungen und Eventualposten gewidmet ist. Laden Sie sich Bulletin Nr. 17 herunter (in spanischer Sprache, 231 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

3. November 2009: IASB-Webcast zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderungen bei Finanzinstrumenten
Am 5. November 2009 bietet der Stab des IASB per Webcast eine Präsentation zum demnächst erwarteten Entwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung bei Finanzinstrumenten an. Im Anschluss an die Präsentation wird es die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen; Fragen können während der Sitzung eingereicht werden. Der Webcast ist für 11:00h Londoner Zeit angekündigt und soll etwa eine Stunde dauern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung des IASB.

 

3. November 2009: CESR findet Nichteinhaltung von IFRS-Angabepflichten

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat die Abschlüsse 2008 von 96 börsennotierten europäischen Banken und Versicherungen geprüft, darunter 22 Unternehmen aus dem FTSE Eurotop 100 Index, um zu prüfen, inwieweit die Angabevorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben eingehalten werden. CESR kam zu dem Ergebnis, dass " in manchen Bereichen ein bedeutender Anteil der europäischen Finanzinstitute die verpflichtenden Angaben in Bezug auf Finanzinstrumente nicht leistet". Beispiele der Nichteinhaltung beinhalten die Angabe der Bewertungsmethode und Angaben zu Beziehungen mit Zweckgesellschaften. Die Ergebnisse von CESR werden in einem Bericht vorgestellt, der den Titel Application of Disclosure Requirements Related to Financial Instruments in the 2008 Financial Statements trägt. In dem Bericht wird festgehalten, dass "CESR einen höheren Grad der Einhaltung verpflichtender Vorschriften erwartet hätte, insbesondere vor dem Hintergrund der Marktbedingungen, die in der zweiten Jahreshälfte 2008 und Anfang 2009 gegeben waren". Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Aufzählung Bericht von CESR über die Prüfung der Einhaltung der Angabepflichten (270 KB)
Aufzählung Presseerklärung von CESR (158 KB)

 

2. November 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Übernahmeempfehlungsentwurf zu IFRS 9
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente. Es handelt sich dabei um die erste Phase der Ersetzung von IAS 39, die sich der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten widmet. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung des IFRS vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme des IFRS in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Der EFRAG-Aufsichtsrat hat entschieden, dass der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) die Entwicklung der Übernahmeempfehlungen in Bezug auf den IFRS, der die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IAS 39 ersetzen soll, einem beschleunigten Konsultationsprozess unterziehen darf. Dies sei notwendig, um der europäischen Forderung gerecht werden zu können, dass dieser Standard für die Abschlüsse 2009 zur Verfügung soll. Stellungnahmen werden daher bis zum 13. November 2009 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung von EFRAG enthält eine Verknüpfung auf den Entwurf der Übernahmeempfehlung mit sich darauf beziehenden Fragen.

 

2. November 2009: RIC veröffentlicht Entwurf eines Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat den Entwurf eines RIC Anwendungshinweises IFRS (E/2009/02) Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise veröffentlicht. Er steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (213 KB). Stellungnahmen können bis zum 2. Dezember 2009 eingereicht werden.

 

2. November 2009: RIC veröffentlicht Anwendungshinweis zu REACH
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat einen Anwendungshinweis zur europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, REACH) herausgegeben. Anwendungshinweis IFRS (2009/01) Bilanzierung von Ausgaben zur Registrierung nach der EU-Chemikalienverordnung REACH steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (230 KB).

 

2. November 2009: IWP und KWT nehmen Stellung zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz
Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzes 2010 veröffentlicht. Mit dem Gesetzesentwurf ist unter anderem die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts von 400.000 EUR auf 700.000 EUR vorgesehen. In der Stellungnahme wird von dieser Anhebung abgeraten, da der Jahresabschluss auch für KMU ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Unternehmenssteuerung und Kontrolle sei und auch der Information wichtiger Bilanzadressaten, wie insbesondere Banken und sonstiger Kapitalgeber diene. Diese umfassende Informations- und Transparenzfunktion sei vor allem in Krisenzeiten unverzichtbar. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier (364 KB).

 

1. November 2009: SEC-Bulletin zur Bilanzierung in der Öl- und Gasbranche
Aus dem Büro des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) kommen aktualisierte Leitlinien, wie der Stab der Behörde die Bilanzierungsregeln interpretiert, die sich auf die Öl- und Gasbranche beziehen. Diese Aktualisierung steht mit der Veröffentlichung einer Regelung im Zusammenhang, die die SEC im Dezember 2008 verabschiedet hat, um ihre Vorschriften zur Berichterstattung in der Öl- und Gasbranche zu modernisieren, um Anlegern zu helfen, ihre Anlagen in dieses Unternehmen zu bewerten.

Die Überarbeitung, die den Titel Staff Accounting Bulletin No. 113 trägt, beinhaltet Folgendes:

Aufzählung Änderung des Preises, der bei der Bestimmung der Mengen der Öl- und Gasreserven verwendet wird;
Aufzählung Streichung der Option, Preise zu verwenden, die nach dem Quartalsende bestimmt werden, um Abschreibungen von aktivierten Mehrkosten nach der Vollkostenbilanzierungsmethode zu bestimmen;
Aufzählung Streichung des Verbots von unkonventionellen Methoden, um Öl- und Gasreserven aus Ölsand und Schiefer zu extrahieren, als Öl- und Gasproduktionsmethoden; und,
Aufzählung Streichung bestimmter Fragen und interpretierenden Leitlinien, die nicht länger notwendig sind.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Aufzählung Staff Accounting Bulletin 113
Aufzählung Presseerklärung der SEC

 

1. November 2009: Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von ARG und GPF mit dem IASB

Am Dienstag, den 10. November 2009 werden Vertreter des IASB mit der Gruppe der Analystenvertreter und dem Globalen Forum der Ersteller in den Sitzungsräumen des IASB zusammenkommen. Die Sitzung wird öffentlich sein. Die auf der Tagesordnung stehenden Punkte sind die folgenden:

Aufzählung Aktueller Stand beim Arbeitsprogramm des IASB
Aufzählung Erlöserfassung
Aufzählung Schulden - Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
Aufzählung Finanzinstrumente - Wertminderungen und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Aufzählung Konsolidierung
Aufzählung Aktueller Stand bei XBRL

 

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