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30. November: Europäische Konsultation zum IFRS für KMU - Dokumente in deutscher Sprache
30. November: Stellungnahme zur Überarbeitung der IASCF-Satzung, Teil 2
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Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und der Deutsche
Standardisierungsrat (DSR) haben ihre Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen
zur Satzung der IASC Foundation (Proposals for Enhanced Public Accountability) verabschiedet.
Unter anderem wird der Meinung Ausdruck verliehen, dass die
Treuhänder das Ziel überdenken sollten, Konvergenz mit nationalen
Standardsetzern zu erzielen. Da inzwischen mehr als 100 Ländern die
IFRS eingeführt hätten, sollte der IASB sich wieder ganz auf die
Qualität seiner eigenen Standards konzentrieren, anstatt nach
Konvergenz mit den wenigen verbleibenden Ländern zu streben. Die
Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie
hier (65 KB). |
30. November: Beratendes Panel zu Wertminderungen wird am 8. Dezember tagen
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Der IASB hat bekannt gegeben, dass das beratende Expertenpanel (Expert Advisory Panel, EAP) zu Wertminderungen finanzieller
Vermögenswerte am 8. Dezember 2009 von 10 bis 16 Uhr Londoner Zeit in den Büroräumen des IASB in London zu einer Sitzung
zusammenkommen wird. Die Sitzung wird öffentlich sein. Das EAP wird den Board zu Praxissachverhalten im Zusammenhang mit der
Einführung eines Modells der erwarteten Verluste für die Erfassung von Wertminderungen bei finanziellen Vermögenswerten beraten,
die zu fortgeführten Anschaffungskosten geführt werden. Am 5. November 2009 hatte der IASB einen
Standardentwurf herausgegeben, in welchem er vorschlägt,
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu ändern und das bestehende 'Modell
der eingetretenen Verluste' für die Erfassung von Wertminderungen durch ein 'Modell der erwarteten Verluste' zu ersetzen. Unter
dem Modell der erwarteten Verluste werden erwartete Verluste über die Laufzeit eines Kredits oder anderweitiger finanzieller
Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, erfasst und nicht nur, nachdem ein Verlust festgestellt
wurde. Der IASB hat die Mitglieder des EAP noch nicht bekannt gegeben. Auf unsere Projektseite auf IAS PLUS.de gelangen Sie
hier. |
29. November 2009: Michel Barnier wird neuer EU-Binnenmarktkommissar
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José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, hat bekannt gegeben, dass der Franzose Michel Barnier nächster
EU-Kommissar für das Ressort Binnenmarkt und Dienstleistungen wird und in diesem Amt Charlie McCreevy folgt. In den Verantwortungsbereich
des Binnenmarktkommissars fallen Politik und Aufsicht von Bilanzierungs- und Prüfungsangelegenheiten in der Europäischen Union,
einschließlich der Beziehungen zwischen den Kommission und dem IASB. Der Kommissar ist zudem verantwortlich für die Beaufsichtigung des
Marktes für Finanzdienstleistungen und die Regulierung der Banken. Der 58-jährige Barnier ist derzeit Mitglied des Europaparlaments und
hatte verschiedene politische Positionen in Frankreich inne; so war er Mitglied in der französischen Nationalversammlung, Minister für
Umweltfragen, Staatssekretär für europäische Angelegenheiten, Außenminister sowie Minister für Landwirtschaft und Fischereiwesen. Von
1999 bis 2004 diente er als EU-Kommissar für Regionalpolitik in der Kommission von Romano Prodi. Die neue Kommission wird 27 Mitglieder
haben, einschließlich Präsident Barroso, eines aus jedem Mitgliedstaat. Er wird das Amt Anfang 2010 übernehmen und es bis 2014 ausüben.
Die Presseerklärung der Europäischen Kommission über die Zusammensetzung der neuen Kommission finden Sie
hier (132 KB). |
28. November 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
27. November 2009: Agendaseiten aktualisiert

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Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom
Oktober 2009, der drei Sondersitzungen des IASB im Oktober 2009 und der IASB-Sitzung im November 2009 haben wir die
folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting
Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln:
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27. November 2009: Elf Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom 27. November 2009 herunter (in englischer Sprache, 134 KB). Derzeit wurden die folgenden
elf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen: |
Standards
Interpretationen
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Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen einer
Mindestfinanzierungsvorschrift |
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
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IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente |
Änderungen
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
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IFRIC 9 und IAS 39 Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
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Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Bilanzierung von in bar erfüllten
anteilsbasierten Vergütungen im Konzern |
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen |
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IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten |
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IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen |
27. November 2009: Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses
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Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) der
europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
wird vom 9. bis 11. Dezember 2009 in Brüssel stattfinden. Die Sitzung steht
Beobachtern offen, die sich über eine Verknüpfung in der
Presseerklärung von
EFRAG anmelden können. Die Agenda der Sitzung ist
hier zugänglich. |
27. November 2009: Neuer Leitfaden zu IFRS 1 von Deloitte
27. November 2009: Bleiben Sie on-line am Ball Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP
27. November 2009: Übernahme von IFRIC 17 durch die EU
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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 27. November 2009 die
Verordnung (EG) Nr. 1142/2009
der Kommission vom 26. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer übernommen. |
27. November 2009: Drei IFRS-Newsletter von Deloitte in chinesischer Sprache
27. November 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
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Unsere britischen Kollegen haben die Novemberausgabe 2009 des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung veröffentlicht. Diese
Ausgabe trägt den Titel Willkommene Vereinheitlichung? und dreht sich um den neuerlichen Schwung in Richtung einer Konvergenz
von US-amerikanischen und internationalen Standards zur Versicherungsbilanzierung, der sich aus der gemeinsamen Boardsitzung von FASB
und IASB im Oktober ergab. Der Newsletter enthält Rechenbeispiele, mit denen veranschaulicht wird, wie die auf dieser Sitzung getroffenen
Entscheidungen einen Versicherungsvertrag mit nur einer Prämie und einen üblichen Prämienversicherungsvertrag beeinflussen. In einem
Anhang werden wesentlichen bis dato getroffenen Entscheidungen zusammengefasst. Ausgabe 9 des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung
können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 353 KB). Wir haben
dauerhafte Links auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer
IAS PLUS-Seite zum
Versicherungsprojekt angelegt. |
26. November 2009: IFRIC 19 zum Tausch von Fremd- in Eigenkapital
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Das International Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat
nach Genehmigung durch den IASB heute IFRIC 19 Tilgung
finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente
veröffentlicht. Die Interpretation ist anzuwenden, wenn ein
Kreditnehmer eine finanzielle Verbindlichkeit vollständig oder
partiell durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten an den
Kreditgeber tilgt. Die wichtigsten Schlüsse aus IFRIC 19 sind die
folgenden:
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Wenn ein Kreditnehmer Eigenkapitalinstrumente zur
vollständigen oder partiellen Tilgung der finanziellen
Verbindlichkeit an Kreditgeber ausgibt, sind diese
Eigenkapitalinstrumente als "gezahltes Entgelt" nach
IAS 39.41 anzusehen. Der Kreditnehmer hat daher die
finanzielle Verbindlichkeit vollständig oder partiell
auszubuchen. |
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Der Kreditnehmer bewertet die Eigenkapitalinstrumente,
die an den Kreditgeber ausgegeben werden, zum beizulegenden Zeitwert,
es sei denn, der beizulegende Zeitwert ist nicht verlässlich
ermittelbar. Die Eigenkapitalinstrumente werden dann mit dem beizulegenden Zeitwert
der getilgten Verbindlichkeit bewertet. |
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Wenn nur ein Teil der Verbindlichkeit getilgt wird, muss
der Kreditnehmer prüfen, ob irgendein Teil des gezahlten
Entgelts eine Änderung der Bedingungen der verbleibenden
Verbindlichkeit ausgelöst hat. Wenn das der Fall ist, muss
der Kreditnehmer den beizulegenden Zeitwert des gezahlten
Entgelts zwischen der getilgten und der noch nicht getilgten
Verbindlichkeit aufteilen. |
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Jegliche Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten finanziellen
(Teil-)Verbindlichkeit und dem erstmaligen
Bewertungsbetrag der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. |
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Wenn nur ein Teil der
Verbindlichkeit getilgt wird, muss der Kreditnehmer prüfen,
ob die Bedingungen der verbleibenden Verbindlichkeit
wesentlich geändert wurden (unter Berücksichtigung jeglichen
Teils der gezahlten Gegenleistung, die dem verbleibenden
Teil der Verbindlichkeit zugewiesen wurde). Wenn es zu einer
wesentlichen Änderung kam, muss der Kreditnehmer die Tilgung
der alten verbleibenden Verbindlichkeit und den Ansatz einer
neuen Verbindlichkeit bilanzieren (s. IAS 39.40). |
Die Interpretation tritt für Geschäftsjahre in Kraft,
die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine vorzeitige
Anwendung ist zulässig. Die Interpretation ist rückwirkend von
Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode anzuwenden.
Weitere Informationen:
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26. November 2009: IASB gibt kleine Änderungen an der Pensionsbilanzierung heraus
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Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute
eine kleinere Änderung an seinen Vorschriften zur Bilanzierung von
Pensionsplänen herausgegeben. Die Änderung gilt der Interpretation
IFRIC 14, die ihrerseits eine Auslegung von
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer darstellt.
Die Änderung gilt unter den begrenzten Umständen, unter denen ein
Unternehmen Mindestfinanzierungsvorschriften unterliegt und eine
Vorauszahlung der Beiträge leistet, die diesen Anforderungen
genügen. Nach der Änderung wird nun gestattet, dass ein Unternehmen
den Nutzen aus einer solchen Vorauszahlung als Vermögenswert
darstellt. Die Änderung Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsvorschriften tritt
verpflichtend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung
ab den Abschlüssen zum Jahresende 2009 ist zulässig. Die Änderung
ist rückwirkend von Beginn der frühesten dargestellten
Vergleichsperiode anzuwenden. eIFRS-Abonnenten
ist die Änderung der Interpretation ab heute zugänglich. Gedruckte
Exemplare können auch über die Internetseite des IASB bestellt
werden. Die Presseerklärung des IASB finden Sie
hier (in englischer Sprache, 99 KB). |
26. November 2009: IASB schlägt Angabeerleichterungen nach
IFRS 1 vor
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Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute
einen Entwurf herausgegeben, mit dem vorgeschlagen wird,
IFRS 1 Erstmalige Anwendung
der International Financial Reporting Standards dahingehend zu ändern,
dass ein Unternehmen die Vergleichszahlen für Vorperioden, die mit
der Änderung vom März 2009 an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben gefordert
worden waren, als erstmaliger Anwender vor dem 1. Januar 2010 nicht
zu leisten hat. Daher soll IFRS1 Anhang E Paragraph E1 wie folgt
geändert werden:
E1 Ein erstmaliger Anwender darf die Übergangsvorschriften in IFRS7.44G
dann anwenden, wenn die erste IFRS-Berichtsperiode vor dem
1. Januar 2010 beginnt.
Die vorgeschlagene begrenzte Ausnahme von den
Vergleichsangaben nach IFRS 7 steht im Einklang mit mit der
Ausnahme für vorzeitige Anwender von der Änderung von IFRS 7 vom
März 2009. Die Kommentierungsfrist endet am 29. Dezember 2009.
Die Presseerklärung des IASB finden Sie
hier (in englischer Sprache, 99 KB).
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26. November 2009: EFRAG-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS
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Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
hat ihre Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11 -
Vorschläge für Verbesserungen im Rahmen des Jährlichen Verbesserungsprojekts veröffentlicht. EFRAG
stimmt im Wesentlichen den meisten Vorschlägen im Entwurf zu, geht
jedoch auf einige Details ein und schlägt Formulierungsänderungen
bzw. zusätzliche Änderungen zwecks Verdeutlichung vor. Die
Stellungnahme von EFRAG in englischer Sprache finden Sie
hier (193 KB). |
26. November 2009: Übernahme von Änderungen an IFRS 1
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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 26. November 2009 die
Verordnung (EG) Nr. 1136/2009 der
Kommission vom 25. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die
Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit
der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial
Reporting Standards, die die vom IASB im November 2008
veröffentlichte Neustrukturierung von IFRS 1 darstellen, für die Anwendung in Europa übernommen. |
26. November 2009: Neues RIC-Mitglied
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In seiner Sitzung vom 25. November 2009 hat der Vorstand des DRSC Ulrich Geuss für
vier Jahre als weiteres Mitglied in das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) gewählt.
Ulrich Geuss ist seit August 2008 Leiter Unternehmensbereich Finanzen bei der HSH Nordbank AG und
blickt auf langjährige Erfahrungen in der internationalen und nationalen Rechnungslegung zurück.
Das RIC hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit dem International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des IASB sowie den entsprechenden Gremien der anderen nationalen Standardsetzer, die internationale Konvergenz von Interpretationen wesentlicher Rechnungslegungsfragen zu fördern und spezifische nationale Sachverhalte im Rahmen der gültigen IFRS und in Abstimmung mit den DRS zu beurteilen. |
26. November 2009: Verkündung der Rückstellungsabzinsungsverordnung
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Im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 75, S. 3790 f., vom 25. November 2009 ist die Verordnung
über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung – RückAbzinsV)
vom 18. November 2009 verkündet worden. Die Verordnung tritt am 26. November 2009 in Kraft.
Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) novellierten Fassung
sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages anzusetzen. § 253 Abs. 2 HGB (i.d.F. des BilMoG) sieht in
diesem Zusammenhang vor, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen sind. Die
entsprechenden Abzinsungszinssätze sind dabei einheitlich von der Deutschen Bundesbank zu ermitteln
und für die Praxis verbindlich. Weitere Informationen:
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26. November 2009: Vorgeschlagener Fahrplan zur Konvergenz mit den IFRS in China
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Das Finanzministerium der Volksrepublik China bittet um Stellungnahmen zu einem Standardentwurf mit dem Titel Fahrplan zur
fortgesetzten und vollständigen Konvergenz der chinesischen Bilanzierungsstandards für Wirtschaftsunternehmen mit den International
Financial Reporting Standards (IFRSs). Stellungnahmen müssen bis zum 30. November 2009 eingehen. Die derzeit gültigen
Bilanzierungsvorschriften wurden vom Finanzministerium im Februar 2006 verabschiedet. Die darin niedergelegten Prinzipien stimmen
mit wenigen Ausnahmen im Großen und Ganzen mit den IFRS überein. Der
Vorgeschlagene Fahrplan steht in chinesischer Sprache auf
der Internetseite des Finanzministeriums zur Verfügung. Da der IASB beabsichtigt, eine Reihe größerer Projekte bis 2011 abzuschließen,
wird 2011 im Fahrplan als das Zieljahr für den Abschluss des Konvergenzprogramms zwischen chinesischen und internationalen
Rechnungslegungsstandards angepeilt. Im Rahmen des Programms werden die chinesischen Standards im Jahr 2010 überarbeitet, die
bestehenden Umsetzungsleitlinien in diese eingebracht und die bestehenden erläuternden Leitlinien in Umsetzungsleitlinien umbenannt
und mit erweitertem Inhalt und erläuternden Beispielen versehen werden. Nach Abschluss werden alle großen und mittelgroßen Unternehmen
verpflichtet sein, die überarbeiteten Standards ab 2012 anzuwenden. |
26. November 2009: Studie zur Pensionsbilanzierung des britischen ASB
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Der britische Accounting Standards Board (ASB) hat einen Bericht mit dem Titel Die Rechnungslegung von Pensionen: Rückmeldungen
und erneute Erörterungen herausgegeben. Die Zielsetzung besteht darin, Empfehlungen an den IASB zu Sachverhalten auszusprechen, die
dieser bei der Entwicklung eines zukünftigen Rechnungslegungsstandards zu Pensionen erwägen könnte. Der Bericht erscheint unter der
Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) von ASB, EFRAG und
den Standardsetzern von Deutschland und Frankreich. Die Empfehlungen kommen allerdings rein vom ASB. Der Bericht ist ein Folgepapier zu
einem Diskussionspapier, das der ASB im Januar 2008 herausgegeben hatte, und enthält die Ergebnisse der erneuten Beratungen sowie
Empfehlungen des ASB, die dieser nach Erwägung der 103 auf das Diskussionspapier erhaltenen Zuschriften ausspricht.
Einige Kernempfehlungen des ASB:
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Der Ansatz sollte auf dem Prinzip fußen, dass nur gegenwärtige Verpflichtungen als Schuld widergespiegelt werden. |
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Die Schuld zur Auszahlung von Leistungen, die angesetzt wird (sowie der Pensionsaufwand jeder Periode) sollte auf dem
derzeitigen Gehalt nebst jedweder zukünftiger Steigerungen fußen, die nach Gesetz oder Vertrag erforderlich sind, einschließlich
anderer Erhöhungen, die als nicht im Ermessen des Unternehmens stehend angesehen werden (d.h. es besteht eine faktische
Verpflichtung). |
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Pensionspläne sollten denselben Konsolidierungsprinzipien unterliegen, die üblicherweise angewendet werden, um festzustellen,
ob ein Unternehmen ein anderes beherrscht. |
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Vermögenswerte und Schulden aus Pensionen sollten unmittelbar angesetzt werden, die Erfassung von Änderungen bei
Vermögenswerten und Schulden in Bezug auf Pensionsleistungen ist jedoch untrennbar mit dem Ausweis dieser Änderungen im
Abschluss verbunden. |
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Zukünftige Zahlungsströme, die Verwendung bei der Bemessung der Schuld zur Zahlung der Pensionsleistung finden, sollten:
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explizit sein; |
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auf beobachtbaren Marktpreisen fußen, die angepasst werden, um unternehmensspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen; |
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auf unvoreingenommene Weise alle verfügbaren Informationen hinsichtlich Betrag, zeitlichem Anfall und Unsicherheit
der sich aus den vertraglichen Verpflichtungen ergebenden Zahlungsströme beinhalten; sowie |
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aktuell sein sie entsprechen den Bedingungen zum Ende der Berichtsperiode. |
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Die Schuld zur Zahlung von Pensionsleistunden sollte nicht verringert werden, um das Kreditrisiko des Unternehmens
widerzuspiegeln. |
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Bei der Bewertung der Schulden sollte der verwendete Diskontierungssatz den Zeitwert des Geldes widerspiegeln und somit
ein risikofreier Zinssatz sein. |
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Vermögenswerte, die zur Zahlung der Pensionsleistungen gehalten werden, sollten zu Gegenwartswerten angesetzt werden. |
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Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
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26. November 2009: Neue IFRS e-Learning-Module in chinesischer Sprache
26. November 2009: Wir nehmen zu den Vorschlägen hinsichtlich der IASCF-Satzung Stellung

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Am 9. September 2009 veröffentlichten die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF) Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme, die den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASCF bilden.
Die Vorschläge zielen auf die Verbesserung der Führung der Organisation, die Stärkung der Einbindung von Interessengruppen und einer
großen Bandbreite von Perspektiven sowohl der Industriestaaten als auch der aufstrebenden Märkte sowie Verbesserungen bei der
praktischen Umsetzung ab. Die wichtigsten Vorschläge bezüglich Änderungen an der Satzung der IASCF:
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Änderung des Namens der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung und des Namens des IASB in IFRS Board
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Ersetzung aller Verweise auf 'Bilanzierungsstandards' durch 'Finanzberichterstattungsstandards' in der gesamten Satzung |
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Klarstellung der Zielsetzung der Organisation, insbesondere
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Klarstellung der Notwendigkeit, aufstrebenden Märkten und (wo angemessen) den besonderen Bedürfnissen von kleinen
und mittelgroßen Unternehmen Rechnung zu tragen |
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keine Ausweitung des Umfangs auf Standards für staatliche und gemeinnützige Unternehmen |
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Eindeutige Anerkennung der Rolle, die das Aufsichtsgremium (Monitoring Board) jetzt in der Führungsstruktur der Organisation
spielt |
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Offizielle Nennung von Afrika und Südamerika bei der Zusammensetzung der Treuhänder und Forderung nach jeweils einem
Treuhänder aus den beiden Regionen |
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Einrichtung eines formalen Prozesses für einen beschleunigten Konsultationsprozess unter außergewöhnlichen Umständen |
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Möglichkeit der Ernennung von bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowohl der Treuhänder als auch beim IFRS Board |
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Änderung der Länge einer möglichen zweiten Amtszeit von Mitgliedern des IFRS Boards, um eine angemessene Übergabe zu
ermöglichen, wie folgt:
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Boardmitglieder würden anfangs für eine Periode von fünf Jahren ernannt mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei
Jahre; dies gälte nicht für den Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende, deren Amtszeit um fünf Jahre verlängert
werden könnte. |
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Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende dürften nicht länger als zehn Jahre in Folge Mitglieder sein. |
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Ausdrückliches Festschreiben, dass der IFRS Board mit den Treuhändern und dem SAC bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms
Rücksprache halten muss |
Wir haben unsere Stellungnahme zu Teil 2 der Überprüfung
der Satzung: Vorschläge für eine verbesserte öffentliche Rechenschaft eingereicht (in englischer Sprache, 77 KB).
| Einige Kernpunkte, die wir in unserem Brief angeführt haben |
| Wir denken, dass die Vorschläge der Treuhänder im Hinblick auf die Konsultation zum Arbeitsprogramm des IASB
und zur Priorisierung nicht weit genug gehen. Unseres Erachtens sollte die Satzung vorsehen, dass sich der IASB regelmäßig formell
mit den Adressaten zu den Sachverhalten des Arbeitsprogramms und den relativen Prioritäten, die diesen Sachverhalten zugeordnet
wurden, ins Benehmen setzt. Die Stellungnahmefrist muss den Adressaten eine realistische Möglichkeit geben, zu diesen Themen
Stellung zu beziehen.
Wir empfehlen zudem, dass die Positionen des IASB-Vorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden der IASC-Stiftung getrennt
werden. IASCF und IASB unterliegen in immer stärkerem Maße der Beobachtung durch viele Rechtskreise, und es ist von entscheidender
Bedeutung, dass es nicht zu Interessenkonflikten (tatsächlichen oder wahrgenommenen) zwischen der Rolle der IASB-Vorsitzenden und dem
Vorstandsvorsitzenden seines Aufsichtsgremiums kommt.
Wir unterstützen den Vorschlag nicht, der die Treuhänder in außergewöhnlichen Umständen zur Verkürzung der
Stellungnahmefrist berechtigt. Um seine Glaubwürdigkeit als internationaler Standardsetzer aufrechtzuerhalten, muss der International
Accounting Standards Board alle Vorschläge für einen Zeitraum zur Verfügung stellen, der allen Adressaten eine vernünftig Gelegenheit
gibt, die Vorschläge des IASB zu verdauen und zu kommentieren. Wie in Anhang A erläutert, sind wir der Ansicht, dass jedes Zulassen
eines Zeitraums von weniger als 30 Tagen nicht mehr als angemessener 'Standardsetzungsprozess' bezeichnet werden kann.
Schließlich haben wir Bedenken hinsichtlich der Arbeitsweise und der -ergebnisse des International Financial Reporting
Interpretations Committees. Wir möchten nicht, dass IFRIC zu einer schnellen Eingreiftruppe wird, denken aber, dass es Sachverhalte
gibt, die auf effiziente Weise durch IFRIC behandelt werden könnten, die aber infolge des in der Satzung niedergelegten
Mandats für IFRIC und der Arbeitsweise, die in dessen Handbuch aufgeführt wird an den IASB zwecks Bearbeitung überführt
werden. In Anhang B unterbreiten wir einige Vorschläge, wie Rolle und Mandat von IFRIC überarbeitet werden könnten, um das Komitee
besser zu nutzen.
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Hintergrundinformationen zur Überprüfung der IASCF-Satzung 2008-2009 finden Sie
hier.
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25. November 2009: Anpassung des FINMA-Rundschreibens 2008/2 "Rechnungslegung Banken"
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das
Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken"
leicht angepasst (720 KB). Die einzige Änderung betrifft die Angaben zu Vorsorgeeinrichtungen in Rz 167a-2.
Damit werden bereits in Swiss GAAP FER beschlossene Änderungen von FER 16 Vorsorgeverpflichtungen nachvollzogen.
Die Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2008/2 "Rechnungslegung Banken" haben bereits für den Jahresabschluss 2009 Gültigkeit. |
25. November 2009: Berichterstattung durch Prüfungsgesellschaften beginnt am 31. Dezember
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In unseren Nachrichten vom 15. August 2009 und
1. Oktober 2009 berichteten wir darüber, dass die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public
Company Accounting Oversight Board, PCAOB) Regeln verabschiedet hat, die vorsehen, dass registrierte öffentliche Prüfungsgesellschaften
(inländische wie ausländische) die PCAOB über bestimmte, festgelegte Ereignisse unterrichten (beginnend mit Ereignissen, die am
31. Dezember 2009 auftreten) und Jahresberichte bei ihr einreichen müssen (der erste wird am 30.nbsp;Juni 2010 fällig).
Die PCAOB hat nunmehr Beispielhafte Formulare und andere Details
freigegeben (Link auf die Internetseite der PCAOB, scrollen Sie herunter auf die Rubrik 'Annual and Special Reporting'). Es gibt derzeit
2.261 Prüfungsgesellschaften, die bei der PCAOB registriert sind. Davon sind 1.336 (59%) US-amerikanische Gesellschaften und die
verbleibenden 41% ausländische Gesellschaften. |
25. November 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache
25. November 2009: Mitschrift von der Gesprächsrunde des IASB zum beizulegenden Zeitwert
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Am 2. November 2009 hielt der IASB eine Gesprächsrunde in den Büroräumen des FASB in Norwalk ab, um seinen Standardentwurf
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu erörtern. Die Teilnehmer der Gesprächsrunde vertraten einen Querschnitt von Adressaten,
darunter Prüfer, Abschlussersteller sowie Experten und sonstige Vertreter der Bewertungsbranche. Wir haben die
Mitschrift der Beobachter bei der Gesprächsrunde eingestellt
(in englischer Sprache, 34 KB). Die Teilnehmer an der Gesprächsrunde wurden gebeten, die folgenden Sachverhalte und Fragestellungen
im Hinblick auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu behandeln:
Sachverhalt A beizulegender Zeitwert als Abgangspreis
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Wann spiegelt ein marktbasierter Abgangspreis den Barwert zukünftig erwarteter Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus
einem Vermögenswert oder einer Schuld nicht wider? |
Sachverhalt B beizulegender Zeitwert von Schulden
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Können die Prinzipien in ASU Nr. 2009-5 in der Praxis nach IFRS angewendet werden? Falls nicht, warum nicht? |
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Wann mag der beizulegende Zeitwert einer Schuld nicht dem beizulegenden Zeitwert des korrespondierenden
Vermögenswerts entsprechen? |
Sachverhalt C beizulegender Zeitwert nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden
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Welche spezifischen zusätzlichen Leitlinien sind erforderlich, um den beizulegenden Zeitwert nicht-finanzieller
Vermögenswerte und Schulden zu bemessen? |
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Stehen irgendwelche der im Standardentwurf enthaltenen Vorschläge nicht im Einklang mit der Bemessung
nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert? |
Sachverhalt D beizulegender Zeitwert auf inaktiven Märkten
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Sind die vorgeschlagenen Leitlinien ausreichend für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, wenn Märkten inaktiv
geworden sind (wenn sie zuvor aktiv waren)? Falls nicht, welche zusätzlichen Leitlinien sind Ihrer Ansicht nach erforderlich? |
Sachverhalt E beizulegender Zeitwert in aufstrebenden Volkswirtschaften und solchen im Übergang
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Welche Vorschläge in dem Standardentwurf sind in aufstrebenden Volkswirtschaften und solchen im Übergang nicht anwendbar?
Warum sind sie nicht anwendbar? |
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Welche spezifischen zusätzlichen Leitlinien sind erforderlich? |
Sachverhalt F Rechtskreis-spezifische Sachverhalte
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Gibt es für Ihren Rechtskreis einschlägige Bewertungserwägungen, denen in dem Standardentwurf nicht Rechnung getragen
wurde? Falls ja, um welche handelt es sich? |
Sachverhalt G Vereinheitlichung mit US-GAAP
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Würden Sie - abgesehen vom Referenzmarkt und Blockadefaktoren - erwarten, dass ein numerischer Unterschied zwischen
einem beizulegenden Zeitwert, der nach den im Standardentwurf enthaltenen Vorschlägen berechnet wird, und einem, der gemäß
Sachverhalte 820 berechnet wird, besteht? |
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Haben Sie aus der Anwendung von Sachverhalt 820 Erfahrungen gewonnen, die der IASB berücksichtigen sollte, wenn er den IFRS
zu Leitlinien der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert fertigstellt? |
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24. November 2009: Neuer Internetauftritt des IASB
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Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seinen
Internetauftritt überarbeitet. Der Inhalt ist im Wesentlichen
unverändert, aber Design und Navigationsstruktur wurden
überholt. So wurden beispielsweise herunterziehbare Menüpunkte
in der Kopfleiste eingeführt, die eine schnellere Orientierung
ermöglichen; es gibt thematische angelegte Seitenbereiche und
verschiedene Quicklinks zu den am häufigsten nachgefragten
Inhalten. Die Suchfunktion wurde ebenfalls verfeinert und soll
bis Ende der Woche die Möglichkeit bieten, innerhalb von
bestimmten thematischen Seitenbereichen, nach Art des Dokuments
oder nach Erscheinungsdatum zu suchen. Wir empfehlen Ihnen einen
Besuch auf der neu gestalteten
Internetseite des IASB. |
24. November 2009: Öffentliche Diskussion vom 23. November 2009 - Protokoll
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Neben den Präsentationen hat das DRSC jetzt auch das Protokoll der Öffentlichen Diskussion vom 23. November
2009 auf seiner
Internetseite zur Verfügung
gestellt. Erörtert wurden E-DRS 24 Latente Steuern,
E-DRÄS 4 Anpassungen nach BilMoG, E-DRÄS 5 Änderungen der DRS zur Lageberichterstattung,
E-DRÄS 6 Änderungen an DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder. |
24. November 2009: Wir nehmen Stellung zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS
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Deloitte hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11 Verbesserungen an den IFRS eingereicht,
der am 26. August 2009 veröffentlicht worden war. Im Entwurf werden
Verbesserungen an 11 IFRS vorgeschlagen, die größtenteils 2011
verpflichtend werden, einige jedoch auch früher. Obwohl wir den
Verbesserungsprozess des IASB unterstützen, hegen wir "einige ernsthafte
Bedenken hinsichtlich der Qualität und der Formulierungen der Änderungen
2009" und hinsichtlich Uneinheitlichkeiten zwischen einigen der
vorgeschlagenen Änderungen und Entscheidungen in laufenden
Agendaprojekten. Kurz gefasst ist unsere Ansicht die folgende:
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Wir begrüßen den fortdauernden IASB-Prozess für die Behandlung bestimmter
Änderungen an den IFRS auf effiziente und wirksame Weise. Dennoch hegen
wir einige ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Qualität und der
Formulierungen der Änderungen 2009, da nicht immer Einheitlichkeit
zwischen den Absichten des Boards wie in der Einleitung, der Grundlage
für Schlussfolgerungen und den Formulierungen in den Änderungen selbst
dargestellt herrscht. Dies gilt insbesondere für die vorgeschlagen
Änderungen an IAS 1, IAS 27, IAS 34 und IAS 40, bei denen die
vorgeschlagenen Änderungen über die vom Board geäußerten Absichten
hinausgehen und die weitergreifende Auswirkungen haben als in der
Grundlage für Schlussfolgerungen angegeben. Wir fragen uns auch, ob
solche möglicherweise weitgreifenden Änderungen in das Konzept des
jährlichen Verbesserungsprozesses passen.
Wir sind außerdem der Ansicht, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen
und ihre Auswirkungen im Widerspruch zu anderen Projekten stehen, die
sich auf der Agenda des Boards befinden. Dies gilt insbesondere für die
vorgeschlagenen Änderungen an IAS 27. Dieser offensichtliche Konflikt
verwirrt die Anwender und Interessengruppen, und wir ermutigen den Board
mit allem Nachdruck, Einheitlichkeit zwischen den Projekten auf seiner
Agenda und dem jährlichen Verbesserungsprozess zu gewähren, selbst wenn
dies bedeuten sollte, eine Verbesserung aufzuschieben.
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Englische Originaldokumente:
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24. November 2009: Internetsendung von Deloitte zum Finanzinstrumenteprojekt
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Am 9. Dezember 2009 werden unsere US-amerikanischen Kollegen eine Internetsendung im Rahmen der Reihe Deloitte DBriefs
zum gemeinsam von IASB und FASB verfolgten Projekt zu Finanzinstrumenten abhalten. Für die Teilnahme wird keine Gebühr erhoben,
Sie müssen sich jedoch registrieren. Details:
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Thema der Internetsendung: Das Finanzinstrumenteprojekt von IASB und FASB: ein eingehenderer Blick |
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Inhalt der Internetsendung: Standardsetzer erwägen fundamentale Änderungen an der Bilanzierung von
Finanzinstrumenten. Was müssen Sie wissen, um das Ausmaß dieser Änderungen auf Bilanz und Ergebnis Ihres
Unternehmens einschätzen zu können? In der Internetsendung wird es um folgende Themen gehen:
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Jüngste Entwicklung im regulatorischen Umfeld mit Bezug zu den International Financial Reporting Standards (IFRSs) |
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Änderungen bei der Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich des Ansatzes
und der Bewertung von Anlagen in schuldrechtliche und Beteiligungstitel, Krediten, Forderungen und Kapitalaufnahmen |
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Einige Kernunterschiede zwischen US-GAAP und IFRS |
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Datum und Uhrzeit: Mittwoch, 9. Dezember 2009, 20:00 Uhr (MEZ), Dauer: 90 Minuten |
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Zielgruppe: Führungskräfte aus dem Finanz- und Rechnungswesen
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weiterführende Informationen und Registrierung
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Internetseiten auf IAS PLUS mit Bezug zum Thema:
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23. November 2009: IDW zum IFRS 9
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Nachdem die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Entscheidung über eine
Empfehlung zur Übernahme von IFRS 9 in europäisches Recht vertagt hat, nimmt das IDW in einem
Schreiben an das Bundesministerium der Justiz
(96 KB) Stellung zur Übernahme von IFRS 9 und zur Zukunft der internationalen Rechnungslegung für kapitalmarktorientierte Unternehmen. IFRS 9 bildet einen Teil des Projekts, mit dem IAS 39 stufenweise ersetzt werden soll.
Das IDW unterstützt nach eigener Aussage weiterhin die Entwicklung internationaler Bilanzierungsregelungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen durch den IASB und lehnt nationale bzw. europäische Sonderwege ab. Die Vertagung der
Übernahmeentscheidung eröffne die Möglichkeit, nach dem vollständigen
Ersetzen des IAS 39 die neuen Regelungen im Gesamtzusammenhang auf
EU-Ebene zu würdigen. Im Rahmen des Projekts zum Ersetzen von IAS 39
sollten - nach Auffassung des IDW - noch einige Schwächen des jüngst
vorgelegten IFRS 9 beseitigt werden.
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23. November 2009: Entwurf einer EFRAG-Übernahmeempfehlung für
die Änderungen an IAS 24
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Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der
Änderungen an IAS 24 für die
Anwendung in Europa. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung
des Entwurfs vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch
um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die
sich aus der Übernahme des Entwurfs in der EU ergeben würden. EFRAG ist
in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die
Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen (Presseerklärung
von EFRAG).
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23. November 2009: IDW-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 2009/11
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In einem Schreiben an den International Accounting Standards Board vom 3. November 2009 nimmt das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum IASB-Entwurf ED 2009/11 -
Vorschläge für Verbesserungen im Rahmen des Jährlichen Verbesserungsprojekts.
Das IDW nimmt insbesondere zu folgenden Änderungen Stellung: IFRS 7,
IAS 1, IAS 8, IAS 27 und IAS 40. Das Schreiben in englischer Sprache
finden Sie
hier (84 KB).
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23. November 2009: Änderungen von IDW Prüfungsstandards aufgrund des BilMoG
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Änderungen von IDW Prüfungsstandards aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des
Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) verabschiedet.
Die Änderungen beziehen sich auf Abschlussprüfungen von Abschlüssen für nach dem
31. Dezember 2008 beginnende Geschäftsjahre.
Eine zusammenfassende Darstellung dieser Änderungen wird in den IDW Fachnachrichten Heft 11/2009 veröffentlicht.
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23. November 2009: Lehren für die Rechnungslegung aus der Finanzmarktkrise
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Die SEC-Kommissarin Kathleen L. Casey sprach auf der 28. Jahreskonferenz zu
aktuellen Fragen der Finanzberichterstattung von Financial Executives
International am 17. November 2009 in New York über
Lehren,
die wir aus der Finanzmarktkrise für die Finanzberichterstattung, die
Standardsetzung und den Regelungserlass ziehen können (Verknüpfung
auf die vollständige Rede in englischer Sprache). Casey nennt drei
Hauptlehren, die aus der Krise zu ziehen sind:
- Erstens hängt Finanzstabilität vom Marktvertrauen ab; und das
Anlegervertrauen wiederum hängt von der Transparenz der Abschlüsse ab.
- Zweitens müssen die Finanzberichterstattung und die
Rechnungslegungsstandardsetzung weiterhin die Bedürfnisse der Anleger in
den Vordergrund stellen. Obwohl es viele andere wichtige
Interessengruppen gibt, die sich auf die Finanzberichterstattung
verlassen, müssen die Bedürfnisse der Anleger oberstes Gebot bleiben.
- Drittens muss die Finanzberichterstattung für die Anleger relevant
und informativ bleiben, und es sollten keine unnötigen oder
kostenintensiven Belastungen auferlegt werden, die den Anlegern keine
zusätzlichen Erkenntnisse bringen.
Nachfolgend haben wir einen Auszug in Bezug auf die IFRS in den
Vereinigten Staaten für Sie übersetzt:
| Da die Anzahl der amerikanischen Anleger zunimmt, die Wertpapiere von nicht
in den Vereinigten Staaten ansässigen Unternehmen halten, würde es ein
Fehler der SEC und des FASB sein und wir würden vor den Bedürfnissen der
Anleger die Augen verschließen, wenn wir nicht weiterhin die Entwicklung
eines einzigen Satzes hochwertiger und weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards unterstützten. Die Erfordernis von
Harmonisierung bei bestimmten Hauptrechnungslegungsstandards
insbesondere denen, die sich auf Finanzinstrumente und andere Bereiche,
die mit der Finanzmarktkrise verbunden sind, beziehen ist von
einer Reihe von Foren hervorgehoben worden; unter anderem waren dies das
Kommuniqué der Finanzminister der G-20 vom März 2009, der Bericht zur
Aufsichtsreform des Finanzministeriums vom Juni 2009 und der Bericht der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
vom Juli 2009. Die SEC unterstützt die fortbestehenden
Harmonisierungsbemühungen des FASB und des IASB uneingeschränkt. Die
bestehenden Harmonisierungsziele dieser beiden Standardsetzer nach ihrem
Arbeitsabkommen von 2006, das im September 2008 aktualisiert wurde,
beinhalten das Ziel, verschiedene bedeutende gemeinsame Projekte bis
2011 abzuschließen. Und vor weniger als zwei Wochen haben der FASB und
der IASB eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, mit der sie ihre
Verpflichtung, Harmonisierung zwischen den IFRS und US-GAAP zu erzielen,
bekräftigten und die Absicht verkündigten, ihre Bemühungen hinsichtlich
des Abschlusses der im Arbeitsabkommen genannten großen gemeinsamen
Projekte zu verstärken.
Für die Zukunft ist es unabdingbar, dass die Vereinigten Staaten
weiterhin eine führende Rolle bei der Unterstützung für und der
Entwicklung von einem einzigen Satz hochwertiger und weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards spielen. Ich hoffe und erwarte außerdem, dass
die SEC bald die nächsten Schritte verkünden wird, die in Bezug auf die
Verwendung der IFRS durch amerikanische Emittenten einzuschlagen sind
damit würde unsere Verpflichtung auf dieses wichtige Ziel noch einmal
deutlich gemacht.
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23. November 2009: Aktualisierte Länderseite für Belgien
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Wir haben unsere IAS PLUS-Länderseite für Belgien
aktualisiert, um die Vorschriften hinsichtlich der Verwendung der IFRS
bei der Abschlusserstellung für nicht börsennotierte Unternehmen genauer
auszuführen. Die jüngste Änderung, verfügt durch einen
königlichem
Erlass vom 27. September 2009 (in französischer und
niederländischer Sprache, 346 KB), geht dahin, dass alle Versicherungsunternehmen
ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, ihre
Konzernabschlüsse nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa
übernommen erstellen müssen. Die Aufsichtsrat kann entscheiden, die IFRS ab
Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen,
anzuwenden; diese Entscheidung ist unwiderruflich.
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23. November 2009: Austausch zwischen der IASCF und der EU-Kommission zu IFRS 9
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Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen
Briefaustausch zwischen den Treuhändern der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) und
der EU-Kommission hinsichtlich der europäischen Bedenken bezüglich
IFRS 9 und der Entscheidung, den Übernahmeprozess bis auf Weiteres
aufzuschieben, zur Verfügung.
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Im Schreiben der Treuhänder heißt es: "Sie können nichts
Anderes erwarten, als dass die Treuhänder überrascht und enttäuscht sind
im Hinblick auf den Aufschub. Wir würdigen jedoch die Tatsache, dass der
Kommission sich weiter den International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet
fühlt. Wir erkennen die Unterstützung zusagende Verlautbarung an, die
Ihre Geschäftsstellen in Hinblick auf die IFRS nach der Verkündigung
veröffentlicht hat, und nehmen zur Kenntnis, dass die Entscheidung
hinsichtlich der zeitlichen Abfolge keinen vorzeitigen Schluss bezüglich
der endgültigen Übernahme von IFRS 9 darstellt." |
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In der Antwort der Kommission heißt es: "Die europäische
Kommission fühlt sich weiter uneingeschränkt den IFRS und einem einzigen
Satz weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards verpflichtet.
Darüber hinaus unterstützen die europäischen Interessengruppen
einstimmig den allgemeinen Ansatz, der vom IASB in IFRS 9 verwendet wird
und der auf einem Bewertungsmodell mit gemischten Attributen beruht. Die
Entscheidung, IFRS 9 zu diesem Zeitpunkt keinem beschleunigten
Übernahmeverfahren zu unterziehen, spiegelt die veränderten
Wirtschaftsaussichten und Markterholungen wider." |
Die Briefe in voller Länge:
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23. November 2009: Newsletter zum IASB-Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen
IAS Plus Update-Newsletter Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten
und Wertminderung herausgegeben (in englischer Sprache, 90 KB).
Am 5. November 2009 hat der IASB einen Entwurf veröffentlicht, in dem
vorgeschlagen wird, die Art zu ändern, wie Wertminderungsverluste bei
finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden, anzusetzen sind, nämlich nicht länger nach einem Modell
der eingetretenen Verluste sondern nach einem Modell der erwarteten
Verluste. Der Entwurf
stellt einen Teil eines umfassenden Projekts des IASB zur Ersetzung von
IAS 39 dar. In dem Newsletter wird das vom IASB vorgeschlagene Modell
der erwarteten Verluste zusammengefasst, es werden eine Reihe von
Umsetzungsfragen aufgezeigt und das vom IASB vorgeschlagene Modell der
erwarteten Verluste wird dem vom FASB vorgeschlagenen Modell der
eingetretenen Verluste gegenübergestellt. In einem Anhang wird ein
umfassendes numerisches Beispiel zu den Berechnungsmechanismen des
Ansatzes von erwarteten Verlusten für festverzinsliche Finanzinstrumente
zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Anhang findet sich ein
ausführlicher Vergleich des Modells der eingetretenen Verluste nach
IAS 39 mit dem vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste.
Bestehendes Modell der eingetretenen Verluste
In dem Modell der eingetretenen Verluste nach IAS 39 wird angenommen,
dass alle Kredite zurückgezahlt werden, solange es keinen Beleg für das
Gegenteil in Form eines bestimmten Ereignisses gibt ("Verlustereignis"
oder "auslösendes Ereignis"). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der
wertgeminderte Kredit (oder das Portfolio von Krediten) auf einen
niedrigeren Wert abgeschrieben.
Vom IASB vorgeschlagenes Modell der erwarteten Verluste
Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein
Modell der erwarteten Verluste. Nach dem Modell werden
erwartete Verluste über die Laufzeit des Kredits oder eines
anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet wird, angesetzt und nicht erst,
wenn ein Verlustereignis identifiziert worden ist. Das
Modell der erwarteten Verluste vermeidet, was von vielen als
Bilanzierungsungleichgewicht nach dem derzeitigen Modell der
eingetretenen Verluste angesehen wird – eine Anfangsbelastung der
Zinserträge (die einen Betrag enthalten, der die erwarteten
Verluste des Kreditgebers abdecken soll), obwohl der
Wertminderungsverlust erst angesetzt wird, nachdem das
Verlustereignis eingetreten ist. Unterstützer des Modells
der erwarteten Verluste sind auch der Meinung, dass dieses
die Kreditvergabeentscheidung besser widerspiegelt. Nach dem
vom IASB vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste
würde eine Risikovorsorge gegen Kreditverluste über die
Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts auf Grundlage
der erwarteten Kapitalströme aus dem Instrument
(einschließlich erwarteter Kreditverluste) und nicht auf Grundlage von
Marktwerten aufgebaut. Umfangreiche Angabevorschriften
würden den Anlegern helfen, zu verstehen, welche
Verlustschätzungen ein Unternehmen für notwendig hält.
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Verknüpfungen auf alle früheren IAS Plus-Newsletter finden Sie
hier.
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21. November 2009: Wir nehmen Stellung zum Standardentwurf bezüglich Preisregulierung
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Wir haben unsere Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2009/8 Preisregulierte Geschäfte übermittelt, der am
23. Juli 2009 veröffentlicht worden war. Die Zielsetzung der in dem Standardentwurf enthaltenen Vorschläge besteht darin, festzulegen,
ob und - falls ja - wie aus preisregulierten Geschäftstätigkeiten resultierende Vermögenswerte und Schulden nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS) angesetzt und bewertet werden sollen. Im Falle einer Verabschiedung würde(n) mit dem
vorgeschlagenen IFRS:
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regulatorische Vermögenswerte und Schulden definiert |
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Kriterien für ihren Ansatz vorgegeben |
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festgelegt, wie diese zu bewerten sind |
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Angaben zu deren finanziellen Auswirkungen gefordert |
Zusammengefasst ist unsere Sichtweise die folgende:
| Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, in der Praxis bestehende Unterschiede hinsichtlich der
Erfassung von Vermögenswerten und Schulden aus Preisregulierung zu behandeln. Wir stimmen zu, dass lediglich preisregulierte
Unternehmen im Sinne des vorgeschlagenen Anwendungsbereichs des Standards in der Lage sein sollten, regulatorische
Vermögenswerte und Schulden anzusetzen.
Allerdings sind wir der Ansicht, dass die derzeit im Entwurf formulierten Kriterien für den Anwendungsbereich
bei Unternehmen Verwirrung hervorrufen würden, die dem Vorgeschlag zufolge außerhalb des Anwendungsbereichs des endgültigen
Standards lägen. Unseres Erachtens kann dies dazu führen, dass Unternehmen annehmen, dass sie unter den Standard fallen und
die im Entwurf enthaltenen Prinzipien anwenden, indem sie lediglich eine Analogie zu ihrer besonderen Situation herstellen,
obwohl sie fachlich gesehen die aufgestellten Kriterien nicht erfüllen. Wir würden es bevorzugen, wenn der Anwendungsbereich
des endgültigen Standards alle operativen Tätigkeiten von Unternehmen beinhalten würde, deren Preise Gegenstand einer
Regulierung sind und dann all jene Unternehmen den aufgestellten Ansatzkriterien zu unterwerfen. Eine Ausweitung des
Anwendungsbereichs auf alle preisregulierten Unternehmen würde dazu beitragen, unsere Bedenken abzumildern, weil dann nur
die Frage gestellt würde, ob ein Unternehmen die Ansatzkriterien erfüllt und somit in der Lage ist, einen regulatorischen
Vermögenswert oder eine regulatorische Schuld anzusetzen. Unternehmen innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards, die
die Ansatzkriterien nicht erfüllten, würden regulatorische Vermögenswerte und Schulden nach diesem IFRS-Entwurf nicht
ansetzen dürfen. Das Risiko, dass Unternehmen regulatorische Vermögenswerte und Schulden ansetzen, bei denen der Board
solches nicht beabsichtigte, würde dadurch vermindert. |
Weiterführende Informationen:
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21. November 2009: Novemberausgabe 2009 des EITF-Snapshot-Newsletters
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die
Novemberausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 137 KB), in welchem die
Ergebnisse der Septembersitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB zusammengefasst werden. Der EITF Snapshot
ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen.
Zurückliegende Ausgaben können Sie hier herunterladen. In dieser
Ausgabe des EITF Snapshots werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:
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Sachverhalt 09-2 Vermögenswerte im Bereich von Forschung und Entwicklung, die beim Kauf eines Vermögenswerts erworben
wurden keine Schlussfolgerung erzielt; weitere Erörterung erwartet. |
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Sachverhalt 09-E Bilanzierung von Ausschüttungen an Anteilseigener, die Aktien- und Barelemente enthalten, bei der
Berechnung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie endgültige Beschlussfassung |
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Sachverhalt 09-F Basis-Jackpot-Schulden von Casinos Beschluss der Veröffentlichung |
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Sachverhalt 09-G Klarstellung der Definition abgegrenzter Erwerbskosten bei Versicherungsunternehmen Beschluss
der Veröffentlichung |
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Sachverhalt 09-I Auswirkung einer Änderung eines Kredits, wenn der Kredit Teil eines Pools ist, der als einzelner
Vermögenswert bilanziert wird Beschluss der Veröffentlichung |
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Sachverhalt 09-J Auswirkung einer Denominierung des Ausübungspreises einer aktienbasierten Vergütungsprämie in der
Währung des Marktes, auf dem der zugrunde liegende Beteiligungstitel vorrangig gehandelt wird Beschluss der
Veröffentlichung |
Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlüsse zur Veröffentlichung') werden mit der Bitte um
Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf
der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlüsse zur
Veröffentlichung als endgültige Beschlussfassungen. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung
übermittelt.
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20. November 2009: Der IFRS für KMU sollte im Vereinigten Königreich "so
bald wie möglich" zur Verfügung stehen
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In einem Artikel mit dem Titel Zeit zu entscheiden, der im CA Magazine erschienen ist,
argumentiert die britische Deloitte-Partnerin Isobel Sharp, dass
Großbritannien und Irland den IFRS für KMU sobald wie möglich zur
Verfügung stellen sollten. Der britische Standardsetzer ASB hat
bereits seine Absicht angedeutet, die britischen
Rechnungslegungsstandards durch den IFRS für KMU ab 2012 zu
ersetzen. "Vielleicht würden 2010 erst wenige überwechseln," schreibt
Sharp, "aber sie hätten die Wahl. Im Zeitplan des ASB ist ein
Entwurf für 2010 vorgesehen, der Standard soll 2011 folgen, nur
wenige Monate vor dem Datum des Inkrafttretens im Januar 2012. [...]
Die Freaks werden den Müden schon auf die Sprünge helfen. Aber gibt
es irgendwelche wirklichen Hinderungsgründe? Im Grunde genommen ist
die einzige Frage doch nur 'Was ist das beste ist für die
Unternehmen?'". Den Artikel von Isobel Sharp können sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 309 KB). |
20. November 2009: "Europas Entscheidung mindert die Transparenz"
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Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS)
verurteilt die Entscheidung der EU-Kommission, die Übernahme des
durch den IASB überarbeiteten Standards zur Bilanzierung von
Finanzinstrumenten aufzuschieben. Der Sachverhalt sei von äußerster
Bedeutung, da der neue Standard größere Klarheit in Bezug auf die
Bilanzierung von Vermögenswerten wie beispielsweise komplexen
Derivaten durch Finanzinstitute bringen würde. Hugh Shields, der
Hauptwirtschaftsberater des ICAS sagte: "Der IASB wurde von den
G-20 gedrängt, die Überarbeitung seiner Standards in diesem Bereich
zu beschleunigen. Der IASB reagierte innerhalb eines sehr schmalen
Zeitfensters, und seine Vorschläge wurden von den
Bilanzierungsfachexperten unterstützt, die Teil des
Übernahmemechanismus sind. Die Verzögerung könnte europäischen
Finanzinstituten einen Nachteil im Vergleich zu ihren
internationalen Wettbewerbern bringen wie einige der jüngsten Zahlen
der Branche gezeigt haben. Im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld
ist diese Entscheidung besonders unwillkommen." Die Presseerklärung
des ICAS in englischer Sprache finden Sie
hier. |
20. November 2009: Aussage in Bezug auf den Entwurf des Finanzstabilitätsverbesserungsgesetzes 2009
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In den Vereinigten Staaten wird derzeit ein Finanzstabilitätsverbesserungsgesetz
diskutiert, mit dem systematische Risiken, wie sie während der
Finanzmarktkrise zutage traten, künftig verhindert werden sollen. In
einer Befragung vor einem der Ausschüsse des amerikanischen
Repräsentantenhauses äußerte sich SEC-Kommissarin Elisse B. Walter
zu dem im Entwurf vorliegenden Gesetz, das sie begrüßte, aber sie
warnte vor möglichen Änderungsanträgen, die eine Beschneidung der
Unabhängigkeit amerikanischer Standardsetzung bezwecken würden (s.
dazu unsere Nachricht vom
19. November 2009). Wörtlich sagte Sie: "Einige
Leute haben argumentiert, dass die Regulierungsbehörden eine größere
Rolle bei der Rechnungslegungsstandardsetzung spielen sollten oder
dass die Rechnungslegungsstandards an das "systematische Risiko"
gebunden werden sollten. Das wäre ein schwerer Fehler.
Rechnungslegungsstandards sind Bewertungs- und Angabewerkzeuge mit
denen Informationen über finanzielle Leistungen und Bedingungen
transportiert werden; sie sind also Werkzeuge für Anleger und den
Anlegerschutz — sie sind nicht für den Schutz von Instituten
gedacht." Die vollständige Aussage von Kommissarin Walters in
englischer Sprache finden Sie
hier. |
20. November 2009: Erinnerung an ablaufende Kommentierungsfrist Verbesserungen an den IFRS
20. November 2009: Mitschrift vom dritten und letzten Tag der IASB-Sitzung im November
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Der International Accounting Standards Board kommt vom 17.-19.
November 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die
Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift vom dritten
Sitzungstag, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden
Sie hier. |
19. November 2009: Sitzung des Aufsichtsrats von EFRAG
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Am Dienstag, den 24. November 2009 wird der Aufsichtsrat der
europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu seiner nächsten
Sitzung zusammenkommen. Weitere Informationen, die Möglichkeit zur
Anmeldung als Beobachter und die Agenda für die Sitzung finden Sie
in der
Presseerklärung von EFRAG. Unter anderem soll über den
Übernahmeprozess für den Standard zur Ersetzung von IAS 39
gesprochen werden. |
19. November 2009: Fallbezogene Voranfragen an die DPR
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Hauptaufgabe der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ist die Prüfung der Jahres- und Halbjahresfinanzberichterstattung
im Rahmen des zweistufigen Enforcement-Verfahrens, das primär eine präventive
Wirkung entfalten soll. Seit längerem ist seitens der kapitalmarktorientierten Unternehmen
der Wunsch an die DPR herangetragen worden, ausnahmsweise auch außerhalb
von konkreten Prüfungen Voranfragen zu komplizierten Rechnungslegungssachverhalten
stellen zu können. Nach
Presseerklärung der DPR
(22 KB) wird die
DPR einzelne konkrete Voranfragen in geeigneten Fällen nun auch beantworten können.
Die DPR sieht darin eine Möglichkeit, ihre Präventivfunktion zu stärken, da mögliche
Fehler bei der Rechnungslegung bereits im Vorfeld der Abschlusserstellung
vermieden werden können. |
19. November 2009: Öffentliche Diskussion vom 23. November 2009 - Präsentationen
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Die Präsentationen für die Öffentlichen Diskussion am 23. November 2009 stehen auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Unterlagen
sollen folgen. Der E-DRÄS 6 zur Änderung von DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder wird nicht vor dem 23. November 2009 veröffentlicht,
soll aber trotzdem während der Öffentlichen Diskussion vorgestellt
werden. |
19. November 2009: Aufsicht über Rechnungslegungsstandards in den Vereinigten Staaten
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In einem offenen Brief an frühere Mitglieder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung
(US Financial Accounting Foundation, FAF) und frühere Mitglieder des
US-amerikanischen Standardsetzers FASB warnt die Präsidentin der FAF,
Terri Polley, vor einer Initiative des Kongressabgeordneten Ed Perlmutter. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise
hat Perlmutter kürzlich eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, nach
der ein neuer Rat für die Aufsicht über den Finanzmarktsektor (Financial Services Oversight Council)
eingerichtet werden soll. Würde dieser Änderungsvorschlag, der
einige Unterstützung zu genießen scheint, umgesetzt, würde der
amerikanischen Wertpapier und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) die Aufsicht über die
Rechnungslegungsvorschriften in den Vereinigten Staaten entzogen und
auf ein Konglomerat von Aufsichten für die Sicherheit des
Bankensystem übertragen. Nach Wortlaut der
Eingabe (in englischer Sprache, 11 KB) hätten dann die
Bankenaufsichten die Entscheidungsgewalt über die
Rechnungslegungsstandards für alle US-amerikanischen Unternehmen. |
19. November 2009: 138. DSR-Sitzung
 |
Die Agenda für die 138. Sitzung des DSR vom 4. Dezember 2009 steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.
Die Agenda sowie weitere Informationen, u.a. eine Verknüpfung für die
persönliche Anmeldung, finden Sie
hier. |
19. November 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im November
 |
Der International Accounting Standards Board kommt vom 17.-19.
November 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die
Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift vom zweiten
Sitzungstag, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden
Sie hier. |
19. November 2009: Zwei erste Workshops zum IFRS für KMU in Asien geplant
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Die neuen Lehrmaterialien für den
IFRS für KMU, die derzeit vom von der IASC-Stiftung entwickelt
werden, werden bei zwei Workshops zur "Ausbildung der Ausbilder" das
erste Mal vorgestellt, die gemeinsam von der IASC-Stiftung und dem Bund
der asiatischen und pazifischen Rechnungsleger (Confederation of Asian & Pacific Accountants, CAPA)
im Januar angeboten werden. Die Workshops finden vom 20. bis
22. Januar 2010 in Kuala Lumpur und vom 25. bis 27. Januar 2010 in Hyderabad
statt. Die intensiven und interaktiven Sitzungen während der drei Tage
werden eine detaillierte Kenntnis des IFRS für KMU ermöglichen und die
Ausbilder in die Lage setzen, in ihren Heimatländern weitere Ausbildung
vorzunehmen. Neben den Ausbildern sind auch weitere Interessenten
eingeladen, an den Workshops teilzunehmen. Weitere Informationen finden
sie auf der
Internetseite des CAPA. Sie können sie auch ein Informations- und Anmeldungsblatt zu
den Workshops
hier herunterladen (in englischer Sprache, 215 KB). Die
Lehrmaterialien, die von der IASC-Stiftung entwickelt werden, sollen bis
Ende 2009 fertiggestellt und dann auf der Internetseite des IASB frei
verfügbar sein.
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18. November 2009: Standardentwurf E-DRS 24
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Der Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standards E-DRS 24 Latente Steuern steht auf der Internetseite
des DRSC zum Herunterladen bereit. Stellungnahmen können bis zum 31. Dezember 2009 beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30,
10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.
Der Entwurf steht auch auf der Tagesordnung der Öffentlichen Diskussion vom 23. November in Frankfurt.
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18. November 2009: NIIF 2009 / gebundene Ausgabe der IFRS in spanischer Sprache
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La Fundación IASC tiene el placer de anunciar la publicación de
la nueva traducción al español de las Normas Internacionales de Información Financiera (NIIF) (enero 2009).
IASCF Tienda Online
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Die IASC-Stiftung freut sich, bekanntgeben zu können, dass die spanische Übersetzung
der gebundenen Ausgabe der IFRS mit Stand Januar 2009 erfolgt ist.
Online-Bestellung
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18. November 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im November
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Der International Accounting Standards Board kommt
vom 17.-19. November 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London
zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen
und inoffiziellen Mitschrift vom ersten Sitzungstag, die Beobachter
von Deloitte angefertigt haben, finden Sie
hier. |
18. November 2009: Heads Up-Newsletter zu IFRS 9
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Unsere amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletter mit dem Titel IASB veröffentlicht
IFRS zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
herausgegeben (in englischer Sprache, 167 KB). In diesem 13 Seiten
umfassende Newsletter werden die Vorschriften von
IFRS 9 Finanzinstrumente erläutert,
der am 12. November 2009 herausgegeben wurde und der verpflichtend
ab 2013 und freiwillig ab 2009 anzuwenden ist. IFRS 9 ersetzt die bestehenden Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
aus IAS 39. Mit IFRS 9 wird die Art geändert, auf die Unternehmen
Anlagen in Schuld- und Eigenkapitaltitel, Kredite, Forderungen und
derivative Finanzinstrumente klassifizieren und bewerten, indem den
Unternehmen vorgeschrieben wird, Finanzinstrumente danach zu
klassifizieren, ob sie in Abhängigkeit des Geschäftsmodells des
Unternehmens und der vertraglichen Kapitalströme des Vermögenswerts
zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert
bilanziert werden. Die Veröffentlichung von IFRS 9 stellt die erste Phase eines IASB-Projekts zur
Ersetzung von IAS 39 dar. Andere Phasen gelten der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen
Verbindlichkeiten, dem Ansatz und der Bemessung von Wertminderungen,
der Ausbuchung von Finanzinstrumenten und der Sicherungsbilanzierung.
Der IASB geht davon aus, die verbleibenden Teile von IAS 39 2010
ersetzen zu können. |
18. November 2009: By All Accounts Neue Zeitschrift des ICAEW
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Die Abteilung für Finanzberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer
von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW)
hat die erste Ausgabe seiner neuen Zeitschrift By All Accounts
(etwa Nach Durchsicht aller Bücher) herausgegeben. Das Thema
dieser Ausgabe (mit Erscheinungsdatum Januar 2010) lautet IFRS für alle?
Die Finanzberichterstattung von Unternehmen jeglicher Form und Größe steht am Scheideweg.
Drei Artikel dieser Ausgabe sind dem IFRS für KMU gewidmet. Andere
widmen sich unter anderem den folgenden Themen: Politik der
Rechnungslegung, Pflichten der Unternehmensführung nach dem Gesetz,
die IFRS im Übergang, den "vorderen Teil" des Jahresberichts
schreiben und IFRS in der Zentralregierung. Das Urheberrecht von By All Accounts
liegt beim ICAEW; wir stellen diese Ausgabe mit seiner freundlichen
Genehmigung auf IAS PLUS zur Verfügung.
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18. November 2009: Europäische Konsultation zum IFRS für KMU

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Die Europäische Kommission hat gestern ein Konsultationspapier
zum International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities (IFRS für KMU) veröffentlicht.
Zielsetzung der Konsultation ist die Einholung der Auffassungen zum IFRS für KMU innerhalb der EU.
Die Kommission ist insbesondere an Stellungnahmen von Abschlussnutzern wie Banken,
Investoren und anderen Geschäftspartnern interessiert. Stellungnahmen werden bis zum 12. März 2010 erbeten.
Nach Aussage der Kommission sollen die Stellungnahmen der Kommission
bei der derzeitigen Überprüfung der Rechnungslegungsrichtlinien
helfen. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur
Verfügung:
Deutsche und französische Fassungen der Dokumente
sollen Ende November zur Verfügung stehen.
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18. November 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die
Merkblätter Nr. 1 bis 18 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie
hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 19 eingestellt:
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In Merkblatt Nr. 19 (17. November 2009) geht es um Abschnitt 23
des IFRS für KMU, der Erlösen gewidmet ist. Laden Sie sich
Bulletin
Nr. 19 herunter (in spanischer Sprache, 244 KB). |
Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.
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18. November 2009: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur
Lageberichterstattung
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Die europäische Beratungsgruppe für
Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory
Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite den Entwurf einer
Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf dessen Entwurf ED 2009/6 Lageberichterstattung
zur Verfügung gestellt. Trotz einiger Anmerkungen unterstützt EFRAG
die Vorschläge im Entwurf grundlegen. Stellungnahmen zum
EFRAG-Entwurf
(151 KB in englischer Sprache) werden bis zum 10. Februar 2010 erbeten.
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18. November 2009: Die 20 wichtigsten Dinge, die vor 2010 zu erledigen sind
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Unsere kanadischen Kollegen haben eine Checkliste entwickelt,
die Schlüsselaufgaben umfasst – taktische bis hin zu strategischen
Aufgaben – , auf die sich börsennotierte Unternehmen dieses Jahr
konzentrieren müssen, um ihre IFRS-Umstellung für 2011 auf der Spur
zu halten. Diese Checkliste ist darauf ausgelegt, einem Unternehmen
dabei zu helfen, seine Vorarbeiten vor 2010 abzuschließen, damit es
zu einem nahtlosen Übergang kommen kann. Außerdem soll die
Checkliste den Unternehmen auch in folgenden Punkten helfen:
 |
Einsparung von Geld auf lange Sicht, indem man jetzt die
Zeit und Ressourcen aufbringt anstatt die Umstellung in
höchster Eile vorzunehmen, was die verfügbaren
Möglichkeiten begrenzt; |
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Priorisierung von Maßnahmen, die in den
Fortschrittsbericht am Jahresende aufgenommen werden
müssen, der bei börsennotierten Unternehmen im
Lagebericht im vierten Quartal gefordert ist; |
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Verhinderung oder Minimierung von bekannten
Schwierigkeiten, denen sich kanadische Unternehmen in
der Praxis häufig gegenüber sehen; |
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Ermutigung zu sofortigem Handeln durch die Betonung
der Tatsache, dass bestimmte Aufgaben nicht bis 2011
warten können. |
Wie immer stehen Ihnen die Veröffentlichungen der kanadischen Kollegen
in englischer und in französischer Sprache zur Verfügung:
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17. November 2009: Ergebnisse der 137. Sitzung des DSR
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 2. und 3. November 2009 seine 137. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der
Internetseite des DSRC herunterladen können (drei Seiten, 48 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom
November 2009 können Sie
hier herunterladen (68 KB).
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17. November 2009: Änderungen an der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im November
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Der International Accounting Standards Board hat den Ablauf seiner Sitzung
vom 17.-19. November 2009 erneut geändert. Am Freitag, den
20. November finden nun keine öffentlichen Sitzungen mehr statt; die
entsprechenden Tagesordnungspunkte werden auf Donnerstag vorgezogen. Nachfolgend geben wir die aktualisierte Tagesordnung wieder.
Aktualisierte Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung 17.-19. November 2009, London |
Dienstag, 17. November 2009, 11:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch, 18. November 2009, 12:15 bis 19:30 Uhr gemeinsame Sitzung mit dem FASB
Donnerstag, 19. November 2009, 12:30 bis 15:00 Uhr
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17. November 2009: Unternehmen des öffentlichen Sektors in Kanada
werden IFRS anwenden
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Der kanadische Standardsetzer für den öffentlichen Sektor (Canadian Public Sector Accounting Board)
hat die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor
dahingehend geändert, dass staatliche Wirtschaftsunternehmen (Government
Business Enterprises, GBE) – Unternehmen des öffentlichen Sektors
mit eigenem, nachhaltigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb – ab
Perioden, die am 1. Januar 2011 beginnen, die International Financial Reporting Standards (IFRS)
anwenden müssen. Dies gestattet einen Vergleich zwischen ähnlichen
Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors. Unternehmen
des Privatsektors in Kanada werden ab dem gleichen Zeitpunkt IFRS
anwenden müssen. Die englischsprachige Presserklärung finden Sie
hier
(105 KB).
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17. November 2009: Aktualisierte Liste der von IFRIC nicht auf die Agenda genommenen Sachverhalte
16. November 2009: Newsletter zu IFRS 9 Finanzinstrumente
16. November 2009: Newsletter zu Änderungen an IAS 24
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update Newsletter
mit dem Titel IASB gibt Änderung an IAS 24 heraus veröffentlicht (in englischer Sprache, 68 KB), in welchem die Änderungen an
IAS 24 erläutert werden, die der IASB am 4. November 2009 veröffentlicht hatte. Die Änderungen sehen eine teilweise Ausnahme von den
Angabevorschriften für regierungsnahe Unternehmen vor und stellen die Definition eines nahe stehenden Unternehmens bzw. einer nahe
stehenden Person klar. Im überarbeiteten IAS 24 wird ferner klargestellt, dass die Angabe einer jeden Selbstverpflichtung eines nahe
stehenden Unternehmens bzw. einer nahe stehenden Person, beim Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses in der Zukunft
etwas tun zu wollen, einschließlich schwebender Geschäfte (bilanzierter und nicht bilanzierter), erforderlich ist. Der überarbeitete
Standard tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.
Links zu allen zurückliegenden IAS Plus Update-Newslettern finden Sie hier.
|
16. November 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen
15. November 2009: Neue IFRS-e-Learning-Module in chinesischer Sprache
14. November 2009: Schreiben des Stabs der Europäischen Kommission an den IASB zu IFRS 9
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Die Europäische Kommission hat auf ihrer Internetseite ein Schreiben von Jörgen Holmquist, dem Generaldirektor
der Abteilung Binnenmarkt und Dienstleistungen, an den IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie eingestellt, in welchem
er andeutet, dass die Kommission Bedenken hinsichtlich IFRS 9 hat und den IASB auffordert, "wesentliche Elemente
seines Vorschlags erneut zu untersuchen, die eine unmittelbarere Auswirkung auf die richtige Abgrenzung zwischen
einer Bilanzierung zum 'beizulegenden Zeitwert' und zu 'fortgeführten Anschaffungskosten' sowie auf die
Finanzstabilität haben (auf Gebieten wie der vorherrschenden Rolle des Geschäftsmodells, dem Anwendungsbereich der
OCI-Kategorie und dem Recycling von Bewertungserfolgen sowie dem Verbot der Abspaltung eingebetteter Derivate)." Das
Schreiben des Stabs der Kommission können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 139 KB). Hier ist ein Ausschnitt:
| Insgesamt nehmen wird eine Reihe von Änderungen zur Kenntnis, mit denen Sachverhalte
adressiert werden, die wir in unserem Schreiben vom 15. September angesprochen haben. Allerdings sieht es
so aus, als wäre die richtige Balance zwischen einer 'Fair-Value-Bilanzierung' und einer 'Bilanzierung zu
fortgeführten Anschaffungskosten' im aktuellen Entwurf noch nicht erreicht hat, was dazu führen mag, dass
mehr Instrumente als 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' klassifiziert werden als nach
dem derzeit geltenden IAS 39, womit die Einkommensvolatilität möglicherweise überzeichnet wird selbst
wenn die Auswirkungen von einem Unternehmen zum anderen schwanken wird, was von deren Geschäftsmodell und
der Art der in ihren Bilanzen erfassten Finanzinstrumenten abhängt. Unsere Bedenken bleiben daher hinsichtlich
der Art und Weise, wie der IASB die Klassifizierungskriterien im Entwurf abgefasst hat, bestehen. |
|
14. November 2009: Aktuelles zur IFRS-Übernahme in Europa
14. November 2009: Erinnerung an ablaufende Kommentierungsfrist Preisregulierte Geschäfte
14. November 2009: Änderungen an der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im November
12. November 2009: Protokoll der Öffentlichen Diskussion des DSR vom 10. November 2009
 |
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat neben den Präsentationen jetzt auch das Protokoll der Öffentlichen
Diskussion des DSR vom 10. November 2009 auf seiner
Internetseite eingestellt. |
12. November 2009: Übernahmeprozess von IFRS 9 in Europa vorläufig gestoppt
 |
Am 2. November 2009 hatte die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) um Stellungnahmen in Bezug auf die
Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente für die Anwendung in Europa gebeten.
Der Standard wurde heute vom IASB herausgegeben (s. direkt folgende
Nachricht). Der Aufsichtsrat hatte zugestimmt, dass die Entscheidung
über die Übernahme von IFRS 9 einem beschleunigten
Konsultationsprozess unterworfen werden dürfe, damit IFRS 9
europäischen Unternehmen gegebenenfalls noch für die Abschlüsse 2009
zur Verfügung stehen würde. Heute wurde jedoch entschieden, dass
mehr Zeit notwendig sei, um die Ergebnisse des IASB-Projekts zur
Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu erwägen.
Deshalb hat EFRAG entschieden, die Übernahmeempfehlung nicht zu
finalisieren. EFRAG erwägt derzeit, wie man in Bezug auf die
Übernahme des Gesamtpakets der Standards fortfahren will, die IAS 39
ersetzen sollen. Zu der heutigen Entscheidung hat EFRAG eine
englischsprachige
Presseerklärung herausgegeben. Die TEG-Sitzung, die für den
16. November 2009 angesetzt wurde und der Finalisierung der
Übernahmeempfehlung für IFRS 9 galt, wurde abgesagt. |
12. November 2009: IASB veröffentlicht IFRS 9 Finanzinstrumente
 |
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen
neuen International Financial Reporting Standard (IFRS) zur
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten herausgegeben. Die
Veröffentlichung stellt den Abschluss des ersten Teils
eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von
IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung durch einen neuen Standard dar
IFRS 9 Finanzinstrumente. Vorschläge zur
Wertminderungsmethodologie für Finanzinstrumente waren im Rahmen
der zweiten Phase des Projekts Anfang November veröffentlicht
worden. Vorschläge zur
Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen, der dritten Phase, werden noch
entwickelt. Mit IFRS 9 werden neue Vorschriften für die
Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
eingeführt. Die Vorschriften müssen ab dem 1. Januar 2013 angewendet
werden; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, auch bereits für die
Abschlüsse 2009. Der IASB beabsichtigt, IFRS 9 2010 auszuweiten, um
neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von
finanziellen Schulden, die Ausbuchung von Finanzinstrumenten,
Wertminderung und Sicherungsbilanzierung aufzunehmen. Bis Ende 2010
soll IFRS 9 vollständig für eine Ersetzung von IAS 39 zu Verfügung
stehen verpflichtend ab 2013 und vorzeitig zulässig in
früheren Jahren. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB
finden Sie
hier (101 KB). In einem Brief, der der Versendung des neuen
Standards an die Hauptinteressengruppen beigefügt war, äußert sich
der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, wie folgt:
|
"Der Abschluss der ersten Phase des Projekts stellt eine
direkte Reaktion auf die Empfehlungen der Führer der G-20 und
anderer Interessengruppen dar, die Komplexität der Bilanzierung von
Finanzinstrumenten zu verringern. Wie gefordert haben wir diese
erste Phase rechtzeitig abgeschlossen, damit Unternehmen auf
freiwilliger Basis diesen neuen Standard schon für ihre Abschlüsse
2009 anwenden können. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung
dieses Standards und des breiten Interesses an seiner Entwicklung
haben wir bisher unbekannte Anstrengungen unternommen,
Interessengruppen weltweit in den Konsultationsprozess einzubinden,
um die Vorschläge weiter auszuarbeiten, die wir im Juli 2009 zwecks
öffentlicher Stellungnahme herausgegeben hatten. Darüber hinaus hat
der IASB verschiedene Änderungen an den Vorschlägen vorgenommen, die
Reaktionen auf Bedenken darstellen, die im Rahmen des
Konsultationsprozesses erhoben wurden, um das endgültige Produkt
noch zu verbessern."
|
Gleichzeitig mit der Veröffentlichung von IFRS 9 hat
der IASB eine
Projektzusammenfassung nebst Verlautbarung zu den Stellungnahmen
herausgegeben (in englischer Sprache, 134 KB), in der dargestellt
wird, wie der Board die Stellungnahmen berücksichtigt hat, die
während der Entwicklung des neuen Standards eingegangen sind. Der
IASB hat außerdem eine separate
Zusammenfassung der Reaktionen auf europäische Bedenken
veröffentlicht (in englischer Sprache, 25 KB).
| Überblick über IFRS 9 Finanzinstrumente |
|
Nach
IFRS 9 werden alle Finanzinstrumente, die derzeit in den
Anwendungsbereich von IAS 39 fallen, in zwei
Klassifizierungskategorien aufgeteilt diejenigen
Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden. Dies geschieht auf der Grundlage der folgenden Prinzipien:
 |
Schuldinstrumente: Ein Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt,
kann zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden:
 |
Geschäftsmodellprüfung. Die Zielsetzung des
Geschäftsmodells des Unternehmens liegt darin, die finanziellen
Vermögenswerte zu halten, um damit vertragliche Zahlungsströme zu
erzielen (und nicht das Instrument vor seiner vertraglichen
Endfälligkeit zu veräußern, um Änderungen im beizulegenden Zeitwert
zu realisieren).
|
 |
Prüfung der Art der Zahlungsströme. Die vertraglichen
Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu
Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominals
und der Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominals sind.
|
Alle anderen Schuldinstrumente müssen erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden (at fair value through profit or loss,
FVTPL). Selbst wenn ein Instrument die beiden Prüfungen für die
fortgeführten Anschaffungskosten erfüllt, ist in IFRS 9 eine
Wahlmöglichkeit enthalten, nach der solche Instrumente mit
Einschränkungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden können. Die Kategorien 'zur Veräußerung verfügbar' und 'bis zur
Endfälligkeit gehalten', die derzeit in IAS 39 vorgesehen sind,
bestehen unter IFRS 9 nicht. |
 |
Eigenkapitalinstrumente. Alle Anlagen in
Eigenkapitalinstrumente, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9
fallen, sind in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten;
Wertveränderungen werden erfolgswirksam erfasst.
Es gibt keine 'Kostenausnahme' für Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen.
Wenn die Anlage in Eigenkapitalinstrumente jedoch nicht zu
Handelszwecken gehalten wird, kann ein Unternehmen beim erstmaligen
Ansatz die unwiderrufliche Entscheidung treffen, diese zum
beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen im sonstigen
Gesamtergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI)
zu bewerten, wobei nur Erträge aus Dividenden in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst werden. Trotz der Vorschrift, alle Anlagen
in Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten,
enthält IFRS 9 Leitlinien dazu, wann Anschaffungskosten der
beste Schätzer des beizulegenden Zeitwert sein können und wann sie
eventuell nicht der beste Näherungswert für den beizulegenden
Zeitwert sind. |
 |
Derivate. Alle Derivate, auch die, die an Anlagen in
nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente geknüpft sind, sind zum
beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
|
 |
Eingebettete Derivate. Das Konzept der eingebetteten
Derivate aus IAS 39 ist nicht Bestandteil von IFRS 9. Daher werden
eingebettete Derivate, die nach IAS 39 separat erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bilanziert worden sind, weil sie keinen engen
Zusammenhang zum Basisvertrag aufweisen, nicht länger
abgetrennt. Stattdessen werden die vertraglichen Zahlungsströme des
finanziellen Vermögenswerts in ihrer Gesamtheit eingeschätzt und
der Vermögenswert als Ganzes erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet, wenn auch nur einer seiner Zahlungsströme nicht
eine Rückzahlung von Nominal und Zinsen darstellt.
|
 |
Umklassifizierung. Eine Umklassifizierung von
'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert' zu fortgeführten
Anschaffungskosten bzw. umgekehrt wird für Schuldinstrumente
gefordert, wenn sich die Zielsetzung des Geschäftsmodells des
Unternehmens in Bezug auf seine finanziellen Vermögenswerte
ändert und frühere Einschätzungen nach dem Modell nicht länger
gelten. |
Mit
IFRS 9 werden einige der Vorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben geändert.
Es gibt außerdem zusätzliche Angaben zu Anlagen in Eigenkapitalinstrumente,
die als zum
beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen im sonstigen Gesamtergebnis
bewertet designiert sind.
|
|
12. November 2009: DSR unterstützt Übernahme von IFRS 9 für die Anwendung in Europa
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) spricht sich in seiner Stellungnahme an EFRAG für die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente:
Klassifizierung und Bewertung aus. In der
Stellungnahme heißt es: "Eine Mehrheit der DSR-Mitglieder ist der
Meinung, dass der IASB angemessen auf die Forderungen reagiert hat,
die die Führer der G-20, der Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (ECOFIN) und andere Organisationen
gestellt haben, und das festgelegte Ergebnis im Rahmen des
angekündigten Zeitplans geliefert hat. Formal gesehen ist die
Übernahme für die Anwendung in Europa die logische Konsequenz, da
nach Meinung der Mehrheit der Mitglieder die Übernahmekriterien
erfüllt sind." Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache
finden Sie
hier (60 KB). |
12. November 2009: Heads Up-Newsletter zum vorgeschlagenen Aufschub in Sachen Konsolidierung
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Unsere amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletter mit dem Titel Board stimmt für eine Verschiebung von Standard Nr. 167 zu Anteilen an bestimmten
Unternehmen veröffentlicht (in englischer Sprache, 89 KB). Der FASB hat sich vorläufig dazu entschlossen, das Datum des Inkrafttretens von
Standard Nr. 167 Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R) Konsolidierung von Unternehmen mit wechselnder Anlagehöhe
für die Rechnungslegung von Anlagen im Abschluss von Asset Managers bis auf Weiteres zu verschieben. Stabsmitarbeiter des FASB
deuteten an, dass Publikumsfonds, Hedge Fonds, Private Equity Fonds, Geldmarktfonds und Risikokapitalfonds Beispiele für Unternehmen
darstellen, die die Bedingungen für einen Aufschub erfüllen könnte. Die Mitarbeiter des FASB deuteten ferner an, dass
Verbriefungsunternehmen, Unternehmen mit vermögenswertgedeckter Finanzierung oder Unternehmen, die zuvor als qualifizierende
Zweckgesellschaften (Qualifying Special Purpose Entities, QSPE) klassifiziert wurden, die Bedingungen nicht erfüllten. Sofern der
Vorschlag finalisiert würde, träte der Aufschub noch 2009 in Kraft. |
11. November 2009: Heads Up-Newsletter zum IASB-Vorschlag bzgl. Kreditverlusten
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Unsere amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletter mit dem Titel IASB schlägt neuen Ansatz für die Bilanzierung von Kreditverlusten vor veröffentlicht
(in englischer Sprache, 172 KB). In dem Newsletter wird der jüngsten vom IASB herausgegebene Standardentwurf Finanzinstrumente:
fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung untersucht, in welchem ein fundamental neuer Ansatz für die Bilanzierung von
Kreditverlusten vorgeschlagen wird, um das bestehende Modell der 'eingetretenen Verluste' abzulösen. Der vorgeschlagene Ansatz, der
sowohl die Erfassung des Nettozinsertrags als auch die Erfassung von bonitätsbedingten Wertminderungen betrifft, soll zu einer früheren
Erfassung von Verlusten führen, indem zukünftig erwartete bonitätsbedingte Verluste über die Laufzeit der Kredite oder anderer finanzieller
Vermögenswerte berücksichtigt werden (ein Ansatz 'erwarteter Verluste'). Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf unserer
Projektseite. |
11. November 2009: IFRS-Konferenz von Deloitte in Japan
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Am Dienstag, den 8. Dezember 2009, werden unsere japanischen Kollegen von Deloitte Touche Tohmatsu LLC eine Jahrestagung
mit dem Titel Auf dem Weg der Übernahme der International Financial Reporting Standards in Japan veranstalten. Unter der Vortragenden
dieser vorrangig japanischsprachigen Veranstaltung sind:
 |
Atsushi Saito, Präsident und Vorstandsvorsitzender der Tokioter Börsengruppe |
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Noriaki Shimazaki, Treuhänder der IASC-Stiftung und Vorsitzender eines Unterausschusses zu Bilanzierung des japanischen
Wirtschaftsverbands Nippon Keidanren |
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Tatsumi Yamada (Mitglied des IASB) und Wayne Upton (IASB-Direktor für internationale Angelegenheiten) |
 |
Partner von Tohmatsu, dem japanischen Arm des Deloitte-Netzwerks, werden mögliche Auswirkungen der geplanten Übernahme
der IFRS für japanische Unternehmen erörtern |
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Mitgliedsfirmen von Deloitte werden auf dem Podium an einer Diskussion teilnehmen, in der es um den gegenwärtigen Stand
bei der Übernahme der IFRS durch Länder/Regionen rund um den Globus sowie um Sachverhalte geht, die erstmalige Anwender in
Japan wissen sollten |
Die Tagung wird in Tokio stattfinden und per Videoübertragung live nach Nagoya, Osaka und Fukuoka übertragen. Das Programm
sowie Informationen zur Registrierung können Sie
hier herunterladen
(in japanischer Sprache, 1.134 KB).
|
11. November 2009: FEE unterstützt die Anwendung von IFRS 9 in Europa
 |
Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat an sich in einem
Schreiben an die Europäische Kommission gewendet und sie und sowie Andere
aufgerufen, die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente zwecks Anwendung des Standards in Europa zu unterstützen. |
11. November 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache
 |
Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die
Merkblätter Nr. 1 bis 17 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie
hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 18 eingestellt:
 |
In Merkblatt Nr. 18 (10. November 2009) geht es um Abschnitt 22 des IFRS für KMU, der
Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital gewidmet ist. Laden Sie sich
Bulletin
Nr. 18 herunter (in spanischer Sprache, 197 KB). |
Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.
|
10. November 2009: Internetsendung des IASB zu IFRS 9
 |
Am 12. November 2009 bietet der Stab des IASB eine live im Internet ausgestrahlte Präsentation zum demnächst erwarteten Standard
IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung an. Im Anschluss an die Präsentationen wird für registrierte
Teilnehmer die Möglichkeit bestehen, Fragen zu stellen. Die Teilnahme ist kostenfrei, Sie müssen sich aber anmelden. Die Details der
Internetsendung:
|
10. November 2009: SEC-Vorsitzende nimmt Stellung zur von IASB und FASB angestrebten Konvergenz
 |
In unserer Nachricht vom 6. November 2009 berichteten wir, dass der IASB und der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) eine gemeinsame Erklärung herausgegeben haben, in welcher sie ihren
Willen bekräftigen, Verbesserungen an den IFRS und den US-GAAP vorzunehmen und sie zu vereinheitlichen. Die Boards hatten ferner
ihrer Übereinkunft Ausdruck verliehen, ihre Anstrengungen zu erhöhen, um die wesentlichen gemeinsamen Projekte, die in ihrer
Absichtserklärung von 2006 und in aktualisierter Form 2008 beschrieben wurden, abzuschließen. Die Vorsitzende der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde Mary L. Schapiro tätigte dazu die nachfolgende
Aussage, in der sie die erneute Verpflichtung zur Konvergenz
unterstützte (in englischer Sprache):
| Ich fühle mich durch die Verpflichtung von IASB und FASB, mehr Transparenz beim Standardsetzungsprozess herzustellen
und ihre Konvergenzbemühungen zu verstärken, in großen Maße ermutigt. Ich glaube, dass diese Maßnahmen dazu führen werden, dass
Anlegern bessere Finanzinformationen zur Verfügung gestellt werden.
|
|
10. November 2009: Zehn Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
|
EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen
und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, vor dem Hintergrund der jüngst erfolgten
Übernahmen von Änderungen an den IFRS für die Anwendung in Europa aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom 9. November 2009 herunter (in englischer Sprache, 133 KB).
Derzeit wurden die folgenden zehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:
|
Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
Interpretationen
 |
IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
 |
IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
 |
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
 |
IFRIC 9 und IAS 39 Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
 |
Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben |
 |
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Bilanzierung von in bar erfüllten
anteilsbasierten Vergütungen im Konzern |
 |
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen |
 |
IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten |
 |
IFRS 9 Finanzinstrumente [noch nicht vom IASB veröffentlicht, EFRAG hat aber
bereits das Verfahren zur Übernahmeempfehlung eingeleitet] |
Den aktuellen Übernahmestatus von EFRAG können Sie stets hier
abrufen.
10. November 2009: Fortschrittsbericht der Finanzminister der G-20
 |
Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 sind am 7. November 2009 in St. Andrews in
Schottland zusammengekommen, um die Fortschritte einzuschätzen, die bei der Erreichung der Zusagen
erzielt wurden, die die Führer der G-20-Nationen während ihrer Gipfeltreffen der letzten zwölf Monate in
London, Washington und Pittsburgh gemacht haben. Nach der Sitzung
veröffentlichten die Finanzminister folgende Dokumente in englischer
Sprache:
Nachfolgend finden Sie einen von uns übersetzten Auszug aus dem Fortschrittsbericht,
der sich den Fortschritten in Bezug auf Rechnungslegungsstandards widmet.
|
| Nr. | Zusage | Fortschritt und weitere Schritte |
| RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS |
| 83
| Wir sind übereingekommen, dass die Standardsetzer die
Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten auf Grundlage
ihrer Liquidität und der Halteabsichten der Anleger verbessern und
das Rahmenkonzept der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bekräftigen sollen.
|
Mit heutigem Stand hat der International Accounting Standards Board (IASB)
im Mai einen Entwurf (einen vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard )
zur Zeitwertbewertung veröffentlicht, in den die Leitlinien des Stabs,
die im April vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB)
veröffentlicht worden sind, direkt aufgenommen wurden, um inaktive
Märkte besser identifizieren zu können und feststellen zu können, ob
Transaktionen zu regulären Bedingungen stattfanden. Die
Kommentierungsfrist endete Ende September; ein endgültiger Standard wird
2010 erwartet. Im Juni hat der IASB außerdem ein Diskussionsdokument zu
den Auswirkungen von Zeitwertgewinnen, die aus dem Rückgang des eigenen
Kreditrisikos eines Unternehmens entstehen, veröffentlicht; die
Kommentierungsfrist endete Anfang September. Auf Grundlage der Prüfung
der Stellungnahmen wird der IASB entscheiden, wie dieser Sachverhalt in
seinem Standard oder seinen Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert adressiert werden soll. S. hierzu auch Punkt 85. |
| 84
| Die Standardsetzer sollten Maßnahmen ergreifen, um die
Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente bis
Ende 2009 zu reduzieren. | Der IASB
beabsichtigt, den Ruf der G-20-Führer nach reduzierter Komplexität
der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente dadurch zu
befriedigen, dass drei neue Standards auf Grundlage von Entwürfen,
die 2009 herausgegeben werden, entwickelt werden. Ein Entwurf wurde
im Juli 2009 herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, die Anzahl
der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Schulden auf
zwei zu reduzieren (beizulegender Zeitwert und fortgeführte
Anschaffungskosten). Eine Reihe von Änderungen sind in den letzten Boardsitzungen an dem
Ansatz vorgenommen worden, der in dem Entwurf
vom Juli zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
dargestellt worden war. Der endgültige Standard wird vermutlich im
November vom IASB herausgegeben und wird für die Verwendung in den
Abschlüssen 2009 zur Verfügung stehen. Vorschläge zu den
verbleibenden Bestandteilen von IAS 39 die einen Ansatz über
erwartete Verluste für die Risikovorsorge (s. Punkt 85) und
Sicherungsbilanzierung betreffen werden bis Ende 2009
herausgegeben.
Der FASB hält weiter an seinem Ziel fest, einen Entwurf in der ersten
Jahreshälfte 2010 herauszugeben, der ein einziges, umfassendes Modell
für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten umfasst. Der FASB hat
einen vorläufigen Ansatz veröffentlicht, um seine Anwender zu
informieren und ihre Meinungen einzuholen. Anders als der IASB bewegt
sich der FASB vorläufig auf ein Modell zu, das die Zeitwertbewertung für
alle Finanzinstrumente vorsieht und das Bilanzkategorien für (i)
Finanzinstrumente, für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im
Nettoeinkommen erfasst werden, und (ii) Finanzinstrumente, für die
Änderungen im beizulegenden Zeitwert im 'sonstigen Gesamtergebnis'
erfasst werden, beinhaltet. Zu Risikovorsorge s. Punkt 85.
|
| 85
| Die Standardsetzer sollten bis Ende 2009 Maßnahmen
ergreifen, um den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen
dadurch zu stärken, dass eine größere Bandbreite von
Kreditinformationen berücksichtigt wird.
S. auch Punkt 52.
| Der IASB beabsichtigt in der ersten Novemberhälfte
2009, einen Entwurf zwecks öffentlicher Stellungnahme zu
veröffentlichen, der sich der Risikovorsorge für erwartete Verluste
widmet. Die Kommentierungsfrist wird 8 Monate betragen. Der IASB hat
erste Vorschläge im Juni auf seiner Internetseite veröffentlicht, um
Meinungen zu der Umsetzbarkeit dieses Ansatzes über erwartete
Verluste einzuholen.
Auf seiner Sitzung am 21. Oktober hat der FASB vorläufig entschieden, sich
auf einen Kreditwertminderungsansatz zu konzentrieren, mit dem
vorgeschrieben würde, zum Ende einer jeden Periode einen
Wertminderungsverlust zu berechnen, der auf Grundlage des Barwerts der
gegenwärtigen Schätzung der Unternehmensführung hinsichtlich der
Kapitalströme, die nicht eintreten werden, bestimmt wird. Der FASB
beabsichtigt, in der ersten Jahreshälfte 2010 einen Entwurf zu
veröffentlichen.
Der IASB beabsichtigt, seine Erörterungen mit dem FASB fortzusetzen, um in
diesem Bereich eine Harmonisierung zu erzielen, und wird einen neuen
gemeinsamen Expertenrat von IASB und FASB einrichten, um den Boards
dabei zu helfen, eine Reihe von praktischen Fragen zu lösen, die mit
ihren jeweiligen Ansätzen zur Wertminderung (und der Risikovorsorge)
zusammenhängen. |
| 86
| Die Standardsetzer sollten Maßnahmen ergreifen, um die
Rechnungslegungsstandards für Risikovorsorge, bilanzunwirksame
Risiken und Bewertungsunsicherheit bis Ende 2009 zu verbessern. |
Der IASB arbeitet daran, die Bilanzierungs- und Angabestandards für
bilanzunwirksame Zweckgesellschaften zu verbessern. Der IASB
beabsichtigt, den Konsolidierungsstandard bis Ende 2009 und den
Ausbuchungsstandard bis zur zweiten Jahreshälfte 2010 abzuschließen.
Im Juni 2009 hat der FASB seine endgültigen Standards Financial Accounting Statements Nr. 166,
Bilanzierung der Übertragung von Finanziellen Vermögenswerten, und Nr. 167,
Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R), herausgegeben, die die
Art und Weise ändern, wie Unternehmen Verbriefungen und
Zweckgesellschaften bilanzieren. Die neuen Standards werden ab 2010
Auswirkungen auf die Bilanzen von Finanzinstituten haben.
Der IASB erwägt weiterhin einen möglichen Ansatz, mit dem bedeutende
Bewertungsunsicherheit durch die Klarstellung der bestehenden Leitlinien
zu Bewertungsanpassungen im Rahmen seines Plans zum Abschluss seines
Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert adressiert werden
kann.
Zur Risikovorsorge s. Punkt 87.
|
| 87
| Die Standardsetzer sollten in Zusammenarbeit mit den
entsprechenden Aufsichten bis Ende 2009 Maßnahmen ergreifen, um
international Klarheit und Einheitlichkeit in der Anwendung von
Bewertungs- und Risikovorsorgestandards zu erzielen.
| Der IASB hat im Mai 2009 einen Entwurf (einen
vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard) zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert veröffentlicht, der in großen Teilen die
Leitlinien des Stabs beinhaltet, die im April vom US-amerikanischen
Financial Accounting Standards Board (FASB)
veröffentlicht worden sind, um inaktive
Märkte besser identifizieren zu können und feststellen zu können, ob
Transaktionen zu regulären Bedingungen erfolgen.
Im Juli 2009 hat der Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht dem IASB
allgemeine Prinzipien für die Ersetzung von IAS 39 vorgeschlagen. |
| 88
| Wir rufen unsere internationalen Bilanzierungsgremien
auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, einen einzigen Satz
hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards im Rahmen
ihres unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu erreichen und ihr
Konvergenzprojekt bis Juni 2011 abzuschließen. | Der IASB
und der FASB haben im Oktober eine gemeinsame Sitzung abgehalten,
auf der die Boards vorläufig Kernprinzipien für die Harmonisierung
ihrer Bilanzierungsansätze für Finanzinstrumente vereinbart haben. IASB
und FASB haben vereinbart, ab Januar 2010 monatlich
zusammenzukommen, um das Ziel zu erreichen, IFRS und US-GAAP bis
Juni 2011 in höchstmöglichem Maß zu harmonisieren.
Darüber hinaus bestehen in fast allen FSB-Rechtskreisen Programme, mit
denen die dortigen Rechnungslegungsstandards mit den Standards des International Accounting Standards Board
bis 2012 ersetzt oder konvergiert werden sollen.
|
| 89
| Die Satzung des IASB sollte stärker die Einbindung
verschiedener Interessengruppen betonen. | Der IASB
arbeitet mit Aufsichtsbehörden in verschiedenen Schlüsselbereich
zusammen, auch in den Bereichen Risikovorsorge und Bewertung, und
hat eine Reihe von Sitzungen mit dem Baseler Ausschusses für
Bankenaufsicht zu diesen Themen abgehalten. Darüber hinaus hat der
IASB mit Unterstützung des FSB am 27. August 2009 eine Sitzung mit
führenden Kräften und Fachexperten von Aufsichtsbehörden,
Marktregulierern und ihren internationalen Organisationen
abgehalten, um Fragen der Berichterstattung durch Finanzinstitute zu
erörtern. Dieser Sitzung wohnten führende Vertreter einer Reihe von
Wachstumsmärkten bei, die FSB-Mitglieder sind. Der IASB
beabsichtigt, die nächste ausführliche Dialogsitzung im ersten
Quartal 2010 abzuhalten, und die FSB-Verwaltung wird dabei helfen,
diese Sitzung zustande zu bringen.
|
| 90
| Regulierer und Standardsetzer sollten die geforderten
Angaben in Bezug auf komplexe Finanzprodukte verbessern, die von
Unternehmen an die Marktteilnehmer geliefert werden. (Bis Ende 2009).
| Nationale Behörden haben Schritte ergriffen (und tun
dies weiterhin), Unternehmen zu ermutigen, wo es sachgerecht ist,
Angaben zu leisten, die mit der internationaler "best practice" der Senior Supervisors Group
und des FSB im Einklang stehen. Die Unternehmen verbessern weiterhin
ihre Angaben zu Risikovorsorge in ihren veröffentlichten
Jahresabschlüssen.
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10. November 2009: Wir ermutigen die EU hinsichtlich der Übernahme von IFRS 9
 |
In einem Brief an die Europäische Kommission (in englischer Sprache, 64 KB)
hat Deloitte Touche Tohmatsu die Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente in Bezug
auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten für die
Anwendung in Europa empfohlen. Wir hatten schon früher eine ähnliche
Empfehlung gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
ausgesprochen und deren Entwurf einer Übernahmeempfehlung gegenüber der
Kommission unterstützt (siehe unsere Nachricht vom
8. November 2009). |
|---|
9. November 2009: Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Sprache
 |
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass Deloitte Deutschland
Übersetzungen des monatlich erscheinenden Newsletters erstellt, der von
unseren britischen Kollegen herausgegeben wird und sich dem gemeinsamen
Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen
Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Bisher stehen Ihnen
folgende Ausgaben zur Verfügung:
Wir haben permanente Verknüpfungen auf alle bisher erschienenen Newsletter auf unserer
IAS PLUS-Projektseite zu Versicherungen für Sie eingerichtet.
|
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9. November 2009: Konferenz zu internationalen Entwicklungen in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung
 |
Die Europäische Kommission veranstaltet am 8. Februar 2010 eine eintägige Konferenz zu
internationalen Entwicklungen in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Konferenz
richtet sich an nationale und internationale Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden und Unternehmen.
Ein Diskussionsforum befasst sich insbesondere mit nationalen Erfahrungen bei der Einführung von
International Financial Reporting Standards (IFRS). Eine weitere Diskussionsrunde befasst sich mit
dem Fortschritt in Bezug auf die Übernahme der IFRS. Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung
der EU-Kommission. |
9. November 2009: EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zu IAS 32
 |
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu
den Änderungen an IAS 32 im Hinblick auf die Klassifizierung von
Bezugsrechten abgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt. EFRAG empfiehlt eine Übernahme für die Anwendung in der EU. In der entsprechenden
Presserklärung von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die Auswirkungsanalyse und das Empfehlungsschreiben. |
8. November 2009: Übergang auf den IFRS für KMU in Irland
 |
Seit 2005 müssen börsennotierte Konzerne in Irland ihre Konzernabschlüsse unter Verwendung der IFRS erstellen. Fast alle anderen
Konzerne besitzen ein Wahlrecht. Sie können die IFRS verwenden, die irischen Rechnungslegungsprinzipien, die vom UK Accounting Standards
Board (ASB) entwickelt werden, sowie sofern sie klein sind als weitere Option den Rechnungslegungsstandard für kleinere
Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE). Ab 2012 erwartet man jedoch eine Veränderung dieser Wahlrechte.
Die irischen Rechnungslegungsgrundsätze werden danach durch den
IFRS für kleine und mittelgroße
Unternehmen ersetzt. Unsere irischen Kollegen haben die Veröffentlichung
Wählen Sie Ihre Rechnungslegungsgrundsätze: für die vorgeschlagene Abschaffung der irischen Rechnungslegungsgrundsätze planen
herausgegeben (in englischer Sprache, 4.132 KB), in welcher der Plan des ASB erläutert wird. In der Publikation werden die Wahlrechte
untersucht, die von der Änderung am wesentlichsten betroffenen Bereiche auf den Gebieten der Bilanzierung und der Steuern erläutert sowie
Leitlinien zur Planung der Änderungen gegeben.
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8. November 2009: Wir unterstützen die Übernahme von IFRS 9 in Europa
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Die europäischen Mitgliedsfirmen von Deloitte Touche Tohmatsu haben an ein Schreiben an die europäische Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) übermittelt, in welchem sie ihre Unterstützung für EFRAGs
vorläufigen Beschluss, die Übernahme der neuen IASB-Prinzipien für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, die
der IASB in Kürze als IFRS 9 Finanzinstrumente freigeben wird, für eine Anwendung in der Europäischen Union zu empfehlen,
zum Ausdruck bringen. EFRAGs vorläufige Sichtweise und das Schreiben von Deloitte an EFRAG basieren auf dem nahezu endgültigen
Entwurf von IFRS 9, der bereits auf der Internetseite des IASB eingestellt wurde. Unser Schreiben an EFRAG können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 37 KB). Hier ist ein
Ausschnitt:
| Wir unterstützen die Übernahme von IFRS 9 für eine Anwendung in der Europäischen Union und glauben, dass
eine Übernahme des IFRS im europäischen Interesse ist. Wir sind der Ansicht, dass es für Europa wichtig ist, IFRS 9 zu
übernehmen, um eine klare und eindeutige Botschaft der Unterstützung für ein gemischtes Bewertungsmodell für Finanzinstrumente
zu senden, das auf dem Geschäftsmodell basiert, welches in einem Unternehmen zur Anwendung kommt.
Wir nehmen befriedigt zur Kenntnis, dass der IASB alle Schritte im Rahmen seines Standardsetzungsprozesses bei der
Entwicklung dieses IFRS ordnungsgemäß ausgeführt hat. Vor nehmen wir zur Kenntnis und loben den IASB für das Ausmaß an Einbindung
der Adressaten, die der IASB zwecks Abschlusses seiner Arbeiten unternommen hat, einschließlich regelmäßiger Sitzungen mit
europäischen Institutionen und Aufsichtsbehörden, dem Rat für Wirtschaft und Währung (Economic and Monetary Council, ECOFIN), dem
Ausschuss für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten (Economic and Monetary Affairs Committee, ECON) des Europäischen
Parlaments sowie der Aufrechterhaltung eines engen Kontakts mit EFRAG und Stabsmitarbeitern der Europäischen Kommission. |
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7. November 2009: Tagesordnung für die Novembersitzung 2009 des IASB
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Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung in seinen Sitzungsräumen in London von Dienstag bis Freitag,
17. bis 20. November 2009 abhalten. Die Sitzung ist öffentlich und wird live im Internet übertragen. Nachfolgend
geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder.
Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung 17.-20. November 2009, London |
Dienstag, 17. November 2009
Mittwoch, 18. November 2009 gemeinsame Sitzung mit dem FASB
Donnerstag, 19. November 2009
Freitag, 20. November 2009
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7. November 2009: Öffentliche Diskussion vom 10. November 2009 Präsentationen
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Der erste Teil der Präsentationen für die Öffentlichen Diskussion am 10. November 2009 steht auf der
Internetseite des DRSC zum Download
bereit. Die noch fehlenden Unterlagen folgen. |
7. November 2009: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im November 2009
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Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag und Freitag,
den 5. und 6. November 2009 in den Geschäftsräumen zu einer Sitzung zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen
und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, finden sie
hier. Unter anderem erzielte IFRIC Einvernehmen über eine endgültige
Interpretation auf Grundlage des Interpretationsentwurfs D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch
Eigenkapitalinstrumente und forderte den IASB auf, die Interpretation auf dessen Sitzung im November 2009
zu verabschieden. |
6. November 2009: Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Sprache
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Die neueste Ausgabe des monatlich erscheinenden Newsletters, der von unseren britischen
Kollegen herausgegeben wird und sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung
eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet,
steht Ihnen nun auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Ausgabe trägt
den Titel Das neue Bilanzierungsmodell
nimmt Gestalt an und steht Ihnen
hier zur Verfügung (357 KB). |
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6. November 2009: Aufzeichnung des IASB-Webcasts zu fortgeführten
Anschaffungskosten und Wertminderungen bei Finanzinstrumenten
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Am 5. November 2009 hielt der Stab des IASB per Webcast eine Präsentation zum
am selben Tag veröffentlichten Entwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung bei Finanzinstrumenten ab.
Die Aufzeichnung des Webcasts steht jetzt auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung. |
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6. November 2009: Mitschnitt der 137. DSR-Sitzung
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Das DRSC gibt bekannt, dass die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 137. DSR-Sitzung jetzt
archiviert sind und von der
Internetseite des DRSC abgerufen werden können. |
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6. November 2009: EFRAG-Übernahmeempfehlungsentwurf zu IFRS 9 - Klarstellung
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Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
hatte am 2. November 2009 um Stellungnahmen in Bezug auf den EFRAG-Übernahmeempfehlungsentwurf
zu IFRS 9 Finanzinstrumente gebeten. In der Einladung zu Stellungnahme
hatte EFRAG darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Übernahmeempfehlung
auf der vorläufigen Abstimmungsvorlage von IFRS 9 basiere. Inzwischen
hat der IASB den beinahe endgültigen Entwurf von IFRS 9 in dem nur für
Abonnenten zugänglichen Bereich seiner Internetseite zur Verfügung
gestellt. EFRAG hat die Texte der vorläufigen Abstimmungsvorlage und des
beinahe endgültigen Entwurfs verglichen und weist darauf hin, dass die
vom IASB vorgenommenen Änderungen keine Revidierung der Analyse und der
Schlussfolgerungen im Übernahmeempfehlungsentwurf von EFRAG erfordern.
Die Frist für die Stellungnahme zum EFRAG-Entwurf endet weiterhin am
13. November 2009. |
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6. November 2009: IASB-Entwurf zu Wertminderungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte - Beispiele
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Der International Accounting Standards Board (IASB) hat gestern
einen Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten
Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung zwecks öffentlicher
Stellungnahme veröffentlicht (weitere
Informationen). Die praktischen Auswirkungen der Vorschläge des
IASB, die ein Modell der erwarteten Verluste und nicht mehr wie
bisher ein Modell der eingetretenen Verluste vorsehen, werden durch
Beispiele erläutert, die der Stab des IASB erarbeitet hat und
die nur auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen.
Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die öffentliche
Diskussion des DRSC am kommenden Dienstag (10. November 2009 im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, 11.00 Uhr
bis ca. 16.00 Uhr), auf der die Vorschläge des Entwurfs durch
IASB-Mitglied Stephen Cooper und IASB-Stabmitglied Martin Friedhoff
erläutert werden. Bei der Veranstaltung sind noch Plätze frei;
Teilnahmeanfragen können noch bis Montagmittag an
bahrmann@drsc.de gerichtet
werden. |
6. November 2009: Deloitte hielt Internetsendung zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 ab
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Am 5. November 2009 hielt Deloitte eine live ausgestrahlte Internetsendung mit der Gruppe der 100 Finanzdirektoren im Vereinigten
Königreich (The Hundred Group of Finance Directors in the UK) und dem IASB zur Zukunft der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach
IFRS ab. Der IASB befindet sich am Anfang eines Projekts, diesen Aspekt von IAS 39 zu überarbeiten. Die Gruppe der 100 Finanzdirektoren
ist der Ansicht, dass Eingaben zu diesem Zeitpunkt zu den richtigen Prinzipien vor Herausgabe eines überarbeiteten Modells mit der Bitte
um Stellungnahme von entscheidender Bedeutung sind. Es ist ferner entscheidend, dass Eingaben von allen weltweit tätigen Marktteilnehmern
eingeholt werden, nicht nur von Finanzinstitutionen, die während der Finanzmarktkrise im Fokus von Aufsichtsbehörden, Standardsetzern und
Politikern standen. Auf Seiten der Gruppe der 100 haben Cadbury, Centrica, International Power, Rio Tinto, Severn Trent und Tomkins Fragen
gestellt. Von Seiten des IASB haben die Boardmitglieder John Smith und Stephen Cooper auf die Fragen geantwortet. Sue Lloyd, die die
Aktivitäten des IASB zur Einholung von Meinungen leitet und das Projektteam anführt, nahm ebenfalls teil. Gastgeber der Internetsendung
waren Veronica Poole, die Leiterin des Global IFRS Office von Deloitte in London, und Andrew Spooner, Leiter für Fragen der
Bilanzierung von Finanzinstrumenten von Deloitte weltweit. Eine Aufzeichnung der Internetsendung steht Ihnen
hier zur Verfügung (in englischer Sprache). Falls Sie
dazu aufgefordert werden, geben Sie als ID die Kennung "63023" sowie als Passwort "91918367" an. |
6. November 2009: Vergleich des IFRS für KMU mit niederländischen Rechnungslegungsgrundsätzen 2009
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Das holländische IFRS Centre of Excellence von Deloitte hat die erste Ausgabe von IFRS für KMU und SMEs und niederländische
Rechnungslegungsgrundsätze: Aufzeigung der wesentlichen Unterschiede veröffentlicht. In dieser 16-seitigen Broschüre werden die
Kernunterschiede zwischen dem IFRS für KMU und den niederländischen Rechnungslegungsgrundsätzen für Geschäftsjahre, die am oder nach
dem 1. Januar 2009 beginnen, dargestellt. Sie enthält auch allgemeine Informationen zum IFRS für KMU und die Anwendbarkeit des IFRS
für KMU durch in den Niederlanden domizilierte Unternehmen. Die können die Veröffentlichung
hier herunterladen (in englischer Sprache, 578 KB). |
6. November 2009: IASB und FASB bekräftigen ihren Willen zur Vereinheitlichung
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Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) haben eine gemeinsame Erklärung herausgegeben,
in welcher sie ihren Willen bekräftigen, Verbesserungen an den IFRS und den US-GAAP vorzunehmen und sie zu vereinheitlichen. Die Boards
haben ferner ihrer Übereinkunft Ausdruck verliehen, ihre Anstrengungen zu erhöhen, um die wesentlichen gemeinsamen Projekte, die in
ihrer Absichtserklärung von 2006 und in aktualisierter Form 2008 beschrieben wurden, abzuschließen. Im Interesse eines zeitnahen und
dauerhaften Fortschritts haben sich die zwei Boards verpflichtet, monatlich gemeinsame Sitzungen abzuhalten und die Transparenz und
Rechenschaft aufrechtzuerhalten, indem sie vierteljährlich über den aktuellen Stand ihres Fortschritts bei den Konvergenzprojekten
berichten. Die Aufsichtsgremien beider Boards gaben ebenfalls eine Erklärung heraus, in der sie ihre Unterstützung für die
Konvergenzbemühungen beider Boards ausdrückten. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
|
5. November 2009: IASB veröffentlicht Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
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Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen
Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten
Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung zwecks öffentlicher
Stellungnahme veröffentlicht. Die Vorschläge bilden den zweiten Teil
eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von
IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung durch einen neuen Standard, der IFRS 9 Finanzinstrumente
heißen soll. Vorschläge zur
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten waren
bereits im Juli veröffentlicht worden, und ein endgültiger Standard
wird in Kürze erwartet. Vorschläge zur
Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen werden noch entwickelt. Die wesentlichen
Änderungen im Vergleich zur jetzigen Vorgehensweise sind die
folgenden:
 |
Bestehendes Modell der eingetretenen Verluste:
Derzeit wird nach IAS 39 die Wertminderung von finanziellen
Vermögenswerten nach einem Modell der eingetretenen Verluste
angesetzt. In einem Modell der eingetretenen Verluste wird
angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, solange
es keinen Beleg für das Gegenteil in Form eines bestimmten
Ereignisses gibt ("Verlustereignis" oder "auslösendes
Ereignis"). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der wertgeminderte
Kredit (oder das Portfolio von Krediten) auf einen
niedrigeren Wert abgeschrieben. |
 |
Vom IASB vorgeschlagenes Modell der erwarteten
Verluste: Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein
Modell der erwarteten Verluste. Nach dem Modell werden
erwartete Verluste über die Laufzeit des Kredits oder eines
anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet wird, angesetzt und nicht erst,
wenn ein Verlustereignis identifiziert worden ist. Das
Modell der erwarteten Verluste vermeidet, was von vielen als
Bilanzierungsungleichgewicht nach dem derzeitigen Modell der
eingetretenen Verluste angesehen wird – eine Anfangsbelastung der
Zinserträge (die einen Betrag enthalten, der die erwarteten
Verluste des Kreditgebers abdecken soll), obwohl der
Wertminderungsverlust erst angesetzt wird, nachdem das
Verlustereignis eingetreten ist. Unterstützer des Modells
der erwarteten Verluste sind auch der Meinung, dass dieses
die Kreditvergabeentscheidung besser widerspiegelt. Nach dem
vom IASB vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste
würde eine Risikovorsorge gegen Kreditverluste über die
Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts auf Grundlage der
erwarteten Kapitalströme aus dem Instrument (einschließlich
erwarteter Kreditverluste) und nicht auf Grundlage von
Marktwerten aufgebaut. Umfangreiche Angabevorschriften
würden den Anlegern helfen, zu verstehen, welche
Verlustschätzungen ein Unternehmen für notwendig hält.
|
In der
Presserklärung des IASB heißt es zu den neuen Vorschlägen:
|
Der IASB ist sich der bedeutenden praktischen
Herausforderungen bewusst, die der Übergang auf ein Modell der
erwarteten Verluste mit sich bringt. Aus diesem Grund wird ein
Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) aus Experten im
Bereich Kreditrisikomanagement eingerichtet, der den Board beraten wird.
Eine achtmonatige Kommentierungsfrist wird gewährt, damit
ausreichend Zeit für die Unternehmen bleibt, die Auswirkungen
einer solchen Änderung auf ihre Organisation zu bedenken.
|
Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 30. Juni 2010. Weitere Dokumente in englischer Sprache:
|
5. November 2009: Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses
 |
Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am
11. bis 13. November 2009 in Brüssel stattfinden. Die Sitzung steht Beobachtern offen, die
sich über eine Verknüpfung in der
Presseerklärung von EFRAG
anmelden können. Die Agenda der Sitzung ist
hier
zugänglich. |
5. November 2009: Webcast von Deloitte Kanada zu den IFRS
5. November 2009: Tschechische Version von IFRSs in Your Pocket
2009
 |
Unsere tschechischen Kollegen haben
IFRS do kapsy 2009 herausgegeben (die tschechische Übersetzung von IFRSs
in Your Pocket 2009, 849 KB). Diese 134 Seiten umfassende
Publikation bietet eine gesonderte Einleitung von Martin Tesar, dem IFRS-Partner
unserer tschechischen Schwesterfirma, einen Vergleich der
Hauptunterschiede zwischen den IFRS und tschechischen
Rechnungslegungsgrundsätzen sowie alle Informationen, die auch in der
englischsprachigen Ausgabe enthalten sind. |
4. November 2009: IASB ändert IAS 24 zu nahe stehenden
Unternehmen und Personen
 |
Der IASB hat IAS 24 Angaben
über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen geändert,
um eine Teilausnahme von den Angabepflichten für regierungsverbundene
Unternehmen zur Verfügung zu stellen und die Definition eines nahe
stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person zu
verdeutlichen. Der Board hat den grundlegenden Ansatz in der
Vorgängerversion von IAS 24 in Bezug auf nahe stehende Unternehmen und
Personen nicht geändert, nach dem von Unternehmen gefordert ist,
Informationen über Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen oder
Personen zur Verfügung zu stellen. Die Änderungen stellen eine Reaktion
auf Bedenken dar, dass die früheren Angabevorschriften und die
Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden
Person zu komplex und in der Praxis schwer anzuwenden seien,
insbesondere in Umfeldern, in denen staatliche Kontrolle vorherrschend
ist. Der überarbeitete Standard soll diesen Bedenken wie folgt gerecht
werden:
 |
Regierungen nahe stehenden Unternehmen wird eine Teilausnahme gewährt. Bis dato
mussten Unternehmen, die staatlich kontrolliert oder bedeutend
beeinflusst sind, Informationen zu allen Geschäftsvorfällen mit
Unternehmen, die vom gleichen Staat kontrolliert oder bedeutend
beeinflusst werden, offenlegen. Nach dem überarbeiteten Standard
sind weiterhin Angaben erforderlich, die für Adressaten von
Abschlüssen wichtig sind. Informationen jedoch, die nur mit hohem
Kostenaufwand zur Verfügung gestellt werden können oder von wenig
Wert für die Adressaten sind, sind von nun an ausgenommen. Dies wird
dadurch erreicht, dass nur Angaben zu solchen Geschäftsvorfällen
gefordert sind, die einzeln oder zusammen genommen von Bedeutung
sind. |
 |
Es gibt eine überarbeitete Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person. |
Mit dem überarbeiteten Standard wird auch klargestellt,
dass eine Angabe zu jeder Verpflichtung eines nahe stehenden
Unternehmens oder einer nahe stehenden Person, etwas Bestimmtes zu tun,
wenn ein bestimmtes Ereignis in der Zukunft eintritt oder nicht
eintritt, erforderlich ist; dies gilt auch für schwebende Verträge
(angesetzt oder nicht angesetzt). Der überarbeitete Standard tritt für
jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011
beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die englischsprachige
Presseerklärung des IASB finden Sie
hier (104 KB).
|
4. November 2009: "Den Bedenken Rechnung getragen"
 |
Prof. Dr. Andreas Barckow, Leiter des IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Deutschland und Mitglied im Deutschen Standardisierungsrat,
äußert sich in der heutigen Ausgabe der
Börsen-Zeitung zur endgültigen Fassung des in
erster Phase überarbeiteten Standards IAS 39.
Der IASB habe dabei auch den Bedenken von deutscher Seite Rechnung getragen,
sagt Barckow. Die Klassifizierungskriterien für Finanzinstrumente seien nun auf das jeweilige Geschäftsmodell eines
Unternehmens ausgerichtet worden. Knackpunkt sei jedoch, dass der IASB wohl ein anderes
Verständnis der Definition des Geschäftsmodells habe - deshalb herrsche noch viel Verwirrung im Markt.
Mit freundlicher Genehmigung der Börsen-Zeitung stellen wir Ihnen den
Beitrag "Den Bedenken Rechnung getragen" auf
IAS PLUS.de zur Verfügung. |
4. November 2009: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
 |
Am 6. November 2009 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.
Auf der Tagesordnung stehen die Änderungen des IASB an IAS 32
(Klassifizierung von Bezugsrechten). Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details dazu finden Sie auf der
Internetseite von EFRAG.
|
4. November 2009: Zusammenfassung der Sitzung des PRC am 19.
Oktober
 |
Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
stellt auf ihrer Internetseiten einen
Bericht von der zweiten Sitzung
des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) am
19. Oktober dieses Jahres zur Verfügung (in englischer Sprache, 195 KB). Die Rolle des PRC
besteht darin, das Programm von EFRAG im Hinblick auf proaktive Arbeiten, die in die Herausgabe von Diskussionspapieren, Positionspapieren und anderweitigen Veröffentlichungen münden, festzulegen. Der PRC
stellt außerdem Leitlinien für die Zuordnung von Ressourcen von EFRAG und den nationalen Standardsetzern zu proaktiven Projekten zur Verfügung und
überwacht den Fortschritt der betreffenden Arbeiten. |
4. November 2009: Lista de verificación de la presentación y revelación 2009
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Wir stellen Ihnen die neue Lista de verificación de la presentación y revelación 2009 sowohl als
pdf- als auch als Word-Datei zur Verfügung (spanische Übersetzung der IFRS-Checkliste
zu Ausweis-
und Angabevorschriften 2009 von Deloitte). Die Checkliste ist so
formatiert, dass sie ein Festhalten der Durchsicht eines Abschlusses
ermöglicht, mit Platzhaltern zur von ja/nein/nicht anwendbar für jeden
Ausweis- und Angabeposten.
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4. November 2009: Accounting Roundup Ausgabe Oktober 2009
4. November 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache
 |
Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die
Merkblätter Nr. 1 bis 16 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie
hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 17 eingestellt:
 |
In Merkblatt Nr. 17 (3. November 2009) geht es um Abschnitt 21 des IFRS für KMU, der
Rückstellungen und Eventualposten gewidmet ist. Laden Sie sich
Bulletin
Nr. 17 herunter (in spanischer Sprache, 231 KB). |
Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.
|
3. November 2009: IASB-Webcast zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderungen bei Finanzinstrumenten
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Am 5. November 2009 bietet der Stab des IASB per Webcast eine Präsentation zum
demnächst erwarteten Entwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und
Wertminderung bei Finanzinstrumenten an. Im Anschluss an die
Präsentation wird es die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen; Fragen können während der Sitzung eingereicht werden.
Der Webcast ist für 11:00h Londoner Zeit angekündigt und soll etwa eine
Stunde dauern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der
Presseerklärung des IASB.
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3. November 2009: CESR findet Nichteinhaltung von IFRS-Angabepflichten
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Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
hat die Abschlüsse 2008 von 96 börsennotierten europäischen Banken und
Versicherungen geprüft, darunter 22 Unternehmen aus dem FTSE Eurotop 100
Index, um zu prüfen, inwieweit die Angabevorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben eingehalten werden. CESR
kam zu dem Ergebnis, dass " in manchen Bereichen ein bedeutender Anteil
der europäischen Finanzinstitute die verpflichtenden Angaben in Bezug
auf Finanzinstrumente nicht leistet". Beispiele der Nichteinhaltung
beinhalten die Angabe der Bewertungsmethode und Angaben zu Beziehungen
mit Zweckgesellschaften. Die Ergebnisse von CESR werden in einem Bericht
vorgestellt, der den Titel Application of Disclosure Requirements Related to Financial Instruments in the 2008
Financial Statements trägt. In dem Bericht wird festgehalten, dass
"CESR einen höheren Grad der Einhaltung verpflichtender Vorschriften
erwartet hätte, insbesondere vor dem Hintergrund der Marktbedingungen,
die in der zweiten Jahreshälfte 2008 und Anfang 2009 gegeben waren".
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
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2. November 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Übernahmeempfehlungsentwurf zu IFRS 9
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Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme
von IFRS 9 Finanzinstrumente. Es handelt sich dabei um die erste
Phase der Ersetzung von IAS 39, die sich der
Klassifizierung und Bewertung
von Finanzinstrumenten widmet. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung des
IFRS vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme des
IFRS in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Der EFRAG-Aufsichtsrat hat entschieden, dass der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) die Entwicklung der Übernahmeempfehlungen in Bezug auf den IFRS, der die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IAS 39 ersetzen soll, einem beschleunigten Konsultationsprozess unterziehen darf. Dies sei notwendig, um der europäischen Forderung gerecht werden zu können, dass dieser Standard für die Abschlüsse 2009 zur Verfügung soll.
Stellungnahmen werden daher bis zum 13. November 2009 erbeten. Die
englischsprachige
Presseerklärung von EFRAG enthält eine Verknüpfung auf den Entwurf
der Übernahmeempfehlung mit sich darauf beziehenden Fragen. |
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2. November 2009: RIC veröffentlicht Entwurf eines
Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
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Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat den Entwurf eines RIC Anwendungshinweises IFRS (E/2009/02) Ausgewählte
IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise
veröffentlicht. Er steht auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit
(213 KB). Stellungnahmen können bis zum 2. Dezember 2009 eingereicht werden. |
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2. November 2009: RIC veröffentlicht Anwendungshinweis zu REACH
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Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat einen
Anwendungshinweis zur europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, REACH) herausgegeben. Anwendungshinweis IFRS (2009/01) Bilanzierung von Ausgaben zur Registrierung nach
der EU-Chemikalienverordnung REACH steht auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit
(230 KB). |
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2. November 2009: IWP und KWT nehmen Stellung zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz
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Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) haben eine gemeinsame
Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzes 2010 veröffentlicht.
Mit dem Gesetzesentwurf ist unter anderem die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und
Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts von 400.000 EUR auf 700.000 EUR vorgesehen. In der Stellungnahme wird von dieser
Anhebung abgeraten, da der Jahresabschluss auch für KMU ein wichtiges und unverzichtbares
Instrument zur Unternehmenssteuerung und Kontrolle sei und auch der Information
wichtiger Bilanzadressaten, wie insbesondere Banken und sonstiger Kapitalgeber diene. Diese umfassende Informations-
und Transparenzfunktion sei vor allem in
Krisenzeiten unverzichtbar. Die vollständige Stellungnahme finden Sie
hier
(364 KB). |
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1. November 2009: SEC-Bulletin zur Bilanzierung in der Öl- und Gasbranche
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Aus dem Büro des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC) kommen aktualisierte Leitlinien, wie der Stab der Behörde die
Bilanzierungsregeln interpretiert, die sich auf die Öl- und Gasbranche
beziehen. Diese Aktualisierung steht mit der Veröffentlichung einer
Regelung im Zusammenhang, die die SEC im Dezember 2008 verabschiedet
hat, um ihre Vorschriften zur Berichterstattung in der Öl- und
Gasbranche zu modernisieren, um Anlegern zu helfen, ihre Anlagen in
dieses Unternehmen zu bewerten.
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Die Überarbeitung, die den Titel Staff Accounting Bulletin No. 113 trägt, beinhaltet Folgendes:
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Änderung des Preises, der bei der Bestimmung der Mengen der Öl- und
Gasreserven verwendet wird;
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Streichung der Option, Preise zu verwenden, die nach dem
Quartalsende bestimmt werden, um Abschreibungen von aktivierten
Mehrkosten nach der Vollkostenbilanzierungsmethode zu bestimmen;
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Streichung des Verbots von unkonventionellen Methoden, um Öl- und
Gasreserven aus Ölsand und Schiefer zu extrahieren, als Öl- und
Gasproduktionsmethoden; und, |
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Streichung bestimmter Fragen und interpretierenden Leitlinien, die
nicht länger notwendig sind.
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Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
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1. November 2009: Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von ARG und GPF mit dem IASB
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