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IFRS-Nachrichten – März 2009

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31. März 2009: FCAG erstellt Bericht für die G-20-Mitglieder
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB hat einen Brief an Premierminister Brown geschrieben (in englischer Sprache, 45 KB), der Gastgeber des nächsten G-20-Gipfel sein wird. In dem Schreiben ist ein Bericht über die FCAG enthalten – Gründungsumstände, Zusammensetzung, Aufgabe und gegenwärtige Aktivitäten und Fortschritte –, den Brown den Teilnehmern des Gipfels zur Kenntnis bringen soll. So sollen die G-20-Mitglieder auf das Bestehen und die Aktivitäten der FCAG aufmerksam gemacht und auf das Erscheinen des FCAG-Berichts im Juli 2009 hingewiesen werden. Über die Arbeit der FCAG heißt es in dem Schreiben:
Die FCAG erwägt, wie mit Verbesserungen der Finanzberichterstattung das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte verbessert werden kann, und bemüht sich, Sachverhalte zu identifizieren, die der sofortigen Aufmerksamkeit oder langfristiger Erwägungen der Boards bedürfen, sowie Input und Ratschläge dazu zu liefern. Derzeit erörterte Themen beinhalten unter anderem die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert (einschließlich Marktbewertungen), Kreditrückstellungen sowie strukturierte Unternehmen und andere außerbilanzielle Vehikel. Die FCAG prüft außerdem die Aufsicht über die Boards, den Standardsetzungsprozess in dringenden Umständen und den Nutzen der Konvergenz der Standards beider Boards. Im Rahmen seiner Arbeit erwägt der Board auch die verschiedenen Studien, die im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise erarbeitet wurden.

 

31. März 2009: IASB schlägt neuen Standard zu Ertragsteuern vor
Der IASB hat zu Stellungnahmen zu einem Entwurf eingeladen, der IAS 12 Ertragsteuern mit einem neuen Standard ersetzen soll. In dem vorgeschlagenen Standard (im Entwurf ED/2009/2 Ertragsteuern dargestellt) wird der grundsätzliche Ansatz aus IAS 12 zur Bilanzierung von Ertragsteuern, der Ansatz über temporäre Differenzen, beibehalten. Das Ziel dieses Ansatzes ist es, künftige Steuerauswirkungen vergangener Ereignisse und Geschäftsvorfälle jetzt zu erfassen und nicht zu warten, bis die Steuern zu zahlen sind oder erstattet werden. Obwohl dieses Prinzip im vorgeschlagenen Standard beibehalten wird, schlägt der IASB vor, die meisten der Ausnahmen in IAS 12 zu streichen, um die Bilanzierung zu vereinfachen und das Prinzip des Standards zu stärken. Darüber hinaus schlägt der IASB eine geänderte Struktur des Standards vor, die die Anwendung erleichtern soll. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Juli 2009. Der IASB hat eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des Entwurfs herausgegeben, in der Sie auch eine Verknüpfung auf den Entwurf finden.

 

31. März 2009: AFRAC-Stellungnahme zu Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema „Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte gemäß §§237 Z 8a und 266 Z 2a UGB" (79 KB) auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß §237 Z 8a UGB idF Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) sind im Anhang des Jahresabschlusses künftig anzugeben „Art und Zweck und finanzielle Auswirkungen der nicht in der Bilanz ausgewiesenen und auch nicht gemäß Z 8 oder § 199 anzugebenden Geschäfte, sofern die Risiken und Vorteile, die aus solchen Geschäften entstehen, wesentlich sind und die Offenlegung derartiger Risiken und Vorteile für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft notwendig ist“. §266 Z 2a UGB sieht eine analoge Bestimmung für den Konzernabschluss vor. Ziel der Stellungnahme ist die Auslegung der entsprechenden Paragrafen sowie die Klärung möglicher Abgrenzungsfragen zu anderen Gesetzesbestimmungen des UGB.

 

31. März 2009: IDW zur Rechnungslegung von Kleinstkapitalgesellschaften
Mit Schreiben vom vom 30. März 2009 (65 KB) hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gegenüber dem Bundesministerium der Justiz zu dem Vorschlag der EU-Kommission geäußert, wonach Kleinstkapitalgesellschaften künftig von der Pflicht zur Anwendung der Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften, die auf der 4. EU-Richtlinie basieren, befreit werden sollen. Das IDW spricht sich für eine Beibehaltung der grundlegenden Rechnungslegungspflichten aus. Erleichterungen könnten aber dergestalt vorgesehen werden, dass die Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts für Kleinstkapitalgesellschaften nicht mehr verlangt und auch auf die Offenlegung des Jahresabschlusses verzichtet wird.

 

31. März 2009: IDW zur Anwendung der ISA in Europa
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit Schreiben vom 30. März 2009 (70 KB) gegenüber der EU-Kommission zur Anwendung der ISA in Europa Stellung genommen. Insbesondere wird angeregt, vor der Übernahmeentscheidung im Rahmen des so genannten Komitologieverfahrens Einvernehmen zwischen IAASB, EU-Kommission, Europäischem Parlament und den zuständigen nationalen Stellen für die Prüferaufsicht über die universelle Anwendbarkeit der ISA zu erzielen, vor allem über ihre Anwendbarkeit auch auf die Abschlussprüfung von Unternehmen, die nicht im öffentlichen Interesse stehen. Bestätigt werden sollte insbesondere, dass die ISA als prinzipienorientiertes Regelwerk zu verstehen sind, das es erlaubt, nach Maßgabe des pflichtgemäßen Ermessens des Abschlussprüfers situationsspezifische Anpassungen vorzunehmen, und keinen unverhältnismäßig hohen Dokumentationsaufwand erzwingt.

 

31. März 2009: EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zum neustrukturierten IFRS 1
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zum neustrukturierten IFRS 1 abgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt. EFRAG empfiehlt eine Übernahme für die Anwendung in der EU. In der entsprechenden Presserklärung von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die Auswirkungsanalyse und das Empfehlungsschreiben.

 

31. März 2009: Öffentliche Telefonkonferenzen des EFRAG-Fachexpertenausschusses
Heute, am 31. März 2009 sowie am 1. und 3. April wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) öffentliche Telefonkonferenzen abhalten. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details dazu sowie die Tagesordnung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

 

31. März 2009: IASB gibt Entwurf zu Ausbuchungen heraus

Der IASB hat zu Stellungnahmen zu seinem Entwurf von Vorschlägen eingeladen, die der Verbesserung der Anforderungen in IAS 39 hinsichtlich der Ausbuchung von Finanzinstrumenten dienen sollen. Ausbuchung bedeutet Entfernung eines Finanzinstruments aus dem Abschluss eines Unternehmens. Dies tritt ein, wenn des Unternehmen den Vermögenswert nicht länger beherrscht oder nicht länger die Verpflichtung hat, eine finanzielle Schuld zu erfüllen. Der IASB schlägt außerdem vor, die derzeit in IFRS 7 enthaltenen Angabepflichten zu verbessern. Dies soll besonders für Situationen gelten, in denen ein Unternehmen ein fortwährendes Engagement in einem finanziellen Vermögenswert hat, der nach den Vorschlägen ausgebucht würde. Der Ausbuchungsentwurf (ED/2009/3 Ausbuchung) ist Teil der umfassenden Überprüfung des IASB hinsichtlich außerbilanzieller Aktivitäten; im Dezember 2008 hatte der IASB den Entwurf ED 10 zu Konsolidierung herausgegeben, um die Vorschriften hinsichtlich der Feststellung zu verschärfen, welche anderen Unternehmen von einem Unternehmen beherrscht werden und daher zu konsolidieren sind. Der IASB wird öffentliche Gespräche am Runden Tisch anbieten, um grundlegend die Meinungen aus dem Anwenderkreis zu den Vorschlägen zu Ausbuchung und Konsolidierung einzuholen (Daten werden noch bekanntgegeben). Stellungnahmen zum Ausbuchungsentwurf müssen bis zum 31. Juli 2009 eingehen. Der IASB hat eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des Entwurfs herausgegeben, in der Sie auch eine Verknüpfung auf den Entwurf finden.

Kurze Zusammenfassung der Vorschläge: Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde der Ausbuchungsansatz für finanzielle Vermögenswerte in IAS 39 durch einen Ansatz ersetzt, der dem bisherigen Ansatz in folgenden Punkten ähnelt:

bullet (a) Es werden die gleichen Kriterien für die Bestimmung, ob der übertragene Teil eines finanziellen Vermögenswerts für eine Einschätzung der Ausbuchbarkeit in Frage kommt, verwendet (mit einigen zusätzlichen Leitlinien, die bekannten Anwendungssachverhalten aus der Praxis gelten);
bullet (b) es wird ein Test auf Beherrschung verwendet (der allerdings im Gegensatz zu IAS 39 Vorrang hat);
bullet (c) viele der Ausbuchungsergebnisse werden ähnlich sein (mit der festzuhaltenden Ausnahme von Übertragungen wie beispielsweise Rückkaufvereinbarungen, die leicht zu erwerbende finanzielle Vermögenswerte betreffen).

Der vorgeschlagene Ansatz weicht jedoch von IAS 39 dahingehend ab, dass nicht verschiedene Elemente verschiedener Ausbuchungskonzepte zusammengefügt werden, sondern dass der Schwerpunkt auf einem einzigen Element liegt (Beherrschung). Deswegen weist der vorgeschlagenen Ansatz im Gegensatz zu IAS 39 die folgenden Punkte nicht auf:

bullet (a) einen Test zur Einschätzung der behaltenen Chancen und Risiken,
bullet (b) bestimmte Durchleitungsvorschriften und
bullet (c) eine Vorschrift für das übertragende Unternehmen (im Fällen, in denen eine Ausbuchung nicht in Frage kommt), einen finanziellen Vermögenswert im Umfang seines fortwährenden Engagements anzusetzen und zu bewerten.

 

31. März 2009: Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2008 in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen haben den Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2008 ins Spanische übersetzt. In dem Fragebogen werden die zum 31. Oktober 2008 gültigen Ansatz- und Bewertungsvorschriften zusammengefasst, um bei der Erwägung der Befolgung dieser Verlautbarungen behilflich zu sein. Er ersetzt nicht Ihre Auseinandersetzung mit den Verlautbarungen und den Einsatz Ihrer Urteilskraft. Nutzern des Fragebogens wird unterstellt, dass sie ein eingehendes Verständnis der Verlautbarungen besitzen. Sie sollten bei der Beurteilung bestimmter Sachverhalte ggf. den Originaltext der Verlautbarungen einsehen. Die Sachverhalte in diesem Fragebogen enthalten Verweise auf die anzuwendenden Abschnitt in den IFRS. Die folgenden Publikationen in spanischer Sprache stehen Ihnen zur Verfügung:

bullet Estándares internacionales de información financiera - Cuestionario de Cumplimiento (Noviembre 2008) (5.016 KB)
bullet Estándares internacionales de información financiera - Cuestionario de Cumplimiento (Noviembre 2008) (742 KB)
bullet Sie finden diese und andere Unterlagen in spanischer Sprache auf der eigens auf www.iasplus.com eingerichteten Pagina de Recursos en Español.

 

31. März 2009: Heads Up zum Diskussionspapier von IASB und FASB zu Leasingverhältnissen
Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel FASB und IASB geben vorläufige Sichtweise zu Bilanzierung von Leasingverhältnissen heraus: Boards schlagen Abschaffung von Mietleasingverhältnissen vor herausgegeben (in englischer Sprache, 117 KB). In dieser Ausgabe von Heads Up wird das Diskussionspapier untersucht, das am 19. März 2009 gemeinsam von IASB und FASB herausgegeben wurde und in dem die vorläufige Sichtweise der Boards zu einem neuen Modell für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen dargestellt wird. Das Modell fußt auf dem Prinzip, dass alle Leasingverhältnisse zu einer Schuld für zukünftige Mietzahlungen sowie zu Vermögenswerten (dem Recht, den Leasinggegenstand zu nutzen) führen, die in der Aufstellung der Vermögenslage eines Unternehmens angesetzt werden sollten. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu dem Diskussionspapier endet am 17. Juli 2009.

 

31. März 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Märzausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben. Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

bullet IFRS-Angaben im Lagebericht
bullet Der 'Hammer' – Umsetzung der Standards zu Finanzinstrumenten
bullet Deloitte-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen
bullet Zusammenfassung der internationalen Entwicklungen

Englische oder französische Fassung des Newsletter und weiterführende Informationen:

bullet Märzausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (1.702 KB)
bullet Märzausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours, 1.767 KB)

 

31. März 2009: Ende der Stellungnahmefrist – Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zur Bitte um Input von der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 2. April 2009 fällig werden. Die FCAG ersucht um Rückmeldungen zu einer Reihe Fragen, die sie dabei unterstützen soll, Bilanzierungs- und Rechnungslegungsthemen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise zu erörtern und Empfehlungen gegenüber IASB und FASB auszusprechen.

 

31. März 2009: Einführung in die IFRS (dänisch)
Unsere dänischen Kollegen haben die Publikation IFRS – Einführung in die International Financial Reporting Standards (Introduktion til de internationale regnskabsstandarder) veröffentlicht. In diesem 314 Seiten umfassenden Buch in dänischer Sprache werden jeder IFRS/IAS einschließlich der relevanten Interpretationen (IFRIC/SIC) sowie die wesentlichen Unterschiede zwischen IFRS und dänischen den Rechnungslegungsvorschriften zusammengefasst. Die Veröffentlichung enthält auch eine kurze Einführung der Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Umstellung auf IFRS, hilfreiche Checklisten zu den wesentlichen Unterschieden zwischen IFRS und den dänischen Rechnungslegungsvorschriften sowie zu dänischen Bilanzierungsvorschriften, die selbst dann angewendet werden müssen, wenn das Unternehmen nach IFRS Rechnung legt. IFRS - Einführung in die International Financial Reporting Standards (in dänischer Sprache, 5,015 MB) können Sie hier herunterladen. Falls Sie Druckexemplare bestellen möchten (ISBN: 978-87-89152-00-4), senden Sie bitte eine Email an ifrs-publikationer @ deloitte.dk.

 

30. März 2009: Personalentscheidungen DRSC/RIC
Die 18. Mitgliederversammlung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC) vom 26. März 2009 hat Stefan Krause, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bank AG, sowie Guido Kerkhoff, Mitglied des Vorstands der Deutschen Telekom AG, in den Vorstand des DRSC gewählt. Der Vorstand hat Herrn Guido Fladt, PricewaterhouseCoopers AG, zum Vorsitzenden des Rechnungslegungs Standards Committee (RIC) ernannt. Prof. Dr. Manfred Bolin, Generalsekretär des DRSC e.V., scheidet mit Wirkung vom 30. März 2009 aus. Des Weiteren wurde der Vorschlag, einige Bestimmungen der Satzung zu überarbeiten, angenommen; die neue Fassung steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (51 KB).

 

30. März 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung der Änderungen von IFRIC 9 und IAS 39
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der Änderungen von IFRIC 9 und IAS 39 hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von eingebetteten Derivaten bei Inanspruchnahme der Umklassifizierungsänderung für die Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

28. März 2009: Neuer Leitfaden und Checkliste für IAS 34 Zwischenberichterstattung

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen aktualisierten, 76 Seiten umfassenden Leitfaden zu IAS 34 Zwischenberichterstattung sowie eine Checkliste der Anforderungen von IAS 34 herausgebracht. Die Checkliste wurde so gestaltet, dass sie eine Aufzeichnung der Überprüfung von Zwischenabschlüssen erlaubt und für jeden Posten einen Platzhalter für die Anzeige ja/nein/nicht anwendbar enthält. Folgende Dokumente sind erhältlich (alle in englischer Sprache):

 

bullet Zwischenberichterstattung – ein Leitfaden zu IAS 34 (1.205 KB)
bullet Checkliste zur Überprüfung der Befolgung von IAS 34 Zwischenberichterstattung für das Jahr 2009 (PDF-Fassung, 128 KB)
bullet Checkliste zur Überprüfung der Befolgung von IAS 34 Zwischenberichterstattung für das Jahr 2009( (Word-Fassung, gezipped, 60 KB)

 

27. März 2009: DSR veröffentlicht Hinweis zur Prognoseberichterstattung
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) nimmt unter besonderer Berücksichtigung der derzeitigen Wirtschaftskrise und der nur schwer einschätzbaren künftigen wirtschaftlichen Entwicklung Stellung zum Prognosebericht gemäß DRS 15 - Lageberichterstattung. Der DSR hat sich zur Veröffentlichung des Hinweises entschieden, da die Frage nach einer angemessenen Berücksichtigung dieser Beeinträchtigungen im Rahmen der Prognoseberichterstattung im Konzernlagebericht an ihn herangetragen wurde. In dem Hinweis erläutert der DSR die sachgerechte Auslegung der in § 315 HGB und DRS 15 kodifizierten Anforderungen an den Prognosebericht vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Umstände der aktuellen Wirtschaftskrise - einen vollständigen Verzicht auf den Prognosebericht und auf qualitative Trendaussagen hält der DSR für nicht vertretbar. Lesen Sie den vollständigen Hinweis zum Prognosebericht gemäß DRS 15 – Lageberichterstattung (25 KB).

 

27. März 2009: Deutscher Bundestag hat BilMoG verabschiedet
Am 26. März 2009 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet (BT-Drucks. 16/12407, 686 KB). Das Gesetz soll unmittelbar nach der Zustimmung durch den Bundesrat, der Ausfertigung und der Verkündung in Kraft treten. Die neuen Bilanzierungsregelungen wären dann verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie könnten freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-​rechtlicher Vorgaben, würden verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009 gelten. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen könnten - soweit dies noch möglich ist - schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz.

 

27. März 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRIC 18
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten durch Kunden für die Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Einführung der Interpretation in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

27. März 2009: Neues Handbuch des IAESB zu Aus- und Weiterbildung
Der Internationaler Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat die Ausgabe 2009 seines Handbuchs der internationalen Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung herausgegeben. Das Handbuch enthält die acht internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards des IAESB(International Education Standards, IES), einschließlich des IAESB-Rahmenkonzepts für die internationalen Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung und der Einführung in die internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards, sowie drei internationale Verlautbarungen zur Ausbildung in der Praxis (International Education Practice Statements, IEPS). Das Handbuch kann kostenfrei im PDF-Format von der Online-Buchhandlung der IFAC bezogen werden. Gedruckte Exemplare können ab sofort bestellt werden, die Auslieferung erfolgt Anfang April.

 

27. März 2008: Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update. Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. In der Ausgabe vom 26. März 2009 von Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet jüngste Entwicklungen bei den IFRS
bullet drei aktuelle Projekte: Konsolidierung, Erlöserfassung, Leasingverhältnisse
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden
bullet Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiko
bullet Entwicklungen im Vereinigten Königreich

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier. Es ist eine permanente Verknüpfung auf die Sendungen auf unserer Länderseite Großbritannien eingerichtet.

 

26. März 2009: DRSC-Jahresbericht 2008
Das Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) veröffentlicht jährlich einen Bericht, um einen umfassenden Einblick in seine nationale und internationale Arbeit zu geben. Der Jahresbericht 2008 beinhaltet einen Überblick über die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise im Bereich der Rechnungslegung. Ferner wird das Proactive Accounting Activities in Europe (PAAinE)-Projekt zu Ertragsteuern beschrieben, welches unter Leitung des Accounting Standards Board (ASB) und des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) initiiert wurde. Andere wesentliche IASB-Projekte werden zudem dargestellt. Der Jahresbericht 2008 steht nunmehr zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit (106 Seiten, 2.302 KB). Eine gebundene Ausgabe kann beim DRSC e.V. angefordert werden (bahrmann@drsc.de).

 

26. März 2009: Übernahme von IFRIC 12
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 26. März 2009 die Verordnung (EG) Nr. 254/2009 (78 KB) der Kommission vom 25. März 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen wird IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen übernommen. Bei der Übernahme wurde das verpflichtende Datum der erstmaligen Anwendung von Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen auf das erste Bilanzjahr eines Unternehmens, das nach dem 29. März 2009 beginnt, geändert. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

26. März 2009: CESR veröffentlicht Zusammenfassungen von IFRS-Entscheidungen

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seine fünfte Sammlung von Auszügen aus seiner internen Datenbank zu IFRS-Entscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen Aufsichtsbehörden für Rechnungslegung verabschiedet wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge aus ausgewählten Entscheidungen als Informationsquelle für die Förderung angemessener und einheitlicher Anwendung der IFRS in Europa. In der fünften Sammlung werden folgende Themen abgedeckt:

bullet Umklassifizierung [Änderung an IAS 39 in Hinblick auf Umklassifizierungen vom Oktober 2008]
bullet Anteilsbasierte Vergütung – Beizulegender Zeitwert von Aktienkaufprogrammen für Mitarbeiter
bullet Konsolidierung und Beherrschung [auch aufgegebene Geschäftsbereiche]
bullet Beherrschung durch Vereinbarung
bullet Unternehmenszusammenschlüsse – Umgekehrter Unternehmenserwerb
bullet Eigenkapitalinstrumente [von Minderheiten gehaltene Put-Optionen in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten]
bullet Eigenkapitalinstrumente, Vorzugsaktien [Hinwegsetzung aufgrund Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes zurückgewiesen]

Laden Sie sich die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:

bullet fünfte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (März 2009, 221 KB)
bullet vierte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (Dezember 2008, 216 KB)
bullet dritte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (Mai 2008, 173 KB)
bullet zweite Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (Dezember 2007, 175 KB)
bullet erste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (April 2007, 49 KB)

 

26. März 2009: Fortschritt in Richtung IFRS in Taiwan
In unserer Nachricht vom 29. Oktober 2008 hatten wir berichtet, dass die taiwanesische Finanzaufsicht (Taiwan Financial Supervisory Commission, FSC) verkündet hat, dass sie eine Arbeitsgruppe einrichten will, um die Einführung von IFRS in Taiwan zu prüfen. Einführungsdetails wie beispielsweise der zeitlichen Rahmen und der Umfang der Einführung sollten von der Arbeitsgruppe erörtert und festgelegt werden. Seit dieser Ankündigung hat die FSC vier Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich jeweils mit einem der folgenden Themen beschäftigen:
  1. Übersetzung der IFRS
  2. IFRS-Einführungsfragen
  3. Aufsichts- und Kontrollfragen
  4. Förderung und Weiterbildung im Bereich IFRS
Die Übersetzungsarbeiten haben unter der Aufsicht des nationalen Standardsetzers Accounting Research and Development Foundation begonnen. Die Börse von Taiwan (Taiwan Stock Exchange, TSE) hat die Führung in Bezug auf IFRS-Einführungsfragen übernommen und eine große Menge von IFRS-bezogenen Informationen auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt, allerdings nur in chinesischer Sprache. Die Arbeitsgruppe zu Förderung und Weiterbildung im Bereich IFRS wird von GreTai Securities Market, der taiwanesischen OTC Börse geleitet. GreTai und TSE fördern gemeinsam eine Reihe von Seminaren, um die Einführung der IFRS voranzutreiben. Eine Entscheidung, wann die IFRS verpflichtend anzuwenden sind, ist noch nicht gefallen; es wird damit gerechnet, dass dies zwischen 2012 und 2014 der Fall sein wird. Es wird erwartet, dass die FSC in Kürze einen Fahrplan für die Übernahme verkünden wird.

 

26. März 2009: IFRS in Argentinien ab 2011
Am 20. März 2009 hat der nationale Standardsetzer in Argentinien (Federación Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Económicas, FACPCE) die Einführung der IFRS für die Erstellung und Darstellung von Abschlüssen von Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitaltitel auf einem öffentlichen Wertpapiermarkt gehandelt werden, beschlossen. In der Verlautbarung des FACPCE – Resolución Técnica No 26: Adopción de las NIIF del IASB (in spanischer Sprache, 64 KB) – heißt es, dass die IFRS herausgegeben durch den International Accounting Standards Board (IASB) in der vom IASB veröffentlichten spanischen Übersetzung angewendet werden müssen – keine lokalen Anpassungen. Nach dieser Verlautbarung ist es Unternehmen, deren Wertpapiere nicht auf einem öffentlichen Markt gehandelt werden, gestattet, die IFRS anzuwenden, wenn sie das möchten. Sie muss allerdings noch durch die argentinische Wertpapierkommission (Comisión Nacional de Valores, CNV) genehmigt werden; dies wird im zweiten Quartal 2009 erwartet. Nach Genehmigung durch die CNV wird die Verlautbarung für Abschlüsse von Geschäftsjahren in Kraft treten, die am 1. Januar 2011 beginnen, sowie für die Zwischenabschlüsse dieser Geschäftsjahre. Mit der Verlautbarung würden alle bestehenden IFRS übernommen. Sie enthält außerdem die Verpflichtung, alle künftigen Änderungen an den IFRS durch weitere Verlautbarungen zu übernehmen.

 

25. März 2009: IDW zum IASB-Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) äußert in einem Brief an den IASB Bedenken gegen das Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses, das im Oktober 2008 herausgegeben wurde. Viele der genannten Vorschläge würden zu grundlegenden Änderungen in der Darstellung des Abschlusses führen, für die das IDW keinen Grund erkennen könne. Besser wäre es, beim Informationsgehalt einzelner Punkte im Abschluss anzusetzen und dort mit Verbesserungen zu beginnen. Die englischsprachige Stellungnahme des IDW finden Sie hier (105 KB).

 

25. März 2009: Neue Internetpräsenz zu IFRS in chinesischer Sprache von Deloitte Taiwan
Unsere taiwanesischen Kollegen habe eine eine Internetpräsenz zu IFRS in chinesischer Sprache eingerichtet: www.deloitte.com.tw/ifrs/. Inhalt sind IFRS-bezogene Nachrichten, Newsletter und Artikel. Teile der Seite befinden sich noch im Aufbau, das gilt auch für die Zusammenfassungen aller Standards und Interpretationen. Im Oktober 2008 hat die taiwanesische Finanzaufsicht verkündet, dass sie eine Arbeitsgruppe einrichten will, um die Einführung von IFRS in Taiwan zu prüfen. Einführungsdetails wie beispielsweise der zeitlichen Rahmen und der Umfang der Einführung (nur öffentlich gehandelte Unternehmen oder auch nicht börsennotierte Unternehmen, konsolidierte oder Einzelabschlüsse etc.) werden von der Arbeitsgruppe erörtert und festgelegt.

 

25. März 2009: Europäisches Diskussionspapier zur Erfolgsberichterstattung
EFRAG und die nationalen Standardsetter von Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen, Schweden und Spanien haben heute ein Diskussionspapier mit dem Titel „Performance Reporting“ veröffentlicht (in englischer Sprache, 949 KB). Das unter der Proactive Accounting Activities in Europe (PAAinE)-Initiative entstandene Diskussionspapier untersucht und erörtert Schlüsselfragen der Erfolgsberichterstattung („Performance Reporting“). Allgemein gesprochen ist der Erfolg eines Unternehmens das Verhältnis zwischen Erträgen und Aufwendungen. Üblicherweise berichteten Unternehmen ihren Erfolg in einer Gewinn- und Verlustrechnung. Nach IAS 1(2007) berichten Unternehmen ihren Erfolg entweder in einer einzigen Darstellung des vollständigen Einkommens (mit Zwischensumme für die herkömmliche Gewinn- und Verlustrechnung) oder in zwei Darstellungen: einer Gewinn- und Verlustrechnung und einer Darstellung des vollständigen Einkommens. Sowohl Format als auch Gruppierungen und Zwischensummen können nach IAS 1 flexibel gestaltet werden. IASB und FASB haben ein gemeinsames Projekt zur Darstellung des Abschlusses, in dem auch Erfolgsberichterstattung erfasst ist. Im Oktober 2008 haben sie ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem die Struktur und das Format des Abschlusses eines Unternehmens vorgeschlagen wird. In dem neuen PAAinE-Diskussionspapier wird das Projekt von IASB und FASB zur Kenntnis genommen aber festgehalten:
Es gibt einige fundamentale Fragestellungen hinsichtlich der Darstellung von Informationen zum finanziellen Erfolg („Financial Performance“), die in dem Diskussionspapier von IASB und FASB nicht adressiert werden. Diese beinhalten die folgenden:
bullet Sollte die Zeile zum Nettogewinn ("Net Income") beibehalten werden?
bullet (wenn ja) Was sollte die Grundlage für die Bestimmung sein, ob etwas Bestandteil des "Net Income" ist?
bullet Welche Rolle sollte "Recycling" in der Erfolgsberichterstattung spielen?
In dem PAAinE-Papier wird festgehalten, dass es "einen klaren Bedarf für eine oder mehrere Schlüsselzeilen gebe, die die Grundlage für die Kommunikation mit dem Markt und eine Ausgangsposition für Analyse und Vergleich darstellen". In dem Papier werden die Merkmale erörtert, die eine solche Schlüsselzeile aufweisen muss, um diesen Zweck zu erfüllen. "Es ist daher wichtig, dass die Posten Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aufgegliedert, gruppiert und auf eine Art und Weise zusammengefasst werden, die sicherstellt, dass die nützlichsten Schlüsselzeilen dargestellt werden." In dem Papier wird festgehalten, dass die Frage, ob Recycling notwendig sei, auch von dem verwendeten Aggregations-/Disaggregationsmodell abhängt. In den letzten Kapiteln des Papiers werden verschiedene Disaggregationsmodelle erörtert. Dies ist das zweite PAAinE-Papier zu “Performance Reporting” und folgt dem ersten Papier mit dem Titel “What (if anything) is wrong with the good old income statement?”, das im November 2006 veröffentlicht wurde. Die Kommentierungsfrist endet am 30. September 2009.

 

25. März 2009: IASC-Stiftung veröffentlicht Einweisung in die IFRS für Führungskräfte
Die IASC-Stiftung hat die Ausgabe 2009 ihrer Einweisung in die IFRS für Führungskräfte, Prüfungsausschüsse und Vorstände herausgegeben: IFRSs–A Briefing for Chief Executives, Audit Committees and Boards of Directors. Die Einweisung enthält Zusammenfassungen aller bis zum 1. Januar 2009 herausgegebenen IFRS in allgemeinverständlicher Sprache. Sie wird insbesondere für Führungskräfte ohne Finanzhintergrund, für Mitglieder von Prüfungsausschüssen und für Aufsichtsräte sowie für alle anderen erstellt, die einen allgemeinen Überblick über die IFRS und die geschäftlichen Auswirkungen ihrer Einführung gewinnen wollen. Druckversionen der Publikation können on-line für £19 zuzüglich Versandkosten erworben werden. Es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt. Druckversionen sind von der IASC-Stiftung bereits an die Inhaber des umfassenden Abonnements gesendet worden. Eine elektronische Fassung in pdf-Format steht Inhabern des umfassenden Abonnements oder des eIFRS-Abonnements zur Verfügung.

 

25. März 2009: Chinesische Übersetzungen von Newslettern zu jüngsten Änderungen an den IFRS
Unsere chinesischen Kollegen haben Übersetzungen zweier IAS Plus Update-Newsletter zu jüngsten Änderungen an den IFRS angefertigt:
bullet Chinesische Übersetzung von IFRS 7 zur Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente geändert (186 KB).
Englische Originalausgabe (115 KB)
bullet Chinesische Übersetzung von Klarstellung hinsichtlich der Beurteilung eingebetteter Derivate (IFRIC 9 und IAS 39) (124 KB).
Englische Originalausgabe (96 KB)

 

25. März 2009: Ergebnisse der 129. DSR-Sitzung
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 9. und 10. März 2009 seine 129. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (5 Seiten, 74 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom März 2009 können Sie hier herunterladen (58 KB).

 

25. März 2009: Ansichten von FEE zu dynamischer Risikovorsorge
Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Verlautbarung zur dynamischen Risikovorsorge für Finanzinstrumente veröffentlicht. Die Hauptaussagen darin sind:
bullet Wenn Aufsichten Unternehmen gestatten, dynamische Risikovorsorge für aufsichtliche Zwecke zu betreiben, dann könnte ein Teil der nicht ausschüttbaren Rücklagen im Eigenkapital im Mehrzweckabschluss einem Puffer zugewiesen werden mit einer angemessenen Angabe im Anhang, dass der Betrag im aufsichtlichen Ergebnis bestimmt wird (durch aufsichtsrechtlichen Regelungen);
bullet FEE unterstützt keine Art von dynamischer Risikovorsorge in Mehrzweckabschlüssen, die Auswirkung auf das Nettovermögen oder die Erfolgsbewertung der Berichtseinheit hat;
bullet FEE ermutigt den IASB, weitere erläuternde Leitlinien und Erklärungen zur Verfügung zu stellen, wie IAS 39 vorsichtig auf eingetretene Verluste anzuwenden ist, da das Modell der eingetretenen Verluste von Anwendern in verschiedenen geographischen Regionen unterschiedlich angewendet wird;
bullet jegliche grundlegenderen Änderung von Mehrzweckberichterstattung sollte tiefgreifenden Diskussionen und Konsultationen unterworfen sein, und der vollständige Konsultationsprozess wäre einzuhalten;
bullet jegliche Änderungen an der Finanzberichterstattung sollte global auf Ebene der IFRS erfolgen, um Vergleichbarkeit zu unterstützen und faire Bedingungen zu erhalten.
Die FEE-Verlautbarung "Dynamic Provisioning for Financial Instruments" finden Sie hier (in englischer Sprache, 264 KB).

 

25. März 2009: Aktueller Stand bei IASB und FASB in Sachen Finanzmarktkrise
Der International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board haben im Nachgang zu ihrer gemeinsamen Sitzung, die am 23. und 24. März 2009 in London stattfand, weitere Schritte als Reaktion auf die weltweite Finanzmarktkrise bekanntgegeben. Aufbauend auf den Arbeiten, die im Gange sind, haben sich die zwei Boards verständigt, gemeinsam und zügig auf gemeinsame Standards hinzuarbeiten, die sich mit außerbilanziellen Geschäften und der Bilanzierung von Finanzinstrumenten befassen. Sie werden im Rahmen des Finanzinstrumenteprojekts ferner gemeinsam an einer Untersuchung der Bilanzierung von Wertberichtigungen auf Forderungen arbeiten. Die gemeinsame Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 50 KB).

 

25. März 2009: Ernennungen bei EFRAG TEG

Der Aufsichtsrat der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, (EFRAG) hat die Wiederernennung der sechs Mitglieder des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) für ein Jahr bis zum 31. März 2010 genehmigt, die dann herausrotieren müssen (nachstehend durch * gekennzeichnet). Er hat zudem ein neues Mitglied für zwei Jahre ernannt, Professor Araceli Mora. Hier ist die Zusammensetzung von TEG zum 1. April 2009:

Stimmberechtigte Mitglieder:
bullet Stig Enevoldsen, Prüfer, Dänemark - Vorsitzender von EFRAG TEG
bullet Francoise Flores, Industrievertreterin, Frankreich - stellvertretende Vorsitzende von EFRAG TEG
bullet Mike Ashley*, Prüfer, Mitglied des britischen Standardsetzers
bullet Alan Dangerfield*, Industrievertreter, Schweiz
bullet Catherine Guttmann*, Beraterin der Versicherungsbranche, Frankreich
bullet Roberto Monachino, Bankenvertreter, Italien
bullet Araceli Mora, Professor, Spanien
bullet Hans Schoen*, ehemaliger Prüfer, Niederlande
bullet Thomas Seeberg*, Industrievertreter, Deutschland
bullet Anna Sirocka, Prüferin, Polen
bullet Michael Starkie*, Industrievertreter, Vereinigtes Königreich
bullet Carsten Zielke, Nutzer, Deutschland

Nicht stimmberechtigte Mitglieder:
bullet Liesel Knorr – Deutscher Standardisierungsrat
bullet Jean-Francois Lepetit – Conseil National de la Comptabilité
bullet Ian Mackintosh – UK Accounting Standards Board

 

25. März 2009: CEBS sieht keine Verbesserungen bei der Transparenz von Banken
In einer Studie des Ausschusses der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) über die Transparenz der Banken über die durch die Finanzmarktkrise bedingten Risikoposition kommt diese zu dem Schluss, dass die 'Angaben, die von 19 Banken in deren letzten Quartalsabschluss 2008 und den vorläufigen Jahresabschlüssen getätigt wurden, keine deutliche Verbesserung im Vergleich zu den Informationen darstellen, die in den Zwischenabschlüssen des Jahres 2008 zur Verfügung gestellt wurden'. Es gebe weiterhin 'Verbesserungspotenzial hinsichtlich der qualitativen angaben über die Geschäftsmodelle und die Risikosteuerung. Zudem ergab die Untersuchung, dass quantitative Angaben einer Banken 'irgendwie weniger detailliert waren als zuvor'. Den englischsprachigen Bericht können Sie hier einsehen.

 

25. März 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB
IASB und FASB halten ihre gemeinsame Sitzung am Montag und Dienstag, 23. bis 24. März 2009, im Crowne Plaza London – The City Hotel (Bridewell Suite), 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.

 

24. März 2009: 130. DSR-Sitzung – Sitzungspapiere
Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 130. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 2. und 3. April 2009 steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Papiere zu TOP 4 und TOP 5 sind für die nächsten Tage angekündigt.

 

24. März 2009: IDW nimmt Stellung zur Überarbeitung der IASCF-Satzung Teil II
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat bei der IASC-Stiftung eine Stellungnahme zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung eingereicht (in englischer Sprache, 101 KB). Drei allgemeine Punkte hebt das IDW besonders hervor:
bullet Geschwindigkeit von Änderungen: Das derzeitige, der Finanzmarktkrise geschuldete Tempo von Änderungen, sollte nicht beibehalten werden. Standards sollten über eine ausreichende Robustheit verfügen, um für längere Zeit Gültigkeit zu behalten; Folgeänderungen, die derzeit oft schon direkt nach Erscheinen eines Standards erfolgen, sollten auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt werden.
bullet Qualität der Standards: Eine Konvergenz der IFRS mit den US-GAAP ist nach Meinung des IDW zwar wünschenswert aber kein Ziel in sich. In der Vergangenheit hätte das Bemühen um Konvergenz in einigen Fällen dazu geführt, dass die Stärken und Schwächen der einzelnen Ansätze nicht genügend genau untersucht worden seien.
bullet Komplexität der Standards: Die Komplexität der Standards nimmt nach Meinung des IDW zu. Es sei nicht sicher, dass die Anwender der Komplexität noch in allen Aspekten folgen könnten. Eine Vereinfachung der Sprache würde auch Übersetzungsprobleme vermeiden helfen.

24. März 2009: Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden, aktualisiert
Wir haben unsere Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden, aktualisiert, um die Entscheidungen von der IFRIC-Sitzung im März 2009, die unten genannten Sachverhalte nicht auf die Agenda zu nehmen, widerzuspiegeln. Die Zusammenfassung enthält jetzt knapp 150 Sachverhalte.
bullet IFRS 3: Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte
bullet IAS 28: Mögliche Auswirkungen der Überarbeitungen von IFRS 3 und IAS 27 auf die Equity-Methode
bullet IAS 32: Klassifizierung von kündbaren und ewig laufenden Instrumenten
bullet IAS 37 und IAS 38: Preisregulierte Vermögenswerte und Schulden
bullet IAS 39: Zwei Ausbuchungsfragen
bullet IAS 39: Bestimmung des Diskontierungssatzes für die Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten

24. März 2009: Mitschrift vom ersten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB
IASB und FASB halten ihre gemeinsame Sitzung am Montag und Dienstag, 23. bis 24. März 2009, im Crowne Plaza London – The City hotel (Bridewell Suite), 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.

 

23. März 2009: EFRAG bittet um Stellungnahmen zum Entwurf einer Meinungsäußerung gegenüber der FCAG

Am 11. März 2009 hatte die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB die Anwender um Meinungen zu Fragen der Finanzmarktkrise gebeten. Die Antworten sollen der FCAG dabei helfen, Bilanzierungs- und Berichterstattungsfragen in Bezug auf die Finanzmarktkrise zu erörtern und auf dieser Grundlage Empfehlungen gegenüber dem IASB und dem FASB auszusprechen. Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat nun auf ihrer Seite den Entwurf eines Schreibens an die FCAG zur Verfügung gestellt (in englischer Sprache, 74 KB) und bittet um Stellungnahmen bis zum 30. März 2009.

 

23. März 2009: IDW verabschiedet Stellungnahme zum Konsolidierungsentwurf

In einem Schreiben an den IASB vom 19. März 2009 (in englischer Sprache, 95 KB) nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 10 Konsolidierung. Nach Auffassung des IDW sind viele der vorgeschlagenen Änderungen nicht klar genug und lassen viel Ermessensspielraum.

 

23. März 2009: Neue Verlautbarungen des IDW

In der letzten Sitzung des IDW-Hauptfachausschusses am 5. und 6.März 2009 verabschiedete dieser eine Reihe von Verlautbarungen. Diejenigen, die als Entwurf zur Diskussion gestellt werden, stehen zum Herunterladen in der Rubrik "Verlautbarungen" auf der Internetseite des IDW zur Verfügung. Die aufgeführten Verlautbarungen werden im Heft 4/2009 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht.

bullet IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 36 Abs. 1 Satz 1 WpHG (IDW PS 521)
bullet IDW Prüfungsstandard: Beurteilung eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmen (IDW PS 800)
bullet Entwurf IDW Prüfungsstandard: Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW EPS 970)
bullet Entwurf IDW Prüfungsstandard: Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (IDW EPS 971)
bullet Entwurf IDW Prüfungsstandard: Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Überleitungsrechnungen nach § 4h EStG im Zusammenhang mit dem Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke) (IDW EPS 901)
bullet IDW Prüfungshinweis: Prüfung der "Vollständigkeitserklärung" für in den Vertrieb gebrachte Verkaufsverpackungen (IDW PH 9.950.3)

Zu den IDW EPS 970 und IDW EPS 971 hat das IDW eine eigene Presseerklärung veröffentlicht.

 

23. März 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zum Konsolidierungsentwurf

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 10 Konsolidierung verabschiedet (in englischer Sprache, 94 KB). Der DSR lehnt den Entwurf aus drei Gründen ab:

  1. Der DSR ist nicht überzeugt, dass die überarbeitete Definition von Beherrschung wie derzeit im Entwurf dargestellt eine Verbesserung der Rechnungslegung darstellt.
  2. Die erneute Erörterung von de-facto-Kontrolle und Optionen findet die Unterstützung des DSR; er ist jedoch nicht der Meinung, dass die vorgeschlagenen Leitlinien sachgerecht sind.
  3. Die umfangreichen Angabeforderungen insbesondere hinsichtlich nicht konsolidierter Zweckgesellschaften lehnt der DSR ab.

Zum letzten Punkt führt der DSR aus, dass auf der einen Seite in den umfangreichen Angaben kein zugrunde liegendes Kernprinzip erkannt werden kann, auf der anderen Seite die geforderte Informationsflut den Eindruck erweckt, dass der IASB fehlende Informationen zu kompensieren sucht, wenn eine Zweckgesellschaft nicht konsolidiert wird.

 

23. März 2009: Strategische Entscheidungen beim Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben eine Broschüre zu strategischen Entscheidungen beim Übergang auf IFRS herausgegeben. In dieser Broschüre wird ein breites Spektrum von Themen identifiziert, die Unternehmen in Erwägung ziehen sollten – viele davon liegen jenseits der Rechnungslegung –, wenn sie ihren Fahrplan zum Übergang auf IFRS entwickeln. In Kanada müssen alle profitorientierten öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen ab 2011 IFRS anwenden. Die Broschüre steht Ihnen in beiden Landessprachen zur Verfügung:

bullet Strategic Choices on the Conversion to IFRS (2.020 KB)
bullet Des Choix Strategiques au Moment de la Conversion aux IFRS (325 KB)

 

23. März 2009: Neue Checkliste für Standardsetzungsaktivitäten in Kanada

Wir haben unserer Länderseite Kanada einen Abschnitt hinzugefügt, in dem wir Verknüpfungen auf eine neue Checkliste für Standardsetzungsaktivitäten in Kanada zur Verfügung stellen. Diese Checkliste ist ein monatlich erscheinender Newsletter, in dem kurz neue Regelungen und Standards von kanadischen Standardsetzern und Aufsichten beschrieben werden, die Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben. Diese Verlautbarungen werden in dem Newsletter kurz beschrieben und durch andere aufsichtliche und berufsständische Entwicklungen ergänzt; das Datum des Inkrafttretens wird genannt ebenso wie die Übergangsbestimmungen und die betroffenen Unternehmen. Es sind jeweils Verknüpfungen auf Hintergrundinformationen enthalten. Nachfolgend finden Sie die Ausgabe vom Februar 2009:

bullet Checkliste vom Februar 2009 in englischer Sprache (1.699 KB)
bullet Checkliste vom Februar 2009 in französischer Sprache (2.641 KB)

Neue Checklisten werden wir jeweils bei ihrem Erscheinen auf der IAS PLUS einstellen.

 

23. März 2009: Malta führt besonderen Standard für KMU ein
Malta hat sein Aktiengesetz geändert, um einen Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (General Accounting Principles for Smaller Entities, GAPSE) einzuführen. Dieser besondere Standard kann von Unternehmen angewendet werden, die verschiedene Kriterien erfüllen: weniger als 250 Mitarbeiter, Vermögenswerte in einem Gesamtwert von weniger als €17,5 Millionen, Erlöse von weniger als €35 Millionen, sie werden nicht öffentlich gehandelt und sind kein Finanzinstitut. Seit 1995 müssen alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Malta unabhängig von ihrer Größe ihre Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS erstellen (IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen). Im Laufe der Jahre war man zu der Ansicht gekommen, dass diese Forderung zunehmend belastend für lokale kleine Unternehmen sei. Daraus entstand die Initiative des Wirtschaftsprüferinstituts von Malta, den GAPSE zu entwickeln. Nach GAPSE ist eine Anschaffungskostenoption für alle Vermögenswerte und Schulden gegeben, unter bestimmten Umständen sind alternative Bewertungsgrundlagen möglich. Im Vergleich zu den IFRS sind die Angabevorschriften deutlich reduziert. Wir haben unsere tabellarische Übersicht über die Anwendung der IFRS weltweit entsprechend angepasst.

 

23. März 2009: Wir unterstützen das vom IASB vorgeschlagene Konsolidierungsmodell nicht
Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 219 KB) zu dessen Entwurf zu konsolidierten Abschlüssen eingereicht. Darin äußern wir Bedenken hinsichtlich des vorgeschlagenen neuen Konsolidierungsmodells und geben der Überzeugung Ausdruck, dass dieses noch einmal überdacht und erneut zur Stellungnahme veröffentlicht werden sollte. Wir unterstützen jedoch die sofortigen Verbesserungen an den konsolidierungsbezogenen Angaben..
Die Prinzipien, die dem in dem Entwurf vorgeschlagenen Konsolidierungsmodell zugrunde liegen, sind nicht allgemein anerkannt, und die Leitlinien im Entwurf sind in einigen grundlegenden Bereichen uneindeutig und inkonsistent. Dies gilt nicht zuletzt für das Versäumnis, zwischen "Macht, zu kontrollieren" (power to control) und "Möglichkeit, zu kontrollieren" (ability to control) zu unterscheiden. Ohne eine klare Definition von Kontrolle wird es schwierig sein, den endgültigen Standard zu interpretieren und einheitlich anzuwenden. Dann aber werden die Abschlüsse von Konzernen weniger vergleichbar und verständlich sein und nicht besser. Wir sind nicht der Meinung, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form eine Verbesserung der bestehenden IFRS darstellt.

Es ist unabdingbar, dass der Board zeitnah auf die globale Finanzmarktkrise und auf die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums reagiert. Wir sind deshalb der Meinung, dass verbesserte Angabeerfordernisse so schnell wie möglich herausgegeben werden sollten. An späterer Stelle in diesem Schreiben werden wir auf bestimmte Aspekte der vorgeschlagenen Angabevorschriften eingehen. Weitere Schritte jedoch müssen unternommen werden, einschließlich sachgerechter Feldversuche, um angemessen den Bedenken hinsichtlich des Konsolidierungsmodells selbst entgegenzutreten. Sobald die Ergebnisse dieser zusätzlichen Untersuchungen vorliegen, sollte unserer Meinung nach der Standard zur Konsolidierung noch einmal zur Stellungnahme veröffentlicht werden.

Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

 

23. März 2009: Europäischer Rat nimmt Stellung zu IFRS und IASB
Der Europäische Rat (die Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Präsident der Kommission) sind am 19. und 20. März 2009 in Brüssel zu einer Sitzung zusammengekommen. In den Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu der Tagung (62 KB) ist folgende Stellungnahme zu den IFRS und dem IASB enthalten:
Das Ausmaß und die tieferen Ursachen der andauernden weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sind ein Beleg dafür, dass das globale makroökonomische Management der Finanzmärkte und der für sie geltende rechtliche Rahmen neu gestaltet werden müssen. Auf nationaler Ebene, in der EU und weltweit müssen die Aufsichtsvorschriften verschärft sowie die Vorkehrungen für das Krisenmanagement und der Aufsichtsrahmen verbessert werden. Vorschriften für den Finanzsektor sollten die Wirtschaftszyklen abschwächen und nicht verstärken. Der Europäische Rat drängt daher das Forum für Finanzmarktstabilität (FSF), den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Kommission, ihre Arbeiten zu beschleunigen und rasch geeignete Empfehlungen zu unterbreiten. Dies sollte durch eine überzeugende Initiative der Europäischen Union zur Überprüfung der internationalen Rechnungslegungsstandards ergänzt werden. [...]

Verbesserung der Aufsichtsvorschriften und der Rechnungslegungsstandards, um deren pro-zyklische Auswirkungen abzuschwächen und die Rechenschaftspflicht des International Accounting Standard Board durch eine weitere Reform seiner Leitung und seines Mandats zu verstärken.

 

22. März 2009: Replik auf die 'schwerwiegenden Bedenken' hinsichtlich der IFRS durch die Wirtschaftsprüfervereinigung von New York

In ihrer Antwort auf den vorgeschlagenen Fahrplan der SEC hat sich die Vereinigung der im Bundesstaat New York registrierten Wirtschaftsprüfer (New York State Society of Certified Public Accountants, NYSSCPA) dagegen ausgesprochen, US-amerikanische Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, zu verpflichten, die IFRS zu diesem Zeitpunkt anzuwenden. Die NYSSCPA ist die größte bundesstaatliche Wirtschaftsprüfervereinigung in den USA. Die NYSSCPA spricht sich mindestens für weitere Untersuchungen durch die SEC oder alternativ für deutliche Anstrengungen, die Standards des FASB und die IFRS zusammenzuführen, aus. Einer der von der NYSSCPA zum Ausdruck gebrachten Bedenken bestand in Folgendem:

 

'Fragen hinsichtlich der Fähigkeit des IASB, politischem Druck zu widerstehen, rufen erhebliche Zweifel an dessen Fähigkeit hervor, qualitativ hochwertige Standards herauszugeben.'

 

Zur Untermauerung dieser Behauptung nannte die NYSSCPA ein Beispiel – die durch den IASB bewirkten Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte. Professor Stephen Zeff, Co-Autor des Werks Rechnungslegung und globale Kapitalmärkte – eine Chronologie des International Accounting Standards Committee 1973-2000, antwortete der NYSSCPA wie folgt:

 

'Wer hat denn jemals die Auffassung vertreten, dass das Setzen US-amerikanischer Standards seit dem Beginn der Standardsetzung in den USA im Jahr 1939 nicht häufig durch Eigeninteresse und Politik beeinflusst wurde? Wer sind wir, dass wir erklären, dass US-amerikanische Bilanzierungsstandards alle genau so aussehen, wie sich die Standardsetzer (gegenwärtig der FASB) das vorgestellt haben, frei von politischer Einflussnahme?'

 

In seiner Replik nennt Prof. Zeff zehn wesentliche Beispiele politischer Einflussnahme in den Vereinigten Staaten und weist darauf hin, dass sein Artikel mit dem Titel 'Die Entwicklung von U.S. GAAP: die politischen Kräfte hinter berufsständischen Standards', der in zwei Teilen im Januar und Februar 2005 in der Zeitschrift The CPA Journal, die von der NYSSCPA selbst herausgegeben wird, viele weitere enthalte. Prof. Zeff schließt mit folgender Bemerkung:

 

'Warum sollte die Vereinigung dann "Bedenken" zu den bislang ein oder zwei Vorfällen politischer Einflussnahme in der Standardsetzung des IASB äußern?

 

Weitere Informationen in englischer Sprache:

 

bullet Eingabe der Vereinigung der im Bundesstaat New York registrierten Wirtschaftsprüfer an die SEC (259 KB)
bullet Replik von Professor Zeff gegenüber der NYSSCPA* (10 KB)
bullet erster Teil des Artikels von Prof. Zeff – CPA Journal Januar 2005 (Link auf die Internetseite von The CPA Journal)
bullet zweiter Teil des Artikels von Prof. Zeff – CPA Journal Februar 2005 (Link auf die Internetseite von The CPA Journal)
bullet Professor Zeffs Chronologie der US GAAP, auf der der Beitrag in The CPA Journal basierte* (75 KB, von der englischsprachen Internetseite von IAS PLUS vom Juli 2004)
*eingestellt mit freundlicher Genehmigung von Prof. Zeff.

 

21. März 2009: IASB bittet um Übermittlung von Sichtweisen zu Vorschlägen des FASB

Wie wir bereits in unserer Nachricht vom 19. März angekündigt haben, hat der IASB eine Bitte um Übermittlung von Sichtweisen zu den Vorschlägen des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht, die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte zum Gegenstand haben. Beide Vorschläge des FASB wurden als Entwurfsfassung von Stabspositionen (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben und sind dazu gedacht, zusätzliche Anwendungsleitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu vermitteln und die Wertminderungsbestimmungen für bestimmte Anlagen in Schuld- und Beteiligungstiteln zu ändern. Bei den Vorschlägen handelt es sich um:

 

bullet Vorgeschlagene FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt (62 KB)
bullet Vorgeschlagene FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen (80 KB)

 

Obwohl die vorgeschlagenen FSPs eine unmittelbare Reaktionen auf spezifische Ersuchen in den USA sind, ist der IASB der Ansicht, dass (angesichts seiner Selbstverpflichtung, gemeinsam mit dem FASB bei der Adressierung von Sachverhalten zusammenzuarbeiten, die im Zuge der Finanzmarktkrise entstanden sind), es nützlich wäre, die Sichtweise interessierter Kreise zu den vorgeschlagenen FSPs des FASB abzufragen, bevor eine Entscheidung darüber getroffen wird, ob die Vorschläge formal mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht werden. Jedwede vorgeschlagene Änderung an den IFRS würde Gegenstand des üblichen Standardsetzungsprozesses sein. Sie können das IASB-Dokument kostenfrei von der Internetseite des IASB herunterladen (in englischer Sprache, 61 KB). Der IASB sähe es gern, wenn Sichtweisen bis zum 20. April 2009 bei ihm per Email eingingen (iasb @ iasb.org).

 

21. März 2009: Märzausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Märzausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 84 KB), in welchem die Ergebnisse der Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB vom 19. März 2009 zusammengefasst werden. Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier herunterladen. In dieser Ausgabe von EITF Snapshot werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:

 

bullet Sachverhalt 08-1 Erlösvereinbarungen mit mehreren durchzuführenden Arbeiten – vorläufige Beschlussfassung
bullet Sachverhalt 08-9 Meilensteinmethode für die Erlöserfassung – Beschlussfassung zur Stellungnahme
bullet Sachverhalt 09-1 Bilanzierung von Wertpapierleihvereinbarungen über eigene Anteile in Erwartung der Emission einer Wandelanleihe – Beschlussfassung zur Stellungnahme
bullet Sachverhalt 09-2 Vermögenswerte im Bereich von Forschung und Entwicklung, die beim Kauf eines Vermögenswerts erworben wurden – vorläufige Beschlussfassung
bullet Sachverhalt 09-3 Anwendbarkeit von SOP 97-2 auf bestimmte Vereinbarungen, die Softwareelemente beinhalten – vorläufige Beschlussfassung

 

Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlussfassungen zur Stellungnahme') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlussfassung zur Stellungnahme als endgültige Beschlussfassung. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.

 

21. März 2009: Britische Rechnungslegungsfakultät
Die neue Rechnungslegungsfakultät, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) im Dezember 2008 aufgesetzt wurde, hat ihre ersten 1.000 Mitglieder gewonnen. Die Fakultät, der Deloitte-Partner Andy Simmonds vorsteht, steht allen offen und bietet einen freien Zugang auf die elektronische Fassung der IFRS, die Möglichkeit, Sachverhalte über eine Blogplattform einzustellen und zu kommentieren sowie bedeutende IFRS-Ressourcen, einschließlich eines Tools zur Nachverfolgung von Standards ("Standards Tracker"), mit dem verschiedene Versionen der IFRS-Standards überwacht und verlinkt werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fakultät.

 

21. März 2009: Mitschrift vom fünften und letzten Tag der IASB-Sitzung im März
Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.

 

20. März 2009: Musterkonzernabschluss 2008

Wir haben für Sie eine deutschsprachige Fassung des IFRS-Musterkonzernabschlusses für die zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahre erstellt (3.811 KB). Der Musterkonzernabschluss der International GAAP Holding Limited wurde konzipiert, um die Darstellungs- und Angabevorschriften nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält auch zusätzliche, als „Best Practice“ geltende Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind. Wir haben für Sie einen Quicklink auf die Publikation rechts oben auf unserer Startseite eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass die für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2008 relevanten Änderungen an IAS 39 zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte vom November 2008 sowie die Interpretation IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen den Endorsement-Prozess der EU noch nicht vollständig durchlaufen haben, d.h. noch nicht von der EU-Kommission übernommen wurden und insofern in einem nach den in der EU zur Anwendung freigegebenen IFRS aufgestellten Abschluss nicht angewendet werden dürfen.

 

20. März 2009: Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008

Wir haben für Sie eine deutschsprachige Übersetzung der IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für die zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahre erstellt (3.204 KB). Die Checklist ist so formatiert, dass die Prüfung des Abschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Ausweis- und Angabeposten zu vermerken. Wir haben für Sie einen Quicklink auf die Publikation rechts oben auf unserer Startseite eingerichtet. Ziel der Checkliste ist es, den Nutzer bei der Erfüllung der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgeschriebenen Darstellungs- und Angabepflichten zu unterstützen. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS selbst sind nicht Gegenstand dieser Checkliste. Die Checkliste beinhaltet die Ausweis- und Angabevorschriften der zum 31. Dezember 2008 vom IASB veröffentlichten Standards und Interpretationen. Bitte beachten Sie, dass die für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2008 relevanten Änderungen an IAS 39 zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte vom November 2008 sowie die Interpretation IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen den Endorsement-Prozess der EU noch nicht vollständig durchlaufen haben, d.h. noch nicht von der EU-Kommission übernommen wurden und insofern in einem nach den in der EU zur Anwendung freigegebenen IFRS aufgestellten Abschluss nicht angewendet werden dürfen.

 

20. März 2009: Heads Up zu den vom FASB vorgeschlagenen FSP

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe des Heads Up-Newsletters erstellt: Leitlinien vorgeschlagen zu inaktiven Märkten, Notverkäufen und nicht vorübergehendenden Wertminderungen (in englischer Sprache, 118 KB). Darin werden die zwei vorgeschlagenen Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP) FSP FAS 157-e und FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b.2 erläutert, die vom FASB als Reaktion auf die Empfehlungen der SEC in deren Marktbewertungsstudie und die Anhörungen im Kongress letzte Woche veröffentlicht worden waren (siehe unsere Nachrichten vom 17. März und 18. März 2009).

 

20. März 2009: DRSC stellt Präsentationen und Protokoll der Öffentlichen Diskussion vom 13. März 2009 ein

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat die Präsentationen und das Protokoll zur Öffentlichen Diskussion vom 13. März 2009 auf seiner Internetseite eingestellt. Auf der Tagesordnung standen:

bullet ED 10 Konzernabschlüsse
bullet ED Änderungen an IAS 24 Beziehungen zum Staat
bullet Überprüfung der Satzung der IASCF (2. Teil)

Die Unterlagen können Sie hier herunterladen.

 

20. März 2009: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im März

Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung. Unter anderem wurden am vierten Sitzungstag folgende Entscheidungen getroffen:

 

bullet Der IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen wird ohne erneute Veröffentlichung zur Stellungnahme herausgegeben. 13 Boardmitglieder deuteten an, dem Standard zustimmen zu wollen, ein Boardmitglied deutete Ablehnung an.
bullet Der IASB wird den FASB-Entwurf FSP FAS 157-e nicht zur Stellungnahme veröffentlichen. Ebenso wenig wird der IASB der Veröffentlichung seines eigenen Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zurückhalten, um den FASB-Entwurf zu erörtern. In der Einladung zur Stellungnahme wird auf den Entwurf der FSP und die entsprechenden Aktivitäten des IASB  hingewiesen.

 

19. März 2009: Diskussionspapier zu Leasinggeschäften erschienen
Das heute morgen von uns avisierte Diskussionspapier zur Leasingbilanzierung ist nun erschienen (in englischer Sprache, 594 KB). Es beschränkt sich weitgehend auf Vorschläge zur Änderung der Leasingbilanzierung beim Leasingnehmer – die Bilanzierung beim Leasinggeber soll zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines weiteren Projekts überarbeitet werden. Das Diskussionspapier steht Ihnen bis zum Ende der Kommentierungsfrist am 17. Juli 2009 in der Rubrik "Open to Comment" auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch einen englischsprachigen Snapshot (90 KB), in dem die folgenden Fragen erläutert werden:
bullet Warum hat der IASB dieses Projekt unternommen?
bullet Was ist der Umfang des Projekts?
bullet Welche Sachverhalte werden abgedeckt?
bullet Welche Ideen stehen hinter dem Ansatz?
bullet Wie geht es weiter?

Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (60 KB). Nachfolgend die wichtigsten Punkte aus dem Diskussionspapier:

Bilanzierung durch den Leasingnehmer
Ansatzprinzip. Für alle Leasinggeschäfte hat der Leasingnehmer folgendes anzusetzen:
bullet einen Vermögenswert, der sein Recht darstellt, den Leasinggegenstand während der Leasingdauer zu nutzen (der 'Right-of-use'-Vermögenswert) und
bullet eine Verbindlichkeit über künftig zu leistende Leasingzahlungen.

Bestandteile eines Leasingvertrags. Der Leasingnehmer erfasst die einzelnen Bestandteile eines Leasingvertrags (wie beispielsweise Verlängerungs- oder Kaufoptionen, Vereinbarungen über bedingte Leasingzahlungen oder Restwertgarantien) nicht separat. Stattdessen würde der Leasingnehmer folgendes ansetzen:
bullet einen einzigen 'Right-of-use'-Vermögenswert, der erworbene Optionen einschließt, und
bullet eine einzige Verpflichtung, Leasingzahlungen zu leisten, die Verpflichtungen einschließt, die aus Vereinbarungen über bedingte Leasingzahlungen und Restwertgarantien entstehen.

Bewertung der Schuld. Die Verpflichtung des Leasingnehmers ist anfänglich zum Barwert der Leasingzahlungen (einschließlich einer wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzung der bedingten Leasingzahlungen) abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Unternehmens anzusetzen. Folgebewertungen erfolgen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Bewertung des Vermögenswerts. Der 'Right-of-use'-Vermögenswert des Leasingnehmers ist anfänglich zu Anschaffungskosten zu bewerten. Die Anschaffungskosten entsprechen dem Barwert der Leasingzahlungen über die wahrscheinlichste Leasingdauer (dies kann Verlängerungen einschließen), abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Unternehmens. Der Leasingnehmer schreibt den 'Right-of-use'-Vermögenswert über den kürzeren der beiden Zeiträume, wahrscheinlichste Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des Vermögenswerts, ab.
Bilanzierung durch den Leasinggeber
Das Diskussionspapier widmet sich hauptsächlich der Bilanzierung durch den Leasingnehmer. Es werden jedoch auch einige Sachverhalte beschrieben, die in einem künftigen vorgeschlagenen Standard zur Bilanzierung durch den Leasinggeber adressiert werden müssen.

 

19. März 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IAS 24

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf Änderung von IAS 24 – Beziehungen zum Staat (ED Relationships with the State - Proposed amendments to IAS 24) verabschiedet. Der DSR äußert verschiedene Bedenken, die ihn schließlich dazu bewegen, einen viel weiter reichenden Vorschlag zur Änderung von IAS 24 zu äußern: Beschränkung von Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen im Wesentlichen auf die Parteien, die "Beherrschung" oder "gemeinschaftliche Beherrschung" ausüben. Die Stellungnahme gegenüber dem IASB, die gleichzeitig die Stellungnahme gegenüber EFRAG darstellt, finden sie hier (in englischer Sprache, 59 KB).

 

19. März 2009: Rechtsausschuss des Bundestages hat sich für BilMoG ausgesprochen

Am 18. März 2009 hat sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalition und der FDP für eine veränderte Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund ist gegenwärtig zu erwarten, dass die 2. und die 3. Lesung im Bundestag in der 13. Kalenderwoche erfolgen. Der Bundesrat könnte dem Gesetz dann – sein Einverständnis zu einer Fristverkürzung vorausgesetzt – noch in seiner Sitzung am 3. Aprilv2009 zustimmen. Geschieht dies nicht, kann die Zustimmung frühestens in der Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009 erteilt werden.
bullet Pressemitteilung des Bundestages

 

19. März 2009: IASB-Diskussionspapier zu Leasingverhältnissen

Der IASB wird vermutlich im Laufe des Tages das lang erwartete Diskussionspapier zur Leasingbilanzierung herausgeben. In diesem wird ein neuer Ansatz für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen vorgeschlagen, der sogenannte Rights-of-use-Ansatz. Der wesentliche Unterschied dieses Ansatzes gegenüber der bisherigen Bilanzierungsweise liegt darin, dass die tradierte Unterscheidung in Finanzierungs- und Mietleasingverhältnissen und damit die dichotome „alles oder nichts“-Entscheidung abgeschafft wird – jedes Mietverhältnis wäre in Höhe seiner Dauer zu bilanzieren. Im Gegenzug wäre eine Verbindlichkeit über die zukünftig zu leistenden Leasingzahlungen zu erfassen. Der Board ist bei seinen Überlegungen davon ausgegangen, dass die Frage, ob der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer ist, in vielen Fällen nicht eindeutig zu beantworten ist, dagegen die Frage, ob zukünftig Zahlungsverpflichtungen bestehen, in jedem Fall bejaht werden muss. Nach dem Rahmenkonzept bestehen damit Schulden, die bis dato nicht bilanziert werden, was ein klarer Verstoß gegen die eigene Bilanzierungskonzeption und folglich zu ändern sei. Technisch gesehen würde ein Leasingnehmer nach diesem Ansatz keine Güter erwerben, sondern Nutzungsrechte. Dazu wird das vermietete Gut gedanklich in zeitanteilige Nutzungsrechte zerlegt und dem Leasingnehmer in Höhe der Dauer des Leasingverhältnisses zur Verfügung gestellt. Durch diese Art der Verbuchung kommt es somit zu einer graduellen Ausbuchung auf Seiten des Leasinggebers. Dass diese Logik viel für sich hat und konzeptionell kaum anfechtbar ist, wird mittlerweile nicht mehr ernsthaft bestritten. Die Problematik liegt in den möglichen Auswirkungen auf andere Arten schwebender Geschäfte, insbesondere Dauerschuldverhältnissen: Müssten demnach Beschäftigungsverhältnisse ebenfalls bilanziert werden, weil der Arbeitgeber eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung und ein zeitanteiliges Nutzungsrecht an der Arbeitskraft des Mitarbeiters besitzt? Müssten klassische Mietverhältnisse bei Immobilien nunmehr ebenfalls ex ante angesetzt werden? Wir werden Sie weiter informieren, sobald das Diskussionspapier erscheint.

 

19. März 2009: IASB bittet um Stellungnahmen zu den Vorschlägen des FASB zu Fair-Value-Bewertung und Wertminderung

Der IASB hat verkündet, die Meinungen von Interessengruppen zu zwei Vorschlägen des US-amerikanischen Standardsetzers FASB einholen zu wollen, die dessen Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung und der Wertminderung von Finanzinstrumenten gelten (siehe unsere Nachrichten vom 17. März und 18. März 2009). Die vorgeschlagenen Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung werden außerdem an den Expertenbeirat verwiesen, den der IASB 2008 eingerichtet hatte, um Fair-Value-Bewertung in inaktiven Märkten zu erörtern. Die Ergebnisse der Meinungseinholung von Interessengruppen und dem Expertenbeirat werden vom IASB erwogen werden, bevor entschieden wird, ob offizielle Vorschläge zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden sollen. Eine Aufforderung zur Meinungsäußerung wird im Lauf der Woche auf der Internetseite des IASB erscheinen. Wir werden Sie weiter informieren.

 

19. März 2009: Neuer Alert von Deloitte Neuseeland
Unsere neuseeländischen Kollegen haben einen What's New Alert veröffentlicht (in englischer Sprache, 127 KB), in dem eine Überblick über alle neuen und überarbeiteten Verlautbarungen geboten wird, die entweder erstmals zum 31. März 2009 anzuwenden sind oder die vorzeitig zu diesem Datum angewendet werden können. In dem Alert werden außerdem die aktuellen Entwürfe zusammengefasst, die möglicherweise mit rückwirkenden Daten des Inkrafttretens verabschiedet werden, bevor die Abschlüsse eines Unternehmens zum 31. März 2009 freigegeben werden. In dem Alert werden zwei große Themen für 2009 identifiziert:
bullet Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Rechnungslegung einschließlich solcher Bereiche wie Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderung, Klassifizierung von Schuldinstrumenten als lang- oder kurzfristig, Fremdwährungsrisiken und die zugehörigen Angabevorschriften.
bullet Die Frage, ob eine in einzelnen Schritten erfolgende vorzeitige Anwendung der Standards, die die "nächste Welle" der IFRS ausmachen einer Einführung auf einen Schlag in den Berichtsperioden 2009/2010 vorzuziehen ist. Dabei geht es auch um neue oder überarbeitete Standards zur Segmentberichterstattung, zu Fremdkapitalkosten, zur Darstellung des Abschlusses, zu anteilsbasierter Vergütung, zu Unternehmenszusammenschlüssen und zu Konzern- und separaten Abschlüssen.

 

19. März 2009: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im März

Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.

 

18. März 2009: IDW hinterfragt Anwendung der ISA für KMU
In einem Schreiben (73 KB) an den Nationalen Normenkontrollrat regt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine Grundsatzdiskussion an, ob die Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) das richtige Instrument auch für die Abschlussprüfung bei mittelständischen Unternehmen sind. Das IDW hat Zweifel, dass die ISA für die Zielgruppe der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) geeignet sind, weil die Standards auf die Prüfung großer, internationaler Gesellschaften abzielten. Außerdem böten sie dem Wirtschaftsprüfer wenig Spielraum für eigene Ermessensentscheidungen und seien für KMU sehr kostenintensiv.

 

18. März 2009: CEBS-Bericht zur Bewertung von Finanzinstrumenten
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat einen Bericht mit dem Titel Bewertung der Maßnahmen, die in Bezug auf die im Bewertungsbericht von CEBS vom Juni 2008 genannten Sachverhalte ergriffen wurden veröffentlicht (in englischer Sprache, 251 KB). In diesem neuen Bericht werden die Maßnahmen eingeordnet, die vom IASB und von Banken ergriffen wurden, "um die Bewertung von komplexen und illiquiden Finanzinstrumenten mit dem Ziel zu verbessern, die Qualität und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen von Banken zu erhöhen". In Bezug auf die vom IASB ergriffenen Maßnahmen werden im Bericht folgende Schlüsse gezogen:
bullet Zuallererst sollte der IASB sich zum Ziel setzen, in weiterem Sinne bewertungsbezogene Themen wie beispielsweise die Feststellung der Wertminderung bei zur Veräußerung stehenden Vermögenswerten, die Behandlung von Gewinnen am Tag 1 und die Bestimmung der Auswirkungen des eigenen Kreditrisikos und damit zusammenhängende Angaben zu adressieren.
bullet Der IASB sollte weiterhin bestimmte Aspekte der Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung klarstellen.
bullet Klarstellungen sollten außerdem hinsichtlich aller Aspekte der Umklassifizierung von Instrumenten zur Verfügung gestellt werden, die eingebettete Derivate enthalten.
CEBS beabsichtigt, die vorläufigen Abschlüsse der europäischen Banken für 2008 zu prüfen und bis Ende März 2009 einen Bericht zur Transparenz der Rechnungslegung und der Sachgerechtigkeit der Angaben zu veröffentlichen.

 

18. März 2009: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in die Tagesordnung der IASB-Sitzung aufgenommen
Der IASB hat seiner Agenda für Donnerstag, den 19. März 2009 das Thema Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hinzugefügt. Der Board wird erörtern, wie mit dem Entwurf eines IFRS zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor dem Hintergrund der am 17. März 2009 vom FASB veröffentlichten vorgeschlagenen FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt fortzufahren ist. (Bezüglich der FSP siehe unsere direkt folgende Nachricht.) Die Erörterung ist für 17:15h bis 18:00h Londoner Zeit vorgesehen, das zugehörige Agendapapier finden Sie hier (in englischer Sprache, 13 KB).

 

18. März 2009: FASB gibt zwei Vorschläge zur Marktbewertung heraus
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei vorgeschlagene Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP) zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zur Wertminderung von Finanzinstrumenten zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Wir hatten auf die diese zu erwartenden FSP gestern hingewiesen. Die Kommentierungsfrist endet in beiden Fällen am 1. April 2009. Der IASB erörterte Entwürfe dieser Vorschläge auf seiner gestrigen Sitzung. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
bullet Vorgeschlagene FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt (62 KB)
bullet Vorgeschlagene FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen (80 KB)
bullet Presseerklärung des FASB

 

18. März 2009: Kommentierungsfrist des Entwurfs zu Konsolidierung
Wir erinnern daran, dass am 20. März 2009 die Kommentierungsfrist zum IASB-Standardentwurf ED 10 Consolidated Financial Statements endet, der am 18. Dezember 2008 veröffentlicht worden war. Mit dem Entwurf würden die Vorschriften verbessert und gestärkt, nach denen ein Unternehmen zu identifizieren hat, welche Unternehmen es kontrolliert und deshalb in seinen Konzernabschluss einzubeziehen hat.

 

18. März 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im März

Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.

 

17. März 2009: Zwei FASB-Vorschläge würden Marktbewertung erleichtern

Auf seiner gestrigen Sitzung entschied der US-amerikanische Standardsetzer FASB, zwei Änderungen hinsichtlich der amerikanischen Marktbewertungsvorschriften für Finanzinstrumente vorzuschlagen:

bullet Bestimmung, wann ein Markt für einen Vermögenswert oder eine Schuld inaktiv ist und wann ein Geschäftsvorfall unter Druck erfolgt. Der Board entschied, zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, um Unternehmen bei der Bestimmung zu helfen, ob ein Markt für einen Vermögenswert inaktiv ist und wann ein Preis eines Geschäftsvorfall ohne Druck zustande kommt. In den Unterlagen für die Sitzung (in englischer Sprache, 108 KB) wird das vorgeschlagene Modell beschrieben, auf das sich der Board geeinigt hat. Das Modell sieht "bedeutende Ermessenentscheidungen" vor.
bullet Nicht vorübergehende Wertminderungen. Der Board erörterte vorgeschlagene Änderungen an den Leitlinien zu nicht vorübergehenden Wertminderungen. Derzeit muss ein Unternehmen bei der Bestimmung, ob eine Wertminderung nicht vorübergehend ist, beurteilen, ob es die Absicht und die Möglichkeit hat, ein Instrument bis zur Werterholung zu halten. Mit der vorgeschlagenen Position des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) würden die Leitlinien wie folgt geändert:
bullet Wenn das Unternehmen beabsichtigt, das Instrument vor einer Werterholung zu veräußern oder es die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen vor die Zeitpunkt gezwungen sein wird, das Instrument zu verkaufen, größer ist als die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen das Instrument halten wird, wäre der gesamte Wertminderungsverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung als nicht vorübergehende Wertminderung zu erfassen.
bullet Wenn das Unternehmen das Wertpapier nicht zu veräußern beabsichtigt und es nicht wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen gezwungen sein wird, das Instrument vor einer Werterholung zu veräußern, ist nur der Teil des Wertminderungsverlusts, der bonitätsinduziert ist, in der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen. Der Restbetrag des Wertminderungsverlusts würde dem sonstigen vollständigen Einkommen zugewiesen. Für die meisten Schuldinstrumente würde das Unternehmen den Teil des Wertminderungsverlusts, der den Kreditverlust darstellt, unter Verwendung seiner besten Schätzung des Wertminderungsbetrags bestimmen, der aus der Erhöhung des Kreditrisikos, das mit dem entsprechenden Instrument verbunden ist, entsteht. Die Wertminderung, die im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst wird, würde prospektiv über die verbleibende Laufzeit des Schuldinstruments aufgelöst. Diese Auflösung würde im sonstigen vollständigen Einkommen mit einer Aufrechnung gegen den Vermögenswert erfasst und keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben.

Die Änderungen werden bei beiden Sachverhalten als vorgeschlagene FSP zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet am 1. April 2009, und die Änderungen würden für Zwischenberichtsperioden und Jahresberichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15 März 2009 enden. Die vorgeschlagenen FSP wären rückwirkend anzuwenden. Der Board beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 2. April 2009 zu erörtern.

 

17. März 2009: 130. DSR-Sitzung
Die Agenda für die 130. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 2. und 3. April 2009 ist bekannt gegeben worden. Seit Januar 2009 tagt der DSR öffentlich. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen des DSR teilzunehmen, und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu verfolgen. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

 

17. März 2009: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
Morgen, am 18. März 2009 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details dazu sowie die Tagesordnung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

 

17. März 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im März
Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung. Unter anderem wurden am ersten Sitzungstag folgende Entscheidungen getroffen:
bullet Änderung von IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate, um Verträge mit eingebetteten Derivaten auszuschließen, die im Rahmen eines Zusammenschlusses von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle oder bei Gründung eines Joint Ventures erworben wurden.
bullet Änderung von IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, um Unternehmen zu gestatten, bei Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb ein Instrument als Sicherungsinstrument zu designieren, das von dem ausländischen Geschäftsbetrieb gehalten wird, der abgesichert wird.

 

17. März 2009: Webcast des FASB zu den Vorschlägen zur Erlöserfassung
Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) bietet einen englischsprachigen Webcast an, bei dem on-line das von FASB und IASB gemeinsam herausgegebene Diskussionspapier Vorläufige Sichtweisen zur Erlöserfassung in Verträgen mit Kunden erörtert werden soll. Das Diskussionspapier war im Dezember 2008 veröffentlicht worden; die Kommentierungsfrist endet am 19. Juni 2009. Im Rahmen des Webcasts wird ein Überblick über die vorläufigen Sichtweisen von IASB und FASB aus verschiedenen Blickrichtungen geboten. Der Webcast ist kostenfrei, und die Zuschauer können während der Veranstaltung Fragen per E-mail an die Diskussionsteilnehmer senden. Ein Mitschnitt der Sendung wird für die Öffentlichkeit auf der Internetseite des FASB archiviert. Details zur Sendung:
bullet Titel des Webcasts: Ein vorgeschlagener Ansatz zur Erlöserfassung
bullet Zeitpunkt der Sendung: 27. März 2009, 13:00h bis 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT)
bullet Diskussionsteilnehmer: Kenny Bement, FASB-Projektmanager; Mark LaMonte, Senior Vice President, Moody's Investors Service; Kevin McBride, Accounting Policy Controller, Intel Corporation; und Jeff Slate, Partner, Ernst & Young, LLP. Moderation durch FASB-Mitglied Leslie Seidman.
bullet Registrierung für den Webcast oder die archivierte Aufzeichnung: Klicken Sie hier
bullet Informationen zum Diskussionspapier zur Erlöserfassung: IAS PLUS-Projektseite zur Erlöserfassung

 

17. März 2009: Mitschnitt der 129. DSR-Sitzung
Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 129. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 9. und 10. März 2009 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

 

16. März 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRIC 17
  Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer für die Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Einführung der Interpretation in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

16. März 2009: Zwölf Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 16. März 2009 herunter (in englischer Sprache, 131 KB). Derzeit wurden die folgenden zwölf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

Interpretationen

bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
bullet IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate

 

16. März 2009: Neue Seite zum Überwachungsgremium der IASCF
Wir haben eine neues Seite für Sie eingerichtet, auf der wir Hintergrundinformationen zum neu eingerichteten Überwachungsgremium der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, zusammengestellt haben. Die Einrichtung des Überwachungsgremiums erfolgte als Ergebnis des ersten Teils der Überarbeitung der Satzung, die zu Änderungen an der Satzung führten, die am 1. Februar 2009 in Kraft getreten sind. Eine dauerhafte Verknüpfung auf die neue Seite finden Sie in der rechten Spalte unserer Startseite. Folgende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
bullet Ziel der Einrichtung eines Überwachungsgremiums
bullet Verantwortlichkeiten
bullet Anfängliche Zusammensetzung
bullet Nominierung und Ernennung der IASCF-Treuhänder
bullet Überwachung der IASCF und des IASB
bullet Andere Verantwortlichkeiten
bullet Arbeitsabkommen
bullet Aktuelle Nachrichten

 

16. März 2009: Ertragsvereinnahmung nach SWISS GAAP FER

Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) wird ein Artikel zur Verfügung gestellt, der in der Ausgabe 3/2009 des Schweizer Treuhänders erschienen ist. Der Artikel mit dem Titel "Langfristiger Aufträge nach SWISS GAAP FER", der von Prof. Dr. Conrad Meyer, dem Präsidenten der FER, mit verfasst wurde, behandelt die Frage, ob und auf welche Art ein zwischenzeitlicher Projekterfolg gemäß Swiss GAAP FER 22 auszuweisen ist. Erlöserfassung ist auch Gegenstand eines Projekts des IASB, zu dem im Dezember 2008 ein Diskussionspapier des IASB erschien, dessen Kommentierungsfrist am 19. Juni 2009 endet.

bullet Verknüpfung auf den Artikel auf der Seite der FER (349 KB)
bullet IAS PLUS-Seite zum Erlöserfassungsprojekt des IASB
bullet IASB-Diskussionspapier zur Erlöserfassung (in englischer Sprache, 831 KB)

 

16. März 2009: Treuhänder der IASCF tagen am 1. und 2. April in London

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB tätig ist, werden am Mittwoch und Donnerstag, den 1. und 2. April 2009, im Crowne Plaza London - The City, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB tagen. Der Teil der Sitzung, der Beobachtern offensteht, beginnt am 1. April um 10:45 Uhr, läuft über den Rest des Tages und wird am Morgen des 2. April fortgesetzt. Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung sieht wie folgt aus:


London, 1.-2. April 2009 (öffentlicher Sitzungsteil)

 

Mittwoch, 1. April 2009

bullet Durchsicht des Arbeitsprogramms des IASB (10:45-12:15 Uhr)
bullet Sitzung mit dem Überwachungsgremium (13:00-18:00 Uhr)

 

Donnerstag, 2. April 2009 (8:30 bis 12:00 Uhr)

bullet Bericht des Ausschusses zur Beaufsichtigung des Standardsetzungsprozesses
bullet Bericht zur Überprüfung der Satzung 2008
bullet Nächste Schritte bei der Erwägung der Ausweitung kostenfreier Veröffentlichungen
bullet Aktueller Stand bei XBRL
bullet Finanzierungsbemühungen und -anforderungen

 

14. März 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben für den März 2009 eine Sonderausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf in Kanada veröffentlicht. In dieser Sonderausgabe enthält eine Zusammenfassung des Standardentwurfs Übernahme der IFRS in Kanada Teil II (ED II), der durch den kanadischen Accounting Standards Board (AcSB) am 12. März freigegeben wurde. Dies ist der zweite IFRS-spezifische Standardentwurf, der vom AcSB freigegeben wurde und baut auf dem Standardentwurf aus dem April 2008 auf. Zu den abgedeckten Themengebieten gehören die folgenden:

bullet Einbindung der IFRS in das Handbuch
bullet Vorgeschlagene Definition eines öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmens
bullet Bestätigung des Datum des Inkrafttretens der IFRS
bullet Herausgabe neuen einführenden Materials für das Handbuch
bullet Herausgabe von Änderungen an den IFRS seit der Gesamtausgabe 2007 (die in ED I herausgegeben worden war)
bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS
bullet Zusammenfassende Ergebnisse der Interpretationseinheit Emerging Issues Committee (EIC)

Die Kommentierungsfrist endet am 15. Mai 2009. Die reguläre Monatsausgabe des Countdown-Newsletters wird gegen Ende März veröffenlicht werden. Weiterführende Informationen:

bullet Sonderausgabe März 2009 des Countdown-Newsletters – englische Ausgabe (949 KB)
bullet Sonderausgabe März 2009 des Countdown-Newsletters – französische Ausgabe (Compte à Rebours) (718 KB)

Hier sind die beiden Standardentwürfe des AcSB:

bullet Standardentwurf Anwendung der IFRS in Kanada, Teil II – englische Ausgabe (136 KB)
bullet Standardentwurf Anwendung der IFRS in Kanada, Teil II – französische Ausgabe (Compte à Rebours) (151 KB)

 

14. März 2009: FAF und FASB raten SEC, mit Einführung der IFRS in den USA zu warten

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), unter der der amerikanische Standardsetzer FASB arbeitet, und der FASB selbst haben bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) eine Stellungnahme zu deren Fahrplan zur möglichen Verwendung von nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellten Abschlüssen durch US-Emittenten eingereicht. In ihrem Fahrplan nennt die SEC mehrere Meilensteine, die bei Erreichen zu einer verpflichtenden Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen ab 2014 (für manche große Unternehmen mit Möglichkeit einer Anwendung bereits ab 2010) führen könnten. Der Tenor der Stellungnahme der FAF zum vorgeschlagenen Fahrplan der SEC für eine Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten ist im Wesentlichen: Vielleicht in der Zukunft aber jetzt noch nicht – weitere Untersuchungen sind notwendig. Sogar die mögliche Anwendung der IFRS durch große börsennotierte solle nicht gestattet werden. Die FAF und der FASB stellen in Frage, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die IFRS 'hochwertig, genügend umfassend und für das amerikanische Umfeld einsetzbar sind'.

bullet Stellungnahme von FAF und FASB gegenüber der SEC (in englischer Sprache, 619k)

Hier ist die Übersetzung eines Ausschnitts:

Zusammengefasst lautet unsere Meinung also – auch wenn FAF und FASB weiterhin das ultimative Ziel eines einzelnen Satzes hochwertiger und weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards als Teil eines globalen Finanzberichterstattungssystems stark unterstützen –, dass weitere Untersuchungen notwendig sind, um die Stärken, Schwächen, Kosten und Nutzen möglicher Ansätze besser zu identifizieren, zu verstehen und einzuordnen, die die Vereinigten Staaten auf dem Weg hin zu diesem Ziel wählen sollten.

Darum wiederholen wir den Hinweis auf unsere Unterstützung für eine Studie, in deren Mittelpunkt eine gründliche Analyse der Sachverhalte steht, die die SEC in ihrem Fahrplan identifiziert hat, sowie der Sachverhalte, die wir in diesem Schreiben benennen. Idealerweise würden in der Studie Kriterien herausgearbeitet, die für die Beurteilung alternativer Wege zum gewünschten Ziel verwendet werden können und die im Einklang mit dem Rahmenkonzept stehen, das in dem jüngsten GAO-Bericht zur Finanzaufsicht dargestellt ist.

Wir weisen darauf hin, dass vor dem Hintergrund der Komplexität und der Größe der betreffenden Sachverhalte die Studie möglicherweise keine klaren Antworten liefern wird und dass jede Entscheidung über das weitere Vorgehen Kompromisse fordern wird. Der Sinn der Studie wird jedoch darin liegen, Unsicherheiten zu reduzieren, so dass die endgültige Entscheidung zu einem effizienten weiteren Vorgehen auf dem Weg zum Erreichen von hochwertigen, international vergleichbaren Finanzinformationen, die Kapitalgeber für die Entscheidungsfindung in den globalen Kapitalmärkten nützlich finden werden, führen wird.

Schließlich werden alle Anleger in dieser zunehmend vernetzten Finanzwelt unabhängig von ihrem Herkunftsland von hochwertigen Finanzinformationen profitieren. Deshalb werden wir weiterhin, während die SEC die Sachverhalte, die im Fahrplan genannt werden und die in der öffentlichen Diskussion während des Konsultationsprozesses erörtert wurden, sorgfältig erwägt, eng mit dem IASB zusammenarbeiten, um sowohl die US-GAAP als auch die IFRS zu verbessern und Unterschiede zwischen ihnen zu beseitigen. Wir sind der Meinung, dass diese gemeinsamen Bemühungen die Qualität der der Standards verbessern und die Vergleichbarkeit von Finanzinformationen weltweit erhöhen sowie die Bemühungen um einen einzigen Satz hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards fördern werden.

 

14. März 2009: IAS Plus-Newsletter zu neuesten Änderungen an den IFRS

Das IFRS Global Office von Deloitte hat zwei IAS Plus Update-Newsletter zu jüngesten Änderungen an den IFRS veröffentlicht:

bullet IAS Plus Update-Newsletter – IFRS 7 zur Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente geändert (in englischer Sprache, 115 KB)
bullet IAS Plus Update-Newsletter – Klarstellung hinsichtlich der Beurteilung eingebetteter Derivate (IFRIC 9 and IAS 39) (in englischer Sprache, 96 KB)

Frühere Ausgaben unserer IAS Plus-Newsletters finden sie hier.

 

14. März 2009: Aussage des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der SEC

Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) James L. Kroeker sagte am 12. März 2009 vor dem Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen zur Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente aus. Kroeker sprach ausführlich über die Studie zur Marktwertbilanzierung der SEC. Seine vollständige Aussage in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir Auszüge für Sie.

Wie vorher erwähnt hat die SEC die Studie ihres Stabs zur Marktwertbilanzierung am 30. Dezember 2008 dem Kongress übergeben. In dieser umfassenden Studie, die in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Zentralbank durchgeführt wurde, empfahl der Stab, die Standards zur Marktwertbilanzierung nicht außer Kraft zu setzen. Vielmehr empfahlen wir die Verbesserung der bestehenden Standards zur Marktwertbilanzierung und der damit in Zusammenhang stehenden Leitlinien.

In unserem Bericht sind acht Empfehlungen enthalten, bei deren Befolgung wir der Meinung sind, dass der bereits erstklassige Ruf unseres Finanzberichterstattungssystems noch verbessert werden kann. Ich werde die einzelnen Empfehlungen gleich vorstellen, aber es ist es wert, dass ich zuvor ihren gemeinsamen Tenor hervorhebe: Marktwertbilanzierung führt zu transparenten Finanzinformationen für Anleger, und es sollten und können bessere Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, die denjenigen helfen, die verantwortlich für das Erarbeiten von Marktwerten sind.[...].

Unter anderem fanden wir in der Studie heraus, dass die Anleger generell der Meinung sind, dass Marktwertbilanzierung die Transparenz der Finanzberichterstattung erhöht und bessere Anlageentscheidungen ermöglicht. Darüber hinaus zeigte sich nach sorgfältiger Prüfung der Faktoren, die zu den Bankenpleiten 2008 führten, dass die Marktwertbilanzierung offensichtlich keine bedeutsame Rolle dabei spielte. Die Pleiten scheinen nach unseren Ergebnissen eher das Ergebnis wachsender Kreditverluste, Bedenken hinsichtlich der Qualität von Vermögenswerten und (in bestimmten Fällen) schwindenden Anlegervertrauens gewesen zu sein. [...].

Aufgrund dieser Ergebnisse sprachen wir die folgenden acht Empfehlungen aus:

  1. FAS 157 sollte verbessert aber nicht ausgesetzt werden;
  2. bestehende Anforderungen zur Zeit- und Marktwertbilanzierung sollten nicht außer Kraft gesetzt werden;
  3. weitere Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Anwendung und das praxisübliche Verhalten in Bezug auf bestehende Vorschriften zur Zeitwertbilanzierung zu verbessern;
  4. die Bilanzierung von Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten sollte noch einmal adressiert werden;
  5. weitere Leitlinien zur Förderung gesunder Ermessenentscheidungen sollten eingeführt werden;
  6. Rechnungslegungsstandards sollten weiterhin vor dem Hintergrund der Bedürfnisse der Anleger entwickelt werden;
  7. weitere formelle Maßnahmen, die sich der Anwendung bestehender Rechnungslegungsstandards in der Praxis widmen, sollten ergriffen werden; und
  8. die Bilanzierung von Anlagen in finanzielle Vermögenswerte sollte vereinfacht werden.

 

13. März 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im März geändert
Der International Accounting Standards Board hat eine neue Agenda für die Sitzung von Montag, den 16. März bis Freitag, den 20. März 2009 veröffentlicht. Die Änderungen sind die folgenden:
bullet Der Sitzungsteil zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS 2008-2009, der ursprünglich für Dienstagmorgen angesetzt war, ist auf Montag, den 16. März 2009 17:00h Londoner Zeit vorgezogen worden.
bullet Ein Sitzungsteil zum aktuellen Stand bei Finanzinstrumenten ist für Dienstagmorgen 11:15h Londoner Zeit auf die Agenda genommen worden.
bullet Die gemeinsame Sitzung mit EFRAG ist verlängert worden und findet am Montag, den 16. März 2009 von 11:00h bis 13:00h Londoner Zeit statt.

Wir haben die Tagesordnung, die wir Ihnen am

6. März 2009 zur Verfügung gestellt hatten, entsprechend angepasst.

 

13. März 2009: IFRS e-Learning demnächst auch in spanischer Sprache
Wir freuen uns, ankündigen zu können, dass Deloitte innerhalb der nächsten paar Monate eine spanische Version des E-Learning-Programms im Internet zur Verfügung stellen wird. Die Seite wird anfangs rund 20 der bestehenden E-Learning-Module umfassen; die verbleibenden Module werden dann im Lauf der Fertigstellung der Übersetzungen hinzugefügt. Alle Module werden im Interesse der Öffentlichkeit kostenfrei über IAS PLUS zugänglich sein. Unsere internationalen Kollegen haben bereits eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.
Es un placer anunciar anticipadamente que dentro de unos meses Deloitte lanzará la versión en español de la plataforma de formación IFRS e-Learning. La plataforma incluirá inicialmente las versiones en español de aproximadamente 20 de los módulos de IFRS e-Learning, siendo los restantes módulos añadidos cuando la traducción esté finalizada. Todo el material estará disponible y será de acceso gratuito, al ser de interés público, accesible a través de lAS Plus. Se dispone ya de una página con exhaustivo Material en Español.

 

13. März 2009: ACCA drängt die G-20, endlich die IFRS zu übernehmen
Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem die Mitglieder des kommenden G-20-Gipfels, der am 2. April 2009 in London stattfindet, aufgefordert werden, eine neue Architektur der globalen Finanz- und Wirtschaftsbeziehungen einzurichten, weil Schritte unternommen werden müssten, die Transparenz und die Stabilität der Finanzmärkte zu verbessern. Richard Aitken-Davies, Präsident der ACCA, äußerte sich aus Anlass der Veröffentlichung des Diskussionspapiers wie folgt:
Die G-20 haben viele Probleme zu lösen – wie mit der zunehmenden Komplexität der Finanzmärkte umzugehen ist, wie eine Balance zwischen Finanzinnovationen und dem Management von systematischen Risiken gefunden werden kann und was die Rolle globaler Koordination von Finanzaufsicht sein soll.

Insbesondere gilt, dass die G-20 den Nutzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) anerkennen und diese übernehmen sollten, denn sie bringen Transparenz, Vergleichbarkeit und Klarheit in die Berichterstattung. Dies dient den Anlegern, den Unternehmen und der Öffentlichkeit im weiteren Sinne. Es ist ein schwerer Fehler, dass die IFRS nicht schon jetzt die weltweit gültige Sprache der Berichterstattung im Finanzsektor sind.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
bullet Presserklärung von ACCA
bullet Diskussionspapier (103 KB)

 

13. März 2009: Vertreter von IASB und ASBJ tagten
Vertreter des Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des International Accounting Standards Board (IASB) kamen am 11. und 12. März 2009 in Tokio zu einer Sitzung zusammen, um den Stand der Konvergenz zwischen japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen und IFRS zu erörtern. Die Diskussion erstreckte sich u.a. auf den Entwurf des Zwischenberichts Anwendung der International Financial Reporting Standards in Japan, der im Februar 2009 durch den Planungs- und Koordinierungsausschuss des Business Accounting Council hinsichtlich der möglichen Anwendung der IFRS durch börsennotierte Unternehmen in Japan veröffentlicht worden war. In dem Entwurf des Zwischenberichts wird vorgeschlagen, dass einigen börsennotierten Unternehmen gestattet werden könnte, die IFRS freiwillig ab dem Geschäftsjahr, das am 31. März 2010 endet, anzuwenden und einen Beschluss über eine weitreichendere, verpflichtende Anwendung 2012 zu fällen. Weiterführende Informationen:
bullet Nachricht über den Entwurf des Zwischenberichts vom 16. Februar 2009
bullet Presseerklärung von der gemeinsamen Sitzung von IASB und ASBJ (in englischer Sprache, 109 KB)

 

13. März 2009: Aussage des FASB-Vorsitzenden zur Marktbewertung

Der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz sagte am 12. März 2009 vor dem Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen zur Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente aus. Herz betonte die Bedeutung unverzerrter Bilanzierungsstandards für die Kapitalmarktanleger. Weitergehende Informationen in englischer Sprache:

bullet Vorbereitete Erklärung von Herz (28 KB)
bullet Vollständige Aussage von Herz (79 KB)
bullet Presseerklärung des FASB

Hier ist ein Ausschnitt aus der Aussage von Herz:

Auch wenn eine einwandfreie und transparente Rechnungslegung wirtschaftliche Folgen haben kann, einschließlich der Möglichkeit, zu prozyklischem Verhalten führen zu können, ist es nicht die Aufgabe von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung oder der externen Rechnungslegung, zu versuchen, solche Effekte abzumildern oder ihnen entgegenzutreten. Das Hervorheben und die Darstellung der sich verschlechternden finanziellen Lage eines Finanzinstituts kann dazu führen, dass sich Anleger entscheiden, ihre Anteile an dem Unternehmen zu verkaufen, Kapitalgeber sich weigern, ihm Kapital zur Verfügung zu stellen, das Unternehmen versucht, problembehaftete Vermögenswerte loszuwerden und Aufsichtsbehörden und die Kapitalmärkte feststellen, dass das Institut Gefahr läuft, unterzugehen und weiteres Kapital benötigt [...].

Die Tatsache, dass Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert für einige illiquide Instrumente schwer festzustellen waren, ist nicht Ursache der gegenwärtigen Probleme, sondern vielmehr ein Symptom der vielen Probleme, die zur der weltweiten Krise beigetragen haben; dazu gehören lockere und betrügerische Kapitalgewährungen, ausufernde Hebelungen, die Schaffung komplexer und risikoreicher Anlagen durch Verbriefungen und Derivate, die weltweite Verbreitung solcher Anlagen über schnell wachsende, nicht regulierte und undurchsichtige Märkte, die nicht über die notwendige Infrastruktur für Clearingmechanismen und Preisfeststellungen verfügen, falsche Ratings sowie das Fehlen eines angemessenen Risikomanagements und von Bewertungsprozessen in vielen Finanzinstituten. Viele der Klagen über den beizulegenden Zeitwert scheinen auch im Zusammenhang mit dessen Auswirkung auf die angemessene Kapitalausstattung hochzukommen. Wie bereits gesagt: Auch wenn die Erwägung der Auswirkung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert auf das aufsichtsrechtliche Kapital einer Bank ein sehr wichtiges Thema ist, geht es über den Aufgabenbereich des FASB hinaus.

 

12. März 2009: Drei IFRS-Newsletter von Deloitte in spanischer Sprache
Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen dreier Newsletter angefertigt (die englischen Originale finden Sie jeweils darunter):

Newsletter zum Diskussionspapier zur Erlöserfassung
bullet Actualización IAS Plus Enero 2009 – Documento para discusión propone nuevas bases para el reconocimiento de los ingresos ordinarios (78 KB)
bullet IAS Plus Update-Newsletter Januar 2009 – Discussion paper proposes new basis for revenue recognition (117 KB)
Newsletter zu IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden
bullet Actualización IAS Plus Febrero 2009 – Emitida orientación sobre la contabilidad para las transferencias de activos de los clientes (33 KB)
bullet IAS Plus Update-Newsletter Februar 2009 – Guidance issued on accounting for transfers of assets from customers (107 KB)
Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletter
bullet Enero 2009 – Boletín de presentación de reportes en los Estados Unidos para compañías que no tienen sede en los Estados Unidos (490 KB)
bullet GIOS-Newsletter Januar 2009 – U.S. Reporting Newsletter for Non-US Based Companies (251 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

12. März 2009: IASB stellt Bilanzierung von eingebetteten Derivaten bei Umklassifizierung klar

Der IASB hat heute die bilanzielle Behandlung von eingebetteten Derivaten für Unternehmen klargestellt, die von der Umklassifizierungsänderung Gebrauch machen, die der IASB im Oktober 2008 veröffentlicht hatte.

bullet Nach der Umklassifizierungsänderung ist es Unternehmen gestattet, bestimmte Finanzinstrumente unter bestimmten Umständen aus der Kategorie der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert umzuklassifizieren. Mit den heute veröffentlichten Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 wird klargestellt, dass bei Umklassifizierung aus der Kategorie der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert alle eingebetteten Derivate neu beurteilt werden und wenn notwendig separat im Abschluss erfasst werden müssen.
bullet Die Änderungen sind Teil der Reaktionen des IASB auf Ansichten, die bei den Gesprächen am Runden Tisch geäußert wurden, die gemeinsam mit dem FASB im November und Dezember 2008 organisiert worden waren. Teilnehmer hatten den IASB gebeten, die bilanzielle Behandlung von eingebetteten Derivaten bei Umklassifizierung klarzustellen, um abweichende Handhabungen in der Praxis zu vermeiden.
bullet Die dargestellten Änderungen sind rückwirkend auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 30. Juni 2009 enden.
bullet Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 22 KB).

 

12. März 2009: Wir haben Bedenken bei den Vorschlägen zu nahe stehenden Parteien
Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 186 KB) zum IASB-Entwurf zu Beziehungen mit einem Staat (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 24) beim IASB eingereicht. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, die Angabeerfordernisse, die nach dem bestehenden IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen für staatlich kontrollierte Unternehmen gelten, zu vereinfachen. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus unserer Stellungnahme:
Wir gestehen ein, dass staatlich kontrollierte Unternehmen Schwierigkeiten haben mögen, alle Unternehmen zu identifizieren, die vom selben Staat kontrolliert, gemeinschaftlich beherrscht oder bedeutend beeinflusst werden. Trotzdem haben wir Bedenken, dass die vorgeschlagenen Ausnahme wie im Entwurf von 2008 dargestellt zu weit gefasst ist. Darüber hinaus haben wir eine Reihe von Bedenken in Bezug auf die überarbeitete Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person.

Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

 

11. März 2009: Zeugen bei der morgigen Anhörung zur Marktwertbilanzierung im US-Kongress
In unserer Nachricht vom 8. März 2009 hatten wir berichtet, dass der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen am 12. März 2009 eine Anhörung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten wird. Der Unterausschuss hat nun eine Liste der geladenen Zeugen veröffentlicht, zu denen auch der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz gehören wird:
Befragungsrunde 1
bullet James Kroeker, Leiter Rechnungslegung, U.S. Securities and Exchange Commission
bullet Robert Herz, Vorsitzender, Financial Accounting Standards Board
bullet Kevin Bailey, Stellvertretender Prüfer für Aufsichtspolitik, Office of the Comptroller of the Currency
Befragungsrunde 2
bullet Jeff Mahoney, Leiter der Rechtsabteilung, Council of Institutional Investors
bullet Cindy Fornelli, Geschäftsführende Direktorin, Center for Audit Quality
bullet Thomas Bailey, Vorsitzender, Pennsylvania Association of Community Bankers, und Präsident und Vorstandsvorsitzender, Brentwood Bank
bullet Lee Cotton, Ehemaliger Präsident, Commercial Mortgage Securitization Association
bullet Tanya Beder, Vorsitzende, SBCC Group
bullet Robert D. McTeer, Führendes Mitglied, National Center for Policy Analysis
bullet William Isaac, Vorsitzender, The Secura Group of LECG (ehemaliger Vorsitzender der Federal Deposit Insurance Corp)

 

11. März 2009: Kommentierungsfrist zum Entwurf zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Wir erinnern unsere Leser daran, das die Kommentierungsfrist zum erneut veröffentlichten Entwurf zu Beziehungen zu einem Staat (vorgeschlagenen Änderungen an IAS 24) am 13. März 2009 endet.

 

11. März 2009: CEBS bittet um Stellungnahmen zur Finanzberichterstattung
Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat zur Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an den Leitlinien für die Finanzberichterstattung (Guidelines on Financial Reporting, FINREP) eingeladen. Die Kommentierungsfrist endet am 10 Juni 2009. CEBS wird am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung in seinen Büroräumen in London abhalten. Die ursprünglichen FINREP waren im Dezember 2005 herausgegeben worden und hatten das Ziel, die Vergleichbarkeit der Finanzinformationen zu erhöhen, die den verschiedenen Aufsichtsbehörden in der EU eingereicht werden, die Kosteneffizienz der Aufsicht in der EU zu verbessern, die Last der Berichterstattung für Finanzinstitute zu verringern, die grenzübergreifend tätig sind, und ein mögliches Hindernis für die Finanzmarktintegration zu beseitigen. CEBS schlägt vor, FINREP zu ändern, "um die Finanzberichterstattung glatter zu gestalten und einen größeren Grad von Harmonisierung zu erreichen". Die englischsprachige Presseerklärung von CEBS finden Sie hier. Ältere Informationen zu FINREP finden Sie hier.

 

11. März 2009: Gesetze zur Rechnungslegung im Kongress vorgelegt
Eine Gesetzesvorlage mit der Bezeichnung Federal Accounting Oversight Board Act 2009 mit der Nummer HR 1349 ist dem US-amerikanischen Abgeordnetenhaus vorgelegt worden. Mit dem Gesetz würde eine Bundesaufsichtsbehörde für Rechnungslegung (Federal Accounting Oversight Board, FAOB) eingerichtet, die Rechnungslegungsprinzipien genehmigen und überwachen würde sowie Standards zum Zweck der Finanzberichterstattungsüberwachung durch staatliche Finanzaufsichtsbehörden. Die Gesetzesvorlage wurde dem Ausschuss für Finanzdienstleistungen übergeben, der entscheiden muss, ob die Vorlage den Abgeordneten zur allgemeinen Erörterung vorgelegt werden soll. Der Ausschuss könnte die Vorlage vorher ändern. Nach dem Vorschlag würde die FAOB aus fünf Mitgliedern bestehen:
bullet dem Vorsitzenden des Aufsichtsrat des Notenbanksystems (gleichzeitig Vorsitzender der FAOB),
bullet dem Finanzminister,
bullet dem Vorsitzenden der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC),
bullet dem Vorsitzenden des Einlagensicherungsfonds (Federal Deposit Insurance Corporation, FDIC) und
bullet dem Vorsitzenden der Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB).

Die Gesetzesvorlage können Sie hier herunterladen: HR 1349 (in englischer Sprache, 174 KB). Die Regierung hat eine Seite zum jeweilig aktuellen Stand der Erörterung der Gesetzesvorlage eingerichtet. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie.

Bei der Verabschiedung und Überwachung solcher Rechnungslegungsprinzipien und Standards hat die FAOB folgendes zu bedenken –
bullet (A) das Ausmaß, in dem Rechnungslegungsprinzipien und Standards systematische Risiken erzeugen für
bullet (i) die Öffentlichkeit der Vereinigten Staaten;
bullet (ii) die Finanzmärkte der Vereinigten Staaten; und
bullet (iii) die internationalen Finanzmärkte;
bullet (B) das Ausmaß, in dem verschiedene Rechnungslegungsprinzipien und Standards Fragen in Bezug auf liquide und illiquide Instrumente beantworten;
bullet (C) ob bestimmte Rechnungslegungsprinzipien und Standards in Märkten unter Druck anders angewendet werden sollten als in gut funktionierenden Märkten;
bullet (D) die Balance zwischen dem Bedürfnis der Anleger, zu wissen, was die Bilanz eines Unternehmens oder eines Finanzinstituts zu einem beliebigen Zeitpunkt wert ist, und der Verantwortlichkeit der Finanzaufsichten, das Kapital eines Unternehmens oder eines Finanzinstituts und dessen Wert sowohl bei Liquidierung als auch bei Unternehmensfortführung zu prüfen;
bullet (E) die Genauigkeit und dieTransparenz von Abschlüssen;
bullet (F) die Möglichkeiten für Anleger und Aufsichten, die gegenwärtige und langfristige Finanzlage von Unternehmen und Finanzinstituten aus ihren Abschlüssen korrekt zu beurteilen;
bullet (G) den Bedarf, dass Rechnungslegungsprinzipien und Standards den Bedarf von Finanzinstituten berücksichtigen, angemessene Rücklagen zur Deckung erwarteter Verluste aus von diesen Instituten gehalten Vermögenswerten zu erhalten;
bullet (H) das Ausmaß, in dem Rechnungslegungsprinzipien und Standards die Nützlichkeit der Finanzberichterstattung dadurch verbessern können, dass sie sich auf die Merkmale Relevanz und Verlässlichkeit und auf Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit stützt;
bullet (I) das Ausmaß, in dem solche Rechnungslegungsprinzipien und Standards aktuell gehalten werden können und Änderungen in der Wirtschaftspraxis und im wirtschaftlichen Umfeld widerspiegeln; und
bullet (J) jegliche anderen Faktoren, die die FAOB für angemessen hält.

 

11. März 2009: Elf Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 6. März 2009 herunter (in englischer Sprache, 129 KB). Derzeit wurden die folgenden elf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

Interpretationen

bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente

 

11. März 2009: Neuer IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben einen neuen monatlich erscheinenden Newsletter ins Leben gerufen, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Das Projekt des IASB war von seinem Vorgänger, dem IASC, aufgenommen worden und wird vom IASB fortgeführt. Das erste Ergebnis des IASB war IFRS 4 Versicherungsverträge – ein Zwischenstandard, der 2004 herausgegeben wurde und im Wesentlichen darauf abzielte, erstmaligen Anwendern der IFRS Leitlinien zur Verfügung zu stellen, wie bestehende IFRS auf Versicherungsverträge anzuwenden sein sollen. Seit dem arbeitet der IFRS an einem neuen, umfassenden Standard; ein Diskussionspapier wurde im Mai 2007 veröffentlicht. Im Oktober 2008 entschied der amerikanische Standardsetzer FASB, dem IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen beizutreten. Ziel ist ein einziger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge. Ein Entwurf soll in der zweiten Jahreshälfte 2009 herausgegeben werden und ein endgültiger Standard 2011. Der neue Newsletter von Deloitte wird monatlich über die Fortschritte berichten, die vom IASB und vom FASB bei ihrem gemeinsamen Projekt erzielt werden, berichten. Die erste Ausgabe des englischsprachigen Newsletters können Sie hier herunterladen: Issue #1 of the Insurance Accounting Newsletter (244 KB). Wir werden Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer Seite zum Versicherungsprojekt des IASB aufnehmen.

 

11. März 2009: Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von IASB und FASB im März
Der International Accounting Standards Board und der amerikanische Standardsetzer FASB kommen am Montag, den 23. März und Dienstag, den 24. März 2009 zu einer gemeinsamen Sitzung im Crowne Plaza Hotel, Bridewell Suite, 19 New Bridge Street, London zusammen. Die Sitzung ist öffentlich. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.
Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB
23.-24. März 2009, London

Montag, 23. März 2009 (nur nachmittags)

bullet Übersicht über das Arbeitsprogramm
bullet Darstellung des Abschlusses
bullet Konsolidierung / Ausbuchung

Dienstag, 24. März 2009

bullet Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt
bullet Rahmenkonzept
bullet Dynamische Risikovorsorge
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Eigen- und Fremdkapital (Tagesordnungspunkt noch nicht bestätigt)

 

11. März 2009: FCAG bitte um Meinungen der Anwender zur Finanzmarktkrise
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB bittet die Anwender um schriftliche Eingabe von Meinungen zu Fragen der Finanzmarktkrise. Die Meinungen sollen als Antworten auf die folgenden Fragen eingereicht werden, die der FCAG dabei helfen sollen, Bilanzierungs- und Berichterstattungsfragen in Bezug auf die Finanzmarktkrise zu erörtern und auf dieser Grundlage Empfehlungen gegenüber dem IASB und dem FASB auszusprechen.
  1. Wo hat die Mehrzweckberichterstattung dabei geholfen, Probleme während der Finanzmarktkrise zu identifizieren? Wo hat sie nicht geholfen oder möglicherweise sogar unnötig Probleme bereitet?
  2. Wenn die Aufsichten eine "dynamische Vorsorge" vorschreiben würden, die von den derzeitigen IFRS- oder US-GAAP-Vorschriften abweichen würden, wie sollte dies in den Mehrzweckabschlüssen widergespiegelt werden: (1) Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung; (2) Ansatz im anderen vollständigen Einkommen; (3) Zuweisung von Eigenkapital außerhalb des vollständigen Einkommens; (4) Angabe in einer Fußnote; (5) auf irgendeine andere Art und Weise; oder (6) gar nicht?
  3. Einige Mitglieder der FCAG sind der Meinung, dass Fragen der Bilanzierung von außerbilanziellen Positionen wie Verbriefungen mehr zu Finanzmarktkrise beigetragen haben als Fragen der Zeitwertbewertung. Stimmen Sie dem zu? Wie können die IFRS und US-GAAP in diesem Bereich am besten verbessert werden?
  4. Die meisten Anwender sind der Meinung, dass das gegenwärtige gemischte Modell für die Bilanzierung von und die Berichterstattung über Finanzinstrumente zu komplex und auch in anderer Hinsicht suboptimal ist. Einige Anwender schlagen eine Zeitwertbewertung aller Finanzinstrumente vor, manche wollen das gemischte Modell verfeinern. Welchem Ansatz stimmen Sie zu und warum?
  5. Welche Kriterien sollten Standardsetzer in Erwägung ziehen, wenn sie die verschiedenen Ansprüche in der zeitnahen Lösung eines akuten Problems ausbalancieren und gleichzeitig die Anwender durch den Konsultationsprozess einbeziehen wollen, um hochwertige und weltweit anerkannte Standards zu gewährleisten?
  6. Gibt es Fragen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise, bei denen IASB oder FASB signalisiert haben, dass sie sich ihrer annehmen wollen, bei denen es Ihrer Meinung nach besser wäre, wenn sie in Zusammenarbeit mit oder sogar allein von anderen Organisationen gelöst würden? Wenn ja: Welche Fragen und welche Organisationen?
  7. Gibt es andere Anmerkungen, die Sie der FCAG gerne übermitteln würden?
Um Einreichungen wird bis zum 2. April 2009 gebeten, damit die Fragen bei der nächsten Sitzung der FCAG am 20. April 2009 erörtert werden können. Details zur Einreichung und die englische Formulierung der Fragen finden Sie in der Presseerklärung des IASB.

 

11. März 2009: EU-Kommission leitet Konsultation zur Finanzmarktaufsicht ein
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Konsultation im Hinblick darauf einzuleiten, wie die Beaufsichtigung des Finanzdienstleistungssektors verbessert werden kann. Im Anschluss an den am 25. Februar 2009 veröffentlichten Bericht der hochrangigen Gruppe „Finanzaufsicht in der EU“ unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière will die Kommission bis Ende Mai 2009 eine Mitteilung mit Vorschlägen zur künftigen Aufsichtsarchitektur in der EU vorlegen, der im Herbst 2009 konkrete Legislativmaßnahmen folgen sollen. Zuvor soll allerdings den Standpunkten aller interessierten Kreise Rechnung getragen werden (Kontaktinformationen für die Einreichung von Beiträgen).
In ihrer für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates erstellten Mitteilung „Impulse für den Aufschwung in Europa“ vom 4. März 2009 unterstützt die Kommission die von der de Larosière-Gruppe skizzierten Grundsätze und ersucht die Staats- und Regierungschefs der EU, diese zu billigen. In ihrer Mitteilung plädiert sie für ein Aufsichtssystem, bei dem die Kontrolle auf EU-Ebene verstärkt würde, die nationalen Aufsichtsbehörden aber ihre Schlüsselrolle behielten. Auch befürwortet sie den Vorschlag der Gruppe, unter Federführung der EZB eine Frühwarnstelle einzurichten, die Systemrisiken aufdecken und ausschalten soll.

 

10. März 2009: IDW zum IASB-Entwurf: Beziehungen zu einem Staat
In dem Entwurf des IASB werden Änderungen an IAS 24 vorgeschlagen: "Beziehungen zu einem Staat - Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 24". Es geht dabei um die Ausnahmevorschriften, die im Vergleich zum Entwurf ED 24 (2007) überarbeitet wurden. Nach Ansicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) geht der neugefasste Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift zu weit. Näheres im Schreiben des IDW an den IASB vom 6. März 2009 (in englischer Sprache, 77 KB).

 

10. März 2009: Gesamtausgabe der IFRS 2009 veröffentlicht
Der IASB hat die Gesamtausgabe der International Financial Reporting Standards 2009 sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form veröffentlicht. Die Gesamtausgabe 2009 bietet in einem einzigen Band die neueste verbindliche Version der IFRS einschließlich Interpretationen und unterstützender Dokumente – erläuternder Beispiele, Umsetzungsleitlinien, Grundlagen für Schlussfolgerungen und abweichender Meinungen – wie vom IASB bis einschließlich 1. Januar 2009 herausgegeben. Sie enthält außerdem die Satzung der IASC-Stiftung, das IASB-Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen, das Vorwort zu den IFRS, das Handbuch zum Konsultationsprozess von IASB und IFRIC, ein aktualisiertes Glossar und einen umfassenden Index.
bullet Gedruckte Version. Gedruckte Fassungen der IFRS-Gesamtausgabe 2009 (ISBN 978-1-905590-90-2) können über den Internet-Shop des IASB für £60 zuzüglich Versandkosten käuflich erworben werden. Es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen sowie Mengenrabatt. Für Besitzer eines Abonnements aller IASB-Veröffentlichungen wurden die Ausgaben bereits verschickt.
bullet Elektronische Version. Elektronische Fassungen der IFRS-Gesamtausgabe 2009 stehen im eIFRS-Abonnentenbereich der IASB-Internetseite für Abonnenten aller IASB-Veröffentlichungen sowie für eIFRS-Subskribenten zur Verfügung. Die Dateien liegen im HTML- und im PDF-Format vor.

 

9. März 2009: 11. Ergänzungslieferung DRS erhältlich
Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 11. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards zur Verfügung. Diese Ergänzungslieferung beinhaltet die Rechnungslegungs Interpretation Nr. 3. Genios bietet die Online-Textversion an.

 

9. März 2009: EFRAG-Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten bekanntgegeben
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Mitglieder der neuen Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten (Financial Instruments Working Group, FIWG) bekanntgegeben. Die Gruppe setzt sich jetzt wie folgt zusammen:
bullet Mike Ashley (Vorsitzender und TEG-Mitglied) - KPMG
bullet David Bradbery - UBS
bullet Pierre-Henri Damotte - Société Générale
bullet Laure Guegan - EY
bullet Armin Hausmann - Novartis International
bullet Petri Hofste - ABN Amro
bullet Gordon Ireland - PwC
bullet Dennis Jullens - UBS
bullet Roberto Monachino (TEG-Mitglied) - Unicredit
bullet Cynthia Mustafa - Deutsche Bank
bullet Nicolas Patrigot - CNCE
bullet Henricus Seerden - EIB
bullet Agnes Tardos - PwC
bullet Brendan van der Hoek - Lloyds TSB
bullet Thierry Veyssière - BNP Paribas
bullet Pietro Virgili - Banca IntesaSanpaolo
bullet Yvonne Wiehagen-Knopke - DZ Bank
bullet Europäische Kommission, CESR und CEBS als Beobachter

 

9. März 2009: 'Globales Erstellerforum' des IASB tagt am 26. März 2009
Der IASB wird am 26. März 2009 mit Vertretern von Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, im Rahmen eines globalen Erstellerforums von 10:00h bis 16:30h Londoner Zeit in seinen Büroräumen 30 Cannon Street, London zusammenkommen. Der Zweck des globalen Erstellerforums liegt darin, Meinungen zu Konzepten und Vorschlägen einzuholen, die der IASB derzeit entwickelt. Dazu sollen Ratschläge hinsichtlich der praktischen Auswirkungen der beabsichtigten Vorschläge für die Ersteller von IFRS-Abschlüssen erfragt werden. Die Sitzung steht Beobachtern offen.
Agenda für das Globale Erstellerforum, 26. März 2009
Vormittag (10:00h-12:30h):
bullet Gemeinsame Sitzung mit Mitgliedern der Gruppe der Analystenvertreter des IASB (Analyst Representative Group, ARG), Diskussion der Darstellung des Abschlusses
Nachmittag (13:15h-16:30h):
bullet Arbeitsprogramm des IASB
bullet Reaktionen aus Stellungnahmen zu vergangen Projekten
bullet Rechtskreisspezifische Entwicklungen (EU/USA/Asien)
bullet Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die IFRS
bullet Erkenntnisse aus den Abschlüssen zum Jahresende 2008
bullet Entwicklungen bei Finanzinstrumenten im Dezember 2008
bullet Praktische Fragen der Wertminderung
bullet Dynamische Risikovorsorge
bullet Konsolidierte Abschlüsse (Entwurf ED10)
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bullet Leasinggeschäfte
bullet Erlöserfassung

 

9. März 2009: Kandidaten gesucht für den Aufsichtsrat von EFRAG
Im Juli 2008 hatte die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Vorschlag zur Stärkung von EFRAG unterbreitet. Unter anderem beinhaltete der Vorschlag eine neue Struktur von EFRAG, die das nachfolgende Diagramm widerspiegelt:

EFRAG bittet nun um Bewerbungen für den Aufsichtsrat (17 Mitglieder), der die Verantwortung für Aufsicht, Finanzierung und einige externe Verbindungen (einschließlich derer zur IASCF, zur EU-Kommission und zum EU-Parlament) tragen soll. Er würde auch die Mitglieder des Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) und des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee) ernennen. Bewerbungen können bis zum 20. April 2009 bei EFRAG eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung von EFRAG.

 

9. März 2009: Financial Stability Review
Die französische Zentralbank Banque de France ist Herausgeberin einer englischsprachigen Zeitschrift zur Untersuchung der Finanzstabilität. Die Financial Stability Review erscheint zweimal im Jahr und richtet sich im Wesentlichen an Akteure und Beobachter aus dem Finanzsektor wie beispielsweise Entscheidungsträger, Wissenschaftler und Marktteilnehmer. Es werden Entwicklungen, die Finanzinstitute, Märkte und ihre Infrastruktur betreffen, von einem strukturellen Standpunkt untersucht. Die einzelnen Artikel bieten detaillierte Analysen, bei denen die Tatsache, dass auf allgemein verständliche Sprache Wert gelegt wird, keinen Verlust an Wissenschaftlichkeit mit sich bringt. Die jüngste Ausgabe erschien im Oktober 2008 (Inhaltsverzeichnis). Besonders hinweisen möchten wir auf einen Artikel von Plantin, Sapra und Shin zum Thema Zeitwertbilanzierung und Finanzstabilität und einen Artikel von Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des IASB.

 

9. März 2009: EFRAG nimmt Stellung zur Überarbeitung der Satzung Teil II
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bei der IASC-Stiftung ihre Stellungnahme zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung eingereicht (in englischer Sprache, 146 KB). Drei Punkte hebt EFRAG besonders hervor:
bullet Der Agendasetzungsprozess des IASB müsse geändert und stärker konsultativ angelegt werden. Das beträfe auch Priorisierungsfragen und Projektumfangsentscheidungen.
bullet Entscheidungen über eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme von Entwürfen, an denen noch bedeutende Änderungen vorgenommen wurden, müssten im Rahmen eines definierten Prozesses getroffen und begründet werden, dessen Einhaltung von den Treuhändern überwacht werden müsse.
bullet Die Umsetzung der neuen Satzung und ihrer Prozesse müsse sorgfältig überwacht werden.
Des Weiteren ist EFRAG der Meinung, dass die Rolle der Bilanzierung in der Entwicklung der gegenwärtigen Finanzmarktkrise untersucht werden müsse. Insbesondere müsse vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen der Standardsetzungsprozess noch einmal genau geprüft werden. Dies hat nach Meinung von EFRAG nicht unbedingt im Rahmender Überarbeitung der Satzung zu erfolgen, sollte aber in den nächsten Monaten und nicht erst bei der nächsten turnusgemäßen Überprüfung der Satzung in fünf Jahren geschehen.

 

8. März 2009: US-Kongress untersucht 'Marktwertbilanzierung'
Der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen wird in der kommenden Woche eine Sitzung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten. Die Anhörung wird am 12. März 2009 in Washington stattfinden und um 10 Uhr beginnen. Die Ankündigung der Anhörung gibt als Zweck derselben Folgendes an:
die Marktwertbilanzierungsregeln zu untersuchen, bei denen viele die Meinung vertreten, dass sie die gegenwärtigen Turbulenzen in der Finanzbranche und der Wirtschaft im weiteren verschärft haben. Der Standard verpflichtet Unternehmen, gehaltene Vermögenswerte mit dem aktuellen Marktwert zu bewerten. Für Vermögenswerte, die eingefroren sind und einen verminderten aktuellen Marktwert haben, deren Wert sich aber in der Zukunft erholen mag, hat sich der Standard als problematisch herausgestellt. Unternehmen sind dann dazu verpflichtet, Abschreibungen auf Vermögenswerte in Milliardenhöhe vorzunehmen, die zu weiteren Abschreibungen an anderer Stelle führen können.

Bei der Bekanntgabe der Anhörung sagte der Kongressabgeordnete Paul E. Kanjorski, der den Vorsitz in dem Unterausschuss innehat:

Illiquide Märkte haben zu großen Schwierigkeiten bei der Bewertung von Vermögenswerten bestimmter Größe geführt. Einige haben sich deshalb über die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beschwert und danach getrachtet, sie abzuschaffen. Während Unternehmen stabile Verhältnisse brauchen, benötigen Anleger weiterhin verlässliche Informationen. Wir können deshalb keine Fantasiebilanzierung zulassen, die sich die schlechten Vermögenswerte wegwünscht, in dem sie schlicht weggeschlossen werden. Dementsprechend werden wir bei dieser Anhörung versuchen, in einen konstruktiven und bedachten Dialog mit einer großen Bandbreite an Sichtweisen einzutreten, der darauf abzielt, gewissenhafte und machbare Lösungen dieses Problems Schritt für Schritt zu untersuchen. Kurz, ich möchte einen Weg finden – innerhalb der bestehenden unabhängigen Standardsetzerstruktur –, um Anleger weiterhin mit den Informationen zu versorgen, die benötigt werden, um effiziente Entscheidungen zu treffen, ohne Finanzinstitutionen weiter mit unverhältnismäßigen Bürden zu belegen. Jeder unserer erwarteten Zeugen wird die Gelegenheit haben, dazu beitragen, wie wir alle nach einer Konsenslösung bei diesem dornigen und umstrittenen Sachverhalt streben.

Die Ankündigung der Anhörung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache). Die Liste der Sachverständigen und der vorbereiteten Aussagen und Bezeugungen werden hier verfügbar sein. Auf einer Pressekonferenz (in englischer Sprache) am 5. März 2009 antwortete der Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzdienstleistungen, Barney Frank, auf eine Frage, ob der Kongress tätig werden und die Marktwertbilanzierung aussetzen solle, wie folgt:

Ich denke nicht, dass es dem Kongress gut ansteht, die Bilanzierung durch Gesetze zu regeln. Wissen Sie, es gibt ein Prinzip, wonach, wenn man glaubt, dass ein Sachverhalt zu einem gewissen Maße nicht politisch behandelt werden sollte, man nicht 535 Politiker bitten sollte, darüber zu entscheiden.

 

8. März 2009: US-Bedenken über Risikovorsorge nach dem 'Modell der eingetretenen Verluste'
In seinen Bemerkungen zu Wertberichtigungen auf Kredite und Prozyklizität (in englischer Sprache, 35 KB) vor dem Institut internationaler Bankiers (Institute of International Bankers, IIB) am 2. März 2009 äußerte der Vorsitzende des US-Rechnungshofes John C. Dugan Bedenken über Bilanzierungsstandards, die Banken dazu verpflichten, ihre Wertberichtigungen auf Kredite auf 'eingetretene' Verluste zu begrenzen statt auf 'erwartete' Verluste abzustellen. Aus Sicht von Dugan ist die 'Bildung von Risikovorsorge folglich entschieden prozyklisch geworden und hat die Auswirkung des Abschwungs erhöht'. Hier ist ein Ausschnitt aus seinen Bemerkungen:

Die aktuell in Kraft befindlichen Bilanzierungsstandards für die Kreditrisikovorsorge fußen sowohl hier wie im Ausland auf einem Modell der 'eingetretenen Verluste'. Nach diesem Modell kann eine Bank Vorsorge für Kreditverluste durch eine Zuführung zu einem Wertberichtigungskonto nur dann betreiben, wenn dieser Verlust 'eingetreten' ist, was bedeutet, dass der Verlust wahrscheinlich ist und vernünftig abgeschätzt werden kann. Um diesen Standard zu befolgen, müssen Banken dokumentieren, warum ein Verlust wahrscheinlich und vernünftig abschätzbar ist, und der einfachste Weg, dies zu tun, ist, sich auf die historischen Ausfallraten und die eigene vergangene Erfahrung mit Kreditausfällen bei der in Frage stehenden Art von Vermögenswerten zu beziehen. Leider wird die Verwendung historischer Ausfallraten zur Rechtfertigung wesentlicher Vorsorgen in einer längeren Periode vorteilhafter Wirtschaftsbedingungen schwieriger, wenn die Kreditausfallraten sinken. In der Tat wird es immer schwieriger, eine annehmbare Dokumentation auf der Grundlage der Vergangenheit und den jüngsten Erfahrungen zur Rechtfertigung bedeutender Vorsorge beizubringen, je länger das freundliche Umfeld andauert. Als die Bankenvertreter nicht mehr in der Lage waren, derartige annehmbare vergangenheitsorientierte Dokumentationen anzufertigen, begannen die Prüfer, sie aufzufordern, entweder die Vorsorge zu verringern oder, in einigen Fällen, den extremen Schritt zu gehen, die Kreditrisikovorsorge durch Freigabe so genannter 'negativer Vorsorgen', die als Ergebnis zählten, zu verringern.

Unnötig zu erwähnen, dass Bankaufsichtsbehörden, die Risikovorsorge genauso mögen wie wir, über das Ergebnis nicht erfreut waren.

 

7. März 2009: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen
Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Februar 2009 des Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletters zum Herunterladen bereitgestellt (in englischer Sprache, 236 KB), in der die aktuellen Geschehnisse bis einschließlich 15. Februar zusammengefasst sind. Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie hier (in englischer Sprache).
In dieser Ausgabe des GIOS-Newsletters:

IFRS-Sachverhalte

bullet IASB schlägt neuen Konsolidierungsstandard vor
bullet IFRIC gibt Interpretation zu Kundenbeiträgen heraus
bullet IASB stellt vorgeschlagenen Standard zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erneut zur Diskussion
bullet Tipps zur Anwendung der IFRS
bullet IFRS-Werkzeuge

US GAAP-Sachverhalte

bullet Hauptthemen der EITF-Sitzung
bullet FASB gibt vorgeschlagene Leitlinien zur Umsetzung von Derivateregeln heraus
bullet SEC verabschiedet Änderungen zur Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften in der Öl- und Gasbranche
bullet Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) gibt Weißbuch zu Kreditänderungen heraus
bullet FASB gibt vorgeschlagenen FSP zu Angaben im Zwischenbericht über beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten heraus
bullet AICPA gibt Entwurf eines Themenpapiers zu alternativen Anlagen heraus
bullet AICPA gibt Fachlichen Hilfestellungshinweis (Technical Practice Aid, TPA) zur prospektiven Lockerung heraus
bullet SEC gibt Bericht zu Angabeinitiativen im 21. Jahrhundert heraus
bullet SEC verlängert Stellungnahmefrist zum IFRS-Fahrplan für US-Emittenten
bullet Die Konferenz 'Die SEC spricht 2009'
bullet SEC gibt Rechnungslegungshandbuch heraus
bullet Die Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) erörtert vier Sachverhalte auf ihrer Sitzung am 5. Februar
bullet Neue Veröffentlichung zu Stellungnahmen der SEC gegenüber inländischen, bei ihr registrierten Unternehmen

Aufsichtsrechtliche Sachverhalte

bullet SEC verschafft vorübergehend Erleichterungen bei qualifizierenden Credit Default Swaps
bullet SEC gibt endgültige Regelung zu Angaben und der Abgabe von Prospekten durch bestimmte Fonds heraus
bullet SEC gibt endgültige XBRL-Regelung heraus

sonstige Sachverhalte

bullet COSO, PCAOB und CAQ nehmen Stellung zu internen Kontrollen

 

7. März 2009: Dritte Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre dritte Sitzung am 5. März 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Seite zur Finanzmarktkrise.
Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise
5. März 2009

Der Vorsitzender der FCAG, Harvey J. Goldschmid, eröffnete die Sitzung, indem er Teilnehmer und Beobachter davon in Kenntnis setzte, dass die FCAG um Rückmeldungen aus der Branche zu bestimmten Fragestellungen/Themen bittet, die bei der nächsten Sitzung in London, die für den 20. April 2009 angesetzt ist, diskutiert werden sollen. Die FCAG gedenkt, diese Fragestellungen/Themen auf ihrer Internetseite am Montag einzustellen. Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Themen, einschließlich einiger Sachverhalte, die aus Zeitgründen auf der Februarsitzung 2009 nicht diskutiert werden konnten. Nachfolgend geben wir die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.

 

Dynamische Risikovorsorge

Der Vorsitzende Goldschmid stellte fest, dass dies vermutlich der wichtigste Sachverhalt sei, den die Gruppe an diesem Tag erörtern werde. Die Diskussion zu diesem Thema drehte sich um ein Diskussionspapier, das von der FCAG erstellt worden war. Höhepunkte dieses Diskussionspapiers waren den Sitzungsunterlagen als Anhang A beigefügt und können von der Internetseite der FCAG heruntergeladen werden.

Bestimmte Mitglieder stellten fest, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge ähnliche Merkmale aufweise wie das Modell der eingetretenen Verluste und dass das Konzept auf tatsächlichen Verlusten fuße, die statistisch über die Zeit geschätzt würden. Des weiteren wiesen mehrere Mitglieder darauf hin, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge eher ein aufsichtsrechtliches als ein Bilanzierungsthema darstelle und dass ein Wechsel in der Bilanzierung zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorschriften adverse Auswirkungen haben könne, die zu einer erhöhten Zyklizität führen könnten.

Mitglieder wiesen ferner darauf hin, dass das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste fehlerhaft sei, weil Verluste nicht zum 'richtigen Zeitpunkt' erfasst würden, und ob nicht ein neues Modell – wie das Modell des Gegenwartswerts – eine bessere Abbildung der wirtschaftlichen Realität wäre.

Viele Teilnehmer stimmten dem allgemeinen Konzept der dynamischen Risikovorsorge zu. Leisenring sagte, dass jedwede Diskussion um dynamische Risikovorsorge damit beginnen sollte, den Terminus begrifflich abzugrenzen. Herz deutete an, dass die Bedenken auf Seiten der Standardsetzer die Sicherstellung beinhalteten, dass es eine objektiv nachvollziehbare Methodologie bei der Festlegung der Rücklagen bei einer dynamischen Risikovorsorge geben müsse. Die Gruppe verständigte sich darauf, dass FASB, IASB und der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen werden, die die verschiedenen Sachverhalte/Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dynamischer Risikovorsorge aufgeworfen wurden, untersuchen soll, einschließlich einer Betrachtung der sachgerechten Methodik für die Reservenbildung (d.h. eingetretene Verluste, erwartete Verluste, dynamische Risikovorsorge oder beizulegender Zeitwert). Zudem wurde festgestellt, dass diese neue Arbeitsgruppe bis zum Ende dieses Jahres Empfehlungen zu dem sachgerechten Modell abgeben würde.

 

Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von und Berichterstattung über Finanzinstrumente

Herz vermittelte den aktuellen Stand zu Finanzinstrumente: Verbesserungen bei Ansatz und Bewertung, einem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB. Herz stellte fest, dass die Board diese Gruppe um Input ersuchten, um die Zielsetzung bei diesem gemeinsamen Projekt festzulegen. Herz und seine Boardkollegin, Leslie Seidman, stellten zudem heraus, dass die Board sich nicht den Luxus von drei bis fünf Jahren Zeit gönnen könnten, was der übliche Zeitraumen für größere Projekte sei.

Die Mitglieder stimmten der Ansicht von Herz hinsichtlich der zeitlichen Planung des vorgeschlagenen Projekts zu und stellten fest, dass der Schlüssel zu diesem Projekt in der Konvergenz und der Vereinfachung der Bilanzierungsmodelle für Finanzinstrumente liege.

Die Gruppe erörterte, dass der Weg in Richtung eines vollständigen Modells des beizulegenden Zeitwerts bedeutende Herausforderungen darstelle und dass in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Berichts zur Marktwertbilanzierung der SEC (der am 30. Dezember 2008 als Reaktion auf eine vom Kongress vorgeschriebene Studie erschienen war) jedwede Bewegung in Richtung eines vollständigen Modells des beizulegenden Zeitwerts nicht ohne eine Behandlung der bestehenden Praxisprobleme erfolgen sollte. Die Mitglieder erörterten die Vorteile und den möglichen Untergang zweier Modelle (z.B. beizulegender Zeitwert und erwartete Verluste). Die Gruppe stimmte im Großen und Ganzen darin überein, dass die Erreichung von Erleichterungen eingedenk der komplexen Natur von Finanzinstrumenten nicht ohne Herausforderungen sein könne. Folglich verständigte sich die Gruppe darauf, dass Einheitlichkeit und Konvergenz im Mittelpunkt stehen sollten. Darüber hinaus verständigten sich die Teilnehmer darauf, dass dieser Sachverhalt der Gruppe an Themen hinzugefügt werden sollte, mit denen sich die neue Arbeitsgruppe befassen solle.

 

Erfassung von nicht realisierten Erfolgen aus der Bewertung von Schulden des eigenen Unternehmens

Das Panel diskutierte die Vor- und Nachteile der Erfassung von Erfolgen bei der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert, die sich aus einer Veränderung der eigenen Verschuldung ergäben. Die allgemeine Sichtweise der Gruppe bestand darin, dass Erfolge aus der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden könnten, wenn (a) es sich um die Veränderung der Verschuldung eines speziellen Schuldners handele, (b) solche Erfolge realisierbar seien und (c) sachgerecht offengelegt würden. Die Teilnehmer erörterten, dass die Standardsetzer für die Realisierbarkeit von Erfolgen bestimmten Kriterien festlegen sollten, die erfüllt werden müssten (z.B., dass ein Unternehmen über hinreichend Liquidität verfügen müsse, um die Schulden zurückzunehmen und die Gegenpartei willens ist, sie zurückzuverkaufen usw.).

 

Weitere Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die beiden Vorsitzenden der FCAG hoben die zusätzlichen Kurzfristprojekte hervor, die der FASB unternommen habe, um die Leitlinien zur Anwendung und Offenlegung von FASB Statement Nr. 157 anzugehen. Diese Projekte beinhalteten (a) Anwendungsleitlinien zur Feststellung, wann ein Markt für einen Vermögenswert oder eine Schuld als aktiv oder inaktiv einzustufen sei; die Feststellung, wann ein Geschäftsvorfall unter Zwang erfolge; und die Anwendung der beizulegenden Zeitwerts auf Anlagen in alternativen Instrumenten wie bspw. Hedge Fonds und Fonds für Risikokapital, und (b) verbesserte Angaben über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, nach denen zusätzliche Angaben zu Sachverhalten wie Sensitivitäten der Bewertung auf wesentliche Inputfaktoren und Übertragungen von Posten zwischen den Stufen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erforderlich seien.

Die Teilnehmer erörterten auch die Notwendigkeit regulatorischer Maßnahmen bei der Herstellung gesunder Märkte und stellten fest, dass einige der Probleme, die wir heutzutage sähen, auf verschleierte Märkte für unregulierte Finanzinstrumente zurückzuführen seien.

 

Außerbilanzielle Sachverhalte

Die Mitglieder erörterten die Projekte von FASB und IASB zu Konsolidierung und Ausbuchung. Die Teilnehmer gaben an, dass die komplexen Strukturen, die in den Märkten geschaffen und nicht bilanziert worden waren, der wesentliche Grund für die Finanzmarktkrise gewesen seien. Sie ermunterten die Boards, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, wozu auch verbesserte Angaben gehören mögen. Das Panel beschloss, dieses Thema ausführlicher auf der Sitzung am 20. April zu diskutieren.

 

Verfassung und Standardsetzungsprozess

Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass die Unabhängigkeit von Standardsetzern entscheidend sei, um einen unverzerrten und transparenten Standardsetzungsprozess zu gewährleisten. Die Mitglieder stimmten darin überein, dass eine Rücksprache mit den Adressaten auch im Falle einer Notfallstandardsetzung erforderlich sein solle. Sie begrüßten allerdings die Schritte von FAF und IASCF zur Einrichtung des Aufsichtsgremiums.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

6. März 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im März
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 16. März bis Freitag, den 20. März 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB Sitzung wieder.
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung
16.-20. März 2009, London

Montag, 16. März 2009 (nur vormittags)

bullet Gemeinsame Sitzung des IASB mit der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)

Dienstag, 17. März 2009

bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008-2009:
bullet IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate – Anwendungsbereich von IFRS 3
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb – Änderungen an der Beschränkung, welches Unternehmen das Sicherungsinstrument halten kann
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Ausnahme vom Anwendungsbereich für Verträge über Unternehmenszusammenschlüsse
bullet Erlöserfassung

Mittwoch, 18. März 2009

bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bullet Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt
bullet Bericht von der Sitzung des Standardbeirats im Februar 2009
bullet Bericht von der Sitzung der Gruppe der Analystenvertreter im Februar 2009

Donnerstag, 19. März 2009

bullet IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (vormals KMU und nicht börsennotierte Unternehmen)
bullet Rahmenkonzept Phase A: Zielsetzung und qualitative Anforderungen
bullet Rahmenkonzept Phase D: Berichtseinheit
bullet Versicherungsverträge – Phase II
bullet Eigen- und Fremdkapital
bullet Emissionshandelsprogramme

Freitag, 20. März 2009 (nur vormittags)

bullet Rahmenkonzept Phase C: Bewertung
bullet Restanten (sofern erforderlich)

 

6. März 2009: Präsentationen und Protokoll zur öffentlichen Diskussion vom 4. März 2009
Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Mittwoch, den 4. März 2009 ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen eingeladen:
bullet Vorläufige Ansichten zur Ertragsvereinnahmung in Verträgen mit Kunden (in englischer Sprache, 813 KB)
bullet Vorläufige Ansichten zur Darstellung des Abschlusses (in englischer Sprache, 1.792KB)
Die Präsentationen und das Protokoll der öffentlichen Diskussion stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

 

6. März 2009: IFRS aus der Sicht eines Finanzanalysten
In der Titelgeschichte der Winterausgabe 2009 der Zeitschrift The Investment Professional wird eine Reihe von Sichtweisen – hauptsächlich von professionellen Anlegern und Analysten – zu den Vor- und Nachteilen der Vorschreibung von IFRS für alle bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registrierten Unternehmen vorgestellt. The Investment Professional ist die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift der New Yorker Gesellschaft der Wertpapieranalysten (New York Society of Security Analysts, NYSSA). Alle Rechte des Artikels mit dem Titel Ein aggressiver Verkauf – SEC in der Zwickmühle bei ihrer Forderung nach IFRS (in englischer Sprache, 551 KB) liegen bei der NYSSA, mit deren freundlicher Genehmigung der Artikel auf IAS PLUS zur Verfügung gestellt wird. Nachfolgend übersetzen wir einen kurzen Auszug für Sie:
Der scheinbar nicht zu bremsende Schwerlastzug der IFRS-Einführung in den Vereinigten Staaten ist mit der globalen Finanzmarktkrise zusammengestoßen, einer der wenigen Hindernisse, die in der Lage sein könnten, den Drang nach weltweit einheitlichen Rechnungslegungsstandards aus dem Gleis zu werfen. Die Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten ist nun längst kein Selbstläufer mehr, und selbst der Fahrplan, der von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht im November 2008 veröffentlicht worden war, wird möglicherweise zu Umwegen führen oder aufs Abstellgleis geschoben, seit Präsident Obama einen neuen Regierungsapparat benannt hat....

Vom philosophischen Standpunkt geht es bei der Diskussion um die IFRS-Einführung um die Frage, ob weltweit gültige Rechnungslegungsstandards möglich und wünschenswert sind. Politisch sind die IFRS im Regierungswechsel in den Vereinigten Staaten und dem unausweichlichen Kleinkrieg zwischen Unternehmen und Standardsetzern gefangen, die über bestimmte vom IASB erlassene Verlautbarungen streiten. Aus wirtschaftlicher Sicht sind die wichtigen Fragen Steuerfragen, die Kosten für einen Übergang auf IFRS und die Frage, ob weltweit einheitliche Standards schließlich zu mehr Transparenz und größerem Nutzen für Anleger und Interessengruppen führen werden.

Jeder Beschluss, der börsennotierte Unternehmen zwingt, IFRS einzuführen, hat Auswirkungen, die weit über fachliche Bilanzierungsfragen hinausgehen – der Übergang würde im Prinzip die gesamte Geschäftstätigkeit eines Unternehmens betreffen. Anleger müssen verstehen lernen, was die Auswirkungen sein werden, wie bestimmte Unternehmen den Übergang angehen und wie deren IFRS-Abschlüsse von ihren US-GAAP-Abschlüssen abweichen werden.

 

6. März 2009: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im März 2009
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 5. März 2009 in den Londoner Büroräumen des IASB zu seiner monatlichen Sitzung zusammen (nur ein Tag). Wir stellen Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte von dieser Sitzung auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

 

5. März 2009: Stellungnahme und Stellungnahmeentwurf von EFRAG
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme zu den Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16 finalisiert und beim IASB eingereicht. Des Weiteren hat EFRAG eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 10 Konsolidierte Abschlüsse entworfen. Die Kommentierungsfrist des Stellungnahmeentwurfs endet am 20. März 2009. In den englischsprachigen Presseerklärungen von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die jeweiligen Dokumente.
bullet Presseerklärung zur Stellungnahme zu den Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16
bullet Presseerklärung zum Stellungnahmeentwurf zu ED 10

 

5. März 2009: Überarbeiteter PCAOB-Vorschlag zur Prüfung der Auftragsqualität
Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Prüfungsstandard zu Prüfung der Auftragsqualität (Engagement Quality Review, EQR) erneut zur Stellungnahme veröffentlicht. Dieser neue Vorschlag spiegelt bedeutende Änderungen gegenüber dem Standard wider, den die PCAOB ursprünglich am 26. Februar 2008 herausgegeben hatte. Mit dem vorgeschlagenen Standard wird ein Rahmenkonzept zur Verfügung gestellt, mit dem ein Prüfer der Auftragsqualität objektiv die bedeutenden Beurteilungen einschätzen kann, die vom Prüfungsteam vorgenommen wurden, und die Schlüsse, die zum Erreichen eines abschließenden Prüfungsurteils gezogen wurden. Die Kommentierungsfrist endet am 20. April 2009.
bullet PCAOB-Vorschlag (in englischer Sprache, 185 KB)
bullet Presseerklärung der PCAOB (in englischer Sprache)

 

5. März 2009: Neuer Treuhänderboard beim IVSC
Der internationale Ausschuss für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee, IVSC) hat heute die Ernennung eines neuen Boards von Treuhändern unter dem Vorsitz von Michel Prada, einem ehemaligen Vorsitzenden der französischen Wertpapieraufsicht Autorité des Marchés Financiers, bekanntgegeben. Die Treuhänder beaufsichtigen die Arbeit des International Valuation Standards Board, der weltweit gültige Standards für die Durchführung von und die Berichterstattung über Bewertungen entwickelt, sowie des International Valuation Professional Board, der Berufsausübungs- und Ausbildungsstandards für Bewerter entwickelt. Die englischsprachige Presseerklärung des IVSC finden Sie hier (75 KB).

 

5. März 2009: IASB erweitert die Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7

Der IASB hat Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 7) herausgebracht. Die Änderungen sehen erweiterte Angaben über Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und das Liquiditätsrisiko vor. U.a. wird durch die neuen Angaben Folgendes geändert:

 

bullet eine Klarstellung, dass die bestehenden Angaben nach IFRS 7 zum beizulegenden Zeitwert getrennt für jede Klasse an Finanzinstrumenten vorgenommen werden muss
bullet eine zusätzliche Angabe jedweder Methodenänderung bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts und der Gründe für die Änderung
bullet eine Einführung einer dreistufigen Hierarchie für die Durchführung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert:
bullet 1. quotierte Preise (unverändert) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 1);
bullet 2. Inputfaktoren mit Ausnahme quotierter Preise, die auf Stufe 1 enthalten sind, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit beobachtbar sind – entweder unmittelbar (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. abgeleitet aus Preisen) (Stufe 2); und
bullet 3. Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten fußen (nicht beobachtbare Inputfaktoren) (Stufe 3).
bullet eine zusätzlich Angabe für jede Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Vermögensaufstellung, welche Hierarchiestufe verwendet wurde und welche Umgliederungen zwischen den Stufen vorgenommen wurden; dabei sind weitere Angaben erforderlich, wann immer Stufe 3 Verwendung findet, einschließlich eines Sensitivitätsmaßes zum Wechsel der Inputdaten
bullet eine Klarstellung, dass die gegenwärtige Fälligkeitsaufstellung für nicht-derivative Finanzinstrumente abgegebene Finanzgarantieverträge beinhalten soll
bullet eine weitere Angabe zu einer Fälligkeitsaufstellung für derivative Finanzverbindlichkeiten

 

Unternehmen müssen die Änderungen für jährliche Perioden anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Ein Unternehmen muss im ersten Jahr der Anwendung allerdings keine Vergleichsangaben liefern.

 

5. März 2009: Wir nehmen zu den Vorschlägen bezüglich IFRIC 9 und 16 Stellung

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Standardentwurf des IASB bezüglich Änderungen an IFRIC-Interpretationen nach deren Einführung – Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16 an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 177 KB). Die vorgeschlagenen Änderungen sind:

 

bullet IFRIC 9: Ausnahme aus dem Anwendungsbereich von IFRIC 9 von in Verträgen eingebetteten Derivaten, die bei Zusammenschluss von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle oder bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens erworben wurden.
bullet IFRIC 16: Zulassung, dass Unternehmen als Sicherungsinstrument bei der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb ein Instrument designieren dürfen, dass durch den ausländischen Teilbetrieb, der gesichert wird, gehalten wird.

 

Wir stimmen dem Vorschlag zu, IFRIC 9 zu ändern und drängen auf Verabschiedung. Zugleich fühlen wir uns aber nicht in einer Position, bei der wir den Vorschlag nach Änderung von IFRIC 16 unterstützen können, weil uns nicht klar ist, welche Ausgangslage der Board im Kopf hatte und ob der Kalkül auf alle Situationen anwendbar ist, bei denen das Sicherungsinstrument durch den ausländischen Teilbetrieb, der gesichert wird, gehalten wird. Zudem haben wir einige Bedenken hinsichtlich des vorgeschlagenen Datums des Inkrafttretens der Änderung von IFRIC 16. Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen sind hier.

 

4. März 2009: Kodifizierung des FASB tritt zum 1. Juli 2009 in Kraft

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board weist Ersteller und Prüfer von Finanzberichten dringend auf eine wesentliche Änderung bei den US-amerikanischen Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards hin. Am 1. Juli 2009 wird das FASB-Programm zur Kodifizierung von Bilanzierungsstandards (FASB Accounting Standards Codification) die einzige offizielle Quelle offizieller, nicht-staatlicher allgemein akzeptierter Bilanzierungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) sein:

 

bullet Ersetzung bestehender Standards. Vorbehaltlich der Genehmigung durch den FASB wird es ab dem 1. Juli 2009 nur noch eine Ebene offizieller GAAP geben, abgesehen von Leitlinien, die von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission, SEC) herausgegeben werden. Alle anderweitige Literatur wird nicht offizieller Art sein.
bullet Nachfolgende Herausgabe neuer Standards. Es wird ferner eine wichtige Änderung bei der Verfahrensweise eintreten, wie Standards herausgegeben werden, nachdem die Kodifizierung zu GAAP wird. Der FASB wird nicht länger Statements of Financial Accounting Standards, Interpretations, FASB Staff Positions oder EITF Abstracts herausgeben. Stattdessen werden alle Änderungen an GAAP, unabhängig davon, wie sie derzeit herausgegeben werden, in Form von Aktualisierungen an der Kodifizierung herauskommen.

 

Um die kommenden Änderungen zu erläutern, haben unsere Kollegen eine Nachricht mit dem Titel Wesentliche Änderungen an der Struktur von US-GAAP für den 1. Juli 2009 beschlossen eingestellt (in englischer Sprache, 37 KB), die in der Dezemberausgabe 2008 von The FASB Report erschienen ist und mit Genehmigung der Financial Accounting Foundation, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut, USA eingestellt wurde.

 

4. März 2009: Accounting Roundup – Ausgabe Februar 2009

Wir haben die Februarausgabe 2009 von Accounting Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 234 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

 

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG )erörtert auf Sitzung am 5. Februar vier Sachverhalte

 

Derivative Instrumente und Sicherungsmaßnahmen
bullet IASB schlägt Änderungen an IFRIC-Interpretationen 9 und 16 vor

 

Sonstige SEC-Angelegenheiten
bullet SEC verlängert Frist zur Stellungnahme zum IFRS-Fahrplan für US-Anleger Comment
bullet SEC veröffentlicht Jahresbericht 2008
bullet SEC gibt neue Auslegungen zu Befolgung und Angaben heraus

 

Sonstige Prüfungsthemen
bullet CAQ-Berichte zu gemachten Erfahrungen aus internen Kontrollen der Finanzberichterstattung (Internal Control over Financial Reporting, ICFR) bei integrierten Prüfungen
bullet AICPA schlägt Klarstellung und Konvergenz der Prüfungsstandards (Statement of Auditing Standards, SAS) vor
bullet AICPA gibt zwei Standards zur Durchsicht von Zwischenberichtsinformationen heraus
bullet GAO gibt aktualisiertes Handbuch zu Prüfungsinformationen über Systemkontrollen heraus

 

Sonstige Entwicklungen
bullet COSO gibt Leitlinien zur Beobachtung der internen Kontrollsysteme heraus
bullet GAO gibt Bericht zum Erleichterungsprogramm leistungsgestörter Vermögenswerte frei

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

4. März 2009: IAASB schließt sein 'Klarheitsprojekt' ab

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat sein 'Klarheitsprojekt' mit der Freigabe der letzten sieben klargestellten internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA)abgeschlossen. Insgesamt gibt es nun 36 neue aktualisierte und klargestellte ISA und einen klargestellten internationalen Standards zu Qualitätskontrollen. Der IAASB hat auch ein neues Klarheitszentrum auf der Internetseite des IAASB eingerichtet. Die Titel der sieben endgültigen, klargestellten ISA lauten wie folgt:

 

bullet ISA 210 (neu gefasst) Vereinbarung der Auftragsbedingungen;
bullet ISA 265 Berichterstattung des Abschlussprüfers über festgestellte Kontrollschwächen an diejenigen, die mit Unternehmensverfassung und Geschäftsleitung betraut sind;
bullet ISA 402 (überarbeitet und neu gefasst) Abschlussprüfung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen;
bullet ISA 700 (neu gefasst) Abfassung eines Prüfungsurteils und Berichterstattung über den Abschluss;
bullet ISA 800 (überarbeitet und neu gefasst) Besondere Erwägungen – Prüfung von zweckgerichteten Abschlüssen;
bullet ISA 805 (überarbeitet und neu gefasst) Besondere Erwägungen – Prüfung von Einzelabschlüssen und bestimmten Elementen, Konten oder Posten eines Abschlusses; und
bullet ISA 810 (überarbeitet und neu gefasst) Auftrag zur Erstellung eines Prüfungsberichts über einen zusammenfassenden Abschluss.

 

Die Presseerklärung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

4. März 2009: Zehn Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 3. März 2009 herunter (in englischer Sprache, 112 KB). Derzeit wurden die folgenden zehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

Interpretationen

bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

 

4. März 2009: Brasilien, China und Indien treten dem Fachausschuss von IOSCO bei
Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat ihren Fachausschuss ausgeweitet, um die Wertpapieraufsichtsbehörden von Brasilien, China und Indien aufzunehmen. IOSCO ist das globale Konsortium der Wertpapierregulatoren. Der Fachausschuss, in dem Aufsichtsbehörden zusammengeschlossen sind, die einige der größeren, entwickelteren und internationaleren Märkte der Welt umfasst, befasst sich mit wesentlichen regulatorischen Sachverhalten im Zusammenhang mit internationalen Wertpapier- und Börsentermingeschäften. Die IFRS und Rechnungslegung im Allgemeinen gehören in den Aufgabenbereich des Fachausschusses. Die Bekanntmachung des Fachausschusses können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 125 KB).

 

3. März 2009: Aktueller Stand beim IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen

Wir haben einen Artikel mit dem Titel Ein IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen von Paul Pacter, dem Direktor der Standards für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen beim IASB und Webmaster von IAS PLUS.com, eingestellt (in englischer Sprache, 142 KB). Der Artikel stammt aus der Februarausgabe der Zeitschrift International Journal of Disclosure and Governance, unterliegt dem Copyright 2009 von Palgrave Macmillan und wurde auf der englischsprachigen Seite mit freundlicher Genehmigung des Verlags eingestellt. In dem Artikel werden folgende Punkte angesprochen:

 

bullet die Gründe des IASB für die Herausgabe eines IFRS nicht für börsennotierte Unternehmen (der Name des Standards wurde in IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen geändert],
bullet die Art Unternehmen, auf die er abzielt,
bullet was der IASB warum im Standardentwurf vorgeschlagen hatte,
bullet was der IASB warum nicht vorgeschlagen hatte,
bullet wie der IASB zu seinen Schlüssen gekommen ist,
bullet wie der IASB beabsichtigt, den Standard nach dessen Herausgabe zu pflegen,
bullet die Antworten aus den Stellungnahmen und die Feldtests zum Standardentwurf,
bullet die erneuten Beratungen des IASB nach Abschluss der Kommentierungsphase,
bullet die verbleibenden Schritte hin zu einem endgültigen IFRS sowie
bullet Pläne für Übungsmaterialien.

 

2. März 2009: Vier ablaufende Fristen zur Abgabe von Stellungnahme im März
Wir erinnern Sie daran, dass in diesem Monat Stellungnahmen zu drei Standardentwürfen des IASB und zu Teil 2 der Überprüfung der Satzung der IASC-Stiftung ablaufen. Dabei handelt es sich um die folgenden:
International Accounting Standards Board
bullet Standardentwurf ED/2009/1: Änderungen an IFRIC-Interpretationen nach deren Einführung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16) – herausgegeben am 30. Januar 2009, Stellungnahmefrist läuft am 2. März 2009 ab (heute!)
bullet Standardentwurf: Beziehungen zum Staat (vorgeschlagene Änderungen an IAS 24) – herausgegeben am 11. Dezember 2008, Stellungnahmefrist läuft am 20. März 2009 ab
bullet Standardentwurf 10: Konzernabschlüsse – herausgegeben am 18. Dezember 2008, Stellungnahmefrist läuft am 20. März 2009 ab
International Accountng Standards Committee Foundation
bullet Diskussionspapier der IASCF: Teil 2 der Überprüfung der Satzung – herausgegeben am 8. Dezember 2008, Stellungnahmefrist läuft am 31. März 2009 ab

 

1. März 2009: EU-Kommission beratschlagt Änderungen an den Bilanzrichtlinien

Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zur Vereinfachung der 4. und 7. EG-Bilanzrichtlinien für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Zeitgleich hat die Kommission vorgeschlagen, Mitgliedstaaten ein Wahlrecht einzuräumen, Kleinstunternehmen aus der 4. Richtlinie gänzlich herauszunehmen (siehe unsere Nachricht vom 26. Februar 2009). Die aktuelle Beratschlagung dient der Aufbringung von Sachverhalten in Bezug auf die Modernisierung und Vereinfachung der Bilanzrichtlinien. Die Art von Sachverhalten, zu denen Stellungnahmen erbeten werden, beinhalten:

 

bullet Struktur der Richtlinien
bullet Allgemeine Bilanzierungsprinzipien des Ansatzes und der Bewertung
bullet Größenkriterien für Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Unternehmen
bullet welche Abschlussbestandteile für welches Unternehmen gefordert werden sollten
bullet Elektronische Einreichungen
bullet Aussehen der Abschlussbestandteile
bullet Anhang
bullet Bewertungssachverhalte
bullet Konsolidierungsvorschriften

 

Stellungnahmen werden bis zum 30. April 2009 erbeten. Die Kommission erwartet den Abschluss ihrer Untersuchung der Stellungnahmen und die Unterbreitung vorgeschlagener Änderungen an den Richtlinien gegenüber dem Europäischen Parlament bis Ende des Jahres 2009. Sie können das Konsultationsdokument der Europäischen Kommission hier herunterladen (in englischer Sprache, 561 KB).

 

1. März 2009: IASB wird im Aufsichtsbericht der EU kritisiert

Die 'Hochrangige Gruppe zur Finanzaufsicht in der EU' hat ihren Bericht veröffentlicht, in dem 18 detaillierte Empfehlungen zur Stärkung der Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte der EU unterbreitet werden. In dem Bericht werden folgende Sachverhalte adressiert:

 

bullet wie die Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte in der EU organisiert werden muss
bullet wie die Europäische Zusammenarbeiten bei der Aufsicht über die finanzielle Stabilität, Frühwarnungen und Krisenmechanismen gestärkt werden muss; und
bullet wie die EU-Aufsichten weltweit zusammenarbeiten sollten.

 

Durch den Bericht hindurch wird die Bilanzierung als eine der Ursachen der gegenwärtigen weltweiten Finanzmarktkrise genannt. Die Autoren des Berichts drängen darauf, dass der IASB oder Aufsichtsbehörden die Marktwertbilanzierung begrenzen:

 

Um die Konvergenz der Bilanzierungspraktiken und ein gleiches Spielfeld auf globaler Ebene sicherzustellen, sollte es Aufgabe des International Accounting Standard Board (IASB) sein, einen Konsens dazu herbeizuführen, wann und wie das Prinzip der Marktbewertung zur Anwendung gelangen soll – und wo nicht. Der IASB muss sich in dieser Hinsicht der Sichtweise der Regulierer, Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsunternehmen mehr öffnen. Dies sollte mit der Entwicklung einer deutlich ansprechbareren, offeneren, rechenschaftspflichtigeren und ausgewogeneren Governancestruktur einhergehen. Wenn ein solcher Konsens nicht zustande kommt, sollte es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft sein, der Anwendung des Marktbewertungsprinzips Grenzen zu setzen.

 

Der folgende Ausschnitt ist Empfehlung #4 des Berichts:

 

Empfehlung 4: Im Hinblick auf die Bilanzierungsregeln erwägt die Gruppe, dass eine größere Überprüfung des Marktbewertungsprinzips erforderlich ist und empfiehlt vor allem Folgendes:

 

bullet rasche Lösungen sollten zu den verbleibenden Bilanzierungssachverhalten hinsichtlich komplexer Produkte gefunden werden;
bullet Bilanzierungsstandards sollten Geschäftsmodelle nicht verzerren, prozyklisches Verhalten fördern oder von langfristigen Investitionen abschrecken;
bullet der IASB und andere Bilanzierungsstandardsetzers sollten sich auf eine gemeinsame, transparente Methodologie für die Bewertung von Vermögenswerten auf inaktiven Märkten, in denen eine Marktbewertung nicht angewendet werden kann, einigen und dies klarstellen;
bullet der IASB muss seinen Standardsetzungsprozess regulatorischen, aufsichtlichen und Wirtschaftgemeinschaften öffnen;
bullet die Aufsichts- und Governancestruktur des IASB muss gestärkt werden.

 

Weiterführende Informationen:

 

bullet Vollständiger Bericht (in englischer Sprache, 657 KB)
bullet Zusammfassung (in englischer Sprache, 89 KB)
bullet IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise

 

1. März 2009: FEE unterstützt Kommissionsvorschlag hinsichtlich Kleinstunternehmen nicht
Am 26. Februar 2009 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag freigegeben, nach der den EU-Mitgliedstaaten ein Wahlrecht eingeräumt würde, Kleinstunternehmen aus der 4. Richtlinie zu entlassen (siehe unsere Nachricht vom 26. Februar 2009). Der Europäischer Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Erklärung herausgegeben, in der Bedenken geäußert werden, dass der Vorschlag 'dem Zweck gerecht werde' und bezweifelt wird, ob der Vorschlag sein Ziel der Erreichung einer Verringerung der Hürden für kleine Unternehmen erreicht. Die Erklärung von FEE können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 41 KB).

 

1. März 2009: Spanische Übersetzung des SEC-Fahrplans
Unsere kolumbianischen Kollegen haben Hoja de Ruta Para el Uso Potencial de Estados Financieros Preparados de Acuerdo con los Estándares Internacionales de Informatión Financiera, por Parte de los Emisores de los Estados Unidos veröffentlicht, die spanische Übersetzung des Fahrplans für die mögliche Nutzung von Abschlüssen, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards von US-amerikanischen Unternehmen erstellt werden, den die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) am 14. November 2008 veröffentlicht hat. In ihrem Fahrplan nennt die SEC mehrere Meilensteine, die bei Erreichen zu einer verpflichtenden Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen ab 2014 führen könnten. Die Kommentierungsfrist endet am 20. April 2009.
bullet Hoja de Ruta Para el Uso Potencial de Estados Financieros Preparados de Acuerdo con los Estándares Internacionales de Informatión Financiera, por Parte de los Emisores de los Estados Unidos (in spanischer Sprache, 877 KB)
bullet Roadmap for the Potential Use of Financial Statements Prepared in Accordance with International Financial Reporting Standards by US Issuers (in englischer Sprache, 419 KB)
bullet weitere Informationen zum SEC-Fahrplan auf IAS PLUS

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