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31. März 2009: FCAG erstellt Bericht für die G-20-Mitglieder
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Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB hat einen
Brief an
Premierminister Brown geschrieben (in englischer Sprache, 45 KB), der Gastgeber des nächsten G-20-Gipfel sein wird. In dem Schreiben ist ein Bericht über
die FCAG enthalten – Gründungsumstände, Zusammensetzung, Aufgabe
und gegenwärtige Aktivitäten und Fortschritte –, den Brown den Teilnehmern des
Gipfels zur Kenntnis bringen soll. So sollen die G-20-Mitglieder
auf das Bestehen und die Aktivitäten der FCAG aufmerksam gemacht
und auf das Erscheinen des FCAG-Berichts im Juli 2009
hingewiesen werden. Über die Arbeit der FCAG heißt es in dem Schreiben:
| Die FCAG erwägt, wie mit Verbesserungen der Finanzberichterstattung das
Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte verbessert werden kann, und bemüht sich, Sachverhalte zu
identifizieren, die der sofortigen Aufmerksamkeit oder langfristiger Erwägungen der Boards bedürfen, sowie
Input und Ratschläge dazu zu liefern. Derzeit erörterte Themen beinhalten unter anderem
die Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert (einschließlich Marktbewertungen), Kreditrückstellungen sowie strukturierte Unternehmen und andere außerbilanzielle
Vehikel. Die FCAG prüft außerdem die Aufsicht über die Boards, den Standardsetzungsprozess in dringenden Umständen und den
Nutzen der Konvergenz der Standards beider Boards. Im Rahmen
seiner Arbeit erwägt der Board auch die verschiedenen
Studien, die im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
erarbeitet wurden. |
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31. März 2009: IASB schlägt neuen Standard zu Ertragsteuern vor
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Der IASB hat zu Stellungnahmen zu einem Entwurf eingeladen, der
IAS 12 Ertragsteuern mit einem
neuen Standard ersetzen soll. In dem vorgeschlagenen Standard (im Entwurf ED/2009/2 Ertragsteuern dargestellt)
wird der grundsätzliche Ansatz aus IAS 12 zur Bilanzierung von Ertragsteuern, der Ansatz über temporäre Differenzen, beibehalten.
Das Ziel dieses Ansatzes ist es, künftige Steuerauswirkungen vergangener Ereignisse und Geschäftsvorfälle jetzt zu erfassen und nicht
zu warten, bis die Steuern zu zahlen sind oder erstattet werden. Obwohl dieses Prinzip im vorgeschlagenen Standard beibehalten wird,
schlägt der IASB vor, die meisten der Ausnahmen in IAS 12 zu streichen, um die Bilanzierung zu vereinfachen und das Prinzip
des Standards zu stärken. Darüber hinaus schlägt der IASB eine geänderte Struktur des Standards vor, die die Anwendung erleichtern soll.
Die Kommentierungsfrist endet am 31. Juli 2009. Der IASB hat eine englischsprachige
Presseerklärung
zur Veröffentlichung des Entwurfs herausgegeben, in der Sie auch eine Verknüpfung auf den Entwurf finden. |
31. März 2009: AFRAC-Stellungnahme zu Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte
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Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting
and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer
Stellungnahme zum Thema „Anhangangaben über außerbilanzielle
Geschäfte gemäß §§237 Z 8a und 266 Z 2a UGB" (79 KB) auf seiner
Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung
gestellt. Gemäß §237 Z 8a UGB idF Unternehmensrechts-Änderungsgesetz
2008 (URÄG 2008) sind im Anhang des Jahresabschlusses künftig
anzugeben „Art und Zweck und finanzielle Auswirkungen der nicht in der
Bilanz ausgewiesenen und auch nicht gemäß Z 8 oder § 199 anzugebenden
Geschäfte, sofern die Risiken und Vorteile, die aus solchen Geschäften
entstehen, wesentlich sind und die Offenlegung derartiger Risiken und Vorteile
für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft notwendig ist“. §266 Z 2a
UGB sieht eine analoge Bestimmung für den Konzernabschluss vor.
Ziel der Stellungnahme ist die Auslegung der entsprechenden Paragrafen sowie die Klärung möglicher Abgrenzungsfragen zu
anderen Gesetzesbestimmungen des
UGB. |
31. März 2009: IDW zur Rechnungslegung von Kleinstkapitalgesellschaften
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Mit
Schreiben vom vom 30. März 2009
(65 KB) hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gegenüber dem
Bundesministerium der Justiz zu dem Vorschlag der EU-Kommission geäußert, wonach Kleinstkapitalgesellschaften künftig
von der Pflicht zur Anwendung der Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften, die auf der 4. EU-Richtlinie basieren,
befreit werden sollen. Das IDW spricht sich für eine Beibehaltung der grundlegenden Rechnungslegungspflichten aus.
Erleichterungen könnten aber dergestalt vorgesehen werden, dass die Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts für
Kleinstkapitalgesellschaften nicht mehr verlangt und auch auf die Offenlegung des Jahresabschlusses verzichtet wird.
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31. März 2009: IDW zur Anwendung der ISA in Europa
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit
Schreiben vom 30. März 2009
(70 KB) gegenüber der EU-Kommission zur Anwendung der ISA in Europa Stellung genommen. Insbesondere wird angeregt, vor der Übernahmeentscheidung im Rahmen des so genannten Komitologieverfahrens
Einvernehmen zwischen IAASB, EU-Kommission, Europäischem Parlament
und den zuständigen nationalen Stellen für die Prüferaufsicht über
die universelle Anwendbarkeit der ISA zu erzielen, vor allem über
ihre Anwendbarkeit auch auf die Abschlussprüfung von Unternehmen,
die nicht im öffentlichen Interesse stehen. Bestätigt werden sollte
insbesondere, dass die ISA als prinzipienorientiertes Regelwerk zu
verstehen sind, das es erlaubt, nach Maßgabe des pflichtgemäßen
Ermessens des Abschlussprüfers situationsspezifische Anpassungen
vorzunehmen, und keinen unverhältnismäßig hohen
Dokumentationsaufwand erzwingt. |
31. März 2009: EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zum neustrukturierten IFRS 1
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den
Konsultationsprozess zum neustrukturierten IFRS 1 abgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt.
EFRAG empfiehlt eine Übernahme für die Anwendung in der EU. In der entsprechenden
Presserklärung von
EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die Auswirkungsanalyse und das Empfehlungsschreiben. |
31. März 2009: Öffentliche Telefonkonferenzen des EFRAG-Fachexpertenausschusses
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Heute, am 31. März 2009 sowie am 1. und 3. April wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) öffentliche Telefonkonferenzen abhalten.
Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details dazu sowie die Tagesordnung finden Sie auf der
Internetseite
von EFRAG. |
31. März 2009: IASB gibt Entwurf zu Ausbuchungen heraus
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Der IASB hat zu Stellungnahmen zu seinem Entwurf von Vorschlägen eingeladen, die der Verbesserung der Anforderungen in
IAS 39 hinsichtlich der Ausbuchung von Finanzinstrumenten dienen sollen. Ausbuchung bedeutet Entfernung eines
Finanzinstruments aus dem Abschluss eines Unternehmens. Dies tritt ein, wenn des Unternehmen den Vermögenswert nicht
länger beherrscht oder nicht länger die Verpflichtung hat, eine finanzielle Schuld zu erfüllen.
Der IASB schlägt außerdem vor, die derzeit in
IFRS 7 enthaltenen Angabepflichten zu verbessern. Dies soll besonders
für Situationen gelten, in denen ein Unternehmen ein fortwährendes Engagement in einem finanziellen Vermögenswert hat, der nach
den Vorschlägen ausgebucht würde. Der Ausbuchungsentwurf (ED/2009/3 Ausbuchung) ist Teil der umfassenden Überprüfung des IASB
hinsichtlich außerbilanzieller Aktivitäten; im Dezember 2008 hatte der IASB den
Entwurf ED 10 zu Konsolidierung
herausgegeben, um die Vorschriften hinsichtlich der Feststellung zu verschärfen, welche anderen Unternehmen von einem Unternehmen
beherrscht werden und daher zu konsolidieren sind. Der IASB wird öffentliche Gespräche am Runden Tisch anbieten, um grundlegend die Meinungen
aus dem Anwenderkreis zu den Vorschlägen zu Ausbuchung und Konsolidierung einzuholen (Daten werden noch bekanntgegeben).
Stellungnahmen zum Ausbuchungsentwurf müssen bis zum 31. Juli 2009 eingehen. Der IASB hat eine englischsprachige
Presseerklärung
zur Veröffentlichung des Entwurfs herausgegeben, in der Sie auch eine Verknüpfung auf den Entwurf finden.
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Kurze Zusammenfassung der Vorschläge:
Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde der Ausbuchungsansatz für finanzielle Vermögenswerte in IAS 39 durch einen Ansatz ersetzt,
der dem bisherigen Ansatz in folgenden Punkten ähnelt:
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(a) Es werden die gleichen Kriterien für die Bestimmung, ob der übertragene Teil eines finanziellen Vermögenswerts
für eine Einschätzung der Ausbuchbarkeit in Frage kommt, verwendet (mit einigen zusätzlichen Leitlinien, die bekannten
Anwendungssachverhalten aus der Praxis gelten);
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(b) es wird ein Test auf Beherrschung verwendet (der allerdings im Gegensatz zu IAS 39 Vorrang hat);
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(c) viele der Ausbuchungsergebnisse werden
ähnlich sein (mit der festzuhaltenden Ausnahme von Übertragungen wie
beispielsweise Rückkaufvereinbarungen, die leicht zu erwerbende finanzielle Vermögenswerte betreffen).
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Der vorgeschlagene Ansatz weicht jedoch von IAS 39 dahingehend ab, dass nicht verschiedene Elemente verschiedener
Ausbuchungskonzepte zusammengefügt werden, sondern dass der Schwerpunkt auf einem einzigen Element liegt (Beherrschung).
Deswegen weist der vorgeschlagenen Ansatz im Gegensatz zu IAS 39 die folgenden Punkte nicht auf:
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(a) einen Test zur Einschätzung der behaltenen Chancen und Risiken,
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(b) bestimmte Durchleitungsvorschriften und
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(c) eine Vorschrift für das übertragende Unternehmen (im Fällen, in denen eine Ausbuchung nicht in Frage kommt),
einen finanziellen Vermögenswert im Umfang seines fortwährenden Engagements anzusetzen und zu bewerten.
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31. März 2009: Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2008 in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben den Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2008 ins Spanische übersetzt. In dem Fragebogen werden die zum
31. Oktober 2008 gültigen Ansatz- und Bewertungsvorschriften zusammengefasst, um bei der Erwägung der Befolgung dieser Verlautbarungen behilflich
zu sein. Er ersetzt nicht Ihre Auseinandersetzung mit den Verlautbarungen und den Einsatz Ihrer Urteilskraft. Nutzern des Fragebogens wird
unterstellt, dass sie ein eingehendes Verständnis der Verlautbarungen besitzen. Sie sollten bei der Beurteilung bestimmter Sachverhalte ggf. den
Originaltext der Verlautbarungen einsehen. Die Sachverhalte in diesem Fragebogen enthalten Verweise auf die anzuwendenden Abschnitt in den IFRS.
Die folgenden Publikationen in spanischer Sprache stehen Ihnen zur Verfügung:
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31. März 2009: Heads Up zum Diskussionspapier von IASB und FASB zu Leasingverhältnissen
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Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel
FASB und IASB geben vorläufige Sichtweise zu Bilanzierung
von Leasingverhältnissen heraus: Boards schlagen Abschaffung von Mietleasingverhältnissen vor herausgegeben (in englischer Sprache, 117 KB).
In dieser Ausgabe von Heads Up wird das
Diskussionspapier untersucht, das am 19. März 2009 gemeinsam
von IASB und FASB herausgegeben wurde und in dem die vorläufige Sichtweise der Boards zu einem neuen Modell für die Bilanzierung von
Leasingverhältnissen dargestellt wird. Das Modell fußt auf dem Prinzip, dass alle Leasingverhältnisse zu einer Schuld für zukünftige
Mietzahlungen sowie zu Vermögenswerten (dem Recht, den Leasinggegenstand zu nutzen) führen, die in der Aufstellung der Vermögenslage eines Unternehmens
angesetzt werden sollten. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu dem Diskussionspapier endet am 17. Juli 2009. |
31. März 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
31. März 2009: Ende der Stellungnahmefrist Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
31. März 2009: Einführung in die IFRS (dänisch)
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Unsere dänischen Kollegen haben die Publikation IFRS Einführung in die International Financial Reporting Standards (Introduktion til de
internationale regnskabsstandarder) veröffentlicht. In diesem 314 Seiten umfassenden Buch in dänischer Sprache werden jeder IFRS/IAS
einschließlich der relevanten Interpretationen (IFRIC/SIC) sowie die wesentlichen Unterschiede zwischen IFRS und dänischen den
Rechnungslegungsvorschriften zusammengefasst. Die Veröffentlichung enthält auch eine kurze Einführung der Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche
Umstellung auf IFRS, hilfreiche Checklisten zu den wesentlichen Unterschieden zwischen IFRS und den dänischen Rechnungslegungsvorschriften sowie zu
dänischen Bilanzierungsvorschriften, die selbst dann angewendet werden müssen, wenn das Unternehmen nach IFRS Rechnung legt. IFRS -
Einführung in die International Financial Reporting Standards (in dänischer Sprache, 5,015 MB) können Sie
hier herunterladen. Falls Sie Druckexemplare bestellen möchten
(ISBN: 978-87-89152-00-4), senden Sie bitte eine Email an ifrs-publikationer @ deloitte.dk. |
30. März 2009: Personalentscheidungen DRSC/RIC
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Die 18. Mitgliederversammlung des Deutschen Rechnungslegungs Standards
Committees (DRSC) vom 26. März 2009 hat Stefan Krause, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bank AG, sowie
Guido Kerkhoff, Mitglied des Vorstands der Deutschen Telekom AG, in den Vorstand des DRSC gewählt.
Der Vorstand hat Herrn Guido Fladt, PricewaterhouseCoopers AG, zum Vorsitzenden des Rechnungslegungs Standards Committee (RIC)
ernannt.
Prof. Dr. Manfred Bolin, Generalsekretär des DRSC e.V., scheidet mit Wirkung vom 30. März 2009 aus. Des Weiteren
wurde der Vorschlag, einige Bestimmungen der Satzung zu überarbeiten, angenommen; die
neue Fassung steht auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (51 KB).
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30. März 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung der Änderungen von IFRIC 9 und IAS 39
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um
Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der Änderungen von
IFRIC 9 und
IAS 39 hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von
eingebetteten Derivaten bei Inanspruchnahme der Umklassifizierungsänderung für die Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung
Änderungen vor dem
Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten,
die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen
zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.
Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
28. März 2009: Neuer Leitfaden und Checkliste für IAS 34 Zwischenberichterstattung
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen aktualisierten, 76 Seiten umfassenden Leitfaden zu IAS 34 Zwischenberichterstattung
sowie eine Checkliste der Anforderungen von IAS 34 herausgebracht. Die Checkliste wurde so gestaltet, dass sie eine Aufzeichnung der Überprüfung
von Zwischenabschlüssen erlaubt und für jeden Posten einen Platzhalter für die Anzeige ja/nein/nicht anwendbar enthält. Folgende Dokumente
sind erhältlich (alle in englischer Sprache):
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27. März 2009: DSR veröffentlicht Hinweis zur Prognoseberichterstattung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) nimmt unter besonderer Berücksichtigung der derzeitigen Wirtschaftskrise
und der nur schwer einschätzbaren künftigen wirtschaftlichen Entwicklung Stellung zum Prognosebericht gemäß DRS 15
- Lageberichterstattung. Der DSR hat sich zur Veröffentlichung des Hinweises entschieden, da die Frage nach einer
angemessenen Berücksichtigung dieser Beeinträchtigungen im Rahmen der Prognoseberichterstattung im Konzernlagebericht
an ihn herangetragen wurde. In dem Hinweis erläutert der DSR die sachgerechte Auslegung der in § 315 HGB und
DRS 15 kodifizierten Anforderungen an den Prognosebericht vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Umstände
der aktuellen Wirtschaftskrise - einen vollständigen Verzicht auf den Prognosebericht und auf qualitative Trendaussagen
hält der DSR für nicht vertretbar. Lesen Sie den vollständigen
Hinweis zum Prognosebericht
gemäß DRS 15 – Lageberichterstattung (25 KB).
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27. März 2009: Deutscher Bundestag hat BilMoG verabschiedet
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Am 26. März 2009 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts
(BilMoG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet
(BT-Drucks. 16/12407, 686 KB).
Das Gesetz soll unmittelbar nach der Zustimmung durch den Bundesrat, der Ausfertigung und der Verkündung in Kraft treten.
Die neuen Bilanzierungsregelungen wären dann verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden.
Sie könnten freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit.
Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben,
würden verpflichtend schon für
das Geschäftsjahr 2009 gelten. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen könnten - soweit dies noch
möglich ist - schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz.
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27. März 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRIC 18
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um
Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von
IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten durch Kunden für die Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Interpretation vor dem
Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten,
die sich aus der Einführung der Interpretation in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen
zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.
Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
27. März 2009: Neues Handbuch des IAESB zu Aus- und Weiterbildung
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Der Internationaler Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes
(International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat die Ausgabe 2009 seines Handbuchs der internationalen Verlautbarungen zur Aus- und
Weiterbildung herausgegeben. Das Handbuch enthält die acht internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards des IAESB(International Education
Standards, IES), einschließlich des IAESB-Rahmenkonzepts für die internationalen Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung und der Einführung in die
internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards, sowie drei internationale Verlautbarungen zur Ausbildung in der Praxis (International Education Practice
Statements, IEPS). Das Handbuch kann kostenfrei im PDF-Format von der Online-Buchhandlung der IFAC bezogen werden.
Gedruckte Exemplare können ab sofort bestellt werden, die Auslieferung erfolgt Anfang April. |
27. März 2008: Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP
26. März 2009: DRSC-Jahresbericht 2008
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Das Deutsches Rechnungslegungs Standards
Committee (DRSC) veröffentlicht jährlich einen Bericht, um einen umfassenden Einblick in seine nationale und internationale Arbeit
zu geben. Der Jahresbericht 2008 beinhaltet einen Überblick über die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise im
Bereich der Rechnungslegung. Ferner wird das Proactive Accounting Activities in Europe (PAAinE)-Projekt zu Ertragsteuern beschrieben,
welches unter Leitung des Accounting Standards Board (ASB) und des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) initiiert wurde. Andere
wesentliche IASB-Projekte werden zudem dargestellt. Der Jahresbericht 2008 steht nunmehr zum
Herunterladen
auf der Internetseite des DRSC bereit (106 Seiten, 2.302 KB). Eine gebundene Ausgabe
kann beim DRSC e.V. angefordert werden (bahrmann@drsc.de). |
26. März 2009: Übernahme von IFRIC 12
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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 26. März 2009 die Verordnung (EG) Nr. 254/2009
(78 KB)
der Kommission vom 25. März 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die
Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung
(EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit diesen Verordnungen wird IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen übernommen.
Bei der Übernahme wurde das verpflichtende Datum der erstmaligen Anwendung von Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008
beginnen auf das erste Bilanzjahr eines Unternehmens, das nach dem 29. März 2009 beginnt, geändert. Eine frühere Anwendung
ist zulässig. |
26. März 2009: CESR veröffentlicht Zusammenfassungen von IFRS-Entscheidungen
26. März 2009: Fortschritt in Richtung IFRS in Taiwan
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In unserer Nachricht vom 29. Oktober 2008 hatten wir berichtet, dass die
taiwanesische Finanzaufsicht (Taiwan Financial Supervisory Commission, FSC)
verkündet hat, dass sie eine Arbeitsgruppe einrichten will, um die
Einführung von IFRS in Taiwan zu prüfen. Einführungsdetails wie
beispielsweise der zeitlichen Rahmen und der Umfang der Einführung
sollten von der Arbeitsgruppe erörtert und festgelegt werden. Seit dieser Ankündigung hat die FSC vier Arbeitsgruppen
eingerichtet, die sich jeweils mit einem der folgenden Themen beschäftigen:
- Übersetzung der IFRS
- IFRS-Einführungsfragen
- Aufsichts- und Kontrollfragen
- Förderung und Weiterbildung im Bereich IFRS
Die Übersetzungsarbeiten haben unter der Aufsicht des nationalen Standardsetzers Accounting
Research and Development Foundation begonnen. Die Börse von Taiwan (Taiwan Stock Exchange, TSE) hat die Führung in Bezug auf
IFRS-Einführungsfragen übernommen und eine große Menge von IFRS-bezogenen Informationen auf ihrer
Internetseite zur Verfügung gestellt,
allerdings nur in chinesischer Sprache. Die Arbeitsgruppe zu Förderung und Weiterbildung im Bereich IFRS
wird von GreTai Securities Market, der taiwanesischen OTC Börse geleitet. GreTai und TSE
fördern gemeinsam eine Reihe von Seminaren, um die Einführung der IFRS voranzutreiben. Eine Entscheidung, wann die IFRS verpflichtend
anzuwenden sind, ist noch nicht gefallen; es wird damit gerechnet, dass dies zwischen 2012 und 2014 der Fall sein wird.
Es wird erwartet, dass die FSC in Kürze einen Fahrplan für die Übernahme verkünden wird.
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26. März 2009: IFRS in Argentinien ab 2011
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Am 20. März 2009 hat der nationale Standardsetzer in Argentinien (Federación Argentina de Consejos Profesionales de
Ciencias Económicas, FACPCE) die Einführung der IFRS für die
Erstellung und Darstellung von Abschlüssen von Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitaltitel auf einem öffentlichen
Wertpapiermarkt gehandelt werden, beschlossen. In der Verlautbarung des FACPCE
Resolución Técnica No 26:
Adopción de las NIIF del IASB (in spanischer Sprache, 64 KB) heißt es, dass die IFRS
herausgegeben durch den International Accounting Standards Board (IASB) in der vom IASB veröffentlichten spanischen
Übersetzung angewendet werden müssen keine lokalen Anpassungen. Nach dieser Verlautbarung ist es Unternehmen,
deren Wertpapiere nicht auf einem öffentlichen Markt gehandelt werden, gestattet, die IFRS anzuwenden, wenn sie das
möchten. Sie muss allerdings noch durch die argentinische Wertpapierkommission (Comisión Nacional de Valores, CNV)
genehmigt werden; dies wird im zweiten Quartal 2009 erwartet. Nach Genehmigung durch die CNV wird die Verlautbarung
für Abschlüsse von Geschäftsjahren in Kraft treten, die am 1. Januar 2011
beginnen, sowie für die Zwischenabschlüsse
dieser Geschäftsjahre. Mit der Verlautbarung würden alle bestehenden IFRS übernommen. Sie enthält außerdem
die Verpflichtung, alle künftigen Änderungen an den IFRS durch weitere Verlautbarungen zu übernehmen.
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25. März 2009: IDW zum IASB-Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) äußert in einem Brief an den
IASB Bedenken gegen das Diskussionspapier
zur Darstellung des Abschlusses, das im Oktober 2008 herausgegeben
wurde. Viele der genannten Vorschläge würden zu grundlegenden
Änderungen in der Darstellung des Abschlusses führen, für die das IDW keinen Grund erkennen könne. Besser wäre es,
beim Informationsgehalt einzelner Punkte im Abschluss anzusetzen und dort mit Verbesserungen zu beginnen.
Die englischsprachige Stellungnahme des IDW finden Sie
hier (105 KB).
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25. März 2009: Neue Internetpräsenz zu IFRS in chinesischer Sprache von Deloitte Taiwan
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Unsere taiwanesischen Kollegen habe eine eine Internetpräsenz zu IFRS in
chinesischer Sprache eingerichtet: www.deloitte.com.tw/ifrs/.
Inhalt sind IFRS-bezogene Nachrichten, Newsletter und Artikel. Teile der
Seite befinden sich noch im Aufbau, das gilt auch für die
Zusammenfassungen aller Standards und Interpretationen. Im Oktober 2008
hat die taiwanesische Finanzaufsicht verkündet, dass sie eine
Arbeitsgruppe einrichten will, um die Einführung von IFRS in Taiwan zu
prüfen. Einführungsdetails wie beispielsweise der zeitlichen Rahmen und
der Umfang der Einführung (nur öffentlich gehandelte Unternehmen oder
auch nicht börsennotierte Unternehmen, konsolidierte oder
Einzelabschlüsse etc.) werden von der Arbeitsgruppe erörtert und
festgelegt. |
25. März 2009: Europäisches Diskussionspapier zur Erfolgsberichterstattung
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EFRAG und die nationalen Standardsetter von Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen, Schweden und Spanien
haben heute ein
Diskussionspapier mit dem Titel „Performance Reporting“ veröffentlicht
(in englischer Sprache, 949 KB). Das unter der Proactive Accounting Activities in Europe (PAAinE)-Initiative
entstandene Diskussionspapier untersucht und erörtert Schlüsselfragen
der Erfolgsberichterstattung („Performance Reporting“). Allgemein
gesprochen ist der Erfolg eines Unternehmens das Verhältnis zwischen
Erträgen und Aufwendungen. Üblicherweise berichteten Unternehmen ihren
Erfolg in einer Gewinn- und Verlustrechnung. Nach
IAS 1(2007) berichten Unternehmen
ihren Erfolg entweder in einer einzigen Darstellung des vollständigen
Einkommens (mit Zwischensumme für die herkömmliche Gewinn- und
Verlustrechnung) oder in zwei Darstellungen: einer Gewinn- und
Verlustrechnung und einer Darstellung des vollständigen Einkommens.
Sowohl Format als auch Gruppierungen und Zwischensummen können nach IAS 1
flexibel gestaltet werden. IASB und FASB haben ein gemeinsames
Projekt zur Darstellung des Abschlusses, in dem auch
Erfolgsberichterstattung erfasst ist. Im Oktober 2008 haben sie
ein Diskussionspapier
veröffentlicht, in dem die Struktur und das Format des Abschlusses eines
Unternehmens vorgeschlagen wird. In dem neuen PAAinE-Diskussionspapier
wird das Projekt von IASB und FASB zur Kenntnis genommen aber
festgehalten:
Es gibt einige fundamentale Fragestellungen hinsichtlich der Darstellung von Informationen zum finanziellen Erfolg
(„Financial Performance“), die in dem Diskussionspapier von IASB und FASB nicht adressiert werden.
Diese beinhalten die folgenden:
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Sollte die Zeile zum Nettogewinn ("Net Income") beibehalten werden?
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(wenn ja) Was sollte die Grundlage für die Bestimmung sein, ob etwas
Bestandteil des "Net Income" ist?
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Welche Rolle sollte "Recycling" in der Erfolgsberichterstattung spielen?
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In dem PAAinE-Papier wird festgehalten, dass es "einen klaren Bedarf für
eine oder mehrere Schlüsselzeilen gebe, die die Grundlage für die
Kommunikation mit dem Markt und eine Ausgangsposition für Analyse und
Vergleich darstellen". In dem Papier werden die Merkmale erörtert, die
eine solche Schlüsselzeile aufweisen muss, um diesen Zweck zu erfüllen.
"Es ist daher wichtig, dass die Posten Erträge, Aufwendungen, Gewinne
und Verluste aufgegliedert, gruppiert und auf eine Art und Weise
zusammengefasst werden, die sicherstellt, dass die nützlichsten
Schlüsselzeilen dargestellt werden." In dem Papier wird festgehalten,
dass die Frage, ob Recycling notwendig sei, auch von dem verwendeten Aggregations-/Disaggregationsmodell
abhängt. In den letzten Kapiteln des Papiers werden verschiedene Disaggregationsmodelle
erörtert. Dies ist das zweite PAAinE-Papier zu “Performance Reporting” und folgt dem ersten
Papier mit dem Titel “What (if anything) is wrong with the good old income statement?”,
das im November 2006 veröffentlicht wurde.
Die Kommentierungsfrist endet am 30. September 2009.
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25. März 2009: IASC-Stiftung veröffentlicht Einweisung in die IFRS für Führungskräfte
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Die IASC-Stiftung hat die Ausgabe 2009 ihrer Einweisung in die IFRS für Führungskräfte, Prüfungsausschüsse und Vorstände
herausgegeben: IFRSsA Briefing for Chief Executives, Audit Committees and Boards of Directors. Die Einweisung
enthält Zusammenfassungen aller bis zum 1. Januar 2009 herausgegebenen IFRS in allgemeinverständlicher Sprache.
Sie wird insbesondere für Führungskräfte ohne Finanzhintergrund, für Mitglieder von Prüfungsausschüssen und für Aufsichtsräte sowie
für alle anderen erstellt, die einen allgemeinen Überblick über die IFRS und die geschäftlichen Auswirkungen ihrer Einführung
gewinnen wollen. Druckversionen der Publikation können on-line für £19
zuzüglich Versandkosten erworben werden. Es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit
geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt. Druckversionen sind von der IASC-Stiftung bereits an die Inhaber des
umfassenden Abonnements gesendet worden. Eine elektronische Fassung in pdf-Format steht Inhabern des
umfassenden Abonnements oder des eIFRS-Abonnements zur Verfügung.
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25. März 2009: Chinesische Übersetzungen von Newslettern zu jüngsten Änderungen an den IFRS
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Unsere chinesischen Kollegen haben Übersetzungen zweier IAS Plus Update-Newsletter zu jüngsten Änderungen an den IFRS angefertigt:
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25. März 2009: Ergebnisse der 129. DSR-Sitzung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 9. und 10. März 2009 seine 129. Sitzung in Berlin ab.
Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben,
den Sie von der
Internetseite des DSRC herunterladen können (5 Seiten, 74 KB).
Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations
Committee (RIC) mit Stand vom März 2009 können Sie
hier herunterladen (58 KB). |
25. März 2009: Ansichten von FEE zu dynamischer Risikovorsorge
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Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Verlautbarung zur dynamischen Risikovorsorge für
Finanzinstrumente veröffentlicht. Die Hauptaussagen darin sind:
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Wenn Aufsichten Unternehmen gestatten, dynamische Risikovorsorge für aufsichtliche Zwecke zu betreiben, dann könnte ein Teil der nicht
ausschüttbaren Rücklagen im Eigenkapital im Mehrzweckabschluss einem Puffer zugewiesen werden mit einer angemessenen Angabe im Anhang,
dass der Betrag im aufsichtlichen Ergebnis bestimmt wird (durch aufsichtsrechtlichen Regelungen);
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FEE unterstützt keine Art von dynamischer Risikovorsorge in Mehrzweckabschlüssen, die Auswirkung auf das Nettovermögen oder die
Erfolgsbewertung der Berichtseinheit hat;
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FEE ermutigt den IASB, weitere erläuternde Leitlinien und Erklärungen zur Verfügung zu stellen, wie IAS 39 vorsichtig auf eingetretene Verluste
anzuwenden ist, da das Modell der eingetretenen Verluste von Anwendern in verschiedenen geographischen Regionen unterschiedlich angewendet wird;
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jegliche grundlegenderen Änderung von Mehrzweckberichterstattung sollte tiefgreifenden Diskussionen und Konsultationen unterworfen sein, und der
vollständige Konsultationsprozess wäre einzuhalten;
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jegliche Änderungen an der Finanzberichterstattung sollte global auf Ebene der IFRS erfolgen, um Vergleichbarkeit zu unterstützen
und faire Bedingungen zu erhalten.
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Die FEE-Verlautbarung "Dynamic Provisioning for Financial Instruments" finden Sie
hier (in englischer Sprache, 264 KB). |
25. März 2009: Aktueller Stand bei IASB und FASB in Sachen Finanzmarktkrise
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Der International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board haben im Nachgang zu ihrer
gemeinsamen Sitzung, die am 23. und 24. März 2009 in London stattfand, weitere Schritte als Reaktion auf die weltweite Finanzmarktkrise bekanntgegeben.
Aufbauend auf den Arbeiten, die im Gange sind, haben sich die zwei Boards verständigt, gemeinsam und zügig auf gemeinsame Standards hinzuarbeiten,
die sich mit außerbilanziellen Geschäften und der Bilanzierung von Finanzinstrumenten befassen. Sie werden im Rahmen des Finanzinstrumenteprojekts ferner
gemeinsam an einer Untersuchung der Bilanzierung von Wertberichtigungen auf Forderungen arbeiten. Die gemeinsame Presseerklärung können Sie
hier herunterladen (in englischer
Sprache, 50 KB). |
25. März 2009: Ernennungen bei EFRAG TEG
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Der Aufsichtsrat der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group,
(EFRAG) hat die Wiederernennung der sechs Mitglieder des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG)
für ein Jahr bis zum 31. März 2010 genehmigt, die dann herausrotieren müssen (nachstehend durch * gekennzeichnet). Er hat zudem ein neues Mitglied
für zwei Jahre ernannt, Professor Araceli Mora. Hier ist die Zusammensetzung von TEG zum 1. April 2009:
Stimmberechtigte Mitglieder:
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Stig Enevoldsen, Prüfer, Dänemark - Vorsitzender von EFRAG TEG |
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Francoise Flores, Industrievertreterin, Frankreich - stellvertretende Vorsitzende von EFRAG TEG |
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Mike Ashley*, Prüfer, Mitglied des britischen Standardsetzers |
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Alan Dangerfield*, Industrievertreter, Schweiz |
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Catherine Guttmann*, Beraterin der Versicherungsbranche, Frankreich |
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Roberto Monachino, Bankenvertreter, Italien |
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Araceli Mora, Professor, Spanien |
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Hans Schoen*, ehemaliger Prüfer, Niederlande |
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Thomas Seeberg*, Industrievertreter, Deutschland |
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Anna Sirocka, Prüferin, Polen |
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Michael Starkie*, Industrievertreter, Vereinigtes Königreich |
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Carsten Zielke, Nutzer, Deutschland |
Nicht stimmberechtigte Mitglieder:
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Liesel Knorr Deutscher Standardisierungsrat |
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Jean-Francois Lepetit Conseil National de la Comptabilité |
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Ian Mackintosh UK Accounting Standards Board |
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25. März 2009: CEBS sieht keine Verbesserungen bei der Transparenz von Banken
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In einer Studie des Ausschusses der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) über die Transparenz
der Banken über die durch die Finanzmarktkrise bedingten Risikoposition kommt diese zu dem Schluss, dass die 'Angaben, die von 19 Banken in deren
letzten Quartalsabschluss 2008 und den vorläufigen Jahresabschlüssen getätigt wurden, keine deutliche Verbesserung im Vergleich zu den Informationen
darstellen, die in den Zwischenabschlüssen des Jahres 2008 zur Verfügung gestellt wurden'. Es gebe weiterhin 'Verbesserungspotenzial hinsichtlich
der qualitativen angaben über die Geschäftsmodelle und die Risikosteuerung. Zudem ergab die Untersuchung, dass quantitative Angaben einer Banken
'irgendwie weniger detailliert waren als zuvor'. Den englischsprachigen Bericht können Sie
hier einsehen.
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25. März 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB
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IASB und FASB halten ihre gemeinsame Sitzung am Montag und Dienstag, 23. bis 24. März 2009, im Crowne Plaza London – The City
Hotel (Bridewell Suite), 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB ab.
Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die
von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen
auf einer separaten Seite zur
Verfügung. |
24. März 2009: 130. DSR-Sitzung Sitzungspapiere
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Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 130. Sitzung des
Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 2. und 3. April 2009 steht auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Papiere zu
TOP 4 und TOP 5 sind für die nächsten Tage angekündigt. |
24. März 2009: IDW nimmt Stellung zur Überarbeitung der IASCF-Satzung Teil II
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat bei der IASC-Stiftung
eine
Stellungnahme zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung eingereicht (in englischer Sprache, 101 KB).
Drei allgemeine Punkte hebt das IDW besonders hervor:
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Geschwindigkeit von Änderungen: Das derzeitige, der Finanzmarktkrise geschuldete Tempo von Änderungen,
sollte nicht beibehalten werden. Standards sollten über eine ausreichende Robustheit verfügen, um für längere
Zeit Gültigkeit zu behalten; Folgeänderungen, die derzeit
oft schon direkt nach Erscheinen eines Standards erfolgen, sollten auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt werden. |
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Qualität der Standards: Eine Konvergenz der IFRS mit den US-GAAP ist nach Meinung des IDW zwar wünschenswert
aber kein Ziel in sich. In der Vergangenheit hätte das Bemühen um Konvergenz in einigen Fällen dazu geführt, dass die Stärken und
Schwächen der einzelnen Ansätze nicht genügend genau untersucht worden seien. |
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Komplexität der Standards: Die Komplexität der Standards nimmt nach Meinung des IDW zu. Es sei nicht sicher,
dass die Anwender der Komplexität noch in allen Aspekten folgen könnten. Eine Vereinfachung der Sprache würde auch
Übersetzungsprobleme vermeiden helfen. |
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24. März 2009: Zusammenfassung der Sachverhalte, die
nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden, aktualisiert
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Wir haben unsere Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht auf
die Agenda von IFRIC genommen wurden, aktualisiert, um die
Entscheidungen von der IFRIC-Sitzung im März 2009, die unten
genannten Sachverhalte nicht auf die Agenda zu nehmen,
widerzuspiegeln. Die Zusammenfassung enthält jetzt knapp 150
Sachverhalte.
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IFRS 3: Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte
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IAS 28: Mögliche Auswirkungen der
Überarbeitungen von IFRS 3 und IAS 27 auf die Equity-Methode
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IAS 32: Klassifizierung von kündbaren
und ewig laufenden Instrumenten
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IAS 37 und IAS 38: Preisregulierte
Vermögenswerte und Schulden
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IAS 39: Zwei Ausbuchungsfragen
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IAS 39: Bestimmung des Diskontierungssatzes für die Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten
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24. März 2009: Mitschrift vom ersten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB
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IASB und FASB halten ihre gemeinsame Sitzung am Montag und Dienstag, 23. bis 24. März 2009, im Crowne Plaza London – The City
hotel (Bridewell Suite), 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die
von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer
separaten Seite zur
Verfügung. |
23. März 2009: EFRAG bittet um Stellungnahmen zum Entwurf einer Meinungsäußerung gegenüber der FCAG
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Am 11. März 2009 hatte die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB
die Anwender um Meinungen zu Fragen der Finanzmarktkrise gebeten.
Die Antworten sollen der FCAG dabei helfen, Bilanzierungs- und Berichterstattungsfragen
in Bezug auf die Finanzmarktkrise zu erörtern und auf dieser Grundlage Empfehlungen gegenüber dem IASB und dem FASB
auszusprechen. Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group,
EFRAG) hat nun auf ihrer Seite den
Entwurf eines Schreibens an die FCAG zur Verfügung gestellt (in englischer Sprache, 74 KB) und bittet
um Stellungnahmen bis zum 30. März 2009.
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23. März 2009: IDW verabschiedet Stellungnahme zum Konsolidierungsentwurf
23. März 2009: Neue Verlautbarungen des IDW
23. März 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zum Konsolidierungsentwurf
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine
Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED 10 Konsolidierung
verabschiedet (in englischer Sprache, 94 KB). Der DSR lehnt den Entwurf aus drei Gründen ab:
- Der DSR ist nicht überzeugt, dass die überarbeitete Definition von Beherrschung wie derzeit im Entwurf dargestellt
eine Verbesserung der Rechnungslegung darstellt.
- Die erneute Erörterung von de-facto-Kontrolle und Optionen findet die Unterstützung des DSR; er ist jedoch
nicht der Meinung, dass die vorgeschlagenen Leitlinien sachgerecht sind.
- Die umfangreichen Angabeforderungen insbesondere
hinsichtlich nicht konsolidierter Zweckgesellschaften lehnt
der DSR ab.
Zum letzten Punkt führt der DSR aus, dass auf der einen Seite in den umfangreichen Angaben kein zugrunde liegendes Kernprinzip
erkannt werden kann, auf der anderen Seite die geforderte Informationsflut den Eindruck erweckt, dass der IASB fehlende Informationen
zu kompensieren sucht, wenn eine Zweckgesellschaft nicht konsolidiert wird.
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23. März 2009: Strategische Entscheidungen beim Übergang auf IFRS
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Unsere kanadischen Kollegen haben eine Broschüre zu strategischen Entscheidungen beim Übergang auf IFRS
herausgegeben. In dieser Broschüre wird ein breites Spektrum von Themen identifiziert, die Unternehmen in
Erwägung ziehen sollten viele davon liegen jenseits der Rechnungslegung , wenn sie ihren
Fahrplan zum Übergang auf IFRS entwickeln. In Kanada müssen alle profitorientierten öffentlich rechenschaftspflichtigen
Unternehmen ab 2011 IFRS anwenden. Die Broschüre steht Ihnen in beiden Landessprachen zur Verfügung:
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23. März 2009: Neue Checkliste für Standardsetzungsaktivitäten in Kanada
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Wir haben unserer Länderseite Kanada einen Abschnitt hinzugefügt, in dem wir
Verknüpfungen auf eine neue
Checkliste für Standardsetzungsaktivitäten in Kanada zur Verfügung stellen.
Diese Checkliste ist ein monatlich erscheinender
Newsletter, in dem kurz neue Regelungen und Standards von
kanadischen Standardsetzern und Aufsichten beschrieben werden, die
Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben. Diese Verlautbarungen werden
in dem Newsletter kurz beschrieben und durch andere aufsichtliche und
berufsständische Entwicklungen ergänzt; das Datum des
Inkrafttretens wird genannt ebenso wie die Übergangsbestimmungen und die
betroffenen Unternehmen. Es sind jeweils Verknüpfungen auf
Hintergrundinformationen enthalten. Nachfolgend finden Sie die Ausgabe
vom Februar 2009:
Neue Checklisten werden wir jeweils bei ihrem Erscheinen auf der IAS PLUS einstellen.
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23. März 2009: Malta führt besonderen Standard für KMU ein
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Malta hat sein Aktiengesetz geändert, um einen Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (General Accounting
Principles for Smaller Entities, GAPSE) einzuführen. Dieser
besondere Standard kann von Unternehmen angewendet werden, die
verschiedene Kriterien erfüllen: weniger als 250 Mitarbeiter,
Vermögenswerte in einem Gesamtwert von weniger als €17,5 Millionen,
Erlöse von weniger als €35 Millionen, sie werden nicht öffentlich
gehandelt und sind kein Finanzinstitut. Seit 1995 müssen alle
Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Malta unabhängig von
ihrer Größe ihre Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS
erstellen (IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen für
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen). Im
Laufe der Jahre war man zu der Ansicht gekommen, dass diese
Forderung zunehmend belastend für lokale kleine Unternehmen sei.
Daraus entstand die Initiative des Wirtschaftsprüferinstituts von
Malta, den GAPSE zu entwickeln. Nach GAPSE ist eine
Anschaffungskostenoption für alle Vermögenswerte und Schulden
gegeben, unter bestimmten Umständen sind alternative
Bewertungsgrundlagen möglich. Im Vergleich zu den IFRS sind die
Angabevorschriften deutlich reduziert. Wir haben unsere
tabellarische Übersicht über die
Anwendung der IFRS weltweit entsprechend angepasst. |
23. März 2009: Wir unterstützen das vom IASB vorgeschlagene Konsolidierungsmodell nicht
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Deloitte hat beim IASB eine
Stellungnahme (in englischer Sprache, 219 KB) zu dessen Entwurf zu
konsolidierten Abschlüssen eingereicht.
Darin äußern wir Bedenken hinsichtlich des vorgeschlagenen neuen
Konsolidierungsmodells und geben der Überzeugung Ausdruck, dass dieses
noch einmal überdacht und erneut zur Stellungnahme veröffentlicht werden
sollte. Wir unterstützen jedoch die sofortigen Verbesserungen an den
konsolidierungsbezogenen Angaben..
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Die Prinzipien, die dem in dem Entwurf vorgeschlagenen
Konsolidierungsmodell zugrunde liegen, sind nicht allgemein
anerkannt, und die Leitlinien im Entwurf sind in einigen
grundlegenden Bereichen uneindeutig und inkonsistent. Dies gilt
nicht zuletzt für das Versäumnis, zwischen "Macht, zu
kontrollieren" (power to control) und "Möglichkeit, zu
kontrollieren" (ability to control) zu unterscheiden. Ohne eine
klare Definition von Kontrolle wird es schwierig sein, den
endgültigen Standard zu interpretieren und einheitlich
anzuwenden. Dann aber werden die Abschlüsse von Konzernen
weniger vergleichbar und verständlich sein und nicht besser. Wir
sind nicht der Meinung, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form
eine Verbesserung der bestehenden IFRS darstellt.
Es ist unabdingbar, dass der Board zeitnah auf die globale Finanzmarktkrise und
auf die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums reagiert. Wir sind deshalb der
Meinung, dass verbesserte Angabeerfordernisse so schnell wie möglich
herausgegeben werden sollten. An späterer Stelle in diesem Schreiben werden wir
auf bestimmte Aspekte der vorgeschlagenen Angabevorschriften eingehen. Weitere
Schritte jedoch müssen unternommen werden, einschließlich
sachgerechter
Feldversuche, um angemessen den Bedenken hinsichtlich des Konsolidierungsmodells
selbst entgegenzutreten. Sobald die Ergebnisse dieser zusätzlichen
Untersuchungen vorliegen, sollte unserer Meinung nach der Standard zur
Konsolidierung noch einmal zur Stellungnahme veröffentlicht werden.
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Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie
hier.
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23. März 2009: Europäischer Rat nimmt Stellung zu IFRS und IASB
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Der Europäische Rat (die Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Präsident der Kommission)
sind am 19. und 20. März 2009 in Brüssel zu einer Sitzung zusammengekommen. In den
Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu der Tagung
(62 KB) ist folgende Stellungnahme zu den IFRS und dem IASB enthalten:
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Das Ausmaß und die tieferen Ursachen der andauernden weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sind ein Beleg dafür,
dass das globale makroökonomische Management der Finanzmärkte und der für sie geltende rechtliche Rahmen neu gestaltet
werden müssen. Auf nationaler Ebene, in der EU und weltweit müssen die Aufsichtsvorschriften verschärft sowie die
Vorkehrungen für das Krisenmanagement und der Aufsichtsrahmen verbessert werden. Vorschriften für den Finanzsektor
sollten die Wirtschaftszyklen abschwächen und nicht verstärken. Der Europäische Rat drängt daher das Forum für
Finanzmarktstabilität (FSF), den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Kommission, ihre Arbeiten zu
beschleunigen und rasch geeignete Empfehlungen zu unterbreiten. Dies sollte durch eine überzeugende Initiative der
Europäischen Union zur Überprüfung der internationalen Rechnungslegungsstandards ergänzt werden. [...]
Verbesserung der Aufsichtsvorschriften und der Rechnungslegungsstandards, um deren pro-zyklische Auswirkungen
abzuschwächen und die Rechenschaftspflicht des International Accounting Standard Board durch eine weitere
Reform seiner Leitung und seines Mandats zu verstärken.
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22. März 2009: Replik auf die 'schwerwiegenden Bedenken' hinsichtlich der IFRS durch die Wirtschaftsprüfervereinigung von New York
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In ihrer Antwort auf den vorgeschlagenen Fahrplan der SEC hat sich die Vereinigung der im Bundesstaat
New York registrierten Wirtschaftsprüfer (New York State Society of Certified Public Accountants, NYSSCPA) dagegen ausgesprochen, US-amerikanische
Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, zu verpflichten, die IFRS zu diesem Zeitpunkt anzuwenden. Die NYSSCPA ist die größte bundesstaatliche
Wirtschaftsprüfervereinigung in den USA. Die NYSSCPA spricht sich mindestens für weitere Untersuchungen durch die SEC oder alternativ für deutliche
Anstrengungen, die Standards des FASB und die IFRS zusammenzuführen, aus. Einer der von der NYSSCPA zum Ausdruck gebrachten Bedenken bestand in
Folgendem:
| 'Fragen hinsichtlich der Fähigkeit des IASB, politischem Druck zu widerstehen, rufen erhebliche Zweifel an dessen Fähigkeit hervor,
qualitativ hochwertige Standards herauszugeben.' |
Zur Untermauerung dieser Behauptung nannte die NYSSCPA ein Beispiel die durch den IASB bewirkten Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der
Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte. Professor Stephen Zeff, Co-Autor des Werks
Rechnungslegung und globale Kapitalmärkte eine Chronologie des International Accounting Standards Committee 1973-2000, antwortete der
NYSSCPA wie folgt:
| 'Wer hat denn jemals die Auffassung vertreten, dass das Setzen US-amerikanischer Standards seit dem Beginn der Standardsetzung in den
USA im Jahr 1939 nicht häufig durch Eigeninteresse und Politik beeinflusst wurde? Wer sind wir, dass wir erklären, dass US-amerikanische
Bilanzierungsstandards alle genau so aussehen, wie sich die Standardsetzer (gegenwärtig der FASB) das vorgestellt haben, frei von politischer
Einflussnahme?' |
In seiner Replik nennt Prof. Zeff zehn wesentliche Beispiele politischer Einflussnahme in den Vereinigten Staaten und weist darauf hin, dass sein
Artikel mit dem Titel 'Die Entwicklung von U.S. GAAP: die politischen Kräfte hinter berufsständischen Standards', der in zwei Teilen im Januar und
Februar 2005 in der Zeitschrift The CPA Journal, die von der NYSSCPA selbst herausgegeben wird, viele weitere enthalte. Prof. Zeff schließt
mit folgender Bemerkung:
| 'Warum sollte die Vereinigung dann "Bedenken" zu den bislang ein oder zwei Vorfällen politischer Einflussnahme in der Standardsetzung
des IASB äußern? |
Weitere Informationen in englischer Sprache:
*eingestellt mit freundlicher Genehmigung von Prof. Zeff.
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21. März 2009: IASB bittet um Übermittlung von Sichtweisen zu Vorschlägen des FASB
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Wie wir bereits in unserer Nachricht vom 19. März angekündigt haben, hat der IASB eine Bitte um
Übermittlung von Sichtweisen zu den Vorschlägen des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht, die Leitlinien zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte zum Gegenstand haben. Beide Vorschläge des FASB wurden als
Entwurfsfassung von Stabspositionen (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben und sind dazu gedacht, zusätzliche Anwendungsleitlinien zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert zu vermitteln und die Wertminderungsbestimmungen für bestimmte Anlagen in Schuld- und Beteiligungstiteln zu ändern. Bei den
Vorschlägen handelt es sich um:
Obwohl die vorgeschlagenen FSPs eine unmittelbare Reaktionen auf spezifische Ersuchen in den USA sind, ist der IASB der Ansicht, dass (angesichts
seiner Selbstverpflichtung, gemeinsam mit dem FASB bei der Adressierung von Sachverhalten zusammenzuarbeiten, die im Zuge der Finanzmarktkrise entstanden
sind), es nützlich wäre, die Sichtweise interessierter Kreise zu den vorgeschlagenen FSPs des FASB abzufragen, bevor eine Entscheidung darüber getroffen
wird, ob die Vorschläge formal mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht werden. Jedwede vorgeschlagene Änderung an den IFRS würde Gegenstand des
üblichen Standardsetzungsprozesses sein. Sie können das IASB-Dokument kostenfrei von der
Internetseite des IASB herunterladen (in
englischer Sprache, 61 KB). Der IASB sähe es gern, wenn Sichtweisen bis zum 20. April 2009 bei ihm per Email eingingen (iasb @ iasb.org).
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21. März 2009: Märzausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Märzausgabe 2009 des
EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 84 KB), in welchem die Ergebnisse der Sitzung der Emerging Issues Task Force
(EITF) des FASB vom 19. März 2009 zusammengefasst werden. Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren
und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier
herunterladen. In dieser Ausgabe von EITF Snapshot werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:
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Sachverhalt 08-1 Erlösvereinbarungen mit mehreren durchzuführenden Arbeiten vorläufige Beschlussfassung |
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Sachverhalt 08-9 Meilensteinmethode für die Erlöserfassung Beschlussfassung zur Stellungnahme |
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Sachverhalt 09-1 Bilanzierung von Wertpapierleihvereinbarungen über eigene Anteile in Erwartung der Emission einer Wandelanleihe
Beschlussfassung zur
Stellungnahme |
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Sachverhalt 09-2 Vermögenswerte im Bereich von Forschung und Entwicklung, die beim Kauf eines Vermögenswerts erworben wurden vorläufige
Beschlussfassung |
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Sachverhalt 09-3 Anwendbarkeit von SOP 97-2 auf bestimmte Vereinbarungen, die Softwareelemente beinhalten vorläufige Beschlussfassung |
Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlussfassungen zur Stellungnahme') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit
nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen
Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlussfassung zur Stellungnahme als endgültige Beschlussfassung. Diese Beschlussfassungen
werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.
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21. März 2009: Britische Rechnungslegungsfakultät
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Die neue Rechnungslegungsfakultät, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales,
ICAEW) im Dezember 2008 aufgesetzt wurde, hat ihre ersten 1.000 Mitglieder gewonnen. Die Fakultät, der Deloitte-Partner Andy Simmonds vorsteht, steht allen
offen und bietet einen freien Zugang auf die elektronische Fassung der IFRS, die Möglichkeit, Sachverhalte über eine Blogplattform einzustellen und zu
kommentieren sowie bedeutende IFRS-Ressourcen, einschließlich eines Tools zur Nachverfolgung von Standards ("Standards Tracker"), mit dem verschiedene Versionen
der IFRS-Standards überwacht und verlinkt werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der
Internetseite der Fakultät. |
21. März 2009: Mitschrift vom fünften und letzten Tag der IASB-Sitzung im März
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Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London
ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt
wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung. |
20. März 2009: Musterkonzernabschluss 2008
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Wir haben für Sie eine deutschsprachige Fassung des
IFRS-Musterkonzernabschlusses für die
zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahre erstellt
(3.811 KB). Der Musterkonzernabschluss der International GAAP
Holding Limited wurde konzipiert, um die Darstellungs- und
Angabevorschriften nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält auch zusätzliche,
als „Best Practice“ geltende Angaben, insbesondere, wenn diese
konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten
sind. Wir haben für Sie einen Quicklink auf die Publikation rechts
oben auf unserer Startseite eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass die für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2008 relevanten Änderungen
an IAS 39 zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte vom November 2008 sowie die Interpretation IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
den Endorsement-Prozess der EU noch nicht vollständig durchlaufen haben, d.h. noch nicht von der
EU-Kommission übernommen wurden und insofern in einem nach den in der EU zur Anwendung freigegebenen IFRS aufgestellten
Abschluss nicht angewendet werden dürfen.
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20. März 2009: Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008
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Wir haben für Sie eine deutschsprachige Übersetzung der
IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für die
zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahre erstellt (3.204 KB). Die Checklist ist so formatiert, dass die
Prüfung des Abschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Ausweis- und Angabeposten zu vermerken. Wir haben für Sie einen Quicklink auf die Publikation rechts oben auf unserer Startseite eingerichtet.
Ziel der Checkliste ist es, den Nutzer bei der Erfüllung der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgeschriebenen
Darstellungs- und Angabepflichten zu unterstützen. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS selbst sind nicht Gegenstand
dieser Checkliste.
Die Checkliste beinhaltet die Ausweis- und Angabevorschriften der zum 31. Dezember 2008 vom IASB veröffentlichten Standards und
Interpretationen. Bitte beachten Sie, dass die für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2008 relevanten Änderungen
an IAS 39 zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte vom November 2008 sowie die Interpretation IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
den Endorsement-Prozess der EU noch nicht vollständig durchlaufen haben, d.h. noch nicht von der
EU-Kommission übernommen wurden und insofern in einem nach den in der EU zur Anwendung freigegebenen IFRS aufgestellten
Abschluss nicht angewendet werden dürfen.
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20. März 2009: Heads Up zu den vom FASB vorgeschlagenen FSP
20. März 2009: DRSC stellt Präsentationen und Protokoll der Öffentlichen Diskussion vom 13. März 2009 ein
20. März 2009: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im März
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Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London
ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt
wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.
Unter anderem wurden am vierten Sitzungstag folgende
Entscheidungen getroffen:
 |
Der IFRS für nicht
öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen wird ohne
erneute Veröffentlichung zur Stellungnahme
herausgegeben. 13 Boardmitglieder deuteten an, dem
Standard zustimmen zu wollen, ein Boardmitglied deutete
Ablehnung an. |
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Der IASB wird den
FASB-Entwurf FSP FAS 157-e nicht zur Stellungnahme
veröffentlichen. Ebenso wenig wird der IASB der
Veröffentlichung seines eigenen Entwurfs zur Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert zurückhalten, um den
FASB-Entwurf zu erörtern. In der Einladung zur
Stellungnahme wird auf den Entwurf der FSP und die
entsprechenden Aktivitäten des IASB hingewiesen. |
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19. März 2009: Diskussionspapier zu Leasinggeschäften erschienen
| Bilanzierung durch den Leasingnehmer |
Ansatzprinzip. Für alle Leasinggeschäfte hat der Leasingnehmer folgendes anzusetzen:
 |
einen Vermögenswert, der sein Recht darstellt, den Leasinggegenstand während der Leasingdauer zu nutzen (der 'Right-of-use'-Vermögenswert) und |
 |
eine Verbindlichkeit über künftig zu leistende Leasingzahlungen. |
Bestandteile eines Leasingvertrags. Der Leasingnehmer erfasst die einzelnen Bestandteile eines Leasingvertrags (wie beispielsweise
Verlängerungs- oder Kaufoptionen, Vereinbarungen über bedingte Leasingzahlungen oder Restwertgarantien) nicht separat.
Stattdessen würde der Leasingnehmer folgendes ansetzen:
 |
einen einzigen 'Right-of-use'-Vermögenswert, der erworbene Optionen einschließt, und |
 |
eine einzige Verpflichtung, Leasingzahlungen zu leisten, die Verpflichtungen einschließt, die aus Vereinbarungen über bedingte
Leasingzahlungen und Restwertgarantien entstehen. |
Bewertung der Schuld. Die Verpflichtung des Leasingnehmers ist anfänglich zum Barwert der Leasingzahlungen (einschließlich einer
wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzung der bedingten Leasingzahlungen) abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Unternehmens
anzusetzen. Folgebewertungen erfolgen zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Bewertung des Vermögenswerts. Der 'Right-of-use'-Vermögenswert des Leasingnehmers ist anfänglich zu Anschaffungskosten zu bewerten.
Die Anschaffungskosten entsprechen dem Barwert der Leasingzahlungen über die wahrscheinlichste Leasingdauer (dies kann Verlängerungen einschließen), abgezinst
unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Unternehmens. Der Leasingnehmer schreibt den 'Right-of-use'-Vermögenswert
über den kürzeren der beiden Zeiträume, wahrscheinlichste Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des Vermögenswerts, ab.
|
| Bilanzierung durch den Leasinggeber |
|
Das Diskussionspapier widmet sich hauptsächlich der Bilanzierung durch den Leasingnehmer. Es werden jedoch auch einige Sachverhalte
beschrieben, die in einem künftigen vorgeschlagenen Standard zur Bilanzierung durch den Leasinggeber adressiert werden müssen.
|
19. März 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IAS 24
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf Änderung von
IAS 24 Beziehungen zum Staat (ED Relationships with the State - Proposed amendments to IAS 24) verabschiedet.
Der DSR äußert verschiedene Bedenken, die ihn schließlich dazu bewegen, einen viel weiter reichenden Vorschlag zur Änderung
von IAS 24 zu äußern: Beschränkung von Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen im Wesentlichen
auf die Parteien, die "Beherrschung" oder "gemeinschaftliche Beherrschung" ausüben. Die Stellungnahme gegenüber dem IASB, die
gleichzeitig die Stellungnahme gegenüber EFRAG darstellt, finden sie
hier (in englischer Sprache, 59 KB).
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19. März 2009: Rechtsausschuss des Bundestages hat sich für BilMoG ausgesprochen
 |
Am 18. März 2009 hat sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalition und der FDP für eine
veränderte Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ausgesprochen.
Vor diesem Hintergrund ist gegenwärtig zu erwarten, dass die 2. und die 3. Lesung im Bundestag in der 13. Kalenderwoche
erfolgen. Der Bundesrat könnte dem Gesetz dann sein Einverständnis zu einer Fristverkürzung vorausgesetzt noch
in seiner Sitzung am 3. Aprilv2009 zustimmen. Geschieht dies nicht, kann die Zustimmung frühestens in der Sitzung
des Bundesrates am 15. Mai 2009 erteilt werden.
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19. März 2009: IASB-Diskussionspapier zu Leasingverhältnissen
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Der IASB wird vermutlich im Laufe des Tages das lang erwartete Diskussionspapier zur Leasingbilanzierung herausgeben.
In diesem wird ein neuer Ansatz für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen vorgeschlagen, der sogenannte Rights-of-use-Ansatz.
Der wesentliche Unterschied dieses Ansatzes gegenüber der bisherigen Bilanzierungsweise liegt darin, dass die tradierte
Unterscheidung in Finanzierungs- und Mietleasingverhältnissen und damit die dichotome „alles oder nichts“-Entscheidung
abgeschafft wird – jedes Mietverhältnis wäre in Höhe seiner Dauer zu bilanzieren. Im Gegenzug wäre eine Verbindlichkeit über
die zukünftig zu leistenden Leasingzahlungen zu erfassen. Der Board ist bei seinen Überlegungen davon ausgegangen,
dass die Frage, ob der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer ist, in vielen Fällen nicht eindeutig zu beantworten ist,
dagegen die Frage, ob zukünftig Zahlungsverpflichtungen bestehen, in jedem Fall bejaht werden muss. Nach dem Rahmenkonzept
bestehen damit Schulden, die bis dato nicht bilanziert werden, was ein klarer Verstoß gegen die eigene Bilanzierungskonzeption
und folglich zu ändern sei. Technisch gesehen würde ein Leasingnehmer nach diesem Ansatz keine Güter erwerben, sondern
Nutzungsrechte. Dazu wird das vermietete Gut gedanklich in zeitanteilige Nutzungsrechte zerlegt und dem Leasingnehmer
in Höhe der Dauer des Leasingverhältnisses zur Verfügung gestellt. Durch diese Art der Verbuchung kommt es somit zu einer
graduellen Ausbuchung auf Seiten des Leasinggebers. Dass diese Logik viel für sich hat und konzeptionell kaum anfechtbar ist,
wird mittlerweile nicht mehr ernsthaft bestritten. Die Problematik liegt in den möglichen Auswirkungen auf andere Arten
schwebender Geschäfte, insbesondere Dauerschuldverhältnissen: Müssten demnach Beschäftigungsverhältnisse ebenfalls bilanziert
werden, weil der Arbeitgeber eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung und ein zeitanteiliges Nutzungsrecht an der
Arbeitskraft des Mitarbeiters besitzt? Müssten klassische Mietverhältnisse bei Immobilien nunmehr ebenfalls ex
ante angesetzt werden? Wir werden Sie weiter informieren, sobald das Diskussionspapier erscheint.
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19. März 2009: IASB bittet um Stellungnahmen zu den Vorschlägen des FASB zu Fair-Value-Bewertung und Wertminderung
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Der IASB hat verkündet, die Meinungen von Interessengruppen zu zwei Vorschlägen des US-amerikanischen Standardsetzers FASB
einholen zu wollen, die dessen Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung und der Wertminderung von Finanzinstrumenten gelten (siehe
unsere Nachrichten vom 17. März und
18. März 2009). Die vorgeschlagenen Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung werden außerdem
an den Expertenbeirat verwiesen, den der IASB 2008 eingerichtet hatte, um Fair-Value-Bewertung in inaktiven Märkten zu erörtern.
Die Ergebnisse der Meinungseinholung von Interessengruppen und dem Expertenbeirat werden vom IASB erwogen werden, bevor entschieden wird,
ob offizielle Vorschläge zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden sollen. Eine Aufforderung zur Meinungsäußerung wird im Lauf der
Woche auf der Internetseite des IASB erscheinen. Wir werden Sie weiter informieren.
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19. März 2009: Neuer Alert von Deloitte Neuseeland
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Unsere neuseeländischen Kollegen haben einen
What's New Alert
veröffentlicht (in englischer Sprache, 127 KB), in dem
eine Überblick über alle neuen und überarbeiteten Verlautbarungen geboten wird, die entweder erstmals zum 31. März 2009
anzuwenden sind oder die vorzeitig zu diesem Datum angewendet werden können. In dem Alert werden außerdem die aktuellen
Entwürfe zusammengefasst, die möglicherweise mit rückwirkenden Daten des Inkrafttretens verabschiedet werden,
bevor die Abschlüsse eines Unternehmens zum 31. März 2009 freigegeben werden. In dem Alert werden zwei große
Themen für 2009 identifiziert:
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Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Rechnungslegung einschließlich solcher Bereiche wie Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
und Wertminderung, Klassifizierung von Schuldinstrumenten als lang- oder kurzfristig, Fremdwährungsrisiken und die zugehörigen Angabevorschriften. |
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Die Frage, ob eine in einzelnen Schritten erfolgende vorzeitige Anwendung der Standards, die die "nächste Welle" der IFRS ausmachen einer Einführung
auf einen Schlag in den Berichtsperioden 2009/2010 vorzuziehen ist. Dabei geht es auch um neue oder überarbeitete Standards zur Segmentberichterstattung,
zu Fremdkapitalkosten, zur Darstellung des Abschlusses, zu anteilsbasierter Vergütung, zu Unternehmenszusammenschlüssen und zu Konzern- und
separaten Abschlüssen. |
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19. März 2009: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im März
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Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London
ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt
wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.
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18. März 2009: IDW hinterfragt Anwendung der ISA für KMU
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In einem Schreiben
(73 KB) an den Nationalen Normenkontrollrat regt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine Grundsatzdiskussion an, ob die Internationalen Prüfungsstandards
(International Standards on Auditing, ISA) das richtige Instrument auch für die Abschlussprüfung bei mittelständischen Unternehmen sind.
Das IDW hat Zweifel, dass die ISA für die Zielgruppe der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) geeignet sind, weil die Standards auf
die Prüfung großer, internationaler Gesellschaften abzielten. Außerdem böten sie dem Wirtschaftsprüfer wenig Spielraum für eigene
Ermessensentscheidungen und seien für KMU sehr kostenintensiv.
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18. März 2009: CEBS-Bericht zur Bewertung von Finanzinstrumenten
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Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat einen Bericht mit dem Titel
Bewertung der Maßnahmen, die in Bezug auf die im Bewertungsbericht von CEBS vom Juni 2008 genannten Sachverhalte ergriffen wurden
veröffentlicht (in englischer Sprache, 251 KB). In diesem neuen Bericht werden
die Maßnahmen eingeordnet, die vom IASB und von Banken ergriffen wurden, "um die
Bewertung von komplexen und illiquiden Finanzinstrumenten mit dem Ziel zu
verbessern, die Qualität und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen von Banken zu
erhöhen". In Bezug auf die vom IASB ergriffenen Maßnahmen werden im Bericht
folgende Schlüsse gezogen:
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Zuallererst sollte der IASB sich zum Ziel setzen, in weiterem Sinne bewertungsbezogene Themen wie beispielsweise die Feststellung
der Wertminderung bei zur Veräußerung stehenden Vermögenswerten, die Behandlung von Gewinnen am Tag 1 und die Bestimmung der Auswirkungen des
eigenen Kreditrisikos und damit zusammenhängende Angaben zu adressieren. |
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Der IASB sollte weiterhin bestimmte Aspekte der Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung klarstellen. |
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Klarstellungen sollten außerdem hinsichtlich aller Aspekte der Umklassifizierung von Instrumenten zur Verfügung gestellt werden, die
eingebettete Derivate enthalten. |
CEBS beabsichtigt, die vorläufigen Abschlüsse der europäischen Banken für 2008 zu prüfen und bis Ende März 2009 einen Bericht zur Transparenz der
Rechnungslegung und der Sachgerechtigkeit der Angaben zu veröffentlichen.
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18. März 2009: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in die Tagesordnung der IASB-Sitzung aufgenommen
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Der IASB hat seiner Agenda für Donnerstag, den 19. März 2009 das Thema Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert hinzugefügt. Der Board wird erörtern, wie mit dem Entwurf eines IFRS zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor dem Hintergrund der
am 17. März 2009 vom FASB veröffentlichten vorgeschlagenen FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall
nicht unter Druck erfolgt fortzufahren ist. (Bezüglich der FSP siehe unsere direkt folgende Nachricht.) Die Erörterung ist für 17:15h bis
18:00h Londoner Zeit vorgesehen, das zugehörige Agendapapier finden Sie
hier (in englischer Sprache, 13 KB). |
18. März 2009: FASB gibt zwei Vorschläge zur Marktbewertung heraus
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei vorgeschlagene Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP) zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zur Wertminderung von Finanzinstrumenten zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.
Wir hatten auf die diese zu erwartenden FSP
gestern hingewiesen. Die Kommentierungsfrist endet in beiden Fällen am
1. April 2009. Der IASB erörterte Entwürfe dieser Vorschläge auf seiner gestrigen Sitzung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
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18. März 2009: Kommentierungsfrist des Entwurfs zu Konsolidierung
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Wir erinnern daran, dass am 20. März 2009 die Kommentierungsfrist zum
IASB-Standardentwurf ED 10 Consolidated Financial Statements
endet, der am 18. Dezember 2008 veröffentlicht worden war. Mit dem
Entwurf würden die Vorschriften verbessert und gestärkt, nach denen ein
Unternehmen zu identifizieren hat, welche Unternehmen es kontrolliert
und deshalb in seinen Konzernabschluss einzubeziehen hat.
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18. März 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im März
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Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London
ab. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt
wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.
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17. März 2009: Zwei FASB-Vorschläge würden Marktbewertung erleichtern
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Auf seiner gestrigen Sitzung entschied der US-amerikanische Standardsetzer FASB, zwei Änderungen hinsichtlich der amerikanischen
Marktbewertungsvorschriften für Finanzinstrumente vorzuschlagen:
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Bestimmung, wann ein Markt für einen Vermögenswert oder eine Schuld inaktiv ist und wann ein Geschäftsvorfall
unter Druck erfolgt. Der Board entschied, zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, um Unternehmen bei der
Bestimmung zu helfen, ob ein Markt für einen Vermögenswert inaktiv ist und wann ein Preis eines Geschäftsvorfall
ohne Druck zustande kommt. In den Unterlagen für die Sitzung
(in englischer Sprache, 108 KB) wird das vorgeschlagene Modell beschrieben, auf das sich der Board geeinigt hat.
Das Modell sieht "bedeutende Ermessenentscheidungen" vor. |
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Nicht vorübergehende Wertminderungen. Der Board erörterte vorgeschlagene Änderungen an den Leitlinien zu
nicht vorübergehenden Wertminderungen. Derzeit muss ein Unternehmen bei der Bestimmung, ob eine Wertminderung nicht
vorübergehend ist, beurteilen, ob es die Absicht und die Möglichkeit hat, ein Instrument bis zur Werterholung zu halten.
Mit der vorgeschlagenen Position des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) würden die Leitlinien wie folgt geändert:
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Wenn das Unternehmen beabsichtigt, das Instrument vor einer Werterholung zu veräußern oder es die Wahrscheinlichkeit,
dass das Unternehmen vor die Zeitpunkt gezwungen sein wird, das Instrument zu verkaufen, größer ist als die
Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen das Instrument halten wird, wäre der gesamte Wertminderungsverlust in der
Gewinn- und Verlustrechnung als nicht vorübergehende Wertminderung zu erfassen. |
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Wenn das Unternehmen das Wertpapier nicht zu veräußern beabsichtigt und es nicht wahrscheinlich ist, dass das
Unternehmen gezwungen sein wird, das Instrument vor einer Werterholung zu veräußern, ist nur der Teil des
Wertminderungsverlusts, der bonitätsinduziert ist, in der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen. Der Restbetrag
des Wertminderungsverlusts würde dem sonstigen vollständigen Einkommen zugewiesen. Für die meisten Schuldinstrumente
würde das Unternehmen den Teil des Wertminderungsverlusts, der den Kreditverlust darstellt, unter Verwendung seiner
besten Schätzung des Wertminderungsbetrags bestimmen, der aus der Erhöhung des Kreditrisikos, das mit dem entsprechenden
Instrument verbunden ist, entsteht. Die Wertminderung, die im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst wird, würde
prospektiv über die verbleibende Laufzeit des Schuldinstruments aufgelöst. Diese Auflösung würde im sonstigen
vollständigen Einkommen mit einer Aufrechnung gegen den Vermögenswert erfasst und keine Auswirkungen auf die Gewinn-
und Verlustrechnung haben. |
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Die Änderungen werden bei beiden Sachverhalten als vorgeschlagene FSP zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist
endet am 1. April 2009, und die Änderungen würden für Zwischenberichtsperioden und Jahresberichtsperioden in Kraft treten,
die nach dem 15 März 2009 enden. Die vorgeschlagenen FSP wären rückwirkend anzuwenden. Der Board beabsichtigt, die
eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 2. April 2009 zu erörtern.
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17. März 2009: 130. DSR-Sitzung
 |
Die Agenda für die 130. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 2. und 3. April 2009 ist bekannt gegeben worden.
Seit Januar 2009 tagt der DSR öffentlich. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern,
persönlich an den Sitzungen des DSR teilzunehmen, und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung
zu verfolgen. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie
hier. |
17. März 2009: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
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Morgen, am 18. März 2009 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.
Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details dazu sowie die Tagesordnung finden Sie auf der
Internetseite
von EFRAG. |
17. März 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im März
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Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London ab.
Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung
angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer
separaten Seite zur Verfügung. Unter anderem wurden am ersten Sitzungstag folgende
Entscheidungen getroffen:
 |
Änderung von IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate, um Verträge mit eingebetteten Derivaten auszuschließen,
die im Rahmen eines Zusammenschlusses von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle oder bei Gründung eines
Joint Ventures erworben wurden. |
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Änderung von IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, um Unternehmen zu gestatten,
bei Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb ein Instrument als Sicherungsinstrument zu designieren,
das von dem ausländischen Geschäftsbetrieb gehalten wird, der abgesichert wird. |
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17. März 2009: Webcast des FASB zu den Vorschlägen zur Erlöserfassung
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Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) bietet einen englischsprachigen Webcast an, bei dem on-line
das von FASB und IASB gemeinsam herausgegebene Diskussionspapier Vorläufige Sichtweisen zur Erlöserfassung in Verträgen mit Kunden erörtert
werden soll. Das Diskussionspapier war im Dezember 2008 veröffentlicht worden; die Kommentierungsfrist endet am 19. Juni 2009. Im Rahmen
des Webcasts wird ein Überblick über die vorläufigen Sichtweisen von IASB und FASB aus verschiedenen Blickrichtungen geboten. Der Webcast ist
kostenfrei, und die Zuschauer können während der Veranstaltung Fragen per E-mail an die Diskussionsteilnehmer senden. Ein Mitschnitt der Sendung
wird für die Öffentlichkeit auf der Internetseite des FASB archiviert. Details zur Sendung:
 |
Titel des Webcasts: Ein vorgeschlagener Ansatz zur Erlöserfassung |
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Zeitpunkt der Sendung: 27. März 2009, 13:00h bis 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT) |
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Diskussionsteilnehmer: Kenny Bement, FASB-Projektmanager; Mark LaMonte, Senior Vice President, Moody's Investors Service;
Kevin McBride, Accounting Policy Controller, Intel Corporation; und Jeff Slate, Partner, Ernst & Young, LLP. Moderation durch FASB-Mitglied
Leslie Seidman. |
 |
Registrierung für den Webcast oder die archivierte Aufzeichnung: Klicken Sie
hier |
 |
Informationen zum Diskussionspapier zur Erlöserfassung: IAS PLUS-Projektseite zur Erlöserfassung
|
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17. März 2009: Mitschnitt der 129. DSR-Sitzung
 |
Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 129. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats
(DSR) vom 9. und 10. März 2009 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC
abgerufen werden. |
16. März 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRIC 17
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um
Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer für die Anwendung in Europa
gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der
EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Einführung der
Interpretation in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt,
die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
16. März 2009: Zwölf Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
|
EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
16. März 2009 herunter (in englischer Sprache, 131 KB). Derzeit wurden die folgenden
zwölf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen: |
Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren |
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IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
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IFRIC 9 und IAS 39 Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
16. März 2009: Neue Seite zum Überwachungsgremium der IASCF
Wir haben eine neues Seite für Sie eingerichtet, auf der wir
Hintergrundinformationen zum neu eingerichteten
Überwachungsgremium der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB,
zusammengestellt haben. Die Einrichtung des Überwachungsgremiums erfolgte als Ergebnis des ersten Teils der
Überarbeitung der Satzung,
die zu Änderungen an der Satzung führten, die am
1. Februar 2009 in Kraft getreten sind. Eine dauerhafte
Verknüpfung auf die neue Seite finden Sie in der rechten Spalte
unserer Startseite. Folgende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
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Ziel der Einrichtung eines Überwachungsgremiums |
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Verantwortlichkeiten |
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Anfängliche Zusammensetzung |
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Nominierung und Ernennung der IASCF-Treuhänder |
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Überwachung der IASCF und des IASB |
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Andere Verantwortlichkeiten |
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Arbeitsabkommen |
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Aktuelle Nachrichten |
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16. März 2009: Ertragsvereinnahmung nach SWISS GAAP FER
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Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) wird ein Artikel zur Verfügung gestellt,
der in der Ausgabe 3/2009 des Schweizer Treuhänders erschienen ist. Der Artikel mit dem Titel "Langfristiger Aufträge nach SWISS GAAP FER", der von Prof. Dr. Conrad Meyer, dem Präsidenten der FER,
mit verfasst wurde, behandelt die Frage, ob und auf welche Art ein zwischenzeitlicher Projekterfolg gemäß Swiss GAAP FER 22 auszuweisen ist.
Erlöserfassung ist auch Gegenstand eines Projekts des IASB, zu dem
im Dezember 2008 ein Diskussionspapier des IASB erschien, dessen
Kommentierungsfrist am 19. Juni 2009 endet.
|
16. März 2009: Treuhänder der IASCF tagen am 1. und 2. April in London
 |
Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB tätig ist, werden am Mittwoch und Donnerstag, den 1. und 2. April 2009, im Crowne Plaza London
- The City, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB tagen. Der Teil der Sitzung, der Beobachtern offensteht, beginnt am 1. April um 10:45 Uhr, läuft über
den Rest des Tages und wird am Morgen des 2. April fortgesetzt. Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung sieht wie folgt aus:
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14. März 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
14. März 2009: FAF und FASB raten SEC, mit Einführung der IFRS in den USA zu warten
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Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), unter der der amerikanische
Standardsetzer FASB arbeitet, und der FASB selbst haben bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange
Commission, SEC) eine Stellungnahme zu deren Fahrplan zur möglichen Verwendung von nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
erstellten Abschlüssen durch US-Emittenten eingereicht. In ihrem
Fahrplan nennt die SEC mehrere
Meilensteine, die bei Erreichen zu einer verpflichtenden Anwendung
der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen ab 2014 (für manche
große Unternehmen mit Möglichkeit einer Anwendung bereits ab 2010)
führen könnten. Der Tenor der Stellungnahme der FAF zum
vorgeschlagenen Fahrplan der SEC für eine Einführung der IFRS in den
Vereinigten Staaten ist im Wesentlichen: Vielleicht in der Zukunft
aber jetzt noch nicht – weitere Untersuchungen sind notwendig. Sogar
die mögliche Anwendung der IFRS durch große börsennotierte solle
nicht gestattet werden. Die FAF und der FASB stellen in Frage, dass
zum gegenwärtigen Zeitpunkt die IFRS 'hochwertig, genügend umfassend und für das amerikanische Umfeld einsetzbar sind'.
Hier ist die Übersetzung eines Ausschnitts:
| Zusammengefasst lautet unsere Meinung also auch wenn FAF und FASB weiterhin das ultimative Ziel eines
einzelnen Satzes hochwertiger und weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards als Teil eines globalen Finanzberichterstattungssystems
stark unterstützen , dass weitere Untersuchungen notwendig sind, um die Stärken, Schwächen, Kosten und Nutzen möglicher
Ansätze besser zu identifizieren, zu verstehen und einzuordnen, die die Vereinigten Staaten auf dem Weg hin zu diesem Ziel wählen sollten.
Darum wiederholen wir den Hinweis auf unsere Unterstützung für eine Studie, in deren Mittelpunkt eine gründliche Analyse
der Sachverhalte steht, die die SEC in ihrem Fahrplan identifiziert hat, sowie der Sachverhalte, die wir in diesem Schreiben benennen.
Idealerweise würden in der Studie Kriterien herausgearbeitet, die für die Beurteilung alternativer Wege zum gewünschten Ziel verwendet werden können
und die im Einklang mit dem Rahmenkonzept stehen, das in dem jüngsten GAO-Bericht zur Finanzaufsicht dargestellt ist.
Wir weisen darauf hin, dass vor dem Hintergrund der Komplexität und der Größe der betreffenden Sachverhalte die Studie möglicherweise
keine klaren Antworten liefern wird und dass jede Entscheidung über das weitere Vorgehen Kompromisse fordern wird.
Der Sinn der Studie wird jedoch darin liegen, Unsicherheiten zu reduzieren, so dass die endgültige Entscheidung zu einem effizienten weiteren
Vorgehen auf dem Weg zum Erreichen von hochwertigen, international vergleichbaren Finanzinformationen, die Kapitalgeber
für die Entscheidungsfindung in den globalen Kapitalmärkten nützlich finden werden,
führen wird.
Schließlich werden alle Anleger in dieser zunehmend vernetzten Finanzwelt unabhängig von
ihrem Herkunftsland
von hochwertigen Finanzinformationen profitieren. Deshalb werden wir weiterhin, während die SEC die Sachverhalte, die im Fahrplan genannt werden und die
in der öffentlichen Diskussion während des Konsultationsprozesses erörtert wurden, sorgfältig erwägt, eng mit dem IASB zusammenarbeiten, um sowohl die
US-GAAP als auch die IFRS zu verbessern und Unterschiede zwischen ihnen zu beseitigen. Wir sind der Meinung, dass diese gemeinsamen
Bemühungen die Qualität der der Standards verbessern und die Vergleichbarkeit
von Finanzinformationen weltweit erhöhen sowie die Bemühungen um
einen einzigen Satz hochwertiger weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards fördern werden.
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14. März 2009: IAS Plus-Newsletter zu neuesten Änderungen an den IFRS
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat zwei IAS Plus Update-Newsletter zu jüngesten Änderungen an den IFRS
veröffentlicht:
Frühere Ausgaben unserer IAS Plus-Newsletters finden sie hier.
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14. März 2009: Aussage des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der SEC
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Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission, SEC) James L. Kroeker
sagte am 12. März 2009 vor dem Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des
US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen
zur Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente aus.
Kroeker sprach ausführlich über die Studie zur Marktwertbilanzierung der SEC. Seine vollständige Aussage in
englischer Sprache finden Sie
hier. Nachfolgend übersetzen wir
Auszüge für Sie.
| Wie vorher erwähnt hat die SEC die Studie ihres Stabs zur Marktwertbilanzierung am 30. Dezember 2008 dem
Kongress übergeben. In dieser umfassenden Studie, die in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Zentralbank durchgeführt
wurde, empfahl der Stab, die Standards zur Marktwertbilanzierung nicht außer Kraft zu setzen. Vielmehr empfahlen wir
die Verbesserung der bestehenden Standards zur Marktwertbilanzierung und der damit in Zusammenhang stehenden
Leitlinien.
In unserem Bericht sind acht Empfehlungen enthalten, bei deren Befolgung wir der Meinung sind, dass der bereits erstklassige Ruf
unseres Finanzberichterstattungssystems noch verbessert werden kann. Ich werde die einzelnen Empfehlungen gleich vorstellen,
aber es ist es wert, dass ich zuvor ihren gemeinsamen Tenor hervorhebe: Marktwertbilanzierung führt zu transparenten
Finanzinformationen für Anleger, und es sollten und können bessere Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, die denjenigen
helfen, die verantwortlich für das Erarbeiten von Marktwerten sind.[...].
Unter anderem fanden wir in der Studie heraus, dass die Anleger generell der Meinung sind, dass Marktwertbilanzierung die Transparenz
der Finanzberichterstattung erhöht und bessere Anlageentscheidungen ermöglicht. Darüber hinaus zeigte sich nach sorgfältiger
Prüfung der Faktoren, die zu den Bankenpleiten 2008 führten, dass die Marktwertbilanzierung offensichtlich keine bedeutsame
Rolle dabei spielte. Die Pleiten scheinen nach unseren Ergebnissen eher das Ergebnis wachsender Kreditverluste, Bedenken
hinsichtlich der Qualität von Vermögenswerten und (in bestimmten Fällen) schwindenden Anlegervertrauens gewesen zu sein.
[...].
Aufgrund dieser Ergebnisse sprachen wir die folgenden acht Empfehlungen aus:
- FAS 157 sollte verbessert aber nicht ausgesetzt werden;
- bestehende Anforderungen zur Zeit- und Marktwertbilanzierung sollten nicht außer Kraft gesetzt werden;
- weitere Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Anwendung und das praxisübliche Verhalten in Bezug auf bestehende
Vorschriften zur Zeitwertbilanzierung zu verbessern;
- die Bilanzierung von Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten sollte noch einmal adressiert werden;
- weitere Leitlinien zur Förderung gesunder Ermessenentscheidungen sollten eingeführt werden;
- Rechnungslegungsstandards sollten weiterhin vor dem Hintergrund der Bedürfnisse der Anleger entwickelt werden;
- weitere formelle Maßnahmen, die sich der Anwendung bestehender Rechnungslegungsstandards in der Praxis widmen, sollten
ergriffen werden; und
- die Bilanzierung von Anlagen in finanzielle Vermögenswerte sollte vereinfacht werden.
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13. März 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im März geändert
13. März 2009: IFRS e-Learning demnächst auch in spanischer Sprache
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Wir freuen uns, ankündigen zu können, dass Deloitte innerhalb der nächsten paar Monate eine spanische Version des E-Learning-Programms
im Internet zur Verfügung stellen wird. Die Seite wird anfangs rund 20 der bestehenden E-Learning-Module
umfassen; die verbleibenden Module
werden dann im Lauf der Fertigstellung der Übersetzungen hinzugefügt. Alle
Module werden im Interesse der Öffentlichkeit kostenfrei über IAS PLUS
zugänglich sein.
Unsere internationalen Kollegen haben bereits eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache
eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.
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Es un placer anunciar anticipadamente que dentro de unos meses Deloitte lanzará la versión en
español de la plataforma de formación IFRS e-Learning. La plataforma incluirá inicialmente
las versiones en español de aproximadamente 20 de los módulos de IFRS e-Learning, siendo los
restantes módulos añadidos cuando la traducción esté finalizada. Todo el material
estará disponible y será de acceso gratuito, al ser de interés público, accesible
a través de lAS Plus. Se dispone ya de una página con exhaustivo
Material en Español.
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13. März 2009: ACCA drängt die G-20, endlich die IFRS zu übernehmen
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Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of
Chartered Certified Accountants, ACCA) hat ein Diskussionspapier
veröffentlicht, in dem die Mitglieder des kommenden G-20-Gipfels,
der am 2. April 2009 in London stattfindet, aufgefordert werden,
eine neue Architektur der globalen Finanz- und
Wirtschaftsbeziehungen einzurichten, weil Schritte unternommen
werden müssten, die Transparenz und die Stabilität der Finanzmärkte
zu verbessern. Richard Aitken-Davies, Präsident der ACCA, äußerte sich aus Anlass
der Veröffentlichung des Diskussionspapiers wie folgt:
| Die G-20 haben viele Probleme zu lösen wie mit der zunehmenden Komplexität der
Finanzmärkte umzugehen ist, wie eine Balance zwischen Finanzinnovationen und dem Management von systematischen
Risiken gefunden werden kann und was die Rolle globaler Koordination von Finanzaufsicht sein soll.
Insbesondere gilt, dass die G-20 den Nutzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) anerkennen und diese
übernehmen sollten, denn sie bringen Transparenz, Vergleichbarkeit und Klarheit in die Berichterstattung. Dies dient den Anlegern,
den Unternehmen und der Öffentlichkeit im weiteren Sinne. Es ist ein schwerer Fehler, dass die IFRS nicht schon jetzt die weltweit gültige
Sprache der Berichterstattung im Finanzsektor sind.
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Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
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13. März 2009: Vertreter von IASB und ASBJ tagten
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Vertreter des Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des International Accounting Standards Board (IASB) kamen am 11. und 12. März 2009
in Tokio zu einer Sitzung zusammen, um den Stand der Konvergenz zwischen japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen und IFRS zu erörtern.
Die Diskussion erstreckte sich u.a. auf den Entwurf des Zwischenberichts Anwendung der International Financial Reporting Standards in
Japan, der im Februar 2009 durch den Planungs- und Koordinierungsausschuss des Business Accounting Council hinsichtlich der möglichen Anwendung
der IFRS durch börsennotierte Unternehmen in Japan veröffentlicht worden war. In dem Entwurf des Zwischenberichts wird vorgeschlagen, dass einigen
börsennotierten Unternehmen gestattet werden könnte, die IFRS freiwillig ab dem Geschäftsjahr, das am 31. März 2010 endet, anzuwenden und einen
Beschluss über eine weitreichendere, verpflichtende Anwendung 2012 zu fällen. Weiterführende Informationen:
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13. März 2009: Aussage des FASB-Vorsitzenden zur Marktbewertung
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Der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz sagte am 12. März 2009 vor dem Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des
US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen zur Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente aus.
Herz betonte die Bedeutung unverzerrter Bilanzierungsstandards für die Kapitalmarktanleger. Weitergehende Informationen in englischer Sprache:
Hier ist ein Ausschnitt aus der Aussage von Herz:
| Auch wenn eine einwandfreie und transparente Rechnungslegung wirtschaftliche Folgen haben kann, einschließlich der Möglichkeit,
zu prozyklischem Verhalten führen zu können, ist es nicht die Aufgabe von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung oder der externen
Rechnungslegung, zu versuchen, solche Effekte abzumildern oder ihnen entgegenzutreten. Das Hervorheben und die Darstellung der sich
verschlechternden finanziellen Lage eines Finanzinstituts kann dazu führen, dass sich Anleger entscheiden, ihre Anteile an dem Unternehmen
zu verkaufen, Kapitalgeber sich weigern, ihm Kapital zur Verfügung zu stellen, das Unternehmen versucht, problembehaftete Vermögenswerte
loszuwerden und Aufsichtsbehörden und die Kapitalmärkte feststellen, dass das Institut Gefahr läuft, unterzugehen und weiteres Kapital benötigt [...].
Die Tatsache, dass Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert für einige illiquide Instrumente schwer festzustellen waren, ist nicht Ursache
der gegenwärtigen Probleme, sondern vielmehr ein Symptom der vielen Probleme, die zur der weltweiten Krise beigetragen haben; dazu gehören lockere
und betrügerische Kapitalgewährungen, ausufernde Hebelungen, die Schaffung komplexer und risikoreicher Anlagen durch Verbriefungen und Derivate,
die weltweite Verbreitung solcher Anlagen über schnell wachsende, nicht regulierte und undurchsichtige Märkte, die nicht über die notwendige
Infrastruktur für Clearingmechanismen und Preisfeststellungen verfügen, falsche Ratings sowie das Fehlen eines angemessenen Risikomanagements und
von Bewertungsprozessen in vielen Finanzinstituten. Viele der Klagen über den beizulegenden Zeitwert scheinen auch im Zusammenhang mit dessen
Auswirkung auf die angemessene Kapitalausstattung hochzukommen. Wie bereits gesagt: Auch wenn die Erwägung der Auswirkung der Bilanzierung zum
beizulegenden Zeitwert auf das aufsichtsrechtliche Kapital einer Bank ein sehr wichtiges Thema ist, geht es über den Aufgabenbereich des FASB hinaus.
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12. März 2009: Drei IFRS-Newsletter von Deloitte in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen dreier Newsletter angefertigt (die englischen Originale finden Sie jeweils darunter):
Newsletter zum Diskussionspapier zur Erlöserfassung
Newsletter zu IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden
Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletter
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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12. März 2009: IASB stellt Bilanzierung von eingebetteten Derivaten bei Umklassifizierung klar
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Der IASB hat heute die bilanzielle Behandlung von eingebetteten Derivaten für Unternehmen klargestellt,
die von der Umklassifizierungsänderung Gebrauch machen, die der IASB im Oktober 2008 veröffentlicht hatte.
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Nach der Umklassifizierungsänderung ist es Unternehmen gestattet, bestimmte Finanzinstrumente unter bestimmten Umständen aus der Kategorie der
erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert umzuklassifizieren. Mit den heute veröffentlichten Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39
wird klargestellt, dass bei Umklassifizierung aus der Kategorie der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert alle eingebetteten Derivate
neu beurteilt werden und wenn notwendig separat im Abschluss erfasst werden müssen. |
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Die Änderungen sind Teil der Reaktionen des IASB auf Ansichten, die bei den Gesprächen am Runden Tisch geäußert wurden, die gemeinsam mit dem FASB
im November und Dezember 2008 organisiert worden waren. Teilnehmer hatten den IASB gebeten, die bilanzielle Behandlung von eingebetteten Derivaten
bei Umklassifizierung klarzustellen, um abweichende Handhabungen in der Praxis zu vermeiden. |
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Die dargestellten Änderungen sind rückwirkend auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 30. Juni 2009 enden. |
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Presseerklärung des
IASB (in englischer Sprache, 22 KB). |
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12. März 2009: Wir haben Bedenken bei den Vorschlägen zu nahe stehenden Parteien
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Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 186 KB) zum IASB-Entwurf zu
Beziehungen mit einem Staat (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 24) beim IASB eingereicht. In dem Entwurf wird
vorgeschlagen, die Angabeerfordernisse, die nach dem bestehenden IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen für
staatlich kontrollierte Unternehmen gelten, zu vereinfachen. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus unserer Stellungnahme:
| Wir gestehen ein, dass staatlich kontrollierte Unternehmen Schwierigkeiten haben mögen, alle Unternehmen zu identifizieren, die vom
selben Staat kontrolliert, gemeinschaftlich beherrscht oder bedeutend beeinflusst werden. Trotzdem haben wir Bedenken, dass die vorgeschlagenen Ausnahme
wie im Entwurf von 2008 dargestellt zu weit gefasst ist. Darüber hinaus haben wir eine Reihe von Bedenken in Bezug auf die überarbeitete Definition eines
nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person. |
Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.
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11. März 2009: Zeugen bei der morgigen Anhörung zur Marktwertbilanzierung im US-Kongress
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In unserer Nachricht vom 8. März 2009 hatten wir berichtet, dass der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des
US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen am 12. März 2009 eine
Anhörung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten wird. Der Unterausschuss hat nun eine Liste der geladenen
Zeugen veröffentlicht, zu denen auch der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz gehören wird:
Befragungsrunde 1
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James Kroeker, Leiter Rechnungslegung, U.S. Securities and Exchange Commission |
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Robert Herz, Vorsitzender, Financial Accounting Standards Board |
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Kevin Bailey, Stellvertretender Prüfer für Aufsichtspolitik, Office of the Comptroller of the Currency |
Befragungsrunde 2
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Jeff Mahoney, Leiter der Rechtsabteilung, Council of Institutional Investors |
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Cindy Fornelli, Geschäftsführende Direktorin, Center for Audit Quality |
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Thomas Bailey, Vorsitzender, Pennsylvania Association of Community Bankers, und Präsident und Vorstandsvorsitzender, Brentwood Bank |
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Lee Cotton, Ehemaliger Präsident, Commercial Mortgage Securitization Association |
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Tanya Beder, Vorsitzende, SBCC Group |
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Robert D. McTeer, Führendes Mitglied, National Center for Policy Analysis |
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William Isaac, Vorsitzender, The Secura Group of LECG (ehemaliger Vorsitzender der Federal Deposit Insurance Corp) |
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11. März 2009: Kommentierungsfrist zum Entwurf zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
11. März 2009: CEBS bittet um Stellungnahmen zur Finanzberichterstattung
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Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of
European Banking Supervisors,
CEBS) hat zur Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an
den Leitlinien für die Finanzberichterstattung (Guidelines on Financial Reporting, FINREP) eingeladen. Die
Kommentierungsfrist endet am 10 Juni 2009. CEBS wird am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung in seinen Büroräumen in London
abhalten. Die ursprünglichen FINREP waren im Dezember 2005
herausgegeben worden und hatten das Ziel, die Vergleichbarkeit der
Finanzinformationen zu erhöhen, die den verschiedenen
Aufsichtsbehörden in der EU eingereicht werden, die Kosteneffizienz
der Aufsicht in der EU zu verbessern, die Last der Berichterstattung
für Finanzinstitute zu verringern, die grenzübergreifend tätig sind,
und ein mögliches Hindernis für die Finanzmarktintegration zu
beseitigen. CEBS schlägt vor, FINREP zu ändern, "um die
Finanzberichterstattung glatter zu gestalten und einen größeren Grad
von Harmonisierung zu erreichen". Die englischsprachige
Presseerklärung von CEBS
finden Sie hier. Ältere Informationen
zu FINREP finden Sie hier. |
11. März 2009: Gesetze zur Rechnungslegung im Kongress vorgelegt
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Eine Gesetzesvorlage mit der Bezeichnung Federal Accounting Oversight Board Act 2009 mit der Nummer HR 1349 ist dem US-amerikanischen
Abgeordnetenhaus vorgelegt worden. Mit dem Gesetz würde eine Bundesaufsichtsbehörde für Rechnungslegung (Federal Accounting Oversight
Board, FAOB) eingerichtet, die Rechnungslegungsprinzipien genehmigen und überwachen würde sowie Standards zum Zweck der
Finanzberichterstattungsüberwachung durch staatliche Finanzaufsichtsbehörden. Die Gesetzesvorlage wurde dem Ausschuss für
Finanzdienstleistungen übergeben, der entscheiden muss, ob die Vorlage den Abgeordneten zur allgemeinen Erörterung vorgelegt werden soll. Der
Ausschuss könnte die Vorlage vorher ändern. Nach dem Vorschlag würde die FAOB aus fünf Mitgliedern bestehen:
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dem Vorsitzenden des Aufsichtsrat des Notenbanksystems (gleichzeitig Vorsitzender der FAOB), |
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dem Finanzminister, |
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dem Vorsitzenden der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), |
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dem Vorsitzenden des Einlagensicherungsfonds (Federal Deposit Insurance Corporation, FDIC) und |
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dem Vorsitzenden der Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB). |
Die Gesetzesvorlage können Sie hier herunterladen:
HR 1349 (in englischer Sprache,
174 KB). Die Regierung hat eine Seite zum jeweilig aktuellen Stand der
Erörterung der Gesetzesvorlage eingerichtet. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie.
Bei der Verabschiedung und Überwachung solcher Rechnungslegungsprinzipien und Standards hat die FAOB folgendes zu bedenken
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(A) das Ausmaß, in dem Rechnungslegungsprinzipien und Standards systematische Risiken erzeugen für
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(i) die Öffentlichkeit der Vereinigten Staaten; |
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(ii) die Finanzmärkte der Vereinigten Staaten; und
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(iii) die internationalen Finanzmärkte;
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(B) das Ausmaß, in dem verschiedene Rechnungslegungsprinzipien und Standards Fragen in Bezug auf liquide und illiquide Instrumente
beantworten; |
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(C) ob bestimmte Rechnungslegungsprinzipien und Standards in Märkten unter Druck anders angewendet werden sollten als in gut
funktionierenden Märkten; |
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(D) die Balance zwischen dem Bedürfnis der Anleger, zu wissen, was die Bilanz eines Unternehmens oder eines Finanzinstituts zu einem beliebigen Zeitpunkt wert ist,
und der Verantwortlichkeit der Finanzaufsichten, das Kapital eines Unternehmens oder eines Finanzinstituts und dessen Wert sowohl bei Liquidierung als
auch bei Unternehmensfortführung zu prüfen; |
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(E) die Genauigkeit und dieTransparenz von Abschlüssen;
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(F) die Möglichkeiten für Anleger und Aufsichten, die gegenwärtige und langfristige Finanzlage von Unternehmen und Finanzinstituten aus ihren
Abschlüssen korrekt zu beurteilen; |
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(G) den Bedarf, dass Rechnungslegungsprinzipien und Standards den Bedarf von Finanzinstituten berücksichtigen, angemessene Rücklagen zur Deckung erwarteter
Verluste aus von diesen Instituten gehalten Vermögenswerten zu erhalten; |
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(H) das Ausmaß, in dem Rechnungslegungsprinzipien und Standards die Nützlichkeit der Finanzberichterstattung dadurch verbessern können,
dass sie sich auf die Merkmale Relevanz und Verlässlichkeit und auf Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit stützt; |
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(I) das Ausmaß, in dem solche Rechnungslegungsprinzipien und Standards aktuell gehalten werden können und Änderungen in der
Wirtschaftspraxis und im wirtschaftlichen Umfeld widerspiegeln; und |
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(J) jegliche anderen Faktoren, die die FAOB für angemessen hält. |
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11. März 2009: Elf Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
6. März 2009 herunter (in englischer Sprache, 129 KB). Derzeit wurden die folgenden
elf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen: |
Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren |
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IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
11. März 2009: Neuer IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
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Unsere britischen Kollegen haben einen neuen monatlich erscheinenden
Newsletter ins Leben gerufen, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB
und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen
Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Das Projekt des IASB
war von seinem Vorgänger, dem IASC, aufgenommen worden und wird vom IASB
fortgeführt. Das erste Ergebnis des IASB war
IFRS 4 Versicherungsverträge
ein Zwischenstandard, der 2004 herausgegeben wurde und im Wesentlichen darauf abzielte,
erstmaligen Anwendern der IFRS Leitlinien zur Verfügung zu stellen, wie bestehende IFRS auf Versicherungsverträge anzuwenden sein sollen.
Seit dem arbeitet der IFRS an einem neuen, umfassenden Standard; ein Diskussionspapier wurde im Mai 2007 veröffentlicht.
Im Oktober 2008 entschied der amerikanische Standardsetzer FASB, dem IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen beizutreten.
Ziel ist ein einziger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge. Ein Entwurf soll in der zweiten Jahreshälfte 2009
herausgegeben werden und ein endgültiger Standard 2011. Der neue Newsletter von Deloitte wird monatlich über die Fortschritte
berichten, die vom IASB und vom FASB bei ihrem gemeinsamen Projekt erzielt werden,
berichten. Die erste Ausgabe des englischsprachigen Newsletters
können Sie hier herunterladen:
Issue #1 of the Insurance Accounting Newsletter (244 KB).
Wir werden Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer
Seite zum Versicherungsprojekt des IASB aufnehmen.
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11. März 2009: Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von IASB und FASB im März
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Der International Accounting Standards Board und der amerikanische Standardsetzer FASB kommen am Montag, den 23. März und Dienstag, den 24. März 2009 zu einer gemeinsamen Sitzung im
Crowne Plaza Hotel, Bridewell Suite, 19 New Bridge Street, London zusammen. Die Sitzung ist öffentlich. Nachfolgend geben wir die vorläufige
Tagesordnung für die Sitzung wieder. |
Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von IASB
und FASB 23.-24. März 2009, London |
Montag, 23. März 2009 (nur nachmittags)
Dienstag, 24. März 2009
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11. März 2009: FCAG bitte um Meinungen der Anwender zur Finanzmarktkrise
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Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB
bittet die Anwender um schriftliche Eingabe von Meinungen zu Fragen der Finanzmarktkrise. Die Meinungen sollen
als Antworten auf die folgenden Fragen eingereicht werden, die der FCAG dabei helfen sollen, Bilanzierungs- und Berichterstattungsfragen
in Bezug auf die Finanzmarktkrise zu erörtern und auf dieser Grundlage Empfehlungen gegenüber dem IASB und dem FASB
auszusprechen.
- Wo hat die Mehrzweckberichterstattung dabei geholfen, Probleme während der Finanzmarktkrise zu identifizieren?
Wo hat sie nicht geholfen oder möglicherweise sogar unnötig Probleme bereitet?
- Wenn die Aufsichten eine "dynamische Vorsorge" vorschreiben würden, die von den derzeitigen IFRS- oder
US-GAAP-Vorschriften abweichen würden, wie sollte dies in den Mehrzweckabschlüssen widergespiegelt werden:
(1) Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung; (2) Ansatz im anderen vollständigen Einkommen;
(3) Zuweisung von Eigenkapital außerhalb des vollständigen Einkommens; (4) Angabe in einer Fußnote;
(5) auf irgendeine andere Art und Weise; oder (6) gar nicht?
- Einige Mitglieder der FCAG sind der Meinung, dass Fragen der Bilanzierung von außerbilanziellen Positionen
wie Verbriefungen mehr zu Finanzmarktkrise beigetragen haben als Fragen der Zeitwertbewertung. Stimmen Sie dem zu?
Wie können die IFRS und US-GAAP in diesem Bereich am besten verbessert werden?
- Die meisten Anwender sind der Meinung, dass das gegenwärtige gemischte Modell für die Bilanzierung von und die Berichterstattung über
Finanzinstrumente zu komplex und auch in anderer Hinsicht suboptimal ist. Einige Anwender schlagen eine Zeitwertbewertung
aller Finanzinstrumente vor, manche wollen das gemischte Modell verfeinern. Welchem Ansatz stimmen Sie zu und warum?
- Welche Kriterien sollten Standardsetzer in Erwägung ziehen, wenn sie die verschiedenen Ansprüche in der zeitnahen Lösung eines
akuten Problems ausbalancieren und gleichzeitig die Anwender durch den Konsultationsprozess einbeziehen wollen, um hochwertige und weltweit anerkannte
Standards zu gewährleisten?
- Gibt es Fragen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise, bei denen IASB oder FASB signalisiert haben, dass sie sich ihrer
annehmen wollen, bei denen es Ihrer Meinung nach besser wäre, wenn sie in Zusammenarbeit mit oder sogar allein von anderen
Organisationen gelöst würden? Wenn ja: Welche Fragen und welche Organisationen?
- Gibt es andere Anmerkungen, die Sie der FCAG gerne übermitteln würden?
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Um Einreichungen wird bis zum 2. April 2009 gebeten, damit
die Fragen bei der nächsten Sitzung der FCAG am 20. April 2009
erörtert werden können. Details zur Einreichung und die
englische Formulierung der Fragen finden Sie in der
Presseerklärung des IASB. |
11. März 2009: EU-Kommission leitet Konsultation zur Finanzmarktaufsicht ein
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Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Konsultation im Hinblick darauf einzuleiten, wie die
Beaufsichtigung des Finanzdienstleistungssektors verbessert werden kann.
Im Anschluss an den am 25. Februar 2009 veröffentlichten Bericht der hochrangigen Gruppe
„Finanzaufsicht in der EU“ unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière will die Kommission bis Ende
Mai 2009 eine Mitteilung mit Vorschlägen zur künftigen Aufsichtsarchitektur in der EU vorlegen,
der im Herbst 2009 konkrete Legislativmaßnahmen folgen sollen. Zuvor soll allerdings den Standpunkten
aller interessierten Kreise Rechnung getragen werden (Kontaktinformationen für die Einreichung von Beiträgen).
| In ihrer für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates erstellten Mitteilung „Impulse für den
Aufschwung in Europa“ vom 4. März 2009 unterstützt die Kommission die von der de Larosière-Gruppe skizzierten
Grundsätze und ersucht die Staats- und Regierungschefs der EU, diese zu billigen. In ihrer Mitteilung plädiert sie für ein
Aufsichtssystem, bei dem die Kontrolle auf EU-Ebene verstärkt würde, die nationalen Aufsichtsbehörden aber ihre Schlüsselrolle
behielten. Auch befürwortet sie den Vorschlag der Gruppe, unter Federführung der EZB eine Frühwarnstelle einzurichten,
die Systemrisiken aufdecken und ausschalten soll. |
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10. März 2009: IDW zum IASB-Entwurf: Beziehungen zu einem Staat
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In dem Entwurf des IASB werden Änderungen an IAS 24 vorgeschlagen:
"Beziehungen zu einem Staat - Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 24". Es geht dabei um die Ausnahmevorschriften,
die im Vergleich zum Entwurf ED 24 (2007) überarbeitet wurden. Nach Ansicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)
geht der neugefasste Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift zu weit. Näheres im
Schreiben des IDW an den IASB
vom 6. März 2009 (in englischer Sprache, 77 KB).
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10. März 2009: Gesamtausgabe der IFRS 2009 veröffentlicht
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Der IASB hat die Gesamtausgabe der International Financial Reporting Standards 2009 sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form
veröffentlicht. Die Gesamtausgabe 2009 bietet in einem einzigen Band die neueste verbindliche Version der IFRS einschließlich
Interpretationen und unterstützender Dokumente – erläuternder Beispiele, Umsetzungsleitlinien, Grundlagen für Schlussfolgerungen
und abweichender Meinungen – wie vom IASB bis einschließlich 1. Januar 2009 herausgegeben. Sie enthält außerdem die Satzung der
IASC-Stiftung, das IASB-Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen, das Vorwort zu den IFRS, das Handbuch
zum Konsultationsprozess von IASB und IFRIC, ein aktualisiertes Glossar und einen umfassenden Index.
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Gedruckte Version. Gedruckte Fassungen der IFRS-Gesamtausgabe 2009 (ISBN 978-1-905590-90-2)
können über den Internet-Shop des IASB
für £60 zuzüglich Versandkosten käuflich erworben werden. Es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus
Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen sowie Mengenrabatt. Für Besitzer eines Abonnements aller
IASB-Veröffentlichungen wurden die
Ausgaben bereits verschickt.
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Elektronische Version. Elektronische Fassungen der IFRS-Gesamtausgabe 2009 stehen im eIFRS-Abonnentenbereich
der IASB-Internetseite für Abonnenten aller IASB-Veröffentlichungen sowie für eIFRS-Subskribenten zur Verfügung. Die Dateien liegen
im HTML- und im PDF-Format vor. |
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9. März 2009: 11. Ergänzungslieferung DRS erhältlich
9. März 2009: EFRAG-Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten bekanntgegeben
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die
Mitglieder der neuen Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten (Financial Instruments Working Group, FIWG) bekanntgegeben. Die Gruppe
setzt sich jetzt wie folgt zusammen:
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Mike Ashley (Vorsitzender und TEG-Mitglied) - KPMG
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David Bradbery - UBS |
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Pierre-Henri Damotte - Société Générale |
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Laure Guegan - EY
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Armin Hausmann - Novartis International |
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Petri Hofste - ABN Amro
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Gordon Ireland - PwC
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Dennis Jullens - UBS
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Roberto Monachino (TEG-Mitglied) - Unicredit |
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Cynthia Mustafa - Deutsche Bank |
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Nicolas Patrigot - CNCE
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Henricus Seerden - EIB
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Agnes Tardos - PwC
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Brendan van der Hoek - Lloyds TSB |
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Thierry Veyssière - BNP Paribas
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Pietro Virgili - Banca IntesaSanpaolo
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Yvonne Wiehagen-Knopke - DZ Bank |
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Europäische Kommission, CESR und CEBS als Beobachter |
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9. März 2009: 'Globales Erstellerforum' des IASB tagt am 26. März 2009
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Der IASB wird am 26. März 2009 mit Vertretern von Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, im Rahmen eines globalen Erstellerforums von
10:00h bis 16:30h Londoner Zeit in seinen Büroräumen 30 Cannon Street, London zusammenkommen. Der Zweck des globalen Erstellerforums
liegt darin, Meinungen zu Konzepten und Vorschlägen einzuholen, die der IASB derzeit entwickelt. Dazu sollen Ratschläge hinsichtlich der
praktischen Auswirkungen der beabsichtigten Vorschläge für die Ersteller von IFRS-Abschlüssen erfragt werden. Die Sitzung steht Beobachtern offen.
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Agenda für das Globale Erstellerforum, 26. März 2009 |
Vormittag (10:00h-12:30h):
Nachmittag (13:15h-16:30h):
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Arbeitsprogramm des IASB
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Reaktionen aus Stellungnahmen zu vergangen Projekten
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Rechtskreisspezifische Entwicklungen (EU/USA/Asien)
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Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die IFRS
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Erkenntnisse aus den Abschlüssen zum Jahresende 2008
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Entwicklungen bei Finanzinstrumenten im Dezember 2008
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Praktische Fragen der Wertminderung
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Dynamische Risikovorsorge
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Konsolidierte Abschlüsse (Entwurf ED10)
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Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Leasinggeschäfte
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Erlöserfassung
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9. März 2009: Kandidaten gesucht für den Aufsichtsrat von EFRAG
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Im Juli 2008 hatte die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Vorschlag
zur Stärkung von EFRAG unterbreitet. Unter anderem beinhaltete der Vorschlag eine neue Struktur von EFRAG, die das
nachfolgende Diagramm widerspiegelt:

EFRAG bittet nun um Bewerbungen für den Aufsichtsrat (17 Mitglieder), der die Verantwortung für
Aufsicht, Finanzierung und einige externe Verbindungen (einschließlich
derer zur IASCF, zur EU-Kommission und zum EU-Parlament) tragen soll. Er würde auch
die Mitglieder des Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG)
und des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource
Committee) ernennen. Bewerbungen können bis zum 20. April 2009 bei EFRAG
eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung
von EFRAG.
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9. März 2009: Financial Stability Review
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Die französische Zentralbank Banque de France ist Herausgeberin
einer englischsprachigen Zeitschrift zur Untersuchung der
Finanzstabilität. Die
Financial Stability Review
erscheint zweimal im Jahr und richtet sich im Wesentlichen an Akteure und Beobachter aus dem Finanzsektor
wie beispielsweise Entscheidungsträger, Wissenschaftler und Marktteilnehmer. Es werden Entwicklungen, die
Finanzinstitute, Märkte und ihre Infrastruktur betreffen, von einem strukturellen Standpunkt untersucht. Die einzelnen
Artikel bieten detaillierte Analysen, bei denen die Tatsache, dass auf allgemein verständliche Sprache Wert gelegt wird,
keinen Verlust an Wissenschaftlichkeit mit sich bringt. Die jüngste Ausgabe erschien im Oktober 2008 (Inhaltsverzeichnis). Besonders hinweisen
möchten wir auf einen Artikel von Plantin, Sapra und Shin zum Thema Zeitwertbilanzierung und Finanzstabilität und einen Artikel von Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des IASB.
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9. März 2009: EFRAG nimmt Stellung zur Überarbeitung der Satzung Teil II
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bei der IASC-Stiftung
ihre
Stellungnahme zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung eingereicht (in englischer Sprache, 146 KB).
Drei Punkte hebt EFRAG besonders hervor:
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Der Agendasetzungsprozess des IASB müsse geändert und stärker konsultativ angelegt werden.
Das beträfe auch Priorisierungsfragen und Projektumfangsentscheidungen. |
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Entscheidungen über eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme von Entwürfen, an denen noch bedeutende Änderungen
vorgenommen wurden, müssten im Rahmen eines definierten Prozesses getroffen und begründet werden, dessen Einhaltung von den Treuhändern
überwacht werden müsse. |
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Die Umsetzung der neuen Satzung und ihrer Prozesse müsse sorgfältig überwacht werden. |
Des Weiteren ist EFRAG der Meinung, dass die Rolle der Bilanzierung in der Entwicklung der gegenwärtigen Finanzmarktkrise untersucht werden müsse.
Insbesondere müsse vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen der Standardsetzungsprozess noch einmal genau geprüft werden. Dies hat nach Meinung von EFRAG
nicht unbedingt im Rahmender Überarbeitung der Satzung zu erfolgen, sollte aber in den nächsten Monaten
und nicht erst bei der nächsten turnusgemäßen
Überprüfung der Satzung in fünf Jahren geschehen. |
8. März 2009: US-Kongress untersucht 'Marktwertbilanzierung'
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Der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte
Unternehmen wird in der kommenden Woche eine Sitzung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten. Die Anhörung wird am 12. März 2009 in
Washington stattfinden und um 10 Uhr beginnen. Die Ankündigung der Anhörung gibt als Zweck derselben Folgendes an:
| die Marktwertbilanzierungsregeln zu untersuchen, bei denen viele die Meinung vertreten, dass sie die gegenwärtigen
Turbulenzen in der Finanzbranche und der Wirtschaft im weiteren verschärft haben. Der Standard verpflichtet Unternehmen, gehaltene Vermögenswerte
mit dem aktuellen Marktwert zu bewerten. Für Vermögenswerte, die eingefroren sind und einen verminderten aktuellen Marktwert haben, deren Wert
sich aber in der Zukunft erholen mag, hat sich der Standard als problematisch herausgestellt. Unternehmen sind dann dazu verpflichtet, Abschreibungen
auf Vermögenswerte in Milliardenhöhe vorzunehmen, die zu weiteren Abschreibungen an anderer Stelle führen können. |
Bei der Bekanntgabe der Anhörung sagte der Kongressabgeordnete Paul E. Kanjorski, der den Vorsitz in dem Unterausschuss innehat:
| Illiquide Märkte haben zu großen Schwierigkeiten bei der Bewertung von Vermögenswerten bestimmter Größe geführt. Einige
haben sich deshalb über die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beschwert und danach getrachtet, sie abzuschaffen. Während Unternehmen
stabile Verhältnisse brauchen, benötigen Anleger weiterhin verlässliche Informationen. Wir können deshalb keine Fantasiebilanzierung zulassen,
die sich die schlechten Vermögenswerte wegwünscht, in dem sie schlicht weggeschlossen werden. Dementsprechend werden wir bei dieser Anhörung
versuchen, in einen konstruktiven und bedachten Dialog mit einer großen Bandbreite an Sichtweisen einzutreten, der darauf abzielt, gewissenhafte
und machbare Lösungen dieses Problems Schritt für Schritt zu untersuchen. Kurz, ich möchte einen Weg finden innerhalb der bestehenden
unabhängigen Standardsetzerstruktur , um Anleger weiterhin mit den Informationen zu versorgen, die benötigt werden, um effiziente
Entscheidungen zu treffen, ohne Finanzinstitutionen weiter mit unverhältnismäßigen Bürden zu belegen. Jeder unserer erwarteten Zeugen wird die
Gelegenheit haben, dazu beitragen, wie wir alle nach einer Konsenslösung bei diesem dornigen und umstrittenen Sachverhalt streben. |
Die Ankündigung der Anhörung können Sie hier einsehen (in
englischer Sprache). Die Liste der Sachverständigen und der vorbereiteten Aussagen und Bezeugungen werden
hier verfügbar sein. Auf einer
Pressekonferenz (in englischer Sprache) am 5. März 2009 antwortete
der Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzdienstleistungen, Barney Frank, auf eine Frage, ob der Kongress tätig werden und die
Marktwertbilanzierung aussetzen solle, wie folgt:
| Ich denke nicht, dass es dem Kongress gut ansteht, die Bilanzierung durch Gesetze zu regeln. Wissen Sie, es gibt ein Prinzip,
wonach, wenn man glaubt, dass ein Sachverhalt zu einem gewissen Maße nicht politisch behandelt werden sollte, man nicht 535 Politiker bitten sollte,
darüber zu entscheiden. |
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8. März 2009: US-Bedenken über Risikovorsorge nach dem 'Modell der eingetretenen Verluste'
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In seinen Bemerkungen zu Wertberichtigungen auf Kredite und Prozyklizität
(in englischer Sprache, 35 KB) vor dem Institut internationaler Bankiers (Institute of International Bankers, IIB) am 2. März 2009 äußerte der
Vorsitzende des US-Rechnungshofes John C. Dugan Bedenken über Bilanzierungsstandards, die Banken dazu verpflichten, ihre Wertberichtigungen auf
Kredite auf 'eingetretene' Verluste zu begrenzen statt auf 'erwartete' Verluste abzustellen. Aus Sicht von Dugan ist die 'Bildung von Risikovorsorge
folglich entschieden prozyklisch geworden und hat die Auswirkung des Abschwungs erhöht'. Hier ist ein Ausschnitt aus seinen Bemerkungen:
Die aktuell in Kraft befindlichen Bilanzierungsstandards für die Kreditrisikovorsorge fußen sowohl hier wie im Ausland auf
einem Modell der 'eingetretenen Verluste'. Nach diesem Modell kann eine Bank Vorsorge für Kreditverluste durch eine Zuführung zu einem
Wertberichtigungskonto nur dann betreiben, wenn dieser Verlust 'eingetreten' ist, was bedeutet, dass der Verlust wahrscheinlich ist und vernünftig
abgeschätzt werden kann. Um diesen Standard zu befolgen, müssen Banken dokumentieren, warum ein Verlust wahrscheinlich und vernünftig abschätzbar
ist, und der einfachste Weg, dies zu tun, ist, sich auf die historischen Ausfallraten und die eigene vergangene Erfahrung mit Kreditausfällen bei
der in Frage stehenden Art von Vermögenswerten zu beziehen. Leider wird die Verwendung historischer Ausfallraten zur Rechtfertigung wesentlicher
Vorsorgen in einer längeren Periode vorteilhafter Wirtschaftsbedingungen schwieriger, wenn die Kreditausfallraten sinken. In der Tat wird es immer
schwieriger, eine annehmbare Dokumentation auf der Grundlage der Vergangenheit und den jüngsten Erfahrungen zur Rechtfertigung bedeutender
Vorsorge beizubringen, je länger das freundliche Umfeld andauert. Als die Bankenvertreter nicht mehr in der Lage waren, derartige annehmbare
vergangenheitsorientierte Dokumentationen anzufertigen, begannen die Prüfer, sie aufzufordern, entweder die Vorsorge zu verringern oder, in
einigen Fällen, den extremen Schritt zu gehen, die Kreditrisikovorsorge durch Freigabe so genannter 'negativer Vorsorgen', die als Ergebnis zählten,
zu verringern.
Unnötig zu erwähnen, dass Bankaufsichtsbehörden, die Risikovorsorge genauso mögen wie wir, über das Ergebnis nicht erfreut waren.
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7. März 2009: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen
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Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Februar 2009 des Global IFRS and Offerings Services
(GIOS)-Newsletters zum Herunterladen bereitgestellt (in englischer Sprache, 236 KB), in
der die aktuellen Geschehnisse bis einschließlich 15. Februar
zusammengefasst sind. Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der
Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie
hier (in englischer Sprache).
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7. März 2009: Dritte Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
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Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um
Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere
Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu
machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre dritte Sitzung am
5. März 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung
angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Seite zur
Finanzmarktkrise.
Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise 5. März 2009 |
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Der Vorsitzender der FCAG, Harvey J. Goldschmid, eröffnete die Sitzung, indem er Teilnehmer und Beobachter davon in Kenntnis setzte, dass die
FCAG um Rückmeldungen aus der Branche zu bestimmten Fragestellungen/Themen bittet, die bei der nächsten Sitzung in London, die für den 20. April 2009
angesetzt ist, diskutiert werden sollen. Die FCAG gedenkt, diese Fragestellungen/Themen auf ihrer
Internetseite am Montag einzustellen. Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Themen, einschließlich einiger Sachverhalte, die aus
Zeitgründen auf der Februarsitzung 2009 nicht diskutiert werden konnten. Nachfolgend geben wir die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.
Dynamische Risikovorsorge
Der Vorsitzende Goldschmid stellte fest, dass dies vermutlich der wichtigste Sachverhalt sei, den die Gruppe an diesem Tag erörtern werde. Die
Diskussion zu diesem Thema drehte sich um ein Diskussionspapier, das von der FCAG erstellt worden war. Höhepunkte dieses Diskussionspapiers waren den
Sitzungsunterlagen als Anhang A beigefügt und können von der Internetseite der FCAG
heruntergeladen werden.
Bestimmte Mitglieder stellten fest, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge ähnliche Merkmale aufweise wie das Modell der eingetretenen
Verluste und dass das Konzept auf tatsächlichen Verlusten fuße, die statistisch über die Zeit geschätzt würden. Des weiteren wiesen mehrere Mitglieder
darauf hin, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge eher ein aufsichtsrechtliches als ein Bilanzierungsthema darstelle und dass ein Wechsel in
der Bilanzierung zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorschriften adverse Auswirkungen haben könne, die zu einer erhöhten Zyklizität führen könnten.
Mitglieder wiesen ferner darauf hin, dass das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste fehlerhaft sei, weil Verluste nicht zum 'richtigen
Zeitpunkt' erfasst würden, und ob nicht ein neues Modell wie das Modell des Gegenwartswerts eine bessere Abbildung der wirtschaftlichen
Realität wäre.
Viele Teilnehmer stimmten dem allgemeinen Konzept der dynamischen Risikovorsorge zu. Leisenring sagte, dass jedwede Diskussion um dynamische
Risikovorsorge damit beginnen sollte, den Terminus begrifflich abzugrenzen. Herz deutete an, dass die Bedenken auf Seiten der Standardsetzer die
Sicherstellung beinhalteten, dass es eine objektiv nachvollziehbare Methodologie bei der Festlegung der Rücklagen bei einer dynamischen Risikovorsorge
geben müsse. Die Gruppe verständigte sich darauf, dass FASB, IASB und der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen werden,
die die verschiedenen Sachverhalte/Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dynamischer Risikovorsorge aufgeworfen wurden, untersuchen soll, einschließlich
einer Betrachtung der sachgerechten Methodik für die Reservenbildung (d.h. eingetretene Verluste, erwartete Verluste, dynamische Risikovorsorge oder
beizulegender Zeitwert). Zudem wurde festgestellt, dass diese neue Arbeitsgruppe bis zum Ende dieses Jahres Empfehlungen zu dem sachgerechten Modell
abgeben würde.
Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von und Berichterstattung über Finanzinstrumente
Herz vermittelte den aktuellen Stand zu Finanzinstrumente: Verbesserungen bei Ansatz und Bewertung, einem gemeinsamen Projekt von IASB und
FASB. Herz stellte fest, dass die Board diese Gruppe um Input ersuchten, um die Zielsetzung bei diesem gemeinsamen Projekt festzulegen. Herz und
seine Boardkollegin, Leslie Seidman, stellten zudem heraus, dass die Board sich nicht den Luxus von drei bis fünf Jahren Zeit gönnen könnten, was der
übliche Zeitraumen für größere Projekte sei.
Die Mitglieder stimmten der Ansicht von Herz hinsichtlich der zeitlichen Planung des vorgeschlagenen Projekts zu und stellten fest, dass der
Schlüssel zu diesem Projekt in der Konvergenz und der Vereinfachung der Bilanzierungsmodelle für Finanzinstrumente liege.
Die Gruppe erörterte, dass der Weg in Richtung eines vollständigen Modells des beizulegenden Zeitwerts bedeutende Herausforderungen darstelle und
dass in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des
Berichts zur Marktwertbilanzierung der SEC
(der am 30. Dezember 2008 als Reaktion auf eine vom Kongress vorgeschriebene Studie erschienen war) jedwede Bewegung in Richtung eines vollständigen
Modells des beizulegenden Zeitwerts nicht ohne eine Behandlung der bestehenden Praxisprobleme erfolgen sollte. Die Mitglieder erörterten die Vorteile
und den möglichen Untergang zweier Modelle (z.B. beizulegender Zeitwert und erwartete Verluste). Die Gruppe stimmte im Großen und Ganzen darin überein,
dass die Erreichung von Erleichterungen eingedenk der komplexen Natur von Finanzinstrumenten nicht ohne Herausforderungen sein könne. Folglich
verständigte sich die Gruppe darauf, dass Einheitlichkeit und Konvergenz im Mittelpunkt stehen sollten. Darüber hinaus verständigten sich die
Teilnehmer darauf, dass dieser Sachverhalt der Gruppe an Themen hinzugefügt werden sollte, mit denen sich die neue Arbeitsgruppe befassen solle.
Erfassung von nicht realisierten Erfolgen aus der Bewertung von Schulden des eigenen Unternehmens
Das Panel diskutierte die Vor- und Nachteile der Erfassung von Erfolgen bei der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert, die sich aus
einer Veränderung der eigenen Verschuldung ergäben. Die allgemeine Sichtweise der Gruppe bestand darin, dass Erfolge aus der Bewertung von Schulden
zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden könnten, wenn (a) es sich um die Veränderung der Verschuldung eines speziellen Schuldners handele, (b)
solche Erfolge realisierbar seien und (c) sachgerecht offengelegt würden. Die Teilnehmer erörterten, dass die Standardsetzer für die Realisierbarkeit
von Erfolgen bestimmten Kriterien festlegen sollten, die erfüllt werden müssten (z.B., dass ein Unternehmen über hinreichend Liquidität verfügen
müsse, um die Schulden zurückzunehmen und die Gegenpartei willens ist, sie zurückzuverkaufen usw.).
Weitere Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Die beiden Vorsitzenden der FCAG hoben die zusätzlichen Kurzfristprojekte hervor, die der FASB unternommen habe, um die Leitlinien zur Anwendung
und Offenlegung von FASB Statement Nr. 157 anzugehen. Diese Projekte beinhalteten (a) Anwendungsleitlinien zur Feststellung, wann ein Markt für einen
Vermögenswert oder eine Schuld als aktiv oder inaktiv einzustufen sei; die Feststellung, wann ein Geschäftsvorfall unter Zwang erfolge; und die
Anwendung der beizulegenden Zeitwerts auf Anlagen in alternativen Instrumenten wie bspw. Hedge Fonds und Fonds für Risikokapital, und (b) verbesserte
Angaben über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, nach denen zusätzliche Angaben zu Sachverhalten wie Sensitivitäten der Bewertung auf wesentliche
Inputfaktoren und Übertragungen von Posten zwischen den Stufen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erforderlich seien.
Die Teilnehmer erörterten auch die Notwendigkeit regulatorischer Maßnahmen bei der Herstellung gesunder Märkte und stellten fest, dass einige der
Probleme, die wir heutzutage sähen, auf verschleierte Märkte für unregulierte Finanzinstrumente zurückzuführen seien.
Außerbilanzielle Sachverhalte
Die Mitglieder erörterten die Projekte von FASB und IASB zu Konsolidierung und Ausbuchung. Die Teilnehmer gaben an, dass die komplexen Strukturen,
die in den Märkten geschaffen und nicht bilanziert worden waren, der wesentliche Grund für die Finanzmarktkrise gewesen seien. Sie ermunterten die
Boards, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, wozu auch verbesserte Angaben gehören mögen. Das Panel beschloss, dieses Thema ausführlicher auf der
Sitzung am 20. April zu diskutieren.
Verfassung und Standardsetzungsprozess
Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass die Unabhängigkeit von Standardsetzern entscheidend sei, um einen unverzerrten und transparenten
Standardsetzungsprozess zu gewährleisten. Die Mitglieder stimmten darin überein, dass eine Rücksprache mit den Adressaten auch im Falle einer
Notfallstandardsetzung erforderlich sein solle. Sie begrüßten allerdings die Schritte von FAF und IASCF zur Einrichtung des Aufsichtsgremiums.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder
endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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6. März 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im März
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Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 16. März bis Freitag, den 20. März 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige
Tagesordnung für die IASB Sitzung wieder. |
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung 16.-20. März 2009, London |
Montag, 16. März 2009 (nur vormittags)
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Gemeinsame Sitzung des IASB mit der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) |
Dienstag, 17. März 2009
Mittwoch, 18. März 2009
Donnerstag, 19. März 2009
Freitag, 20. März 2009 (nur vormittags)
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6. März 2009: Präsentationen und Protokoll zur öffentlichen Diskussion vom 4. März 2009
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Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Mittwoch, den
4. März 2009 ins Airport Conference Center in Frankfurt
am Main zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen eingeladen:
Die Präsentationen und das Protokoll der öffentlichen Diskussion stehen jetzt auf der
Internetseite des DRSC zur Verfügung.
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6. März 2009: IFRS aus der Sicht eines Finanzanalysten
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In der Titelgeschichte der Winterausgabe 2009 der Zeitschrift The Investment Professional
wird eine Reihe von Sichtweisen hauptsächlich von professionellen Anlegern und Analysten zu den Vor- und Nachteilen der Vorschreibung von
IFRS für alle bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registrierten Unternehmen vorgestellt.
The Investment Professional ist die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift der New Yorker Gesellschaft der Wertpapieranalysten (New York Society of Security Analysts, NYSSA).
Alle Rechte des Artikels mit dem Titel
Ein aggressiver Verkauf SEC in der Zwickmühle bei ihrer Forderung nach IFRS (in englischer Sprache, 551 KB)
liegen bei der NYSSA, mit deren freundlicher Genehmigung der Artikel auf IAS PLUS zur Verfügung gestellt wird. Nachfolgend übersetzen wir einen
kurzen Auszug für Sie:
| Der scheinbar nicht zu bremsende Schwerlastzug der IFRS-Einführung in den Vereinigten Staaten ist mit der globalen Finanzmarktkrise zusammengestoßen, einer
der wenigen Hindernisse, die in der Lage sein könnten, den Drang nach weltweit einheitlichen Rechnungslegungsstandards aus dem Gleis zu werfen.
Die Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten ist nun längst kein Selbstläufer mehr, und selbst der Fahrplan, der von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht
im November 2008 veröffentlicht worden war, wird möglicherweise zu Umwegen führen oder aufs Abstellgleis geschoben, seit Präsident Obama einen neuen Regierungsapparat
benannt hat....
Vom philosophischen Standpunkt geht es bei der Diskussion um die IFRS-Einführung um die
Frage, ob weltweit gültige Rechnungslegungsstandards möglich und
wünschenswert sind. Politisch sind die IFRS im Regierungswechsel in den Vereinigten Staaten und dem unausweichlichen Kleinkrieg zwischen
Unternehmen und Standardsetzern gefangen, die über bestimmte vom IASB erlassene Verlautbarungen streiten. Aus wirtschaftlicher Sicht sind die wichtigen Fragen
Steuerfragen, die Kosten für einen Übergang auf IFRS und die Frage, ob weltweit einheitliche Standards schließlich zu mehr Transparenz und größerem
Nutzen für Anleger und Interessengruppen führen werden.
Jeder Beschluss, der börsennotierte Unternehmen zwingt, IFRS einzuführen, hat Auswirkungen, die weit über fachliche Bilanzierungsfragen hinausgehen
der Übergang würde im Prinzip die gesamte Geschäftstätigkeit eines Unternehmens betreffen. Anleger müssen verstehen lernen, was die Auswirkungen
sein werden, wie bestimmte Unternehmen den Übergang angehen und wie deren IFRS-Abschlüsse von ihren US-GAAP-Abschlüssen abweichen werden.
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6. März 2009: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im März 2009
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Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 5. März 2009
in den Londoner Büroräumen des IASB zu seiner monatlichen Sitzung zusammen (nur ein Tag). Wir
stellen Ihnen die Übersetzung
der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte
von dieser Sitzung auf einer
eigenen Seite zur Verfügung.
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5. März 2009: Stellungnahme und Stellungnahmeentwurf von EFRAG
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme zu
den Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16 finalisiert und beim IASB eingereicht. Des Weiteren hat EFRAG eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf
ED 10 Konsolidierte Abschlüsse entworfen. Die Kommentierungsfrist des Stellungnahmeentwurfs endet am 20. März 2009. In den
englischsprachigen Presseerklärungen von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die jeweiligen Dokumente.
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5. März 2009: Überarbeiteter PCAOB-Vorschlag zur Prüfung der Auftragsqualität
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
hat einen Prüfungsstandard zu Prüfung der Auftragsqualität (Engagement Quality Review, EQR) erneut zur Stellungnahme veröffentlicht.
Dieser neue Vorschlag spiegelt bedeutende Änderungen gegenüber dem Standard wider, den die PCAOB ursprünglich am 26. Februar 2008
herausgegeben hatte. Mit dem vorgeschlagenen Standard wird ein Rahmenkonzept zur Verfügung gestellt, mit dem ein Prüfer der
Auftragsqualität objektiv die bedeutenden Beurteilungen einschätzen kann, die vom Prüfungsteam vorgenommen wurden, und die Schlüsse, die zum Erreichen
eines abschließenden Prüfungsurteils gezogen wurden. Die Kommentierungsfrist endet am 20. April 2009.
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5. März 2009: Neuer Treuhänderboard beim IVSC
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Der internationale Ausschuss für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee,
IVSC) hat heute
die Ernennung eines neuen Boards von Treuhändern unter dem Vorsitz von Michel Prada, einem ehemaligen Vorsitzenden der französischen
Wertpapieraufsicht Autorité des Marchés Financiers,
bekanntgegeben. Die Treuhänder beaufsichtigen die Arbeit des International Valuation Standards Board, der weltweit gültige Standards
für die Durchführung von und die Berichterstattung über Bewertungen entwickelt, sowie des International Valuation Professional Board,
der Berufsausübungs- und Ausbildungsstandards für Bewerter entwickelt. Die englischsprachige Presseerklärung des IVSC finden Sie
hier (75 KB).
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5. März 2009: IASB erweitert die Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7
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Der IASB hat Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 7) herausgebracht. Die Änderungen sehen erweiterte Angaben über
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und das Liquiditätsrisiko vor. U.a. wird durch die neuen Angaben Folgendes geändert:
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eine Klarstellung, dass die bestehenden Angaben nach IFRS 7 zum beizulegenden Zeitwert getrennt für jede Klasse an Finanzinstrumenten vorgenommen
werden muss |
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eine zusätzliche Angabe jedweder Methodenänderung bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts und der Gründe für die Änderung |
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eine Einführung einer dreistufigen Hierarchie für die Durchführung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert:
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1. quotierte Preise (unverändert) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 1); |
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2. Inputfaktoren mit Ausnahme quotierter Preise, die auf Stufe 1 enthalten sind, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit beobachtbar
sind entweder unmittelbar (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. abgeleitet aus Preisen) (Stufe 2); und |
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3. Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten fußen (nicht beobachtbare Inputfaktoren)
(Stufe 3). |
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eine zusätzlich Angabe für jede Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Vermögensaufstellung, welche Hierarchiestufe verwendet wurde und welche
Umgliederungen zwischen den Stufen vorgenommen wurden; dabei sind weitere Angaben erforderlich, wann immer Stufe 3 Verwendung findet, einschließlich
eines Sensitivitätsmaßes zum Wechsel der Inputdaten |
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eine Klarstellung, dass die gegenwärtige Fälligkeitsaufstellung für nicht-derivative Finanzinstrumente abgegebene Finanzgarantieverträge beinhalten
soll |
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eine weitere Angabe zu einer Fälligkeitsaufstellung für derivative Finanzverbindlichkeiten |
Unternehmen müssen die Änderungen für jährliche Perioden anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig
ist. Ein Unternehmen muss im ersten Jahr der Anwendung allerdings keine Vergleichsangaben liefern.
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5. März 2009: Wir nehmen zu den Vorschlägen bezüglich IFRIC 9 und 16 Stellung
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Deloitte hat eine Stellungnahme zum Standardentwurf des IASB bezüglich
Änderungen an IFRIC-Interpretationen nach deren Einführung Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9
und IFRIC 16 an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 177 KB). Die vorgeschlagenen Änderungen sind:
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IFRIC 9: Ausnahme aus dem Anwendungsbereich von IFRIC 9 von in Verträgen eingebetteten Derivaten, die bei Zusammenschluss von Unternehmen
oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle oder bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens erworben wurden. |
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IFRIC 16: Zulassung, dass Unternehmen als Sicherungsinstrument bei der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb
ein Instrument designieren dürfen, dass durch den ausländischen Teilbetrieb, der gesichert wird, gehalten wird. |
Wir stimmen dem Vorschlag zu, IFRIC 9 zu ändern und drängen auf Verabschiedung. Zugleich fühlen wir uns aber nicht in einer Position, bei der wir den
Vorschlag nach Änderung von IFRIC 16 unterstützen können, weil uns nicht klar ist, welche Ausgangslage der Board im Kopf hatte und ob der Kalkül auf alle
Situationen anwendbar ist, bei denen das Sicherungsinstrument durch den ausländischen Teilbetrieb, der gesichert wird, gehalten wird. Zudem haben wir
einige Bedenken hinsichtlich des vorgeschlagenen Datums des Inkrafttretens der Änderung von IFRIC 16. Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen sind
hier.
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4. März 2009: Kodifizierung des FASB tritt zum 1. Juli 2009 in Kraft
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Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board weist Ersteller und Prüfer von Finanzberichten dringend auf eine wesentliche Änderung
bei den US-amerikanischen Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards hin. Am 1. Juli 2009 wird das FASB-Programm zur Kodifizierung von
Bilanzierungsstandards (FASB Accounting Standards Codification) die einzige offizielle Quelle offizieller, nicht-staatlicher allgemein akzeptierter
Bilanzierungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) sein:
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Ersetzung bestehender Standards. Vorbehaltlich der Genehmigung durch den FASB wird es ab dem 1. Juli 2009 nur noch eine Ebene offizieller
GAAP geben, abgesehen von Leitlinien, die von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission, SEC) herausgegeben
werden. Alle anderweitige Literatur wird nicht offizieller Art sein. |
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Nachfolgende Herausgabe neuer Standards. Es wird ferner eine wichtige Änderung bei der Verfahrensweise eintreten, wie Standards herausgegeben
werden, nachdem die Kodifizierung zu GAAP wird. Der FASB wird nicht länger Statements of Financial Accounting Standards, Interpretations, FASB Staff
Positions oder EITF Abstracts herausgeben. Stattdessen werden alle Änderungen an GAAP, unabhängig davon, wie sie derzeit herausgegeben werden, in Form
von Aktualisierungen an der Kodifizierung herauskommen. |
Um die kommenden Änderungen zu erläutern, haben unsere Kollegen eine Nachricht mit dem Titel
Wesentliche Änderungen an der Struktur von US-GAAP für den 1. Juli 2009 beschlossen eingestellt (in englischer Sprache, 37 KB), die in der Dezemberausgabe
2008 von The FASB Report erschienen ist und mit Genehmigung der Financial Accounting Foundation, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut, USA eingestellt
wurde.
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4. März 2009: Accounting Roundup Ausgabe Februar 2009
4. März 2009: IAASB schließt sein 'Klarheitsprojekt' ab
4. März 2009: Zehn Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
3. März 2009 herunter (in englischer Sprache, 112 KB). Derzeit wurden die folgenden zehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen: |
Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren |
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IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
4. März 2009: Brasilien, China und Indien treten dem Fachausschuss von IOSCO bei
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Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat ihren
Fachausschuss ausgeweitet, um die Wertpapieraufsichtsbehörden von Brasilien, China und Indien aufzunehmen. IOSCO ist das globale Konsortium der
Wertpapierregulatoren. Der Fachausschuss, in dem Aufsichtsbehörden zusammengeschlossen sind, die einige der größeren, entwickelteren und internationaleren
Märkte der Welt umfasst, befasst sich mit wesentlichen regulatorischen Sachverhalten im Zusammenhang mit internationalen Wertpapier- und
Börsentermingeschäften. Die IFRS und Rechnungslegung im Allgemeinen gehören in den Aufgabenbereich des Fachausschusses. Die Bekanntmachung des
Fachausschusses können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 125 KB).
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3. März 2009: Aktueller Stand beim IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen
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Wir haben einen Artikel mit dem Titel Ein IFRS für
nicht börsennotierte Unternehmen von Paul Pacter, dem Direktor der Standards für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige
Unternehmen beim IASB und Webmaster von IAS PLUS.com, eingestellt (in englischer Sprache, 142 KB). Der Artikel stammt aus der
Februarausgabe der Zeitschrift International Journal of Disclosure and Governance, unterliegt dem Copyright 2009 von
Palgrave Macmillan und wurde auf der englischsprachigen Seite
mit freundlicher Genehmigung des Verlags eingestellt. In dem Artikel werden folgende Punkte angesprochen:
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die Gründe des IASB für die Herausgabe eines IFRS nicht für börsennotierte Unternehmen (der Name des Standards wurde
in IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen geändert], |
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die Art Unternehmen, auf die er abzielt,
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was der IASB warum im Standardentwurf vorgeschlagen hatte,
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was der IASB warum nicht vorgeschlagen hatte,
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wie der IASB zu seinen Schlüssen gekommen ist,
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wie der IASB beabsichtigt, den Standard nach dessen Herausgabe zu pflegen,
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die Antworten aus den Stellungnahmen und die Feldtests zum Standardentwurf, |
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die erneuten Beratungen des IASB nach Abschluss der Kommentierungsphase,
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die verbleibenden Schritte hin zu einem endgültigen IFRS sowie
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Pläne für Übungsmaterialien. |
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2. März 2009: Vier ablaufende Fristen zur Abgabe von Stellungnahme im März
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Wir erinnern Sie daran, dass in diesem Monat Stellungnahmen zu drei Standardentwürfen des IASB und zu Teil 2 der
Überprüfung der Satzung der IASC-Stiftung ablaufen. Dabei handelt es sich um die folgenden:
International Accounting Standards Board
International Accountng Standards Committee Foundation
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1. März 2009: EU-Kommission beratschlagt Änderungen an den Bilanzrichtlinien
1. März 2009: IASB wird im Aufsichtsbericht der EU kritisiert
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Die 'Hochrangige Gruppe zur Finanzaufsicht in der EU' hat ihren Bericht veröffentlicht, in dem 18 detaillierte Empfehlungen
zur Stärkung der Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte der EU unterbreitet werden. In dem Bericht werden folgende
Sachverhalte adressiert:
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wie die Aufsicht über die Finanzinstitutionen und Märkte in der EU organisiert werden muss |
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wie die Europäische Zusammenarbeiten bei der Aufsicht über die finanzielle Stabilität, Frühwarnungen und Krisenmechanismen
gestärkt werden muss; und |
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wie die EU-Aufsichten weltweit zusammenarbeiten sollten. |
Durch den Bericht hindurch wird die Bilanzierung als eine der Ursachen der gegenwärtigen weltweiten Finanzmarktkrise genannt.
Die Autoren des Berichts drängen darauf, dass der IASB oder Aufsichtsbehörden die Marktwertbilanzierung begrenzen:
| Um die Konvergenz der Bilanzierungspraktiken und ein gleiches Spielfeld auf globaler Ebene sicherzustellen,
sollte es Aufgabe des International Accounting Standard Board (IASB) sein, einen Konsens dazu herbeizuführen, wann und wie das
Prinzip der Marktbewertung zur Anwendung gelangen soll und wo nicht. Der IASB muss sich in dieser Hinsicht der Sichtweise
der Regulierer, Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsunternehmen mehr öffnen. Dies sollte mit der Entwicklung einer deutlich
ansprechbareren, offeneren, rechenschaftspflichtigeren und ausgewogeneren Governancestruktur einhergehen. Wenn ein solcher
Konsens nicht zustande kommt, sollte es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft sein, der Anwendung des Marktbewertungsprinzips
Grenzen zu setzen. |
Der folgende Ausschnitt ist Empfehlung #4 des Berichts:
Weiterführende Informationen:
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1. März 2009: FEE unterstützt Kommissionsvorschlag hinsichtlich Kleinstunternehmen nicht
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Am 26. Februar 2009 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag freigegeben, nach der den EU-Mitgliedstaaten ein
Wahlrecht eingeräumt würde, Kleinstunternehmen aus der 4. Richtlinie zu entlassen (siehe unsere
Nachricht vom 26. Februar 2009). Der Europäischer Wirtschaftsprüferverband
(Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Erklärung herausgegeben, in der Bedenken geäußert werden, dass
der Vorschlag 'dem Zweck gerecht werde' und bezweifelt wird, ob der Vorschlag sein Ziel der Erreichung einer Verringerung
der Hürden für kleine Unternehmen erreicht. Die Erklärung von FEE können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 41 KB). |
1. März 2009: Spanische Übersetzung des SEC-Fahrplans
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben Hoja de Ruta Para el Uso Potencial de Estados Financieros Preparados de Acuerdo con los Estándares
Internacionales de Informatión Financiera, por Parte de los Emisores de los Estados Unidos veröffentlicht, die spanische
Übersetzung des Fahrplans
für die mögliche Nutzung von Abschlüssen, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards von US-amerikanischen Unternehmen erstellt werden, den die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC) am 14. November 2008 veröffentlicht hat. In ihrem Fahrplan
nennt die SEC mehrere Meilensteine, die bei Erreichen zu einer
verpflichtenden Anwendung der IFRS durch US-amerikanische
Unternehmen ab 2014 führen könnten. Die Kommentierungsfrist endet am
20. April 2009.
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