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31. Mai 2009: Vollständige Konvergenz mit den IFRSs in Singapur bis 2012
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Der singapurische Rat für Rechnungslegungsstandards (Singapore Accounting Standards Council,
ASC) hat entschieden, die singapurischen Rechnungslegungsstandards
bis 2012 vollständig mit den IFRS zu konvergieren. Die vollständig
konvergierten Standards wären von allen an der singapurischen Börse
notierten Unternehmen anzuwenden. Dieser Beschluss wurde in einer
Rede von Tharman Shanmugaratnam, dem Finanzminister von Singapur,
auf einer IFRS-Konferenz in Singapur am 27. Mai 2009 verkündet. Die
vollständige Rede von Minister Shanmugaratnam in englischer
Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für
Sie:
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Singapurs Fahrplan für die Konvergenz
Als internationales Geschäfts- und Finanzzentrum hat
Singapur ein großes Interesse an der Entwicklung der IFRS als weltweit
gültige Rechnungslegungsstandards. Wir haben uns seit langem für einen
einzigen Satz weltweit gültiger Rechungslegungsstandards ausgesprochen,
und seit 2002 verfolgt Singapur eine Strategie, in deren Rahmen wir die
singapurischen Rechnungslegungsstandards (Singapore Financial Reporting Standards oder SFRS)
eng an den IFRs ausrichten wir weichen von den IFRS nur unter
bestimmten und außergewöhnlichen Umständen ab, bei denen es starke
Gründe gibt, die auf Argumenten basieren, die der Erhaltung des
wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeldes gelten.
Die Unternehmen in Singapur sind generell seit einer Reihe
von Jahren im wesentlichen 'IFRS-bereit' und 'IFRS-befolgend'
gewesen. Mit unseren Erfahrungen der Umsetzung von IFRS sind wir in
Singapur also in einer guten Position, eine aktive Rolle in der
Entwicklung der IFRS als weltweit gültige Rechungslegungsstandards zu
spielen. Der singapurische Rat für Rechnungslegungsstandards hat
deshalb entschieden, einen wichtigen Schritt vorwärts in seiner
strategischen Ausrichtung zu gehen und auf die vollständige Konvergenz
der singapurischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS für
singapurische Unternehmen, die an der Börse von Singapur notiert sind,
bis 2012 hinzuarbeiten.
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31. Mai 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
30. Mai 2009: Ergebnisse der 131. DSR-Sitzung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 11. und 12. Mai 2009 seine 131. Sitzung in Berlin ab.
Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der
Internetseite des DSRC
herunterladen können (4 Seiten, 53 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations
Committee (RIC) mit Stand vom Mai 2009 können Sie
hier herunterladen (58 KB). |
30. Mai 2009: Europäische Studie zum Informationsbedarf der Anwender
29. Mai 2009: IASB-Webcast zum
Ertragsteuerentwurf
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Am 3. Juni 2009 bietet der IASB einen Webcast an,
in dem der IASB-Entwurf zur Ertragsteuer erläutert wird, der am
31. März 2009 veröffentlicht worden war. Die Kommentierungsfrist
des Entwurfs läuft noch bis zum 31. Juli 2009. Im Rahmen des
Webcasts wird es den Zuhörern möglich sein, Fragen an die
Vortragenden zu stellen. Die Sendung ist kostenfrei. Genauere Informationen: |
29. Mai 2009: Zwölf Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
28. Mai 2009 herunter (in englischer Sprache, 130 KB). Derzeit wurden die folgenden zwölf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen: |
Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren |
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IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
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IFRIC 9 und IAS 39 Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
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Änderungen an
verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen
Verbesserungsprozess ergeben |
29. Mai 2009: IFRS und die Berichterstattung nicht börsennotierter Unternehmen in den Vereinigten Staaten
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Das Centre für Corporate Governance unserer US-amerikanischen Kollegen hat
eine Publikation mit dem Titel International Financial Reporting Standards:
Welche Bedeutung haben sie für die Berichterstattung nicht börsennotierter Unternehmen? herausgegeben.
In dieser Veröffentlichung werden die Bewegung hin zu den IFRS und ihre
Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung nicht börsennotierter
Unternehmen in den Vereinigten Staaten untersucht. Es werden außerdem
einige Rechnungslegungsfragen erörtert, die möglicherweise nur für nicht
börsennotierte Unternehmen (im Wesentlichen kleine und mittelgroße
Unternehmen, KMU) von Belang sind, sowie die Bemühungen des IASB, einen
Standard zu entwickeln, der auf eben diese Unternehmen zugeschnitten
ist, den IFRS für KMU. Schließlich werden in der Publikation der
mögliche Nutzen und die möglichen Herausforderungen einer Anwendung
entweder der IFRS oder des IFRS für KMU erörtert. In diesem Zusammenhang
wird einigen Schlüsselfragen und -überlegungen der Anwender und
Ersteller von Abschlüssen von KMU nachgegangen. Die Veröffentlichung
enthält außerdem einen Vergleich der Rechnungslegung nach dem
vorgeschlagenen IFRS für KMU und nach US-GAAP in ausgewählten Bereichen.
Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus der Veröffentlichung:
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Der Nutzen weltweit geltender Standards ist nicht auf
börsennotierte Unternehmen beschränkt, da die Märkte sich auch für nicht
börsennotierte Unternehmen öffnen, sowohl für kleine als auch für große.
Immer mehr nicht börsennotierte Unternehmen suchen grenzüberschreitend
nach Geschäftsmöglichkeiten und werden aus ausländischen Quellen
finanziert. Reduzierte Komplexität, größere Transparenz, erhöhte
Vergleichbarkeit und verbesserte Effizienz sind der mögliche Nutzen der
IFRS und des IFRS für KMU. Sowohl die IFRS als auch der IFRS für KMU
können die Last der Finanzberichterstattung für nicht börsennotierte
Unternehmen verringern und damit die Kosten der Einhaltung senken.
Nicht nur nicht börsennotierte Unternehmen können von einem
gemeinsamen Satz von Rechnungslegungsstandards profitieren, auch die
Adressaten ihrer Abschlüsse, besonders diejenigen in anderen
Rechtskreisen, würden vermutlich einen Nutzen daraus ziehen. Adressaten
wie beispielsweise Kreditgeber, Verkäufer, Kunden, Wagniskapitalgeber
und nicht in die Geschäftsführung eingebundene Eigentümer müssten nur
einen Satz von Standards in ihren Beziehungen zu nicht börsennotierten
Unternehmen in anderen Rechtskreisen verstehen...
Die IFRS oder der IFRS für KMU können eine willkommene
Alternative zu US-GAAP für viele nicht börsennotierte Unternehmen sein.
Die Faktoren jedoch, die die Wahl eines Rechnungslegungswerks
beeinflussen, sind für jedes Unternehmensziel und jede
Unternehmensstrategie anders. Bei einer Entscheidung werden nicht
börsennotierte Unternehmen davon profitieren, die Möglichkeiten
sorgfältig auszuloten und eine Kosten-Nutzung-Abwägung vorzunehmen.
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29. Mai 2009: Bleiben Sie on-line am Ball Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP
28. Mai 2009: "Rechnungslegung in Zeiten der Finanzmarktkrise – quo vadis, IASB?"
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Der Deloitte-Partner Dr. Andreas Barckow ist vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zum Honorarprofessor der
Justus-Liebig-Universität Gießen berufen worden. Prof. Barckow ist Leiter des IFRS Centre of Excellence Frankfurt,
IFRS-Leiter der Deloitte SE und Mitglied im Global IFRS Leadership Team (GILT) von Deloitte. Er ist außerdem Mitglied im
Deutschen Standardisierungsrat (DSR) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC).
In seiner Antrittsvorlesung Rechnungslegung in Zeiten der Finanzmarktkrise – quo vadis, IASB?
setze sich Prof. Barckow mit der Finanzmarktkrise und ihren Ursachen
sowie möglichen Erklärungsmustern auseinander und untersuchte
die Reaktion des IASB auf die Herausforderungen. Mit freundlicher
Genehmigung des Verfassers stellen wir jetzt auf IAS PLUS die
Folien zur Vorlesung
zur Verfügung (9.610 KB). |
28. Mai 2009: Vier EFRAG-Übernahmeempfehlungen und Auswirkungsanalysen
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den
Konsultationsprozess zu vier IASB-Verlautbarungen abgeschlossen und Auswirkungsanalysen erstellt. EFRAG empfiehlt in allen Fällen
eine Übernahme für die Anwendung in der EU. In den entsprechenden Presserklärungen von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf
die Auswirkungsanalysen und die Empfehlungsschreiben.
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28. Mai 2009: Äußerung des IDW zum Regierungsentwurf "Bad Bank"
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Eine Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) setzt sich mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur
Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung auseinander. Das IDW bezweifelt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen
ausreichend sind, um die Bilanzen kurzfristig zu bereinigen und Planungssicherheit bei den Abschreibungen
zu erreichen. Die Stellungnahme enthält außerdem Vorschläge, wie Bilanzierungsrisiken gemindert werden können.
Die Stellungnahme, die sich gleichermaßen an die Bundesministerien für die Ressorts Justiz, Wirtschaft und Finanzen wendet, finden Sie
hier
(73 KB).
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28. Mai 2009: IASB-Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Der IASB hat einen Entwurf vorgeschlagener Leitlinien dazu
herausgegeben, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn dies
durch bestehende Standards gefordert wird. Mit dem Entwurf wird in
keiner Weise gefordert, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts
auszuweiten. Mit ihm würden zusätzliche Angaben dazu gefordert, wie der
beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der
Vorschläge würden die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den
einzelnen IFRS durch eine einzige, einheitliche Definition des
beizulegenden Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende Leitlinien
zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt.
Ausgangspunkt für die Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der
äquivalente US-amerikanische Standard SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
in seiner überarbeiteten Fassung. Die vorgeschlagene Definition des
beizulegenden Zeitwerts ist identisch mit der in SFAS 157, und die
unterstützenden Leitlinien entsprechen ebenfalls größtenteils den
Leitlinien nach US-GAAP. Stellungnahmen werden bis zum
28. September 2009 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung des
IASB, in der auch eine Verknüpfung auf den Entwurf enthalten ist, finden
Sie
hier.
| Überblick über die Vorschläge im Entwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert |
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Definition des beizulegenden Zeitwerts. Der IASB schlägt
eine Definition des beizulegenden Zeitwerts über den Abgangspreis
vor: "der Preis, der zum Bewertungszeitpunkt in einer
ordentlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern
bei Veräußerung eines Vermögenswerts erhalten oder für die
Übertragung ein Schuld bezahlt würde".
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Vorteilhaftester Markt. Bei der Bestimmung des
beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird
eine Veräußerung oder eine Übertragung im vorteilhaftesten Markt für
den Vermögenswert oder die Schuld angenommen, der dem Unternehmen
zugänglich ist.
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Bewertungsannahmen. Bei der Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld sind Annahmen zu
verwenden, die Marktteilnehmer bei der Bewertung des Vermögenswerts
oder der Schuld verwenden würden.
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Höchster und bester Nutzen eines Vermögenswerts. Bei der
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts ist
anzunehmen, dass der Vermögenswert an einen Marktteilnehmer
veräußert wird, der ihn seiner höchsten und besten Nutzung zuführen
will.
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Annahme der Übertragung einer Schuld. Bei der Bestimmung
des beizulegenden Zeitwerts einer Schuld ist anzunehmen, dass die
Schuld zum Bewertungszeitpunkt an einen Marktteilnehmer übertragen
wird.
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Tag-1-Gewinne/-Verluste. In vier Fällen, die im Entwurf
identifiziert werden, kann die Bewertung beim erstmaligen Ansatz vom
Transaktionspreis abweichen. Ein Unternehmen würde jegliche daraus
entstehenden Gewinne oder Verluste ansetzen, solange in dem
entsprechenden IFRS für den Vermögenswert oder die Schuld nichts
Anderes gefordert wird. |
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Bewertungstechniken. In dem Entwurf werden Leitlinien zu
Bewertungstechniken einschließlich spezifischer Leitlinien zu
Märkten, die nicht länger aktiv sind, vorgeschlagen. Die Bewertungstechniken
müssen mit dem 'Marktansatz', dem 'Einkommensansatz' oder dem 'Kostenansatz'
im Einklang stehen. Ein Unternehmen hat die Bewertungstechnik zu
wählen, die den Umständen am ehesten entspricht und für die
ausreichend Daten für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
vorliegen.
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Hierarchie der Eingaben in die Bewertung. Im Entwurf wird
eine Fair-Value-Hierarchie vorgeschlagen, nach der die Eingaben in
die Bewertungstechniken zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
drei Ebenen zugeordnet werden:
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Eingaben der Ebene 1 sind Preisquotierungen (unangepasst) für identische Vermögenswerte oder Schulden
in aktiven Märkten, die dem
Unternehmen zum Bewertungszeitpunkt zugänglich sind.
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Eingaben der Ebene 2 sind Eingaben, die keine
Preisquotierungen nach Ebene 1 sind und die für den Vermögenswert
oder die Schuld direkt (als Preise) oder indirekt (abgeleitet
von Preisen) beobachtbar sind.
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Eingaben der Ebene 3 sind Eingaben für den Vermögenswert
oder die Schuld, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (unbeobachtbare
Eingaben). |
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Angaben. In dem Entwurf werden verschiedene Angaben dazu
gefordert, wie der beizulegende Zeitwert des Vermögenswerts oder der
Schuld bestimmt wurde -- "Informationen, die den Adressaten von
Abschlüssen in die Lage setzen, die Methoden und Eingaben
einzuschätzen, die für die Entwicklung solcher Bewertungen verwendet
wurden, und bei Bewertungen, für die bedeutende unbeobachtbare
Eingaben verwendet wurden (Ebene 3), die Auswirkungen der
Bewertungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder das andere
vollständige Einkommen für die Periode nachzuvollziehen".
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28. Mai 2009: IASB schlägt Änderungen an IFRIC 14 vor
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Der IASB hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
herausgegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab,
eine unbeabsichtigte Auswirkung von IFRIC 14 zu korrigieren, nach der
Unternehmen unter bestimmten Umständen nicht gestattet ist, einige
Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsbeiträgen als
Vermögenswert anzusetzen. Mit dem Entwurf wird eine Korrektur des
Problems vorgeschlagen. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum
27. Juli 2009 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB,
in der auch eine Verknüpfung auf den Entwurf enthalten ist, finden Sie
hier.
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28. Mai 2009: Geschäftsberichte des FRC, des FASB/der FAF, des IFAC und der SEC
Leser von IAS PLUS mögen an den folgenden kürzlich veröffentlichten
Geschäftsberichten interessiert sein, aus denen wir hier kurze Auszüge
übersetzen. Die Verknüpfungen führen jeweils auf die vollständigen
Berichte im englischen Original.
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Geschäftsbericht des britischen Rats für Rechnungslegung
(Financial Reporting Council, FRC) 2008-2009
Wir nehmen mit Besorgnis die jüngsten Verstärkungen des politischen Drucks
sowohl auf den IASB als auch auf den FASB wahr. Obwohl wir der Suche
nach möglichen Verbesserungen bei der Anwendung der
Fair-Value-Bilanzierung offen gegenüberstehen, sind wir der Ansicht,
dass in den begrenzten Bereichen, in denen sie angewendet wird, sie
weitaus sachgerechter ist als jegliche Alternative, die bisher
gefunden wurde...
Wir hegen weiterhin starke Bedenken, dass die EU ihre eigene Version
der IFRS einführen könnte und nicht die Standards wie sie vom IASB
herausgegeben werden. Im November 2008 wurde ein vom ASB
koordinierter Brief, der von britischen Anwender aus einer großen
Bandbreite von Interessengebieten unterzeichnet wurde, in der Financial Times veröffentlicht;
darin wurde betont, wie wichtig es ist, dass die EU nicht ihre
eigene Version der IFRS einführt.
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Geschäftsbericht der
US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) 2008
Glücklicherweise ist die internationale Zusammenarbeit in der
Rechnungslegungsstandardsetzung nichts Neues und gut etabliert. Wir
arbeiten weiterhin aktiv mit dem International Accounting Standards Board (IASB)
zusammen, um unser Vorgehen zu koordinieren und um unsere Standards
in wesentlichen Bereichen zu verbessern und zu konvergieren das
bezieht sich auch auf diejenigen, die die Bilanzierung von
Finanzinstrumenten betreffen. Unsere gemeinsamen Bemühungen bei der
Standardsetzung haben von Rückmeldungen profitiert, die wir bei
einer Reihe von Gesprächen am Runden Tisch erhielten, die wir im
November und Dezember 2008 zu Rechnungslegungsfragen im Zusammenhang
mit der Finanzmarktkrise abhielten, und von den laufenden
Diskussionen unserer hochkarätig besetzten Beratungsgruppe zur
Finanzmarktkrise.
Jenseits der Finanzmarktkrise arbeiten wir weiterhin mit dem IASB
bei anderen Projekten zusammen, die darauf abzielen, einen
gemeinsamen Satz hochwertiger und weltweit anwendbarer
Rechnungslegungsstandards zu entwickeln. Im September
veröffentlichten die Boards eine aktualisierte Fassung ihres
Arbeitsabkommens von 2006 und legten künftige Meilensteine bei den
wichtigsten gemeinsamen Projekten fest, die zur Entwicklung
gemeinsamer hochwertiger Standards führen sollen. Im Oktober 2008
veröffentlichten die Boards ein Diskussionspapier mit unseren
vorläufigen Ansichten zu bedeutenden Verbesserungen bei der
Darstellung des Abschlusses und im Dezember veröffentlichten wir ein
gemeinsames Diskussionsdokument zu dem sehr wichtigen Thema der
Erlöserfassung.
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Geschäftsbericht des
internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) 2008
Ein wichtiges Merkmal des Berichts ist der Abschnitt zu erbrachten
Leistungen, in dem die geplanten Leistungen des IFAC mit denen, die
tatsächlich erbracht wurden, in fünf Bereichen gegenüber gestellt
werden:
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Standards und Leitlinien
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Qualität der Förderung
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Internationale Zusammenarbeit
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Vertretung des Berufsverbands im öffentlichen Interesse
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Informationsleistungen
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Dieser Abschnitt des Geschäftsberichts, in dem umfassend die
Leistungen beschrieben werden, die vom IFAC 2008 erbracht wurden,
ist von besonderer Bedeutung in der Erfüllung der
Rechenschaftspflicht des IFAC gegenüber seinen Mitgliedern. Aus
diesem Grund haben wir durch unabhängige Prüfer eine Bestätigung der Verlässlichkeit dieser Informationen gesucht und diese auch
erhalten.
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Geschäftsbericht der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission, SEC) 2008
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Mitten in der globalen Finanzmarktkrise haben sich die starken
internationalen Partnerschaften, die die SEC in den letzten Jahren
aufgebaut hat, als unschätzbar erwiesen. Über die letzten Jahre hat
die SEC Vereinbarungen über Informationsteilung für die Durchsetzung
und aufsichtliche Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden in der ganzen
Welt unterzeichnet und umgesetzt. Dies schließt
Aufsichtsvereinbarungen von 2007 in Bezug auf die Aufsicht über NYSE-Euronext
und ISE Eurex sowie Vereinbarungen von 2008 über die Weitergabe
bestimmten Informationen über nicht börsennotierten Emittenten in
Bezug auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards
ein.
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28. Mai 2009: Verkündung des BilMoG
28. Mai 2009: IPSASB bestätigt seine IFRS-Konvergenzstrategie
28. Mai 2009: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen
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Auf IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe März/April 2009 des Global IFRS and Offerings Services
(GIOS)-Newsletters zum Herunterladen bereitgestellt (in englischer Sprache, 243 KB), in
der die aktuellen Geschehnisse bis einschließlich 15. April
zusammengefasst sind. Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der
Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie
hier.
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28. Mai 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
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Unsere britischen Kollegen haben die dritte Ausgabe ihres
neuen monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben, der sich dem
gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen
weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. In
dieser Ausgabe werden die wichtigsten vorläufigen Entscheidungen, die
der IASB auf seiner Sitzung am 22. April 2009 getroffen hat, detailliert
erläutert. Es handelt sich um die folgenden:
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Versicherer sollen beim Abschluss neuer Geschäfte Erträge
erfassen.
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Die Erträge aus dem Neugeschäft stellen zusammen mit den Kosten, die aufgewendet werden
mussten, um die Geschäfte abzuschließen, die Bestandteile dar, auf denen die erstmalige Berechnung
der verbleibenden Marge oder der Ansatz von Tag-1-Verlusten aufbaut.
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Die dritte Ausgabe des englischsprachigen Newsletters
können Sie hier herunterladen:
Issue #3 of the Insurance
Accounting Newsletter (240KB). Wir haben Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer
Seite
zum Versicherungsprojekt des IASB aufgenommen.
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27. Mai 2009: Vorgehensplan für die Reform der US-Kapitalmärkte
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Der Ausschuss für Kapitalmarktregulierung (Committee on Capital Markets Regulation) hat
einen Vorgehensplan zur Regulierungsreform vor dem Hintergrund der
Finanzmarktkrise veröffentlicht: The Global Financial Crisis: A Plan for Regulatory Reform.
Der Ausschuss ist eine unabhängige und unparteiische
Forschungseinrichtung, die der Verbesserung der Regulierung der
US-amerikanischen Kapitalmärkte gewidmet ist. Dem Ausschuss gehören 25
Führungskräfte aus den Bereichen Investition, Unternehmertum,
Finanzierung, Recht, Bilanzierung und Forschung an, unter ihnen zwei
Treuhänder der IASC-Stiftung (Samuel A. DiPiazza, Jr. und Robert R. Glauber).
Außerdem zählen zu den Mitgliedern William C. Freda, stellvertretender
Vorsitzender und Geschäftsführender Partner von Deloitte USA, und William G. Parrett,
früherer Vorstand von Deloitte weltweit. Der Bericht ist Ergebnis einer
einjährigen Studie zur Finanzmarktkrise und den Hauptschwächen des
Regulierungssystems. Wesentliche Punkte, die angesprochen werden, sind
Kapitalanforderungen, Beschlussfassungsprozeduren, die Regulierung von
Hedge Fonds und Private Equity, der Verbriefungsprozess, Credit Default
Swaps und andere Derivate, Angabe- und Bilanzierungsstandards, die
Praxis der Kredit-Ratingagenturen und die US-amerikanische
Aufsichtsstruktur insgesamt. In dem Bericht werden 57 praxisbezogene und
spezifische Empfehlungen für eine Regulierungsreform ausgesprochen, von
denen einige auch Bezug auf den IASB und den FASB nehmen. In Kapital 4 Verbesserung
der Rechnungslegungsstandards werden zwei Bilanzierungsthemen untersucht,
die im Rahmen der Finanzmarktkrise aufgekommen sind: die Bilanzierung
zum beizulegenden Zeitwert und die Konsolidierungsvorschriften. Folgende
Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
Nachfolgend haben wir Ihnen die Zusammenfassung der vier
bilanzierungsbezogenen Empfehlungen übersetzt.
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Empfehlung 43. Es sollte untersucht werden, wie die
Fair-Value-Bilanzierung verbessert werden kann.
Der Ausschuss ist der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert eine problematische Anforderung in inaktiven Märkten oder in
Märkten unter Druck ist, da sie die Konzepte des Marktwerts und des
Kreditwerts verschmilzt und Anleger verwirren könnte. Wir sind nicht der
Meinung, dass das Problem durch die jüngsten Leitlinien des FASB behoben
wurde. Wir empfehlen, dass weiter untersucht wird, wie die
Fair-Value-Bilanzierung verbessert werden kann. Wir empfehlen außerdem,
dass dies gemeinsam von IASB und FASB durchgeführt wird, damit die
beiden größten Standardsetzer einen gemeinsamen Ansatz verfolgen.
Empfehlung 44. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert sollte
um die Darstellung des Marktwerts und des Kreditwerts ergänzt werden.
Um die Fair-Value-Bilanzierung zu ergänzen, schlägt der Ausschuss vor,
dass der FASB in der Bilanz eine zusätzliche und unabhängige
Darstellung des Kreditwerts und des Marktwerts für Vermögenswerte der 2.
und der 3. Ebene vorschreibt. Zusätzlich zu dieser doppelten Darstellung
sollten die Unternehmen außerdem ihre zugrunde liegenden
Bewertungsmethoden angeben. Im Falle des Kreditwerts beinhaltet dies
auch Modellierungstechniken, Schätzungen, Annahmen und
Risikofaktoren. Im Falle des Marktwerts sollten Angaben geleistet
werden, welche Marktpreise tatsächlich verwendet wurden.
Empfehlung 45. Es sollte der Zentralbank gestattet
werden, eine Methode anzuwenden, die nicht US-GAAP entspricht.
In Bezug auf die Bilanzierung der Regulierungsbehörden sollte nach
Meinung des Ausschusses die Zentralbank nicht daran gebunden sein,
US-GAAP zu befolgen. Stattdessen sollte es ihr möglich sein, eine andere
Methode zu wählen (Kreditwert, Marktwert oder eine Kombination von
beidem), die ihr sachgerecht erscheint.
Empfehlung 46. FIN46R sollte eingeführt werden.
Im Hinblick auf Konsolidierung stimmen wir dem Ansatz in FIN 46R zu,
weil er sich der Frage der Kontrolle widmet. [FIN 46R ist der
überarbeitete FASB-Standard zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften.]
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27. Mai 2009: IFRS-Musterkonzernabschluss in polnischer Sprache
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Unsere polnischen Kollegen haben die Publikation Wzorcowe Skonsolidowane Sprawozdanie Finansowe 2009 według MSSF
veröffentlicht einen IFRS-Musterkonzernabschluss 2009 in
polnischer Sprache. Dieser Musterkonzernabschluss zeigt die
Bilanzierungs- und Angabevorschriften nach den IFRS wie für die
Anwendung in Europa übernommen für Berichtsperioden, die am oder nach
dem 1. Januar 2009 beginnen. Sie können sich den Musterkonzernabschluss
für ein Berichtsjahr mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 hier
herunterladen: Wzorcowe Skonsolidowane Sprawozdanie Finansowe 2009 według MSSF (3.697 KB, 120 Seiten).
Bitte beachten Sie, dass dieser Abschluss diejenigen IFRS widerspiegelt,
die bis zum 5. März 2009 für die Anwendung in Europa übernommen wurden.
IFRS, die für 2009 in Kraft treten aber bis zum 5. März 2009 noch nicht
für die Anwendung in Europa übernommen worden waren, werden nicht
widergespiegelt.
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26. Mai 2009: Zusätzliche Boardsitzung am 1. Juni 2009
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Auf seiner Sitzung im April entschied der IASB, gegebenenfalls
künftig zusätzliche Boardsitzungen abhalten zu wollen, um die
Arbeit am Projekt zur Ersetzung
der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente
voranzutreiben. Eine erste zusätzliche Sitzung fand bereits am
5. Mai 2009 statt; zwei weitere sind für den 1. und 5. Juni 2009
angesetzt.
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Sondersitzung am 1. Juni 2009: Beginn 16:30h Londoner Zeit, Dauer ca. 1,5 Stunden |
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Sondersitzung am 5. Juni 2009: Beginn 13:00h Londoner Zeit, Dauer ca. 2 - 2,5 Stunden |
Bei beiden Sitzungen können sich noch kurzfristig Änderungen ergeben.
Registrierte Beobachter werden über aller Änderungen informiert.
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26. Mai 2009: Aktualisierte Liste der von IFRIC nicht auf die Agenda genommenen Sachverhalte
26. Mai 2009: EFRAG-Stellungnahme zur Darstellung des Abschlusses
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine
Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier zur Darstellung des
Abschlusses eingereicht. EFRAG unterstützt viele Vorschläge im
Diskussionspapier, äußert aber auch einige größere Bedenken:
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EFRAG unterstützt das Prinzip des inneren Zusammenhangs, ist
jedoch der Meinung, dass dies nicht unbedingt dadurch erreicht wird,
dass man eine Regelung vorgibt, nach der "alles in der gleichen
Reihenfolge und im gleichen Maß untergliedert" dargestellt werden
muss.
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EFRAG befürchtet, dass der vorgeschlagene Grad der
Untergliedrung durch die Menge der erforderlichen Ausweiszeilen dazu
führen kann, dass die Kernaussagen des Abschlusses verschleiert
werden.
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EFRAG ist nicht überzeugt, dass bei der Darstellung der
Kapitalströme die direkte Methode entscheidungsnützlichere
Informationen bietet als die indirekte und daher die höheren Kosten,
die entstehen würden, rechtfertigt.
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EFRAG hält die Idee einer
Überleitungsrechnung für interessant, ist jedoch der Ansicht, dass
viele der dargestellten Zahlen von zu geringem Informationsgehalt
sind, um die Erstellungskosten zu rechtfertigen. |
Die vollständige Stellungnahme von EFRAG in englischer
Sprache können Sie
hier herunterladen (374 KB).
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26. Mai 2009: IFRS E-Learning en Español
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Die spanische Version des E-Learning-Programms steht jetzt im Internet zur Verfügung:
www.deloitteifrslearning.com/spanish/registration_es.asp.
Derzeit sind 20 der 37 Module aus dem Englischen übersetzt und
kostenfrei zugänglich. Folgende Module stehen zur Verfügung:
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Rahmenkonzept (Marco Conceptual para la Preparación y Presentación de Estados Financieros)
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IAS (NIC) 1, 2, 7, 8, 10, 16, 17, 18, 19, 21, 23, 24, 28, 31, 38, 40, 41
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IFRS (NIIF) 1, 5
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Weitere Module in spanischer Sprache befinden sich in der
Entwicklung und werden im Lauf der Fertigstellung der Übersetzungen hinzugefügt. Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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25. Mai 2009: CFSS-Sitzung am 3. Juni 2009
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat
angekündigt, dass die nächste Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS),
bei der EFRAG gemeinsam mit den europäischen Standardsetzern tagt, am 3. Juni 2009 in Brüssel stattfinden wird.
Gefolgt wird die Sitzung von einer Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) vom 3. bis 5. Juni 2009.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG.
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23. Mai 2009: IFAC-Überwachungsgremium gibt verabschiedet Satzung
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Das Überwachungsgremium, das die Standardsetzungstätigkeiten der internationalen Vereinigung der
Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) in den Bereichen Prüfungs, Beratung, Ethik und
Ausbildung überwacht einschließlich IFACs internationalem Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse
(Public Interest Oversight Board, PIOB) , hat eine neue formelle Satzung verabschiedet. Das Überwachungsgremium
umfasst die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities
Commissions, IOSCO), den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), die
Europäische Kommission, die internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of
Insurance Supervisors, IAIS), die Weltbank, den Finanzstabilitätsboard (Financial Stability Board, FSB) und das
internationale Forum unabhängiger Prüfungsaufsichten. Die Rolle des Überwachungsgremiums ist im Hinblick auf IFACs
Tätigkeiten im öffentlichen Interesse ähnlich jener des
Überwachungsgremiums der
IASC-Stiftung. Hans Hoogervorst, Vorsitzender der niederländischen Finanzmarktaufsicht, steht sowohl dem
IFAC-Überwachungsgremium wie jenem der IASC-Stiftung vor. Weitere Informationen in englischer Sprache:
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23. Mai 2009: SEC-Seminar zu Einreichungen mittels XBRL
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Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird am 10. Juni 2009
von 12 bis 15 Uhr ein öffentliches Seminar abhalten, um Unternehmen dabei zu helfen, die neuen Einreichungsvorschriften
mittelts XBRL zu befolgen. Mitarbeiter der SEC werden Informationen über die technologischen Anforderungen für die
Befolgung der Regelungen vorstellen und ferner einen Überblick über die Werkzeuge und Informationen vermitteln, die die
Aufsicht für die Befolgung unterstützend bereithält. Das Seminar wird am Hauptquartier der SEC in Washington DC stattfinden
und auch per Internetsendung über die Website der SEC zugänglich sein. Die Ankündigung der SEC können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache). |
22. Mai 2009: Fünfte Sitzung der Beratungsgruppe zu Finanzmarktkrise
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Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde von IASB und FASB als Reaktion
auf die jüngste Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards zur Rolle der Bilanzierung während der
Krise und zu möglichen Änderungen zu beraten. Die FCAG hielt ihre fünfte Sitzung am 22. Mai 2009 in London ab. Wir sind
derzeit bei der Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung
gemacht haben, und werden sie Ihnen in Kürze zur Verfügung stellen. Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf unsere
Seite zur Finanzmarktkrise. |
22. Mai 2009: Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten
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Mit der Freigabe der Maiausgabe 2009 des IFRIC Update-Newsletters hat das International Financial Reporting
Interpretations Committee den ungewöhnlichen Schritt unternommen, auf seine vorläufige Agendaentscheidung in Bezug auf
Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten hinzuweisen, weil dies von besonderer
Bedeutung im gegenwärtigen Marktumfeld ist. IFRIC wurde gebeten, die Bedeutung und Auslegung der Formulierung 'bedeutend
oder anhaltend' klarzustellen, die in IAS 39.61 verwendet wird und nach der ein Unternehmen zur Erfassung einer
Wertberichtigung verpflichtet ist, wenn der Rückgang des Werts 'bedeutend oder anhaltend' ist. Obwohl IFRIC vorläufig
entschieden hat, den Sachverhalt seinem Arbeitsprogramm nicht hinzuzufügen, weil der IASB beschleunigt an einem Projekt
zur Ersetzung von IAS 39 arbeitet, hatte IFRIC Bedenken, dass einige Anwendungen der Wertminderungsanforderungen in der
Praxis nicht mit dem Standard vereinbar sind. Dementsprechend werden in der vorläufigen Agendaentscheidung einige
Inkonsistenzen angeführt und IFRICs Schlussfolgerungen zu diesen genannt. IFRIC hat um Stellungnahmen zu seiner
vorläufigen Agendaentscheidung gebeten, die es auf seiner Sitzung am 9./10. Juli 2009 zu finalisieren gedenkt. Die
Maiausgabe von IFRIC Update können Sie
hier herunterladen. |
22. Mai 2009: IFRS-e-Learning-Module aktualisiert
22. Mai 2009: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Mai
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 19. Mai bis Donnerstag, den 21. Mai
2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die
Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, haben wir für Sie auf einer
eigenen Seite zusammengefasst. |
22. Mai 2009: Heads Up-Newsletter zur Kodifizierung des FASB
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Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Was Unternehmen
über die Kodifizierung des FASB wissen müssen veröffentlicht. Am 1. Juli 2009 wird die Kodifizierung der
Bilanzierungsstandards des FASB die einzige Quelle verbindlicher, allgemein akzeptierter Bilanzierungsprinzipien
(Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) in den Vereinigten Staaten sein. Die aktuelle GAAP-Hierarchie besteht
aus vier Ebenen verbindlicher Bilanzierungs- und Rechnungslegungsleitlinien (Ebenen A bis D), einschließlich der
ursprünglichen Verlautbarungen des FASB, der EITF-Entscheidungen und anderweitiger Bilanzierungsliteratur. Mit der
Kodifizierung wird diese Hierarchie aufgehoben und die aktuellen GAAP durch lediglich zwei Ebenen an Literatur
(mit Ausnahme der Regelungen und Auslegungserlasse der SEC) ersetzt: verbindlicher und nicht verbindlicher.
Einmal in Kraft getreten wird die Kodifizierung die Art und Weise, wie Nutzer auf die GAAP referenzieren und
Bilanzierungssachverhalte ergründen, deutlich ändern. Neben der Veröffentlichung dieses Heads Up-Newsletters
werden die amerikanischen Kollegen in ihrer quartalsweise ausgestrahlten Accounting Roundup-Internetsendung am
8. Juni 2009 auch auf die Kodifizierung und deren Auswirkung für die Ersteller von Abschlüssen eingehen. Weitere
Informationen in englischer Sprache:
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21. Mai 2009: Broschüre Swiss GAAP FER 2009 erschienen
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Die Broschüre Swiss GAAP FER 2009 ist erschienen und in vier Sprachen (deutsch, französisch, italienisch und englisch) über den
Verlag SKV erhältlich. Die Ausgabe 2009
enthält den Entwurf zu „Swiss GAAP FER 14 (überarbeitet) – Rechnungslegung für Versicherungsorganisationen“ unter
Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Vernehmlassung. Ansonsten erfolgten vorwiegend formelle Anpassungen.
Auf der Seite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) steht Ihnen ein Dokument zur Verfügung, mit dessen Hilfe
Sie die
Änderungen im Einzelnen nachvollziehen können (24 KB). |
21. Mai 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Mai
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 19. Mai bis Donnerstag, den 21. Mai
2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die
Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, haben wir für Sie auf einer
eigenen Seite zusammengefasst. |
21. Mai 2009: IASB-Internetsendungen zum Standardentwurf zu Ausbuchung
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Am 27. Mai 2009 wird der IASB zwei live ausgestrahlte Internetsendungen anbieten, in denen der Standardentwurf
ED/2009/3 Ausbuchung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 7)
vorgestellt wird. Der Standardentwurf wurde am 31. März 2009 veröffentlicht, Stellungnahmen können bis zum
31. Juli 2009 abgegeben werden. Im Standardentwurf wird eine Verbesserung der Vorschriften zur Ausbuchung von
Finanzinstrumenten vorgeschlagen, die derzeit in
IAS 39 enthalten sind.
Unter Ausbuchung wird die Entfernung eines Finanzinstruments aus dem Abschluss eines Unternehmens verstanden.
Dies passiert dann, wenn ein Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert nicht länger kontrolliert oder keine
Verpflichtung zur Begleichung einer finanziellen Verbindlichkeit mehr besitzt. Der IASB schlägt zudem vor, die
Angaben zu verbessern, die derzeit durch
IFRS 7 gefordert werden, v.a. in
Situationen, in denen ein Unternehmen weiterhin ein anhaltenden Engagement in einen finanziellen Vermögenswert
besitzt, der nach den Vorschlägen ausgebucht würde. Die Liveausstrahlung im Internet wird auch einen interaktiven
Sitzungsteil für Fragen und Antworten beinhalten. Fragen können online während des Vortrags eingereicht werden.
Zu Beginn der Präsentation wird es dazu eine Einführung geben. Details:
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21. Mai 2009: Zwei US-amerikanische Analysten zu IASB-Mitglieder ernannt
 Patrick Finnegan
 Patricia McConnell
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Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation
(IASC-Stiftung) haben zwei führende Anlageanalysten in den International Accounting Standards Board
(IASB) berufen:
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Patrick Finnegan, Direktor der Gruppe für Rechnungslegungsmethoden beim Zentrum für
Finanzmarktintegrität des CFA-Instituts. Finnegan leitet derzeit beim CFA-Institut ein Team, das für die
Übermittlung der Anwendersichweise an den IASB, den FASB und die großen Aufsichtsbehörden verantwortlich ist.
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Patricia McConnell, frühere leitende geschäftsführende Direktorin im Aktienresearch und
Analystin für Rechnungslegungs- und Steuermethoden bei Bear Stearns & Co. In ihrer 32-jährigen Laufbahn
in der Gruppe für Aktienresearch bei Bear Stearns etablierte sich McConnell als eine der führenden
Analysten in Bezug auf Bilanzierungsfragen in den Vereinigten Staaten. Sie war Mitglied des Standardbeirats
des IASB und des International Accounting Standards Committee (des Vorgängergremiums des IASB).
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Beide werden dem IASB für fünf Jahre ab dem 1. Juli 2009 als Vollzeitmitglieder angehören
und ihren jeweiligen Wohnsitz nach London verlegen. Die englischsprachige Presseerklärung der IASCF finden Sie
hier (105 KB).
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21. Mai 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Mai
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 19. Mai bis Donnerstag, den 21. Mai
2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die
Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, haben wir für Sie auf einer
eigenen Seite zusammengefasst. |
20. Mai 2009: Nahezu endgültiger Entwurf des IFRS für KMU
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Auf dem nur für Abonnenten zugänglichen Bereich der Internetseite des IASB wurde der nahezu endgültige Entwurf des in Kürze
erscheinenden IFRS für KMU eingestellt. Der Entwurf stellt einen vereinfachten und unabhängigen Satz von Rechnungslegungsprinzipien
für KMU dar und basiert auf den vollständigen IFRS, die für öffentliche Kapitalmärkte entwickelt wurden. Modifikationen wurden
bezüglich der Erfordernisse von Nutzern und unter Kosten-Nutzen Abwägungen vorgenommen. Der KMU-IFRS ermöglicht Investoren,
Kreditgebern sowie anderen die Finanz- und Ertragslage und Zahlungsströme von KMU zu vergleichen, während
gleichzeitig die Kosten der Aufstellung eines Abschlusses für KMU reduziert werden. |
20. Mai 2009: 132. DSR-Sitzung
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Die Agenda für die 132. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 8. und 8. Juni 2009 ist bekannt gegeben
worden. Seit Januar 2009 tagt der DSR öffentlich. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl
von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen des DSR teilzunehmen, und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im
Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu verfolgen. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung, weitere Informationen und
die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie
hier. |
20. Mai 2009: Neubesetzung der Prüfgruppe für Standardübernahmen
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Die europäische Binnenmarktkommission hat die drei neuen Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen
(Standards Advice Review Group, SARG) bekannt gegeben. SARG berät die Kommission im Hinblick auf die Übernahme von IFRS
und IFRIC für die Anwendung in Europa. Des Weiteren bewertet SARG, ob die EFRAG-Stellungnahmen zu den IFRS und den
IFRIC objektiv und ausgewogen sind. Die Gruppe setzt sich aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen,
die von der Kommission aus Reihen unabhängiger Sachverständiger auf dem Gebiet der Rechnungslegung und aus
Reihen hochrangiger Vertreter der nationalen Normungseinrichtungen bestellt werden.
Am 15. Mai 2009 wurden Rien van Hoepen, Bernard Raffournier und Mari Paananen als neue Mitglieder
ernannt. |
20. Mai 2009: Mitschnitt der 131. DSR-Sitzung
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Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 131. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR)
vom 11. und 12. Mai 2009 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden. |
19. Mai 2009: Spanische Übersetzungen von IFRS-Publikationen von Deloitte
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen zweier
Deloitte-Publikationen angefertigt (die englischen Originale finden Sie
jeweils darunter):
und
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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19. Mai 2009: Überarbeitung der FASB-Leitlinien zu Ausbuchung und Konsolidierung abgeschlossen
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat
gestern die Erörterungen zur Überarbeitung seiner Leitlinien zu
Ausbuchung und Konsolidierung abgeschlossen, mit
der die Ausnahme von der Konsolidierung für qualifizierte Zweckgesellschaften (qualifying special purpose entities, QSPE) abgeschafft wird.
Diese werden nun im Abschluss des Trägers konsolidiert.
Nach dem Verfall der Kreditmärkte weltweit waren die Bilanzierungs- und Angabevorschriften in SFAS 140 und FIN 46(R) durch die
US-amerikanische Börsenaufsicht (Securities. and Exchange Commission, SEC),
den Kongress und Abschlussadressaten kritisch hinterfragt worden. Von Seiten des FASB hieß es, dass das QSPE-Konzept bis zur Finanzmarktkrise
funktioniert habe, aber im Rückblick hätte man erkennen müssen, dass es eine tickende Zeitbombe gewesen sei. Die endgültigen Verlautbarungen sollen im Juni 2009 veröffentlicht
werden und treten mit Beginn 2010 in Kraft.
|
19. Mai 2009: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
19. Mai 2009: Protokoll der öffentlichen Diskussion vom 14. Mai 2009
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Der DSR hatte für Donnerstag, den 14. Mai, zu einem
Diskussionsforum zu folgendem Papier eingeladen:
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IASB-Entwurf zu Änderungen hinsichtlich der Regeln
für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten (Exposure Draft ED/2009/3 Derecognition –
Proposed amendments to IAS 39 and IFRS 7) |
Neben der Präsentation ist jetzt auch das Protokoll der Veranstaltung auf der
Internetseite des DRSC veröffentlicht worden.
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18. Mai 2009: Zusätzliche Boardsitzung am 5. Juni 2009
 |
Auf seiner Sitzung im April entschied der IASB, gegebenenfalls
künftig zusätzliche Boardsitzungen abhalten zu wollen, um die
Arbeit am Projekt zur
Ersetzung der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente
voranzutreiben. Eine erste zusätzliche Sitzung fand bereits am
5. Mai 2009 statt; die nächste ist für den 5. Juni 2009
angesetzt. Sie beginnt um 13:00h Londoner Zeit und soll etwa
zwei bis zweieinhalb Stunden dauern. |
16. Mai 2009: Britischer Parlamentsausschuss verteidigt Marktwertbilanzierung
 |
In einem Bericht des Finanzausschusses des britischen Unterhauses wird
der Schluss gezogen, dass schlechte Entscheidungen der Banken und
nicht Bilanzierungsregeln die globale Finanzmarktkrise ausgelöst
haben. In dem Bericht mit dem Titel Bankenkrise: Reform der
Unternehmensführung und der Vergütung in der Londoner City werden
unter anderem die beiden folgenden Punkte angemerkt:
|
Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert hat dazu geführt,
dass Banken einige sehr entmutigende Ergebnisse veröffentlicht haben,
aber das liegt daran, dass die Zahlen an sich schlecht waren, das liegt
nicht an der Darstellung. Die unbequeme Wahrheit für die Banken lautet,
dass die Marktteilnehmer Marktpreise aufgebläht haben, die nachher
entsprechend korrigiert wurden. Die Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert hat diese Korrektur aufgezeigt, und sie hat dies schneller
getan, als alternative Methoden das gekonnt hätten. Wichtige Merkmale
von Rechnungslegungskonzepten sind, dass sie Transparenz und
Einheitlichkeit über alle Unternehmen und Vermögenswertklassen hinweg
fördern. Aber es wäre zu viel gefordert, wenn wir auch noch erwarten
würden, dass sie zu intelligenten Entscheidungen führen würden. Wir
sind also nicht der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert der passende Sündenbock für die Hybris, die schlechte
Risikokontrolle und die schlechten Entscheidungen des Bankensektors ist.
EU-Änderungen an den IFRS
Wir bedauern, dass die EU-Kommission die Möglichkeit hat, auszuwählen,
welche internationalen Rechnungslegungsstandards in der EU eingeführt
werden sollen. Wir rufen daher das Finanzministerium auf, die
Einflussmöglichkeit der EU-Kommission zu überdenken und zu erwägen,
welche Auswirkungen diese auf das Ziel der Einführung eines einzigen
Satzes weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards hat.
|
Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
|
15. Mai 2009: Glossar zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten nach IFRS
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In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
(KoR)
haben die Autoren Knut Henkel und Roland Eller Teil 1 (Buchstaben A bis F) eines Glossars zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten nach IFRS (und HGB)
veröffentlicht. In der Einleitung heißt es:
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Die Thematik der Finanzinstrumente im Allgemeinen und die ihrer Bilanzierung
im Speziellen hat in der Zwischenzeit einen relativ hohen Komplexitätsgrad erreicht,
der durch die Vielzahl der in den letzten Monaten veröffentlichten Stellungnahmen zu dieser Thematik nicht
geringer geworden ist. Das nachfolgende Glossar soll daher eine Hilfe zur Komplexitätsreduktion derart darstellen,
das für die Thematik benötigte Wissen zielgerichtet nachschlagen zu können.
|
Mit freundlicher Genehmigung der Autoren und der
KoR stellen wir Ihnen den Artikel auf IAS PLUS zur Verfügung:
Glossar zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten (2.265 KB). Die Veröffentlichung des zweiten Teils soll zeitnah folgen. |
14. Mai 2009: Taiwan übernimmt IFRS ab 2013
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Am 13. Mai 2009 hat die taiwanesische Finanzaufsicht (Financial Supervisory Commission, FSC)
ihren Fahrplan für die vollständige Übernahme der IFRS in Taiwan
verkündet. Alle börsennotierten Unternehmen müssen ab dem
1. Januar 2009 ihre Abschlüsse nach den IFRS erstellen. Eine
freiwillige Anwendung der IFRS ist allen börsennotierten
Unternehmen ab dem 1. Januar 2012 gestattet. Die FSC unternimmt
nach eigenem Bekunden diesen Schritt, um Taiwans Kapitalmärkte
für ausländische Investoren attraktiver zu machen und
taiwanesischen Unternehmen zu helfen, im Ausland Kapital
aufzunehmen.
|
14. Mai 2009: Agendaseiten aktualisiert
14. Mai 2009: Die Rolle der nationalen Standardsetzer
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 Gilbert Gelard |
Das IASB-Boardmitglied Gilbert Gelard hielt an der London School of
Economics am 11. Mai 2009 einen Vortrag zum Thema Nationale Standardsetzer: Eine neue Rolle in einer sich globalisierenden Welt. Gelard
erörterte die Bedeutung von weltweit gültigen
Rechnungslegungsstandards, die europäische Übernahme der IFRS, den
Unterschied von Übernahme und Anpassung und die Frage, wie die
Verbreitung der IFRS über die ganze Welt dramatisch das Aufgabenfeld
der nationalen Standardsetzer verändert hat. Sie können die
englischsprachigen Ausführungen von Gelard, die wir mit seiner
Erlaubnis auf IAS PLUS zur Verfügung stellen,
hier herunterladen
(43 KB). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs:
|
Wenn Standardsetzer in dieser neuen Welt eine Rolle spielen wollen,
müssen sie den Einsatz ihrer knappen Ressourcen genau bedenken. Es
gibt auch etwas, das zu tun sie verlockt sind und das sie nicht tun
sollten: Sie sollten die IFRS nicht im Nachhinein kritisieren oder
interpretieren. Das Argument, dass etwas nur in ihrem Rechtskreis
auftritt und daher eine sachgerechte Lösung nur lokal entwickelt
werden kann, erweist sich in fast allen Fällen als unbegründet. Eine
scheinbar rein lokale Frage kann und sollte auf einen allgemeineren
Sachverhalt zurückgeführt werden, der auch anderswo in der Welt
auftritt. Die Interpretationsfragen sollten an IFRIC zwecks
Überprüfung übergeben werden; das ist das zuständige Gremium. Das
einzige, das auf die IFRS bezogen zu veröffentlichen einem
Standardsetzer gestattet sein sollte, sind Hinweise und
Lehrmaterialien; natürlich sollten diese Hinweise nicht anders
bemäntelte Interpretationen sein. Abweichende lokale Ausübungen der
IFRS sollten auf jeden Fall vermieden werden. In den
Arbeitsabkommen, die vom IASB den Standardsetzern vorgeschlagen
werden, wird die Frage nach Interpretationen unmissverständlich
geklärt.
|
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14. Mai 2009: "Bad Banks" - Auslagerung von strukturierten Wertpapieren in Zweckgesellschaften
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Die Bundesregierung hat gestern ein Gesetz über die mögliche Auslagerung von strukturierten Wertpapieren in Zweckgesellschaften
(sogenannte Bad Banks) beschlossen. Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstitute oder deren Tochtergesellschaften sollen
demnach ihre strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag von 10 Prozent an Zweckgesellschaften übertragen können –
es sei denn, dass dies die Kernkapitalquote des Instituts unter 7 Prozent drückt.
Dafür erhalten sie in gleicher Höhe von den Zweckgesellschaften
begebene und vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte
Anleihen. In der Begründung
für diesen Schritt heißt es:
Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz und dem darauf aufbauenden Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
wurden bereits maßgebliche Schritte zur Stabilisierung der Finanzmärkte in der aktuellen Krise unternommen.
Die Vertrauensbildung an den Finanzmärkten wird jedoch weiterhin durch große Bestände strukturierter
Wertpapiere in den Bilanzen von Kreditinstituten beeinträchtigt. Bei strukturierten Wertpapieren handelt es
sich um Schuldverschreibungen, die im Rahmen komplexer Verbriefungstransaktionen entstehen (z.B. Asset Backed
Securities, Collateralized Loan Obligations, Collaterialized Debt Obligations, CDOs of ABS) und in einem volatilen
und durch Unsicherheiten geprägten Marktumfeld nur sehr schwer bewertbar und kaum veräußerbar sind. Die mit den
Wertpapieren verbundenen Kredit- und Liquiditätsrisiken, die einen hohen Abschreibungsbedarf von den Buchwerten
mit sich bringen können, führen dazu, dass das Vertrauen gegenüber den Haltern dieser Instrumente und ihre
Finanzmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Maßnahmen zur kurzfristigen
Bereinigung der Bilanzen von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften
von strukturierten Wertpapieren bei gleichzeitiger Schaffung von Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher
Abschreibungen vor. Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften wird die
Möglichkeit eröffnet, die strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften zu
übertragen. Im Gegenzug erhalten die übertragenden Unternehmen in gleicher Höhe vom Finanzmarktstabilisierungsfonds
garantierte Anleihen, die von den Zweckgesellschaften begeben werden. Die mit den Maßnahmen verbundenen
Kosten sollen jedoch letztlich von den Eigentümern der übertragenden Unternehmen getragen werden, um eine
Belastung der öffentlichen Haushalte zu vermeiden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz die ratierliche Ausschüttung
aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag an den Garantiegeber in Höhe der Differenz zwischen dem
reduzierten Buchwert und Fundamentalwerten über die Laufzeit der Garantie, maximal 20 Jahre, sowie eine
Verlustbeteiligung der Anteilseigner und die Zahlung einer marktgerechten Vergütung für die Garantie vor.
|
Über den
Entwurf
(178 KB), der auf der Internetseite des Finanzministeriums zur
Verfügung steht, muss nun das Parlament abstimmen. |
14. Mai 2009: IASB-Gesprächsrunden zu Konsolidierung und Ausbuchung: Orte und Zeiten
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Wie am 21. April 2009 angekündigt, wird der IASB drei zweitägige Runden von öffentlichen Gesprächen am Runden
Tisch zu seinen Entwürfen zu
Konsolidierung und Ausbuchung
von Finanzinstrumenten abhalten. Die Gesprächsrunden werden am
1. und 2. Juni 2009 in Toronto, am 8. und 9. Juni 2009 in Tokio und
am 15. und 16 Juni 2009 in London stattfinden. Der IASB
hat seine
Presseerklärung nun um die genauen Veranstaltungsorte und -zeiten
ergänzt. |
14. Mai 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Mai geändert
13. Mai 2009: Deloitte Kanada veröffentlicht Newsletter zu Ertragsteuern
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Unsere kanadischen Kollegen haben eine Sonderausgabe Mai 2009 ihres Countdown-Newsletters
zum Übergang auf IFRS in Kanada herausgegeben. In dem Newsletter mit dem
Titel Die herausfordernden Schritte auf dem Weg globaler Konvergenz: Der IASB schlägt Änderungen
an der Bilanzierung von Ertragsteuern vor wird der IASB-Entwurf von
Vorschlägen zur Änderung von IAS 12 Ertragsteuern erläutert.
Die Kommentierungsfrist zum Entwurf endet am 31. Juli 2009; der
endgültige Standard wird 2010 erwartet. Der Newsletter steht wie immer
in zwei Sprachen zur Verfügung:
|
13. Mai 2009: 54. Ausgabe der Single Market News
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Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer
Internetseite die englische Fassung der 54. Ausgabe der
Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt.
Von besonderem Interesse mögen für IAS PLUS-Nutzer vier Interviews
mit David Wright, dem stellvertretenden Generaldirektor der GD
Binnenmarkt und Dienstleistungen, zur Finanzmarktkrise sein. |
13. Mai 2009: Präsentation zur öffentlichen Diskussion vom 14. Mai 2009
 |
Der DSR hat für morgen, Donnerstag, den 14. Mai, zu einem
Diskussionsforum zu folgendem Papier eingeladen:
 |
IASB-Entwurf zu Änderungen hinsichtlich der Regeln
für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten (Exposure Draft ED/2009/3 Derecognition –
Proposed amendments to IAS 39 and IFRS 7) |
Die zugehörige
Präsentation steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zum
Herunterladen zur Verfügung (157 KB).
|
13. Mai 2009: Mitglieder der KMU-Arbeitsgruppe von EFRAG benannt
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte
im April 2009 zu Bewerbung für die Mitgliedschaft in einer neuen Arbeitsgruppe für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU, englisch Small and Medium-sized Entities, SME) aufgerufen. Die
Besetzung der neuen Arbeitsgruppe wurde jetzt bekanntgegeben:
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Stig Enevoldsen (Vorsitzender) – Vorsitzender von EFRAG
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Francoise Flores (stellvertretende Vorsitzende) –
stellvertretende Vorsitzende von EFRAG
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Jean-Charles Boucher – Tuillet Audit
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José Maria Bové - Instituto de Censores Jurados de Cuentas de Espana
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Francis Chittenden – Manchester Business School
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Frederico Diomeda – EFAA
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Johannes Guigard – Dottori Commercialisti
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Luc Hendrickx – UEAPME
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Radislaw Ignatowski – Universität von Lodz
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Robin Jarvis – ACCA
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Manfred Jutz – Dr. August Oetker KG
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Gerhard Prachner – PricewaterhouseCoopers
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Brian Shearer – Grant Thornton
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Marc Spyker – l’ANR
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Danielle Stewart – Baker Tilly
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Knut Tonne – KPMG
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Hugo van den Ende – PricewaterhouseCoopers
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12. Mai 2009: FCAG wird am 22. Mai in London tagen
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Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, wird am Freitag, den 22. Mai 2009 in London im
Crowne Plaza Hotel, 19 New Bridge Street, tagen. IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale
Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu
möglichen Änderungen zu beraten. Am 11. März 2009 hatte die FCAG eine
Bitte um
Stellungnahme veröffentlicht, in der um Reaktionen auf sieben Fragen gebeten wurde, die der FCAG dabei helfen
sollen, Sachverhalte in Bezug auf Bilanzierung und Berichterstattung im Zusammenhang mit der globalen Finanzmarktkrise
zu erörtern und Empfehlungen gegenüber IASB und FASB auszusprechen. Dies wird die fünfte Sitzung der FCAG sein. Sie finden
die Mitschriften der zurückliegenden Sitzungen auf
dieser Seite. |
12. Mai 2009: Leitlinien zur Erlöserfassung bei Software
 |
Im Oktober 1997 hatte das amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of CPAs, AICPA)
das Statement of Position (SOP) 97-2 Erlöserfassung bei Software veröffentlicht. SOP 97-2 gibt Leitlinien zur
Erlöserfassung bei Software und damit in Beziehung stehenden Produkten. Auch wenn die Auslegung vornehmlich für die
Softwarebranche entwickelt worden war, findet das SOP zunehmend auch in anderen Branchen Anwendung, in denen
Software alles Andere als beiläufig für Güter und Dienstleistungen ist. Während die Erlöserfassung in
IAS 18 grob behandelt wird, gibt es kein Pendant zu SOP 97-2 in den IFRS. Seit der
Herausgabe von SOP 97-2 hat der US-amerikanische Standardsetzer eine große Menge an Leitlinien freigegeben (insgesamt
über 50 Verlautbarungen!), mit den spezifische Aspekte der Erlöserfassung bei Software klargestellt werden; dazu gehören
SOP 98-4, SOP 98-9, verschiedene fachliche Praxishilfen des AICPA, EITF-Sachverhalte sowie SEC-Leitlinien. Nichtsdestotrotz
erfahren Unternehmen mit dem Fortschreiten der Softwaretechnologie ständig neue Herausforderungen bei der Erfassung
von Erlös für Softwarevereinbarungen. Unsere amerikanischen Kollegen habe die zweite Auflage von
Erlöserfassung bei Software ein Fahrplan zur
Anwendung des Positionspapiers 97-2 des AICPA herausgegeben (in englischer Sprache, 169 Seiten, 886 KB), um einige
der am schwersten auszulegenden Vorschriften von SOP 97-2 zu behandeln und einen neuen Überblick über die wichtigsten
Themen in SOP 97-2 unter den folgenden Überschriften zu geben:
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Anwendungsbereich |
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Grundlegende Erlöserfassungsgrundsätze |
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Mehrkomponentenvereinbarungen |
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Weitere Softwareprodukte, Upgraderechte und Abschläge |
 |
Unterstützungsleistungen für den Kunden nach Erfüllung des Vertrags |
 |
Dienstleistungen |
 |
Bilanzierung von Verträgen |
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11. Mai 2009: Diskussionsrunde zu Leasinggeschäften und zu Ertragsteuern
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) lädt alle Mitglieder des
DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen
am Freitag, den 12. Juni 2009, 11.00 Uhr (voraussichtlich bis ca.
16.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20
zu einem Diskussionsforum zum IASB-Diskussionspapier zu
Leasinggeschäften und zum
IASB-Entwurf
zu Ertragsteuern ein. An der Veranstaltung werden auch Mitarbeiter des IASB teilnehmen.
Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen,
behält der DSR sich vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter
bahrmann@drsc.de bis zum 5. Juni 2009 an. Ihre Anmeldung wird bestätigt, soweit die Platzkapazität das zulässt. |
11. Mai 2009: Deloitte-Ratgeber zu IFRS in französischer Sprache
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Unsere kanadischen Kollegen haben Regroupments d'Enterprises et
Changements dans les Participations: Guide portant sur la version révisée des normes IFRS 3 et IAS 27 (561 KB) veröffentlicht.
Dabei handelt es sich um die französische Übersetzung unserer englischsprachigen Veröffentlichung
Business Combinations and Changes in Ownership Interests: A Guide to the Revised
IFRS 3 and IAS 27 (647 KB). Der Ratgeber hat im Wesentlichen die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach der Fassung 2008 von
IFRS 3 zum Gegenstand. Wo sachgerecht, wird auch auf die damit in Beziehung stehenden Vorschriften von
IAS 27 (überarbeitet 2008) eingegangen v.a. hinsichtlich der Definition von Kontrolle, der
Bilanzierung nicht-beherrschender Anteile und Änderungen beim Anteilsbesitz. Andere Aspekte von IAS 27 (wie die Vorschriften zur Aufstellung
von Konzernabschlüssen und das Vorgehen im Detail bei der Konsolidierung) werden nicht behandelt. Der Ratgeber enthält 16 Abschnitte nebst
Anhängen, in denen (a) die 2008er Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 mit den Vorgängerversionen verglichen und (b) die weiterhin bestehenden
Unterschied zwischen IFRS und US-GAAP benannt werden. Eine deutsche Fassung dieses Ratgebers ist in Arbeit.
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10. Mai 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Mai
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
19. Mai bis Donnerstag, den 21. Mai 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen.
Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB-Sitzung wieder. |
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung 19.-21.
Mai 2009, London |
Dienstag, 19. Mai 2009
Mittwoch, 20. Mai 2009
Donnerstag, 21. Mai
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10. Mai 2009: IASB-Mitglied äußert sich zur globalen Finanzmarktkrise
John Smith |
Das IASB-Mitglied (und früherer Deloitte-Partner) John Smith sprach auf der
Konferenz der EU-Kommission zur Rechnungslegung in einer sich ändernden Welt.
Den Schwerpunkt seiner Ausführungen bildeten die Auswirkungen der
globalen Finanzmarktkrise auf die Rechnungslegungsstandardsetzer
allgemein und den IASB im Besonderen. Sie können sich die vollständige
Rede von Smith
in englischer Sprache von der Internetseite des IASB herunterladen
(31 KB). Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt:
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Die Finanzmarktkrise hat drei Hauptlehren herausgestrichen, die wir
Standardsetzer zu ziehen haben.
Erstens: Die ineinander verwobene Struktur der Kapitalmärkte kombiniert
mit der Mobilität des Kapitals selbst zeigt den Bedarf nach einem
allgemein akzeptierten Satz von Rechnungslegungsstandards.
Zweitens: Finanzinstitute, Aufsichtsbehörden und Anleger haben die
Risiken nicht verstanden, auf die man sich einließ. Rechnungslegung
sollte eine wichtige Rolle dabei spielen, in dieser Hinsicht allen
diesen Parteien behilflich zu sein. Es gibt also einen Bedarf,
zusätzliche Transparenz in Bezug auf die Risiken zu schaffen, auf die
Finanzinstitute sich einlassen, und relevante Informationen für Anleger
und Aufsichten zu bieten.
Drittens: Unter den gegenwärtigen Rechnungslegungsvorschriften werden
zahlreiche Wahlrechte geboten, die die Vergleichbarkeit reduzieren und
zu unnötiger Komplexität führen. Daher besteht die dringende
Notwendigkeit, sich der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu widmen,
um die Komplexität zu reduzieren, die Vergleichbarkeit und die Relevanz
zu erhöhen und eine Grundlage für weltweite Konvergenz zu schaffen.
Wir beim IASB arbeiten an all diesen Fronten.
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9. Mai 2009: Treffen der nationalen Standardsetzer in Johannesburg
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Am 8. und 9. April 2009 tagten die nationalen Standardsetzer gemeinsam in
Johannesburg. Zweimal im Jahr kommen die Rechnungslegungsstandardsetzer
der Welt zusammen, um die wichtigsten aktuellen Themen zu erörtern und
herauszufinden, wie sie bei deren Lösung Unterstützung bieten können. Robert Bruce, der
führende britische Journalist in Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsfragen,
hat über das Treffen einen kurzen Bericht geschrieben, der nun im INSIGHT-Journal des
IASB veröffentlicht wurde:
National Standard Setters meet in Johannesburg (in englischer Sprache,
118 KB). Zwei Aspekte wurden auf der Sitzung besonders deutlich:
Die nationalen Standardsetzer bekräftigten ihre uneingeschränkte
Unterstützung für den IASB und sie ermutigten ihn, bei seiner Haltung,
Rechnungslegungs- und Aufsichtsfragen nicht vermischen zu wollen,
standhaft zu bleiben. |
9. Mai 2009: Deutsche Ausgabe der Single Market News
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Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer
Internetseite die deutsche Fassung der 53. Ausgabe der
Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt.
Von besonderem Interesse mögen für IAS PLUS-Nutzer die Beiträge Wichtige Fortschritte bei
Rechnungslegungsvorschriften der EU und Die Kapitalmärkte müssen offen bleiben, damit
sich die Wirtschaftskrise nicht weiter vertieft sein. |
9. Mai 2009: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im Mai 2009
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Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
tagte am Donnerstag, den 7. Mai 2009 in den Büroräumen des IASB in
London. Die Maisitzung dauerte nur einen Tag. Die Übersetzung der vorläufigen inoffiziellen Mitschrift von Beobachtern
von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie
hier. |
8. Mai 2009: Leitfaden zur Prüfung börsennotierter Unternehmen des CAQ
8. Mai 2009: Kommissar McCreevy äußert sich zu IFRS und IASB
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Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen,
widmete sich in seiner Ansprache als Hauptredner auf der gestrigen
EU-Konferenz zur Rechnungslegung in einer sich ändernden Welt in Brüssel
einer Reihe von Themen in Bezug auf die IFRS und den IASB. Er verwies
auf die Vorteile der IFRS für Europa und forderte Länder, die die IFRS
noch nicht eingeführt haben (einschließlich der USA), auf, den Schritt
zu wagen. Er nannte jüngste Fortschritte bei der Verbesserung der
Führungsstruktur der IASCF aber gab an, dass weitere Aktivitäten in
Bezug auf die geografische Zusammensetzung des IASB, den
Konsultationsprozess und die Ausgewogenheit des Boards im Hinblick auf
Mitglieder mit mehr praktischer Erfahrung notwendig seien. Er forderte
den IASB auf, die Arbeiten zu Sachverhalten, die als Ergebnis der
Finanzmarktkrise identifiziert worden seien, zu beschleunigen. Die
schließe die Bewertung zum beizulegende Zeitwert, die Anpassung der
IASB-Wertminderungsregelungen an diejenigen in den Vereinigten Staaten
und Rückstellungen für Kreditverluste ein. Die vollständige Rede
McCreevys in englischer Sprache finden Sie
hier (72 KB).
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8. Mai 2009: IPSASB schlägt Konvergenz mit IFRS 3 und IAS 38 vor
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Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat
zwei neue Entwürfe herausgegeben Entwurf ED 40 Immaterielle Vermögenswerte und
Entwurf ED 41 Unternehmenszusammenschlüsse aus Tauschtransaktionen ,
in denen vorgeschlagen wird, dass Regierungen und andere Unternehmen des
öffentlichen Sektors IFRS-entsprechende Vorschriften einhalten.
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Mit ED 40 wird ein IPSAS vorgeschlagen, der mit
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte konvergiert ist. ED 40
enthält außerdem Leitlinien zu Websitekosten aus
SIC-32 Immaterielle Vermögenswerte - Websitekosten.
Des weiteren sind Leitlinien zu immateriellen Erbvermögenswerten
enthalten.
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ED 41 ist mit IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse konvergiert.
Unternehmenszusammenschlüsse die nicht aus Tauschtransaktionen
entstehen, werden in einem eigenen, für den öffentlichen Sektor
spezifischen Projekt adressiert.
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Die Kommentierungsfrist endet am 15. August. 2009. Die Entwürfe können
von der Seite des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes
heruntergeladen werden: www.ifac.org/EDs.
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7. Mai 2009: CIMA-Studie zur Komplexität der
Unternehmensberichterstattung
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Das Institut der betrieblichen Rechnungsprüfer (Chartered Institute of Management Accountants, CIMA)
hat eine Studie zur Komplexität, Relevanz und Klarheit der
Unternehmensberichterstattung aus Sicht von 350 Geschäftsführern von
FTSE-Unternehmen veröffentlicht:
Complexity, Relevance and Clarity of Corporate Reporting: The views of CIMA FTSE 350 Directors (in
englischer Sprache, 181 KB).
Insgesamt kommt das Institut in der Studie zu folgendem Schluss:
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Wir befürchten, dass der gesetzliche Jahresabschluss den Umfang der
Beschreibung dessen beschränkt, was ein Betrieb tatsächlich tut, dass die
Prüfung nur noch bestätigt, dass die fachliche Bilanzierung nach den
Vorschriften durchgeführt wurde, und dass die Geschäftsführung weniger
Möglichkeiten hat, die Unternehmensleistung und -strategie seriös zu erläutern,
weil sie durch komplizierte Regeln gezwungen ist, weniger relevante
Informationen detailliert darzustellen.
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Im Bericht werden die folgenden vier Bereiche
möglicher Verbesserungen genannt:
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Prinzipienbasierte Standards. Zuerst dringen wir stark
darauf, dass man sich weiterhin an den prinzipienbasierten Ansatz
bei der Entwicklung von Vorschriften bezüglich der Berichterstattung
hält, um die Regeln nicht zu eng zu setzen und Raum zu schafften für
die Kommunikation wirklich nützlicher und Einblick gewährender
Informationen. Der Druck, die IFRS an US-GAAP anzupassen, mag dazu
geführt haben, dass die Balance sich mehr regelbasierten Standards
zuneigt. Dies könnte jedoch die Finanzberichterstattung nur weiter
verkomplizieren und die Möglichkeit der Finanzvorstände und des
Vorstands und des Aufsichtsrats einschränken, gesundes Ermessen in
Bezug darauf einzusetzen, wie praktische Managementinformationen in
die veröffentlichten Berichte und Zahlen übersetzt werden.
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Wesentlichkeit. Die heutigen IT-Finanzsysteme und die
weiterentwickelte Geschäftspraxis gestatten, große Mengen an Daten
zu produzieren. Aber wir müssen im Blick behalten, was die
Leistungs- und die Lebensfähigkeit eines Unternehmens ausmacht.
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Erläuternder Teil der Berichterstattung. Man muss darauf
achten, den Lagebericht nicht zu verkomplizieren. Er ist ein
wichtiger Teil der Finanzberichterstattung und hat sich innerhalb
der letzten Jahre bedeutend weiterentwickelt. Wir sind der Meinung,
dass veröffentlichte Abschlüsse einem großen Adressatenkreis die Art
von Informationen bieten sollten, die normalerweise in Berichten von
Analysten enthalten sind mit anderen Worten: die Daten und
Annahmen, die entscheidungsrelevant sind, Informationen, die sich
oft außerhalb des Umfangs von Rechnungslegungsvorschriften finden.
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Integrität. Integrität und Professionalität sind die
Eckpfeiler unseres Berufs, und wir müssen von unseren Mitgliedern
erwarten können, dass sie diese Merkmale zu jeder Zeit verkörpern.
Aber übermäßige Komplexität in den Bilanzierungsregeln kann es
tatsächlich schwerer für sie machen, dies zu tun.
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Wir danken dem Chartered Institute of Management Accountants für
die Erlaubnis, die Studie auf IAS PLUS zur Verfügung zu stellen.
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7. Mai 2009: IASB-Webcasts zum Diskussionspapier zu Leasinggeschäften
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Am 13. Mai 2009 wird der IASB zwei Webcasts anbieten, in
denen das gemeinsam mit dem FASB veröffentlichte
Diskussionspapier zu Leasinggeschäften
erläutert wird. Das Diskussionspapier war am 19. März 2009 herausgegeben
worden; die Kommentierungsfrist endet am 17. Juli 2009. In dem
Diskussionspapier schlagen IASB und FASB ein mögliches neues Modell für
die Bilanzierung von Leasingverhältnissen vor. Das Modell basiert auf
dem grundsätzlichen Gedanken, dass aus allen Leasingverhältnissen
Schulden aus der Verpflichtung künftiger Leasingzahlungen und
Vermögenswerte (das Recht auf Nutzung des geleasten Vermögenswertes)
entstehen, die in der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage des
Leasingnehmers angesetzt werden sollten. Die live übertragenen
Internetsendungen werden einen interaktiven Teil zu Fragen und Antworten
beinhalten. Fragen können während der Sendung on-line eingereicht
werden; Anweisungen dazu werden am Anfang der Sitzung gegeben. Weitere
Informationen:
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6. Mai 2009: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Erlöserfassung
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Die
Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
stellt auf ihren Seiten einen
Stellungnahmeentwurf zum
IASB-Diskussionspapier zur Erlöserfassung zur Verfügung (in
englischer Sprache, 313 KB). EFRAG begrüßt die
Bemühungen, die in diesem Bereich unternommen werden, weil
Erlöserfassung in der Praxis viele Probleme auslöse. Daher würde dem
gesamten Adressatenkreis des IASB geholfen, wenn die bestehenden
Leitlinien verbessert würden. EFRAG nimmt jedoch einen grundlegend
anderen Standpunkt in Bezug auf die Frage ein, wann Erlös zu erfassen
sein soll. |
6. Mai 2009: IAS Plus-Newsletter zum Entwurf zu Ertragsteuern
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen
IAS Plus Update-Newsletter
Vorgeschlagene Änderungen hinsichtlich der Ertragsteuerbilanzierung
herausgegeben (in englischer Sprache, 102 KB), in dem der
IASB-Entwurf zu Ertragsteuern
erläutert wird, den der IASB am 31. März 2009 veröffentlicht hat. In dem
Entwurf wird vorgeschlagen,
IAS 12 Ertragsteuern
mit einem neuen Standard zu ersetzen. In dem vorgeschlagenen Standard
(im Entwurf ED/2009/2 Ertragsteuern dargestellt) wird der
grundsätzliche Ansatz aus IAS 12 zur Bilanzierung von Ertragsteuern, der
Ansatz über temporäre Differenzen, beibehalten. Der IASB schlägt jedoch
vor, die meisten der Ausnahmen in IAS 12 zu streichen, um die
Bilanzierung zu vereinfachen und das Prinzip des Standards zu stärken.
Darüber hinaus schlägt der IASB eine geänderte Struktur des Standards
vor, die die Anwendung erleichtern soll. Die Kommentierungsfrist endet
am 31. Juli 2009. Mit dem Vorschlag werden außerdem die internationalen
Standards näher an SFAS 109 Bilanzierung von Ertragsteuern herangebracht.
Zurückliegende Ausgaben der IAS Plus-Newsletter finden Sie
hier.
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6. Mai 2009: Accounting Roundup Ausgabe April 2009
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Wir haben die Aprilausgabe 2009 von Accounting Roundup
eingestellt (in englischer Sprache, 362 KB), die von unseren
amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. Der Newsletter ist nun nach
Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe
behandelten Themen umfassen:
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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FASB veröffentlicht Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts, wenn die Marktaktivitäten zurückgehen
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FASB veröffentlicht FSP zur Angabe des beizulegenden Zeitwerts
in Zwischenberichten
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Anlagen in Schuld- und Eigenkapitaltiteln
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FASB veröffentlicht FSP zu nicht vorübergehenden Wertminderungen
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SEC veröffentlicht Staff Accounting Bulletin zu nicht
vorübergehenden Wertminderungen |
Unternehmenszusammenschlüsse
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FASB veröffentlicht FSP zu im Rahmen eines
Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Vermögenswerten oder
übernommenen Verbindlichkeiten, die aus Eventualverpflichtungen
entstehen
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Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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GASB veröffentlicht Einladung zur Stellungnahme zu
Pensionsstandard
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Derivative Instrumente und Sicherungsmaßnahmen
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GASB veröffentlicht Leitfaden zu derivativen Instrumenten
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Sonstige Rechnungslegungsthemen
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XBRL-Taxonomien 2009 herausgegeben
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GASB veröffentlicht Verlautbarung zur GAAP-Hierarchie
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GASB veröffentlicht Verlautbarung zu Geschäftsvorfällen
zwischen
nahe stehenden Parteien, zu Erwägungen der Unternehmensfortführung
und zu Folgeereignissen
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IASB veröffentlicht jährliche Verbesserungen
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IASC-Stiftung veröffentlicht IFRS-Taxonomie 2009 und gibt
XBRL-Handbuch zwecks öffentlicher Stellungnahme heraus |
Sonstige SEC-Angelegenheiten
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SEC-Abteilung für Finanzierung von Aktiengesellschaften gibt
aktualisiertes Handbuch zur Finanzberichterstattung heraus |
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SEC-Stab
veröffentlicht Einhaltungsleitfaden für kleine Unternehmen
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SEC veröffentlicht fachliche Änderungen, um verschiedenen
Regelungen, Formulare und Tabellen an FAS 141(R) und FAS 160
anzupassen
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SEC veröffentlicht neue Interpretationen zur Einhaltung und zu
Angaben
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Andere SEC-Regelungen, die im April 2009 vorgeschlagen oder
veröffentlicht wurden
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Sonstige Prüfungsthemen
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PCAOB veröffentlicht Staff Practice Alert 4 in Bezug auf
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, Angaben und nicht
vorübergehenden Wertminderungen |
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PCAOB veröffentlicht Konzeptentwurf zu möglichen Überarbeitungen
von Prüfungsbestätigungsstandards
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AICPA schlägt vor, SAS zu verdeutlichen und zu konvergieren
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AICPA gibt Entwurf zur Zusammenstellung und Prüfung von Standards
heraus
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AICPA veröffentlicht Leitlinien zur Anwendung vereinbarter
Prozesse auf Daten mit XBRL-Etiketten
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Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.
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6. Mai 2009: Deloitte nimmt Stellung zur Vereinfachung der 4. und 7. EG-Bilanzrichtlinien
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Die Mitgliedsfirmen von Deloitte in Europa haben gemeinsame eine
Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Vereinfachung der
4. und 7. EG-Bilanzrichtlinien eingereicht (in englischer Sprache, 7.765 KB).
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen hatte im
März 2009 um
Stellungnahme zu den Vorschlägen gebeten. Die Art von Sachverhalten, zu denen Stellungnahmen erbeten werden, beinhalten:
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Struktur der Richtlinien |
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allgemeine Bilanzierungsprinzipien des Ansatzes und der Bewertung |
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Größenkriterien für Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Unternehmen |
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welche Abschlussbestandteile für welches Unternehmen gefordert werden sollten |
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elektronische Einreichungen |
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Aussehen der Abschlussbestandteile |
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Anhang |
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Bewertungssachverhalte |
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Konsolidierungsvorschriften |
Die Kommission erwartet den Abschluss ihrer Untersuchung der Stellungnahmen und
die Unterbreitung vorgeschlagener Änderungen an den Richtlinien gegenüber dem Europäischen
Parlament bis Ende des Jahres 2009. Nachfolgend haben wir für Sie zwei
Auszüge aus unserer Stellungnahme übersetzt:
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Stellungnahme in Bezug auf Bilanzierungsoptionen und nationale 'Zusätze' zu den Richtlinien
Unserer Meinung nach sollten in den Richtlinien prinzipiell den
Mitgliedstaaten keine Optionen, die sich auf reine
Rechnungslegungsfragen beziehen (also den Ansatz und die Bewertung
von Vermögenswerten und Schulden), eingeräumt werden. Die
Harmonisierung der Rechnungslegung in der EU nützt Anwendern
(größere Vergleichbarkeit von Abschlüssen in der EU) und Erstellern
(reduzierte Kosten für Konzerne und Kostendegression allgemein) und
erleichtert grundsätzlich grenzüberschreitenden Handel und
Dienstleistungen einschließlich Rechnungslegung und Prüfung. Wir
erkennen jedoch an, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten
Bilanzinformationen unterschiedlich genutzt werden und dass
weiterhin ein Bedarf bestehen kann, bestimmte Optionen einzuräumen
im Hinblick auf zusätzliche Informationen, die aus steuer- oder
unternehmensrechtlichen Gründen oder aus Praxis- oder
Regelungserfordernissen gefordert werden und die sich aus dem
Wirtschaftsumfeld des einzelnen Mitgliedstaates ergeben. Hier wären
die einzelnen Mitgliedstaaten gefordert, die zusätzlichen Kosten für
Unternehmen zu rechtfertigen, die sich aus der Anwendung dieser
Optionen ergeben, und zusätzliche Vorschriften zu denen in den
Bilanzierungsrichtlinien zu erlassen, die im Zusammenhang mit den
Bedürfnissen in den einzelnen Mitgliedstaaten stehen.
Stellungnahme in Bezug auf IFRS für KMU
Auf kurze und mittelfristige Sicht werden die (überarbeiteten)
Bilanzierungsrichtlinien weiterhin den europäischen
Bilanzierungsrechtsrahmen für nicht börsennotierte Unternehmen
bilden. Wir sind jedoch der Meinung, dass dies auf lange Sicht nicht
so bleiben sollte, da ihrem Wesen nach die Richtlinien nicht
flexibel genug sind, die sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen
widerzuspiegeln, und sie nicht unbedingt Sichtweisen von außerhalb
Europas widerspiegeln. Wir unterstützen die Konvergenz hin zu einem
einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards, die je nach Gegebenheiten für nicht
rechenschaftspflichtige Unternehmen und KMU angepasst werden und im
Rahmen eines stabilen und unabhängigen Standardsetzungsprozesses
entwickelt werden. Der Erhalt eines parallelen europäischen
Rahmenkonzepts auf lange Sicht stellt keine gute Nutzung von
Ressourcen dar und nützt europäischen Erstellern und Anwendern
nicht.
Wir regen daher an, dass die Kommission daran arbeitet, einen
Mechanismus für die Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen, mit
dem diesen die Option eingerichtet wird, direkt den demnächst
erscheinen Standard des IASB für nicht börsennotierte Unternehmen
anzuwenden. Dieser Mechanismus sollte auf einem Test basieren, der
zeigt, dass die Anfordernisse aus den Richtlinien mit der Anwendung
dieses vereinfachten IFRS erfüllt werden.
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6. Mai 2009: Deloitte-Partnerin Laurence Rivat als Mitglied von IFRIC ernannt
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben Laurence Rivat, eine Partnerin bei
Deloitte in Frankreich ab 1. Juli 2009 für drei Jahre als neues Mitglied des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
ernannt. Sie folgt Ken Wild nach, einem Partner von Deloitte Großbritannien,
dessen Amtszeit am 30. Juni 2009 endet. Die Treuhänder haben außerdem die
Amtszeiten von drei aktuellen IFRIC-Mitgliedern um drei Jahre verlängert Sara York Kenny, Consulting Advisor, International Finance Corporation (World Bank Gruppe); Takatsugu Ochi, Assistant General Manager, Financial Resources Management Group, Sumitomo Corporation;
und Ruth Picker, Partner und Global Director, Global IFRS Services, Ernst and Young. Laurence Rivat
führt (seit 2001) eines der sechs IFRS Centres of Excellence von Deloitte und
ist Mitglied unseres Global IFRS Leadership Team (GILT). Sie ist aktiv weltweit
in IFRS-Fragen zu verschiedenen Themen eingebunden. Die englischsprachige
Presseerklärung der IASC-Stiftung finden Sie
hier (100 KB).
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5. Mai 2009: Mitschrift der heutigen zusätzlichen Boardsitzung
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Der IASB hat am 5. Mai 2009 eine zusätzliche
Sitzung abgehalten.
Aufgrund der kurzfristigen Anberaumung konnten nicht alle Boardmitglieder
persönlich in London sein und nahmen zum Teil per Konferenzschaltung
teil. Wir haben Ihnen die vorläufige und inoffizielle Mitschrift, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben,
auf einer eigenen Seite zur
Verfügung gestellt. Die nächste
reguläre Sitzung findet vom 18. bis22. Mai 2009 in den Büroräumen des
IASB in London statt.
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5. Mai 2009: Stellungnahme des IDW zum EU-Papier zur Überarbeitung der 4. und 7. EG-Richtline
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einer Eingabe an
die EU-Kommission zu einem Konsultationspapier zu den Überlegungen
der EU-Kommission hinsichtlich einer mittelfristigen Modernisierung der 4. und 7. Richtlinie (sog. Bilanzrichtlinien)
Stellung genommen. Das IDW steht der angedachten Modernisierung
der Richtlinien grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Im
Hinblick auf eine stärkere Harmonisierung des Bilanzrechts in
der EU unterstützt das IDW einen umfassenden Abbau bestehender
Mitgliedstaaten- und Unternehmenswahlrechte. Die Antworten des
IDW auf die einzelnen von der EU-Kommission aufgeworfenen Fragen
sind in den Frage- und Antwortkästen des englischsprachigen
Konsultationspapiers (206 KB) grau unterlegt. |
5. Mai 2009: AFRAC-Stellungnahme zur Darstellung des Abschlusses
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Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee
(AFRAC) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses eingereicht.
Eine der Hauptaussagen der Stellungnahme ist, dass eine
Überfrachtung des Abschlusses mit Informationen nicht unbedingt
der Transparenz und damit der Vergleichbarkeit dient. Die
englischsprachige Stellungnahme finden Sie
hier (64 KB). |
5. Mai 2009: Ausgabe 2009 des IFAC-Handbuchs zu Prüfungsstandards
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Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC)
hat das Handbuch 2009 der internationalen Standards zur Prüfung und Qualitätskontrolle herausgegeben.
Im Handbuch sind alle internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA)
und alle internationalen Standards zur Qualitätskontrolle enthalten, die vom International Auditing and Assurance
Standards Board (IAASB), dem für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationalen Gremium,
zwecks Verbesserung ihrer Klarheit überarbeitet worden sind. Die
Standards treten am 15. Dezember 2009 in Kraft. Das Handbuch ersetzt
Teil II des Handbuchs 2008 der internationalen Standards zur Prüfung
und Beratung und zu ethischen Grundsätzen.
Teil I des Handbuchs 2008 bleibt 2009 in Kraft. Er enthält
Verlautbarungen zu Prüfungs-, Durchsichts-, anderweitige Beratungs- und damit in Zusammenhang stehende
Leistungen, die vom IAASB bis zum 1. Januar 2008 herausgegeben wurden,
und den IFAC-Kodex ethischer Grundsätze für berufsständische Rechnungsleger.
Die Verlautbarungen zur Prüfung in Teil I des Handbuchs 2008
bleiben bis zum 14. Dezember 2009 in Kraft und werden danach durch die
des Handbuchs 2009 ersetzt. Das Handbuch kann im PDF-Format kostenfrei von der IFAC-Website heruntergeladen
werden (www.ifac.org/store). Eine Druckfassung kann käuflich erworben werden.
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5. Mai 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zu den jährlichen Verbesserungen
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Unsere chinesischen Kollegen haben den IAS Plus Update-Newsletter
zum jährlichen Verbesserungsprozess 2009 übersetzt:
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4. Mai 2009: Diskussionsrunde zum Entwurf zur Fair-Value-Bewertung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen
und Organisationen am Freitag, den 5. Juni 2009, 11.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 13.00 Uhr)
ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zum vom IASB geplanten Standardentwurf
zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ein. An der Veranstaltung wird auch ein Mitarbeiter des IASB teilnehmen.
Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen,
behält der DSR sich vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter
bahrmann@drsc.de bis zum 29. Mai 2009 an. Ihre Anmeldung wird bestätigt, soweit die Platzkapazität das zulässt. |
4. Mai 2009: Anwendung der IFRS in den Abschlüssen 2006 in der EU
4. Mai 2009: IFRS in your Pocket 2009 erschienen
4. Mai 2009: Chinesische Übersetzung zweier IAS Plus Update-Newsletter
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Unsere chinesischen Kollegen haben chinesische Übersetzungen der beiden folgenden IAS Plus Update-
Newsletter erstellt:
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4. Mai 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
1. Mai 2009: 131. DSR-Sitzung – Sitzungspapiere
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Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 131.
Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 11. und
12. Mai 2009 steht auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Papiere zum TOP 5 sind für die nächsten Tage angekündigt. |
1. Mai 2009: FCAG-Schreiben an die G-20-Mitglieder
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Wie schon im März 2009 hat
die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB hat einen
Brief
an Premierminister Brown geschrieben (in englischer Sprache, 19 KB), den
dieser an die G-20-Mitglieder weiterreichen soll. Darin wird unter
anderem über die Fortschritte berichtet, die IASB und FASB in Hinblick
auf die Empfehlungen der G-20 erzielt haben. Es wird aber auch vor einer
Überfrachtung der Boards mit Aufgaben gewarnt. Wir haben nachfolgend die
entsprechenden Auszüge aus dem Schreiben für Sie übersetzt:
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Der IASB hat in diesem Jahr bereits vorgeschlagene Verbesserungen im
Bereich bilanzunwirksamer Posten veröffentlicht (Konsolidierungs- und
Ausbuchungsstandards) und arbeitet bei diesen Themen mit dem FASB
zusammen. Der FASB wird im Mai Verbesserungen an den gegenwärtigen
US-amerikanischen Standards in diesem Bereich veröffentlichen. Diese
Projekte folgen einer Reihe von anderen Verbesserungen, die die Boards
allein oder gemeinsam in den letzten Monaten erarbeitet haben. Die
beiden Boards haben weltweit einheitliche Leitlinien zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert in inaktiven Märkten und verbesserte Vorschriften
zu Angaben zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung
gestellt. Anfang Mai wird der IASB einen Vorschlag zur Verbesserung von
Angaben in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
veröffentlichen. Der FASB hat außerdem im März 2009 Verbesserungen an
Leitlinien zur Wertminderung von Vermögenswerten in Bezug auf einen
US-spezifischen Wertminderungsansatz veröffentlicht.
[...]
Wir verstehen vollkommen, dass politische Entscheidungsträger unter
großem Druck stehen, sowohl kurz- als auch langfristige Reformen in
Bezug auf die vielen Herausforderungen, denen sie sich gegenüber sehen,
anzustoßen. Wir sind bereit zu helfen, wo immer wir das können. Die FCAG
ist jedoch absolut überzeugt, dass die beiden Boards nur erreichen
können, was die G-20 erbittet, wenn sie sich ausschließlich auf die
hochkomplizierte fachliche Arbeit konzentrieren können, die diese
Projekte mit sich bringen. Zusätzliche Arbeiten zu anderen
Sachverhalten, die über die Projekte hinausgehen, die die beiden Boards
bereits auf sich genommen haben, würden unweigerlich zu Verzögerungen
bei den Projekten führen, die am wichtigsten sind. |
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1. Mai 2009: IFRS in der Bank- und Kapitalmarktbranche - spanische Übersetzung
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