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30. Juni 2009: EFRAG Update April, Mai und Juni 2009 erschienen
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
hat die Ausgaben für April, Mai und Juni 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht. Darin werden
jeweils die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des entsprechenden Monats
zusammengefasst.
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30. Juni 2009: Wir haben unseren Zeitplan für die Agendaprojekte des IASB aktualisiert
30. Juni 2009: Internetsendungen zu IAS 39 Modell der erwarteten Verluste
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Am Freitag, den 3. Juli 2009, und erneut am Montag, den 6. Juli 2009, wird der IASB zwei live ausgestrahlte
Internetsendungen abhalten, um interessierte Kreise hinsichtlich des Fortschritts beim umfassenden Projekt des IASB zur
Ersetzung von IAS 39 auf dem Laufenden zu halten. Die Intersendungen sind der unlängst vom Board veröffentlichen Bitte um
Informationen zur Machbarkeit eines Modells der erwarteten Verluste gewidmet. Die Internetsendungen bestehen aus Präsentationen
zweier Mitglieder des IASB-Stabs; an die Präsentation schließt sich ein Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte
Teilnehmer Fragen an die Stabsmitarbeiter des IASB senden können, die von diesen beantwortet werden. Jede Internetsendung wird
einschließlich des Frage-und-Antwort-Teils etwa eine Stunde dauern. Details der Internetsendungen:
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29. Juni 2009: 133. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere
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Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 133. Sitzung des Deutschen
Standardisierungsrates vom 1. bis 3. Juli 2009 stehen auf der Internetseite des DRSC
zum Herunterladen bereit. |
29. Juni 2009: McCreevy äußert sich zur Rechnungslegung und der Finanzmarktkrise
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Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen,
äußerte sich am 26. Juni 2009 vor der irischen Wirtschaftsprüferkammer
in Dublin zu Fragen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. Die
vollständige Ansprache in englischer Sprache finden Sie
hier (36 KB), nachfolgend übersetzen wir für Sie seine Kommentare zur
Rechnungslegung.
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Wie Sie alle wissen, ist die Rolle der Rechnungslegungsregeln Gegenstand
einer hitzigen Debatte geworden. Aber wir sind weiterhin überzeugt, dass
das internationale Standardsetzungssystem die beste Lösung ist. Und dies
ist nicht nur eine europäische Sichtweise. Dies ist auch die Ansicht der
G-20. Rechnungslegungsregeln haben die Krise nicht ausgelöst, aber ist
es fair zu fragen, ob sie sie verstärkt haben? Wir müssen uns ansehen,
was geschehen ist, und prüfen, ob die Regeln angepasst werden müssen, um
die Finanzstabilität zu stärken. Es freut mich, dass der IASB nun doch
beabsichtigt, die grundlegende Überarbeitung von IAS 39 bis Ende des
Jahres abzuschließen. Das ist ein ehrgeiziger Plan für einen so
komplexen Standard. Ich weiß, dass es viele Finanzinstitute in der EU
gibt, die die Überarbeitung der Wertminderungsregeln für die Bilanzen
zum Ende des Jahres zur Verfügung haben wollen. Die ECOFIN-Minister
haben in dieser Hinsicht ihre Absichten deutlich gemacht.
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28. Juni 2009: Mitschrift von den Gesprächsrunden in London
Der IASB veranstaltet eine Reihe von Gesprächsrunden mit seinen Adressaten, in denen es um seine jüngsten Vorschläge in
ED 10 Konsolidierung und
ED/2009/3 Ausbuchung geht.
Es wurden bereits Gesprächsrunden in Nordamerika und Asien abgehalten. Die europäischen Gesprächsrunden fanden am 15. und 16. Juni 2009
in London statt, in Verbindung mit der regulären Sitzung des IASB. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift
wieder, die Beobachter von Deloitte bei den Gesprächsrunden angefertigt haben.
Mitschrift von den Gesprächsrunden zu Konsolidierung und Ausbuchung 15. und 16. Juni 2009, London |
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Montag, 15. Juni 2009 Ausbuchung
Die Teilnehmer drückten eine Präferenz für den Ansatz aus, der in der alternativen Sichtweise zum Standardentwurf vorgestellt
wurde, statt für den bevorzugten Ansatz, der im Standardentwurf beschrieben wurde. Dabei brachten die meisten Teilnehmer Bedenken hinsichtlich
der Konsequenzen einer Übernahme des bevorzugten Ansatzes vor. Insbesondere schlugen mehrere Teilnehmer einen ausdrücklicheren Risiko-Chancen-
Filter im Prozess der Ausbuchung vor, da sie der Ansicht waren, dass die zugrundeliegenden Risiko-Chancen-Positionen ansonsten verloren gingen.
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Alternativer, durch fünf IASB-Boardmitglieder unterstützter Ansatz, wie im Standardentwurf ausgeführt
Dem alternativen Ansatz zufolge erfasst der Übertragende, wenn er die Rechte auf identifizierte Zahlungsströme
überträgt, den vormals angesetzten Vermögenswert und erfasst alle Rechte und Pflichten, die er im Zuge des Übertragungsvorgangs be- oder erhalten hat. Zum Beispiel würden Termingeschäfte, Verkaufs- und Kaufoptionen, Garantien oder disproportionale
Anlagen im Hinblick auf die übertragenen Zahlungsströme nicht zu einem fehlgeschlagenen Verkauf oder dem Ansatz einer Schuld
für die erhaltene Gegenleistung führen. Jedwedes Engagement würde erfasst und mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der
Übertragung bewertet. Die Zielsetzung bestünde darin, jedwede Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem übertragenen
Vermögenswert so zu bilanzieren, als hätte man diese Rechte und Pflichten aus dem Vermögenswert zuvor nicht besessen.
Nach dem alternativen Ansatz könnte ein Übertragender verpflichtet sein, dieselben Angabeleitlinien anzuwenden,
wie sie mit der Änderung an IFRS 7 vorgeschlagen wurden. Die vorgeschlagene Änderung an IFRS 7 würde angemessene Informationen
zur Verfügung stellen, um Nutzer in die Lage zu versetzen, das Wesen und die Risiken aus dem anhaltenden Engagement des
Übertragenden an den ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten einzuschätzen. Das gesamte Risiko (einschließlich des Wesens,
des zeitlichen Anfalls, der Rangigkeit, des Betrags und der Unsicherheit jedweder Verpflichtungen und Zahlungsabflüsse in
Bezug auf das anhaltende Engagement des Unternehmens an einem übertragenen Vermögenswert und die Details über diese
Vermögenswerte) würden durch eine Angabe erbracht. Dementsprechend würden mit den vorgeschlagenen Informationen klare
Informationen hinsichtlich der Zuordnung der Risiken und ihrer möglichen Auswirkung auf die finanzielle Situation des Übertragenden
zur Verfügung gestellt.
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Ein Teilnehmer drückte seine Bedenken aus, dass sich der Board in der gegenwärtigen Zeit der Wirtschaftskrise für einen Ansatz
ausgesprochen habe, der zu mehr Ausbuchungen von Finanzinstrumenten führen könnte, wenn der Markt die gegenteilige Entwicklung erwarte. Einige
Teilnehmer schlugen Ansatzkriterien vor, die die gesamte Risikoposition in der Bilanz statt über Angaben im Anhang zeigten und für Nutzer von
Abschlüssen vorzugswürdig seien. Bedenken wurden auch dahingehend laut, dass im Standardentwurf unterschiedliche Kriterien für Übertragenden und
Empfänger Anwendung fänden und wie diese ineinander überführt werden könnten.
Die Diskussion wurde fortgesetzt mit Blick auf den Filter des anhaltenden Engagements in den Ausbuchungskriterien. Es wurden
mehrere Ideen erörtert; ein Teilnehmer schien der Einführung eines Modells ablehnend gegenüber zu stehen, das inhärente Ausnahmen in sich selbst
eingebaut hat (d.h. Kaufoptionen). Teilnehmer gaben auch an, dass eine Art de minimis-Schwelle für das anhaltende Engagement erforderlich
sei, um Praxisprobleme bei der Anwendung zu vermeiden.
Das Panel setzte die Diskussion mit dem Test der praktischen Möglichkeit für die Ausbuchung von Instrumenten fort. Die meisten
Teilnehmer zeigten hinsichtlich der Stoßrichtung des Vorschlags einverstanden, äußerten aber dessen ungeachtet Vorbehalte aus der Praxis. Vor
allem wurden Bedenken laut, dass unterschiedliche Parteien die Kriterien in Abhängigkeit davon in unterschiedlicher Weise auslegen können, an wen
die Übertragung erfolgt, und wie die Ausbuchungskriterien anzuwenden seien, wenn die weitere Übertragung aufsichtlichen Beschränkungen unterliegt.
Darüber hinaus wies ein Teilnehmer darauf hin, dass eine mögliche Inkonsistenz mit ED 10 bestehe, weil zu dem Schluss gekommen sein mag, dass
eine Konsolidierung nicht erforderlich ist, gleichzeitig aber den Ausbuchungstest nicht bestehe.
In der Diskussion wurde dem alternativen Modell große Aufmerksamkeit entgegengebracht, der in dem Standardentwurf enthalten war.
Viele Teilnehmer meinten, dass er die wirtschaftliche Realität besser widerspiegele, waren aber auf der anderen Seite der Ansicht, dass der
alternative Ansatz im Standardentwurf nicht hinreichend entwickelt worden sei, um sie in die Lage zu versetzen, ihn zu unterstützen. Ein
Teilnehmer drückte seine Bedenken dahingehend aus, dass das alternative Modell auch wenn es konzeptionell reiner sei für die Nutzer
der Abschlüsse noch weniger verständlich sein werde. Bedenken wurden insbesondere im Zusammenhang mit der Erfassung eines Bewertungsgewinns bei
Ausbuchung laut, wenn nur ein Teil eines Instruments ausgebucht werde, ohne dass dies dessen Charakter ändere.
Insgesamt äußerten viele Teilnehmer Bedenken hinsichtlich der Geschwindigkeit des Projekts sowie einem wahrgenommenen Mangel an
Koordinierung mit dem FASB, die zu einem weiteren Mangel an Konvergenz mit US-GAAP führen könne. Der Stab erläuterte, dass die Geschwindigkeit
des Projekts durch die gegenwärtige wirtschaftliche Lage und v.a. Forderungen von Regierungen und Regulatoren bestimmt werde. Der Stab stellte
fest, dass das Risiko darin bestünde, dass die Regulatoren ihre eigenen Regeln aufsetzen werden, wenn nicht schnell eine Lösung gefunden werde.
Viele Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Angaben. Es bestand allgemeine Übereinstimmung, dass ein neuer
Rahmen für Angaben benötigt werde: einen, der sie im Gegensatz zur gegenwärtigen Praxis, bei der sie als verpflichtende Checkliste behandelt
werde, die sowohl Mindest- als auch Maximalanforderungen für Angaben enthält, prinzipienorientierter gestalte. Vor allem wurde die mögliche
Nützlichkeit der Angaben für einige Unternehmen bezweifelt. Die Teilnehmer meinten, dass in einigen Fällen Angaben zu ausgebuchten (oder erst
gar nicht in der Bilanz angesetzten Finanzinstrumenten) nützlicher sein könnten als detaillierte Angaben, die den vorgeschlagenen Kriterien
nicht entsprächen.
Montag und Dienstag, 15. und 16. Juni 2009 Konsolidierung
In der Diskussion um ED 10 zur Konsolidierung drückten Teilnehmer ihre Unterstützung für die allgemeinen Prinzipien des Vorschlags
aus (d.h. das Modell aus IAS 27/SIC-12). Die meisten stimmten zu, dass Beherrschung, die die Elemente Macht und Ergebnis erfordert, die richtige
Grundlage für die Konsolidierung darstelle. Allerdings stellten einige Teilnehmer fest, dass eine endgültige Klarstellung im Standard erforderlich
werde, um ihn praktikabel und operabel zu machen.
Eine Mehrheit der Teilnehmer zeigte sich einverstanden, dass Engagement eines Unternehmens im Kleid eines Unternehmen für sich
genommen noch keine Beherrschung begründe, allerdings ein nützlicher Indikator für das Bestehen von Kontrolle sei.
Hinsichtlich der Frage möglicher Macht stellte das Panel fest, dass weitere Klarstellungen zu diesem Sachverhalt im Standard
und/oder weitere Leitlinien erforderlich sei(en). Viele Teilnehmer wiesen auf den Unterschied bei der Anwendung auf operativ tätige Unternehmen
im Gegensatz zu Zweckgesellschaften hin. Die meisten Teilnehmer stimmten darin überein, dass es wenig hilfreich wäre, wenn der Standard die
Definition aus den US-GAAP enthielte, wonach 'Macht die Möglichkeit ist, die Geschäfte eines Unternehmen zu lenken, die das Ergebnis am
bedeutendsten beeinflussen', und dass weitere Klarstellungen erforderlich würden.
Bei der Erörterung der Angaben machte das Panel dieselben Beobachtungen wie in dem Sitzungsteil zur Ausbuchung. Insbesondere
äußerten einige Teilnehmer hinsichtlich unzureichender Angaben zum Risiko Bedenken. Nichtsdestotrotz bestand Übereinstimmung, dass dies eine
Überarbeitung der Angabevorschriften erfordere, v.a. eine Überarbeitung der Vorschriften in IFRS 7 und die Entwicklung eines neuen Angaberahmens.
Am 16. Juni wurde die Gesprächsrunde mit einem eigenständigen Sitzungsteil zur Konsolidierung fortgesetzt.
Im Großen und Ganzen unterstützen die Teilnehmer das vorgeschlagene Kontrollmodell, wobei Beherrschung die Elemente Macht und Ergebnis
erfordere und so definiert werde. Einige Teilnehmer bevorzugten dennoch die aktuelle Definition von Beherrschung, wie sie in SIC-12 beschrieben
wird, weil diese Definitionen wahrscheinlich klar und in der Praxis weithin verständlich seien. Ein Großteil der Aufmerksamkeit in der
Diskussion war der Rolle von Chancen und Risiken in der Analyse gewidmet, wobei die meisten Teilnehmer die Sichtweise unterstützten,
dass je mehr das Berichtsunternehmen Risiken und Chancen ausgesetzt ist, es umso wahrscheinlicher ist, dass es auch die Macht hat, die
Geschäfte dieses Unternehmens zu lenken. Viele Teilnehmer hatten allerdings Bedenken hinsichtlich der Anwendung dieses Modells auf strukturierte
Unternehmen und Investmentvehikel. Einige Teilnehmer baten den Stab, eine Verbindung zwischen Ergebnis und Macht in den Standard aufzunehmen. Im
Großen und Ganzen äußerten die Teilnehmer die Notwendigkeit einer sorgsamen Überarbeitung des Textes, um ihn klarer, präziser und eindeutiger zu
machen.
Besondere Aufmerksamkeit wurde der Bedeutung von Beherrschung bei weniger als der Mehrheit der Stimmrechte zuteil. Es gab unter
den Teilnehmern erhebliche Diskussionen, in denen sich die unterschiedlichen Rechtskreise, aus denen diese Teilnehmer kamen, sowie die
unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Bedingungen widerspiegelten.
Es gab gemischte Ansichten hinsichtlich der Frage, wann Optionen dem Halter Beherrschung einräumen. Die meisten Teilnehmer stimmten
zu, dass Optionen für die Beurteilung einer Notwendigkeit der Konsolidierung insgesamt wichtig sind, drückten aber Bedenken dahingehend aus, wie
der Standardentwurf diesbezüglich formuliert worden sei. Insbesondere meinten einige Teilnehmer, dass es die Sicht einer gegenwärtig ausübbaren
Option wert sei, untersucht zu werden, wiederholten aber die Notwendigkeit weiterer Leitlinien. Insgesamt wurde der Schluss gezogen, dass auf
diesem Gebiet eine größere Klarheit erforderlich sei.
Die Erörterung von Agentenbeziehungen und Doppelrollen zeigte, dass erhebliche Unterscheide in der Praxis und bezüglich der
Frage, wie diese geregelt sein sollten, bestanden. Insbesondere drehte sich die Diskussion um Abberufungsrechte als einen der Indikatoren für
eine Agentenbeziehung und Doppelrollen, wo die vorgeschlagenen Leitlinien als zweideutig angesehen wurden. Die Teilnehmer baten den IASB
um Klärung dieser Fragen.
Die Diskussion wurde dann hinsichtlich des Begriffs von Beherrschung von strukturierten Unternehmen und Investmentvehikeln
fortgesetzt. Die Teilnehmer stimmten mit dem Vorschlag überein, dass das Aussehen des Unternehmens für sich genommen noch nicht zu Beherrschung
führe. Einige Teilnehmer schlugen vor, dass der Board die Gefährdung hinsichtlich der Variabilität der Ergebnisse in den Begriff der Kontrolle #
einbauen sollte. Insgesamt unterstützten die Teilnehmer den Vorschlag, dass operative und strukturierte Unternehmen durch eine einzige
Leitlinie abgedeckt werden und ermunterten den Stab, eine weitere Klarstellung der ausstehenden Themen zu versuchen.
Hinsichtlich der Angaben stimmten die Teilnehmer überein, dass einige der vorgeschlagenen Angaben zu präskriptiv und belastend
seien, weil sie die Anwendung einer Checklistenmentalität im Prozess der Aufstellung von Abschlüssen fördere. Viele Teilnehmer äußerten Bedenken,
dass wichtige Informationen in den umfangreichen vorgeschriebenen Angaben verloren gehen könnten. Vor allem unterstützten sie den Einbezug der
Angaben zu Risiken und außerbilanziellen Risikoposition in IFRS 7 statt im neuen Konsolidierungsstandard. Dessen ungeachtet erkannten sie die
erweiterten Angaben als von Regulatoren und Analysten gefordert allgemein an.
Zum Schluss sagte die Mitarbeiter des IASB-Stabs, dass sie gern am vorgeschlagenen Zeitplan festhalten und den Standard bis Ende 2009
herausgeben wollten. Das FASB-Mitglied, das an der Gesprächsrunde teilnahm, sagte, dass der FASB beabsichtige, den endgültigen IASB-Standard
zur Diskussion zu stellen, sobald er veröffentlicht sei. Man würde dann jegliche Verbesserungen, die man in die US-GAAP aufnähme, an den IASB
zur Erwägung weiterleiten.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei den Gesprächsrunden gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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28. Juni 2009: Treuhänder der IASCF und Überwachungsgremium werden tagen
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, werden vom 6. bis 8. Juli 2009 im Intercontinental Amstel Hotel in Amsterdam
tagen. Die Sitzung am 6. Juli 2009 findet gemeinsam mit dem Überwachungsgremium der IASCF statt und ist öffentlich. Die Sitzung der Treuhänder
am 7. Juli 2009 wird ebenfalls öffentlich sein. Nachfolgend gegeben wir die Tagesordnung für die öffentlichen Sitzungsteile wieder.
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28. Juni 2009: FASB-Vorsitzender Herz spricht vor dem Nationalen Presseclub
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Der Vorsitzende des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board Robert H. Herz sprach am 26. Juni 2009 vom dem
Nationalen Presseclub in Washington. Sein Vortrag trug den Titel
Die Geschichte
wiederholt sich nicht selbst, Menschen wiederholen die Geschichte Gedanken und Beobachtungen aus der ersten Reihe zur Schaffung
eines gesunderen Finanzsystems (in englischer Sprache, 59 KB). Unter anderem nahm er zu folgenden Punkten Stellung:
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Bilanzierung und die Finanzmarktkrise. "Eine sehr willkommene Entwicklung, die sich aus der Finanzmarktkrise
ergab, besteht darin, dass eine breitere Schar von Interessenten nach mehr Transparenz als notwendiger Zutat für die Erholung
und die Wiederherstellung des Vertrauens von Anlegern und Öffentlichkeit ruft. Das schließt die Notwendigkeit einer Verbesserung
und Verschärfung bestimmter Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards ein. Auch wenn die Bilanzierung nicht ursächlich für die
Krise war und sie nicht beenden wird, so hat sie doch eine Reihe von Gebieten aufgedeckt, die eine Verbesserung bei den Standards
und der Transparenz insgesamt erfordern." |
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Politisierung der Setzung von Bilanzierungsstandards. "Unglücklicherweise gab es bestimmte Unternehmen
dazu gehörten auch welche, die nachfolgend gescheitert sind und von der Regierung gerettet werden mussten und
Branchenvertreter, die nach politischen Eingriffen in die Setzung von Bilanzierungsstandards gerufen haben. Auch wenn dies ihr
gutes Recht ist und auch wenn wir ganz bestimmt einen lebhaften Dialog mit dem Gesetzgeber begrüßen, so ist die Politisierung
der Setzung von Bilanzierungsstandards durch bestimmte Interessen mit dem Risiko der Unterminierung des öffentlichen Vertrauens
in die Integrität der Rechnungslegung behaftet. Die anlegende Öffentlichkeit erwartet und verdient unverzerrte und transparente
Finanzinformationen, die nicht hinsichtlich bestimmter Geschäftsvorfälle, Unternehmen oder Branchen vorteilhaft verbogen ist." |
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Transparenz. "Transparenz ist nicht allein ein Modewort oder ein Klischee. Sie ist eine grundlegende und absolut
essenzielle Eigenschaft gesunder Kapitalmärkte. Relevante, vertrauensvolle und zeitnahe Informationen sind der Sauerstoff der
Finanzmärkte. Das Vorenthalten solcher Informationen gegenüber Märkten oder die Verschmutzung der Informationen
können höchst nachteilige Konsequenzen haben." |
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Aufsichtsrechtliche Reform. "Einige der schwierigsten Bilanzierungs- und Rechnungslegungssachverhalte, die von
der Finanzmarktkrise ausstrahlen, haben ihre Ursache zumindest zum Teil von mangelhafter Aufsicht und Risikomanagement, ungesunden
Kreditvergabe- und Verbriefungspraktiken und dem Fehlen einer vernünftigen Marktinfrastruktur rund um die 'dunklen Märkte' für
strukturierte Kreditprodukte und Derivate." |
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Berichterstattung gegenüber dem Kapitalmarkt versus aufsichtsrechtliche Berichterstattung. "Unser Augenmerk als
Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung ist auf die Kommunizierung relevanter, transparenter und unverzerrter Finanzinformationen
zum Ertragslage und der Finanzverfassung eines Unternehmens an die Anleger und Kapitalmärkte gerichtet. Diese Informationen zielen
darauf ab, informierte Anlageentscheidungen zu ermöglichen, und sind für eine effiziente Kapitalallokation quer durch die
Volkswirtschaft unabdingbar. Die Transparenz, die mit externen Finanzberichte zur Verfügung stellt wird, trägt auch zur finanziellen
Stabilität bei, indem sie das Ausmaß der Unsicherheit im System verringert. Auf der anderen Seite liegt das sehr wichtige Augenmerk
der Bankenaufsicht auf der Sicherheit und dem Funktionieren individueller Finanzinstitutionen, dem Schutz von Kundeneinlagen und der
Stabilität des Finanzsystems insgesamt. Vor dem Hintergrund unserer unterschiedlichen Aufgaben und Foki ist es nicht verwunderlich,
dass wir manchmal unterschiedliche Sichtweisen zu bestimmten Bilanzierungs- und Rechnungslegungssachverhalten, die Finanzinstitutionen
betreffen, einnehmen." |
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Globale Bilanzierungsstandards. "In Anerkennung der möglichen Vorteile, die daraus resultieren können, dass man einen
einzigen Satz hochwertiger Bilanzierungsstandards quer über den globalen Kapitalmarkt hat, haben wir in den vergangenen Jahren einen
gehörigen Teil unserer Zeit und Mühen in die Zusammenarbeit mit dem International Accounting Standards Board gesteckt, um gemeinsam
an der Verbesserung und Vereinheitlichung unserer jeweiligen Standards durch Entwicklung gemeinsamer Standards auf den wesentlichen
Gebieten und der Beseitigung von Unterschieden zwischen unseren Standards zu arbeiten. Gleichzeitig sind wir bemüht, uns um die Geschäfte
zuhause zu kümmern, indem wir zeitnah auf Rechnungslegungssachverhalte in unserem System reagieren. Diese zwei Pferde gleichzeitig zu
reiten ist nicht immer einfach und erfordert manchmal zeitnahe Reaktionen im Hinblick auf eine Verbesserung der US-GAAP auf einem Gebiet,
während wir gleichzeitig an einer längerfristigen globalen Lösung mit dem IASB auf demselben Gebiet arbeiten." |
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27. Juni 2009: Agenda für die IFRIC-Sitzung am 9. Juli 2009
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Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 9. Juli 2009 von
10:00 bis 16:30 Uhr in den Räumen des IASB in London zu einer Sitzung zusammenkommen (Sitzungsdauer nur ein Tag). Die Sitzung
ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die vorläufige Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.
Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung Donnerstag, 9. Juli 2009 |
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Einleitung |
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Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Maiausgabe von IFRIC Update veröffentlicht wurden
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
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Erwerbsbezogene Kosten in einem Unternehmenszusammenschluss |
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Vorzeitige Anwendung des überarbeiteten IFRS 3 |
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IAS 7 Aufstellung der Zahlungsströme
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Festlegung von Zahlungsmitteläquivalenten |
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IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse
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Behandlung von Transaktionskosten beim Erwerb oder der Veräußerung nicht beherrschender Anteile |
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IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
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Mögliche Auswirkungen von IFRS 3 (2008) und IAS 27 (2008) auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode |
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Wagniskapitalkonsolidierungen und Teilnutzung der Fair-Value-Option |
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Wertminderungen von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
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Absicherung unter Verwendung von mehr als einem Derivat als Sicherungsinstrument (Umsetzungsleitlinien F.2.1) |
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Bedeutung von "bedeutend" oder "nachhaltig" |
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
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Anwendungsbereich von IFRIC 12 |
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Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Märzausgabe von IFRIC Update veröffentlicht wurden
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden
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Anwendbarkeit auf den Kunden |
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IAS 34 Zwischenberichterstattung
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Angaben zum beizulegenden Zeitwert in Zwischenabschlüssen |
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IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
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Kosten der Befolgung von REACH |
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Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen
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Nicht-Ausübungsbedingung oder nicht marktbasierte Ausübungsbedingung, wenn die Bedingung sich nicht im
Einflussbereich des Unternehmens oder des Arbeitnehmers befindet |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008)
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Bewertung nicht-kontrollierender Anteile |
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Nicht ersetzte und freiwillig ersetzte anteilsbasierte Vergütungsprämien |
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IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
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Abwertung einer Veräußerungsgruppe |
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IAS 23 Fremdkapitalkosten
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Bedeutung von 'allgemeine Fremdmittelaufnahmen' |
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IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis
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Tausch von Fremd- in Eigenkapital (Debt to Equity Swap) |
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Administrativer Sitzungsteil Stand der Arbeiten |
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26. Juni 2009: PCAOB verschiebt Überprüfungen einer ausländischer Prüfungsgesellschaften
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
hat eine Änderung verabschiedet, die den Ausführungszeitpunkt bestimmter
Überprüfungen registrierter ausländischer Prüfungsgesellschaften
betrifft. Mit der Änderung wird der PCAOB Gelegenheit gegeben, die
erstmalige Überprüfung einer registrierten ausländischen
Prüfungsgesellschaft um bis zu drei Jahre aufzuschieben, die die PCAOB
sonst vor Ende 2009 durchführen müsste und bei der die Gesellschaft in
einem Rechtskreis ansässig ist, in dem die PCAOB vor 2009 noch keine
Überprüfung durchgeführt hat. Der Aufschub gibt der PCAOB die
Möglichkeit,
diese Überprüfungen gemeinsam mit den entsprechenden ausländischen
Schwestergremien der PCAOB durchzuführen. Die englischsprachige
Presseerklärung der PCAOB finden Sie
hier. Der vollständige Text
der geänderten Regelung steht Ihnen auf der Internetseite der PCAOB
zur Verfügung.
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26. Juni 2009: IAS Plus-Newsletter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14
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Am 28. Mai 2009 hat der IASB einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an
IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, eine
unbeabsichtigte Auswirkung von IFRIC 14 zu korrigieren, nach der
Unternehmen unter bestimmten Umständen nicht gestattet ist, einige
Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsbeiträgen als
Vermögenswert anzusetzen. Mit dem Entwurf wird eine Korrektur des
Problems vorgeschlagen. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum
27. Juli 2009 erbeten. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen
IAS Plus Update-Newsletter veröffentlicht,
in dem die vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 erläutert werden (in englischer Sprache, 73 KB).
Frühere Ausgaben unserer IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier.
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25. Juni 2009: Ergebnisse der 132. DSR-Sitzung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 8. und 9. Juni 2009 seine 132. Sitzung in Berlin ab.
Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der
Internetseite des DSRC
herunterladen können (fünf Seiten, 56 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations
Committee (RIC) mit Stand vom Juni 2009 können Sie
hier herunterladen (64 KB). |
25. Juni 2009: IASB bittet um Stellungnahmen zum Modell der erwarteten Verluste
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Der IASB hat eine Bitte um Information zur Machbarkeit der Verwendung eines Modells erwarteter Verluste für die
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten veröffentlicht. Wertminderungen sind eines der Themengebiete, die der IASB
in der zweiten Phase seiner Umfassenden Überprüfung von IAS 39 angeht.
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Modell der eingetretenen Verluste. Dem gegenwärtig in IAS 39 niedergelegten Modell zufolge muss ein Unternehmen
Kreditverluste bei finanziellen Vermögenswerten nur dann erfassen, wenn ein Ereignis (oder eine Kombination von Ereignissen)
aufgetreten ist, das/die eine negative Auswirkung auf die zukünftigen Zahlungsströme besitzt, wobei der Effekt zuverlässig
geschätzt werden können muss (dies ist unter der Bezeichnung 'Modell der eingetretenen Verluste' bekannt). Ein Merkmal dieses
Modell besteht darin, dass ein Unternehmen die Auswirkungen zukünftig erwarteter Verluste nicht in Erwägung ziehen darf. Die
Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass dies Anlass zu Bedenken gegeben hat. |
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Modell der erwarteten Verluste. Auf Bitte der Führer der G-20 und Anderer untersucht der IASB alternativ
das Modell der erwarteten Verluste. Beim Modell der erwarteten Verluste ist ein Unternehmen gehalten, eine fortwährende
Beurteilung der erwarteten Kreditverluste durchzuführen, die eine frühere Erfassung von Kreditverlusten erfordern mag.
Befürworter dieses Modells argumentieren, dass die die Art und Weise, wie finanzielle Vermögenswerte bepreist werden
und einige Unternehmen ihr Geschäft steuern, besser widerspiegele. |
Der IASB ersucht um Antworten auf seine Bitte um Information bis zum 1. September 2009. Weiterführende Informationen
in englischer Sprache:
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25. Juni 2009: Agendaseiten aktualisiert
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Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift von der IASB-Sitzung im Juni 2009 haben wir folgende Agendaseiten für Sie
aktualisiert beziehungsweise neu erstellt, um die Erörterungen und Entscheidungen von den Sitzungen widerzuspiegeln:
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25. Juni 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zum Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung
25. Juni 2009: Zwei CEBS-Berichte zu Angaben europäischer Banken
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Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat zwei Berichte
veröffentlicht, in welchen die Angaben von Banken (a) in deren geprüften 2008er Abschlüssen zu Tätigkeiten und Risikopositionen unter
Einfluss der Finanzmarktkrise und (b) nach der Säule 3 des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Marktdisziplin) beurteilt werden.
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Beurteilung der Angaben im Abschluss 2008. Die Untersuchung deckt 23 große Banken mit grenzüberschreitendem Geschäft ab.
CEBS stellte 'ein signifikanten Anstieg der Angaben im Vergleich zu vorangegangenen Untersuchungen fest [...]. Gleichzeitig notiert
CEBS eine Reihe von Gebieten innerhalb der guten Praktiken nach CEBS im Wesentlichen im Zusammenhang mit bilanzierungsbezogenen
Angaben , auf denen die Angaben weiter verbessert werden könnten, einschließlich der Angaben zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert und damit verbundenen Methodologien'. CEBS beabsichtigt, einen Satz hochwertiger Angabeprinzipien zu entwickeln, um Banken
dabei zu helfen, Angaben zu erstellen, die Gebiete oder Tätigkeiten abdecken, die besondere Aufmerksamkeit erfordern oder belastet
sind. |
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Beurteilung der Angaben nach Säule 3 2008. CEBS untersuchte die Angaben zur Säule 3, die von 25 Banken in Bezug auf das
Risikoprofil und die Kapitaladäquanz der Bank zur Verfügung gestellt wurden. CEBS fand dabei heraus, dass 'Banken das Niveau ihrer
quantitativen und qualitativen Information hinsichtlich Adressrisiken und Verbriefungen sichtlich erhöht haben; gleichwohl gibt es
bestimmte Gebiete, auf denen weitere Fortschritte erzielt werden könnten':
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die Zusammensetzung und Eigenschaften der Eigenmittel |
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die Informationen zum Backtesting bezüglich Adress- und Marktrisiken |
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die quantitativen Informationen zu Minderungen des Adressrisikos und Bonitätsrisiken der Vertragsparteien |
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die Granularität der Informationen zu Verbriefungen |
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Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
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25. Juni 2009: Spanische Übersetzungen zweier IFRS-Publikationen von Deloitte
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der folgenden IFRS-Publikationen von Deloitte erstellt
(das englischsprachige Original finden Sie darunter):
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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25. Juni 2009: Arbeitsgruppe Versicherungen tagt kommende Woche
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Die IASB-Arbeitsgruppe Versicherungen wird am Montag und Dienstag, den 29. und 39. Juni 2009 im Guoman Tower Hotel (Tower 1 Suite),
St Katharine's Way, London zu ihrer nächsten Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnung ist nachfolgend
wiedergegeben. Die englischsprachigen Agendapapiere zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können Sie
hier herunterladen.
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24. Juni 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Unsere chinesischen Kollegen haben eine chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel
Entwurf schlägt erweiterte Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor herausgegeben:
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24. Juni 2009: Wir nehmen Stellung zu 13 vorläufigen Agendaentscheidungen von IFRIC
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Wir haben Stellungnahmen zu 13 vorläufigen Entscheidungen von IFRIC übermittelt, Sachverhalte nicht auf die Agenda zu nehmen. Wir
stimmen in allen Fällen mit IFRICs vorgeschlagener Entscheidung überein. In den folgenden zwei Fällen geben wir zusätzliche Meinungen
oder Empfehlungen an den Stab von IFRIC zu der Frage, wie man die Gründe für die Ablehnung am besten erläutert:
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Bedeutung von bedeutend und anhaltend zum Zwecke der Beurteilung von Wertminderungen bei Finanzinstrumenten |
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Wertminderung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen |
Unsere Stellungnahmen können Sie als Zip-File hier herunterladen
(in englischer Sprache, 1.384 KB).
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24. Juni 2009: IFRS Fragen und Antworten in chinesischer Sprache: Bände 2 und 3
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Unsere taiwanesischen Kollegen haben den zweiten und dritten Bank der dreiteiligen Reihe IFRS Fragen und Antworten in
chinesischer Sprache veröffentlicht:
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Band 2 (220 Seiten) deckt IAS 1, IAS 7, IAS 8, IAS 21, IAS 23, IAS 19, IAS 26, IAS 16, IAS 40, IAS 36 und IFRS 8 ab. |
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Band 3 (296 Seiten) deckt IAS 11, IAS 17, IAS 24, IAS 33, IAS 34, IAS 41, IFRS 4, IAS 32, IAS 39, IFRS 7, IFRIC 12,
IAS 37, IAS 10 und IFRS 1 ab. |
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Band 1 (214 Seiten) war im Februar 2009 freigegeben worden (siehe unsere
Länderseite
zu Taiwan). Er deckt IFRS 2, IFRS 3, IFRS 5, IAS 2, IAS 12, IAS 18, IAS 20, IAS 27, IAS 28, IAS 31, und IAS 38 ab. |
Zur Erläuterung jedes Standards enthalten die Bücher einige Beispiele und in knapper Form eine Untersuchung der
Rechnungslegungsunterschiede zwischen den IFRS und den Rechnungslegungsvorschriften in der chinesischen Republik. Sie können die Bücher
käuflich erworben, indem Sie eine Email an
schicken oder online (chinesisch). Auf der Internetseite
von Deloitte Taiwan gibt es eine Seite mit weiteren Informationen zu jedem
der Bücher.
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24. Juni 2009: iGAAP 2009 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 erläutert
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Unsere britischen Kollegen haben das englischsprachige Werk iGAAP 2009 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 erläutert
(fünfte Auflage) ausgearbeitet, das bei LexisNexis verlegt wurde. Die Veröffentlichung ist der maßgebliche Leitfaden für die
Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS. Die Ausgabe 2009 wurde gegenüber der Vorgängerversion aus dem letzten Jahr um weitere
Auslegungen, Beispiele, Erörterungen bei IASB und IFRIC sowie um aktualisierte Vergleiche zwischen IFRS und US-GAAP auf dem Gebiet
der Finanzinstrumente erweitert. Sie enthält aktualisierte und ausgiebige Leitlinien zur Umklassifizierung, zur Bilanzierung zum
beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten sowie zur jüngsten Änderungen an IFRS 7 Verbesserte Angaben über Finanzinstrumente.
Sie enthält auch Auszüge aus Geschäftsberichten für das Jahr 2008, mit denen die Anwendung von IFRS 7 veranschaulicht wird. iGAAP 2009
Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 erläutert (fünfte Auflage) (992 Seiten, Juni 2009) kann online über
www.lexisnexis.co.uk/deloitte
käuflich erworben werden. |
23. Juni 2009: Gruppe der Analystenvertreter tagt am 24. Juni
23. Juni 2009: IASB schlägt Leitlinien zum Lagebericht vor
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Der IASB hat einen Standardentwurf mit vorgeschlagenen, unverbindlichen Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines
Lageberichts herausgegeben in den angelsächsischen Ländern auch als 'Management Discussion and Analysis' (MD&A) oder
'Operating and Financial Review' bezeichnet. In einem Lagebericht, der üblicherweise neben einem Abschluss erstellt wird, jedoch
Teil desselben ist, erläutert die Geschäftsleitung, wie sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens im Verhältnis
zu den Zielen der Geschäftsleitung und dessen Strategien zur Erreichung dieser Ziele verhält. Die Vorschläge in dem Standardentwurf
gehen auf internationale beste Praktiken bei der Auf- und Darstellung von Lageberichten zurück. Der IASB ist der Ansicht, dass die
Zurverfügungstellung unverbindlicher Leitlinien die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Lageberichten quer durch die
Rechtskreise verbessern wird. Zum Standardentwurf Lageberichterstattung können ab sofort bis zum 1. März 2010 Stellungnahmen
abgegeben werden. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB können Sie
hier herunterladen
(97 KB), den Entwurf selbst finden Sie
hier (226 KB). Zudem haben wir eine eigene
Projektseite auf IAS PLUS angelegt. |
22. Juni 2009: Internetsendung des IASB zum Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Am Dienstag, den 30. Juni 2009 wird der IASB zwei live ausgestrahlte Internetsendungen abhalten,
in denen der IASB-Entwurf zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgestellt wird.
Boardmitglied Stephen Cooper wird mit Mitarbeitern des Stabs den Entwurf vorstellen; an die Präsentation schließt sich ein
Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte Teilnehmer Fragen
einreichen
können, die von den Vortragenden beantwortet werden. Jede Internetsendung wird einschließlich des Frage-und-Antwort-Teils etwa
eine Stunde dauern. Details der Internetsendungen:
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22. Juni 2009: Mögliche Übernahme der ISA in Europa
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Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der ermittelt werden soll, ob die
internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) in EU-Recht übernommen werden sollen.
Einer ebenfalls heute veröffentlichten unabhängigen Studie zufolge würden die Vorteile einer solchen Übernahme
die Kosten bei Weitem überwiegen. Alle betroffenen Parteien sind aufgefordert, bis zum 15. September 2009
zur Konsultation Stellung zu nehmen. In der
Presseerklärung der
Europäischen Kommission heißt es:
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Die Anleger verlassen sich bei der Bewertung, ob der Jahresabschluss eines Unternehmens, in das sie investiert haben,
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, auf externe Abschlussprüfer.
Diese bewerten die Risiken fehlerhafter Angaben im Jahresabschluss und stellen sicher,
dass sie berichtigt oder ausgewiesen werden. Die Qualität einer Abschlussprüfung hängt weitestgehend
von den vom Abschlussprüfer verwendeten Berufsstandards ab. Audit-Standards helfen einem Abschlussprüfer
beispielsweise dabei, Geschäfte mit Parteien, die mit der Geschäftsführung in Verbindung stehen,
oder Betrugsrisiken in Unternehmen aufzudecken und anzugehen. Der „International Auditing and Assurance
Standards Board” (IAASB), ein federführendes Gremium der Internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer
(IFAC), hat unlängst im Rahmen des Projekts „Clarity” eine umfangreiche Überarbeitung der ISA durchgeführt.
Die Kommission hält nun den Zeitpunkt für gekommen, im Sinne von Artikel 26 der Richtlinie 2006/43/EG über
Abschlussprüfungen zu ermitteln, ob eine Übernahme der ISA auf EU-Ebene für die EU nützlich ist.
2005 wurden die „International Financial Reporting Standards” (IFRS) in das EU-Recht übernommen, um
die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen zu verbessern.
Um das Vertrauen in die Abschlüsse zu stärken, würde die Kommission die ISA möglicherweise für die
Abschlussprüfungen sämtlicher Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der EU übernehmen.
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22. Juni 2009: Podcast von Deloitte Bewegung hin zu IFRS in den USA
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Die globale Finanzmarktkrise hat enorme Auswirkungen auf die Bemühungen, die
Bilanzierungsregeln weltweit zu vereinheitlichen. Der politische Druck
auf den IASB und den US-amerikanischen Standardsetzer FASB zwingt beide
Gremien, schnelle Einmaländerungen an den Bilanzierungsregeln
vorzunehmen, die kurzfristig eher Aktionismus im Angesicht des
wirtschaftlichen Abschwungs darstellen und es wahrscheinlich erschweren,
die beiden Systeme einander anzunähern. In einem neuen Podcast von
Deloitte äußert sich Jeffrey K. Willemain, der Global Managing Partner
für Aufsichtsrecht und Risikomanagement von Deloitte, zu den folgenden
Fragen:
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Welchem Druck sind die beiden Standardsetzer ausgesetzt?
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Wie unterscheiden sich die Bilanzierungsregeln in den USA und in
Europa?
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Wo stehen die Schwellenländer und die BRIC-Länder (Brasilien, Russland, Indien
und China)?
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Werden die USA im Endeffekt die IFRS übernehmen?
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Welchen Einfluss wird die neue Regierung in Washington auf die
Diskussion um Rechnungslegungsstandards nehmen?
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"In mancherlei Hinsicht stehen die Vereinigten Staaten
ganz alleine da... Der Rest der Welt wird die US-GAAP nicht übernehmen,
also müssen wir im Laufe der Zeit übertreten. Wir werden das schaffen,
davon bin ich überzeugt."
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Zum Podcast gelangen Sie hier.
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22. Juni 2009: Leitfaden zu IFRS 8 Geschäftssegmente in polnischer Sprache
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Unsere polnischen Kollegen haben
MSSF 8 Segmenty operacyjne Przewodnik po Standardzie
veröffentlicht (1.205 KB), einen Leitfaden zu IFRS 8 Geschäftssegmente in polnischer Sprache.
In der Veröffentlichung werden die Hauptprinzipien in Bezug auf die
Übernahme und Einführung von IFRS dargestellt und viele Beispiele der
Anwendung einzelner Sachverhalte, die vom Standard abgedeckt werden,
sowie Beispiele für die Darstellung von Daten zu Geschäftssegmenten zur
Verfügung gestellt. IFRS 8 hat IAS 14 Segmentberichterstattung zum 1. Januar 2009 ersetzt.
Weitere Publikationen in polnischer Sprache finden Sie auf unserer
IAS PLUS-Länderseite Polen.
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22. Juni 2009: Juniausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters
22. Juni 2009: Spanische Übersetzung einer IFRS-Publikation von Deloitte
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der folgenden IFRS-Publikation von Deloitte erstellt
(das englischsprachige Original finden Sie darunter):
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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21. Juni 2009: Wir nehmen Stellung zur Erlöserfassung
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine
Stellungnahme zum gemeinsamen Diskussionspapier von IASB und FASB
zur Erlöserfassung eingereicht (in englischer Sprache, 179 KB).
Insgesamt sind wir der Meinung, dass es schwer ist, eine
Entscheidung zur Sachgerechtigkeit des in dem Diskussionspapier
gewählten Ansatzes zu treffen, weil darin viele der grundlegenden
Sachverhalte, die im Rahmen des Projekts zu lösen sind, auf eine
spätere Phase des Projekts verschobene werden. Nachfolgend
übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus unserer Stellungnahme:
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Obwohl wir im Großen und Ganzen den Ansichten, die im
Diskussionspapier dargestellt werden, nicht ablehnend
gegenüberstehen, müssen die meisten der grundlegenden
Sachverhalte (insbesondere, um in den alten Formulierungen
zusprechen, der Ansatz bei mehrelementigen Vereinbarungen und
die Unterscheidung zwischen Gütern und Dienstleistungen) in der
nächsten Phase des Projekts erörtert werden. Die Entscheidungen,
die in der Phase getroffen werden, werden kritisch für die
Entwicklung des Standards sein, und wir werden erst in der Phase
in der Lage sein, einzuschätzen, ob wir den Ansatz der Boards
unterstützen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es uns nicht
möglich, eine solche Entscheidung zu fällen.
Wir unterstützen das Gesamtziel der Entwicklung eines einzigen
Prinzips für die Erlöserfassung, und wir erkennen auch an, dass es
bedeutende Herausforderungen bei einem solchen Ansatz gibt. Wir
möchten jedoch die Bedeutung betonen, die wir einem stabilen und in
sich logischen Standard zur Erlöserfassung zumessen. Dies ist ein
sehr wichtiger Aspekt der Finanzberichterstattung mit vielen
herausfordernden Fragen, und es ist wichtig, dass der Standard die
richtige Balance trifft zwischen einerseits einer zu großen
Allgemeingültigkeit (die ein bedeutendes Maß an Abweichungen in der
Praxis bei anderweitig ähnlichen Vereinbarungen mit sich brächte)
und andererseits einer zu großen Regelbezogenheit. Vor dem
Hintergrund sind wir der Meinung, dass es unabdingbar ist, dass in
einem Standard umfassende und klare Prinzipien beschrieben werden,
die in Formulierungen präsentiert werden, die für die Anwender Sinn
ergeben, und die dann in Praxisleitlinien für Güter,
Dienstleistungen und andere relevante Bereiche widergespiegelt
werden. Es ist viel getan worden, um schwierige Fragen der
Erlöserfassung in den letzten Jahren zu lösen, sowohl unter IFRS als
auch nach anderen Rechnungslegungsgrundsätzen. Obwohl diese Lösungen
einzelfallweise entwickelt wurden und möglicherweise nicht
miteinander im Einklang stehen, haben sich viele der zugrunde
liegenden Prinzipien als stabil und hilfreich erwiesen. Daher
empfehlen wir den Boards dringend, die besten dieser bestehenden
Materialien in Erwägung zu ziehen, wenn sie in die nächste
Projektphase eintreten, damit die besten Aspekte der bestehenden
Rechnungslegungsgrundsätze in dem Maß erhalten bleiben, wie sie mit
den Vorschlägen im Diskussionspapier im Einklang stehen.
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Weitere Informationen:
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21. Juni 2009: IASCF gibt Jahresbericht 2008 heraus
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Die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), unter der der IASB arbeitet, hat ihren
Jahresbericht für 2008 veröffentlicht. Der Jahresbericht beinhaltet eine umfassende Darstellung der IASC-Stiftung
und der Aktivitäten des IASB im Jahr 2008 sowie den geprüften Abschluss nebst Details zur Finanzierung der
Organisation. Der Bericht kann
hier
heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 1,45 MB). |
21. Juni 2009: IASCF gibt Termine für Gesprächsrunden zur Überprüfung der Satzung bekannt
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB tätig ist, haben am 19. Juni die Termine für die
öffentlichen Gesprächsrunden zum zweiten Teil der Überprüfung der Satzung bekanntgegeben. Folgende Orte sind vorgesehen:
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London, 9. September 2009 |
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New York, 6. Oktober 2009 |
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Tokio, 21. Oktober 2009 |
Den Zweck der Diskussionen in Form von Gesprächsrunden sehen die Treuhänder darin, zusätzlich zum formalen
Prozess der Stellungnahmen ein weiteren Weg anzubieten, eine Bandbreite von Sichtweisen interessierter Kreise
über mögliche Änderungen an der Satzung der IASC-Stiftung zu erhalten. Der IASC-Stiftung wird das maßgebliche Dokument,
das erörtert werden soll, zu einem späteren Zeitpunkt einstellen. Die frühzeitige Bekanntgabe soll der IASCF lediglich
dazu dienen, jene Kreise auf die Gesprächsrunden aufmerksam zu machen, die Interesse an einer Teilnahme haben. Konkrete
Details für die Teilnahme werden mit zunehmender Nähe zum Veranstaltungszeitpunkt bekanntgegeben. Die Sitzungen sind
öffentlich und stehen Beobachtern offen. Zu den im zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung anzusprechenden Themen gehören:
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ob in dem Abschnitt der Satzung, der sich mit der
Führung der Stiftung beschäftigt und in dem bisher nur die
IASCF genannt wird, auch Bezug auf das neue
Überwachungsgremium genommen werden soll, das während des
ersten Teils der Überarbeitung der Satzung eingerichtet
wurde, |
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geographische Mischung der Treuhänder, |
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Wirksamkeit der Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder, |
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Finanzierungsvereinbarungen, |
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Agendasetzungsprozess des IASB, |
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bestehender Konsultationsprozess des IASB, |
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möglicher Bedarf an einem "beschleunigten"
Konsultationsprozess, |
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prinzipienbasierter Ansatz für Standards, |
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ob der IASB auch Standards für gemeinnützige
Organisationen und für den öffentlichen Sektor setzen soll,
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Prozesse und Zusammensetzung des Standardbeirats. |
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20. Juni 2009: Mitschrift vom fünften und letzten Tag der Boardsitzung
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Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Juni bis Freitag, den 19. Juni 2009 zu seiner regulären monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift vom fünften
und letzten Tag, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung getätigt haben, finden Sie hier. Der
Board wird ferner mit dem Standardbeirat am 22. und 23. Juni 2009 tagen. |
20. Juni 2009: Öffentliche Diskussion vom 12. Juni 2009
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Das DRSC gibt bekannt, dass neben der Präsentation jetzt auch das Protokoll der öffentlichen Diskussion vom 12. Juni 2009
zum Diskussionspapier des IASB zur Leasingbilanzierung sowie zum Standardentwurf zu Ertragsteuern auf der
Internetseite des DRSC veröffentlicht wurde. |
19. Juni 2009: Ergebnisse der 34. RIC-Sitzung
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Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 26. Mai 2009 seine 34. Sitzung in Berlin abgehalten.
Im
RIC-Ergebnisbericht
(58 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.
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19. Juni 2009: Spanische Übersetzung von IFRS-Publikationen von Deloitte
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der folgenden IFRS-Publikationen von Deloitte erstellt
(das englischsprachige Original finden Sie jeweils darunter):
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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19. Juni 2009: Mitschrift vom vierten Tag der Boardsitzung
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Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Juni bis Freitag, den 19. Juni 2009 zu seiner regulären monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen
Mitschrift vom vierten Tag, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung getätigt haben,
finden Sie hier. Der Board wird ferner mit dem Standardbeirat am 22. und 23. Juni 2009 tagen. |
18. Juni 2009: IASB stellt die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden, klar
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Der IASB hat heute Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen herausgegeben,
mit denen die Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten
Vergütungen im Konzern klargestellt wird.
Die Änderungen stellen eine Reaktion auf Bitten an den IASB dar,
klarzustellen, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einem
Konzern bestimmte anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen in ihrem
eigenen Abschluss bilanzieren soll. Im Rahmen dieser Vereinbarungen
erhält das Tochterunternehmen Güter oder Dienstleistungen von
Arbeitnehmern oder Lieferanten, aber das Mutterunternehmen oder ein
anderes konzernunternehmen hat diese Arbeitnehmer oder Lieferanten zu bezahlen. Der IASB
hat seine ursprünglichen Vorschläge vor dem Hintergrund der
eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Die heute
veröffentlichten Änderungen stellen Folgendes klar:
 |
Den Anwendungsbereich von IFRS 2. Ein
Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen im Rahmen
einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhält, muss
diese Güter oder Dienstleistungen bilanzieren, unabhängig
davon, welches Unternehmen im Konzern die zugehörige
Verpflichtung erfüllt, und unabhängig davon, ob die
Verpflichtung in Anteilen oder in bar erfüllt wird. |
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Das Zusammenwirken von IFRS 2 und anderen Standards. Der Board
hat klargestellt, dass in IFRS 2 ein "Konzern" die gleiche
Bedeutung hat wie in IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS, das heißt,
er beinhaltet nur ein Mutterunternehmen und seine
Tochterunternehmen. |
Mit den Änderungen von IFRS 2 werden auch Leitlinien in
den Standard aufgenommen, die vormals in IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 und
IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 enthalten
waren. Daher hat der IASB IFRIC 8 und IFRIC 11 zurückgezogen. Datum des Inkrafttretens für die Änderungen
sind Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen.
Sie sind rückwirkend anzuwenden. Ein frühere Anwendung ist zulässig.
Die Änderungen an IFRS 2 stehen eIFRS-Abonnenten ab heute zur
Verfügung. Gedruckte Ausgaben (ISBN 978-1-907026-09-6) werden in
Kürze zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 101 KB).
|
18. Juni 2009: Einladung zur Einreichung von ungeklärten bzw. strittigen Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
18. Juni 2009: Zwei Verlautbarungen des IDW
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW Rechnungslegungshinweis:
Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsänderungen (IDW RH HFA 1.015)
verabschiedet. Die Verlautbarung berücksichtigt, dass mit dem BilMoG die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben wurde. Auch die
Änderungen im Steuerrecht hinsichtlich der (steuerlichen) Anwendbarkeit der degressiven Abschreibung flossen ein.
Der HFA äußert sich in der Verlautbarung zu den Voraussetzungen, unter denen in den Geschäftsjahren 2008 bis 2010
Vermögensgegenstände auch handelsrechtlich degressiv abgeschrieben werden können bzw. -
unter Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit - weiter degressiv abzuschreiben sind. Der IDW Rechnungslegungshinweis
wird in Heft 7/2009 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2009 veröffentlicht werden.
Des Weiteren steht der schon früher angekündigte Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Übergangsregelungen
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (IDW ERS HFA 28), jetzt auf der Internetseite des IDW zur Verfügung.
Sie finden ihn in der Rubrik
Verlautbarungen, Download von Entwürfen.
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18. Juni 2009: weitere Internetsendung des IASB zum IAS 39-Projekt
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Am Dienstag, den 23. Juni 2009 wird der IASB zwei live ausgestrahlte Internetsendungen abhalten, um interessierte
Kreise hinsichtlich des Fortschritts beim umfassenden Projekt des IASB zur Ersetzung von IAS 39 auf dem Laufenden zu
halten. Die Intersendungen sind den Erörterungen des Boards gewidmet, die in dieser Woche stattgefunden haben. Die
Internetsendungen bestehen aus Präsentationen zweier Mitglieder des IASB-Stabs; an die Präsentation schließt sich ein
Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte Teilnehmer Fragen an die Stabsmitarbeiter des IASB senden
können, die von diesen beantwortet werden. Jede Internetsendung wird einschließlich des Frage-und-Antwort-Teils etwa
eine Stunde dauern. Details der Internetsendungen:
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18. Juni 2009: Tagesordnung für die Sitzung des SAC am 22. und 23. Juni 2009
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Der International Accounting Standards Board wird am Montag und Dienstag, den 22. und 23. Juni 2009, mit dem
Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) in London tagen. Die Sitzung wird am Montag und Dienstagmorgen
öffentlich abgehalten und kann besucht werden. Die Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.
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18. Juni 2009: Diskussionspapier des IASB zum 'eigenen Kreditrisiko'
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Der IASB hat ein Diskussionspapier zur Rolle des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens bei der Bewertung von
Schulden herausgegeben. Dem Diskussionspapier (DP/2009/2 Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden) liegt ein
Papier des Stabs bei, in dem die verbreitetesten Argumente für und wider den Einbezug des eigenen Kreditrisikos bei der
Bewertung von Schulden dargestellt werden. In dem Papier wird ausgeführt, dass in den IFRS vorgeschrieben sei, dass
Bewertungserfolge aus Änderungen des 'eigenen Kreditrisikos' zu buchen seien, wenn Schulden zum beizulegenden Zeitwert
angesetzt würden, dass aber Einige das Ergebnis als kontraintuitiv ansähen (d.h. Bewertungsgewinne zu erfassen angesichts
sich verschlechternden Bonität). In dem Diskussionspapier werden diese Bedenken aufgegriffen und andere Bewertungsmaßstäbe
für die Bewertung von Schulden untersucht. Das Thema 'Eigenes Kreditrisiko' ist für eine Reihe von IASB-Projekten von
Bedeutung, insbesondere bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, Versicherungsverträgen, der Bemessung des beizulegenden
Zeitwerts sowie Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualvermögenswerten. Stellungnahmen werden bis zum 1. September 2009
erbeten. Die Presseerklärung des IASB finden Sie
hier
(in englischer Sprache, 98 KB), dort finden sich auch Links auf
das Diskussionspapier
und die
Ausarbeitung des Stabs.
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18. Juni 2009: US-amerikanischer Plan zur Regulierungsreform betrifft auch Rechnungslegung
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Der amerikanische Präsident Obama hat einen umfassenden
Plan zur Regulierungsreform herausgegeben (in englischer Sprache,
2.160 KB), der "unser Finanzsystem modernisieren und seine Integrität
schützen" soll. Im Plan sind einige Vorschläge zur Rechnungslegung
enthalten. Unter anderem wird im Plan des Präsidenten Folgendes
vorgeschlagen:
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Es gibt eine Vorschrift, nach der alle Finanzunternehmen,
die ein bedeutendes Risiko für das Finanzsystem insgesamt
darstellen, einer starken koordinierten Aufsicht und Regulierung
unterliegen sollen.
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Die Marktdisziplin und -transparenz sollen gestärkt werden,
um die Märkte stark genug zu machen, systemumfassendem Druck
standzuhalten und den möglichen Zusammenbruch einer oder
mehrerer großer Finanzinstitute zu verkraften.
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Das Vertrauen in die Märkte soll durch Einrichtung einer
Schutzbehörde, der Consumer Financial Protection Agency,
wiedergewonnen werden, die sich ganz darauf konzentrieren soll,
die Endverbraucher in den Märkten für Kredit-, Spar- und
Zahlungstransaktionen zu schützen. |
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Der Regierung sollen Werkzeuge an die Hand gegeben werden,
die notwendig sind, um in Finanzmarktkrisen zu agieren, damit
sie nicht gezwungen ist, sich zwischen Staatsbürgschaften und
einem Finanzkollaps zu entscheiden.
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Insgesamt sollen die internationalen Regulierungsstandards und die
internationale Zusammenarbeit verbessert werden.
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Bilanzierungsfragen werden im Rahmen der Empfehlungen zur
Stärkung der Kapital- und allgemeinen Aufsichtsbestimmungen für Banken
und Bankholdinggesellschaften angesprochen. Die übergreifende Empfehlung
in diesem Bereich in Bezug auf Bilanzierung lautet:
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Die Rechnungslegungsstandardsetzer der Financial Accounting Standards Board (FASB),
der International Accounting Standards Board (IASB) und die SEC
sollten die Rechnungslegungsstandards überprüfen, um festzustellen,
wie Finanzunternehmen dazu gebracht werden können, mehr
zukunftsgerichtete Verhaltensweisen in Bezug auf
Kreditverlustrückstellungen einzuführen, die eine größere Bandbreite
von zur Verfügung stehenden Kreditinformationen berücksichtigen. Die
Bilanzierungsregeln in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert sollten
auch überprüft werden, wobei das Ziel sein sollte, Änderungen zu
identifizieren, die den Nutzern von Abschlüssen sowohl Informationen
über den beizulegenden Zeitwert bieten als auch größere Transparenz
hinsichtlich der Kapitalströme, die die Unternehmensführung dadurch
zu erzielen erwartet, dass sie die Anlagen hält.
Bestimmte Aspekte der Rechnungslegungsstandards haben prozyklische
Tendenzen, das heißt, sie haben die Tendenz gezeigt,
Wirtschaftszyklen zu verstärken. So nehmen beispielsweise in
wirtschaftlich guten Zeiten die Rückstellungen für Kreditverluste
ab, weil in der jüngsten Vergangenheit wenig Kreditverluste
eingetreten sind. Bei der Bestimmung ihrer
Kreditverlustrückstellungen sollte den Unternehmen vorgeschrieben
werden, mehr zukunftsgerichtet zu denken und Faktoren in Erwägung zu
ziehen, die dafür sorgen könnten, dass Kreditverluste von den
jüngsten Entwicklungen der Vergangenheit abweichen. Dies würde
vermutlich dazu führen, dass schon früher im Wirtschaftszyklus
höhere Rückstellungen gebildet werden. In der gegenwärtigen Krise
hätte ein solch früherer Ansatz von Verlustrückstellungen die
Prozyklizität verringern können, während den Nutzern von Abschlüssen
immer noch die notwendige Transparenz in Hinblick auf die Änderungen
in Kredittrends geboten worden wäre. In ähnlicher Weise führten die
Interpretation und die Anwendung von Standards zur Bilanzierung zum
beizulegenden Zeitwert während der Krise zu bedeutenden Bedenken in
Bezug auf Prozyklizität.
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Im Bericht werden im Rahmen der Vorschläge zur Verbesserung
der internationalen Regulierungsstandards und der regulatorischen
Zusammenarbeit folgende Empfehlungen ausgesprochen:
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Verbesserung der Rechungslegungsstandards
1. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die
Anwendung der Standards zur Fair-Value-Bilanzierung bis Ende 2009
verdeutlichen und vereinheitlichen, einschließlich der Wertminderung
von Finanzinstrumenten.
Die Führer der G-20 haben die Rechnungslegungsstandardsetzer
angewiesen, die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten
zu verbessern und die Komplexität der Bilanzierung von
Finanzinstrumenten zu reduzieren. Der International Accounting Standards Board (IASB)
hat ein Projekt aufgenommen, in dessen Rahmen bis Juli 2009 ein neuer
Standard zur Bewertung von Finanzinstrumenten entwickelt werden
soll, der International Accounting Standard (IAS) 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung, den Standard zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert unter den International Financial Reporting Standards (IFRS),
ersetzen und die Komplexität der Bilanzierungsstandards reduzieren
soll.
Darüber hinaus haben der Financial Accounting Standards Board (FASB)
und der IASB zusätzliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert zur Verfügung gestellt. Die Standardsetzer prüfen auch die
Empfehlungen, die von der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise ('FCAG'),
einer hochrangig besetzten Beratungsgruppe, die die Standardsetzer
im Dezember 2008 ins Leben gerufen haben, ausgesprochen worden sind.
Als Reaktion auf die jüngsten Änderungen des FASB an seinem
Wertminderungsstandard für Schuldtitel hat sich der IASB
verpflichtet, Verbesserungen an seinen eigenen
Wertminderungsvorschriften im Rahmen seines umfassenden Projekts zu
Finanzinstrumenten vorzunehmen; ein Entwurf soll im Oktober 2009
erscheinen. Darüber hinaus hat sich der IASB verpflichtet, mit dem
FASB im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten
zusammenzuarbeiten, um weltweit Einheitlichkeit in den
Wertminderungsansätzen zu erreichen.
2. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die
Rechnungslegungsstandards für Kreditverlustrückstellungen bis
Ende 2009 verbessern, die diese zukunftsgerichteter ausrichten, ohne
dabei die Transparenz von Abschlüssen zu gefährden.
In seinem Bericht vom April 2009, in dem es um Prozyklizität im
Finanzsystem geht, stellte der FSB fest, dass ein früherer Ansatz
von Kreditverlusten durch Finanzunternehmen den prozyklischen Effekt
von Abschreibungen in der gegenwärtigen Krise hätte abmildern
können. Der FSB empfahl, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer
eine Verlautbarung herausgeben sollten, nach der der gegenwärtige
Ansatz über eingetretene Verluste mehr Raum für Ermessen ließe, als
die Banken derzeit ausübten.
Der FSB empfahl außerdem, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer
konzeptionell andere Ansätze in Bezug auf den Ansatz von
Kreditverlusten in Erwägung ziehen sollten wie beispielsweise ein
Fair-Value-Modell, ein Modell der erwarteten Verluste und dynamische
Rückstellungen.
Wie vom FSB und den Führern der G-20 empfohlen prüfen die
Rechnungslegungsstandardsetzer weiter den Sachverhalt der
Kreditverlustrückstellungen, was auch die Entwicklung eines Modells
der erwarteten Verluste einschließt, das das gegenwärtige Modell der
eingetretenen Verluste ersetzen soll.
3. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis
Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines
einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards machen.
Die Führer der G-20 haben vereinbart, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis
Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines
einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards machen. Der IASB und der FASB haben
umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die IFRS und die U.S. Generally Accepted Accounting Principles
(US-GAAP) zu konvergieren, um die Unterschiede in den beiden Sätzen
von Rechnungslegungsstandards zu minimieren oder zu beseitigen.
Letztes Jahr bestätigten der IASB und der FASB ihr Ziel, allgemeine
Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP bis Ende 2010 zu erzielen,
was eine notwendige Bedingung für den vorgeschlagenen
IFRS-Einführungsfahrplan der SEC ist. Gegenwärtig erwägt die SEC
Stellungnahmen, die zu ihrem vorgeschlagenen Fahrplan eingegangen
sind, in dem mehrere Meilensteine gesetzt werden, die im Endeffekt
zu einer Anwendung der IFRS durch alle US-Emittenten führen könnten.
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18. Juni 2009: Mitschrift vom zweiten und dritten Tag der Boardsitzung
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Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Juni bis Freitag, den 19. Juni 2009 zu seiner regulären monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der
Sitzung, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung getätigt haben, finden Sie hier.
Der Board wird ferner mit dem Standardbeirat am 22. und 23. Juni 2009 tagen. |
17. Juni 2009: EFRAG-Vollversammlung benennt Mitglieder des neuen
Aufsichtsrats
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Als weiteren Schritt der Umsetzung der
verbesserten Struktur, die
auf Stärkung des europäischen Einflusses auf den
Standardsetzungsprozess des IASB abzielt, hat die Vollversammlung
der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) auf ihrer
Versammlung am 11. Juni 2009 die ersten dreizehn Mitglieder des neuen
Aufsichtsrats von EFRAG (Supervisory Board, SB) ernannt:
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Pär Boman, Svenska Handelsbanken, Präsident der schwedischen Bankenvereinigung |
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Peter Chambers, Legal & General Investment Management, nicht geschäftsführender Direktor des FRC |
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Claudio de Conto, Pirelli, früheres IFRIC-Mitglied |
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Gérard de la Martinière, Vereinigung der europäischen Versicherer und Rückversicherer (European Insurance and Reinsurance Federation, CEA) |
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Patrick De Vos, Groupe Bruxelles Lambert |
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Gerhard Hofmann, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken |
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Robin Jarvis, Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA), Professor der Kingston University |
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John Kellas, früherer Vorsitzender des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) |
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Jorge Gil Lozano, spanischer Sparkassenverband |
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Patrice Marteau, Vorsitzender von ACTEO, stellvertretender Vorsitzender des SAC (IASCF) |
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Jens Røder, PwC, früherer IASCF-Treuhänder |
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Peter Sampers, Royal DSM NV, Professor der Universität Maastricht |
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Hans van Damme, Präsident des europäischen
Wirtschaftsprüferverbandes (Féderation des Experts
Comptables Européens, FEE) |
Der Vorsitzende und weitere drei Mitglieder werden nach
Abschluss des Nominierungsprozesses der Europäischen Kommission
ernannt.
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17. Juni 2009: Zwei Arten, Abonnent der neuen Kodifizierung des FASB zu werden
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Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat bekannt gegeben, dass es zwei Arten geben wird,
Abonnent seiner neuen Kodifizierung der Standards zu werden, die am 1. Juli 2009 in Kraft tritt:
 |
Fortgeschrittene Ansicht, in der ein nach Themen organisierter Zugang zu allen verbindlichen, nicht
staatlichen US-GAAP einschließlich der relevanten SEC-Inhalte gewährt wird, ergänzt um eine große Bandbreite an
unterstützenden Werkzeugen wie Textsuche, Querverbindungen sowie Zugang zu früheren Versionen der Inhalte. Die
jährliche Abonnementgebühr beträgt US$850 für eine einzelne Nutzerlizenz. |
 |
Grundlegende Ansicht, in der ein nach Themen organisierter Zugang zu allen verbindlichen, nicht
staatlichen US-GAAP einschließlich der relevanten SEC-Inhalte gewährt wird, allerdings nur mit begrenztem Zugriff
auf die unterstützenden Werkzeuge. Diese Version wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. |
Bei der Kodifizierung handelt es sich um ein Online-Suchsystem, das die einzige Quelle verbindlicher, nicht
staatlicher US-GAAP ist. Weitere Informationen in englischer Sprache können Sie
hier einsehen. Eine gebundene Ausgabe der FASB-Kodifizierung in vier Bänden wird vermutlich Ende August 2009 verfügbar
sein der Preis dafür steht noch nicht fest. Am Montag, den 22. Juni 2009, wird der FASB von 20:00 bis 21:00 Uhr MESZ eine
Internetsendung
zum Übergang auf die Kodifizierung ausstrahlen.
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17. Juni 2009: Zwei Heads Up-Newsletter zu außerbilanziellen Posten
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Unsere amerikanischen Kollegen haben zwei neue Heads Up-Ausgaben veröffentlicht, in denen sie die jüngst
vom FASB herausgegebenen Standards Nr. 166 Bilanzierung von Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten
und Nr. 167 Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R) erörtern. Mit Standard 166 werden die
Ausbuchungsleitlinien in Standard 140 geändert und die Konsolidierungsausnahme für qualifizierende Zweckgesellschaften
abgeschafft. Durch Standard 167 werden die Konsolidierungsleitlinien geändert, die auf Unternehmen mit variabler
Beteiligungshöhe anzuwenden sind (sog. Variable Interest Entities, VIE). Der IASB adressiert ähnliche Sachverhalte in
seinen Projekten zu Ausbuchung und
Konsolidierung.
Folgende Dokumente können Sie herunterladen (beide in englischer Sprache):
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16. Juni 2009: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu Ausbuchungen
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf
ihrer Internetseite den
Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf dessen
Entwurf zu Ausbuchungen veröffentlicht (in
englischer Sprache, 223 KB). EFRAG ist der Meinung, dass
Ausbuchungssachverhalte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
priorisiert werden sollten. Ein umfassendes Projekt zu Ausbuchungen
müsse allerdings ebenfalls angegangen werden, jedoch solle dies zu
einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In Bezug auf das vorgeschlagene
Ausbuchungsmodell äußert EFRAG deutliche Bedenken. Stellungnahmen zum
EFRAG-Entwurf werden bis zum 9. Juli 2009 erbeten. |
16. Juni 2009: Agendaseiten aktualisiert
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Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift von der
IASB-Sitzung im Mai 2009 und den
Sondersitzungen des IASB am 1. Juni und
5. Juni 2009 haben wir folgende Agendaseiten
für Sie aktualisiert beziehungsweise neu erstellt, um die Erörterungen und Entscheidungen von den Sitzungen
widerzuspiegeln:
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16. Juni 2009: Erinnerung an Ablauf der Stellungnahmefrist DP Erlöserfassung
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Wir erinnern Sie darain, dass Stellungnahmen zum
Diskussionspapier (DP): Vorläufige Sichtweisen zur
Erlöserfassung bei Verträgen mit Kunden am 19. Juni 2009 fällig werden. Das DP war gemeinsam von IASB und FASB am 19. Dezember 2008
herausgegeben worden. In dem DP wird ein einziges, kundenbasiertes Erlöserfassungsmodell vorgeschlagen. Das Modell wäre grob gesagt auf
Verträge mit Kunden anzuwenden, obgleich Verträge auf den Gebieten der Finanzinstrumente, Versicherungen und Leasingverhältnisse davon
ausgenommen werden könnten. Nach dem vorgeschlagenen Modell würden Erlöse dann erfasst, wenn ein vertraglicher Vermögenswert zunimmt oder
eine vertragliche Schuld abnimmt (oder eine Kombination beider Sachverhalte vorliegt). Dies geschieht, wenn ein Unternehmen tätig wird
und seine vertraglichen Pflichten erfüllt. |
15. Juni 2009: Mitschrift vom ersten Tag der Boardsitzung
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Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Juni bis Freitag, den 19. Juni 2009 zu seiner regulären
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.
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14. Juni 2009: G8 verständigen sich auf einen Satz von Aufsichtsprinzipien
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Bei ihrem Treffen im italienischen Lecce am 12. und 13. Juni 2009 haben sich die Finanzminister der G8-Staaten auf einen
Satz gemeinsamer Prinzipien und Standards für Anstand, Integrität und Transparenz geeinigt, die auf die Stabilisierung der Finanzmärkte
in der Welt abzielen. Die Prinzipien werden als das Rahmenkonzept von Lecce bezeichnet. Das Rahmenkonzept gibt eine Richtung vor, um auf
bestehenden Initiativen aufzubauen, regulatorische Lücken auszumachen und zu schließen sowie den breiten internationalen Konsens zu stärken,
der für eine schnelle Umsetzung erforderlich ist. Spezielle Sachverhalte, die durch das Rahmenkonzept abgedeckt werden, beinhalten die
Vergütung von Führungskräften, die Regulierung systemrelevanter Institutionen, Kreditratingagenturen, Bilanzierungsstandards, den
grenzüberschreitenden Austausch von Informationen, Betrug, Steuerparadiese, nicht zur Zusammenarbeit bereite Rechtskreise, Geldwäsche und die
Finanzierung von Terrorismus sowie die Qualität und Verbreitung von Wirtschafts- und Finanzdaten. Die G8-Staaten umfassen Deutschland,
Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Russland, das Vereinigte Königreich sowie die Vereinigten Staaten. Die Erklärung der Finanzminister der G8
können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 33 KB). |
13. Juni 2009: Japan bewegt sich in Richtung IFRS für börsennotierte Unternehmen
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Am 11. Juni 2009 hat der Planungs- und Koordinierungsausschuss des Wirtschaftlichen Bilanzierungsrats
(Business Accounting Council, BAC)
eine Sitzung über die Anwendung der IFRS in Japan abgehalten. Der BAC ist ein Gremium zu Bilanzierungsfragen, das die Finanzmarktaufsicht in Japan
berät. Bei der Sitzung verabschiedete der BAC den Entwurf eines 'Fahrplans' in Richtung IFRS in Japan:
Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Japan
(Zwischenbericht) (in englischer Sprache, 78 KB). Die wichtigsten Beschlüsse in dem Zwischenbericht sind die folgenden:
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Es ist sachgerecht, dass die wahlweise Anwendung der IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben werden, im Konzernabschluss börsennotierter
Unternehmen, deren Finanz- oder Geschäftsaktivitäten international ausgerichtet sind, ab dem Geschäftsjahr zugelassen werden sollte, das
im März 2010 endet. |
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Eine Entscheidung hinsichtlich der verpflichtenden Anwendung der IFRS im Konzernabschluss aller börsennotierten Unternehmen sollte
etwa 2012 gefällt werden, obwohl der Zeitplan in Abhängigkeit verschiedener Faktoren verkürzt oder verlängert werden kann. Es ist wichtig
sicherzustellen, dass es ein ausreichender Zeitraum zur Vorbereitung von mindestens drei Jahren verbleibt, bevor die verpflichtende
Anwendung beginnt. Die verpflichtende Einführung würde höchstwahrscheinlich 2015 oder 2016 beginnen, wenn die Entscheidung 2012 erfolgte. |
Dieser Zwischenbericht wird nun dem Plenum des BAC zugeleitet, das wahrscheinlich im Verlauf dieses Monats tagen wird.
Hier können Sie die Ankündigung der japanischen Finanzmarktaufsicht zum Zwischenbericht
des BAC einsehen (in englischer Sprache).
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13. Juni 2009: IAS Plus Update-Newsletter zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel
Entwurf schlägt erweiterte Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor
herausgegeben (in englischer Sprache, 71 KB). In dem Newsletter wird der
Standardentwurf erörtert, den der
IASB am 28. Mai 2009 veröffentlicht hatte und in dem Leitlinien zu der Frage vorgeschlagen werden, wie der beizulegende Zeitwert bemessen werden
sollte, wenn er durch bestehende Standards gefordert wird. Mit dem Entwurf wird in keinster Weise eine Ausweitung der Anwendung der Fair-Value-Bilanzierung
vorgeschlagen. Es würden aber neue Angabevorschriften eingeführt, wie die beizulegenden Zeitwerte ermittelt wurden. Die Frist zur Abgabe von
Stellungnahmen endet am 28. September 2009. Zurückliegende Ausgaben aller IAS Plus-Newsletter finden Sie
hier. |
13. Juni 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
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Unsere britischen Kollegen haben die vierte Ausgabe ihres monatlich erscheinenden Newsletters veröffentlicht, der sich dem gemeinsamen Projekt
von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen, umfassenden, globalen Rechnungslegungsstandards für Versicherungen widmet. In dieser Ausgabe geht es
um die Schätzung der Zahlungsströme aus Versicherungen. Der IASB beabsichtigt, einen Standardentwurf mit der Bitte um Stellungnahme in der zweiten
Jahreshälfte 2009 und einen endgültigen Standard 2011 herauszubringen. Dieser Newsletter vermittelt einen Überblick über den Fortschritt, den IASB
und FASB in ihrem gemeinsamen Projekt erzielt haben. Die vierte Ausgabe des Newsletter zur Versicherungsbilanzierung können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 117 KB). |
12. Juni 2009: DSR nimmt Stellung zum „Bad Bank“-Modell
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat sich in seiner 132. Sitzung mit dem Regierungsentwurf des Gesetzes
zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung („Bad Bank“-Modell) sowie den sich daraus ergebenden
bilanziellen Fragen befasst und eine
Stellungnahme verabschiedet
(74 KB), die an das Bundesministerium
der Justiz übermittelt wurde. Insbesondere analysiert der DSR darin
die beiden folgenden Punkte:
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Ausbuchung der strukturierten Wertpapiere und bilanzielle Behandlung der
Ausgleichszahlungen und der Nachhaftung beim übertragenden Kreditinstitut
und |
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Konsolidierung der Zweckgesellschaft beim übertragenden Kreditinstitut. |
Der DSR weist allerdings explizit darauf hin, dass er keine abschließende Beurteilung hinsichtlich der Bilanzierung
nach IFRS geben kann, da eine verbindliche Interpretation der internationalen
Rechnungslegungsvorschriften nur vom International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) erfolgen kann. Er empfiehlt daher, den vorliegenden Sachverhalt umgehend dem IFRIC zur
Beurteilung vorzulegen, um eine verbindliche Antwort zur bilanziellen Behandlung
nach IFRS zu erhalten.
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12. Juni 2009: Neun Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
12. Juni 2009 herunter (in englischer Sprache, 128 KB),
der die Übernahme der Änderungen von IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse
sowie der überarbeitete
Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse für die
Anwendung in Europa vom heutigen Tag widerspiegelt. Derzeit wurden die folgenden
neun IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen: |
Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 17
Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18
Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren |
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IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
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IFRIC 9 und IAS 39 Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
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Änderungen an
verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen
Verbesserungsprozess ergeben |
12. Juni 2009: Los IFRS en su Bolsillo 2009
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben Los IFRS en su Bolsillo 2009 herausgegeben, die spanische
Übersetzung von IFRSs in your Pocket 2009.
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Abordamos el mismo material que ha hecho de esta publicación un favorito mundial: información sobre
los antecedentes de la estructura y trabajos de IASB; análisis del uso de los IFRS en el mundo;
resúmenes de todos los Estándares e Interpretaciones actuales; y una actualización de
los detalles de los proyectos de
la agenda de IASB y de IFRIC. Es la guía ideal para las entidades que contemplan moverse hacia
los IFRS, así como una actualización para los veteranos que ya reportan según la estructura de los IFRS.
|
Los IFRS en su Bolsillo 2009 steht Ihnen auf IAS PLUS kostenfrei zur Verfügung (643 KB).
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12. Juni 2009: Übernahme von IAS 27 (geändert) und IFRS 3 (überarbeitet)
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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 12. Juni 2009 die Verordnung (EG)
Nr. 494/2009
(905 KB) und
495/2009
(1.068 KB) der Kommission vom 3. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die
Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der
Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit diesen Verordnungen werden Änderungen in IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse sowie die überarbeitete
Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse für die Anwendung in Europa übernommen.
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12. Juni 2009: Mitschnitt der 132. DSR-Sitzung
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Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 132. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats
(DSR) vom 8. und 9. Juni 2009 sind jetzt archiviert und können auf der
Internetseite des DRSC
abgerufen werden. |
12. Juni 2009: Leitfaden zur Zwischenberichterstattung (Hongkong)
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Das asiatisch-pazifische IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Hongkong hat Zwischenberichterstattung
in Hongkong Ein Leitfaden für die Erstellung von
Zwischenberichten herausgegeben. Dieser Leitfaden ist Teil einer
Reihe von Publikationen zur Erstellung von Abschlüssen in
Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) und den
einschlägigen Vorschriften für die Börsennotierung der Börse von Hongkong (Stock Exchange of
Hong Kong Limited, SEHK) und ihres Wachstumsmarkts (Growth Enterprise Market, GEM).
Dieser Leitfaden widmet sich insbesondere dem Inhalt eines
Zwischenberichts und den Ansatz- und Bewertungsvorschriften für
Zwischenberichtszwecke nach HKFRS 34 Zwischenberichterstattung (identisch mit IAS 34)
und den einschlägigen Börsennotierungsvorschriften in Hongkong.
Darüber hinaus enthält der Leitfaden Beispielzwischenberichte (sowohl
Halbjahres- als auch Quartalsberichte), die alle HKFRS
berücksichtigen, die für Perioden gelten, die am oder nach dem
1. Januar 2009 beginnen.
Interim Financial Reporting in Hong Kong - A guide for the preparation of interim financial reports
können Sie sich kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 4.367 KB).
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11. Juni 2009: Vereinigung der Standardsetzer im asiatisch-pazifischen Raum
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Die Standardsetzer des asiatisch-pazifischen Raums haben sich zu
einer Interessengemeinschaft, der Asian-Oceanian Standards Setters Group (AOSSG), zusammengeschlossen, um gegenüber dem
IASB mit einer Stimme sprechen zu können. Nach Ansicht der
Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum gibt es derzeit
zwei starke Stimmen, die den IASB beeinflussen, die Vereinigten
Staaten und Europa. Bedenke man allerdings, dass der Anteil der
Länder aus dieser Region 30% des Weltbruttoprodukts ausmacht und mit
einer Steigerung auf 34% im Jahr 2014 gerechnet wird, sei es Zeit,
der wachsenden Bedeutung der Region für die Weltwirtschaft Rechnung
zu tragen. Das Auftreten einer weiteren starken Interessengruppe
würde außerdem den IASB in seiner Rolle als globaler, unabhängiger
Standardsetzer stärken. Derzeit gehören der AOSSG folgende Länder an: Brunei, China,
Indonesien, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Hongkong, Macao und Australien.
Ein englischsprachiger
Artikel im Insight-Magazin der IASC-Stiftung beschäftigt sich mit Hintergründen und Zielen der AOSSG.
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11. Juni 2009: IDW ERS HFA 27 zur Bilanzierung latenter Steuern nach BilMoG
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur
Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach den Vorschriften des HGB in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (IDW ERS HFA 27) verabschiedet. Der Entwurf erläutert die wesentlichen
Vorschriften und befasst sich mit Einzelfragen zum Ansatz, zur Bewertung und zum Ausweis latenter Steuern. Eventuelle Änderungs-
oder Ergänzungsvorschläge können bis zum 30. Oktober 2009 an die Geschäftsstelle gerichtet werden.
IDW ERS HFA 27 wird in Heft 7/2009 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2009 der Zeitschrift
„Die Wirtschaftsprüfung“ veröffentlicht werden. In Kürze soll er auch auf der Internetseite des IDW in der
Rubrik
Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung stehen.
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11. Juni 2009: Öffentliche Diskussion vom 12. Juni 2009
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Die Präsentationen zur öffentlichen Diskussion am 12. Juni stehen auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.
Auf der Tagesordnung der öffentlichen Diskussion stehen die folgenden IASB-Verlautbarungen:
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11. Juni 2009: Überarbeitung DRS 5, 15 und 15a
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) beabsichtigt eine umfassende Überarbeitung der die Konzernlageberichterstattung
betreffenden Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS). Grundlage dieser Überarbeitung ist die Durchführung einer Erhebung bei
Erstellern, Abschlussprüfern, Analysten und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, um Informationen über die Erfahrungen der
befragten Parteien mit den entsprechenden DRS zu gewinnen. Basierend auf den Ergebnissen dieser Erhebung wird der DSR entscheiden,
bezüglich welcher Inhalte und wie die betreffenden DRS überarbeitet werden. Darüber hinaus wird die Unterstützung durch eine
Expertengruppe in Erwägung gezogen.
Unter Anderem auf Grund der sich durch das BilMoG ergebenden Änderungen in Bezug auf die Konzernlageberichterstattung hat sich
der DSR in seiner letzten Sitzung dazu entschieden, eine Teilüberarbeitung der entsprechenden DRS in 2009 vorzunehmen, um den
Bilanzerstellern für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2009 (hier Geschäftsjahr = Kalenderjahr 2009) an die gesetzlichen
Vorgaben angepasste Standards zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere sind folgende Themen betroffen: Berichterstattung über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, Voraussichtliche
Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen, Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid), Angaben in Bezug auf die
Verwendung von Finanzinstrumenten, Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, Übernahmerelevante Angaben,
beeinträchtigte Prognosefähigkeit von Unternehmen aufgrund der Wirtschaftskrise.
Der DSR beabsichtigt, den entsprechenden E-DRS im Spätsommer dieses Jahres zu veröffentlichen und die überarbeiteten Regelungen
zur Lageberichterstattung nach Berücksichtigung eingehender Kommentare vor dem Jahresende zu verabschieden.
Die gleichlautende Pressemitteilung des DRSC können Sie
hier herunterladen (24 KB).
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11. Juni 2009: Öffentliche Diskussion vom 5. Juni 2009
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Das DRSC gibt bekannt, dass neben der Präsentation jetzt auch das Protokoll der
öffentlichen Diskussion vom 5. Juni 2009 zum geplanten Entwurf des
IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf der
Internetseite des DRSC veröffentlicht ist.
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11. Juni 2009: Spanische Übersetzung von IFRS-Publikationen von Deloitte
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der folgenden IFRS-Publikationen von Deloitte erstellt
(das englischsprachige Original finden Sie jeweils darunter):
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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10. Juni 2009: ECOFIN-Presseerklärung zur gestrigen Sitzung des Ausschusses
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Der Rat der Europäischen Union hat eine
Presserklärung zur gestrigen Sitzung des Ausschuss für Wirtschafts-
und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs
Council, ECOFIN) herausgegeben (in englischer Sprache, 277 KB). Im
Rahmen der Sitzung hatte es auch einen
Austausch mit dem Vorsitzenden
des IASB und dem Vorsitzenden der Treuhänder der IASC-Stiftung
gegeben. In der Presseerklärung heißt es dazu:
| Der Ausschuss führte einen Meinungsaustausch
mit Sir David Tweedie,
dem Vorsitzenden des International Accounting Standards
Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder,
dem Aufsichtsgremium des IASB, in Bezug auf die
internationalen Standards, die für die Bewertung von
Finanzinstrumenten verwendet werden. Im Rahmen der
Diskussion wiederholten die Minister ihren Aufruf, den sie
auf eine inoffiziellen Sitzung in Prag am 3. und 4. April
geäußert hatten und nach dem die Standardsetzer dringend
daran arbeiten sollten, Klarheit und Einheitlichkeit bei der
Anwendung der Standards zu erzielen, die für die Bewertung
von Vermögenswerten in Märkten unter Druck und inaktiven
Märkten verwendet werden. |
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10. Juni 2009: IDW zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
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Am 15. Juni 2009 wird im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung stattfinden zum
Entwurf eines
Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung. In diesem Zusammenhang hat sich das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit einer
Stellungnahme an den Ausschuss gewendet
(61 KB). Nach Ansicht des IDW ist zu bezweifeln, "dass das
angestrebte Ziel mit den im Regierungsentwurf vorgesehenen
Regelungen unter Berücksichtigung der internationalen
Bilanzierungsregeln (IFRS) erreicht werden kann". Als Kernproblem
macht das IDW die bilanzielle Behandlung der Ausgleichsverpflichtung
und der Nachhaftung aus. Problematisch sei auch die Vermeidung der
Konsolidierungspflicht nach IAS 27 im Hinblick auf die
Zweckgesellschaft. |
10. Juni 2009: IDW RH HFA 1.016 verabschiedet
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 29. Mai 2009 den IDW Rechnungslegungshinweis:
Handelsrechtliche Zulässigkeit einer komponentenweisen planmäßigen Abschreibungen von Sachanlagen (IDW RH HFA 1.016) verabschiedet.
Anlass war das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG), welches die Möglichkeit aufgehoben hat, sogenannte Ansammlungsrückstellungen zu
bilden. Der HFA äußert sich zu den Voraussetzungen, unter denen es in einem handelsrechtlichen Abschluss als zulässig anzusehen ist,
in Anlehnung an den "Komponentenansatz" von IAS 16 die Beträge der planmäßigen Abschreibung einer Sachanlage komponentenweise
zu bestimmen. Der IDW RH HFA 1.016 wird in Heft 7 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2009 der Zeitschrift
"Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.
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9. Juni 2009: IASB-Vorsitzender spricht vor ECOFIN
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Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, und der Vorsitzende
der Treuhänder der IASC-Stiftung sind heute vor den Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union
geladen worden. In der Europäischen Union waren im Rahmen der
Finanzmarktkrise Bedenken laut geworden, dass man durch eine
vermeintliche Inaktivität des IASB gegenüber Wettbewerbern aus den
Vereinigten Staaten in Nachteil geraten könne. Es gab Stimmen, die
forderten, Europa solle die Anwendung der IFRS oder bestimmter Teile
davon zeitweilig aussetzen. Im Vorbereitungspapier für die
Mitglieder des ECOFIN wird die angespannte Lage deutlich
(inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen
Original (157 KB)):
| Die Minister werden mit Sir David Tweedie,
dem Vorsitzenden des International Accounting Standards
Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder der International Accounting Standards
Committee Stiftung, einen Meinungsaustausch über die internationalen Standards
führen, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten
verwendet werden. Auf einer inoffiziellen Sitzung in Prag am
3. und 4. April hatten die Minister eine Verlautbarung
veröffentlicht, in der die Standardsetzer aufgefordert
wurden, dringend mit den Finanzmarktaufsichten
zusammenzuarbeiten, um international Klarheit und
Einheitlichkeit in der Anwendung von Bewertungsstandards zu
erzielen. Sie hielten fest, dass Rechnungslegungsregeln
unabdingbar für das Anlegervertrauen sind, dass aber die
gegenwärtigen Regeln übermäßig die Prozyklizität verstärken
könnten - also die Tendenz, Schwankungen in volatilen
Märkten zu ermutigen - was vermieden werden sollte. Der
Verlautbarung war eine Übereinkunft der G-20 beigefügt,
Vorgänge zur Abmilderung von Prozyklizität einzurichten,
einschließlich einer Vorschrift für Banken, Puffer von
Kapitalrücklagen in wirtschaftlich guten Zeiten aufzubauen.
Der dringende Bedarf, die Frage der Bewertung von
Vermögenswerten in Märkten unter Druck und in inaktiven
Märkten, in denen Marktwerte nicht als verlässliche Referenz
angesehen werden können, zu adressieren, wurde
hervorgehoben. Die Vereinigten Staaten haben kürzlich ihre
Bilanzierungsregeln geändert, was zu deutlichen Abweichungen
in der internationalen Bilanzierungspraxis für
Finanzinstrumente und möglichen
Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. In dieser Situation
haben die Minister der IASB aufgefordert, eng mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board
zusammenzuarbeiten, um sich rasch diesen Fragen zu widmen,
und der Vorsitzende der Europäischen Kommission hat die
Kommission aufgefordert, die entsprechenden Aspekte der
EU-Regelungen zu Bilanzierungsstandards zu prüfen. Nach
Verordnung 1606/2002 kann die Kommission über die
Anwendbarkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards
in der EU entscheiden, sie kann allerdings nicht unabhängig
neue Standards einführen oder IASB-Standards ändern. |
In seiner Rede vor dem Ausschuss bemühte sich der IASB-Vorsitzende, den Ministern das Vertrauen
in den IASB zurückzugeben, und betonte die Wichtigkeit der
Europäischen Union für den Erfolg der IFRS weltweit
(inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen
Original (21 KB)):
| Der IASB hat wahrgenommen, dass die
Finanzminister der EU zunehmend Bedenken in Hinblick auf die
Geschwindigkeit und die inhaltliche Tiefe unserer Reaktionen
auf die von der Europäischen Kommission vorgebrachten
Sachverhalte hegen. Wir nehmen diese Bedenken sehr ernst.
Insbesondere müssen wir anerkennen, dass wir besser darin
werden müssen, Sie auf dem Laufenden zu halten, wie wir auf
die Krise reagieren und wie wir uns der Sachverhalte
annehmen, bei denen der Ausschuss Bedenken hegt. In der
kurzen Zeit, die ich heute habe, möchte ich erklären, was
wir getan haben und was wir derzeit tun. Am Wichtigsten ist
mir, dem Ausschuss das Vertrauen darein zu geben, dass der
IASB einen endgültigen Standard, der für die diesjährige
Anwendung zur Verfügung stehen wird, herausgeben wird, mit
dem Sachverhalte adressiert werden, die sich auf
Wertminderung und die Fair-Value-Option beziehen. Das
bedeutet, dass Finanzinstitute in Europa und anderswo diesen
neuen IFRS in ihren Abschlüssen 2009 anwenden können. Das
Ergebnis unserer Selbstverpflichtung, einen Standard für
dieses Jahr herauszugeben, wird eine umfassende Lösung sein,
die sich grundlegenden, bedenkenträchtigen Sachverhalten in
Bezug auf IAS 39 widmet, einem Standard, der aus seinen
US-Äquivalenten abgeleitet ist und in die internationalen
Standards rund zwei Jahre vor Gründung des IASB übernommen
wurde. Obwohl wir die absolute Dringlichkeit des Projekts
anerkennen, werden wir auch (in aller Raschheit)
sicherstellen, dass alle Interessengruppen, einschließlich
der Regulierungsbehörden und der EU-Mitgliedstaaten, auf
angemessene Art und Weise ihre Meinungen einbringen können.
Wir sehen uns in der Pflicht, mit dem FASB
zusammenzuarbeiten, um faire Bedingungen weltweit zu
erreichen.
[...]
Der IASB erkennt auch die Wichtigkeit der hauptsächlich in
Europa aufgebrachten Bedenken an. Wir sind stolz, dass die
Europäische Union, der größte Wirtschaftsraum der Welt, die
IFRS übernommen hat statt sich für einen besonderen
europäischen Standard zu entscheiden. Wir schätzen Ihre
Hingabe an die Entwicklung globaler Standards durch einen
unabhängigen Standardsetzer. Als direktes Ergebnis Ihrer
Vorreiterrolle in diesem Bereich fordern oder gestatten nun
über 100 Länder weltweit die Anwendung der IFRS. Es ist
kritisch für das Erreichen globaler Standards und das
wirksame Funktionieren und den Wohlstand der europäischen,
ja der globalen Wirtschaft, dass die EU sich weiterhin den
IFRS verpflichtet fühlt.
[...]
Ich weiß, dass manche sich eventuell fragen, warum wir nicht
einfach den FASB-Ansatz in Bezug auf zur Veräußerung
verfügbare Schuldtitel übernehmen. Ich möchte betonen, dass,
wenn wir den FASB-Ansatz übernehmen, dies auch nicht zu
fairen Bedingungen für alle führt und auch nicht dieses
Thema der fairen Bedingungen abschließt. Das ist ein
wichtiger Punkt, der hier mal unterstrichen werden muss.
Unsere Wertminderungsregeln unterscheiden sich sehr stark.
In vielen Punkten würden die europäischen Finanzinstitute
nicht wollen, dass wir den amerikanischen Ansatz zu
Wertminderungen übernehmen. Beispielsweise erlauben wir in
einer Reihe von Fällen die Aufholung von Verlusten, wo dies
in den Vereinigten Staaten nicht erlaubt ist.
Wertminderungen nach IFRS haben andere Auslöser als nach
US-GAAP. Aus diesem Grund argumentiert die US-amerikanische
Bankenvereinigung auch heute, nach den Änderungen des FASB,
dass die europäischen Banken einen Wettbewerbsvorteil haben.
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9. Juni 2009: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Diskussionspapier zu Leasinggeschäften
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf
ihrer Internetseite den
Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf dessen
Diskussionspapier zu Leasinggeschäften veröffentlicht (in
englischer Sprache, 256 KB). EFRAG äußert Unbehagen darüber, dass
sich die Erörterung allein auf die Bilanzierung durch den
Leasingnehmer konzentriert. Sämtliche Entscheidungen,
Schlussfolgerungen und Bedenken (von denen EFRAG einige benennt)
könnten daher nur vorläufiger Natur sein. Stellungnahmen zum
EFRAG-Entwurf werden bis zum 6. Juli 2009 erbeten. |
9. Juni 2009: EFRAG benennt Beratungsgruppe
|
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die
Mitglieder der Beratungsgruppe zu Fragen im Hinblick auf
Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle berufen.
Deloitte ist durch Henrik Z. Hansen aus Dänemark und Erich Kandler
aus Österreich vertreten. Kurzporträts von beiden finden Sie auf
unserer Seite mit den gesammelten Spotlights auf IFRS-Experten von Deloitte.
Die englischsprachige Presseerklärung von EFRAG finden Sie
hier. |
9. Juni 2009: Erklärung des Überwachungsgremiums gegenüber den G-20
 |
Das Überwachungsgremium der IASCF-Stiftung hat mit gestrigem Datum eine
Erklärung zum Standardsetzungsprozess als Reaktion auf
Forderungen der G-20-Führer herausgegeben (in englischer Sprache, 45 KB), die wir nachfolgend in einer inoffiziellen
deutschen Übersetzung wiedergeben.
| Wir, die Mitglieder des Überwachungsgremiums, unterstützen die jüngste Selbstverpflichtung des
International Accounting Standards Boards (IASB), als Reaktion auf eine kürzlich erschienene Erklärung der Staatschefs
der G-20 hinsichtlich der Notwendigkeit von Verbesserungen bei den Bilanzierungsstandards zu Bewertung und Risikovorsorge
eine umfassende Überprüfung der International Financial Reporting Standards (IFRS) mit Bezug zu Finanzinstrumenten
durchzuführen. Wir hoffen, dass das Ergebnis dieser Arbeit Standards sein werden, die einen globalen, ganzheitlichen
Ansatz bieten, der zu einer Rechnungslegung führt, die eine größere Transparenz über die und Vergleichbarkeit zwischen
den Emittenten bietet zum Wohle der Anleger rund um die Welt. Wir unterstützten die gemeinsamen Anstrengungen des
IASB und anderer Standardsetzer, Fortschritte zur Erreichung eines konvergierten Satzes hochqualitativer und weltweit
akzeptierter Bilanzierungsstandards auf den Gebieten der Bewertung und Risikovorsorge zu erreichen, vollauf.
Wir sind der Ansicht, dass Standardsetzer am besten in der Lage sind, hochwertige Standards zu
setzen, wenn es ihnen möglich ist, unabhängig ihr Ermessen auszuüben, auf ihre Fähigkeiten, ihre Erfahrung und den
Standardsetzungsprozess zurückzugreifen und dabei die Dringlichkeit bestimmter Sachverhalte und die Sichtweisen aller
Adressaten einzubeziehen. Im Hinblick auf die vom IASB eingeleiteten Schritte wiederholen wir daher unsere Auffassung,
dass der Standardsetzungsprozess des IASB und die Transparenz in der Rechnungslegung für unsere fortwährende
Unterstützung als die in unseren Rechtskreisen mit der Festlegung von Bilanzierungsstandards, die in unseren
Kapitalmärkten verwendet werden sollen, betrauten Gremien entscheidend für die IFRS in ihrer Rolle als globaler
Bilanzierungsstandard sind. |
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9. Juni 2009: Spanische Übersetzung eines IFRS-Newsletters von Deloitte
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung der Deloitte-Publikationen zum Ausbuchungsentwurf
des IASB erstellt (das englischsprachige Original finden Sie darunter):
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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9. Juni 2009: Elf Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
8. Juni 2009 herunter (in englischer Sprache, 130 KB). Derzeit wurden die folgenden
elf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen: |
Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren |
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IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
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IFRIC 9 und IAS 39 Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
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Änderungen an
verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen
Verbesserungsprozess ergeben |
9. Juni 2009: Internetseite zum Weltkongress 2010 eingerichtet
 |
Der 18. Weltkongress der Rechnungsleger wird vom 8. bis zum 11. November 2010 in
Kuala Lumpur in Malaysia stattfinden. Man rechnet damit, dass etwa 5.000
Rechnungsleger, Mitarbeiter von internationalen Regulierungsbehörden,
Standardsetzer, Regierungsmitarbeiter, Unternehmensleiter und andere
interessierte Personen teilnehmen werden. Die offizielle Internetseite
zur Veranstaltung ist jetzt eingerichtet worden: www.wcoa2010kualalumpur.com.
|
8. Juni 2009: Tagesordnung der Öffentlichen Diskussion des DSR am 12. Juni 2009 erweitert
8. Juni 2009: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu Ertragsteuern
 |
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf
ihrer Internetseite den
Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB
in Bezug auf dessen Entwurf zu Ertragsteuern veröffentlicht (in
englischer Sprache, 99 KB). EFRAG äußert verschiedene Bedenken in Bezug auf den Entwurf
und ist insgesamt nicht der Meinung, dass die Vorschläge eine
Verbesserung gegenüber der Bilanzierung nach IAS 12 darstellen. Obwohl
EFRAG die Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP unterstützt, gilt dies
nur, solange die damit einhergehenden Änderungen an den IFRS auch eine
Verbesserung der Rechnungslegung darstellen. Stellungnahmen zum
EFRAG-Entwurf werden bis zum 3. Juli 2009 erbeten. |
6. Juni 2009: Mitschrift von der IASB-Sondersitzung am 5. Juni 2009
 |
Der IASB hielt am Freitag, den 5. Juni 2009 eine Sondersitzung ab, um seine Arbeit am umfassenden Projekt zur Ersetzung von
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fortzuführen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die
Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.
|
6. Juni 2009: IASB strahlt eine Reihe an Internetsendungen zur Ersetzung von IAS 39 aus
 |
Der IASB wird im Rahmen seiner umfassenden Prüfung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung eine Reihe von live ausgestrahlten
Internetsendungen abhalten, um die interessierten Parteien hinsichtlich des Projektfortschritts bei der Ersetzung von IAS 39 auf dem Laufenden zu
halten. Die erste dieser Internetsendungen wird am kommenden Donnerstag, den 11. Juni 2009 um 11 Uhr abgehalten und um 16 Uhr wiederholt, um Teilnehmern
aus unterschiedlichen Zeitzonen eine Teilnahme zu ermöglichen. Die Internetpräsentation wird von Gavin Francis, dem Direktor für Kapitalmärkte, und der
Leitenden Fachlichen Beraterin Sue Lloyd abgehalten. An die Präsentation schließt sich ein Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte
Teilnehmer Fragen an die Stabsmitarbeiter des IASB senden können, die von diesen beantwortet werden. Weiterführende Informationen über das Projekt und
den aktuellen Stand erhalten Sie über die
Projektseite des IASB oder auf
IAS PLUS.de.
Jede Internetsendung wird einschließlich des Frage-und-Antwort-Teils etwa eine Stunde dauern. Die Teilnahme ist kostenfrei, Sie müssen sich
für die Teilnahme allerdings registrieren. Wenn Sie dies jetzt tun, wird der Anbieter Sie automatisch an die Präsentation erinnern, je näher sie rückt.
Die Internetsendung wird - wie bereits erwähnt - zweimal ausgestrahlt:
 |
11. Juni 2009, 11:00 Uhr deutscher Zeit registrieren Sie sich bitte
hier |
 |
11. Juni 2009, 16:00 Uhr deutscher Zeit registrieren Sie sich bitte
hier |
 |
Falls Sie die Präsentation nur telefonisch verfolgen wollen, brauchen Sie sich nicht im vornherein zu registrieren. Die
Einwahlnummern will der IASB am Montag, den 8. Juni zur Verfügung stellen. |
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6. Juni 2009: Tagesordnung für die reguläre IASB-Sitzung im Juni
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Juni bis Freitag, den 19. Juni 2009 zu seiner regulären monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen.
Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB-Sitzung wieder. |
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung 15.-19. Juni 2009, London |
Montag, 15. Juni 2009 (nur nachmittags)
 |
Lehreinheit durch Vertreter von BNP Paribas – Vorschlag zur Risikovorsorge (um erwartete Risiken angepasste fortgeführte
Anschaffungskosten) |
Dienstag, 16. Juni 2009 (nur nachmittags)
Mittwoch, 17. Juni 2009
Donnerstag, 18. Juni 2009
Freitag, 19. Juni 2009
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5. Juni 2009: Übernahme von IFRIC 16
5. Juni 2009: Glossar zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten nach IFRS Teil 2
 |
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
(KoR)
haben die Autoren Knut Henkel und Roland Eller Teil 2 (Buchstaben
G bis Z) eines Glossars zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten nach IFRS (und HGB)
veröffentlicht. In der Einleitung zum zweiten Teil heißt es:
|
Insbesondere durch die Finanzkrise sind verstärkt Themen zur Rechnungslegung
von Finanzinstrumenten Gegenstand der aktuellen Diskussionen und von (potenziellen) Änderungen
der Rechnungslegungsvorschriften. Die Thematik der Finanzinstrumente im Allgemeinen und die ihrer Bilanzierung
im Speziellen haben in der Zwischenzeit einen relativ hohen Komplexitätsgrad erreicht. Das nachfolgende Glossar
soll daher eine Hilfe zur Komplexitätsreduktion derart darstellen,
das für die Thematik benötigte Wissen zielgerichtet nachschlagen zu können.
|
Mit freundlicher Genehmigung der Autoren und der
KoR stellen wir Ihnen den Artikel auf IAS PLUS zur Verfügung:
Glossar zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten Teil 2 (1.323 KB). Den
ersten Teil des Glossars hatten wir Ihnen bereits in unserer Nachricht
vom 15. Mai 2009 zur Verfügung gestellt. |
5. Juni 2009: Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Halbjahresabschlüsse 2009 an der Schweizer Börse
5. Juni 2009: Finanzmarktaufsicht Liechtenstein legt Jahresbericht 2008 vor
 |
Die
Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein hat ihren
Jahresbericht 2008
vorgelegt (1,32 MB). Neben Aufsicht und Regulierung wird darin auch
über internationale Außenbeziehungen berichtet. "Die Zusammenarbeit
[...] war im ersten Halbjahr
2008 insbesondere geprägt von den Ereignissen
im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl bei
liechtensteinischen Finanzintermediären. Im zweiten
Halbjahr 2008 stand das Thema Finanzkrise
im Vordergrund." |
5. Juni 2009: E-mail-Benachrichtigungen zur Ersetzung von IAS 39
 |
Der IASB betreibt derzeit mit Nachdruck sein
Projekt zur Ersetzung von IAS 39. Es
fanden bereits zwei Sondersitzungen des Boards zu diesem Thema statt,
für heute Mittag, 13:00h bis 15:30h Londoner Zeit ist eine dritte
angesetzt. Um hinsichtlich der raschen Entwicklungen stets auf dem
Laufenden bleiben zu können, bietet der IASB Interessierten nun einen
Benachrichtigungsdienst per E-mail nur zu diesem Thema an. Derzeit geht
der Stab von durchschnittlich zwei bis drei Benachrichtigungen im Monat
aus, die versendet werden würden. Weitere Informationen und die
Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung des IASB. Natürlich werden wir Sie auch weiterhin
auf IAS PLUS stets aktuell zu diesem Thema informieren. |
5. Juni 2009: IDW zum Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung
 |
In einem
Schreiben
an den IASB (in englischer Sprache, 110 KB) äußert sich das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier Vorläufige Sichtweisen
zur Erlöserfassung in Verträgen mit Kunden. Das IDW lehnt das
Diskussionspapier als übereilt veröffentlicht und unausgegoren ab und
schlägt stattdessen begrenzte Änderungen an IAS 11 und IAS 18 vor.
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5. Juni 2009: Neues Rechnungslegungsbulletin des SEC-Stabs
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Der Stab des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
hat das Rechnungslegungsbulletin (Staff Accounting Bulletin) SAB 112
veröffentlicht. Mit SAB 112 wird die Kodifizierung der früheren SAB
aktualisiert, indem Materialien gestrichen werden, die aufgrund der
Entwicklungen im privaten Sektor in den Vereinigten Staaten nicht länger
notwendig sind insbesondere gilt dies wegen der jüngsten
FASB-Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen und zu beherrschenden
Anteilen. Mit dem SAB wird auch die Grundlage für die Bilanzierung
erworbener Vermögenswerte und Schulden klargestellt, die verwendet
werden sollte, wenn ein im Wesentlichen vollständig im Besitz der Mutter
befindliches Tochterunternehmen einen eigenen Abschluss erstellt. SAB
sind keine offiziellen Verlautbarungen der SEC sondern Interpretationen
und Praxisauslegungen, die vom Stab der SEC bei der Durchsetzung der
Angabevorschriften der US-amerikanischen Wertpapiergesetze verwendet
werden. Auf dieser Unterseite der Internetpräsenz der SEC finden
Sie alle Rechnungslegungsbulletins, die noch in Kraft sind.
|
5. Juni 2009: Wie man die Finanzberichterstattung relevanter und weniger komplex gestalten kann
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Der Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC),
die unabhängige britische Aufsicht über die Finanzberichterstattung, hat
ein Diskussionspapier herausgegeben, das aus dem FRC-Projekt zur
Reduzierung der Komplexität in der Finanzberichterstattung durch
Unternehmen entstanden ist. In dem Papier mit dem Titel Taten sagen mehr als Worte: Prinzipien und Handlungsvorschläge für eine relevantere und weniger komplexe
Gestaltung der Finanzberichterstattung durch Unternehmen wird
versucht, den wachsenden Bedenken hinsichtlich der Komplexität der
Finanzberichterstattung durch Unternehmen entgegenzutreten. In dem
Papier werden acht Leitsätze für die Reduzierung der Komplexität
vorgeschlagen: vier für eine bessere Kommunikation in den
Berichten und vier für die Verbesserung der Qualität und der
Effektivität der Aufsicht. In dem Papier werden außerdem fünf
Handlungsvorschläge in Bereichen gemacht, in denen der FRC der Meinung
ist, dass weitere Untersuchungen eventuell zu neuen Möglichkeiten zur
Reduzierung der Komplexität führen kann. Dabei handelt es sich um die
folgenden:
- Berichterstattung über Kapitalströme und die Nettoverschuldung:
Könnte diese besser in Einklang mit den Bedürfnissen der Adressaten
gebracht werden wie beispielsweise durch Aufnahme einer Überleitung
der Nettoverschuldung?
- Vorschriften für die Berichterstattung über hundertprozentige Tochterunternehmen:
Kann man Wege finden, die Berichterstattungslast zu mindern -
beispielsweise durch eine Reduzierung der Vorschriften hinsichtlich
der Einreichung oder der Angaben?
- Ballast abwerfen: Können die Ersteller die Menge der
unwesentlichen Informationen reduzieren (mit Unterstützung der
Aufsichten), die eventuell die Qualität der Berichte
beeinträchtigen?
- Angaben: Kann man den gesamten Prozess für die Erstellung
von Angaben überarbeiten und Leitlinien zur Verfügung stellen, wann
Angaben als nicht relevant verworfen werden können?
- IFRS: Kann man die Anwendbarkeit durch logische
Organisation und deutlichere Formulierung des gewünschten
Ergebnisses jedes Standards verbessern?
Der FRC hofft, dass das Diskussionspapier eine Diskussion im Vereinigten Königreich
und in der Finanzgemeinde weltweit auslösen wird. Er hat eine große Bandbreite von Anwendern um Stellungnahmen bis zum
30. Oktober 2009 gebeten. Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf die
englischsprachige Veröffentlichung, die wir
mit freundlicher Genehmigung des FRC auf IAS PLUS zur Verfügung stellen.
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4. Juni 2009: Heads Up-Newsletter zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter
herausgegeben, in dem die kürzlich veröffentlichte FASB-Verlautbarung FAS 165
Folgeereignisse erläutert wird, in der Leitlinien zur Einschätzung
von Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag auftreten, durch die
Unternehmensführung zur Verfügung gestellt werden. In FAS 165 werden
nicht alle Unterschiede zwischen US-GAAP und
IAS 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
adressiert. Unterschiede bleiben beispielsweise in der Refinanzierung
kurzfristiger Verpflichtungen und in der Heilung von
Vertragsverletzungen bei Fremdkapitalaufnahme. Die neueste Ausgabe des Heads Up-Newsletters
finden Sie
hier (in englischer Sprache, 152 KB). |
4. Juni 2009: Kodifizierung des FASB tritt zum 1. Juli 2009 in Kraft
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Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat dafür gestimmt, das FASB-Programm zur
Kodifizierung von Bilanzierungsstandards (FASB Accounting Standards
Codification) ab 1. Juli 2009 als einzige offizielle Quelle offizieller,
nicht-staatlicher allgemein akzeptierter Bilanzierungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) in Kraft zu setzen. Die
Kodifizierung tritt für Abschlüsse und Zwischenabschlüsse in Kraft, die
nach dem 15. September 2009 enden; das bedeutet, dass Ersteller die
Kodifizierung für Perioden anwenden müssen, die am oder noch dem
1. Juli 2009 beginnen. Alle gegenwärtigen
Rechnungslegungsstandarddokumente werden ersetzt. Alle anderweitige Rechnungslegungsliteratur,
die nicht in der Kodifizierung enthalten ist, wird nicht offizieller Art sein.
Die Kodifizierung enthält die folgenden früheren
Einzelveröffentlichungen:
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Financial Accounting Standards Board (FASB)
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Verlautbarungen (FAS)
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Interpretationen (FIN)
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Fachliche Bulletins (FTB)
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Stabpositionen (FSP)
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Umsetzungsleitlinien des Stabs (Q&A)
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Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF)
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Abstrakte
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Anhang D-Themen
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Sachverhalte der Arbeitsgruppe für Umsetzungsfragen in Bezug auf Derivate (Derivatives Implementation Group, DIG)
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Verlautbarungen des Rats für Bilanzierungsgrundsätze (Accounting Principles Board, APB)
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Bilanzierungsforschungsbulletins (Accounting Research Bulletins, ARB)
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Bilanzierungsinterpretationen (Accounting Interpretations, AIN)
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Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA)
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Positionsverlautbarungen (SOP)
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Prüfungs- und Bilanzierungsleitlinien (AAG) nur
zusätzliche Bilanzierungsleitlinien |
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Praxisbulletins (PB)
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Fachanfragenservice (TIS) – nur für den Ansatz von
Softwareerträgen
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Die englischsprachige Presseerklärung des FASB finden Sie
hier. |
4. Juni 2009: Öffentliche Diskussion vom 5. Juni 2009
4. Juni 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zu Ertragsteuern
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Unsere chinesischen Kollegen haben den IAS Plus Update-Newsletter – Vorgeschlagene Änderungen hinsichtlich der Ertragsteuerbilanzierung, in dem der IASB-Entwurf zu Ertragsteuern erläutert wird, den der IASB am 31. März 2009 veröffentlicht hat,
ins Chinesische übersetzt.
In dem Entwurf wird vorgeschlagen, IAS 12 Ertragsteuern mit einem neuen Standard zu ersetzen.
|
3. Juni 2009: Vier neue IFRS Insights-Newsletter
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Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die vier jüngsten IFRS
Insights-Newsletter, die von unseren amerikanischen Kollegen erstellt
werden. Die Newsletter zeigen die neuesten Entwicklungen in den IFRS
auf, bieten praktische Ratschläge für Unternehmen, die IFRS anwenden
wollen, stellen den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds dar
und verweisen auf relevante Werkzeuge und Ressourcen. In der Auflistung
unten finden Sie die Hauptthemen der vier neuen Newsletter und jeweils
eine Verknüpfung auf die entsprechende Ausgabe. Unsere internationalen
Kollegen
archivieren die englischsprachigen Newsletter auf ihrer Seite.
IFRS Insights Ausgabe 10 (April/Mai 2009) (314 KB)
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Leitartikel über den vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan der SEC
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Artikel über die IFRS und Steuererwägungen in Bezug auf anteilsbasierte Vergütungspläne
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kurzer Überblick über IAS 17 Leasingverhältnisse
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Vorschau auf die Ergebnisse einer neuen IFRS-Umfrage
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IFRS Insights Ausgabe 9 (März 2009) (331 KB)
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Leitartikel über Erfahrungen, die von Unternehmen gesammelt wurden, die IFRS einführen
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Artikel, in dem IFRS-Erwägungen für Prüfungsausschüsse dargestellt werden
|
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kurzer Überblick über IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
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Vorschau auf Erhebungsergebnisse hinsichtlich jüngster IFRS-Trends
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IFRS Insights Ausgabe 8 (Februar 2009) (604 KB)
 |
Leitartikel über die jüngsten IFRS-Entwicklungen einschließlich der überarbeiteten Kommentierungsfrist
in Bezug auf den vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan der SEC
|
 |
Artikel, in dem IFRS und Personalfragen erörtert werden
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 |
kurzer Überblick über IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
|
 |
ausgewählte Erhebungsergebnisse in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen und IFRS
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IFRS Insights Ausgabe 7 (Januar 2009) (209 KB)
 |
Fragen und Antworten mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzende des IASB
|
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Artikel über IFRS und Steuern einzelner Staaten
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kurzer Überblick über IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
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 |
ausgewählte Ergebnisse einer neuen IFRS-Umfrage
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3. Juni 2009: Sondersitzung des IASB am 5. Juni
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Der IASB wird am Freitag, den 5. Juni 2009 von 13:00h bis 15:30 Londoner Zeit
zusätzlich zu seiner regulären Sitzung vom 15. bis 19. Juni 2009 eine Sondersitzung
abhalten. Genau wie bei der letzten Sondersitzung am Anfang dieser Woche
am 1. Juni ist das einzige Thema der Sitzung das umfassende
Projekt des
IASB zu Finanzinstrumenten, das zu einer Ersetzung von IAS 39 führen
soll. Die Agendapapiere für die Sitzung am 5. Juni stehen jetzt auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung. |
3. Juni 2009: Accounting Roundup Ausgabe Mai 2009
3. Juni 2009: 132. DSR-Sitzung – Sitzungspapiere
 |
Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 132. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am
8. und 9. Juni 2009 steht auf der Internetseite des DRSC zum
Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Papiere zu den TOP 2, 4 und 9
sind für die nächsten Tage angekündigt. |
3. Juni 2009: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 1. Juni
 |
Der IASB hielt am Montag, den 1. Juni 2009 eine Sondersitzung ab, um
seine Arbeit am umfassenden Projekt zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fortzuführen.
Die Übersetzung der vorläufigen und
inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung
angefertigt haben, finden Sie hier. |
2. Juni 2009: Zwei Stellungnahmen des IDW
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf seiner Internetseite
zwei Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Zum einen nimmt das IDW
Stellung in Bezug auf den Konzeptentwurf zu möglichen Überarbeitungen
von Prüfungsbestätigungsstandards der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde
für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB). Zum anderen äußert es sich gegenüber dem
International Accounting Education Standards Board (IAESB), dem
unabhängigen Standardsetzer, der Standards und Leitlinien zur
Examensvorbereitung, Ausbildung und beständigen beruflichen
Weiterentwicklung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und
Rechnungslegungsberufes entwickelt. Der IAESB hatte im März 2009 eine
Erklärung über grundlegende Fragen der Entwicklung solcher Standards
veröffentlicht. Beide Stellungnahmen sind in englischer Sprache
abgefasst:
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1. Juni 2009: Entwurf zur Änderung von IDW Prüfungsstandards aufgrund des BilMoG
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 24. April 2009 Änderungen von IDW
Prüfungsstandards aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG)
verabschiedet und beschlossen, diese in einem zusammenfassenden Entwurf zu veröffentlichen.
Den vorgesehenen Änderungen ist jeweils ein Hinweis auf die zugrundeliegende Rechtsnorm zusammen mit einer Erläuterung vorangestellt.
Diese Änderungen sind erstmals anzuwenden auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Der Verlautbarungsentwurf
wird in Heft 6 der IDW Fachnachrichten 2009 und im Supplement 3/2009 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.
Eine Möglichkeit zum Herunterladen wird in Kürze auf der IDW-Internetseite in der Rubrik
Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung stehen.
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1. Juni 2009: IDW RS HFA 23 verabschiedet
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedete am 24. April 2009 die IDW Stellungnahme
zur Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren
Hinterbliebenen (IDW RS HFA 23). Die Stellungnahme wird in Heft 6
der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden, ebenso im Supplement
3/2009 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung". |
1. Juni 2009: Geschäftsbericht 2008 von EFRAG
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer
Internetseite ihren
Geschäftsbericht für das Jahr 2008 zur Verfügung (in englischer
Sprache, 4.026 KB). Darin legt die Beratungsgruppe Rechenschaft über die
Erfüllung ihrer Ziele (proaktive Eingaben an IASB und IFRIC,
Übernahmeempfehlungen gegenüber der Europäischen Kommission, proaktive
Rechnungslegungsaktivitäten in Europa und Ratschläge zum europäischen
Bilanzierungsrecht) sowie über ihre finanzielle Situation im Jahr 2008
ab.
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1. Juni 2009: Über 3 Millionen IFRS-E-Learning-Module heruntergeladen
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Mit Stand 31. Mai 2009 sind von den Besuchern von IAS Plus.com und
IAS PLUS.de 3.164.828 Deloitte IFRS-E-Learning-Module heruntergeladen worden. 2008
allein wurden 1.070.387 Module heruntergeladen. Das
IFRS-E-Learning-Programm wurde Ende Januar 2004 ins Leben gerufen. Viele
der heruntergeladenen Module haben mehrere Nutzer, da es Unternehmen und
Organisationen gestattet ist, sie auf ihren eigenen Servern für den
Gebrauch durch ihre Mitarbeiter oder Studierenden zu installieren. In
den genannten Zahlen sind nicht die Module enthalten, die von
Mitarbeitern von Deloitte bearbeitet wurden, da diese auf die
E-Learning-Module über unser Intranet zugreifen. Sie können das
E-Learning-Programm jederzeit kostenfrei nutzen, in dem Sie auf das
Glühlampensymbol links oben auf unserer Startseite klicken. 37 Module
stehen derzeit zur Verfügung und werden regelmäßig aktualisiert. Wir
stellen sie kostenfrei im Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung.
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