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IFRS-Nachrichten – Juni 2009

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

30. Juni 2009: EFRAG Update April, Mai und Juni 2009 erschienen

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ausgaben für April, Mai und Juni 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht. Darin werden jeweils die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des entsprechenden Monats zusammengefasst.

bullet EFRAG Update-Newsletter vom April 2009 (in englischer Sprache, 343 KB)
bullet EFRAG Update-Newsletter vom Mai 2009 (in englischer Sprache, 301 KB)
bullet EFRAG Update-Newsletter vom Juni 2009 (in englischer Sprache, 331 KB)

 

30. Juni 2009: Wir haben unseren Zeitplan für die Agendaprojekte des IASB aktualisiert

Wir haben unseren Zeitplan für die und Zusammenfassung der Agendaprojekte des IASB auf den aktuellen Stand gebracht, um die Entscheidungen des IASB zum seinem Arbeitsprogramm und anderen öffentlichen Ankündigungen seines Projektplans widerzuspiegeln. Dem Zeitplan zufolge muss der der IASB zwischen jetzt und Ende 2011 18 Konsultationsdokumente und 28 endgültige Verlautbarungen veröffentlichen:

bullet drei Diskussionspapiere
bullet 15 Standardentwürfe
bullet 25 endgültige IFRS
bullet ein endgültiges Leitliniendokument
bullet zwei endgültige Abschnitte zum Rahmenkonzept

 

30. Juni 2009: Internetsendungen zu IAS 39 – Modell der erwarteten Verluste

Am Freitag, den 3. Juli 2009, und erneut am Montag, den 6. Juli 2009, wird der IASB zwei live ausgestrahlte Internetsendungen abhalten, um interessierte Kreise hinsichtlich des Fortschritts beim umfassenden Projekt des IASB zur Ersetzung von IAS 39 auf dem Laufenden zu halten. Die Intersendungen sind der unlängst vom Board veröffentlichen Bitte um Informationen zur Machbarkeit eines Modells der erwarteten Verluste gewidmet. Die Internetsendungen bestehen aus Präsentationen zweier Mitglieder des IASB-Stabs; an die Präsentation schließt sich ein Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte Teilnehmer Fragen an die Stabsmitarbeiter des IASB senden können, die von diesen beantwortet werden. Jede Internetsendung wird einschließlich des Frage-und-Antwort-Teils etwa eine Stunde dauern. Details der Internetsendungen:

bullet Thema der Internetsendung: Projekt zur umfassenden Überprüfung von IAS 39 – Wertminderungsmodell der erwarteten Verluste
bullet Datum und Uhrzeit der ersten Internetsendung: Freitag, 3. Juli 2009, 11:00 Uhr (MESZ)
bullet Datum und Uhrzeit der zweiten Internetsendung: Montag, 6. Juli 2009, 16:00 Uhr (MESZ)
bullet Referenten: Sue Lloyd, Leitende Fachliche Beraterin, und Martin Friedhoff, Projektmanager
bullet weitere Informationen und Registrierung
bullet Projektseite auf der Internetseite des IASB
bullet Projektseite auf IAS PLUS

 

29. Juni 2009: 133. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere
Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 133. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates vom 1. bis 3. Juli 2009 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

 

29. Juni 2009: McCreevy äußert sich zur Rechnungslegung und der Finanzmarktkrise
Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, äußerte sich am 26. Juni 2009 vor der irischen Wirtschaftsprüferkammer in Dublin zu Fragen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. Die vollständige Ansprache in englischer Sprache finden Sie hier (36 KB), nachfolgend übersetzen wir für Sie seine Kommentare zur Rechnungslegung.
Wie Sie alle wissen, ist die Rolle der Rechnungslegungsregeln Gegenstand einer hitzigen Debatte geworden. Aber wir sind weiterhin überzeugt, dass das internationale Standardsetzungssystem die beste Lösung ist. Und dies ist nicht nur eine europäische Sichtweise. Dies ist auch die Ansicht der G-20. Rechnungslegungsregeln haben die Krise nicht ausgelöst, aber ist es fair zu fragen, ob sie sie verstärkt haben? Wir müssen uns ansehen, was geschehen ist, und prüfen, ob die Regeln angepasst werden müssen, um die Finanzstabilität zu stärken. Es freut mich, dass der IASB nun doch beabsichtigt, die grundlegende Überarbeitung von IAS 39 bis Ende des Jahres abzuschließen. Das ist ein ehrgeiziger Plan für einen so komplexen Standard. Ich weiß, dass es viele Finanzinstitute in der EU gibt, die die Überarbeitung der Wertminderungsregeln für die Bilanzen zum Ende des Jahres zur Verfügung haben wollen. Die ECOFIN-Minister haben in dieser Hinsicht ihre Absichten deutlich gemacht.

 

28. Juni 2009: Mitschrift von den Gesprächsrunden in London

Der IASB veranstaltet eine Reihe von Gesprächsrunden mit seinen Adressaten, in denen es um seine jüngsten Vorschläge in ED 10 Konsolidierung und ED/2009/3 Ausbuchung geht. Es wurden bereits Gesprächsrunden in Nordamerika und Asien abgehalten. Die europäischen Gesprächsrunden fanden am 15. und 16. Juni 2009 in London statt, in Verbindung mit der regulären Sitzung des IASB. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte bei den Gesprächsrunden angefertigt haben.

Mitschrift von den Gesprächsrunden zu Konsolidierung und Ausbuchung
15. und 16. Juni 2009, London

Montag, 15. Juni 2009 – Ausbuchung

Die Teilnehmer drückten eine Präferenz für den Ansatz aus, der in der alternativen Sichtweise zum Standardentwurf vorgestellt wurde, statt für den bevorzugten Ansatz, der im Standardentwurf beschrieben wurde. Dabei brachten die meisten Teilnehmer Bedenken hinsichtlich der Konsequenzen einer Übernahme des bevorzugten Ansatzes vor. Insbesondere schlugen mehrere Teilnehmer einen ausdrücklicheren Risiko-Chancen- Filter im Prozess der Ausbuchung vor, da sie der Ansicht waren, dass die zugrundeliegenden Risiko-Chancen-Positionen ansonsten verloren gingen.

Alternativer, durch fünf IASB-Boardmitglieder unterstützter Ansatz, wie im Standardentwurf ausgeführt

Dem alternativen Ansatz zufolge erfasst der Übertragende, wenn er die Rechte auf identifizierte Zahlungsströme überträgt, den vormals angesetzten Vermögenswert und erfasst alle Rechte und Pflichten, die er im Zuge des Übertragungsvorgangs be- oder erhalten hat. Zum Beispiel würden Termingeschäfte, Verkaufs- und Kaufoptionen, Garantien oder disproportionale Anlagen im Hinblick auf die übertragenen Zahlungsströme nicht zu einem fehlgeschlagenen Verkauf oder dem Ansatz einer Schuld für die erhaltene Gegenleistung führen. Jedwedes Engagement würde erfasst und mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Übertragung bewertet. Die Zielsetzung bestünde darin, jedwede Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem übertragenen Vermögenswert so zu bilanzieren, als hätte man diese Rechte und Pflichten aus dem Vermögenswert zuvor nicht besessen.

Nach dem alternativen Ansatz könnte ein Übertragender verpflichtet sein, dieselben Angabeleitlinien anzuwenden, wie sie mit der Änderung an IFRS 7 vorgeschlagen wurden. Die vorgeschlagene Änderung an IFRS 7 würde angemessene Informationen zur Verfügung stellen, um Nutzer in die Lage zu versetzen, das Wesen und die Risiken aus dem anhaltenden Engagement des Übertragenden an den ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten einzuschätzen. Das gesamte Risiko (einschließlich des Wesens, des zeitlichen Anfalls, der Rangigkeit, des Betrags und der Unsicherheit jedweder Verpflichtungen und Zahlungsabflüsse in Bezug auf das anhaltende Engagement des Unternehmens an einem übertragenen Vermögenswert und die Details über diese Vermögenswerte) würden durch eine Angabe erbracht. Dementsprechend würden mit den vorgeschlagenen Informationen klare Informationen hinsichtlich der Zuordnung der Risiken und ihrer möglichen Auswirkung auf die finanzielle Situation des Übertragenden zur Verfügung gestellt.

Ein Teilnehmer drückte seine Bedenken aus, dass sich der Board in der gegenwärtigen Zeit der Wirtschaftskrise für einen Ansatz ausgesprochen habe, der zu mehr Ausbuchungen von Finanzinstrumenten führen könnte, wenn der Markt die gegenteilige Entwicklung erwarte. Einige Teilnehmer schlugen Ansatzkriterien vor, die die gesamte Risikoposition in der Bilanz statt über Angaben im Anhang zeigten und für Nutzer von Abschlüssen vorzugswürdig seien. Bedenken wurden auch dahingehend laut, dass im Standardentwurf unterschiedliche Kriterien für Übertragenden und Empfänger Anwendung fänden und wie diese ineinander überführt werden könnten.

Die Diskussion wurde fortgesetzt mit Blick auf den Filter des anhaltenden Engagements in den Ausbuchungskriterien. Es wurden mehrere Ideen erörtert; ein Teilnehmer schien der Einführung eines Modells ablehnend gegenüber zu stehen, das inhärente Ausnahmen in sich selbst eingebaut hat (d.h. Kaufoptionen). Teilnehmer gaben auch an, dass eine Art de minimis-Schwelle für das anhaltende Engagement erforderlich sei, um Praxisprobleme bei der Anwendung zu vermeiden.

Das Panel setzte die Diskussion mit dem Test der praktischen Möglichkeit für die Ausbuchung von Instrumenten fort. Die meisten Teilnehmer zeigten hinsichtlich der Stoßrichtung des Vorschlags einverstanden, äußerten aber dessen ungeachtet Vorbehalte aus der Praxis. Vor allem wurden Bedenken laut, dass unterschiedliche Parteien die Kriterien in Abhängigkeit davon in unterschiedlicher Weise auslegen können, an wen die Übertragung erfolgt, und wie die Ausbuchungskriterien anzuwenden seien, wenn die weitere Übertragung aufsichtlichen Beschränkungen unterliegt. Darüber hinaus wies ein Teilnehmer darauf hin, dass eine mögliche Inkonsistenz mit ED 10 bestehe, weil zu dem Schluss gekommen sein mag, dass eine Konsolidierung nicht erforderlich ist, gleichzeitig aber den Ausbuchungstest nicht bestehe.

In der Diskussion wurde dem alternativen Modell große Aufmerksamkeit entgegengebracht, der in dem Standardentwurf enthalten war. Viele Teilnehmer meinten, dass er die wirtschaftliche Realität besser widerspiegele, waren aber auf der anderen Seite der Ansicht, dass der alternative Ansatz im Standardentwurf nicht hinreichend entwickelt worden sei, um sie in die Lage zu versetzen, ihn zu unterstützen. Ein Teilnehmer drückte seine Bedenken dahingehend aus, dass das alternative Modell – auch wenn es konzeptionell reiner sei – für die Nutzer der Abschlüsse noch weniger verständlich sein werde. Bedenken wurden insbesondere im Zusammenhang mit der Erfassung eines Bewertungsgewinns bei Ausbuchung laut, wenn nur ein Teil eines Instruments ausgebucht werde, ohne dass dies dessen Charakter ändere.

Insgesamt äußerten viele Teilnehmer Bedenken hinsichtlich der Geschwindigkeit des Projekts sowie einem wahrgenommenen Mangel an Koordinierung mit dem FASB, die zu einem weiteren Mangel an Konvergenz mit US-GAAP führen könne. Der Stab erläuterte, dass die Geschwindigkeit des Projekts durch die gegenwärtige wirtschaftliche Lage und v.a. Forderungen von Regierungen und Regulatoren bestimmt werde. Der Stab stellte fest, dass das Risiko darin bestünde, dass die Regulatoren ihre eigenen Regeln aufsetzen werden, wenn nicht schnell eine Lösung gefunden werde.

Viele Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Angaben. Es bestand allgemeine Übereinstimmung, dass ein neuer Rahmen für Angaben benötigt werde: einen, der sie im Gegensatz zur gegenwärtigen Praxis, bei der sie als verpflichtende Checkliste behandelt werde, die sowohl Mindest- als auch Maximalanforderungen für Angaben enthält, prinzipienorientierter gestalte. Vor allem wurde die mögliche Nützlichkeit der Angaben für einige Unternehmen bezweifelt. Die Teilnehmer meinten, dass in einigen Fällen Angaben zu ausgebuchten (oder erst gar nicht in der Bilanz angesetzten Finanzinstrumenten) nützlicher sein könnten als detaillierte Angaben, die den vorgeschlagenen Kriterien nicht entsprächen.

Montag und Dienstag, 15. und 16. Juni 2009 – Konsolidierung

In der Diskussion um ED 10 zur Konsolidierung drückten Teilnehmer ihre Unterstützung für die allgemeinen Prinzipien des Vorschlags aus (d.h. das Modell aus IAS 27/SIC-12). Die meisten stimmten zu, dass Beherrschung, die die Elemente Macht und Ergebnis erfordert, die richtige Grundlage für die Konsolidierung darstelle. Allerdings stellten einige Teilnehmer fest, dass eine endgültige Klarstellung im Standard erforderlich werde, um ihn praktikabel und operabel zu machen.

Eine Mehrheit der Teilnehmer zeigte sich einverstanden, dass Engagement eines Unternehmens im Kleid eines Unternehmen für sich genommen noch keine Beherrschung begründe, allerdings ein nützlicher Indikator für das Bestehen von Kontrolle sei.

Hinsichtlich der Frage möglicher Macht stellte das Panel fest, dass weitere Klarstellungen zu diesem Sachverhalt im Standard und/oder weitere Leitlinien erforderlich sei(en). Viele Teilnehmer wiesen auf den Unterschied bei der Anwendung auf operativ tätige Unternehmen im Gegensatz zu Zweckgesellschaften hin. Die meisten Teilnehmer stimmten darin überein, dass es wenig hilfreich wäre, wenn der Standard die Definition aus den US-GAAP enthielte, wonach 'Macht die Möglichkeit ist, die Geschäfte eines Unternehmen zu lenken, die das Ergebnis am bedeutendsten beeinflussen', und dass weitere Klarstellungen erforderlich würden.

Bei der Erörterung der Angaben machte das Panel dieselben Beobachtungen wie in dem Sitzungsteil zur Ausbuchung. Insbesondere äußerten einige Teilnehmer hinsichtlich unzureichender Angaben zum Risiko Bedenken. Nichtsdestotrotz bestand Übereinstimmung, dass dies eine Überarbeitung der Angabevorschriften erfordere, v.a. eine Überarbeitung der Vorschriften in IFRS 7 und die Entwicklung eines neuen Angaberahmens.

Am 16. Juni wurde die Gesprächsrunde mit einem eigenständigen Sitzungsteil zur Konsolidierung fortgesetzt.

Im Großen und Ganzen unterstützen die Teilnehmer das vorgeschlagene Kontrollmodell, wobei Beherrschung die Elemente Macht und Ergebnis erfordere und so definiert werde. Einige Teilnehmer bevorzugten dennoch die aktuelle Definition von Beherrschung, wie sie in SIC-12 beschrieben wird, weil diese Definitionen wahrscheinlich klar und in der Praxis weithin verständlich seien. Ein Großteil der Aufmerksamkeit in der Diskussion war der Rolle von Chancen und Risiken in der Analyse gewidmet, wobei die meisten Teilnehmer die Sichtweise unterstützten, dass je mehr das Berichtsunternehmen Risiken und Chancen ausgesetzt ist, es umso wahrscheinlicher ist, dass es auch die Macht hat, die Geschäfte dieses Unternehmens zu lenken. Viele Teilnehmer hatten allerdings Bedenken hinsichtlich der Anwendung dieses Modells auf strukturierte Unternehmen und Investmentvehikel. Einige Teilnehmer baten den Stab, eine Verbindung zwischen Ergebnis und Macht in den Standard aufzunehmen. Im Großen und Ganzen äußerten die Teilnehmer die Notwendigkeit einer sorgsamen Überarbeitung des Textes, um ihn klarer, präziser und eindeutiger zu machen.

Besondere Aufmerksamkeit wurde der Bedeutung von Beherrschung bei weniger als der Mehrheit der Stimmrechte zuteil. Es gab unter den Teilnehmern erhebliche Diskussionen, in denen sich die unterschiedlichen Rechtskreise, aus denen diese Teilnehmer kamen, sowie die unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Bedingungen widerspiegelten.

Es gab gemischte Ansichten hinsichtlich der Frage, wann Optionen dem Halter Beherrschung einräumen. Die meisten Teilnehmer stimmten zu, dass Optionen für die Beurteilung einer Notwendigkeit der Konsolidierung insgesamt wichtig sind, drückten aber Bedenken dahingehend aus, wie der Standardentwurf diesbezüglich formuliert worden sei. Insbesondere meinten einige Teilnehmer, dass es die Sicht einer gegenwärtig ausübbaren Option wert sei, untersucht zu werden, wiederholten aber die Notwendigkeit weiterer Leitlinien. Insgesamt wurde der Schluss gezogen, dass auf diesem Gebiet eine größere Klarheit erforderlich sei.

Die Erörterung von Agentenbeziehungen und Doppelrollen zeigte, dass erhebliche Unterscheide in der Praxis und bezüglich der Frage, wie diese geregelt sein sollten, bestanden. Insbesondere drehte sich die Diskussion um Abberufungsrechte als einen der Indikatoren für eine Agentenbeziehung und Doppelrollen, wo die vorgeschlagenen Leitlinien als zweideutig angesehen wurden. Die Teilnehmer baten den IASB um Klärung dieser Fragen.

Die Diskussion wurde dann hinsichtlich des Begriffs von Beherrschung von strukturierten Unternehmen und Investmentvehikeln fortgesetzt. Die Teilnehmer stimmten mit dem Vorschlag überein, dass das Aussehen des Unternehmens für sich genommen noch nicht zu Beherrschung führe. Einige Teilnehmer schlugen vor, dass der Board die Gefährdung hinsichtlich der Variabilität der Ergebnisse in den Begriff der Kontrolle # einbauen sollte. Insgesamt unterstützten die Teilnehmer den Vorschlag, dass operative und strukturierte Unternehmen durch eine einzige Leitlinie abgedeckt werden und ermunterten den Stab, eine weitere Klarstellung der ausstehenden Themen zu versuchen.

Hinsichtlich der Angaben stimmten die Teilnehmer überein, dass einige der vorgeschlagenen Angaben zu präskriptiv und belastend seien, weil sie die Anwendung einer Checklistenmentalität im Prozess der Aufstellung von Abschlüssen fördere. Viele Teilnehmer äußerten Bedenken, dass wichtige Informationen in den umfangreichen vorgeschriebenen Angaben verloren gehen könnten. Vor allem unterstützten sie den Einbezug der Angaben zu Risiken und außerbilanziellen Risikoposition in IFRS 7 statt im neuen Konsolidierungsstandard. Dessen ungeachtet erkannten sie die erweiterten Angaben als von Regulatoren und Analysten gefordert allgemein an.

Zum Schluss sagte die Mitarbeiter des IASB-Stabs, dass sie gern am vorgeschlagenen Zeitplan festhalten und den Standard bis Ende 2009 herausgeben wollten. Das FASB-Mitglied, das an der Gesprächsrunde teilnahm, sagte, dass der FASB beabsichtige, den endgültigen IASB-Standard zur Diskussion zu stellen, sobald er veröffentlicht sei. Man würde dann jegliche Verbesserungen, die man in die US-GAAP aufnähme, an den IASB zur Erwägung weiterleiten.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei den Gesprächsrunden gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

28. Juni 2009: Treuhänder der IASCF und Überwachungsgremium werden tagen
Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, werden vom 6. bis 8. Juli 2009 im Intercontinental Amstel Hotel in Amsterdam tagen. Die Sitzung am 6. Juli 2009 findet gemeinsam mit dem Überwachungsgremium der IASCF statt und ist öffentlich. Die Sitzung der Treuhänder am 7. Juli 2009 wird ebenfalls öffentlich sein. Nachfolgend gegeben wir die Tagesordnung für die öffentlichen Sitzungsteile wieder.

Montag, 6. Juli 2009 - Sitzung mit dem Überwachungsgremium (14:30-18:00 Uhr)

bullet Einführung und einleitende Anmerkungen
bullet Die Reaktion des IASB auf die Finanzmarktkrise
bullet Zweiter Teil der Überprüfung der Satzung der IASC-Stiftung und andere Governance-bezogene Sachverhalte
bullet Finanzierungsvereinbarungen der IASC-Stiftung
bullet Aktueller regulatorischer Stand bei der IFRS-Anwendung und IFRS-bezogene Sachverhalte

Dienstag, 7. Juli 2009 (10:45-18:00 Uhr)

bullet Einführung und einleitende Anmerkungen
bullet Die Reaktion des IASB auf die Finanzmarktkrise
bullet Überprüfung des Arbeitsprogramms des IASB
bullet Zweiter Teil der Überprüfung der Satzung
bullet Bericht des Ausschusses, der den Standardsetzungsprozess überwacht
bullet Bericht des SAC-Vorsitzenden
bullet Überprüfung der Finanzierungsvereinbarungen und aktueller Stand bei der Finanzierung

 

28. Juni 2009: FASB-Vorsitzender Herz spricht vor dem Nationalen Presseclub
Der Vorsitzende des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board Robert H. Herz sprach am 26. Juni 2009 vom dem Nationalen Presseclub in Washington. Sein Vortrag trug den Titel Die Geschichte wiederholt sich nicht selbst, Menschen wiederholen die Geschichte – Gedanken und Beobachtungen aus der ersten Reihe zur Schaffung eines gesunderen Finanzsystems (in englischer Sprache, 59 KB). Unter anderem nahm er zu folgenden Punkten Stellung:
bullet Bilanzierung und die Finanzmarktkrise. "Eine sehr willkommene Entwicklung, die sich aus der Finanzmarktkrise ergab, besteht darin, dass eine breitere Schar von Interessenten nach mehr Transparenz als notwendiger Zutat für die Erholung und die Wiederherstellung des Vertrauens von Anlegern und Öffentlichkeit ruft. Das schließt die Notwendigkeit einer Verbesserung und Verschärfung bestimmter Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards ein. Auch wenn die Bilanzierung nicht ursächlich für die Krise war und sie nicht beenden wird, so hat sie doch eine Reihe von Gebieten aufgedeckt, die eine Verbesserung bei den Standards und der Transparenz insgesamt erfordern."
bullet Politisierung der Setzung von Bilanzierungsstandards. "Unglücklicherweise gab es bestimmte Unternehmen – dazu gehörten auch welche, die nachfolgend gescheitert sind und von der Regierung gerettet werden mussten – und Branchenvertreter, die nach politischen Eingriffen in die Setzung von Bilanzierungsstandards gerufen haben. Auch wenn dies ihr gutes Recht ist und auch wenn wir ganz bestimmt einen lebhaften Dialog mit dem Gesetzgeber begrüßen, so ist die Politisierung der Setzung von Bilanzierungsstandards durch bestimmte Interessen mit dem Risiko der Unterminierung des öffentlichen Vertrauens in die Integrität der Rechnungslegung behaftet. Die anlegende Öffentlichkeit erwartet und verdient unverzerrte und transparente Finanzinformationen, die nicht hinsichtlich bestimmter Geschäftsvorfälle, Unternehmen oder Branchen vorteilhaft verbogen ist."
bullet Transparenz. "Transparenz ist nicht allein ein Modewort oder ein Klischee. Sie ist eine grundlegende und absolut essenzielle Eigenschaft gesunder Kapitalmärkte. Relevante, vertrauensvolle und zeitnahe Informationen sind der Sauerstoff der Finanzmärkte. Das Vorenthalten solcher Informationen gegenüber Märkten – oder die Verschmutzung der Informationen – können höchst nachteilige Konsequenzen haben."
bullet Aufsichtsrechtliche Reform. "Einige der schwierigsten Bilanzierungs- und Rechnungslegungssachverhalte, die von der Finanzmarktkrise ausstrahlen, haben ihre Ursache zumindest zum Teil von mangelhafter Aufsicht und Risikomanagement, ungesunden Kreditvergabe- und Verbriefungspraktiken und dem Fehlen einer vernünftigen Marktinfrastruktur rund um die 'dunklen Märkte' für strukturierte Kreditprodukte und Derivate."
bullet Berichterstattung gegenüber dem Kapitalmarkt versus aufsichtsrechtliche Berichterstattung. "Unser Augenmerk als Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung ist auf die Kommunizierung relevanter, transparenter und unverzerrter Finanzinformationen zum Ertragslage und der Finanzverfassung eines Unternehmens an die Anleger und Kapitalmärkte gerichtet. Diese Informationen zielen darauf ab, informierte Anlageentscheidungen zu ermöglichen, und sind für eine effiziente Kapitalallokation quer durch die Volkswirtschaft unabdingbar. Die Transparenz, die mit externen Finanzberichte zur Verfügung stellt wird, trägt auch zur finanziellen Stabilität bei, indem sie das Ausmaß der Unsicherheit im System verringert. Auf der anderen Seite liegt das sehr wichtige Augenmerk der Bankenaufsicht auf der Sicherheit und dem Funktionieren individueller Finanzinstitutionen, dem Schutz von Kundeneinlagen und der Stabilität des Finanzsystems insgesamt. Vor dem Hintergrund unserer unterschiedlichen Aufgaben und Foki ist es nicht verwunderlich, dass wir manchmal unterschiedliche Sichtweisen zu bestimmten Bilanzierungs- und Rechnungslegungssachverhalten, die Finanzinstitutionen betreffen, einnehmen."
bullet Globale Bilanzierungsstandards. "In Anerkennung der möglichen Vorteile, die daraus resultieren können, dass man einen einzigen Satz hochwertiger Bilanzierungsstandards quer über den globalen Kapitalmarkt hat, haben wir in den vergangenen Jahren einen gehörigen Teil unserer Zeit und Mühen in die Zusammenarbeit mit dem International Accounting Standards Board gesteckt, um gemeinsam an der Verbesserung und Vereinheitlichung unserer jeweiligen Standards durch Entwicklung gemeinsamer Standards auf den wesentlichen Gebieten und der Beseitigung von Unterschieden zwischen unseren Standards zu arbeiten. Gleichzeitig sind wir bemüht, uns um die Geschäfte zuhause zu kümmern, indem wir zeitnah auf Rechnungslegungssachverhalte in unserem System reagieren. Diese zwei Pferde gleichzeitig zu reiten ist nicht immer einfach und erfordert manchmal zeitnahe Reaktionen im Hinblick auf eine Verbesserung der US-GAAP auf einem Gebiet, während wir gleichzeitig an einer längerfristigen globalen Lösung mit dem IASB auf demselben Gebiet arbeiten."

 

27. Juni 2009: Agenda für die IFRIC-Sitzung am 9. Juli 2009
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 9. Juli 2009 von 10:00 bis 16:30 Uhr in den Räumen des IASB in London zu einer Sitzung zusammenkommen (Sitzungsdauer nur ein Tag). Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die vorläufige Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.
Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung
Donnerstag, 9. Juli 2009
bullet Einleitung
bullet Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Maiausgabe von IFRIC Update veröffentlicht wurden
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
bullet Erwerbsbezogene Kosten in einem Unternehmenszusammenschluss
bullet Vorzeitige Anwendung des überarbeiteten IFRS 3
bullet IAS 7 Aufstellung der Zahlungsströme
bullet Festlegung von Zahlungsmitteläquivalenten
bullet IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse
bullet Behandlung von Transaktionskosten beim Erwerb oder der Veräußerung nicht beherrschender Anteile
bullet IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
bullet Mögliche Auswirkungen von IFRS 3 (2008) und IAS 27 (2008) auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode
bullet Wagniskapitalkonsolidierungen und Teilnutzung der Fair-Value-Option
bullet Wertminderungen von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
bullet Absicherung unter Verwendung von mehr als einem Derivat als Sicherungsinstrument (Umsetzungsleitlinien F.2.1)
bullet Bedeutung von "bedeutend" oder "nachhaltig"
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet Anwendungsbereich von IFRIC 12
bullet Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Märzausgabe von IFRIC Update veröffentlicht wurden
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden
bullet Anwendbarkeit auf den Kunden
bullet IAS 34 Zwischenberichterstattung
bullet Angaben zum beizulegenden Zeitwert in Zwischenabschlüssen
bullet IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
bullet Kosten der Befolgung von REACH
bullet Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen
bullet Nicht-Ausübungsbedingung oder nicht marktbasierte Ausübungsbedingung, wenn die Bedingung sich nicht im Einflussbereich des Unternehmens oder des Arbeitnehmers befindet
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008)
bullet Bewertung nicht-kontrollierender Anteile
bullet Nicht ersetzte und freiwillig ersetzte anteilsbasierte Vergütungsprämien
bullet IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
bullet Abwertung einer Veräußerungsgruppe
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten
bullet Bedeutung von 'allgemeine Fremdmittelaufnahmen'
bullet IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis
bullet Tausch von Fremd- in Eigenkapital (Debt to Equity Swap)
bullet Administrativer Sitzungsteil – Stand der Arbeiten

 

26. Juni 2009: PCAOB verschiebt Überprüfungen einer ausländischer Prüfungsgesellschaften
Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat eine Änderung verabschiedet, die den Ausführungszeitpunkt bestimmter Überprüfungen registrierter ausländischer Prüfungsgesellschaften betrifft. Mit der Änderung wird der PCAOB Gelegenheit gegeben, die erstmalige Überprüfung einer registrierten ausländischen Prüfungsgesellschaft um bis zu drei Jahre aufzuschieben, die die PCAOB sonst vor Ende 2009 durchführen müsste und bei der die Gesellschaft in einem Rechtskreis ansässig ist, in dem die PCAOB vor 2009 noch keine Überprüfung durchgeführt hat. Der Aufschub gibt der PCAOB die Möglichkeit, diese Überprüfungen gemeinsam mit den entsprechenden ausländischen Schwestergremien der PCAOB durchzuführen. Die englischsprachige Presseerklärung der PCAOB finden Sie hier. Der vollständige Text der geänderten Regelung steht Ihnen auf der Internetseite der PCAOB zur Verfügung.

 

26. Juni 2009: IAS Plus-Newsletter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14
Am 28. Mai 2009 hat der IASB einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, eine unbeabsichtigte Auswirkung von IFRIC 14 zu korrigieren, nach der Unternehmen unter bestimmten Umständen nicht gestattet ist, einige Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsbeiträgen als Vermögenswert anzusetzen. Mit dem Entwurf wird eine Korrektur des Problems vorgeschlagen. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 27. Juli 2009 erbeten. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter veröffentlicht, in dem die vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 erläutert werden (in englischer Sprache, 73 KB). Frühere Ausgaben unserer IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.

 

25. Juni 2009: Ergebnisse der 132. DSR-Sitzung
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 8. und 9. Juni 2009 seine 132. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (fünf Seiten, 56 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juni 2009 können Sie hier herunterladen (64 KB).

 

25. Juni 2009: IASB bittet um Stellungnahmen zum Modell der erwarteten Verluste

Der IASB hat eine Bitte um Information zur Machbarkeit der Verwendung eines Modells erwarteter Verluste für die Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten veröffentlicht. Wertminderungen sind eines der Themengebiete, die der IASB in der zweiten Phase seiner Umfassenden Überprüfung von IAS 39 angeht.
bullet Modell der eingetretenen Verluste. Dem gegenwärtig in IAS 39 niedergelegten Modell zufolge muss ein Unternehmen Kreditverluste bei finanziellen Vermögenswerten nur dann erfassen, wenn ein Ereignis (oder eine Kombination von Ereignissen) aufgetreten ist, das/die eine negative Auswirkung auf die zukünftigen Zahlungsströme besitzt, wobei der Effekt zuverlässig geschätzt werden können muss (dies ist unter der Bezeichnung 'Modell der eingetretenen Verluste' bekannt). Ein Merkmal dieses Modell besteht darin, dass ein Unternehmen die Auswirkungen zukünftig erwarteter Verluste nicht in Erwägung ziehen darf. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass dies Anlass zu Bedenken gegeben hat.
bullet Modell der erwarteten Verluste. Auf Bitte der Führer der G-20 und Anderer untersucht der IASB alternativ das Modell der erwarteten Verluste. Beim Modell der erwarteten Verluste ist ein Unternehmen gehalten, eine fortwährende Beurteilung der erwarteten Kreditverluste durchzuführen, die eine frühere Erfassung von Kreditverlusten erfordern mag. Befürworter dieses Modells argumentieren, dass die die Art und Weise, wie finanzielle Vermögenswerte bepreist werden und einige Unternehmen ihr Geschäft steuern, besser widerspiegele.

Der IASB ersucht um Antworten auf seine Bitte um Information bis zum 1. September 2009. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Presseerklärung (103 KB)
bullet Bitte um Information (46 KB)

 

25. Juni 2009: Agendaseiten aktualisiert

Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift von der IASB-Sitzung im Juni 2009 haben wir folgende Agendaseiten für Sie aktualisiert beziehungsweise neu erstellt, um die Erörterungen und Entscheidungen von den Sitzungen widerzuspiegeln:

bullet Jährliche Verbesserungen 2009-2010
bullet Rahmenkonzept Phase C – Bewertung
bullet Finanzinstrumente: Ersetzung von IAS 39
bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
bullet Versicherungsverträge
bullet Joint Ventures
bullet Leasingverhältnisse
bullet Schulden – Änderungen an IAS 37
bullet Preisregulierte Geschäftsvorfälle
bullet Erlöserfassung

 

25. Juni 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zum Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum vom IASB und FASB gemeinsam veröffentlichten Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung (Preliminary Views on Revenue Recognition in Contracts with Customers) verabschiedet (in englischer Sprache, 124 KB). Der DSR unterstützt die Bemühungen, einen einzigen Ansatz zur Ertragsvereinnahmung für alle Transaktionen zu entwickeln, lehnt aber die Schlussfolgerungen, die vom IASB im Diskussionspapier gezogen werden, ab. Insbesondere spricht sich der DSR für eine fortlaufenden Ertragsvereinnahmung im Gegensatz zur vorgeschlagenen Ertragsvereinnahmung bei Erfüllung der Vertragspflichten aus. Der DSR verweist auch noch einmal auf das PAAinE-Diskussionspapier zur Erlöserfassung vom Juli 2007.

 

25. Juni 2009: Zwei CEBS-Berichte zu Angaben europäischer Banken

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat zwei Berichte veröffentlicht, in welchen die Angaben von Banken (a) in deren geprüften 2008er Abschlüssen zu Tätigkeiten und Risikopositionen unter Einfluss der Finanzmarktkrise und (b) nach der Säule 3 des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Marktdisziplin) beurteilt werden.

bullet Beurteilung der Angaben im Abschluss 2008. Die Untersuchung deckt 23 große Banken mit grenzüberschreitendem Geschäft ab. CEBS stellte 'ein signifikanten Anstieg der Angaben im Vergleich zu vorangegangenen Untersuchungen fest [...]. Gleichzeitig notiert CEBS eine Reihe von Gebieten innerhalb der guten Praktiken nach CEBS – im Wesentlichen im Zusammenhang mit bilanzierungsbezogenen Angaben –, auf denen die Angaben weiter verbessert werden könnten, einschließlich der Angaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und damit verbundenen Methodologien'. CEBS beabsichtigt, einen Satz hochwertiger Angabeprinzipien zu entwickeln, um Banken dabei zu helfen, Angaben zu erstellen, die Gebiete oder Tätigkeiten abdecken, die besondere Aufmerksamkeit erfordern oder belastet sind.
bullet Beurteilung der Angaben nach Säule 3 2008. CEBS untersuchte die Angaben zur Säule 3, die von 25 Banken in Bezug auf das Risikoprofil und die Kapitaladäquanz der Bank zur Verfügung gestellt wurden. CEBS fand dabei heraus, dass 'Banken das Niveau ihrer quantitativen und qualitativen Information hinsichtlich Adressrisiken und Verbriefungen sichtlich erhöht haben; gleichwohl gibt es bestimmte Gebiete, auf denen weitere Fortschritte erzielt werden könnten':
bullet die Zusammensetzung und Eigenschaften der Eigenmittel
bullet die Informationen zum Backtesting bezüglich Adress- und Marktrisiken
bullet die quantitativen Informationen zu Minderungen des Adressrisikos und Bonitätsrisiken der Vertragsparteien
bullet die Granularität der Informationen zu Verbriefungen

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet CEBS-Studie zu den Angaben von Banken im Abschluss 2008
bullet CEBS-Studie zu den Angaben von Banken unter der Säule 3

 

25. Juni 2009: Spanische Übersetzungen zweier IFRS-Publikationen von Deloitte

Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der folgenden IFRS-Publikationen von Deloitte erstellt (das englischsprachige Original finden Sie darunter):

bullet Estándares Internacionales de Información Financiera: Consideraciones para la Industria Minorista (1.662 KB)
International Financial Reporting Standards: Erwägung für den Einzelhandel (256 KB)

bullet Boletín de Actualización IAS Plus, Junio 2009: Borrador para discusión pública propone orientación ampliada sobre la medición hecha a valor razonable (23 KB)
IAS Plus Update-Newsletter, Juni 2009: Standardentwurf schlägt erweiterte Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor (71 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

25. Juni 2009: Arbeitsgruppe Versicherungen tagt kommende Woche
Die IASB-Arbeitsgruppe Versicherungen wird am Montag und Dienstag, den 29. und 39. Juni 2009 im Guoman Tower Hotel (Tower 1 Suite), St Katharine's Way, London zu ihrer nächsten Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben. Die englischsprachigen Agendapapiere zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können Sie hier herunterladen.
Tagesordnung der Arbeitsgruppe Versicherungen
29.-30. Juni 2009, London

Montag, 29. Juni (10:00 bis 17:00 Uhr)

bullet Einführung
bullet Überblick über die Papiere für diese Sitzung
bullet Projektplanung
bullet Aktueller Stand bei anderen relevanten Projekten
bullet Arbeitsprogramm von IASB und FASB
bullet Aktueller Stand bei Finanzinstrumenten
bullet Input von Seiten der Nutzer
bullet Bewertung
bullet Überblick
bullet Bewertung - tabellarischer Vergleich der infrage kommenden Maßstäbe
bullet Bewertung - Kernpunkte bei der Bewertung
bullet Bewertung - Bewertungsansätze für Versicherungsverträge
bullet Bewertung - das IAS 37-Modell bei Versicherungsverträgen
bullet Bewertung - Aktueller Abgangspreis

Dienstag, 30. Juni (09:00 bis 16:00 Uhr)

bullet Bewertung (Fortsetzung)
bullet Ausweis und Angaben
bullet Aktueller Stand bei den Tätigkeiten der IAA
bullet Anschaffungskosten
bullet Feldtests
bullet Nächste Schritte und Zusammenfassung

 

24. Juni 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Unsere chinesischen Kollegen haben eine chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel Entwurf schlägt erweiterte Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor herausgegeben:

bullet chinesische Übersetzung (175 KB)
bullet englische Fassung (71 KB)

 

24. Juni 2009: Wir nehmen Stellung zu 13 vorläufigen Agendaentscheidungen von IFRIC

Wir haben Stellungnahmen zu 13 vorläufigen Entscheidungen von IFRIC übermittelt, Sachverhalte nicht auf die Agenda zu nehmen. Wir stimmen in allen Fällen mit IFRICs vorgeschlagener Entscheidung überein. In den folgenden zwei Fällen geben wir zusätzliche Meinungen oder Empfehlungen an den Stab von IFRIC zu der Frage, wie man die Gründe für die Ablehnung am besten erläutert:

bullet Bedeutung von bedeutend und anhaltend zum Zwecke der Beurteilung von Wertminderungen bei Finanzinstrumenten
bullet Wertminderung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen

Unsere Stellungnahmen können Sie als Zip-File hier herunterladen (in englischer Sprache, 1.384 KB).

 

24. Juni 2009: IFRS Fragen und Antworten in chinesischer Sprache: Bände 2 und 3

Unsere taiwanesischen Kollegen haben den zweiten und dritten Bank der dreiteiligen Reihe IFRS Fragen und Antworten in chinesischer Sprache veröffentlicht:

bullet Band 2 (220 Seiten) deckt IAS 1, IAS 7, IAS 8, IAS 21, IAS 23, IAS 19, IAS 26, IAS 16, IAS 40, IAS 36 und IFRS 8 ab.
bullet Band 3 (296 Seiten) deckt IAS 11, IAS 17, IAS 24, IAS 33, IAS 34, IAS 41, IFRS 4, IAS 32, IAS 39, IFRS 7, IFRIC 12, IAS 37, IAS 10 und IFRS 1 ab.
bullet Band 1 (214 Seiten) war im Februar 2009 freigegeben worden (siehe unsere Länderseite zu Taiwan). Er deckt IFRS 2, IFRS 3, IFRS 5, IAS 2, IAS 12, IAS 18, IAS 20, IAS 27, IAS 28, IAS 31, und IAS 38 ab.

Zur Erläuterung jedes Standards enthalten die Bücher einige Beispiele und – in knapper Form – eine Untersuchung der Rechnungslegungsunterschiede zwischen den IFRS und den Rechnungslegungsvorschriften in der chinesischen Republik. Sie können die Bücher käuflich erworben, indem Sie eine Email an schicken oder online (chinesisch). Auf der Internetseite von Deloitte Taiwan gibt es eine Seite mit weiteren Informationen zu jedem der Bücher.

 

24. Juni 2009: iGAAP 2009 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 erläutert
Unsere britischen Kollegen haben das englischsprachige Werk iGAAP 2009 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 erläutert (fünfte Auflage) ausgearbeitet, das bei LexisNexis verlegt wurde. Die Veröffentlichung ist der maßgebliche Leitfaden für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS. Die Ausgabe 2009 wurde gegenüber der Vorgängerversion aus dem letzten Jahr um weitere Auslegungen, Beispiele, Erörterungen bei IASB und IFRIC sowie um aktualisierte Vergleiche zwischen IFRS und US-GAAP auf dem Gebiet der Finanzinstrumente erweitert. Sie enthält aktualisierte und ausgiebige Leitlinien zur Umklassifizierung, zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten sowie zur jüngsten Änderungen an IFRS 7 Verbesserte Angaben über Finanzinstrumente. Sie enthält auch Auszüge aus Geschäftsberichten für das Jahr 2008, mit denen die Anwendung von IFRS 7 veranschaulicht wird. iGAAP 2009 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 erläutert (fünfte Auflage) (992 Seiten, Juni 2009) kann online über www.lexisnexis.co.uk/deloitte käuflich erworben werden.

 

23. Juni 2009: Gruppe der Analystenvertreter tagt am 24. Juni

Der IASB wird am Mittwoch, den 24. Juni 2009, von 9:30 bis 16:30 zu einer Sitzung mit der Gruppe der Analystenvertreter (Analyst Resource Group, ARG) in seinen Londoner Büroraumen in der Cannon Street 30 zusammenkommen. Die Sitzung steht Beobachtern offen. Die auf der Tagesordnung stehenden Themen sind die folgenden:

bullet Aktueller Stand beim Arbeitsprogramm
bullet Darstellung des Abschlusses
bullet Zahlungsströme
bullet Ausbuchung
bullet Finanzinstrumente
bullet Erlöserfassung

 

23. Juni 2009: IASB schlägt Leitlinien zum Lagebericht vor
Der IASB hat einen Standardentwurf mit vorgeschlagenen, unverbindlichen Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines Lageberichts herausgegeben – in den angelsächsischen Ländern auch als 'Management Discussion and Analysis' (MD&A) oder 'Operating and Financial Review' bezeichnet. In einem Lagebericht, der üblicherweise neben einem Abschluss erstellt wird, jedoch Teil desselben ist, erläutert die Geschäftsleitung, wie sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens im Verhältnis zu den Zielen der Geschäftsleitung und dessen Strategien zur Erreichung dieser Ziele verhält. Die Vorschläge in dem Standardentwurf gehen auf internationale beste Praktiken bei der Auf- und Darstellung von Lageberichten zurück. Der IASB ist der Ansicht, dass die Zurverfügungstellung unverbindlicher Leitlinien die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Lageberichten quer durch die Rechtskreise verbessern wird. Zum Standardentwurf Lageberichterstattung können ab sofort bis zum 1. März 2010 Stellungnahmen abgegeben werden. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB können Sie hier herunterladen (97 KB), den Entwurf selbst finden Sie hier (226 KB). Zudem haben wir eine eigene Projektseite auf IAS PLUS angelegt.

 

22. Juni 2009: Internetsendung des IASB zum Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Am Dienstag, den 30. Juni 2009 wird der IASB zwei live ausgestrahlte Internetsendungen abhalten, in denen der IASB-Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgestellt wird. Boardmitglied Stephen Cooper wird mit Mitarbeitern des Stabs den Entwurf vorstellen; an die Präsentation schließt sich ein Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte Teilnehmer Fragen einreichen können, die von den Vortragenden beantwortet werden. Jede Internetsendung wird einschließlich des Frage-und-Antwort-Teils etwa eine Stunde dauern. Details der Internetsendungen:

bullet Thema der Internetsendung: IASB-Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Datum: Dienstag, 30. Juni 2009
bullet Uhrzeiten: 9:30h und erneut um 15:30h (Londoner Zeit)
bullet Referenten: Stephen Cooper, IASB-Mitglied, und Mitglieder des IASB-Stabs
bullet weitere Informationen und Registrierung
bullet Projektseite auf der Internetseite des IASB
bullet Projektseite auf IAS PLUS

 

22. Juni 2009: Mögliche Übernahme der ISA in Europa

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der ermittelt werden soll, ob die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) in EU-Recht übernommen werden sollen. Einer ebenfalls heute veröffentlichten unabhängigen Studie zufolge würden die Vorteile einer solchen Übernahme die Kosten bei Weitem überwiegen. Alle betroffenen Parteien sind aufgefordert, bis zum 15. September 2009 zur Konsultation Stellung zu nehmen. In der Presseerklärung der Europäischen Kommission heißt es:

Die Anleger verlassen sich bei der Bewertung, ob der Jahresabschluss eines Unternehmens, in das sie investiert haben, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, auf externe Abschlussprüfer. Diese bewerten die Risiken fehlerhafter Angaben im Jahresabschluss und stellen sicher, dass sie berichtigt oder ausgewiesen werden. Die Qualität einer Abschlussprüfung hängt weitestgehend von den vom Abschlussprüfer verwendeten Berufsstandards ab. Audit-Standards helfen einem Abschlussprüfer beispielsweise dabei, Geschäfte mit Parteien, die mit der Geschäftsführung in Verbindung stehen, oder Betrugsrisiken in Unternehmen aufzudecken und anzugehen. Der „International Auditing and Assurance Standards Board” (IAASB), ein federführendes Gremium der Internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (IFAC), hat unlängst im Rahmen des Projekts „Clarity” eine umfangreiche Überarbeitung der ISA durchgeführt. Die Kommission hält nun den Zeitpunkt für gekommen, im Sinne von Artikel 26 der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen zu ermitteln, ob eine Übernahme der ISA auf EU-Ebene für die EU nützlich ist. 2005 wurden die „International Financial Reporting Standards” (IFRS) in das EU-Recht übernommen, um die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen zu verbessern. Um das Vertrauen in die Abschlüsse zu stärken, würde die Kommission die ISA möglicherweise für die Abschlussprüfungen sämtlicher Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der EU übernehmen.

 

22. Juni 2009: Podcast von Deloitte – Bewegung hin zu IFRS in den USA

Die globale Finanzmarktkrise hat enorme Auswirkungen auf die Bemühungen, die Bilanzierungsregeln weltweit zu vereinheitlichen. Der politische Druck auf den IASB und den US-amerikanischen Standardsetzer FASB zwingt beide Gremien, schnelle Einmaländerungen an den Bilanzierungsregeln vorzunehmen, die kurzfristig eher Aktionismus im Angesicht des wirtschaftlichen Abschwungs darstellen und es wahrscheinlich erschweren, die beiden Systeme einander anzunähern. In einem neuen Podcast von Deloitte äußert sich Jeffrey K. Willemain, der Global Managing Partner für Aufsichtsrecht und Risikomanagement von Deloitte, zu den folgenden Fragen:

bullet Welchem Druck sind die beiden Standardsetzer ausgesetzt?
bullet Wie unterscheiden sich die Bilanzierungsregeln in den USA und in Europa?
bullet Wo stehen die Schwellenländer und die BRIC-Länder (Brasilien, Russland, Indien und China)?
bullet Werden die USA im Endeffekt die IFRS übernehmen?
bullet Welchen Einfluss wird die neue Regierung in Washington auf die Diskussion um Rechnungslegungsstandards nehmen?

"In mancherlei Hinsicht stehen die Vereinigten Staaten ganz alleine da... Der Rest der Welt wird die US-GAAP nicht übernehmen, also müssen wir im Laufe der Zeit übertreten. Wir werden das schaffen, davon bin ich überzeugt."

Zum Podcast gelangen Sie hier.

 

22. Juni 2009: Leitfaden zu IFRS 8 Geschäftssegmente in polnischer Sprache
Unsere polnischen Kollegen haben MSSF 8 Segmenty operacyjne – Przewodnik po Standardzie veröffentlicht (1.205 KB), einen Leitfaden zu IFRS 8 Geschäftssegmente in polnischer Sprache. In der Veröffentlichung werden die Hauptprinzipien in Bezug auf die Übernahme und Einführung von IFRS dargestellt und viele Beispiele der Anwendung einzelner Sachverhalte, die vom Standard abgedeckt werden, sowie Beispiele für die Darstellung von Daten zu Geschäftssegmenten zur Verfügung gestellt. IFRS 8 hat IAS 14 Segmentberichterstattung zum 1. Januar 2009 ersetzt. Weitere Publikationen in polnischer Sprache finden Sie auf unserer IAS PLUS-Länderseite Polen.

 

22. Juni 2009: Juniausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Juniausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 131 KB), in welchem die Ergebnisse der Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB vom 18. Juni 2009 zusammengefasst werden. Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier herunterladen. In dieser Ausgabe des EITF Snapshots werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:

bullet Sachverhalt 08-1 Erlösvereinbarungen mit mehreren durchzuführenden Arbeiten – Beschluss der Veröffentlichung
bullet Sachverhalt 08-9 Meilensteinmethode für die Erlöserfassung – vorläufige Schlussfolgerungen erzielt
bullet Sachverhalt 09-1 Bilanzierung von Wertpapierleihvereinbarungen über eigene Anteile in Erwartung der Emission einer Wandelanleihe – endgültige Beschlussfassung
bullet Sachverhalt 09-2 Vermögenswerte im Bereich von Forschung und Entwicklung, die beim Kauf eines Vermögenswerts erworben wurden – keine Schlussfolgerung erzielt; weitere Erörterung auf einer späteren EITF-Sitzung erwartet
bullet Sachverhalt 09-3 Anwendbarkeit von SOP 97-2 auf bestimmte Vereinbarungen, die Softwareelemente beinhalten – Beschluss der Veröffentlichung
bullet Sachverhalt 09-4 Bilanzierung bedingter Gegenleistungen durch den Verkäufer – keine Schlussfolgerung erzielt; weitere Erörterung auf einer späteren EITF-Sitzung erwartet

Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlüsse zur Veröffentlichung') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlüsse zur Veröffentlichung als endgültige Beschlussfassungen. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.

 

22. Juni 2009: Spanische Übersetzung einer IFRS-Publikation von Deloitte

Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der folgenden IFRS-Publikation von Deloitte erstellt (das englischsprachige Original finden Sie darunter):

bullet Boletín de presentación de reportes en los Estados Unidos para compañías que no tienen sede en los Estados Unidos – Edición de Febrero 2009 (332 KB)
Global IFRS and Offerings Services-Newsletter – Februar 2009 (241 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

21. Juni 2009: Wir nehmen Stellung zur Erlöserfassung
Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zum gemeinsamen Diskussionspapier von IASB und FASB zur Erlöserfassung eingereicht (in englischer Sprache, 179 KB). Insgesamt sind wir der Meinung, dass es schwer ist, eine Entscheidung zur Sachgerechtigkeit des in dem Diskussionspapier gewählten Ansatzes zu treffen, weil darin viele der grundlegenden Sachverhalte, die im Rahmen des Projekts zu lösen sind, auf eine spätere Phase des Projekts verschobene werden. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus unserer Stellungnahme:
Obwohl wir im Großen und Ganzen den Ansichten, die im Diskussionspapier dargestellt werden, nicht ablehnend gegenüberstehen, müssen die meisten der grundlegenden Sachverhalte (insbesondere, um in den alten Formulierungen zusprechen, der Ansatz bei mehrelementigen Vereinbarungen und die Unterscheidung zwischen Gütern und Dienstleistungen) in der nächsten Phase des Projekts erörtert werden. Die Entscheidungen, die in der Phase getroffen werden, werden kritisch für die Entwicklung des Standards sein, und wir werden erst in der Phase in der Lage sein, einzuschätzen, ob wir den Ansatz der Boards unterstützen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es uns nicht möglich, eine solche Entscheidung zu fällen.

Wir unterstützen das Gesamtziel der Entwicklung eines einzigen Prinzips für die Erlöserfassung, und wir erkennen auch an, dass es bedeutende Herausforderungen bei einem solchen Ansatz gibt. Wir möchten jedoch die Bedeutung betonen, die wir einem stabilen und in sich logischen Standard zur Erlöserfassung zumessen. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt der Finanzberichterstattung mit vielen herausfordernden Fragen, und es ist wichtig, dass der Standard die richtige Balance trifft zwischen einerseits einer zu großen Allgemeingültigkeit (die ein bedeutendes Maß an Abweichungen in der Praxis bei anderweitig ähnlichen Vereinbarungen mit sich brächte) und andererseits einer zu großen Regelbezogenheit. Vor dem Hintergrund sind wir der Meinung, dass es unabdingbar ist, dass in einem Standard umfassende und klare Prinzipien beschrieben werden, die in Formulierungen präsentiert werden, die für die Anwender Sinn ergeben, und die dann in Praxisleitlinien für Güter, Dienstleistungen und andere relevante Bereiche widergespiegelt werden. Es ist viel getan worden, um schwierige Fragen der Erlöserfassung in den letzten Jahren zu lösen, sowohl unter IFRS als auch nach anderen Rechnungslegungsgrundsätzen. Obwohl diese Lösungen einzelfallweise entwickelt wurden und möglicherweise nicht miteinander im Einklang stehen, haben sich viele der zugrunde liegenden Prinzipien als stabil und hilfreich erwiesen. Daher empfehlen wir den Boards dringend, die besten dieser bestehenden Materialien in Erwägung zu ziehen, wenn sie in die nächste Projektphase eintreten, damit die besten Aspekte der bestehenden Rechnungslegungsgrundsätze in dem Maß erhalten bleiben, wie sie mit den Vorschlägen im Diskussionspapier im Einklang stehen.

Weitere Informationen:

bullet Informationen zum Diskussionspapier zur Erlöserfassung
bullet frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB

 

21. Juni 2009: IASCF gibt Jahresbericht 2008 heraus
Die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), unter der der IASB arbeitet, hat ihren Jahresbericht für 2008 veröffentlicht. Der Jahresbericht beinhaltet eine umfassende Darstellung der IASC-Stiftung und der Aktivitäten des IASB im Jahr 2008 sowie den geprüften Abschluss nebst Details zur Finanzierung der Organisation. Der Bericht kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 1,45 MB).

 

21. Juni 2009: IASCF gibt Termine für Gesprächsrunden zur Überprüfung der Satzung bekannt

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB tätig ist, haben am 19. Juni die Termine für die öffentlichen Gesprächsrunden zum zweiten Teil der Überprüfung der Satzung bekanntgegeben. Folgende Orte sind vorgesehen:

bullet London, 9. September 2009
bullet New York, 6. Oktober 2009
bullet Tokio, 21. Oktober 2009

Den Zweck der Diskussionen in Form von Gesprächsrunden sehen die Treuhänder darin, zusätzlich zum formalen Prozess der Stellungnahmen ein weiteren Weg anzubieten, eine Bandbreite von Sichtweisen interessierter Kreise über mögliche Änderungen an der Satzung der IASC-Stiftung zu erhalten. Der IASC-Stiftung wird das maßgebliche Dokument, das erörtert werden soll, zu einem späteren Zeitpunkt einstellen. Die frühzeitige Bekanntgabe soll der IASCF lediglich dazu dienen, jene Kreise auf die Gesprächsrunden aufmerksam zu machen, die Interesse an einer Teilnahme haben. Konkrete Details für die Teilnahme werden mit zunehmender Nähe zum Veranstaltungszeitpunkt bekanntgegeben. Die Sitzungen sind öffentlich und stehen Beobachtern offen. Zu den im zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung anzusprechenden Themen gehören:

bullet ob in dem Abschnitt der Satzung, der sich mit der Führung der Stiftung beschäftigt und in dem bisher nur die IASCF genannt wird, auch Bezug auf das neue Überwachungsgremium genommen werden soll, das während des ersten Teils der Überarbeitung der Satzung eingerichtet wurde,
bullet geographische Mischung der Treuhänder,
bullet Wirksamkeit der Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder,
bullet Finanzierungsvereinbarungen,
bullet Agendasetzungsprozess des IASB,
bullet bestehender Konsultationsprozess des IASB,
bullet möglicher Bedarf an einem "beschleunigten" Konsultationsprozess,
bullet prinzipienbasierter Ansatz für Standards,
bullet ob der IASB auch Standards für gemeinnützige Organisationen und für den öffentlichen Sektor setzen soll,
bullet Prozesse und Zusammensetzung des Standardbeirats.

 

20. Juni 2009: Mitschrift vom fünften und letzten Tag der Boardsitzung
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Juni bis Freitag, den 19. Juni 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift vom fünften und letzten Tag, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung getätigt haben, finden Sie hier. Der Board wird ferner mit dem Standardbeirat am 22. und 23. Juni 2009 tagen.

 

20. Juni 2009: Öffentliche Diskussion vom 12. Juni 2009
Das DRSC gibt bekannt, dass neben der Präsentation jetzt auch das Protokoll der öffentlichen Diskussion vom 12. Juni 2009 zum Diskussionspapier des IASB zur Leasingbilanzierung sowie zum Standardentwurf zu Ertragsteuern auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht wurde.

 

19. Juni 2009: Ergebnisse der 34. RIC-Sitzung
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 26. Mai 2009 seine 34. Sitzung in Berlin abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht (58 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.

 

19. Juni 2009: Spanische Übersetzung von IFRS-Publikationen von Deloitte

Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der folgenden IFRS-Publikationen von Deloitte erstellt (das englischsprachige Original finden Sie jeweils darunter):

bullet Boletín de Actualización IAS Plus, Abril 2009: Cambios propuestos a la contabilidad de los impuestos a los ingresos (31 KB)
IAS Plus Update-Newsletter April 2009: Changes proposed for income tax accounting (103 KB)
bullet Boletín de presentación de reportes en los Estados Unidos para compañías que no tienen sede en los Estados Unidos – Edición de Marzo-Abril de 2009 (390 KB)
Global IFRS and Offerings Services-Newsletter – März-April 2009 (243 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

19. Juni 2009: Mitschrift vom vierten Tag der Boardsitzung
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Juni bis Freitag, den 19. Juni 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift vom vierten Tag, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung getätigt haben, finden Sie hier. Der Board wird ferner mit dem Standardbeirat am 22. und 23. Juni 2009 tagen.

 

18. Juni 2009: IASB stellt die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden, klar

Der IASB hat heute Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen herausgegeben, mit denen die Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern klargestellt wird. Die Änderungen stellen eine Reaktion auf Bitten an den IASB dar, klarzustellen, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einem Konzern bestimmte anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen in ihrem eigenen Abschluss bilanzieren soll. Im Rahmen dieser Vereinbarungen erhält das Tochterunternehmen Güter oder Dienstleistungen von Arbeitnehmern oder Lieferanten, aber das Mutterunternehmen oder ein anderes konzernunternehmen hat diese Arbeitnehmer oder Lieferanten zu bezahlen. Der IASB hat seine ursprünglichen Vorschläge vor dem Hintergrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Die heute veröffentlichten Änderungen stellen Folgendes klar:

bullet Den Anwendungsbereich von IFRS 2. Ein Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhält, muss diese Güter oder Dienstleistungen bilanzieren, unabhängig davon, welches Unternehmen im Konzern die zugehörige Verpflichtung erfüllt, und unabhängig davon, ob die Verpflichtung in Anteilen oder in bar erfüllt wird.
bullet Das Zusammenwirken von IFRS 2 und anderen Standards. Der Board hat klargestellt, dass in IFRS 2 ein "Konzern" die gleiche Bedeutung hat wie in IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS, das heißt, er beinhaltet nur ein Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen.

Mit den Änderungen von IFRS 2 werden auch Leitlinien in den Standard aufgenommen, die vormals in IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 und IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 enthalten waren. Daher hat der IASB IFRIC 8 und IFRIC 11 zurückgezogen. Datum des Inkrafttretens für die Änderungen sind Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Sie sind rückwirkend anzuwenden. Ein frühere Anwendung ist zulässig. Die Änderungen an IFRS 2 stehen eIFRS-Abonnenten ab heute zur Verfügung. Gedruckte Ausgaben (ISBN 978-1-907026-09-6) werden in Kürze zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 101 KB).

 

18. Juni 2009: Einladung zur Einreichung von ungeklärten bzw. strittigen Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise

In seiner 34. Sitzung hat das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) am 26. Mai 2009 beschlossen, eine Verlautbarung zu Bilanzierungsfragen im Hinblick auf die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf den IFRS-Abschluss zu veröffentlichen. Diese Verlautbarung soll spezifische Problemstellungen, die sich durch die Finanzmarktkrise ergeben haben, beispielsweise zu folgenden Themen erörtern:

bullet die bilanzielle Behandlung von
bullet Kurzarbeitergeld,
bullet Lebensarbeitszeitkonten,
bullet Restrukturierungsmaßnahmen,
bullet Leistungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
bullet Auftragsstornierungen und Vertragsanpassungen,
bullet Vertragsstörungen im Rahmen von Finanzierungen und
bullet Einzelfragen zur Wertminderung finanzieller und nicht finanzieller Vermögenswerte.

Ersteller und Abschlussprüfer sowie die interessierte Öffentlichkeit werden in diesem Zusammenhang gebeten, bis zum 14. August 2009 weitere Sachthemen und Problemstellungen von allgemeinem Interesse bzw. konkretisierende Hinweise zu den oben genannten Beispielen unter besonderer Herausstellung der Bilanzierungsprobleme im Rahmen der Finanzmarktkrise beim RIC einzureichen (info@drsc.de).

 

18. Juni 2009: Zwei Verlautbarungen des IDW

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW Rechnungslegungshinweis: Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsänderungen (IDW RH HFA 1.015) verabschiedet. Die Verlautbarung berücksichtigt, dass mit dem BilMoG die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben wurde. Auch die Änderungen im Steuerrecht hinsichtlich der (steuerlichen) Anwendbarkeit der degressiven Abschreibung flossen ein. Der HFA äußert sich in der Verlautbarung zu den Voraussetzungen, unter denen in den Geschäftsjahren 2008 bis 2010 Vermögensgegenstände auch handelsrechtlich degressiv abgeschrieben werden können bzw. - unter Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit - weiter degressiv abzuschreiben sind. Der IDW Rechnungslegungshinweis wird in Heft 7/2009 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2009 veröffentlicht werden.

Des Weiteren steht der schon früher angekündigte Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (IDW ERS HFA 28), jetzt auf der Internetseite des IDW zur Verfügung. Sie finden ihn in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen.

 

18. Juni 2009: weitere Internetsendung des IASB zum IAS 39-Projekt

Am Dienstag, den 23. Juni 2009 wird der IASB zwei live ausgestrahlte Internetsendungen abhalten, um interessierte Kreise hinsichtlich des Fortschritts beim umfassenden Projekt des IASB zur Ersetzung von IAS 39 auf dem Laufenden zu halten. Die Intersendungen sind den Erörterungen des Boards gewidmet, die in dieser Woche stattgefunden haben. Die Internetsendungen bestehen aus Präsentationen zweier Mitglieder des IASB-Stabs; an die Präsentation schließt sich ein Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte Teilnehmer Fragen an die Stabsmitarbeiter des IASB senden können, die von diesen beantwortet werden. Jede Internetsendung wird einschließlich des Frage-und-Antwort-Teils etwa eine Stunde dauern. Details der Internetsendungen:

bullet Thema der Internetsendung: Projekt zur umfassenden Überprüfung von IAS 39
bullet Datum: Dienstag, 23. Juni 2009
bullet Uhrzeiten: 11:00 und erneut um 17:00 (MESZ)
bullet Referenten: Gavin Francis, IASB-Direktor für Kapitalmärkte, und Sue Lloyd, Leitende Fachliche Beraterin
bullet weitere Informationen und Registrierung
bullet Projektseite auf der Internetseite des IASB
bullet Projektseite auf IAS PLUS

 

18. Juni 2009: Tagesordnung für die Sitzung des SAC am 22. und 23. Juni 2009

Der International Accounting Standards Board wird am Montag und Dienstag, den 22. und 23. Juni 2009, mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) in London tagen. Die Sitzung wird am Montag und Dienstagmorgen öffentlich abgehalten und kann besucht werden. Die Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.

Tagesordnung für die Sitzung des Standardbeirats
22.-23. Juni 2009, London

Montag, 22. Juni 2009

bullet Einleitende Worte zur Eröffnung der Sitzung
bullet Einheitliche Anwendung der IFRS
bullet Überblick über die vergangenen vier Monate
bullet Tätigkeiten auf Ebene des IASB
bullet Finanzmarktkrise
bullet Konvergenzprojekte
bullet Sonstige Aktivitäten
bullet Tätigkeiten von SAC-Mitgliedern
bullet Prioritäten des IASB
bullet Finanzinstrumente
bullet Wie soll der IASB auf dringende Sachverhalte reagieren?

 

Dienstag, 23. Juni 2009 (nur vormittags)

bullet Finanzinstrumente - Fortsetzung
bullet Darstellung des Abschlusses und sonstiges Gesamtergebnis
bullet Überprüfung der Satzung (Teil 2)

 

18. Juni 2009: Diskussionspapier des IASB zum 'eigenen Kreditrisiko'
Der IASB hat ein Diskussionspapier zur Rolle des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens bei der Bewertung von Schulden herausgegeben. Dem Diskussionspapier (DP/2009/2 Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden) liegt ein Papier des Stabs bei, in dem die verbreitetesten Argumente für und wider den Einbezug des eigenen Kreditrisikos bei der Bewertung von Schulden dargestellt werden. In dem Papier wird ausgeführt, dass in den IFRS vorgeschrieben sei, dass Bewertungserfolge aus Änderungen des 'eigenen Kreditrisikos' zu buchen seien, wenn Schulden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt würden, dass aber Einige das Ergebnis als kontraintuitiv ansähen (d.h. Bewertungsgewinne zu erfassen angesichts sich verschlechternden Bonität). In dem Diskussionspapier werden diese Bedenken aufgegriffen und andere Bewertungsmaßstäbe für die Bewertung von Schulden untersucht. Das Thema 'Eigenes Kreditrisiko' ist für eine Reihe von IASB-Projekten von Bedeutung, insbesondere bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, Versicherungsverträgen, der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts sowie Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualvermögenswerten. Stellungnahmen werden bis zum 1. September 2009 erbeten. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 98 KB), dort finden sich auch Links auf das Diskussionspapier und die Ausarbeitung des Stabs.

 

18. Juni 2009: US-amerikanischer Plan zur Regulierungsreform betrifft auch Rechnungslegung

Der amerikanische Präsident Obama hat einen umfassenden Plan zur Regulierungsreform herausgegeben (in englischer Sprache, 2.160 KB), der "unser Finanzsystem modernisieren und seine Integrität schützen" soll. Im Plan sind einige Vorschläge zur Rechnungslegung enthalten. Unter anderem wird im Plan des Präsidenten Folgendes vorgeschlagen:

bullet Es gibt eine Vorschrift, nach der alle Finanzunternehmen, die ein bedeutendes Risiko für das Finanzsystem insgesamt darstellen, einer starken koordinierten Aufsicht und Regulierung unterliegen sollen.
bullet Die Marktdisziplin und -transparenz sollen gestärkt werden, um die Märkte stark genug zu machen, systemumfassendem Druck standzuhalten und den möglichen Zusammenbruch einer oder mehrerer großer Finanzinstitute zu verkraften.
bullet Das Vertrauen in die Märkte soll durch Einrichtung einer Schutzbehörde, der Consumer Financial Protection Agency, wiedergewonnen werden, die sich ganz darauf konzentrieren soll, die Endverbraucher in den Märkten für Kredit-, Spar- und Zahlungstransaktionen zu schützen.
bullet Der Regierung sollen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, die notwendig sind, um in Finanzmarktkrisen zu agieren, damit sie nicht gezwungen ist, sich zwischen Staatsbürgschaften und einem Finanzkollaps zu entscheiden.
bullet Insgesamt sollen die internationalen Regulierungsstandards und die internationale Zusammenarbeit verbessert werden.

Bilanzierungsfragen werden im Rahmen der Empfehlungen zur Stärkung der Kapital- und allgemeinen Aufsichtsbestimmungen für Banken und Bankholdinggesellschaften angesprochen. Die übergreifende Empfehlung in diesem Bereich in Bezug auf Bilanzierung lautet:

Die Rechnungslegungsstandardsetzer – der Financial Accounting Standards Board (FASB), der International Accounting Standards Board (IASB) und die SEC – sollten die Rechnungslegungsstandards überprüfen, um festzustellen, wie Finanzunternehmen dazu gebracht werden können, mehr zukunftsgerichtete Verhaltensweisen in Bezug auf Kreditverlustrückstellungen einzuführen, die eine größere Bandbreite von zur Verfügung stehenden Kreditinformationen berücksichtigen. Die Bilanzierungsregeln in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert sollten auch überprüft werden, wobei das Ziel sein sollte, Änderungen zu identifizieren, die den Nutzern von Abschlüssen sowohl Informationen über den beizulegenden Zeitwert bieten als auch größere Transparenz hinsichtlich der Kapitalströme, die die Unternehmensführung dadurch zu erzielen erwartet, dass sie die Anlagen hält.

Bestimmte Aspekte der Rechnungslegungsstandards haben prozyklische Tendenzen, das heißt, sie haben die Tendenz gezeigt, Wirtschaftszyklen zu verstärken. So nehmen beispielsweise in wirtschaftlich guten Zeiten die Rückstellungen für Kreditverluste ab, weil in der jüngsten Vergangenheit wenig Kreditverluste eingetreten sind. Bei der Bestimmung ihrer Kreditverlustrückstellungen sollte den Unternehmen vorgeschrieben werden, mehr zukunftsgerichtet zu denken und Faktoren in Erwägung zu ziehen, die dafür sorgen könnten, dass Kreditverluste von den jüngsten Entwicklungen der Vergangenheit abweichen. Dies würde vermutlich dazu führen, dass schon früher im Wirtschaftszyklus höhere Rückstellungen gebildet werden. In der gegenwärtigen Krise hätte ein solch früherer Ansatz von Verlustrückstellungen die Prozyklizität verringern können, während den Nutzern von Abschlüssen immer noch die notwendige Transparenz in Hinblick auf die Änderungen in Kredittrends geboten worden wäre. In ähnlicher Weise führten die Interpretation und die Anwendung von Standards zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert während der Krise zu bedeutenden Bedenken in Bezug auf Prozyklizität.

Im Bericht werden im Rahmen der Vorschläge zur Verbesserung der internationalen Regulierungsstandards und der regulatorischen Zusammenarbeit folgende Empfehlungen ausgesprochen:

Verbesserung der Rechungslegungsstandards

1. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die Anwendung der Standards zur Fair-Value-Bilanzierung bis Ende 2009 verdeutlichen und vereinheitlichen, einschließlich der Wertminderung von Finanzinstrumenten.

Die Führer der G-20 haben die Rechnungslegungsstandardsetzer angewiesen, die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten zu verbessern und die Komplexität der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu reduzieren. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein Projekt aufgenommen, in dessen Rahmen bis Juli 2009 ein neuer Standard zur Bewertung von Finanzinstrumenten entwickelt werden soll, der International Accounting Standard (IAS) 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, den Standard zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter den International Financial Reporting Standards (IFRS), ersetzen und die Komplexität der Bilanzierungsstandards reduzieren soll.

Darüber hinaus haben der Financial Accounting Standards Board (FASB) und der IASB zusätzliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung gestellt. Die Standardsetzer prüfen auch die Empfehlungen, die von der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise ('FCAG'), einer hochrangig besetzten Beratungsgruppe, die die Standardsetzer im Dezember 2008 ins Leben gerufen haben, ausgesprochen worden sind.

Als Reaktion auf die jüngsten Änderungen des FASB an seinem Wertminderungsstandard für Schuldtitel hat sich der IASB verpflichtet, Verbesserungen an seinen eigenen Wertminderungsvorschriften im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten vorzunehmen; ein Entwurf soll im Oktober 2009 erscheinen. Darüber hinaus hat sich der IASB verpflichtet, mit dem FASB im Rahmen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten zusammenzuarbeiten, um weltweit Einheitlichkeit in den Wertminderungsansätzen zu erreichen.

2. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die Rechnungslegungsstandards für Kreditverlustrückstellungen bis Ende 2009 verbessern, die diese zukunftsgerichteter ausrichten, ohne dabei die Transparenz von Abschlüssen zu gefährden.

In seinem Bericht vom April 2009, in dem es um Prozyklizität im Finanzsystem geht, stellte der FSB fest, dass ein früherer Ansatz von Kreditverlusten durch Finanzunternehmen den prozyklischen Effekt von Abschreibungen in der gegenwärtigen Krise hätte abmildern können. Der FSB empfahl, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer eine Verlautbarung herausgeben sollten, nach der der gegenwärtige Ansatz über eingetretene Verluste mehr Raum für Ermessen ließe, als die Banken derzeit ausübten.

Der FSB empfahl außerdem, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer konzeptionell andere Ansätze in Bezug auf den Ansatz von Kreditverlusten in Erwägung ziehen sollten wie beispielsweise ein Fair-Value-Modell, ein Modell der erwarteten Verluste und dynamische Rückstellungen.

Wie vom FSB und den Führern der G-20 empfohlen prüfen die Rechnungslegungsstandardsetzer weiter den Sachverhalt der Kreditverlustrückstellungen, was auch die Entwicklung eines Modells der erwarteten Verluste einschließt, das das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste ersetzen soll.

3. Wir empfehlen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards machen.

Die Führer der G-20 haben vereinbart, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer bis Ende 2009 substantielle Fortschritte bei der Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards machen. Der IASB und der FASB haben umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die IFRS und die U.S. Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zu konvergieren, um die Unterschiede in den beiden Sätzen von Rechnungslegungsstandards zu minimieren oder zu beseitigen. Letztes Jahr bestätigten der IASB und der FASB ihr Ziel, allgemeine Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP bis Ende 2010 zu erzielen, was eine notwendige Bedingung für den vorgeschlagenen IFRS-Einführungsfahrplan der SEC ist. Gegenwärtig erwägt die SEC Stellungnahmen, die zu ihrem vorgeschlagenen Fahrplan eingegangen sind, in dem mehrere Meilensteine gesetzt werden, die im Endeffekt zu einer Anwendung der IFRS durch alle US-Emittenten führen könnten.

 

18. Juni 2009: Mitschrift vom zweiten und dritten Tag der Boardsitzung
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Juni bis Freitag, den 19. Juni 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Sitzung, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung getätigt haben, finden Sie hier. Der Board wird ferner mit dem Standardbeirat am 22. und 23. Juni 2009 tagen.

 

17. Juni 2009: EFRAG-Vollversammlung benennt Mitglieder des neuen Aufsichtsrats

Als weiteren Schritt der Umsetzung der verbesserten Struktur, die auf Stärkung des europäischen Einflusses auf den Standardsetzungsprozess des IASB abzielt, hat die Vollversammlung der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) auf ihrer Versammlung am 11. Juni 2009 die ersten dreizehn Mitglieder des neuen Aufsichtsrats von EFRAG (Supervisory Board, SB) ernannt:

bullet Pär Boman, Svenska Handelsbanken, Präsident der schwedischen Bankenvereinigung
bullet Peter Chambers, Legal & General Investment Management, nicht geschäftsführender Direktor des FRC
bullet Claudio de Conto, Pirelli, früheres IFRIC-Mitglied
bullet Gérard de la Martinière, Vereinigung der europäischen Versicherer und Rückversicherer (European Insurance and Reinsurance Federation, CEA)
bullet Patrick De Vos, Groupe Bruxelles Lambert
bullet Gerhard Hofmann, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
bullet Robin Jarvis, Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA), Professor der Kingston University
bullet John Kellas, früherer Vorsitzender des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)
bullet Jorge Gil Lozano, spanischer Sparkassenverband
bullet Patrice Marteau, Vorsitzender von ACTEO, stellvertretender Vorsitzender des SAC (IASCF)
bullet Jens Røder, PwC, früherer IASCF-Treuhänder
bullet Peter Sampers, Royal DSM NV, Professor der Universität Maastricht
bullet Hans van Damme, Präsident des europäischen Wirtschaftsprüferverbandes (Féderation des Experts Comptables Européens, FEE)

Der Vorsitzende und weitere drei Mitglieder werden nach Abschluss des Nominierungsprozesses der Europäischen Kommission ernannt.

 

17. Juni 2009: Zwei Arten, Abonnent der neuen Kodifizierung des FASB zu werden

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat bekannt gegeben, dass es zwei Arten geben wird, Abonnent seiner neuen Kodifizierung der Standards zu werden, die am 1. Juli 2009 in Kraft tritt:

bullet Fortgeschrittene Ansicht, in der ein nach Themen organisierter Zugang zu allen verbindlichen, nicht staatlichen US-GAAP einschließlich der relevanten SEC-Inhalte gewährt wird, ergänzt um eine große Bandbreite an unterstützenden Werkzeugen wie Textsuche, Querverbindungen sowie Zugang zu früheren Versionen der Inhalte. Die jährliche Abonnementgebühr beträgt US$850 für eine einzelne Nutzerlizenz.
bullet Grundlegende Ansicht, in der ein nach Themen organisierter Zugang zu allen verbindlichen, nicht staatlichen US-GAAP einschließlich der relevanten SEC-Inhalte gewährt wird, allerdings nur mit begrenztem Zugriff auf die unterstützenden Werkzeuge. Diese Version wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bei der Kodifizierung handelt es sich um ein Online-Suchsystem, das die einzige Quelle verbindlicher, nicht staatlicher US-GAAP ist. Weitere Informationen in englischer Sprache können Sie hier einsehen. Eine gebundene Ausgabe der FASB-Kodifizierung in vier Bänden wird vermutlich Ende August 2009 verfügbar sein – der Preis dafür steht noch nicht fest. Am Montag, den 22. Juni 2009, wird der FASB von 20:00 bis 21:00 Uhr MESZ eine Internetsendung zum Übergang auf die Kodifizierung ausstrahlen.

 

17. Juni 2009: Zwei Heads Up-Newsletter zu außerbilanziellen Posten

Unsere amerikanischen Kollegen haben zwei neue Heads Up-Ausgaben veröffentlicht, in denen sie die jüngst vom FASB herausgegebenen Standards Nr. 166 Bilanzierung von Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten und Nr. 167 Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R) erörtern. Mit Standard 166 werden die Ausbuchungsleitlinien in Standard 140 geändert und die Konsolidierungsausnahme für qualifizierende Zweckgesellschaften abgeschafft. Durch Standard 167 werden die Konsolidierungsleitlinien geändert, die auf Unternehmen mit variabler Beteiligungshöhe anzuwenden sind (sog. Variable Interest Entities, VIE). Der IASB adressiert ähnliche Sachverhalte in seinen Projekten zu Ausbuchung und Konsolidierung. Folgende Dokumente können Sie herunterladen (beide in englischer Sprache):

bullet FASB gibt neuen Standard zu Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten heraus (172 KB)
bullet FASB ändert die Konsolidierungsleitlinien in Bezug auf Unternehmen mit variabler Beteiligungshöhe (210 KB)

 

16. Juni 2009: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu Ausbuchungen
  Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf dessen Entwurf zu Ausbuchungen veröffentlicht (in englischer Sprache, 223 KB). EFRAG ist der Meinung, dass Ausbuchungssachverhalte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise priorisiert werden sollten. Ein umfassendes Projekt zu Ausbuchungen müsse allerdings ebenfalls angegangen werden, jedoch solle dies zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In Bezug auf das vorgeschlagene Ausbuchungsmodell äußert EFRAG deutliche Bedenken. Stellungnahmen zum EFRAG-Entwurf werden bis zum 9. Juli 2009 erbeten.

 

16. Juni 2009: Agendaseiten aktualisiert

Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift von der IASB-Sitzung im Mai 2009 und den Sondersitzungen des IASB am 1. Juni und 5. Juni 2009 haben wir folgende Agendaseiten für Sie aktualisiert beziehungsweise neu erstellt, um die Erörterungen und Entscheidungen von den Sitzungen widerzuspiegeln:

bullet Änderung von IFRS 1 – Übergangssachverhalte, die Rechtskreise betreffen, die vermutlich in den nächsten Jahren IFRS einführen werden
bullet Eigen- und Fremdkapital
bullet Erlöserfassung
bullet Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt
bullet Gemeinsame Vereinbarungen – Überarbeitung von IAS 31
bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2009-2010
bullet Konsolidierung, einschließlich Zweckgesellschaften
bullet Kreditrisiko
bullet Leasingverhältnisse
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich Pensionen
bullet Preisregulierte Geschäftsvorfälle
bullet Rahmenkonzept Phase D: Berichtseinheit
bullet Versicherungsverträge – Phase II
bullet Zwischenberichterstattung

 

16. Juni 2009: Erinnerung an Ablauf der Stellungnahmefrist – DP Erlöserfassung
Wir erinnern Sie darain, dass Stellungnahmen zum Diskussionspapier (DP): Vorläufige Sichtweisen zur Erlöserfassung bei Verträgen mit Kunden am 19. Juni 2009 fällig werden. Das DP war gemeinsam von IASB und FASB am 19. Dezember 2008 herausgegeben worden. In dem DP wird ein einziges, kundenbasiertes Erlöserfassungsmodell vorgeschlagen. Das Modell wäre grob gesagt auf Verträge mit Kunden anzuwenden, obgleich Verträge auf den Gebieten der Finanzinstrumente, Versicherungen und Leasingverhältnisse davon ausgenommen werden könnten. Nach dem vorgeschlagenen Modell würden Erlöse dann erfasst, wenn ein vertraglicher Vermögenswert zunimmt oder eine vertragliche Schuld abnimmt (oder eine Kombination beider Sachverhalte vorliegt). Dies geschieht, wenn ein Unternehmen tätig wird und seine vertraglichen Pflichten erfüllt.

 

15. Juni 2009: Mitschrift vom ersten Tag der Boardsitzung
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Juni bis Freitag, den 19. Juni 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

 

14. Juni 2009: G8 verständigen sich auf einen Satz von Aufsichtsprinzipien

Bei ihrem Treffen im italienischen Lecce am 12. und 13. Juni 2009 haben sich die Finanzminister der G8-Staaten auf einen Satz gemeinsamer Prinzipien und Standards für Anstand, Integrität und Transparenz geeinigt, die auf die Stabilisierung der Finanzmärkte in der Welt abzielen. Die Prinzipien werden als das Rahmenkonzept von Lecce bezeichnet. Das Rahmenkonzept gibt eine Richtung vor, um auf bestehenden Initiativen aufzubauen, regulatorische Lücken auszumachen und zu schließen sowie den breiten internationalen Konsens zu stärken, der für eine schnelle Umsetzung erforderlich ist. Spezielle Sachverhalte, die durch das Rahmenkonzept abgedeckt werden, beinhalten die Vergütung von Führungskräften, die Regulierung systemrelevanter Institutionen, Kreditratingagenturen, Bilanzierungsstandards, den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen, Betrug, Steuerparadiese, nicht zur Zusammenarbeit bereite Rechtskreise, Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus sowie die Qualität und Verbreitung von Wirtschafts- und Finanzdaten. Die G8-Staaten umfassen Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Russland, das Vereinigte Königreich sowie die Vereinigten Staaten. Die Erklärung der Finanzminister der G8 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 33 KB).

 

13. Juni 2009: Japan bewegt sich in Richtung IFRS für börsennotierte Unternehmen

Am 11. Juni 2009 hat der Planungs- und Koordinierungsausschuss des Wirtschaftlichen Bilanzierungsrats (Business Accounting Council, BAC) eine Sitzung über die Anwendung der IFRS in Japan abgehalten. Der BAC ist ein Gremium zu Bilanzierungsfragen, das die Finanzmarktaufsicht in Japan berät. Bei der Sitzung verabschiedete der BAC den Entwurf eines 'Fahrplans' in Richtung IFRS in Japan: Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Japan (Zwischenbericht) (in englischer Sprache, 78 KB). Die wichtigsten Beschlüsse in dem Zwischenbericht sind die folgenden:

bullet Es ist sachgerecht, dass die wahlweise Anwendung der IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben werden, im Konzernabschluss börsennotierter Unternehmen, deren Finanz- oder Geschäftsaktivitäten international ausgerichtet sind, ab dem Geschäftsjahr zugelassen werden sollte, das im März 2010 endet.
bullet Eine Entscheidung hinsichtlich der verpflichtenden Anwendung der IFRS im Konzernabschluss aller börsennotierten Unternehmen sollte etwa 2012 gefällt werden, obwohl der Zeitplan in Abhängigkeit verschiedener Faktoren verkürzt oder verlängert werden kann. Es ist wichtig sicherzustellen, dass es ein ausreichender Zeitraum zur Vorbereitung von mindestens drei Jahren verbleibt, bevor die verpflichtende Anwendung beginnt. Die verpflichtende Einführung würde höchstwahrscheinlich 2015 oder 2016 beginnen, wenn die Entscheidung 2012 erfolgte.

Dieser Zwischenbericht wird nun dem Plenum des BAC zugeleitet, das wahrscheinlich im Verlauf dieses Monats tagen wird. Hier können Sie die Ankündigung der japanischen Finanzmarktaufsicht zum Zwischenbericht des BAC einsehen (in englischer Sprache).

 

13. Juni 2009: IAS Plus Update-Newsletter zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Entwurf schlägt erweiterte Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor herausgegeben (in englischer Sprache, 71 KB). In dem Newsletter wird der Standardentwurf erörtert, den der IASB am 28. Mai 2009 veröffentlicht hatte und in dem Leitlinien zu der Frage vorgeschlagen werden, wie der beizulegende Zeitwert bemessen werden sollte, wenn er durch bestehende Standards gefordert wird. Mit dem Entwurf wird in keinster Weise eine Ausweitung der Anwendung der Fair-Value-Bilanzierung vorgeschlagen. Es würden aber neue Angabevorschriften eingeführt, wie die beizulegenden Zeitwerte ermittelt wurden. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 28. September 2009. Zurückliegende Ausgaben aller IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

 

13. Juni 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben die vierte Ausgabe ihres monatlich erscheinenden Newsletters veröffentlicht, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen, umfassenden, globalen Rechnungslegungsstandards für Versicherungen widmet. In dieser Ausgabe geht es um die Schätzung der Zahlungsströme aus Versicherungen. Der IASB beabsichtigt, einen Standardentwurf mit der Bitte um Stellungnahme in der zweiten Jahreshälfte 2009 und einen endgültigen Standard 2011 herauszubringen. Dieser Newsletter vermittelt einen Überblick über den Fortschritt, den IASB und FASB in ihrem gemeinsamen Projekt erzielt haben. Die vierte Ausgabe des Newsletter zur Versicherungsbilanzierung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 117 KB).

 

12. Juni 2009: DSR nimmt Stellung zum „Bad Bank“-Modell

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat sich in seiner 132. Sitzung mit dem Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung („Bad Bank“-Modell) sowie den sich daraus ergebenden bilanziellen Fragen befasst und eine Stellungnahme verabschiedet (74 KB), die an das Bundesministerium der Justiz übermittelt wurde. Insbesondere analysiert der DSR darin die beiden folgenden Punkte:

bullet Ausbuchung der strukturierten Wertpapiere und bilanzielle Behandlung der Ausgleichszahlungen und der Nachhaftung beim übertragenden Kreditinstitut und
bullet Konsolidierung der Zweckgesellschaft beim übertragenden Kreditinstitut.

Der DSR weist allerdings explizit darauf hin, dass er keine abschließende Beurteilung hinsichtlich der Bilanzierung nach IFRS geben kann, da eine verbindliche Interpretation der internationalen Rechnungslegungsvorschriften nur vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erfolgen kann. Er empfiehlt daher, den vorliegenden Sachverhalt umgehend dem IFRIC zur Beurteilung vorzulegen, um eine verbindliche Antwort zur bilanziellen Behandlung nach IFRS zu erhalten.

 

12. Juni 2009: Neun Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 12. Juni 2009 herunter (in englischer Sprache, 128 KB), der die Übernahme der Änderungen von IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse sowie der überarbeitete Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse für die Anwendung in Europa vom heutigen Tag widerspiegelt. Derzeit wurden die folgenden neun IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)

Interpretationen

bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
bullet IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate
bullet Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben

 

12. Juni 2009: Los IFRS en su Bolsillo 2009
Unsere kolumbianischen Kollegen haben Los IFRS en su Bolsillo 2009 herausgegeben, die spanische Übersetzung von IFRSs in your Pocket 2009.
Abordamos el mismo material que ha hecho de esta publicación un favorito mundial: información sobre los antecedentes de la estructura y trabajos de IASB; análisis del uso de los IFRS en el mundo; resúmenes de todos los Estándares e Interpretaciones actuales; y una actualización de los detalles de los proyectos de la agenda de IASB y de IFRIC. Es la guía ideal para las entidades que contemplan moverse hacia los IFRS, así como una actualización para los veteranos que ya reportan según la estructura de los IFRS.
Los IFRS en su Bolsillo 2009 steht Ihnen auf IAS PLUS kostenfrei zur Verfügung (643 KB).

 

12. Juni 2009: Übernahme von IAS 27 (geändert) und IFRS 3 (überarbeitet)
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 12. Juni 2009 die Verordnung (EG) Nr. 494/2009 (905 KB) und 495/2009 (1.068 KB) der Kommission vom 3. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden Änderungen in IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse sowie die überarbeitete Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse für die Anwendung in Europa übernommen.

 

12. Juni 2009: Mitschnitt der 132. DSR-Sitzung
Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 132. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 8. und 9. Juni 2009 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

 

12. Juni 2009: Leitfaden zur Zwischenberichterstattung (Hongkong)
Das asiatisch-pazifische IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Hongkong hat Zwischenberichterstattung in Hongkong – Ein Leitfaden für die Erstellung von Zwischenberichten herausgegeben. Dieser Leitfaden ist Teil einer Reihe von Publikationen zur Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) und den einschlägigen Vorschriften für die Börsennotierung der Börse von Hongkong (Stock Exchange of Hong Kong Limited, SEHK) und ihres Wachstumsmarkts (Growth Enterprise Market, GEM). Dieser Leitfaden widmet sich insbesondere dem Inhalt eines Zwischenberichts und den Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Zwischenberichtszwecke nach HKFRS 34 Zwischenberichterstattung (identisch mit IAS 34) und den einschlägigen Börsennotierungsvorschriften in Hongkong. Darüber hinaus enthält der Leitfaden Beispielzwischenberichte (sowohl Halbjahres- als auch Quartalsberichte), die alle HKFRS berücksichtigen, die für Perioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Interim Financial Reporting in Hong Kong - A guide for the preparation of interim financial reports können Sie sich kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 4.367 KB).

 

11. Juni 2009: Vereinigung der Standardsetzer im asiatisch-pazifischen Raum
Die Standardsetzer des asiatisch-pazifischen Raums haben sich zu einer Interessengemeinschaft, der Asian-Oceanian Standards Setters Group (AOSSG), zusammengeschlossen, um gegenüber dem IASB mit einer Stimme sprechen zu können. Nach Ansicht der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum gibt es derzeit zwei starke Stimmen, die den IASB beeinflussen, die Vereinigten Staaten und Europa. Bedenke man allerdings, dass der Anteil der Länder aus dieser Region 30% des Weltbruttoprodukts ausmacht und mit einer Steigerung auf 34% im Jahr 2014 gerechnet wird, sei es Zeit, der wachsenden Bedeutung der Region für die Weltwirtschaft Rechnung zu tragen. Das Auftreten einer weiteren starken Interessengruppe würde außerdem den IASB in seiner Rolle als globaler, unabhängiger Standardsetzer stärken. Derzeit gehören der AOSSG folgende Länder an: Brunei, China, Indonesien, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Hongkong, Macao und Australien. Ein englischsprachiger Artikel im Insight-Magazin der IASC-Stiftung beschäftigt sich mit Hintergründen und Zielen der AOSSG.

 

11. Juni 2009: IDW ERS HFA 27 zur Bilanzierung latenter Steuern nach BilMoG
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (IDW ERS HFA 27) verabschiedet. Der Entwurf erläutert die wesentlichen Vorschriften und befasst sich mit Einzelfragen zum Ansatz, zur Bewertung und zum Ausweis latenter Steuern. Eventuelle Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge können bis zum 30. Oktober 2009 an die Geschäftsstelle gerichtet werden. IDW ERS HFA 27 wird in Heft 7/2009 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2009 der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ veröffentlicht werden. In Kürze soll er auch auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung stehen.

 

11. Juni 2009: Öffentliche Diskussion vom 12. Juni 2009

Die Präsentationen zur öffentlichen Diskussion am 12. Juni stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Diskussion stehen die folgenden IASB-Verlautbarungen:

bullet IASB-Diskussionspapier zu Leasingverhältnissen (IASB DP Leases)
bullet IASB-Entwurf zu Ertragsteuern (ED/2009/2 Income Tax)
bullet IASB-Entwurf zu Änderungen von IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung (ED/2009/4 amendments to IFRIC 14 IAS 19 – The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interaction)

 

11. Juni 2009: Überarbeitung DRS 5, 15 und 15a

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) beabsichtigt eine umfassende Überarbeitung der die Konzernlageberichterstattung betreffenden Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS). Grundlage dieser Überarbeitung ist die Durchführung einer Erhebung bei Erstellern, Abschlussprüfern, Analysten und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, um Informationen über die Erfahrungen der befragten Parteien mit den entsprechenden DRS zu gewinnen. Basierend auf den Ergebnissen dieser Erhebung wird der DSR entscheiden, bezüglich welcher Inhalte und wie die betreffenden DRS überarbeitet werden. Darüber hinaus wird die Unterstützung durch eine Expertengruppe in Erwägung gezogen.

Unter Anderem auf Grund der sich durch das BilMoG ergebenden Änderungen in Bezug auf die Konzernlageberichterstattung hat sich der DSR in seiner letzten Sitzung dazu entschieden, eine Teilüberarbeitung der entsprechenden DRS in 2009 vorzunehmen, um den Bilanzerstellern für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2009 (hier Geschäftsjahr = Kalenderjahr 2009) an die gesetzlichen Vorgaben angepasste Standards zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere sind folgende Themen betroffen: Berichterstattung über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen, Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid), Angaben in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten, Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, Übernahmerelevante Angaben, beeinträchtigte Prognosefähigkeit von Unternehmen aufgrund der Wirtschaftskrise.

Der DSR beabsichtigt, den entsprechenden E-DRS im Spätsommer dieses Jahres zu veröffentlichen und die überarbeiteten Regelungen zur Lageberichterstattung nach Berücksichtigung eingehender Kommentare vor dem Jahresende zu verabschieden.

Die gleichlautende Pressemitteilung des DRSC können Sie hier herunterladen (24 KB).

 

11. Juni 2009: Öffentliche Diskussion vom 5. Juni 2009
Das DRSC gibt bekannt, dass neben der Präsentation jetzt auch das Protokoll der öffentlichen Diskussion vom 5. Juni 2009 zum geplanten Entwurf des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht ist.

 

11. Juni 2009: Spanische Übersetzung von IFRS-Publikationen von Deloitte

Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der folgenden IFRS-Publikationen von Deloitte erstellt (das englischsprachige Original finden Sie jeweils darunter):

bullet IFRS para los fondos de inversión: Más que sólo contabilidad y presentación de reportes (279 KB)
(IFRS for Investment Funds: More Than Just Accounting and Reporting, 339 KB)
bullet Los IFRS en las ciencias de la vida: implicaciones amplias (199 KB)
(IFRS in the Life Sciences: Broad implications, 263 KB)
bullet Boletín Actualización IAS Plus Abril 2009 – Las Juntas emiten puntos de vista preliminares sobre la contabilidad de los arrendamientos (34 KB)
(IAS Plus Update April 2009 – Boards Issue Preliminary Views on Lease Accounting, 129 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

10. Juni 2009: ECOFIN-Presseerklärung zur gestrigen Sitzung des Ausschusses

Der Rat der Europäischen Union hat eine Presserklärung zur gestrigen Sitzung des Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) herausgegeben (in englischer Sprache, 277 KB). Im Rahmen der Sitzung hatte es auch einen Austausch mit dem Vorsitzenden des IASB und dem Vorsitzenden der Treuhänder der IASC-Stiftung gegeben. In der Presseerklärung heißt es dazu:

Der Ausschuss führte einen Meinungsaustausch mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder, dem Aufsichtsgremium des IASB, in Bezug auf die internationalen Standards, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten verwendet werden. Im Rahmen der Diskussion wiederholten die Minister ihren Aufruf, den sie auf eine inoffiziellen Sitzung in Prag am 3. und 4. April geäußert hatten und nach dem die Standardsetzer dringend daran arbeiten sollten, Klarheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung der Standards zu erzielen, die für die Bewertung von Vermögenswerten in Märkten unter Druck und inaktiven Märkten verwendet werden.

 

10. Juni 2009: IDW zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Am 15. Juni 2009 wird im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung stattfinden zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung. In diesem Zusammenhang hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit einer Stellungnahme an den Ausschuss gewendet (61 KB). Nach Ansicht des IDW ist zu bezweifeln, "dass das angestrebte Ziel mit den im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen unter Berücksichtigung der internationalen Bilanzierungsregeln (IFRS) erreicht werden kann". Als Kernproblem macht das IDW die bilanzielle Behandlung der Ausgleichsverpflichtung und der Nachhaftung aus. Problematisch sei auch die Vermeidung der Konsolidierungspflicht nach IAS 27 im Hinblick auf die Zweckgesellschaft.

 

10. Juni 2009: IDW RH HFA 1.016 verabschiedet
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 29. Mai 2009 den IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Zulässigkeit einer komponentenweisen planmäßigen Abschreibungen von Sachanlagen (IDW RH HFA 1.016) verabschiedet. Anlass war das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG), welches die Möglichkeit aufgehoben hat, sogenannte Ansammlungsrückstellungen zu bilden. Der HFA äußert sich zu den Voraussetzungen, unter denen es in einem handelsrechtlichen Abschluss als zulässig anzusehen ist, in Anlehnung an den "Komponentenansatz" von IAS 16 die Beträge der planmäßigen Abschreibung einer Sachanlage komponentenweise zu bestimmen. Der IDW RH HFA 1.016 wird in Heft 7 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2009 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.

 

9. Juni 2009: IASB-Vorsitzender spricht vor ECOFIN

Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, und der Vorsitzende der Treuhänder der IASC-Stiftung sind heute vor den Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union geladen worden. In der Europäischen Union waren im Rahmen der Finanzmarktkrise Bedenken laut geworden, dass man durch eine vermeintliche Inaktivität des IASB gegenüber Wettbewerbern aus den Vereinigten Staaten in Nachteil geraten könne. Es gab Stimmen, die forderten, Europa solle die Anwendung der IFRS oder bestimmter Teile davon zeitweilig aussetzen. Im Vorbereitungspapier für die Mitglieder des ECOFIN wird die angespannte Lage deutlich (inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen Original (157 KB)):

Die Minister werden mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB), und Gerrit Zalm, dem Vorsitzenden der Treuhänder der International Accounting Standards Committee Stiftung, einen Meinungsaustausch über die internationalen Standards führen, die für die Bewertung von Finanzinstrumenten verwendet werden. Auf einer inoffiziellen Sitzung in Prag am 3. und 4. April hatten die Minister eine Verlautbarung veröffentlicht, in der die Standardsetzer aufgefordert wurden, dringend mit den Finanzmarktaufsichten zusammenzuarbeiten, um international Klarheit und Einheitlichkeit in der Anwendung von Bewertungsstandards zu erzielen. Sie hielten fest, dass Rechnungslegungsregeln unabdingbar für das Anlegervertrauen sind, dass aber die gegenwärtigen Regeln übermäßig die Prozyklizität verstärken könnten - also die Tendenz, Schwankungen in volatilen Märkten zu ermutigen - was vermieden werden sollte. Der Verlautbarung war eine Übereinkunft der G-20 beigefügt, Vorgänge zur Abmilderung von Prozyklizität einzurichten, einschließlich einer Vorschrift für Banken, Puffer von Kapitalrücklagen in wirtschaftlich guten Zeiten aufzubauen. Der dringende Bedarf, die Frage der Bewertung von Vermögenswerten in Märkten unter Druck und in inaktiven Märkten, in denen Marktwerte nicht als verlässliche Referenz angesehen werden können, zu adressieren, wurde hervorgehoben. Die Vereinigten Staaten haben kürzlich ihre Bilanzierungsregeln geändert, was zu deutlichen Abweichungen in der internationalen Bilanzierungspraxis für Finanzinstrumente  und möglichen Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. In dieser Situation haben die Minister der IASB aufgefordert, eng mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board zusammenzuarbeiten, um sich rasch diesen Fragen zu widmen, und der Vorsitzende der Europäischen Kommission hat die Kommission aufgefordert, die entsprechenden Aspekte der EU-Regelungen zu Bilanzierungsstandards zu prüfen. Nach Verordnung 1606/2002 kann die Kommission über die Anwendbarkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards in der EU entscheiden, sie kann allerdings nicht unabhängig neue Standards einführen oder IASB-Standards ändern.

In seiner Rede vor dem Ausschuss bemühte sich der IASB-Vorsitzende, den Ministern das Vertrauen in den IASB zurückzugeben, und betonte die Wichtigkeit der Europäischen Union für den Erfolg der IFRS weltweit (inoffizielle Übersetzung aus dem englischsprachigen Original (21 KB)):

Der IASB hat wahrgenommen, dass die Finanzminister der EU zunehmend Bedenken in Hinblick auf die Geschwindigkeit und die inhaltliche Tiefe unserer Reaktionen auf die von der Europäischen Kommission vorgebrachten Sachverhalte hegen. Wir nehmen diese Bedenken sehr ernst. Insbesondere müssen wir anerkennen, dass wir besser darin werden müssen, Sie auf dem Laufenden zu halten, wie wir auf die Krise reagieren und wie wir uns der Sachverhalte annehmen, bei denen der Ausschuss Bedenken hegt. In der kurzen Zeit, die ich heute habe, möchte ich erklären, was wir getan haben und was wir derzeit tun. Am Wichtigsten ist mir, dem Ausschuss das Vertrauen darein zu geben, dass der IASB einen endgültigen Standard, der für die diesjährige Anwendung zur Verfügung stehen wird, herausgeben wird, mit dem Sachverhalte adressiert werden, die sich auf Wertminderung und die Fair-Value-Option beziehen. Das bedeutet, dass Finanzinstitute in Europa und anderswo diesen neuen IFRS in ihren Abschlüssen 2009 anwenden können. Das Ergebnis unserer Selbstverpflichtung, einen Standard für dieses Jahr herauszugeben, wird eine umfassende Lösung sein, die sich grundlegenden, bedenkenträchtigen Sachverhalten in Bezug auf IAS 39 widmet, einem Standard, der aus seinen US-Äquivalenten abgeleitet ist und in die internationalen Standards rund zwei Jahre vor Gründung des IASB übernommen wurde. Obwohl wir die absolute Dringlichkeit des Projekts anerkennen, werden wir auch (in aller Raschheit) sicherstellen, dass alle Interessengruppen, einschließlich der Regulierungsbehörden und der EU-Mitgliedstaaten, auf angemessene Art und Weise ihre Meinungen einbringen können. Wir sehen uns in der Pflicht, mit dem FASB zusammenzuarbeiten, um faire Bedingungen weltweit zu erreichen.

[...]

Der IASB erkennt auch die Wichtigkeit der hauptsächlich in Europa aufgebrachten Bedenken an. Wir sind stolz, dass die Europäische Union, der größte Wirtschaftsraum der Welt, die IFRS übernommen hat statt sich für einen besonderen europäischen Standard zu entscheiden. Wir schätzen Ihre Hingabe an die Entwicklung globaler Standards durch einen unabhängigen Standardsetzer. Als direktes Ergebnis Ihrer Vorreiterrolle in diesem Bereich fordern oder gestatten nun über 100 Länder weltweit die Anwendung der IFRS. Es ist kritisch für das Erreichen globaler Standards und das wirksame Funktionieren und den Wohlstand der europäischen, ja der globalen Wirtschaft, dass die EU sich weiterhin den IFRS verpflichtet fühlt.

[...]

Ich weiß, dass manche sich eventuell fragen, warum wir nicht einfach den FASB-Ansatz in Bezug auf zur Veräußerung verfügbare Schuldtitel übernehmen. Ich möchte betonen, dass, wenn wir den FASB-Ansatz übernehmen, dies auch nicht zu fairen Bedingungen für alle führt und auch nicht dieses Thema der fairen Bedingungen abschließt. Das ist ein wichtiger Punkt, der hier mal unterstrichen werden muss. Unsere Wertminderungsregeln unterscheiden sich sehr stark. In vielen Punkten würden die europäischen Finanzinstitute nicht wollen, dass wir den amerikanischen Ansatz zu Wertminderungen übernehmen. Beispielsweise erlauben wir in einer Reihe von Fällen die Aufholung von Verlusten, wo dies in den Vereinigten Staaten nicht erlaubt ist. Wertminderungen nach IFRS haben andere Auslöser als nach US-GAAP. Aus diesem Grund argumentiert die US-amerikanische Bankenvereinigung auch heute, nach den Änderungen des FASB, dass die europäischen Banken einen Wettbewerbsvorteil haben.

 

9. Juni 2009: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Diskussionspapier zu Leasinggeschäften
  Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf dessen Diskussionspapier zu Leasinggeschäften veröffentlicht (in englischer Sprache, 256 KB). EFRAG äußert Unbehagen darüber, dass sich die Erörterung allein auf die Bilanzierung durch den Leasingnehmer konzentriert. Sämtliche Entscheidungen, Schlussfolgerungen und Bedenken (von denen EFRAG einige benennt) könnten daher nur vorläufiger Natur sein. Stellungnahmen zum EFRAG-Entwurf werden bis zum 6. Juli 2009 erbeten.

 

9. Juni 2009: EFRAG benennt Beratungsgruppe
  Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Mitglieder der Beratungsgruppe zu Fragen im Hinblick auf Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle berufen. Deloitte ist durch Henrik Z. Hansen aus Dänemark und Erich Kandler aus Österreich vertreten. Kurzporträts von beiden finden Sie auf unserer Seite mit den gesammelten Spotlights auf IFRS-Experten von Deloitte. Die englischsprachige Presseerklärung von EFRAG finden Sie hier.

 

9. Juni 2009: Erklärung des Überwachungsgremiums gegenüber den G-20

Das Überwachungsgremium der IASCF-Stiftung hat mit gestrigem Datum eine Erklärung zum Standardsetzungsprozess als Reaktion auf Forderungen der G-20-Führer herausgegeben (in englischer Sprache, 45 KB), die wir nachfolgend in einer inoffiziellen deutschen Übersetzung wiedergeben.

Wir, die Mitglieder des Überwachungsgremiums, unterstützen die jüngste Selbstverpflichtung des International Accounting Standards Boards (IASB), als Reaktion auf eine kürzlich erschienene Erklärung der Staatschefs der G-20 hinsichtlich der Notwendigkeit von Verbesserungen bei den Bilanzierungsstandards zu Bewertung und Risikovorsorge eine umfassende Überprüfung der International Financial Reporting Standards (IFRS) mit Bezug zu Finanzinstrumenten durchzuführen. Wir hoffen, dass das Ergebnis dieser Arbeit Standards sein werden, die einen globalen, ganzheitlichen Ansatz bieten, der zu einer Rechnungslegung führt, die eine größere Transparenz über die und Vergleichbarkeit zwischen den Emittenten bietet – zum Wohle der Anleger rund um die Welt. Wir unterstützten die gemeinsamen Anstrengungen des IASB und anderer Standardsetzer, Fortschritte zur Erreichung eines konvergierten Satzes hochqualitativer und weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards auf den Gebieten der Bewertung und Risikovorsorge zu erreichen, vollauf.

Wir sind der Ansicht, dass Standardsetzer am besten in der Lage sind, hochwertige Standards zu setzen, wenn es ihnen möglich ist, unabhängig ihr Ermessen auszuüben, auf ihre Fähigkeiten, ihre Erfahrung und den Standardsetzungsprozess zurückzugreifen und dabei die Dringlichkeit bestimmter Sachverhalte und die Sichtweisen aller Adressaten einzubeziehen. Im Hinblick auf die vom IASB eingeleiteten Schritte wiederholen wir daher unsere Auffassung, dass der Standardsetzungsprozess des IASB und die Transparenz in der Rechnungslegung für unsere fortwährende Unterstützung – als die in unseren Rechtskreisen mit der Festlegung von Bilanzierungsstandards, die in unseren Kapitalmärkten verwendet werden sollen, betrauten Gremien – entscheidend für die IFRS in ihrer Rolle als globaler Bilanzierungsstandard sind.

 

9. Juni 2009: Spanische Übersetzung eines IFRS-Newsletters von Deloitte

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung der Deloitte-Publikationen zum Ausbuchungsentwurf des IASB erstellt (das englischsprachige Original finden Sie darunter):

bullet Boletín Actualización IAS Plus Abril 2009 – Nuevo modelo de des-reconocimiento, propuesto para los instrumentos financieros (39 KB)
bullet IAS Plus Update vom April 2009 – Neues Ausbuchungsmodells für Finanzinstrumente vorgeschlagen (148 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

9. Juni 2009: Elf Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 8. Juni 2009 herunter (in englischer Sprache, 130 KB). Derzeit wurden die folgenden elf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

Interpretationen

bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
bullet IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate
bullet Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben

 

9. Juni 2009: Internetseite zum Weltkongress 2010 eingerichtet
Der 18. Weltkongress der Rechnungsleger wird vom 8. bis zum 11. November 2010 in Kuala Lumpur in Malaysia stattfinden. Man rechnet damit, dass etwa 5.000 Rechnungsleger, Mitarbeiter von internationalen Regulierungsbehörden, Standardsetzer, Regierungsmitarbeiter, Unternehmensleiter und andere interessierte Personen teilnehmen werden. Die offizielle Internetseite zur Veranstaltung ist jetzt eingerichtet worden: www.wcoa2010kualalumpur.com.

 

8. Juni 2009: Tagesordnung der Öffentlichen Diskussion des DSR am 12. Juni 2009 erweitert
Die Tagesordnung des am Freitag, den 12. Juni 2009, ab 11.00 Uhr in Frankfurt stattfindenden Diskussionsforums (Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20) erhält mit dem Standardentwurf ED/2009/4 Änderungen von IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung zu den bisherigen Themen - IASB DP Leasing und IASB ED Ertragsteuern - einen weiteren Tagesordnungspunkt.

 

8. Juni 2009: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu Ertragsteuern
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf dessen Entwurf zu Ertragsteuern veröffentlicht (in englischer Sprache, 99 KB). EFRAG äußert verschiedene Bedenken in Bezug auf den Entwurf und ist insgesamt nicht der Meinung, dass die Vorschläge eine Verbesserung gegenüber der Bilanzierung nach IAS 12 darstellen. Obwohl EFRAG die Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP unterstützt, gilt dies nur, solange die damit einhergehenden Änderungen an den IFRS auch eine Verbesserung der Rechnungslegung darstellen. Stellungnahmen zum EFRAG-Entwurf werden bis zum 3. Juli 2009 erbeten.

 

6. Juni 2009: Mitschrift von der IASB-Sondersitzung am 5. Juni 2009
Der IASB hielt am Freitag, den 5. Juni 2009 eine Sondersitzung ab, um seine Arbeit am umfassenden Projekt zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fortzuführen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

 

6. Juni 2009: IASB strahlt eine Reihe an Internetsendungen zur Ersetzung von IAS 39 aus

Der IASB wird im Rahmen seiner umfassenden Prüfung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung eine Reihe von live ausgestrahlten Internetsendungen abhalten, um die interessierten Parteien hinsichtlich des Projektfortschritts bei der Ersetzung von IAS 39 auf dem Laufenden zu halten. Die erste dieser Internetsendungen wird am kommenden Donnerstag, den 11. Juni 2009 um 11 Uhr abgehalten und um 16 Uhr wiederholt, um Teilnehmern aus unterschiedlichen Zeitzonen eine Teilnahme zu ermöglichen. Die Internetpräsentation wird von Gavin Francis, dem Direktor für Kapitalmärkte, und der Leitenden Fachlichen Beraterin Sue Lloyd abgehalten. An die Präsentation schließt sich ein Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte Teilnehmer Fragen an die Stabsmitarbeiter des IASB senden können, die von diesen beantwortet werden. Weiterführende Informationen über das Projekt und den aktuellen Stand erhalten Sie über die Projektseite des IASB oder auf IAS PLUS.de.

Jede Internetsendung wird einschließlich des Frage-und-Antwort-Teils etwa eine Stunde dauern. Die Teilnahme ist kostenfrei, Sie müssen sich für die Teilnahme allerdings registrieren. Wenn Sie dies jetzt tun, wird der Anbieter Sie automatisch an die Präsentation erinnern, je näher sie rückt. Die Internetsendung wird - wie bereits erwähnt - zweimal ausgestrahlt:

bullet 11. Juni 2009, 11:00 Uhr deutscher Zeit – registrieren Sie sich bitte hier
bullet 11. Juni 2009, 16:00 Uhr deutscher Zeit – registrieren Sie sich bitte hier
bullet Falls Sie die Präsentation nur telefonisch verfolgen wollen, brauchen Sie sich nicht im vornherein zu registrieren. Die Einwahlnummern will der IASB am Montag, den 8. Juni zur Verfügung stellen.

 

6. Juni 2009: Tagesordnung für die reguläre IASB-Sitzung im Juni
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Juni bis Freitag, den 19. Juni 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB-Sitzung wieder.
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung
15.-19. Juni 2009, London

Montag, 15. Juni 2009 (nur nachmittags)

bullet Lehreinheit durch Vertreter von BNP Paribas – Vorschlag zur Risikovorsorge (um erwartete Risiken angepasste fortgeführte Anschaffungskosten)

Dienstag, 16. Juni 2009 (nur nachmittags)

bullet Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Mittwoch, 17. Juni 2009

bullet Schulden - Änderungen an IAS 37
bullet Rahmenkonzept Phase C: Bewertung
bullet Lehreinheit durch Vertreter der Bank von Spanien: Dynamische Risikovorsorge in Spanien
bullet Erlöserfassung

Donnerstag, 18. Juni 2009

bullet Gemeinsame Vereinbarungen – Behandlung zweier Themen aus der Aprilsitzung
bullet Bilanzierung durch Venturer, die keine gemeinsame Kontrolle haben
bullet Klarstellung der Bilanzierungsvorschriften bei gemeinsamer Geschäftstätigkeit
bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
bullet Versicherungsverträge – Fortsetzung der Erörterungen zu möglichen Bewertungsmaßstäben
bullet Leasingverhältnisse – Klärung einiger im Diskussionspapier ungelöster Sachverhalte

Freitag, 19. Juni 2009

bullet Preisregulierte Geschäfte
bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2009-2010
bullet Konsolidierung von Wagniskapital und Teilanwendung der Fair Value Option
bullet Wertminderung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
bullet Bedingte Kaufpreiszahlung eines erworbenen Unternehmens (“bestehende bedingte Kaufpreiszahlungen”)
bullet Bilanzierung von Privatisierungen
bullet Restanten (sofern erforderlich)
bullet Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

 

5. Juni 2009: Übernahme von IFRIC 16
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 5. Juni 2009 die Verordnung (EG) Nr. 460/2009 (920 KB) der Kommission vom 4. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb für die Anwendung in Europa übernommen.

 

5. Juni 2009: Glossar zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten nach IFRS – Teil 2

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (KoR) haben die Autoren Knut Henkel und Roland Eller Teil 2 (Buchstaben G bis Z) eines Glossars zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten nach IFRS (und HGB) veröffentlicht. In der Einleitung zum zweiten Teil heißt es:

Insbesondere durch die Finanzkrise sind verstärkt Themen zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten Gegenstand der aktuellen Diskussionen und von (potenziellen) Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften. Die Thematik der Finanzinstrumente im Allgemeinen und die ihrer Bilanzierung im Speziellen haben in der Zwischenzeit einen relativ hohen Komplexitätsgrad erreicht. Das nachfolgende Glossar soll daher eine Hilfe zur Komplexitätsreduktion derart darstellen, das für die Thematik benötigte Wissen zielgerichtet nachschlagen zu können.

Mit freundlicher Genehmigung der Autoren und der KoR stellen wir Ihnen den Artikel auf IAS PLUS zur Verfügung: Glossar zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten Teil 2 (1.323 KB). Den ersten Teil des Glossars hatten wir Ihnen bereits in unserer Nachricht vom 15. Mai 2009 zur Verfügung gestellt.

 

5. Juni 2009: Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Halbjahresabschlüsse 2009 an der Schweizer Börse

Die SIX Swiss Exchange hat die Mitteilung Nr. 1/2009 herausgegeben, die die Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Halbjahresabschlüsse 2009 beinhaltet (56 KB). Die SIX Exchange Regulation beabsichtigt, bei der Durchsicht der Halbjahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2009 insbesondere die Einhaltung der folgenden IFRS-Bestimmungen zu überwachen:

bullet Bewertung von Finanzinstrumenten (IAS 39)
bullet Werthaltigkeit von Vermögenswerten (IAS 36)
bullet Ausweis der Geschäftssegmente (IFRS 8)
bullet Anwendung der Bestimmungen zu Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3 und IAS 27)
bullet Ausweis des Gesamtergebnisses («comprehensive income») (IAS 1)

Beinahe drei Viertel der an der Börse notierten Unternehmen wenden IFRS an. Weitere Informationen zur Kotierung (Börsennotierung) und den Anforderungen an die Finanzberichterstattung finden Sie auf der Unterseite Rechnungslegung der Internetpräsenz der Schweizer Börse. Die Börse hat außerdem zum 1. Juli 2009 neue Kotierungsregularien erlassen, die Sie hier finden (59 KB). Wir pflegen für Sie auf IAS PLUS eine eigene Länderseite Schweiz, auf der wir aktuelle Informationen sammeln.

 

5. Juni 2009: Finanzmarktaufsicht Liechtenstein legt Jahresbericht 2008 vor
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein hat ihren Jahresbericht 2008 vorgelegt (1,32 MB). Neben Aufsicht und Regulierung wird darin auch über internationale Außenbeziehungen berichtet. "Die Zusammenarbeit [...] war im ersten Halbjahr 2008 insbesondere geprägt von den Ereignissen im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl bei liechtensteinischen Finanzintermediären. Im zweiten Halbjahr 2008 stand das Thema Finanzkrise im Vordergrund."

 

5. Juni 2009: E-mail-Benachrichtigungen zur Ersetzung von IAS 39
Der IASB betreibt derzeit mit Nachdruck sein Projekt zur Ersetzung von IAS 39. Es fanden bereits zwei Sondersitzungen des Boards zu diesem Thema statt, für heute Mittag, 13:00h bis 15:30h Londoner Zeit ist eine dritte angesetzt. Um hinsichtlich der raschen Entwicklungen stets auf dem Laufenden bleiben zu können, bietet der IASB Interessierten nun einen Benachrichtigungsdienst per E-mail nur zu diesem Thema an. Derzeit geht der Stab von durchschnittlich zwei bis drei Benachrichtigungen im Monat aus, die versendet werden würden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB. Natürlich werden wir Sie auch weiterhin auf IAS PLUS stets aktuell zu diesem Thema informieren.

 

5. Juni 2009: IDW zum Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung
In einem Schreiben an den IASB (in englischer Sprache, 110 KB) äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier Vorläufige Sichtweisen zur Erlöserfassung in Verträgen mit Kunden. Das IDW lehnt das Diskussionspapier als übereilt veröffentlicht und unausgegoren ab und schlägt stattdessen begrenzte Änderungen an IAS 11 und IAS 18 vor.

 

5. Juni 2009: Neues Rechnungslegungsbulletin des SEC-Stabs
Der Stab des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat das Rechnungslegungsbulletin (Staff Accounting Bulletin) SAB 112 veröffentlicht. Mit SAB 112 wird die Kodifizierung der früheren SAB aktualisiert, indem Materialien gestrichen werden, die aufgrund der Entwicklungen im privaten Sektor in den Vereinigten Staaten nicht länger notwendig sind – insbesondere gilt dies wegen der jüngsten FASB-Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen und zu beherrschenden Anteilen. Mit dem SAB wird auch die Grundlage für die Bilanzierung erworbener Vermögenswerte und Schulden klargestellt, die verwendet werden sollte, wenn ein im Wesentlichen vollständig im Besitz der Mutter befindliches Tochterunternehmen einen eigenen Abschluss erstellt. SAB sind keine offiziellen Verlautbarungen der SEC sondern Interpretationen und Praxisauslegungen, die vom Stab der SEC bei der Durchsetzung der Angabevorschriften der US-amerikanischen Wertpapiergesetze verwendet werden. Auf dieser Unterseite der Internetpräsenz der SEC finden Sie alle Rechnungslegungsbulletins, die noch in Kraft sind.

 

5. Juni 2009: Wie man die Finanzberichterstattung relevanter und weniger komplex gestalten kann

Der Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC), die unabhängige britische Aufsicht über die Finanzberichterstattung, hat ein Diskussionspapier herausgegeben, das aus dem FRC-Projekt zur Reduzierung der Komplexität in der Finanzberichterstattung durch Unternehmen entstanden ist. In dem Papier mit dem Titel Taten sagen mehr als Worte: Prinzipien und Handlungsvorschläge für eine relevantere und weniger komplexe Gestaltung der Finanzberichterstattung durch Unternehmen wird versucht, den wachsenden Bedenken hinsichtlich der Komplexität der Finanzberichterstattung durch Unternehmen entgegenzutreten. In dem Papier werden acht Leitsätze für die Reduzierung der Komplexität vorgeschlagen: vier für eine bessere Kommunikation in den Berichten und vier für die Verbesserung der Qualität und der Effektivität der Aufsicht. In dem Papier werden außerdem fünf Handlungsvorschläge in Bereichen gemacht, in denen der FRC der Meinung ist, dass weitere Untersuchungen eventuell zu neuen Möglichkeiten zur Reduzierung der Komplexität führen kann. Dabei handelt es sich um die folgenden:

  1. Berichterstattung über Kapitalströme und die Nettoverschuldung: Könnte diese besser in Einklang mit den Bedürfnissen der Adressaten gebracht werden wie beispielsweise durch Aufnahme einer Überleitung der Nettoverschuldung?
  2. Vorschriften für die Berichterstattung über hundertprozentige Tochterunternehmen: Kann man Wege finden, die Berichterstattungslast zu mindern - beispielsweise durch eine Reduzierung der Vorschriften hinsichtlich der Einreichung oder der Angaben?
  3. Ballast abwerfen: Können die Ersteller die Menge der unwesentlichen Informationen reduzieren (mit Unterstützung der Aufsichten), die eventuell die Qualität der Berichte beeinträchtigen?
  4. Angaben: Kann man den gesamten Prozess für die Erstellung von Angaben überarbeiten und Leitlinien zur Verfügung stellen, wann Angaben als nicht relevant verworfen werden können?
  5. IFRS: Kann man die Anwendbarkeit durch logische Organisation und deutlichere Formulierung des gewünschten Ergebnisses jedes Standards verbessern?

Der FRC hofft, dass das Diskussionspapier eine Diskussion im Vereinigten Königreich und in der Finanzgemeinde weltweit auslösen wird. Er hat eine große Bandbreite von Anwendern um Stellungnahmen bis zum 30. Oktober 2009 gebeten. Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf die englischsprachige Veröffentlichung, die wir mit freundlicher Genehmigung des FRC auf IAS PLUS zur Verfügung stellen.

bullet vollständige Version des Diskussionspapiers (Louder than Words, 289 KB)
bullet Kurzfassung (Louder than Words (in short), 157 KB)

 

4. Juni 2009: Heads Up-Newsletter zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem die kürzlich veröffentlichte FASB-Verlautbarung FAS 165 Folgeereignisse erläutert wird, in der Leitlinien zur Einschätzung von Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag auftreten, durch die Unternehmensführung zur Verfügung gestellt werden. In FAS 165 werden nicht alle Unterschiede zwischen US-GAAP und IAS 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag adressiert. Unterschiede bleiben beispielsweise in der Refinanzierung kurzfristiger Verpflichtungen und in der Heilung von Vertragsverletzungen bei Fremdkapitalaufnahme. Die neueste Ausgabe des Heads Up-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache, 152 KB).

 

4. Juni 2009: Kodifizierung des FASB tritt zum 1. Juli 2009 in Kraft

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat dafür gestimmt, das FASB-Programm zur Kodifizierung von Bilanzierungsstandards (FASB Accounting Standards Codification) ab 1. Juli 2009 als einzige offizielle Quelle offizieller, nicht-staatlicher allgemein akzeptierter Bilanzierungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) in Kraft zu setzen. Die Kodifizierung tritt für Abschlüsse und Zwischenabschlüsse in Kraft, die nach dem 15. September 2009 enden; das bedeutet, dass Ersteller die Kodifizierung für Perioden anwenden müssen, die am oder noch dem 1. Juli 2009 beginnen. Alle gegenwärtigen Rechnungslegungsstandarddokumente werden ersetzt. Alle anderweitige Rechnungslegungsliteratur, die nicht in der Kodifizierung enthalten ist, wird nicht offizieller Art sein. Die Kodifizierung enthält die folgenden früheren Einzelveröffentlichungen:

bullet Financial Accounting Standards Board (FASB)
bullet Verlautbarungen (FAS)
bullet Interpretationen (FIN)
bullet Fachliche Bulletins (FTB)
bullet Stabpositionen (FSP)
bullet Umsetzungsleitlinien des Stabs (Q&A)
bullet Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF)
bullet Abstrakte
bullet Anhang D-Themen
bullet Sachverhalte der Arbeitsgruppe für Umsetzungsfragen in Bezug auf Derivate (Derivatives Implementation Group, DIG)
bullet Verlautbarungen des Rats für Bilanzierungsgrundsätze (Accounting Principles Board, APB)
bullet Bilanzierungsforschungsbulletins (Accounting Research Bulletins, ARB)
bullet Bilanzierungsinterpretationen (Accounting Interpretations, AIN)
bullet Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA)
bullet Positionsverlautbarungen (SOP)
bullet Prüfungs- und Bilanzierungsleitlinien (AAG) – nur zusätzliche Bilanzierungsleitlinien
bullet Praxisbulletins (PB)
bullet Fachanfragenservice (TIS) – nur für den Ansatz von Softwareerträgen

Die englischsprachige Presseerklärung des FASB finden Sie hier.

 

 

4. Juni 2009: Öffentliche Diskussion vom 5. Juni 2009
Die Präsentation zur öffentlichen Diskussion am 5. Juni 2009 steht auf der Internetseite des DRSC sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache zum Herunterladen bereit. Auf der Tagesordnung steht der IASB-Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

 

4. Juni 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zu Ertragsteuern

Unsere chinesischen Kollegen haben den IAS Plus Update-Newsletter – Vorgeschlagene Änderungen hinsichtlich der Ertragsteuerbilanzierung, in dem der IASB-Entwurf zu Ertragsteuern erläutert wird, den der IASB am 31. März 2009 veröffentlicht hat, ins Chinesische übersetzt. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, IAS 12 Ertragsteuern mit einem neuen Standard zu ersetzen.

bullet chinesische Übersetzung des Newsletters (219 KB)
bullet englisches Original (103 KB)

 

3. Juni 2009: Vier neue IFRS Insights-Newsletter
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die vier jüngsten IFRS Insights-Newsletter, die von unseren amerikanischen Kollegen erstellt werden. Die Newsletter zeigen die neuesten Entwicklungen in den IFRS auf, bieten praktische Ratschläge für Unternehmen, die IFRS anwenden wollen, stellen den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds dar und verweisen auf relevante Werkzeuge und Ressourcen. In der Auflistung unten finden Sie die Hauptthemen der vier neuen Newsletter und jeweils eine Verknüpfung auf die entsprechende Ausgabe. Unsere internationalen Kollegen archivieren die englischsprachigen Newsletter auf ihrer Seite.
IFRS Insights Ausgabe 10 (April/Mai 2009) (314 KB)
bullet Leitartikel über den vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan der SEC
bullet Artikel über die IFRS und Steuererwägungen in Bezug auf anteilsbasierte Vergütungspläne
bullet kurzer Überblick über IAS 17 Leasingverhältnisse
bullet Vorschau auf die Ergebnisse einer neuen IFRS-Umfrage
IFRS Insights Ausgabe 9 (März 2009) (331 KB)
bullet Leitartikel über Erfahrungen, die von Unternehmen gesammelt wurden, die IFRS einführen
bullet Artikel, in dem IFRS-Erwägungen für Prüfungsausschüsse dargestellt werden
bullet kurzer Überblick über IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
bullet Vorschau auf Erhebungsergebnisse hinsichtlich jüngster IFRS-Trends
IFRS Insights Ausgabe 8 (Februar 2009) (604 KB)
bullet Leitartikel über die jüngsten IFRS-Entwicklungen einschließlich der überarbeiteten Kommentierungsfrist in Bezug auf den vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan der SEC
bullet Artikel, in dem IFRS und Personalfragen erörtert werden
bullet kurzer Überblick über IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
bullet ausgewählte Erhebungsergebnisse in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen und IFRS
IFRS Insights Ausgabe 7 (Januar 2009) (209 KB)
bullet Fragen und Antworten mit Sir David Tweedie, dem Vorsitzende des IASB
bullet Artikel über IFRS und Steuern einzelner Staaten
bullet kurzer Überblick über IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
bullet ausgewählte Ergebnisse einer neuen IFRS-Umfrage

 

3. Juni 2009: Sondersitzung des IASB am 5. Juni
Der IASB wird am Freitag, den 5. Juni 2009 von 13:00h bis 15:30 Londoner Zeit zusätzlich zu seiner regulären Sitzung vom 15. bis 19. Juni 2009 eine Sondersitzung abhalten. Genau wie bei der letzten Sondersitzung am Anfang dieser Woche am 1. Juni ist das einzige Thema der Sitzung das umfassende Projekt des IASB zu Finanzinstrumenten, das zu einer Ersetzung von IAS 39 führen soll. Die Agendapapiere für die Sitzung am 5. Juni stehen jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

 

3. Juni 2009: Accounting Roundup – Ausgabe Mai 2009

Wir haben die Maiausgabe 2009 von Accounting Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 311 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet FASB schlägt Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung von Schulden vor
bullet IASB gibt Entwurf zur Fair-Value-Bewertung heraus
Unternehmenszusammenschlüsse
bullet FASB veröffentlicht Verlautbarung zu gemeinnützigen Fusionen und Akquisitionen heraus
Ertragsteuern
bullet FASB schlägt Leitlinien zur Anwendung von Interpretation 48 auf gemeinnützige Unternehmen mit Durchlauffunktion oder mit Steuerausnahme vor
Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bullet IASB schlägt Änderung zur Klarstellung der Bilanzierung von Pensionsplanvorauszahlungen vor
Sonstige Rechnungslegungsthemen
bullet FASB veröffentlicht Verlautbarung zu Folgeereignissen
bullet AICPA veröffentlicht Praxishilfe zu Angaben zur Fair-Value-Bewertung für Master Trusts
bullet Sichtweisen des SEC-Stabs zur Einreichung von Registrierungsverlautbarungen nach der Einführung von Statement 160, FSP APB 14-1 und FSP EITF 03-6-1
Sonstige SEC-Angelegenheiten
bullet SEC schlägt Regeländerungen vor um die Anlagesicherheit bei Investment Fonds zu erhöhen
bullet SEC veröffentlicht neue Einhaltungs- und Angabeinterpretationen
Sonstige Prüfungsthemen
bullet CAQ veröffentlicht Leitfaden zur Prüfung börsennotierter Unternehmen

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

3. Juni 2009: 132. DSR-Sitzung – Sitzungspapiere
Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 132. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 8. und 9. Juni 2009 steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Papiere zu den TOP 2, 4 und 9 sind für die nächsten Tage angekündigt.

 

3. Juni 2009: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 1. Juni
Der IASB hielt am Montag, den 1. Juni 2009 eine Sondersitzung ab, um seine Arbeit am umfassenden Projekt zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fortzuführen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

 

2. Juni 2009: Zwei Stellungnahmen des IDW

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf seiner Internetseite zwei Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Zum einen nimmt das IDW Stellung in Bezug auf den Konzeptentwurf zu möglichen Überarbeitungen von Prüfungsbestätigungsstandards der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB). Zum anderen äußert es sich gegenüber dem International Accounting Education Standards Board (IAESB), dem unabhängigen Standardsetzer, der Standards und Leitlinien zur Examensvorbereitung, Ausbildung und beständigen beruflichen Weiterentwicklung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes entwickelt. Der IAESB hatte im März 2009 eine Erklärung über grundlegende Fragen der Entwicklung solcher Standards veröffentlicht. Beide Stellungnahmen sind in englischer Sprache abgefasst:

bullet Stellungnahme gegenüber der PCAOB (80 KB)
bullet Stellungnahme gegenüber dem IAESB (94 KB)

 

1. Juni 2009: Entwurf zur Änderung von IDW Prüfungsstandards aufgrund des BilMoG
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 24. April 2009 Änderungen von IDW Prüfungsstandards aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) verabschiedet und beschlossen, diese in einem zusammenfassenden Entwurf zu veröffentlichen. Den vorgesehenen Änderungen ist jeweils ein Hinweis auf die zugrundeliegende Rechtsnorm zusammen mit einer Erläuterung vorangestellt. Diese Änderungen sind erstmals anzuwenden auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Der Verlautbarungsentwurf wird in Heft 6 der IDW Fachnachrichten 2009 und im Supplement 3/2009 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden. Eine Möglichkeit zum Herunterladen wird in Kürze auf der IDW-Internetseite in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung stehen.

 

1. Juni 2009: IDW RS HFA 23 verabschiedet
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedete am 24. April 2009 die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen (IDW RS HFA 23). Die Stellungnahme wird in Heft 6 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden, ebenso im Supplement 3/2009 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung".

 

1. Juni 2009: Geschäftsbericht 2008 von EFRAG
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2008 zur Verfügung (in englischer Sprache, 4.026 KB). Darin legt die Beratungsgruppe Rechenschaft über die Erfüllung ihrer Ziele (proaktive Eingaben an IASB und IFRIC, Übernahmeempfehlungen gegenüber der Europäischen Kommission, proaktive Rechnungslegungsaktivitäten in Europa und Ratschläge zum europäischen Bilanzierungsrecht) sowie über ihre finanzielle Situation im Jahr 2008 ab.

 

1. Juni 2009: Über 3 Millionen IFRS-E-Learning-Module heruntergeladen
Mit Stand 31. Mai 2009 sind von den Besuchern von IAS Plus.com und IAS PLUS.de 3.164.828 Deloitte IFRS-E-Learning-Module heruntergeladen worden. 2008 allein wurden 1.070.387 Module heruntergeladen. Das IFRS-E-Learning-Programm wurde Ende Januar 2004 ins Leben gerufen. Viele der heruntergeladenen Module haben mehrere Nutzer, da es Unternehmen und Organisationen gestattet ist, sie auf ihren eigenen Servern für den Gebrauch durch ihre Mitarbeiter oder Studierenden zu installieren. In den genannten Zahlen sind nicht die Module enthalten, die von Mitarbeitern von Deloitte bearbeitet wurden, da diese auf die E-Learning-Module über unser Intranet zugreifen. Sie können das E-Learning-Programm jederzeit kostenfrei nutzen, in dem Sie auf das Glühlampensymbol links oben auf unserer Startseite klicken. 37 Module stehen derzeit zur Verfügung und werden regelmäßig aktualisiert. Wir stellen sie kostenfrei im Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung.

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