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31. Juli 2009: IFRS Summer School von Deloitte
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Am 7. – 9. September 2009 bietet die Deloitte-Niederlassung in Berlin wieder eine dreitätige „Summer School“ zu den IFRS
unter der Überschrift Grundlagen und wesentliche Unterschiede zum neuen deutschen Bilanzrecht
an. Nähere Informationen
(Inhalte, Termin, Veranstaltungsort u.a.) entnehmen Sie bitte dieser
Einladung
(83 KB). Ein Anmeldeformular zur Rücksendung finden sie
hier (137 KB). |
31. Juli 2009: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer
Internetseite einen Stellungnahmeentwurf gegenüber dem IASB
bezüglich dessen Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
zur Verfügung gestellt. EFRAG unterstützt das Bewertungskonzept, das
im Entwurf beschrieben wird, solange es auf finanzielle
Vermögenswerte und Schulden angewendet wird. Eine Anwendung auf
nicht finanzielle Posten lehnt EFRAG jedoch ab. Den
Stellungnahmeentwurf in englischer Sprache finden Sie
hier (157 KB).
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31. Juli 2009: Heads Up-Newsletter zum Standardentwurf Preisregulierte Geschäftsvorfälle
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Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletter herausgegeben, in welchem sie den Standardentwurf
des IASB zu preisregulierten Geschäftsvorfällen erörtern, der am 23. Juli 2009
erschienen ist. Die Zielsetzung der Vorschläge besteht in der Feststellung, ob und wie Vermögenswerte und Schulden aus preisregulierten
Tätigkeiten nach IFRS erfasst und bewertet werden sollen. Stellungnahmen werden bis zum 20. November 2009 erbeten. Den Newsletter mit
dem Titel Heads Up: IASB schlägt Leitlinien zu preisregulierten Geschäftsvorfällen vor können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 106 KB). |
31. Juli 2009: Prüfungsgesellschaften aus 86 Ländern sind beim PCAOB registriert
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In ihrem Jahresbericht 2008 (in englischer Sprache, 794 KB)
führt die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) aus,
dass zum Jahresende 2008 annähernd 900 nicht-amerikanische Prüfungsgesellschaften aus 86 Ländern bei ihr registriert seien. Ferner hat
der PCAOB im Verlauf des Jahres 50 Prüfungen von Gesellschaften in 19 Ländern durchgeführt. |
31. Juli 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
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Unsere britischen Kollegen haben die erste Ausgabe von Einsichten in die Versicherungsbilanzierung veröffentlicht. In dieser
Ausgabe werden die Themen und Herausforderungen dargestellt, die von Führungskräften im Bereich Steuern und Bilanzierung bei Versicherern
im Licht der jüngsten Entwicklungen bei der Abfassung des neuen Bilanzierungsstandards für Schulden aus Versicherungen (IFRS 4 Phase II)
und dem Standardentwurf, mit dem Änderungen an der Ertragsteuerbilanzierung vorgeschlagen werden (IAS 12
Ertragsteuern) erwogen werden sollten. Die erste Ausgabe des Newsletters Einsichten in die Versicherungsbilanzierung
können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 88 KB). Wir
bieten dauerhafte Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer
IAS PLUS-Seite
zum Versicherungsprojekt. |
31. Juli 2009: Spanische Übersetzung einer IFRS-Publikation von Deloitte
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung der folgenden IFRS-Publikation von Deloitte erstellt
(das englischsprachige Original finden Sie darunter):
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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30. Juli 2009: Stellungnahme des DSR zum Standardentwurf Ertragsteuern
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum vom IASB veröffentlichten Standardentwurf hinsichtlich
vorgeschlagener Änderungen an der Bilanzierung von Ertragsteuern (ED/2009/2 Ertragsteuern) verabschiedet.
Die Stellungnahme an EFRAG, in der die Stellungnahme an den IASB enthalten ist, finden Sie
hier. |
30. Juli 2009: Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14
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Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2009/4 Vorauszahlungen
einer Mindestfinanzierungsvereinbarung (vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14) eigereicht. Wir
erkennen, dass die Anwendung der Vorschriften aus
IFRIC 14 auf
Mindestfinanzierungsvereinbarungen in einigen Fällen zu einer
bilanziellen Behandlung führt, die nicht den Gehalt des Transaktion
widerspiegelt. Wir stimmen zu, dass man sich diesem nicht beabsichtigten
Ergebnis widmen muss, und wir sind der Meinung, dass die vorgeschlagene
Lösung den Sachverhalt angemessen lösen würde, der dem Board zur
Kenntnis gebracht wurde (der sogenannte 'Swiss plans'-Sachverhalt). Wir
hegen jedoch Bedenken, dass der IASB eine Ansatz in kleinen Hackstücken
bei der Adressierung dieses Problems wählt und dass die vorgeschlagenen
Änderungen zu weiteren Uneindeutigkeiten bei der Anwendung von IFRIC 14
und uneinheitlichen bilanziellen Behandlungen führen werden.
Infolgedessen unterstützen wir die vorgeschlagenen Änderungen an
IFRIC 14 nicht. Wir bieten Alternativen zur Erwägung durch den Board an.
Das englischsprachige Original unserer Stellungnahme finden Sie
hier
(50 KB). All unsere früheren Stellungnahmen sind
hier für Sie
hinterlegt.
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30. Juli 2009: Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf zu Ausbuchung
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Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf Ausbuchung - Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 eingereicht. Wir
unterstützen die Zielsetzung des Entwurfs, die bestehenden
Ausbuchungsvorschriften in IAS 39 durch ein stabileres Modell zu
ersetzen, das auf einem einzigen Prinzip für die Ausbuchung von
finanziellen Vermögenswerten basiert. Insgesamt unterstützen wir das im
Entwurf dargestellt Modell jedoch nicht; wir geben eher einem
modifizierten Alternativansatz den Vorzug, der in einigen Aspekten eine
Kombination des vorgeschlagenen Ansatzes und des alternativen Ansatzes
ist, der im Anhang des Entwurfs dargestellt wird. Nachfolgend haben wir
für Sie einen Auszug aus unserer Stellungnahme übersetzt. Das
englischsprachige Original in ganzer Länge finden Sie
hier
(198 KB). All unsere früheren Stellungnahmen sind
hier für Sie
hinterlegt.
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Der von uns vorgezogene Ansatz gleicht eher dem
alternativen Ansatz - mit dem bedeutenden Unterschied, dass, wenn ein
übertragendes Unternehmen die Kontrolle über die Rechte auf bestimmte
Kapitalströme behält, die dem übertragenen Vermögenswert zugrunde
liegen, diese Kapitalströme nicht in die Ausbuchungseinschätzung
einfließen, d.h. sie werden weiterhin angesetzt. Eine detaillierte
Beschreibung des von uns vorgezogenen Modells finden Sie in unserer
Antwort auf Frage 7, wir fassen jedoch kurz zusammen:
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Wir unterstützen ein Ausbuchungsmodell, das auf Beherrschung
basiert. Wir ziehen jedoch vor, dass die Einschätzung der Frage, ob das
übertragende Unternehmen die Kontrolle über den Vermögenswert abgegeben
hat, aus der Perspektive des übertragenden Unternehmens erfolgt, d.h. auf
Grundlage seiner Möglichkeit, die Rechte auf die Kapitalströme zu
kontrollieren, die dem Vermögenswert zugrunde liegen, und nicht wie im
Entwurf vorgeschlagen, dass die Kontrolle durch das übertragende
Unternehmen dadurch eingeschätzt wird, dass bestimmt wird, was das
erhaltende Unternehmen mit dem übertragenen Vermögenswert tun kann.
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Wenn das übertragende Unternehmen die Kontrolle über bestimmte
Rechte auf Kapitalströme behält aber die Kontrolle über andere Rechte
auf Kapitalströme aus dem übertragenen finanziellen Vermögenswert
abgibt, sollten die abgegebenen Rechte ausgebucht, die behaltenen Rechte
aber weiter durch das übertragende Unternehmen angesetzt werden. Dies
ist dem Entwurf vergleichbar, in dem in vielen Fällen zu dem Ergebnis
gelangt wird, dass das übertragende Unternehmen nicht ausbuchen darf und
deswegen den übertragenen Vermögenswert weiterhin ansetzen muss, selbst
wenn seine Beteiligung an dem übertragenen Vermögenswert von der
ursprünglichen Beteiligung abweicht und womöglich nicht die Definition
eines Vermögenswerts nach dem Rahmenkonzept oder die Definition eines
finanziellen Vermögenswerts nach IAS 39 erfüllt. Wir können nicht recht
verstehen, warum das übertragende Unternehmen einen Vermögenswert
weiterhin ansetzen soll, als ob es weiterhin all die gleichen Rechte auf
die Kapitalströme des ursprünglichen Vermögenswerts kontrolliert, wenn
sich seine Rechte geändert haben und einige seiner ursprünglichen Rechte
durch das empfangende Unternehmen kontrolliert werden.
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Wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert überträgt und als Teil der
Übertragungsvereinbarungen einen Anteil an den Kapitalströmen des
Vermögenswerts behält, sollte der Vermögenswert, dessen Qualifizierung
für die Ausbuchung eingeschätzt wird, der Nettoanteil der Kapitalströme
sein, der an das empfangende Unternehmen übertragen wird. Wir sind der
Meinung, dass dieser Ansatz auf Fälle angewendet werden kann, in denen
das übertragende Unternehmen einen anteilsgemäßen oder nicht
anteilsgemäßen Teil am Anteil der Kapitalströme aus dem übertragenen
Vermögenswert behält. Wir glauben nicht, dass es sachgerecht ist,
dass es im Entwurf zu einer Verwerfung der Ausbuchung für alle
Vereinbarungen kommt, bei denen das übertragende Unternehmen einen nicht
anteilsgemäßen Teil der Kapitalströme aus einem Vermögenswert behält.
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30. Juli 2009: US-Standard zur Auftragsqualität
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight
Board, PCAOB) hat einen Prüfungsstandard zur Prüfung der
Auftragsqualität (Engagement Quality Review, EQR) veröffentlicht.
Mit dem Prüfungsstandard Nr. 7 Prüfung der Auftragsqualität wird
ein Rahmenkonzept für den Prüfer der Auftragsqualität zur Verfügung
gestellt, mit dessen Hilfe er objektiv die getroffenen bedeutenden
Ermessenentscheidungen und die zugehörigen Schlussfolgerungen
bewerten kann, die vom Prüfungsteam in seiner Gesamteinschätzung des
Prüfungsauftrags getroffen wurden.
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30. Juli 2009:
Vergleichsversion des Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Im Mai 2009 hat der
IASB einen Entwurf vorgeschlagener Leitlinien dazu herausgegeben,
wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn dies durch
bestehende Standards gefordert wird. Ausgangspunkt für die
Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der äquivalente
US-amerikanische Standard SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
in seiner überarbeiteten Fassung. Der Stab des IASB hat nun eine
Vergleichsversion erstellt, in der hervorgehoben ist, an welchen
Stellen der IASB-Entwurf von der FASB-Verlautbarung abweicht. Des
Weiteren wurde eine Konkordanztabelle erstellt, anhand derer sich
ablesen lässt, welche Paragraphen aus SFAS 157 die Quelle eines
jeden Paragraphen des IASB-Entwurfs sind. Darüber hinaus wurde eine
Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten erstellt. Alle
Dokumente sollen dazu dienen, Anwendern bei der Verfassung von
Stellungnahmen zu helfen.
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30. Juli 2009:
Deutsche Ausgabe der Single Market News
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Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer
Internetseite die deutsche Übersetzung der
54. Ausgabe der Single Market News zur Verfügung
gestellt (1.116 KB).
Unter anderem sind vier Interviews enthalten, in denen sich David
Wright, der
derzeitige stellvertretende Generaldirektor der GD Binnenmarkt und
Dienstleistungen, zur Finanzmarktkrise äußert. |
30. Juli 2009: Zehn Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
29. Juli 2009 herunter (in englischer Sprache, 128 KB). Die
Übernahme von IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
erfolgte am 23. Juli 2009 durch Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Änderungen an IFRS 1
Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, die am ebenfalls am 23. Juli2009 veröffentlicht wurden, sind neu hinzugekommen.
Derzeit wurden die folgenden
zehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen:
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Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 17
Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18
Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
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IFRIC 9 und IAS 39 Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
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Änderungen an
verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen
Verbesserungsprozess ergeben |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen
Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten
Vergütungen im Konzern |
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der
IFRS auf bestimmte Situationen |
29. Juli 2009:
Unterschrift des Prüfungspartners im Prüfungsbericht eventuell in den USA gefordert
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
hat einen
Konzepterlass veröffentlicht (in englischer Sprache, 66 KB), mit
dem zur Stellungnahme zu der Frage eingeladen wird, ob der Prüfer
mit der endgültigen Verantwortung für die Prüfung persönlich den
Prüfungsbericht unterschreiben soll. Eine entsprechende Vorschrift
gilt bereits in der Europäischen Union. |
29. Juli 2009: Spanische Übersetzung einer IFRS-Publikation von Deloitte
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung der folgenden IFRS-Publikation von Deloitte erstellt
(das englischsprachige Original finden Sie darunter):
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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29. Juli 2009: Aktualisierung der Überprüfung der 4. und 7. EG-Richtlinien
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Am 26. Februar 2009 hat die Europäische Kommission an das Europäische Parlament und den Ministerrat einen
Vorschlag
übermittelt, demzufolge 'Kleinstunternehmen' von den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der
4. und 7. EG-Richtlinien ausgenommen werden sollen. In Anbetracht der am 9. Juli 2009 erfolgten Veröffentlichung eines
IFRS für KMU hat die EU-Kommission entschieden,
weitere Untersuchungen und Konsultationen durchzuführen. In der
englischsprachigen
Presseerklärung
(13 KB) heißt es:
| Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des International Financial Reporting Standard (IFRS) für
kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) durch den International Accounting Standards Board
am 9. Juli 2009 hat die Europäische Kommission entschieden,
mehr Zeit für die Überprüfung der
Rechnungslegungsrichtlinien aufzuwenden, um es zu
ermöglichen, Konsultationen zu diesem IFRS und allgemeiner
zu den Bedürfnissen europäischer Finanzberichterstattung
durchzuführen.
Der Stab der Kommission wird eine Reihe von Konsultationen
mit den Interessengruppen aufnehmen, um ihre Meinungen zum
KMU-Standard, zu den Berichterstattungsbedürfnissen der KMU
und zu anderen Sachverhalten einzuholen, die von Bedeutung
in Bezug auf den Rechnungslegungsregelungsrahmen für KMU in
der EU sind. Daher wird der Gesetzesvorschlag zur
Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien in diesem Jahr
nicht mehr erscheinen. |
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29. Juli 2009: EU-initiierte Sitzung interessierter Kreise zur
Überarbeitung von IAS 39
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Am 22. Juli 2009 fand eine von der Europäischen Kommission
initiierte Sitzung von Interessengruppen statt, bei der die
Teilnehmer die Möglichkeit hatten, Ansichten und erste Reaktion in
Bezug auf den am 14. Juli 2007 vom IASB veröffentlichten
Standardentwurf zur Klassifizierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten auszutauschen. Nach dem englischsprachigen
Ergebnisbericht der Sitzung (13 KB), konnten bei der Komplexität
des Themas aufgrund des kurzen Abstands zur Veröffentlichung nur
vorläufige Sichtweisen erörtert werden. Die Abwicklung des Projekts
in drei Phasen erleichtert nach Ansicht einiger Teilnehmer ebenfalls
nicht eine rasche Durchdringung des Themas. Alle Teilnehmer gaben
aber an, sich aktiv in den Konsultationsprozess einbringen zu
wollen. Eine weitere Sitzung dieser Art, auf der tiefer diskutiert
werden kann, wird am 4. September 2009, zehn Tage vor dem Ende der
Kommentierungsfrist, stattfinden. |
29. Juli 2009: EFRAG veröffentlicht Stellungnahme und
Stellungnahmeentwurf
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat
auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu
dessen
Diskussionspapier zu Leasinggeschäften veröffentlicht. EFRAG
unterbreitet detaillierte Anmerkungen und Bedenken, und zum Teil
sind die Meinungen auch innerhalb von EFRAG gespalten. Außerdem hat
EFRAG den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen
Entwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
veröffentlicht. Anmerkungen zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum
9. September 2009 erbeten. Kurze Zusammenfassungen der Schreiben und
Verknüpfungen auf die Dokumente selbst finden Sie in den englischsprachigen Presseerklärungen von EFRAG.
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29. Juli 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung der jährlichen Verbesserungen an den IFRS
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um
Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der
Änderungen an den IFRS im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts
für die Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung Änderungen vor dem Hintergrund
der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten,
die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen
zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.
Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
29. Juli 2009: IFRIC-Sondersitzung am 4. August
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IFRIC wird am Dienstag, den 4. August eine Sondersitzung abhalten,
in der der Tausch von Fremd- in Eigenkapital (Debt to Equity Swaps) erörtert werden soll.
Die Sitzung beginnt um 12:00h Londoner Zeit und wird voraussichtlich
eine Stunde dauern. Diese kurze Sitzung wird in Form einer
Telefonkonferenz abgehalten; interessierte Zuhörer können sich
einwählen. Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in
der englischsprachigen
Presseerklärung von IFRIC. |
29. Juli 2009: Sondersitzung des IASB am 4. August
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Der IASB wird am Dienstag, den 4. August eine Sondersitzung
abhalten, in der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(Übergangsregeln für eine kurzfristige Änderung an den Vorschriften
hinsichtlich des Abzinsungssatzes in IAS 19) erörtert werden sollen.
Die Sitzung beginnt um 11:00h Londoner Zeit und wird voraussichtlich
nur 15 bis 30 Minuten dauern. Diese kurze Sitzung wird in Form einer
Telefonkonferenz abgehalten; interessierte Zuhörer können sich
einwählen. Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in
der englischsprachigen
Presseerklärung des IASB. |
28. Juli 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zu
Finanzinstrumenten
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Unsere chinesischen Kollegen haben eine chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel
Entwurf sieht neue Klassifizierungs- und Bewertungsleitlinien für Finanzinstrumente vor herausgegeben:
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28. Juli 2009: IDW zum IASB-Diskussionspapier zum Kreditrisiko
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In einem englischsprachigen
Schreiben
(80 KB) an den International Accounting Standards
Board (IASB) äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
zum Diskussionspapier zur Rolle des eigenen Kreditrisikos eines
Unternehmens bei der Bewertung von Schulden, das der IASB im
Juni 2009 herausgegeben hat. Das IDW lehnt die Idee strikt ab,
dass die Bewertung von Schulden Änderungen im Kreditrisiko
widerspiegeln sollte. |
28. Juli 2009: Kommentierungsfrist verlängert
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Da derzeit auch vom IASB viele Dokumente veröffentlicht
werden, zu denen Stellung zu nehmen die Anwender viel Zeit kostet,
hat EFRAG beschlossen, die Kommentierungsfrist für den EFRAG-Stellungnahmeentwurf
zum IASB-Entwurf zu Ertragsteuern bis
auf den 31. Juli 2009 auszudehnen. Der Entwurf steht Ihnen
hier noch einmal zur Verfügung (in englischer Sprache, 289 KB).
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28. Juli 2009: Abschließende Empfehlungen der FCAG
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Prinzip 1: Wirksame Finanzberichterstattung
Finanzberichterstattung spielt eine zentrale Rolle im Finanzsystem, weil man damit danach strebt, unverzerrte,
transparente und relevante Informationen über die wirtschaftliche Leistung und Verfassung eines Unternehmens zu liefern. Wirksame
Finanzberichterstattung hängt von hochwertigen Rechnungslegungsstandards genauso wie von deren stetiger und getreuer Anwendung
sowie rigoroser Prüfung und der Durchsetzung der Standards ab. Finanzberichterstattung ist von großer Bedeutung für Anleger und
andere Teilnehmer in den Finanzmärkten in deren Entscheidungen über eine Ressourcenvergabe sowie für Regulierungsbehörden und
andere. Das Vertrauen all dieser Nutzer in die Transparenz und die Integrität der Finanzberichterstattung ist von kritischer
Bedeutung für die globale Finanzstabilität und gesundes wirtschaftliches Wachstum. Wo aufsichtsrechtliche Standards von
Rechnungslegungsstandards in einer Art und Weise abweichen, die bedeutende Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben
könnte, sollten die Auswirkungen dieser Abweichungen auf eine Weise angegeben werden, die die Transparenz und die Integrität der
Finanzberichterstattung nicht beeinträchtigt.
Empfehlungen
- Die Boards sollten ihrem Projekt zur Vereinfachung und Verbesserung ihrer Standards zu Finanzinstrumenten höchste
Priorität einräumen, sie mit einem Bewusstsein der Dringlichkeit aber auch mit weitgreifender Konsultation vorantreiben.
- Auch wenn wir anerkennen, dass IFRS und US-GAAP in einigen Bereichen wie beispielsweise Wertminderungen verschiedene
Ausgangspunkte haben, drängen wir die Boards dennoch, vereinheitlichte Lösungen zu erreichen.
- Im Finanzinstrumenteprojekt sollten die Boards für die Kreditrisikovorsorge Alternativen zum Modell der eingetretenen
Verluste untersuchen, die mehr zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen. Diese Alternativen beinhalten ein Modell
der erwarteten Verluste und ein Fair-Value-Modell.
- Wenn die Boards ein Modell der erwarteten Verluste verfolgen, müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die verhindern,
dass zu "Ergebnisgestaltung" ermutigt wird, was die Transparenz verringern würde.
- Im Finanzinstrumenteprojekt sollten die Boards die Sachgerechtigkeit der Erfassung von Bewertungserfolgen durch ein
Unternehmen als Ergebnis von Veränderungen im beizulegenden Zeitwert der eigenen Schulden des Unternehmens aufgrund von
Verbesserungen bzw. Verringerungen der eigenen Kreditwürdigkeit überdenken.
- Rechnungslegungsstandards, insbesondere jene zu Finanzinstrumenten, Konsolidierung/Ausbuchung und Risikoangaben, haben
besondere Bedeutung für Aufsichtsbehörden. Daher ist es wichtig, dass die Boards ihren Austausch mit den Aufsichtsbehörden
fortsetzen.
- Wenn eine Alternative zum Modell der eingetretenen Verluste entwickelt wird, das mehr zukunftsgerichtete Informationen
berücksichtigt, kann es gut sein, dass die Unterschiede zwischen den Vorschriften in Bilanzierungs- und aufsichtsrechtlichen
Standards verringert werden. In dem Maß, wie Unterschiede verbleiben, drängen wir die Boards, eine Methode zu entwickeln,
die auf eine transparente Art und Weise jegliche zusätzliche Vorsorgen oder Rückstellungen beschreibt, die von den
Aufsichtsbehörden gefordert sein könnten, ohne die Integrität der Finanzberichterstattung durch Auswirkungen auf die Metrik
der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterminieren.
- Während dem Projekt zu Finanzinstrumenten Priorität eingeräumt werden sollte, fordern wir die Boards dringend auf, auch
wesentliche Fortschritte auf dem Weg zu vereinheitlichten und verbesserten Standards zu Konsolidierung und Ausbuchung zu
machen (beispielsweise Fragen der Bilanzwirksam- bzw. -unwirksamkeit) ebenso wie in den anderen Bereichen, die unter ihr
Arbeitsabkommen fallen.
- In der Zwischenzeit sollten die neuen Standards des FASB zur Bilanzunwirksamkeit sofort ohne Überarbeitung oder
Verzögerung umgesetzt werden.
- Bei den Projekten zu Finanzinstrumenten und Konsolidierung/Ausbuchung sollten Verbesserungen unter Berücksichtigung einer
besseren, transparenteren Abbildung der auftretenden Risiken erfolgen, insbesondere bei komplexen Finanzinstrumenten.
Prinzip 2: Grenzen der Finanzberichterstattung
Obwohl eine wirksame Finanzberichterstattung den Märkten eine unverzichtbare Strenge und Transparenz zur Verfügung
stellt, können sich Anleger, Analysten, Aufsichtsbehörden und Andere nicht allein auf die Informationen verlassen, die so zur
Verfügung gestellt werden. Alle Nutzer sollten die Grenzen der Finanzberichterstattung erkennen: Sie bietet nur eine Momentaufnahme
der wirtschaftlichen Leistung und kann keinen perfekten Einblick in die Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen
liefern. Finanzberichterstattung hängt auch von der Lieferung verlässlicher Daten durch wohlfunktionierende Märkte, die eine
ordentliche Infrastruktur aufweisen, sowie von der Verwendung angemessener Prozesse zur Preisverifizierung und anderer Aspekte der
Bewertung von Vermögenswerten und Schulden durch Finanzinstitute und andere Unternehmen ab.
Empfehlungen
- Die Boards sollten in ihrem gemeinsamen Projekt zum Rahmenkonzept eindeutig die Grenzen der Finanzberichterstattung
anerkennen.
- Nutzer der Finanzberichterstattung sollten deren Grenzen erkennen und niemals ihre eigene Urteilskraft und ihre eigenen
Anstrengungen außen vor lassen.
- Wir fordern die betreffenden Behörden auf, sicherzustellen, dass alle Märkte für freiverkäufliche Titel, insbesondere
solche für strukturierte Produkte und Derivate, eine robuste Infrastruktur aufweisen, die die Transparenz von Marktpreisen
fördert.
- Unternehmen, insbesondere Finanzinstitute, sollten wirksame Preisverifizierungsprozesse verwenden und auch sonst ihre
Bewertung von Vermögenswerten und Schulden verbessern. Um die Preisverifizierung am verlässlichsten zu gestalten, sollten
diese Funktionsbereiche, wo immer möglich, völlig unabhängig von Verkauf, Handel und ähnlichen Funktionsbereichen sein.
Prinzip 3: Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards
Aufgrund des globalen Charakters der Finanzmärkte ist es von kritischer Bedeutung, einen einzigen Satz hochwertiger,
weltweit vereinheitlichter Rechnungslegungsstandards zu erzielen, mit dem stetige, unverzerrte und transparente Informationen
unabhängig vom geografischen Sitz der Berichtseinheit geliefert werden können.
Empfehlungen
- Wir fordern die Boards dringend auf, in Übereinstimmung mit dem Bedarf am Erhalt und der Verbesserung hochwertiger
Rechnungslegungsstandards alle Anstrengungen zu unternehmen, vereinheitlichte Lösungen zu erzielen. Dies sollte in den
Projekten geschehen, die als Reaktion auf die Finanzmarktkrise beschleunigt wurden (Finanzinstrumente und Konsolidierung/
Ausbuchung), und in den anderen Projekten, die unter das Arbeitsabkommen der Boards fallen.
- Wir fordern die nationalen Regierungen, die Finanzmarktteilnehmer und die globale Wirtschaftsgemeinschaft auf, die
Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger Bilanzierungsstandards aktiv zu unterstützen.
- Um den Schwung aufrecht zu erhalten, ermutigen wir alle nationalen Regierungen, die dies nicht bereits getan haben,
einen Zeitplan für die Übernahme oder die Vereinheitlichung mit den IFRS festzulegen, der sowohl durchführbar als auch
fest ist.
- Selbst wenn die Rechnungslegungsstandards vereinheitlicht sind, kann es zu Unterschieden in der Finanzberichterstattung
infolge abweichender nationaler oder regionaler Prüfungsstandards und Unterschieden in der Durchsetzung entstehen. Wir
fordern die entsprechenden internationalen Organisationen auf, dies zur Kenntnis zu nehmen und vereinheitlichte Lösungen
und gemeinsame Auslegungen zu erzielen, die mit denen der Standardsetzer im Einklang stehen. Wir sind der Meinung, dass
die international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in dieser Hinsicht eine besonders wichtige Rolle spielen können.
Prinzip 4. Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Standardsetzer
Um Standards entwickeln zu können, die hochwertig und unverzerrt sind, müssen die Standardsetzer über ein hohes
Maß an Unabhängigkeit von unangemessenem wirtschaftlichen und politischen Druck verfügen, aber sie müssen auch einem hohen Grad
an Rechenschaftspflicht durch einen sachgerechten Standardsetzungsprozess, der eine weitgefasste Interaktion mit Interessengruppen
und einer im öffentlichen Interesse durchgeführten Aufsicht beinhaltet, unterliegen.
Empfehlungen
- Dem gemeinsamen und umfassenden Projekt zu Finanzinstrumenten, das derzeit vorangetrieben wird, sollte der Schwerpunkt
der Aufmerksamkeit und die höchste Priorität der Boards für den Rest des Jahres 2009 gelten. Bei der Durchführung des
Projekts sollten die Boards keine Kompromisse in ihren Standardsetzungsprozessen hinnehmen. Wir haben uns verpflichtet,
die Fortschritte, die die Boards erzielen, vor Jahresende zu prüfen. Wir sind der Ansicht, dass es von entscheidender
Bedeutung ist, dass die Standardsetzer weder durch wirtschaftlichen noch politischen Druck vom Finanzinstrumenteprojekt
abgelenkt werden, das so wichtig für das globale Finanzsystem ist.
- Um die umfassende Akzeptanz ihrer Arbeit in dringlichen Situationen sicherzustellen, sollten die Boards im Voraus
die Umstände definieren, unter denen es sachgerecht ist, auf der Grundlage eines beschleunigten Standardsetzungsprozesses
zu handeln. Die Boards sollten außerdem Prozesse entwickeln, die sicherstellen, dass unter solchen Umständen die maximal
mögliche Konsultation erfolgt.
- Während politische Entscheidungsträger als Teil des Systems der öffentlichen Rechenschaftspflicht ihre Bedenken
äußern können und sollten und Eingaben an die Standardsetzer machen können, fordern wir sie auf, davon Abstand zu nehmen,
zu versuchen, bestimmte Ergebnisse der Standardsetzung vorzuschreiben. Eine solche Zurückhaltung ist notwendig, um das
Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses und damit in die Rechnungslegung
und das Finanzsystem als Ganzes aufrecht zu erhalten.
- Um seine Unabhängigkeit vor unangemessenem Einfluss zu schützen, muss der IASB über eine dauerhafte Finanzierungsstruktur
verfügen, aus der ihm genügend Finanzmittel aus verpflichtenden und gerecht verteilten Beiträgen zu Verfügung stehen.
- Um die Autorität des Überwachungsgremiums zu verbessern, sollte seine Zusammensetzung geografisch ausgeweitet werden,
um Wertpapier- und Börsenaufsichten aus einem größeren Kreis von Nationen zu beinhalten.
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28. Juli 2009: Vier IASCF-Treuhänder wiederernannt
28. Juli 2009: Anmeldung zu den Gesprächsrunden zur Überarbeitung der Satzung
28. Juli 2009: EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zur
Erlöserfassung
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Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
hat beim IASB eine
Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zur Erlöserfassung
eingereicht (in englischer Sprache, 249 KB). EFRAG begrüßt die
Bemühungen, die in diesem Bereich unternommen werden, weil
Erlöserfassung in der Praxis viele Probleme auslöse. EFRAG nimmt jedoch einen grundlegend anderen Standpunkt in Bezug auf die Frage ein, wann Erlös zu erfassen sein soll. |
28. Juli 2009: Ergebnisse der 35. RIC-Sitzung
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Das RIC hat am 1. Juli 2009 seine 35. Sitzung in Berlin abgehalten. Im
RIC-Ergebnisbericht werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden. |
28. Juli 2009: Übernahme von IFRIC 15
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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 23. Juli 2009 die Verordnung (EG) Nr. 636/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser
Verordnung wird IFRIC 15 Verträge über
die Errichtung von Immobilen übernommen. |
27. Juli 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zum IFRS für KMU
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Unsere chinesischen Kollegen haben eine chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel
Vereinfachte Rechnungslegung IASB gewährt KMU Vereinfachungen herausgegeben:
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27. Juli 2009: Fragen und Antworten zum ersten Standardentwurf zur Überarbeitung von IAS 39
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Am 14. Juli 2009 hat der IASB den ersten von drei Entwürfen zur
Neuordnung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten herausgegeben.
Der erste Entwurf ist dem Bereich Klassifizierung und Bewertung
gewidmet und soll bereits für Geschäftsjahre, die am 31.12.2009
enden, vorzeitig freiwillig angewendet werden können. Für den
Entwurf ist eine auf 60 Tage verkürzte Kommentierungsfrist
vorgesehen. Um interessierten Parteien zu helfen, den Entwurf zu
verstehen und eine Stellungnahme dazu abzugeben, hat der IASB eine
Tonaufnahme der
wichtigsten Fragen und Antworten zum Entwurf erstellt (in
englischer Sprache, 45 min). Der Schwerpunkt liegt auf fachlichen
Fragen.
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27. Juli 2009: Neue IAS PLUS-Standardseite zum IFRS für KMU
26. Juli 2009: Heads Up-Newsletter zum Finanzinstrumenteprojekt
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Unsere amerikanischen Kollegen habe eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters herausgegeben, in welchem das gemeinsam von FASB und
IASB geführte Projekt zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
und finanziellen Verbindlichkeiten erörtert wird. Am 14. Juli 2009 hatte der IASB einen Standardentwurf mit dem Titel Finanzinstrumente:
Klassifizierung und Bewertung veröffentlicht, in welchem ein neues Klassifizierungs- und Bewertungsmodell für Finanzinstrumente
vorgeschlagen wird. Gleichzeitig mit der Herausgabe des Standardentwurfs durch den IASB kam der FASB am 15. Juli 2009 zusammen, um seine
Beratungen zu dem Projekt aufzunehmen. Der FASB erwartet die Herausgabe seines eigenen Standardentwurfs zur Klassifizierung und Bewertung
von Finanzinstrumenten Ende August 2009. Den Heads Up-Newsletter mit dem Titel IASB gibt Standardentwurf heraus und
FASB beginnt Beratungen zu neuen Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 160 KB). |
25. Juli 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB
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Der International Accounting Standards Board kommt von Montag,
den 20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street,
zusammen. Der Teil der Sitzung am 23. und 24. Juli ist eine
gemeinsame Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB.
Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die
Beobachter von Deloitte beim zweiten und letzten Tag dieser
gemeinsamen Sitzung angefertigt haben, finden Sie
hier. |
24. Juli 2009: Mitschrift vom ersten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB
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Der International Accounting Standards Board kommt von Montag,
den 20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street,
zusammen. Der Teil der Sitzung am 23. und 24. Juli ist eine
gemeinsame Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB.
Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die
Beobachter von Deloitte beim ersten Tag dieser gemeinsamen Sitzung
angefertigt haben, finden Sie
hier. |
24. Juli 2009: Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme
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Im
Juni 2009 hat der IASB ein Diskussionspapier zur Rolle des
eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens bei der Bewertung von
Schulden herausgegeben. Auf der Internetseite von EFRAG wird nun der
Entwurf einer Stellungnahme zu diesem Diskussionspapier zur
Verfügung gestellt (in englischer Sprache, 80 KB). EFRAG ist der
Meinung, dass das Kreditrisiko in die erstmalige Bewertung
einfließen sollte, nicht aber in Folgebewertung.
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24. Juli 2009: Kommentierungsfrist verlängert
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Im März 2009
haben EFRAG und verschiedene nationale Standardsetter gemeinsam ein
Diskussionspapier mit dem Titel „Performance Reporting“ veröffentlicht
(in englischer Sprache, 949 KB). Das unter der Proactive Accounting Activities in Europe (PAAinE)-Initiative
entstandene Diskussionspapier untersucht und erörtert
Schlüsselfragen der Erfolgsberichterstattung („Performance
Reporting“). Da derzeit auch vom IASB viele Dokumente veröffentlicht
werden, zu denen Stellung zu nehmen die Anwender viel Zeit kostet,
hat EFRAG beschlossen, die Kommentierungsfrist dieses Papiers bis
auf den 31. Dezember 2009 auszudehnen.
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23. Juli 2009: Spanische Übersetzung einer IFRS-Publikation von Deloitte
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung der folgenden IFRS-Publikation von Deloitte erstellt
(das englischsprachige Original finden Sie darunter):
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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23. Juli 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Juli
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Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den
20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Der Teil der Sitzung am 23. und 24. Juli ist eine gemeinsame Sitzung
mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB. Die Übersetzung der
vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von
Deloitte beim zweiten Tag dieser Sitzung angefertigt haben, finden
Sie
hier. Unter anderem verabschiedete der Board
Änderungen an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden
Unternehmen und Personen, die im November 2009
herausgegeben
und am 1. Januar 2011 in Kraft treten sollen. |
23. Juli 2009: IASB veröffentlicht Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen
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Der IASB hat heute den Entwurf von Vorschläge zur
Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen zu
öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Das Ziel der
Vorschläge ist, festzulegen, wie Vermögenswerte und Schulden,
die aus preisregulierten Geschäftsvorfällen entstehen, nach den
IFRS angesetzt und bewertet werden sollen. Bei einer Übernahme
des Entwurfs würde im Standard folgendes geklärt:
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Definition von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden, |
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Kriterien für ihren Ansatz, |
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Vorschriften für ihre Bewertung und |
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erforderliche Angaben über ihre finanziellen Auswirkungen.
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Der IASB war aus vielen Rechtskreisen gebeten worden,
Leitlinien zu diesem Thema herauszugeben. Die Klarstellung der
Bilanzierung von Preisregulierung ist von besonderer Bedeutung für
Rechtskreise, die dabei sind, die IFRS zu übernehmen, und in denen
in manchen Sektoren die Bilanzierung der Auswirkungen von
Preisregulierung geregelt ist. In diesen Fällen setzen derzeit die
Unternehmen zum Teil bedeutende "regulatorische" Vermögenswerte und
Schulden an und verweisen dabei, weil kein IFRS existiert, auf einen
bestehenden US-amerikanischen Standard. Die Kommentierungsfrist endet am 20. November 2009. Der
Entwurf steht in der
"Open to Comment"-Rubrik der Internetseite des IASB zur
Verfügung. Die zugehörige Presseerklärung finden Sie
hier (in englischer Sprache, 105 KB). Wir führen auf IAS PLUS eine
eigene
Projektseite zu preisregulierten Geschäftsvorfällen.
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23. Juli 2009: IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 1
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Der IASB hat heute Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
herausgegeben. Die Änderungen gelten der rückwirkenden Anwendung
der IFRS auf bestimmte Situationen und sollen sicherstellen,
dass Unternehmen, die die IFRS anwenden, keine unnötigen
Kosten oder Belastungen beim Übergangsprozess entstehen. Mit den
Änderungen werden:
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Unternehmen, die die Vollkostenmethode anwenden, von der
rückwirkenden Anwendung der IFRS auf Öl- und Gasvermögenswerte
ausgenommen und |
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Unternehmen mit bestehenden Leasingverträgen von der
Einschätzung der Klassifizierung dieser Verträge nach IFRIC 4 Beurteilung,
ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält
ausgenommen, wenn die Anwendung der nationalen
Rechnungslegungsvorschriften zum gleichen Ergebnis geführt hat.
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Der ursprüngliche Entwurf dieser Änderungen enthielt
auch Vorschläge in Bezug auf preisregulierte Geschäftsvorfälle.
Diese Vorschläge wurden aufgrund der zum Entwurf eingegangenen
Stellungnahmen überarbeitet und in den Entwurf zu preisregulierten
Geschäftsvorfällen aufgenommen, den der IASB ebenfalls heute
veröffentlicht hat. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB
finden Sie
hier (102 KB). Die Änderungen stehen ab heute eIFRS-Abonnenten
auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.
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23. Juli 2009: Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme
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Der IASB hat am
25. Juni 2009 eine Bitte um Information zur Machbarkeit der Verwendung eines Modells erwarteter Verluste für die
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten veröffentlicht. Wertminderungen sind eines der Themengebiete, die der IASB
in der zweiten Phase seiner Umfassenden Überprüfung von IAS 39
angeht. Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung
(EFRAG) hat nun auf ihrer Internetseite einen
Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu diesem
Thema zur Verfügung gestellt (in englischer Sprache, 165 KB).
EFRAG begrüßt die Absicht des IASB, das derzeitige Modell der
eingetretenen Verluste in IAS 39 zu überprüfen, und lobt die
frühe Einbindung der Anwender. Man sieht jedoch bedeutende
Herausforderungen für Unternehmen in Europa bei der Umsetzung
eines Modells auf Grundlage erwarteter Kapitalströme und fordert
den IASB zu besonderer Sorgfalt auf, wenn mit diesem Modell
fortgefahren werden soll.
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23. Juli 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
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Unsere britischen Kollegen haben eine Sonderausgabe ihres monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben,
der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen
Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. In dieser Ausgabe
wird über die Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe zur Versicherungen am 29.
und 30. Juni 2009 berichtet. Diese Sonderausgabe der
IFRS-Versicherungsnewsletters vom Juli 2009 finden Sie
hier
(in englischer Sprache, 116 KB). Wir bieten dauerhafte Verknüpfungen auf
alle Ausgaben des Newsletters auf unserer
IAS PLUS-Seite
zum Versicherungsprojekt.
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22. Juli 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Juli
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Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den
20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Der Teil der Sitzung am 23. und 24. Juli ist eine gemeinsame Sitzung
mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Mitschrift, die Beobachter von Deloitte beim ersten Tag dieser Sitzung
angefertigt haben, finden Sie
hier. |
22. Juli 2009: IAS Plus Update-Newsletter zu Finanzinstrumenten
22. Juli 2009: Mitschrift von der gemeinsamen Sitzung von IASB und EFRAG
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Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den
20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Der Teil der Sitzung am 23. und 24. Juli ist eine gemeinsame Sitzung
mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB. Am Montag, den
20. Juli tagten Vertreter des IASB gemeinsam mit Vertretern der
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG). Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung
angefertigt haben, finden Sie
hier. |
22. Juli 2009: Erinnerung an das Ende von drei Kommentierungsfristen
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Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu
drei Entwürfen des IASB noch im Juli 2009 endet:
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Entwurf
ED/2009/2 zu Ertragsteuern; Ende der Kommentierungsfrist 31. Juli 2009:
Der grundsätzliche Ansatz aus IAS 12 zur Bilanzierung von Ertragsteuern über temporäre Differenzen wird beibehalten,
der IASB schlägt jedoch vor, die meisten der Ausnahmen in IAS 12 zu streichen, um die Bilanzierung zu vereinfachen
und das Prinzip des Standards zu stärken. Darüber hinaus schlägt der IASB eine geänderte Struktur des Standards vor. |
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Entwurf ED/2009/3 zu Ausbuchung; Ende der Kommentierungsfrist 31. Juli 2009:
Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde der Ausbuchungsansatz für finanzielle Vermögenswerte in IAS 39 durch einen Ansatz ersetzt,
der dem bisherigen Ansatz in verschiedenen Punkten ähnelt, jedoch von IAS 39 dahingehend abweicht, dass nicht verschiedene
Elemente verschiedener Ausbuchungskonzepte zusammengefügt werden, sondern dass der Schwerpunkt auf einem einzigen Element
liegt (Beherrschung). |
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Entwurf
ED/2009/4 zu Änderungen an IFRIC 14; Ende der Kommentierungsfrist
27. Juli 2009:
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, eine unbeabsichtigte Auswirkung von IFRIC 14 zu korrigieren, nach der
Unternehmen unter bestimmten Umständen nicht gestattet ist, einige Vorauszahlungen im Rahmen von
Mindestfinanzierungsbeiträgen als Vermögenswert anzusetzen. |
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21. Juli 2009: Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
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Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner
Internetseite den
Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Sonderfragen zur unternehmensrechtlichen Bilanzierung
von Umweltschutzrückstellungen" zur Verfügung gestellt (99 KB).
Bereits im Juli 2008 wurde ein Entwurf einer Stellungnahme zu diesem
Thema veröffentlicht. Nach Auswertung der öffentlichen
Stellungnahmen wurde der Entwurf nun auf den Ansatz von
Umweltschutzrückstellungen und ihre Abgrenzung von anderen
Bilanzposten beschränkt. Die Bewertung der
Umweltschutzrückstellungen wird nicht mehr behandelt, da sich hier
für Umweltschutzrückstellungen keine Sonderfragen ergeben. |
21. Juli 2009: Aktualisierte Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Juli
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Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den
20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen.
Die Tagesordnung wurde heute aktualisiert; wir geben sie nachfolgend
in der neuen Fassung wieder. |
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung 20.-24. Juli 2009, London |
Montag, 20. Juli 2009 (mittags)
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Gemeinsame Sitzung von IASB und EFRAG |
Dienstag, 21. Juli 2009
Mittwoch, 22. Juli 2009
Donnerstag, 23. Juli 2009 Gemeinsame Sitzung mit dem FASB
Freitag, 24. Juli 2009 – Gemeinsame Sitzung mit dem FASB
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20. Juli 2009: EFRAG-Delegation tagt mit dem IASB
20. Juli 2009: Drei Stellungnahmen des IDW
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem
IASB Stellungnahmen zu drei in letzter Zeit vom IASB veröffentlichten
Konsultationsdokumenten eingereicht (alle Stellungnahmen in englischer
Sprache):
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20. Juli 2009: Aktualisierte Zusammenfassung der von IFRIC nicht auf die Agenda genommenen Sachverhalte
19. Juli 2009: Überarbeiteter IFAC-Kodex zur Berufsethik
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Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics
Standards Board for Accountants, IESBA) hat einen überarbeiteten Kodex zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (überarbeitet 2009)
herausgegeben, in dem er die Vorschriften für alle Wirtschaftsprüfer klarstellt und die Unabhängigkeitsregelungen für Wirtschaftsprüfer
bedeutend verschärft. Der überarbeitete Kodex, der zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt, beinhaltet die folgenden Änderungen:
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Ausweitung der Unabhängigkeitsregeln für die Prüfung börsennotierter Unternehmen auf alle Unternehmen, die im öffentlichen
Interesse stehen |
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Erfordernis eines Abkühlungszeitraums, bevor bestimmte Mitglieder einer Sozietät in bestimmten festgelegten Positionen zu
einem geprüften Mandanten, der im öffentlichen Interesse steht, wechseln können |
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Ausweitung der Vorschriften zur Partnerrotation auf alle Prüfungspartner in Schlüsselpositionen |
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Verschärfung einiger Vorschriften hinsichtlich der Regelungen zu Nicht-Beratungsdienstleistungen für Prüfungsmandanten |
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Vorschrift einer Vor- oder Nachschau, falls das Gesamthonorar eines Prüfungsmandanten im öffentlichen Interesse in zwei
aufeinander folgenden Jahren 15% des gesamten Honoraraufkommens einer Firma übersteigen |
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Verbot für Prüfungspartner in Schlüsselpositionen, für den Verkauf von Nicht-Beratungsdienstleistungen an Prüfungsmandanten
Entgelte oder Anerkennungen anzunehmen |
Der überarbeitete Kodex kann von
IFACs Internetseite heruntergeladen werden.
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18. Juli 2009: FEE mahnt neuen Ansatz für das Setzen globaler Standards an
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Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Grundsatzerklärung zur
Rechnungslegung herausgegeben, in der er seine Sichtweise bestätigt, dass ein einziger Satz globaler Bilanzierungsstandards benötigt wird,
er aber gleichzeitig den Schluss fällt, dass Konvergenz nicht länger der wesentliche Treiber in der Debatte um die Rechnungslegung sein
sollte. FEE ist folgender Ansicht:
| Wir sind jetzt in einer Periode geringerer Rückflüsse aus weiterer Konvergenz infolge einer schnellen Zunahme der
Komplexität, ohne kaum einen zusätzlichen Nutzen für die Anleger, die entsteht, wenn man versucht, die zunehmend kleineren Unterschiede
zwischen den IFRS und anderen Standards zu beseitigen. Der IASB sollte jetzt seine Strategie ändern und sich auf mittlere Sicht
ausschließlich auf größere Verbesserungen und Vereinfachung in den IFRS konzentrieren. Zu diesem Zweck sollte er mit anderen
standardsetzenden Gremien auf der Welt zusammenarbeiten, so dass alle Interessenkreise vollständig angesprochen werden können und man
sicherstellt, dass die Qualität der IFRS nicht kompromittiert wird. |
Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
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18. Juli 2009: Wir nehmen zum Diskussionspapier Leasingverhältnisse Stellung
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Deloitte hat seine Stellungnahme zum Diskussionspapier Leasingverhältnisse: Vorläufige Sichtweisen des IASB übermittelt.
Auch wenn wir die Notwendigkeit eines verbesserten Leasingstandards, der gemeinsam und identisch von IASB und FASB herausgegeben wird, sehen,
so unterscheiden sich doch die Sichtweisen Einzelner innerhalb des DTT-Verbundes hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise. Einige sind klar
der Ansicht, dass, sollten die Boards entscheiden, dass der Ansatz aller Leasingverhältnisse 'in der Bilanz' kurzfristig entscheidend ist,
sie sich nur auf die Bilanzierung auf Seiten des Leasingnehmers konzentrieren sollten (sowie der begrenzten Bilanzierungssachverhalte auf
Ebene des Leasinggebers, die im Rahmen der Leasingbilanzierung adressiert werden müssen, wie bspw. Untermietverhältnisse). Andere innerhalb
des DTT-Verbunds haben erhebliche Bedenken dahingehend, dass die Boards kurzfristig einen Leasingstandard herausgeben, der weder von hoher
Qualität noch umfassend ist. Aufgrund dieser Bedenken sind diese Personen nicht dafür, dass die Boards sich lediglich mit Themen auf Seiten
des Leasingnehmers befassen, und sind klar der Ansicht, dass sich die Boards die erforderliche Zeit nehmen sollten, einen umfassenden
Leasingstandard zu entwickeln, in dem alle Bilanzierungssachverhalte auf Seiten von Leasingnehmer und -geber behandelt werden. Nachfolgend
geben wir einen Ausschnitt aus unserem Schreiben wieder. Die vollständige Stellungnahme finden Sie
hier (in englischer Sprache, 102 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen
halten wir hier für Sie bereit.
| Wir haben erhebliche Zeit darauf verwendet, diesen Sachverhalt zu erörtern, und mit vielen Fachleuten innerhalb
des DTT-Verbundes Kontakt aufgenommen, um deren Gedanken dazu einzufangen, wie man dieses Projekt am besten weiterführt. Dabei haben wir
durch unser Netzwerk auch Stellungnahmen von externen Organisationen erhalten, die auf diesem Gebiet Erfahrung besitzen und uns bei der
Entwicklung einer Sichtweise geholfen haben. Viele haben Bedenken hinsichtlich der bedeutenden Kosten und Anstrengungen geäußert, die
erforderlich wären, um das vorgeschlagene Modell anzuwenden; hier sind v.a. Systemänderungen und -verfahrensweisen zu nennen, die
eingerichtet werden müssen [...].
Wir unterstützen die Bemühungen um eine Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP über qualitativ hochwertige Standards weiterhin
sehr und denken, dass die Boards gemeinsam an einem qualitativ hochwertigen Leasingstandard arbeiten sollten. Gleichwohl
sind wir besorgt, dass viele der vorläufigen Ansichten beider Boards voneinander abweichen. Wir glauben, dass es äußerst wichtig ist,
einen einzigen Satz qualitativ hochwertiger globaler Standards zu haben. Abgesehen von der Schaffung wahrhaft gleicher Spielbedingungen
für Unternehmen rund um den Globus wird ein einziger Satz an Standards das Potenzial möglicher Bilanzierungsarbitrage zwischen US-GAAP
und IFRS beseitigen. Deshalb glauben wir, dass IASB und FASB identische Standards zu Leasingverhältnissen und allen zukünftigen
Konvergenzstandards herausgeben sollten.
Wir sehen die Leasingbilanzierung in dieser äußerst wichtigen Zeit nicht als Projekt hoher Priorität an, in der die
Aufmerksamkeit der Board darauf gerichtet sein sollte, andere drängende Sachverhalte aus der Finanzmarktkrise zu lösen, beispielsweise
das Projekt zu Finanzinstrumenten. Wir drängen daher die Boards, ihre Prioritäten sorgsam abzuwägen.
|
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18. Juli 2009: RIC lädt zur Einreichung von ungeklärten bzw. strittigen Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Krise des Finanzmarktes ein
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Das Rechnungslegung Interpretations Committee (RIC) des DRSC weist Ersteller und Abschlussprüfer sowie die interessierte
Öffentlichkeit noch einmal auf die Möglichkeit hin, bis zum 14. August 2009 Bilanzierungsprobleme im Rahmen der
Finanzkrise (d.h. Sachthemen und Problemstellungen von allgemeinem Interesse bzw. konkretisierende Hinweise zu den unten
genannten Beispielen) beim RIC einreichen zu können (info@drsc.de). In seiner 34. Sitzung
hat das RIC am 26. Mai 2009 beschlossen, eine Verlautbarung zu Bilanzierungsfragen im Hinblick auf die Auswirkungen der
Finanzmarktkrise auf den IFRS-Abschluss zu veröffentlichen. Diese Verlautbarung soll spezifische Problemstellungen, die
sich durch die Finanzmarktkrise ergeben haben, bspw. zu folgenden Themen erörtern:
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die bilanzielle Behandlung von
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Kurzarbeitergeld, |
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Lebensarbeitszeitkonten,
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Restrukturierungsmaßnahmen,
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Leistungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
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Auftragsstornierungen und Vertragsanpassungen, |
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Vertragsstörungen im Rahmen von Finanzierungen, und
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Einzelfragen zur Wertminderung finanzieller und nicht finanzieller Vermögenswerte. |
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18. Juli 2009: Ergebnisse der 133. DSR-Sitzung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt vom 1. bis 3. Juli 2009 seine 133. Sitzung in Berlin ab.
Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der
Internetseite des DSRC
herunterladen können (fünf Seiten, 48 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations
Committee (RIC) mit Stand vom Juli 2009 können Sie
hier herunterladen (64 KB). |
17. Juli 2009: Aktualisierter Bericht zur Übernahme der IFRS in der EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen
gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom 17. Juli 2009 herunter (in englischer Sprache, 132 KB). Die Aktualisierung spiegelt
die Entscheidungen des ARC bei dessen gestriger Sitzung (siehe unsere Nachricht) sowie den Entwurf einer Empfehlung
von EFRAG zu den Änderungen an IFRS 2 wider. |
17. Juli 2009: Wir nehmen Stellung zum vorgeschlagenen Handbuch zur XBRL-Verfahrensweise
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Deloitte hat seine Stellungnahme zum IASCF-Entwurf Handbuch der Verfahrensweise für die XBRL-Tätigkeiten übermittelt. Wir
unterstützen die Bemühungen der IASCF, einen qualitativ hochwertigen Standardsetzungsprozess für seine XBRL-Tätigkeiten formal zu
gestalten. Statt auf die spezifischen Fragen des Entwurfs zu antworten oder zu jedem Element des Standardsetzungsprozesses Stellung
zu nehmen, haben wir Erwägungen identifiziert, von denen wir glauben, dass sie sowohl für die Entwicklung eines wirkungsvollen
Stnadardsetzungsprozesses als auch für die Förderung einer erfolgreichen Auslieferung, Übernahme und anhaltenden Anwendung der
IFRS-Taxonomie entscheidend sind. Unsere Stellungnahme können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 26 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie
hier. |
17. Juli 2009: Ändert nicht den grundlegenden Zweck der Bilanzierung
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Paul Boyle, der Vorsitzende des britischen Rechnungslegungsrats (Financial Reporting Council, FRC) sprach sich in einer
Rede anlässlich der offenen Jahresversammlung des FRC gegen Vorschläge aus, die Bilanzierung als ein Werkzeug der öffentlichen Ordnung
zur Verringerung der Prozyklizität zu nutzen und stellte damit den Vorschlag in Frage, wonach Bilanzierungsmaße, die Volatilität zeigen,
angepasst werden sollten, um den Eindruck von Stabilität zu vermitteln. Boyle warnte auch davor, dass die Risiken für die Unternehmensrechnung
und -verfassung nach wie vor höher als normal seien und es keinen Platz für Gleichgültigkeit gebe. Seine Rede in englischer Sprache finden
Sie hier
(98 KB). Hier ist ein Ausschnitt:
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Es ist nicht klar, ob die Bilanzierung das Potenzial eines Werkzeugs der öffentlichen Ordnung zur Verringerung der Prozyklizität
besitzt, noch, dass es angemessen wäre, sie in dieser Weise zu nutzen. Ein ebenso gefährliches, vielleicht sogar gefährlicheres Argument,
das gegenwärtig Fürsprecher bekommt, besteht darin, dass man der Bilanzierung eine explizit Rolle bei der Förderung der Finanzstabilität
einräumen solle, statt der herkömmliches Rolle, Informationen zu vermitteln, die Anlegern bei deren Entscheidungen von Nutzen ist. Die
Folge dieser Sichtweise besteht darin, dass Bilanzierungsmaße, die Volatilität zeigen, angepasst werden sollten, um den Eindruck von
Stabilität zu vermitteln.
Bilanzierung ist ein Bewertungssystem, dass die Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmen so neutral wie möglich darstellt.
Es ist nicht verwunderlich, dass Banken beträchtliche Gewinne ausweisen, wenn es der Wirtschaft gut geht, und verringerte Gewinne oder
sogar Verluste, wenn es der Wirtschaft schlecht geht. Das heißt: Bilanzierung spiegelt den Konjunkturzyklus wider, was eine gute
Eigenschaft für ein finanzielles Bewertungssystem ist.
Es lohnt sich, die Gefahren einer Änderung der Bewertungssysteme zu erwägen, um diese weniger prozyklisch zu machen. Man
könnte beispielsweise sagen, dass Arbeitslosenstatistiken und Häuserpreise schädliche prozyklische Effekte haben. Gleichwohl spricht
sich niemand ernsthaft dafür aus, dass es im öffentlichen Interesse wäre, diese Statistiken anzupassen, weil man der Gemeinheit nicht
zutrauen kann, dass sie in einer Weise reagiert, die in Einklang mit der Finanzstabilität steht.
Das heißt nicht, dass die gegenwärtigen Bilanzierungsstandards keine Verbesserung benötigen. Aber die Vorzüge der vorgeschlagenen
'Verbesserungen' müssen anhand eines klaren Verständnisses der Zwecksetzung der Bilanzierung beurteilt werden. Es mag durchaus angebracht
sein, zu versuchen, die Volatilität der Konjunkturzyklen zu verringern; es gibt aber viel sachgerechtere Werkzeuge als die Bilanzierung,
um dies zu erreichen.
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17. Juli 2009: Globales Forum der Ersteller tagt am 28. Juli
17. Juli 2009: Neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats von EFRAG
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Pedro Solbes Mira, das frühere Mitglied der Europäischen Kommission mit Verantwortung für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten
(1999-2004) und Minister für Wirtschaft und Finanzen in Spanien (2004-2009) ist mit sofortiger Wirkung zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrats von EFRAG ernannt worden. Die Presseerklärung von EFRAG finden Sie
hier (in
englischer Sprache, 89 KB).
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17. Juli 2009: ARC unterstützt die Verabschiedung von fünf IFRS/IFRIC
16. Juli 2009: CESRs Überprüfung der Durchsetzung der IFRS in Europa
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Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat
Berichte zu einer Selbsteinschätzung und einer Prüfung durch Fachleute (sog. Peer Review) im Hinblick auf die Durchsetzung der IFRS
und anderer Finanzangaben (wie denen in Prospekten) durch 29 nationale 'Aufsichten' quer durch Europa veröffentlicht. Die
Durchsetzung in Europa wird mit zwei verwandten Standards geregelt:
CESR Standard Nr .1 Durchsetzung von Standards zu Finanzinformationen in Europa (März 2003, in englischer Sprache, 151 KB)
und CESR Standard Nr. 2 Koordinierung der Durchsetzungsmaßnahmen
(April 2004, in englischer Sprache, 92 KB). Viele der in Standard Nr. 1 genannten Prinzipien beziehen sich unmittelbar auf die IFRS,
einschließlich des beispielhaft genannten Prinzips Nr. 20:
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Prinzip Nr. 20
Um die Harmonisierung der Durchsetzungspraxis zu fördern und einen einheitlichen Ansatz der Aufsichten hinsichtlich
der Anwendung der IFRS sicherzustellen, wird eine Koordinierung der von den Aufsichten oder anderer, von diesen beliehenen
Organe vorher und nachher getroffenen Entscheidungen Platz greifen. Wesentliche kontroverse Bilanzierungssachverhalte werden
an die Organe übermittelt, die für das Setzen von Standards oder Interpretationen verantwortlich sind. Von den Aufsichten werden
keine allgemeinen Anwendungsleitlinien zu den IFRS herausgegeben.
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CESR für seine Überprüfung für 2009 in zwei Stufen durch:
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Zunächst beurteilten die Mitglieder von CESR ihre Anwendung jedes der vier Prinzipien im CESR Standard Nr. 2 selbst, indem
sie Fragen beantworteten, die man für jedes Prinzip gegen einen Satz von Bezugspunkten geschaffen hat. |
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Sodann führte ein mit Fachleuten besetzter Interessenverband, das Review Panel, eine Prüfung durch Fachleute dazu durch,
wie die nationalen Aufsichten den Standard angewendet haben. |
Unter den Ergebnisse finden sich folgende:
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Die Selbsteinschätzung ergab, dass weniger als die Hälfte (45%) der Mitglieder von CESR den Standard vollumfänglich in ihrer
täglichen Beaufsichtigung anwenden. |
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Die Prüfung durch Fachleute durch das Review Panel offenbarte, dass etwas weniger als ein Drittel der Mitglieder von CESR
den Standard vollumfänglich anwendeten und dass deutlich mehr als die Hälfte der Mitglieder von CESR die Prinzipien insgesamt
gar nicht angewendet haben. |
Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
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16. Juli 2009: Bericht von CESR zur Umklassifizierung von Finanzinstrumenten
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Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators,
CESR) hat eine Untersuchung über die Anwendung der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 im Hinblick auf die
Umklassifizierung von Finanzinstrumenten in den Jahresabschlüssen 2008 von 100
großen Finanzunternehmen der EU abgeschlossen. Die Zielsetzung der Studie bestand darin, (a) zu untersuchen, wie
Finanzunternehmen in Europa die Umklassifizierungsänderungen angewendet haben, und (b) zu untersuchen, ob Unternehmen
die diesbezüglichen Angabevorschriften in IFRS 7 befolgt haben. Die 100 Unternehmen bestanden aus 22 Finanzunternehmen,
die im FTSE Eurotop 100 Index enthalten sind und 78 anderen Finanzunternehmen in Europa. CESR fand dabei Folgendes heraus:
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61% aller untersuchten Unternehmen nutzten in ihrem Jahresabschluss 2008 das Wahlrecht zur Umklassifizierung. |
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68% der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen nutzten in ihrem Jahresabschluss 2008 das Wahlrecht zur
Umklassifizierung, verglichen mit nur 36% im Zwischenabschluss für das dritte Quartal 2008. |
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Die Auswirkung der Umklassifizierung wirkte sich positiv auf das Ergebnis und auf das sonstige Gesamtergebnis aus.
Falls man keine Umklassifizierung vorgenommen hätte, wäre der Gesamtbetrag des in der GuV und im sonstigen Gesamtergebnis
ausgewiesenen Ergebnisses 28 Mrd. Euro niedriger als die tatsächlich berichteten Zahlen. |
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eine unsachgemäße Befolgung der Angabevorschriften in IFRS 7, wenn eine Umklassifizierung stattgefunden hat:
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40% aller untersuchten Unternehmen (und etwa ein Drittel der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen)
gab den Erfolg aus dem umklassifizierten finanziellen Vermögenswerts vor der Umklassifizierung nicht an
(ob dieser erfolgswirksam oder im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde; IFRS 7.12A(d)). |
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Etwa die Hälfte aller untersuchten Unternehmen (und ungefähr ein Viertel der im FTSE Eurotop enthaltenen
Unternehmen) gab den Effektivzinssatz und die erwarteten Beträge der Zahlungsströme nicht an, die man
noch zu erlangen erwartet (IFRS 7.12A(f)).
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Im Bericht äußert sich CESR besorgt über den Mangel an Angaben. |
CESR plant, andere Aspekte der Anwendung von IFRS 7 im Jahr 2008 im Lichte der Finanzmarktkrise zu
überprüfen und erwartet, die Ergebnisse dieser Untersuchung im weiteren Verlauf des Jahres zu veröffentlichen.
Die Erklärung von CESR zur Anwendung von und Angaben in Bezug auf die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten
können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 191 KB).
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16. Juli 2009: IFRS para PYMEs (IFRS für KMU)
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben das erste in einer Reihe spanischsprachiger Merkblätter über den neuen
IFRS für KMU veröffentlicht. Dieses Merkblatt enthält Hintergrundinformationen über den Standard, einen Überblick
über seine Inhalte und Beispiele der Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen, die im Standard enthalten sind. Das
Merkblatt können Sie hier herunterladen (182 KB).
Alle unsere spanischsprachigen Ressourcen finden Sie hier.
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15. Juli 2009: Stellungnahme des DSR zum Diskussionspapier Leasingverhältnisse
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum vom IASB veröffentlichten Diskussionspapier hinsichtlich
vorgeschlagener Änderungen an der Leasingbilanzierung beim Leasingnehmer (DP/2009/1 Leasingverhältnisse Vorläufige
Sichtweisen) verabschiedet. Die Stellungnahme an IASB finden Sie
hier, jene an
EFRAG hier. |
15. Juli 2009: IFRS-Ressourcen von Deloitte in japanischer Sprache
15. Juli 2009: Vorgeschlagene Änderungen am Europäischen Bankenrecht
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Einige Aspekte der Überarbeitungen seitens der Europäischen Kommission an der Richtlinie betreffend
die Kapitalanforderungen von Finanzinstitute mögen Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben. Unter anderem
wird in dem Vorschlag der Ruf nach strikteren Pflichten zur Offenlegung des Risikoniveaus laut, denen Banken in
Verbriefungen im Handels- und Bankbuch ausgesetzt sind. Es würde ferner klargestellt, dass die Vorschriften
zur vorsichtigen Bewertung in den bestehenden Richtlinien auf alle Instrumente angewendet werden sollten, die zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unabhängig davon, ob sie im Handels- oder Bankbuch der Institute stehen.
In dem Vorschlag wird zugestanden, dass es Unterschiede in der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für
Bilanzierungs- und aufsichtsrechtliche Zwecke geben mag: "Wo die Anwendung der vorsichtigen Bewertung zu einem
niedrigeren Buchwert als gegenwärtig in der Bilanzierung angesetzt führen würde, ist der absolute Unterschiedsbetrag
von den Eigenmitteln abzuziehen." Von den EU-Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie die neuen Vorschriften bis
Ende 2010 übernommen haben. Weiterführende Informationen:
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15. Juli 2009: DRSC lädt am 18. August zur Öffentlichen Diskussion nach Frankfurt ein
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Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am
Dienstag, den 18. August 2009, 11.00 Uhr (voraus. bis ca. 16.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main,
Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Papieren ein:
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IASB ED/2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung |
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IASB Bitte um Information (‘Modell der erwarteten Verluste’) Wertminderung finanzieller Vermögenswerte:
Ansatz der erwarteten Zahlungsströme |
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IASB DP/2009/2 Bonitätsrisiko bei der Bewertung von Schulden |
Die Papiere stehen auf der Internetseite des DRSC zum Download bereit.
An der Veranstaltung wird auch ein Board-Mitglied des IASB teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen
noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor, die Tagesordnung
zu ändern.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 11. August 2009
an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt. Wenige Tage vor der Diskussion werden
die Präsentationen vorab zur Verfügung stehen.
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15. Juli 2009: Inhalte des Standardentwurfs zur Klassifizierung und Bewertung
| Gestern Mittag berichteten wir, dass der IASB einen ersten Standardentwurf im Rahmen seines Projekts
zur umfassenden Überarbeitung der Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten vorgelegt hat (siehe dazu
die nachfolgende Meldung). Der IASB plant, die Ersetzung von IAS 39 während des Jahres 2010 abzuschließen;
verpflichtend werden die Regelungen aber nicht vor Januar 2012 anzuwenden sei. Nachfolgend geben wir einen
Überblick über den Standardentwurf. |
| Überblick über den Standardentwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten |
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Erstklassifizierung und Bewertungskategorien für Finanzinstrumente Ein finanzieller Vermögenswert
oder eine finanzielle Verbindlichkeit würde zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, falls zwei Bedingungen
erfüllt sind:
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Das Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale. Ein schuldrechtliches Instrument besitzt grundlegende
Kreditmerkmale, falls der Rückfluss an den Halter in einem festen Betrag besteht, über die Laufzeit fixiert ist,
über die Laufzeit infolge von Änderungen eines einzigen notierten oder beobachtbaren Referenzzinssatzes schwankt
oder einer Kombination aus festem und variablen Rückfluss besteht (wie z.B. LIBOR zzgl. eines fixierten Spreads). |
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Das Instrument wird auf der Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert. Auch wenn diese Bedingung jener
von 'bis zur Fälligkeit gehalten' im bestehenden IAS 39 ähnelt, gibt es keine 'Strafvorschriften' vergleichbar
denen in IAS 39, die einem Unternehmen verbieten würden, einen finanziellen Vermögenswert zu fortgeführten
Anschaffungskosten zu bewerten, falls es kürzlich andere finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten
Anschaffungskosten vor deren Fälligkeit verkauft hat. Allerdings wäre bestimmte Angaben für die Ausbuchung
eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet wird, erforderlich. |
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die nicht beide Bedingungen erfüllt, wäre
zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies würde alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumente (sowie Derivate auf
diese Eigenkapitalinstrumente) umfassen einschließlich derer, für die keine Preisnotierung auf einem
aktiven Markt besteht. M.a.W.: Es gäbe keine Ausnahme zur 'Verlässlichkeit der Bewertung' für Eigenkapitalinstrumente,
wie sie derzeit in IAS 39 besteht. |
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Bestehende IAS 39-Klassifizierungen 'bis zur Fälligkeit gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar'
Dieses Klassifizierungen würden beseitigt. Bitte beachten Sie aber, dass im Standardentwurf ein Bilanzierungswahlrecht
vorgeschlagen wird, eine Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten ergebisneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertet
(siehe den nachfolgenden Punkt). |
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Einige Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten könnten ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, einem Unternehmen beim Erstansatz von Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten,
die nicht zu Handelszwecken, sondern für andere Zwecke als der unmittelbaren Realisierung von Anlageerfolgen
gehalten werden, zu gestatten, ein irreversibles Wahlrecht zuzugestehen, die Änderungen im beizulegenden Zeitwert
dieser Instrumente im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen. Dividenden solcher Anlagen würden ebenfalls im sonstigen
Gesamtergebnis ausgewiesen. Es gäbe keine Umgliederungen aus dem sonstigen Gesamtergebnis in die GuV ('Recycling')
und folglich keine Wertminderungsvorschriften. |
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Eingebettete Derivate
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, ein strukturiertes Produkt mit einem Trägervertrag, der im Anwendungsbereich
des vorgeschlagenen IFRS ist (d.h. ein finanzieller Trägervertrag) zur Gänze in Übereinstimmung mit dem
vorgeschlagenen Klassifizierungsansatz zu klassifizieren. Damit würden die gegenwärtig in IAS 39 bestehenden
Bestimmungen beseitigt, wonach eingebettetes Derivat und Trägervertrag getrennt bilanziert werden. |
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Anlagen in vertraglich nachrangige Beteiligungen (Tranchen)
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, die Klassifizierungskriterien auf solche Anlagen anzuwenden, indem
vorgeschrieben wird, dass jedwede Tranche, die anderen Tranchen einen Bonitätsschutz eines jeglichen möglichen
Ergebnisses gewährt (statt eines wahrscheinlichkeitsgewichteten Ergebnisses) zum beizulegenden Zeitwert angesetzt
werden muss, weil die Gewährung eines derartigen Bonitätsschutzes eine Form von Hebelung darstellt und kein
grundlegendes Kreditmerkmal. |
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Fair-Value-Option aufrechterhalten
In dem Standardentwurf würde die 'Fair-Value-Option' in IAS 39 aufrechterhalten, nach der ein Unternehmen beim
Erstansatz jedweden finanziellen Vermögenswert oder jedwede finanzielle Verbindlichkeit als erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu bewerten designieren kann, falls durch eine derartige Designation eine Bewertungs-
oder Ansatzanomalie beseitigt oder bedeutend verringert wird (zuweilen als 'Bilanzierungsanomalie' bezeichnet). |
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Klassifizierung wird beim erstmaligen Ansatz festgelegt
Nach dem Standardentwurf würde eine nachfolgende Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
zwischen den Kategorien der zu fortgeführten Anschaffungskosten und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
Finanzinstrumente verboten sein. |
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Datum des Inkrafttretens
Der aktuelle Plan (vorbehaltlich einer Überprüfung) sieht vor, dass die neuen Vorschriften nicht verpflichtend
vor Januar 2012 in Kraft treten, eine vorzeitige Anwendung jedoch zulässig ist. |
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Übergang
Mit einigen Ausnahmen grundsätzlich rückwirkend. |
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15. Juli 2009: Guía Rápida NIC/NIIF 2009
15. Juli 2009: Guía de la NIIF 3 y la NIC 27 revisadas
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Unsere spanischen Kollegen haben Combinaciones
de Negocios y Cambios en las Participaciones: Guía de la NIIF 3 y la NIC 27 Revisadas veröffentlicht (537 KB,
Juni 2009) eine spanische Fassung der englischen Publikation Unternehmenszusammenschlüsse und Änderungen
in den Eigentumsverhältnissen: ein Ratgeber zu den überarbeiteten Standards IFRS 3 und IAS 27. Dieser 244-seitige
Ratgeber behandelt im Wesentlichen die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 (überarbeitet 2008).
Wo sachgerecht, werden auch die damit in Bezug stehenden Vorschriften aus IAS 27 (überarbeitet 2008) abgehandelt
vor allem im Hinblick auf die Definition von Beherrschung, die Bilanzierung nicht-beherrschender Anteile und Änderungen
in den Eigentumsverhältnissen. Andere Aspekte von IAS 27 (wie die Vorschriften zur Aufstellung von Konzernabschlüssen
und das Vorgehen bei der Konsolidierung im Detail) werden nicht behandelt. Es gibt 16 Kapitel nebst Anhängen, in denen
(a) die 2008er Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 mit den Vorgängerversionen verglichen und (b) die fortbestehenden
Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP benannt werden. Alle unsere spanischsprachigen Ressourcen finden Sie
hier. |
15. Juli 2009: IFRS Consideraciones para la industria automotriz
14. Juli 2009: IASB veröffentlicht ersten Standardentwurf im Rahmen der Überarbeitung von IAS 39
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Der IASB hat heute um 13 Uhr MESZ den ersten von drei Entwürfen zur Neuordnung der Bilanzierung von
Finanzinstrumenten herausgegeben. Der erste Entwurf ist dem Bereich Klassifizierung und Bewertung gewidmet und
soll bereits für Geschäftsjahre, die am 31.12.2009 enden, vorzeitig freiwillig angewendet werden können
(EU-Übernahme vorausgesetzt). Mit dem Entwurf reagiert der IASB zeitnah auf Forderungen der G-20, die
Finanzinstrumentebilanzierung auf neue Beine zu stellen. Für den Entwurf ist eine auf 60 Tage verkürzte
Kommentierungsfrist vorgesehen, die dem ehrgeizigen Zeitplan bis zum Ende des Jahres geschuldet ist. Im Oktober
wird ein weiterer Entwurf zum Themengebiet der Wertberichtigungen erwartet, für Dezember ist der letzte zum Thema
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen angekündigt. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
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14. Juli 2009: IFRS e-Learning-Module aktualisiert
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Wir haben kürzlich die nachfolgenden Module des IFRS e-Learning-Programms von Deloitte aktualisiert, um die
jüngst erfolgten Änderungen an Standards zu reflektieren: IAS 1, IAS 12, IAS 16, IAS 18, IAS 19, IAS 23, IAS 29,
IAS 32/39 (drei Module), IAS 36, IAS 38, IAS 40, IAS 41, IFRS 2 und IFRS 5. Aktualisierungen vieler der verbleibenden
Module sind bis Ende August 2009 vorgesehen. Das IFRS e-Learning-Programm von Deloitte war Ende Januar 2004 aufgesetzt
worden. Mehr als 3.000.000 Module wurden mittlerweile über IAS PLUS heruntergeladen. Viele der heruntergeladenen
Module werden von mehreren Nutzern verwendet, weil Organisationen berechtigt sind, diese auf ihren eigenen Servern
für die interne Nutzung durch ihre Arbeitnehmer oder Auszubildenden zu installieren. Diese Zahlen beinhalten nicht
die Module, die Angestellte von Deloitte absolviert haben und die das e-Learning-Programm über interne Netzwerke
ansteuern. Sie können das IFRS e-Learning-Programm jederzeit erreichen, indem Sie auf die Glühbirne auf der Startseite
von IAS PLUS klicken. 37 Module sind jetzt verfügbar und werden regelmäßig aktualisiert. Wir machen das IFRS e-Learning-
Programm von Deloitte im öffentlichen Interesse kostenfrei zugänglich. |
14. Juli 2009: Unterstützung für den neuen IFRS für KMU
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Nachfolgend geben wir Ausschnitte auf Bekanntmachungen wieder, die von einer Reihe wichtiger Organisationen kurz
nach der Herausgabe des IFRS für KMU veröffentlicht wurden.
Die Weltbank
Die Weltbank begrüßt die Veröffentlichung des International Financial Reporting Standard (IFRS)
für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) durch den International Accounting Standards Board. Die Bank hat
beständig vereinfachte Rechnungslegungsvorschriften für KMU in den 95 Berichten zur Befolgung von Standards und
Regeln (Reports on Observance of Standards and Codes, ROSC) zu Bilanzierung und Prüfung empfohlen, die bis dato
veröffentlicht wurden und 86 Länder abdecken. Der IFRS für KMU stellt eine wertvollen Referenzrahmen für die
Rechnungslegung kleinerer Unternehmen zur Verfügung, der mehr auf die Größe und die Eigentumsverhältnisse ihrer
Tätigkeit eingeht und sollte ihren Zugang zu Finanzierungen verbessern helfen, sagte Fayezul Choudhury,
Vizepräsident des Bereichs Unternehmensfinanzen & Risikomanagement bei der Weltbank. In Ländern, die die IFRS
bereits als nationalen Bilanzierungsstandard übernommen haben, werden die Vereinfachungen, die mit dem KMU-Standard
eingeführt werden, die lang benötigte Erleichterung bringen.
Internationaler Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC)
Der internationale Wirtschaftsprüferverband und sein Ausschuss für kleine und mittelgroße Praxen
begrüßen die Freigabe des International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen
(IFRS für KMU) durch den International Accounting Standards Board (IASB). IFAC ermutigt seine 157
Mitgliedsorganisationen sorgfältig zu erwägen, wie man den Standard in deren jeweiligen Rechtskreis anwenden
kann. "Dieser globale Bilanzierungsstandard stellt einen überaus bedeutenden Schritt auf dem Weg zu
globaler Vereinheitlichung der Rechnungslegungspraktiken von KMU dar. Er wird dazu beitragen, die Qualität und
Vergleichbarkeit von KMU-Abschlüssen rund um die Welt zu verbessern und KMU bei der Erlangung eines Zugangs
zu Finanzierungen helfen", merkt der IFAC-Vorsitzende Ian Ball an und fügt hinzu: "Die Nutznießer
werden nicht nur KMU sein, sondern auch deren Kunden, Mandanten und alle sonstigen Nutzer von KMU-Abschlüssen."
Globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA)
ACCA begrüßt den Abschluss des 'wichtigsten Projekts' des IASB der neue Standard des IASB
für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) wird eine bedeutende Auswirkung auf Millionen von Unternehmen rund um die
Welt haben, sagt ACCA anlässlich der Bekanntgabe. Ungeachtet der Bedenken vieler, dass der neue vereinfachte Standard,
der immer noch mehr als 200 Seiten umfasst, zu komplex für kleine Unternehmen sei, als dass diese ihn anwenden könnten,
zeigen die eigenen Nachforschungen von ACCA auf diesem Gebiet wenig Bedenken [...]. ACCA-Präsident Brendan Murtagh, der
Partner in einer Kanzlei ist, sagte: "In meiner Kanzlei können wir uns vorstellen, dass dies von unseren Mandanten
sehr schnell und gern als beste Geschäftspraxis angenommen wird. Ein Satz Standards, der von kleineren Unternehmen,
deren möglichen Anlegern, Kunden und Lieferanten einfacher verstanden wird, kann Organisationen beim Überleben in
diesen harten Handelsbedingungen und beim möglichen Wachstum, wenn sich die gegenwärtige Situation verbessert, nur dienlich
sein."
Europäischer Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE)
FEE unterstützt hochwertige, globale prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandard für Unternehmen, weil diese
die Einheitlichkeit und Transparenz fördern und Unternehmen und deren Beratern dabei helfen, sachgerecht auf neue
Entwicklungen in der Wirtschaftswelt zu reagieren. In dieser Hinsicht begrüßt FEE den IFRS für KMU. Unternehmen,
einschließlich KMU mit grenzüberschreitender Tätigkeit, Zweigstellen und Tochterunternehmen werden eine Vereinfachung
in ihrer Berichterstattung feststellen, indem sie in der Lage sind, einen Standard und Bilanzierungsrahmen zu verwenden
und somit in einer Bilanzierungssprache in allen betroffenen Ländern zu sprechen.
Die Anwendung des IFRS für KMU würde nationalen Standardsetzern die Möglichkeit einräumen, nicht länger
eigene Standards ausarbeiten und sie auf dem Laufenden halten zu müssen. Das mag auf nationaler Ebene zu einer echten
und spürbaren Kostenreduzierung führen. FEE ist der Ansicht, dass die EG-Bilanzrichtlinien kein Hindernis für die
Mitgliedstaaten darstellen sollten, die Anwendung des IFRS für KMU zu gestatten. In dem Maße, wie sie gegenwärtig
erwägen mögen, dies zu tun, stellt die aktuelle Überarbeitung dieser Richtlinien eine gute Gelegenheit dar, jedwede
wahrgenommene Diskrepanz zu beseitigen. Der Markt soll dann entscheiden, ob dieser Standard in Europa verwendet werden
sollte.
Konföderation der Wirtschaftsprüfer im asiatisch-pazifischen Raum (Confederation of Asian and Pacific Accountants, CAPA)
CAPA ist der Ansicht, dass der IFRS für KMU kleinen und mittelgroßen Unternehmen rund um die Welt von großem
Nutzen sein wird. CAPA plant, den IFRS für KMU allen seinen Mitgliedsorganisationen schmackhaft zu machen, indem sie zu
dessen Einführung in deren Rechtskreisen ermuntert. Es war schon immer die erste Priorität von CAPA, den Bedürfnissen
und Sachverhalten, die kleine und mittelgroße Unternehmen betreffen, zu dienen. In einer seiner strategischen Bewegungen
des Aufbaus von Kapazitäten innerhalb des Berufsstands plant CAPA, 'Schule den Schulenden'-Kurse zum IFRS für KMU
durchzuführen. CAPA freut sich darauf, in der Zukunft eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Maßnahmen mit dem IASB
zu spielen, um bei der Umsetzung des IFRS für KMU behilflich zu sein.
Amerikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA)
"Das AICPA begrüßt die Einführung des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen als eine alternative
Bilanzierungs- und Berichtsmöglichkeit für nicht börsennotierte Unternhemen", sagte der AICPA-Präsident und
Vorsitzende Barry Melancon. "Er ist Zeichen eines wachsenden Trends in Richtung einer Alternative für nicht
börsennotierte Unternehmen, sowohl in den USA wie in der Welt, und spiegelt die Tatsache wider, dass die Nutzer von
Abschlüssen kleiner und mittelgroßer Unternehmen Bedürfnisse haben, die von den Abschlussnutzern börsennotierter
Unternehmen abweichen."
Südafrikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA)
Während man von vielen Ländern erwartet, dass sie den endgültigen IFRS für KMU übernehmen, war Südafrika
2007 das erste Land, das den Standardentwurf des IFRS für KMU als nationalen Standard allgemein akzeptierter
Bilanzierungsgrundsätze übernommen hat. Die Absicht einer vorzeitigen Übernahme des Standards bestand zu dieser Zeit
darin, Unternehmen von begrenztem öffentlichen Interesse unmittelbar Erleichterungen unter dem seinerzeit noch in
der Schwebe befindlichen Ergänzungsgesetz zum Unternehmensrecht zur Verfügung zu stellen [...]. Der IFRS für KMU
wird für eine unmittelbare Anwendung zur Verfügung stehen, wenn er in Südafrika vom Accounting Practices Board (APB)
zur Herausgabe freigegeben worden ist. Der APB wird dies auf seiner Sitzung im August erwägen.
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13. Juli 2009: Internetsendungen zu IAS 39 Standardentwurf zu Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung
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Am Mittwoch, den 15. Juli 2009, wird der IASB zwei live ausgestrahlte Internetsendungen abhalten, um
interessierte Kreise hinsichtlich des Fortschritts beim umfassenden Projekt des IASB zur Ersetzung von IAS 39 auf
dem Laufenden zu halten. Die Intersendungen sind dem für morgen angekündigten Standardentwurf Vorgeschlagene
Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Klassifizierung und Bewertung gewidmet.
Die Internetsendungen beinhalten eine Präsentation durch Warren McGregor, Gavin Francis und Martin Friedhoff; an die
Präsentation schließt sich ein Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte Teilnehmer Fragen an die
Mitarbeiter des IASB senden können, die von diesen beantwortet werden. Jede Internetsendung wird einschließlich des
Frage-und-Antwort-Teils etwa eine Stunde dauern. Details der Internetsendungen:
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Thema der Internetsendung: Standardentwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 39
Klassifizierung und Bewertung |
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Datum und Uhrzeit der ersten Internetsendung: Mittwoch, 15. Juli 2009, 10:30 Uhr (MESZ) |
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Datum und Uhrzeit der zweiten Internetsendung: Mittwoch, 15. Juli 2009, 16:00 Uhr (MESZ) |
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Referenten: Warren McGregor, IASB-Mitglied; Gavin Francis, Direktor für Kapitalmarktangelegenheiten;
Martin Friedhoff, Projektmanager |
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weitere Informationen und Registrierung |
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Projektseite auf der Internetseite des IASB |
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Projektseite auf IAS PLUS |
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13. Juli 2009: 134. DSR-Sitzung
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Die Agenda für die 134.Sitzung des DSR am 17. August 2009 kann ab sofort heruntergeladen werden.
Die Tagesordnung, weiterführende Informationen sowie Links für die Anmeldung finden Sie
hier. |
13. Juli 2009: FASB startet Projekt zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für Angaben
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Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat mit einem Agendaprojekt begonnen,
mit dem ein übergeordnetes Rahmenkonzept geschaffen werden soll, das dazu gedacht ist, Abschlussangaben wirkungsvoller
bei der Kommunikation, besser aufeinander abgestimmt und weniger redundant zu machen. Mit dem Rahmenkonzept würden
'alle Unternehmen in die Lage versetzt, sich darauf zu konzentrieren, besser aufeinander abgestimmte Angaben in ihrem
Rechnungslegungspaket zu leisten, sich von etwas zu entfernen, von dem einige behaupten, es sei nurmehr eine Übung zu
Regelbefolgung, und möglicherweise die Versehung von Informationen mit elektronischen XBRL-Markern zu erleichtern.'
Zu einigen speziellen Rechnungslegungsgebieten, die in dem Projekt beurteilt und angegangen werden sollen, gehört
die Frage, ob der Angaberahmen
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auf alle Unternehmen anwendbar sein oder nicht börsennotierte oder gemeinnützige Unternehmen ausschließen
sollte; |
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auf die Zwischenberichterstattung Anwendung finden sollte; |
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den Fokus nur auf übergeordnete Prinzipien legen sollte; |
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den Fokus nur auf den Anhang zum Abschluss legen oder auf Wege ausweichen sollte, um die Abschlüssen,
dem Lagebericht und anderen Teilen des Rechnungslegungspakets eines Unternehmens zur Verfügung gestellten
Informationen besser zusammenzustellen. |
Der FASB erwartet, die Beratungen in diesem Quartal zu beginnen und plant, ein Dokument mit vorläufigen
Sichtweisen in der ersten Hälfte 2010 herauszugeben. Die englischsprachige Presseerklärung des FASB können Sie
hier einsehen.
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13. Juli 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zum DP Ausbuchung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum vom IASB veröffentlichten Standardentwurf
hinsichtlich der Regeln für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten (ED/2009/3 Ausbuchung Vorgeschlagene
Änderungen an IAS 39 und IFRS 7) verabschiedet. Die Stellungnahme an den IASB können Sie
hier,
jene an EFRAG
hier herunterladen. |
11. Juli 2009: Erinnerung an das Ende der Kommentierungsfrist DP Leasingverhältnisse
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Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum
Diskussionspapier
Leasingverhältnisse Vorläufige Sichtweisen am 19. Juli 2009 abläuft. Das Diskussionspapier war von IASB und FASB gemeinsam
am 19. März 2009 herausgegeben worden. In dem Diskussionspapier schlagen IASB und FASB ein mögliches neues Modell für die Bilanzierung
von Leasingverhältnissen vor. Das Modell fußt auf dem Prinzip, dass alle Leasingverhältnisse zu Schulden in Höhe zukünftiger
Leasingzahlungen und Vermögenswerten (dem Nutzungsrecht an dem geleasten Vermögenswert) führen, die in der Bilanz eines Unternehmens
erfasst werden sollten. |
11. Juli 2009: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im Juli 2009
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Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 9. Juli 2009, in den Büroräumen des
IASB zu einer Sitzung zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von
Deloitte bei der Sitzung getätigt haben, finden Sie
hier. |
10. Juli 2009: IAS Plus Update-Newsletter zum IFRS für KMU
 |
Wie wir gestern berichteten, hat der IASB den IFRS für KMU herausgegeben einen Satz internationaler
Bilanzierungsvorschriften, die speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) entwickelt wurden. Er wurde auf der Grundlage der
IFRS ausgearbeitet, stellt aber ein eigenständiges Produkt dar, das von dem vollen Satz der IFRS losgelöst ist. Der IFRS für KMU
enthält Vereinfachungen, die die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen widerspiegeln. Das IFRS Global
Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel
Vereinfachte Rechnungslegung IASB gewährt KMU Vereinfachungen herausgegeben (in englischer Sprache, 86 KB), in welchem die
Regelungen erläutert werden. Hier gelangen Sie zu den Seiten zum KMU-Projekt auf IAS PLUS.de. Zurückliegende
Ausgaben aller IAS Plus-Newsletter finden Sie hier. |
9. Juli 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Juli
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den
20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen.
Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB-Sitzung wieder. |
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung 20.-24. Juli 2009, London |
Montag, 20. Juli 2009 (mittags)
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Gemeinsame Sitzung von IASB und EFRAG |
Dienstag, 21. Juli 2009
Mittwoch, 22. Juli 2009
Donnerstag, 23. Juli 2009 Gemeinsame Sitzung mit dem FASB
Freitag, 24. Juli 2009 – Gemeinsame Sitzung mit dem FASB
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9. Juli 2009: Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, kamen am 7. Juli 2009 zu einer öffentlichen Sitzung in
Amsterdam zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte
bei der Sitzung angefertigt haben, finden Sie nachfolgend. Zu den wesentlichen getroffenen
Entscheidungen auf der Sitzung gehören die folgenden Vorschläge für
die Änderung der Satzung:
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Umbenennung der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung |
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Umbenennung des IASB in International Financial Reporting Standards Board (IFRSB) |
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Schaffung von zwei Positionen eines/r stellvertretenden Vorsitzenden für den IFRSB |
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Veränderung des Zeitraums einer Verlängerung der Amtszeit von IASB-Mitgliedern von fünf auf drei Jahre (mit einigen Ausnahmen) |
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Hinzufügung von Afrika und Lateinamerika zur vorgeschriebenen geografischen Mischung der IASCF-Treuhänder |
Des weiteren trafen die Treuhänder folgende
abschließende Entscheidung:
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Schaffung einer KMU-Einführungsgruppe, die sich mit Fragen bezüglich der Einführung des IFRS für KMU befasst, unter der Leitung
von Paul Pacter |
Die Treuhänder tagten ferner am 6. Juli gemeinsam mit dem Überwachungsgremium der IASCF. Unsere Mitschrift von dieser Sitzung
finden Sie hier.
Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung 7. Juli 2009 |
|
Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise
Der Vorsitzende des IASB gab einen kurzen Überblick, der dem
ähnelte, den er dem Überwachungsgremium am 6. Juli 2009 gegeben
hatte. Er wiederholte, dass die vorgeschlagene zeitliche Planung des
Projekts zu Finanzinstrumenten zuließe, dass alle überarbeiteten
Standards 2012 zur Verfügung stehen, selbst wenn man zwischendurch
noch Zeit benötige, um IASB und FASB aneinander anzugleichen.
Als Antwort auf eine Frage eines Treuhänders gab Sir David zu, dass
es eine Störung in der Kommunikation zwischen bedeutenden
politischen Kräften und dem IASB gegeben habe, wie aus dem
Zusammenstoß mit dem ECOFIN im Juni 2009 deutlich geworden wäre. In
der Sitzung wäre deutlich geworden, dass die Finanzminister sich
nicht der bedeutenden Anstrengungen bewusst sind, die vom IASB (und
dem FASB) unternommen würden, um auf die G-20, das
Finanzstabilitätsforum und andere zu reagieren. Dem IASB ist jetzt
die Wichtigkeit der regelmäßigen Dialogs mit dem ECOFIN und anderen
auf Regierungsebene bewusst geworden, und solch offene
Kommunikationskanäle würden jetzt eingerichtet.
Ein Treuhänder wies darauf hin, dass in dem IASB-Projekt zu
Finanzinstrumenten einige empfindliche politische Fragen nicht
angesprochen würden; insbesondere gehe es bestimmte
Eigenkapitalanlagen wie beispielsweise "strategische" Anlagen, für
die eine Lösung nur über das andere vollständige Einkommen
vorgeschlagen würde. Obwohl die vorgeschlagenen Kategorien einige
Wertminderungsfragen lösten, würden die größeren Fragen von
Wertminderungen von Schulden (Risikovorsorge) nicht rechtzeitig für
die Abschlüsse 2009 gelöst, während die Erwartungen hoch seien.
Einige Treuhänder hielten fest, dass solche Fragen und Erwartungen
sorgfältig gegeneinander abgewogen müssten, wenn der IASB
erfolgreich sein wolle.
Darüber hinaus zeigten sich einige Treuhänder besorgt, dass sich der
IASB und der FASB trotz ihrer höchsten Anstrengungen offensichtliche
in unterschiedlichen Positionen befänden. Das derzeitige Klima
erfordere sich auseinander ergebende Entscheidungen und nicht nur
solche, die lediglich nacheinander erfolgen.
Die
Treuhänder äußerten auch Bedenken, ob das Modell der erwarteten
Verluste, das derzeit von beiden Boards untersucht werde, die ideale
Lösung wäre, und zitierten einige der Gründe, die im letzten Papier
des Stabs zu Kreditrisiken genannt worden waren. Der IASB wurde
ermutigt, einen wohl durchdachten Ansatz für die Berücksichtigung
von Verlusten zu wählen.
Arbeitsprogramm des IASB
Die Treuhänder nahmen das aktuelle Arbeitsprogramm des IASB zur
Kenntnis. Insbesondere begrüßten sie die demnächst erfolgende
Veröffentlichung des IFRS für KMU, die für den 9. Juli 2009
angesetzt ist. .Einige Treuhänder äußerten sich besorgt, dass,
obwohl unbestreitbar viele der Punkte auf der Agenda des IASB
entweder Reaktionen auf die Finanzmarktkrise darstellten oder Teil
des Arbeitsabkommens mit dem FASB seien, die Agenda zu voll sei; sie
fragten, ob es Möglichkeiten gebe, sie zusammenzustreichen.
Die Treuhänder bestätigten die Ernennung von Dr. Paul Pacter als
Vorsitzenden der KMU-Einführungsgruppe. Diese Gruppe hätte folgende
Verantwortlichkeiten:
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Ermutigung der verschiedenen Rechtskreise, den IFRS für KMU
zu übernehmen;
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 |
Sicherstellung einheitlicher und hochwertiger Einführung
über die Rechtskreise hinweg und innerhalb der einzelnen
Rechtskreise;
|
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Behandlung der beherrschenden Einführungsfragen, die
unweigerlich bei der erstmaligen globalen Übernahme des
Standards auftreten werden; und |
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Identifizierung und Behebung von mangelnder Klarheit,
bedeutenden Auslassungen und möglichen Fehlern im Standard.
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Im Zusammenhang mit dem IFRS für KMU hielt Jeff van Rooyen fest, dass die
Konferenz für aufstrebende Märkte der IOSCO im November 2009
abgehalten wird. Dr. Pacter sollte an dieser Konferenz teilnehmen,
und die Treuhänder wären gerne bereit, im Vorfeld mit ihm
zusammenzuarbeiten. Van Rooyen wies darauf hin, dass der IFRS für
KMU auf dem afrikanischen Kontinent von großer Bedeutung sei. Der
Vorsitzende der IASCF wies darauf hin, dass die Zustimmung zum IFRS
für KMU nicht universell sei und dass einige EU-Mitgliedstaaten,
insbesondere Deutschland, und womöglich nicht unterstützen würden.
Es gäbe einen Bedarf an "aktiver Propaganda", um zur Übernahme des
Standards zu ermutigen.
Der Vorsitzende von IFRIC berichtete über die Aktivitäten von IFRIC und
wies darauf hin, dass der allergrößte Teil der Fragen, die bei IFRIC
eingingen, auf eine andere Art als über eine Interpretation gelöst
würden.
Überprüfung der Satzung der IASCF
Die Treuhänder der IASCF erörterten die Stabvorschläge zu den
Änderungen an der Satzung der IASCF. Diese waren schon auf der
Sitzung mit dem Überwachungsgremium am 6. Juli diskutiert worden.
Die Treuhänder vereinbarten, das in der Einladung zur Stellungnahme
die folgenden Änderungen an der Satzung vorgeschlagen werden sollten:
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Abschnitt 1 (Name): Der Name der Organisation soll
von IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung geändert werden; der IASB
soll in International Financial Reporting Standards Board
(IFRSB) umbenannt werden.
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Abschnitt 2 (Ziele): Die Ziele enthalten in (a) 'Entwicklung
im öffentlichen Interesse eines einzigen Satzes hochwertiger,
verständlicher , durchsetzbarer und weltweit akzeptierter
Rechnungslegungsstandards...'. Ein Verweis auf
Prinzipienbasiertheit sei in der Satzung nicht notwendig, da der
Verweis im Handbuch zum Konsultationsprozess für ausreichend
befunden wurde. |
 |
Abschnitt 2 (Sektoren und Konsultation): Die
Treuhänder kamen zu dem Schluss, dass für den Zeitraum, der
gegenwärtig betrachtet werde, der Umfang der
Verantwortlichkeiten des IASB nicht auf andere Sektoren
ausgeweitet werden solle (wie beispielsweise
Rechnungslegungsstandrads für den öffentlichen Sektor oder für
gemeinnützige Organisationen). Sie kamen jedoch zu dem Schluss,
dass in der Satzung explizit ausgesagt werden solle, dass der
IASB sich mit den Gremien austauschen darf und sollte, die ein
berechtigtes Interesse an Rechnungslegungsstandards haben (nicht
nur mit den nationalen Standardsetzern).
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 |
Abschnitt 3 (Führung): Die Position des
Überwachungsgremiums in der Führungsstruktur der Organisation
wird in Paragraph 3 der Satzung genannt und in den Abschnitten
18-23 weiter ausgeführt. Paragraph 3 wird dahingehend geändert,
dass ausgesagt wird, dass die Führung der Organisation "in
erster Linie" den Treuhändern der IASCF obliegt sowie anderen
Führungsgremien, die die IASCF benennt.
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Abschnitte 6 und 10 (Treuhänder): Es wird eine
explizite Erwähnung von Afrika und Südamerika in den
Anforderungen zur Streuung des geografischen Hintergrunds der
Treuhänder geben (damit verbleiben zwei 'beliebige' Sitze); und
in der Satzung werden mindestens zwei stellvertretende
Vorsitzende gefordert.
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Abschnitt 15 (Aufsicht der Treuhänder über die Agenda des IASB): Die Treuhänder
müssen unter den "seltenen Umständen", unter denen der IASB
erwägt, eine Kommentierungsfrist von weniger als 30 Tagen
einzurichten (was die kürzeste Kommentierungsfrist ist, die in
der Satzung gestattet ist), konsultiert werden.
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Abschnitt 30 (IASB): In der Satzung werden zwei
stellvertretende Vorsitzende gefordert; die Treuhänder werden
erwägen, ob die Rollen des Vorsitzenden des IASB und des
Geschäftsführers der IASCF getrennt werden sollen.
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Abschnitt 32 (Bedingungen für IASB-Mitglieder): Die
Amtszeiten sollten auf zu Beginn fünf Jahre mit möglicher
Wiederernennung für drei Jahre festgelegt werden, es sei denn,
das Mitglied ist potenzieller Vorsitzender oder
stellvertretender Vorsitzender, dann sollte eine Wiederernennung
auf fünf Jahre erfolgen. (Flexibilität in dieser Frage wurde von
vielen am Tisch gefordert; es gab auch beträchtliche Diskussion
von Übergangsvereinbarungen für bestehende erneuerbare
Ernennungen.)
|
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Abschnitt 37 (Festsetzung der Agenda des IASB): Die
geforderte Rücksprache mit den Treuhändern und dem
Standardbeirat bleiben, wobei die Entscheidung letztendlich auch
beim IASB bleibt (keine Änderung an der Satzung notwendig). Im
Handbuch zum Konsultationsprozess des IASB würden jedoch
Änderungen vorgenommen, um festzuhalten, dass Stellungnahmen von
Anwendern in dieser Zeit möglich sein würden (die Kandidaten für
die Agenda und die jeweiligen Prioritäten sind in öffentlich
zugänglichen Dokumenten genannt). Wahrscheinlich würden jedoch
die Anwender verpflichtet sein, auf diese Dokumente zu
reagieren, und es würde nicht offiziell zur Stellungnahme
eingeladen.
|
Einige Treuhänder hielten fest, dass die Treuhänder auf
die Bedenken von Anwendern bezüglich der Aufsichtsaktivitäten
eingehen müssten. Dieser Bedarf sei nichts, worauf man in der
Satzung eingehen müsse, sondern man müsse das an anderem Ort klären
(in der Stellungnahe von Deloitte war empfohlen worden, dass die
Treuhänder ihr eigenes Handbuch entwickeln sollten, in dem ihre
Verantwortlichkeiten und wie sie sie erfüllen wollten beschrieben
würden). Der Satzungsausschuss ist sich des Drucks in diesem Bereich
bewusst, und er wird sich ihm wahrscheinlich widmen, wenn die
Überarbeitung der Satzung abgeschlossen ist.
Der Stab der IASCF hielt fest, dass es hoffe, die Vorschläge bis Anfang
August 2009 veröffentlicht zu haben und dann eine
Kommentierungsfrist von drei Monaten einzurichten. Es könnte möglich
sein, die Stellungnahmen auszuwerten und abschließende Änderungen an
der Satzung auf der Sitzung im Januar 2010 oder spätestens auf der
Sitzung im April 2010 vorzuschlagen. Gespräche am Runden Tisch
werden derzeit vereinbart und werden in London, New York und Tokio
stattfinden. Bei jeder Gesprächsrunde werden mindestens drei
Treuhänder anwesend sein (der Vorsitzende und einige Mitglieder des
Satzungsausschusses). 'Lokale' Treuhänder, sofern es solche gibt,
werden ebenfalls ermutigt, anwesend zu sein. Darüber hinaus werden
die einzelnen Treuhänder mit den Anwendern in ihren eigenen
Rechtskreisen Kontakt aufnehmen.
Aufsichtsausschuss für den Konsultationsprozess
Der Treuhänder Antonio Vegezzi stellte verschiedene Dachverhalte vor, die
sich auf die Aufsicht der Treuhänder über den IASB bezogen.
Abstimmung über IASB-Dokumente von zurücktretenden IASB-Mitgliedern
Die Treuhänder kamen überein, dass es aus geschäftlichen Gründen
zurücktretenden IASB-Mitgliedern gestattet wäre, über ein Dokument
des Konsultationsprozesses oder einen endgültigen IFRS abzustimmen
nachdem ihre Amtszeit abgelaufen ist, unter der Voraussetzung, dass
alle fachlichen Entscheidungen bis zum Ende der Amtszeit des des
Mitglieds getroffen worden sind. Die Treuhänder waren zu einiger
Flexibilität bereit unter der Voraussetzung, dass insgesamt die
Unterscheidung zwischen rein administrativen Elementen der
Abstimmung und dem Entscheidungsprozess' gewahrt bleibe.
Verlautbarung der Unterstützung für den Ansatz des IASB beim Projekt zu Finanzinstrumenten
Die Treuhänder kamen überein, ihre formelle Unterstützung des
überarbeiteten Ansatzes des IASB beim Projekt zu Finanzinstrumenten
in Worte zu fassen:
Die Treuhänder unterstützen den vom IASB vereinbarten
Zeitplan für die umfassende Überarbeitung von IAS 39. Die
Treuhänder sind der Meinung, dass die Entscheidung des IASB, dem
umfassenden Projekt Priorität einzuräumen und nicht
stückchenweise Änderungen vorzunehmen, weiterhin sachgerecht
ist. Gleichzeitig betonen die Treuhänder die Wichtigkeit des
Schlusses des IASB, dass der beschleunigte Teil des Projekts bis
Jahresende Teil der Reaktionen des IASB auf
Rechnungslegungsfragen ist, die aus der Finanzmarktkrise
entstanden sind.
Die Treuhänder erkennen an, dass dies aufgrund der zeitlichen Beschränkung
und der Komplexität der betroffenen Fragen eine herausfordernde
Aufgabe ist, und eine Neuzuweisung der Ressourcen und eine
Neuüberlegung der Prioritäten der zu erreichenden Ergebnisse mag
erforderlich sein. Die Treuhänder werden die Fortschritte des IASB
genau überwachen und sie gegen die vereinbarten und dringenden
Zeitziele abgleichen.
Beschwerde, die zum Konsultationsprozess zum Projekt zu Leasinggeschäften eingegangen ist
Die Treuhänder erörterten (in beträchtlicher Tiefe) eine Beschwerde zum
Konsultationsprozess, die von Leaseurope vorgebracht worden war,
einer Vereinigung der Leasingbranche. Leaseurope hatte drei
Hauptbedenken erhoben:
 |
Die Entscheidung des IASB, die Bilanzierung durch den
Leasinggeber aus dem Projekt herauszunehmen und aufzuschieben,
und dann seine Entscheidung, ein Kapitel zur Bilanzierung durch
den Leasinggeber in das Diskussionspapier aufzunehmen, könnte zu
Entscheidungen in Bezug auf einen wichtigen Bereich der
Leasingbilanzierung ohne ausreichende Konsultation führen.
|
 |
Gleichzeitig ist Leaseurope der Meinung, dass ein jeglicher
neuer Standard sich der Bilanzierung durch den Leasinggeber
widmen solle. |
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Allgemein war Leaseurope enttäuscht, dass der IASB seine
Arbeitsgruppe zu Leasinggeschäften nicht effizient genutzt habe.
|
Der Konsultationsprozessausschuss hatte sich Sicherheit verschafft, dass
die erhobenen Bedenken den Tatsachen entsprachen. Als Teil seiner
eigenen Überprüfungen der Arbeitsgruppen des IASB hatte der IASB
festgehalten, dass die Arbeitsgruppe zu Leasinggeschäften vom
Projektstab nicht sachgerecht eingebunden worden war. Insbesondere
war eine Mutterschutzzeit eines Stabsmitglieds nicht ordentlich
berücksichtigt worden und hatte zu einem Zusammenbruch der
Kommunikation geführt, der anerkannt war. Die Arbeitsgruppe zu
Leasinggeschäften ist inzwischen wieder eingebunden worden und wird
bei der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum
Diskussionspapier und der Entwicklung eines Entwurfs herangezogen.
Die Treuhänder äußerten sich unzufrieden über diesen Vorfall und
gaben der Hoffnung Ausdruck, dass jeder sein Lektion gelernt habe.
In einer Diskussion, die sich im Umfeld der fachlichen Fragen des
Leasingprojekts bewegte, fragten die Treuhänder, ob der Umfang, der
von Leaseurope in seiner Stellungnahme kritisiert wurde, verteidigt
werden könne. Verschiedene IASB-Mitglieder und die Führung des Stabs
waren der Ansicht, dass (i) die Bilanzierung durch den Leasingnehmer
das eigentliche Problem sei und im Mittelpunkt der Kritik durch die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht gestanden haben, als
das Arbeitsabkommen entwickelt wurde und (ii) die Fragen auf Seiten
des Leasinggebers im Wesentlichen Fragen der Erlöserfassung und der
Ausbuchung seinen diese Themen würden in anderen
IASB-Projekten abgehandelt. Die IASB-Mitglieder und Treuhänder
akzeptierten jedoch, dass die Vorschläge des IASB eine Bedrohung für
die Leasingbranche darstellten, und dass diese jeden Grund nutzen
würde, Änderungen am Status quo zu verhindern und aufzuhalten. Schon
allein aus dem Grund drängten die Treuhänder den IASB, den
Konsultationsprozess konsequent einzuhalten. Außerdem müsse er sich
sicher sein, wenn er die Bilanzierung allein durch den Leasingnehmer
zuerst behandele, dass andere IFRS sich der Seite der Bilanzierung
durch den Leasinggeber widmeten.
XBRL-Fragen
Es wurde auf die Arbeit hinsichtlich der qualitätsbezogenen Zusicherung der
IASCF-Aktivitäten bei der Entwicklung einer IFRS-XBRL-Taxonomie
verwiesen. Die IFRS-Taxonomie wird immer weiter entwickelt, und
daraus ergeben sich Fragen der Balance zwischen notwendigen
Verbesserungen des Produkts und notwendiger Stabilität. Ein weiterer
Bericht zu diesem Punkt wird im Oktober erstattet werden.
Bericht des Vorsitzenden des Standardbeirats
Paul Cherry, der Vorsitzende des Standardbeirats, berichtete über die
Aktivitäten des rekonstituierten Standardbeirats, seit er im Januar
2009 seine Geschäfte aufgenommen hat. Obwohl es eine große Gruppe
sei, spüre einen hohen Grad der Selbstverpflichtung. Die Tatsache
jedoch, dass die Mitglieder des SAC jetzt Anwenderkreise
repräsentierten, bedeute, dass vor den Sitzungen mehr Zeit
erforderlich sei; das führe zu längeren Vorlaufzeiten für
Agendaentwürfe und mehr Zeit, die der Stab aufwenden müsse. Der SAC
habe einen wesentlichen Teil der Zeit seiner ersten Sitzung damit
verbracht, sich über seine Rolle zu einigen und diese zu verstehen,
eine, mit der er jetzt zufrieden sein und die es gestatte, den
Diskussionen einen ordentlichen Rahmen zu geben. Cherry dankte den
Treuhändern, dass der SAC jetzt über die Unterstützung eines eigenen
Stabs verfüge, was ihm dabei helfen sollte, seine Aufgaben
wahrzunehmen und effizient zu arbeiten.
Der SAC erwarte, in die bedeutenden Änderungen der IASB-Agenda
eingebunden zu werden und sei bereit, technische Hilfe einzusetzen,
um dem gerecht zu werden. Der SAC hat an den Bitten zur
Meinungsäußerung des IASB zu den FSP des FASB im April teilgenommen
und hat auch Stellung gegenüber der FCAG zu deren Aktivitäten
genommen und diese Reaktionen schnell erarbeitet. Darüber hinaus
gebe es die Meinung, dass die Betonung von 2011 eine künstliche
Frist darstelle, eine, die oft eher als Stolperstein denn als
sinnvolles Ziel angesehen werde. Schließlich beginne der SAC, seine
Aufmerksamkeit der Agenda nach 2011 zuzuwenden und zu überlegen, was
in der nächsten Welle von Standardsetzungsaktivitäten beinhaltet
sein solle.
Cherry hielt fest, dass das US-Gegenstück zum Gremium (der FASAC) Bedenken über
den Umfang der fachlichen Agenda des IASB geäußert habe: dies sei
nicht nachlassende Unterstützung in Bezug auf die Konvergenz sondern
eher Sorge ob des Arbeitsvolumens und der möglichen Auswirkungen auf
die Qualität der erarbeiteten Standards. Seine eigene Ansicht sei,
dass die vereinigten Staaten und insbesondere die SEC ihre Position
hinsichtlich der Konvergenz klarstellen müssten: viele in den USA
verwechselten die Frist für die Einführung der IFRS mit der
Strategie, wie dies zu erzielen sei.
Als Reaktion auf Fragen der Treuhänder gab Cherry an, dass seiner Meinung
nach der SAC klug gewählt worden sei: Es gebe eine gute Mischung
fachlicher und unternehmerischer Hintergründe, eine, die den SAC
zwingen würde, den Fokus auf strategische Fragen zu legen und nicht
auf fachliche Inhalte. Die Größe der Gruppe verhindere eigentlich
eine animierte Diskussion, aber die Arbeit, die anfänglich in Bezug
auf die Vereinbarung der Rolle geleistet worden sei, hätte dabei
geholfen, die Diskussion des SAC zu fokussieren. Was nötig sei, sei
ein ordentlicher Rückmeldemechanismus - am ehesten wohl in der
Grundlage für Schlussfolgerungen, die einem Entwurf oder einem IFRS
beigefügt würde und in der explizit die Bedenken des SAC genannt
würden und wie der IASB auf diese eingegangen wär oder warum er sie
abgelehnt habe.
Cherry hielt fest, dass für den SAC zwei stellvertretende Vorsitzende
benannt worden seien: Er beabsichtige, diese als Hilfe in der
regionalen Kommunikation zu nutzen, insbesondere zwischen den
SAC-Sitzungen, um Kontakt mit den regionalen Standardsetzern,
Anwendern, Erstellern und anderen interessengruppen aufzunehmen,
damit diese sich in den IASB-Prozess eingebunden fühlten.
Abschließende Bemerkungen
Direkt vor dem Schluss der öffentlichen Sitzung wies der
IASCF-Vorsitzende auf die Anwesenheit von Tom Jones hin, Iden
kürzlich zurückgetretenen stellvertretenden Vorsitzenden des IASB.
Er dankte Jones für seine acht Jahre Dienst für den IASB und hielt
fest, dass er Berater für die Treuhänder und den IASB bleien würde.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden.
Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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9. Juli 2009: IASB gibt IFRS für KMU heraus
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Der IASB hat den IFRS für KMU herausgegeben. Dies ist der erste Satz internationaler Bilanzierungsvorschriften,
der speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) entwickelt wurde. Er wurde auf der Grundlage der IFRS ausgearbeitet, stellt
aber ein eigenständiges Produkt dar, das von dem vollen Satz der International Financial Reporting Standards (IFRS) losgelöst ist. Der
IFRS für KMU enthält Vereinfachungen, die die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen
widerspiegeln. Im Vergleich zu den vollen IFRS ist er in einer ganzen Reihe von Sachverhalten weniger komplex:
 |
Themengebiete, die für KMU nicht relevant sind, wurden weggelassen. |
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Dort, wo die IFRS Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte vorsehen, wird im IFRS für KMU lediglich die leichtere Variante
zugelassen. |
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Viele der Prinzipien zum Ansatz und zur Bewertung/Bemessung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen aus den
vollen IFRS wurden vereinfacht. |
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Es sind deutlich weniger Angaben erforderlich. |
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Der Standard wurde in einer klaren Sprache geschrieben, die einfach zu übersetzen ist. |
Um die Berichtsanforderungen für KMU weiter zu verringern, werden Änderungen an dem IFRS nur alle drei Jahre vorgenommen.
Er ist für alle Unternehmen mit Ausnahme derer gedacht, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, oder die Finanzinstitutionen
wie Banken und Versicherungen sind. Der 230 Seiten umfassende Standard ist das Ergebnis eines fünf Jahre währenden Entwicklungsprozesses,
in dessen Verlauf ausgiebig Beratungen mit KMU auf der ganzen Welt erfolgten. Neben dem Standard gibt es Umsetzungsleitlinien, die einen
Musterabschluss und eine Checkliste zu Ausweis- und Angabepflichten enthalten. Der IFRS für KMU steht jedwedem Rechtskreis zur
Anwendung offen, unabhängig davon, ob dieser die vollen IFRS übernommen hat oder nicht. Es steht im Ermessen des einzelnen Rechtskreises
festzulegen, welche Unternehmen den Standard anwenden sollen. Er tritt unmittelbar mit der Herausgabe in Kraft. Standard und Begleitmaterial
(Leitlinien und Grundlage für Schlussfolgerungen) können ab sofort kostenfrei von der Website des IASB heruntergeladen werden. Um die
Einführung des IFRS für KMU zu unterstützen, entwickelt die IASC-Stiftung umfassende Schulungsmaterialien. Die Stiftung arbeitet
zudem mit internationalen Entwicklungsagenturen zusammen, um Ausbilder für regionale Arbeitssitzungen zur 'Schulung der Schulenden' bei
der Anwendung des Schulungsmaterials zur Verfügung zu stellen, insbesondere in den sich entwickelnden und aufstrebenden Volkswirtschaften.
Das englischsprachige Material kann Ende des Jahres 2009 kostenfrei von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden. Weiterführende
Informationen in englischer Sprache:
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Presseerklärung des IASB (39 KB) |
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Faktenblatt zum IFRS für KMU
(182 KB). Das Faktenblatt enthält Details zu:
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der Projekthistorie |
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Öffentlichkeitsarbeit und Beratungen |
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fünf Arten an Vereinfachungen |
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weggelassenen Themengebieten |
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Beispielen für Wahlrechte in den vollen IFRS, die nicht im IFRS für KMU enthalten sind |
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Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen |
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wesentlichen Änderungen zum Standardentwurf |
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Der IASB hat ferner bekanntgegeben, dass sich der Direktor für die Standards für KMU des IASB, Paul Pacter, einverstanden erklärt
hat, eine Gruppe zu leiten, um die internationale Anwendung des Standards zu unterstützen. Details dieser Gruppe werden in Kürze bekanntgegeben.
|
9. Juli 2009: IAS Plus Update-Newsletter zur Lageberichterstattung
 |
Am 23. Juni 2009 hatte der IASB den Entwurf eines vorgeschlagenen, unverbindlichen Leitliniendokuments für die Auf- und
Darstellung eines 'Lageberichts' veröffentlicht in den angelsächsischen Ländern auch als 'Management Discussion and
Analysis' (MD&A) oder 'Operating and Financial Review' bezeichnet. In einem Lagebericht, der üblicherweise neben einem
Abschluss erstellt wird, jedoch Teil desselben ist, erläutert die Geschäftsleitung, wie sich die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens im Verhältnis zu den Zielen der Geschäftsleitung und dessen Strategien zur Erreichung dieser
Ziele verhält. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel
IASB gibt Vorschläge hinsichtlich der Lageberichterstattung
heraus veröffentlicht (in englischer Sprache, 62 KB), in welchem die Vorschläge erläutert werden. Die Projektseite auf
IAS PLUS.de finden Sie hier. Zurückliegende Ausgaben aller IAS Plus-Newsletter können Sie
hier einsehen. |
8. Juli 2009: Zehn Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
|
EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
7. Juli 2009 herunter (in englischer Sprache, 130 KB). Neu
hinzugekommen sind die Änderungen an IFRS 2, die der IASB am
18. Juni 2009 herausgegeben hat. EFRAG geht davon aus, dass die
Änderungen vor dem durch den IASB festgelegten Datum des
Inkrafttretens für die Anwendung in Europa übernommen werden kann. Derzeit wurden die folgenden
zehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen:
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Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 17
Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18
Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren |
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IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
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IFRIC 9 und IAS 39 Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
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Änderungen an
verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen
Verbesserungsprozess ergeben |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden |
8. Juli 2009: Hinweis des RIC zum PSV-Beitrag
 |
Aus Anlass der für 2009 zu erwartenden deutlichen Erhöhung des Pflichtbeitrags zum
Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) und der sich dadurch im Rahmen der
Rückstellungsbildung für einen Zwischenabschluss zum 30. Juni 2009 ergebenden Bewertungsfragen
stellt das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) einen entsprechenden
Hinweis zur Verfügung
(129 KB). |
8. Juli 2009: Snapshot zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Reihe von Snapshot genannten
Präsentationen zur Verfügung, in denen in allgemein verständlicher
Sprache auf wenigen Seiten in bestimmte Themen eingeführt wird. Neu
ist in dieser Reihe ein Snapshot zum
Entwurf zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Die englischsprachigen Snapshots gibt es bisher zu folgenden Themen:
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Ausbuchung
(April 2009, 7 Seiten, 148 KB) |
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Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Juni 2009, 5
Seiten, 72 KB) |
 |
Darstellung des Abschlusses (Oktober 2008, 6 Seiten,
198 KB) |
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Erlöserfassung (Dezember 2008, 6 Seiten, 96 KB) |
 |
Leasingverhältnisse (März 2009, 6 Seiten, 90 K) |
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8. Juli 2009: Accounting Roundup das zweite Quartal 2009 im Rückblick
 |
Wir haben
Accounting Roundup das
zweite
Quartal 2009 im Rückblick eingestellt (in englischer Sprache, 39 Seiten,
327 KB), die von der Abteilung Bilanzierungsstandards und Kommunikation
der amerikanischen Mitgliedsfirma von Deloitte erstellt wird. Dieser Newsletter enthält eine knappe Beschreibung jener Verlautbarungen, die die
Themen Bilanzierung, Rechnungslegung und Unternehmensverfassung betreffen und von Standardsetzern und Regulatoren im
zweiten Quartal 2009
herausgegeben wurden. Dazu gehören der FASB, die EITF, die AICPA, die SEC, der FASAB, der PCAOB, der GASB, der IASB, IFRIC und der IAASB. Dieser
quartalsweise erscheinende Rückblick besteht aus Beiträgen der Ausgaben von Accounting Roundup, die im
April und Mai 2009 veröffentlicht
und, soweit erforderlich, angepasst wurden, sowie aus neuen Beiträgen für den Monat
Juni. Ferner enthält er Informationen zu kommenden Debriefs-
Internetsendungen. Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier. Zu den internationalen
Themen und jenen mit IFRS-Bezug, die in dieser Ausgabe von Accounting Roundup abgedeckt werden, gehören die folgenden:
 |
IASB bittet um Stellungnahmen zum Wertminderungsmodell |
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IASB schlägt Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert vor |
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IASB veröffentlicht Diskussionspapier zur Bilanzierung
von Kreditrisiken in der Bewertung von Schulden |
 |
IASB schlägt Änderungen zu Klarstellung der Bilanzierung
von Vorauszahlungen bei Pensionsplänen vor |
 |
IASB ändert Bilanzierung von anteilsbasierten
Vergütungen |
 |
IASB veröffentlicht jährliche Verbesserungen |
 |
IASC-Stiftung veröffentlicht die XBRL-Taxonomie der IFRS für 2009
und XBRL-Handbuch mit der Bitte um Stellungnahme |
 |
IASB schlägt Leitlinien zum Lagebericht vor |
|
8. Juli 2009: IAESB schlägt Arbeitsplan zur Aus- und Weiterbildung vor
 |
Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB)
unter dem Dach des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC)
hat Organisationen und Einzelpersonen mit einem Interesse an Aus- und
Weiterbildung in der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung eingeladen,
Stellung zu seinem vorgeschlagenen Strategie- und Arbeitsplan 2010-2012
zu nehmen. Die vom IAESB vorgeschlagene Strategie legt den Schwerpunkt
auf Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, internationale Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES)
zu entwickeln und Einführungs- und Umsetzungsleitlinien für
Interessengruppen in diesem Bereich zu bieten. Der IAESB schlägt auch
vor, ab 2010 drei hochpriorisierte Aktivitäten in Angriff zu nehmen:
 |
Durchführung einer Überprüfung der IES vor dem Hintergrund der
Ergebnisses des IAESB-Projekts zum Entwurf von Standards und
jüngster Entwicklungen des Berufsstands.
|
 |
Entwicklung von Umsetzungsleitlinien in Bereichen deutlicher
Umsetzung der IES, von Kompetenzkonzepten und von
Qualitätskontrollmaßstäben für Aus- und Weiterbilder.
|
 |
Förderung verstärkter Wahrnehmung der Verlautbarungen des IAESB
und seines Beitrags zur internationalen Debatte in Bezug auf die
Entwicklung und Beurteilung von Mitgliedern des Berufsstands unter
den Mitgliedern von Forschung und Lehre, Aufsichtsbehörden und
anderen.
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Die Zielrichtung weiterer Aktivitäten 2010 bis 2012 wird
von den Ergebnissen dieser drei Projekte abhängen, obwohl das
vorgeschlagenen Arbeitsprogramm 2010 bis 2012 des IAESB bereits eine
Reihe von möglichen Projekten zur Erwägung stellt. Stellungnahmen werden
bis zum 5. Oktober 2009 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung,
die eine Verknüpfung auf den Entwurf enthält, finden Sie
hier.
|
7. Juli 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
 |
Unsere britischen Kollegen haben die Ausgabe Juli 2009 ihres monatlich
erscheinenden Newsletters herausgegeben, der sich dem gemeinsamen Projekt von
IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen
Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Unter anderem wird in dieser
Ausgabe über die Entscheidungen des IASB aus dem Juni berichtet, insbesondere
über die wichtige Schlussfolgerung, in Übereinstimmung mit dem FASB das Modell
des gegenwärtigen Abgangspreises aufzugeben. Der IASB hat den überarbeiteten
Zeitplan seines Stabs zurückgewiesen, in dem ein Veröffentlichungsdatum im April
2010 vorgesehen war. Der Board wies den Stab an, seinen Plan zu überarbeiten, um
sicherzustellen, dass ein Entwurf wie ursprünglich beabsichtigt im Dezember 2009
veröffentlicht werden kann; der endgültige Standard soll 2011 herausgegeben
werden. Die fünfte Ausgabe des englischsprachigen Newsletters
können Sie hier herunterladen:
Issue #5 of the Insurance
Accounting Newsletter (198 KB). Wir haben Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer
Seite
zum Versicherungsprojekt des IASB aufgenommen. |
7. Juli 2009: IAS Plus-Newsletter zu den Änderungen von IFRS 2
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Am 18. Juni 2009 hat der IASB Änderungen an IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütungen herausgegeben, mit denen die Bilanzierung von in bar
erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern klargestellt wird. Mit den Änderungen
wird klargestellt, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einem Konzern
bestimmte anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen in ihrem eigenen Abschluss
bilanzieren soll. Im Rahmen dieser Vereinbarungen erhält das Tochterunternehmen
Güter oder Dienstleistungen von Arbeitnehmern oder Lieferanten, aber das Mutterunternehmen
oder ein anderes konzernunternehmen hat diese Arbeitnehmer oder Lieferanten zu bezahlen. Das IFRS Global Office
von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel
Klarstellung der Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten
Vergütungen im Konzern herausgegeben (in englischer Sprache, 11 KB),
in dem diese Änderungen erläutert werden. Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie
hier;
zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters
hier. |
7. Juli 2009: DRSC-Quartalsbericht Q2/2009 und Fragebogen zum Quartalsbericht
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Der aktuelle DRSC-Quartalsbericht Q2/2009 und ein Fragebogen zum DRSC-Quartalsbericht stehen auf der Internetseite des
des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum Herunterladen bereit. Das DRSC informiert seit Anfang 2006
in Form des DRSC-Quartalsberichts über die wichtigsten rechnungslegungsrelevanten Ereignisse des abgelaufenen Quartals.
Um herauszufinden, inwieweit es gelingt, einen informativen und nützlichen Bericht zur Verfügung zu stellen, und um zu erfahren,
was möglicherweise verbessert werden kann, bittet das DRSC um Meinungsäußerung über den Fragebogen:
Presseerklärung mit Verknüpfungen
auf den Quartalsbericht und den Fragebogen sowie weiteren Informationen. |
7. Juli 2009: Mitschrift von der Sitzung des IASCF-Überwachungsgremiums
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben sich am 6. Juli 2009 in Amsterdam
zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem IASCF-Überwachungsgremium, dem
sogenannten Monitoring Board
getroffen. Dies war die zweite Sitzung des Überwachungsgremiums. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Mitschrift, die von Beobachtern von Deloitte bei dieser Sitzung
angefertigt wurde, finden Sie
hier.
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6. Juli 2009: IASCF veröffentlicht Leitfaden zu IAS 32, IAS 39 und IFRS 7
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Die IASC-Stiftung hat einen Leitfaden durch den offiziellen Text der sich
mit Finanzinstrumenten befassenden Standards IAS 32, IAS 39 und IFRS 7
herausgegeben: Financial Instruments A Guide Through the Official Text of IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 (Juli 2009).
In diesem 688-seitigen Buch wird der volle Text der Standards (nebst den
zugehörigen IFRIC-Interpretationen) mit ausführlichen, mit Verknüpfungen
versehenen Querverweisen und Annotationen wiedergegeben. Der Leitfaden
enthält außerdem Fußnoten, in denen Fragen zu Finanzinstrumenten
beschrieben werden, zu denen IFRIC entschied, keine Interpretation zu
entwickeln. Darüber hinaus enthält der Band den Bericht des
IASB-Expertenbeirats und die zugehörige Zusammenfassung des IASB-Stabs,
um Leitlinien zur Bestimmung und zur Angabe des beizulegenden Zeitwerts
von Finanzinstrumenten zu bieten, die in Märkten gehandelt werden, die
nicht länger aktiv sind (illiquide Märkte). Die Publikation (ISBN: 978-1-905590-69-8, IASB Product Code: 10135)
wird für £38 angeboten. Sie können sie über den IASCF/IASB Shop
bestellen. Besitzer eines umfassenden IASB-Abonnements erhalten
automatisch eine Ausgabe.
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6. Juli 2009: DSR-Stellungnahme zur Änderung von IFRIC 14
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum vom IASB veröffentlichten
Standardentwurf zu vorgeschlagenen Änderungen von IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines
leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung verabschiedet.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, eine unbeabsichtigte Auswirkung von IFRIC 14
zu korrigieren, nach der Unternehmen unter bestimmten Umständen nicht gestattet ist,
einige Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsbeiträgen als Vermögenswert
anzusetzen. Der DSR stimmt den Schlussfolgerungen des IASB zu; die Stellungnahme in englischer Sprache finden
Sie
hier (24 KB)
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3. Juli 2009: Ein weiterer Schritt hin zu IFRS in Japan
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Vier wichtige Rechnungslegungs- und Wirtschaftsgruppen in
Japan haben gemeinsam vorgeschlagen, einen IFRS-Rat einzurichten, dessen
Aufgabe es wäre, einen Plan für die Einführung der IFRS für
börsennotierte Unternehmen in Japan umzusetzen. Dieser Plan war in einem
Zwischenbericht des Wirtschaftlichen
Bilanzierungsrats (Business Accounting Council, BAC) veröffentlicht
worden. Die vier Gruppen sind der japanische Standardsetzer und seine
beaufsichtigende Stiftung, das japanische Wirtschaftsprüferinstitut,
die Börse von Tokio und die japanische Wirtschaftvereinigung (Nippon Keidanren).
Der IFRS-Rat wäre dafür verantwortlich, die verschiedenen Sachverhalte
zu identifizieren, die mit der Einführung der IFRS in Japan einhergehen
würden, und die allgemeinen Verfahrensweisen und Strategien festzulegen.
Folgende Ausschüsse sollen gebildet werden:
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Strategischer Ausschuss für den IASB Unter der Annahme,
dass Japan sich bald auf eine Einführung der IFRS zu bewegt, würde
dieser Ausschuss eine 'Strategie und bestimmte Aktivitäten für die
beste Beeinflussung der Entwicklung von bedeutenden
Rechnungslegungsstandards' entwickeln.
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Aus- und Weiterbildungsausschuss Einrichtung und
Einführung eines Aus- und Weiterbildungssystem für IFRS
hauptsächlich für den Berufsstand der Rechnungsleger.
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Übersetzungsausschuss Einrichtung eines Systems zur
Förderung akkurater japanischer Übersetzungen der IFRS.
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Ausschuss für separate Abschlüsse Erörterung, wie
separate Abschlüsse vereinfacht werden können vor dem Hintergrund
des derzeitigen Fokus auf Konzernabschlüsse.
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Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit Beaufsichtigung der
Kommunikation mit einer großen Bandbreite von Interessengruppen
einschließlich Anlegern, Unternehmensführern, Analysten und den
Medien.
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Weitere Informationen in englischer Sprache:
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3. Juli 2009: Heads Up-Newsletter zu den FASB-Vorschriften zu Kreditangaben
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In der
Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 2. Juli 2009 (in
englischer Sprache, 97 KB) wird der Entwurf einer Verlautbarung des FASB
vom 24. Juni 2009 erläutert, die den Titel Angaben zur
Kreditqualität von Finanzierungsforderungen und Wertberichtigungen für
Kreditverluste
trägt. Der Entwurf stellt eine Reaktion auf Bedenken der Adressaten
von Abschlüssen dar, dass der gegenwärtige Angaberahmen für
Finanzierungsforderungen und Wertberichtigungen für Kreditverluste nicht
ausreichend ist und es ihm an Transparenz mangelt. Um Stellungnahmen zum
Entwurf wird bis 24. August 2009 gebeten. Die Heads Up-Newsletter
werden von unseren amerikanischen Kollegen herausgegeben und bieten
tiefgreifende Zusammenfassungen jüngster Bilanzierungs- und
Finanzberichterstattungsentwicklungen. Die Abstände des Erscheinens
leiten sich von den aktuellen Entwicklungen ab. Zielgruppe ist ein
allgemeines Publikum von Finanzfachleuten einschließlich
Finanzvorständen, Controllern und Führungskräften aus den Bereichen
interne Revision und Rechnungswesen. |
3. Juli 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zu den Änderungen an IFRIC 14
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Unsere chinesischen Kollegen haben eine chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel
IASB schlägt Änderungen an IFRIC 14 vor herausgegeben:
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2. Juli 2009: IDW ERS HFA 24 n.F. wird veröffentlicht
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW
Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zu den Angabepflichten des IFRS 7 zu Finanzinstrumenten
(IDW ERS HFA 24 n.F.) verabschiedet. Die Fassung enthält Ausführungen zu den neu aufgetretenen Zweifelsfragen.
Modifikationen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 05. Dezember 2007 waren notwendig,
beispielsweise aufgrund der Veröffentlichung der konsolidierten Fassung der von der EU übernommenen IFRS.
Schließlich wurden die Ausführungen zu den Angabepflichten nach IFRS 7 aus IDW ERS HFA 26 übernommen.
Der neue Entwurf steht auf der Internetseite des IDW in der
Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen
zur Verfügung. Er wird in den IDW Fachnachrichten Heft 8 und im Supplement 3/2009 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.
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2. Juli 2009: Neun Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
25. Juni 2009 herunter (in englischer Sprache, 128 KB). Die
Übernahme von IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
wird darin für Juli 2009 angekündigt. Derzeit wurden die folgenden
neun IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen:
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Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 17
Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18
Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren |
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IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
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IFRIC 9 und IAS 39 Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
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Änderungen an
verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen
Verbesserungsprozess ergeben |
2. Juli 2009: IAS Plus-Newsletter zum Kreditrisiko
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Der IASB hat am 18. Juni 2009 ein Diskussionspapier zur Rolle des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens bei der Bewertung von
Schulden herausgegeben. Dem Diskussionspapier (DP/2009/2 Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden)
liegt ein Papier des Stabs bei, in dem die verbreitetesten Argumente für und
wider den Einbezug des eigenen Kreditrisikos bei der Bewertung von Schulden
dargestellt werden. Stellungnahmen sind bis zum 1. September 2009 einzureichen.
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel
Der IASB bittet um Meinungen zur Rolle des Kreditrisikos bei der
Bewertung von Schulden herausgegeben (in englischer Sprache, 72 KB), in dem
die Fragestellungen aus dem Diskussionspapier erläutert werden. Wir haben auf
IAS PLUS eine neue Agendaseite zum Kreditrisiko eingerichtet. Frühere Ausgaben
des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier.
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2. Juli 2009: Spanische Übersetzungen zweier IFRS-Publikationen von Deloitte
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der folgenden IFRS-Publikationen von Deloitte erstellt
(das englischsprachige Original finden Sie darunter):
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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2. Juli 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
2. Juli 2009: Verbesserungen an den Standards des öffentlichen Sektors vorgeschlagen
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Der
Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting
Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants,
IFAC) hat mit dem jetzt veröffentlichten Entwurf 42 Verbesserungen an den IPSAS ein
Verbesserungsprojekt ins Leben gerufen. Dieser Entwurf ist der erste in
einer vorgeschlagenen Reihe von jährlichen Verbesserungen an den internationalen Rechnungslegungsstandards
für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS)
und ist am erfolgreichen jährlichen Verbesserungsprojekt ausgerichtet,
das der International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt hat.
Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich hauptsächlich
auf Ansatz-, Bewertungs- oder Angabevorschriften aber stellen keine
grundlegenden Überarbeitungen des Inhalts der bestehenden Standards dar.
Sie spiegeln Änderungen wider, die vom IASB an den entsprechenden International Financial Reporting Standards
(IFRS) vorgenommen wurden. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum
30. September 2009 einzureichen. Er kann hier
heruntergeladen werden.
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1. Juli 2009: Drei neue AFRAC-Stellungnahmen
1. Juli 2009: Heads Up zum IASB-Entwurf zu Fair-Value-Leitlinien
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Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel
IASB-Entwurf sieht ausgeweitete Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor herausgegeben
(in englischer Sprache, 98 KB).
Mit dem Entwurf schlägt der IASB Leitlinien dazu vor, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist,
wenn dies durch bestehende Standards gefordert wird. Mit dem Entwurf wird in keiner Weise gefordert,
die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts auszuweiten. Es würden zusätzliche Angaben dazu gefordert,
wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der Vorschläge würden
die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den einzelnen IFRS durch eine einzige,
einheitliche Definition des beizulegenden Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende
Leitlinien zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt.
Einen Überblick über die Diskussionen, die zur Entwicklung des
Entwurfs geführt haben sowie eine Erläuterung des Entwurfs finden
Sie auch auf unserer Agendaseite zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. |
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