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IFRS-Nachrichten – Juli 2009

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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31. Juli 2009: IFRS Summer School von Deloitte
Am 7. – 9. September 2009 bietet die Deloitte-Niederlassung in Berlin wieder eine dreitätige „Summer School“ zu den IFRS unter der Überschrift Grundlagen und wesentliche Unterschiede zum neuen deutschen Bilanzrecht an. Nähere Informationen (Inhalte, Termin, Veranstaltungsort u.a.) entnehmen Sie bitte dieser Einladung (83 KB). Ein Anmeldeformular zur Rücksendung finden sie hier (137 KB).

 

31. Juli 2009: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
  Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite einen Stellungnahmeentwurf gegenüber dem IASB bezüglich dessen Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Verfügung gestellt. EFRAG unterstützt das Bewertungskonzept, das im Entwurf beschrieben wird, solange es auf finanzielle Vermögenswerte und Schulden angewendet wird. Eine Anwendung auf nicht finanzielle Posten lehnt EFRAG jedoch ab. Den Stellungnahmeentwurf in englischer Sprache finden Sie hier (157 KB).

 

31. Juli 2009: Heads Up-Newsletter zum Standardentwurf Preisregulierte Geschäftsvorfälle
Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletter herausgegeben, in welchem sie den Standardentwurf des IASB zu preisregulierten Geschäftsvorfällen erörtern, der am 23. Juli 2009 erschienen ist. Die Zielsetzung der Vorschläge besteht in der Feststellung, ob und wie Vermögenswerte und Schulden aus preisregulierten Tätigkeiten nach IFRS erfasst und bewertet werden sollen. Stellungnahmen werden bis zum 20. November 2009 erbeten. Den Newsletter mit dem Titel Heads Up: IASB schlägt Leitlinien zu preisregulierten Geschäftsvorfällen vor können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 106 KB).

 

31. Juli 2009: Prüfungsgesellschaften aus 86 Ländern sind beim PCAOB registriert
In ihrem Jahresbericht 2008 (in englischer Sprache, 794 KB) führt die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) aus, dass zum Jahresende 2008 annähernd 900 nicht-amerikanische Prüfungsgesellschaften aus 86 Ländern bei ihr registriert seien. Ferner hat der PCAOB im Verlauf des Jahres 50 Prüfungen von Gesellschaften in 19 Ländern durchgeführt.

 

31. Juli 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben die erste Ausgabe von Einsichten in die Versicherungsbilanzierung veröffentlicht. In dieser Ausgabe werden die Themen und Herausforderungen dargestellt, die von Führungskräften im Bereich Steuern und Bilanzierung bei Versicherern im Licht der jüngsten Entwicklungen bei der Abfassung des neuen Bilanzierungsstandards für Schulden aus Versicherungen (IFRS 4 Phase II) und dem Standardentwurf, mit dem Änderungen an der Ertragsteuerbilanzierung vorgeschlagen werden (IAS 12 Ertragsteuern) erwogen werden sollten. Die erste Ausgabe des Newsletters Einsichten in die Versicherungsbilanzierung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 88 KB). Wir bieten dauerhafte Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS PLUS-Seite zum Versicherungsprojekt.

 

31. Juli 2009: Spanische Übersetzung einer IFRS-Publikation von Deloitte

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung der folgenden IFRS-Publikation von Deloitte erstellt (das englischsprachige Original finden Sie darunter):

bullet Boletín de Actualización IAS Plus, Julio 2009: IASB emite propuestas relacionadas con el comentario de la administraciòn (26 KB)
IAS Plus Update-Newsletter Juli 2009: IASB gibt Vorschläge zur Lageberichterstattung heraus (62 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

30. Juli 2009: Stellungnahme des DSR zum Standardentwurf Ertragsteuern
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum vom IASB veröffentlichten Standardentwurf hinsichtlich vorgeschlagener Änderungen an der Bilanzierung von Ertragsteuern (ED/2009/2 Ertragsteuern) verabschiedet. Die Stellungnahme an EFRAG, in der die Stellungnahme an den IASB enthalten ist, finden Sie hier.

 

30. Juli 2009: Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14
Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2009/4 Vorauszahlungen einer Mindestfinanzierungsvereinbarung (vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14) eigereicht. Wir erkennen, dass die Anwendung der Vorschriften aus IFRIC 14 auf Mindestfinanzierungsvereinbarungen in einigen Fällen zu einer bilanziellen Behandlung führt, die nicht den Gehalt des Transaktion widerspiegelt. Wir stimmen zu, dass man sich diesem nicht beabsichtigten Ergebnis widmen muss, und wir sind der Meinung, dass die vorgeschlagene Lösung den Sachverhalt angemessen lösen würde, der dem Board zur Kenntnis gebracht wurde (der sogenannte 'Swiss plans'-Sachverhalt). Wir hegen jedoch Bedenken, dass der IASB eine Ansatz in kleinen Hackstücken bei der Adressierung dieses Problems wählt und dass die vorgeschlagenen Änderungen zu weiteren Uneindeutigkeiten bei der Anwendung von IFRIC 14 und uneinheitlichen bilanziellen Behandlungen führen werden. Infolgedessen unterstützen wir die vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 nicht. Wir bieten Alternativen zur Erwägung durch den Board an. Das englischsprachige Original unserer Stellungnahme finden Sie hier (50 KB). All unsere früheren Stellungnahmen sind hier für Sie hinterlegt.

 

30. Juli 2009: Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf zu Ausbuchung
Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf Ausbuchung - Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 eingereicht. Wir unterstützen die Zielsetzung des Entwurfs, die bestehenden Ausbuchungsvorschriften in IAS 39 durch ein stabileres Modell zu ersetzen, das auf einem einzigen Prinzip für die Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten basiert. Insgesamt unterstützen wir das im Entwurf dargestellt Modell jedoch nicht; wir geben eher einem modifizierten Alternativansatz den Vorzug, der in einigen Aspekten eine Kombination des vorgeschlagenen Ansatzes und des alternativen Ansatzes ist, der im Anhang des Entwurfs dargestellt wird. Nachfolgend haben wir für Sie einen Auszug aus unserer Stellungnahme übersetzt. Das englischsprachige Original in ganzer Länge finden Sie hier (198 KB). All unsere früheren Stellungnahmen sind hier für Sie hinterlegt.

Der von uns vorgezogene Ansatz gleicht eher dem alternativen Ansatz - mit dem bedeutenden Unterschied, dass, wenn ein übertragendes Unternehmen die Kontrolle über die Rechte auf bestimmte Kapitalströme behält, die dem übertragenen Vermögenswert zugrunde liegen, diese Kapitalströme nicht in die Ausbuchungseinschätzung einfließen, d.h. sie werden weiterhin angesetzt. Eine detaillierte Beschreibung des von uns vorgezogenen Modells finden Sie in unserer Antwort auf Frage 7, wir fassen jedoch kurz zusammen:

bullet Wir unterstützen ein Ausbuchungsmodell, das auf Beherrschung basiert. Wir ziehen jedoch vor, dass die Einschätzung der Frage, ob das übertragende Unternehmen die Kontrolle über den Vermögenswert abgegeben hat, aus der Perspektive des übertragenden Unternehmens erfolgt, d.h. auf Grundlage seiner Möglichkeit, die Rechte auf die Kapitalströme zu kontrollieren, die dem Vermögenswert zugrunde liegen, und nicht wie im Entwurf vorgeschlagen, dass die Kontrolle durch das übertragende Unternehmen dadurch eingeschätzt wird, dass bestimmt wird, was das erhaltende Unternehmen mit dem übertragenen Vermögenswert tun kann.
bullet Wenn das übertragende Unternehmen die Kontrolle über bestimmte Rechte auf Kapitalströme behält aber die Kontrolle über andere Rechte auf Kapitalströme aus dem übertragenen finanziellen Vermögenswert abgibt, sollten die abgegebenen Rechte ausgebucht, die behaltenen Rechte aber weiter durch das übertragende Unternehmen angesetzt werden. Dies ist dem Entwurf vergleichbar, in dem in vielen Fällen zu dem Ergebnis gelangt wird, dass das übertragende Unternehmen nicht ausbuchen darf und deswegen den übertragenen Vermögenswert weiterhin ansetzen muss, selbst wenn seine Beteiligung an dem übertragenen Vermögenswert von der ursprünglichen Beteiligung abweicht und womöglich nicht die Definition eines Vermögenswerts nach dem Rahmenkonzept oder die Definition eines finanziellen Vermögenswerts nach IAS 39 erfüllt. Wir können nicht recht verstehen, warum das übertragende Unternehmen einen Vermögenswert weiterhin ansetzen soll, als ob es weiterhin all die gleichen Rechte auf die Kapitalströme des ursprünglichen Vermögenswerts kontrolliert, wenn sich seine Rechte geändert haben und einige seiner ursprünglichen Rechte durch das empfangende Unternehmen kontrolliert werden.
bullet Wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert überträgt und als Teil der Übertragungsvereinbarungen einen Anteil an den Kapitalströmen des Vermögenswerts behält, sollte der Vermögenswert, dessen Qualifizierung für die Ausbuchung eingeschätzt wird, der Nettoanteil der Kapitalströme sein, der an das empfangende Unternehmen übertragen wird. Wir sind der Meinung, dass dieser Ansatz auf Fälle angewendet werden kann, in denen das übertragende Unternehmen einen anteilsgemäßen oder nicht anteilsgemäßen Teil am Anteil der Kapitalströme aus dem übertragenen Vermögenswert behält. Wir glauben nicht, dass es sachgerecht ist, dass es im Entwurf zu einer Verwerfung der Ausbuchung für alle Vereinbarungen kommt, bei denen das übertragende Unternehmen einen nicht anteilsgemäßen Teil der Kapitalströme aus einem Vermögenswert behält.

 

30. Juli 2009: US-Standard zur Auftragsqualität

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Prüfungsstandard zur Prüfung der Auftragsqualität (Engagement Quality Review, EQR) veröffentlicht. Mit dem Prüfungsstandard Nr. 7 Prüfung der Auftragsqualität wird ein Rahmenkonzept für den Prüfer der Auftragsqualität zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe er objektiv die getroffenen bedeutenden Ermessenentscheidungen und die zugehörigen Schlussfolgerungen bewerten kann, die vom Prüfungsteam in seiner Gesamteinschätzung des Prüfungsauftrags getroffen wurden.

bullet englischsprachige Presseerklärung der PCAOB
bullet alle Prüfungsstandards auf der Seite der PCAOB

 

30. Juli 2009: Vergleichsversion des Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Im Mai 2009 hat der IASB einen Entwurf vorgeschlagener Leitlinien dazu herausgegeben, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn dies durch bestehende Standards gefordert wird. Ausgangspunkt für die Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der äquivalente US-amerikanische Standard SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in seiner überarbeiteten Fassung. Der Stab des IASB hat nun eine Vergleichsversion erstellt, in der hervorgehoben ist, an welchen Stellen der IASB-Entwurf von der FASB-Verlautbarung abweicht. Des Weiteren wurde eine Konkordanztabelle erstellt, anhand derer sich ablesen lässt, welche Paragraphen aus SFAS 157 die Quelle eines jeden Paragraphen des IASB-Entwurfs sind. Darüber hinaus wurde eine Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten erstellt. Alle Dokumente sollen dazu dienen, Anwendern bei der Verfassung von Stellungnahmen zu helfen.

bullet Vergleichsversion des Standardentwurfs (in englischer Sprache, 393 KB)
bullet Konkordanztabelle (in englischer Sprache, 32 KB)
bullet häufige Fragen und Antworten (in englischer Sprache)

 

30. Juli 2009: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Übersetzung der 54. Ausgabe der Single Market News zur Verfügung gestellt (1.116 KB). Unter anderem sind vier Interviews enthalten, in denen sich David Wright, der derzeitige stellvertretende Generaldirektor der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, zur Finanzmarktkrise äußert.

 

30. Juli 2009: Zehn Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 29. Juli 2009 herunter (in englischer Sprache, 128 KB). Die Übernahme von IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien erfolgte am 23. Juli 2009 durch Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, die am ebenfalls am 23. Juli2009 veröffentlicht wurden, sind neu hinzugekommen. Derzeit wurden die folgenden zehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)

Interpretationen

bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
bullet IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate
bullet Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern
bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen

 

29. Juli 2009: Unterschrift des Prüfungspartners im Prüfungsbericht eventuell in den USA gefordert
Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Konzepterlass veröffentlicht (in englischer Sprache, 66 KB), mit dem zur Stellungnahme zu der Frage eingeladen wird, ob der Prüfer mit der endgültigen Verantwortung für die Prüfung persönlich den Prüfungsbericht unterschreiben soll. Eine entsprechende Vorschrift gilt bereits in der Europäischen Union.

 

29. Juli 2009: Spanische Übersetzung einer IFRS-Publikation von Deloitte

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung der folgenden IFRS-Publikation von Deloitte erstellt (das englischsprachige Original finden Sie darunter):

bullet Boletín de Actualización IAS Plus, Julio 2009: Borrador para discusión pública propone nueva orientación sobre la clasificación y medición de los instrumentos financieros (33 KB)
IAS Plus Update-Newsletter Juli 2009: Entwurf sieht neue Leitlinien für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten vor (383 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

29. Juli 2009: Aktualisierung der Überprüfung der 4. und 7. EG-Richtlinien
Am 26. Februar 2009 hat die Europäische Kommission an das Europäische Parlament und den Ministerrat einen Vorschlag übermittelt, demzufolge 'Kleinstunternehmen' von den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7. EG-Richtlinien ausgenommen werden sollen. In Anbetracht der am 9. Juli 2009 erfolgten Veröffentlichung eines IFRS für KMU hat die EU-Kommission entschieden, weitere Untersuchungen und Konsultationen durchzuführen. In der englischsprachigen Presseerklärung (13 KB) heißt es:
Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des International Financial Reporting Standard (IFRS) für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) durch den International Accounting Standards Board am 9. Juli 2009 hat die Europäische Kommission entschieden, mehr Zeit für die Überprüfung der Rechnungslegungsrichtlinien aufzuwenden, um es zu ermöglichen, Konsultationen zu diesem IFRS und allgemeiner zu den Bedürfnissen europäischer Finanzberichterstattung durchzuführen. Der Stab der Kommission wird eine Reihe von Konsultationen mit den Interessengruppen aufnehmen, um ihre Meinungen zum KMU-Standard, zu den Berichterstattungsbedürfnissen der KMU und zu anderen Sachverhalten einzuholen, die von Bedeutung in Bezug auf den Rechnungslegungsregelungsrahmen für KMU in der EU sind. Daher wird der Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien in diesem Jahr nicht mehr erscheinen.

 

29. Juli 2009: EU-initiierte Sitzung interessierter Kreise zur Überarbeitung von IAS 39
Am 22. Juli 2009 fand eine von der Europäischen Kommission initiierte Sitzung von Interessengruppen statt, bei der die Teilnehmer die Möglichkeit hatten, Ansichten und erste Reaktion in Bezug auf den am 14. Juli 2007 vom IASB veröffentlichten Standardentwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten auszutauschen. Nach dem englischsprachigen Ergebnisbericht der Sitzung (13 KB), konnten bei der Komplexität des Themas aufgrund des kurzen Abstands zur Veröffentlichung nur vorläufige Sichtweisen erörtert werden. Die Abwicklung des Projekts in drei Phasen erleichtert nach Ansicht einiger Teilnehmer ebenfalls nicht eine rasche Durchdringung des Themas. Alle Teilnehmer gaben aber an, sich aktiv in den Konsultationsprozess einbringen zu wollen. Eine weitere Sitzung dieser Art, auf der tiefer diskutiert werden kann, wird am 4. September 2009, zehn Tage vor dem Ende der Kommentierungsfrist, stattfinden.

 

29. Juli 2009: EFRAG veröffentlicht Stellungnahme und Stellungnahmeentwurf

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier zu Leasinggeschäften veröffentlicht. EFRAG unterbreitet detaillierte Anmerkungen und Bedenken, und zum Teil sind die Meinungen auch innerhalb von EFRAG gespalten. Außerdem hat EFRAG den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten veröffentlicht. Anmerkungen zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 9. September 2009 erbeten. Kurze Zusammenfassungen der Schreiben und Verknüpfungen auf die Dokumente selbst finden Sie in den englischsprachigen Presseerklärungen von EFRAG.

bullet EFRAG-Presseerklärung zur Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Leasinggeschäften
bullet EFRAG-Presseerklärung zum Stellungnahmeentwurf zum Entwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

 

29. Juli 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung der jährlichen Verbesserungen an den IFRS
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der Änderungen an den IFRS im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts für die Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

29. Juli 2009: IFRIC-Sondersitzung am 4. August
IFRIC wird am Dienstag, den 4. August eine Sondersitzung abhalten, in der der Tausch von Fremd- in Eigenkapital (Debt to Equity Swaps) erörtert werden soll. Die Sitzung beginnt um 12:00h Londoner Zeit und wird voraussichtlich eine Stunde dauern. Diese kurze Sitzung wird in Form einer Telefonkonferenz abgehalten; interessierte Zuhörer können sich einwählen. Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von IFRIC.

 

29. Juli 2009: Sondersitzung des IASB am 4. August
Der IASB wird am Dienstag, den 4. August eine Sondersitzung abhalten, in der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Übergangsregeln für eine kurzfristige Änderung an den Vorschriften hinsichtlich des Abzinsungssatzes in IAS 19) erörtert werden sollen. Die Sitzung beginnt um 11:00h Londoner Zeit und wird voraussichtlich nur 15 bis 30 Minuten dauern. Diese kurze Sitzung wird in Form einer Telefonkonferenz abgehalten; interessierte Zuhörer können sich einwählen. Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB.

 

28. Juli 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zu Finanzinstrumenten

Unsere chinesischen Kollegen haben eine chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel Entwurf sieht neue Klassifizierungs- und Bewertungsleitlinien für Finanzinstrumente vor herausgegeben:

bullet chinesische Übersetzung (219 KB)
bullet englische Fassung (383 KB)

 

28. Juli 2009: IDW zum IASB-Diskussionspapier zum Kreditrisiko
In einem englischsprachigen Schreiben (80 KB) an den International Accounting Standards Board (IASB) äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier zur Rolle des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens bei der Bewertung von Schulden, das der IASB im Juni 2009 herausgegeben hat. Das IDW lehnt die Idee strikt ab, dass die Bewertung von Schulden Änderungen im Kreditrisiko widerspiegeln sollte.

 

28. Juli 2009: Kommentierungsfrist verlängert
Da derzeit auch vom IASB viele Dokumente veröffentlicht werden, zu denen Stellung zu nehmen die Anwender viel Zeit kostet, hat EFRAG beschlossen, die Kommentierungsfrist für den EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu Ertragsteuern bis auf den 31. Juli 2009 auszudehnen. Der Entwurf steht Ihnen hier noch einmal zur Verfügung (in englischer Sprache, 289 KB).

 

28. Juli 2009: Abschließende Empfehlungen der FCAG

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG), die IASB und FASB eingerichtet haben, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind, hat heute ihre Empfehlungen in Bezug auf Standardsetzungsaktivitäten und andere Änderungen im internationale regulatorischen Umfeld nach der Finanzmarktkrise bekanntgegeben. Die FCAG tagte von Januar bis Juli 2009 sechsmal. In ihrem Bericht werden Prinzipien und Empfehlungen in vier Bereichen genannt, die den Prozess und die Effektivität internationaler Standardsetzung verbessern können:

bullet Wirksame Finanzberichterstattung
bullet Grenzen der Finanzberichterstattung
bullet Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards
bullet Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Standardsetzer

Nachfolgend übersetzen wir das zusammenfassende Kapitel VI aus dem Bericht für Sie. Das englischsprachige Original in ganzer Länge finden Sie hier (327 KB), die Presseerklärung des IASB steht Ihnen hier zur Verfügung (32 KB).

Prinzip 1: Wirksame Finanzberichterstattung

Finanzberichterstattung spielt eine zentrale Rolle im Finanzsystem, weil man damit danach strebt, unverzerrte, transparente und relevante Informationen über die wirtschaftliche Leistung und Verfassung eines Unternehmens zu liefern. Wirksame Finanzberichterstattung hängt von hochwertigen Rechnungslegungsstandards genauso wie von deren stetiger und getreuer Anwendung sowie rigoroser Prüfung und der Durchsetzung der Standards ab. Finanzberichterstattung ist von großer Bedeutung für Anleger und andere Teilnehmer in den Finanzmärkten in deren Entscheidungen über eine Ressourcenvergabe sowie für Regulierungsbehörden und andere. Das Vertrauen all dieser Nutzer in die Transparenz und die Integrität der Finanzberichterstattung ist von kritischer Bedeutung für die globale Finanzstabilität und gesundes wirtschaftliches Wachstum. Wo aufsichtsrechtliche Standards von Rechnungslegungsstandards in einer Art und Weise abweichen, die bedeutende Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben könnte, sollten die Auswirkungen dieser Abweichungen auf eine Weise angegeben werden, die die Transparenz und die Integrität der Finanzberichterstattung nicht beeinträchtigt.

Empfehlungen

  1. Die Boards sollten ihrem Projekt zur Vereinfachung und Verbesserung ihrer Standards zu Finanzinstrumenten höchste Priorität einräumen, sie mit einem Bewusstsein der Dringlichkeit aber auch mit weitgreifender Konsultation vorantreiben.
  2. Auch wenn wir anerkennen, dass IFRS und US-GAAP in einigen Bereichen wie beispielsweise Wertminderungen verschiedene Ausgangspunkte haben, drängen wir die Boards dennoch, vereinheitlichte Lösungen zu erreichen.
  3. Im Finanzinstrumenteprojekt sollten die Boards für die Kreditrisikovorsorge Alternativen zum Modell der eingetretenen Verluste untersuchen, die mehr zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen. Diese Alternativen beinhalten ein Modell der erwarteten Verluste und ein Fair-Value-Modell.
  4. Wenn die Boards ein Modell der erwarteten Verluste verfolgen, müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die verhindern, dass zu "Ergebnisgestaltung" ermutigt wird, was die Transparenz verringern würde.
  5. Im Finanzinstrumenteprojekt sollten die Boards die Sachgerechtigkeit der Erfassung von Bewertungserfolgen durch ein Unternehmen als Ergebnis von Veränderungen im beizulegenden Zeitwert der eigenen Schulden des Unternehmens aufgrund von Verbesserungen bzw. Verringerungen der eigenen Kreditwürdigkeit überdenken.
  6. Rechnungslegungsstandards, insbesondere jene zu Finanzinstrumenten, Konsolidierung/Ausbuchung und Risikoangaben, haben besondere Bedeutung für Aufsichtsbehörden. Daher ist es wichtig, dass die Boards ihren Austausch mit den Aufsichtsbehörden fortsetzen.
  7. Wenn eine Alternative zum Modell der eingetretenen Verluste entwickelt wird, das mehr zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt, kann es gut sein, dass die Unterschiede zwischen den Vorschriften in Bilanzierungs- und aufsichtsrechtlichen Standards verringert werden. In dem Maß, wie Unterschiede verbleiben, drängen wir die Boards, eine Methode zu entwickeln, die auf eine transparente Art und Weise jegliche zusätzliche Vorsorgen oder Rückstellungen beschreibt, die von den Aufsichtsbehörden gefordert sein könnten, ohne die Integrität der Finanzberichterstattung durch Auswirkungen auf die Metrik der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterminieren.
  8. Während dem Projekt zu Finanzinstrumenten Priorität eingeräumt werden sollte, fordern wir die Boards dringend auf, auch wesentliche Fortschritte auf dem Weg zu vereinheitlichten und verbesserten Standards zu Konsolidierung und Ausbuchung zu machen (beispielsweise Fragen der Bilanzwirksam- bzw. -unwirksamkeit) ebenso wie in den anderen Bereichen, die unter ihr Arbeitsabkommen fallen.
  9. In der Zwischenzeit sollten die neuen Standards des FASB zur Bilanzunwirksamkeit sofort ohne Überarbeitung oder Verzögerung umgesetzt werden.
  10. Bei den Projekten zu Finanzinstrumenten und Konsolidierung/Ausbuchung sollten Verbesserungen unter Berücksichtigung einer besseren, transparenteren Abbildung der auftretenden Risiken erfolgen, insbesondere bei komplexen Finanzinstrumenten.

Prinzip 2: Grenzen der Finanzberichterstattung

Obwohl eine wirksame Finanzberichterstattung den Märkten eine unverzichtbare Strenge und Transparenz zur Verfügung stellt, können sich Anleger, Analysten, Aufsichtsbehörden und Andere nicht allein auf die Informationen verlassen, die so zur Verfügung gestellt werden. Alle Nutzer sollten die Grenzen der Finanzberichterstattung erkennen: Sie bietet nur eine Momentaufnahme der wirtschaftlichen Leistung und kann keinen perfekten Einblick in die Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen liefern. Finanzberichterstattung hängt auch von der Lieferung verlässlicher Daten durch wohlfunktionierende Märkte, die eine ordentliche Infrastruktur aufweisen, sowie von der Verwendung angemessener Prozesse zur Preisverifizierung und anderer Aspekte der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden durch Finanzinstitute und andere Unternehmen ab.

Empfehlungen

  1. Die Boards sollten in ihrem gemeinsamen Projekt zum Rahmenkonzept eindeutig die Grenzen der Finanzberichterstattung anerkennen.
  2. Nutzer der Finanzberichterstattung sollten deren Grenzen erkennen und niemals ihre eigene Urteilskraft und ihre eigenen Anstrengungen außen vor lassen.
  3. Wir fordern die betreffenden Behörden auf, sicherzustellen, dass alle Märkte für freiverkäufliche Titel, insbesondere solche für strukturierte Produkte und Derivate, eine robuste Infrastruktur aufweisen, die die Transparenz von Marktpreisen fördert.
  4. Unternehmen, insbesondere Finanzinstitute, sollten wirksame Preisverifizierungsprozesse verwenden und auch sonst ihre Bewertung von Vermögenswerten und Schulden verbessern. Um die Preisverifizierung am verlässlichsten zu gestalten, sollten diese Funktionsbereiche, wo immer möglich, völlig unabhängig von Verkauf, Handel und ähnlichen Funktionsbereichen sein.

Prinzip 3: Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards

Aufgrund des globalen Charakters der Finanzmärkte ist es von kritischer Bedeutung, einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit vereinheitlichter Rechnungslegungsstandards zu erzielen, mit dem stetige, unverzerrte und transparente Informationen unabhängig vom geografischen Sitz der Berichtseinheit geliefert werden können.

Empfehlungen

  1. Wir fordern die Boards dringend auf, in Übereinstimmung mit dem Bedarf am Erhalt und der Verbesserung hochwertiger Rechnungslegungsstandards alle Anstrengungen zu unternehmen, vereinheitlichte Lösungen zu erzielen. Dies sollte in den Projekten geschehen, die als Reaktion auf die Finanzmarktkrise beschleunigt wurden (Finanzinstrumente und Konsolidierung/ Ausbuchung), und in den anderen Projekten, die unter das Arbeitsabkommen der Boards fallen.
  2. Wir fordern die nationalen Regierungen, die Finanzmarktteilnehmer und die globale Wirtschaftsgemeinschaft auf, die Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger Bilanzierungsstandards aktiv zu unterstützen.
  3. Um den Schwung aufrecht zu erhalten, ermutigen wir alle nationalen Regierungen, die dies nicht bereits getan haben, einen Zeitplan für die Übernahme oder die Vereinheitlichung mit den IFRS festzulegen, der sowohl durchführbar als auch fest ist.
  4. Selbst wenn die Rechnungslegungsstandards vereinheitlicht sind, kann es zu Unterschieden in der Finanzberichterstattung infolge abweichender nationaler oder regionaler Prüfungsstandards und Unterschieden in der Durchsetzung entstehen. Wir fordern die entsprechenden internationalen Organisationen auf, dies zur Kenntnis zu nehmen und vereinheitlichte Lösungen und gemeinsame Auslegungen zu erzielen, die mit denen der Standardsetzer im Einklang stehen. Wir sind der Meinung, dass die international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in dieser Hinsicht eine besonders wichtige Rolle spielen können.

Prinzip 4. Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Standardsetzer

Um Standards entwickeln zu können, die hochwertig und unverzerrt sind, müssen die Standardsetzer über ein hohes Maß an Unabhängigkeit von unangemessenem wirtschaftlichen und politischen Druck verfügen, aber sie müssen auch einem hohen Grad an Rechenschaftspflicht durch einen sachgerechten Standardsetzungsprozess, der eine weitgefasste Interaktion mit Interessengruppen und einer im öffentlichen Interesse durchgeführten Aufsicht beinhaltet, unterliegen.

Empfehlungen

  1. Dem gemeinsamen und umfassenden Projekt zu Finanzinstrumenten, das derzeit vorangetrieben wird, sollte der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit und die höchste Priorität der Boards für den Rest des Jahres 2009 gelten. Bei der Durchführung des Projekts sollten die Boards keine Kompromisse in ihren Standardsetzungsprozessen hinnehmen. Wir haben uns verpflichtet, die Fortschritte, die die Boards erzielen, vor Jahresende zu prüfen. Wir sind der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Standardsetzer weder durch wirtschaftlichen noch politischen Druck vom Finanzinstrumenteprojekt abgelenkt werden, das so wichtig für das globale Finanzsystem ist.
  2. Um die umfassende Akzeptanz ihrer Arbeit in dringlichen Situationen sicherzustellen, sollten die Boards im Voraus die Umstände definieren, unter denen es sachgerecht ist, auf der Grundlage eines beschleunigten Standardsetzungsprozesses zu handeln. Die Boards sollten außerdem Prozesse entwickeln, die sicherstellen, dass unter solchen Umständen die maximal mögliche Konsultation erfolgt.
  3. Während politische Entscheidungsträger als Teil des Systems der öffentlichen Rechenschaftspflicht ihre Bedenken äußern können und sollten und Eingaben an die Standardsetzer machen können, fordern wir sie auf, davon Abstand zu nehmen, zu versuchen, bestimmte Ergebnisse der Standardsetzung vorzuschreiben. Eine solche Zurückhaltung ist notwendig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses und damit in die Rechnungslegung und das Finanzsystem als Ganzes aufrecht zu erhalten.
  4. Um seine Unabhängigkeit vor unangemessenem Einfluss zu schützen, muss der IASB über eine dauerhafte Finanzierungsstruktur verfügen, aus der ihm genügend Finanzmittel aus verpflichtenden und gerecht verteilten Beiträgen zu Verfügung stehen.
  5. Um die Autorität des Überwachungsgremiums zu verbessern, sollte seine Zusammensetzung geografisch ausgeweitet werden, um Wertpapier- und Börsenaufsichten aus einem größeren Kreis von Nationen zu beinhalten.

 

28. Juli 2009: Vier IASCF-Treuhänder wiederernannt

Das Überwachungsgremium der IASCF-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) hat auf Vorschlag der Treuhänder der IASCF die Wiederernennung von vier Treuhändern bestätigt. Die Verlängerung der Amtszeit beträgt jeweils drei Jahre und endet am 31. Dezember 2012. Die betroffenen Treuhänder sind:

bullet David Sidwell, Vereinigte Staaten
Früherer Finanzvorstand bei Morgan Stanley; Director bei der UBS; Boardmitglied der Federal National Mortgage Association
bullet Luigi Spaventa, Italien
Früherer Vorsitzender der Commissione nazionale per le società e la orsa (Consob); Professor Emeritus der Universität von Rom
bullet Paul Tellier, Kanada
Früherer Präsident und Vorstandsvorsitzender bei Bombardier and CN; früherer Clerk of the Privy Council and Secretary of the Cabinet des kanadischen Kronrats; Director bei Rio Tinto plc und Rio Tinto Ltd.; Director bei McCain Foods und Vorsitzender der Global Container Terminals (GCT)
bullet Jeff van Rooyen, Südafrika
Vorstandsvorsitzender der Uranus Investment Holdings; früherer stellvertretender Vorsitzender des Leitungsausschusses der International Organization of Securities Commissions (IOSCO); früherer Vorstandsvorsitzender des South African Financial Services Board

In der englischsprachigen Presseerklärung des IASB finden Sie auch das Empfehlungsschreiben des Nominierungsausschusses der IASCF und das Bestätigungsschreiben des Überwachungsgremiums.

 

 

28. Juli 2009: Anmeldung zu den Gesprächsrunden zur Überarbeitung der Satzung

Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben weitere Details zu den öffentlichen Gesprächen am Runden Tisch bekanntgegeben, die Teil der zweiten Phase der Überarbeitung der Satzung der IASCF sind. Folgende Termine sind geplant:

bullet London – 9. September 2009 (ganztägig)
bullet New York – 6. Oktober 2009 (ganztägig)
bullet Tokio – 21. Oktober 2009 (nur nachmittags)

Vorschläge für den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung werden im August 2009 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Die Gesprächsrunden bieten die Möglichkeit, diese Vorschläge genauer mit den Treuhändern zu erörtern. Wenn Sie Interesse haben, an einer der Gesprächsrunden teilzunehmen, finden Sie ein Anmeldeformular in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB. Schriftliche Einreichungen können ebenfalls getätigt werden.

 

 

28. Juli 2009: EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zur Erlöserfassung
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zur Erlöserfassung eingereicht (in englischer Sprache, 249 KB). EFRAG begrüßt die Bemühungen, die in diesem Bereich unternommen werden, weil Erlöserfassung in der Praxis viele Probleme auslöse. EFRAG nimmt jedoch einen grundlegend anderen Standpunkt in Bezug auf die Frage ein, wann Erlös zu erfassen sein soll.

 

28. Juli 2009: Ergebnisse der 35. RIC-Sitzung
Das RIC hat am 1. Juli 2009 seine 35. Sitzung in Berlin abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.

 

28. Juli 2009: Übernahme von IFRIC 15
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 23. Juli 2009 die Verordnung (EG) Nr. 636/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilen übernommen.

 

27. Juli 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zum IFRS für KMU

Unsere chinesischen Kollegen haben eine chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel Vereinfachte Rechnungslegung – IASB gewährt KMU Vereinfachungen herausgegeben:

bullet chinesische Übersetzung (220 KB)
bullet englische Fassung (86 KB)

 

27. Juli 2009: Fragen und Antworten zum ersten Standardentwurf zur Überarbeitung von IAS 39

Am 14. Juli 2009 hat der IASB den ersten von drei Entwürfen zur Neuordnung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten herausgegeben. Der erste Entwurf ist dem Bereich Klassifizierung und Bewertung gewidmet und soll bereits für Geschäftsjahre, die am 31.12.2009 enden, vorzeitig freiwillig angewendet werden können. Für den Entwurf ist eine auf 60 Tage verkürzte Kommentierungsfrist vorgesehen. Um interessierten Parteien zu helfen, den Entwurf zu verstehen und eine Stellungnahme dazu abzugeben, hat der IASB eine Tonaufnahme der wichtigsten Fragen und Antworten zum Entwurf erstellt (in englischer Sprache, 45 min). Der Schwerpunkt liegt auf fachlichen Fragen.

 

27. Juli 2009: Neue IAS PLUS-Standardseite zum IFRS für KMU

Am 9. Juli 2009 hat der IASB den IFRS für KMU herausgegeben. Dies ist der erste Satz internationaler Bilanzierungsvorschriften, der speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) entwickelt wurde. Er wurde auf der Grundlage der IFRS ausgearbeitet, stellt aber ein eigenständiges Produkt dar, das von dem vollen Satz der International Financial Reporting Standards (IFRS) losgelöst ist. Wir haben für Sie eine neue Standardseite zum IFRS für KMU auf IAS PLUS erstellt, auf der Sie folgendes finden:

bullet eine kurze Vorstellung des Standards,
bullet eine Verknüpfung auf den Standard auf der Seite des IASB,
bullet Schlüsseldaten in der Entwicklung hin zum endgültigen Standard und
bullet für jeden der 35 Abschnitte des Standards eine Zusammenfassung der Vorschriften und Ziele.

 

26. Juli 2009: Heads Up-Newsletter zum Finanzinstrumenteprojekt
Unsere amerikanischen Kollegen habe eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters herausgegeben, in welchem das gemeinsam von FASB und IASB geführte Projekt zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erörtert wird. Am 14. Juli 2009 hatte der IASB einen Standardentwurf mit dem Titel Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung veröffentlicht, in welchem ein neues Klassifizierungs- und Bewertungsmodell für Finanzinstrumente vorgeschlagen wird. Gleichzeitig mit der Herausgabe des Standardentwurfs durch den IASB kam der FASB am 15. Juli 2009 zusammen, um seine Beratungen zu dem Projekt aufzunehmen. Der FASB erwartet die Herausgabe seines eigenen Standardentwurfs zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Ende August 2009. Den Heads Up-Newsletter mit dem Titel IASB gibt Standardentwurf heraus und FASB beginnt Beratungen zu neuen Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 160 KB).

 

25. Juli 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Der Teil der Sitzung am 23. und 24. Juli ist eine gemeinsame Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte beim zweiten und letzten Tag dieser gemeinsamen Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

 

24. Juli 2009: Mitschrift vom ersten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Der Teil der Sitzung am 23. und 24. Juli ist eine gemeinsame Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte beim ersten Tag dieser gemeinsamen Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

 

24. Juli 2009: Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme

Im Juni 2009 hat der IASB ein Diskussionspapier zur Rolle des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens bei der Bewertung von Schulden herausgegeben. Auf der Internetseite von EFRAG wird nun der Entwurf einer Stellungnahme zu diesem Diskussionspapier zur Verfügung gestellt (in englischer Sprache, 80 KB). EFRAG ist der Meinung, dass das Kreditrisiko in die erstmalige Bewertung einfließen sollte, nicht aber in Folgebewertung.

 

24. Juli 2009: Kommentierungsfrist verlängert

Im März 2009 haben EFRAG und verschiedene nationale Standardsetter gemeinsam ein Diskussionspapier mit dem Titel „Performance Reporting“ veröffentlicht (in englischer Sprache, 949 KB). Das unter der Proactive Accounting Activities in Europe (PAAinE)-Initiative entstandene Diskussionspapier untersucht und erörtert Schlüsselfragen der Erfolgsberichterstattung („Performance Reporting“). Da derzeit auch vom IASB viele Dokumente veröffentlicht werden, zu denen Stellung zu nehmen die Anwender viel Zeit kostet, hat EFRAG beschlossen, die Kommentierungsfrist dieses Papiers bis auf den 31. Dezember 2009 auszudehnen.

 

23. Juli 2009: Spanische Übersetzung einer IFRS-Publikation von Deloitte

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung der folgenden IFRS-Publikation von Deloitte erstellt (das englischsprachige Original finden Sie darunter):

bullet Boletín de Actualización IAS Plus, Abril 2009: G20: Implicaciones para los IFRS (32 KB)
IAS Plus Update-Newsletter April 2009: G-20: Auswirkungen auf die IFRS (120 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

23. Juli 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Juli
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Der Teil der Sitzung am 23. und 24. Juli ist eine gemeinsame Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte beim zweiten Tag dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier. Unter anderem verabschiedete der Board Änderungen an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, die im November 2009 herausgegeben und am 1. Januar 2011 in Kraft treten sollen.

 

23. Juli 2009: IASB veröffentlicht Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

Der IASB hat heute den Entwurf von Vorschläge zur Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Das Ziel der Vorschläge ist, festzulegen, wie Vermögenswerte und Schulden, die aus preisregulierten Geschäftsvorfällen entstehen, nach den IFRS angesetzt und bewertet werden sollen. Bei einer Übernahme des Entwurfs würde im Standard folgendes geklärt:

bullet Definition von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden,
bullet Kriterien für ihren Ansatz,
bullet Vorschriften für ihre Bewertung und
bullet erforderliche Angaben über ihre finanziellen Auswirkungen.

Der IASB war aus vielen Rechtskreisen gebeten worden, Leitlinien zu diesem Thema herauszugeben. Die Klarstellung der Bilanzierung von Preisregulierung ist von besonderer Bedeutung für Rechtskreise, die dabei sind, die IFRS zu übernehmen, und in denen in manchen Sektoren die Bilanzierung der Auswirkungen von Preisregulierung geregelt ist. In diesen Fällen setzen derzeit die Unternehmen zum Teil bedeutende "regulatorische" Vermögenswerte und Schulden an und verweisen dabei, weil kein IFRS existiert, auf einen bestehenden US-amerikanischen Standard. Die Kommentierungsfrist endet am 20. November 2009. Der Entwurf steht in der "Open to Comment"-Rubrik der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die zugehörige Presseerklärung finden Sie hier (in englischer Sprache, 105 KB). Wir führen auf IAS PLUS eine eigene Projektseite zu preisregulierten Geschäftsvorfällen.

 

23. Juli 2009: IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 1

Der IASB hat heute Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards herausgegeben. Die Änderungen gelten der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen und sollen sicherstellen, dass Unternehmen, die die IFRS anwenden, keine unnötigen Kosten oder Belastungen beim Übergangsprozess entstehen. Mit den Änderungen werden:
bullet Unternehmen, die die Vollkostenmethode anwenden, von der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf Öl- und Gasvermögenswerte ausgenommen und
bullet Unternehmen mit bestehenden Leasingverträgen von der Einschätzung der Klassifizierung dieser Verträge nach IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält ausgenommen, wenn die Anwendung der nationalen Rechnungslegungsvorschriften zum gleichen Ergebnis geführt hat.

Der ursprüngliche Entwurf dieser Änderungen enthielt auch Vorschläge in Bezug auf preisregulierte Geschäftsvorfälle. Diese Vorschläge wurden aufgrund der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet und in den Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen aufgenommen, den der IASB ebenfalls heute veröffentlicht hat. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (102 KB). Die Änderungen stehen ab heute eIFRS-Abonnenten auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

 

23. Juli 2009: Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme
Der IASB hat am 25. Juni 2009 eine Bitte um Information zur Machbarkeit der Verwendung eines Modells erwarteter Verluste für die Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten veröffentlicht. Wertminderungen sind eines der Themengebiete, die der IASB in der zweiten Phase seiner Umfassenden Überprüfung von IAS 39 angeht. Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) hat nun auf ihrer Internetseite einen Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu diesem Thema zur Verfügung gestellt (in englischer Sprache, 165 KB). EFRAG begrüßt die Absicht des IASB, das derzeitige Modell der eingetretenen Verluste in IAS 39 zu überprüfen, und lobt die frühe Einbindung der Anwender. Man sieht jedoch bedeutende Herausforderungen für Unternehmen in Europa bei der Umsetzung eines Modells auf Grundlage erwarteter Kapitalströme und fordert den IASB zu besonderer Sorgfalt auf, wenn mit diesem Modell fortgefahren werden soll.

 

23. Juli 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben eine Sonderausgabe ihres monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. In dieser Ausgabe wird über die Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe zur Versicherungen am 29. und 30. Juni 2009 berichtet. Diese Sonderausgabe der IFRS-Versicherungsnewsletters vom Juli 2009 finden Sie hier (in englischer Sprache, 116 KB). Wir bieten dauerhafte Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS PLUS-Seite zum Versicherungsprojekt.

 

22. Juli 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Juli
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Der Teil der Sitzung am 23. und 24. Juli ist eine gemeinsame Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte beim ersten Tag dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

 

22. Juli 2009: IAS Plus Update-Newsletter zu Finanzinstrumenten
Am 14. Juli 2009 hat der IASB einen Entwurf zu Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung herausgegeben. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter Vereinfachte Finanzberichterstattung – Neue Leitlinien zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten herausgegeben (in englischer Sprache, 383 KB), in dem der vorgeschlagene Standard erläutert wird. Unsere IAS PLUS-Projektseite zum Thema finden Sie hier. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus Update-Newsletters (früher IAS Plus-Newsletter) finden Sie hier.

 

22. Juli 2009: Mitschrift von der gemeinsamen Sitzung von IASB und EFRAG
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Der Teil der Sitzung am 23. und 24. Juli ist eine gemeinsame Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB. Am Montag, den 20. Juli tagten Vertreter des IASB gemeinsam mit Vertretern der Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG). Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

 

22. Juli 2009: Erinnerung an das Ende von drei Kommentierungsfristen

Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu drei Entwürfen des IASB noch im Juli 2009 endet:

bullet Entwurf ED/2009/2 zu Ertragsteuern; Ende der Kommentierungsfrist 31. Juli 2009: Der grundsätzliche Ansatz aus IAS 12 zur Bilanzierung von Ertragsteuern über temporäre Differenzen wird beibehalten, der IASB schlägt jedoch vor, die meisten der Ausnahmen in IAS 12 zu streichen, um die Bilanzierung zu vereinfachen und das Prinzip des Standards zu stärken. Darüber hinaus schlägt der IASB eine geänderte Struktur des Standards vor.
bullet Entwurf ED/2009/3 zu Ausbuchung; Ende der Kommentierungsfrist 31. Juli 2009: Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde der Ausbuchungsansatz für finanzielle Vermögenswerte in IAS 39 durch einen Ansatz ersetzt, der dem bisherigen Ansatz in verschiedenen Punkten ähnelt, jedoch von IAS 39 dahingehend abweicht, dass nicht verschiedene Elemente verschiedener Ausbuchungskonzepte zusammengefügt werden, sondern dass der Schwerpunkt auf einem einzigen Element liegt (Beherrschung).
bullet Entwurf ED/2009/4 zu Änderungen an IFRIC 14; Ende der Kommentierungsfrist 27. Juli 2009: Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, eine unbeabsichtigte Auswirkung von IFRIC 14 zu korrigieren, nach der Unternehmen unter bestimmten Umständen nicht gestattet ist, einige Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsbeiträgen als Vermögenswert anzusetzen.

 

21. Juli 2009: Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Sonderfragen zur unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen" zur Verfügung gestellt (99 KB). Bereits im Juli 2008 wurde ein Entwurf einer Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht. Nach Auswertung der öffentlichen Stellungnahmen wurde der Entwurf nun auf den Ansatz von Umweltschutzrückstellungen und ihre Abgrenzung von anderen Bilanzposten beschränkt. Die Bewertung der Umweltschutzrückstellungen wird nicht mehr behandelt, da sich hier für Umweltschutzrückstellungen keine Sonderfragen ergeben.

 

21. Juli 2009: Aktualisierte Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Juli
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Die Tagesordnung wurde heute aktualisiert; wir geben sie nachfolgend in der neuen Fassung wieder.
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung
20.-24. Juli 2009, London

Montag, 20. Juli 2009 (mittags)

bullet Gemeinsame Sitzung von IASB und EFRAG

Dienstag, 21. Juli 2009

bullet Arbeitsprogramm des IASB
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bullet Aufgegebene Geschäftsbereiche
bullet IFRIC – Stand der Arbeiten
bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2009-2010
bullet IAS 23: Bedeutung von "allgemeine Aufnahme"
bullet IFRS 5: Abschreibung einer Veräußerungsgruppe
bullet IAS 39: Tausch von Fremd- in Eigenkapital
bullet IFRS 3: Nichtersetzung und freiwillig ersetzte anteilsbasierte Vergütungsleistungen
bullet IFRS 3: Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen

Mittwoch, 22. Juli 2009

bullet Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
bullet Schulden - Änderungen an IAS 37
bullet Erlöserfassung
bullet Konsolidierung – erste Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen
bullet Versicherungsverträge – Fortsetzung der Erörterungen zu möglichen Bewertungsmaßstäben

Donnerstag, 23. Juli 2009 – Gemeinsame Sitzung mit dem FASB

bullet Arbeitsprogramm
bullet Versicherungsverträge – Aktuelle Informationen von der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten
bullet Versicherungsverträge – Fortsetzung der Erörterungen zu möglichen Bewertungsmaßstäben
bullet Erlöserfassung – erste Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen
bullet Leasingverhältnisse

Freitag, 24. Juli 2009 – Gemeinsame Sitzung mit dem FASB

bullet Eigen- und Fremdkapital
bullet Darstellung des Abschlusses
bullet Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt
bullet Restanten (sofern erforderlich)

 

20. Juli 2009: EFRAG-Delegation tagt mit dem IASB

Im Zusammenhang mit der Boardsitzung diese Woche tagt die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) heute mit dem IASB, um Aspekte der Konvergenzagenda des IASB zu erörtern. Der EFRAG-Delegation gehören neben dem Vorsitzenden von EFRAG auch der deutsche, der englische und der französische Standardsetzer an. Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen:

bullet Arbeitsprogramm des IASB (europäische Bedenken hinsichtlich des gegenwärtigen Arbeitsplans und des Zeitplans bis 2011)
bullet Krisenbezogene Sachverhalte (Konsolidierung und Ausbuchung, IAS 39 und Klassifizierung und Bewertung, IAS 39 und Wertminderung)
bullet Darstellung des Abschlusses
bullet Kurze Erörterung einiger anderer IASB-Projekte
bullet Neuester Stand der paneuropäischen proaktiven Arbeiten

 

20. Juli 2009: Drei Stellungnahmen des IDW

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB Stellungnahmen zu drei in letzter Zeit vom IASB veröffentlichten Konsultationsdokumenten eingereicht (alle Stellungnahmen in englischer Sprache):

bullet Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Leasinggeschäften (114 KB)
bullet Stellungnahme zum Entwurf zu Ausbuchungen (91 KB)
bullet Stellungnahme zum Entwurf zu Ertragsteuern (127 KB)

 

20. Juli 2009: Aktualisierte Zusammenfassung der von IFRIC nicht auf die Agenda genommenen Sachverhalte

Wir haben unsere Zusammenfassung der Sachverhalte, die IFRIC nicht auf die Agenda genommen hat, aktualisiert, um die endgültigen Entscheidungen von IFRIC auf der Sitzung im Juli 2009 widerzuspiegeln, folgende Themen nicht auf die Agenda zu nehmen. Unsere Zusammenfassung beinhaltet inzwischen mehr als 160 Sachverhalte:

bullet IFRS 3: Erwerbsbezogene Kosten bei einem Unternehmenszusammenschluss
bullet IFRS 3: Frühere Anwendung von IFRS 3
bullet IAS 7: Festlegung von Zahlungsmitteläquivalenten
bullet IAS 27: Transaktionskosten bei nicht beherrschenden Anteilen
bullet IAS 28: Mögliche Auswirkungen der Überarbeitungen von IFRS 3 und IAS 27 auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode
bullet IAS 28: Wagniskapitalkonsolidierungen und Teilnutzung der Fair-Value-Option
bullet IAS 28: Wertminderungen von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
bullet IAS 34: Angaben zum beizulegenden Zeitwert in Zwischenabschlüssen
bullet IAS 38: Kosten der Befolgung von REACH
bullet IAS 39: Absicherung unter Verwendung von mehr als einem Derivat als Sicherungsinstrument
bullet IAS 39: Bedeutung von "signifikant" oder "länger anhaltend"
bullet IFRIC 12: Anwendungsbereich von IFRIC 12
bullet IFRIC 18: Anwendbarkeit auf den Kunden

 

19. Juli 2009: Überarbeiteter IFAC-Kodex zur Berufsethik

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat einen überarbeiteten Kodex zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (überarbeitet 2009) herausgegeben, in dem er die Vorschriften für alle Wirtschaftsprüfer klarstellt und die Unabhängigkeitsregelungen für Wirtschaftsprüfer bedeutend verschärft. Der überarbeitete Kodex, der zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt, beinhaltet die folgenden Änderungen:

bullet Ausweitung der Unabhängigkeitsregeln für die Prüfung börsennotierter Unternehmen auf alle Unternehmen, die im öffentlichen Interesse stehen
bullet Erfordernis eines Abkühlungszeitraums, bevor bestimmte Mitglieder einer Sozietät in bestimmten festgelegten Positionen zu einem geprüften Mandanten, der im öffentlichen Interesse steht, wechseln können
bullet Ausweitung der Vorschriften zur Partnerrotation auf alle Prüfungspartner in Schlüsselpositionen
bullet Verschärfung einiger Vorschriften hinsichtlich der Regelungen zu Nicht-Beratungsdienstleistungen für Prüfungsmandanten
bullet Vorschrift einer Vor- oder Nachschau, falls das Gesamthonorar eines Prüfungsmandanten im öffentlichen Interesse in zwei aufeinander folgenden Jahren 15% des gesamten Honoraraufkommens einer Firma übersteigen
bullet Verbot für Prüfungspartner in Schlüsselpositionen, für den Verkauf von Nicht-Beratungsdienstleistungen an Prüfungsmandanten Entgelte oder Anerkennungen anzunehmen

Der überarbeitete Kodex kann von IFACs Internetseite heruntergeladen werden.

 

18. Juli 2009: FEE mahnt neuen Ansatz für das Setzen globaler Standards an

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Grundsatzerklärung zur Rechnungslegung herausgegeben, in der er seine Sichtweise bestätigt, dass ein einziger Satz globaler Bilanzierungsstandards benötigt wird, er aber gleichzeitig den Schluss fällt, dass Konvergenz nicht länger der wesentliche Treiber in der Debatte um die Rechnungslegung sein sollte. FEE ist folgender Ansicht:

Wir sind jetzt in einer Periode geringerer Rückflüsse aus weiterer Konvergenz infolge einer schnellen Zunahme der Komplexität, ohne kaum einen zusätzlichen Nutzen für die Anleger, die entsteht, wenn man versucht, die zunehmend kleineren Unterschiede zwischen den IFRS und anderen Standards zu beseitigen. Der IASB sollte jetzt seine Strategie ändern und sich auf mittlere Sicht ausschließlich auf größere Verbesserungen und Vereinfachung in den IFRS konzentrieren. Zu diesem Zweck sollte er mit anderen standardsetzenden Gremien auf der Welt zusammenarbeiten, so dass alle Interessenkreise vollständig angesprochen werden können und man sicherstellt, dass die Qualität der IFRS nicht kompromittiert wird.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Grundsatzerklärung von FEE (299 KB)
bullet Presseerklärung von FEE (32 KB)

 

18. Juli 2009: Wir nehmen zum Diskussionspapier Leasingverhältnisse Stellung

Deloitte hat seine Stellungnahme zum Diskussionspapier Leasingverhältnisse: Vorläufige Sichtweisen des IASB übermittelt. Auch wenn wir die Notwendigkeit eines verbesserten Leasingstandards, der gemeinsam und identisch von IASB und FASB herausgegeben wird, sehen, so unterscheiden sich doch die Sichtweisen Einzelner innerhalb des DTT-Verbundes hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise. Einige sind klar der Ansicht, dass, sollten die Boards entscheiden, dass der Ansatz aller Leasingverhältnisse 'in der Bilanz' kurzfristig entscheidend ist, sie sich nur auf die Bilanzierung auf Seiten des Leasingnehmers konzentrieren sollten (sowie der begrenzten Bilanzierungssachverhalte auf Ebene des Leasinggebers, die im Rahmen der Leasingbilanzierung adressiert werden müssen, wie bspw. Untermietverhältnisse). Andere innerhalb des DTT-Verbunds haben erhebliche Bedenken dahingehend, dass die Boards kurzfristig einen Leasingstandard herausgeben, der weder von hoher Qualität noch umfassend ist. Aufgrund dieser Bedenken sind diese Personen nicht dafür, dass die Boards sich lediglich mit Themen auf Seiten des Leasingnehmers befassen, und sind klar der Ansicht, dass sich die Boards die erforderliche Zeit nehmen sollten, einen umfassenden Leasingstandard zu entwickeln, in dem alle Bilanzierungssachverhalte auf Seiten von Leasingnehmer und -geber behandelt werden. Nachfolgend geben wir einen Ausschnitt aus unserem Schreiben wieder. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier (in englischer Sprache, 102 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen halten wir hier für Sie bereit.

Wir haben erhebliche Zeit darauf verwendet, diesen Sachverhalt zu erörtern, und mit vielen Fachleuten innerhalb des DTT-Verbundes Kontakt aufgenommen, um deren Gedanken dazu einzufangen, wie man dieses Projekt am besten weiterführt. Dabei haben wir durch unser Netzwerk auch Stellungnahmen von externen Organisationen erhalten, die auf diesem Gebiet Erfahrung besitzen und uns bei der Entwicklung einer Sichtweise geholfen haben. Viele haben Bedenken hinsichtlich der bedeutenden Kosten und Anstrengungen geäußert, die erforderlich wären, um das vorgeschlagene Modell anzuwenden; hier sind v.a. Systemänderungen und -verfahrensweisen zu nennen, die eingerichtet werden müssen [...].

Wir unterstützen die Bemühungen um eine Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP über qualitativ hochwertige Standards weiterhin sehr und denken, dass die Boards gemeinsam an einem qualitativ hochwertigen Leasingstandard arbeiten sollten. Gleichwohl sind wir besorgt, dass viele der vorläufigen Ansichten beider Boards voneinander abweichen. Wir glauben, dass es äußerst wichtig ist, einen einzigen Satz qualitativ hochwertiger globaler Standards zu haben. Abgesehen von der Schaffung wahrhaft gleicher Spielbedingungen für Unternehmen rund um den Globus wird ein einziger Satz an Standards das Potenzial möglicher Bilanzierungsarbitrage zwischen US-GAAP und IFRS beseitigen. Deshalb glauben wir, dass IASB und FASB identische Standards zu Leasingverhältnissen und allen zukünftigen Konvergenzstandards herausgeben sollten.

Wir sehen die Leasingbilanzierung in dieser äußerst wichtigen Zeit nicht als Projekt hoher Priorität an, in der die Aufmerksamkeit der Board darauf gerichtet sein sollte, andere drängende Sachverhalte aus der Finanzmarktkrise zu lösen, beispielsweise das Projekt zu Finanzinstrumenten. Wir drängen daher die Boards, ihre Prioritäten sorgsam abzuwägen.

 

18. Juli 2009: RIC lädt zur Einreichung von ungeklärten bzw. strittigen Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Krise des Finanzmarktes ein

Das Rechnungslegung Interpretations Committee (RIC) des DRSC weist Ersteller und Abschlussprüfer sowie die interessierte Öffentlichkeit noch einmal auf die Möglichkeit hin, bis zum 14. August 2009 Bilanzierungsprobleme im Rahmen der Finanzkrise (d.h. Sachthemen und Problemstellungen von allgemeinem Interesse bzw. konkretisierende Hinweise zu den unten genannten Beispielen) beim RIC einreichen zu können (info@drsc.de). In seiner 34. Sitzung hat das RIC am 26. Mai 2009 beschlossen, eine Verlautbarung zu Bilanzierungsfragen im Hinblick auf die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf den IFRS-Abschluss zu veröffentlichen. Diese Verlautbarung soll spezifische Problemstellungen, die sich durch die Finanzmarktkrise ergeben haben, bspw. zu folgenden Themen erörtern:

bullet die bilanzielle Behandlung von
bullet Kurzarbeitergeld,
bullet Lebensarbeitszeitkonten,
bullet Restrukturierungsmaßnahmen,
bullet Leistungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
bullet Auftragsstornierungen und Vertragsanpassungen,
bullet Vertragsstörungen im Rahmen von Finanzierungen, und
bullet Einzelfragen zur Wertminderung finanzieller und nicht finanzieller Vermögenswerte.

 

18. Juli 2009: Ergebnisse der 133. DSR-Sitzung
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt vom 1. bis 3. Juli 2009 seine 133. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (fünf Seiten, 48 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juli 2009 können Sie hier herunterladen (64 KB).

 

17. Juli 2009: Aktualisierter Bericht zur Übernahme der IFRS in der EU
EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 17. Juli 2009 herunter (in englischer Sprache, 132 KB). Die Aktualisierung spiegelt die Entscheidungen des ARC bei dessen gestriger Sitzung (siehe unsere Nachricht) sowie den Entwurf einer Empfehlung von EFRAG zu den Änderungen an IFRS 2 wider.

 

17. Juli 2009: Wir nehmen Stellung zum vorgeschlagenen Handbuch zur XBRL-Verfahrensweise
Deloitte hat seine Stellungnahme zum IASCF-Entwurf Handbuch der Verfahrensweise für die XBRL-Tätigkeiten übermittelt. Wir unterstützen die Bemühungen der IASCF, einen qualitativ hochwertigen Standardsetzungsprozess für seine XBRL-Tätigkeiten formal zu gestalten. Statt auf die spezifischen Fragen des Entwurfs zu antworten oder zu jedem Element des Standardsetzungsprozesses Stellung zu nehmen, haben wir Erwägungen identifiziert, von denen wir glauben, dass sie sowohl für die Entwicklung eines wirkungsvollen Stnadardsetzungsprozesses als auch für die Förderung einer erfolgreichen Auslieferung, Übernahme und anhaltenden Anwendung der IFRS-Taxonomie entscheidend sind. Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 26 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie hier.

 

17. Juli 2009: Ändert nicht den grundlegenden Zweck der Bilanzierung

Paul Boyle, der Vorsitzende des britischen Rechnungslegungsrats (Financial Reporting Council, FRC) sprach sich in einer Rede anlässlich der offenen Jahresversammlung des FRC gegen Vorschläge aus, die Bilanzierung als ein Werkzeug der öffentlichen Ordnung zur Verringerung der Prozyklizität zu nutzen und stellte damit den Vorschlag in Frage, wonach Bilanzierungsmaße, die Volatilität zeigen, angepasst werden sollten, um den Eindruck von Stabilität zu vermitteln. Boyle warnte auch davor, dass die Risiken für die Unternehmensrechnung und -verfassung nach wie vor höher als normal seien und es keinen Platz für Gleichgültigkeit gebe. Seine Rede in englischer Sprache finden Sie hier (98 KB). Hier ist ein Ausschnitt:

Es ist nicht klar, ob die Bilanzierung das Potenzial eines Werkzeugs der öffentlichen Ordnung zur Verringerung der Prozyklizität besitzt, noch, dass es angemessen wäre, sie in dieser Weise zu nutzen. Ein ebenso gefährliches, vielleicht sogar gefährlicheres Argument, das gegenwärtig Fürsprecher bekommt, besteht darin, dass man der Bilanzierung eine explizit Rolle bei der Förderung der Finanzstabilität einräumen solle, statt der herkömmliches Rolle, Informationen zu vermitteln, die Anlegern bei deren Entscheidungen von Nutzen ist. Die Folge dieser Sichtweise besteht darin, dass Bilanzierungsmaße, die Volatilität zeigen, angepasst werden sollten, um den Eindruck von Stabilität zu vermitteln.

Bilanzierung ist ein Bewertungssystem, dass die Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmen so neutral wie möglich darstellt. Es ist nicht verwunderlich, dass Banken beträchtliche Gewinne ausweisen, wenn es der Wirtschaft gut geht, und verringerte Gewinne oder sogar Verluste, wenn es der Wirtschaft schlecht geht. Das heißt: Bilanzierung spiegelt den Konjunkturzyklus wider, was eine gute Eigenschaft für ein finanzielles Bewertungssystem ist.

Es lohnt sich, die Gefahren einer Änderung der Bewertungssysteme zu erwägen, um diese weniger prozyklisch zu machen. Man könnte beispielsweise sagen, dass Arbeitslosenstatistiken und Häuserpreise schädliche prozyklische Effekte haben. Gleichwohl spricht sich niemand ernsthaft dafür aus, dass es im öffentlichen Interesse wäre, diese Statistiken anzupassen, weil man der Gemeinheit nicht zutrauen kann, dass sie in einer Weise reagiert, die in Einklang mit der Finanzstabilität steht.

Das heißt nicht, dass die gegenwärtigen Bilanzierungsstandards keine Verbesserung benötigen. Aber die Vorzüge der vorgeschlagenen 'Verbesserungen' müssen anhand eines klaren Verständnisses der Zwecksetzung der Bilanzierung beurteilt werden. Es mag durchaus angebracht sein, zu versuchen, die Volatilität der Konjunkturzyklen zu verringern; es gibt aber viel sachgerechtere Werkzeuge als die Bilanzierung, um dies zu erreichen.

 

17. Juli 2009: Globales Forum der Ersteller tagt am 28. Juli

Das Globale Forum der Ersteller des IASB wird am Dienstag, den 28. Juli 2009 vom 10 bis 16 Uhr in den Büroräumen des IASB in London tagen. Der Zweck des Globalen Forums der Ersteller besteht darin, Input zu Konzepten und Vorschlägen, die der IASB entwickelt, zu geben und dem IASB Rat zu Praxisauswirkungen seiner beabsichtigten Vorschläge auf die Abschlussersteller anzubieten. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Tagesordnung für die Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben, die einzelnen Papiere finden Sie hier.

Tagesordnung für das Weltweite Forum der Ersteller, 28. Juli 2009
Morgen (10:00-12:30):
bullet Arbeitsprogramm und Tätigkeiten des IASB
bullet Arbeitsprogramm des IASB
bullet Rückmeldungen zu für jüngste Projekte erhaltene Stellungnahmen
bullet Entwicklungen in bestimmten Rechtskreisen (Europäische Union/USS/Asien)
bullet Leasingverhältnisse
bullet Leistungsverpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (einschließlich Pensionen)
bullet Darstellung des Abschlusses – Erörterung der Erfolgsdarstellung und des sonstigen Gesamtergebnisses
Nachmittag (13:15-16:00):
bullet Finanzinstrumente (Ersetzung von IAS 39)
bullet Aktueller Diskussionsstand
bullet vom beizulegenden Zeitwert abweichende Klassifizierung
bullet Wertminderungsmodell
bullet Erwartete Verluste
bullet Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
bullet Ertragsteuern
bullet Rahmenkonzept – Bewertung

 

17. Juli 2009: Neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats von EFRAG
Pedro Solbes Mira, das frühere Mitglied der Europäischen Kommission mit Verantwortung für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (1999-2004) und Minister für Wirtschaft und Finanzen in Spanien (2004-2009) ist mit sofortiger Wirkung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats von EFRAG ernannt worden. Die Presseerklärung von EFRAG finden Sie hier (in englischer Sprache, 89 KB).

 

17. Juli 2009: ARC unterstützt die Verabschiedung von fünf IFRS/IFRIC

Auf der gestrigen Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee (ARC) stimmten alle EU-Mitgliedstaaten für eine Verabschiedung der Kommissionsverordnungen für die Anwendung der folgenden Standards in Europa:

bullet IFRIC 9/IAS 39 Eingebettete Derivate
bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS (überarbeitet)
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (geändert)
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Der nächste Schritt für die Übernahme besteht in der Verabschiedung der erforderlichen Verordnungen durch die Kommission.

 

16. Juli 2009: CESRs Überprüfung der Durchsetzung der IFRS in Europa

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Berichte zu einer Selbsteinschätzung und einer Prüfung durch Fachleute (sog. Peer Review) im Hinblick auf die Durchsetzung der IFRS und anderer Finanzangaben (wie denen in Prospekten) durch 29 nationale 'Aufsichten' quer durch Europa veröffentlicht. Die Durchsetzung in Europa wird mit zwei verwandten Standards geregelt: CESR Standard Nr .1 Durchsetzung von Standards zu Finanzinformationen in Europa (März 2003, in englischer Sprache, 151 KB) und CESR Standard Nr. 2 Koordinierung der Durchsetzungsmaßnahmen (April 2004, in englischer Sprache, 92 KB). Viele der in Standard Nr. 1 genannten Prinzipien beziehen sich unmittelbar auf die IFRS, einschließlich des beispielhaft genannten Prinzips Nr. 20:

Prinzip Nr. 20

Um die Harmonisierung der Durchsetzungspraxis zu fördern und einen einheitlichen Ansatz der Aufsichten hinsichtlich der Anwendung der IFRS sicherzustellen, wird eine Koordinierung der von den Aufsichten oder anderer, von diesen beliehenen Organe vorher und nachher getroffenen Entscheidungen Platz greifen. Wesentliche kontroverse Bilanzierungssachverhalte werden an die Organe übermittelt, die für das Setzen von Standards oder Interpretationen verantwortlich sind. Von den Aufsichten werden keine allgemeinen Anwendungsleitlinien zu den IFRS herausgegeben.

CESR für seine Überprüfung für 2009 in zwei Stufen durch:

bullet Zunächst beurteilten die Mitglieder von CESR ihre Anwendung jedes der vier Prinzipien im CESR Standard Nr. 2 selbst, indem sie Fragen beantworteten, die man für jedes Prinzip gegen einen Satz von Bezugspunkten geschaffen hat.
bullet Sodann führte ein mit Fachleuten besetzter Interessenverband, das Review Panel, eine Prüfung durch Fachleute dazu durch, wie die nationalen Aufsichten den Standard angewendet haben.

Unter den Ergebnisse finden sich folgende:

bullet Die Selbsteinschätzung ergab, dass weniger als die Hälfte (45%) der Mitglieder von CESR den Standard vollumfänglich in ihrer täglichen Beaufsichtigung anwenden.
bullet Die Prüfung durch Fachleute durch das Review Panel offenbarte, dass etwas weniger als ein Drittel der Mitglieder von CESR den Standard vollumfänglich anwendeten und dass deutlich mehr als die Hälfte der Mitglieder von CESR die Prinzipien insgesamt gar nicht angewendet haben.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Abschlussbericht zu CESRs Überprüfung der Umsetzung von Standard Nr. 2 durch Fachleute (222 KB)
bullet Bericht von CESR zur Selbsteinschätzung der Umsetzung von Standard Nr. 2 (737 KB)
bullet Presseerklärung von CESR (110 KB)

 

16. Juli 2009: Bericht von CESR zur Umklassifizierung von Finanzinstrumenten

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat eine Untersuchung über die Anwendung der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 im Hinblick auf die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten in den Jahresabschlüssen 2008 von 100 großen Finanzunternehmen der EU abgeschlossen. Die Zielsetzung der Studie bestand darin, (a) zu untersuchen, wie Finanzunternehmen in Europa die Umklassifizierungsänderungen angewendet haben, und (b) zu untersuchen, ob Unternehmen die diesbezüglichen Angabevorschriften in IFRS 7 befolgt haben. Die 100 Unternehmen bestanden aus 22 Finanzunternehmen, die im FTSE Eurotop 100 Index enthalten sind und 78 anderen Finanzunternehmen in Europa. CESR fand dabei Folgendes heraus:

bullet 61% aller untersuchten Unternehmen nutzten in ihrem Jahresabschluss 2008 das Wahlrecht zur Umklassifizierung.
bullet 68% der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen nutzten in ihrem Jahresabschluss 2008 das Wahlrecht zur Umklassifizierung, verglichen mit nur 36% im Zwischenabschluss für das dritte Quartal 2008.
bullet Die Auswirkung der Umklassifizierung wirkte sich positiv auf das Ergebnis und auf das sonstige Gesamtergebnis aus. Falls man keine Umklassifizierung vorgenommen hätte, wäre der Gesamtbetrag des in der GuV und im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesenen Ergebnisses 28 Mrd. Euro niedriger als die tatsächlich berichteten Zahlen.
bullet eine unsachgemäße Befolgung der Angabevorschriften in IFRS 7, wenn eine Umklassifizierung stattgefunden hat:
bullet 40% aller untersuchten Unternehmen (und etwa ein Drittel der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen) gab den Erfolg aus dem umklassifizierten finanziellen Vermögenswerts vor der Umklassifizierung nicht an (ob dieser erfolgswirksam oder im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde; IFRS 7.12A(d)).
bullet Etwa die Hälfte aller untersuchten Unternehmen (und ungefähr ein Viertel der im FTSE Eurotop enthaltenen Unternehmen) gab den Effektivzinssatz und die erwarteten Beträge der Zahlungsströme nicht an, die man noch zu erlangen erwartet (IFRS 7.12A(f)).
Im Bericht äußert sich CESR besorgt über den Mangel an Angaben.

CESR plant, andere Aspekte der Anwendung von IFRS 7 im Jahr 2008 im Lichte der Finanzmarktkrise zu überprüfen und erwartet, die Ergebnisse dieser Untersuchung im weiteren Verlauf des Jahres zu veröffentlichen. Die Erklärung von CESR zur Anwendung von und Angaben in Bezug auf die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 191 KB).

 

16. Juli 2009: IFRS para PYMEs (IFRS für KMU)
Unsere kolumbianischen Kollegen haben das erste in einer Reihe spanischsprachiger Merkblätter über den neuen IFRS für KMU veröffentlicht. Dieses Merkblatt enthält Hintergrundinformationen über den Standard, einen Überblick über seine Inhalte und Beispiele der Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen, die im Standard enthalten sind. Das Merkblatt können Sie hier herunterladen (182 KB). Alle unsere spanischsprachigen Ressourcen finden Sie hier.

 

15. Juli 2009: Stellungnahme des DSR zum Diskussionspapier Leasingverhältnisse
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum vom IASB veröffentlichten Diskussionspapier hinsichtlich vorgeschlagener Änderungen an der Leasingbilanzierung beim Leasingnehmer (DP/2009/1 Leasingverhältnisse – Vorläufige Sichtweisen) verabschiedet. Die Stellungnahme an IASB finden Sie hier, jene an EFRAG hier.

 

15. Juli 2009: IFRS-Ressourcen von Deloitte in japanischer Sprache
Unsere japanische Mitgliedsfirma Deloitte Touche Tohmatsu LLC hat eine Internetseite mit einer Reihe an IFRS-Ressourcen in japanischer Sprache eingerichtet. Sie erreichen die Seite über folgenden Link: www.deloitte.com/view/ja_JP/jp/knowledge/ifrs/index.htm. Die Seite beinhaltet eine Seite mit IFRS-Publikationen in japanischer Sprache, darunter die japanische Fassung von Deloittes iGAAP Finanzinstrumente, mit weiterführenden Informationen, wie man die Veröffentlichungen erhalten kann.

 

15. Juli 2009: Vorgeschlagene Änderungen am Europäischen Bankenrecht

Einige Aspekte der Überarbeitungen seitens der Europäischen Kommission an der Richtlinie betreffend die Kapitalanforderungen von Finanzinstitute mögen Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben. Unter anderem wird in dem Vorschlag der Ruf nach strikteren Pflichten zur Offenlegung des Risikoniveaus laut, denen Banken in Verbriefungen im Handels- und Bankbuch ausgesetzt sind. Es würde ferner klargestellt, dass die Vorschriften zur vorsichtigen Bewertung in den bestehenden Richtlinien auf alle Instrumente angewendet werden sollten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unabhängig davon, ob sie im Handels- oder Bankbuch der Institute stehen. In dem Vorschlag wird zugestanden, dass es Unterschiede in der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für Bilanzierungs- und aufsichtsrechtliche Zwecke geben mag: "Wo die Anwendung der vorsichtigen Bewertung zu einem niedrigeren Buchwert als gegenwärtig in der Bilanzierung angesetzt führen würde, ist der absolute Unterschiedsbetrag von den Eigenmitteln abzuziehen." Von den EU-Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie die neuen Vorschriften bis Ende 2010 übernommen haben. Weiterführende Informationen:

bullet Vorgeschlagene Richtlinie (in englischer Sprache, 151 KB)
bullet Presseerklärung (28 KB)
bullet Weiterführende Informationen auf der Internetseite der Europäischen Kommission

 

15. Juli 2009: DRSC lädt am 18. August zur Öffentlichen Diskussion nach Frankfurt ein

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 18. August 2009, 11.00 Uhr (voraus. bis ca. 16.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Papieren ein:

bullet IASB ED/2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung
bullet IASB Bitte um Information (‘Modell der erwarteten Verluste’) Wertminderung finanzieller Vermögenswerte: Ansatz der erwarteten Zahlungsströme
bullet IASB DP/2009/2 Bonitätsrisiko bei der Bewertung von Schulden

Die Papiere stehen auf der Internetseite des DRSC zum Download bereit.

An der Veranstaltung wird auch ein Board-Mitglied des IASB teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 11. August 2009 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt. Wenige Tage vor der Diskussion werden die Präsentationen vorab zur Verfügung stehen.

 

15. Juli 2009: Inhalte des Standardentwurfs zur Klassifizierung und Bewertung
Gestern Mittag berichteten wir, dass der IASB einen ersten Standardentwurf im Rahmen seines Projekts zur umfassenden Überarbeitung der Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten vorgelegt hat (siehe dazu die nachfolgende Meldung). Der IASB plant, die Ersetzung von IAS 39 während des Jahres 2010 abzuschließen; verpflichtend werden die Regelungen aber nicht vor Januar 2012 anzuwenden sei. Nachfolgend geben wir einen Überblick über den Standardentwurf.
Überblick über den Standardentwurf zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
bullet Erstklassifizierung und Bewertungskategorien für Finanzinstrumente
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit würde zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, falls zwei Bedingungen erfüllt sind:
bullet Das Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale. Ein schuldrechtliches Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale, falls der Rückfluss an den Halter in einem festen Betrag besteht, über die Laufzeit fixiert ist, über die Laufzeit infolge von Änderungen eines einzigen notierten oder beobachtbaren Referenzzinssatzes schwankt oder einer Kombination aus festem und variablen Rückfluss besteht (wie z.B. LIBOR zzgl. eines fixierten Spreads).
bullet Das Instrument wird auf der Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert. Auch wenn diese Bedingung jener von 'bis zur Fälligkeit gehalten' im bestehenden IAS 39 ähnelt, gibt es keine 'Strafvorschriften' vergleichbar denen in IAS 39, die einem Unternehmen verbieten würden, einen finanziellen Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, falls es kürzlich andere finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten vor deren Fälligkeit verkauft hat. Allerdings wäre bestimmte Angaben für die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, erforderlich.
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die nicht beide Bedingungen erfüllt, wäre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies würde alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumente (sowie Derivate auf diese Eigenkapitalinstrumente) umfassen – einschließlich derer, für die keine Preisnotierung auf einem aktiven Markt besteht. M.a.W.: Es gäbe keine Ausnahme zur 'Verlässlichkeit der Bewertung' für Eigenkapitalinstrumente, wie sie derzeit in IAS 39 besteht.
bullet Bestehende IAS 39-Klassifizierungen 'bis zur Fälligkeit gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar'
Dieses Klassifizierungen würden beseitigt. Bitte beachten Sie aber, dass im Standardentwurf ein Bilanzierungswahlrecht vorgeschlagen wird, eine Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten ergebisneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertet (siehe den nachfolgenden Punkt).
bullet Einige Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten könnten ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, einem Unternehmen beim Erstansatz von Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken, sondern für andere Zwecke als der unmittelbaren Realisierung von Anlageerfolgen gehalten werden, zu gestatten, ein irreversibles Wahlrecht zuzugestehen, die Änderungen im beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen. Dividenden solcher Anlagen würden ebenfalls im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen. Es gäbe keine Umgliederungen aus dem sonstigen Gesamtergebnis in die GuV ('Recycling') und folglich keine Wertminderungsvorschriften.
bullet Eingebettete Derivate
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, ein strukturiertes Produkt mit einem Trägervertrag, der im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen IFRS ist (d.h. ein finanzieller Trägervertrag) zur Gänze in Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen Klassifizierungsansatz zu klassifizieren. Damit würden die gegenwärtig in IAS 39 bestehenden Bestimmungen beseitigt, wonach eingebettetes Derivat und Trägervertrag getrennt bilanziert werden.
bullet Anlagen in vertraglich nachrangige Beteiligungen (Tranchen)
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, die Klassifizierungskriterien auf solche Anlagen anzuwenden, indem vorgeschrieben wird, dass jedwede Tranche, die anderen Tranchen einen Bonitätsschutz eines jeglichen möglichen Ergebnisses gewährt (statt eines wahrscheinlichkeitsgewichteten Ergebnisses) zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden muss, weil die Gewährung eines derartigen Bonitätsschutzes eine Form von Hebelung darstellt und kein grundlegendes Kreditmerkmal.
bullet Fair-Value-Option aufrechterhalten
In dem Standardentwurf würde die 'Fair-Value-Option' in IAS 39 aufrechterhalten, nach der ein Unternehmen beim Erstansatz jedweden finanziellen Vermögenswert oder jedwede finanzielle Verbindlichkeit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designieren kann, falls durch eine derartige Designation eine Bewertungs- oder Ansatzanomalie beseitigt oder bedeutend verringert wird (zuweilen als 'Bilanzierungsanomalie' bezeichnet).
bullet Klassifizierung wird beim erstmaligen Ansatz festgelegt
Nach dem Standardentwurf würde eine nachfolgende Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zwischen den Kategorien der zu fortgeführten Anschaffungskosten und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente verboten sein.
bullet Datum des Inkrafttretens
Der aktuelle Plan (vorbehaltlich einer Überprüfung) sieht vor, dass die neuen Vorschriften nicht verpflichtend vor Januar 2012 in Kraft treten, eine vorzeitige Anwendung jedoch zulässig ist.
bullet Übergang
Mit einigen Ausnahmen grundsätzlich rückwirkend.

 

15. Juli 2009: Guía Rápida NIC/NIIF 2009

Unsere spanischen Kollegen haben Guía Rápida NIC/NIIF 2009 veröffentlicht (1.864 KB, 144 Seiten, Juli 2009) – eine spanische Fassung von IFRSs in your Pocket 2009, die auf den Stand per 31. Mai 2009 aktualisiert wurde. Der Ratgeber enthält:

bullet ein Vorwort von Cleber Beretta Custodio, dem IFRS-Leiter von Deloitte Spanien
bullet eine Beschreibung des Aufbaus des IASB
bullet eine Chronologie des IASC/IASB
bullet die Anwendung der IFRS rund um die Welt
bullet Zusammenfassungen aller IFRS einschließlich der Interpretationen
bullet kurze Zusammenfassungen der IASB-Agendaprojekte bis zum 31. Mai 2009

Alle unsere spanischsprachigen Ressourcen finden Sie hier.

 

15. Juli 2009: Guía de la NIIF 3 y la NIC 27 revisadas
Unsere spanischen Kollegen haben Combinaciones de Negocios y Cambios en las Participaciones: Guía de la NIIF 3 y la NIC 27 Revisadas veröffentlicht (537 KB, Juni 2009) – eine spanische Fassung der englischen Publikation Unternehmenszusammenschlüsse und Änderungen in den Eigentumsverhältnissen: ein Ratgeber zu den überarbeiteten Standards IFRS 3 und IAS 27. Dieser 244-seitige Ratgeber behandelt im Wesentlichen die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 (überarbeitet 2008). Wo sachgerecht, werden auch die damit in Bezug stehenden Vorschriften aus IAS 27 (überarbeitet 2008) abgehandelt – vor allem im Hinblick auf die Definition von Beherrschung, die Bilanzierung nicht-beherrschender Anteile und Änderungen in den Eigentumsverhältnissen. Andere Aspekte von IAS 27 (wie die Vorschriften zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und das Vorgehen bei der Konsolidierung im Detail) werden nicht behandelt. Es gibt 16 Kapitel nebst Anhängen, in denen (a) die 2008er Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 mit den Vorgängerversionen verglichen und (b) die fortbestehenden Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP benannt werden. Alle unsere spanischsprachigen Ressourcen finden Sie hier.

 

15. Juli 2009: IFRS – Consideraciones para la industria automotriz

Unsere kolumbianischen Kollegen haben die spanische Übersetzung des US-amerikanischen IFRS-Umstellungsberichts veröffentlicht:

bullet Estándares internacionales de información financiera. Consideraciones para la industria automotriz (in spanischer Sprache, 201 KB)
bullet International Financial Reporting Standards. Considerations for the Automotive Industry (englische Originalfassung, 301 KB)

Diese Broschüre bietet praxisrelevante Brancheneinsichten zu den IFRS und beinhaltet nützliche Abschnitte zu folgenden Themen:

bullet Verständnis der Auswirkungen der IFRS – einschließlich der Auswirkungen auf Bilanzierung und Finanzen, Steuern, Systeme und personelle Ressourcen – für die Automobilbranche
bullet Wesentliche fachliche Bilanzierungsunterschiede zwischen IFRS und US-GAAP in der Automobilbranche
bullet Beurteilung der Ansätze zu einer IFRS-Umstellung
bullet Entwicklung eines IFRS-Fahrplans
bullet IFRS-Lehren aus den Erfahrungen in Europa

Alle unsere spanischsprachigen Ressourcen finden Sie hier.

 

14. Juli 2009: IASB veröffentlicht ersten Standardentwurf im Rahmen der Überarbeitung von IAS 39

Der IASB hat heute um 13 Uhr MESZ den ersten von drei Entwürfen zur Neuordnung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten herausgegeben. Der erste Entwurf ist dem Bereich Klassifizierung und Bewertung gewidmet und soll bereits für Geschäftsjahre, die am 31.12.2009 enden, vorzeitig freiwillig angewendet werden können (EU-Übernahme vorausgesetzt). Mit dem Entwurf reagiert der IASB zeitnah auf Forderungen der G-20, die Finanzinstrumentebilanzierung auf neue Beine zu stellen. Für den Entwurf ist eine auf 60 Tage verkürzte Kommentierungsfrist vorgesehen, die dem ehrgeizigen Zeitplan bis zum Ende des Jahres geschuldet ist. Im Oktober wird ein weiterer Entwurf zum Themengebiet der Wertberichtigungen erwartet, für Dezember ist der letzte zum Thema Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen angekündigt. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Standardentwurf ED/2009/7 Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung (261 KB)
bullet Entwurf von Folgeänderungen an anderen Standards und Leitlinien (392 KB)
bullet Grundlage für Schlussfolgerungen (212 KB)
bullet Snapshot (Kurze, überblicksartige Einführung in den Standardentwurf; 199 KB)
bullet Presseerklärung des IASB (100 KB)

 

14. Juli 2009: IFRS e-Learning-Module aktualisiert
Wir haben kürzlich die nachfolgenden Module des IFRS e-Learning-Programms von Deloitte aktualisiert, um die jüngst erfolgten Änderungen an Standards zu reflektieren: IAS 1, IAS 12, IAS 16, IAS 18, IAS 19, IAS 23, IAS 29, IAS 32/39 (drei Module), IAS 36, IAS 38, IAS 40, IAS 41, IFRS 2 und IFRS 5. Aktualisierungen vieler der verbleibenden Module sind bis Ende August 2009 vorgesehen. Das IFRS e-Learning-Programm von Deloitte war Ende Januar 2004 aufgesetzt worden. Mehr als 3.000.000 Module wurden mittlerweile über IAS PLUS heruntergeladen. Viele der heruntergeladenen Module werden von mehreren Nutzern verwendet, weil Organisationen berechtigt sind, diese auf ihren eigenen Servern für die interne Nutzung durch ihre Arbeitnehmer oder Auszubildenden zu installieren. Diese Zahlen beinhalten nicht die Module, die Angestellte von Deloitte absolviert haben und die das e-Learning-Programm über interne Netzwerke ansteuern. Sie können das IFRS e-Learning-Programm jederzeit erreichen, indem Sie auf die Glühbirne auf der Startseite von IAS PLUS klicken. 37 Module sind jetzt verfügbar und werden regelmäßig aktualisiert. Wir machen das IFRS e-Learning- Programm von Deloitte im öffentlichen Interesse kostenfrei zugänglich.

 

14. Juli 2009: Unterstützung für den neuen IFRS für KMU

Nachfolgend geben wir Ausschnitte auf Bekanntmachungen wieder, die von einer Reihe wichtiger Organisationen kurz nach der Herausgabe des IFRS für KMU veröffentlicht wurden.

Die Weltbank

Die Weltbank begrüßt die Veröffentlichung des International Financial Reporting Standard (IFRS) für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) durch den International Accounting Standards Board. Die Bank hat beständig vereinfachte Rechnungslegungsvorschriften für KMU in den 95 Berichten zur Befolgung von Standards und Regeln (Reports on Observance of Standards and Codes, ROSC) zu Bilanzierung und Prüfung empfohlen, die bis dato veröffentlicht wurden und 86 Länder abdecken. Der IFRS für KMU stellt eine wertvollen Referenzrahmen für die Rechnungslegung kleinerer Unternehmen zur Verfügung, der mehr auf die Größe und die Eigentumsverhältnisse ihrer Tätigkeit eingeht und sollte ihren Zugang zu Finanzierungen verbessern helfen, sagte Fayezul Choudhury, Vizepräsident des Bereichs Unternehmensfinanzen & Risikomanagement bei der Weltbank. In Ländern, die die IFRS bereits als nationalen Bilanzierungsstandard übernommen haben, werden die Vereinfachungen, die mit dem KMU-Standard eingeführt werden, die lang benötigte Erleichterung bringen.

Internationaler Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC)

Der internationale Wirtschaftsprüferverband und sein Ausschuss für kleine und mittelgroße Praxen begrüßen die Freigabe des International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) durch den International Accounting Standards Board (IASB). IFAC ermutigt seine 157 Mitgliedsorganisationen sorgfältig zu erwägen, wie man den Standard in deren jeweiligen Rechtskreis anwenden kann. "Dieser globale Bilanzierungsstandard stellt einen überaus bedeutenden Schritt auf dem Weg zu globaler Vereinheitlichung der Rechnungslegungspraktiken von KMU dar. Er wird dazu beitragen, die Qualität und Vergleichbarkeit von KMU-Abschlüssen rund um die Welt zu verbessern und KMU bei der Erlangung eines Zugangs zu Finanzierungen helfen", merkt der IFAC-Vorsitzende Ian Ball an und fügt hinzu: "Die Nutznießer werden nicht nur KMU sein, sondern auch deren Kunden, Mandanten und alle sonstigen Nutzer von KMU-Abschlüssen."

Globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA)

ACCA begrüßt den Abschluss des 'wichtigsten Projekts' des IASB – der neue Standard des IASB für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) wird eine bedeutende Auswirkung auf Millionen von Unternehmen rund um die Welt haben, sagt ACCA anlässlich der Bekanntgabe. Ungeachtet der Bedenken vieler, dass der neue vereinfachte Standard, der immer noch mehr als 200 Seiten umfasst, zu komplex für kleine Unternehmen sei, als dass diese ihn anwenden könnten, zeigen die eigenen Nachforschungen von ACCA auf diesem Gebiet wenig Bedenken [...]. ACCA-Präsident Brendan Murtagh, der Partner in einer Kanzlei ist, sagte: "In meiner Kanzlei können wir uns vorstellen, dass dies von unseren Mandanten sehr schnell und gern als beste Geschäftspraxis angenommen wird. Ein Satz Standards, der von kleineren Unternehmen, deren möglichen Anlegern, Kunden und Lieferanten einfacher verstanden wird, kann Organisationen beim Überleben in diesen harten Handelsbedingungen und beim möglichen Wachstum, wenn sich die gegenwärtige Situation verbessert, nur dienlich sein."

Europäischer Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE)

FEE unterstützt hochwertige, globale prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandard für Unternehmen, weil diese die Einheitlichkeit und Transparenz fördern und Unternehmen und deren Beratern dabei helfen, sachgerecht auf neue Entwicklungen in der Wirtschaftswelt zu reagieren. In dieser Hinsicht begrüßt FEE den IFRS für KMU. Unternehmen, einschließlich KMU mit grenzüberschreitender Tätigkeit, Zweigstellen und Tochterunternehmen werden eine Vereinfachung in ihrer Berichterstattung feststellen, indem sie in der Lage sind, einen Standard und Bilanzierungsrahmen zu verwenden und somit in einer Bilanzierungssprache in allen betroffenen Ländern zu sprechen.

Die Anwendung des IFRS für KMU würde nationalen Standardsetzern die Möglichkeit einräumen, nicht länger eigene Standards ausarbeiten und sie auf dem Laufenden halten zu müssen. Das mag auf nationaler Ebene zu einer echten und spürbaren Kostenreduzierung führen. FEE ist der Ansicht, dass die EG-Bilanzrichtlinien kein Hindernis für die Mitgliedstaaten darstellen sollten, die Anwendung des IFRS für KMU zu gestatten. In dem Maße, wie sie gegenwärtig erwägen mögen, dies zu tun, stellt die aktuelle Überarbeitung dieser Richtlinien eine gute Gelegenheit dar, jedwede wahrgenommene Diskrepanz zu beseitigen. Der Markt soll dann entscheiden, ob dieser Standard in Europa verwendet werden sollte.

Konföderation der Wirtschaftsprüfer im asiatisch-pazifischen Raum (Confederation of Asian and Pacific Accountants, CAPA)

CAPA ist der Ansicht, dass der IFRS für KMU kleinen und mittelgroßen Unternehmen rund um die Welt von großem Nutzen sein wird. CAPA plant, den IFRS für KMU allen seinen Mitgliedsorganisationen schmackhaft zu machen, indem sie zu dessen Einführung in deren Rechtskreisen ermuntert. Es war schon immer die erste Priorität von CAPA, den Bedürfnissen und Sachverhalten, die kleine und mittelgroße Unternehmen betreffen, zu dienen. In einer seiner strategischen Bewegungen des Aufbaus von Kapazitäten innerhalb des Berufsstands plant CAPA, 'Schule den Schulenden'-Kurse zum IFRS für KMU durchzuführen. CAPA freut sich darauf, in der Zukunft eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Maßnahmen mit dem IASB zu spielen, um bei der Umsetzung des IFRS für KMU behilflich zu sein.

Amerikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA)

"Das AICPA begrüßt die Einführung des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen als eine alternative Bilanzierungs- und Berichtsmöglichkeit für nicht börsennotierte Unternhemen", sagte der AICPA-Präsident und Vorsitzende Barry Melancon. "Er ist Zeichen eines wachsenden Trends in Richtung einer Alternative für nicht börsennotierte Unternehmen, sowohl in den USA wie in der Welt, und spiegelt die Tatsache wider, dass die Nutzer von Abschlüssen kleiner und mittelgroßer Unternehmen Bedürfnisse haben, die von den Abschlussnutzern börsennotierter Unternehmen abweichen."

Südafrikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA)

Während man von vielen Ländern erwartet, dass sie den endgültigen IFRS für KMU übernehmen, war Südafrika 2007 das erste Land, das den Standardentwurf des IFRS für KMU als nationalen Standard allgemein akzeptierter Bilanzierungsgrundsätze übernommen hat. Die Absicht einer vorzeitigen Übernahme des Standards bestand zu dieser Zeit darin, Unternehmen von begrenztem öffentlichen Interesse unmittelbar Erleichterungen unter dem seinerzeit noch in der Schwebe befindlichen Ergänzungsgesetz zum Unternehmensrecht zur Verfügung zu stellen [...]. Der IFRS für KMU wird für eine unmittelbare Anwendung zur Verfügung stehen, wenn er in Südafrika vom Accounting Practices Board (APB) zur Herausgabe freigegeben worden ist. Der APB wird dies auf seiner Sitzung im August erwägen.

 

13. Juli 2009: Internetsendungen zu IAS 39 – Standardentwurf zu Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung

Am Mittwoch, den 15. Juli 2009, wird der IASB zwei live ausgestrahlte Internetsendungen abhalten, um interessierte Kreise hinsichtlich des Fortschritts beim umfassenden Projekt des IASB zur Ersetzung von IAS 39 auf dem Laufenden zu halten. Die Intersendungen sind dem für morgen angekündigten Standardentwurf Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Klassifizierung und Bewertung gewidmet. Die Internetsendungen beinhalten eine Präsentation durch Warren McGregor, Gavin Francis und Martin Friedhoff; an die Präsentation schließt sich ein Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte Teilnehmer Fragen an die Mitarbeiter des IASB senden können, die von diesen beantwortet werden. Jede Internetsendung wird einschließlich des Frage-und-Antwort-Teils etwa eine Stunde dauern. Details der Internetsendungen:

bullet Thema der Internetsendung: Standardentwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 39 – Klassifizierung und Bewertung
bullet Datum und Uhrzeit der ersten Internetsendung: Mittwoch, 15. Juli 2009, 10:30 Uhr (MESZ)
bullet Datum und Uhrzeit der zweiten Internetsendung: Mittwoch, 15. Juli 2009, 16:00 Uhr (MESZ)
bullet Referenten: Warren McGregor, IASB-Mitglied; Gavin Francis, Direktor für Kapitalmarktangelegenheiten; Martin Friedhoff, Projektmanager
bullet weitere Informationen und Registrierung
bullet Projektseite auf der Internetseite des IASB
bullet Projektseite auf IAS PLUS

 

13. Juli 2009: 134. DSR-Sitzung
Die Agenda für die 134.Sitzung des DSR am 17. August 2009 kann ab sofort heruntergeladen werden. Die Tagesordnung, weiterführende Informationen sowie Links für die Anmeldung finden Sie hier.

 

13. Juli 2009: FASB startet Projekt zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für Angaben

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat mit einem Agendaprojekt begonnen, mit dem ein übergeordnetes Rahmenkonzept geschaffen werden soll, das dazu gedacht ist, Abschlussangaben wirkungsvoller bei der Kommunikation, besser aufeinander abgestimmt und weniger redundant zu machen. Mit dem Rahmenkonzept würden 'alle Unternehmen in die Lage versetzt, sich darauf zu konzentrieren, besser aufeinander abgestimmte Angaben in ihrem Rechnungslegungspaket zu leisten, sich von etwas zu entfernen, von dem einige behaupten, es sei nurmehr eine Übung zu Regelbefolgung, und möglicherweise die Versehung von Informationen mit elektronischen XBRL-Markern zu erleichtern.' Zu einigen speziellen Rechnungslegungsgebieten, die in dem Projekt beurteilt und angegangen werden sollen, gehört die Frage, ob der Angaberahmen

bullet auf alle Unternehmen anwendbar sein oder nicht börsennotierte oder gemeinnützige Unternehmen ausschließen sollte;
bullet auf die Zwischenberichterstattung Anwendung finden sollte;
bullet den Fokus nur auf übergeordnete Prinzipien legen sollte;
bullet den Fokus nur auf den Anhang zum Abschluss legen oder auf Wege ausweichen sollte, um die Abschlüssen, dem Lagebericht und anderen Teilen des Rechnungslegungspakets eines Unternehmens zur Verfügung gestellten Informationen besser zusammenzustellen.

Der FASB erwartet, die Beratungen in diesem Quartal zu beginnen und plant, ein Dokument mit vorläufigen Sichtweisen in der ersten Hälfte 2010 herauszugeben. Die englischsprachige Presseerklärung des FASB können Sie hier einsehen.

 

13. Juli 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zum DP Ausbuchung
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum vom IASB veröffentlichten Standardentwurf hinsichtlich der Regeln für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten (ED/2009/3 Ausbuchung – Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 7) verabschiedet. Die Stellungnahme an den IASB können Sie hier, jene an EFRAG hier herunterladen.

 

11. Juli 2009: Erinnerung an das Ende der Kommentierungsfrist – DP Leasingverhältnisse
Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Diskussionspapier Leasingverhältnisse – Vorläufige Sichtweisen am 19. Juli 2009 abläuft. Das Diskussionspapier war von IASB und FASB gemeinsam am 19. März 2009 herausgegeben worden. In dem Diskussionspapier schlagen IASB und FASB ein mögliches neues Modell für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen vor. Das Modell fußt auf dem Prinzip, dass alle Leasingverhältnisse zu Schulden in Höhe zukünftiger Leasingzahlungen und Vermögenswerten (dem Nutzungsrecht an dem geleasten Vermögenswert) führen, die in der Bilanz eines Unternehmens erfasst werden sollten.

 

11. Juli 2009: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im Juli 2009
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 9. Juli 2009, in den Büroräumen des IASB zu einer Sitzung zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung getätigt haben, finden Sie hier.

 

10. Juli 2009: IAS Plus Update-Newsletter zum IFRS für KMU
Wie wir gestern berichteten, hat der IASB den IFRS für KMU herausgegeben – einen Satz internationaler Bilanzierungsvorschriften, die speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) entwickelt wurden. Er wurde auf der Grundlage der IFRS ausgearbeitet, stellt aber ein eigenständiges Produkt dar, das von dem vollen Satz der IFRS losgelöst ist. Der IFRS für KMU enthält Vereinfachungen, die die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen widerspiegeln. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Vereinfachte Rechnungslegung – IASB gewährt KMU Vereinfachungen herausgegeben (in englischer Sprache, 86 KB), in welchem die Regelungen erläutert werden. Hier gelangen Sie zu den Seiten zum KMU-Projekt auf IAS PLUS.de. Zurückliegende Ausgaben aller IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

 

9. Juli 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Juli
Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 20. Juli bis Freitag, den 24. Juli 2009 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB-Sitzung wieder.
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung
20.-24. Juli 2009, London

Montag, 20. Juli 2009 (mittags)

bullet Gemeinsame Sitzung von IASB und EFRAG

Dienstag, 21. Juli 2009

bullet Arbeitsprogramm des IASB
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2009-2010
bullet IAS 23: Bedeutung von "allgemeine Aufnahme"
bullet IFRS 5: Abschreibung einer Veräußerungsgruppe
bullet IAS 39: Tausch von Fremd- in Eigenkapital
bullet IFRS 3: Nichtersetzung und freiwillig ersetzte anteilsbasierte Vergütungsleistungen
bullet IFRS 3: Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen
bullet Aufgegebene Geschäftsbereiche

Mittwoch, 22. Juli 2009

bullet IFRIC – Stand der Arbeiten
bullet Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
bullet Schulden - Änderungen an IAS 37
bullet Erlöserfassung
bullet Konsolidierung – erste Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen
bullet Versicherungsverträge – Fortsetzung der Erörterungen zu möglichen Bewertungsmaßstäben

Donnerstag, 23. Juli 2009 – Gemeinsame Sitzung mit dem FASB

bullet Arbeitsprogramm
bullet Versicherungsverträge – Aktuelle Informationen von der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten
bullet Versicherungsverträge – Fortsetzung der Erörterungen zu möglichen Bewertungsmaßstäben
bullet Erlöserfassung – erste Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen
bullet Leasingverhältnisse

Freitag, 24. Juli 2009 – Gemeinsame Sitzung mit dem FASB

bullet Eigen- und Fremdkapital
bullet Darstellung des Abschlusses
bullet Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt
bullet Restanten (sofern erforderlich)

 

9. Juli 2009: Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, kamen am 7. Juli 2009 zu einer öffentlichen Sitzung in Amsterdam zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, finden Sie nachfolgend. Zu den wesentlichen getroffenen Entscheidungen auf der Sitzung gehören die folgenden Vorschläge für die Änderung der Satzung:

bullet Umbenennung der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung
bullet Umbenennung des IASB in International Financial Reporting Standards Board (IFRSB)
bullet Schaffung von zwei Positionen eines/r stellvertretenden Vorsitzenden für den IFRSB
bullet Veränderung des Zeitraums einer Verlängerung der Amtszeit von IASB-Mitgliedern von fünf auf drei Jahre (mit einigen Ausnahmen)
bullet Hinzufügung von Afrika und Lateinamerika zur vorgeschriebenen geografischen Mischung der IASCF-Treuhänder

Des weiteren trafen die Treuhänder folgende abschließende Entscheidung:

bullet Schaffung einer KMU-Einführungsgruppe, die sich mit Fragen bezüglich der Einführung des IFRS für KMU befasst, unter der Leitung von Paul Pacter

Die Treuhänder tagten ferner am 6. Juli gemeinsam mit dem Überwachungsgremium der IASCF. Unsere Mitschrift von dieser Sitzung finden Sie hier.

Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
7. Juli 2009
Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise

Der Vorsitzende des IASB gab einen kurzen Überblick, der dem ähnelte, den er dem Überwachungsgremium am 6. Juli 2009 gegeben hatte. Er wiederholte, dass die vorgeschlagene zeitliche Planung des Projekts zu Finanzinstrumenten zuließe, dass alle überarbeiteten Standards 2012 zur Verfügung stehen, selbst wenn man zwischendurch noch Zeit benötige, um IASB und FASB aneinander anzugleichen.

Als Antwort auf eine Frage eines Treuhänders gab Sir David zu, dass es eine Störung in der Kommunikation zwischen bedeutenden politischen Kräften und dem IASB gegeben habe, wie aus dem Zusammenstoß mit dem ECOFIN im Juni 2009 deutlich geworden wäre. In der Sitzung wäre deutlich geworden, dass die Finanzminister sich nicht der bedeutenden Anstrengungen bewusst sind, die vom IASB (und dem FASB) unternommen würden, um auf die G-20, das Finanzstabilitätsforum und andere zu reagieren. Dem IASB ist jetzt die Wichtigkeit der regelmäßigen Dialogs mit dem ECOFIN und anderen auf Regierungsebene bewusst geworden, und solch offene Kommunikationskanäle würden jetzt eingerichtet.

Ein Treuhänder wies darauf hin, dass in dem IASB-Projekt zu Finanzinstrumenten einige empfindliche politische Fragen nicht angesprochen würden; insbesondere gehe es bestimmte Eigenkapitalanlagen wie beispielsweise "strategische" Anlagen, für die eine Lösung nur über das andere vollständige Einkommen vorgeschlagen würde. Obwohl die vorgeschlagenen Kategorien einige Wertminderungsfragen lösten, würden die größeren Fragen von Wertminderungen von Schulden (Risikovorsorge) nicht rechtzeitig für die Abschlüsse 2009 gelöst, während die Erwartungen hoch seien. Einige Treuhänder hielten fest, dass solche Fragen und Erwartungen sorgfältig gegeneinander abgewogen müssten, wenn der IASB erfolgreich sein wolle.

Darüber hinaus zeigten sich einige Treuhänder besorgt, dass sich der IASB und der FASB trotz ihrer höchsten Anstrengungen offensichtliche in unterschiedlichen Positionen befänden. Das derzeitige Klima erfordere sich auseinander ergebende Entscheidungen und nicht nur solche, die lediglich nacheinander erfolgen.

Die Treuhänder äußerten auch Bedenken, ob das Modell der erwarteten Verluste, das derzeit von beiden Boards untersucht werde, die ideale Lösung wäre, und zitierten einige der Gründe, die im letzten Papier des Stabs zu Kreditrisiken genannt worden waren. Der IASB wurde ermutigt, einen wohl durchdachten Ansatz für die Berücksichtigung von Verlusten zu wählen.

Arbeitsprogramm des IASB

Die Treuhänder nahmen das aktuelle Arbeitsprogramm des IASB zur Kenntnis. Insbesondere begrüßten sie die demnächst erfolgende Veröffentlichung des IFRS für KMU, die für den 9. Juli 2009 angesetzt ist. .Einige Treuhänder äußerten sich besorgt, dass, obwohl unbestreitbar viele der Punkte auf der Agenda des IASB entweder Reaktionen auf die Finanzmarktkrise darstellten oder Teil des Arbeitsabkommens mit dem FASB seien, die Agenda zu voll sei; sie fragten, ob es Möglichkeiten gebe, sie zusammenzustreichen.

Die Treuhänder bestätigten die Ernennung von Dr. Paul Pacter als Vorsitzenden der KMU-Einführungsgruppe. Diese Gruppe hätte folgende Verantwortlichkeiten:

bullet Ermutigung der verschiedenen Rechtskreise, den IFRS für KMU zu übernehmen;
bullet Sicherstellung einheitlicher und hochwertiger Einführung über die Rechtskreise hinweg und innerhalb der einzelnen Rechtskreise;
bullet Behandlung der beherrschenden Einführungsfragen, die unweigerlich bei der erstmaligen globalen Übernahme des Standards auftreten werden; und
bullet Identifizierung und Behebung von mangelnder Klarheit, bedeutenden Auslassungen und möglichen Fehlern im Standard.

Im Zusammenhang mit dem IFRS für KMU hielt Jeff van Rooyen fest, dass die Konferenz für aufstrebende Märkte der IOSCO im November 2009 abgehalten wird. Dr. Pacter sollte an dieser Konferenz teilnehmen, und die Treuhänder wären gerne bereit, im Vorfeld mit ihm zusammenzuarbeiten. Van Rooyen wies darauf hin, dass der IFRS für KMU auf dem afrikanischen Kontinent von großer Bedeutung sei. Der Vorsitzende der IASCF wies darauf hin, dass die Zustimmung zum IFRS für KMU nicht universell sei und dass einige EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland, und womöglich nicht unterstützen würden. Es gäbe einen Bedarf an "aktiver Propaganda", um zur Übernahme des Standards zu ermutigen.

Der Vorsitzende von IFRIC berichtete über die Aktivitäten von IFRIC und wies darauf hin, dass der allergrößte Teil der Fragen, die bei IFRIC eingingen, auf eine andere Art als über eine Interpretation gelöst würden.

Überprüfung der Satzung der IASCF

Die Treuhänder der IASCF erörterten die Stabvorschläge zu den Änderungen an der Satzung der IASCF. Diese waren schon auf der Sitzung mit dem Überwachungsgremium am 6. Juli diskutiert worden. Die Treuhänder vereinbarten, das in der Einladung zur Stellungnahme die folgenden Änderungen an der Satzung vorgeschlagen werden sollten:
bullet Abschnitt 1 (Name): Der Name der Organisation soll von IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung geändert werden; der IASB soll in International Financial Reporting Standards Board (IFRSB) umbenannt werden.
bullet Abschnitt 2 (Ziele): Die Ziele enthalten in (a) 'Entwicklung im öffentlichen Interesse eines einzigen Satzes hochwertiger, verständlicher , durchsetzbarer und weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards...'. Ein Verweis auf Prinzipienbasiertheit sei in der Satzung nicht notwendig, da der Verweis im Handbuch zum Konsultationsprozess für ausreichend befunden wurde.
bullet Abschnitt 2 (Sektoren und Konsultation): Die Treuhänder kamen zu dem Schluss, dass für den Zeitraum, der gegenwärtig betrachtet werde, der Umfang der Verantwortlichkeiten des IASB nicht auf andere Sektoren ausgeweitet werden solle (wie beispielsweise Rechnungslegungsstandrads für den öffentlichen Sektor oder für gemeinnützige Organisationen). Sie kamen jedoch zu dem Schluss, dass in der Satzung explizit ausgesagt werden solle, dass der IASB sich mit den Gremien austauschen darf und sollte, die ein berechtigtes Interesse an Rechnungslegungsstandards haben (nicht nur mit den nationalen Standardsetzern).
bullet Abschnitt 3 (Führung): Die Position des Überwachungsgremiums in der Führungsstruktur der Organisation wird in Paragraph 3 der Satzung genannt und in den Abschnitten 18-23 weiter ausgeführt. Paragraph 3 wird dahingehend geändert, dass ausgesagt wird, dass die Führung der Organisation "in erster Linie" den Treuhändern der IASCF obliegt sowie anderen Führungsgremien, die die IASCF benennt.
bullet Abschnitte 6 und 10 (Treuhänder): Es wird eine explizite Erwähnung von Afrika und Südamerika in den Anforderungen zur Streuung des geografischen Hintergrunds der Treuhänder geben (damit verbleiben zwei 'beliebige' Sitze); und in der Satzung werden mindestens zwei stellvertretende Vorsitzende gefordert.
bullet Abschnitt 15 (Aufsicht der Treuhänder über die Agenda des IASB): Die Treuhänder müssen unter den "seltenen Umständen", unter denen der IASB erwägt, eine Kommentierungsfrist von weniger als 30 Tagen einzurichten (was die kürzeste Kommentierungsfrist ist, die in der Satzung gestattet ist), konsultiert werden.
bullet Abschnitt 30 (IASB): In der Satzung werden zwei stellvertretende Vorsitzende gefordert; die Treuhänder werden erwägen, ob die Rollen des Vorsitzenden des IASB und des Geschäftsführers der IASCF getrennt werden sollen.
bullet Abschnitt 32 (Bedingungen für IASB-Mitglieder): Die Amtszeiten sollten auf zu Beginn fünf Jahre mit möglicher Wiederernennung für drei Jahre festgelegt werden, es sei denn, das Mitglied ist potenzieller Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender, dann sollte eine Wiederernennung auf fünf Jahre erfolgen. (Flexibilität in dieser Frage wurde von vielen am Tisch gefordert; es gab auch beträchtliche Diskussion von Übergangsvereinbarungen für bestehende erneuerbare Ernennungen.)
bullet Abschnitt 37 (Festsetzung der Agenda des IASB): Die geforderte Rücksprache mit den Treuhändern und dem Standardbeirat bleiben, wobei die Entscheidung letztendlich auch beim IASB bleibt (keine Änderung an der Satzung notwendig). Im Handbuch zum Konsultationsprozess des IASB würden jedoch Änderungen vorgenommen, um festzuhalten, dass Stellungnahmen von Anwendern in dieser Zeit möglich sein würden (die Kandidaten für die Agenda und die jeweiligen Prioritäten sind in öffentlich zugänglichen Dokumenten genannt). Wahrscheinlich würden jedoch die Anwender verpflichtet sein, auf diese Dokumente zu reagieren, und es würde nicht offiziell zur Stellungnahme eingeladen.

Einige Treuhänder hielten fest, dass die Treuhänder auf die Bedenken von Anwendern bezüglich der Aufsichtsaktivitäten eingehen müssten. Dieser Bedarf sei nichts, worauf man in der Satzung eingehen müsse, sondern man müsse das an anderem Ort klären (in der Stellungnahe von Deloitte war empfohlen worden, dass die Treuhänder ihr eigenes Handbuch entwickeln sollten, in dem ihre Verantwortlichkeiten und wie sie sie erfüllen wollten beschrieben würden). Der Satzungsausschuss ist sich des Drucks in diesem Bereich bewusst, und er wird sich ihm wahrscheinlich widmen, wenn die Überarbeitung der Satzung abgeschlossen ist.

Der Stab der IASCF hielt fest, dass es hoffe, die Vorschläge bis Anfang August 2009 veröffentlicht zu haben und dann eine Kommentierungsfrist von drei Monaten einzurichten. Es könnte möglich sein, die Stellungnahmen auszuwerten und abschließende Änderungen an der Satzung auf der Sitzung im Januar 2010 oder spätestens auf der Sitzung im April 2010 vorzuschlagen. Gespräche am Runden Tisch werden derzeit vereinbart und werden in London, New York und Tokio stattfinden. Bei jeder Gesprächsrunde werden mindestens drei Treuhänder anwesend sein (der Vorsitzende und einige Mitglieder des Satzungsausschusses). 'Lokale' Treuhänder, sofern es solche gibt, werden ebenfalls ermutigt, anwesend zu sein. Darüber hinaus werden die einzelnen Treuhänder mit den Anwendern in ihren eigenen Rechtskreisen Kontakt aufnehmen.

Aufsichtsausschuss für den Konsultationsprozess

Der Treuhänder Antonio Vegezzi stellte verschiedene Dachverhalte vor, die sich auf die Aufsicht der Treuhänder über den IASB bezogen.

Abstimmung über IASB-Dokumente von zurücktretenden IASB-Mitgliedern

Die Treuhänder kamen überein, dass es aus geschäftlichen Gründen zurücktretenden IASB-Mitgliedern gestattet wäre, über ein Dokument des Konsultationsprozesses oder einen endgültigen IFRS abzustimmen nachdem ihre Amtszeit abgelaufen ist, unter der Voraussetzung, dass alle fachlichen Entscheidungen bis zum Ende der Amtszeit des des Mitglieds getroffen worden sind. Die Treuhänder waren zu einiger Flexibilität bereit unter der Voraussetzung, dass insgesamt die Unterscheidung zwischen rein administrativen Elementen der Abstimmung und dem Entscheidungsprozess' gewahrt bleibe.

Verlautbarung der Unterstützung für den Ansatz des IASB beim Projekt zu Finanzinstrumenten

Die Treuhänder kamen überein, ihre formelle Unterstützung des überarbeiteten Ansatzes des IASB beim Projekt zu Finanzinstrumenten in Worte zu fassen:
Die Treuhänder unterstützen den vom IASB vereinbarten Zeitplan für die umfassende Überarbeitung von IAS 39. Die Treuhänder sind der Meinung, dass die Entscheidung des IASB, dem umfassenden Projekt Priorität einzuräumen und nicht stückchenweise Änderungen vorzunehmen, weiterhin sachgerecht ist. Gleichzeitig betonen die Treuhänder die Wichtigkeit des Schlusses des IASB, dass der beschleunigte Teil des Projekts bis Jahresende Teil der Reaktionen des IASB auf Rechnungslegungsfragen ist, die aus der Finanzmarktkrise entstanden sind.
Die Treuhänder erkennen an, dass dies aufgrund der zeitlichen Beschränkung und der Komplexität der betroffenen Fragen eine herausfordernde Aufgabe ist, und eine Neuzuweisung der Ressourcen und eine Neuüberlegung der Prioritäten der zu erreichenden Ergebnisse mag erforderlich sein. Die Treuhänder werden die Fortschritte des IASB genau überwachen und sie gegen die vereinbarten und dringenden Zeitziele abgleichen.

Beschwerde, die zum Konsultationsprozess zum Projekt zu Leasinggeschäften eingegangen ist

Die Treuhänder erörterten (in beträchtlicher Tiefe) eine Beschwerde zum Konsultationsprozess, die von Leaseurope vorgebracht worden war, einer Vereinigung der Leasingbranche. Leaseurope hatte drei Hauptbedenken erhoben:
bullet Die Entscheidung des IASB, die Bilanzierung durch den Leasinggeber aus dem Projekt herauszunehmen und aufzuschieben, und dann seine Entscheidung, ein Kapitel zur Bilanzierung durch den Leasinggeber in das Diskussionspapier aufzunehmen, könnte zu Entscheidungen in Bezug auf einen wichtigen Bereich der Leasingbilanzierung ohne ausreichende Konsultation führen.
bullet Gleichzeitig ist Leaseurope der Meinung, dass ein jeglicher neuer Standard sich der Bilanzierung durch den Leasinggeber widmen solle.
bullet Allgemein war Leaseurope enttäuscht, dass der IASB seine Arbeitsgruppe zu Leasinggeschäften nicht effizient genutzt habe.

Der Konsultationsprozessausschuss hatte sich Sicherheit verschafft, dass die erhobenen Bedenken den Tatsachen entsprachen. Als Teil seiner eigenen Überprüfungen der Arbeitsgruppen des IASB hatte der IASB festgehalten, dass die Arbeitsgruppe zu Leasinggeschäften vom Projektstab nicht sachgerecht eingebunden worden war. Insbesondere war eine Mutterschutzzeit eines Stabsmitglieds nicht ordentlich berücksichtigt worden und hatte zu einem Zusammenbruch der Kommunikation geführt, der anerkannt war. Die Arbeitsgruppe zu Leasinggeschäften ist inzwischen wieder eingebunden worden und wird bei der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Diskussionspapier und der Entwicklung eines Entwurfs herangezogen. Die Treuhänder äußerten sich unzufrieden über diesen Vorfall und gaben der Hoffnung Ausdruck, dass jeder sein Lektion gelernt habe.

In einer Diskussion, die sich im Umfeld der fachlichen Fragen des Leasingprojekts bewegte, fragten die Treuhänder, ob der Umfang, der von Leaseurope in seiner Stellungnahme kritisiert wurde, verteidigt werden könne. Verschiedene IASB-Mitglieder und die Führung des Stabs waren der Ansicht, dass (i) die Bilanzierung durch den Leasingnehmer das eigentliche Problem sei und im Mittelpunkt der Kritik durch die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht gestanden haben, als das Arbeitsabkommen entwickelt wurde und (ii) die Fragen auf Seiten des Leasinggebers im Wesentlichen Fragen der Erlöserfassung und der Ausbuchung seinen – diese Themen würden in anderen IASB-Projekten abgehandelt. Die IASB-Mitglieder und Treuhänder akzeptierten jedoch, dass die Vorschläge des IASB eine Bedrohung für die Leasingbranche darstellten, und dass diese jeden Grund nutzen würde, Änderungen am Status quo zu verhindern und aufzuhalten. Schon allein aus dem Grund drängten die Treuhänder den IASB, den Konsultationsprozess konsequent einzuhalten. Außerdem müsse er sich sicher sein, wenn er die Bilanzierung allein durch den Leasingnehmer zuerst behandele, dass andere IFRS sich der Seite der Bilanzierung durch den Leasinggeber widmeten.

XBRL-Fragen

Es wurde auf die Arbeit hinsichtlich der qualitätsbezogenen Zusicherung der IASCF-Aktivitäten bei der Entwicklung einer IFRS-XBRL-Taxonomie verwiesen. Die IFRS-Taxonomie wird immer weiter entwickelt, und daraus ergeben sich Fragen der Balance zwischen notwendigen Verbesserungen des Produkts und notwendiger Stabilität. Ein weiterer Bericht zu diesem Punkt wird im Oktober erstattet werden.

Bericht des Vorsitzenden des Standardbeirats

Paul Cherry, der Vorsitzende des Standardbeirats, berichtete über die Aktivitäten des rekonstituierten Standardbeirats, seit er im Januar 2009 seine Geschäfte aufgenommen hat. Obwohl es eine große Gruppe sei, spüre einen hohen Grad der Selbstverpflichtung. Die Tatsache jedoch, dass die Mitglieder des SAC jetzt Anwenderkreise repräsentierten, bedeute, dass vor den Sitzungen mehr Zeit erforderlich sei; das führe zu längeren Vorlaufzeiten für Agendaentwürfe und mehr Zeit, die der Stab aufwenden müsse. Der SAC habe einen wesentlichen Teil der Zeit seiner ersten Sitzung damit verbracht, sich über seine Rolle zu einigen und diese zu verstehen, eine, mit der er jetzt zufrieden sein und die es gestatte, den Diskussionen einen ordentlichen Rahmen zu geben. Cherry dankte den Treuhändern, dass der SAC jetzt über die Unterstützung eines eigenen Stabs verfüge, was ihm dabei helfen sollte, seine Aufgaben wahrzunehmen und effizient zu arbeiten.

Der SAC erwarte, in die bedeutenden Änderungen der IASB-Agenda eingebunden zu werden und sei bereit, technische Hilfe einzusetzen, um dem gerecht zu werden. Der SAC hat an den Bitten zur Meinungsäußerung des IASB zu den FSP des FASB im April teilgenommen und hat auch Stellung gegenüber der FCAG zu deren Aktivitäten genommen und diese Reaktionen schnell erarbeitet. Darüber hinaus gebe es die Meinung, dass die Betonung von 2011 eine künstliche Frist darstelle, eine, die oft eher als Stolperstein denn als sinnvolles Ziel angesehen werde. Schließlich beginne der SAC, seine Aufmerksamkeit der Agenda nach 2011 zuzuwenden und zu überlegen, was in der nächsten Welle von Standardsetzungsaktivitäten beinhaltet sein solle.

Cherry hielt fest, dass das US-Gegenstück zum Gremium (der FASAC) Bedenken über den Umfang der fachlichen Agenda des IASB geäußert habe: dies sei nicht nachlassende Unterstützung in Bezug auf die Konvergenz sondern eher Sorge ob des Arbeitsvolumens und der möglichen Auswirkungen auf die Qualität der erarbeiteten Standards. Seine eigene Ansicht sei, dass die vereinigten Staaten und insbesondere die SEC ihre Position hinsichtlich der Konvergenz klarstellen müssten: viele in den USA verwechselten die Frist für die Einführung der IFRS mit der Strategie, wie dies zu erzielen sei.

Als Reaktion auf Fragen der Treuhänder gab Cherry an, dass seiner Meinung nach der SAC klug gewählt worden sei: Es gebe eine gute Mischung fachlicher und unternehmerischer Hintergründe, eine, die den SAC zwingen würde, den Fokus auf strategische Fragen zu legen und nicht auf fachliche Inhalte. Die Größe der Gruppe verhindere eigentlich eine animierte Diskussion, aber die Arbeit, die anfänglich in Bezug auf die Vereinbarung der Rolle geleistet worden sei, hätte dabei geholfen, die Diskussion des SAC zu fokussieren. Was nötig sei, sei ein ordentlicher Rückmeldemechanismus - am ehesten wohl in der Grundlage für Schlussfolgerungen, die einem Entwurf oder einem IFRS beigefügt würde und in der explizit die Bedenken des SAC genannt würden und wie der IASB auf diese eingegangen wär oder warum er sie abgelehnt habe.

Cherry hielt fest, dass für den SAC zwei stellvertretende Vorsitzende benannt worden seien: Er beabsichtige, diese als Hilfe in der regionalen Kommunikation zu nutzen, insbesondere zwischen den SAC-Sitzungen, um Kontakt mit den regionalen Standardsetzern, Anwendern, Erstellern und anderen interessengruppen aufzunehmen, damit diese sich in den IASB-Prozess eingebunden fühlten.

Abschließende Bemerkungen

Direkt vor dem Schluss der öffentlichen Sitzung wies der IASCF-Vorsitzende auf die Anwesenheit von Tom Jones hin, Iden kürzlich zurückgetretenen stellvertretenden Vorsitzenden des IASB. Er dankte Jones für seine acht Jahre Dienst für den IASB und hielt fest, dass er Berater für die Treuhänder und den IASB bleien würde.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

9. Juli 2009: IASB gibt IFRS für KMU heraus

Der IASB hat den IFRS für KMU herausgegeben. Dies ist der erste Satz internationaler Bilanzierungsvorschriften, der speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) entwickelt wurde. Er wurde auf der Grundlage der IFRS ausgearbeitet, stellt aber ein eigenständiges Produkt dar, das von dem vollen Satz der International Financial Reporting Standards (IFRS) losgelöst ist. Der IFRS für KMU enthält Vereinfachungen, die die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen widerspiegeln. Im Vergleich zu den vollen IFRS ist er in einer ganzen Reihe von Sachverhalten weniger komplex:

bullet Themengebiete, die für KMU nicht relevant sind, wurden weggelassen.
bullet Dort, wo die IFRS Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte vorsehen, wird im IFRS für KMU lediglich die leichtere Variante zugelassen.
bullet Viele der Prinzipien zum Ansatz und zur Bewertung/Bemessung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen aus den vollen IFRS wurden vereinfacht.
bullet Es sind deutlich weniger Angaben erforderlich.
bullet Der Standard wurde in einer klaren Sprache geschrieben, die einfach zu übersetzen ist.

Um die Berichtsanforderungen für KMU weiter zu verringern, werden Änderungen an dem IFRS nur alle drei Jahre vorgenommen. Er ist für alle Unternehmen mit Ausnahme derer gedacht, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, oder die Finanzinstitutionen wie Banken und Versicherungen sind. Der 230 Seiten umfassende Standard ist das Ergebnis eines fünf Jahre währenden Entwicklungsprozesses, in dessen Verlauf ausgiebig Beratungen mit KMU auf der ganzen Welt erfolgten. Neben dem Standard gibt es Umsetzungsleitlinien, die einen Musterabschluss und eine Checkliste zu Ausweis- und Angabepflichten enthalten. Der IFRS für KMU steht jedwedem Rechtskreis zur Anwendung offen, unabhängig davon, ob dieser die vollen IFRS übernommen hat oder nicht. Es steht im Ermessen des einzelnen Rechtskreises festzulegen, welche Unternehmen den Standard anwenden sollen. Er tritt unmittelbar mit der Herausgabe in Kraft. Standard und Begleitmaterial (Leitlinien und Grundlage für Schlussfolgerungen) können ab sofort kostenfrei von der Website des IASB heruntergeladen werden. Um die Einführung des IFRS für KMU zu unterstützen, entwickelt die IASC-Stiftung umfassende Schulungsmaterialien. Die Stiftung arbeitet zudem mit internationalen Entwicklungsagenturen zusammen, um Ausbilder für regionale Arbeitssitzungen zur 'Schulung der Schulenden' bei der Anwendung des Schulungsmaterials zur Verfügung zu stellen, insbesondere in den sich entwickelnden und aufstrebenden Volkswirtschaften. Das englischsprachige Material kann Ende des Jahres 2009 kostenfrei von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

bullet Presseerklärung des IASB (39 KB)
bullet Faktenblatt zum IFRS für KMU (182 KB). Das Faktenblatt enthält Details zu:
bullet der Projekthistorie
bullet Öffentlichkeitsarbeit und Beratungen
bullet fünf Arten an Vereinfachungen
bullet weggelassenen Themengebieten
bullet Beispielen für Wahlrechte in den vollen IFRS, die nicht im IFRS für KMU enthalten sind
bullet Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen
bullet wesentlichen Änderungen zum Standardentwurf

Der IASB hat ferner bekanntgegeben, dass sich der Direktor für die Standards für KMU des IASB, Paul Pacter, einverstanden erklärt hat, eine Gruppe zu leiten, um die internationale Anwendung des Standards zu unterstützen. Details dieser Gruppe werden in Kürze bekanntgegeben.

 

9. Juli 2009: IAS Plus Update-Newsletter zur Lageberichterstattung
Am 23. Juni 2009 hatte der IASB den Entwurf eines vorgeschlagenen, unverbindlichen Leitliniendokuments für die Auf- und Darstellung eines 'Lageberichts' veröffentlicht – in den angelsächsischen Ländern auch als 'Management Discussion and Analysis' (MD&A) oder 'Operating and Financial Review' bezeichnet. In einem Lagebericht, der üblicherweise neben einem Abschluss erstellt wird, jedoch Teil desselben ist, erläutert die Geschäftsleitung, wie sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens im Verhältnis zu den Zielen der Geschäftsleitung und dessen Strategien zur Erreichung dieser Ziele verhält. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel IASB gibt Vorschläge hinsichtlich der Lageberichterstattung heraus veröffentlicht (in englischer Sprache, 62 KB), in welchem die Vorschläge erläutert werden. Die Projektseite auf IAS PLUS.de finden Sie hier. Zurückliegende Ausgaben aller IAS Plus-Newsletter können Sie hier einsehen.

 

8. Juli 2009: Zehn Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 7. Juli 2009 herunter (in englischer Sprache, 130 KB). Neu hinzugekommen sind die Änderungen an IFRS 2, die der IASB am 18. Juni 2009 herausgegeben hat. EFRAG geht davon aus, dass die Änderungen vor dem durch den IASB festgelegten Datum des Inkrafttretens für die Anwendung in Europa übernommen werden kann. Derzeit wurden die folgenden zehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)

Interpretationen

bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
bullet IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate
bullet Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung – Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden

 

8. Juli 2009: Hinweis des RIC zum PSV-Beitrag
Aus Anlass der für 2009 zu erwartenden deutlichen Erhöhung des Pflichtbeitrags zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) und der sich dadurch im Rahmen der Rückstellungsbildung für einen Zwischenabschluss zum 30. Juni 2009 ergebenden Bewertungsfragen stellt das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) einen entsprechenden Hinweis zur Verfügung (129 KB).

 

8. Juli 2009: Snapshot zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Reihe von Snapshot genannten Präsentationen zur Verfügung, in denen in allgemein verständlicher Sprache auf wenigen Seiten in bestimmte Themen eingeführt wird. Neu ist in dieser Reihe ein Snapshot zum Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Die englischsprachigen Snapshots gibt es bisher zu folgenden Themen:

bullet Ausbuchung (April 2009, 7 Seiten, 148 KB)
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Juni 2009, 5 Seiten, 72 KB)
bullet Darstellung des Abschlusses (Oktober 2008, 6 Seiten, 198 KB)
bullet Erlöserfassung (Dezember 2008, 6 Seiten, 96 KB)
bullet Leasingverhältnisse (März 2009, 6 Seiten, 90 K)

 

8. Juli 2009: Accounting Roundup – das zweite Quartal 2009 im Rückblick

Wir haben Accounting Roundup – das zweite Quartal 2009 im Rückblick eingestellt (in englischer Sprache, 39 Seiten, 327 KB), die von der Abteilung Bilanzierungsstandards und Kommunikation der amerikanischen Mitgliedsfirma von Deloitte erstellt wird. Dieser Newsletter enthält eine knappe Beschreibung jener Verlautbarungen, die die Themen Bilanzierung, Rechnungslegung und Unternehmensverfassung betreffen und von Standardsetzern und Regulatoren im zweiten Quartal 2009 herausgegeben wurden. Dazu gehören der FASB, die EITF, die AICPA, die SEC, der FASAB, der PCAOB, der GASB, der IASB, IFRIC und der IAASB. Dieser quartalsweise erscheinende Rückblick besteht aus Beiträgen der Ausgaben von Accounting Roundup, die im April und Mai 2009 veröffentlicht und, soweit erforderlich, angepasst wurden, sowie aus neuen Beiträgen für den Monat Juni. Ferner enthält er Informationen zu kommenden Debriefs- Internetsendungen. Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier. Zu den internationalen Themen und jenen mit IFRS-Bezug, die in dieser Ausgabe von Accounting Roundup abgedeckt werden, gehören die folgenden:

bullet IASB bittet um Stellungnahmen zum Wertminderungsmodell
bullet IASB schlägt Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor
bullet IASB veröffentlicht Diskussionspapier zur Bilanzierung von Kreditrisiken in der Bewertung von Schulden
bullet IASB schlägt Änderungen zu Klarstellung der Bilanzierung von Vorauszahlungen bei Pensionsplänen vor
bullet IASB ändert Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen
bullet IASB veröffentlicht jährliche Verbesserungen
bullet IASC-Stiftung veröffentlicht die XBRL-Taxonomie der IFRS für 2009 und XBRL-Handbuch mit der Bitte um Stellungnahme
bullet IASB schlägt Leitlinien zum Lagebericht vor

 

8. Juli 2009: IAESB schlägt Arbeitsplan zur Aus- und Weiterbildung vor

Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) unter dem Dach des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat Organisationen und Einzelpersonen mit einem Interesse an Aus- und Weiterbildung in der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung eingeladen, Stellung zu seinem vorgeschlagenen Strategie- und Arbeitsplan 2010-2012 zu nehmen. Die vom IAESB vorgeschlagene Strategie legt den Schwerpunkt auf Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, internationale Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES) zu entwickeln und Einführungs- und Umsetzungsleitlinien für Interessengruppen in diesem Bereich zu bieten. Der IAESB schlägt auch vor, ab 2010 drei hochpriorisierte Aktivitäten in Angriff zu nehmen:

bullet Durchführung einer Überprüfung der IES vor dem Hintergrund der Ergebnisses des IAESB-Projekts zum Entwurf von Standards und jüngster Entwicklungen des Berufsstands.
bullet Entwicklung von Umsetzungsleitlinien in Bereichen deutlicher Umsetzung der IES, von Kompetenzkonzepten und von Qualitätskontrollmaßstäben für Aus- und Weiterbilder.
bullet Förderung verstärkter Wahrnehmung der Verlautbarungen des IAESB und seines Beitrags zur internationalen Debatte in Bezug auf die Entwicklung und Beurteilung von Mitgliedern des Berufsstands unter den Mitgliedern von Forschung und Lehre, Aufsichtsbehörden und anderen.

Die Zielrichtung weiterer Aktivitäten 2010 bis 2012 wird von den Ergebnissen dieser drei Projekte abhängen, obwohl das vorgeschlagenen Arbeitsprogramm 2010 bis 2012 des IAESB bereits eine Reihe von möglichen Projekten zur Erwägung stellt. Stellungnahmen werden bis zum 5. Oktober 2009 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung, die eine Verknüpfung auf den Entwurf enthält, finden Sie hier.

 

7. Juli 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben die Ausgabe Juli 2009 ihres monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Unter anderem wird in dieser Ausgabe über die Entscheidungen des IASB aus dem Juni berichtet, insbesondere über die wichtige Schlussfolgerung, in Übereinstimmung mit dem FASB das Modell des gegenwärtigen Abgangspreises aufzugeben. Der IASB hat den überarbeiteten Zeitplan seines Stabs zurückgewiesen, in dem ein Veröffentlichungsdatum im April 2010 vorgesehen war. Der Board wies den Stab an, seinen Plan zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass ein Entwurf wie ursprünglich beabsichtigt im Dezember 2009 veröffentlicht werden kann; der endgültige Standard soll 2011 herausgegeben werden. Die fünfte Ausgabe des englischsprachigen Newsletters können Sie hier herunterladen: Issue #5 of the Insurance Accounting Newsletter (198 KB). Wir haben Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer Seite zum Versicherungsprojekt des IASB aufgenommen.

 

7. Juli 2009: IAS Plus-Newsletter zu den Änderungen von IFRS 2
Am 18. Juni 2009 hat der IASB Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen herausgegeben, mit denen die Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern klargestellt wird. Mit den Änderungen wird klargestellt, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einem Konzern bestimmte anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen in ihrem eigenen Abschluss bilanzieren soll. Im Rahmen dieser Vereinbarungen erhält das Tochterunternehmen Güter oder Dienstleistungen von Arbeitnehmern oder Lieferanten, aber das Mutterunternehmen oder ein anderes konzernunternehmen hat diese Arbeitnehmer oder Lieferanten zu bezahlen. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Klarstellung der Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern herausgegeben (in englischer Sprache, 11 KB), in dem diese Änderungen erläutert werden. Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie hier; zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters hier.

 

7. Juli 2009: DRSC-Quartalsbericht Q2/2009 und Fragebogen zum Quartalsbericht
Der aktuelle DRSC-Quartalsbericht Q2/2009 und ein Fragebogen zum DRSC-Quartalsbericht stehen auf der Internetseite des des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum Herunterladen bereit. Das DRSC informiert seit Anfang 2006 in Form des DRSC-Quartalsberichts über die wichtigsten rechnungslegungsrelevanten Ereignisse des abgelaufenen Quartals. Um herauszufinden, inwieweit es gelingt, einen informativen und nützlichen Bericht zur Verfügung zu stellen, und um zu erfahren, was möglicherweise verbessert werden kann, bittet das DRSC um Meinungsäußerung über den Fragebogen: Presseerklärung mit Verknüpfungen auf den Quartalsbericht und den Fragebogen sowie weiteren Informationen.

 

7. Juli 2009: Mitschrift von der Sitzung des IASCF-Überwachungsgremiums
Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben sich am 6. Juli 2009 in Amsterdam zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem IASCF-Überwachungsgremium, dem sogenannten Monitoring Board getroffen. Dies war die zweite Sitzung des Überwachungsgremiums. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Beobachtern von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt wurde, finden Sie hier.

 

6. Juli 2009: IASCF veröffentlicht Leitfaden zu IAS 32, IAS 39 und IFRS 7
Die IASC-Stiftung hat einen Leitfaden durch den offiziellen Text der sich mit Finanzinstrumenten befassenden Standards IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 herausgegeben: Financial Instruments – A Guide Through the Official Text of IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 (Juli 2009). In diesem 688-seitigen Buch wird der volle Text der Standards (nebst den zugehörigen IFRIC-Interpretationen) mit ausführlichen, mit Verknüpfungen versehenen Querverweisen und Annotationen wiedergegeben. Der Leitfaden enthält außerdem Fußnoten, in denen Fragen zu Finanzinstrumenten beschrieben werden, zu denen IFRIC entschied, keine Interpretation zu entwickeln. Darüber hinaus enthält der Band den Bericht des IASB-Expertenbeirats und die zugehörige Zusammenfassung des IASB-Stabs, um Leitlinien zur Bestimmung und zur Angabe des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten zu bieten, die in Märkten gehandelt werden, die nicht länger aktiv sind (illiquide Märkte). Die Publikation (ISBN: 978-1-905590-69-8, IASB Product Code: 10135) wird für £38 angeboten. Sie können sie über den IASCF/IASB Shop bestellen. Besitzer eines umfassenden IASB-Abonnements erhalten automatisch eine Ausgabe.

 

6. Juli 2009: DSR-Stellungnahme zur Änderung von IFRIC 14
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum vom IASB veröffentlichten Standardentwurf zu vorgeschlagenen Änderungen von IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung verabschiedet. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, eine unbeabsichtigte Auswirkung von IFRIC 14 zu korrigieren, nach der Unternehmen unter bestimmten Umständen nicht gestattet ist, einige Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsbeiträgen als Vermögenswert anzusetzen. Der DSR stimmt den Schlussfolgerungen des IASB zu; die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (24 KB)

 

3. Juli 2009: Ein weiterer Schritt hin zu IFRS in Japan

Vier wichtige Rechnungslegungs- und Wirtschaftsgruppen in Japan haben gemeinsam vorgeschlagen, einen IFRS-Rat einzurichten, dessen Aufgabe es wäre, einen Plan für die Einführung der IFRS für börsennotierte Unternehmen in Japan umzusetzen. Dieser Plan war in einem Zwischenbericht des Wirtschaftlichen Bilanzierungsrats (Business Accounting Council, BAC) veröffentlicht worden. Die vier Gruppen sind der japanische Standardsetzer und seine beaufsichtigende Stiftung, das japanische Wirtschaftsprüferinstitut, die Börse von Tokio und die japanische Wirtschaftvereinigung (Nippon Keidanren). Der IFRS-Rat wäre dafür verantwortlich, die verschiedenen Sachverhalte zu identifizieren, die mit der Einführung der IFRS in Japan einhergehen würden, und die allgemeinen Verfahrensweisen und Strategien festzulegen. Folgende Ausschüsse sollen gebildet werden:

bullet Strategischer Ausschuss für den IASB Unter der Annahme, dass Japan sich bald auf eine Einführung der IFRS zu bewegt, würde dieser Ausschuss eine 'Strategie und bestimmte Aktivitäten für die beste Beeinflussung der Entwicklung von bedeutenden Rechnungslegungsstandards' entwickeln.
bullet Aus- und Weiterbildungsausschuss Einrichtung und Einführung eines Aus- und Weiterbildungssystem für IFRS hauptsächlich für den Berufsstand der Rechnungsleger.
bullet Übersetzungsausschuss Einrichtung eines Systems zur Förderung akkurater japanischer Übersetzungen der IFRS.
bullet Ausschuss für separate Abschlüsse Erörterung, wie separate Abschlüsse vereinfacht werden können vor dem Hintergrund des derzeitigen Fokus auf Konzernabschlüsse.
bullet Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit Beaufsichtigung der Kommunikation mit einer großen Bandbreite von Interessengruppen einschließlich Anlegern, Unternehmensführern, Analysten und den Medien.

Weitere Informationen in englischer Sprache:

bullet Presseerklärung mit der Ankündigung des IFRS-Rats (57 KB)
bullet Anhang mit Details zu den Ausschüssen (117 KB)

 

3. Juli 2009: Heads Up-Newsletter zu den FASB-Vorschriften zu Kreditangaben
In der Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 2. Juli 2009 (in englischer Sprache, 97 KB) wird der Entwurf einer Verlautbarung des FASB vom 24. Juni 2009 erläutert, die den Titel Angaben zur Kreditqualität von Finanzierungsforderungen und Wertberichtigungen für Kreditverluste trägt. Der Entwurf stellt eine Reaktion auf Bedenken der Adressaten von Abschlüssen dar, dass der gegenwärtige Angaberahmen für Finanzierungsforderungen und Wertberichtigungen für Kreditverluste nicht ausreichend ist und es ihm an Transparenz mangelt. Um Stellungnahmen zum Entwurf wird bis 24. August 2009 gebeten. Die Heads Up-Newsletter werden von unseren amerikanischen Kollegen herausgegeben und bieten tiefgreifende Zusammenfassungen jüngster Bilanzierungs- und Finanzberichterstattungsentwicklungen. Die Abstände des Erscheinens leiten sich von den aktuellen Entwicklungen ab. Zielgruppe ist ein allgemeines Publikum von Finanzfachleuten einschließlich Finanzvorständen, Controllern und Führungskräften aus den Bereichen interne Revision und Rechnungswesen.

 

3. Juli 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zu den Änderungen an IFRIC 14

Unsere chinesischen Kollegen haben eine chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel IASB schlägt Änderungen an IFRIC 14 vor herausgegeben:

bullet chinesische Übersetzung (155 KB)
bullet englische Fassung (73 KB)

 

2. Juli 2009: IDW ERS HFA 24 n.F. wird veröffentlicht
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zu den Angabepflichten des IFRS 7 zu Finanzinstrumenten (IDW ERS HFA 24 n.F.) verabschiedet. Die Fassung enthält Ausführungen zu den neu aufgetretenen Zweifelsfragen. Modifikationen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 05. Dezember 2007 waren notwendig, beispielsweise aufgrund der Veröffentlichung der konsolidierten Fassung der von der EU übernommenen IFRS. Schließlich wurden die Ausführungen zu den Angabepflichten nach IFRS 7 aus IDW ERS HFA 26 übernommen. Der neue Entwurf steht auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung. Er wird in den IDW Fachnachrichten Heft 8 und im Supplement 3/2009 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.

 

2. Juli 2009: Neun Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 25. Juni 2009 herunter (in englischer Sprache, 128 KB). Die Übernahme von IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien wird darin für Juli 2009 angekündigt. Derzeit wurden die folgenden neun IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)

Interpretationen

bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
bullet IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate
bullet Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben

 

2. Juli 2009: IAS Plus-Newsletter zum Kreditrisiko
Der IASB hat am 18. Juni 2009 ein Diskussionspapier zur Rolle des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens bei der Bewertung von Schulden herausgegeben. Dem Diskussionspapier (DP/2009/2 Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden) liegt ein Papier des Stabs bei, in dem die verbreitetesten Argumente für und wider den Einbezug des eigenen Kreditrisikos bei der Bewertung von Schulden dargestellt werden. Stellungnahmen sind bis zum 1. September 2009 einzureichen. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Der IASB bittet um Meinungen zur Rolle des Kreditrisikos bei der Bewertung von Schulden herausgegeben (in englischer Sprache, 72 KB), in dem die Fragestellungen aus dem Diskussionspapier erläutert werden. Wir haben auf IAS PLUS eine neue Agendaseite zum Kreditrisiko eingerichtet. Frühere Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.

 

2. Juli 2009: Spanische Übersetzungen zweier IFRS-Publikationen von Deloitte

Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der folgenden IFRS-Publikationen von Deloitte erstellt (das englischsprachige Original finden Sie darunter):

bullet Estándares Internacionales de Información Financiera: Consideraciones para energía y servicios públicos (151 KB)
International Financial Reporting Standards: Erwägung für die Energie- und Versorgungsbranche (266 KB)

bullet Boletín de Actualización IAS Plus Marzo 2009: Enmendado el IFRS 7 para mejorar las revelaciones sobre los instrumentos financieros (29 KB)
IAS Plus Update-Newsletter, März 2009: IFRS 7 zur Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente geändert (115 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

2. Juli 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Juniausgabe 2009 ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben. Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

bullet Technologien, die bei der Bewältigung von Bilanzierungs- und Kontrolländerungen eingesetzt werden können, die im Rahmen des IFRS-Übergangs notwendig werden
bullet Der 'Hammer' – die wirklichen Probleme und Lösungen beim Übergang auf IFRS in Bezug auf die doppelte Berichterstattung und die Überleitungsvorschriften 2011
bullet Strategien für nicht börsennotierte Unternehmen – IFRS oder Rechnungslegungsvorschriften für nicht börsennotierte Unternehmen?
bullet Deloitte-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen und wie man an sie herankommt
bullet Ein aktueller Stand zu den gegenwärtigen Ereignissen rund um die IFRS – einschließlich verschiedener wichtiger Standardentwürfe und Diskussionspapiere

Englische oder französische Fassung des Newsletters:

bullet Juniausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (1.661 KB)
bullet Juniausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours, 1.590 KB)

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer IAS PLUS-Länderseite Kanada.

 

2. Juli 2009: Verbesserungen an den Standards des öffentlichen Sektors vorgeschlagen
Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat mit dem jetzt veröffentlichten Entwurf 42 Verbesserungen an den IPSAS ein Verbesserungsprojekt ins Leben gerufen. Dieser Entwurf ist der erste in einer vorgeschlagenen Reihe von jährlichen Verbesserungen an den internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) und ist am erfolgreichen jährlichen Verbesserungsprojekt ausgerichtet, das der International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt hat. Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf Ansatz-, Bewertungs- oder Angabevorschriften aber stellen keine grundlegenden Überarbeitungen des Inhalts der bestehenden Standards dar. Sie spiegeln Änderungen wider, die vom IASB an den entsprechenden International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgenommen wurden. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 30. September 2009 einzureichen. Er kann hier heruntergeladen werden.

 

1. Juli 2009: Drei neue AFRAC-Stellungnahmen

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat drei neue Stellungnahmen auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt:

bullet Lageberichterstattung gemäß §§ 243, 243a und 267 UGB
bullet Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte gemäß §§ 237 Z 8a und 266 Z 2a UGB
bullet Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS

Die aktualisierte Stellungnahme zur Lageberichterstattung ersetzt die gleichnamige Stellungnahme aus dem Dezember 2006. Alle Stellungnahmen finden Sie in der entsprechenden Rubrik der AFRAC-Seite. Des Weiteren hat das AFRAC seinen Comment Letter zum IASB-Entwurf zu Ausbuchungen eingereicht. Diesen finden Sie hier.

 

1. Juli 2009: Heads Up zum IASB-Entwurf zu Fair-Value-Leitlinien
Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel IASB-Entwurf sieht ausgeweitete Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vor herausgegeben (in englischer Sprache, 98 KB). Mit dem Entwurf schlägt der IASB Leitlinien dazu vor, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn dies durch bestehende Standards gefordert wird. Mit dem Entwurf wird in keiner Weise gefordert, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts auszuweiten. Es würden zusätzliche Angaben dazu gefordert, wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der Vorschläge würden die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den einzelnen IFRS durch eine einzige, einheitliche Definition des beizulegenden Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende Leitlinien zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt. Einen Überblick über die Diskussionen, die zur Entwicklung des Entwurfs geführt haben sowie eine Erläuterung des Entwurfs finden Sie auch auf unserer Agendaseite zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

 

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