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IFRS-Nachrichten – Januar 2009

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31. Januar 2009: IASB schlägt Änderungen an IFRIC-Interpretationen 9 und 16 vor
Auf Grundlage der Beschlüsse, die auf der IASB-Sitzung im Januar 2009 gefasst wurden, hat der International Accounting Standards Board (IASB) den Standardentwurf ED/2009/1 mit dem Titel Überarbeitungen nach Einführung von IFRIC-Interpretationen (Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16) herausgegeben. Durch die Vorschläge würden IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate und IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wie folgt geändert:
bullet IFRIC 9: Die vorgeschlagene Änderung an IFRIC 9 ist eine Folgeänderung, die aufgrund der geänderten Definition eines Unternehmenszusammenschlusses in IFRS 3 notwendig wurde, die im Januar 2008 veröffentlicht wurde. Der Board schlägt vor, eingebettete Derivate aus dem Anwendungsbereich der Interpretation auszunehmen, die in Verträgen enthalten sind, die im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses, eines Zusammenschlusses von Unternehmen untergemeinschaftlicher Beherrschung oder einer Gründung eines Joint Ventures erworben wurden. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens sind Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen – zeitgleich mit Datum des Inkrafttretens von IFRS 3 (2008).
bullet IFRIC 16: Der vorgeschlagenen Änderung zufolge soll Unternehmen gestattet werden, ein Instrument als Sicherungsinstrument bei einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb zu verwenden, das von dem ausländischen Geschäftsbetrieb, der gesichert wird, gehalten wird. Der IASB schlägt in dem Standardentwurf vor, Paragraf 14 von IFRIC 16 dahingehend zu ändern, dass der in Parenthese enthaltene Kommentar '(mit Ausnahme des ausländischen Geschäftsbetriebs, der selbst abgesichert wird)' gestrichen wird. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens sind Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen.
Stellungnahmen zum Entwurf Änderungen nach der Umsetzung von IFRIC-Interpretationen werden bis zum 2. März 2009 erbeten. Weitere Informationen:
bullet Standardentwurf (in englischer Sprache, 450 KB)
bullet Presseerklärung (in englischer Sprache, 43 KB)
bullet Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass der IASB für seine Verlautbarungen und Vorschläge neue Umschläge entworfen und ein neues Nummerierungssystem für Standardentwürfe eingeführt hat (der vorliegende trägt die Nummer ED/2009/1).

 

 

31. Januar 2009: Leitlinien des PCAOB-Stabs zu internen Kontrollen von KMU

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat Leitlinien im Umfang von 62 Seiten mit dem Titel Sichtweise des Stabs – Eine Prüfung der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung, die in eine Abschlussprüfung integriert ist: Leitlinien für Prüfer kleinerer börsennotierter Unternehmen veröffentlicht. Das Ziel der PCAOB bei der Veröffentlichung dieser Leitlinien liegt darin, Prüfern zu helfen, die Vorschriften des PCAOB-Prüfungsstandards AS 5 Eine Prüfung der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung, die in eine Abschlussprüfung integriert ist auf die Prüfung kleinerer, weniger komplexer börsennotierter Unternehmen anzuwenden.

 

bullet PCAOB-Leitlinien zur Anwendung von AS 5 auf kleinere börsennotierte Unternehmen (in englischer Sprache, 197 KB)
bullet Weitere Informationen zum PCAOB-Prüfungsstandard AS 5

 

 

30. Januar 2009: Details zu den Kompetenzen des neuen Aufsichtsgremiums

Wie gestern berichtet haben die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) wichtige Änderungen an der Satzung des Gremiums beschlossen, die am 1. Februar 2009 in Kraft treten sollen. Dazu gehört neben der Erhöhung der Mitgliederzahl des IASB auch die Einrichtung eines Überwachungsgremiums (Monitoring Board, MB). Dem MB wurden weitreichende Kompetenzen eingeräumt:
SATZUNGSÄNDERUNGEN IN BEZUG AUF DAS ÜBERWACHUNGSGREMIUM
bullet Ein Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) öffentlicher Behörden ist eingerichtet worden. Dessen Ziel liegt darin, die öffentliche Rechenschaftspflicht der IASCF zu verbessern, ohne die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses einzuschränken.
bullet Das MB wird anfangs aus führenden Vertretern der Europäischen Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte, des IOSCO-Fachausschusses, der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht bestehen. Der Vorsitzende des Basel-Komitees ist nicht stimmberechtigter Beobachter.
bullet Das MB wird am Nominierungsprozess für Treuhänder teilnehmen und die Ernennungen von Treuhändern bestätigen.
bullet Das MB wird Aufsichtsverantwortlichkeiten in Bezug auf die Treuhänder und ihre Aufsicht über die Aktivitäten des IASB haben. Dies gilt insbesondere für die Festlegung des Arbeitsprogramms und die Bemühungen des IASB, die Genauigkeit und Wirksamkeit von Finanzberichterstattung zu verbessern und die Anleger zu schützen.
bullet Das MB 'kann Bilanzierungsfragen an die Treuhänder und den Vorsitzenden des IASB verweisen und Rücksprache mit ihnen zu diesen Themen nehmen'. Das MB kann eine Sitzung mit 'den Vorsitzenden der Treuhänder und des IASB' einfordern.
bullet 'Wenn der IASB feststellt, dass eine Erörterung des Sachverhalts/der Sachverhalte, der/die vom Aufsichtsgremium identifiziert wurde, nicht ratsam ist oder die Anfrage in dem vom Aufsichtsgremium gewünschten zeitlichen Rahmen nicht lösbar ist, sollten die Treuhänder:
bullet den IASB auffordern, alle vernünftigerweise angemessenen Bemühungen zu unternehmen, die Anfrage auf eine Art und Weise zu lösen, die dem öffentlichen Interesse entspricht und den Schutz der Anleger berücksichtigt;
bullet den IASB auffordern, durch die Treuhänder seine Stellungnahme hinsichtlich seiner Haltung zu der Anfrage zu erläutern; und
bullet unverzüglich das Überwachungsgremium von der Haltung des IASB in Kenntnis setzen.
bullet Die IASCF hat ein Arbeitsabkommen hinsichtlich des Überwachungsgremiums veröffentlicht (Entwurf in englischer Sprache, 42 KB). Dieses wird derzeit von allen Parteien unterzeichnet.

 

 

30. Januar 2009: Ernennungen beim IASB

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben im Rahmen ihrer Beratungen der Änderung des Status von Stephen Cooper zugestimmt. Er ist jetzt nicht mehr Teilzeit- sondern Vollzeitmitglied des Boards. Cooper ist seit August 2007 Mitglied des Boards; seine Amtszeit endet am 30. Juni 2012. Die Treuhänder haben außerdem der Wiederernennung von Jan Engström zugestimmt, der ab 2009 dem IASB für eine zweite fünfjährige Amtszeit zur Verfügung stehen wird. Engström ist seit Mai 2004 Mitglied des Boards.
  Cooper   Engström

 

 

29. Januar 2009: Zwei neue EFRAG-Stellungnahmen

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB zwei Stellungnahmen eingereicht. EFRAG unterstützt die Änderungen an IFRS 1 hinsichtlich zusätzlicher Ausnahmen bei der erstmaligen Anwendung der IFRS allgemein und unterstützt die Änderungen an IFIC 9 und IAS 39 hinsichtlich eingebetteter Derivate, schlägt aber weitere Änderungen vor.

 

bullet EFRAG-Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 1 (in englischer Sprache, 103 KB)
bullet EFRAG-Stellungnahme zu Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 (in englischer Sprache, 56 KB)

 

 

 

29. Januar 2009: Tätigkeitsbericht 2008 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2008 vorgelegt, der die folgenden Hauptaussagen enthält:

 

bullet Mit 138 (Vorjahr 135) abgeschlossenen Prüfungen sind die für 2008 gesetzte Ziele erreicht worden.
bullet Die Anzahl fehlerhafter Rechnungslegungen ist mit 37 Fällen weiter auf hohem Niveau (Fehlerquote 27%, Vorjahr 26%).
bullet Es gibt eine über dem Durchschnitt liegende Fehlerquote bei kleinen und mittelständischen Unternehmen.
bullet Die Hauptursachen für die hohe Fehlerquote sind der Umfang und die hohe Komplexität des IFRS-Regelwerks.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der DPR (13 KB).

 

 

29. Januar 2009: IASCF schließt ersten Teil der Überarbeitung der Satzung ab, verkündet weitere Änderungen

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben heute wichtige Änderungen an der Satzung des Gremiums sowie weitere Beschlüsse von der Sitzung der Treuhänder in Neu-Delhi am 15. und 16. Januar 2009 verkündet (Presseerklärung in englischer Sprache). 2007 hatten die Treuhänder eine Überarbeitung der Satzung angestoßen, in deren Verlauf ausführliche öffentliche Konsultationen stattfanden einschließlich Gesprächen am Runden Tisch. In den eingegangenen Stellungnahmen und bei den Gesprächen wurden die Vorschläge der Treuhänder allgemein unterstützt. Die Ergebnisse im Einzelnen:
Änderungen der Satzung:
bullet Deutliche Verbesserung der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASCF durch Einrichtung eines Überwachungsgremiums aus öffentlichen Behörden. Dem Gremium gehören Vertreter der Europäischen Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte, des IOSCO-Fachausschusses, der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht an. Das Basel-Komitee entsendet einen nicht stimmberechtigten Vertreter. Die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium regelt ein Arbeitsabkommen, das im Entwurf bereits zur Verfügung steht (in englischer Sprache, 42 KB).
bullet Der IASB wird bis 2012 von 14 auf 16 Mitglieder ausgedehnt; neue Leitlinien regeln die geografische Zusammensetzung. Der IASB wird demnächst aus vier Mitgliedern aus dem asiatisch-pazifischen Raum, vier Mitgliedern aus Europa, vier Mitgliedern aus Nordamerika, einem Mitglied aus Afrika, einem Mitglied aus Südamerika und zwei Mitgliedern mit beliebigem geographischen Hintergrund bestehen, vorausgesetzt, eine Gesamtbalance wird gewahrt.

 

Weitere Beschlüsse:
bullet Verbesserte Liaison mit den Anlegervertretern. Um den bestehenden Kontakt mit den Anlegern zu ergänzen, wird es regelmäßige Kontaktaufnahme mit einer großen Bandbreite von Anlegergruppen geben, die im rekonstituierten Standardbeirat vertreten sein sollen. Die IASCF wird die Mitglieder dieses rekonstituierten Beirats in Kürze bekannt geben.
bullet Freie Verfügbarkeit der Standardtexte auf der Internetseite. Die Treuhänder haben aufgrund wiederkehrender öffentlichen Bitten entschieden, dass die Standards des IASB öffentlich und kostenfrei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen sollen. Dies gilt nur für die Kerntexte der Standards, nicht für begleitende Dokumente wie beispielsweise Grundlagen für Schlussfolgerungen oder Umsetzungsleitlinien.

Die IASCF verweist darauf, dass die Änderungen der Satzung – Überwachungsgremium und Zusammensetzung des IASB – den Anforderungen der G-20 hinsichtlich öffentlicher Rechenschaftspflicht und Zusammensetzung des Standardsetzers aus dem November 2008 entsprechen. Allen anderen Empfehlungen, die sich auf Standards beziehen, ist inzwischen durch Projekte des IASB Genüge getan.

 

 

29. Januar 2009: Newsletter zum IASB-Diskussionspapier zu Ertragsvereinnahmung

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Diskussionspapier enthält neue Grundlage für Ertragsvereinnahmung herausgegeben (in englischer Sprache, 117 KB). Am 19. Dezember 2008 hatten der IASB und der FASB gemeinsam ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem ein einziges, vertragsbasiertes Erlöserfassungsmodell vorgeschlagen wird. Das Modell wäre generell auf Verträge mit Kunden anzuwenden, obwohl Verträge in den Bereichen Finanzinstrumente, Versicherungen und Leasinggeschäfte ausgeschlossen sein können. Nach dem vorgeschlagenen Modell würden Erträge auf Grundlage der Erhöhung der Nettoposition aus einem Vertrag mit einem Kunden vereinnahmt.
In Bezug auf die Vereinnahmung von Erträgen heißt es im Diskussionspapier:
Nach dem vorgeschlagenen Modell werde Erträge vereinnahmt, wenn das Vertragsvermögen sich erhöht oder die Vertragsschuld abnimmt (oder eine Kombination aus beidem). Das geschieht, wenn ein Unternehmen Leistungen zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen erbringt.
In Bezug auf die Bewertung der Erträge heißt es im Diskussionspapier:
Die Boards schlagen vor, dass die Erfüllungsverpflichtung erstmalig mit dem Transaktionspreis zu bewerten ist – also mit der vom Kunden zugesagte Gegenleistung. Wenn ein Vertrag mehr als eine Erfüllungsverpflichtung umfasst, weist das Unternehmen den Transaktionspreis den einzelnen Erfüllungsverpflichtungen auf Grundlage der proportionalen Einzelverkaufspreise der Güter und Dienstleistungen zu, die diesen Erfüllungsverpflichtungen zugrunde liegen.

Die Folgebewertung der Erfüllungsverpflichtungen sollte die Abnahme der Verpflichtung des Unternehmens widerspiegeln, Güter an den Kunden zu liefern und Dienstleistungen zu erbringen. Wenn eine Erfüllungspflicht erfüllt ist, ist der Betrag, der als Ertrag zu vereinnahmen ist, der Teil des Transaktionspreises, der der erfüllten Erfüllungspflicht zu Vertragsbeginn zugewiesen wurde. Der Gesamtbetrag der Erträge, die das Unternehmen über die Laufzeit des Vertrags vereinnahmt, entspricht also dem Transaktionspreis.

Die Kommentierungsfrist endet am 19. Juni 2009. Alle früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.

 

 

29. Januar 2009: IFRIC 18 zu Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat die IFRIC-Interpretation 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden herausgegeben. IFRIC 18 ist insbesondere im Versorgungssektor relevant. Durch die Interpretation werden die IFRS-Regelungen für Vereinbarungen, in denen ein Unternehmen von einem Kunden einen Posten des Sachanlagevermögens erhält, den das Unternehmen dann entweder nutzen muss, um den Kunden an ein Netz anzuschließen oder um dem Kunden dauerhaften Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren (wie bspw. der Versorgung mit Elektrizität, Gas oder Wasser).
In IFRIC 18 wird folgendes klargestellt:
bullet die Umstände, unter denen die Definition eines Vermögenswerts nach dem Rahmenkonzept des IASB erfüllt ist,
bullet der Ansatz der Vermögenswerts und die Bemessung seiner Anschaffungskosten beim erstmaligen Ansatz,
bullet wie die Verpflichtung des Unternehmens, eine oder mehrere eigenständige identifizierbare Dienstleistungen im Austausch für den übertragenen Vermögenswert zu erbringen, zu bestimmen ist,
bullet Erlöserfassung, wenn die Dienstleistung(en) erbracht worden ist/sind,
bullet wie vom Kunden übertragene Barmittel zu bilanzieren sind, die statt eines Vermögenswerts übertragen werden und dem Erwerb eines Vermögenswerts dienen.

IFRIC 18 tritt für Übertragungen von Vermögenswerte von Kunden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 erfolgen, und ist prospektiv anzuwenden. Eine begrenzte rückwirkende Anwendung ist gleichwohl zulässig.

 

bullet Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 61 KB)
bullet weiterführende Informationen

 

 

29. Januar 2009: IASB-Webcast zum Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung

Am 3. Februar 2009 bietet der IASB zwei Webcasts an, in denen das gemeinsame Diskussionspapier von IASB und FASB zur Ertragsvereinnahmung erläutert wird, das im Dezember 2008 veröffentlicht worden war. Die Kommentierungsfrist des Diskussionspapiers läuft noch bis zum 19. Juni 2009. Im Rahmen der Webcasts wird es den Zuhörern möglich sein, Fragen an die Vortragenden zu stellen. Die Sendungen sind kostenfrei. Genauere Informationen:
bullet Thema des Webcasts: Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung, gemeinsam herausgegeben von IASB und FASB
bullet Veranstalter: IASB
bullet Datum: Dienstag, 3. Februar 2009
bullet Zeiten: 9:00h bis 10:00h und 15:00h bis 16:00h Londoner Zeit
bullet Vortragende: Jan Engström, Mitglied des IASB; Henry Rees, leitender Projektmanager; April Pitman, Projektmanagerin
bullet weitere Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB

 

 

29. Januar 2009: IAESB schlägt internationales Ausbildungsrahmenkonzept vor

Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat um Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Änderungen am Rahmenkonzept für die internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES), in dem die Konzepte erläutert werden, die diesen Standards zugrunde liegen, gebeten. Das vorgeschlagene Rahmenkonzept besteht aus zwei Teilen:

 

bullet In Teil 1 werden die Aus- und Weiterbildungskonzepte Kompetenz, erste berufliche Ausbildung, berufliche Weiterbildung und Einschätzung der Wirksamkeit von Ausbildung und Entwicklung erläutert, die vom IAESB bei der Entwicklung der IES angelegt werden.
bullet In Teil 2 wird das Wesen der IES beschrieben sowie die zugehörigen IAESB-Verlautbarungen und die Mitgliedspflichten im internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC).

 

Das Rahmenkonzept ist hauptsächlich für IFAC-Mitgliedorganisationen gedacht, die direkt oder indirekt Verantwortung für die Ausbildung und Weiterentwicklung ihrer Mitglieder oder Studenten tragen. Es ist jedoch auch für eine große Bandbreite von Interessengruppen relevant, beispielsweise universitäre Fakultäten im Bereich Rechnungslegung, Arbeitgeber von Rechnungslegern, Rechnungsleger und mögliche künftige Rechnungsleger. Die Kommentierungsfrist endet am 30. April 2009. Während der Kommentierungsfrist steht der Vorschlag auf der Seite des IFAC zur Verfügung.

 

 

28. Januar 2009: Mitschrift von der Sitzung der Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer

Am Montag, den 26. Januar 2009 tagte die IASB-Arbeitsgruppe zu Leistungen an Arbeitnehmer in London. Beobachter von Deloitte haben eine inoffizielle Mitschrift der Sitzung verfasst, deren Übersetzung Sie hier finden. Erörtert wurden unter anderem die folgenden Sachverhalte:

 

bullet Aktueller Projektstatus und nächste Schritte
bullet Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 14
bullet Mögliche Vereinfachung der Pensionsbilanzierung für nicht börsennotierte Unternehmen
bullet Darstellung des Abschlusses – Auswirkungen auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Die Erörterung der entsprechenden Themen durch den IASB selbst während der Boardsitzung am Freitag, den 23. Januar 2009 können Sie der Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei der IASB-Sitzung entnehmen.

 

 

28. Januar 2009: Mary Schapiro als Vorsitzende der SEC vereidigt

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat verkündet, dass Mary L. Schapiro gestern als 29. Vorsitzende der SEC vereidigt wurde. Der Amtseid wurde ihr von der SEC-Kommissarin Elisse B. Walter am Sitz der SEC abgenommen. Schapiro war am 20. Januar 2009 von Präsident Obama ernannt und vom Senat einstimmig bestätigt worden. Anlässlich ihrer Vereidigung sagte Schapiro:

75 Jahre nach Gründung dieser hervorragenden Institution muss die SEC eine kritische Rolle bei der Wiederherstellung des Anlegervertrauens, der Wiederbelebung unserer Märkte und der Verjüngung unserer Wirtschaft spielen. Ich fühle mich geehrt und bin dankbar, dass mir die Leitung dieser Institution in einer so wichtigen Zeit anvertraut wird – einer Zeit in der die SEC ohne zurückzuhalten als Vertreterin der Anleger auftreten muss. In der Zusammenarbeit mit meinen Kollegen, den Kommissaren, und dem fähigen Stab der SEC werden wir uns verpflichtet fühlen, ein Finanzaufsichtssystem mit neuer Kraft zu versehen, das die Anleger schützen und die Regelungen nachdrücklich durchsetzen muss. Wir werden daran arbeiten, die Verpflichtung der SEC auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und Angaben zu vertiefen, während wir immer die Bedürfnisse und Bedenken der Anleger in den Mittelpunkt stellen werden.

Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie hier.

 

 

28. Januar 2009: Besondere Prüfungsfragen in der Finanzmarktkrise

Im Dezember 2008 hatte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Erläuterungen zu besonderen Prüfungsfragen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise veröffentlicht. Dazu gibt es jetzt eine Anlage, in der verschiedene Rechnungslegungsaspekte abgehandelt werden.

 

bullet Erläuterungen zu besonderen Prüfungsfragen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise (Dezember 2008, 107 KB)
bullet Anlage zu den Erläuterungen (Januar 2009, 56 KB)

 

 

28. Januar 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRS 1

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der neu strukturierten Fassung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS für die Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Einführung der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

 

28. Januar 2009: 9 Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 27. Januar 2009 herunter (in englischer Sprache, 103 KB). Derzeit wurden die folgenden 9 IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (für zwei stehen die EFRAG-Empfehlung und die ARC-Empfehlung aus, für sechs nur noch die ARC-Empfehlung, zu einer (IFRIC 12) sind alle Empfehlungen ausgesprochen, und die Übernahme wird noch im ersten Quartal 2009 erwartet):

 

Standards

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

 

Interpretationen

bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer

 

Änderungen

bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

 

 

28. Januar 2009: Neue Leitlinien zur Berichterstattung und Checkliste von Deloitte Brasilien

Unsere brasilianischen Kollegen haben die Ausgabe 2008 ihres jährlichen erscheinenden Leitfadens für Abschlüsse herausgegeben. In dem portugiesischsprachigen Leitfaden mit dem Titel Demonstrações financeiras – Orientações referentes ao exercício de 2008 werden die wichtigsten Sachverhalte in Bezug auf die Abschlusserstellung 2008 für brasilianische Unternehmen erläutert. Die Hauptänderungen in den brasilianischen Rechnungslegungsvorschriften im letzten Jahr werden besonders hervorgehoben. Es gibt außerdem aktuelle Informationen zu den laufenden Konvergenzbestrebungen mit den IFRS und zu Änderungen der Bilanzierungsgesetze, die aus dem Gesetz 11.638/07 resultieren. Der Leitfaden beinhaltet die neuesten Verlautbarungen des brasilianischen Ausschusses für Rechnungslegungsverlautbarungen (Comitê de Pronunciamento Contábil, CPC) aus dem Jahr 2008, was ihn zu einem der aktuellsten Referenzwerke in Brasilien macht. Die brasilianischen Kollegen haben außerdem eine begleitende Abschlusscheckliste erstellt.

 

bullet Demonstrações financeiras – Orientações referentes ao exercício de 2008 (668 KB)
bullet Checklist para elaboração de demonstrações financeiras (320 KB)

 

 

27. Januar 2009: Zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 13. Februar

Der International Accounting Standards Board hat heute bekanntgegeben, dass die zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 13. Februar 2009 in New York stattfinden wird. Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Die Sitzung ist öffentlich und wird live per Audiostream übertragen werden.

 

bullet Tag der Sitzung: 13. Februar 2009
bullet Sitzungsort: Baruch College Newman Conference Center, Room H750, 151 East 25th Street, 7th Floor, New York, NY 10010
bullet Registrierung: Um als Beobachter an der Sitzung teilzunehmen, müssen Sie ein Email an die Adresse kakosminoff@fasb.org (ref: Financial Crisis Advisory Group) mit folgenden Details senden:
bullet Name
bullet Arbeitgeber
bullet Berufsbezeichnung
bullet Herkunftsland

 

Zwei weitere Sitzungstermine sind ebenfalls bereits bekanntgegeben: 5. März 2009 in New York und 20. April 2009 in London.

 

 

27. Januar 2009: Übersicht über die Fortschritte des IASB bei den Reaktionen auf die Finanzmarktkrise

Der IASB hat eine neue Seite eingerichtet, die einen Überblick über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise gewährt. Dort finden sich nicht nur allgemeine Informationen zu beispielsweise der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) und zu den Gesprächen am Runden Tisch, sondern es werden zu jedem der angestoßenen Projekte auch jeweils drei Fragen beantwortet und mit entsprechenden Materialien hinterlegt:

 

bullet Was ist der Sachverhalt?
bullet Was unternehmen wir?
bullet Wie weit sind wir fortgeschritten?

 

Die angestoßenen Projekte sind Konsolidierung, Ausbuchung, Angaben nach IFRS 7, Einrichtung eines Expertenbeirats zu Fair-Value-Bewertung, Projekt zur Fair-Value-Bewertung und Finanzinstrumente/IAS 39.

 

 

26. Januar 2009: EU-Kommission stärkt Aufsichtsausschüsse und Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Europäische Kommission hat zur Verstärkung des Aufsichtsrahmens für die EU-Finanzmärkte eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden verbessern, für größere Konvergenz der Aufsichtspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten sorgen und die Stabilität des Finanzsystems erhöhen sollen. In diesen Beschlüssen wird für die drei Aufsichtsausschüsse für den Wertpapier-, den Banken- bzw. den Versicherungssektor ein klarerer Handlungsrahmen abgesteckt und ein wirksameres Beschlussverfahren festgelegt. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, diesen Ausschüssen sowie den wichtigsten europäischen und internationalen Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung eine finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt zu gewähren, damit diese ihre Ziele so rasch und erfolgreich wie möglich erreichen können.
Vorgeschlagene Finanzierung der Ausschüsse der europäischen Wertpapier-, Bank- und Versicherungsaufsichtsbehörden und der wichtigsten Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung

 

Die Kommission schlägt ein Gemeinschaftsprogramm vor, bei dem die drei Ausschüsse der europäischen Aufsichtsbehörden (CESR, CEBS und CEIOPS) und wichtige internationale und europäischen Gremien, die an der Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung beteiligt sind, direkt aus dem EU-Haushalt Finanzmittel erhalten. Bei diesen Gremien handelt es sich um die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und das internationale Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB). Der Finanzbeitrag würde sich auf 36,2 Mio. EUR belaufen, den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 abdecken und wie folgt verteilt (Angaben in Mio. EUR):

 

  2010 2011 2012 2013
IASCF 0 5,0 5,0 5,0
EFRAG 3,0 3,0 3,0 3,0
PIOB 0,3 0,3 0,3 0,3
CESR, CEBS und CEIOPS 2,0 2,0 2,0 2,0

 

bullet Presseerklärung der Europäischen Kommission (101 KB)
bullet Vorschlag der Kommission (209 KB)
bullet Arbeitspapier der Kommissionsmitarbeiter (in englischer Sprache, 620 KB)

 

 

26. Januar 2009: Übernahme von Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 sowie Verbesserungen der IFRS

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Januar 2009 die Verordnungen (EG) Nr. 69/2009 (71 KB) und Nr. 70/2009 (143 KB) der Kommission vom 23. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS und IAS 27 Konzern und Einzelabschlüsse - Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Verbesserungen der International Financial Reporting Standards übernommen.

 

 

25. Januar 2009: 128. Sitzung – Registrierung und Sitzungspapiere

Seit Beginn des Jahres hält der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) des DRSC seine Sitzungen öffentlich ab. Die zweite Sitzung wird am 2. und 3. Februar 2009 in Berlin stattfinden. Die Sitzungen können Sie vor Ort oder im Internet verfolgen. Hinweise für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Mittlerweile wurden fast alle Sitzungspapiere für die 128. DSR-Sitzung eingestellt und können ab sofort von derselben Seite herunter geladen werden.

 

 

24. Januar 2009: Mitschrift vom fünften und letzten Tag der IASB-Sitzung im Januar

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 19. Januar bis Freitag, den 23. Januar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

 

 

24. Januar 2009: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im Januar

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 19. Januar bis Freitag, den 23. Januar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

 

 

24. Januar 2009: Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Standardentwurf Weitere Ausnahmen für erstmalige Anwender – vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 übermittelt (in englischer Sprache, 124 KB). Grundsätzlich unterstützen wir die in dem Standardentwurf vorgeschlagenen Änderungen. Wir stimmen dem Board zu, dass es für Rechtskreise, die die IFRS in naher Zukunft übernehmen werden, mögliche Herausforderungen gibt, die über die vorgeschlagenen Ausnahmen abgemildert werden können. Wir stimmen insbesondere zu, dass die vorgeschlagenen Ausnahmen dabei helfen sollen, unnötige Kosten und Schwierigkeiten für bestimmte erstmalige Anwender zu begrenzen.
Wir sind allerdings der Ansicht, dass die Änderungen, die sich auf Unternehmen der Öl- und Gasbranche sowie auf preisregulierte Branche beziehen, verbessert werden können. Wir ermutigen den Board insbesondere, weitere Begründungen in der Grundlage für Schlussfolgerungen zu dem Standard zu geben, um zu erklären, welche Faktoren bei der Entscheidung als wichtig erwogen wurden, eine Ausnahme herauszugeben, die nur bestimmten Unternehmen gestatten, vorherige Kostenansätze als angenommene Kosten zum Zeitpunkt des Übergangs zu verwenden, und anderen nicht.

 

Alle zurückliegenden Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.

 

 

24. Januar 2009: Aktualisierter Vergleich von IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen

Der kanadische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Canada, AcSB) verfolgt eine Strategie, die kanadischen Standards durch die International Financial Reporting Standards für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen zum 1. Januar 2011 zu ersetzen. Andere Unternehmen können sich freiwillig für die Anwendung der IFRS entscheiden. Um denen, die von dieser Strategie betroffen sind, dabei behilflich zu sein, sich mit den Unterschieden zwischen kanadischen Standards und IFRS vertraut zu machen, hat der Stab des AcSB einen inoffiziellen Vergleich zwischen den bedeutenderen Aspekten von IFRS und kanadischen Standards per 31. Juli 2008 angefertigt. In dem Vergleich werden zudem die derzeit von IASB, FASB und AcSB aktiv verfolgten Projekte dargestellt und in dem Maße kommentiert, wie diese in Arbeit befindlichen Projekte vermutlich zu einer Beseitigung der bestehenden Unterschiede beitragen werden:

 

bullet Tabellarische Zusammenfassung des Vergleichs zwischen IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen in englischer Sprache (33 Seiten, 308 KB)
bullet Ausführlicher Vergleich zwischen den IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen in englischer Sprache (128 Seiten, 729 KB)
bullet Tabellarische Zusammenfassung des Vergleichs zwischen IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen in französischer Sprache (45 Seiten, 326 KB)
bullet Ausführlicher Vergleich zwischen den IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen in französischer Sprache (134 Seiten, 609 KB)
bullet Weitere Informationen zum Übergang auf die IFRS in Kanada

 

 

24. Januar 2009: Eilhinweis des IAASB-Stabs zur Unternehmensfortführung

Die unerwartete Schwere und Geschwindigkeit sowie die Auswirkungen der Finanzmarktkrise stellen einzigartige Herausforderungen für Geschäftsleitung und Prüfer bei der Beurteilung der Fähigkeit des Unternehmens, seine Geschäfte fortzuführen, dar. Zur Unterstützung der Prüfer, der Geschäftsleitung und denen, die mit Fragen der Governance bei der Beschäftigung mit diesen Herausforderungen betraut sind hat der Stab des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) einen neuen Praxiseilhinweis (Practice Alert) mit dem Titel Prüfungserwägungen im Hinblick auf die Unternehmensfortführung im gegenwärtigen Wirtschaftsumfeld herausgegeben. In dem Eilhinweis werden Themengebiete aus dem internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) Nr. 570 Unternehmensfortführung sowie aus anderen ISAs hervorgehoben, die im gegenwärtigen Wirtschaftsumfeld besonders relevant sind und Prüfern zusätzliche Leitlinien bei der Beurteilung der Fortführungsannahme durch die Geschäftsleitung zur Verfügung stellen. Zudem wird die Aufmerksamkeit aus Sachverhalte im Zusammenhang mit Liquiditäts- und Kreditrisiken gelenkt, die neue Unsicherheiten für Unternehmen schaffen und die bereits bestehenden verschlimmern können. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

 

bullet Eilhinweis des IAASB-Stabs (184 KB)
bullet Presseerklärung

 

 

23. Januar 2009: Heads Up-Newsletter zum IASB-Entwurf ED 10 zu Konsolidierung

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel IASB gibt Entwurf zur Konsolidierung heraus veröffentlicht (in englischer Sprache, 149 KB). In dem Newsletter wird der IASB-Entwurf ED 10 Konsolidierte Abschlüsse erörtert. Bei einer Fertigstellung würde ED 10 IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften ersetzen.

 

 

23. Januar 2009: Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 118 KB) zum IASB-Entwurf Eingebettete Derivate - Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 eingereicht. Wir unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen.
Wir glauben jedoch, dass das Zusammenwirken zwischen dem geänderten IAS 39.12 und dem beibehaltenen IAS 39.13 klargestellt werden sollte. Insbesondere sollte deutlich gemacht werden, ob ein Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert selbst dann umklassifizieren darf, wenn es das eingebettet Derivat nicht verlässlich bewerten kann, jedoch das gesamte Finanzinstrument und den finanziellen Basisvertrag verlässlich bewerten kann.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.

 

 

23. Januar 2009: Wir nehmen Stellung zu den Vorschlägen zu aufgegebenen Geschäftsbereichen

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 117 KB) zum IASB-Entwurf Aufgegebene Geschäftsbereiche - Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 5 eingereicht. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche zu überarbeiten und zusätzliche Angaben über Bestandteile eines Unternehmens zu fordern, die veräußert wurden oder als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert wurden. In unserem Schreiben drücken wir Unterstützung für das gemeinsame Projekt von IASB und FASB aus, in dem eine gemeinsame Definition von und Angabeforderungen für aufgegebene Geschäftsbereiche erarbeitet werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass selbst bei Übernahme dieses Entwurfs keine Konvergenz erzielt würde:
Obwohl wir die Zielsetzung der Konvergenz in dieser vorgeschlagenen Änderung unterstützen, bleiben doch aufgrund von Differenzen im Anwendungsbereich zwischen IFRs 5 und SFAS 144 Bilanzierung von Wertminderungen von Veräußerungen von langfristigen Vermögenswerten weiterhin Unterschiede in der Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche. So werden in SFAS 144 beispielsweise Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen, während das in IFRS 5 nicht der Fall ist. Daher kann die Veräußerung einer Beteiligung, die nach der Equity-Methode bilanziert wird, unter US-GAAP nicht als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt werden; unter IFRS könnte das in Frage kommen. Obwohl diese Unterschiede nicht im Umfang dieses Projekts enthalten sind, sind wir der Meinung, dass die Boards die Unterschiede im Anwendungsbereich in weiteren Konvergenzprojekten berücksichtigen sollten.
Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.

 

 

23. Januar 2009: Newsletter zu den Konsolidierungsvorschlägen des IASB

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Vorschläge für einen neuen Standard zu Konsolidierung veröffentlicht (in englischer Sprache, 124 KB). In dem Newsletter wird der IASB-Entwurf ED 10 Konsolidierte Abschlüsse erläutert, mit dem ein neuer Standard vorgeschlagen wird, der die Vorschriften aus IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften ersetzen soll. Die Kommentierungsfrist endet am 20. März 2009.
In ED 10 wird eine neue Definition von Beherrschung eines Unternehmens vorgeschlagen, die auf eine große Bandbreite von Situationen zutreffen würde und die durch Strukturierung zu umgehen schwieriger würde. Die Vorschläge enthalten auch verbesserte Angabeerfordernisse, die einen Anleger in die Lage setzen würden, das Ausmaß einzuschätzen, zu dem die Berichtseinheit in die Einrichtung spezieller Strukturen involviert ist, sowie die Risiken, denen das Unternehmen durch diese speziellen Strukturen ausgesetzt ist. Die vorgeschlagene Definition lautet:
Eine Berichtseinheit beherrscht an anderes Unternehmen, wenn die Berichtseinheit die Möglichkeit besitzt, die Aktivitäten des anderen Unternehmens so zu leiten, dass das Unternehmen Nutzen für die Berichtseinheit generiert.
Nach IAS 27 lautet die Definition "Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen". "Möglichkeit, die Aktivitäten des anderen Unternehmens zu leiten" ist weiter gefasst als "Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen" und würde daher den Umfang der Konsolidierung ausweiten. So hätte zum Beispiel nach den Vorschlägen eine Berichtseinheit die Möglichkeit, die Aktivitäten eines anderen Unternehmens zu leiten, obwohl es weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält.

Frühere Ausgaben des IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

 

 

23. Januar 2009: IASB legt zusätzliche Angabepflichten zu IFRS 7 ad acta

Der IASB hat auf seiner Sitzung am Donnerstagnachmittag entschieden, die Vorschläge, die am 23. Dezember hinsichtlich zusätzlicher Angabepflichten nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen im Hinblick auf schuldrechtliche Instrumente im Eilverfahren vorgeschlagen wurden, nicht weiter zu verfolgen, sondern die Angabepflichten im Rahmen des Langfristprojekts erneut zu erwägen. Wären die Vorschläge verabschiedet worden, hätten die Angaben bereits im Abschluss für 2008 gezeigt werden müssen.

 

 

23. Januar 2009: Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008 nach HKFRS

Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch pazifischen Raum in Hongkong hat eine Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS)zum 31. Dezember 2008 herausgegeben. Die Checkliste zielt darauf ab, den Anwendern zu helfen, festzustellen, ob die Ausweis- und Angabevorschriften der HKFRS sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an der Börse von Hongkong für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 erfüllt sind und alle geforderten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Checkliste ergänzt den Musterkonzernabschluss 2008 nach HKFRS (s. unsere Meldung vom 15. Januar 2009). Die Checkliste deckt die Ausweis- und Angabevorschriften ab, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 in Kraft getreten waren. Sie widmet sich nicht den HKFRS-Anforderungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung. Sie können sich die Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 1.727 KB).

 

 

22. Januar 2009: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Januar

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 19. Januar bis Freitag, den 23. Januar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung. Unter anderem entschied der Board, dass im Rahmen des KMU-Projekts die Bezeichnung wieder "nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen" lauten soll (Non-publicly Accountable Entities, NPAE) und dass immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Laufzeit einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte über eine Nutzungsdauer von höchstens zehn Jahren abgeschrieben werden sollen.

 

 

22. Januar 2009: IAS 32 (rev. 2008) Finanzinstrumente - Kündbare Instrumente für die Anwendung in Europa übernommen

Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 53/2009 im Amtsblatt vom 22. Januar 2009 der Kommission vom 21. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses in Bezug auf Kündbare Instrumente, die der IASB im Februar 2008 verabschiedet hatte, in europäisches Recht übernommen. Mit diesen Änderungen wird Unternehmen bestimmter Rechtsformen (insbesondere Personenhandelsgesellschaften) ermöglicht, ihr gesellschaftsrechtliches Kapital unter bestimmten Bedingungen als Eigenkapital auszuweisen.

 

 

21. Januar 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar erneut geändert

Die Agenda für die Sitzung des International Accounting Standards Board im Januar ist abermals geändert worden. Der erste Tagesordnungspunkt am Donnerstagmorgen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, der für die Fortsetzung der Diskussion vom heutigen Tag gedacht war, ist gestrichen worden. Die Sitzung beginnt mit der Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 7 – Fair-Value-Hierarchie und Angaben zum Liquiditätsrisiko um 10:15h Londoner Zeit.

 

 

21. Januar 2009: Anwendbarkeit der RzA im Rahmen des neuen Revisionsrechts

Die Schweizerische Treuhand-Kammer hat eine Mitteilung der Kommission für Wirtschaftsprüfung hinsichtlich der Anwendbarkeit der Richtlinien zur Abschlussprüfung (RzA) im Rahmen des neuen Revisionsrechts veröffentlicht (185 KB). Danach gilt folgendes:

 

bullet RzA 2 ist außer Kraft gesetzt worden.
bullet Die Grundsätze von RzA 3 haben zunächst weiterhin Gültigkeit.
bullet RzA 4 ist außer Kraft gesetzt worden.
bullet RzA 5 ist außer Kraft gesetzt worden.

 

 

21. Januar 2009: Neuer IDW EPS und neue IDW Prüfungshinweise verabschiedet

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner letzten Sitzung die unten genannten Verlautbarungen verabschiedet. Sie werden in den nächsten Heften der IDW Fachnachrichten und im kommenden Supplement der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.

 

bullet Entwurf IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 16d Abs. 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag (IDW EPS 721). Der Entwurf steht auf der Seite des IDW zum Herunterladen zur Verfügung.
bullet IDW Prüfungshinweis: Prüfung von IT-gestützten Geschäftsprozessen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PH 9.330.2)
bullet IDW Prüfungshinweis: Berichterstattung über die Prüfung der Verwendung pauschaler Fördermittel nach Landeskrankenhausrecht (IDW PH 9.420.1)

 

 

21. Januar 2009: Erste Tagung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Gestern hielt die FCAG ihre erste Sitzung ab. Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte und werden sie Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen.

Sitzung der Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise
20. Januar 2009

Der Vorsitzende erinnerte die Teilnehmer in seinen einführenden Bemerkungen an die Gründe, warum der beizulegende Zeitwert jüngst soviel Aufmerksamkeit erregt hat, insbesondere in den Fällen, in denen er auf Instrumente in 'ausgetrockneten' Märkten angewendet wurde. Er fuhr mit der Erläuterung fort, dass das Konzept des beizulegenden Zeitwerts breitere Anwendung nach der 'Sparkassenkrise' in den USA gefunden hat und es weiterhin 'in Arbeit' sei. Er sagte, dass die beiden wesentlichen Fragen gestellt würden:

 

bullet In welchen Fällen war die Rechnungslegung hilfreich bei der Identifizierung von Sachverhalten?
bullet In welchen Fällen war die Rechnungslegung nicht hilfreich?

 

Die Vorsitzenden von FASB und IASB vermittelten kurz den aktuellen Stand bei den Tätigkeiten der beiden Boards. Sie berichteten, dass es Druck gegeben habe, fundamentalere Änderungen an der Rechnungslegung vorzunehmen und dass aufsichtsrechtliche Reformen auf die Rechnungslegung ausstrahlen könnten. Sie nannten fünf Kernsachverhalte, die im Zuge der Krise zutage traten:

 

bullet Beizulegender Zeitwert
bullet Außerbilanzielle Geschäfte (Konsolidierung)
bullet Verbriefungen (Ausbuchung)
bullet Wertminderungen
bullet Risikoberichterstattung (Nutzer sahen die Risiken in den Unternehmen nicht)

 

Beide Vorsitzende betonten, dass die getroffenen und geplanten Maßnahmen auf diese Sachverhalte gerichtet seien.

 

Der Stab beider Boards vermittelte detailliert den aktuellen Stand zu den bislang entwickelten Antworten. Man hob hervor, dass mehrere vorgeschlagene Änderungen an den IFRS und US-GAAP veröffentlicht worden seien und so bald wie möglich erneut erörtert würden. Darüber hinaus erwartet der IASB, Vorschläge zur Ausbuchung und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im ersten Quartal 2009 herauszugeben. Beide Boards werden weiter daran arbeiten, die Tätigkeiten hinsichtlich einer umfassenden Überprüfung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu beschleunigen.

 

Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) stellte eine Zusammenfassung des kürzlich veröffentlichten SEC-Berichts zu den Auswirkungen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert auf die Finanzmarktkrise in den USA vor. Er stellte fest, dass die Mehrheit der Vermögenswerte im Abschluss von Finanzinstitutionen in den USA nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet worden seien und dass lediglich ein Teil erfolgswirksam so bewertet worden sei. In dem Bericht kam man zu dem Schluss, dass der beizulegende Zeitwert keine bedeutende Rolle in der Krise gespielt habe. Ferner wurde festgestellt, dass der beizulegende Zeitwert von Anlegern als nützlich angesehen werde und dass viele der vorgeschlagenen Alternativen dieses Maß an Nützlichkeit nicht aufwiesen. Darüber hinaus wurde in dem Bericht hervorgehoben, dass das Vorgehen des FASB sachgerecht sei. Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung stellte fest, dass der Bericht mehrere Empfehlungen enthalte, darunter den Vorschlag, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nicht auszusetzen (siehe dazu unsere Nachricht vom 31. Dezember 2008).

 

Die Mitglieder der FCAG brachten sodann ihre Meinung zum Ausdruck. Die wesentlichen Themenkomplexe, die in den Sichtweisen der Teilnehmer zum Ausdruck kamen, sind nachfolgend zusammengefasst.

 

Hat der beizulegende Zeitwert die Finanzmarktkrise beschleunigt oder verschlimmert?

 

Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass der beizulegende Zeitwert 'eine gewisse' Rolle während der Finanzmarktkrise gespielt habe, vor allem hinsichtlich des Effekts der Prozyklizität. Als Grund dafür wurde die größere Verwendung von Rechnungslegungszahlen durch die Aufsichtsbehörden genannt. Allerdings war die Mehrheit der Ansicht, dass der beizulegende Zeitwert keine größere Rolle gespielt habe, und kein Teilnehmer schlug seine Abschaffung vor – es seien die Geschäftsrisiken gewesen, die Finanzinstitutionen eingegangen seien und nicht angemessen gemanagt hätten.

 

Es wurde hervorgehoben, dass Unternehmen mehr Leitlinien hinsichtlich der Frage benötigten, wie der beizulegende Zeitwert in bestimmten Umständen festgestellt werden solle, vor allem in einem inaktiven Markt. Die Arbeit des beratenden Expertenpanels des IASB und dessen Abschlussdokument wurden als Schritt in die richtige Richtung genannt. Andere FCAG- Mitglieder äußerten Bedenken, dass der Bewertungsprozess als solcher nicht transparent sei und dies ebenfalls ein Thema sei, dessen man sich annehmen müsse.

 

Viele FCAG-Mitglieder hoben hervor, dass außerbilanzielle Aktivitäten und damit Konsolidierungsregeln die Entwicklung einer Schattenbuchhaltung zugelassen hätten, bei denen Risiken nicht im Abschluss dargestellt worden seien. Man stellte fest, dass die Geschäftsleitung im ihrem Abschluss erklären müsse, warum Unternehmen konsolidiert worden seien oder nicht.

 

Ein Mitglied stellte fest, dass die Anreizsysteme für die Führungskräfte die Situation verschärft hätten und dass diese Systeme nicht angemessen in den Berichten der Unternehmen dargestellt worden seien. Einige meinten, dass die Bilanzierung künftige Krisen nicht verhindern könne.

 

Verfahrensweise beim Setzen von Standards

 

Viele betonten die Wichtigkeit, sich auch unter Druck an den Standardsetzungsprozess zu halten, in schwierigen Zeiten möglicherweise beschleunigt. Ein Mitglied stellte fest, dass der Zeitraum September/Oktober 2008 ein Tiefpunkt in dem Setzen internationaler Rechnungslegungsstandards gewesen sei. Im diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass Standards durchsetzbar seien müssten: Wenn Standards nicht sachgerecht angewendet würden, helfe das beste Rahmenkonzept für die Bilanzierung nicht. Einige Mitglieder betonten die Notwendigkeit für einen weltweit einzigen Satz an Standards.

 

Anlegervertrauen

 

Ein weiteres Kernthema bestand darin, dass das Vertrauen der Anleger in die Rechnungslegung der Schlüssel zur Verbesserung der Marktsituation sei – Anleger seien an einer Rechnungslegung interessiert, die die ökonomische Realität abbilde. Die Standardsetzer wurden eindringlich gebeten, sich dies bei der Verfolgung weiterer Schritte in Erinnerung zu rufen. Dieses sei verbunden mit der Verringerung der Komplexität in der Rechnungslegung und der Vermeidung einer Überfrachtung mit Informationen. Eines der anwesenden Boardmitglieder sagte, dass es eine Menge Zynismus im Markt über die Rechnungslegung gebe und dass alle weiteren Schritte dürften diesen Zynismus nicht verstärken, sondern die Glaubwürdigkeit in die Rechnungslegung wiederherstellen müssten. Dieses Mitglied stellte fest, dass viele der Ansinnen von Politikern auf Änderungen in der Bilanzierung nur Werkzeuge zur Ergebnisgestaltung schaffen und dementsprechend das Anlegervertrauen unterminieren würden.

 

Wertminderungen

 

Viele FCAG-Mitglieder äußerten sich besorgt über die komplexen Regelungen zu Wertminderungen und den Unterschieden zwischen IFRS und US-GAAP. Einige Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der fehlenden Möglichkeit, Risikovorsorge in guten Zeiten zu bilden, die in schlechten Zeiten genutzt werden könne, d.h. Vorsorge für erwartete Verluste zu bilden und nicht für eingetretene Verluste, wie dies derzeit in den Wertminderungsmodellen nach IFRS und US-GAAP vorgesehen ist. Andere meinten, dass dies ein aufsichtsrechtlichen Thema sei und so gelöst werden könne, dass eine angemessene Zuweisung zu den Rücklagen erfolge und ausschüttungsfähige Gewinne begrenzt würden.

 

Zielsetzung der Rechnungslegung

 

Es wurde hervorgehoben, dass bevor man Schlüsse zu irgendeinem der Sachverhalte ziehe, die Zielsetzung der Rechnungslegung klar sein müsse. Man hob hervor, dass die derzeitigen Rahmenkonzepte Aufsichtsbehörden nicht als Kernnutzer von Abschlüssen ansähen und die finanzielle Stabilität dementsprechend kein Ziel der Rechnungslegung sei.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

21. Januar 2009: Mitschnitt der 127. DSR-Sitzung

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 127. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 5. und 6. Januar 2009 sind jetzt archiviert und können abgerufen werden. Dazu ist eine einmalige Registrierung erforderlich, die für circa ein Jahr gültig sein wird.

 

 

21. Januar 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Januar

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 19. Januar bis Freitag, den 23. Januar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung. Unter anderem wurden folgende Entscheidungen getroffen:

 

bullet Verabschiedung, vorbehaltlich schriftlicher Abstimmung, von IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden.
bullet Änderung von IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, um die Beschränkung aufzuheben, dass das Sicherungsinstrument für die Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb nicht durch den ausländischen Geschäftsbetrieb gehalten werden kann, dessen Nettoinvestition abgesichert wird. Diese Änderung wird einem verkürzten Konsultationsprozess unterworfen, damit sie für Zwischenberichte zum 30. Juni 2009 zur Verfügung steht.
bullet Änderung des Anwendungsbereichs von IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate. Es wird ein Entwurf mit einer Kommentierungsfrist von 30 Tagen herausgegeben, so dass die Änderung zum 1. Juli 2009 in Kraft treten könnte (zeitgleich mit der Überarbeitung von IFRS 3 aus dem Jahr 2008).

 

 

21. Januar 2009: Heads Up zur Modernisierung der Rechnungslegung von Öl- und Gasunternehmen

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel SEC modernisiert Rechnungslegung von Unternehmen der Öl- und Gasbranche herausgegeben (in englischer Sprache, 157 KB). In dem Newsletter wird die endgültige Regelung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) erörtert, durch die die Berichtsanforderungen für Unternehmen in der Öl- und Gasbranche geändert werden (siehe dazu unsere Nachricht vom 5. Januar).

 

 

20. Januar 2009: G-30-Empfehlungen zur Marktwertbilanzierung

Am 15. Januar 2009 veröffentlichte die Gruppe der Dreißig (G-30) einen Bericht mit dem Titel Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität. In dem Bericht werden Mängel im globalen Finanzsystem adressiert und 18 spezifische Empfehlungen ausgesprochen: Verbesserung der Aufsichtssysteme, Stärkung der Rolle der Zentralbanken, Verbesserung von Regierungspraxis und -risikomanagement, Adressierung der Prozyklizität, Verbesserung der Bilanzierungspraxis, Stärkung der Finanzinfrastruktur, Erhöhung der internationalen Koordination. Das Projekt wurde von Paul Volcker als Vorsitzendem und Tommaso Padoa-Schioppa und Arminio Fraga Neto als stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Volcker und Padoa-Schioppa sind beide frühere Vorsitzende der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB. Die Gruppe der Dreißig ist ein privates, gemeinnütziges, internationales Gremium, das das Ziel verfolgt 'das Verständnis der internationalen Wirtschafts- und Finanzfragen zu vertiefen, die internationalen Auswirkungen von Entscheidungen im öffentlichen und im Privatsektor zu erforschen und die Wahlmöglichkeiten zu prüfen, die Marktteilnehmern und Entscheidungsträgern offenstehen'. Die Liste der Empfehlungen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 288 KB).
Kernempfehlungen im Bericht der G-30: Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität

Kernempfehlung I
Lücken und Schwächen im Geltungsbereich der Bankenaufsicht und -überwachung müssen beseitigt werden. Alle systemisch bedeutenden Finanzinstitutionen, gleich welcher Art, müssen sich in einem gewissen Maße der Bankenaufsicht unterwerfen.

Kernempfehlung II
Die Qualität und Effizienz der Bankenaufsicht und -überwachung müssen verbessert werden. Dies wird besser ausgestattete Bankaufsichten und Zentralbanken erfordern, die in Strukturen tätig sind, die viele höhere Ebenen an nationaler und internationaler politischer Koordination erfordern.

Kernempfehlung III
Institutionelle Verfahren und Standards müssen verstärkt werden, mit besonderer Betonung von Standards auf den Gebieten der Governance, des Risikomanagements, des Kapitals und der Liquidität. Aufsichtliche Verfahren und Bilanzierungsstandards müssen zudem Vorkehrungen gegen prozyklische Effekte treffen und mit der Aufrechterhaltung vorsichtiger Geschäftspraktiken in Einklang stehen.

Kernempfehlung IV
Finanzmärkte und -produkte müssen transparenter gemacht und besser mit Risiko- und aufsichtsrechtlichen Anreizen in Einklang gebracht werden. Die Infrastruktur, die solchen Märkten zugrunde liegt, muss viel robuster und widerstandsfähiger gegen einen möglichen Ausfall selbst großer Finanzinstitutionen gemacht werden.

 

Eine der speziellen Empfehlungen unter der Kernempfehlung III bezieht sich auf die 'Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert':

 

Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert– Empfehlung 12:
bullet a. Fair-Value-Bilanzierungsprinzipien und -standards sollten im Hinblick auf die Entwicklung realistischerer Leitlinien für den Umgang mit weniger liquiden Instrumenten und gestörten Märkten neu beurteilt werden.
bullet b. Die Spannungen zwischen dem Geschäftszweck, dem beaufsichtigte Finanzinstitutionen, die als Intermediär von Kredit- und Liquiditätsrisiken auftreten, dienen, und den Interessen von Anlegern und Gläubigern sollte dadurch gelöst werden, dass prinzipienbasierter Standards, die das Geschäftsmodell dieser Institutionen besser abbilden, entwickelt, eine angemessene Strenge bei der Bewertung und der Einschätzung von Absichten angewendet sowie verbesserte Angaben und Transparenz gefordert werden. Diese Standards sollten zudem von den Bankaufsichten überprüft und mit ihnen abgestimmt werden, um eine Anwendung dergestalt sicherzustellen, dass sie mit einem sicheren und reibungslosen Geschäftsablauf solcher Institutionen in Einklang steht.
bullet c. Bilanzierungsprinzipien sollten zudem flexibler hinsichtlich des aufsichtlichen Erfordernisses sein, wonach beaufsichtigte Institutionen eine angemessene Risikovorsorge für Kreditausfälle unterhalten können, die die erwarteten Verluste durch alle Portfolien über die Laufzeit der Vermögenswerte in diesen Portfolien ausreichend abdeckt. Die Art und Weise, in der die Risikovorsorge festgestellt und zugewiesen wird, sollte vollends transparent sein.
bullet d. Wie im dritten Bericht der Gruppe für das Management von Adressenausfallrisiken (Counterparty Risk Management Policy Group, CRMPG) betont wurde, müssen einzelne Finanzinstitutionen unter jedweden Bilanzierungsstandards und in allen Marktsituationen sicherstellen, dass im Zentrum des Bewertungs- und Preisüberprüfungsprozesses vollends angemessene Ressourcen stehen, die durch absolut zuverlässige und unabhängige Entscheidungsbefugnis abgeschirmt sind.

 

 

20. Januar 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Januar

Der International Accounting Standards Board kam von Montag, den 19. Januar bis Freitag, den 23. Januar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

 

 

20. Januar 2009: IFRS e-Learning für Vorstände

Unsere kanadischen Kollegen haben ein IFRS e-Learning-Programm für Vorstände entwickelt. Um ihre Aufsichtspflichten während und nach dem Übergang von kanadischen Rechnungslegungsstandards auf IFRS angemessen zu erfüllen, müssen Vorstände und Prüfungsausschussmitglieder ihre Finanzkenntnisse aktuell halten. Jetzt, während die Vorbereitungen auf die IFRS-Umstellung bereits angelaufen sind, ist es Zeit, in die IFRS-Bildung zu investieren. Das IFRS e-Learning-Programm für Vorstände von Deloitte legt den Schwerpunkt mehr auf eine Erhöhung der Aufmerksamkeit als auf fachliche Details. Das Programm, das on-line oder als CD zur Verfügung steht, kann für ein persönliches Einzelstudium genauso verwendet werden wie für Gruppensitzungen, die von einem IFRS-Experten von Deloitte moderiert werden. Das interaktive Material bietet:

 

bullet Erörterung der Herausforderungen, denen sich Unternehmen während der Umstellung gegenüber sehen können
bullet Hervorhebung der schwierigen Sachverhalte, auf die Unternehmensführung und Aufsichtsrat beim Umstellungsprozess stoßen können
bullet Darstellung der Unterschiede zwischen IFRS und kanadischen Rechnungslegungsstandards für alle Schlüsselstandards
bullet Angabe von praktischen Beispielen auf Grundlage von Deloitte-Erfahrungen bei IFRS-Umstellungen weltweit
bullet Empfohlene Fragen, die Vorstände eventuell ihre Geschäftsführer oder internen oder externen Prüfer fragen sollten

 

Weitere Informationen über das Deloitte e-Learning-Programm für Vorstände (in englischer Sprache, 155 KB). Weitere Informationen zum Übergang auf IFRS in Kanada.

 

 

20. Januar 2009: Zwei IVSC-Entwürfe mit IFRS-Bezug

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat zwei Entwürfe zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Die Kommentierungsfrist endet am 30. April 2009. Die Wiedergabe auf IAS PLUS erfolgt mit freundlicher Genehmigung des IVSC:

 

bullet Vorgeschlagene überarbeitete internationale Bewertungsleitlinie (International Valuation Guidance Note, GN) 4 Bewertung immaterieller Vermögenswerte (in englischer Sprache, 317 KB). Identifiziert und definiert die Hauptansätze und -methoden , die in der Bewertung immaterieller Vermögenswerte verwendet werden, mit dem Ziel die Terminologie zu vereinheitlichen und Bewertungsberichte für Nutzer weltweit verständlicher zu machen.
bullet Vorgeschlagene überarbeitete internationale Bewertungsleitlinie (International Valuation Guidance Note, GN) 16 Bewertung immaterieller Vermögenswerte für die Zwecke der IFRS-Berichterstattung (in englischer Sprache, 255 KB). Lenkt die Aufmerksamkeit der Bewerter auf die Hauptbilanzierungsvorschriften der IFRS, unter denen die Bewertungen vorgenommen werden, und gibt Leitlinien hinsichtlich der daraufhin angemessenen Bewertung.
bullet Presseerklärung des IVSC (in englischer Sprache, 68 KB)

 

 

20. Januar 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Eingebetteten Derivaten

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf Eingebettete Derivate – Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 (ED Embedded Derivatives – Proposed amendments to IFRIC 9 and IAS 39) verabschiedet. Obwohl der DSR den Entwurf generell unterstützt, wird angemerkt, dass früher zulässige Ansätze, die nach dem Entwurf nicht länger gestattet sind, rückwirkend nicht als zu berichtigende Bilanzierungsfehler zu betrachten sein sollten. Die englischsprachige Stellungnahme des DSR gegenüber dem IASB (48 KB) wurde auch an EFRAG übermittelt, mit der Absicht, die Meinung des deutschen Standardsetzers in die Stellungnahme von EFRAG einzubringen.

 

 

19. Januar 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar erneut geändert

Die Agenda für die Sitzung des International Accounting Standards Board im Januar ist abermals ergänzt worden. Als zusätzlicher Punkt ist die Erörterung der Abzinsung tatsächlicher Steuern hinzugekommen. Der Vorschlag ist Teil des kommenden Standardentwurfs zur Überarbeitung von IAS 12, zu welchem dem Board in der letzten Woche eine Abstimmungsvorlage unterbreitet wurde, aus der die nun anstehenden Fragestellungen erwuchsen. Der Tagesordnungspunkt soll am Freitag unter den Restanten besprochen werden. Wir haben die Tagesordnung, die wir Ihnen am 9. Januar 2009 zur Verfügung gestellt hatten, entsprechend angepasst.

 

 

19. Januar 2009: IFRS für bestimmte Unternehmen in Eritrea gefordert

Wir haben Informationen zur Rechnungslegung in Eritrea erhalten, eine neue Länderseite Eritrea angelegt und unseren tabellarischen Überblick über die Anwendung der IFRS weltweit aktualisiert. Der Rahmen der Finanzberichterstattung in Eritrea sieht derzeit wie folgt aus:

 

bullet Börsennotierte Unternehmen: Es gibt keine Börse in Eritrea.
bullet Nicht börsennotierte Unternehmen: IFRS vorgeschrieben für:
bullet staatseigene Unternehmen
bullet neu privatisierte Unternehmen (bedeutende Steuerzahler (large taxpaying offices (LTO))
bullet Banken
bullet Versicherungsunternehmen

 

 

19. Januar 2009: Heads Up zur Wertminderung von Anlagen in verbriefte Vermögenswerte

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel FASB veröffentlicht Änderungen am OTTI-Modell für bestimmte Anlagen in verbriefte Vermögenswerte herausgegeben (in englischer Sprache, 144 KB). In dem Newsletter wird das kürzlich herausgegebene Positionspapier des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) EITF 99-20-1 erörtert, mit dem der Stab des US-amerikanischen Standardsetzers kürzlich sein kurzfristiges Projekt zur Überarbeitung der Leitlinien für andere als vorübergehende Wertminderungen von Nutzungsrechten an verbrieften finanziellen Vermögenswerten, die unter Sachverhalt 99-20 fallen, abgeschlossen hat.

 

 

19. Januar 2009: Designierte SEC-Vorsitzende ist bei IFRS zurückhaltend

Am 15. Januar 2009 gab es im Ausschuss für Bank-, Wohnungs- und städtische Angelegenheiten des US-amerikanischen Senats eine Anhörung zur Nominierung von Mary Schapiro als Vorsitzende der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC). Schapiro deutete einige Bedenken hinsichtlich der kurzfristigen Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten an und sagte, dass sie sich 'nicht notwendigerweise an den bestehenden Fahrplan, zu dem derzeit Stellung genommen werden kann, gebunden fühle'. Die Anhörung ist als Internetsendung im Netz verfügbar. Nachfolgend geben wir die nicht offizielle Niederschrift der Frage von Senator Reed bezüglich der IFRS und Schapiros Antwort darauf wieder.

Senator Jack Reed (Demokrat aus Rhode Island): Vieles von dem, was Sie tun werden, wird Komplikationen und Folgen im Ausland und in den Vereinigten Staaten haben. Eines der Gebiete ist der IFRS-Fahrplan. Wir haben den Vorsitzenden Cox wiederholt angeschrieben, dass er einen überaus deutlichen Fahrplan festlegen und entwickeln möge, und ich denke, dass es bei diesem Thema einer zügigen Entscheidung bedarf. Um präzise zu sein: Ich habe mich mit dem Vorstandsvorsitzende der Honeywell Corporation getroffen, der ähnliche Bedenken hinsichtlich ungleicher Behandlungsweisen nach internationalen Regeln hatte, nach denen man Erträge und Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen anders erfassen kann. Hier besteht eine Arbitragemöglichkeit zwischen den beiden Systemen, bei der ich denke, dass wir sie vermeiden müssen. Können Sie uns ein Bild davon vermitteln, wie Sie mit dieser internationalen Bilanzierungsbewegung verfahren wollen – mit einer Anerkennung, dass wir sie dereinst in einer globalen Wirtschaft haben und uns hoffnungsvollerweise auf einen Satz hochwertiger Standards zubewegen werden.

 

Mary Schapiro: Nun, ich würde mit großer Vorsicht verfahren, damit wir uns nicht in eine Abwärtsspirale begeben. Ich denke, wir alle stimmen darin überein, dass ein einziger Satz von Bilanzierungsstandards, die rund um den Globus angewendet werden, eine sehr vorteilhafte Sache wäre, Anleger ermöglichen würde, Unternehmen rund um die Welt zu vergleichen. Dieses vorausgeschickt, habe ich einige Bedenken hinsichtlich des Fahrplans, der von der SEC veröffentlicht wurde und zu dem derzeit Stellung genommen werden kann. Ich habe einige Bedenken hinsichtlich der IFRS-Standards im Allgemeinen. Sie sind nicht so detailliert wie die US-Standards. Da wird eine Menge der Auslegung überlassen. Selbst wenn wir sie übernähmen, wird es meiner Meinung nach keine Einheitlichkeit rund um die Welt zu der Frage geben, wie sie umgesetzt und durchgesetzt werden. Die Kosten eines Wechsels von US-GAAP auf IFRS werden außerordentlich sein, und ich habe einige Schätzungen gesehen, die von bis zu 30 Millionen US-Dollar für jedes US-amerikanische Unternehmen ausgehen, um dies zu erreichen. In dieser Zeit denke ich, dass wir sorgsam darüber nachdenken müssen, ob diese Größenordnung an Kosten für die US-Wirtschaft wirklich Sinn ergibt. Mein vielleicht größter Vorbehalt besteht in der Unabhängigkeit des International Accounting Standards Boards und die Fähigkeit, dessen Prozess für die das Setzen von Standards zu überwachen und dem Ausmaß an Strenge, der heutzutage in diesem Prozess besteht. Also sage ich Ihnen, dass ich tief Luft holen werde und mir das ganze Thema sorgsam erneut ansehen werde und nicht notwendigerweise an den bestehenden Fahrplan, zu dem derzeit Stellung genommen werden kann, gebunden fühle.

 

 

18. Januar 2009: EITF Snapshot für Januar 2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Januarausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 93 KB), in welchem die Ergebnisse der Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB vom 15. Januar 2009 zusammengefasst werden. Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier herunterladen.
In dieser Ausgabe von EITF Snapshot werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:

 

bullet Sachverhalt 08-10 Ausgewählte Fragestellungen zur Umsetzung von FAS 160 – vorläufige Beschlussfassung

 

Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlussfassungen zur Stellungnahme') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlussfassung zur Stellungnahme als endgültige Beschlussfassung. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.

 

 

17. Januar 2009: Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe «Leistungen an Arbeitnehmer»

Die IASB-Arbeitsgruppe «Leistungen an Arbeitnehmer» wird am 26. Januar 2009 von 10 bis 16 Uhr britischer Zeit im Crowne Plaza London City Hotel, 19 New Bridge Street, in London tagen. Die Sitzung ist öffentlich, die Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.

 


Sitzung der Arbeitsgruppe «Leistungen an Arbeitnehmer» am 26. Januar 2009, London

 

bullet Aktuelles zum Projekt und nächste Schritte
bullet Im Standardentwurf anzusprechende Sachverhalte
bullet Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 14
bullet Mögliche Vereinfachungen bei der Pensionsbilanzierung durch nicht börsennotierte Unternehmen
bullet Darstellung des Abschlusses – Überblick und Auswirkungen für Leistungen an Arbeitnehmer
bullet Rückmeldungen von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe

 

 

17. Januar 2009: Drei Stellungnahmefristen laufen kommende Woche ab

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zu drei Standardentwürfen des IASB bis zu den folgenden Terminen abgegeben werden müssen:

 

StandardentwurfDatum der HerausgabeEnde der Kommentierungsfrist
Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1)25. September 200823. Januar 2009
Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche25. September 200823. Januar 2009
Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 für eingebettete Derivate22. Dezember 200821. Januar 2009

 

 

16. Januar 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar geändert

Die Agenda für die Sitzung des International Accounting Standards Board im Januar ist ergänzt worden. Als zusätzlicher Punkt wurde die Erörterung der IFRIC-Interpretation Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Außerdem wurde die Erörterung der jährlichen Verbesserungen an den IFRS ─ 2008 später in den Nachmittag geschoben. Alle Änderungen betreffen den Nachmittag des Dienstags, des 20. Januars. Wir haben die Tagesordnung, die wir Ihnen am 9. Januar 2009 zur Verfügung gestellt hatten, entsprechend angepasst.

 

 

16. Januar 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 5

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Änderung von IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (ED Discontinued Operations - Proposed Amendments to IFRS 5) verabschiedet (in englischer Sprache, 66 KB). In drei wesentlichen Punkten lehnt der DSR den Entwurf ab:

 

bullet in der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs,
bullet in den Angabeerfordernissen für Teile eines Unternehmens, die nicht die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs erfüllen, und
bullet in der rückwirkenden Anwendung der überarbeiteten Definition.

 

Stellungnahmen gleichen Inhalts wurden auch an EFRAG und den FASB gesendet.

 

 

16. Januar 2009: Ergebnisse der 127. DSR-Sitzung

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 5. und 6. Januar 2009 seine 127. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Januar 2009 hier herunterladen (29 KB).
bullet Der DSR beriet über seine Stellungnahmen zum ED 10 Konzernabschlüsse (Consolidated Financial Statements), zum ED amend IFRS 1 Weitere Ausnahmen für Erstanwender (ED amend IFRS 1 Additional Exemptions for First-time Adopters) sowie zum ED amend IFRS 5 Aufgegebene Geschäftsbereiche (ED amend IFRS 5 Discontinued Operations). Die verabschiedeten Stellungnahmen werden auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht.
bullet Des Weiteren informierte sich der DSR über die beiden Standardentwürfe zu Änderungen von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Anlagen in schuldrechtlichen Instrumenten (ED amend IFRS 7 Investments in Debt Instruments) und ED IFRIC 9 amend Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Eingebettete Derivate (ED amend IFRIC 9 and IAS 39 Embedded Derivatives).
bullet Außerdem verschaffte sich der DSR einen Überblick zu dem IASB-Diskussionspapier zur vorläufigen Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses (DP Financial Statement Presentation).
bullet Erneut befasste sich der Deutsche Standardisierungsrat mit dem Thema Kapitalerhaltung und beschloss, den Projektgegenstand zu konkretisieren sowie zukünftig den IFRS-Jahresabschluss in den Mittelpunkt des Projekts zu stellen.
bullet Des Weiteren informierte sich der DSR über das IASB-Projekt zu Ausbuchungen (Derecognition).

 

 

16. Januar 2009: Bankenstudie erneut veröffentlicht

Die im Dezember 2008 veröffentlichte Studie Rechnungslegung aus Sicht von Kreditinstituten als Rechnungslegungsadressaten (Vorsicht: 15,9 MB!).wurde aufgrund von Darstellungsproblemen der Internetversion heute noch einmal hochgeladen. Die Studie wurde nicht inhaltlich geändert. Eine Druckversion der Studie wird Ende Januar 2009 zur Verfügung stehen.

 

 

16. Januar 2009: Zwei Stellungnahmen des IDW

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit Schreiben vom 14. Januar 2009 an den IASB zu den Entwürfen Eingebettete Derivate – Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 und Anlagen in Schuldtiteln – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 7 Stellung genommen. Der Entwurf zu IFRIC 9 und IAS 39 wird vom IDW unterstützt, wobei eine Ausnahme für Fälle der Nichtdurchführbarkeit vorgeschlagen wird. Der Entwurf zu IFRS 7 wird aus einer Vielzahl von Gründen abgelehnt.

 

bullet Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 (in englischer Sprache, 76 KB)
bullet Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7 (in englischer Sprache, 70 KB)

 

 

16. Januar 2009: Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 141 KB) zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7: Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln eingereicht. Wir halten eine Veröffentlichung des Entwurfs in seiner jetzigen Form aus den folgenden Gründen für nicht geraten:

 

bullet Wir sind nicht der Meinung, dass die Vorschläge einer klaren Zielsetzung folgen, und können daher nicht feststellen, ob eine Zielsetzung erfüllt wird. In den Vorschlägen werden nicht die Auswirkungen auf das Ergebnis und die Buchwerte für alle finanziellen Vermögenswerte gezeigt, wenn sie anders klassifiziert worden wären; sie zeigen auch nicht die Auswirkungen auf die Wertminderungsverluste, wenn andere Wertminderungsmodelle angewendet werden. Ohne eine klar identifizierbare Zielsetzung, die auf einen identifizierten Informationsbedarf der Anwender ausgerichtet ist, können wir die Vorschläge in ihrer jetzigen Form nicht unterstützen.
bullet Nach den Vorschlägen werden alternative Bewertungsgrundlagen gezeigt, obwohl das Unternehmen eventuell nicht in der Lage war, auf dieser Grundlage zu bewerten. Darüber hinaus gilt, dass das Unternehmen, wäre es in der Lage gewesen, finanzielle Vermögenswerte anders zu bewerten, möglicherweise andere Klassifizierungsentscheidungen für finanzielle Schulden getroffen haben könnte (beispielsweise die Anwendung der Fair-Value-Option). In der Folge können die Angaben verwirrend oder missverständlich sein.
bullet Die Diskussionen bei den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise im November und Dezember 2008, die zur Veröffentlichung des Entwurfs führten, hatten den Schwerpunkt auf der Frage, welches das angemessendste Wertminderungsmodell für zur Veräußerung verfügbare Schuldtitel sei. Wir sind der Meinung, dass diese Frage weiterhin die Priorität sein sollte und dass die vorgeschlagenen Angaben zur "was wäre wenn"-Frage keine Antwort darauf bieten. Sie bieten auch keine Information für die Anwender, die als die nützlichsten angesehen werden könnte.
bullet Wir sind der Meinung, dass für viele Unternehmen zu wenig Zeit bleibt (insbesondere für diejenigen, die Abschlüsse zum Ende des Kalenderjahrs erstellen), um die vorgeschlagenen Angaben zum Datum des Inkrafttretens zur Verfügung zu stellen. Die aufzuwendende Arbeit, die für das Zurverfügungstellen dieser Angaben notwendig ist, ist beträchtlich. Dies gilt besonders für die Bestimmung der fortgeführten Anschaffungskosten von zur Veräußerung verfügbaren Schuldtiteln, die früher einem Wertminderungsverlust unterlagen. Dies gilt für Unternehmen in allen Sektoren.

 

 

15. Januar 2009: Präsentationen und Protokoll zur öffentlichen Diskussion vom 12. Januar 2009

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 12. Januar 2009 ins Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt am Main zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen eingeladen:

 

bullet ED IFRIC 9 amend Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – eingebettete Derivate
bullet ED IFRS 7 amend Finanzinstrumente: Angaben – Anlagen in schuldrechtlichen Instrumenten

 

Die Präsentationen und das Protokoll der öffentlichen Diskussion stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

 

 

15. Januar 2009: Musterkonzernabschluss 2008 nach HKFRS

Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch pazifischen Raum in Hongkong hat einen Musterkonzernabschluss zum 31. Dezember 2008 herausgegeben. Der Abschluss illustriert die Anwendung der Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an der Börse von Hongkong und am Wachstumsmarkt der Hongkonger Börse (Growth Enterprise Market, GEM), die bis zum 31. Dezember 2008 herausgegeben und in Kraft getreten waren. Die vorzeitige Anwendung neuer und überarbeiteter Standards, Änderungen und Interpretationen, die bereits veröffentlicht aber für 2008 noch nicht verpflichtend sind, wird im Abschluss nicht widergespiegelt. Da die HKFRS im Prinzip identisch mit den IFRS sind, wird mit diesem Musterabschluss auch erläutert, wie die IFRS für 2008 einzuhalten sind. Sie können sich den Musterkonzernabschluss 2008 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 1.330 KB). Obwohl 2008 verschiedene neue Standards und Interpretationen herausgegeben wurden, tritt keiner von diesen für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 in Kraft. Aus diesem Grund hat Deloitte keine überarbeitete Fassung eines Musterkonzernabschlusses zum Dezember 2008 erstellt. Der größte Teil der Standards und Interpretationen, die 2008 herausgegeben wurden, treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Kollegen beabsichtigen daher, den Musterkonzernabschluss 2009, der die Anwendung dieser Standards und Interpretationen illustriert, in der ersten Jahreshälfte 2009 herauszugeben.

 

 

15. Januar 2009: Registrierung für die erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

Wir hatten am 10. Januar 2009 berichtet, dass die erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 20. Januar 2009 in London stattfinden wird. Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind. Die Registrierung zur Verfolgung der Sitzung im Internet ist nun auf der Seite des IASB möglich.

 

 

15. Januar 2009: FASB veröffentlicht Klarstellung im Zusammenhang mit der Bilanzierung eingebetteter Derivate

Der Stab des FASB hat auf dessen Internetseite den Vorschlag für eine Änderung seiner Umsetzungsleitlinien zur Bilanzierung von Derivaten eingestellt. Im Zuge der Veröffentlichung von SFAS 133 Bilanzierung von derivativen Instrumenten und Sicherungsmaßnahmen im Jahr 1998 hatte der FASB eine Arbeitsgruppe eingesetzt (Derivatives Implementation Group, DIG), die sich mit speziellen Umsetzungsfragen befassen sollte, die durch den Standard nicht explizit behandelt werden. Auch wenn das Gros der Leitlinien in den ersten drei Jahren bis 2001 erarbeitet wurde und die Arbeitsgruppe nicht länger tagt, kommt es bei dem einen oder anderen Sachverhalt im Zuge der Herausgabe neuer Verlautbarungen des FASB immer wieder zu Folgeänderungen. Diese werden mittlerweile über den Verfahrensweg eines Positionspapiers des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) eingebracht.

Der nun vorgelegte Umsetzungssachverhalt mit der laufenden Nummer C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate dient der Klarstellung der Bilanzierung eingebetteter Kreditderivate. Im Zuge der Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte, die der IASB im Oktober 2008 verabschiedet hatte, wurde von verschiedenen Seiten auf einen möglichen Unterschied zwischen US-GAAP und IFRS hingewiesen. Während bonitätsbezogene eingebettete Derivate nach IAS 39 in der Regel von ihrem Trägervertrag abgespalten und getrennt bilanziert werden, sei eine gängige Auffassung unter US-GAAP, dass eine Trennung nicht erforderlich sei. IASB und FASB haben daraufhin ihre jeweiligen Verlautbarungen gegeneinander abgeglichen. Sie kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass eine Trennung sowohl nach IAS 39 als auch nach SFAS 133 geboten und die abweichende Handhabung durch nach US-GAAP bilanzierende Unternehmen auf ein fehlerhaftes Verständnis des Standards zurückzuführen sei. Die Boards verständigten sich im Dezember 2008 darauf, dass der FASB diesen Umstand klarstellen wird.

Mit dem Umsetzungssachverhalt Nr. C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate werden fünf Textziffern in SFAS 133 geändert und eine neue hinzugefügt. Darin wird Folgendes klargestellt:
  1. Eine Eigenschaft eines Finanzinstruments, die sich allein auf die Konzentration von Kreditrisiken in Form einer Nachrangigkeit eines Finanzinstruments gegenüber einem anderen beziehe, sei nicht als eingebettetes Derivat im Sinne von SFAS 133 anzusehen und unterläge folglich nicht den Trennungsvorschriften.
  2. Alle anderen Formen bonitätsbezogener derivativer Elemente, einschließlich solcher, die in besicherten Schuldverschreibungen (Collateralized Debt Obligations, CDOs) und synthetischen CDOs eingebettet sind, fielen hingegen in den Anwendungsbereich der Regelungen des Standards und seien auf eine mögliche Trennungspflicht hin zu untersuchen.

Der Vorschlag kann bis zum 13. Februar 2009 kommentiert werden.

 

 

14. Januar 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 7

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu gehaltenen Fremdkapitalinstrumenten – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 7 (ED Investments in Debt Instruments – Proposed amendments to IFRS 7) verabschiedet. Der DSR ist der Meinung, dass die zusätzlichen Angaben eher Verwirrung stiften als Transparenz schaffen, so dass eine positive Kosten-Nutzen-Relation nicht gegeben sei. Die englischsprachige Stellungnahme des DSR gegenüber dem IASB (53 KB) wurde auch an EFRAG übermittelt, mit der Absicht, die Meinung des deutschen Standardsetzers in die Stellungnahme von EFRAG einzubringen.

 

 

14. Januar 2009: Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses

Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 21., 22. und 23. Januar 2009 in Brüssel stattfinden. Die Sitzung steht Beobachtern offen, die sich bis zum 19. Januar 2009 anmelden können (Details in der Presseerklärung von EFRAG). Die Agenda der Sitzung finden Sie hier (97 KB).

 

 

14. Januar 2009: Global Economic Outlook – erstes Quartal 2009

Die Forschungsabteilung Deloitte Research hat den Überblick über die wirtschaftlichen Perspektiven weltweit für das erste Quartal 2009 herausgegeben, in dem festgehalten wird, dass die Weltwirtschaft derzeit eine "nahezu synchrone" Verminderung des Wirtschaftswachstums, einen rapiden Preisverfall und ein ernsthaftes Nachlassen der Handelsaktivitäten aufgrund der andauernden Kreditbeschränkungen erfährt. Das überraschendste Ergebnis der globalen Finanzmarktkrise jedoch könnte die Änderung der Ansichten sein, was die angemessene Rolle einer Regierung in der Wirtschaft sein sollte. Regierungen wagen sich auf Neuland, erwägen bisher Unaussprechliches und ergreifen bisher undenkbare Maßnahmen. Es gibt beinah mehr Neues, als man fassen kann. In dieser Ausgabe des vierteljährlich erscheinenden Global Economic Outlook (in englischer Sprache, 4.210 KB) versuchen die Wirtschaftsforscher von Deloitte Research, herauszufinden, was da gerade passiert. Darüber hinaus bieten sie ihren gewohnten Ausblick auf die nächste Zukunft. Folgende Inhalte werden in dem Bericht geboten:

 

bullet Analyse einiger Risiken und Möglichkeiten, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben
bullet Überprüfung, wie die aufstrebenden Märkte von der Finanzmarktkrise betroffen sind
bullet Überblick darüber, wie die Geldmarktpolitik in der gegenwärtigen Krise funktioniert oder nicht funktioniert
bullet Wirtschaftlicher Ausblick für neun Länder/Regionen beginnend mit dem wirtschaftlichen Abschwung in den Vereinigten Staaten und der Wirksamkeit sowohl vergangener als auch künftiger politischer Reaktionen. Des Weiteren werden die Wirtschaften der Eurozone, des Vereinigten Königreichs, Russlands, Indiens, Chinas, Japans, Südamerikas und des Nahen Ostens untersucht.

 

Eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Inhalte der Studie in deutscher Sprache finden Sie hier. Unsere umfassende IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise finden Sie hier.

 

 

13. Januar 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 1

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Vereinfachung der retrospektiven Anwendung für Erstanwender von IFRS (ED Additional Exemptions for First-Time Adopters: Amendments to IFRS 1) verabschiedet. Der DSR stimmt den Vorschlägen des IASB zu, schlägt aber eine Ausweitung der Definition der Arten von regulierten Geschäftsvorfällen vor, für die die Ausnahmen gelten sollen. Die englischsprachige Stellungnahme des DSR gegenüber dem IASB (47 KB) wurde auch an EFRAG übermittelt, mit der Absicht, die Meinung des deutschen Standardsetzers in die Stellungnahme von EFRAG einzubringen.

 

 

13. Januar 2009: Stellungnahmen erbeten zur IFRS-XBRL-Taxonomie 2009

IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) hat um Stellungnahmen zur beinah endgültigen Fassung der IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2009 bis zum 12. März 2009 gebeten. Die Klassifizierungssystematik stellt eine vollständige Übertragung der International Financial Reporting Standards (IFRS), die bis zum 31. Dezember 2008 herausgegeben worden sind, nach XBRL (eXtensible Business Reporting Language) dar. XBRL wurde insbesondere dafür entwickelt, die Berichterstattung über Finanzinformationen zu automatisieren. XBRL gestattet Unternehmen, Aufsichtsbehörden, Anlegern, Analysten und anderen XBRL-Nutzern, Finanzdaten auf vereinfachte Art und Weise einzureichen, einzusehen und zu vergleichen. Die beinah endgültige Fassung der IFRS-Klassifizierungssystematik 2009 kann kostenfrei von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden: http://go.iasb.org/IFRS-Taxonomy-2009-review. Die IASC-Stiftung geht davon aus, dass die endgültige Fassung Anfang April 2009 veröffentlicht werden kann und dann ebenfalls kostenfrei zur Verfügung stehen wird: Presseerklärung (in englischer Sprache, 44 KB).

 

 

13. Januar 2009: Endende Kommentierungsfrist bezüglich Änderungen an IFRS 7

Wir erinnern unsere Leser daran, dass die Kommentierungsfrist zum Entwurf von Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln, der am 23. Dezember 2008 herausgegeben worden war, am 15. Januar 2009 endet. In dem Entwurf werden Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben vorgeschlagen, nach denen weitere Angaben für alle Anlagen in schuldrechtlichen Finanzinstrumenten zu leisten sind, es sei denn, ein Instrument wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Den Vorschlägen zufolge sollen Unternehmen den beizulegenden Zeitwert, die fortgeführten Anschaffungskosten und den Buchwert, mit dem die Instrumente tatsächlich in der Bilanz stehen, tabellarisch angeben. Die Änderungen sehen ferner vor, dass ein Unternehmen die Auswirkungen auf das Ergebnis angibt, falls sämtliche Schuldinstrumente zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet würden.

 

 

12. Januar 2009: 128. DSR Sitzung

Der DSR hat beschlossen, ab Januar 2009 seine Sitzungen unter Herstellung der Öffentlichkeit abzuhalten. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen des DSR teilzunehmen und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu verfolgen. Die Audio-Übertragungen werden nach den öffentlichen Sitzungen archiviert und zum Abruf bereitgestellt. Die Agenda für die 128. Sitzung am 2. und 3. Februar 2009 ist nun bekannt gegeben worden. Tagesordnung, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

 

 

12. Januar 2009: Neue Entwürfe zu IDW Prüfungsstandards

In seiner 214. Sitzung am 4. und 5. Dezember 2008 hat der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) zwei Verlautbarungen verabschiedet. Sie stehen auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung.

 

bullet Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW EPS 303 n.F.). Der Entwurf setzt die Anforderungen des überarbeiteten ISA 580 (Revised and Redrafted) “Written Representations” um.
bullet Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung einschließlich von Zeitwerten (IDW EPS 314 n.F.). Dieser Entwurf stellt die Anforderungen des überarbeiteten ISA 540 (Revised and Redrafted) “Auditing Accounting Estimates, including Fair Value Accounting Estimates, and Related Disclosures“ dar. ISA 540 “Audit of Accounting Estimates” und ISA 545 “Auditing Fair Value Measurements and Disclosures” wurden zu ISA 540 (Revised and Redrafted) zusammengeführt. Der IDW EPS 314. n.F. umfasst daher die bisherigen IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung (IDW PS 314) i.d.F. vom 02.07.2001 sowie des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von Zeitwerten (IDW PS 315) i.d.F. vom 08.12.2005 und soll diese ersetzen.

 

 

12. Januar 2009: Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW Rechnungslegungshinweis: Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB (IDW RH HFA 1.014) verabschiedet (35 KB). Dieser befasst sich mit der Zuordnung erworbener Finanzinstrumente zum Umlauf- oder Anlagevermögen sowie den Voraussetzungen und Konsequenzen einer späteren Umwidmung der Finanzinstrumente in handelsrechtlichen Abschlüssen. Darüber hinaus wird darauf eingegangen, wie der beizulegende Wert erworbener Finanzinstrumente bei Vorliegen illiquider Märkte zu bestimmen ist.

 

 

12. Januar 2009: Zwei neue Stellungnahmen des IDW

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat jüngst zwei Stellungnahmen bei den entsprechenden Gremien eingereicht:

 

bullet Stellungnahme gegenüber dem internationalen Wirtschaftsprüferverband (IFAC) zum Konsultationspapier "Zu erwägende Fragen bei der Überarbeitung des International Standard on Review Engagements (ISRE) 2400 Aufträge zur Prüfung von Abschlüssen" (in englischer Sprache, 119 KB)
bullet Stellungnahme gegenüber dem IASB zum Entwurf "Aufgegebene Geschäftsbereiche - vorgeschlagene Änderungen an IFRS 5" (in englischer Sprache, 68 KB)

 

 

12. Januar 2009: Stellungnahme zum Entwurf der Novelle von Wertpapieraufsichtsgesetz und Bankwesengesetz

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) haben eine gemeinsamte Stellungnahme (626 KB) zum Entwurf eines Bundesgesetzes veröffentlicht, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden.

 

 

12. Januar 2009: Neuer PAAinE-Beirat zur Bilanzierung von Ertragsteuern

Ein neues Projekt der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) zur Bilanzierung von Ertragsteuern ist aufgenommen worden. Als Teil des Projekts wird ein paneuropäischer Beirat eingerichtet, und EFRAG sucht Kandidaten und bittet um Nominierungsvorschläge. Das Projekt, das vom deutschen und von britischen Standardsetzer geleitet werden soll, widmet sich Bilanzierungsfragen im Umfeld steuerlicher Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen. Ziel ist die Entwicklung eines Diskussionspapiers, das dem IASB als Ausgangspunkt für eine grundlegende Überarbeitung von IAS 12 (und seinem Nachfolgestandard) dienen kann. Der paneuropäische Beirat zu Ertragsteuern (pan-European Income Tax Panel, EITP) soll sicherstellen, dass in der Projektarbeit eine gesamteuropäische Perspektive widergespiegelt wird. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

 

12. Januar 2009: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

Am 15. Januar 2009 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Programmpunkte sind die Fertigstellung der Übernahmeempfehlung hinsichtlich der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 (Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten: Datum des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften) und die Fertigstellung einer Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an den Wertminderungsangaben nach IFRS 7. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

 

 

12. Januar 2009: Zwei Stellungnahmeentwürfe von EFRAG

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite zwei Stellungnahmeentwürfe zur Verfügung gestellt: eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 hinsichtlich eingebetteter Derivate und eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7 hinsichtlich Anlagen in Schuldtiteln. Verknüpfungen auf die Stellungnahmeentwürfe finden sie in der jeweiligen Presseerklärung von EFRAG. Kommentare sind bis zum 20. Januar 2009 (IFRIC 9/IAS 39) bzw. bis zum 14. Januar 2009 (IFRS 7) bei EFRAG einzureichen.

 

bullet Presseerklärung zum Stellungnahmeentwurf zu IFRIC 9/IAS 39
bullet Presseerklärung zum Stellungnahmeentwurf zu IFRS 7

 

 

10. Januar 2009: Heads Up zur Marktbewertungsstudie der SEC

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel SEC sagt 'Fair Value ist fair' – Studie zur Marktwertbilanzierung abgeschlossen veröffentlicht (in englischer Sprache, 159 KB). In dem Newsletter wird der Bericht der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) mit den Empfehlungen hinsichtlich der Marktwertbilanzierung an den Kongress behandelt (siehe dazu auch unsere ausführliche Nachricht vom 31. Dezember 2008). Der Bericht stellt eine Antwort auf das Mandat des Kongresses in Abschnitt 133 des Notfallgesetzes von 2008 dar, von der SEC die Durchführung einer Studie zur Marktwertbilanzierung in Rücksprache mit den Notenbank und dem Finanzministerium zu verlangen.

 

 

10. Januar 2009: Heads Up zu erweiterten Angaben zu Planvermögen

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel FASB erweitert Angaben zu Planvermögen bei Leistungen an Arbeitnehmer veröffentlicht (in englischer Sprache, 124 KB). In dem Newsletter wird das kürzlich herausgegebene Positionspapier des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) 132(R)-1 Angaben des Arbeitgebers über Planvermögen bei Leistungen an Arbeitnehmer erörtert, durch das FASB-Standard 132(R) Angaben des Arbeitgebers über Pensionen und andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer geändert wurde. Nach dem FSP sind detaillierte Angaben über die Planvermögenswerte eines Arbeitgebers erforderlich; dies schließt Anlagestrategien, wesentliche Kategorien an Planvermögen, Risikokonzentrationen innerhalb der Planvermögenswerte sowie zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Planvermögenswerte verwendete Bewertungsverfahren ein.

 

 

10. Januar 2009: Erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 20. Januar

Der International Accounting Standards Board gab gestern bekannt, dass die erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 20. Januar 2009 in London stattfinden wird. Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Die Sitzung ist öffentlich und wird live per Audiostream auf der Internetseite des IASB übertragen werden. Sitzungsort und -zeiten lauten wie folgt:

 

bullet Tag der Sitzung: 20. Januar 2009
bullet Sitzungsort: Crowne Plaza London – The City Hotel, Bridewell Suite, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB
bullet Sitzungszeiten (ungefähr):
bullet morgens: 11:00 - 12:45 (GMT)
bullet nachmittags: 13:30 - 16:45 (GMT)
bullet Sitzungsunterlagen: Die Unterlagen für die Beobachter können Sie zu gegebener Zeit hier herunterladen

 

Details zur Registrierung, um die Sitzung im Internet zu verfolgen, will der IASB in Kürze bekannt geben. Um als Beobachter an der Sitzung teilzunehmen, müssen Sie ein Email an die Adresse meetings@iasb.org (ref: Financial Crisis Advisory Group) mit folgenden Details senden:

 

bullet Name
bullet Arbeitgeber
bullet Berufsbezeichnung
bullet Herkunftsland

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass der IASB zwar versuchen wird, allen Interessenten Platz zu gewähren, es bei Kapazitätsengpässen aber auch zu Absagen kommen kann. Beachten Sie bitte ferner, dass die Sitzungen parallel zur Sitzung des IASB am gleichen Tag stattfinden (siehe dazu unsere nachfolgende Meldung).

 

 

9. Januar 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 19. Januar bis Freitag, den 23. Januar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

19. bis 23. Januar 2009, London

 

Montag, 19. Januar (nur nachmittags)

 

bullet Ausbuchung
bullet Leasingverhältnisse

 

Dienstag, 20. Januar

 

bullet Rahmenkonzept Phase A: Zielsetzung und qualitative Anforderungen
bullet Rahmenkonzept Phase C: Bewertung
bullet Rahmenkonzept Phase D: Berichtseinheit
bullet Arbeitsprogramm – Aktueller Stand
bullet IFRIC-Interpretation Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden
bullet IFRIC-Interpretation Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2008

 

Mittwoch, 21. Januar

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen – Restanten
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Angaben
bullet Festlegung des Anwendungsbereichs
bullet Übergangsvorschriften
bullet Kommentierungsfrist
bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

 

Donnerstag, 22. Januar

 

bullet Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 7 – Fair-Value-Hierarchie und Angaben zum Liquiditätsrisiko
bullet Ausbuchung (Fortsetzung von Montag, den 19.)
bullet Leasingverhältnisse (Fortsetzung von Montag, den 19.)
bullet Finanzmarktkrise – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7 im Hinblick auf schuldrechtliche Instrumente

 

Freitag, 23. Januar (nur vormittags)

 

bullet Leistungen an Arbeitnehmer
bullet Restanten
bullet Ertragsteuern

 

 

9. Januar 2009: DRSC sucht Mitarbeiter(innen)

Das DRSC sucht für die Berliner Geschäftsstelle weitere Vollzeitkräfte:

 

bullet Stellenausschreibung Projektmanager(in)
bullet Stellenausschreibung Projektmanager(in) mit Schwerpunkt "Bilanzierung von Finanzinstrumenten")

 

Bei Interesse schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte per Post an DRSC e.V., Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail an bolin@drsc.de.

 

 

9. Januar 2009: DRSC-Bericht zum vierten Quartal 2008

Der Bericht des DRSC zum 4. Quartal 2008, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit:

 

bullet DRSC-Bericht zum vierten Quartal 2008 (1,07 MB)

 

 

9. Januar 2009: Empfehlungen der französischen Finanzmarktaufsicht AMF für Abschlüsse 2008

Bereits Ende Oktober hatte die französische Finanzmarktaufsicht (Autorité des Marchés Financiers, AMF) Empfehlungen zu Abschlüssen 2008 herausgegeben (in französischer Sprache, 369 KB). Als EU-Mitgliedsland verpflichtet Frankreich Unternehmen, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt gehandelt werden, die International Financial Reporting Standards in ihren Konzernabschlüssen zu verwenden. Seit gestern ist auch eine englische Fassung der Empfehlungen verfügbar (236 KB).
Die von der AMF ausgesprochenen Empfehlungen für Abschlüsse des Jahres 2008 werden in den zehn folgenden Abschnitten dargestellt:
  1. Erstmalige Anwendung von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
  2. IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
  3. IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten
  4. IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
  5. IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder nicht kurzfristig
  6. Unternehmenszusammenschlüsse und Konsolidierung
  7. IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
  8. IFRS 8 Geschäftssegmente
  9. Neue Standards und Interpretationen
    bullet Anwendung von Standards und Interpretationen in der Europäischen Union
    bullet Jährliche Veränderungen
    bullet IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2
    bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
    bullet IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme
    bullet IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
    bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
  10. Europäischer Vorschlag hinsichtlich der Ausnahme von der Konsolidierung

 

 

9. Januar 2009: Newsletter zur Beurteilung eingebetteter Derivate

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Vorgeschlagene Änderungen hinsichtlich der Beurteilung eingebetteter Derivate bei Umklassifizierungen herausgegeben (in englischer Sprache, 115 KB). In dem Newsletter werden die Vorschläge des IASB erläutert, die am 22. Dezember 2008 veröffentlicht wurden und der Klarstellung der Vorschriften von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate dienen. Mit den Vorschlägen würde im Falle einer endgültigen Verlautbarung klargestellt, dass Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte nach den Änderungen an IAS 39 vom Oktober 2008 eine (erneute) Beurteilung eingebetteter Derivate auslösen.
Die Konsultationszeit für den Entwurf ist sehr kurz. Stellungnahmen sind bis zum 15. Januar 2009 einzureichen, und bei Fertigstellung würden die Änderungen für Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 enden. Deshalb müssen Anwender den Fortschritt des Projekts genau im Auge behalten und die endgültigen Anforderungen in Abschlüsse integrieren, die im Dezember 2008 und in folgenden Bilanzierungsperioden erstellt werden.

 

Frühere Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.

 

 

8. Januar 2009: Die meisten Finanzinstitute in der EU haben keine Vermögenswerte umklassifiziert

Einer Studie des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zufolge haben viele Banken in der Europäischen Union sich bis jetzt dafür entschieden, die Möglichkeit, die der IASB im Oktober 2008 IAS 39 hinzugefügt hatte, nämlich bestimmte Finanzinstrumente aus der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" umzuklassifizieren, nicht zu nutzen. CESR untersuchte die Anwendung der Umklassifizierungsänderung durch Finanzinstitute in der EU in den Zwischenberichten des dritten Quartals und den entsprechenden Lageberichten. Die Studie von CESR umfasst alle 22 Finanzinstitute des FTSE Eurotop 100 Index und 78 andere Finanzinstitute. Die 100 Unternehmen entstammen 21 EU-Mitgliedstaaten. Folgende Ergebnisse traten zutage:
bullet Mehr als die Hälfte der untersuchten Unternehmen aus dem Finanzsektor hatten in ihrem Abschluss zum dritten Quartal 2008 keine Finanzinstrumente umklassifiziert.
bullet Bei den Unternehmen aus dem FTSE Eurotop 100 Index hatten fast zwei Drittel keine Finanzinstrumente in den entsprechenden Kategorien umklassifiziert.

 

In dem Bericht nimmt CESR auch Stellung zu einer Frage der Europäischen Kommission nach der Ansicht von CESR hinsichtlich Bilanzierungsfragen, die über die Umklassifizierung hinausgehen:

 

bullet Fair-Value-Option. CESR ist der Meinung, dass es notwendig sei, "die Auswirkungen der Anwendung der Fair-Value-Option bald genauer zu untersuchen". Dies schließe die Frage ein, ob eine Umklassifizierung von Finanzinstrumenten gestattet sein solle, die nach der Fair-Value-Option bewertet werden.
bullet Eingebettete Derivate. CESR begrüßt den neuesten Entwurf des IASB zu Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 und ermutigt den IASB und den FASB, zusammenzuarbeiten, um zu untersuchen, ob weitere Klarstellungen in Bezug auf eingebettete Derivate benötigt würden. "Darüber hinaus würde CESR empfehlen, dass der IASB Leitlinien zu den Hauptarten der abgedeckten synthetischen Strukturen zur Verfügung stellt und angibt, welche Faktoren für die Emittenten wichtig sind, um festzustellen, ob ein eingebettetes Derivat vorliegt und ob es wenn getrennt zu bewerten ist. Dies Klarstellung sollte auch verdeutlichen, dass eingebettet Arten von Finanzgarantien nicht getrennt bewertet werden müssen."
bullet Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren Posten. CESR empfiehlt, dass der IASB die Fragen untersucht, die die Wertminderung von Finanzinstrumenten betreffen, die zur Veräußerung verfügbar sind.

 

Im Bericht von CESR wird außerdem empfohlen, dass der IASB Konsultationsprozeduren entwickelt (die auch eine öffentliche Konsultation beinhalten), die es in seltenen Fällen gestatten würden, "die Standards als Reaktion auf dringende Umstände zu ändern". Den vollständigen Bericht von CESR in englischer Sprache finden sie hier (95 KB).

 

 

8. Januar 2009: Newsletter zu vorgeschlagenen Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln

Unsere Kollegen vom IFRS Global Office von Deloitte haben einen IAS Plus Update-Newsletter zu den vorgeschlagenen zusätzlichen Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln herausgegeben: Additional Disclosures Proposed for Investments in Debt Instruments (in englischer Sprache, 104 KB). In dem Newsletter werden die Vorschläge des IASB zur Änderung von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben erläutert, nach denen weitere Angaben für alle Anlagen in schuldrechtlichen Finanzinstrumenten zu leisten sind, es sei denn, ein Instrument wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Den Vorschlägen zufolge sollen Unternehmen den beizulegenden Zeitwert, die fortgeführten Anschaffungskosten und den Buchwert, mit dem die Instrumente tatsächlich in der Bilanz stehen, tabellarisch angeben. Die Änderungen sehen ferner vor, dass ein Unternehmen die Auswirkungen auf das Ergebnis angibt, falls sämtliche Schuldinstrumente zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet würden.
Die Konsultationszeit für den Entwurf ist sehr kurz. Stellungnahmen sind bis zum 15. Januar 2009 einzureichen, und bei Fertigstellung würden die Änderungen für Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 enden. Deshalb müssen Anwender den Fortschritt des Projekts genau im Auge behalten und die endgültigen Anforderungen in Abschlüsse integrieren, die im Dezember 2008 und in folgenden Bilanzierungsperioden erstellt werden.

 

Frühere Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.

 

 

8. Januar 2009: IASCF-Treuhänder treffen sich nächste Woche in Neu-Delhi

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, werden im Oberoi Hotel in Neu-Delhi in Indien zu einer Sitzung am 15. und 16. Januar 2009 zusammenkommen. Der Teil der Sitzung, der Beobachtern offen steht, beginnt um 11:00h am 15. Januar und währt für den Rest des Tages. Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung lautet wie folgt:

Neu-Delhi, Indien, 15. Januar 2009 (öffentliche Sitzung)
bullet Überarbeitung der Satzung 2008 – nächste Schritte
bullet Finanzierungsstatus und Ressourcenbedarf
bullet Veröffentlichungsaktivitäten der IASCF
bullet Bericht des IASB-Vorsitzenden
bullet Bericht des Ausschusses für die Einhaltung des Konsultationsprozesses
bullet Prüfung des aktuellen Stands hinsichtlich XBRL

 

 

7. Januar 2009: Bericht zu IFRS für Anlagefonds

Unsere US-amerikanischen Kollegen habe eine neue Veröffentlichung zu IFRS für Anlagefonds herausgebracht: IFRS for Investment Funds: More Than Just Accounting and Reporting (in englischer Sprache, 339 KB). Im Bericht werden der aufsichtsrechtliche Hintergrund vorgestellt und Schritte genannt, die bei einer Umstellung zu berücksichtigen sind. Die Veröffentlichung umfasst folgende Kapitel:

 

bullet Branchensichten zu IFRS für Anlagefonds
bullet Herausforderungen und Möglichkeiten für Anlagefonds
bullet Ihr IFRS-Fahrplan
bullet Fachliche Bilanzierungsfragen für Anlagefonds
bullet Mehr als Bilanzierung und Berichterstattung
bullet Erleichterung des Übergangs
bullet Zeit für Führung
bullet Quellen und Kontakte

 

In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass ein Übergang auf IFRS nicht hauptsächlich darin besteht, die bestehenden Konten und Kontozuweisungen nur einmal ordentlich durchzumischen. Es ist auch nicht nur hauptsächlich eine Fachfrage von Bilanzierung und Berichterstattung. Unternehmen werden vermutlich viel Zeit aufzuwenden haben für Fragen im Zusammenhang mit Steuern, Bewertung, rechtlichen Fragen und Einhaltung entsprechender Vorschriften, Ressourcen, Technologien und Kommunikation. Außerdem werden die Auswirkungen von Konsolidierungsunterschieden auf Private Equity Funds und die Unternehmen, die diese verwalten, vermutlich bedeutend sein.

 

 

7. Januar 2009: IFRS-Kursmaterial von Deloitte steht jetzt zur Verfügung

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen vollständigen Satz von Lehrmaterialien zu IFRS durch das IFRS-Universitätskonsortium von Deloitte zur Verfügung gestellt. Zu den Materialien gehören Vorlesungen vor Ort, Mitschriften von führenden Fachexperten von Deloitte, reale Fallstudien und -lösungen sowie andere Materialien; die Unterlagen stehen allen Colleges und Universitäten kostenfrei zur Verfügung. Die Materialien sind in acht Einheiten unterteilt, wobei jede Einheit aus einem einmaligen Satz von Vorträgen, Fallstudien und Vorlesungsmitschriften besteht. Sie enthalten eine detaillierte Einführung und die IFRS und geben einen Überblick über die Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP. In den IFRS- Kursmaterialien von Deloitte werden unter anderem die folgenden Themen abgedeckt:

 

bullet Darstellung des Abschlusses;
bullet Erlöserfassung, Vorräte und Ertragsteuern;
bullet Unternehmenszusammenschlüsse, aufgegebene Geschäftsbereiche und Fremdwährungen;
bullet immaterielle Vermögenswerte und Leasinggeschäfte;
bullet Wertminderungen von Sachanlagen und Vermögenswerten;
bullet Rückstellungen, Pensionen und anteilsbasierte Vergütung;
bullet Finanzinstrumente;
bullet Konsolidierungsmethoden, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen.

 

Weitere Informationen über das IFRS-Universitätskonsortium von Deloitte finden Sie auf folgender Seite: www.deloitte.com/us/ifrs/consortium. Eine Verknüpfung auf die Kursmaterialien ist hier.

 

 

7. Januar 2009: James Kroeker ist kommissarischer Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat James L. Kroeker zum kommissarischen Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC ernannt. Kroeker folgt Conrad W. Hewitt, der zu Beginn der Woche aus Altersgründen aus dem Staatsdienst ausgeschieden ist. Kroeker kam zur SEC, nachdem er zuvor als Partner in der Fachabteilung der US-amerikanischen Mitgliedsfirma von Deloitte tätig war. Die Presseerklärung der SEC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

 

7. Januar 2009: Heads Up-Newsletter zum Diskussionspapier zur Erlöserfassung

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel FASB und IASB geben Diskussionspapier zur Eröserfassung heraus veröffentlicht (in englischer Sprache, 104 KB). In dem Newsletter wird das unlängst von FASB und IASB freigebene Diskussionspapier Vorläufige Sichtweise zur Erlöserfassung bei Verträgen mit Kunden erörtert, in welchem die vorläufigen Ansichten der beiden Boards zu einem einzigen vertragsbasierten Erlöserfassungsmodell vorgestellt werden.

 

 

7. Januar 2009: Deloitte-Buch zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen

Unsere amerikanischen Kollegen haben die Publikation Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und damit in Zusammenhang stehenden Themen – Ein Fahrplan für Anwendung der FASB-Standards 141(R), 142 und 160 herausgebracht (in englischer Sprache, 1.658 KB). In dieser 286 Seiten umfassenden Publikation wurde alles, was für das Verständnis der Vorschriften aus den FASB-Standards Nr. 141(R) Unternehmenszusammenschlüsse, Nr. 142 Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte und Nr. 160 Nicht-kontrollierende Anteile im Konzernabschluss nebst zur Verfügung stehender Auslegungsleitlinien erforderlich ist, für Sie in einer Quelle zusammengefasst. Die Veröffentlichung beinhaltet ferner die Auslegungen durch Deloitte sowie Vergleiche zwischen bestimmten US-GAAP-Bilanzierungsvorschriften und den entsprechenden IFRS-Leitlinien.
Ein Überblick über den Inhalt der Publikation Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und damit in Zusammenhang stehenden Themen
bullet Zusammenfassung
bullet Abschnitt 1 - Anwendungsbereich von Standard Nr. 141(R)
bullet Abschnitt 2 - Feststellung des Erwerbers
bullet Abschnitt 3 - Ansatz und Bewertung erworbener Vermögenswerte und übernommener Schulden – Allgemeines
bullet Abschnitt 4 - Ansatz und Bewertung erworbener Vermögenswerte und übernommener Schulden (mit Ausnahme immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts)
bullet Abschnitt 5 - Ansatz und Bewertung erworbener immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts
bullet Abschnitt 6 - Ansatz und Bewertung der bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragenen Gegenleistung
bullet Abschnitt 7 - Nicht-kontrollierende Anteile
bullet Abschnitt 8 - Ertragsteuerliche Erwägungen
bullet Abschnitt 9 - Push-Down-Bilanzierung
bullet Abschnitt 10 - Folgebilanzierung immaterieller Vermögenswerte (mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts)
bullet Abschnitt 11 - Folgebilanzierung für den Geschäfts- oder Firmenwert
bullet Abschnitt 12 - Vorschriften zur Darstellung im Abschluss
bullet Abschnitt 13 - Vorschriften zu Angaben im Abschluss
bullet Abschnitt 14 - Übergangsvorschriften und andere Übernahmeerwägungen
bullet Anhang A - Unterschiede zwischen den Standards Nr. 141 und 141(R)
bullet Anhang B - Unterschiede zwischen ARB 51 vor Änderung und Standard Nr. 160
bullet Anhang C - Unterschiede zwischen US-GAAP und den IFRS
bullet Anhang D - Glossar der Standards und Vorschriften

 

 

7. Januar 2009: Bilanzierungserwägungen in 'turbulenten Zeiten'

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation Turbulente Zeiten: Wesentliche Bilanzierungserwägungen bei den heutigen volatilen Märkten (in englischer Sprache, 172 KB). In diesem Bilanzierungshinweis werden die Bilanzierungssachverhalte und -beiträge hervorgehoben, die höchst wahrscheinlich für die Beurteilung der Bilanzierungsauswirkungen des heutigen Finanzumfelds relevant sind. Folgende Themen stehen im Fokus:

 

bullet Bestimmung beizulegender Zeitwerte auf inaktiven Märkten,
bullet überarbeitete Prognosen hinsichtlich des wirtschaftlichen Ausblicks, die auf Wertminderungen und eine mangelnde Erholung vieler Vermögenswerts hinweisen,
bullet geringe Verfügbarkeit von Krediten und höhere Finanzierungskosten,
bullet ein höheres Niveau an Insolvenzen,
bullet Auswirkungen auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sowie
bullet wesentliche herausgehobene Angabevorschriften.

 

Die beschriebenen Bilanzierungserwägungen betreffen alle Unternehmen – sie gelten nicht nur für Finanzinstitutionen. Mit diesem Hinweis werden keine neuen Bilanzierungsleitlinien eingeführt. Vielmehr werden die Vorschriften in den gegenwärtig bestehenden IFRS hervorgehoben, die höchstwahrscheinlich bei der Beurteilung von Bilanzierungssachverhalten auf Märkten, die durch Volatilität, eine Kreditverknappung und Rezession gekennzeichnet sind, von Bedeutung sind.

 

 

7. Januar 2009: Neue Fakultät für Rechnungslegung im Vereinigten Königreich

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat 'als Antwort auf die grundlegenden Veränderungen im Umfeld der Rechnungslegung und die wachsende Komplexität maßgeblicher Gesetze und Standards' eine Fakultät für Rechnungslegung ins Leben gerufen. Das Ziel der Fakultät besteht darin, Mitgliedern zu helfen, auf dem Laufenden zu bleiben und die Auswirkungen neuer Standards, Vorschriften und der Praxis auf dem Gebiet der Rechnungslegung zu verstehen. Die Mitglieder der Fakultät erhalten Zugang zu Folgendem:

 

bullet der Internetseite der Fakultät – einer Peer-to-Peer-Plattform, die zur Mitteilung von Nachrichten, Unsicherheiten, Bedenken und möglichen Lösungen ermuntert;
bullet Faktenblätter der Fakultät – praktische Hilfe zu UK-GAAP und IFRS, die von Experten auf dem jeweiligen Gebiet geschrieben wurde;
bullet sämtliche unlängst vom IASB herausgegebenen Materialien – der volle 'eIFRS'-Abonnentenservice des IASB;
bullet der 'Standardprüfer' – eine Möglichkeit, ohne aktuelle Standards und jüngste Änderungen zu überprüfen;
bullet Rabatte auf Standards des ASB, andere Publikationen auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie auf Kurse in Großbritannien; und
bullet speziell zugeschnittene Trainingsmaßnahmen und Dienstleistungen im Bereich der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung (Continuing Professional Development, CPD) einschließlich e-Learning und Internetressourcen.

 

Andy Simmonds, Partner der britischen Mitgliedsfirma von Deloitte, leitet die Geschäftsführung der Fakultät. Weitergehende Informationen zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft sowie das Hinweise zum Beitritt der Fakultät finden Sie hier.

 

 

6. Januar 2009: Bilanzierungsfragen im Ressourcensektor

Unsere australischen Kollegen habe die Ausgabe Dezember 2008 ihrer Extracting Value-Publikation herausgegeben. Extracting Value ist eine anlassbezogenen Reihe, die sich Fragen widmet, denen sich der Ressourcensektor (Bergbau und Öl- und Gasförderung) gegenübersehen. In dieser Ausgabe werden die Auswirkungen erörtert, die sich für die Bilanzierung im Ressourcensektor aus der Finanzmarktkrise ergeben. Die englischsprachige Publikation können Sie hier herunterladen (2.051 KB). Nachfolgend bilden wir für Sie die Übersetzung einer Tabelle aus der Veröffentlichung ab, in der einige Bilanzierungsbereiche hervorgehoben werden, die Unternehmen aus dem Ressourcensektor in der nächsten Berichtsperiode als Reaktion auf die Finanzmarktkrise erwägen sollten. Viele dieser Erwägungen gelten auch für Unternehmen aus anderen Industrien.
BereichBeispielerwägungen
Wertminderung
bullet Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund geringerer Risikoneigung im derzeitigen Marktumfeld erhöhte Risikoprämien im Abzinsungssatz enthalten sind
bullet rasche Änderungen kurzfristiger Zinssätze und ihre Auswirkung auf Abzinsungssätze
bullet Annahmen, die Reserve- und Ressourcenbeträgen zugrunde liegen, müssen eventuell überprüft werden
bullet langfristige Annahmen zu Warenpreisen und Wechselkursen müssen sorgfältig erwogen werden
bullet auf der Kostenseite können Annahmen zur Inflation schwer zu bestimmen sein während das Wachstum sich gleichzeitig in vielen Ökonomien verlangsamt oder gar umkehrt
Kredite, Fremdkapitalaufnahmen und andere Formen der Finanzierung
bullet Projektfinanzierungspläne müssen eventuell neu bewertet werden
bullet die Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig vor dem Hintergrund möglicher Vertragsbrüche und ungewöhnlicher eingebetteter Bedingungen, die im derzeitigen wirtschaftlichen Klima eventuell greifen können
bullet Überlegungen zum beizulegenden Zeitwert, wo die langfristige Finanzierung nicht auf gegenwärtigen Margin Spreads basiert, und die Auswirkung rasch fallender Zinssätze
bullet die Möglichkeit eingebetteter Derivate in alten oder neu verhandelten Verträgen, die im derzeitigen Klima einen eigenen Wert haben können, selbst wenn sie vorher als unwesentlich eingeschätzt oder nicht identifiziert wurden
Rückstellungen und andere langfristige Verpflichtungen
bullet langfristige Abzinsungssätze können den Buchwert von Rückstellungen für Stilllegungen und ähnliche Verpflichtungen wesentlich beeinflussen, was Anpassungen nach Interpretation 1 auslöst
bullet Erwägungen, ob vertragliche Verpflichtungen vor dem Hintergrund der derzeitigen Marktbedingungen belastend geworden sein können
Finanzinstrumente
bullet das Adressenausfallrisiko und die beizulegenden Zeitwerte müssen möglicherweise neu bewertet werden
bullet die Effektivitätstest von Sicherungsvereinbarungen können in volatilen Märkten unter Druck geraten
bullet Erwägung der Bedingungen in Kredit- und anderen Vereinbarungen, die eingebettete Derivate enthalten können; insbesondere diejenigen, denen vorher nur ein geringer Wert zugemessen wurde oder die nicht identifiziert wurden
bullet erwägen Sie, ob Posten, die vorher als "Barmitteläquivalente" klassifiziert wurden, noch der Definition entsprechen
bullet ob Verträge, die vorher unter die Ausnahme für "eigene Nutzung" nach AASB 139 [IAS 39] fielen, immer noch die Ausnahmebedingungen aufgrund des Nettoausgleichs erfüllen
Wertminderung, Abschreibung und Erschöpfung
bullet Reserve- und Ressourcenschätzungen bedürfen eventuell der Überprüfung
bullet die Auswirkungen und der Zeitpunkt von Änderungen von Schätzungen bezüglich der Abschreibung im laufenden Jahr müssen erwogen werden
Anteilsbasierte Vergütung
bullet die Bilanzierung von Kündigungen oder Änderungen von anteilsbasierten Vergütungsschemata kann bedeutende Auswirkungen auf ausgewiesene Gewinne haben
bullet die Bewertung von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen nach AASB 2 [IFRS 2] kann in einer volatilen Umgebung mehr Ermessen erfordern
Latente Steuern
bullet eine sorgfältige Neueinschätzung der Ansatzkriterien für latente Steuern kann notwendig sein; dies gilt insbesondere in Bezug auf Kapitalverluste, die auf Grundlage erwarteter Kapitalzuwächse erfasst werden, und auf steuerliche Verluste, die nach dem [australischen] Steuergesetz unter die [sogenannten] loss integrity measures fallen (Test auf dieselbe Geschäftstätigkeit, Test auf Fortdauer der Besitzverhältnisse etc.)
Beteiligungen
bullet viele Unternehmen im Sektor halten "strategische" Beteiligungen an anderen Unternehmen; diese müssen generell mit dem beizulegenden Zeitwert nach aktuellen Marktpreisen bewertet werden
bullet "zur Veräußerung stehende" Reserven, die Schuldposten darstellen, müssen eventuell in die Gewinn- und Verlustrechnung recycled werden, was direkt zu Verlusten führt
Angaben
bullet Marktreaktionen auf Angaben zur Wertminderung, insbesondere Schlüsselannahmen und Sensitivitätsanalysen (ob Wertminderungsverluste angesetzt wurden oder nicht)
bullet es sollte erwogen werden, ob die Angaben zu bedeutenden Schätzungen und Beurteilungen nach AASB 101 [IAS 1] verbessert werden sollten – dies ist ein Bereich, in dem australische Unternehmen der besten angewendeten Praxis weltweit manchmal hinterher sind
bullet Angaben nach AASB 7 [IFRS 7] zu Risiken, dem entsprechenden Management und zu Sensitivitätsanalysen können von zunehmender Wichtigkeit sein
bullet es kann erwartet werden, dass Angaben zum Liquiditätsrisiko genauer geprüft werden
bullet Angaben zum beizulegenden Zeitwert müssen sorgfältig erwogen und bestimmt werden

 

 

6. Januar 2009: Internetpräsentation zur Darstellung des Abschlusses

Der US-amerikanische Standardsetzer veranstaltet eine Internetpräsentation, die für Besucher von IAS PLUS von Interesse sein mag. Beobachter können Fragen an die Vortragenden einreichen; das Verfolgen der Internetpräsentation ist kostenfrei.

 

bullet Thema: das Diskussionspapier zu vorläufigen Ansichten zur Darstellung des Abschlusses, das gemeinsam von IASB und FASB herausgegeben wurde
bullet Veranstalter: FASB
bullet Datum: 27. Januar 2008
bullet Zeit: 11:00h bis 12:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EST)
bullet Vortragende: Peter Bridgman (PepsiCo, Inc), Greg Jonas (Moody's Investors Service), Joe Joseph (Putnam Investments) und Kim Petrone (Stab des FASB)
bullet Verknüpfung auf das Anmeldeformular auf der Seite des FASB

 

Wir hatten bereits am 30. Dezember 2008 auf eine Internetpräsentation zur Einführung in den Standardentwurf zum Thema Konsolidierung hingewiesen, die vom IASB angeboten wird, am 8. Januar 2009 stattfindet und ebenfalls kostenfrei ist.

 

 

6. Januar 2009: Britischer iGAAP-Newsletter – Ausgabe Dezember 2008

Unsere britischen Kollegen haben eine neu gestaltete Ausgabe ihres vierteljährlichen iGAAP-Newsletters für Dezember 2008 herausgegeben (in englischer Sprache, 403 KB). Neben anderen Artikeln und Dossiers sind in dieser Ausgabe ein Interview mit dem Boardmitglied Stephen Cooper und ein Dossier zum gemeinsamen Diskussionspapier von IASB und FASB zu vorläufigen Ansichten zu Darstellung des Abschlusses enthalten, in dem ein besonderer Schwerpunkt auf die Frage gelegt wird, wie der IASB die Gewinn- und Verlustrechnung zu behandeln gedenkt. Im Newsletter werden auch die Auswirkungen der jüngsten Änderungen an IAS 39 erörtert, die die Bilanzen einiger Finanzinstitute verändert haben.

 

 

5. Januar 2009: SEC aktualisiert die Angaberegelungen zu Öl und Gas

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat bedeutende Änderungen an ihren Anforderungen hinsichtlich der Angaben zu Öl- und Gasreserven vorgenommen. Die alten Regelungen waren seit 25 Jahren unverändert geblieben. Mit den Überarbeitungen wird die Anwendung neuer Technologien gestattet, um den Umfang vorhandener Reserven zu bestimmen. Dies gilt allerdings nur, wenn empirisch bewiesen ist, dass diese neuen Technologien verlässliche Schlüsse über den Umfang der Reserven liefern. Nach den neuen Regelungen wird Unternehmen auch gestattet, gegenüber den Anlegern auch Angaben zu wahrscheinlichen und möglichen Reserven zu leisten. Nach den derzeitigen Regelungen der SEC sind die Angaben auf solche Reserven beschränkt, deren Vorhandensein bewiesen ist. Folgende Pflichten kommen auf die Unternehmen zu:

 

bullet Die Unabhängigkeit und die Qualifikationen des Erstellers oder Prüfers der Angaben zu Reserven muss dargestellt werden.
bullet Berichte sind zu erstellen, wenn eine dritte Partei beauftragt wird, Reserveschätzungen vorzunehmen oder Reserven zu prüfen.
bullet Berichte über Öl- und Gasreserven sind auf Basis von Durchschnittspreisen der vergangenen zwölf Monate zu erstellen und nicht auf Grundlage von Stichtagspreisen. Die Verwendung eines Durchschnitts soll die Vergleichbarkeit von Reserveschätzungen zwischen Unternehmen maximieren und die Verzerrung zwischen den Schätzungen verringern, die auftreten, wenn eine Stichtagsbewertung vorgenommen wird.

 

Die Angaben zu Reserven sind den Abschlüssen beizufügen, in denen weiterhin nach historische Anschaffungskosten bilanziert wird. Die englischsprachige Presserklärung der SEC finden Sie hier. Der vollständige Text der neuen Regelungen steht noch nicht zur Verfügung.

 

 

3. Januar 2009: Agendaseiten aktualisiert


Im Nachgang der Übersetzung der Mitschriften der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzungen im November und Dezember 2008 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert bzw. neu erstellt, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln:

 

bullet Änderung von IFRS 2 – Aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden
bullet Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
bullet Ausbuchung
bullet Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
bullet Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt
bullet Finanzmarktkrise – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7
bullet IFRS 1 – Änderungen des Datums des Inkrafttretens
bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU)
bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2009
bullet Konsolidierung
bullet Leasingverhältnisse
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich Pensionen
bullet Preisregulierte Geschäfte (Agendavorschlag)
bullet Rahmenkonzept Phase A: Zielsetzung und qualitative Anforderungen
bullet Rahmenkonzept Phase C: Bewertung
bullet Rahmenkonzept Phase D: Berichtseinheit – Auswertung der eingegangen Stellungnahmen
bullet Schulden – Änderungen an IAS 37

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