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31. Januar 2009: IASB schlägt Änderungen an IFRIC-Interpretationen 9 und 16 vor
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Auf Grundlage der Beschlüsse, die auf der IASB-Sitzung im
Januar 2009 gefasst wurden, hat der International Accounting Standards Board (IASB)
den Standardentwurf ED/2009/1 mit dem Titel Überarbeitungen nach Einführung von IFRIC-Interpretationen (Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9
und IFRIC 16) herausgegeben. Durch die Vorschläge würden
IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter
Derivate und IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
wie folgt geändert:
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IFRIC 9: Die vorgeschlagene Änderung an IFRIC 9 ist eine Folgeänderung, die aufgrund der geänderten Definition eines
Unternehmenszusammenschlusses in IFRS 3 notwendig wurde, die im
Januar 2008 veröffentlicht
wurde. Der Board schlägt vor, eingebettete Derivate aus dem Anwendungsbereich der Interpretation auszunehmen, die in Verträgen enthalten sind,
die im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses, eines Zusammenschlusses von Unternehmen untergemeinschaftlicher Beherrschung oder einer
Gründung eines Joint Ventures erworben wurden. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens sind Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009
beginnen zeitgleich mit Datum des Inkrafttretens von IFRS 3 (2008). |
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IFRIC 16: Der vorgeschlagenen Änderung zufolge soll Unternehmen gestattet werden, ein Instrument als Sicherungsinstrument
bei einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb zu verwenden, das von dem ausländischen Geschäftsbetrieb,
der gesichert wird, gehalten wird. Der IASB schlägt in dem Standardentwurf vor, Paragraf 14 von IFRIC 16 dahingehend zu ändern, dass der in
Parenthese enthaltene Kommentar '(mit Ausnahme des ausländischen Geschäftsbetriebs, der selbst abgesichert wird)' gestrichen wird. Das
vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens sind Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen.
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Stellungnahmen zum Entwurf Änderungen nach der Umsetzung von IFRIC-Interpretationen werden bis zum 2. März 2009 erbeten. Weitere Informationen:
Wir weisen darauf hin, dass der IASB für seine Verlautbarungen und Vorschläge neue Umschläge entworfen und ein neues Nummerierungssystem
für Standardentwürfe eingeführt hat (der vorliegende trägt die Nummer ED/2009/1). |
31. Januar 2009: Leitlinien des PCAOB-Stabs zu internen Kontrollen von KMU
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) hat Leitlinien im Umfang von 62 Seiten
mit dem Titel Sichtweise des Stabs Eine Prüfung der internen Kontrollen über die
Finanzberichterstattung, die in eine Abschlussprüfung integriert ist: Leitlinien für Prüfer kleinerer börsennotierter
Unternehmen veröffentlicht. Das Ziel der PCAOB bei der Veröffentlichung dieser Leitlinien liegt darin,
Prüfern zu helfen, die Vorschriften des PCAOB-Prüfungsstandards AS 5 Eine Prüfung der internen Kontrollen über die
Finanzberichterstattung, die in eine Abschlussprüfung integriert ist auf die Prüfung kleinerer, weniger komplexer börsennotierter
Unternehmen anzuwenden. |
30. Januar 2009: Details zu den Kompetenzen des neuen Aufsichtsgremiums
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Wie gestern berichtet
haben die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting
Standards Committee Foundation, IASCF) wichtige Änderungen an
der Satzung des Gremiums beschlossen, die am 1. Februar 2009 in
Kraft treten sollen. Dazu gehört neben der Erhöhung der Mitgliederzahl
des IASB auch die Einrichtung eines Überwachungsgremiums (Monitoring
Board, MB). Dem MB wurden weitreichende Kompetenzen eingeräumt: |
| SATZUNGSÄNDERUNGEN IN BEZUG AUF DAS ÜBERWACHUNGSGREMIUM
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Ein Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) öffentlicher Behörden ist eingerichtet worden. Dessen Ziel liegt darin,
die öffentliche Rechenschaftspflicht der IASCF zu verbessern, ohne die
Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses einzuschränken.
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Das MB wird anfangs aus führenden Vertretern der Europäischen
Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte, des IOSCO-Fachausschusses, der
Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht bestehen. Der Vorsitzende des
Basel-Komitees ist nicht stimmberechtigter Beobachter.
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Das MB wird am Nominierungsprozess für Treuhänder teilnehmen und die Ernennungen von Treuhändern bestätigen.
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Das MB wird Aufsichtsverantwortlichkeiten in Bezug auf die Treuhänder und ihre Aufsicht über die Aktivitäten des IASB haben.
Dies gilt insbesondere für die Festlegung des Arbeitsprogramms und die Bemühungen des IASB, die Genauigkeit und Wirksamkeit von
Finanzberichterstattung zu verbessern und die Anleger zu schützen.
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Das MB 'kann Bilanzierungsfragen an die Treuhänder und den Vorsitzenden des IASB verweisen und Rücksprache mit ihnen
zu diesen Themen nehmen'. Das MB kann eine Sitzung mit 'den Vorsitzenden der Treuhänder und des IASB' einfordern.
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'Wenn der IASB feststellt, dass eine Erörterung des Sachverhalts/der Sachverhalte, der/die vom Aufsichtsgremium identifiziert wurde,
nicht ratsam ist oder die Anfrage in dem vom Aufsichtsgremium gewünschten zeitlichen Rahmen nicht lösbar ist, sollten die Treuhänder:
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den IASB auffordern, alle vernünftigerweise angemessenen Bemühungen zu unternehmen, die Anfrage auf eine Art und Weise zu lösen,
die dem öffentlichen Interesse entspricht und den Schutz der Anleger berücksichtigt;
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den IASB auffordern, durch
die Treuhänder seine Stellungnahme hinsichtlich seiner Haltung zu der Anfrage zu erläutern; und
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unverzüglich das Überwachungsgremium von der Haltung des IASB in Kenntnis setzen.
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Die IASCF hat ein Arbeitsabkommen hinsichtlich des Überwachungsgremiums veröffentlicht (Entwurf
in englischer Sprache, 42 KB).
Dieses wird derzeit von allen Parteien unterzeichnet.
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30. Januar 2009: Ernennungen beim IASB
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation,
IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben im Rahmen ihrer
Beratungen der Änderung des Status von
Stephen Cooper zugestimmt. Er ist jetzt nicht mehr Teilzeit- sondern Vollzeitmitglied des Boards. Cooper
ist seit August 2007 Mitglied des Boards; seine Amtszeit endet am 30. Juni 2012.
Die Treuhänder haben außerdem der Wiederernennung von Jan Engström zugestimmt, der ab 2009 dem IASB
für eine zweite fünfjährige Amtszeit zur Verfügung stehen wird. Engström ist seit Mai 2004 Mitglied des Boards. |
| Cooper |
Engström |
29. Januar 2009: Zwei neue EFRAG-Stellungnahmen
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB
zwei Stellungnahmen eingereicht. EFRAG unterstützt die Änderungen an IFRS 1 hinsichtlich zusätzlicher Ausnahmen bei der
erstmaligen Anwendung der IFRS allgemein und
unterstützt die Änderungen an IFIC 9 und IAS 39 hinsichtlich eingebetteter Derivate, schlägt aber weitere
Änderungen vor.
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29. Januar 2009: Tätigkeitsbericht 2008 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung
29. Januar 2009: IASCF schließt ersten Teil der Überarbeitung der Satzung ab,
verkündet weitere Änderungen
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF),
der Dachorganisation des IASB, haben heute wichtige Änderungen an der Satzung des Gremiums sowie weitere
Beschlüsse von der Sitzung der Treuhänder in Neu-Delhi am 15. und 16. Januar 2009 verkündet
(Presseerklärung in englischer Sprache). 2007
hatten die Treuhänder eine Überarbeitung der Satzung angestoßen, in deren
Verlauf ausführliche öffentliche Konsultationen
stattfanden einschließlich Gesprächen am Runden Tisch. In den eingegangenen Stellungnahmen und bei den Gesprächen wurden die
Vorschläge der Treuhänder allgemein unterstützt. Die Ergebnisse
im Einzelnen: |
Änderungen der Satzung:
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Deutliche Verbesserung der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASCF durch Einrichtung
eines Überwachungsgremiums aus öffentlichen Behörden. Dem Gremium gehören Vertreter der Europäischen Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte,
des IOSCO-Fachausschusses, der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht an. Das Basel-Komitee entsendet einen
nicht stimmberechtigten Vertreter. Die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium regelt ein Arbeitsabkommen, das im
Entwurf
bereits zur Verfügung steht (in englischer Sprache, 42 KB). |
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Der IASB wird bis 2012 von 14 auf 16 Mitglieder ausgedehnt; neue Leitlinien regeln die geografische Zusammensetzung. Der IASB wird demnächst aus vier Mitgliedern
aus dem asiatisch-pazifischen Raum, vier Mitgliedern aus Europa, vier Mitgliedern aus Nordamerika, einem Mitglied aus Afrika, einem
Mitglied aus Südamerika und zwei Mitgliedern mit beliebigem geographischen Hintergrund bestehen, vorausgesetzt, eine Gesamtbalance wird gewahrt. |
Weitere Beschlüsse:
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Verbesserte Liaison mit den Anlegervertretern. Um den bestehenden Kontakt mit den
Anlegern zu ergänzen, wird es regelmäßige Kontaktaufnahme mit einer großen Bandbreite von
Anlegergruppen geben, die im rekonstituierten Standardbeirat vertreten sein sollen.
Die IASCF wird die Mitglieder dieses rekonstituierten Beirats in Kürze bekannt geben. |
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Freie Verfügbarkeit der Standardtexte auf der Internetseite. Die Treuhänder haben aufgrund
wiederkehrender öffentlichen Bitten entschieden, dass die Standards des IASB öffentlich und
kostenfrei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen sollen. Dies gilt nur für die Kerntexte der
Standards, nicht für begleitende Dokumente wie beispielsweise Grundlagen für Schlussfolgerungen oder
Umsetzungsleitlinien. |
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Die IASCF verweist darauf, dass die Änderungen der Satzung Überwachungsgremium und Zusammensetzung des IASB
den Anforderungen der G-20 hinsichtlich öffentlicher Rechenschaftspflicht und Zusammensetzung des Standardsetzers aus dem November 2008
entsprechen.
Allen anderen Empfehlungen, die sich auf Standards beziehen, ist inzwischen durch Projekte des IASB Genüge getan.
29. Januar 2009: Newsletter zum IASB-Diskussionspapier zu Ertragsvereinnahmung
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel
Diskussionspapier enthält neue Grundlage für
Ertragsvereinnahmung herausgegeben (in englischer Sprache,
117 KB). Am 19. Dezember 2008 hatten der IASB und der FASB
gemeinsam ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem ein
einziges, vertragsbasiertes Erlöserfassungsmodell vorgeschlagen
wird. Das Modell wäre generell auf Verträge mit Kunden
anzuwenden, obwohl Verträge in den Bereichen Finanzinstrumente,
Versicherungen und Leasinggeschäfte ausgeschlossen sein können.
Nach dem vorgeschlagenen Modell würden Erträge auf Grundlage der
Erhöhung der Nettoposition aus einem Vertrag mit einem Kunden
vereinnahmt. |
In Bezug auf die Vereinnahmung von Erträgen heißt es im Diskussionspapier:
Nach dem vorgeschlagenen Modell werde Erträge vereinnahmt, wenn das Vertragsvermögen sich erhöht oder die Vertragsschuld abnimmt (oder
eine Kombination aus beidem). Das geschieht, wenn ein Unternehmen Leistungen zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen erbringt.
In Bezug auf die Bewertung der Erträge heißt es im Diskussionspapier:
Die Boards schlagen vor, dass die Erfüllungsverpflichtung erstmalig mit
dem Transaktionspreis zu bewerten ist – also mit der vom Kunden
zugesagte Gegenleistung. Wenn ein Vertrag mehr als eine
Erfüllungsverpflichtung umfasst, weist das Unternehmen den
Transaktionspreis den einzelnen Erfüllungsverpflichtungen auf Grundlage
der proportionalen Einzelverkaufspreise der Güter und Dienstleistungen
zu, die diesen Erfüllungsverpflichtungen zugrunde liegen.
Die Folgebewertung der Erfüllungsverpflichtungen sollte die Abnahme der Verpflichtung des Unternehmens widerspiegeln,
Güter an den Kunden zu liefern und Dienstleistungen zu erbringen. Wenn eine Erfüllungspflicht erfüllt ist, ist der Betrag, der
als Ertrag zu vereinnahmen ist, der Teil des Transaktionspreises, der der erfüllten Erfüllungspflicht zu Vertragsbeginn
zugewiesen wurde. Der Gesamtbetrag der Erträge, die das Unternehmen über die Laufzeit des Vertrags vereinnahmt, entspricht also
dem Transaktionspreis.
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Die Kommentierungsfrist endet am 19. Juni 2009. Alle früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier.
29. Januar 2009: IFRIC 18 zu Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden
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Das International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC) hat die IFRIC-Interpretation 18 Übertragungen von
Vermögenswerten von Kunden herausgegeben. IFRIC 18 ist insbesondere im
Versorgungssektor relevant. Durch die Interpretation werden die
IFRS-Regelungen für Vereinbarungen, in denen ein Unternehmen von
einem Kunden einen Posten des Sachanlagevermögens erhält, den
das Unternehmen dann entweder nutzen muss, um den Kunden an ein
Netz anzuschließen oder um dem Kunden dauerhaften Zugang zur
Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren (wie
bspw. der Versorgung mit Elektrizität, Gas oder Wasser). |
In IFRIC 18 wird folgendes klargestellt:
 |
die Umstände, unter denen die Definition eines Vermögenswerts nach dem
Rahmenkonzept des IASB erfüllt
ist,
|
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der Ansatz der Vermögenswerts und die Bemessung seiner
Anschaffungskosten beim erstmaligen Ansatz,
|
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wie die Verpflichtung des Unternehmens, eine oder mehrere
eigenständige identifizierbare Dienstleistungen im Austausch für den
übertragenen Vermögenswert zu erbringen, zu bestimmen ist,
|
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Erlöserfassung, wenn die Dienstleistung(en) erbracht worden
ist/sind,
|
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wie vom Kunden übertragene Barmittel zu bilanzieren sind, die statt
eines Vermögenswerts übertragen werden und dem Erwerb eines
Vermögenswerts dienen.
|
|
IFRIC 18 tritt für Übertragungen von Vermögenswerte von Kunden in
Kraft, die am oder
nach dem 1. Juli 2009 erfolgen, und ist prospektiv anzuwenden. Eine
begrenzte rückwirkende Anwendung ist gleichwohl zulässig.
29. Januar 2009: IASB-Webcast zum
Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung
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Am 3. Februar 2009 bietet der IASB zwei Webcasts an, in denen das gemeinsame Diskussionspapier
von IASB und FASB zur Ertragsvereinnahmung erläutert wird, das im Dezember 2008 veröffentlicht worden war. Die Kommentierungsfrist
des Diskussionspapiers läuft noch bis zum 19. Juni 2009. Im Rahmen der Webcasts wird es den Zuhörern
möglich sein, Fragen an die Vortragenden zu stellen. Die Sendungen sind kostenfrei. Genauere Informationen: |
29. Januar 2009: IAESB schlägt internationales Ausbildungsrahmenkonzept vor
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Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes
(International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat um Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Änderungen am Rahmenkonzept für
die internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES), in dem die Konzepte erläutert werden,
die diesen Standards zugrunde liegen, gebeten. Das vorgeschlagene Rahmenkonzept besteht aus zwei Teilen:
 |
In Teil 1 werden die Aus- und Weiterbildungskonzepte Kompetenz,
erste berufliche Ausbildung, berufliche Weiterbildung und Einschätzung der Wirksamkeit
von Ausbildung und Entwicklung erläutert, die vom IAESB bei der Entwicklung
der IES angelegt werden. |
 |
In Teil 2 wird das Wesen der IES beschrieben sowie die zugehörigen IAESB-Verlautbarungen
und die Mitgliedspflichten im internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of
Accountants, IFAC). |
|
Das Rahmenkonzept ist hauptsächlich für IFAC-Mitgliedorganisationen gedacht, die direkt oder indirekt Verantwortung für die
Ausbildung und Weiterentwicklung ihrer Mitglieder oder Studenten tragen. Es ist jedoch auch für eine große Bandbreite von
Interessengruppen relevant, beispielsweise universitäre Fakultäten im Bereich Rechnungslegung, Arbeitgeber von Rechnungslegern, Rechnungsleger
und mögliche künftige Rechnungsleger. Die Kommentierungsfrist endet am 30. April 2009. Während der
Kommentierungsfrist steht
der Vorschlag auf der
Seite des IFAC zur Verfügung.
28. Januar 2009: Mitschrift von der Sitzung der Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer
28. Januar 2009: Mary Schapiro als Vorsitzende der SEC vereidigt
 |
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat verkündet,
dass Mary L. Schapiro gestern als 29. Vorsitzende der SEC vereidigt wurde. Der Amtseid wurde ihr von der
SEC-Kommissarin Elisse B. Walter am Sitz der SEC abgenommen. Schapiro war am 20. Januar 2009 von
Präsident Obama ernannt und vom Senat einstimmig bestätigt worden.
Anlässlich ihrer Vereidigung sagte Schapiro: |
|
75 Jahre nach Gründung dieser hervorragenden Institution muss
die SEC eine kritische Rolle bei der Wiederherstellung des
Anlegervertrauens, der Wiederbelebung unserer Märkte und der
Verjüngung unserer Wirtschaft spielen. Ich fühle mich geehrt und
bin dankbar, dass mir die Leitung dieser Institution in einer so
wichtigen Zeit anvertraut wird – einer Zeit in der die SEC ohne
zurückzuhalten als Vertreterin der Anleger auftreten muss. In der Zusammenarbeit mit meinen Kollegen, den Kommissaren, und
dem fähigen Stab der SEC werden wir uns verpflichtet fühlen, ein Finanzaufsichtssystem mit neuer Kraft zu versehen,
das die Anleger schützen und die Regelungen nachdrücklich durchsetzen muss. Wir werden daran arbeiten, die Verpflichtung der SEC auf
Transparenz, Rechenschaftspflicht und Angaben zu vertiefen, während wir immer die Bedürfnisse und Bedenken der Anleger in den Mittelpunkt stellen
werden.
|
Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie
hier.
28. Januar 2009: Besondere Prüfungsfragen in der Finanzmarktkrise
 |
Im Dezember 2008 hatte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Erläuterungen zu besonderen Prüfungsfragen in der
aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise veröffentlicht. Dazu gibt es jetzt eine Anlage, in der verschiedene
Rechnungslegungsaspekte abgehandelt werden.
|
28. Januar 2009: EFRAG erbittet
Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRS 1
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um
Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der neu
strukturierten Fassung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS für die Anwendung in Europa
gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme
zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund
der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur
Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der
Einführung der Änderungen in der EU ergeben würden.
EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss
gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in
Europa zu empfehlen. Weitere
Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG.
28. Januar 2009: 9 Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
|
EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 27. Januar 2009 herunter (in englischer Sprache,
103 KB). Derzeit wurden
die folgenden 9 IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (für
zwei stehen die EFRAG-Empfehlung und die ARC-Empfehlung aus,
für sechs nur noch die ARC-Empfehlung, zu einer (IFRIC 12)
sind alle Empfehlungen ausgesprochen, und die Übernahme wird
noch im ersten Quartal 2009 erwartet): |
Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
 |
IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
Änderungen
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
 |
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren |
 |
IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
28. Januar 2009: Neue Leitlinien zur Berichterstattung und Checkliste von Deloitte Brasilien
 |
Unsere brasilianischen Kollegen haben die Ausgabe 2008 ihres jährlichen erscheinenden
Leitfadens für Abschlüsse herausgegeben. In dem portugiesischsprachigen Leitfaden mit
dem Titel Demonstrações financeiras – Orientações referentes ao exercício de 2008
werden die wichtigsten Sachverhalte in Bezug auf die Abschlusserstellung 2008 für brasilianische
Unternehmen erläutert. Die Hauptänderungen in den brasilianischen Rechnungslegungsvorschriften im
letzten Jahr werden besonders hervorgehoben. Es gibt außerdem aktuelle Informationen zu den laufenden
Konvergenzbestrebungen mit den IFRS und zu Änderungen der Bilanzierungsgesetze, die aus dem Gesetz 11.638/07
resultieren. Der Leitfaden beinhaltet die neuesten Verlautbarungen des brasilianischen
Ausschusses für Rechnungslegungsverlautbarungen (Comitê de Pronunciamento Contábil, CPC) aus dem
Jahr 2008, was ihn zu einem der aktuellsten Referenzwerke in Brasilien macht. Die brasilianischen
Kollegen haben außerdem eine begleitende Abschlusscheckliste erstellt. |
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27. Januar 2009: Zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 13. Februar
 |
Der International Accounting Standards Board hat heute bekanntgegeben, dass die
zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
(Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 13. Februar 2009 in
New York stattfinden wird. Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB
eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere
Meldung vom 30. Dezember 2008). Die Sitzung ist öffentlich und wird live per Audiostream
übertragen werden.
 |
Tag der Sitzung: 13. Februar 2009 |
 |
Sitzungsort: Baruch College Newman Conference Center, Room H750, 151 East 25th Street, 7th Floor, New York, NY 10010 |
 |
Registrierung: Um als Beobachter an
der Sitzung teilzunehmen, müssen Sie ein Email an die
Adresse kakosminoff@fasb.org
(ref: Financial Crisis Advisory Group) mit folgenden Details senden:
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Name |
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Arbeitgeber |
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Berufsbezeichnung |
 |
Herkunftsland |
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Zwei weitere Sitzungstermine sind ebenfalls bereits bekanntgegeben: 5. März 2009 in New York und 20. April 2009
in London. |
27. Januar 2009: Übersicht über die Fortschritte des IASB bei den Reaktionen auf die Finanzmarktkrise
26. Januar 2009: EU-Kommission stärkt Aufsichtsausschüsse und Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung
 |
Die Europäische Kommission hat zur Verstärkung des
Aufsichtsrahmens für die EU-Finanzmärkte eine Reihe von
Beschlüssen gefasst, die die Zusammenarbeit der
Aufsichtsbehörden verbessern, für größere Konvergenz der
Aufsichtspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten sorgen und
die Stabilität des Finanzsystems erhöhen sollen. In diesen
Beschlüssen wird für die drei Aufsichtsausschüsse für den
Wertpapier-, den Banken- bzw. den Versicherungssektor ein
klarerer Handlungsrahmen abgesteckt und ein wirksameres
Beschlussverfahren festgelegt. Darüber hinaus schlägt die
Kommission vor, diesen Ausschüssen sowie den wichtigsten
europäischen und internationalen Gremien für die
Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und
Abschlussprüfung eine finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt zu gewähren, damit diese ihre Ziele so rasch und erfolgreich wie möglich erreichen können. |
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Vorgeschlagene Finanzierung der Ausschüsse der europäischen Wertpapier-, Bank- und Versicherungsaufsichtsbehörden
und der wichtigsten Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Kommission schlägt ein Gemeinschaftsprogramm vor, bei dem die drei Ausschüsse der europäischen Aufsichtsbehörden (CESR, CEBS und CEIOPS)
und wichtige internationale und europäischen Gremien, die an der Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und
Abschlussprüfung beteiligt sind, direkt aus dem EU-Haushalt Finanzmittel erhalten. Bei diesen Gremien handelt es sich um die
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
und das internationale Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight
Board, PIOB). Der Finanzbeitrag würde sich auf 36,2 Mio. EUR belaufen, den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 abdecken und wie
folgt verteilt (Angaben in Mio. EUR):
| |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
| IASCF |
0 |
5,0 |
5,0 |
5,0 |
| EFRAG |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
| PIOB |
0,3 |
0,3 |
0,3 |
0,3 |
| CESR, CEBS und CEIOPS |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
|
26. Januar 2009: Übernahme von Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 sowie Verbesserungen der IFRS
 |
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Januar 2009 die Verordnungen (EG)
Nr. 69/2009
(71 KB)
und
Nr. 70/2009
(143 KB) der Kommission vom 23. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008
betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung
mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit diesen Verordnungen werden Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS und IAS 27
Konzern und Einzelabschlüsse - Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich
geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Verbesserungen der International Financial
Reporting Standards übernommen. |
25. Januar 2009: 128. Sitzung Registrierung und Sitzungspapiere
 |
Seit Beginn des Jahres hält der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) des DRSC seine Sitzungen öffentlich ab.
Die zweite Sitzung wird am 2. und 3. Februar 2009 in Berlin stattfinden. Die Sitzungen können Sie vor Ort
oder im Internet verfolgen. Hinweise für die Anmeldung finden Sie auf
der Internetseite des DRSC. Mittlerweile wurden
fast alle Sitzungspapiere für die 128. DSR-Sitzung eingestellt und können ab sofort von derselben Seite herunter
geladen werden. |
24. Januar 2009: Mitschrift vom fünften und letzten Tag der IASB-Sitzung im Januar
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag, den 19. Januar bis Freitag, den 23. Januar 2009 zu
seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die
Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von
Deloitte steht Ihnen auf einer
eigenen Seite zur
Verfügung. |
24. Januar 2009: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im Januar
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag, den 19. Januar bis Freitag, den 23. Januar 2009 zu
seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die
Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von
Deloitte steht Ihnen auf einer
eigenen Seite zur
Verfügung. |
24. Januar 2009: Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1
 |
Deloitte hat eine Stellungnahme zum Standardentwurf
Weitere Ausnahmen für erstmalige Anwender vorgeschlagene
Änderungen an IFRS 1 übermittelt (in englischer Sprache, 124 KB). Grundsätzlich unterstützen wir die in dem
Standardentwurf vorgeschlagenen Änderungen. Wir stimmen dem Board zu, dass es für Rechtskreise, die die IFRS in naher
Zukunft übernehmen werden, mögliche Herausforderungen gibt, die über die vorgeschlagenen Ausnahmen abgemildert werden
können. Wir stimmen insbesondere zu, dass die vorgeschlagenen Ausnahmen dabei helfen sollen, unnötige Kosten und
Schwierigkeiten für bestimmte erstmalige Anwender zu begrenzen. |
| Wir sind allerdings der Ansicht, dass die Änderungen, die sich auf Unternehmen der Öl- und
Gasbranche sowie auf preisregulierte Branche beziehen, verbessert werden können. Wir ermutigen den Board insbesondere,
weitere Begründungen in der Grundlage für Schlussfolgerungen zu dem Standard zu geben, um zu erklären, welche Faktoren
bei der Entscheidung als wichtig erwogen wurden, eine Ausnahme herauszugeben, die nur bestimmten Unternehmen gestatten,
vorherige Kostenansätze als angenommene Kosten zum Zeitpunkt des Übergangs zu verwenden, und anderen nicht. |
Alle zurückliegenden Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.
24. Januar 2009: Aktualisierter Vergleich von IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen
Der kanadische Standardsetzer (Accounting
Standards Board of Canada, AcSB) verfolgt eine Strategie, die kanadischen Standards durch die International Financial
Reporting Standards für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen zum 1. Januar 2011 zu ersetzen. Andere Unternehmen
können sich freiwillig für die Anwendung der IFRS entscheiden. Um denen, die von dieser Strategie betroffen sind, dabei
behilflich zu sein, sich mit den Unterschieden zwischen kanadischen Standards und IFRS vertraut zu machen, hat der Stab
des AcSB einen inoffiziellen Vergleich zwischen den bedeutenderen Aspekten von IFRS und kanadischen Standards per
31. Juli 2008 angefertigt. In dem Vergleich werden zudem die derzeit von IASB, FASB und AcSB aktiv verfolgten
Projekte dargestellt und in dem Maße kommentiert, wie diese in Arbeit befindlichen Projekte vermutlich zu einer
Beseitigung der bestehenden Unterschiede beitragen werden:
24. Januar 2009: Eilhinweis des IAASB-Stabs zur Unternehmensfortführung
Die unerwartete Schwere und Geschwindigkeit
sowie die Auswirkungen der Finanzmarktkrise stellen einzigartige Herausforderungen für Geschäftsleitung und Prüfer bei
der Beurteilung der Fähigkeit des Unternehmens, seine Geschäfte fortzuführen, dar. Zur Unterstützung der Prüfer, der
Geschäftsleitung und denen, die mit Fragen der Governance bei der Beschäftigung mit diesen Herausforderungen betraut
sind hat der Stab des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)
einen neuen Praxiseilhinweis (Practice Alert) mit dem Titel Prüfungserwägungen im Hinblick auf die
Unternehmensfortführung im gegenwärtigen Wirtschaftsumfeld herausgegeben. In dem Eilhinweis werden Themengebiete
aus dem internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) Nr. 570 Unternehmensfortführung
sowie aus anderen ISAs hervorgehoben, die im gegenwärtigen Wirtschaftsumfeld besonders relevant sind und Prüfern
zusätzliche Leitlinien bei der Beurteilung der Fortführungsannahme durch die Geschäftsleitung zur Verfügung stellen.
Zudem wird die Aufmerksamkeit aus Sachverhalte im Zusammenhang mit Liquiditäts- und Kreditrisiken gelenkt, die neue
Unsicherheiten für Unternehmen schaffen und die bereits bestehenden verschlimmern können. Weiterführende Informationen
in englischer Sprache:
23. Januar 2009: Heads Up-Newsletter zum IASB-Entwurf ED 10 zu Konsolidierung
23. Januar 2009: Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9
| Wir glauben jedoch, dass das Zusammenwirken zwischen dem geänderten IAS 39.12 und dem
beibehaltenen IAS 39.13 klargestellt werden sollte. Insbesondere sollte deutlich gemacht werden, ob ein
Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert selbst dann umklassifizieren darf, wenn es das eingebettet Derivat
nicht verlässlich bewerten kann, jedoch das gesamte Finanzinstrument und den finanziellen Basisvertrag verlässlich
bewerten kann.
|
Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie
hier.
23. Januar 2009: Wir nehmen Stellung zu den Vorschlägen zu aufgegebenen Geschäftsbereichen
 |
Deloitte hat eine
Stellungnahme (in englischer Sprache,
117 KB) zum
IASB-Entwurf Aufgegebene
Geschäftsbereiche - Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 5
eingereicht. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Definition eines
aufgegebenen Geschäftsbereichs nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene
Geschäftsbereiche zu überarbeiten und zusätzliche
Angaben über Bestandteile eines Unternehmens zu fordern, die
veräußert wurden oder als zur Veräußerung verfügbar
klassifiziert wurden. In unserem Schreiben drücken wir
Unterstützung für das gemeinsame Projekt von IASB und FASB
aus, in dem eine gemeinsame Definition von und Angabeforderungen für aufgegebene Geschäftsbereiche
erarbeitet werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass selbst
bei Übernahme dieses Entwurfs keine Konvergenz erzielt
würde: |
| Obwohl wir die Zielsetzung der Konvergenz in dieser vorgeschlagenen Änderung
unterstützen, bleiben doch aufgrund von Differenzen im Anwendungsbereich zwischen IFRs 5 und
SFAS 144 Bilanzierung von Wertminderungen von Veräußerungen von langfristigen Vermögenswerten
weiterhin Unterschiede in der Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche. So werden in SFAS 144
beispielsweise Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen,
während das in IFRS 5 nicht der Fall ist. Daher kann die Veräußerung einer Beteiligung, die nach der
Equity-Methode bilanziert wird, unter US-GAAP nicht als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt werden; unter IFRS könnte das in Frage
kommen. Obwohl diese Unterschiede nicht im Umfang dieses Projekts enthalten sind, sind wir der Meinung, dass die Boards
die Unterschiede im Anwendungsbereich in weiteren Konvergenzprojekten berücksichtigen sollten.
|
Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie
hier.
23. Januar 2009: Newsletter zu den Konsolidierungsvorschlägen des IASB
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel
Vorschläge für
einen neuen Standard zu Konsolidierung veröffentlicht (in englischer Sprache, 124 KB). In dem Newsletter wird der IASB-Entwurf
ED 10 Konsolidierte Abschlüsse erläutert, mit dem ein neuer Standard vorgeschlagen wird, der die Vorschriften aus IAS 27
Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften ersetzen soll. Die Kommentierungsfrist
endet am 20. März 2009. |
In ED 10 wird eine neue Definition von Beherrschung eines Unternehmens vorgeschlagen, die auf eine große Bandbreite von
Situationen zutreffen würde und die durch Strukturierung zu umgehen schwieriger würde. Die Vorschläge enthalten auch verbesserte Angabeerfordernisse,
die einen Anleger in die Lage setzen würden, das Ausmaß einzuschätzen, zu dem die Berichtseinheit in die Einrichtung spezieller Strukturen involviert ist,
sowie die Risiken, denen das Unternehmen durch diese speziellen Strukturen ausgesetzt ist. Die vorgeschlagene Definition lautet:
Eine Berichtseinheit beherrscht an anderes
Unternehmen, wenn die Berichtseinheit die Möglichkeit
besitzt, die Aktivitäten des anderen Unternehmens
so zu leiten, dass das Unternehmen Nutzen für die Berichtseinheit generiert.
Nach IAS 27 lautet die Definition "Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen". "Möglichkeit, die Aktivitäten des anderen Unternehmens
zu leiten" ist weiter gefasst als "Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen" und würde daher den Umfang
der Konsolidierung ausweiten. So hätte zum Beispiel nach den Vorschlägen eine Berichtseinheit die Möglichkeit, die Aktivitäten eines anderen
Unternehmens zu leiten, obwohl es weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält. |
Frühere Ausgaben des IAS Plus-Newsletter finden Sie
hier.
23. Januar 2009: IASB legt zusätzliche Angabepflichten zu IFRS 7 ad acta
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Der IASB hat auf seiner Sitzung am Donnerstagnachmittag entschieden, die Vorschläge, die
am 23. Dezember
hinsichtlich zusätzlicher Angabepflichten nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Vorgeschlagene
Änderungen an den Angabeerfordernissen im Hinblick auf schuldrechtliche Instrumente im Eilverfahren vorgeschlagen wurden,
nicht weiter zu verfolgen, sondern die Angabepflichten im Rahmen des Langfristprojekts erneut zu erwägen.
Wären die Vorschläge verabschiedet worden, hätten die Angaben bereits im Abschluss für 2008 gezeigt werden müssen. |
23. Januar 2009: Checkliste zu Ausweis- und
Angabevorschriften 2008 nach HKFRS
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Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch pazifischen Raum in Hongkong hat eine Checkliste zu Ausweis- und
Angabevorschriften nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong
Kong Financial Reporting Standards, HKFRS)zum
31. Dezember 2008 herausgegeben. Die Checkliste zielt darauf ab, den Anwendern zu helfen, festzustellen, ob die Ausweis- und Angabevorschriften
der HKFRS sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an
der Börse von Hongkong für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 erfüllt sind und alle geforderten Informationen zur Verfügung
gestellt werden. Die Checkliste ergänzt den Musterkonzernabschluss 2008 nach HKFRS (s. unsere Meldung vom 15. Januar 2009).
Die Checkliste deckt die Ausweis- und Angabevorschriften ab, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008
in Kraft getreten waren. Sie widmet sich nicht den HKFRS-Anforderungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung. Sie können sich
die
Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften
2008 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer
Sprache, 1.727 KB). |
22. Januar 2009: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Januar
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag, den 19. Januar bis Freitag, den 23. Januar 2009 zu
seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die
Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von
Deloitte steht Ihnen auf einer
eigenen Seite zur Verfügung.
Unter anderem entschied der Board, dass im Rahmen des
KMU-Projekts die Bezeichnung wieder "nicht öffentlich
rechenschaftspflichtige Unternehmen" lauten soll
(Non-publicly Accountable Entities, NPAE) und dass immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Laufzeit
einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte über eine Nutzungsdauer von höchstens zehn Jahren abgeschrieben werden sollen. |
22. Januar 2009: IAS 32 (rev. 2008) Finanzinstrumente - Kündbare Instrumente für die Anwendung in
Europa übernommen
 |
Die Europäische Union hat die
Verordnung (EG) Nr. 53/2009 im Amtsblatt vom 22. Januar 2009 der Kommission vom 21. Januar 2009 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit
dieser Verordnung werden die Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des
Abschlusses in Bezug auf Kündbare Instrumente, die der IASB im Februar 2008 verabschiedet hatte, in europäisches
Recht übernommen. Mit diesen Änderungen wird Unternehmen bestimmter Rechtsformen (insbesondere
Personenhandelsgesellschaften) ermöglicht, ihr gesellschaftsrechtliches Kapital unter bestimmten Bedingungen als
Eigenkapital auszuweisen. |
21. Januar 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar
erneut geändert
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Die Agenda für die Sitzung des International Accounting Standards Board im Januar ist abermals geändert worden. Der erste Tagesordnungspunkt
am Donnerstagmorgen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, der für die Fortsetzung der Diskussion vom heutigen Tag gedacht war,
ist gestrichen worden. Die Sitzung beginnt mit der Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 7 – Fair-Value-Hierarchie und Angaben zum Liquiditätsrisiko um
10:15h Londoner Zeit.
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21. Januar 2009: Anwendbarkeit der RzA im Rahmen des neuen Revisionsrechts
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Die Schweizerische Treuhand-Kammer hat eine
Mitteilung der Kommission für Wirtschaftsprüfung hinsichtlich der Anwendbarkeit der Richtlinien zur Abschlussprüfung (RzA)
im Rahmen des neuen Revisionsrechts veröffentlicht (185 KB). Danach gilt folgendes:
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RzA 2 ist außer Kraft gesetzt worden. |
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Die Grundsätze von RzA 3 haben zunächst weiterhin Gültigkeit. |
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RzA 4 ist außer Kraft gesetzt worden. |
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RzA 5 ist außer Kraft gesetzt worden. |
21. Januar 2009: Neuer IDW EPS und neue IDW Prüfungshinweise verabschiedet
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner letzten Sitzung die unten genannten Verlautbarungen verabschiedet.
Sie werden in den nächsten Heften der IDW Fachnachrichten und im kommenden Supplement der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.
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Entwurf IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 16d Abs. 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag (IDW EPS 721).
Der Entwurf steht auf der
Seite des IDW zum Herunterladen zur Verfügung. |
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IDW Prüfungshinweis: Prüfung von IT-gestützten Geschäftsprozessen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PH 9.330.2) |
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IDW Prüfungshinweis: Berichterstattung über die Prüfung der Verwendung pauschaler Fördermittel nach Landeskrankenhausrecht (IDW PH 9.420.1) |
21. Januar 2009: Erste Tagung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
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Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet,
um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung
vom
30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen,
welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Gestern hielt die FCAG ihre erste
Sitzung ab. Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der
inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte und
werden sie Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen. |
Sitzung der Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise 20. Januar 2009
Der Vorsitzende erinnerte die Teilnehmer in seinen einführenden Bemerkungen an die Gründe, warum der beizulegende
Zeitwert jüngst soviel Aufmerksamkeit erregt hat, insbesondere in den Fällen, in denen er auf Instrumente in
'ausgetrockneten' Märkten angewendet wurde. Er fuhr mit der Erläuterung fort, dass das Konzept des beizulegenden
Zeitwerts breitere Anwendung nach der 'Sparkassenkrise' in den USA gefunden hat und es weiterhin 'in Arbeit' sei.
Er sagte, dass die beiden wesentlichen Fragen gestellt würden:
 |
In welchen Fällen war die Rechnungslegung hilfreich bei der Identifizierung von Sachverhalten? |
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In welchen Fällen war die Rechnungslegung nicht hilfreich? |
Die Vorsitzenden von FASB und IASB vermittelten kurz den aktuellen Stand bei den Tätigkeiten der beiden Boards.
Sie berichteten, dass es Druck gegeben habe, fundamentalere Änderungen an der Rechnungslegung vorzunehmen und dass
aufsichtsrechtliche Reformen auf die Rechnungslegung ausstrahlen könnten. Sie nannten fünf Kernsachverhalte, die
im Zuge der Krise zutage traten:
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Beizulegender Zeitwert |
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Außerbilanzielle Geschäfte (Konsolidierung) |
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Verbriefungen (Ausbuchung) |
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Wertminderungen |
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Risikoberichterstattung (Nutzer sahen die Risiken in den Unternehmen nicht) |
Beide Vorsitzende betonten, dass die getroffenen und geplanten Maßnahmen auf diese Sachverhalte gerichtet seien.
Der Stab beider Boards vermittelte detailliert den aktuellen Stand zu den bislang entwickelten Antworten. Man hob
hervor, dass mehrere vorgeschlagene Änderungen an den IFRS und US-GAAP veröffentlicht worden seien und so bald wie
möglich erneut erörtert würden. Darüber hinaus erwartet der IASB, Vorschläge zur Ausbuchung und zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert im ersten Quartal 2009 herauszugeben. Beide Boards werden weiter daran arbeiten, die Tätigkeiten
hinsichtlich einer umfassenden Überprüfung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu beschleunigen.
Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission, SEC) stellte eine Zusammenfassung des kürzlich veröffentlichten SEC-Berichts zu
den Auswirkungen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert auf die Finanzmarktkrise in den USA vor. Er stellte fest,
dass die Mehrheit der Vermögenswerte im Abschluss von Finanzinstitutionen in den USA nicht zum beizulegenden Zeitwert
bewertet worden seien und dass lediglich ein Teil erfolgswirksam so bewertet worden sei. In dem Bericht kam man zu dem
Schluss, dass der beizulegende Zeitwert keine bedeutende Rolle in der Krise gespielt habe. Ferner wurde festgestellt,
dass der beizulegende Zeitwert von Anlegern als nützlich angesehen werde und dass viele der vorgeschlagenen Alternativen
dieses Maß an Nützlichkeit nicht aufwiesen. Darüber hinaus wurde in dem Bericht hervorgehoben, dass das Vorgehen des
FASB sachgerecht sei. Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung stellte fest, dass der Bericht mehrere
Empfehlungen enthalte, darunter den Vorschlag, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nicht auszusetzen (siehe
dazu unsere Nachricht vom 31. Dezember 2008).
Die Mitglieder der FCAG brachten sodann ihre Meinung zum Ausdruck. Die wesentlichen Themenkomplexe, die in den
Sichtweisen der Teilnehmer zum Ausdruck kamen, sind nachfolgend zusammengefasst.
Hat der beizulegende Zeitwert die Finanzmarktkrise beschleunigt oder verschlimmert?
Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass der beizulegende Zeitwert 'eine gewisse' Rolle während der Finanzmarktkrise
gespielt habe, vor allem hinsichtlich des Effekts der Prozyklizität. Als Grund dafür wurde die größere Verwendung von
Rechnungslegungszahlen durch die Aufsichtsbehörden genannt. Allerdings war die Mehrheit der Ansicht, dass der beizulegende
Zeitwert keine größere Rolle gespielt habe, und kein Teilnehmer schlug seine Abschaffung vor es seien die
Geschäftsrisiken gewesen, die Finanzinstitutionen eingegangen seien und nicht angemessen gemanagt hätten.
Es wurde hervorgehoben, dass Unternehmen mehr Leitlinien hinsichtlich der Frage benötigten, wie der beizulegende Zeitwert
in bestimmten Umständen festgestellt werden solle, vor allem in einem inaktiven Markt. Die Arbeit des beratenden
Expertenpanels des IASB und dessen Abschlussdokument wurden als Schritt in die richtige Richtung genannt. Andere FCAG-
Mitglieder äußerten Bedenken, dass der Bewertungsprozess als solcher nicht transparent sei und dies ebenfalls ein Thema
sei, dessen man sich annehmen müsse.
Viele FCAG-Mitglieder hoben hervor, dass außerbilanzielle Aktivitäten und damit Konsolidierungsregeln die Entwicklung
einer Schattenbuchhaltung zugelassen hätten, bei denen Risiken nicht im Abschluss dargestellt worden seien. Man stellte
fest, dass die Geschäftsleitung im ihrem Abschluss erklären müsse, warum Unternehmen konsolidiert worden seien oder nicht.
Ein Mitglied stellte fest, dass die Anreizsysteme für die Führungskräfte die Situation verschärft hätten und dass
diese Systeme nicht angemessen in den Berichten der Unternehmen dargestellt worden seien. Einige meinten, dass die
Bilanzierung künftige Krisen nicht verhindern könne.
Verfahrensweise beim Setzen von Standards
Viele betonten die Wichtigkeit, sich auch unter Druck an den Standardsetzungsprozess zu halten, in schwierigen Zeiten
möglicherweise beschleunigt. Ein Mitglied stellte fest, dass der Zeitraum September/Oktober 2008 ein Tiefpunkt in dem
Setzen internationaler Rechnungslegungsstandards gewesen sei. Im diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass Standards
durchsetzbar seien müssten: Wenn Standards nicht sachgerecht angewendet würden, helfe das beste Rahmenkonzept für die
Bilanzierung nicht. Einige Mitglieder betonten die Notwendigkeit für einen weltweit einzigen Satz an Standards.
Anlegervertrauen
Ein weiteres Kernthema bestand darin, dass das Vertrauen der Anleger in die Rechnungslegung der Schlüssel zur
Verbesserung der Marktsituation sei Anleger seien an einer Rechnungslegung interessiert, die die ökonomische
Realität abbilde. Die Standardsetzer wurden eindringlich gebeten, sich dies bei der Verfolgung weiterer Schritte in
Erinnerung zu rufen. Dieses sei verbunden mit der Verringerung der Komplexität in der Rechnungslegung und der
Vermeidung einer Überfrachtung mit Informationen. Eines der anwesenden Boardmitglieder sagte, dass es eine Menge
Zynismus im Markt über die Rechnungslegung gebe und dass alle weiteren Schritte dürften diesen Zynismus nicht
verstärken, sondern die Glaubwürdigkeit in die Rechnungslegung wiederherstellen müssten. Dieses Mitglied stellte fest,
dass viele der Ansinnen von Politikern auf Änderungen in der Bilanzierung nur Werkzeuge zur Ergebnisgestaltung
schaffen und dementsprechend das Anlegervertrauen unterminieren würden.
Wertminderungen
Viele FCAG-Mitglieder äußerten sich besorgt über die komplexen Regelungen zu Wertminderungen und den Unterschieden
zwischen IFRS und US-GAAP. Einige Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der fehlenden Möglichkeit, Risikovorsorge in
guten Zeiten zu bilden, die in schlechten Zeiten genutzt werden könne, d.h. Vorsorge für erwartete Verluste zu bilden und
nicht für eingetretene Verluste, wie dies derzeit in den Wertminderungsmodellen nach IFRS und US-GAAP vorgesehen ist.
Andere meinten, dass dies ein aufsichtsrechtlichen Thema sei und so gelöst werden könne, dass eine angemessene Zuweisung
zu den Rücklagen erfolge und ausschüttungsfähige Gewinne begrenzt würden.
Zielsetzung der Rechnungslegung
Es wurde hervorgehoben, dass bevor man Schlüsse zu irgendeinem der Sachverhalte ziehe, die Zielsetzung der Rechnungslegung
klar sein müsse. Man hob hervor, dass die derzeitigen Rahmenkonzepte Aufsichtsbehörden nicht als Kernnutzer von Abschlüssen
ansähen und die finanzielle Stabilität dementsprechend kein Ziel der Rechnungslegung sei.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind
nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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21. Januar 2009: Mitschnitt der 127. DSR-Sitzung
 |
Die
Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 127. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR)
vom 5. und 6. Januar 2009 sind
jetzt archiviert und können abgerufen werden. Dazu ist eine einmalige Registrierung erforderlich, die für
circa
ein Jahr gültig sein wird. |
21. Januar 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Januar
21. Januar 2009: Heads Up zur Modernisierung der Rechnungslegung von Öl- und Gasunternehmen
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Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel
SEC modernisiert Rechnungslegung
von Unternehmen der Öl- und Gasbranche herausgegeben (in englischer Sprache, 157 KB). In dem Newsletter
wird die endgültige Regelung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange
Commission, SEC) erörtert, durch die die Berichtsanforderungen für Unternehmen in der Öl- und Gasbranche
geändert werden (siehe dazu unsere Nachricht vom 5. Januar). |
20. Januar 2009: G-30-Empfehlungen zur Marktwertbilanzierung
 |
Am 15. Januar 2009 veröffentlichte die
Gruppe der Dreißig (G-30) einen Bericht mit dem Titel
Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität. In dem Bericht werden Mängel im globalen
Finanzsystem adressiert und 18 spezifische Empfehlungen ausgesprochen: Verbesserung der Aufsichtssysteme,
Stärkung der Rolle der Zentralbanken, Verbesserung von Regierungspraxis und -risikomanagement, Adressierung
der Prozyklizität, Verbesserung der Bilanzierungspraxis, Stärkung der Finanzinfrastruktur, Erhöhung der
internationalen Koordination. Das Projekt wurde von Paul Volcker als Vorsitzendem und Tommaso Padoa-Schioppa
und Arminio Fraga Neto als stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Volcker und Padoa-Schioppa sind beide
frühere Vorsitzende der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB. Die Gruppe der Dreißig ist ein privates,
gemeinnütziges, internationales Gremium, das das Ziel verfolgt 'das Verständnis der internationalen
Wirtschafts- und Finanzfragen zu vertiefen, die internationalen Auswirkungen von Entscheidungen im
öffentlichen und im Privatsektor zu erforschen und die Wahlmöglichkeiten zu prüfen, die Marktteilnehmern und
Entscheidungsträgern offenstehen'. Die Liste der Empfehlungen können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 288 KB). |
|
Kernempfehlungen im Bericht der G-30: Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität
Kernempfehlung I
Lücken und Schwächen im Geltungsbereich der Bankenaufsicht und -überwachung müssen beseitigt werden. Alle systemisch
bedeutenden Finanzinstitutionen, gleich welcher Art, müssen sich in einem gewissen Maße der Bankenaufsicht unterwerfen.
Kernempfehlung II
Die Qualität und Effizienz der Bankenaufsicht und -überwachung müssen verbessert werden. Dies wird besser ausgestattete
Bankaufsichten und Zentralbanken erfordern, die in Strukturen tätig sind, die viele höhere Ebenen an nationaler und
internationaler politischer Koordination erfordern.
Kernempfehlung III
Institutionelle Verfahren und Standards müssen verstärkt werden, mit besonderer Betonung von Standards auf den
Gebieten der Governance, des Risikomanagements, des Kapitals und der Liquidität. Aufsichtliche Verfahren und
Bilanzierungsstandards müssen zudem Vorkehrungen gegen prozyklische Effekte treffen und mit der Aufrechterhaltung
vorsichtiger Geschäftspraktiken in Einklang stehen.
Kernempfehlung IV
Finanzmärkte und -produkte müssen transparenter gemacht und besser mit Risiko- und aufsichtsrechtlichen Anreizen in
Einklang gebracht werden. Die Infrastruktur, die solchen Märkten zugrunde liegt, muss viel robuster und
widerstandsfähiger gegen einen möglichen Ausfall selbst großer Finanzinstitutionen gemacht werden. |
Eine der speziellen Empfehlungen unter der Kernempfehlung III bezieht sich auf die 'Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert':
Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert Empfehlung 12:
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a. Fair-Value-Bilanzierungsprinzipien und -standards sollten im Hinblick auf die Entwicklung
realistischerer Leitlinien für den Umgang mit weniger liquiden Instrumenten und gestörten Märkten neu beurteilt
werden. |
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b. Die Spannungen zwischen dem Geschäftszweck, dem beaufsichtigte Finanzinstitutionen, die als Intermediär
von Kredit- und Liquiditätsrisiken auftreten, dienen, und den Interessen von Anlegern und Gläubigern sollte
dadurch gelöst werden, dass prinzipienbasierter Standards, die das Geschäftsmodell dieser Institutionen besser
abbilden, entwickelt, eine angemessene Strenge bei der Bewertung und der Einschätzung von Absichten angewendet
sowie verbesserte Angaben und Transparenz gefordert werden. Diese Standards sollten zudem von den Bankaufsichten
überprüft und mit ihnen abgestimmt werden, um eine Anwendung dergestalt sicherzustellen, dass sie mit einem sicheren
und reibungslosen Geschäftsablauf solcher Institutionen in Einklang steht. |
 |
c. Bilanzierungsprinzipien sollten zudem flexibler hinsichtlich des aufsichtlichen Erfordernisses sein, wonach
beaufsichtigte Institutionen eine angemessene Risikovorsorge für Kreditausfälle unterhalten können, die die
erwarteten Verluste durch alle Portfolien über die Laufzeit der Vermögenswerte in diesen Portfolien ausreichend
abdeckt. Die Art und Weise, in der die Risikovorsorge festgestellt und zugewiesen wird, sollte vollends transparent
sein. |
 |
d. Wie im dritten Bericht der Gruppe für das Management von Adressenausfallrisiken (Counterparty Risk Management
Policy Group, CRMPG) betont wurde, müssen einzelne Finanzinstitutionen unter jedweden Bilanzierungsstandards und in
allen Marktsituationen sicherstellen, dass im Zentrum des Bewertungs- und Preisüberprüfungsprozesses vollends
angemessene Ressourcen stehen, die durch absolut zuverlässige und unabhängige Entscheidungsbefugnis abgeschirmt sind. |
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20. Januar 2009: Mitschrift vom ersten Tag der
IASB-Sitzung im
Januar
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Der International Accounting Standards Board kam von Montag, den 19. Januar bis Freitag, den
23. Januar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der
inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer
eigenen Seite zur Verfügung. |
20. Januar 2009: IFRS e-Learning für Vorstände
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Unsere kanadischen Kollegen haben ein IFRS e-Learning-Programm für Vorstände entwickelt. Um ihre Aufsichtspflichten während und
nach dem Übergang von kanadischen Rechnungslegungsstandards auf IFRS angemessen zu
erfüllen, müssen Vorstände und Prüfungsausschussmitglieder ihre Finanzkenntnisse aktuell halten. Jetzt, während die Vorbereitungen auf die
IFRS-Umstellung bereits angelaufen sind, ist es Zeit, in die IFRS-Bildung zu investieren. Das IFRS e-Learning-Programm für Vorstände von Deloitte
legt den Schwerpunkt mehr auf eine Erhöhung der Aufmerksamkeit als auf fachliche Details. Das Programm, das on-line oder als CD zur Verfügung steht,
kann für ein persönliches Einzelstudium genauso verwendet werden wie für Gruppensitzungen, die von einem IFRS-Experten von Deloitte moderiert werden.
Das interaktive Material bietet: |
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Erörterung der Herausforderungen, denen sich Unternehmen während der Umstellung gegenüber sehen können |
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Hervorhebung der schwierigen Sachverhalte, auf die Unternehmensführung und Aufsichtsrat beim Umstellungsprozess stoßen können |
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Darstellung der Unterschiede zwischen IFRS und kanadischen Rechnungslegungsstandards für alle Schlüsselstandards |
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Angabe von praktischen Beispielen auf Grundlage von Deloitte-Erfahrungen bei IFRS-Umstellungen weltweit |
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Empfohlene Fragen, die Vorstände eventuell ihre Geschäftsführer oder internen oder externen Prüfer fragen sollten |
Weitere Informationen über das Deloitte e-Learning-Programm für Vorstände (in englischer Sprache, 155 KB).
Weitere Informationen zum Übergang auf IFRS in Kanada.
20. Januar 2009: Zwei IVSC-Entwürfe mit IFRS-Bezug
 |
Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat zwei Entwürfe zu öffentlicher
Stellungnahme herausgegeben. Die Kommentierungsfrist endet am 30. April 2009. Die Wiedergabe auf IAS PLUS erfolgt mit freundlicher
Genehmigung des IVSC: |
20. Januar 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Eingebetteten Derivaten
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf Eingebettete Derivate – Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 (ED Embedded Derivatives – Proposed amendments to IFRIC 9 and IAS 39) verabschiedet.
Obwohl der DSR den Entwurf generell unterstützt, wird angemerkt, dass früher zulässige Ansätze, die nach dem Entwurf nicht länger gestattet sind, rückwirkend
nicht als zu berichtigende Bilanzierungsfehler zu betrachten sein sollten.
Die englischsprachige
Stellungnahme des DSR gegenüber dem IASB
(48 KB) wurde auch an EFRAG übermittelt,
mit der Absicht, die Meinung des deutschen
Standardsetzers in die Stellungnahme von EFRAG einzubringen. |
19. Januar 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar
erneut geändert
 |
Die Agenda für die Sitzung des International Accounting Standards Board im Januar ist abermals ergänzt worden. Als zusätzlicher Punkt
ist die Erörterung der Abzinsung tatsächlicher Steuern hinzugekommen. Der Vorschlag ist Teil des
kommenden Standardentwurfs zur Überarbeitung von IAS 12, zu welchem dem Board in der letzten Woche eine Abstimmungsvorlage
unterbreitet wurde, aus der die nun anstehenden Fragestellungen erwuchsen. Der
Tagesordnungspunkt soll am
Freitag unter den Restanten besprochen werden. Wir haben die Tagesordnung, die wir Ihnen am
9. Januar 2009 zur Verfügung gestellt hatten, entsprechend angepasst. |
19. Januar 2009: IFRS für bestimmte Unternehmen in Eritrea gefordert
19. Januar 2009: Heads Up zur Wertminderung von Anlagen in verbriefte Vermögenswerte
 |
Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel
FASB veröffentlicht Änderungen am OTTI-Modell für
bestimmte Anlagen in verbriefte Vermögenswerte herausgegeben (in englischer Sprache, 144 KB). In dem Newsletter wird das kürzlich herausgegebene Positionspapier des
FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) EITF 99-20-1 erörtert, mit dem der Stab des US-amerikanischen Standardsetzers kürzlich sein kurzfristiges Projekt
zur Überarbeitung der Leitlinien für andere als vorübergehende Wertminderungen von Nutzungsrechten an verbrieften finanziellen Vermögenswerten, die unter
Sachverhalt 99-20 fallen,
abgeschlossen hat. |
19. Januar 2009: Designierte SEC-Vorsitzende ist bei IFRS zurückhaltend
 |
Am 15. Januar 2009 gab es im Ausschuss für Bank-, Wohnungs- und städtische Angelegenheiten des US-amerikanischen Senats eine Anhörung
zur Nominierung von Mary Schapiro als Vorsitzende der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC).
Schapiro deutete einige Bedenken hinsichtlich der kurzfristigen Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten an und sagte, dass sie sich
'nicht notwendigerweise an den bestehenden Fahrplan, zu dem derzeit Stellung genommen werden kann, gebunden fühle'. Die Anhörung ist als
Internetsendung im Netz verfügbar. Nachfolgend geben wir die nicht offizielle Niederschrift der Frage von Senator Reed bezüglich der
IFRS und Schapiros Antwort darauf wieder. |
|
Senator Jack Reed (Demokrat aus Rhode Island): Vieles von dem, was Sie tun werden, wird Komplikationen und Folgen im
Ausland und in den Vereinigten Staaten haben. Eines der Gebiete ist der IFRS-Fahrplan. Wir haben den Vorsitzenden Cox wiederholt angeschrieben,
dass er einen überaus deutlichen Fahrplan festlegen und entwickeln möge, und ich denke, dass es bei diesem Thema einer zügigen Entscheidung
bedarf. Um präzise zu sein: Ich habe mich mit dem Vorstandsvorsitzende der Honeywell Corporation getroffen, der ähnliche Bedenken hinsichtlich
ungleicher Behandlungsweisen nach internationalen Regeln hatte, nach denen man Erträge und Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen anders
erfassen kann. Hier besteht eine Arbitragemöglichkeit zwischen den beiden Systemen, bei der ich denke, dass wir sie vermeiden müssen. Können
Sie uns ein Bild davon vermitteln, wie Sie mit dieser internationalen Bilanzierungsbewegung verfahren wollen mit einer Anerkennung, dass
wir sie dereinst in einer globalen Wirtschaft haben und uns hoffnungsvollerweise auf einen Satz hochwertiger Standards zubewegen werden.
Mary Schapiro: Nun, ich würde mit großer Vorsicht verfahren, damit wir uns nicht in eine Abwärtsspirale begeben. Ich denke,
wir alle stimmen darin überein, dass ein einziger Satz von Bilanzierungsstandards, die rund um den Globus angewendet werden, eine sehr
vorteilhafte Sache wäre, Anleger ermöglichen würde, Unternehmen rund um die Welt zu vergleichen. Dieses vorausgeschickt, habe ich einige
Bedenken hinsichtlich des Fahrplans, der von der SEC veröffentlicht wurde und zu dem derzeit Stellung genommen werden kann. Ich habe einige
Bedenken hinsichtlich der IFRS-Standards im Allgemeinen. Sie sind nicht so detailliert wie die US-Standards. Da wird eine Menge der Auslegung
überlassen. Selbst wenn wir sie übernähmen, wird es meiner Meinung nach keine Einheitlichkeit rund um die Welt zu der Frage geben, wie sie
umgesetzt und durchgesetzt werden. Die Kosten eines Wechsels von US-GAAP auf IFRS werden außerordentlich sein, und ich habe einige Schätzungen
gesehen, die von bis zu 30 Millionen US-Dollar für jedes US-amerikanische Unternehmen ausgehen, um dies zu erreichen. In dieser Zeit denke ich,
dass wir sorgsam darüber nachdenken müssen, ob diese Größenordnung an Kosten für die US-Wirtschaft wirklich Sinn ergibt. Mein vielleicht
größter Vorbehalt besteht in der Unabhängigkeit des International Accounting Standards Boards und die Fähigkeit, dessen Prozess für die das Setzen
von Standards zu überwachen und dem Ausmaß an Strenge, der heutzutage in diesem Prozess besteht. Also sage ich Ihnen, dass ich tief Luft holen
werde und mir das ganze Thema sorgsam erneut ansehen werde und nicht notwendigerweise an den bestehenden Fahrplan, zu dem derzeit Stellung genommen
werden kann, gebunden fühle.
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18. Januar 2009: EITF Snapshot für Januar 2009
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Januarausgabe
2009 des
EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in
englischer Sprache, 93 KB), in welchem die Ergebnisse der
Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB vom 15.
Januar 2009 zusammengefasst werden. Der EITF Snapshot ermöglicht
Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren
und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen.
Zurückliegende Ausgaben können Sie
hier herunterladen. |
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In dieser Ausgabe von EITF Snapshot werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:
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Sachverhalt 08-10 Ausgewählte Fragestellungen zur Umsetzung von FAS 160 vorläufige Beschlussfassung |
Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlussfassungen zur Stellungnahme') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine
bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist
erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlussfassung zur Stellungnahme als
endgültige Beschlussfassung. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.
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17. Januar 2009: Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe «Leistungen an Arbeitnehmer»
Die IASB-Arbeitsgruppe «Leistungen an Arbeitnehmer» wird am 26. Januar 2009 von 10 bis 16 Uhr britischer Zeit im Crowne Plaza
London City Hotel, 19 New Bridge Street, in London tagen. Die Sitzung ist öffentlich, die Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.
17. Januar 2009: Drei Stellungnahmefristen laufen kommende Woche ab
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Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zu drei Standardentwürfen des IASB bis zu den folgenden Terminen abgegeben werden müssen:
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16. Januar 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar geändert
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Die Agenda für die Sitzung des International Accounting Standards Board im Januar ist ergänzt worden. Als zusätzlicher Punkt
wurde die Erörterung der
IFRIC-Interpretation Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb aufgenommen.
Außerdem wurde die Erörterung der jährlichen Verbesserungen an den IFRS ─ 2008 später in den Nachmittag geschoben. Alle Änderungen betreffen
den Nachmittag des Dienstags, des 20. Januars. Wir haben die Tagesordnung, die wir Ihnen am
9. Januar 2009 zur Verfügung gestellt
hatten, entsprechend angepasst. |
16. Januar 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 5
16. Januar 2009: Ergebnisse der 127. DSR-Sitzung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 5. und 6. Januar 2009 seine 127. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und
Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Januar 2009
hier herunterladen (29 KB). |
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Der DSR beriet über seine Stellungnahmen zum ED 10 Konzernabschlüsse (Consolidated
Financial Statements), zum ED amend IFRS 1 Weitere Ausnahmen für Erstanwender (ED amend
IFRS 1 Additional Exemptions for First-time Adopters) sowie zum ED amend IFRS 5 Aufgegebene
Geschäftsbereiche (ED amend IFRS 5 Discontinued Operations). Die verabschiedeten
Stellungnahmen werden auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht. |
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Des Weiteren informierte sich der DSR über die beiden Standardentwürfe zu Änderungen von
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Anlagen in schuldrechtlichen Instrumenten (ED amend
IFRS 7 Investments in Debt Instruments) und ED IFRIC 9 amend Erneute Beurteilung eingebetteter
Derivate und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Eingebettete Derivate (ED
amend IFRIC 9 and IAS 39 Embedded Derivatives). |
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Außerdem verschaffte sich der DSR einen Überblick zu dem IASB-Diskussionspapier zur
vorläufigen Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses (DP Financial Statement Presentation). |
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Erneut befasste sich der Deutsche Standardisierungsrat mit dem Thema Kapitalerhaltung und
beschloss, den Projektgegenstand zu konkretisieren sowie zukünftig den IFRS-Jahresabschluss in
den Mittelpunkt des Projekts zu stellen. |
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Des Weiteren informierte sich der DSR über das IASB-Projekt zu Ausbuchungen (Derecognition). |
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16. Januar 2009: Bankenstudie erneut veröffentlicht
16. Januar 2009: Zwei Stellungnahmen des IDW
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit Schreiben vom 14. Januar 2009 an den IASB zu den Entwürfen Eingebettete
Derivate Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 und Anlagen in Schuldtiteln Vorgeschlagene
Änderungen an IFRS 7 Stellung genommen.
Der Entwurf zu IFRIC 9 und IAS 39 wird vom IDW unterstützt, wobei eine Ausnahme für Fälle der Nichtdurchführbarkeit
vorgeschlagen wird. Der Entwurf zu IFRS 7 wird aus einer Vielzahl von Gründen abgelehnt. |
16. Januar 2009: Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln
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Wir sind nicht der Meinung, dass die Vorschläge einer klaren Zielsetzung folgen, und können daher nicht feststellen,
ob eine Zielsetzung erfüllt wird. In den Vorschlägen werden nicht die Auswirkungen auf das Ergebnis und die Buchwerte für alle
finanziellen Vermögenswerte gezeigt, wenn sie anders klassifiziert worden wären; sie zeigen auch nicht die Auswirkungen auf die
Wertminderungsverluste, wenn andere Wertminderungsmodelle angewendet werden. Ohne eine klar identifizierbare Zielsetzung, die
auf einen identifizierten Informationsbedarf der Anwender ausgerichtet ist, können wir die Vorschläge in ihrer jetzigen Form nicht
unterstützen. |
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Nach den Vorschlägen werden alternative Bewertungsgrundlagen gezeigt, obwohl das Unternehmen eventuell nicht in der Lage war,
auf dieser Grundlage zu bewerten. Darüber hinaus gilt, dass das Unternehmen, wäre es in der Lage gewesen, finanzielle Vermögenswerte
anders zu bewerten, möglicherweise andere Klassifizierungsentscheidungen für finanzielle Schulden getroffen haben könnte (beispielsweise
die Anwendung der Fair-Value-Option). In der Folge können die Angaben verwirrend oder missverständlich sein. |
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Die Diskussionen bei den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise im November und Dezember 2008, die zur Veröffentlichung
des Entwurfs führten, hatten den Schwerpunkt auf der Frage, welches das angemessendste Wertminderungsmodell für zur Veräußerung
verfügbare Schuldtitel sei. Wir sind der Meinung, dass diese Frage weiterhin die Priorität sein sollte und dass die vorgeschlagenen
Angaben zur "was wäre wenn"-Frage keine Antwort darauf bieten. Sie bieten auch keine Information für die Anwender, die als die
nützlichsten angesehen werden könnte. |
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Wir sind der Meinung, dass für viele Unternehmen zu wenig Zeit bleibt (insbesondere für diejenigen, die Abschlüsse zum Ende des
Kalenderjahrs erstellen), um die vorgeschlagenen Angaben zum Datum des Inkrafttretens zur Verfügung zu stellen. Die aufzuwendende
Arbeit, die für das Zurverfügungstellen dieser Angaben notwendig ist, ist beträchtlich. Dies gilt besonders für die Bestimmung der
fortgeführten Anschaffungskosten von zur Veräußerung verfügbaren Schuldtiteln, die früher einem Wertminderungsverlust unterlagen.
Dies gilt für Unternehmen in allen Sektoren. |
15. Januar 2009: Präsentationen und Protokoll zur öffentlichen Diskussion vom 12. Januar 2009
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Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den
12. Januar 2009 ins Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt
am Main zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen eingeladen:
Die Präsentationen und das Protokoll der öffentlichen Diskussion stehen jetzt auf der
Internetseite des DRSC zur Verfügung.
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15. Januar 2009: Musterkonzernabschluss 2008 nach HKFRS
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Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch pazifischen Raum in Hongkong hat einen Musterkonzernabschluss zum
31. Dezember 2008 herausgegeben. Der Abschluss illustriert die Anwendung der Rechnungslegungsstandards von Hongkong
(Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an
der Börse von Hongkong und am Wachstumsmarkt der Hongkonger Börse (Growth Enterprise Market, GEM), die bis zum 31. Dezember 2008
herausgegeben und in Kraft getreten waren. Die vorzeitige Anwendung neuer und überarbeiteter Standards, Änderungen und Interpretationen, die bereits
veröffentlicht aber für 2008 noch nicht verpflichtend sind, wird im Abschluss nicht widergespiegelt. Da die HKFRS im Prinzip identisch
mit den IFRS sind, wird mit diesem Musterabschluss auch erläutert, wie die IFRS für 2008 einzuhalten sind. Sie können sich den
Musterkonzernabschluss
2008 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 1.330 KB). Obwohl 2008 verschiedene neue Standards und Interpretationen herausgegeben wurden, tritt keiner von
diesen für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 in Kraft. Aus diesem Grund hat Deloitte
keine überarbeitete Fassung eines Musterkonzernabschlusses zum Dezember 2008 erstellt. Der größte Teil der Standards und Interpretationen,
die 2008 herausgegeben wurden, treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Kollegen beabsichtigen
daher, den Musterkonzernabschluss 2009, der die Anwendung dieser Standards und Interpretationen illustriert, in der ersten Jahreshälfte
2009 herauszugeben. |
15. Januar 2009: Registrierung für die erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
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Wir hatten am 10. Januar 2009
berichtet, dass die erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
(Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 20. Januar 2009
in London stattfinden wird. Die FCAG wurde gemeinsam von
IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte
zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise
entstanden sind. Die Registrierung zur Verfolgung der Sitzung
im Internet ist nun auf der
Seite des IASB möglich. |
15. Januar 2009: FASB veröffentlicht Klarstellung im Zusammenhang mit der Bilanzierung eingebetteter Derivate
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Der Stab des FASB hat auf dessen Internetseite den Vorschlag für eine Änderung seiner Umsetzungsleitlinien zur Bilanzierung
von Derivaten eingestellt. Im Zuge der Veröffentlichung von SFAS 133 Bilanzierung von derivativen Instrumenten und
Sicherungsmaßnahmen im Jahr 1998 hatte der FASB eine Arbeitsgruppe eingesetzt (Derivatives Implementation Group, DIG), die sich
mit speziellen Umsetzungsfragen befassen sollte, die durch den Standard nicht explizit behandelt werden. Auch wenn das Gros der
Leitlinien in den ersten drei Jahren bis 2001 erarbeitet wurde und die Arbeitsgruppe nicht länger tagt, kommt es bei dem einen oder
anderen Sachverhalt im Zuge der Herausgabe neuer Verlautbarungen des FASB immer wieder zu Folgeänderungen. Diese werden mittlerweile
über den Verfahrensweg eines Positionspapiers des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) eingebracht.
Der nun vorgelegte Umsetzungssachverhalt mit der laufenden Nummer C22
Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate dient der Klarstellung der Bilanzierung eingebetteter Kreditderivate.
Im Zuge der Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der
Umklassifizierung finanzieller
Vermögenswerte, die der IASB im Oktober 2008 verabschiedet hatte, wurde von verschiedenen Seiten auf einen möglichen Unterschied
zwischen US-GAAP und IFRS hingewiesen. Während bonitätsbezogene eingebettete Derivate nach IAS 39 in der Regel von ihrem Trägervertrag
abgespalten und getrennt bilanziert werden, sei eine gängige Auffassung unter US-GAAP, dass eine Trennung nicht erforderlich sei.
IASB und FASB haben daraufhin ihre jeweiligen Verlautbarungen gegeneinander abgeglichen. Sie kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis,
dass eine Trennung sowohl nach IAS 39 als auch nach SFAS 133 geboten und die abweichende Handhabung durch nach US-GAAP
bilanzierende Unternehmen auf ein fehlerhaftes Verständnis des Standards zurückzuführen sei. Die Boards verständigten sich im Dezember
2008 darauf, dass der FASB diesen Umstand klarstellen wird. |
Mit dem Umsetzungssachverhalt Nr. C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate werden fünf Textziffern in
SFAS 133 geändert und eine neue hinzugefügt. Darin wird Folgendes klargestellt:
- Eine Eigenschaft eines Finanzinstruments, die sich allein auf die Konzentration von Kreditrisiken in Form einer Nachrangigkeit
eines Finanzinstruments gegenüber einem anderen beziehe, sei nicht als eingebettetes Derivat im Sinne von SFAS 133 anzusehen und
unterläge folglich nicht den Trennungsvorschriften.
- Alle anderen Formen bonitätsbezogener derivativer Elemente, einschließlich solcher, die in besicherten
Schuldverschreibungen (Collateralized Debt Obligations, CDOs) und synthetischen CDOs eingebettet sind, fielen hingegen in den
Anwendungsbereich der Regelungen des Standards und seien auf eine mögliche Trennungspflicht hin zu untersuchen.
Der Vorschlag kann bis zum 13. Februar 2009 kommentiert werden.
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14. Januar 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 7
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf
zu gehaltenen Fremdkapitalinstrumenten – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 7 (ED Investments in Debt Instruments – Proposed amendments to IFRS 7) verabschiedet.
Der DSR ist der Meinung, dass die zusätzlichen Angaben eher
Verwirrung stiften als Transparenz schaffen, so dass eine
positive Kosten-Nutzen-Relation nicht gegeben sei. Die
englischsprachige
Stellungnahme des DSR gegenüber dem IASB
(53 KB) wurde auch an EFRAG übermittelt,
mit der Absicht, die Meinung des deutschen
Standardsetzers in die Stellungnahme von EFRAG einzubringen. |
14. Januar 2009: Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses
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Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 21., 22. und 23. Januar 2009 in Brüssel
stattfinden. Die Sitzung steht Beobachtern offen, die sich bis zum 19. Januar 2009 anmelden können (Details in der
Presseerklärung von EFRAG). Die Agenda der Sitzung finden Sie
hier
(97 KB). |
14. Januar 2009: Global Economic Outlook erstes Quartal 2009
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Die Forschungsabteilung Deloitte Research hat den Überblick über die wirtschaftlichen Perspektiven weltweit für das erste
Quartal 2009 herausgegeben, in dem festgehalten wird, dass die Weltwirtschaft derzeit eine "nahezu synchrone" Verminderung des
Wirtschaftswachstums, einen rapiden Preisverfall und ein ernsthaftes Nachlassen der Handelsaktivitäten aufgrund
der andauernden Kreditbeschränkungen erfährt. Das überraschendste Ergebnis der globalen Finanzmarktkrise jedoch könnte die Änderung
der Ansichten sein, was die angemessene Rolle einer Regierung in der Wirtschaft sein sollte. Regierungen wagen sich auf Neuland, erwägen
bisher Unaussprechliches und ergreifen bisher undenkbare Maßnahmen. Es gibt beinah mehr Neues, als man fassen kann. In dieser Ausgabe des
vierteljährlich erscheinenden
Global Economic Outlook (in englischer Sprache, 4.210 KB) versuchen die Wirtschaftsforscher von
Deloitte Research, herauszufinden, was da gerade passiert. Darüber hinaus bieten sie ihren gewohnten Ausblick auf die nächste Zukunft.
Folgende Inhalte werden in dem Bericht geboten: |
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Analyse einiger Risiken und Möglichkeiten, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben |
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Überprüfung, wie die aufstrebenden Märkte von der Finanzmarktkrise betroffen sind
|
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Überblick darüber, wie die Geldmarktpolitik in der gegenwärtigen Krise funktioniert oder nicht funktioniert |
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Wirtschaftlicher Ausblick für neun Länder/Regionen beginnend mit dem wirtschaftlichen Abschwung in den Vereinigten
Staaten und der Wirksamkeit sowohl vergangener als auch künftiger politischer Reaktionen. Des Weiteren werden
die Wirtschaften der Eurozone, des Vereinigten Königreichs, Russlands, Indiens, Chinas, Japans, Südamerikas
und des Nahen Ostens untersucht. |
Eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Inhalte der Studie in
deutscher Sprache finden Sie
hier. Unsere umfassende IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise finden Sie
hier.
13. Januar 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 1
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Vereinfachung der
retrospektiven Anwendung für Erstanwender von IFRS (ED Additional Exemptions for First-Time Adopters: Amendments to IFRS 1)
verabschiedet. Der DSR stimmt den Vorschlägen des IASB zu, schlägt aber eine Ausweitung der Definition der Arten von regulierten
Geschäftsvorfällen vor,
für die die Ausnahmen gelten sollen. Die englischsprachige
Stellungnahme des DSR gegenüber dem IASB
(47 KB) wurde auch an EFRAG übermittelt,
mit der Absicht, die Meinung des deutschen
Standardsetzers in die Stellungnahme von EFRAG einzubringen. |
13. Januar 2009: Stellungnahmen erbeten zur IFRS-XBRL-Taxonomie 2009
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IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) hat um Stellungnahmen
zur beinah endgültigen Fassung der IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2009 bis zum 12. März 2009 gebeten.
Die Klassifizierungssystematik stellt eine vollständige Übertragung der International Financial Reporting Standards (IFRS), die bis zum
31. Dezember 2008 herausgegeben worden sind, nach XBRL (eXtensible Business Reporting Language) dar. XBRL wurde insbesondere dafür entwickelt,
die Berichterstattung über Finanzinformationen zu automatisieren. XBRL gestattet Unternehmen, Aufsichtsbehörden,
Anlegern, Analysten und anderen XBRL-Nutzern, Finanzdaten auf vereinfachte Art und Weise einzureichen, einzusehen und zu
vergleichen. Die beinah endgültige Fassung der IFRS-Klassifizierungssystematik 2009 kann kostenfrei von der Internetseite
des IASB heruntergeladen werden:
http://go.iasb.org/IFRS-Taxonomy-2009-review. Die IASC-Stiftung geht davon aus, dass die endgültige Fassung
Anfang April 2009 veröffentlicht werden kann und dann ebenfalls kostenfrei zur Verfügung stehen wird:
Presseerklärung
(in englischer Sprache, 44 KB). |
13. Januar 2009: Endende Kommentierungsfrist bezüglich Änderungen an IFRS 7
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Wir erinnern unsere Leser daran, dass die Kommentierungsfrist zum
Entwurf von Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln,
der am 23. Dezember 2008 herausgegeben worden war, am 15. Januar 2009 endet.
In dem Entwurf werden Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
vorgeschlagen, nach denen weitere Angaben für alle Anlagen
in schuldrechtlichen Finanzinstrumenten zu leisten sind, es
sei denn, ein Instrument wird erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet. Den Vorschlägen zufolge
sollen Unternehmen den beizulegenden Zeitwert, die
fortgeführten Anschaffungskosten und den Buchwert, mit dem
die Instrumente tatsächlich in der Bilanz stehen,
tabellarisch angeben. Die Änderungen sehen ferner vor, dass
ein Unternehmen die Auswirkungen auf das Ergebnis angibt,
falls sämtliche Schuldinstrumente zum beizulegenden Zeitwert
oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet würden. |
12. Januar 2009: 128. DSR Sitzung
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Der DSR hat beschlossen, ab Januar 2009 seine Sitzungen unter Herstellung der Öffentlichkeit abzuhalten.
Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen
des DSR teilzunehmen und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu
verfolgen. Die Audio-Übertragungen werden nach den öffentlichen Sitzungen archiviert und zum Abruf bereitgestellt.
Die Agenda für die 128. Sitzung am 2. und 3. Februar 2009 ist nun bekannt gegeben worden.
Tagesordnung, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie
hier.
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12. Januar 2009: Neue Entwürfe zu IDW Prüfungsstandards
12. Januar 2009: Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB
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Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW Rechnungslegungshinweis:
Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB (IDW RH HFA 1.014) verabschiedet
(35 KB). Dieser befasst
sich mit der Zuordnung erworbener Finanzinstrumente zum Umlauf- oder Anlagevermögen sowie den Voraussetzungen und Konsequenzen
einer späteren Umwidmung der Finanzinstrumente in handelsrechtlichen Abschlüssen. Darüber hinaus wird darauf eingegangen,
wie der beizulegende Wert erworbener Finanzinstrumente bei Vorliegen illiquider Märkte zu bestimmen ist.
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12. Januar 2009: Zwei neue Stellungnahmen des IDW
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat jüngst zwei Stellungnahmen bei den entsprechenden Gremien eingereicht:
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12. Januar 2009: Stellungnahme zum Entwurf der Novelle von Wertpapieraufsichtsgesetz und Bankwesengesetz
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Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT)
haben eine gemeinsamte
Stellungnahme
(626 KB) zum Entwurf eines Bundesgesetzes veröffentlicht, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz
und das Bankwesengesetz geändert werden. |
12. Januar 2009: Neuer PAAinE-Beirat zur Bilanzierung von Ertragsteuern
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Ein neues Projekt der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) zur Bilanzierung
von Ertragsteuern ist aufgenommen worden. Als Teil des Projekts wird ein paneuropäischer Beirat eingerichtet, und EFRAG sucht Kandidaten und
bittet um Nominierungsvorschläge. Das Projekt, das vom deutschen und von britischen Standardsetzer geleitet werden soll, widmet sich
Bilanzierungsfragen im Umfeld steuerlicher Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen. Ziel ist die Entwicklung eines Diskussionspapiers,
das dem IASB als Ausgangspunkt für eine grundlegende Überarbeitung von IAS 12 (und seinem Nachfolgestandard) dienen kann. Der paneuropäische Beirat zu
Ertragsteuern (pan-European Income Tax Panel, EITP) soll sicherstellen, dass in der Projektarbeit eine gesamteuropäische Perspektive widergespiegelt wird.
Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
12. Januar 2009: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
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Am 15. Januar 2009 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.
Programmpunkte sind die Fertigstellung der Übernahmeempfehlung hinsichtlich der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 (Umklassifizierung
von finanziellen Vermögenswerten: Datum des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften) und die Fertigstellung einer Stellungnahme zum Entwurf
vorgeschlagener Änderungen an den Wertminderungsangaben nach IFRS 7. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der
Internetseite von EFRAG. |
12. Januar 2009: Zwei Stellungnahmeentwürfe von EFRAG
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Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite
zwei Stellungnahmeentwürfe zur Verfügung gestellt: eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 hinsichtlich
eingebetteter Derivate und eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7 hinsichtlich Anlagen in Schuldtiteln. Verknüpfungen auf die
Stellungnahmeentwürfe finden sie in der jeweiligen Presseerklärung von EFRAG. Kommentare sind bis zum 20. Januar 2009 (IFRIC 9/IAS 39)
bzw. bis zum 14. Januar 2009 (IFRS 7) bei EFRAG einzureichen. |
10. Januar 2009: Heads Up zur Marktbewertungsstudie der SEC
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Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel
SEC sagt 'Fair Value ist fair' Studie zur
Marktwertbilanzierung abgeschlossen veröffentlicht (in englischer Sprache, 159 KB). In dem Newsletter wird der Bericht der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) mit den Empfehlungen hinsichtlich der
Marktwertbilanzierung an den Kongress behandelt (siehe dazu auch unsere ausführliche
Nachricht
vom 31. Dezember 2008). Der Bericht stellt eine Antwort auf das Mandat des Kongresses in Abschnitt 133 des Notfallgesetzes von 2008
dar, von der SEC die Durchführung einer Studie zur Marktwertbilanzierung in Rücksprache mit den Notenbank und dem Finanzministerium zu
verlangen. |
10. Januar 2009: Heads Up zu erweiterten Angaben zu Planvermögen
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Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel
FASB erweitert Angaben zu Planvermögen bei Leistungen
an Arbeitnehmer veröffentlicht (in englischer Sprache, 124 KB). In dem Newsletter wird das kürzlich herausgegebene Positionspapier des
FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) 132(R)-1 Angaben des Arbeitgebers über Planvermögen bei Leistungen an Arbeitnehmer erörtert,
durch das FASB-Standard 132(R) Angaben des Arbeitgebers über Pensionen und andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer geändert
wurde. Nach dem FSP sind detaillierte Angaben über die Planvermögenswerte eines Arbeitgebers erforderlich; dies schließt Anlagestrategien,
wesentliche Kategorien an Planvermögen, Risikokonzentrationen innerhalb der Planvermögenswerte sowie zur Bemessung des beizulegenden
Zeitwerts der Planvermögenswerte verwendete Bewertungsverfahren ein. |
10. Januar 2009: Erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise am 20. Januar
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Der International Accounting Standards Board gab gestern bekannt, dass die erste Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
(Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 20. Januar 2009 in London stattfinden wird. Die FCAG wurde gemeinsam von IASB und FASB
eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere
Meldung vom 30. Dezember 2008). Die Sitzung ist öffentlich und wird live per Audiostream auf der
Internetseite des IASB übertragen werden. Sitzungsort und -zeiten lauten wie folgt:
 |
Tag der Sitzung: 20. Januar 2009 |
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Sitzungsort: Crowne Plaza London – The City Hotel, Bridewell Suite, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB |
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Sitzungszeiten (ungefähr):
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morgens: 11:00 - 12:45 (GMT) |
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nachmittags: 13:30 - 16:45 (GMT) |
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Sitzungsunterlagen: Die Unterlagen für die Beobachter können Sie zu gegebener Zeit
hier herunterladen |
Details zur Registrierung, um die Sitzung im Internet zu verfolgen, will der IASB in Kürze bekannt geben. Um als Beobachter an der
Sitzung teilzunehmen, müssen Sie ein Email an die Adresse
meetings@iasb.org (ref: Financial Crisis Advisory Group) mit folgenden Details senden:
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Name |
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Arbeitgeber |
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Berufsbezeichnung |
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Herkunftsland |
Bitte berücksichtigen Sie, dass der IASB zwar versuchen wird, allen Interessenten Platz zu gewähren, es bei Kapazitätsengpässen
aber auch zu Absagen kommen kann. Beachten Sie bitte ferner, dass die Sitzungen parallel zur Sitzung des IASB am gleichen Tag
stattfinden (siehe dazu unsere nachfolgende Meldung). |
9. Januar 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag, den 19. Januar bis Freitag, den 23. Januar 2009
zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen,
30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und
wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend
geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder. |
|

19. bis 23. Januar 2009, London
Montag, 19. Januar (nur nachmittags)
Dienstag, 20. Januar
Mittwoch, 21. Januar
Donnerstag, 22. Januar
Freitag, 23. Januar (nur vormittags)
|
9. Januar 2009: DRSC sucht Mitarbeiter(innen)
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Das DRSC sucht für die Berliner Geschäftsstelle weitere Vollzeitkräfte:
Bei Interesse schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte per Post an DRSC e.V., Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail an
bolin@drsc.de. |
9. Januar 2009: DRSC-Bericht zum vierten Quartal 2008
 |
Der Bericht des DRSC zum 4. Quartal 2008, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des
IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit:
|
9. Januar 2009: Empfehlungen der französischen Finanzmarktaufsicht AMF für Abschlüsse 2008
Die von der AMF ausgesprochenen Empfehlungen für Abschlüsse des Jahres 2008 werden in den zehn folgenden Abschnitten dargestellt:
- Erstmalige Anwendung von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
- IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
- IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten
- IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
- IAS 1 Darstellung des Abschlusses Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder nicht kurzfristig
- Unternehmenszusammenschlüsse und Konsolidierung
- IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
- IFRS 8 Geschäftssegmente
- Neue Standards und Interpretationen
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Anwendung von Standards und Interpretationen in der Europäischen Union |
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Jährliche Veränderungen |
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IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 |
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
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IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme |
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IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
- Europäischer Vorschlag hinsichtlich der Ausnahme von der Konsolidierung
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9. Januar 2009: Newsletter zur Beurteilung eingebetteter Derivate
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel
Vorgeschlagene Änderungen hinsichtlich der Beurteilung eingebetteter
Derivate bei Umklassifizierungen herausgegeben (in englischer Sprache, 115 KB). In dem Newsletter werden die Vorschläge des IASB
erläutert, die am 22. Dezember 2008 veröffentlicht wurden und der Klarstellung der Vorschriften von IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung und IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate dienen. Mit den Vorschlägen würde im Falle
einer endgültigen Verlautbarung klargestellt, dass Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte nach den Änderungen an IAS 39
vom Oktober 2008 eine (erneute) Beurteilung eingebetteter Derivate auslösen. |
| Die Konsultationszeit für den Entwurf ist sehr kurz. Stellungnahmen sind bis zum 15. Januar 2009 einzureichen, und bei Fertigstellung
würden die Änderungen für Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 enden. Deshalb müssen Anwender den Fortschritt des Projekts genau im Auge behalten
und die endgültigen Anforderungen in Abschlüsse integrieren, die im Dezember 2008 und in folgenden Bilanzierungsperioden erstellt werden. |
Frühere Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.
8. Januar 2009: Die meisten Finanzinstitute in der EU haben
keine Vermögenswerte umklassifiziert
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Einer Studie des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
zufolge haben viele Banken in der Europäischen Union sich bis jetzt dafür entschieden, die Möglichkeit, die der IASB im Oktober 2008
IAS 39 hinzugefügt hatte, nämlich bestimmte Finanzinstrumente aus der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder der
Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" umzuklassifizieren, nicht zu nutzen. CESR untersuchte die Anwendung der Umklassifizierungsänderung
durch Finanzinstitute in der EU in den Zwischenberichten des dritten Quartals und den entsprechenden Lageberichten. Die Studie von CESR
umfasst alle 22 Finanzinstitute des FTSE Eurotop 100 Index und 78 andere Finanzinstitute. Die 100 Unternehmen entstammen 21 EU-Mitgliedstaaten.
Folgende Ergebnisse traten zutage: |
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Mehr als die Hälfte der untersuchten Unternehmen aus dem Finanzsektor hatten in ihrem Abschluss zum dritten Quartal 2008
keine Finanzinstrumente umklassifiziert. |
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Bei den Unternehmen aus dem FTSE Eurotop 100 Index hatten fast zwei Drittel keine Finanzinstrumente in den entsprechenden Kategorien
umklassifiziert. |
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In dem Bericht nimmt CESR auch Stellung zu einer Frage der Europäischen Kommission nach der Ansicht von CESR hinsichtlich
Bilanzierungsfragen, die über die Umklassifizierung hinausgehen:
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Fair-Value-Option. CESR ist der Meinung, dass es
notwendig sei, "die Auswirkungen der Anwendung der
Fair-Value-Option bald genauer zu untersuchen". Dies schließe
die Frage ein, ob eine Umklassifizierung von Finanzinstrumenten
gestattet sein solle, die nach der Fair-Value-Option bewertet
werden. |
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Eingebettete Derivate. CESR begrüßt den neuesten
Entwurf des IASB zu Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 und
ermutigt den IASB und den FASB, zusammenzuarbeiten, um zu
untersuchen, ob weitere Klarstellungen in Bezug auf eingebettete
Derivate benötigt würden. "Darüber hinaus würde CESR empfehlen, dass der IASB Leitlinien zu den Hauptarten der
abgedeckten synthetischen Strukturen zur Verfügung stellt und
angibt, welche Faktoren für die Emittenten wichtig sind, um
festzustellen, ob ein eingebettetes Derivat vorliegt und ob es
wenn getrennt zu bewerten ist. Dies Klarstellung sollte auch
verdeutlichen, dass eingebettet Arten von Finanzgarantien nicht
getrennt bewertet werden müssen." |
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Wertminderung von zur Veräußerung verfügbaren Posten. CESR empfiehlt, dass der IASB die Fragen untersucht,
die die Wertminderung von Finanzinstrumenten betreffen, die zur Veräußerung verfügbar sind. |
Im Bericht von CESR wird außerdem empfohlen, dass der IASB Konsultationsprozeduren entwickelt (die auch eine öffentliche Konsultation beinhalten),
die es in seltenen Fällen gestatten würden, "die Standards als Reaktion auf dringende Umstände zu ändern". Den vollständigen Bericht
von CESR in englischer Sprache finden sie
hier (95 KB).
8. Januar 2009: Newsletter zu vorgeschlagenen Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln
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Unsere Kollegen vom IFRS Global Office von Deloitte haben einen IAS Plus Update-Newsletter zu den vorgeschlagenen
zusätzlichen Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln herausgegeben:
Additional Disclosures Proposed for Investments in Debt Instruments
(in englischer Sprache, 104 KB). In dem Newsletter werden die Vorschläge des IASB zur Änderung von
IFRS 7 Finanzinstrumente:
Angaben erläutert, nach denen weitere Angaben für alle
Anlagen in schuldrechtlichen Finanzinstrumenten zu leisten
sind, es sei denn, ein Instrument wird erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet. Den Vorschlägen zufolge
sollen Unternehmen den beizulegenden Zeitwert, die
fortgeführten Anschaffungskosten und den Buchwert, mit dem
die Instrumente tatsächlich in der Bilanz stehen,
tabellarisch angeben. Die Änderungen sehen ferner vor, dass
ein Unternehmen die Auswirkungen auf das Ergebnis angibt,
falls sämtliche Schuldinstrumente zum beizulegenden Zeitwert
oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet würden. |
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Die Konsultationszeit für den Entwurf ist sehr kurz. Stellungnahmen sind bis zum 15. Januar 2009 einzureichen, und bei Fertigstellung
würden die Änderungen für Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 enden. Deshalb müssen Anwender den Fortschritt des Projekts genau im Auge behalten
und die endgültigen Anforderungen in Abschlüsse integrieren, die im Dezember 2008 und in folgenden Bilanzierungsperioden erstellt werden. |
Frühere Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.
8. Januar 2009: IASCF-Treuhänder treffen sich nächste Woche in Neu-Delhi
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International
Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der
Dachorganisation des IASB, werden im Oberoi Hotel in Neu-Delhi in Indien zu einer Sitzung am 15. und 16. Januar 2009
zusammenkommen. Der Teil der Sitzung, der Beobachtern offen
steht, beginnt um 11:00h am 15. Januar und währt für den
Rest des Tages. Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil
der Sitzung lautet wie folgt: |
 Neu-Delhi, Indien, 15. Januar 2009 (öffentliche Sitzung)
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Überarbeitung der Satzung 2008 nächste Schritte
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Finanzierungsstatus und Ressourcenbedarf
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Veröffentlichungsaktivitäten der IASCF
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Bericht des IASB-Vorsitzenden
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Bericht des Ausschusses für die Einhaltung des Konsultationsprozesses
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Prüfung des aktuellen Stands hinsichtlich XBRL
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7. Januar 2009: Bericht zu IFRS für Anlagefonds
In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass ein Übergang auf
IFRS nicht hauptsächlich darin besteht, die bestehenden Konten und
Kontozuweisungen nur einmal ordentlich durchzumischen. Es ist auch
nicht nur hauptsächlich eine Fachfrage von Bilanzierung und
Berichterstattung. Unternehmen werden vermutlich viel Zeit
aufzuwenden haben für Fragen im Zusammenhang mit Steuern, Bewertung,
rechtlichen Fragen und Einhaltung entsprechender Vorschriften,
Ressourcen, Technologien und Kommunikation. Außerdem werden die
Auswirkungen von Konsolidierungsunterschieden auf Private Equity
Funds und die Unternehmen, die diese verwalten, vermutlich bedeutend
sein.
7. Januar 2009: IFRS-Kursmaterial von Deloitte steht jetzt zur Verfügung
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen vollständigen Satz von Lehrmaterialien zu IFRS durch das IFRS-Universitätskonsortium
von Deloitte zur Verfügung gestellt. Zu den Materialien gehören Vorlesungen vor Ort, Mitschriften von führenden Fachexperten von Deloitte,
reale Fallstudien und -lösungen sowie andere Materialien; die Unterlagen stehen allen Colleges und Universitäten kostenfrei zur Verfügung.
Die Materialien sind in acht Einheiten unterteilt, wobei jede Einheit aus einem einmaligen Satz von Vorträgen, Fallstudien und Vorlesungsmitschriften
besteht. Sie enthalten eine detaillierte Einführung und die
IFRS und geben einen Überblick über die Unterschiede
zwischen IFRS und US-GAAP. In den IFRS- Kursmaterialien von
Deloitte werden unter anderem die folgenden Themen
abgedeckt: |
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Darstellung des Abschlusses; |
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Erlöserfassung, Vorräte und Ertragsteuern; |
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Unternehmenszusammenschlüsse, aufgegebene Geschäftsbereiche
und Fremdwährungen; |
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immaterielle Vermögenswerte und Leasinggeschäfte; |
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Wertminderungen von Sachanlagen und Vermögenswerten; |
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Rückstellungen, Pensionen und anteilsbasierte Vergütung; |
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Finanzinstrumente; |
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Konsolidierungsmethoden, Joint Ventures und assoziierte
Unternehmen. |
Weitere Informationen über das IFRS-Universitätskonsortium von Deloitte finden Sie auf folgender Seite:
www.deloitte.com/us/ifrs/consortium.
Eine Verknüpfung auf die Kursmaterialien ist
hier.
7. Januar 2009: James Kroeker ist kommissarischer Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC
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Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat
James L. Kroeker zum kommissarischen Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC ernannt. Kroeker folgt
Conrad W. Hewitt, der zu Beginn der Woche aus Altersgründen aus dem Staatsdienst ausgeschieden ist. Kroeker
kam zur SEC, nachdem er zuvor als Partner in der Fachabteilung der US-amerikanischen Mitgliedsfirma von
Deloitte tätig war. Die Presseerklärung der SEC können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache). |
7. Januar 2009: Heads Up-Newsletter zum Diskussionspapier zur Erlöserfassung
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Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel
FASB und IASB geben Diskussionspapier
zur Eröserfassung heraus veröffentlicht (in englischer Sprache, 104 KB). In dem Newsletter wird das
unlängst von FASB und IASB freigebene Diskussionspapier Vorläufige Sichtweise zur Erlöserfassung bei
Verträgen mit Kunden erörtert, in welchem die vorläufigen Ansichten der beiden Boards zu einem einzigen
vertragsbasierten Erlöserfassungsmodell vorgestellt werden. |
7. Januar 2009: Deloitte-Buch zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen
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Unsere amerikanischen Kollegen haben die Publikation
Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und damit in Zusammenhang stehenden Themen Ein Fahrplan
für Anwendung der FASB-Standards 141(R), 142 und 160 herausgebracht (in englischer Sprache, 1.658 KB). In dieser
286 Seiten umfassenden Publikation wurde alles, was für das Verständnis der Vorschriften aus den FASB-Standards Nr.
141(R) Unternehmenszusammenschlüsse, Nr. 142 Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte und Nr. 160
Nicht-kontrollierende Anteile im Konzernabschluss nebst zur Verfügung stehender Auslegungsleitlinien
erforderlich ist, für Sie in einer Quelle zusammengefasst. Die Veröffentlichung beinhaltet ferner die Auslegungen durch Deloitte sowie
Vergleiche zwischen bestimmten US-GAAP-Bilanzierungsvorschriften und den entsprechenden IFRS-Leitlinien. |
Ein Überblick über den Inhalt der Publikation Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und
damit in Zusammenhang stehenden Themen
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Zusammenfassung
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Abschnitt 1 - Anwendungsbereich von Standard Nr. 141(R) |
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Abschnitt 2 - Feststellung des Erwerbers |
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Abschnitt 3 - Ansatz und Bewertung erworbener Vermögenswerte und übernommener Schulden Allgemeines |
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Abschnitt 4 - Ansatz und Bewertung erworbener Vermögenswerte und übernommener Schulden (mit Ausnahme immaterieller
Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts) |
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Abschnitt 5 - Ansatz und Bewertung erworbener immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts |
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Abschnitt 6 - Ansatz und Bewertung der bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragenen Gegenleistung |
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Abschnitt 7 - Nicht-kontrollierende Anteile |
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Abschnitt 8 - Ertragsteuerliche Erwägungen |
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Abschnitt 9 - Push-Down-Bilanzierung |
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Abschnitt 10 - Folgebilanzierung immaterieller Vermögenswerte (mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts) |
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Abschnitt 11 - Folgebilanzierung für den Geschäfts- oder Firmenwert |
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Abschnitt 12 - Vorschriften zur Darstellung im Abschluss |
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Abschnitt 13 - Vorschriften zu Angaben im Abschluss |
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Abschnitt 14 - Übergangsvorschriften und andere Übernahmeerwägungen |
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Anhang A - Unterschiede zwischen den Standards Nr. 141 und 141(R) |
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Anhang B - Unterschiede zwischen ARB 51 vor Änderung und Standard Nr. 160 |
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Anhang C - Unterschiede zwischen US-GAAP und den IFRS |
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Anhang D - Glossar der Standards und Vorschriften |
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7. Januar 2009: Bilanzierungserwägungen in 'turbulenten Zeiten'
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation
Turbulente Zeiten: Wesentliche Bilanzierungserwägungen bei den heutigen volatilen Märkten (in englischer Sprache,
172 KB). In diesem Bilanzierungshinweis werden die Bilanzierungssachverhalte und -beiträge hervorgehoben, die höchst
wahrscheinlich für die Beurteilung der Bilanzierungsauswirkungen des heutigen Finanzumfelds relevant sind. Folgende
Themen stehen im Fokus:
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Bestimmung beizulegender Zeitwerte auf inaktiven Märkten, |
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überarbeitete Prognosen hinsichtlich des wirtschaftlichen Ausblicks, die auf Wertminderungen und eine
mangelnde Erholung vieler Vermögenswerts hinweisen, |
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geringe Verfügbarkeit von Krediten und höhere Finanzierungskosten, |
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ein höheres Niveau an Insolvenzen, |
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Auswirkungen auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sowie |
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wesentliche herausgehobene Angabevorschriften. |
Die beschriebenen Bilanzierungserwägungen betreffen alle Unternehmen sie gelten nicht nur für
Finanzinstitutionen. Mit diesem Hinweis werden keine neuen Bilanzierungsleitlinien eingeführt. Vielmehr werden die
Vorschriften in den gegenwärtig bestehenden IFRS hervorgehoben, die höchstwahrscheinlich bei der Beurteilung von
Bilanzierungssachverhalten auf Märkten, die durch Volatilität, eine Kreditverknappung und Rezession gekennzeichnet
sind, von Bedeutung sind. |
7. Januar 2009: Neue Fakultät für Rechnungslegung im Vereinigten Königreich
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer in England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and
Wales, ICAEW) hat 'als Antwort auf die grundlegenden Veränderungen im Umfeld der Rechnungslegung und die
wachsende Komplexität maßgeblicher Gesetze und Standards' eine Fakultät für Rechnungslegung ins Leben gerufen.
Das Ziel der Fakultät besteht darin, Mitgliedern zu helfen, auf dem Laufenden zu bleiben und die Auswirkungen
neuer Standards, Vorschriften und der Praxis auf dem Gebiet der Rechnungslegung zu verstehen. Die Mitglieder
der Fakultät erhalten Zugang zu Folgendem:
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der Internetseite der Fakultät – einer Peer-to-Peer-Plattform, die zur Mitteilung von Nachrichten,
Unsicherheiten, Bedenken und möglichen Lösungen ermuntert; |
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Faktenblätter der Fakultät – praktische Hilfe zu UK-GAAP und IFRS, die von Experten auf dem jeweiligen Gebiet
geschrieben wurde; |
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sämtliche unlängst vom IASB herausgegebenen Materialien – der volle 'eIFRS'-Abonnentenservice des IASB; |
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der 'Standardprüfer' – eine Möglichkeit, ohne aktuelle Standards und jüngste Änderungen zu überprüfen; |
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Rabatte auf Standards des ASB, andere Publikationen auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie auf Kurse in
Großbritannien; und |
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speziell zugeschnittene Trainingsmaßnahmen und Dienstleistungen im Bereich der kontinuierlichen beruflichen
Weiterbildung (Continuing Professional Development, CPD) einschließlich e-Learning und Internetressourcen. |
Andy Simmonds, Partner der britischen Mitgliedsfirma von Deloitte, leitet die Geschäftsführung der Fakultät.
Weitergehende Informationen zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft sowie das Hinweise zum Beitritt der Fakultät finden
Sie hier. |
6. Januar 2009: Bilanzierungsfragen im Ressourcensektor
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Unsere australischen Kollegen habe die Ausgabe Dezember 2008 ihrer Extracting Value-Publikation
herausgegeben. Extracting Value ist eine anlassbezogenen Reihe, die sich Fragen widmet, denen sich der Ressourcensektor
(Bergbau und Öl- und Gasförderung) gegenübersehen. In dieser Ausgabe werden die Auswirkungen erörtert, die sich für die Bilanzierung
im Ressourcensektor aus der Finanzmarktkrise ergeben. Die englischsprachige Publikation können Sie
hier
herunterladen (2.051 KB). Nachfolgend bilden wir für Sie die
Übersetzung einer Tabelle aus der Veröffentlichung ab, in
der einige Bilanzierungsbereiche hervorgehoben werden, die
Unternehmen aus dem Ressourcensektor in der nächsten
Berichtsperiode als Reaktion auf die Finanzmarktkrise
erwägen sollten. Viele dieser Erwägungen gelten auch für
Unternehmen aus anderen Industrien. |
| Bereich | Beispielerwägungen |
| Wertminderung |
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Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund geringerer Risikoneigung im derzeitigen
Marktumfeld erhöhte Risikoprämien im Abzinsungssatz enthalten sind
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rasche Änderungen kurzfristiger Zinssätze und ihre Auswirkung auf Abzinsungssätze
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Annahmen, die Reserve- und Ressourcenbeträgen zugrunde liegen, müssen eventuell überprüft werden
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langfristige Annahmen zu Warenpreisen und Wechselkursen müssen sorgfältig erwogen werden
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auf der Kostenseite können Annahmen zur Inflation schwer zu bestimmen sein während das Wachstum sich gleichzeitig in vielen Ökonomien
verlangsamt oder gar umkehrt
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| Kredite, Fremdkapitalaufnahmen und andere Formen der Finanzierung |
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Projektfinanzierungspläne müssen eventuell neu bewertet werden
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die Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig vor
dem Hintergrund möglicher Vertragsbrüche und ungewöhnlicher
eingebetteter Bedingungen, die im derzeitigen wirtschaftlichen Klima
eventuell greifen können
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Überlegungen zum beizulegenden Zeitwert, wo die langfristige Finanzierung nicht auf gegenwärtigen Margin Spreads basiert,
und die Auswirkung rasch fallender Zinssätze |
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die Möglichkeit eingebetteter Derivate in alten oder neu verhandelten Verträgen, die im derzeitigen Klima einen eigenen Wert haben können, selbst wenn
sie vorher als unwesentlich eingeschätzt oder nicht identifiziert wurden
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| Rückstellungen und andere langfristige Verpflichtungen |
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langfristige Abzinsungssätze können den Buchwert von Rückstellungen für Stilllegungen und ähnliche Verpflichtungen wesentlich
beeinflussen, was Anpassungen nach Interpretation 1 auslöst
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Erwägungen, ob vertragliche Verpflichtungen vor dem Hintergrund der derzeitigen Marktbedingungen belastend geworden sein können
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| Finanzinstrumente |
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das Adressenausfallrisiko und die beizulegenden Zeitwerte müssen möglicherweise neu bewertet werden
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die Effektivitätstest von Sicherungsvereinbarungen können in volatilen Märkten unter Druck geraten
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Erwägung der Bedingungen in Kredit- und anderen Vereinbarungen, die eingebettete Derivate enthalten können; insbesondere diejenigen,
denen vorher nur ein geringer Wert zugemessen wurde oder die nicht identifiziert wurden
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erwägen Sie, ob Posten, die vorher als "Barmitteläquivalente" klassifiziert wurden, noch der Definition entsprechen
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ob Verträge, die vorher unter die Ausnahme für "eigene Nutzung" nach AASB 139 [IAS 39] fielen, immer noch die
Ausnahmebedingungen aufgrund des Nettoausgleichs erfüllen
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| Wertminderung, Abschreibung und Erschöpfung |
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Reserve- und Ressourcenschätzungen bedürfen eventuell der Überprüfung
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die Auswirkungen und der Zeitpunkt von Änderungen von Schätzungen bezüglich der Abschreibung im laufenden Jahr müssen erwogen werden
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| Anteilsbasierte Vergütung |
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die Bilanzierung von Kündigungen oder Änderungen von anteilsbasierten Vergütungsschemata kann bedeutende Auswirkungen auf ausgewiesene Gewinne
haben
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die Bewertung von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen nach AASB 2 [IFRS 2] kann in einer volatilen Umgebung mehr Ermessen erfordern
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| Latente Steuern |
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eine sorgfältige Neueinschätzung der Ansatzkriterien für latente Steuern kann notwendig sein; dies gilt insbesondere in Bezug auf Kapitalverluste,
die auf Grundlage erwarteter Kapitalzuwächse erfasst werden, und auf steuerliche Verluste, die nach dem [australischen] Steuergesetz unter die
[sogenannten] loss integrity measures fallen (Test auf dieselbe Geschäftstätigkeit, Test auf Fortdauer der Besitzverhältnisse etc.)
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| Beteiligungen |
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viele Unternehmen im Sektor halten "strategische" Beteiligungen an anderen Unternehmen; diese müssen generell mit dem beizulegenden
Zeitwert nach aktuellen Marktpreisen bewertet werden
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"zur Veräußerung stehende" Reserven, die Schuldposten darstellen, müssen eventuell in die Gewinn- und Verlustrechnung recycled
werden, was direkt zu Verlusten führt |
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| Angaben |
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Marktreaktionen auf Angaben zur Wertminderung, insbesondere Schlüsselannahmen und Sensitivitätsanalysen (ob Wertminderungsverluste
angesetzt wurden oder nicht)
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es sollte erwogen werden, ob die Angaben zu bedeutenden Schätzungen und Beurteilungen nach AASB 101 [IAS 1] verbessert werden sollten
dies ist ein Bereich, in dem australische Unternehmen der besten angewendeten Praxis weltweit manchmal hinterher sind
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Angaben nach AASB 7 [IFRS 7] zu Risiken, dem entsprechenden Management und zu Sensitivitätsanalysen können von zunehmender Wichtigkeit sein
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es kann erwartet werden, dass Angaben zum Liquiditätsrisiko genauer geprüft werden
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Angaben zum beizulegenden Zeitwert müssen sorgfältig erwogen und bestimmt werden
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6. Januar 2009: Internetpräsentation zur Darstellung des Abschlusses
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Der US-amerikanische Standardsetzer veranstaltet eine Internetpräsentation, die für Besucher von IAS PLUS von
Interesse sein mag. Beobachter können Fragen an die Vortragenden einreichen; das Verfolgen der Internetpräsentation ist kostenfrei. |
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Thema: das Diskussionspapier zu vorläufigen Ansichten zur Darstellung des Abschlusses,
das gemeinsam von IASB und FASB herausgegeben wurde |
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Veranstalter: FASB |
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Datum: 27. Januar 2008 |
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Zeit: 11:00h bis 12:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EST) |
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Vortragende: Peter Bridgman (PepsiCo, Inc), Greg Jonas (Moody's Investors Service), Joe Joseph (Putnam Investments)
und Kim Petrone (Stab des FASB) |
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Verknüpfung auf das Anmeldeformular auf der Seite des FASB |
Wir hatten bereits am 30. Dezember 2008 auf eine
Internetpräsentation zur Einführung in den Standardentwurf zum Thema Konsolidierung
hingewiesen, die vom IASB angeboten wird, am 8. Januar 2009 stattfindet und ebenfalls kostenfrei ist.
6. Januar 2009: Britischer iGAAP-Newsletter Ausgabe Dezember 2008
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Unsere britischen Kollegen haben eine neu gestaltete Ausgabe ihres vierteljährlichen
iGAAP-Newsletters
für Dezember 2008 herausgegeben (in englischer Sprache,
403 KB). Neben anderen Artikeln und Dossiers sind in dieser Ausgabe ein Interview mit dem
Boardmitglied Stephen Cooper und ein Dossier zum gemeinsamen Diskussionspapier von IASB und FASB zu vorläufigen Ansichten
zu Darstellung des Abschlusses enthalten, in dem ein besonderer Schwerpunkt auf die Frage gelegt wird, wie der IASB die
Gewinn- und Verlustrechnung zu behandeln gedenkt. Im Newsletter werden auch die Auswirkungen der jüngsten
Änderungen an IAS 39 erörtert, die die Bilanzen einiger
Finanzinstitute verändert haben. |
5. Januar 2009: SEC aktualisiert die Angaberegelungen zu Öl und Gas
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Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission, SEC) hat bedeutende
Änderungen an ihren Anforderungen hinsichtlich der Angaben
zu Öl- und Gasreserven vorgenommen. Die alten Regelungen
waren seit 25 Jahren unverändert geblieben. Mit den
Überarbeitungen wird die Anwendung neuer Technologien
gestattet, um den Umfang vorhandener Reserven zu bestimmen.
Dies gilt allerdings nur, wenn empirisch bewiesen ist, dass
diese neuen Technologien verlässliche Schlüsse über den
Umfang der Reserven liefern. Nach den neuen Regelungen wird
Unternehmen auch gestattet, gegenüber den Anlegern auch Angaben
zu wahrscheinlichen und möglichen Reserven zu leisten. Nach
den derzeitigen Regelungen der SEC sind die Angaben auf
solche Reserven beschränkt, deren Vorhandensein bewiesen
ist. Folgende Pflichten kommen auf die Unternehmen zu: |
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Die Unabhängigkeit und die Qualifikationen des Erstellers oder Prüfers der Angaben zu Reserven
muss dargestellt werden. |
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Berichte sind zu erstellen, wenn eine dritte Partei beauftragt wird, Reserveschätzungen
vorzunehmen oder Reserven zu prüfen. |
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Berichte über Öl- und Gasreserven sind auf Basis von
Durchschnittspreisen der vergangenen zwölf Monate zu erstellen
und nicht auf Grundlage von Stichtagspreisen. Die Verwendung
eines Durchschnitts soll die Vergleichbarkeit von
Reserveschätzungen zwischen Unternehmen maximieren und die
Verzerrung zwischen den Schätzungen verringern, die auftreten,
wenn eine Stichtagsbewertung vorgenommen wird. |
Die Angaben zu Reserven sind den Abschlüssen beizufügen, in denen weiterhin nach historische Anschaffungskosten
bilanziert wird. Die englischsprachige Presserklärung der SEC finden Sie
hier. Der vollständige Text der
neuen Regelungen steht noch nicht zur Verfügung.
3. Januar 2009: Agendaseiten aktualisiert

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Im Nachgang der Übersetzung der Mitschriften der
Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der
IASB-Sitzungen im November und
Dezember 2008 haben wir die
folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie
aktualisiert bzw. neu erstellt, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln: |
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