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28. Februar 2009: Zehn Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
9. Februar 2009 herunter (in englischer Sprache, 110 KB). Derzeit wurden die folgenden zehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen: |
Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren |
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IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
28. Februar 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
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Unsere kanadischen Kollegen haben die Februarausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben. Im Newsletter werden
praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS
zusammengefasst. Zu den in dieser neu gestalteten Ausgabe behandelten Themen gehören:
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Rückblick auf Australiens IFRS-Umstellung |
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Ein Überblick über die Aufforderung zur Stellungnahme des Public Sector Accounting Standards Board hinsichtlich der Anwendung der IFRS
im öffentlichen Sektor |
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'Das einzig Wahre' reale Fragen und Lösungen für den IFRS-Übergang im Hinblick auf Sachanlagen |
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Deloitte-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen und wie man Zugang dazu bekommt |
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Aktuelles zu gegenwärtigen IFRS-Ereignissen einschließlich verschiedener wichtiger Entwürfe und Diskussionspapiere |
Englische oder französische Fassung des Newsletter und weiterführende Informationen:
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27. Februar 2009: 129. DSR-Sitzung Sitzungspapiere
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Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 129. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) vom
9. und 10. März 2009 steht auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.
Die noch fehlenden Papiere zu TOP 9 Finanzmarktkrise sind für die nächsten Tage angekündigt.
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27. Februar 2009: IDW zum PCAOB Rulemaking Docket Matter No. 026
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In einem Schreiben an die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) vom 18. Februar 2009 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu den "Proposed Auditing
Standards Related to the Auditor’s Assessment of and Response to Risk And Conforming Amendments to PCAOB Standards", die im Oktober 2008
von der PCAOB veröffentlicht wurden. Das IDW begrüßt grundsätzlich die Aktualisierung der Prüfungsstandards der PCAOB. Besonders befürwortet
werden die Bestrebungen, die vorgeschlagenen Standards an den internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA)
auszurichten, da dies das übergeordnete Ziel einer internationalen Konvergenz der Prüfungsstandards mit Blick auf die internationalen
Kapitalmärkte fördere. Das IDW spricht sich in seiner Stellungnahme dafür aus, Unterschiede zwischen den ISA und den Standardentwürfen
so weit wie möglich zu minimieren; ferner empfiehlt es einen stärker prinzipienbasierten Ansatz.
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27. Februar 2009: Agendaseiten aktualisiert
27. Februar 2009: Neue Ausgabe der Single Market News und neues E-Bulletin
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Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer
Internetseite die Ausgabe für das erste Quartal 2009 der englischsprachigen
Single Market News
(Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Das Design der Publikation wurde überarbeitet, ansonsten
bleibt die inhaltliche Ausrichtung auf kurze, leicht lesbare Hintergrundberichte mit Verknüpfungen auf weitere Informationen für
interessierte Leser. Zunehmend sollen Interviews und Standpunkte von Interessengruppen eingebunden werden. Die Single Market News erscheinen
vierteljährlich kostenfrei in gedruckter und elektronischer Form in englischer Sprache und (mit zeitlicher Verzögerung) auf deutsch und französisch.
Zusätzlich hat die Generaldirektion jetzt einen E-Bulletin ins Leben gerufen, der alle zwei Wochen in elektronischer Form und
englischer Sprache aktuelle europäische Neuigkeiten vom Binnenmarkt liefert. Eine Möglichkeit zu Registrierung als Abonnent des E-Bulletins
finden Sie
hier.
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26. Februar 2009: Europäische Kommission will Bilanzierungshürden für Kleinstunternehmen beseitigen
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Die Europäische Kommission hat an das Europäische Parlament und den Ministerrat einen Vorschlag übermittelt, demzufolge 'Kleinstunternehmen' von
den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7. EG-Richtlinien ausgenommen werden sollen. Um die Erleichterungen nach diesem
Vorschlag in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
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eine Bilanzsumme von nicht mehr als €500.000; |
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einen Nettoumsatz von nicht mehr als €1.000.000; |
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nicht mehr als zehn durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Arbeitnehmer. |
Gegenwärtig sind in Europa nach den Bilanzrichtlinien um die fünf Millionen Unternehmen mit beschränkter Haftung verpflichtet, Abschlüsse zu
erstellen und - in den meisten Fällen - sie prüfen zu lassen. In dem Vorschlag erkennt die Kommission an, dass die Bilanzrichtlinien 'zu einer
verbesserten Rechnungslegungsumgebung in der EU geführt haben'. Gleichzeitig kommt die Kommission allerdings zu dem Schluss, dass die Richtlinien
Kleistunternehmen Hürden auferlegen, die man herunterschrauben könne. Nach dem Vorschlag der Kommission würden die Mitgliedstaaten der EU entscheiden,
ob die Vorschriften der Bilanzrichtlinien für Kleinstunternehmen aufrechterhalten oder sie von diesen befreit werden sollen. Abgesehen von den
Bilanzrichtlinien haben die EU-Mitgliedstaaten im Allgemeinen natürlich ihre eigenen nationalen Rechnungslegungsvorschriften. Diese würden durch den
Vorschlag nicht berührt. Die Mitgliedstaaten könnten ihre bestehenden Vorschriften beibehalten oder vereinfachter Regeln für Kleinstunternehmen schaffen.
Weiterführende Informationen:
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26. Februar 2009: Kommission veröffentlicht Leitfaden für Umgang mit Risikoaktiva im EU-Bankensektor
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Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung mit Leitlinien zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte im europäischen Bankensektor
veröffentlicht. Während die Leitlinien die Bemessung und die Angabe der Wertminderung abdecken, wird auch zum Management wertgeminderter
Vermögenswerte Stellung genommen, einschließlich Staatshilfen und Rettungsmaßnahmen. Die Leitlinien fußen auf einer Reihe von Prinzipien:
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uneingeschränkte Transparenz und volle Offenlegung der Wertminderungen vor jeglicher staatlichen Rettungsmaßnahme; |
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koordiniertes Vorgehen bei der Ermittlung der für Rettungsmaßnahmen in Betracht kommenden Aktiva durch Abgrenzung entsprechender Kategorien
von Wertpapieren; |
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koordiniertes Vorgehen bei der Ex-ante-Bewertung der Aktiva auf der Grundlage einheitlicher Grundsätze wie der Bewertung anhand des realen
wirtschaftlichen Werts (und nicht anhand des Marktwerts); diese Bewertung ist von unabhängigen Sachverständigen vorzunehmen und von den
Aufsichtsbehörden zu bestätigen; |
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Validierung der Vermögensbewertung durch die Kommission im Rahmen der Beihilfeverfahren anhand einheitlicher Kriterien; |
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angemessene Aufteilung der mit den wertgeminderten Aktiva verbundenen Kosten auf Anteilseigner, Gläubiger und Staat; |
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angemessene Vergütung für den Staat, die mindestens der Vergütung für staatliche Rekapitalisierungsmaßnahmen entsprechen muss; |
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Deckung der Verluste aufgrund der Vermögensbewertung zum realen wirtschaftlichen Wert durch die Banken, die die Rettungsmaßnahmen in
Anspruch nehmen; |
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Ausrichtung der Teilnahmeanreize für Banken an gesamtgesellschaftlichen Zielen durch Beschränkung des Zeitraums, in dem Banken ihre
wertgeminderten Aktiva offenlegen können, auf sechs Monate; |
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Wahl einer Form des Managements für die Risikoaktiva, bei der Interessenkonflikte vermieden werden; sowie |
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angemessene Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich Maßnahmen zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen nach einer Einzelfallprüfung und
unter Berücksichtigung des Gesamtumfangs der gewährten Hilfen (Rekapitalisierung, Garantien oder Rettungsmaßnahmen für Risikoaktiva), damit die
langfristige Rentabilität und das normale Funktionieren der europäischen Bankenindustrie sichergestellt werden. |
Weitere Informationen:
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26. Februar 2009: 18. Mitgliederversammlung des DRSC
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Am Donnerstag, den 26. März 2009, treffen sich die Mitglieder des DRSC in Berlin in den Räumen der Ernst & Young AG um 10.00 Uhr zu ihrer
18. Mitgliederversammlung. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008, Satzungsänderungen sowie die
Berichte des Vorstandes des DRSC, der Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates und des Generalsekretärs des DRSC über die im Jahr 2008
geleistete Arbeit sowie über die Aufgaben, die im Jahr 2009 anstehen. |
26. Februar 2009: Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 5. März tagen
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Die gemeinsame Beratungsgruppe von IASB und FASB zur
Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird ihre
dritte Sitzung am Donnerstag, den 5. März 2009 von 9:15 bis 15:15
Uhr im Baruch College, Newman Conference Center, 151 East 25th
Street, 7th Floor, New York, NY 10010 USA abhalten. Die Sitzung ist
öffentlich und wird per Internetsendung übertragen. Die wesentlichen
Tagesordnungspunkte sind nachfolgend wiedergegeben (weiterführende
Informationen finden Sie auf der
Internetseite des FASB):
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Teil I: Weitere Untersuchung von Sachverhalten, die
auf der Sitzung am 13. Februar erörtert wurden:
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Darstellung von Risikovorsorge in
Mehrzweckabschlüssen durch das Jahr hindurch |
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Mögliche Ansätze zur Verbesserung und Vereinfachung
der Bilanzierung von und Berichterstattung über
Finanzinstrumente |
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Teil II: Beizulegender Zeitwert, Fortsetzung:
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Ist es sachgerecht und nützlich, nicht realisierte
Erfolge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der
eigenen Verschuldung des Berichtsunternehmens zu zeigen?
Warum oder warum nicht? |
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Welche weitergehenden Leitlinien, sofern überhaupt,
sind auf dem Gebiet der Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts erforderlich? |
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Teil III: Außerbilanzielle Posten:
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Was sind die besten Mittel zur Vermittlung
nützlicher Informationen hinsichtlich Verbriefungen und
anderer strukturierter Unternehmen? |
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Unter der Annahme, dass ein
Konsolidierungs-/Ausbuchungsansatz verwendet würde, nach
welchen Prinzipien sollte dann festgelegt werden, ob
eine Verbriefung oder ein anderes strukturiertes
Unternehmen in die Bilanz des Originators aufgenommen
wird? |
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Teil IV: Unternehmensverfassung von Standardsetzern
und Standardsetzungsprozess:
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Wie (und durch wen) sollte eine Beaufsichtigung von
Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung national
(oder international) erfolgen, um ein angemessenes Maß
an Unabhängigkeit, Rechenschaft und Transparenz im
Standardsetzungsprozess sicherzustellen? |
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Welche Kriterien sollten Standardsetzer auf dem
Gebiet der Bilanzierung bei der Abwägung der
Notwendigkeit einer zeitnahen Lösung eines
'Notfallsachverhalts' und der Notwendigkeit einer
aktiven Beteiligung der Adressaten über den
Standardsetzungsprozess in Erwägung ziehen? |
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IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale
Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards
zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen
Änderungen zu beraten. Die vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften der Beobachter von
Deloitte von den beiden ersten FCAG-Sitzungen finden Sie hier:
Die FCAG wird am Montag, den 20. April 2009 im Crowne Plaza Hotel London-The City, 19 New Bridge Street, London, zu einer weiteren Sitzung
zusammenkommen.
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25. Februar 2009: Ergebnisse der 128. DSR-Sitzung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 2. und 3. Februar 2009 seine 128. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung
werden erstmals in einem neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben (siehe den nebenstehenden Bildausschnitt), den Sie von der
Internetseite des DSRC herunterladen können
(72 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Februar 2009 können Sie
hier herunterladen (60 KB). |
25. Februar 2009: Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats
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Der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) hielt am 23. und 24. Februar 2009 eine zweitägige Sitzung mit dem IASB in London ab. Nachfolgend
geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift vom zweiten Sitzungstag wieder, die von Beobachtern von Deloitte getätigt wurden.
Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats Dienstag, 24. Februar 2009 |
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Die Reaktion des IASB auf die weltweite Finanzmarktkrise
Der SAC erörterte die aktuelle globale Finanzmarktkrise und die Reaktion des IASB auf diese. Der IASB-Vorsitzende und der Direktor für
Kapitalmarktangelegenheiten des IASB umrissen die Tätigkeiten des IASB und des Stabs seit der Herausgabe des Aktionsplans des Finanzstabilitätsforums
(Financial Stability Forum, FSF) im April 2008. U.a. wurden die folgenden Sachverhalte angesprochen oder erörtert:
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Reaktionen von regulatorischer Seite tendierten (unhilfreicherweise) dazu, Sachverhalte in Bezug die Finanzstabilität (aufsichtsrechtliche
Regulierung) und 'dynamische Risikovorsorge' zu vermischen. Dies seien getrennte Sachverhalte, die getrennt angegangen werden müssten, aber nicht
notwendigerweise von einem Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung. |
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Die jüngsten Tätigkeiten des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board im Hinblick auf den vorgeschlagenen FAS 133
Umsetzungssachverhalt C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate wurden als noch in der Beratung des FASB befindlich zur
Kenntnis genommen. Der Stab des IASB und SAC-Mitglieder stellten fest, dass, falls er in derselben Form wie vorgeschlagen herausgegeben werden
sollte, C22 einen Unterschied zwischen IFRS und US-GAAP vermindern, jedoch nicht beseitigen würde. IASB und FASB würden auf ihrer gemeinsamen
Sitzung im März insbesondere Sachverhalte im Zusammenhang mit Wertminderungen untersuchen. |
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Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise von FASB und IASB war der Ansicht, dass 'finanzielle Stabilität' in den Verantwortungsbereich von
Regulatoren falle, wohingegen dem Interesse der Anleger (die nicht über einen statutarischen Zugang zu Informationen verfügen, die üblicherweise
Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehen) am besten durch eine transparente Rechnungslegung gedient sei, die die wirtschaftlichen Vorgänge des
Unternehmens wiederspiegelt. |
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Die SAC-Mitglieder unterstützten diese Schlussfolgerund, hoben allerdings hervor, dass transparente Rechnungslegung notwendig für Regulatoren
sie, um finanzielle Stabilität zu erreichen. Während die SAC-Mitglieder feststellten, dass die Bilanzierung eine wichtige Rolle bei der Regulierung
der Märkte zu spielen habe, sollte sie nicht durch das aufsichtsrechtliche Bedürfnis von Regulatoren getrieben sein. Wie ein SAC-Mitglied es
formulierte: 'Finanzielle Stabilität ist wichtig, aber nicht um den Preis, mit den Zahlen zu spielen'. |
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Es wurde geäußert, dass der IASB zu Beginn der Krise nur 'langsam aus dem Loch' gekommen sei, gepaart mit einer schlechten Kommunikationspolitik.
Die Kommunikationspolitik habe sich verbessert, müsse aber anerkennen, dass, auch wenn die Bilanzierung nicht für die Krise verantwortlich sei,
sie untrennbar mit ihr verwoben sei. |
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Während die Verwendung bei beizulegenden Zeitwert grundsätzlich noch viel Unterstützung erfährt, bedürfe es einer größeren Disziplin bei der
Frage, wie das Konzept in der Praxis angewendet werde. Ein SAC-Mitglied mit dem Hintergrund eines Finanzregulators sagte, dass es hilfreich wäre,
wenn bspw. alle Banken dieselben Bewertungsprinzipien auf dieselben Instrumente anwendeten. |
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Während IASB (und FASB) sich auf das Ziel einer umfassenden Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für alle Finanzinstrumente konzentrierten,
mögen sie erfolgreicher sein, wenn sie einen 'evolutionären' statt einen 'revolutionären' Ansatz wählten
und zuließen, dass die Finanzmärkte ihre
Glaubwürdigkeit wiedererlangten, bevor drastische Änderungen an der Bilanzierung von Finanzinstrumenten vorgenommen würden. |
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Die Leitlinien des beratenden Expertenpanels zur Anwendung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts auf illiquiden und inaktiven Märkten
wurden als sehr nützlich angesehen und gelobt. |
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Im Zuge der Mitteilung von Ergebnissen einer Studie zu der Verwendung der Umklassifizierungsänderungen an IAS 39, die im Oktober 2008
verabschiedet worden waren, wurde dem SAC gesagt, dass Vermögen mit einem Wert von etwa €7,5 Milliarden umklassifiziert worden sei, was zu
einem positiven Effekt für die Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von ca. €5,5 Milliarden geführt habe. Die Umklassifizierung wurden in
erster Linie aus Gründen des bankaufsichtlichen Kapitals vorgenommen. Die Untersuchung zeige den fundamentalen Konflikt zwischen den Interessen
von Anlegern und Aufsichtsbehörden. |
Der IASB-Vorsitzende legte nahe, dass der IASB in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Allgemeinen drei realistische, alternative
Ansätze habe:
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(A) Beizulegender Zeitwert für alle Finanzinstrumente |
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(B) Alle Finanzinstrumente, die 'gehandelt' werden, sollen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden; alle anderen würden mit fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet ('gehandelt' wurde nicht definiert, schien in diesem Zusammenhang aber zu bedeuten, dass der beizulegende Zeitwert
verlässlich auf der Grundlage von Preisquotierungen oder Geschäftsvorfällen auf einem aktiven Markt bemessen werden kann). |
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(C) Alle Finanzinstrumente mit Vertragsbedingungen, die die Bestimmung einer Grundlage für Amortisationen zuließen, würden zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet, alle anderen zum beizulegenden Zeitwert. |
(Es wurde angenommen, dass bestimmte Finanzinstrumente wie bspw. sämtliche derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden.)
Die SAC-Mitglieder wurden nach ihrer persönlichen Sichtweise befragt. Nach einiger Diskussion fügte der SAC einen zusätzlichen Ansatz D hinzu, nach
dem Finanzinstrumente entsprechend der Absicht der Geschäftsleitung entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert
bewertet würden. Dies wurde später mit 'auf subjektiven Kriterien basierend' beschrieben.
Bei der Meinungsdarstellung der SAC-Mitglieder ergab sich folgende Verteilung: (A) 2 Mitglieder; (B) oder (C) 'objektive Kriterien': 14; (D)
'subjektive Kriterien': 18. Danach gefragt, ob falls der IASB ein Modell allein auf Grundlage 'objektiver Kriterien' entwickeln würde
sie Ansatz (B) oder (C) bevorzugten, sprach sich der SAC deutlich für Ansatz (B) aus.
Der SAC-Vorsitzende stellte fest, dass die Kernbotschaft aus dieser Übung darin bestünde, dass eine durchgehende Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert auf kurze oder mittlere Sicht keine Antwort darstelle.
Überprüfung der Satzung der IASC-Stiftung
Der Stab der IASC-Stiftung führte in die zweite Phase der Überprüfung der Satzung ein und bat um Stellungnahmen zu vier Sachverhalten:
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Sollte der Board erwägen, den Anwendungsbereich der IFRS zu erweitern, um sich eigens gemeinnützigen und Unternehmen des öffentlichen
Sektors anzunehmen? |
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Sollte die Satzung den Gedanken 'prinzipienbasierter Standards' bewahren? |
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Sollte der IASB eine formelle Verfahrensweise für 'eilbedürftige' Sachverhalte haben? |
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Sollte der IASB eine größere Rolle bei der Übersetzung der IFRS spielen, bspw. der Veröffentlichung von Dokumenten in mehr als nur einer
Sprache? |
Viele SAC-Mitglieder beteiligten sich an der Diskussion, wobei eine große Bandbreite an Sichtweisen zum Vorschein kam; die einhellige Meinung
aus dieser Sitzung schien folgende zu sein:
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Der IASB sollte nicht gebeten werden, Rechnungslegungsstandards für gemeinnützige oder Unternehmen des öffentlichen Sektors zu behandeln,
zumindest nicht zu dieser Zeit. In den Worten eines SAC-Mitglieds würde die Erweiterung des Aufgabenbereichs des IASB auf diese Gebiete einige
'nicht triviale' Sachverhalte beinhalten. Ein anderes Mitglied stellte fest, dass der International Public Sector Accounting Standards Board
(IAASB) der bereits gut wahrgenommene Standardsetzer zur Bilanzierung auf diesem Gebiet und sollte
dies auch weiterhin sein dürfen. |
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Es bestand ein klares Einvernehmen, dass die Rechnungslegungsstandards des IASB prinzipienbasiert sein sollten, es gab aber keine einhellige
Meinung zu der Frage, ob dies in der Satzung niedergelegt werden sollte. |
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Es bestand Unterstützung für irgendeine Art von 'eilbedürftiger' Verfahrensweise, allerdings unter dem Vorbehalt, dass immer eine Verpflichtung
auf ein Mindestmaß an Konsultation besteht, die allen Interessenten die Möglichkeit eröffne, aussagekräftige Stellungnahmen abzugeben. |
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Die Rolle der IASC-Stiftung bei der Übersetzung der Arbeiten der IASCF sollte darin bestehen, die einheitlich hohe Qualität der Übersetzungen
sicherzustellen. |
Scrollen Sie nach unten für unsere Mitschrift vom ersten Tag.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung des SAC gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige
Zusammenfassung zu verstehen.
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25. Februar 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahmen gegenüber dem IASB und EFRAG zum IASB Entwurf ED/2009/01 Überarbeitungen
nach Einführung von IFRIC-Interpretationen – Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16 (ED/2009/01: Post-implementation Revisions to IFRIC
Interpretations – Proposed amendments to IFRIC 9 and IFRIC 16) verabschiedet. Die Stellungnahmen an den IASB finden Sie
hier, jene an EFRAG
hier. |
24. Februar 2009: Gegenseitige Anerkennung der Beaufsichtigungen von Prüfungen
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Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat eine
Erklärung
herausgegeben (in englischer Sprache, 17 KB), in der er Bedenken darüber äußert, dass sich die Vereinigten Staaten noch nicht auf ein System der
gegenseitigen Anerkennung nationaler Beaufsichtigungen des Berufsstand der Prüfer verständigt hätten. Ein Ausschnitt:
| Das Ziel der EU war es immer, sich in Richtung eines vollen Vertrauens in die Prüfungsuntersuchungen öffentlicher
Aufsichtsgremien in diesen Drittstaaten zu bewegen. Praktisch würde dies bedeuten, dass Prüfungsfirmen aus diesen Ländern nicht länger durch
europäische öffentliche Aufsichtsgremien untersucht werden müssen, da wir in der EU uns auf die Prüfungsuntersuchungen verlassen können, die
durch deren Pendant in diesen Ländern durchgeführt werden. Im Gegenzug würden die europäischen Aufsichtsgremien natürlich erwarten, dass ihnen
dieselbe Behandlung für europäische Prüfungsfirmen zuteil wird. Die Einführung dieses Modells der Kooperation würde einen guten Weg in Richtung
der Wiederherstellung des Anlegervertrauens bedeuten. Es muss aber natürlich auf gegenseitigem Vertrauen ruhen.
Während einige unserer Handelspartner, namentlich Kanada und Japan, so einem Vorgehen offen gegenüber zu stehen scheinen, ist dies
nicht der Fall bei den Vereinigten Staaten. So wie die Dinge derzeit stehen, wird sich die EU selbst dazu verpflichten, Untersuchungen der
Vereinigten Staaten zu ermöglichen, wir haben gegenwärtig aber keinerlei Garantie, dass die Vereinigten Staaten uns dasselbe zubilligen werden.
Dies ist nicht gut für das Vertrauen unserer Anleger hier in der EU. Auch sendet es nicht das richtige Signal an die eigenen Aufsichtsgremien
der EU aus, an deren Einrichtung wir hier in der EU hart gearbeitet haben.
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24. Februar 2009: Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats
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Der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) hält am 23. und 24. Februar 2009 eine zweitägige Sitzung mit dem IASB in London ab. Der
SAC stellt ein Forum für den IASB dar, sich mit einer großen Bandbreite interessierter Parteien, die von der Arbeit des IASB berührt werden, zu
beraten. Am 19. Februar 2009 hatten die Treuhänder der IASCF die Mitglieder des SAC für den Dreijahresturnus von 2009-2011 bekanntgegeben
(siehe dazu unsere Nachricht vom 19. Februar 2009). Eine wesentliche Änderung von der vorherigen Struktur
des SAC besteht darin, dass die Mitglieder als Vertreter einer Organisation auftreten und nicht als Individuum. Diese Sitzung ist die erste unter
der Leitung des neuen SAC-Vorsitzenden Paul Cherry. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift vom ersten Sitzungstag
wieder, die von Beobachtern von Deloitte getätigt wurden.
Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats Montag, 23. Februar 2009 |
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Angesichts der Tatsache, dass dies die erste Sitzung des neu zusammengesetzten SAC mit annähernd vollkommen neuen Mitgliedern war,
war der erste Tag der Erörterung des Aufgabenbereichs der SAC, der Arbeitsweise und dem Arbeitsprogramm des IASB gewidmet.
Aufgabenbereich und Arbeitsweise des SAC
Die Mitglieder des SAC äußerten u.a. Folgendes:
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Der Vorsitzende des SAC stellte fest, dass der SAC das primäre Beratungsorgan des IASB sei. Er schlug vor, dass der beste Zeitpunkt für
fachliche Ratschläge an den Board dann gegeben sei, wenn sich der Board in der Entwicklung eines Diskussionspapiers oder eines ähnlichen ersten
Dokuments, mit dem zur Stellungnahme auffordert wird, befinde. |
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Die Sitzungsunterlagen des SAC sollten die spezifischen Fragen klar herausstreichen, um deren Erörterung der SAC gebeten wird. Der SAC
sollte zusehen, sofern möglich, eine einheitliche Sichtweise zu diesen Fragen an den Board zu übermitteln (oder, wenn keine Einigkeit besteht,
die Bandbreite der Sichtweise übermitteln). Es sollte eine Rückkopplung an den SAC geben, inwieweit die Sichtweise der Mitglieder des SAC
vom Board erwogen wurden. |
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Hinsichtlich der Entwicklung einer 'einheitlichen Sichtweise' waren einige der Ansicht, dass der SAC zu wichtigen Sachverhalten abstimmen
sollte. Andere sahen dafür keine Notwendigkeit, weil der SAC lediglich Rat gebe und keine Standards setze. Der SAC-Vorsitzende fasst die
Diskussion zusammen, indem er vorschlug, dass es ein klares Bedürfnis gebe, eine einheitliche Sichtweise oder Richtung an den Board zu
übermitteln. Auch wenn dies manchmal eine Abstimmung erfordere, würde sich die Sichtweise häufig jedoch klar aus der Diskussion ergeben. |
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Der IASB hat mehrere andere Beratungsgremien neben dem SAC eingerichtet, einschließlich der Gruppe der Analystenvertreter, dem weltweiten
Forum der Ersteller und das Beratungsgruppe für die Finanzmarktkrise. SAC-Mitglieder baten um Klarstellung der Rolle dieser Beratungsgremien
in Abgrenzung zur Rolle des SAC. |
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Einige SAC-Mitglieder vertraten ihre Ansicht dazu, wie die Agenda des SAC bestimmt werden sollte; dies schließt die Aufforderung an alle
SAC-Mitglieder ein, schriftlich Vorschläge zu unterbreiten. Dieser Sachverhalt soll auf der morgigen Sitzung erörtert werden. |
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Einige schlugen die Möglichkeit vor, Untergruppen im SAC zu verwenden, um Sachverhalte im Vorfeld einer SAC-Sitzung zu erörtern. Die
Untergruppe würde die Sachverhalte dann in den SAC tragen und die Erörterung leiten. |
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Da SAC-Mitglieder nunmehr als Vertreter von Organisationen und Zusammenschlüssen aufträten und nicht als Individuen, wurde die Frage gestellt,
wie es um die Vertraulichkeitsregeln der SAC-Tagungsunterlagen bestellt sei. Grundsätzlich sollten sich die Mitglieder des SAC nicht dabei
eingeengt fühlen, die Sichtweise von Adressaten einzuholen; dies schließt die Übermittlung der Tagungsunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme
an sie mit ein. |
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Nach dem Erhalt der Tagungsunterlagen für eine SAC-Sitzung sollten SAC-Mitglieder im Vorfeld der SAC-Sitzung schriftlich Stellung gegenüber
dem IASB und den anderen SAC-Mitgliedern zu Sachverhalten in den Tagungsunterlagen nehmen. Dadurch könne man die Diskussion straffen. |
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SAC-Mitglieder fragten nach der Beziehung des IASB zu nationalen Standardsetzern und deren zukünftige Rolle. Der Vorsitzende des IASB
charakterisierte die Beziehungen als 'Partnerschaften' und nannte mehrere Beispiele, wie dies funktioniere. |
Stellungnahmen der SAC-Mitglieder zum Arbeitsprogramm des IASB
Wie bei einer Gruppe, die derartig unterschiedlich wie der neue SAC zusammengesetzt ist, nicht anders zu erwarten, äußerten sich die Mitglieder
des SAC sehr breit zum aktuellen Arbeitsprogramm des IASB. U.a. wurden folgende Punkte angesprochen:
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Dem Arbeitsprogramm zufolge werden zwischen jetzt und Mitte 2011 etwa 46 'Dokumente im Standardsetzungsprozess' herausgegeben werden. Der
IASB muss Wege finden, seinen Adressaten dabei zu helfen, das zu bewältigen. |
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Die höchste Priorität des Boards sollte in Qualitätslösungen und weniger in einer gleichzeitigen Übernahme einer großen Menge an Standards
liegen, auch wenn dies bedeute, dass einige der Zieldaten im derzeitigen Arbeitsprogramm verschoben werden müssten. |
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Zu den Projekten, die dem IASB als mögliche Ergänzung seines Arbeitsprogramms zur Erwägung vorgeschlagen wurden, gehören Bilanzierungsstandards
für Unternehmen, das nicht fortgeführt werden kann oder insolvent ist, zur Wertminderung von Vermögenswerten und zu der Frage, wann die Verwendung
des beizulegenden Zeitwerts sachgerecht ist (das aktuelle Projekt zur Bemessung des beizulegenden Zeitwert widmet sich lediglich der Frage, wie man
die Bewertung vornimmt, nicht wann), einschließlich einer erneuten Erwägung der Fair Value Option und der Erfassung von Wertänderungen infolge des
'eigenen Kreditrisikos'. |
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Hinsichtlich der Priorisierung der gegenwärtigen Agendaprojekte streuten die Ansichten der SAC-Mitglieder deutlich:
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Einige Mitglieder meinten, dass Darstellung des Abschlusses und Ausbuchung kritische Projekte seien, während andere Mitglieder
der Ansicht waren, dass die gegenwärtigen Standards für diese Sachverhalte nicht dringend einer Reparatur bedurften. |
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Einzelne SAC-Mitglieder empfahlen, dass das Projekt zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value Measurement, FVM) eine
höhere Priorität bekommen sollte und die Priorität der Projekte, die von einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abhingen, wie bspw.
Versicherungen und Pensionen, solange herabgestuft werden sollte, bis das FVM-Projekt abgeschlossen ist. |
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SAC-Mitglieder aus der Versicherungsbranche drückten ihre Unterstützung für die hohe Priorität des Versicherungsprojekts des IASB aus,
insbesondere jetzt, wo der FASB sich angeschlossen hat, um ein gemeinsames Projekt daraus zu machen. |
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Mehrere SAC-Mitglieder sagten, dass die Projekte zu Pensionen, Leasingverhältnissen und Erlöserfassung in der Priorität heruntergestuft
oder sogar fallen gelassen werden sollten, weil die bestehenden Standards derzeit einigermaßen gut funktionierten. |
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Dem Rahmenkonzept sollte eine hohe Priorität eingeräumt werden, weil es Leitlinien für die Lösung von Bilanzierungsfragen zur Verfügung
stellt, die nicht klar in einzelnen Standards adressiert werden. |
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SAC-Mitglieder hinterfragten die Namensänderung in dem Projekt von IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu IFRS für nicht öffentlich
rechenschaftspflichtige Unternehmen. |
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung des SAC gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige
Zusammenfassung zu verstehen.
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24. Februar 2009: Erste Sitzung des Überwachungsgremiums am 1. April 2009
23. Februar 2009: Diskussionsrunde zum ED 10, ED amend IAS 24 und IASCF Constitution Review
23. Februar 2009: Nicht börsennotierte US-Unternehmen deutlich für IFRS
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Eine neue Deloitte-Umfrage deutet darauf hin, dass eine bedeutende Zahl amerikanischer, nicht börsennotierter Unternehmen gern einen einzigen
Satz weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen hätte. Mehr als 40 Prozent der 1.700 Finanzexperten,
zumeist aus nicht börsennotierten Unternehmen, antworteten auf einen Satz an Fragen während einer Internetsendung von Deloitte und gaben an, dass ihre
Unternehmen es positiv aufnähmen, wenn der IASB sein Projekt zur Berichterstattung für nicht börsennotierte Unternehmen abschlösse. Annähernd 14 Prozent
sagten, dass sie erwägen würden, den neuen Standard des IASB kurzfristig anzuwenden, während 26 Prozent angaben, dass sie Kosten und Nutzen einer
Anwendung abwägen würden. Nahezu 85 Prozent fanden, dass das Projekt etwas Attraktives habe, einschließlich der mehr als 33 Prozent, die einen
vereinfachten, in sich geschlossenen Satz an Bilanzierungsstandards, die nicht börsennotierten Unternehmen angemessen sind, haben möchten. Knapp
30 Prozent glaubten, dass diese Standards ihre Rechnungslegungshürde verringern würden, und etwas mehr als 21 Prozent nannten eine bessere
Vergleichbarkeit für die Nutzer von Finanzinformationen aus nicht börsennotierten Unternehmen. Die englischsprachige Internetsendung von Deloitte mit
dem Titel International Financial Reporting Standards: Warum nicht börsennotierte Unternehmen Kenntnis nehmen sollten kann erneut abgespielt
werden unter www.deloitte.com/us/pcwebcast128".
Hierkönnen Sie die Presseerklärung von Deloitte herunterladen (in englischer
Sprache, 24 KB).
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23. Februar 2009: Drei IFRS-Veröffentlichungen unserer brasilianischen Kollegen
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Unsere brasilianischen Kollegen haben drei IFRS-Publikationen in portugiesischer Sprache veröffentlicht. In Brasilien müssen alle börsennotierten
Unternehmen und alle inländischen und ausländischen Banken für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2010 enden, IFRS-Konzernabschlüsse aufstellen. Bei
den drei neuen brasilianischen IFRS-Veröffentlichungen handelt es sich um:
Auf diese Veröffentlichungen haben wir dauerhafte Links auf unserer
Länderseite Brasilien angelegt.
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22. Februar 2009: NASBA bittet SEC, den 'Fahrplan' auf IFRS aufzugeben
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Die Nationale Vereinigung der bundesstaatlichen Direktionen für Bilanzierung (National Association of State Boards of Accountancy,
(NASBA) hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde
(Securities and Exchange Commission, SEC) gebeten, ihren Vorschlag hinsichtlich eines
Fahrplans
für die Anwendung der IFRS durch alle US-amerikanischen Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, zurückzuziehen. Die NASBA ist der Ansicht,
dass die Behörde stattdessen auf eine Konvergenz von US-GAAP und IFRS drängen sollte.
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Das Schreiben der NASBA an die SEC können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 50 KB). |
Die NASBA ist die Vereinigung der 55 staatlichen Direktionen für Bilanzierung in den US-Bundesstaaten und -Gebieten. Die einzelnen Direktionen
nehmen Prüfungen ab und geben die Lizenz zum Führen des Titels CPA heraus. Die NASBA selbst steuert eine internationale Qualifizierungsprüfung
(International Qualification Examination, IQEX) für nicht-amerikanische Prüflinge bei, die eine gleichwertige Anerkennung als als US-amerikanischer
CPA anstreben.
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22. Februar 2009: IFRS-Umstellung Bank- und Kapitalmärkte
22. Februar 2009: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 5. März
21. Februar 2009: Newsletter zu IFRIC 18 in chinesischer Sprache
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Unsere chinesischen Kollegen haben die chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters zu
IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden herausgegeben:
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21. Februar 2009: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im Februar
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Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 17. Februar bis Freitag, den 20. Februar 2009
zu seiner monatlichen Sitzung in
London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen
Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen
fassen wir für Sie auf einer eigenen
Seite zusammen. Der IASB wird außerdem am 23. und
24. Februar 2009 in London zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem
Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) zusammenkommen. |
20. Februar 2009: IFRS-Erwägungen in der Schifffahrtsbranche
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben IFRS in der Luftfahrt- und Verteidigungsbranche herausgegeben
Der Weg zu den IFRS: Erwägungen für die Schifffahrtsbranche (in englischer Sprache,
1.106 KB). Diese Publikation bietet Einsichten aus der Branchenpraxis für Führungskräfte und widmet sich IFRS-Fragen wie beispielsweise
den folgenden:
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Verstehen der IFRS-Auswirkungen in der Schifffahrtsbranche |
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ein Wirtschaftszenario für die IFRS |
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Wesentliche fachliche Bilanzierungsunterschiede zwischen IFRS und den US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien
in der Schifffahrtbranche |
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Beurteilung von Ansätzen zur Umstellung auf IFRS |
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Entwicklung eines IFRS-Fahrplans |
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aus der Erfahrung in Europa zu ziehende Lehren aus den IFRS |
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Wesentliche zu unternehmende Schritte für Führungskräfte in der Schifffahrtsbranche |
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20. Februar 2009: IFRS in der Luftfahrt- und Verteidigungsbranche
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben IFRS in der Luftfahrt- und Verteidigungsbranche herausgegeben
(IFRS in the Aerospace and Defense Industry, in englischer Sprache, 226 KB).
Diese Publikation bietet Einsichten aus der Branchenpraxis für Führungskräfte und widmet sich IFRS-Fragen wie beispielsweise
den folgenden:
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Verstehen der IFRS-Auswirkungen (auf die Bilanzierung und darüber hinaus) in der Luftfahrt- und Verteidigungsbranche |
 |
Wesentliche fachliche Bilanzierungsunterschiede zwischen IFRS und den US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien |
 |
Beurteilung von Ansätzen zur Umstellung auf IFRS |
 |
Entwicklung eines IFRS-Fahrplans |
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aus der Erfahrung in Europa zu ziehende Lehren aus den IFRS |
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20. Februar 2009: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Februar
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 17. Februar bis Freitag, den 20. Februar 2009
zu seiner monatlichen Sitzung in
London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen
Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen
fassen wir für Sie auf einer eigenen
Seite zusammen. Der IASB wird außerdem am 23. und
24. Februar 2009 in London zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem
Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) zusammenkommen. |
19. Februar 2009: Mitglieder des neuen Standardbeirats
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben die Mitglieder des neu besetzten Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC)
für die drei Jahre bis zum 31. Dezember 2011 bekannt gegeben. Der SAC stellt ein Forum für den IASB dar, um Meinungen einer großen Bandbreite
von Interessengruppen einzuholen, die von den Verlautbarungen des IASB betroffen sind. Der SAC tagt dreimal im Jahr und berät den IASB bei verschiedenen
Sachverhalten einschließlich der Agenda und des Arbeitsprogramms des IASB. Die erste Sitzung des neuen SAC wird am 23. und 24. Februar in
London stattfinden die Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Die Treuhänder haben auch zwei stellvertretende Vorsitzende
ernannt, die den kürzlich ernannten SAC-Vorsitzenden Paul Cherry unterstützen werden: Charles Macek und Patrice Marteau. Die neuen Mitglieder des SAC haben
wir Ihnen in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Eine wesentliche Veränderung im Vergleich zum alten Standardbeirat besteht darin, dass die Mitglieder
stellvertretend für Organisationen stehen und nicht nur sich selbst repräsentieren. Die englischsprachige Presseerklärung der IASC-Stiftung finden Sie
hier (186 KB).
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| SAC-Vorsitzender und stellvertretende Vorsitzende |
SAC-Vorsitzender:
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Paul Cherry, kanadischer Standardsetzer Canadian Accounting Standards Board (Amtszeit endet im März 2009)
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stellvertretende Vorsitzende:
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Charles Macek, nicht mit der Geschäftsführung betrautes Mitglied des Direktoriums von Telstra and Wesfarmers und früherer Vorsitzender des australischen Rats für Finanzberichterstattung |
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Patrice Marteau, Vorsitzender von ACTEO und Vorsitzender des Bilanzierungsausschusses von Business Europe |
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| Organisation | Mitglied | Funktionsbezeichnung |
| Brasilianische Vereinigung börsennotierter Unternehmen (ABRASCA) | Geraldo Toffanello | Accounting Director, GERDAU Gruppe |
| Assoziierte Handelskammer von Indien/Börse von Bombay (BSE) | Narendra Sarda | Chairman, Deloitte Haskins & Sells |
| Vereinigung britischer Versicherer/Investment Management Association (IMA) | Liz Murrall | Director of Corporate Governance and Reporting, IMA |
| Basel-Komitee zur Bankenaufsicht | Sylvie Matherat | Director, Financial Stability Directorate, Banque de France |
| BDO International | Andrew Buchanan | IFRS Technical Partner |
| CFA Institute | Dane Mott | Executive Director, JP Morgan Securities Inc |
| Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) | Richard Thorpe | Head of Capital Adequacy Policy Department and Accounting and Auditing Sector, UK Financial Services Authority |
| Diskussionsforum der Aktienresearchleiter (Corporate Reporting User Forum, CRUF) | Norbert Barth | Head of European Chemical Sector Research, WestLB |
| Council of Institutional Investors (USA) | Gail Hanson | Deputy Executive Director, State of Wisconsin Investment Board |
| Deloitte | Joel Osnoss | Partner-in-Charge of Global IFRS and Offerings Services |
| Ernst & Young | Leo van der Tas | Global Technical Director, IFRS |
| Europäische Zentralbank | Mauro Grande | Director, Financial Stability and Supervision, European Central Bank |
| Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) | Stig Enevoldsen | Chairman, Technical Expert Group, EFRAG |
| Vereinigung der europäischen Versicherer und Rückversicherer (European Insurance and Reinsurance Federation, CEA) | Jacques Le Douit | Accounting Research and Development Director AXA |
| European Issuers/European Round Table of Industrialists | Christoph Hütten | Chief Accounting Officer, SVP SAP AG |
| Federation Internationale des Experts-Comptables Francophone | Benoit Atangana Onana | Senior Partner
und General Manager, African Consulting Enterprise |
| Financial Executives International (Kanada) | Karyn Brooks | SVP and Controller, Bell Canada Enterprises |
| Financial Executives International (USA) | Jamie Miller | Vice President and Controller General Electric Company |
| Grant Thornton | April Mackenzie | Global Head of Public Policy |
| Gruppe der 100 (Australien) | Judith Downes | Chief Financial Officer, Alumina Limited |
| Gruppe der nationalen europäischen Standardsetzer (Frankreich, Deutschland, Italien, Vereinigtes Königreich) | Piero di Salvo, Italy (2009) | jährliche Rotation zwischen den beteiligten Standardsetzern |
| Gruppe der nordamerikanischen Versicherungsunternehmen | Jerry de St. Paer | Executive Chairman GNAIE Group of North American Insurance Enterprises |
| Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer | P M Kam | Group Financial Controller, Jardine Matheson Ltd |
| Institute of International Finance | Will Widdowson | Head of Group Accounting Policy and Group SOX Officer, UBS AG |
| Internationale Gesellschaft für Ausbildung und Forschung im Bereich Rechnungslegung (International Association for Accounting Education and Research, IAAER) | Hollis Ashbaugh Skaife | Associate Professor of Accounting Wisconsin School of Business |
| Internationale Vereinigung der Aktuare (International Actuarial Association, IAA) | Francis Ruygt | Deputy Chief Insurance Risk Officer and Group Actuary, ING Group |
| Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) | Henning Goebel | Economic Advisor, Federal Financial Supervisory Authority |
| Internationales Corporate Governance Network | Gerben Everts | Compliance Officer, APG Investments |
| Internationaler Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) | James Sylph | Executive Director, Professional Standards |
| Internationaler Währungsfond | Kenneth Sullivan | Senior Financial Sector Expert |
| Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) | je ein Mitglied aus einer Industrienation und einem Wachstumsmarkt: Industrienation: Rotation zwischen Sophie Baranger, Director of Accounting and Finance Division, AMF, Frankreich; Christoph Ernst, Head of Accounting and Auditing Law Division, Bundesministerium der Justiz, Deutschland Wachstumsmarkt: N.N. |
| Investment Company Institute (USA) | Donald J. Boteler | Vice President, Operations |
| Investors' Technical Advisory Committee (USA) | Neri Bukspan | Chief Quality Officer
und Chief Accountant, Standard & Poor's |
| Koreanischer Rat für Rechnungslegungsstandards | Chanhong Kim | Vice Chairman |
| KPMG | Mark Vaessen | Head of IFRS, KPMG Europe LLP |
| Finanzministerium, VR China, Chinesischer Ausschuss für Rechnungslegungsstandards | Liu Yuting | Director-General, CASC |
| Nippon Keidanren (Japan) | Shozo Yoneya | Corporate auditor, Itochu Corporation |
| PricewaterhouseCoopers | Richard Keys | Leader Global Accounting Consulting Services |
| Vereinigung der Wertpapieranalysten von Japan | Sei-Ichi Kaneko | Executive Vice President und Member of the Board |
| Südafrikanischer Rat für Bilanzierungspraxis | Moses Kgosana | Chairman |
| Weltbank | Charles McDonough | Deputy Controller und Director of Accounting |
Beobachtende Organisationen:
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Europäische Kommission |
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Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of Japan, FSAJ) |
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US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) |
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19. Februar 2009: Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen in der Finanzmarktkrise
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In den Erläuterungen zu
besonderen Prüfungsfragen in der aktuellen Wirtschafts- und
Finanzmarktkrise, die das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
im Dezember 2008 veröffentlicht hatte, hieß es:
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Unternehmen, die von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise betroffen sind, werden im Lagebericht über die wesentlichen
Risiken und Unsicherheiten, denen das bilanzierende Unternehmen ausgesetzt ist, berichten müssen, z.B.
über mögliche Probleme bei der Beschaffung von liquiden Mitteln, Unwägbarkeiten im Zusammenhang
mit der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten oder drastischen Nachfragerückgängen. Eine
klare Berichterstattung bedingt eine nachvollziehbare und zusammenhängende Beschreibung der wesentlichen
Schätzunsicherheiten und Risiken im Lagebericht, sodass die Adressaten auf die bestehenden Unsicherheiten und Risiken
unmissverständlich hingewiesen werden. |
In einer Presseerklärung weist das IDW jetzt drauf hin, dass ergänzend hierzu und zur ansonsten erforderlichen
Berichterstattung dem Versicherungsfachausschuss (VFA) für Versicherungsunternehmen vor dem Hintergrund der
Finanzkrise für den Lagebericht zum Jahresabschluss 2008 insbesondere die folgenden Sachverhalte von Bedeutung scheinen:
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Garantierisiko: Es ist auf die Frage einzugehen, wie das Unternehmen das Risiko bewältigt, dass bei einer andauernden
Niedrigzinsphase die Kapitalerträge unter Umständen nicht zur Finanzierung der garantierten Mindestverzinsung ausreichen.
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Bonitätsrisiko: Es ist insbesondere auf das Exposure gegenüber Banken einzugehen. Aus der Darstellung sollten zumindest
auf die Größenordnung der Bonitätsrisiken bei Banken und die Abhängigkeit von einzelnen Instituten geschlossen werden können.
Hierzu bietet sich eine über DRS 5-20, Tz. 32 hinausgehende Unterteilung der Forderungen nach den Schuldnergruppen Staaten,
Financial Institutions und Corporates an. Dabei kann auch auf die Art der Besicherung (z. B. Pfandrechte, Gewährträgerhaftung,
Einlagensicherung, Staatsgarantie) und eventuelle Nachrangigkeit (z. B. Genussrechte, Nachrangdarlehen, stille Beteiligung)
eingegangen werden. |
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Liquiditätsrisiko: Im Hinblick auf die bei Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Banken anders gelagerte
Liquiditätssituation, bietet es sich an, auf das Management des Liquiditätsrisikos, vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells
des Versicherungsunternehmens, einzugehen.
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19. Februar 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Februar
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 17. Februar bis Freitag, den 20. Februar 2009
zu seiner monatlichen Sitzung in
London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen
Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen
fassen wir für Sie auf einer eigenen
Seite zusammen. Der IASB wird außerdem am 23. und
24. Februar 2009 in London zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem
Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) zusammenkommen. |
18. Februar 2009: FASB nimmt zwei Projekte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei neue Projekte auf seine Agenda genommen. Sie gelten der Verbesserung
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der Anwendungsleitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts und
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der Angaben zu Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts.
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Die Projekte wurden als Reaktion auf Empfehlungen auf die Agenda genommen, die in der kürzlich erschienenen Studie zur Marktwertbilanzierung der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) enthalten waren. Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen
(Valuation Resource Group, VRG) des FASB waren in die gleiche Richtung gegangen. Die englischsprachige Presseerklärung des
FASB finden Sie hier.
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18. Februar 2009: Ecuador wird IFRS schrittweise ab 2010 einführen
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Nach der Resolution No. 08.G.DSC (in spanischer Sprache, 67 KB), die
von der ecuadorianischen Unternehmensaufsicht herausgegeben wurde, wird die Anwendung der IFRS in Ecuador in folgenden Schritten für alle
Unternehmen verpflichtend werden:
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Ab 1. Januar 2010: Alle Unternehmen, die den Börsenregelungen unterliegen, und alle externen Prüfer.
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Ab 1. Januar 2011: Alle Unternehmen, die mit Stand vom 31. Dezember 2007 über Vermögenswerte im Wert von mehr als
USD 4.000.000 verfügen; Holdinggesellschaften und Konzerne; Unternehmen im Staatsbesitz sowie Unternehmen mit ausländischen Anteilseignern.
|
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Ab 1. Januar 2012: Alle anderen Unternehmen.
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Diese Daten ersetzen eine Vorschrift aus dem Jahr 2007, nach der alle Unternehmen die IFRS ab 2008 hätten anwenden müssen.
Wir haben eine Länderseite Ecuador mit
diesen Informationen für Sie eingerichtet. |
18. Februar 2009: Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Bilanzierung
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Auf einer Konferenz in Dubai am 15. Februar 2009 hielt Syed Asad Ali Shah, Präsident des Wirtschaftsprüferinstituts von Pakistan und Partner
bei unserer pakistantischen Schwesterfirma, einen Vortrag zur globalen Finanzmarktkrise Bilanzierungs- und Prüfungsfragen. Shah erörterte in
seinen Vortrag die Ursache der Krise, den aktuellen Stand, komplexe Finanzinstrumente, Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, Änderungen an
Standards als Reaktion auf die Krise sowie Bilanzierungs- und Prüfungsfragen. Sie können sich den englischsprachigen Vortrag von Shah
hier
herunterladen (299 KB).
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18. Februar 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Februar
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 17. Februar bis Freitag, den 20. Februar 2009
zu seiner monatlichen Sitzung in
London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen
Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen
fassen wir für Sie auf einer eigenen
Seite zusammen. Der IASB wird außerdem am 23. und
24. Februar 2009 in London zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem
Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) zusammenkommen. |
18. Februar 2009: Zwei IFRS-Newsletter von Deloitte in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen zweier IAS Plus Update-Newsletter angefertigt (die englischen
Originale finden Sie jeweils darunter):
Newsletter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16
Newsletter zum Entwurf ED 10 Konsolidierung
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17. Februar 2009: Gruppe der Analystenvertreter wird am 25. Februar tagen
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Der IASB wird am 25. Februar 2009 von 9:00h bis 16:30h Londoner Zeit in den Büroräumen des IASB, 30 Cannon Street, London mit der
Gruppe
der Analystenvertreter des IASB (Analyst Representative Group, ARG) zu einer Sitzung zusammen kommen. Die Sitzung steht Beobachtern offen.
Auf der Tagesordnung finden sich folgende Themen:
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Aktuelle Fragen der Berichterstattung
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Ergebnis je Aktie: Weitere Schritte nach dem Entwurf
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Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Verbesserte Angaben
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Erlöserfassung: Überblick über die Änderungen der gegenwärtigen Praxis vorgeschlagen im Diskussionspapier vom Dezember 2008
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Aktuelles Arbeitsprogramm
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Darstellung des Abschlusses: Kapitalströme nach der direkten Methode und Überleitungsrechnungen sowie allgemeine Eindrücke des Diskussionspapiers
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Emissionsrechte: Erwägung alternativer Bilanzierungsmodelle
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17. Februar 2009: Agenda für die SAC-Sitzung am 23. und 24. Februar 2009
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Der International Accounting Standards Board (IASB) wird mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) am Montag und Dienstag, den
23. und 24. Februar 2009 im Renaissance Chancery Court Hotel in London zu einer Sitzung zusammen kommen. Die Sitzung steht Beobachtern am Montag
und am Dienstagmorgen offen. Die Tagesordnung geben wir nachfolgend wieder.
 23.-24. Februar 2009, London
Montag, 23. Februar 2009
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Einleitende Bemerkungen
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Orientierung, um die SAC-Mitglieder mit einem Überblick über die IASB- und IASCF-Struktur vertraut zu machen, um den SAC-Mitglieder in den Rahmen einzuführen,
in dem der SAC arbeitet
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Auftrag des SAC
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Arbeitsprogramm des IASB
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Darstellung des Abschlusses
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Dienstag, 24. Februar 2009 (nur vormittags)
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Globale Finanzmarktkrise
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Reaktion auf die G-20, das FSF und andere Gremien
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Bericht zu den ersten Sitzungen der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
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Überarbeitung der Satzung, Teil 2
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17. Februar 2009: Newsletter zu IFRIC 18
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Unsere Kollegen vom Deloitte IFRS Global Office haben einen
IAS Plus Update-Newsletter "Leitlinien herausgegeben zur Bilanzierung von Übertragungen
von Vermögenswerten durch Kunden" veröffentlicht (in englischer Sprache, 107 KB). In dem Newsletter wird
die IFRIC-Interpretation 18 Übertragungen
von Vermögenswerten durch Kunden erläutert, die am 29. Januar 2009 herausgegeben wurde und für von Kunden erhaltene Übertragungen
in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. Juli 2009 erfolgen.
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Das grundlegende Prinzip von IFRIC 18 lautet, dass, wenn eine Sachanlage, die von einem Kunden übertragen wird,
die Definition eines Vermögenswerts nach dem IASB-Rahmenkonzept aus der Sicht des empfangenden Unternehmens erfüllt,
das empfangende Unternehmen diesen Vermögenswert in seinem Abschluss erfassen muss. Wenn der Kunde die Kontrolle über den übertragenen Vermögenswert
behält, wäre die Definition eines Vermögenswerts nicht erfüllt, selbst wenn die Eigentümerschaft an dem Vermögenswerts an den Versorgungsdienstleister
oder ein anderes empfangendes Unternehmen übertragen wird. |
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Die angenommenen Anschaffungskosten dieses Vermögenswerts sind der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Übertragung. |
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Die zeitliche Erfassung des Erlöses aus der Übertragung hängt von den einzeln identifizierbaren Dienstleistungen
ab, die in der Vereinbarung enthalten sind. |
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Alle früheren Ausgabe der IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier.
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17. Februar 2009: Treuhand-Kammer überarbeitet Leitliniendokument zu Prüfungsfragen
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Die Schweizer Treuhand-Kammer hat ihre ausgewählten Fragen und Antworten zum neuen Revisionsrecht aufgrund neuerer Erkenntnisse
überarbeitet und ergänzt. Die Neuerungen gegenüber der Fassung vom Juni 2008 sind zur besseren Orientierung durch Unterstreichung
kenntlich gemacht:
Überarbeitete Fassung der Fragen und Antworten zum neuen Revisionsrecht
(209 KB). |
17. Februar 2009: Öffentliche Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses
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Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird von Mittwoch, den 25. bis Freitag den 27. Februar 2009
in Brüssel stattfinden. Registrierte Beobachter können an der Sitzung teilnehmen. Details zur Anmeldung und die Tagesordnung finden Sie
in der Presseerklärung von EFRAG. |
16. Februar 2009: Sollen IFRS für alle japanischen börsennotierten Unternehmen gefordert werden?
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Die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of Japan, FSAJ) die Wertpapieraufsicht in Japan
hat mit einer öffentliche Konsultation hinsichtlich der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Japan begonnen.
Das offizielle Konsultationspapier bekannt als der Zwischenberichtsentwurf des Rechnungslegungsrats ist in japanischer Sprache verfasst.
Die FSAJ hat jedoch eine vorläufige und inoffizielle
englische Übersetzung des Zwischenberichtsentwurfs
veröffentlicht (98 KB). In der die Ankündigung der Konsultation begleitenden englischsprachigen
Presseerklärung der FSAJ nennt die
FSAJ die beiden folgenden Hauptpunkte des Zwischenberichtsentwurfs:
 |
Die freiwillige Anwendung der IFRS könnte beispielsweise für Konzernabschlüsse bestimmter börsennotierter Unternehmen von der Berichtsperiode
an gestattet werden, die am 31. März 2010 endet. Die Entscheidung kann allerdings erst nach der Beurteilung verschiedener Faktoren
getroffen werden.
|
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Die Entscheidung hinsichtlich der verpflichtenden Anwendung der IFRS könnte wohl so etwa 2012 getroffen werden. Dieser Zeitpunkt könnte
sich jedoch in Abhängigkeit verschiedener Faktoren und der Ergebnisse der Umsetzung der freiwilligen Anwendung der IFRS nach hinten oder nach
vorn verschieben.
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Inhalt des Zwischenberichtentwurfs:
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I. Internationale Entwicklungen der Rechnungslegungsstandards
1. Fortschritt bei der Konvergenz der Rechnungslegungsstandards
2. Entwicklungen in anderen Ländern hinsichtlich einer IFRS-Anwendung
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II. Die Richtung für die japanischen Rechnungslegungsprinzipien
1. Die Notwendigkeit fortgeführter Konvergenz der japanischen Rechnungslegungsprinzipien
2. Sachverhalte in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan und der geforderte Ansatz
(1) Grundlegendes Konzept hinsichtlich der Anwendung der IFRS durch japanische Unternehmen
(2) Sachverhalte in Bezug auf die Anwendung der IFRS
(3) Freiwillige Anwendung der IFRS
(4) Erwägungen hinsichtlich einer künftigen verpflichtenden Anwendung
|
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III. Schritte zu weiteren künftigen Handlungen
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Die Kommentierungsfrist endet am 6. April 2009.
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16. Februar 2009: Anwendung der IFRS in der Mongolei vorgeschrieben
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Wir haben eine neue Länderseite zur Rechnungslegung in der Mongolei
für Sie angelegt und unsere .
tabellarische Übersicht über die Anwendung der IFRS weltweit
ergänzt, um die in der Mongolei geltenden Anforderungen wie folgt
widerzuspiegeln:
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Rechnungslegungsstandards. Im mongolischen Gesetz über die Rechnungslegung ist vorgeschrieben, dass alle profitorientierten und alle gemeinnützigen
Unternehmen einschließlich der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), der Unternehmen im Staatsbesitz und anderer Unternehmen
ihre Abschlüsse in vollständiger Übereinstimmung mit den IFRS erstellen müssen. |
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Prüfung. Im Prüfungsgesetz ist vorgeschrieben, dass die Abschlüsse der folgenden Arten von Unternehmen von einem
unabhängigen Prüfer geprüft werden müssen: börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen, die eine Börsennotierung anstreben;
große und mittelgroße Unternehmen; Unternehmen mit ausländischen Anteilseignern; Unternehmen, die sich vollständig oder
teilweise im Staatsbesitz befinden; Finanzinstitute einschließlich Banken, Versicherungen, Börsenmaklern und Anlagefonds.
Prüfungsstandards werden vom Prüfungsausschuss des mongolischen Wirtschaftsprüferinstituts verabschiedet. |
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16. Februar 2009: Lehrbuch zu Swiss GAAP FER erschienen
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Im Januar 2009 ist ein Lehrbuch zu Swiss GAAP FER mit dem Titel «Swiss GAAP FER – Erläuterungen,
Illustrationen und Beispiele» im Handel erschienen.
Im Zentrum des neuen Lehrbuchs stehen die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER).
Jede Fachempfehlung wird erläutert, es werden die relevanten Problemstellungen gezeigt
und praxisgerechte Lösungen präsentiert. Die Kapitel sind durch anschauliche Illustrationsbeispiele ergänzt.
Abgerundet wird das Lehrbuch durch eine Gesamtfallstudie, welche die konkrete Anwendung der Swiss
GAAP FER am Beispiel eines Konzerns aufzeigt. Die Autoren des Lehrbuchs sind mehrheitlich Mitglieder
des Fachausschusses der FER, aber das Lehrbuch ist kein offizieller Erlass der FER. Weitere Informationen
finden Sie in der
Presseerklärung der Stiftung für Empfehlungen zur Rechnungslegung. |
16. Februar 2009: IFRS-Erwägungen für Prüfungsausschüsse
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Unsere amerikanischen Kollegen haben die Publikation IFRS-Erwägungen
für Prüfungsausschüsse herausgebracht (in englischer Sprache, 238 KB). Die deutliche weltweite Bewegung in Richtung der IFRS sowie jüngste
Tätigkeiten der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchance Commission, SEC) haben zu der Notwendigkeit
für Prüfungsausschuss und Unternehmensleitung geführt, dass die möglichen Kosten, Nutzen und andere Auswirkungen eines Übergangs auf die IFRS
erörtert werden. Da Prüfungsausschüsse eine treuhänderische Verantwortung besitzen, das Wohl der Aktionäre zu schützen und die Integrität der
Rechnungslegungsprozesses des Unternehmens zu beaufsichtigen, ist ihre Mitwirkung beim Übergang auf die IFRS von entscheidender Bedeutung. Die
vorliegende 21-seitige Publikation ist dazu gedacht, Mitgliedern in Prüfungsausschüssen bei der Vorbereitung auf sinnvolle und effektive
Unterhaltungen über die IFRS behilflich zu sein und beinhaltet:
 |
einen groben Überblick über die IFRS-Rechnungslegungsanforderungen und mögliche Unterschiede zwischen den IFRS und den US-amerikanischen
allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S. Generally Accepted Accounting Principles, US-GAAP), |
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Umsetzungserwägungen sowie |
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wesentliche Fragen, die Prüfungsausschüsse stellen sollten. |
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15. Februar 2009: Zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
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Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um
Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere
Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich
zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre zweite
Sitzung am 13. Februar 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte
von der Sitzung angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere
Seite zur
Finanzmarktkrise.
Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise 13. Februar 2009
Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Sachverhalte vom Schwerpunkt und Zweck von Abschlüssen bis hin zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert. Nachfolgend geben die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.
Zielsetzung von Abschlüssen
Die Mitglieder der FCAG stimmten grundsätzlich darin überein, dass sich Abschlüsse in erster Linie an Anleger wenden, zu denen eine große
Bandbreite an Interessenten einschließlich Kapitalgebern, Anlegern und Kreditgebern gehören. Die Mitglieder stimmten auch darin überein, dass das
gemeinsame Projekt zur Darstellung des Abschlusses sowie XBRL die Weise, wie Nutzer den Abschluss ansehen, wesentlich verbessern werden.
Abschlüsse vs. Finanzstabilität
Die Mitglieder stimmten grundsätzlich darin überein, dass Abschlüsse dem Zweck dienen müssten, Nutzern beim Treffen sachkundiger Entscheidungen
durch Zurverfügungstellung transparenter Informationen behilflich zu sein. Daneben stimmten die meisten zu, dass die Bilanzierung nicht dazu
verwendet werden sollte, der Prozyklizität entgegenzuwirken, sondern neutral sein soll. Zudem stimmten die Mitglieder im Großen und Ganzen darin
überein, dass es Aufgabe der Aufsichtsbehörden sei, Finanzstabilität sicherzustellen, und dass die Berücksichtigung der Finanzstabilität im
Abschluss dessen Transparenz gefährde.
Dynamische Risikovorsorge für die Ansammlung regulatorischen Kapitals
Hinsichtlich der Anwendung 'dynamischer Risikovorsorge wurden unterschiedliche Ansichten vorgestellt und erörtert. Einige Mitglieder äußerten
Bedenken, dass, wenn man Unternehmen erlaube, Rücklagen zu schaffen (ohne über sachgerechte Leitlinien oder Regulierung zu verfügen), dies zur
Gestaltung von Ergebnissen führen könne; dagegen schlugen andere vor, dass Aufsichtsbehörden Mindestanforderungen für die Kapitalausstattung
schaffen sollten, die die Reservenbildung treiben sollten.
Der Vorsitzende des IASB äußerte Bedenken, dass dynamische Risikovorsorge zu einer Entstellung der Gewinn- und Verlustrechnung führen werde und
schlug vor, dass Aufsichtsbehörden und Standardsetzer gemeinsam daran arbeiten sollten, herauszufinden, wie man die Auswirkung dynamischer
Risikovorsorge am besten in der Bilanz darstellen können, d.h. über das Eigenkapital ohne Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Bestimmte
Mitglieder unterstützten diese Ansicht, indem sie empfahlen, dass die Bilanzierung nicht geändert werden solle, um aufsichtsrechtliche
Kapitalanforderungen zu befriedigen. Bestimmte Mitglieder empfahlen zudem, dass die Aufsichtsbehörden Unternehmen verbieten sollten, solche
Kapitalrücklagen (die im Eigenkapital gebildet werden) über Dividenden oder Aktienrückkäufe auszuschütten, um die Angemessenheit dieser Rücklagen
zu erhalten.
Obwohl dieser Sachverhalt breit erörtert wurden, empfahl der Vorsitzende der FCAG, diesen Sachverhalt gründlicher auf der Sitzung am 5. März
zu diskutieren; zuvor solle ein Konzeptpapiere zur dynamischen Risikovorsorge an die Mitglieder verteilt werden. In dem Konzeptpapier würden die
beiden Modelle erörtert (d.h. ergebniswirksame oder -neutrale Veränderung der Rückstellungen) und das Konzept der dynamischen Risikovorsorge
dahingehend auszuweiten, dass es nicht nur für Kredite, sondern auch für andere Finanzinstrumente Geltung erlangen würde.
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Der Vorsitzende der FCAG hob hervor, dass die Studie zur Marktwertbilanzierung der SEC zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der beizulegende
Zeitwert lediglich für die Bewertung einer Minderheit von Vermögenswerten und Schulden bei den untersuchten Finanzinstitutionen verwendet würde
und nicht für das Zusammenbrechen der Finanzinstitutionen verantwortlich gemacht werden könne. Tatsächlich wiesen Mitglieder darin hin, dass
Kreditverluste (wie in der Studie hervorgehoben) der wesentliche Treiber der Bankzusammenbrüche waren.
Bestimmte Mitglieder der FCAG hoben hervor, dass der wirkliche Sachverhalt darin bestünde, wie das Konzept des beizulegenden Zeitwerts bei
gestörten Märkten anzuwenden sei. Diese Mitglieder waren auch der Ansicht, dass die Erfassung unrealisierter Erträge bei Schulden (infolge einer
Herabstufung der Bonität) keine nützliche Wiedergabe der Ertragskraft der Bank zur Verfügung stelle und zu einer fehlerhaften Darstellung der
wirklichen Verluste führe, die durch solche Erträge unterdrückt würden. Die Mitglieder stellten zudem fest, dass Standards 157 Flexibilität bei
der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts gewähre, welche die Anwendung erheblichen Ermessens erfordere, aber infolge von Rechtsrisiken und dem
Risiko der Anzweiflung im Nachhinein zu einer fehlerhaften Anwendung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts führe.
Darüber hinaus stimmten die Mitglieder darin überein, dass der beizulegende Zeitwert Transparenz biete; gleichwohl sollten die Boards (IASB
und FASB) weiter daran arbeiten sollten, Methoden zur Verbesserung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts zu untersuchen, bevor dessen Anwendung
auf andere finanzielle Vermögenswerte und Schulden ausgedehnt werde.
Zudem waren sich die Mitglieder darin einig, dass das Modell der gemischten Bewertungsmaßstäbe überprüft werden solle und dass die Boards
eine Vereinfachung der Leitlinien für Wertminderungen erwägen sollten.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder
endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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15. Februar 2009: Pakistan gewährt 'Lockerung' von IAS 39
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Die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde von Pakistan hat eine 'Lockerung' der Verschriften von IAS 39 gewährt, indem Unternehmen erlaubt
wird, Wertminderungsverluste auf zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Beteiligungstitel gegen das Eigenkapital zu buchen, anstatt sie erfolgswirksam
zu erfassen - wie das in IAS 39 vorgesehen ist. Die entsprechende Ankündigung können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 79 KB). Die 'Lockerung' gilt bis zum 31. Dezember 2009. Sie wurde in Antwort auf Bitten von
verschiedenen pakistanischen Finanzinstitutionen einschließlich Publikumsfonds, Versicherungsunternehmen, Leasinggesellschaften, Banken und der
Produktionsunternehmen im Allgemeinen gewährt. Die Aufsichtsbehörde sagte, dass sie die Lockerung gewährt habe, weil die erfolgswirksame Erfassung
von Wertberichtigungen auf als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Beteiligungstitel 'nicht die richtige finanzielle Ertragskraft der
Unternehmen widerspiegele'. Dessen ungeachtet wird in der Bekanntmachung der Aufsicht ausgeführt, dass 'diejenigen Unternehmen, die willens sind,
den vollen Anforderungen von IAS 39 nachzukommen, dazu ermuntert werden'. Die früheren und derzeitigen Präsidenten des pakistanischen Instituts
der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Pakistan, ICAP) drückten ihre Unterstützung für die 'Lockerung' aus. Asad Ali Shah,
der gegenwärtige Präsident des ICAP, sagte, dass 'derartige Abweichungen von den IFRS in außerordentlichen Situationen
auch anderswo in der Welt
gesehen wurden'. Die Wettbewerbsaufsicht von Pakistan drückte gleichwohl Bedenken dahingehend aus, dass eine Nichterfassung von Verlusten als
irreführende Vermarktung von Wertpapieren aufgefasst werden könnte. |
15. Februar 2009: Kann die Rechnungslegung vereinfacht werden?
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Die Weltweite Bilanzierungsvereinigung (Global Accounting Alliance, GAA) hat einen Bericht
mit dem Titel Vorstoß zum Kern der Sache Kann die Rechnungslegung
vereinfacht und nützlicher gemacht werden? veröffentlicht (in englischer Sprache, 880 KB). Die GAA ist eine Vereinigung berufsständischer
Bilanzierungsgremien in neun bedeutenden Kapitalmärkten und hat insgesamt 750.000 berufsständische Mitglieder in mehr als 140 Ländern. Der Bericht
basiert auf Interviews, die 2008 mit Finanzregulatoren aus Australien, China, der Europäischen Kommission, Frankreich, Kanada, Südafrika, dem
Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten, internationalen Regulatoren sowie den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geführt wurden.
Zu den Interviewten gehören der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie und Jeff Willemain, bei Deloitte Touche Tohmatsu weltweit als Geschäftsführender
Partner für Regulatorische Fragen und Risikomanagement zuständig. Die Untersuchung wurde durchgeführt, um die Hemmnisse zu einem mehr Prinzipien-basierten
Bilanzierungsregime und die zunehmende Komplexität und Detailfülle in den Abschlüssen der Unternehmen zu erwägen. Die GAA organisiert eine Reihe von
Gesprächsrunden wo Regulatoren und andere an der Rechnungslegung Interessierte rund um den Globus damit beginnen können, Ideen, die aus dieser
Untersuchung erwachsen, zu erörtern.
Die GAA schlägt vor, dass die wesentlichen Beteiligten an der Rechnungslegung eine Reihe an Fragen dahingehend erwägen sollten,
dass daraus einige Empfehlungen, auf die man sich einigt, erwachsen. Die GAA beabsichtigt, international eine Reihe von Veranstaltungen abzuhalten,
wo eine derartige Erörterung stattfinden kann. Bei den Fragen handelt es sich um die folgenden:
- Sollte ein internationaler Rahmen für Bilanzierungsstands, auf den man sich einigt, mit einer klaren Hierarchie verwendet werden, die aus
(i) einem Rahmenkonzept, (ii) Prinzipien-basierten Standards und (iii) begrenzten, aber verpflichtend anzuwendenden Leitlinien besteht?
- Sollten Leitlinien für Ersteller und Prüfer hinsichtlich der Ausübung von Ermessen bei der Anwendung
Prinzipien-basierter Standards
und bei der Dokumentation der Gründe für die getroffenen Ermessensentscheidungen zur Verfügung gestellt werden?
- Sollten Regulatoren dazu aufgefordert werden, ein vernünftiges Maß an Abweichung bei Bilanzierungsbehandlung zu akzeptieren und einen
effektiveren, am Ergebnis ausgerichteten Ansatz der Regulierung zu verwenden?
- Sollte ein einziger abschließend definierter Satz an Mehrzweckabschlüssen beibehalten werden?
- Sollten Standardsetzer dazu ermuntert werden, Verlautbarungen, die als überflüssig angesehen werden, fallen zu lassen?
- Wie kann die Geschäftsleitung von Unternehmen dazu ermuntert werden, hochwertigere Kommunikation zur Verfügung zu stellen?
- Sollte ein internationaler Rahmen für einen überblicksartigen, zusammenfassenden Abschluss entwickelt werden, um Privat- und weniger
erfahrene Anleger mit passgenauen Informationen zu versorgen?
- Sollte Mehrzweckabschlüsse im XBRL-Format entwickelt und veröffentlicht werden, um Nutzern zu ermöglichen, sich in die gewünschte
Detailtiefe zu begeben?
- Sollte die Kommunikation eines Unternehmens durch die Verwendung einer deutlicheren Sprache, weniger Fachtermini und kodierte Sprache sowie
einem Fokus auf Klarheit und Transparenz verbessert werden?
- Wie hat die jüngste Finanzmarktkrise die Erörterung dieser Sachverhalte beeinflusst?
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14. Februar 2009: Neues Aussehen, neue Nummerierung von IASB-Verlautbarungen
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Der IASB hat das Aussehen der Umschläge seiner im Rahmen des Standardsetzungsprozesses herausgegebenen Dokumente verändert und Referenznummern
eingeführt, um den Adressaten dabei zu helfen, bei den Beratungsdokumenten folgen zu können.
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Referenznummern. Mit diesen Nummern wird die Art des Dokuments, das Jahr der Veröffentlichung und eine Seriennummer angegeben.
So wird mit der Bezeichnung ED/2009/02 beispielsweise angegeben, dass es sich bei dem Dokument um den zweiten vom IASB herauszugebenden
Standardentwurf im Jahr 2009 handelt. |
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Umschläge. Die Umschläge der Dokumente sind folgendermaßen farbcodiert: blau für Diskussionspapiere, beige für Standardentwürfe
(wie links veranschaulicht) und rot für Standards. Alle Begleitmaterialien wie die Grundlage für Schlussfolgerungen und die Umsetzungsleitlinien
werden grau sein. Für Schulungszwecke herausgegebene Publikationen werden entweder einen grünen Umschlag oder einen grünen Balken in der oberen
rechten Ecke auf dem Vorderumschlag haben. |
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13. Februar 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an FAS 133
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme zum FASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an
FAS 133 - Ausnahmen bei eingebetteten Kreditderivaten (Proposed
Statement 133 Implementation Issue C22 – Exception Related to Embedded
Credit Derivatives) verabschiedet. Der DSR moniert, dass der
FASB-Entwurf eine abweichende bilanzielle Behandlung eingebetteter
Kreditderivate nach US-GAAP im Vergleich zu den IFRS zu unterstützen
scheine, obwohl FASB und IASB sich geeinigt haben, dass es keine
abweichende Behandlung geben solle und dass die bilanzielle Behandlung
in IAS 39.AG30(h) sachgerecht sei. Folgende Dokumente stehen ihnen in
englischer Sprache zur Verfügung:
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13. Februar 2009: Britische Publikation zu Halbjahresberichten
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Unsere britischen Kollegen haben eine Studie mit dem Titel
Unsere besseren Hälften herausgegeben (in englischer Sprache, 1.246 KB), in der
die Halbjahresabschlüsse von 130 börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich untersucht werden. Da britische börsennotierte Unternehmen
IFRS befolgen müssen, erfüllen die Berichte sowohl die Anforderungen nach IAS 34 als auch andere britische Vorschriften. Unsere besseren Hälften
beinhaltet eine Analyse der folgenden Aspekte:
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Einhaltung der Angabe- und Transparenzvorschriften und des IAS 34,
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verschiedene Darstellungsformen in den Halbjahresabschlüssen und
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wie Unternehmen die Anforderungen hinsichtlich des Zwischenlageberichts erfüllen, also des verbalen Teils des Halbjahresabschlusses.
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Die Publikation enthält gegenwärtige Anforderungen zur Berichterstattung und neueste Entwicklungen ebenso wie Beispiele guter ausgeübter Praxis. Sie ist hauptsächlich
für Finanzvorstände und Controller börsennotierter Unternehmen gedacht und auch für nicht geschäftsführende Direktoren und
Prüfungsausschussmitglieder. Möglicherweise ist sie auch von Interesse für nicht börsennotierte Unternehmen, die ihre Abschlüsse nach
IFRS erstellen.
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13. Februar 2009: IAS Plus-Newsletter in chinesischer Sprache verfügbar
13. Februar 2009: Wirtschaftsprüferexamen in China ändert sich
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Das System der chinesischen Wirtschaftsprüferexamen wird reformiert. Das abschließende Prüfungsänderungsschema wurde im Januar 2009 veröffentlicht,
und das neue System wird 2009 parallel zum gegenwärtigen System laufen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die wesentlichen Punkte des
geänderten Systems sind die folgenden:
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Prüfungsstruktur. Das Wirtschaftsprüferexamen wird in zwei Zertifikatsebenen unterteilt; jede Ebene wird mit einem eigenen Examen
abgeschlossen:
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Ebene 1: Fachliche Ebene
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Ebene 2: Umfassende Ebene
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Hierarchie. Ein Prüfungskandidat kann sich erst zur Prüfung auf der umfassenden Ebene anmelden, wenn er die Prüfung der fachlichen
Ebene bestanden hat.
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Prüfungsturnus. Prüfungen für beide Ebenen werden einmal im Jahr angeboten.
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Prüfungsthemen. Auf der fachlichen Ebene werden sechs Themenkomplexe geprüft: Rechnungslegung, Prüfung, Finanz- und Kostenmanagement,
Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Unternehmensstrategie und Risikomanagement (letzteres wurde neu aufgenommen).
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13. Februar 2009: Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Erkenntnisse der Wirtschaftsprüfer aus den sich abzeichnenden konkreten Folgen der
Finanzmarktkrise zusammengefasst. Für zehn ausgewählte Handlungsfelder wird das in den Augen des Berufsstands
bestehende Verbesserungspotenzial in der Studie
Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise ein Blick nach vorn skizziert (58 KB):
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Reichweite der Finanzmarktaufsicht
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Transparenz und Unabhängigkeit des Rating
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staatliche Unterstützung des Kreditsektors
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aktive Managementüberwachung durch den Aufsichtsrat
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intensivere Kooperation von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
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nachhaltige Vergütungsanreize
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Abweichungen von einer Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten
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Konsistenz und Vertrauenswürdigkeit geänderter Bilanzierungsregeln
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Begleitung des Standardsetting durch das IASB
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Risikosensibilität beim Umgang mit Abschlussinformationen
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13. Februar 2009: Deloitte-Webcast zu aktuellen IFRS-Entwicklungen
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Am 17. Februar 2009 bieten unsere US-amerikanischen Kollegen einen englischsprachigen Webcast mit dem Titel IFRS: Neues Jahr,
Neue Entwicklungen an.
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Thema: Die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die IFRS und die Konvergenzbemühungen von IASB und FASB einschließlich
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der letzten aufsichtsrechtlichen Entwicklungen in Bezug auf die IFRS,
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des aktuellen Stands hinsichtlich des Arbeitsabkommens von IASB und FASB und
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der gegenwärtigen IFRS-Bilanzierungsvorschriften zu Leasing, Konsolidierung und Pensionen sowie jüngster Standardsetzungsentwicklungen
in diesen Bereichen.
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Datum: Dienstag, 17. Februar 2009
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Zeit: 14:00h - 15:30h amerikanischer Ostküstenzeit
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Moderator: Robert Uhl, Partner bei Deloitte USA
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Weitere Informationen und Anmeldung
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13. Februar 2009: Sitzung der Bewertungsarbeitsgruppe des FASB
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen eingerichtet (Valuation
Resource Group, VRG), die dem Stab des FASB Informationen zur Umsetzung
von Sachverhalten in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in
der Finanzberichterstattung liefert. Die VRG kam am 5. Februar 2009 zu einer Sitzung zusammen und erörterte die
vier unten angegebenen Sachverhalte. Unsere US-amerikanischen Kollegen erläutern in der Ausgabe vom 13. Februar 2009 des
Heads Up-Newsletters die vier Sachverhalte (in englischer Sprache, 115 KB):
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Sachverhalt Nr. 2009-1: Die SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung
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Sachverhalt Nr. 2009-2: Vorgeschlagene FSP FAS 157-c Bewertung von Verbindlichkeiten nach FAS 157
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Sachverhalt Nr. 2009-3: AICPA-Entwurf FAS 157 Bewertungsüberlegungen für Anteile in alternativen Anlagen
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Sachverhalt Nr. 2009-4: Überlegungen zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
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13. Februar 2009: Heads Up Bewertung der internen Kontrollen eines Unternehmens
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe des Heads Up-Newsletters erstellt:
COSO, PCAOB und CAQ widmen sich internen Kontrollen
(in englischer Sprache, 87 KB). In diesem Heads Up werden drei neue Publikationen erörtert, die vom COSO, der PCAOB und dem CAQ veröffentlicht
wurden, um Unternehmensführungen und Prüfern zu helfen, die internen
Kontrollen eines Unternehmens einzuschätzen:
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Leitlinien zur Überwachung interner Kontrollsysteme, herausgegeben vom Ausschuss zur Verbesserung der
Finanzberichterstattung durch ethisches Handeln,
wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission, COSO)
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Ansichten des Stabs Eine Prüfung interner Kontrollen über die Finanzberichterstattung in Verbindung mit der Prüfung eines Abschlusses:
Leitlinien für Prüfer kleinerer börsennotierter Unternehmen, herausgegeben von der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
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Was das CAQ gelernt hat Durchführung einer Prüfung der internen Kontrollen im Rahmen einer integrierten Prüfung,
herausgegeben vom Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ)
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12. Februar 2009: Zusammenfassungen der Stellungnahmen zu drei PAAinE-Diskussionspapieren
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Zusammenfassungen der eingegangenen Stellungnahmen zu Themen, die im Rahmen der
Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) gemeinsam
mit nationalen Standardsetzern bearbeitet werden, im Internet bereitgestellt. Es handelt sich zum Stellungnahmen zu
Diskussionspapieren zu folgenden Themen:
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Rahmenkonzept |
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Erfolgsberichterstattung |
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Erlöserfassung |
Verknüpfungen auf alle Zusammenfassungen finden Sie in der
Presseerklärung von EFRAG.
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12. Februar 2009: Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
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Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer
Stellungnahme
zum Thema "Anhangangaben zu Geschäften der Gesellschaft mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß §237 Z 8b UGB"
(67 KB) auf seiner
Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
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Die Stellungnahme behandelt die §§237 und 266 UGB idF des
Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG). Diese Bestimmungen beruhen
auf der Umsetzung der novellierten 4. und 7. EU-Richtlinie, womit erstmals die
direkte Übernahme von IFRS-Vorschriften, im konkreten Fall von "Geschäften
mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Sinn der gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1606/2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards"
angeordnet wurde. |
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Im Anhang zu Einzelabschlüssen sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen
Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
nach §237 Z 8b UGB bzw. zu Konzernabschlüssen und sinngemäß
auch Zwischenabschlüssen nach §266 Z 2b UGB zu machen. |
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Ziel der Stellungnahme ist die Darstellung der sich aus diesen Bestimmungen
und dem expliziten Verweis auf einschlägige IFRS-Regelungen ergebenden
Interpretations- und Abgrenzungsfragen. Diese Stellungnahme ist keine
Interpretation von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen
und Personen, sondern eine Darstellung, wie Zweifelsfragen der
UGB-Bestimmung in Österreich zu beantworten sind. Sie befasst sich auch
nicht mit allfälligen ertragsteuerlichen Auswirkungen der Marktunüblichkeit betroffener
Geschäftsfälle. |
Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 11. März 2009 an office@afrac.at zu senden. |
12. Februar 2009: Agendaseiten aktualisiert
12. Februar 2009: Der IASB wird die IFRS-Gesamtausgabe 2009 im März veröffentlichen
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Der IASB wird die International Financial Reporting Standards 2009 im März herausgeben.
Die Gesamtausgabe 2009 bietet in einem einzigen Band die neueste verbindliche Version der IFRS einschließlich Interpretationen
und unterstützender Dokumente erläuternder Beispiele, Umsetzungsleitlinien, Grundlagen für Schlussfolgerungen und
abweichender Meinungen wie vom IASB bis einschließlich 1. Januar 2009 herausgegeben. Sie enthält außerdem die Satzung der IASC-Stiftung,
das IASB-Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen, das Vorwort zu den IFRS,
das Handbuch zum Konsultationsprozess von IASB und IFRIC, ein aktualisiertes Glossar und einen umfassenden Index. Die Gesamtausgabe 2009
kostet £60, und es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen
sowie Mengenrabatt. Sie können Ihr Exemplar bereits jetzt auf der Website des IASB bestellen, um
die Gesamtausgabe 2009 bevorzugt zu erhalten, sobald diese freigegeben ist. |
11. Februar 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Februar ergänzt
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 17. Februar bis Freitag, den 20. Februar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die vorläufige
Tagesordnung für die Sitzung ist heute um den Punkt Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008-2009: IAS 17 Leasingverhältnisse – Klassifizierung von Leasingverhältnissen
in Bezug auf Grund und Gebäude ergänzt worden. Die Sitzung wird am Donnerstagnachmittag eingeschoben. Wir haben die Tagesordnung, die wir Ihnen
am 7. Februar 2009 zur Verfügung gestellt haben, entsprechend ergänzt.
Das Agendapapier zum Tagesordnungspunkt finden Sie
hier. |
11. Februar 2009: Stellungnahmeentwurf zum IASB-Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den
Entwurf einer
Stellungnahme (in englischer Sprache, 451 KB) zum
IASB-Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses ins Netz gestellt. Drei Hauptkritikpunkte werden genannt:
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Das Prinzip des inneren Zusammenhangs bei der Darstellung wird von EFRAG gutgeheißen, die Umsetzung sei jedoch wenig durchdacht
und nicht pragmatisch.
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Bei der Darstellung operativer Kapitalströme plädiert EFRAG für die indirekte Methode, da die geforderte direkte Methode
keine entscheidungsnützlicheren Informationen liefere als die direkte Methode und daher die entstehenden zusätzlichen
Kosten nicht rechtfertige.
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Die vorgeschlagene Überleitungsrechnung sei interessant, erfordere jedoch die Darstellung zu vieler Zahlen, die wenig Information bieten,
die die Kosten für die Bereitstellung rechtfertigen würden. EFRAG schlägt eine verkleinerte Version vor.
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Stellungnahmen können bis zum 9. April 2009 bei EFRAG eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der
Presserklärung von EFRAG.
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11. Februar 2009: Heads Up Das überarbeitete Rechnunglegungshandbuch der SEC
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Im Dezember 2008 hat die Abteilung Finanzierung von Aktiengesellschaften der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Division of Corporation Finance der Securities and Exchange Commission, SEC)
eine neue Fassung ihres Rechnungslegungshandbuchs freigegeben (s. unsere
Nachricht vom 14. Dezember 2008). Dieses 267 Seiten umfassende Handbuch
ist ein informelles
Nachschlagedokument für die SEC-Mitarbeiter, aber da es auch nützliche Informationen für bei der SEC registrierte Unternehmen
bietet, ist es auf der Internetseite der SEC eingestellt. Das Handbuch bietet die Auslegungen des SEC-Stabs zu den Anforderungen
in den Formblättern und Teilen der Bestimmungen S-X und S-K sowie Leitlinien zu solchen Themen wie Form und Inhalt der eingereichten
Abschlüsse, Einreichung separater Abschlüsse erworbener oder zu erwerbender Unternehmen und zu Anteilen an Unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden, Pro-forma Finanzinformationen, Erörterung und Aufgliederung der Vermögenslage und der
Geschäftsergebnisse durch die Geschäftsleitung (Management's discussion and analysis, MD&A) und unverbindlichen Kennzahlen (non-GAAP measures)
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters
herausgegeben, in der das Handbuch erläutert wird. In einem Anhang zum Newsletter werden die wichtigeren Hinzufügungen und Änderungen im
Vergleich zur letzten Ausgabe des Handbuchs tabellarisch zusammengefasst. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
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10. Februar 2009: Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16
10. Februar 2009: IFRS-Musterkonzernabschluss Versicherungen
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Das Centre of Excellence unserer britischen Schwesterfirma hat einen Musterkonzernabschluss nach IFRS 2008 für eine Versicherungsgruppe
herausgegeben. Die Angaben basieren auf den IFRS, die bis zum 31. Oktober 2008 herausgegeben waren und für Berichtsperioden in Kraft
treten, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Ziel des Abschlusses ist es nicht, 'ideale' Angaben zu bieten, die alle Umstände
abdecken, sondern die Art der geforderten Angaben zu illustrieren. Die Art und der Umfang der Angaben hängt jeweils von der zugrunde liegenden
Geschäftstätigkeit, der Menge und der Komplexität der Finanzinstrumente und der Versicherungsverträge sowie des entsprechenden Managements ab.
Es wird besonders auf Angaben hingewiesen, die einen Bezug auf die derzeitige Finanzmarktkrise und die jüngsten Verlautbarungen des IASB
zu Finanzinstrumenten aufweisen können, aber weitere einzelfallbezogene Erwägungen durch die Versicherer sind unabdingbar. Eine Kopie der
Deloitte-Angabencheckliste für IFRS 4 und IFRS 7 ist am Ende des Dokuments beigefügt. Den englischsprachigen Musterkonzernabschluss
können Sie hier herunterladen:
Delto Insurance Group plc Illustrative Financial Statements and Selected Disclosures for the Year
Ended 31 December 2008 (676 KB). Unsere internationalen Kollegen haben
alle Musterkonzernabschlüsse und Checklisten auf einer
eigenen Seite archiviert.
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10. Februar 2009: IASB aktualisiert Vorstellungsbroschüre
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Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre IASB und IASC-Stiftung: Wer
wir sind und was wir tun herausgegeben. Die sechsseitige Broschüre gibt einen schnellen Überblick über die Zielsetzung der
Organisation, die Struktur, die Mitglieder, die Treuhänder, den Stab, die Schritte des Konsultationsprozesses, die Finanzierung,
die Anwendung der IFRS sowie alle Kontaktinformationen. Dankenswerterweise hat die IASC-Stiftung gestattet, die Publikation auf IAS PLUS
zu veröffentlichen:
IASB and the IASC Foundation Who We Are and What We Do (in
englischer Sprache, 755 KB). Sie finden eine permanente Verknüpfung auf die Broschüre auf der
Startseite des IASB.
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10. Februar 2009: IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung unserer IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für 2008
angefertigt:
IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für 2008 (Wordversion)
IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für 2008 (Pdf-Version)
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seiten mit Veröffentlichungen in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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10. Februar 2009: EU-Kommissar fordert Reform der Verlustrückstellungen
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In einer Rede mit dem Titel 'Die Kreditkrise Der Blick nach vorn' legte der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy seine
Ansichten für die Gründe der gegenwärtigen Probleme an den globalen Finanzmärkten dar. Er nannte zwei Bilanzierungspunkte
Marktwertbilanzierung und das Verbot 'dynamischer Rückstellungen' (Ansatz von erwarteten und nicht erlittenen Kreditausfällen) als
Faktoren, die zu den Problemen der Finanzinstitute in Europa beigetragen hätten. McCreevys vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie
hier (76 KB), nachfolgend haben wir für Sie einen Abschnitt zu Bilanzierung übersetzt:
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Ich wende mich nun den Rechnungslegungsstandards und den Kapitalvorschriften zu. Diese haben die jüngsten Probleme an den Märkten ebenfalls
verschärft, da ihre Regelungen 'prozyklisch' sind. Wenn Marktliquidität so sehr abnimmt wie jetzt, verstärken Verkaufsentscheidungen und Bewertungen, die
auf dem sogenannten 'Marktwert' basieren, die Abwärtsspirale: Sie führen zu weiteren erzwungenen Verkäufen, die wiederum den Fall der Marktpreise
verstärken und beschleunigen. Deswegen habe ich kürzlich Maßnahmen vorangetrieben, die Unternehmen mehr Flexibilität bei der Marktwertbewertung bieten und
die es Unternehmen erleichtern, Vermögenswerte aus ihrem Handels- in das Bankbuch zu übertragen.
Dynamische Rückstellungen haben vielen Banken in der Vergangenheit gut gedient. In diesen Unruhen haben sie den spanischen Banken gut gedient, und ich würde
eine allgemeinere Rückkehr zu ihnen gerne sehen. Ein System, das bedeutende antizyklische Merkmale aufweist und Banken vorschreibt, in guten Zeiten
mehr Kapitalpuffer aufzubauen, die in schlechten Zeiten aufgebraucht werden können, ergibt nicht nur aus der Einzelsichtweise Sinn Reduzierung
des Risikos einer Bankenpleite sondern auch aus der übergeordneten Sichtweise: Es dient dazu, exzessives Wachstum während Boomphasen zu verhindern.
Und es reduziert die Wahrscheinlichkeit, einer stark geschrumpften Kapitalgrundlage in Rezessionszeiten, die dazu führt, dass es bei
den Banken zu einer
Kreditklemme kommt, was wiederum das Greifen angemessener Rettungspakete verhindert.
Idealerweise sollten wir uns international hinsichtlich eines solchen überarbeiteten Systems abstimmen, und ich werde darauf drängen.
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9. Februar 2009: Bankenstudie als Druckversion
9. Februar 2009: Studie zu Geschäftsvorfällen zwischen nahe stehenden Parteien
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Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute)
hat eine Studie mit dem Titel Geschäftsvorfälle zwischen nahe stehenden Parteien: Warnende Erzählungen für Anleger in Asien herausgegeben.
In der Studie wird der Schwerpunkt auf Hongkong, China und Südkorea gelegt, und aus dem Blickwinkel eines Anlegers werden die Art und die
Hintergründe dieser Geschäftsvorfälle erörtert und Umstände benannt, unter denen Geschäftsvorfälle
zwischen nahe stehenden Parteien
Minderheitsanteilseigner geschadet haben. In der Studie, die darauf abzielt, die Interessen der Anleger zu schützen, werden die Wirksamkeit
der gegenwärtigen Vorschriften untersucht und folgende Empfehlungen zum Anlegerschutz ausgesprochen:
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Wachsamkeit der Anleger: Anleger sollten versuchen, Einfluss auf beherrschende Anteilseigner zu nehmen, wenn Geschäftsvorfälle angekündigt werden,
und sie sollten wachsamer bei der Überprüfung sein, wenn sie zur Abstimmung gegeben werden.
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Wirksame Genehmigungsverfahren und Inkenntnissetzung: Bei der Bestimmung der Unvoreingenommenheit eines unabhängigen Beraters sollten
Geschäftsvorfälle von Unternehmensleitern genehmigt werden, die kein persönliches Interesse an dem Vorfall haben, und die Anleger sollten
zeitnah in Kenntnis gesetzt werden. Bei wesentlichen Geschäftsvorfällen sollte eine Genehmigung durch die Anteilseigner erfolgen.
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Unabhängigkeit des Aufsichtsrats: In Situationen, in denen die Unternehmensführung auch die Mehrheit der Anteile hält, hat der Aufsichtsrat
eine um so größere Pflicht, seine Aufgabe zu erfüllen, die Interessen der unabhängigen Anteilseigner zu schützen.
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Größere Transparenz: Unternehmen sollten freiwillig die Identität und die Anteilsbesitzverhältnisse nahe stehender Parteien angeben. Selbiges
gilt für die Kontrollen, die installiert sind, um solche Geschäftsvorfälle
zwischen nahe stehenden Parteien zu überwachen und darüber zu berichten.
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Rechtliche Absicherung der Vorschriften: Vor dem Hintergrund des Ausmaßes der Verluste, die Minderheitsanteilseigner durch
missbräuchliche Geschäftsvorfälle erleiden können, ist eine Rückversicherung des Schutzes ihrer Interessen, Unternehmen gesetzlich
haftbar zu machen, wenn sie Vorschriften verletzen.
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Der IASB arbeitet derzeit an einem Projekt, in dessen Rahmen die Relevanz von Angaben zu Geschäftsvorfällen zwischen nahe stehenden Parteien nach
IAS 24
Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen verbessert werden sollen. Die Studie wurde von dem Finanzanalysten Lee Kha Loon und
Abe De Ramos verfasst, die beide dem Zentrum für Finanzmarktintegrität des CFA Institutes angehören. Wir stellen
sie auf IAS PLUS mit freundlicher Genehmigung
der Autoren zur Verfügung.
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9. Februar 2009: EFRAG Update Dezember 2008 und Januar 2009 erschienen
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die
Dezemberausgabe 2008 und die Januarausgabe 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht. Darin werden jeweils
die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des entsprechenden Monats zusammengefasst.
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8. Februar 2009: Heads Up endgültige Vorschrift der SEC zu XBRL-Angaben
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In einer neuen Ausgabe des Heads Up-Newsletters
(in englischer Sprache, 92 KB) erörtern unsere amerikanischen Kollegen die kürzlich von der SEC vorgelegte endgültige Regelung, nach der die
meisten der bei ihr registrierten Unternehmen Finanzberichte und Anhänge als Teil bestimmter Regeleinreichungen, Registrierungsdarstellengen und
Übergangsberichte, die Abschlüsse beinhalten, mit XBRL-Markierungen versehen müssen (einen 'interaktiven Datensatz'). Weiterführende Informationen
zu XBRL finden Sie auf der XBRL-Seite unserer internationalen Kollegen (in englischer Sprache).
In der nachfolgenden Tabelle haben wir die Anforderungen hinsichtlich der XBRL-Daten nach ihren jeweiligen Startpunkten zusammengefasst.
| Betroffene Gruppe | Perioden*, die an oder nach dem ... enden |
| Inländische und ausländische bei der SEC registrierte Unternehmen, die US-GAAP verwenden und einen weltweiten Streubesitz
von mehr als 5 Mrd. Dollar haben | 15. Juni 2009 |
| Alle anderen großen inländischen und ausländischen Registranten, die US-GAAP verwenden | 15. Juni 2010 |
| Alle verbleibenden bei der SEC registrierten Unternehmen, die US-GAAP verwenden, sowie ausländische Emittenten, die die
IFRS in der Fassung des IASB verwenden | 15. Juni 2011 |
*Im allgemeinen wird die erste Einreichung eines interaktiven Datensatzes eines Unternehmen als Teil eines
Quartalsberichts nach Formblatt 10-Q oder eines Geschäftsberichts nach Formblatt 20-F resp. 40-F erfolgen. |
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7. Februar 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Februar
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 17. Februar bis Freitag, den 20. Februar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Ferner kommt der
neu zusammengesetzte Standardbeirat am 23. und 24. Februar 2009 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige
Tagesordnung für die IASB Sitzung wieder. |
 17.-20. Februar 2009, London
Dienstag, 17. Februar 2009 (nur nachmittags)
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Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008-2009: Erörterung von Änderungen, die der
Stab am Standardentwurf vom August 2008 vorschlägt
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IFRS 8 Geschäftssegmente Angabe von Informationen über Segmentvermögen |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Cash Flow Hedge Accounting |
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Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2009-2010: Erörterung einer möglichen Aufnahme
des folgenden Sachverhalts
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses Klarstellung der Aufstellung der Eigenkapitalveränderungen |
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Leistungen an Arbeitnehmer: Fortsetzung der Erörterungen hinsichtlich der Darstellung von Änderungen
der einzelnen Komponenten der Wertänderungen leistungsorientierter Verpflichtungen und Planvermögen unter besonderer Berücksichtigung der
Abgrenzung der Neubewertungskomponente |
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IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (vormals KMU und nicht börsennotierte Unternehmen):
Erörterung ausstehender Sachverhalte aus den Diskussionen vergangener Sitzungen und der Notwendigkeit einer erneuten Veröffentlichung zur
Stellungnahme |
Mittwoch, 18. Februar 2009
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Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Erwägung des Anwendungsbereichs und Beginn der Erörterungen
der wesentlichen Sachverhalte |
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Ausbuchung
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Vorlage der zwei vorgeschlagenen Ausbuchungsmodelle für finanzielle Vermögenswerte und des vorgeschlagenen Modells für finanzielle
Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung der Boardbeschlüsse der zurückliegenden Sitzungen und einschließlich eines Satzes an Angaben
für jeden der Ansätze |
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Darstellung der Wechselwirkung zwischen Konsolidierung und den zwei Ausbuchungsmodellen für finanzielle Vermögenswerte anhand einiger
Fallbeispiele |
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Versicherungsverträge
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Erörterung einiger wesentlicher Aspekte bei den vom Stab identifizierten, brauchbaren Bewertungsalternativen im Hinblick auf die
Bewertung von Versicherungsschulden |
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Erörterung, ob die Wertänderungen aus der Bewertung von Versicherungsschulden im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst werden
sollten, falls die zu ihrer Deckung zugeordneten Vermögenswerte nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
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Donnerstag, 19. Februar 2009 (nur nachmittags)
Freitag, 20. Februar 2009 (nur vormittags)
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6. Februar 2009: Newsletter zu den Vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel
Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16
vorgeschlagen herausgegeben (in englischer Sprache,
131 KB). In dem Newsletter wird ein vom IASB am 30. Januar 2009 veröffentlichter
Vorschlag erörtert, nach dem IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate und
IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wie
folgt geändert werden sollen:
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IFRIC 9: Aus dem Anwendungsbereich sollen eingebettete Derivate in Verträgen ausgenommen werden,
die in Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle oder bei der Gründung von Joint Ventures erworben
wurden.
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IFRIC 16: Unternehmen soll gestattet sein, ein Instrument als
Sicherungsinstrument für die Sicherung einer Nettoinvestition in einen
ausländischen Geschäftsbetreib zu designieren, das von dem ausländischen
Geschäftsbetrieb gehalten wird, der gesichert wird.
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Die Kommentierungsfrist endet am 2. März 2009. Alle früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier.
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6. Februar 2009: Wir haben unseren Zeitplan für die Agendaprojekte des IASB aktualisiert
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Wir haben unseren Zeitplan für die Agendaprojekte des IASB aktualisiert, um die Entscheidungen widerzuspiegeln, die der IASB
hinsichtlich seiner Agenda auf der Sitzung im Dezember 2008 getroffen hat. Nach dem Zeitplan sind 19 Konsultationsdokumente
und 26 endgültige Verlautbarungen von 2009 bis 2011 durch den IASB zu veröffentlichen:
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4 Diskussionspapiere
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15 Entwürfe
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24 endgültige IFRS
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1 endgültiges Leitliniendokument
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1 endgültiges Kapital des Rahmenkonzepts
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Bei 8 weiteren Projekten ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung eines endgültigen Dokuments noch nicht festgelegt.
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6. Februar 2009: Neue Seite zur Informationssuche und zum Erfahrungsaustausch während der Finanzmarktkrise
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Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat eine neue Internetseite
zur Finanzmarktkrise ins
Leben gerufen. Außergewöhnliches Merkmal der Seite ist,
dass neben einem Angebot von Analysen, Ressourcen und Empfehlungen auch ein Austauschforum eingerichtet worden ist, über das ACCA-Mitglieder
und andere Besucher der Seite ihre persönlichen Erfahrungen und Ideen in Bezug auf die gegenwärtige Situation austauschen können.
ACCA-Präsident Richard Aitken-Davies erläutert die Idee der Seite so: “Das Hauptmerkmal der neuen Seite von ACCA ist, dass
wir nicht nur auf unsere Mitglieder über die gegenwärtige Krise einreden, wie ermutigen sie, ihre Erfahrungen und Meinungen auszutauschen.
Unsere Mitglieder verfügen über einen beachtlichen Erfahrungsschatz und können auf einzigartige Weise Unterstützung leisten
und Einsichten in Fragen anbieten, die verschiedenen Wirtschaften unterschiedlich beeinflussen." Zu der englischsprachigen Seite
gelangen Sie hier. |
6. Februar 2009: 6. Jahresstudie zur IT-Sicherheit von Deloitte
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Die Global Financial Service Industry Group von Deloitte hat ihre 6. globale Jahresstudie zur IT-Sicherheit
veröffentlicht, mit der IT-Sicherheit und Datenschutz in der Finanzdienstleistungsbranche bewertet werden. Die Studie ist das Ergebnis
von Interviews mit Führungskräften im Bereich IT-Sicherheit der führenden Finanzinstitute der Welt aus über 32 Ländern.
Unter anderem ergaben sich folgende Ergebnisse:
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Wie in früheren Studien gaben die Stellungnahmenden an, dass Menschen das größte Vermögen eines Unternehmens sind und gleichzeitig
seine schwächste Stelle. Sicherheitsüberwachung ist allerdings noch weit wichtiger in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wenn erhöhter
Stress dazu führen kann, dass Menschen sich atypisch verhalten.
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Obwohl sowohl interne als auch externe Sicherheitslecks in Finanzinstituten über die vergangenen zwölf Monate weniger geworden sind,
ist das Fehlverhalten von Mitarbeitern ein Bereich, der zunehmend mit Sorge betrachtet wird.
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Die wachsende Beliebtheit von sozialen Netzwerken und die starke Ausbreitung mobiler Medien wie USB-Sticks, MP3-Spielern und PDA
sind eine zusätzliche Belastung für die innere und äußere Sicherheitskontrolle. Diese Medien bieten
Möglichkeit für nicht autorisiertes
Herunterladen und Speichern von vertraulichen Informationen auf ungeschützten Datenträgern. Dies ist einer der Faktoren, die dazu beigetragen haben,
dass Datenschutz und Informationslecks von hoher Priorität für Finanzinstitute geworden
sind – mit Zugangs- und Identitätskontrolle
teilt sich dieses Problem den zweiten Platz. |
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Die obersten drei Prioritäten der IT-Sicherheit bei Finanzinstituten sind
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Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen
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Datenschutz und Informationslecks
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Zugangs- und Identitätskontrolle
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2008 brachte für Finanzinstitute eine zahlenmäßige Abnahme sowohl externer (47% gegenüber 65% 2007) als auch interner (27% gegenüber 30% 2007)
Sicherheitslecks.
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Die führenden Gründen der Finanzinstitute für den Schutz der Daten ihrer Kunden sind Datenschutzbestimmungen (79%) gefolgt von Sorgen um Ruf und
Marke (70%).
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Sie können sich die
6. Jahresstudie zur IT-Sicherheit von Deloitte kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 2032 KB).
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6. Februar 2009: Evaluation der Arbeit des DRSC
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In einem in der heutigen Ausgabe der Zeitschrift „Der Betrieb“ (Nr. 6 vom 6. Februar 2009) veröffentlichten Aufsatz
wird weitgehend positiv über die Ergebnisse einer Befragungsstudie zur Evaluation der Arbeit des DRSC wie folgt berichtet:
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Die Entwicklung von Empfehlungen für die Konzernrechnungslegung wird als grundsätzlich positiv bewertet.
Alle befragten Gruppen stimmen einer teilweisen Ausweitung des gesetzlichen Auftrags zur Konkretisierung der
neuen Anforderungen des BilMoG an den Einzelabschluss zu. |
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Die Beratung des BMJ wird für die Fortentwicklung der deutschen Rechnungslegung und zur Abstimmung mit
internationalen Entwicklungen als wichtig erachtet; eine stärkere Begleitung des BMJ durch das DRSC beim
Auftritt auf internationaler Ebene wird nachhaltig angeregt. |
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In Bezug auf die Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem IASB fühlen sich die Befragten - mit Ausnahme der
Hochschullehrer - noch nicht ausreichend vertreten. |
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Auch ohne expliziten gesetzlichen Auftrag hat das DRSC bereits in der Vergangenheit dazu beigetragen, internationale
Rechnungslegungsnormen vor dem Hintergrund nationaler Besonderheiten zu interpretieren.
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Auf Basis der Befragungsergebnisse wird in dem Aufsatz eine Reihe von Handlungsempfehlungen aufgezeigt, die auf eine weitere
Steigerung des Ansehens und der Reputation des DRSC aufgrund geleisteter Arbeit abzielen. Weitere Informationen finden Sie in
der
Presseerklärung des DSRSC. |
5. Februar 2009: 129. DSR-Sitzung
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Die Agenda für die 129. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 9. und 10. März 2009 ist nun bekannt
gegeben worden. Seit Januar 2009 tagt der DSR öffentlich. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit
für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen des DSR teilzunehmen, und andererseits die Möglichkeit,
die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu verfolgen. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung, weitere Informationen
und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie
hier. |
5. Februar 2009: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
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Morgen, am 6. Februar 2009 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.
Einziger Programmpunkt ist der Entwurf der EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an
IFRIC 9 und IFRIC 16. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen
Details dazu finden Sie auf der
Internetseite von EFRAG. |
5. Februar 2009: Mitschnitt der 128. DSR-Sitzung
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Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 128. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR)
vom 2. und 3. Februar 2009 sind jetzt archiviert und können
auf der Internetseite des DRSC
abgerufen werden. |
5. Februar 2009: IFRS-Fragen und -Antworten in chinesischer Sprache
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Unsere Kollegen aus Taiwan haben ein 214-seitiges Buch mit dem Titel IFRS-Fragen und -Antworten in chinesischer Sprache
herausgegeben. Das Buch das erste in einer dreibändigen Reihe deckt IFRS 2, IFRS 3, IFRS 5, IAS 2,
IAS 12, IAS 18, IAS 20, IAS 27, IAS 28, IAS 31 und IAS 38 ab. Neben der Erklärung jedes Standards
enthält das Buch einige Beispiele und eine kurz gefasste Analyse der Rechnungslegungsunterschiede zwischen den IFRS und den chinesischen
Rechnungslegungsgrundsätzen.
Die Bände 2 und 3 sollen im Mai und im Juni veröffentlicht werden, um im Wesentlichen alle der verbleibenden IFRS zu erläutern. Sie
können das Buch per E-mail an
oder
on-line über eine chinesische Verknüpfung bestellen.
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5. Februar 2009: Adresse des IFRS e-Learning-Programms von Deloitte ändert sich
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Das IFRS e-Learning-Programm von Deloitte ist sehr beliebt; schon über 2.000.000 Module sind von unseren Seiten heruntergeladen worden.
Viele Besucher von IAS PLUS greifen auf das Programm über das Glühlampensymbol auf unserer Startseite zu, aber einige Nutzer haben die Adresse
auch unter den Favoriten ihres Browsers abgelegt. Bitte beachten Sie, dass sich ab dem 15. Februar 2009 die Adresse des
IFRS e-Learning-Programms von Deloitte auf http://www.deloitteifrslearning.com ändert. Bitte denken Sie daran, dass Sie unter
Ihren Favoriten die neue Adresse abspeichern, denn die alte wird ab dem 15. Februar nicht mehr funktionieren. Wenn Sie auf unser
IFRS e-Learning-Programm über das Glühlampensymbol zugreifen, ergeben sich für Sie keine Änderungen. |
5. Februar 2009: SEC verlängert Kommentierungsfrist zum IFRS-Fahrplan
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Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC) hat der Kommentierungsfrist zur ihrer Verlautbarung zum IFRS-Fahrplan weitere 60 Tage hinzugefügt. Der Fahrplan enthält den Vorschlag, dass inländische
amerikanische Unternehmen die International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben anwenden können sollen.
Die Kommentierungsfrist, die am 19. Februar 2009 enden sollte, ist nun bis zum 20. April 2009 ausgeweitet. Die Verlängerung ist das Ergebnis
von bei der SEC eingegangenen Bitten, dabei zu helfen, die Zahl der Antworten und deren Qualität zu erhöhen. Im vorgeschlagenen Fahrplan werden vier
Meilensteine genannt, bei deren Erreichen eine verpflichtende Anwendung der IFRS durch US-Emittenten ab 2014 folgen könnte, wenn die SEC der
Meinung ist, dass dies im öffentlichen Interesse ist und dem Schutz der Anleger dient.
Einigen großen Emittenten wäre die IFRS-Anwendung früher
gestattet.
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5. Februar 2009: Eine weitere neue IFRS-Publikation von Deloitte in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben die folgende IFRS-Publikation ins Spanische übersetzt (das englischsprachige
Original darunter): :
IAS Plus Update-Newsletter zum Entwurf zur Bewertung eingebetteter Derivative:
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5. Februar 2009: Sind weltweit gültige Bilanzierungsstandards erreichbar?
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In einem Artikel, der in der Ausgabe vom 3. Februar 2009 der französischen Wirtschaftszeitung La Tribune erschien,
fragt Nicolas Véron, ob es weltweit eigentlich wirklich eine Suche nach einer globalen Lösung der gegenwärtigen Finanzmarktkrise gebe oder
ob doch eher regionale oder nationale Reaktionen greifen werden. M. Véron, ein Mitglied der europäischen „Denkfabrik“
Breugel, argumentiert,
dass globale Solidarität bei Wirtschaftsfragen eher nicht zu erwarten ist. Das Ziel sollte bescheidener sein der Erhalt eines offenen
Wirtschaftsystems, in dem alle Spieler die Möglichkeit haben, voran zu kommen. Véron zieht den Schluss, dass 'fairer globaler Wettbewerb kurzfristig
das Zurückstellen nationaler Bevorzugung beinhaltet.... Er beruht auch auf abgestimmten internationalen Regeln in grundlegenden Bereichen der
Regulierung.' Sie können sich den vollständigen Artikel in englischer Sprache mit dem Titel
Globale Krise: Globale Lösungen? herunterladen (45 KB),
der Ihnen hier mit freundlicher Genehmigung des Autors zur Verfügung steht. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
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Die Krise hat auch die internationalen Rechnungslegungsstandards, bekannt als IFRS, auf die Anklagebank gebracht. Der IASB, der die Standards
verabschiedet, reagierte spät und war dann übermäßig von politischem Druck eingeschüchtert. Die Aussichten für eine IFRS-Einführung in den USA
sind wieder weit weniger gut geworden.
Außerdem sind gemeinsame Standards nur dann zweckreich, wenn ihre Umsetzung überall einheitlich ist, was gegenwärtig bei weitem nicht der Fall ist.
Schließlich hängt Vertrauen entscheidend von einer glaubwürdigen Überwachung der Macht der privaten globalen Finanzintermediäre ab, deren Rolle
ausschlaggebend für das ganze System ist. Bei ihnen ist Selbstregulierung nicht länger ausreichend, um Vertrauen entstehen zu lassen.
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4. Februar 2009: Diskussionsrunde zu den Diskussionspapieren zur Ertragsvereinnahmung und zur Darstellung des Abschlusses
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen
am Mittwoch, den 4. März 2009, 11:00h (voraussichtlich bis ca. 16:00h) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main,
Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgenden IASB-Diskussionspapieren ein:
Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält der DSR sich vor,
die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter
bahrmann@drsc.de bis zum 25. Februar 2009 an.
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4. Februar 2009: Besucherzahlen auf IAS PLUS weiter im Aufwärtstrend
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Die Besucherzahlen auf IAS PLUS.de steigen weiter im zweistelligen Bereich. Die Anzahl der Besucher im Januar 2009 betrug 32.966 (Januar 2008: 26.474).
Damit ist ein Anstieg von knapp 25% zu verzeichnen. Die Anzahl der Seitenaufrufe stieg um knapp 18% auf 53.246 Aufrufe im Januar 2009
(Januar 2008: 45.233). Im Jahresdurchschnitt griffen 2008 pro Monat rund 27.800 Besucher auf unsere Seiten zu bei ca. 45.800 Seitenaufrufen.
Die nachfolgende Grafik zeigt Ihnen die Zugriffe auf IAS PLUS.de von 2005 (die Seite ging im Februar 2005 ins Netz) bis Januar 2009.
Wir danken allen unseren Lesern - bleiben Sie uns gewogen und empfehlen Sie uns weiter!
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4. Februar 2009: IDW zu Prüfungen bei nicht US-amerikanischen Prüfungsgesellschaften
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem
Schreiben vom 2. Februar 2009 Stellung zu den "Rule Amendments
Concerning the Timing of Certain Inspections of Non-U.S.-Firms", die im Dezember von der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) veröffentlicht wurden, Stellung genommen (in
englischer Sprache, 140 KB). Geplant ist, die Durchführung bestimmter, nach Vorgaben des Sarbanes Oxley Act erforderlicher
Untersuchungen zeitlich nach hinten zu verschieben, weil diese in einigen Ländern aufgrund erheblicher (Rechts-)Probleme noch nicht
erfolgt sind. Allerdings ist vorgesehen, die Untersuchungen unabhängig davon durchzuführen, ob betroffene Prüfungsgesellschaften
gezwungen wären, ihre nationalen Gesetze zu verletzen. Der PCAOB weist darauf hin, dass eine unkooperative Haltung der
Prüfungsgesellschaften im Rahmen von Untersuchungen gegen PCAOB-Regelung 4006 verstößt (und zwar unabhängig von rechtlichen
Konflikten der Gesellschaft im Heimatland) und Disziplinarverfahren sowie den Widerruf der Registrierung beim PCAOB nach sich ziehen kann.
Das IDW unterstützt den zeitlichen Aufschub, bezweifelt aber, dass dies allein ausreichend ist und schlägt vor, Zwischenlösungen für
Fälle zu erarbeiten, in denen die Abstimmung aufgrund zahlreicher involvierter Parteien besonders zeitaufwendig ist (beispielsweise in der EU).
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4. Februar 2009: IDW zur Anwendung der IFRS in den USA
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt Stellung zu der Roadmap for the potential use of financial statements prepared
in accordance with international financial reporting standards by U.S. issuers der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission, SEC) und unterstützt in seinem
Schreiben vom 30. Januar 2009 die
Bestrebungen, künftig US-Emittenten die Anwendung der IFRS vorzuschreiben bzw. zu gestatten (in englischer Sprache, 75 KB).
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4. Februar 2009: Sechs neue IFRS-Veröffentlichungen von Deloitte in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben die folgenden sechs IFRS-Publikationen ins Spanische übersetzt (das englischsprachige
Original finden Sie jeweils darunter):
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IAS Plus Update-Newsletter zum Entwurf zu Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln:
IAS Plus Update-Newsletter zum Entwurf zu Angaben zu nahe stehenden Unternehmen oder Personen:
IAS Plus Update-Newsletter zum Entwurf zur erstmaligen Anwendung der IFRS:
Alert zur Finanzmarktkrise:
GIOS-Newsletter November 2008:
GIOS-Newsletter Oktober 2008:
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Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seiten mit Veröffentlichungen in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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4. Februar 2009: Heads Up zu zu Fair-Value-Angaben in Zwischenberichten
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Wie gestern berichtet hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB
zur Stellungnahme zu einem vorgeschlagenen Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP)
eingeladen, mit dem in Zwischenabschlüssen die Angaben zum beizulegenden Zeitwert
von Finanzinstrumenten gefordert werden sollen (soweit deren Schätzung praktisch
möglich ist), die bisher nach FAS 107 nur im Jahresabschluss gefordert werden.
Die neuen Angaberegelungen würden prospektiv für Zwischenberichtsperioden in
Kraft treten, die nach dem 15. März 2009 enden. Daher müssten Unternehmen, deren
Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, vergleichende Fair-Value-Angaben für
das erste Quartal 2009 und den Jahresabschluss 2008 zur Verfügung stellen. In
dieser Ausgabe des
Heads Up wird der Vorschlag näher erläutert (in englischer Sprache, 84 KB).
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4. Februar 2009: Accounting Roundup Januar 2009
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die
Januarausgabe
des Accounting Roundup-Newsletters erstellt
(31 Seiten in englischer Sprache, 293 KB). Der Newsletter ist neuerdings nach Themen und nicht nach Standardsetzer
gegliedert. Die Themen in dieser Ausgabe sind die folgenden:
Anlagen in Schuld- und Eigenkapitaltiteln
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FASB gibt Änderungen am OTTI-Modell für Anlagen in bestimmte verbriefte Vermögenswerte heraus
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Derivate und Sicherungsbeziehungen
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FASB veröffentlicht vorgeschlagene Umsetzungsleitlinien für Derivate
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SEC gestattet temporäre Ausnahmen für in Frage kommende CDS
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IASB schlägt Änderungen zur Klarstellung der Bilanzierung eingebetteter Derivate vor
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Fremdkapital (Bilanzierung durch den Emittenten)
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CAQ gibt Weißbuch zur Änderung von Kreditbedingungen heraus
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Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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FASB veröffentlicht vorgeschlagene FSP zu Angaben über den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten im Zwischenbericht
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AICPA veröffentlicht Entwurf eines Fragenpapiers zu alternativen Anlagen
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SEC schließt Studie zur Marktwertbilanzierung ab
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Konsolidierung
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IASB schlägt neuen Konsolidierungsstandard vor
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Ertragsteuern
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FASB gibt FSP zum Aufschub von Interpretation 48 heraus
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Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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FASB weitet Angaben über Planvermögen in Plänen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus
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Erlöstransaktionen - Allgemein
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FASB und IASB geben Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung heraus
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IFRIC veröffentlicht Interpretation zu Kundenbeiträgen
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Andere Bilanzierungsfragen
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AICPA gibt Hilfe zur Fachpraxis zu Prämienerhöhungen heraus
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AICPA gibt Hilfe zur Fachpraxis zu nichtregistrierten Anlagevereinigungen heraus
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AICPA gibt Hilfe zur Fachpraxis zur Bestimmung des Abschlusserstellers heraus
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FASAB veröffentlicht Entwurf zur GAAP-Hierarchie für staatliche Unternehmen
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IASC-Stiftung veröffentlicht IFRS-XBRL-Taxonomie 2009 zu öffentlicher Stellungnahme
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IASB veröffentlicht vorgeschlagenen Standard zu nahe stehenden Parteien erneut zu öffentlicher Stellungnahme
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Andere SEC-Themen
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SEC verabschiedet Änderungen zur Modernisierung der Bilanzierungsvorschriften in der Öl- und Gasbranche
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SEC verabschiedet Regelungen, nach denen Registranten interaktive Daten einzureichen haben
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SEC veröffentlicht Regelungen zur Definition von "Annuitätenverträgen" und "Optionalen Annuitätenverträgen"
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 |
SEC veröffentlicht abschließende Regelung zu Angaben und Prospektaushändigung für bestimmte Investmentfonds
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 |
SEC veröffentlicht Bericht zur "21st Century Disclosure Initiative"
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SEC veröffentlicht neue Einhaltungs- und Angabeinterpretationen
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Andere Prüfungsthemen
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PCAOB veröffentlicht Verlautbarung zur Registrierung von Prüfern von nicht börsennotierten Broker-Dealern
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PCAOB veröffentlicht Stableitlinien zur Prüfung der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung bei kleineren börsennotierten Unternehmen
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AICPA veröffentlicht vorgeschlagene SAS zu erforderlichen ergänzenden und anderen Informationen
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AICPA veröffentlicht vorgeschlagenen SAS zu Compliance-Prüfungen
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AICPA veröffentlicht SAS zur Klarstellung der Prüfungsdokumentation
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AICPA veröffentlicht Interpretation zur Berichterstattung über die Ausgestaltung interner Kontrollen
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Andere Entwicklungen
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GAO veröffentlicht Studie zum System der US-amerikanischen Finanzaufsicht
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Frühere Ausgaben des Accounting Roundup-Newsletters finden Sie
hier.
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3. Februar 2009: Malta wechselt auf IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen
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Eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung in Malta (als Mitglied der Europäischen Union), die am 16. Januar 2009
veröffentlicht wurde, hat die Rechnungslegungsvorschriften für gesetzliche Jahresabschlüsse (sowohl Einzel- als auch konsolidierte Abschlüsse)
von allen maltekischen Unternehmen (sowohl börsennotierte als auch nicht
börsennotierte Unternehmen) auf IFRS wie für die Anwendung in Europa
übernommen geändert. Vorher galten IFRS wie vom IASB herausgegeben. Die Änderung trat für Berichtsperioden in Kraft, die
am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Den entsprechenden Auszug aus dem maltekischen Amtsblatt finden Sie hier:
Suppliment tal-Gazzetta tal-Gvern ta’ Malta Nru. 18,366, 16 ta’ Jannar, 2009 (in englischer Sprache, 139 KB). |
3. Februar 2009: FASB schlägt FSP zu Fair-Value-Angaben in Zwischenberichten vor
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen neuen Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) vorgeschlagen,
mit dem in Zwischenabschlüssen Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten gefordert werden sollen. Der FASB reagiert
damit auf wiederholte Anfragen, in denen in den Zeiten der derzeitigen Finanzmarktunruhen Unsicherheit ob der verschiedenen Bewertungsmethoden
und der Wertminderung von Finanzinstrumenten zum Ausdruck gebracht wurden. Auch wenn das Problem grundlegend zu lösen ist, entschied der FASB,
als Interimslösung die Angabe der beizulegenden Zeitwerte im Zwischenabschluss vorzuschlagen, um Anlegern bei der Einschätzung zu helfen, welche
Auswirkungen die gegenwärtigen Marktereignisse auf ein Unternehmen haben. Angaben zum beizulegenden Zeitwert
von Finanzinstrumenten im Zwischenabschluss würde FAS 107 und APB 28 ändern und für Zwischenberichts- und
Abschlussberichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15. März 2009 enden. Die Kommentierungsfrist endet am
2. März 2009.
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3. Februar 2009: Stellungnahmen der SEC zu eingereichten inländischen Abschlüssen (zweite Auflage)
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Im Januar 2008 veröffentlichten unsere US-amerikanischen Kollegen
zwei englischsprachige Sonderberichte, in denen die Stellungnahmen analysiert werden, die der Stabs der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu eingereichten Abschlüssen
veröffentlicht hat. In einem der Berichte aus dem Jahr 2008 wurden die Stellungnahmen zu inländischen, nach US-GAAP
bilanzierenden Unternehmen untersucht. Im anderen wurden Stellungnahmen zu ausländischen, nach IFRS
bilanzierenden Unternehmen untersucht. Unsere Kollegen haben nun eine überarbeitete Ausgabe des ersten Berichts
erstellt: Stellungnahmen der SEC zu Abschlüssen inländischer Unternehmen: ein verschärfter Blick.
In dieser zweiten Auflage sind sowohl neue Untersuchungsthemen als auch
neue Fragestellungen in Bereich schon bestehender Untersuchungsthemen
enthalten, zu denen der Stab der SEC seit der ersten Auflage Stellung
genommen hat. Der Stab der SEC hat auch weiterhin zu Themen wie
Ertragsvereinnahmung, Unternehmenszusammenschlüsse,
Segmentberichterstattung, Finanzinstrumente und Wertminderungen, die
bereits im ersten Bericht enthalten waren, Stellung genommen. Vor dem
Hintergrund der Finanzmarktunruhen jedoch hat der Stab sich unter
anderem auch Wertminderungen von Geschäfts- und Firmenwerten sowie
immateriellen Vermögenswerten, andere als vorübergehende
Wertminderungen, Rücklagen für aufgeschobene Steuerbewertungen,
Einhaltung von Schuldvereinbarungen, beizulegende Zeitwerte und
Rückstellungen für Kreditverluste genauer angesehen.
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3. Februar 2009: IFRS in der Technologiebranche
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben International Financial Reporting Standards: Erwägungen für die
Technologiebranche herausgegeben (International Financial Reporting Standards: Considerations for the Technology Industry, 10 Seiten in englischer Sprache,
261 KB). Diese Publikation bietet Einsichten aus der Branchenpraxis für Führungskräfte und widmet sich IFRS-Fragen wie
beispielsweise den folgenden:
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Warum sollten sich Unternehmen der Technologiebranche überhaupt um IFRS kümmern?
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Was sind die bedeutendsten Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP für Unternehmen der Technologiebranche?
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Welche Auswirkungen können die IFRS auf Unternehmen der Technologiebranche haben? Was sind die Auswirkungen der IFRS auf die Bilanzierung, die Steuern,
die Systeme und die Organisation?
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Wo sollten Unternehmen der Technologiebranche anfangen? Welcher Ansatz funktioniert am besten, wenn es zu einer Umstellung kommt?
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Was sind die IFRS-Lehren aus den europäischen Erfahrungen?
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Español:
Estándares internacionales de información financiera: Consideraciones para la industria de tecnología (spanische Übersetzung der Publikation, 2.428 KB).
Andere Veröffentlichungen in spanischer Sprache finden Sie
hier.
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3. Februar 2009: Accounting Alert von Deloitte Neuseeland
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Unsere neuseeländischen Kollegen haben die
Ausgabe Februar 2009 des Accounting Alert Neuseeland
veröffentlicht (in englischer Sprache, 121 KB). Der Alert bietet
einen generellen Überblick über die neuen und überarbeiteten
Anforderungen der Finanzberichterstattung, die für Abschlüsse zum
31. Dezember 2008 beachtet werden müssen. Sie können ihn für eine schnelle Überprüfung
nutzen, ob Sie bei der Jahresabschlusserstellung alle neuen Vorschriften zur Finanzberichterstattung vollständig
berücksichtigt haben. Der Alert enthält tabellarische Übersichten zu folgenden Themen:
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Neue und überarbeitete Verlautbarungen, die entweder zum 31. Dezember 2008 das erste Mal anzuwenden sind oder
die zu dem Datum vorzeitig angewendet werden dürfen
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Gegenwärtige Entwürfe, die mit rückwirkenden Daten des Inkrafttretens verabschiedet werden können, bevor Sie ihre Abschlüsse zum
31. Dezember 2008 zur Veröffentlichung freigeben
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Angabevorschriften in Bezug auf neue und überarbeitete Bilanzierungsverlautbarungen
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3. Februar 2009: IASB-Webcast zur Ertragsvereinnahmung verschoben
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Der IASB hat verkündet, dass der Webcast zum Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung, der ursprünglich für den 3. Februar 2009
angesetzt war, auf den 10. Februar 2009 verschoben worden ist. Die neuen Details im Überblick:
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2. Februar 2009: EFRAG-Stellungnahme zu aufgegebenen Geschäftsbereichen
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB
eine
Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 5 eingereicht
(in englischer Sprache, 119 KB). EFRAG unterstützt die Bemühungen, eine
größere Konvergenz in diesem Bereich zu erzielen, erhebt aber
folgende Bedenken:
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EFRAG stimmt dem Vorschlag im Entwurf, dass die
Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs den
Schwerpunkt auf ‘Geschäftssegmente’ legen sollte, nicht zu.
Der Schwerpunkt sollte auf einem umfassenden Konzept von
‘Aufgabe’ liegen, was nicht immer mit der vorgeschlagenen
Definition erreicht werden könne. |
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Die Angabepflichten werden als zu umfassend angesehen. |
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2. Februar 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
2. Februar 2009: IFRS in der Prozess- und Industriegüterbranche
2. Februar 2009: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen
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Auf IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe Januar 2009 des Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletters zum Herunterladen
bereitgestellt (in englischer Sprache, 251 KB), in die aktuellen Geschehnisse bis einschließlich 15. Januar zusammengefasst
sind. Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von
Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und
internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der
Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOS-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu
den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie
hier (in englischer Sprache). |
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In dieser Ausgabe des GIOS-Newsletters:
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IFRS-Themen
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FASB und IASB geben Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung heraus
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IFRIC veröffentlicht Leitlinien zu Sachausschüttungen an Eigentümer
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IASB gibt überarbeiteten Standard zur erstmaligen Anwendung heraus
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Tipps zur Anwendung der IFRS
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IFRS-Werkzeuge
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US-GAAP-Themen
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FASB veröffentlicht FSP FIN 48-3
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FASB veröffentlicht FSP FAS 132(R)-1 Angaben über das Planvermögen in Plänen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den
Arbeitgeber
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FASB schlägt Leitlinien zur Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente vor
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FASB veröffentlicht Leitlinien zu nicht vorübergehenden Wertminderungen
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FASB schlägt vor, die Leitlinien in SFAS 141(R) zu Eventualereignissen zu ändern
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FASB veröffentlicht FSP zu verbesserten Angaben über bestimmte finanzielle Vermögenswerte
und Zweckgesellschaften
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Hauptthemen der EITF-Sitzung
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Deloitte gibt Leitlinien zur Auswirkung von SFAS 141(R) auf die Einkommensteuerbilanzierung heraus
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SEC veröffentlicht Interpretationen zu Compliance und Angaben
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Deloitte veröffentlicht Leitlinien zur Auswirkung der derzeitigen Marktbedingungen auf Leistungen an Arbeitnehmer
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Deloitte veröffentlicht Leitlinien zu bestimmten eigenkapitalverbundenen Finanzinstrumenten
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SEC veröffentlicht neues Handbuch zur Finanzberichterstattung
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SEC veröffentlicht Bericht zur Marktwertbilanzierung
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Aufsichtsthemen
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Nationale AICPA-Konferenz 2008 zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB
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SEC veröffentlicht endgültige Regelungen, mit denen Registranten vorgeschrieben wird, bestimmten Einreichungen bei der SEC
interaktive Daten beizufügen |
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Hauptthemen der Sitzung des SEC-Regelungsausschusses vom Juli 2008
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Andere SEC-Publikationen und Verlautbarungen
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1. Februar 2009: EU-Kommissar unterstützt Konzept der 'dynamischen Risikovorsorge'
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In einer Rede mit dem Titel Finanzmärkte und wirtschaftliche Erholung Wiederherstellung des Vertrauens und Eingehen
auf öffentlich geäußerte Bedenken, die der europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, auf der 7.
Jahreskonferenz für Finanzdienstleistungen am 27. Januar 2009 in Brüssel gehalten hatte, erörterte er eine Reihe von Themen mit Bezug zur
aufsichtsrechtlichen Überwachung europäischer Finanzinstitutionen. Er unterbreitete den Vorschlag, dass die Bilanzierungsregeln Banken und
anderen Finanzinstitutionen gestatten sollten, das Konzept der 'dynamischen Risikovorsorge' anzuwenden, bei dem Wertberichtigungen auf Kredite
auf der Grundlage erwarteter Verluste über die Laufzeit der Kredite bemessen würden statt über tatsächlich eingetretene Verluste bis zum
Stichtag. Sowohl IAS 37 als auch
IAS 39 folgen einem Modell der
eingetretenen Verluste (incurred loss model). Sie können die Rede von Kommissar McCreevy
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 88 KB). Ein Ausschnitt: |
| Mit den Bestimmungen zum Kapital der Banken ist auch das Thema Bilanzierungsmethoden verbunden. Wenn diese keine saubere
Grundlage haben, wird es eindeutige Konsequenzen für die Stabilität des angenommenen Niveaus des Bankkapitals selbst geben. Deshalb stimmten
die Mitgliedstaaten am 15. Oktober 2008 einstimmig für die Änderungen, die von der Kommission an den Bilanzierungsregeln vorgeschlagen wurden
einschließlich weiterer Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert und höherer Flexibilität bei der Umklassifizierung von Finanzinstrumenten
aus dem Handelsbuch in das Bankbuch. Abgesehen von diesem Sachverhalt bin ich besorgt über die prozyklischen Elemente, die einen Einfluss auf
das Regime der bankaufsichtlichen Kapitalunterlegung haben, und hier insbesondere beim Thema dynamische Risikovorsorge, die es Banken nach den
alten Bilanzierungsregeln ermöglichte, in guten Zeiten einen Puffer für erwartete Portfoliowertberichtigungen anzulegen, die in Zeiten weniger
erfreulicher wirtschaftlicher Umstände unweigerlich deutlich ansteigen. Die Auffassung, die Bildung dieser Puffer beschneide die Rechte von
Aktionären, ist meines Erachtens blanker Unsinn. |
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