Startseite   Archiv   Standards   Interpretationen   Agenda   Newsletter   Publikationen   Rechtskreise   Links   Sitemap   Suche   Drucken

 

IFRS-Nachrichten – Februar 2009

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

Aufzählung 2012Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2011Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2010Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2009Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2008Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2007Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2006Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2005Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Aufzählung 2004Sep Okt Nov Dez

28. Februar 2009: Zehn Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 9. Februar 2009 herunter (in englischer Sprache, 110 KB). Derzeit wurden die folgenden zehn IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

Aufzählung IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)
Aufzählung IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

Interpretationen

Aufzählung IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Aufzählung IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
Aufzählung IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
Aufzählung IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
Aufzählung IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

Aufzählung IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
Aufzählung IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
Aufzählung IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

 

28. Februar 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Februarausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben. Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser neu gestalteten Ausgabe behandelten Themen gehören:

 

Aufzählung Rückblick auf Australiens IFRS-Umstellung
Aufzählung Ein Überblick über die Aufforderung zur Stellungnahme des Public Sector Accounting Standards Board hinsichtlich der Anwendung der IFRS im öffentlichen Sektor
Aufzählung 'Das einzig Wahre' – reale Fragen und Lösungen für den IFRS-Übergang im Hinblick auf Sachanlagen
Aufzählung Deloitte-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen und wie man Zugang dazu bekommt
Aufzählung Aktuelles zu gegenwärtigen IFRS-Ereignissen – einschließlich verschiedener wichtiger Entwürfe und Diskussionspapiere

 

Englische oder französische Fassung des Newsletter und weiterführende Informationen:

 

Aufzählung Februarausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (2.241 KB)
Aufzählung Februarausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours, 2.378 KB)

 

27. Februar 2009: 129. DSR-Sitzung – Sitzungspapiere
Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 129. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) vom 9. und 10. März 2009 steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Papiere zu TOP 9 Finanzmarktkrise sind für die nächsten Tage angekündigt.

 

27. Februar 2009: IDW zum PCAOB Rulemaking Docket Matter No. 026
In einem Schreiben an die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) vom 18. Februar 2009 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu den "Proposed Auditing Standards Related to the Auditor’s Assessment of and Response to Risk And Conforming Amendments to PCAOB Standards", die im Oktober 2008 von der PCAOB veröffentlicht wurden. Das IDW begrüßt grundsätzlich die Aktualisierung der Prüfungsstandards der PCAOB. Besonders befürwortet werden die Bestrebungen, die vorgeschlagenen Standards an den internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) auszurichten, da dies das übergeordnete Ziel einer internationalen Konvergenz der Prüfungsstandards mit Blick auf die internationalen Kapitalmärkte fördere. Das IDW spricht sich in seiner Stellungnahme dafür aus, Unterschiede zwischen den ISA und den Standardentwürfen so weit wie möglich zu minimieren; ferner empfiehlt es einen stärker prinzipienbasierten Ansatz.
Aufzählung vollständige Stellungnahme des IDW (in englischer Sprache, 85 KB)

 

27. Februar 2009: Agendaseiten aktualisiert
Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift von der IASB-Sitzung im Februar 2009 haben wir folgende Agendaseiten für Sie aktualisiert bzw. neu angelegt, um die Erörterungen und Entscheidungen des IASB von der Sitzung widerzuspiegeln:
Aufzählung Ausbuchung
Aufzählung Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt
Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2008
Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2009
Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich Pensionen
Aufzählung Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Preisregulierte Geschäftsvorfälle
Aufzählung Rechnungslegungsstandard für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (vormals Rechnungslegungsstandard für kleine und mittelgroße Unternehmen)
Aufzählung Sachverhalte in Bezug auf IAS 34 Zwischenberichterstattung
Aufzählung Versicherungsverträge

 

27. Februar 2009: Neue Ausgabe der Single Market News und neues E-Bulletin

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die Ausgabe für das erste Quartal 2009 der englischsprachigen Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Das Design der Publikation wurde überarbeitet, ansonsten bleibt die inhaltliche Ausrichtung auf kurze, leicht lesbare Hintergrundberichte mit Verknüpfungen auf weitere Informationen für interessierte Leser. Zunehmend sollen Interviews und Standpunkte von Interessengruppen eingebunden werden. Die Single Market News erscheinen vierteljährlich kostenfrei in gedruckter und elektronischer Form in englischer Sprache und (mit zeitlicher Verzögerung) auf deutsch und französisch. Zusätzlich hat die Generaldirektion jetzt einen E-Bulletin ins Leben gerufen, der alle zwei Wochen in elektronischer Form und englischer Sprache aktuelle europäische Neuigkeiten vom Binnenmarkt liefert. Eine Möglichkeit zu Registrierung als Abonnent des E-Bulletins finden Sie hier.

 

26. Februar 2009: Europäische Kommission will Bilanzierungshürden für Kleinstunternehmen beseitigen

Die Europäische Kommission hat an das Europäische Parlament und den Ministerrat einen Vorschlag übermittelt, demzufolge 'Kleinstunternehmen' von den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7. EG-Richtlinien ausgenommen werden sollen. Um die Erleichterungen nach diesem Vorschlag in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

 

Aufzählung eine Bilanzsumme von nicht mehr als €500.000;
Aufzählung einen Nettoumsatz von nicht mehr als €1.000.000;
Aufzählung nicht mehr als zehn durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Arbeitnehmer.

 

Gegenwärtig sind in Europa nach den Bilanzrichtlinien um die fünf Millionen Unternehmen mit beschränkter Haftung verpflichtet, Abschlüsse zu erstellen und - in den meisten Fällen - sie prüfen zu lassen. In dem Vorschlag erkennt die Kommission an, dass die Bilanzrichtlinien 'zu einer verbesserten Rechnungslegungsumgebung in der EU geführt haben'. Gleichzeitig kommt die Kommission allerdings zu dem Schluss, dass die Richtlinien Kleistunternehmen Hürden auferlegen, die man herunterschrauben könne. Nach dem Vorschlag der Kommission würden die Mitgliedstaaten der EU entscheiden, ob die Vorschriften der Bilanzrichtlinien für Kleinstunternehmen aufrechterhalten oder sie von diesen befreit werden sollen. Abgesehen von den Bilanzrichtlinien haben die EU-Mitgliedstaaten im Allgemeinen natürlich ihre eigenen nationalen Rechnungslegungsvorschriften. Diese würden durch den Vorschlag nicht berührt. Die Mitgliedstaaten könnten ihre bestehenden Vorschriften beibehalten oder vereinfachter Regeln für Kleinstunternehmen schaffen. Weiterführende Informationen:

 

Aufzählung Richtlinienvorschlag (56 KB)
Aufzählung Presseerklärung (96 KB)
Aufzählung FAQs (in englischer Sprache, 67 KB)
Aufzählung Bürgerinfo (28 KB)
Aufzählung Folgenabschätzung (in englischer Sprache, 393 KB)
Aufzählung Zusammenfassung der Folgenabschätzung (52 KB)

 

26. Februar 2009: Kommission veröffentlicht Leitfaden für Umgang mit Risikoaktiva im EU-Bankensektor

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung mit Leitlinien zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte im europäischen Bankensektor veröffentlicht. Während die Leitlinien die Bemessung und die Angabe der Wertminderung abdecken, wird auch zum Management wertgeminderter Vermögenswerte Stellung genommen, einschließlich Staatshilfen und Rettungsmaßnahmen. Die Leitlinien fußen auf einer Reihe von Prinzipien:

 

Aufzählung uneingeschränkte Transparenz und volle Offenlegung der Wertminderungen vor jeglicher staatlichen Rettungsmaßnahme;
Aufzählung koordiniertes Vorgehen bei der Ermittlung der für Rettungsmaßnahmen in Betracht kommenden Aktiva durch Abgrenzung entsprechender Kategorien von Wertpapieren;
Aufzählung koordiniertes Vorgehen bei der Ex-ante-Bewertung der Aktiva auf der Grundlage einheitlicher Grundsätze wie der Bewertung anhand des realen wirtschaftlichen Werts (und nicht anhand des Marktwerts); diese Bewertung ist von unabhängigen Sachverständigen vorzunehmen und von den Aufsichtsbehörden zu bestätigen;
Aufzählung Validierung der Vermögensbewertung durch die Kommission im Rahmen der Beihilfeverfahren anhand einheitlicher Kriterien;
Aufzählung angemessene Aufteilung der mit den wertgeminderten Aktiva verbundenen Kosten auf Anteilseigner, Gläubiger und Staat;
Aufzählung angemessene Vergütung für den Staat, die mindestens der Vergütung für staatliche Rekapitalisierungsmaßnahmen entsprechen muss;
Aufzählung Deckung der Verluste aufgrund der Vermögensbewertung zum realen wirtschaftlichen Wert durch die Banken, die die Rettungsmaßnahmen in Anspruch nehmen;
Aufzählung Ausrichtung der Teilnahmeanreize für Banken an gesamtgesellschaftlichen Zielen durch Beschränkung des Zeitraums, in dem Banken ihre wertgeminderten Aktiva offenlegen können, auf sechs Monate;
Aufzählung Wahl einer Form des Managements für die Risikoaktiva, bei der Interessenkonflikte vermieden werden; sowie
Aufzählung angemessene Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich Maßnahmen zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen nach einer Einzelfallprüfung und unter Berücksichtigung des Gesamtumfangs der gewährten Hilfen (Rekapitalisierung, Garantien oder Rettungsmaßnahmen für Risikoaktiva), damit die langfristige Rentabilität und das normale Funktionieren der europäischen Bankenindustrie sichergestellt werden.

 

Weitere Informationen:

 

Aufzählung Mitteilung der EU-Kommission zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte im europäischen Bankensektor (in englischer Sprache, 193 KB)
Aufzählung Presseerklärung (77 KB)

 

26. Februar 2009: 18. Mitgliederversammlung des DRSC
Am Donnerstag, den 26. März 2009, treffen sich die Mitglieder des DRSC in Berlin in den Räumen der Ernst & Young AG um 10.00 Uhr zu ihrer 18. Mitgliederversammlung. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008, Satzungsänderungen sowie die Berichte des Vorstandes des DRSC, der Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates und des Generalsekretärs des DRSC über die im Jahr 2008 geleistete Arbeit sowie über die Aufgaben, die im Jahr 2009 anstehen.

 

26. Februar 2009: Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 5. März tagen

Die gemeinsame Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird ihre dritte Sitzung am Donnerstag, den 5. März 2009 von 9:15 bis 15:15 Uhr im Baruch College, Newman Conference Center, 151 East 25th Street, 7th Floor, New York, NY 10010 USA abhalten. Die Sitzung ist öffentlich und wird per Internetsendung übertragen. Die wesentlichen Tagesordnungspunkte sind nachfolgend wiedergegeben (weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des FASB):

 

Aufzählung Teil I: Weitere Untersuchung von Sachverhalten, die auf der Sitzung am 13. Februar erörtert wurden:
Aufzählung Darstellung von Risikovorsorge in Mehrzweckabschlüssen durch das Jahr hindurch
Aufzählung Mögliche Ansätze zur Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von und Berichterstattung über Finanzinstrumente
Aufzählung Teil II: Beizulegender Zeitwert, Fortsetzung:
Aufzählung Ist es sachgerecht und nützlich, nicht realisierte Erfolge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der eigenen Verschuldung des Berichtsunternehmens zu zeigen? Warum oder warum nicht?
Aufzählung Welche weitergehenden Leitlinien, sofern überhaupt, sind auf dem Gebiet der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erforderlich?
Aufzählung Teil III: Außerbilanzielle Posten:
Aufzählung Was sind die besten Mittel zur Vermittlung nützlicher Informationen hinsichtlich Verbriefungen und anderer strukturierter Unternehmen?
Aufzählung Unter der Annahme, dass ein Konsolidierungs-/Ausbuchungsansatz verwendet würde, nach welchen Prinzipien sollte dann festgelegt werden, ob eine Verbriefung oder ein anderes strukturiertes Unternehmen in die Bilanz des Originators aufgenommen wird?
Aufzählung Teil IV: Unternehmensverfassung von Standardsetzern und Standardsetzungsprozess:
Aufzählung Wie (und durch wen) sollte eine Beaufsichtigung von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung national (oder international) erfolgen, um ein angemessenes Maß an Unabhängigkeit, Rechenschaft und Transparenz im Standardsetzungsprozess sicherzustellen?
Aufzählung Welche Kriterien sollten Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung bei der Abwägung der Notwendigkeit einer zeitnahen Lösung eines 'Notfallsachverhalts' und der Notwendigkeit einer aktiven Beteiligung der Adressaten über den Standardsetzungsprozess in Erwägung ziehen?

 

IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen zu beraten. Die vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften der Beobachter von Deloitte von den beiden ersten FCAG-Sitzungen finden Sie hier:

 

Aufzählung 13. Februar 2009
Aufzählung 20. Januar 2009

 

Die FCAG wird am Montag, den 20. April 2009 im Crowne Plaza Hotel London-The City, 19 New Bridge Street, London, zu einer weiteren Sitzung zusammenkommen.

 

25. Februar 2009: Ergebnisse der 128. DSR-Sitzung
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 2. und 3. Februar 2009 seine 128. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden erstmals in einem neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben (siehe den nebenstehenden Bildausschnitt), den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (72 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Februar 2009 können Sie hier herunterladen (60 KB).

 

25. Februar 2009: Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats

Der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) hielt am 23. und 24. Februar 2009 eine zweitägige Sitzung mit dem IASB in London ab. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift vom zweiten Sitzungstag wieder, die von Beobachtern von Deloitte getätigt wurden.

Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats
Dienstag, 24. Februar 2009

Die Reaktion des IASB auf die weltweite Finanzmarktkrise

Der SAC erörterte die aktuelle globale Finanzmarktkrise und die Reaktion des IASB auf diese. Der IASB-Vorsitzende und der Direktor für Kapitalmarktangelegenheiten des IASB umrissen die Tätigkeiten des IASB und des Stabs seit der Herausgabe des Aktionsplans des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) im April 2008. U.a. wurden die folgenden Sachverhalte angesprochen oder erörtert:

 

Aufzählung Reaktionen von regulatorischer Seite tendierten (unhilfreicherweise) dazu, Sachverhalte in Bezug die Finanzstabilität (aufsichtsrechtliche Regulierung) und 'dynamische Risikovorsorge' zu vermischen. Dies seien getrennte Sachverhalte, die getrennt angegangen werden müssten, aber nicht notwendigerweise von einem Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung.
Aufzählung Die jüngsten Tätigkeiten des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board im Hinblick auf den vorgeschlagenen FAS 133 Umsetzungssachverhalt C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate wurden als noch in der Beratung des FASB befindlich zur Kenntnis genommen. Der Stab des IASB und SAC-Mitglieder stellten fest, dass, falls er in derselben Form wie vorgeschlagen herausgegeben werden sollte, C22 einen Unterschied zwischen IFRS und US-GAAP vermindern, jedoch nicht beseitigen würde. IASB und FASB würden auf ihrer gemeinsamen Sitzung im März insbesondere Sachverhalte im Zusammenhang mit Wertminderungen untersuchen.
Aufzählung Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise von FASB und IASB war der Ansicht, dass 'finanzielle Stabilität' in den Verantwortungsbereich von Regulatoren falle, wohingegen dem Interesse der Anleger (die nicht über einen statutarischen Zugang zu Informationen verfügen, die üblicherweise Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehen) am besten durch eine transparente Rechnungslegung gedient sei, die die wirtschaftlichen Vorgänge des Unternehmens wiederspiegelt.
Aufzählung Die SAC-Mitglieder unterstützten diese Schlussfolgerund, hoben allerdings hervor, dass transparente Rechnungslegung notwendig für Regulatoren sie, um finanzielle Stabilität zu erreichen. Während die SAC-Mitglieder feststellten, dass die Bilanzierung eine wichtige Rolle bei der Regulierung der Märkte zu spielen habe, sollte sie nicht durch das aufsichtsrechtliche Bedürfnis von Regulatoren getrieben sein. Wie ein SAC-Mitglied es formulierte: 'Finanzielle Stabilität ist wichtig, aber nicht um den Preis, mit den Zahlen zu spielen'.
Aufzählung Es wurde geäußert, dass der IASB zu Beginn der Krise nur 'langsam aus dem Loch' gekommen sei, gepaart mit einer schlechten Kommunikationspolitik. Die Kommunikationspolitik habe sich verbessert, müsse aber anerkennen, dass, auch wenn die Bilanzierung nicht für die Krise verantwortlich sei, sie untrennbar mit ihr verwoben sei.
Aufzählung Während die Verwendung bei beizulegenden Zeitwert grundsätzlich noch viel Unterstützung erfährt, bedürfe es einer größeren Disziplin bei der Frage, wie das Konzept in der Praxis angewendet werde. Ein SAC-Mitglied mit dem Hintergrund eines Finanzregulators sagte, dass es hilfreich wäre, wenn bspw. alle Banken dieselben Bewertungsprinzipien auf dieselben Instrumente anwendeten.
Aufzählung Während IASB (und FASB) sich auf das Ziel einer umfassenden Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für alle Finanzinstrumente konzentrierten, mögen sie erfolgreicher sein, wenn sie einen 'evolutionären' statt einen 'revolutionären' Ansatz wählten und zuließen, dass die Finanzmärkte ihre Glaubwürdigkeit wiedererlangten, bevor drastische Änderungen an der Bilanzierung von Finanzinstrumenten vorgenommen würden.
Aufzählung Die Leitlinien des beratenden Expertenpanels zur Anwendung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts auf illiquiden und inaktiven Märkten wurden als sehr nützlich angesehen und gelobt.
Aufzählung Im Zuge der Mitteilung von Ergebnissen einer Studie zu der Verwendung der Umklassifizierungsänderungen an IAS 39, die im Oktober 2008 verabschiedet worden waren, wurde dem SAC gesagt, dass Vermögen mit einem Wert von etwa €7,5 Milliarden umklassifiziert worden sei, was zu einem positiven Effekt für die Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von ca. €5,5 Milliarden geführt habe. Die Umklassifizierung wurden in erster Linie aus Gründen des bankaufsichtlichen Kapitals vorgenommen. Die Untersuchung zeige den fundamentalen Konflikt zwischen den Interessen von Anlegern und Aufsichtsbehörden.

 

Der IASB-Vorsitzende legte nahe, dass der IASB in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Allgemeinen drei realistische, alternative Ansätze habe:

 

Aufzählung (A) Beizulegender Zeitwert für alle Finanzinstrumente
Aufzählung (B) Alle Finanzinstrumente, die 'gehandelt' werden, sollen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden; alle anderen würden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ('gehandelt' wurde nicht definiert, schien in diesem Zusammenhang aber zu bedeuten, dass der beizulegende Zeitwert verlässlich auf der Grundlage von Preisquotierungen oder Geschäftsvorfällen auf einem aktiven Markt bemessen werden kann).
Aufzählung (C) Alle Finanzinstrumente mit Vertragsbedingungen, die die Bestimmung einer Grundlage für Amortisationen zuließen, würden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, alle anderen zum beizulegenden Zeitwert.

 

(Es wurde angenommen, dass bestimmte Finanzinstrumente wie bspw. sämtliche derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden.)

 

Die SAC-Mitglieder wurden nach ihrer persönlichen Sichtweise befragt. Nach einiger Diskussion fügte der SAC einen zusätzlichen Ansatz D hinzu, nach dem Finanzinstrumente entsprechend der Absicht der Geschäftsleitung entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden. Dies wurde später mit 'auf subjektiven Kriterien basierend' beschrieben.

 

Bei der Meinungsdarstellung der SAC-Mitglieder ergab sich folgende Verteilung: (A) 2 Mitglieder; (B) oder (C) 'objektive Kriterien': 14; (D) 'subjektive Kriterien': 18. Danach gefragt, ob – falls der IASB ein Modell allein auf Grundlage 'objektiver Kriterien' entwickeln würde – sie Ansatz (B) oder (C) bevorzugten, sprach sich der SAC deutlich für Ansatz (B) aus.

 

Der SAC-Vorsitzende stellte fest, dass die Kernbotschaft aus dieser Übung darin bestünde, dass eine durchgehende Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf kurze oder mittlere Sicht keine Antwort darstelle.

 

Überprüfung der Satzung der IASC-Stiftung

Der Stab der IASC-Stiftung führte in die zweite Phase der Überprüfung der Satzung ein und bat um Stellungnahmen zu vier Sachverhalten:

 

Aufzählung Sollte der Board erwägen, den Anwendungsbereich der IFRS zu erweitern, um sich eigens gemeinnützigen und Unternehmen des öffentlichen Sektors anzunehmen?
Aufzählung Sollte die Satzung den Gedanken 'prinzipienbasierter Standards' bewahren?
Aufzählung Sollte der IASB eine formelle Verfahrensweise für 'eilbedürftige' Sachverhalte haben?
Aufzählung Sollte der IASB eine größere Rolle bei der Übersetzung der IFRS spielen, bspw. der Veröffentlichung von Dokumenten in mehr als nur einer Sprache?

 

Viele SAC-Mitglieder beteiligten sich an der Diskussion, wobei eine große Bandbreite an Sichtweisen zum Vorschein kam; die einhellige Meinung aus dieser Sitzung schien folgende zu sein:

Aufzählung Der IASB sollte nicht gebeten werden, Rechnungslegungsstandards für gemeinnützige oder Unternehmen des öffentlichen Sektors zu behandeln, zumindest nicht zu dieser Zeit. In den Worten eines SAC-Mitglieds würde die Erweiterung des Aufgabenbereichs des IASB auf diese Gebiete einige 'nicht triviale' Sachverhalte beinhalten. Ein anderes Mitglied stellte fest, dass der International Public Sector Accounting Standards Board (IAASB) der bereits gut wahrgenommene Standardsetzer zur Bilanzierung auf diesem Gebiet und sollte dies auch weiterhin sein dürfen.
Aufzählung Es bestand ein klares Einvernehmen, dass die Rechnungslegungsstandards des IASB prinzipienbasiert sein sollten, es gab aber keine einhellige Meinung zu der Frage, ob dies in der Satzung niedergelegt werden sollte.
Aufzählung Es bestand Unterstützung für irgendeine Art von 'eilbedürftiger' Verfahrensweise, allerdings unter dem Vorbehalt, dass immer eine Verpflichtung auf ein Mindestmaß an Konsultation besteht, die allen Interessenten die Möglichkeit eröffne, aussagekräftige Stellungnahmen abzugeben.
Aufzählung Die Rolle der IASC-Stiftung bei der Übersetzung der Arbeiten der IASCF sollte darin bestehen, die einheitlich hohe Qualität der Übersetzungen sicherzustellen.

 

Scrollen Sie nach unten für unsere Mitschrift vom ersten Tag.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung des SAC gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

25. Februar 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahmen gegenüber dem IASB und EFRAG zum IASB Entwurf ED/2009/01 Überarbeitungen nach Einführung von IFRIC-Interpretationen – Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16 (ED/2009/01: Post-implementation Revisions to IFRIC Interpretations – Proposed amendments to IFRIC 9 and IFRIC 16) verabschiedet. Die Stellungnahmen an den IASB finden Sie hier, jene an EFRAG hier.

 

24. Februar 2009: Gegenseitige Anerkennung der Beaufsichtigungen von Prüfungen

Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat eine Erklärung herausgegeben (in englischer Sprache, 17 KB), in der er Bedenken darüber äußert, dass sich die Vereinigten Staaten noch nicht auf ein System der gegenseitigen Anerkennung nationaler Beaufsichtigungen des Berufsstand der Prüfer verständigt hätten. Ein Ausschnitt:

Das Ziel der EU war es immer, sich in Richtung eines vollen Vertrauens in die Prüfungsuntersuchungen öffentlicher Aufsichtsgremien in diesen Drittstaaten zu bewegen. Praktisch würde dies bedeuten, dass Prüfungsfirmen aus diesen Ländern nicht länger durch europäische öffentliche Aufsichtsgremien untersucht werden müssen, da wir in der EU uns auf die Prüfungsuntersuchungen verlassen können, die durch deren Pendant in diesen Ländern durchgeführt werden. Im Gegenzug würden die europäischen Aufsichtsgremien natürlich erwarten, dass ihnen dieselbe Behandlung für europäische Prüfungsfirmen zuteil wird. Die Einführung dieses Modells der Kooperation würde einen guten Weg in Richtung der Wiederherstellung des Anlegervertrauens bedeuten. Es muss aber natürlich auf gegenseitigem Vertrauen ruhen.

Während einige unserer Handelspartner, namentlich Kanada und Japan, so einem Vorgehen offen gegenüber zu stehen scheinen, ist dies nicht der Fall bei den Vereinigten Staaten. So wie die Dinge derzeit stehen, wird sich die EU selbst dazu verpflichten, Untersuchungen der Vereinigten Staaten zu ermöglichen, wir haben gegenwärtig aber keinerlei Garantie, dass die Vereinigten Staaten uns dasselbe zubilligen werden. Dies ist nicht gut für das Vertrauen unserer Anleger hier in der EU. Auch sendet es nicht das richtige Signal an die eigenen Aufsichtsgremien der EU aus, an deren Einrichtung wir hier in der EU hart gearbeitet haben.

 

24. Februar 2009: Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats

Der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) hält am 23. und 24. Februar 2009 eine zweitägige Sitzung mit dem IASB in London ab. Der SAC stellt ein Forum für den IASB dar, sich mit einer großen Bandbreite interessierter Parteien, die von der Arbeit des IASB berührt werden, zu beraten. Am 19. Februar 2009 hatten die Treuhänder der IASCF die Mitglieder des SAC für den Dreijahresturnus von 2009-2011 bekanntgegeben (siehe dazu unsere Nachricht vom 19. Februar 2009). Eine wesentliche Änderung von der vorherigen Struktur des SAC besteht darin, dass die Mitglieder als Vertreter einer Organisation auftreten und nicht als Individuum. Diese Sitzung ist die erste unter der Leitung des neuen SAC-Vorsitzenden Paul Cherry. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift vom ersten Sitzungstag wieder, die von Beobachtern von Deloitte getätigt wurden.

Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats
Montag, 23. Februar 2009

Angesichts der Tatsache, dass dies die erste Sitzung des neu zusammengesetzten SAC mit annähernd vollkommen neuen Mitgliedern war, war der erste Tag der Erörterung des Aufgabenbereichs der SAC, der Arbeitsweise und dem Arbeitsprogramm des IASB gewidmet.

 

Aufgabenbereich und Arbeitsweise des SAC

 

Die Mitglieder des SAC äußerten u.a. Folgendes:

Aufzählung Der Vorsitzende des SAC stellte fest, dass der SAC das primäre Beratungsorgan des IASB sei. Er schlug vor, dass der beste Zeitpunkt für fachliche Ratschläge an den Board dann gegeben sei, wenn sich der Board in der Entwicklung eines Diskussionspapiers oder eines ähnlichen ersten Dokuments, mit dem zur Stellungnahme auffordert wird, befinde.
Aufzählung Die Sitzungsunterlagen des SAC sollten die spezifischen Fragen klar herausstreichen, um deren Erörterung der SAC gebeten wird. Der SAC sollte zusehen, sofern möglich, eine einheitliche Sichtweise zu diesen Fragen an den Board zu übermitteln (oder, wenn keine Einigkeit besteht, die Bandbreite der Sichtweise übermitteln). Es sollte eine Rückkopplung an den SAC geben, inwieweit die Sichtweise der Mitglieder des SAC vom Board erwogen wurden.
Aufzählung Hinsichtlich der Entwicklung einer 'einheitlichen Sichtweise' waren einige der Ansicht, dass der SAC zu wichtigen Sachverhalten abstimmen sollte. Andere sahen dafür keine Notwendigkeit, weil der SAC lediglich Rat gebe und keine Standards setze. Der SAC-Vorsitzende fasst die Diskussion zusammen, indem er vorschlug, dass es ein klares Bedürfnis gebe, eine einheitliche Sichtweise oder Richtung an den Board zu übermitteln. Auch wenn dies manchmal eine Abstimmung erfordere, würde sich die Sichtweise häufig jedoch klar aus der Diskussion ergeben.
Aufzählung Der IASB hat mehrere andere Beratungsgremien neben dem SAC eingerichtet, einschließlich der Gruppe der Analystenvertreter, dem weltweiten Forum der Ersteller und das Beratungsgruppe für die Finanzmarktkrise. SAC-Mitglieder baten um Klarstellung der Rolle dieser Beratungsgremien in Abgrenzung zur Rolle des SAC.
Aufzählung Einige SAC-Mitglieder vertraten ihre Ansicht dazu, wie die Agenda des SAC bestimmt werden sollte; dies schließt die Aufforderung an alle SAC-Mitglieder ein, schriftlich Vorschläge zu unterbreiten. Dieser Sachverhalt soll auf der morgigen Sitzung erörtert werden.
Aufzählung Einige schlugen die Möglichkeit vor, Untergruppen im SAC zu verwenden, um Sachverhalte im Vorfeld einer SAC-Sitzung zu erörtern. Die Untergruppe würde die Sachverhalte dann in den SAC tragen und die Erörterung leiten.
Aufzählung Da SAC-Mitglieder nunmehr als Vertreter von Organisationen und Zusammenschlüssen aufträten und nicht als Individuen, wurde die Frage gestellt, wie es um die Vertraulichkeitsregeln der SAC-Tagungsunterlagen bestellt sei. Grundsätzlich sollten sich die Mitglieder des SAC nicht dabei eingeengt fühlen, die Sichtweise von Adressaten einzuholen; dies schließt die Übermittlung der Tagungsunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme an sie mit ein.
Aufzählung Nach dem Erhalt der Tagungsunterlagen für eine SAC-Sitzung sollten SAC-Mitglieder im Vorfeld der SAC-Sitzung schriftlich Stellung gegenüber dem IASB und den anderen SAC-Mitgliedern zu Sachverhalten in den Tagungsunterlagen nehmen. Dadurch könne man die Diskussion straffen.
Aufzählung SAC-Mitglieder fragten nach der Beziehung des IASB zu nationalen Standardsetzern und deren zukünftige Rolle. Der Vorsitzende des IASB charakterisierte die Beziehungen als 'Partnerschaften' und nannte mehrere Beispiele, wie dies funktioniere.

 

Stellungnahmen der SAC-Mitglieder zum Arbeitsprogramm des IASB

 

Wie bei einer Gruppe, die derartig unterschiedlich wie der neue SAC zusammengesetzt ist, nicht anders zu erwarten, äußerten sich die Mitglieder des SAC sehr breit zum aktuellen Arbeitsprogramm des IASB. U.a. wurden folgende Punkte angesprochen:

Aufzählung Dem Arbeitsprogramm zufolge werden zwischen jetzt und Mitte 2011 etwa 46 'Dokumente im Standardsetzungsprozess' herausgegeben werden. Der IASB muss Wege finden, seinen Adressaten dabei zu helfen, das zu bewältigen.
Aufzählung Die höchste Priorität des Boards sollte in Qualitätslösungen und weniger in einer gleichzeitigen Übernahme einer großen Menge an Standards liegen, auch wenn dies bedeute, dass einige der Zieldaten im derzeitigen Arbeitsprogramm verschoben werden müssten.
Aufzählung Zu den Projekten, die dem IASB als mögliche Ergänzung seines Arbeitsprogramms zur Erwägung vorgeschlagen wurden, gehören Bilanzierungsstandards für Unternehmen, das nicht fortgeführt werden kann oder insolvent ist, zur Wertminderung von Vermögenswerten und zu der Frage, wann die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts sachgerecht ist (das aktuelle Projekt zur Bemessung des beizulegenden Zeitwert widmet sich lediglich der Frage, wie man die Bewertung vornimmt, nicht wann), einschließlich einer erneuten Erwägung der Fair Value Option und der Erfassung von Wertänderungen infolge des 'eigenen Kreditrisikos'.
Aufzählung Hinsichtlich der Priorisierung der gegenwärtigen Agendaprojekte streuten die Ansichten der SAC-Mitglieder deutlich:
Aufzählung Einige Mitglieder meinten, dass Darstellung des Abschlusses und Ausbuchung kritische Projekte seien, während andere Mitglieder der Ansicht waren, dass die gegenwärtigen Standards für diese Sachverhalte nicht dringend einer Reparatur bedurften.
Aufzählung Einzelne SAC-Mitglieder empfahlen, dass das Projekt zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value Measurement, FVM) eine höhere Priorität bekommen sollte und die Priorität der Projekte, die von einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abhingen, wie bspw. Versicherungen und Pensionen, solange herabgestuft werden sollte, bis das FVM-Projekt abgeschlossen ist.
Aufzählung SAC-Mitglieder aus der Versicherungsbranche drückten ihre Unterstützung für die hohe Priorität des Versicherungsprojekts des IASB aus, insbesondere jetzt, wo der FASB sich angeschlossen hat, um ein gemeinsames Projekt daraus zu machen.
Aufzählung Mehrere SAC-Mitglieder sagten, dass die Projekte zu Pensionen, Leasingverhältnissen und Erlöserfassung in der Priorität heruntergestuft oder sogar fallen gelassen werden sollten, weil die bestehenden Standards derzeit einigermaßen gut funktionierten.
Aufzählung Dem Rahmenkonzept sollte eine hohe Priorität eingeräumt werden, weil es Leitlinien für die Lösung von Bilanzierungsfragen zur Verfügung stellt, die nicht klar in einzelnen Standards adressiert werden.
Aufzählung SAC-Mitglieder hinterfragten die Namensänderung in dem Projekt von IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung des SAC gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

24. Februar 2009: Erste Sitzung des Überwachungsgremiums am 1. April 2009

Die erste Sitzung des neuen Überwachungsgremiums der IASC-Stiftung (IASC Foundation, IASCF) wird gleichzeitig mit der Sitzung der IASC-Treuhänder, die für den 1./2. April 2009 in London angesetzt ist, am Mittwoch, den 1. April 2009 in London stattfinden. Die Sitzung wird öffentlich sein. Im Januar 2009 hatten die Treuhänder die IASCF-Satzung geändert und ein Überwachungsgremium als Vehikel für einen formellen Austausch zwischen den Aufsichtsbehörden der Kapitalmärkte und der IASCF geschaffen. Dies wird dabei helfen, den Aufsichtsbehörden der Kapitalmärkte, die die Anwendung der IFRS in ihrem Rechtskreis zulassen oder vorschreiben, dabei behilflich zu sein, ihrer Aufgabe in Bezug auf den Anlegerschutz, die Marktintegrität und die Kapitalbildung effektiv nachzukommen. Die ersten Mitglieder des Überwachungsgremiums werden die maßgeblichen Leiter der folgenden Organisationen sein:

Aufzählung der Europäischen Kommission
Aufzählung der japanischen Finanzmarktaufsicht
Aufzählung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht
Aufzählung des Ausschusses für aufstrebende Märkte von IOSCO sowie
Aufzählung des Fachausschusses von IOSCO

Der Vorsitzende des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht wird nicht stimmberechtigter Beobachter sein.

 

23. Februar 2009: Diskussionsrunde zum ED 10, ED amend IAS 24 und IASCF Constitution Review

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Freitag, den 13. März 2009, 10.00 Uhr (voraus. bis ca. 13.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Papieren ein:

Aufzählung ED 10 Konzernabschlüsse
Aufzählung ED Änderungen an IAS 24 Beziehungen zum Staat
Aufzählung Überprüfung der Satzung durch die IASCF (2. Teil)

Die Papiere stehen auf der Internetseite des DRSC zum Download bereit. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 06. März 2009 an.

 

23. Februar 2009: Nicht börsennotierte US-Unternehmen deutlich für IFRS
Eine neue Deloitte-Umfrage deutet darauf hin, dass eine bedeutende Zahl amerikanischer, nicht börsennotierter Unternehmen gern einen einzigen Satz weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen hätte. Mehr als 40 Prozent der 1.700 Finanzexperten, zumeist aus nicht börsennotierten Unternehmen, antworteten auf einen Satz an Fragen während einer Internetsendung von Deloitte und gaben an, dass ihre Unternehmen es positiv aufnähmen, wenn der IASB sein Projekt zur Berichterstattung für nicht börsennotierte Unternehmen abschlösse. Annähernd 14 Prozent sagten, dass sie erwägen würden, den neuen Standard des IASB kurzfristig anzuwenden, während 26 Prozent angaben, dass sie Kosten und Nutzen einer Anwendung abwägen würden. Nahezu 85 Prozent fanden, dass das Projekt etwas Attraktives habe, einschließlich der mehr als 33 Prozent, die einen vereinfachten, in sich geschlossenen Satz an Bilanzierungsstandards, die nicht börsennotierten Unternehmen angemessen sind, haben möchten. Knapp 30 Prozent glaubten, dass diese Standards ihre Rechnungslegungshürde verringern würden, und etwas mehr als 21 Prozent nannten eine bessere Vergleichbarkeit für die Nutzer von Finanzinformationen aus nicht börsennotierten Unternehmen. Die englischsprachige Internetsendung von Deloitte mit dem Titel International Financial Reporting Standards: Warum nicht börsennotierte Unternehmen Kenntnis nehmen sollten kann erneut abgespielt werden unter www.deloitte.com/us/pcwebcast128". Hierkönnen Sie die Presseerklärung von Deloitte herunterladen (in englischer Sprache, 24 KB).

 

23. Februar 2009: Drei IFRS-Veröffentlichungen unserer brasilianischen Kollegen

Unsere brasilianischen Kollegen haben drei IFRS-Publikationen in portugiesischer Sprache veröffentlicht. In Brasilien müssen alle börsennotierten Unternehmen und alle inländischen und ausländischen Banken für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2010 enden, IFRS-Konzernabschlüsse aufstellen. Bei den drei neuen brasilianischen IFRS-Veröffentlichungen handelt es sich um:

Aufzählung IFRS ao seu alcançe 2009 (IFRS in your Pocket in portugiesischer Sprache) (355 KB) – auf der Grundlage der englischen Fassung von IFRSs in your Pocket 2008.
Aufzählung O Brasil na convergência - um guia prático para adoção do IFRS (488 KB) – Brasilien konvergiert: ein Praxisratgeber zur Anwendung der IFRS. Dies ist ein Ratgeber zur Einführung der IFRS aus brasilianischer Sicht, einschließlich einer Zusammenfassung der brasilianischen Vorschriften und Fristen, Auswirkungen der IFRS auf Unternehmen, vorgeschlagener Maßnahmen sowie einer Checkliste zur Prüfung der Bereitschaft.
Aufzählung IFRS no Setor Imobiliário - Além da contabilidade e dos Relatórios Financeiros (360 KB) – IFRS im Immobiliensektor in Brasilien. In dieser Publikation werden Bilanzierungsunterschiede zu den gegenwärtig anzuwendenden brasilianischen Rechnungslegungsvorschriften Auswirkungen auf Unternehmen und vorgeschlagener Maßnahmen dargelegt.

Auf diese Veröffentlichungen haben wir dauerhafte Links auf unserer Länderseite Brasilien angelegt.

 

22. Februar 2009: NASBA bittet SEC, den 'Fahrplan' auf IFRS aufzugeben

Die Nationale Vereinigung der bundesstaatlichen Direktionen für Bilanzierung (National Association of State Boards of Accountancy, (NASBA) hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) gebeten, ihren Vorschlag hinsichtlich eines Fahrplans für die Anwendung der IFRS durch alle US-amerikanischen Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, zurückzuziehen. Die NASBA ist der Ansicht, dass die Behörde stattdessen auf eine Konvergenz von US-GAAP und IFRS drängen sollte.

Aufzählung Das Schreiben der NASBA an die SEC können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 50 KB).

Die NASBA ist die Vereinigung der 55 staatlichen Direktionen für Bilanzierung in den US-Bundesstaaten und -Gebieten. Die einzelnen Direktionen nehmen Prüfungen ab und geben die Lizenz zum Führen des Titels CPA heraus. Die NASBA selbst steuert eine internationale Qualifizierungsprüfung (International Qualification Examination, IQEX) für nicht-amerikanische Prüflinge bei, die eine gleichwertige Anerkennung als als US-amerikanischer CPA anstreben.

 

22. Februar 2009: IFRS-Umstellung – Bank- und Kapitalmärkte

In dem Maße, wie die Anerkennung der IFRS in den Vereinigten Staaten näher rückt, stellen mehr Banken und Institutionen auf den Kapitalmärkten wesentliche Fragen: Wie berühren die IFRS meine Institution? Welche Ereignisse würden die Geschwindigkeit meiner Institution bei der Umstellung auf IFRS beeinflussen? Welche Hürden haben wir zu erwägen? Der Weg zur Umstellung auf IFRS – Erwägungen für den Bank- und Kapitalmarktsektor (in englischer Sprache, 267 KB) unserer amerikanischen Kollegen widmet sich diesen Sachverhalten und enthält nützliche Abschnitte zu folgenden Themen:

Aufzählung Verstehen der Auswirkungen der IFRS auf den Bank- und Kapitalmarktsektor auf den Gebieten Bilanzierung und Finanzen, Systeme sowie Steuern
Aufzählung Überprüfung wesentlicher Unterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP
Aufzählung Beurteilung von Ansätzen zur Umstellung auf IFRS
Aufzählung Entwicklung eines IFRS-Fahrplans
Aufzählung aus der Erfahrung in Europa zu ziehende Lehren aus den IFRS

 

22. Februar 2009: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 5. März

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kommt am Donnerstag, den 5. März 2009 (nur ein Tag) von 10 bis 17 Uhr in den Büroräumen des IASB in London zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Die Sitzung ist öffentlicht und wird im Internet übertragen. Die vorläufige Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung
Donnerstag, 5. März 2009
Aufzählung Einführung, einschließlich Genehmigung des Protokolls von der Sitzung im November 2008
Aufzählung Aktueller Stand bei IFRIC-Projekten seit der Sitzung im November 2008
Aufzählung IFRIC 9 - Umklassifizierungsänderungen
Aufzählung IFRIC 9 - Änderungen infolge der Verabschiedung von IFRS 3 (überarbeitet 2008)
Aufzählung IFRIC 14 - Vermögenswertobergrenze
Aufzählung IFRIC 16 - Änderungen hinsichtlich der Begrenzung, welches Unternehmen Sicherungsinstrumente halten darf
Aufzählung IFRIC 18 - Genehmigung durch den Board des IASB und Herausgabe
Aufzählung Kosten im Zusammenhang mit der Befolgung von REACH (Verordnung der Europäischen Kommission hinsichtlich der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
Aufzählung Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Novemberausgabe von IFRIC Update veröffentlicht wurden
Aufzählung IFRS 3 - Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte
Aufzählung IAS 28 - Mögliche Auswirkung von IFRS 3 und IAS 27 (beide 2008 überarbeitet) auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode
Aufzählung IAS 32 - Klassifizierung kündbarer und ewig laufender Instrumente
Aufzählung IAS 37 und IAS 38 - Regulierte Vermögenswerte und Schulden
Aufzählung IAS 39 - Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
Aufzählung IAS 39 - Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten
Aufzählung Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
Aufzählung IAS 7 - Festlegung von Zahlungsmitteläquivalenten
Aufzählung IAS 12 - Klassifizierung von Tonnagesteuern
Aufzählung IAS 16 - Angabe von nicht genutzten Vermögenswerten und Anlagen im Bau
Aufzählung IAS 28 - Wagniskapitalkonsolidierungen und teilweise Nutzung der Fair-Value-Option
Aufzählung IAS 39 - Partizipationsrechte und Berechnung des Effektivzinssatzes
Aufzählung IAS 39 - Klassifizierung nicht geglückter Kreditsyndizierungen
Aufzählung IAS 41 - Annahmen zum Abzinsungssatz, der für Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts herangezogen wird
Aufzählung IFRIC 14 - Freiwillig vorausgezahlte Beiträge unter einer Mindestfinanzierungsvereinbarung
Aufzählung IAS 38 - Bilanzierung von Kosten des Verkaufs
Aufzählung Administrativer Sitzungsteil
Aufzählung Stand der Arbeiten

 

21. Februar 2009: Newsletter zu IFRIC 18 in chinesischer Sprache
Unsere chinesischen Kollegen haben die chinesische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters zu IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden herausgegeben:
Aufzählung Chinesische Übersetzung des Newsletters (150 KB)
Aufzählung Englische Fassung des Newsletters (107 KB)

 

21. Februar 2009: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im Februar
Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 17. Februar bis Freitag, den 20. Februar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen fassen wir für Sie auf einer eigenen Seite zusammen. Der IASB wird außerdem am 23. und 24. Februar 2009 in London zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) zusammenkommen.

 

20. Februar 2009: IFRS-Erwägungen in der Schifffahrtsbranche
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben IFRS in der Luftfahrt- und Verteidigungsbranche herausgegeben Der Weg zu den IFRS: Erwägungen für die Schifffahrtsbranche (in englischer Sprache, 1.106 KB). Diese Publikation bietet Einsichten aus der Branchenpraxis für Führungskräfte und widmet sich IFRS-Fragen wie beispielsweise den folgenden:
Aufzählung Verstehen der IFRS-Auswirkungen in der Schifffahrtsbranche
Aufzählung ein Wirtschaftszenario für die IFRS
Aufzählung Wesentliche fachliche Bilanzierungsunterschiede zwischen IFRS und den US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien in der Schifffahrtbranche
Aufzählung Beurteilung von Ansätzen zur Umstellung auf IFRS
Aufzählung Entwicklung eines IFRS-Fahrplans
Aufzählung aus der Erfahrung in Europa zu ziehende Lehren aus den IFRS
Aufzählung Wesentliche zu unternehmende Schritte für Führungskräfte in der Schifffahrtsbranche

 

20. Februar 2009: IFRS in der Luftfahrt- und Verteidigungsbranche
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben IFRS in der Luftfahrt- und Verteidigungsbranche herausgegeben (IFRS in the Aerospace and Defense Industry, in englischer Sprache, 226 KB). Diese Publikation bietet Einsichten aus der Branchenpraxis für Führungskräfte und widmet sich IFRS-Fragen wie beispielsweise den folgenden:
Aufzählung Verstehen der IFRS-Auswirkungen (auf die Bilanzierung und darüber hinaus) in der Luftfahrt- und Verteidigungsbranche
Aufzählung Wesentliche fachliche Bilanzierungsunterschiede zwischen IFRS und den US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien
Aufzählung Beurteilung von Ansätzen zur Umstellung auf IFRS
Aufzählung Entwicklung eines IFRS-Fahrplans
Aufzählung aus der Erfahrung in Europa zu ziehende Lehren aus den IFRS

 

20. Februar 2009: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Februar
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 17. Februar bis Freitag, den 20. Februar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen fassen wir für Sie auf einer eigenen Seite zusammen. Der IASB wird außerdem am 23. und 24. Februar 2009 in London zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) zusammenkommen.

 

19. Februar 2009: Mitglieder des neuen Standardbeirats
Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben die Mitglieder des neu besetzten Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) für die drei Jahre bis zum 31. Dezember 2011 bekannt gegeben. Der SAC stellt ein Forum für den IASB dar, um Meinungen einer großen Bandbreite von Interessengruppen einzuholen, die von den Verlautbarungen des IASB betroffen sind. Der SAC tagt dreimal im Jahr und berät den IASB bei verschiedenen Sachverhalten einschließlich der Agenda und des Arbeitsprogramms des IASB. Die erste Sitzung des neuen SAC wird am 23. und 24. Februar in London stattfinden – die Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Die Treuhänder haben auch zwei stellvertretende Vorsitzende ernannt, die den kürzlich ernannten SAC-Vorsitzenden Paul Cherry unterstützen werden: Charles Macek und Patrice Marteau. Die neuen Mitglieder des SAC haben wir Ihnen in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Eine wesentliche Veränderung im Vergleich zum alten Standardbeirat besteht darin, dass die Mitglieder stellvertretend für Organisationen stehen und nicht nur sich selbst repräsentieren. Die englischsprachige Presseerklärung der IASC-Stiftung finden Sie hier (186 KB).

SAC-Vorsitzender und stellvertretende Vorsitzende
SAC-Vorsitzender:
Aufzählung Paul Cherry, kanadischer Standardsetzer Canadian Accounting Standards Board (Amtszeit endet im März 2009)
stellvertretende Vorsitzende:
Aufzählung Charles Macek, nicht mit der Geschäftsführung betrautes Mitglied des Direktoriums von Telstra and Wesfarmers und früherer Vorsitzender des australischen Rats für Finanzberichterstattung
Aufzählung Patrice Marteau, Vorsitzender von ACTEO und Vorsitzender des Bilanzierungsausschusses von Business Europe
OrganisationMitgliedFunktionsbezeichnung
Brasilianische Vereinigung börsennotierter Unternehmen (ABRASCA)Geraldo ToffanelloAccounting Director, GERDAU Gruppe
Assoziierte Handelskammer von Indien/Börse von Bombay (BSE)Narendra SardaChairman, Deloitte Haskins & Sells
Vereinigung britischer Versicherer/Investment Management Association (IMA)Liz Murrall Director of Corporate Governance and Reporting, IMA
Basel-Komitee zur BankenaufsichtSylvie MatheratDirector, Financial Stability Directorate, Banque de France
BDO InternationalAndrew BuchananIFRS Technical Partner
CFA InstituteDane MottExecutive Director, JP Morgan Securities Inc
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)Richard ThorpeHead of Capital Adequacy Policy Department and Accounting and Auditing Sector, UK Financial Services Authority
Diskussionsforum der Aktienresearchleiter (Corporate Reporting User Forum, CRUF)Norbert BarthHead of European Chemical Sector Research, WestLB
Council of Institutional Investors (USA)Gail HansonDeputy Executive Director, State of Wisconsin Investment Board
DeloitteJoel OsnossPartner-in-Charge of Global IFRS and Offerings Services
Ernst & YoungLeo van der TasGlobal Technical Director, IFRS
Europäische ZentralbankMauro GrandeDirector, Financial Stability and Supervision, European Central Bank
Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)Stig EnevoldsenChairman, Technical Expert Group, EFRAG
Vereinigung der europäischen Versicherer und Rückversicherer (European Insurance and Reinsurance Federation, CEA)Jacques Le DouitAccounting Research and Development Director AXA
European Issuers/European Round Table of IndustrialistsChristoph HüttenChief Accounting Officer, SVP SAP AG
Federation Internationale des Experts-Comptables FrancophoneBenoit Atangana OnanaSenior Partner und General Manager, African Consulting Enterprise
Financial Executives International (Kanada)Karyn BrooksSVP and Controller, Bell Canada Enterprises
Financial Executives International (USA)Jamie MillerVice President and Controller General Electric Company
Grant ThorntonApril MackenzieGlobal Head of Public Policy
Gruppe der 100 (Australien)Judith DownesChief Financial Officer, Alumina Limited
Gruppe der nationalen europäischen Standardsetzer (Frankreich, Deutschland, Italien, Vereinigtes Königreich)Piero di Salvo, Italy (2009) jährliche Rotation zwischen den beteiligten Standardsetzern
Gruppe der nordamerikanischen VersicherungsunternehmenJerry de St. PaerExecutive Chairman GNAIE – Group of North American Insurance Enterprises
Hongkonger Institut der WirtschaftsprüferP M KamGroup Financial Controller, Jardine Matheson Ltd
Institute of International FinanceWill WiddowsonHead of Group Accounting Policy and Group SOX Officer, UBS AG
Internationale Gesellschaft für Ausbildung und Forschung im Bereich Rechnungslegung (International Association for Accounting Education and Research, IAAER)Hollis Ashbaugh SkaifeAssociate Professor of Accounting Wisconsin School of Business
Internationale Vereinigung der Aktuare (International Actuarial Association, IAA)Francis RuygtDeputy Chief Insurance Risk Officer and Group Actuary, ING Group
Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS)Henning GoebelEconomic Advisor, Federal Financial Supervisory Authority
Internationales Corporate Governance NetworkGerben EvertsCompliance Officer, APG Investments
Internationaler Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC)James SylphExecutive Director, Professional Standards
Internationaler WährungsfondKenneth Sullivan Senior Financial Sector Expert
Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO)je ein Mitglied aus einer Industrienation und einem Wachstumsmarkt:
Industrienation:
Rotation zwischen Sophie Baranger, Director of Accounting and Finance Division, AMF, Frankreich; Christoph Ernst, Head of Accounting and Auditing Law Division, Bundesministerium der Justiz, Deutschland
Wachstumsmarkt:
N.N.
Investment Company Institute (USA)Donald J. BotelerVice President, Operations
Investors' Technical Advisory Committee (USA)Neri BukspanChief Quality Officer und Chief Accountant, Standard & Poor's
Koreanischer Rat für RechnungslegungsstandardsChanhong KimVice Chairman
KPMGMark VaessenHead of IFRS, KPMG Europe LLP
Finanzministerium, VR China, Chinesischer Ausschuss für RechnungslegungsstandardsLiu YutingDirector-General, CASC
Nippon Keidanren (Japan)Shozo YoneyaCorporate auditor, Itochu Corporation
PricewaterhouseCoopersRichard KeysLeader – Global Accounting Consulting Services
Vereinigung der Wertpapieranalysten von JapanSei-Ichi KanekoExecutive Vice President und Member of the Board
Südafrikanischer Rat für BilanzierungspraxisMoses KgosanaChairman
WeltbankCharles McDonoughDeputy Controller und Director of Accounting
Beobachtende Organisationen:
Aufzählung Europäische Kommission
Aufzählung Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of Japan, FSAJ)
Aufzählung US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)

 

19. Februar 2009: Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen in der Finanzmarktkrise
In den Erläuterungen zu besonderen Prüfungsfragen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise, die das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Dezember 2008 veröffentlicht hatte, hieß es:
Unternehmen, die von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise betroffen sind, werden im Lagebericht über die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, denen das bilanzierende Unternehmen ausgesetzt ist, berichten müssen, z.B. über mögliche Probleme bei der Beschaffung von liquiden Mitteln, Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten oder drastischen Nachfragerückgängen. Eine klare Berichterstattung bedingt eine nachvollziehbare und zusammenhängende Beschreibung der wesentlichen Schätzunsicherheiten und Risiken im Lagebericht, sodass die Adressaten auf die bestehenden Unsicherheiten und Risiken unmissverständlich hingewiesen werden.
In einer Presseerklärung weist das IDW jetzt drauf hin, dass ergänzend hierzu und zur ansonsten erforderlichen Berichterstattung dem Versicherungsfachausschuss (VFA) für Versicherungsunternehmen vor dem Hintergrund der Finanzkrise für den Lagebericht zum Jahresabschluss 2008 insbesondere die folgenden Sachverhalte von Bedeutung scheinen:
Aufzählung Garantierisiko: Es ist auf die Frage einzugehen, wie das Unternehmen das Risiko bewältigt, dass bei einer andauernden Niedrigzinsphase die Kapitalerträge unter Umständen nicht zur Finanzierung der garantierten Mindestverzinsung ausreichen.
Aufzählung Bonitätsrisiko: Es ist insbesondere auf das Exposure gegenüber Banken einzugehen. Aus der Darstellung sollten zumindest auf die Größenordnung der Bonitätsrisiken bei Banken und die Abhängigkeit von einzelnen Instituten geschlossen werden können. Hierzu bietet sich eine über DRS 5-20, Tz. 32 hinausgehende Unterteilung der Forderungen nach den Schuldnergruppen Staaten, Financial Institutions und Corporates an. Dabei kann auch auf die Art der Besicherung (z. B. Pfandrechte, Gewährträgerhaftung, Einlagensicherung, Staatsgarantie) und eventuelle Nachrangigkeit (z. B. Genussrechte, Nachrangdarlehen, stille Beteiligung) eingegangen werden.
Aufzählung Liquiditätsrisiko: Im Hinblick auf die bei Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Banken anders gelagerte Liquiditätssituation, bietet es sich an, auf das Management des Liquiditätsrisikos, vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells des Versicherungsunternehmens, einzugehen.

 

19. Februar 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Februar
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 17. Februar bis Freitag, den 20. Februar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen fassen wir für Sie auf einer eigenen Seite zusammen. Der IASB wird außerdem am 23. und 24. Februar 2009 in London zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) zusammenkommen.

 

18. Februar 2009: FASB nimmt zwei Projekte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei neue Projekte auf seine Agenda genommen. Sie gelten der Verbesserung
Aufzählung der Anwendungsleitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts und
Aufzählung der Angaben zu Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts.
Die Projekte wurden als Reaktion auf Empfehlungen auf die Agenda genommen, die in der kürzlich erschienenen Studie zur Marktwertbilanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) enthalten waren. Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) des FASB waren in die gleiche Richtung gegangen. Die englischsprachige Presseerklärung des FASB finden Sie hier.

 

18. Februar 2009: Ecuador wird IFRS schrittweise ab 2010 einführen
Nach der Resolution No. 08.G.DSC (in spanischer Sprache, 67 KB), die von der ecuadorianischen Unternehmensaufsicht herausgegeben wurde, wird die Anwendung der IFRS in Ecuador in folgenden Schritten für alle Unternehmen verpflichtend werden:
Aufzählung Ab 1. Januar 2010: Alle Unternehmen, die den Börsenregelungen unterliegen, und alle externen Prüfer.
Aufzählung Ab 1. Januar 2011: Alle Unternehmen, die mit Stand vom 31. Dezember 2007 über Vermögenswerte im Wert von mehr als USD 4.000.000 verfügen; Holdinggesellschaften und Konzerne; Unternehmen im Staatsbesitz sowie Unternehmen mit ausländischen Anteilseignern.
Aufzählung Ab 1. Januar 2012: Alle anderen Unternehmen.
Diese Daten ersetzen eine Vorschrift aus dem Jahr 2007, nach der alle Unternehmen die IFRS ab 2008 hätten anwenden müssen. Wir haben eine Länderseite Ecuador mit diesen Informationen für Sie eingerichtet.

 

18. Februar 2009: Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Bilanzierung
Auf einer Konferenz in Dubai am 15. Februar 2009 hielt Syed Asad Ali Shah, Präsident des Wirtschaftsprüferinstituts von Pakistan und Partner bei unserer pakistantischen Schwesterfirma, einen Vortrag zur globalen Finanzmarktkrise – Bilanzierungs- und Prüfungsfragen. Shah erörterte in seinen Vortrag die Ursache der Krise, den aktuellen Stand, komplexe Finanzinstrumente, Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, Änderungen an Standards als Reaktion auf die Krise sowie Bilanzierungs- und Prüfungsfragen. Sie können sich den englischsprachigen Vortrag von Shah hier herunterladen (299 KB).

 

18. Februar 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Februar
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 17. Februar bis Freitag, den 20. Februar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen fassen wir für Sie auf einer eigenen Seite zusammen. Der IASB wird außerdem am 23. und 24. Februar 2009 in London zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) zusammenkommen.

 

18. Februar 2009: Zwei IFRS-Newsletter von Deloitte in spanischer Sprache
Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen zweier IAS Plus Update-Newsletter angefertigt (die englischen Originale finden Sie jeweils darunter):

Newsletter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16
Aufzählung Actualización IAS Plus Febrero 2009 – Enmiendas propuestas a las IFRICs 9 y 16 (159 KB)
Aufzählung IAS Plus Update-Newsletter Februar 2009 – Amendments Proposed for IFRICs 9 and 16 (131 KB)
Newsletter zum Entwurf ED 10 Konsolidierung
Aufzählung Actualización IAS Plus Enero 2009 – Propuestas para un nuevo Estándar sobre consolidación (208 KB)
Aufzählung IAS Plus Update-Newsletter Januar 2009 – Proposals for a New Standard on Consolidation (124 KB)

 

17. Februar 2009: Gruppe der Analystenvertreter wird am 25. Februar tagen
Der IASB wird am 25. Februar 2009 von 9:00h bis 16:30h Londoner Zeit in den Büroräumen des IASB, 30 Cannon Street, London mit der Gruppe der Analystenvertreter des IASB (Analyst Representative Group, ARG) zu einer Sitzung zusammen kommen. Die Sitzung steht Beobachtern offen. Auf der Tagesordnung finden sich folgende Themen:
Aufzählung Aktuelle Fragen der Berichterstattung
Aufzählung Ergebnis je Aktie: Weitere Schritte nach dem Entwurf
Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Verbesserte Angaben
Aufzählung Erlöserfassung: Überblick über die Änderungen der gegenwärtigen Praxis vorgeschlagen im Diskussionspapier vom Dezember 2008
Aufzählung Aktuelles Arbeitsprogramm
Aufzählung Darstellung des Abschlusses: Kapitalströme nach der direkten Methode und Überleitungsrechnungen sowie allgemeine Eindrücke des Diskussionspapiers
Aufzählung Emissionsrechte: Erwägung alternativer Bilanzierungsmodelle

 

17. Februar 2009: Agenda für die SAC-Sitzung am 23. und 24. Februar 2009
Der International Accounting Standards Board (IASB) wird mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) am Montag und Dienstag, den 23. und 24. Februar 2009 im Renaissance Chancery Court Hotel in London zu einer Sitzung zusammen kommen. Die Sitzung steht Beobachtern am Montag und am Dienstagmorgen offen. Die Tagesordnung geben wir nachfolgend wieder.

23.-24. Februar 2009, London

Montag, 23. Februar 2009

Aufzählung Einleitende Bemerkungen
Aufzählung Orientierung, um die SAC-Mitglieder mit einem Überblick über die IASB- und IASCF-Struktur vertraut zu machen, um den SAC-Mitglieder in den Rahmen einzuführen, in dem der SAC arbeitet
Aufzählung Auftrag des SAC
Aufzählung Arbeitsprogramm des IASB
Aufzählung Darstellung des Abschlusses

Dienstag, 24. Februar 2009 (nur vormittags)

Aufzählung Globale Finanzmarktkrise
Aufzählung Reaktion auf die G-20, das FSF und andere Gremien
Aufzählung Bericht zu den ersten Sitzungen der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
Aufzählung Überarbeitung der Satzung, Teil 2

 

17. Februar 2009: Newsletter zu IFRIC 18
Unsere Kollegen vom Deloitte IFRS Global Office haben einen IAS Plus Update-Newsletter – "Leitlinien herausgegeben zur Bilanzierung von Übertragungen von Vermögenswerten durch Kunden" veröffentlicht (in englischer Sprache, 107 KB). In dem Newsletter wird die IFRIC-Interpretation 18 Übertragungen von Vermögenswerten durch Kunden erläutert, die am 29. Januar 2009 herausgegeben wurde und für von Kunden erhaltene Übertragungen in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. Juli 2009 erfolgen.
Aufzählung Das grundlegende Prinzip von IFRIC 18 lautet, dass, wenn eine Sachanlage, die von einem Kunden übertragen wird, die Definition eines Vermögenswerts nach dem IASB-Rahmenkonzept aus der Sicht des empfangenden Unternehmens erfüllt, das empfangende Unternehmen diesen Vermögenswert in seinem Abschluss erfassen muss. Wenn der Kunde die Kontrolle über den übertragenen Vermögenswert behält, wäre die Definition eines Vermögenswerts nicht erfüllt, selbst wenn die Eigentümerschaft an dem Vermögenswerts an den Versorgungsdienstleister oder ein anderes empfangendes Unternehmen übertragen wird.
Aufzählung Die angenommenen Anschaffungskosten dieses Vermögenswerts sind der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Übertragung.
Aufzählung Die zeitliche Erfassung des Erlöses aus der Übertragung hängt von den einzeln identifizierbaren Dienstleistungen ab, die in der Vereinbarung enthalten sind.
Alle früheren Ausgabe der IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.

 

17. Februar 2009: Treuhand-Kammer überarbeitet Leitliniendokument zu Prüfungsfragen
Die Schweizer Treuhand-Kammer hat ihre ausgewählten Fragen und Antworten zum neuen Revisionsrecht aufgrund neuerer Erkenntnisse überarbeitet und ergänzt. Die Neuerungen gegenüber der Fassung vom Juni 2008 sind zur besseren Orientierung durch Unterstreichung kenntlich gemacht: Überarbeitete Fassung der Fragen und Antworten zum neuen Revisionsrecht (209 KB).

 

17. Februar 2009: Öffentliche Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses
Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird von Mittwoch, den 25. bis Freitag den 27. Februar 2009 in Brüssel stattfinden. Registrierte Beobachter können an der Sitzung teilnehmen. Details zur Anmeldung und die Tagesordnung finden Sie in der Presseerklärung von EFRAG.

 

16. Februar 2009: Sollen IFRS für alle japanischen börsennotierten Unternehmen gefordert werden?
Die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of Japan, FSAJ) – die Wertpapieraufsicht in Japan – hat mit einer öffentliche Konsultation hinsichtlich der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Japan begonnen. Das offizielle Konsultationspapier – bekannt als der Zwischenberichtsentwurf des Rechnungslegungsrats – ist in japanischer Sprache verfasst. Die FSAJ hat jedoch eine vorläufige und inoffizielle englische Übersetzung des Zwischenberichtsentwurfs veröffentlicht (98 KB). In der die Ankündigung der Konsultation begleitenden englischsprachigen Presseerklärung der FSAJ nennt die FSAJ die beiden folgenden Hauptpunkte des Zwischenberichtsentwurfs:
Aufzählung Die freiwillige Anwendung der IFRS könnte beispielsweise für Konzernabschlüsse bestimmter börsennotierter Unternehmen von der Berichtsperiode an gestattet werden, die am 31. März 2010 endet. Die Entscheidung kann allerdings erst nach der Beurteilung verschiedener Faktoren getroffen werden.
Aufzählung Die Entscheidung hinsichtlich der verpflichtenden Anwendung der IFRS könnte wohl so etwa 2012 getroffen werden. Dieser Zeitpunkt könnte sich jedoch in Abhängigkeit verschiedener Faktoren und der Ergebnisse der Umsetzung der freiwilligen Anwendung der IFRS nach hinten oder nach vorn verschieben.
Inhalt des Zwischenberichtentwurfs:
Aufzählung I. Internationale Entwicklungen der Rechnungslegungsstandards
1. Fortschritt bei der Konvergenz der Rechnungslegungsstandards
2. Entwicklungen in anderen Ländern hinsichtlich einer IFRS-Anwendung
Aufzählung II. Die Richtung für die japanischen Rechnungslegungsprinzipien
1. Die Notwendigkeit fortgeführter Konvergenz der japanischen Rechnungslegungsprinzipien
2. Sachverhalte in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan und der geforderte Ansatz
   (1) Grundlegendes Konzept hinsichtlich der Anwendung der IFRS durch japanische Unternehmen
   (2) Sachverhalte in Bezug auf die Anwendung der IFRS
   (3) Freiwillige Anwendung der IFRS
   (4) Erwägungen hinsichtlich einer künftigen verpflichtenden Anwendung
Aufzählung III. Schritte zu weiteren künftigen Handlungen
Die Kommentierungsfrist endet am 6. April 2009.

 

16. Februar 2009: Anwendung der IFRS in der Mongolei vorgeschrieben
Wir haben eine neue Länderseite zur Rechnungslegung in der Mongolei für Sie angelegt und unsere . tabellarische Übersicht über die Anwendung der IFRS weltweit ergänzt, um die in der Mongolei geltenden Anforderungen wie folgt widerzuspiegeln:
Aufzählung Rechnungslegungsstandards. Im mongolischen Gesetz über die Rechnungslegung ist vorgeschrieben, dass alle profitorientierten und alle gemeinnützigen Unternehmen einschließlich der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), der Unternehmen im Staatsbesitz und anderer Unternehmen ihre Abschlüsse in vollständiger Übereinstimmung mit den IFRS erstellen müssen.
Aufzählung Prüfung. Im Prüfungsgesetz ist vorgeschrieben, dass die Abschlüsse der folgenden Arten von Unternehmen von einem unabhängigen Prüfer geprüft werden müssen: börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen, die eine Börsennotierung anstreben; große und mittelgroße Unternehmen; Unternehmen mit ausländischen Anteilseignern; Unternehmen, die sich vollständig oder teilweise im Staatsbesitz befinden; Finanzinstitute einschließlich Banken, Versicherungen, Börsenmaklern und Anlagefonds. Prüfungsstandards werden vom Prüfungsausschuss des mongolischen Wirtschaftsprüferinstituts verabschiedet.

 

16. Februar 2009: Lehrbuch zu Swiss GAAP FER erschienen
Im Januar 2009 ist ein Lehrbuch zu Swiss GAAP FER mit dem Titel «Swiss GAAP FER – Erläuterungen, Illustrationen und Beispiele» im Handel erschienen. Im Zentrum des neuen Lehrbuchs stehen die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER). Jede Fachempfehlung wird erläutert, es werden die relevanten Problemstellungen gezeigt und praxisgerechte Lösungen präsentiert. Die Kapitel sind durch anschauliche Illustrationsbeispiele ergänzt. Abgerundet wird das Lehrbuch durch eine Gesamtfallstudie, welche die konkrete Anwendung der Swiss GAAP FER am Beispiel eines Konzerns aufzeigt. Die Autoren des Lehrbuchs sind mehrheitlich Mitglieder des Fachausschusses der FER, aber das Lehrbuch ist kein offizieller Erlass der FER. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der Stiftung für Empfehlungen zur Rechnungslegung.

 

16. Februar 2009: IFRS-Erwägungen für Prüfungsausschüsse
Unsere amerikanischen Kollegen haben die Publikation IFRS-Erwägungen für Prüfungsausschüsse herausgebracht (in englischer Sprache, 238 KB). Die deutliche weltweite Bewegung in Richtung der IFRS sowie jüngste Tätigkeiten der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchance Commission, SEC) haben zu der Notwendigkeit für Prüfungsausschuss und Unternehmensleitung geführt, dass die möglichen Kosten, Nutzen und andere Auswirkungen eines Übergangs auf die IFRS erörtert werden. Da Prüfungsausschüsse eine treuhänderische Verantwortung besitzen, das Wohl der Aktionäre zu schützen und die Integrität der Rechnungslegungsprozesses des Unternehmens zu beaufsichtigen, ist ihre Mitwirkung beim Übergang auf die IFRS von entscheidender Bedeutung. Die vorliegende 21-seitige Publikation ist dazu gedacht, Mitgliedern in Prüfungsausschüssen bei der Vorbereitung auf sinnvolle und effektive Unterhaltungen über die IFRS behilflich zu sein und beinhaltet:
Aufzählung einen groben Überblick über die IFRS-Rechnungslegungsanforderungen und mögliche Unterschiede zwischen den IFRS und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S. Generally Accepted Accounting Principles, US-GAAP),
Aufzählung Umsetzungserwägungen sowie
Aufzählung wesentliche Fragen, die Prüfungsausschüsse stellen sollten.

 

15. Februar 2009: Zweite Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008). Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre zweite Sitzung am 13. Februar 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Seite zur Finanzmarktkrise.

Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise
13. Februar 2009

Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Sachverhalte vom Schwerpunkt und Zweck von Abschlüssen bis hin zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Nachfolgend geben die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.

 

Zielsetzung von Abschlüssen

 

Die Mitglieder der FCAG stimmten grundsätzlich darin überein, dass sich Abschlüsse in erster Linie an Anleger wenden, zu denen eine große Bandbreite an Interessenten einschließlich Kapitalgebern, Anlegern und Kreditgebern gehören. Die Mitglieder stimmten auch darin überein, dass das gemeinsame Projekt zur Darstellung des Abschlusses sowie XBRL die Weise, wie Nutzer den Abschluss ansehen, wesentlich verbessern werden.

 

Abschlüsse vs. Finanzstabilität

 

Die Mitglieder stimmten grundsätzlich darin überein, dass Abschlüsse dem Zweck dienen müssten, Nutzern beim Treffen sachkundiger Entscheidungen durch Zurverfügungstellung transparenter Informationen behilflich zu sein. Daneben stimmten die meisten zu, dass die Bilanzierung nicht dazu verwendet werden sollte, der Prozyklizität entgegenzuwirken, sondern neutral sein soll. Zudem stimmten die Mitglieder im Großen und Ganzen darin überein, dass es Aufgabe der Aufsichtsbehörden sei, Finanzstabilität sicherzustellen, und dass die Berücksichtigung der Finanzstabilität im Abschluss dessen Transparenz gefährde.

 

Dynamische Risikovorsorge für die Ansammlung regulatorischen Kapitals

 

Hinsichtlich der Anwendung 'dynamischer Risikovorsorge wurden unterschiedliche Ansichten vorgestellt und erörtert. Einige Mitglieder äußerten Bedenken, dass, wenn man Unternehmen erlaube, Rücklagen zu schaffen (ohne über sachgerechte Leitlinien oder Regulierung zu verfügen), dies zur Gestaltung von Ergebnissen führen könne; dagegen schlugen andere vor, dass Aufsichtsbehörden Mindestanforderungen für die Kapitalausstattung schaffen sollten, die die Reservenbildung treiben sollten.

 

Der Vorsitzende des IASB äußerte Bedenken, dass dynamische Risikovorsorge zu einer Entstellung der Gewinn- und Verlustrechnung führen werde und schlug vor, dass Aufsichtsbehörden und Standardsetzer gemeinsam daran arbeiten sollten, herauszufinden, wie man die Auswirkung dynamischer Risikovorsorge am besten in der Bilanz darstellen können, d.h. über das Eigenkapital ohne Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Bestimmte Mitglieder unterstützten diese Ansicht, indem sie empfahlen, dass die Bilanzierung nicht geändert werden solle, um aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen zu befriedigen. Bestimmte Mitglieder empfahlen zudem, dass die Aufsichtsbehörden Unternehmen verbieten sollten, solche Kapitalrücklagen (die im Eigenkapital gebildet werden) über Dividenden oder Aktienrückkäufe auszuschütten, um die Angemessenheit dieser Rücklagen zu erhalten.

 

Obwohl dieser Sachverhalt breit erörtert wurden, empfahl der Vorsitzende der FCAG, diesen Sachverhalt gründlicher auf der Sitzung am 5. März zu diskutieren; zuvor solle ein Konzeptpapiere zur dynamischen Risikovorsorge an die Mitglieder verteilt werden. In dem Konzeptpapier würden die beiden Modelle erörtert (d.h. ergebniswirksame oder -neutrale Veränderung der Rückstellungen) und das Konzept der dynamischen Risikovorsorge dahingehend auszuweiten, dass es nicht nur für Kredite, sondern auch für andere Finanzinstrumente Geltung erlangen würde.

 

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

 

Der Vorsitzende der FCAG hob hervor, dass die Studie zur Marktwertbilanzierung der SEC zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der beizulegende Zeitwert lediglich für die Bewertung einer Minderheit von Vermögenswerten und Schulden bei den untersuchten Finanzinstitutionen verwendet würde und nicht für das Zusammenbrechen der Finanzinstitutionen verantwortlich gemacht werden könne. Tatsächlich wiesen Mitglieder darin hin, dass Kreditverluste (wie in der Studie hervorgehoben) der wesentliche Treiber der Bankzusammenbrüche waren.

 

Bestimmte Mitglieder der FCAG hoben hervor, dass der wirkliche Sachverhalt darin bestünde, wie das Konzept des beizulegenden Zeitwerts bei gestörten Märkten anzuwenden sei. Diese Mitglieder waren auch der Ansicht, dass die Erfassung unrealisierter Erträge bei Schulden (infolge einer Herabstufung der Bonität) keine nützliche Wiedergabe der Ertragskraft der Bank zur Verfügung stelle und zu einer fehlerhaften Darstellung der wirklichen Verluste führe, die durch solche Erträge unterdrückt würden. Die Mitglieder stellten zudem fest, dass Standards 157 Flexibilität bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts gewähre, welche die Anwendung erheblichen Ermessens erfordere, aber infolge von Rechtsrisiken und dem Risiko der Anzweiflung im Nachhinein zu einer fehlerhaften Anwendung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts führe.

 

Darüber hinaus stimmten die Mitglieder darin überein, dass der beizulegende Zeitwert Transparenz biete; gleichwohl sollten die Boards (IASB und FASB) weiter daran arbeiten sollten, Methoden zur Verbesserung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts zu untersuchen, bevor dessen Anwendung auf andere finanzielle Vermögenswerte und Schulden ausgedehnt werde.

 

Zudem waren sich die Mitglieder darin einig, dass das Modell der gemischten Bewertungsmaßstäbe überprüft werden solle und dass die Boards eine Vereinfachung der Leitlinien für Wertminderungen erwägen sollten.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

15. Februar 2009: Pakistan gewährt 'Lockerung' von IAS 39
Die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde von Pakistan hat eine 'Lockerung' der Verschriften von IAS 39 gewährt, indem Unternehmen erlaubt wird, Wertminderungsverluste auf zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Beteiligungstitel gegen das Eigenkapital zu buchen, anstatt sie erfolgswirksam zu erfassen - wie das in IAS 39 vorgesehen ist. Die entsprechende Ankündigung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 79 KB). Die 'Lockerung' gilt bis zum 31. Dezember 2009. Sie wurde in Antwort auf Bitten von verschiedenen pakistanischen Finanzinstitutionen einschließlich Publikumsfonds, Versicherungsunternehmen, Leasinggesellschaften, Banken und der Produktionsunternehmen im Allgemeinen gewährt. Die Aufsichtsbehörde sagte, dass sie die Lockerung gewährt habe, weil die erfolgswirksame Erfassung von Wertberichtigungen auf als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Beteiligungstitel 'nicht die richtige finanzielle Ertragskraft der Unternehmen widerspiegele'. Dessen ungeachtet wird in der Bekanntmachung der Aufsicht ausgeführt, dass 'diejenigen Unternehmen, die willens sind, den vollen Anforderungen von IAS 39 nachzukommen, dazu ermuntert werden'. Die früheren und derzeitigen Präsidenten des pakistanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Pakistan, ICAP) drückten ihre Unterstützung für die 'Lockerung' aus. Asad Ali Shah, der gegenwärtige Präsident des ICAP, sagte, dass 'derartige Abweichungen von den IFRS in außerordentlichen Situationen auch anderswo in der Welt gesehen wurden'. Die Wettbewerbsaufsicht von Pakistan drückte gleichwohl Bedenken dahingehend aus, dass eine Nichterfassung von Verlusten als irreführende Vermarktung von Wertpapieren aufgefasst werden könnte.

 

15. Februar 2009: Kann die Rechnungslegung vereinfacht werden?
Die Weltweite Bilanzierungsvereinigung (Global Accounting Alliance, GAA) hat einen Bericht mit dem Titel Vorstoß zum Kern der Sache – Kann die Rechnungslegung vereinfacht und nützlicher gemacht werden? veröffentlicht (in englischer Sprache, 880 KB). Die GAA ist eine Vereinigung berufsständischer Bilanzierungsgremien in neun bedeutenden Kapitalmärkten und hat insgesamt 750.000 berufsständische Mitglieder in mehr als 140 Ländern. Der Bericht basiert auf Interviews, die 2008 mit Finanzregulatoren aus Australien, China, der Europäischen Kommission, Frankreich, Kanada, Südafrika, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten, internationalen Regulatoren sowie den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geführt wurden. Zu den Interviewten gehören der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie und Jeff Willemain, bei Deloitte Touche Tohmatsu weltweit als Geschäftsführender Partner für Regulatorische Fragen und Risikomanagement zuständig. Die Untersuchung wurde durchgeführt, um die Hemmnisse zu einem mehr Prinzipien-basierten Bilanzierungsregime und die zunehmende Komplexität und Detailfülle in den Abschlüssen der Unternehmen zu erwägen. Die GAA organisiert eine Reihe von Gesprächsrunden wo Regulatoren und andere an der Rechnungslegung Interessierte rund um den Globus damit beginnen können, Ideen, die aus dieser Untersuchung erwachsen, zu erörtern.
Die GAA schlägt vor, dass die wesentlichen Beteiligten an der Rechnungslegung eine Reihe an Fragen dahingehend erwägen sollten, dass daraus einige Empfehlungen, auf die man sich einigt, erwachsen. Die GAA beabsichtigt, international eine Reihe von Veranstaltungen abzuhalten, wo eine derartige Erörterung stattfinden kann. Bei den Fragen handelt es sich um die folgenden:
  1. Sollte ein internationaler Rahmen für Bilanzierungsstands, auf den man sich einigt, mit einer klaren Hierarchie verwendet werden, die aus (i) einem Rahmenkonzept, (ii) Prinzipien-basierten Standards und (iii) begrenzten, aber verpflichtend anzuwendenden Leitlinien besteht?
  2. Sollten Leitlinien für Ersteller und Prüfer hinsichtlich der Ausübung von Ermessen bei der Anwendung Prinzipien-basierter Standards und bei der Dokumentation der Gründe für die getroffenen Ermessensentscheidungen zur Verfügung gestellt werden?
  3. Sollten Regulatoren dazu aufgefordert werden, ein vernünftiges Maß an Abweichung bei Bilanzierungsbehandlung zu akzeptieren und einen effektiveren, am Ergebnis ausgerichteten Ansatz der Regulierung zu verwenden?
  4. Sollte ein einziger abschließend definierter Satz an Mehrzweckabschlüssen beibehalten werden?
  5. Sollten Standardsetzer dazu ermuntert werden, Verlautbarungen, die als überflüssig angesehen werden, fallen zu lassen?
  6. Wie kann die Geschäftsleitung von Unternehmen dazu ermuntert werden, hochwertigere Kommunikation zur Verfügung zu stellen?
  7. Sollte ein internationaler Rahmen für einen überblicksartigen, zusammenfassenden Abschluss entwickelt werden, um Privat- und weniger erfahrene Anleger mit passgenauen Informationen zu versorgen?
  8. Sollte Mehrzweckabschlüsse im XBRL-Format entwickelt und veröffentlicht werden, um Nutzern zu ermöglichen, sich in die gewünschte Detailtiefe zu begeben?
  9. Sollte die Kommunikation eines Unternehmens durch die Verwendung einer deutlicheren Sprache, weniger Fachtermini und kodierte Sprache sowie einem Fokus auf Klarheit und Transparenz verbessert werden?
  10. Wie hat die jüngste Finanzmarktkrise die Erörterung dieser Sachverhalte beeinflusst?

 

14. Februar 2009: Neues Aussehen, neue Nummerierung von IASB-Verlautbarungen
Der IASB hat das Aussehen der Umschläge seiner im Rahmen des Standardsetzungsprozesses herausgegebenen Dokumente verändert und Referenznummern eingeführt, um den Adressaten dabei zu helfen, bei den Beratungsdokumenten folgen zu können.
Aufzählung Referenznummern. Mit diesen Nummern wird die Art des Dokuments, das Jahr der Veröffentlichung und eine Seriennummer angegeben. So wird mit der Bezeichnung ED/2009/02 beispielsweise angegeben, dass es sich bei dem Dokument um den zweiten vom IASB herauszugebenden Standardentwurf im Jahr 2009 handelt.
Aufzählung Umschläge. Die Umschläge der Dokumente sind folgendermaßen farbcodiert: blau für Diskussionspapiere, beige für Standardentwürfe (wie links veranschaulicht) und rot für Standards. Alle Begleitmaterialien wie die Grundlage für Schlussfolgerungen und die Umsetzungsleitlinien werden grau sein. Für Schulungszwecke herausgegebene Publikationen werden entweder einen grünen Umschlag oder einen grünen Balken in der oberen rechten Ecke auf dem Vorderumschlag haben.

 

13. Februar 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an FAS 133
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme zum FASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an FAS 133 - Ausnahmen bei eingebetteten Kreditderivaten (Proposed Statement 133 Implementation Issue C22 – Exception Related to Embedded Credit Derivatives) verabschiedet. Der DSR moniert, dass der FASB-Entwurf eine abweichende bilanzielle Behandlung eingebetteter Kreditderivate nach US-GAAP im Vergleich zu den IFRS zu unterstützen scheine, obwohl FASB und IASB sich geeinigt haben, dass es keine abweichende Behandlung geben solle und dass die bilanzielle Behandlung in IAS 39.AG30(h) sachgerecht sei. Folgende Dokumente stehen ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
Aufzählung Stellungnahme des DSR gegenüber dem FASB (40 KB)
Aufzählung FASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an FAS 133 (24 KB)

 

13. Februar 2009: Britische Publikation zu Halbjahresberichten
Unsere britischen Kollegen haben eine Studie mit dem Titel Unsere besseren Hälften herausgegeben (in englischer Sprache, 1.246 KB), in der die Halbjahresabschlüsse von 130 börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich untersucht werden. Da britische börsennotierte Unternehmen IFRS befolgen müssen, erfüllen die Berichte sowohl die Anforderungen nach IAS 34 als auch andere britische Vorschriften. Unsere besseren Hälften beinhaltet eine Analyse der folgenden Aspekte:
Aufzählung Einhaltung der Angabe- und Transparenzvorschriften und des IAS 34,
Aufzählung verschiedene Darstellungsformen in den Halbjahresabschlüssen und
Aufzählung wie Unternehmen die Anforderungen hinsichtlich des Zwischenlageberichts erfüllen, also des verbalen Teils des Halbjahresabschlusses.
Die Publikation enthält gegenwärtige Anforderungen zur Berichterstattung und neueste Entwicklungen ebenso wie Beispiele guter ausgeübter Praxis. Sie ist hauptsächlich für Finanzvorstände und Controller börsennotierter Unternehmen gedacht und auch für nicht geschäftsführende Direktoren und Prüfungsausschussmitglieder. Möglicherweise ist sie auch von Interesse für nicht börsennotierte Unternehmen, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen.

 

13. Februar 2009: IAS Plus-Newsletter in chinesischer Sprache verfügbar
Die folgenden IAS Plus-Newsletter stehen nun in chinesischer Sprache zur Verfügung. Es handelt sich um Übersetzungen der englischsprachigen Fassungen, die Sie hier finden.
Aufzählung Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16 vorgeschlagen (134 KB)
Aufzählung Vorschläge für einen neuen Standard zur Konsolidierung (222 KB)
Aufzählung Diskussionspapier sieht neue Grundlage für Ertragsvereinnahmungen vor (197 KB)
Aufzählung Zusätzliche Angaben für Anlagen in Schuldtiteln vorgeschlagen (110 KB)
Aufzählung Vorgeschlagene Änderungen im Hinblick auf die Einschätzung eingebetteter Derivate bei Umklassifizierung (105 KB)
Aufzählung Closing Out 2008 (335 KB)
Außerdem steht Ihnen die chinesische Ausgabe von Turbulente Zeiten: Wesentliche Bilanzierungserwägungen bei den heutigen volatilen Märkten zur Verfügung (318 KB). Die englische Originalausgabe finden Sie hier.

 

13. Februar 2009: Wirtschaftsprüferexamen in China ändert sich
Das System der chinesischen Wirtschaftsprüferexamen wird reformiert. Das abschließende Prüfungsänderungsschema wurde im Januar 2009 veröffentlicht, und das neue System wird 2009 parallel zum gegenwärtigen System laufen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die wesentlichen Punkte des geänderten Systems sind die folgenden:
Aufzählung Prüfungsstruktur. Das Wirtschaftsprüferexamen wird in zwei Zertifikatsebenen unterteilt; jede Ebene wird mit einem eigenen Examen abgeschlossen:
Aufzählung Ebene 1: Fachliche Ebene
Aufzählung Ebene 2: Umfassende Ebene
Aufzählung Hierarchie. Ein Prüfungskandidat kann sich erst zur Prüfung auf der umfassenden Ebene anmelden, wenn er die Prüfung der fachlichen Ebene bestanden hat.
Aufzählung Prüfungsturnus. Prüfungen für beide Ebenen werden einmal im Jahr angeboten.
Aufzählung Prüfungsthemen. Auf der fachlichen Ebene werden sechs Themenkomplexe geprüft: Rechnungslegung, Prüfung, Finanz- und Kostenmanagement, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Unternehmensstrategie und Risikomanagement (letzteres wurde neu aufgenommen).

 

13. Februar 2009: Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Erkenntnisse der Wirtschaftsprüfer aus den sich abzeichnenden konkreten Folgen der Finanzmarktkrise zusammengefasst. Für zehn ausgewählte Handlungsfelder wird das in den Augen des Berufsstands bestehende Verbesserungspotenzial in der Studie Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise – ein Blick nach vorn skizziert (58 KB):
Aufzählung Reichweite der Finanzmarktaufsicht
Aufzählung Transparenz und Unabhängigkeit des Rating
Aufzählung staatliche Unterstützung des Kreditsektors
Aufzählung aktive Managementüberwachung durch den Aufsichtsrat
Aufzählung intensivere Kooperation von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
Aufzählung nachhaltige Vergütungsanreize
Aufzählung Abweichungen von einer Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten
Aufzählung Konsistenz und Vertrauenswürdigkeit geänderter Bilanzierungsregeln
Aufzählung Begleitung des Standardsetting durch das IASB
Aufzählung Risikosensibilität beim Umgang mit Abschlussinformationen

 

13. Februar 2009: Deloitte-Webcast zu aktuellen IFRS-Entwicklungen
Am 17. Februar 2009 bieten unsere US-amerikanischen Kollegen einen englischsprachigen Webcast mit dem Titel IFRS: Neues Jahr, Neue Entwicklungen an.
Aufzählung Thema: Die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die IFRS und die Konvergenzbemühungen von IASB und FASB einschließlich
Aufzählung der letzten aufsichtsrechtlichen Entwicklungen in Bezug auf die IFRS,
Aufzählung des aktuellen Stands hinsichtlich des Arbeitsabkommens von IASB und FASB und
Aufzählung der gegenwärtigen IFRS-Bilanzierungsvorschriften zu Leasing, Konsolidierung und Pensionen sowie jüngster Standardsetzungsentwicklungen in diesen Bereichen.
Aufzählung Datum: Dienstag, 17. Februar 2009
Aufzählung Zeit: 14:00h - 15:30h amerikanischer Ostküstenzeit
Aufzählung Moderator: Robert Uhl, Partner bei Deloitte USA
Aufzählung Weitere Informationen und Anmeldung

 

13. Februar 2009: Sitzung der Bewertungsarbeitsgruppe des FASB
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen eingerichtet (Valuation Resource Group, VRG), die dem Stab des FASB Informationen zur Umsetzung von Sachverhalten in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in der Finanzberichterstattung liefert. Die VRG kam am 5. Februar 2009 zu einer Sitzung zusammen und erörterte die vier unten angegebenen Sachverhalte. Unsere US-amerikanischen Kollegen erläutern in der Ausgabe vom 13. Februar 2009 des Heads Up-Newsletters die vier Sachverhalte (in englischer Sprache, 115 KB):
Aufzählung Sachverhalt Nr. 2009-1: Die SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung
Aufzählung Sachverhalt Nr. 2009-2: Vorgeschlagene FSP FAS 157-c Bewertung von Verbindlichkeiten nach FAS 157
Aufzählung Sachverhalt Nr. 2009-3: AICPA-Entwurf FAS 157 – Bewertungsüberlegungen für Anteile in alternativen Anlagen
Aufzählung Sachverhalt Nr. 2009-4: Überlegungen zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

 

13. Februar 2009: Heads Up – Bewertung der internen Kontrollen eines Unternehmens
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe des Heads Up-Newsletters erstellt: COSO, PCAOB und CAQ widmen sich internen Kontrollen (in englischer Sprache, 87 KB). In diesem Heads Up werden drei neue Publikationen erörtert, die vom COSO, der PCAOB und dem CAQ veröffentlicht wurden, um Unternehmensführungen und Prüfern zu helfen, die internen Kontrollen eines Unternehmens einzuschätzen:
Aufzählung Leitlinien zur Überwachung interner Kontrollsysteme, herausgegeben vom Ausschuss zur Verbesserung der Finanzberichterstattung durch ethisches Handeln, wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission, COSO)
Aufzählung Ansichten des Stabs – Eine Prüfung interner Kontrollen über die Finanzberichterstattung in Verbindung mit der Prüfung eines Abschlusses: Leitlinien für Prüfer kleinerer börsennotierter Unternehmen, herausgegeben von der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
Aufzählung Was das CAQ gelernt hat – Durchführung einer Prüfung der internen Kontrollen im Rahmen einer integrierten Prüfung, herausgegeben vom Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ)

 

12. Februar 2009: Zusammenfassungen der Stellungnahmen zu drei PAAinE-Diskussionspapieren
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Zusammenfassungen der eingegangenen Stellungnahmen zu Themen, die im Rahmen der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) gemeinsam mit nationalen Standardsetzern bearbeitet werden, im Internet bereitgestellt. Es handelt sich zum Stellungnahmen zu Diskussionspapieren zu folgenden Themen:
Aufzählung Rahmenkonzept
Aufzählung Erfolgsberichterstattung
Aufzählung Erlöserfassung
Verknüpfungen auf alle Zusammenfassungen finden Sie in der Presseerklärung von EFRAG.

 

12. Februar 2009: Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Anhangangaben zu Geschäften der Gesellschaft mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß §237 Z 8b UGB" (67 KB) auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
Aufzählung Die Stellungnahme behandelt die §§237 und 266 UGB idF des Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG). Diese Bestimmungen beruhen auf der Umsetzung der novellierten 4. und 7. EU-Richtlinie, womit erstmals die direkte Übernahme von IFRS-Vorschriften, im konkreten Fall von "Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Sinn der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards" angeordnet wurde.
Aufzählung Im Anhang zu Einzelabschlüssen sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen nach §237 Z 8b UGB bzw. zu Konzernabschlüssen und sinngemäß auch Zwischenabschlüssen nach §266 Z 2b UGB zu machen.
Aufzählung Ziel der Stellungnahme ist die Darstellung der sich aus diesen Bestimmungen und dem expliziten Verweis auf einschlägige IFRS-Regelungen ergebenden Interpretations- und Abgrenzungsfragen. Diese Stellungnahme ist keine Interpretation von IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, sondern eine Darstellung, wie Zweifelsfragen der UGB-Bestimmung in Österreich zu beantworten sind. Sie befasst sich auch nicht mit allfälligen ertragsteuerlichen Auswirkungen der Marktunüblichkeit betroffener Geschäftsfälle.
Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 11. März 2009 an office@afrac.at zu senden.

 

12. Februar 2009: Agendaseiten aktualisiert
Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift von der IASB-Sitzung im Januar 2009 haben wir folgende Agendaseiten für Sie aktualisiert, um die Erörterungen und Entscheidungen des IASB von der Sitzung widerzuspiegeln:
Aufzählung Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7 – Finanzmarktkrise
Aufzählung Ausbuchung
Aufzählung Eigen- und Fremdkapital
Aufzählung Ertragsteuern – Überarbeitung von IAS 12
Aufzählung IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2009
Aufzählung Leasingverhältnisse
Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich Pensionen
Aufzählung Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Rahmenkonzept Phase A: Zielsetzung und qualitative Anforderungen
Aufzählung Rahmenkonzept Phase C: Bewertung
Aufzählung Rahmenkonzept Phase D: Berichtseinheit 
Aufzählung Rechnungslegungsstandard für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals Rechnungslegungsstandard für kleine und mittelgroße Unternehmen)
Aufzählung Vorgeschlagene Änderung an IFRIC 14
Aufzählung Vorgeschlagene IFRIC-Interpretation Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

 

12. Februar 2009: Der IASB wird die IFRS-Gesamtausgabe 2009 im März veröffentlichen
Der IASB wird die International Financial Reporting Standards 2009 im März herausgeben. Die Gesamtausgabe 2009 bietet in einem einzigen Band die neueste verbindliche Version der IFRS einschließlich Interpretationen und unterstützender Dokumente – erläuternder Beispiele, Umsetzungsleitlinien, Grundlagen für Schlussfolgerungen und abweichender Meinungen – wie vom IASB bis einschließlich 1. Januar 2009 herausgegeben. Sie enthält außerdem die Satzung der IASC-Stiftung, das IASB-Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen, das Vorwort zu den IFRS, das Handbuch zum Konsultationsprozess von IASB und IFRIC, ein aktualisiertes Glossar und einen umfassenden Index. Die Gesamtausgabe 2009 kostet £60, und es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen sowie Mengenrabatt. Sie können Ihr Exemplar bereits jetzt auf der Website des IASB bestellen, um die Gesamtausgabe 2009 bevorzugt zu erhalten, sobald diese freigegeben ist.

 

11. Februar 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Februar ergänzt
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 17. Februar bis Freitag, den 20. Februar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung ist heute um den Punkt Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008-2009: IAS 17 Leasingverhältnisse – Klassifizierung von Leasingverhältnissen in Bezug auf Grund und Gebäude ergänzt worden. Die Sitzung wird am Donnerstagnachmittag eingeschoben. Wir haben die Tagesordnung, die wir Ihnen am 7. Februar 2009 zur Verfügung gestellt haben, entsprechend ergänzt. Das Agendapapier zum Tagesordnungspunkt finden Sie hier.

 

11. Februar 2009: Stellungnahmeentwurf zum IASB-Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme (in englischer Sprache, 451 KB) zum IASB-Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses ins Netz gestellt. Drei Hauptkritikpunkte werden genannt:
Aufzählung Das Prinzip des inneren Zusammenhangs bei der Darstellung wird von EFRAG gutgeheißen, die Umsetzung sei jedoch wenig durchdacht und nicht pragmatisch.
Aufzählung Bei der Darstellung operativer Kapitalströme plädiert EFRAG für die indirekte Methode, da die geforderte direkte Methode keine entscheidungsnützlicheren Informationen liefere als die direkte Methode und daher die entstehenden zusätzlichen Kosten nicht rechtfertige.
Aufzählung Die vorgeschlagene Überleitungsrechnung sei interessant, erfordere jedoch die Darstellung zu vieler Zahlen, die wenig Information bieten, die die Kosten für die Bereitstellung rechtfertigen würden. EFRAG schlägt eine verkleinerte Version vor.
Stellungnahmen können bis zum 9. April 2009 bei EFRAG eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Presserklärung von EFRAG.

 

11. Februar 2009: Heads Up – Das überarbeitete Rechnunglegungshandbuch der SEC
Im Dezember 2008 hat die Abteilung Finanzierung von Aktiengesellschaften der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Division of Corporation Finance der Securities and Exchange Commission, SEC) eine neue Fassung ihres Rechnungslegungshandbuchs freigegeben (s. unsere Nachricht vom 14. Dezember 2008). Dieses 267 Seiten umfassende Handbuch ist ein informelles Nachschlagedokument für die SEC-Mitarbeiter, aber da es auch nützliche Informationen für bei der SEC registrierte Unternehmen bietet, ist es auf der Internetseite der SEC eingestellt. Das Handbuch bietet die Auslegungen des SEC-Stabs zu den Anforderungen in den Formblättern und Teilen der Bestimmungen S-X und S-K sowie Leitlinien zu solchen Themen wie Form und Inhalt der eingereichten Abschlüsse, Einreichung separater Abschlüsse erworbener oder zu erwerbender Unternehmen und zu Anteilen an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, Pro-forma Finanzinformationen, Erörterung und Aufgliederung der Vermögenslage und der Geschäftsergebnisse durch die Geschäftsleitung (Management's discussion and analysis, MD&A) und unverbindlichen Kennzahlen (non-GAAP measures) der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters herausgegeben, in der das Handbuch erläutert wird. In einem Anhang zum Newsletter werden die wichtigeren Hinzufügungen und Änderungen im Vergleich zur letzten Ausgabe des Handbuchs tabellarisch zusammengefasst. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
Aufzählung Heads Up-Newsletter zum neuen Handbuch (122 KB)
Aufzählung PDF-Fassung des Rechnungslegungshandbuchs (1.175 KB)
Aufzählung HTML-Fassung des Rechnungslegungshandbuchs auf der Internetseite der SEC

 

10. Februar 2009: Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16 ins Netz gestellt (in englischer Sprache, 53 KB). In beiden Fällen unterstützt EFRAG grundsätzlich die Vorschläge des IASB erhebt aber auch einige Bedenken und Änderungsvorschläge. Stellungnahmen können bis zum 25. Februar 2009 bei EFRAG eingereicht werden. Weitere Informationen und eine Kurzzusammenfassung des Stellungnahmeentwurfs finden Sie in der Presserklärung von EFRAG.

 

10. Februar 2009: IFRS-Musterkonzernabschluss – Versicherungen
Das Centre of Excellence unserer britischen Schwesterfirma hat einen Musterkonzernabschluss nach IFRS 2008 für eine Versicherungsgruppe herausgegeben. Die Angaben basieren auf den IFRS, die bis zum 31. Oktober 2008 herausgegeben waren und für Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Ziel des Abschlusses ist es nicht, 'ideale' Angaben zu bieten, die alle Umstände abdecken, sondern die Art der geforderten Angaben zu illustrieren. Die Art und der Umfang der Angaben hängt jeweils von der zugrunde liegenden Geschäftstätigkeit, der Menge und der Komplexität der Finanzinstrumente und der Versicherungsverträge sowie des entsprechenden Managements ab. Es wird besonders auf Angaben hingewiesen, die einen Bezug auf die derzeitige Finanzmarktkrise und die jüngsten Verlautbarungen des IASB zu Finanzinstrumenten aufweisen können, aber weitere einzelfallbezogene Erwägungen durch die Versicherer sind unabdingbar. Eine Kopie der Deloitte-Angabencheckliste für IFRS 4 und IFRS 7 ist am Ende des Dokuments beigefügt. Den englischsprachigen Musterkonzernabschluss können Sie hier herunterladen: Delto Insurance Group plc – Illustrative Financial Statements and Selected Disclosures for the Year Ended 31 December 2008 (676 KB). Unsere internationalen Kollegen haben alle Musterkonzernabschlüsse und Checklisten auf einer eigenen Seite archiviert.

 

10. Februar 2009: IASB aktualisiert Vorstellungsbroschüre
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre IASB und IASC-Stiftung: Wer wir sind und was wir tun herausgegeben. Die sechsseitige Broschüre gibt einen schnellen Überblick über die Zielsetzung der Organisation, die Struktur, die Mitglieder, die Treuhänder, den Stab, die Schritte des Konsultationsprozesses, die Finanzierung, die Anwendung der IFRS sowie alle Kontaktinformationen. Dankenswerterweise hat die IASC-Stiftung gestattet, die Publikation auf IAS PLUS zu veröffentlichen: IASB and the IASC Foundation – Who We Are and What We Do (in englischer Sprache, 755 KB). Sie finden eine permanente Verknüpfung auf die Broschüre auf der Startseite des IASB.

 

10. Februar 2009: IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften in spanischer Sprache
Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung unserer IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für 2008 angefertigt:

IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für 2008 (Wordversion)
Aufzählung Lista de verificación de la presentación y la revelación IFRS 2008 (gezippte Fassung, 397 KB)
Aufzählung spanische Übersetzung von IFRS Presentation and Disclosure Checklist for 2008 (gezippte Fassung, 502 KB). Die Checkliste ist so formatiert, dass die Prüfung des Abschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Ausweis- und Angabeposten zu vermerken.
IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für 2008 (Pdf-Version)
Aufzählung Lista de verificación de la presentación y la revelación IFRS 2008 (2.756 KB)
Aufzählung spanische Übersetzung von IFRS Presentation and Disclosure Checklist for 2008 (1.176 KB)
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seiten mit Veröffentlichungen in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

10. Februar 2009: EU-Kommissar fordert Reform der Verlustrückstellungen
In einer Rede mit dem Titel 'Die Kreditkrise – Der Blick nach vorn' legte der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy seine Ansichten für die Gründe der gegenwärtigen Probleme an den globalen Finanzmärkten dar. Er nannte zwei Bilanzierungspunkte – Marktwertbilanzierung und das Verbot 'dynamischer Rückstellungen' (Ansatz von erwarteten und nicht erlittenen Kreditausfällen) – als Faktoren, die zu den Problemen der Finanzinstitute in Europa beigetragen hätten. McCreevys vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie hier (76 KB), nachfolgend haben wir für Sie einen Abschnitt zu Bilanzierung übersetzt:
Ich wende mich nun den Rechnungslegungsstandards und den Kapitalvorschriften zu. Diese haben die jüngsten Probleme an den Märkten ebenfalls verschärft, da ihre Regelungen 'prozyklisch' sind. Wenn Marktliquidität so sehr abnimmt wie jetzt, verstärken Verkaufsentscheidungen und Bewertungen, die auf dem sogenannten 'Marktwert' basieren, die Abwärtsspirale: Sie führen zu weiteren erzwungenen Verkäufen, die wiederum den Fall der Marktpreise verstärken und beschleunigen. Deswegen habe ich kürzlich Maßnahmen vorangetrieben, die Unternehmen mehr Flexibilität bei der Marktwertbewertung bieten und die es Unternehmen erleichtern, Vermögenswerte aus ihrem Handels- in das Bankbuch zu übertragen.

Dynamische Rückstellungen haben vielen Banken in der Vergangenheit gut gedient. In diesen Unruhen haben sie den spanischen Banken gut gedient, und ich würde eine allgemeinere Rückkehr zu ihnen gerne sehen. Ein System, das bedeutende antizyklische Merkmale aufweist und Banken vorschreibt, in guten Zeiten mehr Kapitalpuffer aufzubauen, die in schlechten Zeiten aufgebraucht werden können, ergibt nicht nur aus der Einzelsichtweise Sinn – Reduzierung des Risikos einer Bankenpleite – sondern auch aus der übergeordneten Sichtweise: Es dient dazu, exzessives Wachstum während Boomphasen zu verhindern. Und es reduziert die Wahrscheinlichkeit, einer stark geschrumpften Kapitalgrundlage in Rezessionszeiten, die dazu führt, dass es bei den Banken zu einer Kreditklemme kommt, was wiederum das Greifen angemessener Rettungspakete verhindert.

Idealerweise sollten wir uns international hinsichtlich eines solchen überarbeiteten Systems abstimmen, und ich werde darauf drängen.

 

9. Februar 2009: Bankenstudie als Druckversion
Die im Dezember 2008 veröffentlichte Studie Rechnungslegung aus Sicht von Kreditinstituten als Rechnungslegungsadressaten (Vorsicht: 2,12 MB!), die in Kooperation mit dem Lehrstuhl „Financial Accounting and Auditing“ an der Universität Regensburg erarbeitet wurde, liegt jetzt als Druckversion vor und kann beim DRSC angefordert werden (bahrmann@drsc.de).

 

9. Februar 2009: Studie zu Geschäftsvorfällen zwischen nahe stehenden Parteien
Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) hat eine Studie mit dem Titel Geschäftsvorfälle zwischen nahe stehenden Parteien: Warnende Erzählungen für Anleger in Asien herausgegeben. In der Studie wird der Schwerpunkt auf Hongkong, China und Südkorea gelegt, und aus dem Blickwinkel eines Anlegers werden die Art und die Hintergründe dieser Geschäftsvorfälle erörtert und Umstände benannt, unter denen Geschäftsvorfälle zwischen nahe stehenden Parteien Minderheitsanteilseigner geschadet haben. In der Studie, die darauf abzielt, die Interessen der Anleger zu schützen, werden die Wirksamkeit der gegenwärtigen Vorschriften untersucht und folgende Empfehlungen zum Anlegerschutz ausgesprochen:
Aufzählung Wachsamkeit der Anleger: Anleger sollten versuchen, Einfluss auf beherrschende Anteilseigner zu nehmen, wenn Geschäftsvorfälle angekündigt werden, und sie sollten wachsamer bei der Überprüfung sein, wenn sie zur Abstimmung gegeben werden.
Aufzählung Wirksame Genehmigungsverfahren und Inkenntnissetzung: Bei der Bestimmung der Unvoreingenommenheit eines unabhängigen Beraters sollten Geschäftsvorfälle von Unternehmensleitern genehmigt werden, die kein persönliches Interesse an dem Vorfall haben, und die Anleger sollten zeitnah in Kenntnis gesetzt werden. Bei wesentlichen Geschäftsvorfällen sollte eine Genehmigung durch die Anteilseigner erfolgen.
Aufzählung Unabhängigkeit des Aufsichtsrats: In Situationen, in denen die Unternehmensführung auch die Mehrheit der Anteile hält, hat der Aufsichtsrat eine um so größere Pflicht, seine Aufgabe zu erfüllen, die Interessen der unabhängigen Anteilseigner zu schützen.
Aufzählung Größere Transparenz: Unternehmen sollten freiwillig die Identität und die Anteilsbesitzverhältnisse nahe stehender Parteien angeben. Selbiges gilt für die Kontrollen, die installiert sind, um solche Geschäftsvorfälle zwischen nahe stehenden Parteien zu überwachen und darüber zu berichten.
Aufzählung Rechtliche Absicherung der Vorschriften: Vor dem Hintergrund des Ausmaßes der Verluste, die Minderheitsanteilseigner durch missbräuchliche Geschäftsvorfälle erleiden können, ist eine Rückversicherung des Schutzes ihrer Interessen, Unternehmen gesetzlich haftbar zu machen, wenn sie Vorschriften verletzen.
Der IASB arbeitet derzeit an einem Projekt, in dessen Rahmen die Relevanz von Angaben zu Geschäftsvorfällen zwischen nahe stehenden Parteien nach IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen verbessert werden sollen. Die Studie wurde von dem Finanzanalysten Lee Kha Loon und Abe De Ramos verfasst, die beide dem Zentrum für Finanzmarktintegrität des CFA Institutes angehören. Wir stellen sie auf IAS PLUS mit freundlicher Genehmigung der Autoren zur Verfügung.
Aufzählung CFA-Studie zu Geschäftsvorfällen unter nahe stehenden Parteien (in englischer Sprache, 812 KB)
Aufzählung Presseerklärung (in englischer Sprache, 42 KB)

 

9. Februar 2009: EFRAG Update Dezember 2008 und Januar 2009 erschienen
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Dezemberausgabe 2008 und die Januarausgabe 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht. Darin werden jeweils die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des entsprechenden Monats zusammengefasst.
Aufzählung EFRAG Update-Newsletter vom Dezember 2008 (in englischer Sprache, 317 KB)
Aufzählung EFRAG Update-Newsletter vom Januar 2009 (in englischer Sprache, 299 KB)

 

8. Februar 2009: Heads Up – endgültige Vorschrift der SEC zu XBRL-Angaben
In einer neuen Ausgabe des Heads Up-Newsletters (in englischer Sprache, 92 KB) erörtern unsere amerikanischen Kollegen die kürzlich von der SEC vorgelegte endgültige Regelung, nach der die meisten der bei ihr registrierten Unternehmen Finanzberichte und Anhänge als Teil bestimmter Regeleinreichungen, Registrierungsdarstellengen und Übergangsberichte, die Abschlüsse beinhalten, mit XBRL-Markierungen versehen müssen (einen 'interaktiven Datensatz'). Weiterführende Informationen zu XBRL finden Sie auf der XBRL-Seite unserer internationalen Kollegen (in englischer Sprache). In der nachfolgenden Tabelle haben wir die Anforderungen hinsichtlich der XBRL-Daten nach ihren jeweiligen Startpunkten zusammengefasst.

Betroffene GruppePerioden*, die an oder nach dem ... enden
Inländische und ausländische bei der SEC registrierte Unternehmen, die US-GAAP verwenden und einen weltweiten Streubesitz von mehr als 5 Mrd. Dollar haben
15. Juni 2009
Alle anderen großen inländischen und ausländischen Registranten, die US-GAAP verwenden
15. Juni 2010
Alle verbleibenden bei der SEC registrierten Unternehmen, die US-GAAP verwenden, sowie ausländische Emittenten, die die IFRS in der Fassung des IASB verwenden
15. Juni 2011
*Im allgemeinen wird die erste Einreichung eines interaktiven Datensatzes eines Unternehmen als Teil eines Quartalsberichts nach Formblatt 10-Q oder eines Geschäftsberichts nach Formblatt 20-F resp. 40-F erfolgen.

 

7. Februar 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Februar
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 17. Februar bis Freitag, den 20. Februar 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Ferner kommt der neu zusammengesetzte Standardbeirat am 23. und 24. Februar 2009 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB Sitzung wieder.

17.-20. Februar 2009, London

Dienstag, 17. Februar 2009 (nur nachmittags)

Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008-2009: Erörterung von Änderungen, die der Stab am Standardentwurf vom August 2008 vorschlägt
Aufzählung IFRS 8 Geschäftssegmente – Angabe von Informationen über Segmentvermögen
Aufzählung IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Cash Flow Hedge Accounting
Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2009-2010: Erörterung einer möglichen Aufnahme des folgenden Sachverhalts
Aufzählung IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Klarstellung der Aufstellung der Eigenkapitalveränderungen
Aufzählung Leistungen an Arbeitnehmer: Fortsetzung der Erörterungen hinsichtlich der Darstellung von Änderungen der einzelnen Komponenten der Wertänderungen leistungsorientierter Verpflichtungen und Planvermögen unter besonderer Berücksichtigung der Abgrenzung der Neubewertungskomponente
Aufzählung IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (vormals KMU und nicht börsennotierte Unternehmen): Erörterung ausstehender Sachverhalte aus den Diskussionen vergangener Sitzungen und der Notwendigkeit einer erneuten Veröffentlichung zur Stellungnahme

Mittwoch, 18. Februar 2009

Aufzählung Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Erwägung des Anwendungsbereichs und Beginn der Erörterungen der wesentlichen Sachverhalte
Aufzählung Ausbuchung
Aufzählung Vorlage der zwei vorgeschlagenen Ausbuchungsmodelle für finanzielle Vermögenswerte und des vorgeschlagenen Modells für finanzielle Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung der Boardbeschlüsse der zurückliegenden Sitzungen und einschließlich eines Satzes an Angaben für jeden der Ansätze
Aufzählung Darstellung der Wechselwirkung zwischen Konsolidierung und den zwei Ausbuchungsmodellen für finanzielle Vermögenswerte anhand einiger Fallbeispiele
Aufzählung Versicherungsverträge
Aufzählung Erörterung einiger wesentlicher Aspekte bei den vom Stab identifizierten, brauchbaren Bewertungsalternativen im Hinblick auf die Bewertung von Versicherungsschulden
Aufzählung Erörterung, ob die Wertänderungen aus der Bewertung von Versicherungsschulden im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst werden sollten, falls die zu ihrer Deckung zugeordneten Vermögenswerte nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Donnerstag, 19. Februar 2009 (nur nachmittags)

Aufzählung Ausbuchung (Fortsetzung vom Vortag)
Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008-2009: Erörterung von Änderungen, die der Stab am Standardentwurf vom August 2008 vorschlägt
Aufzählung IAS 17 Leasingverhältnisse – Klassifizierung von Leasingverhältnissen in Bezug auf Grund und Gebäude
Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Erfolgsvereinnahmung am ersten Tag

Freitag, 20. Februar 2009 (nur vormittags)

Aufzählung Änderungen infolge der Umklassifizierungsänderungen an IAS 39: Erörterung der zum im Dezember veröffentlichten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen und aufgeworfenen Sachverhalt und Festlegung des weiteren Vorgehens
Aufzählung IAS 34 Zwischenberichterstattung: Erörterung von Querschnittsthemen
Aufzählung Restanten (sofern erforderlich)

 

6. Februar 2009: Newsletter zu den Vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16 vorgeschlagen herausgegeben (in englischer Sprache, 131 KB). In dem Newsletter wird ein vom IASB am 30. Januar 2009 veröffentlichter Vorschlag erörtert, nach dem IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate und IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wie folgt geändert werden sollen:
Aufzählung IFRIC 9: Aus dem Anwendungsbereich sollen eingebettete Derivate in Verträgen ausgenommen werden, die in Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle oder bei der Gründung von Joint Ventures erworben wurden.
Aufzählung IFRIC 16: Unternehmen soll gestattet sein, ein Instrument als Sicherungsinstrument für die Sicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetreib zu designieren, das von dem ausländischen Geschäftsbetrieb gehalten wird, der gesichert wird.
Die Kommentierungsfrist endet am 2. März 2009. Alle früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.

 

6. Februar 2009: Wir haben unseren Zeitplan für die Agendaprojekte des IASB aktualisiert
Wir haben unseren Zeitplan für die Agendaprojekte des IASB aktualisiert, um die Entscheidungen widerzuspiegeln, die der IASB hinsichtlich seiner Agenda auf der Sitzung im Dezember 2008 getroffen hat. Nach dem Zeitplan sind 19 Konsultationsdokumente und 26 endgültige Verlautbarungen von 2009 bis 2011 durch den IASB zu veröffentlichen:
Aufzählung 4 Diskussionspapiere
Aufzählung 15 Entwürfe
Aufzählung 24 endgültige IFRS
Aufzählung 1 endgültiges Leitliniendokument
Aufzählung 1 endgültiges Kapital des Rahmenkonzepts
Bei 8 weiteren Projekten ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung eines endgültigen Dokuments noch nicht festgelegt.

 

6. Februar 2009: Neue Seite zur Informationssuche und zum Erfahrungsaustausch während der Finanzmarktkrise
Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat eine neue Internetseite zur Finanzmarktkrise ins Leben gerufen. Außergewöhnliches Merkmal der Seite ist, dass neben einem Angebot von Analysen, Ressourcen und Empfehlungen auch ein Austauschforum eingerichtet worden ist, über das ACCA-Mitglieder und andere Besucher der Seite ihre persönlichen Erfahrungen und Ideen in Bezug auf die gegenwärtige Situation austauschen können. ACCA-Präsident Richard Aitken-Davies erläutert die Idee der Seite so: “Das Hauptmerkmal der neuen Seite von ACCA ist, dass wir nicht nur auf unsere Mitglieder über die gegenwärtige Krise einreden, wie ermutigen sie, ihre Erfahrungen und Meinungen auszutauschen. Unsere Mitglieder verfügen über einen beachtlichen Erfahrungsschatz und können auf einzigartige Weise Unterstützung leisten und Einsichten in Fragen anbieten, die verschiedenen Wirtschaften unterschiedlich beeinflussen." Zu der englischsprachigen Seite gelangen Sie hier.

 

6. Februar 2009: 6. Jahresstudie zur IT-Sicherheit von Deloitte
Die Global Financial Service Industry Group von Deloitte hat ihre 6. globale Jahresstudie zur IT-Sicherheit veröffentlicht, mit der IT-Sicherheit und Datenschutz in der Finanzdienstleistungsbranche bewertet werden. Die Studie ist das Ergebnis von Interviews mit Führungskräften im Bereich IT-Sicherheit der führenden Finanzinstitute der Welt aus über 32 Ländern. Unter anderem ergaben sich folgende Ergebnisse:
Aufzählung Wie in früheren Studien gaben die Stellungnahmenden an, dass Menschen das größte Vermögen eines Unternehmens sind und gleichzeitig seine schwächste Stelle. Sicherheitsüberwachung ist allerdings noch weit wichtiger in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wenn erhöhter Stress dazu führen kann, dass Menschen sich atypisch verhalten.
Aufzählung Obwohl sowohl interne als auch externe Sicherheitslecks in Finanzinstituten über die vergangenen zwölf Monate weniger geworden sind, ist das Fehlverhalten von Mitarbeitern ein Bereich, der zunehmend mit Sorge betrachtet wird.
Aufzählung Die wachsende Beliebtheit von sozialen Netzwerken und die starke Ausbreitung mobiler Medien wie USB-Sticks, MP3-Spielern und PDA sind eine zusätzliche Belastung für die innere und äußere Sicherheitskontrolle. Diese Medien bieten Möglichkeit für nicht autorisiertes Herunterladen und Speichern von vertraulichen Informationen auf ungeschützten Datenträgern. Dies ist einer der Faktoren, die dazu beigetragen haben, dass Datenschutz und Informationslecks von hoher Priorität für Finanzinstitute geworden sind – mit Zugangs- und Identitätskontrolle teilt sich dieses Problem den zweiten Platz.
Aufzählung Die obersten drei Prioritäten der IT-Sicherheit bei Finanzinstituten sind
Aufzählung Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen
Aufzählung Datenschutz und Informationslecks
Aufzählung Zugangs- und Identitätskontrolle
Aufzählung 2008 brachte für Finanzinstitute eine zahlenmäßige Abnahme sowohl externer (47% gegenüber 65% 2007) als auch interner (27% gegenüber 30% 2007) Sicherheitslecks.
Aufzählung Die führenden Gründen der Finanzinstitute für den Schutz der Daten ihrer Kunden sind Datenschutzbestimmungen (79%) gefolgt von Sorgen um Ruf und Marke (70%).
Sie können sich die 6. Jahresstudie zur IT-Sicherheit von Deloitte kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 2032 KB).

 

6. Februar 2009: Evaluation der Arbeit des DRSC
In einem in der heutigen Ausgabe der Zeitschrift „Der Betrieb“ (Nr. 6 vom 6. Februar 2009) veröffentlichten Aufsatz wird weitgehend positiv über die Ergebnisse einer Befragungsstudie zur Evaluation der Arbeit des DRSC wie folgt berichtet:
Aufzählung Die Entwicklung von Empfehlungen für die Konzernrechnungslegung wird als grundsätzlich positiv bewertet. Alle befragten Gruppen stimmen einer teilweisen Ausweitung des gesetzlichen Auftrags zur Konkretisierung der neuen Anforderungen des BilMoG an den Einzelabschluss zu.
Aufzählung Die Beratung des BMJ wird für die Fortentwicklung der deutschen Rechnungslegung und zur Abstimmung mit internationalen Entwicklungen als wichtig erachtet; eine stärkere Begleitung des BMJ durch das DRSC beim Auftritt auf internationaler Ebene wird nachhaltig angeregt.
Aufzählung In Bezug auf die Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem IASB fühlen sich die Befragten - mit Ausnahme der Hochschullehrer - noch nicht ausreichend vertreten.
Aufzählung Auch ohne expliziten gesetzlichen Auftrag hat das DRSC bereits in der Vergangenheit dazu beigetragen, internationale Rechnungslegungsnormen vor dem Hintergrund nationaler Besonderheiten zu interpretieren.
Auf Basis der Befragungsergebnisse wird in dem Aufsatz eine Reihe von Handlungsempfehlungen aufgezeigt, die auf eine weitere Steigerung des Ansehens und der Reputation des DRSC aufgrund geleisteter Arbeit abzielen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des DSRSC.

 

5. Februar 2009: 129. DSR-Sitzung
Die Agenda für die 129. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 9. und 10. März 2009 ist nun bekannt gegeben worden. Seit Januar 2009 tagt der DSR öffentlich. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen des DSR teilzunehmen, und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu verfolgen. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

 

5. Februar 2009: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
Morgen, am 6. Februar 2009 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Einziger Programmpunkt ist der Entwurf der EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

 

5. Februar 2009: Mitschnitt der 128. DSR-Sitzung
Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 128. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 2. und 3. Februar 2009 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

 

5. Februar 2009: IFRS-Fragen und -Antworten in chinesischer Sprache
Unsere Kollegen aus Taiwan haben ein 214-seitiges Buch mit dem Titel IFRS-Fragen und -Antworten in chinesischer Sprache herausgegeben. Das Buch – das erste in einer dreibändigen Reihe – deckt IFRS 2, IFRS 3, IFRS 5, IAS 2, IAS 12, IAS 18, IAS 20, IAS 27, IAS 28, IAS 31 und IAS 38 ab. Neben der Erklärung jedes Standards enthält das Buch einige Beispiele und eine kurz gefasste Analyse der Rechnungslegungsunterschiede zwischen den IFRS und den chinesischen Rechnungslegungsgrundsätzen. Die Bände 2 und 3 sollen im Mai und im Juni veröffentlicht werden, um im Wesentlichen alle der verbleibenden IFRS zu erläutern. Sie können das Buch per E-mail an oder on-line über eine chinesische Verknüpfung bestellen.

 

5. Februar 2009: Adresse des IFRS e-Learning-Programms von Deloitte ändert sich
Das IFRS e-Learning-Programm von Deloitte ist sehr beliebt; schon über 2.000.000 Module sind von unseren Seiten heruntergeladen worden. Viele Besucher von IAS PLUS greifen auf das Programm über das Glühlampensymbol auf unserer Startseite zu, aber einige Nutzer haben die Adresse auch unter den Favoriten ihres Browsers abgelegt. Bitte beachten Sie, dass sich ab dem 15. Februar 2009 die Adresse des IFRS e-Learning-Programms von Deloitte auf http://www.deloitteifrslearning.com ändert. Bitte denken Sie daran, dass Sie unter Ihren Favoriten die neue Adresse abspeichern, denn die alte wird ab dem 15. Februar nicht mehr funktionieren. Wenn Sie auf unser IFRS e-Learning-Programm über das Glühlampensymbol zugreifen, ergeben sich für Sie keine Änderungen.

 

5. Februar 2009: SEC verlängert Kommentierungsfrist zum IFRS-Fahrplan
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat der Kommentierungsfrist zur ihrer Verlautbarung zum IFRS-Fahrplan weitere 60 Tage hinzugefügt. Der Fahrplan enthält den Vorschlag, dass inländische amerikanische Unternehmen die International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben anwenden können sollen. Die Kommentierungsfrist, die am 19. Februar 2009 enden sollte, ist nun bis zum 20. April 2009 ausgeweitet. Die Verlängerung ist das Ergebnis von bei der SEC eingegangenen Bitten, dabei zu helfen, die Zahl der Antworten und deren Qualität zu erhöhen. Im vorgeschlagenen Fahrplan werden vier Meilensteine genannt, bei deren Erreichen eine verpflichtende Anwendung der IFRS durch US-Emittenten ab 2014 folgen könnte, wenn die SEC der Meinung ist, dass dies im öffentlichen Interesse ist und dem Schutz der Anleger dient. Einigen großen Emittenten wäre die IFRS-Anwendung früher gestattet.
Aufzählung SEC-Presseerklärung zur Verlängerung der Kommentierungsfrist (in englischer Sprache, 52 KB)
Aufzählung Weitere Informationen zum IFRS-Fahrplan

 

5. Februar 2009: Eine weitere neue IFRS-Publikation von Deloitte in spanischer Sprache
Unsere kolumbianischen Kollegen haben die folgende IFRS-Publikation ins Spanische übersetzt (das englischsprachige Original darunter): :

IAS Plus Update-Newsletter zum Entwurf zur Bewertung eingebetteter Derivative:
Aufzählung Actualización IAS Plus Enero 2009 – Enmiendas propuestas relacionadas con la valoración en la reclasificación de derivados implícitos (166 KB)
Aufzählung IAS Plus Update Januar 2009 – Proposed amendments regarding the assessment of embedded derivatives on reclassification (115 KB)

 

5. Februar 2009: Sind weltweit gültige Bilanzierungsstandards erreichbar?
In einem Artikel, der in der Ausgabe vom 3. Februar 2009 der französischen Wirtschaftszeitung La Tribune erschien, fragt Nicolas Véron, ob es weltweit eigentlich wirklich eine Suche nach einer globalen Lösung der gegenwärtigen Finanzmarktkrise gebe oder ob doch eher regionale oder nationale Reaktionen greifen werden. M. Véron, ein Mitglied der europäischen „Denkfabrik“ Breugel, argumentiert, dass globale Solidarität bei Wirtschaftsfragen eher nicht zu erwarten ist. Das Ziel sollte bescheidener sein – der Erhalt eines offenen Wirtschaftsystems, in dem alle Spieler die Möglichkeit haben, voran zu kommen. Véron zieht den Schluss, dass 'fairer globaler Wettbewerb kurzfristig das Zurückstellen nationaler Bevorzugung beinhaltet.... Er beruht auch auf abgestimmten internationalen Regeln in grundlegenden Bereichen der Regulierung.' Sie können sich den vollständigen Artikel in englischer Sprache mit dem Titel Globale Krise: Globale Lösungen? herunterladen (45 KB), der Ihnen hier mit freundlicher Genehmigung des Autors zur Verfügung steht. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
Die Krise hat auch die internationalen Rechnungslegungsstandards, bekannt als IFRS, auf die Anklagebank gebracht. Der IASB, der die Standards verabschiedet, reagierte spät und war dann übermäßig von politischem Druck eingeschüchtert. Die Aussichten für eine IFRS-Einführung in den USA sind wieder weit weniger gut geworden.

Außerdem sind gemeinsame Standards nur dann zweckreich, wenn ihre Umsetzung überall einheitlich ist, was gegenwärtig bei weitem nicht der Fall ist.

Schließlich hängt Vertrauen entscheidend von einer glaubwürdigen Überwachung der Macht der privaten globalen Finanzintermediäre ab, deren Rolle ausschlaggebend für das ganze System ist. Bei ihnen ist Selbstregulierung nicht länger ausreichend, um Vertrauen entstehen zu lassen.

 4. Februar 2009: Diskussionsrunde zu den Diskussionspapieren zur Ertragsvereinnahmung und zur Darstellung des Abschlusses
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Mittwoch, den 4. März 2009, 11:00h (voraussichtlich bis ca. 16:00h) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgenden IASB-Diskussionspapieren ein:
Aufzählung Vorläufige Ansichten zur Ertragsvereinnahmung in Verträgen mit Kunden (in englischer Sprache, 813 KB)
Aufzählung Vorläufige Ansichten zur Darstellung des Abschlusses (in englischer Sprache, 1.792KB)
Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält der DSR sich vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 25. Februar 2009 an.

 

4. Februar 2009: Besucherzahlen auf IAS PLUS weiter im Aufwärtstrend
Die Besucherzahlen auf IAS PLUS.de steigen weiter im zweistelligen Bereich. Die Anzahl der Besucher im Januar 2009 betrug 32.966 (Januar 2008: 26.474). Damit ist ein Anstieg von knapp 25% zu verzeichnen. Die Anzahl der Seitenaufrufe stieg um knapp 18% auf 53.246 Aufrufe im Januar 2009 (Januar 2008: 45.233). Im Jahresdurchschnitt griffen 2008 pro Monat rund 27.800 Besucher auf unsere Seiten zu bei ca. 45.800 Seitenaufrufen. Die nachfolgende Grafik zeigt Ihnen die Zugriffe auf IAS PLUS.de von 2005 (die Seite ging im Februar 2005 ins Netz) bis Januar 2009. Wir danken allen unseren Lesern - bleiben Sie uns gewogen und empfehlen Sie uns weiter!

 

4. Februar 2009: IDW zu Prüfungen bei nicht US-amerikanischen Prüfungsgesellschaften
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem Schreiben vom 2. Februar 2009 Stellung zu den "Rule Amendments Concerning the Timing of Certain Inspections of Non-U.S.-Firms", die im Dezember von der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) veröffentlicht wurden, Stellung genommen (in englischer Sprache, 140 KB). Geplant ist, die Durchführung bestimmter, nach Vorgaben des Sarbanes Oxley Act erforderlicher Untersuchungen zeitlich nach hinten zu verschieben, weil diese in einigen Ländern aufgrund erheblicher (Rechts-)Probleme noch nicht erfolgt sind. Allerdings ist vorgesehen, die Untersuchungen unabhängig davon durchzuführen, ob betroffene Prüfungsgesellschaften gezwungen wären, ihre nationalen Gesetze zu verletzen. Der PCAOB weist darauf hin, dass eine unkooperative Haltung der Prüfungsgesellschaften im Rahmen von Untersuchungen gegen PCAOB-Regelung 4006 verstößt (und zwar unabhängig von rechtlichen Konflikten der Gesellschaft im Heimatland) und Disziplinarverfahren sowie den Widerruf der Registrierung beim PCAOB nach sich ziehen kann. Das IDW unterstützt den zeitlichen Aufschub, bezweifelt aber, dass dies allein ausreichend ist und schlägt vor, Zwischenlösungen für Fälle zu erarbeiten, in denen die Abstimmung aufgrund zahlreicher involvierter Parteien besonders zeitaufwendig ist (beispielsweise in der EU).

 

4. Februar 2009: IDW zur Anwendung der IFRS in den USA
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt Stellung zu der Roadmap for the potential use of financial statements prepared in accordance with international financial reporting standards by U.S. issuers der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und unterstützt in seinem Schreiben vom 30. Januar 2009 die Bestrebungen, künftig US-Emittenten die Anwendung der IFRS vorzuschreiben bzw. zu gestatten (in englischer Sprache, 75 KB).

 

4. Februar 2009: Sechs neue IFRS-Veröffentlichungen von Deloitte in spanischer Sprache
Unsere kolumbianischen Kollegen haben die folgenden sechs IFRS-Publikationen ins Spanische übersetzt (das englischsprachige Original finden Sie jeweils darunter):

IAS Plus Update-Newsletter zum Entwurf zu Angaben zu Anlagen in Schuldtiteln:
Aufzählung Actualización IAS Plus Enero 2009 – Propuesta de revelaciones adicionales para las inversiones en instrumentos de deuda (120 KB)
Aufzählung IAS Plus Update Januar 2009 – Additional disclosures proposed for investments in debt instruments (104 KB)
IAS Plus Update-Newsletter zum Entwurf zu Angaben zu nahe stehenden Unternehmen oder Personen:
Aufzählung Actualización IAS Plus Diciembre 2008 – Revisado el borrador para discusión pública sobre la revelación de las relaciones con el Estado (179 KB)
Aufzählung IAS Plus Update Dezember 2008 – Revised Exposure Draft on disclosure of relationships with the state (124 KB)
IAS Plus Update-Newsletter zum Entwurf zur erstmaligen Anwendung der IFRS:
Aufzählung Actualización IAS Plus Diciembre 2008 – IASB actualiza estándar sobre la adopción por primera vez (145 KB)
Aufzählung IAS Plus Update Dezember 2008 – IASB updates Standard on first-time adoption (113 KB)
Alert zur Finanzmarktkrise:
Aufzählung Beneficios de pensión y otros posteriores al retiro afectados por la agitación en los mercados del crédito (241 KB)
Aufzählung Financial Reporting Alert 08-19 vom 4. Dezember 2008 – Pension and Other Postretirement benefits Affected by Turmoil in the Credit Markets (63 KB)
GIOS-Newsletter November 2008:
Aufzählung Boletín de presentación de reportes en los Estados Unidos para compañías que no tienen sede en los Estados Unidos – Desarrollos recientes – Noviembre 2008 (416 KB)
Aufzählung GIOS-Newsletter vom November 2008 mit einer Aktualisierung der für nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams relevanten Rechnungslegungsvorschriften und aufsichtsrechtlichen Anforderungen (147 KB)
GIOS-Newsletter Oktober 2008:
Aufzählung Boletín de presentación de reportes en los Estados Unidos para compañías que no tienen sede en los Estados Unidos – Desarrollos recientes – Octubre 2008 (460 KB)
Aufzählung GIOS-Newsletter vom Oktober 2008 mit einer Aktualisierung der für nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams relevanten Rechnungslegungsvorschriften und aufsichtsrechtlichen Anforderungen (169 KB)
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seiten mit Veröffentlichungen in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

4. Februar 2009: Heads Up zu zu Fair-Value-Angaben in Zwischenberichten
Wie gestern berichtet hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB zur Stellungnahme zu einem vorgeschlagenen Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) eingeladen, mit dem in Zwischenabschlüssen die Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten gefordert werden sollen (soweit deren Schätzung praktisch möglich ist), die bisher nach FAS 107 nur im Jahresabschluss gefordert werden. Die neuen Angaberegelungen würden prospektiv für Zwischenberichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15. März 2009 enden. Daher müssten Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, vergleichende Fair-Value-Angaben für das erste Quartal 2009 und den Jahresabschluss 2008 zur Verfügung stellen. In dieser Ausgabe des Heads Up wird der Vorschlag näher erläutert (in englischer Sprache, 84 KB).

 

4. Februar 2009: Accounting Roundup – Januar 2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Januarausgabe des Accounting Roundup-Newsletters erstellt (31 Seiten in englischer Sprache, 293 KB). Der Newsletter ist neuerdings nach Themen und nicht nach Standardsetzer gegliedert. Die Themen in dieser Ausgabe sind die folgenden:
Anlagen in Schuld- und Eigenkapitaltiteln
Aufzählung FASB gibt Änderungen am OTTI-Modell für Anlagen in bestimmte verbriefte Vermögenswerte heraus
Derivate und Sicherungsbeziehungen
Aufzählung FASB veröffentlicht vorgeschlagene Umsetzungsleitlinien für Derivate
Aufzählung SEC gestattet temporäre Ausnahmen für in Frage kommende CDS
Aufzählung IASB schlägt Änderungen zur Klarstellung der Bilanzierung eingebetteter Derivate vor
Fremdkapital (Bilanzierung durch den Emittenten)
Aufzählung CAQ gibt Weißbuch zur Änderung von Kreditbedingungen heraus
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung FASB veröffentlicht vorgeschlagene FSP zu Angaben über den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten im Zwischenbericht
Aufzählung AICPA veröffentlicht Entwurf eines Fragenpapiers zu alternativen Anlagen
Aufzählung SEC schließt Studie zur Marktwertbilanzierung ab
Konsolidierung
Aufzählung IASB schlägt neuen Konsolidierungsstandard vor
Ertragsteuern
Aufzählung FASB gibt FSP zum Aufschub von Interpretation 48 heraus
Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Aufzählung FASB weitet Angaben über Planvermögen in Plänen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus
Erlöstransaktionen - Allgemein
Aufzählung FASB und IASB geben Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung heraus
Aufzählung IFRIC veröffentlicht Interpretation zu Kundenbeiträgen
Andere Bilanzierungsfragen
Aufzählung AICPA gibt Hilfe zur Fachpraxis zu Prämienerhöhungen heraus
Aufzählung AICPA gibt Hilfe zur Fachpraxis zu nichtregistrierten Anlagevereinigungen heraus
Aufzählung AICPA gibt Hilfe zur Fachpraxis zur Bestimmung des Abschlusserstellers heraus
Aufzählung FASAB veröffentlicht Entwurf zur GAAP-Hierarchie für staatliche Unternehmen
Aufzählung IASC-Stiftung veröffentlicht IFRS-XBRL-Taxonomie 2009 zu öffentlicher Stellungnahme
Aufzählung IASB veröffentlicht vorgeschlagenen Standard zu nahe stehenden Parteien erneut zu öffentlicher Stellungnahme
Andere SEC-Themen
Aufzählung SEC verabschiedet Änderungen zur Modernisierung der Bilanzierungsvorschriften in der Öl- und Gasbranche
Aufzählung SEC verabschiedet Regelungen, nach denen Registranten interaktive Daten einzureichen haben
Aufzählung SEC veröffentlicht Regelungen zur Definition von "Annuitätenverträgen" und "Optionalen Annuitätenverträgen"
Aufzählung SEC veröffentlicht abschließende Regelung zu Angaben und Prospektaushändigung für bestimmte Investmentfonds
Aufzählung SEC veröffentlicht Bericht zur "21st Century Disclosure Initiative"
Aufzählung SEC veröffentlicht neue Einhaltungs- und Angabeinterpretationen
Andere Prüfungsthemen
Aufzählung PCAOB veröffentlicht Verlautbarung zur Registrierung von Prüfern von nicht börsennotierten Broker-Dealern
Aufzählung PCAOB veröffentlicht Stableitlinien zur Prüfung der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung bei kleineren börsennotierten Unternehmen
Aufzählung AICPA veröffentlicht vorgeschlagene SAS zu erforderlichen ergänzenden und anderen Informationen
Aufzählung AICPA veröffentlicht vorgeschlagenen SAS zu Compliance-Prüfungen
Aufzählung AICPA veröffentlicht SAS zur Klarstellung der Prüfungsdokumentation
Aufzählung AICPA veröffentlicht Interpretation zur Berichterstattung über die Ausgestaltung interner Kontrollen
Andere Entwicklungen
Aufzählung GAO veröffentlicht Studie zum System der US-amerikanischen Finanzaufsicht
Frühere Ausgaben des Accounting Roundup-Newsletters finden Sie hier.

 

3. Februar 2009: Malta wechselt auf IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen
Eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung in Malta (als Mitglied der Europäischen Union), die am 16. Januar 2009 veröffentlicht wurde, hat die Rechnungslegungsvorschriften für gesetzliche Jahresabschlüsse (sowohl Einzel- als auch konsolidierte Abschlüsse) von allen maltekischen Unternehmen (sowohl börsennotierte als auch nicht börsennotierte Unternehmen) auf IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen geändert. Vorher galten IFRS wie vom IASB herausgegeben. Die Änderung trat für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Den entsprechenden Auszug aus dem maltekischen Amtsblatt finden Sie hier: Suppliment tal-Gazzetta tal-Gvern ta’ Malta Nru. 18,366, 16 ta’ Jannar, 2009 (in englischer Sprache, 139 KB).

 

3. Februar 2009: FASB schlägt FSP zu Fair-Value-Angaben in Zwischenberichten vor
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen neuen Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) vorgeschlagen, mit dem in Zwischenabschlüssen Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten gefordert werden sollen. Der FASB reagiert damit auf wiederholte Anfragen, in denen in den Zeiten der derzeitigen Finanzmarktunruhen Unsicherheit ob der verschiedenen Bewertungsmethoden und der Wertminderung von Finanzinstrumenten zum Ausdruck gebracht wurden. Auch wenn das Problem grundlegend zu lösen ist, entschied der FASB, als Interimslösung die Angabe der beizulegenden Zeitwerte im Zwischenabschluss vorzuschlagen, um Anlegern bei der Einschätzung zu helfen, welche Auswirkungen die gegenwärtigen Marktereignisse auf ein Unternehmen haben. Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten im Zwischenabschluss würde FAS 107 und APB 28 ändern und für Zwischenberichts- und Abschlussberichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15. März 2009 enden. Die Kommentierungsfrist endet am 2. März 2009.
Aufzählung Vorgeschlagener FSP FAS 107-b and APB 28-a Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten im Zwischenabschluss (in englischer Sprache, 19 KB)

 

3. Februar 2009: Stellungnahmen der SEC zu eingereichten inländischen Abschlüssen (zweite Auflage)
Im Januar 2008 veröffentlichten unsere US-amerikanischen Kollegen zwei englischsprachige Sonderberichte, in denen die Stellungnahmen analysiert werden, die der Stabs der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu eingereichten Abschlüssen veröffentlicht hat. In einem der Berichte aus dem Jahr 2008 wurden die Stellungnahmen zu inländischen, nach US-GAAP bilanzierenden Unternehmen untersucht. Im anderen wurden Stellungnahmen zu ausländischen, nach IFRS bilanzierenden Unternehmen untersucht. Unsere Kollegen haben nun eine überarbeitete Ausgabe des ersten Berichts erstellt: Stellungnahmen der SEC zu Abschlüssen inländischer Unternehmen: ein verschärfter Blick. In dieser zweiten Auflage sind sowohl neue Untersuchungsthemen als auch neue Fragestellungen in Bereich schon bestehender Untersuchungsthemen enthalten, zu denen der Stab der SEC seit der ersten Auflage Stellung genommen hat. Der Stab der SEC hat auch weiterhin zu Themen wie Ertragsvereinnahmung, Unternehmenszusammenschlüsse, Segmentberichterstattung, Finanzinstrumente und Wertminderungen, die bereits im ersten Bericht enthalten waren, Stellung genommen. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktunruhen jedoch hat der Stab sich unter anderem auch Wertminderungen von Geschäfts- und Firmenwerten sowie immateriellen Vermögenswerten, andere als vorübergehende Wertminderungen, Rücklagen für aufgeschobene Steuerbewertungen, Einhaltung von Schuldvereinbarungen, beizulegende Zeitwerte und Rückstellungen für Kreditverluste genauer angesehen.
Aufzählung SEC Comment Letters on Domestic Registrants: A Closer Look (2. Auflage, Februar 2009, 810 KB)
Aufzählung SEC Comment Letters on Foreign Private Issuers Using IFRSs: A Closer Look (1. Auflage, Januar 2008, 555 KB)

 

3. Februar 2009: IFRS in der Technologiebranche
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben International Financial Reporting Standards: Erwägungen für die Technologiebranche herausgegeben (International Financial Reporting Standards: Considerations for the Technology Industry, 10 Seiten in englischer Sprache, 261 KB). Diese Publikation bietet Einsichten aus der Branchenpraxis für Führungskräfte und widmet sich IFRS-Fragen wie beispielsweise den folgenden:
Aufzählung Warum sollten sich Unternehmen der Technologiebranche überhaupt um IFRS kümmern?
Aufzählung Was sind die bedeutendsten Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP für Unternehmen der Technologiebranche?
Aufzählung Welche Auswirkungen können die IFRS auf Unternehmen der Technologiebranche haben? Was sind die Auswirkungen der IFRS auf die Bilanzierung, die Steuern, die Systeme und die Organisation?
Aufzählung Wo sollten Unternehmen der Technologiebranche anfangen? Welcher Ansatz funktioniert am besten, wenn es zu einer Umstellung kommt?
Aufzählung Was sind die IFRS-Lehren aus den europäischen Erfahrungen?
Español: Estándares internacionales de información financiera: Consideraciones para la industria de tecnología (spanische Übersetzung der Publikation, 2.428 KB). Andere Veröffentlichungen in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

3. Februar 2009: Accounting Alert von Deloitte Neuseeland
Unsere neuseeländischen Kollegen haben die Ausgabe Februar 2009 des Accounting Alert Neuseeland veröffentlicht (in englischer Sprache, 121 KB). Der Alert bietet einen generellen Überblick über die neuen und überarbeiteten Anforderungen der Finanzberichterstattung, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 beachtet werden müssen. Sie können ihn für eine schnelle Überprüfung nutzen, ob Sie bei der Jahresabschlusserstellung alle neuen Vorschriften zur Finanzberichterstattung vollständig berücksichtigt haben. Der Alert enthält tabellarische Übersichten zu folgenden Themen:
Aufzählung Neue und überarbeitete Verlautbarungen, die entweder zum 31. Dezember 2008 das erste Mal anzuwenden sind oder die zu dem Datum vorzeitig angewendet werden dürfen
Aufzählung Gegenwärtige Entwürfe, die mit rückwirkenden Daten des Inkrafttretens verabschiedet werden können, bevor Sie ihre Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 zur Veröffentlichung freigeben
Aufzählung Angabevorschriften in Bezug auf neue und überarbeitete Bilanzierungsverlautbarungen

 

3. Februar 2009: IASB-Webcast zur Ertragsvereinnahmung verschoben
Der IASB hat verkündet, dass der Webcast zum Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung, der ursprünglich für den 3. Februar 2009 angesetzt war, auf den 10. Februar 2009 verschoben worden ist. Die neuen Details im Überblick:
Aufzählung Thema des Webcasts: Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung, gemeinsam herausgegeben von IASB und FASB
Aufzählung Veranstalter: IASB
Aufzählung Datum: Dienstag, 10. Februar 2009
Aufzählung Zeiten: 9:00h bis 10:00h und 15:00h bis 16:00h Londoner Zeit
Aufzählung Vortragende: Jan Engström, Mitglied des IASB; Henry Rees, leitender Projektmanager; April Pitman, Projektmanagerin
Aufzählung Einbindung der Zuhörer: Im Rahmen der Webcasts wird es den Zuhörern möglich sein, Fragen an die Vortragenden zu stellen.
Aufzählung Kosten: Die Sendungen sind kostenfrei.
Aufzählung weitere Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB

 

2. Februar 2009: EFRAG-Stellungnahme zu aufgegebenen Geschäftsbereichen
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 5 eingereicht (in englischer Sprache, 119 KB). EFRAG unterstützt die Bemühungen, eine größere Konvergenz in diesem Bereich zu erzielen, erhebt aber folgende Bedenken:
Aufzählung EFRAG stimmt dem Vorschlag im Entwurf, dass die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs den Schwerpunkt auf ‘Geschäftssegmente’ legen sollte, nicht zu. Der Schwerpunkt sollte auf einem umfassenden Konzept von ‘Aufgabe’ liegen, was nicht immer mit der vorgeschlagenen Definition erreicht werden könne.
Aufzählung Die Angabepflichten werden als zu umfassend angesehen.

 

2. Februar 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
Unsere kanadischen Kollegen haben die Januarausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, die gleichzeitig die Jubiläumsausgabe zum einjährigen Bestehen darstellt. Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser neu gestalteten Ausgabe behandelten Themen gehören:
Aufzählung Unsere IFRS-Voraussagen für 2009
Aufzählung 'Das einzig Wahre' – reale Fragen und Lösungen für den IFRS-Übergang
Aufzählung Deloitte-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen und wie man Zugang dazu bekommt
Aufzählung Aktuelles zu gegenwärtigen IFRS-Ereignissen – einschließlich verschiedener wichtiger Entwürfe und Diskussionspapiere

Englische oder französische Fassung des Newsletter und weiterführende Informationen:

Aufzählung Januarausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (2.333 KB)
Aufzählung Januarausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours, 1.949 KB)
Aufzählung Hintergrundinformationen zum Übergang auf IFRS in Kanada einschließlich vergangener Ausgaben von Countdown.

 

2. Februar 2009: IFRS in der Prozess- und Industriegüterbranche
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben Neue Höhen erklimmen mit den IFRS: Ein Blick auf die Bilanzierungsänderungen und darüber hinaus in der Prozess- und Industriegüterbranche herausgegeben (Ascending to New Heights with IFRS: A Look at Accounting Changes and Beyond for the Process and Industrial Products Industry, 12 Seiten in englischer Sprache). Für Unternehmen der Prozess- und Industriegüterbranche werden viele der Herausforderungen und Möglichkeiten der Einführung der IFRS von bestimmten bedeutenden Trends und Wettbewerbsgegebenheiten der Branche geprägt sein. In dieser Publikation werden Einsichten aus der Branchenpraxis in Hinblick auf IFRS geboten; sie enthält nützliche Abschnitte zu:
Aufzählung Auswirkungen der IFRS für die Prozess- und Industriegüterbranche verstehen (in der Bilanzierung und darüber hinaus)
Aufzählung Inhaltliche Hauptunterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP
Aufzählung Einordnung der verschiedenen Ansätze bei der IFRS-Umstellung
Aufzählung Entwicklung eines IFRS-Fahrplans
Aufzählung IFRS-Lehren aus den europäischen Erfahrungen
Español: Ascendiendo a nuevas alturas con los IFRS: Una mirada a los cambios en contabilidad y más allá para la industria de procesos & productos industriales (spanische Übersetzung der Publikation, 1.535 KB). Andere Veröffentlichungen in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

2. Februar 2009: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen
Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Januar 2009 des Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletters zum Herunterladen bereitgestellt (in englischer Sprache, 251 KB), in die aktuellen Geschehnisse bis einschließlich 15. Januar zusammengefasst sind. Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie hier (in englischer Sprache).
In dieser Ausgabe des GIOS-Newsletters:
IFRS-Themen
Aufzählung FASB und IASB geben Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung heraus
Aufzählung IFRIC veröffentlicht Leitlinien zu Sachausschüttungen an Eigentümer
Aufzählung IASB gibt überarbeiteten Standard zur erstmaligen Anwendung heraus
Aufzählung Tipps zur Anwendung der IFRS
Aufzählung IFRS-Werkzeuge
US-GAAP-Themen
Aufzählung FASB veröffentlicht FSP FIN 48-3
Aufzählung FASB veröffentlicht FSP FAS 132(R)-1 Angaben über das Planvermögen in Plänen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
Aufzählung FASB schlägt Leitlinien zur Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente vor
Aufzählung FASB veröffentlicht Leitlinien zu nicht vorübergehenden Wertminderungen
Aufzählung FASB schlägt vor, die Leitlinien in SFAS 141(R) zu Eventualereignissen zu ändern
Aufzählung FASB veröffentlicht FSP zu verbesserten Angaben über bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Zweckgesellschaften
Aufzählung Hauptthemen der EITF-Sitzung
Aufzählung Deloitte gibt Leitlinien zur Auswirkung von SFAS 141(R) auf die Einkommensteuerbilanzierung heraus
Aufzählung SEC veröffentlicht Interpretationen zu Compliance und Angaben
Aufzählung Deloitte veröffentlicht Leitlinien zur Auswirkung der derzeitigen Marktbedingungen auf Leistungen an Arbeitnehmer
Aufzählung Deloitte veröffentlicht Leitlinien zu bestimmten eigenkapitalverbundenen Finanzinstrumenten
Aufzählung SEC veröffentlicht neues Handbuch zur Finanzberichterstattung
Aufzählung SEC veröffentlicht Bericht zur Marktwertbilanzierung
Aufsichtsthemen
Aufzählung Nationale AICPA-Konferenz 2008 zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB
Aufzählung SEC veröffentlicht endgültige Regelungen, mit denen Registranten vorgeschrieben wird, bestimmten Einreichungen bei der SEC interaktive Daten beizufügen
Aufzählung Hauptthemen der Sitzung des SEC-Regelungsausschusses vom Juli 2008
Aufzählung Andere SEC-Publikationen und Verlautbarungen

 

1. Februar 2009: EU-Kommissar unterstützt Konzept der 'dynamischen Risikovorsorge'
In einer Rede mit dem Titel Finanzmärkte und wirtschaftliche Erholung – Wiederherstellung des Vertrauens und Eingehen auf öffentlich geäußerte Bedenken, die der europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, auf der 7.  Jahreskonferenz für Finanzdienstleistungen am 27. Januar 2009 in Brüssel gehalten hatte, erörterte er eine Reihe von Themen mit Bezug zur aufsichtsrechtlichen Überwachung europäischer Finanzinstitutionen. Er unterbreitete den Vorschlag, dass die Bilanzierungsregeln Banken und anderen Finanzinstitutionen gestatten sollten, das Konzept der 'dynamischen Risikovorsorge' anzuwenden, bei dem Wertberichtigungen auf Kredite auf der Grundlage erwarteter Verluste über die Laufzeit der Kredite bemessen würden statt über tatsächlich eingetretene Verluste bis zum Stichtag. Sowohl IAS 37 als auch IAS 39 folgen einem Modell der eingetretenen Verluste (incurred loss model). Sie können die Rede von Kommissar McCreevy hier herunterladen (in englischer Sprache, 88 KB). Ein Ausschnitt:
Mit den Bestimmungen zum Kapital der Banken ist auch das Thema Bilanzierungsmethoden verbunden. Wenn diese keine saubere Grundlage haben, wird es eindeutige Konsequenzen für die Stabilität des angenommenen Niveaus des Bankkapitals selbst geben. Deshalb stimmten die Mitgliedstaaten am 15. Oktober 2008 einstimmig für die Änderungen, die von der Kommission an den Bilanzierungsregeln vorgeschlagen wurden – einschließlich weiterer Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert und höherer Flexibilität bei der Umklassifizierung von Finanzinstrumenten aus dem Handelsbuch in das Bankbuch. Abgesehen von diesem Sachverhalt bin ich besorgt über die prozyklischen Elemente, die einen Einfluss auf das Regime der bankaufsichtlichen Kapitalunterlegung haben, und hier insbesondere beim Thema dynamische Risikovorsorge, die es Banken nach den alten Bilanzierungsregeln ermöglichte, in guten Zeiten einen Puffer für erwartete Portfoliowertberichtigungen anzulegen, die in Zeiten weniger erfreulicher wirtschaftlicher Umstände unweigerlich deutlich ansteigen. Die Auffassung, die Bildung dieser Puffer beschneide die Rechte von Aktionären, ist meines Erachtens blanker Unsinn.

Seitenanfang

   

 


  Impressum | Rechtliche Hinweise | Datenschutz/-sicherheit    
       
 

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "private company limited by guarantee" (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.
© 2012 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.