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IFRS-Nachrichten – Dezember 2009

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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31. Dezember 2009: Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!



Wir wünschen allen unseren Nutzern von IAS PLUS.de einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Neues Jahr.

 

31. Dezember 2009: Neue IFRS e-Learning-Module in chinesischer Sprache

Zwei weitere IFRS e-Learning-Module sind nunmehr ins Chinesische übersetzt und auf der Internetseite von CAS Plus eingestellt worden – damit erhöht sich die Gesamtzahl auf 27:

bullet IAS 40 Als Finanzinstrumente gehaltene Immobilien
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Eine vollständige Liste der IFRS e-Learning-Module von Deloitte in chinesischer Sprache finden Sie hier. Um die Module herunterzuladen (es wird keine Gebühr erhoben, eine Registrierung ist jedoch erforderlich), klicken Sie auf das Bild mit der Glühlampe auf der Leitseite CAS Plus oder folgen Sie diesem Link.

 

30. Dezember 2009: Neue und überarbeitete Standards für 2009

Nachfolgend geben wir eine umfassende Liste neuer und geänderter Standards und Interpretationen des IASB wieder, die für zum 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahre und spätere Perioden in Kraft sind. Alle genannten Newsletter können kostenfrei über die Newsletterseite auf IAS Plus.com bezogen werden. Bitte beachten Sie auch unsere unmittelbar folgende Nachricht mit dem umfassenden IAS Plus Update-Newsletter – Ausklang 2009 zum Jahresende.

Neue Verlautbarungen, die für am 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahre in Kraft sind
Neue Standardsin Kraft für Geschäftsjahr, die am oder nach dem ... beginnenIAS Plus-Newsletter herausgegeben im
IFRS 8Geschäftssegmente1. Januar 2009 Dezember 2006
IFRS für KMUIFRS für kleine und mittelgroße Unternehmenunmittelbar nutzbarJuli 2009
Änderungen an Standards
IFRS 1 und IAS 27Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziierten Unternehmen1. Januar 2009Mai 2008
IFRS 2 Ausübungsbedingungen und Annullierungen1. Januar 2009Januar 2008
IFRS 7Verbesserte Angaben über den beizulegenden Zeitwert und das Liquiditätsrisiko1. Januar 2009März 2009
IAS 1Darstellung des Abschlusses1. Januar 2009September 2007
IAS 23Fremdkapitalkosten1. Januar 2009April 2007
IAS 32 und IAS 1Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen1. Januar 2009 Februar 2008
IAS 39Klarstellung hinsichtlich der Beurteilung eingebetteter DerivateGeschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2009 endenMärz 2009
IAS 39 und IFRS 7Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte1. Juli 2008Oktober 2008
verschiedeneVerbesserungen an den IFRSverschiedeneMai 2008
Neue Interpretationen
IFRIC 13Kundenbindungsprogramme1. Juli 2008Juni 2007
IFRIC 15Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien1. Januar 2009Juli 2008
IFRIC 16Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb1. Oktober 2008Juli 2008
IFRIC 18Übertragungen von Vermögenswerten von Kundennach dem 1. Juli 2009 vorgenommene ÜbertragungenFebruar 2009

 

30. Dezember 2008: Newsletter zum Jahresende – Ausklang 2009
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen an IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Ausklang 2009 veröffentlicht (in englischer Sprache, 159 KB). Der Newsletter vermittelt einen groben Überblick über neue und geänderte Standards und Interpretationen, die für zum 31. Dezember 2009 endende und spätere Bilanzierungsperioden in Kraft sind. Wo angebracht enthält der Newsletter Hyperlinks auf zurückliegende Deloitte- Newsletter, die einem bestimmten Standard bzw. einer bestimmten Interpretation gewidmet sind und ausführlicher behandeln. Diese zurückliegenden Newsletter sind sämtlich auf IAS Plus.com erhältlich. Wie immer sollten Unternehmen die eigentlichen Standards und Interpretationen beachten, um sämtliche Änderungen, die eine Auswirkung auf ihrer besonderen Situation haben könnten, zu ermitteln.

 

29. Dezember 2009: Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht, der auf Basis der Vorarbeiten einer Arbeitsgruppe des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) zur Bewertung und zum Ausweis von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten sowie des Diskussionspapiers zur Bilanzierung von Derivaten des Fachsenats der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erstellt wurde. Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzinstrumenten können Sie hier herunterladen (227 KB).

 

28. Dezember 2009: Änderungen an den Swiss GAAP FER
Auf der letzten Fachkommissionssitzung der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) haben die Mitglieder Änderungen bzw. Präzisierungen bezüglich Swiss GAAP FER 16, Swiss GAAP FER 18, Swiss GAAP FER 23 und Swiss GAAP FER 27 beschlossen. Zusätzlich ist der neu überarbeitete Entwurf von Swiss GAAP FER 41 "Rechnungslegung für Gebäudeversicherer und Krankenversicherer" genehmigt und in eine abschließende "kleine" Vernehmlassung bei den direktbetroffenen Versicherungsgesellschaften geschickt worden. Die entsprechende Presseerklärung finden Sie hier (19 KB); die einzelnen Änderungen können Sie direkt auf der FER-Internetseite abrufen.

 

28. Dezember 2009: Formale Korrekturen an den IFRS
Der IASB hat auf seiner Internetseite einige formale Korrekturen und Änderungen an seinen Verlautbarungen zur Verfügung gestellt. Betroffen sind unter anderem das Bound Volume 2009, IFRS 9 und IFRIC 19. Sie können die Korrekturen hier einsehen.

 

28. Dezember 2009: Veröffentlichung der Änderungen an IAS 32 im Amtsblatt der EU
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Dezember 2009 die Verordnung (EG) Nr. 1293/2009 der Kommission vom 23. Dezember 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird die Änderung an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung übernommen.
Gleichzeitig wurde im Amtsblatt vom 23. Dezember 2009 eine Berichtigung zur Verordnung (EG) Nr. 1274/2008 der Kommission vom 17. Dezember 2008 veröffentlicht. Diese Berichtigung betrifft die überarbeitete Fassung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 2007).

 

26. Dezember 2009: Erinnerung an den Ablauf der Kommentierungsfrist – Standardentwurf zu IFRS 1
Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Standardentwurf: Begrenzte Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7 für erstmalige Anwender (vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 bis zum 29. Dezember 2009 eingereicht werden müssen. Der Entwurf war am 26. November 2009 herausgegeben worden. In ihm schlägt der IASB vor, IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS dahingehend zu ändern, dass ein Unternehmen Vergleichsinformationen, die nach den im März 2009 eingeführten Änderungen an IFRS 7 (Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten) gefordert werden, für frühere Perioden nicht zur Verfügung stellen muss, wenn es die IFRS erstmalig vor dem 1. Januar 2010 anwendet.

 

25. Dezember 2009: Tagesordnung und Materialien für die Sondersitzung von IASB und FASB am 5. Januar 2010 erhältlich

Vor einer Woche berichteten wir, dass IASB und FASB am 5. Januar 2010 eine weitere gemeinsame Sitzung planen, um die Versicherungs- und Leasingarbeitspapiere zu erörtern, die die Boards aus Zeitgründen bei der gemeinsamen Sitzung im Dezember nicht erörtern konnten. Der IASB hat nunmehr die Tagesordnung und die Papiere bekannt gegeben. Danach findet die zusätzliche Sitzung von 12 bis 16 Uhr Londoner Zeit statt. Die folgenden zwei Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

bullet 12:00 - 13:00: Leasingverhältnisse (Agendapapier 4D aus der Dezembersitzung)
bullet 13:00 - 16:00: Versicherungsverträge (Agendapapiere 7C bis 7E aus der Dezembersitzung)

Außer einer neuen Cover Note für die Sitzung zu Versicherungsverträgen hat sich an den Papieren nichts geändert. Die Tagesordnung sowie sämtliche Materialien finden Sie hier. Auf der Seite finden Sie auch Links zur Registrierung für eine Teilnahme an der Sitzung bzw. die Einwahl in die Internetübertragung.

 

24. Dezember 2009: Frohe Weihnachten!


Wir wünschen allen unseren Nutzern von IAS PLUS.de ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest.

 

24. Dezember 2009: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen
Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe August-November 2009 des Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletters zum Herunterladen bereitgestellt (in englischer Sprache, 317 KB), in der die aktuellen Geschehnisse bis einschließlich 15. November zusammengefasst sind. Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US-GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Internetsendungen und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie hier (in englischer Sprache).
In dieser Ausgabe des GIOS-Newsletters:

IFRS-Sachverhalte

bullet IASB gibt IFRS zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte heraus
bullet IASB ändert IAS 32 zwecks Klarstellung der Bilanzierung von Bezugsrechten
bullet IASB schlägt Änderungen im Wege seines jährlichen Verbesserungsprojekts vor
bullet Treuhänder der IASC-Stiftung veröffentlichen Vorschläge für eine verbesserte Rechenschaft zur Kontaktaufnahme mit den Adressaten
bullet IASC-Stiftung gibt Taxonomie zum IFRS für KMU zwecks öffentlicher Stellungnahme als Entwurf heraus
bullet Aktueller Stand zum gemeinsamen Projekt von FASB und IASB zur Bilanzierung von Ertragsteuern
bullet IASB gibt Änderungen an IAS 24
bullet IASB schlägt neuen Ansatz zur Bilanzierung von Kreditverlusten vor
bullet IFRS-Werkzeuge

US-GAAP-Sachverhalte

bullet FASB gibt Aktualisierung der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zu Erlösvereinbarungen heraus
bullet FASB gibt ASU zur Bilanzierung von Leihevereinbarungen auf eigene Aktien heraus
bullet FASB gibt vorgeschlagene ASU zu Ausnahme vom Anwendungsbereich eingebetteter Kreditderivate heraus
bullet FASB gibt Leitlinien zur Bilanzierung von Unsicherheiten bei Ertragsteuern heraus
bullet FASB gibt vorgeschlagene ASU zu Vermögenswerten aus Forschung und Entwicklung heraus, die im Wege eines Erwerbs von Vermögenswerten erworben wurden
bullet FASB gibt Vorschlag hinsichtlich Eigentümerregelungen im Unterabschnitt zu Konsolidierung heraus
bullet FASB gibt Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts bestimmter alternativer Anlagen heraus
bullet FASB gibt ASU im Hinblick auf die Bemessung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert heraus
bullet FASB gibt eine vorgeschlagene ASU zur EITF-Beschlussfassung zur Veröffentlichung zu Sachverhalt 09-B heraus
bullet FASB schlägt ASU zu Abschätzung und Angaben zu Öl- und Gasvorkommen vor
bullet FASB gibt fachliche Änderungen und anderweitige Änderungen an der Kodifizierung heraus
bullet Arbeitsentwurf des AICPA zu Öl- und Gasleitlinien
bullet FASB stimmt für die Verschiebung von Standard 167 für Anteile an bestimmten Unternehmen
bullet Vorgeschlagene ASU Verbesserung der Angaben zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: FASB beschließt, Sensitivitätsanalysen zu verschieben und andere vorgeschlagene Angaben herauszugeben
bullet Rechnungslegungserwägungen bei Pensionen und sonstigen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bullet erste Schritte überdacht: weitere Steuererleichterungen für Unternehmen und Erwerbern von Häusern
bullet FASB schlägt Änderung an Angabevorschrift zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag vor
bullet SEC gibt Bilanzierungs-Bulletin des Stabs Nr. 113 frei
bullet Leitlinien zu wesentlichen Änderungen bei Erlösvereinbarungen mit mehreren Arbeitsergebnissen
bullet EITF erzielt Übereinkunft zur Bilanzierung von Aktiendividenden
bullet EITF erzielt Beschluss zur Veröffentlichung hinsichtlich Auswirkung einer Änderung eines Kredits, wenn der Kredit Teil eines Pools ist, der als einzelner Vermögenswert bilanziert wird
bullet EITF erzielt Beschluss zur Veröffentlichung hinsichtlich Auswirkung einer Denominierung des Ausübungspreises einer aktienbasierten Vergütungsprämie in der Währung des Marktes, auf dem der zugrunde liegende Beteiligungstitel vorrangig gehandelt wird
bullet EITF erzielt Beschluss zur Veröffentlichung zu Basis-Jackpot-Schulden von Casinos
bullet EITF erzielt Beschluss zur Veröffentlichung zur Definition abgegrenzter Erwerbskosten bei Versicherungsunternehmen

Sonstige Sachverhalte
bullet Der Auditing Standards Board der AICPA schlägt verschiedene Prüfungsstandards vor
bullet SEC schlägt Regel vor, um eine zeitlich begrenzte Erleichterung für Informationen zum statischen Pool zur Verfügung zu stellen
bullet GAO gibt Bericht zum Programm der Erleichterung leistungsgestörter Vermögenswerte heraus
bullet SEC-Vorsitzende gibt Schreiben an die Vorstandsvorsitzenden von Broker-Händlern zu Vergütungsvereinbarungen heraus
bullet SEC übermittelt Beispielschreiben an börsennotierte Unternehmen für eine Lageberichtsangabe hinsichtlich der Vorsorge und Wertberichtigungen für Kreditverluste
bullet PCAOB gibt Stabsleitlinien heraus
bullet Bereich Unternehmensfinanzen der SEC gibt Auslegungen zu Befolgung und Angaben heraus
bullet SEC kündigt neuen Bereich für Risiko, Strategie und Finanzinnovation an
bullet Beratender Anlagerausschuss der SEC bildet Unterausschüsse
bullet SEC schiebt Abschnitt 404(b) Vorschrift für Unternehmen, die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen weiter auf
bullet SEC-Stab gibt Beobachtungen aus der Überprüfung interaktiver Daten von Abschlüssen heraus
bullet SEC gibt Entwurf ihres strategischen Plans für 2010-2015 heraus
bullet SEC schlägt Änderungen an den Regeln vor, die eine Verfügbarkeit von Proxy-Materialien im Internet vorschreiben
bullet COSO gibt Papier zur Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat beim Risikomanagement im Unternehmen frei
bullet Beobachtungen und Erwartungen der SEC hinsichtlich Angaben zur Vergütung von Führungskräften
bullet Bereich für Unternehmensfinanzen der SEC gibt Auslegungen zu Befolgung und Angaben von Öl- und Gasregeln heraus
bullet SEC-Stab gibt Bulletin zu Aktionärsvorschlägen heraus
bullet SEC gibt endgültige Regel im Hinblick auf die Verabschiedung des aktualisierten EDGAR-Handbuchs für einreichende Unternehmen heraus
bullet SEC gibt PCAOB-Vorschlag zu Prüfungsstandard 7 frei
bullet Berichte vom Zentrum für Prüfungsdurchführung des Instituts der Innenrevisoren freigegeben
bullet Beispielformulare vom PCAOB veröffentlicht

 

24. Dezember 2009: Herunterladbare Podcast-Zusammenfassungen der IASB-Sitzungen

Der IASB hat mit einer dreimonatigen Testphase herunterladbarer Podcast-Zusammenfassungen der monatlichen IASB-Boardsitzungen begonnen. Die Idee besteht darin, denen, die hinsichtlich der Arbeiten des IASB auf dem Laufenden bleiben wollen, eine grobe Zusammenfassung der während der Boardwoche stattgefundenen Erörterungen zu geben und aufzuzeigen, wo die wesentlichen Projekte in ihrer jeweiligen Entwicklungsstufe stehen. Auch wenn IASB Update die offizielle Zusammenfassung der Boardsitzungen bleibt, erlauben diese kurzen Podcasts dem IASB, zusätzliche Anmerkungen zu einzelnen Entscheidungen, die der Board gefällt hat, zu geben. Diese 30-minütigen Podcasts können im mp3-Format über die Internetseite des IASB oder über iTunes (abonnieren Sie den Kanal IASB-Rechnungslegung) heruntergeladen werden (ungefähr 35 MB). Der IASB plant, diesen Dienst für drei Monate zu testen und dann zu entscheiden, ob er zu einer regelmäßigen Einrichtung gemacht werden soll.

 

23. Dezember 2009: Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem UGB idF URÄG 2008
Der Vorstand des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) verabschiedete eine Stellungnahme zu "Einzelfragen zu den Unabhängigkeitsvorschriften nach dem UGB idF URÄG 2008". Mit der Stellungnahme (121 KB) wird auf ausgewählte Fragestellungen und Fallbeispiele eingegangen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von praktischer Bedeutung sind.

 

23. Dezember 2009: EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB hinsichtlich dessen vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 veröffentlicht, die dieser am 26. November 2009 herausgegeben hatte. EFRAG stimmt den Änderungen im Wesentlichen zu, äußert aber Bedenken hinsichtlich des Datums des Inkrafttretens. Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (18 KB).

 

23. Dezember 2009: EFRAG Update Dezember 2009 erschienen

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Dezemberausgabe 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht. Darin werden die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des letzten Monats zusammengefasst.

bullet EFRAG Update-Newsletter vom Dezember 2009 (in englischer Sprache, 352 KB)

 

23. Dezember 2009: 139. DSR-Sitzung – Sitzungspapiere
Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 139. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates vom 4. und 5. Januar 2010 nunmehr heruntergeladen werden kann. Die noch fehlenden Papiere folgen in den nächsten Tagen.

 

23. Dezember 2009: МСФО в кармане 2009 – IFRSs in your Pocket auf Russisch
Unsere russischen Kollegen haben МСФО в кармане 2009 veröffentlicht (152 Seiten, 1.037 KB) – eine russische Übersetzung von IFRSs in your Pocket 2009. Dieser handliche Ratgeber enthält Zusammenfassungen aller IFRS, die bis zum März 2009 herausgegeben worden waren. Für Informationen über die russische Mitgliedsfirma klicken Sie bitte auf diesen Link. Auf unserer Länderseite für die Russische Föderation finden Sie zudem den englischsprachigen Deloitte-Ratgeber Geschäfte machen in Russland 2009 vom Juni 2009, der eine Darstellung des Rechnungslegungsrahmens in Russland enthält.

 

23. Dezember 2009: Die größten Herausforderungen für Finanzvorstände 2010
Die Vorstandsvorsitzende und Präsidentin des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI), Marie N. Hollein, hat eine Liste der größten Herausforderungen für Finanzvorstände 2010 zusammengestellt (in englischer Sprache, 54 KB). Sie werden in der Ausgabe Januar/Februar 2010 des Financial Executive-Magazins veröffentlicht werden. Wir haben den Beitrag, der unter dem Copyright von Financial Executives International steht, mit deren freundlicher Genehmigung eingestellt. Nachstehend haben wir Ihnen ein Zusammenfassung erstellt. Die Herausforderungen fünf bis acht beziehen sich auf die Finanzberichterstattung:
Die größten Herausforderungen für Finanzvorstände 2010 nach Ansicht der FEI-Vorstandsvorsitzenden
  1. Wirtschaftliche Erholung und die Vereinigten Staaten
  2. Reform des Gesundheitswesens
  3. Leistungen an Arbeitnehmer
  1. Reform der Finanzaufsicht
  2. Weltweite Konvergenz von US-GAAP und IFRS
  3. Finanzinstrumente
  1. Darstellung des Abschlusses
  2. Erlöserfassung
  3. Besteuerung des Unternehmens

 

23. Dezember 2009: Accounting Roundup – das Jahr 2009 im Rückblick
Wir haben die Sonderausgabe von Accounting Roundup – das Jahr 2009 im Rückblick unserer amerikanischen Kollegen eingestellt (in englischer Sprache, 615 KB). Diese 53-seitige Ausgabe fasst die endgültig verabschiedeten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und aufsichtsrechtlichen Leitlinien zusammen, die von FASB, IASB, IFRIC, GASB, COSO, PCAOB und CAQ während des Jahres veröffentlicht wurden. Die Inhalte der Ausgabe von Accounting Roundup – das Jahr 2009 im Rückblick sind nach Themen gegliedert::
bullet Beizulegender Zeitwert
bullet Konsolidierungen
bullet Anlagen in schuldrechtliche und Beteiligungstitel
bullet Erlöserfassung
bullet Unternehmenszusammenschlüsse
bullet Einkommensteuern
bullet Pensionen und sonstige Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bullet Schulden (Bilanzierung auf Seiten den Emittenten)
bullet Derivate und Sicherungsmaßnahmen
bullet Finanzinstrumente
bullet Anteilsbasierte Vergütungen
bullet Forderungen
bullet nahe stehende Personen und Unternehmen
bullet Sonstige Bilanzierungsthemen
bullet SEC-Sachverhalte
bullet Sonstige Prüfungsthemen
bullet GASB-Sachverhalte
bullet Sonstige internationale Themen
bullet Anhang A: Wichtige Daten des Inkrafttretens und Stellungnahmefristen
bullet Anhang B: Glossar der Standards
bullet Anhang C: Abkürzungen

Links auf alle zurückliegenden Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

22. Dezember 2009: RIC-Entwurf einer Fortsetzung des Anwendungshinweises zu Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise

Der Entwurf einer Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02) Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (45 KB). Im Rahmen der Fortentwicklung sollen die folgenden beiden Hinweise in die Verlautbarung aufgenommen werden:

bullet Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff.
bullet Bilanzierung von sogenannten Halteprämien

Stellungnahmen können bis zum 22. Januar 2010 beim RIC eingereicht werden.

 

22. Dezember 2009: Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme "Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung" veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Stellungnahme vom Dezember 2008 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

bullet Bilanzierung von aus Steuerausgleichsvereinbarungen resultierenden Steuerumlagen und allfälligen latenten Steueransprüchen und -schulden: Grundsätzlich ist für die Berechnung latenter Steuern bei einem Gruppenmitglied der geltende Steuersatz heranzuziehen. Wenn aus einer Umlagevereinbarung der künftige Umlagesatz zuverlässig bestimmbar ist, kann auch dieser herangezogen werden. Dies ist aber nur bei der Belastungsmethode („stand-alone“) und bei der Periodenabrechnungsmethode (Vereinbarung eines festen Umlagesatzes) möglich. Die Anhangangaben sollen diesbezüglich klarstellend erweitert werden.
bullet Bilanzierung des Steuervorteils aus der Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988: Der Steuervorteil aus der Firmenwertabschreibung ist kein identifizierbarer Vermögenswert des erworbenen Unternehmens. Die Bilanzierung hat unter Anwendung der IFRSs zu erfolgen. In den Grundlagen der Schlussfolgerungen werden Beispiele, wie dies erfolgen kann, gebracht. Dies kann beispielsweise die Anwendung von IAS 12.44 („out side basis differences“), IAS 12.34 („tax credits“) oder IAS 12.32A (Ansatz latenter Steueransprüche, soweit ein Geschäfts-/Firmenwert geringer als seine steuerliche Basis ist) sein. Die Anhangangaben sollen diesbezüglich klarstellend erweitert werden.
bullet Inkrafttreten: Prospektiv auf Unternehmenszusammenschlüsse in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.Juli 2009 beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen (99 KB).

 

22. Dezember 2009: Zweite Ausgabe des Newsletters von Deloitte Südostasien

Unsere Kollegen aus dem Bereich der prüfungsnahen Beratung im südostasiatischen Raum haben die zweite Ausgabe ihres Point of View-Newsletters veröffentlicht. Dieser Newsletter wird gemeinsam von unseren Mitgliedsfirmen in Brunei, Guam, Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam erarbeitet. Er bietet neueste Nachrichten zum Stand sowohl der internationalen als auch der regionalen Entwicklungen in der Bilanzierung sowie Sachthemen, die für unsere Mandanten und unsere Mitarbeiter von Interesse sind. In dieser Ausgabe werden folgende Themen abgedeckt:

bullet Einführung von FRS 139 in Malaysia
bullet Neuigkeiten in Kürze zu IFRS-Geschehnissen im Zeitraum August bis November 2009
bullet Aktualisierter Stand bei den Bilanzierungsstandards in Guam, Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam

Die zweite Ausgabe des Point of View-Newsletters können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 278 KB). Links auf alle Ausgaben des Newsletters finden Sie auf der Point of View-Seite auf IAS Plus.com.

 

22. Dezember 2009: Stellungnahmen der SEC zu eingereichten ausländischen IFRS-Abschlüssen

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Publikation Stellungnahmen der SEC zu eingereichten ausländischen IFRS-Abschlüssen: ein eingehenderer Blick (zweite Auflage) veröffentlicht (in englischer Sprache, 1.818 KB). Dieser Bericht gliedert sich nach den jeweiligen Themengebieten der Stellungnahmen:

bullet Finanzinstrumente
bullet Darstellung des Abschlusses
bullet Anteilsbasierte Vergütungen
bullet Erlöserfassung
bullet Rückstellungen
bullet Unternehmenszusammenschlüsse
bullet Ergebnis je Anteil
bullet Ertragsteuern
bullet Immaterielle Vermögenswerte
bullet Segmentberichterstattung

Die Anhänge decken folgende Themen ab:

bullet der Prüfungsprozess der Stabsmitarbeiter der SEC
bullet Beste Praxis für den Umgang mit ungeklärten SEC-Stellungnahmen
bullet Hinweise für die Suche nach Stellungnahmen in der SEC-Datenbank
bullet IFRS- und SEC-Ressourcen von Deloitte

In unserer Nachricht vom 3. Dezember 2009 hatten wir die zugehörige Untersuchung der Stellungnahmen der SEC zu eingereichten inländischen Abschlüssen (dritte Auflage) eingestellt.

 

22. Dezember 2009: die neue lingua franca der Finanzwelt bewältigen
Das weltweite Zentrum für Corporate Governance von Deloitte hat die zweite Jahresausgabe seines zum Jahresende erscheinenden Director's Alert veröffentlicht. Der Bericht mit dem Titel Überleben oder Erfolg: 10 Themen für 2010 stellt eine Zusammenarbeit der Governance-Teams aus elf Mitgliedsfirmen von Deloitte dar. In ihm werden zehn Kernthemen für Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben, die im neuen Jahr erwogen werden sollten. Den Bericht können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 244 KB). Eines dieser Kernthemen lautet die neue lingua franca der Finanzwelt bewältigen – wobei mit der lingua franca natürlich die International Financial Reporting Standards gemeint sind.

Die Frage, die sich vielen Vorständen und Aufsichtsräten stellt, lautet: Wie gut 'sprechen' sie die neue lingua franca der Finanzwelt? Die Bewältigung der IFRS stellt einen – genau wie das Erlernen einer neuen Sprache – vor eine Reihe von Herausforderungen:

bullet Verstehen Vorstand und Aufsichtsrat alle Feinheiten in den IFRS? Die Mitglieder mögen die einzelnen 'Worte' und Konzepte verstehen, sie aber gleichwohl nicht in der Weise auslegen, in der sie gedacht sind.
bullet Üben Vorstand und Aufsichtsrat die neue Sprache? Die Mitglieder mögen die neuen Standards lesen; wenn sie aber weiterhin die alten Rechnungslegungsstandards anwenden und der Ansicht sind, dass alle Bilanzierungsrahmenwerke einander ähneln, wird ihr Übergang auf IFRS nie Realität werden.
bullet Machen wir die IFRS einfacher in der Anwendung, indem wir sie vermehrt anwenden? Wenn sich alle – Vorstand und Aufsichtsrat, die Führungskräfte und anderweitige Akteure – in den neuen Standards 'unterhalten', wird ihre Anwendung schneller und wirkungsvoller vonstatten gehen.
bullet Denken wir unmittelbar im Sinne der IFRS, oder überlegen wir uns lediglich, inwiefern sie von den alten Standards abweichen? Wenn man die Unterhaltungen allein auf die IFRS ausrichtet, werden die Leute gezwungen, ihre Kuschelecke zu verlassen; gleichzeitigt wird damit aber der Grundstock für einen weitaus effizienteren Übergang gelegt.

Vorstände und Aufsichtsräte, die die Rechnungslegung überwachen, müssen sich mit dem neuen Bilanzierungsrahmen so schnell wie möglich vertraut machen. Mitglieder des Prüfungsausschusses haben ein weiteres Thema: Viele Rechtskreise stellen an sie die Anforderung, dass sie 'in Finanzfragen kundig sind', was bedeutet, dass sie sich in einer IFRS-Welt auskennen. Es ist wahrscheinlich, dass viele Mitglieder ihre Fähigkeiten in einem IFRS-Regime werden aufpolieren müssen. In diesem Alert werden einige Schritte vorgeschlagen, die Mitglieder unternehmen können, um die Sprache der IFRS zu bewältigen.

 

22. Dezember 2009: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Dezemberausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben. Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

bullet IFRS in Kanada – das Jahr im Rückblick
bullet Der 'Hammer' – Wiederholung der und Rückblick auf die richtig wichtigen Sachverhalte und Lösungen beim Fortschritt im IFRS-Übergang über das vergangene Jahr
bullet Zwischenabschlüsse im Jahr der IFRS-Anwendung
bullet Endgültige Bilanzierungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen freigegeben
bullet Deloitte-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen
bullet Aktueller Stand bei aktuellen IFRS-Ereignissen – einschließlich verschiedener wichtiger Standardentwürfe und Diskussionspapiere

Englische oder französische Fassung des Newsletters:

bullet Dezemberausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (1.483 KB)
bullet Dezemberausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours, 1.467 KB)

Weiterführende Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer Länderseite Kanada.

 

21. Dezember 2009: Neuer Entwurf des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht
Der Basler Ausschusses für Bankenaufsicht stellt einen neuen Entwurf mit dem Titel Stärkung der Widerstandskraft des Bankensektors zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung (in englischer Sprache, 283 KB). In den Textziffern 53 und 244 heißt es darin: "Der Ausschuss wird sich für einen Ansatz der erwarteten Verluste aussprechen, der tatsächliche Verluste auf transparentere Weise einfängt und außerdem weniger prozyklisch ist als der gegenwärtige Ansatz der 'eingetretenen Verluste'". Interessant ist, dass der Basler Ausschuss von dem Ein-Jahres-Horizont abrückt und erwartete Verluste jetzt über die Lebensdauer des Kredites definiert. Eine Begründung, warum erwartete Verluste näher an tatsächlichen Verlusten sein sollen und warum diese weniger prozyklisch sein sollen, wird nicht gegeben.

 

21. Dezember 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zum Diskussionspapier Erfolgsberichterstattung
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zu Diskussionspapier der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) verabschiedet, das den Titel trägt Erfolgsberichterstattung: Ein europäisches Diskussionspapier. Obwohl der DSR zustimmt, dass die Messung von Erfolg ein kompliziertes, vielschichtiges Thema ist, stimmt er EFRAG nicht zu, dass es keine allgemein anerkannte Vorstellung davon gebe, was Erfolg oder genauer finanzieller Erfolg eigentlich sei. Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (28 KB).

 

21. Dezember 2009: EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Preisregulierung
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen zur Verfügung. In der Stellungnahme (in englischer Sprache, 188 KB) heißt es, dass EFRAG gutheißt, dass der IASB sich des Problems annimmt, dass die im Entwurf vorgeschlagene Bilanzierung aber auf einem Rechnungslegungsmodell beruhe, dass konzeptionell fehlerhaft sei und zu Vorschlägen führe, die unklar und schwer zu befolgen seien.

 

21. Dezember 2009: Anwendung des BilMoG
In einer Presseinformation (26 KB) weist das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) noch einmal zusammenfassend auf seine neuen Verlautbarungen zum BilMoG hin. Schwerpunkte dieser Stellungnahmen zur Rechnungslegung sind Übergangsregelungen, Pensionsrückstellungen und Anhangangaben. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bringt neue Angabepflichten mit sich, die schon für Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2009 gelten.

 

20. Dezember 2009: Wir stimmen der vorläufigen Entscheidung von IFRIC zu bedingten Erfüllungen nicht zu
In unserer Stellungnahme an IFRIC führen wir aus, dass wir der vorläufigen Entscheidung von IFRIC, der Bitte um Aufnahme einer Interpretation zur sachgerechten Anwendung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen auf Geschäftsvorfälle, bei denen die Art der Erfüllung von zukünftigen Ereignissen abhängt, auf die Agenda, nicht nachzukommen, nicht zu. Wir glauben, dass IFRIC sein durch den IASB erweitertes Mandat ausschöpfen und Leitlinien zur Behandlung von IFRS-2-Transaktionen, bei denen die Art der Erfüllung von zukünftigen Ereignissen abhängt, im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses vorschlagen sollte. Wir denken, dass der Sachverhalt hinreichend eng abgegrenzt ist, um im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses behandelt werden zu können (statt als Teil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 2 – was die Behandlung des Sachverhaltes um mehrere Jahre verzögern könnte). Unsere Stellungnahme an IFRIC können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 26 KB).

 

20. Dezember 2009: Wir nehmen Stellung zu der vorgeschlagenen Ausnahme von IFRS 7
Wir haben unsere Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2009/13 Begrenzte Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7 für erstmalige Anwender übermittelt. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS dahingehend zu ändern, dass ein Unternehmen keine Vergleichsinformationen für frühere Perioden zu jenen Sachverhalten bereitstellen muss, die durch die im März 2009 bewirkten Änderungen an IFRS 7 mit dem Titel Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten eingeführt wurden, wenn es die IFRS erstmalig vor dem 1. Januar 2010 anwendet. Wir befürworten die in dem Standardentwurf vorgeschlagenen Änderungen. Allerdings ruft die Notwendigkeit dieser Änderung Bedenken hinsichtlich der Eile des Boards bei dessen Standardsetzungsprozess hervor (siehe dazu den nachstehenden Kasten). Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 17 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie hier.
Wir möchten zudem den Umstand hervorheben, dass der Standardentwurf unseres Erachtens fehlende Strenge auf Seiten des Boards bei der Erstellung der ursprünglichen Folgeänderungen an den IFRS offenbart, die durch die im März 2007 herausgegebenen Änderungen an IFRS 7 erforderlich wurden. Wir sind weiterhin besorgt, dass der Gesamteffekt aus ehrgeizigen Abschlusszeitpunkten, verkürzten Zeiträumen für Stellungnahmen und Erörterungen sowie das mächtige Arbeitsprogramm des Boards der ist, dass diese und möglicherweise andere Folgeänderungen nicht zum rechten Zeitpunkt gefunden werden, was dazu führt, dass wertvolle Boardzeit für die Behebung von Problemen verwendet wird, die man hätte herausfinden können, hätte man ursprünglich solchen Sachverhalten größere Aufmerksamkeit geschenkt.

 

20. Dezember 2009: Leitfaden zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eines aktualisierte Ausgabe der Publikation Ein Fahrplan zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und verwandter Themengebiete herausgegeben (in englischer Sprache, 2.197 KB). Dieses 285 Seiten umfassende Buch spiegelt die Kodifizierung des Bilanzierungsstandards des FASB wider und beinhaltet einen 12-seitigen Anhang, in welchem Unterschiede zwischen den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen und IFRS zu diesem Themengebiet untersucht werden (IFRS 3 sowie IAS 27, 36 und 38).
Inhalte des Buches:
bullet Abschnitt 1 - Anwendungsbereich von ASC 805
bullet Abschnitt 2 - Feststellung des Erwerbers
bullet Abschnitt 3 - Ansatz und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden - Grundlagen
bullet Abschnitt 4 - Ansatz und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden (mit Ausnahme immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts)
bullet Abschnitt 5 - Ansatz und Bewertung der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts
bullet Abschnitt 6 - Ansatz und Bemessung der im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses übertragenen Gegenleistung
bullet Abschnitt 7 - Nicht-beherrschende Anteile
bullet Abschnitt 8 - Ertragsteuererwägungen
bullet Abschnitt 9 - Push-Down-Basis der Bilanzierung
bullet Abschnitt 10 - Folgebilanzierung immaterieller Vermögenswerte (mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts)
bullet Abschnitt 11 - Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts
bullet Abschnitt 12 - Ausweisvorschriften im Abschluss
bullet Abschnitt 13 - Angabevorschriften im Abschluss
bullet Abschnitt 14 - Übergangsvorschriften und sonstige Anwendungserwägungen

 

19. Dezember 2009: IAASB-Standard zu Kontrollen
Eingedenk der weit verbreiteten internationalen Anwendung von Outsourcing-Vereinbarungen hat der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, den internationalen Standard zu Beratungsaufträgen (International Standard on Assurance Engagements, ISAE) Nr. 3402 Bericht über die Beratung zu Kontrollen in einer Dienstleistungsorganisation herausgegeben. In diesem neuen Standard werden Berichte hinsichtlich der Beschreibung, der Ausgestaltung und der Wirkungsweise der Kontrollen in der Praxis in Bezug auf eine große Bandbreite von Dienstleistungen behandelt, die Dienstleistungsorganisationen heutzutage anbieten. ISAE 3402 tritt für Prüfungsberichte über Dienstleistungen für Perioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Juni 2011 enden. Die Presseerklärung des IAASB können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

19. Dezember 2009: Mitschrift vom vierten und letzten Tag der Dezembersitzung des IASB
Der IASB hält derzeit seine reguläre monatliche Sitzung in seinen Sitzungsräumen in London von Dienstag bis Freitag, 15. bis 18. Dezember 2009 ab. Die Sitzungstage 16. und 17. Dezember stellen eine gemeinsame Sitzung mit dem FASB dar. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am vierten und letzten Sitzungstag angefertigt haben, finden Sie hier.

 

19. Dezember 2009: Neuer Newsletter von Deloitte Deutschland: IAS PLUS aktuell
Das deutsche IFRS Centre of Excellence von Deloitte hat einen neuen Newsletter entwickelt: Mit „IAS PLUS aktuell“ informieren wir Sie zukünftig zeitnah und in knapper Form über bedeutsame Entwicklungen in der internationalen Rechnungslegung. Wir werden uns immer dann an Sie wenden, wenn sich wichtige Veränderungen in der Welt der IFRS abzeichnen, die einen Einfluss auf deutsche Unternehmen haben könnten. Jede Ausgabe ist einem Thema gewidmet, zu dem wir Ihnen die Kernpunkte aufzeigen – in klarer, einfacher Sprache. Unsere erste Ausgabe, IAS PLUS aktuell 12/2009, behandelt das Thema Leasingbilanzierung. Sie steht Ihnen hier zur Verfügung (547 KB). Wenn Sie IAS PLUS aktuell in Zukunft automatisch zugesendet bekommen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-mail. Wir werden jede neue Ausgabe selbstverständlich auch auf IAS PLUS.de zur Verfügung stellen.

 

18. Dezember 2009: Zusätzliche Boardsitzung zu Versicherungen und Leasinggeschäften
Am 5. Januar 2010 ist eine weitere gemeinsame Sitzung von IASB und FASB geplant, um die Versicherungs- und Leasingarbeitspapiere zu erörtern, die die Boards aus Zeitgründen bei der gemeinsamen Sitzung in den letzten zwei Tagen nicht erörtern konnten. Details sollen im Laufe der nächsten Tage auf der Internetseite des IASB bekanntgegeben werden; wir werden Sie zeitnah auf IAS PLUS informieren.

 

18. Dezember 2009: Deutsche Ausgabe der Single Market News
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Übersetzung der 55. Ausgabe der Single Market News zur Verfügung gestellt (1.604 KB).

 

18. Dezember 2009: Ergebnisse der 138. Sitzung des DSR
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 4. Dezember 2009 seine 138. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (drei Seiten, 44 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Dezember 2009 können Sie hier herunterladen (70 KB).

 

18. Dezember 2009: Acht Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 17. Dezember 2009 herunter (in englischer Sprache, 129 KB). Derzeit wurden die folgenden acht IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

bullet IFRS 9 Finanzinstrumente

Interpretationen

bullet Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen einer Mindestfinanzierungsvorschrift
bullet IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Änderungen

bullet Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern
bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen
bullet IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten
bullet IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

 

18. Dezember 2009: Mitschrift vom dritten Tag der Dezembersitzung des IASB
Der IASB hält derzeit seine reguläre monatliche Sitzung in seinen Sitzungsräumen in London von Dienstag bis Freitag, 15. bis 18. Dezember 2009 ab. Die Sitzungstage 16. und 17. Dezember stellen eine gemeinsame Sitzung mit dem FASB dar. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am dritten Sitzungstag angefertigt haben, finden Sie hier.

 

18. Dezember 2009: IFRS und der IFRS für KMU in Mauritius

Das Finanzgesetz 2009, das im Dezember 2009 veröffentlicht wurde, würde die Rechnungslegungsvorschriften in Mauritius dergestalt ändern, dass der IFRS für KMU wahlweise von kleinen Staatsunternehmen angewendet werden dürfte. Das Gesetz muss allerdings noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach der Verabschiedung wird der Rechnungslegungsrahmen in Mauritius wie folgt aussehen:

bullet Börsennotierte Unternehmen wenden die vollen IFRS an.
bullet Staatsunternehmen mit Erlösen über 50 Millionen Rupien (etwa USD 1,7 Mio.) wenden die vollen IFRS an.
bullet Einige Staatsunternehmen mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger haben die Wahl zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU.
bullet Die verbleibenden Staatsunternehmen mit Erlösen von 50 Millionen Rupien oder weniger haben die Wahl zwischen dem IFRS für KMU und dem Rechnungslegungsrahmenkonzept und den Standards, die nach Abschnitt 72 des Rechnungslegungsgesetzes verabschiedet werden. Diese Standards werden vom Rechnungslegungsrat von Mauritius entwickelt (ein Vorschlag wurde im September 2009 veröffentlicht).
bullet Unternehmen in Mauritius, die sich nicht im Staatsbesitz befinden und einen Umsatz von über 50 Millionen Rupien haben, müssen die vollen IFRS anwenden.
bullet Unternehmen in Mauritius, die sich nicht im Staatsbesitz befinden und einen Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger haben, sind von der Erstellung von Abschlüssen ausgenommen, müssen aber eine Übersicht über  Finanzinformationen vorlegen (eine kurz gefasste Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung ohne Anhang).

 

18. Dezember 2009: Neue IFRS e-Learning-Module in chinesischer Sprache

Sechs weitere IFRS e-Learning-Module sind nunmehr ins Chinesische übersetzt und auf der Internetseite von CAS Plus eingestellt worden – damit erhöht sich die Gesamtzahl auf 25:

bullet IAS 12 Ertragsteuern
bullet IAS 18 Erlöse
bullet IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse
bullet IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
bullet IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen

Eine vollständige Liste der IFRS e-Learning-Module von Deloitte in chinesischer Sprache finden Sie hier. Um die Module herunterzuladen (es wird keine Gebühr erhoben, eine Registrierung ist jedoch erforderlich), klicken Sie auf das Bild mit der Glühlampe auf der Leitseite CAS Plus oder folgen Sie diesem Link.

 

17. Dezember 2009: Heads Up-Newsletter zur AICPA-Konferenz
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter zur Jahreskonferenz des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB verfasst. In dem Newsletter werden die wesentlichen Inhalte der rund 26 Stunden Material herausgearbeitet, das in Form von Vorträgen und Präsentationen auf der Konferenz zur Verfügung gestellt wurde. Den englischsprachigen Newsletter finden Sie hier (456 KB).

 

17. Dezember 2009: Erste Stellungnahmen zum E-DRS 24 gespeichert
Die ersten Stellungnahmen zu den vom DSR veröffentlichtem Entwurf E-DRS 24 Latente Steuern stehen zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung. Weitere, die Tage eingehende Stellungnahmen werden ebenfalls veröffentlicht.

 

17. Dezember 2009: Neue SEC-Angaben zu Risiken und Unternehmensführung

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat neue Regeln verabschiedet, die Unternehmensangaben hinsichtlich Risiko, Vergütung und Unternehmensführung verbessern sollen, wenn über Entscheidungen abgestimmt wird. Insbesondere erfordern die neuen Regeln ungefähre Angaben und Informationen zu:

bullet der Beziehung zwischen der Vergütungspolitik eines Unternehmens und dem Risikomanagement,
bullet dem Hintergrund und der Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern und Kandidaten.
bullet rechtlichen Verfahren von denen die Unternehmensführung, Aufsichtsratsmitglieder und Kandidaten betroffen sind,
bullet der Berücksichtigung von Verschiedenheit im Prozess der Auswahl von Kandidaten für Posten als Aufsichtsratsmitglieder,
bullet der Führungsstruktur des Aufsichtsrats und der Rolle des Aufsichtsrats in der Risikoüberwachung,
bullet Aktien- und Optionsvergütungen gegenüber der Unternehmensführung und dem Aufsichtsrat,
bullet möglichen Interessenskonflikten von Vergütungsberatern.

Nach den neuen Regeln, die zum 28. Februar 2010 in Kraft treten, ist auch eine schnellere Berichterstattung über die Ergebnisse der Abstimmungen der Hauptversammlung vorgeschrieben. Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie hier.

 

17. Dezember 2009: IASB bittet um Beispiele für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in aufstrebenden Märkten

In einigen der Stellungnahmen, die zum Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingegangen sind, wurde darauf hingewiesen, dass es für Unternehmen in aufstrebenden Märkten und Schwellenländern schwer sein könnte, die Prinzipien aus dem Entwurf in der Praxis umzusetzen. Die Bedenken sind die folgenden:

bullet Die vorgeschlagenen Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sind nicht detailliert genug, um zu gestatten, Zeitwertschätzungen auf konstanter Grundlage zu entwickeln.
bullet Es gibt wenig Praxisteilnehmer, die über ausreichend Kenntnisse verfügen, um die Leitlinien anzuwenden (daher sind Unternehmen oft nicht damit vertraut, die notwendigen Schätzungen vorzunehmen).
bullet Es gibt wenig Zugang zu Marktdaten, um Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zu entwickeln, da es wenig tiefe und aktive Märkte gibt; es gibt oft nur wenig bereitwillige Käufer und Verkäufer, und die Preise schwanken oft beträchtlich.
bullet Die Entwicklung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts (und die Erstellung der entsprechenden Angaben) wird kostenaufwendig sein.

Aufgrund dieser Bedenken bittet der IASB Praxisteilnehmer aus aufstrebenden Märkten und Schwellenländern um Beispiele oder Fallstudien von Geschäftsvorfällen oder Situationen, die in ihrem Rechtskreis auftreten und die die Umsetzung der Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aus dem Entwurf unmöglich machen. Nach Prüfung der eingegangenen Beispiele wird der Board (a) die Vorschläge im Entwurf ändern und/oder (b) Lehrmaterialien veröffentlichen, die der praktischen Anwendung der Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gelten. Beispiele werden bis zum 31. Januar 2010 an fvm@iasb.org erbeten.

 

17. Dezember 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der Dezembersitzung des IASB
Der IASB hält derzeit seine reguläre monatliche Sitzung in seinen Sitzungsräumen in London von Dienstag bis Freitag, 15. bis 18. Dezember 2009 ab. Die Sitzungstage 16. und 17. Dezember stellen eine gemeinsame Sitzung mit dem FASB dar. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am zweiten Sitzungstag angefertigt haben, finden Sie hier.

 

17. Dezember 2009: Neuseeländischer Musterkonzernabschluss

Unsere neuseeländischen Kollegen haben eine Musterkonzernabschluss erstellt, mit dem die Anwendung der neuseeländischen IFRS-Äquivalente illustriert wird. Der Abschluss gilt für ein Unternehmen, das die neuseeländischen IFRS nicht erstmalig anwendet. Der englischsprachige Musterkonzernabschluss ist in vier Abschnitte unterteilt:

bullet Abschnitt A: Berichterstattungspflichten (320 KB) – Dieser Abschnitt bietet Hintergrundinformationen hinsichtlich der Berichterstattungsvorschriften und des rechtlichen Rahmens in Neuseeland.
bullet Abschnitt B: Mustergeschäftsbericht (267 KB) – Dieser Abschnitt enthält die Musterangaben und -kommentare für den Geschäftsbericht einschließlich Themen wie Unternehmensführung, Angaben nach dem Aktiengesetz von 1993 und Börsenangaben.
bullet Abschnitt C: Musterkonzernabschluss (1.993 KB) – Dieser Abschnitt enthält den Musterkonzernabschluss für die Green Dot Holdings Limited zum 31. Dezember 2009.
bullet Abschnitt D: Weitere Informationen (77 KB) – Dieser Abschnitt enthält weitere Materialien für die Anwender, beispielsweise eine Auflistung aller neuseeländischen IFRS, die zum 31. Dezember 2009 verpflichtend anzuwenden sind, was für eine vorläufige Ankündigung an der NZX erforderlich ist und einen Zeitplan wichtiger Berichterstattungszeitpunkte für Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2009.

 

17. Dezember 2009: CESR veröffentlicht Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat den siebten Satz Auszüge aus seiner vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge ausgewählter Entscheidungen als eine Quelle von Informationen zur Stärkung einer sachgerechten und einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU. Zu den im siebten Bündel von CESRs Auszügen behandelten Themen gehören die folgenden:

bullet Restrukturierung finanzieller Verpflichtungen
bullet Klassifizierung eines Kredits
bullet Ausweis von Finanzinstrumenten
bullet Klassifizierung von Barmitteln und Barmitteläquivalenten
bullet Erlöserfassung
bullet Kundenbindungsprogramme
bullet Segmentberichterstattung
bullet Risikovorsorge und Eventualschulden
bullet Korrektur eines Fehlers
bullet Halbjährliche Konzernkapitalflussrechnungen
bullet Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
bullet Vorläufige Kaufpreisallokation bei Unternehmenszusammenschlüssen
bullet Kaufpreisallokation bei einem Unternehmenserwerb
bullet Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
bullet Identifizierung des Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss
bullet Portfoliobeurteilung der Wertminderungen von Krediten

Diese und die früheren Zusammenfassungen können Sie über die folgenden Links herunterladen (alle in englischer Sprache):

bullet siebte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (278 KB) Dezember 2009
bullet sechste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (247 KB) August 2009
bullet fünfte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (221 KB) März 2009
bullet vierte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (216 KB) Dezember 2008
bullet dritte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (173 KB) Mai 2008
bullet zweite Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (175 KB) Dezember 2007
bullet erste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (49 KB) April 2007

 

16. Dezember 2009: RIC veröffentlicht Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise

Der RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (216 KB). Die folgenden Themen sind Inhalt des Anwendungshinweises:

  1. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
  2. Negative Arbeitszeitkonten (kurzfristig)
  3. Abgrenzung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß IAS 37 von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19
  4. Beachtung besonderer Berichtspflichten in Krisensituationen
  5. Signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung

 

16. Dezember 2009: Mitschnitt der 138. DSR-Sitzung
Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 138. DSR-Sitzung sind jetzt archiviert und können von der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

 

16. Dezember 2009: Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde vom IASB und vom US-amerikanischen FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind. Im Juli 2009 hat sie ihre Empfehlungen in Bezug auf Standardsetzungsaktivitäten und andere Änderungen im internationale regulatorischen Umfeld nach der Finanzmarktkrise bekanntgegeben. Die FCAG tagte am 15. Dezember 2009 in London zum siebten Mal, um die Maßnahmen des IASB und des FASB in Reaktion auf den Bericht der FCAG vom Juli 2009 zu erörtern. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise.

 

16. Dezember 2009: Chinesische Übersetzungen von IAS Plus Update-Newslettern

Unsere chinesischen Kollegen haben die chinesische Übersetzungen von zwei IAS Plus Update-Newslettern angefertigt:

bullet Newsletter zu IFRIC 19 bezüglich Debt Equity Swaps
bullet chinesische Übersetzung (157 KB)
bullet englisches Original (79 KB)
bullet Newsletter zur Änderung von IFRIC 14 – Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsbeiträgen
bullet chinesische Übersetzung (154 KB)
bullet englisches Original (60 KB)

Dauerhafte Verknüpfungen auf die chinesischen Newsletter finden Sie auf unserer Partnerseite CAS Plus. Alle IAS Plus-Newsletter in englischer Sprache finden Sie hier.

 

16. Dezember 2009: Mitschrift vom ersten Tag der Dezembersitzung des IASB
Der IASB hält derzeit seine reguläre monatliche Sitzung in seinen Sitzungsräumen in London von Dienstag bis Freitag, 15. bis 18. Dezember 2009 ab. Die Sitzungstage 16. und 17. Dezember stellen eine gemeinsame Sitzung mit dem FASB dar. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am ersten Sitzungstag angefertigt haben, finden Sie hier.

 

16. Dezember 2009: Publikation zur Rechnungslegung und Prüfung von Banken und Effektenhändlern
Seit Anfang Dezember ist das neue Handbuch der Wirtschaftsprüfung HWP 2009 erhältlich (weitere Hinweise und Bestellinformationen). Ergänzend zum neuen HWP biete die schweizerische Treuhand-Kammer auf ihrer Internetseite als zusätzlichen kostenlosen Service eine umfassende Dokumentation zur Rechnungslegung und Revision von Banken und Finanzdienstleistern (60 Seiten, 470 KB). Diese Dokumentation wurde ganz bewusst nicht in das neue HWP 2009 integriert, da die Ausführungen bereits in kurzer bzw. mittelfristiger Perspektive starken Änderungen unterliegen dürften. Denn sowohl die Einführung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) als auch die derzeit laufenden weltweiten Konsultationen zur weiteren Regulierung der Finanzbranche als Folge der globalen Finanzmarktkrise werden die Rechnungslegung und Revision im Bankensektor nicht unberührt lassen. Die Treuhand-Kammer begleitet die weitere Entwicklung und wird zu gegebener Zeit eine ergänzende Publikation ins Auge fassen.

 

15. Dezember 2009: Geänderte Leitlinien für die Finanzberichterstattung von CEBS
Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat überarbeitete Leitlinien für die Finanzberichterstattung herausgegeben (FINREPrev2). Die Überarbeitung der Leitlinien ist Teil der Bemühungen von CEBS, die Finanzberichterstattungsvorschriften für die von ihm überwachten Institute glatter und effektiver zu gestalten. CEBS empfiehlt, dass die EU-Mitgliedstaaten die Leitlinien verpflichtend zum 1. Januar 2012 in Kraft setzen (die Machtbefugnisse von CEBS beschränken sich derzeit darauf, Empfehlungen auszusprechen). Bei der Veröffentlichung der Leitlinien hieß es von Seiten von CEBS:
Änderungen an den IAS/IFRS. Um unnötige und teure Änderungen an den IT-Systemen zu vermeiden, wird CEBS vereinbarte Änderungen an den IAS/IFRS berücksichtigen, bevor damit begonnen wird, die überarbeiteten FINREP umzusetzen (insbesondere das jüngste IASB-Projekt zur Ersetzung von IAS 39 und die Vorschläge zu IAS 1). Ein dafür abgeordnetes Team, das aus Bilanzierungs- und Berichterstattungsexperten besteht, wird die IASB-Vorschläge überwachen, um die Auswirkungen auf das FINREP-Rahmenkonzept einzuschätzen. Die überarbeiteten Leitlinien für die Finanzberichterstattung werden im weiteren Verlauf geprüft, um Änderungen zu berücksichtigen, die in Zukunft vereinbart werden.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet Überarbeitete Leitlinien für die Finanzberichterstattung (FINREPrev2) (414 KB)
bullet Von CEBS entwickelte Templates für FINREPrev2 (150 KB)
bullet CEBS-Presseerklärung
bullet Dokumentation der Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen (132 KB)

 

15. Dezember 2009: Neue Ausgabe des XBRL Updates der IASCF
Die Ausgabe Dezember 2009 des XBRL Updates, das von der IASC-Stiftung herausgegeben wird, steht jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

 

15. Dezember 2009: Entwürfe von EFRAG-Übernahmeempfehlungen zu IFRIC 14 und IFRIC 19

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der Änderungen an IFRIC 14 und die Übernahme von IFRIC 19 für die Anwendung in Europa. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Verlautbarungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme der Verlautbarungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in allen Punkten zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, jeweils die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Die Entwürfe und die Auswirkungsanalysen finden Sie jeweils in den englischsprachigen Presserklärungen von EFRAG:

bullet Presseerklärung zu IFRIC 14
bullet Presseerklärung zu IFRIC 19

 

15. Dezember 2009: Dezembersitzung des IASB – Tagesordnung geändert
Die Tagesordnung der IASB-Sitzung am 16. Dezember 2009 ist geändert worden. Die Reihenfolge der Punkte Versicherungsverträge und Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen wurde getauscht. Die Tagesordnung in ihrer aktuellen Fassung können Sie immer unter dem Punkt Agenda der nächsten Sitzung in der rechten Verknüpfungsspalte der IAS PLUS-Startseite einsehen.

 

14. Dezember 2009: Zusammenfassung der IPSAS in tschechischer Sprache
Unsere tschechischen Kollegen haben Vydání na rok 2009: Přehled standardů IPSAS herausgegeben, eine Zusammenfassung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) in tschechischer Sprache. Darin enthalten sind die wichtigsten Informationen zu den IPSAS, einschließlich einer Zusammenfassung der IPSAS mit Stand 1. Januar 2009. Es werden die Hauptunterschiede zwischen den IPSAS und der gegenwärtigen tschechischen Rechtslage in Bezug auf die Finanzberichterstattung im öffentlichen Sektor dargestellt (Unternehmen, die territorial selbstverwaltete Einheiten sind, Institute, die Beiträge aus dem Staatshaushalt erhalten, Staatsfonds und staatliche Organisationseinheiten). Sie können Sich Vydání na rok 2009: Přehled standardů IPSAS kostenfrei herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite von Deloitte Tschechien; Herunterladen nach Registrierung möglich).

 

14. Dezember 2009: Stellungnahmen des SEC-Stabs bei der AICPA-Konferenz

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hielt in Washington vom 7. bis 9. Dezember seine 37. Jahreskonferenz zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB ab. Wir hatten bereits über die folgenden Vorträge berichtet:

bullet Leiter der Abteilung Rechnungslegung der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), James L. Kroeker
bullet FASB-Vorsitzender Robert H. Herz
bullet SEC-Kommissarin Elisse B. Walter

Die folgenden weiteren Vorträge stehen auf der Internetseite der SEC zur Verfügung (alle Dokumente in englischer Sprache):

SEC-Stabmitglied
mit Verknüpfung auf die Präsentation
Thema
Präsentation (243 KB), Joel K. Levine, Assistant Director, Office of Interactive DisclosureXBRL-Einreichungen
Vortrag von Jason S. Flemmons, Associate Chief Accountant, Division of Enforcement Anlegerschutz und Betrugsvermeidung
Präsentation (128 KB), Wayne Carnall, Chief Accountant, Division of Corporation Finance, and others on the Division staff Aktuelle Entwicklungen in der Abteilung Unternehmensfinanzierung
Vortrag von Robert S. Khuzami, Director, Division of Enforcement Veränderungen in der Abteilung für Durchsetzung der SEC und Jahresabschlüsse und Bilanzbetrug
Vortrag von Paul A. Beswick, Deputy Chief Accountant, Office of the Chief Accountant Kreditverlustvorsorge und die Verwendung von Annahmen und bilanziellen Einschätzungen
Vortrag vonDoug Besch, Professional Accounting Fellow, Office of the Chief Accountant Angabe von wesentlichen Schwächen im internen Kontrollsystem
Vortrag von Brian W. Fields, Professional Accounting Fellow, Office of the Chief Accountant Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten, kündbare Eigenkapitalanteile und Verträge über eigene Aktien sowie Derivate und Absicherungsfragen
Vortrag von Joshua S. Forgione, Associate Chief Accountant, Office of the Chief Accountant Erlöserfassung und die Gründung von Joint Ventures
Vortrag von Douglas T. Parker, Professional Accounting Fellow, Office of the Chief Accountant Ob und unter welchen Umständen ein neu geründetes Unternehmen als bilanzieller Erwerber in einem Unternehmenserwerb angesehen werden sollte
Vortrag von Allison M. Patti, Professional Accounting Fellow, Office of the Chief Accountant Internationale Prüfungsstandards
Vortrag von Evan Sussholz, Professional Accounting Fellow, Office of the Chief Accountant Wertminderung von Geschäfts-oder Firmenwerten und die Entwicklung von Marktteilnehmerannahmen für Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
Vortrag vonArie S. Wilgenburg, Professional Accounting Fellow, Office of the Chief Accountant Konsolidierung von Zweckgesellschaften und Abspaltung von Erlösvereinbarungen mit mehreren zu liefernden Komponenten
Präsentation (404 KB), Angela Crane, Associate Chief Accountant, und Michael Stehlik, Staff Accountant, Division of Corporation Finance Beste Vorgehensweise für eine Zusammenarbeit mit dem Stab der SEC

 

14. Dezember 2009: SEC-Kommissarin nimmt Stellung zum IFRS-Fahrplan
In einem Vortrag bei der 37. Jahreskonferenz zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) am 9. Dezember 2009 sprach die SEC-Kommissarin Elisse B. Walter über 'die Harmonisierung der US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards mit den internationalen Rechnungslegungsstandards' und die nächsten Schritte im vorgeschlagenen Fahrplan für die Anwendung der IFRS durch inländische bei der SEC registrierte Unternehmen. Die vollständige Rede von Kommissarin Walter in englischer Sprache finden Sie hier; nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
Der vorgeschlagene IFRS-Fahrplan

Der Stab der Kommission, insbesondere die Leute im Büro des Leiters der Abteilung Rechnungslegung und Unternehmensfinanzierung, haben mir und meinen Kommissionskollegen dabei geholfen, die Stellungnahmen auszuwerten, die wir zum vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan erhalten haben. Um mal eine zeitliche Einordnung unserer Fortschritte zu geben: Die Kommentierungsfrist endete im April, und wir haben über 200 durchdachte Stellungnahmen erhalten. Wir lesen, wie immer, all diese Stellungnahmen sorgfältig – die meisten von ihnen mehr als einmal. In den Stellungnahmen werden eine Reihe komplexer Themen aufgeworfen, einschließlich Fragen, die sich auf die Umsetzbarkeit verschiedener Aspekte des vorgeschlagenen Ansatzes beziehen. Wir sind all denjenigen äußerst dankbar, die sich die Zeit genommen haben, ihre Wissen und ihre Erfahrungen mit uns zu teilen.

Unsere nächsten Schritte werden natürlich teilweise von den Rückmeldungen bestimmt, die wir erhalten haben. Die Stellungnahmenden schienen allgemein zuzustimmen, dass ein einziger Satz von hochwertigen, weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards von Nutzen wären. Sie unterschieden sich jedoch darin, und sie unterschieden sich stark, wie man diese Ziel am besten erreichen könne. Beim Lesen vieler dieser Stellungnahmen hat mich nicht nur die Bandbreite der Meinungen überrascht sondern auch die Leidenschaft, mit denen diese vorgetragen wurden.

Wie bei jeder wichtigen Frage der Vorgehensweise überlegen wir ausführlich und zielgerichtet. Wir arbeiten eifrig daran, sicherzustellen, dass wir alle Vor- und Nachteile verstehen. Die Vorsitzende Schapiro hat gesagt, dass wir uns bald dem vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan zuwenden werden, und genau das werden wir tun. Zu diesem Zeitpunkt in unserem Prüfprozess erwarte ich, dass wir wahrscheinlich irgendwann Anfang 2010 weitere Schritte erwägen werden.

14. Dezember 2009: IASB-Projekt Finanzinstrumente: alle Projektschritte im Überblick
Mit Verabschiedung von IFRS 9 durch den IASB ist der erste Schritt zur Ablösung von IAS 39 vollzogen. Gleichwohl sind noch zahlreiche Aspekte rund um die Bilanzierung von Finanzinstrumenten offen. Dazu gehören auch nahe stehende Projekte wie „Eigenkapital-Fremdkapital“ oder „Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“. Für einen besseren Überblick über noch zu erwartende Projektschritte seitens des IASB stellt der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) ein Schaubild zur Verfügung (69 KB). Dieses zeigt zugleich bereits früher veröffentlichte IASB-Dokumente rund um Finanzinstrumente, so dass ein vollständiges Bild über den Verlauf der Projektschritte und deren Zusammenhänge gezeichnet wird. Es ist zu berücksichtigen, dass die Darstellung auf dem heutigen Kenntnisstand basiert.

 

14. Dezember 2009: Jüngste Änderungen in der Finanzberichterstattung in Singapur

Jedes Jahr veröffentlichen unsere singapurischen Kollegen eine Broschüre über die jüngsten Änderungen am Rahmen der Finanzberichterstattung in Singapur: Changes to The Financial Reporting Framework in Singapore. Die Ausgabe des JAhres 2009 enthält eine Zusammenfassung aller neuen und überarbeiteten singapurischen Rechnungslegungsstandards und Interpretationen (Singapore Financial Reporting Standards (FRS) und Singapore Interpretations (INT FRS)), die seit der vorherigen Ausgabe vom Oktober 2008 bis einschließlich 12. November 2009 herausgegeben wurden. Ein Überblick über den Inhalt:

bullet Abschnitt I: Rechnungslegungsstandards
bullet Neue/überarbeitete FRS, die 2007 herausgegeben wurden
bullet Überarbeitete/geänderte FRS, die 2008 herausgegeben wurden
bullet Überarbeitete/geänderte FRS, die 2009 herausgegeben wurden
bullet Zur Stellungnahme stehende Entwürfe
bullet Zusammenfassung der Unterschiede zwischen FRS und IAS/IFRS
bullet Abschnitt II: Andere Fragen der Finanzberichterstattung
bullet Aktuelles zu den Prüfungsstandards
bullet Änderungen an den Zulassungsvorschriften der SGX

Sie könne Sich die Broschüre hier herunterladen (in englischer Sprache, Stand November 2009, 82 Seiten, 1.492 KB). Wir halten Verknüpfungen auf diese Publikation und frühere Ausgaben davon auf unserer Länderseite zu Singapur dauerhaft für Sie zur Verfügung. Vergleiche von nationalen Rechnungslegungsstandards und IFRS für andere Rechtskreise finden Sie hier.

 

13. Dezember 2009: Ruf nach Standards für Angaben zur Nachhaltigkeit
Mehr als ein Dutzend Wirtschaftsprüfungsinstitute rund um die Welt haben gemeinsam einen offenen Brief an die politischen Führer, die an der Kopenhagener Konferenz zum Klimawandel teilnehmen, geschrieben, in welchem sie einen einzigen Satz überall akzeptierter Standards zu Angaben mit Bezug zum Klimawandel fordern. Die Unterzeichner sind der Ansicht, dass eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 80% bis 2050 – wie von den G-8-Staaten im Juli 2009 unterstützt – klare Bemessungs- und Angabestandards erfordern. Sie rufen die politischen Führer in Kopenhagen dazu auf, die Einrichtung eines unabhängigen Standardsetzungsgremiums zu unterstützen, welches überall geltende Standards für die Angaben entwickeln würde. Und sie drängen auf die Entwicklung eines Beratungsstandards für Angaben zur Nachhaltigkeit. Das Schreiben in englischer Sprache können Sie hier herunterladen (159 KB). Hier ist ein Ausschnitt:
Wir fordern einen Satz überall gleichermaßen akzeptierter Standards für die Angabe von klimawandelbezogenen Informationen gegenüber den Anteilseignern, die mit den finanziellen Leistungskraft und der etablierten Rechnungslegung in Beziehung stehen. Wir schlagen vor, dass die Politikverantwortlichen die Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Adressaten unterstützen, einen unabhängigen Standardsetzer zu gründen, dessen Aufgabe es wäre, diese Ziele zu erreichen.

Wir rufen die Politikverantwortlichen dazu auf, die Einrichtung eines unabhängigen, von den Adressaten geleiteten Standardsetzungsgremiums mit angemessener Rechenschaft gegenüber der öffentlichen Hand zu unterstützen, dessen Aufgabe darin bestünde, einen einzigen Satz universeller Standards für Unternehmen hinsichtlich klimawandelbezogener Angaben zu entwickeln, mit Verbindung zur finanziellen Leistungskraft und dem etablierten Geschäftsbericht. Wir denken, dass dies die Bereitstellung von vertrauenswürdigeren, sachgerechteren und verlässlicheren Informationen an die Anleger und die anderen Adressaten fördern und sie damit in die Lage versetzen wird, Entscheidungen auf der Grundlage besserer Informationen zu treffen und das Ausmaß notwendiger Verhaltensänderungen für eine Wirtschaft mit geringem Kohlendioxidausstoß zu steuern.

 

12. Dezember 2009: IASB begrüßt IFRS-Einführung in Japan
Die japanische Finanzmarktaufsicht (FSA) hat bekannt gegeben, dass bestimmte japanische börsennotierte Unternehmen ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen dürfen (s. unsere Nachricht vom 11. Dezember 2009). Der IASB begrüßt die Entscheidung ausdrücklich; der Vorsitzende, Sir David Tweedie, sagte:
Die Entscheidung der FSA, inländischen Unternehmen die Anwendung der IFRS zu gestatten, stellt einen ersten Schritt hin zu einer verpflichtenden Anwendung der IFRS in Japan dar, und sie ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu weltweit gültigen Standards. Die Entscheidung ist auch eine Anerkennung für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem IASB und dem Accounting Standards Board von Japan. Die Entscheidung sollte eine Ermutigung für andere Länder sein, sich dem Weg zu weltweit gültigen Standards zu öffnen.
Die Presseerklärung des IASB in englischer Sprache finden Sie hier (99 KB).

 

12. Dezember 2009: HFA verabschiedet Verlautbarungsentwurf zu Altersversorgungsverpflichtungen
Die Abbildung von Altersversorgungsverpflichtungen ist einer der Regelungsbereiche des BilMoG, der weitreichende Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in handelsrechtlichen Abschlüssen haben wird. So sind etwa spätestens in Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen, Verpflichtungen aus Pensionszusagen zwingend unter Berücksichtigung künftiger Lohn-, Gehalts- und Rentenentwicklungen sowie der Verwendung eines realitätsnahen Diskontierungszinssatzes zu bewerten; ferner ist das speziell zur Absicherung der Erfüllung dieser Verpflichtungen designierte Deckungsvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten und mit den Verpflichtungen zu saldieren. Vor diesem Hintergrund hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 27. November 2009 den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW ERS HFA 30) verabschiedet, in dem Fragen rund um das Thema Pensionsrückstellungen angesprochen werden. Die Verlautbarung soll die Stellungnahme HFA 2/1988: Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluß ersetzen. Sie können den Entwurf hier von der Internetseite des IDW herunterladen (78 KB). Er wird zudem in Heft 12/2009 der IDW Fachnachrichten abgedruckt.

 

12. Dezember 2009: IDW S 7 ist verabschiedet worden
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner Sitzung am 27. November 2009 den IDW Standard: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) verabschiedet. Der IDW S 7 ist anzuwenden bei Erstellungen von Jahresabschlüssen für Berichtszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Auf frühere Berichtszeiträume kann dieser Standard angewendet werden. Der Standard wird in den IDW Fachnachrichten 12/2009 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IDW.

 

12. Dezember 2009: Dezembersitzung des IASB – Tagesordnung geändert
Die Tagesordnung der IASB-Sitzung vom 15. bis 18. Dezember 2009 ist geändert worden. Am Dienstag, den 15. Dezember wurde ein zusätzlicher Sitzungsabschnitt zu den Bewertungsvorschlägen in IAS 37 aufgenommen. Außerdem wurde die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte Rahmenkonzept und Bewertung zum beizulegenden Zeitwert am Mittwoch, den 16. Dezember 2009 getauscht. Die Tagesordnung in ihrer aktuellen Fassung können Sie immer unter dem Punkt Agenda der nächsten Sitzung in der rechten Verknüpfungsspalte der IAS PLUS-Startseite einsehen.

 

12. Dezember 2009: Vorhaben zur Verbesserung der IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2010
Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) hat den Entwurf der Architektur der IFRS-Taxonomie 2010 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Sie hat außerdem eine Projektzusammenfassung und eine Aussage zur Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen zur den Verbesserungen an der Architektur der IFRS-Taxonomie veröffentlicht. In der Aussage zur Berücksichtigung der Stellungnahmen werden die Verbesserungen der Architektur zusammengefasst, die mit der nächsten Veröffentlichung der IFRS-Taxonomie 2010 umgesetzt werden, die das Ergebnis der Konsultationen vom Juli 2009 ist. Die beiden englischsprachigen Dokumente können hier von der Internetseite des IASB abgerufen werden.

 

11. Dezember 2009: Newsletter zur Versicherungsbilanzierung – Willkommene Vereinheitlichung?
Deloitte Deutschland hat die neueste Ausgabe des monatlich erscheinenden Newsletters übersetzt, der von unseren britischen Kollegen herausgegeben wird und sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Diese Ausgabe trägt den Titel Willkommene Vereinheitlichung? und dreht sich um den neuerlichen Schwung in Richtung einer Konvergenz von US-amerikanischen und internationalen Standards zur Versicherungsbilanzierung, der sich aus der gemeinsamen Boardsitzung von FASB und IASB im Oktober ergab. Der Newsletter enthält Rechenbeispiele, mit denen veranschaulicht wird, wie die auf dieser Sitzung getroffenen Entscheidungen einen Versicherungsvertrag mit nur einer Prämie und einen üblichen Prämienversicherungsvertrag beeinflussen. In einem Anhang werden wesentlichen bis dato getroffenen Entscheidungen zusammengefasst. Sie können diese Ausgabe hier herunterladen (437 KB). Wir haben permanente Verknüpfungen auf alle bisher erschienenen Newsletter auf unserer IAS PLUS-Projektseite zu Versicherungen für Sie eingerichtet.

 

11. Dezember 2009: Vortrag des FASB-Vorsitzenden auf der SEC/PCAOB-Konferenz des AICPA

In einem Vortrag bei der 37. Jahreskonferenz zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) strich der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz die folgenden Hauptpunkte heraus:

bullet Unabhängige Rechnungslegungsstandards, die darauf abzielen, relevante, transparente und unverzerrte Finanzinformationen zu liefern, sind von oberster Wichtigkeit für unser Berichterstattungssystem, unsere Kapitalmärkte und unsere Wirtschaft.
bullet In vielen Teilen der Diskussion über die Rolle von Rechnungslegungsstandards in der Finanzmarktkrise scheint unserer Rolle, die darin besteht, dabei zu helfen, Anlegern und Kapitalmärkten relevante und transparente Informationen zur Leistung und zur finanziellen Situation von Finanzinstituten (und anderen Unternehmen) Verfügung zu stellen, damit verwechselt zu werden, dass es ein regulatorisches Bedürfnis gibt, die Sicherheit und Robustheit von Finanzinstituten und die Stabilität des Finanzsystems sicherzustellen. Obwohl sich diese Aufgaben oft überschneiden, sind sie doch nicht identisch, und das Setzen von Rechnungslegungsgrundsätzen und das Setzen von regulatorischen Kapital- und Rückstellungsvorschriften sollten entkoppelt werden, damit nicht das eine das andere bestimmt.
bullet Die Anwender haben deutlich geteilte Ansichten zu Fragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten und die Berichterstattung durch Finanzinstitute; dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verwendung von fortgeführten Anschaffungskosten und beizulegenden Zeitwerten. Ich werde einige der Hauptpunkte bei diesem Vortrag erläutern, auch Bedenken hinsichtlich einer Prozyklizität. Ich werde auch einige Überlegungen vortragen, warum die Zurverfügungstellung von sowohl beizulegenden Zeitwerten als auch fortgeführten Anschaffungskosten dabei helfen können, diese Meinungsgräben zu überbrücken, indem Anlegern und Aufsichtsbehörden bessere und aktuellere Einblicke in die Leistung, die finanzielle Situation und zugrunde liegenden Risiken gewährt werden, ohne dass die traditionellen Messwerte wie Nettoeinkommen oder Ergebnis je Aktie aufgegeben werden, während dennoch den Regulatoren die Möglichkeit gegeben wird, unabhängig regulatorische Kapitalvorschriften zu erlassen.
bullet Ich werde darlegen, wie wir systematisch und gründlich diese wichtigen Fragen in unserem Projekt zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten angehen.

Die vollständige Ansprache von Herz in englischer Sprache finden Sie hier (84 KB).

 

11. Dezember 2009: 139. DSR-Sitzung und 15. Öffentliche Sitzung des DSR

Die Agenda für die 139. Sitzung des DSR vom 4. und 5. Januar 2010 steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die Agenda sowie weitere Informationen, u.a. Verknüpfungen für die Anmeldung finden Sie hier. Gleichzeitig sind alle interessierten Personen im Auftrag der Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates zur 15. Öffentlichen Sitzung des DSR für Dienstag, den 5. Januar 2010, 09.00 Uhr (ca. ½ Std.), in die Geschäftsstelle des DRSC e. V. Zimmerstr. 30, 10969 Berlin, eingeladen. Personen, die sich nicht spätestens bis Montag, den 28. Dezember 2009 anmelden, können nur zugelassen werden, wenn das Platzangebot ausreicht. Eine Teilnahme ist auch per Webcast möglich. Die Verknüpfung zur Anmeldung finden Sie hier. Es ist die folgende Tagesordnung vorgesehen:

  1. Genehmigung der Tagesordnung
  2. Feststellung der Voraussetzung für TOP 3 und TOP 4
  3. Verabschiedung DRÄS 4 Änderungen der DRS nach Veröffentlichung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
    bullet Erörterung der wesentlichen Einwendungen zu E-DRÄS 4
    bullet Beschlussfassung
  4. Verabschiedung DRÄS 5 Lageberichterstattung
    bullet Erörterung der wesentlichen Einwendungen zu E-DRÄS 5
    bullet Beschlussfassung

 

11. Dezember 2009: Japan wird das nächste IFRS-Land
Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) hat auf ihrer Internetseite die endgültige Kabinettsverordnungen veröffentlicht (in japanischer Sprache), nach denen bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet ist, ihre Konzernabschlüsse ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, nach den IFRS zu erstellen, die vom Kommissar der FSA dafür benannt sind ('Designated IFRSs'). Gleichzeitig hat der Kommissar diese anzuwendenden IFRS mit Stand vom 11. Dezember 2009 veröffentlicht (in englischer Sprache, 21 KB). Im Grunde enthält die Liste alle IFRS und Interpretationen, die am oder vor dem 30. Juni 2009 veröffentlicht wurden. Daher beinhaltet die Liste beispielsweise nicht IFRS 9, IFRIC 19 oder die Überarbeitungen aus dem Jahr 2009 von IFRS 1, IFRS 2, IAS 24, IAS 32 und IFRIC 14 (einige davon werden für Berichtsperioden verpflichtend, die am 1. Januar 2010 beginnen). Mit den überarbeiteten Verordnungen wird auch eine gegenwärtige Gesetzesvorschrift außer Kraft gesetzt, nach der einigen japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet ist, ihre Konzernabschlüsse im Inland nach US-GAAP zu erstellen. Etwa 35 japanische Unternehmen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Anwendung von US-GAAP wird ab Geschäftsjahren verboten, die nach dem 31. März 2016 enden. Eine Zusammenfassung der Verordnungen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der FSA (51 KB).

Um für eine freiwillige Anwendung der IFRS ab 2010 in Frage zu kommen, müssen in Japan ansässige Unternehmen sowohl den nachfolgenden Punkt (1) als auch (2) erfüllen:

bullet (1) Jeder der folgenden Punkte ist erfüllt:
bullet die Aktien des Unternehmens müssen an einer japanischen Börse gehandelt werden
bullet der Jahresbericht des Unternehmens beinhaltet  Angaben über besondere Maßnahmen, die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Darstellung des Konzernabschlusses sachgerecht erfolgt
bullet das Unternehmen bestimmt Mitglieder der Unternehmensführung oder Mitarbeiter, die über umfangreiche Kenntnis der anzuwendenden IFRS verfügen und verfügt über ein Struktur, die ihm gestattet, die Erstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS sachgerecht vorzunehmen
bullet (2) Die Berichtseinheit, ihr Mutterunternehmen, ein verbundenes Unternehmen oder das Mutterunternehmen des verbundenen Unternehmens erfüllen eins der folgenden Kriterien:
bullet es ist dem Unternehmen durch ausländische Gesetze oder Verordnungen vorgeschrieben, Unterlagen zu seinen wirtschaftlichen Bedingungen vorzulegen, die nach IFRS erstellt sind
bullet es ist dem Unternehmen durch ausländische Börsenvorschriften und -regelungen vorgeschrieben, Unterlagen zu seinen wirtschaftlichen Bedingungen vorzulegen, die nach IFRS erstellt sind
bullet das Unternehmen verfügt über eine ausländische Tochtergesellschaft, deren Kapital 2 Mrd. Yen oder mehr beträgt

Ein Unternehmen, das sich entscheidet die 'Designated IFRSs' anzuwenden, muss im ersten Berichtsjahr dieser Anwendung die folgenden Angaben leisten:

  1. ein kurz gefasster Konzernabschluss nach japanischen Rechnungslegungsvorschriften (für das aktuelle Jahr und frühere Jahre) und eine Beschreibung der wesentlichen Änderungen, die aus dem Übergang auf die 'Designated IFRSs' entstanden sind, und
  2. eine Beschreibung der Unterschiede zwischen den Hauptpositionen, wenn nach 'Designated IFRSs' und wenn nach  japanischen Rechnungslegungsvorschriften erstellt wird.

In den folgenden Berichtsjahren muss ein Unternehmen nur noch die Angaben nach Punkt 2. leisten. Japan beabsichtigt circa 2012 zu entscheiden, ob die IFRS für alle börsennotierten Unternehmen ab 2015 oder 2016 verpflichtend eingeführt werden sollen.

 

11. Dezember 2009: Musterkonzernabschluss 2009 für Singapur
Unsere singapurischen Kollegen haben einen Musterkonzernabschluss 2009 für Singapur erstellt (in englischer Sprache, 2.107 KB). Diese Publikation bietet einen Beispielabschluss eines typischen börsennotierten Unternehmens in Singapur und beinhaltet Beispiele der verschiedenen Angabevorschriften, die durch das singapurische Aktiengesetz, die Zulassungsvorschriften der SGX-ST und die singapurischen Rechnungslegungsgrundsätze (Singapore Financial Reporting Standards, FRS) und Interpretationen (Singapore Interpretations, INT FRS) vorgegeben sind. Die FRS sind bereits im Prinzip mit den IFRS identisch und werden bis 2012 vollständig konvergiert sein. Informationen zum Rahmen der Finanzberichterstattung in Singapur finden Sie auch auf unserer neuen Länderseite Singapur.

 

10. Dezember 2009: Neue Verlautbarungen des IDW

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite folgende neue Verlautbarungen zur Verfügung:

bullet In einer Presseinformation äußert sich das IDW zum Inhalt von IFRS 9 und über die Entscheidung der EU, die Übernahme dieses IFRS zu vertagen (29 KB).
bullet Der Hauptfachausschuss des IDW hat den IDW Prüfungsstandard: Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht (IDW PS 650) verabschiedet. IDW PS 650 wird abgedruckt in Heft 12/2009 der IDW Fachnachrichten (erscheint Ende der 51. KW) sowie im WPg Supplement 1/2010.
bullet Der Versicherungsfachausschuss des IDW hat Hinweise zum Prüfungsbericht von Versicherungsunternehmen veröffentlicht (24 KB).

 

10. Dezember 2009: IFRS Kézikönyv 2009
  Unsere ungarischen Kollegen haben IFRS Kézikönyv 2009 herausgegeben – die ungarische Übersetzung von IFRSs in Your Pocket 2009. Diese 124 Seiten umfassende Publikation enthält alle Informationen der englischen Originalversion. Sie könne sich IFRS Kézikönyv 2009 hier herunterladen (460 KB). Eine Auswahl deutschsprachiger Publikationen von Deloitte finden Sie hier. Publikationen in englischer und weiteren Sprachen stehen Ihnen hier zur Verfügung.

 

10. Dezember 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 1
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Vorschlag zur Änderung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (ED/2009/13 Limited Exemption from Comparative IFRS 7 Disclosures for First-time Adopters – Proposed amendment to IFRS 1) verabschiedet. Der DSR stimmt dem Vorschlag zu, da er keinen Grund sieht, einen Erstanwender anders zu behandeln als einen Ersteller, der die IFRS bereits seit einiger Zeit anwendet. Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (28 KB).

 

9. Dezember 2009: EFRAG und FEE veröffentlichen gemeinsames Papier zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Federation of European Accountants, FEE) haben heute das Papier „Impairment of Financial Assets – The Expected Loss Model“ veröffentlicht. Dieses gemeinsam von FEE und EFRAG erarbeitete Papier soll der interessierten Öffentlichkeit in Europa einen Ausblick auf die Vorschläge des International Accounting Standards Board (IASB) zu den Wertminderungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte bieten. Damit wird beabsichtigt, die weitere Debatte über diese Vorschläge zu fördern. In dem Papier werden die vom IASB gemachten Vorschläge beschrieben, es werden aber weder die Ansicht von EFRAG noch von FEE hierzu dargestellt. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

bullet „Impairment of Financial Assets – The Expected Loss Model“ (397 KB)
bullet Presseerklärung von EFRAG

 

9. Dezember 2009: Hinweise zum Umgang mit der Befreiung nach § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB
Am 27. November 2009 hat der HFA den IDW Prüfungshinweis: Pflichten des Abschlussprüfers eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens und des Konzernabschlussprüfers im Zusammenhang mit § 285 Nr. 17 HGB (IDW PH 9.200.2) verabschiedet. Darin legt das IDW seine Auffassung dazu dar, wie der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Berichtspflichten damit umzugehen hat, dass er zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks zum Jahresabschluss regelmäßig noch nicht abschließend beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für eine zulässige Nichtangabe der Abschlussprüferhonorare im Jahresabschluss nach § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB i.d.F. des BilMoG gegeben sind bzw. gegeben sein werden. Der IDW PH 9.200.2 wird in Heft 12/2009 der IDW Fachnachrichten sowie in Heft 1/2010 des WPg Supplements abgedruckt.

 

9. Dezember 2009: Zwei neue IASCF-Treuhänder ernannt

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat die Ernennung zwei neuer Treuhänder bekannt gegeben:

bullet Yves-Thibault de Silguy, Vorsitzender des Aufsichtsrats von VINCI und früheres Mitglied der EU-Kommission verantwortlich für Wirtschaft, Währung und Finanzen, Frankreich
bullet Harvey Goldschmid, Dwight Professor für Recht an der Columbia University und früherer Kommissar der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Vereinigte Staaten

Die Ernennungen wurden vom Aufsichtsrat der IASCF genehmigt, einem unabhängigen Gremium von öffentlichen Kapitalmarktbehörden. Die beiden neuen Treuhänder werden am 1. Januar 2010 ihre dreijährige Amtszeit antreten, die einmal verlängert werden kann. Sie ersetzen Bertrand Collomb (Frankreich) und Philip Laskawy (Vereinigte Staaten), die nicht wiederernannt werden können und deshalb ihre Arbeit als Treuhänder aufgeben. Die Presseerklärung der IASCF finden Sie hier (in englischer Sprache, 156 KB).

 

8. Dezember 2009: Die EU und andere IFRS-"Umsetzer" tagen in Paris
Auf einer Konferenz, die vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) veranstaltet worden ist, haben sich Wertpapiermarktaufsichten aus 33 mit Vertretern des IASB und Prüfern am 3. und 4. Dezember 2009 in den Räumen von CESR in Paris getroffen, um die Durchsetzung der IFRS zu erörtern. Unter den Teilnehmern befanden sich Mitarbeiter von Wertpapieraufsichten in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraume sowie Vertreter von für die Durchsetzung der IFRS verantwortlichen Gremien aus zehn anderen Ländern: Ägypten, Brasilien, China, Indien, Japan, Mexiko, Schweiz, Südafrika, Türkei, und Vereinigte Staaten. Die Teilnehmer tauschten sich sich über ihre Erfahrungen aus, wie Durchsetzungssysteme in den verschiedenen Rechtskreisen eingerichtet wurden, die das Ziel haben, die einheitliche Anwendung der IFRS weltweit zum Schutz der Anleger zu verbessern. Die Presseerklärung von CESR finden Sie hier (in englischer Sprache, 173 KB).

 

8. Dezember 2009: FCAG wird am 15. Dezember tagen
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird am 15. Dezember 2009 von 10:00h bis 14:15 im Crowne Plaza–The City Hotel in London zusammenkommen, um die Maßnahmen des IASB und des FASB in Reaktion auf den Bericht der FCAG vom Juli 2009 zu erörtern und sich außerdem auch anderen Entwicklungen im Standardsetzungs- und Aufsichtsumfeld zu widmen. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen (weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des IASB). Die FCAG wurde gemeinsam vom IASB und vom FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind. Die FCAG tagte von Januar bis Juli 2009 sechsmal (die Mitschriften von den Sitzungen finden Sie auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise).Einen abschließenden Bericht gab die FCAG am 28. Juli 2009 heraus (in englischer Sprache, 327 KB). Die Gruppe beinhaltet anerkannte Führungspersonen aus Wirtschaft und Politik mit einer großen Bandbreite an Erfahrungen in internationalen Finanzmärkten.

 

8. Dezember 2009: SEC/PCAOB-Konferenz des AICPA

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hält derzeit in Washington vom 7. bis 9. Dezember seine 37. Jahreskonferenz zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB ab, die gleichzeitig in vier andere Städte übertragen wird. Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), James L. Kroeker, sprach am 7. Dezember. Seine Ausführungen galten im Wesentlichen den folgenden Themen:

bullet Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards
bullet Prinzipien für die Änderung von Rechnungslegungsstandards
bullet Jüngste Entwicklungen bei den Rechnungslegungsstandards
bullet Aufsicht über die PCAOB
bullet Kommunalanleihen und der GASB

Im Hinblick auf den vorgeschlagenen Fahrplan für die mögliche Anwendung der IFRS durch in den Vereinigten Staaten ansässige, bei der SEC registrierte Unternehmen (der im November 2008 zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben worden war) sagte Kroeker, dass die SEC weiterhin die Sachverhalte untersuche, die in den Stellungnahmen aufgeworfen worden seien. Die vollständige Ansprache von Kroeker in englischer Sprache finden Sie hier, wir übersetzen Ihnen nachfolgend seine Ausführungen zum SEC-Fahrplan:

Vor knapp über einem Jahr bat die SEC mit einem vorgeschlagenen "Fahrplan" um Meinungen der Öffentlichkeit zu einem vorgeschlagenen Ansatz im Hinblick auf eine mögliche Vorgehensweise für eine breitere Anwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten und schlug eine Reihe von Meilensteinen vor, die der SEC bedeutsam erscheinen könnten für die Einschätzung der Gesamtlage. Die Stellungnahmefrist endete im April dieses Jahres, und der Stab hat eine beträchtliche Menge Zeit über diese letzten Monate aufgewendet, und haben uns sorgfältig den sehr ausgewogenen Meinungen gewidmet, die wir im Rahmen dieses Stellungnahmeprozesses gewonnen haben, und mögliche Vorgehensweisen erörtert. [...]

Obwohl es eine Reihe von Umsetzungs-, Struktur- und Übergangsfragen gibt, die geklärt werden müssen, bin ich überzeugt, dass der grundlegende Focus unserer Entscheidung hinsichtlich der Einführung von hochwertigen internationalen Standards auf den Auswirkungen auf die Anleger liegen muss. Ich bin der Meinung, dass die Einführung eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards für US-Emittenten nur auf eine Art und Weise erfolgen kann und darf, die den amerikanischen Kapitalmärkten nutzt und im Einklang mit dem Auftrag der SEC steht, die Anleger zu schützen. Während wir weiter die unglaublich wichtige Initiative untersuchen, müssen wir, davon bin ich überzeugt, auch andere Fragen sorgfältig erwägen, vollständig verstehen und uns ihrer annehmen. Solche Fragen wären die folgenden:

bullet Verständnis der IFRS und ihrer Perspektiven aus Sicht der US-Anleger;
bullet Entwicklung und Anwendung der IFRS als der einzige Satz der weltweit akzeptierten Rechnungslegungsstandards für US-Emittenten;
bullet Auswirkung auf das amerikanische Aufsichtsumfeld;
bullet Erstellererwägungen einschließlich unter anderem Veränderungen am Buchhaltungssystem, Änderungen vertraglicher Vereinbarungen, Unternehmensführungsüberlegungen und mögliche Rechtsstreitigkeiten;
bullet Verfügbarkeit von Personalressourcen; und
bullet Rolle des FASB bei der Erzielung weltweit gültiger Standards.

 

8. Dezember 2009: Treuhänder suchen Nachfolger für Sir David Tweedie

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben weltweit die Suche nach einem Nachfolger für Sir David Tweedie aufgenommen. Sir David ist derzeit der Vorsitzende des IASB; seine Amtszeit endet am 30. Juni 2011. Die Treuhänder haben die Suche jetzt aufgenommen, um sie so umfassend wie möglich zu gestalten und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Sie rechnen damit, in der zweiten Jahreshälfte 2010 zu einer Entscheidung zu kommen. Gerrit Zalm, der Vorsitzende der Treuhänder, äußerte sich zum Profil des alten und des neuen IASB-Vorsitzenden:

Unter der Führung von David Tweedie war der IASB treibende Kraft beim Übergang von wuchernden nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen hin zu einer Welt, die sich mit großer Geschwindigkeit auf einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Standards zubewegt. Wir werden in Kürze damit beginnen, zu überlegen, wie der IASB in der nächsten Phase der Entwicklung globaler Standards aussehen soll. Der neue Vorsitzende wird eine wichtige Rolle in diesem Prozess spielen.

Die zugehörige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 96 KB).

 

8. Dezember 2009: Neuer Landwirtschaftsstandard für den öffentlichen Sektor
Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat den International Public Sector Accounting Standard (IPSAS) 27 Landwirtschaft herausgegeben. IPSAS 27 bezieht sich hauptsächlich auf den vom IASB veröffentlichten IAS 41 Landwirtschaft, wobei begrenzte Änderungen vorgenommen wurden, um Besonderheiten des öffentlichen Sektors Rechnung zu tragen. So widmet sich der Standard beispielsweise biologischen Vermögenswerten, die zwecks Übertragung oder Ausschüttung ohne oder gegen nominale Gegenleistung an andere Organe des öffentlichen Sektors oder gemeinnützige Organisationen gehalten werden Der neue Standard enthält außerdem Angabevorschriften, die darauf abzielen, Einheitlichkeit mit der statistischen Rechnungslegungsgrundlage zu erhalten, die das statistische Handbuch der Staatsfinanzierung bestimmt. IPSAS 27 tritt für Abschlüsse von jährlichen Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen; zu einer vorzeitigen Anwendung wird ermutigt. IPSAS 27 kann kostenfrei von der Internetseite des IFAC heruntergeladen werden.

 

7. Dezember 2009: Rahmen der Rechnungslegung in der Republik Kosovo

Wir haben für Sie eine Seite zum Hintergrund der Rechnungslegung in Kosovo eingerichtet. Mit der UNMIK-Verordnung 2001/30 zur Einrichtung eines Kosovarischen Rats für Standards zur Finanzberichterstattung (Kosovo Board on Standards for Financial Reporting, KBSFR) und eines Rahmenkonzepts für die Berichterstattung durch Unternehmen ist eine Rechnungslegungsstruktur in Kosovo eingerichtet worden. Danach müssen alle Unternehmen mit Ausnahme von "kleinen Unternehmen" entweder KAS (Kosovo Accounting Standards) oder IFRS anwenden. Banken und Versicherungen müssen IFRS anwenden. Im Oktober 2001 veröffentlichte der KBSFR 19 KAS, die vereinfachte Versionen ihrer IFRS-Äquivalente darstellten. Da jedoch weitere finanzielle Unterstützung fehlte und kein angemessener Standardsetzungsprozess eingerichtet worden war, war der KBSFR nicht in der Lage, die KAS an Änderungen in den Verlautbarungen des IASB oder an Änderungen im kosovarischen Wirtschaftsumfeld anzupassen. Da es in Kosovo keine Aufsichts- oder Durchsetzungsbehörde für Rechnungslegungsstandards gibt, ist darüber hinaus nicht sichergestellt, ob die erstellten Abschlüsse überhaupt eine sachgerechte Umsetzung der angewendeten Rechnungslegungsstandards (KAS oder IFRS) darstellen.

 

7. Dezember 2009: Ressourcen von Deloitte zum Jahresende 2009

Die englischsprachigen Ausgaben 2009 dreier Eckpfeiler von Deloittes IFRS-Publikationen wurden freigegeben und stehen zum Download auf www.iasplus.com sowohl als PDF- als auch im Word-Format zur Verfügung.

bullet Deloittes IFRS-Musterkonzernabschluss für 2009. Der Musterabschluss soll die IFRS-Vorschriften zu Ausweis und Angaben veranschaulichen. Er enthält zudem weitere Angaben, die als beste Praxis angesehen werden, v.a. wenn solche Angaben in den veranschaulichenden Beispielen eines bestimmten Standards gegeben werden.
bullet IFRS-Musterkonzernabschluss 2009 – Word-Version (gezippte Fassung eines Word-Files, 448 KB)
bullet IFRS-Musterkonzernabschluss 2009 – PDF-Version (599 KB)
bullet Deloittes IFRS-Checkliste zu Ausweis und Angaben für 2009. Diese Checkliste ist so gestaltet, dass sie Einträge der Durchsicht des Abschlusses zulässt, indem es einen Platzhalter zur Anzeige von ja/nein/nicht anwendbar für jeden einzelnen Ausweis- und Angabeposten gibt.
bullet IFRS-Checkliste zu Ausweis und Angaben 2009 – Word-Version (gezippte Fassung eines Word-Files, 431 KB)
bullet IFRS-Checkliste zu Ausweis und Angaben 2009 – PDF-Version (596 KB)
bullet Deloittes Fragebogen zur Befolgung der IFRS für 2009. In diesem Fragebogen sind die in den IFRS enthaltenen Angabe- und Bewertungsvorschriften, die bis zum 30. Juni 2009 herausgegeben wurden, zusammengefasst und können bei der Erwägung der Befolgung dieser Vorschriften behilflich sein. Er stellt allerdings keinen Ersatz für Ihr Verständnis dieser Verlautbarungen und die Ausübung Ihres Ermessens dar.
bullet Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2009 – Word-Version (gezippte Fassung eines Word-Files, 730 KB)
bullet Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2009 – PDF-Version (2.184 KB)

 

6. Dezember 2009: Newsletter zu IFRIC 19 bezüglich Debt Equity Swaps
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update- Newsletter mit dem Titel IFRIC stellt die Bilanzierung von Debt Equity Swaps klar veröffentlicht (in englischer Sprache, 78 KB). Am 26. November 2009 hatte das International Financial Reporting Interpretations Committee die IFRIC-Interpretation Nr. 19 Tilgung von Schulden durch Eigenkapitalinstrumente herausgegeben, nachdem diese vom IASB verabschiedet worden war. IFRIC 19 ist dann anzuwenden, wenn ein Schuldner eine Schuld vollständige oder in Teilen durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten an den Gläubiger tilgt. Sie tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. In diesem IAS Plus Update-Newsletter wird IFRIC 19 erläutert und drei Rechenbeispiele gegeben. Zurückliegende Ausgaben aller unserer IFRS-Newsletter finden Sie hier.

 

6. Dezember 2009: Lehren aus den ersten Einreichungen per XBRL

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Aus der Durchsicht erster Einreichungen von interaktiven Datensätze (XRBL) gezogene Lehren (in englischer Sprache, 125 KB). Die Vorschriften der US-amerikanischen Börsen- und Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), nach denen eine Einreichung von XBRL-Files erforderlich ist, sind für die erste Quartalseinreichung für Perioden, die am oder nach dem 15. Juni 2009 endeten, für in- und ausländische bei ihr registrierte Unternehmen, die die US-GAAP anwenden und eine Streubesitz von weltweit mehr als fünf Mrd. US-Dollar haben, in Kraft getreten. Seitdem wurden bei der SEC über 1.000 XBRL-Anlagen von der ersten Gruppe betroffener Unternehmen eingereicht. In diesem Heads Up -Newsletter, der auf einer Auswertung der Einreichungen sowohl durch Deloitte als auch Stabsmitarbeitern der SEC basiert, werden aus den ersten Einreichungen gezogene Lehren aufgezeigt und Empfehlungen ausgesprochen, die dazu gedacht sind, registrierten Unternehmen dabei zu helfen, Probleme mit ihrer Einreichung interaktiver Datensätze zu vermeiden. Hier ist eine Zusammenfassung der Empfehlungen – der Newsletter enthält ausführliche Hinweise zu jeder einzelnen:
Zuordnung, Auswahl der Elemente und Erweiterungselemente
bullet Vermeiden Sie die Schaffung unnötiger Erweiterungselemente.
bullet Verwenden Sie sachgerechte Kontextreferenzen anstelle der Schaffung Erweiterungselemente.
bullet Stellen Sie eine Definition aller Erweiterungselemente und Soll-/Habensaldo-Attributinformationen für monetäre Erweiterungselemente zur Verfügung, wo dies gefordert ist.
bullet Seien Sie bei der Verwendung von Erweiterungselementen konsistent.
bullet Vermeiden Sie die Auswahl von Elementen, die übermäßig weit oder übermäßig eng sind.
bullet Wählen Sie bei der Zuordnung keine abgelehnten Elemente.
bullet Seien Sie gewissenhaft bei der Dokumentation der ausgewählten Elemente und den Gründen für deren Auswahl.
Datenkennung
bullet Stellen Sie sich, dass alle Beträge korrekt eingegeben wurden (d.h. als positiver oder negativer Saldo) und dass Dezimalstellenattribute korrekt gesetzt wurden.
bullet Passen Sie auf, dass die Umwandlung von Tabelleninformationen im Abschluss in ein XBRL-Format zu Komplexität führt und zusätzliche Zeit und Ressourcen benötigt.
bullet Seien Sie sich sicher, dass Beträge in Klammern, die unmittelbar in Abschlussbestandteilen gezeigt werden, gekennzeichnet werden..
Sonstige Empfehlungen
bullet Verschaffen Sie sich hinreichend Kenntnis über die Vorschriften das EDGAR-Einreichungshandbuchs.
bullet Richten Sie einen nachhaltigen und wiederholbaren Prozess für die gleichzeitige Schaffung interaktiver Datensätze mit der Erstellung des traditionellen Abschlusses ein.
bullet Betonen Sie nicht übermäßig, dass Sie versucht haben, das Aussehen des interaktiven Datenanhangs zu sehr an die Darstellung des traditionellen Abschlusses angepasst zu haben.
bullet Führen Sie eine Probeeinreichung über EDGAR durch bevor Sie die Live-Einreichung übertragen.
bullet Stellen Sie sicher, dass Sie einen vollständigen interaktiven Datensatz auf die Internetseite des Unternehmens innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens einstellen.
bullet Verwenden Sie das Element 'Änderungszeichen' zutreffend.

 

5. Dezember 2009: Tagesordnung für die Dezembersitzung 2009 des IASB
Der IASB wird seine reguläre monatliche Sitzung in seinen Sitzungsräumen in London von Dienstag bis Freitag, 15. bis 18. Dezember 2009 abhalten. Die Sitzung ist öffentlich und wird live im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder.
Tagesordnung für die IASB-Boardsitzung
15.-18. Dezember 2009, London

Dienstag, 15. Dezember 2009 (11:00h - 16:30h)

bullet Gemeinsame Vereinbarungen – Überarbeitung von IAS 31
bullet Emissionshandelsschemata
bullet Versicherungsverträge
bullet Darstellung des Abschlusses (Erfolgsberichterstattung)

Mittwoch, 16. Dezember 2009 – gemeinsame Sitzung mit dem FASB (8:00h - 18:30h)

bullet Erlöserfassung
bullet Leasingverhältnisse
bullet Eigen- und Fremdkapital
bullet Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Rahmenkonzept Phase C: Bewertung
bullet Versicherungsverträge
bullet Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Donnerstag, 17. Dezember 2009 – gemeinsame Sitzung mit dem FASB (8:00h - 13:45h)

bullet Darstellung des Abschlusses (Erfolgsberichterstattung)
bullet Aufgegebene Geschäftsbereiche
bullet Konsolidierung (Unterrichtseinheit)

Freitag, 27. Dezember 2009 (9:00h - 13:30h)

bullet Aufgegebene Geschäftsbereiche
bullet Daten des Inkrafttretens
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bullet Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung
bullet Ausbuchung

 

5. Dezember 2009: Newsletter zur Änderung von IFRIC 14
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter – IASB ändert IFRIC 14 herausgegeben (in englischer Sprache, 60 KB). Am 26. November 2009 hat der IASB IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung geändert, um eine unbeabsichtigte Auswirkung von IFRIC 14 zu korrigieren, nach der Unternehmen unter bestimmten Umständen nicht gestattet war, einige Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsbeiträgen als Vermögenswert anzusetzen. In dem Newsletter werden die Änderungen erläutert und ein numerisches Beispiel zur Verfügung gestellt. Verknüpfungen auf alle früheren IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

 

4. Dezember 2009: EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB hinsichtlich dessen vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 veröffentlicht, die dieser am 26. November 2009 herausgegeben hatte. EFRAG stimmt den Änderungen im Wesentlichen zu, äußert aber Bedenken hinsichtlich des Datums des Inkrafttretens. Den Stellungnahmeentwurf in englischer Sprache finden Sie hier (114 KB).

 

4. Dezember 2009: EFRAG Update November 2009 erschienen

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Novemberausgabe 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht. Darin werden die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des letzten Monats zusammengefasst.

bullet EFRAG Update-Newsletter vom November 2009 (in englischer Sprache, 340 KB)

 

4. Dezember 2009: IDW ES 8 zu Fairness Opinions veröffentlicht
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf eines IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (IDW ES 8) verabschiedet der billigend durch den Hauptfachausschuss (HFA) zur Kenntnis genommen wurde. IDW ES 8 enthält Grundsätze, nach denen Wirtschaftsprüfer Stellung nehmen zur finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen im Rahmen von unternehmerischen Initiativen (sog. Fairness Opinion). Unternehmerische Initiativen, in denen typischerweise Fairness Opinions zum Einsatz kommen, sind häufig geprägt durch zeitliche Restriktionen und eingeschränkten Informationszugang, die eine Unternehmensbewertung i.S.d. IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen nicht ermöglichen. IDW ES 8 verdeutlicht den Inhalt und die Grenzen von Fairness Opinions bei typischen Rahmenbedingungen und Restriktionen, unter denen Wirtschaftsprüfer Fairness Opinions abgeben und behandelt als einen Spezialfall die Besonderheiten bei der Erstellung von Fairness Opinions im Zusammenhang mit Stellungnahmen nach § 27 WpÜG. IDW ES 8 von der Internetseite des IDW heruntergeladen werden (65 KB). Außerdem wird er in den IDW Fachnachrichten 1-2/2010 veröffentlicht.

 

4. Dezember 2009: Die EU wird drei Finanzaufsichtsbehörden einrichten

Der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister der Europäischen Union, der am 2. Dezember 2009 in Brüssel tagte, hat sich auf einen allgemeinen Ansatz hinsichtlich Verordnungsentwürfen geeinigt, mit denen drei neue Behörden für die Aufsicht über Finanzdienstleistungen in Europa eingerichtet würden. Diese wären:

bullet eine Europäische Bankenaufsicht (würde Committee of European Banking Supervisors (CEBS) ersetzen)
bullet eine Europäische Aufsicht für Versicherungen und Berufsrenten (würde Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) ersetzen)
bullet eine Europäische Wertpapier und Marktaufsicht (würde Committee of European Securities Regulators (CESR) ersetzen)

Die Verordnungsentwürfe sind Teil eines Pakets von Vorschlägen für die Reform des europäischen Gesamtkonzepts für die Aufsicht über Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte im Zusammenhang mit der globalen Finanzmarktkrise. In dem Konzept sind drei neue europäische Aufsichtsbehörden vorgesehen, die mit einem Netzwerk von Aufsichten in den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Die Verordnungen müssen vom Europaparlament verabschiedet werden. Der Rat hofft, dass die Verordnungen irgendwann im Jahr 2010 verabschiedet werden. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier (280 KB). Wir hatten bereits im Januar 2009 über die Pläne und ihre finanzielle Ausgestaltung berichtet.

 

4. Dezember 2009: Alert des IAASB-Stabs zu Prüfungsbestätigungen
Um Prüfern zu helfen, externe Bestätigungsverfahren effizienter einzusetzen, hat der Stab des International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), des für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremiums, eine Veröffentlichung mit dem Titel Sich herauskristallisierende Praxisfragen hinsichtlich der Verwendung externer Bestätigungen bei der Abschlussprüfung herausgegeben. In diesem sogenannten Alert werden Bereiche innerhalb der Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) hervorgehoben, die von besonderer Bedeutung bei der Entscheidung sind, ob externe Bestätigungen angefordert werden sollen, wie das Verfahren angelegt und durchgeführt werden soll und wie die eingegangenen Antworten auszuwerten sind. In dem Alert wird hervorgehoben, dass Prüfer besonders auf Umstände achten müssen, die sich auf die beabsichtigte Durchführung einer Bestätigungsaktion auswirken können; dies schließt das Risiko von Betrug und die Frage ein, ob die Bestätigungen von ausreichender Qualität sind. Sie können Sich den Alert direkt von der Internetseite des IAASB herunterladen (in englischer Sprache, 136 KB).

 

4. Dezember 2009: Acht Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 2. Dezember 2009 herunter (in englischer Sprache, 129 KB). Der neue Status hat sich aus der Übernahme der folgenden Verlautbarungen durch die Europäische Kommission am 1. Dezember 2009 ergeben:

bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
bullet IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate

Derzeit wurden die folgenden acht IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

bullet IFRS 9 Finanzinstrumente

Interpretationen

bullet Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen einer Mindestfinanzierungsvorschrift
bullet IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Änderungen

bullet Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern
bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen
bullet IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten
bullet IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

 

4. Dezember 2009: Verfassungsmäßigkeit der PCAOB hinterfragt
Am 7. Dezember 2009 beginnt die mündliche Anhörung in einem Fall des Obersten Gerichtshofs in den Vereinigten Staaten, in dem die Verfassungsmäßigkeit der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) in Frage gestellt wird. Wenn die Kläger mit ihren Argumenten recht bekommen, könnte das das Ende der PCAOB, wie sie derzeit gesetzlich verankert ist, bedeuten. Der Fall ging bereits durch mehrere Instanzen; zuletzt entschied das Berufungsgericht im District of Columbia im Sinne der Beklagten. Die Kläger haben sich nun an den obersten Gerichtshof gewendet:
bullet Urteilsregister des amerikanischen Supreme Court: Eintrag im Urteilsregister Nr. 08-861
bullet Bezeichung des Verfahrens: Free Enterprise Fund and Beckstead and Watts, LLP gegen Public Company Accounting Oversight Board, et al.
bullet Zusammenfassung der zu klärenden Frage: Ob der Sarbanes-Oxley Act mit den Prinzipien der Gewaltenteilung im Einklang steht – da die PCAOB unter der Aufsicht der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) steht, die wiederum unter der Aufsicht des Präsidenten steht – oder ob sie den Ernennungsvorgaben in der Verfassung widerspricht – da die Mitglieder der PCAOB von der SEC ernannt werden.
bullet Verfahrensdokumente in englischer Sprache:
bullet Urteilsbegründung des Berufungsgerichts im District of Columbia (252 KB)
bullet Verfahrensantrag zur Anordnung zur Vorlage der Akten an ein höheres Gericht (652 KB)
bullet Schriftsatz des Widerspruchs der PCAOB (718 KB)
bullet Schriftsatz des Widerspruchs der Vereinigten Staaten (526 KB)
bullet Antwort der Kläger (211 KB)
bullet Beistandsschriftsatz der Washington Legal Foundation (in Unterstützung der Kläger) (648 KB)
bullet Beistandsschriftsatz der Mountain States Legal Foundation (in Unterstützung der Kläger) (374 KB)
bullet Beistandsschriftsatz der American Civil Rights Union (in Unterstützung der Kläger) (391 KB)

 

3. Dezember 2009: Ergebnisse der 37. RIC-Sitzung
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) hat am 19. November 2009 seine 37. Sitzung in Berlin abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht (173 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.

 

3. Dezember 2009: Bericht des EFRAG-Aufsichtsrats über die Novembersitzung
Der Aufsichtsrat der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den zusammenfassenden Bericht zu seiner Sitzung vom 24. November 2009 veröffentlicht. Er kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 128 KB).

 

3. Dezember 2009: IDW ERS HFA 37 veröffentlicht

In seiner 218. Sitzung am 26./27. November 2009 verabschiedete der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den folgenden Entwurf einer Verlautbarung:

bullet Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Fremdkapitalkosten nach IAS 23 (IDW ERS HFA 37)

Der IDW ERS HFA 37 von der Internetseite des IDW heruntergeladen werden (54 KB). Außerdem wird er in den IDW Fachnachrichten 12/2009 veröffentlicht.

 

3. Dezember 2009: HFA zur Berücksichtigung der PSV-Beiträge für 2009
Der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSV) hat unlängst seinen Beitragssatz für das Jahr 2009 mit 14,2 Promille festgelegt. Außerdem veröffentlichte er eine Mitteilung zur Festlegung des Beitragssatzes für 2009 und zum Vorschuss für 2010. Wie der PSV verlautbarte, wird er die Glättungsregel nach § 10 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG anwenden, so dass ein Teil des Gesamtbeitrags für 2009 über die folgenden vier Geschäftsjahre 2010 bis 2013 zu zahlen ist. In seiner Sitzung vom 27. November 2009 ist der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei der Glättungsregel um eine reine Fälligkeitsabrede handelt. Daher ist der Beitrag für das Geschäftsjahr 2009 zum 31. Dezember 2009 im handelsrechtlichen Jahresabschluss in voller Höhe zu passivieren. Der Bilanzierende kann sich dieser Verpflichtung nicht durch eine Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung entziehen.

 

3. Dezember 2009: Accounting Roundup – Ausgabe November 2009

Wir haben die Novemberausgabe 2009 von Accounting Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 338 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Konsolidierung

bullet FASB stimmt für Aufschub von Statement 167 für Anteile an bestimmten Unternehmen

Ertragsteuern

bullet Bilanzielle Auswirkungen der Änderungen des Steuergesetzes für Geschäftsbetriebe und Eigenheimkäufer

Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

bullet Erwägungen zur Finanzberichterstattung über Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Erträge

bullet Leitlinien zu wesentlichen Änderungen von Erlösvereinbarungen mit mehreren zu liefernden Komponenten

Finanzinstrumente

bullet IASB veröffentlicht IFRS zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
bullet IASB schlägt neuen Ansatz für die Bilanzierung von Kreditverlusten vor

Ergebnis je Aktie

bullet EITF kommt zum Beschluss hinsichtlich der Bilanzierung von Stockdividenden einschließlich Ausschüttungen an Anteilseigner mit Aktien- und Barkomponente

Forderungen

bullet EITF kommt zu einem Beschluss zur Veröffentlichung zur Stellungnahme hinsichtlich der Auswirkungen einer Änderung der Kreditbedingungen, wenn der Kredit Teil eines Portfolios ist, das als ein Vermögenswert bilanziert wird

Aktienvergütung

bullet EITF kommt zu einem Beschluss zur Veröffentlichung zur Stellungnahme hinsichtlich der Auswirkungen der Denominierung des Ausübungspreises einer anteilsbasierten Vergütungsleistung in der Währung des Markts, auf dem der zugrunde liegende Eigenkapitaltitel hauptsächlich gehandelt wird

Nahe stehende Unternehmen und Personen

bullet IASB überarbeitet IAS 24 zu Angaben über nahe stehende Unternehmen und Personen

SEC-Angelegenheiten

bullet SEC-Beobachtungen und -Erwartungen hinsichtlich Angaben über Vorstandsvergütungen
bullet SEC veröffentlicht PCAOB-Vorschlag zu Prüfungsstandard Nr. 7

Sonstige Rechnungslegungsthemen

bullet EITF kommt zu einem Beschluss zur Veröffentlichung zur Stellungnahme hinsichtlich Verbindlichkeiten von Kasinobetreibern aus Mindestjackpots
bullet EITF kommt zu einem Beschluss zur Veröffentlichung zur Stellungnahme hinsichtlich der Definition aufgeschobener Erwerbskosten von Versicherungsunternehmen

Sonstige Prüfungsthemen

bullet Berichte veröffentlich vom Exekutivcentre des Instituts für der interne Revision
bullet Musterformulare von der PCAOB herausgegeben

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

3. Dezember 2009: Stellungnahmen der SEC zu eingereichten inländischen Abschlüssen (dritte Auflage)

Im Januar 2008 veröffentlichten unsere US-amerikanischen Kollegen zwei englischsprachige Sonderberichte, in denen die Stellungnahmen analysiert werden, die der Stabs der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu eingereichten Abschlüssen veröffentlicht hat. In einem der Berichte aus dem Jahr 2008 wurden die Stellungnahmen zu inländischen, nach US-GAAP bilanzierenden Unternehmen untersucht. Im anderen wurden Stellungnahmen zu ausländischen, nach IFRS bilanzierenden Unternehmen untersucht. Im Februar 2009 folgte eine überarbeitete Ausgabe des ersten Berichts: Stellungnahmen der SEC zu Abschlüssen inländischer Unternehmen: ein verschärfter Blick (in englischer Sprache, 810 KB). Unsere Kollegen haben nun eine dritte Ausgabe des Berichts erstellt, in der sowohl neue Untersuchungsthemen als auch neue Fragestellungen in Bereich schon bestehender Untersuchungsthemen enthalten sind, zu denen der Stab der SEC seit Februar 2009 Stellung genommen hat. Der Stab der SEC hat auch weiterhin zu Themen wie Ertragsvereinnahmung, Unternehmenszusammenschlüsse, Segmentberichterstattung, Finanzinstrumente und Wertminderungen, die bereits im Bericht enthalten waren, Stellung genommen. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktunruhen hat sich der Stab außerdem weiterhin unter anderem auch Wertminderungen von Geschäfts- und Firmenwerten sowie immateriellen Vermögenswerten, andere als vorübergehende Wertminderungen, Rücklagen für aufgeschobene Steuerbewertungen, Pensionsverpflichtungen, Vorstandsvergütungen, Lageberichtangaben, Einhaltung von Schuldvereinbarungen, beizulegende Zeitwerte und Rückstellungen für Kreditverluste genauer angesehen. Neu in dieser Ausgabe sind Abschnitte zu den folgenden Branchen:

bullet Finanzdienstleistungen einschließlich Banken, Wertpapiere, Immobiliengeschäfte
bullet Energien und Ressourcen einschließlich Versorgungsleistungen, Öl und Gas
bullet Gesundheitswesen einschließlich Gesundheitsvorsorge und Biowissenschaften
bullet Konsumgüter und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Einzelhandel

Die dritte Ausgabe der Stellungnahmen der SEC zu Abschlüssen inländischer Unternehmen: ein verschärfter Blick können Sie kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 2.589 KB).

 

2. Dezember 2009: Öffentliche Diskussion zum IFRS für KMU - Protokoll und Präsentationen

Das DRSC hatte am 1. Dezember 2009 zu einer öffentlichen Diskussion zum IFRS für KMU eingeladen. Das Protokoll der Veranstaltung und die Präsentationen stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung. Die Themen der Präsentationen waren die folgenden:

bullet Die wesentlichen Vorschriften des IFRS for SMEs im Überblick und im Vergleich zum BilMoG
bullet Vergleich des SME-Standards mit der 4. und 7. EU-Richtlinie aus Sicht der SME-Arbeitsgruppe bei der EFRAG
bullet Das Konsultationspapier der EU zu IFRS for SMEs – Aktuelle Entwicklungen zur Überarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinie

 

2. Dezember 2009: IDW nimmt Stellung zur Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung
In einem Schreiben an die IASC-Stiftung (in englischer Sprache, 104 KB) äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung. Allgemein wendet sich das IDW gegen eine Übereilung der Standardsetzung. Dies äußere sich in beschleunigten Konsultationsprozessen, in der Herausgabe von Teilstandards, die gegebenenfalls später noch wieder überarbeitet werden, und in hastig herausgegebenen Standards, die noch verabschiedet werden sollen, bevor bestimmte Boardmitglieder das Gremium verlassen. Dies untergrabe die Stabilität der Standards, erhöhe die Komplexität und verursache den Anwendern hohe Kosten. Dies zu kontrollieren und zu verhindern hält das IDW für eine vordringliche Aufgabe der IASCF.

 

2. Dezember 2009: CFSS-Sitzung am 9. Dezember 2009
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat angekündigt, dass die nächste Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS), bei der EFRAG gemeinsam mit den europäischen Standardsetzern tagt, am 9. Dezember 2009 in Brüssel stattfinden wird. Gefolgt wird die Sitzung von einer Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) vom 9. bis 11. Dezember 2009. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

2. Dezember 2009: Übernahme von weiteren Änderungen an International Financial Reporting Standards und Interpretationen

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 1. Dezember 2009 folgende Verordnungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht:

bullet die Verordnung (EG) Nr. 1164/2009 der Kommission vom 27. November 2009, mit der IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden übernommen wird
bullet die Verordnung (EG) Nr. 1165/2009 der Kommission vom 27. November 2009, mit der Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben übernommen werden;
bullet die Verordnung (EG) Nr. 1171/2009 der Kommission vom 30. November 2009, mit der Änderungen an IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung übernommen werden.

 

2. Dezember 2009: Japan wird einigen Unternehmen gestatten, IFRS anzuwenden
Am 30. Juni 2009 hatte der wirtschaftliche Bilanzierungsrat (Business Accounting Council, BAC) der die Finanzmarktaufsicht in Japan berät, seinen Zwischenbericht zur Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Japan veröffentlicht (in englischer Sprache, 127 KB). Die Finanzmarktaufsicht hatte die englische Übersetzung auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hatte sie dort 13 zugehörige Dokumente einschließlich vorgeschlagener Verordnungen zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt, allerdings nur in japanischer Sprache. Diese müssten verabschiedet werden, um den Zwischenbericht umsetzen zu können. Gestern hat die Finanzmarktaufsicht verkündet, dass sie die endgültigen IFRS-Verordnungen am 11. Dezember 2009 veröffentlichen will. Diese treten bei Veröffentlichung in Kraft. Die gestrige Erklärung und die beinahe endgültigen Verordnungen finden Sie auf der Internetseite der Finanzmarktaufsicht, allerdings ebenfalls nur in japanischer Sprache. Unter anderem wäre nach den Verordnungen bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet, ihre Konzernabschlüsse ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, nach IFRS zu erstellen. Als Reaktion auf die Stellungnahmen, die zu den vorgeschlagenen Verordnungen eingingen, hat die Finanzmarktaufsicht die Vorschriften in Bezug auf parallele Berichterstattung für diejenigen Unternehmen, die freiwillig IFRS vorzeitig anwenden, erheblich reduziert. Japan beabsichtigt circa 2012 zu entscheiden, ob die IFRS für alle börsennotierten Unternehmen ab 2015 oder 2016 verpflichtend eingeführt werden sollen.

Um für eine freiwillige Anwendung der IFRS ab 2010 in Frage zu kommen, müssen in Japan ansässige Unternehmen sowohl den nachfolgenden Punkt (1) als auch (2) erfüllen:

bullet (1) Grundvoraussetzung – jeder der folgenden Punkte ist erfüllt:
bullet Vorschrift eines börsennotierten Unternehmens (die Aktien des Unternehmens müssen an der Börse gehandelt werden)
bullet Angabevorschrift (der Jahresbericht des Unternehmens beinhaltet eine Angabe über die Unternehmenspolitik zur Sicherstellung, dass die Darstellung des Konzernabschlusses sachgerecht im Einklang mit den IFRS erfolgt)
bullet Personal-/Kontrollvorschrift (das Unternehmen verfügt entweder über ein Mitglied der Unternehmensführung oder einen Mitarbeiter, das/der über ausreichend IFRS-Kenntnisse verfügt, und hat ein angemessenes internes Kontrollsystem über die Erstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS eingerichtet)
bullet (2) Kriterien bezüglich internationaler Finanz- oder Geschäftstätigkeit – entweder die Berichtseinheit, ihr Mutterunternehmen oder bestimmte andere affiliierte Unternehmen erfüllen eins der folgenden Kriterien:
bullet IFRS sind durch ausländische Gesetze oder Verordnungen vorgeschrieben
bullet IFRS sind durch ausländische Börsenvorschriften und -regelungen vorgeschrieben
bullet das Unternehmen verfügt über eine börsennotierte Tochtergesellschaft, deren Kapital nach dem Aktiengesetz über 2 Mrd. Yen beträgt

 

2. Dezember 2009: IPSASB veröffentlicht Konsultationspapier zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit
Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Konsultationspapier zur Berichterstattung über langfristige fiskalische Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen veröffentlicht. Damit sollen Meinungen eingeholt werden, wie Informationen über die langfristige Nachhaltigkeit von Regierungsprogrammen die Informationen ergänzen können, die in traditionellen Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden, und wie dadurch die Transparenz erhöht und die Rechenschaftspflicht und die Entscheidungsfindung verbessert werden können. Bei Veröffentlichung des Konsultationspapiers hieß es von Seiten des IPSASB:
"Es wird zunehmend gesehen, dass künftige Generationen von Steuerzahlern mit den fiskalischen Auswirkungen gegenwärtiger Regierungsmaßnahmen zurecht kommen müssen. Bedenken hinsichtlich der Möglichkeiten von Regierungen, künftig Leistungen zu erbringen und finanzielle Zusagen einzuhalten, wenn es um Gesundheits-, Pensions-, Schuldentilgungs- und andere Verpflichtungen geht, hat es schon lange gegeben, aber sie haben sich im gegenwärtigen Wirtschaftsumfeld verstärkt. Unsicherheit hinsichtlich der langfristigen finanziellen Auswirkungen von Regierungsmaßnahmen einschließlich Staatsgarantien und Wachstumsförderungsprogrammen, die Merkmale der globalen Finanzmarktkrise sind, haben den Bedenken hinsichtlich der langfristigen Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen in vielen Ländern eine weitere Dimension hinzugefügt."
Das englischsprachige Konsultationspapier des IPSASB finden Sie hier (623 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 30. April 2010.

 

2. Dezember 2009: Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU. Die Merkblätter Nr. 1 bis 20 hatten wir bereits zuvor eingestellt – die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 21 (1. Dezember 2009) eingestellt, in der es um die folgenden Abschnitte des IFRS für KMU geht:

bullet Abschnitt 28 – Beneficios para empleados (Leistungen an Arbeitnehmer)
bullet Abschnitt 29 – Impuestos a los ingresos (Ertragsteuern)
bullet Abschnitt 30 – Cambio de moneda extranjera (Fremdwährungsumrechnung)
bullet Abschnitt 31 – Hiperinflación (Hyperinflation)
bullet Abschnitt 32 – Eventos posteriores (Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode)
bullet Abschnitt 33 – Revelaciones sobre partes relacionadas (Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen)
bullet Abschnitt 34 – Actividades especializadas (Spezielle Geschäftstätigkeiten)
bullet Abschnitt 35 – Transición hacia el IFRS para PYMES (Übergang auf den IFRS für KMU)

Laden Sie sich Bulletin Nr. 21 herunter (in spanischer Sprache, 336 KB). Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

1. Dezember 2009: Accounting Financial Instruments/ Rechnungslegung von Finanzinstrumenten IFRS/HGB

Knut Henkel, von dem wir bereits ein in zwei Teilen erschienenes Glossar zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten nach IFRS (und HGB) auf IAS PLUS zur Verfügung gestellt haben, hat einen zweisprachigen Leitfaden Accounting Financial Instruments/ Rechnungslegung von Finanzinstrumenten IFRS/HGB veröffentlicht. Es ist ein Buch zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten im bilingualen Parallelmodus, d.h. rechts ist die Thematik in deutsch beschrieben und links gegenüber steht die englische Fachübersetzung. Damit dient das Buch gleichzeitig als bilanziell fachliches und als englisch sprachliches Nachschlagewerk. Rechtsstand des Buches ist April 2008. Wir stellen Ihnen das Buch mit freundlicher Genehmigung von Herrn Henkel zur Verfügung. Alle Rechte verbleiben beim Autor.

bullet Accounting Financial Instruments/ Rechnungslegung von Finanzinstrumenten IFRS/HGB (11,5 MB)
bullet Glossar zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten Teil 1 (2.265 KB)
bullet Glossar zur Rechnungslegung von Finanzinstrumenten Teil 2 (1.323 KB)

 

1. Dezember 2009: Indischer Staatssekretär bestätigt IFRS-Konvergenz bis 2011
R. Bandyopadhay, Staatsekretär im indischen Ministerium für Unternehmensangelegenheiten, verkündete auf einem IFRS-Gipfel am 25. November 2009, der vom Verband der indischen Industrie (Confederation of Indian Industry, CII) abgehalten wurde, dass Indien am Fahrplan für die IFRS-Einführung festhalten wolle. Indien hatte im Juli 2007 verkündet, die indischen Rechnungslegungsstandards mit den vom IASB herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) konvergieren zu wollen. Als Datum des Inkrafttretens der neuen Standards sind Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen, vorgesehen. Wörtlich sagte Bandyopadhay: "Lassen Sie mich das ganz deutlich machen: Indien hat unterschrieben, die IFRS einführen zu wollen. Mit Einführung meine ich Konvergenz auf die IFRS bis April 2011, keine direkte Übernahme. Dazu stehen wir. Es gibt keinen Grund, dieses Datum zu ändern oder die Zeit auszuweiten." Eine Zusammenfassung der Ansprachen auf der Konferenz in englischer Sprache finden Sie hier.

 

1. Dezember 2009: Rolle des Prüfungsausschusses bei der Umstellung auf IFRS
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Audit Committee Brief-Newsletter mit dem Titel Bewältigung der Umstellung auf IFRS: die Rolle des Prüfungsausschusses. In dem Newsletter werden bestimmte Schritte genannt, die der Prüfungsausschuss im Zusammenspiel mit anderen Aufsichtsratsausschüssen und der Unternehmensleitung nehmen kann, um bei der Entwicklung eines strategischen Plans zur Umstellung auf die IFRS in dem Unternehmen zu helfen. In dem Newsletter werden Beispiele für Schritte untersucht, die Unternehmen in den Vereinigten Staaten bei einer Planung der Umstellung auf IFRS bereits eingeleitet haben, und wesentliche Fragen genannt, die der Prüfungsausschuss der Geschäftsleitung stellen sollte. Die englischsprachige Publikation können Sie hier herunterladen (459 KB).
Erwägungen auf Seiten des Prüfungsausschusses
bullet Welche Informationsbedürfnisse und -ziele hat der Prüfungsausschuss?
bullet Hat der Prüfungsausschuss die Auswirkungen erwogen, die die IFRS bei der Benennung von Finanzexperten haben?
bullet Besitzt der Prüfungsausschuss einen Plan zur Beaufsichtigung der IFRS-Übernahme, einschließlich des Umstellungsprozesses?
bullet Wie wird sich der Prüfungsausschuss über Änderungen und Auswirkungen des Übergangs des Unternehmens auf die IFRS auf dem Laufenden halten?
bullet Welchen Einfluss wird die Übernahme der IFRS auf die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Prüfungsausschusses hinsichtlich der internen Kontrollen und der Angaben im Abschluss haben?
bullet Ist sich der Prüfungsausschuss der Ausübung der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte sowie der verschiedenen Auswirkungen auf die Organisation im Klaren?
bullet Was sind die steuerlichen und systemrelevanten Auswirkungen einer IFRS-Einführung?

Auf IAS Plus.com finden Sie weiter Links auf viele andere Publikationen zur erstmaligen Anwendung der IFRS in englischer Sprache.

 

1. Dezember 2009: Mosambik weitet Anwendung der IFRS aus
Am 3. November 2009 hat die Regierung von Mosambik ein Dekret verabschiedet, mit dem ein neues Bilanzierungssystem im privaten Sektor eingerichtet wird. Diese System sieht die verpflichtende Anwendung der IFRS durch alle großen Unternehmen ab dem 1. Januar 2010 und durch alle mittelgroßen Unternehmen ab dem 1. Januar 2011 vor. Die Regierung ließ verlauten, dass die Einführung der IFRS eine größere Transparenz und Vergleichbarkeit böte und die Prüfung und Regulierung vereinfache. Dem vorangegangenen Dekret zufolge mussten Banken seit 2007 und Versicherungsunternehmen seit 2008 nach IFRS bilanzieren. Zu unserer Länderseite für Mosambik gelangen Sie hier.

 

1. Dezember 2009: Arbeitsgruppe Finanzinstrumente wird am 9. Dezember tagen

Die Arbeitsgruppe Finanzinstrumente des IASB wird am 9. Dezember 2009 von 10 bis 13 Uhr Londoner Zeit zu einer Sitzung in den Büroräumen des IASB in London zusammenkommen. Die Sitzung wird öffentlich sein. Der IASB hatte diese Arbeitsgruppe im September 2004 eingerichtet, um die Grundlagen von IAS 39 im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept zu untersuchen und zu hinterfragen, mit dem Ziel der "Verbesserung, Vereinfachung und letztlich der Ablösung von IAS 39".

bullet Weiterführende Informationen zur Sitzung der Arbeitsgruppe Finanzinstrumente auf der Internetseite des IASB
bullet Informationen zum Projekt auf IAS PLUS

 

1. Dezember 2009: 138. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere
Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 138. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) vom 4. Dezember 2009 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit. Die noch fehlenden Papiere sollen in den nächsten Tagen folgen.

 

1. Dezember 2009: Mitschrift von der Gesprächsrunde des IASB zum beizulegenden Zeitwert in Tokio

Am 27. November 2009 hielt der IASB eine Gesprächsrunde in den Büroräumen des ASBJ in Tokio ab, um seinen Standardentwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu erörtern. Die Teilnehmer der Gesprächsrunde vertraten einen Querschnitt von Adressaten, darunter Prüfer, Abschlussersteller sowie Experten und sonstige Vertreter der Bewertungsbranche. Wir haben die Mitschrift der Beobachter bei der Gesprächsrunde eingestellt (in englischer Sprache, 29 KB). In dieser Mitschrift wurde insbesondere Wert auf die Teile der Diskussion gelegt, in denen Themen erörtert wurden, die während der Gesprächsrunde in Norwalk nicht erörtert worden waren. Wie in Norwalk hatte der Stab die folgenden Themenschwerpunkte als erörterungswürdig herausgearbeitet:

bullet Sachverhalt A – beizulegender Zeitwert als Abgangspreis
bullet Sachverhalt B – beizulegender Zeitwert von Schulden
bullet Sachverhalt C – beizulegender Zeitwert nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden
bullet Sachverhalt D – beizulegender Zeitwert auf inaktiven Märkten
bullet Sachverhalt E – beizulegender Zeitwert in aufstrebenden Volkswirtschaften und solchen im Übergang
bullet Sachverhalt F – Rechtskreis-spezifische Sachverhalte
bullet Sachverhalt G – Vereinheitlichung mit US-GAAP

 

1. Dezember 2009: IFRS-Umstellung im Immobiliensektor
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Broschüre mit dem Titel Zehn Lehren, die wir aus der IFRS-Umstellung im Immobiliensektor in Europa ziehen können veröffentlicht. Sie soll amerikanischen Immobiliengesellschaften bei der Erwägung eines möglichen Übergangs auf IFRS als Leitfaden dienen. In der Broschüre wird festgehalten, dass die IFRS bei ihrer Einführung (2005) in Europa positiv aufgenommen wurden und viele Betroffene der Meinung sind, dass die IFRS zu einer verbesserten Finanzberichterstattung im Vergleich zu anderen Regelwerken geführt haben. "Die Erfahrungen in Europa bieten Anwendern eine abgewogene Perspektive und zeigen, wie man eine klugen Weg durch die Übergangsperiode und an möglichen Fallen vorbei findet und so einen Wirkungsvollen und effizienten Übergang durchführen und langfristig wohl funktionierende Finanzberichterstattung erlangen kann." Die englischsprachige Broschüre können Sie sich hier herunterladen (1.406 KB).
Zehn Lehren, die wir aus der IFRS-Umstellung im Immobiliensektor in Europa ziehen können
  1. Umstellung ist machbar
  2. Europäische Erfahrungen im Immobiliensektor im Vergleich zu den Erfahrungen in anderen Brachen
  3. Entwicklung des richtigen strategischen Plans ist grundlegend
  4. Bedeutende Themen gleich zu Anfang identifizieren
  5. Eine Möglichkeit, Einheitlichkeit in der Branche zu gewährleisten – und die Bewertungsfrage ein für allemal zu klären
  6. Die richtigen Leute einbinden
  7. Die Bedeutung von Kommunikation
  8. Offene Fragen und Entwicklungen im Auge behalten
  9. Bekannte Fallen vermeiden
  10. Ressourcen in die Hand nehmen

 

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