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IFRS-Nachrichten – April 2009

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

30. April 2009: Zusätzliche Boardsitzung am 5. Mai 2009

Auf seiner Sitzung im April wies der IASB darauf hin, dass man im Mai eine zusätzliche Boardsitzung abhalten wolle, um die Arbeit am Projekt zur Ersetzung der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente fortzusetzen. Die Sitzung ist nun für den 5. Mai 2009 angesetzt und beginnt um 9:30h Londoner Zeit. Sie ist in mehrfacher Hinsicht virtuell: Aufgrund der kurzfristigen Anberaumung können nicht alle Boardmitglieder persönlich in London sein und werden zum Teil per Konferenzschaltung teilnehmen. Außerdem wird derzeit der Sitzungsraum des IASB renoviert, so dass keine Beobachter zugelassen werden können – die Sitzung wird allerdings wie gewohnt im Internet übertragen:

bullet Agendapapiere zur Sitzung
bullet Registrierung als Zuhörer

 

30. April 2009: Amaro Gomes zum IASB-Mitglied ernannt
Amaro Luiz de Oliveira Gomes ist für eine Amtszeit von fünf Jahren, die am 1. Juli 2009 beginnt, zum Vollzeitmitglied des International Accounting Standards Board (IASB) ernannt worden. Gomes ist derzeit Leiter der Abteilung zur Regulierung von Finanzsystemen der brasilianischen Zentralbank. In dieser Funktion hat Gomes eine führende Rolle bei der Einführung der IFRS in Brasilien gespielt. Alle brasilianischen börsennotierten Unternehmen und alle Banken (einschließlich aller inländischen und ausländischen, börsennotierten und nicht börsennotierten Banken) müssen ab Berichtsjahren, die am oder nach dem 31. Dezember 2010 enden, Konzernabschlüsse, die unter vollständiger Einhaltung der IFRS erstellt sind, veröffentlichen. Bei der brasilianischen Zentralbank war Gomes dafür verantwortlich, Vorschläge zu Aufsichtsentwürfen zu solchen Themen wie Umsetzung von Basel II, Geldwäsche, Bilanzierung und Prüfung, Mikrofinanzierung und regulatorische Anforderungen zu erarbeiten. Seit 2004 war er Mitglied der Accounting Task Force des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, die Rechnungslegungsfragen im Hinblick auf die Bankenaufsicht untersucht. Bevor Gomes zur Zentralbank kam, war er Prüfer bei einer der internationalen Prüfungsgesellschaften. Er ist Co-Autor eines Buches zur Bilanzierung für Finanzinstitute: Accounting for Financial Institutions. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (98 KB).

 

30. April 2009: FRC ermutigt SEC, IFRS zuzulassen

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC), die unabhängige Rechnungslegungsaufsicht im Vereinigten Königreich, hat gegenüber der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) Stellung zu deren vorgeschlagenen Fahrplan zur Anwendung der IFRS durch US-Unternehmen genommen. Der FRC ermutigt die SEC, denjenigen US-Emittenten, die Kompetenz in Bezug auf die Anwendung der IFRS nachweisen können, die Anwendung der IFRS anstelle von US-GAAP zu gestatten. Der FRC ermutigt die SEC außerdem, klarzustellen, dass US-Unternehmen, die die IFRS übernehmen, nicht Gefahr laufen, zu einem späteren Zeitpunkt auf US-GAAP zurückkehren zu müssen, falls die SEC entscheidet, keine Verpflichtung zur Anwendung der IFRS für alle US-Unternehmen einzuführen. In der Stellungnahme des FRC werden außerdem der IASB und der FASB ermutigt, weiterhin zusammenzuarbeiten. Allerdings wird festgehalten, dass das Augenmerk darauf liegen sollte, Fortschritte bei der Verbesserung der Finanzberichterstattung zu erzielen, egal ob unter US-GAAP oder IFRS, und nicht darauf, Konvergenz als Ziel an sich zu erreichen.

bullet Stellungnahme des FRC gegenüber der SEC (in englischer Sprache, 2.093 KB)
bullet Presseerklärung des FRC (in englischer Sprache)
bullet weitere Informationen über den IFRS-Fahrplan auf IAS PLUS

 

29. April 2009: IAS Plus-Newsletter – Jährliche Verbesserungen 2009
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS 2009 herausgegeben (in englischer Sprache, 108 KB), in dem die endgültigen Verbesserungen an 12 IFRS erläutert werden, die der IASB am 16. April 2009 veröffentlicht hat. Der IASB benutzt das jährliche Verbesserungsprojekt, um notwendige, aber nicht zeitkritische Änderungen an den IFRS anzubringen, die nicht Teil eine anderen größeren Projekts sind. Die jüngsten Änderungen waren Teil eines Standardentwurfs vorgeschlagener Änderungen an den IFRS, die im Oktober 2007, August 2008 und Januar 2009 veröffentlicht worden waren. Die meisten Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen; Unternehmen dürfen sie allerdings auch früher anwenden. Frühere Ausgaben der IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

 

28. April 2009: Neue IDW-Verlautbarungen

Folgende IDW-Verlautbarungen sind jetzt zur Veröffentlichung freigegeben, nachdem sie vom Hauptfachausschuss in seiner letzten Sitzung verabschiedet wurden:

bullet Entwurf IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung des Risikomanagements von Kreditinstituten im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW EPS 525)
bullet IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Posten nach IAS 39 (IDW RS HFA 25)

Die Verlautbarungen werden in Heft 5/2009 der IDW-Fachnachrichten publiziert werden. Der IDW EPS 525 steht als Download zur Verfügung (51 KB).

 

28. April 2009: Agenda für die IFRIC-Sitzung am 7. Mai 2009
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 7. Mai 2009 von 10:00h bis 17:30h in den Räumen des IASB in London zu einer Sitzung zusammenkommen (Sitzungsdauer nur ein Tag). Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die vorläufige Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.
Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung
Donnerstag, 7. Mai 2009
bullet Einleitung
bullet Kosten der Befolgung von REACH (Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
bullet Wagniskapitalkonsolidierungen und Teilnutzung der Fair-Value-Option
bullet Festlegung von Zahlungsmitteläquivalenten
bullet Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Märzausgabe des IFRIC Update veröffentlicht wurden
bullet Klassifizierung von Tonnagesteuern
bullet Angabe von nicht genutzten Vermögenswerten und Anlagen im Bau
bullet Bilanzierung von Kosten des Verkaufs
bullet Partizipationsrechte und Berechnung des Effektivzinssatzes
bullet Klassifizierung nicht geglückter Kreditsyndizierungen
bullet Annahmen zum Abzinsungssatz, der für Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts herangezogen wird
bullet Freiwillig vorausgezahlte Beiträge unter einer Mindestfinanzierungsvereinbarung
bullet Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
bullet Erwerbsbezogene Kosten in einem Unternehmenszusammenschluss
bullet Vorzeitige Anwendung des überarbeiteten IFRS 3
bullet Behandlung von Transaktionskosten beim Erwerb oder der Veräußerung nicht beherrschender Anteile
bullet Mögliche Auswirkungen von IFRS 3 (2008) und IAS 27 (2008) auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode
bullet Wertminderungen von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
bullet Absicherung unter Verwendung von mehr als einem Derivat als Sicherungsinstrument (Anwendungsleitlinien F.2.1)
bullet Bedeutung von "bedeutend" oder "nachhaltig"
bullet Anwendungsbereich von IFRIC 12
bullet Anwendbarkeit auf den Kunden
bullet Administrativer Sitzungsteil – Stand der Arbeiten

 

27. April 2009: Leasinggeschäfte nach SWISS GAAP FER

Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) wird ein Artikel zur Verfügung gestellt, der in der Ausgabe 4/2009 des Schweizer Treuhänders erschienen ist. Der Artikel mit dem Titel "Leasinggeschäfte nach SWISS GAAP FER" wurde von Prof. Dr. Conrad Meyer, dem Präsidenten der FER, mit verfasst. Leasinggeschäfte sind gemäß Swiss GAAP FER nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach Maßgabe der rechtlichen Form anzusetzen. Die Problematik liegt dabei in der Beurteilung der rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalte, die in Swiss GAAP FER 13 explizit geregelt wird. Der Beitrag zeigt, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Art eine Bilanzierung von Leasinggeschäften im Rahmen der Swiss GAAP FER vorzunehmen ist und welche bilanziellen Konsequenzen sich ergeben.

bullet Verknüpfung auf den Artikel auf der Seite der FER (383 KB)

 

27. April 2009: EFRAG Update Februar und März 2009 erschienen

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Februarausgabe und die Märzausgabe 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht. Darin werden jeweils die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des entsprechenden Monats zusammengefasst.

bullet EFRAG Update-Newsletter vom Februar 2009 (in englischer Sprache, 299 KB)
bullet EFRAG Update-Newsletter vom März 2009 (in englischer Sprache, 306 KB)

 

26. April 2009: iGAAP 2009 – Fassung in chinesischer Sprache

Unsere taiwanesischen Kollegen haben den ersten Band der chinesischen Fassung von iGAAP 2009 veröffentlicht. Dieser dreibändige Satz in traditionellem Chinesisch enthält den gesamten Inhalt der englischen Originalfassung. Die chinesische Fassung ist wie folgt gegliedert:

bullet Band 1: Vorwort, Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8, IAS 16, IAS 40, IAS 38, IAS 36, IAS 2, IAS 12, IAS 18, IAS 19, IFRS 2, IFRS 8, IAS 26
bullet Band 2: enthält alle iGAAP-Abschnitte mit Bezug zu Finanzinstrumenten (IAS 32, IAS 39, IFRS 7) und Versicherungsverträgen (IFRS 4)
bullet Band 3: IAS 37, IAS 23, IAS 21, IFRS 5, IAS 7, IAS 10, IAS 24, IAS 27, IFRS 3, IAS 28, IAS 31, IAS 33, IAS 34, IAS 11, IAS 20, IAS 29, IAS 41, IFRS 1

Für Informationen zum Erwerb von iGAAP 2009 in chinesischer Sprache senden Sie bitte eine Email an fltsai @ deloitte.com.tw.

 

26. April 2009: Internetsendung von Deloitte – IFRS im Immobiliensektor

Am 30. April 2009 werden unsere amerikanischen Kollegen eine Livesendung über das Internet mit dem Titel Ein frischer Blick auf die Internationale Financial Reporting Standards: Was werden die Auswirkungen auf den Immobiliensektor sein? Details:

bullet Thema: Zunehmend berücksichtigen US-amerikanische Unternehmen die IFRS bei ihren strategischen Planungen – selbst in dieser Zeit, wo sie sich auf die wirtschaftlichen Herausforderungen konzentrieren. Wie können US-amerikanische Unternehmen des Immobiliensektors ihre Bemühungen, bei den IFRS am Ball zu bleiben, festigen? In der Internetsendung werden folgende Themen behandelt:
bullet Die aktuelle Wirtschaftskrise und ihre Auswirkung auf die IFRS in den USA.
bullet Lehren aus den europäischen Erfahrungen mit den IFRS.
bullet Der IFRS-Fahrplan der SEC und der Zeitplan für die Übernahme der IFRS.
bullet Auswirkungen der IFRS auf börsennotierte und nicht börsennotierte Immobilienunternehmen und -fonds.
bullet Datum: Donnerstag, 30. April 2009
bullet Uhrzeit: 16:00 Uhr deutscher Zeit (11:00 Uhr Amerikanische Ostküstenzeit)
bullet Moderatorin: Dorothy Alpert, Principal – Deloitte LLP
bullet weitere Informationen und Registrierung

 

25. April 2009: Beschlüsse des IASB zu den FSPs des FASB

Der IASB hat zwei jüngst erschienene Positionspapiere des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) zum beizulegenden Zeitwert und zu Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte geprüft und die folgenden Beschlüsse gefasst:

bullet FSP FAS 157-4, das Leitlinien zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts enthält, wenn die Marktaktivität zurückgegangen ist. Der IASB hat sich darauf verständigt, dass die Leitlinien in FSP FAS 157-4 im Großen und Ganzen im Einklang mit den Prinzipien für den beizulegenden Zeitwert in den IFRS und den Empfehlung des beratenden Expertenpanels des IASB stehen. Der IASB plant, relevante Leitlinien aus dem FSP in den Standardentwurf des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert einzufügen, der im Mai veröffentlicht wird.
bullet FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit denen nicht vorübergehende Wertminderungen für Schuldtitel behandelt werden. Der IASB hat sich entschieden, die Schlussfolgerungen in diesem FSP nicht zu übernehmen. Dieses FSP findet auf Schuldtitel Anwendung und verlagert den Fokus für die Beurteilung einer Wertminderung von der Absicht des Unternehmens, sie bis zur Wertaufholung zu halten, auf dessen Absicht, sie zu verkaufen.
FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 sehen Folgendes vor:
bullet Ein Unternehmen muss feststellen, ob (a) es beabsichtigt, den Schuldtitel zu verkaufen oder (b) mehr dafür als dagegen spricht, dass dass Unternehmen gezwungen sein wird, den Schuldtitel vor dessen erwarteter Werterholung zu veräußern (bspw. um Kapitalanforderungen gerecht zu werden).
bullet Wenn es beabsichtigt zu verkaufen (oder es nicht unterstellen kann, dass mehr dafür als dagegen spricht, dass es die Wertpapiere nicht vor deren Erholung verkaufen muss), hat es den Vermögenswert erfolgswirksam auf den beizulegenden Zeitwert abzuschreiben.
bullet Wenn ein Unternehmen nicht beabsichtigt, einen Schuldtitel zu verkaufen (zur Veräußerung verfügbar oder bis zur Fälligkeit gehalten), es aber wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht alle gemäß den vertraglichen Regelungen fälligen Beträge einnehmen kann, hat das Unternehmen den Wertminderungsbetrag aufzuteilen:
bullet Der auf Bonitätsverschlechterungen entfallende Teil der Wertminderung, bemessen als Unterschied zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme, die mit dem Effektivzins der Schuldverschreibung abgezinst werden, ist erfolgswirksam zu erfassen.
bullet Der verbleibende Wertminderungsbetrag (der nicht bonitätsbezogene Teil) würde im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst (getrennt von anderen nicht realisierten Bewertungsergebnissen auf Wertpapiere, die zur Veräußerung verfügbar sind). Der nicht bonitätsbezogene, im sonstigen vollständigen Einkommen erfasste Teil bei Wertpapieren, die bis zur Fälligkeit gehalten werden, ist über die Restlaufzeit des Wertpapiers prospektiv aufzulösen (wobei der gegenläufige Betrag den Wert des Vermögenswerts erhöht).

Mit der Entscheidung, FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 nicht zu übernehmen, verlautbarte der IASB, dass er sich stattdessen des Themas der Wertminderungen gesamthaft im Zuge seiner Umfassenden Überprüfung von IAS 39 widmen will. Der IASB glaubt, dass eine unmittelbare Reaktion auf die jüngsten FSPs zu Wertminderungen unnötig seien. Der IASB gab zudem einen Zeitplan für die Überprüfung von IAS 39 bekannt, wonach die Veröffentlichung eines Standardentwurfs für eine geplante Ersetzung von IAS 39 bis Oktober 2009 vorgesehen ist.

Weiterführende Informationen:

bullet Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 112 KB).
bullet weitergehende Informationen zu den FSPs

 

24. April 2009: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung

Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, den 22. April bis Freitag, den 24. April 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie hier. Unter anderem verständigte sich der Board auf eine weitere 'virtuelle' Sitzung am 5. Mai 2009. Außerdem beschloss der Board, den Titel IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen für seinen endgültigen Standard aus dem Projekt zu verwenden – und damit zu der im Standardentwurf verwendeten Bezeichnung zurückzukehren.

 

24. April 2009: Stellungnahme des DSR zum EU-Papier zur Überarbeitung der 4. und 7. EG-Richtline

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat eine Stellungnahme zum Konsultationspapier der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der 4. und 7. EG-Richtlinie („Rechnungslegungsrichtlinien“) veröffentlicht (in englischer Sprache, 124 KB).

 

24. April 2009: Ergebnisse der 130. DSR-Sitzung
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 3. und 4. April 2009 seine 130. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (5 Seiten, 52 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom März 2009 können Sie hier herunterladen (60 KB).

 

24. April 2009: Vorgeschlagene Konvergenz mit IAS 39 im öffentlichen Sektor

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat zu Stellungnahmen zu drei Entwürfen von internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) eingeladen:

bullet Entwurf ED 37 Finanzinstrumente: Darstellung,
bullet Entwurf ED 38 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und
bullet Entwurf ED 39 Finanzinstrumente: Angaben.

Mit den Entwürfen werden IPSAS vorgeschlagen, die mit Ausnahme begrenzter Änderungen eine Konvergenz mit den IASB-Standards für Finanzinstrumente mit Stand 31. Dezember 2008 darstellen. Zusätzliche Anwendungsleitlinien bezüglich zweier Schlüsselthemen im öffentlichen Sektor sind in jeden Entwurf aufgenommen worden:

bullet Zurverfügungstellung von kostenfreien staatlichen Finanzgarantien oder Finanzgarantien zu Kosten, die unter dem Marktpreis liegen, und
bullet Kredite zu Sonderkonditionen (zu Zinssätzen unter den marktüblichen Zinssätzen).

Stellungnahmen werden bis zum 31. Juli 2009 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung, die auch Verknüpfungen auf die Entwürfe enthält, finden Sie hier.

 

24. April 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung

Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, den 22. April bis Freitag, den 24. April 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie hier. Unter anderem erörterte der Board die FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 zu nicht vorübergehenden Wertminderungen bei Schuldtiteln.

IASB-Reaktionen auf die FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 zu nicht vorübergehenden Wertminderungen bei Schuldtiteln
Dem Board wurde eine Zusammenfassung der Antworten auf seine Bitte um Stellungnahmen zur FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 Ansatz und Darstellung von nicht vorübergehenden Wertminderungen vorgestellt.

Es gingen über 60 Schreiben mit Stellungnahmen zu der FSP ein, die hauptsächlich von Finanzinstituten, Aufsichtsbehörden und nationalen Standardsetzern stammten.

In keiner Stellungnahme wurde eine vollständige Übernahme der FSP empfohlen. Im Großen und Ganzen teilten sich die Stellungnahmen in zwei Gruppen: In den einen wurden begrenzte Änderungen der Wertminderungsregeln in IAS 39 vorgeschlagen, in den anderen wurde empfohlen, keine sofortigen Änderungen vorzunehmen sondern sich auf das umfassendere Projekt zu IAS 39 zu konzentrieren, das sich Bewertungsmethoden und den Merkmalen für die Kategorisierung von Finanzinstrumenten widmet.

Diejenigen, die begrenzte Änderungen empfahlen, unterbreiteten eine Reihe von Vorschlägen, wobei Unternehmen aus der Bankenbranche den Schwerpunkt darauf legten, Chancengleichheit in Bezug auf US-GAAP zu erreichen und die Frage der scheinbaren Überbewertung von Verlusten nach dem gegenwärtigen Modell zu klären.

Die Boardmitglieder riefen in Erinnerung, dass bei den vergangenen Gesprächen am Runden Tisch und in verschiedenen Stellungnahmen (einschließlich derer zu dieser FSP und zum Entwurf zu Anlagen in Schuldtiteln vom Januar) allgemein eine ablehnende Haltung gegenüber kurzfristigen Flickwerkänderungen an IAS 39 ohne Konsultationsprozess zum Ausdruck gebracht worden war.

Es wurde festgehalten, dass eine Änderung an den Wertminderungsregeln im Rahmen eines eigenständigen Projekts Zeit- und Personalressourcen vom allgemeinen IAS 39-Projekt abziehen würde. Des Weiteren gelte, dass, wenn man für die Erörterung und den Konsultationsprozess ausreichend Zeit veranschlagen würde, eine endgültige Änderung an den Wertminderungsregeln nicht lange vor den endgültigen Änderungen erscheinen könne, die sich aus dem umfassenderen IAS 39-Projekt ergäben. Die Boardmitglieder hoben hervor, dass bei einer Änderung der Wertminderungsregeln im Rahmen eines eigenständigen Projekts, der kurz darauf eine weitere Änderung (oder Streichung) im Rahmen des umfassenderen Projekts folgen würde, zwei Änderungen am Standard innerhalb eines geringen zeitlichen Abstands erfolgen würden, was die Umsetzungskosten für die Ersteller beträchtlich erhöhen würde.

Als Ergebnis entschied der Board einstimmig, keine Flickwerkänderungen an den Wertminderungsregeln in IAS 39 vorzunehmen sondern sich auf das umfassendere Projekt zu IAS 39 zu konzentrieren und in dessen Rahmen die Vorschläge zu erwägen, die in den Antworten auf die Bitte um Stellungnahme zu der FSP vorgebracht worden sind.

 

24. April 2009: Neue Verordnung über Ratingagenturen

Europäischer Rat und Europäisches Parlament haben einen Verordnungsvorschlag über Ratingagenturen der Europäische Kommission verabschiedet. Die Verordnung wird erheblichen Einfluss auf die Tätigkeit von Ratingagenturen haben, die die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Staaten und komplexen Finanzinstrumenten beurteilen. Vorgesehen sind unter anderem folgende Neuregelungen:

bullet Ratingagenturen dürfen Finanzinstrumente nur dann bewerten, wenn sie hierfür über genügend fundierte Informationen verfügen.
bullet Sie müssen die Modelle, Methoden und grundlegenden Annahmen, auf die sie ihre Ratings stützen, veröffentlichen.
bullet Sie müssen die Ratings von komplexeren Produkten mit einer speziellen Kennzeichnung versehen.

Ratingagenturen haben in hohem Maße zu den derzeitigen Problemen auf den Finanzmärkten beigetragen. Sie haben das Risiko, dass die Emittenten bestimmter komplizierter Finanzinstrumente ihre Schulden nicht zurückzahlen können, klar unterschätzt. Da sie vielen dieser komplexen Instrumente die besten Noten gegeben haben, fühlten sich auch unerfahrene Anleger dazu ermutigt, sie ohne angemessene Risikobewertung zu erwerben. Die Presseerklärung der EU-Kommission finden Sie hier.

 

23. April 2009: Tiempos Turbulentos

Unsere kolumbianischen Kollegen haben die spanische Übersetzung eines Accounting Alerts zu wesentlichen Bilanzierungserwägungen bei den heutigen volatilen Märkten veröffentlicht:

bullet Tiempos Turbulentos 2nd edición: Consideraciones contables clave en los mercados volátiles del presente (201 KB)
bullet Englisches Original: AAccounting Alert – Turbulent Times: Key Accounting Considerations in Today's Volatile Markets (172 KB)

In diesem Bilanzierungshinweis werden die Bilanzierungssachverhalte und -beiträge hervorgehoben, die höchst wahrscheinlich für die Beurteilung der Bilanzierungsauswirkungen des heutigen Finanzumfelds relevant sind. Folgende Themen stehen im Fokus:

bullet Bestimmung beizulegender Zeitwerte auf inaktiven Märkten,
bullet überarbeitete Prognosen hinsichtlich des wirtschaftlichen Ausblicks, die auf Wertminderungen und eine mangelnde Erholung vieler Vermögenswerts hinweisen,
bullet geringe Verfügbarkeit von Krediten und höhere Finanzierungskosten,
bullet ein höheres Niveau an Insolvenzen,
bullet Auswirkungen auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sowie
bullet wesentliche herausgehobene Angabevorschriften.

 

23. April 2009: IDW-Eingabe: PCAOB-Entwurf Prüfungsstandard "Engagement Quality Review"

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat im März 2009 einen Prüfungsstandard zu Prüfung der Auftragsqualität (Engagement Quality Review, EQR) erneut zur Stellungnahme veröffentlicht, worauf das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nun Stellung genommen hat. Das IDW teilt die Auffassung der PCAOB, dass Engagement Quality Reviews einen wichtigen Beitrag zur Verlässlichkeit der Prüfung leisten können und stimmt den Zielsetzungen des überarbeiteten Prüfungsstandards zu. Gleichwohl hat sich das IDW in seiner Stellungnahme für einige Änderungen des Entwurfs ausgesprochen, so insbesondere für einen stärker risikoorientierten Ansatz beim Anwendungsbereich des Prüfungsstandards sowie bei den Anforderungen, die an die Qualifikation eines Engagement Quality Reviewers zu stellen sind.

bullet vollständige Stellungnahme des IDW (in englischer Sprache, 86 KB)

 

23. April 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung

Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, den 22. April bis Freitag, den 24. April 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie hier. Aus dem Ablauf der Erörterungen am Mittwoch ergaben sich einige Änderungen der Tagesordnung:

bullet Die Erörterung von Versicherungsverträge – Phase II wurde nicht abgeschlossen und wird Freitagmorgen fortgesetzt.
bullet Die Erörterung von FSP FAS 157-4 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wurde von Donnerstag vorgezogen (Entscheidungen siehe unten). Die Erörterung von FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 zu nicht vorübergehenden Wertminderungen bei Schuldtiteln verbleibt am Donnerstag.
bullet Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung wird am Donnerstagnachmittag erörtert.

Wir haben die Ihnen am 10. April zur Verfügung gestellte Agenda entsprechend angepasst.

IASB-Reaktionen auf die FSP 157-4 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Übereinstimmung der FSP FAS 157-4 und der Leitlinien, die vom Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) des IASB herausgegeben wurden (Feststellung und Angabe des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten)

Nach Prüfung der Stellungnahmen, die beim IASB zu diesem Thema eingegangen waren, entschied der Board einstimmig, dass die Leitlinien, die vom EAP im Oktober 2008 herausgegeben worden waren, mit denen in FSP 157-4 in Einklang stehen. Insbesondere wiesen Boardmitglieder darauf hin, dass die Materialien des EAP als Ergebnis von eingegangenen Stellungnahmen geändert worden seien, um die Bedeutung von Ermessensentscheidungen bei der Feststellung des beizulegenden Zeitwerts in Märkten, die nicht länger aktiv sind, hervorzuheben.

Der Board vereinbarte außerdem, dass die Leitlinien aus FSP 157-4 in den demnächst erscheinenden Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aufgenommen werden sollten. Ein Boardmitglied enthielt sich der Stimme und verwies auf verbleibende Bedenken, dass einige der Aspekte der FSP als 'leichter' als die EAP-Leitlinien gelesen werden könnten.

 

23. April 2009: EFRAG nimmt dem IASB gegenüber Stellung zu den FSP des FASB

Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Antwort auf die Bitte des IASB um Stellungnahmen zu den Vorschlägen des FASB zu Fair-Value-Bewertung und Wertminderung eingereicht (in englischer Sprache, 25 KB). EFRAG antwortet in drei großen Punkten:

bullet Vorgehensweise des FASB: EFRAG moniert, dass der Alleingang des FASB nicht in Übereinstimmung mit der vereinbarten Zusammenarbeit der beiden Boards stehe. Durch ein solches Vorgehen würde Druck auf den anderen Partner ausgeübt, was dazu führen könne, dass Lösungen nur noch auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner gesucht würden. Schnellschusslösungen würden außerdem die Suche nach langfristigen Lösungen torpedieren und den engen Zeitplan gefährden. Die übereilige Verabschiedung der FSP lasse überdies vermuten, dass die Lösungen nicht ordentlich durchdacht und die Meinungen der Interessengruppen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
bullet Empfehlungen an den IASB: Der IASB sollte nach Meinung von EFRAG seine Arbeiten an einem Standard zum Ansatz und zur Bewertung von Finanzinstrumenten als Ersatz für IAS 39 beschleunigen. Dennoch müsse der Konsultationsprozess eingehalten werden. Der IASB sollte weiter an einer Zusammenarbeit mit dem FASB bei der Suche nach weltweit gültigen Lösungen festhalten; man müsse jedoch realistisch einschätzen, wie weit diese Zusammenarbeit gehen könne.
bullet Einordnung der FSP: EFRAG würde begrüßen, wenn Änderungen an den IFRS auf Empfehlungen der EAP aufbauten und nicht auf Schnellschüssen des FASB. Der Ansatz, nach dem die Änderungen des FASB mit den Leitlinien des EAP verglichen würden, sei jedoch legitim. Langfristig sei die Verbesserung der Kriterien für den Ansatz von Wertminderungsverlusten nach IFRS nur auf Grundlage eines umfassenden Wertminderungsmodells für alle Finanzinstrumente möglich. Der IASB könne jedoch einige der Ideen aus den FASB-FSP bei der Entwicklung eines solchen Modells erörtern.

 

22. April 2009: Deloitte nimmt dem IASB gegenüber Stellung zu den FSP des FASB

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Antwort auf die Bitte des IASB um Stellungnahmen zu den Vorschlägen des FASB zu Fair-Value-Bewertung und Wertminderung eingereicht (in englischer Sprache, 117 KB). Am 19. März hatte der IASB um Stellungnahmen zu zwei vorgeschlagenen Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP) gebeten. Der FASB hat inzwischen die zwei Vorschläge sowie einen weiteren in Bezug auf Angaben wie folgt als endgültige FSP verabschiedet:

bullet FSP FAS 157-4, mit der Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts gegeben werden, wenn das Handelsvolumen zurückgegangen ist
bullet FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit der nicht vorübergehende Wertminderungen bei Schuldtiteln behandelt werden
bullet FSP FAS 107-1 und APB 28-1, in der Angaben zu Finanzinstrumenten in Zwischenabschlüssen erörtert werden

In dem Schreiben von Deloitte an den IASB werden detailliert unsere Ansichten zu jeder der endgültigen FSP dargestellt und diese mit den IFRS gegenübergestellt. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung zweier Auszüge aus unserer Stellungnahme:

bullet Hinsichtlich FSP FAS 157-4 heißt es in unserem Schreiben an den IASB:
Wir sind der Meinung, dass die FSP FAS 157-4 im Großen und Ganzen mit den Fair-Value-Prinzipien in den IFRS und im Dokument des Expertenbeirats übereinstimmt und dass daher eine Änderung an den IFRS nicht notwendig ist. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Veröffentlichung eines Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sollte der IASB jedoch erwägen, ob die Formulierungen, die in der FSP FAS 157-4 verwendet werden, mit denen im Entwurf im Einklang stehen und ob die Formulierungen des Entwurfs an die FSP FAS 157-4 angepasst werden sollten. Darüber hinaus sollte der IASB die Meinung des Expertenbeirats einholen, ob nach dessen Ansicht die Unterschiede in den Formulierungen der FSP FAS 157-4 und des Berichts des Expertenbeirats zu Auswirkungen in der Praxis führen werden.
bullet Hinsichtlich FSP FAS 115-2 und 124-2 heißt es in unserem Schreiben an den IASB:
Wie in der Bitte um Stellungnahme festgehalten sind die Unterschiede zwischen US-GAAP und den IFRS in Bezug auf Anwendungsbereich, Wertminderungsauslöser, Wertminderungsfeststellungen und Werterholungen zahlreich und komplex. Ein kurzfristiges Projekt hinsichtlich einer vollständigen Konvergenz mit den Änderungen des FASB würde umfassende Änderungen an den IFRS mit sich führen, die bedeutender Bemühungen bedürften und zu unnötiger Komplexität führen würden (beispielsweise den Ansatz von Wertminderungen bei bis zur Endfälligkeit gehaltenen Wertpapieren, die nicht bonitätsinduziert sind, im anderen vollständigen Einkommen). Stattdessen ermutigen wir beide Boards, dass sie ihre Arbeit an einem gemeinsamen Standard beschleunigen, der die Berichterstattung für alle Finanzinstrumente einschließlich Wertminderungsfragen verbessert (beispielsweise Auslöser für Verlustansätze, Bewertung von Verlusten, Ansatz von Werterholungen etc.).

 

22. April 2009: PCAOB veröffentlicht Alert zum Prüfungsfragen in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert und Wertminderungen
Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Alert zur Prüfungspraxis ihres Stabs veröffentlicht, um Prüfer von börsennotierten Unternehmen über die möglichen Auswirkungen der drei kürzlich veröffentlichen Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und Angaben auf die Prüfung von Zwischenberichten und Jahresabschlüssen zu informieren. Weitere Informationen über die FSP finden Sie in unserer Nachricht vom 14. April 2009. Der Alert der PCAOB ist dazu gedacht, Prüfer auf ihre Verantwortung bei der Durchführung von Prüfungen von Zwischenberichten und Jahresabschlüssen vor dem Hintergrund der neuen FSP in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und nicht vorübergehende Wertminderungen hinzuweisen.
bullet Presseerklärung der PCAOB (in englischer Sprache)
bullet Alert zur Prüfungspraxis des PCAOB-Stabs (in englischer Sprache, 58 KB)

 

22. April 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zur G-20 und den IFRS

Unsere chinesischen Kollegen haben eine Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters zum G-20-Gipfel und dessen Auswirkungen auf die IFRS veröffentlicht:

bullet chinesische Übersetzung von G-20: Auswirkungen für die IFRS (152 KB).
bullet Das englische Original finden Sie hier (100 KB).

 

22. April 2009: IFRS-Newsletter von Deloitte in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters zur Klarstellung der Beurteilung eingebetteter Derivate veröffentlicht:

bullet Actualización IAS Plus Marzo 2009 – Aclaración en relación con la valoración de los derivados implícitos (140 KB)
bullet Englisches Original: IAS Plus Update March 2009 – Clarification Regarding Assessment of Embedded Derivatives (96 KB)

Unsere internationalen Kollegen habe eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet.

 

21. April 2009: IASB-Gesprächsrunden zu Konsolidierung und Ausbuchung
Der IASB wird drei zweitägige Runden von öffentlichen Gesprächen am Runden Tisch zu seinen Entwürfen zu Konsolidierung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten abhalten. Die Gesprächsrunden werden am 1. und 2. Juni 2009 in Toronto, am 8. und 9. Juni 2009 in Tokio und am 15. und 16 Juni 2009 in London stattfinden. Interessenten können sich auf der Internetseite des IASB bis zum 4. Mai 2009 anmelden. Der IASB beabsichtigt, neue Vorschriften zur Konsolidierung bis Ende 2009 und zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten in der ersten Hälfte 2010 herauszugeben. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (100 KB).

 

21. April 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung ergänzt
Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, den 22. April bis Freitag, den 24. April 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Tagesordnung der Sitzung wurde heute um das Thema Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ergänzt. Die Erörterung findet im Anschluss an die Erörterung der für Mittwoch, den 22. April angesetzten Themen statt.

 

21. April 2009: IASB aktualisiert seine Vorstellungsbroschüre
Der IASB hat seine Vorstellungsbroschüre mit dem Titel IASB und IASC-Stiftung: Wer wir sind, und was wir tun aktualisiert (IASB and the IASC Foundation: Who we are and what we do, in englischer Sprache, 801 KB). Die sechsseitige Broschüre gibt einen schnellen Überblick über die die Organisation und ihre Arbeit einschließlich ihrer Zielsetzung und Struktur, des Konsultationsprozesses, der Mitglieder, IASCF-Treuhänder und führenden Stabmitarbeitern, der Finanzierung, der Anwendung der IFRS weltweit sowie aller Kontaktinformationen. Dankenswerterweise hat die IASC-Stiftung gestattet, die Publikation auf IAS PLUS zu veröffentlichen. Sie steht aber auch auf der Internetseite des IASB unter „Über uns" (About Us) zur Verfügung.

 

21. April 2009: Stellungnahme des DSR zu den vom FASB vorgeschlagenen Änderungen an den Regelungen zum Fair Value Measurement

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) ist dem Aufruf des IASB an die interessierte Öffentlichkeit zur Stellungnahme zu den vom FASB vorgeschlagenen Änderungen an den Regelungen zum „Fair Value Measurement“ und zur Bilanzierung von Wertminderungen bei Schuldtiteln und Anteilspapieren gefolgt und hat heute seine Stellungnahme an den IASB verabschiedet (in englischer Sprache, 29 KB). Auch wenn der DSR einige der Schlussfolgerungen des FASB unterstützt, sind seiner Meinung nach bei einer möglichen Übernahme der FASB-Änderungen in die IFRS immer zwei Fragen zu bedenken:

bullet Ist es vor dem Hintergrund eines noch zu entwickelnden realistischen Zeitplans für die Ersetzung der bestehenden Standards zu Finanzinstrumenten sachgerecht und notwendig, die bestehenden Standards zu ändern und somit die IFRS-Leitlinien zweimal in geringem zeitlichen Abstand zu ändern?
bullet Würde die Übernahme der FSP-Leitlinien in die IFRS-Standards für Finanzinstrumente die Bilanzierung von Finanzinstrumenten unter den IFRS verbessern?

 

21. April 2009: IASB gibt Kurzübersicht zum Standardentwurf zu Ausbuchungen heraus

Der IASB hat eine englischsprachige Kurzübersicht zum Ausbuchungsprojekt veröffentlicht:

bullet Ausbuchung (ED/2009/2): Snapshot: Derecognition (Proposed amendments to IAS 39 and IFRS 7) (acht Seiten, 169 KB)

Zu Beginn des Monats hatte der IASB bereits Kurzübersichten zu den drei Diskussionspapieren zu Leasinggeschäften, der Darstellung des Abschlusses und zur Erlöserfassung veröffentlicht (s. unsere Nachricht vom . April 2009). Diese Kurzübersichten sollen den Interessenten auf einen Blick u.a. Informationen zum Projekt, zu den vorgeschlagenen Änderungen und zum Projektverlauf geben.

 

20. April 2009: Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat einen Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach §12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS" auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Folgende Beschlüsse werden in der Stellungnahme (98 KB) vorgeschlagen:

bullet Steuerlich noch nicht als Betriebsausgabe geltend gemachte Siebentelabschreibungen stellen einen latenten Steueranspruch vergleichbar einem Verlustvortrag nach IAS 12.34ff dar.
bullet Es ist daher bei Vornahme einer Teilwertabschreibung bei Beteiligungen ein latenter Steueranspruch in dem Umfang zu bilanzieren, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann.
bullet Auf den Ansatz einer möglichen latenten Steuerschuld im Sinne von IAS 12.39 für zu versteuernde Differenzen in Verbindung mit einer erfolgten Teilwertabschreibung bei Beteiligungen ist zu achten.
bullet Im Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS sind als zusätzliche Erläuterungen entsprechend IAS 12.81(e) der Betrag der abzugsfähigen temporären Siebentelabschreibungen und der Siebentelabschreibungen, für welche in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, anzugeben. Des Weiteren sind die nach IAS 12.81(g) erforderlichen Angaben auch für die Siebentelabschreibungen zu beachten.
bullet Die Stellungnahme ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

 

20. April 2009: Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses

Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 28., 29. und 30. April 2009 in Warschau stattfinden. Die Sitzung steht Beobachtern offen, die sich noch bis heute anmelden können (Details in der Presseerklärung von EFRAG). Folgende Themen werden erörtert:

bullet IASB-Entwurf zu Ertragsteuern
bullet IASB-Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses
bullet IASB-Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet IASB-Entwurf zur Ausbuchung
bullet IASB-Diskussionspapier zur Leasingverhältnissen

 

19. April 2009: IAS Plus-Newsletter – Standardentwurf zur Ausbuchung
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Neues Ausbuchungsmodell für Finanzinstrumente vorgeschlagen veröffentlicht (in englischer Sprache, 115 KB). Am 31. März 2009 hatte der IASB den Standardentwurf ED/2009/3 Ausbuchung: Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 veröffentlicht. In dem ED wird vorgeschlagen, die bestehenden Leitlinien zur Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und die damit einhergehenden Angaben, die mit IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben gefordert werden, zu ersetzen. In dem ED wird auch ein alternatives Ausbuchungsmodell vorgestellt, das von einer Minderheit der Boardmitglieder bevorzugt wird. Stellungnahmen müssen bis zum 31. Juli 2009 eingereicht werden. Der Board plant, über die kommenden Monate öffentliche Gesprächsrunden abzuhalten, um Input von den Adressaten zu erhalten und die Wechselwirkung zwischen den in dem Standardentwurf unterbreiteten Vorschlagen und den jüngsten Vorschlägen zur Konsolidierung, die in ED 10 Konzernabschlüsse unterbreitet wurden, zu erläutern. Zurückliegende Ausgaben aller IAS Plus- Newsletter finden Sie hier.

 

19. April 2009: IAS Plus-Newsletter – Diskussionspapier zu Leasingverhältnissen
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel Boards geben vorläufige Sichtweise zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen heraus veröffentlicht (in englischer Sprache, 129 KB). Am 19. März 2009 hatten der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board gemeinsam ein Diskussionspapier (DP) herausgegeben, in welchem sie ihre vorläufigen Sichtweise für ein neues Bilanzierungsmodell für Leasingverhältnisse aus der Sicht des Leasingnehmers vorstellten. Die Modelle in den aktuellen Standards beider Boards werden oft kritisiert, weil Leasingnehmer ihre unter vielen Leasingverhältnissen bestehenden Sachrechte oder Verpflichtungen nicht bilanzieren, auch wenn diese Rechte und Verpflichtungen die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden erfüllen. In dem DP werden verschiedene Sachverhalte im Zusammenhang mit der Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers erörtert, die Boards haben aber keine vorläufige Sichtweise zu ihnen (dementsprechend werden sie in diesem Newsletter nicht behandelt). Der IASB hat um Stellungnahmen zu dem DP bis zum 17. Juli 2009 gebeten. Der Newsletter enthält eine Tabelle, in der die vorläufigen Sichtweise beider Boards wie im DP dargestellt zusammengefasst werden. Er enthält ferner eine eingehendere Erörterung der im DP behandelten Kernsachverhalte. Zurückliegende Ausgaben aller IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

 

18. April 2009: IASB gewährt ab sofort freien Zugang zu den Standards ohne die Begleitmaterialien

Auf ihrer Sitzung in Peking vom Oktober 2008 hatten die Treuhänder der IASC-Stiftung beschlossen, die verpflichtend anzuwendenden Teile der International Financial Reporting Standards künftig kostenfrei anzubieten zu wollen. Da der Verkauf der Publikationen eine wesentliche Einnahmequelle des IASB darstellt – die IASCF hat über den Verkauf von Veröffentlichungen des IASB im Jahr 2008 rund 3,3 Millionen Pfund eingenommen –, beschlossen die Treuhänder auf ihrer jüngst in London abgehaltenen Sitzung, andere Teile der Standards sowie weitere Publikationen vorerst nicht kostenfrei anzubieten (bspw. die Grundlage für Schlussfolgerungen oder die Umsetzungsleitlien). Diese Entscheidung solle aber im Jahr 2011 überprüft werden.

Der Beschluss der Treuhänder, die verpflichtend anzuwendenden Teile kostenfrei abzugeben, ist mittlerweile umgesetzt worden. Der IASB bietet nunmehr sämtliche Standards und Interpretationen per Rechtsstand 1. Januar 2009 im freien Zugriff an: Sie können die Verlautbarungen hier herunterladen (scrollen Sie dafür an das Ende der Bildschirmseite und klicken Sie auf die jeweilige Verlautbarung). Neben der englischsprachigen Fassung bietet der IASB auch einen kostenfreien Zugriff auf einige offizielle Übersetzungen der Fassungen von 2008, darunter auch die deutsche Fassung.

 

17. April 2009: Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe zu Pensionen

Die IASB-Arbeitsgruppe zu Pensionen wird am Dienstag, den 28. April 2009 von 10:00h bis 17:00h Londoner Zeit im Millennium Gloucester Hotel (Kensington Suite), 4-18 Harrington Gardens, London zu einer Sitzung zusammenkommen. Alle Tagesordnungspunkte betreffen Angaben. Insbesondere sind dies:

bullet Begrüßung, Einführung und neuster Stand jüngster Aktivitäten
bullet Angaben – Allgemein
bullet Überblick
bullet Zielsetzung
bullet Wesentlichkeit
bullet Grad der Zusammenfassung/Aufsplitterung
bullet Angaben zu leistungsorientierten Plänen
bullet Angaben zum beizulegenden Zeitwert
bullet Andere Angabesachverhalte
bullet Risikoangaben
bullet Alternative Darstellung von Risiken
bullet Angaben zu Plänen mehrerer Arbeitgeber

Die Sitzung steht Beobachtern offen.

 

16. April 2009: Anlageexperten sprechen sich für einen einzelnen Satz von Rechnungslegungsstandards aus

91% der 1.574 eingetragenen Finanzanalysten, die an einer Umfrage des Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) teilgenommen haben, sprechen sich dafür aus, dass international agierende Unternehmen einen einzelnen Satz von Rechnungslegungsstandards bei der Erstellung ihrer Mehrzweckabschlüsse verwenden sollten. 64% der Befragten sind der Meinung, dass die Unternehmen die IFRS wie vom IASB herausgegeben verwenden sollten, der das alleinige Recht behält, Änderungen an oder Ausnahmen von den Standards vorzunehmen. Hinsichtlich des Ansatzes für die Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten waren die Befragten geteilter Meinung: 50% sprachen sich für eine Übernahmen in bestimmten Phasen aus, 47% gaben einer Einführung zum selben Datum für alle bei der SEC registrierten Unternehmen den Vorzug. Die Befragten waren auch geteilter Meinung bei der Frage, wer verantwortlich für die Durchsetzung einer einheitliche Anwendung in verschiedenen Ländern sein soll –  50% zogen ein einziges internationales Durchsetzungsgremium vor, und 47% sprachen sich für eine Durchsetzung auf Länderebene aus.

bullet Presseerklärung und Zusammenfassung der Ergebnisse (in englischer Sprache)
bullet vollständiger Bericht (in englischer Sprache, 393 KB)

 

16. April 2009: Ergebnisse der 33. RIC-Sitzung
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) hat am 25. März 2009 seine 33. Sitzung in Berlin abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht (164 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.

 

16. April 2009: Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 20. April tagen

Die gemeinsame Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird ihre vierte Sitzung am Montag, den 20. April 2009 von 10:30 bis 15:30 Uhr im Crowne Plaza Hotel in London, 19 New Bridge Street abhalten. Die Sitzung ist öffentlich und wird per Internetsendung übertragen. Die wesentlichen Tagesordnungspunkte sind nachfolgend wiedergegeben (weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB):

bullet Teil I: Unternehmensverfassung von Standardsetzern, Konsultationsprozess und Agendaprioritäten:
bullet Wie (und durch wen) sollte eine Beaufsichtigung von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung national (oder international) erfolgen, um ein angemessenes Maß an Unabhängigkeit, Rechenschaft und Transparenz im Standardsetzungsprozess sicherzustellen?
bullet Welche Kriterien sollten Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung bei der Abwägung der Notwendigkeit einer zeitnahen Lösung eines 'Notfallsachverhalts' und der Notwendigkeit einer aktiven Beteiligung der Adressaten über den Standardsetzungsprozess in Erwägung ziehen?
bullet Welche Hinzufügungen oder Änderungen sollten vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise an der gemeinsamen Agenda von IASB und FASB und an deren jeweiligen separaten Agenden sowie den Prozessen, nach denen diese festgelegt werden, vorgenommen werden und warum?
bullet Teil II: Weitere Untersuchung von Sachverhalten, die auf der Sitzung am 5. März erörtert wurden:
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Außerbilanzielle Posten
bullet Teil III: Schriftliche Stellungnahmen und andere Diskussionspunkte:
(Eine Analyse der eingegangenen Stellungnahmen finden Sie auf der Internetseite des FASB.)
bullet Entsprachen die Reaktionen in den schriftlichen Stellungnahmen der Anwender in etwa den Erwartungen der Mitglieder der FCAG oder gab es deutliche Überraschungen?
bullet Gibt es nach Meinung der Mitglieder der FCAG irgendwelche anderen Sachverhalte, die die FCAG erörtern sollte und die eventuell schon in den schriftlichen Stellungnahmen der Anwender aufgebracht worden sind?

IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen zu beraten. Die Übersetzungen der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften der Beobachter von Deloitte von den ersten drei FCAG-Sitzungen finden Sie hier:

bullet 5. März 2009
bullet 13. Februar 2009
bullet 20. Januar 2009

 

16. April 2009: IASB ändert 12 IFRS

Der IASB hat als Teil seines Programms jährlicher Verbesserungen seiner Standards Änderungen an den IFRS herausgegeben – eine Sammlung von Änderungen an zwölf International Financial Reporting Standards. Der IASB benutzt das jährliche Verbesserungsprojekt, um notwendige, aber nicht zeitkritische Änderungen an den IFRS anzubringen, die nicht Teil eines anderen größeren Projekts sind. Die jüngsten Änderungen waren Teil eines Standardentwurfs vorgeschlagener Änderungen an den IFRS, die im Oktober 2007, August 2008 und Januar 2009 veröffentlicht worden waren. Die meisten Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen; Unternehmen dürfen sie allerdings auch früher anwenden. Im Zuge seiner Erörterungen der zum Standardentwurf Vorgeschlagene Verbesserungen an den IFRS vom August 2008 eingegangenen Stellungnahmen hatte der IASB beschlossen, die Erwägung zweier Sachverhalte zu IAS 39 (in Bezug auf die Fair-Value-Option und die Abspaltung eines eingebetteten Fremdwährungsderivats) zu verschieben, bis weitere Untersuchungen abgeschlossen sind. Folglich wurden alle andern Sachverhalte, die in den drei Standardentwürfen enthalten waren, mit dem heute veröffentlichten Dokument abgeschlossen oder aus dem Arbeitsprogramm des IASB entfernt. Die nachfolgende Tabelle enthält die IFRS und die mit den Änderungen behandelten Sachverhalte. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 45 KB).

IFRS/IFRIC Gegenstand der Änderung Inkrafttreten für Jahresperioden,
die am [...] beginnen
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Anwendungsbereich von IFRS 2 und der geänderten Fassung von IFRS 3 1. Juli 2009
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Angaben über langfristige Vermögenswerte (oder Abgangsgruppen), die als zur Veräußerung gehalten oder als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert wurden 1. Januar 2010
IFRS 8 Geschäftssegmente Angabe von Informationen über das Segmentvermögen 1. Januar 2010
IAS 1 Darstellung des Abschlusses Klassifizierung von Wandelschuldverschreibungen als kurz- oder langfristig 1. Januar 2010
IAS 7 Aufstellung der Zahlungsströme Klassifizierung von Ausgaben für nicht bilanzierte Vermögenswerte 1. Januar 2010
IAS 17 Leasingverhältnisse Klassifizierung von Leasingverhältnissen über Grundstücke und Gebäude 1. Januar 2010
IAS 18 Erlöse Bestimmung, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder Agent tätig ist n.a. – Änderung nicht-verbindlicher Leitlinien
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten Bewertungsobjekt beim Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert 1. Januar 2010
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

Zusätzliche Folgeänderungen aus der geänderten Fassung von IFRS 3

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde

1. Juli2009
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Behandlung von Vorfälligkeitsentschädigungen als eng verbundene eingebettete Derivate

Ausnahme vom Anwendungsbereich für Verträge auf einen Unternehmenszusammenschluss

Cash flow Hedge Accounting

1. Januar 2010
IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate Anwendungsbereich von IFRIC 9 und der geänderten Fassung von IFRS 3 1. Juli 2009
IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestitionen in einen ausländischen Teilbetrieb Änderung hinsichtlich der Beschränkung, welches Unternehmen das Sicherungsinstrument halten darf 1. Juli 2009

 

16. April 2009: Ablauf der Frist zur Stellungnahme – Bitte des IASB um Sichtweisen

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zu der Bitte des IASB um Sichtweisen zu den vorgeschlagenen Änderungen des FASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu den Wertminderungsvorschriften am 20. April 2009 fällig werden. Am 19. März 2009 hatte der IASB Sichtweisen zu den damaligen zwei vorgeschlagenen Positionspapieren des FASB-Stabs (Financial FSP) erbeten. Der FASB hat die beiden Vorschläge mittlerweile als endgültige FSPs herausgegeben, zusammen mit einem damit in Beziehung stehenden dritten FSP, der sich mit Angaben befasst:

bullet FSP FAS 157-4, mit dem Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts gegeben werden, wenn das Handelsvolumen zurückgegangen ist
bullet FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit denen nicht nur vorübergehende Wertminderungen bei Schuldtiteln behandelt werden
bullet FSP FAS 107-1 und APB 28-1, in denen Angaben zu Finanzinstrumenten in Zwischenabschlüssen erörtert werden

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Nachricht vom 14. April 2009. Ferner haben unsere amerikanischen Kollegen gestern einen Heads Up -Newsletter mit dem Titel FASB gibt Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts bei nachlassendem Handelsvolumen, nicht vorübergehenden Wertminderungen und Angaben zum beizulegenden Zeitwert in Zwischenabschlüssen heraus veröffentlicht, in dem die drei FSPs erörtert werden. Zudem hatte der IASB am 7. April 2009 eine Erklärung folgenden Inhalts abgegeben:

'Erste Berichte über neue oder zusätzliche Abweichungen zwischen den IFRS und US-GAAP, die durch diese FSP entstanden sein sollen, scheinen übertrieben. Eine vorläufige Prüfung der Entscheidungen des FASB durch den Stab des IASB weist darauf hin, dass die Ziele des FASB und sein Ansatz in Bezug auf die Anwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten im Wesentlichen denen in den IFRS ähnlich zu sein scheinen.'

 

16. April 2009: Neues Handbuch des IPSASB zu Standards im öffentlichen Sektor
Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat das Handbuch der Verlautbarungen zur internationalen Bilanzierung im öffentlichen Sektor 2009 herausgegeben (in englischer Sprache). Der IPSASB entwickelt die International Public Sector Accounting Standards (IPSASs), die für Bundes-, Landes- und kommunale Regierungen und deren Behörden sowie für Organe des öffentlichen Sektors gedacht sind. Die Ausgabe 2009 des IPSASB-Handbuchs enthält sämtliche Verlautbarungen des IPSASB per 31. Dezember 2008. Das Handbuch kann kostenfrei (als zwei PDF-Files) aus dem IFAC Online-Buchladen heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können ab sofort bestellt werden – mit Ausnahme der Versandkosten in Höhe von US$25,00 ebenfalls kostenfrei.

 

15. April 2009: IAS Plus-Newsletter – G-20: Auswirkungen auf die IFRS

Wir hatten bereits über die Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems berichtet, die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde. Diese Erklärung beinhaltet Aussagen zur Reform der Regulierung des globalen Finanzsektors einschließlich der Stärkung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht, der Verbesserung stabiler Regulierung, der Förderung der Finanzmarktintegrität und der Verstärkung internationaler Zusammenarbeit. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Standardsetzer in der Erklärung aufgefordert, die Standards für Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu verbessern und weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter dazu herausgegeben: G-20: Auswirkungen auf die IFRS (in englischer Sprache, 100 KB). Der Newsletter geht detailliert auf die Sachverhalte der G-20 ein, die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben, und streicht Bereiche heraus, in denen der IASB und die IASC-Stiftung bereits tätig sind oder bereits angekündigt haben, auf die Empfehlungen der G-20 eingehen zu wollen. In dem Newsletter werden außerdem die rechnungslegungsbezogenen Empfehlungen von zwei Arbeitsgruppen erörtert, die die G-20 im November 2008 eingerichtet hatte:

bullet Arbeitsgruppe 1: Verbesserung stabiler Regulierung und Stärkung der Transparenz
bullet Arbeitsgruppe 2: Verstärkung internationaler Zusammenarbeit und Förderung der Finanzmarktintegrität

Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.

 

15. April 2009: DSR verabschiedet Positionspapier zur Finanzmarktkrise

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat ein Positionspapier zu den Auswirkungen der globalen Finanzmarktkrise auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten verabschiedet. Folgende Themen werden angesprochen:

bullet Fair-Value-Option
bullet Wertminderungsvorschriften und dynamische Risikovorsorge
bullet Own credit risk
bullet Saldierung von Finanzderivaten
bullet Nachfolgestandard für IAS 39

Nachfolgend finden Sie zwei Auszüge aus dem Papier, das Sie hier in seiner Gänze abrufen können (5 Seiten, 42 KB).

Schlussfolgerung des DSR zur Fair-Value-Option: Der Deutsche Standardisierungsrat ist der Ansicht, dass es in bestimmten Situationen sachgerecht ist, eine Umklassifizierung auch für Finanzinstrumente zu ermöglichen, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sollten sich an den Kriterien, die in den genannten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 enthalten sind, orientieren. Ebenso ist zu definieren, für welche Finanzinstrumente diese Umklassifizierung möglich sein soll.

Schlussfolgerung des DSR zu Wertminderungsvorschriften und dynamischer Risikovorsorge: Der Deutsche Standardisierungsrat ist sich einig, dass bei diesem Themengebiet zwei Fragestellungen getrennt zu beurteilen sind:
bullet Die erste Fragestellung bezieht sich auf die Vereinheitlichung der Wertminderungsvorschriften und hier konkret auf die ausschließliche Anwendung des ‚incurred loss‘- oder des ‚expected loss‘-Modells. Der Deutsche Standardisierungsrat hat sich hierzu noch keine abschließende Meinung gebildet, ist jedoch der Auffassung, dass diese Frage nicht losgelöst für sich, sondern nur im Rahmen des umfassenden Projekts zur Überarbeitung der Finanzinstrumentebilanzierung beantwortet werden kann.
bullet Die zweite Fragestellung betrifft eine mögliche Zulässigkeit von ‚dynamic provisioning‘ in der Rechnungslegung nach IFRS. Der Deutsche Standardisierungsrat lehnt eine Aufnahme entsprechender Vorschriften in die IFRS ab und kann sich nur eine aufsichtsrechtliche Variante im Sinne einer nachgelagerten Gewinnverwendung vorstellen.

 

15. April 2009: Bilanzielle Auswirkungen des Handels mit Kohlenstoffemissionen

Die australische Regierung hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, mit dem ein 'Programm zur Reduzierung der Verschmutzung durch Kohlenstoffe' eingeführt werden soll, dass zum 1. Juli 2010 in Kraft träte. Nach dem Entwurf müssten Unternehmen mit Einrichtungen in bestimmten Branchen (stationäre Energieversorger, Verkehrsbetriebe etc.), die mehr als 25.000 Tonnen CO2-Äquivalente ausstoßen, für jede in dem entsprechenden Jahr produzierte Tonne CO2-Äquivalente einen Emissionsgutschein einreichen. Dadurch wird ein Emissionsobergrenzen- und -handelsprogramm eingerichtet (cap and trade scheme). Die Regierung wird das Volumen erlaubten Ausstoßes festsetzen (die Obergrenze), und der Markt bestimmt den Preis der handelbaren Gutscheine auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage. Unsere australischen Kollegen haben einen Accounting Alert 2009/3 veröffentlicht (in englischer Sprache 447 KB), in dem die möglichen Auswirkungen des Gesetzes auf die gegenwärtige Finanzberichterstattung untersucht werden. Unter den Auswirkungen könnten die folgenden sein:

bullet Neubeurteilung der Wertminderungsmodelle – Ist das neue Gesetz Auslöser einer Wertminderung? Welche Auswirkungen hat es auf die Feststellung des erzielbaren Betrags?
bullet Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten – Das Gesetz könnte Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen haben (beispielsweise Rückstellungen für die Sanierung von Mülldeponien).
bullet Auswirkung vertraglicher "Kohlenstoffklauseln" auf die Bewertung von Derivaten und Sicherungsbeziehungen
bullet Angabe von bedeutenden Anpassungen und Schätzunsicherheiten
bullet Bilanzierung von Emissionsrechten; in dieser Hinsicht heißt es im Alert:
Es gibt gegenwärtig weder auf australischer noch auf internationaler Ebene offizielle Leitlinien, wie Gutscheine, die im Rahmen eines Emissionshandelsprogramms ausgegeben werden, bilanziert werden sollen. IFRIC 3 Emissionsrechte wurde im Juni 2005 vom IASB aufgrund der mangelnden Symmetrie zwischen dem Ansatz und der Bewertung des Vermögenswerts in Form des Emissionsguthabens und der Emissionsverbindlichkeit zurückgezogen. Der IASB und der australische Standardsetzer haben beide die Bilanzierung von Emissionsrechten auf ihre jeweilige Agenda genommen. Es wird jedoch vor Mitte 2009 kein Entwurf des IASB erwartet. Auf der Sitzung im März 2009 kam der IASB zu dem Schluss, dass unverbrauchte Gutscheine oder Guthaben als Vermögenswert anzusetzen und zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sein sollten. Der Board konnte jedoch keine Übereinkunft erzielen, wie die Habenbuchung aus Ansatz des Vermögenswerts behandelt werden sollte (als Ertrag oder als Erfüllungspflicht) – das wird auf einer späteren Sitzung erörtert.
bullet Angaben nach den Regelungen der australischen Börse (Australian Stock Exchange, ASX) – Die ASX fordert Angaben über des Management wesentlicher Geschäftsrisiken eines Unternehmens.

 

15. April 2009: Heads Up zu den Fair-Value-FSP des FASB

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter zu den drei neuen Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben: FASB Issues Guidance on Measuring Fair Value When Market Activity Declines, Other-Than-Temporary Impairments, and Interim Fair Value Disclosures (in englischer Sprache, 173 KB).

bullet FSP FAS 157-4 bietet Leitlinien, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn die Marktaktivität nachlässt.
bullet FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 widmet sich nicht vorübergehenden Wertminderungen von Schuldtiteln.
bullet FSP FAS 107-1 und APB 28-1 benennt Angaben über den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten in Zwischenberichten.

Weitere Informationen zu den FSP finden Sie in unserer entsprechenden Nachricht von gestern.

 

15. April 2009: Webcast zu den IASB-Vorschlägen zur Ertragsteuer

Unsere australischen Kollegen bieten am Dienstag, den 21. April 2009 um 12:00h australischer Ostküstenzeit (AEST=MESZ+8h) einen Webcast für den asiatisch-pazifischen Raum zum IASB-Entwurf ED/2009/2 Ertragsteuern an. Der Webcast wird den neuen Standard zur Bilanzierung von Ertragsteuern behandeln, der vermutlich 2011 in Kraft treten wird. Die Vorschläge werden, wenn sie übernommen werden, große Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Unternehmen in der asiatisch-pazifischen Region ihre Abschlüsse erstellen. Unter den erörterten Themen werden die folgenden sein:

bullet Überblick über die vorgeschlagenen neuen Regelungen einschließlich der Änderungen in der Bewertung von Steuerpositionen, insbesondere unsicherer Steuerpositionen
bullet Schlüsselthemen und Bereiche größter Änderungen für Ihr Unternehmen
bullet Was Sie wissen müssen, um sich auf den Übergang vorzubereiten

Sie können sich hier für den Webcast anmelden.

 

14. April 2009: IDW zum Rahmenkonzept für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor
In einem Schreiben an den Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) vom 31. März 2009 äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum IPSASB-Konsultationspapier hinsichtlich eines Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor. Das Konsultationspapier ist das erste von insgesamt vier Papieren und bildet den Grundstein für die weitere Arbeit des IPSASB. In dieser ersten Phase befasst sich das Board mit grundlegenden Aspekten wie Zielsetzung, Gegenstand, Art und Umfang der Finanzberichterstattung von Einrichtungen des öffentlichen Sektors. Begriffsbestimmungen sowie Ansatz- und Bewertungsfragen werden späteren Phasen vorbehalten sein. Das englischsprachige Schreiben des IDW finden Sie hier (134 KB).

 

14. April 2009: Zwei Stellungnahmen und ein Stellungnahmeentwurf von EFRAG

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu zwei Stellungnahmen abgeschlossen und diese bei den entsprechenden Gremien eingereicht:

bullet Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Konsolidierungsentwurf (ED 10) (in englischer Sprache, 247 KB)
bullet Stellungnahme des EFRAG-Aufsichtsrats gegenüber der IASCF hinsichtlich des zweiten Teils der Überarbeitung der Satzung (in englischer Sprache, 160 KB)

Des Weiteren lädt EFRAG zur Stellungnahme zu einem Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB hinsichtlich der drei neuen Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) ein:

bullet Stellungnahmeentwurf hinsichtlich der drei neuen FSP des FASB (in englischer Sprache, 25 KB)

 

14. April 2009: 131. DSR-Sitzung
Die Agenda für die 131. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 11. und 12. Mai 2009 ist bekannt gegeben worden. Seit Januar 2009 tagt der DSR öffentlich. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen des DSR teilzunehmen, und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu verfolgen. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

 

14. April 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zu Leasinggeschäften
Unsere chinesischen Kollegen haben eine Übersetzung des des folgenden Heads Up-Newsletters herausgegeben:
bullet chinesische Übersetzung von FASB und IASB geben vorläufige Sichtweise zu Bilanzierung von Leasingverhältnissen heraus (351 KB)
bullet englische Originalfassung (117 KB)

 

14. April 2009: Die meisten Geschäftsführer in den USA wollen IFRS

Wir stellen Ihnen hier die Ergebnisse der IFRS-Umfrage 2009 zur Verfügung, die im März 2009 von unseren US-amerikanischen Kollegen durchgeführt wurde: 2009 IFRS Survey (in englischer Sprache, 84 KB). Ziel der Umfrage war, Daten und Informationen zu sammeln, wie Unternehmen den vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wahrnehmen und wie sie sich den IFRS vor dem Hintergrund einer gewissen aufsichtlichen Unsicherheit annähern. Einige der Ergebnisse stellen wir Ihnen nachfolgend dar:

bullet 75% der Befragten unterstützen eine Bewegung hin zu einem einzigen Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards wie beispielsweise IFRS oder unterstützten dies stark.
bullet 62% der Befragten stimmten zu oder stimmten stark zu, dass die SEC ein Datum (ein sogenanntes "sicheres Datum") für die verpflichtende Anwendung der IFRS durch US-Unternehmen festlegen sollte.
bullet Mehr als die Hälfte (56%) der Befragten gab an, dass die SEC die Möglichkeiten der früheren Anwendung auf eine größere Gruppe von US-Unternehmen ausdehnen sollte als derzeit im IFRS-Fahrplan der SEC vorgesehen.
bullet 64% der Befragten gaben an, dass bis jetzt noch kein Budget für die Umstellung bereitgestellt worden sei. Im Gegensatz dazu haben 25% bereits Budgets für Einschätzung und Vorbereitung oder alle Aspekte der Umstellung bereitgestellt.
bullet 56% aller Geschäftsführer nannten den von der SEC vorgeschlagenen Zeithorizont 'etwa richtig' oder 'könnte weiter vorgezogen werden'.
bullet Über die Hälfte (54%) aller Befragten gab an, dass es in ihrem Unternehmen einiges oder genügend IFRS-Wissen gebe; 40% gaben an, dass es in ihrem Haus keine IFRS-Kenntnisse oder -Erfahrungen gebe.

 

14. April 2009: FASB gibt FSP zum Fair Value und zu Wertminderungen heraus

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat drei endgültige Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben, die dazu gedacht sind, weitere Anwendungshilfen und verbesserte Angaben in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten zu bieten:

bullet FSP FAS 157-4 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, wenn das Volumen und der Grad der Handelsaktivität für den Vermögenswert oder die Schuld bedeutend zurückgegangen sind, und Identifizierung von Geschäftsvorfällen, die gestört sind bietet Leitlinien zur Durchführung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die mehr im Einklang mit den Prinzipien in SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert stehen.
bullet FSP FAS 107-1 und APB 28-1 Zwischenangaben über den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten verbessert die Einheitlichkeit in der Berichterstattung durch eine Erhöhung der Häufigkeit von Angaben zum beizulegenden Zeitwert.
bullet FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 Ansatz und Darstellung von nicht vorübergehenden Wertminderungen bietet zusätzliche Leitlinien, die dazu gedacht sind, größere Klarheit und Einheitlichkeit in der Bilanzierung und Darstellung von Wertminderungsverlusten bei Wertpapieren zu bewirken.

Die FSP treten für Zwischenabschlüsse und Abschlüsse zu Berichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. Juni 2009 enden. Eine begrenzte vorzeitige Anwendung ist möglich. Der IASB hatte zu Stellungnahmen zu den FSP in ihrer Entwurfsversion eingeladen – ab heute soll allerdings in den Stellungnahmen bitte auf die endgültigen FSP Bezug genommen werden –;die Kommentierungsfrist endet am 20. April 2009.

bullet Presseerklärung des FASB zu den endgültigen FSP (in englischer Sprache)
bullet Verknüpfungen auf die einzelnen FSP:
bullet FSP FAS 157-4 (in englischer Sprache, 95 KB)
bullet FSP FAS 107-1 und APB 28-1 (in englischer Sprache, 23 KB)
bullet FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 (in englischer Sprache, 241 KB)
bullet Heads Up-Newsletter von unseren US-amerikanischen Kollegen über die FASB-Sitzung, in der die FSP verabschiedet wurden (in englischer Sprache, 150 KB)
bullet Informationen zur Einladung zur Stellungnahme des IASB zu den FASB-Vorschlägen

 

13. April 2009: Deloitte nimmt Stellung zur Darstellung des Abschlusses
Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zum gemeinsamen IASB-FASB-Diskussionspapier zu vorläufigen Sichtweisen zur Darstellung des Abschlusses eingereicht (in englischer Sprache, 214 KB). Obwohl wir vielen Vorschlägen im Diskussionspapier zustimmen, haben wir eine Reihe von Sachverhalten identifiziert, die unserer Meinung nach wesentlich für die Entwicklung eines Modells für die Darstellung des Abschlusses sind, dass nützliche Informationen für Anwender bietet und von den Erstellern praktisch umgesetzt werden kann. Die folgenden Punkte gehören dazu:
bullet Ziel der inneren Kohärenz. Obwohl wir das Ziel der inneren Kohärenz unterstützen, kann die Subjektivität, die mit der Bestimmung der angemessenen Klassifizierung (also betrieblich, investierend oder finanzierend) bestimmter Posten verbunden ist, zu uneinheitlicher Praxis zwischen ähnlichen Unternehmen führen (oder hinsichtlich ähnlicher Posten innerhalb desselben Unternehmens). Daher wären detailliertere Beschreibungen der Klassifizierungskategorien und weitere Klarheit hinsichtlich der Parameter, die bei der Bestimmung der angemessenen Klassifizierung von Bilanzposten verwendet werden sollten, für Ersteller und Anwender hilfreich. Des Weiteren müssen sich die Boards des Themas der Bilanzierung von Änderungen der Klassifizierungskategorie von einer Periode zur nächsten annehmen und gegebenenfalls Vorschriften entwickeln.
bullet Der Managementansatz in Bezug auf die Klassifizierung von Finanzinformationen. Der Managementansatz ist sachgerecht, weil er der Geschäftsführung die Möglichkeit bietet, die Finanzinformationen eines Unternehmens auf die Art und Weise zu klassifizieren, wie die zugrunde liegenden Vermögenswerte und Schulden genutzt werden, und nicht nach bestimmten Regeln, die die Darstellung diktieren. Wir hegen jedoch bestimmte praktische Bedenken hinsichtlich eines solchen Ansatzes, die auch eine reduzierte Vergleichbarkeit von Finanzinformationen zwischen verschiedenen Unternehmen mit ähnlicher Geschäftstätigkeit sowie mögliche Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Klassifizierung aufgrund des subjektiven Charakters eines solchen Ansatzes beinhalten.
bullet Direkte Methode der Darstellung von operativen Kapitalströmen. Die Boards sollten weitere Untersuchungen in Erwägung ziehen, um den Nutzen der Darstellung der Kapitalströme unter Verwendung der direkten Methode für Anwender zu verstehen und wie dieser Nutzen die Kosten überwiegt.
bullet Überleitungsrechnung. Wir hegen Bedenken, dass die vorgeschlagenen Überleitung (Überleitung von zahlungsunwirksamen Posten auf das vollständige Einkommen) die Anwender von Informationen ablenken kann, die relevant sind, und eine unnötige Belastung für die Ersteller darstellt Weiterhin sind wir der Meinung, dass diese Informationen in Verbindung mit den Informationen in der Darstellung der Kapitalströme, die nach der direkten Methode zur Verfügung gestellt werden, sich nicht von den Informationen nach der indirekten Methode unterscheiden.
Weitere Informationen:
bullet Erläuterung des Diskussionspapiers auf IAS PLUS
bullet Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB

 

11. April 2009: Heads Up zum Standardentwurf des IASB zu Ertragsteuern
Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel Die Besteuerung strebt in Richtung Konvergenz: IASB schlägt Änderungen bei der Bilanzierung von Ertragsteuern vor herausgegeben (in englischer Sprache, 108 KB). In dieser Ausgabe von Heads Up wird der Standardentwurf (ED/2009/2) untersucht, der am 31. März 2009 vom IASB herausgegeben wurde. Der Entwurf enthält den Vorschlag für einen Nachfolgestandard für die in IAS 12 Ertragsteuern und den einhergehenden Interpretationen niedergelegten Leitlinien. Der IASB beabsichtigt, mit dem Standardentwurf bestimmte Aspekte in IAS 12 klarzustellen und Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP bei der Bilanzierung von Ertragsteuern zu vermindern. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu dem Standardentwurf endet am 31. Juli 2009, der endgültige Standard wird für 2010 erwartet.

 

10. April 2009: FCAG wird am 20. April in London tagen
Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird am Montag, den 20. April 2009 zu einer Sitzung in London im Crowne Plaza Hotel, 19 New Bridge Street, zusammenkommen. IASB und FASB haben die FCAG gemeinsam eingerichtet, um sich zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen beraten zu lassen. Am 11. März 2009 veröffentlichte die FCAG eine Bitte um Stellungnahme, in der um Beantwortung von sieben Fragen gebeten wurde, die der FCAG dabei helfen sollen, Bilanzierungs- und Rechnungslegungssachverhalte mit Bezug zur globalen Finanzmarktkrise zu erörtern und Empfehlungen an IASB und FASB zu richten. Dies wird die vierte Sitzung der FCAG sein. Sie finden die Mitschriften von den bisherigen Sitzungen auf unsere Seite zur Finanzmarktkrise.

 

10. April 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im April
Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, den 22. April bis Freitag, den 24. April 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Am Montag, den 20. April kommt die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise zu ihrer nächsten Sitzung in London zusammen. Am Dienstag, den 21. April sind keine Sitzungen geplant. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB Sitzung wieder.
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung
22.-24. April 2009, London

Mittwoch, 22. April 2009

bullet Lageberichterstattung – Erörterung von Restanten im Hinblick auf den in Kürze erscheinenden Standardentwurf
bullet Änderung von IFRS 5 Aufgegebene Geschäftsbereiche – Erörterung der zum im September 2008 veröffentlichten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen
bullet Leistungen an Arbeitnehmer
bullet Versicherungsverträge – Phase II
bullet Ergebnis je Aktie – Auswertung der zum im August 2008 veröffentlichten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Vom FASB bewirkte Änderungen hinsichtlich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Erörterung der zur im März 2009 veröffentlichten Bitte um Übermittlung von Sichtweisen eingegangenen Stellungnahmen

Donnerstag, 23. April 2009

bullet Änderung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – Erörterung der zum im September 2008 veröffentlichten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen
bullet Preisregulierte Geschäfte
bullet Schulden – Änderungen an IAS 37
bullet Vom FASB bewirkte Änderungen hinsichtlich nicht vorübergehender Wertminderungen – Erörterung der zur im März 2009 veröffentlichten Bitte um Übermittlung von Sichtweisen eingegangenen Stellungnahmen
bullet Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Erörterung zweier möglicher Bewertungsmethoden (eine auf der Diskontierung von Zahlungsströmen beruhende Neubewertung und fortgeführte Anschaffungskosten)

Freitag, 24. April

bullet Versicherungsverträge – Phase II
bullet Änderungen an IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden
bullet Arbeitsprogramm des IASB
bullet IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (vormals KMU und nicht börsennotierte Unternehmen) – Restanten
bullet Restanten (sofern erforderlich)

 

9. April 2009: Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums

Die Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 137 KB), die die Führer der Gruppe der 20 (G-20) im Nachgang zu deren Sitzung am 2. April 2009 in London herausgegeben haben, ruft das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) infolge der Ausweitung seines Mandats der Förderung der Finanzstabilität zu einer Erweiterung und veränderten Zusammensetzung mit einer stärkeren institutionellen Basis und einer verbesserten Kapazität als Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) auf. Dem ist das FSF nunmehr nachgekommen – sehen Sie sich dazu die Presseerklärung an (in englischer Sprache, 20 KB). Zu den Mitgliedern des FSB werden alle Staaten der G-20 sowie Spanien und die Europäische Kommission gehören. Der FSB steht unter dem Vorsitz von Mario Draghi, dem Gouverneur der Bank von Italien. Er hat sein Sekretariat am Sitz der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel.

Pflichten der Mitglieder des Finanzstabilitätsrats:

Im Zuge ihrer Mitgliedschaft verpflichten sich die Mitgliedstaaten und -gebiete, die Erhaltung der Finanzstabilität zu verfolgen, die Offenheit und Transparenz des Finanzsektors aufrechtzuerhalten, internationale Finanzstandards umzusetzen (einschließlich der 12 internationalen Kernstandards und -regeln) und ihr Einverständnis zu geben, sich regelmäßigen Peer Reviews zu unterziehen, bei denen als Nachweis u.a. die öffentlich zugänglichen Berichte von IWF und Weltbank aus deren Programm zur Beurteilung des Finanzsektors verwendet werden. Der FSB wird diese Pflichten und den Prozess ihrer Evaluation ausarbeiten und berichten. Die 12 internationalen Kernstandards und -regeln beinhalten die International Financial Reporting Standards und die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).

Gleichzeitig hat der FSF einen aktualisierten Satz an Empfehlungen und Prinzipien zur Stärkung des Finanzsystems herausgegeben. Die Presseerklärung (in englischer Sprache, 64 KB) enthält einen Überblick über die Empfehlungen und Prinzipien sowie Links, über die vier einzelne, die Empfehlungen und Prinzipien enthaltende Berichte heruntergeladen werden können:

In den Empfehlungen werden die bislang erfolgten Tätigkeiten des IASB festgehalten:

bullet Einheitliche Leitlinien sind vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten sowie zur Umgliederung von Vermögenswerten zwischen Bewertungskategorien in seltenen Umständen herausgegeben worden. Der IASB hat zudem überarbeitete Standards zur Konsolidierung und zu Angaben über außerbilanzielle Einheiten und damit zusammenhängende Risikopositionen vorgeschlagen. Der IASB hat im März 2009 eine Änderung an IFRS 7 abgeschlossen, mit den Verbesserungen hinsichtlich erforderlicher Angaben zu Risiko und Bewertung von finanziellen Aktivitäten einschließlich komplexer Finanzinstrumente eingeführt werden.

Zur Rechnungslegung und Prozyklizität wird in den Empfehlungen Folgendes ausgeführt:

bullet Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sollte beurteilen, wie man die Auswirkungen der Unterschiede zwischen den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Bilanzierungsstandards (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP), die sachgerechte Behandlung außerbilanzieller Risikopositionen und Garantien sowie die Behandlung hochliquider Staatsanleihen angehen kann.
bullet FASB und IASB sollten eine Erklärung herausgeben, mit der sie den maßgeblichen Regulatoren, Finanzinstitutionen und deren Prüfern noch einmal deutlich machen, dass die bestehenden Standards bei der Bestimmung eines eigetretenen Verlusts im Zuge der Risikovorsorge für Forderungsverluste Ermessensentscheidungen erfordern.
bullet FASB und IASB sollten das Modell der eingetretenen Verluste überdenken, indem sie alternative Ansätze für die Erfassung und Bemessung von Forderungsverlusten untersuchen, bei denen eine größere Spannbreite an verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigt wird. Das FSF empfiehlt FASB und IASB die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um Input zu fachlichen Fragestellungen zu erhalten und das Projekt beschleunigt abzuschließen.
bullet Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten den Einsatz von Bewertungsrücklagen oder Anpassungen für zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente untersuchen, wenn die für die Untermauerung ihrer Bewertung erforderlichen Daten oder Modelle schwach sind.
bullet Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten mögliche Änderungen an den relevanten Standards untersuchen, um möglicherweise mit der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert verbundene adverse Kräfte abzudämpfen. Zu den möglichen Wegen, diese möglicherweise bestehende Auswirkung zu verringern, gehören die folgenden:
bullet eine Verbesserung des Bilanzierungsmodells in der Weise, dass die Anwendung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente von Kreditintermediären sorgfältig untersucht wird;
bullet Umgliederungen zwischen den Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte;
bullet eine Erleichterung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Ausführliche Informationen zur Finanzmarktkrise stellen wir Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

 

9. April 2009: Kodifizierung des FASB würde zu US-GAAP werden
Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat vorgeschlagen, die sog. 'Hierarchie der allgemein akzeptierten Bilanzierungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP)' in den Vereinigten Staaten mit Wirkung vom 1. Juli 2009 zu ändern und das FASB-Programm zur Kodifizierung von Bilanzierungsstandards (FASB Accounting Standards Codification) zur alleinigen Quelle verbindlicher Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards in den USA zu machen (s.a. unsere Nachricht vom 4. März 2009). Davon ausgenommen sind Regeln und auslegende Verlautbarungen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), die Quellen der verbindlich anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften für bei der SEC registrierte Unternehmen darstellen. Derzeit werden die verschiedenen Quellen von US-GAAP mit FASB-Standard 162 Die Hierarchie allgemein akzeptierter Bilanzierungsgrundsätze benannt und in eine Anwendungsreihenfolge für die Nutzer gebracht. Sobald die Kodifizierung in Kraft tritt, würden alle in ihr niedergelegten Inhalte den gleichen Verbindlichkeitsgrad besitzen. Der Vorschlag wäre auf sämtliche Abschlüsse nicht-staatlicher Unternehmen anzuwenden, die in Übereinstimmung mit US-GAAP dargestellt werden. Der Vorschlag kann kostenfrei von der Internetseite des FASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 68 KB). Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 8. Mai 2009.

 

9. April 2009: Tricia O'Malley wird Vorsitzende des kanadischen Standardsetzers AcSB
Patricia (Tricia) O'Malley wurde mit Wirkung von Mitte Juni 2009 zur Vorsitzenden des kanadischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Canada, AcSB) ernannt. Von Oktober 1999 bis zu ihrer Berufung in den International Accounting Standards Board im Januar 2001war O'Malley die erste auf Vollzeitbasis arbeitende Vorsitzende des AcSB. Nach Abschluss ihres Mandats beim IASB im Juni 2007 wurde sie die IASB-Direktorin für Auslegungsfragen und leitete die Interpretationstätigkeiten von IFRIC sowie die Verbesserungsprojekte. Bevor sie sich auf Vollzeitbasis der Standardsetzung zuwandte, war sie Partnerin in der nationalen Fachabteilung der kanadischen Mitgliedsfirma von KPMG. Kanada übernimmt die IFRS als kanadische Rechnungslegungsgrundsätze für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen im Zwischen- und Jahresbericht für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

 

9. April 2009: Neuer Ausschuss für Planung und Ressourcen bei EFRAG

Der Aufsichtsrat der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, (EFRAG) hat einen vorläufigen Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) als Teil der Restrukturierung von EFRAG berufen. Die Rolle des PRC wird darin bestehen, das Programm im Hinblick auf proaktive Arbeiten, die in die Herausgabe von Diskussionspapieren, Positionspapieren und anderweitigen Veröffentlichungen münden, festzulegen. Der PRC wird Leitlinien für die Zuordnung von Ressourcen von EFRAG und den nationalen Standardsetzern zu proaktiven Projekten zur Verfügung stellen und den Fortschritt der betreffenden Arbeiten überwachen. Zu den Mitgliedern des vorläufigen PRC gehören:

bullet Peter Sampers - Mitglied des Aufsichtsrats von EFRAG, kommissarischer Vorsitzender des PRC
bullet Angelo Casó - Vorsitzender des Organismo Italiano di Contabilità (OIC, italienischer Standardsetzer)
bullet Ian Mackintosh - Vorsitzender des UK Accounting Standards Board (britischer Standardsetzer)
bullet Jean-François Lepetit - Vorsitzender der Autorité des Normes Comptables (ANC, französischer Standardsetzer)
bullet Hans Van Damme - Mitglied des Aufsichtsrats von EFRAG
bullet Stig Enevoldsen - Vorsitzender des Fachexpertenausschusses von EFRAG

Die Presseerklärung von EFRAG können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 60 KB).

 

8. April 2009: Diskussionsrunde zum Ausbuchungsentwurf

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Donnerstag, den 14. Mai 2009, 11.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 13.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgendem Papier ein:

bullet IASB-Entwurf zu Änderungen hinsichtlich der Regeln für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten (Exposure Draft ED/2009/3 Derecognition – Proposed amendments to IAS 39 and IFRS 7)

Eine Zusammenfassung des Entwurfs und eine Verknüpfung auf das Dokument finden Sie hier. An der Veranstaltung wird auch ein Mitarbeiter des IASB teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich der DSR vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 8. Mai 2009 an. Der DSR wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

8. April 2009: Erklärung der G-20 und Antwort des IASB

In der Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 141 KB), die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde, werden die Standardsetzer aufgefordert, die Standards für Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu verbessern und weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen:

Rechnungslegungsstandards
Wir sind der Meinung, dass die Standardsetzer die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten aufgrund ihrer Liquidität und der Halteabsichten der Anleger verbessern und gleichzeitig die Rahmenregeln für die Fair-Value-Bilanzierung bestätigen sollten.

Wir begrüßen außerdem die Empfehlungen des FSF zur Prozyklizität, die sich Rechnungslegungsfragen widmen. Wir sind übereingekommen, dass die Standardsetzer bis Ende 2009 Schritte einleiten sollten, um

bullet die Komplexität von Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren,
bullet den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorge dadurch zu stärken, dass eine größere Bandbreite von Kreditinformationen berücksichtigt wird,
bullet die Rechnungslegungsstandards für Rückstellungen, bilanzunwirksame Risiken und Bewertungsunsicherheit zu verbessern,
bullet international Klarheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung von Bewertungsstandards in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden zu erzielen,
bullet deutliche Fortschritte hin zu einem einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards zu erreichen und
bullet innerhalb des Rahmens eines unabhängigen Standardsetzungsprozesses die Einbindung von Interessengruppen einschließlich Aufsichtsbehörden und aufstrebender Märkte durch die Überarbeitung der Satzung der IASCF zu verbessern.

Der IASB antwortete auf die Empfehlungen der Führer der G-20 und nahm gleichzeitig Stellung zu den jüngsten Entscheidungen, die vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB getroffen worden waren. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen zwei Auszüge aus der Presseerklärung des IASB, die Sie hier vollständig in englischer Sprache finden (104 KB).

bullet Antwort des IASB auf die G-20: 'Der IASB sieht sich selbst in der Pflicht, in jedem einzelnen Punkt, der von den G-20 empfohlen wurde, bis Ende 2009 tätig zu werden, was dem Datum entspricht, das die G-20 vorgeschlagen haben, um eine weltweit einheitliche und angemessene Reaktion auf die Krise sicherzustellen.'
bullet Antwort des IASB auf die Schritte des FASB: 'Erste Berichte über neue oder zusätzliche Abweichungen zwischen den IFRS und US-GAAP, die durch diese FSP entstanden sein sollen, scheinen übertrieben. Eine vorläufige Prüfung der Entscheidungen des FASB durch den Stab des IASB weist darauf hin, dass die Ziele des FASB und sein Ansatz in Bezug auf die Anwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten im Wesentlichen denen in den IFRS ähnlich zu sein scheinen.'

 

8. April 2009: DRSC-Bericht über das erste Quartal 2009 erschienen
Der Quartalsbericht des DRSC über das erste Quartal 2009, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC und anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG und des DRSC (DSR/RIC) informiert, kann ab sofort hier heruntergeladen werden (993 KB).

 

8. April 2009: Accounting Roundup – das erste Quartal 2009 im Rückblick

Wir haben Accounting Roundup – das erste Quartal 2009 im Rückblick eingestellt (in englischer Sprache, 45 Seiten, 536 KB), die von der Abteilung Bilanzierungsstandards und Kommunikation der amerikanischen Mitgliedsfirma von Deloitte erstellt wird. Dieser Newsletter enthält eine knappe Beschreibung jener Verlautbarungen, die die Themen Bilanzierung, Rechnungslegung und Unternehmensverfassung betreffen und von Standardsetzern und Regulatoren im ersten Quartal 2009 herausgegeben wurden. Dazu gehören der FASB, die EITF, die AICPA, die SEC, der FASAB, der PCAOB, der GASB, der IASB, IFRIC und der IAASB. Dieser quartalsweise erscheinende Rückblick besteht aus Beiträgen der Ausgaben von Accounting Roundup, die im Januar und Februar 2009 veröffentlicht und, soweit erforderlich, angepasst wurden, sowie aus neuen Beiträgen für den Monat März. Ferner enthält er Informationen zu kommenden Debriefs- Internetsendungen. Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier. Zu den internationalen Themen und jenen mit IFRS-Bezug, die in dieser Ausgabe von Accounting Roundup abgedeckt werden, gehören die folgenden:

bullet IASB ändert Angaben zu Finanzinstrumenten
bullet IASB gibt Änderungen an den IFRIC-Interpretationen 9 und 16 heraus
bullet IASB gibt Änderungen zur Klarstellung der Bilanzierung eingebetteter Derivate heraus
bullet IASB schlägt Änderungen an den Ausbuchungsvorschriften für Finanzinstrumente vor
bullet FASB und IASB geben Diskussionspapier zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen heraus
bullet IASB schlägt neuen Konsolidierungsstandard vor
bullet IASB schlägt Änderung an der Bilanzierung von Ertragsteuern vor
bullet FASB und IASB geben Diskussionspapier zur Erlöserfassung heraus
bullet IFRIC gibt Interpretation zu Kundenbeiträgen heraus
bullet IASC-Stiftung veröffentlicht die XBRL-Taxonomie der IFRS für 2009 mit der Bitte um Stellungnahme
bullet IASB stellt vorgeschlagenen Standard zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erneut zur Diskussion

 

8. April 2009: IFRSs in your Pocket 2008 in polnischer Sprache

Unser polnischen Kollegen haben Sygnalizujemy właściwy kierunek: Praktyczny przewodnik po MSSF 2008 veröffentlicht, die polnische Fassung von IFRS in your Pocket 2008 (89 Seiten, 823 KB). Diese Fassung unterscheidet sich von dem englischen Original darin, dass sie um Ereignisse und Veröffentlichungen bis einschließlich Oktober 2008 aktualisiert wurde und zusätzlich einen Vergleich zwischen den IFRS und den Bilanzierungsvorschriften nach dem polnischen Bilanzgesetz enthält. Als Mitglied der Europäischen Union verpflichtet Polen alle börsennotierten Unternehmen, Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen. Polen verpflichtet darüber hinaus auch alle Banken zur Erstellung von IFRS-Konzernabschlüssen, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind. Einige anderen Unternehmen wird die Anwendung der IFRS in ihren Konzern- oder Einzelabschlüssen gestattet – denjenigen, die börsennotiert sind oder den Zugang zum Handel beantragt haben, sowie Mutterunternehmen, die selbst Tochter eines Unternehmens sind, das seinen Konzernabschluss nach IFRS erstellt. Andere Unternehmen befolgen die polnischen Bilanzierungsstandards.

 

7. April 2009: G-20-Spitzen unterstützen globale Rechnungslegungsstandards

Im Kommuniqué, das die Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlichten (in englischer Sprache, 126 KB), werden die Standardsetzer aufgefordert "dringend mit den Aufsichten und Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um die Standards zur Bewertung und zur Risikovorsorge zu verbessern und einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu entwickeln." Diese Empfehlung baut auf einer Empfehlung aus dem Abschlussbericht der G-20-Arbeitsgruppe Nr. 1 Verbesserung verlässlicher Regulierung und Stärkung der Transparenz auf (in englischer Sprache, 698 KB), der am 25. März 2009 veröffentlicht worden war und in dem ebenfalls die globale Übernahme eines einzigen Satzes von Rechnungslegungsstandards empfohlen worden war. Im Bericht wird auch empfohlen, dass Vertreter aufstrebender Märkte stärker in die IASCF/IASB-Struktur eingebunden werden sollten.

Empfehlung 23: Der IASB sollte seine Bemühungen erhöhen, globale Konvergenz hin zu einem einzigen Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards dadurch zu erzielen, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie fachliche Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden.

— Verantwortlichkeit: IASB
— Zeitplan: Herbst 2009
— Überwachung: Erweitertes FSF*

Der langfristige Nutzen, der wahrscheinlich aus der Verwendung eines abgestimmten Satzes internationaler Rechnungslegungsstandards entstehen wird, ist beträchtlich – insbesondere in Hinblick auf Markttransparenz und Kosten. Obwohl es in manchen Fällen angemessen sein kann, die IFRS an nationale Umstände anzupassen anstatt sie vollständig zu übernehmen, um landesspezifische Charakteristika von Märkten zu berücksichtigen, höhlt dies den Nutzen eines globalen Satzes von Rechnungslegungsstandards aus.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass der IASB den Übergang auf einen einzigen Satz hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards dadurch erleichtert, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie weltweit fachliche Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Der Bericht enthält auch Empfehlungen zur Risikovorsorge und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

Empfehlung 13: Die Standardsetzer sollten den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen stärken, in dem sie alternative Ansätze zum Ansatz und zur Bewertung von Kreditverlusten erwägen, die eine größere Bandbreite von verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigen. Sie sollten auch Änderungen an einschlägigen Standards prüfen, die gegenläufige Tendenzen abmildern, die mit der Fair-Value-Bilanzierung in Zusammenhang stehen. Das gilt auch in Bezug auf Verbesserungen von Bewertungen, wenn die Daten oder Modelle schwach sind. Die Standardsetzer und die Aufsichtsbehörden sollten zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des Finanzsektors und Gewähr von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss stehen.

— Verantwortlichkeit: Standardsetzer, BCBS**
— Zeitplan für die Entwicklung: strategisches Ziel Herbst 2009
— Zeitplan für die Umsetzung: wie sachgerecht, mit Erörterung mit dem Sektor und Koordinierung durch das erweiterte FSF
— Überwachung: Erweitertes FSF

Während die Standardsetzer im Grunde einig sind, dass solche antizyklischen Rückstellungsmechanismen aus Perspektive der Finanzmarktstabilität wünschenswert sind, argumentieren sie, dass Rückstellungen, die nicht bereits eingetretene Kreditverluste widerspiegeln, die Integrität von Abschlüssen mindern würden, deren Zweck es sei, eine objektive und akkurate Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens zu liefern.

Es gibt jedoch auch die Ansicht, dass eine der wichtigsten Lektionen, die aus der gegenwärtigen Krise zu lernen ist, ist, dass die Rechnungslegungsstandards eben nicht geholfen haben, die finanzielle Situation von Unternehmen akkurat darzustellen, da sie Informationen, die hinsichtlich Risiken vorliegen, nicht berücksichtigen. Während die Zusammenarbeit zwischen Aufsichten und Prüfern wichtig ist, besteht sie schon, damit sie aber greifen kann, muss es die Erkenntnis geben, dass die Rechnungslegungsstandards gestärkt werden müssen, um die Risiken im gesamten Zyklus besser darzustellen. Eine Abmilderung der Prozyklizität, die aus Rückstellungsmechanismen entstehen, erfordert, dass der BCBS und die Standardsetzer zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des Finanzsektors und Gewähr von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss stehen.

Empfehlung 22: Die Standardsetzer sollten ihre Bemühungen verstärken, die Komplexität der Standards für die Berichterstattung über Finanzinstrumente zu reduzieren und die Standards für die Darstellung zu verbessern, um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.

— Verantwortlichkeit: Standardsetzer
— Zeitplan: Herbst 2009
— Überwachung: Erweitertes FSF

Um Transparenz zu unterstützen und den Adressaten von Abschlüssen eine Einschätzung des finanziellen Zustands eines Unternehmens zu ermöglichen, muss eine Bewertung zum beizulegenden Zweitwert durch ausreichend Angabestandards zu Bewertungsmethoden unterstützt werden. Wenn Bewertungsmodelle zur Anwendung kommen, müssen im Anhang zum Abschluss eine Beschreibung der getroffenen Annahmen und eine Erörterung der Häufigkeit alternativer Eingaben in das Bewertungsmodell vorhanden sein.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass die Bemühungen, die Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren und die Angabestandards zu verbessern, verstärkt werden, um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.

*) Das Finanzstabilitätsforum (FSF) soll nach Absichtserklärung aus dem Kommuniqué erweitert und gestärkt werden (Punkt 15).
**) Baseler Ausschuss zur Bankenaufsicht (Basel Committee for Banking Supervision)

 

7. April 2009: Mitschnitt der 130. DSR-Sitzung
Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 130. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 2. und 3. April 2009 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

 

7. April 2009: Deloitte nimmt Stellung zum IFRS-Fahrplan der SEC

Unsere amerikanischen Kollegen haben bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) eine Stellungnahme zu deren vorgeschlagenen Fahrplan für eine mögliche Verwendung von Abschlüssen, die nach den International Financial Reporting Standards durch US-Emittenten erstellt werden eingereicht. In dem Schreiben wird Unterstützung dafür ausgedrückt, dass ausländische Registranten die Anwendung der IFRS gestattet sein soll. Außerdem wird Unterstützung für die Konvergenzbemühungen des IASB und des FASB ausgesprochen. Es wird in dem Schreiben jedoch angedeutet, dass es einige Teile des Fahrplan gebe, die von der SEC noch weiter erörtert werden müssten, bevor sie übernommen werden könnten.

bullet Stellungnahme von Deloitte (in englischer Sprache, 81 KB)
bullet weitere Informationen über den IFRS-Fahrplan

Übersetzung eines Auszugs aus der Stellungnahme:

Wir unterstützen die Schritte, die die SEC bereits in Richtung einer Akzeptanz der IFRS auf den US-amerikanischen Kapitalmärkten unternommen hat. Das gilt auch für die Tatsache, dass ausländische Emittenten bereits IFRS für ihre Einreichungen bei der SEC verwenden können, ohne dass eine Überleitung auf US-GAAP notwendig ist. Unserer Meinung nach sind die IFRS hochwertig und genügend umfassend, um transparente Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen. Wir unterstützen ebenso einen Standardsetzungsprozess, der sich aktuellen Bedürfnissen von Abschlussadressaten widmet und entsprechende Verbesserungen an den Standards zulässt. Aus diesem Grund unterstützen wir die Konvergenzbemühungen von IASB und FASB, die der Entwicklung hochwertigster Standards dient.

Wie bei jeder Grundlagenentscheidung wird die SEC die verschiedenen Faktoren erwägen und abwägen müssen, wenn sie entscheidet, ob die IFRS für alle US-Emittenten vorgeschrieben werden sollen. Insbesondere wird die SEC die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise bedenken müssen, den Verlust des Vertrauens in die amerikanischen Kapitalmärkte, das Entstehen von Kapitalmarktalternativen außerhalb der USA und die Auswirkungen auf den internationalen Wettbewerb. Außerdem gibt es fortwährend Fragen hinsichtlich der US-amerikanischen Berichterstattung einschließlich der Komplexität der US-GAAP und dem Bedarf nach Standards, die sich weniger auf Regelungen und exakte Schwellenwerte stützen. Während von manchen argumentiert werden mag, dass vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse jetzt nicht der Zeitpunkt sei, grundlegende Änderungen in den Vorschriften zur Finanzberichterstattung vorzunehmen, sind wir der Meinungen, dass genau diese Ereignisse erzwingen, dass der Ansatz der Finanzberichterstattung überdacht werden muss.

Wir unterstützen die Zielsetzung im vorgeschlagenen Fahrplan, alle US-Emittenten zu einer Anwendung der IFRS zu verpflichten, aber wir haben eine Reihe von Anmerkungen und Vorschlägen, wie der vorgeschlagene Fahrplan verbessert werden kann. Die wichtigsten dieser Empfehlungen sind (1) der gegenwärtige Bedarf nach einer klareren Aussage der SEC zu ihrer Absicht, allen US-Emittenten in Zukunft die Anwendung der IFRS vorzuschreiben, und (2) der Wegfall von bedeutenden Hindernissen, die derzeit noch mit einer vorzeitigen Übernahme der IFRS verbunden sind.

 

7. April 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zum Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses (DP Preliminary Views on Financial Statement Presentation) verabschiedet. Der DSR begrüßt die Veröffentlichung des Diskussionspapiers, meldet jedoch einige Bedenken an.

bullet Das vorgeschlagenen Ziel der Kohärenz scheint dem DSR verfolgenswert, jedoch werde nicht dargestellt, wie dieser zu einer besseren Entscheidungsnützlichkeit führen würde.
bullet Es werde auch nicht deutlich gemacht, in wie weit die direkte Cash-Flow-Methode der indirekten überlegen sei.
bullet Der DSR stimmt der Forderung nach einer Überleitung nicht zu, da er deren Entscheidungsnützlichkeit anzweifelt.

Die Stellungnahme des DSR gegenüber dem IASB, die auch als Grundlage der Stellungnahme gegenüber EFRAG dient, finden Sie hier(in englischer Sprache, 112 KB).

 

7. April 2009: Internationale Steuerseite von Deloitte

Die Seite Deloitte International Tax Source (DITS) ist vermutlich von Interesse für unsere Leser – besonders im europäischen Zusammenhang. DITS ist eine umfassende Datenbank für internationale Steuertarife, Informationen und Analyseschlüsseln für grenzübergreifende Geschäftstätigkeit. DITS bietet Zugang zu

bullet Steuertarifen für mehr als 60 Rechtskreise (mehr als die Hälfte davon europäisch) einschließlich
bullet Körperschaftssteuer und historische Einkommensteuer,
bullet Abzugsteuer,
bullet einbehaltene Kapitalertragsteuer und
bullet indirekte Steuern.
bullet vergleichenden Daten zu Holdinggesellschaften
bullet vergleichende Daten zu Übernahmekursfestsetzungsmethoden
bullet eine Bibliothek von
bullet internationalen Leitfäden zu Steuern und Geschäftstätigkeit
bullet einer großen Bandbreite von internationalen Steuerpublikationen
bullet Steuerwerkzeugen und
bullet interaktiven Live-Webcasts unter der Leitung von Deloitte-Experten

DITS ist kostenfrei, leicht zu handhaben und immer verfügbar. Zugang erhalten Sie hier: www.dits.deloitte.com/. Ein kurzes Einführungsvideo in englischer Sprache finden Sie hier.

 

7. April 2009: Kommentierungsfrist – Diskussionspapier zur Darstellung

Wir erinnern daran, dass die Kommentierungsfrist zum Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses, das gemeinsam vom IASB und vom FASB am 16. Oktober 2008 herausgegeben worden war, am 14. April 2009 endet. Das Projekt dreht sich darum, wie man am besten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen, Zahlungsströme und damit zusammenhängende Informationen im Abschluss darstellt. Es geht nicht darum festzulegen, welche Posten angesetzt und wie sie bewertet werden sollen. Einige der wesentlichen Änderungen sind:

bullet Die dargestellten Ausweiszeilen, die verwendeten Beschreibungen und die Reihenfolge der Darstellung würden in der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage, in der Darstellung des vollständigen Einkommens und in der Darstellung der Kapitalströme vereinheitlicht.
bullet Der Abschluss würde unterteilt in betriebliche Tätigkeit (unterglieder in operative und investive Tätigkeit), Finanzierungstätigkeit, Ertragsteuern und aufgegebene Geschäftsbereiche.
bullet Die Ausweiszeilen würden im Abschluss auf Grundlage eines Managementansatzes klassifiziert, mit weiteren Unterklassifizierungen wenn notwendig.
bullet Es würde eine Überleitung zwischen der Darstellung der Kapitalströme und der Darstellung des vollständigen Einkommens gefordert.

 

6. April 2009: Finanzberichterstattung in einer sich wandelnden Welt
Die Europäische Kommission veranstaltet eine Konferenz zum Thema Financial Reporting in einer sich wandelnden Welt in Brüssel am 7. und 8. Mai 2009. Die Konferenz wird sich mit einer breiten Palette von Rechnungslegungsfragen sowohl aus politischer als auch aus fachlicher Sicht befassen, sowohl kurz- als auch langfristige Fragen. Der erste Tag konzentriert sich auf allgemeine politische Themen bezüglich der Finanzberichterstattung. Der zweite Tag wird sich mit Fragen beschäftigen, die vor allem durch die Finanzkrise relevant geworden sind, wie Prozyklizität von Abschlüssen und mögliche Abhilfen, zum Beispiel dynamische Risikovorsorge. Die Konferenz schließt mit einer Diskussion über mögliche Themen für die künftige Ausrichtung der Rechnungslegung, die auch mit einer weitergehenden Debatte zu Corporate Governance verknüpft sind. Das Programm der Konferenz, auf der unter anderem Charlie McCreevy (EU Kommission), John Smith (IASB), Julie Erhardt (SEC) und Mauro Grande (EZB) vortragen, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission.

 

6. April 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung der Änderungen von IFRS 7
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der Änderungen von IFRS 7 hinsichtlich der Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente für die Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

6. April 2009: IASB gibt Kurzübersichten zu verschiedenen Diskussionspapieren heraus

Der IASB hat englischsprachige Kurzfassungen zu den folgenden Diskussionspapieren veröffentlicht:

bullet Leasinggeschäfte (DP/2009/1): Snapshot: Leases—Preliminary Views (sechs Seiten, 90 KB)
bullet Darstellung des Abschlusses (DP Oktober 2008): Snapshot: Preliminary Views on Financial Statement Presentation (sechs Seiten, 198 KB)
bullet Ertragsvereinnahmung (DP Dezember 2008): Snapshot: Preliminary Views on Revenue Recognition in Contracts with Customers (sechs Seiten, 96 KB)

Diese Kurzübersichten sollen den Interessenten auf einen Blick u.a. Informationen zum Projekt, zu den vorgeschlagenen Änderungen und zum Projektverlauf geben.

 

6. April 2009: Elf Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
  EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 3. April 2009 herunter (in englischer Sprache, 129 KB). Derzeit wurden die folgenden zwölf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

Interpretationen

bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Änderungen

bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bullet IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
bullet IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate

 

6. April 2009: IFRS-Checklisten in französischer Sprache

Unsere kanadischen Kollegen habe französischsprachige Übersetzungen der IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008 und des IFRS-Übereinstimmungsfragebogens 2008 erstellt:

bullet Questionnaire sur la conformité aux Normes internationales d'information financière (5.240 KB)
bullet Liste de contrôle sur la présentation et les informations à fournir relativement aux Normes internationales d'information financière (2.935 KB)

Einen Musterkonzernabschluss in französischer Sprache hatten wir Ihnen bereits am 3. April 2009 zur Verfügung gestellt. Unsere deutschen Übersetzungen des Musterkonzernabschlusses und der Checkliste zu Ausweis und Angabevorschriften finden Sie rechts oben auf der Startseite von IAS PLUS.

 

6. April 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
Unsere britischen Kollegen haben die zweite Ausgabe ihres neuen monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben, der sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Diese Ausgabe ist der Schätzung von Versicherungszahlungsströmen gewidmet. Ein Entwurf soll in der zweiten Jahreshälfte 2009 herausgegeben werden und ein endgültiger Standard 2011. Der neue Newsletter berichtet über die Fortschritte, die vom IASB und vom FASB bei ihrem gemeinsamen Projekt erzielt werden. Die zweite Ausgabe des englischsprachigen Newsletters können Sie hier herunterladen: Issue #2 of the Insurance Accounting Newsletter (130KB). Wir haben Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer Seite zum Versicherungsprojekt des IASB aufgenommen.

 

6. April 2009: EFRAG sucht Mitglieder für eine neue KMU-Arbeitsgruppe und Kandidaten für eine PAAinE-Beratungsgruppe zu Common Control Transactions

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat entschieden, eine neue Arbeitsgruppe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU, englisch Small and Medium-sized Entities, SME) einzurichten. Die Arbeitsgruppe soll EFRAG hinsichtlich Fragestellungen zur 4. und 7. EU-Richtlinie, den IFRS für KMU sowie weitere KMU betreffende Rechnungslegungsangelegenheiten fachlich unterstützen. Die Gruppe soll maximal 12 Mitglieder umfassen.

bullet EFRAG-Presseerklärung zur KMU-Arbeitsgruppe (in englischer Sprache)

Darüber hinaus wurde entschieden, ein neues PAAinE-Projekt (Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa, Pro-active Accounting Activities in Europe) zur Bilanzierung von Unternehmenserwerben unter gemeinsamer Kontrolle ins Leben zu rufen, das vom italienischen Standardsetter geleitet wird. Zur Unterstützung dieses Projekts soll eine europaweite Beratungsgruppe eingesetzt werden (Common Control Advisory Group – CCAP).

bullet EFRAG-Presseerklärung zum PAAinE-Projekt (in englischer Sprache)

Bewerbungen sind bis zum 18.bzw. 20 April an EFRAG zu richten (info@efrag.org) oder können mit entsprechendem Vorlauf durch das DRSC weitergereicht werden (info@drsc.de).

 

6. April 2009: Heads Up-Newsletter zum überarbeiten Rechnungslegungshandbuch der SEC

Die Abteilung Finanzierung von Aktiengesellschaften der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Division of Corporation Finance der Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine neue Fassung ihres Rechnungslegungshandbuchs freigegeben. Dieses 267 Seiten umfassende Handbuch ist ein informelles Nachschlagedokument für die SEC-Mitarbeiter, aber da es für bei der SEC registrierte Unternehmen nützliche Informationen enthält, wurde es auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der SEC eingestellt. In dem Handbuch werden die Interpretation des SEC-Stabs zu formalen Anforderungen und Teilen der Regelungen S-X und S-K dargestellt einschließlich Leitlinien zu solchen Themen wie Form und Inhalt von Abschlüssen von bei der SEC registrierten Unternehmen, Zurverfügungstellung separater Abschlüsse von erworbenen Geschäftsbetrieben oder zu erwerbenden Geschäftsbetrieben und Beteiligungen an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, pro-forma Finanzinformationen, Erörterung und Aufgliederung der Vermögenslage und der Geschäftsergebnisse durch die Geschäftsleitung (Management's discussion and analysis, MD&A) sowie unverbindliche Kennzahlen (non-GAAP measures) der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Unsere US-amerikanischen Kollegen heben einen aktualisierten Deloitte Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem das überarbeitete Handbuch erläutert wird. In einem Anhang findet sich eine Tabelle, in der die bedeutenderen Hinzufügungen und Änderungen gegenüber der vorigen Ausgabe zusammengefasst werden.

 

bullet Heads Up Newsletter zur Erläuterung des Handbuchs (in englischer Sprache, 148 KB)
bullet Pdf-Version des Rechnungslegungshandbuchs - überarbeitet am 2. April 2009 (in englischer Sprache, 2,26 MB)
bullet Internetversion des Rechnungslegungshandbuchs auf der Internetseite der SEC

 

6. April 2009: EU-Finanzminister fordern IASB auf, die jüngsten Fair-Value-Entscheidungen des FASB zu übernehmen

Als Ergebnis ihres informellen Treffens in Prag am 3. und 4. April 2009 haben die EU-Finanzminister und Zentralbankgouverneure eine Verlautbarung veröffentlicht, in der der IASB aufgefordert wird, die Schlussfolgerungen zur Fair-Value-Bewertung in illiquiden Märkten und zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, die letzte Woche vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB verabschiedet worden waren, zu übernehmen. In unserer Nachricht vom 3. April 2009 haben wir die FASB-Entscheidungen erläutert. Die Verlautbarung der Minister in englischer Sprache finden Sie hier (43 KB); nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt.

 

Der US-amerikanische Standardsetzer ist dabei, neue Bilanzierungsregeln einzuführen, die das Ziel haben, Vermögenswerte in illiquiden Märkten, die nicht ordnungsgemäß funktionieren, zu bewerten. Dies könnte den US-amerikanischen Finanzinstituten sehr viel mehr Flexibilität einräumen, wenn sie von der Verwendung von Preisen aus Notverkäufen unter diesen Umständen Abstand nehmen wollen. Es wurden außerdem Änderungen an den bestehenden Wertminderungsregeln nach US-GAAP vorgeschlagen. Diese Änderungen könnten zu einer bedeutenden Abweichung in der internationalen bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten führen.

Die Minister fordern deshalb den IASB auf, eng mit dem FASB zusammenzuarbeiten, um sich dieser Sachverhalte sofort anzunehmen, mit dem Ziel, eine gleichwertige Behandlung und Anwendung der entsprechenden Standards in den IFRS und den US-GAAP zu erreichen. Damit würde das Risiko gemindert, dass Wettbewerbsverzerrungen entstehen.

 

5. April 2009: Sichtweisen von FEE zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat seine Antworten auf die Einladung zur Stellungnahme der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) des IASB eingereicht. Im Hinblick auf die Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten heißt es in dem Schreiben von FEE:

FEE ist der festen Meinung, dass die Finanzberichterstattung auf Grundlage der IFRS und insbesondere die Fair-Value-Bilanzierung von Finanzinstrumenten die wirtschaftliche Realität der Positionen der Marktteilnehmer früher gezeigt hat als unter einem Modell, das eher auf Anschaffungskosten beruht, möglich gewesen wäre. Unserer Meinung nach hat die Vorschrift, bestimmte Finanzinstrumente zu beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, die Finanzmarktkrise weder hervorgerufen noch war sie ein bedeutender beitragender Faktor. Nichtsdestotrotz hat die Praxis gezeigt, dass die Fair-Value-Bilanzierung in illiquiden Märkten schwerer anzuwenden ist, und Ersteller und Prüfer mussten bedeutendes Ermessen einsetzen, um zu konsistenten Bewertungen unter schwierigen Marktumständen zu gelangen. Erstellern würden zusätzliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, wenn beobachtbare Marktpreise nicht zur Verfügung stehen, nützen.

Die Berichterstattung unter IFRS hat gezeigt, dass die Finanzinstitute stark belastet waren. Die Einführung von IFRS 7 hat die Risikoangaben zu Finanzinstrumenten weiter verbessert. Da 2007 das erste Jahr war, in dem IFRS 7 verpflichtend angewendet werden musste, und dies einen größeren Umfang von Risikoangaben mit sich brachte, ist zu erwarten, dass die Risikoangaben sich noch weiter verbessern werden, wenn mehr Erfahrungen mit dem neuen Standard vorliegen. Die Angabevorschriften des Finanzstabilitätsforums haben ebenso die Risikoangaben verbessert.

Die Finanzmarktkrise hat die Diskussion um den Bedarf einer Einführung von antizyklischen Maßnahmen in das globale Finanzaufsichtssichtsystem und zu einem gewissen Grad in die Rechnungslegung angeheizt. Die Finanzberichterstattung ist von einigen Stellungnehmenden für ihren prozyklischen Einfluss angeprangert worden, der die Situationen verschärft habe, in denen die Märkte unter Druck geraten oder illiquide geworden sind. Wir sind der Meinung, dass die Auswirkungen der gegenwärtigen Marktvolatilität von der Fair-Value-Bilanzierung eingefangen, aber nicht verursacht werden. Der beizulegende Zeitwert bietet eine zeitnahe und relativ objektive Feststellung des aktuellen Werts. Solche Werte nicht zu berichten, würde dafür sorgen, dass Anleger und politische Entscheidungsträger sich der Herausforderungen im Kredit- und Liquiditätsbereich weniger oder gar nicht bewusst wären. In den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden muss sorgfältig festgehalten werden, auf welcher Grundlage die entsprechenden beizulegenden Zeitwerte ermittelt wurden.

Das vollständige Schreiben von FEE in englischer Sprache finden Sie hier (82 KB).

 

3. April 2009: IASCF gibt XBRL-Taxonomie der IFRS für 2009 frei
Die IASC-Stiftung hat die endgültige IFRS-Taxonomie für 2009 herausgegeben und einen Entwurf des Handbuchs für die Verfahrensweise hinsichtlich XBRL-Aktivitäten mit der Bitte um Stellungnahmen veröffentlicht. Die Taxonomie übersetzt die IFRS per Stand 1. Januar 2009 in XBRL (eXtensible Business Reporting Language). XBRL ermöglicht Unternehmen, Aufsichtsbehörden, Anleger, Analysten und Anderen, von erleichterten Einreichungen, verbessertem Zugang zu und Vergleich von Finanzdaten zu profitieren. Sowohl die Taxonomie 2009 als auch der Entwurf des Handbuchs für die Verfahrensweise hinsichtlich XBRL-Aktivitäten können kostenfrei von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden. Die zugehörige Presseerklärung finden Sie hier (28 KB).

 

3. April 2009: Reaktion von Deloitte auf die Bitte der FCAG um Stellungnahme

Deloitte Touche Tohmatsu hat eine Stellungnahme an die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) als Reaktion auf die Bitte der FCAG um Stellungnahme vom 11. März 2009 übermittelt. Die FCAG bat um Antworten zu sieben Fragen, um ihr bei der Erörterung von Bilanzierungs- und Rechnungslegungssachverhalten in Bezug auf die weltweite Finanzmarktkrise und der sich daran anschließenden Empfehlungen an IASB und FASB behilflich zu sein. IASB und FASB haben die FCAG gemeinsam eingerichtet, um sich hinsichtlich der Rolle der Bilanzierung während der Krise und möglicher Änderungen beraten zu lassen. Das Schreiben von Deloitte besteht aus zwei Teilen:

 

bullet Anschreiben und Anhang A (193 KB)
bullet Anhänge B-D (428 KB), die Kopien von Stellungnahmen an den IASB darstellen, auf die in dem Schreiben Bezug genommen wird.

 

Unsere britischen Kollegen haben zudem ein getrenntes Schreiben an die FCAG übermittelt, in dem der Sachverhalt der Unternehmensfortführung behandelt wird:

 

bullet Schreiben von Deloitte UK an die FCAG zur Unternehmensfortführung (2.397 KB).

 

Zurückliegende Stellungnahmen von Deloitte an den IASB und zugehörige Gremien finden Sie hier.

 

3. April 2009: Drei FASB-Stabpositionen zum beizulegenden Zeitwert
Gestern verabschiedete der US-amerikanische Standardsetzer FASB drei Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP), mit denen die Fair-Value-Bilanzierung von Finanzinstrumenten – insbesondere in Märkten unter Druck – klargestellt werden soll. Der FASB hatte 600 Stellungnahmen zu drei vorgeschlagenen FSP erhalten. Darin wurden sehr unterschiedliche Meinungen von Anlegern, Einzelpersonen, Erstellern, Aufsichtsbehörden, Geschäftsvereinigungen und Prüfungsgesellschaften zu den drei vorgeschlagenen FSP zum Ausdruck gebracht. Die verschiedenen Positionen wurden ausführlich erörtert, bevor man zu dem gemeinsamen Schluss kam, die endgültigen Verlautbarungen zu formulieren und herauszugeben.

 

bullet FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt. Bei der Erörterung dieses Vorschlags deutete der FASB an, dass die vorgeschlagene FSP FAS 157-e nicht dazu gedacht war, das Ziel einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu ändern, selbst wenn es einen bedeutenden Abfall in Marktaktivitäten für den zu bewertenden Vermögenswert gegeben habe. Das Ziel sei es, den beizulegenden Zeitwert im gegenwärtigen inaktiven Markt zu bestimmen (einen 'Abgangspreis') und nicht den Wert in einem hypothetischen Markt oder ein Mittel aus beiden Werten. Eine bedeutende Veränderung im Vergleich zur vorgeschlagenen FSP FAS 157-e bezieht sich auf den Wegfall der Annahme, dass alle Geschäftsvorfälle in einem inaktiven Markt Notverkäufe sind, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist.
bullet FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen. Der FASB kam überein, dass der Anwendungsbereich des neuen Models für nicht vorübergehende Wertminderungen (other-than-temporary impairments, OTTI) auf Schuldtitel beschränkt sein solle. Die bestehenden OTTI-Modelle für Eigenkapitaltitel würden weiterhin gelten. Im neuen OTTI-Modell für Schuldtitel würde der Schwerpunkt von der Absicht eines Unternehmens, den Titel bis zur Werterholung zu halten, auf seinen Absicht, zu veräußern verschoben.
bullet Ein Unternehmen würde seine wertgeminderten Schuldtitel, die es gegenwärtig zu veräußern beabsichtigt, ergebniswirksam auf den beizulegenden Zeitwert abwerten.
bullet Für diejenigen, die es nicht zu veräußern beabsichtigt (zur Veräußerung verfügbar oder bis zur Endfälligkeit gehalten), gilt, dass, wenn es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht alle vertraglich ihm zustehenden Beträge einsammeln kann, das Unternehmen die nicht vorübergehende Wertminderung aufspaltet. Die Wertminderung, die auf Kreditverlust zurückzuführen ist, wird mit dem Unterschied zwischen fortgeführten Anschaffungskosten und dem Barwert der erwarteten Kapitalströme abgezinst um den Effektivzinssatz des Titels bewertet und im Ergebnis angesetzt. Der verbleibende Betrag der Wertminderung (der nicht bonitätsbezogene Anteil) würde im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst.
bullet FSP FAS 107-b und APB 28-a Zwischenangaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten. Börsennotierte Unternehmen müssen die Methode(n) und bedeutenden Annahmen angaben, die zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in ihren Zwischen- und Jahresabschlüssen verwendet wurden. Änderungen müssen erläutert werden.

 

Es wird erwartet, dass die endgültigen FSP Ende nächster Woche veröffentlicht werden und führ Zwischenberichts- und Berichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15 Juni 2005 enden. Eine frühere Anwendung wäre mit Einschränkungen möglich. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Head up-Newsletter zum Thema veröffentlicht (in englischer Sprache, 150 KB). Der IASB hat zu Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Versionen der beiden ersten der oben genannten FSP eingeladen (siehe unsere Nachricht vom 21. März 2009). Weitere Informationen halten wir auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise für Sie bereit.

 

3. April 2009: Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am 1. und 2. April 2009 in London zu einer Sitzung zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie nachfolgend. Die Treuhänder tagten einen Teil der Zeit gemeinsam mit dem neuen Überwachungsgremium; die Mitschrift von diesem Teil der Sitzung finden Sie in der direkt folgenden Nachricht.
Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASCF
1. und 2. April 2009

Prüfung des Arbeitsprogramms des IASB: Fortschritte bei Sachverhalten, die von der G-20 und dem Finanzstabilitätsforum aufgebracht wurden

Der Vorsitzende des IASB ging mit den Treuhändern die Arbeiten des Boards durch, die eine Reaktion auf die Forderungen der G-20 und des Finanzstabilitätsforums darstellen. Er stellte dar, dass der IASB daran arbeiten würde, IAS 39 in 'Monaten, nicht in Jahren' zu ersetzen (vielleicht in 6 bis 8 Monaten), und bereits eng mit dem FASB und den Aufsichtsbehörden zusammenarbeite.

Es gab breite Unterstützung von den Treuhändern für die beabsichtigten Handlungen des IASB, obwohl einige der Meinung waren, dass sich der IASB zu sehr in die Defensive drängen lasse. Insbesondere einige der vorgeschlagenen Handlungen könnten als radikal angesehen werden. Was wichtig sei, sei weiterhin eine Selbstverpflichtung auf hochwertige globale Standards, keine Schnellschüsse.

Allgemeine Bedenken rief die Frage hervor (die vielleicht vom Überwachungsgremium erörtert werden sollte), was passieren würde, wenn der FASB 'links herum' gehe und der IASB 'rechts herum'. Internationale Konvergenz sei immer noch das Ziel, aber die beiden größten Standardsetzer seien in ihren jeweiligen Märkten hohem Druck ausgesetzt.

Ein Treuhänder hielt fest, dass der Ausdruck 'dynamische Risikovorsorge' ein unglücklicher Ausdruck sei und einer vereinbarten Definition ermangele. Wenn er ein Boardmitglied sei, würde er kein Kreditverlustmodell unterstützen, das 'Reserven unter der Matratze' zulasse. Ein Ansatz jedoch, der eine wohlüberlegte Möglichkeit zulasse, Vorsorge für Verluste in der Bilanz zu betreiben, die transparent sei und erwartete Verluste zulasse, könnte jedoch 'einen tolle Geschichte' sein.

Sir David dankte den Treuhändern und wies darauf hin, dass der Stab bereits hart an dem SAchverhalt arbeite.

 

Bericht des Ausschusses für die Überwachung des Konsultationsprozesses

Den Treuhändern wurde vom Vorsitzenden des IASCF-Ausschusses für die Überwachung des Konsultationsprozesses Bericht erstattet. Der Ausschuss wird einen Zusammenfassen Bericht im Jahresbericht der IASC-Stiftung veröffentlichen und einen ausführlicheren Bericht über seine Aktivitäten auf der Internetseite der Stiftung zur Verfügung stellen.

Der Schwerpunkt für 2008 würde insbesondere auf dem Standardsetzungsprozess des IASB liegen und auf der Effizienz der Arbeitsgruppen.

Der Entwurfsbericht des Ausschusses für die Aufnahme in des Jahresbericht der IASCF wurde angenommen.

Die Treuhänder vereinbarten außerdem, ein Handbuch zum Konsultationsprozess für die XBRL-Aktivitäten der IASCF herauszugeben, das Anfang April für eine Kommentierungsfrist von 90 Tagen veröffentlicht werden soll. Es gab einige Diskussion hinsichtlich des Qualitätszusicherungsprozesses (insbesondere in Hinblick auf Bilanzierungsfragen) in Bezug auf die IFRS-XBRL-Taxonomie. Dies gilt insbesondere für das Ausmaß, zu dem die IFRS in ein Abschlussformat auf eine bestimmte Art und Weise gedeutet werden. Experten in Bezug auf Bilanzierungsfragen müssten garantieren, dass die Anwendung sachgerecht ist. Diesem Punkt wird durch die Qualitätsprüfungsgruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, und auf der Sitzung der Treuhänder im Juli wird darüber Bericht erstattet werden.

Der Treuhänder Robert Glauber stellte seine Eindrücke vom rekonstutierten Standardbeirat vor. Er wies darauf hin, dass der SAC Rückmeldung vom IASB hinsichtlich seiner Anmerkungen zur Agenda und anderer Fragen, die gemeinsam erörtert wurden, erwarte. .Die Treuhänder hielten fest, dass der SAC, um wirklich nützlich zu sein, sachgerecht genutzt und respektiert werden müsse.

 

Bericht zur Überarbeitung der Satzung

Der Stab der IASCF stellte einen Entwurf der vorgeschlagenen Reaktion auf die Stellungnahmen zur Phase I der Überarbeitung der Satzung vor. Dieser Punkt wurde nicht wesentlich weiter erörtert.

Der Stab wies darauf hin, dass die kommentierungsfrist zur Eröffnung der zweiten Phase der Überarbeitung der Satzung am 31. März geendet habe. Der Stab würde die Stellungnahmen analysieren und sie mit dem Satzungsausschuss erörtern, bevor auf der IASCF-Sitzung im Juli 2009 Empfehlungen zur Änderung der Satzung vorgestellt werden. Die Überprüfung muss bis 2010 abgeschlossen sein. Öffentliche Gespräche am Runden Tisch  in Asien (Tokio), Amerika (New York) und London sind für des Ende des dritten Quartals und das vierte Quartal 2009 geplant.

Der Stab wies außerdem darauf hin, dass die Satzung des Überwachungsgremiums am 2. April 2009 veröffentlicht werden würde. Der Stab hielt fest, dass in der Satzung Konsensentscheidungen gefordert würden und dass jegliche Änderungen daran vermutlich der Zustimmung der Treuhänder bedürften, auch wenn die Treuhänder nicht zu den Unterzeichnern der Satzung gehörten (sie sind Unterzeichner des Arbeitsabkommens).

 

IFRS-Verbreitungsstrategie

Sir Bryan Nicholson, der Vorsitzende des Finanzausschusses, stellte verschiedene Ansätze für die Umsetzung der im Oktober 2008 getroffenen Entscheidung vor, freien Zugang zu den verpflichtenden Bestandteilen der IFRS zur Verfügung zu stellen. In den Ansätzen wurden die Schlüsselfragen umrissen, die geklärt werden müssen, wenn die IASCF mehr ihrer Materialien frei zur Verfügung stellen würde.

Die Entscheidung steht in engem Zusammenhang mit den langfristigen Finanzierungsvereinbarungen der Organisation. 2008 verzeichnete die IACF einen Gewinn von £3,3 Millionen aus dem Verkauf von Publikationen und damit in Zusammenhang stehender Aktivitäten wie beispielsweise der Lizenzvergabe an andere. Dies ist Teil der Gesamtfinanzierungsgrundlage der IASCF.

Die Treuhänder hielten fest, dass sie es sich wahrscheinlich nicht leisten könnten, bedeutende Ertragsströme zu verlieren, solange das Finanzierungssystem nicht eingerichtet und voll funktionstüchtig sei. Deshalb kamen sie überein, gegenwärtig keinen freien Zugang zu den nicht verpflichtenden Bestandteilen der IFRS und anderen Materialien zu gewähren. Sie verpflichteten sich aber, diese Entscheidung 2011 zu überdenken, wenn sie in der Lage sein werden, die Auswirkungen der Einrichtung der kostenlosen Verfügbarkeit verpflichtender Inhalte einzuschätzen.

 

XBRL-Entwicklungen

Olivier Servais, der Leiter des XBRL-Team der IASCF, stellte einen überblick über die Entwicklungen in Bezug auf die IFRS-XBRL-Taxonomie vor. Die Treuhänder verabschiedeten die XBRL-Taxonomie für 2009, die jetzt öffentlich zur Verfügung steht.

Die Treuhänder genehmigten den Entwurf des Handbuchs zum Konsultationsprozess für XBRL und veröffentlichten dieses zwecks öffentlicher Stellungnahme für 90 Tage am 2. April 2009.

Der XBRL-Stab prüfte außerdem Budgets und andere Sachen, aber dies Punkte wurden wenig erörtert.

Es gab mehr Diskussion über die Frage, ob die IASCF 'IFRS-Taxonomie-Erweiterungen' entwickeln solle – zusätzliche Etiketten, die über die verpflichtenden IFRS-Vorschriften hinausgehen (beispielsweise für die Aufgliederung von Sachanlagen oder für branchenspezifische Posten).

Der Stab stellte einen Vorschlag vor, nach dem sie mit dem IASB und dem IASCF-Ausschuss zur Überwachung des Konsultationsprozesses zusammenarbeiten würden, um einen Ansatz für diesen Sachverhalt zu entwickeln. Dieser würde auf der Julisitzung 2009 der Treuhänder vorgestellt werden.

Bei der Erörterung der Vorschläge waren sich die Treuhänder der feinen Balance sehr bewusst, die sie einhalten müssen: Ist XBRL ein Werkzeug oder eine offizielle Verlautbarung? Was für Schutzrechte soll es geben? Außerdem würde der IASB durch die Erforschung von XBRL-Taxonomie-Erweiterungen in branchenspezifische Bereiche gezogen – das hat der IASB bisher konsequent vermieden.

Einige Treuhänder warnten, dass Sorgfalt angewendet werden müsse, wenn man entscheide, was man tun wolle und wie weit man gehen wolle. Man müsse hier zwischen den Wünschen der Regulierungsaufsichten nach allgemeinen Erweiterungen und den Bedenken über unbeabsichtigte Interpretationen der IFRS abwägen. Das zeige, dass ein Ansatz mit geteilter Verantwortung am wünschenswertesten sei.

Der IASCF-Stab hielt fest, dass man bereits mit der IOSCO und anderen zusammenarbeite, um zu untersuchen, wie man eine solche Zusammenarbeit bewerkstelligen könne.

 

Prüfung der langfristigen Finanzierung der IASCF

Die Treuhänder erörterten den Fortschritt in Bezug auf eines stabilen langfristigen Finanzierungskonzepts für die IASCF. Sie hielten fest, dass sie, wenn sie ihre Aktivitäten auf die Ebene der budgetierten £23 Millionen ausweiten würden, sich einer Finanzierungslücke von £6,6 Millionen gegenüber sähen (rund £4 Millionen, wenn man die Publikationserträge in die Einnahmen mit einrechnen würde).

Die Treuhänder diskutierten die Auswirkungen hiervon ausführlich. Ein Treuhänder hielt fest, dass mit der vereinbarten zentralen Finanzierung durch die Europäische Union ab 2011 keine Gewissheit bestehe, dass die freiwilligen Beiträge weiterhin geleistet würden (zumindest in einigen Mitgliedstaaten würden diese wahrscheinlich nicht fortgesetzt werden). Es wurde festgehalten, dass die 'programmierte Finanzierung' nicht die US$8 Millionen beinhalte, die die großen Prüfungsgesellschaften jährlich zur Verfügung stellten. Sam DiPiazza hielt fest, dass die großen Gesellschaften nicht um eine Entbindung von diesen Beiträgen gebeten hätten, aber man müsse eingestehen, dass die Beiträge der Gesellschaften die Unabhängigkeit der IASCF einschränkten.

Sir Bryan Nicholson wies darauf hin, dass das internationale Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse der IFAC die Zuweisung öffentlicher Mittel sehr genau verfolge. Es sei wahrscheinlich, dass das Überwachungsgremium der IASCF sich ähnlich verhalten werde. Daher sei es wichtig, dass die Treuhänder in Bezug auf einzuwerbende Mittel realistisch blieben. Der Übergang auf ein langfristiges Finanzierungssystem könne nicht in einem Jahr erreicht werden. Die IASCF werde also noch eine Weile eine Mischung von freiwilligen Beiträgen und programmierter Finanzierung haben, und sie wird die Nettoeinkünfte aus dem Verkauf von Publikationen auch weiterhin benötigen.

Der Finanzierungsausschuss der Treuhänder wird sich bald treffen und wird mit weiteren Vorschlägen auf der Sitzung im Juli 2009 vor den Treuhändern erscheinen.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

3. April 2009: Mitschrift von der Sitzung des IASCF-Überwachungsgremiums
Das Überwachungsgremium der IASCF hielt am 1. April 2009 eine gemeinsame Sitzung mit den Treuhändern der IASC-Stiftung ab. Dabei handelte es sich um die Gründungssitzung des Überwachungsgremiums. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie nachfolgend.
Mitschrift von der gemeinsamen Sitzung des Überwachungsgremiums der IASCF und der IASCF-Treuhänder
1. April 2009

Gerrit Zalm, der Vorsitzende der IASCF, übernahm den Vorsitz bei dieser Sitzung und wies darauf hin, dass dies keine normale Situation sei, da das Überwachungsgremium seinen eigenen Vorsitzenden ernennen würde. Er begrüßte die Mitglieder des Überwachungsgremiums:

bullet internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO):
bullet Ausschuss für aufstrebende Märkte: Guillermo Larain
bullet Fachausschuss: Hans Hoogervorst
bullet Europäische Kommission: Charlie McCreevy, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen
bullet Finanzdienstleistungsbehörde von Japan: Junichi Maruyama, stellvertretender Kommissar für internationale Angelegenheiten
bullet US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC): Mary Schapiro, Vorsitzende
bullet Basel-Komitee zur Banken Aufsicht [Beobachter]: Sylvie Matherat (Banque de France), Vorsitzende der Bilanzierungsarbeitsgruppe

Kommissar McCreevy hielt fest, dass die Finanzmarktkrise die Notwendigkeit gezeigt habe, aufsichtliche Arbitrage durch die Zusammenarbeit unter den Aufsichtsbehörden abzuschaffen. Frau Schapiro hielt fest, dass die SEC weiter an unabhängiger Standardsetzung und an der Ausrichtung der Finanzberichterstattung auf die Anleger festhalte. Darüber hinaus unterstütze sie im Hinblick auf die Kapitalmärkte den Vorrang der Bedürfnisse der Anleger. Ein einziger Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards sei Teil dieser Selbstverpflichtung, und die SEC halte am Ziel internationaler Konvergenz fest.

Der stellvertretende Vorsitzende der IASCF bat das Aufsichtsgremium, dass es sich genau wie die Treuhänder unpolitisch verhalte: Seiner Meinung nach hätten die Hingabe und die Unvoreingenommenheit der Treuhänder der Organisation in den letzten acht Jahren gut gedient, und dies sei etwas, was es zu erhalten gelte.

 

Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder 2008 und Prioritäten für 2009

Antonio Vegezzi, Vorsitzender des Ausschusses für den Konsultationsprozess der Treuhänder, stellte einen Überblick über die Aktivitäten des Ausschusses 2008 und seine Prioritäten für 2009 vor. Er wies darauf hin, dass der Konsultationsprozess des IASB alle Treuhänder angehe und dass deshalb die Sitzungen des Ausschusses nicht auf dessen Mitglieder beschränkt wären. Die Sitzungen und deren Protokolle wären nicht öffentlich, aber die Berichte über die Aktivitäten des Ausschusses würden mit den Treuhändern in einer öffentlichen Sitzung erörtert.

Mitglieder des Überwachungsgremiums hinterfragten die Aussetzung des Konsultationsprozesses im Oktober 2008. Vegezzi gab an, dass die Entscheidung von allen Treuhändern nach ausführlicher Diskussion gemeinsam gefällt und einstimmig worden sei. Es sei keine Entscheidung gewesen, die die Treuhänder auf die leichte Schulter genommen hätten.

Sam DiPiazza wies darauf hin, dass die Treuhänder den Konsultationsprozess der Organisation sehr ernst nähmen und dass der Konsultationsprozess des IASB 'weit besser' als der der amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung oder der des FASB sei. Er gab an, dass der 'Konsultationsprozess im Mittelpunkt all dessen steht, was die Treuhänder tun'.

 

Finanzielle Lage der IASC-Stiftung

David Sidwell, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Treuhänder, gab einen Überblick über den Abschluss des IASB, der vom Prüfungsausschuss am 31. März 2009 genehmigt und dessen Prüfungsbericht unterschrieben worden war.

Auf die Zukunft gerichtet gab Kommissar McCreevy an, dass die Europäische Union aus ihrem Gesamtbudget in den Jahren 2011 bis 2013 Mittel zur Verfügung stellen würde. Dies gelte unter Vorbehalt der endgültigen Zustimmung zur Empfehlung der Kommission, die zum Ende der gegenwärtigen EU-Parlamentsperiode erwartet würde. Es folgte eine allgemeine Diskussion zum Thema Finanzierung, aber es wurde wenig geäußert außer allgemeiner Unterstützung des Ansatzes, der von den Treuhändern entwickelt worden ist.

 

Finanzierung und Bedarf der IASCF

Miranda Corti, IASCF-Direktorin für Finanzen und Ressourcen, gab einen Überblick über den erwarteten Bedarf der IASCF an Ressourcen über die nächsten fünf Jahre. Um das Ziel der IASCF zu erreichen, die IFRS als globale Standards für die Finanzberichterstattung zu etablieren, müsste die Anzahl der Mitarbeiter von derzeit 110 auf 140 erhöht werden bei einem Ausgabenbudget von etwa £23 Millionen. Es folgte eine kurze Diskussion.

 

Vorgeschlagener Treuhändernominierungsprozess für 2009

Das Überwachungsgremium wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass die folgenden Treuhänder, deren Amtszeit 2009 endet, die wiedergewählt werden können und die zu erkennen gegeben haben, dass sie für eine Wiederwahl bereitstehen, vermutlich für eine erneute Ernennung von den Treuhändern vorgeschlagen werden: David Sidwell, Paul Tellier, Jeff van Rooyen und Luigi Spaventa. Zwei Treuhänder können nicht wiederernannt werden (Phil Laskawy und Bertrand Collomb), und der Prozess für die Werbung um Nachfolger würde im April 2009 beginnen. Der vorgeschlagene Prozess ist der folgende:

bullet April 2009: Die Treuhänder sollten mindestens zwei Stellen ausschreiben (die der Treuhänder, deren Amtszeit nicht verlängert werden kann) und insbesondere zu Bewerbungen aus Europa und Nordamerika auffordern. Die Ausschreibungen werden Anfang April im Economist erscheinen und mit einer sechswöchigen Bewerbungsfrist versehen.
bullet April und Mai 2009: Die Treuhänder geben dem Überwachungsgremium während der Bewerbungsfrist Gelegenheit, Kandidaten für die Erwägung durch die Treuhänder zu benennen. Zeitgleich werden die Treuhänder entsprechende Interessengruppen anschreiben, um Ernennungsvorschläge aus den Reihen der Anleger, Ersteller und offiziellen Organisationen einzuwerben.
bullet Juni 2009: Der Ernennungsausschuss wird eine mögliche Vorauswahl der Kandidaten auf Grundlage der Anregungen des Überwachungsgremiums und anderer Parteien treffen und weiteren Informationen einholen, wo dies angemessen scheint.
bullet Juli 2009: Auf der Sitzung der Treuhänder wird der Ernennungsausschuss gegenüber den Treuhändern eine Empfehlung aussprechen. Nach Zustimmung durch die Treuhänder würden diese dem Überwachungsgremium offiziell die Ernennungsvorschläge zur Erwägung vorlegen. Der Prozess sollte im September 2009 abgeschlossen sein.

Es gab keine besonderen Bemerkungen von den Mitgliedern des Überwachungsgremiums hinsichtlich des vorgeschlagenen Ansatzes. Kommissar McCreevy hielt jedoch fest, dass er seine europäischen Kollegen zu Rat ziehen würde einschließlich des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten. Diese Bemerkung war eindeutig unerwartet und löste einige Besorgnis insbesondere unter den Treuhändern aus. Ein Treuhänder fragte, ob es auch andere Bereiche der Aufgaben des Überwachungsgremiums gebe, die der Prüfung durch das Europäische Parlament bedürften. Ein anderer fragte ob der Kommissar 'Beratung' oder 'Genehmigung' suche. McCreevy verdeutlichte daraufhin seine Bemerkung durch den Hinweis, dass seine Rücksprachen informelle Beratungen und auf europäische Kandidaten beschränkt sein würden. Er hoffe, dass es Einigkeit hinsichtlich eines jeden möglichen Kandidaten geben würde, aber in Ermangelung einer solchen Einigkeit läge die Entscheidung beim Kommissar.

 

IFRS-Einführung in aufstrebenden Märkten

Guillermo Larrain (IOSCO-Ausschuss für aufstrebende Märkte) setzte das Überwachungsgremium und die Treuhänder über die Ergebnisse einer Umfrage zur Einführung der IFRS in aufstrebenden Märkten [nicht aufstrebende Wirtschaften] in Kenntnis. Er wies insbesondere darauf hin, dass Brasilien entschieden habe, die IFRS einzuführen (und nicht sie anzupassen), was ein bedeutender Schritt sei.

Sam DiPiazza hielt fest, dass nach seinen Beobachtungen die die Ausbildung, die derzeit in Südamerika unternommen werde, eindrucksvoll sei und dass die Möglichkeiten, die IFRS zu unterstützen, bereits gut seien und noch besser würden. Darüber hinaus habe er gesehen, dass prinzipienbasierte Entscheidungen in aufstrebenden Märkten 'genauso solide' seien wie in entwickelten Märkten.

 

Reaktionen auf die Finanzmarktkrise

Sir David Tweedie stellte die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise vor und erklärte allgemein einige der Sachverhalte, denen sich der IASB widmet (bei den meisten in Zusammenarbeit mit dem FASB). Er hob hervor, dass man auf dieser Sitzung nicht auf fachliche Details eingehen sollte, sondern man sollte sich nur Prozessabläufen widmen.

Frau Matherat (Basel-Komitee) hob das Bestreben des Basel-Komitees zur Zusammenarbeit mit dem IASB hinsichtlich einer 'zeitnäheren Erfassung von Verlusten' hervor. Darüber hinaus gebe es einen Bedarf einen Prüfungsweg von interner Berichterstattung über externe Finanzberichterstattung zu aufsichtlichen Einreichungen nachvollziehen zu können, aber sie führte nicht weiter aus, wie dieser aussehen könne.

Teilnehmer drückten verschiedene Meinungen dazu aus, wie man Verluste im Abschluss berücksichtigen könne und ermutigten den IASB, unvoreingenommen die verschiedenen Möglichkeiten zu untersuchen. Darüber hinaus wurden die Bankenaufsichten ermutigt, die Anforderungen hinsichtlich dessen zu verschärfen, was von Banken in Umlauf gebracht werden könne.

Ein Treuhänder hielt fest, dass es nicht das Risikovorsorgemodell sei, dass in einigen Rechtskreisen die Banken gerettet habe. Vielmehr seien es die die Aufsichtsbehörden gewesen, die sie gerettet hätten, indem sie sie aktiv gehindert hätten, in bestimmte Klassen von Vermögenswerten zu investieren. Sir David stimmte dem zu und hielt fest, dass das regulatorische Kapital zu gering gewesen sei, um 'unerwartete' Verluste abzudecken. Frau Matherat hielt fest, dass ihrer Meinung nach Rückstellungen für Kreditverluste dazu da seien, erwartete Verluste abzudecken; das Kapital sei als Puffer für die unerwarteten Verluste gedacht. Beide hätten sich in der gegenwärtigen Finanzmarktkrise als unzureichend erwiesen.

Zum Abschluss der Diskussion stellte Sir David die Vorschläge für eine Ersetzung von IAS 39 vor, zu denen es allgemeine Zustimmung gab. Obwohl er die Absicht, IAS 39 'innerhalb von Monaten, nicht Jahren' zu ersetzen begrüßte (Sir Davids Worte), bemerkte Kommissar McCreevy, dass der IASB bis jetzt noch nicht angemessen auf ein Schreiben der Kommissionsdienstleistungsstellen geantwortet habe, das diese Ende Oktober 2008 an ihn gesendet hätten. Sir David hielt fest, dass dieses Schreiben mit einer ganzen Reihe von Anwendern erörtert worden sei und dass der IASB die Ansicht mitgeteilt bekommen habe, dass die Sachverhalte in dem Schreiben nicht vordringlich im Vergleich einer Verbesserung von IAS 39 als Ganzes seien. Kommissar McCreevy und Sir David 'einigten sich, sich nicht zu einigen' hinsichtlich dieses Punktes.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

3. April 2009: Überwachungsgremium wählt Vorsitzenden und genehmigt Satzung und Arbeitsabkommen


Hans Hoogervorst
Das Überwachungsgremium der IASCF hielt am Mittwoch, den 1. April 2009 gemeinsam mit den Treuhändern der IASC-Stiftung seine erste Sitzung in London ab. Die Mitglieder des Überwachungsgremiums, die an der ersten Sitzung teilnahmen, waren Hans Hoogervorst, Vorsitzender der niederländischen Finanzmarktbehörde; Guillermo Larrain, Vorsitzender des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte und der Superintendencia de Valores y Seguros von Chile; Junichi Maruyama, Vizekommissar für internationale Angelegenheiten der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan; Mary Schapiro, Vorsitzende der US-amerikanischen SEC; der europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy; und Sylvie Matherat, Vertreterin des Basel-Komitees für Bankenaufsicht. Auf der Sitzung fällte das Überwachungsgremium die folgenden Entscheidungen:

 

bullet Hans Hoogervorst, Vorsitzender der niederländischen Finanzmarktbehörde, wurde zum ersten Vorsitzenden mit einer Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
bullet Das Gremium verabschiedete eine Satzung (in englischer Sprache, 381 KB), in der unter anderem Rolle und Aufgaben, Aufbau, Mitgliedschaft und Sitzungsvorschriften festgelegt werden.
bullet Es ratifizierte ein Arbeitsabkommen zwischen dem Überwachungsgremium und der IASCF (in englischer Sprache, 352 KB), in dem die Rolle des Überwachungsgremiums und seine Beziehung zu den Treuhändern der IASCF definiert werden.

 

In der Satzung wird der Auftrag des Überwachungsgremiums wie folgt definiert:
bullet Zusammenarbeit zur Förderung der fortwährenden Entwicklung der International Financial Reporting Standards als hochwertiger Kanon weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards;
bullet Überwachung und Stärkung der Aufsicht der IASCF im öffentlichen Interesse bei gleichzeitigem Erhalt der Unabhängigkeit des IASB. In diesem Zusammenhang hat das Gremium folgende Aufgaben:
bullet Teilnahme an der Auswahl und Bestätigung der Ernennung der IASCF-Treuhänder;
bullet Beratung der IASCF-Treuhänder in Hinsicht auf die Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten, insbesondere hinsichtlich aufsichtsrechtlicher, gesetzlicher und politischer Entwicklungen, die der Aufsicht des IASB durch die IASCF dienen, und hinsichtlich angemessener Quellen für die Finanzierung der IASCF';
bullet Erörterung von Sachverhalten und Kommunikation von Ansichten in Bezug auf die International Financial Reporting Standards sowie auf aufsichtsrechtliche und Marktentwicklungen, die die Entwicklung und die Funktion dieser Standards beeinflussen.

 

Im Arbeitsabkommen wird der Zweck des IASCF-Überwachungsgremiums wie folgt beschrieben:

 

Der Hauptzweck des IASCF-Überwachungsgremiums liegt darin, als ein Mechanismus formaler Interaktion zwischen den Kapitalmarktbehörden und der IASCF zu dienen. Dadurch wird den Kapitalmarktbehörden, die die Anwendung der IFRS in ihren Rechtkreisen zulassen oder vorschreiben, eine bessere Möglichkeit geboten, wirkungsvoll ihre Aufträge hinsichtlich Anlegerschutz, Marktintegrität und Kapitalbildung zu erfüllen. Das IASCF-Überwachungsgremium wird dabei helfen, die öffentliche Rechenschaftspflicht der IASCF durch Überwachung und Stärkung der Aufsichtsfunktion der IASCF im öffentlichen Interesse sicherzustellen. Gleichzeitig wird die fortwährende Entwicklung der International Financial Reporting Standards als hochwertiger Kanon weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards gefördert.

 

Presseerklärung des IASCF-Überwachungsgremiums (in englischer Sprache, 47 KB).

 

3. April 2009: IFRS-Musterkonzernabschluss in französischer Sprache
Unsere kanadischen Kollegen haben einen Musterkonzernabschluss für 2007 in französischer Sprache erstellt. Dieser Musterabschluss für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2007 enden, zeigt die Anwendung der Darstellungs- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) durch ein Unternehmen, das die IFRS nicht erstmalig anwendet. Er erhält außerdem zusätzliche Angaben, die als beste ausgeübte Praxis angesehen werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn solche Angaben in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind. Wir hatten Ihnen am 20. März 2009 bereits einen Musterkonzernabschluss 2008 sowie eine Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008 in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

 

bullet IFRS-Musterkonzernabschluss für 2007 in französischer Sprache (2.948 KB)
bullet IFRS-Musterkonzernabschlusses für 2008 in deutscher Sprache (3.811 KB).
bullet IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für 2008 in deutscher Sprache (3.204 KB)

 

3. April 2009: Bundesrat stimmt dem BilMoG zu
Am 3. April 2009 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) zugestimmt. Damit steht der Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes nichts mehr im Weg. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. März 2009 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

 

bullet BR-Drucksache 270/09: Gesetzesbeschluss (417 KB)
bullet Berichtigung zu BR-Drucksache 270/09: Ergänzung Absatz 2a (24 KB)

 

2. April 2009: Zwei Stellungnahmen von EFRAG
Die die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu zwei Stellungnahmen abgeschlossen und diese bei den entsprechenden Gremien eingereicht:

 

bullet Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 24 (in englischer Sprache, 125 KB)
bullet Stellungnahme gegenüber der IASCF hinsichtlich des zweiten Teils der Überarbeitung der Satzung (in englischer Sprache, 74 KB)

 

2. April 2009: Berichterstattung für Anleger und Aufsichtsregelungen sollte man nicht verwechseln
Die Europäische Kontaktgruppe (European Contact Group, ECG) – ein europäisches Forum von Stellvertretern der sechs größten internationalen Prüfungsnetzwerke (einschließlich Deloitte) – hat ein Schreiben an Charlie McCreevy, den europäischen Binnenmarktkommissar, verfasst (in englischer Sprache, 57 KB), in dem es um 'dynamische Risikovorsorge' und die Bestimmung angemessener Vorsorge durch Banken für Kreditverluste geht. In dem ECG-Schreiben werden verschiedene Vorschläge zur dynamischen Risikovorsorge vorgestellt und in zwei Kategorien unterteilt:

 

bullet Verbesserungen oder Änderungen am Modell der eingetretenen Verluste, das derzeit in den IFRS verwendet wird und
bullet Einführung eines Pufferfonds, um Wirtschaftszyklen entgegenzutreten.

 

Im Hinblick auf die erste Art unterstützt die ECG die aktuellen Projekte des IASB und des FASB, die der Verbesserung der Erfassung von Wertminderungen bei Schuld- und Eigenkapitaltiteln gelten einschließlich einer möglichen Ersetzung des Modells der eingetretenen Verluste durch ein Modell der erwarteten Verluste. Aber die ECG unterstützt keine Vorschläge, nach denen die Finanzberichterstattung bewusst exzessiv konservativ gestaltet werden soll. Das könnte die Möglichkeit von Abschlüssen einschränken, ein den Tatsachen entsprechendes Bild der finanziellen Leistung der Periode zu liefern.

Hinsichtlich der Ansätze über einen Pufferfonds hält die ECG fest, dass dies zwar etwas sein könnte, das Bankaufsichten für aufsichtsrechtliche Regelungen in Betracht ziehen können wollten, dies in Rechnungslegungsstandards aufnehmen zu wollen, sei jedoch völlig unangemessen. "Die Anwendung einer Mischung von Rechnungslegungs- und aufsichtsrechtlichen Zwecken wird die Transparenz, die Einheitlichkeit und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zum Schaden der Anwender beeinträchtigen."

 

Am 25. März 2009 hat der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) eine Verlautbarung mit gleicher Botschaft veröffentlicht.

 

2. April 2009: Praxiseinsichten in den Übergang auf IFRS
In einem Artikel der Ausgabe April 2009 der Zeitschrift Financial Executive werden die Ansichten von zwei Verantwortlichen großer Unternehmen (Deutsche Telekom und National Grid) dargestellt, die in ihrem Unternehmen jeweils für den Übergang auf IFRS verantwortlich waren. Beide betonen die Notwendigkeit einer stabilen Plattform von Rechnungslegungsstandards, bevor man einen IFRS-Übergang angeht. In dem Artikel werden die Schritte nachgezeichnet, die jedes Unternehmen vollzog, sowie die inneren Veränderungen – sowohl praktisch als auch gedanklich –, die notwendig waren. Alle Rechte liegen bei Financial Executives International; die Zurverfügungstellung auf IAS PLUS erfolgt mit freundlicher Genehmigung. Sie können den englischsprachigen Artikel IFRS in drei Jahren möglich... mit einer stabilen Plattform kostenfrei herunterladen (73 KB).

 

2. April 2009: Antwort von Deloitte zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung
Deloitte Touche Tohmatsu hat ein Schreiben auf die Einladung zur Stellungnahme der IASCF-Stiftung zum Thema Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung: Identifizierung von Sachverhalten für den zweiten Teil der Überarbeitung eingereicht (in englischer Sprache, 165 KB). Unter den im Schreiben vorgeschlagenen Sachverhalten finden sich die folgenden:

 

Vorschläge von Deloitte für den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung
bullet 'Prinzipienbasierte' Standards. In der Satzung sollte vorgeschrieben werden, dass "der IASB Rechnungslegungsstandards entwickeln sollte, die auf 'klaren Prinzipien' basieren. Wir würden die Verwendung des Ausdrucks 'klaren Prinzipien' in der Satzung dem Ausdruck 'prinzipienbasiert' vorziehen, bei dem keine Einigkeit über die Bedeutung herrscht".
bullet Konsultationsprozess des IASB. Der IASB sollte sein Handbuch zum Konsultationsprozess ergänzen, um folgendes vom IASB zu fordern:
bullet Anwender sollten eine Möglichkeit haben, Stellung zur Agenda des IASB und zu den entsprechenden Prioritäten zu nehmen.
bullet Vorläufige Sichtweisen, die in Diskussionspapieren dargestellt werden, sollten grundlegend neu erörtert werden, wenn es wesentlichen, wenn auch unkoordinierten Widerstand dagegen gibt.
bullet Bevor man sich auf bestimmten einen Ansatz festlegt, sollte man eine vorläufige Einschätzung der Umsetzbarkeit und der Kosten- und Nutzen- Auswirkungen vornehmen.
bullet Es sollten Feldversuche durchgeführt werden, wenn mit einem Vorschlag bestehende Praxis in vorher ungeprüfter Weise geändert wird.
bullet Beschleunigte Änderungen an Standards. Wir unterstützen die Einrichtung eines eigenen 'beschleunigten' Verfahrens zur Änderung der IFRS nicht.
bullet Standards für gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors. Die Hauptfunktion des IASB ist im Moment, Rechnungslegungsstandards für den privaten Sektor zu entwickeln. Wir sind der Meinung, dass diese Aufgabenzuweisung angemessen ist und derzeit nicht geändert werden sollte. Der IPSASB sollte ermutigt werden, weiterhin Standards für den öffentlichen Sektor zu entwickeln, die auf den IFRS basieren. Im Laufe der Zeit, aber nicht als gegenwärtige Priorität, sollte sich der IASB Fragen der Bilanzierung von gemeinnützigen Unternehmen widmen.
bullet Zusammenarbeit. Die Satzung sollte nicht dahingehend geändert werden, dass der IASB ermutigt oder verpflichtet wird, mit bestimmten Organisationen zusammenzuarbeiten. In der Satzung ist eine solche Möglichkeit zur Zusammenarbeit bereits festgeschrieben, und der IASB hat dies auch bereits recht erfolgreich mit verschiedenen Organisationen praktiziert.
bullet Überwachungsgremium. Die Satzung sollte dahingehend geändert werden, dass verschiedene Prinzipien, die im Arbeitsabkommen zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium festgeschrieben sind, aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für das Prinzip, dass das Arbeitsabkommen weder die Bedingungen der Beziehungen zwischen den Treuhändern und dem IASB noch die Verantwortlichkeiten der Treuhänder wie in der Satzung festgeschrieben ändert.
bullet Standardbeirat. Die Treuhänder entwickeln Kriterien, anhand derer sie einschätzen können, wie effizient der IASB mit dem Standardbeirat zusammenarbeitet und dessen Ratschläge befolgt.
bullet Finanzierung. Wir sind der festen Überzeugung, dass diejenigen, die die 'Arbeiten' des IASCF nutzen (IFRS und damit in Verbindung stehende Dokumente), den Großteil der Finanzierung der Standardsetzungsaktivitäten der IASCF tragen sollten. Wir sind der Meinung, dass dies am besten in die Hände der lokalen Finanzmarktaufsichten gelegt wird, die wiederum dafür verantwortlich sein sollten, dass Geld von ihren Marktteilnehmern einzutreiben. Dies sollte Ersteller einschließen aber nicht auf diese beschränkt sein.
bullet Offenheit der IASCF. 'Viel von der Kritik, die der IASCF und den Treuhändern im Besonderen gilt, stammt aus einem Mangel an Transparenz und des Verständnisses dessen, was getan wird und wie es getan wird. Wir ermutigen die Treuhänder, ein Dokument zu erstellen, dass die Handlungsabläufe und die Ausübung der Aufsichtsfunktionen erläutert.'
bullet IASCF-Vorsitzender. Wir sprechen uns für die Ernennung eines geschäftsführenden Vorsitzenden der IASCF aus, der weder Mitglied des IASB noch Mitglied des Stabs von IASB oder IFRIC ist.

Weitere Informationen zur Überarbeitung der Satzung finden Sie hier.

 

1. April 2009: Beispielabschluss 2009 von Deloitte Australien

Unsere australischen Kollegen haben ihren Beispielabschluss für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2009 enden, veröffentlicht. Die australischen Rechnungslegungsstandards sind mit den IFRS identisch. Die Hauptunterschiede im Vergleich zu 2008, die in dieser Publikation dargestellt werden, sind die folgenden:

 

bullet Änderungen an den Corporate-Governance-Prinzipien und -Empfehlungen der australischen Wertpapierbörse (Australian Stock Exchange, ASX)
bullet AASB 8 Geschäftssegmente (vorzeitige Einführung) (identisch mit IFRS 8)
bullet Interpretation 13 Kundenbindungsprogramme

 

Bei Veröffentlichung des neuen Beispielberichts hießt es von Seiten Deloitte Australien:

 

Unser Ziel bei der Veröffentlichung dieser Publikation ist es, Sie zu ermutigen, strenger bei Ihren Angaben in Ihrem Abschluss zu sein. Unter den derzeitigen Marktbedingungen werden die Anwender mehr Informationen zur Annahme der Unternehmensfortführung und zur Liquidität suchen. Es kann an der Zeit sein, gegenwärtige Angaben noch einmal zu prüfen und sicherzustellen, dass die gegenwärtigen Marktbedingungen berücksichtigt werden. Wertminderung von Vermögenswerten ist für die Adressaten von Abschlüssen ebenfalls von Interesse. Die Unternehmensführung sollte sicherstellen, dass ihre Kontrollprozesse stabil und transparent sind und dass die Angaben in den Abschlüssen sowohl der fachlichen Einhaltung der Angabeerfordernisse genügen als auch sinnvolle Informationen liefern, die bei der Entscheidungsfindung und beim Verständnis der Geschäftstätigkeit des Unternehmens helfen.

 

Der englischsprachige Beispielabschluss wurde in vier Abschnitte unterteilt:

 

bullet Abschnitt A – Was ist neu in der Finanzberichterstattung? (393 KB). Bietet eine Zusammenfassung der Änderungen an den Verlautbarungen sowie Verknüpfungen auf weitere hilfreiche Informationen.
bullet Abschnitt B – Beispielabschluss (1.083 KB). In Rechnungslegungsstandard AASB 101 Darstellung des Abschlusses (identisch mit IAS 1) wird vorgeschrieben, dass das Unternehmen in den Anhang zum Abschluss eine explizite und uneingeschränkte Bestätigung der Einhaltung der IFRS aufnimmt. Wenn der Abschlussprüfer der Meinung ist, dass mit dem Abschluss die IFRS eingehalten werden, nimmt er einen entsprechenden Hinweis in den Prüfungsbericht auf.
bullet Abschnitt C – Beispielkurzbericht (880 KB). Nach dem australischen Unternehmensgesetz ist es zulässig, dass ein Unternehmen seiner jährlichen Berichtspflicht gegenüber Anteilseignern durch Zurverfügungstellung eines "Kurzberichts für das Jahr erstellt in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards, die für Zwecke dieses Paragrafen verfasst wurden," genügen kann. Im August 2008 führte der australische Standardsetzer AASB 1039 Kurzfinanzberichte ein (hier zu finden).
bullet Abschnitt D – Berichtspflichten (250 KB). Enthält nützliche Informationen zu den Anforderungen hinsichtlich der Erstellung, Prüfung und Einreichung von Abschlüssen sowie Berichtsfristen nach australischem Recht und den entsprechenden Vorschriften.

 

1. April 2009: IPSASB schlägt Übernahme von IAS 41 für den öffentlichen Sektor vor
Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Entwurf ED 36 Landwirtschaft herausgegeben. Dieser Entwurf ist Teil des globalen Konvergenzprogramms des IPSASB, das am 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein und im Wesentlichen die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) mit den bis zum 31. Dezember 2008 in Kraft getretenen IFRS verschmelzen soll. Mit ED 36 wird ein IPSAS vorgeschlagen, der mit IAS 41 Landwirtschaftkonvergiert ist. Es gibt eine begrenzte Zahl von Änderungen, die die Einheitlichkeit der IPSAS insgesamt sicherstellen sollen. Diese Änderungen beinhalten unter anderem die Anerkenntnis, dass in manchen Rechtskreisen biologische Vermögenswerte für Nominalbeträge übertragen oder veräußert werden können. Sie können der Entwurf von der Internetseite des IFAC Internetseite des IFAC herunterladen. Die Kommentierungsfrist endet am 30. Juni 2009.

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