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30. April 2009: Zusätzliche Boardsitzung am 5. Mai 2009
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Auf seiner Sitzung im April wies der IASB darauf hin, dass man im Mai eine
zusätzliche Boardsitzung abhalten wolle, um die Arbeit am Projekt zur
Ersetzung der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente
fortzusetzen. Die Sitzung ist nun für den 5. Mai 2009 angesetzt und
beginnt um 9:30h Londoner Zeit. Sie ist in mehrfacher Hinsicht virtuell:
Aufgrund der kurzfristigen Anberaumung können nicht alle Boardmitglieder
persönlich in London sein und werden zum Teil per Konferenzschaltung
teilnehmen. Außerdem wird derzeit der Sitzungsraum des IASB renoviert,
so dass keine Beobachter zugelassen werden können die Sitzung wird
allerdings wie gewohnt im Internet übertragen:
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30. April 2009: Amaro Gomes zum IASB-Mitglied ernannt
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Amaro Luiz de Oliveira Gomes ist für eine Amtszeit von fünf Jahren, die am
1. Juli 2009 beginnt, zum Vollzeitmitglied des International Accounting Standards Board (IASB)
ernannt worden. Gomes ist derzeit Leiter der Abteilung zur Regulierung von
Finanzsystemen der brasilianischen Zentralbank. In dieser Funktion hat Gomes
eine führende Rolle bei der Einführung der IFRS in Brasilien gespielt. Alle
brasilianischen börsennotierten Unternehmen und alle Banken (einschließlich aller inländischen
und ausländischen, börsennotierten und nicht börsennotierten Banken) müssen ab
Berichtsjahren, die am oder nach dem 31. Dezember 2010 enden, Konzernabschlüsse,
die unter vollständiger Einhaltung der IFRS erstellt sind, veröffentlichen. Bei
der brasilianischen Zentralbank war Gomes dafür verantwortlich, Vorschläge zu
Aufsichtsentwürfen zu solchen Themen wie Umsetzung von Basel II, Geldwäsche,
Bilanzierung und Prüfung, Mikrofinanzierung und regulatorische Anforderungen zu
erarbeiten. Seit 2004 war er Mitglied der Accounting Task Force des Baseler
Ausschusses für Bankenaufsicht,
die Rechnungslegungsfragen
im Hinblick auf die Bankenaufsicht untersucht. Bevor Gomes zur Zentralbank kam,
war er Prüfer bei einer der internationalen Prüfungsgesellschaften. Er ist
Co-Autor eines Buches zur Bilanzierung für Finanzinstitute: Accounting for Financial Institutions.
Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie
hier (98 KB).
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30. April 2009: FRC ermutigt SEC, IFRS zuzulassen
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Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC), die
unabhängige Rechnungslegungsaufsicht im Vereinigten Königreich, hat gegenüber
der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
Stellung zu deren vorgeschlagenen Fahrplan zur Anwendung der IFRS durch
US-Unternehmen genommen. Der FRC ermutigt die SEC, denjenigen
US-Emittenten, die Kompetenz in Bezug auf die Anwendung der IFRS
nachweisen können, die Anwendung der IFRS anstelle von US-GAAP zu
gestatten. Der FRC ermutigt die SEC außerdem, klarzustellen, dass
US-Unternehmen, die die IFRS übernehmen, nicht Gefahr laufen, zu einem
späteren Zeitpunkt auf US-GAAP zurückkehren zu müssen, falls die SEC
entscheidet, keine Verpflichtung zur Anwendung der IFRS für alle
US-Unternehmen einzuführen. In der Stellungnahme des FRC werden
außerdem der IASB und der FASB ermutigt, weiterhin zusammenzuarbeiten.
Allerdings wird festgehalten, dass das Augenmerk darauf liegen sollte,
Fortschritte bei der Verbesserung der Finanzberichterstattung zu
erzielen, egal ob unter US-GAAP oder IFRS, und nicht darauf, Konvergenz
als Ziel an sich zu erreichen.
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29. April 2009: IAS Plus-Newsletter Jährliche Verbesserungen 2009
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen
IAS Plus Update-Newsletter zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS 2009
herausgegeben (in englischer Sprache, 108 KB), in dem die
endgültigen Verbesserungen an
12 IFRS erläutert werden, die der IASB am 16. April 2009
veröffentlicht hat. Der IASB benutzt das jährliche
Verbesserungsprojekt, um notwendige, aber nicht zeitkritische
Änderungen an den IFRS anzubringen, die nicht Teil eine anderen
größeren Projekts sind. Die jüngsten Änderungen waren Teil eines
Standardentwurfs vorgeschlagener Änderungen an den IFRS, die im
Oktober 2007, August 2008 und Januar 2009 veröffentlicht worden
waren. Die meisten Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die
am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen; Unternehmen dürfen sie
allerdings auch früher anwenden. Frühere Ausgaben der IAS Plus-Newsletter
finden Sie hier.
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28. April 2009: Neue IDW-Verlautbarungen
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Folgende IDW-Verlautbarungen sind jetzt zur Veröffentlichung freigegeben, nachdem sie
vom Hauptfachausschuss in seiner letzten Sitzung verabschiedet wurden:
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Entwurf IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung des Risikomanagements von Kreditinstituten im Rahmen der
Abschlussprüfung (IDW EPS 525) |
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IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Verträgen über den Kauf oder
Verkauf von nicht-finanziellen Posten nach IAS 39 (IDW RS HFA 25) |
Die Verlautbarungen werden in Heft 5/2009 der IDW-Fachnachrichten publiziert werden.
Der IDW EPS 525 steht als
Download zur Verfügung (51 KB).
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28. April 2009: Agenda für die IFRIC-Sitzung am 7. Mai 2009
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Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird am Donnerstag, den 7. Mai 2009 von 10:00h bis 17:30h in den Räumen
des IASB in London zu einer Sitzung zusammenkommen (Sitzungsdauer nur
ein Tag). Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen.
Die vorläufige Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.
Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung Donnerstag, 7. Mai 2009 |
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Einleitung
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Kosten der Befolgung von REACH (Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe)
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Wagniskapitalkonsolidierungen und Teilnutzung der Fair-Value-Option
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Festlegung von Zahlungsmitteläquivalenten
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Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Märzausgabe des IFRIC Update veröffentlicht wurden
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Klassifizierung von Tonnagesteuern
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Angabe von nicht genutzten Vermögenswerten und Anlagen im Bau
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Bilanzierung von Kosten des Verkaufs
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Partizipationsrechte und Berechnung des Effektivzinssatzes
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Klassifizierung nicht geglückter Kreditsyndizierungen
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Annahmen zum Abzinsungssatz, der für Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts herangezogen wird
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Freiwillig vorausgezahlte Beiträge unter einer Mindestfinanzierungsvereinbarung
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Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
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Erwerbsbezogene Kosten in einem Unternehmenszusammenschluss
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Vorzeitige Anwendung des überarbeiteten IFRS 3
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Behandlung von Transaktionskosten beim Erwerb oder der Veräußerung nicht beherrschender Anteile
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Mögliche Auswirkungen von IFRS 3 (2008) und IAS 27 (2008) auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode
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Wertminderungen von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
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Absicherung unter Verwendung von mehr als einem Derivat als Sicherungsinstrument (Anwendungsleitlinien F.2.1)
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Bedeutung von "bedeutend" oder "nachhaltig"
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Anwendungsbereich von IFRIC 12
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Anwendbarkeit auf den Kunden
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Administrativer Sitzungsteil Stand der Arbeiten
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27. April 2009: Leasinggeschäfte nach SWISS GAAP FER
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Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) wird ein Artikel
zur Verfügung gestellt, der in der Ausgabe 4/2009 des Schweizer Treuhänders erschienen ist. Der Artikel mit dem Titel
"Leasinggeschäfte nach SWISS GAAP FER" wurde von Prof. Dr. Conrad Meyer, dem Präsidenten der FER, mit verfasst.
Leasinggeschäfte sind gemäß Swiss GAAP FER nach ihrem
wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach Maßgabe der rechtlichen Form
anzusetzen. Die Problematik liegt dabei in der Beurteilung der
rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalte, die in Swiss GAAP FER
13 explizit geregelt wird. Der Beitrag zeigt, unter welchen
Voraussetzungen und auf welche Art eine Bilanzierung von
Leasinggeschäften im Rahmen der Swiss GAAP FER vorzunehmen ist und
welche bilanziellen Konsequenzen sich ergeben.
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27. April 2009: EFRAG Update Februar und März 2009 erschienen
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
hat die Februarausgabe und die Märzausgabe 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht. Darin werden
jeweils die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des entsprechenden Monats
zusammengefasst.
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26. April 2009: iGAAP 2009 Fassung in chinesischer Sprache
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Unsere taiwanesischen Kollegen haben den ersten Band der chinesischen Fassung von iGAAP 2009 veröffentlicht. Dieser
dreibändige Satz in traditionellem Chinesisch enthält den gesamten Inhalt der englischen Originalfassung. Die chinesische Fassung ist
wie folgt gegliedert:
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Band 1: Vorwort, Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8, IAS 16, IAS 40, IAS 38, IAS 36, IAS 2, IAS 12, IAS 18,
IAS 19, IFRS 2, IFRS 8, IAS 26 |
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Band 2: enthält alle iGAAP-Abschnitte mit Bezug zu Finanzinstrumenten (IAS 32, IAS 39, IFRS 7) und
Versicherungsverträgen (IFRS 4) |
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Band 3: IAS 37, IAS 23, IAS 21, IFRS 5, IAS 7, IAS 10, IAS 24, IAS 27, IFRS 3, IAS 28, IAS 31, IAS 33,
IAS 34, IAS 11, IAS 20, IAS 29, IAS 41, IFRS 1 |
Für Informationen zum Erwerb von iGAAP 2009 in chinesischer Sprache senden Sie bitte eine Email an
fltsai @ deloitte.com.tw.
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26. April 2009: Internetsendung von Deloitte IFRS im Immobiliensektor
25. April 2009: Beschlüsse des IASB zu den FSPs des FASB
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Der IASB hat zwei jüngst erschienene Positionspapiere des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) zum beizulegenden Zeitwert
und zu Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte geprüft und die folgenden Beschlüsse gefasst:
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FSP FAS 157-4, das Leitlinien zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts enthält, wenn die Marktaktivität zurückgegangen
ist. Der IASB hat sich darauf verständigt, dass die Leitlinien in FSP FAS 157-4 im Großen und Ganzen im Einklang mit den
Prinzipien für den beizulegenden Zeitwert in den IFRS und den Empfehlung des beratenden Expertenpanels des IASB stehen. Der IASB
plant, relevante Leitlinien aus dem FSP in den Standardentwurf des IASB zur
Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert einzufügen, der im Mai veröffentlicht wird. |
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FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit denen nicht vorübergehende Wertminderungen für Schuldtitel behandelt werden. Der IASB hat
sich entschieden, die Schlussfolgerungen in diesem FSP nicht zu übernehmen. Dieses FSP findet auf Schuldtitel Anwendung und verlagert
den Fokus für die Beurteilung einer Wertminderung von der Absicht des Unternehmens, sie bis zur Wertaufholung zu halten, auf dessen
Absicht, sie zu verkaufen.
FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 sehen Folgendes vor:
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Ein Unternehmen muss feststellen, ob (a) es beabsichtigt, den Schuldtitel zu verkaufen oder (b) mehr dafür als dagegen
spricht, dass dass Unternehmen gezwungen sein wird, den Schuldtitel vor dessen erwarteter Werterholung zu veräußern (bspw.
um Kapitalanforderungen gerecht zu werden). |
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Wenn es beabsichtigt zu verkaufen (oder es nicht unterstellen kann, dass mehr dafür als dagegen spricht, dass es
die Wertpapiere nicht vor deren Erholung verkaufen muss), hat es den Vermögenswert erfolgswirksam auf den beizulegenden
Zeitwert abzuschreiben. |
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Wenn ein Unternehmen nicht beabsichtigt, einen Schuldtitel zu verkaufen (zur Veräußerung verfügbar oder bis zur
Fälligkeit gehalten), es aber wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht alle gemäß den vertraglichen Regelungen fälligen
Beträge einnehmen kann, hat das Unternehmen den Wertminderungsbetrag aufzuteilen:
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Der auf Bonitätsverschlechterungen entfallende Teil der Wertminderung, bemessen als Unterschied zwischen den
fortgeführten Anschaffungskosten und dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme, die mit dem Effektivzins
der Schuldverschreibung abgezinst werden, ist erfolgswirksam zu erfassen. |
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Der verbleibende Wertminderungsbetrag (der nicht bonitätsbezogene Teil) würde im sonstigen vollständigen
Einkommen erfasst (getrennt von anderen nicht realisierten Bewertungsergebnissen auf Wertpapiere, die zur Veräußerung
verfügbar sind). Der nicht bonitätsbezogene, im sonstigen vollständigen Einkommen erfasste Teil bei Wertpapieren, die
bis zur Fälligkeit gehalten werden, ist über die Restlaufzeit des Wertpapiers prospektiv aufzulösen (wobei der
gegenläufige Betrag den Wert des Vermögenswerts erhöht). |
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Mit der Entscheidung, FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 nicht zu übernehmen, verlautbarte der IASB, dass er sich stattdessen des Themas der
Wertminderungen gesamthaft im Zuge seiner
Umfassenden Überprüfung von IAS 39 widmen will. Der IASB
glaubt, dass eine unmittelbare Reaktion auf die jüngsten FSPs zu Wertminderungen unnötig seien. Der IASB gab zudem einen Zeitplan für
die Überprüfung von IAS 39 bekannt, wonach die Veröffentlichung eines Standardentwurfs für eine geplante Ersetzung von IAS 39 bis
Oktober 2009 vorgesehen ist.
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Weiterführende Informationen:
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24. April 2009: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung
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Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, den 22. April bis Freitag, den 24. April 2009
zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die Übersetzung der vorläufigen
und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie hier. Unter anderem
verständigte sich der Board auf eine weitere 'virtuelle' Sitzung am 5. Mai 2009. Außerdem beschloss der Board, den Titel
IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen für seinen endgültigen Standard aus dem Projekt zu verwenden und damit
zu der im Standardentwurf verwendeten Bezeichnung zurückzukehren. |
24. April 2009: Stellungnahme des DSR zum EU-Papier zur Überarbeitung der 4. und 7. EG-Richtline
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat eine
Stellungnahme zum Konsultationspapier der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der 4. und 7. EG-Richtlinie
(„Rechnungslegungsrichtlinien“) veröffentlicht (in englischer Sprache, 124 KB). |
24. April 2009: Ergebnisse der 130. DSR-Sitzung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 3. und 4. April 2009 seine 130. Sitzung in Berlin ab.
Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der
Internetseite des DSRC
herunterladen können (5 Seiten, 52 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations
Committee (RIC) mit Stand vom März 2009 können Sie
hier herunterladen (60 KB). |
24. April 2009: Vorgeschlagene Konvergenz mit IAS 39 im öffentlichen Sektor
24. April 2009: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
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Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, den 22. April bis Freitag, den 24. April 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in
London zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen.
Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der
Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie hier. Unter anderem erörterte der Board die FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 zu nicht
vorübergehenden Wertminderungen bei Schuldtiteln.
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IASB-Reaktionen auf die FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 zu nicht
vorübergehenden Wertminderungen bei Schuldtiteln |
Dem Board wurde eine Zusammenfassung der Antworten auf seine Bitte um
Stellungnahmen zur FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 Ansatz und Darstellung von
nicht vorübergehenden Wertminderungen vorgestellt.
Es gingen über 60 Schreiben mit Stellungnahmen zu der
FSP ein, die hauptsächlich von Finanzinstituten, Aufsichtsbehörden
und nationalen Standardsetzern stammten.
In keiner Stellungnahme wurde eine vollständige Übernahme der FSP
empfohlen. Im Großen und Ganzen teilten sich die Stellungnahmen in
zwei Gruppen: In den einen wurden begrenzte Änderungen der
Wertminderungsregeln in IAS 39 vorgeschlagen, in den anderen wurde
empfohlen, keine sofortigen Änderungen vorzunehmen sondern sich auf
das umfassendere Projekt zu IAS 39 zu konzentrieren, das sich
Bewertungsmethoden und den Merkmalen für die Kategorisierung von
Finanzinstrumenten widmet.
Diejenigen, die begrenzte Änderungen empfahlen, unterbreiteten eine
Reihe von Vorschlägen, wobei Unternehmen aus der Bankenbranche den
Schwerpunkt darauf legten, Chancengleichheit in Bezug auf US-GAAP zu
erreichen und die Frage der scheinbaren Überbewertung von Verlusten
nach dem gegenwärtigen Modell zu klären.
Die Boardmitglieder riefen in Erinnerung, dass bei den
vergangenen Gesprächen am Runden Tisch und in verschiedenen
Stellungnahmen (einschließlich derer zu dieser FSP und zum Entwurf
zu Anlagen in Schuldtiteln vom Januar) allgemein eine ablehnende
Haltung gegenüber kurzfristigen Flickwerkänderungen an IAS 39 ohne
Konsultationsprozess zum Ausdruck gebracht worden war.
Es wurde festgehalten, dass eine Änderung an den
Wertminderungsregeln im Rahmen eines eigenständigen Projekts Zeit-
und Personalressourcen vom allgemeinen IAS 39-Projekt abziehen
würde. Des Weiteren gelte, dass, wenn man für die Erörterung und den
Konsultationsprozess ausreichend Zeit veranschlagen würde, eine
endgültige Änderung an den Wertminderungsregeln nicht lange vor den
endgültigen Änderungen erscheinen könne, die sich aus dem
umfassenderen IAS 39-Projekt ergäben. Die Boardmitglieder hoben
hervor, dass bei einer Änderung der Wertminderungsregeln im Rahmen
eines eigenständigen Projekts, der kurz darauf eine weitere Änderung
(oder Streichung) im Rahmen des umfassenderen Projekts folgen würde,
zwei Änderungen am Standard innerhalb eines geringen zeitlichen
Abstands erfolgen würden, was die Umsetzungskosten für die Ersteller
beträchtlich erhöhen würde.
Als Ergebnis entschied der Board einstimmig, keine
Flickwerkänderungen an den Wertminderungsregeln in IAS 39
vorzunehmen sondern sich auf das umfassendere Projekt zu IAS 39 zu
konzentrieren und in dessen Rahmen die Vorschläge zu erwägen, die in
den Antworten auf die Bitte um Stellungnahme zu der FSP vorgebracht
worden sind. |
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24. April 2009: Neue Verordnung über Ratingagenturen
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Europäischer Rat und Europäisches Parlament haben einen Verordnungsvorschlag über Ratingagenturen der Europäische Kommission
verabschiedet. Die Verordnung wird erheblichen Einfluss auf die Tätigkeit von Ratingagenturen haben, die die Kreditwürdigkeit von
Unternehmen, Staaten und komplexen Finanzinstrumenten beurteilen. Vorgesehen sind unter anderem folgende Neuregelungen:
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Ratingagenturen dürfen Finanzinstrumente nur dann bewerten, wenn sie hierfür über genügend fundierte Informationen verfügen. |
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Sie müssen die Modelle, Methoden und grundlegenden Annahmen, auf die sie ihre Ratings stützen, veröffentlichen. |
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Sie müssen die Ratings von komplexeren Produkten mit einer speziellen Kennzeichnung versehen. |
Ratingagenturen haben in hohem Maße zu den derzeitigen
Problemen auf den Finanzmärkten beigetragen. Sie haben das Risiko, dass
die Emittenten bestimmter komplizierter Finanzinstrumente ihre Schulden
nicht zurückzahlen können, klar unterschätzt. Da sie vielen dieser
komplexen Instrumente die besten Noten gegeben haben, fühlten sich auch
unerfahrene Anleger dazu ermutigt, sie ohne angemessene Risikobewertung
zu erwerben. Die Presseerklärung der EU-Kommission finden Sie
hier.
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23. April 2009: Tiempos Turbulentos
23. April 2009: IDW-Eingabe: PCAOB-Entwurf Prüfungsstandard "Engagement Quality Review"
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat im März 2009
einen Prüfungsstandard zu
Prüfung der Auftragsqualität (Engagement Quality Review, EQR)
erneut zur Stellungnahme veröffentlicht, worauf das Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) nun Stellung genommen hat.
Das IDW teilt die Auffassung der PCAOB, dass Engagement Quality Reviews einen wichtigen Beitrag
zur Verlässlichkeit der Prüfung leisten können und stimmt den Zielsetzungen des überarbeiteten Prüfungsstandards zu.
Gleichwohl hat sich das IDW in seiner Stellungnahme für einige Änderungen des Entwurfs ausgesprochen, so
insbesondere für einen stärker risikoorientierten Ansatz beim Anwendungsbereich des Prüfungsstandards
sowie bei den Anforderungen, die an die Qualifikation eines Engagement Quality Reviewers zu stellen sind.
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23. April 2009: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung
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Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, den 22. April bis Freitag, den 24. April 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in
London zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen.
Die Übersetzung der vorläufigen
und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei dieser
Sitzung finden Sie hier. Aus dem
Ablauf der Erörterungen am Mittwoch ergaben sich einige Änderungen
der Tagesordnung:
Wir haben die Ihnen am
10. April zur Verfügung
gestellte Agenda entsprechend angepasst.
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IASB-Reaktionen auf die FSP 157-4 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert |
Übereinstimmung der FSP FAS 157-4 und der Leitlinien, die vom
Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) des IASB herausgegeben wurden (Feststellung
und Angabe des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in
inaktiven Märkten)
Nach Prüfung der Stellungnahmen, die beim IASB zu diesem Thema
eingegangen waren, entschied der Board einstimmig, dass die
Leitlinien, die vom EAP im Oktober 2008 herausgegeben worden waren,
mit denen in FSP 157-4 in Einklang stehen. Insbesondere wiesen
Boardmitglieder darauf hin, dass die Materialien des EAP als
Ergebnis von eingegangenen Stellungnahmen geändert worden seien, um die
Bedeutung von Ermessensentscheidungen bei der Feststellung des
beizulegenden Zeitwerts in Märkten, die nicht länger aktiv sind,
hervorzuheben.
Der Board vereinbarte außerdem, dass die Leitlinien aus FSP 157-4 in den
demnächst erscheinenden Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert aufgenommen werden sollten. Ein Boardmitglied enthielt sich
der Stimme und verwies auf verbleibende Bedenken, dass einige der
Aspekte der FSP als 'leichter' als die EAP-Leitlinien gelesen werden
könnten.
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23. April 2009: EFRAG nimmt dem IASB gegenüber Stellung zu den FSP des FASB
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Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine
Antwort auf die Bitte des IASB um Stellungnahmen
zu den Vorschlägen des FASB zu Fair-Value-Bewertung und Wertminderung
eingereicht (in englischer Sprache, 25 KB). EFRAG antwortet in drei
großen Punkten:
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Vorgehensweise des FASB: EFRAG moniert, dass der
Alleingang des FASB nicht in Übereinstimmung mit der vereinbarten
Zusammenarbeit der beiden Boards stehe. Durch ein solches Vorgehen
würde Druck auf den anderen Partner ausgeübt, was dazu führen könne,
dass Lösungen nur noch auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner
gesucht würden. Schnellschusslösungen würden außerdem die Suche nach
langfristigen Lösungen torpedieren und den engen Zeitplan gefährden.
Die übereilige Verabschiedung der FSP lasse überdies vermuten, dass
die Lösungen nicht ordentlich durchdacht und die Meinungen der
Interessengruppen nicht ausreichend berücksichtigt worden
seien.
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Empfehlungen an den IASB: Der IASB sollte nach Meinung
von EFRAG seine Arbeiten an einem Standard zum Ansatz und zur
Bewertung von Finanzinstrumenten als Ersatz für IAS 39 beschleunigen. Dennoch müsse der
Konsultationsprozess eingehalten werden. Der IASB sollte weiter an
einer Zusammenarbeit mit dem FASB bei der Suche nach weltweit
gültigen Lösungen festhalten; man müsse jedoch realistisch einschätzen,
wie weit diese Zusammenarbeit gehen könne.
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Einordnung der FSP: EFRAG würde begrüßen, wenn Änderungen
an den IFRS auf Empfehlungen der EAP aufbauten und nicht auf
Schnellschüssen des FASB. Der Ansatz, nach dem die Änderungen des
FASB mit den Leitlinien des EAP verglichen würden, sei jedoch
legitim. Langfristig sei die Verbesserung der Kriterien für den
Ansatz von Wertminderungsverlusten nach IFRS nur auf Grundlage eines
umfassenden Wertminderungsmodells für alle Finanzinstrumente
möglich. Der IASB könne jedoch einige der Ideen aus den FASB-FSP bei
der Entwicklung eines solchen Modells erörtern.
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22. April 2009: Deloitte nimmt dem IASB gegenüber Stellung zu den FSP des FASB
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine
Antwort auf die Bitte des IASB um Stellungnahmen
zu den Vorschlägen des FASB zu Fair-Value-Bewertung und Wertminderung
eingereicht (in englischer Sprache, 117 KB). Am 19. März hatte der IASB
um Stellungnahmen zu zwei vorgeschlagenen Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions,
FSP) gebeten. Der FASB hat inzwischen die zwei Vorschläge sowie einen
weiteren in Bezug auf Angaben wie folgt als endgültige FSP verabschiedet:
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FSP FAS 157-4, mit der Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts gegeben werden, wenn das Handelsvolumen zurückgegangen ist
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FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit der nicht vorübergehende Wertminderungen bei Schuldtiteln behandelt werden
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FSP FAS 107-1 und APB 28-1, in der Angaben zu Finanzinstrumenten in Zwischenabschlüssen erörtert werden
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In dem Schreiben von Deloitte an den IASB werden
detailliert unsere Ansichten zu jeder der endgültigen FSP dargestellt
und diese mit den IFRS gegenübergestellt. Nachfolgend finden Sie die
Übersetzung zweier Auszüge aus unserer Stellungnahme:
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Hinsichtlich FSP FAS 157-4 heißt es in unserem Schreiben an den IASB:
Wir sind der Meinung, dass die FSP FAS 157-4 im Großen und Ganzen mit den
Fair-Value-Prinzipien in den IFRS und im Dokument des
Expertenbeirats übereinstimmt und dass daher eine Änderung an den
IFRS nicht notwendig ist. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden
Veröffentlichung eines Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert sollte der IASB jedoch erwägen, ob die Formulierungen, die
in der FSP FAS 157-4 verwendet werden, mit denen im Entwurf im
Einklang stehen und ob die Formulierungen des Entwurfs an die FSP FAS 157-4
angepasst werden sollten. Darüber hinaus sollte der IASB die Meinung
des Expertenbeirats einholen, ob nach dessen Ansicht die
Unterschiede in den Formulierungen der FSP FAS 157-4 und des
Berichts des Expertenbeirats zu Auswirkungen in der Praxis führen
werden.
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Hinsichtlich FSP FAS 115-2 und 124-2 heißt es in unserem Schreiben an den IASB:
Wie in der Bitte um Stellungnahme festgehalten sind die Unterschiede
zwischen US-GAAP und den IFRS in Bezug auf Anwendungsbereich,
Wertminderungsauslöser, Wertminderungsfeststellungen und
Werterholungen zahlreich und komplex. Ein kurzfristiges Projekt
hinsichtlich einer vollständigen Konvergenz mit den Änderungen des
FASB würde umfassende Änderungen an den IFRS mit sich führen, die
bedeutender Bemühungen bedürften und zu unnötiger Komplexität führen
würden (beispielsweise den Ansatz von Wertminderungen bei bis zur
Endfälligkeit gehaltenen Wertpapieren, die nicht bonitätsinduziert
sind, im anderen vollständigen Einkommen). Stattdessen ermutigen wir
beide Boards, dass sie ihre Arbeit an einem gemeinsamen Standard
beschleunigen, der die Berichterstattung für alle Finanzinstrumente
einschließlich Wertminderungsfragen verbessert (beispielsweise
Auslöser für Verlustansätze, Bewertung von Verlusten, Ansatz von
Werterholungen etc.).
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22. April 2009: PCAOB veröffentlicht Alert zum Prüfungsfragen in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert
und Wertminderungen
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
hat einen Alert zur Prüfungspraxis ihres Stabs veröffentlicht, um
Prüfer von börsennotierten Unternehmen über die möglichen
Auswirkungen der drei kürzlich veröffentlichen Positionen des
FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert,
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und Angaben auf die
Prüfung von Zwischenberichten und Jahresabschlüssen zu informieren.
Weitere Informationen über die FSP finden Sie
in unserer Nachricht vom
14. April 2009. Der Alert der PCAOB ist dazu gedacht, Prüfer auf
ihre Verantwortung bei der Durchführung von Prüfungen von
Zwischenberichten und Jahresabschlüssen vor dem Hintergrund der
neuen FSP in Bezug auf Bewertungen zum
beizulegenden Zeitwert und nicht vorübergehende Wertminderungen
hinzuweisen.
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22. April 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zur G-20 und den IFRS
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Unsere chinesischen Kollegen haben eine Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters
zum G-20-Gipfel und dessen Auswirkungen auf die IFRS veröffentlicht:
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22. April 2009: IFRS-Newsletter von Deloitte in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung des IAS Plus Update-Newsletters
zur Klarstellung der Beurteilung eingebetteter Derivate veröffentlicht:
Unsere internationalen Kollegen habe eine eigene Seite mit
Materialien in spanischer Sprache eingerichtet.
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21. April 2009: IASB-Gesprächsrunden zu Konsolidierung und Ausbuchung
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Der IASB wird drei zweitägige Runden von öffentlichen Gesprächen am Runden
Tisch zu seinen Entwürfen zu
Konsolidierung und Ausbuchung
von Finanzinstrumenten abhalten. Die Gesprächsrunden werden am
1. und 2. Juni 2009 in Toronto, am 8. und 9. Juni 2009 in Tokio und
am 15. und 16 Juni 2009 in London stattfinden. Interessenten können
sich auf der
Internetseite des IASB
bis zum 4. Mai 2009 anmelden. Der IASB beabsichtigt, neue
Vorschriften zur Konsolidierung bis Ende 2009 und zur Ausbuchung von
Finanzinstrumenten in der ersten Hälfte 2010 herauszugeben. Die
englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie
hier (100 KB).
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21. April 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung ergänzt
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Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, den 22. April bis Freitag, den 24. April 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in
London zusammen. Die Tagesordnung der Sitzung wurde heute um das
Thema Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ergänzt. Die Erörterung findet im Anschluss an die
Erörterung der für
Mittwoch, den 22. April angesetzten Themen statt. |
21. April 2009: IASB aktualisiert seine Vorstellungsbroschüre
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Der IASB hat seine Vorstellungsbroschüre mit dem Titel IASB und IASC-Stiftung: Wer wir sind, und was wir tun
aktualisiert (IASB and the
IASC Foundation: Who we are and what we do, in englischer Sprache,
801 KB). Die sechsseitige Broschüre gibt einen schnellen Überblick über die
die Organisation und ihre Arbeit einschließlich ihrer Zielsetzung und Struktur,
des Konsultationsprozesses, der Mitglieder, IASCF-Treuhänder und
führenden Stabmitarbeitern, der Finanzierung, der Anwendung der IFRS weltweit sowie aller Kontaktinformationen. Dankenswerterweise hat die IASC-Stiftung gestattet,
die Publikation auf IAS PLUS zu veröffentlichen. Sie steht aber auch auf der Internetseite des IASB unter „Über uns" (About Us) zur Verfügung. |
21. April 2009: Stellungnahme des DSR zu den vom FASB vorgeschlagenen Änderungen an den Regelungen zum Fair Value Measurement
21. April 2009: IASB gibt Kurzübersicht zum Standardentwurf zu Ausbuchungen heraus
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Der IASB hat eine englischsprachige Kurzübersicht zum Ausbuchungsprojekt veröffentlicht:
Zu Beginn des Monats hatte der IASB bereits Kurzübersichten zu den drei Diskussionspapieren zu Leasinggeschäften, der
Darstellung des Abschlusses und zur Erlöserfassung veröffentlicht (s. unsere Nachricht vom . April 2009).
Diese Kurzübersichten sollen den Interessenten auf einen Blick u.a. Informationen zum Projekt, zu den vorgeschlagenen Änderungen
und zum Projektverlauf geben.
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20. April 2009: Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
20. April 2009: Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses
19. April 2009: IAS Plus-Newsletter Standardentwurf zur Ausbuchung
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel
Neues Ausbuchungsmodell für Finanzinstrumente vorgeschlagen veröffentlicht
(in englischer Sprache, 115 KB). Am 31. März 2009 hatte der IASB den Standardentwurf
ED/2009/3
Ausbuchung: Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 veröffentlicht. In dem ED wird vorgeschlagen, die bestehenden Leitlinien zur
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und die damit einhergehenden
Angaben, die mit IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben gefordert werden, zu ersetzen. In dem ED wird auch ein alternatives Ausbuchungsmodell
vorgestellt, das von einer Minderheit der Boardmitglieder bevorzugt wird. Stellungnahmen müssen bis zum 31. Juli 2009 eingereicht werden. Der
Board plant, über die kommenden Monate öffentliche Gesprächsrunden abzuhalten, um Input von den Adressaten zu erhalten und die Wechselwirkung
zwischen den in dem Standardentwurf unterbreiteten Vorschlagen und den jüngsten Vorschlägen zur Konsolidierung, die in
ED 10 Konzernabschlüsse unterbreitet wurden, zu erläutern. Zurückliegende Ausgaben aller IAS Plus-
Newsletter finden Sie hier. |
19. April 2009: IAS Plus-Newsletter Diskussionspapier zu Leasingverhältnissen
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel
Boards geben vorläufige Sichtweise zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen heraus
veröffentlicht (in englischer Sprache, 129 KB). Am 19. März 2009 hatten der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board
gemeinsam ein Diskussionspapier (DP) herausgegeben, in welchem sie ihre vorläufigen Sichtweise für ein
neues Bilanzierungsmodell für Leasingverhältnisse aus der Sicht des Leasingnehmers vorstellten. Die Modelle in den aktuellen Standards beider
Boards werden oft kritisiert, weil Leasingnehmer ihre unter vielen Leasingverhältnissen bestehenden Sachrechte oder Verpflichtungen nicht
bilanzieren, auch wenn diese Rechte und Verpflichtungen die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden erfüllen. In dem DP werden verschiedene
Sachverhalte im Zusammenhang mit der Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers erörtert, die Boards haben aber keine vorläufige Sichtweise zu
ihnen (dementsprechend werden sie in diesem Newsletter nicht behandelt). Der IASB hat um Stellungnahmen zu dem DP bis zum 17. Juli 2009 gebeten.
Der Newsletter enthält eine Tabelle, in der die vorläufigen Sichtweise beider Boards wie im DP dargestellt zusammengefasst werden. Er enthält
ferner eine eingehendere Erörterung der im DP behandelten Kernsachverhalte. Zurückliegende Ausgaben aller IAS Plus-Newsletter finden Sie
hier. |
18. April 2009: IASB gewährt ab sofort freien Zugang zu den Standards ohne die Begleitmaterialien
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Auf ihrer Sitzung in Peking vom Oktober 2008 hatten die Treuhänder der IASC-Stiftung beschlossen, die verpflichtend
anzuwendenden Teile der International Financial Reporting Standards künftig kostenfrei anzubieten zu wollen. Da der Verkauf der
Publikationen eine wesentliche Einnahmequelle des IASB darstellt die IASCF hat über den Verkauf von Veröffentlichungen des
IASB im Jahr 2008 rund 3,3 Millionen Pfund eingenommen , beschlossen die Treuhänder auf ihrer jüngst in London abgehaltenen
Sitzung, andere Teile der Standards sowie weitere Publikationen vorerst nicht kostenfrei anzubieten (bspw. die Grundlage für
Schlussfolgerungen oder die Umsetzungsleitlien). Diese Entscheidung solle aber im Jahr 2011 überprüft werden.
Der Beschluss der Treuhänder, die verpflichtend anzuwendenden Teile kostenfrei abzugeben, ist mittlerweile umgesetzt
worden. Der IASB bietet nunmehr sämtliche Standards und Interpretationen per Rechtsstand 1. Januar 2009 im freien Zugriff an: Sie
können die Verlautbarungen hier herunterladen (scrollen Sie dafür an das Ende der
Bildschirmseite und klicken Sie auf die jeweilige Verlautbarung). Neben der englischsprachigen Fassung bietet der IASB auch einen
kostenfreien Zugriff auf einige offizielle
Übersetzungen der Fassungen von 2008, darunter auch die deutsche Fassung.
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17. April 2009: Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe zu Pensionen
16. April 2009: Anlageexperten sprechen sich für einen einzelnen Satz von Rechnungslegungsstandards aus
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91% der 1.574 eingetragenen Finanzanalysten, die an einer Umfrage des Institut der eingetragenen Finanzanalysten
(Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) teilgenommen haben, sprechen sich dafür aus, dass international agierende
Unternehmen einen einzelnen Satz von Rechnungslegungsstandards bei der
Erstellung ihrer Mehrzweckabschlüsse verwenden sollten. 64% der Befragten sind der
Meinung, dass die Unternehmen die IFRS wie vom IASB herausgegeben verwenden
sollten, der das alleinige Recht behält, Änderungen an oder Ausnahmen von den
Standards vorzunehmen. Hinsichtlich des Ansatzes für die Übernahme der IFRS in
den Vereinigten Staaten waren die Befragten geteilter Meinung: 50% sprachen sich
für eine Übernahmen in bestimmten Phasen aus, 47% gaben einer Einführung zum
selben Datum für alle bei der SEC registrierten Unternehmen den Vorzug. Die
Befragten waren auch geteilter Meinung bei der Frage, wer verantwortlich für die
Durchsetzung einer einheitliche Anwendung in verschiedenen Ländern sein soll 50%
zogen ein einziges internationales Durchsetzungsgremium vor, und 47% sprachen
sich für eine Durchsetzung auf Länderebene aus.
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16. April 2009: Ergebnisse der 33. RIC-Sitzung
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Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) hat am 25. März 2009 seine 33. Sitzung in
Berlin abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht
(164 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden. |
16. April 2009: Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 20. April tagen
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Die gemeinsame Beratungsgruppe von IASB und FASB zur
Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird ihre
vierte Sitzung am Montag, den 20. April 2009 von 10:30 bis 15:30
Uhr im Crowne Plaza Hotel in London, 19 New Bridge Street abhalten. Die Sitzung ist
öffentlich und wird per Internetsendung übertragen. Die wesentlichen
Tagesordnungspunkte sind nachfolgend wiedergegeben (weiterführende
Informationen finden Sie auf der
Internetseite des IASB):
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Teil I: Unternehmensverfassung von Standardsetzern, Konsultationsprozess und Agendaprioritäten:
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Wie (und durch wen) sollte eine Beaufsichtigung von
Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung national
(oder international) erfolgen, um ein angemessenes Maß
an Unabhängigkeit, Rechenschaft und Transparenz im
Standardsetzungsprozess sicherzustellen? |
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Welche Kriterien sollten Standardsetzer auf dem
Gebiet der Bilanzierung bei der Abwägung der
Notwendigkeit einer zeitnahen Lösung eines
'Notfallsachverhalts' und der Notwendigkeit einer
aktiven Beteiligung der Adressaten über den
Standardsetzungsprozess in Erwägung ziehen? |
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Welche Hinzufügungen oder Änderungen sollten vor dem
Hintergrund der Finanzmarktkrise an der gemeinsamen
Agenda von IASB und FASB und an deren jeweiligen
separaten Agenden sowie den Prozessen, nach denen diese
festgelegt werden, vorgenommen werden und warum? |
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Teil II: Weitere Untersuchung von Sachverhalten, die
auf der Sitzung am 5. März erörtert wurden:
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Bewertung zum beizulegenden Zeitwert |
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Außerbilanzielle Posten |
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Teil III: Schriftliche Stellungnahmen und andere Diskussionspunkte:
(Eine Analyse der eingegangenen Stellungnahmen finden
Sie auf der
Internetseite des FASB.)
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Entsprachen die Reaktionen in den
schriftlichen Stellungnahmen der Anwender in
etwa den Erwartungen der Mitglieder der FCAG oder gab es deutliche
Überraschungen? |
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Gibt es nach Meinung der Mitglieder der FCAG
irgendwelche anderen Sachverhalte, die die FCAG
erörtern sollte und die eventuell schon in den
schriftlichen Stellungnahmen der Anwender
aufgebracht worden sind? |
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IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale
Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards
zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen
Änderungen zu beraten. Die Übersetzungen der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften der Beobachter von
Deloitte von den ersten drei FCAG-Sitzungen finden Sie hier:
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16. April 2009: IASB ändert 12 IFRS
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Der IASB hat als Teil seines Programms jährlicher Verbesserungen seiner Standards Änderungen an den IFRS
herausgegeben – eine Sammlung von Änderungen an zwölf International
Financial Reporting Standards. Der IASB benutzt das jährliche Verbesserungsprojekt, um
notwendige, aber nicht zeitkritische Änderungen an den IFRS anzubringen, die nicht Teil eines anderen größeren Projekts sind. Die jüngsten Änderungen
waren Teil eines Standardentwurfs vorgeschlagener Änderungen an den IFRS, die im Oktober 2007, August 2008 und Januar 2009 veröffentlicht worden
waren. Die meisten Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen; Unternehmen dürfen sie allerdings
auch früher anwenden. Im Zuge seiner Erörterungen der zum Standardentwurf Vorgeschlagene Verbesserungen an den IFRS vom August 2008
eingegangenen Stellungnahmen hatte der IASB beschlossen, die Erwägung zweier Sachverhalte zu IAS 39 (in Bezug auf die Fair-Value-Option
und die Abspaltung eines eingebetteten Fremdwährungsderivats) zu verschieben, bis weitere Untersuchungen abgeschlossen sind. Folglich wurden alle
andern Sachverhalte, die in den drei Standardentwürfen enthalten waren, mit dem heute veröffentlichten Dokument abgeschlossen oder aus dem
Arbeitsprogramm des IASB entfernt. Die nachfolgende Tabelle enthält die IFRS und die mit den Änderungen behandelten Sachverhalte. Die Presseerklärung
des IASB können Sie hier
herunterladen (in englischer Sprache, 45 KB).
| IFRS/IFRIC |
Gegenstand der Änderung |
Inkrafttreten für Jahresperioden, die am [...] beginnen |
| IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen |
Anwendungsbereich von IFRS 2 und der geänderten Fassung von IFRS 3 |
1. Juli 2009 |
| IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche |
Angaben über langfristige Vermögenswerte (oder Abgangsgruppen), die als zur Veräußerung gehalten oder als aufgegebener Geschäftsbereich
klassifiziert wurden |
1. Januar 2010 |
| IFRS 8 Geschäftssegmente |
Angabe von Informationen über das Segmentvermögen |
1. Januar 2010 |
| IAS 1 Darstellung des Abschlusses |
Klassifizierung von Wandelschuldverschreibungen als kurz- oder langfristig |
1. Januar 2010 |
| IAS 7 Aufstellung der Zahlungsströme |
Klassifizierung von Ausgaben für nicht bilanzierte Vermögenswerte |
1. Januar 2010 |
| IAS 17 Leasingverhältnisse |
Klassifizierung von Leasingverhältnissen über Grundstücke und Gebäude |
1. Januar 2010 |
| IAS 18 Erlöse |
Bestimmung, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder Agent tätig ist |
n.a. Änderung nicht-verbindlicher Leitlinien |
| IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten |
Bewertungsobjekt beim Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert |
1. Januar 2010 |
| IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte |
Zusätzliche Folgeänderungen aus der geänderten Fassung von IFRS 3
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde |
1. Juli2009 |
| IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung |
Behandlung von Vorfälligkeitsentschädigungen als eng verbundene eingebettete Derivate
Ausnahme vom Anwendungsbereich für Verträge auf einen Unternehmenszusammenschluss
Cash flow Hedge Accounting |
1. Januar 2010 |
| IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate |
Anwendungsbereich von IFRIC 9 und der geänderten Fassung von IFRS 3 |
1. Juli 2009 |
| IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestitionen in einen ausländischen Teilbetrieb |
Änderung hinsichtlich der Beschränkung, welches Unternehmen das Sicherungsinstrument halten darf |
1. Juli 2009 |
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16. April 2009: Ablauf der Frist zur Stellungnahme Bitte des IASB um Sichtweisen
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Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zu der
Bitte des IASB um Sichtweisen zu
den vorgeschlagenen Änderungen des FASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu den Wertminderungsvorschriften am 20. April 2009
fällig werden. Am 19. März 2009 hatte der IASB Sichtweisen zu den damaligen zwei vorgeschlagenen Positionspapieren des FASB-Stabs (Financial
FSP) erbeten. Der FASB hat die beiden Vorschläge mittlerweile als endgültige FSPs herausgegeben, zusammen mit einem damit in Beziehung
stehenden dritten FSP, der sich mit Angaben befasst:
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FSP FAS 157-4, mit dem Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts gegeben werden, wenn das Handelsvolumen zurückgegangen ist |
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FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit denen nicht nur vorübergehende Wertminderungen bei Schuldtiteln behandelt werden |
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FSP FAS 107-1 und APB 28-1, in denen Angaben zu Finanzinstrumenten in Zwischenabschlüssen erörtert werden |
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer
Nachricht vom 14. April 2009. Ferner
haben unsere amerikanischen Kollegen gestern einen Heads Up
-Newsletter mit dem Titel FASB gibt Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts bei nachlassendem Handelsvolumen, nicht
vorübergehenden Wertminderungen und Angaben zum beizulegenden Zeitwert in Zwischenabschlüssen heraus veröffentlicht, in dem die drei FSPs erörtert
werden. Zudem hatte der IASB am 7. April 2009 eine
Erklärung folgenden Inhalts abgegeben:
| 'Erste Berichte über neue oder zusätzliche Abweichungen zwischen den IFRS und US-GAAP, die durch diese FSP entstanden
sein sollen, scheinen übertrieben. Eine vorläufige Prüfung der Entscheidungen des FASB durch den Stab des IASB weist darauf hin, dass die
Ziele des FASB und sein Ansatz in Bezug auf die Anwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten im Wesentlichen denen in den
IFRS ähnlich zu sein scheinen.' |
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16. April 2009: Neues Handbuch des IPSASB zu Standards im öffentlichen Sektor
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Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat das Handbuch der Verlautbarungen zur internationalen Bilanzierung
im öffentlichen Sektor 2009 herausgegeben (in englischer Sprache). Der IPSASB entwickelt die International Public Sector Accounting Standards
(IPSASs), die für Bundes-, Landes- und kommunale Regierungen und deren Behörden sowie für Organe des öffentlichen Sektors gedacht sind. Die
Ausgabe 2009 des IPSASB-Handbuchs enthält sämtliche Verlautbarungen des IPSASB per 31. Dezember 2008. Das Handbuch kann kostenfrei (als
zwei PDF-Files) aus dem IFAC Online-Buchladen heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können ab sofort
bestellt werden mit Ausnahme der Versandkosten in Höhe von US$25,00 ebenfalls kostenfrei. |
15. April 2009: IAS Plus-Newsletter G-20: Auswirkungen auf die IFRS
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Wir hatten bereits über die
Erklärung
zur Stärkung des Finanzsystems berichtet, die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde.
Diese Erklärung beinhaltet Aussagen zur Reform der Regulierung des
globalen Finanzsektors einschließlich der Stärkung der Transparenz und
der Rechenschaftspflicht, der Verbesserung stabiler Regulierung, der
Förderung der Finanzmarktintegrität und der Verstärkung internationaler
Zusammenarbeit. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Standardsetzer
in der Erklärung aufgefordert, die Standards für Bestimmung
beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu
verbessern und weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die
Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und
bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen. Das IFRS Global Office
von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter dazu
herausgegeben: G-20: Auswirkungen auf die IFRS (in
englischer Sprache, 100 KB). Der Newsletter geht detailliert auf die
Sachverhalte der G-20 ein, die Auswirkungen auf die
Finanzberichterstattung haben, und streicht Bereiche heraus, in denen der
IASB und die IASC-Stiftung bereits tätig sind oder bereits angekündigt
haben, auf die Empfehlungen der G-20 eingehen zu wollen. In dem Newsletter
werden außerdem die rechnungslegungsbezogenen Empfehlungen von zwei
Arbeitsgruppen erörtert, die die G-20 im November 2008 eingerichtet
hatte:
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Arbeitsgruppe 1: Verbesserung stabiler Regulierung und Stärkung
der Transparenz |
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Arbeitsgruppe 2: Verstärkung internationaler
Zusammenarbeit und Förderung der Finanzmarktintegrität
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Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier.
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15. April 2009: DSR verabschiedet Positionspapier zur Finanzmarktkrise
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat ein Positionspapier zu den Auswirkungen
der globalen Finanzmarktkrise auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten verabschiedet.
Folgende Themen werden angesprochen:
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Fair-Value-Option
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Wertminderungsvorschriften und dynamische Risikovorsorge
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Own credit risk |
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Saldierung von Finanzderivaten
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Nachfolgestandard für IAS 39
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Nachfolgend finden Sie zwei Auszüge aus dem Papier, das Sie
hier in seiner Gänze abrufen können (5 Seiten, 42 KB).
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Schlussfolgerung des DSR zur Fair-Value-Option: Der Deutsche Standardisierungsrat
ist der Ansicht, dass es in bestimmten Situationen sachgerecht ist, eine
Umklassifizierung auch für Finanzinstrumente zu ermöglichen, für die die Fair Value Option ausgeübt
wurde. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sollten sich an den Kriterien, die in den genannten Änderungen
an IAS 39 und IFRS 7 enthalten sind, orientieren.
Ebenso ist zu definieren, für welche Finanzinstrumente diese Umklassifizierung
möglich sein soll.
Schlussfolgerung des DSR zu Wertminderungsvorschriften und dynamischer Risikovorsorge:
Der Deutsche Standardisierungsrat ist sich einig, dass bei diesem Themengebiet zwei Fragestellungen
getrennt zu beurteilen sind:
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Die erste Fragestellung bezieht sich auf die Vereinheitlichung der Wertminderungsvorschriften und hier konkret
auf die ausschließliche Anwendung des ‚incurred loss‘- oder des ‚expected loss‘-Modells. Der Deutsche Standardisierungsrat hat sich hierzu
noch keine abschließende Meinung gebildet, ist jedoch der Auffassung, dass diese
Frage nicht losgelöst für sich, sondern nur im Rahmen des umfassenden Projekts zur Überarbeitung der Finanzinstrumentebilanzierung
beantwortet werden kann. |
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Die zweite Fragestellung betrifft eine mögliche Zulässigkeit von ‚dynamic provisioning‘ in der Rechnungslegung nach IFRS.
Der Deutsche Standardisierungsrat lehnt eine Aufnahme entsprechender Vorschriften in die IFRS ab und kann
sich nur eine aufsichtsrechtliche Variante im Sinne einer nachgelagerten Gewinnverwendung vorstellen. |
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15. April 2009: Bilanzielle Auswirkungen des Handels mit Kohlenstoffemissionen
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Die australische Regierung hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, mit
dem ein 'Programm zur Reduzierung der Verschmutzung durch Kohlenstoffe'
eingeführt werden soll, dass zum 1. Juli 2010 in Kraft träte.
Nach dem Entwurf müssten Unternehmen mit Einrichtungen in bestimmten
Branchen (stationäre Energieversorger, Verkehrsbetriebe etc.), die mehr
als 25.000 Tonnen CO2-Äquivalente ausstoßen, für jede in dem
entsprechenden Jahr produzierte Tonne CO2-Äquivalente einen
Emissionsgutschein einreichen. Dadurch wird ein Emissionsobergrenzen- und -handelsprogramm
eingerichtet (cap and trade scheme). Die Regierung wird das Volumen
erlaubten Ausstoßes festsetzen (die Obergrenze), und der Markt bestimmt
den Preis der handelbaren Gutscheine auf der Grundlage von Angebot und
Nachfrage. Unsere australischen Kollegen haben einen
Accounting Alert 2009/3
veröffentlicht (in englischer Sprache 447 KB), in dem die möglichen
Auswirkungen des Gesetzes auf die gegenwärtige
Finanzberichterstattung untersucht werden. Unter den Auswirkungen
könnten die folgenden sein:
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Neubeurteilung der Wertminderungsmodelle Ist das neue
Gesetz Auslöser einer Wertminderung? Welche Auswirkungen hat
es auf die Feststellung des erzielbaren Betrags?
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Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten Das Gesetz
könnte Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von
Rückstellungen haben (beispielsweise Rückstellungen für die
Sanierung von Mülldeponien).
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Auswirkung vertraglicher "Kohlenstoffklauseln" auf die Bewertung
von Derivaten und Sicherungsbeziehungen
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Angabe von bedeutenden Anpassungen und Schätzunsicherheiten
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Bilanzierung von Emissionsrechten; in dieser Hinsicht heißt es
im Alert:
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Es gibt gegenwärtig weder auf australischer noch auf
internationaler Ebene offizielle Leitlinien, wie Gutscheine, die
im Rahmen eines Emissionshandelsprogramms ausgegeben werden,
bilanziert werden sollen. IFRIC 3 Emissionsrechte wurde
im Juni 2005 vom IASB aufgrund der mangelnden Symmetrie zwischen
dem Ansatz und der Bewertung des Vermögenswerts in Form des
Emissionsguthabens und der Emissionsverbindlichkeit
zurückgezogen. Der IASB und der australische Standardsetzer
haben beide die Bilanzierung von Emissionsrechten auf ihre
jeweilige Agenda genommen. Es wird jedoch vor Mitte 2009 kein
Entwurf des IASB erwartet. Auf der Sitzung im März 2009 kam der
IASB zu dem Schluss, dass unverbrauchte Gutscheine oder Guthaben
als Vermögenswert anzusetzen und zum beizulegenden Zeitwert zu
bewerten sein sollten. Der Board konnte jedoch keine
Übereinkunft erzielen, wie die Habenbuchung aus Ansatz des
Vermögenswerts behandelt werden sollte (als Ertrag oder als
Erfüllungspflicht) – das wird auf einer späteren Sitzung
erörtert.
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Angaben nach den Regelungen der australischen Börse (Australian Stock Exchange,
ASX) Die ASX fordert Angaben über des Management wesentlicher
Geschäftsrisiken eines Unternehmens. |
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15. April 2009: Heads Up zu den Fair-Value-FSP des FASB
15. April 2009: Webcast zu den IASB-Vorschlägen zur Ertragsteuer
14. April 2009: IDW zum Rahmenkonzept für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor
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In einem Schreiben an den Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor
(International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) vom 31. März 2009 äußert sich das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum IPSASB-Konsultationspapier hinsichtlich eines Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung
im öffentlichen Sektor. Das Konsultationspapier ist das erste von insgesamt vier Papieren und bildet den Grundstein
für die weitere Arbeit des IPSASB. In dieser ersten Phase befasst sich das Board mit grundlegenden Aspekten wie Zielsetzung,
Gegenstand, Art und Umfang der Finanzberichterstattung von Einrichtungen des öffentlichen Sektors.
Begriffsbestimmungen sowie Ansatz- und Bewertungsfragen werden späteren Phasen vorbehalten sein. Das
englischsprachige Schreiben des IDW finden Sie
hier (134 KB). |
14. April 2009: Zwei Stellungnahmen und ein Stellungnahmeentwurf von EFRAG
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den
Konsultationsprozess zu zwei Stellungnahmen abgeschlossen und diese bei den entsprechenden Gremien eingereicht:
Des Weiteren lädt EFRAG zur Stellungnahme zu einem
Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB hinsichtlich der drei
neuen Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) ein:
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14. April 2009: 131. DSR-Sitzung
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Die Agenda für die 131. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am
11. und 12. Mai 2009 ist bekannt gegeben worden.
Seit Januar 2009 tagt der DSR öffentlich. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern,
persönlich an den Sitzungen des DSR teilzunehmen, und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung
zu verfolgen. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie
hier.
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14. April 2009: Chinesische Übersetzung des Newsletters zu Leasinggeschäften
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Unsere chinesischen Kollegen haben eine Übersetzung des des folgenden Heads Up-Newsletters
herausgegeben:
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14. April 2009: Die meisten Geschäftsführer in den USA wollen IFRS
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Wir stellen Ihnen hier die Ergebnisse der IFRS-Umfrage 2009
zur Verfügung, die im März 2009 von unseren US-amerikanischen Kollegen
durchgeführt wurde:
2009 IFRS Survey (in englischer Sprache, 84 KB).
Ziel der Umfrage war, Daten und Informationen zu sammeln, wie Unternehmen den
vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan der US-amerikanischen Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wahrnehmen und wie sie
sich den IFRS vor dem Hintergrund einer gewissen aufsichtlichen Unsicherheit
annähern. Einige der Ergebnisse stellen wir Ihnen nachfolgend dar:
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75% der Befragten unterstützen eine Bewegung hin zu einem
einzigen Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards wie
beispielsweise IFRS oder unterstützten dies stark.
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62% der Befragten stimmten zu oder stimmten stark zu, dass die SEC ein Datum (ein
sogenanntes "sicheres Datum") für die verpflichtende
Anwendung der IFRS durch US-Unternehmen festlegen sollte.
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Mehr als die Hälfte (56%) der Befragten gab an, dass die SEC
die Möglichkeiten der früheren Anwendung auf eine größere Gruppe von
US-Unternehmen ausdehnen sollte als derzeit im IFRS-Fahrplan der SEC
vorgesehen.
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64% der Befragten gaben an, dass bis jetzt noch kein Budget für
die Umstellung bereitgestellt worden sei. Im Gegensatz dazu haben
25% bereits Budgets für Einschätzung und Vorbereitung oder alle
Aspekte der Umstellung bereitgestellt.
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56% aller Geschäftsführer nannten den von der SEC
vorgeschlagenen Zeithorizont 'etwa richtig' oder 'könnte weiter vorgezogen werden'.
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Über die Hälfte (54%) aller Befragten gab an, dass es in ihrem
Unternehmen einiges oder genügend IFRS-Wissen gebe; 40% gaben an,
dass es in ihrem Haus keine IFRS-Kenntnisse oder -Erfahrungen gebe.
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14. April 2009: FASB gibt FSP zum Fair Value und zu Wertminderungen heraus
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat drei endgültige Positionen
des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben, die dazu
gedacht sind, weitere Anwendungshilfen und verbesserte Angaben in Bezug
auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderungen von
finanziellen Vermögenswerten zu bieten:
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FSP FAS 157-4 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, wenn
das Volumen und der Grad der Handelsaktivität für den Vermögenswert
oder die Schuld bedeutend zurückgegangen sind, und Identifizierung
von Geschäftsvorfällen, die gestört sind bietet Leitlinien zur
Durchführung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die mehr im
Einklang mit den Prinzipien in SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
stehen.
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FSP FAS 107-1 und APB 28-1 Zwischenangaben über den
beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten verbessert die
Einheitlichkeit in der Berichterstattung durch eine Erhöhung der
Häufigkeit von Angaben zum beizulegenden Zeitwert.
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FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 Ansatz und Darstellung von nicht
vorübergehenden Wertminderungen bietet zusätzliche Leitlinien,
die dazu gedacht sind, größere Klarheit und Einheitlichkeit in der
Bilanzierung und Darstellung von Wertminderungsverlusten bei
Wertpapieren zu bewirken.
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Die FSP treten für Zwischenabschlüsse und Abschlüsse zu
Berichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. Juni 2009 enden. Eine
begrenzte vorzeitige Anwendung ist möglich. Der IASB hatte zu
Stellungnahmen zu den FSP in ihrer Entwurfsversion eingeladen – ab heute
soll allerdings in den Stellungnahmen bitte auf die endgültigen FSP
Bezug genommen werden –;die
Kommentierungsfrist endet am 20. April 2009.
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13. April 2009: Deloitte nimmt Stellung zur Darstellung des Abschlusses
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine
Stellungnahme zum gemeinsamen IASB-FASB-Diskussionspapier zu vorläufigen
Sichtweisen zur Darstellung des Abschlusses eingereicht (in
englischer Sprache, 214 KB).
Obwohl wir vielen Vorschlägen im Diskussionspapier zustimmen, haben wir eine Reihe von Sachverhalten
identifiziert, die unserer Meinung nach wesentlich für die Entwicklung eines Modells für die
Darstellung des Abschlusses sind, dass nützliche Informationen für Anwender bietet und von den
Erstellern praktisch umgesetzt werden kann. Die folgenden Punkte gehören dazu:
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Ziel der inneren Kohärenz. Obwohl wir das Ziel der
inneren Kohärenz unterstützen, kann die Subjektivität, die mit der
Bestimmung der angemessenen Klassifizierung (also betrieblich,
investierend oder finanzierend) bestimmter Posten verbunden ist, zu
uneinheitlicher Praxis zwischen ähnlichen Unternehmen führen (oder
hinsichtlich ähnlicher Posten innerhalb desselben Unternehmens).
Daher wären detailliertere Beschreibungen der
Klassifizierungskategorien und weitere Klarheit hinsichtlich der
Parameter, die bei der Bestimmung der angemessenen Klassifizierung
von Bilanzposten verwendet werden sollten, für Ersteller und
Anwender hilfreich. Des Weiteren müssen sich die Boards des Themas
der Bilanzierung von Änderungen der Klassifizierungskategorie
von einer Periode zur nächsten annehmen und gegebenenfalls
Vorschriften entwickeln.
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Der Managementansatz in Bezug auf die Klassifizierung von Finanzinformationen.
Der Managementansatz ist sachgerecht, weil er der Geschäftsführung
die Möglichkeit bietet, die Finanzinformationen eines Unternehmens
auf die Art und Weise zu klassifizieren, wie die zugrunde liegenden
Vermögenswerte und Schulden genutzt werden, und nicht nach
bestimmten Regeln, die die Darstellung diktieren. Wir hegen
jedoch bestimmte praktische Bedenken hinsichtlich eines solchen
Ansatzes, die auch eine reduzierte Vergleichbarkeit von
Finanzinformationen zwischen verschiedenen Unternehmen mit ähnlicher
Geschäftstätigkeit sowie mögliche Schwierigkeiten bei der Bestimmung
der Klassifizierung aufgrund des subjektiven Charakters eines
solchen Ansatzes beinhalten.
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Direkte Methode der Darstellung von operativen Kapitalströmen.
Die Boards sollten weitere Untersuchungen in Erwägung ziehen, um den
Nutzen der Darstellung der Kapitalströme unter Verwendung der direkten Methode für Anwender zu verstehen und wie dieser Nutzen die
Kosten überwiegt.
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Überleitungsrechnung. Wir hegen Bedenken, dass die
vorgeschlagenen Überleitung (Überleitung von zahlungsunwirksamen Posten
auf das vollständige Einkommen) die Anwender von Informationen
ablenken kann, die relevant sind, und eine unnötige Belastung für
die Ersteller darstellt Weiterhin sind wir der Meinung, dass diese
Informationen in Verbindung mit den Informationen in der Darstellung
der Kapitalströme, die nach der direkten Methode zur Verfügung
gestellt werden, sich nicht von den Informationen nach der
indirekten Methode unterscheiden.
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Weitere Informationen:
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11. April 2009: Heads Up zum Standardentwurf des IASB zu Ertragsteuern
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Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel
Die Besteuerung strebt in Richtung
Konvergenz: IASB schlägt Änderungen bei der Bilanzierung von Ertragsteuern vor herausgegeben (in englischer Sprache, 108 KB). In dieser
Ausgabe von Heads Up wird der Standardentwurf (ED/2009/2) untersucht,
der am 31. März 2009 vom IASB herausgegeben wurde. Der Entwurf enthält den Vorschlag für einen Nachfolgestandard für die in
IAS 12 Ertragsteuern und den einhergehenden Interpretationen niedergelegten Leitlinien. Der IASB
beabsichtigt, mit dem Standardentwurf bestimmte Aspekte in IAS 12 klarzustellen und Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP bei der Bilanzierung
von Ertragsteuern zu vermindern. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu dem Standardentwurf endet am 31. Juli 2009, der endgültige Standard
wird für 2010 erwartet. |
10. April 2009: FCAG wird am 20. April in London tagen
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Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird am Montag, den 20. April 2009 zu einer Sitzung in
London im Crowne Plaza Hotel, 19 New Bridge Street, zusammenkommen. IASB und FASB haben die FCAG gemeinsam eingerichtet, um sich zur Rolle der
Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen beraten zu lassen. Am 11. März 2009 veröffentlichte die FCAG eine
Bitte um Stellungnahme, in der um Beantwortung von sieben Fragen gebeten wurde, die der FCAG dabei
helfen sollen, Bilanzierungs- und Rechnungslegungssachverhalte mit Bezug zur globalen Finanzmarktkrise zu erörtern und Empfehlungen an IASB
und FASB zu richten. Dies wird die vierte Sitzung der FCAG sein. Sie finden die Mitschriften von den bisherigen Sitzungen auf unsere
Seite zur Finanzmarktkrise. |
10. April 2009: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im April
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Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, den 22. April bis Freitag, den 24. April 2009 zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen.
Am Montag, den 20. April kommt die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise zu ihrer nächsten Sitzung in London zusammen. Am Dienstag, den 21. April
sind keine Sitzungen geplant. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB Sitzung wieder. |
Tagesordnung der IASB-Boardsitzung 22.-24. April 2009, London |
Mittwoch, 22. April 2009
Donnerstag, 23. April 2009
Freitag, 24. April
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9. April 2009: Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums
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Die Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 137 KB),
die die Führer der Gruppe der 20 (G-20) im Nachgang zu deren Sitzung am 2. April 2009 in London herausgegeben haben, ruft das Finanzstabilitätsforum
(Financial Stability Forum, FSF) infolge der Ausweitung seines Mandats der Förderung der Finanzstabilität zu einer Erweiterung und veränderten
Zusammensetzung mit einer stärkeren institutionellen Basis und einer verbesserten Kapazität als Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB)
auf. Dem ist das FSF nunmehr nachgekommen sehen Sie sich dazu die Presseerklärung an
(in englischer Sprache, 20 KB). Zu den Mitgliedern des FSB werden alle Staaten der G-20 sowie Spanien und die Europäische Kommission gehören. Der
FSB steht unter dem Vorsitz von Mario Draghi, dem Gouverneur der Bank von Italien. Er hat sein Sekretariat am Sitz der Bank für internationalen
Zahlungsausgleich in Basel.
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Pflichten der Mitglieder des Finanzstabilitätsrats:
Im Zuge ihrer Mitgliedschaft verpflichten sich die Mitgliedstaaten und -gebiete, die Erhaltung der Finanzstabilität zu verfolgen, die Offenheit
und Transparenz des Finanzsektors aufrechtzuerhalten, internationale Finanzstandards umzusetzen (einschließlich der
12 internationalen Kernstandards und -regeln) und ihr Einverständnis zu geben,
sich regelmäßigen Peer Reviews zu unterziehen, bei denen als Nachweis u.a. die öffentlich zugänglichen Berichte von IWF und Weltbank aus deren
Programm zur Beurteilung des Finanzsektors verwendet werden. Der FSB wird diese Pflichten und den Prozess ihrer Evaluation ausarbeiten und
berichten. Die 12 internationalen Kernstandards und -regeln beinhalten die International Financial Reporting Standards und die internationalen
Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).
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Gleichzeitig hat der FSF einen aktualisierten Satz an Empfehlungen und Prinzipien zur Stärkung des Finanzsystems herausgegeben. Die
Presseerklärung (in englischer Sprache, 64 KB) enthält einen Überblick über die
Empfehlungen und Prinzipien sowie Links, über die vier einzelne, die Empfehlungen und Prinzipien enthaltende Berichte heruntergeladen werden können:
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In den Empfehlungen werden die bislang erfolgten Tätigkeiten des IASB festgehalten:
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Einheitliche Leitlinien sind vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom US-amerikanischen Financial Accounting
Standards Board (FASB) zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten sowie zur Umgliederung von Vermögenswerten
zwischen Bewertungskategorien in seltenen Umständen herausgegeben worden. Der IASB hat zudem überarbeitete Standards zur Konsolidierung
und zu Angaben über außerbilanzielle Einheiten und damit zusammenhängende Risikopositionen vorgeschlagen. Der IASB hat im März 2009 eine
Änderung an IFRS 7 abgeschlossen, mit den Verbesserungen hinsichtlich erforderlicher Angaben zu Risiko und Bewertung von finanziellen
Aktivitäten einschließlich komplexer Finanzinstrumente eingeführt werden. |
Zur Rechnungslegung und Prozyklizität wird in den Empfehlungen Folgendes ausgeführt:
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Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sollte beurteilen, wie man die Auswirkungen der Unterschiede zwischen den International Financial
Reporting Standards (IFRS) und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Bilanzierungsstandards (Generally Accepted Accounting Principles,
GAAP), die sachgerechte Behandlung außerbilanzieller Risikopositionen und Garantien sowie die Behandlung hochliquider Staatsanleihen angehen
kann. |
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FASB und IASB sollten eine Erklärung herausgeben, mit der sie den maßgeblichen Regulatoren, Finanzinstitutionen und deren Prüfern noch
einmal deutlich machen, dass die bestehenden Standards bei der Bestimmung eines eigetretenen Verlusts im Zuge der Risikovorsorge für
Forderungsverluste Ermessensentscheidungen erfordern. |
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FASB und IASB sollten das Modell der eingetretenen Verluste überdenken, indem sie alternative Ansätze für die Erfassung und Bemessung von
Forderungsverlusten untersuchen, bei denen eine größere Spannbreite an verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigt wird. Das FSF empfiehlt
FASB und IASB die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um Input zu fachlichen Fragestellungen zu erhalten und das Projekt beschleunigt abzuschließen. |
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Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten den Einsatz von Bewertungsrücklagen oder Anpassungen für
zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente untersuchen, wenn die für die Untermauerung ihrer Bewertung erforderlichen Daten oder
Modelle schwach sind. |
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Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten mögliche Änderungen an den relevanten Standards untersuchen,
um möglicherweise mit der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert verbundene adverse Kräfte abzudämpfen. Zu den möglichen Wegen, diese
möglicherweise bestehende Auswirkung zu verringern, gehören die folgenden:
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eine Verbesserung des Bilanzierungsmodells in der Weise, dass die Anwendung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für
Finanzinstrumente von Kreditintermediären sorgfältig untersucht wird; |
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Umgliederungen zwischen den Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte; |
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eine Erleichterung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. |
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Ausführliche Informationen zur Finanzmarktkrise stellen wir Ihnen auf einer
eigenen Seite
zur Verfügung.
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9. April 2009: Kodifizierung des FASB würde zu US-GAAP werden
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Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat vorgeschlagen, die sog. 'Hierarchie der allgemein akzeptierten
Bilanzierungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP)' in den Vereinigten Staaten mit Wirkung vom 1. Juli 2009 zu ändern
und das FASB-Programm zur Kodifizierung von Bilanzierungsstandards (FASB Accounting Standards Codification) zur alleinigen Quelle
verbindlicher Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards in den USA zu machen (s.a. unsere
Nachricht vom 4. März 2009). Davon ausgenommen sind Regeln und auslegende Verlautbarungen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission, SEC), die Quellen der verbindlich anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften für bei der SEC registrierte
Unternehmen darstellen. Derzeit werden die verschiedenen Quellen von US-GAAP mit FASB-Standard 162 Die Hierarchie allgemein akzeptierter
Bilanzierungsgrundsätze benannt und in eine Anwendungsreihenfolge für die Nutzer gebracht. Sobald die Kodifizierung in Kraft tritt, würden alle
in ihr niedergelegten Inhalte den gleichen Verbindlichkeitsgrad besitzen. Der Vorschlag wäre auf sämtliche Abschlüsse nicht-staatlicher Unternehmen
anzuwenden, die in Übereinstimmung mit US-GAAP dargestellt werden. Der Vorschlag kann kostenfrei von der
Internetseite des FASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 68 KB). Die
Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 8. Mai 2009. |
9. April 2009: Tricia O'Malley wird Vorsitzende des kanadischen Standardsetzers AcSB
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Patricia (Tricia) O'Malley wurde mit Wirkung von Mitte Juni 2009 zur Vorsitzenden des kanadischen Standardsetzers Accounting Standards Board of
Canada, AcSB) ernannt. Von Oktober 1999 bis zu ihrer Berufung in den International Accounting Standards Board im Januar 2001war O'Malley die erste
auf Vollzeitbasis arbeitende Vorsitzende des AcSB. Nach Abschluss ihres Mandats beim IASB im Juni 2007 wurde sie die IASB-Direktorin für
Auslegungsfragen und leitete die Interpretationstätigkeiten von IFRIC sowie die Verbesserungsprojekte. Bevor sie sich auf Vollzeitbasis der
Standardsetzung zuwandte, war sie Partnerin in der nationalen Fachabteilung der kanadischen Mitgliedsfirma von KPMG. Kanada übernimmt die IFRS als
kanadische Rechnungslegungsgrundsätze für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen im Zwischen- und Jahresbericht für Geschäftsjahre, die am
oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. |
9. April 2009: Neuer Ausschuss für Planung und Ressourcen bei EFRAG
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Der Aufsichtsrat der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group,
(EFRAG) hat einen vorläufigen Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC)
als Teil der Restrukturierung von EFRAG berufen. Die Rolle des PRC wird darin bestehen, das Programm im Hinblick auf proaktive Arbeiten, die in
die Herausgabe von Diskussionspapieren, Positionspapieren und anderweitigen Veröffentlichungen münden, festzulegen. Der PRC wird Leitlinien für
die Zuordnung von Ressourcen von EFRAG und den nationalen Standardsetzern zu proaktiven Projekten zur Verfügung stellen und den Fortschritt der
betreffenden Arbeiten überwachen. Zu den Mitgliedern des vorläufigen PRC gehören:
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Peter Sampers - Mitglied des Aufsichtsrats von EFRAG, kommissarischer Vorsitzender des PRC |
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Angelo Casó - Vorsitzender des Organismo Italiano di Contabilità (OIC, italienischer Standardsetzer) |
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Ian Mackintosh - Vorsitzender des UK Accounting Standards Board (britischer Standardsetzer) |
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Jean-François Lepetit - Vorsitzender der Autorité des Normes Comptables (ANC, französischer Standardsetzer) |
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Hans Van Damme - Mitglied des Aufsichtsrats von EFRAG |
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Stig Enevoldsen - Vorsitzender des Fachexpertenausschusses von EFRAG |
Die Presseerklärung von EFRAG können Sie
hier herunterladen (in
englischer Sprache, 60 KB). |
8. April 2009: Diskussionsrunde zum Ausbuchungsentwurf
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Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am
Donnerstag, den 14. Mai 2009, 11.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 13.00 Uhr) ins Airport
Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu folgendem Papier ein:
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IASB-Entwurf zu Änderungen hinsichtlich der Regeln
für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten (Exposure Draft ED/2009/3 Derecognition –
Proposed amendments to IAS 39 and IFRS 7)
|
Eine Zusammenfassung des Entwurfs und eine Verknüpfung auf das Dokument finden Sie
hier.
An der Veranstaltung wird auch ein Mitarbeiter des IASB teilnehmen.
Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen,
behält sich der DSR vor, die Tagesordnung zu ändern.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter
bahrmann@drsc.de bis zum 8. Mai 2009 an. Der DSR wird Ihre Anmeldung bestätigen,
soweit die Platzkapazität das zulässt.
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8. April 2009: Erklärung der G-20 und Antwort des IASB
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In der Erklärung
zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 141 KB), die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20)
nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde, werden die Standardsetzer aufgefordert, die
Standards für Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu verbessern und
weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und
bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen:
|
Rechnungslegungsstandards
Wir sind der Meinung, dass die Standardsetzer die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten aufgrund ihrer
Liquidität und der Halteabsichten der Anleger verbessern und gleichzeitig die Rahmenregeln für die
Fair-Value-Bilanzierung bestätigen sollten.
Wir begrüßen außerdem die Empfehlungen des FSF zur Prozyklizität, die sich Rechnungslegungsfragen widmen.
Wir sind übereingekommen, dass die Standardsetzer bis Ende 2009 Schritte einleiten sollten, um
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die Komplexität von Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren, |
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den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorge dadurch zu stärken, dass eine größere Bandbreite von
Kreditinformationen berücksichtigt wird, |
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die Rechnungslegungsstandards für Rückstellungen, bilanzunwirksame Risiken und Bewertungsunsicherheit zu
verbessern, |
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international Klarheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung von Bewertungsstandards in Zusammenarbeit mit den
Aufsichtsbehörden zu erzielen, |
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deutliche Fortschritte hin zu einem einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards zu
erreichen und |
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innerhalb des Rahmens eines unabhängigen Standardsetzungsprozesses die Einbindung von Interessengruppen
einschließlich Aufsichtsbehörden und aufstrebender Märkte durch die Überarbeitung der Satzung der IASCF zu verbessern. |
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Der IASB antwortete auf die Empfehlungen der Führer der G-20 und nahm gleichzeitig Stellung zu den
jüngsten Entscheidungen, die vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB getroffen
worden waren. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen zwei Auszüge aus der Presseerklärung des IASB, die Sie
hier vollständig in englischer Sprache finden (104 KB).
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Antwort des IASB auf die G-20: 'Der IASB sieht sich selbst in der Pflicht, in jedem einzelnen Punkt, der
von den G-20 empfohlen wurde, bis Ende 2009 tätig zu werden, was dem Datum entspricht, das die G-20 vorgeschlagen
haben, um eine weltweit einheitliche und angemessene Reaktion auf die Krise sicherzustellen.' |
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Antwort des IASB auf die Schritte des FASB: 'Erste Berichte über neue oder zusätzliche Abweichungen
zwischen den IFRS und US-GAAP, die durch diese FSP entstanden sein sollen, scheinen übertrieben. Eine vorläufige
Prüfung der Entscheidungen des FASB durch den Stab des IASB weist darauf hin, dass die Ziele des FASB und sein
Ansatz in Bezug auf die Anwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten im Wesentlichen denen in den
IFRS ähnlich zu sein scheinen.' |
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8. April 2009: DRSC-Bericht über das erste Quartal 2009 erschienen
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Der Quartalsbericht des DRSC über das erste Quartal 2009, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC und
anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG und des DRSC (DSR/RIC) informiert, kann ab sofort
hier heruntergeladen werden (993 KB). |
8. April 2009: Accounting Roundup das erste Quartal 2009 im Rückblick
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Wir haben Accounting Roundup das erste
Quartal 2009 im Rückblick eingestellt (in englischer Sprache, 45 Seiten, 536 KB), die von der Abteilung Bilanzierungsstandards und Kommunikation
der amerikanischen Mitgliedsfirma von Deloitte erstellt wird. Dieser Newsletter enthält eine knappe Beschreibung jener Verlautbarungen, die die
Themen Bilanzierung, Rechnungslegung und Unternehmensverfassung betreffen und von Standardsetzern und Regulatoren im ersten Quartal 2009
herausgegeben wurden. Dazu gehören der FASB, die EITF, die AICPA, die SEC, der FASAB, der PCAOB, der GASB, der IASB, IFRIC und der IAASB. Dieser
quartalsweise erscheinende Rückblick besteht aus Beiträgen der Ausgaben von Accounting Roundup, die im Januar und Februar 2009 veröffentlicht
und, soweit erforderlich, angepasst wurden, sowie aus neuen Beiträgen für den Monat März. Ferner enthält er Informationen zu kommenden Debriefs-
Internetsendungen. Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier. Zu den internationalen
Themen und jenen mit IFRS-Bezug, die in dieser Ausgabe von Accounting Roundup abgedeckt werden, gehören die folgenden:
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IASB ändert Angaben zu Finanzinstrumenten |
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IASB gibt Änderungen an den IFRIC-Interpretationen 9 und 16 heraus |
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IASB gibt Änderungen zur Klarstellung der Bilanzierung eingebetteter Derivate heraus |
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IASB schlägt Änderungen an den Ausbuchungsvorschriften für Finanzinstrumente vor |
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FASB und IASB geben Diskussionspapier zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen heraus |
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IASB schlägt neuen Konsolidierungsstandard vor |
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IASB schlägt Änderung an der Bilanzierung von Ertragsteuern vor |
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FASB und IASB geben Diskussionspapier zur Erlöserfassung heraus |
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IFRIC gibt Interpretation zu Kundenbeiträgen heraus |
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IASC-Stiftung veröffentlicht die XBRL-Taxonomie der IFRS für 2009 mit der Bitte um Stellungnahme |
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IASB stellt vorgeschlagenen Standard zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erneut zur Diskussion |
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8. April 2009: IFRSs in your Pocket 2008 in polnischer Sprache

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Unser polnischen Kollegen haben Sygnalizujemy właściwy kierunek:
Praktyczny przewodnik po MSSF 2008 veröffentlicht, die polnische Fassung von IFRS in your Pocket 2008 (89 Seiten, 823 KB). Diese
Fassung unterscheidet sich von dem englischen Original darin, dass sie um Ereignisse und Veröffentlichungen bis einschließlich Oktober 2008
aktualisiert wurde und zusätzlich einen Vergleich zwischen den IFRS und den Bilanzierungsvorschriften nach dem polnischen Bilanzgesetz enthält.
Als Mitglied der Europäischen Union verpflichtet Polen alle börsennotierten Unternehmen, Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen. Polen verpflichtet
darüber hinaus auch alle Banken zur Erstellung von IFRS-Konzernabschlüssen, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind. Einige anderen Unternehmen
wird die Anwendung der IFRS in ihren Konzern- oder Einzelabschlüssen gestattet denjenigen, die börsennotiert sind oder den Zugang zum Handel
beantragt haben, sowie Mutterunternehmen, die selbst Tochter eines Unternehmens sind, das seinen Konzernabschluss nach IFRS erstellt. Andere
Unternehmen befolgen die polnischen Bilanzierungsstandards. |
7. April 2009: G-20-Spitzen unterstützen globale Rechnungslegungsstandards
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Im Kommuniqué, das die Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem
Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlichten (in englischer Sprache, 126 KB), werden die Standardsetzer aufgefordert "dringend
mit den Aufsichten und Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um die Standards zur Bewertung und zur Risikovorsorge zu verbessern und einen
einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu entwickeln." Diese Empfehlung baut auf einer Empfehlung aus dem
Abschlussbericht der G-20-Arbeitsgruppe Nr. 1 Verbesserung verlässlicher
Regulierung und Stärkung der Transparenz auf (in englischer Sprache, 698 KB), der am 25. März 2009 veröffentlicht worden
war und in dem ebenfalls die globale Übernahme eines einzigen Satzes von Rechnungslegungsstandards empfohlen worden war. Im Bericht wird auch
empfohlen, dass Vertreter aufstrebender Märkte stärker in die IASCF/IASB-Struktur eingebunden werden sollten.
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Empfehlung 23: Der IASB sollte seine Bemühungen erhöhen, globale Konvergenz hin zu einem einzigen Satz hochwertiger
Rechnungslegungsstandards dadurch zu erzielen, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie fachliche
Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Verantwortlichkeit: IASB
Zeitplan: Herbst 2009
Überwachung: Erweitertes FSF*
Der langfristige Nutzen, der wahrscheinlich aus der Verwendung eines abgestimmten Satzes internationaler Rechnungslegungsstandards
entstehen wird, ist beträchtlich insbesondere in Hinblick auf Markttransparenz und Kosten. Obwohl es in manchen Fällen angemessen sein
kann, die IFRS an nationale Umstände anzupassen anstatt sie vollständig zu übernehmen, um landesspezifische Charakteristika von Märkten zu
berücksichtigen, höhlt dies den Nutzen eines globalen Satzes von Rechnungslegungsstandards aus.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass der IASB den Übergang auf einen einzigen Satz hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards
dadurch erleichtert, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie weltweit fachliche Hilfeleistungen zur
Verfügung gestellt werden.
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Der Bericht enthält auch Empfehlungen zur Risikovorsorge und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
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Empfehlung 13: Die Standardsetzer sollten den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen stärken, in dem sie alternative Ansätze
zum Ansatz und zur Bewertung von Kreditverlusten erwägen, die eine größere Bandbreite von verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigen. Sie
sollten auch Änderungen an einschlägigen Standards prüfen, die gegenläufige Tendenzen abmildern, die mit der Fair-Value-Bilanzierung in
Zusammenhang stehen. Das gilt auch in Bezug auf Verbesserungen von Bewertungen, wenn die Daten oder Modelle schwach sind. Die Standardsetzer und
die Aufsichtsbehörden sollten zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich ergänzenden Zielen von Förderung der
Stabilität des Finanzsektors und Gewähr von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss stehen.
Verantwortlichkeit: Standardsetzer, BCBS**
Zeitplan für die Entwicklung: strategisches Ziel Herbst 2009
Zeitplan für die Umsetzung: wie sachgerecht, mit Erörterung mit dem Sektor und Koordinierung durch das erweiterte FSF
Überwachung: Erweitertes FSF
Während die Standardsetzer im Grunde einig sind, dass solche antizyklischen Rückstellungsmechanismen aus Perspektive der
Finanzmarktstabilität wünschenswert sind, argumentieren sie, dass Rückstellungen, die nicht bereits eingetretene Kreditverluste widerspiegeln,
die Integrität von Abschlüssen mindern würden, deren Zweck es sei, eine objektive und akkurate Darstellung der finanziellen Situation eines
Unternehmens zu liefern.
Es gibt jedoch auch die Ansicht, dass eine der wichtigsten Lektionen, die aus der gegenwärtigen Krise zu lernen ist, ist, dass die
Rechnungslegungsstandards eben nicht geholfen haben, die finanzielle Situation von Unternehmen akkurat darzustellen, da sie Informationen, die
hinsichtlich Risiken vorliegen, nicht berücksichtigen. Während die Zusammenarbeit zwischen Aufsichten und Prüfern wichtig ist, besteht sie schon,
damit sie aber greifen kann, muss es die Erkenntnis geben, dass die Rechnungslegungsstandards gestärkt werden müssen, um die Risiken im gesamten
Zyklus besser darzustellen. Eine Abmilderung der Prozyklizität, die aus Rückstellungsmechanismen entstehen, erfordert, dass der BCBS und die
Standardsetzer zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des
Finanzsektors und Gewähr von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss stehen.
Empfehlung 22: Die Standardsetzer sollten ihre Bemühungen verstärken, die Komplexität der Standards für die Berichterstattung über
Finanzinstrumente zu reduzieren und die Standards für die Darstellung zu verbessern, um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der
Unsicherheit im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.
Verantwortlichkeit: Standardsetzer
Zeitplan: Herbst 2009
Überwachung: Erweitertes FSF
Um Transparenz zu unterstützen und den Adressaten von Abschlüssen eine Einschätzung des finanziellen Zustands eines Unternehmens zu
ermöglichen, muss eine Bewertung zum beizulegenden Zweitwert durch ausreichend Angabestandards zu Bewertungsmethoden unterstützt werden. Wenn
Bewertungsmodelle zur Anwendung kommen, müssen im Anhang zum Abschluss eine Beschreibung der getroffenen Annahmen und eine Erörterung der
Häufigkeit alternativer Eingaben in das Bewertungsmodell vorhanden sein.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass die Bemühungen, die Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren und
die Angabestandards zu verbessern, verstärkt werden, um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit im Zusammenhang
mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen. |
*) Das Finanzstabilitätsforum (FSF) soll nach Absichtserklärung aus dem Kommuniqué erweitert und gestärkt werden (Punkt 15).
**) Baseler Ausschuss zur Bankenaufsicht (Basel Committee for Banking Supervision)
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7. April 2009: Mitschnitt der 130. DSR-Sitzung
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Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 130. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 2. und 3. April 2009
sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC
abgerufen werden.
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7. April 2009: Deloitte nimmt Stellung zum IFRS-Fahrplan der SEC
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Unsere amerikanischen Kollegen haben bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) eine
Stellungnahme zu deren vorgeschlagenen Fahrplan für eine mögliche Verwendung von Abschlüssen, die nach den International Financial Reporting Standards
durch US-Emittenten erstellt werden eingereicht. In dem Schreiben wird Unterstützung dafür ausgedrückt, dass ausländische Registranten die
Anwendung der IFRS gestattet sein soll. Außerdem wird Unterstützung für die Konvergenzbemühungen des IASB und des FASB ausgesprochen. Es wird in
dem Schreiben jedoch angedeutet, dass es einige Teile des Fahrplan gebe, die von der SEC noch weiter erörtert werden müssten, bevor sie übernommen
werden könnten.
Übersetzung eines Auszugs aus der Stellungnahme:
| Wir unterstützen die Schritte, die die SEC bereits in Richtung einer Akzeptanz der IFRS auf den US-amerikanischen Kapitalmärkten
unternommen hat. Das gilt auch für die Tatsache, dass ausländische Emittenten bereits IFRS für ihre Einreichungen bei der SEC verwenden können, ohne
dass eine Überleitung auf US-GAAP notwendig ist. Unserer Meinung nach sind die IFRS hochwertig und genügend umfassend, um transparente
Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen. Wir unterstützen ebenso einen Standardsetzungsprozess, der sich aktuellen Bedürfnissen von
Abschlussadressaten widmet und entsprechende Verbesserungen an den Standards zulässt. Aus diesem Grund unterstützen wir die Konvergenzbemühungen von
IASB und FASB, die der Entwicklung hochwertigster Standards dient.
Wie bei jeder Grundlagenentscheidung wird die SEC die verschiedenen Faktoren erwägen und abwägen müssen, wenn sie entscheidet, ob die IFRS
für alle US-Emittenten vorgeschrieben werden sollen. Insbesondere wird die SEC die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
bedenken müssen, den Verlust des Vertrauens in die amerikanischen Kapitalmärkte, das Entstehen von Kapitalmarktalternativen außerhalb der USA und
die Auswirkungen auf den internationalen Wettbewerb. Außerdem gibt es fortwährend Fragen hinsichtlich der US-amerikanischen Berichterstattung
einschließlich der Komplexität der US-GAAP und dem Bedarf nach Standards, die sich weniger auf Regelungen und exakte Schwellenwerte stützen. Während
von manchen argumentiert werden mag, dass vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse jetzt nicht der Zeitpunkt sei, grundlegende Änderungen in den
Vorschriften zur Finanzberichterstattung vorzunehmen, sind wir der Meinungen, dass genau diese Ereignisse erzwingen, dass der Ansatz der
Finanzberichterstattung überdacht werden muss.
Wir unterstützen die Zielsetzung im vorgeschlagenen Fahrplan, alle US-Emittenten zu einer Anwendung der IFRS zu verpflichten, aber wir
haben eine Reihe von Anmerkungen und Vorschlägen, wie der vorgeschlagene Fahrplan verbessert werden kann. Die wichtigsten dieser Empfehlungen
sind (1) der gegenwärtige Bedarf nach einer klareren Aussage der SEC zu ihrer Absicht, allen US-Emittenten in Zukunft die Anwendung der IFRS
vorzuschreiben, und (2) der Wegfall von bedeutenden Hindernissen, die derzeit noch mit einer vorzeitigen Übernahme der IFRS verbunden sind. |
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7. April 2009: DSR verabschiedet Stellungnahme zum Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses
7. April 2009: Internationale Steuerseite von Deloitte
7. April 2009: Kommentierungsfrist Diskussionspapier zur Darstellung
 |
Wir erinnern daran, dass die Kommentierungsfrist zum
Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses, das
gemeinsam vom IASB und vom FASB am 16. Oktober 2008 herausgegeben worden war, am 14. April 2009 endet. Das Projekt dreht sich
darum, wie man am besten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen, Zahlungsströme und damit zusammenhängende Informationen im Abschluss
darstellt. Es geht nicht darum festzulegen, welche Posten angesetzt und wie sie bewertet werden sollen. Einige der wesentlichen Änderungen sind:
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Die dargestellten Ausweiszeilen, die verwendeten Beschreibungen und die Reihenfolge der Darstellung würden in der Darstellung der Finanz- und
Vermögenslage, in der Darstellung des vollständigen Einkommens und in der Darstellung der Kapitalströme vereinheitlicht. |
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Der Abschluss würde unterteilt in betriebliche Tätigkeit (unterglieder in operative und investive Tätigkeit), Finanzierungstätigkeit, Ertragsteuern
und aufgegebene Geschäftsbereiche. |
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Die Ausweiszeilen würden im Abschluss auf Grundlage eines Managementansatzes klassifiziert, mit weiteren Unterklassifizierungen wenn
notwendig. |
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Es würde eine Überleitung zwischen der Darstellung der Kapitalströme und der Darstellung des vollständigen Einkommens gefordert. |
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6. April 2009: Finanzberichterstattung in einer sich wandelnden Welt
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Die Europäische Kommission veranstaltet eine Konferenz zum Thema Financial Reporting in einer sich wandelnden Welt
in Brüssel am 7. und 8. Mai 2009. Die Konferenz wird sich mit einer breiten Palette von Rechnungslegungsfragen sowohl
aus politischer als auch aus fachlicher Sicht befassen, sowohl kurz- als auch langfristige Fragen. Der erste Tag konzentriert
sich auf allgemeine politische Themen bezüglich der Finanzberichterstattung. Der zweite Tag wird sich mit Fragen beschäftigen,
die vor allem durch die Finanzkrise relevant geworden sind, wie Prozyklizität von Abschlüssen und mögliche Abhilfen,
zum Beispiel dynamische Risikovorsorge. Die Konferenz schließt mit einer Diskussion über mögliche Themen für die künftige
Ausrichtung der Rechnungslegung, die auch mit einer weitergehenden Debatte zu Corporate Governance verknüpft sind. Das Programm der Konferenz,
auf der unter anderem Charlie McCreevy (EU Kommission), John Smith (IASB), Julie Erhardt (SEC) und Mauro Grande (EZB) vortragen,
sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der
Pressemitteilung der EU-Kommission. |
6. April 2009: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung der Änderungen von IFRS 7
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um
Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der
Änderungen von IFRS 7 hinsichtlich der
Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente für die Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung
Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten,
die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die
Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
6. April 2009: IASB gibt Kurzübersichten zu verschiedenen Diskussionspapieren heraus
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Der IASB hat englischsprachige Kurzfassungen zu den folgenden Diskussionspapieren veröffentlicht:
Diese Kurzübersichten sollen den Interessenten auf einen Blick u.a. Informationen zum Projekt, zu den vorgeschlagenen Änderungen und zum
Projektverlauf geben.
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6. April 2009: Elf Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
3. April 2009 herunter (in englischer Sprache, 129 KB). Derzeit wurden die folgenden zwölf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen: |
Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
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IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden |
Änderungen
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren |
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IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente |
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IFRIC 9 und IAS 39 Änderung bezüglich eingebetteter Derivate |
6. April 2009: IFRS-Checklisten in französischer Sprache
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Unsere kanadischen Kollegen habe französischsprachige Übersetzungen der IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008 und des
IFRS-Übereinstimmungsfragebogens 2008 erstellt:
Einen Musterkonzernabschluss in französischer Sprache hatten wir Ihnen bereits am
3. April 2009
zur Verfügung gestellt. Unsere deutschen Übersetzungen des Musterkonzernabschlusses und der Checkliste zu Ausweis und Angabevorschriften finden Sie
rechts oben auf der Startseite von IAS PLUS. |
6. April 2009: IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung
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Unsere britischen Kollegen haben die zweite Ausgabe ihres neuen monatlich erscheinenden Newsletters herausgegeben, der sich dem gemeinsamen Projekt
von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet. Diese Ausgabe ist der Schätzung von
Versicherungszahlungsströmen gewidmet. Ein Entwurf soll in der zweiten Jahreshälfte 2009 herausgegeben werden und ein endgültiger Standard 2011.
Der neue Newsletter berichtet über die Fortschritte, die vom IASB und vom FASB bei ihrem gemeinsamen Projekt erzielt werden. Die zweite Ausgabe des
englischsprachigen Newsletters können Sie hier herunterladen: Issue #2 of the Insurance
Accounting Newsletter (130KB). Wir haben Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer
Seite
zum Versicherungsprojekt des IASB aufgenommen. |
6. April 2009: EFRAG sucht Mitglieder für eine neue KMU-Arbeitsgruppe und Kandidaten für eine PAAinE-Beratungsgruppe zu Common Control Transactions
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat entschieden,
eine neue Arbeitsgruppe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU, englisch Small and Medium-sized Entities, SME) einzurichten.
Die Arbeitsgruppe soll EFRAG hinsichtlich Fragestellungen zur 4. und 7. EU-Richtlinie, den IFRS für KMU sowie weitere KMU
betreffende Rechnungslegungsangelegenheiten fachlich unterstützen. Die Gruppe soll maximal 12 Mitglieder umfassen.
Darüber hinaus wurde entschieden, ein neues PAAinE-Projekt (Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa, Pro-active
Accounting Activities in Europe) zur Bilanzierung von Unternehmenserwerben unter gemeinsamer Kontrolle ins Leben zu rufen,
das vom italienischen Standardsetter geleitet wird. Zur Unterstützung dieses Projekts soll eine europaweite
Beratungsgruppe eingesetzt werden (Common Control Advisory Group – CCAP).
Bewerbungen sind bis zum 18.bzw. 20 April an EFRAG zu richten (info@efrag.org)
oder können mit entsprechendem Vorlauf durch das DRSC weitergereicht werden (info@drsc.de).
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6. April 2009: Heads Up-Newsletter zum überarbeiten Rechnungslegungshandbuch der SEC
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Die Abteilung Finanzierung von Aktiengesellschaften der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Division of Corporation
Finance der Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine neue Fassung ihres Rechnungslegungshandbuchs freigegeben. Dieses 267 Seiten umfassende
Handbuch ist ein informelles Nachschlagedokument für die SEC-Mitarbeiter, aber da es für bei der SEC registrierte Unternehmen nützliche Informationen
enthält, wurde es auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der SEC eingestellt. In dem Handbuch werden die Interpretation des SEC-Stabs zu formalen
Anforderungen und Teilen der Regelungen S-X und S-K dargestellt einschließlich Leitlinien zu solchen Themen wie Form und Inhalt von Abschlüssen von bei
der SEC registrierten Unternehmen, Zurverfügungstellung separater Abschlüsse von erworbenen Geschäftsbetrieben oder zu erwerbenden Geschäftsbetrieben und
Beteiligungen an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, pro-forma Finanzinformationen, Erörterung und Aufgliederung der Vermögenslage
und der Geschäftsergebnisse durch die Geschäftsleitung (Management's discussion and analysis, MD&A) sowie unverbindliche Kennzahlen (non-GAAP measures)
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Unsere US-amerikanischen Kollegen heben einen aktualisierten Deloitte Heads Up-Newsletter
herausgegeben, in dem das überarbeitete Handbuch erläutert wird. In einem Anhang findet sich eine Tabelle, in der die bedeutenderen Hinzufügungen und
Änderungen gegenüber der vorigen Ausgabe zusammengefasst werden.
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6. April 2009: EU-Finanzminister fordern IASB auf, die jüngsten Fair-Value-Entscheidungen des FASB zu übernehmen
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Als Ergebnis ihres informellen Treffens in Prag am 3. und 4. April 2009 haben die EU-Finanzminister und Zentralbankgouverneure eine
Verlautbarung veröffentlicht, in der der IASB aufgefordert wird, die Schlussfolgerungen zur Fair-Value-Bewertung in illiquiden Märkten und
zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, die letzte Woche vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB verabschiedet worden waren, zu
übernehmen. In unserer Nachricht vom 3. April 2009 haben wir die FASB-Entscheidungen erläutert. Die
Verlautbarung der Minister in englischer Sprache finden Sie hier
(43 KB); nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt.
| Der US-amerikanische Standardsetzer ist dabei, neue Bilanzierungsregeln einzuführen, die das Ziel haben, Vermögenswerte
in illiquiden Märkten, die nicht ordnungsgemäß funktionieren, zu bewerten. Dies könnte den US-amerikanischen Finanzinstituten sehr viel mehr
Flexibilität einräumen, wenn sie von der Verwendung von Preisen aus Notverkäufen unter diesen Umständen Abstand nehmen wollen. Es wurden
außerdem Änderungen an den bestehenden Wertminderungsregeln nach US-GAAP vorgeschlagen. Diese Änderungen könnten zu einer bedeutenden
Abweichung in der internationalen bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten führen.
Die Minister fordern deshalb den IASB auf, eng mit dem FASB zusammenzuarbeiten, um sich dieser Sachverhalte sofort anzunehmen,
mit dem Ziel, eine gleichwertige Behandlung und Anwendung der entsprechenden Standards in den IFRS und den US-GAAP zu erreichen. Damit würde
das Risiko gemindert, dass Wettbewerbsverzerrungen entstehen. |
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5. April 2009: Sichtweisen von FEE zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat seine Antworten auf die
Einladung zur Stellungnahme der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG)
des IASB eingereicht. Im Hinblick auf die Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten heißt es in dem Schreiben von FEE:
| FEE ist der festen Meinung, dass die Finanzberichterstattung auf Grundlage der IFRS und insbesondere die Fair-Value-Bilanzierung
von Finanzinstrumenten die wirtschaftliche Realität der Positionen der Marktteilnehmer früher gezeigt hat als unter einem Modell, das eher auf
Anschaffungskosten beruht, möglich gewesen wäre. Unserer Meinung nach hat die Vorschrift, bestimmte Finanzinstrumente zu beizulegenden Zeitwert zu
bilanzieren, die Finanzmarktkrise weder hervorgerufen noch war sie ein bedeutender beitragender Faktor. Nichtsdestotrotz hat die Praxis gezeigt, dass
die Fair-Value-Bilanzierung in illiquiden Märkten schwerer anzuwenden ist, und Ersteller und Prüfer mussten bedeutendes Ermessen einsetzen, um zu
konsistenten Bewertungen unter schwierigen Marktumständen zu gelangen. Erstellern würden zusätzliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert, wenn beobachtbare Marktpreise nicht zur Verfügung stehen, nützen.
Die Berichterstattung unter IFRS hat gezeigt, dass die Finanzinstitute stark belastet waren. Die Einführung von IFRS 7 hat die
Risikoangaben zu Finanzinstrumenten weiter verbessert. Da 2007 das erste Jahr war, in dem IFRS 7 verpflichtend angewendet werden musste,
und dies einen größeren Umfang von Risikoangaben mit sich brachte, ist zu erwarten, dass die Risikoangaben sich noch weiter verbessern werden, wenn
mehr Erfahrungen mit dem neuen Standard vorliegen. Die Angabevorschriften des Finanzstabilitätsforums haben ebenso die Risikoangaben verbessert.
Die Finanzmarktkrise hat die Diskussion um den Bedarf einer Einführung von antizyklischen Maßnahmen in das globale
Finanzaufsichtssichtsystem und zu einem gewissen Grad in die Rechnungslegung angeheizt. Die Finanzberichterstattung ist von einigen
Stellungnehmenden für ihren prozyklischen Einfluss angeprangert worden, der die Situationen verschärft habe, in denen die Märkte unter Druck
geraten oder illiquide geworden sind. Wir sind der Meinung, dass die Auswirkungen der gegenwärtigen Marktvolatilität von der
Fair-Value-Bilanzierung eingefangen, aber nicht verursacht werden. Der beizulegende Zeitwert bietet eine zeitnahe und relativ objektive
Feststellung des aktuellen Werts. Solche Werte nicht zu berichten, würde dafür sorgen, dass Anleger und politische Entscheidungsträger sich der
Herausforderungen im Kredit- und Liquiditätsbereich weniger oder gar nicht bewusst wären. In den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden muss
sorgfältig festgehalten werden, auf welcher Grundlage die entsprechenden beizulegenden Zeitwerte ermittelt wurden. |
Das vollständige Schreiben von FEE in englischer Sprache finden Sie
hier
(82 KB). |
3. April 2009: IASCF gibt XBRL-Taxonomie der IFRS für 2009 frei
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Die IASC-Stiftung hat die endgültige IFRS-Taxonomie für 2009 herausgegeben und einen Entwurf des Handbuchs für die Verfahrensweise
hinsichtlich XBRL-Aktivitäten mit der Bitte um Stellungnahmen veröffentlicht. Die Taxonomie übersetzt die IFRS per Stand 1. Januar 2009 in XBRL
(eXtensible Business Reporting Language). XBRL ermöglicht Unternehmen, Aufsichtsbehörden, Anleger, Analysten und Anderen, von erleichterten
Einreichungen, verbessertem Zugang zu und Vergleich von Finanzdaten zu profitieren. Sowohl die Taxonomie 2009 als auch der Entwurf des Handbuchs
für die Verfahrensweise hinsichtlich XBRL-Aktivitäten können kostenfrei von der Internetseite des
IASB heruntergeladen werden. Die zugehörige Presseerklärung finden Sie
hier (28 KB). |
3. April 2009: Reaktion von Deloitte auf die Bitte der FCAG um Stellungnahme
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Deloitte Touche Tohmatsu hat eine Stellungnahme an die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) als Reaktion
auf die Bitte der FCAG um Stellungnahme vom 11. März 2009 übermittelt. Die FCAG bat um Antworten zu sieben
Fragen, um ihr bei der Erörterung von Bilanzierungs- und Rechnungslegungssachverhalten in Bezug auf die weltweite Finanzmarktkrise und der sich daran
anschließenden Empfehlungen an IASB und FASB behilflich zu sein. IASB und FASB haben die FCAG gemeinsam eingerichtet, um sich hinsichtlich der Rolle
der Bilanzierung während der Krise und möglicher Änderungen beraten zu lassen. Das Schreiben von Deloitte besteht aus zwei Teilen:
Unsere britischen Kollegen haben zudem ein getrenntes Schreiben an die FCAG übermittelt, in dem der Sachverhalt der Unternehmensfortführung behandelt
wird:
Zurückliegende Stellungnahmen von Deloitte an den IASB und zugehörige Gremien finden Sie hier.
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3. April 2009: Drei FASB-Stabpositionen zum beizulegenden Zeitwert
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Gestern verabschiedete der US-amerikanische Standardsetzer FASB drei Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP), mit denen die
Fair-Value-Bilanzierung von Finanzinstrumenten insbesondere in Märkten unter Druck klargestellt werden soll. Der FASB hatte
600 Stellungnahmen zu drei vorgeschlagenen FSP erhalten. Darin wurden sehr unterschiedliche Meinungen von Anlegern, Einzelpersonen, Erstellern,
Aufsichtsbehörden, Geschäftsvereinigungen und Prüfungsgesellschaften zu den drei vorgeschlagenen FSP zum Ausdruck gebracht. Die verschiedenen
Positionen wurden ausführlich erörtert, bevor man zu dem gemeinsamen Schluss kam, die endgültigen Verlautbarungen zu formulieren und herauszugeben.
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FSP FAS 157-e Bestimmung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt. Bei der Erörterung
dieses Vorschlags deutete der FASB an, dass die vorgeschlagene FSP FAS 157-e nicht dazu gedacht war, das Ziel einer Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert zu ändern, selbst wenn es einen bedeutenden Abfall in Marktaktivitäten für den zu bewertenden Vermögenswert gegeben
habe. Das Ziel sei es, den beizulegenden Zeitwert im gegenwärtigen inaktiven Markt zu bestimmen (einen 'Abgangspreis') und nicht den Wert
in einem hypothetischen Markt oder ein Mittel aus beiden Werten. Eine bedeutende Veränderung im Vergleich zur vorgeschlagenen FSP FAS 157-e
bezieht sich auf den Wegfall der Annahme, dass alle Geschäftsvorfälle in einem inaktiven Markt Notverkäufe sind, solange das Gegenteil nicht
bewiesen ist. |
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FSP FAS 115-a, FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen. Der FASB kam überein,
dass der Anwendungsbereich des neuen Models für nicht vorübergehende Wertminderungen (other-than-temporary impairments, OTTI) auf Schuldtitel
beschränkt sein solle. Die bestehenden OTTI-Modelle für Eigenkapitaltitel würden weiterhin gelten. Im neuen OTTI-Modell für Schuldtitel würde
der Schwerpunkt von der Absicht eines Unternehmens, den Titel bis zur Werterholung zu halten, auf seinen Absicht, zu veräußern verschoben.
 |
Ein Unternehmen würde seine wertgeminderten Schuldtitel, die es gegenwärtig zu veräußern beabsichtigt, ergebniswirksam auf den
beizulegenden Zeitwert abwerten. |
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Für diejenigen, die es nicht zu veräußern beabsichtigt (zur Veräußerung verfügbar oder bis zur Endfälligkeit gehalten), gilt, dass,
wenn es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen nicht alle vertraglich ihm zustehenden Beträge einsammeln kann, das Unternehmen die nicht
vorübergehende Wertminderung aufspaltet. Die Wertminderung, die auf Kreditverlust zurückzuführen ist, wird mit dem Unterschied zwischen
fortgeführten Anschaffungskosten und dem Barwert der erwarteten Kapitalströme abgezinst um den Effektivzinssatz des Titels bewertet und im
Ergebnis angesetzt. Der verbleibende Betrag der Wertminderung (der nicht bonitätsbezogene Anteil) würde im sonstigen vollständigen Einkommen
erfasst. |
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FSP FAS 107-b und APB 28-a Zwischenangaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten. Börsennotierte Unternehmen
müssen die Methode(n) und bedeutenden Annahmen angaben, die zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in ihren Zwischen-
und Jahresabschlüssen verwendet wurden. Änderungen müssen erläutert werden. |
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Es wird erwartet, dass die endgültigen FSP Ende nächster Woche veröffentlicht werden und führ Zwischenberichts- und Berichtsperioden in Kraft treten,
die nach dem 15 Juni 2005 enden. Eine frühere Anwendung wäre mit Einschränkungen möglich. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen
Head up-Newsletter zum Thema veröffentlicht (in
englischer Sprache, 150 KB). Der IASB hat zu Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Versionen der beiden ersten der oben genannten FSP eingeladen (siehe
unsere Nachricht vom 21. März 2009). Weitere Informationen halten wir auf unserer
Seite zur Finanzmarktkrise für Sie bereit. |
3. April 2009: Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
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Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am
1. und 2. April 2009 in London zu einer Sitzung zusammen.
Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie
nachfolgend. Die Treuhänder tagten einen Teil
der Zeit gemeinsam mit dem neuen Überwachungsgremium; die Mitschrift
von diesem Teil der Sitzung finden Sie in der direkt
folgenden Nachricht.
Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASCF 1. und 2. April 2009 |
Prüfung des Arbeitsprogramms des IASB: Fortschritte bei Sachverhalten, die von der G-20 und dem Finanzstabilitätsforum aufgebracht wurden
Der Vorsitzende des IASB ging mit den Treuhändern die Arbeiten des
Boards durch, die eine Reaktion auf die Forderungen der G-20 und des
Finanzstabilitätsforums darstellen. Er stellte dar, dass der IASB
daran arbeiten würde, IAS 39 in 'Monaten, nicht in Jahren' zu
ersetzen (vielleicht in 6 bis 8 Monaten), und bereits eng mit dem
FASB und den Aufsichtsbehörden zusammenarbeite.
Es gab breite Unterstützung von den Treuhändern für die
beabsichtigten Handlungen des IASB, obwohl einige der Meinung waren,
dass sich der IASB zu sehr in die Defensive drängen lasse.
Insbesondere einige der vorgeschlagenen Handlungen könnten als
radikal angesehen werden. Was wichtig sei, sei weiterhin eine
Selbstverpflichtung auf hochwertige globale Standards, keine
Schnellschüsse.
Allgemeine Bedenken rief die Frage hervor (die vielleicht vom
Überwachungsgremium erörtert werden sollte), was passieren würde,
wenn der FASB 'links herum' gehe und der IASB 'rechts herum'. Internationale
Konvergenz sei immer noch das Ziel, aber die beiden größten
Standardsetzer seien in ihren jeweiligen Märkten hohem Druck
ausgesetzt.
Ein Treuhänder hielt fest, dass der Ausdruck 'dynamische
Risikovorsorge' ein unglücklicher Ausdruck sei und einer
vereinbarten Definition ermangele. Wenn er ein Boardmitglied sei,
würde er kein Kreditverlustmodell unterstützen, das 'Reserven unter
der Matratze' zulasse. Ein Ansatz jedoch, der eine wohlüberlegte
Möglichkeit zulasse, Vorsorge für Verluste in der Bilanz zu
betreiben, die transparent sei und erwartete Verluste zulasse,
könnte jedoch 'einen tolle Geschichte' sein.
Sir David dankte den Treuhändern und wies darauf hin, dass der Stab bereits
hart an dem SAchverhalt arbeite.
Bericht des Ausschusses für die Überwachung des Konsultationsprozesses
Den Treuhändern wurde vom Vorsitzenden des IASCF-Ausschusses für die
Überwachung des Konsultationsprozesses Bericht erstattet. Der
Ausschuss wird einen Zusammenfassen Bericht im Jahresbericht der
IASC-Stiftung veröffentlichen und einen ausführlicheren Bericht über
seine Aktivitäten auf der Internetseite der Stiftung zur Verfügung
stellen.
Der Schwerpunkt für 2008 würde insbesondere auf dem Standardsetzungsprozess
des IASB liegen und auf der Effizienz der Arbeitsgruppen.
Der Entwurfsbericht des Ausschusses für die Aufnahme in des
Jahresbericht der IASCF wurde angenommen.
Die Treuhänder vereinbarten außerdem, ein Handbuch zum
Konsultationsprozess für die XBRL-Aktivitäten der IASCF
herauszugeben, das Anfang April für eine Kommentierungsfrist von 90
Tagen veröffentlicht werden soll. Es gab einige Diskussion
hinsichtlich des Qualitätszusicherungsprozesses (insbesondere in
Hinblick auf Bilanzierungsfragen) in Bezug auf die
IFRS-XBRL-Taxonomie. Dies gilt insbesondere für das Ausmaß, zu dem
die IFRS in ein Abschlussformat auf eine bestimmte Art und Weise
gedeutet werden. Experten in Bezug auf Bilanzierungsfragen müssten
garantieren, dass die Anwendung sachgerecht ist. Diesem Punkt wird
durch die Qualitätsprüfungsgruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet
werden, und auf der Sitzung der Treuhänder im Juli wird darüber
Bericht erstattet werden.
Der Treuhänder Robert Glauber stellte seine Eindrücke vom
rekonstutierten Standardbeirat vor. Er wies darauf hin, dass der SAC
Rückmeldung vom IASB hinsichtlich seiner Anmerkungen zur Agenda und
anderer Fragen, die gemeinsam erörtert wurden, erwarte. .Die
Treuhänder hielten fest, dass der SAC, um wirklich nützlich zu sein,
sachgerecht genutzt und respektiert werden müsse.
Bericht zur Überarbeitung der Satzung
Der Stab der IASCF stellte einen Entwurf der vorgeschlagenen
Reaktion auf die Stellungnahmen zur Phase I der Überarbeitung der
Satzung vor. Dieser Punkt wurde nicht wesentlich weiter erörtert.
Der Stab wies darauf hin, dass die kommentierungsfrist zur Eröffnung
der zweiten Phase der Überarbeitung der Satzung am 31. März geendet
habe. Der Stab würde die Stellungnahmen analysieren und sie mit dem
Satzungsausschuss erörtern, bevor auf der IASCF-Sitzung im Juli 2009
Empfehlungen zur Änderung der Satzung vorgestellt werden. Die
Überprüfung muss bis 2010 abgeschlossen sein. Öffentliche Gespräche
am Runden Tisch in Asien (Tokio), Amerika (New York) und
London sind für des Ende des dritten Quartals und das vierte Quartal
2009 geplant.
Der Stab wies außerdem darauf hin, dass die Satzung
des Überwachungsgremiums am 2. April 2009 veröffentlicht werden
würde. Der Stab hielt fest, dass in der Satzung
Konsensentscheidungen gefordert würden und dass jegliche Änderungen
daran vermutlich der Zustimmung der Treuhänder bedürften, auch wenn
die Treuhänder nicht zu den Unterzeichnern der Satzung gehörten (sie
sind Unterzeichner des Arbeitsabkommens).
IFRS-Verbreitungsstrategie
Sir Bryan Nicholson, der Vorsitzende des Finanzausschusses, stellte
verschiedene Ansätze für die Umsetzung der im Oktober 2008 getroffenen
Entscheidung vor, freien Zugang zu den verpflichtenden Bestandteilen der IFRS
zur Verfügung zu stellen. In den Ansätzen wurden die Schlüsselfragen umrissen,
die geklärt werden müssen, wenn die IASCF mehr ihrer Materialien frei zur
Verfügung stellen würde.
Die Entscheidung steht in engem Zusammenhang mit den langfristigen
Finanzierungsvereinbarungen der Organisation. 2008 verzeichnete die IACF einen
Gewinn von £3,3 Millionen aus dem Verkauf von Publikationen und damit in
Zusammenhang stehender Aktivitäten wie beispielsweise der Lizenzvergabe an
andere. Dies ist Teil der Gesamtfinanzierungsgrundlage der IASCF.
Die Treuhänder hielten fest, dass sie es sich wahrscheinlich nicht leisten
könnten, bedeutende Ertragsströme zu verlieren, solange das Finanzierungssystem
nicht eingerichtet und voll funktionstüchtig sei. Deshalb kamen sie überein,
gegenwärtig keinen freien Zugang zu den nicht verpflichtenden Bestandteilen der
IFRS und anderen Materialien zu gewähren. Sie verpflichteten sich aber, diese
Entscheidung 2011 zu überdenken, wenn sie in der Lage sein werden, die
Auswirkungen der Einrichtung der kostenlosen Verfügbarkeit verpflichtender
Inhalte einzuschätzen.
XBRL-Entwicklungen
Olivier Servais, der Leiter des XBRL-Team der IASCF, stellte einen überblick
über die Entwicklungen in Bezug auf die IFRS-XBRL-Taxonomie vor. Die Treuhänder
verabschiedeten die XBRL-Taxonomie für 2009, die jetzt öffentlich zur Verfügung
steht.
Die Treuhänder genehmigten den Entwurf des Handbuchs zum Konsultationsprozess
für XBRL und veröffentlichten dieses zwecks öffentlicher Stellungnahme für 90
Tage am 2. April 2009.
Der XBRL-Stab prüfte außerdem Budgets und andere Sachen, aber dies
Punkte wurden wenig erörtert.
Es gab mehr Diskussion über die Frage, ob die IASCF 'IFRS-Taxonomie-Erweiterungen'
entwickeln solle zusätzliche Etiketten, die über die
verpflichtenden IFRS-Vorschriften hinausgehen (beispielsweise für
die Aufgliederung von Sachanlagen oder für branchenspezifische
Posten).
Der Stab stellte einen Vorschlag vor, nach dem sie mit dem IASB und
dem IASCF-Ausschuss zur Überwachung des Konsultationsprozesses
zusammenarbeiten würden, um einen Ansatz für diesen Sachverhalt zu
entwickeln. Dieser würde auf der Julisitzung 2009 der Treuhänder
vorgestellt werden.
Bei der Erörterung der Vorschläge waren sich die Treuhänder der
feinen Balance sehr bewusst, die sie einhalten müssen: Ist XBRL ein
Werkzeug oder eine offizielle Verlautbarung? Was für Schutzrechte
soll es geben? Außerdem würde der IASB durch die Erforschung von
XBRL-Taxonomie-Erweiterungen in branchenspezifische Bereiche gezogen
das hat der IASB bisher konsequent vermieden.
Einige Treuhänder warnten, dass Sorgfalt angewendet werden müsse,
wenn man entscheide, was man tun wolle und wie weit man gehen wolle.
Man müsse hier zwischen den Wünschen der Regulierungsaufsichten nach
allgemeinen Erweiterungen und den Bedenken über unbeabsichtigte
Interpretationen der IFRS abwägen. Das zeige, dass ein Ansatz mit
geteilter Verantwortung am wünschenswertesten sei.
Der IASCF-Stab hielt fest, dass man bereits mit der IOSCO und
anderen zusammenarbeite, um zu untersuchen, wie man eine solche
Zusammenarbeit bewerkstelligen könne.
Prüfung der langfristigen Finanzierung der IASCF
Die Treuhänder erörterten den Fortschritt in Bezug auf eines
stabilen langfristigen Finanzierungskonzepts für die IASCF. Sie
hielten fest, dass sie, wenn sie ihre Aktivitäten auf die Ebene der
budgetierten £23 Millionen ausweiten würden, sich einer
Finanzierungslücke von £6,6 Millionen gegenüber sähen (rund £4
Millionen, wenn man die Publikationserträge in die Einnahmen mit
einrechnen würde).
Die Treuhänder diskutierten die Auswirkungen hiervon ausführlich.
Ein Treuhänder hielt fest, dass mit der vereinbarten zentralen
Finanzierung durch die Europäische Union ab 2011 keine Gewissheit
bestehe, dass die freiwilligen Beiträge weiterhin geleistet würden
(zumindest in einigen Mitgliedstaaten würden diese wahrscheinlich
nicht fortgesetzt werden). Es wurde festgehalten, dass die 'programmierte
Finanzierung'
nicht die US$8 Millionen beinhalte, die die großen
Prüfungsgesellschaften jährlich zur Verfügung stellten. Sam DiPiazza
hielt fest, dass die großen Gesellschaften nicht um eine Entbindung
von diesen Beiträgen gebeten hätten, aber man müsse eingestehen,
dass die Beiträge der Gesellschaften die Unabhängigkeit der IASCF
einschränkten.
Sir Bryan Nicholson wies darauf hin, dass das internationale Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse
der IFAC die Zuweisung öffentlicher Mittel sehr genau verfolge. Es
sei wahrscheinlich, dass das Überwachungsgremium der IASCF sich
ähnlich verhalten werde. Daher sei es wichtig, dass die Treuhänder
in Bezug auf einzuwerbende Mittel realistisch blieben. Der Übergang
auf ein langfristiges Finanzierungssystem könne nicht in einem Jahr
erreicht werden. Die IASCF werde also noch eine Weile eine Mischung
von freiwilligen Beiträgen und programmierter Finanzierung haben,
und sie wird die Nettoeinkünfte aus dem Verkauf von Publikationen
auch weiterhin benötigen.
Der Finanzierungsausschuss der Treuhänder wird sich bald treffen und
wird mit weiteren Vorschlägen auf der Sitzung im Juli 2009 vor den
Treuhändern erscheinen.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden.
Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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3. April 2009: Mitschrift von der Sitzung des IASCF-Überwachungsgremiums
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Das Überwachungsgremium der IASCF hielt am 1. April 2009 eine gemeinsame Sitzung mit den
Treuhändern der IASC-Stiftung ab. Dabei handelte es sich um die Gründungssitzung des Überwachungsgremiums.
Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der
Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung finden Sie nachfolgend.
Mitschrift von der gemeinsamen Sitzung des Überwachungsgremiums der IASCF und der IASCF-Treuhänder 1. April 2009 |
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Gerrit Zalm, der Vorsitzende der IASCF, übernahm den Vorsitz bei dieser
Sitzung und wies darauf hin, dass dies keine normale Situation sei,
da das Überwachungsgremium seinen eigenen Vorsitzenden ernennen
würde. Er begrüßte die Mitglieder des Überwachungsgremiums:
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internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO):
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Ausschuss für aufstrebende Märkte: Guillermo Larain
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Fachausschuss: Hans Hoogervorst
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Europäische Kommission: Charlie McCreevy, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen
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Finanzdienstleistungsbehörde von Japan: Junichi Maruyama, stellvertretender Kommissar für internationale Angelegenheiten
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US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC): Mary Schapiro, Vorsitzende
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Basel-Komitee zur Banken Aufsicht [Beobachter]: Sylvie Matherat (Banque de France), Vorsitzende der Bilanzierungsarbeitsgruppe
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Kommissar McCreevy hielt fest, dass die Finanzmarktkrise die
Notwendigkeit gezeigt habe, aufsichtliche Arbitrage durch die
Zusammenarbeit unter den Aufsichtsbehörden abzuschaffen. Frau Schapiro
hielt fest, dass die SEC weiter an unabhängiger Standardsetzung und an
der Ausrichtung der Finanzberichterstattung auf die Anleger festhalte.
Darüber hinaus unterstütze sie im Hinblick auf die Kapitalmärkte den
Vorrang der Bedürfnisse der Anleger. Ein einziger Satz hochwertiger
Rechnungslegungsstandards sei Teil dieser Selbstverpflichtung, und die
SEC halte am Ziel internationaler Konvergenz fest.
Der stellvertretende Vorsitzende der IASCF bat das Aufsichtsgremium,
dass es sich genau wie die Treuhänder unpolitisch verhalte: Seiner
Meinung nach hätten die Hingabe und die Unvoreingenommenheit der
Treuhänder der Organisation in den letzten acht Jahren gut gedient, und
dies sei etwas, was es zu erhalten gelte.
Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder 2008 und Prioritäten für 2009
Antonio Vegezzi, Vorsitzender des Ausschusses für den
Konsultationsprozess der Treuhänder, stellte einen Überblick über die
Aktivitäten des Ausschusses 2008 und seine Prioritäten für 2009 vor. Er
wies darauf hin, dass der Konsultationsprozess des IASB alle Treuhänder
angehe und dass deshalb die Sitzungen des Ausschusses nicht auf dessen
Mitglieder beschränkt wären. Die Sitzungen und deren Protokolle wären
nicht öffentlich, aber die Berichte über die Aktivitäten des Ausschusses
würden mit den Treuhändern in einer öffentlichen Sitzung erörtert.
Mitglieder des Überwachungsgremiums hinterfragten die
Aussetzung des Konsultationsprozesses im Oktober 2008. Vegezzi gab an,
dass die Entscheidung von allen Treuhändern nach ausführlicher
Diskussion gemeinsam gefällt und einstimmig worden sei. Es sei keine
Entscheidung gewesen, die die Treuhänder auf die leichte Schulter
genommen hätten.
Sam DiPiazza wies darauf hin, dass die Treuhänder den
Konsultationsprozess der Organisation sehr ernst nähmen und dass der
Konsultationsprozess des IASB 'weit besser' als der der amerikanischen
Stiftung für Rechnungslegung oder der des FASB sei. Er gab an, dass der 'Konsultationsprozess
im Mittelpunkt all dessen steht, was die Treuhänder tun'.
Finanzielle Lage der IASC-Stiftung
David Sidwell, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses der
Treuhänder, gab einen Überblick über den Abschluss des IASB, der vom
Prüfungsausschuss am 31. März 2009 genehmigt und dessen Prüfungsbericht
unterschrieben worden war.
Auf die Zukunft gerichtet gab Kommissar McCreevy an, dass
die Europäische Union aus ihrem Gesamtbudget in den Jahren 2011 bis 2013
Mittel zur Verfügung stellen würde. Dies gelte unter Vorbehalt der
endgültigen Zustimmung zur Empfehlung der Kommission, die zum Ende der
gegenwärtigen EU-Parlamentsperiode erwartet würde. Es folgte eine
allgemeine Diskussion zum Thema Finanzierung, aber es wurde wenig
geäußert außer allgemeiner Unterstützung des Ansatzes, der von den
Treuhändern entwickelt worden ist.
Finanzierung und Bedarf der IASCF
Miranda Corti, IASCF-Direktorin für Finanzen und Ressourcen, gab einen
Überblick über den erwarteten Bedarf der IASCF an Ressourcen über die
nächsten fünf Jahre. Um das Ziel der IASCF zu erreichen, die IFRS als
globale Standards für die Finanzberichterstattung zu etablieren, müsste
die Anzahl der Mitarbeiter von derzeit 110 auf 140 erhöht werden bei
einem Ausgabenbudget von etwa £23 Millionen.
Es folgte eine kurze Diskussion.
Vorgeschlagener Treuhändernominierungsprozess für 2009
Das Überwachungsgremium wurde davon in Kenntnis gesetzt,
dass die folgenden Treuhänder, deren Amtszeit 2009 endet, die
wiedergewählt werden können und die zu erkennen gegeben haben, dass sie
für eine Wiederwahl bereitstehen, vermutlich für eine erneute Ernennung
von den Treuhändern vorgeschlagen werden: David Sidwell, Paul Tellier, Jeff van Rooyen
und Luigi Spaventa. Zwei Treuhänder können nicht wiederernannt werden (Phil Laskawy
und Bertrand Collomb), und der Prozess für die Werbung um Nachfolger
würde im April 2009 beginnen. Der vorgeschlagene Prozess ist der
folgende:
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April 2009: Die Treuhänder sollten mindestens zwei Stellen
ausschreiben (die der Treuhänder, deren Amtszeit nicht
verlängert werden kann) und insbesondere zu Bewerbungen aus
Europa und Nordamerika auffordern. Die Ausschreibungen werden
Anfang April im Economist erscheinen und mit einer
sechswöchigen Bewerbungsfrist versehen. |
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April und Mai 2009: Die Treuhänder geben dem
Überwachungsgremium während der Bewerbungsfrist Gelegenheit,
Kandidaten für die Erwägung durch die Treuhänder zu benennen.
Zeitgleich werden die Treuhänder entsprechende Interessengruppen
anschreiben, um Ernennungsvorschläge aus den Reihen der Anleger,
Ersteller und offiziellen Organisationen einzuwerben. |
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Juni 2009: Der Ernennungsausschuss wird eine mögliche
Vorauswahl der Kandidaten auf Grundlage der Anregungen des
Überwachungsgremiums und anderer Parteien treffen und weiteren
Informationen einholen, wo dies angemessen scheint. |
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Juli 2009: Auf der Sitzung der Treuhänder wird der Ernennungsausschuss gegenüber den
Treuhändern eine Empfehlung aussprechen. Nach Zustimmung
durch die Treuhänder würden diese dem Überwachungsgremium
offiziell die Ernennungsvorschläge zur Erwägung vorlegen.
Der Prozess sollte im September 2009 abgeschlossen sein. |
Es gab keine besonderen Bemerkungen von den Mitgliedern des
Überwachungsgremiums hinsichtlich des vorgeschlagenen Ansatzes.
Kommissar McCreevy hielt jedoch fest, dass er seine europäischen
Kollegen zu Rat ziehen würde einschließlich des Europäischen
Parlaments und der Mitgliedstaaten. Diese Bemerkung war eindeutig
unerwartet und löste einige Besorgnis insbesondere unter den
Treuhändern aus. Ein Treuhänder fragte, ob es auch andere Bereiche
der Aufgaben des Überwachungsgremiums gebe, die der Prüfung durch
das Europäische Parlament bedürften. Ein anderer fragte ob der
Kommissar 'Beratung' oder 'Genehmigung' suche. McCreevy
verdeutlichte daraufhin seine Bemerkung durch den Hinweis, dass
seine Rücksprachen informelle Beratungen und auf europäische
Kandidaten beschränkt sein würden. Er hoffe, dass es Einigkeit
hinsichtlich eines jeden möglichen Kandidaten geben würde, aber in
Ermangelung einer solchen Einigkeit läge die Entscheidung beim
Kommissar.
IFRS-Einführung in aufstrebenden Märkten
Guillermo Larrain (IOSCO-Ausschuss für aufstrebende Märkte)
setzte das Überwachungsgremium und die Treuhänder über die Ergebnisse einer Umfrage zur
Einführung der IFRS in aufstrebenden Märkten [nicht aufstrebende Wirtschaften] in Kenntnis.
Er wies insbesondere darauf hin, dass Brasilien entschieden habe, die IFRS einzuführen (und nicht
sie anzupassen), was ein bedeutender Schritt sei.
Sam DiPiazza hielt fest, dass nach seinen Beobachtungen die die Ausbildung,
die derzeit in Südamerika unternommen werde, eindrucksvoll sei und dass die Möglichkeiten,
die IFRS zu unterstützen, bereits gut seien und noch besser würden.
Darüber hinaus habe er gesehen, dass prinzipienbasierte Entscheidungen in aufstrebenden
Märkten 'genauso solide' seien wie in entwickelten Märkten.
Reaktionen auf die Finanzmarktkrise
Sir David Tweedie stellte die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise vor und
erklärte allgemein einige der Sachverhalte, denen sich der IASB widmet (bei den meisten in Zusammenarbeit mit dem FASB).
Er hob hervor, dass man auf dieser Sitzung nicht auf fachliche Details eingehen sollte,
sondern man sollte sich nur Prozessabläufen widmen.
Frau Matherat (Basel-Komitee) hob das Bestreben des Basel-Komitees zur Zusammenarbeit mit dem IASB
hinsichtlich einer 'zeitnäheren Erfassung von Verlusten' hervor. Darüber hinaus gebe es einen Bedarf
einen Prüfungsweg von interner Berichterstattung über externe Finanzberichterstattung zu aufsichtlichen Einreichungen nachvollziehen
zu können, aber sie führte nicht weiter aus, wie dieser aussehen könne.
Teilnehmer drückten verschiedene Meinungen dazu aus, wie man Verluste im Abschluss berücksichtigen könne und
ermutigten den IASB, unvoreingenommen die verschiedenen Möglichkeiten zu untersuchen. Darüber hinaus wurden
die Bankenaufsichten ermutigt, die Anforderungen hinsichtlich dessen zu verschärfen,
was von Banken in Umlauf gebracht werden könne.
Ein Treuhänder hielt fest, dass es nicht das Risikovorsorgemodell sei, dass in einigen Rechtskreisen die
Banken gerettet habe. Vielmehr seien es die die Aufsichtsbehörden gewesen, die sie gerettet hätten, indem sie sie aktiv gehindert
hätten, in bestimmte Klassen von Vermögenswerten zu investieren.
Sir David stimmte dem zu und hielt fest, dass das regulatorische Kapital zu gering gewesen sei,
um 'unerwartete' Verluste abzudecken. Frau Matherat hielt fest, dass ihrer Meinung nach
Rückstellungen für Kreditverluste dazu da seien, erwartete Verluste abzudecken; das Kapital sei als Puffer
für die unerwarteten Verluste gedacht. Beide hätten sich in der gegenwärtigen Finanzmarktkrise
als unzureichend erwiesen.
Zum Abschluss der Diskussion stellte Sir David die Vorschläge für eine Ersetzung von
IAS 39 vor, zu denen es allgemeine Zustimmung gab. Obwohl er die Absicht, IAS 39
'innerhalb von Monaten, nicht Jahren' zu ersetzen begrüßte (Sir Davids Worte), bemerkte Kommissar McCreevy,
dass der IASB bis jetzt noch nicht angemessen auf ein Schreiben der Kommissionsdienstleistungsstellen
geantwortet habe, das diese Ende Oktober 2008 an ihn gesendet hätten.
Sir David hielt fest, dass dieses Schreiben mit einer ganzen Reihe von Anwendern erörtert
worden sei und dass der IASB die Ansicht mitgeteilt bekommen habe, dass die Sachverhalte in dem Schreiben
nicht vordringlich im Vergleich einer Verbesserung von IAS 39 als Ganzes seien.
Kommissar McCreevy und Sir David 'einigten sich, sich nicht zu einigen' hinsichtlich dieses Punktes.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden.
Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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3. April 2009: Überwachungsgremium wählt Vorsitzenden und genehmigt Satzung und Arbeitsabkommen


Hans Hoogervorst |
Das Überwachungsgremium der IASCF hielt am Mittwoch, den 1. April 2009 gemeinsam mit den
Treuhändern der IASC-Stiftung seine erste Sitzung in London ab. Die Mitglieder des Überwachungsgremiums, die an der ersten Sitzung teilnahmen, waren
Hans Hoogervorst, Vorsitzender der niederländischen Finanzmarktbehörde; Guillermo Larrain, Vorsitzender des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte
und der Superintendencia de Valores y Seguros von Chile; Junichi Maruyama, Vizekommissar für internationale Angelegenheiten der
Finanzdienstleistungsbehörde von Japan; Mary Schapiro, Vorsitzende der US-amerikanischen SEC; der europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy; und
Sylvie Matherat, Vertreterin des Basel-Komitees für Bankenaufsicht. Auf der Sitzung fällte das Überwachungsgremium die folgenden Entscheidungen:
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Hans Hoogervorst, Vorsitzender der niederländischen Finanzmarktbehörde, wurde zum ersten Vorsitzenden mit einer Amtszeit von zwei Jahren gewählt. |
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Das Gremium verabschiedete eine Satzung
(in englischer Sprache, 381 KB), in der unter anderem Rolle und Aufgaben, Aufbau, Mitgliedschaft und Sitzungsvorschriften festgelegt werden. |
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Es ratifizierte ein Arbeitsabkommen zwischen dem
Überwachungsgremium und der IASCF (in englischer Sprache, 352 KB), in dem die Rolle des Überwachungsgremiums und seine Beziehung zu den
Treuhändern der IASCF definiert werden. |
In der Satzung wird der Auftrag des Überwachungsgremiums wie folgt definiert:
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Zusammenarbeit zur Förderung der fortwährenden Entwicklung der International Financial Reporting Standards als hochwertiger Kanon weltweit
gültiger Rechnungslegungsstandards; |
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Überwachung und Stärkung der Aufsicht der IASCF im öffentlichen Interesse bei gleichzeitigem Erhalt der Unabhängigkeit des IASB. In diesem
Zusammenhang hat das Gremium folgende Aufgaben:
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Teilnahme an der Auswahl und Bestätigung der Ernennung der IASCF-Treuhänder; |
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Beratung der IASCF-Treuhänder in Hinsicht auf die Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten, insbesondere hinsichtlich aufsichtsrechtlicher,
gesetzlicher und politischer Entwicklungen, die der Aufsicht des IASB durch die IASCF dienen, und hinsichtlich angemessener Quellen für die
Finanzierung der IASCF'; |
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Erörterung von Sachverhalten und Kommunikation von Ansichten in Bezug auf die International Financial Reporting Standards sowie auf
aufsichtsrechtliche und Marktentwicklungen, die die Entwicklung und die Funktion dieser Standards beeinflussen. |
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Im Arbeitsabkommen wird der Zweck des IASCF-Überwachungsgremiums wie folgt beschrieben:
| Der Hauptzweck des IASCF-Überwachungsgremiums liegt darin, als ein Mechanismus formaler Interaktion zwischen den
Kapitalmarktbehörden und der IASCF zu dienen. Dadurch wird den Kapitalmarktbehörden, die die Anwendung der IFRS in ihren Rechtkreisen zulassen
oder vorschreiben, eine bessere Möglichkeit geboten, wirkungsvoll ihre Aufträge hinsichtlich Anlegerschutz, Marktintegrität und Kapitalbildung
zu erfüllen. Das IASCF-Überwachungsgremium wird dabei helfen, die öffentliche Rechenschaftspflicht der IASCF durch Überwachung und Stärkung der
Aufsichtsfunktion der IASCF im öffentlichen Interesse sicherzustellen. Gleichzeitig wird die fortwährende Entwicklung der International Financial
Reporting Standards als hochwertiger Kanon weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards gefördert. |
Presseerklärung des IASCF-Überwachungsgremiums (in englischer Sprache, 47 KB).
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3. April 2009: IFRS-Musterkonzernabschluss in französischer Sprache
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Unsere kanadischen Kollegen haben einen Musterkonzernabschluss für 2007 in französischer Sprache erstellt. Dieser Musterabschluss für
Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2007 enden, zeigt die Anwendung der Darstellungs- und Angabevorschriften
der International Financial Reporting Standards (IFRS) durch ein Unternehmen, das die IFRS nicht erstmalig anwendet. Er erhält außerdem
zusätzliche Angaben, die als beste ausgeübte Praxis angesehen werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn solche Angaben in den
erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind. Wir hatten Ihnen am 20. März 2009 bereits einen
Musterkonzernabschluss 2008 sowie eine Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008 in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
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3. April 2009: Bundesrat stimmt dem BilMoG zu
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Am 3. April 2009 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) zugestimmt. Damit steht der Ausfertigung und
Verkündung des Gesetzes nichts mehr im Weg. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. März 2009 in zweiter und dritter Lesung
verabschiedet.
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2. April 2009: Zwei Stellungnahmen von EFRAG
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Die die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den
Konsultationsprozess zu zwei Stellungnahmen abgeschlossen und diese bei den entsprechenden Gremien eingereicht:
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2. April 2009: Berichterstattung für Anleger und Aufsichtsregelungen sollte man nicht verwechseln
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Die Europäische Kontaktgruppe (European Contact Group, ECG) ein europäisches Forum von Stellvertretern der sechs größten
internationalen Prüfungsnetzwerke (einschließlich Deloitte) hat ein Schreiben an Charlie McCreevy,
den europäischen Binnenmarktkommissar, verfasst (in englischer Sprache, 57 KB), in dem es um 'dynamische Risikovorsorge'
und die Bestimmung angemessener Vorsorge durch Banken für Kreditverluste geht.
In dem ECG-Schreiben werden verschiedene Vorschläge zur dynamischen Risikovorsorge vorgestellt und in zwei Kategorien unterteilt:
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Verbesserungen oder Änderungen am Modell der eingetretenen Verluste, das derzeit in den IFRS verwendet wird und |
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Einführung eines Pufferfonds, um Wirtschaftszyklen entgegenzutreten. |
Im Hinblick auf die erste Art unterstützt die ECG die aktuellen Projekte des IASB und des FASB, die der Verbesserung der
Erfassung von Wertminderungen bei Schuld- und Eigenkapitaltiteln gelten einschließlich einer möglichen Ersetzung des Modells der eingetretenen
Verluste durch ein Modell der erwarteten Verluste. Aber die ECG unterstützt keine Vorschläge, nach denen die Finanzberichterstattung bewusst
exzessiv konservativ gestaltet werden soll. Das könnte die Möglichkeit von Abschlüssen einschränken, ein den Tatsachen entsprechendes Bild der
finanziellen Leistung der Periode zu liefern.
Hinsichtlich der Ansätze über einen Pufferfonds hält die ECG fest, dass dies zwar etwas sein könnte, das Bankaufsichten für
aufsichtsrechtliche Regelungen in Betracht ziehen können wollten, dies in Rechnungslegungsstandards aufnehmen zu wollen, sei jedoch völlig
unangemessen. "Die Anwendung einer Mischung von Rechnungslegungs- und aufsichtsrechtlichen Zwecken wird die Transparenz, die
Einheitlichkeit und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zum Schaden der Anwender beeinträchtigen." |
Am 25. März 2009 hat der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) eine
Verlautbarung mit gleicher Botschaft veröffentlicht. |
2. April 2009: Praxiseinsichten in den Übergang auf IFRS
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In einem Artikel der Ausgabe April 2009 der Zeitschrift Financial Executive werden die Ansichten von zwei
Verantwortlichen großer Unternehmen (Deutsche Telekom und National Grid) dargestellt, die in ihrem Unternehmen jeweils
für den Übergang auf IFRS verantwortlich waren. Beide betonen die Notwendigkeit einer stabilen Plattform von Rechnungslegungsstandards, bevor
man einen IFRS-Übergang angeht. In dem Artikel werden die Schritte nachgezeichnet, die jedes Unternehmen vollzog, sowie die inneren
Veränderungen sowohl praktisch als auch gedanklich , die
notwendig waren. Alle Rechte liegen bei
Financial Executives International; die Zurverfügungstellung auf IAS PLUS
erfolgt mit freundlicher Genehmigung.
Sie können den englischsprachigen Artikel
IFRS in drei Jahren möglich... mit einer stabilen Plattform kostenfrei herunterladen
(73 KB).
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2. April 2009: Antwort von Deloitte zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung
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Deloitte Touche Tohmatsu hat ein Schreiben auf die Einladung zur Stellungnahme der IASCF-Stiftung zum Thema
Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung: Identifizierung von Sachverhalten
für den zweiten Teil der Überarbeitung eingereicht (in englischer Sprache, 165 KB). Unter den im Schreiben vorgeschlagenen Sachverhalten
finden sich die folgenden:
| Vorschläge von Deloitte für den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung |
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'Prinzipienbasierte' Standards. In der Satzung sollte vorgeschrieben werden, dass "der IASB
Rechnungslegungsstandards entwickeln sollte, die auf 'klaren Prinzipien' basieren. Wir würden die Verwendung des
Ausdrucks 'klaren Prinzipien' in der Satzung dem Ausdruck 'prinzipienbasiert' vorziehen, bei dem keine Einigkeit
über die Bedeutung herrscht". |
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Konsultationsprozess des IASB. Der IASB sollte sein Handbuch zum Konsultationsprozess ergänzen,
um folgendes vom IASB zu fordern:
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Anwender sollten eine Möglichkeit haben, Stellung zur Agenda des IASB und zu den entsprechenden Prioritäten zu nehmen. |
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Vorläufige Sichtweisen, die in Diskussionspapieren dargestellt werden, sollten grundlegend neu erörtert werden, wenn es
wesentlichen, wenn auch unkoordinierten Widerstand dagegen gibt. |
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Bevor man sich auf bestimmten einen Ansatz festlegt, sollte man eine vorläufige Einschätzung der Umsetzbarkeit und der
Kosten- und Nutzen- Auswirkungen vornehmen. |
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Es sollten Feldversuche durchgeführt werden, wenn mit einem Vorschlag bestehende Praxis in vorher ungeprüfter Weise geändert wird. |
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Beschleunigte Änderungen an Standards. Wir unterstützen die Einrichtung eines eigenen 'beschleunigten' Verfahrens zur
Änderung der IFRS nicht. |
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Standards für gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors. Die Hauptfunktion des IASB ist im Moment,
Rechnungslegungsstandards für den privaten Sektor zu entwickeln. Wir sind der Meinung, dass diese Aufgabenzuweisung angemessen ist und
derzeit nicht geändert werden sollte. Der IPSASB sollte ermutigt werden, weiterhin Standards für den öffentlichen Sektor zu entwickeln,
die auf den IFRS basieren. Im Laufe der Zeit, aber nicht als gegenwärtige Priorität, sollte sich der IASB Fragen der Bilanzierung von
gemeinnützigen Unternehmen widmen. |
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Zusammenarbeit. Die Satzung sollte nicht dahingehend geändert werden, dass der IASB ermutigt oder verpflichtet wird, mit
bestimmten Organisationen zusammenzuarbeiten. In der Satzung ist eine solche Möglichkeit zur Zusammenarbeit bereits festgeschrieben,
und der IASB hat dies auch bereits recht erfolgreich mit verschiedenen Organisationen praktiziert. |
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Überwachungsgremium. Die Satzung sollte dahingehend geändert werden, dass verschiedene Prinzipien, die im Arbeitsabkommen
zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium festgeschrieben sind, aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für das Prinzip, dass
das Arbeitsabkommen weder die Bedingungen der Beziehungen zwischen den Treuhändern und dem IASB noch die Verantwortlichkeiten der
Treuhänder wie in der Satzung festgeschrieben ändert. |
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Standardbeirat. Die Treuhänder entwickeln Kriterien, anhand derer sie einschätzen können, wie effizient der IASB mit dem
Standardbeirat zusammenarbeitet und dessen Ratschläge befolgt. |
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Finanzierung. Wir sind der festen Überzeugung, dass diejenigen, die die 'Arbeiten' des IASCF nutzen (IFRS und damit
in Verbindung stehende Dokumente), den Großteil der Finanzierung der Standardsetzungsaktivitäten der IASCF tragen sollten. Wir sind
der Meinung, dass dies am besten in die Hände der lokalen Finanzmarktaufsichten gelegt wird, die wiederum dafür verantwortlich sein
sollten, dass Geld von ihren Marktteilnehmern einzutreiben. Dies sollte Ersteller einschließen aber nicht auf diese beschränkt sein. |
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Offenheit der IASCF. 'Viel von der Kritik, die der IASCF und den Treuhändern im Besonderen gilt, stammt aus einem Mangel
an Transparenz und des Verständnisses dessen, was getan wird und wie es getan wird. Wir ermutigen die Treuhänder, ein Dokument zu
erstellen, dass die Handlungsabläufe und die Ausübung der Aufsichtsfunktionen erläutert.' |
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IASCF-Vorsitzender. Wir sprechen uns für die Ernennung eines geschäftsführenden Vorsitzenden der IASCF aus, der weder
Mitglied des IASB noch Mitglied des Stabs von IASB oder IFRIC ist. |
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Weitere Informationen zur Überarbeitung der Satzung finden Sie hier.
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1. April 2009: Beispielabschluss 2009 von Deloitte Australien
 
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Unsere australischen Kollegen haben ihren Beispielabschluss für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2009 enden,
veröffentlicht. Die australischen Rechnungslegungsstandards sind mit den IFRS identisch. Die Hauptunterschiede im Vergleich zu 2008, die in dieser
Publikation dargestellt werden, sind die folgenden:
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Änderungen an den Corporate-Governance-Prinzipien und -Empfehlungen der australischen Wertpapierbörse (Australian Stock Exchange, ASX) |
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AASB 8 Geschäftssegmente (vorzeitige Einführung) (identisch mit IFRS 8) |
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Interpretation 13 Kundenbindungsprogramme |
Bei Veröffentlichung des neuen Beispielberichts hießt es von Seiten Deloitte Australien:
| Unser Ziel bei der Veröffentlichung dieser Publikation ist es, Sie zu ermutigen, strenger bei Ihren Angaben in Ihrem Abschluss
zu sein. Unter den derzeitigen Marktbedingungen werden die Anwender mehr Informationen zur Annahme der Unternehmensfortführung und zur Liquidität
suchen. Es kann an der Zeit sein, gegenwärtige Angaben noch einmal zu prüfen und sicherzustellen, dass die gegenwärtigen Marktbedingungen
berücksichtigt werden. Wertminderung von Vermögenswerten ist für die Adressaten von Abschlüssen ebenfalls von Interesse. Die Unternehmensführung
sollte sicherstellen, dass ihre Kontrollprozesse stabil und transparent sind und dass die Angaben in den Abschlüssen sowohl der fachlichen
Einhaltung der Angabeerfordernisse genügen als auch sinnvolle Informationen liefern, die bei der Entscheidungsfindung und beim Verständnis der
Geschäftstätigkeit des Unternehmens helfen. |
Der englischsprachige Beispielabschluss wurde in vier Abschnitte unterteilt:
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Abschnitt A Was ist neu
in der Finanzberichterstattung? (393 KB). Bietet eine Zusammenfassung der Änderungen an den Verlautbarungen sowie Verknüpfungen auf
weitere hilfreiche Informationen. |
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Abschnitt B
Beispielabschluss (1.083 KB). In Rechnungslegungsstandard AASB 101 Darstellung des Abschlusses (identisch mit IAS 1) wird
vorgeschrieben, dass das Unternehmen in den Anhang zum Abschluss eine explizite und uneingeschränkte Bestätigung der Einhaltung der IFRS aufnimmt.
Wenn der Abschlussprüfer der Meinung ist, dass mit dem Abschluss die IFRS eingehalten werden, nimmt er einen entsprechenden Hinweis in den
Prüfungsbericht auf. |
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Abschnitt C
Beispielkurzbericht (880 KB). Nach dem australischen Unternehmensgesetz ist es zulässig, dass ein Unternehmen seiner jährlichen
Berichtspflicht gegenüber Anteilseignern durch Zurverfügungstellung eines "Kurzberichts für das Jahr erstellt in Übereinstimmung mit den
Rechnungslegungsstandards, die für Zwecke dieses Paragrafen verfasst wurden," genügen kann. Im August 2008 führte der australische
Standardsetzer AASB 1039 Kurzfinanzberichte ein (hier
zu finden). |
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Abschnitt D
Berichtspflichten (250 KB). Enthält nützliche Informationen zu den Anforderungen hinsichtlich der Erstellung, Prüfung und Einreichung
von Abschlüssen sowie Berichtsfristen nach australischem Recht und den entsprechenden Vorschriften. |
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1. April 2009: IPSASB schlägt Übernahme von IAS 41 für den öffentlichen Sektor vor
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Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board,
IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Entwurf ED 36
Landwirtschaft herausgegeben. Dieser Entwurf ist Teil des globalen Konvergenzprogramms des IPSASB, das am 31. Dezember 2009
abgeschlossen sein und im Wesentlichen die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector
Accounting Standards, IPSAS) mit den bis zum 31. Dezember 2008 in Kraft getretenen IFRS verschmelzen soll. Mit ED 36 wird ein
IPSAS vorgeschlagen, der mit IAS 41 Landwirtschaftkonvergiert ist. Es gibt eine begrenzte Zahl
von Änderungen, die die Einheitlichkeit der IPSAS insgesamt sicherstellen sollen. Diese Änderungen beinhalten unter anderem die Anerkenntnis,
dass in manchen Rechtskreisen biologische Vermögenswerte für Nominalbeträge übertragen oder veräußert werden können. Sie können der Entwurf von
der Internetseite des IFAC Internetseite des IFAC herunterladen. Die Kommentierungsfrist endet am
30. Juni 2009. |
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