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30. September 2008: Wir nehmen Stellung zum
Diskussionspapier zur Berichtseinheit (Rahmenkonzept
Phase D)
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Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zum
Diskussionspapier Vorläufige Ansichten hinsichtlich
eines verbesserten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung
Die Berichtseinheit eingereicht (Comment Letter on the IASB's Discussion Paper on the Reporting Entity,
in englischer Sprache, 196 KB). Wir stimmen dem größten Teil der
vom Board gemachten Vorschläge in diesem Diskussionspapier zu
und unterstützen diese. Einen Auszug haben wir Ihnen unten
übersetzt. Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem
IASB/IASC finden Sie hier. |
| Vom Ansatz her stimmen wir der
vorgeschlagenen Definition einer Berichtseinheit zu und
unterstützen den Vorschlag, die Definition weit zu halten.
Wir glauben jedoch, dass die weit gefasste Definition von
mehr Erörterung ergänzt werden sollte, warum es wichtig ist,
das Konzept dessen zu definieren, was eine Berichtseinheit
ausmacht. In gleicher Weise stimmen wir zwar zu, dass
Beherrschung auf konzeptioneller Ebene definiert werden
sollte und dass das Beherrschungsmodel verwendet werden
sollte, um die Unternehmen zu definieren, die im
Konzernabschluss erfasst werden sollten, schlagen aber vor,
dass der Board die Erläuterung zu dem Sachverhalt ausweitet
und bestimmte Aspekte klarstellt. Einer der Schlüsselaspekte
des Beherrschungsmodells, der auf konzeptioneller Ebene
klargestellt werden muss, ist die Frage, ob Konsolidierung
nur sachgerecht ist, wenn ein Unternehmen (der Investor)
derzeit ein anderes Unternehmen beherrscht (das Unternehmen,
in das investiert wurde), oder ob sie auch sachgerecht ist,
wenn der Investor derzeit die Möglichkeit hat, das
Unternehmen, in das investiert wurde, zu beherrschen. Die
Unklarheit im Diskussionspapier wird dadurch deutlich, dass
einerseits Beherrschung definiert wird als „die
Möglichkeit
besitzt, zu bestimmen...“, andererseits es in Paragraph 154
heißt, dass „die Möglichkeit, Beherrschung zu übernehmen“
nicht gleichbedeutend ist mit der Tatsache, derzeit über
Beherrschung zu verfügen.
Schließlich stimmen wir zu, dass es unter bestimmten Umständen, die nicht vom
Modell des beherrschenden Unternehmens abgedeckt sind, notwendig ist, die
Erstellung von Mehrzweckabschlüsse eines „Konzerns“ zuzulassen. Wir glauben
jedoch, dass das Modell der gemeinsamen Beherrschung auch nicht alle dieser
Umstände abdeckt, und wir sind der Meinung, dass die Beschränkung
hinsichtlich der Erstellung kombinierter Abschlüsse dem Prinzip der Zulassung
einer weiten Definition einer Berichtseinheit widerspricht.
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30. September 2008: Wir nehmen Stellung zu den Vorschlägen zum Rahmenkonzept
Phase A
In unserem Brief bringen wir eine starke Unterstützung des
Projekts zum Rahmenkonzept und der Vorschläge im Entwurf zum
Ausdruck. Einen Auszug haben wir Ihnen unten übersetzt. Frühere
Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB/IASC finden Sie hier.
| Wir möchten hervorheben, dass unserer Meinung
nach die Vorschläge zum Rahmenkonzept wie im Entwurf
dargestellt eine deutliche Verbesserung gegenüber den
Vorschlägen im Diskussionspapier darstellen. Wir halten das
vorgeschlagenen Rahmenkonzept nun für gut strukturiert, und
wir stimmen generell den darin dargestellten Ideen zu.
Insbesondere unterstützen wir den zweifachen Schwerpunkt der
dargestellten Zielsetzung der Finanzberichterstattung,
Erzeugung von Zahlungsströmen und verantwortliche
Unternehmensführung, und wir sind auch der Meinung, dass
entscheidungsnützliche Informationen verschiedene
qualitative Merkmale aufweisen, von denen Relevanz und
getreue Darstellung die grundlegendsten sind. Wir sind
jedoch der Meinung, dass Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit,
Zeitnähe und Verständlichkeit unterstützende Komponenten
sind (und nicht „verstärkende Merkmale“), die vorhanden sein
müssen, um die Finanzinformationen relevant und einer
getreuen Darstellung entsprechend zu gestalten. Darüber
hinaus gibt es bestimmte Aspekte des vorgeschlagenen
Rahmenkonzepts, von denen wir weiterhin der Meinung sind,
dass sie verbessert werden können. Wir haben unsere
Ansichten dazu im Anhang zu diesem Schreiben dargestellt...
Wir sind der Meinung, dass die einzelnen Kapital des
Rahmenkonzepts nicht fertig gestellt werden sollten (oder
zumindest nicht in Kraft gesetzt werden sollten), bis die Arbeit
an allen Kapiteln abgeschlossen ist, um sicherzustellen, dass
das gesamte Rahmenkonzept einen Satz Prinzipien mit innerem
Zusammenhang darstellt.
|
29. September 2008:
McCreevy kündigt wichtige Initiativen zur Rechnungslegung für Kleinstunternehmen an
EU-Binnenmarktkommissar
Charlie McCreevy hat sich dafür ausgesprochen, Kleinstunternehmen
von der jährlichen Abschlusserstellungspflicht zu befreien. In einer
Konsultation zu Änderungen des EU-Gesellschaftsrechts habe sich eine
Mehrheit der Unternehmen und nationalen Behörden für den Vorschlag
ausgesprochen, der zu Programm der Reduzierung der bürokratischen
Belastung von KMU gehört. Die Vorschläge sind von Edmund Stoibers
Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau erarbeitet worden. Nimmt die
EU-Kommission die Vorschläge an, steht es Mitgliedstaaten frei,
Kleinstunternehmen von der Anwendung der 4. und der 7. Richtlinie zu
befreien. McCreevy äußerte sich in der Presseerklärung wie folgt:
|
Deshalb habe ich entschieden, der EU-Kommission
Folgendes zu empfehlen:
 |
Ich glaube, dass insgesamt ein Nutzen in dem
Vorschlag von Stoibers Gruppe liegt, dass den
Mitgliedstaaten das Wahlrecht gegeben werden
sollte, Kleinstunternehmen von den
Rechnungslegungsanforderungen auszunehmen. |
 |
Ich glaube, dass jetzt die Zeit gekommen ist, die
Richtlinien zu überarbeiten, ja sie zu modernisieren.
Natürlich können wir weiterhin Änderungen im Flickstil
vornehmen und die Anforderungen zur Veröffentlichung, zu
den Angaben und sogar zur Gestaltung der Bilanz
einzeln vereinfachen. Aber es ergibt keinen Sinn, an
Gesetzesvorgaben nur herumzubasteln. Bei dieser
Überarbeitung werden wir uns von dem Prinzip leiten
lassen, zuerst an die Bedürfnisse der Kleinen zu denken. |
|
Die vollständige Presseerklärung in englischer Sprache finden Sie
hier (75 KB).
29. September 2008: IDW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf des BilMoG
 |
In einem
Schreiben (100 KB) vom 26. September 2008 an den
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages äußert sich das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Regierungsentwurf
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Darin
begrüßt das IDW, dass viele der in seiner Stellungnahme zum
Referentenentwurf vorgetragenen Vorschläge im
Regierungsentwurf Berücksichtigung gefunden haben. Zu
bedauern sei indes die fehlende Einbeziehung von
Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss entsprechend der
weitergehenden Möglichkeiten der 7. EU-Richtlinie, vor allem
im Hinblick auf die mitunter hohe Bedeutung solcher
Zweckgesellschaften in der aktuellen Finanzkrise. Ferner sei
leider - abweichend vom Referentenentwurf - im
Regierungsentwurf auf die gesetzliche Verankerung eines
allgemeinen Grundsatzes der wirtschaftlichen
Betrachtungsweise und die damit verbundene Klarstellung
verzichtet worden. |
29. September 2008: Ergebnisse der 31. RIC-Sitzung
 |
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des
DRSC hat am 22. September 2008 seine 30. Sitzung in
München
abgehalten. Im
RIC-Ergebnisbericht (40 KB)
werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im
Rahmen dieser Sitzung
gefasst wurden. |
29. September 2008: Tagesordnung
zur Sitzung am 2. Oktober
 |
Wie am 24. September gemeldet wird der IASB einen zusätzlichen Sitzungstag am 2.
Oktober 2008 einschieben. Um die verschiedenen Zeitzonen berücksichtigen können,
aus denen sich die IASB-Mitglieder zum Teil nur per
Videoverbindung zuschalten, wird die Sitzung zweimal
stattfinden: Von 9:00h bis 12:00h und von 15:00h bis 18:00h
Londoner Zeit. Die genaue Tagesordnung ist jetzt
bekanntgegeben worden: |
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2. Oktober 2008,
London
9:00h-10:00h bzw. 15:00h-16:00h
10:00h-12:00h bzw. 16:00h-18:00h
 |
Stabversion des
Standardentwurfs zu Konsolidierung
– Risiko aus außerbilanziellen Vehikeln: Vorgeschlagene
Änderungen an den Angabeerfordernissen |
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29. September 2008:
Wir nehmen Stellung zu den Vorschlägen zur Stärkung von EFRAG
Im
Juli 2008 hatte die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zu
öffentlicher Stellungnahme zu einem
Vorschlag zur Stärkung
von EFRAG eingeladen, der eine Stärkung der proaktiven
Eingaben an den IASB mit sich bringen sollte. In dem Vorschlag waren
eine neue Struktur, ein Budget von 3 Mio. Euro für 2009 vorgesehen
mit Verdoppelung auf 6 Mio. Euro 2010 und ein Fachmitarbeiterstab
von 20 EFRAG-Mitarbeitern vorgesehen. Deloitte hat zu dem Vorschlag
eine Stellungnahme eingereicht (in englischer Sprache, 18 KB).
Obwohl wir die Vorschläge von EFRAG unterstützen, dass EFRAG zu
einer starken und koordinierten Stimme für hochwertige
Bilanzierungsstandards für Anwender in der EU werden soll, mahnen
wir doch, dass in der Satzung von EFRAG deutlich gemacht werden
sollte, dass EFRAG weder ein Standardsetzer ist noch die bestehenden
nationalen Standardsetzer der EU ersetzen kann.
29. September 2008:
Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken
Das
Notfallgesetz für die wirtschaftliche Stabilisierung (Emergency
Economic Stabilization Act), das derzeit vom US-amerikanischen
Kongress erörtert wird, hat das Ziel „die
Regierung der Vereinigten Staaten mit dem Recht auszustatten,
bestimmte notleidende Vermögenswerte zu kaufen und zu versichern, um
unter anderem die Wirtschaft zu stabilisieren und einen
Zusammenbruch des Wirtschafts- und Finanzsystems zu verhindern sowie
die Steuerzahler zu schützen“. Zwei Abschnitte des
Gesetzentwurfs (in englischer Sprache, 193 KB) beziehen sich auf Fragen der
Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert:
29. September 2008:
Tagesordnung für Diskussionsrunde erweitert
 |
Die Tagesordnung des am Montag, den 27. Oktober 2008,
14.00 Uhr (voraus. bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference
Center, Frankfurt/Main, Raum K05 stattfindenden
Diskussionsforums hat sich erweitert. Weitere
Tagesordnungspunkte werden die vom IASB veröffentlichten
Entwürfe zu
 |
zum Entwurf vorgeschlagener
zusätzlicher Ausnahmen für Erstanwender:
Änderungen an IFRS 1 und |
 |
die Änderungen an IFRS 5: Zur Veräußerung
gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene
Geschäftsbereiche |
sein. Bisher standen schon die folgenden
Tagesordnungspunkte auf der Agenda:
 |
Standardentwurf IAS 33
Ergebnis je Aktie und |
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Entwurf der jährlichen
Verbesserungen. |
|
Alle Papiere können von der
Internetseite des DRSC heruntergeladen werden. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter
bahrmann@drsc.de bis zum 20. Oktober 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die
Platzkapazität das zulässt.
29. September 2008: IASCF-Treuhänder
werden am 9. Oktober in Peking tagen
 |
Die
Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB agiert, wird am
Donnerstag, den 9. Oktober 2008 im Westin Grand Hotel, 9b
Financial Street, Xicheng Distrikt, Peking von 9:15h bis
17:15h tagen. Die Tagesordnung für den
öffentlichen Teil der Sitzung ist wie folgt: |
29. September 2008: IFRS und die Versicherungsindustrie
 |
Öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada
müssen ab 2011 die International Financial Reporting Standards
(IFRS) anwenden (eine frühere Anwendung ist sogar schon ab 2008
möglich, wenn die Wertpapieraufsicht der jeweiligen Provinz
zustimmt). Der Übergang von den bisherigen kanadischen
Rechnungslegungsstandards wird für jedes Unternehmen anders
sein. In bestimmten Branchen jedoch werden die gleichen
Sachverhalte und Fragen auftreten. Unsere kanadischen Kollegen
haben daher eine englischsprachige Publikation zu den
wichtigsten zehn Bilanzierungsfragen in der
Versicherungsindustrie herausgegeben (On
the Road Ahead: IFRS Top Ten Accounting Issues in Insurance
Industry, 437 KB). In der Versicherungsbranche werden die
folgenden Bereiche vermutlich von besonderer Bedeutung sein und
die größten Abweichungen von der bisherigen Rechnungslegung
aufweisen: |
- Versicherungsverträge – Bewertungsprinzipien
- Produktklassifikation
- Versicherungsverträge – Darstellung im Abschluss und
Angaben
- Versicherungsverträge – Eingebettete Derivate und
Zerlegung
- Versicherungsverträge – Änderungen in den
Bilanzierungsmethoden
- Wertminderung
- Finanzinstrumente
- Immobilien
- Erstmalige Anwendung der IFRS
- Andere Bereiche wie Unternehmenszusammenschlüsse,
Leasingverhältnisse, anteilsbasierte Vergütung, nahe
stehende Unternehmen und Personen und Leistungen an
Arbeitnehmer
|
28. September 2008: Änderung der Bilanzierungsvorschriften in Brasilien
 |
Kürzlich erfolgte Änderungen am brasilianischen Unternehmensrecht (Gesetz Nr. 11.638) haben
zu Änderungen an den allgemein akzeptierten Bilanzierungsgrundsätzen in Brasilien geführt, die
für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Das Gesetz
ist darauf ausgelegt, die Bilanzierungspraxis nach brasilianischem Unternehmensrecht auf den
aktuellen Stand zu bringen, 'um die Konvergenz brasilianischer Bilanzierungspraxis mit den
Bilanzierungsstandards zu ermöglichen, die an den internationalen Kapitalmärkten allgemein
akzeptiert sind'. Unsere brasilianischen Kollegen haben ein Merkblatt in englischer und
portugiesischer Sprache veröffentlicht, in denen die Änderungen erläutert werden: |
28 September 2008: IFRS in your Pocket in portugiesischer Sprache
 |
Unsere brasilianischen Kollegen haben
IFRS ao seu Alcance IFRS in your Pocket 2007 in portugiesischer Sprache veröffentlicht (341 KB).
Diese Publikation ist eine Übersetzung der englischen Ausgabe, der ein Vorwort in Bezug auf das
brasilianische Rechtsumfeld hinzugefügt wurde. Unsere Länderseite für Brasilien finden Sie
hier. Diese und viele andere IFRS-Veröffentlichungen von
Deloitte können Sie stets hier abrufen.
Deutschsprachige Veröffentlichungen finden Sie
hier.
|
IFRS ao seu Alcance: Um guia de bolso para aproximar sua empresa do novo padrão contábil global
Em outras regiões do mundo, como o Brasil, a Deloitte tem procurado
apoiar, das mais diversas maneiras, as organizações sujeitas às
regulamentações relacionadas ao IFRS.
Com esse objetivo, a Deloitte elaborou, no Brasil e no mundo, uma série
de conteúdos técnicos sobre o IFRS. Entre esses conteúdos, está esta
publicação, 'IFRS ao seu alcance', cujo formato visa facilitar a consulta de
profissionais e tomadores de decisão em suas jornadas rumo à adoção do
padrão contábil internacional.
|
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27. September 2008: Marc A. Siegel zum FASB-Mitglied ernannt
 |
Gestern gaben die Treuhänder der US-amerikanischen Financial
Accounting Foundation, unter der der amerikanische Standardsetzer
Financial Accounting Standards Board arbeitet, bekannt, dass Marc
A. Siegel in den Board berufen wird. Vor seiner Ernennung leitete
er die Gruppe für Grundsatzfragen bei der RiskMetrics Group in
Rockville, Maryland. Siegel ist ein anerkannter Fachmann in
forensischer Bilanzierung, der für seine neue Aufgabe auf 17 Jahre
Erfahrung in unterschiedlichen, globalen Branchen zurückgreifen kann,
darunter Technologie, Medien, Telekommunikation, Gesundheit, Handel
und Versicherungen. Siegel nimmt den Platz von George J. Batavick
ein, dessen Amtszeit eigentlich am 30. Juni endete, der aber bis
zur Ernennung eines Nachfolgers im Amt blieb. Seine Amtszeit läuft
bis 2013. Die englischsprachige Pressemitteilung können Sie
hier einsehen. |
27. September 2008: Bericht des beratenden Ausschusses zum Berufsstand der Wirtschaftsprüfer
Mehrere Empfehlungen beziehen sich auf die zunehmende Verwendung der IFRS in den
Vereinigten Staaten. Der Ausschuss wurde im Mai 2007 eingerichtet, um die Kernthemen
zu untersuchen, denen sich der Berufsstand der Prüfer ausgesetzt sieht, um das
Vertrauen der Anleger zu vergrößern. Der Ausschuss stand unter der gemeinsamen
Leitung des ehemaligen SEC-Vorsitzenden Levitt und des früheren Leiters der Abteilung
Rechnungslegung bei der SEC, Nicolaisen. Die Einrichtung des Ausschuss war Folge einer
öffentlichen Konferenz im März 2007, die vom US-amerikanischen Finanzminister Henry M.
Paulson, Jr., veranstaltet wurde, um Wege zu untersuchen, die Wettbewerbsfähigkeit der
US-amerikanischen Kapitalmärkte zu verbessern. Teilnehmer der Konferenz nannten
Rechnungslegung und Anlegervertrauen als wesentlichen Faktoren bei der Wettbewerbsfähigkeit
der US-Märkte. Weitere Informationen in englischer Sprache:
27. September 2008:
Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
 |
Unsere kanadischen Kollegen haben die Septemberausgabe ihres
Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem
sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen
– sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Zu den in dieser
Ausgabe behandelten Themen gehören |
 |
Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS |
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IFRS-Projektmanagement ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Ihre Einführung |
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Tipps zur Anwendung von IFRS 1: A Fokus auf die erstmalige Anwendung der IFRSs |
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Die IFRS-Übergangsreise: Wo stehen wir jetzt? |
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Internationale Zusammenfassung: Aktuelles und Nachrichten vom IASB |
Nachfolgend können Sie die englische oder französische Fassung herunterladen:
27. September 2008: Unsere Sichtweise zum IASB-Diskussionspapier zu Leistungen an Arbeitnehmer
 |
Deloitte hat eine
Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Vorläufige Ansichten zu Änderungen
an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer eingereicht (in englischer Sprache, 174 KB)
Grundsätzlich äußern wir schwere Bedenken dahingehend, dass die Vorschläge über die
Änderungen hinausgehen, die mit einem kurzfristigen Projekt eingeführt werden sollten.
Einen Ausschnitt aus unserem Brief finden Sie nachstehend. Zurückliegende Stellungnahmen
finden Sie hier. |
| Wir erkennen an, dass die Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer
Gegenstand von Kritik dafür war, dass sie bei langfristigen leistungsorientierten Plänen
keine klaren Hinweise auf Verpflichtung der zusagenden Einheiten gegenüber ihren
Mitarbeitern ermöglichte und IAS 19 kein sachgerechtes Modell für die Bilanzierung
bestimmter Arten von Plänen (im Wesentlichen bestimmte Cash-Balance-Pläne) lieferte. Wir
teilen viele der Bedenken. Gleichwohl, auch wenn wir das Bedürfnis des IASB, die
drängendsten Sachverhalte anzugehen, anerkennen, sind wir besorgt, dass Vorschläge in
dem Diskussionspapier über das hinausgehen, was durch ein Kurzfristprojekt eingeführt
werden sollte. Insbesondere empfehlen wir dem Board nachdrücklich, nicht mit seinem
Vorschlag, die Erfassungsschemata für Leistungen an Arbeitnehmer in leistungsorientierte und
beitragsbasierte Zusagen zu ändern. Wie wir in unserer ausführlichen Stellungnahme
ausführen, hätten die vorgeschlagenen Änderungen weitreichende Konsequenzen und würden
Inkonsistenzen bei der Bilanzierung von Plänen einführen, die dem Gehalt nach identisch
sind. Weiter stellen wir fest, dass beitragsbasierte Zusagen nicht klar definiert sind
und wir deshalb nicht sicher sind, ob wir genau verstehen, was der im Diskussionspapier
vorgeschlagene Bewertungsansatz für beitragsbasierte Zusagen ist und wie sich dieser von
anderen, gegenwärtig in den IFRS verwendeten Bewertungsansätzen unterscheidet.
Zu guter Letzt: Auch wenn wir grundsätzlich den Vorschlag des Boards zur Aufhebung des Wahlrechts,
den Ansatz von Veränderungen leistungsbezogener Vermögenswerte und Verpflichtungen
abzugrenzen, unterstützen, kann die Beseitigung dieses Ansatz ohne eine vernünftige Lösung
der Sachverhalte im Zusammenhang mit der Darstellung dieser Änderungen nicht in Angriff
genommen werden. Daher sind wir der Ansicht, dass die Umsetzung dieses Vorschlags zum
gleichen Zeitpunkt in Kraft treten sollte wie der überarbeitete Standard zur Darstellung
der Erfolgslage. |
26. September 2008:
Stellungnahme des DSR zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine
Stellungnahme (in englischer Sprache, 112 KB) zum IASB-Standardentwurf zu den
Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts,
die Aussagen zu einer weiterentwickelten Zielsetzung der
Rechnungslegung, den qualitativen Merkmalen von
Rechnungslegungsinformationen und Beschränkungen der
erforderlichen Informationsbereitstellung enthalten,
verabschiedet. Auch wenn der DSR der Ansicht ist, dass die
Erarbeitung eines neuen Rahmenkonzepts ein Projekt von
großer Wichtigkeit ist, so meldet er doch Bedenken an, die
gerade in der Verfahrensweise der Erarbeitung liegen. Nach
Meinung des DSR ist unter anderem folgendes zu bedenken: |
 |
Da die vorliegenden Kapitel nur ein Teil des gesamten
Rahmenkonzepts sind, wird sich nicht verhindern lassen, dass die
Schlussfolgerungen und Entscheidungen noch einmal überprüft
werden müssen, wenn die weiteren Teile fertig gestellt sind. Auf
jeden Fall sollte nach Abschluss des Projekts das gesamte
Rahmenkonzept noch einmal überarbeitet werden, um
Einheitlichkeit zu gewährleisten. |
 |
Das Veröffentlichen einzelner Kapitel führt zu einer Vermischung
des alten und des neuen Rahmenkonzepts. Das widerspricht der
Anforderung, dass das Rahmenkonzept eine stabile Grundlage für die
Rechnungslegungsstandards und für die Fälle bilden sollte, zu denen
keine Regelungen vorliegen. |
 |
Der IASB sollte festlegen, wie mit der derzeitigen Mischung
von altem und neuem Rahmenkonzept auf Seiten der Standardsetzer
und der Ersteller umzugehen ist, um unbeabsichtigte
Inkonsistenzen zu vermeiden. Es bestehe hier ein Konflikt
zwischen der zügigen Abarbeitung des Projekts und dem Bedarf an
einer stabilen Grundlage für die Bilanzierung. Nach Meinung des
DSR sollte daher das neue Rahmenkonzept Grundlage für die
Erarbeitung neuer Standards sein, das alte Rahmenkonzept jedoch
Grundlage für die Anwendung und Interpretation der bestehenden
Standards. |
26. September 2008:
EU-Kommission schlägt weitere Vereinfachung bei Verschmelzungen und Spaltungen vor
Die
Europäische Kommission will mit einem neuen Richtlinienvorschlag den
Verwaltungsaufwand bei der Verschmelzung bzw. Spaltung europäischer
Aktiengesellschaften weiter verringern. Der Vorschlag sieht eine
Vereinfachung der Anforderungen hinsichtlich der Berichtspflichten
und der Veröffentlichung der Verschmelzungs- bzw. Spaltungspläne vor
und ergänzt die beiden Maßnahmenpakete, die die Kommission im März
2007 und April 2008 im Rahmen des „beschleunigten
Verfahrens“ vorgelegt hat. Charlie McCreevy, für Binnenmarkt und
Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission,
erklärte hierzu: „Mit diesem Vorschlag lösen wir einen weiteren Teil
der Versprechen ein, die wir letztes Jahr gegeben haben. Die
Richtlinien, die wir ändern wollen, sind rund 30 Jahre alt. Wir
wollen den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen auf ein Minimum
beschränken, und müssen deshalb dafür sorgen, dass die Bestimmungen
dem aktuellen Stand der Technik und den heutigen Geschäftsabläufen
entsprechen.“
Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung der
EU-Kommission (101 KB).
26. September 2008:
„Die IFRS-Reise in der Versicherungsbranche“
Diese Änderungen werden zu Druck sowohl hinsichtlich Konvergenz
als auch hinsichtlich Divergenz bei den verschiedenen
Versicherungsarten führen, was zu weiterer Komplexität und Dynamik
in der Marktstruktur der Versicherungsbranche führen wird.
| Die Versicherer können durch ein aktives
Bemühen um das Verständnis der Auswirkungen der
IFRS-Einführung auf die Hauptgeschäftsstrategien das Risiko
vermeiden, einer branchenweiten Veränderung unvorbereitet
gegenüberzustehen, und können auftretende Chancen nutzen, um
sich von den Wettbewerbern abzusetzen. |
Sie können Sich die Publikation
hier herunterladen (in englischer
Sprache, 438 KB).
26. September 2008:
Vier Stellungnahmen an den IASB von AFRAC
Der
österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial
Reporting and Auditing Committee) hat am 22. September 2008
die vier unten angegebenen Stellungnahmen an den IASB übersendet.
Die Verknüpfungen führen Sie auf die Internetseite des IASB. Sie
können jederzeit alle beim IASB eingegangenen Stellungnahmen, um
deren Nichtveröffentlichung nicht ausdrücklich gebeten wurde, auf
den Projektseiten des IASB einsehen. Die AFRAC-Stellungnahme zur
Änderungen an IAS 19 können Sie beispielsweise über folgenden Pfad
finden: www.iasb.org®Current Projects®IASB
Projects®Post-employment Benefits (including
Pensions)®Discussion Paper and Comment
Letters®Comment Letters®CL25.
26. September 2008:
Reaktion von IOSCO auf die Finanzmarktkrise benennt Bilanzierung als Priorität
 |
Das Fachkomitee der
internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securities Commissions,
IOSCO) hat am 16. September getagt, um die derzeitigen
Marktbedingungen zu erörtern und weiter festzulegen, welche
Prioritäten bei der Arbeit der IOSCO in Reaktion auf die
Finanzmarktkrise gesetzt werden sollen. Bilanzierung und
Bewertung gehören zu den folgenden Prioritäten des
Fachkomitees: |
 |
stärkere internationale Koordination bei der Aufsicht von
Kreditratingagenturen |
 |
Schutzklauseln für Kleinanleger |
 |
Risikomanagement auf Seiten der Unternehmen |
 |
Finanzaufsicht |
 |
Bilanzierung und Bewertung |
Die Presseerklärung des Fachkomitees können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 131 KB). Mehr Informationen zur
Finanzmarktkrise finden Sie hier.
26. September 2008:
Leasingarbeitsgruppe von IASB und FASB wird tagen
Die gemeinsame Arbeitsgruppe von IASB und FASB zu
Leasingverhältnissen wird am Dienstag, den 7. Oktober 2008 in den
Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut tagen. Hauptpunkt der
Sitzung wird die Erörterung eines Stabentwurfs des
Diskussionspapiers zu Leasingverhältnissen sein. In dem Entwurf des
Diskussionspapiers, der bisher noch nicht vom IASB oder vom FASB
genehmigt wurde, würde die vorläufige Ansicht des Boards
ausgedrückt, dass das bisherige Rechnungslegungsmodell für
Leasingverhältnisse durch ein neues Modell ersetzt werden soll.
Nach dem derzeitigen Modell werden Leasingverhältnisse als
Finanzierungs- oder Mietleasingverhältnisse klassifiziert, wobei
ersteres im Wesentlichen als finanzierter Erwerb des geleasten
Vermögenswertes bilanziert wird. Nach dem vorgeschlagenen neuen
Modell würde der Leasingnehmer als Vermögenswerte und Schulden alle
wesentlichen Rechte und Verpflichtungen aus allen Leasingverträgen
ansetzen, auch solche Rechte und Verpflichtungen, die aus
Leasingverhältnissen entstehen, die derzeit als
Mietleasingverhältnisse klassifiziert sind. Ein Leasingnehmer würde
also folgendes ansetzen:
 |
einen Vermögenswert, der das Recht darstellt, den
Leasinggegenstand für die Dauer des Leasingverhältnisses zu
nutzen, und |
 |
eine Schuld für die Verpflichtungen, die Leasingzahlungen zu
leisten. |
Die Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverhältnis
würde wegfallen. Die Materialien für Beobachter enthalten einen Entwurf
des Diskussionspapier, sie können sie sich
hier herunterladen (in englischer Sprache, 930 KB).
26. September 2008:
Agendaseiten aktualisiert
 |
Im Nachgang der Übersetzung
der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen
Sitzungstagen der IASB-Sitzung
vom September 2008 haben wir die folgenden Seiten zu
Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards
Board (IASB) für Sie
aktualisiert bzw. neu erstellt, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung
widerzuspiegeln: |
25. September 2008: IASB schlägt Änderung an
IFRS 1 vor
 |
Der IASB hat einen Entwurf vorgeschlagener
zusätzlicher Ausnahmen für Erstanwender:
Änderungen an IFRS 1
herausgegeben. Ursprünglich gehen die Änderungen auf
Anfragen zurück, die vom kanadischen
Standardsetzer (Canadian Accounting Standards Board, AcSB) und
der kanadischen Öl- und Gasindustrie eingereicht worden
waren. Der IASB beabsichtigt, Ende des Jahres eine
strukturell überarbeitete Version von IFRS 1 auf Grundlage
von Vorschlägen herauszugeben, die im Oktober 2007
veröffentlicht worden waren. Die Neustrukturierung wird die
heute veröffentlichen Vorschläge inhaltlich nicht
beeinflussen.
Hier können Sie die Pressemitteilung herunterladen (in
englischer Sprache, 47 KB). Die Frist zur Abgabe von
Stellungnahmen läuft am 23. Januar 2009 ab. Der Entwurf kann
kostenfrei von der
Website des IASB heruntergeladen werden (in englischer
Sprache, 435 KB).
Im Entwurf wird folgendes vorgeschlagen:
 |
Unternehmen werden von der rückwirkenden Anwendung der
IFRS für Öl- und Gasvermögenswerte bei Anwendung der
Vollkostenmethode und für preisregulierte Geschäfte ausgenommen. |
 |
Unternehmen mit bestehenden Leasingverträgen, die in
Übereinstimmung mit IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein
Leasingverhältnis enthält bilanziert werden, sind von der
Neueinschätzung der Klassifizierung dieser Verträge nach den IFRS ausgenommen,
wenn dieselbe Klassifizierung vorher schon in Übereinstimmung
mit den vorher angewendeten Rechnungslegungsstandards
vorgenommen wurde. |
|
25. September 2008: EFRAG will Arbeitsgruppe zu Versicherungen neu besetzen
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) möchte die
Arbeitsgruppe zur Rechnungslegung von Versicherungsverträgen
(Insurance Accounting Working Group, IAWG) neu besetzen, um
frische Expertise zu erhalten. Die Rolle der IAWG liegt in
der Unterstützung von EFRAG bei der Einflussnahme auf die
Entwicklung von IFRS und IFRIC im Zusammenhang mit
versicherungstechnischen Fragen. Des Weiteren soll die
Anwendung der Verlautbarungen in Europa durch fachliche
Analysen und den Austausch mit Vertretern anderer Organisationen aus der Versicherungsbranche gefördert werden.
Kandidaten sollten über ein starke fachliche Expertise in Bezug auf die Berichterstattung über Versicherungen
und die Rechnungslegung von Finanzinstrumenten verfügen sowie allgemeines IFRS-Fachwissen mitbringen.
Bewerbungsschluss ist der 10. Oktober 2008. Weitere
Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG.
25. September 2008: IASB schlägt Änderung an
der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs vor
 |
Der IASB hat einen Entwurf vorgeschlagener
Änderungen an IFRS 5 Zur Veräußerung
gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene
Geschäftsbereiche herausgegeben.
Die Vorschläge sehen eine Änderung der Definition eines
aufgegebenen Geschäftsbereichs vor und fordern zusätzliche
Angaben über Teile eines Unternehmens, von dem es sich
getrennt hat oder das zur Veräußerung gehalten wird. Die
Vorschläge sind das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts von
IASB und dem US-amerikanischen Financial Accounting
Standards Board zur Entwicklung einer gemeinsamen Definition
eines aufgegebenen Geschäftsbereichs und Forderung nach
einheitlichen Angaben über diese. Der FASB veröffentlicht
zeitgleich Vorschläge zur Änderung seiner Standards.
Hier können Sie die Pressemitteilung herunterladen (in
englischer Sprache, 35 KB). Die Frist zur Abgabe von
Stellungnahmen läuft am 23. Januar 2009 ab. Der Entwurf kann
kostenfrei von der
Website des IASB heruntergeladen werden (in englischer
Sprache, 368 KB). |
25. September 2008: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen
 |
Auf IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
September 2008 des Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 216 KB), die alle Nachrichten bis zum
4. September 2008 enthält. Global IFRS and Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOs-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und
Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie
hier
(in englischer Sprache). |
24. September 2008: IASB wird einen weiteren Sitzungstag am 2. Oktober einlegen
 |
Während der Septembersitzung haben die Mitglieder des
IASB vereinbart, einen zusätzlichen Sitzungstag am 2.
Oktober 2008 einzuschieben. An dem Tag sollen mögliche
Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und eine
Stabversion eines Entwurfs des vorgeschlagenen
Standards zur Konsolidierung erörtert werden. Da die Sitzung
so kurzfristig anberaumt wurde, werden manche Boardmitglieder per Videoschaltung teilnehmen. Um die verschiedenen Zeitzonen berücksichtigen können, wird die Sitzung zweimal stattfinden: Von
9:00h bis 12:00h und von 15:00h bis 18:00h Londoner Zeit. Diskutiert werden jeweils die gleichen Themen. Beide Sitzungsteile stehen Beobachtern offen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung
finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung des IASB. |
24. September 2008: IDW äußert sich zum IASB Diskussionspapier zu IAS 19
 |
In einem
Schreiben (in englischer Sprache, 58 KB) an
den IASB hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Stellung zum IASB-Diskussionspapier zu Vorläufigen Ansichten zu
Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer genommen. Neben
allgemeiner Unterstützung für das Projekt werden in dem Schreiben
auch Bedenken genannt. Insbesondere scheint es dem IDW im Rahmen der
kurzfristigen Änderungen, die späteren, umfassenderen Änderungen
vorausgehen sollen, unangemessen, eine neue, vermutlich nur
temporäre Klassifizierung (leistungsbasierte Pläne) mit neuer
Bewertungsgrundlage einzuführen. Durch Verschiebung solcher
Entscheidungen in die Langfristphase des Projekts, die mit dem FASB
gemeinsam abgearbeitet wird, könne sichergestellt werden, dass nicht
in kurzer Zeit eventuell zweimal die Rechnungslegung von
Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geändert
werden müsse. |
24. September 2008: IDW ES 7 veröffentlicht
 |
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den
Entwurf
eines IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer (IDW ES 7)
verabschiedet (58 KB). IDW S 7 soll die gleichnamige
IDW Stellungnahme HFA 4/1996 ersetzen. Der Entwurf
aktualisiert die Anforderungen, die gelten, wenn ein
Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer erstellt wird
und passt die Formulierungen für die Bescheinigungen an
mittlerweile berufsübliche Formate an. IDW ES 7 wird im Heft 10 der „IDW
Fachnachrichten“ 2008 und dem Supplement 4/2008 der
Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ veröffentlicht werden.
|
24. September 2008: Aufhebung des IDW RH HFA 1.008 und des IDW ERS HFA 20
 |
Der HFA hat in seiner 213. Sitzung am 1. und 2. September 2008
beschlossen, den IDW Rechnungslegungshinweis:
Berichterstattung nach § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4
HGB i.d.F. des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(IDW RH HFA 1.008) und den Entwurf einer IDW
Stellungnahme zur Rechnungslegung: Berichterstattung nach
§ 285 Satz 1 Nr. 9a HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB über
die Vergütung der Organmitglieder (IDW ERS HFA 20)
aufzuheben. Dies geschah vor dem Hintergrund der
Regelungen zu diesen Themen in den Deutschen
Rechnungslegungsstandards DRS 15a „Übernahmerechtliche
Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht“ und DRS 17
„Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder. |
24. September 2008: EFRAG erbittet
Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IAS 39
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um
Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von Änderungen
an IAS 39 hinsichtlich Risikopositionen, die für das Hedge
Accounting qualifizieren für die Anwendung in Europa
gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme
zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund
der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur
Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der
Einführung der Änderungen in der EU ergeben würden.
EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss
gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in
Europa zu empfehlen. Weitere
Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG.
24. September 2008:
Prabhakar Kalavacherla zum neuen IASB-Mitglied berufen
 |
Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben heute die Ernennung von Prabhakar
„PK‟ Kalavacherla als neues Mitglied des International
Accounting Standards Board bekannt gegeben. Kalavacherla
wird dem IASB als Vollzeitmitglied am 1. Januar 2009
beitreten; seine Amtszeit wird am 30. Juni 2013 enden.
Kalavacherla ist gebürtiger Inder und arbeitet derzeit im
IFRS Centre von KPMG in den Vereinigten Staaten. Sein
Spezialgebiet sind Technologie und Biotechnologie. Die
Pressemitteilung des IASB können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 166 KB) |
24. September 2008:
Stellungnahmen des DSR zu den Änderungen an IAS 19
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine
Stellungnahme
zum IASB-Diskussionspapier zu Vorläufigen Ansichten zu Änderungen an IAS 19
Leistungen an Arbeitnehmer verabschiedet
(in englischer Sprache, 167 KB).
Im Wesentlichen werden die folgenden drei Punkte zum Ausdruck gebracht:
 |
Der Board sollte die neue Klassifizierung (leistungsbasierte Pläne) fallenlassen und die bestehende Unterscheidung nach IAS19 in leistungsorientierte und beitragsorientierte
Pläne beibehalten. Der DSR schließt Vorschläge zum Umgang mit
problematischen Plänen in seine Stellungnahme ein. |
 |
Der DSR unterstützt die Ansicht, dass der aufgeschobene Ansatz von leistungsbasierten Zusagen und der Korridoransatz beseitigt werden sollten. |
 |
Hinsichtlich der Darstellung leistungsbasierter Zusagen zieht den DSR den im Diskussionspapier dargestellten Ansatz 3
in Verbindung mit der Methode des erwarteten Ertrags für die Bewertung der Zinseinkünfte vor. |
|
23. September 2008:
Stellungnahmen des DSR zum Überprüfung der Satzung der IASCF
und zur Umstrukturierung von EFRAG
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine
Stellungnahmen zum:
verabschiedet. |
23. September 2008:
Neuer Vergleich zwischen IFRS und US-GAAP
 |
Das IFRS Global Office von Deloitte einen neuen
Vergleich zwischen den IFRS und US-GAAP herausgegeben:
IFRSs and US GAAP – A Pocket Comparison (In englischer
Sprache, 378 KB, 76 Seiten), Stand 30. Juni 2008. Seit der
letzten Ausgabe dieses Ratgebers im März 2007 hat der IASB
grundlegend überarbeitete Fassungen von IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse, IAS 1 Darstellung des
Abschlusses und IAS 27 Konzern- und separate
Abschlüsse herausgegeben. Zudem wurde IFRS 8
Geschäftssegmente (durch den IAS 14
Segmentberichterstattung ersetzt wurde), im November
2006 neu herausgegeben. Diese neuen und überarbeiteten
Standards treten nicht vor 2009 in Kraft. Um gleichwohl
ständig den bestmöglichen Ratgeber für Unterschiede zwischen
den IFRS und US-GAAP zur Verfügung zu stellen, spiegelt die
Vergleichstabelle die Änderungen an diesen Standards sowie -
im Hinblick auf IFRS 3 und IAS 27 - die entsprechenden
Änderungen nach US-GAAP wieder. Ferner haben wir durch den
gesamten Ratgeber die grundlegenden terminologischen
Veränderungen übernommen, die aus der Änderung von IAS 1
(überarbeitet 2007) resultieren. Auch wenn dieser Vergleich
umfassend ist, versucht er nicht, alle Unterschiede einzufangen,
die für den Abschluss eines bestimmten Unternehmens bestehen
oder für dieses wesentlich sind. Unser Fokus liegt auf jenen
Unterschieden, die man häufig in der Praxis antrifft. Die
Bedeutung der Unterschiede, die in der Veröffentlichung
aufgelistet sind, sowie der anderen, nicht berücksichtigten
können sich von Unternehmen zu Unternehmen in Abhängigkeit
von Einflussgrößen wir der Art der Geschäftstätigkeit des
Unternehmens, der Branche, in der es tätig ist, und der
gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unterschieden.
Wir freuen uns, Lehrkräften und Studenten die
Erlaubnis zu erteilen, Kopien für Ausbildungszwecke zu
erstellen. Zu dieser und anderen IFRS-Veröffentlichungen
von Deloitte besteht ein ständiger Link auf der
Seiten der Publikationen auf IAS PLUS.com. Deutschsprachige
Veröffentlichungen finden Sie hier. |
23. September 2008:
G-7 äußert sich zu den Finanzmarktunruhen weltweit
Die
Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7 haben eine
Verlautbarung zu den Finanzmarktunruhen weltweit veröffentlicht.
Unter anderem wird in der Verlautbarung eine effektivere Regulierung
gefordert. Insbesondere heißt es: „Wir fühlen uns weiter der raschen
und vollständigen Umsetzung der Empfehlungen des
Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) zur
langfristigen Stärkung des globalen Finanzsystem verpflichtet. Wir
erwarten mit großem Interesse den Bericht des FSF in diesem Herbst,
in dem die Fortschritte dargestellt werden, die in der Stärkung der
Finanzaufsicht und -regulierung, der Verbesserung der
Risikomanagementpraxis der Unternehmen, der Verbesserung der Angaben
und der Transparenz und der Stärkung der Regelungen des Rahmenwerks
der Rechnungslegung erzielt wurden.“ Den vollständigen Bericht in
englischer Sprache finden Sie
hier (85 KB).
Weitere Informationen zu den Finanzmarktunruhen finden Sie auf
unserer eigens eingerichteten
Seite zur Finanzmarktkrise.
23. September 2008:
Heads Up-Newsletter zu vorgeschlagenen Änderungen am
US-Konsolidierungsmodell
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletter verfasst (in
englischer Sprache, 202 KB), in dem die drei letzte
Woche vom
US-amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentliche Entwürfe mit
vorgeschlagenen Änderungen an den Ausbuchungsleitlinien in SFAS 140
und am Konsolidierungsmodell in FIN 46(r) erörtert werden. Mit den
Vorschlägen würden unter anderem qualifizierende Zweckgesellschaften
(qualifying special purpose entities, QSPE) wegfallen, das
Konsolidierungsmodell in FIN 46(R) geändert und die entsprechenden
Angabeerfordernisse ausgeweitet. Der Entwurf spiegelt die Reaktion
des FASB auf die zunehmende kritische Hinterfragung der
Bilanzierungs- und Angabevorschriften in SFAS 140 und FIN 46(R)
durch die SEC, den Kongress und Abschlussadressaten im Nachgang des
kürzlichen Verfalls der Kreditmärkte weltweit wider.
22. September 2008: Materialien zum
Treffen der Weltstandardsetzer
 |
Auf der
Internetseite des IASB stehen jetzt die Präsentationen und
Agendapapiere von der Sitzung des IASB gemeinsam mit den Standardsetzern der Welt
zur Verfügung, die am 11. und 12. September 2008 stattgefunden
hat. Auf der Sitzung wurden folgende Themen besprochen: |
 |
Konsolidierung |
 |
IFRS-Implementierung |
 |
Aktueller Stand der Implementierung: IFRIC und
jährlicher Verbesserungsprozess |
 |
Arbeitsplan des IASB und Prioritäten |
 |
Implementierung des [vorgeschlagenen] IFRS für
nicht börsennotierte Unternehmen: Südafrikanische
Erfahrungen |
 |
IFRS für
nicht börsennotierte Unternehmen |
 |
Eigen- und Fremdkapital |
 |
Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung
über Finanzinstrumente |
 |
Darstellung von Finanzinstrumenten |
 |
Erlöserfassung |
 |
IFRS: Fachlicher aktueller Stand und Fragen und
Antworten |
20. September 2008:
EFRAG-Stellungnahme zu Eigen-/Fremdkapital
 |
Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat
eine
Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier
Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
veröffentlicht (in englischer Sprache, 109 KB). In der
Stellungnahme werden erhebliche Bedenken hinsichtlich des
Diskussionspapiers angemeldet; die Hauptpunkte
fassen wir nachfolgend für Sie zusammen: |
 |
Das Diskussionspapier stellt einen begrüßenswerten
Beitrag zur Verbesserung der Unterscheidung zwischen
Eigen- und Fremdkapital dar, die ein wichtiger Bereich
in der Finanzberichterstattung in Europa ist. |
 |
EFRAG hält allerdings die im Diskussionspapier
entwickelten Vorschläge nicht für geeignet, bestehende
IFRS-Anforderungen in diesem Bereich zu ersetzen. |
 |
EFRAG ist der Meinung,
dass es von äußerster Wichtigkeit ist, dass
unabhängig davon, welcher Ansatz im Endeffekt
gewählt wird, dieser sowohl für separate als auch
für Konzernabschlüsse geeignet sein muss, ohne dass
zusätzliche, willkürliche Regelungen notwendig sind. |
|
20. September 2008:
EFRAG Update September 2008 erschienen
 |
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die
Septemberausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht,
in der die Erörterungen der jüngsten Sitzung des
Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG)
zusammengefasst werden. Sie kann
hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache,
293 KB). |
20. September 2008: EFRAG erbittet
Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRIC 16
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um
Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRIC 16 Absicherungen einer
Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb für die Anwendung in Europa
gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme
zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund
der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur
Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der
Einführung der Interpretation in der EU ergeben würden.
EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss
gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in
Europa zu empfehlen. Weitere
Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG.
20. September 2008:
Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung
vom September 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 16.-19. September 2008, zu seiner
Septembersitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
20. September 2008:
Unsere Ansichten zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten
 |
Deloitte hat eine
englischsprachige
Stellungnahme
(243 KB) zum IASB-Diskussionspapier zur Reduzierung der
Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente
an den IASB übergeben. Allgemein erheben wir ernsthafte
Bedenken hinsichtlich der möglichen Ansätze, die im
Diskussionspapier dargestellt werden. Im Gegenzug
beschreiben wir in unserer Stellungnahme einen Ansatz, der,
obwohl er ein Modell gemischter Bewertungsattribute
vorsieht, dennoch eine deutliche Verbesserung gegenüber den
derzeit in den IFRS enthaltenen Leitlinien darstellt. Nachfolgend finden
Sie die Übersetzung einiger Auszüge. Frühere Stellungnahmen von Deloitte
finden Sie hier. |
| Wir begrüßen die Bemühungen des IASB, die
Berichterstattung über Finanzinstrumente zu vereinfachen.
Wir sind der Meinung, dass die derzeit in den IFRS
enthaltenen Leitlinien komplex sind und deutlicher
Verbesserungen bedürfen, um die inhärente Komplexität zu
reduzieren.
Um jedoch das Ziel der Verbesserung der Berichterstattung
über Finanzinstrumente durch die Reduzierung der Komplexität
zu erreichen, ist es wichtig, dass Komplexität angemessen
definiert wird. Darüber hinaus sollten jegliche Änderungen
an bestehenden Standards nicht dazu führen, dass die
Komplexität einfach nur von einem Anwender auf einen anderen
verschoben wird.
Außerdem werden in dem Diskussionspapier wichtige Fragen
der Bilanzierung von Finanzinstrumenten wie
Anwendungsbereich und Ausbuchung übergangen, die auch nicht
in anderen gegenwärtigen Projekten des IASB behandelt
werden. Dort, wo sie in anderen Projekten behandelt werden,
werden diese erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung
nach dem Projekt zu Finanzinstrumenten abgeschlossen werden.
Wir sind der Meinung, dass Leitlinien zu diesen Fragen die
Annahmen beeinflussen würden, die im Rahmen der Vorschläge
in dem Diskussionspapier getroffen wurden.
Des Weiteren stimmen wir der impliziten Annahme in dem
Diskussionspapier nicht zu, dass eine Bilanzierung allein
zum beizulegenden Zeitwert die ultimative Verbesserung der
Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit sich bringen würde.
Wir sind der Meinung, dass eine solche Schlussfolgerung zum
derzeitigen Zeitpunkt voreilig ist. Wir glauben, dass
derzeit die Änderung bestehender Standards, möglicherweise
über einen längeren Zeitraum, ein gangbarer Weg ist, um die
Bilanzierung von Finanzinstrumenten für alle Anwender
erheblich zu verbessern, ohne ihnen unnötige Kosten oder
Mühen aufzuerlegen. |
19. September 2008:
Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung
vom September 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 16.-19. September 2008, zu seiner
Septembersitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
19. September 2008:
Wir nehmen Stellung zur Überarbeitung der Satzung
 |
Deloitte hat eine
englischsprachige
Stellungnahme
(176 KB) zum Diskussionspapier der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, hinsichtlich der
Überarbeitung der Satzung an die IASCF übergeben. Nachfolgend finden
Sie die Übersetzung einiger Auszüge. Frühere Stellungnahmen von Deloitte
finden Sie hier. |
| Wir sind der Meinung, dass in einer Reihe
von Bereichen der Bedarf nach schnellen Taten dazu geführt
hat, dass die Treuhänder die Wirkungsweisen der überarbeiteten
Struktur nicht vollständig ausgearbeitet haben oder diese
zumindest nicht klar in den Vorschlägen artikuliert haben.
Daher sind diese Vorschläge möglicherweise nicht immer
eindeutig.
Überwachungsgremium:
Wir unterstützen die Einrichtung eines Überwachungsgremiums
als eine Möglichkeit, eine direkte Verbindung zwischen der
IASC-Stiftung und den höchsten Ebenen der offiziellen
Institutionen zu schaffen, die ein legitimes Interesse an
Rechnungslegungsstandardsetzung und Transparenz in der
Finanzberichterstattung haben. Die Rolle des
Überwachungsgremiums sollte jedoch deutlicher definiert
werden als das in dem Diskussionspapier derzeit der Fall
ist.
Größe und Zusammensetzung des IASB:
Hinsichtlich der Vorschläge, die den IASB direkt betreffen,
sind wir eher nicht geneigt, den Vorschlag, die Anzahl der
Mitglieder des IASB von 14 auf 16 zu erhöhen, zu
unterstützen.
Wir sind aber bereit, eine solche Erhöhung als Möglichkeit
zu sehen, mehr Teilzeitmitglieder in den Board aufzunehmen.
Wir sind nicht der Meinung, dass die Treuhänder überzeugend
argumentiert haben, weswegen der IASB vergrößert werden
soll. Wir sind eher der Meinung, dass der IASB mit einer
Größe von 14 Mitgliedern bereits am oberen Ende
geschäftlicher Effizienz angekommen ist. Außerdem
unterstützen wir in keiner Art und Weise die Einführung
geografischer Zusammensetzungen, Quoten oder anderer
Beschränkungen. |
19. September 2008:
CFA Institute befürwortet IFRS-Konvergenz
Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial
Analyst Institute, CFA Institute) hat sechs Initiativen aus dem
abschließenden Bericht des
Beratungskomitees zur Verbesserung der Rechnungslegung (Advisory
Committee on Improvements to Financial Reporting, CIFiR) der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) identifiziert, auf die es sich stützen
will, um die Anlegerperspektive weiter zu stärken. Eine der
Initiativen ist die IFRS-Konvergenz. Die englischsprachige
Presseerklärung finden Sie
hier (42 KB).
Die sechs Initiativen, auf die sich das CFA
Institute stützen will, sind die folgenden:
- Gemeinsames Projekt zur Darstellung des Abschlusses:
„Dies ist ein sehr wichtiges Projekt für Anleger, weil
es ihre Möglichkeiten verbessern wird, die in den
Abschlüssen dargestellten wirtschaftlichen Aktivitäten
zu verstehen, indem operative, Finanzierungs- und
Investitionsergebnisse getrennt werden. Das steht im
Einklang mit unserem Modell der umfassenden
Berichterstattung über die Geschäftsaktivitäten. Wir
unterstützen die Absicht der SEC, die, wie es in dem
Bericht heißt, darin liegt,
‚die Art der Veränderungen im Ergebnis aufzuzeigen und
den Grad einzuschätzen, zu dem die Unternehmensleitung
die einzelnen Veränderungen kontrollieren kann‛.“
- IFRS-Konvergenz: „Das CFA Institute
plädiert auch weiterhin für die globale Verwendung
hochwertiger Standards. Es erkennt an, dass das Tempo
der Konvergenz einen direkten Einfluss auf die
Einführung haben kann und damit der Entwicklung eines
zeitlich festgelegten Einführungsfahrplans im Gegensatz
zum derzeitigen Plan, nachdem eine Wahlmöglichkeit
zwischen den beiden Standardsätzen bestünde.“
- XBRL
- Wichtigste Erfolgskennzahlen (Key Performance Indicators, KPI)
- Vierteljährliche Presseerklärungen
- Internetseiten und Zusammenfassungen
|
19. September 2008:
Reduzierung der Komplexität in der
Berichterstattung über Finanzinstrumente
19. September 2008:
Heads Up-Newsletter zu Kreditderivaten und Finanzgarantien
 |
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletter verfasst (in
englischer Sprache, 106 KB), in dem die kürzlich vom
US-amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentliche Stabposition
FAS 133-1 and FIN 45-4, mit der die Angabeerfordernisse für Verkäufer von Kreditderivaten und Finanzgarantien ergänzt und
verbessert werden, erörtert wird. Die neuen Angaben müssen für
Berichtsperioden geleistet werden (Jahresberichte und
Zwischenberichte), die nach dem 15. November 2008 enden. |
19. September 2008:
Der Vorsitzende des FASB: Was ich aus der Finanzmarktkrise
gelernt habe
 |
In einer Rede vor einer großen Gruppe von
Finanzvorständen bei einer Gesprächsrunde zu strukturierter
Finanzierung in New York hat sich der Vorsitzende des
US-amerikanischen Standardsetzers FASB, Robert H. Herz, dazu
geäußert, was er persönlich aus der Finanzmarktkrise über Bilanzierung
und andere Themen gelernt und wieder neu gelernt hat:
Lessons Learned,
Relearned, and Relearned Again
from the Credit Crisis – Accounting and Beyond (in englischer Sprache,
52 KB). Nachfolgend finden Sie einige Auszüge in deutscher
Übersetzung. Viele weitere Informationen und Meinungen
finden Sie auf unserer
Seite zur Finanzmarktkrise. |
| Hier ist also meine Liste mit einigen der
Hauptsachverhalte, die zu lernen und in manchen Fällen auch
neu zu lernen sind, und mit einigen wichtigen Fragen, die
meiner Meinung nach gestellt werden sollten:
 |
immer die Risiken bedenken |
 |
Liquidität ist wichtig |
 |
Leverage ist eine zweischneidige Sache |
 |
„aus den Augen, aus dem Sinn“ |
 |
„als Käufer muss man vorsichtig sein“ |
 |
Bilanzierung hat Folgewirkungen – aber sind wir
bereit, der Wahrheit ins Auge zu sehen? |
 |
auf Ausnahmen aufpassen |
 |
gute Berichterstattung erfordert sowohl gute
Standards als auch eine getreue Anwendung dieser
Standards |
 |
der beizulegende Zeitwert – Schuft oder Retter?
|
 |
stabile Märkte brauchen eine angemessene
Infrastruktur |
 |
möglicherweise sind grundlegende Änderungen in den
Kapitalmärkten und der Finanzdienstleistungsindustrie
unumgänglich |
 |
globale Probleme erfordern globale Lösungen |
 |
perverse Anreizstrukturen führen zu perversen
Ergebnissen |
 |
jede Krise birgt viele Herausforderungen aber auch
viele Möglichkeiten für Veränderung und Verbesserung |
Hinsichtlich der Anwendung des
beizulegenden Zeitwerts bei Finanzinstrumenten sagte Herz:
Natürlich ist es keine Frage, dass die Einführung des
beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten eine
Herausforderung und schwierig ist, und es müssen wichtige
Fragen gestellt werden. Spiegelt er die Realität wieder oder
läuft er ihr voraus oder nach? Gibt es echte Bedenken
hinsichtlich Prozyklizität? Dies sind wichtige Fragen und
Sachverhalte; aber lassen Sie mich fragen: Was wäre die
Alternative? Nicht ehrlich zu sein hinsichtlich des
gegenwärtigen Werts der eigenen Vermögenswerte, die
Anschaffungskosten oder einen anderen geglätteten Wert zu
verwenden, der die gegenwärtigen Marktbedingungen ignoriert?
Und doch ist das in einigen Fällen genau das, um das uns die
Leute gebeten haben
– die schlechten Nachrichten einfach eine Weile
zurückzuhalten, bis es wieder besser aussieht. Und das ist
genau das, was Japan ohne Erfolg über zehn Jahre lang zu tun
versuchte.
Die Anleger waren deutlich: Sie wollen die gegenwärtigen
Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte eines Unternehmens
sehen. Sie sind der Meinung, dass das die sachgerechte
Bilanzierung solcher Posten ist, und sie spenden allgemein
der zusätzlichen Transparenz Beifall, die durch die neuen
Angabeforderungen nach FAS 157 entstanden ist (und hätten
sogar gerne noch mehr Angaben wie beispielsweise
Schwankungsbreiten und Sensitivität). |
19. September 2008:
Diskussionsrunde zu IASB-Entwürfen von IAS 33 und den jährlichen
Verbesserungen
Die Papiere können von der
Internetseite des DRSC
heruntergeladen werden. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben
bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen,
behält sich das DRSC vor, die
Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter
bahrmann@drsc.de bis zum 20. Oktober 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die
Platzkapazität das zulässt.
19. September 2008: CEBS-Ratschläge für die EU-Kommission zum Liquiditätsrisikomanagement
 |
Der
Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee
of European Banking Supervisors, CEBS) hat der Europäischen
Kommission den zweiten Teil seiner Ratschläge zum
Liquiditätsrisikomanagement übergeben. Der übergebene
Bericht besteht aus einer Analyse von bestimmten
Sachverhalten, die von der EU-Kommission angegeben wurden,
sowie aus Herausforderungen, die derzeit im Europäischen
Wirtschaftsraum nicht adressiert werden. Darüber hinaus sind
30 konkrete Empfehlungen enthalten: |
 |
Die 30 Empfehlungen des CEBS zum
Liquiditätsrisikomanagement sind prinzipienbasiert und
folgen einem übergeordneten Prinzip der Angemessenheit. |
 |
Die ersten 18 Empfehlungen betreffen Kreditinstitute
und Investmentunternehmen in der Europäischen Union und
sollen sicherstellen, dass ein angemessenes
Liquiditätsrisikomanagement sowohl in normalen als auch
in unruhigen Zeiten eingerichtet ist. Insbesondere
sollte das Management auf einer Streuung der
Finanzierungsquellen, auf einer angemessenen
Liquiditätsreserve, robusten Stresstests und regelmäßig
geprüften Notfallfinanzierungsplänen aufbauen. |
 |
Die letzten 12 Empfehlungen des CEBS gelten der Beaufsichtigung des Liquiditätsrisikos.
Die Aufsichtsbehörden sollten erwägen, ob ihre
Anforderungen durch interne Methodologien ergänzt oder
ersetzt werden könnten, die von Institutionen auf Grundlage einer gründlichen vorherigen Prüfung der Aufsichtssituation
entwickelt werden würden. Eine verbesserte Koordination
der Aufsichtsgremien sollte angestrebt werden; dies
geschieht am besten durch eine aktive Einbindung von
Ausschüssen oder durch das Delegieren von Aufgaben. |
|
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur
Verfügung:
18. September 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zu Konsolidierung
Am 17. September 2008 bot der IASB öffentliche Gespräche am
Runden Tisch zu Fragen aus seinem derzeitigen
Projekt zur Konsolidierung an. Die
Gespräche wurden in zwei Runden unterteilt. Auf seiner Internetseite
hat der IASB zwei englischsprachige Dokumente zur Verfügung
gestellt – einen
Stabvorschlag für einen Entwurf (159 KB) und einen
Diskussionsleitfaden (83 KB), der 15 Fragen enthält, zu denen
die Gesprächsteilnehmer Stellung nehmen sollten. Die Übersetzung einer Mitschrift von
Deloitte-Beobachtern bei diesen Gesprächen haben wir Ihnen auf unserer
Seite zum Konsolidierungsprojekt zur Verfügung gestellt. Die erörterten 15 Fragen waren die folgenden:
- Sind Sie der Meinung, dass die überarbeitete
Definition von Beherrschung auf herkömmliche
Beherrschungsvereinbarungen und jene Unternehmen
anwendbar ist, die mit einem engen und genau definierten
Zweck gegründet werden? Wenn nicht, wo liegen die
Schwächen der Definition?
- Ist es nach dem allgemeinen Beherrschungsprinzip
wahrscheinlich, dass die richtigen Unternehmen
konsolidiert werden?
- Stimmen Sie zu, dass die fortlaufende Einschätzung
der Beherrschung nicht dazu führen sollte, dass
Unternehmen in die Konsolidierung
„ständig raus- und reinrutschen“?
- Stimmen Sie der Annahme zu, dass je größer die
Variabilität der Ergebnisse, denen einen Partei
ausgesetzt ist, desto
größer ist die erwartete Möglichkeit dieser
Partei, die Ertragskraft der Vermögenswerte dieses
Unternehmens zu beeinflussen? Wenn nicht, warum nicht?
- Wir sehen Umstände,
unter denen ein Unternehmen von gar keiner Partei
beherrscht wird. Stimmen Sie zu? Wenn nicht, warum nicht?
- Stimmen Sie zu, dass eine Partei ein Unternehmen
beherrschen kann, auch wenn sie weniger als die Hälfte
der Stimmrechte hält? Wenn nicht, warum nicht?
- Sind die im Entwurf genannten Indikatoren
ausreichend, um die Unternehmen zu erfassen, die
konsolidiert werden sollten, und um eine einheitliche
Anwendung zu gewährleisten?
- Stimmen Sie zu, dass das Bestehen einer Option
allein nicht ausreichend ist, um einer Partei die
Beherrschung über ein Unternehmen zu geben? Wenn nicht,
warum nicht?
- Stimmen Sie zu, dass mit der Definition einer
bedeutenden Beteiligung die richtigen Unternehmen
einfangen werden, über die Sie weitere Informationen
wünschen, oder glauben Sie, dass wir unser Netz zu weit
ausgeworfen haben? Welche Unternehmen, die wir damit
einfangen, sollten Ihrer Meinung draußen bleiben bzw. vice versa?
- Unterstützen Sie eine Angabeforderung nach
zusätzlichen Informationen für Situationen, in denen die
Konsolidierungsentscheidung nicht eindeutig war?
- Unterstützen Sie den Vorschlag, die Angabe von
weiteren Informationen über die Ansprüche nicht
beherrschender Anteile zu fordern?
- Unterstützen Sie die vorgeschlagenen Angaben in
Bezug auf eine bedeutende Beteiligung?
- Würden Sie, als Abschlussersteller, in der Lage
sein, die
zusätzlichen Informationen bereitzustellen, die in dem
Entwurf gefordert werden?
- Stimmen Sie zu, dass in Fällen, in denen ein
Fondsmanager eine doppelte Rolle erfüllt
er agiert als Treuhänder und hält gleichzeitig
direkt Anteile am Unternehmen –, er die beiden
Positionen zusammen in Erwägung ziehen sollte, wenn er
bestimmt, ob Beherrschung vorliegt? Wenn nicht, warum
nicht? Bitte nennen Sie Beispiele für Fälle, in denen
Sie der Meinung sind, dass es trotz der Doppelfunktion des
Fondsmanagers sachgerecht ist, das Unternehmen nicht
zu konsolidieren.
- Stimmen Sie zu, dass Investmentunternehmen jegliche
Unternehmen konsolidieren müssen sollten, die sie
beherrschen? Wenn nicht, warum nicht?
|
18. September 2008: Die
Herausforderungen der Einführung weltweit gültiger Standards in den
USA
 |
In einer Rede, die er am 16. September 2008 an der North
Carolina State University hielt, widmete sich Bill Gradison,
ein Mitglied der
US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) den Auswirkungen und
Herausforderungen der Übernahme globaler Rechnungslegungs-
und Prüfungsstandards in den Vereinigten Staaten. Die
vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie
hier. Nachfolgend übersetzen wir zwei Auszüge für Sie: |
|
Heute Abend möchte ich mich den Auswirkungen
dieser neuen Realität widmen, wobei ich besonderes Augenmerk
auf die Auswirkungen auf die PCAOB legen möchte. Derzeit
haben wir es mit zwei Sätzen von Rechnungslegungsstandards
zu tun, US-GAAP und IFRS (mit vielen lokalen Spielarten), und
mit drei Sätzen von Prüfungsstandards, die sich alle ständig
weiterentwickeln: ISA, auf die sich nicht meisten
nicht-amerikanischen Länder zuzubewegen scheinen,
ASB-Standards, die sich auf nicht öffentlich gehandelte
Unternehmen in den Vereinigten Staaten beziehen (und im
Wesentlichen verschärfte ISA sind), und die PCAOB-Standards
für öffentlich gehandelte Unternehmen...
Auch die Aufsichtsbehörden werden von den
Herausforderungen nicht verschont. Derzeit sind 873
nicht-amerikanische Prüfungsgesellschaften bei der PCAOB
registriert, und 250 Gesellschaften in 51 Ländern werden
derzeit regelmäßig überprüft, d.h. sie prüfen öffentlich
gehandelte Unternehmen. Nachdem nun ausländische Emittenten
nicht länger ihre Abschlüsse auf US-GAAP überleiten müssen,
überprüfen die Inspektoren der PCAOB die durchgeführten
Prüfungen allein auf der Basis von IFRS. Daher entwickelt
die PCAOB derzeit ein stabiles Ausbildungsprogramm, das im
Endeffekt für fast alle Abteilungen durchgeführt werden
wird. Aber zuerst einmal werden wir unsere Bemühungen darauf
verwenden, dass unsere internationalen Inspektoren IFRS in-
und auswendig kennen. |
18. September 2008: 14 Sonderausgaben von
IAS Plus-Newslettern in chinesischer Sprache
 |
Unsere chinesischen Kollegen haben die folgenden
vierzehn Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletter ins
Chinesische übersetzt. Die Verknüpfungen finden sie auf der
neu eingerichteten
Publikationsseite auf CAS Plus. |
| August 2008 |
Sonderausgabe – Vorgeschlagene Änderungen zum Ergebnis
je Aktie |
| August 2008 |
Sonderausgabe – IASB gibt
Omnibus-Standardentwurf der jährlichen Verbesserungen 2008 frei |
| Juli 2008 |
Sonderausgabe – Entwurf des Rahmenkonzepts bezüglich der
Zielsetzung und der qualitativen Merkmale |
| Juli 2008 |
Sonderausgabe – Diskussionspapier zur Berichtseinheit |
| Juli 2008 |
Sonderausgabe – IAS 39 –
Risikopositionen, die für das Hedge
Accounting qualifizieren |
| Juli 2008 |
Sonderausgabe – IFRIC 16 Absicherungen einer
Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
| Juli 2008 |
Sonderausgabe – IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
| Mai 2008 |
Sonderausgabe – Änderungen
an IFRS 1 und IAS 27 hinsichtlich der Bestimmung der
Anschaffungskosten einer Beteiligung an Tochterunternehmen,
assoziierten Unternehmen und Unternehmen unter gemeinsamer
Kontrolle |
| Mai 2008 |
Sonderausgabe – Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008 |
| Januar 2008 |
Sonderausgabe – Unternehmenszusammenschlüsse: IASB
überarbeitet
IFRS 3 und IAS 27 |
| September 2007 |
Sonderausgabe zum überarbeiteten IAS 1 – Überarbeiteter
Standard zur Darstellung des Abschlusses |
| Juni 2007 |
Sonderausgabe – IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme |
| Dezember 2006 |
Sonderausgabe – IFRS 8 Geschäftssegmente |
| Dezember 2006 |
Sonderausgabe – IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
18. September 2008: Entscheidungsnützlichkeit der Abschlüsse von KMU für Banken
 |
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
veröffentlicht die ersten Ergebnisse einer in Kooperation
mit dem Lehrstuhl „Financial Accounting and Auditing“ an der
Universität Regensburg durchgeführten
Studie zur Einschätzung von Jahresabschlüssen kleiner und
mittelgroßer Unternehmen durch Banken (in englischer
Sprache, 313 KB). Diese auch dem IASB vorgestellten ersten
Ergebnisse beschränken sich auf Aspekte im Hinblick auf den
IASB-Vorschlag für einen IFRS für kleine und mittelgroße
Unternehmen. Die Veröffentlichung der kompletten Studie, die
auch die Regelungen des BilMoG berücksichtigt, ist für Ende
Oktober 2008 vorgesehen. |
18. September 2008: Schreiben der SEC zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Am
28. März 2008 hatte die Abteilung für Unternehmensfinanzierung der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) ein Schreiben an bestimmte Finanzinstitute
gesendet, das die Erwägung weiterer Angaben im Lagebericht bezüglich
des beizulegenden Zeitwerts bei Einreichung der nächsten
10-Q-Formulare betraf. Obwohl das Schreiben nur an Finanzinstitute
geschickt wurde, hatte der Stab der SEC verlauten lassen, dass es
für alle Arten von Unternehmen anwendbar sein könnte. Unsere
US-amerikanischen Kollegen hatten seinerzeit einen
englischsprachigen
Deloitte
Financial Reporting Alert (57 KB) veröffentlicht, in dem das
Schreiben erörtert wird. Am 16. September 2008 hat die SEC einen
Nachtrag zu dem Schreiben veröffentlicht (Addendum
to the 28 March 2008 Letter, 49 KB), in dem weitere Angaben in
Bezug auf beizulegende Zeitwerte erläutert werden, die Unternehmen
bei Erstellung ihrer Lageberichte in Erwägung ziehen können wollen.
Diese weiteren Angaben haben sich aus Prüfungen der SEC ergeben und
aus den Gesprächen am Runden Tisch, die während des Sommers
abgehalten wurden.
18. September 2008: Webcast Was bedeuten die SEC-Überlegungen zu IFRS für Sie?
Die
neuesten Überlegungen der US-amerikanischen Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu IFRS haben
wichtige Fragen unter den Finanzvorständen
US-amerikanischer Unternehmen aufgeworfen. Dies gilt besonders einem
vorgeschlagenen Regelungserlass, nach dem bestimmte US-Emittenten
die Wahl hätten, ihre Abschlüsse entweder nach IFRS oder nach US-GAAP zu erstellen. Was müssen Finanzvorstände über diese neuen
Regelungsabsichten wissen und wie sollen sie reagieren? Am 19. September 2008 um
14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT) bieten unsere
US-amerikanischen Kollegen einen Webcast an, um folgende Punkte zu
erörtern:
 |
Hintergründe zur Entwicklung
und Anwendung der IFRS, |
 |
der vorgeschlagenen
SEC-Fahrplan einschließlich der zeitlichen Planung der
Übernahme der IFRS durch US-Emittenten, |
 |
die vorgeschlagene Regelung,
nach der manche Unternehmen ein Wahlrecht bezüglich der
IFRS-Anwendung hätten, und die Frage, welche Unternehmen
dafür in Frage kämen, |
 |
die Auswirkung dieser
Überlegungen auf die Berichterstattung der Unternehmen und
allgemeinere Auswirkungen der IFRS-Übernahme. |
Robert Uhl, der Partner und nationaler Direktor für Rechnungslegungsstandards und Kommunikation
von Deloitte & Touche LLP, USA, ist und den wir Ihnen kürzlich
in unserem Spotlight
vorstellten, wird die Sendung moderieren. Weitere Informationen und
die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie
hier.
18. September 2008: Globale
Steuerauswirkungen der IFRS
 |
Das Center for Corparate Governance unserer
US-amerikanischen Schwesterfirma hat einen
englischsprachigen Kurzüberblick über die globalen
Steuerauswirkungen der IFRS veröffentlicht (Global
Tax Implications of International Financial
Reporting Standards, 540 KB). In diesem Bericht
wird unterstrichen, wie wichtig es für
US-amerikanische Steuerabteilungen ist, den Übergang
auf IFRS in anderen Ländern und auch in den
Vereinigten Statten zu beobachten und die möglichen
Auswirkungen in jedem Land zu verstehen, in dem das
jeweilige Unternehmen tätig ist. Auf der
Internetseite des
Centers for Corporate Governance werden weitere
englischsprachige Materialien zur Verfügung
gestellt. |
18. September 2008: Ist Ihr Unternehmen vorbereitet, falls in den
Vereinigten Staaten
IFRS übernommen werden?
 |
Das Center for Corparate Governance unserer
US-amerikanischen Schwesterfirma hat einen
englischsprachigen Kurzüberblick
mit dem Titel Ist Ihr Unternehmen vorbereitet,
falls in den USA die IFRS übernommen werden? Was die
Zukunft bringen wird veröffentlicht (Is
Your Firm Ready for the Shift? What the Future Holds,
85 KB). Weil ein verpflichtender Übergang auf IFRS
immer wahrscheinlicher wird, ist es wichtig, dass
die Unternehmen sich der Veränderungen, die dies mit
sich bringen wird, gewahr sind und sich darauf
vorbereiten. Dies gilt nicht nur in Bezug auf die
Berichterstattung, sondern auch für die Auswirkungen
auf die Unternehmensführung und die Anlagegemeinde.
In dem Artikel wird SEC-Fahrplan hervorgehoben, und
die strategische Bedeutung für die
Hauptinvolvierten werden untersucht. Auf der
Internetseite des
Centers for Corporate Governance werden weitere
englischsprachige Materialien zur Verfügung
gestellt. |
18. September 2008: EFRAG-Stellungnahme zur CESR-Verlautbarung zu inaktiven Märkten
Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat
ihre
Stellungnahme
(in englischer Sprache, 119 KB) zum Entwurf einer Verlautbarung des
Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee
of European Securities Regulators, CESR) zur Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert und damit verbundenen Angaben zu
Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten eingereicht.
Aufgrund der Kürze der Kommentierungsfrist war die
Stellungnahme von EFRAG keiner öffentlichen Konsultation
unterzogen worden. EFRAG unterstützt im Wesentlichen die
Aussagen der Verlautbarung, meldet jedoch Bedenken
hinsichtlich der Stoßrichtung des Papiers an. CESR sieht die
Verlautbarung als Anwendungshilfe in Bezug auf IFRS für
Ersteller und Prüfer; EFRAG verweist darauf, dass die
Verlautbarung in eine Eingabe an den IASB umgewandelt werden
sollte, da es dem IASB als Standardsetzer als erstem
zukomme, auf Bilanzierungsfragen zu reagieren, die sich aus
der Finanzmarktkrise ergeben haben.
18. September 2008: Ergebnisse der 123. DSR-Sitzung
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 1., 2.
und 3. September 2008 seine 123. Sitzung in Berlin ab. Die
Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind
nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs
Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom September 2008
hier herunterladen (35 KB). |
 |
Der Standardisierungsrat beschäftigte sich mit der
Auswertung der Studie „Evaluation des DRSC“, die
anlässlich des 10jährigen Jubiläums des DRSC von der
Universität Bochum durchgeführt worden war. Diese
Ergebnisse gingen in die Diskussion über die zukünftige
Strategie des DRSC aus Sicht des DSR ein.
Ebenfalls auf der Agenda stand der Entwurf der
Stellungnahme des DSR zur Umstrukturierung von EFRAG
(Strengthening the European Contribution to the
International Standard-setting Process – Proposals for
Public Consultation). |
 |
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
(DPR) stellte dem DSR ihre Erfahrungen aus dem
Enforcement im Hinblick auf potenzielle Schwächen der
IFRS vor. |
 |
Weiterhin lag dem Standardisierungsrat ein Entwurf
einer Stellungnahme zu den beim IASCF geplanten
Reformbestrebungen im Rahmen des turnusmäßig
durchzuführenden Constitution Review vor. |
 |
Der Standardisierungsrat verabschiedete eine
Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zur
Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit dem Titel
Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments.
Ebenso wurden die Stellungnahmen zum Entwurf des IASB
Aussagen zur Zielsetzung und den qualitativen
Charakteristika der Rechnungslegung (ED of An
improved Conceptual Framework for Financial Reporting –
Chapter 1: The Objective of Financial Reporting –
Chapter 2: Qualitative Characteristics and Constraints
of Decision-useful Financial Reporting Information)
sowie zum Entwurf einer CESR-Verlautbarung zum
beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten (Fair
value measurement and related disclosures of financial
instruments in illiquid markets) verabschiedet. |
 |
Der Standardisierungsrat informierte sich über die
Struktur und den Inhalt des vom IASB veröffentlichten
Standardentwurfs Vorgeschlagene Änderungen zur
Vereinfachung des IAS 33 Ergebnis je Aktie (Simplifying
Earnings Per Share – Proposed amendments to IAS 33) und
diskutierte die vorgeschlagenen Änderungen. Auf
Grundlage der Ergebnisse dieser Diskussion wird
demnächst eine Stellungnahme des DSR verfasst. |
 |
Der DSR setzte seine Diskussion zur Vorbereitung
seiner Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf das
Diskussionspapier Vorläufige Überlegungen zum Konzept
der berichterstattenden Einheit (Preliminary Views
on an improved Conceptual Framework for Financial
Reporting – The Reporting Entity) fort und erarbeitete
zu weiteren Punkten eine gemeinsame Position. |
 |
Des Weiteren besprach der DSR den Entwurf einer
Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapiers Vorläufige
Ansichten zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an
Arbeitnehmer (Preliminary Views on Amendments to IAS
19 Employee Benefits). |
 |
Als weiterer Punkt auf der Tagesordnung stand die
Information des Standardisierungsrates über die zum
PAAinE-Diskussionspapier Abgrenzung von Eigen- und
Fremdkapital (Distinguishing between Liabilities and
Equity) eingegangen Stellungnahmen. Der DSR
verabschiedete einen Nachtrag zur bereits im Mai 2008
abgegeben Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier
Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter
(Financial Instruments with Characteristics of Equity),
der die Ergebnisse aus der Analyse der Stellungnahmen
zum PAAinE-Diskussionspapier beinhaltet. |
 |
Der DSR hatte bei Verabschiedung des DRS 15a
(Dezember 2007) entschieden, die Standards zur
Lageberichterstattung mittelfristig zu überarbeiten.
In dieser Sitzung wurde ein Projektvorschlag zur
Umsetzung dieser Entscheidung zur Diskussion gestellt. |
 |
Ebenfalls befasste sich der DSR mit der bisherigen
Diskussion von Zweifelsfragen bei der
Anwendung/Interpretation des IAS 32amend zur
Vorbereitung einer RIC-Interpretation und bildete sich
eine Meinung zu ausgewählten Zweifelsfragen im Vorgriff
der Erarbeitung eines Interpretationsentwurfes. |
|
18. September 2008: Mitschrift vom
zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom September 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 16.-19. September 2008, zu seiner
Septembersitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
17. September 2008: Mitschrift vom
ersten Tag der IASB-Sitzung
vom September 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 16.-19. September 2008, zu seiner
Septembersitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
17. September 2008: Tagesordnung
der Boardsitzung vom September
17. September 2008: Erste Ergebnisse der Boardsitzung vom September
| Zwei Auszüge aus dem Berichtsentwurf:
Bewertung. In inaktive Märkten bestimmen Unternehmen den
beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten dadurch, dass
sie alle verfügbaren Marktinformationen auswerten. Ein
grundlegendes Verständnis des zu bewertenden Instruments ist
notwendig, um entscheiden zu können, welche Informationen
relevant sind. Informationen, die in Erwägung gezogen werden
sollten sind Preise jüngster Transaktionen mit ähnlichen
Instrumenten, Händlerquotierungen und Quotierungen von
Preisagenturen, Indizes und andere Variablen, die in
modellbasierten Bewertungsmethoden Anwendung finden.
Unternehmen verwenden diese Informationen, um den
beizulegenden Zeitwert dadurch zu bestimmen, dass die
vorhandenen Informationen eingeordnet und in angemessener
Weise verwendet werden.
Angaben. Es ist wichtig, dass die Unternehmen den
Adressaten von Abschlüssen helfen, die angewendeten
Verfahren und die getroffenen Beurteilungen bei der
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zu verstehen (obwohl
es nicht der Zweck der Angaben sein sollte, dass die
beizulegenden Zeitwerte exakt nachgerechnet werden können).
Die Zurverfügungstellung verbesserter und detaillierter
Angaben bezüglich des beizulegenden Zeitwerts von
Instrumenten, die für die Adressaten von besonderen
Interesse sind, würde für Unternehmen das Erreichen dieses
Ziels erleichtern. Die Instrumente, die von besonderen
Interesse sind, werden sich im Lauf analog zu den sich
ändernden Marktbedingungen ändern und werden wahrscheinlich
die beinhalten, die auch unter besonderer Beobachtung der
unternehmensinternen Berichterstattung stehen und an
externen Märkten von besonderem Interesse sind. |
17. September 2008: Aufzeichnung des Webcasts zum IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen
 |
Vor
sechs Monaten (im März 2008) begann der Board mit der erneuten
Erörterung seines Standardentwurfs zu einem
IFRS für nicht
börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU). Der
IASB-Direktor für die Standards für nicht börsennotierte
Unternehmen, Paul Pacter, hat am 10. September 2008 im Rahmen einer live ausgestrahlten
Internetpräsentation einen Überblick über den aktuellen Stand der
Erörterungen sowie über die ausstehenden Sachverhalte gegeben. Der
IASB stellt nun auf seiner Internetseite eine
Aufzeichnung der Sendung zur Verfügung. |
16. September 2008: IFRS im
Überblick 2008 erschienen
Wir geben Lehrkräften und Studenten im Bereich
Rechnungslegung hiermit gerne das Recht, sich eine Fassung
von IFRS im Überblick zu Studienzwecken auszudrucken.
Wenden Sie sich an Ihren lokalen Ansprechpartner von Deloitte,
um ein gedrucktes Exemplar zu erhalten. Wir bieten
Ihnen weitere Publikationen von Deloitte in
deutscher und
englischer
Sprache.
16. September 2008: Tagesordnung der Boardsitzung
geändert
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag, den 16. September bis Freitag, den
19. September 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen
Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung
ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast
übertragen. Die Tagesordnung ist gegenüber der von uns am
6. September 2008 genannten Fassung erheblich geändert
worden. Nachfolgend der aktualisierte Überblick
wie vom IASB herausgegeben (bitte beachten Sie auch die
Ergänzungen unserer Beobachter): |
|

16. bis 19. September 2008, London
Dienstag, 16. September 2008
Mittwoch, 17. September 2008 (nur vormittags)
Donnerstag, 18. September 2008
Freitag, 19. September 2008
 |
Finanzmarktkrise Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen Erörterung vorgeschlagener Verbesserungen bei den
Angabeerfordernissen in Bezug auf das Liquiditätsrisiko, die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und außerbilanzielle Vehikel
Fortsetzung von Dienstagmorgen |
 |
Rohstoffindustrien |
 |
Expertenpanel zur Bewertung von
Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind
– Aktuelles entfällt; wurde
bereits Dienstagmorgen erörtert |
 |
IFRS für nicht börsennotierte
Unternehmen (vormals IFRS für KMU) |
|
16. September 2008:
Heads Up-Newsletter zum aktualisierten Arbeitsabkommen von IASB und FASB
Am 11. September 2008 haben der International Accounting
Standards Board (IASB) und der US-amerikanische
Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB)
gemeinsam eine aktualisierte Fassung ihres Arbeitsabkommens
von 2006 veröffentlicht. In dem Arbeitsabkommen werden die
Prioritäten und die Meilensteine beschrieben, die von beiden
Boards für den Abschluss der großen gemeinsamen Projekte bis
2011 gesetzt worden sind. Unsere Kollegen von Deloitte USA
haben heute einen
Heads Up-Newsletter veröffentlicht (in englischer
Sprache, 158 KB), in dem das aktualisierte Arbeitsabkommen
erörtert wird. Nachfolgend haben wir einen Auszug daraus für
Sie übersetzt.
| Es gibt zwei Gründe, warum es wichtig ist,
die Projekte bis 2011 abzuschließen. Zum Einen habe eine
Reihe von Rechtskreisen einschließlich Indien, Japan, Kanada
und Korea angekündigt, die IFRS ab 2011 zu übernehmen oder
mit ihnen zu konvergieren. Wenn die Projekte vorher
abgeschlossen werden, müssen diese Rechtskreise nicht kurz
nach dem Übergang auf IFRS neue Standards übernehmen. Zum
Anderen wird die SEC nach dem von ihr vorgeschlagenen
IFRS-Fahrplan 2011 entscheiden, ob die verpflichtende
Übernahme der IFRS für alle US-Emittenten ab 2014 gefordert
werden soll. Dabei wird sie auch das Erreichen verschiedener
Meilensteine prüfen, die im IFRS-Fahrplan benannt
werden einer davon sind Verbesserungen an den IFRS. |
16. September 2008: Neue Ausgabe der
Single Market News
 |
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
Ausgabe für das dritte Quartal 2008 der englischsprachigen
Single Market News
(Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge)
eingestellt. Der Schwerpunkt der Ausgabe liegt diesmal
mit drei Beiträgen
auf dem wirtschaftlichen Umfeld für kleine und mittelgroße
Unternehmen (KMU) in Europa. |
16. September 2008: Jährliches Kammer-Seminar zu Swiss GAAP FER
 |
Die schweizerische Stiftung für Empfehlungen zur
Rechnungslegung bietet einmal im Jahr ein öffentliches
Seminar zu aktuellen Themen bei Swiss GAAP FER an. Das
diesjährige Seminar findet am 11. November 2008 in Zürich
statt. Details zum Programm und zur Anmeldung finden Sie im
entsprechenden
Informationsblatt
(195 KB). |
16. September 2008: Swiss GAAP FER 14 (überarbeitet)
Rechnungslegung für Versicherungsorganisationen
Den genauen Wortlaut des Entwurfs sowie Fragen zu den einzelnen
Aspekten finden in der entsprechenden
Veröffentlichung zur Vernehmlassung (2.435 KB). Die
Kommentierungsfrist endet am 7. Oktober 2008.
16. September 2008: Drei FASB-Entwürfe zu Ausbuchung
 |
Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise hat der
US-amerikanische Standardsetzer drei einzelne, aber dennoch
in Verbindung stehende Entwürfe zwecks öffentlicher
Stellungnahme herausgegeben. Die vorgeschlagenen FASB-Verlautbarungen Bilanzierung von Übertragungen von
finanziellen Vermögenswerten (Accounting for
Transfers of Financial Assets) und Änderung der
FASB-Interpretation Nr. 46(R) (Amendments to FASB
Interpretation No. 46(R)) gelten SFAS 140 Accounting
for Transfers and Servicing of Financial Assets and
Extinguishments of Liabilities und FASB-Interpretation 46
(2003) Consolidation of Variable Interest Entities.
Die FASB-Stabsposition FAS 140-e und FIN 46 (R)-e
Angaben zur Übertragung von Vermögenswerten und zu Anteilen
an Zweckgesellschaften
(Disclosures about Transfers of Financial Assets and Interests in
Variable Interest Entities) bezieht sich auf vergleichbare
Angabeforderungen für börsennotierte Unternehmen. |
15. September 2008: 7. Jahresstudie zu Festlegung des beizulegenden Zeitwerts
 |
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben wieder eine
Jahresüberblicksstudie dazu erstellt, wie in der Praxis der
beizulegende Zeitwert ermittelt wird. In der Studie mit dem
Titel
7th Annual Fair Value Pricing Survey (in englischer
Sprache, 439 KB) kommen sie zu dem Schluss, dass
Investmentfonds sich bestimmte universelle
Bewertungsmethoden in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert
zu Eigen gemacht haben. Mehr als 50 Fondsmanager, die 2.700
Fonds repräsentieren und mehr als 3,5 Billionen USD
verwalten, nahmen an der Studie teil. Dies ist die siebte
Studie, die Deloitte USA zur Bewertungspraxis und den
branchenüblichen Methoden und Vorgehensweisen der
Fondsmanager erstellt hat. Im Gesamtüberblick kann man
erkennen, dass die Bewertungspraxis einen ausgereiften Kanon
von Methoden und Vorgehensweisen hervorgebracht hat, der
stets verbessert wird, um der zunehmenden Bandbreite und
Komplexität der Anlageformen und den zunehmend feineren
Bewertungsinstrumenten Rechnung zu tragen. Zu den besonderen
Ergebnissen für das Jahr 2008 zählen die folgenden: |
 |
74% der Befragten gaben an, dass sie ihre Bewertungsmethoden
und -vorgehensweisen geändert haben. |
 |
63% gaben an, dass FAS 157 ihre Bewertungsmethoden und -vorgehensweisen
beeinflusst hat. |
 |
37% haben als Reaktion auf die Finanzmarktkrise interne
Kontrollen über den Bewertungsprozess eingebaut. |
 |
Bei der Einholung von Händlerquotierungen für festverzinsliche
Wertpapiere erfragen mehr als 50% mehr als eine Quotierung. |
 |
Mehr als 75% hielten fest, dass sie Fragen zur Preispolitik
und händlerspezifische Fragen stellen, die darauf abzielen, die
hinter den Tagespreisen stehenden Einflussfaktoren und Prozesse
zu verstehen, die
Investmentfonds zur Verfügung gestellt werden. |
15. September 2008: Öffentliche
Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
 |
Morgen, am 16. September 2008 wird der
Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG)
der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine
öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Einziger
Programmpunkt ist die Fertigstellung einer Stellungnahme
gegenüber dem IASB bezüglich des Diskussionspapiers zu
Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die
Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der
Internetseite
von EFRAG. |
14. September 2008: Aktuelles zur Antwort der EU auf die Unruhen an den Finanzmärkten
 |
Der europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy stellte
dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments am
10. September 2008 einen Bericht mit dem Titel Finanzielle
Unruhen: Jüngste Entwicklungen bei einer politischen Antwort vor.
Er ging dabei u.a. auch auf Geschehnisse beim IASB ein. Sie können die
Anmerkungen von Kommissar McCreevy
hier herunterladen (in englischer Sprache, 78 KB). Hier sind einige
Ausschnitte: |
| Die Unruhen haben einen chronischen Mangel an Disziplin
und Kompetenz sowie einige Schwächen im globalen Finanzaufsichtsrahmen
offenbart. Wir müssen Belastbarkeit des Marktes und der Institutionen
stärken. Das ist genau das, was mit dem ECOFIN-Fahrplan vom Oktober 2007
beabsichtigt ist. [...]
Zur Verbesserung von Bewertungsmethoden, insbesondere im
Hinblick auf die Bewertung illiquider Vermögenswerte. Die Arbeiten werden
vom Baseler Ausschuss und dem International Accounting Standards Board
(IASB) geführt, die ein Expertenpanel zur sachgerechten Bewertung
eingerichtet haben. Ratschläge werden gegen Ende des dritten Quartals 2008
erwartet. Der IASB arbeitet auch an außerbilanziellen Posten, wobei die
Kernfrage in folgendem besteht: Wann sollte ein Unternehmen auf die Bilanz
eines anderen Unternehmens genommen werden? Die bei diesen Sitzungen erhaltenen
Eingaben werden dem IASB helfen, seine demnächst erscheinenden Vorschläge zur
Überprüfung der Konsolidierungsvorschriften nach IFRS abzufassen. Mit
Ergebnissen wird 2009 gerechnet. Der Standardsetzungsprozess muss peinlich
genau eingehalten werden. Ich denke, dass wir uns Dinge wie laufende
Wertberichtigungen* mal ganz genau ansehen müssen genauso wie die
Bilanzierung von aufsichtsrechtlich gebildeten Rücklagen durch Banken, um
einen Puffer für schlechte Zeiten anzulegen. Es dürfte der Aufmerksamkeit
der Allgemeinheit nicht entgangen sein, dass die spanischen Banken besser
in der Lage waren, den Unruhen Stand zu halten, weil sie noch nicht den
maßgeblichen IFRS-Standard angewendet haben. Daraus sollte man seine Lehren
ziehen. [...]
Bezüglich der Rechnungslegung hat der SEC-Vorsitzende Cox einen
Fahrplan vorgestellt, nach dem US-amerikanische Unternehmen bis 2014 von
US-GAAP auf IFRS übergehen würden. Vor nur zwei Jahren wäre das undenkbar
gewesen! Ein wahrhaft bedeutendes Zeichen. Genauso wie die EU deuten die
USA an, dass sie globale Standards wählen möchten. Endlich ist also ein
Satz in Sichtweite. Und wir müssen natürlich die Verfassungsmäßigkeit des
IASB stärken. Das ist der Grund, warum wir mit unseren wesentlichen
Gesprächspartnern an der Einrichtung neuer und schärferer
Aufsichtsmechanismen arbeiten.
*Anmerkung von IAS PLUS: Laufende Wertberichtigungen beziehen sich
darauf, dass die Kreditrisikovorsorge auf der Grundlage zukünftig
erwarteter statt eingetretener Verluste ermittelt wird..
|
14. September 2008: Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden, aktualisiert
 |
IAS 17 Leasingverhältnisse Zeitlicher Nutzenverlauf auf Seiten des Nutzers |
 |
IAS 18 Erlöse/IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Bilanzierung nachlaufender Provisionen |
 |
IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Vom Eigenkapital abzuziehende Transaktionskosten |
14. September 2008: IFRS Insights
4. Ausgabe des Newsletters von Deloitte USA
 |
Unsere amerikanischen Kollegen haben die vierte Ausgabe
ihre IFRS Insights-Newsletter veröffentlicht. Sie soll den
wachsenden Bedarf US-amerikanischer Unternehmen hinsichtlich aktueller
Informationen zu Entwicklungen in den IFRS und die wachsende
Nachfrage nach IFRS-Umsetzungshinweisen abdecken. Die
neue Publikation stellt sich diesem Informationsbedarf, indem sie die
neuesten Entwicklungen in den IFRS aufzeigt, praktische
Ratschläge für Unternehmen bietet, die IFRS anwenden wollen,
den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds
darstellt und auf relevante Werkzeuge und Ressourcen
verweist. Laden Sie sich
die
vierte Ausgabe der IFRS Insights herunter (in englischer Sprache,
910 KB). Sie können den Newsletter auch direkt
abonnieren. |
13. September 2008: FASB verlangt neue
Angaben über Kreditderivate und Garantien
Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat das FASB-Stabspositionspapier (FASB Staff Position, FSP) Nr. 133-1 und FIN 45-4
Angaben über Kreditderivate und bestimmte Garantien herausgegeben.
Mit dem FSP wird beabsichtigt, die Angaben über Kreditderivate zu verbessern,
indem mehr Information über mögliche negative Auswirkungen von Veränderungen
des Kreditrisikos auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verkäufer
von Kreditderivaten verlangt werden. Das FSP ist für Verkäufer von
Kreditderivaten einschlägig; dazu gehören auch in Kreditderivate, die in
strukturierte Produkte eingebettet sind. Die neuen Angaben treten für
jährliche oder Zwischenberichtsperioden in Kraft, die nach dem
15. November 2008 enden. Die englischsprachige Pressemitteilung des
FASB können Sie hier
einsehen. Das FSP können Sie
von der Website des FASB kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 49 KB).
13. September 2008: EITF Snapshot für September 2008
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Septemberausgabe 2008 des
EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 177 KB),
in welchem die Ergebnisse der Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF)
des FASB vom 10. September 2008 zusammengefasst werden. Der EITF Snapshot
ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die
Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie
hier herunterladen. |
12. September 2008: IDW nimmt Stellung zum
Eigenkapital/Fremdkapital-Diskussionspapier
In einem
Schreiben
(in englischer Sprache, 86 KB) an den International
Accounting Standards Board vom 5. September 2008 äußert sich das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum
Diskussionspapier
zu Finanzinstrumenten mit
Eigenschaften von Eigenkapital, das im Februar 2008
herausgegeben worden war. Vor dem Hintergrund der
grundlegenden Bedeutung der Unterscheidung zwischen Eigen-
und Fremdkapital für die Finanzberichterstattung beklagt das
IDW, dass in dem Papier weder der Zweck der Unterscheidung
zwischen Eigen- und Fremdkapital erörtert wird noch mögliche
Kriterien genannt werden, anhand derer Prinzipien für die
Unterscheidung geprüft werden könnten. Des Weiteren fehlten
Verbindungen zum Rahmenkonzeptprojekt und der dortigen
Definition einer Schuld. Letztlich könnten IASB und FASB und
ihr Projekt zu Eigen- und Fremdkapital nur davon
profitieren, den von der
Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in
Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) entwickelten Ansatz,
der auf der Fähigkeit des Kapitals basiert, Verluste zu tragen (Loss Absorption Approach),
in ihre Überlegungen mit einzubeziehen.
12. September 2008:
IASB gibt weitere redaktionelle Änderungen heraus
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Der IASB hat zum 11. September 2008 weitere redaktionelle
Änderungen an der Gesamtausgabe der IFRS 2008 sowie an den jährlichen Verbesserungen 2006/7
herausgegeben, die
hier
heruntergeladen werden können (164 KB). |
12. September 2008: IDW nimmt Stellung zum
Entwurf eines verbesserten Rahmenkonzepts
In einem
Schreiben
(in englischer Sprache, 98 KB) an den International
Accounting Standards Board vom 9. September 2008 äußert sich das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum
Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten
Rahmenkonzepts, der im Mai 2008 herausgegeben
worden war. Neben vielen detaillierten Anmerkungen zur
Zielsetzung der Rechnungslegung und zu den qualitativen
Merkmalen bietet das IDW auch einige allgemeine
Beobachtungen an:
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Bedenklich sei die Veröffentlichung eines Entwurfs zu einem
der Kapitel, bevor die Ergebnisse der anderen Phasen abgeschätzt
werden könnten. Das Ergebnis müsse notwendigerweise Stückwerk
bleiben. Vorzuziehen sei die Veröffentlichung des gesamten
überarbeiteten Rahmenkonzepts zu einem Zeitpunkt. |
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Es fehle eine eindeutige Verpflichtung des Standardsetzers auf
das Rahmenkonzept. Der IASB müsse bei der Entwicklung neuer
Standards an das Rahmenkonzept gebunden sein. Sonst gehe die innere
Einheitlichkeit der IFRS verloren. Sollten sich später Situationen
ergeben, die Abweichungen von den Vorschriften im Rahmenkonzept
nötig machten, sei eine Anpassung des Rahmenkonzepts vorzunehmen und
nicht eine Ausnahmeregelung zu schaffen. |
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Schließlich seien einige Begriffe nicht eindeutig definiert. |
12. September 2008: IDW nimmt Stellung zur
Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung
In einem
Schreiben
(in englischer Sprache, 80 KB) an die IASC-Stiftung
(International Accounting Standards Committee Foundation,
IASCF) vom 3. September 2008 äußert sich das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier
zur Überarbeitung der
Satzung der IASCF, das im Juli 2008 herausgegeben worden war. Im Wesentlichen unterstützt das IDW die im Diskussionspapier
vorgestellten Vorschläge, weil sie die Glaubwürdigkeit der
IASCF und des IASB erhöhen. Die Tatsache, dass das
vorgeschlagene Überwachungsgremium die Ernennungen von
Treuhändern bestätigen muss, werde der häufig geäußerten
Forderung nach Abschaffung der Selbsternennungen gerecht. In
Bezug auf die geografische Balance des IASB äußert das IDW
jedoch Bedenken, dass die Vergabe von vier Sitzen nach
Nordamerika eine Dominanz durch eine geografische Region
darstellen könne, und schlägt vor, dass die vier Sitze auf
Nord-, Mittel- und Südamerika verteilt werden sollten.
12. September 2008: Qualitätssicherung in kleinen und mittelgroßen Prüfungsgesellschaften
Die
schweizerische Treuhand-Kammer und schweizerische Treuhänder-Verband
haben eine Anleitung erarbeitet, die eine Umsetzung der in PS 220
Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung beschriebenen
Anforderungen in kleinen und mittelgroßen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften darstellt.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Zulassung als Revisionsexperte
im Rahmen der ordentlichen Revision haben grundsätzlich die
Schweizer Prüfungsstandards (PS) anzuwenden. Für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Zulassung als Revisor, die im
Rahmen der eingeschränkten Revision tätig sind, sind die PS hingegen
nicht anwendbar. Die vorliegende Anleitung schließt diese Lücke und
ist somit zunächst anwendbar für zugelassene Revisoren im Rahmen der
eingeschränkten Revision. Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit
der Zulassung als Revisionsexperte und für staatlich beaufsichtigte
Revisionsunternehmen hingegen ist die Anleitung nicht geeignet. Die
Anleitung ist für Mitglieder der Treuhand-Kammer ab dem
1. Oktober 2008 verbindlich anwendbar; ihre Einhaltung kann im
Rahmen der Kontrolle der Einhaltung der Mitgliedschaftsbedingungen
überprüft werden.
11. September 2008: IASB und FASB veröffentlichen aktualisiertes Arbeitsabkommen
 |
Im April 2008 hatten der IASB und der US-amerikanische
Standardsetzer FASB eine
Überarbeitung des derzeitigen Arbeitsabkommens
angestoßen. Bestimmte Projekte sollten priorisiert werden,
um der Tatsache Rechnung zu tragen,
- dass für Kapitalmärkte, die IFRS bis jetzt noch nicht übernommen
haben (das würde die Vereinigten Staaten einschließen), das
Zieldatum der verpflichtenden Anwendung nicht später als 2013
sein soll und
- dass eine „Ruhephase“ von mindestens einem Jahr vor diesem
Datum zur Verfügung stehen soll.
Außerdem sind sich beide Boards bewusst, dass weitere
Fortschritte bei der Konvergenz ein Faktor sein werden, den
die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) bei den Erwägungen in Betracht
ziehen wird, ob die Anwendung von IFRS in den Vereinigten
Staaten zugelassen oder vorgeschrieben werden soll. |
Heute hat der IASB die aktualisierte Fassung des Arbeitsabkommens
von 2006 veröffentlicht und stellt folgende Dokumente in englischer
Sprache zur Verfügung:
Die beiden Vorsitzenden äußerten sich dazu wie folgt:
| Sir David Tweedie, IASB:
Diese Aktualisierung beschreibt Vorgehensweisen und einen
geplanten zeitlichen Rahmen für den Abschluss der
verbleibenden gemeinsamen Projekte im Arbeitsabkommen. In
einer Reihe von Rechtskreisen einschließlich Indien, Japan,
Kanada und Korea ist angekündigt worden, die IFRS ab 2011 zu
übernehmen oder mit ihnen zu konvergieren. Die Projekte aus
dem Arbeitsabkommen vorher abzuschließen, vermeidet, dass
diese Rechtskreise kurz danach wesentliche Änderungen
vornehmen müssen, weil Projekte aus dem Arbeitsabkommen
abgeschlossen werden.
Obwohl das Arbeitsabkommen einen wesentlichen Teil
unserer Strategie ausmacht, werden wir uns natürlich auch
weiterhin den anderen wichtigen Projekten auf unserer Agenda
widmen, wie beispielsweise der Bilanzierung von
Versicherungsverträgen und den Standards, die von der
Finanzmarktkrise betroffen sind.
Robert Herz, FASB:
Mit der Aktualisierung des Arbeitsabkommens von 2006
haben sich FASB und IASB das Ziel gesetzt, eine Reihe
bedeutender Projekte innerhalb der nächsten Jahre
abzuschließen. Ich glaube, dass das Erreichen dieses Ziels
bedeutende Verbesserungen sowohl an den US-GAAP als auch an
den IFRS in Bereichen mit sich bringen wird, die für Anleger
wichtig sind. Wir werden darüber hinaus Ende des Jahres
entscheiden, ob wir beim kurzfristigen Konvergenzprogramm
Abstriche machen wollen, um mehr Augenmerk auf die
Hauptverbesserungsprojekte legen zu können. Dies spiegelt
unsere Bemühungen wieder, zusammenzuarbeiten, um einen
einzigen Satz hochwertiger internationaler
Rechnungslegungsstandards zu entwickeln. |
11. September 2008: IASB und ASBJ treffen sich zu gemeinsamer Sitzung zu Konvergenz
 |
Am 8. und 9. September 2008 haben sich der IASB und der
japanische Standardsetzer (Accounting Standards Board of
Japan, ASBJ) in London getroffen, um die Konvergenz zwischen
den japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen und den IFRS zu
beschleunigen. Vertreter des ASBJ stellten die Fortschritte
vor, die in Bezug auf die Projekte gemacht worden sind, die
im Projektplan vom Dezember 2007 enthalten sind. Allgemein
wurde festgehalten, dass der zeitliche Rahmen des Projekts
zur Beseitigung wesentlicher Unterschiede zwischen den IFRS
und japanischen Rechnungslegungsstandards bis Ende 2008
eingehalten werden kann. Details zur gemeinsamen Sitzung
finden Sie in der
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 52 KB). |
11. September 2008: Präsentationen zur öffentlichen Diskussion vom 5. September 2008
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Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie weitere
interessierte Personen und Organisationen am
5. September 2008 zu einem
Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen eingeladen:
|
Die zugehörigen Präsentationen wurden heute auf der
Internetseite des DRSC veröffentlicht. Das Protokoll der
Diskussion ist für die nächsten Tage angekündigt.
10. September 2008: Webcast des FASB zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Der
Rat
für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen
Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board,
IPSASB) hat einen Entwurf
veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, den
internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor
(International Public Sector Accounting Standard, IPSAS) Nr. 5
Fremdkapitalkosten zu ändern. Wenn der Vorschlag übernommen
wird, wird künftig in IPSAS 5 vorgeschrieben, dass alle Unternehmen
des öffentlichen Sektors mit einer Ausnahme alle Fremdkapitalkosten
als Aufwand erfassen müssen. Es würde nur das Wahlrecht bestehen,
Fremdkapitalkosten in Bezug auf Mittel zu aktivieren, die speziell
für den Erwerb, die Konstruktion oder das Produzieren eines
qualifizierten Vermögenswertes stehen. Der IPSASB erkennt an, dass
dies ein Abweichen von IAS 23 (2007) Fremdkapitalkosten
darstellt, in dem die Aktivierung sowohl der speziellen als auch der
allgemeinen Fremdkapitalkosten in Bezug auf einen qualifizierten
Vermögenswert ab 2009 vorgeschrieben wird. Die englischsprachige
Presseerklärung des IPSASB enthält eine Verknüpfung zum
Herunterladen des Entwurfs. Die Kommentierungsfrist endet am
7. Januar 2009.
10. September 2008: Webcast des FASB zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Der
US-amerikanische Standardsetzer FASB bietet am 29. September 2008 um
11:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT) einen Webcast zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an. Die Podiumsteilnehmer
Leslie Seidman, Jim Kroeker, Don Charles und Tony Sondhi werden
aktuelle Fragen in Bezug auf die Anwendung des FASB-Standards 157
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erörtern. Unter der Leitung
des fachlichen Direktors Russ Golden vom FASB werden die Teilnehmer
häufige Anwendungs- und Umsetzungsfälle bei der Bewertung von
Vermögenswerten und Schulden nach SFAS 157 diskutieren. Der IASB hat
ein Projekt zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert auf seiner Agenda und hat ein
Diskussionspapier auf Grundlage von SFAS 157 veröffentlicht, mit dem
Stellungnahmen zu diesem Standard erbeten wurden. Weitere
Informationen zum Webcast und zur Anmeldung finden Sie
auf der Internetseite des FASB.
10. September 2008: IDW nimmt Stellung zum IASB-Diskussionspapier zur Berichtseinheit
In einem
Schreiben
(in englischer Sprache, 86 KB) an den International Accounting
Standards Board vom 05. September 2008 äußert sich das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier
Vorläufige Sichtweisen hinsichtlich eines verbesserten
Rahmenkonzepts: die Berichtseinheit des IASB, das
am 29. Mai 2008 herausgegeben worden war. In dem Diskussionspapier
werden die vorläufigen Ansichten der Boards zum Konzept der
Berichtseinheit und damit verbundenen Fragen dargestellt. Obwohl das Konzept
der Berichtseinheit bestimmend für einige wichtige
Aspekte der Finanzberichterstattung ist, war man im
bestehenden Rahmenkonzept des Boards nicht gesondert
darauf eingegangen. Im Wesentlichen unterstützt das
IDW die im Diskussionspapier dargelegten Ansichten, bietet jedoch
einige allgemeine Anmerkungen.
9. September 2008: AFRAC 2008
 |
Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian
Financial Reporting and Auditing Committee) lädt am 30. Oktober 2008
zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung ein.
Der Schwerpunkt der halbtägigen Veranstaltung wird auf der
Präsentation ausgewählter AFRAC-Facharbeiten liegen: |
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Bilanzierung von Umweltrückstellungen (Univ.-Prof. Dr. Eva
Eberhartinger) |
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Modernisierung der Rechnungslegung (o. Univ.-Prof. Dr.
Christian Nowotny) |
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Berichtspflicht des Bankprüfers gem § 63 Abs 3 BWG (Dr.
David Grünberger) |
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Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter gemäß BörseG (Dr. David
Grünberger) |
Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite des AFRAC.
9. September 2008: IFRIC-Agendaseiten aktualisiert
 |
Im Nachgang zur Sitzung des International Financial
Reporting Interpretations Committees am 4. und 5. September
2008 haben wir die nachfolgenden Agendaseiten aktualisiert,
um die dort erfolgten Erörterungen und Entscheidungen
wiederzugeben:
|
7. September 2008: Adopción del valor razonable (Übernahme des beizulegenden Zeitwerts)
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben die Publikation
Adopción del valor razonable – Actualización
Desarrollos y observaciones a partir de la adopción amplia del
SFAS 157 y del SFAS 159, die spanische Version der US-amerikanischen
Veröffentlichung Fair Value Adoption An Update: Developments
and observations from the widespread adoption of SFAS 157 and SFAS 150 veröffentlicht.
Zum Download klicken Sie bitte die folgenden Links an:
Auf der englischsprachigen IAS PLUS-Seite ist eine Rubrik mit
Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Recursos en Español.
|
7. September 2008: CEBS veranstaltet Workshop zu Bewertung
 |
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden
(Committee of European Banking Supervisors, CEBS) wird am
23. September 2008 von 14 bis 16.30 Uhr einen offenen Workshop
veranstalten, um die Ergebnisse seines
Berichts zu Sachverhalten hinsichtlich der Bewertung komplexer
und illiquider Finanzinstrumente (in englischer Sprache, 228 KB),
der am 18. Juni 2008 veröffentlicht wurde, zu erörtern. Dieser
Workshop wird Banken und anderen interessierten Parteien Gelegenheit
geben, ihre Sichtweise zu den von CEBS aufgeworfenen Sachverhalten zu
unterbreiten und Wege zu erörtern, wie man sie bewältigt. Weitere
Informationen erhalten Sie auf der
Website von CEBS. |
7. September 2008: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im September 2008
6. September 2008: Accounting Roundup Ausgabe August 2008
Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.
6. September 2008: Tagesordnung für die Boardsitzung im September
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
16. September bis Freitag, den 19. September 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über
das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir
die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder. |
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16. bis 19. September 2008, London
Dienstag, 16. September 2008
Mittwoch, 17. September 2008 (nur vormittags)
Donnerstag, 18. September 2008
Freitag, 19. September 2008
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5. September 2008:
Stellungnahme des DSR zur CESR-Verlautbarung zum beizulegenden
Zeitwert
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine
Stellungnahme (in englischer Sprache, 53 KB) zur Verlautbarung Die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben zu
Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten (Fair Value
Measurement and Related Disclosures of Financial Instruments
in illiquid Markets) verabschiedet.
Diese
Verlautbarung wurde im Juli vom Ausschuss der
europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR) zur Stellungnahme
veröffentlicht. |
5. September 2008: Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
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Deloitte hat seine
Stellungnahme zum Diskussionspapier des IASB mit dem Titel
Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital eingereicht (in englischer
Sprache, 277 KB). Wir stehen ganz eindeutig hinter der Entwicklung eines Standards,
in dem die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital behandelt wird. Auch wenn wir
keinen der drei Ansätze unterstützen, die im
Diskussionspapier dargestellt werden, sind wir der Ansicht, dass der sog.
Basic Ownership Approach einen geeigneten Startpunkt darstellt. Nachfolgend geben
wir einen Ausschnitt aus der Stellungnahme wieder. Zurückliegende Stellungnahmen
finden Sie hier. |
| Aufgrund der Verbreitung dieser Sachverhalte ermuntern wir den
IASB nachdrücklich, gemeinsam mit dem FASB einen neuen Ansatz zur Klassifizierung
zu entwickeln. Angesichts des hohen Maßes an Abhängigkeiten zwischen diesem Projekt
und den gemeinsamen Projekten zur Darstellung des Abschlusses und zum Rahmenkonzept
empfehlen wir eine enge Abstimmung mit diesen Projekten. Da die Einstufung und
Bewertung bestimmter Instrumente nach dem Basic Ownership Approach zu einer
wesentlichen Änderung und der Darstellung von größeren Schwankungen
in Bilanz und GuV führen würde, sollten zudem die Auswirkungen dieser Änderungen auf
die aufsichtsrechtlichen Vorschriften weiter untersucht werden, v.a. wenn diese
weltweit Geltung besitzen.
Obgleich jeder der drei im Diskussionspapier vorgestellten
Klassifizierungsansätze einige der Probleme, die in den heutigen Bilanzierungsvorschriften
bestehen, angeht, unterstützen wir keinen der Ansätze in ihrer derzeitigen Ausprägung.
Wie wir im Anhang zu dieser Stellungnahme eingehender ausführen, sind wir der Ansicht,
dass jeder Ansatz derzeit mit einer Reihe fundamentaler konzeptioneller und praktischer
Schwächen behaftet ist, die angegangen werden müssen, bevor ein Ansatz ein effektives
Klassifizierungsprinzip darstellen kann.
Auch wenn der Basic Ownership Approach in seiner derzeitigen Form gewisse
fundamentale Schwächen aufweist, sind wir der Ansicht, dass dieser Ansatz
sofern sachgerecht geändert einen geeigneten Startpunkt für ein Projekt darstellt,
IAS 32 zu verbessern und zu vereinfachen. Im Anhang schlagen wir bestimmte Änderungen
am Basic Ownership Approach vor, von denen wir glauben, dass sie erforderlich sind,
um ein effektives konzeptionelles Klassifikationsprinzip zu schaffen und den Basic
Ownership Approach praxistauglich und nützlich für die Nutzer von Abschlüssen zu machen. |
4. September 2008: Analyse der
Stellungnahmen zum Diskussionspapier zu Eigen-
und Fremdkapital
 |
Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat auf seiner 123. Sitzung die
Stellungnahmen diskutiert, die zu dem im Januar 2008
veröffentlichten PAAinE-Diskussionspapier zur Abgrenzung zwischen
Eigen- und Fremdkapital eingegangen sind. Die Stellungnahmen
drückten mehrheitlich eine Zustimmung sowohl zu der Analyse im
Diskussionspapier als auch zu dem auf der Grundlage dieser Analyse
entwickelten Loss-Absorption-Ansatz aus. Eine Analyse der
Stellungnahmen ist
hier abrufbar (in englischer Sprache, 129 KB). Der DSR hat
diese Analyse auch dem International Accounting Standards Board
(IASB) als Nachtrag zu der
Stellungnahme des DSR vom Mai 2008 übermittelt (in englischer
Sprache, 186 KB). Der Nachtrag ist
hier abrufbar (in englischer Sprache, 185 KB). |
4. September 2008: Die
deutsche Fassung der Single Market News ist on-line
 |
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite nun
die deutschsprachige Übersetzung der Ausgabe für das zweite
Quartal 2008 der
Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit
Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Von
Interesse für IAS PLUS-Leser mag vor allem das
Spezialdossier sein: EU handelt, um den internationalen
Turbulenzen auf den Finanzmärkten zu trotzen. |
4. September 2008: IASB trifft sich mit den Standardsetzern der Welt
 |
Der International Accounting Standards Board
(IASB) wird am Donnerstag, den 11. September 2008 und
Freitag,
den 12. September 2008 im Renaissance Chancery Court Hotel
in London sein jährliches Treffen mit den Standardsetzern
der Welt veranstalten. Die Sitzung steht Beobachtern offen, wird
aber nicht im Internet übertragen. Sie wird an beiden Tagen
von IASB-Mitglied Warren McGregor geleitet. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung
wieder. |
4. September 2008: Japanische
Wirtschaftsprüfer unterstützen IFRS für börsennotierte Unternehmen
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Das japanische Institut der Wirtschaftsprüfer (Japanese
Institute of Certified Public Accountants, JICPA) hat
verkündet, dass es den Vorschlag unterstützt, dass es
börsennotierte Unternehmen in Japan gestattet sein soll, die
International Financial Reporting Standards (IFRS)
anzuwenden. Dies stellt eine bedeutende Änderung der Haltung
des JICPA dar, das sich vorher dafür ausgesprochen hatte,
für börsennotierte Unternehmen die japanischen
Rechnungslegungsstandards beizubehalten und diese dann mit
den IFRS zu konvergieren. Das JICPA ließ verlauten, dass der
Vorschlag der SEC,
IFRS für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in
den USA schrittweise einzuführen, diesen Stimmungswechsel
ausgelöst hat. Die neue Haltung des JICPA kann einer
japanischsprachigen Presseerklärung auf der
Internetseite des JICPA entnommen werden. In englischer
Sprache steht diese Verlautbarung noch nicht zur Verfügung. |
3. September 2008: Spanische
Übersetzung der IFRS-Umfrage von
Deloitte USA
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben
Encuesta IFRS 2008: ¿Dónde nos encontramos hoy?
veröffentlicht, eine spanische Übersetzung von 2008 IFRS Survey – Where Are We Today?,
zuerst im Mai 2008 veröffentlicht von unseren amerikanischen Kollegen. Dieser Bericht erörtert die Ergebnisse einer Umfrage,
bei der rund 200 führende Rechnungsleger von
US-amerikanischen Unternehmen von Deloitte zu IFRS befragt
wurden. Hauptziel der Umfrage lag darin, den Grad zu
eruieren, zu dem US-amerikanischen Unternehmen über IFRS
auf dem Laufenden sind und Interesse an dem Thema haben.
Ein interessantes Ergebnisse war, dass 30% der Befragten
angaben, dass sie, wenn sie jetzt vor die Entscheidung
gestellt wären, eine Einführung von IFRS in Erwägung ziehen
würden.
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3. September 2008:
Auslaufende Kommentierungsfristen bei EFRAG
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Im September 2008 laufen eine Reihe von
Kommentierungsfristen bei der europäischen Beratungsgruppe
für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
aus. Es handelt sich um Entwürfe von Stellungnahmen an den
IASB, Entwürfe von Übernahmeempfehlungen und
Diskussionspapiere. Die nachfolgende Tabelle bietet einen
Überblick über Dokumente und Fristen sowie Verknüpfungen auf
entsprechende Projektseiten von EFRAG und IAS PLUS. |
2. September 2008: Fünf neue IFRS-Publikationen in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben die folgenden fünf
IFRS-Publikationen in spanischer Sprache veröffentlicht:
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Auf der englischsprachigen IAS PLUS-Seite ist eine Rubrik mit
Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Recursos en Español.
1. September 2008: Sechs Kommentierungsfristen enden im September
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Wir erinnern unsere Leser daran, dass im September 2008
die Kommentierungsfristen von vier IASB-Diskussionspapieren,
einem IASB-Entwurf und der Vorschläge der IASCF zur
Überarbeitung der Satzung enden. Nähere Informationen finden
Sie in der nachfolgenden Tabelle. |
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