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31. Oktober 2008: IFRS in der Öl- und Gasindustrie (englisch und spanisch)
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Im Rahmen ihrer Reihe der Darstellung der IFRS für die einzelnen Industriezweige haben unsere
US-amerikanischen Kollegen jetzt IFRS-Erwägungen für die Öl- und Gasindustrie
veröffentlicht. Mit zunehmender Akzeptanz der IFRS in den Vereinigten Staaten fragen immer mehr
Öl- und Gasunternehmen, was IFRS für sie bedeuten könne. Wie betreffen die IFRS mein Unternehmen?
Welche Ereignisse hätten Einfluss auf das IFRS-Einführungstempo meines Unternehmens? Welche
Hindernisse gibt es zu bedenken? |
Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung
der Veröffentlichung erstellt.
31. Oktober 2008:
Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
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Unsere kanadischen Kollegen haben die Oktoberausgabe ihres
Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem
sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen
– sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Zu den in dieser
Ausgabe behandelten Themen gehören |
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Finanzmarktkrise Die Verlangsamung des Wachstums bringt schnellere Änderungen bei den IFRS |
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Erwerbbilanzierung nach IFRS – Strategieerwägungen zu Fusionen und Akquisitionen |
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Veröffentlichung von iGAAP 2008 – IFRS für Kanada
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Aktuelles zu gegenwärtigen IFRS-Ereignissen |
Nachfolgend können Sie die englische oder französische Fassung herunterladen:
30. Oktober 2008: Newsletter zur Umklassifizierung nach IAS 39 in chinesischer Sprache
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Unsere chinesischen Kollegen haben die Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters
ins Chinesische übersetzt, in dem die Änderungen des IASB an
IAS 39 erläutert werden, nach denen es unter bestimmten
Umständen gestattet ist, nicht-derivative finanzielle
Vermögenswerte aus den Kategorien "erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu bewerten" und "zur Veräußerung
verfügbar" umzuklassifizieren. Sie können den Newsletter von
der
CAS PLUS-Seite unserer chinesischen Kollegen
herunterladen. |
30. Oktober 2008: Ergebnis einer Studie zeigt 'Nettonutzen' der Einführung der IFRS in Europa
In einem Arbeitspapier mit dem Titel Marktreaktion auf die Einführung der IFRS in Europa sind
die Reaktionen der Europäischen Börsen auf sechzehn Ereignisse, die mit der Einführung der IFRS in Europa
zusammenhängen, untersucht worden. Die Autoren Chris Armstrong, Mary E. Barth, Alan D. Jagolinzer
und Edward J. Riedl haben herausgefunden, dass "Investoren in europäische Unternehmen einen Nettonutzen
der Einführung der IFRS wahrgenommen haben". Im Abstrakt heißt es:
| Die Einführung der IFRS in Europa stellte einen Meilenstein bei der Konvergenz der
Finanzberichterstattung dar, aber sie löste auch Kontroversen aus, die bis auf die höchsten Regierungsebenen
führten. Wir haben positivere Reaktionen für Firmen mit vor der Einführung weniger hochwertigen Informationen gefunden,
was insbesondere für Banken gilt, und mit einer größeren Informationsasymmetrie vor der Einführung, was mit der Erwartung
der Anleger im Einklang steht, von der Einführung der IFRS durch höherwertige Informationen zu profitieren.
Wir haben auch herausgefunden, dass die Reaktionen weniger positiv sind für Firmen, die in Ländern beheimatet sind,
die Handelsgesetzbücher haben. Dies steht im Einklang mit den Bedenken der Anleger hinsichtlich der Durchsetzung der IFRS in
diesen Ländern. Schließlich finden wir eine positive Reaktion auf Ereignisse im Zusammenhang mit der Einführung der
IFRS für Firmen mit vor der Einführung hochwertigeren Informationen; dies spiegelt die Erwartungen der Anleger wider,
dass die Einführung der IFRS einen Nettonutzen aus der Konvergenz ergeben wird. Insgesamt legen die Ergebnisse nah,
dass die Investoren in europäische Unternehmen einen Nettonutzen der Einführung der IFRS wahrgenommen haben.
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Sie können das englischsprachige Arbeitspapier
hier herunterladen.
30. Oktober 2008: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bedarf 'weiterer Arbeit'
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In seiner Eröffnungsrede bei den Gesprächen am Runden
Tisch zur Marktwertbilanzierung, die gestern von der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) abgehalten wurden, sagte der
Vorsitzende der SEC, Christopher Cox, dass die SEC unter
anderem die folgenden drei Punkte untersuchen wird: die
Auswirkungen, die die Marktwertbilanzierung auf die Qualität
der Finanzinformationen hat, die Anlegern zur Verfügung
gestellt werden, den Standardsetzungsprozess des
amerikanischen Standardsetzers FASB und die Frage, ob die
bestehenden Leitlinien zur Marktwertbilanzierung geändert
oder ersetzt werden sollten. Die Gespräche am Runden Tisch
sind Teil der vom Kongress vorgeschriebenen Untersuchung,
die von der SEC zur Anwendung der Marktwertbilanzierung
durch Finanzinstitute durchgeführt werden muss. Die vollständige
Rede von Cox, aus der wir nachfolgend einen Auszug übersetzen,
finden Sie
hier in englischer Sprache. Cox verkündete außerdem,
dass die nächste Gesprächsrunde am 21. November 2008
stattfinden wird. |
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Wie wir lernen mussten, bringen illiquide Märkte neue Herausforderungen bezüglich der Marktwertbilanzierung,
was wir möglicherweise in den vergangenen Jahren so nicht gesehen haben. Diese Herausforderungen haben uns gezeigt,
dass es weiterer Arbeit bedarf, um die Werkzeuge zu verbessern, die den Unternehmen zu Verfügung stehen,
um transparente und entscheidungsnützliche Finanzberichterstattung zu leisten.
Transparenz ist der Eckpfeiler erstklassiger Finanzberichterstattung. Transparente und unvoreingenommene
Finanzberichterstattung erlaubt den Anlegern, informierte Entscheidungen auf Grundlage der finanziellen
Leistung und der Angaben des Unternehmens zu treffen. Eine klare, präzise und ausgewogene Sicht auf die Unternehmen,
die an unseren Kapitalmärkten teilnehmen, ist von fundamentaler Bedeutung für diejenigen, die sich entscheiden,
in unsere Märkten zu investieren. Informierte Entscheidungen führen zu wirksamer Kapitalallokation.
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30. Oktober 2008: Woher kommen die Leser von IAS PLUS?
Unsere internationalen Kollegen haben eine Statistik
veröffentlicht, woher die Leser unserer englischsprachigen Mutterseite IAS PLUS.com stammen.
Sie verzeichnen eine Verschiebung weg von Europa hin in den asiatisch-pazifischen Raum, wo die IFRS
langsam eingeführt werden. So lagen im Oktober 2004 noch die Niederlande, Frankreich, Belgien und Italien
in den Top Ten der Leser von IAS PLUS.com, jetzt sind sie daraus verschwunden. Dafür
schließt die Liste jetzt
Hongkong, Indien, China und Pakistan ein. Kanada schaffte es 2004 nicht unter die ersten 20, jetzt, mit der
Aussicht auf Einführung der IFRS in Kanada 2011, liegt Kanada auf Platz fünf. Die Leser von
IAS PLUS.de stammen sprachlich bedingt hauptsächlich aus Deutschland, Österreich
und der Schweiz. Während sich die Anzahl der Leser aus den ersten beiden Ländern analog zur Anzahl der Leser
entwickelt hat und seit 2005 etwa versechsfachte, können wir nun im Vergleich zu 2005 elfmal mehr Leser aus der Schweiz
begrüßen: Grüezi miteinand!
Leser 2008 von IAS PLUS.com
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Vereinigte Staaten 13,9% |
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Vereinigtes Königreich 11,4% |
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Hongkong 3,7% |
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Deutschland 3,5% |
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Kanada 3,4% |
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Australien 3,3% |
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Indien 3,3% |
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China 3,0% |
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Pakistan 2,6% |
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Japan 2,4% |
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Leser 2008 von IAS PLUS.de
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Deutschland 79,6% |
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Österreich 8,1% |
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Schweiz 8,1% |
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Luxemburg 0,4% |
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Frankreich 0,4% |
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Belgien 0,3% |
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Niederlande 0,3% |
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Vereinigtes Königreich 0,3% |
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Italien 0,2% |
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Polen 0,2% |
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30. Oktober 2008: Aktualisierter Newsletter zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
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Am 22. Oktober 2008 hatten wir Ihnen eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters
zur Verfügung gestellt, in dem die Änderungen des IASB an IAS 39 erläutert wurden,
nach denen es unter bestimmten Umständen gestattet ist, nicht-derivative finanzielle
Vermögenswerte aus den Kategorien "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
zu bewerten" und
"zur Veräußerung verfügbar" umzuklassifizieren. Wie in unserer direkt folgenden Nachricht berichtet,
hat der IASB seinen IASB Update-Newsletter vom
Oktober 2008 genutzt, um Leitlinien zum Datum des Inkrafttretens der Umklassifizierungen zur Verfügung zu stellen.
Die
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel
Änderungen an IAS 39 & IFRS 7
Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte wurde nun aktualisiert (in englischer Sprache, 193 KB),
um die klarstellenden Leitlinien des IASB widerzuspiegeln. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies
Emailabonnement eintragen. |
29. Oktober 2008: Umklassifizierungen nach IAS 39 nur noch drei Tage!
Es gelten folgende Schlüsseldaten:
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Umklassifizierungen können nicht rückwirkend vor dem 1. Juli 2008 angewendet werden
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Die Entscheidung, einen finanziellen Vermögenswert zu einem Datum zwischen dem 1. Juli 2008 und
dem 31. Oktober 2008 umzuklassifizieren muss vor dem 1. November 2008 gefällt werden
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Alle Umklassifizierungen, die am oder nach dem 1. November 2008 vorgenommen werden, treten
von dem Datum der Umklassifizierung an in Kraft; dies gilt unabhängig davon, wann die Bilanzperiode beginnt
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Daher müssen Unternehmen, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, Finanzinstrumente rückwirkend umzuklassifizieren,
dies vor dem 1. November 2008 tun, da alle Umklassifizierungen, die
ab diesem Zeitpunkt
vorgenommen werden erst mit dem Datum der Umklassifizierung wirksam werden können.
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29. Oktober 2008: Sechs US-amerikanische Gruppen drängen auf mehr Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert
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Die Führungen von sechs US-amerikanischen Wirtschaftsorganisationen haben einen gemeinsamen Brief an die
amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) geschrieben,
in dem sie darum bitten, dass "die SEC weitere Leitlinien zur Verwendung von
Ermessen bei der
Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlichen möge." In dem Brief heißt es, dass der Mangel
an Leitlinien in diesem Bereich "die Gefahr birgt, Transparenz einzutrüben". Das
Schreiben
(in englischer Sprache, 104 KB) wurde von
führenden Vertretern des Center for Capital
Markets Competitiveness der amerikanischen Handelskammer, des Financial Services Roundtable, der Property
Casual Insurers Association of
America, des American Council of Life Insurers, der Mortgage Bankers Association und der American Insurance
Association verfasst. Nachfolgend ein Auszug: |
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Wir bitten mit allem Respekt darum, dass die sich SEC offiziell zur
Verwendung von Ermessen bei der Anwendung von SFAS 157 äußert. Diese
Äußerung der SEC sollte prinzipienbasierte Leitlinien für die
Transparenz von Angaben enthalten, die von den Anlegern benötigt werden, wenn Ermessen zum Einsatz kommt.
Diese Äußerung wird die Klarheit bieten, die von der Unternehmensführung benötigt wird,
um Vermögenswerte in inaktiven Märkten sachgerecht zu bewerten, und die Anlegern die transparenten
Informationen zur Verfügung stellt, die sie für informierte Entscheidungen benötigen.
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29. Oktober 2008: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen
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Auf IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
Oktober 2008 des Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 169 KB), die alle Nachrichten bis zum
10. Oktober 2008 enthält. Global IFRS and Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOs-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und
Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie
hier
(in englischer Sprache). |
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Themen der Oktoberausgabe 2008 des GIOS-Newsletters
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IFRS-Themen
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FASB und IASB aktualisieren das Arbeitsabkommen
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IASB schlägt Änderungen an IFRS 1 vor |
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IASB veröffentlicht Entwurf eines Papiers zur Marktwertbewertung
von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten
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IASB schlägt Änderungen am Standard zu aufgegebenen Geschäftsbereichen vor
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IFAC veröffentlicht Entwurf von IPSAS 5 zu Fremdkapitalkosten
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Tipps zur Anwendung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung |
Aufsichtsthemen
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SEC bestätigt neue Regelungen der PCAOB zur Einschätzung der
Konsistenz von Abschlüssen
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SEC rät Registranten, den beizulegenden Zeitwert im Lagebericht weiter zu erläutern
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SEC aktualisiert EDGAR
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US GAAP-Themen
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FASB veröffentlicht Papiere zu Änderungen an SFAS 140 und Interpretation 46(R)
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FASB veröffentlicht abschließende FSP zu Angaben über Kreditderivate und bestimmte
Garantien
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Klarstellung der Marktwertbilanzierung
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FASB veröffentlicht vorgeschlagene FSP zu aufgegebenen Geschäftsbereichen
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FASB schiebt Projekt zu Eventualpositionen auf
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FASB veröffentlicht Entwürfe zur Annahme der Unternehmensfortführung und zu
Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
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FASB aktualisiert Kodifizierung für die Versicherungsbranche
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Wesentliche Ergebnisse der Sitzung der EITF
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Auswirkung des neuen Wirtschaftsstabilisierungsgesetzes auf die Wertminderung von
Beteiligungen
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SEC stellt Bilanzierung von Sponsoring von Geldmarktfonds klar
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29. Oktober 2008: Taiwan beginnt mit Studie zur Einführung von IFRS
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Am 28. Oktober 2008 hat die taiwanesische Finanzaufsicht verkündet, dass
sie eine Arbeitsgruppe einrichten will, um die Einführung von IFRS in Taiwan zu prüfen.
Die Arbeitsgruppe wird aus Vertretern der Regierung und der OTC Börse Taiwan, der vier
großen Prüfungsgesellschaften, der Wirtschaftsprüfervereinigungen und der Stiftung
für Forschung und Entwicklung im Bereich Rechnungslegung bestehen. Einführungsdetails wie
beispielsweise der zeitlichen Rahmen und der Umfang der Einführung (nur öffentlich gehandelte
Unternehmen oder auch nicht börsennotierte Unternehmen, konsolidierte oder Einzelabschlüsse etc.)
werden von der Arbeitsgruppe erörtert und festgelegt. |
29. Oktober 2008: FAF fordert SEC auf, SFAS 157 nicht außer Kraft zu setzen
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Robert E. Denham, der Vorsitzende der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung
(US Financial Accounting Foundation, FAF), unter der der FASB arbeitet, hat an den Vorsitzenden
der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC),
Christopher Cox, geschrieben und drängt die SEC, alle Ansinnen abzuweisen, SFAS 157
zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und alle damit in Verbindung stehenden Leitlinien des FASB
zur ersetzen oder auszusetzen. Denham weist darauf hin, dass der amerikanische Kongress ein ähnliches
Ansinnen hinsichtlich der Aussetzung von SFAS 157 erwogen aber zurückgewiesen hat, als das Notfallgesetz
verabschiedet wurde. Den vollständigen Brief von Denham in englischer Sprache finden Sie
hier (521 KB).
Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie: |
| Wir erkennen an, dass die gegenwärtige
Finanzkrise das Anlegervertrauen in extremer Weise auf die
Probe stellt. Wir wissen auch, dass an vielen Stellen
umfassende Maßnahmen ergriffen werden, um das
Anlegervertrauen wieder herzustellen und zu stützen. Wir glauben jedoch, dass eine Entscheidung der SEC, im jetzigen Umfeld
gesteigerter Bedenken der Anleger hinsichtlich der Transparenz von Finanzinformationen in Bezug auf Finanzinstitute
und politischen Drucks einiger Interessengruppen aus der
Wirtschaft, Transparenz zu reduzieren, einen FASB-Standard
außer Kraft zu setzen, die Bedenken der Anleger in Bezug auf
die Verlässlichkeit noch vergrößern und damit die
Marktbedingungen weiter verschlimmern würde. |
29. Oktober 2008: Generaldirektion Binnenmarkt an den IASB
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Mit Schreiben vom 27. Oktober 2008 hat Jörgen Holmquist, der Generaldirektor
für Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der Europäischen Kommission, dem IASB die Forderungen
der Kommission hinsichtlich des weiteren Vorgehens im Rahmen der Finanzmarktkrise
übermittelt. Wortwörtlich heißt es in dem Schreiben: |
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Ich fordere den IASB auf, sobald wie möglich Lösungen zu erarbeiten
und eine ausreichende Menge an Ressourcen für diese Aufgaben bereitzustellen.
Dadurch muss er sicherstellen, dass die Lösungen rechtzeitig bereitstehen, also im Dezember,
damit die Ersteller die Jahresabschlüsse entsprechend erstellen können. |
Folgende Punkte müssen nach Ansicht der EU-Kommission rechtzeitig
vor den Jahresabschlüssen geklärt sein:
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Es muss gestattet sein, finanzielle Vermögenswerte, die derzeit
nach der Fair-Value-Option klassifiziert werden, umzuklassifizieren und sie nicht
mehr zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies gilt bisher nur für finanzielle
Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind. |
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Es muss klargestellt werden, ob synthetische CDOs
eingebettete Derivate beinhalten. |
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Die Wertminderungsregeln für zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte müssen angepasst werden. |
Das vollständige Schreiben steht Ihnen in englischer Sprache
hier zur Verfügung (243 KB).
28. Oktober 2008: Neue Informationsbroschüre zu Swiss GAAP FER
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Auf der Internetseite der schweizerischen
Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) steht eine neue
Informationsbroschüre zu Swiss GAAP FER zur Verfügung. Die vierseitige
Broschüre mit Stand Oktober 2008 kann frei
heruntergeladen oder mit Hilfe eines Formulars in größeren
Mengen bestellt werden. |
28. Oktober 2008: IDW zur Fair-Value-Ermittlung nach IAS 39 in der Finanzmarktkrise
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Insbesondere während des dritten Quartals 2008 war eine nochmalige Verschärfung der Finanzmarktkrise
zu verzeichnen. Hiermit ging für viele Finanzinstrumente eine weiter abnehmende Liquidität der Märkte einher.
Da vor diesem Hintergrund diverse Fragen im Zusammenhang mit der Fair-Value-Ermittlung bei
inaktiven Märkten nach IAS 39 aufgekommen sind, hat das Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) am 27. Oktober 2008 ein Schreiben
an das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) gerichtet.
In dem Schreiben wird unter Hinweis auf bestehende Auslegungsunsicherheiten ein Bewertungsverfahren
zur sachgerechten Anwendung von IAS 39 – insbesondere bezüglich der Voraussetzungen zur Anwendbarkeit
von Bewertungsmodellen und ihrer Ausgestaltung – dargelegt. Das englischsprachige Schreiben finden Sie
hier (196 KB). |
28. Oktober 2008: Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zum Lagebericht
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Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial Reporting and
Auditing Committee) hat auf seiner Internetseite den
Entwurf einer aktualisierten Stellungnahme zur
Lageberichterstattung zur Verfügung gestellt (129 KB). Das AFRAC hatte bereits im Dezember 2006 eine
Stellungnahme zur Lageberichterstattung veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf stellt eine
Aktualisierung dar: Während die letzte Stellungnahme auf dem UGB idF des HaRÄG 2005 basierte,
verarbeitet der vorliegende Entwurf die Änderungen des UGB bis zum URÄG 2008.
Stellungnahmen können als pdf-Datei bis zum 20. November 2008 an
office@afrac.at
gesendet werden. |
28. Oktober 2008: Verlautbarung der französischen Aufsichten zum beizulegenden Zeitwert
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Vier französische Rechnungslegungs- und Aufsichtsbehörden haben eine gemeinsame Empfehlung
zur bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten veröffentlicht, die "aufgrund der
gegenwärtigen Unruhen nicht mehr verlässlich mit Marktpreisen bewertet werden können".
Im Wesentlichen unterstützt die Gruppe die Leitlinien, die jüngst vom IASB und vom
FASB zu dieser Frage herausgegeben worden sind. Die vier französischen Behörden sind
der nationale Standardsetzer (Conseil national de la comptabilité),
die Wertpapieraufsicht (Autorité des marchés financiers), die Bankenaufsicht (Commission bancaire)
und die Versicherungsaufsicht (Autorité de contrôle des assurances et des mutuelles).
Die Empfehlung steht Ihnen in
französischer Sprache (44 KB) und in
englischer Sprache (43 KB) zur Verfügung. |
28. Oktober 2008: Details zu den Gesprächen am Runden Tisch der SEC zu Marktwertbilanzierung
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Die US-amerikanischer Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat bekanntgegeben, mit
welchen Teilnehmern sie bei den Gesprächen am Runden Tisch zur
Marktwertbilanzierung am 29. Oktober 2008 rechnet. Die Gespräche werden von 9:00h bis 13:00h
in den Räumen der SEC in Washington stattfinden und im Internet übertragen. Der Vorsitzende
der SEC, Christopher Cox, wird die Veranstaltung mit einer einleitenden Rede eröffnen,
der sich zwei Gesprächsrunden anschließen werden. Die Diskussionen werden die folgenden Themen zum Inhalt haben: |
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Nutzen der Marktwertbilanzierung für Anleger und
Aufsichtsbehörden. |
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Mögliche Auswirkungen der Marktwertbilanzierung auf
das Marktverhalten. |
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Können bestimmte Aspekte der gegenwärtigen
Rechnungslegungsstandards verbessert werden? Wenn ja, wie? |
Der stellvertretende Vorsitzende des IASB, Thomas Jones, wird an
beiden Gesprächsrunden als Beobachter teilnehmen. Dies gilt auch für
Vertreter des FASB und verschiedener anderer Organisationen. Die
Gesprächsrunden sind dazu gedacht, der SEC Input für die im
Notfallgesetz 2008 durch den
Kongress vorgeschriebene Untersuchung zu geben. Folgende Dokumente stehen Ihnen in
englischer Sprache zur Verfügung:
28. Oktober 2008: Ersteller kommen mit dem IASB zusammen
Eine Gruppe von Erstellern von Abschlüssen wird am 11. November 2008
mit Vertretern des IASB von 10:00h bis 16:30h in den Räumen des IASB in
London zusammenkommen. Der Zweck dieses globalen Erstellerforums liegt darin,
dem IASB Meinungen und Einsichten zu Konzepten und Vorschlägen zur Verfügung
zu stellen, die der IASB derzeit entwickelt und den IASB bei der praktischen
Umsetzbarkeit der Vorschläge für Ersteller von Abschlüssen zu beraten. Die
Sitzung steht Beobachtern offen; folgende Themen sollen besprochen werden:
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Arbeitsplan und Aktivitäten des IASB |
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Darstellung des Abschluss |
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Erlöserfassung |
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Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die IFRS |
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Konsolidierung |
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Entwurf von IFRS 7 Angaben in Bezug auf das
Liquiditätsrisiko und Leitlinien zur Fair-Value-Hierarchie |
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Wertminderung von zur Veräußerung gehaltenen
Finanzinstrumenten |
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zukünftige Aktivitäten des IASB |
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Ausbuchung |
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Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses –
Meinungen des Anwenderkreises und Denkweise des IASB |
27. Oktober 2008: Bitte an IFRIC oder den IASB um eine
autoritative Klärung zur Bestimmung des Fair Value in inaktiven
Märkten
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Am Samstag, den 25. Oktober wurde
in der F.A.Z. berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin),
das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
an einem neuen Standard zur Bewertung von Wertpapieren arbeiten.
Zutreffend ist, dass es zur Zeit einen Abstimmungsprozess gibt, das International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) bzw. den International Accountings Standards Board (IASB)
als die zuständigen Organisationen zu bitten, eine autoritative Klärung zur Bestimmung
des Fair Value in inaktiven Märkten zu erarbeiten. Dies bedeutet nicht, dass mit der
Anfrage beim IASB bereits eine Klärung oder gar ein "Standard" vorliegt.
In der heute veröffentlichten Presseerklärung des DRSC heißt es dazu: |
Bereits seit fast einem Jahr wird immer wieder die Frage aufgeworfen,
wie die Bewertung in inaktiven Märkten zu erfolgen hat; sowohl das
IDW als auch das Rechnungslegungs Interpretations Committee des DRSC
haben sich gegen Ende 2007 hierzu dahingehend geäußert, dass an die in IAS 39 vorgesehene Vorgehensweise erinnert wurde.
Es ist unbestritten, dass Märkte für bestimmte Produkte inaktiv sind.
IAS 39 sieht für diesen Fall vor, dass von der Marktbewertung auf Modellbewertung
übergegangen wird, dies jedoch nicht für alle Bewertungsparameter, sondern nur für
diejenigen, die nicht mehr an Märkten beobachtbar sind. Vorliegende Marktinformationen
können daher nicht einfach ignoriert werden, auch wenn die Bilanzierenden die Märkte für inaktiv erachten.
Offen ist damit derzeit die Frage, wie Bewertungsparameter zu bestimmen sind, die entweder
gar nicht beobachtbar sind oder bei denen beobachtbare Ausprägungen sehr stark von
Marktverzerrungen geprägt sind. Bezüglich der zuletzt angesprochenen Ausprägungen ist
insbesondere zu klären, in welchem Ausmaß sie bei der Bewertung zu berücksichtigen sind.
IAS 39 AG78 gibt hier lediglich vor, dass von den ursprünglichen Daten auszugehen ist,
sofern es keine Anhaltspunkte gibt, dass diese ursprünglichen Daten sich inzwischen geändert
haben. Objektive Verfahren zur Fortschreibung der Parameter von historischen
Marktgegebenheiten zu nunmehr von Unternehmen vorzunehmenden Modellannahmen gibt es nicht.
Hier hat der IASB (IFRIC) entsprechende Leitlinien für eine solche Fortschreibung zu erarbeiten.
|
Die
Presseerklärung im pdf-Format kann von der Internetseite des
DRSC heruntergeladen werden (28 KB).
27. Oktober 2008: IFRS-Checklisten zur Befolgung und zu Angaben auf koreanisch
Unsere koreanischen Kollegen haben
die Deloitte-Publikationen IFRS-Fragebogen zur Befolgung 2007 und IFRS-Checkliste zu Darstellung und
Angaben 2007 übersetzt. Alle börsennotierten Unternehmen werden ab 2001 dazu verpflichtet, ihre
Jahresabschlüsse nach den koreanischen IFRS aufzustellen. Börsennotierte Unternehmen dürfen dies mit Ausnahme
von Finanzinstituten ab 2009 freiwillig tun. Nicht börsennotierte Unternehmen dürfen die koreanischen IFRS
anwenden. Nachfolgend die Links auf die Dokumente, jeweils in koreanischer Sprache:
27. Oktober 2008: Newsletter zu Umklassifizierungen nach IAS 39 auf französisch
Am 13. Oktober 2008 veröffentlichte
der IASB Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und
Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben. Die Änderungen an IAS 39 gestatten einem Unternehmen,
nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte in begrenzten Umständen aus den Kategorien 'erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu bewerten' und 'zur Veräußerung verfügbar' umzuklassifizieren. Derartige
Umklassifizierungen lösen zusätzliche Angabepflichten aus. Unsere kanadischen Kollegen haben eine französische
Übersetzung unseres IAS Plus-Newsletters erstellt, in welchem die Änderungen erläutert werden. Nachfolgend die
Dokumente zum Herunterladen:
27. Oktober 2008: Erklärung des britischen FRC zur Entwicklung von Standards
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Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine
Erklärung zur Entwicklung von Bilanzierungsstandards
herausgegeben (in englischer Sprache), in welcher er seine Unterstützung für die Unabhängigkeit des IASB
zum Ausdruck bringt. Die Erklärung geht auf Ansichten zurück, die kürzlich zu den IASB-Standards, welche
eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für bestimmte Schuldtitel und Kredite vorsehen, geäußert wurden.
Ein Ausschnitt: |
| Der FRC ist der Ansicht, dass die Standards dann am sachgerechtesten sind, wenn die
Standardsetzer in der Lage sind, unabhängig ihr Ermessen auszuüben, wobei sie auf ihren Fähigkeiten und
ihrer Erfahrung aufbauen und durch einen wirkungsvollen Erfahrungsaustausch mit Marktteilnehmern und sonstigen
Interessen unterstützt werden. Dies ist die Sichtweise, die in Großbritannien seit 1990 Gültigkeit besitzt,
nämlich mit der Einrichtung des Accounting Standards Board (ASB). Der FRC ist der Ansicht, dass diese Ansicht
gleichermaßen angemessen bei der Entwicklung globaler Standards ist.
Der FRC denkt daher, dass es wichtig ist, die Verantwortung für das Setzen von Bilanzierungsstandards
bei den relevanten Standardsetzern zu belassen. Wir unterstützen den IASB in seiner Rolle als der Standardsetzer
für börsennotierte Unternehmen in der EU und anderswo; das schließt Finanzinstitutionen ein, von denen viele
ihr Kapital bei internationalen Investoren aufnehmen. |
26. Oktober 2008: Agendaseiten aktualisiert
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Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der
IASB-Sitzung vom Oktober 2008 haben wir die folgenden Seiten zu
Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert
bzw. neu erstellt, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln: |
26. Oktober 2008: Deloitte Alert zu Geldmarktfonds
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Infolge der jüngsten Marktereignisse sind bei einer Reihe von 'Geldmarktfonds' (Fonds, die vorwiegend
oder ausschließlich in kurzfristige Schuldtitel investieren, ob einen konstanten Geldwert zu erhalten)
Verluste bei ihren Anlagen eingetreten. Einige dieser Fonds Rückgänge im beizulegenden Zeitwert als
Ergebnis einer Verschlechterung der Bonität ihrer Vermögenswerte, allgemeiner Liquiditätsbedingungen oder
beides erfahren und verzeichnen erhöhte Rückgaben durch ihre Anleger. Dementsprechend wurden einige Fonds
dazu gezwungen, ihre Vermögenswerte zu liquidieren, Grenzwerte für Rückgaben einzuführen oder sich
Unterstützung von nahestehenden Unternehmen und Personen zu besorgen. In dieser Ausgabe von
Rechnungslegungsalarm unserer amerikanischen
Kollegen (in englischer Sprache, 47 KB) geht es um die Bilanzierung der Geldmarktfonds auf Seiten der
Anleger, die bis dato sachgerecht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente eingestuft wurden und
die nachfolgend Beschränkungen hinsichtlich der Rückgabe eingeführt haben oder eingefroren wurden.
Zu den erörterten Bilanzierungssachverhalten gehören die Klassifizierung in der Bilanz, die Bewertung und
die Klassifizierung in der Kapitalflussrechnung. |
26. Oktober 2008: Folgebericht zu Empfehlungen des FSF
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Das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) hat einen Bericht veröffentlicht, in
dem es die bislang erfolgte Umsetzung ihrer Empfehlungen, wie sie in dem
Bericht zur Erhöhung der Widerstandskraft der Märkten und Institutionen vom 7. April 2008
ausgesprochen wurden. Das FSF ist eine globale Organisation von Aufsichtsbehörden und Zentralbanken.
In diesem Bericht werden die Ursachen und Schwächen, die zu den jüngsten Unruhen auf den Finanzmärkten
weltweit geführt haben, untersucht und Empfehlungen zur Behebung der Schwächen ausgesprochen, einschließlich
mehrerer, die sich an den IASB richten. Diese Empfehlungen bezogen sich u.a. auf die Bilanzierungs- und
Angabestandards sowie zu Leitlinien für außerbilanzielle Vehikel und Bewertungen. Im neuen Umsetzungsbericht
mit dem Titel Bericht des Finanzstabilitätsforums zur
Erhöhung der Widerstandskraft der Märkten und Institutionen: Folgebericht zur Umsetzung (in englischer
Sprache, 161 KB) werden die Fortschritte von IASB und FASB zu außerbilanziellen Vehikeln auf den Seiten
16-17 und zu Bewertungen auf den Seiten 17-19 untersucht. |
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Hinsichtlich Bewertungen wird im Umsetzungsbericht des FSF Folgendes ausgeführt:
Das FSF erkennt die bedeutenden Anstrengungen der Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung an und
drängt sie, ihre Arbeiten hinsichtlich der Verbesserung und Vereinheitlichung ihrer Leitlinien zur
Bewertung von Instrumenten in inaktiven Märkten zu beschleunigen.
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25. Oktober 2008: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 6. November 2008
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 6. November 2008,
in den Räumen des IASB in London zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich
und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.
25. Oktober 2008: Kanadischer Alert Auswirkungen der Finanzmarktkrise
Unsere kanadischen Kollegen haben
die Publikation Die jüngsten Ereignisse nach kanadischen Rechnungslegungsprinzipien, nach US-GAAP und
IFRS in Bezug auf die Finanzmarktkrise und die möglichen Auswirkungen auf kanadische Unternehmen verstehen in
englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Das Ziel dieser Alert-Newsletter
(Financial Accounting Alerts) besteht darin, die wichtigsten Entwicklungen in Kanada, den USA und beim IASB
zusammenzufassen und Führungskräften, Aufsichtsrat und Vorstand einen Überblick über die wichtigsten Erwägungen für
kanadische Unternehmen und die Auswirkungen zu geben.
Beide Sprachversionen können Sie nachfolgend herunterladen:
25. Oktober 2008: Deloitte-Studie Globale Wirtschaftsaussichten im vierten Quartal 2008
In dieser jüngsten
Studie zu den globalen Wirtschaftsaussichten von Deloitte Research werden drei Wellen von Ereignissen und
die darauf folgenden Reaktionen der Politik herausgestellt, die zu der Finanzmarktkrise des letzten Jahres
geführt haben. Die Studie gibt ferner unsere historische Sicht auf das, was passierte, als die Preisblase
einiger Vermögenswerte wie beim Immobilienmarkt in den USA in anderen Ländern platzte. Die Erfolge
und Misserfolge verschiedener Reaktionen der Politik ermöglichen einen nützlichen Vergleich zur Einschätzung der
gegenwärtigen Ereignisse. Neben der Finanzmarktkrise wird in dem Bericht auch ein kritischer Sachverhalt
beleuchtet, der im Schatten der Finanzmarktkrise steht: der Ölpreis. Wir stellen einige Szenarien vor, was als
nächstes geschehen mag und erwägen volks- und betriebswirtschaftliche Folgen anhaltend hoher Rohölpreise. Wir
untersuchen zudem die Inflationsaussichten in entwickelten und aufstrebenden Ländern. Ferner blicken wir auf
die Auswirkung der Wechselkurspolitik in den aufstrebenden Märkten. Abschließend stellen unsere Volkswirte in
der Welt die Aussichten für die Volkswirtschaften in den USA, Großbritannien, der Eurozone, Russland, Indien,
China, Japan und Brasilien vor. Den englischsprachigen Bericht können Sie
hier herunterladen (2.765 KB).
24. Oktober 2008: Prioritäten der US-amerikanischen PCAOB für 2009
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public
Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hielt am 22. und 23. Oktober 2008 ihre dritte
Jahresversammlung mit ihrem Ständigen Beirat ab. Auf dieser Sitzung stellte der Vorsitzende
der PCAOB den Plan und die Prioritäten des Boards für 2009 vor. Den Bericht der PCAOB können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 31 KB). |
24. Oktober 2008: Studie über Angaben zu Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert
nach IFRS
Der britische Rat für
Rechnungslegung (United Kingdom Financial Reporting Council, FRC), unter dem der Accounting Standards
Board arbeitet, hat eine Rückschau auf Angaben zu Abschreibung auf den Geschäfts- oder
Firmenwert veröffentlicht, dem eine Stichprobe von 32 börsennotierten Unternehmen, die nach IFRS
bilanzieren, zugrundeliegt. Die Unternehmen wurden ausgewählt, weil sie hohe Beträge an Geschäfts-
oder Firmenwerten haben. Nach IAS 36 ist eine jährliche Wertminderungsbeurteilung sowie die Angabe der
wesentlichen Annahmen der verwendeten Methodologie zur Erlangung dieser Annahmen vorgeschrieben, wenn
Bewertungsmodelle zur Prüfung verwendet werden, ob der Geschäfts- oder Firmenwert abgewertet werden
muss. Sie können den Bericht von der
Website des FRC herunterladen (in englischer Sprache, 134 KB). Nachfolgend einige Kernaussagen:
24. Oktober 2008: IOSCO-Verlautbarung zu Rechnungslegungsstandards
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Das Fachkomitee der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine
Verlautbarung veröffentlicht, in der bestätigt wird, dass sich die IOSCO der
Entwicklung und Durchsetzung hochwertiger Rechnungslegungsstandards
und der Unabhängigkeit der Standardsetzer verpflichtet fühlt. Die vollständige
Verlautbarung in englischer Sprache finden Sie
hier
(38 KB). Nachfolgend finden Sie die
Übersetzung eines Auszuges daraus:
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Rechnungslegungsstandards für börsennotierte Unternehmen müssen so angelegt
sein, dass Anlegern
klare, genaue und nützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit diese
wohlinformierte Anlageentscheidungen treffen können. Die Einhaltung dieser Maßgabe
stärkt das Vertrauen der Anleger in Abschlüsse und Kapitalmärkte. Wir unterstützen daher
Rechnungslegungsstandards, die Anlegern Transparenz bieten, die Marktintegrität
stützen, Kapitalbildung erleichtern und im Einklang mit der Finanzstabilität stehen.
Die Entwicklung und der Erhalt hochwertiger Standards, die Anlegern
Transparenz bieten, hängen in einem kritischen Maß von unabhängigen Standardsetzern ab.
In diesem Zusammenhang unterstützen wir den vom International Accounting Standards Board
(IASB) und vom Financial Accounting Standards Board (FASB) verkündeten gemeinsamen
Vorgehensplan, in dem Fragen in Bezug auf die Finanzmarktkrise im Rahmen eines beschleunigten
Konsultationsprozesses adressiert werden sollen. Wir unterstützen die Absicht der Boards,
die Meinungen aller Interessengruppen einzuholen, und begrüßen ihre Bemühungen, bei der
Entwicklung hochwertiger und weltweit gültiger Lösungen schnell
und zielgerichtet zusammenzuarbeiten.
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24. Oktober 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
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EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
23. Oktober 2008 herunter (in englischer Sprache, 87 KB). Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (für fünf
steht die EFRAG-Empfehlung aus, für neun die ARC-Empfehlung): |
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IFRS 1 und IAS 27
Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens |
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IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007) |
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IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) |
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
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IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren |
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Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007 |
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
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IFRIC 13 Kundentreueprogramme |
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IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
23. Oktober 2008: DPR gibt Prüfungsschwerpunkte für 2009 bekannt
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihre Prüfungsschwerpunkte für 2009
bekannt gegeben. Folgende Themenschwerpunkte werden angeführt:
- Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten (IAS 36) im Hinblick auf die verschlechterten
Konjunkturaussichten (einschließlich nachvollziehbarer Dokumentation, Anhangangaben)
- Bewertung von Finanzinstrumenten (IAS 39), Darstellung der Bewertungsmethoden, Angaben über die
Quellen von Schätzungsunsicherheiten (IAS 1) sowie Anhangangaben (IFRS 7)
- Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3), insbesondere Kaufpreisallokation und Anhangangaben
- Konsolidierung von Zweckgesellschaften (IAS 27; SIC 12)
- Restrukturierungsrückstellungen (IAS 19 und 37)
- Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 - sofern bereits angewendet - einschließlich Dokumentation
der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die Segmente
- Risikoberichterstattung im Lagebericht
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23. Oktober 2008: Ergebnisse der 124. DSR-Sitzung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 29. und 30. September 2008 seine 124.
Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben.
Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations
Committee (RIC) mit Stand vom Oktober 2008
hier
herunterladen (44 KB). |
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Der Standardisierungsrat diskutierte den Entwurf der Stellungnahme zum Entwurf zu Verbesserungen
an den IFRS (Improvements to IFRSs) des Projektzyklusses 2008. |
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Der DSR verabschiedete seine Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf das Diskussionspapier
Vorläufige Überlegungen zum Konzept der berichterstattenden Einheit (Preliminary Views on an
improved Conceptual Framework for Financial Reporting The Reporting Entity). Die
Stellungnahme wird auf der Website des DRSC veröffentlicht. |
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Der Standardisierungsrat informierte sich über den Diskussionsstand beim IASB zum Projekt
Leasingverhältnisse und erörterte die Schwerpunkte der weiteren Arbeit der AG Leases. |
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Ebenfalls setzte der DSR seine Diskussion zu schwebenden Verträgen (executory contracts)
und der Bilanzierung von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften (onerous contracts) im Rahmen
des Projekts Accounting for Liabilities fort. Er informierte sich über den Diskussionsstand zur
Definition einer Schuld und diskutierte über eine Portfoliobetrachtung beim Ansatz einer Verbindlichkeit. |
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Weiterhin besprach der Standardisierungsrat erneut seine künftige Strategie. |
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Des Weiteren informierte sich der DSR über die im Rahmen der Re-Deliberations beim IASB vorgenommenen
Änderungen am ED IFRS for SMEs (jetzt IFRS for Private Entities). |
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Der DSR befasste sich mit dem Entwurf einer RIC-Interpretation zur Anwendung/Interpretation des
IAS 32amend und beschloss, auf das ihm zustehende Vetorecht zu verzichten. |
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Der Standardisierungsrat entschied, eine Erhebung bei den verschiedenen Interessengruppen zur
Anwendung der DRSs zur Lageberichterstattung durchzuführen. |
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Ebenso verschaffte sich der Standardisierungsrat einen ersten Überblick über das von IASB und FASB
angekündigte Diskussionspapier zu Financial Statement Presentation (Phase B) sowie über das geplante
PAAinE-Diskussionspapier zu Performance Reporting (Phase B). |
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Auf der Tagesordnung stand weiterhin der Entwurf des Berichts des Expertenpanels zur Bewertung
von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind (Draft report from the expert advisory
panel on measuring and disclosing the fair value of financial instruments in markets that are no longer
active). Der DSR beschloss, dazu keine Stellungnahme abzugeben. |
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23. Oktober 2008: Mitschrift der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 20./21. Oktober 2008
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Der International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting
Standards Board kamen am Montag und Dienstag, den 20. und 21. Oktober 2008, zu einer
gemeinsamen
Sitzung in den Geschäftsräumen des FASB in Norwalk, Connecticut USA, zusammen. Wir sind derzeit
bei der Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte und
werden Ihnen diese in Kürze zur Verfügung stellen. |
22. Oktober 2008: Gemeinsame Erklärung von CEBS, CESR und CEIOPS zur Bilanzierung
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Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS),
der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators,
CESR) und der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) haben eine
Gemeinsame Erklärung zu den jüngsten Entwicklungen in der Bilanzierung herausgegeben (in englischer Sprache).
In der Erklärung wird betont, dass die Standardsetzung im Bereich der Bilanzierung für europäische börsennotierte
Unternehmen Aufgabe des IASB sei. Die drei Ausschüsse loben die schnelle Reaktion des IASB auf die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert, Angaben zu Finanzinstrumenten und andere Sachverhalte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise.
Hinsichtlich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wird in der gemeinsamen Erklärung ausgeführt: |
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Ersteller, Prüfer und andere Interessengruppen in der EU sollten die Position des IASB-Stabs zu
der am 2. Oktober 2008 herausgegebenen Klarstellung von SEC-FASB hinsichtlich der Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert zur Kenntnis nehmen, die vom IASB in dessen Presseerklärung vom 14. Oktober ebenfalls bekräftigt wurde.
Dabei ist hervorzuheben, dass der IASB-Stab diese Klarstellung durchgesehen und sie für in Einklang stehend mit
IAS 39 befunden hat. Die drei Ausschüsse nehmen insbesondere zur Kenntnis und unterstützen, dass die Klarstellung
u.a. die folgenden Themengebiete aufgreift:
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Interne Annahmen der Geschäftsleitung. Die Verwendung von Schätzungen durch die Geschäftsleitung,
die die aktuellen Erwartungen von Marktteilnehmern über zukünftige Zahlungsströme berücksichtigt und
angemessene Risikoaufschläge beinhaltet, ist sachgerecht, wenn für ein Wertpapier kein aktiver Markt
besteht. |
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Verwendung von Marktquotierungen (z.B. Brokerquotierungen oder Informationen einer
Preisagentur) bei der Beurteilung der Mischung von verfügbaren Informationen zur Bemessung des
beizulegenden Zeitwerts. Brokerquotierungen können ein Inputfaktor bei der Bemessung des beizulegenden
Zeitwerts sein, sind aber nicht notwendigerweise maßgebend, wenn für das Wertpapier kein aktiver Markt
besteht. |
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Die Ergebnisse gestörter Geschäfte sind nicht maßgebend für die Bemessung des beizulegenden
Zeitwerts. Not- oder erzwungene Verkäufe stellen keine ordentlichen Geschäfte dar. Die Feststellung, ob ein
bestimmter Geschäftsvorfall erzwungen oder gestört ist, erfordert Ermessen. |
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Geschäftsvorfälle in einem inaktiven Markt können die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
beeinflussen, sie mögen Inputfaktoren bei dessen Bemessung sein, höchstwahrscheinlich aber nicht maßgebend.
Die Feststellung, ob ein Markt aktiv oder inaktiv ist, erfordert Ermessen. |
Die drei Ausschüsse ermutigen Ersteller und Prüfer, dieser Stabsposition des IASB umgehend zu folgen,
so wie dies von ECOFIN auf dessen Sitzung vom 7. Oktober 2008 gefordert wurde.
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22. Oktober 2008: Newsletter zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
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Am 13. Oktober hatte der IASB Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben. Die
Änderungen stellen eine Antwort auf Forderungen von Interessengruppen, speziell aus der Europäischen
Union, dar, 'gleiche Wettbewerbsbedingungen' mit US-GAAP hinsichtlich der Möglichkeit einer Umklassifizierung
finanzieller Vermögenswerte zu schaffen. Die Änderungen an IAS 39 gestatten einem Unternehmen, nicht-
derivative finanzielle Vermögenswerte in bestimmten Umständen aus den Kategorien 'erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu bewerten' und 'zur Veräußerung verfügbar' umzuklassifizieren. Solche
Umklassifizierungen lösen zusätzliche Angabepflichten aus. Das Datum des Inkrafttretens der Änderungen
ist der 1. Juli 2008 (also vor dem Datum der Herausgabe). Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel
Änderungen an IAS 39 & IFRS 7
Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte herausgegeben (in englischer Sprache, 97 KB), in der die
Änderungen erläutert werden. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies
Emailabonnement eintragen. |
22. Oktober 2008: IFRS bei Stromunternehmen und Versorgern
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Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Reihe von IFRS-Webcasts
im Bereich Strom und Versorgung aufgesetzt, um Führungskräften in diesen Branchen dabei
zu helfen, die Auswirkungen der IFRS zu verstehen und den damit verbundenen Änderungen zu
begegnen. Deloittes IFRS-Webcasts im Bereich Strom und Versorgung werden einen eingehenden
Blick um Umstellungssachverhalte werden, die Versorgungsunternehmen erwägen müssen. Die
Themen und Zeiten/Daten der angekündigten Webcasts sind nachfolgend aufgeführt. Sämtliche
Informationen über die Webcasts einschließlich der Links für die Registrierung finden Sie
hier. |
| Deloittes IFRS-Webcast-Reihe im Bereich Strom und Versorgung |
Überblick der Auswirkungen von IFRS auf Strom & Versorgung
Datum: Freitag, 7. November 2008
Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST
International Accounting Standards 32 und 39 und Energiebezug
Datum: Freitag, 14. November 2008
Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST
IAS 12 – Ertragsteuern
Datum: Freitag, 21. November 2008
Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST
IAS 16 – Sachanlagen
Datum: Freitag, 12. Dezember 2008
Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST
Regulierte Vermögenswerte und Schulden
Datum: Freitag, 19. Dezember 2008
Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST
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22. Oktober 2008: Webcast Vorzüge der IFRS für US-Unternehmen
22. Oktober 2008: PCAOB schlägt Standards für die Beurteilung von Prüfungsrisiken vor
Die US-amerikanische
Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board,
PCAOB), die Standards für die Prüfung von Unternehmen, die bei der US-amerikanischen Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registriert sind, setzt, hat eine Reihe von
sieben neuen Prüfungsstandards in Bezug auf die Beurteilung und das Eingehen auf Risiken durch den
Prüfer vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Standards würden die interimsweise erlassenen Prüfungsstandards
der Behörde bezüglich Prüfungsrisiko und Wesentlichkeit, Planung und Überwachung von Prüfungen, Erwägung
interner Kontrollen in der Abschlussprüfung, Prüfungsnachweisen und der Durchführung von Saldenbestätigungen
und Angaben vor Jahresende ersetzen. Folgende Dokumente können Sie herunterladen (in englischer Sprache):
21. Oktober 2008: Stellungnahme des DSR zur EG-Verordnung zu Änderungen an IAS 39
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Am 15.10.2008 hat die Europäische Kommission die Verordnung Nr. 14284/08
veröffentlicht, in dem vom
International Accounting Standards Board (IASB) im Lichte der Finanzmarktkrise weitere Änderungen an
IAS 39 verlangt werden über die am 13.10.2008 vom IASB verabschiedeten Änderungen hinaus. Der
Deutsche Standardisierungsrat hat in
einer Stellungnahme seine Meinung bekräftigt, dass es zwar Themenbereiche gibt, die
von den jüngsten Änderungen vom 13.10.2008 nicht adressiert werden und daher
diskussionswürdig sind; jegliche Änderungen sollten aber ausschließlich vom IASB als
dem hierzu berufenen Standardsetter und im Rahmen des Standardsetzungsprozesses des IASB erfolgen. |
21. Oktober 2008: Globale Steuerauswirkungen der IFRS in spanischer Sprache
21. Oktober 2008: Gemeinsames Schreiben an die US SEC zur Fair-Value-Bewertung
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Am 15. Oktober 2008 haben das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ),
das CFA Institute, der US-amerikanische Konsumentenverband (Consumer Federation of America) und
der Rat der institutionellen Anleger (Council of Institutional Investors) ein
Gemeinsames Schreiben an den
Christopher Cox, Vorsitzender der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, gerichtet
(in englischer Sprache, 60 KB), in der sie die SEC auffordern, die Leitlinien zur Bestimmung des
beizulegenden Zeitwerts, die jüngst vom Financial Accounting Standards Board herausgegeben wurden
FSP FAS 157-3 Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wenn der Markt für diesen Vermögenswert inaktiv ist
(FSP), nicht außer Kraft zu setzen. In dem Schreiben heißt es: |
| Mit einer Entscheidung, die Fair-Value-Bilanzierung auszusetzen, würde die SEC
den Kapitalmärkten keinen Gefallen tun. Eine solche Entscheidung stände auch nicht in Einklang mit
den Ansichten der Anleger im Einklang stände, die Glaubwürdigkeit und die Unabhängigkeit des
Standardsetzungsprozesses beeinträchtigen würde und in Widerspruch zu den grundlegenden Inkenntnissetzungs-
und Kommentierungsprinzipien stehen würde. Die Abschlüsse zum dritten Quartal befinden sich derzeit in Erstellung,
und die Jahresabschlüsse 2008 stehen vor der Tür ein derartiger Eingriff könnte das eh schon
fragile Anlegervertrauen gefährden.
Niemand bestreitet, dass wir uns in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten befinden. Die derzeitige
Liquiditäts-, Kredit und Vertrauenskrise wurde jedoch nicht durch die Fair-Value-Bilanzierung ausgelöst.
Vielmehr haben solide Bilanzierungsprinzipien dabei geholfen, das Problem aufzudecken. Bilanzierung zum
beizulegenden Zeitwert in Verbindung mit belastbaren Angaben stellen akkuratere, zeitnahe und vergleichbare
Informationen für Anleger zu Verfügung als Beträge, die nach anderen Bilanzierungsansätzen ermittelt
würden. |
21. Oktober 2008: Heutige Sitzung der EU-Kommission zu IAS 39
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In unserer Nachricht vom 16. Oktober 2008 wiesen wir darauf hin, dass die
Europäische Kommission eine Sitzung der 'an IAS 39 Interessierten' einberufen hat, um mögliche Sachverhalte
aus der Finanzmarktkrise nach IAS 39 und IFRS 7 neben denen zu erörtern, die in den jüngsten
Änderungen hinsichtlich Umklassifizierungen IASB adressiert werden. Die Kommission
hat die Teilnehmer dazu aufgerufen, Sachverhalte zu identifizieren, die erörtert werden sollten und hat
die Stellungnahmen der Teilnehmer
hier eingestellt. |
20. Oktober 2008: US SEC wird Gespräche am Runden Tisch zur
Marktbewertung abhalten
Die US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird
Gastgeber für das erste von zwei Gesprächen am Runden Tisch zur
'Marktbewertung' und aktuellen Marktgegebenheiten am 29. Oktober
2008 um 9 Uhr EDT sein. Die Gesprächsrunden sind dazu gedacht, der
SEC Input für die im
Notfallgesetz 2008
durch den
Kongress vorgeschriebene Untersuchung zu geben. Tag und Uhrzeit der
zweiten Gesprächsrunde werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Gespräche am Runden Tisch werden
aus zwei Panels bestehen. Das erste Panel wird die Wechselwirkung von Marktbewertung für Finanzinstitutionen
und aktueller wirtschaftlicher Lage erörtern. Das zweite Panel wird sich mit möglichen Verbesserungen am aktuellen
Bilanzierungsmodell und Auswirkungen möglicher Änderungen befassen. Die Panels werden mit Anlegern, Prüfern,
Standardsetzern, Wirtschaftslenkern und anderen interessierten Parteien besetzt sein. Vertreter von FASB, IASB
und PCAOB werden als Beobachter teilnehmen. Die Paneldiskussionen werden sich auf folgende Themen richten:
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Die Auswirkungen der Marktwertbilanzierung auf die Rechnungslegung von Finanzinstitutionen |
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Mögliche Marktverhaltenseffekte einer Marktwertbilanzierung |
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Die Nützlichkeit der Marktwertbilanzierung für Anleger und Aufsichtsbehörden |
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Aspekte gegenwärtiger Bilanzierungsstandards, die verbessert werden können |
Die Presseerklärung der SEC können Sie hier
einsehen.
19. Oktober 2008: Prüfungsüberlegungen zur Finanzmarktkrise
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
wird mit ihrem Ständigen Beirat am 22. und 23. Oktober 2008 in Washington tagen. Einer der Sachverhalte, die der Beirat erörtern
wird, besteht in Überlegungen hinsichtlich des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds. In der Tagungsunterlage für dieses Thema
werden mögliche Überlegungen bei kommenden Prüfungen erörtert, einschließlich: |
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Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert |
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Nicht vorübergehende Wertminderungen |
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Kreditderivative |
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Fortführung der Geschäftstätigkeit |
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Pensionen/sonstige Leistungen nach dem Ende des Arbeitslebens |
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Forderungen |
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Vorräte |
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Abschreibungen auf andere Vermögenswerte |
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Angaben |
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Die Tagungsunterlage für dieses Thema können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen:
Aufkommendes Thema
Prüfungsüberlegungen im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld (in englischer Sprache, 177 KB).
18. Oktober 2008: Mitschrift vom fünften Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2008
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Der International Accounting Standards Board kam von Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Die Sitzung war
öffentlich und wird per Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige und inoffizielle Mitschrift
der Beobachter von Deloitte vom fünften und letzten Sitzungstag. |
 17. Oktober 2008, London
Das Ziel dieser Sitzung bestand darin, dass der Stab dem Board die Erörterungen und Empfehlungen von IFRIC aus
dessen Sitzungen im Mai und Juli 2008 zusammenfasst, zusammen mit der Logik, die den empfohlenen Änderungen gegenüber
den Vorschlägen aus dem Standardentwurf zugrundeliegt. Die Vorgehensweise des Stabs bestand darin, zunächst den
Anwendungsbereich zu erörtern und dann eine gemeinsame Position zur Bewertung zu finden. Der Board erörterte, wie
aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden, im Einzelabschluss des Tochterunternehmens
behandelt werden sollten. Es gab unterschiedliche Ansichten zu der Frage, ob die Geschäftsvorfälle tatsächlich im
Anwendungswendungsbereich von IFRS 2 lägen oder unter IAS 19 oder IAS 39 erwogen werden sollten. Man kam überein, dass,
wenn Dienstleistungen durch die Arbeitnehmer erbracht würden, die Sollbuchung (zumindest teilweise) im Anwendungsbereich
von IFRS 2 oder IAS 19 läge. Es wurden keine weiteren Beschlüsse gefasst.
Der Stab brachte ein Thema im Zusammenhang mit den Übergangsvorschriften der Änderungen an IAS 39 vom Oktober 2008 auf.
Nach IAS 39.103G soll 'jede Umklassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts, die in Perioden vorgenommen wird, die am
oder nach dem 1. November 2008 beginnen, erst ab dem Tag in Kraft treten, an dem die Umklassifizierung vorgenommen wird.'
In einigen Ländern werden Unternehmen diese Änderung nicht anwenden können, bis sie durch die nationale Gesetzgebung
verabschiedet worden ist. In einigen Fällen wird dies erst nach dem 1. November 2008 sein. Der Stab stellte die Frage, ob
solchen Unternehmen nach dem 1. November 2008 eine Art rückwirkende Anwendung ermöglicht werden solle, die an die
Übernahme in das nationale Recht geknüpft ist.
Der Board erklärte sich mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. Er hofft, dass die nationalen Rechtskreis diese Änderung
zügig übernehmen. Unternehmen sollten vor dem 1. November 2008 entscheiden, ob sie vorbehaltlich der Anforderungen
des nationalen Rechts Umklassifizierungen beabsichtigen oder nicht, und die Auswirkungen errechnen. Wenn die Übernahme
zu einem späteren Datum erfolgt, wäre es nicht hinzunehmen, dass Unternehmen eine Entscheidung hinsichtlich dieser Änderung
aufschieben und sie nachträglich rückwirkend anwenden.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle
oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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18. Oktober 2008: Gemeinsamer Beirat von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise
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Der International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) werden
einen globalen Beirat aus Aufsichtsbehörden, Erstellern, Prüfern, Anlegern und sonstigen Abschlussadressaten einzurichten,
um dabei zu helfen sicherzustellen, dass Rechnungslegungssachverhalte aus der globalen Wirtschaftskrise in einer international
abgestimmten Weise Berücksichtigung finden. Die beiden Boards
tagen am 20. und 21. Oktober 2008
gemeinsam; auf dieser Sitzung werden sie die ersten Themen erörtern, mit denen sich der Beirat befassen soll. Die Presseerklärung
können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 100 KB). |
17. Oktober 2008: Keidanren will IFRS in Japan
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Der japanische Wirtschaftsverband Nippon Keidanren hat eine
Erklärung zur zukünftigen Richtung der Bilanzierungsstandards in Japan (in englischer Sprache, 23 KB), in der er die
Übernahme der IFRS in Japan anmahnt. Der Keidanren schlägt vor, dass die IFRS für Konzernabschlüsse börsennotierter
Unternehmen nach einer dreijährigen Übergangsperiode verpflichtend sein sollten. Nicht börsennotierte Unternehmen und jene
Unternehmen, die keine Konzernabschlüsse aufstellen, würden berechtigt sein, die IFRS anzuwenden. In der Erklärung weist
Keidanren darauf hin, dass Japan 'das einzige Land unter der wesentlichen Kapitalmärkten ist, dass nicht förmlich die
Übernahme der IFRS bekannt gegeben hat.' |
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Ausschnitt aus der Erklärung von Keidanren Vorschlag zur Übernahme der IFRS:
A. Veröffentlichung eines Fahrplans zur Übernahme der IFRS
Nach der US-amerikanischen Ankündigung in diesem Jahr ist Japan nurmehr das einzige Land unter den wesentlichen Kapitalmärkten,
das nicht offiziell die Übernahme der IFRS bekannt gegeben hat. Einige japanische Unternehmen haben sich bereits mit den IFRS
für eine zukünftige Übernahme befasst. Japan sollte die Diskussion der zukünftigen Richtung der Bilanzierungsstandards
beschleunigen und so schnell wie möglich einen konkreten Fahrplan vorstellen, in welchem die Übernahme der IFRS angesprochen
wird. Es ist wichtig, dass in dem Fahrplan die notwendigen Bedingungen einer Übernahme der IFRS festgehalten werden, wie bspw.
die Überprüfung der Richtung der mittelfristigen Projekte des IASB, die angemessene Verfassung des IASB sowie der Fortschritt
im Konvergenzprojekt von IASB und ASBJ.
B. Gegenstandsbereich einer Anwendung der IFRS
Kurzfristig ist es sachgerecht, börsennotierten Unternehmen die Anwendung der IFRS als Wahlrecht zu gestatten. Da wir denken,
dass es aus Gründen der Sicherstellung der Verlässlichkeit und der Bequemlichkeit für Anleger notwendig ist, einen einzigen Satz
an Bilanzierungsstandards zu haben, sollte Japan zukünftig alle börsennotierten Unternehmen verpflichten, die IFRS bei der
Aufstellung ihrer Abschlüsse zu verwenden. In diesem Fall sollte es eine mindestens dreijährigen Vorbereitungszeit geben. Eingedenk
der Erhaltung und Erhöhung der internationalen Präsenz von Japan ist es ferner wichtig, die Entscheidungen zu treffen. |
17. Oktober 2008:
Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung
vom Oktober 2008
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Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon
Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der
Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen
Sitzungstagen auf einer einzelnen
Seite für Sie zusammen. |
16. Oktober 2008: Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses
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IASB und FASB haben heute gemeinsam ein Diskussionspapier (DP) mit dem
Titel Vorläufige Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses
mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Das Ziel dieses Projekts
besteht in der Schaffung eines Standards, der von Unternehmen die
Zusammenstellung der Abschlussbestandteile in einer Weise verlangt, durch die
eindeutig ein zusammenhängendes Finanzbild des Unternehmens abgegeben wird.
Das Projekt dreht sich darum, wie man am besten Vermögenswerte, Schulden,
Erträge, Aufwendungen, Zahlungsströme und damit zusammenhängende Informationen
im Abschluss darstellt. Es geht nicht darum festzulegen, welche Posten
angesetzt und wie sie bewertet werden sollen. Die Boards schlagen die
folgenden zwei Zielsetzungen für die Darstellung des Abschlusses vor: |
 |
Kohärenz. Darstellung der Information im Abschluss dergestalt,
dass ein Leser dem Informationsfluss durch die verschiedenen Abschlussbestandteile
folgen kann |
 |
Aufgliederung. Trennung von Informationen, die verschiedene
wirtschaftliche Ereignisse widerspiegeln |
Um diese Kernziele zu erreichen, haben die Boards ein prinzipienorientiertes
Format entwickelt, das im Diskussionspapier vorgestellt und nachfolgend veranschaulicht wird:
Aufstellung der Vermögenslage |
Aufstellung des vollständigen Einkommens |
Aufstellung der Zahlungsströme |
Betriebliche Tätigkeit
 |
Operative Vermögenswerte und Schulden |
 |
Investive Vermögenswerte und Schulden |
|
Betriebliche Tätigkeit
 |
Operative Erträge und Aufwendungen |
 |
Investive Erträge und Aufwendungen |
|
Betriebliche Tätigkeit
 |
Operative Zahlungsströme |
 |
Investive Zahlungsströme |
|
Finanzierungstätigkeit
 |
Finanzierende Vermögenswerte |
 |
Finanzierende Schulden |
|
Finanzierungstätigkeit
 |
Erträge aus finanzierenden Vermögenswerten |
 |
Aufwendungen aus finanzierenden Schulden |
|
Finanzierungstätigkeit
 |
Zahlungsströme aus finanzierenden Vermögenswerten |
 |
Zahlungsströme aus finanzierenden Schulden |
|
| Ertragsteuern |
Ertragsteuern aus fortzuführenden Tätigkeiten (Geschäft und Finanzierung) |
Ertragsteuern |
| Aufgegebene Geschäftsbereiche |
Aufgegebene Geschäftsbereiche nach Steuern |
Aufgegebene Geschäftsbereiche |
| |
Sonstiges vollständiges Einkommen nach Steuern |
|
| Eigenkapital |
|
Eigenkapital |
Das Ende der Kommentierungsfrist
ist der 14. April 2009. Die Presseerklärung können Sie
hier herunterladen (in englischer
Sprache, 43 KB). Es ist das Ziel des IASB, einen Standardentwurf vorgeschlagener
Änderungen an IAS 1 bis 2010 herauszugeben.
16. Oktober 2008: Erklärung der EU-Kommission zu IAS 39 und IFRS 7
In unseren nachfolgenden Nachricht stellten wir fest, dass die Kommission die unlängst
vom IASB verabschiedeten Änderungen an IAS 39
und IFRS 7 hinsichtlich Umklassifizierungen bestimmter finanzieller Vermögenswerte
für die Anwendung in Europa
übernommen hat (in englischer Sprache, 47 KB). Diesem Vorschlag ging eine ausgiebige
Diskussion von Bilanzierungssachverhalten in Bezug auf Finanzinstrumente durch den
Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), das am
15. Oktober 2008 tagte, der europäischen Staatschefs
der G8 (die am 4. Oktober 2008 getagt hatten) und des
ECOFIN (die Eurogruppe und der EU-Rat der
Wirtschafts- und Finanzminister, die am 6. und 7. Oktober 2008 zusammengekommen waren,
voraus. Ebenso ging ihr die Empfehlung von EFRAG
und mehrere diesbezügliche Reden von Kommissionspräsident Barroso voraus
(1. Rede, 2. Rede und
3. Rede). Nachfolgend die
Links zu verschiedenen ARC-Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache):
Zeitgleich mit der Kommissionsentscheidung, die Änderungen an IAS 39
hinsichtlich der Umklassifizierung zu übernehmen, gab die Kommission die folgende
öffentliche Erklärung ab:
|
ERKLÄRUNG DER KOMMISSION
Angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten wird die Kommission
weiterhin sorgfältig alle Bilanzierungssachverhalte beobachten, die die Stabilität
der Finanzinstitutionen und der Finanzmärkte beeinträchtigen könnten und wird die
Umsetzung von IAS 39 und IFRS 7 einer fortwährenden Durchsicht unterziehen.
Die Kommission wird eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten und
ein treffen innerhalb der nächsten Tage ansetzen*, um andere mögliche Sachverhalte
unter IAS 39 und IFRS 7 zu erwägen. Die Kommission wird vor allem die Themen Fair
Value Option, eingebettete Derivate, Versicherungsverträge sowie jedweden anderen
Sachverhalt in IAS 39 und IFRS 7 durchsehen und fordert IASB und CESR auf, die
Arbeiten umgehend zu beginnen, um sachgerechte Lösungen im öffentlichen Interesse
zu finden. Dabei soll auch ein angemessenes Maß an Transparenz Berücksichtigung
finden. Die Kommission wird bis Ende Oktober weitere Änderungen an IAS 39 und
IFRS 7 vorschlagen, wenn nötig auf rechtlichem Wege.
Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass eine tiefgehende
Betrachtung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nötig ist, einschließlich
möglicher prozyklischer Effekte. Die neu eingesetzte EFC-Gruppe zur Prozyklizität
könnte ein Weg sein, dieser Frage ausgiebig nachzugehen.
Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten eine
eingehende Auseinandersetzung mit dem Prozess der Standardsetzung haben wollen.
*Hinweis von IAS PLUS: Diese Sitzung ist für Dienstag,
den 21. Oktober 2008 angesetzt.
|
16. Oktober 2008: EU übernimmt Änderungen an
IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung
 |
Die Europäische Kommission hat die jüngst durch den IASB erfolgten
Änderungen an IAS 39 und IFRS 7, mit denen eine
Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien 'erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar' für die
Anwendung in Europa übernommen. Die Änderungen führen in den IFRS dieselben
Möglichkeiten einer Umklassifizierung ein, die bereits nach US-GAAP bestehen.
Die Übernahme durch die Kommission wurde bereits im
Amtsblatt
der Europäischen Union als Verordnung Nr. 1004/2008 veröffentlicht (47 KB). |
16. Oktober 2008: Anschnallen bitte! (Auf
dem Weg zu den IFRS in den USA)
 |
Unsere amerikanischen Kollegen haben die Publikation
Anschnallen bitte! (Auf dem Weg zu den IFRS in den USA) veröffentlicht.
International Financial Reporting Standards sind schnell zu einem Kernthema
für US-Unternehmen geworden, jetzt, da die US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einen IFRS-Fahrplan
sowie Regeländerungen vorgeschlagen hat. Diese Broschüre, die elfte in
unserer 'Straight Talk'-Serie, hilft Führungskräften dabei, die Auswirkungen
der IFRS sowie ihre Rolle bei der Behandlung der damit verbundenen Änderungen
zu verstehen. Die Publikation bietet zudem praktische Vorschläge für Unternehmen
beim Angehen dieser wichtigen Sachverhalte. "Die heutigen Entscheidungen
werden die Richtung und die Geschwindigkeit Ihres Übergangs bestimmen. Es kann
eine ruhige, aber auch eine Achterbahnfahrt oder eine Kette von Fehlentscheidungen
werden." Sie können die Broschüre
hier herunterladen
(in englischer Sprache, 3.661 KB). |
16. Oktober 2008: Deloitte Alert
zum beizulegenden Zeitwert von ewig laufenden Vorzügen
 |
Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Financial Reporting Alert
zum Schreiben der SEC zur Klarstellung der Leitlinien zu nicht
vorübergehenden Wertminderungen bei ewig laufenden, mit Vorzügen belegten
Wertpapieren herausgegeben. Über das SEC-Schreiben berichteten wir in
unserer Nachricht etwas weiter unten auf der Seite. Den Financial
Accounting Alert 08-16 können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 41 KB). |
16. Oktober 2008:
Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung
vom Oktober 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon
Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der
Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen
Sitzungstagen auf einer einzelnen
Seite für Sie zusammen. |
15. Oktober 2008: Öffentliche Diskussion
des DRSC am 27. Oktober 2008
 |
Aufgrund der Vielzahl der Papiere, die es in den
nächsten Wochen zu besprechen gibt, ist eine weitere
Öffentliche Diskussion für Anfang Dezember 2008 geplant.
Deshalb wird die schon sehr volle Tagesordnung für die
Diskussion am Montag, den 27. Oktober 2008, 14.00 Uhr
(voraus. bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference Center,
Frankfurt/Main, Raum K05 etwas entlastet.
Die Agenda für den 27. Oktober umfasst jetzt noch:
 |
IASB ED IAS 33amend Vereinfachung des Ergebnisses je Aktie |
 |
IASB ED Verbesserungen an den IFRS |
 |
E-RIC 4 Auslegungsfragen zu den Änderungen an IAS 32
Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung
des Abschlusses Kündbare Instrumente und bei Liquidation
entstehende Verpflichtungen |
Die Papiere stehen auf der
Website des DRSC zum Download bereit. Bitte melden Sie Ihre
Teilnahme unter bahrmann@drsc.de
bis zum 20. Oktober 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen,
soweit die Platzkapazität das zulässt. Bereits angemeldete
Interessenten müssen sich nicht noch einmal melden. Die für die
ebenfalls vorgesehenen Standardentwürfe über vorgeschlagenen
Änderungen an IFRS 1 und 5 werden dann Anfang Dezember diskutiert.
|
15. Oktober 2008: Leitlinien der SEC zum
beizulegenden Zeitwert von ewig laufenden Vorzügen
Die
Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Office of
the Chief Accountant, OCA) hat den Vorsitzenden des FASB Robert H. Herz
hinsichtlich der Frage, wie der beizulegende Zeitwert von ewig laufenden,
mit Vorzügen ausgestatteten Wertpapieren (Perpetual Preferred Securities,
PPS) zu bestimmen ist, angeschrieben. Nach US-GAAP erfolgt die Bemessung
von Wertminderungen unterschiedlich für Beteiligungs- und Gläubigertitel
einige würden sagen: strenger für Beteiligungs- als für Gläubigerpapiere.
Die OCA stellt dazu fest, dass, obwohl PPS 'schuldartige Eigenschaften'
aufweisen, sie als Eigenkapital zu klassifizieren seien, weil sie nicht
zurückgezahlt werden müssten. In dem Schreiben wird dazu festgestellt:
| Die OCA kommt nach Abstimmung mit dem und Zustimmung
des FASB-Stabs zu dem Schluss, dass es solange nichts dagegen einzuwenden
hätte, wenn ein Emittent bei der Beurteilung von Wertminderungen bei PPS
ein Wertminderungsmodell anwendet (einschließlich eines erwarteten
Rückzahlungszeitraums), das vergleichbar mit dem für einen Gläubigertitel
ist, vorausgesetzt, dass es keinen Hinweis auf eine Verschlechterung
der Bonität des Emittenten gibt (bspw. einen Rückgang der Cash Flows aus
dem Halten der Anlage oder einer Herabstufung im Rating des Wertpapiers
unterhalb von Investment Grade), bis dieser Sachverhalt weiter durch den
FASB untersucht werden kann. |
Gleichzeitig mit der Übermittlung des Schreibens rief die SEC den FASB auf,
diesen und damit in Beziehung stehende Sachverhalte aufzugreifen. Sie können
das Schreiben der SEC
hier herunterladen (in englischer Sprache, 99 KB).
15. Oktober 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
 |
EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom 15. Oktober 2008 (
in englischer Sprache, 92 KB) herunter.
Dieser Bericht reflektiert bereits die heute erfolgte
Annahme der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7, die der
IASB am Montag veröffentlicht hat, durch den
Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory
Committee, ARC). Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen: |
 |
IFRS 1 und
IAS 27
Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines
Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines
assoziierten Unternehmens |
 |
IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
 |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
 |
IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007) |
 |
IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) |
 |
IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
 |
IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen |
 |
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren |
 |
Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007 |
 |
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
 |
IFRIC 13 Kundentreueprogramme |
 |
IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
 |
IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
 |
IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
15. Oktober 2008: IASB-Entwurf bezüglich Angaben zu
Finanzinstrumenten
 |
Der IASB hat einen Standardentwurf vorgeschlagener Änderungen an
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
herausgegeben. Die Vorschläge sind Teil der Antwort des IASB auf die
Finanzmarktkrise und folgen Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial
Stability Forum, FSF), welche ihrerseits die Unterstützung der Finanzminister
der G7-Staaten hatten. Die Vorschläge spiegeln ferner die Erörterungen des
vom IASB berufenen Expertenpanels zur Bemessung und Angabe von beizulegenden
Zeitwerten von Finanzinstrumenten auf Märkten, die inaktiv geworden sind, wider.
Der Entwurf mit dem Titel Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
kann kostenfrei von der
Website des IASB heruntergeladen werden. Die Kommentierungsfrist läuft am
15. Dezember 2008 ab, das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens ist der 1.
Juli 2009. Die Presseerklärung können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 93 KB). |
15. Oktober 2008: Auswirkungen des
US-amerikanischen Notfallgesetzespakets
 |
Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-
Newsletters veröffentlicht, in der die Kernvorschriften des US-amerikanischen
Notfallgesetzespakets von 2008 zusammengefasst und die im Gesetz angesprochenen
Bilanzierungs-, Steuer- und Wirtschaftsthemen erörtert werden, die über die
kommenden Wochen der Beachtung bedürfen. Sie können diese Ausgabe von
Heads Up
hier herunterladen (in englischer Sprache, 210 KB). |
Zu den im Newsletter angesprochenen
Bilanzierungserwägungen
gehören:
 |
die Feststellung 'nicht vorübergehender Wertminderungen' (other-than-temporary impairment, OTTI) |
 |
die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte als HTM oder OTTI |
 |
die Erfassung von Zinserträgen und Wertberichtigungen gehaltener Beteiligungen |
 |
die Bilanzierung von Wertberichtigungen auf Kredite durch den Gläubiger |
 |
die Bilanzierung durch Hypothekenbanken |
 |
die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts |
 |
Optionsscheine und die Abgrenzung von Eigen-/Fremdkapital |
 |
die Bilanzierung von Garantien |
 |
Vertragsänderungen bei in QSPEs gehaltenen Krediten |
 |
die Erwägung hinsichtlich der 'Rückforderung' von Entlohnungen |
 |
die Bilanzierung von Ertragsteuern |
 |
die Angemessenheit von Angaben |
|
15. Oktober 2008: EU entwickelt 'Bilanzierungsvorschlag'
 |
Am 14. Oktober 2008 sprach der Präsident der Europäischen Kommission,
José Manuel Durão Barroso, auf einer Pressekonferenz im Vorfeld
einer zweitägigen Sitzung des Europarates (Staatsoberhäupter der 27
EU-Mitgliedstaaten), die am 15. und 16. Oktober 2008 stattfinden wird. Seine
Anmerkungen richteten sich auf die Antwort der EU auf die globale Finanzkrise.
Er stellte unter anderem fest, dass der Regelungsausschuss für Rechnungslegung
(Accounting Regulatory Committee, ARC) ein Vorgehen zur 'Änderung der
Bilanzierungsvorschriften' erwägen wird. Barrosos Anmerkungen können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 74 KB). Die Art des Vorgehens
oder der Änderungen wird darin nicht ausgeführt, aber mehrere Presseberichte
sprechen von einer möglichen Aufweichung der Regeln zur Fair-Value-Bewertung
von Finanzinstrumenten. Ein Ausschnitt: |
| Wir haben nunmehr eine umfassende Übereinkunft und ein
detailliertes Programm für die Eurozone und die EU insgesamt erzielt, ein Programm
zur Wiederherstellung der Liquidität; ein Programm zur Rekapitalisierung der
Banken und zum Schutz von Sparern und Steuerzahlern; ein Programm, mit dem
der Grundstein für eine Erholung und die künftige Nachhaltigkeit gelegt wird [...].
Wir haben das Verfahren für die Änderung von Bilanzierungsregeln
beschleunigt. Das wird dafür sorgen, dass gesundes Vermögen nicht unterbewertet
wird. Es wird sicherstellen, dass europäische Unternehmen nicht in einen
komparativen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen mit Sitz in anderen
Rechtskreisen geraten. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung wird unseren
Vorschlag am morgigen Mittwoch verabschieden. |
Ebenfalls am 14. Oktober 2008 (gestern) veröffentlichte die Europäische Kommission
ein
Fragen-und-Antworten-Dokument zu Europas Antwort auf die Finanzkrise (in englischer
Sprache, 98 KB). Dort wird ausgeführt:
| Die Kommission hat bereits ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet,
um sicherzustellen, dass Vermögen nicht unterbewertet, Vertrauen nicht unnötig
unterminiert und die europäischen Finanzinstitutionen gegenüber ihren
internationalen Wettbewerbern nicht benachteiligt werden. Vorausgesetzt, die
Mitgliedstaaten und das Europaparlament verabschieden diese Änderungen schnell, können
die Regeln bereits im dritten Quartal ab dem 1. Juli 2008 angewendet werden. |
15. Oktober 2008:
Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom Oktober 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon
Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der
Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen
Sitzungstagen auf einer einzelnen
Seite für Sie zusammen. |
14. Oktober 2008: Änderung hinsichtlich
der Tagesordnung der morgigen IASB-Sitzung
 |
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wurde von Freitag, den
17. Oktober, auf Mittwoch, den 15. Oktober 2008, verschoben. Die
geänderte Tagesordnung finden Sie hier. |
14. Oktober 2008: Deloitte Alert
zu nicht vorübergehenden Wertminderungen
 |
Unsers US-amerikanischen Kollegen haben einen Financial Reporting Alert
zu den Auswirkungen des Notfallgesetzespakets auf die Beurteilung von
nicht vorübergehenden Wertminderungen veröffentlicht. Das Gesetzespaket trat am
3. Oktober 2008 in Kraft.
Deloitte Financial Reporting Alert 08-15 (in englischer Sprache, 27 KB) weist
darauf hin, dass Beurteilungen auf das Vorliegen einer Wertminderung zum Stichtag
vorzunehmen sind. Im Alert wird dazu festgehalten dass 'das Inkrafttreten
des Gesetzes am 3. Oktober 2008 keine Auswirkungen auf die Beurteilung durch das
Unternehmen zu einem früheren Zeitpunkt hinsichtlich seiner Absicht haben mag,
ein wertgemindertes Wertpapier bis zur erwarteten Erholung zu halten'. |
14. Oktober 2008: EFRAG unterstützt die
Änderungen hinsichtlich der Umklassifizierungen nach IAS 39
 |
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) hat empfohlen, dass die Europäische
Kommission die Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 übernimmt, die vom IASB
gestern verabschiedet worden waren. Danach werden
Umklassifizierungen einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien
'erfolgswirksam zu beizulegenden Zeitwert zu bewerten' und 'zur
Veräußerung verfügbar' zugelassen. EFRAGs Übernahmeempfehlung finden Sie
hier (in englischer Sprache, 61 KB). |
14. Oktober 2008: Aktuelles vom IASB zur
Verwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten
 |
Der International Accounting Standards Board hat eine
Presseerklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 161 KB), in der
er den aktuellen Stand seiner Arbeiten zur Erwägung der Verwendung von
beizulegenden Zeitwerten, wenn Märkte inaktiv werden, ausführt. In dem
Update, führt der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie aus: |
| "Diese Presseerklärung bringt zweierlei zum Ausdruck:
Erstens, dass die in den IFRS bestehenden Leitlinien bereits klar feststellen,
dass Notverkäufe bei der Fair-Value-Bewertung nicht zu berücksichtigen sind;
und zweitens, dass die jüngsten Leitlinien vom FASB in Einklang mit den
Ergebnissen unseres eigenen Expertenpanels zu illiquiden Märkten stehen." |
14. Oktober 2008: Barroso sagt EU wird
'europäische Bilanzierungsregeln ändern'
 |
Am 13. Oktober 2008 sprach der Präsident der EU-Kommission, José
Manuel Durão Barroso, bei einem Gipfeltreffen der nationalen
Parlamentspräsidenten in Brüssel. In seinen Ausführungen berichtete er
von einem 'historischen Gipfel der Eurogruppe auf höchster politischer
Ebene in Paris', das am Vortag stattfand. "Unsere einhellige
Botschaft am gestrigen Tag bestand in der Zusicherung, gemeinsam in
entschlossener und abgestimmter Weise zu handeln, um das Vertrauen und
ein vernünftiges Funktionieren des Finanzsystems wiederherzustellen [...]"
Barroso deutete an, dass "wir in dieser Woche die europäischen
Bilanzierungsvorschriften anpassen werden, um sicherzugehen, dass
europäisch Finanzinstitutionen gegenüber ihren Wettbewerbern in den USA
nicht benachteiligt werden". Barrosos Ausführungen können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache). |
14. Oktober 2008: EBF und Business Europe
drängen auf Änderungen beim beizulegenden Zeitwert
 |
Der Europäische Bankenverband (European Banking Federation, EBF) und der
Europäische Wirtschaftsverband (Business Europe) haben eine
Gemeinsame
Erklärung zur Finanzmarktkrise herausgegeben (in englischer Sprache, 193 KB).
Eine der Empfehlungen in der Erklärung bezieht sich auf die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert: |
| Die prozyklische Natur der Fair-Value-Bewertung finanzieller
Vermögenswerte scheint die Auswirkungen der Krise auf Finanz- und Nichtfinanzunternehmen
verschlimmert zu haben. Es ist lebensnotwendig, dass sich die Standardsetzer im
Bereich der Bilanzierung dieses Sachverhalts annehmen und ernsthaft Änderungen
bei den Bilanzierungsregeln für den beizulegenden Zeitwert von Vermögenswerten
erwägen, bei denen die Liquidität plötzlich abhanden kommt. |
14. Oktober 2008: US-Banker fordern SEC auf, die
Fair-Value-Leitlinien zu überschreiben
 |
Der US-amerikanische Bankenverband (American Bankers Association, ABA) hat
gestern einen Brief
an den Vorsitzenden des SEC Cox übermittelt (in englischer Sprache, 263 KB),
in dem darum gebeten wird, dass die SEC umgehend die folgenden Schritte einleitet: |
 |
Überschreibung von FSP FAS 157-3 und Ersetzung dieser durch Leitlinien, die
klarstellen, dass der beizulegende Zeitwert in illiquiden Märkten keine erzwungenen
oder Notverkäufe beinhaltet. [Hier
finden Sie Informationen zu FSP 157] |
 |
Bereitstellung von Leitlinien zu 'nicht vorübergehenden Wertminderungen' wie in
den Schreiben der ABA an SEC und FASB gefordert |
 |
Aussetzung des Vorschlags hinsichtlich der Bilanzierung von Verbriefungen |
 |
Aussetzung der Arbeiten von Standardsetzern hinsichtlich jedweder Projekte,
die den beizulegenden Zeitwert in irgendeinem zukünftigen Bilanzierungsstandard
fordern, bis zur Prüfung der Studie, die durch die Notfallgesetzgebung gefordert
wird, durch den Kongress |
Das Schreiben der ABA enthält auch die Feststellung, dass "gestern 15 europäische
Länder die Schritte hinsichtlich Änderungen in der Bilanzierung eingeleitet haben, zu denen
der ABA aufgerufen hat, die aber der FASB am Freitag aus praktischen Gründen nicht
umgesetzt hat."
14. Oktober 2008: Heads Up-Newsletter zur
Fair-Value-Bewertung auf inaktiven Märkten
 |
Die jüngste Ausgabe des Heads Up-Newsletters unserer amerikanischen
Kollegen hat die kürzlich freigegebene FASB-Stabsposition FSP Nr. 157-3
Feststellung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts,
wenn der Markt für diesen Vermögenswert inaktiv ist zum Gegenstand. Mit
dem FSP wird Bedenken von Abschlusserstellern hinsichtlich der Bemessung des
beizulegenden Zeitwerts auf den derzeit turbulenten Finanzmärkten Rechnung
getragen. Sie können diese Ausgabe von Heads Up
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 146 KB). |
14. Oktober 2008:
Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung
vom Oktober 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon
Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der
Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen
Sitzungstagen auf einer einzelnen
Seite für Sie zusammen. |
13. Oktober 2008: IASB verabschiedet Änderung
von IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung von Finanzinstrumenten
Der International Accounting Standards Board hat heute Änderungen an IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente:
Angaben herausgegeben, die die Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente
zulassen. Die Änderungen an IAS 39 führen für Unternehmen, die die
International Financial Reporting Standards anwenden, die Möglichkeit von
Umklassifizierungen ein, welche nach US-GAAP in seltenen Umständen bereits
erlaubt waren. Der nachfolgende Text ist eine inoffizielle Übersetzung der
Presseerklärung des IASB vom heutigen Tag, die Sie
hier einsehen können.
|
Der Verfall der Weltfinanzmärkte, der im dritten Quartal dieses Jahres
eintrat, ist ein mögliches Beispiel für einen seltenen Umstand, der in den
vorstehenden IFRS-Änderungen genannt wird und rechtfertigt daher eine
umgehende Veröffentlichung. Die heute ergriffenen Maßnahmen ermöglichen
Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, die Änderungen hinsichtlich der
Umklassifizierung mit Wirkung vom 1. Juli 2008 zu nutzen, so sie dieses
wünschen.
Diese Änderungen sind die letzten in einer Reihe von Schritten, die
der IASB unternommen hat, um der Finanzmarktkrise zu begegnen. Der IASB
hat mit einer Reihe von anderen regionalen und internationalen Gremien
einschließlich des Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum,
FSF) daran gearbeitet, Bilanzierungssachverhalte im Zusammenhang mit der
Finanzmarktkrise zu adressieren. In Reaktion auf die Finanzmarktkrise
nimmt der IASB die Bedenken wahr, die von den führenden Politikern in der
EU und Finanzministern durch den ECOFIN-Rat zum Ausdruck gebracht wurden,
nämlich 'sicherzustellen, dass europäische Finanzinstitutionen gegenüber
ihren internationalen Wettbewerbern in Bezug auf die Bilanzierungsregeln
und deren Auslegung nicht benachteiligt werden.’
Die heute erfolgten Änderungen greifen das Bedürfnis auf, Unterschiede
zwischen IFRS und US-GAAP in einer Weise zu verringern, die zu qualitativ
hochwertigen Finanzinvestoren für Anleger überall auf den Kapitalmärkten
der Welt führt. Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, sagte dazu:
| In Beantwortung der seltenen Umstände der gegenwärtigen
Finanzmarktkrise fühlt sich der IASB verpflichtet, umgehend Maßnahmen zu
ergreifen, um sicherzustellen, dass die Transparenz und das Vertrauen an den
Finanzmärkten wieder hergestellt wird. Der IASB hat zügig gehandelt, um die
Bedenken, die von den Staatschefs der EU und Anderen hinsichtlich der
Umklassifizierung geäußert wurden, zu adressieren. Unsere Antwort steht in
Einklang mit der jüngsten Bitte, die von den europäischen Staatschefs und
Finanzministern vorgetragen wurde; es ist wichtig, dass diese Änderungen
zügig und ohne Veränderung angewendet werden dürfen. |
|
13. Oktober 2008: Stellungnahme des DSR zur
geplanten EU-Verordnung zur Änderung von IAS 39
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine heute
verabschiedete Stellungnahme zum Vorschlag einer Verordnung
der EU-Kommission zur Änderung von IAS 39 („Carve-out“
hinsichtlich der Umklassifizierung bestimmter
Finanzinstrumente) an das Bundesministerium der Justiz
übermittelt. Die Stellungnahme kann ab sofort von der
Website des DRSC heruntergeladen werden (68 KB). |
13. Oktober 2008: IAS Plus-Newsletter
zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 5
13. Oktober 2008: IAS Plus-Newsletter
zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1
 |
Das Global IFRS Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters Zusätzliche
Ausnahmen für erstmalige Anwender vorgeschlagen (IFRS 1)
herausgegeben (in englischer Sprache, 93 KB). Der Standardentwurf
war am 25. September 2008 erschienen. Darin wird
vorgeschlagen:
 |
Unternehmen von der rückwirkenden Anwendung der IFRS für Öl-
und Gasvermögen unter Verwendung der Vollkostenmethode sowie
preisregulierte Geschäftsbetriebe auszunehmen |
 |
Unternehmen mit bestehenden Leasingverträgen, die in
Übereinstimmung mit IFRIC 4 bilanziert werden, von der erneuten
Klassifizierung dieser Verträge nach IFRS auszunehmen, wenn
dieselbe Einstufung zuvor in Übereinstimmung mit den nationalen
Rechnungslegungsvorschriften getroffen wurde. |
Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden
Sie hier.
Sie können sich auch für ein kostenfreies
Emailabonnement
eintragen.
|
13. Oktober 2008: SIX Swiss Exchange Schwerpunkte und Rundschreiben Nr. 6
Die SIX Swiss Exchange hat ferner ihr
Rundschreiben Nr. 6 aktualisiert, in welchem
IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu
Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben.
Permanente Links finden Sie auf der
Schweizer Länderseite.
13. Oktober 2008: Erneute Erweiterung der Agenda der DRSC-Diskussionsrunde am 27. Oktober 2008
 |
Die Tagesordnung des am Montag, den 27. Oktober 2008,
14.00 Uhr (voraus. bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference
Center, Frankfurt/Main, Raum K05 stattfindenden Diskussionsforums
des DRSC hat sich erneut erweitert. Ein weiterer Tagesordnungspunkt
wird der veröffentlichte Entwurf
Bisher standen bereits auf der Agenda:
Die Papiere stehen auf der
Website des DRSC zum Download bereit. Bitte melden Sie
Ihre Teilnahme unter
bahrmann@drsc.de bis zum 20. Oktober 2008 an. Das DRSC
wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität
das zulässt.
|
13. Oktober 2008: Deloitte tritt als
Hauptsponsor der Konferenz IFRS 2008/09 auf
 |
Deloitte ist Hauptsponsor der Konferenz IFRS 2008/9 Strategische Richtung
und praxisrelevante Auslegung, die am Mittwoch, den 12. November 2008,
in London stattfinden wird. Zu den Rednern dieser
Jahreskonferenz gehören der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie,
der die Eröffnungsrede halten und zum offenen Dialog
bereitstehen wird, sowie die Deloitte-Partner Ken Wild und Veronica Poole.
Zu den auf der Konferenz abgedeckten Themenblöcken gehören die
Prioritäten in der Rechnungslegung aus Sicht der Analysten,
Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability
Forum, FSF) zu Risikoangaben, Bewertungen und außerbilanziellen
Vehikeln, die IFRS aus Sicht des Berufsstands der Prüfer,
Bewertungen im Lichte der Finanzmarktkrise, die IFRS im
kommenden Jahr, die Auswirkungen der IFRS auf die
Geschäftsführung und die Prüfer, die Komplexität der Standards
sowie die Wechselwirkung von IFRS und Regulierung. Für weitere
Informationen einschließlich des genauen Ablaufs verweisen wir
auf die Seite der Konferenz
www.iflr.com/ifrs08. |
13. Oktober 2008: ICAS-Studie zur
Einführung der IFRS in Großbritannien, Italien und Irland
Das ICAS hofft, dass die Studie Unternehmen bei der künftigen Einführung
internationaler Standards eine Hilfe sein wird. Auf der Website des ICAS steht
sowohl der vollständige Bericht als auch eine Zusammenfassung zum Download zur
Verfügung (beide Dokumente in englischer Sprache):
12. Oktober 2008: Resolution des Europäischen Parlaments
zur Überprüfung der Satzung durch die IASCF
 |
'äußert Zweifel in Bezug auf die Möglichkeit, die
Überwachungsgruppe zum derzeitigen Zeitpunkt einzusetzen, d.h.
bevor die zweite Phase des Konsultationsprozesses bezüglich der
Überprüfung der Leitung des IASB eingeleitet ist' |
 |
'fordert, dass die Überwachungsgruppe in die Aufstellung des
Arbeitsplans für das IASB eingebunden wird' |
 |
'bedauert, dass es bezüglich der Einsetzung einer
Internationalen Rechnungslegungs-Beratergruppe nicht konsultiert
worden ist' |
 |
'besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass die Mitglieder
der Überwachungsgruppe über hinreichende Befugnisse verfügen,
damit sichergestellt wird, dass sie politisch zur Verantwortung
gezogen werden können' |
 |
'vertritt die Auffassung, dass eine Mitgliedschaft in der
Überwachungsgruppe nur nach Eingehung der Verpflichtung, die
Internationalen Rechnungslegungsstandards als
Heimatmarktstandards einzuführen, wirksam werden sollte'. [Anmerkung von IAS PLUS:
Zwei der vorgeschlagenen Mitglieder des Überwachungsgremiums, der Kommissar
der japanischen Finanzmarktaufsicht und der Vorsitzende der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht wären nach diesem Kriterium nicht berechtigt] |
 |
'verlangt, dass zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat
und der Kommission eine gemeinsame Absichtserklärung vereinbart
wird, um die Bedingungen für eine Beteiligung der Gesetzgeber an
der Arbeit der Überwachungsgruppe festzulegen, sofern eine
solche Gruppe in diesem Stadium eingesetzt wird' |
 |
'beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat,
der Kommission, der Europäischen Zentralbank, dem Ausschuss der
Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden sowie den
Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln' |
12. Oktober 2008: Mitschrift von der Sitzung
der Treuhänder der IASC-Stiftung vom Oktober 2008
 |
Der Treuhänder der IASC-Stiftung (IASCF), unter der der IASB
arbeitet, kam im chinesischen Peking am 9. Oktober zu einer öffentlichen
Sitzung zusammen. Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte und werden ihnen diese in Kürze zur Verfügung
stellen. Folgende Kernpunkte seien angeführt: |
 |
Die Treuhänder hatten erwartet, die zu Phase 1 der Überprüfung der
Satzung des vorgeschlagenen Überwachungsgremiums und der Größe
und Zusammensetzung des IASB eingegangenen Stellungnahmen zu
erwägen. Die Auswertung der Stellungnahmen war jedoch nicht abgeschlossen,
somit wurde die Erörterung verschoben. |
 |
Hinsichtlich Phase 2 der Überprüfung der Satzung verständigten sich
die Treuhänder darauf, ein Konsultationsdokument mit der Bitte um
Stellungnahme, welche Sachverhalte in Phase aufgegriffen werden sollten,
mit einer 120 Tage währenden Kommentierungsfrist zu veröffentlichen, ohne
den Abschluss von Phase 1 abzuwarten. In der ausführlichen Mitschrift
sind einige der Themen angeführt, die man für eine Berücksichtigung
vorschlägt. |
 |
Die Treuhänder gaben eine
Presseerklärung heraus (in englischer Sprache, 179 KB), in der sie
ihre uneingeschränkte Unterstützung für das vom IASB
bekanntgegebene Vorgehen,
seine Antwort auf die Finanzmarktkrise, einschließlich der Aufhebung des
üblichen Standardsetzungsprozesses zur Beseitigung bestimmter Unterschiede
zu US-GAAP, zu beschleunigen, erklärten. |
 |
Die Treuhänder verabschiedeten eine aktuelle Fassung des IASB-Handbuchs
zur Verfahrensweise. |
 |
Der Bericht des IASB-Vorsitzenden untergliederte sich in zwei größere
Abschnitte: (a) die Antwort des IASB auf die Finanzmarktkrise und (b) die
Aktualisierung des Arbeitsabkommens zwischen IASB und FASB. Die Antwort auf
die Finanzmarktkrise wird 'äußerst zügige' Änderungen zu folgenden Themen
beinhalten:
 |
Konsolidierung |
 |
Ausbuchung |
 |
Angaben zu Finanzinstrumenten sowie |
 |
Umgliederungen aus der Kategorie 'erfolgswirksam durch die GuV' |
|
 |
Die Treuhänder erhielten einen Bericht über den IFRS für nicht
börsennotierte Unternehmen und brachten ihre deutliche Unterstützung zum
Ausdruck. |
 |
Die Treuhänder entschieden, dass die Frage, ob der IASB formale
Arbeitsbeziehungen zu Standards setzenden Gremien auf Gebieten außerhalb
der Bilanzierung unterhalten solle, Gegenstand von Phase 2 der Überprüfung
der Satzung sein solle, obgleich die erste Reaktion der Treuhänder hierauf
negativ ausfiel.
|
 |
Hinsichtlich der Finanzierung für 2008 wurden von den budgetierten 16
Millionen Pfund bislang 14 eingenommen. Angesichts der gegenwärtigen globalen
Finanzmarktkrise bestehe das Risiko, dass der IASCF ungefähr eine halbe
Million Pfund aufgrund des Abspringens von Spendern verloren gingen. |
|
12. Oktober 2008: AICPA-Stab gibt fachliche Q&A
zu Liquiditätsbeschränkungen frei
 |
Der Stab des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer
(American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) hat eine
neue unverbindliche Fachliche Praxishilfe (Technical Practice Aid, TPA)
herausgegeben, in der die möglichen Bilanzierungs- und Prüfungsauswirkungen
dargestellt werden, die sich ergeben, wenn ein Fond oder dessen
Treuhänder einem nicht-staatlichen Unternehmen Beschränkungen
hinsichtlich der Fähigkeit, seine Position in einem Geldmarktfonds oder
einem anderen kurzfristigen Investmentvehikel abzuziehen, auferlegt.
Die TPA deckt u.a. die Klassifizierung in der Bilanz, Angaben,
Schuldenkennzahlen, Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sowie Überlegungen
zur Unternehmensfortführung ab. Sie können die TPA
hier
von der Website des AICPA herunterladen (in englischer Sprache, 29 KB).
Weitere Nachrichten finden zur auf unserer
Seite zur Finanzmarktkrise. |
11. Oktober 2008: FASB-Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten auf inaktiven Märkten
11. Oktober 2008: Aktualisierte Tagesordnung für die Boardsitzung und die gemeinsame Sitzung mit dem FASB im
Oktober
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag, den
13. Oktober bis Freitag, den 17. Oktober 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über
das Internet per Webcast übertragen. Der Board wird außerdem
am Montag und Dienstag, den 20. und 21. Oktober 2008, zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem US-amerikanischen
Standardsetzer FASB in Norwalk zusammenkommen. Nachfolgend geben wir
die aktualisierte Tagesordnung für die Sitzungen wieder. |
|

13. bis 17. Oktober 2008, London 20. und 21. Oktober 2008, Norwalk (CT), USA
Aktualisierte Tagesordnung der IASB-Sitzung vom 13.-17.Oktober 2008
Montag, 13. Oktober
 |
IAS 39: Umklassifizierung von Finanzinstrumenten Untersuchung der Inkonsistenzen zwischen US-GAAP und IAS 39
und Erwägung einer Übernahme der amerikanischen Regeln |
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Sitzung von Vertretern von IASB und EFRAG
1. Finanzmarktkrise
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Bewertung zum beizulegenden Zeitwert |
 |
Angaben |
 |
Konsolidierung |
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Ausbuchung |
2. Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
3. Darstellung des Abschlusses
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Das gemeinsame Projekt von IASB und FASB |
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Aktueller Stand des PAAinE-Projekts |
4. Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
5. Aktueller Stand bei anderen PAAinE-Projekten
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Pensionen |
 |
Mögliche neue Projekte |
6. Arbeitsabkommen von IASB und FASB
|
Dienstag, 14. Oktober
Mittwoch, 15. Oktober
Donnerstag, 16. Oktober
Freitag, 17. Oktober
Tagesordnung der Gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 20. und 21.Oktober 2008
Montag, 20. Oktober
Dienstag, 21. Oktober
|
10. Oktober 2008: DRSC-Bericht zum dritten Quartal 2008
 |
Der Bericht des DRSC zum 3. Quartal 2008, der in
strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des
IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG
sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht auf der
Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit:
|
10. Oktober 2008: Zwei FASB-Entwürfe im Rahmen der Konvergenzbemühungen
Die Tatsache, dass diese Leitlinien sowohl in der verbindlichen FASB-Literatur als auch in den Prüfungsstandrads enthalten
sind, unterstreicht, dass die Verantwortung für Bilanzierung und Berichterstattung in erster Linie beim Unternehmen und
der Unternehmensleitung liegt und nicht beim Prüfer. Die englischsprachige Presseerklärung des FASB finden Sie
hier.
10. Oktober 2008: McCreevy drängt auf Erleichterung der Bilanzierungsregeln für Banken
In einer Rede bei einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 8. Oktober 2008
hat Charlie McCreevy, der europäische Binnenmarktkommissar, den IASB gedrängt, die Bilanzierungsregeln
für Banken unter IFRS zu vereinfachen. Er verlieh der Meinung Ausdruck, dass es den Banken gestattet
sein solle, Vermögenswerte aus ihrem Handelsportfolio (das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird)
in die Kategorie 'bis zur Endfälligkeit gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines
Werthaltigkeitstests) umzuklassifizieren, wenn das auch unter US-GAAP gestattet sei. Nach US-GAAP sind solche Umklassifizierungen
selten, und der beizulegende Zeitwert zum Tag der Umklassifizierung wird von da ab zu den angenommenen Anschaffungskosten.
Aus verschiedenen Quellen war berichtet worden, dass McCreevy vorgeschlagen habe, dass die Umklassifizierungen dazu führen sollten,
dass die Banken die Vermögenswerte rückwirkend mit ihren historischen Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt darstellen müssten,
was zu einer entsprechenden Erhöhung des Kapitals der Bank führen würde. Diese Vorschläge finden sich in den englischsprachigen
Redenotizen von McCreevy
nicht. Hier ist die Übersetzung eines Auszugs daraus:
| Darüber hinaus schlagen wir dringend Änderungen an unsere Bilanzierungsregeln vor, um sicherzustellen,
dass Banken in der EU die gleiche Flexibilität zur Verfügung steht, die Banken in den Vereinigten Staaten gewährt wird.
Es soll für die einzelnen Banken die Möglichkeit geben, Vermögenswerte aus ihrem Handelsbuch in ihr Bankbuch umzuklassifizieren, wenn sie das wünschen.
Dies ist eine komitologische Maßnahme, von der ich hoffe, dass das Parlament ihr als dringender Sachfrage zustimmen kann.
Währenddessen hoffe ich, dass die nationalen Aufsichtsbehörden diese neuen Vorschriften bereits anwenden, so dass Banken, die das wollen,
sich dieser Möglichkeit bereits für ihre Abschlüsse zum dritten Quartal bedienen können. Darüber hinaus gibt es noch die Zustimmung des IASB
zu den Klarstellungen der US-amerikanischen SEC hinsichtlich der Anwendung der Bilanzierungsregeln zum beizulegenden Zeitwert,
wenn es keine Informationen aus aktiven Märkten gibt. Dies ist auch von höchster Bedeutung für Banken und sollte in die Berichterstattung
über das dritte Quartal Einfluss finden. |
9. Oktober 2008: Treuhänder unterstützen die nächsten Schritte des IASB im Rahmen der Finanzmarktkrise
 |
Auf ihrer Sitzung in Peking heute, haben die Treuhänder der IASC-Stiftung ihre uneingeschränkte Unterstützung
für den Ansatz ausgedrückt, den der IASB am
3. Oktober 2008 zur Beschleunigung seiner Reaktion auf die Finanzmarktkrise
öffentlich bekanntgegeben hatte. Nach diesem Ansatz will der IASB Formulierungen suchen, die Unterschiede beseitigen sollen,
die darin bestehen, wie unter IFRS und US-GAAP die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten zu sehen ist. Die Treuhänder
unterstützen die Absicht des IASB, diese Arbeit bis Ende der Woche abgeschlossen zu haben. Die vollständige Presserklärung
der IASCF in englischer Sprache finden Sie
hier
(176 KB). Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt: |
|
Bei Erarbeitung dieser gemeinsamen Position haben die Treuhänder betont, dass sie damit nicht Stellung zu den fachlichen Inhalten der
IFRS beziehen und dies auch nicht zu tun beabsichtigen. Die Treuhänder haben noch einmal bestätigt, dass sie sich verpflichtet fühlen,
die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses des IASB zu erhalten. Da mehr als 100 Länder inzwischen die IFRS anwenden, hoben die Treuhänder
hervor, dass eine jegliche Schwächung der Unabhängigkeit des IASB höchstwahrscheinlich zu einer Reduzierung der Transparenz führen würde.
Das könne möglicherweise zu einer Schwächung der Standards weltweit führen und schließlich das Anlegervertrauen zu einer Zeit
unterminieren, zu der sich die Weltmärkte in einem fragilen Zustand befinden. |
9. Oktober 2008: CICA äußert sich zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert von Anlagen
 |
Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA)
hat eine Verlautbarung zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert von Paul Cherry, dem Vorsitzenden des
kanadischen Standardsetzers Canadian Accounting Standards Board veröffentlicht. Kurz zusammengefasst lautet die Botschaft
von Cherry: Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten
spiegelt die heutige Realität der Märkte wider. Historische Anschaffungskosten tun das nicht.
Werfen Sie der Bilanzierungsweise nicht vor, dass sie zeigt, wie es wirklich aussieht. Die gesamte Verlautbarung in englischer
Sprache finden Sie
hier. Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt: |
|
In den allgemein akzeptierten Rechnungslegungsprinzipien wird vorgeschrieben, dass viele Anlagen in Aktien oder Wertpapiere
zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Anlagen, die zu Anschaffungskosten bewertet werden, müssen zum Zeitpunkt der Berichterstattung auf
Wertminderung geprüft werden, und wenn festgestellt wird, dass sie im Wert gemindert sind, müssen sie auf den geschätzten
beizulegenden Zeitwert zum Berichtszeitpunkt abgeschrieben werden. Im Grunde genommen werden kanadische Unternehmen aufgefordert,
eine realistische Einschätzung des Zeitwerts der Aktienanteile zum Bilanzstichtag vorzunehmen und dann den Anlegern klar zu erklären, wie diese
Werte bestimmt wurden. Bei der Bestimmung des Zeitwerts des Aktienanteils müssen die Unternehmen den Preis einschätzen,
zu dem Markteilnehmer in einem aktiven Markt kaufen oder verkaufen würden, wenn es einen solchen gäbe.
In Zeiten finanzieller Krisen ist es nur natürlich, zu fragen, was falsch gelaufen ist. Einige Leute sehen die Schuld für die
derzeitige Krise in der vermehrten Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in der Bilanzierung von Finanzinstrumenten.
Richtig, die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in turbulenten
Zeiten kann schwierig sein, aber die großen Umschwünge in Marktpreisen
spiegeln doch die Realitäten der Märkte wider. Wollen wir wirklich Abschlüsse, die auf Vermutungen der Unternehmensleitung basieren,
wie die Marktpreise zu „normalen‟ Bedingungen irgendwann in der Zukunft aussehen könnten? Immer mehr Leuten wird klar, dass die Bilanzierungsvorschriften
nicht für die Krise verantwortlich zu machen sind. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zeigt den Anlegern und
der Öffentlichkeit nur, „wie es wirklich aussieht‟.
|
9. Oktober 2008:
SEC beginnt mit Studie zur mark-to-market-Bilanzierung
 |
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
hat Details zu ihrer Studie zur mark-to-market-Bilanzierung (Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert)
durch Finanzinstitute angekündigt. Diese Studie war in Abschnitt 133 des Wirtschaftsnotfallgesetzes
2008
vorgeschrieben worden. Die Studie muss bis zum 2. Januar 2009 in Abstimmung mit dem Finanzministerium
und der Notenbank abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt der Studie wird auf den folgenden Sachverhalten liegen: |
- Auswirkungen solcher Bilanzierungsstandards auf die Bilanz eines Finanzinstituts
- Auswirkungen einer solchen Bilanzierung auf die Bankenkrise 2008
- Auswirkungen solcher Standards auf die Qualität der den Adressaten zur Verfügung stehenden Finanzinformationen
- Standardentwicklungsprozess des Financial Accounting Standards Board
(FASB)
- Ratsamkeit und Möglichkeit von Änderungen an solchen Standards
- Alternative Bilanzierungsstandards zu denen, die in SFAS 157 genannt sind
James Kroeker, der stellvertretende Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, wird der verantwortliche Direktor des
Stabs für diese Studie sein. Bevor Kroeker zur SEC kam war Partner in unserer amerikanischen Schwesterfirma.
Die SEC beabsichtigt, öffentliche Gespräche am Runden Tisch anzubieten, um Meinungen zu der Studie
von Anlegern, Bilanzierern, Standardsetzern, Unternehmensleitern und anderen interessierten Parteien einzuholen. Die englischsprachige
Presseerklärung der SEC finden sie
hier.
9. Oktober 2008:
Heads Up-Newsletter zur Sitzung der Bewertungsarbeitsgruppe des FASB
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In der neuesten Ausgabe des Heads Up-Newsletters unserer US-amerikanischen Kollegen werden neun
Sachverhalte zusammengefasst, die auf der Sitzung der Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen
(Valuation Resource Group, VRG) des FASB am 23. September 2008 erörtert worden sind.
Der amerikanische Standardsetzer FASB hat die VRG gegründet, um den Stab des FASB bei bestimmten Sachverhalten mit
Informationen bezüglich der Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanzierungspraxis zu versorgen
und eventuell alternative Sichtweisen aufzuzeigen. Die aktuelle Ausgabe des Heads Up finden Sie
hier
(135 KB),
frühere Ausgaben stehen Ihnen in einem
Archiv zur Verfügung.
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Die neun von der VRG erörterten Sachverhalte sind die folgenden:
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VRG Sachverhalt 2008-11: Vorlage des Expertenrats des IASB
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VRG Sachverhalt 2008-12: Angaben zum beizulegenden Zeitwert
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VRG Sachverhalt 2008-13: Beobachtbare und nicht beobachtbare Daten
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VRG Sachverhalt 2008-14: Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert nach SFAS 157
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VRG Sachverhalt 2008-15: Zuweisung von Gebrauchswerten auf einzelne Buchungseinheiten
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VRG Sachverhalt 2008-16: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Forderungen, Verbindlichkeiten,
und passiven Rechnungsabgrenzungsposten bei einem Unternehmenszusammenschluss
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VRG Sachverhalt 2008-17: Identifizierung und Zuweisung von Marktteilnehmersynergien
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VRG Sachverhalt 2008-18: Beizulegender Zeitwert eines nicht beherrschenden Anteils und
eines vorher gehaltenen Eigenkapitalanteils
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VRG Sachverhalt 2008-19: Auswirkungen der Bewertung von Eventualschulden nach SFAS 141(R) — Brutto- und Nettoaufstellung
|
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9. Oktober 2008: Weitere Stellungnahme des DSR zum IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat hat eine weitere
Stellungnahme zum in der Diskussion befindlichen IFRS für
nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für kleine
und mittelgroße Unternehmen) verabschiedet. Die
Stellungnahme steht auf der Website des DRSC zum
Download bereit. |
8. Oktober 2008: ECOFIN-Beschlüsse zu Bewertungen im Rahmen der Bilanzierung
| Hinsichtlich der Bewertung von Vermögenswerten werden überarbeitete
Standards vom International Accounting Standards Board dringend erwartet; ansonsten
werden die anhaltenden Bedenken zur bilanziellen Behandlung von Vermögen das Vertrauen
der Anleger weiter untergraben. |
In einem zweiten Dokument mit der Bezeichnung
Unmittelbare
Antworten auf die Finanzmarktkrise (in englischer Sprache, 113 KB)
greifen die ECOFIN-Minister
das Thema der Umgliederung von Vermögen und der Wertfindung für den
beizulegenden Zeitwert auf (siehe dazu auch unsere
Nachricht vom 6. Oktober 2008):
| Wir unterstreichen die Notwendigkeit, jede Verwerfung zwischen
US-amerikanischen und europäischen Banken aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsregeln
zu vermeiden. Wir nehmen die Flexibilität bei der Anwendung von Marktbewertungen nach
IFRS, wie sie in jüngsten Leitlinien vom IASB ausgeführt werden, zur Kenntnis. ECOFIN
empfiehlt Regulatoren und Prüfern in der EU eindringlich, diese neuen Leitlinien
umgehend anzuwenden. Wir denken auch, dass der Sachverhalt der Umgliederung von
Vermögen schnell gelöst werden muss. Diesbezüglich drängen wir IASB und FASB zu einer
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und begrüßen die Bereitschaft der Kommission,
sachgerechte Maßnahmen so schnell wie möglich vorzulegen. Wir erwarten, dass dieser
Sachverhalt bis Ende des Monats gelöst ist, mit dem Ziel einer Anwendung bereits im
dritten Quartal in Übereinstimmung mit den erforderlichen Maßnahmen. |
8. Oktober 2008: Accounting Roundup das dritte Quartal 2008 im Rückblick
Unsere
US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die
Ausgabe für
das dritte Quartal 2008 ihres Accounting Roundup-Newsletters
herausgebracht (56 Seiten in englischer Sprache, 1.221 KB). Diese
Ausgabe enthält kurze Beschreibungen der Verlautbarungen, die
Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Unternehmensführung
betreffen und die im ersten Quartal 2008 von den Standardsetzern und
Aufsichtsbehörden wie FASB, IASB, IFRIC, FASAB, GASB, EITF, SEC,
PCAOB und AICPA verabschiedet wurden. Dieser Quartalrückblick
besteht aus den Artikeln aus den Ausgaben von Juli und August 2008,
die, wenn nötig, entsprechend angepasst wurden, und neuen Artikeln
für den Monat Juni. Daneben finden Sie in dem Newsletter
Informationen über kommende Dbrief-Webcasts. Frühere Ausgaben finden
Sie hier.
7. Oktober 2008: IDW nimmt Stellung zum Diskussionspapier
über die Berichterstattung über Finanzinstrumente
 |
In einem Schreiben an den IASB vom 29. September 2008 äußert sich das Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier Reduzierung
der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente. Das IDW erkennt an, dass eine Vereinfachung
der Berichterstattung dringend erforderlich ist, lehnt jedoch die vom IASB favorisierte
alleinige Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ab. Details finden Sie im englischsprachigen
Schreiben des IDW (115 KB).
|
7. Oktober 2008: EFRAG-Aufsichtsorgan nimmt Stellung zur Überarbeitung der Satzung
 |
Das Aufsichtsorgan der europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat in einem Schreiben an die IASC-Stiftung Stellung zur
Überarbeitung von deren Satzung genommen. Bei den Vorschlägen, zu denen die Stiftung um Stellung gebeten hat, handelt es sich um die Einrichtung
eines Überwachungsgremiums und die Erweiterung des IASB. EFRAG unterstützt beide Vorschläge; Details finden Sie in der
englischsprachigen
Stellungnahme (35 KB). |
7. Oktober 2008: Agenda des Ausschuss für Wirtschafts- und
Finanzangelegenheiten enthält Bewertungsfragen
 |
Die Eurogruppe und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister kommen am
6. und 7. Oktober 2008 zu einer Sitzung in Luxemburg zusammen. Die
englischsprachige
Agenda enthält auch eine Erörterung von Bewertungsfragen: |
Finanzstabilität und Finanzaufsicht
Die Minister werde ihre Erörterungen fortsetzen, die auf der informellen ECOFIN-Sitzung in Nizza am 12.
13. September 2008 zu Finanzstabilität und Finanzaufsicht aufgenommen worden waren.
Sie werden die Notwendigkeit einer vollständigen und zeitnahen Umsetzung des Fahrplans vom Oktober 2007 erörtern
und insbesondere die Notwendigkeit, die Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz im Bankensektor aufrecht zu
erhalten und rasch Fortschritte bei Bewertungsfragen auf internationaler Ebene zu erzielen.
|
7. Oktober 2008: Financial Reporting Alert zu den Finanzmarktunruhen
 |
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Financial Reporting Alert
zu möglichen Adressenausfallrisiken und anderen Bilanzierungserwägungen in Bezug auf die
Finanzmarktunruhen herausgegeben. Der
Deloitte Financial Reporting Alert 08-14 (70 KB)
widmet sich den Auswirkungen, die die jüngsten Marktentwicklungen wie beispielsweise
der Bankrott der Lehman Brothers Holdings Inc. oder die Verschlechterung der Kreditwürdigkeit
anderer Finanzinstitute auf den Abschluss eines Unternehmens haben kann. Der Schwerpunkt der Veröffentlichung
liegt auf den folgenden Aspekten: |
 |
Die Auswirkungen eines möglichen Adressenausfalls auf die derivativen Verträge,
die (1) als Sicherungsinstrumente in einem Cash-Flow- oder Fair-Value-Hedge designiert sind und/oder
(2) nach den Ausnahmekriterien für normale Käufe und Verkäufe aus Verlautbarung 133,1 (wie geändert) bilanziert werden. |
 |
Andere Bilanzierungserwägungen in Hinblick auf einen (möglichen) Adressenausfall
(in Anhang A der Veröffentlichung dargestellt). |
 |
Andere Bilanzierungserwägungen in Hinblick auf die derzeitigen Unruhen an den Kreditmärkten
(in Anhang B der Veröffentlichung dargestellt). |
Obwohl in der Veröffentlichung eine Reihe von Fragen hervorgehoben werden, die Ersteller
und Prüfer erwägen sollten, stellt sie weder eine umfassende Checkliste
noch eine vollständige Analyse dar. Unternehmen sollten ihre eigenen Tatsachen und Umstände
in Erwägung ziehen und die aktuellen Entwicklungen beobachten, um die Auswirkungen
der Marktbedingungen auf ihre Abschlüsse zu bestimmen. Beratungen mit unabhängigen
Prüfern können gegebenenfalls ebenfalls geraten sein.
7. Oktober 2008: IAASB gibt Audit Practice Alert zur Schätzung von
beizulegenden Zeitwerten heraus
Der Stab des International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB) hat einen
Audit Practice Alert mit dem Titel Challenges in Auditing Fair Value Accounting
Estimates in the Current Market Environment
(Herausforderungen in der Prüfung der Schätzung von
beizulegenden Zeitwerten im derzeitigen Marktumfeld)
herausgegeben. Die Veröffentlichung wurde nach Beratungen mit der
IAASB-Arbeitsgruppe zur Erstellung von Leitlinien zur Prüfung von
beizulegenden Zeitwerten entwickelt, die die Notwendigkeit neuer
oder geänderter Leitlinien vor dem Hintergrund der derzeitigen
Marktsituation prüft. Der Zweck der Veröffentlichung liegt darin,
Bereiche innerhalb der internationalen Prüfungsstandards
(International Standards on Auditing, ISA) hervorzuheben, die bei
der Prüfung von Schätzungen von beizulegenden Zeitwerten im
derzeitigen Marktumfeld von besonderer Bedeutung sind. Sie kann kostenfrei von der
Internetseite des internationalen
Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) heruntergeladen
werden.
6. Oktober 2008: Ergebnisse des europäischen Gipfels zur Finanzmarktkrise
Am
4. Oktober 2008 hatte der französische Präsident Sarkozy die anderen drei europäischen Mitglieder der G-8,
Deutschland, Großbritannien und Italien, sowie den EZB-Präsidenten Trichet und den Vorsitzenden der Euro-Zone, Juncker,
zu einem Krisengipfel zur Finanzmarktkrise in den Elysée-Palast eingeladen.
Sarkozy hatte die Einladung mit den seiner Meinung nach derzeit ausufernden nationalen Alleingängen in Europa begründet.
Zum Abschluss der Zusammenkunft veröffentlichten die Teilnehmer eine gemeinsame Erklärung, aus der wir Ihnen nachfolgend den Absatz
zu Bilanzierungsfragen übersetzen. Die gesamte Erklärung in englischer Sprache finden Sie
hier
(100 KB).
|
Wir werden sicherstellen, dass europäische Finanzinstitute gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern
in Bezug auf Bilanzierungsregeln und deren Interpretation nicht in Nachteil geraten. In dieser Hinsicht
sollten europäischen Finanzinstituten die gleichen Regeln zur
Umgliederung von Finanzinstrumenten aus
dem Handelsbuch in das Bankbuch zur Verfügung stehen. Die gilt auch für die Instrumente, die bereits
gehalten werden oder emittiert wurden. Wir fordern IASB und FASB dringend auf, bei dieser Frage rasch
zusammenzuarbeiten, wie sie es auch kürzlich verlauten ließen. Wir begrüßen auch die Bereitschaft der Kommission,
geeignete Maßnahmen sobald wie möglich vorzuschlagen. Diese Frage muss bis Ende des
Monats geklärt sein.
|
6. Oktober 2008: Neuer AICPA-Newsletter zur IFRS
 |
Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants,
AICPA) hat mit der Veröffentlichung eines neuen Newsletters zu IFRS begonnen. In dem neuen IFRS Report
werden jeden Monat die wichtigsten Nachrichten der globalen Bewegung hin zu den
International Financial Reporting
Standards dargestellt. Der Bezug des englischsprachigen Newsletters ist kostenfrei, es ist allerdings eine einmalige
Registrierung notwendig. In der ersten Ausgabe vom
2. Oktober 2008 werden unter anderem die folgenden Themen besprochen: |
6. Oktober 2008: Guide de Référence sur les IFRS 2008 (IFRSs in your Pocket 2008)
Den Guide de Référence sur les IFRS 2008 können Sie sich kostenfrei herunterladen
(593 KB).
Im September hatten wir Ihnen bereits
IFRS im
Überblick 2008 zur Verfügung gestellt (1.753 KB). Die englischsprachige Version und Fassungen in anderen Sprachen finden Sie
hier.
Wir bieten Ihnen außerdem weitere Publikationen von Deloitte in
deutscher und
englischer
Sprache.
6. Oktober 2008: Konsultation von CESR zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS

 |
Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
hat ein
Konsultationspapier
zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS veröffentlicht
(in englischer Sprache, 496 KB). Die vorläufige Schlussfolgerung von CESR ist, dass
das derzeitige Programm des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien
(Institute of Chartered Accountants of India, ICAI), die indischen Rechnungslegungsstandards mit den
IFRS zu konvergieren, wenn es wie geplant bis 2011 abgeschlossen wird,
zu einer Äquivalenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS führen wird.
Daher lautete die vorgeschlagene Empfehlung von CESR an die Europäische Kommission, denjenigen Unternehmen,
die derzeit indische Rechnungslegungsstandards für Zwecke der Börsennotierung in einem europäischen Wertpapiermarkt nutzen,
zu gestatten, dies bis 2011 auch weiterhin ohne Überleitung zu
tun. Wenn das Konvergenzprogramm des ICAI bis dahin
erfolgreich abgeschlossen ist, sollte die Zulassung der Anwendung ohne Überleitung auch danach gelten.
Nach der Konsultation wird CESR eine endgültige Empfehlung gegenüber der Europäischen Kommission aussprechen,
die dann über Äquivalenz zu entscheiden hat. Nachfolgend haben wir einen Auszug aus dem
Konsultationspapier von CESR für Sie übersetzt: |
|
Auf Grundlage der oben dargestellten Informationen ist CESR zu den folgenden Schlüssen gelangt:
 |
Das ICAI hat sich im Juli 2007 öffentlich verpflichtet, die International Financial
Reporting Standards vor dem 31. Dezember 2011 zu übernehmen. |
 |
Die indische Regierung hat öffentlich im Mai 2008 bestätigt, dass sie beabsichtigt,
IFRS-Konvergenz bis 2011 zu erzielen. |
 |
Das ICAI hat darauf hingewiesen, dass man eventuell Änderungen an den IFRS vornehmen wolle, um indische Gegebenheiten
widerzuspiegeln. Das würde zusätzliche Angaben, die Änderung einiger Formulierungen und den Wegfall einiger Wahlrechte oder Alternativen betreffen.
Es wird jedoch erwartet, dass die Änderungen sehr gering sein werden, und die öffentlich bekräftigte Absicht sowohl des ICAI
als auch der indischen Regierung ist es, dass bei Abschluss des Programms
die indischen Rechnungslegungsstandards im Sinne aller Zwecke und Absichten den IFRS gleich
sein werden. Indische Emittenten würden also in der Lage sein,
anzugeben, dass ihre Abschlüsse in vollständiger
Übereinstimmung mit den IFRS erstellt sind. |
 |
Derzeit werden wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, mit denen sichergestellt wird, dass die
indischen Rechnungslegungsstandards bis zum 31. Dezember 2011 vollständig mit den IFRS
konvergiert sein werden. |
Wenn die Kommission indischen Emittenten gestatten möchte, indische Rechnungslegungsstandards bei Eintritt in einen europäischen
Wertpapiermarkt zu verwenden, empfiehlt CESR der Kommission, indische Rechungslegungsstandrads nach Artikel 4 der
Verordnung der Kommission über die Einführung eines Mechanismusses zur Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards zuzulassen,
bis sie in der Lage ist, eine Entscheidung nach Artikel 2 zu fällen.
|
5. Oktober 2008: IFAC weist vereinfachte Prüfungsstandards für die Prüfungen von KMU zurück
Der internationale
Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine
Verfahrensweise mit dem Titel IFACs Unterstützung für einen einzigen Satz
an Prüfungsstandards: Auswirkungen für die Prüfungen von kleinen und mittelgroßen
Unternehmen herausgegeben. Das Papier spiegelt IFACs Sichtweise wider, dass die
internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) derart
ausgestaltet wurden, dass sie für Prüfungen von Abschlüssen von Unternehmen aller
Größen anwendbar sind. "Falls die Prüfer beabsichtigen, einen ISA-Prüfungsbericht
herauszugeben, muss dieser im Einklang mit den ISA stehen. Dies ermöglicht ein
einheitliches Niveau an Sicherheit, das mit dem Wort 'Prüfung' in Verbindung gebracht
wird, und gestattet den Nutzern, Entscheidungen im Lichte eines gemeinsamen Verständnisses
über die Verlässlichkeit von Abschlüssen zu treffen.' In dem Papier wird festgehalten,
dass es für KMU eine Alternative zur Durchführung einer Prüfung gebe sie können
eine prüferische Durchsicht ihres Abschlusses anstelle einer Prüfung durchführen lassen.
Hier können Sie die
Presseerklärung von IFAC einsehen.
4. Oktober 2008: Endgültiges Notfallpaket
enthält zwei Abschnitte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
 |
Gestern stimmte das US-amerikanische Repräsentantenhaus
mit 263 zu 171 Stimmen für das so genannten 'Notfallgesetz
für die Finanzinstitutionen' (offiziell: Notfallgesetz für die wirtschaftliche Stabilisierung
2008), das zuvor vom US-amerikanischen
Senat angenommen worden war. Präsident Bush hat das Gesetz
bereits unterschrieben. Das endgültige Gesetz enthält zwei
Abschnitte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, über
die wir in unserer
Nachricht vom 29.
September 2008 bereits berichtet hatten:
 |
Abschn. 132: Ermächtigung zur Aussetzung
der Bilanzierung zu Marktwerten Gibt erneut die
Befugnis der US-amerikanischen Börsen- und
Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC), die Anwendung von FAS 157 des Financial Accounting Standards Board
auszusetzen, wieder, wenn die SEC der Ansicht ist, dass
dieses im öffentlichen Interesse ist und die Anleger
schützt. |
 |
Abschn. 133: Studie zur Bilanzierung zu
Marktwerten Verpflichtet die SEC, in Abstimmung
mit der Notenbank und dem Finanzministerium, eine Studie
zu den Bilanzierungsstandards zu erstellen, die eine
Bewertung zum Marktwert vorsehen - wie in FAS 157
ausgeführt -, einschließlich der Auswirkungen auf die
Bilanz und die Qualität der Finanzinformation sowie
anderer Sachverhalte. Über die Ergebnisse ist dem Kongress
binnen 90 Tagen zu berichten. |
|
4. Oktober 2008: SEC wird Gesprächsrunde zu transparenteren Angaben einberufen
Die
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) wird eine Gesprächsrunde einberufen, um
Wege zu erörtern, ihr Angabenregime zu erneuern, um Anlegern
nützlichere Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die
Gesprächsrunde wird am 8. Oktober 2008 von 9-13 Uhr am Geschäftssitz
der SEC in Washington abgehalten und im Internet übertragen werden.
Die Gesprächsrunde wird eine offene Diskussion zum System der
Finanzangaben der SEC, einschließlich der Informationsbedürfnisse
von Anlegern, börsennotierter Unternehmen und Anderer, sowie die
Leistungsfähigkeit moderner Informationstechnologie zur Verbesserung
der Transparenz und der einfacheren Nutzung zum Gegenstand haben.
Die Gespräche am Runden Tisch werden in zwei Panels abgehalten,
wobei jedes Panel aus Anlegern, Emittenten, Hochschulangehörigen und
anderen Parteien, die über Erfahrungen mit dem Finanzangabenregime
der Kommission vertraut sind. Die englischsprachige Pressemitteilung
der SEC finden Sie
hier.
4. Oktober 2008: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 2. Oktober 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kam am Donnerstag,
den 2. Oktober 2008, zu einer Sondersitzung in seinen Londoner
Büroräumen zusammen. Diese Sitzung wurde zusätzlich zu der regulären
Sitzung vom 14.-17. Oktober 2008 anberaumt. Da die Sitzung
kurzfristig angesetzt wurde, haben einige Boardmitglieder per
Videokonferenz teil. Um den unterschiedlichen Zeitzonen
Rechnung zu tragen, wurden die Sitzung am Vor- und
Nachmittag zweimal abgehalten, wobei dieselben Sachverhalte
erörtert wurden. Wir haben die Übersetzung der
vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift der Beobachter
von Deloitte wie gewohnt auf
einer eigenen Seite zusammengestellt. |
4. Oktober 2008: Tagesordnung für die Boardsitzung und die gemeinsame Sitzung mit dem FASB im
Oktober
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
14. Oktober bis Freitag, den 17. Oktober 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über
das Internet per Webcast übertragen. Der Board wird außerdem
am Montag und Dienstag, den 20. und 21. Oktober 2008, zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem US-amerikanischen
Standardsetzer FASB in Norwalk zusammenkommen. Nachfolgend geben wir
die vorläufige Tagesordnung für die Sitzungen wieder. |
|

14. bis 17. Oktober 2008, London 20. und 21. Oktober 2008, Norwalk (CT), USA
Tagesordnung der IASB-Sitzung vom 14.-17.Oktober 2008
Dienstag, 14. Oktober
Mittwoch, 15. Oktober
Donnerstag, 16. Oktober
Freitag, 17. Oktober
Tagesordnung der Gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 20. und 21.Oktober 2008
Montag, 20. Oktober
Dienstag, 21. Oktober
|
3. Oktober 2008: IDW Hauptfachausschuss verabschiedet neue Verlautbarungen
 |
In seiner 213. Sitzung am 01./02. September 2008 hat der Hauptfachausschuss (HFA)
des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) folgende Verlautbarungen verabschiedet: |
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Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (IDW EPS 203 n.F.).
IDW EPS 203 n.F. setzt die Anforderungen des beim IAASB-Clarity-Projekt
überarbeiteten ISA 560 (Redrafted) "Subsequent Events" um. |
 |
Der IDW Prüfungsstandard Projektbegleitende Prüfung beim Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 850)
behandelt die Durchführung von projektbegleitenden Prüfungen.
Anhand typischer IT-Projekte wie der Einführung von sog. Enterprise Resource Planning Systemen
oder der Neuentwicklung von unternehmensindividuellen Softwarelösungen werden
die wesentlichen Prüfungsphasen beschrieben und das phasenbezogene Prüfungskonzept erläutert. |
 |
Gemäß IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung:
Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter
Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22) sind strukturierte Finanzinstrumente im Jahresabschluss des
Erwerbers/Gläubigers als einheitlicher Vermögensgegenstand und im Jahresabschluss des
Emittenten/Schuldners als einheitliche Verbindlichkeit zu bilanzieren. Weisen die Forderungen bzw. die
Verbindlichkeit jedoch durch das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument
wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Risiken oder Chancen auf,
handelt es sich bei wirtschaftlicher Betrachtung um zwei Instrumente, die grundsätzlich
getrennt voneinander zu bilanzieren sind, es sei denn, eine einheitliche Bilanzierung
führt zu einer zutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. |
Die Verlautbarungen werden in Heft 8 der "IDW Fachnachrichten" und im Supplement 4/2008 der
Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.
3. Oktober 2008: IASB verkündet nächste Schritte bei der Reaktion auf die Finanzmarktkrise
 |
Der IASB hat den aktuellen Stand seiner Antwort auf die
Finanzmarktkrise und die nächsten Schritte bekannt gegeben,
die er zu gehen gedenkt. In seiner Ankündigung deutet der
IASB an, dass er 'die Entwicklungen in den Vereinigten
Staaten und anderen Rechtskreisen genau beobachten wird, um
unnötige Inkonsistenzen bei der bilanziellen Behandlung nach
IFRS und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten
Rechnungslegungsgrundsätzen zu vermeiden'.
Im Wesentlichen stehen derzeit vier Punkte im Zentrum der Aufmerksamkeit des IASB: |
 |
Sicherstellung einheitlicher Leitlinien bei der
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS und
US-GAAP |
 |
Erwägung der möglichen Auswirkungen des US-amerikanischen Notfallgesetzes
zur wirtschaftlichen Stabilität 2008 und anderer ähnlicher internationaler Programme
auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, |
 |
Sofortige Erwägung der Möglichkeit einer Umgliederung
von Finanzinstrumenten
| Die US-amerikanischen
Rechnungslegungsvorschriften gestatten
Unternehmen in begrenzten Fällen,
Finanzinstrumente in Form von Wertpapieren aus
ihrem Handelsportfolio (das ergebniswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet wird) in die
Kategorie 'bis zur Endfälligkeit gehalten'
(bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests)
umzugliedern. Ebenso dürfen Unternehmen einige
Kredite, die keine Wertpapiere sind, von der
Kategorie 'zur Veräußerung gehalten'
(ergebniswirksam bewertet zum niedrigeren Wert
aus Anschaffungskosten und Marktwert) in die
Kategorie 'zu Anlagezwecken gehalten' (bewertet
zu fortgeführten Anschaffungskosten und
Gegenstand eines Werthaltigkeitstests)
umzugliedern. Nach IAS 39 sind derartige
Umgliederungen gegenwärtig unzulässig. Der IASB
beabsichtigt, auf seiner Boardsitzung im Oktober
2008 alle Unterschiede zu untersuchen, wie
Umgliederungen in IAS 39 und nach US-GAAP
behandelt werden, und zu entscheiden, ob diese
Unterschiede beseitigt werden sollen. |
|
 |
Bereitschaft, bei Studien zu den Auswirkungen der Bilanzierung auf die Finanzmarktkrise
mitzuarbeiten. |
Weiterführende Informationen:
3. Oktober 2008: IASB nimmt Stellung zu den Erläuterungen zu FAS 157
 |
Der Stab des IASB hat die Klarstellungen zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert geprüft,
die von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC)
und vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentlicht worden sind. Der Stab
des IASB betont, dass es sich bei der Veröffentlichung nicht um eine Änderung von
FAS 157 handelt. Des Weiteren stellt der Stab des IASB fest, dass die
Klarstellung im Einklang mit
IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung steht. Weitere Informationen
finden Sie in der
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache,
162 KB). |
3. Oktober 2008: CFA in Europa sind gegen eine Aussetzung der Fair-Value-Bewertung
In einer auf einen Tag beschränkten
Umfrage unter den Mitgliedern des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute)
in Europa gaben 79%
der 597 Antwortenden an, dass sie einer Aussetzung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente
unter den IFRs nicht zustimmen würden. 85% sind außerdem der Meinung, dass ein Außerkraftsetzen der Standards, die den beizulegenden Zeitwert vorschreiben,
das Vertrauen in das europäische Bankensystem weiter schwächen würde. Das CFA Institute befragte seine Mitglieder in Europa
im Vorfeld des Gipfels, der von der EU und dem französischen Präsidenten Sarkozy einberufen worden ist,
um eine gemeinsame europäische Haltung zu Fragen den Regulierung zu finden. Nach Durchführung der Befragung verfasste das
CFA Institute einen Brief an Präsident Sarkozy, der mit seiner
Eingabe mehr Flexibilität in den Rechnungslegungsvorschriften anstrebt.
In dem Brief wird hervorgehoben, dass eine jede Schwächung der Bilanzierungsregeln der Marktstabilität nicht
förderlich sein und das Anlegervertrauen weiter unterminieren wird. Die englischsprachige
Presseerklärung des CFA Institutes
enthält auch den Brief an Präsident Sarkozy. Zuvor hatte das CFA Institute bereits gemeinsam mit dem
Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) und dem Rat institutioneller Anleger (Council of Institutional Investors, CII)
eine gemeinsame
Erklärung „gegen die Aussetzung der mark-to-market-Bilanzierung‟ veröffentlicht
(in englischer Sprache, 20 KB).
3. Oktober 2008: FASB schlägt Fair-Value-Leitlinien für inaktive Märkte vor
 |
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat um Stellungnahme zu einer vorgeschlagenen
Position des Stabs (FASB Staff Position, FSP) gebeten, in der Fragen hinsichtlich der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
in Märkten, die nicht länger aktiv sind, adressiert werden. Die Zielsetzung der vorgeschlagenen FSP FAS 157-d
liegt darin, klarzustellen, wie SFAS 157 auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und
Schulden in inaktiven Märkten anzuwenden ist, und ein Beispiel zur Verfügung zu stellen, mit dem einige
Schlüsselprinzipien erläutert werden, unter anderem die folgenden: |
Prinzipien aus FAS 157, die in den Leitlinien erläutert werden:
 |
In einigen Fällen mag ein Unternehmen zu dem Schluss kommen, dass beobachtbare
Daten, die in ein Bewertungsmodell über einen Marktansatz einfließen, bedeutender Anpassungen bedürfen
und daher im Endeffekt als unbeobachtbare oder Level-3-Daten anzusehen sind.
Das Unternehmen kann dann zu dem Schluss kommen, dass ein Bewertungsmodell
über einen Einkommenansatz, bei dem interne Annahmen der Unternehmensführung
über die Erwartungen der Marktteilnehmer bezüglich Zahlungsströmen
berücksichtigt werden, (eher) dem
beizulegenden Zeitwert entspricht. Unabhängig von dem verwendeten Bewertungsmodell jedoch
müssen die Unternehmen angemessene Anpassungen mit aufnehmen, die denjenigen entsprechen,
die Marktteilnehmer hinsichtlich einiger Risiken wie Nichterfüllung oder Liquidität
machen würden. |
 |
Eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert stellt den Preis dar, zu dem eine Transaktion
zwischen Marktteilnehmern zum Bewertungszeitpunkt stattfinden würde. Wie in Paragraph 30 von SFAS 157
erörtert gilt, dass in Situationen, in denen nur geringe Marktaktivität wenn überhaupt
für einen Vermögenswert oder eine Schuld zum Bewertungszeitpunkt vorliegt,
das Bewertungsziel des beizulegenden Zeitwerts unverändert bleibt, also der Abgangspreis aus der
Sicht eines Marktteilnehmers.
|
 |
Händlerquotierungen oder Preise von Preisagenturen können eine relevante Eingabe für die Bestimmung
des beizulegenden Zeitwerts sein, sie sind aber nicht notwendigerweise bestimmend, wenn kein
aktiver Markt für das Wertpapier vorliegt. In der Einschätzung einer Händlerquotierung
hinsichtlich deren Verwendbarkeit für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sollten Unternehmen
sich weniger auf Quotierungen verlassen, die nicht das Ergebnis von
Markttransaktionen sind.
|
|
Weitere Informationen finden sich in den englischsprachigen
Materialien für Beobachter(45 KB), die der FASB
für die Sitzung am 1. Oktober 2008 bereit gestellt hat, ab Seite 7. Die vorgeschlagene FSP findet sich noch nicht auf der
Internetseite des FASB. Die vorgesehene einwöchige Kommentierungsfrist endet am
9. Oktober 2008, und der FASB beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen am
10. Oktober 2008 zu erörtern und ein abschließende Fassung zu verabschieden. Die Leitlinie würde mit
Veröffentlichung in kraft treten. Jegliche Änderungen in der Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert wären in der Gewinn- und Verlustrechnung der gegenwärtigen Periode
zu erfassen, und die Abschlüsse früherer Perioden würden nicht neu dargestellt.
3. Oktober 2008: Manuel Barroso äußert sich zur Finanzmarktkrise
Der Präsident
der Europäischen Kommission, Manuel Barroso, äußerte sich auf einer Pressekonferenz am 1. Oktober 2008 in Brüssel über die
Finanzmarktkrise und sprach dabei auch Fragen der Rechnungslegung an:
„Wir müssen die Regeln zur Bewertung komplexer Vermögenswerte verfeinern. Dies kann auch beinhalten,
unsere Rechnungslegungsvorschriften an neue Situationen anzupassen. Insbesondere gilt, dass wir nicht wollen,
dass die Banken der EU in einer Situation in Nachteil im Vergleich zu Banken in anderen Märkten geraten,
wenn diese anderen Märkte ihre Vorschriften ändern.‟ Er schien einen Vorschlag zu unterstützen, den der französische
Präsident Sarkozy der Europäischen Kommission unterbreitet hat und nach dem die Vorschriften
für die mark-to-market-Bilanzierung für manche Vermögenswerte von Banken geändert oder außer Kraft gesetzt werden sollten.
3. Oktober 2008: FAF äußert sich besorgt über gesetzgeberische Eingriffe in die Standardsetzung
 |
Robert E. Denham, der Vorsitzende der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung
(US Financial Accounting Foundation, FAF), der Dachorganisation des US-amerikanischen Standardsetzers FASB,
hat sich an die Führer der beiden Häuser des amerikanischen Kongresses und andere Schlüsselfiguren
der US-Regierung gewendet und schwere Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit ausgedrückt,
dass es zur Verabschiedung von Gesetzen kommen könne, die SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert außer Kraft setzen könnten. Die FAF fordert den Kongress auf, alle Vorschläge zurückzuweisen, die einen
unabhängigen Standardsetzungsprozess gefährden könnten. Das vollständige Schreiben von Denham in englischer Sprache finden Sie
hier (43 KB).
Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt: |
|
Wir sind sehr besorgt in Bezug auf die derzeitigen Bemühungen einer Kräfte,
Gesetze zu verabschieden, die SFAS 157 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert außer Kraft setzen
sollen. Wir sind der Meinung, dass jegliche gesetzgeberische Bemühungen, einen FASB-Standard
außer Kraft zu setzen, das Anlegervertrauen in größtmöglicher Weise unterminieren wird.
Unserer Meinung nach würde die Tatsache, dass der Kongress beginnt, Rechnungslegungsstandards im
Rahmen des politischen Prozesses zu verabschieden, die Integrität US-amerikanischer Rechnungslegungsstandards
in Frage stellen und die Glaubwürdigkeit US-amerikanischer Finanzberichterstattung in erheblicher Weise einschränken.
Wenn der Kongress das Zeichen aussendet, dass Einzelinteressen durch das gesetzgeberischer Verfahren dazu führen können,
dass die Bilanzierungseinschätzung von Experten, die in einem offenen und gründlichen Konsultationsprozess zustande
gekommen sind, außer Kraft setzen können, werden notwendige und zeitnahe Verbesserungen der Finanzberichterstattung
wahrscheinlich unmöglich gemacht, und dem besten Interesse der Kapitalmarktteilnehmer kann nicht länger gedient werden.
|
3. Oktober 2008: IAASB veröffentlicht sieben überarbeitete ISA
 |
Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB) hat sieben überarbeitete
Internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) veröffentlicht.
Einige der heute veröffentlichten Standards sind grundlegend überarbeitet worden,
während andere neu gefasst und formuliert wurden, um den Klarheitsanforderungen des IAASB
gerecht zu werden. |
Die sieben neu überarbeiteten ISA sind die folgenden:
 |
ISA 200 (überabeitet und neu gefasst) Allgemeines Ziel des unabhängigen Wirtschaftsprüfers und der Durchführung
einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing.
In diesem grundlegenden ISA
 |
ist ein Überblick über eine Prüfung enthalten, um ihren Zweck und Umfang zu verstehen,
|
 |
werden die jeweilige Verbindlichkeit der Vorschriften und Leitlinien in den ISA definiert und
|
 |
wird die Bedeutung solider und einheitlicher Ermessensfindung durch den Prüfer betont
sowie die Notwendigkeit ausreichender Prüfungsbelege für die Unterstützung des Prüfungsurteils;
|
|
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ISA 320 (überarbeitet und neu gefasst) Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung eines Prüfungsauftrages;
|
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ISA 450 (neuentworfen) Beurteilung von im Zuge einer Prüfung identifizierten Fehlaussagen;
|
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ISA 530 (neu gefasst) Repräsentative Stichproben und andere Auswahlverfahren;
|
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ISA 610 (neu gefasst) Interne Revision und Abschlussprüfung;
|
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ISA 705 (überarbeitet und neu gefasst) Änderungen am Prüfungsurteil im Bericht des unabhängigen Prüfers; und
|
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ISA 706 (überarbeitet und neu gefasst) Betonung von Paragraphen mit wichtigen Sachverhalten und anderen Sachverhalten im Bericht des unabhängigen Prüfers.
|
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Die Presseerklärung des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) finden Sie
hier.
3. Oktober 2008: IFRS in der Immobilienbranche
Sie können sich den Leitfaden
hier herunterladen (438 KB).
3. Oktober 2008: IASC-Stiftung veröffentlicht IFRS-Leitfaden
 |
Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen
englischsprachigen Leitfaden durch die IFRS veröffentlicht:
A Guide through Internationale Financial Reporting Standards. Dieses
umfassende Werk (etwa 2.900 Seiten) enthält den aktualisierten und vollständigen
konsolidierten Text der IFRS mit ausführlichen Querverweisen und Annotationen.
Es deckt alle IFRS und IAS, IFRIC und SIC-Interpretationen und alle vom IASB
veröffentlichten weiteren Materialien erläuternde Beispiele, Anwendungsleitlinien, Grundlagen für Schlussfolgerungen und abweichende Meinungen
ab, die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2008 verabschiedet wurden.
Die Annotationen im Leitfaden schließen Agendaentscheidungen von IFRIC und Klarstellungen ein. |
| In diesem Leitfaden werden die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Paragraphen
und Abschnitten eines jeden IFRS und den anderen vom IASB herausgegebenen Materialien aufgezeigt. Wenn man also
einen bestimmten Paragraph oder Abschnitt eines IFRS liest, findet man im Leitfaden Antwort auf die Frage:
Welche anderen Abschnitte dieses Standards oder anderer IFRS oder welche Materialien, die vom IASB
herausgegeben wurden, helfen beim Verständnis dieses Paragraphen weiter?
Außerdem enthält der Leitfaden weitere erklärende Annotationen und die zugehörigen
Agendaentscheidungen von IFRIC. |
Der Preis des Leitfadens beträgt £ 90 zuzüglich Porto. Es gibt Preisnachlässe bei Mehrfachbestellungen,
für Studenten und Wissenschaftler und Einwohner von Ländern mit mittlerem oder niedrigem Einkommensniveau.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite für den Verkauf des Leitfadens.
2. Oktober 2008: RIC veröffentlicht E-RIC 4
 |
Der
Entwurf der Rechnungslegungs Interpretation Nr. 4 E-RIC 4
Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments:
Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements:
Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on
Liquidation steht zum
Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit (107 KB). Stellungnahmen können
bis zum 17. November 2008 beim RIC (per Post: DRSC e.V., Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail:
info@drsc.de oder per Fax:
030-20641215) eingereicht werden. |
2. Oktober 2008: AICPA äußert Bedenken hinsichtlich der Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken
 |
Der Senat der Vereinigten Staaten hat mit 74 zu 25 Stimmen eine Fassung des sogenannten
Notfallpakets für Banken verabschiedet (in englischer Sprache, 596 KB).
Das Repräsentantenhaus, das vorher eine Fassung des Notfallpakets abgelehnt hatte, wird morgen ein ähnliches Gesetz erörtern.
In unserer Nachricht vom 29. September 2008 hatten wir zwei Abschnitte
in dem Gesetzentwurf, der dem Repräsentantenhaus vorlag, identifiziert, die
sich auf Fragen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beziehen: |
 |
Abschn. 132. Recht, die Bilanzierung zum letzten Börsenkurs
auszusetzen |
 |
Abschn. 133. Untersuchung der
Bilanzierung zum letzten Börsenkurs |
Diese beiden Abschnitte finden sich auch in der Fassung des Gesetzes,
über die der Senat gestern abstimmte. Am 30. September 2008 hat das
Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer
(American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) ein
Schreiben (in englischer Sprache, 61 KB) an alle
Mitglieder des Kongresses gesendet, in dem es heißt,
dass „Vorschläge, die die Aussetzung der Bilanzierung
zum letzten Börsenkurs (oder dem beizulegenden Zeitwert) beinhalten,
nicht dem besten Interesse der Anleger oder der Kapitalmärkte dienen
und abgelehnt werden sollten‟. In dem Schreiben heißt es:
| Die Prinzipien einer mark-to-market-Bilanzierung
wurzeln im grundlegenden Nutzen von Transparenz und sind zentraler
Bestandteil informierter Marktentscheidungen und effizienter Kapitalallokation.
Unserer Meinung nach würde das Vertrauen der Anleger
durch Bestrebungen, den aktuellen Wert finanzieller Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verschleiern, unterminiert.
Es ist wichtig, herauszustreichen, dass die mark-to-market-Bilanzierung
positiv zur Aufdeckung der Schwere der wirtschaftlichen Krise beigetragen hat, der sich die
Kreditmärkte und bestimmte Institute unseres Landes gegenüber sehen,
und nicht diese Krise hervorgerufen hat.
In jüngster Zeit wurden Vorschläge laut, dass die
Securities and Exchange Commission oder der Financial
Accounting Standards Board die mark-to-market-Bilanzierung oder die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aussetzen oder irgendein Moratorium hinsichtlich
der Vorschriften der mark-to-market-Bilanzierung für bestimmte
Finanzinstitute bei deren Abschlüssen für Anleger verkünden solle.
Obwohl die Bestimmung von beizulegenden Zeitwerten in illiquiden Märkten
schwierig sein kann, stellt die beste Schätzung der Preise, die für solche Instrumente in
ordentlichen Markttransaktionen zum Zeitpunkt der Bewertung erzielt werden können,
immer noch die relevanteste Information für Anleger und Unternehmenslenker dar.
Um Unsicherheiten hinsichtlich des Werts dieser Wertpapiere zu verringern,
ist es wichtig, dass die Anleger weiterhin die Erkenntnisse erlangen können,
die sie aus den Prinzipien der mark-to-market-Bilanzierung gewinnen können.
|
2. Oktober 2008: Financial Reporting Alert zur vorgeschlagenen FASB-Stabposition zum Fair Value
 |
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Financial Reporting Alert zu einer vorgeschlagenen FASB-Stabposition
(FASB Staff Position, FSP) herausgegeben, die SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts in illiquiden Märkten ergänzen würde. In dem Deloitte
Financial Reporting Alert 08-12 (26 KB) wird darauf hingewiesen, dass mit der FSP nicht die Prinzipien in SFAS 157
geändert werden. Vielmehr würden darin zusätzliche Leitlinien für die Anwendung dieser Prinzipien in inaktiven
Märkten zur Verfügung gestellt, indem die Hinweise ausgearbeitet werden, die der FASB und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) am
30. September 2008 gemeinsam veröffentlicht hatten. Dabei geht es um die Ergänzung
von SFAS 157 mit Beispielen zu folgenden Situationen: |
 |
Wie können interne (unternehmensspezifische) Annahmen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
eines finanziellen Vermögenswertes verwendet werden, wenn keine relevanten Marktdaten zur Verfügung stehen? |
 |
Wie beeinflussen beobachtbare Marktinformationen in inaktiven Märkten die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert? |
 |
Wie sollten Unternehmen Händlerquotierungen oder Informationen von Preisagenturen berücksichtigen, wenn
sie die Relevanz der zur Verfügung stehenden Daten zu Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einschätzen? |
Der FASB wird die vorgeschlagene FSP Ende der Woche zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben.
Die Kommentierungsfrist wird am 9. Oktober 2008 enden. Der FASB beabsichtigt, am 10. Oktober 2008
die endgültige Fassung herauszugeben, die sofort in Kraft treten soll (auch für
Abschlüsse von Perioden, die am 30. September 2008 endeten, die noch nicht veröffentlicht wurden).
1. Oktober 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
 |
EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
1. Oktober 2008 (in englischer Sprache, 35 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen: |
 |
IFRS 1 und
IAS 27
Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines
Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines
assoziierten Unternehmens |
 |
IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
 |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
 |
IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007) |
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IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) |
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
 |
IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen |
 |
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren |
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Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007 |
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
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IFRIC 13 Kundentreueprogramme |
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IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
1. Oktober 2008: Agendapapiere
für die Sitzung am 2. Oktober bereitgestellt
 |
Die Agendapapiere für den zusätzlichen Sitzungstag am 2.
Oktober 2008 können jetzt von der
Internetseite des IASB heruntergeladen werden. |
1. Oktober 2008: CFSS-Sitzung am 8. Oktober 2008
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat angekündigt, dass die nächste Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS), bei der EFRAG gemeinsam mit den europäischen Standardsetzern
tagt, am 8. Oktober 2008 in Brüssel stattfinden wird. Gefolgt wird
die Sitzung von einer Sitzung des Fachexpertenausschusses
(Technical Experts Group, TEG) vom 8. bis 10. Oktober 2008. Weitere
Informationen und die Möglichkeit zur
Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG.
1. Oktober 2008: EFRAG-Stellungnahme zur
Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über
Finanzinstrumente
Am
19. März 2008 hatte der International Accounting
Standards Board ein Diskussionspapier zur Bilanzierung von
Finanzinstrumenten mit dem Titel Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über
Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments) veröffentlicht. Es
stellt das erste Zwischenergebnis eines langfristigen
Agendaprojekts dar, in welchem ein Nachfolgestandard für
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
erarbeitet werden soll. EFRAG hat dazu eine Stellungnahme
beim IASB eingereicht. EFRAG stimmt zu, dass die
gegenwärtigen Vorschriften für die Bilanzierung von
Finanzinstrumenten unangemessen kompliziert sind und dass ein
Großteil der Komplexität in der Finanzberichterstattung über
Finanzinstrumente durch den gegenwärtigen Standard verursacht wird.
EFRAG ist jedoch nicht der Meinung, dass daraus notwendigerweise
folgt, dass die Einführung einer einzigen Bewertungsgrundlage für
alle Finanzinstrumente diese Komplexität verringern wird. In der
englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG finden Sie weitere Informationen und
eine Verknüpfung auf die Stellungnahme.
1. Oktober 2008: Webcast zu den steuerlichen Auswirkungen der IFRS
Unsere Kollegen aus dem asiatisch-pazifischen Raum veranstalten am 11. Dezember 2008
von 12:00h bis 13:00h Hongkonger Zeit einen Webcast mit dem Thema Steuerbilanzierung: Die Vergangenheit,
die Gegenwart und die Zukunft. Drei Themen werden den Schwerpunkt bilden:
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Erfahrungen während des letzten Jahres seit der Einführung von FIN 48. |
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Andere aktuelle Informationen zur Steuerbilanzierung einschließlich der Auswirkungen von FIN 48 auf nicht börsennotierte Unternehmen. |
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Fragen, denen sich Unternehmen stellen sollten, während in immer mehr Ländern die
International Financial Reporting Standards (IFRS) eingeführt werden. |
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie
hier.
1. Oktober 2008: Gemeinsame Leitlinien von SEC und FASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Der Stab des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat gemeinsam
mit dem Stab des US-amerikanischen Standardsetzers FASB eine Presseerklärung veröffentlicht,
die Fragen und Antworten enthält, mit deren Hilfe die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im derzeitigen Marktumfeld verdeutlicht werden soll.
Diese Leitlinien wurden zwischenzeitlich herausgegeben, weil der Abschluss der zusätzlichen Interpretationshilfen des FASB
hinsichtlich der Anforderungen aus SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei
illiquiden Märkten noch aussteht. |
In der gemeinsamen Presseerklärung werden die folgenden Fragen beantwortet:
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Können die internen Annahmen der Unternehmensführung (beispielsweise
erwartete Zahlungsströme) zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
verwendet werden, wenn keine relevanten Marktdaten mehr zur Verfügung stehen? |
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Wie sollten Marktinformationen berücksichtigt werden (beispielsweise
Händlerquotierungen oder Informationen von Preisagenturen), wenn die Informationen
eingeschätzt werden, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen? |
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Sind Geschäftsvorfälle, die in ungeordneten Marktverhältnissen ausgeführt werden sollen,
Hinweise für den beizulegenden Zeitwert? Wann sind Pfandverkäufe (in ungeordneten Marktverhältnissen)
ein Hinweis auf den beizulegenden Zeitwert? |
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Können Transaktionen in inaktiven Märkten Einfluss auf die Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert haben? |
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Welche Faktoren sollten in Erwägung gezogen, wenn eingeschätzt werden soll,
ob die Wertminderung einer Anlage dauerhaft ist? |
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Die gemeinsame Presseerklärung von FASB und SEC finden Sie
hier (in englischer Sprache, 25 KB). Der FASB hat die
Agenda
für seine heutige Sitzung geändert, um den Entwurf einer Stabposition mit zusätzlichen Leitlinien zu
SFAS 157 zu erörtern.
1. Oktober 2008: Stellungnahme des DSR zum Rahmenkonzept Phase D
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR)
hat über seine Stellungnahme zum Diskussionspapier des IASB Vorläufige Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts
für die Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit entschieden.
Der DSR unterstützt die Entwicklung eines neuen Rahmenkonzepts, meldet aber eine Reihe von Bedenken hinsichtlich des Diskussionspapiers an.
Die Stellungnahme des DSR wurde zum einen direkt an den IASB übersendet,
zum anderen bildet sie den Hintergrund für eine Stellungnahme gegenüber der
europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hinsichtlich deren Entwurfs einer Stellungnahme gegenüber dem IASB.
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
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