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IFRS-Nachrichten – Oktober 2008

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

31. Oktober 2008: IFRS in der Öl- und Gasindustrie (englisch und spanisch)

Im Rahmen ihrer Reihe der Darstellung der IFRS für die einzelnen Industriezweige haben unsere US-amerikanischen Kollegen jetzt IFRS-Erwägungen für die Öl- und Gasindustrie veröffentlicht. Mit zunehmender Akzeptanz der IFRS in den Vereinigten Staaten fragen immer mehr Öl- und Gasunternehmen, was IFRS für sie bedeuten könne. Wie betreffen die IFRS mein Unternehmen? Welche Ereignisse hätten Einfluss auf das IFRS-Einführungstempo meines Unternehmens? Welche Hindernisse gibt es zu bedenken?
Diese Veröffentlichung bietet praktische Einsichten in die IFRS aus der Branche und enthält nützliche Kapitel zu folgenden Themen:
 
bullet Die Auswirkung der IFRS in der Öl- und Gasindustrie auf Bilanzierung, Finanzierung, Systeme und Steuern verstehen
bullet Hauptunterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP in der Öl- und Gasindustrie
bullet Evaluierung der verschiedenen Ansätze hinsichtlich des Übergangs auf IFRS
bullet Entwicklung eines IFRS-Fahrplans
bullet Was aus der europäischen IFRS-Erfahrung zu lernen ist

 

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung der Veröffentlichung erstellt.

 

 

 

31. Oktober 2008: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Oktoberausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören

 

bullet Finanzmarktkrise – Die Verlangsamung des Wachstums bringt schnellere Änderungen bei den IFRS
bullet Erwerbbilanzierung nach IFRS – Strategieerwägungen zu Fusionen und Akquisitionen
bullet Veröffentlichung von iGAAP 2008 – IFRS für Kanada
bullet Aktuelles zu gegenwärtigen IFRS-Ereignissen

 

Nachfolgend können Sie die englische oder französische Fassung herunterladen:

 

bullet Oktoberausgabe 2008 des Countdown-Newsletter in englischer Sprache (653 KB)
bullet Oktoberausgabe 2008 des Countdown-Newsletter in französischer Sprache (776 KB)
bullet Hintergrundinformationen zum Übergang auf IFRS in Kanada einschließlich zurückliegender Ausgaben des Countdown-Newsletters.

 

 

30. Oktober 2008: Newsletter zur Umklassifizierung nach IAS 39 in chinesischer Sprache

Unsere chinesischen Kollegen haben die Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters ins Chinesische übersetzt, in dem die Änderungen des IASB an IAS 39 erläutert werden, nach denen es unter bestimmten Umständen gestattet ist, nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte aus den Kategorien "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten" und "zur Veräußerung verfügbar" umzuklassifizieren. Sie können den Newsletter von der CAS PLUS-Seite unserer chinesischen Kollegen herunterladen.

 

 

30. Oktober 2008: Ergebnis einer Studie zeigt 'Nettonutzen' der Einführung der IFRS in Europa

In einem Arbeitspapier mit dem Titel Marktreaktion auf die Einführung der IFRS in Europa sind die Reaktionen der Europäischen Börsen auf sechzehn Ereignisse, die mit der Einführung der IFRS in Europa zusammenhängen, untersucht worden. Die Autoren – Chris Armstrong, Mary E. Barth, Alan D. Jagolinzer und Edward J. Riedl – haben herausgefunden, dass "Investoren in europäische Unternehmen einen Nettonutzen der Einführung der IFRS wahrgenommen haben". Im Abstrakt heißt es:

Die Einführung der IFRS in Europa stellte einen Meilenstein bei der Konvergenz der Finanzberichterstattung dar, aber sie löste auch Kontroversen aus, die bis auf die höchsten Regierungsebenen führten. Wir haben positivere Reaktionen für Firmen mit vor der Einführung weniger hochwertigen Informationen gefunden, was insbesondere für Banken gilt, und mit einer größeren Informationsasymmetrie vor der Einführung, was mit der Erwartung der Anleger im Einklang steht, von der Einführung der IFRS durch höherwertige Informationen zu profitieren. Wir haben auch herausgefunden, dass die Reaktionen weniger positiv sind für Firmen, die in Ländern beheimatet sind, die Handelsgesetzbücher haben. Dies steht im Einklang mit den Bedenken der Anleger hinsichtlich der Durchsetzung der IFRS in diesen Ländern. Schließlich finden wir eine positive Reaktion auf Ereignisse im Zusammenhang mit der Einführung der IFRS für Firmen mit vor der Einführung hochwertigeren Informationen; dies spiegelt die Erwartungen der Anleger wider, dass die Einführung der IFRS einen Nettonutzen aus der Konvergenz ergeben wird. Insgesamt legen die Ergebnisse nah, dass die Investoren in europäische Unternehmen einen Nettonutzen der Einführung der IFRS wahrgenommen haben.

Sie können das englischsprachige Arbeitspapier hier herunterladen.

 

 

30. Oktober 2008: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bedarf 'weiterer Arbeit'

In seiner Eröffnungsrede bei den Gesprächen am Runden Tisch zur Marktwertbilanzierung, die gestern von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) abgehalten wurden, sagte der Vorsitzende der SEC, Christopher Cox, dass die SEC unter anderem die folgenden drei Punkte untersuchen wird: die Auswirkungen, die die Marktwertbilanzierung auf die Qualität der Finanzinformationen hat, die Anlegern zur Verfügung gestellt werden, den Standardsetzungsprozess des amerikanischen Standardsetzers FASB und die Frage, ob die bestehenden Leitlinien zur Marktwertbilanzierung geändert oder ersetzt werden sollten. Die Gespräche am Runden Tisch sind Teil der vom Kongress vorgeschriebenen Untersuchung, die von der SEC zur Anwendung der Marktwertbilanzierung durch Finanzinstitute durchgeführt werden muss. Die vollständige Rede von Cox, aus der wir nachfolgend einen Auszug übersetzen, finden Sie hier in englischer Sprache. Cox verkündete außerdem, dass die nächste Gesprächsrunde am 21. November 2008 stattfinden wird.
Wie wir lernen mussten, bringen illiquide Märkte neue Herausforderungen bezüglich der Marktwertbilanzierung, was wir möglicherweise in den vergangenen Jahren so nicht gesehen haben. Diese Herausforderungen haben uns gezeigt, dass es weiterer Arbeit bedarf, um die Werkzeuge zu verbessern, die den Unternehmen zu Verfügung stehen, um transparente und entscheidungsnützliche Finanzberichterstattung zu leisten.

Transparenz ist der Eckpfeiler erstklassiger Finanzberichterstattung. Transparente und unvoreingenommene Finanzberichterstattung erlaubt den Anlegern, informierte Entscheidungen auf Grundlage der finanziellen Leistung und der Angaben des Unternehmens zu treffen. Eine klare, präzise und ausgewogene Sicht auf die Unternehmen, die an unseren Kapitalmärkten teilnehmen, ist von fundamentaler Bedeutung für diejenigen, die sich entscheiden, in unsere Märkten zu investieren. Informierte Entscheidungen führen zu wirksamer Kapitalallokation.

 

 

30. Oktober 2008: Woher kommen die Leser von IAS PLUS?

Unsere internationalen Kollegen haben eine Statistik veröffentlicht, woher die Leser unserer englischsprachigen Mutterseite IAS PLUS.com stammen. Sie verzeichnen eine Verschiebung weg von Europa hin in den asiatisch-pazifischen Raum, wo die IFRS langsam eingeführt werden. So lagen im Oktober 2004 noch die Niederlande, Frankreich, Belgien und Italien in den Top Ten der Leser von IAS PLUS.com, jetzt sind sie daraus verschwunden. Dafür schließt die Liste jetzt Hongkong, Indien, China und Pakistan ein. Kanada schaffte es 2004 nicht unter die ersten 20, jetzt, mit der Aussicht auf Einführung der IFRS in Kanada 2011, liegt Kanada auf Platz fünf. Die Leser von IAS PLUS.de stammen sprachlich bedingt hauptsächlich aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Während sich die Anzahl der Leser aus den ersten beiden Ländern analog zur Anzahl der Leser entwickelt hat und seit 2005 etwa versechsfachte, können wir nun im Vergleich zu 2005 elfmal mehr Leser aus der Schweiz begrüßen: Grüezi miteinand!

 

Leser 2008 von IAS PLUS.com
bullet Vereinigte Staaten 13,9%
bullet Vereinigtes Königreich 11,4%
bullet Hongkong 3,7%
bullet Deutschland 3,5%
bullet Kanada 3,4%
bullet Australien 3,3%
bullet Indien 3,3%
bullet China 3,0%
bullet Pakistan 2,6%
bullet Japan 2,4%
Leser 2008 von IAS PLUS.de
bullet Deutschland 79,6%
bullet Österreich 8,1%
bullet Schweiz 8,1%
bullet Luxemburg 0,4%
bullet Frankreich 0,4%
bullet Belgien 0,3%
bullet Niederlande 0,3%
bullet Vereinigtes Königreich 0,3%
bullet Italien 0,2%
bullet Polen 0,2%

 

 

30. Oktober 2008: Aktualisierter Newsletter zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Am 22. Oktober 2008 hatten wir Ihnen eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zur Verfügung gestellt, in dem die Änderungen des IASB an IAS 39 erläutert wurden, nach denen es unter bestimmten Umständen gestattet ist, nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte aus den Kategorien "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten" und "zur Veräußerung verfügbar" umzuklassifizieren. Wie in unserer direkt folgenden Nachricht berichtet, hat der IASB seinen IASB Update-Newsletter vom Oktober 2008 genutzt, um Leitlinien zum Datum des Inkrafttretens der Umklassifizierungen zur Verfügung zu stellen. Die Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Änderungen an IAS 39 & IFRS 7 – Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte wurde nun aktualisiert (in englischer Sprache, 193 KB), um die klarstellenden Leitlinien des IASB widerzuspiegeln. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

29. Oktober 2008: Umklassifizierungen nach IAS 39 – nur noch drei Tage!

Der IASB hat Leitlinien herausgegeben mit denen das Datum des Inkrafttretens der jüngst veröffentlichten Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, die die Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente unter bestimmten Umständen zulassen, klargestellt wird. Die Leitlinien sind auf Seite 1 des IASB Update-Newsletters vom Oktober 2008 dargestellt, der kostenfrei von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden kann.
Es gelten folgende Schlüsseldaten:
bullet Umklassifizierungen können nicht rückwirkend vor dem 1. Juli 2008 angewendet werden
bullet Die Entscheidung, einen finanziellen Vermögenswert zu einem Datum zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Oktober 2008 umzuklassifizieren muss vor dem 1. November 2008 gefällt werden
bullet Alle Umklassifizierungen, die am oder nach dem 1. November 2008 vorgenommen werden, treten von dem Datum der Umklassifizierung an in Kraft; dies gilt unabhängig davon, wann die Bilanzperiode beginnt
Daher müssen Unternehmen, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, Finanzinstrumente rückwirkend umzuklassifizieren, dies vor dem 1. November 2008 tun, da alle Umklassifizierungen, die ab diesem Zeitpunkt vorgenommen werden erst mit dem Datum der Umklassifizierung wirksam werden können.

 

 

29. Oktober 2008: Sechs US-amerikanische Gruppen drängen auf mehr Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert

Die Führungen von sechs US-amerikanischen Wirtschaftsorganisationen haben einen gemeinsamen Brief an die amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) geschrieben, in dem sie darum bitten, dass "die SEC weitere Leitlinien zur Verwendung von Ermessen bei der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlichen möge." In dem Brief heißt es, dass der Mangel an Leitlinien in diesem Bereich "die Gefahr birgt, Transparenz einzutrüben". Das Schreiben (in englischer Sprache, 104 KB) wurde von führenden Vertretern des Center for Capital Markets Competitiveness der amerikanischen Handelskammer, des Financial Services Roundtable, der Property Casual Insurers Association of America, des American Council of Life Insurers, der Mortgage Bankers Association und der American Insurance Association verfasst. Nachfolgend ein Auszug:
Wir bitten mit allem Respekt darum, dass die sich SEC offiziell zur Verwendung von Ermessen bei der Anwendung von SFAS 157 äußert. Diese Äußerung der SEC sollte prinzipienbasierte Leitlinien für die Transparenz von Angaben enthalten, die von den Anlegern benötigt werden, wenn Ermessen zum Einsatz kommt. Diese Äußerung wird die Klarheit bieten, die von der Unternehmensführung benötigt wird, um Vermögenswerte in inaktiven Märkten sachgerecht zu bewerten, und die Anlegern die transparenten Informationen zur Verfügung stellt, die sie für informierte Entscheidungen benötigen.

 

 

29. Oktober 2008: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Oktober 2008 des Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 169 KB), die alle Nachrichten bis zum 10. Oktober 2008 enthält. Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOs-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie hier (in englischer Sprache).
Themen der Oktoberausgabe 2008 des GIOS-Newsletters
IFRS-Themen
bullet FASB und IASB aktualisieren das Arbeitsabkommen
bullet IASB schlägt Änderungen an IFRS 1 vor
bullet IASB veröffentlicht Entwurf eines Papiers zur Marktwertbewertung von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten
bullet IASB schlägt Änderungen am Standard zu aufgegebenen Geschäftsbereichen vor
bullet IFAC veröffentlicht Entwurf von IPSAS 5 zu Fremdkapitalkosten
bullet Tipps zur Anwendung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Aufsichtsthemen
bullet SEC bestätigt neue Regelungen der PCAOB zur Einschätzung der Konsistenz von Abschlüssen
bullet SEC rät Registranten, den beizulegenden Zeitwert im Lagebericht weiter zu erläutern
bullet SEC aktualisiert EDGAR
US GAAP-Themen
bullet FASB veröffentlicht Papiere zu Änderungen an SFAS 140 und Interpretation 46(R)
bullet FASB veröffentlicht abschließende FSP zu Angaben über Kreditderivate und bestimmte Garantien
bullet Klarstellung der Marktwertbilanzierung
bullet FASB veröffentlicht vorgeschlagene FSP zu aufgegebenen Geschäftsbereichen
bullet FASB schiebt Projekt zu Eventualpositionen auf
bullet FASB veröffentlicht Entwürfe zur Annahme der Unternehmensfortführung und zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
bullet FASB aktualisiert Kodifizierung für die Versicherungsbranche
bullet Wesentliche Ergebnisse der Sitzung der EITF
bullet Auswirkung des neuen Wirtschaftsstabilisierungsgesetzes auf die Wertminderung von Beteiligungen
bullet SEC stellt Bilanzierung von Sponsoring von Geldmarktfonds klar

 

 

29. Oktober 2008: Taiwan beginnt mit Studie zur Einführung von IFRS

Am 28. Oktober 2008 hat die taiwanesische Finanzaufsicht verkündet, dass sie eine Arbeitsgruppe einrichten will, um die Einführung von IFRS in Taiwan zu prüfen. Die Arbeitsgruppe wird aus Vertretern der Regierung und der OTC Börse Taiwan, der vier großen Prüfungsgesellschaften, der Wirtschaftsprüfervereinigungen und der Stiftung für Forschung und Entwicklung im Bereich Rechnungslegung bestehen. Einführungsdetails wie beispielsweise der zeitlichen Rahmen und der Umfang der Einführung (nur öffentlich gehandelte Unternehmen oder auch nicht börsennotierte Unternehmen, konsolidierte oder Einzelabschlüsse etc.) werden von der Arbeitsgruppe erörtert und festgelegt.

 

 

29. Oktober 2008: FAF fordert SEC auf, SFAS 157 nicht außer Kraft zu setzen

Robert E. Denham, der Vorsitzende der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), unter der der FASB arbeitet, hat an den Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, geschrieben und drängt die SEC, alle Ansinnen abzuweisen, SFAS 157 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und alle damit in Verbindung stehenden Leitlinien des FASB zur ersetzen oder auszusetzen. Denham weist darauf hin, dass der amerikanische Kongress ein ähnliches Ansinnen hinsichtlich der Aussetzung von SFAS 157 erwogen aber zurückgewiesen hat, als das Notfallgesetz verabschiedet wurde. Den vollständigen Brief von Denham in englischer Sprache finden Sie hier (521 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
Wir erkennen an, dass die gegenwärtige Finanzkrise das Anlegervertrauen in extremer Weise auf die Probe stellt. Wir wissen auch, dass an vielen Stellen umfassende Maßnahmen ergriffen werden, um das Anlegervertrauen wieder herzustellen und zu stützen. Wir glauben jedoch, dass eine Entscheidung der SEC, im jetzigen Umfeld gesteigerter Bedenken der Anleger hinsichtlich der Transparenz von Finanzinformationen in Bezug auf Finanzinstitute und politischen Drucks einiger Interessengruppen aus der Wirtschaft, Transparenz zu reduzieren, einen FASB-Standard außer Kraft zu setzen, die Bedenken der Anleger in Bezug auf die Verlässlichkeit noch vergrößern und damit die Marktbedingungen weiter verschlimmern würde.

 

 

29. Oktober 2008: Generaldirektion Binnenmarkt an den IASB

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2008 hat Jörgen Holmquist, der Generaldirektor für Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der Europäischen Kommission, dem IASB die Forderungen der Kommission hinsichtlich des weiteren Vorgehens im Rahmen der Finanzmarktkrise übermittelt. Wortwörtlich heißt es in dem Schreiben:
Ich fordere den IASB auf, sobald wie möglich Lösungen zu erarbeiten und eine ausreichende Menge an Ressourcen für diese Aufgaben bereitzustellen. Dadurch muss er sicherstellen, dass die Lösungen rechtzeitig bereitstehen, also im Dezember, damit die Ersteller die Jahresabschlüsse entsprechend erstellen können.

 

Folgende Punkte müssen nach Ansicht der EU-Kommission rechtzeitig vor den Jahresabschlüssen geklärt sein:

 

bullet Es muss gestattet sein, finanzielle Vermögenswerte, die derzeit nach der Fair-Value-Option klassifiziert werden, umzuklassifizieren und sie nicht mehr zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies gilt bisher nur für finanzielle Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind.
bullet Es muss klargestellt werden, ob synthetische CDOs eingebettete Derivate beinhalten.
bullet Die Wertminderungsregeln für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte müssen angepasst werden.

 

Das vollständige Schreiben steht Ihnen in englischer Sprache hier zur Verfügung (243 KB).

 

 

28. Oktober 2008: Neue Informationsbroschüre zu Swiss GAAP FER

Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) steht eine neue Informationsbroschüre zu Swiss GAAP FER zur Verfügung. Die vierseitige Broschüre mit Stand Oktober 2008 kann frei heruntergeladen oder mit Hilfe eines Formulars in größeren Mengen bestellt werden.

 

 

28. Oktober 2008: IDW zur Fair-Value-Ermittlung nach IAS 39 in der Finanzmarktkrise

Insbesondere während des dritten Quartals 2008 war eine nochmalige Verschärfung der Finanzmarktkrise zu verzeichnen. Hiermit ging für viele Finanzinstrumente eine weiter abnehmende Liquidität der Märkte einher. Da vor diesem Hintergrund diverse Fragen im Zusammenhang mit der Fair-Value-Ermittlung bei inaktiven Märkten nach IAS 39 aufgekommen sind, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 27. Oktober 2008 ein Schreiben an das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) gerichtet. In dem Schreiben wird unter Hinweis auf bestehende Auslegungsunsicherheiten ein Bewertungsverfahren zur sachgerechten Anwendung von IAS 39 – insbesondere bezüglich der Voraussetzungen zur Anwendbarkeit von Bewertungsmodellen und ihrer Ausgestaltung – dargelegt. Das englischsprachige Schreiben finden Sie hier (196 KB).

 

 

28. Oktober 2008: Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zum Lagebericht

Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer aktualisierten Stellungnahme zur Lageberichterstattung zur Verfügung gestellt (129 KB). Das AFRAC hatte bereits im Dezember 2006 eine Stellungnahme zur Lageberichterstattung veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf stellt eine Aktualisierung dar: Während die letzte Stellungnahme auf dem UGB idF des HaRÄG 2005 basierte, verarbeitet der vorliegende Entwurf die Änderungen des UGB bis zum URÄG 2008. Stellungnahmen können als pdf-Datei bis zum 20. November 2008 an office@afrac.at gesendet werden.

 

 

28. Oktober 2008: Verlautbarung der französischen Aufsichten zum beizulegenden Zeitwert

Vier französische Rechnungslegungs- und Aufsichtsbehörden haben eine gemeinsame Empfehlung zur bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten veröffentlicht, die "aufgrund der gegenwärtigen Unruhen nicht mehr verlässlich mit Marktpreisen bewertet werden können". Im Wesentlichen unterstützt die Gruppe die Leitlinien, die jüngst vom IASB und vom FASB zu dieser Frage herausgegeben worden sind. Die vier französischen Behörden sind der nationale Standardsetzer (Conseil national de la comptabilité), die Wertpapieraufsicht (Autorité des marchés financiers), die Bankenaufsicht (Commission bancaire) und die Versicherungsaufsicht (Autorité de contrôle des assurances et des mutuelles). Die Empfehlung steht Ihnen in französischer Sprache (44 KB) und in englischer Sprache (43 KB) zur Verfügung.

 

 

28. Oktober 2008: Details zu den Gesprächen am Runden Tisch der SEC zu Marktwertbilanzierung

Die US-amerikanischer Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat bekanntgegeben, mit welchen Teilnehmern sie bei den Gesprächen am Runden Tisch zur Marktwertbilanzierung am 29. Oktober 2008 rechnet. Die Gespräche werden von 9:00h bis 13:00h in den Räumen der SEC in Washington stattfinden und im Internet übertragen. Der Vorsitzende der SEC, Christopher Cox, wird die Veranstaltung mit einer einleitenden Rede eröffnen, der sich zwei Gesprächsrunden anschließen werden. Die Diskussionen werden die folgenden Themen zum Inhalt haben:

 

bullet Nutzen der Marktwertbilanzierung für Anleger und Aufsichtsbehörden.
bullet Mögliche Auswirkungen der Marktwertbilanzierung auf das Marktverhalten.
bullet Können bestimmte Aspekte der gegenwärtigen Rechnungslegungsstandards verbessert werden? Wenn ja, wie?

 

Der stellvertretende Vorsitzende des IASB, Thomas Jones, wird an beiden Gesprächsrunden als Beobachter teilnehmen. Dies gilt auch für Vertreter des FASB und verschiedener anderer Organisationen. Die Gesprächsrunden sind dazu gedacht, der SEC Input für die im Notfallgesetz 2008 durch den Kongress vorgeschriebene Untersuchung zu geben. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

bullet SEC-Presseerklärung zu den Gesprächsthemen und -teilnehmern
bullet SEC-Ankündigung der Gespräche am Runden Tisch (vom 16. Oktober 2008)

 

 

28. Oktober 2008: Ersteller kommen mit dem IASB zusammen

Eine Gruppe von Erstellern von Abschlüssen wird am 11. November 2008 mit Vertretern des IASB von 10:00h bis 16:30h in den Räumen des IASB in London zusammenkommen. Der Zweck dieses globalen Erstellerforums liegt darin, dem IASB Meinungen und Einsichten zu Konzepten und Vorschlägen zur Verfügung zu stellen, die der IASB derzeit entwickelt und den IASB bei der praktischen Umsetzbarkeit der Vorschläge für Ersteller von Abschlüssen zu beraten. Die Sitzung steht Beobachtern offen; folgende Themen sollen besprochen werden:

 

bullet Arbeitsplan und Aktivitäten des IASB
bullet Darstellung des Abschluss
bullet Erlöserfassung
bullet Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die IFRS
bullet Konsolidierung
bullet Entwurf von IFRS 7 – Angaben in Bezug auf das Liquiditätsrisiko und Leitlinien zur Fair-Value-Hierarchie
bullet Wertminderung von zur Veräußerung gehaltenen Finanzinstrumenten
bullet zukünftige Aktivitäten des IASB
bullet Ausbuchung
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Meinungen des Anwenderkreises und Denkweise des IASB

 

 

27. Oktober 2008: Bitte an IFRIC oder den IASB um eine autoritative Klärung zur Bestimmung des Fair Value in inaktiven Märkten

Am Samstag, den 25. Oktober wurde in der F.A.Z. berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin), das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) an einem neuen Standard zur Bewertung von Wertpapieren arbeiten. Zutreffend ist, dass es zur Zeit einen Abstimmungsprozess gibt, das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. den International Accountings Standards Board (IASB) als die zuständigen Organisationen zu bitten, eine autoritative Klärung zur Bestimmung des Fair Value in inaktiven Märkten zu erarbeiten. Dies bedeutet nicht, dass mit der Anfrage beim IASB bereits eine Klärung oder gar ein "Standard" vorliegt. In der heute veröffentlichten Presseerklärung des DRSC heißt es dazu:
Bereits seit fast einem Jahr wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Bewertung in inaktiven Märkten zu erfolgen hat; sowohl das IDW als auch das Rechnungslegungs Interpretations Committee des DRSC haben sich gegen Ende 2007 hierzu dahingehend geäußert, dass an die in IAS 39 vorgesehene Vorgehensweise erinnert wurde.

Es ist unbestritten, dass Märkte für bestimmte Produkte inaktiv sind. IAS 39 sieht für diesen Fall vor, dass von der Marktbewertung auf Modellbewertung übergegangen wird, dies jedoch nicht für alle Bewertungsparameter, sondern nur für diejenigen, die nicht mehr an Märkten beobachtbar sind. Vorliegende Marktinformationen können daher nicht einfach ignoriert werden, auch wenn die Bilanzierenden die Märkte für inaktiv erachten.

Offen ist damit derzeit die Frage, wie Bewertungsparameter zu bestimmen sind, die entweder gar nicht beobachtbar sind oder bei denen beobachtbare Ausprägungen sehr stark von Marktverzerrungen geprägt sind. Bezüglich der zuletzt angesprochenen Ausprägungen ist insbesondere zu klären, in welchem Ausmaß sie bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. IAS 39 AG78 gibt hier lediglich vor, dass von den ursprünglichen Daten auszugehen ist, sofern es keine Anhaltspunkte gibt, dass diese ursprünglichen Daten sich inzwischen geändert haben. Objektive Verfahren zur Fortschreibung der Parameter von historischen Marktgegebenheiten zu nunmehr von Unternehmen vorzunehmenden Modellannahmen gibt es nicht. Hier hat der IASB (IFRIC) entsprechende Leitlinien für eine solche Fortschreibung zu erarbeiten.

Die Presseerklärung im pdf-Format kann von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden (28 KB).

 

 

27. Oktober 2008: IFRS-Checklisten zur Befolgung und zu Angaben auf koreanisch

Unsere koreanischen Kollegen haben die Deloitte-Publikationen IFRS-Fragebogen zur Befolgung 2007 und IFRS-Checkliste zu Darstellung und Angaben 2007 übersetzt. Alle börsennotierten Unternehmen werden ab 2001 dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse nach den koreanischen IFRS aufzustellen. Börsennotierte Unternehmen dürfen dies mit Ausnahme von Finanzinstituten ab 2009 freiwillig tun. Nicht börsennotierte Unternehmen dürfen die koreanischen IFRS anwenden. Nachfolgend die Links auf die Dokumente, jeweils in koreanischer Sprache:

bullet IFRS-Fragebogen zur Befolgung 2007 (2.129 KB)
bullet IFRS-Checkliste zu Darstellung und Angaben (1.174 KB)
bullet Unsere Länderseite für Korea

 

 

27. Oktober 2008: Newsletter zu Umklassifizierungen nach IAS 39 auf französisch

Am 13. Oktober 2008 veröffentlichte der IASB Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben. Die Änderungen an IAS 39 gestatten einem Unternehmen, nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte in begrenzten Umständen aus den Kategorien 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' und 'zur Veräußerung verfügbar' umzuklassifizieren. Derartige Umklassifizierungen lösen zusätzliche Angabepflichten aus. Unsere kanadischen Kollegen haben eine französische Übersetzung unseres IAS Plus-Newsletters erstellt, in welchem die Änderungen erläutert werden. Nachfolgend die Dokumente zum Herunterladen:

bullet französische Fassung (223 KB)
bullet englische Fassung (97 KB)

 

 

27. Oktober 2008: Erklärung des britischen FRC zur Entwicklung von Standards

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine Erklärung zur Entwicklung von Bilanzierungsstandards herausgegeben (in englischer Sprache), in welcher er seine Unterstützung für die Unabhängigkeit des IASB zum Ausdruck bringt. Die Erklärung geht auf Ansichten zurück, die kürzlich zu den IASB-Standards, welche eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für bestimmte Schuldtitel und Kredite vorsehen, geäußert wurden. Ein Ausschnitt:
Der FRC ist der Ansicht, dass die Standards dann am sachgerechtesten sind, wenn die Standardsetzer in der Lage sind, unabhängig ihr Ermessen auszuüben, wobei sie auf ihren Fähigkeiten und ihrer Erfahrung aufbauen und durch einen wirkungsvollen Erfahrungsaustausch mit Marktteilnehmern und sonstigen Interessen unterstützt werden. Dies ist die Sichtweise, die in Großbritannien seit 1990 Gültigkeit besitzt, nämlich mit der Einrichtung des Accounting Standards Board (ASB). Der FRC ist der Ansicht, dass diese Ansicht gleichermaßen angemessen bei der Entwicklung globaler Standards ist.

Der FRC denkt daher, dass es wichtig ist, die Verantwortung für das Setzen von Bilanzierungsstandards bei den relevanten Standardsetzern zu belassen. Wir unterstützen den IASB in seiner Rolle als der Standardsetzer für börsennotierte Unternehmen in der EU und anderswo; das schließt Finanzinstitutionen ein, von denen viele ihr Kapital bei internationalen Investoren aufnehmen.

 

 

26. Oktober 2008: Agendaseiten aktualisiert

Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom Oktober 2008 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert bzw. neu erstellt, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln:

 

bullet Änderung von IFRS 2 – Aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden
bullet Ausbuchung
bullet Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
bullet Eigen- und Fremdkapital
bullet IAS 39 – Definition eines Derivats
bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU)
bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2009
bullet Konsolidierung
bullet Umklassifizierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 – Untersuchung der Inkonsistenzen zwischen US-GAAP und IAS 39 und Erwägung einer Übernahme der amerikanischen Regeln
bullet Versicherungsverträge – Phase II

 

 

26. Oktober 2008: Deloitte Alert zu Geldmarktfonds

Infolge der jüngsten Marktereignisse sind bei einer Reihe von 'Geldmarktfonds' (Fonds, die vorwiegend oder ausschließlich in kurzfristige Schuldtitel investieren, ob einen konstanten Geldwert zu erhalten) Verluste bei ihren Anlagen eingetreten. Einige dieser Fonds Rückgänge im beizulegenden Zeitwert als Ergebnis einer Verschlechterung der Bonität ihrer Vermögenswerte, allgemeiner Liquiditätsbedingungen oder beides erfahren und verzeichnen erhöhte Rückgaben durch ihre Anleger. Dementsprechend wurden einige Fonds dazu gezwungen, ihre Vermögenswerte zu liquidieren, Grenzwerte für Rückgaben einzuführen oder sich Unterstützung von nahestehenden Unternehmen und Personen zu besorgen. In dieser Ausgabe von Rechnungslegungsalarm unserer amerikanischen Kollegen (in englischer Sprache, 47 KB) geht es um die Bilanzierung der Geldmarktfonds auf Seiten der Anleger, die bis dato sachgerecht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente eingestuft wurden und die nachfolgend Beschränkungen hinsichtlich der Rückgabe eingeführt haben oder eingefroren wurden. Zu den erörterten Bilanzierungssachverhalten gehören die Klassifizierung in der Bilanz, die Bewertung und die Klassifizierung in der Kapitalflussrechnung.

 

 

26. Oktober 2008: Folgebericht zu Empfehlungen des FSF

Das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem es die bislang erfolgte Umsetzung ihrer Empfehlungen, wie sie in dem Bericht zur Erhöhung der Widerstandskraft der Märkten und Institutionen vom 7. April 2008 ausgesprochen wurden. Das FSF ist eine globale Organisation von Aufsichtsbehörden und Zentralbanken. In diesem Bericht werden die Ursachen und Schwächen, die zu den jüngsten Unruhen auf den Finanzmärkten weltweit geführt haben, untersucht und Empfehlungen zur Behebung der Schwächen ausgesprochen, einschließlich mehrerer, die sich an den IASB richten. Diese Empfehlungen bezogen sich u.a. auf die Bilanzierungs- und Angabestandards sowie zu Leitlinien für außerbilanzielle Vehikel und Bewertungen. Im neuen Umsetzungsbericht mit dem Titel Bericht des Finanzstabilitätsforums zur Erhöhung der Widerstandskraft der Märkten und Institutionen: Folgebericht zur Umsetzung (in englischer Sprache, 161 KB) werden die Fortschritte von IASB und FASB zu außerbilanziellen Vehikeln auf den Seiten 16-17 und zu Bewertungen auf den Seiten 17-19 untersucht.
Hinsichtlich Bewertungen wird im Umsetzungsbericht des FSF Folgendes ausgeführt:

Das FSF erkennt die bedeutenden Anstrengungen der Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung an und drängt sie, ihre Arbeiten hinsichtlich der Verbesserung und Vereinheitlichung ihrer Leitlinien zur Bewertung von Instrumenten in inaktiven Märkten zu beschleunigen.

 

 

25. Oktober 2008: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 6. November 2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 6. November 2008, in den Räumen des IASB in London zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

 

 

6. November 2008, London

 

bullet Einführung
bullet D24 Kundenbeiträge
bullet Kosten im Zusammenhang mit der Befolgung von REACH
bullet Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte
bullet Überprüfung der in der Septemberausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen
bullet Wertpapiere, die Beschränkungen unterliegen
bullet IAS 19 und IFRIC 14 – Annahme einer gleichbleibenden Belegschaft
bullet Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
bullet Regulierte Vermögenswerte und Schulden
bullet Klassifizierung kündbarer und ewig laufender Instrumente
bullet Mögliche Auswirkung von IFRS 3 und IAS 27 (beide 2008 überarbeitet) auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode
bullet Ausbuchung
bullet Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten – Bestimmung des Abzinsungssatzes
bullet Administrativer Sitzungsteil – Stand der Arbeiten

 

 

25. Oktober 2008: Kanadischer Alert – Auswirkungen der Finanzmarktkrise

Unsere kanadischen Kollegen haben die Publikation Die jüngsten Ereignisse nach kanadischen Rechnungslegungsprinzipien, nach US-GAAP und IFRS in Bezug auf die Finanzmarktkrise und die möglichen Auswirkungen auf kanadische Unternehmen verstehen in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Das Ziel dieser Alert-Newsletter (Financial Accounting Alerts) besteht darin, die wichtigsten Entwicklungen in Kanada, den USA und beim IASB zusammenzufassen und Führungskräften, Aufsichtsrat und Vorstand einen Überblick über die wichtigsten Erwägungen für kanadische Unternehmen und die Auswirkungen zu geben.

Beide Sprachversionen können Sie nachfolgend herunterladen:

bullet englisch: Financial Reporting Alert (338 KB)
bullet französisch: Alerte sur l’information financière (320 KB)

 

 

25. Oktober 2008: Deloitte-Studie – Globale Wirtschaftsaussichten im vierten Quartal 2008

In dieser jüngsten Studie zu den globalen Wirtschaftsaussichten von Deloitte Research werden drei Wellen von Ereignissen und die darauf folgenden Reaktionen der Politik herausgestellt, die zu der Finanzmarktkrise des letzten Jahres geführt haben. Die Studie gibt ferner unsere historische Sicht auf das, was passierte, als die Preisblase einiger Vermögenswerte – wie beim Immobilienmarkt in den USA – in anderen Ländern platzte. Die Erfolge und Misserfolge verschiedener Reaktionen der Politik ermöglichen einen nützlichen Vergleich zur Einschätzung der gegenwärtigen Ereignisse. Neben der Finanzmarktkrise wird in dem Bericht auch ein kritischer Sachverhalt beleuchtet, der im Schatten der Finanzmarktkrise steht: der Ölpreis. Wir stellen einige Szenarien vor, was als nächstes geschehen mag und erwägen volks- und betriebswirtschaftliche Folgen anhaltend hoher Rohölpreise. Wir untersuchen zudem die Inflationsaussichten in entwickelten und aufstrebenden Ländern. Ferner blicken wir auf die Auswirkung der Wechselkurspolitik in den aufstrebenden Märkten. Abschließend stellen unsere Volkswirte in der Welt die Aussichten für die Volkswirtschaften in den USA, Großbritannien, der Eurozone, Russland, Indien, China, Japan und Brasilien vor. Den englischsprachigen Bericht können Sie hier herunterladen (2.765 KB).

 

 

24. Oktober 2008: Prioritäten der US-amerikanischen PCAOB für 2009

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hielt am 22. und 23. Oktober 2008 ihre dritte Jahresversammlung mit ihrem Ständigen Beirat ab. Auf dieser Sitzung stellte der Vorsitzende der PCAOB den Plan und die Prioritäten des Boards für 2009 vor. Den Bericht der PCAOB können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 31 KB).

Zu den Prioritäten des PCAOB für 2009 gehören:

bullet Fertigstellung vorgeschlagener Prüfungsstandards:
bullet Risikobeurteilung (sieben neue Standards, siehe unsere Nachricht vom 22. Oktober 2008).
bullet Überprüfung der Auftragsqualität
bullet Projekte zu neuen oder überarbeiteten Standards zu:
bullet Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Spezialisten (sehr hohe Priorität, Konzepterlass vor Ende 2008)
bullet Bestätigungen
bullet Nahe stehende Unternehmen und Personen
bullet Leitlinien für Prüfer kleiner Unternehmen in Bezug auf AS Nr. 5 (Prüfung interner Kontrollen)
bullet Aktionsplan für die Überprüfung von Interimsstandards (AICPA-Standards, die die PCAOB bei ihrer Einrichtung übernommen hat)

 

 

24. Oktober 2008: Studie über Angaben zu Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS

Der britische Rat für Rechnungslegung (United Kingdom Financial Reporting Council, FRC), unter dem der Accounting Standards Board arbeitet, hat eine Rückschau auf Angaben zu Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert veröffentlicht, dem eine Stichprobe von 32 börsennotierten Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, zugrundeliegt. Die Unternehmen wurden ausgewählt, weil sie hohe Beträge an Geschäfts- oder Firmenwerten haben. Nach IAS 36 ist eine jährliche Wertminderungsbeurteilung sowie die Angabe der wesentlichen Annahmen der verwendeten Methodologie zur Erlangung dieser Annahmen vorgeschrieben, wenn Bewertungsmodelle zur Prüfung verwendet werden, ob der Geschäfts- oder Firmenwert abgewertet werden muss. Sie können den Bericht von der Website des FRC herunterladen (in englischer Sprache, 134 KB). Nachfolgend einige Kernaussagen:

Alle Unternehmen in der Stichprobe leisten Angaben zu ihrem Vorgehen hinsichtlich der Wertminderungsprüfung für den Geschäfts- oder Firmenwert. Allerdings variierte das Niveau der zur Verfügung gestellten Detailangaben stark:

bullet Bei vielen Unternehmen waren die Angaben eher allgemeiner denn spezifischer Natur. Lediglich eine Minderheit von Unternehmen stellte Informationen zur Verfügung, die einen unmittelbaren Bezug zu ihrem Geschäft aufwiesen. In dem Bericht werden die Abschlüsse von mehr als der Hälfte der Unternehmen als 'Worthülsen – eher uninformativ'.
bullet Deskriptive Informationen über die Art, wie die wesentlichen Annahmen erlangt und der Höhe nach bestimmt wurden, pflegten vage zu sein. In vielen Fällen gab es eine allgemein gehaltene Aussage derart, dass die zurückliegenden Erfahrungen infolge der Erwartungen der Geschäftsleitung über die Zukunft geändert wurden.
bullet Lediglich eine Minderheit der untersuchten Unternehmen gab Informationen nach Zahlungsmittel generierender Einheit selbst dann an (cash generating unit, 'CGU'), wenn erhebliche Beträge des Geschäfts- oder Firmenwerts mehr als einer CGU zugeordnet wurden.

 

 

24. Oktober 2008: IOSCO-Verlautbarung zu Rechnungslegungsstandards

Das Fachkomitee der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Verlautbarung veröffentlicht, in der bestätigt wird, dass sich die IOSCO der Entwicklung und Durchsetzung hochwertiger Rechnungslegungsstandards und der Unabhängigkeit der Standardsetzer verpflichtet fühlt. Die vollständige Verlautbarung in englischer Sprache finden Sie hier (38 KB). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszuges daraus:
Rechnungslegungsstandards für börsennotierte Unternehmen müssen so angelegt sein, dass Anlegern klare, genaue und nützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit diese wohlinformierte Anlageentscheidungen treffen können. Die Einhaltung dieser Maßgabe stärkt das Vertrauen der Anleger in Abschlüsse und Kapitalmärkte. Wir unterstützen daher Rechnungslegungsstandards, die Anlegern Transparenz bieten, die Marktintegrität stützen, Kapitalbildung erleichtern und im Einklang mit der Finanzstabilität stehen.

Die Entwicklung und der Erhalt hochwertiger Standards, die Anlegern Transparenz bieten, hängen in einem kritischen Maß von unabhängigen Standardsetzern ab. In diesem Zusammenhang unterstützen wir den vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom Financial Accounting Standards Board (FASB) verkündeten gemeinsamen Vorgehensplan, in dem Fragen in Bezug auf die Finanzmarktkrise im Rahmen eines beschleunigten Konsultationsprozesses adressiert werden sollen. Wir unterstützen die Absicht der Boards, die Meinungen aller Interessengruppen einzuholen, und begrüßen ihre Bemühungen, bei der Entwicklung hochwertiger und weltweit gültiger Lösungen schnell und zielgerichtet zusammenzuarbeiten.

 

 

24. Oktober 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 23. Oktober 2008 herunter (in englischer Sprache, 87 KB). Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (für fünf steht die EFRAG-Empfehlung aus, für neun die ARC-Empfehlung):

 

bullet IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
bullet IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 13 Kundentreueprogramme
bullet IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

 

 

23. Oktober 2008: DPR gibt Prüfungsschwerpunkte für 2009 bekannt

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihre Prüfungsschwerpunkte für 2009 bekannt gegeben. Folgende Themenschwerpunkte werden angeführt:

  1. Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten (IAS 36) im Hinblick auf die verschlechterten Konjunkturaussichten (einschließlich nachvollziehbarer Dokumentation, Anhangangaben)
  2. Bewertung von Finanzinstrumenten (IAS 39), Darstellung der Bewertungsmethoden, Angaben über die Quellen von Schätzungsunsicherheiten (IAS 1) sowie Anhangangaben (IFRS 7)
  3. Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3), insbesondere Kaufpreisallokation und Anhangangaben
  4. Konsolidierung von Zweckgesellschaften (IAS 27; SIC 12)
  5. Restrukturierungsrückstellungen (IAS 19 und 37)
  6. Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 - sofern bereits angewendet - einschließlich Dokumentation der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die Segmente
  7. Risikoberichterstattung im Lagebericht

 

 

23. Oktober 2008: Ergebnisse der 124. DSR-Sitzung

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 29. und 30. September 2008 seine 124. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Oktober 2008 hier herunterladen (44 KB).
bullet Der Standardisierungsrat diskutierte den Entwurf der Stellungnahme zum Entwurf zu Verbesserungen an den IFRS (Improvements to IFRSs) des Projektzyklusses 2008.
bullet Der DSR verabschiedete seine Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf das Diskussionspapier Vorläufige Überlegungen zum Konzept der berichterstattenden Einheit (Preliminary Views on an improved Conceptual Framework for Financial Reporting – The Reporting Entity). Die Stellungnahme wird auf der Website des DRSC veröffentlicht.
bullet Der Standardisierungsrat informierte sich über den Diskussionsstand beim IASB zum Projekt Leasingverhältnisse und erörterte die Schwerpunkte der weiteren Arbeit der AG Leases.
bullet Ebenfalls setzte der DSR seine Diskussion zu schwebenden Verträgen (executory contracts) und der Bilanzierung von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften (onerous contracts) im Rahmen des Projekts Accounting for Liabilities fort. Er informierte sich über den Diskussionsstand zur Definition einer Schuld und diskutierte über eine Portfoliobetrachtung beim Ansatz einer Verbindlichkeit.
bullet Weiterhin besprach der Standardisierungsrat erneut seine künftige Strategie.
bullet Des Weiteren informierte sich der DSR über die im Rahmen der Re-Deliberations beim IASB vorgenommenen Änderungen am ED IFRS for SMEs (jetzt IFRS for Private Entities).
bullet Der DSR befasste sich mit dem Entwurf einer RIC-Interpretation zur Anwendung/Interpretation des IAS 32amend und beschloss, auf das ihm zustehende Vetorecht zu verzichten.
bullet Der Standardisierungsrat entschied, eine Erhebung bei den verschiedenen Interessengruppen zur Anwendung der DRSs zur Lageberichterstattung durchzuführen.
bullet Ebenso verschaffte sich der Standardisierungsrat einen ersten Überblick über das von IASB und FASB angekündigte Diskussionspapier zu Financial Statement Presentation (Phase B) sowie über das geplante PAAinE-Diskussionspapier zu Performance Reporting (Phase B).
bullet Auf der Tagesordnung stand weiterhin der Entwurf des Berichts des Expertenpanels zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind (Draft report from the expert advisory panel on measuring and disclosing the fair value of financial instruments in markets that are no longer active). Der DSR beschloss, dazu keine Stellungnahme abzugeben.

 

 

23. Oktober 2008: Mitschrift der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 20./21. Oktober 2008

Der International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board kamen am Montag und Dienstag, den 20. und 21. Oktober 2008, zu einer gemeinsamen Sitzung in den Geschäftsräumen des FASB in Norwalk, Connecticut USA, zusammen. Wir sind derzeit bei der Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte und werden Ihnen diese in Kürze zur Verfügung stellen.

 

 

22. Oktober 2008: Gemeinsame Erklärung von CEBS, CESR und CEIOPS zur Bilanzierung

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS), der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) und der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) haben eine Gemeinsame Erklärung zu den jüngsten Entwicklungen in der Bilanzierung herausgegeben (in englischer Sprache). In der Erklärung wird betont, dass die Standardsetzung im Bereich der Bilanzierung für europäische börsennotierte Unternehmen Aufgabe des IASB sei. Die drei Ausschüsse loben die schnelle Reaktion des IASB auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Angaben zu Finanzinstrumenten und andere Sachverhalte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise. Hinsichtlich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wird in der gemeinsamen Erklärung ausgeführt:

Ersteller, Prüfer und andere Interessengruppen in der EU sollten die Position des IASB-Stabs zu der am 2. Oktober 2008 herausgegebenen Klarstellung von SEC-FASB hinsichtlich der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zur Kenntnis nehmen, die vom IASB in dessen Presseerklärung vom 14. Oktober ebenfalls bekräftigt wurde. Dabei ist hervorzuheben, dass der IASB-Stab diese Klarstellung durchgesehen und sie für in Einklang stehend mit IAS 39 befunden hat. Die drei Ausschüsse nehmen insbesondere zur Kenntnis und unterstützen, dass die Klarstellung u.a. die folgenden Themengebiete aufgreift:

bullet Interne Annahmen der Geschäftsleitung. Die Verwendung von Schätzungen durch die Geschäftsleitung, die die aktuellen Erwartungen von Marktteilnehmern über zukünftige Zahlungsströme berücksichtigt und angemessene Risikoaufschläge beinhaltet, ist sachgerecht, wenn für ein Wertpapier kein aktiver Markt besteht.
bullet Verwendung von Marktquotierungen (z.B. Brokerquotierungen oder Informationen einer Preisagentur) bei der Beurteilung der Mischung von verfügbaren Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Brokerquotierungen können ein Inputfaktor bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts sein, sind aber nicht notwendigerweise maßgebend, wenn für das Wertpapier kein aktiver Markt besteht.
bullet Die Ergebnisse gestörter Geschäfte sind nicht maßgebend für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Not- oder erzwungene Verkäufe stellen keine ordentlichen Geschäfte dar. Die Feststellung, ob ein bestimmter Geschäftsvorfall erzwungen oder gestört ist, erfordert Ermessen.
bullet Geschäftsvorfälle in einem inaktiven Markt können die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts beeinflussen, sie mögen Inputfaktoren bei dessen Bemessung sein, höchstwahrscheinlich aber nicht maßgebend. Die Feststellung, ob ein Markt aktiv oder inaktiv ist, erfordert Ermessen.

Die drei Ausschüsse ermutigen Ersteller und Prüfer, dieser Stabsposition des IASB umgehend zu folgen, so wie dies von ECOFIN auf dessen Sitzung vom 7. Oktober 2008 gefordert wurde.

 

 

22. Oktober 2008: Newsletter zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Am 13. Oktober hatte der IASB Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben. Die Änderungen stellen eine Antwort auf Forderungen von Interessengruppen, speziell aus der Europäischen Union, dar, 'gleiche Wettbewerbsbedingungen' mit US-GAAP hinsichtlich der Möglichkeit einer Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte zu schaffen. Die Änderungen an IAS 39 gestatten einem Unternehmen, nicht- derivative finanzielle Vermögenswerte in bestimmten Umständen aus den Kategorien 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' und 'zur Veräußerung verfügbar' umzuklassifizieren. Solche Umklassifizierungen lösen zusätzliche Angabepflichten aus. Das Datum des Inkrafttretens der Änderungen ist der 1. Juli 2008 (also vor dem Datum der Herausgabe). Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Änderungen an IAS 39 & IFRS 7 – Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte herausgegeben (in englischer Sprache, 97 KB), in der die Änderungen erläutert werden. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

22. Oktober 2008: IFRS bei Stromunternehmen und Versorgern

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Reihe von IFRS-Webcasts im Bereich Strom und Versorgung aufgesetzt, um Führungskräften in diesen Branchen dabei zu helfen, die Auswirkungen der IFRS zu verstehen und den damit verbundenen Änderungen zu begegnen. Deloittes IFRS-Webcasts im Bereich Strom und Versorgung werden einen eingehenden Blick um Umstellungssachverhalte werden, die Versorgungsunternehmen erwägen müssen. Die Themen und Zeiten/Daten der angekündigten Webcasts sind nachfolgend aufgeführt. Sämtliche Informationen über die Webcasts einschließlich der Links für die Registrierung finden Sie hier.
Deloittes IFRS-Webcast-Reihe im Bereich Strom und Versorgung
Überblick der Auswirkungen von IFRS auf Strom & Versorgung
Datum: Freitag, 7. November 2008
Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

International Accounting Standards 32 und 39 und Energiebezug
Datum: Freitag, 14. November 2008
Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

IAS 12 – Ertragsteuern
Datum: Freitag, 21. November 2008
Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

IAS 16 – Sachanlagen
Datum: Freitag, 12. Dezember 2008
Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

Regulierte Vermögenswerte und Schulden
Datum: Freitag, 19. Dezember 2008
Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

 

 

22. Oktober 2008: Webcast – Vorzüge der IFRS für US-Unternehmen

Unsere amerikanischen Kollegen haben die Mitschrift eines Deloitte Insight-Podcasts mit dem Titel Sich auf den Wechsel vorbereiten: Warum US-Unternehmen von den International Financial Reporting Standards profitieren könnten eingestellt.

 

 

22. Oktober 2008: PCAOB schlägt Standards für die Beurteilung von Prüfungsrisiken vor

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB), die Standards für die Prüfung von Unternehmen, die bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registriert sind, setzt, hat eine Reihe von sieben neuen Prüfungsstandards in Bezug auf die Beurteilung und das Eingehen auf Risiken durch den Prüfer vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Standards würden die interimsweise erlassenen Prüfungsstandards der Behörde bezüglich Prüfungsrisiko und Wesentlichkeit, Planung und Überwachung von Prüfungen, Erwägung interner Kontrollen in der Abschlussprüfung, Prüfungsnachweisen und der Durchführung von Saldenbestätigungen und Angaben vor Jahresende ersetzen. Folgende Dokumente können Sie herunterladen (in englischer Sprache):

 

bullet Vorgeschlagener Erlass der PCAOB (enthält die vorgeschlagenen Standards) (518 KB)
bullet Presseerklärung der PCAOB

 

Die vorgeschlagenen Standards zur Risikobeurteilung sehen wie folgt aus:

bullet Prüfungsrisiko bei der Abschlussprüfung. In diesem vorgeschlagenen Standard werden die Teile des Prüfungsrisikos und die Pflichten des Prüfers für die Verringerung von Prüfungsrisiken auf ein sachgerechtes niedriges Niveau beschrieben, um eine vernünftige Sicherheit in einer Abschlussprüfung zu erlangen.
bullet Planung und Überwachung von Prüfungen. In diesem vorgeschlagenen Standard geht es um die Verantwortlichkeiten des Prüfers bei der Planung der Prüfung einschließlich der Beurteilung von Sachverhalten, die für die Prüfung wichtig sind, und die Festlegung einer sachgerechten Prüfungsstrategie und eines Prüfungsplans. Der vorgeschlagene Standard enthält auch Ausführungen zu den Pflichten des Auftragspartners und anderer Mitglieder im Prüfungsteam in Bezug auf die Überwachung und Überprüfung der Arbeit des Prüfungsteams.
bullet Identifizierung und Beurteilung wesentlicher Fehldarstellungen. In diesem vorgeschlagenen Standard werden die Pflichten des Prüfers bei der Identifizierung und Beurteilung des Risikos wesentlicher fehlerhafter Darstellungen beschrieben. Der in diesem vorgeschlagenen Standards dargestellte Prozess der Risikobeurteilung beinhaltet das Vorgehen bei der Informationsbeschaffung zur Identifizierung von Risiken (z.B. die Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seiner internen Kontrollen) sowie die Analyse der identifizierten Risiken.
bullet Die Reaktion des Prüfers auf das Risiko einer wesentlichen Fehldarstellung. Dieser vorgeschlagene Standard enthält die Pflichten des Prüfers hinsichtlich der Reaktion auf das Risiko einer wesentlichen Fehldarstellung in der allgemeinen Durchführung der Prüfung sowie spezielle Prüfungsmaßnahmen.
bullet Beurteilung der Prüfungsergebnisse. In diesem vorgeschlagenen Standard werden die Pflichten des Prüfers hinsichtlich des Prozesses der Beurteilung der Prüfungsergebnisse beschrieben, um zu einem Prüfungsurteil zu gelangen, das dann im Prüfungsbericht abgegeben wird. Dieser Prozess beinhaltet die Beurteilung nicht berichtigter Fehldarstellungen und Misständen bei den Kontrollen, die im Rahmen der Prüfung festgestellt wurden.
bullet Wesentlichkeitsüberlegungen bei der Planung und Durchführung einer Prüfung. Dieser vorgeschlagene Standard enthält die Pflichten des Prüfers in Bezug auf die Anwendung des Wesentlichkeitskonzepts, wie er in den Bundeswertpapiergesetzen beschrieben wird, bei der Planung der Prüfung und der Festlegung des Anwendungsbereichs der Prüfungsverfahren.
bullet Prüfungsnachweise. In diesem vorgeschlagenen Standards werden die Pflichten des Prüfers in Bezug auf die Anlage und Durchführung der Prüfungsverfahren zwecks Erlangung hinreichender sachgerechter Nachweise als Beleg des Prüfungsurteils im Prüfungsbericht festgelegt. Hier werden v.a. die Prinzipien für die Bestimmung hinreichender und sachgerechter Prüfungsnachweise erörtert.

 

 

21. Oktober 2008: Stellungnahme des DSR zur EG-Verordnung zu Änderungen an IAS 39

Am 15.10.2008 hat die Europäische Kommission die Verordnung Nr. 14284/08 veröffentlicht, in dem vom International Accounting Standards Board (IASB) im Lichte der Finanzmarktkrise weitere Änderungen an IAS 39 verlangt werden – über die am 13.10.2008 vom IASB verabschiedeten Änderungen hinaus. Der Deutsche Standardisierungsrat hat in einer Stellungnahme seine Meinung bekräftigt, dass es zwar Themenbereiche gibt, die von den jüngsten Änderungen vom 13.10.2008 nicht adressiert werden und daher diskussionswürdig sind; jegliche Änderungen sollten aber ausschließlich vom IASB als dem hierzu berufenen Standardsetter und im Rahmen des Standardsetzungsprozesses des IASB erfolgen.

 

 

21. Oktober 2008: Globale Steuerauswirkungen der IFRS in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen haben Implicaciones tributarias globales de los Estándares Internacionales de Información Financiera (in spanischer Sprace, 2.447 KB) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Übersetzung der englischsprachischen Deloitte-Publikation Globale Steuerauswirkungen der IFRS. Sämtliche Deloitte-Publikationen in spanischer Sprache finden Sie auf Nuestros Recursos en Español von IAS PLUS.com.

 

 

21. Oktober 2008: Gemeinsames Schreiben an die US SEC zur Fair-Value-Bewertung

Am 15. Oktober 2008 haben das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ), das CFA Institute, der US-amerikanische Konsumentenverband (Consumer Federation of America) und der Rat der institutionellen Anleger (Council of Institutional Investors) ein Gemeinsames Schreiben an den Christopher Cox, Vorsitzender der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, gerichtet (in englischer Sprache, 60 KB), in der sie die SEC auffordern, die Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, die jüngst vom Financial Accounting Standards Board herausgegeben wurden FSP FAS 157-3 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wenn der Markt für diesen Vermögenswert inaktiv ist (FSP), nicht außer Kraft zu setzen. In dem Schreiben heißt es:
Mit einer Entscheidung, die Fair-Value-Bilanzierung auszusetzen, würde die SEC den Kapitalmärkten keinen Gefallen tun. Eine solche Entscheidung stände auch nicht in Einklang mit den Ansichten der Anleger im Einklang stände, die Glaubwürdigkeit und die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses beeinträchtigen würde und in Widerspruch zu den grundlegenden Inkenntnissetzungs- und Kommentierungsprinzipien stehen würde. Die Abschlüsse zum dritten Quartal befinden sich derzeit in Erstellung, und die Jahresabschlüsse 2008 stehen vor der Tür – ein derartiger Eingriff könnte das eh schon fragile Anlegervertrauen gefährden.

Niemand bestreitet, dass wir uns in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten befinden. Die derzeitige Liquiditäts-, Kredit und Vertrauenskrise wurde jedoch nicht durch die Fair-Value-Bilanzierung ausgelöst. Vielmehr haben solide Bilanzierungsprinzipien dabei geholfen, das Problem aufzudecken. Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert in Verbindung mit belastbaren Angaben stellen akkuratere, zeitnahe und vergleichbare Informationen für Anleger zu Verfügung als Beträge, die nach anderen Bilanzierungsansätzen ermittelt würden.

 

 

21. Oktober 2008: Heutige Sitzung der EU-Kommission zu IAS 39

In unserer Nachricht vom 16. Oktober 2008 wiesen wir darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Sitzung der 'an IAS 39 Interessierten' einberufen hat, um mögliche Sachverhalte aus der Finanzmarktkrise nach IAS 39 und IFRS 7 neben denen zu erörtern, die in den jüngsten Änderungen hinsichtlich Umklassifizierungen IASB adressiert werden. Die Kommission hat die Teilnehmer dazu aufgerufen, Sachverhalte zu identifizieren, die erörtert werden sollten und hat die Stellungnahmen der Teilnehmer hier eingestellt.

 

 

20. Oktober 2008: US SEC wird Gespräche am Runden Tisch zur Marktbewertung abhalten

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird Gastgeber für das erste von zwei Gesprächen am Runden Tisch zur 'Marktbewertung' und aktuellen Marktgegebenheiten am 29. Oktober 2008 um 9 Uhr EDT sein. Die Gesprächsrunden sind dazu gedacht, der SEC Input für die im Notfallgesetz 2008 durch den Kongress vorgeschriebene Untersuchung zu geben. Tag und Uhrzeit der zweiten Gesprächsrunde werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Gespräche am Runden Tisch werden aus zwei Panels bestehen. Das erste Panel wird die Wechselwirkung von Marktbewertung für Finanzinstitutionen und aktueller wirtschaftlicher Lage erörtern. Das zweite Panel wird sich mit möglichen Verbesserungen am aktuellen Bilanzierungsmodell und Auswirkungen möglicher Änderungen befassen. Die Panels werden mit Anlegern, Prüfern, Standardsetzern, Wirtschaftslenkern und anderen interessierten Parteien besetzt sein. Vertreter von FASB, IASB und PCAOB werden als Beobachter teilnehmen. Die Paneldiskussionen werden sich auf folgende Themen richten:

 

bullet Die Auswirkungen der Marktwertbilanzierung auf die Rechnungslegung von Finanzinstitutionen
bullet Mögliche Marktverhaltenseffekte einer Marktwertbilanzierung
bullet Die Nützlichkeit der Marktwertbilanzierung für Anleger und Aufsichtsbehörden
bullet Aspekte gegenwärtiger Bilanzierungsstandards, die verbessert werden können

 

Die Presseerklärung der SEC können Sie hier einsehen.

 

 

19. Oktober 2008: Prüfungsüberlegungen zur Finanzmarktkrise

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) wird mit ihrem Ständigen Beirat am 22. und 23. Oktober 2008 in Washington tagen. Einer der Sachverhalte, die der Beirat erörtern wird, besteht in Überlegungen hinsichtlich des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds. In der Tagungsunterlage für dieses Thema werden mögliche Überlegungen bei kommenden Prüfungen erörtert, einschließlich:
bullet Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
bullet Nicht vorübergehende Wertminderungen
bullet Kreditderivative
bullet Fortführung der Geschäftstätigkeit
bullet Pensionen/sonstige Leistungen nach dem Ende des Arbeitslebens
bullet Forderungen
bullet Vorräte
bullet Abschreibungen auf andere Vermögenswerte
bullet Angaben

Die Tagungsunterlage für dieses Thema können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen: Aufkommendes Thema – Prüfungsüberlegungen im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld (in englischer Sprache, 177 KB).

 

 

18. Oktober 2008: Mitschrift vom fünften Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2008

Der International Accounting Standards Board kam von Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Die Sitzung war öffentlich und wird per Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom fünften und letzten Sitzungstag.

17. Oktober 2008, London

 

bullet Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 – Aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden

 

Das Ziel dieser Sitzung bestand darin, dass der Stab dem Board die Erörterungen und Empfehlungen von IFRIC aus dessen Sitzungen im Mai und Juli 2008 zusammenfasst, zusammen mit der Logik, die den empfohlenen Änderungen gegenüber den Vorschlägen aus dem Standardentwurf zugrundeliegt. Die Vorgehensweise des Stabs bestand darin, zunächst den Anwendungsbereich zu erörtern und dann eine gemeinsame Position zur Bewertung zu finden. Der Board erörterte, wie aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden, im Einzelabschluss des Tochterunternehmens behandelt werden sollten. Es gab unterschiedliche Ansichten zu der Frage, ob die Geschäftsvorfälle tatsächlich im Anwendungswendungsbereich von IFRS 2 lägen oder unter IAS 19 oder IAS 39 erwogen werden sollten. Man kam überein, dass, wenn Dienstleistungen durch die Arbeitnehmer erbracht würden, die Sollbuchung (zumindest teilweise) im Anwendungsbereich von IFRS 2 oder IAS 19 läge. Es wurden keine weiteren Beschlüsse gefasst.

 

 

bullet Restant: Umklassifizierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 – mögliche Beseitigung der Unterschiede zu US-GAAP

 

Der Stab brachte ein Thema im Zusammenhang mit den Übergangsvorschriften der Änderungen an IAS 39 vom Oktober 2008 auf. Nach IAS 39.103G soll 'jede Umklassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts, die in Perioden vorgenommen wird, die am oder nach dem 1. November 2008 beginnen, erst ab dem Tag in Kraft treten, an dem die Umklassifizierung vorgenommen wird.' In einigen Ländern werden Unternehmen diese Änderung nicht anwenden können, bis sie durch die nationale Gesetzgebung verabschiedet worden ist. In einigen Fällen wird dies erst nach dem 1. November 2008 sein. Der Stab stellte die Frage, ob solchen Unternehmen nach dem 1. November 2008 eine Art rückwirkende Anwendung ermöglicht werden solle, die an die Übernahme in das nationale Recht geknüpft ist.

 

Der Board erklärte sich mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. Er hofft, dass die nationalen Rechtskreis diese Änderung zügig übernehmen. Unternehmen sollten vor dem 1. November 2008 entscheiden, ob sie – vorbehaltlich der Anforderungen des nationalen Rechts – Umklassifizierungen beabsichtigen oder nicht, und die Auswirkungen errechnen. Wenn die Übernahme zu einem späteren Datum erfolgt, wäre es nicht hinzunehmen, dass Unternehmen eine Entscheidung hinsichtlich dieser Änderung aufschieben und sie nachträglich rückwirkend anwenden.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

18. Oktober 2008: Gemeinsamer Beirat von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise

Der International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) werden einen globalen Beirat aus Aufsichtsbehörden, Erstellern, Prüfern, Anlegern und sonstigen Abschlussadressaten einzurichten, um dabei zu helfen sicherzustellen, dass Rechnungslegungssachverhalte aus der globalen Wirtschaftskrise in einer international abgestimmten Weise Berücksichtigung finden. Die beiden Boards tagen am 20. und 21. Oktober 2008 gemeinsam; auf dieser Sitzung werden sie die ersten Themen erörtern, mit denen sich der Beirat befassen soll. Die Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 100 KB).

 

 

17. Oktober 2008: Keidanren will IFRS in Japan

Der japanische Wirtschaftsverband Nippon Keidanren hat eine Erklärung zur zukünftigen Richtung der Bilanzierungsstandards in Japan (in englischer Sprache, 23 KB), in der er die Übernahme der IFRS in Japan anmahnt. Der Keidanren schlägt vor, dass die IFRS für Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen nach einer dreijährigen Übergangsperiode verpflichtend sein sollten. Nicht börsennotierte Unternehmen und jene Unternehmen, die keine Konzernabschlüsse aufstellen, würden berechtigt sein, die IFRS anzuwenden. In der Erklärung weist Keidanren darauf hin, dass Japan 'das einzige Land unter der wesentlichen Kapitalmärkten ist, dass nicht förmlich die Übernahme der IFRS bekannt gegeben hat.'
Ausschnitt aus der Erklärung von Keidanren – Vorschlag zur Übernahme der IFRS:

A. Veröffentlichung eines Fahrplans zur Übernahme der IFRS
Nach der US-amerikanischen Ankündigung in diesem Jahr ist Japan nurmehr das einzige Land unter den wesentlichen Kapitalmärkten, das nicht offiziell die Übernahme der IFRS bekannt gegeben hat. Einige japanische Unternehmen haben sich bereits mit den IFRS für eine zukünftige Übernahme befasst. Japan sollte die Diskussion der zukünftigen Richtung der Bilanzierungsstandards beschleunigen und so schnell wie möglich einen konkreten Fahrplan vorstellen, in welchem die Übernahme der IFRS angesprochen wird. Es ist wichtig, dass in dem Fahrplan die notwendigen Bedingungen einer Übernahme der IFRS festgehalten werden, wie bspw. die Überprüfung der Richtung der mittelfristigen Projekte des IASB, die angemessene Verfassung des IASB sowie der Fortschritt im Konvergenzprojekt von IASB und ASBJ.

B. Gegenstandsbereich einer Anwendung der IFRS
Kurzfristig ist es sachgerecht, börsennotierten Unternehmen die Anwendung der IFRS als Wahlrecht zu gestatten. Da wir denken, dass es aus Gründen der Sicherstellung der Verlässlichkeit und der Bequemlichkeit für Anleger notwendig ist, einen einzigen Satz an Bilanzierungsstandards zu haben, sollte Japan zukünftig alle börsennotierten Unternehmen verpflichten, die IFRS bei der Aufstellung ihrer Abschlüsse zu verwenden. In diesem Fall sollte es eine mindestens dreijährigen Vorbereitungszeit geben. Eingedenk der Erhaltung und Erhöhung der internationalen Präsenz von Japan ist es ferner wichtig, die Entscheidungen zu treffen.

 

 

17. Oktober 2008: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

16. Oktober 2008: Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses

IASB und FASB haben heute gemeinsam ein Diskussionspapier (DP) mit dem Titel Vorläufige Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Das Ziel dieses Projekts besteht in der Schaffung eines Standards, der von Unternehmen die Zusammenstellung der Abschlussbestandteile in einer Weise verlangt, durch die eindeutig ein zusammenhängendes Finanzbild des Unternehmens abgegeben wird. Das Projekt dreht sich darum, wie man am besten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen, Zahlungsströme und damit zusammenhängende Informationen im Abschluss darstellt. Es geht nicht darum festzulegen, welche Posten angesetzt und wie sie bewertet werden sollen. Die Boards schlagen die folgenden zwei Zielsetzungen für die Darstellung des Abschlusses vor:

 

bullet Kohärenz. Darstellung der Information im Abschluss dergestalt, dass ein Leser dem Informationsfluss durch die verschiedenen Abschlussbestandteile folgen kann
bullet Aufgliederung. Trennung von Informationen, die verschiedene wirtschaftliche Ereignisse widerspiegeln

Um diese Kernziele zu erreichen, haben die Boards ein prinzipienorientiertes Format entwickelt, das im Diskussionspapier vorgestellt und nachfolgend veranschaulicht wird:

Aufstellung der
Vermögenslage
Aufstellung des
vollständigen Einkommens
Aufstellung der
Zahlungsströme
Betriebliche Tätigkeit
bullet Operative Vermögenswerte und Schulden
bullet Investive Vermögenswerte und Schulden
Betriebliche Tätigkeit
bullet Operative Erträge und Aufwendungen
bullet Investive Erträge und Aufwendungen
Betriebliche Tätigkeit
bullet Operative Zahlungsströme
bullet Investive Zahlungsströme
Finanzierungstätigkeit
bullet Finanzierende Vermögenswerte
bullet Finanzierende Schulden
Finanzierungstätigkeit
bullet Erträge aus finanzierenden Vermögenswerten
bullet Aufwendungen aus finanzierenden Schulden
Finanzierungstätigkeit
bullet Zahlungsströme aus finanzierenden Vermögenswerten
bullet Zahlungsströme aus finanzierenden Schulden
Ertragsteuern Ertragsteuern
aus fortzuführenden Tätigkeiten (Geschäft und Finanzierung)
Ertragsteuern
Aufgegebene Geschäftsbereiche Aufgegebene Geschäftsbereiche
nach Steuern
Aufgegebene Geschäftsbereiche
  Sonstiges vollständiges Einkommen
nach Steuern
 
Eigenkapital   Eigenkapital

Das Ende der Kommentierungsfrist ist der 14. April 2009. Die Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 43 KB). Es ist das Ziel des IASB, einen Standardentwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 bis 2010 herauszugeben.

 

 

16. Oktober 2008: Erklärung der EU-Kommission zu IAS 39 und IFRS 7

In unseren nachfolgenden Nachricht stellten wir fest, dass die Kommission die unlängst vom IASB verabschiedeten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 hinsichtlich Umklassifizierungen bestimmter finanzieller Vermögenswerte für die Anwendung in Europa übernommen hat (in englischer Sprache, 47 KB). Diesem Vorschlag ging eine ausgiebige Diskussion von Bilanzierungssachverhalten in Bezug auf Finanzinstrumente durch den Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), das am 15. Oktober 2008 tagte, der europäischen Staatschefs der G8 (die am 4. Oktober 2008 getagt hatten) und des ECOFIN (die Eurogruppe und der EU-Rat der Wirtschafts- und Finanzminister, die am 6. und 7. Oktober 2008 zusammengekommen waren, voraus. Ebenso ging ihr die Empfehlung von EFRAG und mehrere diesbezügliche Reden von Kommissionspräsident Barroso voraus (1. Rede, 2. Rede und 3. Rede). Nachfolgend die Links zu verschiedenen ARC-Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache):

bullet Tagesordnung des ARC vom 15. Oktober 2008 (9 KB)
bullet Kommissionsvorschlag, über den das ARC abgestimmt hat (17 KB)
bullet IASB-Standard, über den das ARC abgestimmt hat (17 KB)
bullet Einstimmiges Votum des ARC zur Umklassifizierung (9 KB)
bullet Protokoll der ARC-Sitzung vom 15. Oktober 2008 (29 KB). Dieses Protokoll deckt die gesamte Diskussion während der ARC-Sitzung ab, nicht nur jene zu IAS 39 und IFRS 7.

Zeitgleich mit der Kommissionsentscheidung, die Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung zu übernehmen, gab die Kommission die folgende öffentliche Erklärung ab:

 

ERKLÄRUNG DER KOMMISSION

Angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten wird die Kommission weiterhin sorgfältig alle Bilanzierungssachverhalte beobachten, die die Stabilität der Finanzinstitutionen und der Finanzmärkte beeinträchtigen könnten und wird die Umsetzung von IAS 39 und IFRS 7 einer fortwährenden Durchsicht unterziehen.

Die Kommission wird eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten und ein treffen innerhalb der nächsten Tage ansetzen*, um andere mögliche Sachverhalte unter IAS 39 und IFRS 7 zu erwägen. Die Kommission wird vor allem die Themen Fair Value Option, eingebettete Derivate, Versicherungsverträge sowie jedweden anderen Sachverhalt in IAS 39 und IFRS 7 durchsehen und fordert IASB und CESR auf, die Arbeiten umgehend zu beginnen, um sachgerechte Lösungen im öffentlichen Interesse zu finden. Dabei soll auch ein angemessenes Maß an Transparenz Berücksichtigung finden. Die Kommission wird bis Ende Oktober weitere Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 vorschlagen, wenn nötig auf rechtlichem Wege.

Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass eine tiefgehende Betrachtung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nötig ist, einschließlich möglicher prozyklischer Effekte. Die neu eingesetzte EFC-Gruppe zur Prozyklizität könnte ein Weg sein, dieser Frage ausgiebig nachzugehen.

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Prozess der Standardsetzung haben wollen.

*Hinweis von IAS PLUS: Diese Sitzung ist für Dienstag, den 21. Oktober 2008 angesetzt.

 

 

16. Oktober 2008: EU übernimmt Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung

Die Europäische Kommission hat die jüngst durch den IASB erfolgten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7, mit denen eine Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar' für die Anwendung in Europa übernommen. Die Änderungen führen in den IFRS dieselben Möglichkeiten einer Umklassifizierung ein, die bereits nach US-GAAP bestehen. Die Übernahme durch die Kommission wurde bereits im Amtsblatt der Europäischen Union als Verordnung Nr. 1004/2008 veröffentlicht (47 KB).

 

 

16. Oktober 2008: Anschnallen bitte! (Auf dem Weg zu den IFRS in den USA)

Unsere amerikanischen Kollegen haben die Publikation Anschnallen bitte! (Auf dem Weg zu den IFRS in den USA) veröffentlicht. International Financial Reporting Standards sind schnell zu einem Kernthema für US-Unternehmen geworden, jetzt, da die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einen IFRS-Fahrplan sowie Regeländerungen vorgeschlagen hat. Diese Broschüre, die elfte in unserer 'Straight Talk'-Serie, hilft Führungskräften dabei, die Auswirkungen der IFRS sowie ihre Rolle bei der Behandlung der damit verbundenen Änderungen zu verstehen. Die Publikation bietet zudem praktische Vorschläge für Unternehmen beim Angehen dieser wichtigen Sachverhalte. "Die heutigen Entscheidungen werden die Richtung und die Geschwindigkeit Ihres Übergangs bestimmen. Es kann eine ruhige, aber auch eine Achterbahnfahrt oder eine Kette von Fehlentscheidungen werden." Sie können die Broschüre hier herunterladen (in englischer Sprache, 3.661 KB).

 

 

16. Oktober 2008: Deloitte Alert zum beizulegenden Zeitwert von ewig laufenden Vorzügen

Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Financial Reporting Alert zum Schreiben der SEC zur Klarstellung der Leitlinien zu nicht vorübergehenden Wertminderungen bei ewig laufenden, mit Vorzügen belegten Wertpapieren herausgegeben. Über das SEC-Schreiben berichteten wir in unserer Nachricht etwas weiter unten auf der Seite. Den Financial Accounting Alert 08-16 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 41 KB).

 

 

16. Oktober 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

15. Oktober 2008: Öffentliche Diskussion des DRSC am 27. Oktober 2008

Aufgrund der Vielzahl der Papiere, die es in den nächsten Wochen zu besprechen gibt, ist eine weitere Öffentliche Diskussion für Anfang Dezember 2008 geplant. Deshalb wird die schon sehr volle Tagesordnung für die Diskussion am Montag, den 27. Oktober 2008, 14.00 Uhr (voraus. bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K05 etwas entlastet.

Die Agenda für den 27. Oktober umfasst jetzt noch:

bullet IASB ED IAS 33amend Vereinfachung des Ergebnisses je Aktie
bullet IASB ED Verbesserungen an den IFRS
bullet E-RIC 4 Auslegungsfragen zu den Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Kündbare Instrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen

Die Papiere stehen auf der Website des DRSC zum Download bereit. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 20. Oktober 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt. Bereits angemeldete Interessenten müssen sich nicht noch einmal melden. Die für die ebenfalls vorgesehenen Standardentwürfe über vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 und 5 werden dann Anfang Dezember diskutiert.

 

 

15. Oktober 2008: Leitlinien der SEC zum beizulegenden Zeitwert von ewig laufenden Vorzügen

Die Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Office of the Chief Accountant, OCA) hat den Vorsitzenden des FASB Robert H. Herz hinsichtlich der Frage, wie der beizulegende Zeitwert von ewig laufenden, mit Vorzügen ausgestatteten Wertpapieren (Perpetual Preferred Securities, PPS) zu bestimmen ist, angeschrieben. Nach US-GAAP erfolgt die Bemessung von Wertminderungen unterschiedlich für Beteiligungs- und Gläubigertitel – einige würden sagen: strenger für Beteiligungs- als für Gläubigerpapiere. Die OCA stellt dazu fest, dass, obwohl PPS 'schuldartige Eigenschaften' aufweisen, sie als Eigenkapital zu klassifizieren seien, weil sie nicht zurückgezahlt werden müssten. In dem Schreiben wird dazu festgestellt:

 

Die OCA kommt nach Abstimmung mit dem und Zustimmung des FASB-Stabs zu dem Schluss, dass es solange nichts dagegen einzuwenden hätte, wenn ein Emittent bei der Beurteilung von Wertminderungen bei PPS ein Wertminderungsmodell anwendet (einschließlich eines erwarteten Rückzahlungszeitraums), das vergleichbar mit dem für einen Gläubigertitel ist, vorausgesetzt, dass es keinen Hinweis auf eine Verschlechterung der Bonität des Emittenten gibt (bspw. einen Rückgang der Cash Flows aus dem Halten der Anlage oder einer Herabstufung im Rating des Wertpapiers unterhalb von Investment Grade), bis dieser Sachverhalt weiter durch den FASB untersucht werden kann.

 

Gleichzeitig mit der Übermittlung des Schreibens rief die SEC den FASB auf, diesen und damit in Beziehung stehende Sachverhalte aufzugreifen. Sie können das Schreiben der SEC hier herunterladen (in englischer Sprache, 99 KB).

 

 

15. Oktober 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 15. Oktober 2008 ( in englischer Sprache, 92 KB) herunter. Dieser Bericht reflektiert bereits die heute erfolgte Annahme der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7, die der IASB am Montag veröffentlicht hat, durch den Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC). Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

bullet IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
bullet IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 13 Kundentreueprogramme
bullet IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

 

 

15. Oktober 2008: IASB-Entwurf bezüglich Angaben zu Finanzinstrumenten

Der IASB hat einen Standardentwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben. Die Vorschläge sind Teil der Antwort des IASB auf die Finanzmarktkrise und folgen Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF), welche ihrerseits die Unterstützung der Finanzminister der G7-Staaten hatten. Die Vorschläge spiegeln ferner die Erörterungen des vom IASB berufenen Expertenpanels zur Bemessung und Angabe von beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten auf Märkten, die inaktiv geworden sind, wider. Der Entwurf mit dem Titel Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente kann kostenfrei von der Website des IASB heruntergeladen werden. Die Kommentierungsfrist läuft am 15. Dezember 2008 ab, das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens ist der 1. Juli 2009. Die Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 93 KB).
Im Entwurf werden die folgenden Änderungen an IFRS 7 vorgeschlagen:

Angaben zum beizulegenden Zeitwert
bullet Einführung einer dreistufigen Hierarchie für die Angabe von beizulegenden Zeitwerten (vergleichbar mit der Hierarchie nach SFAS 157)
bullet Überleitungen der Salden für beizulegende Zeitwerte, die ohne beobachtbare Marktdaten ermittelt wurden
bullet Überleitungen der Bewegungen zwischen den Stufen (einschließlich der Gründe)

 

Angaben zum Liquiditätsrisiko
bullet Klarstellung, welche Instrumente in den Anwendungsbereich fallen
bullet Angabe des Liquiditätsrisikos für derivative Finanzverbindlichkeiten auf der Grundlage der Risikosteuerung des Unternehmens
bullet Angabe erwarteter Restlaufzeiten nicht-derivativer finanzieller Verbindlichkeiten, falls das Unternehmen Risiken auf diese Weise steuert
bullet Verbesserung der Beziehung zwischen quantitativen und qualitativen Angaben zum Liquiditätsrisiko

 

 

15. Oktober 2008: Auswirkungen des US-amerikanischen Notfallgesetzespakets

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up- Newsletters veröffentlicht, in der die Kernvorschriften des US-amerikanischen Notfallgesetzespakets von 2008 zusammengefasst und die im Gesetz angesprochenen Bilanzierungs-, Steuer- und Wirtschaftsthemen erörtert werden, die über die kommenden Wochen der Beachtung bedürfen. Sie können diese Ausgabe von Heads Up hier herunterladen (in englischer Sprache, 210 KB).
Zu den im Newsletter angesprochenen Bilanzierungserwägungen gehören:
bullet die Feststellung 'nicht vorübergehender Wertminderungen' (other-than-temporary impairment, OTTI)
bullet die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte als HTM oder OTTI
bullet die Erfassung von Zinserträgen und Wertberichtigungen gehaltener Beteiligungen
bullet die Bilanzierung von Wertberichtigungen auf Kredite durch den Gläubiger
bullet die Bilanzierung durch Hypothekenbanken
bullet die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
bullet Optionsscheine und die Abgrenzung von Eigen-/Fremdkapital
bullet die Bilanzierung von Garantien
bullet Vertragsänderungen bei in QSPEs gehaltenen Krediten
bullet die Erwägung hinsichtlich der 'Rückforderung' von Entlohnungen
bullet die Bilanzierung von Ertragsteuern
bullet die Angemessenheit von Angaben

 

 

15. Oktober 2008: EU entwickelt 'Bilanzierungsvorschlag'

Am 14. Oktober 2008 sprach der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Durão Barroso, auf einer Pressekonferenz im Vorfeld einer zweitägigen Sitzung des Europarates (Staatsoberhäupter der 27 EU-Mitgliedstaaten), die am 15. und 16. Oktober 2008 stattfinden wird. Seine Anmerkungen richteten sich auf die Antwort der EU auf die globale Finanzkrise. Er stellte unter anderem fest, dass der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) ein Vorgehen zur 'Änderung der Bilanzierungsvorschriften' erwägen wird. Barrosos Anmerkungen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 74 KB). Die Art des Vorgehens oder der Änderungen wird darin nicht ausgeführt, aber mehrere Presseberichte sprechen von einer möglichen Aufweichung der Regeln zur Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten. Ein Ausschnitt:
Wir haben nunmehr eine umfassende Übereinkunft und ein detailliertes Programm für die Eurozone und die EU insgesamt erzielt, ein Programm zur Wiederherstellung der Liquidität; ein Programm zur Rekapitalisierung der Banken und zum Schutz von Sparern und Steuerzahlern; ein Programm, mit dem der Grundstein für eine Erholung und die künftige Nachhaltigkeit gelegt wird [...].

Wir haben das Verfahren für die Änderung von Bilanzierungsregeln beschleunigt. Das wird dafür sorgen, dass gesundes Vermögen nicht unterbewertet wird. Es wird sicherstellen, dass europäische Unternehmen nicht in einen komparativen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen mit Sitz in anderen Rechtskreisen geraten. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung wird unseren Vorschlag am morgigen Mittwoch verabschieden.

 

Ebenfalls am 14. Oktober 2008 (gestern) veröffentlichte die Europäische Kommission ein Fragen-und-Antworten-Dokument zu Europas Antwort auf die Finanzkrise (in englischer Sprache, 98 KB). Dort wird ausgeführt:

 

Die Kommission hat bereits ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet, um sicherzustellen, dass Vermögen nicht unterbewertet, Vertrauen nicht unnötig unterminiert und die europäischen Finanzinstitutionen gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern nicht benachteiligt werden. Vorausgesetzt, die Mitgliedstaaten und das Europaparlament verabschieden diese Änderungen schnell, können die Regeln bereits im dritten Quartal ab dem 1. Juli 2008 angewendet werden.

 

 

15. Oktober 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

14. Oktober 2008: Änderung hinsichtlich der Tagesordnung der morgigen IASB-Sitzung

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wurde von Freitag, den 17. Oktober, auf Mittwoch, den 15. Oktober 2008, verschoben. Die geänderte Tagesordnung finden Sie hier.

 

 

14. Oktober 2008: Deloitte Alert zu nicht vorübergehenden Wertminderungen

Unsers US-amerikanischen Kollegen haben einen Financial Reporting Alert zu den Auswirkungen des Notfallgesetzespakets auf die Beurteilung von nicht vorübergehenden Wertminderungen veröffentlicht. Das Gesetzespaket trat am 3. Oktober 2008 in Kraft. Deloitte Financial Reporting Alert 08-15 (in englischer Sprache, 27 KB) weist darauf hin, dass Beurteilungen auf das Vorliegen einer Wertminderung zum Stichtag vorzunehmen sind. Im Alert wird dazu festgehalten dass 'das Inkrafttreten des Gesetzes am 3. Oktober 2008 keine Auswirkungen auf die Beurteilung durch das Unternehmen zu einem früheren Zeitpunkt hinsichtlich seiner Absicht haben mag, ein wertgemindertes Wertpapier bis zur erwarteten Erholung zu halten'.

 

 

14. Oktober 2008: EFRAG unterstützt die Änderungen hinsichtlich der Umklassifizierungen nach IAS 39

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat empfohlen, dass die Europäische Kommission die Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 übernimmt, die vom IASB gestern verabschiedet worden waren. Danach werden Umklassifizierungen einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien 'erfolgswirksam zu beizulegenden Zeitwert zu bewerten' und 'zur Veräußerung verfügbar' zugelassen. EFRAGs Übernahmeempfehlung finden Sie hier (in englischer Sprache, 61 KB).

 

 

14. Oktober 2008: Aktuelles vom IASB zur Verwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten

Der International Accounting Standards Board hat eine Presseerklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 161 KB), in der er den aktuellen Stand seiner Arbeiten zur Erwägung der Verwendung von beizulegenden Zeitwerten, wenn Märkte inaktiv werden, ausführt. In dem Update, führt der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie aus:
"Diese Presseerklärung bringt zweierlei zum Ausdruck: Erstens, dass die in den IFRS bestehenden Leitlinien bereits klar feststellen, dass Notverkäufe bei der Fair-Value-Bewertung nicht zu berücksichtigen sind; und zweitens, dass die jüngsten Leitlinien vom FASB in Einklang mit den Ergebnissen unseres eigenen Expertenpanels zu illiquiden Märkten stehen."

 

 

14. Oktober 2008: Barroso sagt EU wird 'europäische Bilanzierungsregeln ändern'

Am 13. Oktober 2008 sprach der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Durão Barroso, bei einem Gipfeltreffen der nationalen Parlamentspräsidenten in Brüssel. In seinen Ausführungen berichtete er von einem 'historischen Gipfel der Eurogruppe auf höchster politischer Ebene in Paris', das am Vortag stattfand. "Unsere einhellige Botschaft am gestrigen Tag bestand in der Zusicherung, gemeinsam in entschlossener und abgestimmter Weise zu handeln, um das Vertrauen und ein vernünftiges Funktionieren des Finanzsystems wiederherzustellen [...]" Barroso deutete an, dass "wir in dieser Woche die europäischen Bilanzierungsvorschriften anpassen werden, um sicherzugehen, dass europäisch Finanzinstitutionen gegenüber ihren Wettbewerbern in den USA nicht benachteiligt werden". Barrosos Ausführungen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache).

 

 

14. Oktober 2008: EBF und Business Europe drängen auf Änderungen beim beizulegenden Zeitwert

Der Europäische Bankenverband (European Banking Federation, EBF) und der Europäische Wirtschaftsverband (Business Europe) haben eine Gemeinsame Erklärung zur Finanzmarktkrise herausgegeben (in englischer Sprache, 193 KB). Eine der Empfehlungen in der Erklärung bezieht sich auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert:
Die prozyklische Natur der Fair-Value-Bewertung finanzieller Vermögenswerte scheint die Auswirkungen der Krise auf Finanz- und Nichtfinanzunternehmen verschlimmert zu haben. Es ist lebensnotwendig, dass sich die Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung dieses Sachverhalts annehmen und ernsthaft Änderungen bei den Bilanzierungsregeln für den beizulegenden Zeitwert von Vermögenswerten erwägen, bei denen die Liquidität plötzlich abhanden kommt.

 

 

14. Oktober 2008: US-Banker fordern SEC auf, die Fair-Value-Leitlinien zu überschreiben

Der US-amerikanische Bankenverband (American Bankers Association, ABA) hat gestern einen Brief an den Vorsitzenden des SEC Cox übermittelt (in englischer Sprache, 263 KB), in dem darum gebeten wird, dass die SEC umgehend die folgenden Schritte einleitet:
bullet Überschreibung von FSP FAS 157-3 und Ersetzung dieser durch Leitlinien, die klarstellen, dass der beizulegende Zeitwert in illiquiden Märkten keine erzwungenen oder Notverkäufe beinhaltet. [Hier finden Sie Informationen zu FSP 157]
bullet Bereitstellung von Leitlinien zu 'nicht vorübergehenden Wertminderungen' wie in den Schreiben der ABA an SEC und FASB gefordert
bullet Aussetzung des Vorschlags hinsichtlich der Bilanzierung von Verbriefungen
bullet Aussetzung der Arbeiten von Standardsetzern hinsichtlich jedweder Projekte, die den beizulegenden Zeitwert in irgendeinem zukünftigen Bilanzierungsstandard fordern, bis zur Prüfung der Studie, die durch die Notfallgesetzgebung gefordert wird, durch den Kongress

 

Das Schreiben der ABA enthält auch die Feststellung, dass "gestern 15 europäische Länder die Schritte hinsichtlich Änderungen in der Bilanzierung eingeleitet haben, zu denen der ABA aufgerufen hat, die aber der FASB am Freitag aus praktischen Gründen nicht umgesetzt hat."

 

 

14. Oktober 2008: Heads Up-Newsletter zur Fair-Value-Bewertung auf inaktiven Märkten

Die jüngste Ausgabe des Heads Up-Newsletters unserer amerikanischen Kollegen hat die kürzlich freigegebene FASB-Stabsposition FSP Nr. 157-3 Feststellung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts, wenn der Markt für diesen Vermögenswert inaktiv ist zum Gegenstand. Mit dem FSP wird Bedenken von Abschlusserstellern hinsichtlich der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts auf den derzeit turbulenten Finanzmärkten Rechnung getragen. Sie können diese Ausgabe von Heads Up hier herunterladen (in englischer Sprache, 146 KB).

 

 

14. Oktober 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

13. Oktober 2008: IASB verabschiedet Änderung von IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung von Finanzinstrumenten

Der International Accounting Standards Board hat heute Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben, die die Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente zulassen. Die Änderungen an IAS 39 führen für Unternehmen, die die International Financial Reporting Standards anwenden, die Möglichkeit von Umklassifizierungen ein, welche nach US-GAAP in seltenen Umständen bereits erlaubt waren. Der nachfolgende Text ist eine inoffizielle Übersetzung der Presseerklärung des IASB vom heutigen Tag, die Sie hier einsehen können.

 

Der Verfall der Weltfinanzmärkte, der im dritten Quartal dieses Jahres eintrat, ist ein mögliches Beispiel für einen seltenen Umstand, der in den vorstehenden IFRS-Änderungen genannt wird und rechtfertigt daher eine umgehende Veröffentlichung. Die heute ergriffenen Maßnahmen ermöglichen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, die Änderungen hinsichtlich der Umklassifizierung mit Wirkung vom 1. Juli 2008 zu nutzen, so sie dieses wünschen.

Diese Änderungen sind die letzten in einer Reihe von Schritten, die der IASB unternommen hat, um der Finanzmarktkrise zu begegnen. Der IASB hat mit einer Reihe von anderen regionalen und internationalen Gremien einschließlich des Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) daran gearbeitet, Bilanzierungssachverhalte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise zu adressieren. In Reaktion auf die Finanzmarktkrise nimmt der IASB die Bedenken wahr, die von den führenden Politikern in der EU und Finanzministern durch den ECOFIN-Rat zum Ausdruck gebracht wurden, nämlich 'sicherzustellen, dass europäische Finanzinstitutionen gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern in Bezug auf die Bilanzierungsregeln und deren Auslegung nicht benachteiligt werden.’

Die heute erfolgten Änderungen greifen das Bedürfnis auf, Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP in einer Weise zu verringern, die zu qualitativ hochwertigen Finanzinvestoren für Anleger überall auf den Kapitalmärkten der Welt führt. Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, sagte dazu:

In Beantwortung der seltenen Umstände der gegenwärtigen Finanzmarktkrise fühlt sich der IASB verpflichtet, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Transparenz und das Vertrauen an den Finanzmärkten wieder hergestellt wird. Der IASB hat zügig gehandelt, um die Bedenken, die von den Staatschefs der EU und Anderen hinsichtlich der Umklassifizierung geäußert wurden, zu adressieren. Unsere Antwort steht in Einklang mit der jüngsten Bitte, die von den europäischen Staatschefs und Finanzministern vorgetragen wurde; es ist wichtig, dass diese Änderungen zügig und ohne Veränderung angewendet werden dürfen.

 

 

13. Oktober 2008: Stellungnahme des DSR zur geplanten EU-Verordnung zur Änderung von IAS 39

Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine heute verabschiedete Stellungnahme zum Vorschlag einer Verordnung der EU-Kommission zur Änderung von IAS 39 („Carve-out“ hinsichtlich der Umklassifizierung bestimmter Finanzinstrumente) an das Bundesministerium der Justiz übermittelt. Die Stellungnahme kann ab sofort von der  Website des DRSC heruntergeladen werden (68 KB).

 

 

13. Oktober 2008: IAS Plus-Newsletter zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 5

Das Global IFRS Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters – Vorgeschlagene Änderungen hinsichtlich aufgegebener Geschäftsbereiche (IFRS 5) herausgegeben (in englischer Sprache, 95 KB). Der Standardentwurf war am 25. September 2008 herausgegeben worden. Darin wird vorgeschlagen, die Definition von aufgegebenen Geschäftsbereichen zu ändern und zusätzliche Angaben bezüglich Komponenten eines Unternehmen, die aufgegeben oder als zum Verkauf gehalten klassifiziert wurden, zu fordern. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

13. Oktober 2008: IAS Plus-Newsletter zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1

Das Global IFRS Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters – Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender vorgeschlagen (IFRS 1) herausgegeben (in englischer Sprache, 93 KB). Der Standardentwurf war am 25. September 2008 erschienen. Darin wird vorgeschlagen:

 

bullet Unternehmen von der rückwirkenden Anwendung der IFRS für Öl- und Gasvermögen unter Verwendung der Vollkostenmethode sowie preisregulierte Geschäftsbetriebe auszunehmen
bullet Unternehmen mit bestehenden Leasingverträgen, die in Übereinstimmung mit IFRIC 4 bilanziert werden, von der erneuten Klassifizierung dieser Verträge nach IFRS auszunehmen, wenn dieselbe Einstufung zuvor in Übereinstimmung mit den nationalen Rechnungslegungsvorschriften getroffen wurde.

 

Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

13. Oktober 2008: SIX Swiss Exchange Schwerpunkte und Rundschreiben Nr. 6
Die SIX Swiss Exchange (vormals SWX Swiss Exchange( hat in der Mitteilung Nr. 9/2008 (52 KB) bekannt gegeben, welche Schwerpunkte sie bei der Durchsicht der Geschäftsberichte 2008 und der Halbjahresberichte 2009 jener Unternehmen zu überwachen erwartet, die an der SIX Swiss Exchange gelistet sind. Die Prüfungsgebiete sind die folgenden:

 

bullet Bewertung und Offenlegung von Finanzinstrumenten (IAS 39/IFRS 7)
bullet Wertminderungen von Vermögenswerten (IAS 36)
bullet Vorsorgeaktiven und -verpflichtungen (IAS 19/IFRIC 14)
bullet Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5)

 

Die SIX Swiss Exchange hat ferner ihr Rundschreiben Nr. 6 aktualisiert, in welchem IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben. Permanente Links finden Sie auf der Schweizer Länderseite.

 

 

13. Oktober 2008: Erneute Erweiterung der Agenda der DRSC-Diskussionsrunde am 27. Oktober 2008

Die Tagesordnung des am Montag, den 27. Oktober 2008, 14.00 Uhr (voraus. bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K05 stattfindenden Diskussionsforums des DRSC hat sich erneut erweitert. Ein weiterer Tagesordnungspunkt wird der veröffentlichte Entwurf

 

bullet E-RIC 4 Auslegungsfragen zu den Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen

 

Bisher standen bereits auf der Agenda:

 

bullet IASB ED IAS 33amend Vereinfachung des Ergebnisses je Aktie
bullet IASB ED Verbesserungen an den IFRS
bullet ED Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender
bullet ED Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 5 Aufgegebene Geschäftsbereiche

 

Die Papiere stehen auf der Website des DRSC zum Download bereit. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 20. Oktober 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

 

13. Oktober 2008: Deloitte tritt als Hauptsponsor der Konferenz IFRS 2008/09 auf

Deloitte ist Hauptsponsor der Konferenz IFRS 2008/9 – Strategische Richtung und praxisrelevante Auslegung, die am Mittwoch, den 12. November 2008, in London stattfinden wird. Zu den Rednern dieser Jahreskonferenz gehören der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, der die Eröffnungsrede halten und zum offenen Dialog bereitstehen wird, sowie die Deloitte-Partner Ken Wild und Veronica Poole. Zu den auf der Konferenz abgedeckten Themenblöcken gehören die Prioritäten in der Rechnungslegung aus Sicht der Analysten, Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) zu Risikoangaben, Bewertungen und außerbilanziellen Vehikeln, die IFRS aus Sicht des Berufsstands der Prüfer, Bewertungen im Lichte der Finanzmarktkrise, die IFRS im kommenden Jahr, die Auswirkungen der IFRS auf die Geschäftsführung und die Prüfer, die Komplexität der Standards sowie die Wechselwirkung von IFRS und Regulierung. Für weitere Informationen einschließlich des genauen Ablaufs verweisen wir auf die Seite der Konferenz www.iflr.com/ifrs08.

 

 

13. Oktober 2008: ICAS-Studie zur Einführung der IFRS in Großbritannien, Italien und Irland

Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) hat eine vergleichende Studie mit dem Titel Einführung der IFRS in Großbritannien, Italien und Irland veröffentlicht. In der Studie wird Folgendes untersucht:

 

bullet die sich ergebenden Änderungen in der Rechnungslegung im Hinblick auf zusätzliche Angaben und die Auswirkungen der IFRS auf Ergebnis und Eigenkapital;
bullet die Kosten im Zusammenhang mit der Einführung der IFRS;
bullet die aus Sicht der Anwender problematischsten internationalen Bilanzierungsstandards; und
bullet die Nützlichkeit der sich ergebenden IFRS-Informationen aus Sicht von Erstellern und Nutzern.

 

Das ICAS hofft, dass die Studie Unternehmen bei der künftigen Einführung internationaler Standards eine Hilfe sein wird. Auf der Website des ICAS steht sowohl der vollständige Bericht als auch eine Zusammenfassung zum Download zur Verfügung (beide Dokumente in englischer Sprache):

 

bullet Zusammenfassung (344 KB)
bullet Vollständiger Bericht (4.451 KB)

 

 

12. Oktober 2008: Resolution des Europäischen Parlaments zur Überprüfung der Satzung durch die IASCF

Am 9. Oktober 2008 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution zur Überprüfung der Satzung durch die IASCF, die öffentliche Rechenschaft und die Zusammensetzung des IASB. Unter anderem heißt es darin: Das Parlament
bullet 'äußert Zweifel in Bezug auf die Möglichkeit, die Überwachungsgruppe zum derzeitigen Zeitpunkt einzusetzen, d.h. bevor die zweite Phase des Konsultationsprozesses bezüglich der Überprüfung der Leitung des IASB eingeleitet ist'
bullet 'fordert, dass die Überwachungsgruppe in die Aufstellung des Arbeitsplans für das IASB eingebunden wird'
bullet 'bedauert, dass es bezüglich der Einsetzung einer Internationalen Rechnungslegungs-Beratergruppe nicht konsultiert worden ist'
bullet 'besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass die Mitglieder der Überwachungsgruppe über hinreichende Befugnisse verfügen, damit sichergestellt wird, dass sie politisch zur Verantwortung gezogen werden können'
bullet 'vertritt die Auffassung, dass eine Mitgliedschaft in der Überwachungsgruppe nur nach Eingehung der Verpflichtung, die Internationalen Rechnungslegungsstandards als Heimatmarktstandards einzuführen, wirksam werden sollte'. [Anmerkung von IAS PLUS: Zwei der vorgeschlagenen Mitglieder des Überwachungsgremiums, der Kommissar der japanischen Finanzmarktaufsicht und der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht wären nach diesem Kriterium nicht berechtigt]
bullet 'verlangt, dass zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission eine gemeinsame Absichtserklärung vereinbart wird, um die Bedingungen für eine Beteiligung der Gesetzgeber an der Arbeit der Überwachungsgruppe festzulegen, sofern eine solche Gruppe in diesem Stadium eingesetzt wird'
bullet 'beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, dem Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln'

 

 

12. Oktober 2008: Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung vom Oktober 2008

Der Treuhänder der IASC-Stiftung (IASCF), unter der der IASB arbeitet, kam im chinesischen Peking am 9. Oktober zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte und werden ihnen diese in Kürze zur Verfügung stellen. Folgende Kernpunkte seien angeführt:
bullet Die Treuhänder hatten erwartet, die zu Phase 1 der Überprüfung der Satzung – des vorgeschlagenen Überwachungsgremiums und der Größe und Zusammensetzung des IASB – eingegangenen Stellungnahmen zu erwägen. Die Auswertung der Stellungnahmen war jedoch nicht abgeschlossen, somit wurde die Erörterung verschoben.
bullet Hinsichtlich Phase 2 der Überprüfung der Satzung verständigten sich die Treuhänder darauf, ein Konsultationsdokument mit der Bitte um Stellungnahme, welche Sachverhalte in Phase aufgegriffen werden sollten, mit einer 120 Tage währenden Kommentierungsfrist zu veröffentlichen, ohne den Abschluss von Phase 1 abzuwarten. In der ausführlichen Mitschrift sind einige der Themen angeführt, die man für eine Berücksichtigung vorschlägt.
bullet Die Treuhänder gaben eine Presseerklärung heraus (in englischer Sprache, 179 KB), in der sie ihre uneingeschränkte Unterstützung für das vom IASB bekanntgegebene Vorgehen, seine Antwort auf die Finanzmarktkrise, einschließlich der Aufhebung des üblichen Standardsetzungsprozesses zur Beseitigung bestimmter Unterschiede zu US-GAAP, zu beschleunigen, erklärten.
bullet Die Treuhänder verabschiedeten eine aktuelle Fassung des IASB-Handbuchs zur Verfahrensweise.
bullet Der Bericht des IASB-Vorsitzenden untergliederte sich in zwei größere Abschnitte: (a) die Antwort des IASB auf die Finanzmarktkrise und (b) die Aktualisierung des Arbeitsabkommens zwischen IASB und FASB. Die Antwort auf die Finanzmarktkrise wird 'äußerst zügige' Änderungen zu folgenden Themen beinhalten:
bullet Konsolidierung
bullet Ausbuchung
bullet Angaben zu Finanzinstrumenten sowie
bullet Umgliederungen aus der Kategorie 'erfolgswirksam durch die GuV'
bullet Die Treuhänder erhielten einen Bericht über den IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen und brachten ihre deutliche Unterstützung zum Ausdruck.
bullet Die Treuhänder entschieden, dass die Frage, ob der IASB formale Arbeitsbeziehungen zu Standards setzenden Gremien auf Gebieten außerhalb der Bilanzierung unterhalten solle, Gegenstand von Phase 2 der Überprüfung der Satzung sein solle, obgleich die erste Reaktion der Treuhänder hierauf negativ ausfiel.
bullet Hinsichtlich der Finanzierung für 2008 wurden von den budgetierten 16 Millionen Pfund bislang 14 eingenommen. Angesichts der gegenwärtigen globalen Finanzmarktkrise bestehe das Risiko, dass der IASCF ungefähr eine halbe Million Pfund aufgrund des Abspringens von Spendern verloren gingen.

 

 

12. Oktober 2008: AICPA-Stab gibt fachliche Q&A zu Liquiditätsbeschränkungen frei

Der Stab des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) hat eine neue unverbindliche Fachliche Praxishilfe (Technical Practice Aid, TPA) herausgegeben, in der die möglichen Bilanzierungs- und Prüfungsauswirkungen dargestellt werden, die sich ergeben, wenn ein Fond oder dessen Treuhänder einem nicht-staatlichen Unternehmen Beschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit, seine Position in einem Geldmarktfonds oder einem anderen kurzfristigen Investmentvehikel abzuziehen, auferlegt. Die TPA deckt u.a. die Klassifizierung in der Bilanz, Angaben, Schuldenkennzahlen, Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sowie Überlegungen zur Unternehmensfortführung ab. Sie können die TPA hier von der Website des AICPA herunterladen (in englischer Sprache, 29 KB). Weitere Nachrichten finden zur auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise.

 

 

11. Oktober 2008: FASB-Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten auf inaktiven Märkten

Am 10. Oktober 2008 gab der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board das Stabspositionspapier (FASB Staff Position, FSP) 157-3 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts, wenn der Markt für diesen Vermögenswert inaktiv ist heraus (in englischer Sprache, 31 KB). In dem FSP wird die Anwendung von FASB-Standard Nr. 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in einem Markt, der inaktiv ist, klargestellt und ein Beispiel gegeben, um die wesentlichen Erwägungen bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwert eines finanziellen Vermögenswerts, wenn der Markt für diesen Vermögenswert inaktiv ist, veranschaulicht. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise.

 

 

11. Oktober 2008: Aktualisierte Tagesordnung für die Boardsitzung und die gemeinsame Sitzung mit dem FASB im Oktober

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 13. Oktober bis Freitag, den 17. Oktober 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Der Board wird außerdem am Montag und Dienstag, den 20. und 21. Oktober 2008, zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB in Norwalk zusammenkommen. Nachfolgend geben wir die aktualisierte Tagesordnung für die Sitzungen wieder.

13. bis 17. Oktober 2008, London
20. und 21. Oktober 2008, Norwalk (CT), USA

 

Aktualisierte Tagesordnung der IASB-Sitzung vom 13.-17.Oktober 2008

 

Montag, 13. Oktober

 

bullet IAS 39: Umklassifizierung von Finanzinstrumenten – Untersuchung der Inkonsistenzen zwischen US-GAAP und IAS 39 und Erwägung einer Übernahme der amerikanischen Regeln
bullet Sitzung von Vertretern von IASB und EFRAG
1. Finanzmarktkrise
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Angaben
bullet Konsolidierung
bullet Ausbuchung
2. Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
3. Darstellung des Abschlusses
bullet Das gemeinsame Projekt von IASB und FASB
bullet Aktueller Stand des PAAinE-Projekts
4. Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
5. Aktueller Stand bei anderen PAAinE-Projekten
bullet Pensionen
bullet Mögliche neue Projekte
6. Arbeitsabkommen von IASB und FASB

 

Dienstag, 14. Oktober

 

bullet IAS 39: Umklassifizierung von Finanzinstrumenten – Untersuchung der Inkonsistenzen zwischen US-GAAP und IAS 39 und Erwägung einer Übernahme der amerikanischen Regeln
bullet Änderungen an den US-amerikanischen Konsolidierungsvorschriften – Lehreinheit
bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital – Auswertung der eingegangen Stellungnahmen

 

Mittwoch, 15. Oktober

 

bullet Versicherungsverträge – Lehreinheit
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: Expertenpanel zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind – Aktuelles
bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen
bullet IAS 39: Anwendung der Effektivzinsmethode – Übernahme eines Themas aus der Julisitzung von IFRIC
bullet Jährliche Verbesserung an den IFRS 2009 – IAS 39: Definition eines Derivats
bullet Ausbuchung

 

Donnerstag, 16. Oktober

 

bullet Konsolidierung – Fortsetzung der Erörterung zum Entwurf des Stabs
bullet Arbeitsprogramm – Aktueller Stand
bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital – Ansätze für das weitere Vorgehen

 

Freitag, 17. Oktober

 

bullet Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 – Übernahme des Agendapunktes von der Septembersitzung
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Geld-Brief-Spanne
bullet Restanten aus der Sitzung

 

 

Tagesordnung der Gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 20. und 21.Oktober 2008

 

Montag, 20. Oktober

 

bullet Rahmenkonzept Phase B – Elemente
bullet Konsolidierung
bullet Ausbuchung
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

 

Dienstag, 21. Oktober

 

bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
bullet Finanzinstrumente: Komplexität
bullet Emissionshandel
bullet Schulden

 

 

10. Oktober 2008: DRSC-Bericht zum dritten Quartal 2008

Der Bericht des DRSC zum 3. Quartal 2008, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit:

 

bullet DRSC-Bericht zum dritten Quartal 2008 (890 KB)

 

 

10. Oktober 2008: Zwei FASB-Entwürfe im Rahmen der Konvergenzbemühungen

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei einzelne, aber dennoch in Verbindung stehende Entwürfe zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Mit den vorgeschlagenen FASB-Verlautbarungen Annahme der Unternehmensfortführung und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag soll folgendes erreicht werden:

 

bullet Prüfungshinweise, die zuerst als Prüfungsstandards herausgegeben wurden, sollen in den Kanon verbindlicher vom FASB herausgegebener Literatur übernommen werden, und
bullet US-GAAP und IFRS sollen miteinander konvergiert werden.

 

Die Tatsache, dass diese Leitlinien sowohl in der verbindlichen FASB-Literatur als auch in den Prüfungsstandrads enthalten sind, unterstreicht, dass die Verantwortung für Bilanzierung und Berichterstattung in erster Linie beim Unternehmen und der Unternehmensleitung liegt und nicht beim Prüfer. Die englischsprachige Presseerklärung des FASB finden Sie hier.

 

 

10. Oktober 2008: McCreevy drängt auf Erleichterung der Bilanzierungsregeln für Banken

In einer Rede bei einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 8. Oktober 2008 hat Charlie McCreevy, der europäische Binnenmarktkommissar, den IASB gedrängt, die Bilanzierungsregeln für Banken unter IFRS zu vereinfachen. Er verlieh der Meinung Ausdruck, dass es den Banken gestattet sein solle, Vermögenswerte aus ihrem Handelsportfolio (das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird) in die Kategorie 'bis zur Endfälligkeit gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzuklassifizieren, wenn das auch unter US-GAAP gestattet sei. Nach US-GAAP sind solche Umklassifizierungen selten, und der beizulegende Zeitwert zum Tag der Umklassifizierung wird von da ab zu den angenommenen Anschaffungskosten. Aus verschiedenen Quellen war berichtet worden, dass McCreevy vorgeschlagen habe, dass die Umklassifizierungen dazu führen sollten, dass die Banken die Vermögenswerte rückwirkend mit ihren historischen Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt darstellen müssten, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Kapitals der Bank führen würde. Diese Vorschläge finden sich in den englischsprachigen Redenotizen von McCreevy nicht. Hier ist die Übersetzung eines Auszugs daraus:

 

Darüber hinaus schlagen wir dringend Änderungen an unsere Bilanzierungsregeln vor, um sicherzustellen, dass Banken in der EU die gleiche Flexibilität zur Verfügung steht, die Banken in den Vereinigten Staaten gewährt wird. Es soll für die einzelnen Banken die Möglichkeit geben, Vermögenswerte aus ihrem Handelsbuch in ihr Bankbuch umzuklassifizieren, wenn sie das wünschen. Dies ist eine komitologische Maßnahme, von der ich hoffe, dass das Parlament ihr als dringender Sachfrage zustimmen kann. Währenddessen hoffe ich, dass die nationalen Aufsichtsbehörden diese neuen Vorschriften bereits anwenden, so dass Banken, die das wollen, sich dieser Möglichkeit bereits für ihre Abschlüsse zum dritten Quartal bedienen können. Darüber hinaus gibt es noch die Zustimmung des IASB zu den Klarstellungen der US-amerikanischen SEC hinsichtlich der Anwendung der Bilanzierungsregeln zum beizulegenden Zeitwert, wenn es keine Informationen aus aktiven Märkten gibt. Dies ist auch von höchster Bedeutung für Banken und sollte in die Berichterstattung über das dritte Quartal Einfluss finden.

 

 

9. Oktober 2008: Treuhänder unterstützen die nächsten Schritte des IASB im Rahmen der Finanzmarktkrise

Auf ihrer Sitzung in Peking heute, haben die Treuhänder der IASC-Stiftung ihre uneingeschränkte Unterstützung für den Ansatz ausgedrückt, den der IASB am 3. Oktober 2008 zur Beschleunigung seiner Reaktion auf die Finanzmarktkrise öffentlich bekanntgegeben hatte. Nach diesem Ansatz will der IASB Formulierungen suchen, die Unterschiede beseitigen sollen, die darin bestehen, wie unter IFRS und US-GAAP die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten zu sehen ist. Die Treuhänder unterstützen die Absicht des IASB, diese Arbeit bis Ende der Woche abgeschlossen zu haben. Die vollständige Presserklärung der IASCF in englischer Sprache finden Sie hier (176 KB). Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt:
Bei Erarbeitung dieser gemeinsamen Position haben die Treuhänder betont, dass sie damit nicht Stellung zu den fachlichen Inhalten der IFRS beziehen und dies auch nicht zu tun beabsichtigen. Die Treuhänder haben noch einmal bestätigt, dass sie sich verpflichtet fühlen, die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses des IASB zu erhalten. Da mehr als 100 Länder inzwischen die IFRS anwenden, hoben die Treuhänder hervor, dass eine jegliche Schwächung der Unabhängigkeit des IASB höchstwahrscheinlich zu einer Reduzierung der Transparenz führen würde. Das könne möglicherweise zu einer Schwächung der Standards weltweit führen und schließlich das Anlegervertrauen zu einer Zeit unterminieren, zu der sich die Weltmärkte in einem fragilen Zustand befinden.

 

 

9. Oktober 2008: CICA äußert sich zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert von Anlagen

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) hat eine Verlautbarung zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert von Paul Cherry, dem Vorsitzenden des kanadischen Standardsetzers Canadian Accounting Standards Board veröffentlicht. Kurz zusammengefasst lautet die Botschaft von Cherry: Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten spiegelt die heutige Realität der Märkte wider. Historische Anschaffungskosten tun das nicht. Werfen Sie der Bilanzierungsweise nicht vor, dass sie zeigt, wie es wirklich aussieht. Die gesamte Verlautbarung in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt:
In den allgemein akzeptierten Rechnungslegungsprinzipien wird vorgeschrieben, dass viele Anlagen in Aktien oder Wertpapiere zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Anlagen, die zu Anschaffungskosten bewertet werden, müssen zum Zeitpunkt der Berichterstattung auf Wertminderung geprüft werden, und wenn festgestellt wird, dass sie im Wert gemindert sind, müssen sie auf den geschätzten beizulegenden Zeitwert zum Berichtszeitpunkt abgeschrieben werden. Im Grunde genommen werden kanadische Unternehmen aufgefordert, eine realistische Einschätzung des Zeitwerts der Aktienanteile zum Bilanzstichtag vorzunehmen und dann den Anlegern klar zu erklären, wie diese Werte bestimmt wurden. Bei der Bestimmung des Zeitwerts des Aktienanteils müssen die Unternehmen den Preis einschätzen, zu dem Markteilnehmer in einem aktiven Markt kaufen oder verkaufen würden, wenn es einen solchen gäbe.

 

In Zeiten finanzieller Krisen ist es nur natürlich, zu fragen, was falsch gelaufen ist. Einige Leute sehen die Schuld für die derzeitige Krise in der vermehrten Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Richtig, die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in turbulenten Zeiten kann schwierig sein, aber die großen Umschwünge in Marktpreisen spiegeln doch die Realitäten der Märkte wider. Wollen wir wirklich Abschlüsse, die auf Vermutungen der Unternehmensleitung basieren, wie die Marktpreise zu „normalen‟ Bedingungen irgendwann in der Zukunft aussehen könnten? Immer mehr Leuten wird klar, dass die Bilanzierungsvorschriften nicht für die Krise verantwortlich zu machen sind. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zeigt den Anlegern und der Öffentlichkeit nur, „wie es wirklich aussieht‟.

 

 

9. Oktober 2008: SEC beginnt mit Studie zur mark-to-market-Bilanzierung

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Details zu ihrer Studie zur mark-to-market-Bilanzierung (Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert) durch Finanzinstitute angekündigt. Diese Studie war in Abschnitt 133 des Wirtschaftsnotfallgesetzes 2008 vorgeschrieben worden. Die Studie muss bis zum 2. Januar 2009 in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Notenbank abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt der Studie wird auf den folgenden Sachverhalten liegen:

 

  1. Auswirkungen solcher Bilanzierungsstandards auf die Bilanz eines Finanzinstituts
  2. Auswirkungen einer solchen Bilanzierung auf die Bankenkrise 2008
  3. Auswirkungen solcher Standards auf die Qualität der den Adressaten zur Verfügung stehenden Finanzinformationen
  4. Standardentwicklungsprozess des Financial Accounting Standards Board (FASB)
  5. Ratsamkeit und Möglichkeit von Änderungen an solchen Standards
  6. Alternative Bilanzierungsstandards zu denen, die in SFAS 157 genannt sind

 

James Kroeker, der stellvertretende Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, wird der verantwortliche Direktor des Stabs für diese Studie sein. Bevor Kroeker zur SEC kam war Partner in unserer amerikanischen Schwesterfirma. Die SEC beabsichtigt, öffentliche Gespräche am Runden Tisch anzubieten, um Meinungen zu der Studie von Anlegern, Bilanzierern, Standardsetzern, Unternehmensleitern und anderen interessierten Parteien einzuholen. Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden sie hier.

 

 

9. Oktober 2008: Heads Up-Newsletter zur Sitzung der Bewertungsarbeitsgruppe des FASB

In der neuesten Ausgabe des Heads Up-Newsletters unserer US-amerikanischen Kollegen werden neun Sachverhalte zusammengefasst, die auf der Sitzung der Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) des FASB am 23. September 2008 erörtert worden sind. Der amerikanische Standardsetzer FASB hat die VRG gegründet, um den Stab des FASB bei bestimmten Sachverhalten mit Informationen bezüglich der Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanzierungspraxis zu versorgen und eventuell alternative Sichtweisen aufzuzeigen. Die aktuelle Ausgabe des Heads Up finden Sie hier (135 KB), frühere Ausgaben stehen Ihnen in einem Archiv zur Verfügung.
Die neun von der VRG erörterten Sachverhalte sind die folgenden:
bullet VRG Sachverhalt 2008-11: Vorlage des Expertenrats des IASB
bullet VRG Sachverhalt 2008-12: Angaben zum beizulegenden Zeitwert
bullet VRG Sachverhalt 2008-13: Beobachtbare und nicht beobachtbare Daten
bullet VRG Sachverhalt 2008-14: Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert nach SFAS 157
bullet VRG Sachverhalt 2008-15: Zuweisung von Gebrauchswerten auf einzelne Buchungseinheiten
bullet VRG Sachverhalt 2008-16: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Forderungen, Verbindlichkeiten, und passiven Rechnungsabgrenzungsposten bei einem Unternehmenszusammenschluss
bullet VRG Sachverhalt 2008-17: Identifizierung und Zuweisung von Marktteilnehmersynergien
bullet VRG Sachverhalt 2008-18: Beizulegender Zeitwert eines nicht beherrschenden Anteils und eines vorher gehaltenen Eigenkapitalanteils
bullet VRG Sachverhalt 2008-19: Auswirkungen der Bewertung von Eventualschulden nach SFAS 141(R) — Brutto- und Nettoaufstellung

 

 

9. Oktober 2008: Weitere Stellungnahme des DSR zum IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

Der Deutsche Standardisierungsrat hat eine weitere Stellungnahme zum in der Diskussion befindlichen IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen) verabschiedet. Die Stellungnahme steht auf der Website des DRSC zum Download bereit.

 

 

8. Oktober 2008: ECOFIN-Beschlüsse zu Bewertungen im Rahmen der Bilanzierung

In unserer Nachricht vom 7. Oktober führten wir aus, dass die Eurogruppe und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) auf ihrer Sitzung am 6. und 7. Oktober 2008 in Luxemburg Bewertungssachverhalte im Rahmen der Bilanzierung erörtern würden. ECOFIN hat eine große Anzahl an Beschlüssen zu einer koordinierten Reaktion der Europäischen Union auf den Konjunkturrückgang gefasst (in englischer Sprache, 143 KB). Hier ist der Beschluss zur Bewertung von Vermögen:
Hinsichtlich der Bewertung von Vermögenswerten werden überarbeitete Standards vom International Accounting Standards Board dringend erwartet; ansonsten werden die anhaltenden Bedenken zur bilanziellen Behandlung von Vermögen das Vertrauen der Anleger weiter untergraben.

 

In einem zweiten Dokument mit der Bezeichnung Unmittelbare Antworten auf die Finanzmarktkrise (in englischer Sprache, 113 KB) greifen die ECOFIN-Minister das Thema der Umgliederung von Vermögen und der Wertfindung für den beizulegenden Zeitwert auf (siehe dazu auch unsere Nachricht vom 6. Oktober 2008):

 

Wir unterstreichen die Notwendigkeit, jede Verwerfung zwischen US-amerikanischen und europäischen Banken aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsregeln zu vermeiden. Wir nehmen die Flexibilität bei der Anwendung von Marktbewertungen nach IFRS, wie sie in jüngsten Leitlinien vom IASB ausgeführt werden, zur Kenntnis. ECOFIN empfiehlt Regulatoren und Prüfern in der EU eindringlich, diese neuen Leitlinien umgehend anzuwenden. Wir denken auch, dass der Sachverhalt der Umgliederung von Vermögen schnell gelöst werden muss. Diesbezüglich drängen wir IASB und FASB zu einer Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und begrüßen die Bereitschaft der Kommission, sachgerechte Maßnahmen so schnell wie möglich vorzulegen. Wir erwarten, dass dieser Sachverhalt bis Ende des Monats gelöst ist, mit dem Ziel einer Anwendung bereits im dritten Quartal – in Übereinstimmung mit den erforderlichen Maßnahmen.

 

 

8. Oktober 2008: Accounting Roundup – das dritte Quartal 2008 im Rückblick

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Ausgabe für das dritte Quartal 2008 ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (56 Seiten in englischer Sprache, 1.221 KB). Diese Ausgabe enthält kurze Beschreibungen der Verlautbarungen,  die Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Unternehmensführung betreffen und die im ersten Quartal 2008 von den Standardsetzern und Aufsichtsbehörden wie FASB, IASB, IFRIC, FASAB, GASB, EITF, SEC, PCAOB und AICPA verabschiedet wurden. Dieser Quartalrückblick besteht aus den Artikeln aus den Ausgaben von Juli und August 2008, die, wenn nötig, entsprechend angepasst wurden, und neuen Artikeln für den Monat Juni. Daneben finden Sie in dem Newsletter Informationen über kommende Dbrief-Webcasts. Frühere Ausgaben finden Sie hier.

In dieser Ausgabe von Accounting Roundup werden die folgenden internationalen und IFRS-bezogenen Entwicklungen abgedeckt:

 

bullet IASB gibt weitere Leitlinien zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen heraus
bullet IFRIC gibt Interpretation zur Errichtung von Immobilien heraus
bullet IFRIC gibt Interpretation zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb heraus
bullet IASB gibt vorgeschlagene Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie heraus
bullet IASB gibt vorgeschlagene Änderungen an acht IFRS heraus
bullet IASB gibt Standardentwurf zu aufgegebenen Geschäftsbereichen heraus
bullet IASB gibt Standardentwurf zu IFRS 1-Ausnahmen heraus
bullet IFAC gibt einen Prüfungsstandard zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erneut heraus
bullet IFAC gibt Entwurf von IPSAS 5 zu Fremdkapitalkosten heraus
bullet IFAC gibt Vorschlag zum Verhaltenskodex für Wirtschaftsprüfer heraus
bullet IASC-Stiftung gibt Diskussionsdokument zur Überarbeitung der Satzung heraus
bullet IASB gibt Berichtsentwurf des beratenden Expertenpanels heraus

 

 

7. Oktober 2008: IDW nimmt Stellung zum Diskussionspapier über die Berichterstattung über Finanzinstrumente

In einem Schreiben an den IASB vom 29. September 2008 äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente. Das IDW erkennt an, dass eine Vereinfachung der Berichterstattung dringend erforderlich ist, lehnt jedoch die vom IASB favorisierte alleinige Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ab. Details finden Sie im englischsprachigen Schreiben des IDW (115 KB).

 

 

7. Oktober 2008: EFRAG-Aufsichtsorgan nimmt Stellung zur Überarbeitung der Satzung

Das Aufsichtsorgan der europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat in einem Schreiben an die IASC-Stiftung Stellung zur Überarbeitung von deren Satzung genommen. Bei den Vorschlägen, zu denen die Stiftung um Stellung gebeten hat, handelt es sich um die Einrichtung eines Überwachungsgremiums und die Erweiterung des IASB. EFRAG unterstützt beide Vorschläge; Details finden Sie in der englischsprachigen Stellungnahme (35 KB).

 

 

7. Oktober 2008: Agenda des Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten enthält Bewertungsfragen

Die Eurogruppe und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister kommen am 6. und 7. Oktober 2008 zu einer Sitzung in Luxemburg zusammen. Die englischsprachige Agenda enthält auch eine Erörterung von Bewertungsfragen:
Finanzstabilität und Finanzaufsicht
Die Minister werde ihre Erörterungen fortsetzen, die auf der informellen ECOFIN-Sitzung in Nizza am 12. 13. September 2008 zu Finanzstabilität und Finanzaufsicht aufgenommen worden waren. Sie werden die Notwendigkeit einer vollständigen und zeitnahen Umsetzung des Fahrplans vom Oktober 2007 erörtern und insbesondere die Notwendigkeit, die Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz im Bankensektor aufrecht zu erhalten und rasch Fortschritte bei Bewertungsfragen auf internationaler Ebene zu erzielen.

 

 

7. Oktober 2008: Financial Reporting Alert zu den Finanzmarktunruhen

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Financial Reporting Alert zu möglichen Adressenausfallrisiken und anderen Bilanzierungserwägungen in Bezug auf die Finanzmarktunruhen herausgegeben. Der Deloitte Financial Reporting Alert 08-14 (70 KB) widmet sich den Auswirkungen, die die jüngsten Marktentwicklungen wie beispielsweise der Bankrott der Lehman Brothers Holdings Inc. oder die Verschlechterung der Kreditwürdigkeit anderer Finanzinstitute auf den Abschluss eines Unternehmens haben kann. Der Schwerpunkt der Veröffentlichung liegt auf den folgenden Aspekten:

 

bullet Die Auswirkungen eines möglichen Adressenausfalls auf die derivativen Verträge, die (1) als Sicherungsinstrumente in einem Cash-Flow- oder Fair-Value-Hedge designiert sind und/oder (2) nach den Ausnahmekriterien für normale Käufe und Verkäufe aus Verlautbarung 133,1 (wie geändert) bilanziert werden.
bullet Andere Bilanzierungserwägungen in Hinblick auf einen (möglichen) Adressenausfall (in Anhang A der Veröffentlichung dargestellt).
bullet Andere Bilanzierungserwägungen in Hinblick auf die derzeitigen Unruhen an den Kreditmärkten (in Anhang B der Veröffentlichung dargestellt).

 

Obwohl in der Veröffentlichung eine Reihe von Fragen hervorgehoben werden, die Ersteller und Prüfer erwägen sollten, stellt sie weder eine umfassende Checkliste noch eine vollständige Analyse dar. Unternehmen sollten ihre eigenen Tatsachen und Umstände in Erwägung ziehen und die aktuellen Entwicklungen beobachten, um die Auswirkungen der Marktbedingungen auf ihre Abschlüsse zu bestimmen. Beratungen mit unabhängigen Prüfern können gegebenenfalls ebenfalls geraten sein.

 

 

7. Oktober 2008: IAASB gibt Audit Practice Alert zur Schätzung von beizulegenden Zeitwerten heraus

Der Stab des International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB) hat einen Audit Practice Alert mit dem Titel Challenges in Auditing Fair Value Accounting Estimates in the Current Market Environment (Herausforderungen in der Prüfung der Schätzung von beizulegenden Zeitwerten im derzeitigen Marktumfeld) herausgegeben. Die Veröffentlichung wurde nach Beratungen mit der IAASB-Arbeitsgruppe zur Erstellung von Leitlinien zur Prüfung von beizulegenden Zeitwerten entwickelt, die die Notwendigkeit neuer oder geänderter Leitlinien vor dem Hintergrund der derzeitigen Marktsituation prüft. Der Zweck der Veröffentlichung liegt darin, Bereiche innerhalb der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) hervorzuheben, die bei der Prüfung von Schätzungen von beizulegenden Zeitwerten im derzeitigen Marktumfeld von besonderer Bedeutung sind. Sie kann kostenfrei von der Internetseite des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) heruntergeladen werden.

 

 

6. Oktober 2008: Ergebnisse des europäischen Gipfels zur Finanzmarktkrise

Am 4. Oktober 2008 hatte der französische Präsident Sarkozy die anderen drei europäischen Mitglieder der G-8, Deutschland, Großbritannien und Italien, sowie den EZB-Präsidenten Trichet und den Vorsitzenden der Euro-Zone, Juncker, zu einem Krisengipfel zur Finanzmarktkrise in den Elysée-Palast eingeladen. Sarkozy hatte die Einladung mit den seiner Meinung nach derzeit ausufernden nationalen Alleingängen in Europa begründet. Zum Abschluss der Zusammenkunft veröffentlichten die Teilnehmer eine gemeinsame Erklärung, aus der wir Ihnen nachfolgend den Absatz zu Bilanzierungsfragen übersetzen. Die gesamte Erklärung in englischer Sprache finden Sie hier (100 KB).

Wir werden sicherstellen, dass europäische Finanzinstitute gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern in Bezug auf Bilanzierungsregeln und deren Interpretation nicht in Nachteil geraten. In dieser Hinsicht sollten europäischen Finanzinstituten die gleichen Regeln zur Umgliederung von Finanzinstrumenten aus dem Handelsbuch in das Bankbuch zur Verfügung stehen. Die gilt auch für die Instrumente, die bereits gehalten werden oder emittiert wurden. Wir fordern IASB und FASB dringend auf, bei dieser Frage rasch zusammenzuarbeiten, wie sie es auch kürzlich verlauten ließen. Wir begrüßen auch die Bereitschaft der Kommission, geeignete Maßnahmen sobald wie möglich vorzuschlagen. Diese Frage muss bis Ende des Monats geklärt sein.

 

 

6. Oktober 2008: Neuer AICPA-Newsletter zur IFRS

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat mit der Veröffentlichung eines neuen Newsletters zu IFRS begonnen. In dem neuen IFRS Report werden jeden Monat die wichtigsten Nachrichten der globalen Bewegung hin zu den International Financial Reporting Standards dargestellt. Der Bezug des englischsprachigen Newsletters ist kostenfrei, es ist allerdings eine einmalige Registrierung notwendig. In der ersten Ausgabe vom 2. Oktober 2008 werden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

In der ersten Ausgabe vom 2. Oktober 2008 werden die folgenden Themen abgedeckt:

 

Aktuelle IFRS-Nachrichten:

bullet IASCF veröffentlicht Leitlinien zu XBRL und IFRS
bullet US-Bilanzierer gleichzeitig fasziniert von und vorsichtig gegenüber IFRS
bullet Übergang auf IFRS bietet Herausforderungen und Belohnungen

Internationale Beobachtungen:

bullet Europäische Politiker fordern Änderung der Fair-Value-Bilanzierung
bullet US-Bewegung hin zu IFRS lässt auch Japan noch einmal nachdenken

Marktnachrichten:

bullet Senat verabschiedet Notfallpaket, Repräsentantenhaus wird noch einmal abstimmen

Regulatorische Entwicklungen:

bullet SEC veröffentlicht Klarstellungen zur Fair-Value-Bilanzierung
bullet Notfallplan enthält Vorschriften zur Fair-Value-Bilanzierung
bullet IASB wird beizulegenden Zeitwert und außerbilanzielle Vehikel erörtern

IFRS im Berufs- und Ausbildungsumfeld

bullet Brigham Young University richtet Rechnungslegungsausbildung auf Übergang auf IFRS aus

AICPA-Nachrichten:

bullet Diskussion über die IFRS mit Gleichgesinnten im IFRS-Blog
bullet Aufruf an Freiwillige, an der Konvergenz internationaler Bilanzierungsstandards mitzuarbeiten

 

 

6. Oktober 2008: Guide de Référence sur les IFRS 2008 (IFRSs in your Pocket 2008)

Unsere kanadischen Kollegen haben Guide de Référence sur les IFRS 2008 veröffentlicht, eine französische Übersetzung des beliebten englischsprachigen Deloitte-Leitfadens IFRSs in your Pocket 2008. Der Inhalt der 109-seitigen Veröffentlichung entspricht dem der englischen Ausgabe und enthält folgende Informationen:

 

bullet Struktur des IASB und Kontaktinformationen.
bullet Konsultationsprozess des IASB.
bullet Anwendung der IFRS weltweit einschließlich aktueller Informationen zu Europa, Asien, Kanada und den Vereinigten Staaten.
bullet Zusammenfassung jedes IASB-Standards (bis einschließlich IFRS 3 und den Änderungen an IAS 27) und jeder Interpretationen (bis einschließlich IFRIC 14) sowie des Rahmenkonzepts und des Vorworts zu den IFRS.
bullet Hintergrund und gegenwärtiger Stand aller laufenden IASB-Projekte.
bullet Geschichte von IASC und IASB.
bullet Neueste Informationen zur Konvergenz von IFRS und US-GAAP.
bullet Andere nützliche Informationen in Bezug auf den IASB.

 

Den Guide de Référence sur les IFRS 2008 können Sie sich kostenfrei herunterladen (593 KB). Im September hatten wir Ihnen bereits IFRS im Überblick 2008 zur Verfügung gestellt (1.753 KB). Die englischsprachige Version und Fassungen in anderen Sprachen finden Sie hier. Wir bieten Ihnen außerdem weitere Publikationen von Deloitte in deutscher und englischer Sprache.

 

 

6. Oktober 2008: Konsultation von CESR zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS



Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein Konsultationspapier zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS veröffentlicht (in englischer Sprache, 496 KB). Die vorläufige Schlussfolgerung von CESR ist, dass das derzeitige Programm des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI), die indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu konvergieren, wenn es wie geplant bis 2011 abgeschlossen wird, zu einer Äquivalenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS führen wird. Daher lautete die vorgeschlagene Empfehlung von CESR an die Europäische Kommission, denjenigen Unternehmen, die derzeit indische Rechnungslegungsstandards für Zwecke der Börsennotierung in einem europäischen Wertpapiermarkt nutzen, zu gestatten, dies bis 2011 auch weiterhin ohne Überleitung zu tun. Wenn das Konvergenzprogramm des ICAI bis dahin erfolgreich abgeschlossen ist, sollte die Zulassung der Anwendung ohne Überleitung auch danach gelten. Nach der Konsultation wird CESR eine endgültige Empfehlung gegenüber der Europäischen Kommission aussprechen, die dann über Äquivalenz zu entscheiden hat. Nachfolgend haben wir einen Auszug aus dem Konsultationspapier von CESR für Sie übersetzt:
Auf Grundlage der oben dargestellten Informationen ist CESR zu den folgenden Schlüssen gelangt:

 

bullet Das ICAI hat sich im Juli 2007 öffentlich verpflichtet, die International Financial Reporting Standards vor dem 31. Dezember 2011 zu übernehmen.
bullet Die indische Regierung hat öffentlich im Mai 2008 bestätigt, dass sie beabsichtigt, IFRS-Konvergenz bis 2011 zu erzielen.
bullet Das ICAI hat darauf hingewiesen, dass man eventuell Änderungen an den IFRS vornehmen wolle, um indische Gegebenheiten widerzuspiegeln. Das würde zusätzliche Angaben, die Änderung einiger Formulierungen und den Wegfall einiger Wahlrechte oder Alternativen betreffen. Es wird jedoch erwartet, dass die Änderungen sehr gering sein werden, und die öffentlich bekräftigte Absicht sowohl des ICAI als auch der indischen Regierung ist es, dass bei Abschluss des Programms die indischen Rechnungslegungsstandards im Sinne aller Zwecke und Absichten den IFRS gleich sein werden. Indische Emittenten würden also in der Lage sein, anzugeben, dass ihre Abschlüsse in vollständiger Übereinstimmung mit den IFRS erstellt sind.
bullet Derzeit werden wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, mit denen sichergestellt wird, dass die indischen Rechnungslegungsstandards bis zum 31. Dezember 2011 vollständig mit den IFRS konvergiert sein werden.

 

Wenn die Kommission indischen Emittenten gestatten möchte, indische Rechnungslegungsstandards bei Eintritt in einen europäischen Wertpapiermarkt zu verwenden, empfiehlt CESR der Kommission, indische Rechungslegungsstandrads nach Artikel 4 der Verordnung der Kommission über die Einführung eines Mechanismusses zur Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards zuzulassen, bis sie in der Lage ist, eine Entscheidung nach Artikel 2 zu fällen.

 

 

5. Oktober 2008: IFAC weist vereinfachte Prüfungsstandards für die Prüfungen von KMU zurück

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Verfahrensweise mit dem Titel IFACs Unterstützung für einen einzigen Satz an Prüfungsstandards: Auswirkungen für die Prüfungen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen herausgegeben. Das Papier spiegelt IFACs Sichtweise wider, dass die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) derart ausgestaltet wurden, dass sie für Prüfungen von Abschlüssen von Unternehmen aller Größen anwendbar sind. "Falls die Prüfer beabsichtigen, einen ISA-Prüfungsbericht herauszugeben, muss dieser im Einklang mit den ISA stehen. Dies ermöglicht ein einheitliches Niveau an Sicherheit, das mit dem Wort 'Prüfung' in Verbindung gebracht wird, und gestattet den Nutzern, Entscheidungen im Lichte eines gemeinsamen Verständnisses über die Verlässlichkeit von Abschlüssen zu treffen.' In dem Papier wird festgehalten, dass es für KMU eine Alternative zur Durchführung einer Prüfung gebe – sie können eine prüferische Durchsicht ihres Abschlusses anstelle einer Prüfung durchführen lassen. Hier können Sie die Presseerklärung von IFAC einsehen.

 

 

4. Oktober 2008: Endgültiges Notfallpaket enthält zwei Abschnitte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Gestern stimmte das US-amerikanische Repräsentantenhaus mit 263 zu 171 Stimmen für das so genannten 'Notfallgesetz für die Finanzinstitutionen' (offiziell: Notfallgesetz für die wirtschaftliche Stabilisierung 2008), das zuvor vom US-amerikanischen Senat angenommen worden war. Präsident Bush hat das Gesetz bereits unterschrieben. Das endgültige Gesetz enthält zwei Abschnitte zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, über die wir in unserer Nachricht vom 29. September 2008 bereits berichtet hatten:

 

bullet Abschn. 132: Ermächtigung zur Aussetzung der Bilanzierung zu Marktwerten
Gibt erneut die Befugnis der US-amerikanischen Börsen- und Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), die Anwendung von FAS 157 des Financial Accounting Standards Board auszusetzen, wieder, wenn die SEC der Ansicht ist, dass dieses im öffentlichen Interesse ist und die Anleger schützt.
bullet Abschn. 133: Studie zur Bilanzierung zu Marktwerten
Verpflichtet die SEC, in Abstimmung mit der Notenbank und dem Finanzministerium, eine Studie zu den Bilanzierungsstandards zu erstellen, die eine Bewertung zum Marktwert vorsehen - wie in FAS 157 ausgeführt -, einschließlich der Auswirkungen auf die Bilanz und die Qualität der Finanzinformation sowie anderer Sachverhalte. Über die Ergebnisse ist dem Kongress binnen 90 Tagen zu berichten.

 

 

4. Oktober 2008: SEC wird Gesprächsrunde zu transparenteren Angaben einberufen

Die US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird eine Gesprächsrunde einberufen, um Wege zu erörtern, ihr Angabenregime zu erneuern, um Anlegern nützlichere Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Gesprächsrunde wird am 8. Oktober 2008 von 9-13 Uhr am Geschäftssitz der SEC in Washington abgehalten und im Internet übertragen werden. Die Gesprächsrunde wird eine offene Diskussion zum System der Finanzangaben der SEC, einschließlich der Informationsbedürfnisse von Anlegern, börsennotierter Unternehmen und Anderer, sowie die Leistungsfähigkeit moderner Informationstechnologie zur Verbesserung der Transparenz und der einfacheren Nutzung zum Gegenstand haben. Die Gespräche am Runden Tisch werden in zwei Panels abgehalten, wobei jedes Panel aus Anlegern, Emittenten, Hochschulangehörigen und anderen Parteien, die über Erfahrungen mit dem Finanzangabenregime der Kommission vertraut sind. Die englischsprachige Pressemitteilung der SEC finden Sie hier.

 

 

4. Oktober 2008: Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 2. Oktober 2008

Der International Accounting Standards Board kam am Donnerstag, den 2. Oktober 2008, zu einer Sondersitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Diese Sitzung wurde zusätzlich zu der regulären Sitzung vom 14.-17. Oktober 2008 anberaumt. Da die Sitzung kurzfristig angesetzt wurde, haben einige Boardmitglieder per Videokonferenz teil. Um den unterschiedlichen Zeitzonen Rechnung zu tragen, wurden die Sitzung am Vor- und Nachmittag zweimal abgehalten, wobei dieselben Sachverhalte erörtert wurden. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf einer eigenen Seite zusammengestellt.

 

 

4. Oktober 2008: Tagesordnung für die Boardsitzung und die gemeinsame Sitzung mit dem FASB im Oktober

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 14. Oktober bis Freitag, den 17. Oktober 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Der Board wird außerdem am Montag und Dienstag, den 20. und 21. Oktober 2008, zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB in Norwalk zusammenkommen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzungen wieder.

14. bis 17. Oktober 2008, London
20. und 21. Oktober 2008, Norwalk (CT), USA

 

Tagesordnung der IASB-Sitzung vom 14.-17.Oktober 2008

 

Dienstag, 14. Oktober

 

bullet Änderungen an den US-amerikanischen Konsolidierungsvorschriften – Lehreinheit
bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital – Auswertung der eingegangen Stellungnahmen

 

Mittwoch, 15. Oktober

 

bullet Versicherungsverträge – Lehreinheit
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: Expertenpanel zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind – Aktuelles
bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen
bullet IAS 39: Anwendung der Effektivzinsmethode – Übernahme eines Themas aus der Julisitzung von IFRIC
bullet Jährliche Verbesserung an den IFRS 2009 – IAS 39: Definition eines Derivats
bullet Ausbuchung

 

Donnerstag, 16. Oktober

 

bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Geld-Brief-Spanne
bullet Arbeitsprogramm – Aktueller Stand
bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital – Ansätze für das weitere Vorgehen
bullet IAS 39: Umklassifizierung von Finanzinstrumenten – Untersuchung der Inkonsistenzen zwischen US-GAAP und IAS 39 und Erwägung einer Übernahme der amerikanischen Regeln

 

Freitag, 17. Oktober

 

bullet Restanten aus der Sitzung
bullet Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 – Übernahme des Agendapunktes von der Septembersitzung
bullet Konsolidierung – Fortsetzung der Erörterung zum Entwurf des Stabs

 

 

Tagesordnung der Gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 20. und 21.Oktober 2008

 

Montag, 20. Oktober

 

bullet Rahmenkonzept Phase B – Elemente
bullet Konsolidierung
bullet Ausbuchung
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

 

Dienstag, 21. Oktober

 

bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
bullet Finanzinstrumente: Komplexität
bullet Emissionshandel
bullet Schulden

 

 

3. Oktober 2008: IDW Hauptfachausschuss verabschiedet neue Verlautbarungen

In seiner 213. Sitzung am 01./02. September 2008 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) folgende Verlautbarungen verabschiedet:

 

bullet Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (IDW EPS 203 n.F.). IDW EPS 203 n.F. setzt die Anforderungen des beim IAASB-Clarity-Projekt überarbeiteten ISA 560 (Redrafted) "Subsequent Events" um.
bullet Der IDW Prüfungsstandard Projektbegleitende Prüfung beim Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 850) behandelt die Durchführung von projektbegleitenden Prüfungen. Anhand typischer IT-Projekte wie der Einführung von sog. Enterprise Resource Planning Systemen oder der Neuentwicklung von unternehmensindividuellen Softwarelösungen werden die wesentlichen Prüfungsphasen beschrieben und das phasenbezogene Prüfungskonzept erläutert.
bullet Gemäß IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22) sind strukturierte Finanzinstrumente im Jahresabschluss des Erwerbers/Gläubigers als einheitlicher Vermögensgegenstand und im Jahresabschluss des Emittenten/Schuldners als einheitliche Verbindlichkeit zu bilanzieren. Weisen die Forderungen bzw. die Verbindlichkeit jedoch durch das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Risiken oder Chancen auf, handelt es sich bei wirtschaftlicher Betrachtung um zwei Instrumente, die grundsätzlich getrennt voneinander zu bilanzieren sind, es sei denn, eine einheitliche Bilanzierung führt zu einer zutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

 

Die Verlautbarungen werden in Heft 8 der "IDW Fachnachrichten" und im Supplement 4/2008 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.

 

 

3. Oktober 2008: IASB verkündet nächste Schritte bei der Reaktion auf die Finanzmarktkrise

Der IASB hat den aktuellen Stand seiner Antwort auf die Finanzmarktkrise und die nächsten Schritte bekannt gegeben, die er zu gehen gedenkt. In seiner Ankündigung deutet der IASB an, dass er 'die Entwicklungen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtskreisen genau beobachten wird, um unnötige Inkonsistenzen bei der bilanziellen Behandlung nach IFRS und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätzen zu vermeiden'. Im Wesentlichen stehen derzeit vier Punkte im Zentrum der Aufmerksamkeit des IASB:

 

bullet Sicherstellung einheitlicher Leitlinien bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS und US-GAAP
bullet Erwägung der möglichen Auswirkungen des US-amerikanischen Notfallgesetzes zur wirtschaftlichen Stabilität 2008 und anderer ähnlicher internationaler Programme auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden,
bullet Sofortige Erwägung der Möglichkeit einer Umgliederung von Finanzinstrumenten
Die US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften gestatten Unternehmen in begrenzten Fällen, Finanzinstrumente in Form von Wertpapieren aus ihrem Handelsportfolio (das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird) in die Kategorie 'bis zur Endfälligkeit gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzugliedern. Ebenso dürfen Unternehmen einige Kredite, die keine Wertpapiere sind, von der Kategorie 'zur Veräußerung gehalten' (ergebniswirksam bewertet zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Marktwert) in die Kategorie 'zu Anlagezwecken gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzugliedern. Nach IAS 39 sind derartige Umgliederungen gegenwärtig unzulässig. Der IASB beabsichtigt, auf seiner Boardsitzung im Oktober 2008 alle Unterschiede zu untersuchen, wie Umgliederungen in IAS 39 und nach US-GAAP behandelt werden, und zu entscheiden, ob diese Unterschiede beseitigt werden sollen.
bullet Bereitschaft, bei Studien zu den Auswirkungen der Bilanzierung auf die Finanzmarktkrise mitzuarbeiten.

 

Weiterführende Informationen:

 

bullet Pressemitteilung des IASB (in englischer Sprache, 185, KB)
bullet Unsere vollständige Seite zur Finanzmarktkrise

 

 

3. Oktober 2008: IASB nimmt Stellung zu den Erläuterungen zu FAS 157

Der Stab des IASB hat die Klarstellungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert geprüft, die von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentlicht worden sind. Der Stab des IASB betont, dass es sich bei der Veröffentlichung nicht um eine Änderung von FAS 157 handelt. Des Weiteren stellt der Stab des IASB fest, dass die Klarstellung im Einklang mit IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung steht. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 162 KB).

 

 

3. Oktober 2008: CFA in Europa sind gegen eine Aussetzung der Fair-Value-Bewertung

In einer auf einen Tag beschränkten Umfrage unter den Mitgliedern des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) in Europa gaben 79% der 597 Antwortenden an, dass sie einer Aussetzung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente unter den IFRs nicht zustimmen würden. 85% sind außerdem der Meinung, dass ein Außerkraftsetzen der Standards, die den beizulegenden Zeitwert vorschreiben, das Vertrauen in das europäische Bankensystem weiter schwächen würde. Das CFA Institute befragte seine Mitglieder in Europa im Vorfeld des Gipfels, der von der EU und dem französischen Präsidenten Sarkozy einberufen worden ist, um eine gemeinsame europäische Haltung zu Fragen den Regulierung zu finden. Nach Durchführung der Befragung verfasste das CFA Institute einen Brief an Präsident Sarkozy, der mit seiner Eingabe mehr Flexibilität in den Rechnungslegungsvorschriften anstrebt. In dem Brief wird hervorgehoben, dass eine jede Schwächung der Bilanzierungsregeln der Marktstabilität nicht förderlich sein und das Anlegervertrauen weiter unterminieren wird. Die englischsprachige Presseerklärung des CFA Institutes enthält auch den Brief an Präsident Sarkozy. Zuvor hatte das CFA Institute bereits gemeinsam mit dem Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) und dem Rat institutioneller Anleger (Council of Institutional Investors, CII) eine gemeinsame Erklärung „gegen die Aussetzung der mark-to-market-Bilanzierung‟ veröffentlicht (in englischer Sprache, 20 KB).

 

 

3. Oktober 2008: FASB schlägt Fair-Value-Leitlinien für inaktive Märkte vor

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat um Stellungnahme zu einer vorgeschlagenen Position des Stabs (FASB Staff Position, FSP) gebeten, in der Fragen hinsichtlich der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in Märkten, die nicht länger aktiv sind, adressiert werden. Die Zielsetzung der vorgeschlagenen FSP FAS 157-d liegt darin, klarzustellen, wie SFAS 157 auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Schulden in inaktiven Märkten anzuwenden ist, und ein Beispiel zur Verfügung zu stellen, mit dem einige Schlüsselprinzipien erläutert werden, unter anderem die folgenden:
Prinzipien aus FAS 157, die in den Leitlinien erläutert werden:
bullet In einigen Fällen mag ein Unternehmen zu dem Schluss kommen, dass beobachtbare Daten, die in ein Bewertungsmodell über einen Marktansatz einfließen, bedeutender Anpassungen bedürfen und daher im Endeffekt als unbeobachtbare oder Level-3-Daten anzusehen sind. Das Unternehmen kann dann zu dem Schluss kommen, dass ein Bewertungsmodell über einen Einkommenansatz, bei dem interne Annahmen der Unternehmensführung über die Erwartungen der Marktteilnehmer bezüglich Zahlungsströmen berücksichtigt werden, (eher) dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Unabhängig von dem verwendeten Bewertungsmodell jedoch müssen die Unternehmen angemessene Anpassungen mit aufnehmen, die denjenigen entsprechen, die Marktteilnehmer hinsichtlich einiger Risiken wie Nichterfüllung oder Liquidität machen würden.
bullet Eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert stellt den Preis dar, zu dem eine Transaktion zwischen Marktteilnehmern zum Bewertungszeitpunkt stattfinden würde. Wie in Paragraph 30 von SFAS 157 erörtert gilt, dass in Situationen, in denen nur geringe Marktaktivität wenn überhaupt für einen Vermögenswert oder eine Schuld zum Bewertungszeitpunkt vorliegt, das Bewertungsziel des beizulegenden Zeitwerts unverändert bleibt, also der Abgangspreis aus der Sicht eines Marktteilnehmers.
bullet Händlerquotierungen oder Preise von Preisagenturen können eine relevante Eingabe für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sein, sie sind aber nicht notwendigerweise bestimmend, wenn kein aktiver Markt für das Wertpapier vorliegt. In der Einschätzung einer Händlerquotierung hinsichtlich deren Verwendbarkeit für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sollten Unternehmen sich weniger auf Quotierungen verlassen, die nicht das Ergebnis von Markttransaktionen sind.

Weitere Informationen finden sich in den englischsprachigen Materialien für Beobachter(45 KB), die der FASB für die Sitzung am 1. Oktober 2008 bereit gestellt hat, ab Seite 7. Die vorgeschlagene FSP findet sich noch nicht auf der Internetseite des FASB. Die vorgesehene einwöchige Kommentierungsfrist endet am 9. Oktober 2008, und der FASB beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen am 10. Oktober 2008 zu erörtern und ein abschließende Fassung zu verabschieden. Die Leitlinie würde mit Veröffentlichung in kraft treten. Jegliche Änderungen in der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wären in der Gewinn- und Verlustrechnung der gegenwärtigen Periode zu erfassen, und die Abschlüsse früherer Perioden würden nicht neu dargestellt.

 

 

3. Oktober 2008: Manuel Barroso äußert sich zur Finanzmarktkrise

Der Präsident der Europäischen Kommission, Manuel Barroso, äußerte sich auf einer Pressekonferenz am 1. Oktober 2008 in Brüssel über die Finanzmarktkrise und sprach dabei auch Fragen der Rechnungslegung an: „Wir müssen die Regeln zur Bewertung komplexer Vermögenswerte verfeinern. Dies kann auch beinhalten, unsere Rechnungslegungsvorschriften an neue Situationen anzupassen. Insbesondere gilt, dass wir nicht wollen, dass die Banken der EU in einer Situation in Nachteil im Vergleich zu Banken in anderen Märkten geraten, wenn diese anderen Märkte ihre Vorschriften ändern.‟ Er schien einen Vorschlag zu unterstützen, den der französische Präsident Sarkozy der Europäischen Kommission unterbreitet hat und nach dem die Vorschriften für die mark-to-market-Bilanzierung für manche Vermögenswerte von Banken geändert oder außer Kraft gesetzt werden sollten.

 

bullet Presserklärung mit den Äußerungen von Manuel Barroso (in englischer Sprache, 75 KB)
bullet weitere Informationen und Materialien auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise

 

 

3. Oktober 2008: FAF äußert sich besorgt über gesetzgeberische Eingriffe in die Standardsetzung

Robert E. Denham, der Vorsitzende der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), der Dachorganisation des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, hat sich an die Führer der beiden Häuser des amerikanischen Kongresses und andere Schlüsselfiguren der US-Regierung gewendet und schwere Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit ausgedrückt, dass es zur Verabschiedung von Gesetzen kommen könne, die SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert außer Kraft setzen könnten. Die FAF fordert den Kongress auf, alle Vorschläge zurückzuweisen, die einen unabhängigen Standardsetzungsprozess gefährden könnten. Das vollständige Schreiben von Denham in englischer Sprache finden Sie hier (43 KB). Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt:
Wir sind sehr besorgt in Bezug auf die derzeitigen Bemühungen einer Kräfte, Gesetze zu verabschieden, die SFAS 157 zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert außer Kraft setzen sollen. Wir sind der Meinung, dass jegliche gesetzgeberische Bemühungen, einen FASB-Standard außer Kraft zu setzen, das Anlegervertrauen in größtmöglicher Weise unterminieren wird. Unserer Meinung nach würde die Tatsache, dass der Kongress beginnt, Rechnungslegungsstandards im Rahmen des politischen Prozesses zu verabschieden, die Integrität US-amerikanischer Rechnungslegungsstandards in Frage stellen und die Glaubwürdigkeit US-amerikanischer Finanzberichterstattung in erheblicher Weise einschränken.

 

Wenn der Kongress das Zeichen aussendet, dass Einzelinteressen durch das gesetzgeberischer Verfahren dazu führen können, dass die Bilanzierungseinschätzung von Experten, die in einem offenen und gründlichen Konsultationsprozess zustande gekommen sind, außer Kraft setzen können, werden notwendige und zeitnahe Verbesserungen der Finanzberichterstattung wahrscheinlich unmöglich gemacht, und dem besten Interesse der Kapitalmarktteilnehmer kann nicht länger gedient werden.

 

 

3. Oktober 2008: IAASB veröffentlicht sieben überarbeitete ISA

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB) hat sieben überarbeitete Internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) veröffentlicht. Einige der heute veröffentlichten Standards sind grundlegend überarbeitet worden, während andere neu gefasst und formuliert wurden, um den Klarheitsanforderungen des IAASB gerecht zu werden.
Die sieben neu überarbeiteten ISA sind die folgenden:
bullet ISA 200 (überabeitet und neu gefasst) Allgemeines Ziel des unabhängigen Wirtschaftsprüfers und der Durchführung einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing. In diesem grundlegenden ISA
bullet ist ein Überblick über eine Prüfung enthalten, um ihren Zweck und Umfang zu verstehen,
bullet werden die jeweilige Verbindlichkeit der Vorschriften und Leitlinien in den ISA definiert und
bullet wird die Bedeutung solider und einheitlicher Ermessensfindung durch den Prüfer betont sowie die Notwendigkeit ausreichender Prüfungsbelege für die Unterstützung des Prüfungsurteils;
bullet ISA 320 (überarbeitet und neu gefasst) Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung eines Prüfungsauftrages;
bullet ISA 450 (neuentworfen) Beurteilung von im Zuge einer Prüfung identifizierten Fehlaussagen;
bullet ISA 530 (neu gefasst) Repräsentative Stichproben und andere Auswahlverfahren;
bullet ISA 610 (neu gefasst) Interne Revision und Abschlussprüfung;
bullet ISA 705 (überarbeitet und neu gefasst) Änderungen am Prüfungsurteil im Bericht des unabhängigen Prüfers; und
bullet ISA 706 (überarbeitet und neu gefasst) Betonung von Paragraphen mit wichtigen Sachverhalten und anderen Sachverhalten im Bericht des unabhängigen Prüfers.

Die Presseerklärung des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) finden Sie hier.

 

 

3. Oktober 2008: IFRS in der Immobilienbranche

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Leitfaden zur Anwendung der IFRS in der Immobilienbranche veröffentlicht: IFRS in Real Estate: More Than Just Accounting and Reporting. In dieser Veröffentlichung werden praktische Erkenntnisse zur Anwendung der IFRS in der Immobilienbranche für Entscheidungsträger dargestellt; sie enthält folgende nützliche Abschnitte:

 

bullet Herausforderungen und Möglichkeiten in Bezug auf IFRS in der Immobilienbranche
bullet Auswirkungen der IFRS auf die folgenden Bereiche: Finanzberichterstattung, Steuern, Personalwesen, Fusionen und Akquisitionen, Informationstechnologie und Finanzen
bullet Schlüsselaufgaben für Entscheidungsträger der Immobilienbranche
bullet Ansätze für eine Übernahme der IFRS
bullet Hauptunterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP in Bezug auf die Immobilienbranche

 

Sie können sich den Leitfaden hier herunterladen (438 KB).

 

 

3. Oktober 2008: IASC-Stiftung veröffentlicht IFRS-Leitfaden

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen englischsprachigen Leitfaden durch die IFRS veröffentlicht: A Guide through Internationale Financial Reporting Standards. Dieses umfassende Werk (etwa 2.900 Seiten) enthält den aktualisierten und vollständigen konsolidierten Text der IFRS mit ausführlichen Querverweisen und Annotationen. Es deckt alle IFRS und IAS, IFRIC und SIC-Interpretationen und alle vom IASB veröffentlichten weiteren Materialien – erläuternde Beispiele, Anwendungsleitlinien, Grundlagen für Schlussfolgerungen und abweichende Meinungen – ab, die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2008 verabschiedet wurden. Die Annotationen im Leitfaden schließen Agendaentscheidungen von IFRIC und Klarstellungen ein.
In diesem Leitfaden werden die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Paragraphen und Abschnitten eines jeden IFRS und den anderen vom IASB herausgegebenen Materialien aufgezeigt. Wenn man also einen bestimmten Paragraph oder Abschnitt eines IFRS liest, findet man im Leitfaden Antwort auf die Frage: Welche anderen Abschnitte dieses Standards oder anderer IFRS oder welche Materialien, die vom IASB herausgegeben wurden, helfen beim Verständnis dieses Paragraphen weiter? Außerdem enthält der Leitfaden weitere erklärende Annotationen und die zugehörigen Agendaentscheidungen von IFRIC.

Der Preis des Leitfadens beträgt £ 90 zuzüglich Porto. Es gibt Preisnachlässe bei Mehrfachbestellungen, für Studenten und Wissenschaftler und Einwohner von Ländern mit mittlerem oder niedrigem Einkommensniveau. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite für den Verkauf des Leitfadens.

 

 

2. Oktober 2008: RIC veröffentlicht E-RIC 4

Der Entwurf der Rechnungslegungs Interpretation Nr. 4 E-RIC 4 Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements: Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation steht zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit (107 KB). Stellungnahmen können bis zum 17. November 2008 beim RIC (per Post: DRSC e.V., Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.

 

 

2. Oktober 2008: AICPA äußert Bedenken hinsichtlich der Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken

Der Senat der Vereinigten Staaten hat mit 74 zu 25 Stimmen eine Fassung des sogenannten Notfallpakets für Banken verabschiedet (in englischer Sprache, 596 KB). Das Repräsentantenhaus, das vorher eine Fassung des Notfallpakets abgelehnt hatte, wird morgen ein ähnliches Gesetz erörtern. In unserer Nachricht vom 29. September 2008 hatten wir zwei Abschnitte in dem Gesetzentwurf, der dem Repräsentantenhaus vorlag, identifiziert, die sich auf Fragen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beziehen:

 

bullet Abschn. 132. Recht, die Bilanzierung zum letzten Börsenkurs auszusetzen
bullet Abschn. 133. Untersuchung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs

 

Diese beiden Abschnitte finden sich auch in der Fassung des Gesetzes, über die der Senat gestern abstimmte. Am 30. September 2008 hat das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) ein Schreiben (in englischer Sprache, 61 KB) an alle Mitglieder des Kongresses gesendet, in dem es heißt, dass „Vorschläge, die die Aussetzung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs (oder dem beizulegenden Zeitwert) beinhalten, nicht dem besten Interesse der Anleger oder der Kapitalmärkte dienen und abgelehnt werden sollten‟. In dem Schreiben heißt es:

Die Prinzipien einer mark-to-market-Bilanzierung wurzeln im grundlegenden Nutzen von Transparenz und sind zentraler Bestandteil informierter Marktentscheidungen und effizienter Kapitalallokation. Unserer Meinung nach würde das Vertrauen der Anleger durch Bestrebungen, den aktuellen Wert finanzieller Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verschleiern, unterminiert.

 

Es ist wichtig, herauszustreichen, dass die mark-to-market-Bilanzierung positiv zur Aufdeckung der Schwere der wirtschaftlichen Krise beigetragen hat, der sich die Kreditmärkte und bestimmte Institute unseres Landes gegenüber sehen, und nicht diese Krise hervorgerufen hat.

 

In jüngster Zeit wurden Vorschläge laut, dass die Securities and Exchange Commission oder der Financial Accounting Standards Board die mark-to-market-Bilanzierung oder die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aussetzen oder irgendein Moratorium hinsichtlich der Vorschriften der mark-to-market-Bilanzierung für bestimmte Finanzinstitute bei deren Abschlüssen für Anleger verkünden solle.

 

Obwohl die Bestimmung von beizulegenden Zeitwerten in illiquiden Märkten schwierig sein kann, stellt die beste Schätzung der Preise, die für solche Instrumente in ordentlichen Markttransaktionen zum Zeitpunkt der Bewertung erzielt werden können, immer noch die relevanteste Information für Anleger und Unternehmenslenker dar. Um Unsicherheiten hinsichtlich des Werts dieser Wertpapiere zu verringern, ist es wichtig, dass die Anleger weiterhin die Erkenntnisse erlangen können, die sie aus den Prinzipien der mark-to-market-Bilanzierung gewinnen können.

 

 

2. Oktober 2008: Financial Reporting Alert zur vorgeschlagenen FASB-Stabposition zum Fair Value

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Financial Reporting Alert zu einer vorgeschlagenen FASB-Stabposition (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben, die SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten ergänzen würde. In dem Deloitte Financial Reporting Alert 08-12 (26 KB) wird darauf hingewiesen, dass mit der FSP nicht die Prinzipien in SFAS 157 geändert werden. Vielmehr würden darin zusätzliche Leitlinien für die Anwendung dieser Prinzipien in inaktiven Märkten zur Verfügung gestellt, indem die Hinweise ausgearbeitet werden, die der FASB und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) am 30. September 2008 gemeinsam veröffentlicht hatten. Dabei geht es um die Ergänzung von SFAS 157 mit Beispielen zu folgenden Situationen:

 

bullet Wie können interne (unternehmensspezifische) Annahmen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswertes verwendet werden, wenn keine relevanten Marktdaten zur Verfügung stehen?
bullet Wie beeinflussen beobachtbare Marktinformationen in inaktiven Märkten die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert?
bullet Wie sollten Unternehmen Händlerquotierungen oder Informationen von Preisagenturen berücksichtigen, wenn sie die Relevanz der zur Verfügung stehenden Daten zu Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einschätzen?

 

Der FASB wird die vorgeschlagene FSP Ende der Woche zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben. Die Kommentierungsfrist wird am 9. Oktober 2008 enden. Der FASB beabsichtigt, am 10. Oktober 2008 die endgültige Fassung herauszugeben, die sofort in Kraft treten soll (auch für Abschlüsse von Perioden, die am 30. September 2008 endeten, die noch nicht veröffentlicht wurden).

 

 

1. Oktober 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 1. Oktober 2008 (in englischer Sprache, 35 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

bullet IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
bullet IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 13 Kundentreueprogramme
bullet IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

 

 

1. Oktober 2008: Agendapapiere für die Sitzung am 2. Oktober bereitgestellt
Die Agendapapiere für den zusätzlichen Sitzungstag am 2. Oktober 2008 können jetzt von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden.

 

 

1. Oktober 2008: CFSS-Sitzung am 8. Oktober 2008

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat angekündigt, dass die nächste Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS), bei der EFRAG gemeinsam mit den europäischen Standardsetzern tagt, am 8. Oktober 2008 in Brüssel stattfinden wird. Gefolgt wird die Sitzung von einer Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) vom 8. bis 10. Oktober 2008. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

 

1. Oktober 2008: EFRAG-Stellungnahme zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente

Am 19. März 2008 hatte der International Accounting Standards Board ein Diskussionspapier zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit dem Titel Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments) veröffentlicht. Es stellt das erste Zwischenergebnis eines langfristigen Agendaprojekts dar, in welchem ein Nachfolgestandard für IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung erarbeitet werden soll. EFRAG hat dazu eine Stellungnahme beim IASB eingereicht. EFRAG stimmt zu, dass die gegenwärtigen Vorschriften für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten unangemessen kompliziert sind und dass ein Großteil der Komplexität in der Finanzberichterstattung über Finanzinstrumente durch den gegenwärtigen Standard verursacht wird. EFRAG ist jedoch nicht der Meinung, dass daraus notwendigerweise folgt, dass die Einführung einer einzigen Bewertungsgrundlage für alle Finanzinstrumente diese Komplexität verringern wird. In der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG finden Sie weitere Informationen und eine Verknüpfung auf die Stellungnahme.

 

 

1. Oktober 2008: Webcast zu den steuerlichen Auswirkungen der IFRS

Unsere Kollegen aus dem asiatisch-pazifischen Raum veranstalten am 11. Dezember 2008 von 12:00h bis 13:00h Hongkonger Zeit einen Webcast mit dem Thema Steuerbilanzierung: Die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft. Drei Themen werden den Schwerpunkt bilden:

 

bullet Erfahrungen während des letzten Jahres seit der Einführung von FIN 48.
bullet Andere aktuelle Informationen zur Steuerbilanzierung einschließlich der Auswirkungen von FIN 48 auf nicht börsennotierte Unternehmen.
bullet Fragen, denen sich Unternehmen stellen sollten, während in immer mehr Ländern die International Financial Reporting Standards (IFRS) eingeführt werden.

 

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

 

 

1. Oktober 2008: Gemeinsame Leitlinien von SEC und FASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der Stab des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat gemeinsam mit dem Stab des US-amerikanischen Standardsetzers FASB eine Presseerklärung veröffentlicht, die Fragen und Antworten enthält, mit deren Hilfe die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im derzeitigen Marktumfeld verdeutlicht werden soll. Diese Leitlinien wurden zwischenzeitlich herausgegeben, weil der Abschluss der zusätzlichen Interpretationshilfen des FASB hinsichtlich der Anforderungen aus SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei illiquiden Märkten noch aussteht.
In der gemeinsamen Presseerklärung werden die folgenden Fragen beantwortet:
bullet Können die internen Annahmen der Unternehmensführung (beispielsweise erwartete Zahlungsströme) zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden, wenn keine relevanten Marktdaten mehr zur Verfügung stehen?
bullet Wie sollten Marktinformationen berücksichtigt werden (beispielsweise Händlerquotierungen oder Informationen von Preisagenturen), wenn die Informationen eingeschätzt werden, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen?
bullet Sind Geschäftsvorfälle, die in ungeordneten Marktverhältnissen ausgeführt werden sollen, Hinweise für den beizulegenden Zeitwert? Wann sind Pfandverkäufe (in ungeordneten Marktverhältnissen) ein Hinweis auf den beizulegenden Zeitwert?
bullet Können Transaktionen in inaktiven Märkten Einfluss auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert haben?
bullet Welche Faktoren sollten in Erwägung gezogen, wenn eingeschätzt werden soll, ob die Wertminderung einer Anlage dauerhaft ist?

 

Die gemeinsame Presseerklärung von FASB und SEC finden Sie hier (in englischer Sprache, 25 KB). Der FASB hat die Agenda für seine heutige Sitzung geändert, um den Entwurf einer Stabposition mit zusätzlichen Leitlinien zu SFAS 157 zu erörtern.

 

 

1. Oktober 2008: Stellungnahme des DSR zum Rahmenkonzept Phase D

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat über seine Stellungnahme zum Diskussionspapier des IASB Vorläufige Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit entschieden. Der DSR unterstützt die Entwicklung eines neuen Rahmenkonzepts, meldet aber eine Reihe von Bedenken hinsichtlich des Diskussionspapiers an. Die Stellungnahme des DSR wurde zum einen direkt an den IASB übersendet, zum anderen bildet sie den Hintergrund für eine Stellungnahme gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hinsichtlich deren Entwurfs einer Stellungnahme gegenüber dem IASB. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

bullet Stellungnahme gegenüber dem IASB (119 KB)
bullet Stellungnahme gegenüber EFRAG (187 KB)

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