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IFRS-Nachrichten – November 2008

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

30. November 2008: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Novemberausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören

 

bullet IFRS-Angaben im Lagebericht
bullet Steuerbilanzierung in einem IFRS-Umfeld
bullet Start unserer Erhebung zum Countdown und zum Übergang auf IFRS
bullet SEC-Veröffentlichung zum IFRS-Fahrplan
bullet Aktuelles zu gegenwärtigen IFRS-Ereignissen

 

Nachfolgend können Sie die englische oder französische Fassung herunterladen:

 

bullet Novemberausgabe 2008 des Countdown-Newsletter in englischer Sprache (634 KB)
bullet Novemberausgabe 2008 des Countdown-Newsletter in französischer Sprache (391 KB)
bullet Hintergrundinformationen zum Übergang auf IFRS in Kanada einschließlich zurückliegender Ausgaben des Countdown-Newsletters.

 

 

29. November 2008: Finanzmarktkrise Herausforderung für Geschäftsführer

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat zwei Alerts für Geschäftsführer zu den Herausforderungen der Gesellschaftsberichterstattung, die sich aus den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen ergeben, herausgegeben. Aufgrund der globalen Liquiditätsengpässe mögen Geschäftsführer und Prüfungskomitees eventuell gezwungen sein, mehr Zeit auf die Jahresabschlussplanungen zu verwenden, ihre Schlüsselannahmen und Modelle zu überprüfen, die in der Finanzberichterstattung Verwendung finden, und die bedeutenden Ermessenentscheidungen hinsichtlich Bilanzierung und Angaben zu überprüfen. Um bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu helfen, hat der FRC folgende englischsprachige Publikationen veröffentlicht:

 

bullet Challenges for Audit Committees Arising from Current Economic Conditions (Herausforderungen für Prüfungskomitees, die sich aus den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen ergeben, 205 KB)
bullet An Update for Directors of Listed Companies: Going Concern and Liquidity Risk (Aktuelles für Geschäftsführer von börsennotierten Unternehmen: Annahme der Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiko, 280 KB)

 

Der Zweck der Dokumente liegt darin, Geschäftsführern dabei zu helfen, die Schlüsselfragen zu identifizieren, die sie in Erwägung ziehen sollten, wenn sie sich auf den Jahresabschluss vorbereiten und ihre Verantwortung in Bezug auf die Finanzberichterstattung und Abschlusssalden wahrnehmen wollen. Diese Dokumente stellen keine neuen Anforderungen an an britische Unternehmen oder ihre Prüfer dar. Das Urheberrecht für diese Dokumente liegt beim FRC, und sie werden auf IAS PLUS mit freundlicher Genehmigung des FRC zur Verfügung gestellt.

 

 

28. November 2008: Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise wurden an das AFRAC Fragen im Zusammenhang mit der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen gestellt. Daher hat sich das AFRAC entschlossen, in einem Entwurf einer Stellungnahme (70 KB) die folgenden vier ausgewählten Fragen zu beantworten:

 

  • Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von aktiven Märkten unterschieden werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
  • Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsenkurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens (§ 224 Abs. 2 A. III. Z. 5 UGB) eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?

 

Mit diesen - keinesfalls die Bewertung von Finanzvermögen umfassend darstellenden - Antworten soll bilanzierenden Unternehmen wie auch ihren Abschlussprüfern eine Richtschnur bei der Lösung der angesprochenen Fragen gegeben werden. Stellungnahmen sind bis zum 5. Dezember 2008 als pdf-Datei an office@afrac.at zu mailen.

 

 

28. November 2008: Schritte gegen Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften

Die Europäische Kommission hat beschlossen, 16 Mitgliedstaaten, und zwar Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Polen, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich (in Bezug auf Gibraltar) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zukommen zu lassen, weil sie der Kommission nicht all ihre Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen gemeldet haben. Mit der Richtlinie wurden die Rechtsvorschriften für das Abschlussprüfergewerbe aktualisiert, um die Qualität der Abschlussprüfungen nach verschiedenen Unternehmensskandalen in der Vergangenheit zu verbessern. Insbesondere führte die Richtlinie eine Anforderung für die Mitgliedstaaten ein, ein externes Qualitätssicherungssystem und ein öffentliches Aufsichtssystem für die Abschlussprüferbranche zu schaffen und sah Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Regulierungsbehörden vor. Zwecks Gewährleistung der Unabhängigkeit und der Objektivität der Abschlussprüfer wurden zudem eine Reihe berufsethischer Prinzipien festgelegt und ihre Aufgaben genau abgeklärt. Die Richtlinie 2006/43/EG hätte bis zum 29. Juni 2008 umgesetzt werden müssen.

 

 

28. November 2008: Gemeinsame Qualifikationen in der Prüferbranche

Neun der europäischen Wirtschaftsprüferinstitute haben das Common Content Project zu gemeinsamen Inhalte ins Leben gerufen, um ihre beruflichen Qualifikationen zusammen zu bringen. Einer der Hauptgründe für Gründung des Projekts ist die Globalisierung der Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften, so dass ein bedeutender Teil der Ergebnisse einen IFRS/ISA-Bezug haben. Bei den Qualifikation von Common Content wird der Schwerpunkt auf die fünf Dienstleistungsbereiche der Wirtschaftsprüferbranche gelegt:

 

  • Prüfung und prüfungsnahe Leistungen
  • Erfolgsbewertung und -berichterstattung
  • strategisches und Businessmanagement
  • Finanzmanagement
  • Steuer- und Rechtsdienstleistungen

 

Die neun Institute sind in Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich angesiedelt. Sie haben kürzlich ein Programm mit "einem rigorosen Selbsteinschätzungsprozess durch jedes Institut und einer detaillierte Überprüfung durch Teams von anderen Instituten" durchlaufen, um zu bestätigen, dass jedes Institut die Anforderungen für eine langfristige Mitgliedschaft im Projekt erfüllt. Folgende englischsprachige Quellen stehen Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung:

 

 

 

28. November 2008: Die vier jüngsten IFRS Insights-Newsletter

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die vier jüngsten IFRS Insights-Newsletter, die von unseren amerikanischen Kollegen erstellt werden. Die Newsletter zeigen die neuesten Entwicklungen in den IFRS auf, bieten praktische Ratschläge für Unternehmen, die IFRS anwenden wollen, stellen den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds dar und verweisen auf relevante Werkzeuge und Ressourcen. In der Auflistung unten finden Sie die Hauptthemen der vier neuen Newsletter und jeweils eine Verknüpfung auf die entsprechende Ausgabe. Unsere internationalen Kollegen archivieren die englischsprachigen Newsletter auf ihrer Seite.
IFRS Insights Ausgabe 6 (November 2008) (361 KB)
  • Ein Feature über den von der SEC vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan
  • Ein Artikel über IFRS und steuerliche Erwägungen in Bezug auf Pläne mit anteilsbasierter Vergütung
  • Ein kurzer Überblick über IAS 17 Leasingverhältnisse
  • Eine Vorschau auf Ergebnisse einer neuen IFRS-Umfrage
IFRS Insights Ausgabe 5 (Oktober 2008) (347 KB)
  • Ein Feature dazu, welche US-Unternehmen eventuell IFRS anwenden dürfen
  • Ein Artikel über IFRS-Erwägungen zu Fusionen und Akquisitionen
  • Ein kurzer Überblick über IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • Eine echte IFRS-Fallstudie
IFRS Insights Ausgabe 4 (September 2008) (910 KB)
  • Aktuelle Informationen zum vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan und Regelungsänderungen bei der SEC
  • Ein Artikel über die Entwicklung eines IFRS Centres of Excellence
  • Ein kurzer Überblick über IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
  • Fragen und Antworten zu IFRS und der Öl- und Gasindustrie
IFRS Insights Ausgabe 3 (August 2008) (548 KB)
  • Aktuelle Informationen zu den Konvergenzbemühungen
  • Eine Zusammenfassung der SEC-Gespräche am Runden Tisch vom 4. August 2008
  • Ein Artikel über IFRS-Auswirkungen auf Technologien und Systeme
  • Ein kurzer Überblick über IAS 16 Sachanlagen
  • Fragen und Antworten dazu, was aus IFRS in der Europäischen Union gelernt werden kann

 

 

28. November 2008: Gesprächsrunde zur Finanzmarktkrise am 3. Dezember

Am 3. Dezember 2008 werden der IASB und der FASB in Tokio gemeinsam die letzte Runde von Gesprächen am Runden Tisch zur Identifizierung von Fragen der Finanzberichterstattung abhalten, die durch die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund getreten sind. Die Gesprächsrunden sollen dazu dienen, den Boards dabei zu helfen, Bilanzierungsfragen zu identifizieren, die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Die erste Gesprächsrunde war in London am 14. November 2008 abgehalten worden, die zweite in den Räumen des FASB am 25. November 2008. In Tokio wird es zwei Gesprächsrunden am Nachmittag geben – die erste von 13:30h bis 15:30h Ortszeit, die zweite von 16:00h bis 18:00h Ortszeit. Die Agendapapiere stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise.

 

 

28. November 2008: Kommentierungsfrist zum Entwurf Ergebnis je Aktie

Wir erinnern unsere Leser daran, dass Die Kommentierungsfrist zum IASB-Entwurf zu Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie am 5. Dezember 2008 endet. Der IASB hatte den Entwurf  am 7. August 2008 herausgegeben. Unter anderem soll mit den Änderungen an IAS 33 folgendes erreicht werden:

 

  • Zurverfügungstellung eines eindeutigen Prinzips, um zu bestimmen, welche Aktien und anderen Instrumente in die Berechnung des Ergebnisses je Aktie einbezogen werden sollen. Nach diesem Prinzip würde die durchschnittliche gewichtete Anzahl der Stammaktien nur die Instrumente einbeziehen, die ihrem Halter das Recht geben, gegenwärtig an den Gewinnen oder Verlusten der Periode zu partizipieren.
  • Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie für bestimmte Instrumente wie beispielsweise Verträge über die Veräußerung oder den Rückkauf eigener Aktien und partizipierender Instrumente des Unternehmens soll klargestellt werden. In dem Entwurf werden solche Verträge behandelt, als habe das Unternehmen die Aktien bereits zurückerworben. Daher würde das Unternehmen diese Aktien bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie aus dem Nenner herausnehmen.
  • Verbesserung der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie für partizipierende Instrumente und aus zwei Gattungen bestehenden Stammaktien. Wenn ein wandelbares Finanzinstrument einen stärker verwässernden Effekt hätte, wenn eine Wandlung angenommen wird, dann würde das Unternehmen die stärker verwässernde Behandlung für das verwässerte Ergebnis je Aktie annehmen.
  • Vereinfachung der Berechnung des Ergebnisses je Aktie für Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für solche Instrumente (einschließlich derivativer Komponenten hybrider Finanzinstrumente) würde das Unternehmen weder den Zähler noch den Nenner der Berechnung des verwässerten Ergebnisses anpassen.

 

 

27. November 2008: IFRIC 17 zu Sachausschüttungen

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer herausgegeben.
In IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer wird folgendes klargestellt:
bullet Eine auszukehrende Dividende ist anzusetzen, wenn die Dividende sachgerecht genehmigt wurde und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens steht.
bullet Ein Unternehmen hat die auszukehrende Dividende zum beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen Vermögenswerte zu bewerten.
bullet Ein Unternehmen hat den Unterschiedsbetrag zwischen der geleisteten Dividende und dem Buchwert der ausgekehrten Vermögenswerte erfolgswirksam zu erfassen.
bullet Ein Unternehmen hat zusätzliche Angaben zu leisten, wenn die für die Auskehrung an die Eigentümer vorgesehenen Vermögenswerte der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs entsprechen.
IFRIC 17
bullet ist auf anteilige Sachausschüttungen anzuwenden mit Ausnahme von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle,
bullet ist prospektiv anzuwenden und
bullet tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (51 KB).

 

 

27. November 2008: Überarbeitete Änderungen zu Umklassifizierungen nach IAS 39

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute eine aktualisierte Fassung der jüngsten Umklassifizierungsänderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, die am 13. Oktober 2008 veröffentlicht worden waren, herausgegeben, um das Datum des Inkrafttretens der Änderungen zu verdeutlichen. Nach der Veröffentlichung der Änderungen und als Reaktion auf Nachfragen hat der IASB auf seiner Sitzung im Oktober die Vorschriften bezüglich des Datums des Inkrafttretens wie folgt geändert:
Jede Umklassifizierung, die am oder nach dem 1. November 2008 vorgenommen wird, tritt mit dem Zeitpunkt der Umklassifizierung in Kraft. Umklassifizierungen jedoch, die vor dem 1. November 2008 vorgenommen wurden, können zum 1. Juli 2008 oder einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Umklassifizierungen können nicht rückwirkend zu einem Datum vor dem 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Die Klarstellung wurde in der Oktoberausgabe des IASB Update und auf IAS PLUS veröffentlicht und ist nun in die überarbeitete Fassung der Änderungen eingearbeitet, die von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden kann.

 

 

26. November 2008: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IAS 33

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungsvorschlägen an IAS 33 Ergebnis je Aktie verabschiedet. Die beiden wesentlichen Kritikpunkte sind die folgenden:

 

bullet "Da der IASB und der FASB derzeit an dringenderen Projekten arbeiten, fragen wir uns, ob die Boards nicht ihre knappen Ressourcen auf diese Projekte verwenden sollten anstatt an der Konvergenz und der Vereinfachung der Berechnung des Ergebnisses je Aktie zu arbeiten. Wir sehen die Arbeit am Projekt zum Ergebnis je Aktie derzeit nicht als essentiell an."
bullet "Des Weiteren sind wir uns nicht sicher, ob die Berechnung des Ergebnisses je Aktie einen Rechnungslegungsstandards benötigt, da es sich nicht um eine Bilanzierungsfrage handelt."

 

Die vollständige Stellungnahme an den IASB in englischer Sprache finden Sie hier (58 KB). Der DSR hat die Stellungnahme an den IASB auch als Grundlage für eine Stellungnahme an EFRAG verwendet, die sie hier finden (86 KB).

 

 

26. November 2008: EFRAG Update November 2008 erschienen

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Novemberausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht. Die Zusammenfassung kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 323 KB).

 

 

26. November 2008: Die Hälfte der PCAOB-Prüfungsfirmen stammt nicht aus den USA

Mit Stand vom 31. Oktober 2008 waren 1.866 Prüfungsgesellschaften bei der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) registriert, 879 davon mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten. Nach dem Gesetz müssen registrierte Gesellschaften, die mehr als 100 börsennotierte Unternehmen prüfen, jährlich überprüft werden; Gesellschaften die weniger börsennotierte Unternehmen prüfen, müssen mindestens einmal alle drei Jahre überprüft werden. Diese Information lässt sich der englischsprachigen Presseerklärung entnehmen, in der die PCAOB die Verabschiedung eines Budgets von 157,6 Mio. USD für 2009 bekannt gibt.

 

 

26. November 2008: Wesentliche Ergebnisse der SEC-Gespräche am Runden Tisch

Am 21. November 2008 hielt die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ihre zweite und letzte Gesprächsrunde zur Fair-Value- bzw. Marktwertbilanzierung ab. Die Untersuchungen der SEC zur Marktwertbilanzierung sind im Notfallgesetz zur Wirtschaftsstabilisierung von 2008 vorgeschrieben. Bei den Gesprächen wurde der Schwerpunkt auf die Herausforderungen der Marktwertbilanzierung und mögliche Verbesserungen der Rechnungslegungsstandards gelegt. An den Gesprächen nahmen Anleger, Emittenten, Prüfer und andere Personen mit Expertise in Marktwertbilanzierung teil.

 

Allgemeine Übereinstimmung der Gesprächsteilnehmer
Die Gesprächsteilnehmer stimmten alle in der Ansicht überein, dass die Marktwertbilanzierung unter Verlautbarung 1571 nicht der Auslöser der derzeitigen Marktunruhen ist. Sie wiesen darauf hin, dass die Aufsichtsbehörden über die Verlautbarung 157 hinausschauen sollten, um sich in der heutigen Praxis vorherrschender Themen anzunehmen; dies könnte beispielsweise mit einer Änderung der Kapitalvorschriften geschehen. Darüber hinaus sprachen sich die Teilnehmer deutlich für unabhängige Standardsetzung aus und hielten fest, dass der Prozess frei von jeglichem politischen oder aufsichtsbehördlichen Eingreifen sein muss.
Drei wesentliche Themen der Diskussion
Leitlinien zur Wertminderung
Die Gesprächsteilnehmer stimmten überein, dass die Standardsetzer noch einmal die Leitlinien zu anderen als vorübergehenden Wertminderungen überprüfen sollten. Es wurden verschiedene Vorschläge gemacht einschließlich der Vorschläge, (1) die Leitlinien zur Wertminderung von Anlagen in Darlehenssicherheiten (Verlautbarung 1152) analog zu den Leitlinien zur Wertminderung von Krediten (Verlautbarung 1143) zu gestalten und (2) Wertminderungsverluste zwischen Krediten und anderen Änderungen im beizulegenden Zeitwert aufzuteilen. Gesprächsteilnehmer aus der Investoren- und Prüfergemeinde schlugen ein Modell vor, in dem Verluste aus Kreditgeschäften in Anlagen in Darlehenssicherheiten laufend im Einkommen erfasst werden und andere Veränderungen im beizulegenden Zeitwert des Instruments im anderen vollständigen Einkommen erfasst werden. Der Kreditverlust würde auf Grundlage der Veränderungen in erwarteten Cashflows errechnet ähnlich wie im Modell in Verlautbarung 114. Verschiedene Teilnehmer aus der Erstellergemeinde schlugen vor, dass die Anlagen zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet werden sollten, so dass nur Verluste aus den Kreditgeschäften erfasst werden und der beizulegende Zeitwert des Instruments im Anhang zum Abschluss vierteljährlich angegeben wird. Sie wiesen darauf hin, dass die Erfassung von Liquiditätsverlusten im anderen vollständigen Einkommen das Eigenkapital verzerren würde, was Auswirkungen auf aufsichtliche Eigenkapitalanforderungen hätte.

Zusätzliche Angaben
Die Teilnehmer waren sich einig, dass (1) es mehr umfassende Angaben geben müsse, die zukunftsgerichtete Informationen (wie beispielsweise Sensititvitätsanalysen) einschließen könnten, und (2) einer gründlichen Erörterung der Techniken und Daten bedarf, die die Unternehmensführung bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts verwendet. Einige Teilnehmer schlugen vor, dass zusätzliche Angabeerfordernisse von den Aufsichtsbehörden oder Standardsetzern noch für diese Berichtsperiode verabschiedet werden sollten.

Darstellung
Die Teilnehmer stimmten überein, dass eine verbesserte Darstellung beizulegender Zeitwerte in der Gewinn- und Verlustrechnung die Transparenz und die Nützlichkeit von Abschlüssen für die Anleger verbessern würden und dass der FASB erwägen sollte, die Darstellung des Abschlusses im Rahmen eines langfristigen Projekts zu verbessern.

1FASB-Verlautbarung Nr. 157 Fair Value Measurements
2FASB-Verlautbarung Nr. 115 Accounting for Certain Investments in Debt and Equity Securities
3FASB-Verlautbarung Nr. 114 Accounting by Creditors for Impairment of a Loan

 

 

26. November 2008: Protokoll von der ARC-Sitzung am 6. November

Das zusammenfassende Protokoll der Sitzung vom 6. November 2008 des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) steht nun zum Herunterladen bereit (in englischer Sprache, 39 KB). Auf der Sitzung stimmte der Ausschuss unter anderem dafür, die folgenden Verlautbarungen für die Anwendung in Europa zu übernehmen:

 

bullet Änderungen an IFRS 1 und IAS 27: Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen
bullet Änderungen an IAS 32 und IAS 1: Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen
bullet Jährliche Verbesserungen der IFRS
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen. Die Empfehlung des ARC lautet jedoch, dass IFRIC 12 für die Anwendung in Europa mit Übernahmedatum 2010 übernommen werden soll. Das IASB-Datum des Inkrafttretens von IFRIC 12 waren Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. (Details finden Sie in unserer Nachricht vom 11. November 2008.)

 

 

26. November 2008: Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC geht

Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Conrad Hewitt, hat angekündigt, dass er sein Amt im Januar 2009 zur Verfügung stellen wird. Er ist dann zweieinhalb Jahre Leiter der Abteilung gewesen. Eine Würdigung seiner Leistungen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung der SEC.

 

 

25. November 2008: Stellungnahmeentwurf von EFRAG

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 hinsichtlich weiterer Ausnahmen für erstmalige Anwender auf ihren Internetseiten veröffentlicht. EFRAG unterstützt die Änderungen generell, äußert aber einige Bedenken hinsichtlich der branchenspezifischen Ausrichtung der vorgeschlagenen Änderungen. Stellungnahmen zum EFRAG-Entwurf können bis zum 9. Januar 2009 eingereicht werden. Details entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG, die auch eine Verknüpfung auf den Entwurf enthält.

 

 

25. November 2008: IASB veröffentlicht neu strukturierte Fassung von IFRS 1

Der IASB hat eine neu strukturierte Fassung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards herausgegeben. IFRS 1 wurde zuerst im Juni 2003 herausgegeben und seitdem oft geändert. In der Folge wurde der Standard komplizierter und weniger klar. 2007 entschied sich daher der Board, IFRS 1 im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts zu ändern, um ihn für Leser besser verständlich zu machen und ihn so zu gestalten, dass künftige Änderungen besser eingearbeitet werden können. Die jetzt veröffentlichte Fassung von IFRS 1 bewahrt den Inhalt der vorangegangenen Version in einer geänderten Struktur. Sie ersetzt die vorangegangene Version und tritt für Unternehmen, die erstmalig die IFRS anwenden, für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Abonnenten können die neue Fassung von der Internetseite des IASB herunterladen.

 

 

25. November 2008: 'El tránsito hacia los IFRS en seguros'

Unsere kolumbianischen Kollegen haben El tránsito hacia los IFRS en seguros: Una mirada más allá de los cambios en contabilidad herausgegeben. Dabei handelt es sich um eine spanische Übersetzung von The IFRS Journey in Insurance: A Look Beyond the Accounting Changes. In dieser Veröffentlichung werden die Auswirkungen der Anwendung der IFRS in der Versicherungsindustrie weltweit untersucht. Unter anderem wird festgehalten, dass in manchen Märkten die IFRS zu bedeutenden Änderungen in den folgenden Bereichen führen werden:

 

bullet Gestaltung, Preis und Angebot von Versicherungsprodukten
bullet Anlagestrategie
bullet Risikomanagementpraxis
bullet Verbriefung
bullet Fusionen und Akquisitionen

 

Laden Sie sich El tránsito hacia los IFRS en seguros herunter (247 KB). Unsere Kollegen haben eine eigene Seite mit Publikationen in spanischer Sprache eingerichtet; Sie finden sie hier.

 

 

25. November 2008: iGAAP Finanzberichterstattung in Malaysia

Unsere malaiischen Kollegen haben iGAAP Financial Reporting in Malaysia veröffentlicht – ein praxisnaher und umfassender Leitfaden zur Berichterstattung unter IFRS in Malaysia. Das Buch bietet:

 

bullet Schwerpunkte und Erörterungen von Malaysia-spezifischen Bestimmungen im Vergleich zu IFRS
bullet Praktische Beispiele und erläuternde Anwendungen der IFRS
bullet Hinweise bei Fragen aus der Praxis, die bei Anwendern und Erstellern von IFRS-Abschlüssen aufgetreten sind
bullet Ratschläge und Erörterungen zu den Bereichen der Standards, in denen die formalen Bestimmungen nicht eindeutig sind
bullet Kommentare und Aktualisierungen bis August 2008 zur Entwicklung der bis zum 31. Dezember 2007 herausgegebenen IFRS und Interpretationen
iGAAP Financial reporting in Malaysia (ISBN-13 978-981-4228-56-5 und ISBN-10 981-4228-56-7) ist von CCH Asia Pte Limited veröffentlicht worden und kann über die entsprechende Internetseite bezogen werden.

 

 

25. November 2008: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Oktober 2008 des Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 147 KB), die Neuigkeiten bis einschließlich 5. November 2008 beinhaltet. Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOs-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie hier (in englischer Sprache).
In dieser Ausgabe des GIOS-Newsletters:
IFRS-Themen
bullet SEC veröffentlicht vorgeschlagenen Fahrplan für Anwendung der IFRS durch US-Emittenten
bullet IASB erklärt Schritte als Reaktion auf die Finanzmarktkrise
bullet FASB und IASB veröffentlichen Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses
bullet IASB gestattet Umklassifizierung von bestimmten Finanzinstrumenten
bullet IASB schlägt Änderungen an den Angabeerfordernissen bezüglich Finanzinstrumenten vor
bullet IASB veröffentlicht veranschaulichende Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufsichtsthemen
bullet SEC verdeutlicht Leitlinien zur Wertminderung hinsichtlich ewig laufender Vorzüge
bullet SEC äußert sich zu Angaben über Vorstandsvergütungen
bullet SEC veranstaltet Gesprächsrunde zu transparenten Angaben
bullet SEC beginnt Studie zur Marktwertbilanzierung
US-GAAP-Themen
bullet FASB-Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen erörtert neun Fair-Value-Sachverhalte
PCAOB-Themen
bullet PCAOB schlägt sieben Prüfungsstandards zur Risikobewertung vor
Andere Themen
bullet FASB und IASB verkünden gemeinsame Reaktion auf die Finanzmarktkrise

 

 

24. November 2008: IASCF ernennt Nachfolger für ausscheidende Treuhänder

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat heute die Ernennung von zwei Treuhändern verkündet:

 

bullet Clemens Börsig, Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank
bullet Noriaki Shimazaki, geschäftsführender Vizepräsident der Sumitomo Corporation aus Japan

 

Die Ernennungen dienen der Füllung von Vakanzen, die Ende des Jahres aus dem Ausscheiden von Max Dietrich Kley und Junichi Ujiie entstehen. Dr. Börsig und Herr Shimazaki sind für eine Amtszeit von drei Jahren mit Option auf Verlängerung ab dem 1. Januar 2009 gewählt. Durch Ernennung eines Treuhänders aus Europa und eines Treuhänders aus dem asiatisch-pazifischen Raum wird die geografische Balance, die in der Satzung vorgeschrieben ist, gewahrt. Die IASCF wird zu gegebener Zeit auch einen Nachfolger aus dem Investmentbereich für den ausscheidenden US-Amerikaner David Shedlarz bekannt geben.

 

 

24. November 2008: EFRAG besetzt Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten neu

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sich entschlossen, die Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten neu zu besetzen. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, den Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG bei allen Fragen zu Finanzinstrumenten zu beraten. Die Arbeitsgruppe tagt alle zwei Monate in Brüssel, bei Bedarf auch öfter. Die Gruppe soll aus Mitglieder mit hervorragenden Kenntnissen in Fragen der Berichterstattung über Finanzinstrumente und allgemeinen Fragen der Berichterstattung unter IFRS bestehen und eine ausgewogenen Mischung aus Erstellern, Prüfern, Risikomanagern, Anwendern, Wissenschaftlern und Standardsetzern aufweisen. Details finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

 

24. November 2008: FASB schreibt neue Angaben für den Abschluss 2008 vor

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat verkündet, dass er beabsichtigt, einen endgültigen Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) zu FAS 140-e und FIN 46(R)-e Angaben zu Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten und Anteile an Zweckgesellschaften bis zum 15. Dezember 2008 herausgegeben zu haben. Mit der FSP werden die Angabeerfordernisse für börsennotierte Unternehmen für Abschlüsse, die nach dem 15. Dezember 2008 enden, verschärft (das schließt das Kalenderjahr 2008 ein). Details finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des FASB.

 

 

23. November 2008: Vorbereitungsunterlagen für die Gespräche am Runden Tisch

Für die am 25. November 2008 in Norwalk stattfindenden Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise hat der FASB auf seiner Internetseite Vorbereitungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen bieten einen kurzen Überblick über den Zweck der Gesprächsrunden, eine Auflistung der Themen, die erörtert werden sollen, die Liste der Teilnehmer sowie alle eingereichten Anfragen. Die insgesamt 51 Seiten Unterlagen in englischer Sprache finden Sie hier (726 KB).

 

 

22. November 2008: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom November 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 18.-21. November 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

 

 

21. November 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom November 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 18.-21. November 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

 

 

21. November 2008: IDW zum Entwurf einer Rechnungslegungs Interpretation Nr. 4

In einem Schreiben (70 KB) an das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC vom 10. November 2008 äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum E-RIC 4. Dieser Entwurf behandelt Auslegungsfragen zur Neufassung von IAS 32, insbesondere die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei deutschen Personenhandelsgesellschaften.

 

 

21. November 2008: IASB sucht neue Mitglieder

Der International Accounting Standards Board (IASB) sucht über die nächsten drei Jahre eine Reihe von Boardmitgliedern für eine Amtszeit von fünf Jahren mit Option einer Verlängerung um weitere fünf Jahre. Es handelt sich um Vollzeitstellen mit Sitz in London. Die Boardmitglieder treffen sich monatlich und erörtern neue Papiere und Projekte. Kurz gefasst sieht die Aufgabe der Boardmitglieder so aus:
Ein Boardmitglied
bullet dient als Mitglied eines Kollegiums, das unter der Aufsicht der Treuhänder der IASC-Stiftung arbeitet und neue Standards entwickelt, prüft und vereinbart,
bullet stellt fachlichen Input, Ratschläge und Leitlinien zu Projekten zur Verfügung und erörtert mögliche neue Projekte und
bullet vertritt den Board nach außen und knüpft und unterhält Verbindungen zu den Gruppen, die von Rechnungslegungsstandards betroffen sind.

 

Ein Boardmitglied verfügt über folgende Qualifikationen
bullet Es verfügt über weitreichende Kenntnisse in der Finanzberichterstattung, die es entweder als Finanzvorstand oder in einer ähnlichen Position in einem großen Unternehmen, als Partner einer internationalen Prüfungsgesellschaft oder als leitender Anlageanalyst in der Finanzdienstleistungsbranche erworben hat.
bullet Es kann exzellent strategisch und analytisch denken bei gleichzeitiger praktischer und pragmatischer Denkweise und verbunden mit einem starken Interesse, dem öffentlichen Sektor zu dienen.
bullet Es ist ein Teamspieler mit verbindlichem persönlichen Auftreten und überdurchschnittlichen Kommunikationsfähigkeiten, kann effizient in einer heterogenen Gruppe von Kollegen arbeiten und den IASB wirkungsvoll nach außen vertreten.

Bewerbungen sind bis zum 15. Dezember 2008 an den IASB zu richten. Details entnehmen Sie bitte der Presseerklärung des IASB, die auch eine Verknüpfung auf die Stellenausschreibung beinhaltet.

 

 

20. November 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom November 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 18.-21. November 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

 

 

20. November 2008: SEC-Vorsitzender Cox äußert sich zu IFRS in den USA

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, äußerte sich am 18. November 2008 auf der Konferenz des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI) zu aktuellen Fragen der Finanzberichterstattung in New York zum Thema "Die Zukunft von internationalen Standards und Zusammenarbeit im Licht der Finanzmarktkrise" (The Future of International Standards and Cooperation In Light of the Credit Crisis). Unter anderem erörterte Cox die Prinzipien, die für den Erfolg der IFRS "als Vereiniger der Kapitalmärkte der Welt und als mächtiges Werkzeug für Anleger überall" unabdingbar sind:

 

bullet Zuerst müssen die Standards im Interesse der Anleger geschaffen werden. Das ist ihr Hauptzweck.
bullet Das zweite Prinzip für den Erfolg der IFRS ist, dass der Standardsetzungsprozess transparent sein muss. Das ist nicht nur für den Erhalt des Anlegervertrauens wichtig, sondern auch für die Sicherstellung der Integrität und der Qualität der Standards.
bullet Drittens muss der Standardsetzer unabhängig sein.
bullet Der Standardsetzer muss auch rechenschaftspflichtig sein.
bullet Alle Interessengruppen selbst müssen am Standardsetzungsprozess teilnehmen, um den fortwährenden Erfolg der IFRS sicherzustellen.

 

Cox hielt außerdem fest:

Die Tatsache, dass heute zwei Drittel der amerikanischen Anleger Wertpapiere ausländischer Unternehmen besitzen, bedeutet, dass die SEC ein bleibendes Interesse daran hat, sicherzustellen, dass die IFRS wirklich hochwertig sind und in den verschiedenen Rechtskreisen einheitlich angewendet werden. Was immer die Zukunft der IFRS für US-Emittenten sein mag, Privatkunden und institutionelle Anleger in unserem Land verlassen sich bereits heute gleichermaßen auf die IFRS.

 

 

20. November 2008: Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten

Der Australian Accounting Standards Board (AASB) hat am 31. Oktober 2008 ein Diskussionspapier zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten veröffentlicht, das von der interessierten Öffentlichkeit bis zum 15. Mai 2009 kommentiert werden kann. Der AASB schlägt vor, erworbene und selbsterstellte immaterielle Werte zukünftig einheitlich zum Fair Value zu bewerten. Immaterielle Vermögenswerte werden derzeit getrennt danach behandelt, ob sie selbsterstellt oder erworben wurden. Während grundsätzlich sämtliche erworbenen immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 zu aktivieren sind, dürfen selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte derzeit nur bei Erfüllung restriktiver Ansatzbedingungen aktiviert werden. Im Falle eines Unternehmenserwerbs sind die zugegangenen immateriellen Vermögenswerte zum Fair Value zu bewerten sind. Bei selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten ist zum Zugangszeitpunkt eine Bewertung zum Fair Value grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Ansicht des AASB sollte diese Ungleichbehandlung zu Gunsten einer für alle gültigen Bewertung zum Fair Value aufgegeben werden. Insofern ist das Diskussionspapier auch als (erneuter) Aufruf an den IASB zu verstehen, die Vorschriften zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte zu überarbeiten. Ein entsprechender Projektvorschlag war vom IASB Ende 2007 abgelehnt worden. Das Diskussionspapier wurde auch mit Unterstützung der Gruppe der National Standard Setters (NSS) veröffentlicht. Hauptaufgabe dieses globalen Zusammenschlusses von nationalen Standardsetzern und ähnlichen Organisationen ist die Unterstützung des International Accounting Standards Board (IASB) durch Forschung bzw. Kommentierung laufender Projekte.

 

bullet Diskussionspapier zu immateriellen Vermögenswerten (in englischer Sprache, 677 KB)
bullet Presseerklärung des AASB (in englischer Sprache, 31 KB)

 

Einer der wichtigsten Schlüsse im Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten:
Aus fachlich-konzeptioneller Perspektive sollten selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte erstmalig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, um die Entscheidungsnützlichkeit von Abschlüssen zu erhöhen. Ein Wahlrecht, Anschaffungskosten statt des beizulegenden Zeitwerts zu wählen, sollte nicht gegeben werden. Insgesamt sind wir auch der Meinung, dass diese Ansicht auch durch praktische Gründe gerechtfertigt werden kann. Wir nehmen jedoch die Ansichten zur Kenntnis, die einige andere gegen unser Schlüsse vorbringen. Bevor also eine Umsetzung unserer Schlüsse in Erwägung gezogen wird, sollten unserer Meinung nach die vermeintlich vorhandenen praktischen Schwierigkeiten weiter untersucht werden.

 

 

19. November 2008: Deutsche Ausgabe der Single Market News

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die deutsche Ausgabe für das dritte Quartal 2008 der Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Der Schwerpunkt der Ausgabe liegt mit drei Beiträgen auf dem wirtschaftlichen Umfeld für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in Europa.

 

 

19. November 2008: Neubesetzung der Prüfgruppe für Standardübernahmen

Die europäische Binnenmarktkommission hat zur Einreichung von Bewerbungen für die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) aufgerufen. SARG berät die Kommission im Hinblick auf die Übernahme von IFRS und IFRIC für die Anwendung in Europa. Des Weiteren bewertet SARG, ob die EFRAG-Stellungnahmen zu den IFRS und den IFRIC objektiv und ausgewogen sind. Die Gruppe setzt sich aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen, die von der Kommission aus Reihen unabhängiger Sachverständiger auf dem Gebiet der Rechnungslegung und aus Reihen hochrangiger Vertreter der nationalen Normungseinrichtungen bestellt werden. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Rotation sollen 2009 drei Mitglieder der Gruppe ausgetauscht werden. Bewerbungen müssen spätestens am 15. Januar 2009 übermittelt werden.

Bei der Bewertung der Bewerbungen wird die Kommission folgende Kriterien berücksichtigen:

  • ausgewiesene Fachkompetenz und technische Erfahrungen, auch auf europäischer und/oder internationaler Ebene, auf dem Gebiet der Rechnungslegung und insbesondere in Fragen der Finanzberichterstattung;
  • Unabhängigkeit (d. h. eine Person darf nicht direkt an einem privaten Unternehmen, einer privaten Organisation oder einem privaten Verband beteiligt sein bzw. an einem Unternehmen, das IFRS-Abschlüsse anwendet, dazu beratend tätig ist oder sie prüft bzw. diese Person darf die Interessen der Nutzer und Ersteller von Abschlüssen nicht vertreten);
  • Notwendigkeit einer ausgewogenen Zusammensetzung hinsichtlich der geografischen Herkunft und des Geschlechts sowie der Funktionen und der Größe der betreffenden Unternehmen oder Einrichtungen.

 

 

19. November 2008: Zwei IAS Plus-Newsletter in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der beiden folgenden englischsprachigen Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters erstellt:

 

bullet Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters – Änderungen an IAS 39 & IFRS 7 – Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte (in englischer Sprache, 97 KB)
bullet Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters – Vorgeschlagene Änderungen hinsichtlich aufgegebener Geschäftsbereiche (in englischer Sprache, 95 KB)

 

Las ediciones especiales de IAS Plus Octubre 2008, en español, así:

 

bullet Enmiendas a IAS 39 y IFRS 7 – reclasificación de activos financieros (26 KB)
bullet Enmiendas propuestas relacionadas con operaciones descontinuadas (24 KB)

 

 

19. November 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom November 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 18.-21. November 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung.

 

 

18. November 2008: Neuer Board für Bewertungsstandards ernannt

Im Lauf des letzten Jahres wurde die gesamte Struktur für die Setzung von internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) überarbeitet. Innerhalb der neuen Struktur – bekannt als internationaler Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) – ist der Board für internationale Bewertungsstandards (International Valuation Standards Board, IVSB) das neue Organ, das Standards dazu setzt, wie Bewertungen durchzuführen sind und wie darüber zu berichten ist. Der IVSB ersetzt den sich auflösenden IVSC Standards Board. Ein weiteres Organ in der neuen Struktur ist der Board internationaler Bewertungspraktiker (International Valuation Professional Board, IVPB). Im Verantwortungsbereich des IVPB liegt die Förderung des Berufstandes allgemein und das Setzen von Zielmarken hinsichtlich Ausbildung und Qualität in der Bewertungsbranche. Die Mitglieder des neuen IVSB und des neuen IVPB sind gerade ernannt worden. Der sich auflösenden IVSC Standards Board hat ein Übergangsmemorandum verfasst, um die neuen Boards über den aktuellen Status der laufenden Projekte in Kenntnis zu setzen und um Empfehlungen zu künftigen Projekten und Aktivitäten auszusprechen. Dazu gehört auch die Verbindung zum IASB. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

bullet Presseerklärung zu den Ernennungen von IVSB und IVPB (104 KB)
bullet Übergangsmemorandum des sich auflösenden IVSC Standards Board (107 KB)

 

 

18. November 2008: IFRS in der Bank- und Kapitalmarktbranche

Im Rahmen ihrer Reihe der Darstellung der IFRS für die einzelnen Industriezweige haben unsere US-amerikanischen Kollegen jetzt IFRS-Erwägungen für die Bank- und Kapitalmarktbranche veröffentlicht. Mit zunehmender Akzeptanz der IFRS in den Vereinigten Staaten fragen immer mehr Banken und Kapitalmarktinstitute, was IFRS für sie bedeuten könne. Wie betreffen die IFRS mein Unternehmen? Welche Ereignisse hätten Einfluss auf das IFRS-Einführungstempo meines Unternehmens? Welche Hindernisse gibt es zu bedenken?
Diese Veröffentlichung bietet praktische Einsichten in die IFRS aus der Branche und enthält nützliche Kapitel zu folgenden Themen:
 
bullet Die Auswirkung der IFRS in der Bank- und Kapitalmarktindustrie auf Bilanzierung, Finanzierung, Systeme und Steuern verstehen
bullet Hauptunterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP in der Bank- und Kapitalmarktbranche
bullet Evaluierung der verschiedenen Ansätze hinsichtlich des Übergangs auf IFRS
bullet Entwicklung eines IFRS-Fahrplans
bullet Was aus der europäischen IFRS-Erfahrung zu lernen ist

 

 

Die englischsprachige Publikation steht Ihnen kostenfrei auf den Internetseiten unserer amerikanischen Kollegen zur Verfügung: The Path to IFRS Conversion: Considerations for the Banking and Capital Markets Industry (293 KB).

 

 

18. November 2008: Heads Up zum IFRS-Fahrplan der SEC

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters veröffentlicht, in der der vorgeschlagene IFRS-Fahrplan der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) erörtert wird. Der Fahrplan enthält verschiedene Meilensteine, bei deren Erreichen es zu einem verpflichtenden Übergang auf die IFRS in den Vereinigten Staaten ab Berichtsperioden kommen kann, die am oder nach dem 15. Dezember 2014 enden. Der Fahrplan enthält außerdem Vorschläge zu Regeländerungen, nach denen bestimmte US-Emittenten die Option haben würden, die IFRS bereits für ihre Abschlüsse zu Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 enden. Sie können diese Ausgabe von Heads Up hier herunterladen (in englischer Sprache, 150 KB).
im vorgeschlagenen Fahrplan werden sieben Meilensteine genannt
Meilensteine 1-4 betreffen Sachverhalte, die vor einer verpflichtenden Einführung der IFRS adressiert werden müssen:
bullet 1. Verbesserungen in den Rechnungslegungsstandards
bullet 2. Rechenschaftspflicht und die Finanzierung der IASC-Stiftung
bullet 3. Verbesserung der Nutzung interaktiver Daten für die Berichterstattung nach IFRS
bullet 4. Ausbildung und Schulung im Zusammenhang mit IFRS in den Vereinigten Staaten

 

Meilensteine 5-7 gelten dem Übergangsplan für die verpflichtende Anwendung der IFRS:
bullet 5. Möglichkeit der eingeschränkten vorzeitigen Anwendung der IFRS – Dieser Meilenstein böte rund 110 Emittenten in den USA die Möglichkeit, die IFRS für Berichtsperioden zu verwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 enden.
bullet 6. mögliche Zeitplanung für künftige Regelsetzung durch die SEC – Auf Grundlage der Fortschritte, die in Bezug auf die Meilensteine 1-4 gemacht werden, und der Erfahrungen aus Meilenstein 5 wird die SEC 2011 entscheiden, ob eine verpflichtende Anwendung der IFRS durch alle US-Emittenten gefordert werden soll. Möglicherweise könnte das Wahlrecht, die IFRS anzuwenden, auch auf andere Emittenten bereits vor 2014 ausgedehnt werden.
bullet 7. Umsetzung der verpflichtenden Anwendung – Im Fahrplan werden viele Fragen aufgeworfen, auch diejenige, ob der Übergang auf die IFRS in Phasen erfolgen soll. Nach dem Fahrplan würden alle großen Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, IFRS-Abschlüsse für Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Dezember 2014 enden, einreichen, alle anderen Teilnehmer des beschleunigten Verfahrens würden dies 2015 tun und 2016 alle anderen bei der SEC registrierten Unternehmen.

 

 

17. November 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise

Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten. Eine zweite wird in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 stattfinden; eine abschließende in den Räumen des japanischen Standardsetzers in Tokio am 3. Dezember 2008. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift von der Gesprächsrunde in London wieder, die die Beobachter von Deloitte erstellt haben.
Mitschrift von der Gesprächsrunde von FASB und IASB zur weltweiten Finanzkrise
London, 14. November 2008

Die Londoner Gesprächsrunde bestand aus zwei Sitzungen zu je 2,5 Stunden. IASB-Boardmitglied John Smith leitete beide Sitzungen. Die 44 Teilnehmer repräsentierten sämtliche Adressatengruppen. Auf Aufrufe bestimmter Adressatenkreise hin wurde festgestellt, dass alle weiteren Schritte gemeinsam von IASB und FASB erwogen und dem Standardsetzungsprozess folgen würden; daher würden im Rahmen der Gespräche am Runden Tisch keine Entscheidungen getroffen.

 

Bei der Gesprächsrunde in London wurden die folgenden Themen erörtert, die auf den von den Teilnehmer eingereichten Sachverhalten gründeten:

 

bullet Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte
bullet Umklassifizierung von Finanzinstrumenten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde
bullet Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
bullet Angaben
bullet Sonstige Themen

 

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Der Vorsitzende führte in das Thema ein, indem er hervorhob, dass sich die Leitlinien für Wertminderungen sowohl hinsichtlich der Auslöser als auch in Bezug auf die Bemessung nach IFRS und US-GAAP unterschieden.

 

Der Großteil der Diskussion drehte sich um die verschiedenen Wertminderungsansätze, die in IFRS und US-GAAP existieren, v.a. für die Wertminderung von Schuldtiteln. Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass diese zusammengeführt werden sollten. Sie nahmen am meisten zu den Unterschieden bei Kreditausfällen für ein Schuldinstrument, das zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, und einem, das als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, Stellung. Die jüngsten Ereignisse an den Märkten hätten dazu geführt, dass das letztgenannte Instrument zu einem Wert angesetzt würde, der deutlich unter jenem läge, als wäre es zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden, was an das gegenwärtigen Einschätzung der Marktteilnehmer von Kredit- und Liquiditätsrisiko läge – verglichen mit einer Wertminderung, die angesetzt worden wäre, wenn die Wertminderung auf Grundlage des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelt worden wäre. Einige Teilnehmer brachten den Vorschlag ein, dass die Wertminderung eines Gläubigerinstruments, das als zur Veräußerung verfügbar gehalten klassifiziert wurde, auf derselben Grundlage erfasst werden sollte, als würde der Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wenn dies geschehe, würden Unterschiede in Bezug auf Liquiditäts- und Kreditrisiken über das hinaus, was nach einem Modell der eingetretenen Verluste erfasst würde, im sonstigen vollständigen Einkommen und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies führte zu der größeren Frage, was eine erfolgswirksame erfasste Wertminderung eigentliche zum Ausdruck bringen solle – Verluste an noch zu erlangenden Zahlungsströmen oder Verluste im beizulegenden Zeitwert.

 

Einige Teilnehmer brachten eine Reihe von Auslegungsfragen in Bezug auf das aktuelle Modell der Wertminderung von Gläubigertiteln, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, auf. Sie fragten insbesondere, ob, falls ein Gläubigertitel, der als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und wertberichtigt wurde, weitere Rückgänge im beizulegenden Zeitwert als weitere Wertminderungen betrachtet würden oder ob dies davon abhänge, ob die weitere Abschwünge im beizulegenden Zeitwert auf Bewegungen des risikolosen Zinssatzes und nicht auf Rückgänge der Bonität zurückzuführen seien, oder ob weitere Rückgänge im beizulegenden Zeitwert nur dann Wertminderungen darstellten, wenn weitere Auslöser für eine Wertminderung dies anzeigten?

 

Es gab Rückmeldungen von Seiten der Nutzer dahingehend, ob Wertberichtigungen auf der Grundlage von eines Konzepts der eingetretenen Verluste selbst dann nützlich seien, wenn die erfolgswirksam erfassten Verluste auf beizulegenden Zeitwerten basierten. Einige Teilnehmer hoben hervor, dass der beizulegende Zeitwert ein guter Schätzer für tatsächliche zahlungswirksame Verluste sei. Es wurde ferner hervorgehoben, dass, auch wenn es einen Unterschied zwischen Wertminderungen und Volatilität im beizulegenden Zeitwert gebe, Märkte im Allgemeinen besser als Einzelpersonen in der Lage seien, die Erfolgssituation eines Instruments abzuschätzen.

 

Es gab eine Diskussion darüber, ob erfolgswirksame Wertaufholungen für Wertberichtigungen auf Beteiligungstitel nicht zulässig sein sollten – gegenwärtig sind sie das nicht. Einige argumentierten, dass, weil das auslösende Ereignis ein bedeutender oder anhaltender Rückgang im beizulegenden Zeitwert unter die Anschaffungskosten sei, die Wertminderung erfolgswirksam rückgängig gemacht werden sollte, wenn dieses auslösende Ereignis nicht länger Bestand habe.

 

Die Boards werden in Erwägung ziehen, ob Änderungen an den bestehenden Bewertungsleitlinien für Wertminderungen erforderlich sind, oder ob alternativ weitere Angaben kurzfristig eingeführt werden könnten, um die unterschiedlichen Wertminderungsansätze einander anzugleichen. Der Vorsitzende stellte fest, dass die Herausforderungen aus den bestehenden Leitlinien darauf zurückzuführen seien, dass es unterschiedliche Bewertungskategorien in IFRS und US-GAAP gebe. Eine Angleichung der Bewertungskategorien würde viele dieser Sachverhalte regeln.

 

Viele Teilnehmer stimmten dieser Schlussfolgerung zu.

 

Umklassifizierung von Finanzinstrumenten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde

Die Gesprächsrunde erörterte sodann die Nutzung der Fair Value Option und mögliche Umklassifizierungen aus dieser Wahl heraus. Einige Teilnehmer drückten ihre Sympathie für eine Überarbeitung der Bedingungen für die Ziehung der Fair Value Option zum Ausdruck, um einen Gleichlauf mit US-GAAP zu erreichen (d.h. die Fair Value Option sollte auch nach den IFRS keinen Beschränkungen unterliegen), und für eine Ausweitung der Fair Value Option für bestimmte Vereinbarungen über nicht-finanzielle Posten, die gegenwärtig nicht durch IAS 39 abgedeckt werden. Andere schlugen vor, eine Umklassifizierung aus der Fair Value Option heraus zuzulassen, falls die Bedingungen für die Ziehung der Fair Value Option nicht länger erfüllt sind. Die Teilnehmer, die dieser Sichtweise anhingen, waren der Ansicht, dass dies im Fall einer Bewertungsanomalie sachgerecht sei, die bei Ziehung der Fair Value Option bestand, nun aber nicht länger besteht, bspw.:

 

bullet wenn finanzielle Vermögenswerte zur Deckung von Versicherungsschulden herangezogen werden und die Aufrechterhaltung der Fair Value Option eine Bewertungsanomalie sogar noch vergrößert oder
bullet wenn die Fair Value Option anstelle von Fair Value Hedge Accounting genutzt wird und der Ausgleich infolge von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte in Bezug auf Bonitäts- und Vorfälligkeitsrisiken nicht mehr besteht oder
bullet wenn das Unternehmen aufgrund von Schwierigkeiten bei der Feststellung eines beizulegenden Zeitwerts im gegenwärtigen Marktumfeld damit aufgehört hat, die Finanzinstrumente auf Fair-Value-Basis zu steuern.

 

Es wurden Bedenken geäußert, dass die Zulassung zur Umklassifizierung durch ein Unternehmen in solchen Umständen weitere Regeln dahingehend erforderten, was eine zulässige Umklassifizierung wäre.

 

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts

Hinsichtlich der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wurde festgehalten, dass unlängst eine Eingabe an IFRIC erfolgt sei, wie man den Liquiditätsspread bei der Bewertung berücksichtigen solle, wenn der Markt nicht länger aktiv ist. Auch wenn viele Teilnehmer zustimmten, dass die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf inaktiven Märkten eine größere Herausforderung darstelle, sei es nicht sachgerecht, Werte zu normalisieren oder Liquiditätsspreads zu verwenden, die die aktuelle Sicht der Marktteilnehmer im Hinblick auf die Spreads nicht widerspiegelten. Man stellte fest, dass die Sichtweise, die in der Eingabe an IFRIC vertreten wurde, nicht im Einklang mit IAS 39 stehe. Andere verwiesen auf die Arbeiten des beratenden Expertenpanels des IASB und darauf, dass diese Leitlinien in der Tat verpflichtend anzuwenden sein sollten (und nicht freiwillig, wie dies gegenwärtig der Fall ist).

 

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde erörterten die prozyklischen Auswirkungen einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Es schien Einigkeit zu bestehen, dass der Zweck der Rechnungslegung nicht darin bestehe, 'aufsichtsrechtliche Zahlen' zu berichten, die übermäßig positive oder negative Marktbewegungen vermieden. Es wurde festgehalten, dass ECOFIN in der Europäischen Union eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, deren Aufgabe es ist, die Wurzeln der Prozyklizität zu untersuchen, und dass Bob Herz (FASB-Vorsitzender) und Sir David Tweedie (IASB-Vorsitzender) Mitglieder einer Arbeitsgruppe des Finanzstabilitätsforums seien, die die Prozyklizität untersucht.

 

Angaben

Der Vorsitzende führte in dieses Thema ein, indem er die verschiedenen Projekt im Arbeitsprogramm der Boards vorstellte, die sich mit Angaben befassten. Die Nutzergruppen äußerten sich besorgt, dass die Änderung an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte, die im Oktober 2008 herausgegeben worden war, lediglich zu einer Änderung an IFRS 7 geführt haben, in dem es nur um Angaben im Jahresabschluss gehe. Die Nutzergruppen warfen ein, dass der Umfang der Angaben in Zwischenabschlüssen von Unternehmen, die finanzielle Vermögenswerte im dritten Quartal umklassifiziert haben, höchst unterschiedlich sei und schlugen vor, dass die zusätzlich eingefügten Angaben in IFRS 7 auch für Zwischenberichte gefordert werden sollten.

 

Sonstige Themen

Die Gesprächsrunde erörterte die Bilanzierung synthetischer abgesicherter Schuldverschreibungen (Collateralised Debt Obligations, CDO). Viele Sprecher hoben hervor, dass es einen Unterschied zwischen IFRS und US-GAAP im Hinblick auf die Frage gebe, ob bonitätsbezogene eingebettete Derivate in Fällen eine Trennung erforderten, in denen das Instrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Man stellte fest, dass sowohl IASB und FASB diesen Sachverhalt untersuchen würden.

 

Man stellte fest, dass eine Klarstellung erforderlich sei, ob eingebettete Derivate untersucht werden müssten, wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert infolge der im letzten Monat erfolgten Änderungen an IAS 39 aus der Kategorie 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' umklassifiziert habe. Einige IASB Boardmitglieder stellten fest, dass mit der Änderung an IAS 39 nicht beabsichtigt worden sei, keine Beurteilung eingebetteter Derivate zu fordern. Die Teilnehmer stellten fest, dass IAS 39/IFRIC 9 diesbezüglich nicht so klar seien wie sie sein könnten. Stabsmitarbeiter des IASB deuteten an, dass dies in der Zukunft untersucht werde, und der Vorsitzende stellte fest, dass falls der IASB eine Klarstellung herausgebe, diese höchstwahrscheinlich eine Beurteilung eingebetteter Derivate zum Zeitpunkt der Umklassifizierung erfordern würde und rückwirkend anzuwenden sei.

 

Ein Teilnehmer stellte fest, dass die Projekte von IASB und FASB zur Ausbuchung und Konsolidierung nicht angeglichen zu sein schienen und bat darum, dass dies erfolge.

 

Der Vorsitzende fragte die Teilnehmer, ob es andere Sachverhalte gebe, derer sich die Boards annehmen sollten. Kein Teilnehmer brachte andere Themen auf.

 

Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

17. November 2008: Was hat sich in der Rechnungslegung zum Dezember 2008 geändert?

Unsere australischen Kollegen haben eine Zusammenfassung der Änderungen in der Finanzberichterstattung zum Dezember 2008 herausgegeben: What's New in Financial Reporting for December 2008? (172 KB). Die Veröffentlichung bietet einen allgemeinen Überblick über neue und überarbeitete Anforderungen zur Finanzberichterstattung, die für Berichtsperioden zu beachten sind, die am 31. Dezember 2008 enden. Unternehmen könne diese Übersicht verwenden, um schnell zu verifizieren, dass sie in ihrem Abschlussprozess zum Dezember 2008 alle neuen Anforderungen zu Finanzberichterstattung berücksichtigt haben. Die Informationen wurden am 30. Oktober 2008 aktualisiert und enthalten alle Entwicklungen bis zu dem Datum. Unsere Kollegen werden die Informationen on-line aktualisieren, wenn sich wesentliche Änderungen bis zum 31. März 2009 ergeben.
Die Veröffentlichung ist wie folgt aufgebaut:
bullet Überblick über die Gesamtentwicklung der Finanzberichterstattung zum Dezember 2008
bullet Tabellen zu neuen und überarbeiteten Bilanzierungsverlautbarungen in folgenden Kategorien:
bullet IFRS-äquivalente Standards und Leitlinien
bullet nationale Standards
bullet Änderungen von Standards
bullet Interpretationen
bullet Verlautbarungen, die vom IASB/IFRIC verabschiedet wurden und zu dem noch keine äquivalente Verlautbarung vom australischen Standardsetzer verabschiedet wurde
bullet andere Entwicklungen

 

 

17. November 2008: EFRAG-Fachexpertenausschuss sucht neue Mitglieder

Die Amtszeit von sieben Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG läuft zum 31. März 2009 aus. Derzeit geht das Nominierungskomitee des Aufsichtsrats von EFRAG davon aus, dass einige Wiederernennungsempfehlungen ausgesprochen werden, dass jedoch auch bis zu vier Neuernennungen erfolgen sollen. Bewerbungen können bis zum 30. November 2008 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung von EFRAG, die auch den vollen Ausschreibungstext enthält.

 

 

17. November 2008: Europäisches Wertpapierkomitee stimmt für Äquivalenz der Bilanzierungsregeln von Drittstaaten

Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, begrüßt die positive Abstimmung der Mitgliedstaaten, mit der sie den Vorschlag der Kommission unterstützen, die allgemein akzeptierten Rechnungslegungsprinzipien bestimmter Drittländer als gleichwertig zu den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen vom nächsten Jahr an anzuerkennen. Die Abstimmung des europäischen Wertpapierkomitees (European Securities Committee) vom 14. November folgt einem positiven Beschluss des EU-Parlaments. Die Vorschläge gehen jetzt an EU-Parlament und -Rat zwecks formeller Meinungsäußerung und dann an die Kommission zwecks Verabschiedung. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presserklärung (80 KB).

 

 

16. November 2008: Bericht vom G-20-Gipfel

Das Treffen der Staatsoberhäupter der G-20 und der Führer der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums (FSF) ist zu Ende gegangen. Die Teilnehmer veröffentlichten eine Erklärung zum Gipfel über die Finanzmärkte und die Weltwirtschaft (in englischer Sprache). In der Erklärung werden sowohl umgehende Maßnahmen (bis zum 31. März 2009) als auch mittelfristige Maßnahmen aufgeführt, die unternommen werden sollen, um die Weltwirtschaft zu stärken und die Finanzmärkte der Welt zu reformieren. Die Führer verständigten sich auf ein Paket gemeinsamer Prinzipien für den Umbau der Märkte, einschließlich des folgenden Prinzips zur Stärkung der Transparenz und der Rechenschaft:

 

Wir werden die Transparenz des Finanzmarktes stärken; dies schließt die Erhöhung der Angabeanforderungen für komplexe Finanzprodukte und die Sicherstellung vollständiger und genauer Angaben durch Unternehmen über deren finanzielle Situation ein. Anreize sollten angepasst werden, um eine ausufernde Risikoübernahme zu verhindern.

 

Der nachfolgende Ausschnitt gibt die Empfehlungen wieder, die am deutlichsten an den IASB und die IFRS gerichtet sind.

 

Stärkung der Transparenz und Rechenschaft

Umgehende Maßnahmen bis zum 31. März 2009:
bullet Die weltweit wichtigsten Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten daran arbeiten, die Leitlinien für die Bewertung von Wertpapieren zu verbessern und dabei auch die Bewertung komplexer, illiquider Produkte in Betracht ziehen – insbesondere in Stresszeiten.
bullet Die Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten ihre Arbeiten zur Beseitigung von Schwachstellen bei den Bilanzierungs- und Angabestandards für außerbilanzielle Vehikel deutlich vorantreiben.
bullet Aufsichtsbehörden und Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten die erforderlichen Angaben über komplexe Finanzinstrumente durch Unternehmen gegenüber den Marktteilnehmern verbessern.
bullet Mit Blick auf die Förderung der Finanzstabilität sollte die Verfassung des internationalen Standardsetzers im Bereich der Bilanzierung weiter verbessert werden; dies schließt eine Überprüfung seiner Mitglieder ein, v.a. um Transparenz, Rechenschaft und eine angemessene Beziehung zwischen diesem Organ und den relevanten Behörden sicherzustellen.
bullet Privatwirtschaftliche Organe, die bereits beste Geschäftspraktiken für private Kapitalsammelstellen und/oder Hedgefonds entwickelt haben, sollten Vorschläge für einen vereinheitlichen Satz bester Marktpraktiken unterbreiten. Die Finanzminister sollten die Angemessenheit dieser Vorschläge beurteilen und dabei auf die Analysen der Aufsichtsbehörden, des erweiterten FSF und anderer relevanter Organe zurückgreifen.
Mittelfristige Maßnahmen:
bullet Die weltweit wichtigsten Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten intensiv an der Zielsetzung der Schaffung eines einzigen, weltweiten gültigen und hochqualitativen Standards arbeiten.
bullet Regulatoren, Aufsichtsbehörden und Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten, soweit sachgerecht, fortwährend miteinander und dem privaten Sektor zusammenarbeiten, um eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung hochqualitativer Bilanzierungsstandards sicherzustellen.
bullet Finanzinstitutionen sollten in ihrem Abschluss verbesserte Risikoangaben zur Verfügung stellen und in Übereinstimmung mit international besten Marktpraktiken alle Verluste fortwährend angeben, sofern sachgerecht. Die Aufsichtsbehörden sollten daran arbeiten, sicherzustellen, dass der Abschluss einer Finanzinstitution ein vollständiges, genaues und zeitnahes Bild der Tätigkeiten des Unternehmen beinhaltet (einschließlich der Tätigkeiten im außerbilanziellen Bereich) und dieses stetig und regelmäßig berichtet wird.

 

Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit

Mittelfristige Maßnahmen:
bullet Die Behörden sollten unter Rückgriff auf die Arbeit von Regulatoren Informationen zu Gebieten sammeln, in denen die Konvergenz aufsichtlicher Normen wie Bilanzierungsstandards, Prüfung und Einlagensicherung Fortschritte macht, eines beschleunigten Fortschritt bedürfte oder Potenzial für Fortschritte besteht.

 

 

16. November 2008: Mexiko beabsichtigt den Übergang auf IFRS im Jahr 2012

Am 11. November 2008 gab die mexikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Comisión Nacional Bancaria y de Valores, CNBV) bekannt, dass alle Unternehmen, die an der mexikanischen Wertpapierbörse gelistet sind, ab 2012 die IFRS verwenden müssen. Börsennotierte Unternehmen werden ein Wahlrecht haben, die IFRS früher anzuwenden – sogar bereits ab 2008 – vorbehaltlich der Anforderungen, die die CNBV aufstellt. Die mexikanischen Rechnungslegungsstandards, die vom Consejo Mexicano para la Investigación y Desarrollo de Normas de Información Financiera (CINIF) entwickelt werden, werden für nicht börsennotierte mexikanische Unternehmen weiterhin Gültigkeit besitzen. Der CINIF hat geäußert, dass er sein Programm der Konvergenz der mexikanischen Standards mit den IFRS fortsetzen will. Weitere Informationen in spanischer Sprache:

 

bullet Presseerklärung der CNBV (39 KB)
bullet Presseerklärung des CINIF (35 KB)

 

 

16. November 2008: Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden, aktualisiert

Wir haben unsere Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden, um die endgültigen Entscheidungen von IFRIC auf seiner Septembersitzung ergänzt. Unsere Zusammenfassung beinhaltet nunmehr annähernd 140 Sachverhalte:

 

bullet IAS 39 – Wertpapiere, die Beschränkungen unterliegen
bullet IFRIC 14 – Annahme einer gleichbleibenden Belegschaft

 

 

15. November 2008: Kommuniqué nationaler Standardsetzer an den IASB

Zwanzig nationale Standardsetzer haben ein Kommuniqué an den IASB übermittelt, in welchem sie ihre Unterstützung für die Bemühungen des IASB, wahrhaft globale Rechnungslegungsstandards zu erreichen, zum Ausdruck bringen. Die nationalen Standardsetzer erwähnen die Aufforderung der Europäischen Kommission, in der diese den IASB auffordert, IAS 39 zu ändern oder so auszulegen, dass sichergestellt ist, dass drei bestimmte Sachverhalte zeitgerecht für die Abschlüsse zum Jahresende 2008 adressiert werden. Die nationalen Standardsetzer führen aus:

 

bullet Es ist wichtig, dass der IASB einem sachgerechten Standardsetzungsprozess folgt.
bullet Auch wenn ein sachgerechter Standardsetzungsprozess den Beteiligten hinreichend Zeit gewähren sollte, um jedwede Änderungen abzuwägen und Stellung zu ihnen zu nehmen, kann es in diesen außergewöhnlichen Zeiten vorkommen, dass der Standardsetzungsprozess abgekürzt werden muss. Sollte dies der Fall sein, stehen wir bereit, um den IASB dabei zu unterstützen, den effektivsten Standardsetzungsprozess, der möglich ist, zu erreichen. Wir könnten beispielsweise die Diskussion unter unseren nationalen Beteiligten in Gang setzen, Gespräche am Runden Tisch zu den entsprechenden Fachthemen abhalten und als Sammelstelle für Stellungnahmen dienen.
bullet Wir drängen diejenigen, die die International Financial Reporting Standards übernehmen, die Entscheidungen des IASB zu akzeptieren, wenn diese im Wege eines angemessenen Standardsetzungsprozesses und Diskussionen zustande gekommen sind und die Auswirkungen auf die Märkte und Volkswirtschaften berücksichtigen.

 

Das an den IASB gerichtete Kommuniqué können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 18 KB).

 

Bei den zwanzig Unterzeichnern des Kommuniqués handelt es sich um:
bullet Ian Mackintosh, Vorsitzender, Accounting Standards Board, Grußbritannien
bullet Amarjit Chopra, Vorsitzender, Accounting Standards Board, Indien
bullet Chungwoo Suh, Vorsitzender, Korean Accounting Standards Board
bullet Conrad C. Chang, Vorsitzender, Taiwan Financial Accounting Standards Committee
bullet Paul F, Winklemann, Vorsitzender, Financial Reporting Standards Committee, Hongkong
bullet Bruce Porter, Geschäftsführender Vorsitzender, Australian Accounting Standards Board
bullet Jean-Francois LePetit, Vorsitzender, French Accounting Standards Board
bullet Alex Watson, Vorsitzender, Accounting Practices Committee, Südafrika
bullet Paul Cherry, Vorsitzer, Canadian Accounting Standards Board
bullet Anders Ullberg, Vorsitzender, The Swedish Financial Reporting Board
bullet Stig Enevoldsen, Vorsitzender, European Financial Reporting Advisory Group
bullet Massimo Tezzon, Generalsekretär, Organismo Italiano Contabilita
bullet Hans de Munnick, Vorsitzer, Dutch Accounting Standards Board
bullet C.P.C. Felipe Perez Cervantes, Präsident, Mexican Accounting Standards Board
bullet Joanna Perry, Vorsitzende, Financial Reporting Standards Board, Neuseeland
bullet Asad Ali Shah, Präsident, Institute of Chartered Accountants of Pakistan
bullet Ikuo Nishkawa, Vorsitzender, Accounting Standards Board of Japan
bullet Liesel Knorr, Präsidentin, German Accounting Standards Board
bullet Erland Kvaal, Vorsitzender, Norwegian Accounting Standards Board
bullet Gerhard Prachner, Vorsitzender, Austrian Accounting Standards Board

 

 

15. November 2008: SEC erbittet Stellungnahmen zum IFRS-'Fahrplan' für die USA

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihren Vorschlag für einen Fahrplan für die mögliche Nutzung von Abschlüssen, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards von US-amerikanischen Unternehmen erstellt werden mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Stellungnahmen zu dem Vorschlag müssen binnen 90 Tage nach der Veröffentlichung im Federal Register eingereicht werden. In ihrem Fahrplan nennt die SEC mehrere Meilensteine, die bei Erreichen zu einer verpflichtenden Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen ab 2014 führen könnten. Diese Meilensteine beinhalten:

 

bullet Verbesserungen von Bilanzierungsstandards auf der Grundlage der jüngsten Übereinkunft von IASB und FASB (die SEC nennt die Erlöserfassung und die Darstellung des Abschlusses als zwei Projekte, die bei Fertigstellung die 'Rechnungslegung deutlich verbessern sollten')
bullet die Rechenschaft und Finanzierung der IASC-Stiftung
bullet Verbesserungen bei der Möglichkeit, interaktive Daten für die Rechnungslegung nach IFRS zu verwenden

 

Als Teil des Fahrplans schlägt die SEC vor, eine vorzeitige Anwendung der IFRS durch eine begrenzte Zahl von US-Unternehmen zuzulassen, wenn dies die Vergleichbarkeit von Finanzinformationen für Anleger verbessert. Lediglich Emittenten in Branchen, in denen die IFRS als Grundlage der Rechnungslegung mehr als jedes andere System von Standards Anwendung finden, wären danach berechtigt, die IFRS zu verwenden; dabei soll ihnen dies für die Einreichung von Unterlagen ab 2010 möglich sein.

 

Den Vorschlag der SEC für einen IFRS-Fahrplan können Sie hier herunterladen.

 

INHALTSVERZEICHNIS DES VON DER SEC VORGESCHLAGENEN IFRS-FAHRPLANS
bullet I. ÜBERBLICK
bullet II. DIE ROLLE DER IFRS IN DEN US-AMERIKANISCHEN KAPITALMÄRKTEN
bullet A. Die Aussicht auf globale Bilanzierungsstandards
bullet 1. Das globale Wesen der heutigen Kapitalmärkte
bullet 2. Das Potenzial der IFRS als weltweiter Bilanzierungsstandard
bullet B. Zurückliegende Überlegungen zur Verfahrensweise hinsichtlich IFRS
bullet III. EIN VORGESCHLAGENER FAHRPLAN FÜR EINE IFRS-RECHNUNGSLEGUNG DURCH US-UNTERNEHMEN
bullet A. Zu erreichende Meilensteine, die zu einer Anwendung der IFRS durch US-Unternehmen führen
bullet 1. Verbesserungen bei Bilanzierungsstandards
bullet 2. Rechenschaft und Finanzierung der IASC-Stiftung
bullet 3. Verbesserungen bei der Möglichkeit, interaktive Daten für die Rechnungslegung nach IFRS zu verwenden
bullet 4. Aus- und Weiterbildung
bullet 5. Begrenzte vorzeitige Anwendung der IFRS in Fällen, in denen dies die Vergleichbarkeit für US-amerikanische Anleger erhöhen würde
bullet 6. Erwarteter Zeitplan für zukünftige Entscheidungen der SEC
bullet 7. Einführung einer verpflichtenden Anwendung der IFRS
bullet B. Sonstige zu berücksichtigende Themengebiete
bullet 1. Die Rollen finanzieller Information
bullet 2. Bilanzierungssysteme, Kontrollen und Verfahrensweisen
bullet 3. Prüfungen
bullet 4. Überlegungen zu den IFRS und zum Standardsetzungsprozess des IASB
bullet a. Aktueller Stand der IFRS
bullet b. Die Beziehung zum Standardsetzungsprozess
bullet IV. VORSCHLAG FÜR DIE BEGRENZTE VORZEITIGE VERWENDUNG DER IFRS IN FÄLLEN, IN DENEN DIES DIE VERGLEICHBARKEIT FÜR US-ANLEGER ERHÖHEN WÜRDE
bullet A. Anwendungsvoraussetzungen
bullet B. Schreiben des Stabs, dass keine Einwände der Anwendung der IFRS bestehen
bullet C. Übergang
bullet D. Alternative Vorschläge für Informationen nach US-GAAP
bullet 1. Vorschlag A – Überleitungsinformationen gemäß IFRS 1
bullet 2. Vorschlag A – Ergänzende Informationen nach US-GAAP
bullet 3. Diskussion der Vorschläge A und B
bullet V. DISKUSSION DER VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNGEN
bullet A. Die Nutzung von IFRS-Abschlüssen bei der Einreichung von Unterlagen bei der SEC durch berechtigte Unternehmen
bullet 1. Vorgeschlagene Änderungen an Regel 4-01 der Verordnung S-X
bullet 2. Vorgeschlagene Definition eines 'IFRS-Emittenten'
bullet B. Anwendung
bullet 1. Artikel 13 der Verordnung S-X
bullet 2. Vorgeschlagene, klarstellende Änderungen im Hinblick auf die Bezugnahme auf IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben wurden
bullet C. Vorgeschlagene Änderungen an Posten 10(e) von Verordnung S-K und Verordnung G
bullet D. Verwandte Angaben und Rechnungslegungssachverhalte
bullet 1. Ausgewählte Finanzdaten
bullet 2. Marktrisiko und die 'Safe Harbor'-Regelungen
bullet 3. Angabe der erstmaligen Anwendung der IFRS in Formular 10-K
bullet 4. Sonstige Erwägungen im Hinblick auf Leitlinien nach IFRS und US-GAAP
bullet E. Abschlüsse anderer Unternehmen nach der Verordnung S-X
bullet 1. Anwendung der Änderungen auf die Regeln 3-05, 3-09 und 3-14
bullet a. Signifikanztests
bullet b. Eigenständige historische Abschlüsse eines anderen Unternehmens, die gemäß Regel 3-05, 3-09 oder 3-14 eingereicht wurden
bullet 2. Abschlüsse, die nach Regel 3-10 zur Verfügung gestellt werden
bullet 3. Abschlüsse, die nach Regel 3-16 zur Verfügung gestellt werden
bullet F. Pro-Forma-Abschlüsse, die nach Artikel 11 zur Verfügung gestellt werden
bullet G. Branchenspezifische Sachverhalte
bullet 1. Angaben entsprechend Branchenratgebern
bullet 2. Angaben von Unternehmen der Öl- und Gasbranche nach FAS 69
bullet H. Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen auf andere Formulare, Regeln und Anhänge
bullet 1. Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen auf befreite Börsenangebote
bullet 2. Bezugnahme auf Verlautbarungen des FASB in Formular 8-K
bullet 3. Anwendung der IFRS auf die Regelungen zu Zeichnungsangeboten und Privatisierung
bullet VI. ALLGEMEINE BITTE UM STELLUNGNAHMEN
bullet VII. GESETZ ZUR VERRINGERUNG DER BÜROKRATIE
bullet A. Hintergrund
bullet B. Abschätzung der Belastungen und Kosten Burden im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Änderungen
bullet C. Aufforderung zur Stellungnahme
bullet VIII. KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE
bullet A. Vorschlag für eine vorzeitige Anwendung der IFRS durch US-Emittenten
bullet 1. Erwarteter Nutzen
bullet 2. Erwartete Kosten
bullet B. Vorschlag A: Überleitungsinformationen gemäß IFRS 1
bullet 1. Erwarteter Nutzen
bullet 2. Erwartete Kosten
bullet C. Vorschlag B: Ergänzende Informationen nach US-GAAP
bullet 1. Erwarteter Nutzen
bullet 2. Erwartete Kosten
bullet IX. ZERTIFIZIERUNG NACH DEM GESETZ ZUR FLEXIBILITÄT IN AUFSICHTSFRAGEN
bullet X. ERWÄGUNG DER AUSWIRKUNGEN AUF DIE WIRTSCHAFT, DER BELASTUNG FÜR DEN WETTBEWERB UND DER FÖRDERUNG VON EFFIZIENZ, WETTBEWERB UND KAPITALBILDUNG
bullet XI. VORGESCHLAGENE ÄNDERUNGEN AN DER KODIFIZIERUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPOLITIK
bullet XII. GESETZLICHE GRUNDLAGE UND TEXT DER VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNGEN

 

 

15. November 2008: SEC plant Gespräche am Runden Tisch zur 'Marktbewertung'

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird ihre zweite Gesprächsrunde zur 'Marktbewertungsbilanzierung' am 21. November 2008 um 9:30 ET an ihrem Sitz in Washington abhalten. Diese Gesprächsrunde soll der SEC wie der vorangegangene, der am 29. Oktober 2008 abgehalten wurde, Input für die vom Kongress in Auftrag gegebene Studie gemäß dem Notfallgesetz von 2008 geben. Diese Gesprächsrunde wird aus einem einzigen Panel bestehen, das sich mit möglichen Verbesserungen an dem gegenwärtigen Bilanzierungsmodell und den Auswirkungen möglicher Änderungen befassen wird. Die englischsprachige Pressemitteilung der SEC können Sie hier einsehen.

 

 

15. November 2008: Gemeinsamer Vorsitz der Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise

Hans Hoogervorst, Vorsitzender der holländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiele Markten, AFM), und Harvey Goldschmid, ehemaliger Kommissar der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, haben sich bereit erklärt, gemeinsam den Vorsitz der hochrangig besetzten Beratungsgruppe zu übernehmen, die IASB und FASB eingerichtet haben, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetaucht sind. Hier können Sie die Presseerklärung des IASB herunterladen (in englischer Sprache, 51 KB).

 

 

15. November 2008: EITF Snapshot für November 2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Novemberausgabe 2008 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 146 KB), in welchem die Ergebnisse der Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB vom 13. November 2008 zusammengefasst werden. Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier herunterladen.
In dieser Ausgabe von EITF Snapshot werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:

 

bullet Sachverhalt 08-1 Erlösvereinbarungen mit mehreren Leistungsbestandteilen – Beschlussfassung zur Stellungnahme
bullet Sachverhalt 08-6 Überlegungen hinsichtlich der Bilanzierung nach der Equity-Methode – endgültige Beschlussfassung
bullet Sachverhalt 08-7 Bilanzierung abgeschotteter immaterieller Vermögenswerte – endgültige Beschlussfassung
bullet Sachverhalt 08-8 Bilanzierung eines Instrumentes (oder eines eingebetteten Teils) mit einem Fälligkeitsbetrag, der auf Aktien eines konsolidierten Tochterunternehmens basiert – endgültige Beschlussfassung
bullet Sachverhalt 08-9 Erlöserfassung nach der Meilensteinmethode – vorläufige Beschlussfassung
bullet Sachverhalt 08-10 Ausgewählte Fragestellung zur Umsetzung von FAS 160 – Beschlussfassung zur Stellungnahme

 

Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlussfassungen zur Stellungnahme') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlussfassung zur Stellungnahme als endgültige Beschlussfassung. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.

 

 

15. November 2008: Schreiben der FAF an Präsident Bush zur Standardsetzung

In einem Schreiben an US-Präsident George W. Bush im Vorfeld des G-20-Gipels hat der Vorsitzende der Financial Accounting Foundation (FAF), unter der FASB arbeitet, den Präsidenten dazu gedrängt, eine unabhängige Standardsetzung im Bereich der Bilanzierung sowie einen offenen Standardsetzungsprozess, der 'frei von politischer Einflussnahme' ist, zu unterstützen. Das Schreiben der FAF können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 1,54 MB). Hier ist ein Ausschnitt:
Wir wissen, dass aktuelle Sachverhalte im Zusammenhang mit den internationalen Bilanzierungsstandards auf dieser Sitzung als Teil einer umfassenden Untersuchung der globalen Finanzkrise erörtert werden. Die FAF ist der Ansicht, dass die komplexe Aufgabe, Bilanzierungsstandards zu erlassen, am besten von den Experten vorgenommen wird, die im FASB und dem International Accounting Standards Board (IASB) tätig sind. Wir glauben, dass die Integrität und dei Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses im Bereich der Bilanzierung für die Anleger weltweit von zentraler Bedeutung ist. Wir unterstützen die gemeinsame Selbstverpflichtung von FASB und IASB, gemeinsam eine einheitliche Antwort auf die globalen Rechnungslegungsfragen, die aus der gegenwärtigen Finanzkrise erwachsen, zu entwickeln und umzusetzen.

 

 

14. November 2008: Webcast zu Ertragsteuern und IFRS

Unsere US-amerikanischen Kollegen werden einen Webcast zu den ertragsteuerlichen Auswirkungen aus dem Wechsel von US-GAAP auf IFRS veranstalten. Income Tax Implications of Converting from US GAAP to IFRSs – It's Not Just About Accounting.

 

bullet Montag, 24. November 24 2008
bullet 14:00h bis 15:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EST)
bullet Gastgeberin: Rita Benassi, Steuerpartnerin, Deloitte USA

Viele Steuerverantwortliche bemühen sich, mit den Fragen der Steuerbilanzierung beim Übergang von US-GAAP auf IFRS zu Rande zu kommen, aber sie haben sich noch nicht mit anderen steuerbezogenen Fragen befasst. Folgende Themen werden im Rahmen des Webcasts erörtert:

 

bullet Globale Steuerplanung, in die einbezogen wird, wie andere Rechtskreise die IFRS übernommen haben oder übernehmen werden.
bullet US-spezifische Schwierigkeiten beim Übergang auf IFRS einschließlich Bilanzierungsmethoden, Fragen hinsichtlich der Steuer auf Ebene der Einzelstaaten und möglicher Herausforderungen bei der Berichterstattung über Erträge und Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften.
bullet Erwägungen aus dem steuerlichen Tagesgeschäft wie beispielsweise berufliche Fortentwicklung, Datensammlung und Software.

 

Erfahren Sie, was der Übergang auf IFRS neben der Steuerbilanzierung noch beinhaltet und wie Sie ihrem Unternehmen zu einem reibungslosen Übergang verhelfen können. Weitere Informationen zum Webcast einschließlich einer Verknüpfung zur Registrierung finden sie hier.

 

 

14. November 2008: Präsident Bush sagt, Bilanzierung muss den "wahren Wert" zeigen

In einer Rede zu Finanzmärkten und Weltwirtschaft sagte Präsident Bush gestern in New York, dass der Zweck des morgigen Treffens der G-20-Regierungsspitzen darin liege, über die gegenwärtige Krise zu sprechen und die Grundlagen für die künftigen Reformen zu legen, die eine solche Krise in Zukunft verhindern würden. Bush sagte, dass in den Gesprächen der Regierungsverantwortlichen mit den Führern der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums fünf Schlüsselziele in den Vordergrund gestellt werden sollen:

 

bullet die Gründe für diese globale Krise zu verstehen,
bullet die Effektivität der bisherigen Reaktionen zu überprüfen,
bullet Prinzipien für die Reform unseres Finanz- und Aufsichtssystems zu entwickeln,
bullet einen Aktionsplan auf den Weg zu bringen, um diese Prinzipien umzusetzen, und
bullet die Überzeugung zu bestätigen, dass die Prinzipien des freien Markts den sichersten Weg zu dauerhaftem Wohlstand bilden.

 

Bush sagte: "Obwohl die Reformen im Finanzsektor von größter Wichtigkeit sind, liegt die Lösung unserer heutigen Probleme in nachhaltigem Wirtschaftswachstum. Und der sicherste Weg zu diesem Wachstum sind freie Märkte und freie Menschen." Er betonte insbesondere den Bedarf an Bilanzierungsstandards für Finanzinstrumente, die den Anlegern den "wahren Wert" zeigten.

Eines der lebenswichtigen Prinzipien der Reform ist, dass unsere Nationen unsere Finanzmärkte transparenter machen müssen. So sollten wir beispielsweise erwägen, die Bilanzierungsregeln für Wertpapiere zu verbessern, so dass Anleger weltweit den wahren Wert der Vermögenswerte verstehen können, die sie kaufen.

Die vollständige Rede von Bush in englischer Sprache finden Sie hier (67 KB).

 

 

13. November 2008: IFRSs y US GAAP: Una comparación de bolsillo

Unsere kolumbianischen Kollegen haben IFRSs y US GAAP: Una comparación de bolsillo 2008 veröffentlicht (327 KB). Dabei handelt es sich um die spanische Übersetzung von IFRSs and US GAAP: A Pocket Comparison (2008). In diesem Leitfaden werden die IFRS und US-GAAP mit Stand 30. Juni 2008 verglichen. Auch wenn dieser 76-seitige Vergleich umfassend ist, versucht er nicht, alle Unterschiede einzufangen, die für den Abschluss eines bestimmten Unternehmens bestehen oder für dieses wesentlich sind. Wir freuen uns, Lehrkräften und Studenten die Erlaubnis zu erteilen, Kopien für Ausbildungszwecke zu erstellen. Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Veröffentlichungen in spanischer Sprache erstellt: Pagina de Recursos en Español.

 

 

13. November 2008: Bilanzierung durch Staatsfonds

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben Minding the GAPP: Sovereign Wealth, Transparency, and the 'Santiago Principles' (2.720 KB) herausgegeben, eine englischsprachige Abhandlung zu Staaatsfonds, Transparenz und verantwortlicher Führung. In dieser Broschüre werden die allgemein akzeptierten Prinzipien und Praxis (Generally Accepted Principles and Practices, GAPP) für Staatsfonds erläutert, die von einer internationalen Arbeitsgruppe von Staatsfonds im September 2008 erarbeitet wurden. Staatsfonds sind zweckgebundene Investitionsfonds, deren Kapital im Eigentum einer nationalen Regierung steht und die dazu dienen, Vermögenswerte zu halten, zu führen oder zu verwalten, um bestimmte finanzielle Ziele zu erreichen. Die Größe des Vermögens in Form von Staatsfonds wurde jüngst auf 3,6 Billionen US-Dollar geschätzt, und einige Quellen schätzen, dass diese Summe bis 2012 auf 9 Billionen steigen könnte. Zwei der neuen GAPP beziehen sich auf Finanzberichterstattung und Prüfung:
GAPP 11. Prinzip
Ein Jahresbericht und ein zugehöriger Abschluss zur Geschäftstätigkeit und der Leistung des Staatsfonds sollte konsequent zeitnah und in Übereinstimmung mit anerkannten internationalen oder nationalen Rechnungslegungsstandards erstellt werden.
GAPP 12. Prinzip

Die Berichte zur Geschäftstätigkeit und zur Finanzlage sollten konsequent jährlich und in Übereinstimmung mit anerkannten internationalen oder nationalen Rechnungslegungsstandards geprüft werden.

 

 

13. November 2008: Vorbereitungsunterlagen für die Gespräche am Runden Tisch

Für die morgen in London stattfindenden Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise hat der IASB auf seiner Internetseite Vorbereitungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Zum einen finden sich in einem Dokument zusammengefasst alle eingereichten Anfragen, zum anderen hat der Stab einen Ablaufplan mit den einzelnen Themen und Fragen erstellt, denen die Einreichungen aus dem anderen Dokument jeweils per Verweis zugeordnet sind. Beide Dokumente finden Sie hier.

 

 

13. November 2008: EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zu IAS 39 "Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren"

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu IAS 39 "Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren" abgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt. EFRAG empfiehlt eine Übernahme für die Anwendung in der EU. In der entsprechenden Presserklärung von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die Auswirkungsanalyse und das Empfehlungsschreiben.

 

 

13. November 2008: Agenda für den G-20-Gipfel enthält Bilanzierung

Der Assistent für internationale Wirtschaftsfragen des US-Präsidenten, Daniel Price, und der Unterstaatssekretär für Finanzen, David McCormick, haben eine Presseveranstaltung zur Vorbereitung des G-20-Gipfels zu Finanzmärkten und der Weltwirtschaft abgehalten, bei dem der US-amerikanische Präsident, George Bush, als Gastgeber fungiert.

 

bullet Price gab einen Überblick über die Struktur des Gipfels und darüber, "was einige unserer Ziele sind und wie wir erwarten, dass es laufen wird".
bullet McCormick stellte dann "eine Reihe der Bereiche, bei denen wir glauben, dass es genügend Übereinstimmung gibt, so dass die Regierungsspitzen in der Lage sein könnten, kurzfristig einige Entscheidungen zu treffen und diese kurzfristig umzusetzen," vor. Unter den Bereichen, die McCormick nannte, waren globale Rechnungslegungsstandards und die Finanzberichterstattung durch Finanzinstitute.

 

Das Weiße Haus stellt ein vollständiges Protokoll der englischsprachigen Presseveranstaltung zur Verfügung. Nachfolgend haben wir für Sie einen Auszug über globale Rechnungslegungsstandards und Finanzberichterstattung übersetzt:

Globale Rechnungslegungsstandards
Innerhalb der vier Bereiche, die Dan beschrieben hat, – Transparenz und Rechenschaftspflicht, belastbare Regulierung, Integrität unserer Finanzmärkte und internationale Zusammenarbeit – gibt es eine Reihe von Fragen, über die sich die Teilnehmer austauschen können. Eine Frage im Bereich Transparenz und Rechenschaftspflicht wären die globalen Rechnungslegungsstandards. Dies ist eine Frage, die in letzter Zeit viel Aufmerksamkeit erhielt, und die Schaffung besser übereinstimmender und letztlich konvergierter globaler Rechnungslegungsstandards würde eine große Last auf den Schultern der Unternehmen verringern und sicherstellen, dass alle nach den gleichen Regeln spielen, wenn wir die Leistung verschiedener Unternehmen vergleichen.

Finanzberichterstattung durch Finanzinstitute
Es gibt bis jetzt sehr viel Diskussion um die Komplexität und Undurchsichtigkeit mancher Produkte, Produkte die im Bereich Finanzdienstleistungen entwickelt worden sind. Deshalb nehme ich an, dass die Rolle der Aufsichten bei der Verbesserung der Transparenz dieser komplexen Produkte sicher ein Thema sein wird, über das man sprechen wird. Das gilt natürlich dann auch für die Bedeutung von Finanzberichterstattung, Finanzberichterstattung in einer Form, die alle Aktivitäten eines Finanzinstituts widerspiegelt, bilanzielle und außerbilanzielle. Das sind die Themen, von denen wir glauben, dass sie unter dem Stichwort von Transparenz und Rechenschaftspflicht angesprochen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer eigens zur Finanzmarktkrise eingerichteten Seite (111 Einträge).

 

 

13. November 2008: Neue Artikel in der Financial Times zum Kräftemessen zwischen dem IASB und der EU

In der internationalen Internetausgabe der Financial Times sind heute zwei weitere Artikel zum Kräftemessen zwischen dem IASB und der Europäischen Kommission erschienen. Zum einen ist ein offener Brief abgedruckt, der unter anderem vom Vorsitzenden des britischen Standardsetzers ASB, den großen vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales unterzeichnet wurde. In dem Brief wird davor gewarnt, dass eine weitere Ausübung von Druck von Seiten der Europäischen Kommission auf den IASB Europa selbst nur schaden könne. Entweder würde bei weiterem Nachgeben des IASB die Glaubwürdigkeit der IFRS so untergraben, dass der Traum von weltweit gültigen hochwertigen Standards platzen würde, oder Europa würde sich bei einem Alleingang ("carve out") selbst aus der Gemeinschaft der internationalen Kapitalmärkte ausschließen und in eine Zuschauerrolle gedrängt werden. In dem zweiten Artikel wird der offene Brief in die jüngsten Entwicklungen eingeordnet und konstatiert, dass Teile Europas inzwischen die Brüsseler Aktivitäten als Bedrohung der Interessen Europas wahrnehmen. Die Artikel können zumindest heute noch kostenfrei aus dem Internet heruntergeladen werden. Alle Rechte verbleiben bei der Financial Times.

 

bullet offener Brief
bullet einordnender Artikel

13. November 2008: Schreiben der IOSCO an die G-20

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat ein Schreiben an die Regierungsverantwortlichen der G-20 gerichtet, um ihnen vorbereitende Informationen vor ihren Diskussionen am 15. November in Washington an die Hand zu geben. In dem Schreiben werden die Bemühungen der IOSCO hinsichtlich hochwertiger globaler Wertpapieraufsicht dargestellt, wobei darauf hingewiesen wird, dass einer der vier Bereiche, auf die die IOSCO in ihrer Arbeit den Schwerpunkt legt, "internationale Finanzberichterstattung und die Verantwortlichkeit der Standardsetzer gegenüber der Gemeinschaft nationaler Behörden, die für die Berichterstattung börsennotierter Unternehmen verantwortlich sind" ist. Im Anhang an das Schreiben findet sich eine Verlautbarung der IOSCO hinsichtlich Rechnungslegungsstandards und Unternehmensführung. Sie können sich das englischsprachige Schreiben der IOSCO an die Regierungsverantwortlichen der G-20 hier herunterladen (96 KB). Nachfolgend haben wir für sie einen Auszug aus der Verlautbarung zu Rechnungslegungsstandards übersetzt:
Die IOSCO unterstützt auch die Entwicklung und Anwendung belastbarer, international akzeptierter und einheitlich angewendeter Standards zur Finanzberichterstattung. Um zu solchen Standards zu gelangen, muss der Standardsetzungsprozess rechenschaftsfähig und einer angemessenen Konsultation unterworfen sein. In dieser Hinsicht plädiert die IOSCO stark für die International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.

Die Aufgabe, hochwertige Standards zu entwickeln und zu erhalten, die den Anlegern Transparenz bieten, hängt in kritischem Maß von unabhängigen Standardsetzern ab; dies schließt den IASB ein. Standardsetzer werden am besten in der Lage sein, hochwertige Standards zu produzieren, wenn sie ihre Urteilskraft uneingeschränkt ausüben und sich auf ihre Fähigkeiten, Erfahrungen und den Konsultationsprozess verlassen können, ohne dass unangemessener politischer Druck ausgeübt wird und unter Berücksichtigung der Ansichten aller Interessengruppen. Im Licht dieser Tatsachen steht die IOSCO als Gemeinschaft von Kapitalmarktbehörden bereit, die Standardsetzer in ihrer Rolle zu unterstützen.

Gleichzeitig sind die IOSCO-Mitglieder diejenigen, die die direkte Verantwortung für den Schutz der Anleger in unseren Märkten tragen. Um dieser Verantwortung zu genügen, müssen die IOSCO-Mitglieder die Mittel haben, sicherzustellen, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer im besten Interesse der Anleger arbeiten. Die IFRS werden in immer mehr Rechtskreisen weltweit angewendet. Es ist für die Wertpapieraufsichten, die die Anwendung von IFRS in ihren Rechtskreisen zulassen (oder dies in Erwägung ziehen), von äußerster Wichtigkeit, dass eine Balance zwischen dem Schutz der Unabhängigkeit und der Integrität des IFRS-Standardsetzers IASB und der gleichzeitigen Sicherstellung, dass der IASB für die Entwicklung von Standards, die dem besten Interesse der Anleger dienen, verantwortlich gehalten werden kann, erhalten wird.

 

 

13. November 2008: Newsletter zum Diskussionspapier Darstellung des Abschlusses

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters veröffentlicht, in der das Gemeinsame Diskussionspapier von IASB und FASB zur Darstellung des Abschlusses erläutert wird (in englischer Sprache, 208 KB). Das Diskussionspapier war am 16. Oktober 2008 veröffentlicht worden. Stellungnahmen werden bis zum 14. April 2009 erbeten. In dem Diskussionspapier wird die vorläufige Sichtweise der zwei Boards zu der Frage ausgeführt, wie Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen, Erträge, Zahlungsströme sowie damit in Zusammenhang stehende Informationen im Abschluss dargestellt werden sollten. In dem Dokument geht es nicht um die Frage, wie die Posten angesetzt oder bemessen werden sollen. Alle zurückliegenden Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Hier können Sie sich für ein kostenloses Emailabonnement eintragen.

 

 

13. November 2008: Finanzminister der G-20 favorisieren globale Standards

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 sind am 8. und 9. November 2008 in Sao Paulo in Brasilien zusammengekommen. In Vorbereitung auf den Gipfel der Regierungsverantwortlichen der G-20-Mitgliedsländer in Washington am 15. November wurden auf dem Treffen die Gründe für und die politischen Reaktionen auf die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund gestellt. Im englischsprachigen Abschlusskommuniqué des Treffens wurde auf Rechnungslegung wie folgt eingegangen: "Wir sind außerdem übereingekommen, dass Finanzinstitute gemeinsame Rechnungslegungsstandards haben sollten." Das vollständige Kommuniqué finden Sie hier (1,09 MB).

 

 

12. November 2008: Vorsitzender des IASB zum Kräftemessen mit Europa

In der internationalen Internetausgabe der Financial Times erschien gestern ein Artikel, nach dem Sir David Tweedie, der Vorsitzende des IASB, aufgrund der europäischen Einmischung in den Standardsetzungsprozess jüngst seinen Rücktritt erwogen hat. In einer Kraftprobe mit der Europäischen Kommission hatte sich der IASB letzten Monat gezwungen gesehen, Änderungen an den IFRS ohne den vorgeschriebenen Konsultationsprozess vorzunehmen. Der IASB hatte sich schließlich zu den Änderungen durchgerungen, um größeren Schaden für das langfristige Projekt der Entwicklung eines einheitlichen Satzes weltweit gültiger Bilanzierungsstandards abzuwenden. Der von der Europäischen Kommission erwogene "carve out" hätte quasi zu bilanzieller Beliebigkeit in Europa geführt. Der Schritt des IASB hatte zu einem Sturm der Entrüstung weltweit geführt, und nach der Meinung von Beobachtern hat das Nachgeben gegenüber dem von Frankreich angeführten Widerstand in Europa gegen die Fair-Value-Bilanzierung das Vertrauen in den IASB nachhaltig beschädigt. Der Artikel ist zumindest heute noch im Internet abrufbar. Alle Rechte verbleiben bei der Financial Times.

 

 

12. November 2008: IASCF-Treuhänder wenden sich an den US-Präsidenten

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben an den US-amerikanischen Präsidenten geschrieben, der Gastgeber des internationalen Gipfels zur Finanzmarktkrise am 15. November 2008 sein wird. Die Treuhänder weisen darauf hin, dass die IFRS inzwischen in über 100 Ländern eingeführt worden seien und so Vergleichbarkeit und Transparenz der internationalen Finanzmärkte gewährten. Der IASB sei ein Standardsetzer, der seine Entscheidungen unabhängig nach sorgfältiger Erörterung und Rücksprache mit allen Interessengruppen fälle. Dadurch sei die Akzeptanz der IFRS weltweit gewährleistet, auch des Fair-Value-Ansatzes, der in letzter Zeit oft publikumswirksam angegriffen worden sei. Die Schritte, die der IASB unternimmt, um den verbleibenden Herausforderungen der Marktwertbilanzierung entgegenzutreten, werden in dem Schreiben ebenfalls ausführlich dargestellt. Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie hier (400 KB); nachfolgend haben wir einige Auszüge für Sie übersetzt:
Die meisten der Industrieländer und aufstrebenden Volkswirtschaften – einschließlich fast aller G-20-Mitgliedländer – haben sich den IFRS verpflichtet. Der IASB betreibt aktiv die Förderung gemeinsamer Standards weltweit und insbesondere die Sicherstellung der Konvergenz unter den wichtigsten Wirtschaften. Die bis jetzt erzielten Erfolge sollten nicht durch Aktionen geschmälert werden, die die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses gefährden würden.

 

Die Treuhänder sind der Meinung, dass jegliche Schritte, die außerhalb des wohletablierten und akzeptierten Standardsetzungsprozesses unternommen werden, um die Marktwertbilanzierung zu ändern, das ohnehin geringe Vertrauen in die Finanzmärkte weiter untergraben würde. Deshalb sollten alle Bemühungen, die Finanzberichterstattung zu verbessern, vom IASB geführt und rasch abgeschlossen werden, um einen weltweit einheitlichen Ansatz zu gewährleisten. Der IASB hat bereits einige bedeutende Schritte unternommen, um die Bilanzierungsleitlinien zu verbessern. Die Schritte gründen insbesondere auf den Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF), aber auch auf den Stellungnahmen anderer Interessengruppen, die beim IASB eingereicht wurden.

 

Gleichzeitig müssen alle weiteren Schritte des IASB die Ansichten aller Interessengruppen einbeziehen, um Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die den Marktteilnehmern transparente Finanzinformationen bieten. Die Interessengruppenvertreter, insbesondere die Anleger, haben das in Einreichungen an uns sehr deutlich gemacht. Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Fair Value sind sehr kompliziert und haben Auswirkungen, die sorgfältig erörtert werden müssen. Das macht sie nicht unbedingt für Schnellschusslösungen geeignet.

 

 

12. November 2008: Keine politische Einmischung in Rechnungslegungsstandards

Das internationale Netzwerk zu Corporate Governance (International Corporate Governance Network, ICGN) hat eine öffentliche Erklärung zur globalen Finanzmarktkrise herausgegeben (in englischer Sprache, 62 KB). In der Erklärung, die im Vorfeld des internationalen Gipfels zur Finanzmarktkrise am 15. November 2008 herausgegeben wurde, werden die teilnehmenden Regierungsverantwortlichen aufgefordert, eine gestärkte Corporate Governance in das Maßnahmenpaket für die Wiederherstellung des Vertrauens in die Märkte aufzunehmen. Die ICGN-Mitglieder sind hauptsächlich institutionelle Anleger, die gemeinsam mehr als 15 Billionen US-Dollar in Fondsvermögen repräsentieren. In der ICGN-Erklärung wird ausdrücklich jegliche politische Einmischung in den Standardsetzungsprozess zurückgewiesen:
Rechnungslegungsstandards: Es darf keine politische Einmischung in den Standardsetzungsprozess für Bilanzierungsstandards geben. Die Fair-Value-Ansatz ist dafür angegriffen worden, Prozyklizität zu fördern. Die Anleger im Allgemeinen unterstützen den beizulegenden Zeitwert, der ein Bild davon liefert, was tatsächlich geschieht. Es gibt ein paar Herausforderungen, derer man sich annehmen muss, aber diesen Ansatz aufzugeben, würde das Vertrauen in die Finanzberichterstattung beschädigen. Es ist wichtig, zu erkennen, dass es einen Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert gibt, der für die Berichterstattung verwendet wird, und dem beizulegenden Zeitwert, der verwendet wird, um den Bedarf an regulatorischem Kapital einzuschätzen. Rechnungslegungsstandards müssen auch deutlicher vorschreiben, wann über außerbilanzielle Geschäftsvorfälle zu berichten ist.

 

 

12. November 2008: iGAAP 2008: IFRS für Kanada

Unsere kanadischen Kollegen haben iGAAP 2008: IFRS for Canada entwickelt, herausgegeben bei CCH. Es handelt sich um ein umfassendes Referenzwerk zur Konvergenz kanadischer Rechnungslegungsstandards mit den IFRS. Es ist ein Standardwerk für Rechnungsleger genauso wie für alle Anderen, die die Auswirkungen der kanadischen IFRS-Konvergenz auf ihr Unternehmen verstehen müssen. Von kanadischen Praxisexperten für Kanadier geschrieben bietet das Buch einen Fahrplan, mit dessen Hilfe Unternehmen verstehen werden, wie man den Übergang von kanadischen Standards auf IFRS effizient bewerkstelligen kann. Es kann unter folgender Adresse käuflich erworben werden: www.cch.ca/product.aspx?WebID=2424.

 

 

11. November 2008: Heads Up zur Darstellung des Abschlusses

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters veröffentlicht, in der das gemeinsam vom FASB und vom IASB veröffentlichte Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses erörtert wird. Nach dem im Diskussionspapier vorgeschlagenen Standard müsste ein Unternehmen einen einzigen Abschluss erstellen, der einem Modell folgt, das die finanzielle Position des Unternehmens klarer und mit besserem inneren Zusammenhang aufzeigt. Sie können diese Ausgabe von Heads Up hier herunterladen (in englischer Sprache, 143 KB).

 

 

11. November 2008: ARC empfiehlt verzögerte Übernahme von IFRIC 12 in Europa

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) hat am 6. November 2008 getagt. Der offizielle Sitzungsbericht ist noch nicht auf den Seiten der Kommission zur Verfügung gestellt worden, aber Beobachter der Sitzung haben angedeutet, dass der ARC zur folgenden Entscheidung hinsichtlich IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen gekommen ist: Die Europäische Kommission soll IFRIC 12 für die Anwendung in Europa mit Übernahmedatum 2010 übernehmen. Das IASB-Datum des Inkrafttretens von IFRIC 12 waren Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Genauer gesagt empfahl der ARC, dass IFRIC 12 für europäische Unternehmen für die Geschäftsjahre verpflichtend sein soll, die nach der offiziellen Übernahme durch die Kommission beginnen. Wenn die Übernahme wie erwartet im Januar 2009 erfolgt, würde das bedeuten, dass IFRIC 12 in Europa ab 2010 verpflichtend anzuwenden ist. Der ARC empfahl, dass eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll.

 

 

11. November 2008: EU-Spitzen drängen auf Reform des IASB

Die Regierungsspitzen der EU-Mitgliedstaaten kamen am 7. November 2008 in Brüssel zusammen, um eine koordinierte europäische Reaktion auf die Finanzmarktkrise zu besprechen. Dieses Treffen galt zu einem Teil auch der Vorbereitung des Treffens der G-20 am 15. November in Washington. In ihrem Abschlusskommuniqué (in englischer Sprache, 101 KB) bestätigten die EU-Spitzen ihren Entschluss, "langfristige Wege zu entwickeln, das internationale Finanzsystem zu reformieren". Man kam außerdem überein, dass es die Aufgabe von Europa sei, "Prinzipien vorzustellen, auf denen ein neues internationales Finanzsystem aufbauen könne" und die auf der G-20-Sitzung erörtert werden können. Die Prinzipien sind die folgenden:
  1. Kein Finanzinstitut, kein Marktsegment und kein Rechtskreis dürfen anteiliger Aufsicht und angemessener Regulierung oder zumindest Überprüfung entkommen.
  2. Das neue internationale Finanzsystem muss auf den Prinzipien von Rechenschaftspflicht und Transparenz aufbauen.
  3. Das neue Finanzsystem muss gestatten, dass Risiken so eingeschätzt werden, dass Krisen verhindert werden.
  4. Der internationale Währungsfond muss eine zentralere Rolle in einer effizienteren Finanzarchitektur erhalten.
In Bezug auf das zweite oben genannte Prinzip sagten die EU-Spitzen:

2. Das neue internationale Finanzsystem muss auf den Prinzipien von Rechenschaftspflicht und Transparenz aufbauen.

  • Die Transparenz finanzieller Transaktionen muss dadurch sichergestellt werden, dass es ein umfassenderes Informationssystem gibt, in dem nicht länger große Teile finanzieller Aktivitäten aus dem Bereich prüfbarer und nachweisbarer Berichte fallen.
  • Anordnungen, die dazu führen, dass übermäßige Risiken eingegangen werden, müssen überarbeitet werden. Das gilt insbesondere für die Verbriefung von Schulden und die Gehaltspolitik.
  • Beratungs- und Prüfungsstandards, die für Finanzinstitute gelten, müssen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie nicht dazu beitragen, Spekulationsblasen in den Wachstumsphasen aufkommen zu lassen und in wirtschaftlichen Abschwungphasen Krisen zu verschärfen.
  • Standardsetzende Gremien, insbesondere im Bereich der Rechnungslegung, müssen reformiert werden, um einen wirklichen Dialog mit allen betroffenen Parteien zu ermöglichen, insbesondere mit den Aufsichtsbehörden.

Die EU-Spitzen drängten auch darauf, dass die G-20"das Prinzip der Konvergenz von Rechnungslegungsstandards übernehmen und die Anwendung der Marktwertbilanzierung im Finanzsektor überprüfen, um sicherzustellen, dass der Sektor im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen geführt wird".

 

 

10. November 2008: DSR verabschiedet ergänzende Stellungnahme zum RegE des BilMoG

Der Deutsche Standardisierungsrat hat in einer weiteren Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) dem Bundesministerium der Justiz ergänzende Vorschläge für die Ausgestaltung der Normen mit Bezug zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten und Bewertungseinheiten unterbreitet.

 

 

10. November 2008: Vereinfachung des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

Wir haben einen Artikel von Paul Pacter, dem IASB-Direktor für die Standards für nicht börsennotierte Unternehmen (und zugleich Webmaster von IAS Plus.com) über die Vereinfachung des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen eingestellt (in englischer Sprache, 226 KB). In seinem Artikel, der in der Novemberausgabe der Zeitschrift Financial Executive erschienen ist, beleuchtet Pacter die Entscheidungen, die der IASB in den vergangenen sechs Monaten getroffen hat, um den IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen weiter zu vereinfachen. Diese Entscheidungen gründen sich auf die Erwägungen des Boards folgender Quellen:

 

bullet den 162 Stellungnahmen zum Standardentwurf
bullet den Ergebnissen der Feldtests des Entwurfs durch 116 kleine Unternehmen
bullet den Empfehlungen des IASB-Arbeitsgruppe zu dem Projekt
bullet weitergehenden Nachforschungen des Stabs seit der Veröffentlichung des Entwurfs

 

Pacter stellt in dem Artikel auch die noch verbleibenden Schritte für den Abschluss des Standards dar und nimmt Stellung zu der Möglichkeit der Anwendung des Standards in den Vereinigten Staaten. Der Artikel unterliegt dem Copyright von Financial Executives International, und er wurde mit freundlicher Genehmigung des Verlags auf IAS Plus.com eingestellt.

 

 

9. November 2008: EU-Arbeitsgruppe zu Derivaten nimmt ihre Arbeit auf

Die Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zu Derivaten kam zu ihrer ersten Sitzung am 5. November 2008 zusammen. Das Ziel der Gruppe besteht in der Entwicklung eines Plans für ein zentralisiertes Clearing für Credit Default Swaps (CDS) innerhalb der EU bis Jahresende. Auch wenn sich die Gruppe vorwiegend mit der Arbeitsweise und Regulierung des Marktes befasst, beabsichtigt sie auch, sich darauf zu konzentrieren, 'wie man eine angemessene Information und Aufsicht durch die Regulatoren sicherstellen kann'. Die Gruppe ist mit Vertretern aus der Industrie und vielen europäischen Regulatoren besetzt. Den Sitzungsbericht können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 67 KB).

 

 

9. November 2008: Unsere Stellungnahme zum Entwurf zum jährlichen Verbesserungsprojekt

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Standardentwurf des IASB bezüglich Vorgeschlagener Änderungen an den IFRS 2008 an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 175 KB). Wir begrüßen und unterstützen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess des IASB als einen Weg, bestimmte Änderungen an den IFRS in effizienter und wirkungsvoller Weise zu behandeln. Und wir unterstützen die meisten Vorschläge aus dem Entwurf. In unserer Stellungnahme sehen wir dessen ungeachtet die drei nachfolgend genannten Sachverhalte, bei denen wir anderer Meinung sind. Zurückliegende Stellungnahmen an das IASC/den IASB finden Sie hier.
Die drei Verbesserungen, bei denen wir einige Bedenken haben, sind die folgenden:

 

bullet Wir stimmen nicht mit dem Vorschlag in IAS 7 Aufstellung der Zahlungsströme überein, nach dem sich die Klassifizierung von Ausgaben als Zahlungsströme aus Investitionstätigkeit nach dem Ansatz eines Vermögenswerts in der Bilanz richten soll, und sind der Ansicht, dass dies eine wesentliche Auswirkung für bestimmte Unternehmen und Branchen hat. Wir glauben, dass es besser wäre, die Frage der Klassifizierung von Zahlungsströmen in der Aufstellung der Zahlungsströme im IASB-Projekt zur Darstellung des Abschlusses abzuhandeln.
bullet Daneben vertreten wir die Ansicht, dass die vorgeschlagenen Leitlinien in IAS 18 Erlöse hinsichtlich der Frage, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder als Agent tätig ist, nicht zu einem Prinzip führt, dass auf die Liste der zur Verfügung gestellten Indikatoren fußt und dementsprechend viele der Sachverhalte, die in der Praxis auftreten, nicht löst.
bullet Schließlich glauben wir, dass die vorgeschlagene Änderung der Leitlinien in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung hinsichtlich der Feststellung, ob ein nicht-finanzieller Vertrag ein trennungspflichtiges Fremdwährungsderivat enthält, verbessert werden könnte. Wir erkennen an, dass sich die Feststellung, ob solche eingebetteten Derivate eine Trennung erfordern, in der Praxis als problematisch herausgestellt hat und dass die Vorschrift daher einer Verbesserung bedarf. Gleichwohl sind wir nicht der Ansicht, dass die nun vorgeschlagene Formulierung zu der notwendigen Klarheit führt. Wir haben wir einen alternativen Formulierungsvorschlag unterbreitet, der auf den Indikatoren, die in der vorgeschlagenen Grundlage für Schlussfolgerungen enthalten sind, fußt, von dem wir der Meinung sind, dass er die Änderung verständlich und handhabbar macht.

 

 

8. November 2008: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im November 2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 6. November 2008, in den Büroräumen des IASB in London zu seiner Novembersitzung zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte finden Sie hier. Kernbeschlüsse der Sitzung waren die folgenden:
bullet IFRIC verabschiedete eine Interpretation auf Grundlage von D24 Kundenbeiträge.
bullet Ein mögliches Thema zu REACH-Kosten wurde an den Stab zurückverwiesen, hauptsächlich, um ein zugrunde liegendes Prinzip zu identifizieren.
bullet Die vorläufigen Agendaentscheidungen aus dem September wurden finalisiert.
bullet Ein Vorschlag einer Interpretation zu den Auswirkungen von Preisregulierungen wurde vorläufig zurückgewiesen; das Thema wird nicht an den IASB weitergereicht.

 

 

7. November 2008: Stellungnahme des IDW zum jährlichen Verbesserungsprojekt

In einem Brief an den International Accounting Standards Board (IASB) vom 6. November 2008 bezieht das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum "Exposure Draft of Proposed Improvements to IFRSs (August 2008)". In dem englischsprachigen Schreiben (93 KB) werden die geplanten Änderungen an IFRS 5, IFRS 8, IAS 18, IAS 36 und IAS 38 thematisiert.

 

 

7. November 2008: Drei Interviews mit Sir David Tweedie zur Marktwertbilanzierung

Der Vorsitzende des International Accounting Standards Board (IASB), Sir David Tweedie, hat sich in drei kurzen Interviews gegenüber der Financial Times in deren Internetsendereihe View from the Top zu drei Themen geäußert:

 

bullet Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Rechnungslegungsstandards
bullet Aufsichtsrechtliche Gegebenheiten

 

Mit dieser Verknüpfung können sie alle drei Interviews nacheinander anhören.

 

 

7. November 2008: Stellungnahme des DSR zum jährlichen Verbesserungsprojekt

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungsvorschlägen bezüglich der International Financial Reporting Standards (IFRS) (Projektzyklus 2007-2009) verabschiedet (in englischer Sprache, 111 KB). Grundsätzlich stimmt der DSR den meisten Vorschlägen im Entwurf zu. In einigen Fällen, die in einem Anhang an das Schreiben ausführlich dargestellt werden, stimmt der DSR den Änderungen dem Grunde nach zu aber schlägt weitere Möglichkeiten vor, wie die Änderungen nach Meinung des DSR noch verbessert werden können. In einem Fall (Änderung von IAS 7 bezüglich der Klassifizierung von Aufwendungen für nicht angesetzte Vermögenswerte) sieht der DSR die Grenzen des jährlichen Verbesserungsprojekts gesprengt, der nur kleiner Verbesserungen enthalten soll, die weder Bezug zu anderen aktuellen Projekten aufweisen noch von übergreifender Bedeutung sind.

 

 

7. November 2008: Öffentliche Diskussion des DRSC vom 27. Oktober 2008

Das DRSC hatte am 27. Oktober 2008 zu einer öffentlichen Diskussion an den Frankfurter Flughafen eingeladen. Auf der Tagesordnung standen die folgenden Themen:

 

bullet IASB ED IAS 33amend Vereinfachung des Ergebnisses je Aktie
bullet IASB ED Verbesserungen an den IFRS
bullet E-RIC 4 Auslegungsfragen zu den Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Kündbare Instrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen

 

Die Präsentationen und das Protokoll stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

 

 

7. November 2008: IASB und FASB verkünden zwei weitere Gesprächsrunden

Der IASB und der FASB haben die Termine und Orte von zwei weiteren Runden von Gesprächen am Runden Tisch zur Identifizierung von Fragen der Finanzberichterstattung verkündet, die durch die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund getreten sind (Pressemitteilung in englischer Sprache, 124 KB). Wir hatten bereits früher darauf hingewiesen, dass eine erste Gesprächsrunde am 14. November 2008 in London stattfinden wird. Die Gesprächsrunden sollen dazu dienen, den Boards dabei zu helfen, Bilanzierungsfragen zu identifizieren, die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Nachfolgend eine Übersicht über alle Termine:
Datum Zeit (Ortszeit) Ort der Veranstaltung
14. November 2008 Gesprächsrunden um 10:30h und um 13:30 Holborn Bars, 138-142 Holborn, London EC1N 2NQ UK
25. November 2008 nachmittags Büroräume des FASB, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut 06856-5116 USA
3. Dezember 2008 nachmittags Büroräume des japanischen Accounting Standards Board, Fukoku Seimei Building 20F, 2-2, Uchisaiwaicho 2-chome, Chiyoda-ku, Tokyo 100-0011, Japan

Wir bieten Ihnen weitere Informationen rund um die Finanzmarktkrise auf unserer eigens eingerichteten Seite.

 

 

7. November 2008: Pakistan auf dem Weg zu IFRS 2009

Die Wertpapier- und Börsenaufsicht von Pakistan (Securities and Exchange Commission of Pakistan, SECP) und das Institut der Wirtschaftsprüfer von Pakistan (Institute of Chartered Accountants of Pakistan, ICAP) sind im Wesentlichen übereingekommen, "dringende Schritte zu unternehmen, um eine vollständige Übereinstimmung der Abschlüsse börsennotierter Unternehmen (mit Ausnahme von Banken und Finanzinstituten) mit den IFRS sicherzustellen" für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2009 enden. In der Verlautbarung des Präsidenten des ICAP/a> vom 13. Oktober (in englischer Sprache, 32 KB) heißt es, dass hierfür nur noch zwei IFRS – IFRS 1 und IFRS 4 – übernommen werden müssen und einige Änderungen in einer Verordnung vorzunehmen sind.

 

 

7. November 2008: Kommentierungsfrist für den Entwurf zu den jährlichen Verbesserungen

Wir erinnern unsere Leser daran, dass Stellungnahmen zum Entwurf der Jährlichen Verbesserungen an den IFRS ─ 2008,, der am 7. August 2008 veröffentlicht worden war, spätestens heute eingereicht werden müssen.

 

 

7. November 2008: Tagesordnung für die Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungen ergänzt

Die Agenda für die Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungen am 10. und 11. November 2008 ist geändert worden, um einen Punkt zu Kandidaten für Bewertungsansätze aufzunehmen: Ergebnisse der Lehreinheit vom Oktober 2008. Wir haben die Ihnen am 2. November zur Verfügung gestellte Agenda entsprechend angepasst.

 

 

7. November 2008: IDW an das BMJ zur Anwendung der IFRS in der EU

In einem Schreiben vom 5. November 2008 (384 KB) bittet das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Bundesministerin der Justiz, sich beim Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs für die weitere Anwendung der IFRS in der EU einzusetzen. In der Presse werden Gerüchte erwähnt, die französische Regierung plädiere für die Außerkraftsetzung der IAS-Verordnung. Dies würde bedeuten, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU nicht mehr verpflichtet wären, IFRS anzuwenden. Das IDW hofft auf die Hilfe der Bundesregierung für ein Beibehalten des bisherigen Regelung. In dem Schreiben heißt es:
Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung einen solchen Vorschlag, sollte er eingebracht werden, nicht unterstützt. Die mit der IFRS-Verordnung angestrebte Zielsetzung, für börsennotierte Unternehmen in der EU eine transparente und international akzeptierte Rechnungslegung vorzuschreiben und so auch den europäischen Kapitalmarkt international wettbewerbsfähig zu machen, gilt unverändert fort. Die globale Verflechtung der Kapitalmärkte bedingt eine einheitliche Informationsversorgung der Kapitalmarktteilnehmer über international vereinheitlichte Rechnungslegungsgrundsätze.

Ein Brief gleichen Inhalts ging an die EU-Kommission.

 

 

7. November 2008: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im November

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 18. November bis Freitag, den 21. November 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzungen wieder.

18. bis 21. November 2008, London

 

Dienstag, 18. November (nur nachmittags)

 

bullet Rahmenkonzept Phase C: Bewertung
bullet Rahmenkonzept Phase D: Berichtseinheit – Auswertung der eingegangen Stellungnahmen

 

Mittwoch, 19. November

 

bullet IFRIC-Themen
bullet Übergangsbestimmungen und Datum des Inkraftretens von IFRIC 15
bullet Ratifizierung von IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich Pensionen
bullet Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
bullet Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt – Erörterung, ob das Projekt auf die aktive Agenda genommen werden soll
bullet Ausbuchung

 

Donnerstag, 20. November

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
bullet Leasingverhältnisse – Erörterung verschiedener Fragen der Bilanzierung durch den Leasingnehmer

 

Freitag, 21. November (nur vormittags)

 

bullet Konsolidierung
bullet Bericht von der Sitzung des Standardbeirats
bullet Restanten aus der Sitzung

 

 

 

6. November 2008: EU-Kommission begrüßt IASB-Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Am 5. November 2008 hat die Europäische Kommission eine Verlautbarung (95 KB) veröffentlicht, in der die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die jüngst vom IASB herausgegeben worden sind, begrüßt werden. In der Verlautbarung heißt es:
Die Europäische Kommission begrüßt die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei inaktiven Märkten, die der International Accounting Standards Board (IASB) am 31. Oktober 2008 veröffentlicht hat. Nach Auffassung der Kommission stimmen diese in vollem Umfang mit der von den drei europäischen Ausschüssen der Aufsichtsbehörden abgegebenen gemeinsamen Erklärung sowie mit vergleichbaren Leitlinien überein, die die einschlägigen US-Behörden unlängst veröffentlicht haben.

 

 

6. November 2008: Zwei Wochen IASB-bezogener Sitzungen beginnen

In den nächsten zwei Wochen werden viele Sitzungen rund um den IASB stattfinden. Wir haben für Sie nachfolgend noch einmal eine Übersicht erstellt mit Verweis auf die jeweiligen früheren Meldungen.

Sitzungsdatum Sitzung Verknüpfung auf IAS Plus-Nachricht
6. November IFRIC-Sitzung 25. Oktober und 5. November
10.-11. November Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungen 2. November
11. November Sitzung des IASB mit globalen Erstellern 28. Oktober
11. November Sitzung XBRL-Beirats der IASCF 5. November
12. November Sitzung der Gruppe der Analystenvertreter 2. November
13.-14. November Sitzung des Standardbeirats 6. November
14. November Gesprächsrunden von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise 3. November und 7. November
18.-21. November IASB-Sitzung 7. November

 

 

6. November 2008: Tagesordnung für die SAC-Sitzung am 13. und 14. November 2008

Der International Accounting Standards Board wird sich am Donnerstag und Freitag, den 13. und 14. November 2008 mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn in London statt. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder, die Beobachtern offensteht.

 

13. - 14. November 2008, London

 

Donnerstag, 13. November 2008

 

bullet Bericht des SAC-Vorsitzenden
bullet Arbeitsprogramm des IASB und Arbeitsabkommen
bullet Agendavorschläge
bullet Finanzinstrumente
bullet zinsregulierte Geschäftsvorfälle
bullet Finanzmarktkrise
bullet Umklassifizierung
bullet Expertenpanel zu illiquiden Märkten
bullet Angaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Überprüfung von IFRS 7
bullet Konsolidierung
bullet Ausbuchung
bullet öffentliche Gespräche am Runden Tisch und Beratungsgruppe
bullet Rahmenkonzept

 

Freitag, 14. November 2008 (nur vormittags)

 

bullet Umsetzungsaktivitäten
bullet IFRIC
bullet jährliche Verbesserungen
bullet Australische Erfahrungen nach der Einführung
bullet Gemeinsame Sitzung mit den Treuhändern
bullet Überarbeitung der Satzung
bullet IFRS für KMU

 

 

 

5. November 2008: Stellungnahmeentwurf von EFRAG zu IFRS 7

EFRAG hat den Entwurf einer Stellungnahme an den IASB bezüglich dessen Entwurf mit Vorschlägen von Änderungen an IFRS 7 zur Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente veröffentlicht. In der Presseerklärung von EFRAG zum Stellungnahmeentwurf heißt es über den IASB-Entwurf:
Dieser Entwurf ist Teil der fortlaufenden Bemühungen des IASB als Reaktion auf die Fragen, die durch die gegenwärtigen Marktunruhen aufgeworfen worden sind. Darin werden Änderungen hinsichtlich der Angaben zum beizulegenden Zeitwert und zum Liquiditätsrisiko, die bereits in IFRS 7 gefordert werden, vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Änderungen hat der IASB um Stellungnahmen zu den Vorschlägen im Entwurf bis zum 15. Dezember gebeten. In unserem Stellungnahmeentwurf stimmen wir den Vorschlägen im Wesentlichen zu, haben aber weiterhin einige Zweifel bezüglich der folgenden Punkte:

 

bullet Den Umfang der Angaben zur Fair-Value-Sensitivität. Der Vorschlag des IASB lautet, dass die Angabe nur für die Instrumente zu leisten ist, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angegeben werden. EFRAG heißt besonders Meinungen dazu willkommen, ob diese Angabeerfordernis auch auf andere Finanzinstrumente ausgedehnt werden sollte.
bullet Die Frage ob und unter welchen Umständen Angaben zum Liquiditätsrisiko aus vertraglichen Endfälligkeitsdaten sinnvoll sind und gefordert werden sollten.

Den vollständigen Text des Stellungnahmeentwurfs in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung.

 

 

5. November 2008: EFRAG-Übernahmeempfehlungen und Auswirkungsanalysen zu IFRIC 15 und IFRIC 16

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu IFRIC 15 und IFRIC 16 abgeschlossen und Auswirkungsanalysen erstellt. In beiden Fällen empfiehlt EFRAG eine Übernahme für die Anwendung in der EU.

 

bullet EFRAG-Presseerklärung mit Auswirkungsanalyse und Empfehlungsschreiben zu IFRIC 15
bullet EFRAG-Presseerklärung mit Auswirkungsanalyse und Empfehlungsschreiben zu IFRIC 16

 

 

5. November 2008: EU-Kommission verabschiedet konsolidierte IFRS

Die Europäische Kommission hat am 3. November 2008 den konsolidierten Text der in der EU anzuwendenden IFRS mit Stand vom 17. Oktober 2008 verabschiedet. Der konsolidierte Text enthält alle IFRS die bis heute übernommen worden sind – also alle die vom 29. September 2003 bis zum 15. Oktober 2008 übernommen worden sind. Diese Fassung umfasst also nicht alle IFRS, die derzeit vom IASB herausgegeben sind, weil 14 Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen worden sind und weil in der EU einige Änderungen an IAS 39 gelten. Des Weiteren enthält die EU-Fassung nicht die Umsetzungsleitlinien und die Grundlage für Schlussfolgerungen, die vom IASB gemeinsam mit den Standards veröffentlicht werden. Der neue konsolidierte Text der IFRS wird in allen europäischen Sprachen zur Verfügung stehen. Alle Querverweise wurden aktualisiert, und sämtliche Sprachfassungen wurden umfassend überarbeitet.

 

bullet Presseerklärung der EU-Kommission (88 KB)
bullet konsolidierter EU-Text der IFRS (in englischer Sprache, 2.754 KB)
bullet Seite der EU-Kommission zur internationalen Rechnungslegung

 

 

5. November 2008: Sitzung des XBRL-Beirats der IASCF

Der XBRL-Beirat der IASC-Stiftung wird am 11. November 2008 in den Räumen des IASB in London tagen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die XBRL-Klassifizierungssystematiken für die IFRS und für den IFRS für KMU. Weitere Informationen und die genaue Tagesordnung finden Sie hier.

 

 

5. November 2008: IFRS im Tourismus und der Beherbungs- und Freizeitindustrie

Im Rahmen ihrer Reihe der Darstellung der IFRS für die einzelnen Industriezweige haben unsere US-amerikanischen Kollegen jetzt IFRS im Tourismus und der Beherbungs- und Vergnügungsindustrie – Mehr als einfach nur Bilanzierung veröffentlicht. Diese Veröffentlichung bietet praktische Einsichten in die IFRS aus der Branche und enthält nützliche Kapitel zu folgenden Themen:
 
bullet Herausforderungen und Chancen für Unternehmen des Gastgewerbes
bullet Die möglichen Auswirkungen der IFRS in Bezug auf Personal-, Aufsichts-, Steuer-, Finanzierungs-, Vertragsverwaltungs-, Bilanzierungs- und Technikfragen
bullet Evaluierung der verschiedenen Ansätze hinsichtlich des Übergangs auf IFRS
bullet Vorausplanungen für die Einführung der IFRS

 

Sie können sich IFRS im Tourismus und der Beherbungs- und Vergnügungsindustrie kostenlos hier herunterladen (in englischer Sprache, 535 KB). Wir bieten Ihnen außerdem weitere Publikationen von Deloitte in deutscher und englischer Sprache.

 

 

5. November 2008: Geänderte Agenda der kommenden IFRIC-Sitzung

Die Agenda für die IFRIC-Sitzung am 6. November 2008 ist geändert worden, um eine weitere Empfehlung des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen aufzunehmen: Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten – Bestimmung des Abzinsungssatzes. Wir haben die Ihnen am 25. Oktober zur Verfügung gestellte Agenda entsprechend angepasst.

 

 

5. November 2008: Accounting Roundup – Ausgabe Oktober 2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Oktoberausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (31 Seiten in englischer Sprache, 363 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

 

Entwicklungen beim FASB
bullet FASB gibt Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte in inaktiven Märkten heraus
bullet FASB veröffentlicht Entwurf zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
bullet FASB veröffentlicht Entwurf zur Annahme der Unternehmensfortführung
bullet FASB und IASB veröffentlichen Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses
bullet FASB entscheidet sich, FSP vorzuschlagen, um das Datum des Inkrafttretens von FIN 48 (ungewisse Steuerpositionen) aufzuschieben
bullet FASB und IASB verkünden gemeinsame Reaktion auf die Finanzmarktkrise
bullet Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen des FASB erörtert neun Themen im Bereich des beizulegenden Zeitwerts

 

Entwicklungen bei der AICPA

bullet AICPA veröffentlicht SAS zur Kommunikation von Fragen in Bezug auf interne Kontrolle
bullet AICPA veröffentlicht SSAE zu integrierten Prüfungen nicht öffentlich rechenschaftspflichtiger Unternehmen
bullet AICPA veröffentlicht Entwurf zur Durchführung einer Prüfung in Übereinstimmung mit GAAS

 

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)
bullet SEC verlängert Kommentierungsfrist für vorgeschlagene Regelung zu neu definierten Annuitätenverträgen
bullet SEC veröffentlicht Schreiben zur Klarstellung von Wertminderungsleitlinien hinsichtlich ewig laufender Vorzüge
bullet SEC äußert sich zu Angaben zu Vorstandsvergütungen
bullet SEC veranstaltet Gesprächsrunde zu transparenten Angaben
bullet SEC beginnt Studie zur Marktwertbilanzierung

 

Entwicklungen bei der PCAOB

bullet PCAOB schlägt sieben Prüfungsstandards zur Risikoeinschätzung vor
bullet PCAOB erörtert, was 2008 erreicht wurde und was die Prioritäten 2009 sein sollen

 

Entwicklungen beim FASAB

bullet FASAB veröffentlicht Standard zur Berichterstattung über Gewinne und Verluste, die in Bezug zu Veränderungen von Annahmen hinsichtlich Pensionsverpflichtungen stehen

 

Internationale Entwicklungen

bullet IASB veröffentlicht Änderungen, nach denen die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten möglich ist
bullet IASB schlägt Änderungen bei den Angabeerfordernissen in Bezug auf Finanzinstrumente vor
bullet IASB verkündet Schritte bei der Reaktion auf die Finanzmarktkrise
bullet IAASB veröffentlicht sieben internationale Prüfungsstandards
bullet IAASB veröffentlicht Practice Alert zur Prüfung von beizulegenden Zeitwerten
bullet IFAC verlautbart Ansicht hinsichtlich internationaler Standards zur Prüfung von KMU

 

Andere Entwicklungen

bullet Überlegungen in Bezug auf das Notfallgesetz zur wirtschaftlichen Stabilisierung 2008

 

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

 

4. November 2008: DSR und RIC zur Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten

Bereits seit fast einem Jahr wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten zu erfolgen hat; sowohl das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) als auch das RIC des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) haben gegen Ende 2007 an die in IAS 39 vorgesehene Vorgehensweise erinnert. Mit dem seit Juli 2008 deutlich verschärften Verfall der Märkte hat der International Accounting Standards Board (IASB) das Thema wieder aufgenommen; auch die Fachgremien des DRSC haben sich im Zuge der Diskussionen der letzten Wochen erneut mit dem Thema beschäftigt. Der DSR und das RIC des DRSC sind in ihren Überlegungen zu folgendem Ergebnis gekommen:

Es ist unbestritten, dass Märkte für bestimmte Produkte inaktiv sind; die Bestimmung, ab wann ein Markt als inaktiv anzusehen ist, wird hier nicht angesprochen. IAS 39 sieht für den Fall inaktiver Märkte vor, dass der Fair Value mangels beobachtbarer Preise für das Finanzinstrument durch ein Bewertungsmodell ermittelt wird.

 

Bei der Anwendung von Bewertungsmodellen sind, soweit vorliegend, am Markt ablesbare Bewertungsparameter zu verwenden. Nur für diejenigen Bewertungsparameter, die nicht mehr an Märkten beobachtbar sind, kommt eine andere Ermittlung der Parameter zur Anwendung. Vorliegende Marktinformationen können daher nicht ignoriert werden, auch wenn der Markt für inaktiv erachtet wird.

 

Offen ist damit derzeit die Frage, wie Bewertungsparameter zu bestimmen sind, bei denen beobachtbare Ausprägungen sehr stark von Marktverzerrungen gekennzeichnet sind. Diesbezüglich ist insbesondere zu klären, in welchem Ausmaß sie bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. IAS 39 AG78 gibt hier lediglich vor, dass von den ursprünglichen Daten auszugehen ist, sofern es keine Anhaltspunkte gibt, dass diese ursprünglichen Daten sich inzwischen geändert haben. Zwar mögen die aktuell beobachtbaren Ausprägungen auch von Marktverzerrungen gekennzeichnet sein, sie stellen jedoch Anzeichen dafür dar, dass die historischen Ausprägungen nicht mehr relevant sind und daher nicht ohne Anpassung verwendet werden können. Da es objektive Verfahren zur Anpassung der Parameter von historischen Marktgegebenheiten zu nunmehr von Unternehmen vorzunehmenden Modellannahmen nicht gibt, besteht Bedarf für Leitlinien.

 

Nach Ansicht von DSR und RIC hat der IASB (IFRIC) entsprechende Leitlinien für eine solche Fortschreibung zu erarbeiten. Wir werden uns aktiv in die entsprechende Diskussion einbringen.

Diese Presseerklärung des DSR kann im pdf-Format kann von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden (28 KB).

 

 

4. November 2008: Formale Korrekturen an den IFRS

Der IASB hat auf seiner Website einige formale Korrekturen und Änderungen am Leitfaden durch die IFRS 2008, an der Gesamtausgabe 2008 der IFRS, an Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren sowie an Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte eingestellt. Sie können die Korrekturen auf der Website des IASB hier einsehen.

 

 

4. November 2008: IASB-Webcast zum Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses

Im Oktober 2008 haben der IASB und der FASB gemeinsam ein Diskussionspapier mit dem Titel Vorläufige Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet am 14. April 2009. Das IASB-Mitglied Stephen Cooper und Denise Gomez, die Projektmanagerin, werden das Diskussionspapier in einer Präsentation am 13. November 2009 vorstellen. Während der Präsentation können Teilnehmer Fragen einreichen (nur über die für die Präsentation eingerichteten Kanäle). Einzelheiten zur Anmeldung, zu den Zeiten (zwei Präsentationsrunden) und zu den technischen Voraussetzungen finden Sie in der Presseerklärung des IASB. Die Sendung wird aufgezeichnet und später auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

 

 

4. November 2008: Öffentliche Diskussion des DRSC am 2. Dezember 2008

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 2. Dezember 2008, 13.00 Uhr (voraus. bis ca. 18.00 Uhr) ins Steigenberger Airport Hotel, Unterschweinstiege 16, Frankfurt/Main (Shuttle-Service vom Terminal 1 (A1) und Terminal 2 (DE6)) zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen ein:

 

bullet IASB DP Vorläufige Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses
bullet IASB ED IFRS 1amend Weitere Ausnahmen für erstmaliger Anwender
bullet IASB ED IFRS 5amend Aufgegebene Geschäftsbereiche
bullet IASB ED IFRS 7amend Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente

 

Die Papiere stehen auf der Website des DRSC zum Download bereit. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 25. November 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

 

4. November 2008: Führung des IASB als Thema für die Tagesordnung der Sitzung der G-20 vorgeschlagen

Die Führer der G-20-Staaten, zu denen die reichsten und größten aufstrebenden Volkswirtschaften der Welt gehören, werden am 15. November 2008 in Washington tagen, um die weltweite Finanzkrise zu erörtern – mit dem Ziel, sich auf spezifische Schritte zu einigen, die als Reaktion darauf ergriffen werden sollten. Reuters und Andere berichten, dass die Finanzminister der EU darum gebeten haben, dass die Tagesordnung für die Sitzung u.a. einen Punkt "Führung des IASB" vorsieht. Hier können Sie den Bericht von Reuters einsehen (in englischer Sprache), in welchem die Schritte aufgeführt werden, die die Finanzminister der EU empfehlen:
Erneute Erwägung des gegenseitigen Einklangs von Bilanzierungs- und aufsichtsrechtlichen Standards, um zu erörtern, wie das Thema "finanzielle Stabilität" besser in das Mandat von Standardsetzern wie dem International Accounting Standards Board eingebracht werden kann. Der IASB hat sich nach Druck von EU-Führern bereits bereit erklärt, die Auswirkung der Bilanzierungsregeln bezüglich des beizulegenden Zeitwerts für Banken zu lockern.

 

Die Staaten der G-20, die 90 Prozent der Weltwirtschaftsleistung auf sich vereinigen, beinhalten die sieben wesentlichen industrialisierten Nationen – Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada und die Vereinigten Staaten – sowie Argentinien, Australien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea und die Türkei. Der Geschäftsführende Direktor des Internationalen Währungsfonds, der Präsident der Weltbank, der Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Vorsitzende des Finanzstabilitätsforums wurden ebenfalls eingeladen, an der Sitzung am 15. November 2008 teilzunehmen.

 

 

3. November 2008: IASB und FASB planen Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise

Der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB haben angekündigt, dass die erste von drei Runden mit Gesprächen am Runden Tisch zur Erörterung von Fragen der Finanzberichterstattung, die im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise weltweit deutlich geworden sind, am 14. November 2008 in London stattfinden wird. Die Gesprächsrunden werden für die beiden Boards die Möglichkeit bieten, Meinungen von einer großen Bandbreite von Interessengruppen einzuholen – von Abschlussadressaten und -erstellern, Regierungen, Aufsichtsbehörden und anderen. Die Gesprächsrunden sollen den Boards dabei helfen, jegliche Bilanzierungssachverhalte zu identifizieren, die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Die Termine für die beiden Gesprächsrunden, die in Norwalk in Connecticut (Sitz des FASB) und in Tokio abgehalten werden sollen, werden in Kürze bekanntgegeben. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (154 KB).

 

 

3. November 2008: Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses

Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 12., 13. und 14. November 2008 in Brüssel stattfinden. Die Sitzung steht Beobachtern offen, die sich bis zum 5. November 2008 per E-mail (info@efrag.org) anmelden können. Eine Übersicht über die zu erörternden Themen finden Sie hier.

 

 

3. November 2008: Wir bitten den FASB, auf konvergierte Antworten zu warten

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben beim FASB zwei Stellungnahmen eingereicht, in denen wir den FASB bitten, nicht mit den nachfolgend genannten Änderungen an zwei FASB-Verlautbarungen fortzufahren – FAS 140 zu Ausbuchung und FIN 46(R) zu Konsolidierung – sondern stattdessen auf den Abschluss der gemeinsamen Projekte von IASB und FASB zu diesen Themen zu warten:

 

bullet Die vorgeschlagene FASB-Verlautbarung Bilanzierung von Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten – Eine Änderung von SFAS 140 würde das derzeitige Ausbuchungsmodell des FASB ändern.
bullet Die vorgeschlagene FASB-Verlautbarung Änderungen an FIN 46(R) würde das derzeitige Konsolidierungsmodell des FASB ändern.

 

Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs aus der Stellungnahmen zu FAS 140 (Ausbuchung). Der selbe Punkt wird in der anderen Stellungnahme gemacht.

Anstatt diese vorgeschlagenen Verlautbarung als endgültigen Standard zu veröffentlichen, sollte der FASB mit dem IASB zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Ausbuchungsmodell zu entwickeln, das von allen Unternehmen angewendet werden kann, die entweder nach US-GAAP oder nach IFRS Bericht erstatten. Derzeit wird erwartet, dass die beiden Boards 2010 gemeinsame Standards veröffentlichen. Daher gälte, wenn der FASB die vorgeschlagene Verlautbarung als endgültigen Standard herausgeben würde, dass US-amerikanische, bei der SEC registrierte Anwender innerhalb kürzester Zeit drei verschiedene Ausbuchungsmodelle anwenden müssten. Das würde zu praktischen Herausforderungen für die Ersteller führen.

Da Ausbuchung und Konsolidierung untrennbar miteinander verbunden sind, ermutigen wir den FASB und den IASB, in Zusammenarbeit ein gemeinsames Konsolidierungsprinzip zu entwickeln. Das Ausbuchungs- und das Konsolidierungsprinzip sollten konzeptionell übereinstimmen, auf dem Konzept von Beherrschung basieren und mit den Definitionen eines Vermögenswertes und einer Schuld im Einklang stehen, die derzeit im Rahmen des gemeinsamen Projekts zum Rahmenkonzept entwickelt werden. Wir sind der Meinung, dass solche konsistenten Prinzipien unabdingbar für die getreue Darstellung der Vermögenswerte und Schulden der Berichtseinheit sind.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

bullet Stellungnahme zu den Änderungen an SFAS 140 (Ausbuchung) (233 KB)
bullet Stellungnahme zu den Änderungen an FIN 46(R) (Konsolidierung) (246 KB)

 

 

2. November 2008: Sitzung der Gruppe der Analystenvertreter

Der IASB wird mit der Gruppe der Analystenvertreter am 12. November 2008 von 9:00 bis 17:00 Uhr in den Londoner Geschäftsräumen des IASB, 30 Cannon Street, zu einer Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich. Die Themen, die auf der Tagesordnung stehen, sind folgende:

TAGESORDNUNG FÜR DIE SITZUNG MIT DER GRUPPE DER ANALYSTENVERTRETER
12. November 2008, London

 

bullet Arbeitsprogramm und Tätigkeiten des IASB
bullet Die Finanzmarktkrise
bullet Entwurf zu IFRS 7 – Angaben zum Liquiditätsrisiko und Leitlinien für eine Hierarchie bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
bullet Wertminderungen von Finanzinstrumenten, die zur Veräußerung verfügbar sind
bullet Expertenpanel für illiquide Märkte
bullet Öffentlicher Konsultationsprozess
bullet Zukünftige Tätigkeit des IASB
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Konsolidierung – kommender Standardentwurf
bullet Ansatzprinzipien
bullet Angaben
bullet Ausbuchung
bullet Vorgeschlagenes Modell
bullet Kontakte und Konsultationen des IASB
bullet Zusammenfassung

 

 

2. November 2008: Tagesordnung für die Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungen

Die Arbeitsgruppe Versicherungen des IASB wird am 10. und 11. November 2008 im Hesperia London Victoria Hotel (Tate Gallery, Zwischengeschoss) zu ihrer nächsten Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich (Anmeldung erforderlich). Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung wiedergegeben.


Versicherungen – 10.-11. November 2008, London

10. November 2008
bullet Einführung
bullet Überblick über die Papiere für diese Sitzung
bullet Projektplanung
bullet Aktueller Stand bei anderen relevanten Projekten
bullet Arbeitsprogramm des IASB
bullet Die Antwort des IASB auf die Finanzmarktkrise
bullet Bewertungsansätze – Überblick
bullet Kandidaten für Bewertungsansätze
bullet Kandidaten für Bewertungsansätze – tabellarischer Vergleich
bullet Überblick über die Antworten aus den Stellungnahmen
bullet Kandidaten für Bewertungsansätze – Beispiel
bullet Kandidaten für Bewertungsansätze – Ergebnisse der Lehreinheit vom Oktober 2008
bullet Bedürfnisse der Nutzer

 

11. November 2008
bullet Darstellung des Abschlusses
bullet Änderungen der Versicherungsschulden
bullet Abzinsungsfaktor
bullet Feldtests
bullet Nächste Schritte und Zusammenfassung

 

 

1. November 2008: Newsletter zu vorgeschlagenen Verbesserungen an IFRS 7

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters veröffentlicht, in welchem die Vorschläge des IASB zur Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente (IFRS 7) erläutert werden (in englischer Sprache, 202 KB). Die Vorschläge selbst sind Gegenstand eines Entwurfs vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben. Die Vorschläge sind Teil der Antwort des IASB auf die Finanzmarktkrise und greifen Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) auf, die die Unterstützung der Finanzminister der G-7 haben. Die Vorschläge spiegeln auch die Erörterungen des beratenden Expertenpanels zur Bemessung und Angabe des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in Märkten, die nicht mehr aktiv sind, wider. Der Standardentwurf mit der Bezeichnung Verbesserung der Angaben zu Finanzinstrumenten kann kostenfrei von der Website des IASB bezogen werden. Die Kommentierungsfrist läuft am 15. Dezember 2008 ab, das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens ist der 1. Juli 2009. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

1. November 2008: IASB veröffentlicht Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert

Der IASB hat veranschaulichende Leitlinien zur Durchführung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Situationen, in denen Märkte inaktiv werden, veröffentlicht. Die Leitlinien bestehen aus einem zusammenfassenden Dokument der Stabsmitarbeiter des IASB und dem Abschlussbericht des beratenden Expertenpanels, das zur Erwägung des Sachverhalts eingerichtet wurde:

 

bullet Das zusammenfassende Dokument stellt den Berichts des beratenden Expertenpanels in einen Zusammenhang und hebt die wichtigen Sachverhalte im Zusammenhang mit der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, wenn Märkte inaktiv werden, hervor. Das Dokument berücksichtigt die unlängst veröffentlichten Dokumente von FASB und SEC und steht mit ihnen in Einklang.
bullet In dem Bericht des beratenden Expertenpanels werden die Praktiken dargestellt, die Experten bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten verwenden, wenn Märkte inaktiv werden, sowie Verfahrensweisen hinsichtlich Angaben zum beizulegenden Zeitwert in diesen Fällen. Der Bericht enthält nützliche Informationen und erläuternde Leitlinien über die eingesetzten Verfahren und das Ermessen, das bei der Bemessung und den Angaben zum beizulegenden Zeitwert zum Einsatz kommt.

Folgende Dokumente können Sie herunterladen (alle in englischer Sprache):

 

bullet Presseerklärung des IASB (167 KB)
bullet Bericht des beratenden Expertenpanels (665 KB)
bullet Zusammenfassendes Dokument des IASB-Stabs (130 KB)

 

 

1. November 2008: Sicht auf Bilanzierungsstandards in Deutschland

Liesel Knorr, Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates, beschrieb in einem Vortrag an der London School of Economics am 28. Oktober 2008 die Struktur und Tätigkeiten ihrer Organisation. Sie stellte auch das berufsständische, rechtliche und aufsichtliche Umfeld der Bilanzierung in Deutschland sowie Sachverhalte, die gegenwärtig in Deutschland von Bedeutung sind, dar. Mit ihrer Erlaubnis haben wir den Vortrag von Frau Knorr eingestellt (in englischer Sprache, 69 KB).

 

 

1. November 2008: EFRAG Update Oktober 2008 erschienen

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Oktoberausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht. Die Zusammenfassung kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 333 KB).

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