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30. November 2008: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
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Unsere kanadischen Kollegen haben die Novemberausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS
freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als
auch innerhalb von Deloitte. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören |
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IFRS-Angaben im Lagebericht |
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Steuerbilanzierung in einem IFRS-Umfeld |
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Start unserer Erhebung zum Countdown und zum Übergang auf IFRS |
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SEC-Veröffentlichung zum IFRS-Fahrplan |
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Aktuelles zu gegenwärtigen IFRS-Ereignissen |
Nachfolgend können Sie die englische oder französische Fassung herunterladen:
29. November 2008: Finanzmarktkrise Herausforderung für Geschäftsführer
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Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat zwei Alerts
für Geschäftsführer zu den Herausforderungen der Gesellschaftsberichterstattung, die sich aus den
derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen ergeben, herausgegeben. Aufgrund der globalen Liquiditätsengpässe
mögen Geschäftsführer und Prüfungskomitees eventuell gezwungen sein, mehr Zeit auf die Jahresabschlussplanungen
zu verwenden, ihre Schlüsselannahmen und Modelle zu überprüfen, die in der Finanzberichterstattung Verwendung finden, und die
bedeutenden Ermessenentscheidungen hinsichtlich Bilanzierung und Angaben zu überprüfen. Um bei der Bewältigung dieser
Herausforderungen zu helfen, hat der FRC folgende
englischsprachige Publikationen veröffentlicht: |
Der Zweck der Dokumente liegt darin, Geschäftsführern dabei zu
helfen, die Schlüsselfragen zu identifizieren, die sie in Erwägung
ziehen sollten, wenn sie sich auf den Jahresabschluss vorbereiten
und ihre Verantwortung in Bezug auf die Finanzberichterstattung und
Abschlusssalden wahrnehmen wollen. Diese Dokumente stellen keine
neuen Anforderungen an an britische Unternehmen oder ihre Prüfer
dar. Das Urheberrecht für diese Dokumente liegt beim FRC, und sie
werden auf IAS PLUS mit freundlicher Genehmigung des FRC zur
Verfügung gestellt.
28. November 2008: Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
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Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise wurden an das AFRAC Fragen im Zusammenhang mit der
unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen gestellt. Daher hat sich das AFRAC entschlossen, in einem
Entwurf einer Stellungnahme
(70 KB) die folgenden vier ausgewählten Fragen zu beantworten: |
- Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von
aktiven Märkten unterschieden werden?
- Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
- Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses
am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsenkurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen
werden?
- Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens (§ 224 Abs. 2 A. III. Z. 5
UGB) eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?
Mit diesen - keinesfalls die Bewertung von Finanzvermögen umfassend darstellenden - Antworten soll
bilanzierenden Unternehmen wie auch ihren Abschlussprüfern eine Richtschnur bei der Lösung der angesprochenen
Fragen gegeben werden. Stellungnahmen sind bis zum 5. Dezember 2008 als pdf-Datei an
office@afrac.at
zu mailen.
28. November 2008: Schritte gegen Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften
Die
Europäische Kommission hat beschlossen, 16 Mitgliedstaaten, und zwar
Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland,
Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta,
Polen, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich (in Bezug auf
Gibraltar) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zukommen zu
lassen, weil sie der Kommission nicht all ihre Maßnahmen zur
vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG über
Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten
Abschlüssen gemeldet haben. Mit der Richtlinie wurden die
Rechtsvorschriften für das Abschlussprüfergewerbe aktualisiert, um
die Qualität der Abschlussprüfungen nach verschiedenen
Unternehmensskandalen in der Vergangenheit zu verbessern.
Insbesondere führte die Richtlinie eine Anforderung für die
Mitgliedstaaten ein, ein externes Qualitätssicherungssystem und ein
öffentliches Aufsichtssystem für die Abschlussprüferbranche zu
schaffen und sah Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen den EU-Regulierungsbehörden vor. Zwecks Gewährleistung der
Unabhängigkeit und der Objektivität der Abschlussprüfer wurden zudem
eine Reihe berufsethischer Prinzipien festgelegt und ihre Aufgaben
genau abgeklärt. Die Richtlinie 2006/43/EG hätte bis zum 29. Juni
2008 umgesetzt werden müssen.
28. November 2008: Gemeinsame Qualifikationen in der Prüferbranche
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Neun der europäischen Wirtschaftsprüferinstitute haben das Common Content Project
zu gemeinsamen Inhalte ins Leben gerufen, um ihre
beruflichen Qualifikationen zusammen zu bringen. Einer der
Hauptgründe für Gründung des Projekts ist die Globalisierung
der Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften, so dass ein
bedeutender Teil der Ergebnisse einen IFRS/ISA-Bezug haben. Bei den Qualifikation von Common Content wird der
Schwerpunkt auf die fünf Dienstleistungsbereiche der
Wirtschaftsprüferbranche gelegt: |
- Prüfung und prüfungsnahe Leistungen
- Erfolgsbewertung und -berichterstattung
- strategisches und Businessmanagement
- Finanzmanagement
- Steuer- und Rechtsdienstleistungen
Die neun Institute sind in Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden und dem
Vereinigten Königreich angesiedelt. Sie haben kürzlich ein Programm mit
"einem rigorosen
Selbsteinschätzungsprozess durch jedes Institut und einer detaillierte Überprüfung durch Teams von anderen Instituten"
durchlaufen, um zu bestätigen, dass jedes Institut die Anforderungen für eine langfristige
Mitgliedschaft im Projekt erfüllt. Folgende englischsprachige Quellen stehen Ihnen für weitere
Informationen zur Verfügung:
28. November 2008: Die vier jüngsten IFRS Insights-Newsletter
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Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die vier jüngsten IFRS Insights-Newsletter, die
von unseren amerikanischen Kollegen erstellt werden. Die
Newsletter zeigen die
neuesten Entwicklungen in den IFRS auf, bieten praktische
Ratschläge für Unternehmen, die IFRS anwenden wollen,
stellen den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds
dar und verweisen auf relevante Werkzeuge und Ressourcen. In der Auflistung unten finden Sie die Hauptthemen
der vier neuen Newsletter und jeweils eine Verknüpfung auf die entsprechende Ausgabe. Unsere internationalen
Kollegen
archivieren die englischsprachigen Newsletter auf ihrer Seite. |
IFRS Insights Ausgabe 6 (November 2008)
(361 KB)
- Ein Feature über den von der SEC vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan
- Ein Artikel über IFRS und steuerliche Erwägungen in Bezug auf Pläne mit anteilsbasierter Vergütung
- Ein kurzer Überblick über IAS 17 Leasingverhältnisse
- Eine Vorschau auf Ergebnisse einer neuen IFRS-Umfrage
IFRS Insights Ausgabe 5 (Oktober 2008) (347 KB)
- Ein Feature dazu, welche US-Unternehmen eventuell IFRS anwenden dürfen
- Ein Artikel über IFRS-Erwägungen zu Fusionen und Akquisitionen
- Ein kurzer Überblick über IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
- Eine echte IFRS-Fallstudie
IFRS Insights Ausgabe 4 (September 2008) (910 KB)
- Aktuelle Informationen zum vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan und Regelungsänderungen bei der SEC
- Ein Artikel über die Entwicklung eines IFRS Centres of Excellence
- Ein kurzer Überblick über IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
- Fragen und Antworten zu IFRS und der Öl- und Gasindustrie
IFRS Insights Ausgabe 3 (August 2008) (548 KB)
- Aktuelle Informationen zu den Konvergenzbemühungen
- Eine Zusammenfassung der SEC-Gespräche am Runden Tisch vom 4. August 2008
- Ein Artikel über IFRS-Auswirkungen auf Technologien und Systeme
- Ein kurzer Überblick über IAS 16 Sachanlagen
- Fragen und Antworten dazu, was aus IFRS in der Europäischen Union gelernt werden kann
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28. November 2008: Gesprächsrunde zur Finanzmarktkrise am 3. Dezember
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Am 3. Dezember 2008 werden der IASB und der FASB in Tokio gemeinsam die letzte
Runde von Gesprächen am Runden Tisch zur Identifizierung von Fragen der Finanzberichterstattung
abhalten, die durch die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund getreten sind. Die
Gesprächsrunden sollen dazu dienen, den Boards dabei zu helfen, Bilanzierungsfragen zu identifizieren,
die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Die erste Gesprächsrunde war in
London am 14. November 2008 abgehalten worden, die zweite in den Räumen des FASB am 25. November 2008.
In Tokio wird es zwei Gesprächsrunden am Nachmittag geben die erste von 13:30h bis 15:30h Ortszeit, die
zweite von 16:00h bis 18:00h Ortszeit. Die
Agendapapiere stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zur
Finanzmarktkrise. |
28. November 2008: Kommentierungsfrist zum Entwurf Ergebnis je Aktie
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Wir erinnern unsere Leser daran, dass Die Kommentierungsfrist zum
IASB-Entwurf zu
Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie am 5. Dezember 2008 endet. Der IASB hatte
den Entwurf am 7. August 2008 herausgegeben. Unter anderem soll mit den Änderungen an IAS 33
folgendes erreicht werden: |
- Zurverfügungstellung eines eindeutigen Prinzips, um
zu bestimmen, welche Aktien und anderen Instrumente in
die Berechnung des Ergebnisses je Aktie einbezogen
werden sollen. Nach diesem Prinzip würde die
durchschnittliche gewichtete Anzahl der Stammaktien nur
die Instrumente einbeziehen, die ihrem Halter das Recht
geben, gegenwärtig an den Gewinnen oder Verlusten der
Periode zu partizipieren.
- Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie für
bestimmte Instrumente wie beispielsweise Verträge über
die Veräußerung oder den Rückkauf eigener Aktien und
partizipierender Instrumente des Unternehmens soll
klargestellt werden. In dem Entwurf werden solche
Verträge behandelt, als habe das Unternehmen die Aktien
bereits zurückerworben. Daher würde das Unternehmen
diese Aktien bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie
aus dem Nenner herausnehmen.
- Verbesserung der Berechnung des verwässerten
Ergebnisses je Aktie für partizipierende Instrumente und
aus zwei Gattungen bestehenden Stammaktien. Wenn ein
wandelbares Finanzinstrument einen stärker verwässernden
Effekt hätte, wenn eine Wandlung angenommen wird, dann
würde das Unternehmen die stärker verwässernde
Behandlung für das verwässerte Ergebnis je Aktie
annehmen.
- Vereinfachung der Berechnung des Ergebnisses je
Aktie für Instrumente, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für solche
Instrumente (einschließlich derivativer Komponenten
hybrider Finanzinstrumente) würde das Unternehmen weder
den Zähler noch den Nenner der Berechnung des
verwässerten Ergebnisses anpassen.
27. November 2008: IFRIC 17 zu Sachausschüttungen
In IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer wird folgendes klargestellt:
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Eine auszukehrende Dividende ist anzusetzen, wenn die Dividende sachgerecht genehmigt wurde und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens steht. |
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Ein Unternehmen hat die auszukehrende Dividende zum beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen Vermögenswerte zu bewerten. |
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Ein Unternehmen hat den Unterschiedsbetrag zwischen der geleisteten Dividende und dem Buchwert der ausgekehrten Vermögenswerte erfolgswirksam zu erfassen.
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Ein Unternehmen hat zusätzliche Angaben zu leisten, wenn die für die Auskehrung an die Eigentümer vorgesehenen Vermögenswerte der
Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs entsprechen. |
IFRIC 17
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ist auf anteilige Sachausschüttungen anzuwenden mit Ausnahme von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle, |
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ist prospektiv anzuwenden und |
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tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. |
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Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie
hier (51 KB).
27. November 2008: Überarbeitete Änderungen zu Umklassifizierungen nach IAS 39
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Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute eine aktualisierte Fassung der jüngsten
Umklassifizierungsänderungen an IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, die am 13. Oktober 2008
veröffentlicht worden waren, herausgegeben, um das Datum des Inkrafttretens der Änderungen zu verdeutlichen.
Nach der Veröffentlichung der Änderungen und als Reaktion auf Nachfragen hat der IASB auf seiner Sitzung im Oktober die
Vorschriften bezüglich des Datums des Inkrafttretens wie folgt geändert: |
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Jede Umklassifizierung, die am oder nach dem 1. November 2008
vorgenommen wird, tritt mit dem Zeitpunkt der Umklassifizierung in
Kraft. Umklassifizierungen jedoch, die vor dem 1. November 2008
vorgenommen wurden, können zum 1. Juli 2008 oder einem späteren
Zeitpunkt in Kraft treten. Umklassifizierungen können nicht
rückwirkend zu einem Datum vor dem 1. Juli 2008 in Kraft treten. |
Die Klarstellung wurde in der Oktoberausgabe des IASB Update und auf
IAS PLUS veröffentlicht
und ist nun in die überarbeitete Fassung der Änderungen eingearbeitet, die von der
Internetseite des
IASB heruntergeladen werden kann.
26. November 2008: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IAS 33
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungsvorschlägen an IAS 33
Ergebnis je Aktie verabschiedet.
Die beiden wesentlichen Kritikpunkte sind die folgenden:
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"Da der IASB und der FASB derzeit an dringenderen
Projekten arbeiten, fragen wir uns, ob die Boards nicht
ihre knappen Ressourcen auf diese Projekte verwenden
sollten anstatt an der Konvergenz und der Vereinfachung
der Berechnung des Ergebnisses je Aktie zu arbeiten. Wir
sehen die Arbeit am Projekt zum Ergebnis je Aktie
derzeit nicht als essentiell an." |
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"Des Weiteren sind wir uns nicht sicher, ob die Berechnung
des Ergebnisses je Aktie einen Rechnungslegungsstandards benötigt,
da es sich nicht um eine Bilanzierungsfrage handelt." |
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Die vollständige Stellungnahme an den IASB in englischer Sprache finden Sie
hier (58 KB).
Der DSR hat die Stellungnahme an den IASB auch als Grundlage für eine Stellungnahme an EFRAG
verwendet, die sie
hier finden (86 KB).
26. November 2008: EFRAG Update November 2008 erschienen
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group,
EFRAG) hat die Novemberausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht. Die Zusammenfassung kann
hier
heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 323 KB). |
26. November 2008: Die Hälfte der PCAOB-Prüfungsfirmen stammt nicht aus den USA
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Mit Stand vom 31. Oktober 2008 waren 1.866 Prüfungsgesellschaften bei der US-amerikanischen
Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
registriert, 879 davon mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten. Nach dem Gesetz müssen registrierte
Gesellschaften, die mehr als 100 börsennotierte Unternehmen prüfen, jährlich überprüft werden; Gesellschaften die
weniger börsennotierte Unternehmen prüfen, müssen mindestens einmal alle drei Jahre überprüft werden.
Diese Information lässt sich der englischsprachigen
Presseerklärung entnehmen, in der die PCAOB
die Verabschiedung eines Budgets von 157,6 Mio. USD für 2009 bekannt gibt. |
26. November 2008: Wesentliche
Ergebnisse der SEC-Gespräche am Runden Tisch
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Am 21. November 2008 hielt die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) ihre zweite und letzte
Gesprächsrunde zur Fair-Value- bzw. Marktwertbilanzierung
ab. Die Untersuchungen der SEC zur Marktwertbilanzierung
sind im Notfallgesetz zur Wirtschaftsstabilisierung von 2008
vorgeschrieben. Bei den Gesprächen wurde der Schwerpunkt auf
die Herausforderungen der Marktwertbilanzierung und mögliche
Verbesserungen der Rechnungslegungsstandards gelegt. An den
Gesprächen nahmen Anleger, Emittenten, Prüfer und andere
Personen mit Expertise in Marktwertbilanzierung teil. |
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Allgemeine Übereinstimmung der Gesprächsteilnehmer
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Die Gesprächsteilnehmer stimmten alle in der Ansicht überein, dass die Marktwertbilanzierung unter Verlautbarung
1571 nicht der Auslöser der derzeitigen Marktunruhen ist.
Sie wiesen darauf hin, dass die Aufsichtsbehörden über die
Verlautbarung 157 hinausschauen sollten, um sich in der
heutigen Praxis vorherrschender Themen anzunehmen; dies könnte
beispielsweise mit einer Änderung der Kapitalvorschriften geschehen.
Darüber hinaus sprachen sich die Teilnehmer deutlich für unabhängige
Standardsetzung aus und hielten fest, dass der Prozess frei von
jeglichem politischen oder aufsichtsbehördlichen Eingreifen sein
muss. |
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Drei wesentliche Themen der Diskussion
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Leitlinien zur Wertminderung
Die Gesprächsteilnehmer stimmten überein, dass die Standardsetzer noch einmal die Leitlinien zu anderen als
vorübergehenden Wertminderungen überprüfen sollten. Es wurden verschiedene Vorschläge gemacht einschließlich der Vorschläge, (1)
die Leitlinien zur Wertminderung von Anlagen in Darlehenssicherheiten (Verlautbarung 1152) analog zu den
Leitlinien zur Wertminderung von Krediten (Verlautbarung 1143) zu gestalten und (2)
Wertminderungsverluste zwischen Krediten und anderen Änderungen im
beizulegenden Zeitwert aufzuteilen. Gesprächsteilnehmer aus der
Investoren- und Prüfergemeinde schlugen ein Modell vor, in dem
Verluste aus Kreditgeschäften in Anlagen in Darlehenssicherheiten
laufend im Einkommen erfasst werden und andere Veränderungen im
beizulegenden Zeitwert des Instruments im anderen vollständigen
Einkommen erfasst werden. Der Kreditverlust würde auf Grundlage
der Veränderungen in erwarteten Cashflows errechnet ähnlich wie im Modell
in Verlautbarung 114. Verschiedene Teilnehmer aus der Erstellergemeinde
schlugen vor, dass die Anlagen zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten
bewertet werden sollten, so dass nur Verluste aus den Kreditgeschäften
erfasst werden und der beizulegende Zeitwert des Instruments im Anhang
zum Abschluss vierteljährlich angegeben wird. Sie wiesen darauf hin,
dass die Erfassung von Liquiditätsverlusten im anderen vollständigen
Einkommen das Eigenkapital verzerren würde, was Auswirkungen auf
aufsichtliche Eigenkapitalanforderungen hätte.
Zusätzliche Angaben
Die Teilnehmer waren sich einig, dass (1) es mehr umfassende Angaben
geben müsse, die zukunftsgerichtete Informationen (wie beispielsweise Sensititvitätsanalysen)
einschließen könnten, und (2) einer gründlichen Erörterung der Techniken und Daten bedarf, die
die Unternehmensführung bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts verwendet.
Einige Teilnehmer schlugen vor, dass zusätzliche Angabeerfordernisse
von den Aufsichtsbehörden oder Standardsetzern noch für diese
Berichtsperiode verabschiedet werden sollten.
Darstellung
Die Teilnehmer stimmten überein, dass eine verbesserte Darstellung
beizulegender Zeitwerte in der Gewinn- und Verlustrechnung die
Transparenz und die Nützlichkeit von Abschlüssen für die Anleger
verbessern würden und dass der FASB erwägen sollte, die Darstellung
des Abschlusses im Rahmen eines langfristigen Projekts zu
verbessern.
1FASB-Verlautbarung Nr. 157 Fair Value Measurements
2FASB-Verlautbarung Nr. 115 Accounting for Certain Investments in Debt and Equity Securities
3FASB-Verlautbarung Nr. 114 Accounting by Creditors for Impairment of a Loan
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26. November 2008: Protokoll von der ARC-Sitzung am 6. November
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Das zusammenfassende Protokoll der Sitzung vom 6. November 2008 des Regelungsausschusses
für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) steht nun zum
Herunterladen
bereit (in englischer Sprache, 39 KB). Auf der Sitzung stimmte der Ausschuss unter anderem dafür, die folgenden
Verlautbarungen für die Anwendung in Europa zu übernehmen: |
26. November 2008: Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC geht
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Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission, SEC), Conrad Hewitt, hat angekündigt, dass er sein Amt im
Januar 2009 zur Verfügung stellen wird. Er ist dann zweieinhalb Jahre Leiter der Abteilung gewesen.
Eine Würdigung seiner Leistungen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung der SEC. |
25. November 2008: Stellungnahmeentwurf von EFRAG
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Die europäische Beratungsgruppe für
Finanzberichterstattung (European Financial Reporting
Advisory Group, EFRAG) hat einen Stellungnahmeentwurf zum
IASB-Entwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1
hinsichtlich weiterer Ausnahmen für erstmalige Anwender auf
ihren Internetseiten veröffentlicht. EFRAG unterstützt die
Änderungen generell, äußert aber einige Bedenken
hinsichtlich der branchenspezifischen Ausrichtung der
vorgeschlagenen Änderungen. Stellungnahmen zum EFRAG-Entwurf
können bis zum 9. Januar 2009 eingereicht werden. Details
entnehmen Sie bitte der englischsprachigen
Presseerklärung
von EFRAG, die auch eine Verknüpfung auf den Entwurf
enthält. |
25. November 2008: IASB veröffentlicht neu strukturierte Fassung von IFRS 1
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Der IASB hat eine neu strukturierte Fassung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der
International Financial Reporting Standards herausgegeben. IFRS 1 wurde zuerst im Juni 2003 herausgegeben
und seitdem oft geändert. In der Folge wurde der Standard
komplizierter und weniger klar. 2007 entschied sich daher
der Board, IFRS 1 im Rahmen des jährlichen
Verbesserungsprojekts zu ändern, um ihn für Leser besser
verständlich zu machen und ihn so zu gestalten, dass
künftige Änderungen besser eingearbeitet werden können. Die
jetzt veröffentlichte Fassung von IFRS 1 bewahrt den Inhalt
der vorangegangenen Version in einer geänderten Struktur.
Sie ersetzt die vorangegangene Version und tritt für
Unternehmen, die erstmalig die IFRS anwenden, für
Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009
beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Abonnenten können die neue Fassung von der Internetseite des IASB herunterladen.
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25. November 2008: 'El tránsito hacia los IFRS en seguros'
Laden Sie sich El tránsito hacia los IFRS en seguros herunter (247 KB).
Unsere Kollegen haben eine eigene Seite mit Publikationen in spanischer Sprache eingerichtet; Sie finden sie
hier.
25. November 2008: iGAAP Finanzberichterstattung in Malaysia
iGAAP Financial reporting in Malaysia (ISBN-13 978-981-4228-56-5 und ISBN-10 981-4228-56-7) ist von CCH Asia Pte Limited
veröffentlicht worden und kann über die entsprechende Internetseite bezogen werden.
25. November 2008: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen
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Auf IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
Oktober 2008 des Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 147 KB),
die Neuigkeiten bis einschließlich 5. November 2008
beinhaltet. Global
IFRS and Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOs-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen
mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie
hier
(in englischer Sprache). |
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In dieser Ausgabe des GIOS-Newsletters:
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IFRS-Themen
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SEC veröffentlicht vorgeschlagenen Fahrplan für Anwendung der IFRS durch US-Emittenten
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IASB erklärt Schritte als Reaktion auf die Finanzmarktkrise
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FASB und IASB veröffentlichen Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses
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IASB gestattet Umklassifizierung von bestimmten Finanzinstrumenten
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IASB schlägt Änderungen an den Angabeerfordernissen bezüglich Finanzinstrumenten vor
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IASB veröffentlicht veranschaulichende Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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Aufsichtsthemen
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SEC verdeutlicht Leitlinien zur Wertminderung hinsichtlich ewig laufender Vorzüge
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SEC äußert sich zu Angaben über Vorstandsvergütungen
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SEC veranstaltet Gesprächsrunde zu transparenten Angaben
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SEC beginnt Studie zur Marktwertbilanzierung
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US-GAAP-Themen
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FASB-Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen erörtert neun Fair-Value-Sachverhalte
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PCAOB-Themen
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PCAOB schlägt sieben Prüfungsstandards zur Risikobewertung vor
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Andere Themen
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FASB und IASB verkünden gemeinsame Reaktion auf die Finanzmarktkrise
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24. November 2008: IASCF ernennt Nachfolger für ausscheidende Treuhänder
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Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation
des IASB, hat heute die Ernennung von zwei Treuhändern verkündet:
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Clemens Börsig, Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank |
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Noriaki Shimazaki, geschäftsführender Vizepräsident der Sumitomo Corporation aus Japan |
Die Ernennungen dienen der Füllung von Vakanzen, die Ende des Jahres aus dem Ausscheiden von
Max Dietrich Kley und Junichi Ujiie entstehen. Dr. Börsig und Herr Shimazaki sind für eine Amtszeit von drei Jahren
mit Option auf Verlängerung ab dem 1. Januar 2009 gewählt. Durch Ernennung eines Treuhänders
aus Europa und eines Treuhänders aus dem asiatisch-pazifischen Raum wird die geografische Balance, die in der Satzung
vorgeschrieben ist, gewahrt. Die IASCF wird zu gegebener Zeit auch einen Nachfolger aus dem Investmentbereich für den
ausscheidenden US-Amerikaner David Shedlarz bekannt geben.
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24. November 2008: EFRAG besetzt Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten neu
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
hat sich entschlossen, die Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten neu zu besetzen. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, den
Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von
EFRAG bei allen Fragen zu Finanzinstrumenten zu beraten. Die Arbeitsgruppe tagt alle zwei Monate in Brüssel, bei
Bedarf auch öfter. Die Gruppe soll aus Mitglieder mit hervorragenden Kenntnissen in Fragen der Berichterstattung
über Finanzinstrumente und allgemeinen Fragen der Berichterstattung unter IFRS bestehen und eine ausgewogenen
Mischung aus Erstellern, Prüfern, Risikomanagern, Anwendern, Wissenschaftlern und Standardsetzern aufweisen. Details
finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG. |
24. November 2008: FASB schreibt neue Angaben für den Abschluss 2008 vor
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat verkündet, dass er beabsichtigt, einen endgültigen
Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) zu FAS 140-e und FIN 46(R)-e
Angaben zu Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten und Anteile an Zweckgesellschaften
bis zum 15. Dezember 2008 herausgegeben zu haben. Mit der FSP werden die Angabeerfordernisse
für börsennotierte Unternehmen für Abschlüsse, die nach dem 15. Dezember 2008 enden, verschärft (das schließt das Kalenderjahr 2008 ein). Details finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung
des FASB. |
23. November 2008: Vorbereitungsunterlagen für die Gespräche am Runden Tisch
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Für die am 25. November 2008 in Norwalk stattfindenden Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise hat der
FASB
auf seiner Internetseite Vorbereitungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen bieten einen kurzen
Überblick über den Zweck der Gesprächsrunden, eine Auflistung der Themen, die erörtert werden sollen, die
Liste der Teilnehmer sowie alle eingereichten Anfragen. Die insgesamt 51 Seiten Unterlagen in englischer Sprache finden Sie
hier
(726 KB). |
22. November 2008:
Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung
vom November 2008
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 18.-21. November 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung in den Räumen des Boards, Cannon
Street 30, London, zusammen. Die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf
einer eigenen Seite zur Verfügung. |
21. November 2008:
Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung
vom November 2008
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Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 18.-21. November 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung in den Räumen des Boards, Cannon Street
30, London, zusammen. Die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf
einer eigenen Seite zur Verfügung. |
21. November 2008:
IDW zum Entwurf einer Rechnungslegungs Interpretation Nr. 4
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In einem
Schreiben (70 KB) an das Rechnungslegungs Interpretations Committee
(RIC) des DRSC vom 10. November 2008 äußert sich das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum E-RIC 4. Dieser Entwurf behandelt Auslegungsfragen zur Neufassung von IAS 32, insbesondere die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei deutschen Personenhandelsgesellschaften.
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21. November 2008:
IASB sucht neue Mitglieder
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Der International Accounting Standards Board (IASB)
sucht über die nächsten drei Jahre eine Reihe von
Boardmitgliedern für eine Amtszeit von fünf Jahren mit
Option einer Verlängerung um weitere fünf Jahre. Es handelt
sich um Vollzeitstellen mit Sitz in London. Die
Boardmitglieder treffen sich monatlich und erörtern neue
Papiere und Projekte. Kurz gefasst sieht die Aufgabe der
Boardmitglieder so aus: |
Bewerbungen sind bis zum 15. Dezember 2008 an den IASB
zu richten. Details entnehmen Sie bitte der
Presseerklärung des IASB, die auch eine Verknüpfung auf die
Stellenausschreibung beinhaltet.
20. November 2008:
Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom November 2008
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Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 18.-21. November 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung in den Räumen des Boards, Cannon Street
30, London, zusammen. Die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf
einer eigenen Seite zur Verfügung. |
20. November 2008: SEC-Vorsitzender Cox äußert sich zu IFRS in den USA
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Der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC),
Christopher Cox, äußerte sich am 18. November 2008 auf der Konferenz des US-amerikanischen Instituts
Financial Executives International
(FEI) zu aktuellen Fragen der Finanzberichterstattung in New York zum Thema "Die Zukunft von internationalen
Standards und Zusammenarbeit im Licht der Finanzmarktkrise" (The Future of International Standards and Cooperation
In Light of the Credit Crisis). Unter anderem erörterte
Cox die Prinzipien, die für den Erfolg der IFRS "als
Vereiniger der Kapitalmärkte der Welt und als mächtiges
Werkzeug für Anleger überall" unabdingbar sind: |
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Zuerst müssen die Standards im Interesse der Anleger geschaffen werden. Das ist ihr Hauptzweck. |
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Das zweite Prinzip für den Erfolg der IFRS ist, dass der Standardsetzungsprozess transparent sein muss.
Das ist nicht nur für den Erhalt des Anlegervertrauens wichtig, sondern auch für die Sicherstellung
der Integrität und der Qualität der Standards. |
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Drittens muss der Standardsetzer unabhängig sein. |
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Der Standardsetzer muss auch rechenschaftspflichtig sein. |
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Alle Interessengruppen selbst müssen am Standardsetzungsprozess teilnehmen, um den fortwährenden Erfolg
der IFRS sicherzustellen. |
Cox hielt außerdem fest:
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Die Tatsache, dass heute zwei Drittel der amerikanischen Anleger
Wertpapiere ausländischer Unternehmen besitzen, bedeutet, dass die
SEC ein bleibendes Interesse daran hat, sicherzustellen, dass die
IFRS wirklich hochwertig sind und in den verschiedenen Rechtskreisen
einheitlich angewendet werden. Was immer die Zukunft der IFRS für
US-Emittenten sein mag, Privatkunden und institutionelle Anleger in
unserem Land verlassen sich bereits heute gleichermaßen auf die
IFRS. |
20. November 2008: Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten
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Der Australian Accounting Standards Board (AASB) hat am 31. Oktober 2008 ein Diskussionspapier
zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten veröffentlicht, das von der interessierten Öffentlichkeit
bis zum 15. Mai 2009 kommentiert werden kann. Der AASB schlägt vor, erworbene und selbsterstellte
immaterielle Werte zukünftig einheitlich zum Fair Value zu bewerten.
Immaterielle Vermögenswerte werden derzeit getrennt danach behandelt, ob sie selbsterstellt oder erworben wurden.
Während grundsätzlich sämtliche erworbenen immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 zu aktivieren sind,
dürfen selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte derzeit nur bei Erfüllung restriktiver Ansatzbedingungen
aktiviert werden. Im Falle eines Unternehmenserwerbs sind die zugegangenen immateriellen Vermögenswerte zum
Fair Value zu bewerten sind. Bei selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten ist zum Zugangszeitpunkt
eine Bewertung zum Fair Value grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Ansicht des AASB sollte diese Ungleichbehandlung
zu Gunsten einer für alle gültigen Bewertung zum Fair Value aufgegeben werden. Insofern ist das Diskussionspapier
auch als (erneuter) Aufruf an den IASB zu verstehen, die Vorschriften zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte
zu überarbeiten. Ein entsprechender Projektvorschlag war vom IASB Ende 2007 abgelehnt worden.
Das Diskussionspapier wurde auch mit Unterstützung der Gruppe der National Standard Setters (NSS) veröffentlicht.
Hauptaufgabe dieses globalen Zusammenschlusses von nationalen Standardsetzern und ähnlichen Organisationen ist die
Unterstützung des International Accounting Standards Board (IASB) durch Forschung bzw. Kommentierung laufender Projekte.
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Einer der wichtigsten Schlüsse im Forschungsbericht zu immateriellen Vermögenswerten:
Aus fachlich-konzeptioneller Perspektive sollten selbsterstellte
immaterielle Vermögenswerte erstmalig zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden, um die Entscheidungsnützlichkeit von Abschlüssen zu
erhöhen. Ein Wahlrecht, Anschaffungskosten statt des beizulegenden
Zeitwerts zu wählen, sollte nicht gegeben werden. Insgesamt sind wir
auch der Meinung, dass diese Ansicht auch durch praktische Gründe
gerechtfertigt werden kann. Wir nehmen jedoch die Ansichten zur
Kenntnis, die einige andere gegen unser Schlüsse vorbringen. Bevor
also eine Umsetzung unserer Schlüsse in Erwägung gezogen wird,
sollten unserer Meinung nach die vermeintlich vorhandenen
praktischen Schwierigkeiten weiter untersucht werden. |
19. November 2008: Deutsche Ausgabe der
Single Market News
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Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
deutsche Ausgabe für das dritte Quartal 2008 der
Single Market News
(Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge)
eingestellt. Der Schwerpunkt der Ausgabe liegt mit drei Beiträgen
auf dem wirtschaftlichen Umfeld für kleine und mittelgroße
Unternehmen (KMU) in Europa. |
19. November 2008:
Neubesetzung der Prüfgruppe für Standardübernahmen
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Die europäische Binnenmarktkommission hat zur Einreichung von Bewerbungen für die Prüfgruppe
für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) aufgerufen. SARG berät die
Kommission im Hinblick auf die Übernahme von IFRS und IFRIC für die Anwendung in Europa. Des Weiteren
bewertet SARG, ob die EFRAG-Stellungnahmen zu den IFRS und
den IFRIC objektiv und ausgewogen sind. Die Gruppe setzt sich aus höchstens sieben
Mitgliedern zusammen, die von der Kommission aus Reihen unabhängiger
Sachverständiger auf dem Gebiet der Rechnungslegung und aus Reihen hochrangiger
Vertreter der nationalen Normungseinrichtungen bestellt werden. Im
Zuge einer ordnungsgemäßen Rotation sollen 2009 drei
Mitglieder der Gruppe ausgetauscht werden. Bewerbungen
müssen spätestens am 15. Januar 2009 übermittelt werden. |
|
Bei der Bewertung der Bewerbungen wird die Kommission folgende Kriterien berücksichtigen:
- ausgewiesene Fachkompetenz und technische Erfahrungen, auch auf
europäischer und/oder internationaler Ebene, auf dem Gebiet der
Rechnungslegung und insbesondere in Fragen der Finanzberichterstattung;
- Unabhängigkeit (d. h. eine Person darf nicht direkt an einem privaten
Unternehmen, einer privaten Organisation oder einem privaten Verband beteiligt
sein bzw. an einem Unternehmen, das IFRS-Abschlüsse anwendet, dazu beratend
tätig ist oder sie prüft bzw. diese Person darf die Interessen der Nutzer und
Ersteller von Abschlüssen nicht vertreten);
- Notwendigkeit einer ausgewogenen Zusammensetzung hinsichtlich der
geografischen Herkunft und des Geschlechts sowie der Funktionen und der
Größe der betreffenden Unternehmen oder Einrichtungen.
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19. November 2008:
Zwei IAS Plus-Newsletter in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanische Übersetzungen der beiden folgenden englischsprachigen
Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters erstellt:
Las ediciones especiales de IAS Plus Octubre 2008, en
español, así:
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19. November 2008:
Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung
vom November 2008
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 18.-21. November 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung in den Räumen des Boards, Cannon
Street 30, London, zusammen. Die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte
steht Ihnen auf einer separaten
Seite zur Verfügung. |
18. November 2008: Neuer Board für Bewertungsstandards ernannt
Im
Lauf des letzten Jahres wurde die gesamte Struktur für die Setzung
von internationalen Bewertungsstandards (International Valuation
Standards, IVS) überarbeitet. Innerhalb der neuen Struktur – bekannt
als internationaler Rat für Bewertungsstandards (International
Valuation Standards Council, IVSC) – ist der Board für
internationale Bewertungsstandards (International Valuation
Standards Board, IVSB) das neue Organ, das Standards dazu setzt,
wie Bewertungen durchzuführen sind und wie darüber zu berichten ist.
Der IVSB ersetzt den sich auflösenden IVSC Standards Board. Ein
weiteres Organ in der neuen Struktur ist der Board internationaler
Bewertungspraktiker (International Valuation Professional Board,
IVPB). Im Verantwortungsbereich des IVPB liegt die Förderung des
Berufstandes allgemein und das Setzen von Zielmarken hinsichtlich
Ausbildung und Qualität in der Bewertungsbranche. Die Mitglieder des
neuen IVSB und des neuen IVPB sind gerade ernannt worden. Der sich
auflösenden IVSC Standards Board hat ein Übergangsmemorandum
verfasst, um die neuen Boards über den aktuellen Status der laufenden
Projekte in Kenntnis zu setzen und um Empfehlungen zu künftigen
Projekten und Aktivitäten auszusprechen. Dazu gehört auch die
Verbindung zum IASB. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer
Sprache zur Verfügung:
18. November 2008: IFRS in der Bank- und Kapitalmarktbranche
 |
Im Rahmen ihrer Reihe der Darstellung der IFRS für die einzelnen Industriezweige haben unsere
US-amerikanischen Kollegen jetzt IFRS-Erwägungen für die Bank- und Kapitalmarktbranche
veröffentlicht. Mit zunehmender Akzeptanz der IFRS in den Vereinigten Staaten fragen immer mehr
Banken und Kapitalmarktinstitute, was IFRS für sie bedeuten könne. Wie betreffen die IFRS mein Unternehmen?
Welche Ereignisse hätten Einfluss auf das IFRS-Einführungstempo meines Unternehmens? Welche
Hindernisse gibt es zu bedenken? |
Die englischsprachige Publikation steht Ihnen kostenfrei auf den
Internetseiten unserer amerikanischen Kollegen zur Verfügung:
The Path to IFRS Conversion:
Considerations for the Banking and Capital Markets Industry (293 KB).
18. November 2008: Heads Up zum IFRS-Fahrplan der SEC
 |
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters veröffentlicht, in der
der vorgeschlagene IFRS-Fahrplan der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange
Commission, SEC) erörtert wird. Der Fahrplan enthält verschiedene Meilensteine, bei deren Erreichen es zu
einem verpflichtenden Übergang auf die IFRS in den Vereinigten Staaten ab Berichtsperioden
kommen kann, die am oder
nach dem 15. Dezember 2014 enden. Der Fahrplan enthält außerdem Vorschläge zu Regeländerungen, nach
denen bestimmte US-Emittenten die Option haben würden, die IFRS bereits für ihre Abschlüsse zu Berichtsperioden
anzuwenden, die am oder
nach dem 15. Dezember 2009 enden. Sie können diese Ausgabe von
Heads Up
hier herunterladen (in englischer Sprache,
150 KB). |
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im vorgeschlagenen Fahrplan werden sieben Meilensteine genannt |
Meilensteine 1-4 betreffen Sachverhalte, die vor einer verpflichtenden Einführung
der IFRS adressiert werden müssen:
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1. Verbesserungen in den
Rechnungslegungsstandards |
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2. Rechenschaftspflicht und
die Finanzierung der IASC-Stiftung |
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3. Verbesserung der Nutzung
interaktiver Daten für die Berichterstattung nach IFRS
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4. Ausbildung und Schulung im
Zusammenhang mit IFRS in den Vereinigten Staaten |
Meilensteine 5-7 gelten dem Übergangsplan für die verpflichtende Anwendung der IFRS:
 |
5. Möglichkeit der eingeschränkten vorzeitigen Anwendung der IFRS
Dieser Meilenstein böte
rund 110 Emittenten in den USA die Möglichkeit, die IFRS für Berichtsperioden zu verwenden, die am oder
nach dem 15. Dezember 2009 enden. |
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6. mögliche Zeitplanung für künftige Regelsetzung durch die SEC Auf Grundlage der Fortschritte, die
in Bezug auf die Meilensteine 1-4 gemacht werden, und der Erfahrungen aus Meilenstein 5 wird die SEC
2011 entscheiden, ob eine verpflichtende Anwendung der IFRS durch alle US-Emittenten gefordert werden
soll. Möglicherweise könnte das Wahlrecht, die IFRS anzuwenden, auch auf andere Emittenten bereits vor
2014 ausgedehnt werden.
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7. Umsetzung der
verpflichtenden Anwendung – Im Fahrplan werden viele Fragen
aufgeworfen, auch diejenige, ob der Übergang auf die IFRS in
Phasen erfolgen soll. Nach dem Fahrplan würden alle großen
Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen,
IFRS-Abschlüsse für Berichtsperioden, die am oder nach dem
15. Dezember 2014 enden, einreichen, alle anderen Teilnehmer
des beschleunigten Verfahrens würden dies 2015 tun und 2016
alle anderen bei der SEC registrierten Unternehmen.
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17. November 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise
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Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB
beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender
zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am
14. November 2008 in London abgehalten. Eine zweite wird in den Räumen des FASB in
Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 stattfinden; eine abschließende
in den Räumen des japanischen Standardsetzers in Tokio am
3. Dezember 2008. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift
von der Gesprächsrunde in London wieder, die die Beobachter von Deloitte erstellt haben. |
Mitschrift von der Gesprächsrunde von FASB und IASB zur weltweiten Finanzkrise London, 14. November 2008 |
|
Die Londoner Gesprächsrunde bestand aus zwei Sitzungen zu je 2,5 Stunden. IASB-Boardmitglied John Smith leitete beide Sitzungen.
Die 44 Teilnehmer repräsentierten sämtliche Adressatengruppen. Auf Aufrufe bestimmter Adressatenkreise hin wurde festgestellt, dass
alle weiteren Schritte gemeinsam von IASB und FASB erwogen und dem Standardsetzungsprozess folgen würden; daher würden im Rahmen der
Gespräche am Runden Tisch keine Entscheidungen getroffen.
Bei der Gesprächsrunde in London wurden die folgenden Themen erörtert, die auf den von den Teilnehmer eingereichten Sachverhalten
gründeten:
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Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte |
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Umklassifizierung von Finanzinstrumenten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde |
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Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts |
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Angaben |
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Sonstige Themen |
Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte
Der Vorsitzende führte in das Thema ein, indem er hervorhob, dass sich die Leitlinien für Wertminderungen sowohl hinsichtlich der
Auslöser als auch in Bezug auf die Bemessung nach IFRS und US-GAAP unterschieden.
Der Großteil der Diskussion drehte sich um die verschiedenen Wertminderungsansätze, die in IFRS und US-GAAP existieren, v.a. für
die Wertminderung von Schuldtiteln. Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass diese zusammengeführt werden sollten. Sie nahmen am
meisten zu den Unterschieden bei Kreditausfällen für ein Schuldinstrument, das zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, und
einem, das als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, Stellung. Die jüngsten Ereignisse
an den Märkten hätten dazu geführt, dass das letztgenannte Instrument zu einem Wert angesetzt würde, der deutlich unter jenem läge,
als wäre es zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden, was an das gegenwärtigen Einschätzung der Marktteilnehmer von Kredit-
und Liquiditätsrisiko läge verglichen mit einer Wertminderung, die angesetzt worden wäre, wenn die Wertminderung auf Grundlage
des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelt worden wäre. Einige Teilnehmer brachten den Vorschlag ein, dass die Wertminderung eines
Gläubigerinstruments, das als zur Veräußerung verfügbar gehalten klassifiziert wurde, auf derselben Grundlage erfasst werden sollte, als
würde der Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wenn dies geschehe, würden Unterschiede in Bezug auf Liquiditäts-
und Kreditrisiken über das hinaus, was nach einem Modell der eingetretenen Verluste erfasst würde, im sonstigen vollständigen Einkommen
und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies führte zu der größeren Frage, was eine erfolgswirksame erfasste Wertminderung
eigentliche zum Ausdruck bringen solle Verluste an noch zu erlangenden Zahlungsströmen oder Verluste im beizulegenden Zeitwert.
Einige Teilnehmer brachten eine Reihe von Auslegungsfragen in Bezug auf das aktuelle Modell der Wertminderung von Gläubigertiteln,
die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, auf. Sie fragten insbesondere, ob, falls ein Gläubigertitel, der als zur
Veräußerung gehalten klassifiziert und wertberichtigt wurde, weitere Rückgänge im beizulegenden Zeitwert als weitere Wertminderungen
betrachtet würden oder ob dies davon abhänge, ob die weitere Abschwünge im beizulegenden Zeitwert auf Bewegungen des risikolosen
Zinssatzes und nicht auf Rückgänge der Bonität zurückzuführen seien, oder ob weitere Rückgänge im beizulegenden Zeitwert nur dann
Wertminderungen darstellten, wenn weitere Auslöser für eine Wertminderung dies anzeigten?
Es gab Rückmeldungen von Seiten der Nutzer dahingehend, ob Wertberichtigungen auf der Grundlage von eines Konzepts der eingetretenen
Verluste selbst dann nützlich seien, wenn die erfolgswirksam erfassten Verluste auf beizulegenden Zeitwerten basierten. Einige Teilnehmer
hoben hervor, dass der beizulegende Zeitwert ein guter Schätzer für tatsächliche zahlungswirksame Verluste sei. Es wurde ferner hervorgehoben,
dass, auch wenn es einen Unterschied zwischen Wertminderungen und Volatilität im beizulegenden Zeitwert gebe, Märkte im Allgemeinen besser als
Einzelpersonen in der Lage seien, die Erfolgssituation eines Instruments abzuschätzen.
Es gab eine Diskussion darüber, ob erfolgswirksame Wertaufholungen für Wertberichtigungen auf Beteiligungstitel nicht zulässig sein sollten
gegenwärtig sind sie das nicht. Einige argumentierten, dass, weil das auslösende Ereignis ein bedeutender oder anhaltender Rückgang im
beizulegenden Zeitwert unter die Anschaffungskosten sei, die Wertminderung erfolgswirksam rückgängig gemacht werden sollte, wenn dieses
auslösende Ereignis nicht länger Bestand habe.
Die Boards werden in Erwägung ziehen, ob Änderungen an den bestehenden Bewertungsleitlinien für Wertminderungen erforderlich sind, oder ob
alternativ weitere Angaben kurzfristig eingeführt werden könnten, um die unterschiedlichen Wertminderungsansätze einander anzugleichen. Der
Vorsitzende stellte fest, dass die Herausforderungen aus den bestehenden Leitlinien darauf zurückzuführen seien, dass es unterschiedliche
Bewertungskategorien in IFRS und US-GAAP gebe. Eine Angleichung der Bewertungskategorien würde viele dieser Sachverhalte regeln.
Viele Teilnehmer stimmten dieser Schlussfolgerung zu.
Umklassifizierung von Finanzinstrumenten, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde
Die Gesprächsrunde erörterte sodann die Nutzung der Fair Value Option und mögliche Umklassifizierungen aus dieser Wahl heraus. Einige
Teilnehmer drückten ihre Sympathie für eine Überarbeitung der Bedingungen für die Ziehung der Fair Value Option zum Ausdruck, um einen
Gleichlauf mit US-GAAP zu erreichen (d.h. die Fair Value Option sollte auch nach den IFRS keinen Beschränkungen unterliegen), und für eine
Ausweitung der Fair Value Option für bestimmte Vereinbarungen über nicht-finanzielle Posten, die gegenwärtig nicht durch IAS 39 abgedeckt werden.
Andere schlugen vor, eine Umklassifizierung aus der Fair Value Option heraus zuzulassen, falls die Bedingungen für die Ziehung der Fair Value
Option nicht länger erfüllt sind. Die Teilnehmer, die dieser Sichtweise anhingen, waren der Ansicht, dass dies im Fall einer Bewertungsanomalie
sachgerecht sei, die bei Ziehung der Fair Value Option bestand, nun aber nicht länger besteht, bspw.:
 |
wenn finanzielle Vermögenswerte zur Deckung von Versicherungsschulden herangezogen werden und die Aufrechterhaltung der Fair Value Option
eine Bewertungsanomalie sogar noch vergrößert oder |
 |
wenn die Fair Value Option anstelle von Fair Value Hedge Accounting genutzt wird und der Ausgleich infolge von Änderungen des beizulegenden
Zeitwerts der Vermögenswerte in Bezug auf Bonitäts- und Vorfälligkeitsrisiken nicht mehr besteht oder |
 |
wenn das Unternehmen aufgrund von Schwierigkeiten bei der Feststellung eines beizulegenden Zeitwerts im gegenwärtigen Marktumfeld damit
aufgehört hat, die Finanzinstrumente auf Fair-Value-Basis zu steuern. |
Es wurden Bedenken geäußert, dass die Zulassung zur Umklassifizierung durch ein Unternehmen in solchen Umständen weitere Regeln dahingehend
erforderten, was eine zulässige Umklassifizierung wäre.
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
Hinsichtlich der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wurde festgehalten, dass unlängst eine Eingabe an IFRIC erfolgt sei, wie man den
Liquiditätsspread bei der Bewertung berücksichtigen solle, wenn der Markt nicht länger aktiv ist. Auch wenn viele Teilnehmer zustimmten, dass
die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf inaktiven Märkten eine größere Herausforderung darstelle, sei es nicht sachgerecht, Werte zu
normalisieren oder Liquiditätsspreads zu verwenden, die die aktuelle Sicht der Marktteilnehmer im Hinblick auf die Spreads nicht widerspiegelten.
Man stellte fest, dass die Sichtweise, die in der Eingabe an IFRIC vertreten wurde, nicht im Einklang mit IAS 39 stehe. Andere verwiesen auf
die Arbeiten des beratenden Expertenpanels des IASB und darauf, dass diese Leitlinien in der Tat verpflichtend anzuwenden sein sollten (und nicht
freiwillig, wie dies gegenwärtig der Fall ist).
Die Teilnehmer der Gesprächsrunde erörterten die prozyklischen Auswirkungen einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Es schien Einigkeit
zu bestehen, dass der Zweck der Rechnungslegung nicht darin bestehe, 'aufsichtsrechtliche Zahlen' zu berichten, die übermäßig positive oder
negative Marktbewegungen vermieden. Es wurde festgehalten, dass ECOFIN in der Europäischen Union eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, deren
Aufgabe es ist, die Wurzeln der Prozyklizität zu untersuchen, und dass Bob Herz (FASB-Vorsitzender) und Sir David Tweedie (IASB-Vorsitzender)
Mitglieder einer Arbeitsgruppe des Finanzstabilitätsforums seien, die die Prozyklizität untersucht.
Angaben
Der Vorsitzende führte in dieses Thema ein, indem er die verschiedenen Projekt im Arbeitsprogramm der Boards vorstellte, die sich mit Angaben
befassten. Die Nutzergruppen äußerten sich besorgt, dass die Änderung an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte, die
im Oktober 2008 herausgegeben worden war, lediglich zu einer Änderung an IFRS 7 geführt haben, in dem es nur um Angaben im Jahresabschluss gehe.
Die Nutzergruppen warfen ein, dass der Umfang der Angaben in Zwischenabschlüssen von Unternehmen, die finanzielle Vermögenswerte im dritten Quartal
umklassifiziert haben, höchst unterschiedlich sei und schlugen vor, dass die zusätzlich eingefügten Angaben in IFRS 7 auch für Zwischenberichte
gefordert werden sollten.
Sonstige Themen
Die Gesprächsrunde erörterte die Bilanzierung synthetischer abgesicherter Schuldverschreibungen (Collateralised Debt Obligations, CDO). Viele
Sprecher hoben hervor, dass es einen Unterschied zwischen IFRS und US-GAAP im Hinblick auf die Frage gebe, ob bonitätsbezogene eingebettete Derivate
in Fällen eine Trennung erforderten, in denen das Instrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Man stellte fest, dass
sowohl IASB und FASB diesen Sachverhalt untersuchen würden.
Man stellte fest, dass eine Klarstellung erforderlich sei, ob eingebettete Derivate untersucht werden müssten, wenn ein Unternehmen einen
Vermögenswert infolge der im letzten Monat erfolgten Änderungen an IAS 39 aus der Kategorie 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten'
umklassifiziert habe. Einige IASB Boardmitglieder stellten fest, dass mit der Änderung an IAS 39 nicht beabsichtigt worden sei, keine Beurteilung
eingebetteter Derivate zu fordern. Die Teilnehmer stellten fest, dass IAS 39/IFRIC 9 diesbezüglich nicht so klar seien wie sie sein könnten.
Stabsmitarbeiter des IASB deuteten an, dass dies in der Zukunft untersucht werde, und der Vorsitzende stellte fest, dass falls der IASB eine
Klarstellung herausgebe, diese höchstwahrscheinlich eine Beurteilung eingebetteter Derivate zum Zeitpunkt der Umklassifizierung erfordern würde
und rückwirkend anzuwenden sei.
Ein Teilnehmer stellte fest, dass die Projekte von IASB und FASB zur Ausbuchung und Konsolidierung nicht angeglichen zu sein schienen
und bat darum, dass dies erfolge.
Der Vorsitzende fragte die Teilnehmer, ob es andere Sachverhalte gebe, derer sich die Boards annehmen sollten. Kein Teilnehmer brachte
andere Themen auf.
Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder
endgültige Zusammenfassung zu verstehen. |
17. November 2008: Was hat sich in der Rechnungslegung zum Dezember 2008 geändert?
 |
Unsere australischen Kollegen haben eine Zusammenfassung der Änderungen in der Finanzberichterstattung
zum Dezember 2008 herausgegeben:
What's New in Financial Reporting for December 2008?
(172 KB). Die Veröffentlichung bietet einen allgemeinen
Überblick über neue und überarbeitete Anforderungen zur
Finanzberichterstattung, die für Berichtsperioden zu
beachten sind, die am 31. Dezember 2008 enden. Unternehmen
könne diese Übersicht verwenden, um schnell zu verifizieren,
dass sie in ihrem Abschlussprozess zum Dezember 2008 alle
neuen Anforderungen zu Finanzberichterstattung
berücksichtigt haben. Die Informationen wurden am
30. Oktober 2008 aktualisiert und enthalten alle
Entwicklungen bis zu dem Datum. Unsere Kollegen werden die
Informationen on-line aktualisieren, wenn sich
wesentliche Änderungen bis zum 31. März 2009 ergeben. |
Die Veröffentlichung ist wie folgt aufgebaut:
 |
Überblick über die Gesamtentwicklung der Finanzberichterstattung
zum Dezember 2008
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Tabellen zu neuen und überarbeiteten Bilanzierungsverlautbarungen in folgenden Kategorien:
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IFRS-äquivalente Standards und Leitlinien
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nationale Standards
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Änderungen von Standards
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Interpretationen
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Verlautbarungen, die vom IASB/IFRIC verabschiedet wurden und zu dem noch keine äquivalente
Verlautbarung vom australischen Standardsetzer verabschiedet wurde
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andere Entwicklungen
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17. November 2008: EFRAG-Fachexpertenausschuss sucht neue Mitglieder
 |
Die Amtszeit von sieben Mitgliedern des
Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von
EFRAG läuft zum 31. März 2009 aus. Derzeit geht das
Nominierungskomitee des Aufsichtsrats von EFRAG davon aus,
dass einige Wiederernennungsempfehlungen
ausgesprochen werden, dass jedoch auch bis zu vier
Neuernennungen erfolgen sollen. Bewerbungen können bis zum
30. November 2008 eingereicht werden. Weitere Informationen
finden Sie in der
Presseerklärung von EFRAG, die auch den vollen
Ausschreibungstext enthält. |
17. November 2008: Europäisches Wertpapierkomitee stimmt für Äquivalenz der Bilanzierungsregeln von Drittstaaten
 |
Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, begrüßt die positive Abstimmung der
Mitgliedstaaten, mit der sie den Vorschlag der Kommission unterstützen, die allgemein akzeptierten Rechnungslegungsprinzipien
bestimmter Drittländer als gleichwertig zu den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen
vom nächsten Jahr an anzuerkennen. Die Abstimmung des europäischen Wertpapierkomitees (European Securities Committee) vom
14. November folgt einem positiven Beschluss des EU-Parlaments. Die Vorschläge gehen jetzt an EU-Parlament und -Rat
zwecks formeller Meinungsäußerung und dann an die Kommission zwecks Verabschiedung.
Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presserklärung (80 KB). |
16. November 2008: Bericht vom G-20-Gipfel
Das Treffen der Staatsoberhäupter der G-20 und der Führer
der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums (FSF) ist zu Ende gegangen.
Die Teilnehmer veröffentlichten eine
Erklärung zum Gipfel über die Finanzmärkte und die Weltwirtschaft (in englischer Sprache). In der Erklärung werden sowohl umgehende
Maßnahmen (bis zum 31. März 2009) als auch mittelfristige Maßnahmen aufgeführt, die unternommen werden sollen, um die Weltwirtschaft zu stärken
und die Finanzmärkte der Welt zu reformieren. Die Führer verständigten sich auf ein Paket gemeinsamer Prinzipien für den Umbau der
Märkte, einschließlich des folgenden Prinzips zur Stärkung der Transparenz und der Rechenschaft:
| Wir werden die Transparenz des Finanzmarktes stärken; dies schließt die Erhöhung der Angabeanforderungen für komplexe
Finanzprodukte und die Sicherstellung vollständiger und genauer Angaben durch Unternehmen über deren finanzielle Situation ein.
Anreize sollten angepasst werden, um eine ausufernde Risikoübernahme zu verhindern. |
Der nachfolgende Ausschnitt gibt die Empfehlungen wieder, die am deutlichsten an den IASB und die IFRS gerichtet sind.
Stärkung der Transparenz und Rechenschaft
Umgehende Maßnahmen bis zum 31. März 2009:
 |
Die weltweit wichtigsten Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten daran arbeiten, die Leitlinien für die Bewertung
von Wertpapieren zu verbessern und dabei auch die Bewertung komplexer, illiquider Produkte in Betracht ziehen insbesondere
in Stresszeiten. |
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Die Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten ihre Arbeiten zur Beseitigung von Schwachstellen bei den Bilanzierungs-
und Angabestandards für außerbilanzielle Vehikel deutlich vorantreiben. |
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Aufsichtsbehörden und Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten die erforderlichen Angaben über komplexe Finanzinstrumente
durch Unternehmen gegenüber den Marktteilnehmern verbessern. |
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Mit Blick auf die Förderung der Finanzstabilität sollte die Verfassung des internationalen Standardsetzers im Bereich der
Bilanzierung weiter verbessert werden; dies schließt eine Überprüfung seiner Mitglieder ein, v.a. um Transparenz, Rechenschaft und
eine angemessene Beziehung zwischen diesem Organ und den relevanten Behörden sicherzustellen. |
 |
Privatwirtschaftliche Organe, die bereits beste Geschäftspraktiken für private Kapitalsammelstellen und/oder Hedgefonds entwickelt
haben, sollten Vorschläge für einen vereinheitlichen Satz bester Marktpraktiken unterbreiten. Die Finanzminister sollten die
Angemessenheit dieser Vorschläge beurteilen und dabei auf die Analysen der Aufsichtsbehörden, des erweiterten FSF und anderer relevanter
Organe zurückgreifen. |
Mittelfristige Maßnahmen:
 |
Die weltweit wichtigsten Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten intensiv an der Zielsetzung der Schaffung eines
einzigen, weltweiten gültigen und hochqualitativen Standards arbeiten. |
 |
Regulatoren, Aufsichtsbehörden und Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung sollten, soweit sachgerecht, fortwährend
miteinander und dem privaten Sektor zusammenarbeiten, um eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung hochqualitativer
Bilanzierungsstandards sicherzustellen. |
 |
Finanzinstitutionen sollten in ihrem Abschluss verbesserte Risikoangaben zur Verfügung stellen und in Übereinstimmung mit
international besten Marktpraktiken alle Verluste fortwährend angeben, sofern sachgerecht. Die Aufsichtsbehörden sollten daran
arbeiten, sicherzustellen, dass der Abschluss einer Finanzinstitution ein vollständiges, genaues und zeitnahes Bild der Tätigkeiten
des Unternehmen beinhaltet (einschließlich der Tätigkeiten im außerbilanziellen Bereich) und dieses stetig und regelmäßig berichtet
wird. |
Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit
Mittelfristige Maßnahmen:
 |
Die Behörden sollten unter Rückgriff auf die Arbeit von Regulatoren Informationen zu Gebieten sammeln, in denen die Konvergenz
aufsichtlicher Normen wie Bilanzierungsstandards, Prüfung und Einlagensicherung Fortschritte macht, eines beschleunigten Fortschritt
bedürfte oder Potenzial für Fortschritte besteht. |
|
16. November 2008: Mexiko beabsichtigt den Übergang auf IFRS im Jahr 2012
Am 11. November 2008 gab die mexikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Comisión Nacional Bancaria y de Valores, CNBV) bekannt, dass alle Unternehmen, die an der mexikanischen Wertpapierbörse
gelistet sind, ab 2012 die IFRS verwenden müssen. Börsennotierte Unternehmen werden ein Wahlrecht haben, die IFRS früher anzuwenden
sogar bereits ab 2008 vorbehaltlich der Anforderungen, die die CNBV aufstellt. Die mexikanischen Rechnungslegungsstandards, die vom
Consejo Mexicano para la Investigación y Desarrollo de Normas de Información Financiera (CINIF) entwickelt werden, werden
für nicht börsennotierte mexikanische Unternehmen weiterhin Gültigkeit besitzen. Der CINIF hat geäußert, dass er sein Programm der
Konvergenz der mexikanischen Standards mit den IFRS fortsetzen will. Weitere Informationen in spanischer Sprache:
16. November 2008: Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden, aktualisiert
 |
IAS 39 Wertpapiere, die Beschränkungen unterliegen |
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IFRIC 14 Annahme einer gleichbleibenden Belegschaft |
15. November 2008: Kommuniqué nationaler Standardsetzer an den IASB
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Zwanzig nationale Standardsetzer haben ein Kommuniqué an den IASB übermittelt, in welchem sie ihre Unterstützung
für die Bemühungen des IASB, wahrhaft globale Rechnungslegungsstandards zu erreichen, zum Ausdruck bringen. Die nationalen
Standardsetzer erwähnen die Aufforderung der Europäischen Kommission, in der
diese den IASB auffordert, IAS 39 zu ändern oder so auszulegen, dass sichergestellt ist, dass drei bestimmte Sachverhalte
zeitgerecht für die Abschlüsse zum Jahresende 2008 adressiert werden. Die nationalen Standardsetzer führen aus: |
 |
Es ist wichtig, dass der IASB einem sachgerechten Standardsetzungsprozess folgt. |
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Auch wenn ein sachgerechter Standardsetzungsprozess den Beteiligten hinreichend Zeit gewähren sollte, um jedwede
Änderungen abzuwägen und Stellung zu ihnen zu nehmen, kann es in diesen außergewöhnlichen Zeiten vorkommen, dass der
Standardsetzungsprozess abgekürzt werden muss. Sollte dies der Fall sein, stehen wir bereit, um den IASB dabei zu
unterstützen, den effektivsten Standardsetzungsprozess, der möglich ist, zu erreichen. Wir könnten beispielsweise
die Diskussion unter unseren nationalen Beteiligten in Gang setzen, Gespräche am Runden Tisch zu den entsprechenden
Fachthemen abhalten und als Sammelstelle für Stellungnahmen dienen. |
 |
Wir drängen diejenigen, die die International Financial Reporting Standards übernehmen, die Entscheidungen des
IASB zu akzeptieren, wenn diese im Wege eines angemessenen Standardsetzungsprozesses und Diskussionen zustande gekommen
sind und die Auswirkungen auf die Märkte und Volkswirtschaften berücksichtigen. |
Das an den IASB gerichtete Kommuniqué können Sie hier
herunterladen (in englischer Sprache, 18 KB).
Bei den zwanzig Unterzeichnern des Kommuniqués handelt es sich um:
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Ian Mackintosh, Vorsitzender, Accounting Standards Board, Grußbritannien |
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Amarjit Chopra, Vorsitzender, Accounting Standards Board, Indien |
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Chungwoo Suh, Vorsitzender, Korean Accounting Standards Board |
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Conrad C. Chang, Vorsitzender, Taiwan Financial Accounting Standards Committee |
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Paul F, Winklemann, Vorsitzender, Financial Reporting Standards Committee, Hongkong |
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Bruce Porter, Geschäftsführender Vorsitzender, Australian Accounting Standards Board |
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Jean-Francois LePetit, Vorsitzender, French Accounting Standards Board |
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Alex Watson, Vorsitzender, Accounting Practices Committee, Südafrika |
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Paul Cherry, Vorsitzer, Canadian Accounting Standards Board |
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Anders Ullberg, Vorsitzender, The Swedish Financial Reporting Board |
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Stig Enevoldsen, Vorsitzender, European Financial Reporting Advisory Group |
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Massimo Tezzon, Generalsekretär, Organismo Italiano Contabilita |
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Hans de Munnick, Vorsitzer, Dutch Accounting Standards Board |
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C.P.C. Felipe Perez Cervantes, Präsident, Mexican Accounting Standards Board |
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Joanna Perry, Vorsitzende, Financial Reporting Standards Board, Neuseeland |
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Asad Ali Shah, Präsident, Institute of Chartered Accountants of Pakistan |
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Ikuo Nishkawa, Vorsitzender, Accounting Standards Board of Japan |
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Liesel Knorr, Präsidentin, German Accounting Standards Board |
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Erland Kvaal, Vorsitzender, Norwegian Accounting Standards Board |
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Gerhard Prachner, Vorsitzender, Austrian Accounting Standards Board |
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15. November 2008: SEC erbittet Stellungnahmen zum IFRS-'Fahrplan' für die USA
Die US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihren Vorschlag für einen Fahrplan
für die mögliche Nutzung von Abschlüssen, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards von US-amerikanischen Unternehmen erstellt werden mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.
Stellungnahmen zu dem Vorschlag müssen binnen 90 Tage nach der Veröffentlichung im Federal Register
eingereicht werden. In ihrem Fahrplan nennt die SEC mehrere Meilensteine, die bei Erreichen zu einer
verpflichtenden Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen ab 2014 führen könnten. Diese Meilensteine
beinhalten:
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Verbesserungen von Bilanzierungsstandards auf der Grundlage der jüngsten Übereinkunft von IASB und FASB
(die SEC nennt die Erlöserfassung und die Darstellung des Abschlusses als zwei Projekte, die bei Fertigstellung
die 'Rechnungslegung deutlich verbessern sollten') |
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die Rechenschaft und Finanzierung der IASC-Stiftung |
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Verbesserungen bei der Möglichkeit, interaktive Daten für die Rechnungslegung nach IFRS zu verwenden |
Als Teil des Fahrplans schlägt die SEC vor, eine vorzeitige Anwendung der IFRS durch eine begrenzte Zahl von
US-Unternehmen zuzulassen, wenn dies die Vergleichbarkeit von Finanzinformationen für Anleger verbessert. Lediglich
Emittenten in Branchen, in denen die IFRS als Grundlage der Rechnungslegung mehr als jedes andere System von Standards
Anwendung finden, wären danach berechtigt, die IFRS zu verwenden; dabei soll ihnen dies für die Einreichung von
Unterlagen ab 2010 möglich sein.
Den Vorschlag der SEC für einen IFRS-Fahrplan können Sie
hier herunterladen.
| INHALTSVERZEICHNIS DES VON DER SEC VORGESCHLAGENEN IFRS-FAHRPLANS |
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I. ÜBERBLICK |
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II. DIE ROLLE DER IFRS IN DEN US-AMERIKANISCHEN KAPITALMÄRKTEN
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A. Die Aussicht auf globale Bilanzierungsstandards
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1. Das globale Wesen der heutigen Kapitalmärkte |
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2. Das Potenzial der IFRS als weltweiter Bilanzierungsstandard |
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B. Zurückliegende Überlegungen zur Verfahrensweise hinsichtlich IFRS |
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III. EIN VORGESCHLAGENER FAHRPLAN FÜR EINE IFRS-RECHNUNGSLEGUNG DURCH US-UNTERNEHMEN
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A. Zu erreichende Meilensteine, die zu einer Anwendung der IFRS durch US-Unternehmen führen
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1. Verbesserungen bei Bilanzierungsstandards |
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2. Rechenschaft und Finanzierung der IASC-Stiftung |
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3. Verbesserungen bei der Möglichkeit, interaktive Daten für die Rechnungslegung nach IFRS zu verwenden |
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4. Aus- und Weiterbildung |
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5. Begrenzte vorzeitige Anwendung der IFRS in Fällen, in denen dies die Vergleichbarkeit für US-amerikanische Anleger erhöhen würde |
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6. Erwarteter Zeitplan für zukünftige Entscheidungen der SEC |
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7. Einführung einer verpflichtenden Anwendung der IFRS |
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B. Sonstige zu berücksichtigende Themengebiete
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1. Die Rollen finanzieller Information |
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2. Bilanzierungssysteme, Kontrollen und Verfahrensweisen |
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3. Prüfungen
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4. Überlegungen zu den IFRS und zum Standardsetzungsprozess des IASB
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a. Aktueller Stand der IFRS |
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b. Die Beziehung zum Standardsetzungsprozess |
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IV. VORSCHLAG FÜR DIE BEGRENZTE VORZEITIGE VERWENDUNG DER IFRS IN FÄLLEN, IN DENEN DIES DIE VERGLEICHBARKEIT FÜR US-ANLEGER ERHÖHEN WÜRDE
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A. Anwendungsvoraussetzungen |
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B. Schreiben des Stabs, dass keine Einwände der Anwendung der IFRS bestehen |
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C. Übergang |
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D. Alternative Vorschläge für Informationen nach US-GAAP
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1. Vorschlag A Überleitungsinformationen gemäß IFRS 1 |
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2. Vorschlag A Ergänzende Informationen nach US-GAAP |
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3. Diskussion der Vorschläge A und B |
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V. DISKUSSION DER VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNGEN
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A. Die Nutzung von IFRS-Abschlüssen bei der Einreichung von Unterlagen bei der SEC durch berechtigte Unternehmen
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1. Vorgeschlagene Änderungen an Regel 4-01 der Verordnung S-X |
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2. Vorgeschlagene Definition eines 'IFRS-Emittenten' |
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B. Anwendung
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1. Artikel 13 der Verordnung S-X |
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2. Vorgeschlagene, klarstellende Änderungen im Hinblick auf die Bezugnahme auf IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben wurden |
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C. Vorgeschlagene Änderungen an Posten 10(e) von Verordnung S-K und Verordnung G |
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D. Verwandte Angaben und Rechnungslegungssachverhalte
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1. Ausgewählte Finanzdaten |
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2. Marktrisiko und die 'Safe Harbor'-Regelungen |
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3. Angabe der erstmaligen Anwendung der IFRS in Formular 10-K |
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4. Sonstige Erwägungen im Hinblick auf Leitlinien nach IFRS und US-GAAP |
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E. Abschlüsse anderer Unternehmen nach der Verordnung S-X
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1. Anwendung der Änderungen auf die Regeln 3-05, 3-09 und 3-14
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a. Signifikanztests |
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b. Eigenständige historische Abschlüsse eines anderen Unternehmens, die gemäß Regel 3-05, 3-09 oder 3-14 eingereicht wurden |
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2. Abschlüsse, die nach Regel 3-10 zur Verfügung gestellt werden |
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3. Abschlüsse, die nach Regel 3-16 zur Verfügung gestellt werden |
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F. Pro-Forma-Abschlüsse, die nach Artikel 11 zur Verfügung gestellt werden |
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G. Branchenspezifische Sachverhalte
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1. Angaben entsprechend Branchenratgebern |
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2. Angaben von Unternehmen der Öl- und Gasbranche nach FAS 69 |
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H. Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen auf andere Formulare, Regeln und Anhänge
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1. Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen auf befreite Börsenangebote |
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2. Bezugnahme auf Verlautbarungen des FASB in Formular 8-K |
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3. Anwendung der IFRS auf die Regelungen zu Zeichnungsangeboten und Privatisierung |
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VI. ALLGEMEINE BITTE UM STELLUNGNAHMEN |
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VII. GESETZ ZUR VERRINGERUNG DER BÜROKRATIE
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A. Hintergrund |
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B. Abschätzung der Belastungen und Kosten Burden im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Änderungen |
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C. Aufforderung zur Stellungnahme |
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VIII. KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE
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A. Vorschlag für eine vorzeitige Anwendung der IFRS durch US-Emittenten
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1. Erwarteter Nutzen |
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2. Erwartete Kosten |
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B. Vorschlag A: Überleitungsinformationen gemäß IFRS 1
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1. Erwarteter Nutzen |
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2. Erwartete Kosten |
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C. Vorschlag B: Ergänzende Informationen nach US-GAAP
 |
1. Erwarteter Nutzen |
 |
2. Erwartete Kosten |
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IX. ZERTIFIZIERUNG NACH DEM GESETZ ZUR FLEXIBILITÄT IN AUFSICHTSFRAGEN |
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X. ERWÄGUNG DER AUSWIRKUNGEN AUF DIE WIRTSCHAFT, DER BELASTUNG FÜR DEN WETTBEWERB UND DER FÖRDERUNG VON EFFIZIENZ, WETTBEWERB UND KAPITALBILDUNG |
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XI. VORGESCHLAGENE ÄNDERUNGEN AN DER KODIFIZIERUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPOLITIK |
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XII. GESETZLICHE GRUNDLAGE UND TEXT DER VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNGEN |
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15. November 2008: SEC plant Gespräche am Runden Tisch zur 'Marktbewertung'
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Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird ihre zweite
Gesprächsrunde zur 'Marktbewertungsbilanzierung' am 21. November 2008 um 9:30 ET an ihrem Sitz in Washington abhalten.
Diese Gesprächsrunde soll der SEC wie der vorangegangene, der am
29. Oktober 2008
abgehalten wurde, Input für die vom Kongress in Auftrag gegebene Studie gemäß dem Notfallgesetz von 2008 geben.
Diese Gesprächsrunde wird aus einem einzigen Panel bestehen, das sich mit möglichen Verbesserungen an dem gegenwärtigen
Bilanzierungsmodell und den Auswirkungen möglicher Änderungen befassen wird. Die englischsprachige Pressemitteilung der
SEC können Sie hier einsehen. |
15. November 2008: Gemeinsamer Vorsitz der Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise
 |
Hans Hoogervorst, Vorsitzender der holländischen Finanzmarktaufsicht
(Autoriteit Financiele Markten, AFM), und Harvey Goldschmid, ehemaliger Kommissar der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, haben sich bereit erklärt, gemeinsam den Vorsitz der hochrangig besetzten
Beratungsgruppe zu übernehmen, die IASB und FASB eingerichtet haben, um Rechnungslegungssachverhalte abzuwägen, die im Zuge
der globalen Finanzmarktkrise aufgetaucht sind.
Hier können Sie die Presseerklärung des IASB herunterladen (in englischer Sprache, 51 KB). |
15. November 2008: EITF Snapshot für November 2008
 |
Unsere
US-amerikanischen Kollegen haben die Novemberausgabe 2008 des
EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in
englischer Sprache, 146 KB), in welchem die Ergebnisse der
Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB vom 13.
November 2008 zusammengefasst werden. Der EITF Snapshot
ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu
identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu
verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie
hier herunterladen. |
15. November 2008: Schreiben der FAF an Präsident Bush zur Standardsetzung
 |
In einem Schreiben an US-Präsident George W. Bush im Vorfeld des G-20-Gipels hat der Vorsitzende der Financial Accounting Foundation
(FAF), unter der FASB arbeitet, den Präsidenten dazu gedrängt, eine unabhängige Standardsetzung im Bereich der Bilanzierung sowie einen
offenen Standardsetzungsprozess, der 'frei von politischer Einflussnahme' ist, zu unterstützen. Das Schreiben der FAF können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 1,54 MB). Hier ist
ein Ausschnitt: |
| Wir wissen, dass aktuelle Sachverhalte im Zusammenhang mit den internationalen Bilanzierungsstandards auf dieser
Sitzung als Teil einer umfassenden Untersuchung der globalen Finanzkrise erörtert werden. Die FAF ist der Ansicht, dass die komplexe
Aufgabe, Bilanzierungsstandards zu erlassen, am besten von den Experten vorgenommen wird, die im FASB und dem International Accounting
Standards Board (IASB) tätig sind. Wir glauben, dass die Integrität und dei Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses im Bereich
der Bilanzierung für die Anleger weltweit von zentraler Bedeutung ist. Wir unterstützen die gemeinsame Selbstverpflichtung von FASB
und IASB, gemeinsam eine einheitliche Antwort auf die globalen Rechnungslegungsfragen, die aus der gegenwärtigen Finanzkrise erwachsen, zu
entwickeln und umzusetzen. |
14. November 2008: Webcast zu Ertragsteuern und IFRS
Viele Steuerverantwortliche bemühen sich, mit den Fragen der Steuerbilanzierung beim Übergang von US-GAAP
auf IFRS zu Rande zu kommen, aber sie haben sich noch nicht mit anderen steuerbezogenen Fragen befasst.
Folgende Themen werden im Rahmen des Webcasts erörtert:
 |
Globale Steuerplanung, in die einbezogen wird, wie andere Rechtskreise die IFRS übernommen haben oder übernehmen werden. |
 |
US-spezifische Schwierigkeiten beim Übergang auf IFRS einschließlich Bilanzierungsmethoden,
Fragen hinsichtlich der Steuer auf Ebene der Einzelstaaten und möglicher Herausforderungen bei der
Berichterstattung über Erträge und Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften. |
 |
Erwägungen aus dem steuerlichen Tagesgeschäft wie
beispielsweise berufliche Fortentwicklung, Datensammlung
und Software. |
Erfahren Sie, was der Übergang auf IFRS neben der
Steuerbilanzierung noch beinhaltet und wie Sie ihrem Unternehmen zu
einem reibungslosen Übergang verhelfen können. Weitere Informationen
zum Webcast einschließlich einer Verknüpfung zur Registrierung
finden sie
hier.
14. November 2008: Präsident Bush sagt, Bilanzierung muss den "wahren Wert" zeigen
 |
In einer Rede zu Finanzmärkten und Weltwirtschaft sagte
Präsident Bush gestern in New York, dass der Zweck des
morgigen Treffens der G-20-Regierungsspitzen darin liege,
über die gegenwärtige Krise zu sprechen und die Grundlagen
für die künftigen Reformen zu legen, die eine solche Krise
in Zukunft verhindern würden. Bush sagte, dass in den
Gesprächen der Regierungsverantwortlichen mit den Führern
der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der
Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums fünf
Schlüsselziele in den Vordergrund gestellt werden sollen: |
 |
die Gründe für diese globale Krise zu verstehen, |
 |
die Effektivität der bisherigen Reaktionen zu überprüfen, |
 |
Prinzipien für die Reform unseres Finanz- und Aufsichtssystems zu entwickeln, |
 |
einen Aktionsplan auf den Weg zu bringen, um diese Prinzipien umzusetzen, und |
 |
die Überzeugung zu bestätigen, dass die Prinzipien des
freien Markts den sichersten Weg zu dauerhaftem Wohlstand
bilden. |
Bush sagte: "Obwohl die Reformen im Finanzsektor von größter
Wichtigkeit sind, liegt die Lösung unserer heutigen Probleme in
nachhaltigem Wirtschaftswachstum. Und der sicherste Weg zu diesem
Wachstum sind freie Märkte und freie Menschen." Er betonte
insbesondere den Bedarf an Bilanzierungsstandards für
Finanzinstrumente, die den Anlegern den "wahren Wert" zeigten.
|
Eines der lebenswichtigen Prinzipien der Reform ist, dass unsere Nationen unsere
Finanzmärkte transparenter machen müssen. So sollten wir beispielsweise erwägen, die
Bilanzierungsregeln für Wertpapiere zu verbessern, so dass Anleger weltweit den wahren
Wert der Vermögenswerte verstehen können, die sie kaufen.
|
Die vollständige Rede von Bush in englischer Sprache finden Sie
hier (67 KB).
13. November 2008: IFRSs y US GAAP: Una comparación de bolsillo
 |
Unsere kolumbianischen Kollegen haben
IFRSs y US GAAP: Una comparación de bolsillo 2008
veröffentlicht (327 KB). Dabei handelt es sich um die spanische Übersetzung von IFRSs and US GAAP:
A Pocket Comparison (2008). In diesem Leitfaden werden die IFRS und US-GAAP mit Stand
30. Juni 2008 verglichen. Auch wenn dieser 76-seitige Vergleich umfassend ist, versucht er nicht,
alle Unterschiede einzufangen, die für den Abschluss eines bestimmten Unternehmens bestehen oder
für dieses wesentlich sind. Wir freuen uns, Lehrkräften und Studenten die Erlaubnis zu erteilen,
Kopien für Ausbildungszwecke zu erstellen. Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene
Seite mit Veröffentlichungen in spanischer Sprache erstellt:
Pagina de Recursos en Español. |
13. November 2008: Bilanzierung durch Staatsfonds
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben
Minding the
GAPP: Sovereign Wealth, Transparency, and the 'Santiago
Principles' (2.720 KB) herausgegeben, eine englischsprachige
Abhandlung zu Staaatsfonds, Transparenz und verantwortlicher
Führung. In dieser Broschüre werden die allgemein
akzeptierten Prinzipien und Praxis (Generally Accepted
Principles and Practices, GAPP) für Staatsfonds erläutert,
die von einer internationalen Arbeitsgruppe von Staatsfonds
im September 2008 erarbeitet wurden. Staatsfonds sind zweckgebundene
Investitionsfonds, deren Kapital im Eigentum einer nationalen Regierung
steht und die dazu dienen, Vermögenswerte zu halten, zu führen oder zu
verwalten, um bestimmte finanzielle Ziele zu erreichen. Die Größe des Vermögens in Form von
Staatsfonds wurde jüngst auf 3,6 Billionen US-Dollar geschätzt, und einige Quellen
schätzen, dass diese Summe bis 2012 auf 9 Billionen steigen könnte. Zwei der neuen
GAPP beziehen sich auf Finanzberichterstattung und Prüfung: |
GAPP 11. Prinzip
Ein Jahresbericht und ein zugehöriger Abschluss zur Geschäftstätigkeit und der Leistung des Staatsfonds sollte
konsequent zeitnah und in Übereinstimmung mit anerkannten internationalen oder nationalen Rechnungslegungsstandards erstellt werden.
GAPP 12. Prinzip
Die Berichte zur Geschäftstätigkeit und zur Finanzlage sollten
konsequent jährlich und in Übereinstimmung mit anerkannten
internationalen oder nationalen Rechnungslegungsstandards geprüft
werden.
|
13. November 2008: Vorbereitungsunterlagen für die Gespräche am Runden Tisch
 |
Für die morgen in London stattfindenden Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise hat der IASB
auf seiner Internetseite Vorbereitungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Zum einen finden
sich in einem Dokument
zusammengefasst alle eingereichten Anfragen, zum anderen hat
der Stab einen Ablaufplan mit den einzelnen Themen und Fragen
erstellt,
denen die Einreichungen aus dem anderen Dokument jeweils per Verweis zugeordnet sind.
Beide Dokumente finden Sie
hier. |
13. November 2008: EFRAG-Übernahmeempfehlung
und Auswirkungsanalyse zu IAS 39 "Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren"
 |
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den
Konsultationsprozess zu IAS 39 "Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren" abgeschlossen
und eine Auswirkungsanalyse erstellt. EFRAG empfiehlt eine
Übernahme für die Anwendung in der EU. In der entsprechenden
Presserklärung von EFRAG
finden Sie Verknüpfungen auf die Auswirkungsanalyse und das Empfehlungsschreiben. |
13. November 2008: Agenda für den G-20-Gipfel enthält Bilanzierung
 |
Der Assistent für internationale Wirtschaftsfragen des
US-Präsidenten, Daniel Price, und der Unterstaatssekretär
für Finanzen, David McCormick, haben eine
Presseveranstaltung zur Vorbereitung des G-20-Gipfels zu
Finanzmärkten und der Weltwirtschaft abgehalten, bei dem der
US-amerikanische Präsident, George Bush, als Gastgeber
fungiert. |
 |
Price gab einen Überblick über die Struktur des Gipfels und darüber, "was einige unserer Ziele sind
und wie wir erwarten, dass es laufen wird". |
 |
McCormick stellte dann "eine Reihe der Bereiche, bei denen wir glauben, dass es genügend Übereinstimmung
gibt, so dass die Regierungsspitzen in der Lage sein könnten, kurzfristig einige Entscheidungen zu treffen
und diese kurzfristig umzusetzen," vor. Unter den Bereichen, die McCormick nannte, waren
globale Rechnungslegungsstandards und die
Finanzberichterstattung durch Finanzinstitute. |
Das Weiße Haus stellt ein vollständiges
Protokoll der englischsprachigen Presseveranstaltung zur Verfügung.
Nachfolgend haben wir für Sie einen Auszug über globale Rechnungslegungsstandards und Finanzberichterstattung übersetzt:
Globale Rechnungslegungsstandards
Innerhalb der vier Bereiche, die Dan beschrieben hat, Transparenz und Rechenschaftspflicht, belastbare Regulierung,
Integrität unserer Finanzmärkte und internationale Zusammenarbeit gibt es eine Reihe von Fragen, über die sich die Teilnehmer
austauschen können. Eine Frage im Bereich Transparenz und Rechenschaftspflicht wären die globalen Rechnungslegungsstandards.
Dies ist eine Frage, die in letzter Zeit viel Aufmerksamkeit erhielt, und die Schaffung besser übereinstimmender und letztlich
konvergierter globaler Rechnungslegungsstandards würde eine große Last auf den Schultern der Unternehmen verringern und sicherstellen,
dass alle nach den gleichen Regeln spielen, wenn wir die Leistung verschiedener Unternehmen vergleichen.
Finanzberichterstattung durch Finanzinstitute
Es gibt bis jetzt sehr viel Diskussion um die Komplexität und
Undurchsichtigkeit mancher Produkte, Produkte die im Bereich
Finanzdienstleistungen entwickelt worden sind. Deshalb nehme ich an,
dass die Rolle der Aufsichten bei der Verbesserung der Transparenz
dieser komplexen Produkte sicher ein Thema sein wird, über das man
sprechen wird. Das gilt natürlich dann auch für die Bedeutung von
Finanzberichterstattung, Finanzberichterstattung in einer Form, die
alle Aktivitäten eines Finanzinstituts widerspiegelt, bilanzielle
und außerbilanzielle. Das sind die Themen, von denen wir glauben,
dass sie unter dem Stichwort von Transparenz und
Rechenschaftspflicht angesprochen werden. |
Weitere Informationen finden Sie auf unserer eigens zur
Finanzmarktkrise
eingerichteten Seite (111 Einträge).
13. November 2008: Neue Artikel in der Financial Times zum Kräftemessen zwischen dem IASB und der EU
In der internationalen Internetausgabe der Financial Times sind heute zwei weitere Artikel zum Kräftemessen zwischen dem
IASB und der Europäischen Kommission erschienen. Zum einen ist ein offener Brief abgedruckt, der unter anderem vom Vorsitzenden des
britischen Standardsetzers ASB, den großen vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England
und Wales unterzeichnet wurde. In dem Brief wird davor gewarnt, dass eine weitere Ausübung von Druck von Seiten der Europäischen
Kommission auf den IASB Europa selbst nur schaden könne. Entweder würde bei weiterem Nachgeben des IASB die Glaubwürdigkeit der
IFRS so untergraben, dass der Traum von weltweit gültigen hochwertigen Standards platzen würde, oder Europa würde sich bei einem
Alleingang ("carve out") selbst aus der Gemeinschaft der internationalen Kapitalmärkte ausschließen und in eine
Zuschauerrolle gedrängt werden. In dem zweiten Artikel wird der offene Brief in die jüngsten Entwicklungen eingeordnet und konstatiert, dass Teile Europas inzwischen die Brüsseler Aktivitäten als Bedrohung
der Interessen Europas wahrnehmen. Die Artikel können zumindest heute noch
kostenfrei aus dem Internet heruntergeladen werden. Alle Rechte verbleiben bei der Financial Times.
13. November 2008: Schreiben der IOSCO an die G-20
 |
Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities
Commissions, IOSCO) hat ein Schreiben an die
Regierungsverantwortlichen der G-20 gerichtet, um ihnen
vorbereitende Informationen vor ihren Diskussionen am 15. November in Washington an die Hand zu
geben. In dem Schreiben werden die Bemühungen der IOSCO hinsichtlich hochwertiger globaler Wertpapieraufsicht
dargestellt, wobei darauf hingewiesen wird, dass einer der vier Bereiche, auf die die IOSCO in ihrer
Arbeit den Schwerpunkt legt, "internationale Finanzberichterstattung und die Verantwortlichkeit
der Standardsetzer gegenüber der Gemeinschaft nationaler Behörden, die für die Berichterstattung börsennotierter
Unternehmen verantwortlich sind" ist. Im Anhang an das Schreiben findet sich eine Verlautbarung der
IOSCO hinsichtlich Rechnungslegungsstandards und Unternehmensführung. Sie können sich das englischsprachige
Schreiben der IOSCO an die Regierungsverantwortlichen der G-20
hier
herunterladen (96 KB). Nachfolgend haben wir für sie einen
Auszug aus der Verlautbarung zu Rechnungslegungsstandards
übersetzt: |
|
Die IOSCO unterstützt auch die Entwicklung und Anwendung belastbarer, international akzeptierter und
einheitlich angewendeter Standards zur Finanzberichterstattung. Um zu solchen Standards zu gelangen, muss der
Standardsetzungsprozess rechenschaftsfähig und einer angemessenen Konsultation unterworfen sein.
In dieser Hinsicht plädiert die IOSCO stark für die International Financial Reporting Standards (IFRS)
wie vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.
Die Aufgabe, hochwertige Standards zu entwickeln und zu erhalten, die den Anlegern Transparenz bieten,
hängt in kritischem Maß von unabhängigen Standardsetzern ab; dies schließt den IASB ein.
Standardsetzer werden am besten in der Lage sein, hochwertige Standards zu produzieren, wenn sie
ihre Urteilskraft uneingeschränkt ausüben und sich auf ihre
Fähigkeiten, Erfahrungen und den Konsultationsprozess verlassen
können, ohne dass unangemessener politischer Druck ausgeübt wird und
unter Berücksichtigung der Ansichten aller Interessengruppen. Im Licht dieser Tatsachen steht die IOSCO
als Gemeinschaft von Kapitalmarktbehörden bereit, die Standardsetzer
in ihrer Rolle zu unterstützen.
Gleichzeitig sind die IOSCO-Mitglieder diejenigen, die die direkte
Verantwortung für den Schutz der Anleger in unseren Märkten tragen.
Um dieser Verantwortung zu genügen, müssen die IOSCO-Mitglieder die
Mittel haben, sicherzustellen, dass die
Rechnungslegungsstandardsetzer im besten Interesse der Anleger
arbeiten. Die IFRS werden in immer mehr Rechtskreisen weltweit
angewendet. Es ist für die Wertpapieraufsichten, die die Anwendung
von IFRS in ihren Rechtskreisen zulassen (oder dies in Erwägung
ziehen), von äußerster Wichtigkeit, dass eine Balance zwischen dem
Schutz der Unabhängigkeit und der Integrität des
IFRS-Standardsetzers IASB und der gleichzeitigen Sicherstellung,
dass der IASB für die Entwicklung von Standards, die dem besten
Interesse der Anleger dienen, verantwortlich gehalten werden kann,
erhalten wird. |
13. November 2008: Newsletter zum Diskussionspapier Darstellung des Abschlusses
 |
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters veröffentlicht,
in der das Gemeinsame Diskussionspapier von
IASB und FASB zur Darstellung des Abschlusses erläutert wird (in englischer Sprache, 208 KB). Das
Diskussionspapier war am 16. Oktober 2008 veröffentlicht worden. Stellungnahmen werden bis zum 14. April 2009
erbeten. In dem Diskussionspapier wird die vorläufige Sichtweise der zwei Boards zu der Frage ausgeführt, wie
Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen, Erträge, Zahlungsströme sowie damit in Zusammenhang stehende Informationen
im Abschluss dargestellt werden sollten. In dem Dokument geht es nicht um die Frage, wie die Posten angesetzt
oder bemessen werden sollen. Alle zurückliegenden Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier. Hier
können Sie sich für ein kostenloses Emailabonnement eintragen. |
13. November 2008: Finanzminister der G-20 favorisieren globale Standards
 |
Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20
sind am 8. und 9. November 2008 in Sao Paulo in Brasilien
zusammengekommen. In Vorbereitung auf den Gipfel der
Regierungsverantwortlichen der G-20-Mitgliedsländer in
Washington am 15. November wurden auf dem Treffen die Gründe
für und die politischen Reaktionen auf die globale
Finanzmarktkrise in den Vordergrund gestellt. Im
englischsprachigen Abschlusskommuniqué des Treffens wurde
auf Rechnungslegung wie folgt eingegangen: "Wir sind
außerdem übereingekommen, dass Finanzinstitute gemeinsame
Rechnungslegungsstandards haben sollten." Das vollständige
Kommuniqué finden Sie
hier (1,09 MB). |
12. November 2008: Vorsitzender des IASB zum Kräftemessen mit Europa
In der internationalen Internetausgabe der Financial Times erschien gestern ein Artikel, nach dem
Sir David Tweedie, der Vorsitzende des IASB, aufgrund der europäischen Einmischung in den
Standardsetzungsprozess jüngst seinen Rücktritt erwogen hat. In einer Kraftprobe mit der Europäischen
Kommission hatte sich der IASB letzten Monat gezwungen gesehen, Änderungen an den IFRS ohne
den vorgeschriebenen Konsultationsprozess vorzunehmen. Der IASB hatte sich schließlich zu den Änderungen
durchgerungen, um größeren Schaden für das langfristige Projekt der Entwicklung eines einheitlichen
Satzes weltweit gültiger Bilanzierungsstandards abzuwenden. Der von der Europäischen Kommission erwogene
"carve out" hätte quasi zu bilanzieller Beliebigkeit in Europa
geführt. Der Schritt des IASB hatte zu einem Sturm der Entrüstung
weltweit geführt, und nach der Meinung von Beobachtern hat das
Nachgeben gegenüber dem von Frankreich angeführten Widerstand in
Europa gegen die Fair-Value-Bilanzierung das Vertrauen in den IASB
nachhaltig beschädigt. Der Artikel ist zumindest heute noch
im Internet abrufbar. Alle
Rechte verbleiben bei der Financial Times.
12. November 2008: IASCF-Treuhänder wenden sich an den US-Präsidenten
 |
Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF),
der Dachorganisation des IASB, haben an den US-amerikanischen Präsidenten geschrieben, der Gastgeber
des internationalen Gipfels zur Finanzmarktkrise am 15. November 2008 sein wird.
Die Treuhänder weisen darauf hin, dass die IFRS inzwischen in über
100 Ländern eingeführt worden seien und so Vergleichbarkeit und Transparenz der internationalen Finanzmärkte gewährten.
Der IASB sei ein Standardsetzer, der seine Entscheidungen unabhängig nach sorgfältiger Erörterung und
Rücksprache mit allen Interessengruppen fälle. Dadurch sei die Akzeptanz der IFRS weltweit gewährleistet,
auch des Fair-Value-Ansatzes, der in letzter Zeit oft publikumswirksam angegriffen worden sei. Die Schritte, die
der IASB unternimmt, um den verbleibenden Herausforderungen der Marktwertbilanzierung entgegenzutreten, werden
in dem Schreiben ebenfalls ausführlich dargestellt. Das vollständige Schreiben in englischer Sprache
finden Sie
hier (400 KB); nachfolgend haben wir einige Auszüge für Sie übersetzt: |
|
Die meisten der Industrieländer und aufstrebenden Volkswirtschaften –
einschließlich fast aller G-20-Mitgliedländer – haben sich den IFRS
verpflichtet. Der IASB betreibt aktiv die Förderung gemeinsamer
Standards weltweit und insbesondere die Sicherstellung der
Konvergenz unter den wichtigsten Wirtschaften. Die bis jetzt
erzielten Erfolge sollten nicht durch Aktionen geschmälert werden,
die die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses gefährden
würden.
Die Treuhänder sind der Meinung, dass jegliche Schritte, die
außerhalb des wohletablierten und akzeptierten
Standardsetzungsprozesses unternommen werden, um die
Marktwertbilanzierung zu ändern, das ohnehin geringe Vertrauen
in die Finanzmärkte weiter untergraben würde. Deshalb sollten alle
Bemühungen, die Finanzberichterstattung zu verbessern, vom IASB
geführt und rasch abgeschlossen werden, um einen weltweit
einheitlichen Ansatz zu gewährleisten. Der IASB hat bereits einige
bedeutende Schritte unternommen, um die Bilanzierungsleitlinien zu
verbessern. Die Schritte gründen insbesondere auf den Empfehlungen
des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF), aber
auch auf den Stellungnahmen anderer Interessengruppen, die beim IASB eingereicht
wurden.
Gleichzeitig müssen alle weiteren Schritte des IASB die Ansichten
aller Interessengruppen einbeziehen, um Rechnungslegungsstandards zu
entwickeln, die den Marktteilnehmern transparente
Finanzinformationen bieten. Die Interessengruppenvertreter,
insbesondere die Anleger, haben das in Einreichungen an uns sehr
deutlich gemacht. Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Fair Value
sind sehr kompliziert und haben Auswirkungen, die sorgfältig
erörtert werden müssen. Das macht sie nicht unbedingt für
Schnellschusslösungen geeignet.
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12. November 2008: Keine politische Einmischung in Rechnungslegungsstandards
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Das internationale Netzwerk zu Corporate Governance (International Corporate Governance Network, ICGN)
hat eine öffentliche
Erklärung zur globalen Finanzmarktkrise
herausgegeben (in englischer Sprache, 62 KB). In der Erklärung, die im Vorfeld des internationalen
Gipfels zur Finanzmarktkrise am 15. November 2008 herausgegeben wurde, werden die teilnehmenden
Regierungsverantwortlichen aufgefordert, eine gestärkte Corporate Governance in das Maßnahmenpaket für
die Wiederherstellung des Vertrauens in die Märkte aufzunehmen. Die ICGN-Mitglieder sind hauptsächlich
institutionelle Anleger, die gemeinsam mehr als 15 Billionen US-Dollar in Fondsvermögen repräsentieren.
In der ICGN-Erklärung wird ausdrücklich jegliche politische Einmischung in den Standardsetzungsprozess
zurückgewiesen: |
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Rechnungslegungsstandards: Es darf keine politische Einmischung in den Standardsetzungsprozess für
Bilanzierungsstandards geben. Die Fair-Value-Ansatz ist dafür angegriffen worden, Prozyklizität zu fördern.
Die Anleger im Allgemeinen unterstützen den beizulegenden Zeitwert, der ein Bild davon liefert,
was tatsächlich geschieht. Es gibt ein paar Herausforderungen, derer man sich annehmen muss, aber diesen
Ansatz aufzugeben, würde das Vertrauen in die Finanzberichterstattung beschädigen. Es ist wichtig, zu erkennen,
dass es einen Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert gibt, der für die Berichterstattung verwendet wird,
und dem beizulegenden Zeitwert, der verwendet wird, um den Bedarf an regulatorischem Kapital einzuschätzen.
Rechnungslegungsstandards müssen auch deutlicher vorschreiben, wann über außerbilanzielle Geschäftsvorfälle
zu berichten ist.
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12. November 2008: iGAAP 2008: IFRS für Kanada
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Unsere kanadischen Kollegen haben iGAAP 2008: IFRS for Canada entwickelt,
herausgegeben bei CCH. Es handelt sich um ein umfassendes Referenzwerk zur Konvergenz
kanadischer Rechnungslegungsstandards mit den IFRS. Es ist ein Standardwerk für Rechnungsleger genauso
wie für alle Anderen, die die Auswirkungen der kanadischen IFRS-Konvergenz auf ihr Unternehmen verstehen
müssen. Von kanadischen Praxisexperten für Kanadier geschrieben bietet das Buch einen Fahrplan, mit dessen Hilfe
Unternehmen verstehen werden, wie man den Übergang von kanadischen Standards auf IFRS effizient
bewerkstelligen kann. Es kann unter folgender Adresse käuflich erworben werden:
www.cch.ca/product.aspx?WebID=2424. |
11. November 2008: Heads Up zur Darstellung des Abschlusses
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Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters veröffentlicht, in der das gemeinsam vom FASB und
vom IASB veröffentlichte Diskussionspapier zur Darstellung des
Abschlusses erörtert wird. Nach dem im Diskussionspapier vorgeschlagenen
Standard müsste ein Unternehmen einen einzigen Abschluss erstellen, der einem Modell folgt,
das die finanzielle Position des Unternehmens klarer und mit besserem
inneren Zusammenhang aufzeigt. Sie können diese Ausgabe von
Heads Up
hier herunterladen (in englischer Sprache,
143 KB). |
11. November 2008: ARC empfiehlt verzögerte Übernahme von IFRIC 12 in Europa
Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC)
hat am 6. November 2008 getagt. Der offizielle Sitzungsbericht ist noch nicht auf den Seiten
der Kommission zur Verfügung gestellt worden, aber Beobachter der Sitzung haben angedeutet, dass der ARC zur folgenden
Entscheidung hinsichtlich IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
gekommen ist: Die Europäische Kommission soll IFRIC 12 für die
Anwendung in Europa mit Übernahmedatum 2010 übernehmen. Das
IASB-Datum des Inkrafttretens von IFRIC 12 waren Berichtsperioden,
die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Genauer gesagt empfahl der ARC,
dass IFRIC 12 für europäische Unternehmen für die Geschäftsjahre verpflichtend sein soll,
die nach der offiziellen Übernahme durch die Kommission beginnen. Wenn die Übernahme wie erwartet im Januar 2009
erfolgt, würde das bedeuten, dass IFRIC 12 in Europa ab 2010 verpflichtend anzuwenden ist.
Der ARC empfahl, dass eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll.
11. November 2008: EU-Spitzen drängen auf Reform des IASB
Die Regierungsspitzen der EU-Mitgliedstaaten kamen am 7. November 2008
in Brüssel zusammen, um eine koordinierte europäische Reaktion auf die Finanzmarktkrise
zu besprechen. Dieses Treffen galt zu einem Teil auch der Vorbereitung des
Treffens der
G-20 am 15. November in Washington. In ihrem
Abschlusskommuniqué
(in englischer Sprache, 101 KB) bestätigten die EU-Spitzen ihren Entschluss, "langfristige Wege zu entwickeln,
das internationale Finanzsystem zu reformieren". Man kam außerdem überein, dass es die Aufgabe von Europa sei,
"Prinzipien vorzustellen, auf denen ein neues internationales Finanzsystem aufbauen könne" und
die auf der G-20-Sitzung erörtert
werden können. Die Prinzipien sind die folgenden:
- Kein Finanzinstitut, kein Marktsegment und kein Rechtskreis dürfen anteiliger Aufsicht und angemessener Regulierung oder
zumindest Überprüfung entkommen.
- Das neue internationale Finanzsystem muss auf den Prinzipien von Rechenschaftspflicht und
Transparenz aufbauen.
- Das neue Finanzsystem muss gestatten, dass Risiken so eingeschätzt
werden, dass Krisen verhindert werden.
- Der internationale Währungsfond muss eine zentralere Rolle in einer
effizienteren Finanzarchitektur erhalten.
|
In Bezug auf das zweite oben genannte Prinzip sagten die EU-Spitzen:
2. Das neue internationale Finanzsystem muss auf den Prinzipien
von Rechenschaftspflicht und Transparenz aufbauen.
- Die Transparenz finanzieller Transaktionen muss dadurch sichergestellt werden, dass
es ein umfassenderes Informationssystem gibt, in dem nicht länger große Teile finanzieller
Aktivitäten aus dem Bereich prüfbarer und nachweisbarer Berichte fallen.
- Anordnungen, die dazu führen, dass übermäßige Risiken eingegangen werden, müssen überarbeitet werden. Das
gilt insbesondere für die Verbriefung von Schulden und die Gehaltspolitik.
- Beratungs- und Prüfungsstandards, die für Finanzinstitute gelten, müssen überprüft werden, um sicherzustellen,
dass sie nicht dazu beitragen, Spekulationsblasen in den Wachstumsphasen aufkommen zu lassen
und in wirtschaftlichen Abschwungphasen Krisen zu verschärfen.
- Standardsetzende Gremien, insbesondere im Bereich der
Rechnungslegung, müssen reformiert werden, um einen wirklichen Dialog
mit allen betroffenen Parteien zu ermöglichen, insbesondere mit den
Aufsichtsbehörden.
Die EU-Spitzen drängten auch darauf, dass die G-20"das Prinzip
der Konvergenz von Rechnungslegungsstandards übernehmen und die
Anwendung der Marktwertbilanzierung im Finanzsektor überprüfen, um
sicherzustellen, dass der Sektor im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen
Bestimmungen geführt wird". |
10. November 2008: DSR verabschiedet ergänzende Stellungnahme zum RegE des BilMoG
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat hat in einer
weiteren Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes
zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) dem
Bundesministerium der Justiz ergänzende Vorschläge für die
Ausgestaltung der Normen mit Bezug zur Bilanzierung von
Finanzinstrumenten und Bewertungseinheiten unterbreitet. |
10. November 2008: Vereinfachung des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen
 |
Wir haben einen Artikel von Paul Pacter, dem IASB-Direktor für die Standards für nicht
börsennotierte Unternehmen (und zugleich Webmaster von IAS Plus.com) über
die Vereinfachung
des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen eingestellt (in englischer Sprache, 226 KB).
In seinem Artikel, der in der Novemberausgabe der Zeitschrift Financial Executive
erschienen ist, beleuchtet Pacter die Entscheidungen, die der IASB in den vergangenen sechs
Monaten getroffen hat, um den IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen weiter zu vereinfachen.
Diese Entscheidungen gründen sich auf die Erwägungen des Boards folgender Quellen: |
 |
den 162 Stellungnahmen zum Standardentwurf |
 |
den Ergebnissen der Feldtests des Entwurfs durch 116 kleine Unternehmen |
 |
den Empfehlungen des IASB-Arbeitsgruppe zu dem Projekt |
 |
weitergehenden Nachforschungen des Stabs seit der Veröffentlichung des Entwurfs |
Pacter stellt in dem Artikel auch die noch verbleibenden Schritte für den Abschluss des Standards
dar und nimmt Stellung zu der Möglichkeit der Anwendung des Standards in den Vereinigten Staaten.
Der Artikel unterliegt dem Copyright von Financial Executives International, und er wurde mit freundlicher
Genehmigung des Verlags auf IAS Plus.com eingestellt.
9. November 2008: EU-Arbeitsgruppe zu Derivaten nimmt ihre Arbeit auf
 |
Die Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zu Derivaten kam zu ihrer ersten Sitzung am
5. November 2008 zusammen. Das Ziel der Gruppe besteht in der Entwicklung eines Plans für ein
zentralisiertes Clearing für Credit Default Swaps (CDS) innerhalb der EU bis Jahresende.
Auch wenn sich die Gruppe vorwiegend mit der Arbeitsweise und Regulierung des Marktes befasst,
beabsichtigt sie auch, sich darauf zu konzentrieren, 'wie man eine angemessene Information
und Aufsicht durch die Regulatoren sicherstellen kann'. Die Gruppe ist mit Vertretern aus
der Industrie und vielen europäischen Regulatoren besetzt. Den Sitzungsbericht können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache,
67 KB). |
9. November 2008: Unsere Stellungnahme zum Entwurf zum jährlichen Verbesserungsprojekt
 |
Deloitte hat eine
Stellungnahme zum Standardentwurf des IASB bezüglich Vorgeschlagener Änderungen an den
IFRS 2008 an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 175 KB). Wir begrüßen und
unterstützen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess des IASB als einen Weg, bestimmte
Änderungen an den IFRS in effizienter und wirkungsvoller Weise zu behandeln. Und wir
unterstützen die meisten Vorschläge aus dem Entwurf. In unserer Stellungnahme sehen wir
dessen ungeachtet die drei nachfolgend genannten Sachverhalte, bei denen wir anderer
Meinung sind. Zurückliegende Stellungnahmen an das IASC/den IASB finden Sie
hier. |
|
Die drei Verbesserungen, bei denen wir einige Bedenken haben, sind die folgenden:
 |
Wir stimmen nicht mit dem Vorschlag in IAS 7 Aufstellung der Zahlungsströme überein,
nach dem sich die Klassifizierung von Ausgaben als Zahlungsströme aus Investitionstätigkeit
nach dem Ansatz eines Vermögenswerts in der Bilanz richten soll, und sind der Ansicht, dass dies
eine wesentliche Auswirkung für bestimmte Unternehmen und Branchen hat. Wir glauben, dass es
besser wäre, die Frage der Klassifizierung von Zahlungsströmen in der Aufstellung der
Zahlungsströme im IASB-Projekt zur Darstellung des Abschlusses abzuhandeln. |
 |
Daneben vertreten wir die Ansicht, dass die vorgeschlagenen Leitlinien in IAS 18 Erlöse
hinsichtlich der Frage, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder als Agent tätig ist, nicht zu einem
Prinzip führt, dass auf die Liste der zur Verfügung gestellten Indikatoren fußt und dementsprechend
viele der Sachverhalte, die in der Praxis auftreten, nicht löst. |
 |
Schließlich glauben wir, dass die vorgeschlagene Änderung der Leitlinien in IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung hinsichtlich der Feststellung, ob ein
nicht-finanzieller Vertrag ein trennungspflichtiges Fremdwährungsderivat enthält, verbessert
werden könnte. Wir erkennen an, dass sich die Feststellung, ob solche eingebetteten Derivate
eine Trennung erfordern, in der Praxis als problematisch herausgestellt hat und dass die
Vorschrift daher einer Verbesserung bedarf. Gleichwohl sind wir nicht der Ansicht, dass die
nun vorgeschlagene Formulierung zu der notwendigen Klarheit führt. Wir haben wir einen
alternativen Formulierungsvorschlag unterbreitet, der auf den Indikatoren, die in der
vorgeschlagenen Grundlage für Schlussfolgerungen enthalten sind, fußt, von dem wir der
Meinung sind, dass er die Änderung verständlich und handhabbar macht. |
|
8. November 2008: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im November 2008
 |
Das International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 6. November 2008, in den Büroräumen des IASB in London zu
seiner Novembersitzung zusammen. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift
der Beobachter von Deloitte finden Sie
hier. Kernbeschlüsse
der Sitzung waren die folgenden:
 |
IFRIC verabschiedete eine Interpretation auf Grundlage von D24 Kundenbeiträge. |
 |
Ein mögliches Thema zu REACH-Kosten wurde an den Stab zurückverwiesen, hauptsächlich, um
ein zugrunde liegendes Prinzip zu identifizieren. |
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Die vorläufigen Agendaentscheidungen aus dem September wurden finalisiert. |
 |
Ein Vorschlag einer Interpretation zu den Auswirkungen von Preisregulierungen wurde vorläufig
zurückgewiesen; das Thema wird nicht an den IASB weitergereicht. |
|
7. November 2008: Stellungnahme des IDW zum jährlichen Verbesserungsprojekt
 |
In einem Brief an den International Accounting Standards Board
(IASB) vom 6. November 2008 bezieht das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum "Exposure Draft of Proposed Improvements to IFRSs (August 2008)".
In dem englischsprachigen
Schreiben (93 KB) werden die geplanten Änderungen an IFRS 5, IFRS 8, IAS 18,
IAS 36 und IAS 38 thematisiert. |
7. November 2008: Drei Interviews mit Sir David Tweedie zur Marktwertbilanzierung
 |
Der Vorsitzende des International Accounting Standards Board (IASB),
Sir David Tweedie, hat sich in drei kurzen
Interviews gegenüber der Financial Times in deren Internetsendereihe View from the Top zu
drei Themen geäußert:
 |
Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert |
 |
Rechnungslegungsstandards |
 |
Aufsichtsrechtliche Gegebenheiten |
Mit dieser
Verknüpfung können sie alle drei Interviews nacheinander
anhören.
|
7. November 2008: Stellungnahme des DSR zum jährlichen Verbesserungsprojekt
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine
Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungsvorschlägen
bezüglich der International Financial Reporting Standards (IFRS) (Projektzyklus 2007-2009) verabschiedet
(in englischer Sprache, 111 KB).
Grundsätzlich stimmt der DSR den meisten Vorschlägen im Entwurf zu. In einigen Fällen, die in einem Anhang
an das Schreiben ausführlich dargestellt werden, stimmt der DSR den Änderungen dem Grunde nach zu aber
schlägt weitere Möglichkeiten vor, wie die Änderungen nach Meinung des DSR noch verbessert werden können. In
einem Fall (Änderung von IAS 7 bezüglich der Klassifizierung von Aufwendungen für nicht angesetzte
Vermögenswerte) sieht der DSR die Grenzen des jährlichen Verbesserungsprojekts gesprengt, der nur kleiner
Verbesserungen enthalten soll, die weder Bezug zu anderen aktuellen Projekten aufweisen noch von übergreifender
Bedeutung sind. |
7. November 2008: Öffentliche Diskussion des DRSC vom 27. Oktober 2008
 |
Das DRSC hatte am 27. Oktober 2008 zu einer öffentlichen
Diskussion an den Frankfurter Flughafen eingeladen. Auf der
Tagesordnung standen die folgenden Themen:
Die Präsentationen und das Protokoll stehen jetzt auf der
Internetseite des DRSC zur Verfügung.
|
7. November 2008: IASB und FASB verkünden zwei weitere Gesprächsrunden
 |
Der IASB und der FASB haben die Termine und Orte von zwei weiteren Runden von Gesprächen
am Runden Tisch zur Identifizierung von Fragen der Finanzberichterstattung verkündet,
die durch die globale Finanzmarktkrise in den Vordergrund getreten sind
(Pressemitteilung
in englischer Sprache, 124 KB). Wir hatten bereits
früher darauf hingewiesen, dass eine erste Gesprächsrunde am 14. November 2008 in London
stattfinden wird. Die Gesprächsrunden sollen dazu dienen, den Boards dabei zu helfen, Bilanzierungsfragen
zu identifizieren, die dringender und sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Nachfolgend eine Übersicht über alle Termine: |
| Datum |
Zeit (Ortszeit) |
Ort der Veranstaltung |
| 14. November 2008 |
Gesprächsrunden um
10:30h und um 13:30 |
Holborn Bars, 138-142 Holborn, London EC1N 2NQ UK |
| 25. November 2008 |
nachmittags |
Büroräume des FASB, 401 Merritt 7, Norwalk, Connecticut 06856-5116 USA |
| 3. Dezember 2008 |
nachmittags |
Büroräume des japanischen Accounting Standards Board, Fukoku Seimei Building 20F, 2-2,
Uchisaiwaicho 2-chome, Chiyoda-ku, Tokyo 100-0011, Japan |
Wir bieten Ihnen weitere Informationen rund um die
Finanzmarktkrise auf unserer eigens eingerichteten
Seite.
7. November 2008: Pakistan auf dem Weg zu IFRS 2009
7. November 2008: Kommentierungsfrist für den Entwurf zu den jährlichen Verbesserungen
7. November 2008: Tagesordnung für die Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungen
ergänzt
Die Agenda für die Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungen am 10. und 11. November 2008 ist geändert worden, um einen
Punkt zu Kandidaten für Bewertungsansätze aufzunehmen: Ergebnisse der Lehreinheit vom Oktober 2008.
Wir haben die Ihnen am
2. November zur Verfügung gestellte Agenda entsprechend angepasst.
7. November 2008: IDW an das BMJ zur Anwendung der IFRS in der EU
 |
In einem
Schreiben vom 5. November 2008
(384 KB) bittet das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Bundesministerin der Justiz, sich beim Gipfel der
EU-Staats- und Regierungschefs für die weitere Anwendung der IFRS in der EU einzusetzen.
In der Presse werden Gerüchte erwähnt, die französische Regierung plädiere für die
Außerkraftsetzung der IAS-Verordnung. Dies würde bedeuten,
dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU nicht
mehr verpflichtet wären, IFRS anzuwenden. Das IDW hofft auf die Hilfe der Bundesregierung
für ein Beibehalten des bisherigen Regelung. In dem
Schreiben heißt es: |
|
Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung
einen solchen Vorschlag, sollte er eingebracht werden, nicht unterstützt. Die mit der IFRS-Verordnung
angestrebte Zielsetzung, für börsennotierte Unternehmen in der EU eine transparente und international
akzeptierte Rechnungslegung vorzuschreiben und so auch den europäischen Kapitalmarkt international
wettbewerbsfähig zu machen, gilt unverändert fort. Die globale Verflechtung der Kapitalmärkte bedingt
eine einheitliche Informationsversorgung der Kapitalmarktteilnehmer über international vereinheitlichte
Rechnungslegungsgrundsätze. |
Ein Brief gleichen Inhalts ging an die EU-Kommission.
7. November 2008: Tagesordnung für die
IASB-Sitzung im
November
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
18. November bis Freitag, den 21. November 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über
das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir
die vorläufige Tagesordnung für die Sitzungen wieder. |
|

18. bis 21. November 2008, London
Dienstag, 18. November (nur nachmittags)
Mittwoch, 19. November
Donnerstag, 20. November
Freitag, 21. November (nur vormittags)
 |
Konsolidierung |
 |
Bericht von der Sitzung des Standardbeirats |
 |
Restanten aus der Sitzung |
|
6. November 2008: EU-Kommission begrüßt IASB-Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
 |
Am 5. November 2008 hat die Europäische Kommission eine
Verlautbarung (95 KB) veröffentlicht,
in der die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die jüngst vom IASB herausgegeben worden sind,
begrüßt werden. In der Verlautbarung heißt es: |
|
Die Europäische Kommission begrüßt die Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert bei inaktiven Märkten, die der International Accounting Standards Board
(IASB) am 31. Oktober 2008 veröffentlicht hat. Nach Auffassung der Kommission
stimmen diese in vollem Umfang mit der von den drei europäischen Ausschüssen der
Aufsichtsbehörden abgegebenen gemeinsamen Erklärung sowie mit vergleichbaren
Leitlinien überein, die die einschlägigen US-Behörden unlängst veröffentlicht
haben. |
6. November 2008: Zwei Wochen IASB-bezogener Sitzungen beginnen
In den nächsten zwei Wochen werden viele Sitzungen rund um den IASB stattfinden. Wir haben für Sie
nachfolgend noch einmal eine Übersicht erstellt mit Verweis auf die jeweiligen früheren Meldungen.
| Sitzungsdatum |
Sitzung |
Verknüpfung auf IAS Plus-Nachricht |
| 6. November |
IFRIC-Sitzung |
25. Oktober und
5. November |
| 10.-11. November |
Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungen |
2. November |
| 11. November |
Sitzung des IASB mit globalen Erstellern |
28. Oktober |
| 11. November |
Sitzung XBRL-Beirats der IASCF |
5. November |
| 12. November |
Sitzung der Gruppe der Analystenvertreter |
2. November |
| 13.-14. November |
Sitzung des Standardbeirats |
6. November |
| 14. November |
Gesprächsrunden von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise |
3. November und
7. November |
| 18.-21. November |
IASB-Sitzung |
7. November |
6. November 2008: Tagesordnung für die SAC-Sitzung am
13. und 14.
November 2008
Der
International Accounting Standards Board wird sich am
Donnerstag und
Freitag, den 13. und 14. November 2008 mit dem Standardbeirat
(Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet
im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn in London statt.
Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung
wieder, die Beobachtern offensteht.
5. November 2008: Stellungnahmeentwurf von EFRAG zu IFRS 7
 |
EFRAG hat den Entwurf einer Stellungnahme an den IASB bezüglich dessen
Entwurf mit Vorschlägen von Änderungen an IFRS 7
zur Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
veröffentlicht. In der
Presseerklärung von EFRAG zum Stellungnahmeentwurf heißt es über den IASB-Entwurf: |
|
Dieser Entwurf ist Teil der fortlaufenden Bemühungen des IASB als
Reaktion auf die Fragen, die durch die gegenwärtigen Marktunruhen
aufgeworfen worden sind. Darin werden Änderungen hinsichtlich der
Angaben zum beizulegenden Zeitwert und zum Liquiditätsrisiko, die
bereits in IFRS 7 gefordert werden, vorgeschlagen. Vor dem
Hintergrund der Dringlichkeit der Änderungen hat der IASB um
Stellungnahmen zu den Vorschlägen im Entwurf bis zum 15. Dezember
gebeten. In unserem Stellungnahmeentwurf stimmen wir den Vorschlägen
im Wesentlichen zu, haben aber weiterhin einige Zweifel bezüglich
der folgenden Punkte:
 |
Den Umfang der Angaben zur Fair-Value-Sensitivität. Der Vorschlag des IASB lautet,
dass die Angabe nur für die Instrumente zu leisten ist, die in der Bilanz zum
beizulegenden Zeitwert angegeben werden. EFRAG heißt besonders Meinungen dazu willkommen,
ob diese Angabeerfordernis auch auf andere Finanzinstrumente ausgedehnt werden sollte.
|
 |
Die Frage ob und unter welchen Umständen Angaben zum
Liquiditätsrisiko aus vertraglichen Endfälligkeitsdaten sinnvoll
sind und gefordert werden sollten. |
|
Den vollständigen Text des Stellungnahmeentwurfs in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung.
5. November 2008: EFRAG-Übernahmeempfehlungen
und Auswirkungsanalysen zu IFRIC 15 und IFRIC 16
 |
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den
Konsultationsprozess zu IFRIC 15 und IFRIC 16 abgeschlossen
und Auswirkungsanalysen erstellt. In beiden Fällen empfiehlt EFRAG eine
Übernahme für die Anwendung in der EU. |
5. November 2008: EU-Kommission verabschiedet konsolidierte IFRS
 |
Die Europäische Kommission hat am 3. November 2008 den
konsolidierten Text der in der EU anzuwendenden IFRS mit
Stand vom 17. Oktober 2008 verabschiedet. Der konsolidierte
Text enthält alle IFRS die bis heute übernommen worden sind
– also alle die vom 29. September 2003 bis zum 15. Oktober 2008
übernommen worden sind. Diese Fassung umfasst also nicht
alle IFRS, die derzeit vom IASB herausgegeben sind, weil 14
Verlautbarungen noch
nicht für die Anwendung in Europa übernommen worden sind
und weil in der EU einige Änderungen an IAS 39 gelten. Des
Weiteren enthält die EU-Fassung nicht die
Umsetzungsleitlinien und die Grundlage für
Schlussfolgerungen, die vom IASB gemeinsam mit den Standards
veröffentlicht werden. Der neue konsolidierte Text der IFRS
wird in allen europäischen Sprachen zur Verfügung stehen.
Alle Querverweise wurden aktualisiert, und sämtliche
Sprachfassungen wurden umfassend überarbeitet. |
5. November 2008: Sitzung des XBRL-Beirats der IASCF
 |
Der XBRL-Beirat der IASC-Stiftung wird am 11. November 2008 in den Räumen
des IASB in London tagen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die
XBRL-Klassifizierungssystematiken für die IFRS und für den IFRS für KMU. Weitere
Informationen und die genaue Tagesordnung finden Sie
hier. |
5. November 2008: IFRS im Tourismus und der Beherbungs- und
Freizeitindustrie
 |
Im Rahmen ihrer Reihe der Darstellung der IFRS für die einzelnen Industriezweige haben unsere
US-amerikanischen Kollegen jetzt IFRS im Tourismus und der Beherbungs- und Vergnügungsindustrie
Mehr als einfach nur Bilanzierung
veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung bietet praktische Einsichten in die IFRS aus der Branche
und enthält nützliche Kapitel zu folgenden Themen:
 |
Herausforderungen und Chancen für Unternehmen des Gastgewerbes
|
 |
Die möglichen Auswirkungen der IFRS in Bezug auf Personal-, Aufsichts-,
Steuer-, Finanzierungs-, Vertragsverwaltungs-, Bilanzierungs- und Technikfragen
|
 |
Evaluierung der verschiedenen Ansätze hinsichtlich des Übergangs auf IFRS
|
 |
Vorausplanungen für die Einführung der IFRS |
|
Sie können sich IFRS im Tourismus und der Beherbungs- und Vergnügungsindustrie
kostenlos
hier herunterladen (in englischer Sprache, 535 KB).
Wir bieten Ihnen außerdem weitere Publikationen von Deloitte in
deutscher und
englischer
Sprache.
5. November 2008: Geänderte Agenda der kommenden IFRIC-Sitzung
 |
Die Agenda für die IFRIC-Sitzung am 6. November 2008 ist geändert worden, um eine
weitere Empfehlung des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen aufzunehmen:
Beizulegender
Zeitwert von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten Bestimmung des Abzinsungssatzes.
Wir haben die Ihnen am
25. Oktober zur Verfügung gestellte Agenda entsprechend angepasst. |
5. November 2008: Accounting Roundup
Ausgabe Oktober 2008
Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.
4. November 2008: DSR und RIC zur Ermittlung von Fair Values für Finanzinstrumente
in inaktiven Märkten
 |
Bereits seit fast einem Jahr wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Ermittlung
von Fair Values für Finanzinstrumente in inaktiven Märkten zu erfolgen hat; sowohl das Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) als auch das RIC des Deutschen Rechnungslegungs Standards
Committee (DRSC) haben gegen Ende 2007 an die in IAS 39 vorgesehene Vorgehensweise erinnert.
Mit dem seit Juli 2008 deutlich verschärften Verfall der Märkte hat der International Accounting
Standards Board (IASB) das Thema wieder aufgenommen; auch die Fachgremien des DRSC haben sich
im Zuge der Diskussionen der letzten Wochen erneut mit dem Thema beschäftigt. Der DSR und das RIC
des DRSC sind in ihren Überlegungen zu folgendem Ergebnis gekommen:
|
|
Es ist unbestritten, dass Märkte für bestimmte Produkte
inaktiv sind; die Bestimmung, ab wann ein Markt als inaktiv
anzusehen ist, wird hier nicht angesprochen. IAS 39 sieht für
den Fall inaktiver Märkte vor, dass der Fair Value mangels
beobachtbarer Preise für das Finanzinstrument durch ein
Bewertungsmodell ermittelt wird.
Bei der Anwendung von Bewertungsmodellen sind, soweit
vorliegend, am Markt ablesbare Bewertungsparameter zu verwenden.
Nur für diejenigen Bewertungsparameter, die nicht mehr an
Märkten beobachtbar sind, kommt eine andere Ermittlung der
Parameter zur Anwendung. Vorliegende Marktinformationen können
daher nicht ignoriert werden, auch wenn der Markt für inaktiv
erachtet wird.
Offen ist damit derzeit die Frage, wie Bewertungsparameter zu
bestimmen sind, bei denen beobachtbare Ausprägungen sehr stark
von Marktverzerrungen gekennzeichnet sind. Diesbezüglich ist
insbesondere zu klären, in welchem Ausmaß sie bei der Bewertung
zu berücksichtigen sind. IAS 39 AG78 gibt hier lediglich vor,
dass von den ursprünglichen Daten auszugehen ist, sofern es
keine Anhaltspunkte gibt, dass diese ursprünglichen Daten sich
inzwischen geändert haben. Zwar mögen die aktuell beobachtbaren
Ausprägungen auch von Marktverzerrungen gekennzeichnet sein, sie
stellen jedoch Anzeichen dafür dar, dass die historischen
Ausprägungen nicht mehr relevant sind und daher nicht ohne
Anpassung verwendet werden können. Da es objektive Verfahren zur
Anpassung der Parameter von historischen Marktgegebenheiten zu
nunmehr von Unternehmen vorzunehmenden Modellannahmen nicht
gibt, besteht Bedarf für Leitlinien.
Nach Ansicht von DSR und RIC hat der IASB (IFRIC)
entsprechende Leitlinien für eine solche Fortschreibung zu
erarbeiten. Wir werden uns aktiv in die entsprechende Diskussion
einbringen.
|
Diese
Presseerklärung
des DSR kann im pdf-Format kann von der Internetseite des
DRSC heruntergeladen werden (28 KB).
4. November 2008: Formale
Korrekturen an den IFRS
Der IASB hat auf seiner Website einige formale Korrekturen und
Änderungen am Leitfaden durch die IFRS 2008, an der Gesamtausgabe 2008 der IFRS, an
Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren sowie an
Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte eingestellt. Sie können die Korrekturen
auf der Website des IASB
hier einsehen.
4. November 2008: IASB-Webcast zum Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses
 |
Im
Oktober 2008 haben der IASB und der FASB gemeinsam
ein Diskussionspapier mit dem Titel Vorläufige Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses
mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet am 14. April 2009.
Das IASB-Mitglied Stephen Cooper und Denise Gomez, die Projektmanagerin, werden das Diskussionspapier
in einer Präsentation am 13. November 2009 vorstellen. Während der Präsentation können Teilnehmer
Fragen einreichen (nur über die für die Präsentation eingerichteten Kanäle). Einzelheiten zur Anmeldung,
zu den Zeiten (zwei Präsentationsrunden) und zu den technischen Voraussetzungen finden Sie in der
Presseerklärung des IASB. Die Sendung wird aufgezeichnet und später auf der Internetseite des IASB zur
Verfügung gestellt. |
4. November 2008: Öffentliche Diskussion des DRSC am 2. Dezember 2008
Die Papiere stehen auf der Website des DRSC zum Download
bereit. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere
Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu
ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de
bis zum 25. November 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die
Platzkapazität das zulässt.
4. November 2008: Führung des IASB als Thema für die Tagesordnung der Sitzung der G-20 vorgeschlagen
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Die Führer der G-20-Staaten, zu denen die reichsten und größten aufstrebenden Volkswirtschaften der Welt
gehören, werden am 15. November 2008 in Washington tagen, um die weltweite Finanzkrise zu erörtern mit
dem Ziel, sich auf spezifische Schritte zu einigen, die als Reaktion darauf ergriffen werden sollten. Reuters
und Andere berichten, dass die Finanzminister der EU darum gebeten haben, dass die Tagesordnung für die
Sitzung u.a. einen Punkt "Führung des IASB" vorsieht.
Hier können Sie den Bericht
von Reuters einsehen (in englischer Sprache), in welchem die Schritte aufgeführt werden, die die Finanzminister
der EU empfehlen: |
| Erneute Erwägung des gegenseitigen Einklangs
von Bilanzierungs- und aufsichtsrechtlichen Standards, um zu erörtern, wie
das Thema "finanzielle Stabilität" besser in das Mandat von
Standardsetzern wie dem International Accounting Standards Board eingebracht werden kann. Der IASB hat sich nach
Druck von EU-Führern bereits bereit erklärt, die Auswirkung der Bilanzierungsregeln bezüglich des beizulegenden
Zeitwerts für Banken zu lockern. |
Die Staaten der G-20, die 90 Prozent der Weltwirtschaftsleistung auf sich vereinigen, beinhalten die sieben wesentlichen
industrialisierten Nationen Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada und die Vereinigten
Staaten sowie Argentinien, Australien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika,
Südkorea und die Türkei. Der Geschäftsführende Direktor des Internationalen Währungsfonds, der Präsident der Weltbank, der
Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Vorsitzende des Finanzstabilitätsforums wurden ebenfalls eingeladen, an
der Sitzung am 15. November 2008 teilzunehmen.
3. November 2008: IASB und FASB planen Gespräche am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise
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Der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB haben angekündigt, dass die erste von
drei Runden mit Gesprächen am Runden Tisch zur Erörterung von Fragen der Finanzberichterstattung,
die im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise weltweit
deutlich geworden sind, am 14. November 2008 in London
stattfinden wird. Die Gesprächsrunden werden für die beiden
Boards die Möglichkeit bieten, Meinungen von einer großen
Bandbreite von Interessengruppen einzuholen von
Abschlussadressaten und -erstellern, Regierungen,
Aufsichtsbehörden und anderen. Die Gesprächsrunden sollen den Boards dabei helfen,
jegliche Bilanzierungssachverhalte zu identifizieren, die dringender und sofortiger
Aufmerksamkeit bedürfen. Die Termine für die beiden Gesprächsrunden, die in Norwalk
in Connecticut (Sitz des FASB) und in Tokio abgehalten
werden sollen, werden in Kürze bekanntgegeben. Die
englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie
hier (154 KB). |
3. November 2008: Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses
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Die nächste Sitzung des
Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG)
der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am
12., 13. und 14. November 2008 in Brüssel stattfinden. Die Sitzung
steht Beobachtern offen, die sich bis zum 5. November 2008
per E-mail (info@efrag.org) anmelden können. Eine Übersicht
über die zu erörternden Themen finden Sie
hier. |
3. November 2008: Wir bitten den FASB, auf konvergierte Antworten zu warten
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben beim FASB zwei Stellungnahmen eingereicht,
in denen wir den FASB bitten, nicht mit den nachfolgend genannten Änderungen an zwei
FASB-Verlautbarungen fortzufahren – FAS 140 zu Ausbuchung und FIN 46(R) zu Konsolidierung –
sondern stattdessen auf den Abschluss der gemeinsamen Projekte von IASB und FASB
zu diesen Themen zu warten: |
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Die vorgeschlagene FASB-Verlautbarung Bilanzierung von Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten
– Eine Änderung von SFAS 140 würde das derzeitige Ausbuchungsmodell des FASB ändern. |
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Die vorgeschlagene FASB-Verlautbarung Änderungen an FIN 46(R) würde das derzeitige
Konsolidierungsmodell des FASB ändern. |
Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs aus der Stellungnahmen
zu FAS 140 (Ausbuchung). Der selbe Punkt wird in der anderen Stellungnahme gemacht.
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Anstatt diese vorgeschlagenen Verlautbarung als endgültigen Standard zu veröffentlichen, sollte der FASB mit dem IASB
zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Ausbuchungsmodell zu entwickeln, das von allen Unternehmen angewendet werden
kann, die entweder nach US-GAAP oder nach IFRS Bericht erstatten. Derzeit wird erwartet, dass die beiden Boards 2010 gemeinsame
Standards veröffentlichen. Daher gälte, wenn der FASB die vorgeschlagene Verlautbarung als endgültigen Standard herausgeben würde,
dass US-amerikanische, bei der SEC registrierte Anwender innerhalb kürzester Zeit drei verschiedene Ausbuchungsmodelle
anwenden müssten. Das würde zu praktischen Herausforderungen für die Ersteller führen.
Da Ausbuchung und Konsolidierung untrennbar miteinander verbunden
sind, ermutigen wir den FASB und den IASB, in Zusammenarbeit ein
gemeinsames Konsolidierungsprinzip zu entwickeln. Das Ausbuchungs-
und das Konsolidierungsprinzip sollten konzeptionell übereinstimmen,
auf dem Konzept von Beherrschung basieren und mit den Definitionen
eines Vermögenswertes und einer Schuld im Einklang stehen, die
derzeit im Rahmen des gemeinsamen Projekts zum Rahmenkonzept
entwickelt werden. Wir sind der Meinung, dass solche konsistenten
Prinzipien unabdingbar für die getreue Darstellung der
Vermögenswerte und Schulden der Berichtseinheit sind. |
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
2. November 2008: Sitzung der Gruppe der Analystenvertreter
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Der IASB wird mit der Gruppe der Analystenvertreter am 12. November 2008
von 9:00 bis 17:00 Uhr in den Londoner Geschäftsräumen des IASB, 30 Cannon Street, zu einer Sitzung
zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich. Die Themen, die auf der Tagesordnung stehen, sind folgende: |
2. November 2008: Tagesordnung für die Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungen
Die Arbeitsgruppe Versicherungen des IASB wird am 10. und 11. November 2008 im Hesperia London Victoria Hotel
(Tate Gallery, Zwischengeschoss) zu ihrer nächsten Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich (Anmeldung
erforderlich). Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung wiedergegeben.
1. November 2008: Newsletter zu vorgeschlagenen Verbesserungen an IFRS 7
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters veröffentlicht,
in welchem die Vorschläge des IASB zur
Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente (IFRS 7) erläutert werden (in englischer Sprache, 202 KB).
Die Vorschläge selbst sind Gegenstand eines
Entwurfs vorgeschlagener Änderungen
an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben. Die Vorschläge sind Teil der Antwort des IASB auf die
Finanzmarktkrise und greifen Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) auf,
die die Unterstützung der Finanzminister der G-7 haben. Die Vorschläge spiegeln auch die Erörterungen des
beratenden Expertenpanels zur Bemessung und Angabe des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in
Märkten, die nicht mehr aktiv sind, wider. Der Standardentwurf mit der Bezeichnung Verbesserung der
Angaben zu Finanzinstrumenten kann kostenfrei von der
Website des IASB bezogen werden. Die Kommentierungsfrist läuft am 15. Dezember 2008 ab, das vorgeschlagene
Datum des Inkrafttretens ist der 1. Juli 2009. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden
Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies
Emailabonnement eintragen. |
1. November 2008: IASB veröffentlicht Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert
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Der IASB hat veranschaulichende Leitlinien zur Durchführung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in
Situationen, in denen Märkte inaktiv werden, veröffentlicht. Die Leitlinien bestehen aus einem zusammenfassenden
Dokument der Stabsmitarbeiter des IASB und dem Abschlussbericht des beratenden Expertenpanels, das zur Erwägung
des Sachverhalts eingerichtet wurde:
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Das zusammenfassende Dokument stellt den Berichts des beratenden Expertenpanels in einen Zusammenhang
und hebt die wichtigen Sachverhalte im Zusammenhang mit der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von
Finanzinstrumenten, wenn Märkte inaktiv werden, hervor. Das Dokument berücksichtigt die unlängst
veröffentlichten Dokumente von FASB und SEC und steht mit ihnen in Einklang. |
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In dem Bericht des beratenden Expertenpanels werden die Praktiken dargestellt, die Experten bei der
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten verwenden, wenn Märkte inaktiv werden, sowie
Verfahrensweisen hinsichtlich Angaben zum beizulegenden Zeitwert in diesen Fällen. Der Bericht enthält
nützliche Informationen und erläuternde Leitlinien über die eingesetzten Verfahren und das Ermessen, das
bei der Bemessung und den Angaben zum beizulegenden Zeitwert zum Einsatz kommt. |
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Folgende Dokumente können Sie herunterladen (alle in englischer Sprache):
1. November 2008: Sicht auf Bilanzierungsstandards in Deutschland
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Liesel Knorr, Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates, beschrieb in einem Vortrag an der
London School of Economics am 28. Oktober 2008 die Struktur und Tätigkeiten ihrer Organisation. Sie
stellte auch das berufsständische, rechtliche und aufsichtliche Umfeld der Bilanzierung in Deutschland
sowie Sachverhalte, die gegenwärtig in Deutschland von Bedeutung sind, dar. Mit ihrer Erlaubnis haben
wir den Vortrag von Frau Knorr eingestellt
(in englischer Sprache, 69 KB). |
1. November 2008: EFRAG Update Oktober 2008 erschienen
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group,
EFRAG) hat die Oktoberausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht. Die Zusammenfassung kann
hier
heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 333 KB). |
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