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31. März 2008: Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP
Das
IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie
von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum
neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned
Online IFRS and UK GAAP Update. Diese sollen an
Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und
anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten
Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als
eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten
– jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die
Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum
von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu
stellen. Die zweite Sendung dieser Reihe wurde am Donnerstag, den 27. März 2008
ausgestrahlt.
| In der Ausgabe vom 27. März 2008 von Stay Tuned
Online IFRS and UK GAAP Update wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
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die neue Fassung von IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse und die Änderungen an
IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS,
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die Änderungen an IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung, |
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die Änderungen an IAS 32 hinsichtlich kündbarer
Finanzinstrumente und bei Kündigung entstehender
Verpflichtungen, |
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die Deloitte-Studie zur
Zwischenberichterstattung nach den Angabe- und
Transparenzrichtlinien und IAS 34:
Nur die halbe Geschichte (Half a Story). |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie
hier. Es ist eine permanente Verknüpfung auf die Sendungen
auf der englischsprachigen Seite von IAS Plus eingerichtet. |
31. März 2008: Aus dem Financial Director
„Sterne sehen, Streifen ändern“
„Früher war es für die amerikanischen Behörden ein Gräuel, jetzt können US-amerikanische Unternehmen davon
ausgehen, dass sie IFRS anwenden dürfen. So werden IFRS wirklich ein
weltweit gültiger Satz von Standards." So lautet der Untertitel zu
einem Artikel, der in der Ausgabe vom 26. März 2008 im britischen
Financial Director erschien. Im Artikel werden eine Reihe von
Sachverhalten rund um die Anwendung von IFRS durch US-amerikanische
Unternehmen erörtert. Folgen Sie dieser
Verknüpfung auf
den Artikel auf der Internetseite des Financial Director. Isobel
Sharp, Partnerin bei Deloitte Großbritannien und Präsidentin des
Instituts der Wirtschaftsprüfer von Schottland, wird darin zitiert:
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Einer der schwierigsten Punkte des britischen Übergangs auf
IFRS war, dass viele internationale Standards in den Jahren
zwischen 2001 und 2005 verbessert wurden. Bis zu einem
relativ späten Zeitpunkt innerhalb des Prozesses gab es
keinen etablierten Satz von Standards. Erschwert wurde die
Situation durch die Länge der Zeit, die Europa brauchte, um
die verbesserten IFRS zu übernehmen. In dieser Situation
umzustellen war in etwa so, als ob man versuche, auf
bewegliche Ziele zu schießen. Aber jetzt sind die Bemühungen
des IASB nicht länger mit Schrotflintenschüssen in die
generelle Richtung vieler Standards gleichzeitig zu
vergleichen, jetzt werden ganz bestimmte Schlüsselbereiche
wie Leasinggeschäfte oder Eigen- und Fremdkapital quasi wie
mit einem Zielfernrohr ganz gezielt angegangen. Daher wird
es hoffentlich für zukünftige Umsteller auf IFRS leichter
sein, das Ziel anzuvisieren...
Wir müssen von der Denkweise Abstand gewinnen, dass die
Anwendung von IFRS bedeutet, dass es nur einen Weg geben
kann, Dinge zu tun, und dass jegliche Abweichung
gleichbedeutend mit einem Versagen des Systems sei.
US-amerikanische Ersteller und Prüfer sind daran gewöhnt,
tausende Seiten von begleitenden Leitlinien zu haben, viele
davon auf branchenspezifischer Basis erstellt. Es liegt an
Großbritannien und anderen, dafür zu sorgen, dass sich nicht
übermäßig viele Regeln einschleichen, aber Abweichungen in
vernünftigem Rahmen sollten einfach hingenommen werden. |
28. März 2008: Verordnung der
Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde
Mit
Datum vom 26. März 2008 ist die Aufsichtsverordnung der
Revisionsaufsichtsbehörde (ASV-RAB) in der Amtlichen Sammlung des
Bundesrechts erschienen. Diese gilt für Revisionsunternehmen
(Prüfungsgesellschaften), die Revisionsdienstleistungen für
Publikumsgesellschaften (Aktiengesellschaften) erbringen und unter
der Aufsicht der RAB stehen, sowie für Revisionsunternehmen, die
sich freiwillig der Aufsicht durch die RAB unterstellt haben.
Bezüglich der anzuwendenden Prüfungsstandards heißt es in der
Verordnung:
| Art. 2 Schweizer
Prüfungsstandards Jahres- und
Konzernrechnungen, die nach den Bestimmungen des
Obligationenrechts (OR) oder nach den
Fachempfehlungen zur Rechnungslegung der
Stiftung für Fachempfehlungen zur
Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erstellt
wurden, müssen in Übereinstimmung mit den von
der Aufsichtsbehörde anerkannten
Prüfungsstandards der Schweizer Treuhandkammer
(Schweizer Prüfungsstandards) geprüft werden.
Art. 3 Ausländische Prüfungsstandards
1 Jahres- und Konzernrechnungen,
die nach ausländischen Rechnungslegungsstandards
erstellt wurden, müssen in Übereinstimmung mit
den von der Aufsichtsbehörde anerkannten
Prüfungsstandards des International Auditing and
Assurance Standards Board (IAASB) geprüft
werden.
2 Die Aufsichtsbehörde kann
weitere gleichwertige Prüfungsstandards
anerkennen.
3 Jahres- und Konzernrechnungen
von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die
nach ausländischen Rechnungslegungsstandards
erstellt und nach ausländischen
Prüfungsstandards geprüft wurden, müssen
zusätzlich nach den Schweizer Prüfungsstandards
geprüft werden. |
Die Verordnung
(477 KB) tritt per 1. April 2008 in Kraft.
28. März 2008: 14. Öffentliche
Sitzung des DSR
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Im Auftrag der Präsidentin des Deutschen
Standardisierungsrates (DSR) sind alle interessierten
Personen zur 14. Öffentlichen Sitzung des DSR für Montag,
den 05. Mai 2007, 13.00 Uhr (ca. ½ Std.),
in die Geschäftsstelle des DRSC e. V. Zimmerstr. 30,
10969 Berlin, eingeladen (Anmeldung unter
bahrmann@drsc.de).
Personen, die sich nicht spätestens bis Montag, den
28. April 2008 anmelden, können nur zugelassen werden, wenn
das Platzangebot ausreicht. Es ist die folgende Tagesordnung vorgesehen:
- Genehmigung der Tagesordnung
- Feststellung der Voraussetzung für TOP
3
- Verabschiedung DRS 16
Zwischenberichterstattung
- Erörterung der wesentlichen Einwendungen zu E-DRS 21
- Beschlussfassung.
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28. März 2008: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen
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Auf IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
März 2008 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 288 KB). Global Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen
mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie
hier
(in englischer Sprache). |
27. März 2008:
Diskussionspapier zu Leistungen an Arbeitnehmer
Das Diskussionspapier widmet sich daher einer Verbesserung
von IAS 19. Auf längere Sicht beabsichtigt der IASB, gemeinsam
mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB einen gemeinsamen
Standard zu Leistungszusagen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses zu entwickeln. Weil der Abschluss eines
solchen Projekts mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, kam der
Board zu dem Schluss, dass kurzfristige Verbesserungen notwendig
seien, um den Adressaten bessere Informationen zu
Verpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur
Verfügung zu stellen. Der Board beabsichtigt, die Stellungnahmen
zu diesem Papier auszuwerten, seine vorläufigen Ansichten zu
überarbeiten oder zu bestätigen und dann einen Entwurf von
Änderungen an IAS 19 zu entwickeln, der wieder zu öffentlicher
Stellungnahme herausgegeben werden wird.
Die vorläufigen Ansichten des
Boards schließen die folgenden ein:
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Erfassung aller Veränderungen in der Bewertung des
Planvermögens und der Verpflichtungen nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses im Abschluss der Periode, in
der sie auftreten. Das bedeutet unter anderem den
Wegfall der Möglichkeit einer aufgeschobenen Erfassung
von Gewinnen und Verlusten in leistungsorientierten
Plänen. |
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Klassifizierung von Leistungszusagen in die
Kategorien leistungsorientierte Zusagen und
beitragsbasierte Zusagen. |
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Bewertung von beitragsbasierten Zusagen (die
Cash-Balance-Pläne einschließen) wie folgt:
| Die Bewertung der Schuld eines
Unternehmens aus einer beitragsbasierten Zusage
sollte aus der gegenwärtigen besten Schätzung,
erwartungsfreien wahrscheinlichkeitsgewichteten
Beträgen und beobachtbaren Marktwerten bestehen,
wenn diese zur Verfügung stehen. Darüber hinaus
sollte das Unternehmen von der Annahme ausgehen,
dass sich die Leistungszusage nicht verändert.
Der IASB ist der Meinung, dass das
Bewertungsattribut beizulegender Zeitwert
unter der Annahme, dass sich die Leistungszusage
nicht verändert diesen Ansatz am besten
ausdrückt. |
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Erfassung verfallbaren nachzuverrechnenden
Dienstzeitaufwands in der Periode einer Planänderung. |
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Erfassung von sowohl verfallbaren als auch
unverfallbaren beitragsbasierten Leistungszusagen als
Schuld. |
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Zuweisung der im Rahmen einer beitragsbasierten
Zusage erdienten Leistungen auf Dienstzeitperioden nach
der Planformel. |
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Der Board äußert keine vorläufige Ansicht zur Darstellung der
Komponenten von Aufwendungen aus Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses im vollständigen Einkommen (innerhalb oder
außerhalb der Gewinne und Verluste). Vielmehr werden verschiedene
Möglichkeiten erörtert und Stellungnahmen erbeten.
Das Diskussionspapier ist wie
folgt aufgebaut:
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Zusammenfassung der vorläufigen Ansichten |
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Einladung zur Stellungnahme |
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Kapitel 1: Einleitung |
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Kapitel 2: Aufgeschobene Erfassung von Änderungen in
der Schuld für leistungsorientierte Zusagen |
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Kapitel 3: Ansätze für die Darstellung von
leistungsorientierten Zusagen |
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Kapitel 4: Einführung in beitragsbasierte Zusagen |
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Kapitel 5: Definitionen |
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Kapitel 6: Fragen der Erfassung in Bezug auf
beitragsbasierte Zusagen |
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Kapitel 7: Bewertung von beitragsbasierten Zusagen
Kernsachverhalte |
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Kapitel 8: Bewertung
von Leistungen nach der Ansammelphase |
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Kapitel 9:
Aufgliederung, Darstellung und Angaben von
beitragsbasierten Zusagen |
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Kapitel 10:
Leistungszusagen mit einem „das höhere
von"-Wahlrecht |
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Anhang A:
Klassifizierung von Leistungszusagen |
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Anhang B: Vergleich
einer Zusage mit einer festgelegten Rendite von 0%
und einer Zusage auf Basis eines
Karrieredurchschnitts |
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Anhang C: Vergleich
der vorläufigen Ansichten des Boards zu
beitragsbasierten Zusagen mit den bestehenden
Anforderungen in IAS 19 |
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Das Diskussionspapier wird vom IASB herausgegeben. Der
US-amerikanische Standardsetzer FASB erwägt jedoch ebenfalls, das
Papier zur Stellungnahme durch seine Anwender zu veröffentlichen.
Derzeit ist das Diskussionspapier nur für Abonnenten der eIFRS auf
der Internetseite des IASB zugänglich. Öffentlich zugänglich wird es
am dem 7. April 2008 sein. Die
Kommentierungsfrist endet am 26. September 2008. Laden Sie sich
die
Pressemitteilung des IASB herunter (in englischer Sprache,
54 KB). Das Ziel des IASB ist es, bis 2011 einen überarbeiteten
IAS 19 herauszugeben.
27. März 2008: Tagesordnung für die
Sitzung der Arbeitsgruppe zu KMU
Die
Arbeitsgruppe des IASB zu kleinen und mittelgroßen Unternehmen wird
am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. April 2008 im The Grange
Holborn Hotel (Orion Suite), 50 - 60 Southampton Row, London WC1B
4AR zu einer Sitzung zusammenkommen. Die Tagesordnung für diese
Sitzung finden Sie nachfolgend. Weitere Informationen über dieses
Projekt finden sie auf unserer Projektseite
zu KMU.
| Tagesordnung –
Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe zu KMU
Donnerstag, 10. April, 9:00h-17:30h
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Einführende Bemerkungen
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Vorstellung neuer Mitglieder der Arbeitsgruppe |
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Kurzer Überblick über die Ereignisse seit der
letzten Sitzung der Arbeitsgruppe |
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Zielsetzung dieser Sitzung der Arbeitsgruppe |
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Erörterung von Sachverhalten, die in den
Stellungnahmen aufgebracht wurden oder in den
Feldversuchen zu Tage traten (ausschließlich des
Bedarfs an zusätzlichen Leitlinien und Angaben) |
Freitag, 11. April, 9:00h-16:00h
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Fortsetzung der Erörterung des vorigen Tages (wenn
notwendig) |
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Angemessenheit der Leitlinien |
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Angaben |
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Übungsmaterialien der IASC-Stiftung zum IFRS für KMU |
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26. März 2008: Neuer
Deloitte-Ratgeber zu IFRS 5
Unsere
Kollegen vom IFRS Global Office von Deloitte haben einen Ratgeber zu
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltenen langfristige Vermögenswerte und
aufgegebene Geschäftsbereiche (Guide
to IFRS 5 Assets Held for Sale and Discontinued Operations, 76
Seiten in englischer Sprache, Stand März 2008, 813 KB). Seit IFRS 5
im Jahr 2004 herausgegeben wurde, haben sich verschiedene Fragen
bezüglich der praktischen Anwendung ergeben insbesondere da
die Leitlinien im Standard nicht immer eindeutig hinsichtlich der
Fragen sind, wie bestimmte Geschäftsvorfälle bilanziert werden
sollen und wie die Bestimmungen in IFRS 5 mit denen in anderen
Standards interagieren. Dieser Ratgeber stellt detaillierte
Zusammenfassungen und Erläuterungen der Bestimmungen in IFRS 5 zur
Verfügung. Darüber hinaus bietet er zusätzliche Leitlinien und
Beispiele, die auf der Erfahrung von Deloitte mit dem Standard
basieren. Der Ratgeber fasst die neuesten Erkenntnisse zu IFRS und
die aktuelle Literatur zusammen – einschließlich der zu
Sachverhalten wie Teilveräußerungen von Tochterunternehmen und die
Auswirkung von Angabeerfordernisse anderer Standards. In den
Anhängen finden sich ein Vergleich mit den US-amerikanischen
Rechnungslegungsgrundsätzen und eine Darstellungs- und
Angabencheckliste zu IFRS 5. Sehen Sie auch weitere
englischsprachige
und
deutschsprachige Publikationen von Deloitte.
25. März 2008: IFAC-Handbuch
zu Prüfung, Beratung und ethischen Grundsätzen 2008
Der internationale Wirtschaftsprüferverband
(International Federation of Accountants, IFAC) hat das Handbuch
der internationalen Vorschriften zu Prüfung, Beratung und ethischen Grundsätzen
für das Jahr 2008 (2008 Handbook of International Auditing, Assurance, and
Ethics Pronouncements) herausgegeben. Das Handbuch kann im PDF-Format kostenfrei von der
IFAC-Website
heruntergeladen, die Druckfassung für US$ 150 käuflich erworben
werden. Das Handbuch enthält alle Verlautbarungen zu
Prüfungs-, Durchsichts-, anderweitige Beratungs- und damit in
Zusammenhang stehende Leistungen, die vom
IAASB bis zum 1. Januar 2008
herausgegeben wurden. Es enthält zudem den IFAC-Kodex ethischer
Grundsätze für berufsständische Rechnungsleger, der vom
International Ethics Standards Board for Accountants herausgegeben
wurde, sowie neue Begriffsabgrenzungen für 'Unternehmen', 'Netzwerk'
und 'Netzwerkunternehmen'. Klicken Sie
hier
für eine Ansicht der englischsprachigen IFAC-Pressemitteilung.
25. März 2008: U.S. SEC
nächste Schritte in Richtung einer gegenseitigen Anerkennung
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat eine Reihe Maßnahmen bekannt gegeben,
die sie zu einzuleiten gedenkt, um die Umsetzung des Konzepts der
gegenseitigen Anerkennung qualitativ hochwertiger Aufsichtsregime in
anderen Ländern voranzutreiben. Die Ankündigung der SEC können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache). Hier ist ein Überblick:
23. März 2008: IASB-Webcast zum Diskussionspapier "Leistungen an Arbeitnehmer"
Am 27. März 2008 wird der IASB sein Diskussionspapier (DP) zu
Leistungen nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Titel
Vorläufige Sichtweisen zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an
Arbeitnehmern freigeben. An diesem Tag wird IASB-Mitglied
Stephen Cooper in das DP live über eine Internetpräsentation
einführen, die von 13:00 Uhr bis etwa 13:30 Uhr deutscher Zeit
stattfinden wird.
Nähere Informationen und Details der Registrierung finden Sie auf
der Website des IASB.
21. März 2008: Zwei neue
Publikation von Deloitte Tschechien
Unsere
Kollegen aus der Tschechischen Republik haben den
IFRS-Musterkonzernabschluss und eine Checkliste zu Darstellungs- und Angabepflichten in tschechischer Sprache veröffentlicht. Beide Publikationen
beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2007 und können durch Anklicken
der nachfolgenden Links heruntergeladen werden (Sie finden Sie zudem
auf unserer Länderseite für
Tschechien):
21. März 2008: IASB-IASC-Stiftung „Wer wir
sind, und was wir tun“
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Der IASB hat eine sechsseitige Broschüre herausgegeben,
die den Titel IASB und IASC-Stiftung: Wer wir
sind, und was wir tun (IASB
and the IASC Foundation: Who we are and what we do, in
englischer Sprache, 1,3 MB) trägt. Die Broschüre gibt einen
schnellen Überblick über die Zielsetzung der Organisation,
die Struktur, die Mitglieder, die Schritte des
Konsultationsprozesses, die Finanzierung, die Erfolge bei
der Einführung von IFRS weltweit sowie alle
Kontaktinformationen. Dankenswerterweise hat die
IASC-Stiftung gestattet, die Publikation auf IAS Plus zu
veröffentlichen. Sie steht aber auch auf der Internetseite
des IASB unter „Über uns" (About Us) zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines kurzen
Auszugs. |
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Unser Ziel
Die zusammenwachsenden Kapitalmärkte der Welt mit einer
gemeinsamen Sprache für die Finanzberichterstattung
auszurüsten.
Wie erreichen wir das?
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Ein unabhängiger Standardsetzungsrat, der von einem
Aufsichtsgremium mit Mitgliedern verschiedener
geographischer und beruflicher Hintergründe
beaufsichtigt wird. |
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Ein gründlicher, offener und transparenter
Konsultationsprozess. |
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Zusammenarbeit mit Anlegern, Aufsichtsbehörden,
Marktführern und Vertretern der berufsständischen
Rechnungslegungsorganisationen während des gesamten
Prozesses. |
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Gemeinsame Anstrengungen mit den Standardsetzern
weltweit. |
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21. März 2008:
Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
Unsere
kanadischen Kollegen haben die zweite Ausgabe ihres neuen
Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit
dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS
stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Diese
Ausgabe widmet sich den ersten Schritten einer Einführung von IFRS,
um kanadischen Unternehmen zu helfen, festzulegen, wie sie ihre
Prioritäten zu setzen haben. Es finden sich Beiträge zu folgenden
Themen: „Der Weg des Übergangs: Wo befinden wir uns?", „Planung
eines IFRS-Übergangs", „Umstellungshilfen" mit Angeboten von
Deloitte (einschließlich einer Internetsendung zu IFRS in Kanada am
14. April 2008), „Konferenzauftritte" mit Hinweise auf Vorträge von
IFRS-Experten von Deloitte und „Auswirkungen von IFRS über die
Rechnungslegung hinaus". Der Countdown-Newsletter wird in zwei
Sprachen veröffentlicht:
Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer neu angelegten
Länderseite Kanada.
20. März 2008: EBK veröffentlicht Bericht zu den EBK-Beauftragten
Die
schweizerische Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat in
ihrem "Finanzmarktenforcement" seit der Revision der
gesetzlichen Bestimmung zu den Untersuchungsbeauftragten,
welche Mitte 2004 in Kraft trat, vermehrt Beauftragte
eingesetzt. Der
EBK-Beauftragtenbericht (403 KB) gibt einen Überblick
über die bisherigen Erfahrungen mit diesem
Aufsichtsinstrument. Besonders interessant ist dieser
Bericht vor dem Hintergrund, dass mit Inkrafttreten des
Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) am 1. Januar 2009
dieses Aufsichtsinstrument eine Ausdehnung für alle von der
Finanzmarktaufsicht (FINMA) wahrgenommenen Aufsichtsbereiche
erfährt. Die in dem Bericht geschilderten Erfahrungen werden
als „ausgesprochen positiv und von einem grossen Nutzen für
den ganzen Finanzplatz" eingeordnet.
20. März 2008: IDW nimmt Stellung zu IFRIC D24
In
einem englischsprachigen
Schreiben
(69 KB) vom 13. März 2008 an das International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) äußert sich das Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Entwurf IFRIC D24: Kundenbeiträge. Nach
Darstellung des IDW verbleiben in dem Entwurf Unklarheiten bezüglich
des Anwendungsbereichs des Entwurfs und der Definitionen. Darüber
hinaus ist das IDW der Meinung, dass die im Entwurf vorgeschlagene
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei erstmaligem Ansatz zwar im
Ergebnis richtig sei, die Begründung für diese Entscheidung aber
anders lauten müsse.
20. März 2008: Ergebnisse der 119. Sitzung des DSR
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 10. und
11. März 2008 seine 119. Sitzung
in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung
sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)
mit Stand vom April 2008
hier herunterladen (36 KB). |
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Der Deutsche Standardisierungsrat verschaffte sich
einen Überblick über den aktuellen Stand des
IASB-Projekts zum Rahmenkonzept Phase A – Zielsetzung
und qualitative Anforderungen, Phase B – Elemente und
Ansatz und Phase C – Bewertung. |
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Der DSR beschäftigte sich erneut mit der Auswertung
der eingegangenen Stellungnahmen zum
PAAinE-Diskussionspapier Erlöserfassung – Ein
europäischer Beitrag. |
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Weiterhin informierte sich der DSR über den
Projektstatus des jährlichen
Verbesserungsprojekts 2006-2007 und die sich aus den
Stellungnahmen an den IASB ergebenden Änderungen der
IFRS. Der DSR beschloss, zu der nunmehr vorgeschlagenen
Änderung in IAS 38 erneut in einem Schreiben an das IASB
Stellung zu nehmen. Des Weiteren wurden erste Vorschläge
des jährlichen Verbesserungsprojekts 2008
diskutiert. |
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Dem DSR lagen der aktuelle Stand des Entwurfs der
Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung (TranspRLDV)
sowie ein angepasster DRS 16
Zwischenberichterstattung vor. Der DSR
entschied, den DSR 16 in öffentlicher Sitzung am
5. Mai 2008 zu verabschieden. |
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Außerdem diskutierte der Deutsche
Standardisierungsrat anhand des ihm vorgelegten
Stellungnahmeentwurfs das IASB-Diskussionspapier
Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital.
Der DSR verschaffte sich einen Überblick über das
Diskussionspapier und bildete sich eine vorläufige
Meinung zu den Fragen des IASB und des FASB, welche im
Mittelpunkt der am 30. April 2008 stattfindenden
öffentlichen Diskussion stehen werden. |
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Der DSR informierte sich zudem über die aktuelle
Diskussion in Bezug auf das IASB-Projekt zu Pensionen
und diesbezüglich insbesondere über einen möglichen
alternativen Ansatz zur Abgrenzung und Bilanzierung von
Pensionsplänen, der zuvor in der DSR-AG zu Pensionen
diskutiert wurde. Der DSR entschied jedoch, den Ansatz
aufgrund zahlreicher offener Fragen derzeit nicht weiter
zu verfolgen. |
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19. März 2008: Diskussionspapier
zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten
Der International Accounting Standards Board hat heute
ein Diskussionspapier zur Bilanzierung von
Finanzinstrumenten mit dem Titel Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über
Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments) veröffentlicht. Es
stellt das erste Zwischenergebnis eines langfristigen
Agendaprojekts dar, in welchem ein Nachfolgestandard für
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung erarbeitet
werden soll.
In dem Diskussionspapier analysiert der IASB die
wesentlichen Quellen der Komplexität der IFRS allgemein
viele Alternativen, viele Vorgaben
„bester" Vorgehensweisen und viele Ausnahmen, die oft das
zugrunde liegende Prinzip verschleiern. Es werden Argumente für
und gegen einen langfristigen Ansatz zur Bilanzierung aller
Finanzinstrumente, basierend auf nur einem Bewertungskonzept
(Bilanzierung aller Finanzinstrumente zum beizulegenden
Zeitwert)
diskutiert und die Schlussfolgerung gezogen, dass „der
beizulegende Zeitwert das einzige Bewertungsattribut zu sein
scheint, das relevante Informationen für alle Finanzinstrumente
liefert". Dennoch müsse man sich vieler Sachverhalte und Bedenken
annehmen, bevor eine allgemeine Forderung nach Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert eingeführt werden könne. Daher werden im
Diskussionspapier Zwischenschritte vorgeschlagen, die diese
Komplexität in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
(Hedge Accounting) und die Bewertung relativ rasch reduziert werden
können. Dies schließt die folgenden Möglichkeiten einzeln oder in
Kombination mit ein:
 |
Änderung der bestehenden Anforderungen in IAS 39,
beispielsweise durch Reduzierung der Anzahl der Kategorien von
Finanzinstrumenten, |
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Ersetzung der bestehenden Bewertungsanforderungen in
IAS 39 durch ein Prinzip der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit
einigen Ausnahmen von einer solchen Anforderung, |
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Vereinfachung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. |
Das Diskussionspapier wird vom IASB herausgegeben. Der
US-amerikanische Standardsetzer FASB erwägt jedoch, das Papier zu
Stellungnahme durch seine eigenen Anwender herauszugeben. Stellungnahmen
werden bis zum 19. September 2008 erbeten.
19. März 2008:
Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 2 und
IFRIC 11
Deloitte hat eine
englischsprachige
Stellungnahme
(153 KB) zu dem IASB-Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 2
und IFRIC 11 Änderung an IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden
– an den IASB übergeben. Der Entwurf stellt eine Reaktion auf Bitten
um Leitlinien dar, wie ein Konzernunternehmen, das Güter oder
Dienstleistungen von seinen Lieferanten (einschließlich seinen
Mitarbeitern) erhält, die folgenden Vereinbarungen bilanzieren soll
(vom IASB als anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar
erfüllt werden, bezeichnet):
 |
Vereinbarung 1: Die Lieferanten des Unternehmens
erhalten Barleistungen, die vom Preis der Anteile des
Unternehmens abhängen. |
 |
Vereinbarung 2: Die Lieferanten des Unternehmens erhalten
Barleistungen, die vom Preis der Anteile des Mutterunternehmens
abhängen. |
Wir stimmen dem Vorschlag zu, aber sind der Meinung, dass sich
der IASB eine Gelegenheit entgehen lässt, ein Prinzip zu entwickeln,
das allgemeiner angewendet werden könnte. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszuges aus
unserer Stellungnahme:
| Während wir die vorgeschlagenen Änderungen
unterstützen, sind wir gleichzeitig der Meinung, dass diese
Änderungen dem IASB die Gelegenheit geben, ein Prinzip für
die Bilanzierung aller Arten von anteilsbasierten
Vergütungsvereinbarungen zu entwickeln, die
Konzernunternehmen und Eigentümer des Unternehmens als
Ganzes betreffen. Ein solcher Ansatz würde dazu führen, dass
der Board nicht scheibchenweise Interpretationen und
Änderungen zu anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich
herausgeben müsste.
Um ein solches Prinzip zu etablieren, sind wir der
Meinung, dass die Definition einer ,anteilsbasierten
Vergütung mit Barausgleich' im Anhang A von IFRS 2
dahingehend geändert werden sollte, dass deutlich wird, das
anteilsbasierte Vergütungen, die Konzernunternehmen
betreffen, der Definition genügen.
Wir ermutigen den Board auch, sich Situationen
anzunehmen, in denen die Verknüpfung von separaten
Geschäftsvorfällen bei anteilsbasierten Vergütungen mit
Barausgleich, die Konzernunternehmen betreffen, angemessen
sei kann. |
Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.
19. März 2008:
Diskussionsforum zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
 |
Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen
interessierten Personen und Organisationen
am Mittwoch, den 30. April 2008, 14.00 Uhr (vorauss. bis ca. 18.00 Uhr) ins
Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem
Diskussionsforum zur Abgrenzung von Eigen- und
Fremdkapital.
Im Einzelnen ist der folgende Entwurf des IASB angesprochen: |
Teilnehmen wird voraussichtlich auch ein Vertreter des IASB.
Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw.
weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC
sich
vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme
unter bahrmann@drsc.de bis zum
23. April 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit
die Platzkapazität das zulässt.
18. März 2008: Ergebnisse der 28. RIC-Sitzung
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Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des
DRSC hat am 14. März 2008 seine 28. Sitzung in Hamburg
abgehalten. Im
RIC-Ergebnisbericht (51 KB) werden die wesentlichen
Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzungen
getroffen wurden. |
18. März 2008: IDW nimmt
Stellung zu PCAOB-Leitlinien zu Regel 4012
In
einem englischsprachigen
Schreiben
(454 KB) an die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu im
Dezember 2007 von der PCAOB vorgeschlagenen Leitlinien zu
Regel 4012 Prüfungen von in Ausland registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Inspections of
Foreign Registered Public Accounting Firms). Diese Regel gestattet der PCAOB, den Grad, zu dem sie sich auf
Prüfungsüberwachungsgremien verlässt, die in den Sitzländern von registrierten nicht US-amerikanischen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, auf Grundlage der Unabhängigkeit und der Strenge dieser Gremien anzupassen. Nach den
vorgeschlagenen Leitlinien würde die PCAOB den Grad erhöhen, zu dem
sie sich auf ausländische Prüfungssysteme wo immer möglich verlässt
(bis hin zu vollständigem Vertrauen), wenn bestimmte Merkmale
erfüllt sind (s. unsere Nachricht vom
7. Dezember 2007). Das IDW begrüßt die Vorschläge und verweist
auf gesteigerte Effizienz der Prüfungsüberwachung und auf
Kostenersparnisse. Es werden allerdings Bedenken geäußert, ob die
Vorschläge weit genug gehen, um den Zielen, die sie erreichen
sollen, gerecht zu werden.
18. März 2008: Zusammenfassung von
IFRIC abgelehnter Sachverhalte aktualisiert
Wir
haben für Sie unsere nach IFRS sortierte Liste der
Sachverhalte, die nicht in das
Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt. Die Liste
spiegelt den Stand, der mit den endgültigen Agendaentscheidungen vom
März 2008 erreicht wurde, wider und beinhaltet nun über 130
Sachverhalte. Im Januar und März 2008 sind die folgenden Sachverhalte
hinzugekommen:
 |
IAS 7 – Klassifizierung von
Aufwendungen als aus Investitions- oder Geschäftstätigkeit
stammend |
 |
IAS 19 – Todesfallleistungen |
 |
IAS 19 – Definition von
Planvermögen |
 |
IAS 19 – Zusagen auf der Basis
von Erfolgsschwellen |
 |
IAS 23 –
Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit
aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten |
 |
IAS 37 – Pfand auf
rückgabefähige Behältnisse |
 |
IAS 39 – Anwendungsbereich von
Paragraph IAS 39.2(g) |
18. März 2008: Mitschrift der
Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
Die
Treuhänder der IASC-Stiftung, dem Kontrollorgan des IASB, kamen am
Montag, den 17. März 2008, in London zu einer öffentlichen
Sitzung zusammen. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der
vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte
von der Sitzung. Unter anderem beschlossen die Treuhänder, eine
Einladung zur Stellungnahme bezüglich der ersten Phase der
Überarbeitung der Verfassung
zu veröffentlichen. In der Einladung zur Stellungnahme werden
Meinungen zu den beiden folgenden Vorschlägen erbeten:
 |
Einrichtung eines neuen Überwachungsgremiums, dem die
Ernennung der Treuhänder der IASC-Stiftung zukäme, und |
 |
Ausweitung der Anzahl der Mitglieder des IASB von 14 auf 16. |
|

London, 17. März 2008
Bericht des Vorsitzenden der IASCF-Stiftung
Gerrit Zalm gab einen kurzen Überblick über seine
Tätigkeiten seit der letzten IASCF-Sitzung im Januar 2008.
Zusammen mit Phil Laskawy, dem stellvertretenden
Vorsitzenden, hielt er fest, dass es eine Reihe von
produktiven Treffen in den Vereinigten Staaten gegeben habe.
Überarbeitung der Verfassung
Der Stab der Stiftung stellte einen Entwurf der
Vorschläge und Sachverhalte für die Überarbeitung der
Verfassung vor, in dem die beiden Teile der vorgeschlagenen
Überarbeitung der Verfassung der IASC-Stiftung dargestellt
wurden: Teil A Bestimmte Vorschläge für die Überabreitung
der Verfassung und Teil B, mit dem beabsichtigt wird,
eine breitere Basis für Stellungnahmen zu anderen Teilen der
Verfassung der IASC-Stiftung zu geben. Der Schwerpunkt der
Diskussion lag auf Teil A.
Es gibt zwei wesentliche Veränderungen, die von den
Treuhändern in Teil A vorgeschlagen werden:
 |
Einrichtung eines Überwachungsgremiums und |
 |
Ausweitung der Anzahl der Mitglieder des IASB von 14 auf 16. |
Der Stab hielt fest, dass das Überwachungsgremium als
eine Möglichkeit vorgeschlagen würde,
„strukturierte Kontakte" mit öffentlichen Gremien mit einem
legitimen Interesse an Standardsetzung an einer Stelle
zusammenzufassen. Der Vorsitzende der IASC-Stiftung hielt
fest, dass das Überwachungsgremium als eine Möglichkeit
vorgeschlagen würde, der Organisation eine „demokratische
Legitimität" zu verleihen und gleichzeitig die
Unabhängigkeit des IASB zu gewährleisten. Fast
alle Treuhänder beteiligten sich an der Diskussion und fast
alle waren der Meinung, dass die Veröffentlichung von Teil A
und Teil B zusammen nicht sinnvoll sei. Ein Treuhänder
warnte den Stab davor, die Aufregung zu unterschätzen, die
Teil A auslösen würde, und auch nicht die sorgfältige Arbeit
zu unterschätzen, die notwendig sein würde, um zu erläutern,
warum die Treuhänder sich für diese Vorschläge im Angesicht
anderer Alternativen entschieden hätten. Es wurde viel
Skepsis und mangelndem Vertrauen in den Markt Ausdruck
verliehen; dies galt Meinungsmachern und
Interessenvertretern und der IASC-Stiftung/dem IASB. Es sei
also wichtig, den Weg sorgfältig zu bereiten. Nach einiger
Diskussion wurde entschieden, Teil A allein herauszugeben,
und sich den anderen Sachverhalten zur Verfassung
zuzuwenden, sobald die Kommentierungsfrist abgelaufen sei.
Einige Treuhänder zeigten sich besorgt (und hatten ähnliche
Bedenken in Zusammenkünften mit Anwendern gehört) über die
Auswirkungen des vorgeschlagenen Überwachungsgremiums auf
die Unabhängigkeit der IASC-Stiftung und des IASB, besonders
der Unabhängigkeit von besonderer Fürsprache und politischer
Eingriffe. Das Mandat und/oder der Aufgabenbereich des
Überwachungsgremiums wären von äußerster Bedeutung. Darüber
hinaus gab es Bedenken, dass das Gremium eine weitere Ebene
der Überwachung darstellen würde, die die Überwachung der
IASC-Stiftung eher verkomplizieren als erleichtern würde.
Darüber hinaus gelte, dass, wenn das Gremium zu mächtig
wirken würde, die Rolle und das Format der Treuhänder in
Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Nach
einiger Diskussion einigte man sich, den allgemeinen
Aufgabenbereich des Überwachungsgremiums etwa wie folgt zu
beschreiben: Das Überwachungsgremium ist dafür
zuständig, die Ernennung aller Treuhänder vorzunehmen, die
Vakanzen füllen sollen, die durch routinemäßiges
Ausscheiden oder andere Gründe entstanden sind. Bei der
Ernennung (und damit Bestätigung) dieser Auswahl soll
das Überwachungsgremium an die Kriterien gebunden sein,
die in den Abschnitten 6 und 7 der Verfassung dargelegt
sind. Die Treuhänder werden gemeinsam mit dem
Überwachungsgremium einen Nominierungsprozess entwickeln
und diesen betreuen. Die Treuhänder werden wie in
Abschnitt 7 dargelegt mit internationalen Organisationen
im Austausch stehen. Ein Vorschlag des
Stabs, wonach das Überwachungsgremium das Recht haben sollte,
Kandidaten zu empfehlen, wurde abgelehnt; die Rolle sollte
auf der Bestätigung der Kandidaten allein beschränkt sein.
Die vorgeschlagene Zusammensetzung wurde ebenfalls
erörtert. Wahrscheinlich würde sich das Überwachungsgremium
wie folgt zusammensetzen:
 |
vier Mitglieder von der internationalen Vereinigung der
Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization
of Securites Commissions, IOSCO) vertreten durch den
Vorsitzenden der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial
Services Agency of Japan, FSAJ), den Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC), den Vorsitzenden des
Komitees für neue Märkte der IOSCO und den Vorsitzenden
des Fachkomitees der IOSCO (sollten der Vorsitzende der
FSAJ oder der SEC gleichzeitig Vorsitzender des
Fachkomitees sein, würde ein anderer Stellvertreter des
Fachkomitees Mitglied des Überwachungsgremiums), |
 |
das verantwortliche Mitglied der Europäischen
Kommission [derzeit der Binnenmarktkommissar], |
 |
der geschäftsführende Direktor des Internationalen
Währungsfonds und |
 |
der Präsident der Weltbank. |
Eine Mehrheit von mindestens fünf Mitgliedern des
Überwachungsgremiums müsste der Ernennung eines Treuhänders
zustimmen. Einige Mitglieder zeigten sich besorgt, dass sich
ein Block aus den Vertretern von IOSCO und der EU bilden
würde und möglicherweise Anwenderkreise, die vom IWF oder
der Weltbank vertreten würden, überstimmen würde. Ein
anderer Treuhänder wies mit gewisser Besorgnis darauf hin,
dass sechs von sieben Mitgliedern die Interessen der
OECD-Mitgliedstaaten verträten und 150 andere Rechtskreise
durch den IWF vertreten würden. Auf die Abwesenheit anderer
„interessierter" Marktregulatoren wie beispielsweise das
Baselkomitee oder die internationale
Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International
Association of Insurance Supervisors, IAIS) wurde ebenfalls
hingewiesen.
Es gab keine tiefgreifende Erörterung der vorgeschlagenen
Zusammensetzung des IASB. Es wurde jedoch darauf
hingewiesen, dass in der vorgeschlagenen Einladung zur
Stellungnahme erläutert werden solle, warum die Treuhänder
der Meinung seien, dass eine Vergrößerung des Boards
notwendig und wünschenswert sei.
Der Stab nahm die verschiedenen Kritikpunkte und Vorschläge
der Treuhänder zur Kenntnis. Der Stab wird nach der Sitzung
und vor der Veröffentlichung der Einladung zur Stellungnahme
im April 2008 einen überarbeiteten Entwurf an die Treuhänder
versenden. Die Kommentierungsfrist wird 90 Tage betragen.
Bericht des Überwachungskomitees für den
Konsultationsprozess
Das Überwachungskomitee der Treuhänder für den
Konsultationsprozess berichtete an die Treuhänder. Das
Komitee wird einen zusammenfassenden Bericht in den
Geschäftsbericht der IASC-Stiftung einfügen und einen
umfassenderen Bericht über seine Aktivitäten auf der
Internetseite der Stiftung zur Verfügung stellen.
Das Komitee wird im Jahr 2008 den Schwerpunkt
insbesondere auf den Standardsetzungsprozess des IASB legen
und auf die Wirksamkeit der Arbeitsgruppen.
Bericht des Vorsitzenden des IASB
Der Vorsitzende des IASB lieferte einen Bericht über die
Aktivitäten des IASB und den aktuellen Stand seiner
Projekte. Über die Aktivitäten können Sie sich detailliert
auf IAS Plus.de informieren. Der Vorsitzende strich heraus,
dass der IASB aufgefordert würde, vor dem Hintergrund der
Sub-prime-Krise seine Arbeiten zu Konsolidierung, zu
Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu
Ausbuchungen voranzutreiben. Der Board sei dabei, seine
Arbeitsweise anzupassen, um besser auf Anliegen eingehen zu
können und in Bezug auf Sachverhalte auf der Agenda stetige
Fortschritte machen. Dies schließe die bessere Nutzung von
Beratern des Board ein, um den Stab bei der Entwicklung
detaillierter Vorschläge zu helfen.
Auf Einladung des Vorsitzenden des IASB berichtete der
Vorsitzende kurz über die Arbeiten von IFRIC und hielt fest,
dass IFRIC seine Altlast von Sachverhalten abgetragen habe
und nun an einer zu bewältigenden Menge von Sachverhalten
arbeite. Er gab der Meinung Ausdruck, dass die relativ
geringe Anzahl von Anfragen zu Interpretationen, die derzeit
von IFRIC bearbeitet würden, bedeuten könnten, dass die
Anwender mit den Prinzipien der IFRS vertrauter würden.
Bericht des Vorsitzenden des
Standardbeirats
Der Vorsitzende des Standardbeirats gab einen kurzen
Bericht über die SAC-Sitzung im Februar 2008. Er hielt
insbesondere fest, dass der Rat der starken Präsenz von
Wertpapieraufsichtsbehörden in dem vorgeschlagenen
Überwachungsgremium zurückhaltend gegenüber stehe.
Überprüfung der langfristigen Finanzierung der
IASC-Stiftung
Die IASC-Stiftung gab einen sehr kurzen Bericht über die
andauernden Bemühungen, eine langfristige stabile
Finanzierungsbasis für die Stiftung sicherzustellen. Die
Schwäche des amerikanischen Dollars und die derzeitigen
Marktunruhen würden nicht dabei helfen, eine Lösung für
diesen Sachverhalt zu finden. Derzeit hat die IASC-Stiftung
erst knapp über 13 Millionen Pfund der 16 Millionen Pfund
einwerben können, die sie sammeln möchte.
Es gab positive Entwicklungen in Kanada, wo die
kanadischen Wertpapierverwaltungen hofften, ein breites,
marktbasiertes Finanzierungssystem einzuführen; der
Berufstand der Rechnungsleger zeigte sich auch interessiert
daran, einen Beitrag zu leisten. In Europa wendet sich die
IASCF-Stiftung nun an die kleineren Mitgliedstaaten, da die
wichtigsten Wirtschaftsmächte fast alle Finanzierungssysteme
eingerichtet hätten.
Der Stab wies darauf hin, dass Beiträge aus Südostasien
durch Abwesenheit glänzten. Derzeit würden jedoch Gespräche
in Singapur geführt; und anderen Rechtskreisen in der Region
würde man sich später zuwenden.
XBRL
Die Treuhänder wurden auf den neuesten Stand der
Entwicklungen bezüglich der XBRL-Klassifizierungssystematik
für IFRS gebracht. Der Stab für XBRL wies darauf hin, dass
ein erster Entwurf der IFRS-Klassifizierungssystematik wie
geplant im Februar 2008 an die
XBRL-Qualitätssicherungsgruppe übergeben worden war, und das
bisher keine bedeutenden Qualitätsmängel festgestellt worden
waren. Die Klassifizierungssystematik wird eine März 2008
für 60 Tage zu öffentlicher Stellungnahmen veröffentlicht.
Die Sitzung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit
fortgesetzt.
|
18. März 2008: Tagesordnung für die
Sitzung der Arbeitsgruppe zu Versicherungen
Die Arbeitsgruppe zu Versicherungen wird am
Dienstag und Mittwoch, den 1. und 2. April 2008, in London zusammenkommen. Die Sitzung findet
im Crowne Plaza Hotel - The City, 19 New Bridge Street, London EC4V
6DB statt. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung
wieder:
17. März 2008: IASB-Agendaseiten aktualisiert
17. März 2008: Märzausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt
Wir haben die neueste Ausgabe des
EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache,
126 KB), der die Sitzung der Projektgruppe für neu auftretenden Sachverhalte
(Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB vom
12. März 2008 zusammenfasst. Dieser Newsletter,
der von den US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, erlaubt
den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein
schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Sie finden frühere
Ausgaben des Newsletters hier.
16. März 2008: Mitschrift vom
vierten Tag der IASB-Sitzung vom März 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 11.-14. März 2008, zu seiner
Märzsitzung 2008 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.
Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
14. März 2008: Neues
Komitologieverfahren geänderter Text
der IAS-Verordnung verabschiedet
Es
wird erwartet, dass die überarbeitete Verordnung (EG) Nr.
1606/2002, die das sog. „Regelungsverfahren mit Kontrolle“
einführt, im Amtsblatt der EU gegen Ende März veröffentlicht
wird.
Die wesentlichen Unterschiede, im Vergleich zum derzeitigen
Verfahren, bestehen darin, dass einerseits eine planmäßige
Abstimmung zwischen Europäischen Parlament und Rat der EU zu
erfolgen hat, und dass andererseits die Überwachungsrechte des
Europäischen Parlaments und des Rates wesentlich erweitert werden.
Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat dürfen Vorschläge
der Europäischen Kommission aus folgenden Gründen zurückweisen:
 |
der Vorschlag der Kommission geht über die im Basisrechtsakt
vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinaus, |
 |
der Vorschlag ist nicht vereinbar mit dem Ziel oder dem Inhalt
der IAS-Verordnung oder |
 |
der Vorschlag missachtet den Grundsatz der Subsidiarität
oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. |
Im Fall des Widerspruchs durch das Europäische Parlament oder den
Rat ist der Vorschlag der Kommission zu verwerfen.
Darüber hinaus hat sowohl das Europäische Parlament als auch die
Kommission eine längere, dreimonatige Widerspruchsfrist. Diese Frist
beginnt mit der Übersendung aller sprachlichen Versionen des
Entwurfs der Verordnung, mit der IFRS oder Interpretationen in
europäisches Recht übernommen werden sollen.
14. März 2008: Stellungnahme des IDW zu den Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11
Mit
einem
Schreiben
(in englischer Sprache, 88 KB) an den IASB vom 10. März 2008 nimmt das Institut der
Wirtschaftsprüfer Stellung zum Entwurf der geplanten Änderungen an IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung und IFRIC 11
Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach
IFRS 2. Grundsätzlich unterstützt das IDW die Bemühungen des
IASB, die Bilanzierung von konzerninternen Geschäftsvorfällen, die
anteilsbasierte Vergütungen betreffen, klarzustellen. Es werden
jedoch Bedenken insbesondere bezüglich einer verbleibenden
Uneindeutigkeit des Anwendungsbereichs von IFRS 2 angemeldet. Der
Deutsche Standardisierungsrat hatte bereits am
27. Februar 2008 zu dem
Entwurf Stellung genommen und ebenfalls Bedenken angemeldet. Weitere
Informationen zu dem Projekt finden Sie auf unserer
IASB-Projektseite zu
Änderungen an IFRS 2. Die Kommentierungsfrist endet am
17. März 2008.
14. März 2008: Mitschrift vom
dritten Tag der IASB-Sitzung
vom März 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 11.-14. März 2008, zu seiner
Märzsitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
13. März 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom März 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 11.-14. März 2008, zu seiner
Märzsitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
13. März 2008:
Rechnungslegungsbeirat der SEC wird tagen
Der
beratende Ausschuss der SEC zu Verbesserungen in der Rechnungslegung
(Securities and Exchange Commission's Advisory
Committee on Improvements to Financial Reporting, ACIFR)
wird am 13. und 14. März 2008 eine öffentliche Sitzung in San
Francisco abhalten. Im Rahmen der Sitzung wird es drei
Podiumsveranstaltungen geben, bei denen die Vorschläge des
Rechnungsbeirats erörtert werden, die der ACIFR am 14. Februar 2008
im Rahmen seines
Fortschrittsberichts (in englischer Sprache, 989 KB) an
die SEC veröffentlicht hatte (s.
unsere
Nachricht vom 16. Februar 2008). Die drei
Podiumsveranstaltungen werden die folgenden Themen abdecken:
 |
Veranstaltung 1
Neudarstellung und Wesentlichkeit und Erörterung der
Vorschläge 3.1, 3.2 und 3.3; |
 |
Veranstaltung 2
Professionelle Beurteilung und Erörterung des Vorschlags
3.4; |
 |
Veranstaltung 3
XBRL und Erörterung des Vorschlags 4.1. |
Hier ist die
Tagesordnung für die Sitzung (in englischer Sprache, 62 KB). Die
Sitzung wird per Webcast übertragen.
13. März 2008:
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die
Tagesordnung genommen
13. März 2008:
Neufassung des Prüfungsstandards zu Arbeitspapieren des
Abschlussprüfers
Der
Hauptfachausschuss des IDW hat in seiner Sitzung am 22. Februar 2008 eine
Neufassung des IDW Prüfungsstandards Arbeitspapiere des
Abschlussprüfers (IDW PS 460 n.F.) verabschiedet. Dieser
geänderte IDW PS ist anzuwenden bei Prüfungen von
Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2008
beginnen. Für frühere Berichtszeiträume gilt IDW PS 460
i.d.F. vom 28. Juni 2000, sofern keine freiwillige vorzeitige Anwendung
der aktuellen Fassung erfolgt. Die neue Fassung wird im April in den IDW Fachnachrichten und später im Supplement 2/2008 der WPg
veröffentlicht werden.
12. März 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
12. März 2008 (in englischer
Sprache, 102 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:
 |
IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
 |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
 |
IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007) |
 |
IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) |
 |
IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
 |
IAS 32
Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei
Liquidation entstehender Verpflichtungen |
 |
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
 |
IFRIC 13 Kundentreueprogramme |
 |
IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten
Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
12. März 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung
vom März 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 11.-14. März 2008, zu seiner
Märzsitzung 2008 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.
Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
11. März 2008:
Diskussionsrunde zu IFRIC D23 und IFRIC D24
 |
Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen
interessierten Personen und Organisationen am Freitag, den
18. April 2008, 14.00 Uhr (vorauss. bis ca.
16.00 Uhr) in die Geschäftsstelle des DRSC e.V., Zimmerstr. 30, 10969 Berlin zu einem Diskussionsforum zu den folgenden
Entwürfen des IASB ein:
|
Gegenstand des Meinungsaustausches sind die Entwürfe. Sollten
sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere
Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC sich
vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme
unter bahrmann@drsc.de bis zum
11. April 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit
die Platzkapazität das zulässt.
11. März 2008: Aktuelles zu XBRL
von der IASC-Stiftung
Die
XBRL-Gruppe der IASC-Stiftung hat die
Märzausgabe
2008 des XBRL Updates der IASCF veröffentlicht (in englischer Sprache,
128 KB). Der Newsletter bietet einen aktuellen Überblick über
die XBRL-Nutzbarkeit im Bereich der IFRS rund um die Welt. Diese Ausgabe
enthält Neuigkeiten über IFRS-XBRL international und aus einer Reihe
von Rechtskreisen, einschließlich
Belgien, Europäische Union, Indien, Irland, Israel, Japan, Singapur
und
die Vereinigten Staaten. Ferner enthält sie Informationen über die
IFRS-XBRL-Taxonomie und künftige Veranstaltungen.
11. März 2008: IASC-Stiftung
ernennt drei Treuhänder
 |
Drei neue Treuhänder wurden in die International
Accounting Standards Committee Foundation, die IASC-Stiftung,
unter der der IASB arbeitet, berufen. Die Ernennungen gelten
für einen Zeitraum von drei Jahren und können einmal
verlängert. werden. |
 |
Robert Glauber, pensionierter Vorsitzender des Aufsichtsrats
und Vorstandsvorsitzender der nationalen Vereinigung der
Wertpapierhändler, (National Association of Securities
Dealers, NASD; die privatrechtliche
Aufsicht über den US-amerikanischen Wertpapiermarkt) und
ehemaliger Staatssekretär im Finanzministerium der Vereinigten
Staaten |
 |
Pedro Malan, ehemaliger Finanzminister und ehemaliger
Präsident der brasilianischen Zentralbank und gegenwärtiger
Vorsitzender des Boards von Unibanco |
 |
Luigi Spaventa, ehemaliger Vorsitzender der
nationalen Börsenaufsicht (Commissione
nazionale per le societa e la borsa, Consob) und ehemaliger
Finanzminister von Italien |
Mit den Ernennungen werden die Lücken gefüllt, die durch den
Abgang von William McDonough aus den USA, Roberto Teixeira da Costa
aus Brasilien und Kees Storm aus den Niederlanden entstanden sind.
Die englischsprachige Pressemitteilung können Sie
hier
einsehen (59 KB).
10. März 2008: Schweizer
Prüfungsstandard zu internen Kontrollen
Die
Schweizer Treuhand-Kammer hat jetzt einen neuen Schweizer
Prüfungsstandard zur Prüfung der Existenz eines internen
Kontrollsystems (PS 890) auf seiner Internetseite bereitgestellt
(212 KB). Der Standard wurde vom Vorstand der Treuhand-Kammer am
17. Dezember 2007 verabschiedet und gilt für Perioden, die am
1. Januar 2008 oder danach beginnen. Der Standard ist in zwei
Kapitel unterteilt. Kapitel A widmet sich den folgenden Aspekten:
 |
Definitionen, |
 |
Verantwortlichkeiten, |
 |
Abgrenzung des Prüfungsumfanges und |
 |
Bemerkungen zur Ausgestaltung des internen Kontrollsystems. |
Kapitel B enthält Ausführungen über die erforderlichen
Prüfungshandlungen.
10. März 2008: Diskussionspapier zur Definition von Eigenkapitalinstrumenten
 |
Wie in unserer Nachricht vom
28. Februar 2008 angekündigt wird heute das Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit
Eigenschaften von Eigenkapital des IASB auch der Allgemeinheit
zu öffentlicher Stellungnahme auf der
Internetseite des IASB bereitgestellt. Stellungnahmen
werden bis zum 5. September 2008 erbeten. |
9. März 2008: Deloittes Global Tax Alert
 |
Die weltweiten Steuerhinweise (Global Tax
Alerts), die von unseren Experten rund um den Globus
ausgearbeitet werden, bieten Ihnen zeitnah Erläuterungen und
Analysen zu Entwicklungen im steuerlichen Umfeld mit Einfluss
auf grenzüberschreitende Geschäfte. Links auf die
Global Tax Alerts von Deloitte finden Sie
hier. Auf der Seite können Sie sich auch für einen
Benachrichtigungsservice per Email einschreiben. |
9. März 2008: IFRIC-Agendaseiten
aktualisiert
 |
Wir haben die nachfolgenden beiden IFRIC-Agendaseiten
aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der
Sitzung des International Financial Reporting Committees vom
6. März 2008 widerzuspiegeln. |
9. März 2008: Erinnerung an das
Ende der Kommentierungsfrist zur Änderung von IFRS 2
8. März 2008: Wechsel in der
Eigentümerstruktur eines Tochterunternehmens nach Erlangung der
Kontrolle
Einer der umstritteneren Sachverhalte in den vom IASB unlängst
abgeschlossenen Änderungen an
IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse
bestand darin, wie man Änderungen in der Eigentümerstruktur eines
Tochterunternehmens bilanzieren soll, nachdem Beherrschung erlangt
wurde. Im Zuge seiner Erörterungen erwog der IASB sechs Methoden,
die in der Praxis angewendet wurden, und kam zu folgenden Schlüssen:
 |
Teilweise Veräußerung von Anteilen an einem Tochterunternehmen unter Beibehaltung von Kontrolle. Dies
wird als Eigenkapitaltransaktion mit den Eigentümern bilanziert. Dabei wird kein Erfolg erfasst. |
 |
Erwerb weiterer Anteile am Tochterunternehmen, nachdem Kontrolle erlangt wurde. Dies wird als
Eigenkapitaltransaktion mit den Eigentümern bilanziert (so wie der Erwerb 'eigener Anteile'). Der Geschäftswert bleibt
unverändert. |
Stabsmitarbeiter des IASB haben eine Erläuterung angefertigt, in der die verschiedenen Methoden beschrieben werden und erläutert
wird, warum der Board entschieden hat, dass derartige Geschäftsvorfälle im Eigenkapital zu bilanzieren sind. Sie können
die Erläuterung von der Projektseite für
Unternehmenszusammenschlüsse auf der Website des IASB herunterladen.
8. März 2008: IFAC-Umfrage
zur Erfolgsberichterstattung im öffentlichen Sektor
Der internationale
Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) lädt hauptberufliche tätige
Rechnungsleger und Andere, die im öffentlichen Sektor arbeiten, zu einer Online-Umfrage bezüglich der Art und Weise, wie Unternehmen
des öffentlichen Sektors sich Ziele setzen, Erfolge messen und über Ergebnisse berichten, ein. Die Umfrage ist Teil eines Projekts, dass
hauptberuflich tätigen Rechnungslegern und Anderen bei der Beurteilung und Verbesserung von Systemen zur Messung des Erfolgs
helfen soll. Die Umfrage, die etwa 10 bis 15 Minuten in Anspruch nimmt, finden Sie unter
www.ifac.org/publicsectorperformancesurvey. Antworten
werden bis zum 30. April 2008 erbeten. Die englischsprachige Pressemitteilung können Sie
hier einsehen.
7. März 2008: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im
März 2008
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
tagte am Donnerstag, den 6. März 2008, in den
Geschäftsräumen des IASB in London. Wir haben die Übersetzung der
inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf
einer einzelnen Seite zusammengefasst.
IFRIC schloss seine Beratungen an einem einzigen Tag ab; der
ursprünglich angesetzte zweite Sitzungstag wurde nicht benötigt.
7. März 2008: AFRAC-Stellungnahmen
zur Bilanzierung von Zuschüssen im öffentlichen Sektor
Das österreichische Rechnungslegungskomitee
(Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC)
hat den Entwurf einer Stellungnahme zur
Bilanzierung von Zuschüssen
bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im
öffentlichen Sektor (95 KB) zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Zur
Motivation von Kommentaren zur Bilanzierung im öffentlichen Sektor
heißt es in der Stellungnahme wie folgt:
| In den vergangenen Jahren wurden Betriebe
und Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung
vermehrt in eigenständige Rechtskörper, sei es in
Kapitalgesellschaften des Privatrechts oder in eigenständige
Anstalten und Stiftungen ausgegliedert.
International ist der Trend festzustellen, auch das
Rechungswesen der öffentlichen Verwaltung selbst auf die
doppelte Buchführung umzustellen. Vorschläge zur Gestaltung
der Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung und deren
Einheiten (sog. „Public Sector Entities“) wurden durch den
International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB)
der IFAC mit den International Public Sector Accounting
Standards (IPSASs) veröffentlicht. Neben dem bestehenden
Entwurf des deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW
ERS ÖFA 1)1 stellen diese somit den Stand in der Diskussion
um die Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung und deren
Einheiten nach den Grundzügen der doppelten Buchführung dar.
Daraus abgeleitet, erscheint es auch hinsichtlich der
österreichischen Rechnungslegungslegungsvorschriften für
solche Einrichtungen („Betriebe und sonstige ausgegliederte
Rechtsträger im öffentlichen Sektor“) vertretbar, besondere
Grundsätze zu normieren. Mit diesem Ziel sollen vom AFRAC,
als zuständigem Rechungslegungsgremium, Einzelfragen
behandelt werden, die unter diesem Überbegriff gesammelt und
herausgegeben werden. |
Der Entwurf beantwortet unter anderem Fragen zu
den folgenden Gebieten:
 |
Definition von Betrieben und
sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor, |
 |
von Betrieben und sonstigen
ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor zu
beachtende Bilanzierungsvorschriften, |
 |
Definition von Zuschüssen, |
 |
Bilanzierung von echten Zuschüssen, |
 |
Bilanzierung von unechten
Zuschüssen, |
 |
Berechnung der URG-Kennzahlen. |
Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 7. April 2008 an
office@afrac.at zu mailen.
7. März 2008: Neuordnung der
schweizerischen Finanzmarktaufsicht
Am
22. Juni 2007 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über
die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) verabschiedet. Die
Referendumsfrist endete am 11. Oktober 2007. Das Gesetz bezweckt die
Zusammenführung der drei Behörden Eidgenössische Bankenkommission (EBK),
Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und Kontrollstelle für die
Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der Eidgenössischen
Finanzmarktaufsicht FINMA. Das FINMAG tritt am 1. Januar 2009 in
Kraft. Der Bundesrat erlässt zwei ausführende Verordnungen zum
FINMAG:
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die Verordnung über die
Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische
Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebührenverordnung; FINMA-GebV)
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die Finanzmarktprüfverordung (FINMA-PV).
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Die Verordnungen liegen im Entwurf nun vor. Mit der Eröffnung der
Anhörung gibt das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) allen
interessierten Organisationen und Personen die Gelegenheit, sich bis
zum 6. Mai 2008 zu den Verordnungsentwürfen zu äußern. Alle
Dokumente finden Sie auf der
Internetseite des EFD. Grundsätzlichen Gegebenheite des
schweizerischen Rechnungslegungsumfeldes finden Sie auf unserer
Länderseite Schweiz.
7. März 2008: Tagesordnung für die
Sitzung der IASCF-Treuhänder
Die
Treuhänder der IASC-Stiftung, dem Kontrollorgan des IASB, werden am
Montag, den 17. März 2008, in London zu einer öffentlichen
Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung findet in der Zeit von 10:00 bis
16:30 Uhr im Crowne Plaza Hotel - The City, Bridewell Suite, 19 New
Bridge Street, London EC4V 6DB statt.
Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für diesen Teil der Sitzung
wieder:
6. März 2008: Ergebnisse der 118. Sitzung des DSR
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 25. und
26. Februar 2008 seine 118. Sitzung
in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung
sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)
mit Stand vom Februar 2008
hier herunterladen (36 KB). |
6. März 2008: Eine halbe Million Nutzer von IAS Plus.de
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Gestern Abend konnten wird den 500.000sten Besucher auf IAS Plus.de begrüßen.
Diesem Nutzer und allen anderen ganz herzlichen Dank für Ihr Interesse und dafür, dass Sie helfen, IAS Plus.de zu dem großen,
verlässlichen und aktuell gepflegten deutschsprachigen Internetportal zu internationaler Rechnungslegung zu machen. Seitdem
Deloitte Deutschland mit dieser Seite im Februar 2005 ins Netz gegangen ist, verzeichneten wir 947.466 Seitenzugriffe. Bleiben Sie
uns gewogen und empfehlen Sie uns weiter, denn wir bemühen uns, Sie stets auf dem neuesten Stand der internationalen Rechnungslegung zu
halten. Umfassend. Zeitnah. Kostenlos. |
6. März 2008: Gesamtausgabe der IFRS 2008 veröffentlicht
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Der IASB hat die International Financial Reporting Standards 2008 die englischsprachige Gesamtausgabe, die den
konsolidierten Text aller verpflichtend zu berücksichtigenden Verlautbarungen des IASB enthält freigeben, die alle Verlautbarungen
enthält, die vom IASB bis zum 1. Januar 2008 herausgegeben oder für die Veröffentlichung freigegeben wurden. Das schließt den
überarbeiteten Standard IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und die geänderte Fassung von IAS 27 Konzern- und separate
Abschlüsse ein, die Mitte Januar herausgegeben wurden. Die Gesamtausgabe 2008 (ISBN: 978-1-905590-54-4) umfasst 2.752 Seiten und
kostet £60 zuzüglich Versand. Es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen.
Die Hauptänderungen der Ausgabe 2008 im Vergleich zur Ausgabe vom letzten Jahr sind die folgenden: |
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überarbeiteter IAS 1 Darstellung des Abschlusses |
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überarbeiteter IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse |
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überarbeiteter IAS 23 Fremdkapitalkosten |
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geänderter IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS |
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zwei neue Interpretationen:
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IFRIC 13 Kundentreueprogramme |
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IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
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Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung |
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Änderungen an anderen IFRS als Folgeänderungen dieser Verlautbarungen |
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das Due-Process-Handbuch von IFRIC |
Ihre Bestellung können Sie
elektronisch beim IASB aufgeben.
6. März 2008: Accounting Alert von Deloitte Neuseeland
Unsere neuseeländischen Kollegen haben
die Ausgabe vom März 2008 des Accounting Alert Neuseeland veröffentlicht
(in englischer Sprache, 120 KB). Die in der Ausgabe behandelten Themen sehen Sie unten. Frühere Ausgaben des Accounting Alert
Neuseeland finden Sie hier.
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Überarbeitete Standards ändern die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen |
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NZ IAS 32 und NZ IAS 1 bezüglich kündbarer Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen geändert |
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Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung zur Klarstellung von Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
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Überarbeiteter NZ IAS 1 ändert die Darstellung von Abschlüssen |
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Interpretationsentwürfe zu Sachausschüttungen an Eigentümer und Kundenbeiträgen |
5. März 2008: Accounting Roundup Ausgabe Februar 2008
Unsere
US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Februarausgabe
ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 332 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:
Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.
5. März 2008: Aktualisierte Umsetzungsstudie der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte
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Die im Juli 2002 verabschiedete IAS-Verordnung räumt vier Wahlrechte ein, über
deren Gebrauch jeweils auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden wird. Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten: |
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IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
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IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen, |
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Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und |
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Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die EU hat nun aktualisierte Informationen über die
Entscheidungen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder betreffend des Gebrauchs der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte
veröffentlicht (in englischer Sprache, 50 KB), die jetzt auch Informationen für Bulgarien und Rumänien enthalten.
5. März 2008: Kosten-/Nutzenanalyse von EFRAG zu IAS 1 und IFRIC 14
Noch bis zum 14. März 2008 können
bei der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellungnahmen zu deren
Kosten-/Nutzenanalyse von IAS 1 (überarbeitet) Darstellung des Abschlusses und IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung
eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung eingereicht
werden. Nach der Übernahme von IFRS 8 für die Anwendung in Europa wurde beschlossen, dass im Rahmen des Übernahmeprozesses künftig
immer Kosten-/Nutzenanalysen durchzuführen seien. Bei allen IFRS und IFRIC, die bereits von EFRAG zur Übernahme vorgeschlagen wurden,
wird die Europäische Kommission die Analysen übernehmen; dies geschah unlängst bei IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
und IAS 23 Fremdkapitalkosten. Bei allen anderen IFRS und IFRIC wird sich EFRAG um diese Analysen kümmern. Für IAS 1 und
IFRIC 14 hat EFRAG im Februar die Kosten-/Nutzenanalysen vorgelegt und kommt in beiden Fällen zu folgenden Schlüssen:
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Es werden einige Einführungskosten für Ersteller entstehen, aber diese werden nicht bedeutend sein. |
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Es werden keine bedeutenden fortlaufenden Kosten für Ersteller entstehen. |
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Die Nutzern entstehenden Anfangs- oder fortlaufenden Kosten werden unerheblich sein. |
Die ausführlichen Analysen können von der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden. Sie beinhalten jeweils eine Einladung zur Stellungnahme
mit entsprechenden Fragen zu den Ergebnissen von EFRAG.
4. März 2008: eIFRS-Sonderkonditionen für IAAER-Mitglieder
Die internationale Gesellschaft für Ausbildung
und Forschung im Bereich Rechnungslegung (International Association for Accounting Education and Research, IAAER) und die IASC-Stiftung habe eine
Vereinbarung getroffen, in deren Rahmen denjenigen Mitglieder der IAAER, die Lehrkräfte oder Studierende im Bereich Rechnungslegung sind, besonders
günstig Zugang zu den eIFRS gewährt werden. eIFRS sind die gesammelte elektronische Fassung der International Financial Reporting Standards
(einschließlich der International Accounting Standards und Interpretationen und der zugehörigen Dokumente (einschließlich der Entwürfe und
Diskussionspapiere). Eine Mitgliedschaft bei der IAAER ($25 US für Lehrkräfte und $20 US für Studierende) gewährt den Zugriff auf die
eIFRS über die Mitgliedsbereich der Internetseite der IAAER. Gruppenmitgliedschaften zu gesonderten Tarifen für ganze Universitäten können
ebenfalls erworben werden. Der normale Zugangspreis für die eIFRS beträgt derzeit £200 (ca. $400 US). Für die Dauer des Jahres 2008
werden keine zusätzlichen Gebühren für den Zugang zu den eIFRS über die Internetseite der IAAER erhoben. Weitere Informationen in englischer Sprache:
4. März 2008: AFRAC und AG IFRS des AFRAC tagen morgen
Das österreichische Rechnungslegungskomitee
(Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC) wird morgen nachmittag zu seiner vierteljährlichen Sitzung zusammenkommen.
Im Vorfeld der Sitzung wird die Arbeitsgruppe "Internationale Finanzberichterstattung" unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Alfred Wagenhofer
tagen. Auf dem Arbeitsprogramm des AFRAC stehen für das erste Quartal 2008 ein
Kommentar zum IASB-Entwurf ED 9 Gemeinsame Vereinbarungen und ein Kommentar zum IASB-Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen im
Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses. Zu grundsätzlichen Gegebenheiten des österreichischen Rechnungslegungsumfeldes haben
wir für Sie eine neue Länderseite Österreich angelegt.
3. März 2008: IASB-Arbeitsgruppen zu Versicherungen und KMU werden tagen
Im April werden zwei der Arbeitsgruppen des IASB tagen:
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Arbeitsgruppe zu Versicherungen: Dienstag und Mittwoch, 1. und 2. April 2008, im Crowne Plaza Hotel, 19 New
Bridge Street, London |
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Arbeitsgruppe zu KMU: Donnerstag und Freitag, 10. und 11. April 2008, im Grange Hoborn Hotel, 50-60 Southhampton
Row, London |
Die Tagesordnungen sind noch nicht bekannt gegeben worden.
3. März 2008: Neue IASB-Projektseite zu Finanzinstrumenten
Wir haben für Sie eine neue Agendaseite zum umfassenden Projekt des IASB zu Finanzinstrumenten
eingerichtet. Es handelt sich um ein gemeinsam mit dem amerikanischen Standardsetzer betriebenes Projekt, in dessen Rahmen die
Kernprinzipien von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung im Kontext des IASB-Rahmenkonzepts untersucht
und hinterfragt werden. Bei Ernennung der Arbeitsgruppe Finanzinstrumente im September 2004 hieß es:
| Die Tätigkeiten werden sich daher auf die Verbesserung, Vereinfachung und letztlich die Ersetzung von IAS 39
konzentrieren und in der Untersuchung breiterer Fragestellungen der Anwendung und des Ausmaßes der Bilanzierung zum
beizulegenden Zeitwert bestehen. |
Der IASB plant die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers mit dem Titel Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über
Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments) im ersten Quartal 2008.
1. März 2008: Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1
Deloitte hat eine Stellungnahme zu dem
überarbeiteten IASB-Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 bezüglich
Anschaffungskosten
einer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft, einem gemeinschaftlich kontrollierten Unternehmen oder einem assoziierten Unternehmen
an den IASB übergeben. Der überarbeitete Entwurf war am 13. Dezember 2007 veröffentlicht worden. Nach dem überarbeiteten Vorschlag gälte
Folgendes:
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Unternehmen wäre es gestattet, in ihren separaten Einzelabschlüssen bei der Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung eine
Option der "angenommene Anschaffungskosten" anzuwenden. |
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Diese "angenommenen Anschaffungskosten" könnten entweder der beizulegende Zeitwert (bestimmt in Übereinstimmung mit IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) oder der Buchwert nach den vorher angewendeten nationalen Rechnungslegungsstandards sein. |
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Diese "angenommenen Anschaffungskosten"-Option gälte für gemeinschaftlich kontrollierte Unternehmen und assoziierte Unternehmen genauso
wie für Tochtergesellschaften. |
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Ein neues Mutterunternehmen müsste die Anschaffungskosten unter Verwendung der Buchwerte des bestehenden Unternehmens zum Zeitpunkt
der Bildung des neuen Mutterunternehmens bewerten. |
Wir stimmen den meisten in dem Entwurf genannten Vorschlägen und unterstützen sie. Wir haben jedoch eine Reihe von Bedenken bezüglich
einiger der Vorschläge. Laden Sie sich die vollständige Stellungnahme von Deloitte
in englischer Sprache herunter (160 KB). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszuges daraus:
| Wir stimmen den Vorschlägen hinsichtlich der angenommenen Anschaffungskosten im Rahmen von IFRS 1 zu.
Insbesondere stimmen wir dem Vorschlag zu, den Ansatz des Buchwerts nach den vorher angewendeten nationalen Rechnungslegungsstandards
als angenommene Anschaffungskosten zu gestatten. Außerdem unterstützen wir den Vorschlägen zu, IAS 27 durch Wegfall der Definition
der Kostenmethode zu. Wir sind jedoch besorgt, dass das Erfordernis eines verpflichtenden Tests auf Wertminderung in Fällen, in denen
eine Dividende von einem Tochterunternehmen, einem assoziierten Unternehmen oder einem Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung
im Berichtszeitraum erhalten wird, eine Belastung für viele Unternehmen darstellt. Dies gilt besonders für Fälle, in denen offensichtlich
ist, dass keine Wertminderung eingetreten ist. Wie in unserer Antwort auf Frage 4 in Anhang A weiter ausgeführt wird, schlagen wir
vor, dass der Erhalt einer Dividende unter bestimmten Umständen ein Hinweis auf eine Wertminderung sein sollte anstatt dass ein
verpflichtender Test auf Wertminderung automatisch fällig werden sollte, wenn eine Dividende erhalten wird. |
Frühere Stellungnahmen von Deloitte von Deloitte finden Sie hier.
1. März 2008: Tagesordnung für die Boardsitzung im März
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
11. März, bis Freitag, den 14. März 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.
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11. bis 14. März 2008, London
Dienstag, 11. März 2008 (nur nachmittags)
Mittwoch, 12. März 2008
Donnerstag, 13. März 2008
Freitag, 14. März 2008 (nur vormittags)
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