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31. Mai 2008:
IASB veröffentlicht Standardentwurf zu Phase A des Rahmenkonzepts
 |
Der International Accounting Standards Board hat den
Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten
Rahmenkonzepts veröffentlicht. Der Entwurf ist Teil von
Phase A des gemeinsamen Projekts von FASB und IASB zur
Überarbeitung des Rahmenkonzepts. In Kapitel 1 werden die
Zielsetzung der Rechnungslegung, die Kernnutzergruppe, an
die sich die Finanzberichterstattung wendet, die
Entscheidungsarten, die diese Gruppe trifft, sowie die
Informationen, die als nützlich für diese Gruppe angesehen
werden, beschrieben. Kapitel 2 ist den qualitativen
Merkmalen, die Finanzinformationen nützlich werden lassen,
gewidmet. Hier werden auch die beiden maßgeblichen
Beeinträchtigungen aufgezeigt Wesentlichkeit und Kosten.
Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum
29. September 2008. Die englischsprachige Pressemitteilung
können Sie
hier einsehen (45 KB). Der Entwurf kann ab dem
2. Juni kostenfrei von der Website des IASB bezogen werden. |
31. Mai 2008:
IASB veröffentlicht Diskussionspapier zu Phase D des Rahmenkonzepts
 |
Der International Accounting Standards Board hat ein
Diskussionspapier zur Vorläufigen Sichtweise hinsichtlich
eines verbesserten Rahmenkonzepts: die
Berichtseinheit veröffentlicht. Das
Diskussionspapier stellt den ersten Schritt zu Phase D des
gemeinsamen Projekts von FASB und IASB zur Überarbeitung des
Rahmenkonzepts dar. In dem Papier liegt der Schwerpunkt auf
der Begriffsabgrenzung der Berichtseinheit und der
Zusammensetzung einer Konzernberichtseinheit. Der IASB
bittet um Stellungnahmen bis zum 29. September 2008. Die
englischsprachige Pressemitteilung können Sie
hier einsehen (45 KB). Das Diskussionspapier kann ab dem
2. Juni kostenfrei von der Website des IASB bezogen werden. |
30. Mai 2008:
IASB gibt weitere redaktionelle Änderungen heraus
Der IASB hat zum 30. Mai 2008 weitere redaktionelle
Änderungen an der Gesamtausgabe der IFRS 2008 sowie an IAS 1
(rev. 2008) und den jährlichen Verbesserungen 2006/7
herausgegeben, die
hier heruntergeladen werden können.
30. Mai 2008:
EFRAG Update Mai 2008 erschienen
 |
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die
Maiausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht. Die
Zusammenfassung kann
hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache,
325 KB). |
29. Mai 2008:
Agendaseiten aktualisiert
 |
Nach Abschluss der Übersetzung
der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen
Sitzungstagen der IASB-Sitzung
vom Mai 2008 haben wir die folgenden Seiten zu
Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards
Board (IASB) für Sie
aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung
widerzuspiegeln: |
29. Mai 2008:
Diskussionsforum zum Diskussionspapier zur Berichterstattung über
Finanzinstrumente
 |
Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen
interessierten Personen und Organisationen
am Montag, den 14. Juli 2008, 14.00 Uhr (vorauss. bis ca. 17.00 Uhr) ins
Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem
Diskussionsforum zum
Diskussionspapier des IASB zur
Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente ein
(in englischer Sprache, 792 KB). Sollten sich in den nächsten
Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere
Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC
sich
vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme
unter bahrmann@drsc.de bis zum
7. Juli 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit
die Platzkapazität das zulässt. |
29. Mai 2008:
IAS Plus-Newsletter zu den Änderungen an IFRS 1 und IAS 27
 |
Das
Global IFRS Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu
den Änderungen an IFRS 1 und IAS 27
veröffentlicht (in englischer Sprache, 102 KB), die der
IASB am vergangenen Donnerstag veröffentlicht hatte.
Mit den Änderungen werden Erleichterungen für Ersteller
gewährt, die IFRS das erste Mal anwenden. Diese
Erleichterungen betreffen die Bestimmung der
Anschaffungskosten einer Beteiligung an Tochterunternehmen,
assoziierten Unternehmen und Unternehmen unter gemeinsamer
Kontrolle. IAS 27 ist in Hinblick auf die Regelungen für die
Erfassung von Erlösen aus Dividenden aus Tochterunternehmen,
assoziierten Unternehmen und Unternehmen unter gemeinsamer
Kontrolle sowie auf die Bestimmung der Anschaffungskosten
einer Beteiligung bei bestimmten Konzernneustrukturierungen
geändert worden.
Alle alten Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier. Sie
können sich auch für ein kostenloses
Abonnement per E-mail einschreiben. |
28. Mai 2008: IDW nimmt Stellung zum Entwurf des ISA 265
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB),
dem für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale
Gremium, Stellung zum Entwurf des internationalen Prüfungsstandards
(International Standard on Auditing, ISA) 265 Übermittlung von
Mängeln bei internen Kontrollen genommen. In der
englischsprachigen
Stellungnahme (154 KB) schlägt das IDW
alternative Definitionen der Begriffe „wesentliche Schwäche“ und
„bedeutender Mangel“ sowie des Schwellenwerts bezüglich der zu
berichtenden Mängel vor im Prinzip also aller wesentlichen
Bestandteile des ISA.
27. Mai 2008:
IAS Plus-Newsletter zu den Verbesserungen an den IFRS
27. Mai 2008: Auswirkungsanalyse zur Übernahme
von IAS 23 (2007) in der EU
 |
Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen
Parlament vereinbart, dass Auswirkungsanalysen für Standards
und Interpretationen erstellt werden sollen, bevor diese für
die Anwendung in Europa übernommen werden. Die
Kommissionsdienststellen haben gemeinsam mit der
europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die
Auswirkungsanalyse zur überarbeiteten Fassung von IAS 23
Fremdkapitalkosten (2007) erstellt. Derzeit ist in
Europa die Fassung des IAS 23 von 1993 in Kraft. In der
Analyse werden die folgenden Auswirkungen der Übernahme von
IAS 23 (2007) für die Anwendung in Europa genannt: |
 |
In der Konsultation
durch die Kommissionsdienststellen zeigte sich, dass
in einer Mehrheit der Stellungnahmen die
Aktivierungsmethode vorgezogen und/oder die
Übernahme des Standards begrüßt wird. |
 |
Die Streichung eines
der gegenwärtigen Wahlrechte wird die
Vergleichbarkeit von Abschlüssen erhöhen. |
 |
Fachliche Erörterungen
beim IASB und bei EFRAG und Untersuchungen der
Kommissionsdienststellen haben ergeben, dass bei der
Verwendung der Anschaffungskostenmethode die
Aktivierung von Fremdkapitalkosten und deren
Aufnahme in die Anschaffungskosten des
Vermögenswertes einen besseren konzeptionellen
Ansatz bietet als ihre Erfassung als Aufwand. |
 |
Trotz der Tatsache,
dass die Mehrheit der europäischen Unternehmen
derzeit die Aufwandsmethode anwendet, ist nicht zu
erwarten, dass die Einführung von IAS 23 eine
bedeutende Auswirkung auf einen Teil von ihnen hat,
da sie möglicherweise nicht über qualifizierende
Vermögenswerte oder Fremdkapitalkosten verfügen. Die
Aktivierung von Fremdkapitalkosten ist für
diejenigen Unternehmen von Bedeutung, die
kapitalintensive Vermögenswerte nutzen. Unsere
Konsultation und andere Berichte zeigen, dass diese
Unternehmen im Allgemeinen die Aktivierungsmethode
bevorzugen. |
 |
Die Überarbeitung von
IAS 23 wird einige Kosten aus der erstmaligen
Anwendung mit sich bringen und die Komplexität
leicht erhöhen, da die Aufwandsmethode leichter
anzuwenden ist als die Aktivierungsmethode. Der
Hauptteil dieser Kosten wird sich auf die erstmalige
Anwendung des überarbeiteten Standards beziehen und
daher nur einmal auftreten. Der Bericht kommt zu dem
Schluss, dass der Nutzen aus der Verwendung des
Standards wichtiger ist als die Einführungskosten. |
 |
Erörterungen im
Anwenderforum von EFRAG haben gezeigt, dass die
Streichung eines Wahlrechts die Vergleichbarkeit
erhöhen wird. Dies wurde als bedeutender Nutzen
angesehen. Die Erörterungen zeigten auch, dass die
Bedeutung von Fremdkapital je nach Branche variieren
kann und sie offensichtlich von größerer Bedeutung
in den kapitalintensiven Branchen sind. Einige
Analysten wiesen darauf hin, dass Fremdkapitalkosten
normalerweise keine Kennziffer für ihre Analysen
sind. Aus der Kostenperspektive gesehen werden die
Anwender möglicherweise zusätzliche Kosten aus der
Anpassung der Zahlen für Analysezwecke haben, aber
sie werden auch einige Ersparnisse aus dem Wegfall
eines Wahlrechts haben. |
 |
Der IASB beabsichtigt,
eine nachträgliche Auswirkungsanalyse zwei Jahre
nach erstmaliger Anwendung des Standards
durchzuführen. Eine solche Analyse sollte sich
besonders den Bereichen zuwenden, die in den
Stellungnahmen während der Konsultation
hervorgehoben wurden. |
|
Insgesamt wird empfohlen, die überarbeitete Fassung von IAS 23
für die Anwendung in Europa zu übernehmen, da der Nutzen die Kosten
überwiege. Lesen Sie die
vollständige englischsprachige Analyse (148 KB), aus der wir
oben übersetzt haben. Außerdem stellt die Kommission die
Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur
Verfügung.
26. Mai 2008: SEC schlägt vor, XBRL-Daten von 8.000
Investmentfonds zu verlangen
 |
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat einstimmig dafür gestimmt, vorzuschlagen, dass
mehr als 8.000 Investmentfonds, die in den Vereinigten
Staaten tätig sind, ihre Daten mit XBRL-Etiketten versehen
einreichen müssen. Dies würde dazu führen, dass
„Anleger durch interaktive Daten Zugriff auf
Schlüsselinformationen über Gebühren, Leistungen und
Strategien bekämen, die es ihnen erlaubten, vergleichende
Anlageentscheidungen zwischen tausenden von Investmentfonds
mit der Leichtigkeit einer Internetrecherche zu treffen.“
Einige Investmentfonds reichen bereits freiwillig interaktive
Daten ein. Die vorgeschlagenen SEC-Regel würde allen
Investmentfonds vorschreiben, ab dem 31. Dezember 2009 mit
XBRL-Etiketten versehene Daten bei der SEC einzureichen.
Investmentfonds müssten außerdem interaktive Daten auf ihren
Internetseiten zur Verfügung stellen, wenn sie eine solche
unterhalten. |
26. Mai 2008: Jahresbericht der IASC-Stiftung 2007
 |
Die
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat ihren
Jahresbericht 2007 veröffentlicht. Enthalten im Bericht sind
unter anderem detaillierte Informationen zur
Rechenschaftspflicht und zur Finanzierung der IASCF sowie
ein ausführlicher Bericht des IASB-Vorsitzenden Sir David
Tweedie über die Aktivitäten des Boards. Laden Sie sich den
englischsprachigen
Bericht von der Internetseite des IASB herunter (63
Seiten, 2 MB). |
25. Mai 2008: SEC unterzeichnet Protokolle zum Informationsaustausch über IFRS mit vier Ländern
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat Protokolle unterzeichnet, die sie in
die Lage versetzen, Informationen mit Finanzregulatoren in vier
europäischen Ländern über die Anwendung der International Financial
Reporting Standards auszutauschen. Bei den vier Ländern handelt es
sich um Belgien, Bulgarien, Norwegen und Portugal. Dieses
Vereinbarungen fußen auf einer Blaupausenvereinbarung, welche die
SEC und der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee
of European Securities Regulators, CESR) neben vielen anderen
zuvor übernommen haben. Infolge der Globalisierung der
Kapitalmärkte entwickelten Wertpapieraufsichtsbehörden
Vereinbarungen über den Informationsaustausch, um eine
grenzübergreifende Regulierung zu ermöglichen. Die englischsprachige
Pressemitteilung der SEC können Sie
hier einsehen. Auf
dieser Webseite der SEC finden Sie Informationen zu den Vereinbarungen
über eine Zusammenarbeit mit ausländischen Regulatoren.
24. Mai 2008: Argentinien erwägt Übernahme der IFRS
Die
argentinische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Federacion
Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas) hat
einen Plan für die Einführung der International Financial Reporting
Standards (IFRSs) für alle Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich
gehandelt werden, ausgearbeitet. Der Plan wurde der argentinischen
Wertpapieraufsicht vorgelegt, die ihn zu genehmigen hätte. Dem Plan
zufolge soll die Übernahme der IFRS in Jahresabschlüssen
börsennotierter Unternehmen zum ersten Quartal 2011 erfolgen. Mit
Beginn des ersten Quartals 2010 hätten Unternehmen die erwarteten
Auswirkungen, die die IFRS auf ihr Betriebsergebnis und das
Eigenkapital haben, anzugeben.
Hier können Sie sich den Plan zur
Übernahme der IFRS in Argentinien herunterladen (in spanischer
Sprache, 313 KB).
23. Mai 2008: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung
vom Mai 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 20.-23. Mai 2008, zu seiner
Maisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
23. Mai 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
Nach der Sitzung des
Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen
Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) Anfang der
Woche und den gestern herausgegebenen Verlautbarungen des
IASB hat EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, noch einmal aktualisiert.
Änderungen betreffen zum einen die erwarteten Termine
der Abstimmung durch den ARC, zum anderen wurde die Liste
der noch nicht für die Anwendung in Europa übernommenen IASB-Verlautbarungen
um die beiden gestern vom IASB herausgegebenen Änderungen an
Standards wie folgt ergänzt:
| IASB-Verlautbarung |
Übernahmeempfehlung durch EFRAG |
Abstimmung durch ARC |
voraussichtliche Übernahme für die Anwendung in Europa |
| Änderungen an 20 IFRS (Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007) |
erwartet im Juli 2008 |
erwartet auf der Oktobersitzung 2008 |
im ersten Quartal 2009 |
| Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung in separaten Abschlüssen (Änderungen an IFRS 1 und IAS 27) |
erwartet im Juli 2008 |
erwartet auf der Oktobersitzung 2008 |
im ersten Quartal 2009 |
Vollständiger aktualisierter Bericht über den Status des
Übernahmeprozesses (in englischer Sprache, 34 KB).
23. Mai 2008:
EU-Kommission überdenkt Aufgaben der aufsichtsbehördlichen
Ausschüsse
Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu
etwaigen Änderungen bei den Beschlüssen der Kommission zur
Einsetzung des Ausschusses der europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), des Ausschusses der
europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) und des
Ausschusses der Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen
und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) eingeleitet.
Hauptziel dieser Initiative ist es, bei den Aufgaben dieser
Ausschüsse für größere Kohärenz und Klarheit zu sorgen,
deren Kompetenzen zu stärken und sicherzustellen, dass sie
zur Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und zu konvergenten
Aufsichtspraktiken in der EU sowie zur Erhaltung eines
stabilen Finanzsystems beitragen. In dem Konsultationspapier
wird dazu aufgefordert, Bemerkungen zu einer offenen Liste
der Aufgaben zu übermitteln, die von den Ausschüssen in
diesen Bereichen wahrgenommen werden sollen. EU-Kommissar
Charlie McCreevy, zuständig für Binnenmarkt und
Dienstleistungen, erklärte dazu:
|
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass wir die bisherige
Aufsichtsstruktur durch eine Reihe praktischer und
ergebnisorientierter Initiativen auf den verschiedenen
Ebenen verbessern müssen, um die europäischen Aufsichts- und
Stabilitätsstrukturen zu stärken. Die Klärung und Stärkung
der Rolle der aufsichtsbehördlichen Ausschüsse durch
entsprechende Änderungen in ihren Einsetzungsbeschlüssen ist
ein notwendiger Schritt in diese Richtung. Dieser Schritt
wird zu einem kostenwirksameren Aufsichtsrahmen und einer
besseren Überwachung der Finanzstabilität führen. |
Lesen Sie auch die
Presseerklärung der EU-Kommission (93 KB) und das eigentliche
Konsultationspapier (in englischer Sprache, 203 KB). Einsendeschluss für Beiträge ist der 18. Juli 2008.
23. Mai 2008: IFRS Insights
neuer Newsletter von
Deloitte USA
 |
Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue
Veröffentlichung mit dem Titel IFRS Insights ins
Leben gerufen. Sie soll den wachsenden Bedarf
US-amerikanischer Unternehmen hinsichtlich aktueller
Informationen zu Entwicklungen in den IFRS und die wachsende
Nachfrage nach IFRS-Umsetzungshinweisen abdecken. Derzeit
ist in den Vereinigten Staaten ein verstärktes Gefühl der
Dringlichkeit bezüglich der Anwendung von IFRS zu spüren.
Während die Unternehmen weitere Entscheidungen der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) abwarten (einschließlich der
erwarteten Verlautbarung, wann börsennotierte Unternehmen
IFRS für Zwecke der Berichterstattung an die SEC verwenden
dürfen), stellen die verantwortlichen Rechnungsleger von
US-amerikanischen Unternehmen mehr Fragen über die IFRS und
deren zukünftigen Auswirkungen auf ihre Unternehmen. Die
neue Publikation stellt sich diesen Fragen, indem sie die
neuesten Entwicklungen in den IFRS aufzeigt, praktische
Ratschläge für Unternehmen bietet, die IFRS anwenden wollen,
den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds
darstellt und auf relevante Werkzeuge und Ressourcen
verweist. Laden Sie sich
die Erstausgabe (Mai 2008) der IFRS Insights
herunter (in englischer Sprache, 427 KB). |
23. Mai 2008: IFRS-Umfrage von
Deloitte USA: Wie weit sind wir?
 |
Unsere amerikanischen Kollegen habe eine Umfrage mit dem
Titel
2008 IFRS Survey – Where Are We Today? veröffentlicht
(in englischer Sprache, 850 KB). Dieser kurze aber
informative Bericht erörtert die Ergebnisse einer Umfrage,
bei der rund 200 führende Rechnungsleger von
US-amerikanischen Unternehmen von Deloitte zu IFRS befragt
wurden. Hauptziel der Umfrage lag darin, den Grad zu
eruieren, zu dem US-amerikanischen Unternehmen über IFRS
auf dem Laufenden sind und Interesse an dem Thema haben.
Einige der Ergebnisse stellen wir Ihnen nachfolgend dar: |
 |
30% der Befragten gaben an, dass sie, wenn sie jetzt
vor die Entscheidung gestellt wären, eine Einführung von
IFRS in Erwägung ziehen würden. 10% waren der Meinung,
dass sie vor einer solchen Entscheidung noch weitere
Informationen benötigten. 18% enthielten sich der
Meinung. |
 |
Auch unter den Unternehmen, die angaben, IFRS jetzt
nicht einführen zu wollen, gaben 45% an, eine Einführung
von IFRS nach dem jetzigen Entscheidungsstand innerhalb
der nächsten sieben Jahre in Erwägung ziehen zu wollen. |
 |
Die Branchen, die am ehesten an einer Einführung von
IFRS interessiert waren, waren die Finanzdienstleister,
das Gesundheitswesen und Hersteller von Verbrauchsgütern
und Industrieerzeugnissen. |
 |
Insgesamt waren 50% der Befragten der Meinung, dass
innerhalb der nächsten sieben Jahre mindestens ein
Viertel aller US-Emittenten IFRS anwenden werden. 85%
waren der Meinung, dass das auf mindestens 10% der
Emittenten zutreffen werde. |
 |
Von den US-Unternehmen, die angaben, eine
IFRS-Einführung zu erwägen, gaben 53% an, dies innerhalb
der nächsten drei Jahre durchführen zu wollen. |
 |
Von den Unternehmen, die angaben, eine
IFRS-Einführung zu erwägen, gaben 64% an, dass ihnen die
entsprechenden Fachkräfte in ihren US-amerikanischen
Geschäftsbetrieben fehlten; 34% waren der Meinung, dass
ihnen diese Fachkräfte in ihren ausländischen
Geschäftsbetrieben fehlten. Diese Ergebnisse zeigen,
dass die Aus- und Weiterbildung in IFRS ausgebaut werden
muss. |
|
22. Mai 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung
vom Mai 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 20.-23. Mai 2008, zu seiner
Maisitzung 2008 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
22. Mai 2008: Bestimmung
der Anschaffungskosten einer Beteiligung in separaten Abschlüssen
 |
Der IASB hat zwei Standards geändert, um die Art und
Weise zu ändern, nach der die Anschaffungskosten einer
Beteiligung bei erstmaliger Anwendung der IFRS bewertet
werden. Die geänderten Standards sind IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial
Reporting Standards und IAS 27 Konzern- und separate
Abschlüsse nach IFRS. Der Board hat die Änderungen
vorgenommen, weil die rückwirkende Bestimmung der
Anschaffungskosten und die Anwendung der
Anschaffungskostenmethode nach IAS 27 bei erstmaliger
Anwendung der IFRS in manchen Fällen nicht ohne übermäßige
Kosten und Mühen erreicht werden kann. |
Die Änderungen an IFRS 1 und
IAS 27:
 |
Bei erstmaliger Anwendung der IFRS ist die
Verwendung angenommener Anschaffungskosten entweder des
beizulegenden Zeitwerts oder des Buchwerts nach
vorherigen Rechnungslegungsstandards für die Bewertung
der ursprünglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung
an Tochterunternehmen, Unternehmen unter gemeinsamer
Kontrolle und assoziierten Unternehmen zulässig, und |
 |
die Definition der Anschaffungskostenmethode wird
aus IAS 27 entfernt und durch die Anforderung ersetzt,
Dividenden als Erträge im separaten Abschluss des
Investors darzustellen. |
 |
Wenn im Rahmen einer Neustrukturierung ein neues
Mutterunternehmen gebildet wird, muss das neue
Mutterunternehmen die Anschaffungskosten der Beteiligung
an seinem früheren Mutterunternehmen und den Buchwert
seines Anteils an dessen Eigenkapital zum Zeitpunkt der
Neustrukturierung bewerten. |
|
Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 treten für Geschäftsjahre in
Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige
Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die
Presseerklärung des IASB
(in englischer Sprache, 46 KB).
22. Mai 2008: IASB veröffentlicht
Änderungen an 20 IFRS
 |
Der IASB hat die endgültigen Änderungen an 20 IFRS nebst
dazugehörigen Grundlagen für Schlussfolgerungen und
Leitlinien veröffentlicht, die sich aus dem
jährlichen
Verbesserungsprojekt 2007 des Boards ergeben haben.
Einige Änderungen ziehen Änderungen an anderen IFRS nach
sich. Die Änderungen basieren auf dem Entwurf, der im
Oktober 2007 herausgegeben worden war. Das jährliche
Verbesserungsprojekt des IASB bietet die Möglichkeit,
kleinere und nicht dringende Verbesserungen an den IFRS
vorzunehmen. Die meisten Änderungen treten für
Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009
beginnen. Lesen Sie hierzu auch die
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 56 KB).
Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Änderungen:
- Änderungen, die Auswirkungen auf die Bilanzierung,
den Ansatz oder die Bewertung haben. Die Themen dieser
Änderungen sind in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt.
- Formulierungsänderungen oder editorische Änderungen,
die keine oder nur minimale Auswirkungen auf die
Bilanzierung haben. Diese betreffen IFRS 7, IAS 8,
IAS 10, IAS 18, IAS 20, IAS 29, IAS 34, IAS 40 und
IAS 41.
|
| Verbesserungen an IFRS in Bezug auf Darstellung, Ansatz oder Bewertung |
| IFRS |
Gegenstand der Änderung |
| IFRS 5
Zu Veräußerungszwecken
gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene
Geschäftsbereiche |
 |
Absicht, einen kontrollierenden Anteil an einem
Tochterunternehmen zu veräußern |
|
| IAS 1
Darstellung des Abschlusses |
 |
kurzfristige/langfristige Klassifizierung von
Derivaten |
|
| IAS 16
Sachanlagen |
 |
erzielbarer Wert |
 |
Verkauf von Mietvermögen |
|
| IAS 19
Leistungen an Arbeitnehmer |
 |
Plankürzungen und negativer nachzuverrechnender
Dienstzeitaufwand |
 |
Verwaltungskosten eines Plans |
 |
Ersetzung des Ausdrucks „fällig werden" („fall due") |
 |
Leitlinien zu Eventualschulden |
|
| IAS 20
Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der
öffentlichen Hand |
 |
staatliche Kredite mit geringeren Zinssätzen als den
marktüblichen |
|
| IAS 23
Fremdkapitalkosten |
 |
Bestandteile von Fremdkapitalkosten |
|
| IAS 27
Konzern- und separate
Abschlüsse nach IFRS |
 |
Bewertung eines zur Veräußerung gehaltenen
Tochterunternehmens in separaten Abschlüssen |
|
| IAS 28
Anteile an assoziierten Unternehmen |
 |
Angabeerfordernisse für Beteiligungen an
assoziierten Unternehmen, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bilanziert werden |
 |
Wertminderungen von Beteiligungen an assoziierten
Unternehmen |
|
| IAS 29
Rechnungslegung in
Hochinflationsländern |
 |
Beschreibung der Bewertungsgrundlage in Abschlüssen |
|
| IAS 31
Anteile an Joint Ventures |
 |
Angabeerfordernisse für Beteiligungen an
gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert
werden |
|
| IAS 36
Wertminderung von Vermögenswerten |
 |
Angabe der Schätzungen, die zur Bestimmung des
erzielbaren Wertes verwendet wurden |
|
| IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte |
 |
Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen |
 |
Leistungsabhängige Abschreibung |
|
| IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und
Bewertung |
 |
Neuklassifizierung von Finanzinstrumenten in die
oder aus der Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert klassifizierten Instrumente |
 |
Designierung und Dokumentation von
Sicherungsbeziehungen auf Segmentebene |
 |
anzuwendender Effektivzinssatz bei Aufgabe des Fair Value Hedge Accountings |
|
| IAS 40
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien |
 |
Behandlung von Immobilien im Bau, die als
Finanzinvestition gehalten werden |
|
| IAS 41Landwirtschaft |
 |
Abzinsungssatz für Berechnungen des beizulegenden
Zeitwerts |
 |
zusätzliche biologische Transformationen |
|
21. Mai 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom Mai 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 20.-23. Mai 2008, zu seiner
Maisitzung 2008 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
21. Mai 2008:
Regierungsentwurf des BilMoG veröffentlicht
 |
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den
Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) veröffentlicht (701 KB). Im Vergleich zum am
8. November 2007 veröffentlichten Referentenentwurf haben
sich einige wesentliche Änderungen ergeben. Ersatzlos
gestrichen wurde §264e, der Unternehmen das Wahlrecht
einräumen sollte, ihren Einzelabschluss nach IFRS
aufzustellen, d. h. alle Unternehmen haben weiterhin ihren
Einzelabschluss nach dem HGB zu erstellen. Enger gefasst
wurde § 241a, der bei Unterschreitung bestimmter
Schwellenwerte nur noch Einzelkaufleute von der
Buchführungs- und Aufstellungspflicht befreien sollte.
Personenhandelsgesellschaften wurden nunmehr aus dem
Anwendungsbereich dieser Norm gestrichen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich zum
Regierungsentwurf wie folgt: |
|
Die Unternehmen in Deutschland brauchen moderne und
effiziente Bilanzierungsregeln, wie sie das BilMoG vorsieht.
Wir erhöhen die Aussagekraft des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses und nehmen damit insbesondere vom
deutschen Mittelstand den Druck, internationale
Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Im Ergebnis wird das
HGB-Bilanzrecht den Unternehmen weiterhin eine vollwertige
Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards
bieten, ohne deren Nachteile – hohe Komplexität, hoher
Zeitaufwand, hohe Kosten – zu übernehmen. Zur Verbesserung
der Aussagekraft gehört auch, dass die wirtschaftlichen
Risiken bei den sogenannten Zweckgesellschaften künftig
besser aufgedeckt werden.“ |
Als nächster Schritt des Gesetzgebungsverfahrens werden der
Bundesrat Anfang Juli im ersten Durchgang und der Bundestag
unmittelbar nach der Sommerpause über den Regierungsentwurf beraten.
Weiterhin geplant ist, den größten Teil der neuen Vorschriften
erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die im Kalenderjahr 2009
beginnen und Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der
Schwellenwerte, bereits schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch
nehmen zu können. Lesen Sie auch die
Presseerklärung des BMJ.
21. Mai 2008: IASB-Webcast zum DP "Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über
Finanzinstrumente"
Am 19. März 2008 hat der IASB sein Diskussionspapier (DP)
zur Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über
Finanzinstrumente veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist
endet am 19. September 2008. Am 10. Juni 2008 werden IASB-Mitglied
John Smith und Gavin Francis, Direktor für Kapitalmärkte, in das DP
live über eine Internetpräsentation einführen.
Nähere Informationen und Details der Registrierung finden Sie auf
der Website des IASB.
21. Mai 2008: Podcast von Deloitte:
Warum amerikanische Unternehmen von IFRS profitieren können
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben vor dem Hintergrund, dass
in einer Zeit der Globalisierung ein einziger weltweit gültiger Satz
von Rechnungslegungsstandards zunehmend wünschenswert wird, weil er
erhöhte Vergleichbarkeit von Finanzinformationen über Ländergrenzen
hinweg bietet, einen Podcast erstellt, der sich der Frage widmet, ob
die Vereinigten Staaten bereit für diesen Wechsel sind.
US-amerikanische Unternehmen sind an die detaillierten Regeln von
US-GAAP gewöhnt, und IFRS können ihnen sowohl neue Möglichkeiten als
auch unbekannte Herausforderungen bieten. Unter anderem werden im
Podcast folgende Fragen beantwortet:
 |
Worin ist der Trend weltweit hin zu IFRS begründet? |
 |
Wie unterscheiden sich IFRS von US-GAAP? |
 |
Was wären die Auswirkungen einer IFRS-Einführung für amerikanische Unternehmen? |
 |
Wie können sich amerikanische Unternehmen auf eine mögliche
Einführung der IFRS vorbereiten? |
Der etwa halbstündige
Podcast in englischer Sprache ist kostenfrei zugänglich. Sehen Sie auch die
weiteren Podcasts, die Deloitte kostenfrei anbietet.
21. Mai 2008: Einige
Fragen im aktualisierten Fragenkatalog zur Prospektverordnung haben IFRS-Bezug
 |
Frage 15. Wechselwirkung zwischen der
Prospektverordnung und IAS 8: Wenn ein Emittent die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in seinem Abschluss ändert (beispielsweise
bei erstmaliger Anwendung eines neuen IFRS) und wenn er diese
neue Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode rückwirkend anwendet,
bedeutet das, dass der Emittent die Vergleichszahlen im
Prospekt, die von der rückwirkenden Anwendung dieser neue
Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode betroffen wären, neu
berechnen muss? |
 |
Frage 48. Pro-forma-Finanzinformationen:
Erläuternde Beispiele: Einige der Fragen beziehen sich auf IFRS 3
und IFRS 5. |
21. Mai 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung
vom Mai 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 20.-23. Mai 2008, zu seiner
Maisitzung 2008 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
21. Mai 2008: Webcast des FASB zur
Finanzmarktkrise
 |
Der
US-amerikanische Standardsetzer FASB wird einen Webcast zur
derzeitigen Krise in den Kreditmärkten ausstrahlen. Die
Diskussionsteilnehmer werden die Faktoren erörtern, die
Auswirkungen auf die Kreditmärkte, die Rechnungslegung und
Berichterstattungsfragen haben, denen sich die Teilnehmer
auf den Kreditmärkten gegenüber sehen. Schritte, die als
Reaktion auf die Finanzmarktkrise unternommen wurden, werden
ebenfalls erörtert. Die Zuschauer werden die Möglichkeit
haben, Fragen per E-mail einzuschicken. |
Details zum FASB-Webcast zur
Finanzmarktkrise:
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Titel der
Sendung: The Crisis in the Credit
Markets: Causes, Reporting Issues, and Responses (Die
Krise auf den Kreditmärkten: Ursachen, Fragen der
Berichterstattung und Reaktionen). |
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Zeitpunkt der Sendung: Montag, 2. Juni 2008,
14:00h - 15:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT).
|
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Kostenpunkt: Die Sendung ist
kostenfrei.
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Diskussionsteilnehmer: Robert
Herz, Vorsitzender des US-amerikanischen Standardsetzers FASB; Matt Schroeder,
Geschäftsführender Direktor und Leiter der Abteilung
Bilanzierung weltweit, Goldman Sachs; Raymond Beier,
Partner bei PricewaterhouseCoopers; und Jack Ciesielski,
Herausgeber der Zeitschrift The Analyst's Accounting
Observer.
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Moderator: David Reilly, Reporter
des Wall Street Journal.
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Zugang: Der FASB wird den Webcast
auf seiner Internetseite für öffentlichen Zugang
archivieren. Um sich für den Webcast entweder live oder
in der archivierten Form zu registrieren, folgen Sie der
Zuschauer-URL unter:
http://w.on24.com/r.htm?e=109185&s=1&k=62D30E7B12E0A3E000FE1155AFB7AAC1.
|
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20. Mai 2008: Deloitte
wird mit Universitäten zusammenarbeiten
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben angekündigt, eine
Zusammenarbeit mit Weiterbildungseinrichtungen unter dem Titel IFRS
University Consortium aufnehmen zu wollen. In diesem Rahmen
sollen Zeit, Erfahrung und Ressourcen als Investition in die Aus-
und Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden, um IFRS in die
Lehrpläne von Colleges und Universitäten zu integrieren. Deloitte
USA stellt im Rahmen dieser IFRS-Arbeitsgemeinschaft Ressourcen für
die Ohio State und die Virginia Tech Universitäten zur Verfügung, um
ihnen zu helfen, IFRS-Lehrprogramme zu entwickeln. Die Beiträge von
Deloitte schließen den Entwurf von Unterrichtsleitfäden und
Fallstudien ein. Außerdem werden Praktiker von Deloitte als Dozenten
zur Verfügung stehen. Die Leitfäden und Unterrichtsmaterialien
werden auch anderen interessierten Universitäten zur Verfügung
stehen. Ohio State und Virginia Tech werden ihre Lehrprogramme auf
der Jahrestagung der amerikanischen Gesellschaft für Rechnungslegung (American Accounting
Association, AAA) vorstellen, die vom 3. bis 6. August in Anaheim in
Kalifornien stattfindet. Nähere Informationen zur Zusammenarbeit von
Deloitte mit den Universitäten finden Sie unter folgender Adresse:
www.deloitte.com/us/ifrs/consortium. Lesen Sie außerdem die
Presseerklärung
von Deloitte (in englischer Sprache, 57 KB).
20. Mai 2008: CESR veröffentlicht Zusammenfassungen der Übernahmeentscheidungen
 |
Das
Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seine
dritte Sammlung von
Auszügen aus seiner internen Datenbank zu Übernahmeentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen Aufsichtsbehörden für
Rechnungslegung verabschiedet wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge aus ausgewählten Entscheidungen als
Informationsquelle für die Förderung angemessener und einheitlicher Anwendung der IFRS in Europa. |
Sachverhalte, die in der dritten Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank abgedeckt werden:
 |
Konsolidierung eines Tochterunternehmens |
 |
Erwerb in Stufen |
 |
Konsolidierung von Zweckgesellschaften |
 |
Anwendung der Pooling-of-Interest-Methode
bei einem Unternehmenszusammenschluss unter
gemeinsamer Kontrolle |
 |
Feststellung des Erwerbers in einen Unternehmenszusammenschluss |
 |
Teilrückerstattung und Änderungen der
Vertragsbedingungen einer Fremdkapitalaufnahme |
|
 |
Wertminderung einer Anlage |
 |
Angabe der Auswirkungen einer Aufgabe eines
Geschäftsbereiches |
 |
Definition von Mitgliedern des Managements
in Schlüsselpositionen |
 |
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte |
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Zuordnung der Kosten eines Erwerbs |
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Anwendungsbereich von IAS 11 |
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Tauschgeschäfte |
 |
Halbjahresberichte |
|
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Laden Sie sich die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:
20. Mai 2008: Ergebnisse der 120. DSR-Sitzung
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 05. und
06. Mai 2008 seine 120. Sitzung und die
14. Öffentliche Sitzung in Berlin ab. Die
Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind
nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs
Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Mai 2008
hier herunterladen (37 KB). |
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat verschaffte sich
einen Überblick über Fragen im Zusammenhang mit der
Bilanzierung von liabilities. Der DSR
diskutierte Probleme des Erstansatzes von
Verbindlichkeiten, insbesondere bei schwebenden Geschäften. |
 |
Der DSR beschäftigte sich außerdem mit der Subprime
Krise. Der Standardisierungsrat diskutierte über
kurz- und mittelfristig vorzunehmende Schritte des DSR. |
 |
Weiterhin informierte sich der DSR über die
Präsentation des PAAinE DP Revenue Recognition auf
dem Joint IASB/FASB-Meeting am 21. April 2008. IASB/FASB
und den derzeitigen Stand des IASBProjekts.
Der DSR kam darin überein, dass als nächster Schritt auf
der Basis eines zu erarbeitenden
Fragenkatalogs, Meinungen von Verbänden eingeholt werden
sollen. |
 |
Außerdem diskutierte der Deutsche
Standardisierungsrat den Entwurf einer Stellungnahme zum
IASB-Diskussionsapier „Financial Instruments with
Characteristics of Equity“ im Nachgang der Öffentlichen
Diskussion, die zu diesem Thema am 30.4.2008
stattgefunden hat. Der DSR vertritt zu den vom
US-amerikanischen Standard-Setzer FASB ausgearbeiteten
und vom IASB zur Diskussion gestellten Ansätzen keine
geeignete Ausgangsbasis für die grundlegende
Überarbeitung der Abgrenzung zwischen Eigen- und
Fremdkapital in den IFRS. |
 |
Die IASB Diskussionspapiere „Reducing Complexity in
Reporting Financial Instruments“ sowie „Preliminary
Views on Amendments to IAS 19 Employee Benefits“ standen
ebenfalls auf der Tagesordnung wie das PAAinE
Diskussionspapier „The Financial Reporting of Pensions“. |
 |
Der DSR setzte seine Diskussion zum IASB-Projekt
Framework Phase A - Objectives and qualitative
characteristics fort. |
 |
Weiterhin informierte sich der DSR über den
aktuellen Stand der Endorsement-Beratungen bei EFRAG zu
den Standards IFRS 3 (rev) und IAS 27amend. Eine
endgültige Stellungnahme zu der Übernahmeempfehlung der
EFRAG wird der DSR erst beschließen, wenn die EFRAG
einen diesbezüglichen Entwurf vorgelegt hat. |
 |
Auf der Tagesordnung dieser Sitzung stand erneut die
Diskussion über die zukünftige Strategie des
DRSC aus Sicht des DSR. Im Rahmen dessen informierte
sich der Standardisierungsrat über die geplante
Restrukturierung der EFRAG und die derzeit diesbezüglich
geführten Diskussionen. |
 |
In seiner 14. Öffentlichen Sitzung vom 5. Mai
verabschiedete der Deutsche Standardisierungsrat den
DRS 16 Zwischenberichterstattung. Der Standard wird zum
Zwecke der gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen
Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz
weitergeleitet. Eine near final-Variante des Standards
ist auf der website des DRSC www.drsc.de veröffentlicht. |
|
20. Mai 2008: AICPA geht
mit www.ifrs.com ins Netz
 |
Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer
(American Institut of Certified Public Accountants, AICPA)
ist mit einer neuen Seite im Internet vertreten:
www.ifrs.com. Die
Internetseite ist dazu gedacht, dass sich AICPA-Mitglieder
und anderen berufshalber mit Rechnungslegung befasste
Personen mit den International Financial Reporting Standards
(IFRS) vertraut machen und stets auf dem aktuellen
Informationsstand halten können. Unter den Materialien
finden sich eine Geschichte der Konvergenz, ein allgemeiner
Überblick über die Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP,
häufig gestellt Fragen, Artikel, Lehrbücher und
Weiterbildungskurse sowie nützliche Links und Hilfen für
Mitglieder von Prüfungskomitees. |
20. Mai 2008: AICPA stimmt
für IASB als anerkannten Standardsetzer
 |
Der leitende Rat des
US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American
Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat
offiziell dafür gestimmt, den International Accounting
Standards Board (IASB) als den anerkannten
Rechnungslegungsstandardsetzer für die Verabschiedung
internationaler Bilanzierungs- und
Berichterstattungsstandards zu bezeichnen – lesen Sie dazu
auch die
Presseerklärung des AICPA (in englischer Sprache, 49 KB). Die
offizielle Abstimmung des Rats stellt eine Ergänzung der AICPA-Regeln zur Berufsethik 202 und
203 dar und setzt die AICPA-Mitglieder damit in die Lage, International Financial
Reporting Standards (IFRS) anzuwenden, ohne auf US-GAAP
überleiten zu müssen. |
| Nach Regel 202 muss ein Mitglied, dass
Berufsdienstleistungen erbringt, die Standards einhalten,
die von den anerkannten Organen herausgegeben werden.
Darüber hinaus darf ein Mitglied nicht testieren, dass ein
Abschluss in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten
Rechnungslegungsprinzipien steht, wenn dieser nicht nach
Standards erstellt wurde, die von einem der in Anhang A zu
Regel 203 genannten Standardsetzer herausgegeben wurden. |
Die Anerkennung betrifft alle IFRS, auch den IFRS für KMU, der
derzeit entwickelt wird. Nach der offiziellen Anerkennung des IASB
durch den Rat werden nun der Rat für Rechnungslegungsstandards und
der Ausschuss für Bilanzierungs- und Prüfungsdienstleistungen des
AICPA klarstellende Sprachregelungen entwickeln, wie Prüfungs-,
Durchsichts- und Erstellungsberichte zu ändern sind, wenn die
zugrunde liegenden Abschlüsse nach IFRS erstellt sind. Andere
Organe, die vom leitenden Rat nach den Regeln 202 und 203 offiziell
als Standardsetzer anerkannt sind, sind der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB),
der US-amerikanische Rat für staatliche Rechnungslegung (Governmental
Accounting Standards Board, GASB)
und der US-amerikanische Beirat für die Rechnungslegung der
Regierung (Federal Accounting Standards Advisory Board,
FASAB).
20. Mai 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
 |
EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
19. Mai 2008 (in englischer
Sprache, 32 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen: |
 |
IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
 |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
 |
IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007) |
 |
IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) |
 |
IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
 |
IAS 32 und
IAS 1
Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei
Liquidation entstehender Verpflichtungen |
 |
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
 |
IFRIC 13 Kundentreueprogramme |
 |
IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten
Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
20. Mai 2008:
Vergleich von IFRS und niederländischen
Rechnungslegungsgrundsätzen
 |
Unsere niederländischen Kollegen haben einen Vergleich
zwischen IFRS und niederländischen
Rechnungslegungsgrundsätzen veröffentlicht. In der Broschüre
werden auf 19 Seiten einige der Hauptunterschiede zwischen
IFRS und niederländischen Rechnungslegungsgrundsätzen
dargestellt, die jeweils für Berichtsperioden gelten, die am
oder nach dem 1. Januar 2008 begonnen haben. Außerdem sind
auch die neuen und überarbeiteten IFRS enthalten, die für
Berichtsperioden, die am 1. Januar 2008 beginnen, noch nicht
in Kraft getreten sind. Laden Sie sich die englischsprachige
Broschüre
IFRSs and NL GAAP: A Pocket Comparison herunter
(302 KB). |
19. Mai 2008:
BaFin-Präsident Sanio kritisiert Deregulierung der Finanzmärkte
 |
Der Präsident der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio, hat
sich auf der Jahrespressekonferenz der BaFin ausdrücklich
hinter die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums
gestellt: „Wer in
diesem Zusammenhang das Gespenst einer neuen Überregulierung
heraufbeschwört, hat den Ernst der Lage nicht begriffen. Die
Subprime-Krise hat die über Jahre betriebene systematische
Deregulierung des Finanzsystems als gefährlichen Irrweg
entlarvt. Ohne einen vernünftigen Regulierungsrahmen werden
es die Märkte auch beim nächsten Mal wieder falsch machen.“
Ausführlich äußerte sich Sanio auch zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert und zu der Verantwortlichkeit des
IASB. Nachfolgend ein Auszug aus seiner
Rede vom
15. Mai 2008. |
|
Weniger
optimistisch bin ich bei einer anderen Frage: der Bewertung
der riesigen Volumina an Subprime-Wertpapieren.
Wie stellt man den Wert solcher Papiere fest, wenn sie nicht
gehandelt werden, weil die entsprechenden Märkte tot sind?
„Nicht aktiv“ sagen die Bilanzexperten euphemistisch. Dieses
Problem verschärft sich beim „fair value accounting“, weil
nach den neu eingeführten internationalen
Bilanzierungsregeln die im Handelsbestand befindlichen
Papiere mit dem „fairen Wert“ angesetzt werden müssen; das
ist in erster Linie der Marktpreis. Die Frage, wie bei
illiquiden Märkten mit dem Handelsbestand zu verfahren ist,
ist aber auch im alten deutschen Bilanzierungsrecht
relevant, soweit dieses auf den jeweiligen „Zeitwert“
abstellt.
Sind die
Märkte nicht aktiv, so können die Bilanzierenden die
beizulegenden Zeitwerte nur mit Hilfe alternativer
Bewertungsmethoden ermitteln. Bei den strukturierten
Produkten, die mit den schlechten Risiken des
US-amerikanischen Immobilienmarktes ausstaffiert sind, hat
es wahrscheinlich schon früher nicht immer liquide
Märkte gegeben, die zur korrekten Preisfindung geeignet
waren. Was offenbar in der Vergangenheit niemanden besonders
gekümmert hat; man verließ sich auf Bewertungsmodelle, deren
Zuverlässigkeit nicht über jeden Zweifel erhaben sein
dürfte. Doch jetzt ist das Thema siedend heiß, denn die
angewandte Ersatz-Bewertungsmethode entscheidet über die
Höhe des Abschreibungs- bzw. Korrekturbedarfs. [...]
In Anbetracht
der bestehenden Schwierigkeiten empfiehlt der Bericht des
Financial Stability
Forums dem International Accounting Standards Board,
dem IASB,
seine Offenlegungsvorschriften zu den Bewertungsmaßstäben
und den verwendeten Methoden zu überarbeiten und damit die
bestehenden Bewertungsunsicherheiten zu beseitigen. Außerdem
fordert das
Financial Stability Board das
IASB
auf, konkrete Leitlinien für die Bewertung illiquider
Finanzinstrumente zu entwickeln.
Wird das
IASB
diesen Auftrag mit der gebotenen Schnelligkeit erfüllen? Ich
bin eher pessimistisch, denn die Entscheidungsprozesse in
diesem Gremium erstrecken sich über lange Zeiträume. Deshalb
hat
CESR vor kurzem die Entscheidung getroffen, sich ebenfalls
mit diesen Fragen zu beschäftigen.
|
19. Mai 2008: Neuer Global
Offerings Services-Newsletter erschienen
 |
Auf IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe April-Mai 2008 des Global Offerings Services
(GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in
englischer Sprache, 288 KB). Global Offerings Services ist
ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die
nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen
Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und
internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und
IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen
behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung
der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und
Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des
GOS-Newsletters finden Sie
hier
(in englischer Sprache). |
19. Mai 2008: Deloitte Australien
gibt Mustergeschäftsberichte 2008 nach A-IFRS heraus
 |
Unsere australischen Kollegen haben
Mustergeschäftsberichte, die in Übereinstimmung mit den
australischen Gegenstücken zu den IFRS stehen, für
Unternehmen mit jährlicher Berichtspflicht zum 30. Juni 2008
veröffentlicht. Diese Bericht beinhalten neue Anforderungen
wie beispielsweise AASB 7 Finanzinstrumente: Angaben.
Klicken Sie zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente auf
die nachfolgenden Links:
|
18. Mai 2008: Wir nehmen Stellung zu zwei IAASB-Vorschlägen
 |
Deloitte hat unlängst Stellungnahmen an den
International Auditing and Assurance Standards Board
(IAASB)
zu zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards
(International Standards on Auditing, ISA) eingereicht;
diese finden Sie nachfolgend. Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen an den IAASB seit 2004 finden Sie
hier. |
18. Mai 2008: IFRIC-Agendaseiten
aktualisiert
 |
Wir haben die nachfolgenden IFRIC-Agendaseiten
aktualisiert, um die auf der Sitzung des International
Financial Reporting Interpretations Committees am 8. Mai
2008 getätigten Erörterungen und Entscheidungen
widerzuspiegeln:
|
18. Mai 2008: Sitzungstermine des
IASB für 2009
 |
Nachfolgend geben wir die Liste der Sitzungstermine des
International Accounting Standards Board für 2009 wieder,
einschließlich der gemeinsamen Sitzungen mit dem FASB und
den Sitzungen des Standardbeirats. Sie können diese
jederzeit durch Anklicken des Links
Daten zukünftiger
IASB-Sitzungen unter der Rubrik "IASB Projekte und
Sitzungen" in der rechten Spalte der Startseite finden. Mit Ausnahme der
gemeinsamen Sitzung mit dem FASB im Oktober 2009 finden alle
Sitzungen in London statt. |
| IASB |
Montag bis Freitag, 19. - 23. Januar 2009 |
| IASB |
Montag bis Freitag, 16. - 20. Februar 2009 |
| Standardbeirat |
Montag und Dienstag, 23. und 24. Februar 2009 |
| IASB |
Montag bis Freitag, 16. - 20. März 2009 |
| IASB |
Montag bis Freitag, 20. - 24. April 2009 |
| Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB
|
Montag und Dienstag, 27. und 28. April 2009 |
| IASB |
Montag bis Freitag, 18. - 22. Mai 2009 |
| IASB |
Montag bis Freitag, 15. - 19. Juni 2009 |
| Standardbeirat |
Montag und Dienstag, 22. und 23. Juni 2009 |
| IASB |
Montag bis Freitag, 20. - 24. Juli 2009 |
| IASB |
Montag bis Freitag, 14. - 18. September 2009 |
| IASB |
Montag bis Freitag, 19. - 23. Oktober 2009 |
| Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB
in Norwalk (Conn.) |
Montag bis Mittwoch, 26. - 28. Oktober 2009 |
| IASB |
Montag bis Freitag, 16. - 20. November 2009 |
| Standardbeirat |
Donnerstag und Freitag, 12. und 13. November 2009 |
16. Mai 2008: Zusammenfassung von
IFRIC abgelehnter Sachverhalte aktualisiert
Nach
Abschluss der Übersetzung der
Mitschrift der Beobachter von Deloitte von der IFRIC-Sitzung im
Mai 2008 und der Veröffentlichung des
IFRIC-Updates vom Mai 2008 haben wir für Sie unsere nach IFRS sortierte Liste der
Sachverhalte, die nicht in das
Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt. Die Liste
spiegelt den Stand, der mit den endgültigen Agendaentscheidungen vom
Mai 2008 erreicht wurde, wider und beinhaltet nun über 135
Sachverhalte. Die folgenden Sachverhalte
sind hinzugekommen:
 |
IAS 19 – Erfüllung |
 |
IAS 37 – Pfand auf
rückgabefähige Behältnisse |
16. Mai 2008: Alle bei der SEC
registrierten Unternehmen sollen XBRL anwenden
 |
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat vorgeschlagen, dass alle
börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten ihre
Daten bei der SEC im XBRL-Format einreichen müssen. XBRL ist
eine Computer-Sprache, mit deren Hilfe alle Finanz- und
anderen Informationen von Unternehmen mit Etiketten aus
einer Standardliste (Klassifizierungssystematik) versehen
werden, so dass Anleger und Analysten die gesuchten
Informationen leichter lokalisieren und analysieren können.
Die Berichterstattung im XBRL-Format würde sowohl für
Abschlüsse gelten, die nach US-GAAP erstellt sind, als auch
für Abschlüsse nach IFRS wie vom IASB herausgegeben. Die
Umstellung würde drei Jahre in Anspruch nehmen. |
 |
Unternehmen mit einer Börsenkapitalisierung von über 5 Mrd.
US-Dollar (etwa die 500 größten bei der SEC registrierten
Unternehmen), die ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen,
müssten ihre Daten ab Geschäftsjahren, die Ende 2008 enden, im
XBRL-Format zur Verfügung stellen. Die Daten ständen dann
Anfang 2009 zur Verfügung. |
 |
Die übrigen Unternehmen, die US-GAAP anwenden, würden ihre
Daten im XBRL-Format in den folgenden zwei Jahren einreichen. |
 |
Unternehmen, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen, würden
XBRL-Daten ab Geschäftsjahren, die Ende 2010 enden, zur
Verfügung stellen. |
Die XBRL-Daten würden zusätzlich zu den Jahres- und
Vierteljahresabschlüssen und den anderen Registrierungsdaten zur
Verfügung gestellt. Die Unternehmen würden auch daran erinnert, diese
Daten auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Lesen Sie die
englischsprachige
Presseerklärung
der SEC. Deloitte hat die Broschüre
Warum Sie über XBRL
Bescheid wissen müssen erstellt (in englischer Sprache, 128 KB), in
der häufig gestellte Fragen in Bezug auf die SEC-Forderung nach
XBRL-basierter Finanzberichterstattung beantwortet werden.
15. Mai 2008: IDW nimmt
Stellung zum vorgeschlagenen PCAOB-Standard Nr.
7
In
einem
Schreiben an die
US-amerikanische Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) vom 12. Mai 2008 nimmt das IDW
Stellung zum vorgeschlagenen PCAOB-Standard Nr.
7 Die Durchsicht der Auftragsqualität. Das IDW teilt die
Meinung der PCAOB, dass eine verlässlich durchgeführte Durchsicht
der Auftragsqualität ein wichtiges Element für die Grundlage des
Anlegervertrauens in die Prüfung sind, und unterstützt die Ziele des
vorgeschlagenen Standards. Einige Bedenken werden jedoch angemeldet.
Lesen Sie die
vollständige Stellungnahme in englischer Sprache
(95 KB).
15. Mai 2008: Beinah
endgültiger Entwurf von Änderungen an IFRS 1
In dem für Abonnenten zugänglichen Bereich der Internetseite des
IASB steht eine pdf-Version des beinah endgültigen Entwurfs der
Änderungen an IFRS 1 und IAS 27
Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens im separaten
Abschluss eines Mutterunternehmens zur Verfügung. Informationen über das
Projekt finden Sie auf unserer
Seite zum Agendaprojekt.
15. Mai 2008: PCAOB plant
Runden Tisch zum Vertrauen in nicht-amerikanische Prüfungsaufsichten
Die
US-amerikanische Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) wird am 25. Juni 2008 in Washington
Gespräche am Runden Tisch zu einem Vorschlag bezüglich der Umstände
anbieten, unter denen sie sich voll auf nicht-amerikanische
Prüfungsaufsichten zwecks Überprüfung von
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verlassen könnte. Vertreter von
Anlegern, registrierten Prüfungsgesellschaften und ausländischen
Aufsichtsbehörden werden an den Gesprächen teilnehmen. Bei den
Gesprächen wird der Schwerpunkt auf der von der PCAOB
vorgeschlagenen Verlautbarung
zu Verfahrensweise Leitlinien zur Umsetzung von
PCAOB-Regelung 4012 gelegt. Die Kommentierungsfrist endete
am 4. März 2008. Verknüpfungen auf den vollständigen Text des
Vorschlags und die eingegangenen Stellungnahmen finden Sie in der
Pressemitteilung der PCAOB.
15. Mai 2008: Studie zu
den Auswirkungen der IFRS-Konvergenz in Hongkong
Das
Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of
Certified Public Accountants, HKICPA) hat eine Studie mit dem Titel
Beratungen über die Auswirkungen des Konvergenzprojekts von HKRFS
und IFRS: Eine Analyse der Teilnehmeraktien des Hang Seng Indexes
veröffentlicht (Consultancy on the Impact of HKFRS
Convergence Project: A Review of the Hang Seng Index Constituent
Stocks). Der Hang Seng Index (HSI) ist eine Index, der die
Entwicklungen der 43 derzeit führenden Aktien, die an der Hongkonger
Börse notiert sind, widerspiegelt. Die
Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial
Reporting Standards, HKFRS) wurden zum 1.Januar 2005 vollständig auf
IFRS konvergiert. Das HKICPA hat diese Studie in Auftrag gegeben, um
die Auswirkungen der Übernahme der konvergierten HKFRS 2005 auf die
Teilnehmeraktien des HSI zu untersuchen. Gleichzeitig sollen die
Änderungen, die sich in Bezug auf Geschäftsgewinne und
Finanzposition ergeben haben, untersucht werden. In der Studie
werden auch bestimmte Standards identifiziert, die den größten Teil
zu diesen Änderungen beigetragen haben. Der Schwerpunkt der
Untersuchung liegt auf 32 Unternehmen, die HKFRS 2005 eingeführt
haben (andere Unternehmen hatten sich für eine vorzeitige Anwendung
entschieden). Das Urheberrecht der Studie liegt beim HKICPA, und wir
danken dafür, dass diese Studie auf IAS PLUS veröffentlicht werden
darf. Laden Sie sich die
vollständige Studie in englischer Sprache herunter (1.472 KB).
Nachfolgend fassen wir einige Ergebnisse in deutscher Sprache
zusammen:
Auswirkungen auf die Gewinne:
 |
Die durchschnittliche Erhöhung des Nettogewinns
betrug 53,63% (mittlere Erhöhung 2,59%) – also eine
große Disparität der Auswirkungen.
|
 |
Die fünf Standards, die den größten Einfluss auf die
Gewinne hatten, waren die folgenden:
 |
HKAS 32/HKAS 39 (Finanzinstrumente),
|
 |
HKFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung),
|
 |
HKAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien) und Int 21 (Ertragsteuern
- Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig
abzuschreibenden Vermögenswerten), |
 |
HKAS 17 (Leasingverhältnisse), und
|
 |
HKFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) und HKAS 36 (Wertminderung
von Vermögenswerten). |
|
 |
Insgesamt reduzierten HKFRS 2 und HKAS 17 die
Gewinne, während die anderen Standards sie erhöhten. |
 |
In der Studie wurden keine erkennbaren Zusammenhänge
zwischen der Höhe der Gewinnänderung und
Unternehmenscharakteristika wie beispielsweise Größe,
Verschuldung, Ertragslage oder Änderung vor den neuen
Standards entdeckt. |
Auswirkungen auf das Eröffnungskapital:
 |
Die durchschnittliche Abnahme des Eröffnungskapitals
betrug 2,00% (mittlere Abnahme 0,92%).
|
 |
Die fünf Standards, die den größten Einfluss auf das
Eröffnungskapital hatten, waren die folgenden:
 |
HKAS 32/HKAS 39 (Finanzinstrumente),
|
 |
HKAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien) und Int 21 (Ertragsteuern
- Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig
abzuschreibenden Vermögenswerten), |
 |
HKAS 17 (Leasingverhältnisse),
|
 |
HKAS 16 (Sachanlagen), und
|
 |
HKFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) und HKAS 36 (Wertminderung
von Vermögenswerten). |
|
 |
Insgesamt reduzierten HKAS 32/HKAS 39 und HKFRS 3/HKAS 36
das Eigenkapital, während die anderen Standards es
erhöhten. |
|
15. Mai 2008: Stellungnahme
des DSR zum Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Merkmalen von
Eigenkapital
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine
Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier
Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
verabschiedet. Die Unterscheidung zwischen Eigen- und
Fremdkapital ist nach Meinung des DSR eines des wichtigsten
Themen auf der derzeitigen Agenda des IASB. IAS 32 sei trotz
der Änderungen aus dem Jahr 2008 von Grund auf
fehlerbehaftet. Bei der Entwicklung eines Nachfolgestandards
sei es unabdingbar,
 |
Kriterien zu entwickeln, auf die ein Prinzip zur
Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital aufbauen könne, |
 |
einen Ansatz für die Unterscheidung zwischen Eigen- und
Fremdkapital zu wählen, der auf eine Prinzip aufbaut, das
von einer großen Bandbreite von Unternehmen mit
unterschiedlicher gesetzlicher Form in verschiedenen
Rechtskreisen angewendet werden könne und dennoch
entscheidungsnützliche Informationen liefere, und
|
 |
dabei dennoch die Fehler von IAS 32 nicht zu wiederholen. |
Dies ist nach Ansicht des DSR mit dem jetzigen
Diskussionspapier, das im Wesentlichen aus den vorläufigen
Ansichten des FASB besteht, nicht gelungen: |
|
Wir hätten also erwartet, dass die vorläufigen Ansichten des
FASB mit einer umfassenden Erörterung verschiedener
Kriterien eingeleitet würde sowie einer Untersuchung
der Frage, ob ein Ansatz zur Unterscheidung
zwischen Eigen- und Fremdkapital, der auf diesen Kriterien
aufbaut, zu entscheidungsnützlichen Informationen führt. Die
vorläufigen Ansichten des FASB enthalten keinerlei derartige
Erörterungen. Sogar das Prinzip hinter den gewählten
Kriterien wird nicht erklärt und schon gar nicht erörtert. |
Darüber hinaus weist der DSR darauf hin, dass die
Kapitalabgrenzung von
übergreifender Bedeutung sei und der Umfang des Projekts dieser
Tatsache nicht entspräche. Zum einen beschränke sich die Darstellung
in den vorläufigen Ansichten nur auf Finanzinstrumente und gehe
nicht auf alle Arten von Kapital ein. Zum anderen jedoch
würden Punkte aufgegriffen, die mit der prinzipiellen Frage der
Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital nichts zu tun
hätten (bspw. Fragen der Bewertung), während Punkte wie die Untersuchung der vorgeschlagenen
Ansätze im Konzernzusammenhang und die Auswirkungen der Frage, ob
die Eigentümersichtweise oder die Unternehmenssichtweise gewählt
wird, vernachlässigt würden. Insgesamt kommt der DSR zu folgenden
Schluss:
|
Insgesamt sind wir enttäuscht, dass die vorläufigen
Ansichten des FASB eine Reihe von Fragen nicht beinhalten,
die wir für essenziell bei der Einschätzung der
verschiedenen Ausgangspunkte für die Unterscheidung zwischen
Eigen- und Fremdkapital halten. Im Gegensatz dazu sind wir
der Meinung, dass das PAAinE-Diskussionspapier zum gleichen
Sachverhalt nicht nur den Erörterungen mehr Platz einräumt,
die wir für essenziell halten, sondern auch von Grund auf
den sogenannten Verlustabsorptionsansatz herleitet und
darstellt, warum dieser Ansatz einer größeren Bandbreite von
Adressaten entscheidungsnützliche Informationen für
Unternehmen in unterschiedlicher rechtlicher Form und in
verschiedenen Rechtskreisen bietet. |
Lesen Sie die vollständige
Stellungnahme des DSR, aus der wir oben übersetzt haben, in
englischer Sprache (186 KB).
14. Mai 2008: Kommission
veröffentlicht Empfehlung zur Stärkung des Vertrauens in die
Abschlussprüfung
|
Es ist von großer Bedeutung, dass die Qualitätsstandards
für die Abschlussprüfung in der EU auf sehr hohem Niveau
liegen. Deshalb müssen wir die Qualität der
Abschlussprüfungen weiter verbessern. Neue weltweite Trends
bei den Inspektionen fordern von uns ebenfalls eine rasche
europäische Antwort. Diese Empfehlung ist sicherlich ein
weiterer Schritt auf dem Weg zur Behandlung dieser
dringenden Themen. |
Die wesentlichen Merkmale der Empfehlung sind folgende:
 |
Sie empfiehlt den
Aufsichtsbehörden, bei den Inspektionen eine aktive Rolle zu
spielen. Die Berufsverbände können den Aufsichtsbehörden
immer noch zur Seite stehen. Allerdings sollten sie
wichtigen Sicherungsmaßnahmen unterworfen sein, zu denen
auch die Rechenschaftspflicht gegenüber den
Aufsichtsbehörden zählt.
|
 |
Die Empfehlung fordert die
Mitgliedstaaten auf klarzustellen, dass Fachleute aus den
Abschlussprüfungsgesellschaften (Gutachter) keine führende
Rolle in den Inspektionssystemen und –teams mehr spielen
sollten. |
Auch empfiehlt sie den Mitgliedstaaten, die Transparenz
hinsichtlich des Inspektionsergebnisses zu erhöhen, um die
Rechenschaftspflicht des Inspektionssystems gegenüber Anlegern,
Unternehmen und anderen Interessengruppen zu verbessern. Die von den
Abschlussprüfungsgesellschaften veröffentlichten Transparenzberichte
sollten im Vergleich zu den Inspektionsergebnissen keine unrichtigen
Informationen enthalten. Auch sollten größere Mängel bei den
internen Kontrollen von Abschlussprüfungsgesellschaften bekannt
gemacht werden, wenn eine Abschlussprüfungsgesellschaft den
Empfehlungen zur Verbesserung der Abschlussprüfungsqualität nicht
angemessen Folge leistet.
14. Mai 2008: Arbeitsgruppe des FASB
erörtert 24 Fair-Value-Sachverhalte
 |
Der
amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation
Resource Group, VRG) gegründet, um den Stab des FASB bei bestimmten
Sachverhalten mit Informationen bezüglich der Anwendung der
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanzierungspraxis zu
versorgen. Die VRG kam am 8. Mai 2008 zusammen und erörterte
vier neue und zwanzig bereits früher erörterte Bewertungsfragen. Unsere Kollegen von Deloitte USA haben am
13. Mai 2008 einen
Heads Up-Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache,
136 KB), in dem die vier neuen und zwanzig bereits früher
erörterte Bewertungsfragen erläutert werden. |
| 4 neue Bewertungsfragen |
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VRG Sachverhalt 2008-7: Beobachtbare und nicht
beobachtbare beizulegende Zeitwerte im derzeitigen
Kreditumfeld – Faktoren, die die Verlässlichkeit
eines beobachtbaren Werts beeinflussen |
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VRG Sachverhalt 2008-8: Bestimmung, ob ein Abzug für
eine Verkaufseinschränkung angewendet werden soll |
 |
VRG Sachverhalt 2008-9: Leistungspläne für
Arbeitnehmer – Beizulegender Zeitwert von
Teilnehmerkrediten |
 |
VRG Sachverhalt 2008-10: Eventualverbindlichkeiten –
Verwendung der Berechnung eines Erwartungswerts |
|
| 20 bereits früher erörterte Bewertungsfragen |
 |
VRG Sachverhalt 2007-1: Beizulegender Zeitwert von
Hypothekendarlehen und 2007-2: Rechnungseinheit –
Zerlegung eines Vermögenswerts |
 |
VRG Sachverhalt 2007-3: Wie wird Liquidität in die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingerechnet? |
 |
VRG Sachverhalt 2007-4: Zu beachtende Elemente für
die Bestimmung eines „aktiven Marktes“ |
 |
VRG Sachverhalt 2007-5: Bestimmung des Hauptmarkts |
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VRG Sachverhalt 2007-6: Höchster und bester Nutzen:
Defensiver Wert und 2008-1: Bilanzierung eines
Vermögenswert, den der Erwerber nicht zu nutzen
beabsichtigt oder den er in einer Weise zu nutzen
beabsichtigt, die nicht der höchsten und besten Nutzung
entspricht |
 |
VRG Sachverhalt 2007-7: Im Rahmen einer
Versteigerung erworbene Vermögenswerte |
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VRG Sachverhalt 2007-8: Vermögenswerte und Schulden
ohne Märkte |
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VRG Sachverhalt 2007-9: Angaben von Pensionsplänen |
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VRG Sachverhalt 2007-10: Verwendung des
Nettoinventarwerts bei Anlagen in Fund-of-Funds |
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VRG Sachverhalt 2007-11: Beizulegender Zeitwert von
Schulden mit Garantien von Dritten |
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VRG Sachverhalt 2007-12: Höchster und bester Nutzen
– Landbeispiel |
 |
VRG Sachverhalt 2007-13: Definition von „bedeutend“
in der Bewertung von Eingaben für die Klassifizierung
nach der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts |
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VRG Sachverhalt 2007-14: Bilanzierung von
Transaktionskosten bei der Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts einer Anlage |
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VRG Sachverhalt 2008-2: Kundenbeziehungen |
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VRG Sachverhalt 2008-3: Bewertung von immateriellen
Vermögenswerten anhand der Methode des gegenwärtigen
Wiederbeschaffungswerts |
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VRG Sachverhalt 2008-4: Bedeutung von „gesetzlich
zulässig" in der Einschätzung des höchsten und besten
Nutzens |
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VRG Sachverhalt 2008-5: Beizulegender Zeitwert von
Vorräten |
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VRG Sachverhalt 2008-6: Zuordnung von
portfoliobasierten Kreditanpassungen beim Test auf Hedge-Effektivität |
|
14. Mai 2008: Trichet
drängt den IASB, bei nicht konsolidierten Gesellschaften zu handeln
In
einer Rede auf dem Corriere della Sera International Forum 2008 in
Mailand am 12. Mai 2008 forderte Jean-Claude-Trichet, der
Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), dass „der
International Accounting Standards Board (IASB) und die anderen
relevanten Standardsetzer schnellstens handeln sollten, um die
Bilanzierungs- und Angabestandards bezüglich nicht konsolidierter
Gesellschaften und die Leitlinien zur Bilanzierung zum
beizulegenden Zeitwert insbesondere hinsichtlich der Bewertung von
Finanzinstrumenten in Zeiten von Marktunruhen zu verbessern.“ Er
forderte außerdem Banken und andere Finanzinstitute auf, den
neuesten
Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums, hinter die sich
die
Finanzminister und
Zentralbankgouverneure der G-7 eindeutig gestellt hatten, in den
nächsten halbjährlichen Zwischenberichten zu folgen. Mit den
Empfehlungen waren Finanzinstitute aufgefordert worden, ihre
qualitativen und quantitativen Angaben zu Risikopositionen,
Abschreibungen, Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts bei
komplexen und illiquiden Instrumenten und nicht konsolidierten
Gesellschaften auszuweiten. Lesen Sie die
vollständige Rede von Jean-Claude Trichet in englischer Sprache.
14. Mai 2008: Zwei neue IFRS
e-Learning-Module fertiggestellt
Dies erhöht die Anzahl der Ihnen zur Verfügung stehenden Module
auf 37. Zugänglich sind sie Ihnen kostenfrei über das
Glühlampensymbol auf der Startseite von IAS PLUS. 34 der bisherigen
35 Module waren im April überarbeitet worden, um sie fachlich an den
Stand der zum 31. Dezember 2007 in Kraft befindlichen IFRS
anzupassen. Das eine noch nicht aktualisierte Modul, IAS 32/39
(Teil 1), befindet sich in der abschließenden Durchsicht, und wir
erwarten, es Ihnen in Kürze zur Verfügung stellen zu können.
13. Mai 2008: Stellungnahme von Deloitte an die SEC zu
„Verbesserungen bei ausländischen Emittenten“
 |
Deloitte Touche Tohmatsu (DTT, unsere amerikanischen
Kollegen) und ihre Mitgliedsfirmen haben eine
Stellungnahme
(in englischer Sprache, 29 KB) an die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) zu deren vorgeschlagener
Regelung Verbesserungen in der Berichterstattung
ausländischer Emittenten (Foreign Issuer Reporting
Enhancements ) gerichtet. Der
Vorschlag der SEC (in
englischer Sprache, 221 KB) sieht verschiedene Änderungen an
den derzeitigen Einreichungs- und Angabevorschriften
einschließlich einer Verkürzung der Einreichungsfristen für
ausländische Emittenten (foreign private issuers, FPI) vor. |
| Die Bewegung hin zu IFRS als Grundlage für
die Finanzberichterstattung in Rechtskreisen außerhalb der
Vereinigten Staaten wird auf viele dieser Vorschläge
Auswirkungen haben. Daher schlagen wir vor, dass die SEC, um
einen einheitlicheren Übergang zu gewährleisten, den
Übergangsbestimmungen für einige Vorschläge besondere
Aufmerksamkeit widmen sollte und sie auf den Zeitpunkt
abstimmen sollte, zu dem FPI IFRS anwenden müssen.
Obwohl die SEC kein umfassenderes Angabesystem für die
Berichterstattung durch FPI vorschlägt, sind wir der
Meinung, dass den derzeitigen
Berichterstattungsanforderungen noch einmal weitere
Überlegungen zukommen sollten – idealer Weise im Rahmen des
neuen Vorschlags. Derzeit sind FPI nicht den
Angabeforderungen in Formular 8-K unterworfen. Stattdessen
haben sie die Anforderungen aus Formular 6-K zu befolgen,
dessen Angabeerfordernisse sich aus den Informationen
ableiten, die im Sitzland der Emittenten veröffentlicht
werden. Dieses Angabesystem weicht deutlich vom derzeitigen
System für inländische Registranten ab. Wir sind der
Meinung, dass die derzeitigen Berichtsanforderungen für
multinationale Unternehmen, die in vielen Rechtskreisen
berichtspflichtig sind, einheitlich sein sollten. Deshalb
ermutigen wir die SEC, mit der
internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securities Commissions, IOSCO)
zusammenzuarbeiten, um den übergreifenden Sachverhalt der
derzeitigen Berichtsanforderungen für in mehreren Ländern
notierte Unternehmen zu adressieren.
|
Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie
hier.
13. Mai 2008: IASCF-Treuhänder
veranstalten Runden Tisch zu Verfassungsvorschlägen
 |
Die Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben
angekündigt
(Presseerklärung in englischer Sprache, 54 KB), dass sie Gespräche am Runden Tisch anbieten
wollen, bevor sie ihre Vorschläge zur Phase I der
Überarbeitung der Verfassung veröffentlichen. In Phase I
werden folgende Vorschläge erwogen: |
 |
Einrichtung eines Überwachungsgremium aus Abgeordneten
offizielle Organisationen einschließlich Wertpapieraufsichten,
das Treuhänder ernennen und die Aufsichtsaktivitäten der
Treuhänder prüfen würde. |
 |
Erweiterung der Anzahl der Boardmitglieder von derzeit 14
auf dann 16 unter Wahrung einer geographischen Balance. |
Genauere Informationen zum Runden Tisch sind noch nicht bekannt
gegeben worden. Bei Ankündigung der Gespräche haben die Treuhänder
allerdings einen aktualisierten Zeitplan für die Überarbeitung der
Verfassung bekanntgegeben (den vorigen Zeitplan können Sie
hier
einsehen):
| aktualisierter Zeitplan für die
Überarbeitung der Verfassung 2008 |
| März - April 2008 | Treuhänder haben
Vorschläge und Materialien für die Überarbeitung der
Verfassung entwickelt. |
| Mai - Juni 2008 | Treuhänder kommen mit
interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des
ersten Abschnitts vor deren Veröffentlichung zu erörtern. |
| Juni 2008 | Veröffentlichung von
Vorschlägen zur öffentlichen Rechenschaftspflicht und Umfang
bzw. geografischer Balance des IASB – der erste Abschnitt
der Überprüfung der Satzung. Die Frist zur Stellungnahme
soll im August oder September 2008 enden. |
| Juni - August 2008 | Treuhänder kommen
weiter mit
interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des
ersten Abschnitts zu erörtern. |
| September 2008 | Satzungsausschuss entwickelt
Vorschläge auf der Grundlage der Auswertung eingegangener
Stellungnahmen und anderweitigen Inputs zu den Vorschlagen
des ersten Abschnitts zur Vorlage an das gesamte
Treuhändergremium. |
| Oktober 2008 | Treuhänder werden über den ersten
Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung auf ihrer Sitzung in
Peking befinden. Änderungen sollen zum 1. Januar 2009 in
Kraft treten. |
| Oktober oder November 2008 | Treuhänder werden ein
Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme zu
Ansichten zu den anderen Sachverhalten veröffentlichen, die
als Teil der Überprüfung der Satzung aufgenommen werden soll
– der zweite Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung. |
| Oktober 2008-Januar 2009 | Treuhänder kommen mit
interessierten Parteien zusammen, um den zweiten Abschnitt
der Überarbeitung der Verfassung zu erörtern |
| Februar 2009 | Treuhänder werden eine Liste an
Sachverhalten und der Satzungsausschuss Vorschläge
ausarbeiten. |
| April 2009 | Treuhänder werden andere
Satzungsänderungen zu Sachverhalten, die ausgemacht wurden,
veröffentlichen. |
| April 2009-Oktober 2009 | Treuhänder werden eine
Reihe an Sitzungen zu den Vorschlägen abhalten, möglicherweise
auch Diskussionen am Runden Tisch. |
| Oktober-November 2009 | Abschluss der
Überarbeitung der Verfassung. |
13. Mai 2008: Vergleich
von IFRS und thailändischen Rechnungslegungsstandards
Wir führen eine eigene Seite mit
Vergleichen zwischen IFRS und nationalen
Rechnungslegungsstandards.
12. Mai 2008: FASB führt eine Hierarchie für US GAAP ein
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat
Standard Nr. 162 Die Hierarchie der allgemein akzeptierten Grundsätze
zur Rechnungslegung herausgegeben.
Mit FAS 162 wird ein Rahmen für die Wahl von
Bilanzierungsgrundsätzen vorgegeben, die bei der Erstellung von
Abschlüssen, der in Übereinstimmung mit den US-amerikanischen
allgemein akzeptierten Grundsätze zur Rechnungslegung (US Generally Accepted Accounting Principles, US GAAP) erstellt werden,
heranzuziehen ist. Bislang wurde die US-GAAP-Hierarchie durch die
US-amerikanische Prüfungsliteratur bestimmt. Infolge der
Wechselwirkung zur Prüfungsliteratur wird FAS 162 60 Tage nach
Annahme der Änderungen, die die
US-amerikanische
Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public
Company Accounting Oversight Board, PCAOB) an ihren Prüfungsstandards
vorgenommen hat, durch die SEC in Kraft. Standard Nr. 162 kann
kostenfrei von der
Website des FASB bezogen werden. Die Pressemitteilung des FASB
können Sie
hier einsehen.
11. Mai 2008: IFRS Was sollten US-Unternehmen tun?
Die aktuelle Ausgabe von
Audit Committee Brief (in englischer Sprache, 706 KB), die von
unseren amerikanischen Kollegen herausgegeben wird, enthält einen
Überblick darüber, was Unternehmen im Hinblick auf International
Financial Reporting Standards tun sollten. Die nachfolgende Grafik
aus dem Newsletter veranschaulicht einige der möglichen
Auswirkungen, über die man nachdenken sollte:
Weitere Themen dieser Ausgabe von Audit Committee Brief
sind:
 |
eine Zusammenfassung des vorgeschlagenen PCAOB-Standards Nr.
7 Die Durchsicht der Auftragsqualität |
 |
eine Zusammenfassung des
Fortschrittsberichts des SEC-Beirats |
 |
Kernpunkte der Ergebnisse
einer Untersuchung, die der Prüfungsausschuss des Zentrums
für Prüfungsqualität durchgeführt hat |
 |
ein Überblick darüber was ein eXtensible Business Reporting Language
(XBRL)-Mandat für Sie bedeutet |
 |
ein Überblick über Vermögenswerte eine Pensionsplans |
11. Mai 2008: Angabe erwarteter Änderungen der Bilanzierungsmethoden
Die kanadischen Wertpapierbehörden (Canadian Securities
Administrators, CSA) haben kürzlich eine Stabsmitteilung
freigegeben, in welcher es um Angabevorschriften vor der
Anwendung der IFRS durch kanadische berichtspflichtige
Emittenten geht. Die CSA-Stabsmitteilung Nr. 52-320 Angabe
erwarteter Änderungen der Bilanzierungsmethoden im
Zusammenhang mit dem Übergang auf IFRS stellt einen weiteren
wichtigen Schritt bei Kanadas Übergang auf IFRS dar. Diese Maßnahme
wird Unternehmen dabei helfen, die erwartete Auswirkung auf ihren
nächsten Zwischen- und Jahreslagebericht einzuschätzen. Unsere
kanadischen Kollegen werden eine umfassendere Analyse dieser
Angabevorschriften in der nächsten Ausgabe des Countdown-Newsletters
abgeben. Die vollständigen Details des erwarteten Zeitplans, der Art
und des Ausmaßes der Angaben lassen sich der Pressemitteilung
entnehmen, die von den CSA herausgegeben wurde:
10. Mai 2008: Berichte des SEC-Beirats
zu Verbesserungen in der Rechnungslegung
Im Juni 2007 setzte die US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
einen Beirat ein, der die Ursachen für die Komplexität des
US-amerikanischen Rechnungslegungssystems untersuchen und
Vorschläge unterbreiten sollte, "wie Finanzberichte klarer
und nützlicher für Anleger gemacht, Kosten und unnötige
Hürden für Ersteller verringert und technologischer
Fortschritt besser genutzt werden könne, um alle Aspekte der
Rechnungslegung auf ein höheres Niveau zu bringen." Im Februar
2008 veröffentlichte der Beirat einen
Vorläufigen Bericht mit 12 Vorschlägen,
darunter die Verringerung von Bilanzierungswahlrechten, Änderungen
in der Verfassung des FASB und des Standardsetzungsprozesses sowie
Leitlinien zur Wesentlichkeit und zur Berichtigung von Fehlern. Der
Beirat hielt seine sechste Sitzung am Freitag, den 2. Mai 2008, ab.
Zu diesem Zeitpunkt stellten vier Unterausschüsse ihre
Zwischenberichte vor:
Der Unterausschuss zur Standardsetzung führt in seinem Bericht aus, dass man erörtere zu empfehlen, dass der gesamte Beirat folgende Punkte erwägen solle:
 |
eine ausdrückliche, hochrangige Unterstützung für die Bewegung in Richtung eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards in den USA, |
 |
die Unterstützung der Maßnahmen der SEC zur Entwicklung eines Fahrplans zur internationalen Konvergenz sowie |
 |
die Aufforderung aller Beteiligten in der Rechnungslegungslandschaft, die Abstimmungen zu verstärken, um
eine Konsistenz in der weltweiten Auslegung zu erreichen und rechtsstaatliche Varianten der IFRS zu vermeiden. |
|
Sie finden weitere Informationen zum Beirat auf der Website der SEC.
9. Mai 2008: Einige Fakten über
den beizulegenden Zeitwert
Artikel von Robert Herz und Linda MacDonald
 |
Der Vorsitzende des amerikanischen Standardsetzers FASB,
Robert H. Herz, und Linda A. MacDonald, Direktorin beim FASB,
haben gemeinsam einen Artikel im Rahmen der FASB Reihe
Sachverhalte verstehen (Understanding the Issues)
mit dem Titel „Einige Fakten über den beizulegenden
Zeitwert“ veröffentlicht (Some
Facts about Fair Value, in englischer Sprache, 77 KB).
Vor dem Hintergrund, dass in jüngster Zeit im Hinblick auf
die Finanzmarktunruhen viel über den beizulegenden Zeitwert
diskutiert wurde aber gleichzeitig oft ungenaues Wissen mit
viel persönlicher Überzeugung vorgetragen wurde, bieten die
Autoren klare Fakten über den beizulegenden Zeitwert durch
die Beantwortung dreier Fragen: |
 |
Wo wird der beizulegende Zeitwert in der
Finanzberichterstattung verwendet (und wo nicht)? |
 |
Was ist der beizulegende Zeitwert (und was nicht)? |
 |
Wie ist der Ansatz für die Schätzung des beizulegenden
Zeitwerts (auch in illiquiden Märkten)? |
|
„Zusammenfassend läßt sich sagen, dass jüngste
Standardsetzungsaktivitäten sich in unterschiedlichem Umfang
mit dem beizulegenden Zeitwert beschäftigt haben, und die
Anwendung des beizulegenden Zeitwerts wird eventuell
ausgedehnt (z. B. in SFAS 159 und SFAS 141R). Aber der
beizulegende Zeitwert ist auf keinen Fall ein neues Konzept
und wird nicht in vielen Fällen gefordert. Auch die
Anwendung des beizulegenden Zeitwerts bei der Bestimmung der
Abschreibungen bei Marktdepressionen ist nicht neu. Und
obwohl die derzeitigen Umstände in den Kreditmärkten gewiss
bedeutende Herausforderungen für die Bewertung einiger
Klassen von Vermögenswerten darstellen können, sind die
Konzepte und angewendete Vorgehensweisen, die für die
Bewertung von illiquiden und nicht marktfähigen
Vermögenswerten verwendet werden, ebenfalls nicht neu. Sie
werden seit vielen Jahren in der Bewertung einer großen
Bandbreite von Posten in der Finanzberichterstattung
verwendet, auch für immaterielle Vermögenswerte,
Anlagen in nicht börsennotierte Unternehmen,
illiquide Wertpapiere und komplexe Derivate. In solchen
Situationen sind klare und umfangreiche Angaben von größter
Bedeutung, um den Anlegern zu helfen, informierte
Anlageentscheidungen zu treffen.“ |
9. Mai 2008: IDW nimmt Stellung zum
neuen Entwurf des ISA 210
In
einem
Schreiben
(in englischer Sprache, 122 KB) an
den
International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB),
das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale
Gremium, äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum
neuen Entwurf des überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing,
ISA) 210 Bedingungen von Beauftragung des
Abschlussprüfers. Das IDW
begrüßt die Klarstellungen im Entwurf.
9. Mai 2008: AICPA schlägt
vor, IFRS-Inhalte in die CPA-Prüfung aufzunehmen
Das US-amerikanische
Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified
Public Accountants, AICPA) hat um Stellungnahmen zu einer
vorgeschlagenen Aktualisierung der Inhalte der Abschlussprüfung zum
US-amerikanischen Wirtschaftsprüfer (Certified
Public Accountant, CPA), die in den gesamten Vereinigten Staaten
verwendet werden, gebeten. Unter anderem schlägt das AICPA vor,
erstmalig IFRS in die Abschlussprüfung aufzunehmen. Vorerst würde
das Rahmenkonzept der IFRS zum Prüfungsgegenstand. Der
Prüfungsumfang hinsichtlich IFRS würde ausgeweitet, wenn IFRS
allgemein in den Vereinigten Staaten akzeptiert würden.
„In der CPA-Prüfung werden die Kenntnisse und die Fähigkeiten
geprüft, die für neue Wirtschaftsprüfer relevant sind. Dadurch wird
die Öffentlichkeit geschützt,“ sagte Craig Mills, der oberste
Prüfungsdirektor des AICPA. „Deswegen untersucht der Prüfungsrat der
AICPA, der die Abschlussprüfung überwacht, schon eine Weile
Strategien, wie IFRS in die Prüfung aufgenommen werden können.“
Stellungnahmen können bis zum 31. Juli 2008 abgegeben werden. Lesen
Sie die nachfolgenden Dokumente in englischer Sprache. Darunter
finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus dem Vorschlag.
| Derzeit werden im Abschnitt zu Rechnungslegung
und Berichterstattung (Financial Accounting and Reporting, FAR)
Kenntnisse und Verständnis von allgemein in den Vereinigten
Staaten akzeptierten Rechnungslegungsprinzipien (US-GAAP) für
Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Staatsunternehmen
abgefragt. Die wachsende Akzeptanz von IFRS in der Gemeinde der
mit Finanzberichten befassten Personen und Organisationen und
die neuesten Entwicklungen bei der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) sind Hinweise dafür, dass IFRS einmal
ein Satz allgemein anerkannter Rechnungslegungsprinzipien in den
Vereinigten Staaten werden könnten.
Die vorgeschlagenen Inhaltsspezifikationen für FAR enthalten
im Unterabschnitt I Fragen in Bezug auf das Rahmenkonzept,
Standardsetzungsprozesse und die Einreichung von Abschlüssen bei
den Aufsichtsbehörden. Zu diesen Fragen werden auch einige in
Bezug auf International Financial Reporting Standards (IFRS)
gehören. Wenn IFRS in den Vereinigten Staaten allgemein
akzeptiert werden, kommen sie für eine ausgeweitete Prüfung im
Unterabschnitt I des FAR-Abschnitts sowie in den
Unterabschnitten II (Abschlüsse) und III (besondere
Geschäftsvorfälle, Umstände und Angaben) des FAR-Abschnitts in
Frage.
|
9. Mai 2008: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im
Mai 2008
 |
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
tagte am Donnerstag, den 8. Mai 2008, in den
Geschäftsräumen des IASB in London. Wir haben die Übersetzung der
inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf
einer separaten Seite
zusammengefasst. Auf der Sitzung wurden zwei endgültige
Interpretationen verabschiedet, wobei noch einige
Formulierungsänderungen ausstehen und die Zustimmung durch
den IASB: |
 |
Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien (tritt für
Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009
beginnen) |
 |
Absicherung einer Nettoinvestition
in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (tritt für
Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Oktober 2008
beginnen) |
8. Mai 2008: Tagesordnung für
die Boardsitzung im Mai
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
20. Mai, bis Freitag, den 23. Mai 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.
|

20. bis
23. Mai 2008, London
Dienstag, 20. Mai 2008 (nur nachmittags)
Mittwoch, 21. Mai 2008
Donnerstag, 22.
Mai 2008 (nur nachmittags)
 |
Schulden Änderungen
an IAS 37 (Analyse der Stellungnahmen im Hinblick
auf vorgeschlagene Änderungen an IAS 19) |
 |
Änderung von IFRS 1
– Übergangssachverhalte
 |
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller
Schulden |
 |
Sachanlagen mit eingebetteten Kostenelementen, die nach
IFRS nicht eingeschlossen wären, wie beispielsweise
diejenigen, die von regulierten Unternehmen gehalten werden |
 |
Bilanzierung von Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden
Unternehmen oder Personen |
|
Freitag, 23. Mai 2008 (nur vormittags)
|
8. Mai 2008: Thesenpapier der
Bankenvereinigung zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten
 |
Die
internationale Bankenvereinigung (International Banking Federation,
IBFed) hat ein Thesenpapier mit dem Titel Bilanzierung von
Finanzinstrumenten veröffentlicht (Accounting
for Financial Instruments: A Conceptual Paper, in englischer
Sprache, 318 KB). IBFed ist ein Konsortium von Bankenvereinigungen
in Australien, Europa, Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten. In
dem Papier wird die Stellung der IBFed zum „Ausmaß, in dem die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert den Bedürfnissen der
Anwendergemeinde und der Zielsetzung von
Finanzberichterstattung entspricht,“ dargestellt. Folgende
Schlüsse werden gezogen: |
 |
Die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert stellt eine angemessene
Bilanzierungsbasis für zu Handelszwecken gehaltene
oder sonst auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts
geführte Finanzinstrumente dar. Die vollständige
Bewertung aller Finanzinstrumente zum beizulegenden
Zeitwert jedoch würde das Ausmaß überbewerten, zu
dem Finanzinstrumente im Geschäftsbetrieb zu
Handelszwecken gehalten oder auf Grundlage des
beizulegenden Zeitwerts geführt werden, ebenso wie
das Ausmaß, zu dem tiefe und liquide Märkte
existieren. Dies sind bedeutende Faktoren in der
Bestimmung der Relevanz des beizulegenden Zeitwerts
in der Rechnungslegung. |
 |
Ein gemischtes Modell
bietet den Anlegern bessere Informationen für die
Einschätzung von Finanzinstituten. Dies fordert die
Bewertung aller auf Grundlage des beizulegenden
Zeitwerts geführte Vermögenswerte und Schulden zum
beizulegenden Zeitwert aber erkennt an, dass nicht
alle Finanzinstrumente – von nicht finanziellen
Vermögenswerten und Schulden ganz zu schweigen – auf
Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführt werden
und dass für manche eine verlässliche Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert gar nicht möglich ist. In
Fällen, in denen ein Unternehmen Instrumente nicht
auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts führt,
bieten fortgeführte Anschaffungskosten eine
angemessenere Art und Weise, zukünftige
Kapitalflüsse zu schätzen. Informationen zum
beizulegenden Zeitwert werden bereits in den
Fußnoten angegeben, die ein integraler Bestandteil
des Abschlusses sind und ein besseres Format bieten,
um den Anlegern die Informationen zur Kenntnis zu
bringen. |
 |
Die Realität ist
komplexer als in einem Fair-Value-Modell gezeigt
werden kann. Relevante Erfolgsberichterstattung kann
niemals erreicht werden, wenn das Rahmenkonzept für
die Finanzberichterstattung entweder am
Anschaffungskostenmodell oder am Fair-Value-Modell
festklebt. Ein gemischtes Bewertungsmodell stellt
einen prinzipienbasierten Bewertungsansatz dar, weil
damit anerkannt wird, dass unterschiedliche
Unternehmen unterschiedliche Geschäftsmodelle
verfolgen können. Anstatt dass der IASB bestimmt,
dass ein Ansatz ein besseres Modell als ein anderer
bietet, sollte das Ziel darin liegen, den
Rechnungslegungsstandards zuzugestehen, die
verschiedenen Geschäftsmodelle und Umstände
abzubilden, in denen Finanzinstrumente verwendet
werden. Wie bei den Gesprächen am Runden Tisch des
IASB weithin anerkannt wurde, wird ein gemischtes
Modell mit großer Wahrscheinlichkeit zu nützlicherer
Berichterstattung führen. |
|
8. Mai 2008: Bericht der
EU-Kommission bezüglich der Anwendung von IFRS
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Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Rat und
dem Europäischen Parlament einen Bericht betreffend die
Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
vorgelegt. Der
Bericht (178 KB) liegt bisher leider nur in englischer
Sprache vor; wir fassen die wichtigsten Ergebnisse für Sie
in deutscher Sprache zusammen. Neben einer Darstellung der
Nutzung der Optionen, die in der IAS-Verordnung verankert
sind, durch die einzelnen Mitgliedstaaten und einer
Übersicht über die effektive Anwendung (Anzahl der
Unternehmen, die jeweils IFRS anwenden, aufgeteilt nach
Ländern und nach Art der emittierten Wertpapiere) werden in
dem Bericht die Konsistenz der Anwendung und die
Effektivität des Übernahmeprozesses analysiert. Folgende
Ergebnisse werden genannt: |
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Konsistenz der Anwendung:
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Insgesamt war die Einführung der IFRS eine große
Herausforderung für alle Betroffenen, aber sie wurde
dennoch ohne Störungen des Marktes oder Unterbrechungen
von Berichtszyklen bewerkstelligt. |
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Ersteller, Prüfer, Anleger und Aufsichtsbehörden
sind mehrheitlich der Ansicht, dass die Einführung von
IFRS zu verbesserter Vergleichbarkeit und Qualität der
Abschlüsse und allgemein zu mehr Transparenz geführt
hat. |
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Die Optionen in der IAS-Verordnung sind in den
einzelnen Ländern unterschiedlich genutzt worden. Die
Flexibilität, die mit den Optionen gewährt wurde, hat es
den einzelnen Ländern gestattet, maßgeschneiderte
Lösungen für ihr jeweiliges Rechnungslegungsumfeld zu
entwickeln. |
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Die meisten Betroffenen sind der Meinung, dass die
Verständlichkeit der Abschlüsse zugenommen hat. In
bestimmten Bereichen werden allerdings noch
Verbesserungsmöglichkeiten gesehen, insbesondere bei
Finanzinstrumenten, Unternehmenszusammenschlüssen und
aktienbasierten Vergütungen. |
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Die IFRS-Bilanzierung wird noch von den nationalen
Rechnungslegungstraditionen beeinflusst. In manchen
Mitgliedstaaten bedeutete die Einführung eines
prinzipienbasierten Ansatzes eine große Herausforderung.
Eine zunehmende Vertrautheit mit den IFRS wird jedoch
diese anfänglichen Probleme zu überwinden helfen. |
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Die Vorschriften zu Ansatz und Bewertung wurden
einheitlicher und klarer umgesetzt als manche
Angabevorschriften. Insbesondere die Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bedürfen der
Verbesserung. |
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Die in den IFRS gewährten Wahlrechte werden
ausgiebig genutzt, auch die Möglichkeit der vorzeitigen
Anwendung. Die Möglichkeit, die Anwendung des
beizulegenden Zeitwerts auszuweiten, wird allerdings
wenig genutzt, und die Nutzung des Carve Outs in IAS 39
beschränkt sich auf wenige Banken. |
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CESR hat in einigen Bereichen Bedenken angemeldet,
und auch die Aufsichtsbehörden sehen in einigen
Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten (Details werden im
Bericht genannt). |
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Nur wenige fachliche Fragen sind an den Runden Tisch
für die einheitliche Anwendung der IFRS in Europa
weitergegeben worden. Die Zahl der Anfragen an IFRIC hat
ebenfalls abgenommen. |
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Erste wissenschaftliche Untersuchungen der
Auswirkungen der Einführung der IFRS auf die
Wertpapiermärkte sind aufgenommen worden. Erste
Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Kapitalkosten für
diejenigen Unternehmen gesunken sind, die Abschlüsse
nach IFRS erstellen. |
Effektivität des Übernahmeprozesses:
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EFRAG stellt der
Kommission zeitnah hochwertige Analysen und
Übernahmevorschläge zur Verfügung, die alle
fachlichen Aspekte, die für die Entscheidungsfindung
notwendig sind, klar darstellen. Durch die Aufnahme
einer Grundlage für Schlussfolgerungen, hat sich die
Qualität der Empfehlungen von EFRAG noch verbessert. |
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SARG hat
effiziente Strukturen und Arbeitsabläufe
eingerichtet und liefert zeitnah Einschätzungen. |
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Der
Übernahmeprozess funktioniert reibungslos
und rasch. Der Prozess wird demnächst
geändert und wird mehr Gewicht auf die
Prüfung durch Rat und Parlament legen. Das
Parlament hat außerdem beantragt, das eine
Auswirkungsanalyse in den Übernahmeprozess
aufgenommen wird. |
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Auswirkungsanalysen sind Bestandteil des
Gesetzgebungsprozesses in der EU und in
vielen Mitgliedstaaten. Die
Notwendigkeit von Auswirkungsanalysen
für Rechungslegungsstandards wird
zunehmend deutlich. Die Kommission hat
daher den IASB aufgefordert, solche
Analysen frühzeitig vorzunehmen. Die
IASCF hat dies für alle neuen Standards
zugesagt. Bis dahin werden die
Auswirkungsanalysen auf EU-Ebene
durchgeführt und sind Bestandteil der
EFRAG-Übernahmeempfehlung. |
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Bei
der Übernahme von IAS 39 wurde
festgelegt, dass die Carve Outs in
Bezug auf Umfang und zeitliche
Ausdehnung begrenzt sein sollten.
Für ein Carve Out wurde bereits eine
Lösung gefunden. Trotz harter Arbeit
auf Seiten des IASB und im
Bankenbereich wurde bis jetzt
allerdings noch keine Lösung für den
zweiten Carve Out gefunden. |
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Alle IFRS werden in der EU
einzeln übernommen, es gibt also
keinen konsolidierte Version
aller übernommenen IFRS.
Außerdem wird die Qualität der
Übersetzungen in die
verschiedenen Sprachen in
manchen Fällen bezweifelt. Die
Kommission wird daher ein
Projekt zur Konsolidierung und
sprachlichen Überprüfung aller
übernommenen Standards und
Interpretationen auflegen. |
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Die Länge des
Übernahmeprozesses für einen
einzelnen Standard beträgt
acht bis zehn Monate nach
Veröffentlichung durch den
IASB. Die
Auswirkungsanalysen werden
werden dem noch weitere
sechs Monate hinzufügen.
Sobald die Analysen durch
den IASB vorgenommen werden,
dürfte sich die Länge des
Prozesses wieder auf das
alte Maß reduzieren.
Außerdem hat sich in der
Vergangenheit gezeigt, dass
in dringenden Einzelfällen
durch Flexibilität aller
Seiten eine kürzere Dauer
des Übernahmeprozesses
möglich ist. |
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7. Mai 2008: Fünf EU-Staaten
erfüllen Transparenz- und Offenlegungsrichtlinien nicht
 |
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen
versehene Stellungnahmen an die Tschechische Republik, Ungarn, die
Niederlande und Polen zu richten, weil diese Länder die Richtlinie
über Transparenzverpflichtungen börsennotierter Gesellschaften nicht
innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in einzelstaatliches Recht
umgesetzt haben. Außerdem hat die Kommission beschlossen, Italien
beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil dieses Land die
Richtlinie über Offenlegungspflichten börsennotierter und nicht
börsennotierter Gesellschaften nicht voll umgesetzt hat. |
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Die Richtlinie über Transparenzanforderungen börsennotierter
Gesellschaften (Richtlinie 2004/109/EG) schreibt vor, dass
Emittenten von Wertpapieren auf geregelten Märkten innerhalb
der EU durch regelmäßige Informationen angemessene
Transparenz für Anleger sicherstellen müssen, und zwar durch
Veröffentlichung regelmäßiger und laufender Informationen
und durch Verbreitung dieser Informationen innerhalb der
gesamten EU. Zu solchen regelmäßigen Informationen gehören
Finanzberichte, Informationen über bedeutende Beteiligungen,
Stimmrechte und Informationen, die aufgrund der
Marktmissbrauchsrichtlinie veröffentlicht werden.
Mit der Richtlinie, die Offenlegungspflichten von
Gesellschaften bestimmter Rechtsformen festlegt (Richtlinie
2003/58/EG), wurde die so genannte erste Richtlinie zum
Gesellschaftsrecht (68/151/EWG) modernisiert, insbesondere
durch Erleichterung der elektronischen Archivierung von
Unterlagen durch Unternehmen in
Unternehmens-/Geschäftsregistern. |
Die Transparenzrichtlinie wurde in Deutschland mit dem
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz im Januar 2007 umgesetzt; das
Gesetz über das elektronische Handelsregister und
Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister (EHUG) ist in
Deutschland ebenfalls im Januar 2007 in Kraft getreten.
7. Mai 2008: Partner von
Deloitte Mitverfasser von 2. Auflage vom Wiley-IFRS-Leitfaden
 |
Die Partner von Deloitte Abbas Ali Mirza und Magnus
Orrell sind gemeinsam mit Prof. Graham Holt die Verfasser
der beim Wiley-Verlag neu veröffentlichten zweiten Auflage
des IFRS-Leitfadens und -arbeitsbuches mit dem Titel
Wiley IFRS: Practical Implementation Guide and Workbook.
Die 474-seitige Publikation fasst alle IAS/IFRS zusammen,
bietet Erkenntnisse aus der Praxis, Fallstudien mit
Lösungen, anschauliche Darstellungen und
Multiple-Choice-Fragen mit Antworten. Weitere Informationen
finden Sie auf der
Internetseite zum Buch. |
6. Mai 2008: DSR verabschiedet DRS 16
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am 5.5.2008
in Öffentlicher Sitzung den Deutschen Rechnungslegungs
Standard Nr. 16 Zwischenberichterstattung (DRS 16)
verabschiedet und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) zur
Bekanntmachung vorgelegt. Die entsprechende Pressemitteilung
des DRSC können Sie
hier einsehen. |
6. Mai 2008: Bericht des Gemeinsamen Forums zur Kundenangemessenheit von
Finanzprodukten
 |
Das Gemeinsame
Forum, das 1996 unter der Ägide des Baseler Ausschusses für
Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und
der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten
(International Association of Insurance Supervisors, IAIS)
erschaffen wurde, hat einen Bericht mit dem Titel
Kundenangemessenheit im Einzelverkauf finanzieller Produkte
und Dienstleistungen (Customer Suitability in the
Retail Sale of Financial Products and Services)
veröffentlicht. Folgende Dokumente stehen Ihnen in
englischer Sprache zur Verfügung: |
| Der Bericht zur Kundenangemessenheit stellt
dar, wie Aufsichten und regulierte Unternehmen im Banken-,
Wertpapier- und Versicherungssektor mit Risiken umgehen, die aus
dem Einzelverkauf unangemessener Finanzprodukte entstehen. Das
Gemeinsame Forum hat sowohl die Informationen geprüft, die den
Anlegern zur Verfügung gestellt werden, als auch die
Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich der Einschätzung,
ob die empfohlenen Anlageprodukte für die entsprechenden Anleger
geeignet sind. Der Schwerpunkt des Berichts liegt allein auf
Anforderungen in Einzelverkauf von Finanzprodukten, die eine
bedeutende Anlagekomponente enthalten. Das Gemeinsame Forum
bewertete anlagebasierte Versicherungsprodukte und
Versicherungsprodukte mit Anlagekomponente aber keine
Versicherungsverträge, die nur der Absicherung von Risiken
gelten. |
Folgen Sie dieser
Verknüpfung zu unserer Informationsseite zur Finanzmarktkrise. Unter „Finanzmarktkrise“ verstehen wir die gegenwärtigen
Unruhen an den Finanzmärkten der Welt und die Reaktionen darauf von
verschiedenen internationalen, regionalen und nationalen Organen.
6. Mai 2008: Accounting Roundup Ausgabe
April 2008
Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.
5. Mai 2008: Materialien zur öffentlichen Diskussion
des DSR vom 30. April 2008
 |
Der
Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hatte zum 30. April 2008 alle
Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und
Organisationen zu einem Diskussionsforum zur Abgrenzung
von Eigen- und Fremdkapital eingeladen. Mitglieder des Podiums
waren Prof. Dr. Manfred Bolin (Generalsekretär des
DRSC), Dr. Andreas Barckow (Mitglied des DSR und
National
IFRS Experts Leader von Deloitte), Dr. Martin
Schmidt (Projektmanager beim DRSC) und Wayne Upton (Direktor
für internationale Aktivitäten des IASB).
|
 |
Herr Prof. Dr. Bolin eröffnete die Veranstaltung mit
einem Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion
bezüglich der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
nach IFRS, US-GAAP und HGB und erläuterte die
gemeinsamen Probleme der jeweiligen Kapitalabgrenzungen. |
 |
Herr Dr. Schmidt stellte die drei in den vorläufigen
Ansichten des FASB zu Finanzinstrumenten mit Merkmalen
von Eigenkapital enthaltenen Ansätze - Basic
Ownership-Ansatz, Ownership/Settlement-Ansatz und
Reassessed Expected Outcomes-Ansatz - dar und
illustrierte die Anwendung und praktische Implikationen. |
 |
Herr Dr. Barckow erläuterte das aktuelle
PAAinE-Diskussionspapier Unterscheidung zwischen
Eigen- und Fremdkapital und den darin entwickelten
Verlustabsorptionsansatz (Loss Absorption Approach). |
|
Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Seite des DRSC zur Verfügung:
5. Mai 2008:
IFRS sind „höchst positive Errungenschaft“
In Anmerkungen bei einer von der US-amerikanischen Handelskammer
geförderten Konferenz zu amerikanisch-europäischer Zusammenarbeit
der Aufsichtsbehörden (Remarks
at a Conference on US– EU Regulatory Cooperation) sprach Mark Sobel von der Abteilung für
internationale Fragen des US-amerikanischen Finanzministeriums von
IFRS als einer „höchst positiven
Errungenschaft“ für die Finanzmärkte weltweit. Nachfolgend die
Übersetzung eines Auszugs aus seinen Anwerkungen:
| Konvergenz
der Bilanzierung: Als Konsequenz aus den
Bilanzierungsaspekten des „Fahrplans“
[hinsichtlich der Konvergenz von US-GAAP und
IFRS] entschied die
US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange
Commission, SEC) Ende 2007, die Anforderung
bezüglich der Überleitung auf US-GAAP für
diejenigen ausländischen Unternehmen fallen
zu lassen, die Abschlüsse nach IFRS wie vom
IASB herausgegeben erstellen. Außerdem wurde
um Stellungnahme gebeten, ob es inländischen
Unternehmen erlaubt sein sollte, ihre
Abschlüsse nach IFRS zu erstellen und
einzureichen. Wir haben den Bericht zur
Kenntnis genommen, der von der Europäischen
Kommission diesen Monat veröffentlicht wurde
und in dem festgehalten wird, dass
US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze
die Kriterien erfüllen, die für die
Anerkennung als den IFRS „gleichwertig“
aufgestellt wurden. Nun warten wir auf auf
die formelle Entscheidung, dieses Ergebnis
anzuerkennen, mit der wir ganz sicher im
Laufe des Jahres rechnen. Es verdient
hervorgehoben zu werden, dass diese Arbeit
zusammen mit den Bemühungen, weltweit
angewendete Rechnungslegungsstandards zu
konvergieren, die Aussicht bietet, dass
Unternehmen einen einzigen Abschluss für
ihre Aktivitäten weltweit einsetzen können.
Dies bringt umfangreichen Nutzen in Bezug
auf verminderte Kosten und größere Effizienz
mit sich. Dies ist eine höchst positive
Errungenschaft, und die SEC und die EU
verdienen höchstes Lob für ihre Arbeit der
Vergangenheit, die dafür gesorgt hat, dass
die Bemühungen von Erfolg gekrönt wurden. |
4. Mai 2008:
Kanadische Finanzinstitute dürfen IFRS nicht vorzeitig
anwenden
Obwohl
die kanadischen Wertpapieraufsichten um Stellungnahme dazu gebeten
haben, ob öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada
IFRS schon ab 2009 übernehmen dürfen zwei Jahre früher als
der kanadische Standardsetzer (Canadian Accounting Standards Board,
AcSB) dies vorschreibt –, hat
die kanadische Aufsicht für Finanzinstitute (Canadian Office of the
Superintendent of Financial Institutions, OSFI) eine Verlautbarung
an alle öffentlich regulierten Finanzinstitute (Federally Regulated
Financial Institutions, FRFI) herausgegeben (Notice to All Federally Regulated Financial
Institutions in englischer Sprache, 33 KB),
derzufolge sie IFRS nicht vorzeitig anwenden sollen. Begründet wird
dies im Wesentlichen mit mangelnder Vergleichbarkeit. In Kanada gibt
es an die 500 FRFI. Folgende Punkte werden in der Verlautbarung der
OSFI genannt:
- Alle FRFI werden als öffentlich rechenschaftspflichtige
Unternehmen angesehen und müssen für Geschäftsjahre, die am oder
nach dem 1. Januar 2011 beginnen, wie im Plan des AcSB
vorgesehen IFRS anwenden.
- Eine vorzeitige Anwendung ist für FRFI nicht erlaubt.
- Alle FRFI müssen bei der OSFI halbjährlich einen
Fortschrittsbericht bezüglich der Umsetzung ihres
Einführungsplans für IFRS innerhalb von 30 Tagen nach Ende des
Berichtszeitraums einreichen.
4. Mai 2008: IDW äußert sich zu
steuerlichen Auswirkungen des BilMoG
 |
In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen
nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu
den steuerlichen Auswirkungen des Referentenentwurfs eines
Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG). Im
Schreiben des IDW (93 KB) heißt es: |
|
Wir begrüßen die mit dem Reformvorhaben
verfolgten Ziele, insbesondere das deutsche Bilanzrecht zu
einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen
Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber
kostengünstigeren und einfacheren Alternative
weiterzuentwickeln, ohne die Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts
aufzugeben. Die HGB-Bilanz soll auch in Zukunft Grundlage
der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen
Gewinnermittlung bleiben. Besonders hervorzuheben ist das
Bestreben des Gesetzgebers, das Reformvorhaben
steuerneutral auszugestalten. Einige der vorgesehenen
Regelungen werden sich allerdings steuerlich Gewinn erhöhend
auswirken. Ferner wird es trotz der vorgesehenen Abschaffung
nicht mehr zeitgemäßer Wahlrechte [...] Unterschiede zwischen Handels- und
Steuerbilanz geben.
|
2. Mai 2008:
DRSC lädt zur Öffentlichen Diskussionsrunde zu zwei
Diskussionspapieren ein
Gegenstand des Meinungsaustausches sind die vorliegenden
Entwürfe, die auf der
Website des DRSC heruntergeladen werden können. Philippe Danjou wird als
Vertreter des IASB an der Diskussion teilnehmen. Sollten sich in den nächsten
Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion
stehen, behalten wir uns vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre
Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum
27. Mai 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die
Platzkapazität das zulässt.
1. Mai 2008:
Nahezu endgültiger Entwurf zu 'jährlichen Verbesserungen an den IFRS'
Der IASB hat für seine Abonnenten den nahezu endgültigen Entwurf
der diesjährigen Jährlichen Verbesserungen an den International
Financial Reporting Standards verfügbar gemacht. Unter
jährlichen Verbesserungen werden vergleichsweise kleine Änderungen
an den IFRS verstanden. Um zum nahezu endgültigen Entwurf zu
gelangen, folgen Sie bitte
diesem Link
und loggen sich dann in den eIFRS-Bereich der IASB-Website ein. Sie
finden weitergehende
Informationen zu dem Projekt auf IAS PLUS.
1. Mai 2008:
Heads Up-Newsletter zu den 'letzten Neuigkeiten vom PCAOB'
 |
Unsere amerikanischen Kollegen haben die
Ausgabe vom 30. April 2008 des Heads Up-Newsletters
veröffentlicht (in englischer Sprache, 119 KB), in welchem sie einige der
wichtigeren Geschehnisse bei der US-amerikanischen
Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) zusammenfassen.
Dazu gehören: |
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der Vorschlag für einen neuen Prüfungsstandard zur
Überprüfung des Qualität der Auftragsbearbeitung, |
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eine Änderung der bestehenden Regel zu Dienstleistungen von
Prüfungsgesellschaften im Steuerbereich (PCAOB-Regel Nr. 3523
Steuerdienstleistungen für Personen in Aufsichtsorganen sowie |
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die Übernahme einer neuen Ethik- und Unabhängigkeitsregel (PCAOB-Regel Nr. 3526
Berichterstattung an den Prüfungsausschuss hinsichtlich der
Unabhängigkeit). |
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