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IFRS-Nachrichten – Mai 2008

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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Aufzählung 2004Sep Okt Nov Dez

31. Mai 2008: IASB veröffentlicht Standardentwurf zu Phase A des Rahmenkonzepts

Der International Accounting Standards Board hat den Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts veröffentlicht. Der Entwurf ist Teil von Phase A des gemeinsamen Projekts von FASB und IASB zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts. In Kapitel 1 werden die Zielsetzung der Rechnungslegung, die Kernnutzergruppe, an die sich die Finanzberichterstattung wendet, die Entscheidungsarten, die diese Gruppe trifft, sowie die Informationen, die als nützlich für diese Gruppe angesehen werden, beschrieben. Kapitel 2 ist den qualitativen Merkmalen, die Finanzinformationen nützlich werden lassen, gewidmet. Hier werden auch die beiden maßgeblichen Beeinträchtigungen aufgezeigt – Wesentlichkeit und Kosten. Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 29. September 2008. Die englischsprachige Pressemitteilung können Sie hier einsehen (45 KB). Der Entwurf kann ab dem 2. Juni kostenfrei von der Website des IASB bezogen werden.

 

 

31. Mai 2008: IASB veröffentlicht Diskussionspapier zu Phase D des Rahmenkonzepts

 

Der International Accounting Standards Board hat ein Diskussionspapier zur Vorläufigen Sichtweise hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Berichtseinheit veröffentlicht. Das Diskussionspapier stellt den ersten Schritt zu Phase D des gemeinsamen Projekts von FASB und IASB zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts dar. In dem Papier liegt der Schwerpunkt auf der Begriffsabgrenzung der Berichtseinheit und der Zusammensetzung einer Konzernberichtseinheit. Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 29. September 2008. Die englischsprachige Pressemitteilung können Sie hier einsehen (45 KB). Das Diskussionspapier kann ab dem 2. Juni kostenfrei von der Website des IASB bezogen werden.

 

 

30. Mai 2008: IASB gibt weitere redaktionelle Änderungen heraus

Der IASB hat zum 30. Mai 2008 weitere redaktionelle Änderungen an der Gesamtausgabe der IFRS 2008 sowie an IAS 1 (rev. 2008) und den jährlichen Verbesserungen 2006/7 herausgegeben, die hier heruntergeladen werden können.

 

 

30. Mai 2008: EFRAG Update Mai 2008 erschienen

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Maiausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht. Die Zusammenfassung kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 325 KB).

 

 

29. Mai 2008: Agendaseiten aktualisiert

Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom Mai 2008 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln:

 

Aufzählung Änderung von IFRS 1 – Übergangssachverhalte
Aufzählung Emissionshandelsprogramme
Aufzählung Ergebnis je Aktie
Aufzählung Erlöserfassung
Aufzählung Finanzinstrumente: Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2008
Aufzählung Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen
Aufzählung Schulden – Änderungen an IAS 37

 

 

29. Mai 2008: Diskussionsforum zum Diskussionspapier zur Berichterstattung über Finanzinstrumente

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 14. Juli 2008, 14.00 Uhr (vorauss. bis ca. 17.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zum Diskussionspapier des IASB zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente ein (in englischer Sprache, 792 KB). Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC sich vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 7. Juli 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

 

29. Mai 2008: IAS Plus-Newsletter zu den Änderungen an IFRS 1 und IAS 27

Das Global IFRS Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 veröffentlicht (in englischer Sprache, 102 KB), die der IASB am vergangenen Donnerstag veröffentlicht hatte.  Mit den Änderungen werden Erleichterungen für Ersteller gewährt, die IFRS das erste Mal anwenden. Diese Erleichterungen betreffen die Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle. IAS 27 ist in Hinblick auf die Regelungen für die Erfassung von Erlösen aus Dividenden aus Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle sowie auf die Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung bei bestimmten Konzernneustrukturierungen geändert worden. Alle alten Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenloses Abonnement per E-mail einschreiben.

 

 

28. Mai 2008: IDW nimmt Stellung zum Entwurf des ISA 265

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), dem für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, Stellung zum Entwurf des internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) 265 Übermittlung von Mängeln bei internen Kontrollen genommen. In der englischsprachigen Stellungnahme (154 KB) schlägt das IDW alternative Definitionen der Begriffe „wesentliche Schwäche“ und „bedeutender Mangel“ sowie des Schwellenwerts bezüglich der zu berichtenden Mängel vor – im Prinzip also aller wesentlichen Bestandteile des ISA.

 

 

27. Mai 2008: IAS Plus-Newsletter zu den Verbesserungen an den IFRS

Das Global IFRS Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den Verbesserungen an den IFRS veröffentlicht (in englischer Sprache, 136 KB). Wir hatten über diese Änderungen in unserer Nachricht vom 22. Mai 2008 berichtet. Alle alten Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenloses Abonnement per E-mail einschreiben.

 

 

27. Mai 2008: Auswirkungsanalyse zur Übernahme von IAS 23 (2007) in der EU

Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen Parlament vereinbart, dass Auswirkungsanalysen für Standards und Interpretationen erstellt werden sollen, bevor diese für die Anwendung in Europa übernommen werden. Die Kommissionsdienststellen haben gemeinsam mit der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Auswirkungsanalyse zur überarbeiteten Fassung von IAS 23 Fremdkapitalkosten (2007) erstellt. Derzeit ist in Europa die Fassung des IAS 23 von 1993 in Kraft. In der Analyse werden die folgenden Auswirkungen der Übernahme von IAS 23 (2007) für die Anwendung in Europa genannt:

 

Aufzählung In der Konsultation durch die Kommissionsdienststellen zeigte sich, dass in einer Mehrheit der Stellungnahmen die Aktivierungsmethode vorgezogen und/oder die Übernahme des Standards begrüßt wird.
Aufzählung Die Streichung eines der gegenwärtigen Wahlrechte wird die Vergleichbarkeit von Abschlüssen erhöhen.
Aufzählung Fachliche Erörterungen beim IASB und bei EFRAG und Untersuchungen der Kommissionsdienststellen haben ergeben, dass bei der Verwendung der Anschaffungskostenmethode die Aktivierung von Fremdkapitalkosten und deren Aufnahme in die Anschaffungskosten des Vermögenswertes einen besseren konzeptionellen Ansatz bietet als ihre Erfassung als Aufwand.
Aufzählung Trotz der Tatsache, dass die Mehrheit der europäischen Unternehmen derzeit die Aufwandsmethode anwendet, ist nicht zu erwarten, dass die Einführung von IAS 23 eine bedeutende Auswirkung auf einen Teil von ihnen hat, da sie möglicherweise nicht über qualifizierende Vermögenswerte oder Fremdkapitalkosten verfügen. Die Aktivierung von Fremdkapitalkosten ist für diejenigen Unternehmen von Bedeutung, die kapitalintensive Vermögenswerte nutzen. Unsere Konsultation und andere Berichte zeigen, dass diese Unternehmen im Allgemeinen die Aktivierungsmethode bevorzugen.
Aufzählung Die Überarbeitung von IAS 23 wird einige Kosten aus der erstmaligen Anwendung mit sich bringen und die Komplexität leicht erhöhen, da die Aufwandsmethode leichter anzuwenden ist als die Aktivierungsmethode. Der Hauptteil dieser Kosten wird sich auf die erstmalige Anwendung des überarbeiteten Standards beziehen und daher nur einmal auftreten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der Nutzen aus der Verwendung des Standards wichtiger ist als die Einführungskosten.
Aufzählung Erörterungen im Anwenderforum von EFRAG haben gezeigt, dass die Streichung eines Wahlrechts die Vergleichbarkeit erhöhen wird. Dies wurde als bedeutender Nutzen angesehen. Die Erörterungen zeigten auch, dass die Bedeutung von Fremdkapital je nach Branche variieren kann und sie offensichtlich von größerer Bedeutung in den kapitalintensiven Branchen sind. Einige Analysten wiesen darauf hin, dass Fremdkapitalkosten normalerweise keine Kennziffer für ihre Analysen sind. Aus der Kostenperspektive gesehen werden die Anwender möglicherweise zusätzliche Kosten aus der Anpassung der Zahlen für Analysezwecke haben, aber sie werden auch einige Ersparnisse aus dem Wegfall eines Wahlrechts haben.
Aufzählung Der IASB beabsichtigt, eine nachträgliche Auswirkungsanalyse zwei Jahre nach erstmaliger Anwendung des Standards durchzuführen. Eine solche Analyse sollte sich besonders den Bereichen zuwenden, die in den Stellungnahmen während der Konsultation hervorgehoben wurden.
 

 

Insgesamt wird empfohlen, die überarbeitete Fassung von IAS 23 für die Anwendung in Europa zu übernehmen, da der Nutzen die Kosten überwiege. Lesen Sie die vollständige englischsprachige Analyse (148 KB), aus der wir oben übersetzt haben. Außerdem stellt die Kommission die Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Verfügung.

 

 

26. Mai 2008: SEC schlägt vor, XBRL-Daten von 8.000 Investmentfonds zu verlangen

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat einstimmig dafür gestimmt, vorzuschlagen, dass mehr als 8.000 Investmentfonds, die in den Vereinigten Staaten tätig sind, ihre Daten mit XBRL-Etiketten versehen einreichen müssen. Dies würde dazu führen, dass „Anleger durch interaktive Daten Zugriff auf Schlüsselinformationen über Gebühren, Leistungen und Strategien bekämen, die es ihnen erlaubten, vergleichende Anlageentscheidungen zwischen tausenden von Investmentfonds mit der Leichtigkeit einer Internetrecherche zu treffen.“ Einige Investmentfonds reichen bereits freiwillig interaktive Daten ein. Die vorgeschlagenen SEC-Regel würde allen Investmentfonds vorschreiben, ab dem 31. Dezember 2009 mit XBRL-Etiketten versehene Daten bei der SEC einzureichen. Investmentfonds müssten außerdem interaktive Daten auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellen, wenn sie eine solche unterhalten.

 

Aufzählung Lesen sie die englischsprachige Presseerklärung der SEC.
Aufzählung Mitte des Monats hatte die SEC vorgeschlagen, dass alle bei der SEC registrierten Unternehmen XBRL-Abschlüsse einreichen sollen (s. unsere Nachricht vom 16. Mai 2008).

 

 

26. Mai 2008: Jahresbericht der IASC-Stiftung 2007

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat ihren Jahresbericht 2007 veröffentlicht. Enthalten im Bericht sind unter anderem detaillierte Informationen zur Rechenschaftspflicht und zur Finanzierung der IASCF sowie ein ausführlicher Bericht des IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie über die Aktivitäten des Boards. Laden Sie sich den englischsprachigen Bericht von der Internetseite des IASB herunter (63 Seiten, 2 MB).

 

 

25. Mai 2008: SEC unterzeichnet Protokolle zum Informationsaustausch über IFRS mit vier Ländern

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Protokolle unterzeichnet, die sie in die Lage versetzen, Informationen mit Finanzregulatoren in vier europäischen Ländern über die Anwendung der International Financial Reporting Standards auszutauschen. Bei den vier Ländern handelt es sich um Belgien, Bulgarien, Norwegen und Portugal. Dieses Vereinbarungen fußen auf einer Blaupausenvereinbarung, welche die SEC und der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) – neben vielen anderen – zuvor übernommen haben. Infolge der Globalisierung der Kapitalmärkte entwickelten Wertpapieraufsichtsbehörden Vereinbarungen über den Informationsaustausch, um eine grenzübergreifende Regulierung zu ermöglichen. Die englischsprachige Pressemitteilung der SEC können Sie hier einsehen. Auf dieser Webseite der SEC finden Sie Informationen zu den Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit mit ausländischen Regulatoren.

 

 

24. Mai 2008: Argentinien erwägt Übernahme der IFRS

Die argentinische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas) hat einen Plan für die Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRSs) für alle Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, ausgearbeitet. Der Plan wurde der argentinischen Wertpapieraufsicht vorgelegt, die ihn zu genehmigen hätte. Dem Plan zufolge soll die Übernahme der IFRS in Jahresabschlüssen börsennotierter Unternehmen zum ersten Quartal 2011 erfolgen. Mit Beginn des ersten Quartals 2010 hätten Unternehmen die erwarteten Auswirkungen, die die IFRS auf ihr Betriebsergebnis und das Eigenkapital haben, anzugeben. Hier können Sie sich den Plan zur Übernahme der IFRS in Argentinien herunterladen (in spanischer Sprache, 313 KB).

 

 

23. Mai 2008: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom Mai 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 20.-23. Mai 2008, zu seiner Maisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

23. Mai 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

Nach der Sitzung des Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) Anfang der Woche und den gestern herausgegebenen Verlautbarungen des IASB hat EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt,  noch einmal aktualisiert. Änderungen betreffen zum einen die erwarteten Termine der Abstimmung durch den ARC, zum anderen wurde die Liste der noch nicht für die Anwendung in Europa übernommenen IASB-Verlautbarungen um die beiden gestern vom IASB herausgegebenen Änderungen an Standards wie folgt ergänzt:

 

IASB-Verlautbarung Übernahmeempfehlung durch EFRAG Abstimmung durch ARC voraussichtliche Übernahme für die Anwendung in Europa
Änderungen an 20 IFRS (Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007) erwartet im Juli 2008 erwartet auf der Oktobersitzung 2008 im ersten Quartal 2009
Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung in separaten Abschlüssen (Änderungen an IFRS 1 und IAS 27) erwartet im Juli 2008 erwartet auf der Oktobersitzung 2008 im ersten Quartal 2009

 

Vollständiger aktualisierter Bericht über den Status des Übernahmeprozesses (in englischer Sprache, 34 KB).

 

 

23. Mai 2008: EU-Kommission überdenkt Aufgaben der aufsichtsbehördlichen Ausschüsse

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu etwaigen Änderungen bei den Beschlüssen der Kommission zur Einsetzung des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) und des Ausschusses der Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) eingeleitet. Hauptziel dieser Initiative ist es, bei den Aufgaben dieser Ausschüsse für größere Kohärenz und Klarheit zu sorgen, deren Kompetenzen zu stärken und sicherzustellen, dass sie zur Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und zu konvergenten Aufsichtspraktiken in der EU sowie zur Erhaltung eines stabilen Finanzsystems beitragen. In dem Konsultationspapier wird dazu aufgefordert, Bemerkungen zu einer offenen Liste der Aufgaben zu übermitteln, die von den Ausschüssen in diesen Bereichen wahrgenommen werden sollen. EU-Kommissar Charlie McCreevy, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte dazu:

 

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass wir die bisherige Aufsichtsstruktur durch eine Reihe praktischer und ergebnisorientierter Initiativen auf den verschiedenen Ebenen verbessern müssen, um die europäischen Aufsichts- und Stabilitätsstrukturen zu stärken. Die Klärung und Stärkung der Rolle der aufsichtsbehördlichen Ausschüsse durch entsprechende Änderungen in ihren Einsetzungsbeschlüssen ist ein notwendiger Schritt in diese Richtung. Dieser Schritt wird zu einem kostenwirksameren Aufsichtsrahmen und einer besseren Überwachung der Finanzstabilität führen.

 

Lesen Sie auch die Presseerklärung der EU-Kommission (93 KB) und das eigentliche Konsultationspapier (in englischer Sprache, 203 KB). Einsendeschluss für Beiträge ist der 18. Juli 2008.

 

 

23. Mai 2008: IFRS Insights – neuer Newsletter von Deloitte USA

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue Veröffentlichung mit dem Titel IFRS Insights ins Leben gerufen. Sie soll den wachsenden Bedarf US-amerikanischer Unternehmen hinsichtlich aktueller Informationen zu Entwicklungen in den IFRS und die wachsende Nachfrage nach IFRS-Umsetzungshinweisen abdecken. Derzeit ist in den Vereinigten Staaten ein verstärktes Gefühl der Dringlichkeit bezüglich der Anwendung von IFRS zu spüren. Während die Unternehmen weitere Entscheidungen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) abwarten (einschließlich der erwarteten Verlautbarung, wann börsennotierte Unternehmen IFRS für Zwecke der Berichterstattung an die SEC verwenden dürfen), stellen die verantwortlichen Rechnungsleger von US-amerikanischen Unternehmen mehr Fragen über die IFRS und deren zukünftigen Auswirkungen auf ihre Unternehmen. Die neue Publikation stellt sich diesen Fragen, indem sie die neuesten Entwicklungen in den IFRS aufzeigt, praktische Ratschläge für Unternehmen bietet, die IFRS anwenden wollen, den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds darstellt und auf relevante Werkzeuge und Ressourcen verweist. Laden Sie sich die Erstausgabe (Mai 2008) der IFRS Insights herunter (in englischer Sprache, 427 KB).

 

 

23. Mai 2008: IFRS-Umfrage von Deloitte USA: Wie weit sind wir?

Unsere amerikanischen Kollegen habe eine Umfrage mit dem Titel  2008 IFRS Survey – Where Are We Today? veröffentlicht (in englischer Sprache, 850 KB). Dieser kurze aber informative Bericht erörtert die Ergebnisse einer Umfrage, bei der rund 200 führende Rechnungsleger von US-amerikanischen Unternehmen von Deloitte zu IFRS befragt wurden. Hauptziel der Umfrage lag darin, den Grad zu eruieren, zu dem US-amerikanischen Unternehmen über IFRS auf dem Laufenden sind und Interesse an dem Thema haben. Einige der Ergebnisse stellen wir Ihnen nachfolgend dar:
Aufzählung 30% der Befragten gaben an, dass sie, wenn sie jetzt vor die Entscheidung gestellt wären, eine Einführung von IFRS in Erwägung ziehen würden. 10% waren der Meinung, dass sie vor einer solchen Entscheidung noch weitere Informationen benötigten. 18% enthielten sich der Meinung.
Aufzählung Auch unter den Unternehmen, die angaben, IFRS jetzt nicht einführen zu wollen, gaben 45% an, eine Einführung von IFRS nach dem jetzigen Entscheidungsstand innerhalb der nächsten sieben Jahre in Erwägung ziehen zu wollen.
Aufzählung Die Branchen, die am ehesten an einer Einführung von IFRS interessiert waren, waren die Finanzdienstleister, das Gesundheitswesen und Hersteller von Verbrauchsgütern und Industrieerzeugnissen.
Aufzählung Insgesamt waren 50% der Befragten der Meinung, dass innerhalb der nächsten sieben Jahre mindestens ein Viertel aller US-Emittenten IFRS anwenden werden. 85% waren der Meinung, dass das auf mindestens 10% der Emittenten zutreffen werde.
Aufzählung Von den US-Unternehmen, die angaben, eine IFRS-Einführung zu erwägen, gaben 53% an, dies innerhalb der nächsten drei Jahre durchführen zu wollen.
Aufzählung Von den Unternehmen, die angaben, eine IFRS-Einführung zu erwägen, gaben 64% an, dass ihnen die entsprechenden Fachkräfte in ihren US-amerikanischen Geschäftsbetrieben fehlten; 34% waren der Meinung, dass ihnen diese Fachkräfte in ihren ausländischen Geschäftsbetrieben fehlten. Diese Ergebnisse zeigen, dass die Aus- und Weiterbildung in IFRS ausgebaut werden muss.

 

 

22. Mai 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom Mai 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 20.-23. Mai 2008, zu seiner Maisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

22. Mai 2008: Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung in separaten Abschlüssen

Der IASB hat zwei Standards geändert, um die Art und Weise zu ändern, nach der die Anschaffungskosten einer Beteiligung bei erstmaliger Anwendung der IFRS bewertet werden. Die geänderten Standards sind IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards und IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS. Der Board hat die Änderungen vorgenommen, weil die rückwirkende Bestimmung der Anschaffungskosten und die Anwendung der Anschaffungskostenmethode nach IAS 27 bei erstmaliger Anwendung der IFRS in manchen Fällen nicht ohne übermäßige Kosten und Mühen erreicht werden kann.

 

Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 27:
Aufzählung Bei erstmaliger Anwendung der IFRS ist die Verwendung angenommener Anschaffungskosten entweder des beizulegenden Zeitwerts oder des Buchwerts nach vorherigen Rechnungslegungsstandards für die Bewertung der ursprünglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung an Tochterunternehmen, Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle und assoziierten Unternehmen zulässig, und
Aufzählung die Definition der Anschaffungskostenmethode wird aus IAS 27 entfernt und durch die Anforderung ersetzt, Dividenden als Erträge im separaten Abschluss des Investors darzustellen.
Aufzählung Wenn im Rahmen einer Neustrukturierung ein neues Mutterunternehmen gebildet wird, muss das neue Mutterunternehmen die Anschaffungskosten der Beteiligung an seinem früheren Mutterunternehmen und den Buchwert seines Anteils an dessen Eigenkapital zum Zeitpunkt der Neustrukturierung bewerten.

 

Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 46 KB).

 

 

22. Mai 2008: IASB veröffentlicht Änderungen an 20 IFRS

Der IASB hat die endgültigen Änderungen an 20 IFRS nebst dazugehörigen Grundlagen für Schlussfolgerungen und Leitlinien veröffentlicht, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt 2007 des Boards ergeben haben. Einige Änderungen ziehen Änderungen an anderen IFRS nach sich. Die Änderungen basieren auf dem Entwurf, der im Oktober 2007 herausgegeben worden war. Das jährliche Verbesserungsprojekt des IASB bietet die Möglichkeit, kleinere und nicht dringende Verbesserungen an den IFRS vorzunehmen. Die meisten Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 56 KB). Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Änderungen:

 

  1. Änderungen, die Auswirkungen auf die Bilanzierung, den Ansatz oder die Bewertung haben. Die Themen dieser Änderungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
  2. Formulierungsänderungen oder editorische Änderungen, die keine oder nur minimale Auswirkungen auf die Bilanzierung haben. Diese betreffen IFRS 7, IAS 8, IAS 10, IAS 18, IAS 20, IAS 29, IAS 34, IAS 40 und IAS 41.

 

Verbesserungen an IFRS in Bezug auf Darstellung, Ansatz oder Bewertung
  IFRS   Gegenstand der Änderung
IFRS 5 Zu Veräußerungszwecken gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Aufzählung Absicht, einen kontrollierenden Anteil an einem Tochterunternehmen zu veräußern
IAS 1 Darstellung des Abschlusses
Aufzählung kurzfristige/langfristige Klassifizierung von Derivaten
IAS 16 Sachanlagen
Aufzählung erzielbarer Wert
Aufzählung Verkauf von Mietvermögen
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
Aufzählung Plankürzungen und negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
Aufzählung Verwaltungskosten eines Plans
Aufzählung Ersetzung des Ausdrucks „fällig werden" („fall due")
Aufzählung Leitlinien zu Eventualschulden
IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
Aufzählung staatliche Kredite mit geringeren Zinssätzen als den marktüblichen
IAS 23 Fremdkapitalkosten
Aufzählung Bestandteile von Fremdkapitalkosten
IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS
Aufzählung Bewertung eines zur Veräußerung gehaltenen Tochterunternehmens in separaten Abschlüssen
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen
Aufzählung Angabeerfordernisse für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden
Aufzählung Wertminderungen von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern
Aufzählung Beschreibung der Bewertungsgrundlage in Abschlüssen
IAS 31 Anteile an Joint Ventures
Aufzählung Angabeerfordernisse für Beteiligungen an gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
Aufzählung Angabe der Schätzungen, die zur Bestimmung des erzielbaren Wertes verwendet wurden
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
Aufzählung Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen
Aufzählung Leistungsabhängige Abschreibung
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
Aufzählung Neuklassifizierung von Finanzinstrumenten in die oder aus der Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten Instrumente
Aufzählung Designierung und Dokumentation von Sicherungsbeziehungen auf Segmentebene
Aufzählung anzuwendender Effektivzinssatz bei Aufgabe des Fair Value Hedge Accountings
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Aufzählung Behandlung von Immobilien im Bau, die als Finanzinvestition gehalten werden
IAS 41Landwirtschaft
Aufzählung Abzinsungssatz für Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts
Aufzählung zusätzliche biologische Transformationen

 

 

21. Mai 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Mai 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 20.-23. Mai 2008, zu seiner Maisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

21. Mai 2008: Regierungsentwurf des BilMoG veröffentlicht

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht (701 KB). Im Vergleich zum am 8. November 2007 veröffentlichten Referentenentwurf haben sich einige wesentliche Änderungen ergeben. Ersatzlos gestrichen wurde §264e, der Unternehmen das Wahlrecht einräumen sollte, ihren Einzelabschluss nach IFRS aufzustellen, d. h. alle Unternehmen haben weiterhin ihren Einzelabschluss nach dem HGB zu erstellen. Enger gefasst wurde § 241a, der bei Unterschreitung bestimmter Schwellenwerte nur noch Einzelkaufleute von der Buchführungs- und Aufstellungspflicht befreien sollte. Personenhandelsgesellschaften wurden nunmehr aus dem Anwendungsbereich dieser Norm gestrichen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich zum Regierungsentwurf wie folgt:

 

Die Unternehmen in Deutschland brauchen moderne und effiziente Bilanzierungsregeln, wie sie das BilMoG vorsieht. Wir erhöhen die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und nehmen damit insbesondere vom deutschen Mittelstand den Druck, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Im Ergebnis wird das HGB-Bilanzrecht den Unternehmen weiterhin eine vollwertige Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards bieten, ohne deren Nachteile – hohe Komplexität, hoher Zeitaufwand, hohe Kosten – zu übernehmen. Zur Verbesserung der Aussagekraft gehört auch, dass die wirtschaftlichen Risiken bei den sogenannten Zweckgesellschaften künftig besser aufgedeckt werden.“

 

Als nächster Schritt des Gesetzgebungsverfahrens werden der Bundesrat Anfang Juli im ersten Durchgang und der Bundestag unmittelbar nach der Sommerpause über den Regierungsentwurf beraten. Weiterhin geplant ist, den größten Teil der neuen Vorschriften erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen und Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, bereits schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch nehmen zu können. Lesen Sie auch die Presseerklärung des BMJ.

 

 

21. Mai 2008: IASB-Webcast zum DP "Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente"

Am 19. März 2008 hat der IASB sein Diskussionspapier (DP) zur Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet am 19. September 2008. Am 10. Juni 2008 werden IASB-Mitglied John Smith und Gavin Francis, Direktor für Kapitalmärkte, in das DP live über eine Internetpräsentation einführen. Nähere Informationen und Details der Registrierung finden Sie auf der Website des IASB.

 

 

21. Mai 2008: Podcast von Deloitte: Warum amerikanische Unternehmen von IFRS profitieren können

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben vor dem Hintergrund, dass in einer Zeit der Globalisierung ein einziger weltweit gültiger Satz von Rechnungslegungsstandards zunehmend wünschenswert wird, weil er erhöhte Vergleichbarkeit von Finanzinformationen über Ländergrenzen hinweg bietet, einen Podcast erstellt, der sich der Frage widmet, ob die Vereinigten Staaten bereit für diesen Wechsel sind. US-amerikanische Unternehmen sind an die detaillierten Regeln von US-GAAP gewöhnt, und IFRS können ihnen sowohl neue Möglichkeiten als auch unbekannte Herausforderungen bieten. Unter anderem werden im Podcast folgende Fragen beantwortet:

 

Aufzählung Worin ist der Trend weltweit hin zu IFRS begründet?
Aufzählung Wie unterscheiden sich IFRS von US-GAAP?
Aufzählung Was wären die Auswirkungen einer IFRS-Einführung für amerikanische Unternehmen?
Aufzählung Wie können sich amerikanische Unternehmen auf eine mögliche Einführung der IFRS vorbereiten?

 

Der etwa halbstündige Podcast in englischer Sprache ist kostenfrei zugänglich. Sehen Sie auch die weiteren Podcasts, die Deloitte kostenfrei anbietet.

 

 

21. Mai 2008: Einige Fragen im aktualisierten Fragenkatalog zur Prospektverordnung haben IFRS-Bezug

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat die fünfte aktualisierte Fassung des Fragenkatalogs in Bezug auf Emissionsprospekte veröffentlicht (Frequently Asked Questions Regarding Prospectuses: Common Positions Agreed by CESR Members in englischer Sprache,  283 KB). Einige der Fragen betreffen auch IFRS-Aspekte. Und anderem gilt das für die folgenden Sachverhalte:

 

Aufzählung Frage 15. Wechselwirkung zwischen der Prospektverordnung und IAS 8: Wenn ein Emittent die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in seinem Abschluss ändert (beispielsweise bei erstmaliger Anwendung eines neuen IFRS) und wenn er diese neue Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode rückwirkend anwendet, bedeutet das, dass der Emittent die Vergleichszahlen im Prospekt, die von der rückwirkenden Anwendung dieser neue Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode betroffen wären, neu berechnen muss?
Aufzählung Frage 48. Pro-forma-Finanzinformationen: Erläuternde Beispiele: Einige der Fragen beziehen sich auf IFRS 3 und IFRS 5.

 

 

21. Mai 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Mai 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 20.-23. Mai 2008, zu seiner Maisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

21. Mai 2008: Webcast des FASB zur Finanzmarktkrise

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB wird einen Webcast zur derzeitigen Krise in den Kreditmärkten ausstrahlen. Die Diskussionsteilnehmer werden die Faktoren erörtern, die Auswirkungen auf die Kreditmärkte, die Rechnungslegung und Berichterstattungsfragen haben, denen sich die Teilnehmer auf den Kreditmärkten gegenüber sehen. Schritte, die als Reaktion auf die Finanzmarktkrise unternommen wurden, werden ebenfalls erörtert. Die Zuschauer werden die Möglichkeit haben, Fragen per E-mail einzuschicken.

 

Details zum FASB-Webcast zur Finanzmarktkrise:
Aufzählung Titel der Sendung: The Crisis in the Credit Markets: Causes, Reporting Issues, and Responses (Die Krise auf den Kreditmärkten: Ursachen, Fragen der Berichterstattung und Reaktionen).
Aufzählung Zeitpunkt der Sendung: Montag, 2. Juni 2008, 14:00h - 15:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT).
Aufzählung Kostenpunkt: Die Sendung ist kostenfrei.
Aufzählung Diskussionsteilnehmer: Robert Herz, Vorsitzender des US-amerikanischen Standardsetzers FASB; Matt Schroeder, Geschäftsführender Direktor und Leiter der Abteilung Bilanzierung weltweit, Goldman Sachs; Raymond Beier, Partner bei PricewaterhouseCoopers; und Jack Ciesielski, Herausgeber der Zeitschrift The Analyst's Accounting Observer.
Aufzählung Moderator: David Reilly, Reporter des Wall Street Journal.
Aufzählung Zugang: Der FASB wird den Webcast auf seiner Internetseite für öffentlichen Zugang archivieren. Um sich für den Webcast entweder live oder in der archivierten Form zu registrieren, folgen Sie der Zuschauer-URL unter:
http://w.on24.com/r.htm?e=109185&s=1&k=62D30E7B12E0A3E000FE1155AFB7AAC1.

 

 

20. Mai 2008: Deloitte wird mit Universitäten zusammenarbeiten

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben angekündigt, eine Zusammenarbeit mit Weiterbildungseinrichtungen unter dem Titel IFRS University Consortium aufnehmen zu wollen. In diesem Rahmen sollen Zeit, Erfahrung und Ressourcen als Investition in die Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden, um IFRS in die Lehrpläne von Colleges und Universitäten zu integrieren. Deloitte USA stellt im Rahmen dieser IFRS-Arbeitsgemeinschaft Ressourcen für die Ohio State und die Virginia Tech Universitäten zur Verfügung, um ihnen zu helfen, IFRS-Lehrprogramme zu entwickeln. Die Beiträge von Deloitte schließen den Entwurf von Unterrichtsleitfäden und Fallstudien ein. Außerdem werden Praktiker von Deloitte als Dozenten zur Verfügung stehen. Die Leitfäden und Unterrichtsmaterialien werden auch anderen interessierten Universitäten zur Verfügung stehen. Ohio State und Virginia Tech werden ihre Lehrprogramme auf der Jahrestagung der amerikanischen Gesellschaft für Rechnungslegung (American Accounting Association, AAA) vorstellen, die vom 3. bis 6. August in Anaheim in Kalifornien stattfindet. Nähere Informationen zur Zusammenarbeit von Deloitte mit den Universitäten finden Sie unter folgender Adresse: www.deloitte.com/us/ifrs/consortium. Lesen Sie außerdem die  Presseerklärung von Deloitte (in englischer Sprache, 57 KB).

 

 

20. Mai 2008: CESR veröffentlicht Zusammenfassungen der Übernahmeentscheidungen

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seine dritte Sammlung von Auszügen aus seiner internen Datenbank zu Übernahmeentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen Aufsichtsbehörden für Rechnungslegung verabschiedet wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge aus ausgewählten Entscheidungen als Informationsquelle für die Förderung angemessener und einheitlicher Anwendung der IFRS in Europa.

 

Sachverhalte, die in der dritten Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank abgedeckt werden:
Aufzählung Konsolidierung eines Tochterunternehmens
Aufzählung Erwerb in Stufen
Aufzählung Konsolidierung von Zweckgesellschaften
Aufzählung Anwendung der Pooling-of-Interest-Methode bei einem Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle
Aufzählung Feststellung des Erwerbers in einen Unternehmenszusammenschluss
Aufzählung Teilrückerstattung und Änderungen der Vertragsbedingungen einer Fremdkapitalaufnahme
Aufzählung Wertminderung einer Anlage
Aufzählung Angabe der Auswirkungen einer Aufgabe eines Geschäftsbereiches
Aufzählung Definition von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen
Aufzählung Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte
Aufzählung Zuordnung der Kosten eines Erwerbs
Aufzählung Anwendungsbereich von IAS 11
Aufzählung Tauschgeschäfte
Aufzählung Halbjahresberichte

 

Laden Sie sich die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:

 

Aufzählung dritte Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (173 KB)
Aufzählung zweite Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (vom Dezember 2007, 175 KB)
Aufzählung erste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (vom April 2007, 49 KB)

 

 

20. Mai 2008: Ergebnisse der 120. DSR-Sitzung

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 05. und 06. Mai 2008 seine 120. Sitzung und die 14. Öffentliche Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Mai 2008 hier herunterladen (37 KB).
Aufzählung Der Deutsche Standardisierungsrat verschaffte sich einen Überblick über Fragen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von liabilities. Der DSR diskutierte Probleme des Erstansatzes von Verbindlichkeiten, insbesondere bei schwebenden Geschäften.
Aufzählung Der DSR beschäftigte sich außerdem mit der Subprime Krise. Der Standardisierungsrat diskutierte über kurz- und mittelfristig vorzunehmende Schritte des DSR.
Aufzählung Weiterhin informierte sich der DSR über die Präsentation des PAAinE DP Revenue Recognition auf dem Joint IASB/FASB-Meeting am 21. April 2008. IASB/FASB und den derzeitigen Stand des IASBProjekts. Der DSR kam darin überein, dass als nächster Schritt auf der Basis eines zu erarbeitenden Fragenkatalogs, Meinungen von Verbänden eingeholt werden sollen.
Aufzählung Außerdem diskutierte der Deutsche Standardisierungsrat den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Diskussionsapier „Financial Instruments with Characteristics of Equity“ im Nachgang der Öffentlichen Diskussion, die zu diesem Thema am 30.4.2008 stattgefunden hat. Der DSR vertritt zu den vom US-amerikanischen Standard-Setzer FASB ausgearbeiteten und vom IASB zur Diskussion gestellten Ansätzen keine geeignete Ausgangsbasis für die grundlegende Überarbeitung der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital in den IFRS.
Aufzählung Die IASB Diskussionspapiere „Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments“ sowie „Preliminary Views on Amendments to IAS 19 Employee Benefits“ standen ebenfalls auf der Tagesordnung wie das PAAinE Diskussionspapier „The Financial Reporting of Pensions“.
Aufzählung Der DSR setzte seine Diskussion zum IASB-Projekt Framework Phase A - Objectives and qualitative characteristics fort.
Aufzählung Weiterhin informierte sich der DSR über den aktuellen Stand der Endorsement-Beratungen bei EFRAG zu den Standards IFRS 3 (rev) und IAS 27amend. Eine endgültige Stellungnahme zu der Übernahmeempfehlung der EFRAG wird der DSR erst beschließen, wenn die EFRAG einen diesbezüglichen Entwurf vorgelegt hat.
Aufzählung Auf der Tagesordnung dieser Sitzung stand erneut die Diskussion über die zukünftige Strategie des DRSC aus Sicht des DSR. Im Rahmen dessen informierte sich der Standardisierungsrat über die geplante Restrukturierung der EFRAG und die derzeit diesbezüglich geführten Diskussionen.
Aufzählung In seiner 14. Öffentlichen Sitzung vom 5. Mai verabschiedete der Deutsche Standardisierungsrat den DRS 16 Zwischenberichterstattung. Der Standard wird zum Zwecke der gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz weitergeleitet. Eine near final-Variante des Standards ist auf der website des DRSC www.drsc.de veröffentlicht.

 

 

20. Mai 2008: AICPA geht mit www.ifrs.com ins Netz

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) ist mit einer neuen Seite im Internet vertreten: www.ifrs.com. Die Internetseite ist dazu gedacht, dass sich AICPA-Mitglieder und anderen berufshalber mit Rechnungslegung befasste Personen mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) vertraut machen und stets auf dem aktuellen Informationsstand halten können. Unter den Materialien finden sich eine Geschichte der Konvergenz, ein allgemeiner Überblick über die Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP, häufig gestellt Fragen, Artikel, Lehrbücher und Weiterbildungskurse sowie nützliche Links und Hilfen für Mitglieder von Prüfungskomitees.

 

 

20. Mai 2008: AICPA stimmt für IASB als anerkannten Standardsetzer

Der leitende Rat des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat offiziell dafür gestimmt, den International Accounting Standards Board (IASB) als den anerkannten Rechnungslegungsstandardsetzer für die Verabschiedung internationaler Bilanzierungs- und Berichterstattungsstandards zu bezeichnen – lesen Sie dazu auch die Presseerklärung des AICPA (in englischer Sprache, 49 KB). Die offizielle Abstimmung des Rats stellt eine Ergänzung der AICPA-Regeln zur Berufsethik 202 und 203 dar und setzt die AICPA-Mitglieder damit in die Lage, International Financial Reporting Standards (IFRS) anzuwenden, ohne auf US-GAAP überleiten zu müssen.

 

Nach Regel 202 muss ein Mitglied, dass Berufsdienstleistungen erbringt, die Standards einhalten, die von den anerkannten Organen herausgegeben werden. Darüber hinaus darf ein Mitglied nicht testieren, dass ein Abschluss in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsprinzipien steht, wenn dieser nicht nach Standards erstellt wurde, die von einem der in Anhang A zu Regel 203 genannten Standardsetzer herausgegeben wurden.

 

Die Anerkennung betrifft alle IFRS, auch den IFRS für KMU, der derzeit entwickelt wird. Nach der offiziellen Anerkennung des IASB durch den Rat werden nun der Rat für Rechnungslegungsstandards und der Ausschuss für Bilanzierungs- und Prüfungsdienstleistungen des AICPA klarstellende Sprachregelungen entwickeln, wie Prüfungs-, Durchsichts- und Erstellungsberichte zu ändern sind, wenn die zugrunde liegenden Abschlüsse nach IFRS erstellt sind. Andere Organe, die vom leitenden Rat nach den Regeln 202 und 203 offiziell als Standardsetzer anerkannt sind, sind der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB), der US-amerikanische Rat für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB) und der US-amerikanische Beirat für die Rechnungslegung der Regierung (Federal Accounting Standards Advisory Board, FASAB).

 

 

20. Mai 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 19. Mai 2008 (in englischer Sprache, 32 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

Aufzählung IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen
Aufzählung IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)
Aufzählung IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
Aufzählung IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
Aufzählung IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
Aufzählung IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
Aufzählung IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Aufzählung IFRIC 13 Kundentreueprogramme
Aufzählung IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

 

 

20. Mai 2008: Vergleich von IFRS und niederländischen Rechnungslegungsgrundsätzen

Unsere niederländischen Kollegen haben einen Vergleich zwischen IFRS und niederländischen Rechnungslegungsgrundsätzen veröffentlicht. In der Broschüre werden auf 19 Seiten einige der Hauptunterschiede zwischen IFRS und niederländischen Rechnungslegungsgrundsätzen dargestellt, die jeweils für Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2008 begonnen haben. Außerdem sind auch die neuen und überarbeiteten IFRS enthalten, die für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2008 beginnen, noch nicht in Kraft getreten sind. Laden Sie sich die englischsprachige Broschüre IFRSs and NL GAAP: A Pocket Comparison herunter (302 KB).

 

 

19. Mai 2008: BaFin-Präsident Sanio kritisiert Deregulierung der Finanzmärkte

Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio, hat sich auf der Jahrespressekonferenz der BaFin ausdrücklich hinter die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums gestellt: „Wer in diesem Zusammenhang das Gespenst einer neuen Überregulierung heraufbeschwört, hat den Ernst der Lage nicht begriffen. Die Subprime-Krise hat die über Jahre betriebene systematische Deregulierung des Finanzsystems als gefährlichen Irrweg entlarvt. Ohne einen vernünftigen Regulierungsrahmen werden es die Märkte auch beim nächsten Mal wieder falsch machen.“ Ausführlich äußerte sich Sanio auch zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu der Verantwortlichkeit des IASB. Nachfolgend ein Auszug aus seiner Rede vom 15. Mai 2008.

 

Weniger optimistisch bin ich bei einer anderen Frage: der Bewertung der riesigen Volumina an Subprime-Wertpapieren. Wie stellt man den Wert solcher Papiere fest, wenn sie nicht gehandelt werden, weil die entsprechenden Märkte tot sind? „Nicht aktiv“ sagen die Bilanzexperten euphemistisch. Dieses Problem verschärft sich beim „fair value accounting“, weil nach den neu eingeführten internationalen Bilanzierungsregeln die im Handelsbestand befindlichen Papiere mit dem „fairen Wert“ angesetzt werden müssen; das ist in erster Linie der Marktpreis. Die Frage, wie bei illiquiden Märkten mit dem Handelsbestand zu verfahren ist, ist aber auch im alten deutschen Bilanzierungsrecht relevant, soweit dieses auf den jeweiligen „Zeitwert“ abstellt.

 

Sind die Märkte nicht aktiv, so können die Bilanzierenden die beizulegenden Zeitwerte nur mit Hilfe alternativer Bewertungsmethoden ermitteln. Bei den strukturierten Produkten, die mit den schlechten Risiken des US-amerikanischen Immobilienmarktes ausstaffiert sind, hat es wahrscheinlich schon früher nicht immer liquide Märkte gegeben, die zur korrekten Preisfindung geeignet waren. Was offenbar in der Vergangenheit niemanden besonders gekümmert hat; man verließ sich auf Bewertungsmodelle, deren Zuverlässigkeit nicht über jeden Zweifel erhaben sein dürfte. Doch jetzt ist das Thema siedend heiß, denn die angewandte Ersatz-Bewertungsmethode entscheidet über die Höhe des Abschreibungs- bzw. Korrekturbedarfs. [...]

 

In Anbetracht der bestehenden Schwierigkeiten empfiehlt der Bericht des Financial Stability Forums dem International Accounting Standards Board, dem IASB, seine Offenlegungsvorschriften zu den Bewertungsmaßstäben und den verwendeten Methoden zu überarbeiten und damit die bestehenden Bewertungsunsicherheiten zu beseitigen. Außerdem fordert das Financial Stability Board das IASB auf, konkrete Leitlinien für die Bewertung illiquider Finanzinstrumente zu entwickeln.

 

Wird das IASB diesen Auftrag mit der gebotenen Schnelligkeit erfüllen? Ich bin eher pessimistisch, denn die Entscheidungsprozesse in diesem Gremium erstrecken sich über lange Zeiträume. Deshalb hat CESR vor kurzem die Entscheidung getroffen, sich ebenfalls mit diesen Fragen zu beschäftigen.

 

 

19. Mai 2008: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe April-Mai 2008 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 288 KB). Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

19. Mai 2008: Deloitte Australien gibt Mustergeschäftsberichte 2008 nach A-IFRS heraus

Unsere australischen Kollegen haben Mustergeschäftsberichte, die in Übereinstimmung mit den australischen Gegenstücken zu den IFRS stehen, für Unternehmen mit jährlicher Berichtspflicht zum 30. Juni 2008 veröffentlicht. Diese Bericht beinhalten neue Anforderungen wie beispielsweise AASB 7 Finanzinstrumente: Angaben. Klicken Sie zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente auf die nachfolgenden Links:

 

Aufzählung Was gibt's Neues in der Rechnungslegung? (Abschnitt A) (640 KB)
Aufzählung Beispielhafter Jahresbericht (Abschnitt B) (1.970 KB)
Aufzählung Beispielhafter Kurzbericht (Abschnitt C) (767 KB)
Aufzählung Berichtspflichten (Abschnitt D) (443 KB)

 

 

18. Mai 2008: Wir nehmen Stellung zu zwei IAASB-Vorschlägen

Deloitte hat unlängst Stellungnahmen an den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht; diese finden Sie nachfolgend. Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen an den IAASB seit 2004 finden Sie hier.

 

Aufzählung Vorgeschlagener ISA 710 (neu gefasst) Vergleichsinformation – Entsprechende Abbildungen und Vergleichsabschlüsse (in englischer Sprache, 35 KB)
Aufzählung Vorgeschlagener ISA 210 (neu gefasst) Vereinbarung der Bedingungen von Prüfungsaufträgen (in englischer Sprache, 36 KB)

 

 

18. Mai 2008: IFRIC-Agendaseiten aktualisiert

Wir haben die nachfolgenden IFRIC-Agendaseiten aktualisiert, um die auf der Sitzung des International Financial Reporting Interpretations Committees am 8. Mai 2008 getätigten Erörterungen und Entscheidungen widerzuspiegeln:

 

Aufzählung IAS 18 – Immobilienverkäufe
Aufzählung IAS 21 – Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb
Aufzählung Änderung an IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden

 

 

18. Mai 2008: Sitzungstermine des IASB für 2009

Nachfolgend geben wir die Liste der Sitzungstermine des International Accounting Standards Board für 2009 wieder, einschließlich der gemeinsamen Sitzungen mit dem FASB und den Sitzungen des Standardbeirats. Sie können diese jederzeit durch Anklicken des Links Daten zukünftiger IASB-Sitzungen unter der Rubrik "IASB – Projekte und Sitzungen" in der rechten Spalte der Startseite finden. Mit Ausnahme der gemeinsamen Sitzung mit dem FASB im Oktober 2009 finden alle Sitzungen in London statt.

 

IASB Montag bis Freitag, 19. - 23. Januar 2009
IASB Montag bis Freitag, 16. - 20. Februar 2009
Standardbeirat Montag und Dienstag, 23. und 24. Februar 2009
IASB Montag bis Freitag, 16. - 20. März 2009
IASB Montag bis Freitag, 20. - 24. April 2009
Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB Montag und Dienstag, 27. und 28. April 2009
IASB Montag bis Freitag, 18. - 22. Mai 2009
IASB Montag bis Freitag, 15. - 19. Juni 2009
Standardbeirat Montag und Dienstag, 22. und 23. Juni 2009
IASB Montag bis Freitag, 20. - 24. Juli 2009
IASB Montag bis Freitag, 14. - 18. September 2009
IASB Montag bis Freitag, 19. - 23. Oktober 2009
Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB in Norwalk (Conn.) Montag bis Mittwoch, 26. - 28. Oktober 2009
IASB Montag bis Freitag, 16. - 20. November 2009
Standardbeirat Donnerstag und Freitag, 12. und 13. November 2009

 

 

16. Mai 2008: Zusammenfassung von IFRIC abgelehnter Sachverhalte aktualisiert

Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von der IFRIC-Sitzung im Mai 2008 und der Veröffentlichung des IFRIC-Updates vom Mai 2008 haben wir für Sie unsere nach IFRS sortierte Liste der Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt. Die Liste spiegelt den Stand, der mit den endgültigen Agendaentscheidungen vom Mai 2008 erreicht wurde, wider und beinhaltet nun über 135 Sachverhalte. Die folgenden Sachverhalte sind hinzugekommen:

 

Aufzählung IAS 19 – Erfüllung
Aufzählung IAS 37 – Pfand auf rückgabefähige Behältnisse

 

 

16. Mai 2008: Alle bei der SEC registrierten Unternehmen sollen XBRL anwenden

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat vorgeschlagen, dass alle börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten ihre Daten bei der SEC im XBRL-Format einreichen müssen. XBRL ist eine Computer-Sprache, mit deren Hilfe alle Finanz- und anderen Informationen von Unternehmen mit Etiketten aus einer Standardliste (Klassifizierungssystematik) versehen werden, so dass Anleger und Analysten die gesuchten Informationen leichter lokalisieren und analysieren können. Die Berichterstattung im XBRL-Format würde sowohl für Abschlüsse gelten, die nach US-GAAP erstellt sind, als auch für Abschlüsse nach IFRS wie vom IASB herausgegeben. Die Umstellung würde drei Jahre in Anspruch nehmen.

 

Aufzählung Unternehmen mit einer Börsenkapitalisierung von über 5 Mrd. US-Dollar (etwa die 500 größten bei der SEC registrierten Unternehmen), die ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen, müssten ihre Daten ab Geschäftsjahren, die Ende 2008 enden, im XBRL-Format zur Verfügung stellen. Die Daten ständen dann Anfang 2009 zur Verfügung.
Aufzählung Die übrigen Unternehmen, die US-GAAP anwenden, würden ihre Daten im XBRL-Format in den folgenden zwei Jahren einreichen.
Aufzählung Unternehmen, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen, würden XBRL-Daten ab Geschäftsjahren, die Ende 2010 enden, zur Verfügung stellen.

 

Die XBRL-Daten würden zusätzlich zu den Jahres- und Vierteljahresabschlüssen und den anderen Registrierungsdaten zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen würden auch daran erinnert, diese Daten auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Lesen Sie die englischsprachige Presseerklärung der SEC. Deloitte hat die Broschüre Warum Sie über XBRL Bescheid wissen müssen erstellt (in englischer Sprache, 128 KB), in der häufig gestellte Fragen in Bezug auf die SEC-Forderung nach XBRL-basierter Finanzberichterstattung beantwortet werden.

 

 

15. Mai 2008: IDW nimmt Stellung zum vorgeschlagenen PCAOB-Standard Nr. 7

In einem Schreiben an die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) vom 12. Mai 2008 nimmt das IDW Stellung zum vorgeschlagenen PCAOB-Standard Nr. 7 Die Durchsicht der Auftragsqualität. Das IDW teilt die Meinung der PCAOB, dass eine verlässlich durchgeführte Durchsicht der Auftragsqualität ein wichtiges Element für die Grundlage des Anlegervertrauens in die Prüfung sind, und unterstützt die Ziele des vorgeschlagenen Standards. Einige Bedenken werden jedoch angemeldet. Lesen Sie die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache (95 KB).

 

 

15. Mai 2008: Beinah endgültiger Entwurf von Änderungen an IFRS 1

In dem für Abonnenten zugänglichen Bereich der Internetseite des IASB steht eine pdf-Version des beinah endgültigen Entwurfs der Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens zur Verfügung. Informationen über das Projekt finden Sie auf unserer Seite zum Agendaprojekt.

 

 

15. Mai 2008: PCAOB plant Runden Tisch zum Vertrauen in nicht-amerikanische Prüfungsaufsichten

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) wird am 25. Juni 2008 in Washington Gespräche am Runden Tisch zu einem Vorschlag bezüglich der Umstände anbieten, unter denen sie sich voll auf nicht-amerikanische Prüfungsaufsichten zwecks Überprüfung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verlassen könnte. Vertreter von Anlegern, registrierten Prüfungsgesellschaften und ausländischen Aufsichtsbehörden werden an den Gesprächen teilnehmen. Bei den Gesprächen wird der Schwerpunkt auf der von der PCAOB vorgeschlagenen Verlautbarung zu Verfahrensweise Leitlinien zur Umsetzung von PCAOB-Regelung 4012 gelegt. Die Kommentierungsfrist endete am 4. März 2008. Verknüpfungen auf den vollständigen Text des Vorschlags und die eingegangenen Stellungnahmen finden Sie in der Pressemitteilung der PCAOB.

 

 

15. Mai 2008: Studie zu den Auswirkungen der IFRS-Konvergenz in Hongkong

Das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) hat eine Studie mit dem Titel Beratungen über die Auswirkungen des Konvergenzprojekts von HKRFS und IFRS: Eine Analyse der Teilnehmeraktien des Hang Seng Indexes veröffentlicht (Consultancy on the Impact of HKFRS Convergence Project: A Review of the Hang Seng Index Constituent Stocks). Der Hang Seng Index (HSI) ist eine Index, der die Entwicklungen der 43 derzeit führenden Aktien, die an der Hongkonger Börse notiert sind, widerspiegelt. Die Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) wurden zum 1.Januar 2005 vollständig auf IFRS konvergiert. Das HKICPA hat diese Studie in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen der Übernahme der konvergierten HKFRS 2005 auf die Teilnehmeraktien des HSI zu untersuchen. Gleichzeitig sollen die Änderungen, die sich in Bezug auf Geschäftsgewinne und Finanzposition ergeben haben, untersucht werden. In der Studie werden auch bestimmte Standards identifiziert, die den größten Teil zu diesen Änderungen beigetragen haben. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf 32 Unternehmen, die HKFRS 2005 eingeführt haben (andere Unternehmen hatten sich für eine vorzeitige Anwendung entschieden). Das Urheberrecht der Studie liegt beim HKICPA, und wir danken dafür, dass diese Studie auf IAS PLUS veröffentlicht werden darf. Laden Sie sich die vollständige Studie in englischer Sprache herunter (1.472 KB). Nachfolgend fassen wir einige Ergebnisse in deutscher Sprache zusammen:

 

Auswirkungen auf die Gewinne:
Aufzählung Die durchschnittliche Erhöhung des Nettogewinns betrug 53,63% (mittlere Erhöhung 2,59%) – also eine große Disparität der Auswirkungen.
Aufzählung Die fünf Standards, die den größten Einfluss auf die Gewinne hatten, waren die folgenden:
Aufzählung HKAS 32/HKAS 39 (Finanzinstrumente),
Aufzählung HKFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung),
Aufzählung HKAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) und Int 21 (Ertragsteuern - Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten),
Aufzählung HKAS 17 (Leasingverhältnisse), und
Aufzählung HKFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) und HKAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten).
Aufzählung Insgesamt reduzierten HKFRS 2 und HKAS 17 die Gewinne, während die anderen Standards sie erhöhten.
Aufzählung In der Studie wurden keine erkennbaren Zusammenhänge zwischen der Höhe der Gewinnänderung und Unternehmenscharakteristika wie beispielsweise Größe, Verschuldung, Ertragslage oder Änderung vor den neuen Standards  entdeckt.
Auswirkungen auf das Eröffnungskapital:
Aufzählung Die durchschnittliche Abnahme des Eröffnungskapitals betrug 2,00% (mittlere Abnahme 0,92%).
Aufzählung Die fünf Standards, die den größten Einfluss auf das Eröffnungskapital hatten, waren die folgenden:
Aufzählung HKAS 32/HKAS 39 (Finanzinstrumente),
Aufzählung HKAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) und Int 21 (Ertragsteuern - Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten),
Aufzählung HKAS 17 (Leasingverhältnisse),
Aufzählung HKAS 16 (Sachanlagen), und
Aufzählung HKFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) und HKAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten).
Aufzählung Insgesamt reduzierten HKAS 32/HKAS 39 und HKFRS 3/HKAS 36 das Eigenkapital, während die anderen Standards es erhöhten.

 

 

15. Mai 2008: Stellungnahme des DSR zum Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital verabschiedet. Die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital ist nach Meinung des DSR eines des wichtigsten Themen auf der derzeitigen Agenda des IASB. IAS 32 sei trotz der Änderungen aus dem Jahr 2008 von Grund auf fehlerbehaftet. Bei der Entwicklung eines Nachfolgestandards sei es unabdingbar,

 

Aufzählung Kriterien zu entwickeln, auf die ein Prinzip zur Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital aufbauen könne,
Aufzählung einen Ansatz für die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital zu wählen, der auf eine Prinzip aufbaut, das von einer großen Bandbreite von Unternehmen mit unterschiedlicher gesetzlicher Form in verschiedenen Rechtskreisen angewendet werden könne und dennoch entscheidungsnützliche Informationen liefere, und
Aufzählung dabei dennoch die Fehler von IAS 32 nicht zu wiederholen.

 

Dies ist nach Ansicht des DSR mit dem jetzigen Diskussionspapier, das im Wesentlichen aus den vorläufigen Ansichten des FASB  besteht, nicht gelungen:

 

Wir hätten also erwartet, dass die vorläufigen Ansichten des FASB mit einer umfassenden Erörterung verschiedener Kriterien eingeleitet würde sowie einer Untersuchung der Frage, ob ein Ansatz zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital, der auf diesen Kriterien aufbaut, zu entscheidungsnützlichen Informationen führt. Die vorläufigen Ansichten des FASB enthalten keinerlei derartige Erörterungen. Sogar das Prinzip hinter den gewählten Kriterien wird nicht erklärt und schon gar nicht erörtert.

 

Darüber hinaus weist der DSR darauf hin, dass die Kapitalabgrenzung von übergreifender Bedeutung sei und der Umfang des Projekts dieser Tatsache nicht entspräche. Zum einen beschränke sich die Darstellung in den vorläufigen Ansichten nur auf Finanzinstrumente und gehe nicht auf alle Arten von Kapital ein. Zum anderen jedoch würden Punkte aufgegriffen, die mit der prinzipiellen Frage der Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital nichts zu tun hätten (bspw. Fragen der Bewertung), während Punkte wie die Untersuchung der vorgeschlagenen Ansätze im Konzernzusammenhang und die Auswirkungen der Frage, ob die Eigentümersichtweise oder die Unternehmenssichtweise gewählt wird, vernachlässigt würden. Insgesamt kommt der DSR zu folgenden Schluss:

 

Insgesamt sind wir enttäuscht, dass die vorläufigen Ansichten des FASB eine Reihe von Fragen nicht beinhalten, die wir für essenziell bei der Einschätzung der verschiedenen Ausgangspunkte für die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital halten. Im Gegensatz dazu sind wir der Meinung, dass das PAAinE-Diskussionspapier zum gleichen Sachverhalt nicht nur den Erörterungen mehr Platz einräumt, die wir für essenziell halten, sondern auch von Grund auf den sogenannten Verlustabsorptionsansatz herleitet und darstellt, warum dieser Ansatz einer größeren Bandbreite von Adressaten entscheidungsnützliche Informationen für Unternehmen in unterschiedlicher rechtlicher Form und in verschiedenen Rechtskreisen bietet.

 

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme des DSR, aus der wir oben übersetzt haben, in englischer Sprache (186 KB).

 

 

14. Mai 2008: Kommission veröffentlicht Empfehlung zur Stärkung des Vertrauens in die Abschlussprüfung

Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zur externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen herausgegeben (53 KB). Letztere gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien für den Aufbau eines unabhängigen und wirksamen Inspektionssystems auf der Grundlage der Richtlinie über die Abschlussprüfung an die Hand. Diese Empfehlung verleiht den Aufsichtsbehörden mehr Befugnisse, baut die Unabhängigkeit von Inspektionsteams aus und stärkt die Transparenz in Bezug auf die Inspektionsergebnisse einzelner Abschlussprüfungsgesellschaften. EU-Kommissar Charlie McCreevy, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte dazu:

 

Es ist von großer Bedeutung, dass die Qualitätsstandards für die Abschlussprüfung in der EU auf sehr hohem Niveau liegen. Deshalb müssen wir die Qualität der Abschlussprüfungen weiter verbessern. Neue weltweite Trends bei den Inspektionen fordern von uns ebenfalls eine rasche europäische Antwort. Diese Empfehlung ist sicherlich ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Behandlung dieser dringenden Themen.

 

Die wesentlichen Merkmale der Empfehlung sind folgende:

 

Aufzählung Sie empfiehlt den Aufsichtsbehörden, bei den Inspektionen eine aktive Rolle zu spielen. Die Berufsverbände können den Aufsichtsbehörden immer noch zur Seite stehen. Allerdings sollten sie wichtigen Sicherungsmaßnahmen unterworfen sein, zu denen auch die Rechenschaftspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden zählt.
Aufzählung Die Empfehlung fordert die Mitgliedstaaten auf klarzustellen, dass Fachleute aus den Abschlussprüfungsgesellschaften (Gutachter) keine führende Rolle in den Inspektionssystemen und –teams mehr spielen sollten.

 

Auch empfiehlt sie den Mitgliedstaaten, die Transparenz hinsichtlich des Inspektionsergebnisses zu erhöhen, um die Rechenschaftspflicht des Inspektionssystems gegenüber Anlegern, Unternehmen und anderen Interessengruppen zu verbessern. Die von den Abschlussprüfungsgesellschaften veröffentlichten Transparenzberichte sollten im Vergleich zu den Inspektionsergebnissen keine unrichtigen Informationen enthalten. Auch sollten größere Mängel bei den internen Kontrollen von Abschlussprüfungsgesellschaften bekannt gemacht werden, wenn eine Abschlussprüfungsgesellschaft den Empfehlungen zur Verbesserung der Abschlussprüfungsqualität nicht angemessen Folge leistet.

 

 

14. Mai 2008: Arbeitsgruppe des FASB erörtert 24 Fair-Value-Sachverhalte

Der amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) gegründet, um den Stab des FASB bei bestimmten Sachverhalten mit Informationen bezüglich der Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanzierungspraxis zu versorgen. Die VRG kam am 8. Mai 2008 zusammen und erörterte vier neue und zwanzig bereits früher erörterte  Bewertungsfragen. Unsere Kollegen von Deloitte USA haben am 13. Mai 2008 einen Heads Up-Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache, 136 KB), in dem die vier neuen und zwanzig bereits früher erörterte  Bewertungsfragen erläutert werden.

 

4 neue Bewertungsfragen
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-7: Beobachtbare und nicht beobachtbare beizulegende Zeitwerte im derzeitigen Kreditumfeld  – Faktoren, die die Verlässlichkeit eines beobachtbaren Werts beeinflussen
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-8: Bestimmung, ob ein Abzug für eine Verkaufseinschränkung angewendet werden soll
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-9: Leistungspläne für Arbeitnehmer  – Beizulegender Zeitwert von Teilnehmerkrediten
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-10: Eventualverbindlichkeiten – Verwendung der Berechnung eines Erwartungswerts
20 bereits früher erörterte Bewertungsfragen
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-1: Beizulegender Zeitwert von Hypothekendarlehen und 2007-2: Rechnungseinheit – Zerlegung eines Vermögenswerts
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-3: Wie wird Liquidität in die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingerechnet?
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-4: Zu beachtende Elemente für die Bestimmung eines „aktiven Marktes“
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-5: Bestimmung des Hauptmarkts
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-6: Höchster und bester Nutzen: Defensiver Wert und 2008-1: Bilanzierung eines Vermögenswert, den der Erwerber nicht zu nutzen beabsichtigt oder den er in einer Weise zu nutzen beabsichtigt, die nicht der höchsten und besten Nutzung entspricht
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-7: Im Rahmen einer Versteigerung erworbene Vermögenswerte
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-8: Vermögenswerte und Schulden ohne Märkte
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-9: Angaben von Pensionsplänen
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-10: Verwendung des Nettoinventarwerts bei Anlagen in Fund-of-Funds
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-11: Beizulegender Zeitwert von Schulden mit Garantien von Dritten
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-12: Höchster und bester Nutzen – Landbeispiel
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-13: Definition von „bedeutend“ in der Bewertung von Eingaben für die Klassifizierung nach der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts
Aufzählung VRG Sachverhalt 2007-14: Bilanzierung von Transaktionskosten bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einer Anlage
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-2: Kundenbeziehungen
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-3: Bewertung von immateriellen Vermögenswerten anhand der Methode des gegenwärtigen Wiederbeschaffungswerts
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-4: Bedeutung von „gesetzlich zulässig" in der Einschätzung des höchsten und besten Nutzens
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-5: Beizulegender Zeitwert von Vorräten
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-6: Zuordnung von portfoliobasierten Kreditanpassungen beim Test auf Hedge-Effektivität

 

 

14. Mai 2008: Trichet drängt den IASB, bei nicht konsolidierten Gesellschaften zu handeln

In einer Rede auf dem Corriere della Sera International Forum 2008 in Mailand am 12. Mai 2008 forderte Jean-Claude-Trichet, der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), dass „der International Accounting Standards Board (IASB) und die anderen relevanten Standardsetzer schnellstens handeln sollten, um die Bilanzierungs- und Angabestandards bezüglich nicht konsolidierter Gesellschaften und die Leitlinien zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten in Zeiten von Marktunruhen zu verbessern.“ Er forderte außerdem Banken und andere Finanzinstitute auf, den neuesten Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums, hinter die sich die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7 eindeutig gestellt hatten, in den nächsten halbjährlichen Zwischenberichten zu folgen. Mit den Empfehlungen waren Finanzinstitute aufgefordert worden, ihre qualitativen und quantitativen Angaben zu Risikopositionen, Abschreibungen, Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts bei komplexen und illiquiden Instrumenten und nicht konsolidierten Gesellschaften auszuweiten. Lesen Sie die vollständige Rede von Jean-Claude Trichet in englischer Sprache.

 

 

14. Mai 2008: Zwei neue IFRS e-Learning-Module fertiggestellt

Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass zwei neue IFRS e-Learning-Module von Deloitte fertiggestellt sind:

 

Aufzählung IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Aufzählung IFRS 8 Geschäftssegmente

Dies erhöht die Anzahl der Ihnen zur Verfügung stehenden Module auf 37. Zugänglich sind sie Ihnen kostenfrei über das Glühlampensymbol auf der Startseite von IAS PLUS. 34 der bisherigen 35 Module waren im April überarbeitet worden, um sie fachlich an den Stand der zum 31. Dezember 2007 in Kraft befindlichen IFRS anzupassen. Das eine noch nicht aktualisierte Modul, IAS 32/39 (Teil 1), befindet sich in der abschließenden Durchsicht, und wir erwarten, es Ihnen in Kürze zur Verfügung stellen zu können.

 

 

13. Mai 2008: Stellungnahme von Deloitte an die SEC zu „Verbesserungen bei ausländischen Emittenten“

Deloitte Touche Tohmatsu (DTT, unsere amerikanischen Kollegen) und ihre Mitgliedsfirmen haben eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 29 KB) an die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu deren vorgeschlagener Regelung Verbesserungen in der Berichterstattung ausländischer Emittenten (Foreign Issuer Reporting Enhancements ) gerichtet. Der Vorschlag der SEC (in englischer Sprache, 221 KB) sieht verschiedene Änderungen an den derzeitigen Einreichungs- und Angabevorschriften einschließlich einer Verkürzung der Einreichungsfristen für ausländische Emittenten (foreign private issuers, FPI) vor.

 

Die Bewegung hin zu IFRS als Grundlage für die Finanzberichterstattung in Rechtskreisen außerhalb der Vereinigten Staaten wird auf viele dieser Vorschläge Auswirkungen haben. Daher schlagen wir vor, dass die SEC, um einen einheitlicheren Übergang zu gewährleisten, den Übergangsbestimmungen für einige Vorschläge besondere Aufmerksamkeit widmen sollte und sie auf den Zeitpunkt abstimmen sollte, zu dem FPI IFRS anwenden müssen.

 

Obwohl die SEC kein umfassenderes Angabesystem für die Berichterstattung durch FPI vorschlägt, sind wir der Meinung, dass den derzeitigen Berichterstattungsanforderungen noch einmal weitere Überlegungen zukommen sollten – idealer Weise im Rahmen des neuen Vorschlags. Derzeit sind FPI nicht den Angabeforderungen in Formular 8-K unterworfen. Stattdessen haben sie die Anforderungen aus Formular 6-K zu befolgen, dessen Angabeerfordernisse sich aus den Informationen ableiten, die im Sitzland der Emittenten veröffentlicht werden. Dieses Angabesystem weicht deutlich vom derzeitigen System für inländische Registranten ab. Wir sind der Meinung, dass die derzeitigen Berichtsanforderungen für multinationale Unternehmen, die in vielen Rechtskreisen berichtspflichtig sind, einheitlich sein sollten. Deshalb ermutigen wir die SEC, mit der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) zusammenzuarbeiten, um den übergreifenden Sachverhalt der derzeitigen Berichtsanforderungen für in mehreren Ländern notierte Unternehmen zu adressieren.

 

Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.

 

 

13. Mai 2008: IASCF-Treuhänder veranstalten Runden Tisch zu Verfassungsvorschlägen

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben angekündigt (Presseerklärung in englischer Sprache, 54 KB), dass sie Gespräche am Runden Tisch anbieten wollen, bevor sie ihre Vorschläge zur Phase I der Überarbeitung der Verfassung veröffentlichen. In Phase I werden folgende Vorschläge erwogen:

 

Aufzählung Einrichtung eines Überwachungsgremium aus Abgeordneten offizielle Organisationen einschließlich Wertpapieraufsichten, das Treuhänder ernennen und die Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder prüfen würde.
Aufzählung Erweiterung der Anzahl der Boardmitglieder von derzeit 14 auf dann 16 unter Wahrung einer geographischen Balance.

 

Genauere Informationen zum Runden Tisch sind noch nicht bekannt gegeben worden. Bei Ankündigung der Gespräche haben die Treuhänder allerdings einen aktualisierten Zeitplan für die Überarbeitung der Verfassung bekanntgegeben (den vorigen Zeitplan können Sie hier einsehen):

 

aktualisierter Zeitplan für die Überarbeitung der Verfassung 2008
März - April 2008Treuhänder haben Vorschläge und Materialien für die Überarbeitung der Verfassung entwickelt.
Mai - Juni 2008Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des ersten Abschnitts vor deren Veröffentlichung zu erörtern.
Juni 2008Veröffentlichung von Vorschlägen zur öffentlichen Rechenschaftspflicht und Umfang bzw. geografischer Balance des IASB – der erste Abschnitt der Überprüfung der Satzung. Die Frist zur Stellungnahme soll im August oder September 2008 enden.
Juni - August 2008Treuhänder kommen weiter mit interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des ersten Abschnitts zu erörtern.
September 2008Satzungsausschuss entwickelt Vorschläge auf der Grundlage der Auswertung eingegangener Stellungnahmen und anderweitigen Inputs zu den Vorschlagen des ersten Abschnitts zur Vorlage an das gesamte Treuhändergremium.
Oktober 2008Treuhänder werden über den ersten Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung auf ihrer Sitzung in Peking befinden. Änderungen sollen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Oktober oder November 2008Treuhänder werden ein Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme zu Ansichten zu den anderen Sachverhalten veröffentlichen, die als Teil der Überprüfung der Satzung aufgenommen werden soll – der zweite Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung.
Oktober 2008-Januar 2009Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um den zweiten Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung zu erörtern
Februar 2009Treuhänder werden eine Liste an Sachverhalten und der Satzungsausschuss Vorschläge ausarbeiten.
April 2009Treuhänder werden andere Satzungsänderungen zu Sachverhalten, die ausgemacht wurden, veröffentlichen.
April 2009-Oktober 2009Treuhänder werden eine Reihe an Sitzungen zu den Vorschlägen abhalten, möglicherweise auch Diskussionen am Runden Tisch.
Oktober-November 2009Abschluss der Überarbeitung der Verfassung.

 

 

13. Mai 2008: Vergleich von IFRS und thailändischen Rechnungslegungsstandards

 

Deloitte Touche Tohmatsu Jaiyos (Thailand) hat IFRS und die Rechnungslegungsstandards im Königreich Thailand veröffentlicht (IFRS and GAAP in the Kingdom of Thailand, in englischer Sprache, 9.283 KB). Die Broschüre bietet auf 59 Seiten folgende Informationen:

 

Aufzählung Die verschiedenen Quellen für Rechnungslegungsstandards in Thailand werden erklärt.
Aufzählung Der Prozess für die Verabschiedung von thailändischen Rechnungslegungsgrundsätzen (Thai Accounting Standards, TAS) wird dargestellt.
Aufzählung Es wird zwischen TAS unterschieden, die vom Berufstand der Rechnungsleger verabschiedet wurden, und TAS, die durch Verabschiedung durch das oberste Aufsichtsgremium und Veröffentlichung in der königlichen Gazette in Kraft traten.
Aufzählung Es werden die TAS benannt, von denen nicht börsennotierte Unternehmen ausgenommen werden können.
Aufzählung Die Hauptunterschieden zwischen IFRS und thailändischen Rechnungslegungsstandards zum 31.März 2008 werden aufgezeigt.
Aufzählung Das Vorhaben für die Konvergenz von TAS und IFRS wird zusammengefasst.

 

Wir führen eine eigene Seite mit Vergleichen zwischen  IFRS und nationalen Rechnungslegungsstandards.

 

 

12. Mai 2008: FASB führt eine Hierarchie für US GAAP ein

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat Standard Nr. 162 Die Hierarchie der allgemein akzeptierten Grundsätze zur Rechnungslegung herausgegeben. Mit FAS 162 wird ein Rahmen für die Wahl von Bilanzierungsgrundsätzen vorgegeben, die bei der Erstellung von Abschlüssen, der in Übereinstimmung mit den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Grundsätze zur Rechnungslegung (US Generally Accepted Accounting Principles, US GAAP) erstellt werden, heranzuziehen ist. Bislang wurde die US-GAAP-Hierarchie durch die US-amerikanische Prüfungsliteratur bestimmt. Infolge der Wechselwirkung zur Prüfungsliteratur wird FAS 162 60 Tage nach Annahme der Änderungen, die die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) an ihren Prüfungsstandards vorgenommen hat, durch die SEC in Kraft. Standard Nr. 162 kann kostenfrei von der Website des FASB bezogen werden. Die Pressemitteilung des FASB können Sie hier einsehen.

 

 

11. Mai 2008: IFRS – Was sollten US-Unternehmen tun?

Die aktuelle Ausgabe von Audit Committee Brief (in englischer Sprache, 706 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen herausgegeben wird, enthält einen Überblick darüber, was Unternehmen im Hinblick auf International Financial Reporting Standards tun sollten. Die nachfolgende Grafik aus dem Newsletter veranschaulicht einige der möglichen Auswirkungen, über die man nachdenken sollte:

Weitere Themen dieser Ausgabe von Audit Committee Brief sind:

 

Aufzählung eine Zusammenfassung des vorgeschlagenen PCAOB-Standards Nr. 7 Die Durchsicht der Auftragsqualität
Aufzählung eine Zusammenfassung des Fortschrittsberichts des SEC-Beirats
Aufzählung Kernpunkte der Ergebnisse einer Untersuchung, die der Prüfungsausschuss des Zentrums für Prüfungsqualität durchgeführt hat
Aufzählung ein Überblick darüber was ein eXtensible Business Reporting Language (XBRL)-Mandat für Sie bedeutet
Aufzählung ein Überblick über Vermögenswerte eine Pensionsplans

 

 

11. Mai 2008: Angabe erwarteter Änderungen der Bilanzierungsmethoden

Die kanadischen Wertpapierbehörden (Canadian Securities Administrators, CSA) haben kürzlich eine Stabsmitteilung freigegeben, in welcher es um Angabevorschriften vor der Anwendung der IFRS durch kanadische berichtspflichtige Emittenten geht. Die CSA-Stabsmitteilung Nr. 52-320 Angabe erwarteter Änderungen der Bilanzierungsmethoden im Zusammenhang mit dem Übergang auf IFRS stellt einen weiteren wichtigen Schritt bei Kanadas Übergang auf IFRS dar. Diese Maßnahme wird Unternehmen dabei helfen, die erwartete Auswirkung auf ihren nächsten Zwischen- und Jahreslagebericht einzuschätzen. Unsere kanadischen Kollegen werden eine umfassendere Analyse dieser Angabevorschriften in der nächsten Ausgabe des Countdown-Newsletters abgeben. Die vollständigen Details des erwarteten Zeitplans, der Art und des Ausmaßes der Angaben lassen sich der Pressemitteilung entnehmen, die von den CSA herausgegeben wurde:

 

Aufzählung Pressemitteilung der CSA in englischer Sprache (153 KB)
Aufzählung Pressemitteilung der CSA in französischer Sprache (56 KB)

 

 

10. Mai 2008: Berichte des SEC-Beirats zu Verbesserungen in der Rechnungslegung

Im Juni 2007 setzte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einen Beirat ein, der die Ursachen für die Komplexität des US-amerikanischen Rechnungslegungssystems untersuchen und Vorschläge unterbreiten sollte, "wie Finanzberichte klarer und nützlicher für Anleger gemacht, Kosten und unnötige Hürden für Ersteller verringert und technologischer Fortschritt besser genutzt werden könne, um alle Aspekte der Rechnungslegung auf ein höheres Niveau zu bringen." Im Februar 2008 veröffentlichte der Beirat einen Vorläufigen Bericht mit 12 Vorschlägen, darunter die Verringerung von Bilanzierungswahlrechten, Änderungen in der Verfassung des FASB und des Standardsetzungsprozesses sowie Leitlinien zur Wesentlichkeit und zur Berichtigung von Fehlern. Der Beirat hielt seine sechste Sitzung am Freitag, den 2. Mai 2008, ab. Zu diesem Zeitpunkt stellten vier Unterausschüsse ihre Zwischenberichte vor:

 

Aufzählung Unterausschuss zur Abgabe von Finanzinformationen (431 KB)
Aufzählung Unterausschuss zum Prüfungsprozess und zur Befolgung von Regeln (169 KB)
Aufzählung Unterausschuss zur Standardsetzung (49 KB)
Aufzählung Unterausschuss zur wesentlichen Komplexität (915 KB)

 

Der Unterausschuss zur Standardsetzung führt in seinem Bericht aus, dass man erörtere zu empfehlen, dass der gesamte Beirat folgende Punkte erwägen solle:
Aufzählung eine ausdrückliche, hochrangige Unterstützung für die Bewegung in Richtung eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards in den USA,
Aufzählung die Unterstützung der Maßnahmen der SEC zur Entwicklung eines Fahrplans zur internationalen Konvergenz sowie
Aufzählung die Aufforderung aller Beteiligten in der Rechnungslegungslandschaft, die Abstimmungen zu verstärken, um eine Konsistenz in der weltweiten Auslegung zu erreichen und rechtsstaatliche Varianten der IFRS zu vermeiden.

 

Sie finden weitere Informationen zum Beirat auf der Website der SEC.

 

 

9. Mai 2008: Einige Fakten über den beizulegenden Zeitwert – Artikel von Robert Herz und Linda MacDonald

Der Vorsitzende des amerikanischen Standardsetzers FASB, Robert H. Herz, und Linda A. MacDonald, Direktorin beim FASB, haben gemeinsam einen Artikel im Rahmen der FASB Reihe Sachverhalte verstehen (Understanding the Issues) mit dem Titel „Einige Fakten über den beizulegenden Zeitwert“ veröffentlicht (Some Facts about Fair Value, in englischer Sprache, 77 KB). Vor dem Hintergrund, dass in jüngster Zeit im Hinblick auf die Finanzmarktunruhen viel über den beizulegenden Zeitwert diskutiert wurde aber gleichzeitig oft ungenaues Wissen mit viel persönlicher Überzeugung vorgetragen wurde, bieten die Autoren klare Fakten über den beizulegenden Zeitwert durch die Beantwortung dreier Fragen:

 

Aufzählung Wo wird der beizulegende Zeitwert in der Finanzberichterstattung verwendet (und wo nicht)?
Aufzählung Was ist der beizulegende Zeitwert (und was nicht)?
Aufzählung Wie ist der Ansatz für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts (auch in illiquiden Märkten)?

 

„Zusammenfassend läßt sich sagen, dass jüngste Standardsetzungsaktivitäten sich in unterschiedlichem Umfang mit dem beizulegenden Zeitwert beschäftigt haben, und die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts wird eventuell ausgedehnt (z. B. in SFAS 159 und SFAS 141R). Aber der beizulegende Zeitwert ist auf keinen Fall ein neues Konzept und wird nicht in vielen Fällen gefordert. Auch die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts bei der Bestimmung der Abschreibungen bei Marktdepressionen ist nicht neu. Und obwohl die derzeitigen Umstände in den Kreditmärkten gewiss bedeutende Herausforderungen für die Bewertung einiger Klassen von Vermögenswerten darstellen können, sind die Konzepte und angewendete Vorgehensweisen, die für die Bewertung von illiquiden und nicht marktfähigen Vermögenswerten verwendet werden, ebenfalls nicht neu. Sie werden seit vielen Jahren in der Bewertung einer großen Bandbreite von Posten in der Finanzberichterstattung verwendet, auch für immaterielle Vermögenswerte, Anlagen in nicht börsennotierte Unternehmen, illiquide Wertpapiere und komplexe Derivate. In solchen Situationen sind klare und umfangreiche Angaben von größter Bedeutung, um den Anlegern zu helfen, informierte Anlageentscheidungen zu treffen.“

 

 

9. Mai 2008: IDW nimmt Stellung zum neuen Entwurf des ISA 210

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 122 KB) an den International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum neuen Entwurf des überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) 210 Bedingungen von Beauftragung des Abschlussprüfers. Das IDW begrüßt die Klarstellungen im Entwurf.

 

 

9. Mai 2008: AICPA schlägt vor, IFRS-Inhalte in die CPA-Prüfung aufzunehmen

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat um Stellungnahmen zu einer vorgeschlagenen Aktualisierung der Inhalte der Abschlussprüfung zum US-amerikanischen Wirtschaftsprüfer (Certified Public Accountant, CPA), die in den gesamten Vereinigten Staaten verwendet werden, gebeten. Unter anderem schlägt das AICPA vor, erstmalig IFRS in die Abschlussprüfung aufzunehmen. Vorerst würde das Rahmenkonzept der IFRS zum Prüfungsgegenstand. Der Prüfungsumfang hinsichtlich IFRS würde ausgeweitet, wenn IFRS allgemein in den Vereinigten Staaten akzeptiert würden. „In der CPA-Prüfung werden die Kenntnisse und die Fähigkeiten geprüft, die für neue Wirtschaftsprüfer relevant sind. Dadurch wird die Öffentlichkeit geschützt,“ sagte Craig Mills, der oberste Prüfungsdirektor des AICPA. „Deswegen untersucht der Prüfungsrat der AICPA, der die Abschlussprüfung überwacht, schon eine Weile Strategien, wie IFRS in die Prüfung aufgenommen werden können.“ Stellungnahmen können bis zum 31. Juli 2008 abgegeben werden. Lesen Sie die nachfolgenden Dokumente in englischer Sprache. Darunter finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus dem Vorschlag.

 

Aufzählung Vorgeschlagene Kenntnis- und Fähigkeitsspezifikationen für die CPA-Prüfung (272 KB)
Aufzählung Begleitbrief zum Vorschlag (165 KB)
Aufzählung Presseerklärung der AICPA (26 KB)

 

Derzeit werden im Abschnitt zu Rechnungslegung und Berichterstattung (Financial Accounting and Reporting, FAR) Kenntnisse und Verständnis von allgemein in den Vereinigten Staaten akzeptierten Rechnungslegungsprinzipien (US-GAAP) für Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Staatsunternehmen abgefragt. Die wachsende Akzeptanz von IFRS in der Gemeinde der mit Finanzberichten befassten Personen und Organisationen und die neuesten Entwicklungen bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) sind Hinweise dafür, dass IFRS einmal ein Satz allgemein anerkannter Rechnungslegungsprinzipien in den Vereinigten Staaten werden könnten.

 

Die vorgeschlagenen Inhaltsspezifikationen für FAR enthalten im Unterabschnitt I Fragen in Bezug auf das Rahmenkonzept, Standardsetzungsprozesse und die Einreichung von Abschlüssen bei den Aufsichtsbehörden. Zu diesen Fragen werden auch einige in Bezug auf International Financial Reporting Standards (IFRS) gehören. Wenn IFRS in den Vereinigten Staaten allgemein akzeptiert werden, kommen sie für eine ausgeweitete Prüfung im Unterabschnitt I des FAR-Abschnitts sowie in den Unterabschnitten II (Abschlüsse) und III (besondere Geschäftsvorfälle, Umstände und Angaben) des FAR-Abschnitts in Frage.

 

 

9. Mai 2008: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im Mai 2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag, den 8. Mai 2008, in den Geschäftsräumen des IASB in London. Wir haben die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf einer separaten Seite zusammengefasst. Auf der Sitzung wurden zwei endgültige Interpretationen verabschiedet, wobei noch einige Formulierungsänderungen ausstehen und die Zustimmung durch den IASB:

 

Aufzählung Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien (tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen)
Aufzählung Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen)

 

 

8. Mai 2008: Tagesordnung für die Boardsitzung im Mai

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 20. Mai, bis Freitag, den 23. Mai 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

 

20. bis 23. Mai 2008, London

 

Dienstag, 20. Mai 2008 (nur nachmittags)

Aufzählung Emissionshandelsschemata
Aufzählung Änderungen an IAS 39: Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
Aufzählung Ergebnis je Aktie
Aufzählung IFRIC: Stand der Arbeiten

 

Mittwoch, 21. Mai 2008

Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS – 2008
Aufzählung Erlöserfassung – Erwägung von und Entscheidung über zwei unterschiedliche Ansätze (gegenwärtiger Abgangspreis und Kundengegenleistung) für das vorgeschlagene Erlöserfassungsmodell.

 

Donnerstag, 22. Mai 2008 (nur nachmittags)

Aufzählung Schulden – Änderungen an IAS 37 (Analyse der Stellungnahmen im Hinblick auf vorgeschlagene Änderungen an IAS 19)
Aufzählung Änderung von IFRS 1 – Übergangssachverhalte
Aufzählung Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden
Aufzählung Sachanlagen mit eingebetteten Kostenelementen, die nach IFRS nicht eingeschlossen wären, wie beispielsweise diejenigen, die von regulierten Unternehmen gehalten werden
Aufzählung Bilanzierung von Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen

 

Freitag, 23. Mai 2008 (nur vormittags)

Aufzählung Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen

 

 

8. Mai 2008: Thesenpapier der Bankenvereinigung zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten
Die internationale Bankenvereinigung (International Banking Federation, IBFed) hat ein Thesenpapier mit dem Titel Bilanzierung von Finanzinstrumenten veröffentlicht (Accounting for Financial Instruments: A Conceptual Paper, in englischer Sprache, 318 KB). IBFed ist ein Konsortium von Bankenvereinigungen in Australien, Europa, Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten. In dem Papier wird die Stellung der IBFed zum „Ausmaß, in dem die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert den Bedürfnissen der Anwendergemeinde und der Zielsetzung von Finanzberichterstattung entspricht,“ dargestellt. Folgende Schlüsse werden gezogen:

 

Aufzählung Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert stellt eine angemessene Bilanzierungsbasis für zu Handelszwecken gehaltene oder sonst auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführte Finanzinstrumente dar. Die vollständige Bewertung aller Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert jedoch würde das Ausmaß überbewerten, zu dem Finanzinstrumente  im Geschäftsbetrieb zu Handelszwecken gehalten oder auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführt werden, ebenso wie das Ausmaß, zu dem tiefe und liquide Märkte existieren. Dies sind bedeutende Faktoren in der Bestimmung der Relevanz des beizulegenden Zeitwerts in der Rechnungslegung.
Aufzählung Ein gemischtes Modell bietet den Anlegern bessere Informationen für die Einschätzung von Finanzinstituten. Dies fordert die Bewertung aller auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführte Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert aber erkennt an, dass nicht alle Finanzinstrumente – von nicht finanziellen Vermögenswerten und Schulden ganz zu schweigen – auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführt werden und dass für manche eine verlässliche Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gar nicht möglich ist. In Fällen, in denen ein Unternehmen Instrumente nicht auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts führt, bieten fortgeführte Anschaffungskosten eine angemessenere Art und Weise, zukünftige Kapitalflüsse zu schätzen. Informationen zum beizulegenden Zeitwert werden bereits in den Fußnoten angegeben, die ein integraler Bestandteil des Abschlusses sind und ein besseres Format bieten, um den Anlegern die Informationen zur Kenntnis zu bringen.
Aufzählung Die Realität ist komplexer als in einem Fair-Value-Modell gezeigt werden kann. Relevante Erfolgsberichterstattung kann niemals erreicht werden, wenn das Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung entweder am Anschaffungskostenmodell oder am Fair-Value-Modell festklebt. Ein gemischtes Bewertungsmodell stellt einen prinzipienbasierten Bewertungsansatz dar, weil damit anerkannt wird, dass unterschiedliche Unternehmen unterschiedliche Geschäftsmodelle verfolgen können. Anstatt dass der IASB bestimmt, dass ein Ansatz ein besseres Modell als ein anderer bietet, sollte das Ziel darin liegen, den Rechnungslegungsstandards zuzugestehen, die verschiedenen Geschäftsmodelle und Umstände abzubilden, in denen Finanzinstrumente verwendet werden. Wie bei den Gesprächen am Runden Tisch des IASB weithin anerkannt wurde, wird ein gemischtes Modell mit großer Wahrscheinlichkeit zu nützlicherer Berichterstattung führen.

 

 

8. Mai 2008: Bericht der EU-Kommission bezüglich der Anwendung von IFRS

Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards vorgelegt. Der Bericht (178 KB) liegt bisher leider nur in englischer Sprache vor; wir fassen die wichtigsten Ergebnisse für Sie in deutscher Sprache zusammen. Neben einer Darstellung der Nutzung der Optionen, die in der IAS-Verordnung verankert sind, durch die einzelnen Mitgliedstaaten und einer Übersicht über die effektive Anwendung (Anzahl der Unternehmen, die jeweils IFRS anwenden, aufgeteilt nach Ländern und nach Art der emittierten Wertpapiere) werden in dem Bericht die Konsistenz der Anwendung und die Effektivität des Übernahmeprozesses analysiert. Folgende Ergebnisse werden genannt:

 

Konsistenz der Anwendung:

 

Aufzählung Insgesamt war die Einführung der IFRS eine große Herausforderung für alle Betroffenen, aber sie wurde dennoch ohne Störungen des Marktes oder Unterbrechungen von Berichtszyklen bewerkstelligt.
Aufzählung Ersteller, Prüfer, Anleger und Aufsichtsbehörden sind mehrheitlich der Ansicht, dass die Einführung von IFRS zu verbesserter Vergleichbarkeit und Qualität der Abschlüsse und allgemein zu mehr Transparenz geführt hat.
Aufzählung Die Optionen in der IAS-Verordnung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich genutzt worden. Die Flexibilität, die mit den Optionen gewährt wurde, hat es den einzelnen Ländern gestattet, maßgeschneiderte Lösungen für ihr jeweiliges Rechnungslegungsumfeld zu entwickeln.
Aufzählung Die meisten Betroffenen sind der Meinung, dass die Verständlichkeit der Abschlüsse zugenommen hat. In bestimmten Bereichen werden allerdings noch Verbesserungsmöglichkeiten gesehen, insbesondere bei Finanzinstrumenten, Unternehmenszusammenschlüssen und aktienbasierten Vergütungen.
Aufzählung Die IFRS-Bilanzierung wird noch von den nationalen Rechnungslegungstraditionen beeinflusst. In manchen Mitgliedstaaten bedeutete die Einführung eines prinzipienbasierten Ansatzes eine große Herausforderung. Eine zunehmende Vertrautheit mit den IFRS wird jedoch diese anfänglichen Probleme zu überwinden helfen.
Aufzählung Die Vorschriften zu Ansatz und Bewertung wurden einheitlicher und klarer umgesetzt als manche Angabevorschriften. Insbesondere die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bedürfen der Verbesserung.
Aufzählung Die in den IFRS gewährten Wahlrechte werden ausgiebig genutzt, auch die Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung. Die Möglichkeit, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts auszuweiten, wird allerdings wenig genutzt, und die Nutzung des Carve Outs in IAS 39 beschränkt sich auf wenige Banken.
Aufzählung CESR hat in einigen Bereichen Bedenken angemeldet, und auch die Aufsichtsbehörden sehen in einigen Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten (Details werden im Bericht genannt).
Aufzählung Nur wenige fachliche Fragen sind an den Runden Tisch für die einheitliche Anwendung der IFRS in Europa weitergegeben worden. Die Zahl der Anfragen an IFRIC hat ebenfalls abgenommen.
Aufzählung Erste wissenschaftliche Untersuchungen der Auswirkungen der Einführung der IFRS auf die Wertpapiermärkte sind aufgenommen worden. Erste Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Kapitalkosten für diejenigen Unternehmen gesunken sind, die Abschlüsse nach IFRS erstellen.

 

Effektivität des Übernahmeprozesses:

 

Aufzählung EFRAG stellt der Kommission zeitnah hochwertige Analysen und Übernahmevorschläge zur Verfügung, die alle fachlichen Aspekte, die für die Entscheidungsfindung notwendig sind, klar darstellen. Durch die Aufnahme einer Grundlage für Schlussfolgerungen, hat sich die Qualität der Empfehlungen von EFRAG noch verbessert.
Aufzählung SARG hat effiziente Strukturen und Arbeitsabläufe eingerichtet und liefert zeitnah Einschätzungen.
Aufzählung Der Übernahmeprozess funktioniert reibungslos und rasch. Der Prozess wird demnächst geändert und wird mehr Gewicht auf die Prüfung durch Rat und Parlament legen. Das Parlament hat außerdem beantragt, das eine Auswirkungsanalyse in den Übernahmeprozess aufgenommen wird.
Aufzählung Auswirkungsanalysen sind Bestandteil des Gesetzgebungsprozesses in der EU und in vielen Mitgliedstaaten. Die Notwendigkeit von Auswirkungsanalysen für Rechungslegungsstandards wird zunehmend deutlich. Die Kommission hat daher den IASB aufgefordert, solche Analysen frühzeitig vorzunehmen. Die IASCF hat dies für alle neuen Standards zugesagt. Bis dahin werden die Auswirkungsanalysen auf EU-Ebene durchgeführt und sind Bestandteil der EFRAG-Übernahmeempfehlung.
Aufzählung Bei der Übernahme von IAS 39 wurde festgelegt, dass die Carve Outs in Bezug auf Umfang und zeitliche Ausdehnung begrenzt sein sollten. Für ein Carve Out wurde bereits eine Lösung gefunden. Trotz harter Arbeit auf Seiten des IASB und im Bankenbereich wurde bis jetzt allerdings noch keine Lösung für den zweiten Carve Out gefunden.
Aufzählung Alle IFRS werden in der EU einzeln übernommen, es gibt also keinen konsolidierte Version aller übernommenen IFRS. Außerdem wird die Qualität der Übersetzungen in die verschiedenen Sprachen in manchen Fällen bezweifelt. Die Kommission wird daher ein Projekt zur Konsolidierung und sprachlichen Überprüfung aller übernommenen Standards und Interpretationen auflegen.
Aufzählung Die Länge des Übernahmeprozesses für einen einzelnen Standard beträgt acht bis zehn Monate nach Veröffentlichung durch den IASB. Die Auswirkungsanalysen werden werden dem noch weitere sechs Monate hinzufügen. Sobald die Analysen durch den IASB vorgenommen werden, dürfte sich die Länge des Prozesses wieder auf das alte Maß reduzieren. Außerdem hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass in dringenden Einzelfällen durch Flexibilität aller Seiten eine kürzere Dauer des Übernahmeprozesses möglich ist.

 

 

7. Mai 2008: Fünf EU-Staaten erfüllen Transparenz- und Offenlegungsrichtlinien nicht

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Tschechische Republik, Ungarn, die Niederlande und Polen zu richten, weil diese Länder die Richtlinie über Transparenzverpflichtungen börsennotierter Gesellschaften nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in einzelstaatliches Recht umgesetzt haben. Außerdem hat die Kommission beschlossen, Italien beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil dieses Land die Richtlinie über Offenlegungspflichten börsennotierter und nicht börsennotierter Gesellschaften nicht voll umgesetzt hat.

 

Die Richtlinie über Transparenzanforderungen börsennotierter Gesellschaften (Richtlinie 2004/109/EG) schreibt vor, dass Emittenten von Wertpapieren auf geregelten Märkten innerhalb der EU durch regelmäßige Informationen angemessene Transparenz für Anleger sicherstellen müssen, und zwar durch Veröffentlichung regelmäßiger und laufender Informationen und durch Verbreitung dieser Informationen innerhalb der gesamten EU. Zu solchen regelmäßigen Informationen gehören Finanzberichte, Informationen über bedeutende Beteiligungen, Stimmrechte und Informationen, die aufgrund der Marktmissbrauchsrichtlinie veröffentlicht werden.

 

Mit der Richtlinie, die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen festlegt (Richtlinie 2003/58/EG), wurde die so genannte erste Richtlinie zum Gesellschaftsrecht (68/151/EWG) modernisiert, insbesondere durch Erleichterung der elektronischen Archivierung von Unterlagen durch Unternehmen in Unternehmens-/Geschäftsregistern.

 

Die Transparenzrichtlinie wurde in Deutschland mit dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz im Januar 2007 umgesetzt; das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister (EHUG) ist in Deutschland ebenfalls im Januar 2007 in Kraft getreten.

 

 

7. Mai 2008: Partner von Deloitte Mitverfasser von 2. Auflage vom Wiley-IFRS-Leitfaden

Die Partner von Deloitte Abbas Ali Mirza und Magnus Orrell sind gemeinsam mit Prof. Graham Holt die Verfasser der beim Wiley-Verlag neu veröffentlichten zweiten Auflage des IFRS-Leitfadens und -arbeitsbuches mit dem Titel Wiley IFRS: Practical Implementation Guide and Workbook. Die 474-seitige Publikation fasst alle IAS/IFRS zusammen, bietet Erkenntnisse aus der Praxis, Fallstudien mit Lösungen, anschauliche Darstellungen und Multiple-Choice-Fragen mit Antworten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zum Buch.

 

 

6. Mai 2008: DSR verabschiedet DRS 16

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am 5.5.2008 in Öffentlicher Sitzung den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 16 Zwischenberichterstattung (DRS 16) verabschiedet und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) zur Bekanntmachung vorgelegt. Die entsprechende Pressemitteilung des DRSC können Sie hier einsehen.

 

 

6. Mai 2008: Bericht des Gemeinsamen Forums zur Kundenangemessenheit von Finanzprodukten

Das Gemeinsame Forum, das 1996 unter der Ägide des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) erschaffen wurde, hat einen Bericht mit dem Titel Kundenangemessenheit im Einzelverkauf finanzieller Produkte und Dienstleistungen (Customer Suitability in the Retail Sale of Financial Products and Services) veröffentlicht. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

Aufzählung Customer Suitability in the Retail Sale of Financial Products and Services (vollständiger Bericht, 89 Seiten, 402 KB)
Aufzählung Abstrakt
Aufzählung Pressemitteilung

 

Der Bericht zur Kundenangemessenheit stellt dar, wie Aufsichten und regulierte Unternehmen im Banken-, Wertpapier- und Versicherungssektor mit Risiken umgehen, die aus dem Einzelverkauf unangemessener Finanzprodukte entstehen. Das Gemeinsame Forum hat sowohl die Informationen geprüft, die den Anlegern zur Verfügung gestellt werden, als auch die Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich der Einschätzung, ob die empfohlenen Anlageprodukte für die entsprechenden Anleger geeignet sind. Der Schwerpunkt des Berichts liegt allein auf Anforderungen in Einzelverkauf von Finanzprodukten, die eine bedeutende Anlagekomponente enthalten. Das Gemeinsame Forum bewertete anlagebasierte Versicherungsprodukte und Versicherungsprodukte mit Anlagekomponente aber keine Versicherungsverträge, die nur der Absicherung von Risiken gelten.

 

Folgen Sie dieser Verknüpfung zu unserer Informationsseite zur Finanzmarktkrise. Unter „Finanzmarktkrise“ verstehen wir die gegenwärtigen Unruhen an den Finanzmärkten der Welt und die Reaktionen darauf von verschiedenen internationalen, regionalen und nationalen Organen.

 

 

6. Mai 2008: Accounting Roundup – Ausgabe April 2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Aprilausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 299 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:
Entwicklungen beim FASB
Aufzählung FASB veröffentlicht eine Position des Stabs für Unternehmen, die aus der Insolvenz herauskommen
Aufzählung FASB veröffentlicht Leitlinien zu immateriellen Vermögenswerten, die Gegenstand einer Verlängerung oder Erneuerung sind
Aufzählung FASB-Kodifizierung um SEC-Inhalte ergänzt
Aufzählung FASB aktualisiert FAS 133-Anwendungsleitlinien
Aufzählung FAF und FASB werden Gastgeber internationalen Rechnungslegungsstandardforums
Aufzählung FASB und chinesischer Standardsetzer unterzeichnen Arbeitsabkommen
Aufzählung Erwägung von Kreditrisiken in der Einschätzung der Effektivität von Fair Value Hedges

 

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

Aufzählung SEC verabschiedet Änderungen an Formular S-11
Aufzählung SEC schaltet Internetseite zur Erleichterung des Vergleichs von Investmentfonds frei
Aufzählung Warum Sie über XBRL Bescheid wissen müssen

 

Entwicklungen bei der PCAOB

Aufzählung PCAOB verabschiedet neue Regeln zu Unabhängigkeit und Berufsethik
Aufzählung PCAOB kündigt Foren 2008 zur Prüfung im Geschäftsfeld kleiner Unternehmen an

 

Entwicklungen beim GASB

Aufzählung GASB schlägt Änderungen an Konzeptverlautbarung 2 vor
Aufzählung GASB nimmt drei neue Projekte auf die Agenda

 

Internationale Entwicklungen

Aufzählung Überarbeitung der Verfassung der IASC-Stiftung

 

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

 

5. Mai 2008: Materialien zur öffentlichen Diskussion des DSR vom 30. April 2008

Der Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hatte zum 30. April 2008 alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu einem Diskussionsforum zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital eingeladen. Mitglieder des Podiums waren Prof. Dr. Manfred Bolin (Generalsekretär des DRSC), Dr. Andreas Barckow (Mitglied des DSR und National IFRS Experts Leader von Deloitte), Dr. Martin Schmidt (Projektmanager beim DRSC) und Wayne Upton (Direktor für internationale Aktivitäten des IASB).

 

Aufzählung Herr Prof. Dr. Bolin eröffnete die Veranstaltung mit einem Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion bezüglich der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach IFRS, US-GAAP und HGB und erläuterte die gemeinsamen Probleme der jeweiligen Kapitalabgrenzungen.
Aufzählung Herr Dr. Schmidt stellte die drei in den vorläufigen Ansichten des FASB zu Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital enthaltenen Ansätze - Basic Ownership-Ansatz, Ownership/Settlement-Ansatz und Reassessed Expected Outcomes-Ansatz - dar und illustrierte die Anwendung und praktische Implikationen.
Aufzählung Herr Dr. Barckow erläuterte das aktuelle PAAinE-Diskussionspapier Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital und den darin entwickelten Verlustabsorptionsansatz (Loss Absorption Approach).

 

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Seite des DRSC zur Verfügung:

 

Aufzählung die Präsentation (743 KB), die die Grundlage für die Diskussion bildete, und
Aufzählung das Protokoll der Veranstaltung (12 KB).

 

 

5. Mai 2008: IFRS sind „höchst positive Errungenschaft“

In Anmerkungen bei einer von der US-amerikanischen Handelskammer geförderten Konferenz zu amerikanisch-europäischer Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden (Remarks at a Conference on US– EU Regulatory Cooperation) sprach Mark Sobel von der Abteilung für internationale Fragen des US-amerikanischen Finanzministeriums von IFRS als einer „höchst positiven Errungenschaft“ für die Finanzmärkte weltweit. Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs aus seinen Anwerkungen:

 

Konvergenz der Bilanzierung: Als Konsequenz aus den Bilanzierungsaspekten des „Fahrplans“ [hinsichtlich der Konvergenz von US-GAAP und IFRS] entschied die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) Ende 2007, die Anforderung bezüglich der Überleitung auf US-GAAP für diejenigen ausländischen Unternehmen fallen zu lassen, die Abschlüsse nach IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellen. Außerdem wurde um Stellungnahme gebeten, ob es inländischen Unternehmen erlaubt sein sollte, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen und einzureichen. Wir haben den Bericht zur Kenntnis genommen, der von der Europäischen Kommission diesen Monat veröffentlicht wurde und in dem festgehalten wird, dass US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze die Kriterien erfüllen, die für die Anerkennung als den IFRS „gleichwertig“ aufgestellt wurden. Nun warten wir auf auf die formelle Entscheidung, dieses Ergebnis anzuerkennen, mit der wir ganz sicher im Laufe des Jahres rechnen. Es verdient hervorgehoben zu werden, dass diese Arbeit zusammen mit den Bemühungen, weltweit angewendete Rechnungslegungsstandards zu konvergieren, die Aussicht bietet, dass Unternehmen einen einzigen Abschluss für ihre Aktivitäten weltweit einsetzen können. Dies bringt umfangreichen Nutzen in Bezug auf verminderte Kosten und größere Effizienz mit sich. Dies ist eine höchst positive Errungenschaft, und die SEC und die EU verdienen höchstes Lob für ihre Arbeit der Vergangenheit, die dafür gesorgt hat, dass die Bemühungen von Erfolg gekrönt wurden.

 

 

4. Mai 2008: Kanadische Finanzinstitute dürfen IFRS nicht vorzeitig anwenden

Obwohl die kanadischen Wertpapieraufsichten um Stellungnahme dazu gebeten haben, ob öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada IFRS schon ab 2009 übernehmen dürfen – zwei Jahre früher als der kanadische Standardsetzer (Canadian Accounting Standards Board, AcSB) dies vorschreibt –, hat die kanadische Aufsicht für Finanzinstitute (Canadian Office of the Superintendent of Financial Institutions, OSFI) eine Verlautbarung an alle öffentlich regulierten Finanzinstitute (Federally Regulated Financial Institutions, FRFI) herausgegeben (Notice to All Federally Regulated Financial Institutions in englischer Sprache, 33 KB), derzufolge sie IFRS nicht vorzeitig anwenden sollen. Begründet wird dies im Wesentlichen mit mangelnder Vergleichbarkeit. In Kanada gibt es an die 500 FRFI. Folgende Punkte werden in der Verlautbarung der OSFI genannt:

 

  1. Alle FRFI werden als öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen angesehen und müssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, wie im Plan des AcSB vorgesehen IFRS anwenden.
  2. Eine vorzeitige Anwendung ist für FRFI nicht erlaubt.
  3. Alle FRFI müssen bei der OSFI halbjährlich einen Fortschrittsbericht bezüglich der Umsetzung ihres Einführungsplans für IFRS innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums einreichen.

 

 

4. Mai 2008: IDW äußert sich zu steuerlichen Auswirkungen des BilMoG

In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu den steuerlichen Auswirkungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG). Im Schreiben des IDW (93 KB) heißt es:

 

Wir begrüßen die mit dem Reformvorhaben verfolgten Ziele, insbesondere das deutsche Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiterzuentwickeln, ohne die Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts aufzugeben. Die HGB-Bilanz soll auch in Zukunft Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben. Besonders hervorzuheben ist das Bestreben des Gesetzgebers, das Reformvorhaben steuerneutral auszugestalten. Einige der vorgesehenen Regelungen werden sich allerdings steuerlich Gewinn erhöhend auswirken. Ferner wird es trotz der vorgesehenen Abschaffung nicht mehr zeitgemäßer Wahlrechte [...] Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz geben.

 

 

2. Mai 2008: DRSC lädt zur Öffentlichen Diskussionsrunde zu zwei Diskussionspapieren ein

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 3. Juni 2008, 10.00 Uhr (Ende voraus. 17.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K05 zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen ein:

 

Aufzählung IASB-Diskussionspapier Vorläufige Sichtweise zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
Aufzählung PAAinE-Diskussionspapier Die Rechnungslegung von Pensionen

 

Gegenstand des Meinungsaustausches sind die vorliegenden Entwürfe, die auf der Website des DRSC heruntergeladen werden können. Philippe Danjou wird als Vertreter des IASB an der Diskussion teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behalten wir uns vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 27. Mai 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

 

1. Mai 2008: Nahezu endgültiger Entwurf zu 'jährlichen Verbesserungen an den IFRS'

Der IASB hat für seine Abonnenten den nahezu endgültigen Entwurf der diesjährigen Jährlichen Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards verfügbar gemacht. Unter jährlichen Verbesserungen werden vergleichsweise kleine Änderungen an den IFRS verstanden. Um zum nahezu endgültigen Entwurf zu gelangen, folgen Sie bitte diesem Link und loggen sich dann in den eIFRS-Bereich der IASB-Website ein. Sie finden weitergehende Informationen zu dem Projekt auf IAS PLUS.

 

 

1. Mai 2008: Heads Up-Newsletter zu den 'letzten Neuigkeiten vom PCAOB'

Unsere amerikanischen Kollegen haben die Ausgabe vom 30. April 2008 des Heads Up-Newsletters veröffentlicht (in englischer Sprache, 119 KB), in welchem sie einige der wichtigeren Geschehnisse bei der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) zusammenfassen. Dazu gehören:
Aufzählung der Vorschlag für einen neuen Prüfungsstandard zur Überprüfung des Qualität der Auftragsbearbeitung,
Aufzählung eine Änderung der bestehenden Regel zu Dienstleistungen von Prüfungsgesellschaften im Steuerbereich (PCAOB-Regel Nr. 3523 Steuerdienstleistungen für Personen in Aufsichtsorganen sowie
Aufzählung die Übernahme einer neuen Ethik- und Unabhängigkeitsregel (PCAOB-Regel Nr. 3526 Berichterstattung an den Prüfungsausschuss hinsichtlich der Unabhängigkeit).

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