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IFRS-Nachrichten – Juni 2008

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

30. Juni 2008: Neue IDW Rechnungslegungshinweise

Nach Abstimmung mit dem Fachausschuss Recht (FAR) hat der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) am 13. Juni 2008 die folgenden IDW Rechnungslegungshinweise verabschiedet:

 

Aufzählung IDW Rechnungslegungshinweis: Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.010)
Aufzählung IDW Rechnungslegungshinweis: Insolvenzspezifische Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.011)
Aufzählung IDW Rechnungslegungshinweis: Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.012)

 

Ziel der drei Verlautbarungen ist eine zusammenfassende und systematisierte Darstellung der Anforderungen an die Rechnungslegung und Dokumentation der Vermögens- und Schuldenmasse in der Insolvenz, der Anforderungen an die insolvenzspezifische Rechnungslegung und der Anforderungen an die externe handelsrechtliche Rechnungslegung im Insolvenzverfahren. Adressaten der drei Verlautbarungen sind nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere am Insolvenzverfahren Beteiligte wie Schuldner, Insolvenzverwalter und Mitglieder des Gläubigerausschusses. Die Verlautbarungen werden in Kürze in den IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2008 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht.

 

 

30. Juni 2008: FEE veranstaltet öffentliche Diskussion zum IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

Der Europäischer Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) bietet am 7. Juli 2008 in Brüssel eine öffentliche Diskussion zur Rechnungslegung durch nicht börsennotierte Unternehmen in Europa mit dem Titel Wie sollte ein IFRS für KMU aus europäischer Sicht aussehen? an. Grundlage der Erörterung werden Stellungnahmen, Forschungsergebnisse und andere Reaktionen aus Europa sowie die neuen Erkenntnisse sein, die sich aus den Feldversuchen zur Anwendung des Entwurfs eines IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien ergeben haben.

 

Aufzählung Offizielle Einladung und Tagesordnung (in englischer Sprache, 58 KB)
Aufzählung IAS PLUS-Seite zum IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

 

 

30. Juni 2008: EFRAG Update Juni 2008 erschienen

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Juniausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht. Die Zusammenfassung kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 327 KB).

 

 

30. Juni 2008: Entwurf der EFRAG-Stellungnahme zu Eigen-/Fremdkapital

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital veröffentlicht (in englischer Sprache, 109 KB). In der Stellungnahme werden erhebliche Bedenken hinsichtlich des Diskussionspapiers angemeldet; die drei Hauptpunkte übersetzen wir nachfolgend für Sie:

 

Aufzählung Obwohl wir zustimmen, dass die drei Ansätze, die beschrieben werden, einige der Sachverhalte herausstreichen, die bei der Entwicklung eines Eigen-/Fremdkapitalklassifizierungssystems sorgfältig erwägt werden müssen, wird in dem Diskussionspapier nicht erörtert, zu welchem Zweck zwischen Eigen- und Fremdkapital unterschieden werden soll. Ohne eine solche Erörterung ist es schwer, die Kriterien zu identifizieren, die bei der Einschätzung, ob ein Ansatz besser ist als ein anderer, verwendet werden können. Im Diskussionspapier ist viel die Rede davon, dass der Klassifizierungsansatz einfach sein muss, und wir stimmen zu, dass Einfachheit ein wünschenswertes Merkmal ist. Sie kann jedoch kein Selbstzweck sein.

 

Aufzählung Wir sind der Meinung, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, dass eine starke Verknüpfung zwischen diesem Projekt und den Arbeiten zu den Elementen des Abschlusses im Rahmen des Projekts zum Rahmenkonzept gewahrt wird. Dies scheint im Moment nicht der Fall zu sein. Wir sind sogar der Meinung, dass viele Argumente dafür sprechen, dass die meisten Sachverhalte erst auf konzeptioneller Ebene gelöst werden sollten, bevor man mit diesem Projekt fortfährt.

 

Aufzählung Wir sind der Meinung, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, dass unabhängig davon, welcher Ansatz im Endeffekt gewählt wird, dieser sowohl für separate als auch für Konzernabschlüsse geeignet sein muss, ohne dass zusätzliche, willkürliche Regelungen notwendig sind. Dies ist nach den derzeitigen Formulierungen weder beim Ansatz nach der wesentlichen Eigentümerschaft noch beim Ansatz nach Eigentümerschaft und Erfüllung der Fall.

 

Kommentare zum Entwurf der Stellungnahme sind bis zum 5. September 2008 bei EFRAG einzureichen,

 

 

30. Juni 2008: Kommission verklagt Frankreich wegen Dienstleistungsfreiheit für Prüfungsgesellschaften

Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Frankreich zu erheben wegen der internationale Prüfungsgesellschaften betreffenden französischen Vorschriften über die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern. Nach Auffassung der Kommission wird die im EG-Vertrag verankerte Dienstleistungsfreiheit durch die Artikel 24 und 29 des französischen Abschlussprüferkodex aus dem Jahr 2005 in unzulässiger Weise beschränkt.

 

Die Artikel 24 und 29 (III, Absatz 2) des fraglichen Kodex betreffen prüfungsfremde Leistungen, die Mitglieder internationaler Prüfungsgesellschaften weltweit anbieten. Den genannten Bestimmungen zufolge ist die geforderte Unabhängigkeit eines Abschlussprüfers gefährdet, wenn für ein Unternehmen, das Mutter- oder Tochtergesellschaft einer in Frankreich geprüften Gesellschaft ist, in großem Umfang prüfungsfremde Leistungen erbracht werden. Da dies als unanfechtbar vorausgesetzt wird, haben Prüfer und ihre Gesellschaften keine Möglichkeit nachzuweisen, dass die Unabhängigkeit der Prüfung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission (73 KB).

 

 

30. Juni 2008: Ernennungen durch den Senat bringen SEC wieder auf volle Mitgliederzahl

Der Senat der Vereinigten Staaten hat drei Nominierungen als Mitglied der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) bestätigt. Die SEC hatte seit Februar mit drei Mitgliedern gearbeitet: dem Vorsitzenden Christopher Cox und den Mitgliedern Paul Atkins und Kathleen Casey – alle drei sind Republikaner. Atkins Amtszeit endet Ende dieses Monats; Cox und Casey bleiben der SEC erhalten. Die neuen Mitglieder sind

 

Aufzählung Luis Aguilar, Partner in der Kanzlei McKenna Long & Aldridge (Demokrat)
Aufzählung Elisse Walter, Führungskraft von der Aufsichtsbehörde für die Finanzindustrie (Financial Industry Regulatory Authority, FINRA) (Demokratin)
Aufzählung Troy Paredes, Professor an der Washington University School of Law (Republikaner)

 

In der Presse war gemutmaßt worden, dass die SEC neben anderen Sachverhalten auch die Überlegung, ob die Verwendung von IFRS auch für inländische Unternehmen zulässig sein solle, aufgeschoben habe, bis die Vakanzen gefüllt seien.

 

 

30. Juni 2008: Wir haben den Zeitplan der Projekte auf der Agenda des IASB aktualisiert

Wir haben unsere Seite zur Agenda des IASB und zum Zeitplan aktualisiert, um die Entscheidungen des Boards hinsichtlich des Arbeitsprogramms von der Junisitzung widerzuspiegeln. In diesem Zeitplan ist die Veröffentlichung von 24 Dokumenten im Rahmen des Konsultationsprozesses und von 23 abschließenden Verlautbarungen vor 2011 vorgesehen; darunter finden sich

 

Aufzählung sechs Diskussionspapiere
Aufzählung 18 Standardentwürfe
Aufzählung 22 endgültige IFRS
Aufzählung ein endgültiges Leitliniendokument

 

 

28. Juni 2008: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 10. und 11. Juli 2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. Juli 2008, in den Räumen des IASB in London zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

 

 

10. und 11. Juli 2008, London

 

Donnerstag, den 10. Juli 2008

 

Aufzählung Einführung
Aufzählung Erneute Erörterung eines Entwurfs zu IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und IFRIC 11 Änderung an IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden
Aufzählung D23 Sachdividenden an Eigentümer – erste erneute Erörterung
Aufzählung D24 Kundenbeiträge – erste erneute Erörterung

 

Freitag, den 11. Juli 2008

 

Aufzählung Überprüfung der in der Märzausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen
Aufzählung Anwendung der Effektivzinsmethode
Aufzählung Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
Aufzählung Ansatz von Leasingaufwendungen im Rahmen von Mietleasingvereinbarungen
Aufzählung Bilanzierung nachlaufender Provisionen
Aufzählung Vom Eigenkapital abziehbare Transaktionskosten
Aufzählung Kosten im Zusammenhang mit der Befolgung von REACH
Aufzählung Administrativer Sitzungsteil
Aufzählung Stand der Arbeiten

 

 

27. Juni 2008: Neue Ausgabe der Single Market News

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die Ausgabe für das zweite Quartal 2008 der englischsprachigen Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Drei Beiträge betreffen Themen, auf die wir auch schon auf IAS PLUS hingewiesen haben:

 

Aufzählung die Stärkung der Finanzaufsichten in Europa,
Aufzählung die Haftungspflicht von Prüfungsgesellschaften sowie
Aufzählung Fortschritte bei der Konvergenz der Rechnungslegung zwischen Europa und Drittländern.

 

 

26. Juni 2008: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachbeirats

Am 30. Juni 2008 wird der Fachbeirat (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Einziger Programmpunkt sind die Änderungen an den IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprojekts 2007. Abgeschlossen werden sollen die Auswirkungsanalyse und die Übernahmeempfehlung. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

 

26. Juni 2008: SEC kündigt Gesprächsrunde zu Fair-Value-Bilanzierungsstandards an

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat für den 9. Juli 2008 eine Gesprächsrunde an ihrem Hauptsitz, 100 F Street, N.E., Washington, D.C., angekündigt, in der es um die Vorteile und mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit den bestehenden Bilanzierungs- und Prüfungsstandards bezüglich beizulegender Zeitwerte geht. Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung bei der SEC, Conrad Hewitt, sagte dazu:

 

"Diese Gesprächsrunde wird Anlegern, Erstellern, Prüfern, Regulatoren und anderen interessierten Parteien eine erstklassige Gelegenheit bieten, der Kommission und anderen Beobachtern Einsichten über die Nützlichkeit einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert im gegenwärtigen Marktumfeld zukommen zu lassen."

 

Zu der Gesprächsrunde sind alle o.g. Parteien eingeladen. Ferner werden Vertreter des Financial Accounting Standards Boards, des International Accounting Standards Boards sowie der US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Boards) als Beobachter teilnehmen. Die Gesprächsrunde wird in zwei Panels abgehalten werden. Während es im ersten Panel um die Sichtweise großer Finanzinstitutionen und die Bedürfnisse ihrer Nutzer geht, widmet sich das Panel der Sichtweise aller börsennotierten Unternehmen einschließlich der kleineren und den Anforderungen von deren Nutzern. Dabei sollen folgende Themenkomplexe angesprochen werden:

 

Aufzählung die Nützlichkeit einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aus Sicht der Anleger
Aufzählung mögliche Effekte von Marktteilnehmern infolge der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Praxiserfahrungen und mögliche Herausforderungen bei der Anwendung der Fair-Value-Bilanzierungsstandards
Aufzählung Aspekte der gegenwärtig in Kraft befindlichen Standards, die verbessert werden könnten (sofern vorhanden)
Aufzählung Erfahrungen mit den Wirtschaftsprüfern hinsichtlich der Beratung bei der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert

 

Erfahrungen im Zusammenhang mit den vorstehenden Themenkomplexen können elektronisch oder postalisch an die SEC übermittelt werden. Details können Sie der englischsprachigen Pressemitteilung entnehmen.

 

 

25. Juni 2008: Endgültige IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2008 veröffentlicht

Die XBRL-Arbeitsgruppe der IASC-Stiftung hat die endgültige Fassung der IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2008 veröffentlicht. Die Klassifizierungssystematik 2008 stellt eine vollständige Übertragung der IFRS wie in der Gesamtausgabe der IFRS 2008 veröffentlicht nach XBRL dar, der Computersprache, die für den Austausch von Informationen zwischen Unternehmen verwendet wird. Die IFRS-Klassifizierungssystematik 2008 kann kostenfrei von der Internetseite des IASB herunter geladen werden: www.iasb.org/xbrl/taxo.asp. Lesen Sie auch die englischsprachige  Presseerklärung des IASB(43 KB).

 

 

23. Juni 2008: EBK eröffnet Anhörung zu Börsenverordnung-FINMA und Übernahmeverordnung

Im Hinblick auf die per 1. Januar 2009 umzusetzende Behördenreorganisation gemäß dem neuen Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) sind die geltende Börsenverordnung sowie die Übernahmeverordnung den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Übernahmekommission (UEK) haben in enger Zusammenarbeit ihre jeweiligen Erlasse umfassend überarbeitet und unterbreiten den interessierten Kreisen und betroffenen Ämtern die Entwürfe für die neue Börsenverordnung-FINMA und die neue Übernahmeverordnung zur Anhörung. Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Verfügung:

 

Aufzählung Begleitbrief der EBK (38 KB)
Aufzählung Tabellarische Übersicht (Synopsis) zum Entwurf der Börsenverordnung-FINMA (216 KB)
Aufzählung Erläuterungsbericht zum Entwurf der Börsenverordnung-FINMA (188 KB)
Aufzählung Tabellarische Übersicht (Synopsis) zum Entwurf der (neuen) Übergangsverordnung (404 KB)

 

 

23. Juni 2008: Entwürfe von zwei AFRAC-Kommentaren

Zu den IASB-Diskussionspapieren Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital und Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente hat die AFRAC-Arbeitsgruppe Finanzinstrumente je einen Entwurf eines Kommentars erarbeitet. Sie haben die Möglichkeit bis zum 18. Juli 2008, eine Stellungnahme zu diesen Entwürfen abzugeben. Nach Ablauf der Frist für Stellungnahmen wird die AFRAC-Arbeitsgruppe einen finalen Kommentar erarbeiten und an den IASB übermitteln.

 

Aufzählung Entwurf des Kommentars zum Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital (in englischer Sprache, 66 KB)
Aufzählung Entwurf des Kommentars zum Diskussionspapier Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente (in englischer Sprache, 58 KB)

 

 

23. Juni 2008: Auswirkungsanalyse zur Übernahme von IFRIC 13 in der EU

Nach den Auswirkungsanalysen zur überarbeiteten Fassung von IAS 1 und zu IFRIC 14 (s. unsere Nachricht vom 18. Juni 2008) und der Auswirkungsanalyse zu IFRIC 12 (s. unsere Nachricht vom 20. Juni 2008) hat die EU-Kommission jetzt auch die Auswirkungsanalyse zu IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme zur Verfügung gestellt. Sie kommt zu dem Schluss, dass der Nutzen einer Übernahme von IFRIC 13 die damit verbundenen Kosten überwiegen wird. Im Einzelnen heißt es:

 

Erwarteter Nutzen einer Einführung von IFRIC 13:

 

Aufzählung IFRIC 13 wird Unsicherheiten vermindern, wie bestimmte Aspekte von IAS 18 umzusetzen sind. Dies wird Uneinheitlichkeiten in der Praxis verringern und die Konsistenz und Vergleichbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen erhöhen.
Aufzählung Verlässlichkeitsfragen, die entstehen, wenn der beizulegende Zeitwert von Treuepunkten nach IFRIC 13 geschätzt wird, sind auf gleicher Ebene angesiedelt wie diejenigen, die nach anderen Standards entstehen, deshalb erfüllt IFRIC 13 das Verlässlichkeitskriterium.

 

Erwartete Kosten einer Einführung von IFRIC 13:

 

Aufzählung Die Einführung von IFRIC 13 wird für Ersteller zu einigen Kosten im ersten Jahr der Anwendung und zu einigen zusätzlichen fortlaufenden Kosten führen.
Aufzählung Für Adressaten wird es nur zu minimalen Kosten im ersten Jahr der Anwendung oder zusätzlichen fortlaufenden Kosten kommen.

 

 

Lesen Sie die vollständige Auswirkungsanalyse in englischer Sprache (75 KB).

 

 

23. Juni 2008: Tagesordnung für die Sitzung der IASCF-Treuhänder

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, dem Kontrollorgan des IASB, werden am Dienstag , den 8. Juli 2008, in Washington zu einer öffentlichen Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung findet in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr im Ritz Carlton Hotel Georgetown - The City, The Brickyard Room, 3100 South Street NW, Washington DC 20007 statt. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für diesen Teil der Sitzung wieder:

 


Washington, 8. Juli 2008

 

Aufzählung Bericht über die Vorschläge aus der erneuten Beurteilung der Satzung
Aufzählung Bericht über die Gesprächsrunden am 19. Juni 2008 und Analyse der Stellungnahmen
Aufzählung Durchsicht und mögliche Annahme der Vorschläge zur formellen Veröffentlichung
Aufzählung Vorschläge zur Zukunft des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC)
Aufzählung Bericht aus dem IASB
Aufzählung Bericht über die gemeinsame Sitzung von IASB und FASB und vorgeschlagene Strategie zum Abschluss des Arbeitsabkommens (Memorandum of Understanding)
Aufzählung Antworten auf die Finanzmarktkrise und den Bericht des Finanzstabilitätsforums
Aufzählung Bericht über die noch andauernden Erörterungen, die auf die Abschaffung des "Carve Outs" bei IAS 39 abzielen
Aufzählung Aktueller Überblick über das Arbeitsprogramm des IASB und anderweitige Konvergenzinitiativen
Aufzählung Neue Agendasachverhalte
Aufzählung Bericht des SAC-Vorsitzenden
Aufzählung Bericht des Ausschusses für die Aufsicht über den Standardsetzungsprozess
Aufzählung Einrichtung einer Überprüfung der Besetzung der IASB-Arbeitsgruppen
Aufzählung Aktueller Überblick über das IASB-Handbuch zur Verfahrensweise
Aufzählung Themen für die nächste gemeinsame Sitzung des Ausschusses mit dem IASB (September)
Aufzählung Aktueller Überblick über die Finanzierungssituation

 

 

21. Juni 2008: Mitschrift von den Gesprächsrunden zur IASCF-Satzung am 19. Juni 2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am 19. Juni 2008 mit einer Reihe interessierter Parteien zusammen, um ihre ersten Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung zu erörtern. Die Gesprächsrunden wurden in der Zeit von 9.30 bis 15.30 Uhr im Renaissance Chancery Court Hotel in London abgehalten. Den Entwurf der von den Treuhändern unterbreiteten Vorschläge, der als Grundlage für die Diskussion diente, können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 153 KB). Die beiden Kernvorschläge bestanden in folgendem:

 

Aufzählung Einrichtung einer formellen Verbindung zu den wesentlichen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen durch Einrichtung eines Aufsichtsgremiums aus Abgeordneten offizieller Organisationen einschließlich der Wertpapieraufsichten, das Treuhänder ernennen und die Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder überwachen würde.
Aufzählung Erweiterung der Anzahl der Boardmitglieder von derzeit 14 auf dann 16 unter Wahrung einer geographischen Ausgewogenheit. Geographische Ausgewogenheit würde bedeuten, dass es üblicherweise jeweils vier IASB-Mitglieder aus Nordamerika, Europa und der asiatisch-pazifischen Region gäbe; vier weitere würde aus irgendwelchen Regionen ernannt, wobei die übergeordnete geographische Ausgeglichenheit zu erhalten wäre.

 

An diesem Tag wurden vier Diskussionsrunden abgehalten. Bei jeder Sitzung wurden zwischen sechs und acht Teilnehmer um ihre generelle Sichtweise gebeten. Die anwesenden Treuhänder erwiderten diese. Anschließend folgte eine eher unstrukturierte Unterredung. Die Teilnehmer jeder Sitzung rissen in etwa dieselben Punkte an, so wie die Mitschrift die Diskussion nach Themen und weniger nach der jeweiligen Sitzung wiedergibt. Wir haben die Mitschrift der Beobachter von Deloitte für Sie übersetzt und auf unserer Seite zur Überarbeitung der Satzung eingestellt.

 

 

21. Juni 2008: Mitschrift vom vierten und letzten Tag der IASB-Sitzung vom Juni 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 17.-20. Juni 2008, zu seiner Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

21. Juni 2008: Heads Up-Newsletter zum FASB-Forum zu qualitativ hochwertigen globalen Bilanzierungsstandards

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen weiteren Heads Up-Newsletter verfasst (in englischer Sprache, 113 KB), in dem sie über das Forum zu qualitativ hochwertigen Bilanzierungsstandards in der Welt berichten, das der FASB am 16. Juni 2008 abgehalten hat (siehe auch unsere Nachricht vom 12. Juni). Unter den Themen und Fragestellungen, die im Rahmen des Forums erörtert wurden, sind die folgenden:

 

Aufzählung die zukünftige Regelsetzung durch die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (US Securities and Exchange Commission, SEC)
Aufzählung "Wann werden wir soweit sein?"
Aufzählung Erwägungen für unterschiedliche Arten von Unternehmen (privatwirtschaftliche vs. öffentlich-rechtliche, kapitalmarktorientierte vs. nicht kapitalmarktorientiert)
Aufzählung kulturelle Aspekte in einer IFRS-Welt

 

 

20. Juni 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom Juni 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 17.-20. Juni 2008, zu seiner Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

20. Juni 2008: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachbeirats

Am 24. Juni 2008 wird der EFRAG-Fachbeirat (Technical Experts Group, TEG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Erörtert werden die folgenden Themen:

 

Aufzählung die endgültige Fassung einer Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital,
Aufzählung die Finanzmarktkrise,
Aufzählung eine mögliche Übernahmeempfehlung bezüglich IFRIC D21 Immobilienverkäufe.

 

Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

 

 

20. Juni 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 19. Juni 2008 (in englischer Sprache, 34 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

Aufzählung IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
Aufzählung IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen
Aufzählung IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)
Aufzählung IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
Aufzählung IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
Aufzählung IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
Aufzählung IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
Aufzählung IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Aufzählung IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme
Aufzählung IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
Aufzählung Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007

 

 

20. Juni 2008: Auswirkungsanalyse zur Übernahme von IFRIC 12 in der EU

Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen Parlament vereinbart, dass Auswirkungsanalysen für Standards und Interpretationen erstellt werden sollen, bevor diese für die Anwendung in Europa übernommen werden. Die Kommissionsdienststellen haben gemeinsam mit der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Auswirkungsanalyse zu IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen erstellt. Die Kommission kommt vorläufig zu dem Schluss, dass der Nutzen einer Übernahme von IFRIC 12 die damit verbundenen Kosten überwiegen wird. Im Einzelnen heißt es:

 

Erwarteter Nutzen einer Einführung von IFRIC 12:

 

Aufzählung Klare Leitlinien zur bilanziellen Behandlung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen werden die Verständlichkeit der Abschlüsse von Unternehmen erhöhen, die in dieser Branche tätig sind. Es wird zu einer größeren Einheitlichkeit der Anwendung der IFRS-Regelungen in diesem Bereich kommen.
Aufzählung Das Verständnis davon, wie Dienstleistungskonzessionen funktionieren und was für Ertragsmöglichkeiten und Risiken damit verbunden sind, wird bei den Anwendern erhöht. Die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Unternehmen wird steigen. Dadurch werden Anlagen in diesem Bereich möglicherweise attraktiver und damit die Finanzierungskosten geringer.
Aufzählung Unternehmensleitungen werden nach den bisherigen Erfahrungen von Unternehmen, die bereits IFRIC 12 anwenden, besser in der Lage sein, die Erfolge und die Risiken dieser Geschäfte einzuschätzen.
Aufzählung Das europäische rechtliche Rahmenwerk wird in einem Bereich mit den IFRS in Einklang gebracht, in dem europäische Unternehmen marktführend sind.

 

Erwartete Kosten einer Einführung von IFRIC 12:

 

Aufzählung Die Unternehmen werden ihre (zahlreichen) Vereinbarungen analysieren und neu klassifizieren und ihre Datenerfassungssysteme anpassen müssen.
Aufzählung Die Darstellung im Abschluss wird angepasst werden müssen ebenso wie die gesamte Finanzberichterstattung, um die Auswirkungen der Übernahme der Interpretation zu erläutern. Es werden zusätzliche Informationen und Angaben bereitgestellt werden müssen.
Aufzählung Mögliche vorzunehmende Änderungen betreffen die Geschäfts-, vertragliche, aufsichtsbehördliche und steuerliche Praxis. Dies wird in den einzelnen Rechtskreisen unterschiedlich sein.
Aufzählung Die Adressaten der Abschlüsse werden ihre Analyseprozeduren und -methoden anpassen müssen.

 

 

Lesen Sie die vollständige Auswirkungsanalyse in englischer Sprache (188 KB).

 

 

20. Juni 2008: Heads Up-Newsletter zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter verfasst (in englischer Sprache, 182 KB), in dem die jüngsten Entscheidungen des FASB bezüglich Änderungen an FAS 140 und Interpretation 46(R) zusammengefasst werden. Die drei wichtigsten Änderungen sind:

 

Aufzählung Entfernung des Konzepts einer qualifizierenden Zweckgesellschaft (qualifying special-purpose entity, QSPE) aus FAS 140 und Wegfall der entsprechenden Ausnahmen vom Anwendungsbereich aus Interpretation 46(R),
Aufzählung Änderungen an den Ausbuchungsvorschriften in Paragraph 9 von FAS 140 und
Aufzählung Änderung des Konsolidierungsmodels in Interpretation 46(R).

 

 

19. Juni 2008: iGAAP 2008 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7

Unsere britischen Kollegen haben die Publikation iGAAP 2008 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 erklärt (iGAAP 2008 Financial Instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 Explained) herausgegeben und bei LexisNexis veröffentlicht. Diese Publikation ist der maßgebliche Ratgeber für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS. Die Ausgabe 2008 wurde gegenüber der des Vorjahres um weitere Auslegungen, Beispiele, Diskussionen mit IASB und IFRIC sowie einem aktualisierten Vergleich zwischen IFRS und US-GAAP hinsichtlich der Rechnungslegung für Finanzinstrumente erweitert. Sie enthält ferner Ausschnitte aus den Abschlüssen des Jahres 2007, die die Anwendung von IFRS 7 Finanzinstrumente – Angaben veranschaulichen. Die Ausgabe iGAAP 2008 Financial Instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 Explained mit Stand Juni 2008 umfasst 851 Seiten und kann über www.lexisnexis.co.uk/deloitte bezogen werden.

 

 

19. Juni 2008: IASB-Expertengruppe erörtert Bewertung von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt mehr besteht

Auf seiner Sitzung im Mai 2008 gab der der IASB seine Absicht bekannt, als Reaktion auf die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums ein beratendes Panel von Experten einzurichten. Dem Panel gehören neben Vertretern der Big-4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch Sachverständige der großen Investmenthäuser sowie Vertreter von Ratingagenturen und Aufsichtsbehörden an. Das beratende Panel der Experten kam am 13. Juni 2008 zu seiner ersten Sitzung in London zusammen, um bestimmte Bewertungs- und Angabesachverhalte auszumachen, denen man in der Praxis im gegenwärtigen Marktumfeld begegne.

 

Zu den Bewertungssachverhalten gehörten folgende Themenblöcke:

 

Aufzählung Auswahl eines Bewertungsverfahrens: Das Panel erörterte, wie man ein sachgerechtes Bewertungsverfahren auswählt und wann dieses Bewertungsverfahren geändert werden könnte oder sollte.
Aufzählung Kalibrierung des Bewertungsmodells:: Das Panel diskutierte, wann und wie ein Bewertungsmodell an aktuelle Geschäftsvorfälle anzupassen sei, wenn ein bestimmtes Bewertungsverfahren angewendet würde.
Aufzählung Verwendung von Preisquotierungen Dritter: Das Panel erörterte die Verwendung von und den Rückgriff auf Preisquotierungen Dritter (bspw. von Brokern oder Preisagenturen), wenn Geschäftsvorfälle stattgefunden haben und wann Quotierungen rein indikativ seien und keine Geschäftsvorfälle stattfänden sowie was zu tun sei, wenn diese indikativen Quotierungen von aus Modellen abgeleiteten Werten abwichen.
Aufzählung Anpassungen von Bewertungsmodellen: Das Panel beriet über die Arten von Anpassungen, die am Modell vorzunehmen seien, um den Wert des zu bewertenden Instruments widerzuspiegeln, und wie solche Anpassungen festgelegt werden könnten. So diskutierte das Panel beispielsweise, ob und wie Anpassungen zur Abbildung der Liquidität vorgenommen werden sollten.
Aufzählung Bedeutung von ‘beobachtbaren’ und ‘bedeutenden’ Inputfaktoren: Das Panel erörterte die Bedeutung von ‘beobachtbar’ und ‘bedeutend’ im Zusammenhang mit den Inputfaktoren eines Bewertungsmodells. Dies ist wichtig im Hinblick auf die Festlegung der Ebene innerhalb der Fair-Value-Hierarchie (Ebene 1, 2 oder 3) im FASB Statement of Financial Accounting Standard Nr. 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (SFAS 157).
Aufzählung Unterscheidung in aktive und inaktive Märkte: Das Panel diskutierte, wie man aktive von inaktiven Märkten unterscheide sowie über die Bedeutung des Umstands, festzustellen, wann der beizulegende Zeitwert auf etwas Anderes als einen beobachtbaren Preis eines Geschäftsvorfalls gestützt werden könne.
Aufzählung Erzwungene Geschäftsvorfälle und Notverkäufe: Das Panel erörterte ob man beobachtbaren Marktpreisen jemals ablesen könne, ob sie durch erzwungene Geschäftsvorfälle oder Notverkäufe zustande gekommen seien, sowie – falls dem so sein sollte – die Folgen der Verwendung solcher Preise.
Aufzählung Bemessung der Änderungen der eigenen Kreditwürdigkeit: Das Panel diskutierte, wie man Veränderungen der eigenen Bonität messen könne.

 

Zu den Angabesachverhalten gehörten folgende Themenblöcke:

 

Aufzählung Angaben unter Verwendung der Fair-Value-Hierarchie: Das Panel gab zu Protokoll, dass Banken außerhalb der USA damit begonnen hätten, die Begrifflichkeiten der Fair-Value-Hierarchie aus SFAS 157, d.h. 'Ebene 1', 'Ebene 2' und 'Ebene 3', bei der Erörterung der Angaben und Inputfaktoren zu Bewertungsverfahren zu verwenden. Das Panel erörterte, ob irgendwelche Beziehungen zwischen Instrumenten, die auf verschiedenen Ebenen der Hierarchie stehen, angegeben werden sollten.
Aufzählung Angabe der Bewertungsverfahren, Inputfaktoren, Sensitivitäten und Bandbreiten: Das Panel diskutierte, ob sich die Angaben verbessern ließen, wenn die wesentlichen Inputdaten sowie die Bewertungssensitivitäten dieser Inputfaktoren angegeben würden. Das Panel erörterte ferner, ob Sensitivitäten mehr Aussagekraft erlangten, wenn sie in toto dargestellt werden (z.B. unter einem Szenario 'ungünstiger Ergebnisse') statt auf Ebene des einzelnen Inputfaktors (d.h. Veränderung nur eines Inputfaktors bei Konstanz aller anderen).

 

Weiterführende Informationen zu Zielsetzung und Zusammensetzung des Panels sowie den nächsten Schritten finden Sie auf der Website des IASB (in englischer Sprache).

 

 

19. Juni 2008: Wertpapieraufsichten unterstützen Aufsichtsgremium für IASCF

Die Wertpapieraufsichtsbehörden der Welt – vertreten durch IOSCO sowie die Europäische Kommission, die japanische Finanzmarktaufsicht und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht, die Wertpapieraufsichtsbehörden in den drei größten Kapitalmärkten der Welt – begrüßen den Vorschlag der Bildung eines Aufsichtsgremiums über die IASC-Stiftung (IASC Foundation Monitoring Group). Dieser Vorschlag ist Teil der Überarbeitung der Satzung 2008, die gegenwärtig von der IASCF durchgeführt wird. In einer gemeinsamen Erklärung (56 KB) äußerten sich die Wertpapierregulatoren wie folgt:

 

Wir freuen uns, dass der Informationsaustausch zwischen den Wertpapierregulierungsbehörden und der IASCF vorankommt. Da immer mehr internationale Rechnungslegungsstandards auf den weltweiten Kapitalmärkten übernommen und angewendet werden, ist es notwendig, die Rechenschaftspflicht der Stiftung gegenüber den Behörden, die für die Festlegung der Offenlegungspflicht von Aktiengesellschaften zuständig sind, zu stärken. Mit Blick auf das bevorstehende Rundtischgespräch unterstreicht die Stiftung, wie wichtig es ist, einen Mechanismus für den Informationsaustausch zwischen den Wertpapierregulierungsbehörden und der IASCF zu schaffen, der an die traditionellen Beziehungen zwischen den Wertpapierregulierungsbehörden und den nationalen Standardsetzern anknüpft. Dies wiederum ermöglicht den Wertpapierregulierungsbehörden, die die Anwendung der IFRS gestatten oder vorschreiben, ihre Aufgaben im Hinblick auf den Anlegerschutz, die Marktintegrität und die Kapitalbildung effizient wahrzunehmen.

 

 

19. Juni 2008: Bericht der europäischen Bankaufsichtsbehörden zur Bewertung von Finanzinstrumenten auf illiquiden Märkten

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat einen Bericht zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der Bewertung komplexer und illiquider Finanzinstrumente veröffentlicht. Der Bericht schlägt eine Reihe von Sachverhalten vor, die von Institutionen und Standardsetzern im Bereich von Bilanzierung und Prüfung angegangen werden sollten, um die Verlässlichkeit der Werte zu verbessern, die diesen Instrumenten zugeschrieben werden.

 

Die Untersuchung gilt vorwiegend den folgenden bewertungsbezogenen Sachverhalten:
Aufzählung den Herausforderungen bei der Bewertung komplexer Finanzinstrumente oder von Instrumenten, bei denen es keinen aktiven Markt gibt,
Aufzählung der Transparenz bei Bewertungspraktiken und -methoden sowie der dabei bestehenden Unsicherheit und
Aufzählung der Prüfung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts.

 

Weitere Informationen:

 

Aufzählung der CEBS-Bericht (in englischer Sprache, 228 KB)
Aufzählung Pressemitteilung von CEBS (in englischer Sprache, 38 KB)
Aufzählung weitere Informationen zum Thema auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise

 

 

18. Juni 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Juni 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 17.-20. Juni 2008, zu seiner Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

18. Juni 2008: IASB erörtert sein Arbeitsprogramm
Da das Arbeitsprogramm des IASB seit Dezember 2007nicht aktualisiert wurde und Unsicherheit über den Fortgang aller Projekte bestand, haben wir die Übersetzung des Protokolls von der IASB-Sitzung im Juni mit der Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB begonnen (s. u.). Im April 2008 hatten der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB eine Überarbeitung des derzeitigen Arbeitsabkommens angestoßen. Bestimmte Projekte sollten priorisiert werden, um der Tatsache Rechnung zu tragen,

 

  1. dass für Kapitalmärkte, die IFRS bis jetzt noch nicht übernommen haben (das würde die Vereinigten Staaten einschließen), das Zieldatum der verpflichtenden Anwendung nicht später als 2013 sein soll und
  2. dass eine „Ruhephase“ von mindestens einem Jahr vor diesem Datum zur Verfügung stehen soll.

 

IASB-Sitzung 17. - 20. Juni 2008, London

 

Aufzählung Arbeitsprogramm des IASB

 

Der Board erörterte ein überarbeitetes IASB-Arbeitsprogramm sowie überarbeitete Projektpläne für alle Projekte, die derzeit auf der aktiven und der Forschungsagenda stehen, einschließlich der Projekte, die unmittelbar vom Stab des IASB bearbeitet werden, sowie jener, bei denen der IASB gemeinsam mit dem FASB und anderen Standardsetzern zusammenarbeitet. Sämtliche Papiere zum Arbeitsprogramm standen für die Beobachter nicht zur Einsicht zur Verfügung.

 

Der Stab stellte fest, dass bei allen vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Personalausstattung, des Umfangs usw. das Ziel eines Abschlusses bis Mitte 2011 berücksichtigt worden sei, das auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB für Projekte vereinbart worden war, die Teil der Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU) sind.

 

Der Stab hob hervor, dass bis zum 30. Juni 2011 insgesamt 31 Projekte abgeschlossen werden müssten und man die Veröffentlichung von 41 Dokumenten beabsichtige. Nach Aussage des Stabs beabsichtige der IASB, seinen Mitarbeiterstab bis Ende 2008 um zehn Mitglieder aufzustocken.

 

Für jedes einzelne Projekt wurde der Projektplan durch einen erfahrenen Mitarbeiter des IASB oder FASB kurz vorgestellt. Die Boardmitglieder wurden sodann um ihre persönliche Meinung gebeten. Es wurden keine formellen Beschlüsse hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise und der nächsten Prozessschritte gefasst. Auch wurden keine fachlichen Sachverhalte besprochen.

 

Der Stab gab bekannt, dass das überarbeitete Arbeitsprogramm des IASB kurz nach der Sitzung auf der Website des IASB bekannt gegeben werde. Der Board nahm das überarbeitete Arbeitsprogramm auf dieser Sitzung nicht offiziell an. Der Stab beabsichtigt, die nachfolgenden Änderungen am Arbeitsprogramm vorzunehmen:

 

Aufzählung Darstellung der Prozessdokumente, die bereits veröffentlicht wurden (neben den noch ausstehenden) sowie
Aufzählung Beibehaltung der Kennzeichnung "Aktive Agenda" und "Forschungsagenda", allerdings bei einer vereinfachten Darstellung mit weniger Unterkategorien.

 

Die nachfolgenden Projekte/Sachverhalte wurden etwas eingehender behandelt:

 

Darstellung des Abschlusses

 

Der Stab stellte fest, dass dieses Projekt im Hinblick auf den Zeitplan eines der anspruchsvollsten sei und schlug vor, den Umfang einzuengen. Einige Boardmitglieder stellten fest, dass der Umfang wie im überarbeiteten Projektplan zu eng sei und hinterfragten, ob das Projekt überhaupt fortgesetzt werden solle. In diesem Zusammenhang wurden v.a. der Ausschluss der Darstellung und des Ansatzes des vollständigen Einkommens sowie des Recyclings genannt. Allerdings wurden hinsichtlich des weiteren Vorgehens keine endgültigen Entscheidungen getroffen.

 

Eigen- und Fremdkapital (Forschungsagenda)

 

Ein FASB-Mitarbeiter vertrat die Ansicht, dass das Projekt personell angemessen ausgestattet sei, man einen Standardentwurf wohl bis Ende 2009 veröffentlichen würde und das Projekt bis zum 30. Juni 2011 abgeschlossen werden könne. Der IASB-Stab stellte fest, dass das Projekt noch immer auf der Forschungsagenda stünde und bislang noch keine formelle Entscheidung zur Aufnahme in das Arbeitsprogramm getroffen worden sei.

 

Ein Boardmitglied war deutlich anderer Meinung und stellte fest, dass der Zeitplan angesichts der derzeitigen Probleme mit IAS 32 und dem "verwirrenden" Diskussionspapier, das der FASB herausgegeben habe, nicht zu halten sei. Dieses Boardmitglied äußerte auch Bedenken dahingehend, dass das Projekt zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital politischen Druck hervorrufen werde und es zeitaufwändig sei, sich mit diesem zu befassen. Einige Mitarbeiter des IASB-Stabs schienen dieser Äußerung zuzustimmen. Dessen ungeachtet wurde über das weitere Vorgehen noch keine Entscheidung gefällt.

 

Leasingverhältnisse

 

Der Stab stellte fest, dass dieses Projekt sich nur mit der Bilanzierung auf Seiten des Leasingnehmers befassen werde und die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers für November 2008 erwartet werde. Einige Boardmitglieder verliehen ihrer Enttäuschung darüber Ausdruck, dass die Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers nicht behandelt würde, sahen aber ein, dass die Einengung erforderlich sei, um den Zeitplan halten zu können.

 

Schulden (Änderungen an IAS 37 und IAS 19)

 

Der Stab stellte fest, dass die Managerin dieses Projekts bis September 2009 abwesend sei, man die Arbeit nach ihrer Rückkehr aber fortsetzen werde. Die Veröffentlichung eines endgültigen Standards werde für Ende 2010 oder Anfang 2011 erwartet. Einige Boardmitglieder zeigten sich frustriert über den seit der Veröffentlichung des Standardentwurfs im Jahr 2005 erreichten Fortschritts und empfahlen eindringlich, das Projekt so bald als möglich abzuschließen. Der Board stellte fest, dass eine erneute Herausgabe des Entwurfs in Erwägung gezogen werden müsse, auch wenn diesbezüglich keine entschiedene Meinung vertreten wurden.

 

Konsolidierung

 

Der Stab betonte, dass der IASB sich starkem Druck v.a. von Seiten der Regulatoren ausgesetzt sähe, das Projekt zu einem Abschluss zu bringen. Der Stab beabsichtigt, mit dem Projekt wie folgt fortzufahren:

 

Aufzählung Vorstellung eines "Konsolidierungspakets" unter Einschluss von IAS 27 und SIC-12 im Juli 2008;
Aufzählung Verzicht auf die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers und stattdessen Abhaltung von Gesprächsrunden;
Aufzählung Veröffentlichung eines Standardentwurfs im vierten Quartal 2008.

 

Ein Boardmitglied stimmte dem Zeitplan nicht zu und stellte fest, dass dieses Projekt in Wechselwirkung mit jenem zu Ausbuchungsfragen stünde und dementsprechend nicht abgeschlossen werden könne, ohne dass eine Sichtweise hinsichtlich der Ausbuchung zum Ausdruck gebracht würde. Dieses Boardmitglied stellt auf die Nützlichkeit von Gesprächsrunden mit Regulatoren in Frage, weil man eben unterschiedliche Zielsetzungen verfolge und nicht die gleiche Zielgruppe habe. Ein anderes Boardmitglied antwortete darauf, dass der Dialog mit den Regulatoren dabei helfe, "Überraschungen" zu vermeiden.

 

Rohstoffindustrien (Forschungsprojekt)

 

Der Stab stellte fest, dass man die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers im Dezember 2008 erwarte.

 

Ein Boardmitglied fragte, ob es wert sei, mit dem Projekt angesichts der gegenwärtigen Ressourcenbeschränkungen fortzufahren, und empfahl den Abbruch des Projekts. Es schien allerdings eine Mehrheit unter den Boardmitgliedern zu geben, die eine Fortsetzung des Projekts befürworteten. Diese Boardmitglieder verweisen v.a. darauf, dass der gegenwärtige Standard IFRS 6 nur ein vorläufiger Standard sei, eine Menge Arbeit bereits durch andere Standardsetzer erledigt worden sei und sehr große Unternehmen durch die Bilanzierung schürfender Tätigkeiten tangiert seien. Der Vorsitzende gab bekannt, dass der IASB zu gegebener Zeit eine formelle Entscheidung darüber fällen werde und das Diskussionspapier unabhängig vom Zeitpunkt einer Agendaentscheidung veröffentlicht werde.

 

Rahmenkonzept Phase D: Berichtseinheit

 

Der Stab hob hervor, dass kürzlich ein Diskussionspapier veröffentlicht worden sei, es aber keinen weiteren Projektplan gäbe. Einige Boardmitglieder drückten ihre Verwunderung darüber aus, dass es keine Pläne zur Fortführung gebe, obgleich man gerade ein Diskussionspapier veröffentlicht habe. Diese Boardmitglieder empfahlen, mit dem Projekt fortzufahren. Diesbezüglich wurde aber keine Entscheidung getroffen.

 

Möglicher Agendasachverhalt: Projekt zu Angabepflichten

 

Ein Mitarbeiter des FASB setzte den Board davon in Kenntnis, dass der FASB erwägt, ein Projekt mit höchster Priorität zu starten, in dem es um die Entwicklung eines prinzipienbasierten Angabestandards ginge, durch den einige Angabeerfordernisse in Einzelstandards ersetzt und vermutlich auch spezielle Anforderungen an den Aufbau und die Organisation des Anhangs eingeführt würden. Der Board wurde gefragt, ob der IASB Interesse daran hätte, sich an dem Projekt zu beteiligen.

 

Der Board verständigte sich darauf, an einem solchen Projekt nicht teilzunehmen, die Arbeit des FASB jedoch genau zu verfolgen und über ein Projekt auf Seiten des IASB zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.

 

Möglicher Agendasachverhalt: Verbesserung und Vereinfachung von IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen

 

Nach Abschluss der Erörterungen zu Änderungen an IFRS 2 Ausübungsbedingungen und Annullierungen auf der Boardsitzung vom November 2007 bat der Board den Stab, eine kleine Arbeitsgruppe aus Stabsmitarbeitern und Boardberatern einzusetzen um kritische IFRS-2-Sachverhalte und Möglichkeiten zu Verbesserung und Vereinfachung von IFRS 2 zu untersuchen. Der Stab stellte fest, dass man bislang keine Tätigkeiten aufgenommen habe und empfahl eine Verschiebung weiterer Nachforschung bis Juni 2011.

 

Ein Boardmitglied wandte sich vehement gegen diesen Vorschlag und stellte fest, das die Lösung grundlegender IFRS-2-Sachverhalte wichtiger als viele der Projekte sei, auf die der IASB derzeit seine Zeit verwende. Schlussendlich wies der Board den Stab an, die Untersuchung für eine Diskussion auf einer zukünftigen Sitzung abzuschließen.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

Nach Abschluss der Übersetzung werden Sie diesen Teil wie gewohnt auf unserer Seite mit der Übersetzung des Protokolls von allen Sitzungstagen finden.

 

 

18. Juni 2008: Neue Länderseite Irak – Anwendung der IFRS ist verpflichtend

Wir haben eine neue Länderseite zum Irak eingerichtet. Nach dem irakischen Übergangsgesetz betreffend Wertpapiermärkte müssen alle Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an der irakischen Börse zugelassen sind, Abschlüsse veröffentlichen, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt sind. Diese Abschlüsse müssen in Übereinstimmung mit den internationalen Prüfungsstandards geprüft werden. Darüber hinaus schreibt das irakischen Bankengesetz, dessen Einhaltung von der Zentralbank des Iraks überwacht wird, vor, dass alle Banken nach IFRS erstellte Abschlüsse veröffentlichen müssen. Wir haben unsere Tabelle mit der Übersicht über die Anwendung der IFRS weltweit entsprechend aktualisiert.

 

 

18. Juni 2008: AICPA fordert Zeitrahmen von 3 bis 5 Jahren für Übergang auf IFRS in den USA

Barry C. Melancon, Präsident und Vorstandsvorsitzender des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA), äußerte sich gestern vor einem Forum von Rechnungslegungs- und Finanzbehörden über internationale Rechnungslegungsstandards und forderte einen eindeutig festgelegten Zeitrahmen von 3 bis 5 Jahren, innerhalb dessen die Rechnungslegung in den Vereinigten Staaten auf Internationale Financial Reporting Standards (IFRS) umgestellt werden solle. Lesen Sie die englischsprachige Presseerklärung  des AICPA (47 KB).

 

 

18. Juni 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Juni 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 17.-20. Juni 2008, zu seiner Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

18. Juni 2008: Gespräche am Runden Tisch zur Überarbeitung der Satzung

Wie in unserer Nachricht vom 2. Juni 2008 angekündigt, finden morgen, am 19. Juni 2008, in London Gespräche am Runden Tisch zur Überarbeitung der Satzung statt. Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, werden mit interessierten Parteien ihre ersten Vorschläge für die Überarbeitung der Satzung der IASCF zu erörtern. Es gibt Gesprächsrunden um 9:00h, 10:30h, 13:00h und 14:30h Londoner Zeit. Alle Gesprächsrunden stehen Beobachtern offen und finden im Renaissance Chancery Court Hotel, The Clements, Thavies & Lincoln Room statt. Es besteht auch die Möglichkeit, den Gesprächen über Internetverbindung zuzuhören. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

 

 

18. Juni 2008: Auswirkungsanalysen zur Übernahme von IAS 1 (überarbeitet 2007) und IFRIC 14 in der EU

Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen Parlament vereinbart, dass Auswirkungsanalysen für Standards und Interpretationen erstellt werden sollen, bevor diese für die Anwendung in Europa übernommen werden. Die Kommissionsdienststellen haben gemeinsam mit der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Auswirkungsanalysen zur überarbeiteten Fassung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses (2007) und zu IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung erstellt. Die Kommission empfiehlt, dass beide Verlautbarungen des IASB sobald wie möglich für die Anwendung in Europa übernommen werden sollen. Im Einzelnen heißt es:

 

IAS 1:

 

Aufzählung (a) Die Änderungen, die in der überarbeiteten Fassung von IAS 1 dargestellt werden, werden zu einigen zusätzlichen Kosten am Tag der ersten Anwendung sowie zu einigen zusätzlichen fortlaufenden Kosten sowohl für Ersteller als auch für Nutzer führen; diese Kosten sind nicht bedeutend.
Aufzählung (b) Obwohl einige der Änderungen wenig, wenn überhaupt, neuen Nutzen bieten, führen andere Änderungen – insbesondere die Änderungen A, D und E – zu einer bedeutenden Verbesserung des Nutzens der zur Verfügung gestellten Informationen in vielen Fällen.
Aufzählung (c) Der Nutzen, der aus der Anwendung der in der überarbeiteten Fassung von IAS 1 genannten Änderungen entsteht, wird die zusätzlichen Gesamtkosten überwiegen.

 

IFRIC 14:

 

Aufzählung (a) Die Einführung von IFRIC 14 wird zu einigen zusätzlichen Kosten im Jahr der ersten Anwendung sowie zu einigen zusätzlichen fortlaufenden Kosten für Ersteller führen; diese Kosten sind nicht bedeutend. Für Nutzer entstehen keiner zusätzlichen Kosten im Jahr der ersten Anwendung und keine zusätzlichen fortlaufenden Kosten.
Aufzählung (b) Mit IFRIC 14 werden Unklarheiten beseitigt, wie bestimmte Aspekte von IAS 19 umzusetzen sind. Dies wird zu einer Verminderung der Uneinheitlichkeit der Anwendung in der Praxis führen und die Konsistenz und Vergleichbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen verbessern. Davon werden alle Interessengruppen profitieren.
Aufzählung (c) Der Nutzen, der aus der Anwendung von IFRIC 14 entsteht, wird die daraus entstehenden Kosten überwiegen.

 

 

Lesen Sie die Dokumente im englischen Original: Übernahmeempfehlung für IAS 1 (79 KB) und Übernahmeempfehlung für IFRIC 14 (58 KB). Im ersten Teil jedes Dokuments finden Sie die Übernahmeempfehlung der EU-Kommission, die sich auf die Auswirkungsanalyse von EFRAG stützt, die jeweils als Anhang beigefügt ist.

 

 

18. Juni 2008: Zwei neue Heads Up-Newsletter

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben zwei neue Heads Up-Newsletters verfasst.

 

Aufzählung Ausgabe 25 (in englischer Sprache, 132 KB) fasst den neu herausgegebenen Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) EITF 03-6-1Bestimmung, ob in einer anteilsbasierten Vergütungstransaktion hingegebene Instrumente dividendenberechtigt sind zusammen.
Aufzählung Ausgabe 26 (in englischer Sprache, 108 KB) erörtert den Entwurf zu Phase A des Rahmenkonzepts und das Diskussionspapier zu Phase D des Rahmenkonzepts, die beide kürzlich vom IASB veröffentlicht wurden (s. unsere Nachrichten vom 31. Mai 2008) und zu denen der amerikanische Standardsetzer FASB gleichlautende Dokumente veröffentlicht hat.

 

Ältere Ausgaben des Heads Up-Newsletters hält Deloitte in einem Archiv für Sie zur Verfügung.

 

 

17. Juni 2008: Wir stimmen der vorläufigen IFRIC-Entscheidung zur Effektivzinsmethode nicht zu

In einem Brief an das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) lehnt Deloitte Touche Tohmatsu die vorläufige Entscheidung von IFRIC, die Bitte um eine Interpretation hinsichtlich der Anwendung der Effektivzinsmethode nicht auf die Agenda zu nehmen, ab. Lesen Sie unsere vollständige Stellungnahme gegenüber IFRIC in englischer Sprache (136 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

 

Insgesamt sind wir der Meinung, dass die Formulierung der vorläufigen Agendaentscheidung nicht ausreichend klar ist und dass zusätzliche Interpretationsleitlinien notwendig sind. Wir sind der Meinung, dass es drei wichtige Interpretationsfragen gibt, die geklärt werden müssen:

 

Aufzählung (i) Wie ist der Effektivzinssatz auf Schuldinstrumente mit marktbasiertem Reset anzuwenden?
Aufzählung (ii) Wann hat ein Unternehmen A7 im Vergleich zu A8 [von IAS 39] anzuwenden?
Aufzählung (iii) Ist es bei einer inflationsgebundenen Schuld möglich, in Analogie zu IAS 29 zu schließen, auch wenn ein Unternehmen diesen Standard nicht anwendet?

 

Die Anwendung des Effektivzinssatzes ist ausschlaggebend für die Bestimmung des Buchwertes in der Bilanz und die Auswirkung auf die Gewinne und Verluste aus Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten gehalten werden, sowie die Erlöserfassung aus denjenigen Schuldinstrumenten, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind. Der Effektivzinssatz hat eine große Anwendungsbandbreite von einfachen bis zu komplexen Schuldinstrumenten, aber der Standard ist nicht eindeutig, wie die Effektivzinsmethode auf Instrumente mit variablen Cashflows anzuwenden ist.

 

Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber IASB, IFRIC, IASC und SIC finden Sie hier.

 

 

17. Juni 2008: Ergebnisse der 121. DSR-Sitzung

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 05. und 06. Juni 2008 seine 121. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juni 2008 hier herunterladen (39 KB).
Aufzählung Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) setzte seine Diskussion zur Vorbereitung seiner Stellungnahme gegenüber dem IASB zum Rahmenkonzeptprojekt Phase A – Zielsetzung und qualitative Anforderungen fort.
Aufzählung Der DSR informierte sich über die aktuellen Entwicklungen zum Thema Kapitalerhaltung/Solvenztest.
Aufzählung Aufgrund aktueller Entwicklungen diskutierte der Rat die Notwendigkeit der Anpassung von Rechnungslegungsnormen aufgrund der Finanzmarktkrise.
Aufzählung Nach der Veröffentlichung des Regierungsentwurfes des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) informierte sich der DSR über Änderungen zum Referentenentwurf und diskutierte das weitere Vorgehen.
Aufzählung Der DSR führte seine Diskussion über Anpassungs- und Regelungsbedarf im Bereich der DRS 1-17, ausgelöst durch das BilMoG bzw. durch Änderungen in den IFRS, fort.
Aufzählung In Vorbereitung seiner Stellungnahme diskutierte der Standardisierungsrat erneut das im Januar 2008 veröffentlichte PAAinE-Diskussionspapier Die Finanzberichterstattung über Pensionen.
Aufzählung Auf der Tagesordnung dieser Sitzung stand abermals die Diskussion über die zukünftige Strategie des DRSC aus Sicht des DSR. Weiterhin informierte sich der Standardisierungsrat über die geplante Restrukturierung der EFRAG und die derzeit diesbezüglich geführten Diskussionen.

 

 

16. Juni 2008: Protokoll der öffentlichen Diskussionsrunde zu Pensionen

In unserer Nachricht vom 6. Juni 2008 hatten wir Ihnen bereits Verknüpfungen auf die Präsentationen der öffentlichen Diskussionsrunde des DSR  zu Pensionen zur Verfügung gestellt. Das Protokoll der Veranstaltung (13 KB) wurde jetzt nachgereicht.

 

 

16. Juni 2008: Ergebnisse der 29. RIC-Sitzung

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 15. Mai 2008 seine 29. Sitzung in Berlin abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht (58 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.

 

 

16. Juni 2008: G8 fordern zügige Handlung des IASB bei SPE und Bewertung

Die Finanzminister der G8-Staaten kamen am 14. Juni 2008 im japanischen Osaka zusammen, um den G8-Gipfel der Regierungs- und Staatsoberhäupter vorzubereiten, der vom 7. bis 9. Juli 2008 auf in Toyako auf Hokkaido stattfinden soll. Im Abschlusskommuniqué der Finanzminister (in englischer Sprache, 21 KB) wird eine große Bandbreite von Themen angesprochen – unter anderem die Weltwirtschaft, die Preise von Grundnahrungsmitteln, der Klimawandel, Entwicklungsfragen und den Missbrauch des Finanzsystems. In Bezug auf die Finanzberichterstattung heißt es in dem Kommuniqué:

 

Wir fordern den IASB auf, seine Durchsicht von Bilanzierungssachverhalten rund um außerbilanzielle Zweckgesellschaften und die Bewertung auf illiquiden Märkten zu beschleunigen.

 

Unsere vollständige Seite zur Finanzmarktkrise finden Sie hier.

 

 

15. Juni 2008: Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer kommt am 27. Juni zusammen

Die Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer kommt am Freitag, den 27. Juni 2008, von 10:00 bis 16:30 Uhr zu ihrer nächsten Sitzung zusammen. Die Sitzung findet im Holiday Inn London statt – Kensington Forum (Dylan and Holliday Suite), 97 Cromwell Road, London SW7 4DN. Die Tagesordnung für diese Sitzung wurde entlang der Fragen zusammengestellt, die in der Aufforderung zur Stellungnahme des Diskussionspapiers enthalten sind:
Aufzählung Einführung
Aufzählung Anwendungsbereich
Aufzählung Weitere Sachverhalte, die angesprochen werden sollten
Aufzählung Ansatz und Darstellung
Aufzählung Weitere, bislang nicht berücksichtigte Faktoren beim Erstansatz
Aufzählung Bevorzugte Ansätze der Darstellung
Aufzählung Alternative, bislang nicht erörterte Ansätze der Darstellung
Aufzählung Beitragsbasierte Zusagen
Aufzählung Bewertungsmaßstab einer beitragsbasierten Schuld
Aufzählung Bewertung in der Auszahlungs- und Ansparphase
Aufzählung Darstellung der Veränderungen einer beitragsbasierten Schuld
Aufzählung Bilanzierung von Leistungsversprechen mit einer "higher of"-Klausel
Aufzählung Angaben
Aufzählung Anderweitige Stellungnahmen zum Diskussionspapier
Aufzählung Anderweitige, organisatorische Fragen

 

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier.

 

 

15. Juni 2008: SEC wird im 3. Quartal über Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen befinden

In einer Rede auf einer Konferenz, die vom CFA-Institut ausgerichtet wurde, gab der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (US Securities and Exchange Commission, SEC) Christopher Cox bekannt, dass die SEC erwartet, irgendwann im dritten Quartal 2008 Regelungen hinsichtlich der Anwendung der International Financial Reporting Standards durch inländische, bei der SEC registrierte Unternehmen vorzuschlagen. Vorsitzender Cox machte diese Anmerkung im Rahmen einer Ansprache mit dem Titel Angaben aus Sicht der Nutzer (in englischer Sprache). Er gab ferner bekannt, dass die Kommission erwartet, ihre Bilanzierungs- und Angabeanforderungen für die Öl- und Gasbranche zu modernisieren und zählte eine Reihe von Sachverhalten auf, die die SEC über die kommenden Monate befinden wird. Nachfolgend zwei Ausschnitte aus der Rede von Cox:
Verwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten

Die Unterstützung, die Sie uns hinsichtlich der Einführung der Rechnungslegung mit interaktiven Daten nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern rund um die Welt gezeigt haben, trifft unsere beständige Unterstützung der internationalen Konvergenz bei den Bilanzierungsstandards, v.a. US-GAAP und IFRS. Sie haben unsere Entscheidung, die Überleitung auf US-GAAP bei Abschlüssen, die nach IFRS aufgestellt wurden, abzuschaffen, begrüßt, und Sie haben uns hilfreiche Einsichten bei unserem Konzeptentwurf zu der Frage zukommen lassen, ob und unter welchen Umständen US-amerikanische Unternehmen berechtigt sein sollten, ihre Abschlüsse unter Verwendung der IFRS aufzustellen. Dies ist ein überaus wichtiges Thema, das die Kommission gegen Ende des Sommers im Wege eines Regelungsvorschlags angehen wird.

 

Bilanzierung von und Angaben zu Öl- und Gasvorkommen

Zu Beginn des Sommers erwarteten wir ferner, Änderungen an unseren Bilanzierungs- und Angabevorschriften zu Öl- und Gasvorkommen vorzuschlagen, um den technologischen Veränderungen bei der Substantiierung nachgewiesener Vorkommen Rechnung zu tragen.

 

 

15. Juni 2008: Boletinas IAS PLUS – Sonderausgabe des IAS PLUS- Newsletters in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanischsprachige Ausgaben der jüngsten IAS PLUS-Newsletter zu den Verbesserungen an den IFRS und den Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 veröffentlicht:

 

Aufzählung Mejoramientos a los IFRSs 2008 – Verbesserungen an den IFRS 2008 (156 KB)
Aufzählung Medición, en la adopción por la primera vez, de las inversiones en subsidieras, entidates controladas conjuntamente y asociadas – Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 (112 KB)

 

Auf IAS PLUS.com finden Sie alle weiteren Ressourcen in spanischer Sprache.

 

 

14. Juni 2008: EITF-Snapshot für Juni 2008

Wir haben die Ausgabe Juni 2008 des EITF Snapshot-Newsletter eingestellte (in englischer Sprache, 122 KB), in welchem die Ergebnisse der Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB vom 12. Juni 2008 zusammengefasst werden. Der EITF-Snapshot-Newsletter, der von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, ermöglicht seinen Leser, relevante Themen zu identifizieren die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Frühere Ausgaben können hier heruntergeladen werden.

In dieser Ausgabe von EITF Snapshot werden sechs Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung besprochen wurden:

 

Aufzählung Sachverhalt 07-5 Feststellung, ob ein Instrument (oder ein eingebetteter Teil) an das Eigenkapital des Unternehmens anknüpft – Einigkeit erzielt
Aufzählung Sachverhalt 08-1 Erlöserfassung für eine einzelne Bilanzierungseinheit – keine Entscheidung getroffen
Aufzählung Sachverhalt 08-2 Erlöserfassung auf Seiten des Leasinggebers bei Instandhaltungsdienstleistungen – Empfehlung zur Entfernung von der EITF-Agenda.
Aufzählung Sachverhalt 08-3 Bilanzierung von Instandhaltungsleistungen im Rahmen von Leasingvereinbarungen auf Seiten des Leasingnehmers – Einigkeit erzielt
Aufzählung Sachverhalt 08-4 Übergangsleitlinien zur Bilanzierung in Übereinstimmung mit den Änderungen an Sachverhalt Nr. 98-5 – Einigkeit erzielt
Aufzählung Sachverhalt 08-5 Die Bilanzierung von Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung der Gewährung eines Avals durch eine dritte Partei auf Seiten des Emittenten – Einvernehmen zur Veröffentlichung

 

 

13. Juni 2008: Britischer ASB veröffentlicht neue Fassung des FRSSE

Der britischer Standardsetzungsrat (Accounting Standards Board, ASB) hat eine aktuelle Fassung seines Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) veröffentlicht. Er gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 6. April 2008 beginnen. Die wichtigsten Änderungen sind die folgenden:

 

Aufzählung Die Schwellenwerte für das Qualifizieren als kleineres Unternehmen sind um 20% angehoben worden.
Aufzählung Eine Vorschrift über eine separate Berichterstattung hinsichtlich politischer oder wohltätiger Spenden ist aufgenommen worden.
Aufzählung Der Schwellenwert für berichtspflichtige Spenden ist auf £2.000 angehoben worden.

 

Der FRSSE ist ein Standard, der speziell für kleinere Unternehmen entwickelt wurde, indem in einem Dokument in vereinfachter Form alle diejenigen Vorschriften aus anderen Standards und Interpretationen zusammengetragen wurden, die für kleinere Unternehmen von Bedeutung sind. Er kann von allen Unternehmen angewendet werden, die nach der britischen Unternehmensgesetzgebung als klein eingestuft werden. Kleinere Unternehmen, die sich für eine Anwendung des FRSSE entscheiden, sind von der Anwendung aller anderen Standards und Interpretationen befreit. Kleinere Unternehmen, die sich gegen eine Anwendung von FRSSE entscheiden, unterliegen weiterhin der vollen Bandbreite der britischen Rechnungslegungsstandards und -interpretationen. Die aktuelle Fassung des FRSSE (in englischer Sprache, 577 KB) kann kostenfrei von der Internetseite des ASB heruntergeladen werden. Lesen Sie auch die zugehörige englischsprachige Presseerklärung des ASB.

 

 

13. Juni 2008: Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsvorschriften von Partnerländern der EU

Wie in unserer Nachricht vom 23. April 2008 berichtet, haben die Dienststellen der Europäischen Kommission ein Gutachten zur Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsvorschriften von Partnerländern der EU mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die EU-Kommission hat daraus nun einen Vorschlag für eine Verordnung entwickelt (26 KB). Die Rechnungslegungsstandards von Japan und den Vereinigten Staaten werden als gleichwertig anerkannt. In Bezug auf die Standards von China, Kanada und Südkorea heißt es:

 

Drittstaatemittenten unterliegen für den Fall, dass sie ihre historischen Finanzinformationen nach den Generally Accepted Accounting Principles der Volksrepublik China, Kanadas oder der Republik Korea erstellen, weder der Bestimmung, wonach die in einem Prospekt enthaltenen historischen Finanzinformationen über Geschäftsjahre vor dem 1. Januar 2012 in Form eines neu zu erstellenden Abschlusses vorgelegt werden müssen, noch der Bestimmung, wonach die Unterschiede zwischen den übernommenen International Financial Reporting Standards und den Rechnungslegungsgrundsätzen, nach denen diese Informationen erstellt wurden, dargelegt werden müssen.

 

 

13. Juni 2008: Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum Arbeitsabkommen von IASB und FASB

Im April 2008 hatten der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB eine Überarbeitung des derzeitigen Arbeitsabkommens angestoßen. Bestimmte Projekte sollten priorisiert werden, um der Tatsache Rechnung zu tragen,

 

  1. dass für Kapitalmärkte, die IFRS bis jetzt noch nicht übernommen haben (das würde die Vereinigten Staaten einschließen), das Zieldatum der verpflichtenden Anwendung nicht später als 2013 sein soll und
  2. dass eine „Ruhephase“ von mindestens einem Jahr vor diesem Datum zur Verfügung stehen soll.

 

Obwohl EFRAG einer solchen Priorisierung generell zustimmt, werden doch einige Bedenken angemeldet:

 

Aufzählung Die Balance zwischen den Interessen der Rechtskreisen, die bereits IFRS anwenden, und denen der Rechtskreise, die signalisieren, IFRS gegebenenfalls zu übernehmen, müsse gewahrt bleiben.
Aufzählung Projekte, die nicht im Arbeitsabkommen erwähnt werden und die nicht im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise an Bedeutung gewonnen haben sollten nicht vernachlässigt werden (beispielsweise das Projekt zu Versicherungen).
Aufzählung Im vorgeschlagenen Arbeitsabkommen schienen bisweilen die Ansichten der Vereinigten Staaten über die anderer Rechtskreise gesetzt zu werden. Themen wie beispielsweise die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder Eigen- und Fremdkapital wären auch für Europa von größter Bedeutung.
Aufzählung Für Agendaentscheidungen und Priorisierungen sollte ebenfalls ein öffentlicher Konsultationsprozess eingeführt werden.

 

Lesen Sie den vollständigen Entwurf der EFRAG-Stellungnahme (in englischer Sprache, 77 KB). Stellungnahmen können bis zum 14. Juli 2008 eingereicht werden.

 

 

13. Juni 2008: AFRAC-Diskussionspapier zur Modernisierung der Rechnungslegung

Unter der Leitung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wird vom Ministerrat derzeit ein Projekt zur Senkung der Informationsaufwendungen von Unternehmen betrieben. Eine Maßnahmenliste des Ministerrats mit Aufgaben für die einzelnen Ressorts zur Umsetzung dieses Projekts enthält folgende für das AFRAC relevante Positionen:

 

Aufzählung Vereinfachung der Bilanzierungspflichten für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Zuständigkeit Bundesministerium der Justiz (BMJ); Einschätzung eines sehr hohen Einsparungspotentials);
Aufzählung Modernisierung und Vereinheitlichung der Rechnungslegung (Prüfung der Möglichkeit einer Annäherung von EStG, UGB und IFRS; Vermeidung von Abweichungen).

 

Ausgehend davon hat die AFRAC-Arbeitsgruppe zur Reduzierung der Verwaltungskosten rechnungslegungspflichtiger Unternehmen ein Diskussionspapier zur Modernisierung der Rechnungslegung (77 KB) entwickelt. Darin werden – vielfach in Anlehnung an den Regierungsentwurf des deutschen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) – Modernisierungen des UGB vorgeschlagen. Diese Vorschläge werden den betreffenden Ministerien als Grundlage für mögliche Gesetzesänderungen dienen. Wie auch das BilMoG werden im Diskussionspapier das Maßgeblichkeitsprinzip und die Funktion des UGB-Gewinns als Ausschüttungsgrundlage beibehalten. Stellungnahmen können bis zum 17. Juli 2008 beim AFRAC eingereicht werden.

 

 

13. Juni 2008: AFRAC-Stellungnahme zum Bilanzeid

Das AFRAC hat eine Stellungnahme zum Thema Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 82 Abs 4 und § 87 Abs 1 BörseG (Bilanzeid) veröffentlicht (71 KB). Ein Entwurf war im April 2008 veröffentlicht worden, und die darauf eingegangenen Stellungnahme wurden berücksichtigt. Neben inhaltlichen Klarstellungen in Abschnitt 1 enthält die Stellungnahme in den anderen Abschnitten Musterformulieren für den Bilanzeid im Jahres- und Halbjahresfinanzbericht.

 

 

13. Juni 2008: Heads Up-Newsletter zu Prozessen der SEC

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletters verfasst (in englischer Sprache, 128 KB), in dem ein Überblick über die Regelungen für die Einreichung von Abschlüssen bei der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und die Möglichkeiten der Stellungnahme zu Einschätzungen durch die SEC erläutert wird. Der Überblick über die diesbezüglichen Prozesse war am 5. Juni 2008 von der SEC veröffentlicht worden.

 

 

13. Juni 2008: IASB-Webcast zum DP "Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente"

Am 19. März 2008 hat der IASB sein Diskussionspapier (DP) zur Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente veröffentlicht (in englischer Sprache, 792 KB). Stellungnahmen können bis zum 19. September 2008 eingereicht werden. Wir hatten darauf hingewiesen, dass IASB-Mitglied John Smith und Gavin Francis, Direktor für Kapitalmärkte, am 10. Juni 2008 live über eine Internetpräsentation in das DP einführen würden. Sollte es Ihnen nicht möglich gewesen sein, sich an dem Tag die Sendung anzusehen, können Sie nun eine Aufzeichnung auf der Internetseite des IASB einsehen (diese Verknüpfung bleibt bis zum 9. September 2008 gültig).

 

 

12. Juni 2008: Radiointerview mit Sir David Tweedie

Am 5. Juni 2008 strahlte der britische Radiosender BBC Radio 4 eine Gesprächsrunde zum Thema Auf der Suche nach Möglichkeiten, den Kapitalismus weltweit ehrlich zu halten aus, an der auch der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie teilnahm, der als „der mächtigste Rechnungsleger der Welt, der Mann, der versucht, trotz Spekulationsblasen, Unternehmenslügen, Korruption und überwältigenden Änderungen in Bezug darauf, was Unternehmer tun und wie sie ihre Unternehmen bewerten, den globalen Kapitalismus ehrlich zu halten,“ vorgestellt wurde. Eine Verknüpfung auf die knapp halbstündige Sendung und Anweisungen für das Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

 

 

12. Juni 2008: Webcast zu den aktuellen Entwicklungen beim FASB

Am 23. Juni 2008 bietet der US-amerikanische Standardsetzer FASB von 14:00h - 15:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT) einen Webcast zu den neuesten Entwicklungen beim FASB an. Erörtert werden auch die neuesten Entwicklungen bei den gemeinsamen Projekten von FASB und IASB. Zuschauer werden während der Sendung die Möglichkeit haben, per E-mail Fragen an die Diskutanten zu senden, unter denen sich auch das FASB-Mitglied George Batavick und der fachliche Direktor des FASB für alle Projekte auf Standardebene, Russ Golden, befinden werden. Die Sendung ist kostenfrei. Nähere Informationen und Zugangsdetails finden Sie auf der Internetseite des FASB.

 

 

12. Juni 2008: Informationsveranstaltung von FASB und FAF zum möglichen Übergang auf IFRS

Am 16. Juni 2008 werden der US-amerikanische Standardsetzer FASB und die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) in New York eine eintägige Informationsveranstaltung zur Konvergenz von US-GAAP und IFRS und zu den Modalitäten eines möglichen Übergangs auf IFRS in den Vereinigten Staaten abhalten. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Fachjournalisten und wird auch live im Internet übertragen. Nähere Informationen und Kontaktdaten für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des FASB.

 

 

12. Juni 2008: Heads Up-Newsletter zum FASB-Entwurf zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Zu dem FASB-Entwurf der Änderungen an FAS 133, der am kommenden Mittwoch auf der Sitzung des IASB erörtert wird und auf den wir gestern hingewiesen haben, ist von unseren unseren US-amerikanischen Kollegen ein Heads Up-Newsletter erstellt worden (in englischer Sprache, 132 KB). Die Heads Up-Newsletter, die anlassbezogen zeitnah zu einzelnen Themen erscheinen, bieten Ihnen immer auf drei bis vier Seiten in leicht verständlichem Englisch einen Überblick über alle wichtigen Aspekte eines Themas.

 

 

12. Juni 2008: Neue Verlautbarungen des IDW

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner 212. Sitzung am 29./30.05.2008 folgende Verlautbarungen verabschiedet:

 

Aufzählung Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Posten nach IAS 39 (IDW ERS HFA 25)
Aufzählung Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 36 Abs. 1 Satz 1 WpHG (IDW EPS 521 n.F.)

 

Ferner hat der HFA den vom Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) verabschiedeten

 

Aufzählung IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008)

 

billigend zur Kenntnis genommen. Die Verlautbarungen werden in Heft 7 der IDW Fachnachrichten 2008 und im Supplement 3/2008 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.

 

 

11. Juni 2008: Neues Berichtsrahmenwerk für Prüfungsfirmen in den USA

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat Regelungen verabschiedet, um ein Rahmenwerk für die Berichterstattung durch registrierte Prüfungsgesellschaften festzuschreiben. Mit den Regelungen wird vorgeschrieben, dass jede Gesellschaft jährlich Bericht erstattet. Außerdem ist vorgeschrieben, dass über bestimmte genannte Ereignisse innerhalb von 30 Tagen nach deren Auftreten gesondert Bericht erstattet werden muss.

 

Aufzählung Jährliche Berichterstattung auf Formblatt 2. Neben allgemeinen grundlegenden Informationen über den Namen der Gesellschaft und deren Haupt- und Nebensitze sind mit Formblatt 2 im Wesentlichen drei Arten von Informationen zu melden: Alle geschäftlichen Aktivitäten mit Emittenten, interne und externe Ressourcen, die die Gesellschaft zur Durchführung ihrer Prüfungen nutzt, und bestimmte neue Beziehungen und Akquisitionen. Formblatt 2 enthält außerdem eine Bestätigung in Bezug auf die satzungsgemäße Verpflichtung der Gesellschaft, mit der PCAOB zusammenzuarbeiten.
Aufzählung Anlassbezogene Berichterstattung auf Formblatt 3. Das Auftreten von bestimmten genannten außergewöhnlichen Ereignissen löst eine Berichtspflicht aus, der mit Formblatt 3 genügt werden muss. Beispiele für Ereignisse, die eine solche Berichtspflicht auslösen, sind unter anderem:
Aufzählung Rücknahme eines Prüfberichts
Aufzählung Erhöhung der Anzahl der Prüfungsaufträge bei börsennotierten Unternehmen auf über 100 oder Reduzierung der Anzahl auf unter 100 (hat Auswirkungen auf die Frequenz der Überprüfung durch die PCAOB)
Aufzählung Verwicklung in bestimmte Gerichts- oder Insolvenzverfahren
Aufzählung Disziplinarische Handlungen
Aufzählung Änderungen des Namens oder der Kontaktdaten

 

Lesen Sie die neuen PCAOB-Regelungen im Detail (in englischer Sprache, 282 KB).

 

11. Juni 2008: FASB-Entwurf zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Auf der IASB-Sitzung kommende Woche wird der Stab des US-amerikanischen Standardsetzers FASB dem IASB den Entwurf der Änderungen an FAS 133 erläutern, der am 6. Juni 2008 zur öffentlicher Stellungnahme herausgegeben wurde. Mit den Änderungen möchte der FASB folgendes erreichen:

 

  1. Vereinfachung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.
  2. Verbesserung der Berichterstattung über Sicherungsbeziehungen, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmodelle und die zugehörigen Angaben für Abschlussadressaten leichter verständlich und entscheidungsnützlicher zu machen.
  3. Lösung verschiedener Sachverhalte, die in der praktischen Anwendung von FAS 133 zutage getreten sind.
  4. Beseitigung von Unterschieden aus Ansatz- und Bewertungsanomalien zwischen der Bilanzierung von derivativen Instrumenten und der Bilanzierung von Grundgeschäften.

 

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

Aufzählung Die Präsentation, die dem IASB am Mittwoch, den 18. Juni vorgetragen wird, finden Sie bereits jetzt als Agendapapier 5 (119 KB) auf der Internetseite des IASB.
Aufzählung Auf der Internetseite des FASB finden Sie den Entwurf der Änderungen an FAS 133 (333 KB) und die zugehörige Presseerklärung.

 

 

11. Juni 2008: Heads Up-Newsletter – Angabe bestimmter Eventualverbindlichkeiten

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 10. Juni 2008 eingestellt (in englischer Sprache, 117 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. In dem Newsletter wird der kürzlich vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentlichte Entwurf Disclosure of Certain Loss Contingencies, der eine Änderungen der bestehenden Regelungen FAS 5 und 141R darstellt, erläutert. Zweck des Entwurfs ist die Verbesserung der Angaben zu Eventualverbindlichkeiten (beispielsweise aus noch offenen oder drohenden Rechtsstreitigkeiten) einschließlich bei Unternehmenszusammenschlüssen übernommener Eventualverbindlichkeiten.

 

 

11. Juni 2008: IASB@AFRAC 2008 – Anmeldung

Es ist jetzt möglich, sich für die in unserer Nachricht vom 9. Juni 2008 angekündigte Veranstaltung IASB@AFRAC 2008 auf der Seite des AFRAC anzumelden.

 

 

10. Juni 2008: FEI gründet eine Verbindung der IFRS-Anwender in den USA

Das US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI) hat eine neue nationale Verbindung eingerichtet, den Runden Tisch der Unternehmen zur internationalen Rechnungslegung (Corporate Roundtable on International Financial Reporting, CRIFR), um Unternehmen aller Größen und Finanzierungsarten eine Plattform zur Diskussion sämtlicher Geschäftssachverhalte im Zusammenhang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) durch US-amerikanische Unternehmen zu bieten. Das Ziel von CRIFR wird darin bestehen, einen Dialog zu einer großen Bandbreite von Themen rund um die IFRS zu ermöglichen, darunter Umsetzungs- und Übergangssachverhalte im Hinblick auf Systemanforderungen, Schulungen, Standardsetzung und Berichterstattung. Die Pressemitteilung von FEI können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

 

10. Juni 2008: SEC ist Gastgeber einer internationalen Gesprächsrunde zu interaktiven Daten

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ist Gastgeber einer Internationalen Gesprächsrunde zu interaktiven Daten im Rahmen der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen am 10. Juni 2008. Die Gesprächsrunde folgt der Herausgabe einer vorgeschlagenen Regelung, wonach alle bei der SEC registrierten Unternehmen ihre Daten im XBRL-Format einzureichen hätten (siehe dazu unsere Nachricht vom 16. Mai 2008). Hier können Sie die Pressemitteilung der SEC zu der Gesprächsrunde einsehen (in englischer Sprache).

 

 

10. Juni 2008: Heads Up-Newsletter – Konsolidierung und Equity-Methode bei gemeinnützigen Organisationen

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 5. Juni 2008 eingestellt (in englischer Sprache, 126 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. In dem Newsletter werden die übergreifenden Änderungen an verschiedenen Standpunkten des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) und Verlautbarungen zum Standpunkt des FASB (Statement of Position, SOP) hinsichtlicht Leitlinien zur Konsolidierung und zur Anwendung der Equity-Methode, die für gemeinnützige Organisationen gelten, erläutert.

 

 

9. Juni 2008: EFRAG nimmt Stellung zu IFRIC D23

Mit Schreiben vom 6. Juni 2008 hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zum Interpretationsentwurf IFRIC D23 Sachausschüttungen an Eigentümer genommen. In der Stellungnahme (in englischer Sprache, 57 KB) wird die Zustimmung von EFRAG zum Ausdruck gebracht, dass in den IFRS Leitlinien für die Bilanzierung von Sachleistungen an Eigentümer fehlen. Zum Interpretationsentwurf werden im Wesentlichen zwei Anmerkungen gemacht:

 

Aufzählung Wenn bestehende IFRS geändert werden, um zu ermöglichen, dass Sachleistungen an Eigentümer zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wäre es laut EFRAG angemessen, mit der Interpretation den Unternehmen vorzuschreiben, die entstehenden Schulden anhand der Bewertungsvorschriften aus IAS 37 zu bewerten. Werden jedoch keine bestehenden IFRS in dieser Art und Weise geändert, wäre diese Vorschrift nicht angemessen, und EFRAG schlägt stattdessen vor, dass die Schulden in Abhängigkeit des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte bewertet werden.
Aufzählung In Bezug auf die Neubewertung der Schulden argumentiert EFRAG im Wesentlichen analog.

 

 

9. Juni 2008: IASB@AFRAC 2008 – Veranstaltung am 10. November 2008

Die IASB@AFRAC 2008 wird am Montag, den 10. November 2008, von 9.00 bis 14.00 Uhr in Wien stattfinden. Die fachliche Leitung liegt bei Prof. Dr. Alfred Wagenhofer vom AFRAC, der Impulsvortrag wird von Philippe Danjou vom IASB gehalten. IASB-Mitglied Philippe Danjou, MBA (HEC Business School), war zuvor Direktor der Accounting Division in der französischen Börsenaufsicht "Autorité des Marchés Financiers" (AMF). Philippe Danjou wird aktuelle Entwicklungen der internationalen Rechnungslegung ansprechen. Im Anschluss daran findet eine Diskussion in zwei Workshops statt, die einerseits von einem Senior Staff Member des IASB und andererseits von Philippe Danjou geleitet werden. Die genauen Themen der Workshops werden im Vorfeld der Veranstaltung ausgewählt und bekannt gegeben. Wir werden Sie auf IAS PLUS darauf hinweisen, wenn Sie sich beim AFRAC für diese Veranstaltung anmelden können.

 

 

9. Juni 2008: EU-Kommission gibt Empfehlung zur Beschränkung der Abschlussprüferhaftung ab

Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zur Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern abgegeben. Hauptziel ist es, das Entstehen alternativer Prüfungsgesellschaften auf einem wettbewerbsorientierten Markt zu fördern. Die Empfehlung ist die Reaktion auf die steigende Zahl von Prozessen und den mangelnden Versicherungsschutz in dieser Branche. Sie will die europäischen Kapitalmärkte schützen, indem sichergestellt wird, dass für Abschlussprüfungen von börsennotierten EU-Unternehmen auch weiterhin Prüfungsgesellschaften zur Verfügung stehen. Die Empfehlung lässt den Mitgliedstaaten die Wahl, auf welche Weise sie die Haftung beschränken wollen, und führt verschiedene Grundsätze ein, die sicherstellen sollen, dass die Haftungsbeschränkung den Abschlussprüfern ebenso gerecht wird wie den geprüften Unternehmen, Anlegern und sonstigen Betroffenen. Hintergrund der Initiative ist der mit der Abschlussprüfungsrichtlinie von 2006 erteilte Auftrag an die Kommission, eine Beschränkung der finanziellen Haftung zu prüfen und soweit erforderlich Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu richten. Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy:

 

Nach eingehenden Untersuchungen und ausführlichen Konsultationen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Kombination aus unbeschränkter Haftung und unzureichendem Versicherungsschutz nicht mehr hingenommen werden kann, denn sie kann für unsere Kapitalmärkte und international tätige Abschlussprüfer zu einem großen Problem werden. Die derzeitigen Bedingungen halten nicht nur neue Akteure vom Eintritt in den internationalen Abschlussprüfungsmarkt ab, sondern stellen auch für die bestehenden Firmen eine Gefahr dar. Angesichts der hohen Konzentration und der geringen Auswahl an Prüfungsgesellschaften könnte dies nachteilige Folgen für die europäischen Kapitalmärkte haben.

 

In der Empfehlung werden beispielhaft drei Methoden der Haftungsbeschränkung vorgeschlagen, doch können auch andere, gleichwertige Verfahren eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten sich für die Methode entscheiden, die am besten mit ihren jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen übereinstimmt. Mit der Empfehlung werden außerdem einige zentrale Grundsätze eingeführt, die die Mitgliedstaaten bei der Wahl einer Haftungsbeschränkung befolgen sollten:

 

Aufzählung Die Haftungsbeschränkung sollte nicht bei vorsätzlichem Fehlverhalten des Abschlussprüfers gelten,
Aufzählung die Haftungsbeschränkung muss sich auch auf Dritte erstrecken, um die gewünschte Wirkung zu entfalten,
Aufzählung Geschädigte haben das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

 

Die Empfehlung ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/liability/index_de.htm.

 

 

9. Juni 2008: Direktor der SEC äußert sich zu US-Unternehmen und IFRS

John W. White, Direktor der Abteilung Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) sprach am 5. Juni 2008 auf der Konferenz zu globaler Konvergenz der Finanzberichterstattung des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI) zum Thema IFRS und US-amerikanische Unternehmen: Was vor uns liegt (IFRS and US Companies: A Look Ahead). In seiner Rede legte White den Schwerpunkt auf Auswirkungen einer Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen auf methodischer Ebene. Lesen Sie die vollständige Rede, aus der wir nachfolgend übersetzen, in englischer Sprache. Abschließend sagte White: „Ich bin wirklich der Meinung, dass im Endeffekt US-Emittenten IFRS anwenden werden; es ist Zeit, dass wir uns in diese Richtung bewegen. Die SEC kann jetzt Führungsstärke zeigen, indem sie plant, wie wir zu diesem Ergebnis kommen, was wiederum US-Emittenten größere Klarheit in diesem Bereich bringen kann.“

 

Ich glaube, es gibt eine Reihe methodischer Fragen, die öffentlich erörtert und erfragt werden sollten. Unter den interessantesten Fragen sind die folgenden:
Aufzählung Sollte es US-Emittenten gestattet sein, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen, wenn sie diese bei der SEC einreichen?
Aufzählung Sollte es US-Emittenten vorgeschrieben sein, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen?
Aufzählung Für beide obigen Fragen:
Aufzählung Sollte es nur einer Untergruppe von US-Unternehmen gestattet oder vorgeschrieben sein, IFRS anzuwenden, oder sollte ein jeglicher Schritt hin zu IFRS allen Unternehmen gestattet oder vorgeschrieben sein?
Aufzählung Wenn gewünscht wird, dass vorerst nur eine Untergruppe IFRS anwendet, wie sollte diese Untergruppe definiert sein?
Aufzählung Welcher Zeitrahmen und welche Übergangsvorschriften sollten für die Gestattung oder die Vorschrift der Anwendung von IFRS durch US-Unternehmen gelten?
Aufzählung Und, lassen Sie uns das nicht vergessen, was sollte die Rolle der SEC bei der Beantwortung dieser Fragen sein?
Aufzählung Und allgemeiner gedacht ist dies auch eine angemessene Frage, die man stellen sollte: Warum erwägt die SEC überhaupt, die Anwendung von IFRS durch US-Unternehmen zuzulassen oder gar vorzuschreiben?

 

 

8. Juni 2008: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die fünfte Ausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören Angaben über die erwarteten Auswirkungen infolge der erstmaligen Anwendung der IFRS, steuerliche Überlegungen bei der Anwendung der IFRS sowie die Auswirkungen auf die Branche der Finanzinstitute. Wie immer wird  der aktuelle Stand der Entwicklung bei den IFRS wiedergegeben. Der Countdown-Newsletter wird in zwei Sprachen veröffentlicht:

 

Aufzählung Countdown-Newsletter in englischer Sprache (444 KB)
Aufzählung Countdown-Newsletter in französischer Sprache (442 KB)

 

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer neu angelegten Länderseite Kanada.

 

 

7. Juni 2008: IESBA gibt zwei Ethikvorschläge erneut heraus

Der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat einen Entwurf mit Vorschlägen für die Stärkung der Unabhängigskeitsanforderungen, die im Ethikcode für berufsständische Wirtschaftprüfer von IFAC enthalten sind, erneut herausgegeben. Der erneut herausgegebene Entwurf enthält zwei Kernvorschläge:

 

Aufzählung Nach dem ersten Vorschlag würde unabhängigen Prüfern verboten, interne Revisionsdienstleistungen im Zusammenhang mit internen Kontrollen, Finanzsystemen oder Abschlüssen für einen Mandanten zu leisten, wenn der Mandant ein Unternehmen von öffentlichem Interesse ist.
Aufzählung Nach dem zweiten Vorschlag ist vorgesehen, dass eine jährliche Durchsicht von einem Prüfer vor oder nach der Freigabe durchgeführt wird, der nicht der Wirtschaftprüfungsgesellschaft angehört, wenn der Umsatz eines börsennotierten Mandanten 15 Prozent des gesamten Umsatzes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über zwei aufeinander folgende Jahre ausmacht.

 

Die Frist für Stellungnahmen läuft am 31. August 2008 ab. Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 43 KB).

 

 

6. Juni 2008: Präsentationen der öffentlichen Diskussionsrunde zu Pensionen

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 3. Juni 2008 zu einem Diskussionsforum zu Pensionen eingeladen. Die Präsentationen sind jetzt auf der Internetseite zur Verfügung gestellt worden. Das Protokoll der Diskussionsrunde ist für die nächsten Tage angekündigt.

 

Aufzählung IASB-Diskussionspapier Vorläufige Sichtweise zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
Aufzählung Dr. A. Büchel: Erfassung und Darstellung von leistungsorientierten Zusagen (178 KB)
Aufzählung A.-E. Gohdes: Beitragsbasierte und „higher of“-Zusagen (377 KB)
Aufzählung Dr. A. Büchel: Das PAAinE-Diskussionspapier Die Rechnungslegung von Pensionen (142 KB)

 

 

 

6. Juni 2008: IAS Plus-Newsletter zu den Verbesserungen an den IFRS in chinesischer Sprache

Am 27. Mai 2008 hatten wir eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den Verbesserungen an den IFRS (in englischer Sprache, 136 KB), die vom Global IFRS Office von Deloitte erstellt worden ist, zur Verfügung gestellt. Wir hatten über die entsprechenden Änderungen in unserer Nachricht vom 22. Mai 2008 berichtet. Unsere chinesischen Kollegen haben nun eine chinesischsprachige Übersetzung des IAS Plus-Newsletters zu den Verbesserungen an den IFRS angefertigt (213 KB).

 

 

6. Juni 2008: IFRS 2008 jetzt als CD-ROM erhältlich

Die CD-ROM der IFRS 2008 kann nun bei der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, für £80 plus Versandkosten käuflich erworben werden. Es gibt Nachlässe für Universitätsangehörige und Studenten, für Besteller aus Ländern mit mittlerem oder niedrigem Einkommensniveau und bei Sammelbestellungen. Auf der CD finden sich alle IFRS, IAS, IFRIC und SIC, die bis Januar 2008 verabschiedet waren sowie die neusten Entwürfe, Interpretationsentwürfe und Diskussionspapiere, die bis zum 31. März 2008 veröffentlicht waren. Sie können on-line unter http://buy.iasb.org bestellen oder ein Bestellformular per Fax oder E-mail schicken.

 

 

6. Juni 2008: Accounting Roundup – Ausgabe Mai 2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Maiausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 340 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

 

Entwicklungen beim FASB
Aufzählung FASB beseitigt Inkonsistenzen bei Versicherungsverträgen mit Finanzgarantien
Aufzählung FASB veröffentlicht eine Verlautbarung zur Hierarchie der GAAP
Aufzählung FASB verschärft Bilanzierung von Wandelschuldanleihen für Emittenten
Aufzählung FASB veröffentlicht einen Standpunkt des FASB-Stabs zur Konsolidierung und Leitlinien zur Equity-Methode für gemeinnützige Organisationen
Aufzählung FASB und IASB veröffentlichen zwei Dokumente zum Rahmenkonzept
Aufzählung FASB schlägt einen Standpunkt des FASB-Stabs zu Angaben zu Kreditderivaten und Garantien vor
Aufzählung FASB schlägt einen Standpunkt des FASB-Stabs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Handelsvorräten vor
Aufzählung FASB erbittet weitere Stellungnahmen zum Entwurf aus dem Oktober 2006 Gemeinnützige Organisationen: Fusionen und Übernahmen
Aufzählung FASB veröffentlicht Artikel zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen erörtert vier neue Sachverhalte und den Status von bereits früher erörterten Sachverhalten

 

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

Aufzählung SEC weitet die Definition qualifizierender Portfolio-Unternehmen nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften von 1940 aus
Aufzählung SEC schlägt Regelung zu interaktiven Daten vor
Aufzählung SEC schlägt Regelung zu grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen vor
Aufzählung SEC veröffentlicht Einhaltungsleitlinien für kleine Unternehmen zur Internetverfügbarkeit von Informationen zu Methoden und Vorgehensweise der Unternehmensleitung
Aufzählung Rechnungslegungsbeirat der SEC veröffentlicht aktualisierten Fortschrittsbericht

 

Entwicklungen bei der AICPA

Aufzählung AICPA erkennt IASB als Standardsetzer an
Aufzählung AICPA gibt zwei vorgeschlagene überarbeitete Verlautbarungen zu Prüfungsstandards heraus

 

Entwicklungen beim GASB

Aufzählung GASB nimmt neue Projekte auf die Agenda

 

Internationale Entwicklungen

Aufzählung IASB veröffentlicht jährliche Verbesserungen an den internationalen Rechnungslegungsstandards
Aufzählung IASB und FASB veröffentlichen zwei Dokumente zum Rahmenkonzept

 

Andere Entwicklungen

Aufzählung Ausschuss für SEC-Regelungen des Zentrums für Prüfungsqualität trifft sicht mit Mitgliedern des SEC-Stabs

 

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

6. Juni 2008: Tagesordnung für die Boardsitzung im Juni

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 17. Juni, bis Freitag, den 20. Juni 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder. Der IASB wird außerdem am 23. und 24. Juni zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn in London zusammenkommen. Die Tagesordnung der SAC-Sitzung finden Sie hier.

 

17. bis 20. Juni 2008, London

 

Dienstag, 17. Juni 2008

Aufzählung IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU)
Aufzählung Arbeitsprogramm des IASB

 

Mittwoch, 18. Juni 2008

Aufzählung Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Ergebnisse der Sitzung der Expertengruppe zur Bewertung von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten
Aufzählung Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Projekt des FASB zum Hedge Accounting – Unterrichtseinheit

 

Donnerstag, 19. Juni 2008

Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS – 2008 – Drei Sachverhalte:
Aufzählung IAS 7 Kapitalflussrechnungen – Klassifizierung von Aufwendungen
Aufzählung IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten – Buchungseinheit für Wertminderungstests des Geschäfts- oder Firmenwerts
Aufzählung IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung – Anwendungsbereich des IFRS 2 und des überarbeiteten IFRS 3
Aufzählung IFRIC – Genehmigung der endgültigen Interpretationen
Aufzählung IFRIC X Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
Aufzählung IFRIC X Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
Aufzählung Aufgegebene Geschäftsbereiche (Änderungen an IFRS 5)
Aufzählung Darstellung des Abschlusses – Phase B

 

Freitag, 20. Juni 2008

Aufzählung Rohstoffindustrien – Forschungsprojekt
Aufzählung Restanten der Sitzung – Mögliche weitere Erörterung von Sachverhalten, die während der Woche bereits erörtert wurden
Aufzählung Rahmenkonzept –  Phase B: Elemente und Ansatz – Definition einer Schuld

 

 

6. Juni 2008: Tagesordnung für die SAC-Sitzung am 23. und 24. Juni 2008

Der International Accounting Standards Board wird sich am Montag und Dienstag, den 23. und 24. Juni 2008, mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn in London statt. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder, die Beobachtern offensteht.

 

23. - 24. Juni 2008, London

 

Montag, 23. Juni 2008

 

Aufzählung Bericht des SAC-Vorsitzenden
Aufzählung Neueste Marktereignisse – Schritte, die der IASB unternimmt
Aufzählung Bedenken bezüglich der Nichtkonsolidierung – Die Projekte zu Konsolidierung und Ausbuchung
Aufzählung Das Arbeitsabkommen von IASB und FASB – Aktueller Stand der Bedeutung der Fortschritte, die bis Mitte 2011 erreicht werden sollen
Aufzählung Erörterung der Arbeitsprogramme von IASB und IFRIC

 

Dienstag, 24. Juni 2008 (nur vormittags)

 

Aufzählung Agendavorschläge
Aufzählung Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
Aufzählung Ausbuchung
Aufzählung Gemeinsame Sitzung mit den Treuhändern – Überarbeitung der Satzung

 

 

 

5. Juni 2008: IDW nimmt Stellung zum Entwurf des ISA 402

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), dem für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, Stellung zum Entwurf des internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) 402 Abschlussprüfung bei Teilauslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen genommen. In der englischsprachigen Stellungnahme (22 Seiten, 147 KB) werden detailliert Änderungsvorschläge dargestellt und begründet.

 

 

5. Juni 2008: Bekanntmachung des DRS 15a und des DSR 17

Im Bundesanzeiger Nr. 82 vom 5. Juni 2008 (Beilage 82a) sind der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 15a (DRS 15a) Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht und der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS 17) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

 

 

5. Juni 2008: FASB erwägt eventuell, FAS 109 durch IAS 12 zu ersetzen

In einem Interview, das vom US-amerikanischen Wirtschaftsnachrichtendienst BNA (The Bureau of National Affairs) veröffentlicht wurde, sagte Sue Bielstein, die Direktorin für Planung und Unterstützung des FASB, dass der Stab des FASB beabsichtige, den Board zu bitten, zu erwägen, ob nicht eine FASB-Fassung des vom IASB entworfenen IAS 12 Ertragsteuern an Stelle von Änderungen am US-amerikanischen Standard FAS 109 Bilanzierung von Ertragsteuern herausgegeben werden solle. Sue Bielstein deutete an, dass der FASB diesen Vorschlag vor Monatsende erörtern könne.

 

 

5. Juni 2008: IASB setzt Expertengruppe zur Bewertung von Finanzinstrumenten ein

Wie in unserer Nachricht vom 12. April 2008 angekündigt hat der IASB eine Expertengruppe zur Bewertung von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten eingerichtet. Dies ist eine Reaktion auf die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise. Aufgabe der Expertengruppe ist es, die beste ausgeübte Praxis in Bezug auf Bewertungsmethoden zu prüfen und gegebenenfalls notwendige zusätzliche Leitlinien für Fälle zu entwickeln, in denen die Märkte nicht länger aktiv sind. Die Expertengruppe wird das erste Mal am 13. Juni 2008 tagen. Auf dieser nicht öffentlichen Sitzung – die Nichtöffentlichkeit soll gewährleisten, dass alle Teilnehmer die Fragen in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise frei erörtern können – sollen die Teilnehmer ihre Erfahrungen mit der Bewertung von und den Angaben zu Finanzinstrumenten in der derzeitigen Marktsituation austauschen. Auch Deloitte ist in der Expertengruppe vertreten. Die Ergebnisse der ersten Sitzung werden dem IASB auf der Sitzung im Juni bekanntgegeben, und schlussendlich sollen die Schlüsse der Expertengruppe in die IASB-Projekte zu Finanzinstrumenten und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert einfließen. Wir werden auf IAS PLUS zeitnah über alle Ergebnisse berichten. Auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise finden sie bislang die folgenden weiteren Einträge:

 

Wann Wer Was
Juni 2008 IOSCO Empfehlungen zur Finanzmarktkrise
Mai 2008 Jochen Sanio, Präsident der BaFin Deregulierung der Finanzmärkte
Mai 2008 Jean-Claude Trichet, Präsident der EZB IASB soll bei nicht konsolidierten Gesellschaften zu handeln
April 2008 IBFed Thesenpapier zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten
April 2008 Gemeinsames Forum Bericht zur Kundenangemessenheit von Finanzprodukten
April 2008 Gemeinsames Forum Management von Klumpenrisiken
April 2008 FASB und IASB Reaktionen der Standardsetzer auf die Finanzmarktkrise – Diskussion auf der gemeinsamen Sitzung
April 2008 Basel-Komitee zur Bankenaufsicht Maßnahmen zur Stärkung des Bankensystems
April 2008 Europäische Kommission Konsultation zu geplanten Änderungen der Bankenrichtlinien
April 2008 Gemeinsames Forum Kreditrisikotransfer
April 2008 IIF Zwischenbericht zur Marktpraxis von Banken
April 2008 G-7 Minister erwarten 'schnelle Taten' durch den IASB
April 2008 FSF IASB soll Rechnungslegung von nicht konsolidierten Unternehmen verbessern
April 2008 Senior Supervisors Group Internationaler Bericht zu den Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Marktturbulenzen
April 2008 DRSC Studie zum Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte
April 2008 CEBS Bedenken bei Angaben von Banken in Europa
April 2008 BdB Äußerung zur Finanzmarktkrise
April 2008 Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Europäische Antworten auf die Finanzmarktunruhen
März 2008 Henry M. Paulson Jr., US-Finanzminister Vorschlag zur Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht in den USA
März 2008 PWG Grundsatzerklärung zu den Finanzmarktentwicklungen
März 2008 Senior Supervisors Group Gemeinsamer Bericht der Aufsichtsorganisationen zur Bewertung von Risikomanagementverfahren
März 2008 Deloitte USA Update-Sonderausgabe Einen kühlen Kopf bewahren während der Finanzkrise
Dezember 2007 GPPC Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten nach IFRS
Dezember 2007 RIC und IDW Äußerungen zur Subprime-Krise
Oktober 2007 CAQ Bilanzierungssachverhalte, die sich infolge von Illiquidität ergeben

 

 

4. Juni 2008: Öffentliche Anhörung zu Anlageprodukten für Kleinanleger

Die Europäische Kommission veranstaltet am 15. Juli 2008 in Brüssel eine Öffentliche Anhörung zu Anlageprodukten für Kleinanleger (Programm in englischer Sprache, 159 KB). Die Anhörung wird hochrangige politische Entscheidungsträger, Industrievertreter und Repräsentanten von Verbraucherorganisationen zusammenbringen, um ein Thema zu diskutieren, welches in den letzten Monaten im Zentrum der Aufmerksamkeit stand. Hierbei geht es um den sich entwickelnden Markt der Anlageprodukte für Kleinanleger und namentlich darum, ob der gegenwärtig zersplitterte Rechtsrahmen eine hinreichende Grundlage dafür bietet, dass Anleger die erforderlichen Informationen und die Beratungsqualität erhalten, um eine angemessene Anlageentscheidung treffen zu können (s. dazu auch unsere Seite zur Finanzmarktkrise). Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Veranstaltungsort finden Sie auf der EU-Binnenmarktseite.

 

 

4. Juni 2008: IOSCO prüft Fragen zu Prüfungsdienstleistungen

Die Projektgruppe für Prüfungsdienstleistungen des Fachausschusses der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) wird im Laufe des nächsten Jahres den Umfang ihrer Arbeiten ausweiten, um eine Reihe von Fragen zu Prüfungsdienstleistungen mit aufzunehmen. Insbesondere wird sich die Projektgruppe folgenden Sachverhalten mit Prüfungsbezug widmen:

 

Aufzählung Transparenz und Führung von Prüfungsgesellschaften einschließlich Überschneidungen von Geschäftsführung mit Rentabilität der Gesellschaft und Prüfungsqualität.
Aufzählung Umfang von Prüfungsberichten einschließlich verschiedener Grade der prüfungsnahen Beratung unter verschiedenen Umständen, der Möglichkeit verbesserter Angaben bezüglich der verschiedenen Grade der prüfungsnahen Beratung und der möglichen Rolle von gemeinsamen Prüfungen.
Aufzählung Mögliche Ausweitung von zulässigen organisatorischen Strukturen und Formen, um eine größere Rentabilität der Prüfungsgesellschaften und stärkeren Branchenwettbewerb zu ermöglichen.

 

Lesen Sie die Presseerklärung der IOSCO (in englischer Sprache, 67 KB). Die Projektgruppe hat außerdem ein Dokument erstellt, das IOSCO-Mitgliedern dabei behilflich sein soll, sich auf mögliche Gegebenheiten in Bezug auf Prüfungsgesellschaften einzustellen und vorzubereiten, die Auswirkung auf die Erbringung von Prüfungsdienstleistungen auf den Kapitalmärkten weltweit haben könnten. Laden Sie sich Alternativplanung für Ereignisse und Umstände, die die Verfügbarkeit von Prüfungsdienstleistungen betreffen herunter (in englischer Sprache, 131 KB).

 

 

4. Juni 2008: Abschließendes Kommuniqué der Jahreskonferenz von IOSCO

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat das abschließende Kommuniqué zu ihrer dritten Jahreskonferenz veröffentlicht (in englischer Sprache, 85 KB), die vom 26. bis 29. Mai 2008 in Paris stattfand. Auf der Konferenz wurde Christopher Cox, Vorsitzender der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zum Vorsitzenden des Fachausschusses der IOSCO gewählt. Der Fachausschuss besteht aus 15 IOSCO-Mitgliedern, die einige der größeren, weiter entwickelten und internationalisierten Märkte beaufsichtigen. Eines der Kernziele des Ausschusses ist es, praxisnahe Antworten auf bedeutende Aufsichtsfragen in Bezug auf den Betrieb von Wertpapiermärkten zu entwickeln und diesbezüglich Prinzipien und Standards zu verabschieden. Der Fachausschuss überwacht die Aktivitäten der IOSCO im Bereich der Bilanzierung.

 

 

4. Juni 2008: IOSCO veröffentlicht Empfehlungen zur Finanzmarktkrise

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat den abschließenden Bericht ihrer Fachausschussprojektgruppe zur Finanzmarktkrise veröffentlicht. Der Bericht enthält eine Analyse der Gründe, die der Finanzmarktkrise zugrunde liegen, und der Auswirkungen auf die internationalen Kapitalmärkte sowie Empfehlungen bezüglich der Fragen, denen sich Wertpapieraufsichten derzeit gegenüber sehen. Ebenfalls im Bericht enthalten sind Empfehlungen des Fachausschusses hinsichtlich künftiger Arbeiten der IOSCO, um diesen Fragen in drei Bereichen (einschließlich der Bilanzierung) gegenüber zu treten. Diese drei Bereiche sind:

 

Aufzählung Transparenz auf Seiten der Emittenten und Sorgfaltspflicht der Anleger
Aufzählung Risikomanagement und -aufsicht bei Unternehmen
Aufzählung Bewertungs- und Bilanzierungsfragen

 

Folgende weitere Informationsquellen stehen Ihnen zur Verfügung:

 

Aufzählung Presseerklärung der IOSCO (in englischer Sprache, 57 KB)
Aufzählung vollständiger Bericht der Projektgruppe (in englischer Sprache, 434 KB)
Aufzählung umfassende IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise

 

 

4. Juni 2008: FASB verkündet Änderungen an der Führung des fachlichen Stabs

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat die unten genannten Änderungen an der Führung seines fachlichen Stabs bekannt gegeben. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Aufzählung Russ Golden, der vorher FASB-Direktor für fachliche Anwendungs- und Umsetzungsfragen war, ist der neue fachliche Direktor mit Gesamtverantwortung für die Arbeit des Stabs für alle Projekte auf Standardebene. Dies umfasst sowohl die eigentlichen Projekte als auch Umsetzungsfragen. Er wird weiterhin Vorsitzender der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) bleiben.
Aufzählung Ron Lott, vormals ein leitender fachlicher Berater des FASB, nimmt die neu eingerichtete Stelle des Forschungsdirektors ein. Er trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt zum Rahmenkonzept und für alle Forschungsaktivitäten einschließlich der neuen Initiative zur Forschung zu Rechnungslegungsstandards des FASB (Financial Accounting Standards Research Initiative).
Aufzählung Sue Bielstein, frühere FASB-Direktorin für bedeutende Projekte und fachliche Fragen, wird Direktorin für Planung und Unterstützung.

 

Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung des FASB.

 

 

4. Juni 2008: Heads Up-Newsletter zu vorgeschlagenen Angabeforderungen des FASB bezüglich Kreditderivaten

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen vorgeschlagenen Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) veröffentlicht, um die Angabeerfordernisse für Unternehmen zu verbessern, die Kreditderivate oder Finanzgarantien verkaufen. Die Kommentierungsfrist endet am 30. Juni 2008. Die Angabeerfordernisse würden für Abschlüsse und Zwischenberichte in Kraft treten, die nach dem 15. November 2008 enden. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter erstellt (in englischer Sprache, 89 KB), in dem der Standpunkt erläutert wird. Den vorgeschlagenen Standpunkt selbst (in englischer Sprache, 38 KB) können Sie direkt von der Internetseite des FASB herunterladen. Bezüglich der Konvergenz mit den IFRS heißt es dort:

 

Im August 2005 hat der IASB IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben. Der Anwendungsbereich von IFRS 7 schließt alle Finanzinstrumente ein, nicht nur derivative Instrumente. Der FASB hat sich auf Grund des kurzfristigen Bedarfs, die Regelungslücken bezüglich der Angaben hinsichtlich möglicher Risiken und Auswirkungen auf die Kapitalströme aus diesen Derivaten entschieden, den Anwendungsbereich dieses vorgeschlagenen FSP auf Kreditderivate zu beschränken. Möglicherweise wird der FASB zu einem späteren Zeitpunkt ein längerfristiges Projekt aufnehmen, um die Angabeerfordernisse bezüglich aller Finanzinstrumente zu verbessern und größere Konvergenz mit den IFRS zu erzielen.

 

 

3. Juni 2008: Neue Daten zu ausländischen Unternehmen bei SEC und NYSE

Wir haben unsere statistische Datenbank aktualisiert. Die neuen Zahlen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) deuten zum einen die Verflechtung der Kapitalmärkte weltweit an, sie zeigen zum anderen aber auch deutlich die Auswirkungen der verschärften Regulierungsanforderungen des Sarbanes-Oxley-Acts (Reduzierung der ausländischen, bei der SEC registrierten Unternehmen um 15% seit 2004). Auch die Zahl der der an der New Yorker Börse (New York Stock Exchange, NYSE) notierten ausländischen Unternehmen ist rückläufig (Abnahme um 11% seit 2003):

 

Nicht US-amerikanische Unternehmen, die bei der SEC registriert sind:
Aufzählung 1.058 Unternehmen aus 52 Ländern (12/2007)
Aufzählung 1.145 Unternehmen aus 53 Ländern (12/2006)
Aufzählung 1.236 Unternehmen aus 53 Ländern (12/2005)
Aufzählung 1.240 Unternehmen aus 55 Ländern (12/2004)

 

Es gibt 648 weitere Unternehmen, deren Wertpapiere in den USA gehandelt werden aber die von der Registrierung bei der SEC ausgenommen sind, weil sie in ihrem Heimat- oder anderen Land registriert sind und dort vergleichbare Informationen einreichen (letzter verfügbarer Informationsstand 21. Juni 2005).

Nicht US-amerikanische Unternehmen, die an der NYSE notiert sind:
Aufzählung 414 Unternehmen aus 45 Ländern (04/2008)
Aufzählung 422 Unternehmen aus 45 Ländern (12/2007)
Aufzählung 451 Unternehmen aus 47 Ländern (12/2006)
Aufzählung 453 Unternehmen aus 47 Ländern (12/2005)
Aufzählung 460 Unternehmen aus 47 Ländern (12/2004)
Aufzählung 467 Unternehmen aus 50 Ländern (12/2003)

 

Die neuesten Daten im einzelnen (alle Dokumente in englischer Sprache):

Aufzählung SEC: alphabetische Auflistung der ausländischen Unternehmen 2007 (1.658 KB)
Aufzählung SEC: geographische Auflistung der ausländischen Unternehmen 2007 (1.676 KB)
Aufzählung SEC: Auflistung der US-Märkte, auf dem die Aktien der ausländischen Unternehmen gehandelt werden 2007 (170 KB)
Aufzählung SEC: Auflistung der Herkunftsländer 2007 (26 KB)
Aufzählung nicht US-amerikanische Unternehmen, die an der New Yorker Börse notiert sind (30. April 2008, 55 KB)
Aufzählung Neunotierungen ausländischer Unternehmen an der New Yorker Börse 2000-2008 bis einschließlich 30. April 2008 (40 KB)

 

Diese und weitere Daten stehen Ihnen dauerhaft in unserer statistischen Datenbank zur Verfügung, die Sie in der Rubrik Ressourcen in der linken Spalte unserer Startseite finden.

 

 

2. Juni 2008: SEC-Vorsitzender spricht vor der IOSCO über IFRS

Auf der 33. Jahresversammlung der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hielt der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, eine Rede zum Thema International Financial Reporting Standards: Das Versprechen der Transparenz und der Vergleichbarkeit zum Nutzen der Anwender weltweit. In seinen Ausführungen erörterte Cox den Nutzen eines einzigen Satzes von weltweit geltenden Rechnungslegungsstandards und stellte die fünf ausschlaggebenden Vorraussetzungen für den Erfolg von IFRS heraus (s. u.). Lesen sie die vollständige Rede von Cox in englischer Sprache.

 

Damit das mit den IFRS gegebene Versprechen eingelöst werden kann, die Kapitalmärkte weltweit zusammenwachsen zu lassen und ein wirkungsvolles Werkzeug in den Händen der Anleger in der ganzen Welt zu legen, gibt es eine Handvoll von Prinzipien, die eingehalten werden müssen. Jeder von uns hier heute muss dafür sorgen, dass diese Prinzipien eingehalten werden:

 

Aufzählung Der erste Schlüssel zum Erfolg der IFRS liegt darin, dass die Standards im Interesse der Anleger entwickelt werden. Dies muss das oberste Prinzip bleiben.
Aufzählung Des weiteren muss der Standardsetzungsprozess transparent sein. Das ist nicht nur notwendig, um das Vertrauen der Anleger nicht zu verletzen, sondern es stellt auch die Integrität und die Qualität der Standards sicher.
Aufzählung Drittens muss der Standardsetzer unabhängig sein. Das soll heißen, er muss unabhängig sein von bestimmten Einflüssen, von politischen Prozessen, von bevorzugten Branchen oder Großunternehmen und von nationalen oder regionalen Voreingenommenheiten.
Aufzählung Viertens muss der Standardsetzer jederzeit Rechenschaft ablegen können. Das bedeutet, dass die IFRS tatsächlich die Bedürfnisse der Anleger und anderer Interessensgruppen erfüllen müssen und dass alle Beteiligten zeitnah über aktuelle Entwicklungen informiert werden.
Aufzählung Und schließlich ist es absolut lebensnotwendig, dass alle Interessengruppen von sich aus am Standardsetzungsprozess teilnehmen, um den fortdauernden Erfolg der IFRS zu gewährleisten.

 

 

2. Juni 2008: Standardentwurf und Diskussionspapier zum Rahmenkonzept frei verfügbar

Wie in unseren Nachrichten vom 31. Mai 2008 angekündigt, stehen ab heute der Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts und das Diskussionspapier zur Vorläufigen Sichtweise hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Berichtseinheit auf der Internetseite des IASB auch für Nichtabonnenten kostenfrei zur Verfügung. Das Rahmenkonzept stellt die Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Standards dar. Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

 

Entwurf: Kapital 1 und  2 des verbesserten Rahmenkonzepts (Zielsetzung und qualitative Anforderungen)
Im Entwurf wird die Zielsetzung der Finanzberichterstattung, die qualitativen Eigenschaften von Informationen, die in Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden, und Beschränkungen hinsichtlich der Zurverfügungstellung dieser Informationen erörtert. Der Entwurf spiegelt die aktuellen Vorschläge des Boards im Licht der Berücksichtigung der Stellungnahmen wider, die zu einem ersten Konsultationsdokument vom Juli 2006 eingegangen waren. Im Entwurf wird die folgende Zielsetzung der Finanzberichterstattung vorgeschlagen:
Die Zielsetzung von Finanzberichterstattung in Mehrzweckabschlüssen liegt darin, Informationen über die Berichtseinheit zu liefern, die entscheidungsnützlich für derzeitige und potentielle Anleger, Darlehens- und andere Kreditgeber in ihrer Eigenschaft als Kapitalgeber sind. Kapitalgeber sind die eigentlichen Adressaten der Finanzberichterstattung. Zur Erreichung des gesetzten Ziels müssen Finanzberichte folgende Informationen zur Verfügung stellen: wirtschaftliche Ressourcen des Unternehmens und Ansprüche darauf sowie die Geschäftsvorfälle und anderen Ereignisse und Umstände, die sie beeinflussen. Der Grad, zu dem solche Finanzinformationen nützlich sind, hängen von ihren qualitativen Eigenschaften ab.
Im Entwurf wird außerdem eine verbesserte Beschreibung von „glaubwürdiger Darstellung“ gegeben – eine der qualitativen Eigenschaften, die Finanzinformationen besitzen sollten, wenn sie eine nützliche Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen darstellen sollen:
Um in der Finanzberichterstattung von Nützlichkeit zu sein, müssen Informationen eine glaubwürdige Darstellung der wirtschaftlichen Phänomene bieten, die sie abzubilden behaupten. Eine glaubwürdige Darstellung wird erreicht, wenn die Beschreibung eines wirtschaftlichen Phänomens vollständig, neutral und frei von wesentlichen Fehlern ist. Finanzinformationen, die ein wirtschaftliches Phänomen glaubwürdig darstellen, beschreiben den wirtschaftlichen Gehalt des zugrunde liegenden Geschäftsvorfalls (bzw. der zugrunde liegenden Ereignisse oder Umstände) – dies ist nicht immer deckungsgleich mit der gesetzlichen Form.

Diskussionspapier: Vorläufige Ansichten zum Konzept der Berichtseinheit
In diesem Dokument werden die vorläufigen Ansichten des Boards zum Konzept der Berichtseinheit und verwandter Sachverhalte dargestellt. Obwohl das Konzept der Berichteinheit einige wichtige Aspekte der Finanzberichterstattung bestimmt, wird es im bestehenden Rahmenkonzept nicht explizit angesprochen. Die vorläufigen Ansichten des Boards sind die folgenden:

Aufzählung Eine Berichtseinheit ist ein abgeschlossener Bereich von Geschäftsaktivitäten, die für derzeitige und zukünftige Eigenkapital-,  Darlehens- und andere Kreditgeber von Interesse ist.
Aufzählung Beherrschung ist die Grundlage für die Bestimmung der Zusammensetzung einer Berichtseinheit eines Konzerns.
Aufzählung Konzernabschlüsse sollten aus der Sicht der Berichtseinheit des Konzerns erstellt sein.

 

 

2. Juni 2008: Vierteljährlicher Newsletter zu Rechnungslegungssachverhalten in Südafrika

Unsere Kollegen von Deloitte Südafrika geben vierteljährlich einen Newsletter mit dem Titel Genau genommen (Technically speaking) heraus, der Hintergründe, Leitlinien und Zusammenfassungen zu Sachverhalten bietet, die das Bilanzierungs-, Prüfungs- und aufsichtsrechtliche Umfeld in Südafrika berühren. Weitere Sachverhalte von allgemeinem Interesse werden ebenfalls dargestellt. Laden Sie sich die Ausgabe vom Mai 2008 herunter (in englischer Sprache, 515 KB). Unter den Themen mit IFRS-Bezug in dieser Ausgabe sind die folgenden:

 

Aufzählung Neueste Entwürfe des IASB
Aufzählung Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 – Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen
Aufzählung Überarbeitung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS
Aufzählung IFRS 7 und die Angabeerfordernisse zu Liquiditätsrisiken
Aufzählung IFRS-Fragen:
Aufzählung Kann ein verkürzter Zwischenbericht als in Übereinstimmung mit den IFRS stehend bezeichnet werden?
Aufzählung Aufnahme von Überziehungskrediten in die Zahlungsmitteläquivalente
Aufzählung Nehmen Sie Abschied von der Überleitungsrechnung auf US-GAAP

 

 

2. Juni 2008: Bericht von der Zusammenkunft des FASB und des ASBJ letzte Woche

Vertreter des US-amerikanischen Standardsetzers FASB und des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) sind letzte Woche in Tokio zusammengekommen, um globale Konvergenz zu erörtern. Dies war das fünfte Treffen dieser Art zwischen dem FASB und dem ASBJ. Unter anderem erörterten die Vertreter beider Boards die jüngste internationale Finanzmarktkrise, den aktuellen Stand ihrer Arbeiten bei ihren Projekten zu Konsolidierung von Zweckgesellschaften, Erlöserfassung, Darstellung des Abschlusses und die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Lesen Sie den zusammenfassenden Bericht in der Presseerklärung des FASB (in englischer Sprache).

 

 

2. Juni 2008: Gespräche am Runden Tisch der IASCF für den 19. Juni 2008 festgesetzt

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, werden mit interessierten Parteien am 19. Juni 2008 zusammenkommen, um ihre ersten Vorschläge für die Überarbeitung der Satzung der IASCF zu erörtern. Die Gespräche am Runden Tisch werden etwa von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr Londoner Zeit im Renaissance Chancery Court Hotel in London stattfinden. Lesen Sie die englischsprachigen Entwurfsvorschläge der Treuhänder (150 KB). Die beiden wesentlichen Vorschläge sind die folgenden:

 

Aufzählung Einrichtung einer formellen Verbindung zu den wichtigsten öffentlichen Institutionen durch Schaffung eines Überwachungsgremiums aus Vertretern offizieller Organisationen (einschließlich Wertpapieraufsichten), das Treuhänder ernennen und ihre Aufsichtsaktivitäten überwachen würde.
Aufzählung Ausweitung des IASB auf 16 Mitglieder von derzeit 14 unter Wahrung einer geographischen Balance. Diese geographische Balance würde so aussehen, dass normalerweise jeweils vier Vertreter aus Nordamerika, Europa und dem asiatisch-pazifischen Raum Mitglieder des Boards wären sowie vier weitere Vertreter mit beliebigem Hintergrund, solange die Gesamtbalance der geographischen Interessen nicht verletzt würde.

 

Einzelpersonen oder Organisationen, die an den Gesprächen am Runden Tisch am 19. Juni teilnehmen wollen, werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse per E-mail Tamara Oyre, IASCF Assistant Corporate Secretary, unter toyre@iasb.org bis Freitag, den 13. Juni 2008 mitzuteilen. Interessierte Parteien, die nicht an den Gesprächen teilnehmen können, haben die Möglichkeit, bis zum 9. Juni 2008 schriftlich Beiträge zur Diskussion einzureichen. Auf IAS Plus haben wir eine eigene Seite mit Hintergrundinformationen zur Überarbeitung der Satzung für Sie eingerichtet.

 

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