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30. Juni 2008:
Neue IDW Rechnungslegungshinweise
 |
Nach Abstimmung mit dem Fachausschuss Recht (FAR)
hat der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) am
13. Juni 2008 die folgenden IDW
Rechnungslegungshinweise verabschiedet: |
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IDW Rechnungslegungshinweis: Bestandsaufnahme im
Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.010) |
 |
IDW Rechnungslegungshinweis: Insolvenzspezifische
Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.011) |
 |
IDW Rechnungslegungshinweis: Externe (handelsrechtliche)
Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.012) |
Ziel der drei Verlautbarungen ist eine zusammenfassende und
systematisierte Darstellung der Anforderungen an die Rechnungslegung
und Dokumentation der Vermögens- und Schuldenmasse in der Insolvenz,
der Anforderungen an die insolvenzspezifische Rechnungslegung und
der Anforderungen an die externe handelsrechtliche Rechnungslegung
im Insolvenzverfahren. Adressaten der drei Verlautbarungen sind
nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere am
Insolvenzverfahren Beteiligte wie Schuldner, Insolvenzverwalter und
Mitglieder des Gläubigerausschusses. Die Verlautbarungen werden in
Kürze in den IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2008 der
Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht.
30. Juni 2008:
FEE veranstaltet öffentliche Diskussion zum IFRS für
nicht börsennotierte Unternehmen
 |
Der Europäischer Wirtschaftsprüferverband (Fédération des
Experts Comptables Européens, FEE) bietet am 7. Juli 2008
in Brüssel eine öffentliche Diskussion zur Rechnungslegung durch nicht
börsennotierte Unternehmen in Europa mit dem Titel Wie
sollte ein IFRS für KMU aus europäischer Sicht aussehen?
an. Grundlage der Erörterung werden Stellungnahmen,
Forschungsergebnisse und andere Reaktionen aus Europa sowie
die neuen Erkenntnisse sein, die sich aus den Feldversuchen
zur Anwendung des Entwurfs eines IFRS für nicht
börsennotierte Unternehmen in Deutschland, Frankreich und
Großbritannien ergeben haben. |
30. Juni 2008:
EFRAG Update Juni 2008 erschienen
 |
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die
Juniausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht. Die
Zusammenfassung kann
hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache,
327 KB). |
30. Juni 2008: Entwurf der
EFRAG-Stellungnahme zu Eigen-/Fremdkapital
 |
Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den
Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier
Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
veröffentlicht (in englischer Sprache, 109 KB). In der
Stellungnahme werden erhebliche Bedenken hinsichtlich des
Diskussionspapiers angemeldet; die drei Hauptpunkte
übersetzen wir nachfolgend für Sie: |
 |
Obwohl wir zustimmen, dass die drei Ansätze, die
beschrieben werden, einige der Sachverhalte
herausstreichen, die bei der Entwicklung eines
Eigen-/Fremdkapitalklassifizierungssystems sorgfältig
erwägt werden müssen, wird in dem Diskussionspapier
nicht erörtert, zu welchem Zweck zwischen Eigen- und
Fremdkapital unterschieden werden soll. Ohne eine solche
Erörterung ist es schwer, die Kriterien zu
identifizieren, die bei der Einschätzung, ob ein Ansatz
besser ist als ein anderer, verwendet werden können. Im
Diskussionspapier ist viel die Rede davon, dass der
Klassifizierungsansatz einfach sein muss, und wir
stimmen zu, dass Einfachheit ein wünschenswertes Merkmal
ist. Sie kann jedoch kein Selbstzweck sein. |
 |
Wir sind der Meinung, dass es von äußerster
Wichtigkeit ist, dass eine starke Verknüpfung zwischen
diesem Projekt und den Arbeiten zu den Elementen des
Abschlusses im Rahmen des Projekts zum Rahmenkonzept
gewahrt wird. Dies scheint im Moment nicht der Fall zu
sein. Wir sind sogar der Meinung, dass viele Argumente
dafür sprechen, dass die meisten Sachverhalte erst auf
konzeptioneller Ebene gelöst werden sollten, bevor man
mit diesem Projekt fortfährt. |
 |
Wir sind der Meinung, dass es von äußerster
Wichtigkeit ist, dass unabhängig davon, welcher Ansatz
im Endeffekt gewählt wird, dieser sowohl für separate
als auch für Konzernabschlüsse geeignet sein muss, ohne
dass zusätzliche, willkürliche Regelungen notwendig
sind. Dies ist nach den derzeitigen Formulierungen weder
beim Ansatz nach der wesentlichen Eigentümerschaft noch
beim Ansatz nach Eigentümerschaft und Erfüllung der
Fall. |
|
Kommentare zum Entwurf der Stellungnahme sind bis zum 5.
September 2008 bei EFRAG einzureichen,
30. Juni 2008: Kommission
verklagt Frankreich wegen Dienstleistungsfreiheit für Prüfungsgesellschaften
 |
Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim
Europäischen Gerichtshof Klage gegen Frankreich zu erheben
wegen der internationale Prüfungsgesellschaften betreffenden
französischen Vorschriften über die Unabhängigkeit von
Abschlussprüfern. Nach Auffassung der Kommission wird die im
EG-Vertrag verankerte Dienstleistungsfreiheit durch die
Artikel 24 und 29 des französischen Abschlussprüferkodex aus
dem Jahr 2005 in unzulässiger Weise beschränkt. |
|
Die Artikel 24 und 29 (III, Absatz 2) des fraglichen Kodex
betreffen prüfungsfremde Leistungen, die Mitglieder
internationaler Prüfungsgesellschaften weltweit anbieten. Den
genannten Bestimmungen zufolge ist die geforderte Unabhängigkeit
eines Abschlussprüfers gefährdet, wenn für ein Unternehmen, das
Mutter- oder Tochtergesellschaft einer in Frankreich geprüften
Gesellschaft ist, in großem Umfang prüfungsfremde Leistungen
erbracht werden. Da dies als unanfechtbar vorausgesetzt wird,
haben Prüfer und ihre Gesellschaften keine Möglichkeit
nachzuweisen, dass die Unabhängigkeit der Prüfung dadurch nicht
beeinträchtigt wird. |
Weitere Informationen finden Sie in der
Pressemitteilung der Generaldirektion Binnenmarkt und
Dienstleistungen der Europäischen Kommission (73 KB).
30. Juni 2008: Ernennungen
durch den Senat bringen SEC wieder auf volle Mitgliederzahl
 |
Der Senat der Vereinigten Staaten hat drei Nominierungen
als Mitglied der US-amerikanischen Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
bestätigt. Die SEC hatte seit Februar mit drei Mitgliedern
gearbeitet: dem Vorsitzenden Christopher Cox und den
Mitgliedern Paul Atkins und Kathleen Casey alle drei
sind Republikaner.
Atkins Amtszeit endet Ende dieses Monats; Cox und Casey
bleiben der SEC erhalten. Die neuen Mitglieder sind |
 |
Luis Aguilar, Partner in der Kanzlei McKenna Long & Aldridge
(Demokrat) |
 |
Elisse Walter, Führungskraft von der Aufsichtsbehörde für die
Finanzindustrie (Financial Industry Regulatory Authority, FINRA)
(Demokratin) |
 |
Troy Paredes, Professor an der Washington University School of
Law (Republikaner) |
In der Presse war gemutmaßt worden, dass die SEC neben anderen
Sachverhalten auch die Überlegung, ob die Verwendung von IFRS auch für
inländische Unternehmen zulässig sein solle, aufgeschoben habe, bis die
Vakanzen gefüllt seien.
30. Juni 2008: Wir haben den Zeitplan der
Projekte auf der Agenda des IASB aktualisiert
28. Juni 2008: Tagesordnung für
die IFRIC-Sitzung am 10. und 11. Juli 2008
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. Juli 2008,
in den Räumen des IASB in London zu seiner nächsten Sitzung
zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich
und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die
vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.
|

10. und 11. Juli 2008, London
Donnerstag, den 10. Juli 2008
Freitag, den 11. Juli 2008
 |
Überprüfung der in der Märzausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen
 |
Anwendung der Effektivzinsmethode |
|
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Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
 |
Ansatz von Leasingaufwendungen im Rahmen von Mietleasingvereinbarungen |
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Bilanzierung
nachlaufender Provisionen |
 |
Vom Eigenkapital abziehbare Transaktionskosten |
 |
Kosten im Zusammenhang mit der Befolgung von REACH |
|
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Administrativer Sitzungsteil
 |
Stand der Arbeiten |
|
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27. Juni 2008: Neue Ausgabe der
Single Market News
 |
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
Ausgabe für das zweite Quartal 2008 der englischsprachigen
Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit
Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Drei
Beiträge betreffen Themen, auf die wir auch schon auf
IAS PLUS hingewiesen haben: |
 |
die Stärkung der Finanzaufsichten in Europa, |
 |
die Haftungspflicht von Prüfungsgesellschaften
sowie |
 |
Fortschritte bei der Konvergenz der Rechnungslegung zwischen
Europa und Drittländern. |
26. Juni 2008: Öffentliche
Telefonkonferenz des EFRAG-Fachbeirats
 |
Am 30. Juni 2008 wird der Fachbeirat (Technical Experts Group, TEG)
der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine
öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Einziger
Programmpunkt sind die Änderungen an den IFRS als Ergebnis
des jährlichen
Verbesserungsprojekts 2007. Abgeschlossen werden sollen
die Auswirkungsanalyse und die Übernahmeempfehlung. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die
Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der
Internetseite
von EFRAG. |
26. Juni 2008: SEC kündigt Gesprächsrunde zu Fair-Value-Bilanzierungsstandards an
 |
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) hat für den 9. Juli 2008 eine
Gesprächsrunde an ihrem Hauptsitz, 100 F Street, N.E.,
Washington, D.C., angekündigt, in der es um die Vorteile und
mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit den
bestehenden Bilanzierungs- und Prüfungsstandards bezüglich
beizulegender Zeitwerte geht. Der Leiter der Abteilung
Rechnungslegung bei der SEC, Conrad Hewitt, sagte dazu: |
|
"Diese Gesprächsrunde wird Anlegern, Erstellern, Prüfern,
Regulatoren und anderen interessierten Parteien eine erstklassige
Gelegenheit bieten, der Kommission und anderen Beobachtern
Einsichten über die Nützlichkeit einer Bilanzierung zum
beizulegenden Zeitwert im gegenwärtigen Marktumfeld zukommen zu
lassen." |
Zu der Gesprächsrunde sind alle o.g. Parteien eingeladen. Ferner
werden Vertreter des Financial Accounting Standards Boards, des
International Accounting Standards Boards sowie der
US-amerikanische Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company
Accounting Oversight Boards) als Beobachter teilnehmen. Die
Gesprächsrunde wird in zwei Panels abgehalten werden. Während
es im ersten Panel um die Sichtweise großer Finanzinstitutionen und
die Bedürfnisse ihrer Nutzer geht, widmet sich das Panel der
Sichtweise aller börsennotierten Unternehmen einschließlich der kleineren und den Anforderungen von deren Nutzern.
Dabei sollen folgende Themenkomplexe angesprochen werden:
 |
die Nützlichkeit einer Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert aus Sicht der Anleger |
 |
mögliche Effekte von Marktteilnehmern infolge der
Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert |
 |
Praxiserfahrungen und mögliche Herausforderungen bei der
Anwendung der Fair-Value-Bilanzierungsstandards |
 |
Aspekte der gegenwärtig in Kraft befindlichen Standards, die
verbessert werden könnten (sofern vorhanden) |
 |
Erfahrungen mit den Wirtschaftsprüfern hinsichtlich der
Beratung bei der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert |
Erfahrungen im Zusammenhang mit den vorstehenden Themenkomplexen
können elektronisch oder postalisch an die SEC übermittelt werden.
Details können Sie der englischsprachigen
Pressemitteilung entnehmen.
25. Juni 2008: Endgültige IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2008 veröffentlicht
Die
XBRL-Arbeitsgruppe der IASC-Stiftung hat die endgültige
Fassung der IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2008
veröffentlicht. Die Klassifizierungssystematik 2008 stellt eine
vollständige Übertragung der IFRS wie in der Gesamtausgabe der
IFRS 2008 veröffentlicht nach XBRL dar, der Computersprache, die für
den Austausch von Informationen zwischen Unternehmen verwendet wird.
Die IFRS-Klassifizierungssystematik
2008 kann kostenfrei von der Internetseite des IASB herunter geladen
werden:
www.iasb.org/xbrl/taxo.asp. Lesen Sie auch die englischsprachige
Presseerklärung
des IASB(43 KB).
23. Juni 2008:
EBK eröffnet Anhörung zu Börsenverordnung-FINMA und Übernahmeverordnung
 |
Im Hinblick auf die per 1. Januar 2009 umzusetzende
Behördenreorganisation gemäß dem neuen Bundesgesetz über die
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) sind die
geltende Börsenverordnung sowie die Übernahmeverordnung den
veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die Eidgenössische
Bankenkommission (EBK) und die Übernahmekommission (UEK)
haben in enger Zusammenarbeit ihre jeweiligen Erlasse
umfassend überarbeitet und unterbreiten den interessierten
Kreisen und betroffenen Ämtern die Entwürfe für die neue
Börsenverordnung-FINMA und die neue Übernahmeverordnung zur
Anhörung. Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Verfügung: |
23. Juni 2008: Entwürfe
von zwei AFRAC-Kommentaren
 |
Zu den IASB-Diskussionspapieren Finanzinstrumente mit
Merkmalen von Eigenkapital und Reduzierung der
Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente
hat die AFRAC-Arbeitsgruppe Finanzinstrumente je einen
Entwurf eines Kommentars erarbeitet. Sie haben die
Möglichkeit bis zum 18. Juli 2008, eine Stellungnahme zu
diesen Entwürfen abzugeben. Nach Ablauf der Frist für
Stellungnahmen wird die AFRAC-Arbeitsgruppe einen finalen
Kommentar erarbeiten und an den IASB übermitteln. |
23. Juni 2008: Auswirkungsanalyse zur Übernahme
von IFRIC 13 in der EU
 |
Nach den Auswirkungsanalysen zur überarbeiteten Fassung
von IAS 1
und
zu IFRIC 14 (s. unsere
Nachricht vom
18. Juni 2008) und der Auswirkungsanalyse
zu IFRIC 12 (s. unsere
Nachricht vom
20. Juni 2008) hat die EU-Kommission jetzt auch die
Auswirkungsanalyse zu
IFRIC 13
Kundenbindungsprogramme zur Verfügung gestellt.
Sie kommt zu dem Schluss, dass der
Nutzen einer Übernahme von IFRIC 13 die damit verbundenen
Kosten überwiegen wird. Im Einzelnen heißt es: |
|
Erwarteter Nutzen einer Einführung von IFRIC 13:
 |
IFRIC 13 wird Unsicherheiten vermindern, wie
bestimmte Aspekte von IAS 18 umzusetzen sind. Dies wird
Uneinheitlichkeiten in der Praxis verringern und die
Konsistenz und Vergleichbarkeit der zur Verfügung
gestellten Informationen erhöhen. |
 |
Verlässlichkeitsfragen, die entstehen, wenn der
beizulegende Zeitwert von Treuepunkten nach IFRIC 13
geschätzt wird, sind auf gleicher Ebene angesiedelt wie
diejenigen, die nach anderen Standards entstehen,
deshalb erfüllt IFRIC 13 das Verlässlichkeitskriterium. |
Erwartete Kosten einer Einführung von IFRIC 13:
 |
Die Einführung von IFRIC 13 wird für Ersteller zu
einigen Kosten im ersten Jahr der Anwendung und zu
einigen zusätzlichen fortlaufenden Kosten führen. |
 |
Für Adressaten wird es nur zu minimalen Kosten im
ersten Jahr der Anwendung oder zusätzlichen
fortlaufenden Kosten kommen. |
|
Lesen Sie die vollständige
Auswirkungsanalyse in englischer Sprache (75 KB).
23. Juni 2008: Tagesordnung für die
Sitzung der IASCF-Treuhänder
Die
Treuhänder der IASC-Stiftung, dem Kontrollorgan des IASB, werden am
Dienstag , den 8. Juli 2008, in Washington zu einer öffentlichen
Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung findet in der Zeit von 9:00 bis
17:00 Uhr im Ritz Carlton Hotel Georgetown - The City, The
Brickyard Room, 3100 South Street NW, Washington DC 20007 statt.
Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für diesen Teil der Sitzung
wieder:
21. Juni 2008: Mitschrift von den
Gesprächsrunden zur IASCF-Satzung am 19. Juni 2008
 |
Die Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am
19. Juni 2008 mit einer Reihe interessierter Parteien
zusammen, um ihre ersten Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung der
IASC-Stiftung zu erörtern. Die Gesprächsrunden wurden in
der Zeit von 9.30 bis 15.30 Uhr im Renaissance Chancery
Court Hotel in London abgehalten. Den Entwurf der von den
Treuhändern unterbreiteten Vorschläge, der als Grundlage für
die Diskussion diente, können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 153 KB). Die
beiden Kernvorschläge bestanden in folgendem: |
 |
Einrichtung einer formellen Verbindung zu den
wesentlichen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen durch
Einrichtung eines Aufsichtsgremiums aus Abgeordneten
offizieller Organisationen einschließlich der Wertpapieraufsichten,
das Treuhänder ernennen und die Aufsichtsaktivitäten der
Treuhänder überwachen würde. |
 |
Erweiterung der Anzahl der Boardmitglieder von derzeit 14
auf dann 16 unter Wahrung einer geographischen Ausgewogenheit.
Geographische Ausgewogenheit würde bedeuten, dass es
üblicherweise jeweils vier IASB-Mitglieder aus Nordamerika,
Europa und der asiatisch-pazifischen Region gäbe; vier
weitere würde aus irgendwelchen Regionen ernannt, wobei die
übergeordnete geographische Ausgeglichenheit zu erhalten
wäre. |
An diesem Tag wurden vier Diskussionsrunden abgehalten. Bei jeder
Sitzung wurden zwischen sechs und acht Teilnehmer um ihre generelle
Sichtweise gebeten. Die anwesenden Treuhänder erwiderten diese.
Anschließend folgte eine eher unstrukturierte Unterredung. Die
Teilnehmer jeder Sitzung rissen in etwa dieselben Punkte an, so wie die
Mitschrift die Diskussion nach Themen und weniger nach der
jeweiligen Sitzung wiedergibt. Wir haben die Mitschrift der
Beobachter von Deloitte für Sie übersetzt und auf unserer
Seite zur
Überarbeitung der Satzung eingestellt.
21. Juni 2008: Mitschrift vom
vierten und letzten Tag der IASB-Sitzung
vom Juni 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 17.-20. Juni 2008, zu seiner
Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
21. Juni 2008: Heads Up-Newsletter
zum FASB-Forum zu qualitativ hochwertigen globalen Bilanzierungsstandards
 |
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen
weiteren
Heads Up-Newsletter verfasst (in
englischer Sprache, 113 KB), in dem sie über das Forum zu
qualitativ hochwertigen Bilanzierungsstandards in der Welt berichten, das der FASB am 16. Juni 2008 abgehalten hat (siehe auch
unsere Nachricht vom 12. Juni).
Unter den Themen und Fragestellungen, die im Rahmen des Forums
erörtert wurden, sind die folgenden: |
 |
die zukünftige Regelsetzung durch die US-amerikanische
Wertpapier- und Börsenaufsicht (US Securities and Exchange
Commission, SEC) |
 |
"Wann werden wir soweit sein?" |
 |
Erwägungen für unterschiedliche Arten von Unternehmen
(privatwirtschaftliche vs. öffentlich-rechtliche,
kapitalmarktorientierte vs. nicht kapitalmarktorientiert) |
 |
kulturelle Aspekte in einer IFRS-Welt |
20. Juni 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung
vom Juni 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 17.-20. Juni 2008, zu seiner
Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
20. Juni 2008: Öffentliche
Telefonkonferenz des EFRAG-Fachbeirats
 |
Am 24. Juni 2008 wird der EFRAG-Fachbeirat (Technical
Experts Group, TEG) eine öffentliche Telefonkonferenz
abhalten. Erörtert werden die folgenden Themen: |
 |
die endgültige Fassung einer Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier
Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital, |
 |
die Finanzmarktkrise, |
 |
eine mögliche
Übernahmeempfehlung bezüglich IFRIC D21
Immobilienverkäufe. |
Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die
Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der
Internetseite
von EFRAG.
20. Juni 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
 |
EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
19. Juni 2008 (in englischer
Sprache, 34 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen: |
 |
IFRS 1 und
IAS 27
Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines
Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines
assoziierten Unternehmens |
 |
IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
 |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
 |
IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007) |
 |
IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) |
 |
IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
 |
IAS 32 und
IAS 1
Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei
Liquidation entstehender Verpflichtungen |
 |
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
 |
IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme |
 |
IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten
Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
 |
Änderungen an
verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen
Verbesserungsprozesses 2007 |
20. Juni 2008: Auswirkungsanalyse zur Übernahme
von IFRIC 12 in der EU
 |
Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen
Parlament vereinbart, dass Auswirkungsanalysen für Standards
und Interpretationen erstellt werden sollen, bevor diese für
die Anwendung in Europa übernommen werden. Die
Kommissionsdienststellen haben gemeinsam mit der
europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die
Auswirkungsanalyse
zu IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen erstellt.
Die Kommission kommt vorläufig zu dem Schluss, dass der
Nutzen einer Übernahme von IFRIC 12 die damit verbundenen
Kosten überwiegen wird. Im Einzelnen heißt es: |
|
Erwarteter Nutzen einer Einführung von IFRIC 12:
 |
Klare Leitlinien zur bilanziellen Behandlung von
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen werden die
Verständlichkeit der Abschlüsse von Unternehmen erhöhen,
die in dieser Branche tätig sind. Es wird zu einer
größeren Einheitlichkeit der Anwendung der
IFRS-Regelungen in diesem Bereich kommen. |
 |
Das Verständnis davon, wie
Dienstleistungskonzessionen funktionieren und was für
Ertragsmöglichkeiten und Risiken damit verbunden sind,
wird bei den Anwendern erhöht. Die Vergleichbarkeit
zwischen den einzelnen Unternehmen wird steigen. Dadurch
werden Anlagen in diesem Bereich möglicherweise
attraktiver und damit die Finanzierungskosten geringer. |
 |
Unternehmensleitungen werden nach den bisherigen
Erfahrungen von Unternehmen, die bereits IFRIC 12
anwenden, besser in der Lage sein, die Erfolge und die
Risiken dieser Geschäfte einzuschätzen. |
 |
Das europäische rechtliche Rahmenwerk wird in einem
Bereich mit den IFRS in Einklang gebracht, in dem
europäische Unternehmen marktführend sind. |
Erwartete Kosten einer Einführung von IFRIC 12:
 |
Die Unternehmen werden ihre (zahlreichen)
Vereinbarungen analysieren und neu klassifizieren und
ihre Datenerfassungssysteme anpassen müssen. |
 |
Die Darstellung im Abschluss wird angepasst werden
müssen ebenso wie die gesamte Finanzberichterstattung,
um die Auswirkungen der Übernahme der Interpretation zu
erläutern. Es werden zusätzliche Informationen und
Angaben bereitgestellt werden müssen. |
 |
Mögliche vorzunehmende Änderungen betreffen die
Geschäfts-, vertragliche, aufsichtsbehördliche und
steuerliche Praxis. Dies wird in den einzelnen
Rechtskreisen unterschiedlich sein. |
 |
Die Adressaten der Abschlüsse werden ihre
Analyseprozeduren und -methoden anpassen müssen. |
|
Lesen Sie die vollständige
Auswirkungsanalyse in englischer Sprache (188 KB).
20. Juni 2008: Heads Up-Newsletter
zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften
 |
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletter verfasst (in
englischer Sprache, 182 KB), in dem die jüngsten
Entscheidungen des FASB bezüglich Änderungen an FAS 140 und
Interpretation 46(R) zusammengefasst werden. Die drei wichtigsten
Änderungen sind: |
 |
Entfernung des Konzepts einer qualifizierenden
Zweckgesellschaft (qualifying special-purpose entity, QSPE) aus
FAS 140 und Wegfall der entsprechenden Ausnahmen vom
Anwendungsbereich aus Interpretation 46(R), |
 |
Änderungen an den Ausbuchungsvorschriften in Paragraph 9 von
FAS 140 und |
 |
Änderung des Konsolidierungsmodels in Interpretation 46(R). |
19. Juni 2008: iGAAP 2008
Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7
 |
Unsere britischen Kollegen haben die Publikation iGAAP 2008 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und
IFRS 7 erklärt (iGAAP 2008 Financial
Instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 Explained)
herausgegeben und bei LexisNexis veröffentlicht. Diese Publikation ist
der maßgebliche Ratgeber für die Bilanzierung von
Finanzinstrumenten nach IFRS. Die Ausgabe 2008 wurde
gegenüber der des Vorjahres um weitere Auslegungen,
Beispiele, Diskussionen mit IASB und IFRIC sowie einem
aktualisierten Vergleich zwischen IFRS und US-GAAP
hinsichtlich der Rechnungslegung für Finanzinstrumente
erweitert. Sie enthält ferner Ausschnitte aus den
Abschlüssen des Jahres 2007, die die Anwendung von IFRS 7
Finanzinstrumente Angaben veranschaulichen. Die Ausgabe iGAAP
2008 Financial Instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7
Explained mit Stand Juni 2008 umfasst 851 Seiten und kann
über
www.lexisnexis.co.uk/deloitte bezogen werden. |
19. Juni 2008: IASB-Expertengruppe erörtert Bewertung von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt mehr besteht
 |
Auf seiner Sitzung im Mai 2008 gab der der IASB seine
Absicht bekannt, als Reaktion auf die Empfehlungen des
Finanzstabilitätsforums ein beratendes Panel von Experten
einzurichten. Dem Panel gehören neben Vertretern der
Big-4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch Sachverständige
der großen Investmenthäuser sowie Vertreter von
Ratingagenturen und Aufsichtsbehörden an. Das beratende Panel der Experten kam am 13. Juni 2008 zu seiner
ersten Sitzung in London zusammen, um bestimmte Bewertungs- und
Angabesachverhalte auszumachen, denen man in der Praxis im
gegenwärtigen Marktumfeld begegne. |
|
Zu den Bewertungssachverhalten gehörten folgende Themenblöcke:
 |
Auswahl eines Bewertungsverfahrens: Das
Panel erörterte, wie man ein sachgerechtes Bewertungsverfahren
auswählt und wann dieses Bewertungsverfahren geändert werden könnte
oder sollte. |
 |
Kalibrierung des Bewertungsmodells:: Das
Panel diskutierte, wann und wie ein Bewertungsmodell an aktuelle
Geschäftsvorfälle anzupassen sei, wenn ein bestimmtes Bewertungsverfahren
angewendet würde. |
 |
Verwendung von Preisquotierungen
Dritter:
Das Panel erörterte die Verwendung von und den Rückgriff auf
Preisquotierungen Dritter (bspw. von Brokern oder
Preisagenturen), wenn Geschäftsvorfälle stattgefunden haben
und wann Quotierungen rein indikativ seien und keine
Geschäftsvorfälle stattfänden sowie was zu tun sei, wenn
diese indikativen Quotierungen von aus Modellen abgeleiteten
Werten abwichen. |
 |
Anpassungen von Bewertungsmodellen:
Das Panel beriet über die Arten von Anpassungen, die am
Modell vorzunehmen seien, um den Wert des zu bewertenden
Instruments widerzuspiegeln, und wie solche Anpassungen
festgelegt werden könnten. So diskutierte das Panel
beispielsweise, ob und wie Anpassungen zur Abbildung der
Liquidität vorgenommen werden sollten. |
 |
Bedeutung von ‘beobachtbaren’ und ‘bedeutenden’
Inputfaktoren: Das Panel erörterte die Bedeutung von ‘beobachtbar’
und ‘bedeutend’ im Zusammenhang mit den Inputfaktoren eines
Bewertungsmodells. Dies ist wichtig im Hinblick auf die Festlegung
der Ebene innerhalb der Fair-Value-Hierarchie (Ebene 1, 2 oder 3) im
FASB Statement of Financial Accounting Standard Nr. 157
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (SFAS 157). |
 |
Unterscheidung in aktive und inaktive Märkte:
Das Panel diskutierte, wie man aktive von inaktiven Märkten unterscheide
sowie über die Bedeutung des Umstands, festzustellen, wann der
beizulegende Zeitwert auf etwas Anderes als einen beobachtbaren Preis
eines Geschäftsvorfalls gestützt werden könne. |
 |
Erzwungene Geschäftsvorfälle und Notverkäufe:
Das Panel erörterte ob man beobachtbaren Marktpreisen jemals ablesen
könne, ob sie durch erzwungene Geschäftsvorfälle oder Notverkäufe
zustande gekommen seien, sowie falls dem so sein sollte
die Folgen der Verwendung solcher Preise. |
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Bemessung der Änderungen der eigenen Kreditwürdigkeit:
Das Panel diskutierte, wie man Veränderungen der eigenen Bonität messen könne. |
Zu den Angabesachverhalten gehörten folgende Themenblöcke:
 |
Angaben unter Verwendung der Fair-Value-Hierarchie: Das Panel gab zu Protokoll, dass Banken
außerhalb der USA damit begonnen hätten, die Begrifflichkeiten
der Fair-Value-Hierarchie aus SFAS 157, d.h.
'Ebene 1', 'Ebene 2' und 'Ebene 3', bei der Erörterung der
Angaben und Inputfaktoren zu Bewertungsverfahren zu verwenden.
Das Panel erörterte, ob irgendwelche Beziehungen zwischen
Instrumenten, die auf verschiedenen Ebenen der Hierarchie stehen,
angegeben werden sollten. |
 |
Angabe der Bewertungsverfahren, Inputfaktoren,
Sensitivitäten und Bandbreiten: Das Panel diskutierte, ob
sich die Angaben verbessern ließen, wenn die wesentlichen
Inputdaten sowie die Bewertungssensitivitäten dieser Inputfaktoren
angegeben würden. Das Panel erörterte ferner, ob Sensitivitäten
mehr Aussagekraft erlangten, wenn sie in toto dargestellt werden
(z.B. unter einem Szenario 'ungünstiger Ergebnisse') statt auf
Ebene des einzelnen Inputfaktors (d.h. Veränderung nur eines Inputfaktors
bei Konstanz aller anderen). |
|
Weiterführende Informationen zu Zielsetzung und Zusammensetzung
des Panels sowie den nächsten Schritten finden Sie auf der
Website des IASB (in englischer Sprache).
19. Juni 2008: Wertpapieraufsichten unterstützen Aufsichtsgremium für IASCF
Die Wertpapieraufsichtsbehörden der Welt – vertreten durch IOSCO
sowie die Europäische Kommission, die japanische Finanzmarktaufsicht
und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht, die Wertpapieraufsichtsbehörden in den drei größten
Kapitalmärkten der Welt begrüßen den Vorschlag der Bildung
eines Aufsichtsgremiums über die IASC-Stiftung (IASC Foundation Monitoring Group).
Dieser Vorschlag ist Teil der
Überarbeitung
der Satzung 2008, die gegenwärtig von der IASCF durchgeführt wird. In einer
gemeinsamen Erklärung
(56 KB)
äußerten sich die
Wertpapierregulatoren wie folgt:
|
Wir freuen uns, dass der Informationsaustausch zwischen den
Wertpapierregulierungsbehörden und der IASCF vorankommt. Da
immer mehr internationale Rechnungslegungsstandards auf den
weltweiten Kapitalmärkten übernommen und angewendet werden, ist
es notwendig, die Rechenschaftspflicht der Stiftung gegenüber
den Behörden, die für die Festlegung der Offenlegungspflicht von
Aktiengesellschaften zuständig sind, zu stärken. Mit Blick auf
das bevorstehende Rundtischgespräch unterstreicht die Stiftung,
wie wichtig es ist, einen Mechanismus für den
Informationsaustausch zwischen den
Wertpapierregulierungsbehörden und der IASCF zu schaffen, der an
die traditionellen Beziehungen zwischen den
Wertpapierregulierungsbehörden und den nationalen
Standardsetzern anknüpft. Dies wiederum ermöglicht den
Wertpapierregulierungsbehörden, die die Anwendung der IFRS
gestatten oder vorschreiben, ihre Aufgaben im Hinblick auf den
Anlegerschutz, die Marktintegrität und die Kapitalbildung
effizient wahrzunehmen.
|
19. Juni 2008: Bericht der europäischen Bankaufsichtsbehörden
zur Bewertung von Finanzinstrumenten auf illiquiden Märkten
 |
Der Ausschuss der europäischen
Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking
Supervisors, CEBS) hat einen Bericht zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der
Bewertung komplexer und illiquider Finanzinstrumente
veröffentlicht. Der Bericht schlägt eine Reihe von
Sachverhalten vor, die von Institutionen und Standardsetzern
im Bereich von Bilanzierung und Prüfung angegangen werden
sollten, um die Verlässlichkeit der Werte zu verbessern, die
diesen Instrumenten zugeschrieben werden. |
Die Untersuchung gilt vorwiegend den folgenden
bewertungsbezogenen Sachverhalten:
 |
den Herausforderungen bei der Bewertung komplexer Finanzinstrumente oder von Instrumenten, bei denen
es keinen aktiven Markt gibt, |
 |
der Transparenz bei Bewertungspraktiken und -methoden sowie der dabei bestehenden Unsicherheit und |
 |
der Prüfung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts. |
|
Weitere Informationen:
18. Juni 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom Juni 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 17.-20. Juni 2008, zu seiner
Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
18. Juni 2008: IASB erörtert sein
Arbeitsprogramm
 |
Da das Arbeitsprogramm des IASB seit Dezember 2007nicht
aktualisiert wurde und Unsicherheit über den Fortgang aller
Projekte bestand, haben wir die
Übersetzung des Protokolls von der IASB-Sitzung im Juni mit
der Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB begonnen (s.
u.). Im April 2008 hatten der IASB und der US-amerikanische
Standardsetzer FASB eine
Überarbeitung des derzeitigen Arbeitsabkommens
angestoßen. Bestimmte Projekte sollten priorisiert werden,
um der Tatsache Rechnung zu tragen, |
- dass für Kapitalmärkte, die IFRS bis jetzt noch nicht übernommen
haben (das würde die Vereinigten Staaten einschließen), das
Zieldatum der verpflichtenden Anwendung nicht später als 2013
sein soll und
- dass eine „Ruhephase“ von mindestens einem Jahr vor diesem
Datum zur Verfügung stehen soll.
|

IASB-Sitzung 17. - 20. Juni 2008, London
 |
Arbeitsprogramm des IASB |
Der Board erörterte ein überarbeitetes IASB-Arbeitsprogramm sowie
überarbeitete Projektpläne für alle Projekte, die derzeit auf der
aktiven und der Forschungsagenda stehen, einschließlich der Projekte,
die unmittelbar vom Stab des IASB bearbeitet werden, sowie jener, bei
denen der IASB gemeinsam mit dem FASB und anderen Standardsetzern
zusammenarbeitet. Sämtliche Papiere zum Arbeitsprogramm standen für die
Beobachter nicht zur Einsicht zur Verfügung.
Der Stab stellte fest, dass bei allen vorgeschlagenen Änderungen
hinsichtlich der Personalausstattung, des Umfangs usw. das
Ziel eines Abschlusses bis Mitte 2011 berücksichtigt worden sei, das auf
der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB für Projekte vereinbart worden
war, die Teil der Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU)
sind.
Der Stab hob hervor, dass bis zum 30. Juni 2011 insgesamt 31 Projekte
abgeschlossen werden müssten und man die Veröffentlichung von 41
Dokumenten beabsichtige. Nach Aussage des Stabs beabsichtige der IASB,
seinen Mitarbeiterstab bis Ende 2008 um zehn Mitglieder aufzustocken.
Für jedes einzelne Projekt wurde der Projektplan durch einen
erfahrenen Mitarbeiter des IASB oder FASB kurz vorgestellt. Die
Boardmitglieder wurden sodann um ihre persönliche Meinung gebeten. Es
wurden keine formellen Beschlüsse hinsichtlich der weiteren
Verfahrensweise und der nächsten Prozessschritte gefasst. Auch wurden
keine fachlichen Sachverhalte besprochen.
Der Stab gab bekannt, dass das überarbeitete Arbeitsprogramm des IASB
kurz nach der Sitzung auf der Website des IASB bekannt gegeben werde.
Der Board nahm das überarbeitete Arbeitsprogramm auf dieser Sitzung
nicht offiziell an. Der Stab beabsichtigt, die nachfolgenden Änderungen
am Arbeitsprogramm vorzunehmen:
 |
Darstellung der Prozessdokumente, die bereits veröffentlicht
wurden (neben den noch ausstehenden) sowie |
 |
Beibehaltung der Kennzeichnung "Aktive Agenda" und
"Forschungsagenda", allerdings bei einer vereinfachten Darstellung
mit weniger Unterkategorien. |
Die nachfolgenden Projekte/Sachverhalte wurden etwas eingehender
behandelt:
Darstellung des Abschlusses
Der Stab stellte fest, dass dieses Projekt im Hinblick auf den
Zeitplan eines der anspruchsvollsten sei und schlug vor, den Umfang
einzuengen. Einige Boardmitglieder stellten fest, dass der Umfang wie im
überarbeiteten Projektplan zu eng sei und hinterfragten, ob das Projekt
überhaupt fortgesetzt werden solle. In diesem Zusammenhang wurden v.a.
der Ausschluss der Darstellung und des Ansatzes des vollständigen
Einkommens sowie des Recyclings genannt. Allerdings wurden hinsichtlich
des weiteren Vorgehens keine endgültigen Entscheidungen getroffen.
Eigen- und Fremdkapital (Forschungsagenda)
Ein FASB-Mitarbeiter vertrat die Ansicht, dass das Projekt personell
angemessen ausgestattet sei, man einen Standardentwurf wohl bis
Ende 2009 veröffentlichen würde und das Projekt bis zum 30. Juni 2011
abgeschlossen werden könne. Der IASB-Stab stellte fest, dass das Projekt
noch immer auf der Forschungsagenda stünde und bislang noch keine
formelle Entscheidung zur Aufnahme in das Arbeitsprogramm getroffen
worden sei.
Ein Boardmitglied war deutlich anderer Meinung und stellte fest, dass
der Zeitplan angesichts der derzeitigen Probleme mit IAS 32 und dem
"verwirrenden" Diskussionspapier, das der FASB herausgegeben habe, nicht
zu halten sei. Dieses Boardmitglied äußerte auch Bedenken dahingehend,
dass das Projekt zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital politischen
Druck hervorrufen werde und es zeitaufwändig sei, sich mit diesem zu
befassen. Einige Mitarbeiter des IASB-Stabs schienen dieser Äußerung
zuzustimmen. Dessen ungeachtet wurde über das weitere Vorgehen noch
keine Entscheidung gefällt.
Leasingverhältnisse
Der Stab stellte fest, dass dieses Projekt sich nur mit der
Bilanzierung auf Seiten des Leasingnehmers befassen werde und die
Veröffentlichung eines Diskussionspapiers für November 2008 erwartet
werde. Einige Boardmitglieder verliehen ihrer Enttäuschung darüber
Ausdruck, dass die Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers nicht
behandelt würde, sahen aber ein, dass die Einengung erforderlich sei, um
den Zeitplan halten zu können.
Schulden (Änderungen an IAS 37 und IAS 19)
Der Stab stellte fest, dass die Managerin dieses Projekts bis
September 2009 abwesend sei, man die Arbeit nach ihrer Rückkehr aber
fortsetzen werde. Die Veröffentlichung eines endgültigen Standards werde
für Ende 2010 oder Anfang 2011 erwartet. Einige Boardmitglieder zeigten
sich frustriert über den seit der Veröffentlichung des Standardentwurfs
im Jahr 2005 erreichten Fortschritts und empfahlen eindringlich, das
Projekt so bald als möglich abzuschließen. Der Board stellte fest, dass
eine erneute Herausgabe des Entwurfs in Erwägung gezogen werden müsse,
auch wenn diesbezüglich keine entschiedene Meinung vertreten wurden.
Konsolidierung
Der Stab betonte, dass der IASB sich starkem Druck v.a. von Seiten
der Regulatoren ausgesetzt sähe, das Projekt zu einem Abschluss zu
bringen. Der Stab beabsichtigt, mit dem Projekt wie folgt fortzufahren:
 |
Vorstellung eines "Konsolidierungspakets" unter Einschluss von
IAS 27 und SIC-12 im Juli 2008; |
 |
Verzicht auf die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers und
stattdessen Abhaltung von Gesprächsrunden; |
 |
Veröffentlichung eines Standardentwurfs im vierten Quartal 2008. |
Ein Boardmitglied stimmte dem Zeitplan nicht zu und stellte fest,
dass dieses Projekt in Wechselwirkung mit jenem zu Ausbuchungsfragen
stünde und dementsprechend nicht abgeschlossen werden könne, ohne dass
eine Sichtweise hinsichtlich der Ausbuchung zum Ausdruck gebracht würde.
Dieses Boardmitglied stellt auf die Nützlichkeit von Gesprächsrunden mit
Regulatoren in Frage, weil man eben unterschiedliche Zielsetzungen
verfolge und nicht die gleiche Zielgruppe habe. Ein anderes
Boardmitglied antwortete darauf, dass der Dialog mit den Regulatoren
dabei helfe, "Überraschungen" zu vermeiden.
Rohstoffindustrien (Forschungsprojekt)
Der Stab stellte fest, dass man die Veröffentlichung eines
Diskussionspapiers im Dezember 2008 erwarte.
Ein Boardmitglied fragte, ob es wert sei, mit dem Projekt angesichts
der gegenwärtigen Ressourcenbeschränkungen fortzufahren, und empfahl den
Abbruch des Projekts. Es schien allerdings eine Mehrheit unter den
Boardmitgliedern zu geben, die eine Fortsetzung des Projekts
befürworteten. Diese Boardmitglieder verweisen v.a. darauf, dass der
gegenwärtige Standard IFRS 6 nur ein vorläufiger Standard sei, eine
Menge Arbeit bereits durch andere Standardsetzer erledigt worden sei und
sehr große Unternehmen durch die Bilanzierung schürfender Tätigkeiten
tangiert seien. Der Vorsitzende gab bekannt, dass der IASB zu gegebener
Zeit eine formelle Entscheidung darüber fällen werde und das
Diskussionspapier unabhängig vom Zeitpunkt einer Agendaentscheidung
veröffentlicht werde.
Rahmenkonzept Phase D: Berichtseinheit
Der Stab hob hervor, dass kürzlich ein Diskussionspapier
veröffentlicht worden sei, es aber keinen weiteren Projektplan gäbe.
Einige Boardmitglieder drückten ihre Verwunderung darüber aus, dass es
keine Pläne zur Fortführung gebe, obgleich man gerade ein
Diskussionspapier veröffentlicht habe. Diese Boardmitglieder empfahlen,
mit dem Projekt fortzufahren. Diesbezüglich wurde aber keine
Entscheidung getroffen.
Möglicher Agendasachverhalt: Projekt zu Angabepflichten
Ein Mitarbeiter des FASB setzte den Board davon in Kenntnis, dass der
FASB erwägt, ein Projekt mit höchster Priorität zu starten, in dem es um
die Entwicklung eines prinzipienbasierten Angabestandards ginge, durch
den einige Angabeerfordernisse in Einzelstandards ersetzt und vermutlich
auch spezielle Anforderungen an den Aufbau und die Organisation des
Anhangs eingeführt würden. Der Board wurde gefragt, ob der IASB
Interesse daran hätte, sich an dem Projekt zu beteiligen.
Der Board verständigte sich darauf, an einem solchen Projekt nicht
teilzunehmen, die Arbeit des FASB jedoch genau zu verfolgen und über ein
Projekt auf Seiten des IASB zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
Möglicher Agendasachverhalt: Verbesserung und Vereinfachung von
IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen
Nach Abschluss der Erörterungen zu Änderungen an IFRS 2
Ausübungsbedingungen und Annullierungen auf der Boardsitzung vom
November 2007 bat der Board den Stab, eine kleine Arbeitsgruppe aus
Stabsmitarbeitern und Boardberatern einzusetzen um kritische
IFRS-2-Sachverhalte und Möglichkeiten zu Verbesserung und Vereinfachung
von IFRS 2 zu untersuchen. Der Stab stellte fest, dass man bislang keine
Tätigkeiten aufgenommen habe und empfahl eine Verschiebung weiterer
Nachforschung bis Juni 2011.
Ein Boardmitglied wandte sich vehement gegen diesen Vorschlag und
stellte fest, das die Lösung grundlegender IFRS-2-Sachverhalte wichtiger
als viele der Projekte sei, auf die der IASB derzeit seine Zeit
verwende. Schlussendlich wies der Board den Stab an, die Untersuchung
für eine Diskussion auf einer zukünftigen Sitzung abzuschließen.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie
sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
|
Nach Abschluss der Übersetzung werden Sie diesen Teil wie gewohnt
auf unserer Seite mit der Übersetzung des Protokolls von allen
Sitzungstagen finden.
18. Juni 2008: Neue Länderseite
Irak Anwendung der IFRS ist verpflichtend
 |
Wir haben eine neue
Länderseite zum Irak eingerichtet. Nach dem irakischen
Übergangsgesetz betreffend Wertpapiermärkte müssen alle
Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an der
irakischen Börse
zugelassen sind, Abschlüsse veröffentlichen, die in
Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS) erstellt sind. Diese Abschlüsse müssen in
Übereinstimmung mit den internationalen Prüfungsstandards
geprüft werden. Darüber hinaus schreibt das irakischen
Bankengesetz, dessen Einhaltung von der
Zentralbank des Iraks überwacht wird, vor, dass alle
Banken nach IFRS erstellte Abschlüsse veröffentlichen
müssen. Wir haben unsere Tabelle mit der Übersicht über die
Anwendung der IFRS weltweit
entsprechend aktualisiert. |
18. Juni 2008: AICPA
fordert Zeitrahmen von 3 bis 5 Jahren für Übergang auf IFRS in den
USA
 |
Barry C. Melancon, Präsident und Vorstandsvorsitzender
des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American
Institut of Certified Public Accountants, AICPA), äußerte
sich gestern vor einem Forum von Rechnungslegungs- und
Finanzbehörden über internationale Rechnungslegungsstandards
und forderte einen eindeutig festgelegten Zeitrahmen von 3
bis 5 Jahren, innerhalb dessen die Rechnungslegung in den
Vereinigten Staaten auf Internationale Financial Reporting
Standards (IFRS) umgestellt werden solle. Lesen Sie die
englischsprachige
Presseerklärung des AICPA (47 KB). |
18. Juni 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung
vom Juni 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 17.-20. Juni 2008, zu seiner
Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
18. Juni 2008:
Gespräche am Runden Tisch zur Überarbeitung der Satzung
 |
Wie in unserer
Nachricht vom 2. Juni 2008 angekündigt, finden morgen,
am 19. Juni 2008, in London Gespräche am Runden Tisch zur
Überarbeitung der
Satzung statt. Die Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, werden mit
interessierten Parteien
ihre ersten Vorschläge für die Überarbeitung der Satzung der IASCF zu erörtern.
Es gibt Gesprächsrunden um 9:00h, 10:30h, 13:00h und 14:30h
Londoner Zeit. Alle Gesprächsrunden stehen Beobachtern offen
und finden im Renaissance Chancery
Court Hotel, The Clements, Thavies & Lincoln Room statt. Es
besteht auch die Möglichkeit, den Gesprächen über
Internetverbindung zuzuhören. Weitere Informationen finden
Sie auf der
Internetseite des IASB. |
18. Juni 2008: Auswirkungsanalysen zur Übernahme
von IAS 1 (überarbeitet 2007) und IFRIC 14 in der EU
 |
Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen
Parlament vereinbart, dass Auswirkungsanalysen für Standards
und Interpretationen erstellt werden sollen, bevor diese für
die Anwendung in Europa übernommen werden. Die
Kommissionsdienststellen haben gemeinsam mit der
europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die
Auswirkungsanalysen zur überarbeiteten Fassung von
IAS 1 Darstellung des Abschlusses (2007)
und
zu
IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten
Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung erstellt.
Die Kommission empfiehlt, dass beide Verlautbarungen des
IASB sobald wie möglich für die Anwendung in Europa
übernommen werden sollen. Im Einzelnen heißt es: |
|
IAS 1:
 |
(a) Die Änderungen, die in der überarbeiteten
Fassung von IAS 1 dargestellt werden, werden zu einigen
zusätzlichen Kosten am Tag der ersten Anwendung sowie zu
einigen zusätzlichen fortlaufenden Kosten sowohl für
Ersteller als auch für Nutzer führen; diese Kosten sind
nicht bedeutend. |
 |
(b) Obwohl einige der Änderungen wenig, wenn
überhaupt, neuen Nutzen bieten, führen andere Änderungen
insbesondere die Änderungen A, D und E – zu einer
bedeutenden Verbesserung des Nutzens der zur Verfügung
gestellten Informationen in vielen Fällen. |
 |
(c) Der Nutzen, der aus der Anwendung der in der
überarbeiteten Fassung von IAS 1 genannten Änderungen
entsteht, wird die zusätzlichen Gesamtkosten überwiegen. |
IFRIC 14:
 |
(a) Die Einführung von IFRIC 14 wird zu einigen
zusätzlichen Kosten im Jahr der ersten Anwendung sowie zu
einigen zusätzlichen fortlaufenden Kosten für
Ersteller führen; diese Kosten sind
nicht bedeutend. Für Nutzer entstehen keiner
zusätzlichen Kosten im Jahr der ersten Anwendung und
keine zusätzlichen fortlaufenden Kosten. |
 |
(b) Mit IFRIC 14 werden Unklarheiten beseitigt, wie
bestimmte Aspekte von IAS 19 umzusetzen sind. Dies wird
zu einer Verminderung der Uneinheitlichkeit der
Anwendung in der Praxis führen und die Konsistenz und
Vergleichbarkeit der zur Verfügung gestellten
Informationen verbessern. Davon werden alle
Interessengruppen profitieren. |
 |
(c) Der Nutzen, der aus der Anwendung von IFRIC 14
entsteht, wird die daraus entstehenden Kosten
überwiegen. |
|
Lesen Sie die Dokumente im englischen Original:
Übernahmeempfehlung für IAS 1 (79 KB) und
Übernahmeempfehlung für IFRIC 14 (58 KB). Im ersten Teil jedes
Dokuments finden Sie die Übernahmeempfehlung der EU-Kommission, die
sich auf die Auswirkungsanalyse von EFRAG stützt, die jeweils als
Anhang beigefügt ist.
18. Juni 2008: Zwei neue Heads Up-Newsletter
Ältere Ausgaben des Heads Up-Newsletters hält Deloitte in
einem
Archiv für Sie zur Verfügung.
17. Juni 2008: Wir stimmen
der vorläufigen IFRIC-Entscheidung zur Effektivzinsmethode nicht zu
 |
In einem Brief an das
International Financial Reporting Interpretations Committee
(IFRIC) lehnt Deloitte Touche Tohmatsu die vorläufige
Entscheidung von IFRIC, die Bitte um eine Interpretation
hinsichtlich der Anwendung der Effektivzinsmethode nicht auf
die Agenda zu nehmen, ab. Lesen Sie unsere vollständige
Stellungnahme gegenüber IFRIC in englischer Sprache
(136 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie: |
| Insgesamt sind wir der Meinung, dass die
Formulierung der vorläufigen Agendaentscheidung nicht
ausreichend klar ist und dass zusätzliche
Interpretationsleitlinien notwendig sind. Wir sind der
Meinung, dass es drei wichtige Interpretationsfragen gibt,
die geklärt werden müssen:
 |
(i) Wie ist der Effektivzinssatz auf
Schuldinstrumente mit marktbasiertem Reset anzuwenden? |
 |
(ii) Wann hat ein Unternehmen A7 im Vergleich zu A8
[von IAS 39] anzuwenden? |
 |
(iii) Ist es bei einer inflationsgebundenen Schuld
möglich, in Analogie zu IAS 29 zu schließen, auch wenn
ein Unternehmen diesen Standard nicht anwendet? |
Die Anwendung des Effektivzinssatzes ist ausschlaggebend für
die Bestimmung des Buchwertes in der Bilanz und die
Auswirkung auf die Gewinne und Verluste aus
Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
gehalten werden, sowie die Erlöserfassung aus denjenigen
Schuldinstrumenten, die als zu Handelszwecken gehalten
klassifiziert sind. Der Effektivzinssatz hat eine große
Anwendungsbandbreite von einfachen bis zu komplexen
Schuldinstrumenten, aber der Standard ist nicht eindeutig,
wie die Effektivzinsmethode auf Instrumente mit variablen
Cashflows anzuwenden ist. |
Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber IASB, IFRIC, IASC
und SIC finden Sie
hier.
17. Juni 2008: Ergebnisse der 121. DSR-Sitzung
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 05. und
06. Juni 2008 seine 121. Sitzung in Berlin ab. Die
Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind
nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs
Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juni 2008
hier herunterladen (39 KB). |
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) setzte seine
Diskussion zur Vorbereitung seiner Stellungnahme
gegenüber dem IASB zum Rahmenkonzeptprojekt Phase A
Zielsetzung und qualitative Anforderungen fort. |
 |
Der DSR informierte
sich über die aktuellen Entwicklungen zum Thema
Kapitalerhaltung/Solvenztest. |
 |
Aufgrund aktueller
Entwicklungen diskutierte der Rat die Notwendigkeit
der Anpassung von Rechnungslegungsnormen aufgrund
der Finanzmarktkrise. |
 |
Nach der
Veröffentlichung des Regierungsentwurfes des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
informierte sich der DSR über Änderungen zum
Referentenentwurf und diskutierte das weitere
Vorgehen. |
 |
Der DSR führte seine
Diskussion über Anpassungs- und Regelungsbedarf
im Bereich der DRS 1-17, ausgelöst durch
das BilMoG bzw. durch Änderungen in den IFRS, fort. |
 |
In Vorbereitung seiner
Stellungnahme diskutierte der Standardisierungsrat
erneut das im Januar 2008 veröffentlichte
PAAinE-Diskussionspapier Die
Finanzberichterstattung über Pensionen. |
 |
Auf der Tagesordnung
dieser Sitzung stand abermals die Diskussion über
die zukünftige Strategie des DRSC aus Sicht
des DSR. Weiterhin informierte sich der
Standardisierungsrat über die geplante
Restrukturierung der EFRAG und die derzeit
diesbezüglich geführten Diskussionen. |
|
16. Juni 2008: Protokoll der öffentlichen Diskussionsrunde zu
Pensionen
16. Juni 2008: Ergebnisse der 29. RIC-Sitzung
 |
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des
DRSC hat am 15. Mai 2008 seine 29. Sitzung in Berlin
abgehalten. Im
RIC-Ergebnisbericht (58 KB)
werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im
Rahmen dieser Sitzung
getroffen wurden. |
16. Juni 2008: G8 fordern zügige Handlung des IASB bei SPE und Bewertung
Die
Finanzminister der G8-Staaten kamen am 14. Juni 2008 im japanischen
Osaka zusammen, um den G8-Gipfel der Regierungs- und Staatsoberhäupter
vorzubereiten, der vom 7. bis 9. Juli 2008 auf in Toyako auf
Hokkaido stattfinden soll. Im
Abschlusskommuniqué der
Finanzminister (in englischer Sprache, 21 KB) wird eine große Bandbreite von Themen angesprochen
unter anderem die Weltwirtschaft, die Preise von
Grundnahrungsmitteln, der Klimawandel, Entwicklungsfragen und den
Missbrauch des Finanzsystems. In Bezug auf die
Finanzberichterstattung heißt es in dem Kommuniqué:
|
Wir fordern den IASB auf, seine Durchsicht von Bilanzierungssachverhalten rund
um außerbilanzielle Zweckgesellschaften und die Bewertung auf illiquiden Märkten
zu beschleunigen. |
Unsere vollständige Seite zur Finanzmarktkrise finden Sie
hier.
15. Juni 2008: Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an
Arbeitnehmer kommt am 27. Juni zusammen
 |
Die Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer kommt
am Freitag, den 27. Juni 2008, von 10:00 bis 16:30 Uhr zu ihrer
nächsten Sitzung zusammen. Die Sitzung findet im Holiday Inn London
statt – Kensington Forum (Dylan and Holliday Suite), 97 Cromwell Road,
London SW7 4DN. Die Tagesordnung für diese Sitzung wurde entlang der
Fragen zusammengestellt, die in der Aufforderung zur Stellungnahme
des
Diskussionspapiers
enthalten sind: |
 |
Einführung |
 |
Anwendungsbereich
 |
Weitere Sachverhalte, die angesprochen werden sollten |
|
 |
Ansatz und Darstellung
 |
Weitere, bislang nicht berücksichtigte Faktoren beim Erstansatz |
 |
Bevorzugte Ansätze der Darstellung |
 |
Alternative, bislang nicht erörterte Ansätze der Darstellung |
|
 |
Beitragsbasierte Zusagen
 |
Bewertungsmaßstab einer beitragsbasierten Schuld |
 |
Bewertung in der Auszahlungs- und Ansparphase |
 |
Darstellung der Veränderungen einer beitragsbasierten Schuld |
 |
Bilanzierung von Leistungsversprechen mit einer "higher of"-Klausel |
 |
Angaben |
 |
Anderweitige Stellungnahmen zum Diskussionspapier |
|
 |
Anderweitige, organisatorische Fragen |
|
Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie
hier.
15. Juni 2008:
SEC wird im 3. Quartal über Anwendung der IFRS durch
US-amerikanische Unternehmen befinden
 |
In einer Rede auf einer Konferenz, die vom CFA-Institut
ausgerichtet wurde, gab der Vorsitzende der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (US Securities and Exchange
Commission, SEC) Christopher Cox bekannt, dass die SEC
erwartet, irgendwann im dritten Quartal 2008 Regelungen
hinsichtlich der Anwendung der International Financial
Reporting Standards durch inländische, bei der SEC
registrierte Unternehmen vorzuschlagen. Vorsitzender Cox
machte diese Anmerkung im Rahmen einer Ansprache mit dem
Titel
Angaben aus Sicht der Nutzer (in englischer Sprache).
Er gab ferner bekannt, dass die Kommission erwartet, ihre
Bilanzierungs- und Angabeanforderungen für die Öl- und
Gasbranche zu modernisieren und zählte eine Reihe von
Sachverhalten auf, die die SEC über die kommenden Monate
befinden wird. Nachfolgend zwei Ausschnitte aus der Rede von
Cox: |
|
Verwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten Die Unterstützung, die Sie uns hinsichtlich der Einführung
der Rechnungslegung mit interaktiven Daten nicht nur in den
Vereinigten Staaten, sondern rund um die Welt gezeigt haben,
trifft unsere beständige Unterstützung der internationalen
Konvergenz bei den Bilanzierungsstandards, v.a. US-GAAP und
IFRS. Sie haben unsere Entscheidung, die Überleitung auf US-GAAP
bei Abschlüssen, die nach IFRS aufgestellt wurden, abzuschaffen,
begrüßt, und Sie haben uns hilfreiche Einsichten bei unserem
Konzeptentwurf zu der Frage zukommen lassen, ob und unter
welchen Umständen US-amerikanische Unternehmen berechtigt sein
sollten, ihre Abschlüsse unter Verwendung der IFRS aufzustellen.
Dies ist ein überaus wichtiges Thema, das die Kommission gegen
Ende des Sommers im Wege eines Regelungsvorschlags angehen wird.
Bilanzierung von und Angaben zu Öl- und Gasvorkommen
Zu Beginn des Sommers erwarteten wir ferner, Änderungen an
unseren Bilanzierungs- und Angabevorschriften zu Öl- und
Gasvorkommen vorzuschlagen, um den technologischen Veränderungen
bei der Substantiierung nachgewiesener Vorkommen Rechnung zu
tragen.
|
15. Juni 2008:
Boletinas IAS PLUS Sonderausgabe des IAS PLUS-
Newsletters in spanischer Sprache
 |
Unsere kolumbianischen Kollegen haben spanischsprachige
Ausgaben der jüngsten IAS PLUS-Newsletter zu den
Verbesserungen an den IFRS und den Änderungen an IFRS 1 und
IAS 27 veröffentlicht:
Auf IAS PLUS.com finden Sie alle weiteren Ressourcen in spanischer Sprache. |
14. Juni 2008:
EITF-Snapshot für Juni 2008
 |
Wir haben die Ausgabe Juni 2008 des
EITF Snapshot-Newsletter eingestellte (in englischer
Sprache, 122 KB), in welchem die Ergebnisse der Sitzung der
Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB vom 12. Juni 2008
zusammengefasst werden. Der EITF-Snapshot-Newsletter, der
von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird,
ermöglicht seinen Leser, relevante Themen zu identifizieren
die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Frühere
Ausgaben können
hier heruntergeladen werden. |
13. Juni 2008:
Britischer ASB veröffentlicht neue Fassung des FRSSE
 |
Der britischer Standardsetzungsrat (Accounting Standards Board,
ASB) hat eine aktuelle Fassung seines
Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen
(Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE)
veröffentlicht.
Er gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem
6. April 2008 beginnen. Die wichtigsten Änderungen sind die
folgenden: |
 |
Die Schwellenwerte für das Qualifizieren als kleineres
Unternehmen sind um 20% angehoben worden. |
 |
Eine Vorschrift über eine separate Berichterstattung
hinsichtlich politischer oder wohltätiger Spenden ist aufgenommen
worden. |
 |
Der Schwellenwert für berichtspflichtige Spenden ist auf
£2.000 angehoben worden. |
Der FRSSE
ist ein Standard, der speziell für kleinere Unternehmen entwickelt wurde,
indem in einem Dokument in vereinfachter Form alle diejenigen Vorschriften
aus anderen Standards und Interpretationen zusammengetragen wurden, die für
kleinere Unternehmen von Bedeutung sind. Er kann von allen Unternehmen
angewendet werden, die nach der britischen Unternehmensgesetzgebung als
klein eingestuft werden. Kleinere
Unternehmen, die sich für eine Anwendung des FRSSE entscheiden, sind von der
Anwendung aller anderen Standards und Interpretationen befreit. Kleinere
Unternehmen, die sich gegen eine Anwendung von FRSSE entscheiden,
unterliegen weiterhin der vollen Bandbreite der britischen
Rechnungslegungsstandards und -interpretationen. Die
aktuelle Fassung des FRSSE (in englischer Sprache, 577 KB) kann
kostenfrei von der Internetseite des ASB heruntergeladen werden.
Lesen Sie auch die zugehörige englischsprachige
Presseerklärung des ASB.
13. Juni 2008:
Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsvorschriften von Partnerländern
der EU
 |
Wie in unserer
Nachricht vom 23. April 2008 berichtet,
haben die Dienststellen der Europäischen Kommission ein
Gutachten zur Gleichwertigkeit der
Rechnungslegungsvorschriften von Partnerländern der EU mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die
EU-Kommission hat daraus nun einen
Vorschlag für eine
Verordnung entwickelt (26 KB). Die
Rechnungslegungsstandards von Japan und den Vereinigten
Staaten werden als gleichwertig anerkannt. In Bezug auf die
Standards von China, Kanada und Südkorea heißt es: |
|
Drittstaatemittenten unterliegen für den Fall, dass sie ihre
historischen Finanzinformationen nach den Generally Accepted
Accounting Principles der Volksrepublik China, Kanadas oder
der Republik Korea erstellen, weder der Bestimmung, wonach
die in einem Prospekt enthaltenen historischen
Finanzinformationen über Geschäftsjahre vor dem 1. Januar
2012 in Form eines neu zu erstellenden Abschlusses vorgelegt
werden müssen, noch der Bestimmung, wonach die Unterschiede
zwischen den übernommenen International Financial Reporting
Standards und den Rechnungslegungsgrundsätzen, nach denen
diese Informationen erstellt wurden, dargelegt werden
müssen. |
13. Juni 2008:
Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum Arbeitsabkommen von
IASB und FASB
- dass für Kapitalmärkte, die IFRS bis jetzt noch nicht übernommen
haben (das würde die Vereinigten Staaten einschließen), das
Zieldatum der verpflichtenden Anwendung nicht später als 2013
sein soll und
- dass eine „Ruhephase“ von mindestens einem Jahr vor diesem
Datum zur Verfügung stehen soll.
Obwohl EFRAG einer solchen Priorisierung generell zustimmt,
werden doch einige Bedenken angemeldet:
 |
Die Balance zwischen den Interessen der Rechtskreisen, die
bereits IFRS anwenden, und denen der Rechtskreise, die
signalisieren, IFRS gegebenenfalls zu übernehmen, müsse gewahrt
bleiben. |
 |
Projekte, die nicht im Arbeitsabkommen erwähnt werden und
die nicht im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise an Bedeutung
gewonnen haben sollten nicht vernachlässigt werden
(beispielsweise das Projekt zu Versicherungen). |
 |
Im vorgeschlagenen Arbeitsabkommen schienen bisweilen die
Ansichten der Vereinigten Staaten über die anderer Rechtskreise
gesetzt zu werden. Themen wie beispielsweise die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert oder Eigen- und Fremdkapital wären auch
für Europa von größter Bedeutung. |
 |
Für Agendaentscheidungen und Priorisierungen sollte
ebenfalls ein öffentlicher Konsultationsprozess eingeführt
werden. |
Lesen Sie den vollständigen
Entwurf der EFRAG-Stellungnahme (in englischer Sprache, 77 KB).
Stellungnahmen können bis zum 14. Juli 2008 eingereicht werden.
13. Juni 2008: AFRAC-Diskussionspapier
zur Modernisierung der Rechnungslegung
 |
Unter der Leitung des
Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wird vom Ministerrat
derzeit ein Projekt zur Senkung der Informationsaufwendungen
von Unternehmen betrieben. Eine Maßnahmenliste des
Ministerrats mit Aufgaben für die einzelnen Ressorts zur
Umsetzung dieses Projekts enthält folgende für das AFRAC relevante Positionen: |
 |
Vereinfachung der
Bilanzierungspflichten für Einzelunternehmen und
Personengesellschaften (Zuständigkeit Bundesministerium der
Justiz (BMJ); Einschätzung eines
sehr hohen Einsparungspotentials); |
 |
Modernisierung und
Vereinheitlichung der Rechnungslegung (Prüfung der Möglichkeit
einer Annäherung von EStG, UGB und IFRS; Vermeidung von
Abweichungen). |
Ausgehend davon hat die AFRAC-Arbeitsgruppe
zur Reduzierung der Verwaltungskosten rechnungslegungspflichtiger
Unternehmen ein
Diskussionspapier zur
Modernisierung der
Rechnungslegung (77 KB) entwickelt. Darin werden vielfach
in Anlehnung an den Regierungsentwurf des deutschen
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) –
Modernisierungen des UGB vorgeschlagen. Diese Vorschläge werden den
betreffenden Ministerien als Grundlage für mögliche
Gesetzesänderungen dienen. Wie auch das BilMoG werden im
Diskussionspapier das Maßgeblichkeitsprinzip und die Funktion des
UGB-Gewinns als Ausschüttungsgrundlage beibehalten.
Stellungnahmen können bis zum 17. Juli 2008 beim AFRAC
eingereicht werden.
13. Juni 2008: AFRAC-Stellungnahme
zum Bilanzeid
 |
Das AFRAC hat eine Stellungnahme zum Thema
Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 82 Abs 4 und
§ 87 Abs 1 BörseG (Bilanzeid)
veröffentlicht (71 KB). Ein Entwurf war im April 2008
veröffentlicht worden, und die darauf eingegangenen
Stellungnahme wurden berücksichtigt. Neben inhaltlichen
Klarstellungen in Abschnitt 1 enthält die Stellungnahme in
den anderen Abschnitten Musterformulieren für den Bilanzeid
im Jahres- und Halbjahresfinanzbericht. |
13. Juni 2008: Heads Up-Newsletter
zu Prozessen der SEC
 |
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletters verfasst (in
englischer Sprache, 128 KB), in dem ein Überblick über die Regelungen für die
Einreichung von Abschlüssen bei der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) und die Möglichkeiten der Stellungnahme zu
Einschätzungen durch die SEC erläutert wird. Der
Überblick über die diesbezüglichen Prozesse war am 5. Juni 2008
von der SEC veröffentlicht worden. |
13. Juni 2008: IASB-Webcast zum DP "Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über
Finanzinstrumente"
 |
Am 19. März 2008 hat der IASB sein Diskussionspapier (DP)
zur
Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über
Finanzinstrumente veröffentlicht (in englischer Sprache,
792 KB).
Stellungnahmen können bis zum 19. September 2008
eingereicht werden. Wir hatten darauf hingewiesen, dass
IASB-Mitglied John Smith und Gavin Francis, Direktor für
Kapitalmärkte, am 10. Juni 2008 live über eine Internetpräsentation
in das DP einführen würden. Sollte es Ihnen nicht möglich gewesen
sein, sich an dem Tag die Sendung anzusehen, können Sie nun eine
Aufzeichnung auf der Internetseite des IASB einsehen (diese
Verknüpfung bleibt bis zum 9. September 2008 gültig). |
12. Juni 2008: Radiointerview mit
Sir David Tweedie
 |
Am 5. Juni 2008 strahlte der
britische Radiosender BBC Radio 4 eine Gesprächsrunde zum Thema
Auf der Suche nach Möglichkeiten, den Kapitalismus
weltweit ehrlich zu halten aus, an der auch der
Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie teilnahm, der als „der
mächtigste Rechnungsleger der Welt, der Mann, der versucht, trotz
Spekulationsblasen, Unternehmenslügen, Korruption und
überwältigenden Änderungen in Bezug darauf, was Unternehmer tun und
wie sie ihre Unternehmen bewerten, den globalen Kapitalismus ehrlich
zu halten,“ vorgestellt wurde. Eine Verknüpfung auf die knapp
halbstündige Sendung und Anweisungen für das Herunterladen finden
Sie auf der
Internetseite des IASB. |
12. Juni 2008: Webcast zu
den aktuellen Entwicklungen beim FASB
 |
Am 23. Juni 2008 bietet der US-amerikanische Standardsetzer FASB
von 14:00h - 15:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT) einen Webcast
zu den neuesten Entwicklungen beim FASB an. Erörtert werden auch die
neuesten Entwicklungen bei den gemeinsamen Projekten von FASB und
IASB. Zuschauer werden während der Sendung die Möglichkeit haben,
per E-mail Fragen an die Diskutanten zu senden, unter denen sich
auch das FASB-Mitglied George Batavick und der fachliche Direktor
des FASB für alle Projekte auf Standardebene, Russ Golden, befinden
werden. Die Sendung ist kostenfrei. Nähere Informationen und
Zugangsdetails finden Sie auf der
Internetseite des FASB. |
12. Juni 2008:
Informationsveranstaltung
von FASB und FAF zum möglichen Übergang auf IFRS
 |
Am 16. Juni 2008 werden der US-amerikanische Standardsetzer FASB und
die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (US Financial
Accounting Foundation, FAF) in New York eine eintägige
Informationsveranstaltung zur Konvergenz von US-GAAP und IFRS und zu
den Modalitäten eines möglichen Übergangs auf IFRS in den
Vereinigten Staaten abhalten. Die Veranstaltung richtet sich in
erster Linie an Fachjournalisten und wird auch live im Internet
übertragen. Nähere Informationen und Kontaktdaten für die Anmeldung
finden Sie auf der
Internetseite des FASB. |
12. Juni 2008: Heads Up-Newsletter
zum FASB-Entwurf zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
 |
Zu dem FASB-Entwurf der
Änderungen an FAS 133, der am kommenden Mittwoch auf der
Sitzung des IASB erörtert wird und auf den wir gestern hingewiesen haben,
ist von unseren unseren US-amerikanischen Kollegen
ein
Heads Up-Newsletter
erstellt worden (in
englischer Sprache, 132 KB). Die Heads Up-Newsletter,
die anlassbezogen zeitnah zu einzelnen Themen erscheinen, bieten
Ihnen immer auf drei bis vier Seiten in leicht verständlichem
Englisch einen Überblick über alle wichtigen Aspekte eines Themas. |
12. Juni 2008: Neue Verlautbarungen des IDW
 |
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der
Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner 212. Sitzung
am 29./30.05.2008 folgende Verlautbarungen
verabschiedet: |
 |
Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung:
Einzelfragen zur Bilanzierung von Verträgen über den Kauf oder
Verkauf von nicht-finanziellen Posten nach IAS 39 (IDW ERS HFA
25) |
 |
Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die
Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 36 Abs. 1
Satz 1 WpHG (IDW EPS 521 n.F.) |
Ferner hat der HFA den vom Fachausschuss für
Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) verabschiedeten
 |
IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von
Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008) |
billigend zur Kenntnis genommen. Die Verlautbarungen werden in Heft 7 der IDW Fachnachrichten 2008
und im Supplement 3/2008 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung"
veröffentlicht werden.
11. Juni 2008:
Neues Berichtsrahmenwerk für Prüfungsfirmen in den USA
 |
Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) hat Regelungen verabschiedet, um ein
Rahmenwerk für die Berichterstattung durch registrierte
Prüfungsgesellschaften festzuschreiben. Mit den Regelungen wird
vorgeschrieben, dass jede Gesellschaft jährlich Bericht erstattet.
Außerdem ist vorgeschrieben, dass über bestimmte genannte Ereignisse
innerhalb von 30 Tagen nach deren Auftreten gesondert Bericht
erstattet werden muss. |
 |
Jährliche Berichterstattung auf Formblatt 2.
Neben allgemeinen grundlegenden Informationen über den Namen der
Gesellschaft und deren Haupt- und Nebensitze sind mit Formblatt
2 im Wesentlichen drei Arten von Informationen zu melden: Alle
geschäftlichen Aktivitäten mit Emittenten, interne und externe
Ressourcen, die die Gesellschaft zur Durchführung ihrer
Prüfungen nutzt, und bestimmte neue Beziehungen und
Akquisitionen. Formblatt 2 enthält außerdem eine Bestätigung in
Bezug auf die satzungsgemäße Verpflichtung der Gesellschaft, mit
der PCAOB zusammenzuarbeiten. |
 |
Anlassbezogene Berichterstattung auf Formblatt 3.
Das Auftreten von bestimmten genannten außergewöhnlichen
Ereignissen löst eine Berichtspflicht aus, der mit Formblatt 3
genügt werden muss. Beispiele für Ereignisse, die eine solche
Berichtspflicht auslösen, sind unter anderem:
 |
Rücknahme eines Prüfberichts |
 |
Erhöhung der Anzahl der Prüfungsaufträge bei börsennotierten
Unternehmen auf über 100 oder Reduzierung der Anzahl auf unter
100 (hat Auswirkungen auf die Frequenz der Überprüfung durch die
PCAOB) |
 |
Verwicklung in bestimmte Gerichts- oder Insolvenzverfahren |
 |
Disziplinarische Handlungen |
 |
Änderungen des Namens oder der Kontaktdaten |
|
Lesen Sie die neuen
PCAOB-Regelungen im Detail (in englischer Sprache, 282 KB).
11. Juni 2008:
FASB-Entwurf zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
 |
Auf der IASB-Sitzung kommende
Woche wird der Stab des US-amerikanischen Standardsetzers FASB
dem IASB den Entwurf der Änderungen an FAS 133 erläutern, der am
6. Juni 2008 zur öffentlicher Stellungnahme herausgegeben wurde. Mit
den Änderungen möchte der FASB folgendes erreichen:
- Vereinfachung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.
- Verbesserung der Berichterstattung über
Sicherungsbeziehungen, um die Bilanzierungs- und
Bewertungsmodelle und die zugehörigen Angaben für
Abschlussadressaten leichter verständlich und
entscheidungsnützlicher zu machen.
- Lösung verschiedener Sachverhalte, die in der praktischen
Anwendung von FAS 133 zutage getreten sind.
- Beseitigung von Unterschieden aus Ansatz- und
Bewertungsanomalien zwischen der Bilanzierung von derivativen
Instrumenten und der Bilanzierung von Grundgeschäften.
|
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur
Verfügung:
11. Juni 2008: Heads Up-Newsletter
Angabe bestimmter Eventualverbindlichkeiten
 |
Wir
haben die Ausgabe des
Heads Up-Newsletters vom 10. Juni 2008 eingestellt (in
englischer Sprache, 117 KB), der von unseren
US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. In dem Newsletter
wird der kürzlich vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB
veröffentlichte Entwurf
Disclosure of Certain Loss Contingencies, der eine Änderungen
der bestehenden Regelungen FAS 5 und 141R darstellt, erläutert.
Zweck des Entwurfs ist die Verbesserung der Angaben zu
Eventualverbindlichkeiten (beispielsweise aus noch offenen oder
drohenden Rechtsstreitigkeiten) einschließlich bei
Unternehmenszusammenschlüssen übernommener
Eventualverbindlichkeiten. |
11. Juni 2008: IASB@AFRAC 2008 –
Anmeldung
10. Juni 2008: FEI gründet eine
Verbindung der IFRS-Anwender in den USA
 |
Das US-amerikanische Institut Financial Executives
International (FEI) hat eine neue nationale Verbindung
eingerichtet, den Runden Tisch der Unternehmen zur
internationalen Rechnungslegung (Corporate Roundtable on
International Financial Reporting, CRIFR), um Unternehmen
aller Größen und Finanzierungsarten eine Plattform zur
Diskussion sämtlicher Geschäftssachverhalte im Zusammenhang
mit den International Financial Reporting Standards (IFRS)
durch US-amerikanische Unternehmen zu bieten. Das Ziel von
CRIFR wird darin bestehen, einen Dialog zu einer großen
Bandbreite von Themen rund um die IFRS zu ermöglichen,
darunter Umsetzungs- und Übergangssachverhalte im Hinblick
auf Systemanforderungen, Schulungen, Standardsetzung und
Berichterstattung. Die Pressemitteilung von FEI können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache). |
10. Juni 2008: SEC ist Gastgeber einer internationalen
Gesprächsrunde zu interaktiven Daten
 |
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission, SEC) ist Gastgeber
einer Internationalen Gesprächsrunde zu
interaktiven Daten im Rahmen der Rechnungslegung
börsennotierter Unternehmen am 10. Juni 2008. Die
Gesprächsrunde folgt der Herausgabe einer vorgeschlagenen
Regelung, wonach alle bei der SEC registrierten Unternehmen
ihre Daten im XBRL-Format einzureichen hätten (siehe dazu
unsere
Nachricht vom 16. Mai 2008).
Hier können Sie
die Pressemitteilung der SEC zu der Gesprächsrunde einsehen
(in englischer Sprache). |
10. Juni 2008: Heads Up-Newsletter
Konsolidierung und Equity-Methode bei gemeinnützigen Organisationen
 |
Wir
haben die Ausgabe des
Heads Up-Newsletters vom 5. Juni 2008 eingestellt (in
englischer Sprache, 126 KB), der von unseren
US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. In dem
Newsletter werden die übergreifenden Änderungen an
verschiedenen Standpunkten des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP)
und Verlautbarungen zum Standpunkt des FASB (Statement of Position,
SOP) hinsichtlicht Leitlinien zur Konsolidierung und zur Anwendung
der Equity-Methode, die für gemeinnützige Organisationen gelten,
erläutert. |
9. Juni 2008:
EFRAG nimmt Stellung zu IFRIC D23
 |
Mit Schreiben vom 6. Juni 2008 hat die
Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
Stellung zum Interpretationsentwurf IFRIC D23
Sachausschüttungen an Eigentümer genommen. In der
Stellungnahme (in englischer Sprache, 57 KB) wird die
Zustimmung von EFRAG zum Ausdruck gebracht, dass in den IFRS
Leitlinien für die Bilanzierung von Sachleistungen an
Eigentümer fehlen. Zum Interpretationsentwurf werden im
Wesentlichen zwei Anmerkungen gemacht: |
 |
Wenn bestehende IFRS geändert
werden, um zu ermöglichen, dass Sachleistungen an Eigentümer
zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wäre es
laut EFRAG angemessen, mit der Interpretation den
Unternehmen vorzuschreiben, die entstehenden Schulden anhand
der Bewertungsvorschriften aus IAS 37 zu bewerten. Werden
jedoch keine bestehenden IFRS in dieser Art und Weise
geändert, wäre diese Vorschrift nicht angemessen, und EFRAG
schlägt stattdessen vor, dass die Schulden in Abhängigkeit
des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte bewertet
werden. |
 |
In Bezug auf die Neubewertung
der Schulden argumentiert EFRAG im Wesentlichen analog. |
9. Juni 2008:
IASB@AFRAC 2008 Veranstaltung am 10. November 2008
Die
IASB@AFRAC 2008 wird am Montag, den 10. November 2008, von 9.00 bis
14.00 Uhr in Wien stattfinden. Die fachliche Leitung liegt bei
Prof. Dr. Alfred Wagenhofer vom AFRAC, der
Impulsvortrag wird von Philippe Danjou vom IASB gehalten.
IASB-Mitglied Philippe Danjou, MBA (HEC Business School), war zuvor
Direktor der Accounting Division in der französischen Börsenaufsicht
"Autorité des Marchés Financiers" (AMF). Philippe Danjou wird
aktuelle Entwicklungen der internationalen Rechnungslegung
ansprechen. Im Anschluss daran findet eine Diskussion in zwei
Workshops statt, die einerseits von einem Senior Staff Member
des IASB und andererseits von Philippe Danjou geleitet werden. Die
genauen Themen der Workshops werden im Vorfeld der Veranstaltung
ausgewählt und bekannt gegeben. Wir werden Sie auf IAS PLUS darauf
hinweisen, wenn Sie sich beim AFRAC für diese Veranstaltung anmelden
können.
9. Juni 2008:
EU-Kommission gibt Empfehlung zur Beschränkung der
Abschlussprüferhaftung ab
Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zur
Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern
abgegeben. Hauptziel ist es, das Entstehen alternativer
Prüfungsgesellschaften auf einem wettbewerbsorientierten Markt zu
fördern. Die Empfehlung ist die Reaktion auf die steigende Zahl von
Prozessen und den mangelnden Versicherungsschutz in dieser Branche.
Sie will die europäischen Kapitalmärkte schützen, indem
sichergestellt wird, dass für Abschlussprüfungen von börsennotierten
EU-Unternehmen auch weiterhin Prüfungsgesellschaften zur Verfügung
stehen. Die Empfehlung lässt den Mitgliedstaaten die Wahl, auf
welche Weise sie die Haftung beschränken wollen, und führt
verschiedene Grundsätze ein, die sicherstellen sollen, dass die
Haftungsbeschränkung den Abschlussprüfern ebenso gerecht wird wie
den geprüften Unternehmen, Anlegern und sonstigen Betroffenen.
Hintergrund der Initiative ist der mit der
Abschlussprüfungsrichtlinie von 2006 erteilte Auftrag an die
Kommission, eine Beschränkung der finanziellen Haftung zu prüfen und
soweit erforderlich Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu richten.
Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy:
|
Nach eingehenden Untersuchungen und ausführlichen
Konsultationen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die
Kombination aus unbeschränkter Haftung und unzureichendem
Versicherungsschutz nicht mehr hingenommen werden kann, denn
sie kann für unsere Kapitalmärkte und international tätige
Abschlussprüfer zu einem großen Problem werden. Die
derzeitigen Bedingungen halten nicht nur neue Akteure vom
Eintritt in den internationalen Abschlussprüfungsmarkt ab,
sondern stellen auch für die bestehenden Firmen eine Gefahr
dar. Angesichts der hohen Konzentration und der geringen
Auswahl an Prüfungsgesellschaften könnte dies nachteilige
Folgen für die europäischen Kapitalmärkte haben. |
In der Empfehlung werden beispielhaft drei Methoden der
Haftungsbeschränkung vorgeschlagen, doch können auch andere,
gleichwertige Verfahren eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten
sollten sich für die Methode entscheiden, die am besten mit ihren
jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen übereinstimmt. Mit der
Empfehlung werden außerdem einige zentrale Grundsätze eingeführt,
die die Mitgliedstaaten bei der Wahl einer Haftungsbeschränkung
befolgen sollten:
 |
Die Haftungsbeschränkung sollte nicht bei vorsätzlichem
Fehlverhalten des Abschlussprüfers gelten,
|
 |
die Haftungsbeschränkung muss sich auch auf Dritte
erstrecken, um die gewünschte Wirkung zu entfalten,
|
 |
Geschädigte haben das Recht auf eine angemessene
Entschädigung. |
Die Empfehlung ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/liability/index_de.htm.
9. Juni 2008:
Direktor der SEC äußert sich zu US-Unternehmen und IFRS
 |
John W. White, Direktor der Abteilung
Unternehmensfinanzierung der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) sprach am 5. Juni 2008 auf der Konferenz zu
globaler Konvergenz der Finanzberichterstattung des
US-amerikanischen Instituts Financial Executives
International (FEI) zum Thema IFRS und US-amerikanische
Unternehmen: Was vor uns liegt (IFRS and US Companies: A
Look Ahead). In seiner Rede legte White den Schwerpunkt auf
Auswirkungen einer Anwendung der IFRS durch US-amerikanische
Unternehmen auf methodischer Ebene. Lesen Sie die
vollständige Rede, aus der wir nachfolgend übersetzen,
in englischer Sprache. Abschließend sagte White:
„Ich bin wirklich der Meinung, dass im Endeffekt
US-Emittenten IFRS anwenden werden; es ist Zeit, dass wir
uns in diese Richtung bewegen. Die SEC kann jetzt Führungsstärke
zeigen, indem sie plant, wie wir zu diesem Ergebnis kommen,
was wiederum US-Emittenten größere Klarheit in diesem
Bereich bringen kann.“ |
Ich glaube, es gibt eine Reihe methodischer
Fragen, die öffentlich erörtert und erfragt werden sollten.
Unter den interessantesten Fragen sind die folgenden:
 |
Sollte es US-Emittenten gestattet sein, ihre
Abschlüsse nach IFRS zu erstellen, wenn sie diese bei
der SEC einreichen? |
 |
Sollte es US-Emittenten vorgeschrieben sein, ihre
Abschlüsse nach IFRS zu erstellen? |
 |
Für beide obigen Fragen:
 |
Sollte es nur einer Untergruppe von
US-Unternehmen gestattet oder vorgeschrieben sein,
IFRS anzuwenden, oder sollte ein jeglicher Schritt
hin zu IFRS allen Unternehmen gestattet oder
vorgeschrieben sein?
|
 |
Wenn gewünscht wird, dass vorerst nur eine
Untergruppe IFRS anwendet, wie sollte diese
Untergruppe definiert sein? |
 |
Welcher Zeitrahmen und welche
Übergangsvorschriften sollten für die Gestattung
oder die Vorschrift der Anwendung von IFRS durch
US-Unternehmen gelten? |
|
 |
Und, lassen Sie uns das nicht vergessen, was sollte
die Rolle der SEC bei der Beantwortung dieser Fragen
sein? |
 |
Und allgemeiner gedacht ist dies auch eine
angemessene Frage, die man stellen sollte: Warum erwägt
die SEC überhaupt, die Anwendung von IFRS durch
US-Unternehmen zuzulassen oder gar vorzuschreiben? |
|
8. Juni 2008:
Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
Unsere
kanadischen Kollegen haben die fünfte Ausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit
dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS
stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Zu den in
dieser Ausgabe behandelten Themen gehören Angaben über die
erwarteten Auswirkungen infolge der erstmaligen Anwendung der IFRS,
steuerliche Überlegungen bei der Anwendung der IFRS sowie die
Auswirkungen auf die Branche der Finanzinstitute. Wie immer wird der
aktuelle Stand der Entwicklung bei den IFRS wiedergegeben. Der Countdown-Newsletter wird in zwei
Sprachen veröffentlicht:
Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer neu angelegten
Länderseite Kanada.
7. Juni 2008: IESBA gibt zwei
Ethikvorschläge erneut heraus
 |
Der International Ethics Standards Board for Accountants
(IESBA) hat einen Entwurf mit Vorschlägen für die Stärkung
der Unabhängigskeitsanforderungen, die im Ethikcode für
berufsständische Wirtschaftprüfer von IFAC enthalten sind,
erneut herausgegeben. Der erneut herausgegebene Entwurf
enthält zwei Kernvorschläge: |
 |
Nach dem ersten Vorschlag würde unabhängigen Prüfern verboten,
interne Revisionsdienstleistungen im Zusammenhang mit internen
Kontrollen, Finanzsystemen oder Abschlüssen für einen Mandanten
zu leisten, wenn der Mandant ein Unternehmen von
öffentlichem Interesse ist. |
 |
Nach dem zweiten Vorschlag ist vorgesehen, dass eine
jährliche Durchsicht von einem Prüfer vor oder nach der Freigabe
durchgeführt wird, der nicht der Wirtschaftprüfungsgesellschaft
angehört, wenn der Umsatz eines börsennotierten Mandanten
15 Prozent des gesamten Umsatzes der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über zwei aufeinander folgende
Jahre ausmacht. |
Die Frist für Stellungnahmen läuft am 31. August 2008 ab. Die
Pressemitteilung können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 43 KB).
6. Juni 2008: Präsentationen der öffentlichen Diskussionsrunde zu
Pensionen
 |
Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle
anderen interessierten Personen und Organisationen am
Dienstag, den 3. Juni 2008 zu einem Diskussionsforum zu
Pensionen eingeladen. Die Präsentationen sind jetzt auf der
Internetseite zur Verfügung gestellt worden. Das Protokoll
der Diskussionsrunde ist für die nächsten Tage angekündigt.
|
6. Juni 2008:
IAS Plus-Newsletter zu den Verbesserungen an den IFRS in
chinesischer Sprache
Am
27. Mai 2008 hatten wir eine
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu
den Verbesserungen an den IFRS (in englischer Sprache,
136 KB), die vom Global IFRS Office von Deloitte erstellt worden
ist, zur Verfügung gestellt. Wir hatten über die entsprechenden
Änderungen in unserer
Nachricht vom
22. Mai 2008 berichtet. Unsere chinesischen
Kollegen haben nun eine
chinesischsprachige Übersetzung des IAS Plus-Newsletters zu
den Verbesserungen an den IFRS angefertigt (213 KB).
6. Juni 2008:
IFRS 2008 jetzt als CD-ROM erhältlich
 |
Die CD-ROM der IFRS 2008 kann nun bei der IASC-Stiftung
(International Accounting Standards Committee Foundation,
IASCF), der Dachorganisation des IASB, für
£80 plus Versandkosten käuflich erworben werden. Es gibt
Nachlässe für Universitätsangehörige und Studenten, für
Besteller aus Ländern mit mittlerem oder niedrigem
Einkommensniveau und bei Sammelbestellungen. Auf der CD
finden sich alle IFRS, IAS, IFRIC und SIC, die bis
Januar 2008 verabschiedet waren sowie die neusten Entwürfe,
Interpretationsentwürfe und Diskussionspapiere, die bis zum
31. März 2008 veröffentlicht waren. Sie können on-line unter
http://buy.iasb.org
bestellen oder ein
Bestellformular per Fax oder E-mail schicken. |
6. Juni 2008: Accounting Roundup Ausgabe
Mai 2008
Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.
6. Juni 2008: Tagesordnung für
die Boardsitzung im Juni
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
17. Juni, bis Freitag, den 20. Juni 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.
Der IASB wird außerdem am 23. und 24. Juni zu einer gemeinsamen
Sitzung mit dem Standardbeirat (Standards Advisory
Council, SAC) im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn
in London zusammenkommen. Die Tagesordnung der SAC-Sitzung finden
Sie hier. |
|

17. bis
20. Juni 2008, London
Dienstag, 17. Juni 2008
Mittwoch, 18. Juni 2008
Donnerstag, 19.
Juni 2008
 |
Jährliche
Verbesserungen an den IFRS – 2008 – Drei Sachverhalte:
 |
IAS 7 Kapitalflussrechnungen – Klassifizierung
von Aufwendungen |
 |
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten –
Buchungseinheit für Wertminderungstests des Geschäfts- oder
Firmenwerts |
 |
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung –
Anwendungsbereich des IFRS 2 und des überarbeiteten IFRS 3 |
|
 |
IFRIC Genehmigung der endgültigen
Interpretationen
 |
IFRIC X Vereinbarungen über die Errichtung von
Immobilien |
 |
IFRIC X Absicherung einer Nettoinvestition in einen
ausländischen Geschäftsbetrieb |
|
 |
Aufgegebene Geschäftsbereiche
(Änderungen an IFRS 5) |
 |
Darstellung des
Abschlusses Phase B |
Freitag, 20. Juni 2008
|
6. Juni 2008: Tagesordnung für die SAC-Sitzung am
23. und 24.
Juni 2008
Der
International Accounting Standards Board wird sich am
Montag und
Dienstag, den 23. und 24. Juni 2008, mit dem Standardbeirat
(Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet
im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn in London statt.
Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung
wieder, die Beobachtern offensteht.
|

23. - 24. Juni 2008, London
Montag, 23. Juni 2008
 |
Bericht des SAC-Vorsitzenden |
 |
Neueste Marktereignisse
Schritte, die der IASB unternimmt |
 |
Bedenken bezüglich der
Nichtkonsolidierung – Die Projekte zu Konsolidierung und
Ausbuchung |
 |
Das Arbeitsabkommen von
IASB und FASB – Aktueller Stand der Bedeutung der
Fortschritte, die bis Mitte 2011 erreicht werden sollen |
 |
Erörterung der
Arbeitsprogramme von IASB und IFRIC |
Dienstag, 24. Juni 2008 (nur vormittags)
 |
Agendavorschläge
 |
Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital |
 |
Ausbuchung |
|
 |
Gemeinsame Sitzung mit den
Treuhändern – Überarbeitung der Satzung |
|
5. Juni 2008: IDW nimmt Stellung zum Entwurf des ISA 402
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB),
dem für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale
Gremium, Stellung zum Entwurf des internationalen Prüfungsstandards
(International Standard on Auditing, ISA) 402 Abschlussprüfung
bei Teilauslagerung der Rechnungslegung auf
Dienstleistungsunternehmen genommen. In der
englischsprachigen
Stellungnahme (22 Seiten, 147 KB)
werden detailliert Änderungsvorschläge dargestellt und begründet.
5. Juni 2008: Bekanntmachung
des DRS 15a und des DSR 17
 |
Im Bundesanzeiger Nr. 82 vom 5. Juni 2008 (Beilage 82a)
sind der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 15a (DRS 15a)
Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im
Konzernlagebericht und der Deutsche
Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS 17)
Berichterstattung über die
Vergütung der Organmitglieder durch das
Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt
gemacht worden. |
5. Juni 2008: FASB erwägt
eventuell, FAS 109 durch IAS 12 zu ersetzen
In einem Interview, das vom
US-amerikanischen Wirtschaftsnachrichtendienst BNA (The Bureau of
National Affairs) veröffentlicht wurde, sagte Sue Bielstein, die
Direktorin für Planung und Unterstützung des FASB, dass der Stab des
FASB beabsichtige, den Board zu bitten, zu erwägen, ob nicht eine
FASB-Fassung des vom IASB entworfenen IAS 12 Ertragsteuern an
Stelle von Änderungen am US-amerikanischen Standard FAS 109
Bilanzierung von Ertragsteuern herausgegeben werden solle. Sue
Bielstein deutete an, dass der FASB diesen Vorschlag vor Monatsende
erörtern könne.
5. Juni 2008: IASB setzt
Expertengruppe zur Bewertung von Finanzinstrumenten ein
Wie in unserer
Nachricht vom
12. April 2008 angekündigt hat der IASB eine
Expertengruppe zur Bewertung von Finanzinstrumenten in
inaktiven Märkten eingerichtet. Dies ist eine Reaktion auf
die Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF)
im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise.
Aufgabe der Expertengruppe ist es, die beste ausgeübte
Praxis in Bezug auf Bewertungsmethoden zu prüfen und
gegebenenfalls notwendige zusätzliche Leitlinien für Fälle
zu entwickeln, in denen die Märkte nicht länger aktiv
sind. Die Expertengruppe wird das erste Mal am 13. Juni 2008
tagen. Auf dieser nicht öffentlichen Sitzung die
Nichtöffentlichkeit soll gewährleisten, dass alle Teilnehmer die
Fragen in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise frei erörtern können –
sollen die Teilnehmer ihre Erfahrungen mit der Bewertung von und den
Angaben zu Finanzinstrumenten in der derzeitigen Marktsituation
austauschen. Auch Deloitte ist in der Expertengruppe vertreten. Die
Ergebnisse der ersten Sitzung werden dem IASB auf der Sitzung im
Juni bekanntgegeben, und schlussendlich sollen die Schlüsse der
Expertengruppe in die IASB-Projekte zu Finanzinstrumenten und zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert einfließen. Wir werden auf
IAS PLUS zeitnah über alle Ergebnisse berichten. Auf unserer
Seite zur
Finanzmarktkrise
finden sie bislang die folgenden weiteren Einträge:
4. Juni 2008: Öffentliche
Anhörung zu Anlageprodukten für Kleinanleger
Die
Europäische Kommission veranstaltet am 15. Juli 2008 in Brüssel eine
Öffentliche Anhörung zu Anlageprodukten für Kleinanleger (Programm
in englischer Sprache, 159 KB). Die Anhörung wird hochrangige
politische Entscheidungsträger, Industrievertreter und
Repräsentanten von Verbraucherorganisationen zusammenbringen, um ein
Thema zu diskutieren, welches in den letzten Monaten im Zentrum der
Aufmerksamkeit stand. Hierbei geht es um den sich entwickelnden
Markt der Anlageprodukte für Kleinanleger und namentlich darum, ob
der gegenwärtig zersplitterte Rechtsrahmen eine hinreichende
Grundlage dafür bietet, dass Anleger die erforderlichen
Informationen und die Beratungsqualität erhalten, um eine
angemessene Anlageentscheidung treffen zu können (s. dazu auch
unsere Seite zur
Finanzmarktkrise).
Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Veranstaltungsort finden
Sie auf der
EU-Binnenmarktseite.
4. Juni 2008: IOSCO prüft Fragen zu
Prüfungsdienstleistungen
 |
Die
Projektgruppe für Prüfungsdienstleistungen des
Fachausschusses der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securities Commissions,
IOSCO) wird im Laufe des nächsten Jahres den Umfang ihrer
Arbeiten ausweiten, um eine Reihe von Fragen zu
Prüfungsdienstleistungen mit aufzunehmen. Insbesondere wird
sich die Projektgruppe folgenden Sachverhalten mit
Prüfungsbezug widmen: |
 |
Transparenz und Führung von Prüfungsgesellschaften
einschließlich Überschneidungen von Geschäftsführung mit
Rentabilität der Gesellschaft und Prüfungsqualität. |
 |
Umfang von Prüfungsberichten einschließlich verschiedener
Grade der prüfungsnahen Beratung unter verschiedenen Umständen,
der Möglichkeit verbesserter Angaben bezüglich der verschiedenen
Grade der prüfungsnahen Beratung und der möglichen Rolle von
gemeinsamen Prüfungen. |
 |
Mögliche Ausweitung von zulässigen organisatorischen Strukturen
und Formen, um eine größere Rentabilität der Prüfungsgesellschaften
und stärkeren Branchenwettbewerb zu ermöglichen. |
Lesen Sie die
Presseerklärung der IOSCO (in englischer Sprache, 67 KB). Die
Projektgruppe hat außerdem ein Dokument erstellt, das
IOSCO-Mitgliedern dabei behilflich sein soll, sich auf mögliche
Gegebenheiten in Bezug auf Prüfungsgesellschaften einzustellen und
vorzubereiten, die Auswirkung auf die Erbringung von
Prüfungsdienstleistungen auf den Kapitalmärkten weltweit haben
könnten. Laden Sie sich
Alternativplanung für Ereignisse und Umstände, die die Verfügbarkeit
von Prüfungsdienstleistungen betreffen herunter (in englischer
Sprache, 131 KB).
4. Juni 2008: Abschließendes
Kommuniqué der Jahreskonferenz von IOSCO
Die
internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securities Commissions,
IOSCO) hat das
abschließende Kommuniqué zu ihrer dritten Jahreskonferenz
veröffentlicht (in englischer Sprache, 85 KB), die vom 26. bis
29. Mai 2008 in Paris stattfand. Auf der Konferenz wurde Christopher
Cox, Vorsitzender der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) zum Vorsitzenden des Fachausschusses der
IOSCO gewählt. Der Fachausschuss besteht aus 15
IOSCO-Mitgliedern, die einige der größeren, weiter
entwickelten und internationalisierten Märkte
beaufsichtigen. Eines der Kernziele des Ausschusses ist es,
praxisnahe Antworten auf bedeutende Aufsichtsfragen in Bezug
auf den Betrieb von Wertpapiermärkten zu entwickeln und
diesbezüglich Prinzipien und Standards zu verabschieden. Der
Fachausschuss überwacht die Aktivitäten der IOSCO im Bereich
der Bilanzierung.
4. Juni 2008: IOSCO veröffentlicht
Empfehlungen zur Finanzmarktkrise
 |
Die
internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securities Commissions,
IOSCO) hat den abschließenden Bericht ihrer
Fachausschussprojektgruppe zur Finanzmarktkrise veröffentlicht.
Der Bericht enthält eine Analyse der Gründe, die der
Finanzmarktkrise zugrunde liegen, und der Auswirkungen auf die
internationalen Kapitalmärkte sowie Empfehlungen bezüglich
der Fragen, denen sich Wertpapieraufsichten derzeit
gegenüber sehen. Ebenfalls im Bericht enthalten sind
Empfehlungen des Fachausschusses hinsichtlich künftiger
Arbeiten der IOSCO, um diesen Fragen in drei Bereichen
(einschließlich der Bilanzierung) gegenüber zu treten. Diese
drei Bereiche sind: |
 |
Transparenz auf Seiten der Emittenten und Sorgfaltspflicht
der Anleger |
 |
Risikomanagement und -aufsicht bei Unternehmen |
 |
Bewertungs- und Bilanzierungsfragen |
Folgende weitere Informationsquellen stehen Ihnen zur Verfügung:
4. Juni 2008: FASB verkündet
Änderungen an der Führung des fachlichen Stabs
 |
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat die unten
genannten Änderungen an der Führung seines fachlichen Stabs bekannt
gegeben. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in
Kraft. |
 |
Russ Golden, der vorher FASB-Direktor für fachliche
Anwendungs- und Umsetzungsfragen war, ist der neue fachliche
Direktor mit Gesamtverantwortung für die Arbeit des Stabs für
alle Projekte auf Standardebene. Dies umfasst sowohl die
eigentlichen Projekte als auch Umsetzungsfragen. Er wird
weiterhin Vorsitzender
der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging
Issues Task Force, EITF) bleiben. |
 |
Ron Lott, vormals ein leitender fachlicher Berater des FASB,
nimmt die neu eingerichtete Stelle des Forschungsdirektors ein.
Er trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt zum
Rahmenkonzept und für alle Forschungsaktivitäten einschließlich
der neuen Initiative zur Forschung zu Rechnungslegungsstandards
des FASB (Financial Accounting Standards Research Initiative). |
 |
Sue Bielstein, frühere FASB-Direktorin für bedeutende
Projekte und fachliche Fragen, wird Direktorin für Planung und
Unterstützung. |
Lesen Sie auch die englischsprachige
Presseerklärung des FASB.
4. Juni 2008: Heads Up-Newsletter
zu vorgeschlagenen Angabeforderungen des FASB bezüglich
Kreditderivaten
 |
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen
vorgeschlagenen
Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP)
veröffentlicht, um die Angabeerfordernisse für Unternehmen
zu verbessern, die Kreditderivate oder Finanzgarantien
verkaufen. Die Kommentierungsfrist endet am 30. Juni 2008.
Die Angabeerfordernisse würden für Abschlüsse und
Zwischenberichte in Kraft treten, die nach dem 15. November
2008 enden. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletter erstellt (in englischer
Sprache, 89 KB), in dem der Standpunkt erläutert wird. Den
vorgeschlagenen Standpunkt selbst (in englischer Sprache, 38 KB) können
Sie direkt von der Internetseite des FASB herunterladen.
Bezüglich der Konvergenz mit den IFRS heißt es dort: |
|
Im August 2005 hat der IASB IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
herausgegeben. Der Anwendungsbereich von IFRS 7 schließt alle Finanzinstrumente ein,
nicht nur derivative Instrumente. Der FASB hat sich auf Grund des kurzfristigen
Bedarfs, die Regelungslücken bezüglich der Angaben hinsichtlich möglicher
Risiken und Auswirkungen auf die Kapitalströme aus diesen Derivaten entschieden,
den Anwendungsbereich dieses vorgeschlagenen FSP auf Kreditderivate zu
beschränken. Möglicherweise wird der FASB zu einem späteren Zeitpunkt ein
längerfristiges Projekt aufnehmen, um die Angabeerfordernisse bezüglich aller
Finanzinstrumente zu verbessern und größere Konvergenz mit den IFRS zu erzielen. |
3. Juni 2008: Neue Daten zu
ausländischen Unternehmen bei SEC und NYSE
 |
Wir haben unsere statistische Datenbank aktualisiert.
Die neuen Zahlen der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) deuten zum einen die
Verflechtung der Kapitalmärkte weltweit an, sie zeigen zum
anderen aber auch deutlich die Auswirkungen der verschärften
Regulierungsanforderungen des Sarbanes-Oxley-Acts
(Reduzierung der ausländischen, bei der SEC registrierten
Unternehmen um 15% seit 2004). Auch die Zahl der der an der
New Yorker Börse (New York Stock Exchange, NYSE) notierten
ausländischen Unternehmen ist rückläufig (Abnahme um 11%
seit 2003): |
Die neuesten Daten im einzelnen (alle Dokumente in englischer
Sprache):
Diese und weitere Daten stehen Ihnen dauerhaft in unserer
statistischen Datenbank zur Verfügung, die Sie in der Rubrik
Ressourcen in der linken Spalte unserer Startseite finden.
2. Juni 2008:
SEC-Vorsitzender spricht vor der IOSCO über IFRS
 |
Auf der 33. Jahresversammlung der
internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securities Commissions,
IOSCO) hielt der Vorsitzende der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, eine Rede
zum Thema
International Financial Reporting
Standards: Das Versprechen der Transparenz und der
Vergleichbarkeit zum Nutzen der Anwender weltweit. In
seinen Ausführungen erörterte Cox den Nutzen eines einzigen
Satzes von weltweit geltenden Rechnungslegungsstandards und
stellte die fünf ausschlaggebenden Vorraussetzungen für den
Erfolg von IFRS heraus (s. u.). Lesen sie die
vollständige Rede von Cox in englischer Sprache. |
| Damit das mit den IFRS
gegebene Versprechen eingelöst werden kann,
die Kapitalmärkte weltweit zusammenwachsen
zu lassen und ein wirkungsvolles Werkzeug in
den Händen der Anleger in der ganzen Welt zu
legen, gibt es eine Handvoll von Prinzipien,
die eingehalten werden müssen. Jeder von uns hier
heute muss dafür sorgen, dass diese
Prinzipien eingehalten werden:
 |
Der erste Schlüssel zum Erfolg der
IFRS liegt darin, dass die Standards im
Interesse der Anleger entwickelt werden.
Dies muss das oberste Prinzip bleiben. |
 |
Des weiteren muss der
Standardsetzungsprozess transparent
sein. Das ist nicht nur notwendig, um
das Vertrauen der Anleger nicht zu
verletzen, sondern es stellt auch die
Integrität und die Qualität der
Standards sicher. |
 |
Drittens muss der Standardsetzer
unabhängig sein. Das soll heißen, er
muss unabhängig sein von bestimmten
Einflüssen, von politischen Prozessen, von
bevorzugten Branchen oder
Großunternehmen und von nationalen oder
regionalen Voreingenommenheiten. |
 |
Viertens muss der Standardsetzer
jederzeit Rechenschaft ablegen können.
Das bedeutet, dass die IFRS tatsächlich
die Bedürfnisse der Anleger und anderer
Interessensgruppen erfüllen müssen und
dass alle Beteiligten zeitnah über aktuelle
Entwicklungen informiert werden. |
 |
Und schließlich ist es absolut
lebensnotwendig, dass alle
Interessengruppen von sich aus am
Standardsetzungsprozess teilnehmen, um
den fortdauernden Erfolg der IFRS zu
gewährleisten. |
|
2. Juni 2008:
Standardentwurf und Diskussionspapier zum Rahmenkonzept frei
verfügbar
 |
Wie in unseren Nachrichten vom 31. Mai 2008 angekündigt,
stehen ab heute der
Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten
Rahmenkonzepts und das
Diskussionspapier zur Vorläufigen Sichtweise hinsichtlich
eines verbesserten Rahmenkonzepts: die
Berichtseinheit auf der
Internetseite des IASB auch für Nichtabonnenten
kostenfrei zur Verfügung. Das Rahmenkonzept stellt die
Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Standards dar.
Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte: |
Entwurf: Kapital 1 und 2 des
verbesserten Rahmenkonzepts (Zielsetzung und qualitative
Anforderungen)
Im Entwurf wird die Zielsetzung der Finanzberichterstattung,
die qualitativen Eigenschaften von Informationen, die in
Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden, und
Beschränkungen hinsichtlich der Zurverfügungstellung dieser
Informationen erörtert. Der Entwurf spiegelt die aktuellen
Vorschläge des Boards im Licht der Berücksichtigung der
Stellungnahmen wider, die zu einem ersten
Konsultationsdokument vom Juli 2006 eingegangen waren. Im
Entwurf wird die folgende Zielsetzung der
Finanzberichterstattung vorgeschlagen:
Die Zielsetzung von Finanzberichterstattung in
Mehrzweckabschlüssen liegt darin, Informationen über die
Berichtseinheit zu liefern, die entscheidungsnützlich
für derzeitige und potentielle Anleger, Darlehens- und
andere Kreditgeber in ihrer Eigenschaft als Kapitalgeber
sind. Kapitalgeber sind die eigentlichen Adressaten der
Finanzberichterstattung. Zur Erreichung des gesetzten
Ziels müssen Finanzberichte folgende Informationen zur
Verfügung stellen: wirtschaftliche Ressourcen des
Unternehmens und Ansprüche darauf sowie die
Geschäftsvorfälle und anderen Ereignisse und Umstände,
die sie beeinflussen.
Der Grad, zu dem solche Finanzinformationen nützlich
sind, hängen von ihren qualitativen Eigenschaften ab.
Im Entwurf wird außerdem eine verbesserte Beschreibung von
„glaubwürdiger Darstellung“ gegeben – eine der qualitativen
Eigenschaften, die Finanzinformationen besitzen sollten,
wenn sie eine nützliche Grundlage für wirtschaftliche
Entscheidungen darstellen sollen:
Um in der Finanzberichterstattung von Nützlichkeit zu
sein, müssen Informationen eine glaubwürdige Darstellung
der wirtschaftlichen Phänomene bieten, die sie
abzubilden behaupten. Eine glaubwürdige Darstellung wird
erreicht, wenn die Beschreibung eines wirtschaftlichen
Phänomens vollständig, neutral und frei von wesentlichen
Fehlern ist. Finanzinformationen, die ein
wirtschaftliches Phänomen glaubwürdig darstellen,
beschreiben den wirtschaftlichen Gehalt des zugrunde
liegenden Geschäftsvorfalls (bzw. der zugrunde liegenden
Ereignisse oder Umstände) – dies ist nicht immer
deckungsgleich mit der gesetzlichen Form.
Diskussionspapier: Vorläufige
Ansichten zum Konzept der Berichtseinheit
In diesem Dokument werden die vorläufigen Ansichten des
Boards zum Konzept der Berichtseinheit und verwandter
Sachverhalte dargestellt. Obwohl das Konzept der
Berichteinheit einige wichtige Aspekte der
Finanzberichterstattung bestimmt, wird es im bestehenden
Rahmenkonzept nicht explizit angesprochen. Die vorläufigen
Ansichten des Boards sind die folgenden:
 |
Eine Berichtseinheit ist ein abgeschlossener Bereich
von Geschäftsaktivitäten, die für derzeitige und
zukünftige Eigenkapital-, Darlehens- und andere
Kreditgeber von Interesse ist. |
 |
Beherrschung ist die Grundlage für die Bestimmung
der Zusammensetzung einer Berichtseinheit eines
Konzerns. |
 |
Konzernabschlüsse sollten aus der Sicht der
Berichtseinheit des Konzerns erstellt sein. |
|
2. Juni 2008: Vierteljährlicher Newsletter zu
Rechnungslegungssachverhalten in Südafrika
Unsere
Kollegen von Deloitte Südafrika geben vierteljährlich einen
Newsletter mit dem Titel Genau genommen (Technically
speaking) heraus, der Hintergründe, Leitlinien und
Zusammenfassungen zu Sachverhalten bietet, die das Bilanzierungs-,
Prüfungs- und aufsichtsrechtliche Umfeld in Südafrika berühren.
Weitere Sachverhalte von allgemeinem Interesse werden ebenfalls
dargestellt. Laden Sie sich die
Ausgabe vom
Mai 2008 herunter (in englischer Sprache, 515 KB). Unter
den Themen mit IFRS-Bezug in dieser Ausgabe sind die folgenden:
 |
Neueste Entwürfe des IASB |
 |
Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11
Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen |
 |
Überarbeitung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
und IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS |
 |
IFRS 7 und die Angabeerfordernisse zu Liquiditätsrisiken |
 |
IFRS-Fragen:
 |
Kann ein verkürzter Zwischenbericht als in
Übereinstimmung mit den IFRS stehend bezeichnet werden? |
 |
Aufnahme von Überziehungskrediten in die
Zahlungsmitteläquivalente |
|
 |
Nehmen Sie Abschied von der Überleitungsrechnung auf
US-GAAP |
2. Juni 2008:
Bericht von der Zusammenkunft des FASB und des ASBJ letzte
Woche
Vertreter des US-amerikanischen Standardsetzers FASB und des
japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan,
ASBJ) sind letzte Woche in Tokio zusammengekommen, um globale
Konvergenz zu erörtern. Dies war das fünfte Treffen dieser Art
zwischen dem FASB und dem ASBJ. Unter anderem erörterten die
Vertreter beider Boards die jüngste internationale Finanzmarktkrise, den
aktuellen Stand ihrer Arbeiten bei ihren Projekten zu Konsolidierung
von Zweckgesellschaften, Erlöserfassung, Darstellung des Abschlusses
und die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Lesen Sie den
zusammenfassenden Bericht in der
Presseerklärung
des FASB (in englischer Sprache).
2. Juni 2008:
Gespräche am Runden Tisch der IASCF für den 19. Juni 2008
festgesetzt
 |
Die Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, werden mit
interessierten Parteien am 19. Juni 2008 zusammenkommen, um
ihre ersten Vorschläge für die Überarbeitung der Satzung der IASCF zu erörtern. Die Gespräche am Runden Tisch werden etwa
von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr Londoner Zeit im Renaissance Chancery
Court Hotel in London stattfinden. Lesen Sie die
englischsprachigen
Entwurfsvorschläge der Treuhänder (150 KB). Die beiden
wesentlichen Vorschläge sind die folgenden: |
 |
Einrichtung einer formellen Verbindung zu den wichtigsten
öffentlichen Institutionen durch Schaffung eines
Überwachungsgremiums aus Vertretern offizieller Organisationen
(einschließlich Wertpapieraufsichten), das Treuhänder ernennen
und ihre Aufsichtsaktivitäten überwachen würde. |
 |
Ausweitung des IASB auf 16 Mitglieder von derzeit 14 unter
Wahrung einer geographischen Balance. Diese geographische Balance
würde so aussehen, dass normalerweise jeweils vier Vertreter aus
Nordamerika, Europa und dem asiatisch-pazifischen Raum Mitglieder
des Boards wären sowie vier weitere Vertreter mit beliebigem
Hintergrund, solange die Gesamtbalance der geographischen Interessen
nicht verletzt würde. |
Einzelpersonen oder Organisationen, die an den Gesprächen am
Runden Tisch am 19. Juni teilnehmen wollen, werden gebeten, ihr
Teilnahmeinteresse per E-mail Tamara Oyre, IASCF Assistant Corporate
Secretary, unter toyre@iasb.org
bis Freitag, den 13. Juni 2008 mitzuteilen. Interessierte Parteien,
die nicht an den Gesprächen teilnehmen können, haben die
Möglichkeit, bis zum 9. Juni 2008 schriftlich Beiträge zur
Diskussion einzureichen. Auf IAS Plus haben wir eine eigene Seite
mit Hintergrundinformationen zur
Überarbeitung der Satzung
für Sie eingerichtet.
|