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31.
Juli 2008: IAS Plus-Newsletter zu IAS 39
Risikopositionen, die für das Hedge
Accounting qualifizieren
 |
Das Global IFRS Office hat eine Sonderausgabe des
IAS Plus-Newsletters zu den heute veröffentlichten
Änderungen an IAS 39 herausgegeben:
Special Edition IAS Plus Newsletter– IAS 39: Eligible Hedged
Items (in englischer Sprache, 140KB). Die Änderungen
betreffen
 |
die Identifizierung von Inflation als abgesichertes
Risiko oder abgesicherter Teil und |
 |
das Hedging mit Optionen |
Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier.
Sie können sich auch für ein kostenfreies
Emailabonnement
eintragen. |
31. Juli 2008: Stellungnahmen zum PAAinE-Diskussionspapier zu
Eigen- und Fremdkapital
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) zeigt sich erfreut über die
eingegangenen Stellungnahmen zum PAAinE-Diskussionspapier
zur Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Das
Diskussionspapier wurde im Januar 2008 veröffentlicht, um
die Diskussion der Abgrenzung zwischen Eigen- und
Fremdkapital anzuregen und zu bereichern. Das
Diskussionspapier ist entstanden im Rahmen der Pro-active
Accounting Activities in Europe (PAAinE)-Initiative des
Deutschen Standardisierungsrates, der European Financial
Reporting Advisory Group (EFRAG) und weiterer europäischer
Standardsetzer. Der DSR wird nun die eingegangenen
Stellungnahmen auswerten und die gewonnenen Erkenntnisse in
die internationale Diskussion einbringen.
Die Stellungnahmen werden in Kürze auf den Internetseiten
des DRSC und von EFRAG verfügbar sein. |
31. Juli 2008: Finanzberichterstattung
Trends und Spannungen in der Konvergenz
Jeff Willemain, Global Managing Partner, Regulatory &
Risk, von Deloitte Touche Tohmatsu hat kürzlich einen
Beitrag im Jahrbuch 2008 des internationalen Netzwerks zu Corporate
Governance (International Corporate Governance Network, ICGN)
veröffentlicht, das auf der ICGN-Konferenz in Seoul im Juni 2008
vorgestellt wurde. Der Beitrag mit dem Titel
Corporate Reporting: Trends and Tensions in Convergence
(39 KB) legt den Schwerpunkt auf die Entwicklung von
Rechnungslegungsstandards und Fragen im Zusammenhang mit Konvergenz und
der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS).
31. Juli 2008: SEC-Gespräche
am Runden Tisch zur Leistung von IFRS und US-GAAP
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Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) wird am 4. August 2008
Gespräche am Runden Tisch anbieten, um zu untersuchen, wie
sich IFRS und US-GAAP jeweils während der jüngsten
Finanzmarktunruhen bewährt haben. De Gespräche, die auch im
Internet gesendet werden, werden aus zwei Diskussionsrunden
bestehen, die sich aus Anlegern, Emittenten, Prüfern und
verschiedenen andere Parteien mit einem Hintergrund in
Rechnungslegung zusammensetzen. Vertreter von FASB und IASB
werden als Beobachter teilnehmen. Der Vorsitzende der SEC,
Christopher Cox sagte dazu: |
| Diese Gesprächsrunden werden
für die SEC wertvolle Einsichten von Seiten der
Anleger, Emittenten, Prüfer und anderer über die
Belastbarkeit von IFRS und US-GAAP im
Zusammenhang mit dem Druck, der derzeit auf den
Märkten lastet, bieten. Wir sind besonders daran
interessiert zu erfahren, wie die beiden Sätze
von Standards mit den Hauptfragen der
Bilanzierung in der Finanzmarktkrise
einschließlich nicht konsolidierter
Gesellschaften und beizulegendem Zeitwert
zurecht kamen. |
Beiträge zu den Gesprächen können auch schriftlich eingereicht
werden. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung der SEC.
31. Juli 2008: Stellungnahmeentwurf zum
Rahmenkonzept Die Berichtseinheit
Am
31. Mai 2008 hat der IASB hat ein
Diskussionspapier zur Vorläufigen Sichtweise hinsichtlich
eines verbesserten Rahmenkonzepts: die
Berichtseinheit veröffentlicht. Das
Diskussionspapier
(in englischer Sprache, 219 KB) stellt den ersten
Schritt zu Phase D des gemeinsamen Projekts von FASB und
IASB zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts dar. In dem Papier
liegt der Schwerpunkt auf der Begriffsabgrenzung der
Berichtseinheit und der Zusammensetzung einer
Konzernberichtseinheit.
Der IASB hat um Stellungnahmen bis zum 29. September 2008
gebeten, und EFRAG hat nun den
Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht (in
englischer Sprache, 162 KB).
| Die Hauptpunkte in der Stellungnahme von
EFRAG sind die folgenden:
 |
EFRAG unterstützt die Ansicht, dass das
überarbeitete Rahmenkonzept den Begriff der
Berichtseinheit adressieren sollte. Auch die
vorgeschlagene Beschreibung einer Berichtseinheit als
„definierter Bereich geschäftlicher Aktivitäten von
Interesse für gegenwärtige und mögliche künftige
Investoren, Kredit- und Kapitalgeber“ wird von EFRAG
unterstützt. |
 |
EFRAG ist der Meinung, dass ein Schlüsselpunkt der
Diskussion sein wird, wie der Bereich der geschäftlichen
Aktivitäten definiert werden sollte, also welche
Beziehung zwischen den geschäftlichen Aktivitäten
bestehen sollten, die in der Berichtseinheit
zusammengefasst werden. Im Papier wird vorgeschlagen,
dass die Beziehung im Bestehen von Kontrolle liegen
sollte, aber EFRAG ist der Meinung, dass sowohl
Kontrolle als auch Chancen und Risiken beachtet werden
sollten. |
 |
EFRAG stimmt den Vorschlägen im Papier, was
„Kontrolle“ in diesem Fall ausmacht, generell zu nämlich dass Kontrolle über ein anderes Unternehmen
sowohl Beherrschung als auch die Möglichkeit, Nutzen aus
den geschäftlichen Aktivitäten des beherrschten
Unternehmens zu ziehen, beinhaltet. Im Papier wird
vorgeschlagen, dass ein Konzernabschluss aus der
Unternehmensperspektive dargestellt werden sollte. |
 |
EFRAG ist jedoch der Meinung, dass es verfrüht ist,
Schlüsse in diesem Bereich zu ziehen, bevor eine
tiefgreifende Untersuchung aller involvierten Fragen
durchgeführt worden ist und bevor die Ergebnisse dieser
Untersuchung umfassend erörtert worden sind. |
 |
EFRAG stimmt der Auffassung zu, dass der Abschluss
eines Mutterunternehmens mit den begleitenden Angaben,
der keine Informationen enthält, die auf konsolidierter
Basis erstellt worden sind, in den meisten Fällen nicht
die vorgeschlagene Zielsetzung von Mehrzweckabschlüssen
erfüllt, die an anderer Stelle im Rahmenkonzept
beschrieben wird. Nach Ansicht von EFRAG muss zusätzlich
zu diesen Informationen meistens ein vollständiger
Konzernabschluss zur Verfügung gestellt werden, damit
diese Zielsetzung erfüllt ist. Das könnte also bedeuten,
dass der separate Abschluss eines Mutterunternehmens
kein Mehrzweckabschluss ist. |
|
31. Juli 2008: EFRAG erbittet
Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRS 3/IAS 27
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um
Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von der
überarbeiteten Fassung von IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse und der geänderten Fassung
von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse zur
Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme
zur Einschätzung der beiden Standards vor dem Hintergrund
der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur
Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der
Einführung der Standards in der EU ergeben würden. Weitere
Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG.
31. Juli 2008: Änderungen an IAS 39
hinsichtlich Risikopositionen, die für das Hedge
Accounting qualifizieren
 |
Am 31. Juli 2008 hat der IASB Änderungen an
IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung veröffentlicht, um zwei Fragen
in Bezug auf das Hedge Accounting zu klären:
 |
Inflationsrisiko eines finanziellen Grundgeschäfts |
 |
einseitiges Risiko eines Grundgeschäfts |
Diese Änderungen basieren auf dem Entwurf
Risikopositionen, die für das Hedge Accounting
qualifizieren, der im September 2007 veröffentlicht
worden war, beschränkt aber sich auf die beiden vorgenannten
Punkte. Die Änderungen widmen sich weder der Frage, welche
Risikopositionen als Grundgeschäft unter IAS 39 designiert
werden können, noch der europäischen Carve-out-Option, die
von wenigen europäischen Unternehmen gewählt wird. Diesen
Themen wird man sich gesondert widmen. |
Inflationsrisiko eines
finanziellen Grundgeschäfts
Inflation kann nur abgesichert werden, wenn die
Inflationsänderungen vertraglich festgelegte Teile von
Zahlungsströmen eines bilanzierten Finanzinstruments sind. Wenn
also ein Unternehmen einen inflationsgebundenen Gläubigertitel erwirbt oder emittiert,
besteht das Risiko in schwankenden
Zahlungsströmen infolge von Änderungen der künftigen
Inflationsrate. In diesem Fall kann Cash Flow Hedge Accounting
angewendet werden. In der Änderung wird jedoch deutlich gemacht,
dass ein Unternehmen nicht eine Inflationskomponente bei einem
erworbenen oder emittierten festverzinslichen Gläubigertitel als
abgesichertes Risiko in einem Fair Value Hedge designieren
darf, weil eine solche Komponente nicht eindeutig abtrennbar und
zuverlässig bewertbar ist. Die Änderungen machen auch
deutlich, dass der risikolose oder Benchmark-Zinsteil des
beizulegenden Zeitwerts eines festverzinslichen
Finanzinstruments normalerweise eindeutig abtrennbar und
verlässlich zu bewerten ist und daher abgesichert werden darf.
Einseitiges Risiko eines Grundgeschäfts
Der IASB gestattet einem Unternehmen mit
IAS 39, gekaufte Optionen als
Sicherungsinstrument in einer Absicherung eines finanziellen oder nicht-finanziellen Postens zu
designieren. Das Unternehmen kann eine Option als Absicherung
von Änderungen in den Zahlungsströmen oder dem beizulegenden
Zeitwert eines Grundgeschäfts oberhalb oder unterhalb eines festgelegten Preises oder
einer anderen Variable designieren (also ein einseitiges
Risiko). Mit den Änderungen wird verdeutlicht, dass der innere Wert,
nicht aber der Zeitwert einer Option das einseitige Risiko
widerspiegelt. Daher kann eine designierte Option nicht zur
Gänze vollkommen effektiv sein. Der Zeitwert einer
gekauften Option ist nicht Teil der mit hoher Wahrscheinlichkeit
eintretenden künftigen Transaktion, die Auswirkungen auf das
Ergebnis hat. Wenn ein Unternehmen
eine Option zur Gänze als Sicherungsinstrument eines
einseitigen Risikos, das aus einer mit hoher Wahrscheinlichkeit
eintretenden künftigen Transaktion entsteht, designiert, wird es
somit zu
einer Hedge-Ineffektivität kommen. Alternativ kann ein
Unternehmen entscheiden, den Zeitwert wie nach IAS 39 gestattet
auszuklammern, um die Hedge-Effektivität zu verbessern. |
Die Änderungen an IAS 39 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am
oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist
gestattet, bedarf aber für Unternehmen in der EU zuvor der Übernahme der
Regelung durch die EU-Kommission. Die Änderungen sind rückwirkend anzuwenden. Wenn also ein
Unternehmen über eine Sicherungsbeziehung verfügt, die nach der
überarbeiteten Fassung von IAS 39 nicht länger qualifiziert, muss das Unternehmen die Vergleichsperiode(n) neu darstellen. Weitere Informationen finden Sie in
der
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 51 KB).
30. Juli 2008: PCAOB führt Regeln zur
Übernahme des Registrierungsstatus von Vorgängerfirmen ein
Die
US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat Regeln
verabschiedet, die festlegen, wann es einer Prüfungsgesellschaft
gestattet ist, den Registrierungsstatus einer Vorgängergesellschaft nach
einer Fusion oder einer anderen Veränderung in der rechtlichen Form des
registrierten Unternehmens zu übernehmen, ohne dass das neue geformte
Unternehmen sich um eine Registrierung bewerben muss. Die PCAOB wird
diese Regeln der
Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange
Commission, SEC) zur Genehmigung vorlegen. Die Regeln werden 60 Tage
nach der Genehmigung durch die SEC in Kraft treten. Weitere
Informationen in englischer Sprache finden Sie in der
Presseerklärung der PCAOB.
30. Juli 2008: Stellungnahmeentwurf zu
Pensionen
Im
März 2008 hat der
IASB hat ein Diskussionspapier zu Vorläufigen Ansichten zu
Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu
öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Das
Diskussionspapier
(in englischer Sprache, 270 KB) stellt einen ersten Schritt
in einem umfassenden Projekt zur Bilanzierung von Leistungen
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar.
Der IASB hat um Stellungnahmen bis zum 26. September 2008
gebeten, und EFRAG hat nun den
Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht (in
englischer Sprache, 216 KB).
29. Juli 2008: МСФО в
кармане. 2008 год
– IFRS in your Pocket auf Russisch
 |
 |
Unsere
russischen Kollegen haben
МСФО в кармане.
2008 год veröffentlicht (186 Seiten in
russischer Sprache,
697 KB) – die russische Übersetzung von IFRS in your Pocket
2008. Dieser Taschenführer enthält die Zusammenfassungen
aller IFRS und Interpretationen, die bis zum Januar 2008
herausgegeben worden sind. Wir stellen Ihnen eine dauerhafte
Verknüpfung auf diese Publikation auf unserer
Länderseite
Russland zur Verfügung. Informationen über Deloitte
Russland finden Sie
hier (auch in englischer und französischer Sprache). |
29. Juli 2008: Stellungnahmeentwurf zum
Rahmenkonzept
Am
29. Mai 2008 hatte der International Accounting
Standards Board einen
Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten
Rahmenkonzepts veröffentlicht. Der
Entwurf (in englischer Sprache, 172 KB) ist Teil von
Phase A des gemeinsamen Projekts von FASB und IASB zur
Überarbeitung des Rahmenkonzepts. In Kapitel 1 werden die
Zielsetzung der Rechnungslegung, die Kernnutzergruppe, an
die sich die Finanzberichterstattung wendet, die
Entscheidungsarten, die diese Gruppe trifft, sowie die
Informationen, die als nützlich für diese Gruppe angesehen
werden, beschrieben. Kapitel 2 ist den qualitativen
Merkmalen, die Finanzinformationen nützlich werden lassen,
gewidmet. Hier werden auch die beiden maßgeblichen
Beeinträchtigungen aufgezeigt – Wesentlichkeit und Kosten.
Der IASB hat um Stellungnahmen bis zum 29. September 2008
gebeten, und EFRAG hat nun den
Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht (in
englischer Sprache, 178 KB).
| Insgesamt ist EFRAG der Meinung, dass der
Entwurf eine wesentliche Verbesserung der Fassung darstellt,
die im vorangegangenen Diskussionspapier vorgestellt worden
war. EFRAG hegt jedoch weiterhin Bedenken bezüglich einiger
Aspekte des Entwurfs:
 |
EFRAG
ist weiterhin fest der Meinung, dass kein Teil des
Rahmenkonzepts abgeschlossen werden sollte, bevor das
gesamte Rahmenkonzept abgeschlossen werden kann, es sei
denn, alle Auswirkungen der Änderungen, die in den
abgeschlossenen Teilen des Rahmenkonzepts vorgenommen
werden, sind im Entwurfstadium bekannt und werden in den
Folgeänderungen widergespiegelt, die gleichzeitig
vorgenommen werden. |
 |
EFRAG ist der Meinung, dass die Informationen, die
für die Kapitalgeber von Bedeutung sind, auch für
diejenigen relevant sind, die mit diesem Kapital
arbeiten; das Rahmenkonzept könnte durch Anerkennung
dieser Verbindung verbessert werden. |
 |
EFRAG glaubt, dass die im Entwurf gemachten
Äußerungen zum Interesse der Adressaten am finanziellen
Erfolg des Unternehmens das Interesse der Adressaten an
den Bruttobewegungen nicht genügend berücksichtigen. |
 |
EFRAG ist der Meinung, dass eine umfassende und
tiefgreifende Debatte der Sichtweise notwendig ist, aus
der Abschlüsse erstellt werden sollten, und dass die
dazu in der Grundlage für Schlussfolgerungen zur
Verfügung gestellten Materialien nicht ausreichen, um
diese Debatte zu führen. |
 |
EFRAG ist weiterhin nicht von dem Vorschlag
überzeugt, dass der Begriff der
„Verlässlichkeit“ durch den Begriff der „getreuen
Darstellung“ ersetzt werden soll. |
|
28. Juli 2008: Ergebnisse des
Diskussionsforums zum IASB-Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten
 |
Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen
interessierten Personen und Organisationen
am 14. Juli 2008 ins
Airport Conference Center, Frankfurt/Main zu einem
Diskussionsforum zum
Diskussionspapier des IASB zur
Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente
eingeladen (in englischer Sprache, 792 KB). Mitglieder
des Podiums waren unter anderem Prof. Dr. Manfred Bolin,
Generalsekretär des DRSC, Liesel Knorr, Präsidentin des DSR
und Dr. Andreas Barckow und Martin Edelmann, beide
Mitglieder des DSR. Das
Protokoll (28 KB) der Veranstaltung und die
Präsentation (264 KB) stehen jetzt auf der Internetseite
des DRSC zur Verfügung. |
| Herr Dr. Barckow befürwortete die
Zeitwertbewertung aller Finanzinstrumente, verwies aber
darauf, dass insbesondere das Projekt „Financial Statement
Presentation“ und damit die Struktur der Gewinn- und
Verlustrechnung in diesem Zusammenhang eine bedeutsame zu
klärende Vorfrage darstellt. Herr Edelmann lehnte die
Zeitwertbewertung aller Finanzinstrumente ab und schlug
stattdessen ein gemischtes Bewertungskonzept vor, bei dem
ein Fair Value genau dann sinnvoll ist, wenn in Bezug auf
das Finanzinstrument eine Handelsabsicht besteht. Ist dies
nicht der Fall, wie beispielsweise bei Darlehen an Kunden,
für die Durchhalteabsicht besteht, so sind dagegen die
fortgeführten Anschaffungskosten der geeignete
Bewertungsmaßstab. |
26. Juli 2008: Mitschrift vom
vierten Tag der IASB-Sitzung
vom Juli 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 22.-25. Juli 2008, zu seiner
Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
25. Juli 2008: DRSC lädt zu
Diskussionsrunde ein
 |
Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie weitere
interessierte Personen und Organisationen am Freitag, den
5. September 2008, 10.00 Uhr (bis voraussichtlich 14.00 Uhr)
in den Jakob Kaiser Saal in der Akademie der
Konrad-Adenauer-Stiftung, Berlin, Tiergartenstraße 35 zu einem
Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen ein:
Die Papiere können von der Website des DRSC
heruntergeladen werden. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben
bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen,
behält sich das DRSC vor, die
Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter
bahrmann@drsc.de bis zum 29. August 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die
Platzkapazität das zulässt. |
25. Juli 2008: Mitschrift vom
dritten Tag der IASB-Sitzung
vom Juli 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 22.-25. Juli 2008, zu seiner
Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer einzelnen Seite für Sie
zusammen.
Unter anderem
 |
ermächtigte der Board den Stab, einen Standardentwurf zum
Thema Lageberichterstattung anzufertigen; |
 |
entschied der Board, dass das Leasingprojekt sich
nur mit der Bilanzierung auf Seiten des Leasingnehmers
befassen und vorsehen solle, dass ein
Leasingnehmer alle seine Leases als
Finanzierungsleasingverhältnis bilanziert. Ein Diskussionspapier ist
für November 2008 geplant. |
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25. Juli 2008: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen
 |
Auf IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
Juni-Juli 2008 des Global IFRS and Offerings Services (GIOs)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 372 KB). Global
IFRS and Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOs-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und
Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie
hier
(in englischer Sprache). |
25. Juli 2008:
Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
Unsere
kanadischen Kollegen haben die Juliausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit
dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS
stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Zu den in
dieser Ausgabe behandelten Themen gehören die Herausgabe weiterer
Leitlinien zur vorzeitigen Anwendung von IFRS durch die kanadische
Wertpapierverwaltung, die Veröffentlichung des überarbeiteten
Arbeitsprogramms des IASB und Hinweise dazu, wie man mit den
Änderungen im Übergang auf IFRS umgehen solle. Wie immer wird
der aktuelle Stand der Entwicklung bei den IFRS wiedergegeben.
24. Juli 2008: Mitschrift vom
zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom Juli 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 22.-25. Juli 2008, zu seiner
Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer einzelnen Seite für Sie
zusammen. Unter anderem wurden die Forschungsprojekte zu
Eigen- und Fremdkapital
und zu Ausbuchung auf die
aktive Agenda übernommen. |
24. Juli 2008: Stellungnahmeentwurf zur
Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über
Finanzinstrumente
Am
19. März 2008 hatte der International Accounting
Standards Board ein Diskussionspapier zur Bilanzierung von
Finanzinstrumenten mit dem Titel Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über
Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments) veröffentlicht. Es
stellt das erste Zwischenergebnis eines langfristigen
Agendaprojekts dar, in welchem ein Nachfolgestandard für
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
erarbeitet werden soll. EFRAG hat dazu eine Stellungnahme
entwickelt und stellt den Entwurf zwecks öffentlicher
Konsultation zur Verfügung. EFRAG stimmt zu, dass die
gegenwärtigen Vorschriften für die Bilanzierung von
Finanzinstrumenten unangemessen kompliziert sind und dass ein
Großteil der Komplexität in der Finanzberichterstattung über
Finanzinstrumente durch den gegenwärtigen Standard verursacht wird.
EFRAG ist jedoch nicht der Meinung, dass daraus notwendigerweise
folgt, dass die Einführung einer einzigen Bewertungsgrundlage für
alle Finanzinstrumente diese Komplexität verringern wird. In der
englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG finden Sie weitere Informationen und
eine Verknüpfung auf den Stellungnahmeentwurf.
24. Juli 2008: Bekanntmachung
des DRS 16
 |
Im Bundesanzeiger Nr. 110 vom 24. Juli 2008 (Beilage 110a) ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr.
16 (DRS 16) Zwischenberichterstattung
durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. |
24. Juli 2008:
Deloitte verzeichnet das sechste Jahr in Folge zweistellige
Zuwachsraten
 |
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 07/08 (endete zum 31. Mai
2008) verzeichnete das globale Netzwerk Deloitte Touche Tohmatsu
(Deloitte) ein weltweites Umsatzwachstum von 18,6
Prozent auf 27,4 Milliarden US-Dollar. Dies ist das sechste
Jahr in Folge, in dem der Umsatz im zweistelligen
Prozentbereich wächst. Jeder Geschäftsbereich und jede
Region konnten ein deutliches Wachstum aufweisen. Im
Geschäftsjahr 06/07 hatte der Umsatz des globalen Netzwerks
Deloitte Touche Tohmatsu 23,1 Milliarden US-Dollar betragen.
EMEA (die Region Europa, Naher Osten, Afrika) konnte den Umsatz im Geschäftsjahr 07/08 um 22,6
Prozent auf 11,3 Milliarden US-Dollar (06/07: 9,18 Mrd.)
signifikant gegenüber dem Vorjahr verbessern. Des weiteren gilt für das abgelaufene Geschäftsjahr: |
 |
Die Mitarbeiterzahl stieg weltweit um 15.000 mit einem Schwerpunkt
in den aufstrebenden Märkten. |
 |
Deloitte beschäftigt nun rund 165.000 Mitarbeiten in 140 Ländern. |
 |
Die Deloitte-Tochterfirmen in Brasilien, China, Indien und Russland
haben über die letzten drei Jahren einen Zuwachs in der
Mitarbeiterzahl von über 90% verzeichnet. |
Weitere Informationen finden Sie in unserer
Presseerklärung.
23. Juli 2008:
Konsultation der Öffentlichkeit zur Stärkung von EFRAG
 |
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zu
öffentlicher Stellungnahme zu einem Vorschlag zur Stärkung
von EFRAG eingeladen. Der Vorschlag stellt die Reaktion auf
Forderungen bezüglich der Stärkung des europäischen Beitrags
zum internationalen Standardsetzungsprozesses dar. EFRAG
bittet um Stellungnahme zu folgenden Punkten: |
 |
Stärkung der proaktiven Eingaben an den IASB auf Grundlage der
bestehenden Strukturen und Erfahrungen von EFRAG, |
 |
weitere Einbindung nationaler Standardsetzer und Koordination
europäischer Ressourcen sowie Einrichtung eines Ausschusses zu
Planung und Ressourcen, |
 |
verbesserte Führung und Transparenz von EFRAG und verstärkte
Rechenschaftspflicht gegenüber europäischen Organisationen und
Institutionen, |
 |
ausgewogene Einbindung europäischer Interessengruppen in EFRAG, |
 |
bedeutende Erhöhung der personellen und finanziellen Ressourcen
von EFRAG. |
Der Vorschlag beinhaltet eine neue Struktur von EFRAG, die das
nachfolgende Diagramm widerspiegelt:

Die neue Struktur stellt sich im Detail wie folgt dar:
 |
Eine neue Hauptversammlung (General Assembly) mit einem
Ausschuss für Führung und Ernennungen (Governance and Nominating
Committee) wird eingerichtet. Die Hauptversammlung würde aus
Vertretern bedeutender europäischer Organisationen bestehen und
einmal im Jahr zusammenkommen, um des Budget zu genehmigen und
Mitglieder des Aufsichtsrats (Supervisory Board) ernennen. Der
Ausschuss für Führung und Ernennungen würde Empfehlungen bezüglich
der Ernennung von Mitgliedern des Aufsichtsrats aussprechen. |
 |
Der Aufsichtsrat (17 Mitglieder) trüge die Verantwortung für
Aufsicht, Finanzierung und einige externe Verbindungen (einschließlich
derer zur IASCF, zur EU-Kommission und zum EU-Parlament). Er würde auch
die Mitglieder des Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG)
und des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource
Committee) ernennen. |
 |
Der Ausschuss für Planung und Ressourcen würde die proaktiven
Aktivitäten von EFRAG mit der Agenda des IASB und den fachlichen
Untersuchungen von EFRAG koordinieren. |
 |
Es würde ein neuer Beirat (Consultative Group) gegründet (ähnlich
dem Standardbeirat SAC des IASB), der den Fachexpertenausschuss, den
Ausschuss für Planung und Ressourcen und den Aufsichtsrat beraten würde.
Er käme einmal im Jahr zusammen. |
 |
Hinsichtlich des Fachexpertenausschusses werden keine
wesentlichen Veränderungen gegenüber der bestehenden Struktur
vorgeschlagen (9 bis 12 stimmberechtigte Mitglieder und 3 nicht
stimmberechtigte Mitglieder der bedeutenden europäischen
Standardsetzer). |
Im Vorschlag wird ein Budget von 3 Mio. Euro für 2009 vorgesehen.
Dieses soll sich auf 6 Mio. Euro 2010 verdoppeln, wobei die
EU-Kommission die Hälfte beitragen wird. EFRAG soll nach dem Vorschlag
über 20 Fachmitarbeiter verfügen. Laut Vorschlag soll die neue Struktur
von EFRAG in der ersten Jahreshälfte 2009 umgesetzt werden. Weitere
Details finden Sie im EFRAG-Vorschlag
Stärkung des europäischen Beitrags zum internationalen
Standardsetzungsprozess (in englischer Sprache, 344 KB). Die
Kommentierungsfrist endet am 22. September 2008.
23. Juli 2008: Mitschrift vom
ersten Tag der IASB-Sitzung
vom Juli 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Dienstag bis Freitag, 22.-25. Juli 2008, zu seiner
Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30,
London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf
einer einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
23. Juli 2008: Heads Up-Newsletter
Berichterstattung über derivative Instrumente
 |
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletter verfasst (in
englischer Sprache, 132 KB), in dem die kürzlich vom
US-amerikanischer Rat für staatliche Rechnungslegung (Governmental
Accounting Standards Board, GASB) veröffentlichte Verlautbarung Nr.
53 Bilanzierung und Finanzberichtberichterstattung im Hinblick
auf derivative Instrumente erörtert wird. Die Verlautbarung
stellt Leitlinien bezüglich des Ansatzes und der Bewertung von
derivativen Instrumenten und den entsprechend zu leistenden Angaben
zur Verfügung, die von Bundes-, Landes- und
Kommunalregierungen gehalten werden. |
23. Juli 2008: EFRAG-Übernahmeempfehlung
und Auswirkungsanalyse zu den Änderungen an IFRS 1 und IAS 27
 |
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den
Konsultationsprozess zu den Änderungen an IFRS 1 und IAS 27
bezüglich Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens im
separaten Abschluss eines Mutterunternehmens abgeschlossen
und eine Auswirkungsanalyse erstellt. Die Änderungen waren
am 22. Mai 2008
vom IASB herausgegeben worden. EFRAG kommt zu dem Schluss,
dass eine Übernahme der Änderungen im europäischen Interesse
liegt. Lesen Sie die ausführliche Begründung im
Schreiben
von EFRAG an die EU-Kommission (in englischer Sprache,
127 KB). |
23. Juli 2008:
Vakanzen bei der IASCF und beim SAC
Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 19. September 2008. Weitere Informationen
finden Sie in der englischsprachigen
Pressemitteilung der IASCF.
23. Juli 2008: EFRAG Update Juli 2008 erschienen
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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die
Juliausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht. Die
Zusammenfassung der Erörterungen des Fachexpertenausschusses
(Technical Experts Group, TEG) kann
hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache,
330 KB). |
23. Juli 2008: IASB wird
„Globales Erstellerforum“ abhalten
Der IASB wird mit Vertretern von Unternehmen, die IFRS anwenden,
zu einen globalen Erstellerforum am Montag, den 28. Juli 2008 von
10:00h bis 16:30h in den Räumen des Boards, Cannon Street 30 in
London, zusammenkommen. Die Sitzung steht Beobachtern offen.
22. Juli 2008: Schreiben von EFRAG
an den IASB zum Arbeitsabkommen
 |
Die europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat an
den IASB geschrieben, um Zustimmung und Bedenken
hinsichtlich des Arbeitsprogramms des IASB und des
Arbeitsabkommens zwischen dem IASB und dem FASB zum Ausdruck
zu bringen. In dem
Schreiben (in englischer Sprache, 39 KB)
heißt es: |
Wir sind uns bewusst, dass der IASB in den zurückliegenden Monaten
an einer Überarbeitung des Arbeitsabkommens zwischen dem IASB
und dem FASB gearbeitet hat, um neue Meilensteine aufzunehmen,
um den Zeitraum bis 2011 zu markieren... Da Europa derzeit der
größte Anwenderkreis von IFRS ist (gemessen an der Zahl der
Unternehmen), haben wir ein großes Interesse an diesen
Prioritäten und am Arbeitsprogramm des IASB im Allgemeinen. Wir
sind deshalb zu der Überzeugung gekommen, dass es wichtig ist,
Sie unsere Ansichten zu den diskutierten Sachverhalten wissen zu
lassen. Diese Ansichten finden Sie in den nachfolgenden
Absätzen.
Folgende Sachverhalte werden
unter anderem im Schreiben von EFRAG angesprochen:
 |
Vorbereitung der IFRS für die
Vereinigten Staaten und andere Länder, die den Übergang
auf IFRS beabsichtigen: Die Forderung nach
Stabilität..
|
 |
Die Finanzmarktkrise: EFRAG
erkennt an, dass der IASB infolge der derzeitigen
Finanzmarktunruhen viel Arbeit in kurzer ZEit leistet
und dass dieser Arbeit eine hohe Priorität eingeräumt
wurde. |
 |
Ausbalancieren des Arbeitsprogramms
zwischen den Bedürfnissen von Europa und anderen
Rechtskreisen: „Die kritische Frage für Rechtskreise
wie Europa unter diesen Umständen ist, ob eine
angemessene Balance zwischen den Interessen der
Rechtskreise, die bereits IFRS anwenden, und den
Interessen der Rechtskreise, die derzeit die IFRS nicht
anwenden, erreicht worden ist. Es gibt verschiedene
Punkte dieses Arbeitsprogramms, bei denen wir
diesbezüglich Bedenken hegen.“ EFRAG hegt
bezüglich folgender Punkte Bedenken:
 |
Verringerung der Priorität des
Versicherungsprojekts, |
 |
Berücksichtigung „US-amerikanischer Ansichten
vor der Berücksichtigung der Ansichten anderer
Rechtskreise“, |
 |
Übernahme von Ansichten zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert „ohne dies überhaupt zu
erörtern“, |
 |
Beschränkung der Erörterung der Unterscheidung
zwischen Eigne- und Fremdkapital auf die drei
Ansätze, die in den jüngsten vorläufigen Ansichten
des FASB dargestellt werden. |
|
 |
Übergreifende Sachverhalte: Der IASB
sollte Ressourcen zur Verfügung stellen, die sich
übergreifenden Sachverhalten widmen, und sollte die
Arbeit am Rahmenkonzept nicht einschränken. Dies muss
abgeschlossen sein, bevor der IASB Entscheidungen zur
Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital und zur
Erlöserfassung treffen kann. |
 |
Aufgabe der Arbeit zu Projekten, die
früher als kurzfristige Konvergenzprojekte bezeichnet
wurden: „Unserer Meinung nach wird mit diesen
Projekten relativ wenig erreicht, aber sie werden viele
Ressourcen binden, da sie verhältnismäßig umstritten
sind.“' |
 |
Zweckgesellschaften: Der IASB
sollte über den Rand von FIN 46R des FASB hinausblicken,
um nach Prinzipien zu suchen, die für die Bilanzierung
von Zweckgesellschaften in Frage kommen. |
 |
Konsultationsdokumente des IASB: „Es
wird aus dem überarbeiteten Arbeitsprogramm deutlich,
dass der IASB in den nächsten Jahren
Konsultationsdokumente und endgültige Dokumente in einer
bisher unbekannten zeitlichen Dichte veröffentlichen
muss. Dies wird zweifelsohne eine Belastung für die
Anwender darstellen. Wir möchten den IASB ermutigen,
alles in seiner Macht stehende zu tun, um den Anwendern
zu helfen, mit dieser Belastung fertig zu werden.
Frühzeitige Hinweise auf anstehende Veröffentlichungen
und sorgfältige Festlegung von Kommentierungsristen und
Daten des Inkrafttretens wären hilfreich, um diese
Belastung zu verringern.“' |
 |
Öffentliche Konsultationen zu
Agendaentscheidungen des IASB: Der IASB sollte die
Anwender konsultieren. |
|
22.
Juli 2008: Ken-Spencer-Gedächtnisvorlesung 2008 wurde eingestellt
 |
Prof. Stephen
A. Zeff von der Rice University hat kürzlich die Ken-Spencer-Gedächtnisvorlesung
2008 gehalten, die den Titel trug IFRS-Entwicklungen
in den USA und der EU und einige Auswirkungen für Australien.
Die englischsprachige Vorlesung steht auf der Seite des
australischen Standardsetzers zur Verfügung (
Australia Financial Reporting Council Website) oder kann dort als
PDF-Dokument (105 KB) heruntergeladen werden. |
22.
Juli 2008: IASB stellt beinah endgültige Änderungen an IAS 39
hinsichtlich Hedge Accounting zur Verfügung
Der IASB hat für seine
Abonnenten einen beinah endgültigen Entwurf von
Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Risiken, die als Grundgeschäfte in
Frage kommen, zur Verfügung gestellt. Mit den Änderungen werden zwei
Fragen in Bezug auf Hedge Accounting klargestellt:
 |
Identifizierung von Inflation als
abgesichertes Risiko und
|
 |
Hedging mit Optionen.
|
Die Änderungen basieren auf dem Entwurf Risken,
die für das Hedge Accounting qualifizieren aus dem
September 2007, aber der Fokus wurde auf die beiden oben genannten
Bereiche eingeschränkt.
22.
Juli 2008: IAS Plus-Newsletter Juli 2008 erschienen
 |
Die Juliausgabe 2008 des vierteljährlich erscheinenden
IAS Plus-Newsletters ist veröffentlicht worden. In
dem Newsletter berichten wir über die Geschehnisse des
2. Quartals 2008, die sich beim IASB, IFRIC und der
IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und
Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen
Finanzberichterstattung.
|
22. Juli 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
 |
EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
21. Juli 2008 (in englischer
Sprache, 40 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen: |
 |
IFRS 1 und
IAS 27
Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines
Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines
assoziierten Unternehmens |
 |
IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
 |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
 |
IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007) |
 |
IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) |
 |
IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
 |
IAS 32 und
IAS 1
Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei
Liquidation entstehender Verpflichtungen |
 |
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
 |
IFRIC 13 Kundentreueprogramme |
 |
IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten
Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
 |
IFRIC 15
Vereinbarungen über die Errichtung von
Immobilien |
 |
IFRIC 16
Absicherungen einer Nettoinvestition in
einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
 |
Änderungen an
verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen
Verbesserungsprozesses 2007 |
21. Juli 2008: IASCF
veröffentlich Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung zur
Stellungnahme
 |
Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben die Vorschläge,
die sich aus dem ersten Teil ihrer Überarbeitung der Satzung
2008 ergeben haben, zur Stellungnahme veröffentlicht. Die
Vorschläge gelten zwei Sachverhalten – einem neuen
Überwachungsgremium für die IASCF und der Größe und
geographischen Zusammensetzung des IASB: |
| Die IASCF hat zu folgenden Vorschlägen um
Stellungnahme gebeten: |
 |
Überwachungsgremium. Die
Satzung der IASCF würde geändert, um eine offizielle
Verbindung zwischen der IASCF und einem neuen
Überwachungsgremium einzurichten, das aus
Stellvertretern der öffentlichen Behörden und
internationalen Organisationen bestehen würde, die
öffentlichen Behörden gegenüber
rechenschaftspflichtig sind. Das Überwachungsgremium
würde die Verantwortung für die Bestätigung der
Auswahl neuer IASCF-Treuhänder tragen. Die
Treuhänder würden auch dem Überwachungsgremium
gegenüber regelmäßig Bericht erstatten, um diesem
die Möglichkeit zu geben, einzuschätzen, ob und in
welchem Maße die Treuhänder ihre in der Satzung
festgelegte Rolle erfüllen. Zwischen den Treuhändern
und dem Überwachungsgremium wird ein Arbeitsabkommen
geschlossen werden, in dem festgehalten werden wird,
wie das Überwachungsgremium und die Treuhänder
zusammenarbeiten. Nach den Vorschlägen wird sich das
Überwachungsgremium aus den folgenden Personen
zusammensetzen:
 |
dem verantwortlichen Mitglied der Europäischen
Kommission, |
 |
dem geschäftsführenden Direktor des
Weltwährungsfonds, |
 |
dem Vorsitzenden des IOSCO-Ausschusses für
aufstrebende Märkte, |
 |
dem Vorsitzenden des IOSCO-Fachausschusses, |
 |
dem Kommissar der
Finanzdienstleistungsbehörde von Japan, |
 |
dem Vorsitzenden der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht, |
 |
dem Präsidenten der Weltbank. |
|
 |
Größe und Zusammensetzung des IASB.
Nach den Vorschlägen würde der IASB von 14 auf 16
Mitglieder ausgeweitet. Dies geschieht nicht später als
am 1. Juli 2012. Bis zu drei Mitglieder könnten
Teilzeitmitglieder sein. Die Abstimmungsmehrheit für die
Verabschiedung von Standards und Interpretationen im IASB würde
auf 10 von 16 Mitglieder festgelegt, bzw. 9, wenn es
weniger als 16 benannte Mitglieder gibt. Außerdem würde
es neue Leitlinien hinsichtlich der geographischen
Streuung der Hintergründe der Mitglieder geben. Die
vorgeschriebene geographische Streuung sollte die
folgende sein:
 |
vier Mitglieder aus dem
asiatisch-pazifischen Raum, |
 |
vier Mitglieder aus Europa, |
 |
vier Mitglieder aus Nordamerika, |
 |
ein Mitglied aus Afrika, |
 |
ein Mitglied aus Südamerika, |
 |
zwei Mitglieder mit beliebigem
geographischen Hintergrund, vorausgesetzt, eine
Gesamtbalance wird gewahrt..
|
|
|
Die Kommentierungsfrist endet am 20. September 2008. Die
Treuhänder beabsichtigen, endgültige Entscheidungen hinsichtlich
dieses Teils der Überarbeitung der Satzung auf ihrer Sitzung in
Peking am 9. und 10. Oktober 2008 zu fällen. Die Änderungen würden
mit dem 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die englischsprachige
Presseerklärung finden sie
hier (52 KB). Sie können die Vorschläge von der Internetseite
des IASB herunterladen:
www.iasb.org. Der zweite Teil der Überarbeitung der Satzung, der
anderen Aspekten der Satzung der IASCF gilt, wird auf der Sitzung
der Treuhänder im Oktober 2008 aufgenommen. Es wird ein weiteres
Konsultationsdokument durch die Treuhänder zur Stellungnahme
herausgegeben werden, in dem Anwender eingeladen werden, Themen
vorzuschlagen, denen sich den Treuhändern widmen sollen. Die
Erörterungen werden im Laufe des Jahres 2009 stattfinden, und
Änderungen werden mit dem 1. Januar 2010 in Kraft treten können.
21. Juli 2008: Neue
Agendaseite zu Ertragsteuern
Wir haben für Sie eine neue
Agendaseite zu Ertragsteuern eingerichtet. Die Überarbeitung von
IAS 12 ist ein Konvergenzprojekt mit dem FASB, das im
September 2002 auf die Agenda genommen wurde. Der IASB wird morgen,
Dienstag, den 22. Juli 2008, das Thema wieder erörtern (Materialien
für Beobachter in englischer Sprache, 108 KB). Es werden
Sachverhalte erörtert, die sich aus der Durchsicht der vorläufigen
Abstimmungsvorlage ergeben haben. Ein Entwurf wird im vierten
Quartal 2008 erwartet, der endgültige Standard ist für 2011
avisiert. Aktuelle Informationen zu allen Projekten auf der Agenda
des IASB finden Sie unter der Rubrik „Agenda“ in der Kopfzeile
unserer Startseite.
20. Juli 2008: Kommende Dbriefs-Webcasts zu IFRS von Deloitte
| Es wird erwartet, dass US-amerikanische Unternehmen ab 2010 oder 2011 die
Wahl haben werden, ihrer Rechnungslegung die IFRS zugrunde zu legen. Was können Unternehmen
der Konsumgüterindustrie und den Einzelhandels tun, um sich für einen derartigen Übergang in
Stellung zu bringen? Wir werden folgende Themen erörtern:
 |
Neues aus dem regulatorischen Bereich, einschließlich jüngster Maßnahmen der SEC |
 |
Vorteile, Herausforderungen und weitergehende Auswirkungen der IFRS |
 |
Ansätze und Strategien zur Übernahme der IFRS |
Erfahren Sie mehr darüber, wie sich die Konsumgüterindustrie der globalen Bewegung in
Richtung IFRS effizient stellen kann.
|
Information über sämtliche DBriefs-Webcasts erhalten Sie
hier, einschließlich
einer Programmvorschau, eines Kalender sowie Informationen zur fortwährenden fachlichen Weiterbildung
(Continuing Professional Education, CPE). Sie können sich auch für eine automatische Benachrichtigung für
zukünftige Webcasts registrieren.
20. Juli 2008: ARC gibt grünes Licht für die Übernahme von fünf IFRS und
vertagt Beschluss zu IFRIC 12
 |
Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der
Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee,
ARC) tagte am 11. Juli 2008. Nachfolgend geben wir die
wichtigsten Beschlüsse wieder. |
 |
Per formeller Abstimmung kam man überein, die Übernahme der folgenden Verlautbarungen für die
Anwendung in der Europäischen Union zu empfehlen: IAS 1 (überarbeitet 2007), IAS 23 (überarbeitet 2007),
IFRS 2 (überarbeitet 2008), IFRIC 13 und IFRIC 4. EFRAG hat eine Übernahme dieser Verlautbarungen
gleichfalls empfohlen. Sie werden nun in den nächsten Schritt des Übernahmeprozesses überführt
in das Regelungsverfahren mit Kontrolle des Europäischen Parlaments. IFRIC 14 gilt für Geschäftsjahre,
die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, IFRIC 13 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Juli 2008 beginnen, die Anderen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009
beginnen. |
 |
IFRIC 12, der für Geschäftsjahre in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen,
wurde erörtert; die Erörterungen sollen auf der Oktobersitzung des ARC fortgesetzt werden. |
 |
Das ARC erörterte die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsgrundsätzen aus Drittstaaten mit den
durch die EU übernommenen IFRS, die Verfassung des IASB sowie die Verbesserung von EFRAG, traf aber
keine Beschlüsse und sprach auch keine Empfehlungen aus. |
 |
Dem Entwurf von Vorschlägen für eine Umstrukturierung von EFRAG wurde zugestimmt. Er wird als
Konsultationsdokument im dritten Quartal 2008 veröffentlicht werden. |
19. Juli 2008: IFRIC-Agendaseiten
aktualisiert
 |
Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift von
Beobachtern von Deloitte haben wir die nachfolgenden IFRIC-Agendaseiten
aktualisiert, um die auf der Sitzung des International
Financial Reporting Interpretations Committees am 10. und
11. Juli 2008 geführten Erörterungen und gefällten Entscheidungen
widerzuspiegeln:
|
18. Juli 2008: IASCF verkündet
Ergebnisse zur Überarbeitung der Satzung
 |
Die Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben die
Ergebnisse ihrer Sitzung in Washington vom
8. und 9. Juli 2008 verkündet. Die wichtigsten Beschlüsse sind die
folgenden: |
 |
Überarbeitung der Satzung Teil 1.
Die Treuhänder haben entschieden, Vorschläge zum ersten
Teil ihrer Überarbeitung der Satzung der IASCF zu
öffentlicher Stellungnahme herauszugeben. Nach den
Vorschlägen gälte folgendes:
 |
Überwachungsgremium. Einrichtung
einer Verbindung zwischen der Organisation und einem
Überwachungsgremium, das aus Stellvertretern
öffentlicher Behörden und internationaler
Organisationen bestehen würde, die öffentlichen
Behörden gegenüber rechenschaftspflichtig sind.
|
 |
IASB Größe und Zusammensetzung.
Ausweitung der IASB-Mitgliederzahl von 14 auf 16 und
Einführung neuer Leitlinien hinsichtlich des
geographischen Hintergrunds der Mitglieder. |
Die Vorschläge werden in Kürze veröffentlicht und mit
einer Kommentierungsfrist bis zum 20. September 2008
versehen sein. Die Treuhänder beabsichtigen, auf ihrer
Sitzung in Peking am 9. und 10. Oktober 2008 endgültige
Beschlüsse zu diesem Teil der Überarbeitung der Satzung
zu fassen. Die Änderungen würden mit dem 1. Januar
2009 in Kraft treten. |
 |
Finanzmarktkrise. Die Treuhänder
unterstützen die Bemühungen des IASB, rasch auf den
Bericht des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF)
hinsichtlich der
Finanzmarktkrise zu reagieren. |
 |
Standardbeirat. Die
Mitgliederstruktur des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC)
soll dahingehend geändert werden, dass die Mitglieder in
erster Linien stellvertretend für Organisationen stehen.
Um dies zu erreichen, werden die Amtszeiten aller
SAC-Mitglieder Ende 2008 auslaufen. Die Treuhänder
werden interessierte Organisationen einladen, Kandidaten
für eine Mitgliedschaft vorzuschlagen. Sie werden auch
nach qualifizierten Kandidaten für den Vorsitz des SAC
suchen (die dreijährige Amtszeit des derzeitigen
Vorsitzenden läuft Ende dieses Jahres aus). |
 |
Überprüfung der Arbeitsgruppen.
Der Ausschuss der Treuhänder für Einhaltung des
Konsultationsprozesses und der IASB haben sich geeinigt,
eine Überprüfung der Effektivität der bestehenden
Arbeitsgruppen des IASB aufzunehmen. Die Überprüfung
wird eine Befragung der Arbeitsgruppenmitglieder
beinhalten. |
 |
Treuhänderernennungen. Die
Amtszeiten von neun Treuhändern laufen am
31. Dezember 2008 aus. Sechs der Treuhänder werden für
eine zweite Amtszeit wiederernannt – Marvin Cheung,
Sam DiPiazza, Robert Glauber, Liu Zhongli, Sir Bryan
Nicholson und Mohandas Pai. Max Dietrich Kley, David
Shedlarz und Junichi Ujiie haben sich nicht um eine
zweite Amtszeit bemüht oder haben diese bereits
abgeschlossen. Daher werden die Treuhänder jeweils einen
Kandidaten aus dem asiatisch-pazifischen Raum, aus Europa
und aus Nordamerika suchen. |
|
Die Presserklärung der IASCF finden Sie
hier (in englischer Sprache, 56 KB). Die Übersetzung der
Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen an zwei
gesonderten Stellen zur Verfügung:
18. Juli 2008: IIF
veröffentlicht abschließenden Bericht des Ausschusses für beste
Marktpraxis
 |
Die internationale Bankenvereinigung (Institute of
International Finance, IIF) hat einen Bericht seines im
letzten Oktober gegründeten Ausschusses für beste
Marktpraxis (Committee on Market Best Practices, CMBP)
veröffentlich, der die offizielle Reaktion der Branche auf
die aktuellen Finanzmarktunruhen darstellt. Im 200 Seiten
umfassenden Bericht werden Verhaltensmaßregeln und
Empfehlungen zur besten ausgeübten Praxis zu solch
kritischen Themen wie Risikomanagement, Vergütungen,
Bewertung von Vermögenswerten, Liquiditätsmanagement,
Risikoübernahme und Rating von strukturierten Produkten
ausgesprochen und eine Verbesserung von Transparenz und
Angaben gefordert. Folgende Dokumente stehen Ihnen in
englischer Sprache zur Verfügung: |
Weiter Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite mit
Empfehlungen und Materialien
zur Finanzmarktkrise.
18. Juli 2008: Tagesordnung für
die Boardsitzung im Juli
 |
Die Tagesordnung für die Boardsitzung vom
22. bis zum 25. Juli 2008 hat sich leicht geändert.
Der Sitzungsteil zu den jährliche
Verbesserungen an den IFRS 2008 am 23. Juli
entfällt, und der Sitzungsteil mit dem Bericht des Expertenpanels zur Bewertung von Finanzinstrumenten in
Märkten, die inaktiv geworden sind, ist vom 22. auf den
23. Juli verschoben worden. Dadurch wurde dem
Tagesordnungspunkt Erlöserfassung am 22. Juli eine halbe
Stunde mehr Zeit eingeräumt. Wir haben unsere am
12. Juli 2008 veröffentlichte
Tagesordnung entsprechend angepasst. |
18. Juli 2008: Entwurf zur
Weiterentwicklung des österreichischen Corporate Governance Kodex
 |
Das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat
einen Entwurf zur Änderung des österreichischen Corporate
Governance Kodex veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen
des neuen Kodexentwurfs, der auf der Website des
Arbeitskreises
www.corporate-governance.at heruntergeladen werden kann,
betreffen: |
 |
Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete
Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise
des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance
Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance
relevanter Informationen) |
 |
Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und
seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der
Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)
|
 |
Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf
Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und
Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden
Aufsichtsratsmandaten |
 |
Verbesserung der Transparenz von Vorstandsbezügen
(Einzelveröffentlichung der Managergehälter als C-Regel) |
|
Der Kapitalmarktbeauftragte und Vorsitzende des
Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance,
Richard Schenz, hielt dazu fest: „Der Österreichische
Corporate Governance Kodex wird vom Arbeitskreis permanent
vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen
Entwicklungen überprüft und weiterentwickelt, um die
Transparenz der börsennotierten Unternehmen und das Vertrauen
der Anleger zu fördern. Die österreichischen börsennotierten
Gesellschaften, die den Österreichischen Corporate
Governance Kodex einhalten, haben daher eine sehr gute
Corporate Governance, die den modernsten internationalen und
europäischen Standards entspricht. Durch den im
Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 vorgesehenen
verpflichtenden Corporate Governance Bericht für alle
börsennotierten Unternehmen erhält der Österreichische
Corporate Governance Kodex eine noch größere Bedeutung und
stellt den Maßstab für gute Unternehmensführung und
Unternehmenskontrolle am österreichischen Kapitalmarkt dar.“ |
18. Juli 2008: Strategiematrix für Verrechnungspreise
 |
Die Strategiematrix für die Bildung von
Verrechnungspreisen von Deloitte ist weiterhin der
maßgebliche und umfassendste Leitfaden seiner Art. Die
Ausgabe 2008 bietet wesentliche Informationen zu
Verrechnungspreissystemen in 46 Rechtskreisen weltweit und
bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD). Die Broschüre enthält Leitlinien zur
Planung von Methoden zur Verrechnungspreisbildung,
zur Dokumentation, zu Strafen und anderen Fragen. Sie können sich
den
Verrechnungspreisleitfaden 2008 kostenfrei herunterladen
(73 Seiten in englischer Sprache, 8.886 KB). |
18. Juli 2008: Warum Sie über XBRL
Bescheid wissen müssen
 |
Unten zeigen wir Ihnen häufig gestellte
Fragen zu XBRL; die Antworten finden finden sie in der
Broschüre, die unsere US-amerikanischen Kollegen erstellt
haben:
Why
You Need to Know About XBRL (in englischer Sprache,
153 KB). Es handelt sich um eine aktualisierte Neuauflage
der Fassung vom 11. April 2008, auf die wir hingewiesen
hatten. Die Broschüre ist aus der Sicht eines bei der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Stock Exchange, SEC) registrierten Emittenten
geschrieben, aber die meisten der Antworten sind auch im
weltweiten Zusammenhang relevant. |
Warum Sie über
XBRL Bescheid wissen müssen
- Was ist XBRL beziehungsweise was sind interaktive
Daten?
- Wie werden Daten durch XBRL interaktiv?
- Was ist, wenn ein Registrant einen Position im
Abschluss ausweist, die einmalig ist (d.h. andere
Unternehmen haben keine solchen Position? Muss der
Registrant dann eines der vorgegebenen Etiketten
verwenden?
- Was sind die Hauptelemente der vorgeschlagenen SEC-Regeln?
- Wie sind die Übergangsregeln für die Einführung?
- Welche Formblätter und andere Finanzinformationen
unterliegen den neuen Regelungen?
- Zu welchem Grad müssen die Fußnoten im ersten Jahr
und in den folgenden Jahren mit Etiketten versehen
werden?
- Wann müssen nach den vorgeschlagenen Regelungen die
interaktiven Daten (XBRL-basierte Informationen) bei der
SEC eingereicht werden?
- Wird XBRL das bisherige Datenbanksystem der SEC (Electronic Data Gathering, Analysis, and Retrieval,
EDGAR) ersetzen? Werden bisherige Einreichungsformulare
in EDGAR durch XBRL ersetzt (d.h. müssen Registranten
XBRL-Dokumente statt den normalen Abschlüssen einreichen
oder sogar beide Formen)?
- Welche Schritte könne Registranten jetzt schon
unternehmen, um sich auf die XBRL-Forderungen der SEC
einzurichten?
- Welche Möglichkeiten gibt es für Registranten, ihre
Abschlüsse nach XBRL zu erstellen/ erstellen zu lassen?
- Müssen XBRL-Dokumente, die bei der SEC eingereicht
werden, durch den Abschlussprüfer geprüft werden? Was
könnte eine Prüfungsbestätigung eines XBRL-Abschlusses
beinhalten?
- Gelten die derzeit vorgeschlagenen Regelungen auch
für Investmentfonds?
- Wo finde ich mehr Informationen zu XBRL?
- Wie kann Deloitte Unternehmen helfen, sich auf XBRL
vorzubereiten und XBRL am besten zu nutzen?
|
17. Juli 2008: Öffentliche
Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
 |
Heute, am 17. Juli 2008 wird der
Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG)
der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine
öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Einziger
Programmpunkt ist die Fertigstellung einer Stellungnahme
gegenüber dem IASB bezüglich des Arbeitsabkommens. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die
Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der
Internetseite
von EFRAG. |
17. Juli 2008: Vergleich
zwischen IFRS und brasilianischen Rechnungslegungsstandards
 |
Die beiden berufsständischen
Rechnungslegungsorganisationen von Brasilien Conselho Federal de Contabilidade
(CFC) und Instituto dos Auditores Independentes do Brasil
(IBRACON) – haben gemeinsam einen Vergleich zwischen
brasilianischen Rechnungslegungsstandards und IFRS
herausgegeben. Sumário da Comparação das
Práticas Contábeis Adotadas no Brasil com as Normas
Internacionais de Contabilidade - IFRS bietet einen
Gegenüberstellung der Rechnungslegungsstandards mit Stand
vom Januar 2006 in portugiesischer Sprache. Alle
börsennotierten Unternehmen in Brasilien müssen ab 2010 IFRS
befolgen (es bestand ein Wahlrecht, dies bereits ab 2007 zu
tun). Gleiches gilt für die meisten Banken und
andere Finanzinstitute. Die Standardsetzer und die Regierung
in Brasilien erwägen, diese Anwendungspflicht auf nicht
börsennotierte Unternehmen auszudehnen. CFC und IBRACON
haben freundlicherweise gestattet, diese Publikation auf
IAS PLUS zur Verfügung zu stellen. |
16. Juli 2008:
Stellungnahme des DSR zum PAAinE-Diskussionspapier zu
Pensionen
16. Juli 2008:
Vorgeschlagene vollständige Überarbeitung des IFAC-Kodex zur
Berufsethik
 |
Der internationale Rat für die Verabschiedung von
Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer
(International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA)
hat eine vollständige Überarbeitung des IFAC-Kodex zur
Berufsethik für Wirtschaftsprüfer zu öffentlicher
Stellungnahme herausgegeben. Die Überarbeitungen sollen den
Kodex in zweierlei Hinsicht verdeutlichen: |
 |
die einzelnen Anforderungen die in dem Kodex
enthalten sind, sollen verdeutlicht werden, und |
 |
die Anwendung des Rahmenkonzepts des Kodex soll
erläutert werden. |
Der vorgeschlagenen Änderungen sind Ergebnis des
IESBA-Projekts zur Verbesserung des Entwurfprozesses des
Kodex. Stellungnahmen werden nur zu den vorgeschlagenen
Änderungen erbeten, die Ergebnis des Projekts zur
Verbesserung des Entwurfprozesses sind, nicht zum Kodex
selbst.
| Arten von Änderungen
am IFAC-Kodex zur Berufsethik, die in dem Entwurf
vorgeschlagen werden:
 |
Überarbeitete Formulierungen, um zu
verdeutlichen, welche Sachverhalte die Vorschriften genau
betreffen |
 |
Leitlinien dazu, wann ein zeitweiliges
Abweichen von einer Vorschrift im Kodex zulässig
ist und wie man dabei vorgeht |
 |
Beschreibung der fünf Kategorien von
Gefährdung der Einhaltung der grundlegenden
Prinzipien und Beispiele von Situationen, in
denen solche Gefährdungen entstehen können |
 |
Leitlinien für die Einschätzung, ob eine
Gefährdung der Einhaltung der Grundprinzipien
„eindeutig unbedeutend ist“; dies ist nach dem
Kodex der Fall, wenn es sich um einen
Sachverhalt handelt, „der sowohl als trivial als
auch als folgenlos anzusehen ist“ |
 |
Verdeutlichung des „Rahmenkonzeptansatzes“,
um den Bedarf für Mitglieder des Berufsstandes
der Wirtschaftsprüfer zu betonen, das
Rahmenkonzept im Kodex auf jede Situation
anzuwenden, die im Kodex nicht ausdrücklich
beschrieben ist |
 |
Klarstellung, dass die Beispiele im Kodex
befolgt werden müssen |
 |
Formulierungsänderungen in Übereinstimmung
mit den folgenden Prinzipien:
 |
„erwägen“ („consider“) wird verwendet,
wenn der Prüfer verschiedene Sachverhalte
beachten muss |
 |
„evaluieren“ („evaluate“) wird
verwendet, wenn der Prüfer die Bedeutung
eines Sachverhalts einschätzen und bewerten
muss |
 |
„bestimmen“ („determine“) wird
verwendet, wenn der Prüfer einen Schluss zu
ziehen und eine Entscheidung zu treffen hat |
|
|
Der IESBA schlägt vor, dass der überarbeitete Kodex zum
15. Dezember 2010 in Kraft tritt, wobei zu vorzeitiger
Anwendung ermutigt wird. Dieses Datum läge etwa 18 Monate
nach der geplanten Veröffentlichung des Dokuments (derzeit
für Juni 2009 vorgesehen). Stellungnahmen zum Entwurf werden
bis zum 15. Oktober 2008 erbeten. Der Entwurf kann aus dem
Internet heruntergeladen werden:
www.ifac.org/EDs. Die
englischsprachige Presseerklärung finden Sie
hier.
15. Juli 2008: Feldversuche
zum Entwurf des IFRS für nicht börsennotierte
Unternehmen - Diskussion der Ergebnisse
Am 7. Juli 2008 haben in Brüssel die in London ansässige
ACCA (Association of Chartered Certified Accountants), der
französische Standardsetter CNC (Conseil National de la
Comptabilité), die EFRAG (European Financial Reporting
Advisory Group), die FEE (Fédération des Experts Comptables
Européens) und das DRSC (Deutsches Rechnungslegungs
Standards Committee) die Ergebnisse der europäischen
Feldversuche zum Entwurf eines International Financial
Reporting Standards für nicht börsennotierte
Unternehmen (IFRS for Private Entities, IFRS for PE) und
mögliche Implikationen für die Zukunft der europäischen
Rechnungslegungsnormen diskutiert. Sowohl aus französischer
als auch aus deutscher Sicht wurde von erheblichen
Schwierigkeiten bei der Anwendung des vom IASB vorgelegten
Entwurfs berichtet. Dennoch war man sich einig, dass der
IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen eine wichtige
Möglichkeit darstellt, die europäischen
Rechnungslegungsnormen für kleine und mittelgroße
Unternehmen zu harmonisieren und die derzeitige Vielfalt
zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu reduzieren.
|
Liesel Knorr, Präsidentin des DSR, kam zu dem Schluss, dass
„diese europäische Veranstaltung erneut zeigt, wie wichtig
diese Diskussionen sind. Sie zeigen zum einen, welche
unterschiedlichen Ansichten bestehen. Sie zeigen
insbesondere aber auch bestehende Gemeinsamkeiten in den
Überlegungen zur weiteren Entwicklung des europäischen
Bilanzrechts. Die weitgehend ablehnende Haltung Deutschlands
in Bezug auf den IFRS for PE wird europaweit offensichtlich
nicht geteilt. Damit wird deutlich, dass eine Einwirkung des
IFRS for PE auf das europäische Bilanzrecht auf Dauer nicht
zu verhindern sein dürfte. Für viele, nicht zuletzt
international agierende, europäische Unternehmen ist es
erforderlich, sich mit den internationalen
Rechnungslegungsnormen auseinanderzusetzen. Dafür stellt der
IFRS for PE eine geeignete Grundlage dar. Deutsche
Unternehmen und Interessenten tun daher gut daran, sich in
diese Diskussion einzubringen, auch wenn hierzulande derzeit
die Diskussion um das BilMoG weitere Debatten verdrängt zu
haben scheint.“ |
Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung des DRSC (80 KB).
15. Juli 2008: Ergebnisse der 122. DSR-Sitzung
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 30. Juni und
01. Juli 2008 seine 122. Sitzung in Berlin ab. Die
Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind
nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs
Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juli 2008
hier herunterladen (37 KB). |
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat diskutierte erste
Entwürfe der Stellungnahmen zum im Januar 2008
veröffentlichten PAAinE-Diskussionspapier
Finanzberichterstattung über Pensionen sowie zum
IASB-Diskussionspapier Vorläufige Ansichten zu
Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
vom März 2008. |
 |
Des Weiteren informierte sich der DSR über
Grundsatzentscheidungen des IASB zum jährlichen
Verbesserungsprojekt 2008 und diskutierte weitere
Änderungsvorschläge. |
 |
Die Ergebnisse der Auswertung der Studie
„Evaluation des DRSC“, die anlässlich des 10jährigen
Jubiläums des DRSC von der Universität Bochum
durchgeführt wurde, gingen in die Diskussion über die
zukünftige Strategie des DRSC aus Sicht des DSR ein. |
 |
Weiterhin informierte sich der Standardisierungsrat
über die beim IASB geplanten Reformbestrebungen im
Rahmen der turnusmäßig durchzuführenden Überarbeitung
der Satzung und die diesbezüglich geführten
Diskussionen. |
 |
In Vorbereitung seiner Stellungnahme zum
IASB-Diskussionspapier Reduzierung der Komplexität in
der Berichterstattung über Finanzinstrumente
diskutierte der Standardisierungsrat die in der
DSR-Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge. |
 |
Ein Stellungnahmeentwurf zum Regierungsentwurf des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
wurde erörtert. |
 |
Der DSR setzte seine Diskussion in Bezug auf das
Diskussionspapier Vorläufige Ansichten hinsichtlich
eines verbesserten Rahmenkonzepts für die
Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit fort. |
|
15. Juli 2008: Wir nehmen Stellung zu zwei IAASB-Vorschlägen
 |
Deloitte hat unlängst Stellungnahmen an den
International Auditing and Assurance Standards Board
(IAASB)
zu zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards
(International Standards on Auditing, ISA) eingereicht;
diese finden Sie nachfolgend. Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen an den IAASB seit 2004 finden Sie
hier. |
15. Juli 2008: IAASB
veröffentlich vier neue ISA und den strategischen Plan für 2009-2011
 |
Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB),
das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige
internationale Gremium, hat folgendes veröffentlicht:
 |
Seine Strategie und den Arbeitsplan für den Zeitraum
2009-2011, |
 |
vier neue internationale Prüfungsstandards (International Standard
on Auditing, ISA) als Teil seines Klarheitsprojekts. |
|
Der IAASB hat zwei englischsprachige Presseerklärungen
veröffentlicht:
15. Juli 2008: Zusammenfassung von
IFRIC abgelehnter Sachverhalte aktualisiert
 |
IAS 39 – Anwendung der
Effektivzinsmethode |
15. Juli 2008: Kommentar zum
vorgeschlagenen IASCF-Überwachungsgremium
Die europäische „Denkfabrik“ Breugel
hat einen Kommentar mit dem Titel
Gebt Adressaten von
Finanzinformationen eine Stimme als Interessengruppe der
IASC-Stiftung (Empower Users of Financial Information as the
IASC Foundation's Stakeholders, in englischer Sprache, 179 KB)
veröffentlicht. In diesem Kommentar analysiert Nicolas Véron, ein
Forscher bei Breugel, den Entwurf der Reformvorschläge für die
Überarbeitung der Führungsstruktur des IASB, der bei den
Gesprächen am
Runden Tisch erörtert wurde, die von dem Treuhändern der
IASC-Stiftung am 19. Juni abgehalten worden waren. Unter anderem
sehen die Vorschläge vor, ein Überwachungsgremium einzurichten, das
die Aktivitäten der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, überwachen soll.
Véron argumentiert, dass Investoren und andere Nutzer von
Abschlüssen direkt in dem neuen Gremium vertreten sein sollten:
| Die Einrichtung eines neuen Gremiums mit
Befugnissen hinsichtlich Treuhänderernennungen und
-wiederernennungen ist ein kritischer Schritt für die
IASC-Stiftung. Diesem Gremium werden vermutlich in Zukunft noch mehr Befugnisse in anderen Kernbereichen der
Führungsstruktur gewährt, unter anderem im Bereich der
Finanzierung der Stiftung.
In dieser Hinsicht ist das vorgeschlagene
Überwachungsgremium mit bedeutenden Mängeln behaftet. Der
Hauptmangel ist, dass die das Überwachungsgremium nicht
glaubhaft behaupten kann, Investoren und andere
Kapitalmarktnutzer auf globaler Ebene zu vertreten, während
diese doch die Hauptinteressengruppe der Stiftung sind.
Darüber hinaus gestatten die Umstände keinen derart engen
zeitlichen Rahmen für den ersten Teil der Überarbeitung der
Satzung, wie er derzeit vorgeschlagen ist. Die Treuhänder
der Stiftung sollten einen Schritt zurück treten und ein
überarbeitetes Konzept eines Aufsichtsgremiums als Teil
einer Überarbeitung der Satzung erwägen, die in einer Phase
2009 abgeschlossen werden könnte. |
Véron kommt zu dem Schluss:„Diese Reform der Führungsstruktur
wird bedeutende Auswirkungen auf die zukünftige Form von
IFRS-Standards haben und sollte nicht ohne öffentliche Erörterung
überstürzt vorangetrieben werden. Als primären Nutzern von
Bilanzinformationen sollte Anlegern und anderen Kapitalmarktnutzern
gewährt werden, direkt in der zukünftigen Führungsstruktur vertreten
zu sein.“
14. Juli 2008: Entwurf einer
CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten
Der
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee
of European Securities Regulators, CESR) hat um Stellungnahmen zum
Entwurf einer Verlautbarung mit dem Titel Fair
Value Measurement and Related Disclosures of Financial
Instruments in Illiquid Markets herausgegeben (Die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben
zu Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten). Die endgültige
Verlautbarung soll Erstellern und Prüfern Leitlinien für die
Erstellung der kommendem Abschlüsse in der derzeitigen
Marktsituation bieten. „CESR erkennt an, dass die
Zuständigkeit für das Setzen von Standards, die formelle
Interpretation der Standards und die Veröffentlichung
allgemeiner Interpretationen bestehender Standards beim IASB
und bei IFRIC liegt. Die von CESR ausgeführte Arbeit bleibt
im Bereich der Anwendung bestehender IFRS, da die Rolle der
Mitglieder von CESR darin besteht, die Zurverfügungstellung
von Finanzinformationen durchzusetzen.“ CESR erbittet
Stellungnahmen bis zum 12. September 2008. Die
Stellungnahmen werden erwogen, und eine abschließende
Verlautbarung soll im Oktober 2008 veröffentlicht werden.
Verschiedene Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
|
Der Ausgangspunkt für die Bewertung von Finanzinstrumenten
ist die Einschätzung, ob das Finanzinstrument auf einem
aktiven oder einem inaktiven Markt gehandelt wird. Die
Bewertung von Finanzinstrumenten auf aktiven Märkten erfolgt
anhand der Kursnotierungen. Wenn kein aktiver Markt
vorhanden ist, erfolgt die Bewertung durch Verwendung von
Bewertungsmethoden, die alle Faktoren berücksichtigen, die
Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung erwägen würden;
unternehmensspezifische Faktoren werden so wenig wie möglich
einbezogen. Die Unterscheidung von aktiven und inaktiven
Märkten ist daher wichtig bei den Bewertung von
Finanzinstrumenten.
Zur Identifizierung von aktiven
und inaktiven Märkten wird in der Verlautbarung folgendes
hervorgehoben:
 |
Da es sich um Ermessensentscheidungen handelt, ist
eine wohl dokumentierte Bewertungsmethodik notwendig.
Sie sollte einheitlich über den Zeitverlauf hinweg und
für alle Finanzinstrumente sein. |
 |
Auch wenn die Anzahl der Transaktionen im Vergleich
zu anderen Märkten oder im Vergleich zur Vergangenheit
niedrig ist, kann der Markt immer noch aktiv sein. |
 |
Die Größe der Bestände von Finanzinstrumenten ist
kein Kriterium, nach dem entschieden werden sollte, ob
ein Markt als aktiv anzusehen ist. |
 |
Unterschiedliche Preisfestlegungsquellen können in
einem aktiven Markt bestehen, beispielsweise Preise aus
tatsächlichen Transaktionen oder bindenden Angeboten. |
 |
Marktpreise können nur dann außer Acht gelassen
werden, wenn ausreichend Hinweise vorliegen, dass sie
keine verlässliche Quelle für eine Bewertung darstellen.
|
Zur Verwendung von Bewertungsmethoden hebt
CESR hervor:
 |
Sie erfordert ein
bedeutendes Urteilsvermögen. |
 |
Der Emittent sollte
die Kriterien, die Annahmen und die Eingaben in die
Bewertungsmodelle dokumentieren, um Einheitlichkeit
zu gewährleisten. |
 |
Transaktionen in einem
Markt, der als inaktiv angesehen wird, bieten oft
die relevantesten Eingaben für Bewertungsmodelle. |
 |
Das Liquiditätsrisiko
und das Klumpenrisiko können zusätzlich zu den
Eingaben in die Bewertungsmodelle, die in den
Rechnungslegungsstandards genannt werden, relevant
sein. |
 |
Die Verwendung von
Indizes (beispielsweise ABX.HE-Indizes) sollte nur
mit großer Vorsicht geschehen. |
Im Verlautbarungsentwurf werden dann einige Leitlinien zu
Angaben genannt. |
14. Juli 2008: Neuer Vergleich
zwischen IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards
 |
Unsere indischen Kollegen haben einen Vergleich zwischen
IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht
(IFRSs
and Indian GAAP: A Comparison, 288 KB in englischer
Sprache, 48 Seiten). Diese Veröffentlichung fasst die
Strategie zusammen, die das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of
Chartered Accountants of India, ICAI) bei der Konvergenz von
indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS verfolgt,
und bietet einen Vergleich dieser beiden Sätze von
Rechnungslegungsstandards zum 31. März 2008. Wir haben permanente Verknüpfungen auf diese Veröffentlichung auf
unserer Seite zu Vergleichen
verschiedener Rechnungslegungsgrundsätze und unserer neu
angelegten Länderseite
Indien eingerichtet. |
| Zusammenfassung der Strategie
des ICAI zur Konvergenz der indischen
Rechnungslegungsstandards mit IFRS
Werden alle Unternehmen IFRS befolgen müssen?
In Anbetracht der Komplexität der IFRS hat das ICAI in
seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass IFRS ab
Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. April 2011
beginnen, für Unternehmen, die von öffentlichem Interesse
sind, eingeführt werden sollen. Dies sind börsennotierte
Unternehmen, Banken, Versicherungen und andere große
Unternehmen.
Rechnungslegungsstandards für KMU
Das ICAI hat angedeutet, dass ein eigenständiger Standard
auf Basis des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen
entwickelt werden könnte (der kürzlich als Entwurf
veröffentlicht wurde), wenn dieser endgültig vom IASB
herausgegeben wird. Die gilt unter Vorbehalt notwendiger
Änderungen. Um als Rechtskreis eingeordnet zu werden, der
IFRS befolgt, ist es nicht notwendig, den IFRS für nicht
börsennotierte Unternehmen zu übernehmen, den der IASB
entwickelt.
Format der konvergierten
Rechnungslegungsstandards
Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten,
dass das Format der neuen Rechnungslegungsstandards, die für
Unternehmen von öffentlichem Interesse eingeführt werden
sollen, den IFRS bis hin zur Zählung entsprechen sollten.
Die Ordnungsnummer des bestehenden Standards könnte in
Klammern angegeben werden, um eine leichtere Identifizierung
zu ermöglichen. Aufsichtsrechtliche oder gesetzliche
Bestimmungen, die sich nur auf Indien beziehen, können in
einem eigenen Abschnitt beigefügt werden, wo dies angemessen
ist.
Datum der Einführung von IFRS für
Unternehmen von öffentlichem Interesse: Schrittweise oder
auf einmal zu einem festgelegten Datum?
Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten,
dass es angemessener sei, alle IFRS gleichzeitig zu einem
bestimmten Datum einzuführen (wie es in vielen anderen
Ländern gehandhabt wurde) und nicht die IFRS schrittweise
einzuführen. Nach Erwägung der derzeitigen wirtschaftlichen
Situation, der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um
eine zufriedenstellende fachliche Vorbereitung zu erreichen,
und der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um
konzeptionelle Differenzen mit dem IASB zu lösen, hat das
ICAI entschieden, dass die IFRS für Unternehmen von
öffentlichem Interesse für Berichtsperioden eingeführt
werden sollen, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen.
Die sollte genug Zeit lassen, damit alle Teilnehmer, die am
Berichtsprozess beteiligt sind, die entsprechende
Infrastruktur für die Einführung der IFRS aufbauen können. |
13. Juli 2008: Neue Kommissarin der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht vereidigt
 |
In unserer Meldung vom
30. Juni 2008 hatten wird darüber berichtet, hat der
Senat der Vereinigten Staaten die Nominierung von drei
Kommissaren bestätigt. Am 9. Juli 2008 wurde mit Elisse
Walter nun das erste der drei neuen Mitglieder vereidigt.
Die englischsprachige Pressemitteilung der SEC können Sie
hier einsehen. Kommissarin Walter hatte zuvor von 1977
bis 1994 im Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) im
Büro des Chefsyndikus und in der Abteilung
Unternehmensfinanzen gearbeitet, in der sie es bis zur
Position des stellvertretenden Chefsyndikus resp. der
stellvertretenden Direktorin gebracht hat. Sie wurde für
ihre früheren Tätigkeiten bei der SEC u. a. mit dem Rank
Award des Präsidenten (mit Auszeichnung), der Auszeichnung
für Exzellenz des SEC-Vorsitzenden sowie der Auszeichnung
für hervorragende Leistungen der SEC geehrt. Kommissarin
Walter war ferner als höhere Beamte bei der Aufsicht über
den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission,
CFTC) und der Regulierungsbehörde für den Finanzsektor
(Financial Industry Regulatory Authority, FINRA) tätig. |
12. Juli 2008: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im
Juli 2008
 |
Das International Financial Reporting Interpretations Committee
(IFRIC) tagte am Donnerstag und Freitag, den 10. und
11. Juli 2008, in den Geschäftsräumen des IASB in London.
Wir haben die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der
Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf einer separaten Seite
zusammengefasst. |
12. Juli 2008: Tagesordnung für
die Boardsitzung im Juli
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
22. Juli, bis Freitag, den 25. Juli 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über
das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir
die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder. |
|

22. bis 25. Juli 2008, London
Dienstag, 22. Juli 2008
Mittwoch, 23. Juli 2008
 |
IFRS für nicht börsennotierte
Unternehmen (vormals IFRS für KMU) |
 |
Projektvorschläge: Ausbuchung und
Eigen-/Fremdkapital – Erörterung der Aufnahme in das
aktuelle Arbeitsprogramm |
 |
IFRIC: Stand der Arbeiten |
 |
Expertenpanel zur Bewertung von Finanzinstrumenten in
Märkten, die inaktiv geworden sind Aktuelles |
 |
Konsolidierung Vorstellung eines umfassenden Überblicks
über die Konsolidierungsprinzipien und Angabeerfordernisse,
die bei der Ausarbeitung des Entwurfs für eines
überarbeiteten Konsolidierungsstandards verwendet werden
sollen |
Donnerstag, 24.
Juli 2008
Freitag, 25. Juli 2008
|
11. Juli 2008: Mitschrift von der
Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung Überarbeitung der
Satzung
 |
Die Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am
8. und 9. Juli 2008 in Washington zusammen. Die Sitzung am
8. Juli stand Beobachtern offen. Die Mitschrift des Teils
der Diskussion, der die Überarbeitung der Satzung betraf,
haben wir für Sie übersetzt, und Sie finden diese
auf unserer
IAS PLUS-Seite zur Überarbeitung der Satzung. |
11. Juli 2008: Gemeinsame
europäische Erklärung zur Finanzmarktkrise
 |
EFRAG, der Accounting Standards Board (ASB) von
Großbritannien, der Conseil National de la Comptabilité
(CNC) in Frankreich und der Deutsche Standardisierungsrat
(DSR) haben über die Finanzmarktkrise der letzten Monate
diskutiert und eine
gemeinsame Erklärung veröffentlicht (in englischer
Sprache, 65 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für
Sie: |
|
Der ASB, der CNC, der DSR und EFRAG nehmen die Fragen sehr
ernst, die vor dem Hintergrund der gegenwärtigen
Finanzmarktunruhen hinsichtlich der Finanzberichterstattung
gestellt werden. Obwohl wir nicht der Meinung sind, dass
(wie mancherorts behauptet wurde) die
Finanzberichterstattung die Krise verursacht hat, glauben
wir doch, dass es notwendig ist, dass eine umfassende
Überprüfung der bestehende Anforderungen bezüglich der
Finanzberichterstattung durchgeführt wird, um festzustellen,
ob einige oder alle dieser Anforderungen die Probleme, die
entstanden sind, intensiviert haben. Es ist auch wichtig,
dass jegliche Schwachstellen, die in der
Finanzberichterstattung identifiziert werden, adressiert
werden und dass Verbesserungen Priorität eingeräumt wird.
Eine Reihe von Organen haben zu dieser Frage
Untersuchungen ausgeführt und haben empfohlen, die folgenden
Bereiche schwerpunktmäßig weiter zu untersuchen:
 |
Das Konsolidierungsmodell, insbesondere im
Zusammenhang mit Zweckgesellschaften. |
 |
Die Ausbuchung von Finanzinstrumenten und die
Angaben zu nicht in der Bilanz angesetzten
Finanzinstrumenten insbesondere zu solchen, die einem
Ansatz in der Bilanz nahe kamen. |
 |
Die Bewertung von Finanzinstrumenten zum
beizulegenden Zeitwert und wie diese Anforderung
insbesondere bei illiquiden Märkten anzuwenden sein
soll. |
 |
Erläuterungen der angewandten Bewertung. |
Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise hat der IASB
begonnen, Arbeiten in all diesen Bereichen aufzunehmen und
zeitnah abzuschließen. Man wird auch erwägen, ob vor dem
Hintergrund der jüngsten Erfahrungen andere Verbesserungen
an den IFRS angebracht sein könnten.
Wir teilen die Ansicht, dass in erster Linie der
International Accounting Standards Board (IASB) die berufene
Organisation ist, etwaigen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf
in Folge der Finanzmarktkrise zu adressieren. Wenn der IASB
jedoch in der Lage sein soll, schnell und im Vertrauen auf
die vorliegenden Daten und Erfahrungen zu reagieren, ist es
wichtig, dass er zeitnah hochwertigen Rat von solchen
Gremien wie uns erhält. Deshalb werden wir die Arbeit des
IASB genau verfolgen und zeitnah Ratschläge und andere
Stellungnahmen zur Verfügung stellen, um dem IASB zu
helfen, seine Arbeit effektiv und schnell abzuschließen.
Darüber hinaus werden wir weitere relevante Vorschläge zu
Thema, die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
haben können, auswerten und dazu Stellung beziehen.
In dieser Situation erkennen wir, dass es für den IASB
notwendig sein kann, sich einer veränderten Art der
öffentlichen Konsultation zu bedienen, um seine Antwort zu
entwickeln, und akzeptieren dies. |
11. Juli 2008: Zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht
 |
Der Entwurf
Unternehmensrechtliche Bilanzierung von
Umweltschutzrückstellungen trifft
keine Aussagen zur ertragsteuerlichen Behandlung sowie Behandlung
nach anderen Rechnungslegungsvorschriften (etwa IFRS). Maßnahmen zum
Schutz und zur Sanierung der Umwelt haben in mehrfacher Sicht
Bedeutung für Unternehmen. Der Stellenwert von betrieblichem
Umweltmanagement und Umweltberichterstattung nimmt unverändert zu.
Die Adressaten der Umweltberichterstattung benötigen Informationen
darüber, wie sich umweltbezogene Risiken auf die Finanzlage des
Unternehmens auswirken. Zweifelsfragen ergeben sich insbesondere bei
der Bewertung von Umweltschutzrückstellungen. Die Klärung dieser
Fragen ist aber nicht nur für diese spezifischen Rückstellungen
relevant sondern grundsätzlich für langfristige Rückstellungen. Das AFRAC betont daher den sich daraus ergebenden weiteren
Anwendungsbereich des Entwurfs. |
 |
Der neue § 243b
UGB verpflichtet börsennotierte Aktiengesellschaften, jährlich einen
Corporate Governance Bericht zu veröffentlichen. Der Entwurf Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 stellt eine Struktur für diesen Bericht dar. Diese Struktur
geht davon aus, dass die Berichterstattung durch eine inländische
Aktiengesellschaft erfolgt, die dem österreichischen Börsengesetz
unterworfen ist. Weiterhin beruht der Entwurf darauf, dass sich die
Aktiengesellschaft zu dem vom Arbeitskreis für Corporate Governance
herausgegebenen österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
bekennt. |
Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu beiden Entwürfen sind
als pdf-Datei bis zum 15. September 2008
an office@afrac.at zu mailen.
11. Juli 2008: Mitschrift von der
Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
 |
Die Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am
8. und 9. Juli 2008 in Washington zusammen. Die Sitzung am
8. Juli stand Beobachtern offen. Die Übersetzung der
Mitschrift von Mitarbeitern von Deloitte, die als Beobachter
teilgenommen haben, finden Sie unten, soweit sie allgemeine
Themen betrifft. Die Übersetzung des Teils der Mitschrift,
der die Überarbeitung der Satzung betrifft, steht Ihnen auf
unserer
Seite zur Überarbeitung der Satzung zur Verfügung. |
Mitschrift von der
Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
Washington, 8. Juli 2008
Teil der Diskussion, der nicht die
Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung betraf
Vorschläge zur Zukunft des Beirats
(Standards Advisory Council, SAC)
Vorschläge bezüglich der Zukunft des SAC sind Teil der
zweiten Phase der Überarbeitung der Satzung. Der Vorsitzende
hielt fest, dass aufgrund der demnächst endenden Amtszeit
des Vorsitzenden des SAC, Nelson Carvalho, ein
Unterausschuss gebildet worden sei, um Ideen zur Zukunft des
SAC zusammenzutragen. Dies soll dem neuen Vorsitzende dabei
helfen, sich der Verantwortlichkeiten bewusst zu sein, die
sich vor dem Hintergrund dieser Vorschläge ändern könnten.
Philip Laskawy, der stellvertretende Vorsitzende der
IASCF und der Vorsitzende des Unterausschusses des SAC,
stellte die Empfehlungen des Unterausschusses vor. Der
Schwerpunkt lag darauf, die Rolle des SAC zu stärken, ihn
besser in die Gesamtstruktur der IASCF einzubinden und den
Prozess effektiver zu gestalten. Die Empfehlungen betreffen
die frage, was der SAC tun soll, wer teilnehmen solle und
wie viele Zusammenkünfte es geben solle. Der Unterausschuss
sprach die folgenden Empfehlungen aus:
 |
Die Hauptaufgabe des SAC liegt darin, den Board zu
beraten. |
 |
Der Position des Vorsitzenden des SAC sollte alle
drei Jahre neu besetzt werden. |
 |
Es gibt Unterstützung für zwei Gesamtzusammenkünfte
und ein regionales Treffen, aber dieser Vorschlag wird
zur Diskussion gestellt und später beschlossen. |
 |
Mitglieder des SAC sollten hauptsächlich Personen
sein, die als Stellvertreter angemessener Organisationen
agieren. Den Treuhändern sollte die Möglichkeit gegeben
werden, einige Einzelpersonen als Mitglieder zu
ernennen, die nicht stellvertretend für Organisationen
stehen. Dies würde vom derzeitigen Ansatz abweichen,
nach dem Mitglieder des SAC als Einzelpersonen und nicht
als Vertreter von Organisationen ernannt werden. Laskawy
hielt fest, dass dies die bedeutendste Änderung
bezüglich des SAC sei, die empfohlen werden würden. |
Bezüglich des letzten Vorschlags zur Zusammensetzung
sagte der geschäftsführende Direktor der IASCF aus, dass die
Vorstellung dahinter liege, dass ein Stellvertreter einer
Organisation als Verbindungsglied zwischen dem SAC und
dieser Organisation dienen würde. Daher würde der
Stellvertreter nicht notwendigerweise ein Angestellter oder
ein Mitglied dieser Organisation sein müssen, sondern die
Organisation würde helfen, eine geeignete Verbindungsperson
auszuwählen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass all
diese Empfehlungen im Rahmen der derzeitigen Formulierungen
der Satzung abgedeckt seien und dass daher eine Änderung der
Satzung nicht notwendig sei.
Der gegenwärtige Vorsitzende des SAC, Nelson Carvalho,
äußerte seine Meinung wie folgt, die er auch zuvor dem
Unterausschuss mitgeteilt hat und die in das Dokument
aufgenommen worden war, das den Treuhändern vorlag:
 |
Es sollte eine angemessene Mischung von
Stellvertretern von Organisationen und von
Einzelpersonen geben. |
 |
Es sollte ein Einführungssitzung geben, um die neuen
Mitglieder einzubinden und sie auf ihre Verantwortungen
hinzuweisen. |
 |
Es sollte Mechanismen geben, um im Falle der
Nichteinbringung von Mitgliedern tätig werden zu können. |
 |
Eine Untergliederung in Einzelsitzungen während der
Gesamtzusammenkünfte sollte beibehalten werden. |
 |
Abstimmungen im SAC sollten möglichst selten
gehalten werden. |
 |
Rückmeldungen aus dem IASB und von den Treuhändern
bezüglich vom SAC erteilter Ratschläge sollten verstärkt
werden. |
 |
Der Vorsitzende unterstützt die Idee von regionalen
Treffen. |
 |
Der zukünftige Vorsitzende sollte aus den reihen der
gegenwärtigen Mitglieder gewählt werden, denn ihre
Erfahrung wird den Übergang erleichtern. Außerdem könne
der neue Vorsitzende bereits bei der Sitzung im
November 2008 mitwirken. |
Der Vorsitzende der IASCF fragte die Treuhänder nach
ihrer Meinung zu regionalen SAC-Sitzungen, da dies eine
offene Frage bei den Empfehlungen des Unterausschusses
geblieben war. Er stellte klar, dass es zwei
Gesamtzusammenkünfte geben werde und darüber hinaus mehrere
öffentliche regionale Treffen, um den SAC-Mitgliedern, den
Treuhändern und anderen Betroffenen in der Region, die nicht
im SAC vertreten sind, die Möglichkeit zu geben,
aufsichtsrechtliche oder praktische Fachfragen zu erörtern,
die für eine bestimmte Region spezifisch sind. Verschiedene
Treuhändern stimmten der Idee der regionalen Sitzungen zu.
Ein Treuhänder wies darauf hin, dass regionale Treffen einen
bedeutenden Aufwand an Zeit und Mühen für den Vorsitzenden
bedeuten würden. Daher schlug er vor, eine Möglichkeit für
den stellvertretenden Vorsitzenden des SAC offen zu halten,
damit dieser als weitere Ressource für regionale Aktivitäten
zur Verfügung stehen könne, um das Verständnis regionaler
Sachfragen zu vertiefen. Ein Treuhänder erhob Bedenken, die
Anzahl der Gesamtzusammenkünfte von drei auf zwei zu
verringern. Dies gelte besonders vor dem Hintergrund der
langen Zeiträume zwischen den Sitzungen. Daher schlug er
vor, die drei Gesamtzusammenkünfte zusätzlich zu den
regionalen treffen beizubehalten.
Hinsichtlich der Größe und der Zusammensetzung des SAC
sagten einige Treuhänder, dass es schwer werden würden,
weniger als die bisherigen 40 Mitglieder zu haben und
trotzdem niemanden auszugrenzen, auch wenn diese Größe die
Effizienz beeinträchtigen könne. Andere Treuhänder hielten
jedoch fest, dass die Qualität der Mitglieder für die
Effizienz bedeutender sei und die würde durch den
Auswahlprozess der Organisationen sichergestellt. Allgemein
gab es Zustimmung für den Vorschlag, mehr Vertreter von
Organisationen zu benennen.
Auf Grundlage der Diskussionen kamen die Treuhänder zu
folgenden Entschlüssen:
 |
Es gab Unterstützung für eine Struktur, die
hauptsächlich aus Vertretern von Organisationen besteht,
mit Aufnahme einiger Einzelpersonen. |
 |
Es gab Unterstützung für mehr regionale Aktivitäten,
aber die Häufigkeit der Gesamtzusammenkünfte und der
regionalen Treffen wird später entschieden werden, wenn
der neue Vorsitzende ausgewählt worden ist. |
 |
Bezüglich der Rückmeldungen an den SAC könne die
folgenden Möglichkeiten gewählt werden:
- Der Stab des IASB könnte in den
Sitzungsunterlagen vermerken, wenn der SAC eine
Sichtweise zu einem bestimmten Thema ausgedrückt
hat, und der IASB könnte diese Sichtweisen auf den
öffentlichen Sitzungen erörtern.
- Die IASCF könnte auch einen Teil ihrer
öffentlichen Sitzungen der Erörterung der
Sichtweisen, die auf den SAC-Sitzungen erarbeitet
werden, widmen und Fragen bestimmen, die auf der
nächsten SAC-Sitzung erörtert werden sollten.
|
Überprüfung der langfristigen Finanzierung
der IASC-Stiftung
Der Direktor der IASC-Stiftung gab einen ganz kurzen
Bericht zum derzeitigen Stand der Bemühungen, eine stabile
langfristige Finanzierungsgrundlage für die Stiftung
sicherzustellen.
In verschiedenen Ländern sind diverse Prozesse
eingeleitet worden, um dies zu erreichen. In Indien, Spanien
und möglicherweise Israel organisieren die Börsen einen
Abgabensammelprozess für registrierte Unternehmen. In Kanada
befindet sich ebenfalls ein Abgabensammelsystem im Aufbau,
der von der Wertpapieraufsicht und dem Standardsetzer
organisiert wird.
Derzeit sind rund 13,7 Millionen englische Pfund der
gesuchten 16 Millionen englischen Pfund Jahresbeiträge für
die Stiftung gesichert. Die Abgabensysteme funktionieren, da
sie bei der Beibringung der zugesagten Finanzierungsmittel
erfolgreich waren. Über diese Systeme wird etwa die Hälfte
des Budget eingesammelt.
Bericht des IASB-Vorsitzenden
Der IASB-Vorsitzende berichtete über die Aktivitäten
des IASB. Er hob die Projekte in Bezug auf das
Arbeitsabkommen zwischen dem IASB und dem FASB hervor und
wies darauf hin, dass das Ziel sei, diese Projekte bis 2011
abzuschließen. Die beiden Boards waren im April
zusammengekommen, um zu erwägen, wie diese Frist am besten
einzuhalten sei. Sie haben die Projekte nicht geändert, aber
ihnen wurde klar, dass sie den Umfang eines jeden Projekts
sorgfältig überdenken müssen und auch aufhören müssen, immer
neue Sachverhalte aufzunehmen, die innerhalb des Projekts
behandelt werden sollen. Hinsichtlich der Konvergenzprojekte
hob der Vorsitzende hervor, dass vor dem Hintergrund der
Finanzmarktkrise (1) die Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert und (2) die Ausbuchung von Finanzinstrumenten am
dringlichsten seien. Es wurden einige Fragen gestellt nach
mehr Informationen zum Projekt zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert, zu den Wechselwirkungen zwischen dem
Projekt zum Rahmenkonzept und dem Projekt zu Eigen- und
Fremdkapital und zu einigen anderen Projekten, die nicht
Teil des Arbeitsabkommens sind, einschließlich des IFRS für
nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU).
Der Vorsitzende des IASB wies darauf hin, dass die
Priorität einiger Projekte erhöht worden sei, um auf die
Finanzmarktkrise zu reagieren. Er hob hervor, dass die drei
zentralen Sachverhalte die folgenden seien: (1) Bewertung
von besicherten Darlehen dafür wurde eine
Expertenberatungsgruppe eingerichtet, (2) Konsolidierung –
dazu wird dem Board im Juli ein vorläufiger Entwurf
vorgestellt und (3) Ausbuchung von Finanzinstrumenten –
diesbezüglich schlägt der Board vor, das Projekt auf die
aktive Agenda aufzunehmen (derzeit Forschungsagenda). Die
IASB-Direktoren für das Konsolidierungsprojekt und das
Ausbuchungsprojekt gaben auf verschiedenen Fragen der
Treuhänder zu diesen Projekten Auskunft.
Der Vorsitzende der IASCF fragte die Treuhänder, ob sie
zustimmten, dass zwei der Forschungsprojekte – Eigen- und
Fremdkapital und Ausbuchung von Finanzinstrumenten – auf die
aktive Agenda gehoben werden sollten. Die Treuhänder
stimmten zu, dass dies geschehen solle.
In Beantwortung eines Kommentars einer Treuhänder, ob es
nicht irgendeine Art von Notfallverfahren geben solle, um
schnell auf dringliche Sachverhalte reagieren zu können (wie
beispielsweise die Finanzmarktkrise), wies der
IASCF-Vorsitzende darauf hin, dass man Notfallverfahren in
den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung aufnehmen
solle. Der IASB-Vorsitzende wies darauf hin, dass man auch
beabsichtige, Gespräche am Runden Tisch zum Konsolidierungs-
und zum Ausbuchungsprojekt abzuhalten, um diese Sachverhalte
zu beschleunigen.
Bericht des SAC-Vorsitzenden
Der SAC-Vorsitzende stellte die Ansichten der
SAC-Mitglieder vor, die auf der Sitzung im Juni 2008 zu
verschiedenen Sachverhalten auf der Agenda des IASB geäußert
worden waren.
 |
Es gab allgemeine Unterstützung für die Sachverhalte
auf der Agenda des IASB, aber einige SAC-Mitglieder
empfahlen, dass der Konsultationsprozess nicht geopfert
werden sollte, um dem Druck hinsichtlich des Abschlusses
von Projekten von Seiten der Aufsichtsbehörden
nachzugeben. |
 |
Es gibt Unterstützung für das
Konsolidierungsprojekt. |
 |
Es wurde empfohlen, dass Ausbuchungsprojekt mit dem
Konsolidierungsprojekt zu koordinieren, da diese
zusammenhängen. |
 |
Es gab kein Ablehnung gegenüber Projekten auf der
aktiven Agenda, aber es wurde empfohlen, die Priorität
von Projekten zu verringern, die nicht Teil des
Arbeitsabkommens sind, um die im Arbeitsabkommen
genannte Frist 2011 zu halten. |
 |
Es gab allgemeine Unterstützung für das Projekt zu
Eigen- und Fremdkapital, aber SAC-Mitglieder empfahlen,
dass die Sachverhalte des Rahmenkonzepts, die auch
Auswirkungen auf dieses Projekt hätten, berücksichtigt
würden. |
Hinsichtlich der Überarbeitung der Satzung waren die
Bedenken bereits im ersten Teil der Sitzung geäußert worden.
(Die Übersetzung des Teils der Mitschrift, der die
Überarbeitung der Satzung betrifft, steht Ihnen auf unserer
Seite zur Überarbeitung der Satzung zur Verfügung.)
Der Agendaausschuss des SAC schlug vor, dass der Board
sich im November den folgenden Themen mal wieder widmen
solle: Erlöserfassung, Rahmenkonzept, Konsolidierung,
Finanzinstrumente und der Expertenrat, Darstellung des
Abschlusses und nicht börsennotierte Unternehmen. Auch
nichtfachliche Fragen in Bezug auf die Einführung dieser
IFRS sollten erörtert werden, insbesondere die Frage, was
die Probleme bei der ersten Anwendung sein werden und wie
diese in bestimmten Rechtskreisen gelöst wurden. Der SAC
würde auch gerne den neuen IFRIC-Koordinator zu der
SAC-Sitzung im November einladen, um zu erörtern, wie sich
IFRIC der Einführungsaktivitäten annehmen wird. Der SAC
würde auch gerne die Gelegenheit ergreifen, Erfahrungen zu
Überprüfungen nach der Einführung auszutauschen.
Im Hinblick auf die Protokolle des SAC fragte ein
Treuhänder, ob es vor dem Hintergrund der vorher gemachten
Vorschläge zur Zukunft des SAC mehr Versuche geben solle,
eine Mehrheitsmeinung zu finden, die den Rat des SAC an den
IASB darstellen würde (in anderen Worten, solle es nicht
mehr Abstimmungen zu Sachverhalten geben?). Um die
verschiedenen Ansichten einzufangen, schlug der
SAC-Vorsitzende vor, dass ein oder mehrere Boardmitglieder
zusammenfassen, was sie als Schlüsselthemen beim SAC
ansähen. Dann würde ein SAC-Mitglied sicherstellen, dass die
Zusammenfassung vollständig ist. Er wies darauf hin, dass
der SAC versucht habe, nie einen Vorzug bezüglich der
Meinungen von Mitgliedern, die sich auf der Sitzungen
äußerten, gegenüber denjenigen auszurücken, die dies nicht
tun. Er äußerte die Meinung, dass eine Verbesserung der
Verfahrensweisen im Rahmen der Erörterung des zukünftigen
Vorgehens des SAC angegangen werden könnten.
Bericht des Aufsichtsausschusses für
den Konsultationsprozess
Der IASB wird eine Überprüfung der Effektivität der
Arbeitsgruppen des IASB durchführen. Das Ziel ist, zu
bestimmen, wie Arbeitsgruppen besser funktionieren könnten,
und Meinungen dazu von allen gegenwärtigen mitgliedern von
Arbeitsgruppen einzuholen. Bezüglich des zeitlichen Rahmens
war zunächst als Frist die letzte IASCF-Sitzung des Jahres
angepeilt worden (Oktober 2008), aber da die Überarbeitung
der Satzung höhere Priorität hat, peilt man jetzt den
Abschluss für den Januar 2009 an.
Der Stab der IASCF hat den Treuhändern einen ersten
Entwurf von Änderungen am Handbuch zum Konsultationsprozess
zur Verfügung gestellt, um alle durchgeführten Aktivitäten
widerzuspiegeln. Während des Prozesses entstand eine
Diskussion, wie weit Auswirkungsanalysen definiert werden
sollten und ob diese Einschätzungen im Einklang mit dem
Rahmenkonzept stünden. Es folgte einige Diskussion unter den
Treuhändern zu Auswirkungsanalysen. Vor allem ging es um die
Frage, ob der IASB der Richtige sei, um solche Analysen
durchzuführen, oder ob es nicht angemessener sei, dies durch
ein Analyseunternehmen aus der Wirtschaft vornehmen zu
lassen. Einige wiesen darauf hin, dass Auswirkungsanalysen
wichtig seien, da die makro-ökonomischen Folgen Bedeutung
für die Unterstützung der Bilanzierungsentscheidungen des
Standardsetzers hätten. Da eine weitere Diskussion zu
Auswirkungsanalysen notwendig ist, wird das Handbuch zum
Konsultationsprozess später noch einmal erörtert werden.
Schließlich wurden die Treuhänder gefragt, ob es weitere
Themen gebe, die für die nächste gemeinsame Sitzung mit dem
IASB im September auf die Tagesordnung genommen werden
sollten. Es wurden keine weiteren Themen genannt.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie
ist nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
|
10. Juli 2008: Vorschläge
des SEC-Beirats zur Finanzberichterstattung
 |
Der Beirat zur Verbesserung der Finanzberichterstattung
der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) wird am 11. Juli 2008
zusammenkommen, um einen Entwurf seines abschließenden
Berichts zu erörtern. Unten stellen wir Ihnen die fünf
Hauptthemen und Beispiele bestimmter Vorschläge vor. Sie
können sich den
Berichtsentwurf in englischer Sprache herunterladen (Achtung!
11,2 MB). Weitere Informationen
finden Sie auf der
Seite des Beirats auf der Internetseite der SEC. |
|
Beirat der SEC zur Verbesserung der Finanzberichterstattung
Beispiele von Vorschlagsentwürfen |
|
A. Verbesserung der
Entscheidungsnützlichkeit der bei der SEC eingereichten
Berichte
 |
Zusammenfassende Darstellung am Anfang der Jahres-
und Zwischenabschlüsse. |
 |
Der privatwirtschaftliche Sektor sollte
Hauptleistungsindikatoren entwickeln (Key Performance Indicators, KPI)
in Hinblick auf Geschäftstätigkeit und Branche, in denen
die wichtige Aspekte der Geschäftstätigkeit eines
Unternehmens widergespiegelt werden, die so nicht dem
Abschluss zu entnehmen sind oder nicht-finanzielle
Maßnahmen sein mögen. |
B. Verbesserung des
Rechnungslegungsstandardsetzungsprozesses
 |
Anerkennung der Vorrangigkeit der Perspektive der
Investoren, da diese die Hauptadressaten von Abschlüssen
sind, durch Erhöhung der Mitglieder aus diesem Bereich
beim FASB und bei der FAF. |
 |
Der FASB sollte die Feldversuche/-befragungen bei
vorgeschlagenen Standards ausweiten, die Überprüfung
nach Einführung formalisieren und in regelmäßigen
Abständen bestehende Standards überprüfen. |
 |
Einrichtung eines Forums zur Finanzberichterstattung
(Financial Reporting Forum, FRF), um die Bemühungen des
FASB mit der SEC, der PCAOB sowie den Anlegern, Prüfern
und anderen Parteien zu koordinieren. Das FRF würde
regelmäßig zusammenkommen, um die gegenwärtigen
Anforderungen an das Berichtssystem zu analysieren,
Prioritäten für Projekte zu setzen und zu erörtern, wie
diese Projekte ausgeführt werden sollen. |
C. Verbesserung der grundlegenden Struktur
neuer Rechnungslegungsstandards
 |
Rechnungslegungsstandards sollten so aufgebaut sein,
dass ihre Zielsetzung und Prinzipien deutlich
dargestellt werden. Es sollte eine einfache Sprache
verwendet werden. Vermeidung detaillierter Vorschriften,
quantitativ festgelegter Abgrenzungen (die ähnliche
Sachverhalte oftmals in unterschiedlichem Licht
erscheinen lassen und anfällig für Manipulationen sein
können) sowie zahlreicher Ausnahmeregelungen. |
 |
Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB bei der
Veröffentlichung neuer Standards und Interpretationen,
die die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts
ausweiten, Vorsicht walten lässt, bis der FASB ein
Bewertungsrahmenkonzept fertig stellt und die
Infrastruktur für die Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts ausgebaut wird. |
 |
Da das derzeitige System gemischter Attribute aus
Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert vermutlich
fortbestehen wird, werden in dem Berichtentwurf die
Bemühungen des FASB unterstützt, die Gewinn- und
Verlustrechnung in zwei oder mehr Abschnitte zu
unterteilen, die unter anderem den Anlegern helfen
würden, Barmittelzuflüsse von nicht realisierten
Änderungen im beizulegenden Zeitwert zu unterscheiden. |
 |
Aufgabe branchenspezifischer Leitlinien in der
offiziellen Literatur. |
 |
Offiziell formulierte alternative
Rechnungslegungsmethoden sollten nicht bestehen. |
D. Darstellung verbindlicher
Interpretationsleitlinien
 |
Alle Interpretations- und Umsetzungsleitlinien von
allgemeiner Bedeutung sollten von einem einzigen
Standardsetzer veröffentlicht werden dem FASB. |
 |
Die SEC sollte ihre bestehenden
Rechnungslegungsleitlinien in ein Format bringen, das
dem vom FASB verwendeten entspricht. |
 |
„Wenn es nicht
innerhalb von wenigen Jahren zur Konvergenz von
US-GAAP und IFRS kommt, sollten der FASB und die SEC
erwägen, US-GAAP grundlegend neu zu überdenken.“ |
E. Klarstellende Leitlinien zu Neudarstellungen
und zu Ermessensentscheidungen
 |
Die SEC und die PCAOB
sollten Verlautbarungen zu ihren Vorgehensweisen
veröffentlichen, um zu verdeutlichen, wie diese
Aufsichtsbehörden die Angemessenheit von
Ermessensentscheidungen bewerten. |
|
10. Juli 2008: Erste sechs
nationale Aktionspläne im Rahmen des Compliance-Programms des IFAC
 |
Vor vier Jahren hat der internationale
Wirtschaftsprüferverband (International Federation of
Accountants, IFAC) das sogenannte Compliance-Programm
aufgelegt, innerhalb dessen die IFAC-Mitgliedsorganisationen
bestärkt werden, die IFAC-Regelungen zu befolgen und zu
verbreiten. Nun hat
der IFAC in seinem Bemühen, Rechnungslegungsorganisationen
weltweit dazu zu bewegen, mit ihren Mitgliedern, den
Aufsichtsbehörden, den Standardsetzern und anderen
bedeutenden Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um den
Berufsstand zu stärken, ein wichtiges Zwischenziel erreicht.
Das Compliance-Programm besteht aus drei Phasen: |
 |
Die IFAC-Mitgliedorganisation muss den regulatorischen und
den Standardsetzungshintergrund ihres Landes einordnen. |
 |
Die IFAC-Mitgliedorganisation muss einordnen, inwieweit sie
sich selbst der Konvergenz internationaler Standards
verpflichtet und sich in die Einführung eines stabilen Rahmens
zur Sicherstellung und Durchsetzung hochwertiger Prüfung wie in
den Vorschriften des IFAC gefordert eingesetzt hat. |
 |
Es sollen Aktionsplänen entwickelt werden, um den
Konvergenzprozess voranzutreiben und andere Vorschriften des IFAC zu erfüllen. |
Das Compliance-Programm befindet sich jetzt in der dritten Phase, und
kürzlich wurden auf der
Internetseite des IFAC die Aktionspläne von IFAC-Mitgliedern aus
sechs Ländern veröffentlicht. Die entsprechenden Länder sind
Argentinien, Botswana, China, Kenia, Rumänien und Tschechien. Lesen Sie
hierzu auch die englischsprachige
Presseerklärung des IFAC.
9. Juli 2008: SEC beginnt erneute Untersuchung, wie regulierte Unternehmen berichten
Die US-amerikanische
Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC) hat eine 'ehrgeizige Maßnahme' zur Untersuchung eingeleitet,
wie sie Informationen von börsennotierten Unternehmen, Fonds,
Händlern und anderen regulierten Unternehmen bezieht und wie sie
diese Informationen für Anleger und Märkte verfügbar macht. Sie
nennen das Projekt die Angabeninitiative des 21. Jahrhunderts.
In der ersten Phase der Untersuchung werden die Merkmale eines
zukünftigen Systems von Angaben herausgearbeitet unter
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Technologie, der neuen
Wege, mittels derer Anleger ihre Informationen beziehen, sowie
jüngster Entwicklungen in der Art und Weise, wie Unternehmen ihre
von der SEC verlangten Informationen zusammenstellen und berichten.
Diese Phase wird bis Ende 2008 abgeschlossen sein. Daran
anschließend wird ein beratender Ausschuss berufen werden, der die
Fragen im Zuge eines öffentlichen und abgestimmten Prozesses
eingehender erwägen wird. Die Pressemitteilung der SEC können Sie
hier
einsehen (in englischer Sprache).
|
Angabeninitiative des 21. Jahrhunderts
Bei der Untersuchung wird es sich um eine grundlegende
Überdenkung finanzieller Angaben handeln. Das beginnt mit den
grundlegenden Zwecken von Angaben aus der Sicht von Anlegern und
Märkten. Die Studie zielt darauf ab, die Zielsetzungen eines
idealen Systems von Angaben auf Architekturebene
herauszuarbeiten. Maßgeblich für die Unternehmen wird die
Feststellung sein, wie man die Möglichkeiten der heutigen
Informationstechnologie mit den regulatorischen Zielen der SEC
und den Bedürfnissen der Anleger integrieren kann.
Die Untersuchung wird eine Überprüfung aller bestehenden
Formulare und Berichtsanforderungen der SEC beinhalten und auch
der Frage nachgehen, auf welche Weise Informationen der
Kommission übermittelt werden, wobei ein besonderer Fokus auf
unnötigen Dopplungen besteht. Sie wird auch eine Erwägung
verschiedener alternativer Ansätze zur Erlangung und
Veröffentlichung von Angabeinformationen beinhalten. Zudem wird
man in der Studie Wege untersuchen, dass aufsichtrechtliche
Vorschriften zur Sammlung von Informationen so zugeschnitten
werden, dass man die beste, gleichzeitige Verteilung von Finanz-
und erläuternden Angaben an die Anleger erhält. Und schließlich
soll in der Studie untersucht werden, wie sich öffentliche
Angaben am besten in die von der SEC vorgeschlagene neue
EDGAR-Architektur einbringen lassen, mit der Anleger Daten
suchen, zusammenstellen und vergleichen können.
|
9. Juli 2008: IAESB-Papier zur
Messung der fortwährenden beruflichen Weiterentwicklung
Der International Accounting Education Standards Board (IAESB) hat
ein Informationspapier veröffentlicht, mit dem er den
Mitgliedsorganen von IFAC und Anderen bei der Entwicklung wirksamer
Programme zur fortwährenden beruflichen Weiterentwicklung (Continuing
Professional Development, CPD) für in der Rechnungslegung Tätige zur
Seite stehen will. In dem Papier, das den Titel Ansätze zur Messung der fortwährenden beruflichen Weiterentwicklung trägt,
werden die Bausteine eines wirksamen CPD-Programms erläutert,
derzeitige Maßnahmen von Rechnungslegungs- und anderen
berufsständischen Organisationen untersucht und Ansätze zur Messung
der Wirksamkeit eines Programm erörtert.
| Ein grundlegendes Thema dieses Papiers ist
die Erörterung von input- und outputbasierter CPD-Messung.
Inputbasierte Messungen wurden unlängst von vielen
berufsständischen Organisationen infrage gestellt. Diese
Organisationen haben erkennt, dass die bloße Aufzeichnung
der auf CPD verwendeten Stunden nicht notwendigerweise ein
Indikator dafür ist, dass etwas erlernt wurde oder dass die
CPD zu einer Veränderung im Tun führt. In einem Klima
erhöhter Rechenschaftspflicht und des Drucks von außen
wenden sich berufsständische Organisationen den
outputbasierten Bewertungstechniken zu, die genau das messen
können, was inputbasierte Bewertungen nicht können: die
Wirkung von CPD auf professionelles Handeln der Praktiker.
Um gibt Widerstände hinsichtlich der Umsetzung
outputbasierter Bewertung, die aus wahrgenommenen Kosten sowie
dem Gefühl der Berufstätigen, überprüft zu werden, herrührt. Die
Zielsetzung des Papier besteht darin herauszufinden, was
berufsständische Organisationen im Hinblick auf CPD-Bewertungen
derzeit tun und den Erfolg der verschiedenen Systemtypen zu
verstehen. Das wird in eine begründete Analyse der Vor- und
Nachteile input- und outputbasierter Bewertungssysteme münden.
Wir haben herausgefunden, dass es bis zu einem völligen
outputbasierten System vieler Schritte bedarf und dass
erfolgreiche Outputmessungen nicht so weit weg sind, wie viele
Organisationen des Berufsstands vermuten mögen.
|
Sie können das Papier kostenfrei von der IFAC-Website
beziehen. Die zugehörige Pressemitteilung können Sie
hier einsehen (in
englischer Sprache).
9. Juli 2008: Accounting Roundup Rückblick zweites Quartal 2008
Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben
die Ausgabe
für das zweite Quartal 2008 ihres Accounting Roundup-Newsletters
herausgebracht (55 Seiten in englischer Sprache, 872 KB). Diese
Ausgabe enthält kurze Beschreibungen der Verlautbarungen, die
Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Unternehmensführung
betreffen und die im ersten Quartal 2008 von den Standardsetzern und
Aufsichtsbehörden wie FASB, IASB, IFRIC, FASAB, GASB, EITF, SEC,
PCAOB und AICPA verabschiedet wurden. Dieser Quartalrückblick
besteht aus den Artikeln aus den Ausgaben von April und
Mai2008, die, wenn nötig, entsprechend angepasst wurden, und
neuen Artikeln für den Monat Juni. Daneben finden Sie in dem
Newsletter Informationen über kommende Dbrief-Webcasts. Frühere Ausgaben finden Sie
hier.
9. Juli 2008: ECOFIN-Erklärung zur Führung des IASB
 |
Der Rat für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union
hat am 8. Juli 2008 in Brüssel getagt. Unter
anderem wurde die Unternehmensverfassung des
IASB erörtert und eine Erklärung zur Führung des IASB
verabschiedet (ECOFIN
Conclusions on IASB Governance, in englischer Sprache, 130 KB).
Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie: |
| Der Rat verabschiedete die
folgenden Erklärungen:
Der Rat begrüßt die Vorschläge, die in dieser
Hinsicht von der IASC-Stiftung gemacht worden sind, und ist
der Meinung, dass eine weitere Reform der Führung und der
öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASC-Stiftung und des
IASB anhand der folgenden Schlüsselprinzipien erfolgen
sollte:
 |
Die Erfüllung der öffentlichen Rechenschaftspflicht
der IASC-Stiftung sollte durch Einrichtung eines
Überwachungsgremiums verbessert werden, das genügend
Macht haben sollte, um die notwendige Überwachung der
IASC-Stiftung zu leisten; es sollte zuerst
sicherstellen, dass die Treuhänder ihrer Aufsichtsrolle
gegenüber dem IASB ausreichend nachkommen, es sollte
eine aktive Rolle in der Auswahl der Treuhänder spielen
und die endgültige Auswahl genehmigen. Die Mitglieder
des Überwachungsgremiums sollte die Möglichkeit haben,
dem IASB Fragen des öffentlichen Interesses,
einschließlich derjenigen, die sich auf
Finanzstabilität- und -aufsicht beziehen, und Fragen der
Gesamtstrategie zur Erörterung nahezulegen. Das
Überwachungsgremium sollte also eng mit dem Vorsitzenden
der Treuhänder zusammenarbeiten, dem im Rahmen der
IASCF-Satzung die Verantwortung dafür übertragen werden
sollte, sicherzustellen, dass allen Ansichten und
Bedenken von Vertretern des öffentlichen Interesses von
Seiten des IASB Rechnung getragen wird. |
 |
Das Überwachungsgremium sollte aus den
entsprechenden Organen zusammengesetzt sein, die für das
öffentliche Interesse bezüglich der Einführung und
Übernahme von Rechnungslegungsstandards in ihren
jeweiligen Rechtskreisen verantwortlich sind; dies
schließt die internationalen Gremien ein, die die Organe
vertreten, die für finanzielle Stabilität verantwortlich
sind, ebenso wie Schlüsselorgane, die im Rahmen von
Finanzstabilität tätig sind. Die Europäische Kommission
wird Mechanismen vorschlagen, mit denen sichergestellt
werden kann, dass im Gremium der koordinierte Standpunkt
aller relevanten europäischen Institute und Gremien
sowie der Mitgliedstaaten vertreten ist. |
 |
Der IASB muss eine größere Transparenz und
Legitimität seiner Standardsetzungs- und
Agendafestlegungsprozesse erreichen; insbesondere muss
dies durch mehr systematische öffentliche Konsultation
bezüglich des Arbeitsprogramms des IASB geschehen,
einschließlich der Agenda für die Konvergenz zwischen
IASB und FASB und weiterer Feldversuche. Die
Effektivität des Standardbeirats sollte verbessert
werden; die Rolle der Auswirkungsanalysen als
verpflichtender Bestandteil des Konsultationsprozesses
des IASB sollte formalisiert werden; und mögliche
Änderungen an den Amtszeiten der IASB-Mitglieder sollten
erwogen werden, einschließlich einer Beschränkung der
Amtszeit des IASB-Vorsitzenden. Die Ansichten
öffentlicher Organe, insbesondere solcher, die für
Finanzstabilität und -aufsicht verantwortlich sind,
sollten im Standardsetzungsprozess des IASB angemessen
widergespiegelt werden. |
 |
Die Mitglieder des IASB als Ganzes sollten eine
angemessen Balance von praktischer und fachlicher
Erfahrung aufweisen sowie eine Streuung geographischer
Erfahrungen, um zu der Entwicklung hochwertiger,
weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards beizutragen.
Die Rolle der EU als größter Anwenderkreis von IFRS
sollte angemessen widergespiegelt werden. |
 |
Der Rat betont die Dringlichkeit der Verbesserung
der Möglichkeiten der EU, zeitnah und konsistent zu der
Erörterung internationaler Rechnungslegung beitragen zu
können. Er begrüßt daher die Bemühungen, die Rolle der
Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu
stärken, insbesondere in Bezug auf zeitnahen
vorgelagerten Einfluss auf den Agendafestlegungsprozess
des IASB. Die Vereinbarungen über die Führung von EFRAG
sollten sicherstellen, dass alle europäischen
Interessengruppen ausgewogen vertreten werden. EFRAG
sollte effektive und transparente Verfahren einrichten,
um sicherzustellen, dass die Beratungsgruppe im
öffentlichen Interesse und auf eine Art und Weise
agiert, die mit der europäischen Politik hinsichtlich
der Finanzberichterstattung übereinstimmt. Der Rat
begrüßt die jüngsten Fortschritte, die bei der Reform
der Führungsstruktur von EFRAG in dieser Hinsicht
erzielt worden sind. |
|
8. Juli 2008: DRSC-Bericht über das
zweite Quartal 2008 erschienen
 |
Der Quartalsbericht des DRSC über das zweite Quartal 2008, der in
strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des
IASB/IFRIC und anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG
und des DRSC (DSR/RIC) informiert, kann ab sofort
hier
heruntergeladen werden (856 KB). |
8. Juli 2008:
Neuer Leitfaden zu IFRS 5 in koreanischer Sprache
 |
Unsere koreanischen Kollegen haben einen 74-seitigen Leitfaden in
koreanischer Sprache zu IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene
langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
veröffentlicht. Es handelt sich um eine Übersetzung des
englischsprachigen Leitfadens, den Sie
hier
finden. Sie können sich den
Leitfaden
zu IFRS 5 in koreanischer Sprache kostenfrei herunterladen (706 KB).
Unsere neu angelegte
Länderseite Korea bietet Ihnen weitere
IFRS-Veröffentlichungen in koreanischer Sprache und
Informationen über die Rechnungslegung in Korea
allgemein. |
8. Juli 2008:
Neue Deloitte-Leitlinien zu IFRS 3 und IAS 27 sind jetzt verfügbar
 |
Das Global Office von Deloitte hat
Unternehmenszusammenschlüsse und Veränderungen der
Eigentümeranteile: Ein Leitfaden zu den überarbeiten
Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 veröffentlicht.
Im Januar 2008 hat der IASB eine überarbeitete
Fassung von IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse und eine
überarbeitete Fassung von
IAS 27
Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS
herausgegeben. Damit hat der Board die Phase II
seines Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen
abgeschlossen und wesentliche Konvergenz zwischen
den IFRS und US-GAAP erreicht. Dieser Leitfaden im
Umfang von 164 Seiten ist hauptsächlich der
Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach
IFRS 3 (2008) gewidmet. Wo dies notwendig ist,
werden die zugehörigen Vorschriften aus IAS 27
(2008) mit berücksichtigt insbesondere in
Hinblick auf die Definition von Beherrschung, die
Bilanzierung nicht beherrschender Anteile und
Veränderungen der Eigentümeranteile. Andere Aspekte
von IAS 27 (wie beispielsweise die Anforderungen zur
Erstellung von Konzernabschlüssen und die
detaillierte Vorgehensweise bei der Konsolidierung)
werden nicht angesprochen. |
Laden Sie sich die englischsprachige Broschüre
Business Combinations and Changes in Ownership Interests: A Guide to
the Revised IFRS 3 and IAS 27 herunter (647 KB).
Die einzelnen
Kapitel des neuen Deloitte-Leitfadens zu IFRS 3
und
IAS 27:
- Einleitung
- Die den überarbeiteten Standards
zugrunde liegenden Prinzipien
- Bilanzierung nach der Erwerbsmethode
- Anwendungsbereich
- Bestimmung eines
Unternehmenszusammenschlusses
- Bestimmung des Erwerbers
- Bestimmung des Erwerbszeitpunkts
- Ansatz und Bewertung der
bestimmbaren erworbenen Vermögenswerte,
übernommenen Schulden und nicht
beherrschenden Anteile am erworbenen
Unternehmen
- Bestimmung und Bewertung der
Gegenleistung
- Ansatz und Bewertung des Geschäfts-
oder Firmenwertes oder von Gewinnen aus
einem günstigen Erwerb
- Bilanzierung nach dem
Zusammenschluss
- Stufenerwerb und Teilveräußerungen
- Unternehmenszusammenschlüsse ohne
Übertragung einer Gegenleistung
- Umgekehrte Unternehmenserwerbe
- Datum des Inkrafttretens und
Übergangsbestimmungen
- Angaben
Anhänge:
 |
Anhang 1 Vergleich zwischen IFRS
3(2008) und IFRS 3(2004) sowie Vergleich
zwischen IAS 27(2008) und IAS 27(2003)
|
 |
Anhang 2 Fortbestehende Unterschiede
zwischen den IFRS und US-GAAP
|
|
8. Juli 2008:
Treuhand-Kammer veröffentlicht zwei weitere Leitliniendokumente zu
Prüfungsfragen
8. Juli 2008:
IASB richtet eigene Seite zur Finanzmarktkrise ein
Im April 2008 hat das
Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) der
Gruppe der G7-Minister und Zentralbankdirektoren einen Bericht
unterbreitet, in dem Empfehlungen für die Stärkung der Finanzmärkte
und -institute ausgesprochen wurden. Der Bericht war das Ergebnis
der Zusammenarbeit der wichtigsten internationalen Organe und
Behörden der bedeutendsten Finanzzentren einschließlich des IASB. Es
wurden 67 Empfehlungen ausgesprochen, die von den G7-Ministern am
11. April 2008 verabschiedet wurden. Von den Empfehlungen betreffen
drei die Verbesserung der Finanzberichterstattung. Diese
Empfehlungen bilden den Kern der Reaktionen des IASB auf die
Finanzmarktkrise. Der IASB hat jetzt eine eigene
Seite zur Finanzmarktkrise eingerichtet, auf der die Reaktionen
des IASB dargestellt und auf weitere Äußerungen seitens des IASB
verwiesen werden. Unsere entsprechende
Seite auf IAS PLUS gibt einen
Überblick über die Reaktionen und Meinungsäußerungen weltweit.
8. Juli 2008: Mitschrift der
Sitzung der Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an
Arbeitnehmer
 |
Die Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer
ist am Freitag, den 27. Juni 2008, von 10:00 bis 16:30 Uhr
zur Sitzung zusammengekommen. Die Tagesordnung für diese Sitzung wurde entlang der
Fragen zusammengestellt, die in der Aufforderung zur Stellungnahme
des
Diskussionspapiers
enthalten sind. Nachfolgend haben wir für Sie die
Übersetzung der Mitschrift eines Mitarbeiters von Deloitte
übersetzt, der als Beobachter teilgenommen hat. |
|
Mitschrift von der
Sitzung der Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer
27. Juni 2008, London
 |
Einführung |
Sir David Tweedie gab eine kurze Einführung in das Projekt
und erläuterte dessen Einordnung in das Arbeitsprogramm des
IASB. Er wies darauf hin, dass sowohl des Standard des
US-amerikanischen Standardsetzers FASB als auch der Standard des
IASB als mangelhaft angesehen werden. Obwohl es wünschenswert
sei, ein umfassendes Projekt zu Leistungen an Arbeitnehmer
aufzulegen, wäre es nicht möglich gewesen, ein solches Projekt
innerhalb der 2011-Zeitgrenze abzuschließen. Deshalb sei das
Projekt im Umfang begrenzt.
 |
Anwendungsbereich |
Der Stab leitete in das Thema dadurch ein, dass er die Fragen
aus dem Diskussionspapier noch einmal vorstellte, und wies
darauf hin, dass einige Anwender bereits die folgenden Bedenken
angemeldet hätten:
 |
Ein umfassendes Projekt wäre immer noch vorzuziehen. |
 |
Angaben hätten angesprochen werden sollen. |
 |
Die Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen hätte
klargestellt werden sollen. |
 |
Es hätten mehr definitive Leitlinien zur Verfügung
gestellt werden sollen, wo Gewinne und Verluste aus
Pensionsplänen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
werden sollen (als Teil der betrieblichen Gewinne und
Verluste oder im Rahmen der Aufwendungen und Erträge zur
Finanzierung). |
Ein Mitglied der Arbeitsgruppe wies darauf hin, dass es
notwendig sei, darauf hinzuweisen, dass Angaben zu
Diskontierungssätzen für die Erfüllung regulatorischer
Anforderungen, die nicht den Marktrenditen für
Regierungsanleihen entsprechen, bereits als durch die
allgemeinen Angabeforderungen in IAS 1 abgedeckt angesehen
werden könnten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der
Umfang des Diskussionspapiers Verwirrung bei den
Anwendern hervorrufen könne, da es sich nicht länger um ein
Projekt zur schnellen Lösung der größten Probleme von IAS 19
handele und da die vorgeschlagenen Änderungen weitreichende
Auswirkungen haben würden.
Weitere Sachverhalte, die angesprochen werden sollten, waren für
manche Mitglieder Pläne mehrerer Arbeitgeber und die
Wechselwirkung zwischen den neuen Ansatzerfordernissen und den
Erfordernissen aus der Zwischenberichterstattung. Einige
Mitglieder zeigten sich besorgt, dass die Aufgabe des Korridors
ohne erneute Erörterung der Methode der laufenden Einmalprämien
und der ihr zugrunde liegenden Annahmen negative Auswirkungen
haben könnte.
Es wurde weiterhin darauf
hingewiesen, dass die zunehmende Konvergenz mit den US-GAAP
hinsichtlich der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer
positiv sei. Ein Mitglied der Arbeitsgruppe merkte an, dass die sofortige
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste
aufgrund der Einführung von SFAS 158 in den USA eigentlich kein
Thema mehr darstelle, auch wenn es im Vorfeld hiergegen viele
Einwände gab, weshalb es umso wichtiger sei, sich auf die
Verbesserung der Bilanzierung komplexer Pläne zu konzentrieren,
die von den aktuellen Standards nur unzureichend abgebildet
würden („broken plans“).
Außerdem wurde hervorgehoben, dass eine erneute Erörterung
des Diskontierungssatzes, der für die Abzinsung der
Leistungsverpflichtung verwendet würde, wichtig sei. Einige
Mitglieder der Arbeitsgruppe drückte ihre Zustimmung zu dem
Vorschlag aus, neben der sofortigen Erfassung auch die
Verwendung tatsächlicher Renditen aus Planvermögen zuzulassen.
Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt
zusammengefasst:
 |
Eine umfassende Überarbeitung wäre gut, aber thematische
Beschränkungen sind notwendig. |
 |
Sofortige Erfassung wird von allen unterstützt. |
 |
Die Bewertung leistungsorientierter Pläne sollte zum Umfang des Projektes
gehören. |
 |
Fragen bezüglich der Zwischenberichterstattung sollten
erörtert werden. |
 |
Die Definition von beitragsbasierten Zusagen ist noch
fehlerhaft. |
 |
Pläne mehrerer Arbeitnehmer sollten aufgenommen werden. |
Es wurde darauf hingewiesen, dass Fragen, die nicht durch das
Diskussionspapier oder einen daraus entstehenden Standard
abgedeckt sind, wahrscheinlich an IFRIC weitergereicht werden.
 |
Ansatz und Darstellung |
Der Stab stieß dann eine Diskussion zu Ansatz und Darstellung
an. Es wurde hervorgehoben, dass erste Reaktionen eine
breite Zustimmung zur sofortigen Erfassung von
versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und zur
Streichung anderer, aufschiebender Methoden erkennen hätten
lassen.
Schwerwiegender sei allerdings die Frage, wo diese Gewinne und Verluste
ausgewiesen werden sollten. Von den drei Ansätzen, die im
Diskussionspapier genannt wurden, schienen Ansatz 1 (Erfassung
sämtlicher Änderungen von Pensionsverpflichtung und Planvermögen
in der Gewinn- und Verlustrechnung) und Ansatz 3 (Erfassung des Dienstzeitaufwands
sowie des Zinsaufwands aus der Aufzinsung der Rückstellung und
des angenommenen Zinsertrags aus Planvermögen in der Gewinn- und
Verlustrechnung und erfolgsneutrale Erfassung aller anderen
Komponenten einschließlich der Unterschiede zwischen
angenommenen Zinsertrag und dem tatsächlichen Ertrag aus
Planvermögen) jeweils von der Hälfte der Stellungnehmenden unterstützt zu werden.
Einige Mitglieder drückten
Bedenken gegen Ansatz 3 aus (Neubewertungsansatz), bei
dem eine erwartete Rendite verwendet wird. Andere hielten es für
wichtig, dass der Finanzierungscharakter von Leistungen an
Arbeitnehmer widergespiegelt würde. Ein Boardmitglied wies
darauf hin, dass alle Gewinne ausgeschüttet werden könnten, wenn
das Nettoeinkommen nach IFRS die Ausschüttungsbemessungsgrundlage
sei. Es wurde auch
hervorgehoben, dass es fragwürdig sei, die gesamte
leistungsorientierte Verpflichtung in der Bilanz auszuweisen,
wenn man nicht wisse, ob das Bewertungsattribut richtig sei.
Außerdem hänge die Akzeptanz der Darstellung von Gewinnen und
Verlusten auch vom Ergebnis des IASB-Projekts zur Darstellung
des Abschlusses ab.
Ein anderes Mitglied der
Arbeitsgruppe hielt fest, dass, wenn Ansatz 1 gewählt würde, es
klar sein müsse, wo die Gewinne und Verluste in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen würden. Das gelte besonders für
Plankürzungen und Erfüllungen. Einige Mitglieder zeigten
Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass manche Pläne extern
verwaltet würden, dass die Auswirkungen aber so dargestellt
würden, als ob das Unternehmen sie verursacht hätte. Die
Geschäftsführung könnte dafür verantwortlich gehalten werden.
Eines der anwesenden Boardmitglieder sagte, dass die
Unterscheidung zwischen betrieblicher Tätigkeit und
Finanzierungstätigkeit im demnächst erscheinenden
Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses behandelt
würde. In diesem Zusammenhang wurde gefragt, ob das Prinzip des
inneren Zusammenhangs die Möglichkeit der Untergliederung von
Erträgen und Aufwendungen verbieten würde. Eines der anwesenden
Boardmitglieder bestätigte dies.
Es wurde weiterhin festgehalten,
dass die Verwendung der erwarteten Rendite aus dem Planvermögen
etwas sei, dass bis jetzt noch nicht vorgekommen sei, und dass
damit die Rechnungslegung die Realität interpretieren würde.
Einer der Anwender hob hervor, dass eine erwartete Rendite als
eine irrelevante Information in der Gewinn- und Verlustrechnung
angesehen würde. Einige Mitglieder gaben der Meinung Ausdruck,
dass die Anwender ein „sauberes“ Dienstzeitaufwandselement
brächten (entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang).
Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt
zusammengefasst:
 |
Sofortige Erfassung wurde gut aufgenommen; die Bewertung
leistungsorientierter Zusagen ist jedoch noch zu klären. |
 |
Es gibt keine eindeutige Mehrheit für die Darstellung
der versicherungsmathematischen Gewinne nach Ansatz 1 oder
nach Ansatz 3; Ansatz 2 (auch als
"Finanzierungsansatz" bezeichnet) findet keine Unterstützung. |
 |
Sauberer Dienstzeitaufwand ist wichtig. |
 |
Beitragsbasierte Zusagen |
Der nächste Punkt auf der Tagesordnung war die Definition beitragsbasierter Zusagen als Ersatz für die Kategorie
beitragsorientierter Pläne. Der Stab hob hervor, dass alle
Pläne, die heute beitragsorientiert sind, in die neue Kategorie
fallen würden; ihre Bilanzierung sollte sich jedoch nicht
ändern. Durchschnittsgehaltspläne
würden ebenfalls unter das Konzept der Beitragsbasierung
fallen, hob der Stab hervor. Erste Rektionen auf die Definition
von Seiten der Anwender seien gewesen, dass der
Anwendungsbereich zu weit gefasst sei. Es wurde erklärt, dass
die Bewertung von beitragsbasierten zusagen sowohl verfallbare
als auch unverfallbare Zusagen umfassen würde.
Ein Mitglied hob hervor, dass in seinem Rechtskreis viele
Pläne wie leistungsorientierte Pläne aussähen aber in
Wirklichkeit Cash-balance-Pläne seien; zwischen beiden zu
unterscheiden würde als schwierig angesehen. Eines der
Mitglieder aus dem US-amerikanischen Wirtschaftsraum wies
darauf hin, dass viele US-amerikanische Pläne in die neue
Kategorie fallen würden. Andere verliehen nachdrücklich ihrer
Meinung Ausdruck, dass die Unterteilung zu weit gefasst wäre und
dass in manchen Rechtskreisen nun beinahe 100 Prozent der Pläne
in die beitragsbasierte Kategorie fielen.
Ein weiterer Bereich, in dem Bedenken angemeldet wurden, war,
dass sich die Bewertung in der Auszahlungsphase bei
leistungsorientierten und beitragsbasierten Zusagen
unterscheide, auch wenn das Zahlungsprofil identisch sei.
Einige Mitglieder erhoben Bedenken hinsichtlich der Anwendung
der Definition, weil sie der Meinung waren, dass sie nicht
eindeutig genug sei, um sie auf gegenwärtige und künftige Zusagen
anzuwenden.
Der Stab fragte die Mitglieder dann, ob die Festlegung in der
Unterscheidung fallengelassen werden könnte. Ein Mitglied
antwortete, dass diese Frage mit den Anwendern erörtert werden
müsse, deren Regierungen bei der Bestimmung der zugesagten
Renditen beteiligt wären. Der Stab gab zur Antwort, dass dies
mit einer Maximalbetragsklauselbilanzierung gelöst werden würde
(also durch Abspaltung des optionalen Elements). Es schien
Übereinstimmung zu herrschen, dass nichts zu tun keine Option
wäre, dass aber die Entwicklung eines Prinzips (zu) schwierig
sein könnte. Einige Mitglieder äußerten die Meinung, dass dem
Board besser gedient sei, wenn man die problematischsten Pläne
identifiziere und dann eine Regel schaffe, mit der diese in die
beitragsbasierte Kategorie fielen.
Der Stab stieß dann eine Diskussion über die Bewertung beitragsbasierter Zusagen an. Es wurde darauf hingewiesen, dass
eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert schwierig sei, da man
alle möglichen Ergebnisse berücksichtigen müssen dies sei
bei der Methode der laufenden Einmalprämie nicht notwendig.
Andere sagten aus, dass in IAS 39 einige Leitlinien zur
Verfügung gestellt würden, aber Pensionszusagen bestünden nicht
nur aus Finanzrisiken. Die Versicherungsmathematiker müssten
stochastische Modelle für Multi-Szenarien entwickeln, was für
die Ersteller finanziell aufwendig wäre (und indirekt auch für
ihre Prüfer).
Einige waren der Meinung, dass das eigene Kreditrisiko nicht
relevant sei, wenn der Plan voll finanziert sei; der
Finanzierungsstatus würde also Auswirkungen darauf haben, wie
das eigene Kreditrisiko einzubeziehen sei. Andere wiesen darauf
hin, dass es zu Asymmetrien kommen würde, wenn man keine Prämien
außer dem Zinsrisiko aufnehme, aber auf der Seite der
Vermögenswerte Liquiditäts- und Nichterfüllungsprämien
beinhaltet wären. Es wurde vorgeschlagen, auf bestehende
Leitlinien in IAS 39 und IFRS 2 hinsichtlich der Bewertung zu
verweisen.
Eines der anwesenden Boardmitglieder schlug vor, die
problematischsten Pläne, sobald man sie identifiziert habe, in den
Anwendungsbereich von IAS 39 aufzunehmen.
Der Stab beschrieb dann zwei der Pläne, die als problematisch
angesehen werden:
Zusage 1: Beitrag von X % des Jahresgehalts zuzüglich
des Planvermögensertrags sowie einer garantierten Rendite
Zusage 2: Beitrag von X % des gegenwärtigen Gehalts
zuzüglich der Rendite eines bestimmten Eigenkapitalindexes
Es wurde klargestellt, dass die Beiträge ohne Risiko in den
Index investiert hätten werden können, aber dass bei einer
anderen Anlagestrategie die Zusage ein Finanzierungselement
hätte.
Ein Mitglied hob hervor, dass der Versuch, Pläne zu
identifizieren, Probleme für bestehende Pläne lösen könnten; es
würden aber in der Zukunft immer neue Pläne entwickelt.
Der Arbeitsgruppe erörterte dann ausführlich die Auswirkungen
der angewendeten Bewertungsmethoden und was der angemessene
Diskontierungssatz sei (Vermögensertrag, Anleiheverzinsung,
...). Es wurde vorgeschlagen, den Zeitwert von jeglichen
Wahlkomponenten auszuschließen, da dies die Bewertung
vereinfachen würde. Einige Mitglieder zeigten sich besorgt
hinsichtlich der Modellierung der Risikoprämien, die aufgenommen
werden müssten, die dann Risiken von Ereignissen widerspiegeln
würden, die nicht wie vorhergesagt eintreten würden. Diese
Mitglieder schlugen vor, dass es eine Verknüpfung zum
Versicherungsprojekt geben solle.
Eines der anwesenden Boardmitglieder wies darauf hin, dass
die Beschränkung des Anwendungsbereichs zu einem Haufen von
Regeln führen würde.
Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt
zusammengefasst:
 |
Der Anwendungsbereich wird als nicht richtig angesehen. |
 |
Wie wäre zu bilanzieren, wenn die Rendite von einer
dritten Partei garantiert wird? |
 |
Gibt es Verknüpfungsmöglichkeiten zum Versicherungsprojekt? |
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie
ist nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
|
Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie
hier.
8. Juli 2008:
Arnold Schiller folgt John Kellas als Vorsitzender des IAASB
nach
Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International
Federation of Accountants, IFAC) hat WP Prof. Dr. Arnold
Schiller für eine dreijährige Amtszeit, die mit dem
1. Januar 2009 beginnt, als Vorsitzenden
des International Auditing und Assurance Standards Boards (IAASB),
das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige
internationale Gremium, benannt. Professor Schiller ist
derzeit geschäftsführender Direktor der Aufsichtsbehörde für
Finanzinstitute in den Niederlanden. Er ist Mitglied des Basler
Ausschusses für Bankenaufsicht und war von 1999 bis 2006
Vorsitzender von dessen Arbeitsgruppe zu Rechungslegungsfragen. Er
war außerdem Präsident des niederländischen Instituts der
Wirtschaftsprüfer (Koninklijk Nederlands Institut van
Registeraccountants, NIVRA). Professor Schiller wird John Kellas ersetzen, der seit
2000 für den IAASB und dessen Vorgänger tätig war und seit 2004 als
Vorsitzender diente. Die englischsprachige Presseerklärung des IFAC
finden Sie
hier.
7. Juli 2008:
Agendaseiten aktualisiert
 |
Im Nachgang der Übersetzung
der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen
Sitzungstagen der IASB-Sitzung
vom Juni 2008 haben wir die folgenden Seiten zu
Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards
Board (IASB) für Sie
aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung
widerzuspiegeln: |
Auf der Sitzung wurden außerdem verschiedene Themen erörtert, die
nicht Teil eines Projekts des IASB sind. Die Protokollabschnitte zu
diesen Themen finden Sie hier:
7. Juli 2008: Sechs neue IAS Plus-Newsletter in chinesischer Sprache

 |
Unsere chinesischen Kollegen haben sechs Sonderausgaben
des IAS Plus-Newsletters zu jüngst herausgegebenen
Standards und Interpretationen ins Chinesische übertragen.
Nachfolgend finden Sie alle Verknüpfungen. Die Newsletter
sind direkte Übersetzungen der englischsprachigen Originale,
die Sie
hier
finden.
|
Weitere Informationen in chinesischer Sprache finden Sie auf der
CAS Plus-Internetseite.
7. Juli 2008: Wortwörtliche Mitschrift von den
Gesprächsrunden zur IASCF-Satzung am 19. Juni 2008
 |
Die Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am
19. Juni 2008 mit einer Reihe interessierter Parteien
zusammen, um ihre ersten Vorschläge zur Überarbeitung der
Satzung der IASC-Stiftung zu erörtern. In unserer
Nachricht vom 21. Juni 2008 hatten wir Ihnen bereits ein
deutschsprachiges, zusammenfassendes Protokoll zur Verfügung
gestellt. Der IASB hat jetzt eine wortwörtliche, nicht
editierte Mitschrift aller Sitzungsteile in englischer
Sprache auf seiner Internetseite bereitgestellt:
http://www.iasb.org/News/Announcements+and+Speeches/Round-table+transcripts+published.htm. |
7. Juli 2008: EFRAG empfiehlt
Übernahme der Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess
 |
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat
sich gegenüber den Kommissionsdienststellen für eine Übernahme
der Änderungen an den IFRS ausgesprochen, die sich im Rahmen
des jährlichen Verbesserungsprojekts ergeben haben. EFRAG
ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungen den
Übernahmekriterien der EU Verständlichkeit, Relevanz,
Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der resultierenden
Finanzinformationen – entsprechen. In der
Übernahmeempfehlung (in englischer Sprache, 137 KB) geht
EFRAG auf die bedeutenderen Änderungen jeweils einzeln ein. |
7. Juli 2008: IFRS Insights
2. Ausgabe des neuen Newsletters von
Deloitte USA
 |
Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue
Veröffentlichung mit dem Titel IFRS Insights ins
Leben gerufen. Sie soll den wachsenden Bedarf
US-amerikanischer Unternehmen hinsichtlich aktueller
Informationen zu Entwicklungen in den IFRS und die wachsende
Nachfrage nach IFRS-Umsetzungshinweisen abdecken. Die
neue Publikation stellt sich diesem Informationsbedarf, indem sie die
neuesten Entwicklungen in den IFRS aufzeigt, praktische
Ratschläge für Unternehmen bietet, die IFRS anwenden wollen,
den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds
darstellt und auf relevante Werkzeuge und Ressourcen
verweist. Laden Sie sich
die
zweite Ausgabe der IFRS Insights herunter (in englischer Sprache,
205 KB). Sie können den Newsletter auch direkt
abonnieren. |
5. Juli 2008:
IAS Plus-Newsletter zu IFRIC 15 und IFRIC 16
 |
Das
Global IFRS Office von Deloitte hat Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters zu den zwei Interpretationen
veröffentlicht, die das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) am 3. Juli 2008
veröffentlicht hat (beide Dokumente in englischer Sprache):
Alle alten Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier. Sie
können sich auch für ein kostenloses
Abonnement per E-mail einschreiben. |
5. Juli 2008: ECOFIN wird über IASB und Finanzmarktkrise beraten
 |
Der Rat für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union
wird am 8. Juli 2008 in Brüssel tagen. Die Tagesordnung
beinhaltet eine Erörterung der Unternehmensverfassung des
IASB sowie die Bilanzierung und Angaben durch
Finanzinstitutionen. Das Hintergrundpapier können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 166 KB).
Hier sind zwei Ausschnitte: |
|
Internationale Bilanzierungsstandards Unternehmensverfassung des IASB
Der Rat sollte die Beschlüsse zur Reform, die derzeit beim International Accounting Standards Board (IASB) stattfindet,
im Nachgang der öffentlichen Anhörungen, mit denen Ende Mai begonnen wurde (11183/08), annehmen. Er die Unternehmensverfassung
und Finanzierung des IASB bereits erörtert und zu diesem Thema Beschlüsse im Juli 2006 und Juli 2007 gefasst. Es gibt zwei Gründe,
warum Beschlüsse in diesem Jahr erneut gefasst werden müssen:
 |
die IASCF, die für die Ernennung der Mitglieder und die Finanzierung des IASB zuständige Stiftung, hat einen Prozess
der Überprüfung der Satzung im vergangenen Mai in der Absicht eingeleitet, ihre eigene Unternehmensverfassung und die des
IASB zu verbessern; sie schlägt u.a. die Einrichtung eines Überwachungsorgans innerhalb der IASCF vor, die Verantwortung
dafür trüge, dass das öffentliche Interesse und aufsichtliche Bedenken bei der Abfassung von Bilanzierungsstandards besser
berücksichtigt werden; |
 |
die jüngsten finanziellen Turbulenzen haben die Notwendigkeit für einen verlässlichen Mechanismus für die Abfassung
von internationalen Bilanzierungsstandards dargelegt. |
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Rat, eine starke europäische Position zum Ausdruck zu bringen, bei Betonung insbesondere
der Prinzipien, die in den Beschlussentwürfen herausgearbeitet wurden.
Finanzmärkte Umsetzung aktueller Maßnahmen
In Übereinstimmung mit dem 'Fahrplan' zur wirksameren Bekämpfung der Finanzmarktkrise seit August 2007, der auf der
Oktobersitzung 2007 verabschiedet wurde, wird der Rat einen Blick auf Entwicklungen hinsichtlich der aktuellen Maßnahmen werfen.
Der Rat sollte v.a. Beschlüsse zu den folgenden zwei Sachverhalten fassen:
 |
den Fortschritt bei der Transparenz von Banken und anderen Finanzinstitutionen hinsichtlich der Bewertung ihrer Risikoaktiva; |
 |
der Linie, die in Europa und auf globaler Ebene zu den Ratingagenturen eingenommen werden soll (11229/08). |
In den Beschlussentwürfen wird betont, dass umgehende und vollständige Angaben durch die Finanzinstitutionen hinsichtlich ihrer
Risikopositionen bei leistungsgestörten Vermögenswerten und außerbilanziellen Vehikeln sowie
hinsichtlich ihrer Abschreibungen und Verluste
entscheidend sind, um das Vertrauen der Märkte zurückzugewinnen.
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat unlängst Empfehlungen
verfasst, um den Banken Leitlinien bei der Einschätzung ihrer Vermögenswerte zu geben. Den Beschlussentwürfen zufolge ist dies ein
sehr wichtiger Faktor zur Sicherstellung einer größeren Einheitlichkeit in der Praxis der Finanzinstitutionen. Diese wiederum ist
entscheidend für die Wiederherstellung des Vertrauens in die tatsächliche Situation des Marktes.
|
4. Juli 2008: Teilnehmer der SEC-Gesprächsrunde zu Fair-Value-Bilanzierungsstandards
bekanntgegeben
 |
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) hat die Teilnehmer ihrer
Gesprächsrunde zu Fair-Value-Bilanzierungsstandards
bekanntgegeben. Der IASB wird durch das Boardmitglied James
J. Leisenring vertreten sein. Die Gespräche werden am 9. Juli 2008
von 9:00h bis 12:30h amerikanischer Ostküstenzeit am Hauptsitz
der SEC in Washington, D.C., stattfinden. Sie werden im
Internet übertragen und später auf der
Internetseite der SEC
archiviert. Die vollständige Liste der Teilnehmer finden Sie
hier, und weitere ausführliche Informationen zur
Gesprächsrunde können Sie unserer
Nachricht
vom 26. Juni 2008 entnehmen. |
4. Juli 2008:
Jahresbericht 2007 von EFRAG
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat
ihren
Jahresbericht 2007 veröffentlicht (in englischer
Sprache, 2.704 KB). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Göran
Tidström, äußert sich im Rückblick auf die Aktivitäten von
EFRAG während des letzten Jahres:
„Es bedarf einer starken europäische Stimme, um dem IASB
dabei zu helfen, das europäische Wirtschaftsumfeld und die Art und
Weise, wie wir unsere Geschäfte führen, zu verstehen.“ Neben
Zusammenarbeit mit dem IASB und Reaktionen auf die Arbeit des IASB beispielsweise durch
Stellungnahmen legt EFRAG einen Schwerpunkt auf die Stimulation von
Diskussionen zu Fragen der Rechnungslegung, bevor der IASB
sich dazu äußert.
Die Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active
Accounting Activities in Europe, PAAinE) arbeitete 2007 an sechs
Projekten:
 |
Rahmenkonzept des IASB (geleitet vom französischen
Standardsetzer und EFRAG) |
 |
Erlöserfassung (geleitet vom deutschen Standardsetzer und
EFRAG, Diskussionspapier veröffentlicht am
23. Juli 2007) |
 |
Rechenschaftspflicht (geleitet vom britischen
Standardsetzer, Diskussionspapier veröffentlicht am
25. Juni 2007) |
 |
Pensionen (geleitet vom britischen Standardsetzer,
Diskussionspapier veröffentlicht am 31.
Januar 2008) |
 |
Eigen- und Fremdkapital (geleitet vom deutschen
Standardsetzer, Diskussionspapier veröffentlicht am
28. Januar 2008) |
 |
Erfolgsberichterstattung (geleitet vom spanischen
Standardsetzer und EFRAG) |
Der mögliche Übergang auf IFRS in den Vereinigten Staaten löst in
Europa Bedenken aus, dass US-amerikanische Ansichten und Wünsche einen zu
starken Einfluss auf die Arbeit des IASB nehmen könnten. Dazu nimmt
Stig Enevoldsen, der Vorsitzende
des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG
und Partner von Deloitte in Dänemark, im Jahresbericht Stellung:
|
Wir müssen auch sicherstellen, dass der IASB wirklich ein
globaler Standardsetzer bleibt und nicht auf die ein oder
andere Art und Weise von den Vereinigten Staaten übernommen
wird. In dieser Hinsicht müssen wir aber auch lernen, zu
akzeptieren, dass der IASB Standards für die ganze Welt
setzt und dass Europa, obwohl es einer der wesentlichen
Anwenderkreise ist, nur einen anteilmäßigen Einfluss auf den
IASB haben kann. |
4. Juli 2008: GAA gibt
Internetjournal zu Prüfungs- und Rechnungslegungsfragen heraus
 |
Die Global Accounting Association (GAA), eine
Vereinigung von neun Wirtschaftsprüferinstituten aus Ländern
mit englischer Muttersprache, hat mit der Veröffentlichung
eines zweimal im Monat erscheinenden Internetjournals mit
dem Titel GAA Accounting begonnen. Die Adresse lautet
www.gaaaccounting.com. Ausgabe 1 von Band 1 steht nun
zur Verfügung. Im Journal werden eine Reihe von aktuellen
Fragen aus den Bereichen Rechnungslegung und Finanzierung
erörtert, wobei der Schwerpunkt hauptsächlich auf Prüfungs-
und Bilanzierungsfragen, Aus- und Weiterbildung im
Prüfungswesen, internem Rechnungswesen, KMU, Sozial- und
Umweltfragen und Steuern liegt. |
Die GAA hat sich das Ziel gesetzt, die Qualität der erbrachten
Dienstleistungen zu steigern, Informationen auszutauschen und bei
wichtigen internationale Fragen zusammenzuarbeiten. Dies alles
geschieht im Interesse von hochwertiger Wirtschaftsprüfung und im
öffentlichen Interesse. Die Internetseite der GAA finden Sie unter
www.globalaccountingalliance.com/. Die Mitgliedsinstitute sind
derzeit:
 |
das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American
Institut of Certified Public Accountants, AICPA) |
 |
das Institut der Wirtschaftsprüfer von Australien (Institute of Chartered
Accountants in Australia) |
 |
das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of
Chartered Accountants, CICA) |
 |
das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales
(Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) |
 |
das Institut der Wirtschaftsprüfer von Irland (Institute of
Chartered Accountants in Ireland, ICAI) |
 |
das Institut der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of
Chartered Accountants of Scotland, ICAS) |
 |
das neuseeländische Institut der Wirtschaftsprüfer (New Zealand
Institute of Chartered Accountants, NZICA) |
 |
das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong
Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) |
 |
das südafrikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (South
African Institute of Chartered Accountants, SAICA) |
4. Juli 2008: Kommissar
McCreevy erörtert die Finanzmarktkrise
 |
Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und
Dienstleistungen, Charlie McCreevy, äußerte sich bei einer
Sitzung des Zentrums für europäische Politikstudien
(Centre for European Policy Studies, CEPS) gestern in
Brüssel über die Rolle der EU-Kommission bei den
Finanzmarktunruhen (The
Financial Turmoil – The Role of the EU Commission, in
englischer Sprache, 75 KB). Unter anderem sprach er
über die derzeitigen Bemühungen des IASB, sich der Bewertung
von illiquiden finanziellen Vermögenswerten zu widmen. Er
äußerte die Meinung, dass die Lösung des Problems in
verbesserten Bewertungsmethoden liegen müsse und nicht in
einer Aufgabe der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an
sich. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs
aus der Rede: |
|
Es hat Forderungen gegeben, zeitweise die Bilanzierung zum
beizulegenden Zeitwert aufzugeben, um mögliche prozyklische
Auswirkungen zu verhindern und Wertminderungen von
Vermögenswerten zu vermeiden. Sich jetzt einzumischen, birgt die
Gefahr, die Verwirrung nur noch zu vergrößern und das Misstrauen
in die Finanzinformationen der Unternehmen nur noch zu erhöhen.
Dies ist auch in einem Bericht des
Ausschusses der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of
European Banking Supervisors, CEBS) letzten Monat unterstrichen
worden. Darin wurden eine Reihe von Bilanzierungsfragen
herausgestellt, denen sich die Standardsetzer eventuell
eingehender widmen müssten, um die Einheitlichkeit, die
Vergleichbarkeit und die Transparenz von Bewertungsmethoden zu
verbessern. |
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer
Seite zur Finanzmarktkrise.
3. Juli 2008: IFRIC-Leitlinien zu
Absicherungen einer Investition in einen ausländischen
Geschäftsbetrieb
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
hat eine Interpretation veröffentlicht,
IFRIC 16 Absicherungen einer
Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb.
Gegenwärtig treten in der Praxis Abweichungen auf, da es
verschiedene Ansichten dazu gibt, welche Risikopositionen für die
Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nach
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz
und Bewertung in Frage kommen.
|
Mit IFRIC 16 werden drei
Hauptpunkte geklärt:
- Entsteht das Risiko aus (a) dem
Fremdwährungsrisiko bei Umrechnung der funktionalen
Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs in die
funktionale Währung des Mutterunternehmens oder (b) dem
Fremdwährungsrisiko bei Umrechnung der funktionalen
Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs in die
Darstellungswährung im Konzernabschluss des
Mutterunternehmens?
IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass aus der
Darstellungswährung keine Risikoposition entsteht, die
für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung durch ein
Unternehmen in Frage kommt. Also kann ein
Mutterunternehmen nur die Fremdwährungsdifferenzen als
abgesichertes Risiko designieren, die aus dem Abweichen
der eigenen funktionalen Währung von der funktionalen
Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs entstehen.
- Welches Unternehmen innerhalb eines
Konzerns kann das Sicherungsinstrument bei Absicherung
einer Nettoinvestition in einen ausländischen
Geschäftsbetrieb halten? Gilt insbesondere, dass das
Mutterunternehmen, das die Nettoinvestition in den
ausländischen Geschäftsbetrieb hält, auch das
Sicherungsinstrument zu halten hat?
IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass das
Sicherungsinstrument (die Sicherungsinstrumente) von
jedem Unternehmen innerhalb das Konzerns gehalten werden
kann (können).
- Wie hat ein Unternehmen die Beträge zu
bestimmen, die aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und
Verlustrechnung sowohl für das Sicherungsinstrument als
auch für das Grundgeschäft umzugliedern sind, wenn das
Unternehmen die Investition veräußert?
IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass, obwohl
IAS 39 bei der Bestimmung der Beträge, die im Hinblick
auf das Sicherungsinstrument aus der
Fremdwährungsumrechnungsrücklage in die Gewinn- und
Verlustrechnung umzugliedern sind, anzuwenden ist,
IAS 21 in Hinblick
auf das Grundgeschäft anzuwenden ist.
|
IFRIC 16 tritt für Geschäftsperioden in Kraft, die am oder nach
dem 1. Oktober 2008 beginnen, und kann prospektiv angewendet
werden. Eine
frühere Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 59 KB).
3. Juli 2008: IFRIC veröffentlicht
Interpretation zur Errichtung von Immobilien
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
hat eine Interpretation veröffentlicht,
IFRIC 15 Vereinbarungen über
die Errichtung von Immobilien. IFRIC 15 vereinheitlicht die
Bilanzierungspraxis in allen Rechtskreisen hinsichtlich der
Erfassung von Erträgen aus dem Verkauf von Einheiten wie
beispielsweise Wohnungen oder einzelnen Häusern
„ab Plan“ (also bevor die Errichtung abgeschlossen ist) seitens der
Errichtungsgesellschaft.
|
Aspekte von IFRIC 15:
 |
Grundlegende Frage. Die
grundlegende Frage ist, ob die Errichtungsgesellschaft
Güter verkauft (fertige Wohnungen oder Häuser)
oder Dienstleistungen (Erstellungsdienstleistungen als Baugesellschaft, die vom
Erwerber beauftragt wird). Erträge aus dem Verkauf von
Gütern werden normalerweise bei Lieferung erfasst.
Erträge aus dem Verkauf von Dienstleistungen werden
normalerweise nach Grad der Fertigstellung während des
Baufortschritts erfasst. IFRIC 15 stellt Leitlinien zur
Verfügung, wie bestimmt werden kann, ob eine
Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien in den
Anwendungsbereich von IAS 11 Fertigungsaufträge
oder in den Anwendungsbereich von
IAS 18 Erträge
fällt. Daraus ergibt sich, wann die Erträge aus der
Errichtung erfasst werden sollten. |
 |
IAS 11 oder IAS 18? Eine
Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien ist nur
dann ein Fertigungsauftrag, der in den Anwendungsbereich
von IAS 11 fällt, wenn der Erwerber in der Lage ist, die
strukturellen Hauptelemente des Bauplans festzulegen,
bevor die Errichtung beginnt, und/oder Änderungen der
strukturellen Hauptelemente zu bestimmen, wenn die
Errichtung begonnen hat (unabhängig davon, ob er von
dieser Möglichkeit Gebrauch macht). Wenn der Erwerber
diese Möglichkeit hat, ist IAS 11 anzuwenden. Wenn der
Erwerber diese Möglichkeit nicht hat, ist IAS 18
anzuwenden. |
 |
Wenn IAS 18, Dienstleistung oder
Güter? Selbst wenn IAS 18 anzuwenden ist, kann der
Vereinbarung die Lieferung von
Errichtungsdienstleistungen betreffen und nicht
von Gütern. Dies wäre beispielsweise wahrscheinlich der
Fall, wenn die Errichtungsgesellschaft die
Errichtungsmaterialien nicht zu erwerben und zur
Verfügung zu stellen hat. Wenn die
Errichtungsgesellschaft die Errichtungsdienstleistung
zusammen mit den Errichtungsmaterialien zur Verfügung zu
stellen hat, um ihre Verpflichtungen aus der
Vereinbarung, dem Erwerber eine Immobilie zu liefern, zu
erfüllen, ist die Vereinbarung eine Vereinbarung über
die Verkauf von Gütern nach IAS 18. |
 |
Auswirkungen von IFRIC 15.
Die wichtigste erwartete Änderung durch IFRIC 15 in der
Praxis ist für manche Unternehmen eine Verschiebung weg
von der Erfassung der Erträge im Laufe des
Baufortschritts hin zur Erfassung der Erträge zu einem
einzigen Zeitpunkt – bei Abschluss der Errichtung
oder bei Lieferung. Vereinbarungen, die davon betroffen
sind, werden hauptsächlich diejenigen sein, die derzeit
in Übereinstimmung mit IAS 11 bilanziert werden und
nicht die Definition eines Fertigungsauftrags erfüllen,
wie sie von IFRIC interpretiert wurde. Diese übertragen
dem Erwerber nicht die Kontrolle und den wesentlichen
Nutzen und die wesentlichen Risiken aus der
Eigentümerschaft der in Errichtung befindlichen
Immobilie in deren gegenwärtigen Zustand während des
Baufortschritts. |
|
IFRIC 15 tritt für Geschäftsperioden in Kraft, die am oder nach
dem 1. Januar 2009 beginnen, und ist rückwirkend anzuwenden. Eine
frühere Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 54 KB).
3. Juli 2008: AFRAC-Stellungnahme
zur Bilanzierung von Zuschüssen
 |
AFRAC hat seine neue Stellungnahme zum Thema
"Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen
ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor" veröffentlicht.
Ein Entwurf war
bereits im März 2008 veröffentlicht worden, und die
öffentlichen Stellungnahmen wurden berücksichtigt. Der
Entwurf behandelt unter anderem Fragen zu den folgenden
Gebieten: |
 |
Definition von Betrieben und
sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor |
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Von Betrieben und sonstigen
ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor zu
beachtende Rechnungslegungsvorschriften |
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Definition von Zuschüssen |
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Bilanzierung von echten Zuschüssen |
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Bilanzierung von unechten
Zuschüssen |
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Berechnung der URG-Kennzahlen |
Die Stellungnahme ist auf der
Internetseite des AFRAC abrufbar (91 KB).
3. Juli 2008: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen
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Auf IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
Mai-Juni 2008 des Global IFRS and Offerings Services (GIOs)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 155 KB). Global
IFRS and Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOs-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen
mit Links zu den Quellen. Der GIOs-Newsletter ist eine
Fortschreibung des GOs-Newsletters, der bis Anfang Mai 2008
erschien. Vor dem Hintergrund der Bewegung in den
Vereinigten Staaten hin zu IFRS und der zunehmenden
Berichterstattung in diesem Bereich wurde der Newsletter
umbenannt. Frühere Ausgaben finden Sie
hier
(in englischer Sprache). |
2. Juli 2008:
Treuhand-Kammer äußert sich zu Fragen zum umfassenden
Bericht an den Verwaltungsrat
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Die Schweizer Treuhand-Kammer hat einen Dokument zu
Fragen und Antworten zum umfassenden Bericht an den
Verwaltungsrat zusammengestellt (208 KB). Das Dokument stellt
eine Arbeitshilfe dar, und die gemachten Aussagen
entsprechen der Meinung der Kommission für
Wirtschaftsprüfung der Treuhand-Kammer zum Zeitpunkt
der Publikation. Zu den ausgewählten Fragen gibt es
noch keine gefestigte Praxis, und die vorliegenden
Antworten sind genereller Natur und nicht ohne
weiteres anwendbar auf die speziellen Umstände eines
bestimmten Unternehmens. Unter anderem werden
folgende Fragen beantwortet: |
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Gibt es einen eigenen Standard zum umfassenden Bericht
oder wird dieses Thema nur im Handbuch der Wirtschaftsprüfung
(HWP) behandelt? |
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Gibt der Berufsstand einen
verbindlichen Raster für den umfassenden Bericht an den
Verwaltungsrat vor? |
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Für welche Gesellschaften muss
ein umfassender Bericht an den Verwaltungsrat erstellt
werden? |
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Auf welchem Zahlenmaterial
basiert der umfassende Bericht, d.h. OR/IFRS/FER- oder
HBII-Zahlen, sofern es solche gibt? |
Im Anhang des Dokuments wird im Überblick ein möglicher Inhalt
des umfassenden Berichts dargestellt..
2. Juli 2008:
Deloitte USA wird ein Ausbildungszentrum für $300 Mio. in Texas
errichten
Unsere
US-amerikanische Schwesterfirma wird rund $300 Mio. in den Bau eines
modernsten Ausbildungs- und Führungszentrums in Westlake in der
Gegend von Dallas-Fort Worth in Texas investieren. Die Bauarbeiten
werden 2009 aufgenommen, und das Zentrum soll ab 2011 zur Nutzung
bereit stehen. Das Zentrum soll eine zentrale Wegstelle für alle
Mitarbeiter von Deloitte mit großem Führungspotential werden,
angefangen von Neueinstellungen bis hin zur Führungsebene mit
Partnern und Direktoren. Der rund 85.000qm große Campus soll mit 800
Gästezimmer ausgestattet werden. Lesen Sie die englischsprachige
Presseerklärung von Deloitte.
2. Juli 2008:
Kanadische Unternehmen werden sich um vorzeitige Anwendung
von IFRS bewerben können
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Die kanadische Wertpapierverwaltung (Canadian
Securities Administrators, CSA), die die 13
Wertpapieraufsichten der Provinzen und Territorien
vertritt, hat einen Hinweis veröffentlicht, in dem
die Ansichten des CSA-Stabs zu möglichen Änderungen
der Wertpapiervorschriften vor dem Hintergrund der
Tatsache dargestellt werden, dass öffentlich
rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada 2011
auf IFRS übergehen. Der Hinweis 52-321 trägt den
Titel
Vorzeitige Anwendung der International Financial
Reporting Standards, die Verwendung von US-GAAP und
Verweis auf IFRS-IASB (in englischer Sprache,
46 KB). Drei Hauptpunkte werden genannt: |
- Der Stab der CSA ist darauf vorbereitet, nach
Einzelfallentscheidungen inländischen Emittenten zu gestatten,
auch für Geschäftsperioden, die vor dem 1. Januar 2011 beginnen,
ihre Abschlüsse nach IFRS-IASB [IFRS wie vom IASB herausgegeben]
zu erstellen. Die Erlaubnis würde davon abhängen, wie gut das
Unternehmen auf den Wechsel der Rechnungslegungsvorschriften
vorbereitet ist.
- Der Stab der CSA schlägt vor, das Wahlrecht für inländischen
Emittenten, die auch bei der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) registriert sind, beizubehalten,
wonach diese ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen dürfen.
- Es wäre vorzuziehen, wenn mit den Wertpapiervorschriften
vorgeschrieben würde, dass inländischen Emittenten ihre
Abschlüsse nach dem verpflichtenden Übergangsdatum nach
IFRS-IASB erstellen, nicht nach kanadischen
Rechnungslegungsprinzipien, und dass den Prüfern dieser
Abschlüsse vorgeschrieben würde, auf IFRS wie vom IASB
herausgegeben Bezug zu nehmen. [Hier geht es um Unternehmen im
französischsprachigen Teil Kanadas. Einige Fragen bezüglich der
Übersetzung der IFRS ins Französische und die daraus entstehende
zeitliche Verzögerung sind noch ungeklärt.]
1. Juli 2008:
DPR zieht nach drei Jahren Tätigkeit Bilanz
Anlässlich ihres dreijährigen
Bestehens hat die Deutsche Prüfstelle für
Rechnungslegung (DPR) eine Bilanz der vergangenen
drei Jahre gezogen. Seit Aufnahme der Prüftätigkeit
am 1. Juli 2005 wurden die Jahresabschlüsse von
insgesamt 314 Unternehmen auf die Übereinstimmung
mit den internationalen
Rechnungslegungsvorschriften geprüft. Das ist rund
ein Drittel der rund 1.000 Unternehmen, deren
Wertpapiere auf dem deutschen Kapitalmarkt
zugelassen sind. Dabei wurden bei 72 Jahresabschlüssen wesentliche
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben
festgestellt. In drei Viertel der Fälle waren kleine
und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz
unter 250 Millionen Euro betroffen, was der
Präsident der DPR, Herbert Meyer auf die Komplexität der IFRS
zurückführt:
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"Häufigste Fehlerursache sind die sehr
komplizierten internationalen Bilanzierungsstandards (IFRS),
die gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie ihre
Prüfgesellschaften teilweise überfordern. Diese und weitere
Erfahrungen aus der Prüfarbeit der letzten drei Jahre werden wir
auch an die Standardsetter übermitteln." |
Laden Sie sich die
Pressemitteilung der DPR herunter (76 KB), in der Sie auch
Analysen nach Indexzugehörigkeit, Umsatz und Fehlerursachen finden.
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