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IFRS-Nachrichten – Juli 2008

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31. Juli 2008: IAS Plus-Newsletter zu IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

Das Global IFRS Office hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den heute veröffentlichten Änderungen an IAS 39 herausgegeben: Special Edition IAS Plus Newsletter– IAS 39: Eligible Hedged Items (in englischer Sprache, 140KB). Die Änderungen betreffen

 

bullet die Identifizierung von Inflation als abgesichertes Risiko oder abgesicherter Teil und
bullet das Hedging mit Optionen

 

Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

31. Juli 2008: Stellungnahmen zum PAAinE-Diskussionspapier zu Eigen- und Fremdkapital

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) zeigt sich erfreut über die eingegangenen Stellungnahmen zum PAAinE-Diskussionspapier zur Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Das Diskussionspapier wurde im Januar 2008 veröffentlicht, um die Diskussion der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital anzuregen und zu bereichern. Das Diskussionspapier ist entstanden im Rahmen der Pro-active Accounting Activities in Europe (PAAinE)-Initiative des Deutschen Standardisierungsrates, der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und weiterer europäischer Standardsetzer. Der DSR wird nun die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und die gewonnenen Erkenntnisse in die internationale Diskussion einbringen. Die Stellungnahmen werden in Kürze auf den Internetseiten des DRSC und von EFRAG verfügbar sein.

 

 

31. Juli 2008: Finanzberichterstattung – Trends und Spannungen in der Konvergenz

Jeff Willemain, Global Managing Partner, Regulatory & Risk, von Deloitte Touche Tohmatsu hat kürzlich einen Beitrag im Jahrbuch 2008 des internationalen Netzwerks zu Corporate Governance (International Corporate Governance Network, ICGN) veröffentlicht, das auf der ICGN-Konferenz in Seoul im Juni 2008 vorgestellt wurde. Der Beitrag mit dem Titel Corporate Reporting: Trends and Tensions in Convergence (39 KB) legt den Schwerpunkt auf die Entwicklung von Rechnungslegungsstandards und Fragen im Zusammenhang mit Konvergenz und der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS).

 

 

31. Juli 2008: SEC-Gespräche am Runden Tisch zur Leistung von IFRS und US-GAAP

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird am 4. August 2008 Gespräche am Runden Tisch anbieten, um zu untersuchen, wie sich IFRS und US-GAAP jeweils während der jüngsten Finanzmarktunruhen bewährt haben. De Gespräche, die auch im Internet gesendet werden, werden aus zwei Diskussionsrunden bestehen, die sich aus Anlegern, Emittenten, Prüfern und verschiedenen andere Parteien mit einem Hintergrund in Rechnungslegung zusammensetzen. Vertreter von FASB und IASB werden als Beobachter teilnehmen. Der Vorsitzende der SEC, Christopher Cox sagte dazu:

 

Diese Gesprächsrunden werden für die SEC wertvolle Einsichten von Seiten der Anleger, Emittenten, Prüfer und anderer über die Belastbarkeit von IFRS und US-GAAP im Zusammenhang mit dem Druck, der derzeit auf den Märkten lastet, bieten. Wir sind besonders daran interessiert zu erfahren, wie die beiden Sätze von Standards mit den Hauptfragen der Bilanzierung in der Finanzmarktkrise einschließlich nicht konsolidierter Gesellschaften und beizulegendem Zeitwert zurecht kamen.

 

Beiträge zu den Gesprächen können auch schriftlich eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung der SEC.

 

 

31. Juli 2008: Stellungnahmeentwurf zum Rahmenkonzept – Die Berichtseinheit

Am 31. Mai 2008 hat der IASB hat ein Diskussionspapier zur Vorläufigen Sichtweise hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Berichtseinheit veröffentlicht. Das Diskussionspapier (in englischer Sprache, 219 KB) stellt den ersten Schritt zu Phase D des gemeinsamen Projekts von FASB und IASB zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts dar. In dem Papier liegt der Schwerpunkt auf der Begriffsabgrenzung der Berichtseinheit und der Zusammensetzung einer Konzernberichtseinheit. Der IASB hat um Stellungnahmen bis zum 29. September 2008 gebeten, und EFRAG hat nun den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht (in englischer Sprache, 162 KB).

 

Die Hauptpunkte in der Stellungnahme von EFRAG sind die folgenden:

 

bullet EFRAG unterstützt die Ansicht, dass das überarbeitete Rahmenkonzept den Begriff der Berichtseinheit adressieren sollte. Auch die vorgeschlagene Beschreibung einer Berichtseinheit als „definierter Bereich geschäftlicher Aktivitäten von Interesse für gegenwärtige und mögliche künftige Investoren, Kredit- und Kapitalgeber“ wird von EFRAG unterstützt.
bullet EFRAG ist der Meinung, dass ein Schlüsselpunkt der Diskussion sein wird, wie der Bereich der geschäftlichen Aktivitäten definiert werden sollte, also welche Beziehung zwischen den geschäftlichen Aktivitäten bestehen sollten, die in der Berichtseinheit zusammengefasst werden. Im Papier wird vorgeschlagen, dass die Beziehung im Bestehen von Kontrolle liegen sollte, aber EFRAG ist der Meinung, dass sowohl Kontrolle als auch Chancen und Risiken beachtet werden sollten.
bullet EFRAG stimmt den Vorschlägen im Papier, was „Kontrolle“ in diesem Fall ausmacht, generell zu – nämlich dass Kontrolle über ein anderes Unternehmen sowohl Beherrschung als auch die Möglichkeit, Nutzen aus den geschäftlichen Aktivitäten des beherrschten Unternehmens zu ziehen, beinhaltet. Im Papier wird vorgeschlagen, dass ein Konzernabschluss aus der Unternehmensperspektive dargestellt werden sollte.
bullet EFRAG ist jedoch der Meinung, dass es verfrüht ist, Schlüsse in diesem Bereich zu ziehen, bevor eine tiefgreifende Untersuchung aller involvierten Fragen durchgeführt worden ist und bevor die Ergebnisse dieser Untersuchung umfassend erörtert worden sind.
bullet EFRAG stimmt der Auffassung zu, dass der Abschluss eines Mutterunternehmens mit den begleitenden Angaben, der keine Informationen enthält, die auf konsolidierter Basis erstellt worden sind, in den meisten Fällen nicht die vorgeschlagene Zielsetzung von Mehrzweckabschlüssen erfüllt, die an anderer Stelle im Rahmenkonzept beschrieben wird. Nach Ansicht von EFRAG muss zusätzlich zu diesen Informationen meistens ein vollständiger Konzernabschluss zur Verfügung gestellt werden, damit diese Zielsetzung erfüllt ist. Das könnte also bedeuten, dass der separate Abschluss eines Mutterunternehmens kein Mehrzweckabschluss ist.

 

 

31. Juli 2008: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRS 3/IAS 27

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von der überarbeiteten Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und der geänderten Fassung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse zur Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der beiden Standards vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Einführung der Standards in der EU ergeben würden. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

 

31. Juli 2008: Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

Am 31. Juli 2008 hat der IASB Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung veröffentlicht, um zwei Fragen in Bezug auf das Hedge Accounting zu klären:

 

bullet Inflationsrisiko eines finanziellen Grundgeschäfts
bullet einseitiges Risiko eines Grundgeschäfts

 

Diese Änderungen basieren auf dem Entwurf Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren, der im September 2007 veröffentlicht worden war, beschränkt aber sich auf die beiden vorgenannten Punkte. Die Änderungen widmen sich weder der Frage, welche Risikopositionen als Grundgeschäft unter IAS 39 designiert werden können, noch der europäischen Carve-out-Option, die von wenigen europäischen Unternehmen gewählt wird. Diesen Themen wird man sich gesondert widmen.

 

Inflationsrisiko eines finanziellen Grundgeschäfts
Inflation kann nur abgesichert werden, wenn die Inflationsänderungen vertraglich festgelegte Teile von Zahlungsströmen eines bilanzierten Finanzinstruments sind. Wenn also ein Unternehmen einen inflationsgebundenen Gläubigertitel erwirbt oder emittiert, besteht das Risiko in schwankenden Zahlungsströmen infolge von Änderungen der künftigen Inflationsrate. In diesem Fall kann Cash Flow Hedge Accounting angewendet werden. In der Änderung wird jedoch deutlich gemacht, dass ein Unternehmen nicht eine Inflationskomponente bei einem erworbenen oder emittierten festverzinslichen Gläubigertitel als abgesichertes Risiko in einem Fair Value Hedge designieren darf, weil eine solche Komponente nicht eindeutig abtrennbar und zuverlässig bewertbar ist. Die Änderungen machen auch deutlich, dass der risikolose oder Benchmark-Zinsteil des beizulegenden Zeitwerts eines festverzinslichen Finanzinstruments normalerweise eindeutig abtrennbar und verlässlich zu bewerten ist und daher abgesichert werden darf.

 

Einseitiges Risiko eines Grundgeschäfts
Der IASB gestattet einem Unternehmen mit IAS 39, gekaufte Optionen als Sicherungsinstrument in einer Absicherung eines finanziellen oder nicht-finanziellen Postens zu designieren. Das Unternehmen kann eine Option als Absicherung von Änderungen in den Zahlungsströmen oder dem beizulegenden Zeitwert eines Grundgeschäfts oberhalb oder unterhalb eines festgelegten Preises oder einer anderen Variable designieren (also ein einseitiges Risiko). Mit den Änderungen wird verdeutlicht, dass der innere Wert, nicht aber der Zeitwert einer Option das einseitige Risiko widerspiegelt. Daher kann eine designierte Option nicht zur Gänze vollkommen effektiv sein. Der Zeitwert einer gekauften Option ist nicht Teil der mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion, die Auswirkungen auf das Ergebnis hat. Wenn ein Unternehmen eine Option zur Gänze als Sicherungsinstrument eines einseitigen Risikos, das aus einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion entsteht, designiert, wird es somit zu einer Hedge-Ineffektivität kommen. Alternativ kann ein Unternehmen entscheiden, den Zeitwert wie nach IAS 39 gestattet auszuklammern, um die Hedge-Effektivität zu verbessern.

 

Die Änderungen an IAS 39 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet, bedarf aber für Unternehmen in der EU zuvor der Übernahme der Regelung durch die EU-Kommission. Die Änderungen sind rückwirkend anzuwenden. Wenn also ein Unternehmen über eine Sicherungsbeziehung verfügt, die nach der überarbeiteten Fassung von IAS 39 nicht länger qualifiziert, muss das Unternehmen die Vergleichsperiode(n) neu darstellen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 51 KB).

 

 

30. Juli 2008: PCAOB führt Regeln zur Übernahme des Registrierungsstatus von Vorgängerfirmen ein

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat Regeln verabschiedet, die festlegen, wann es einer Prüfungsgesellschaft gestattet ist, den Registrierungsstatus einer Vorgängergesellschaft nach einer Fusion oder einer anderen Veränderung in der rechtlichen Form des registrierten Unternehmens zu übernehmen, ohne dass das neue geformte Unternehmen sich um eine Registrierung bewerben muss. Die PCAOB wird diese Regeln der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zur Genehmigung vorlegen. Die Regeln werden 60 Tage nach der Genehmigung durch die SEC in Kraft treten. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung der PCAOB.

 

 

30. Juli 2008: Stellungnahmeentwurf zu Pensionen

Im März 2008 hat der IASB hat ein Diskussionspapier zu Vorläufigen Ansichten zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Das Diskussionspapier (in englischer Sprache, 270 KB) stellt einen ersten Schritt in einem umfassenden Projekt zur Bilanzierung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Der IASB hat um Stellungnahmen bis zum 26. September 2008 gebeten, und EFRAG hat nun den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht (in englischer Sprache, 216 KB).

 

Die Hauptpunkte in der Stellungnahme von EFRAG sind die folgenden:

 

bullet EFRAG begrüßt die Veröffentlichung des Diskussionspapiers und stimmt der Ansicht zu, dass kurzfristige Verbesserungen an IAS 19 notwendig sind.
bullet EFRAG stimmt dem Vorschlag zu, dass der Wert des Planvermögens und der Verpflichtungen aus Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vollständig erfasst werden soll. Es sollte keinen Korridoransatz geben.
bullet EFRAG ist jedoch nicht der Meinung, dass die bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Darstellung von Wertänderungen im Planvermögen und in den Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Erfolgsberichterstattung im Rahmen dieses kurzfristigen Projekts geändert werden sollten.
bullet EFRAG lehnt die Aufnahme der so genannten beitragsbasierten Leistungszusagen in den Umfang des Projekts ab. Es bestehen nicht nur Bedenken gegenüber den diesbezüglichen Vorschlägen, EFRAG ist auch der Meinung, dass das Ziel des IASB die Veröffentlichung eines endgültigen Standards 2010 sein sollte. Die Aufnahme von beitragsbasierten Leistungszusagen in den Umfang dieses Projekts würde diesen Zeitplan gefährden.

 

 

29. Juli 2008: МСФО в кармане. 2008 год – IFRS in your Pocket auf Russisch

Unsere russischen Kollegen haben МСФО в кармане. 2008 год veröffentlicht (186 Seiten in russischer Sprache, 697 KB) – die russische Übersetzung von IFRS in your Pocket 2008. Dieser Taschenführer enthält die Zusammenfassungen aller IFRS und Interpretationen, die bis zum Januar 2008 herausgegeben worden sind. Wir stellen Ihnen eine dauerhafte Verknüpfung auf diese Publikation auf unserer Länderseite Russland zur Verfügung. Informationen über Deloitte Russland finden Sie hier (auch in englischer und französischer Sprache).

 

 

29. Juli 2008: Stellungnahmeentwurf zum Rahmenkonzept

Am 29. Mai 2008 hatte der International Accounting Standards Board einen Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts veröffentlicht. Der Entwurf (in englischer Sprache, 172 KB) ist Teil von Phase A des gemeinsamen Projekts von FASB und IASB zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts. In Kapitel 1 werden die Zielsetzung der Rechnungslegung, die Kernnutzergruppe, an die sich die Finanzberichterstattung wendet, die Entscheidungsarten, die diese Gruppe trifft, sowie die Informationen, die als nützlich für diese Gruppe angesehen werden, beschrieben. Kapitel 2 ist den qualitativen Merkmalen, die Finanzinformationen nützlich werden lassen, gewidmet. Hier werden auch die beiden maßgeblichen Beeinträchtigungen aufgezeigt – Wesentlichkeit und Kosten. Der IASB hat um Stellungnahmen bis zum 29. September 2008 gebeten, und EFRAG hat nun den Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht (in englischer Sprache, 178 KB).

 

Insgesamt ist EFRAG der Meinung, dass der Entwurf eine wesentliche Verbesserung der Fassung darstellt, die im vorangegangenen Diskussionspapier vorgestellt worden war. EFRAG hegt jedoch weiterhin Bedenken bezüglich einiger Aspekte des Entwurfs:

 

bullet EFRAG ist weiterhin fest der Meinung, dass kein Teil des Rahmenkonzepts abgeschlossen werden sollte, bevor das gesamte Rahmenkonzept abgeschlossen werden kann, es sei denn, alle Auswirkungen der Änderungen, die in den abgeschlossenen Teilen des Rahmenkonzepts vorgenommen werden, sind im Entwurfstadium bekannt und werden in den Folgeänderungen widergespiegelt, die gleichzeitig vorgenommen werden.
bullet EFRAG ist der Meinung, dass die Informationen, die für die Kapitalgeber von Bedeutung sind, auch für diejenigen relevant sind, die mit diesem Kapital arbeiten; das Rahmenkonzept könnte durch Anerkennung dieser Verbindung verbessert werden.
bullet EFRAG glaubt, dass die im Entwurf gemachten Äußerungen zum Interesse der Adressaten am finanziellen Erfolg des Unternehmens das Interesse der Adressaten an den Bruttobewegungen nicht genügend berücksichtigen.
bullet EFRAG ist der Meinung, dass eine umfassende und tiefgreifende Debatte der Sichtweise notwendig ist, aus der Abschlüsse erstellt werden sollten, und dass die dazu in der Grundlage für Schlussfolgerungen zur Verfügung gestellten Materialien nicht ausreichen, um diese Debatte zu führen.
bullet EFRAG ist weiterhin nicht von dem Vorschlag überzeugt, dass der Begriff der „Verlässlichkeit“ durch den Begriff der „getreuen Darstellung“ ersetzt werden soll.

 

 

28. Juli 2008: Ergebnisse des Diskussionsforums zum IASB-Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am 14. Juli 2008 ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main zu einem Diskussionsforum zum Diskussionspapier des IASB zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente eingeladen (in englischer Sprache, 792 KB). Mitglieder des Podiums waren unter anderem Prof. Dr. Manfred Bolin, Generalsekretär des DRSC, Liesel Knorr, Präsidentin des DSR und Dr. Andreas Barckow und Martin Edelmann, beide Mitglieder des DSR. Das Protokoll (28 KB) der Veranstaltung und die Präsentation (264 KB) stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

 

Herr Dr. Barckow befürwortete die Zeitwertbewertung aller Finanzinstrumente, verwies aber darauf, dass insbesondere das Projekt „Financial Statement Presentation“ und damit die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung in diesem Zusammenhang eine bedeutsame zu klärende Vorfrage darstellt. Herr Edelmann lehnte die Zeitwertbewertung aller Finanzinstrumente ab und schlug stattdessen ein gemischtes Bewertungskonzept vor, bei dem ein Fair Value genau dann sinnvoll ist, wenn in Bezug auf das Finanzinstrument eine Handelsabsicht besteht. Ist dies nicht der Fall, wie beispielsweise bei Darlehen an Kunden, für die Durchhalteabsicht besteht, so sind dagegen die fortgeführten Anschaffungskosten der geeignete Bewertungsmaßstab.

 

 

26. Juli 2008: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom Juli 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 22.-25. Juli 2008, zu seiner Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

25. Juli 2008: DRSC lädt zu Diskussionsrunde ein

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie weitere interessierte Personen und Organisationen am Freitag, den 5. September 2008, 10.00 Uhr (bis voraussichtlich 14.00 Uhr) in den Jakob Kaiser Saal in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung, Berlin, Tiergartenstraße 35 zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen ein:

 

bullet Standardentwurf hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Zielsetzung der Rechnungslegung und qualitative Merkmale (Phase A)
bullet Diskussionspapier mit vorläufigen Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Berichtseinheit (Phase D)
bullet IASCF – Überprüfung der Satzung
bullet EFRAG – Stärkung des europäischen Beitrags zum internationalen Standardsetzungsprozess – Vorschläge für eine öffentliche Konsultation

 

Die Papiere können von der Website des DRSC heruntergeladen werden. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 29. August 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

 

25. Juli 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom Juli 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 22.-25. Juli 2008, zu seiner Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

Unter anderem

 

bullet ermächtigte der Board den Stab, einen Standardentwurf zum Thema Lageberichterstattung anzufertigen;
bullet entschied der Board, dass das Leasingprojekt sich nur mit der Bilanzierung auf Seiten des Leasingnehmers befassen und vorsehen solle, dass ein Leasingnehmer alle seine Leases als Finanzierungsleasingverhältnis bilanziert. Ein Diskussionspapier ist für November 2008 geplant.

 

 

25. Juli 2008: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Juni-Juli 2008 des Global IFRS and Offerings Services (GIOs)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 372 KB). Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOs-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

25. Juli 2008: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Juliausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören die Herausgabe weiterer Leitlinien zur vorzeitigen Anwendung von IFRS durch die kanadische Wertpapierverwaltung, die Veröffentlichung des überarbeiteten Arbeitsprogramms des IASB und Hinweise dazu, wie man mit den Änderungen im Übergang auf IFRS umgehen solle. Wie immer wird  der aktuelle Stand der Entwicklung bei den IFRS wiedergegeben.

 

bullet Countdown-Newsletter in englischer Sprache (567 KB)
bullet Countdown-Newsletter in französischer Sprache (572 KB)
bullet IAS PLUS-Länderseite Kanada

 

 

24. Juli 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Juli 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 22.-25. Juli 2008, zu seiner Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen. Unter anderem wurden die Forschungsprojekte zu Eigen- und Fremdkapital und zu Ausbuchung auf die aktive Agenda übernommen.

 

 

24. Juli 2008: Stellungnahmeentwurf zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente

Am 19. März 2008 hatte der International Accounting Standards Board ein Diskussionspapier zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit dem Titel Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments) veröffentlicht. Es stellt das erste Zwischenergebnis eines langfristigen Agendaprojekts dar, in welchem ein Nachfolgestandard für IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung erarbeitet werden soll. EFRAG hat dazu eine Stellungnahme entwickelt und stellt den Entwurf zwecks öffentlicher Konsultation zur Verfügung. EFRAG stimmt zu, dass die gegenwärtigen Vorschriften für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten unangemessen kompliziert sind und dass ein Großteil der Komplexität in der Finanzberichterstattung über Finanzinstrumente durch den gegenwärtigen Standard verursacht wird. EFRAG ist jedoch nicht der Meinung, dass daraus notwendigerweise folgt, dass die Einführung einer einzigen Bewertungsgrundlage für alle Finanzinstrumente diese Komplexität verringern wird. In der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG finden Sie weitere Informationen und eine Verknüpfung auf den Stellungnahmeentwurf.

 

 

24. Juli 2008: Bekanntmachung des DRS 16

Im Bundesanzeiger Nr. 110 vom 24. Juli 2008 (Beilage 110a) ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 16 (DRS 16) Zwischenberichterstattung durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

 

 

24. Juli 2008: Deloitte verzeichnet das sechste Jahr in Folge zweistellige Zuwachsraten

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 07/08 (endete zum 31. Mai 2008) verzeichnete das globale Netzwerk Deloitte Touche Tohmatsu (Deloitte) ein weltweites Umsatzwachstum von 18,6 Prozent auf 27,4 Milliarden US-Dollar. Dies ist das sechste Jahr in Folge, in dem der Umsatz im zweistelligen Prozentbereich wächst. Jeder Geschäftsbereich und jede Region konnten ein deutliches Wachstum aufweisen. Im Geschäftsjahr 06/07 hatte der Umsatz des globalen Netzwerks Deloitte Touche Tohmatsu 23,1 Milliarden US-Dollar betragen. EMEA (die Region Europa, Naher Osten, Afrika) konnte den Umsatz im Geschäftsjahr 07/08 um 22,6 Prozent auf 11,3 Milliarden US-Dollar (06/07: 9,18 Mrd.) signifikant gegenüber dem Vorjahr verbessern. Des weiteren gilt für das abgelaufene Geschäftsjahr:

 

bullet Die Mitarbeiterzahl stieg weltweit um 15.000 mit einem Schwerpunkt in den aufstrebenden Märkten.
bullet Deloitte beschäftigt nun rund 165.000 Mitarbeiten in 140 Ländern.
bullet Die Deloitte-Tochterfirmen in Brasilien, China, Indien und Russland haben über die letzten drei Jahren einen Zuwachs in der Mitarbeiterzahl von über 90% verzeichnet.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserer Presseerklärung.

 

 

23. Juli 2008: Konsultation der Öffentlichkeit zur Stärkung von EFRAG

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zu öffentlicher Stellungnahme zu einem Vorschlag zur Stärkung von EFRAG eingeladen. Der Vorschlag stellt die Reaktion auf Forderungen bezüglich der Stärkung des europäischen Beitrags zum internationalen Standardsetzungsprozesses dar. EFRAG bittet um Stellungnahme zu folgenden Punkten:

 

bullet Stärkung der proaktiven Eingaben an den IASB auf Grundlage der bestehenden Strukturen und Erfahrungen von EFRAG,
bullet weitere Einbindung nationaler Standardsetzer und Koordination europäischer Ressourcen sowie Einrichtung eines Ausschusses zu Planung und Ressourcen,
bullet verbesserte Führung und Transparenz von EFRAG und verstärkte Rechenschaftspflicht gegenüber europäischen Organisationen und Institutionen,
bullet ausgewogene Einbindung europäischer Interessengruppen in EFRAG,
bullet bedeutende Erhöhung der personellen und finanziellen Ressourcen von EFRAG.

 

Der Vorschlag beinhaltet eine neue Struktur von EFRAG, die das nachfolgende Diagramm widerspiegelt:

 

 

Die neue Struktur stellt sich im Detail wie folgt dar:

 

bullet Eine neue Hauptversammlung (General Assembly) mit einem Ausschuss für Führung und Ernennungen (Governance and Nominating Committee) wird eingerichtet. Die Hauptversammlung würde aus Vertretern bedeutender europäischer Organisationen bestehen und einmal im Jahr zusammenkommen, um des Budget zu genehmigen und Mitglieder des Aufsichtsrats (Supervisory Board) ernennen. Der Ausschuss für Führung und Ernennungen würde Empfehlungen bezüglich der Ernennung von Mitgliedern des Aufsichtsrats aussprechen.
bullet Der Aufsichtsrat (17 Mitglieder) trüge die Verantwortung für Aufsicht, Finanzierung und einige externe Verbindungen (einschließlich derer zur IASCF, zur EU-Kommission und zum EU-Parlament). Er würde auch die Mitglieder des Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) und des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee) ernennen.
bullet Der Ausschuss für Planung und Ressourcen würde die proaktiven Aktivitäten von EFRAG mit der Agenda des IASB und den fachlichen Untersuchungen von EFRAG koordinieren.
bullet Es würde ein neuer Beirat (Consultative Group) gegründet (ähnlich dem Standardbeirat SAC des IASB), der den Fachexpertenausschuss, den Ausschuss für Planung und Ressourcen und den Aufsichtsrat beraten würde. Er käme einmal im Jahr zusammen.
bullet Hinsichtlich des Fachexpertenausschusses werden keine wesentlichen Veränderungen gegenüber der bestehenden Struktur vorgeschlagen (9 bis 12 stimmberechtigte Mitglieder und 3 nicht stimmberechtigte Mitglieder der bedeutenden europäischen Standardsetzer).

 

Im Vorschlag wird ein Budget von 3 Mio. Euro für 2009 vorgesehen. Dieses soll sich auf 6 Mio. Euro 2010 verdoppeln, wobei die EU-Kommission die Hälfte beitragen wird. EFRAG soll nach dem Vorschlag über 20 Fachmitarbeiter verfügen. Laut Vorschlag soll die neue Struktur von EFRAG in der ersten Jahreshälfte 2009 umgesetzt werden. Weitere Details finden Sie im EFRAG-Vorschlag Stärkung des europäischen Beitrags zum internationalen Standardsetzungsprozess (in englischer Sprache, 344 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 22. September 2008.

 

 

23. Juli 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Juli 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 22.-25. Juli 2008, zu seiner Junisitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

23. Juli 2008: Heads Up-Newsletter Berichterstattung über derivative Instrumente

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter verfasst (in englischer Sprache, 132 KB), in dem die kürzlich vom US-amerikanischer Rat für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB) veröffentlichte Verlautbarung Nr. 53 Bilanzierung und Finanzberichtberichterstattung im Hinblick auf derivative Instrumente erörtert wird. Die Verlautbarung stellt Leitlinien bezüglich des Ansatzes und der Bewertung von derivativen Instrumenten und den entsprechend zu leistenden Angaben zur Verfügung, die von Bundes-, Landes- und Kommunalregierungen gehalten werden.

 

 

23. Juli 2008: EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zu den Änderungen an IFRS 1 und IAS 27

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu den Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 bezüglich Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens abgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt. Die Änderungen waren am 22. Mai 2008 vom IASB herausgegeben worden. EFRAG kommt zu dem Schluss, dass eine Übernahme der Änderungen im europäischen Interesse liegt. Lesen Sie die ausführliche Begründung im Schreiben von EFRAG an die EU-Kommission (in englischer Sprache, 127 KB).

 

 

23. Juli 2008: Vakanzen bei der IASCF und beim SAC

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, suchen Kandidaten für folgende Vakanzen:

 

bullet Vorsitzende/r des Standardbeirats (SAC)
bullet Mitglied des Standardbeirats (SAC)
bullet Treuhänder der IASC-Stiftung

 

Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 19. September 2008. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Pressemitteilung der IASCF.

 

 

23. Juli 2008: EFRAG Update Juli 2008 erschienen

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Juliausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht. Die Zusammenfassung der Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 330 KB).

 

 

23. Juli 2008: IASB wird „Globales Erstellerforum“ abhalten

Der IASB wird mit Vertretern von Unternehmen, die IFRS anwenden, zu einen globalen Erstellerforum am Montag, den 28. Juli 2008 von 10:00h bis 16:30h in den Räumen des Boards, Cannon Street 30 in London, zusammenkommen. Die Sitzung steht Beobachtern offen.

 

Tagesordnung für das globale Erstellerforum am 28. Juli 2008:

Vormittag (10:00h-12:30h):

bullet Arbeitsprogramm des IASB
bullet Darstellung des Abschlusses
Nachmittag (13:15h-16:30h):
bullet Leasinggeschäfte
bullet Finanzinstrumente – Konsolidierung und Ausbuchung
bullet Ertragsteuern
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bullet Erlöserfassung

 

 

22. Juli 2008: Schreiben von EFRAG an den IASB zum Arbeitsabkommen

Die europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat an den IASB geschrieben, um Zustimmung und Bedenken hinsichtlich des Arbeitsprogramms des IASB und des Arbeitsabkommens zwischen dem IASB und dem FASB zum Ausdruck zu bringen. In dem Schreiben (in englischer Sprache, 39 KB) heißt es:
Wir sind uns bewusst, dass der IASB in den zurückliegenden Monaten an einer Überarbeitung des Arbeitsabkommens zwischen dem IASB und dem FASB gearbeitet hat, um neue Meilensteine aufzunehmen, um den Zeitraum bis 2011 zu markieren... Da Europa derzeit der größte Anwenderkreis von IFRS ist (gemessen an der Zahl der Unternehmen), haben wir ein großes Interesse an diesen Prioritäten und am Arbeitsprogramm des IASB im Allgemeinen. Wir sind deshalb zu der Überzeugung gekommen, dass es wichtig ist, Sie unsere Ansichten zu den diskutierten Sachverhalten wissen zu lassen. Diese Ansichten finden Sie in den nachfolgenden Absätzen.
Folgende Sachverhalte werden unter anderem im Schreiben von EFRAG angesprochen:
bullet Vorbereitung der IFRS für die Vereinigten Staaten und andere Länder, die den Übergang auf IFRS beabsichtigen: Die Forderung nach Stabilität..
bullet Die Finanzmarktkrise: EFRAG erkennt an, dass der IASB infolge der derzeitigen Finanzmarktunruhen viel Arbeit in kurzer ZEit leistet und dass dieser Arbeit eine hohe Priorität eingeräumt wurde.
bullet Ausbalancieren des Arbeitsprogramms zwischen den Bedürfnissen von Europa und anderen Rechtskreisen: „Die kritische Frage für Rechtskreise wie Europa unter diesen Umständen ist, ob eine angemessene Balance zwischen den Interessen der Rechtskreise, die bereits IFRS anwenden, und den Interessen der Rechtskreise, die derzeit die IFRS nicht anwenden, erreicht worden ist. Es gibt verschiedene Punkte dieses Arbeitsprogramms, bei denen wir diesbezüglich Bedenken hegen.“  EFRAG hegt bezüglich folgender Punkte Bedenken:
bullet Verringerung der Priorität des Versicherungsprojekts,
bullet Berücksichtigung „US-amerikanischer Ansichten vor der Berücksichtigung der Ansichten anderer Rechtskreise“,
bullet Übernahme von Ansichten zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert „ohne dies überhaupt zu erörtern“,
bullet Beschränkung der Erörterung der Unterscheidung zwischen Eigne- und Fremdkapital auf die drei Ansätze, die in den jüngsten vorläufigen Ansichten des FASB dargestellt werden.
bullet Übergreifende Sachverhalte: Der IASB sollte Ressourcen zur Verfügung stellen, die sich übergreifenden Sachverhalten widmen, und sollte die Arbeit am Rahmenkonzept nicht einschränken. Dies muss abgeschlossen sein, bevor der IASB Entscheidungen zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital und zur Erlöserfassung treffen kann.
bullet Aufgabe der Arbeit zu Projekten, die früher als kurzfristige Konvergenzprojekte bezeichnet wurden: „Unserer Meinung nach wird mit diesen Projekten relativ wenig erreicht, aber sie werden viele Ressourcen binden, da sie verhältnismäßig umstritten sind.“'
bullet Zweckgesellschaften: Der IASB sollte über den Rand von FIN 46R des FASB hinausblicken, um nach Prinzipien zu suchen, die für die Bilanzierung von Zweckgesellschaften in Frage kommen.
bullet Konsultationsdokumente des IASB: „Es wird aus dem überarbeiteten Arbeitsprogramm deutlich, dass der IASB in den nächsten Jahren Konsultationsdokumente und endgültige Dokumente in einer bisher unbekannten zeitlichen Dichte veröffentlichen muss. Dies wird zweifelsohne eine Belastung für die Anwender darstellen. Wir möchten den IASB ermutigen, alles in seiner Macht stehende zu tun, um den Anwendern zu helfen, mit dieser Belastung fertig zu werden. Frühzeitige Hinweise auf anstehende Veröffentlichungen und sorgfältige Festlegung von Kommentierungsristen und Daten des Inkrafttretens wären hilfreich, um diese Belastung zu verringern.“'
bullet Öffentliche Konsultationen zu Agendaentscheidungen des IASB: Der IASB sollte die Anwender konsultieren.

 

 

22. Juli 2008: Ken-Spencer-Gedächtnisvorlesung 2008 wurde eingestellt

Prof. Stephen A. Zeff von der Rice University hat kürzlich die Ken-Spencer-Gedächtnisvorlesung 2008 gehalten, die den Titel trug IFRS-Entwicklungen in den USA und der EU und einige Auswirkungen für Australien. Die englischsprachige Vorlesung steht auf der Seite des australischen Standardsetzers zur Verfügung ( Australia Financial Reporting Council Website) oder kann dort als PDF-Dokument (105 KB) heruntergeladen werden.

 

 

22. Juli 2008: IASB stellt beinah endgültige Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Hedge Accounting zur Verfügung

Der IASB hat für seine Abonnenten einen beinah endgültigen Entwurf von Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Risiken, die als Grundgeschäfte in Frage kommen, zur Verfügung gestellt. Mit den Änderungen werden zwei Fragen in Bezug auf Hedge Accounting klargestellt:

bullet Identifizierung von Inflation als abgesichertes Risiko und
bullet Hedging mit Optionen.
Die Änderungen basieren auf dem Entwurf Risken, die für das Hedge Accounting qualifizieren aus dem September 2007, aber der Fokus wurde auf die beiden oben genannten Bereiche eingeschränkt.

 

 

22. Juli 2008: IAS Plus-Newsletter Juli 2008 erschienen

Die Juliausgabe 2008 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters ist veröffentlicht worden. In dem Newsletter berichten wir über die Geschehnisse des 2. Quartals 2008, die sich beim IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen Finanzberichterstattung.

 

bullet Laden Sie sich die internationale Ausgabe vom Juli 2008 herunter (in englischer Sprache, 312 KB).
bullet Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier.
bullet Hier können Sie sich für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

22. Juli 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 21. Juli 2008 (in englischer Sprache, 40 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

bullet IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
bullet IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 13 Kundentreueprogramme
bullet IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
bullet Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007

 

 

21. Juli 2008: IASCF veröffentlich Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung zur Stellungnahme

Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben die Vorschläge, die sich aus dem ersten Teil ihrer Überarbeitung der Satzung 2008 ergeben haben, zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Vorschläge gelten zwei Sachverhalten – einem neuen Überwachungsgremium für die IASCF und der Größe und geographischen Zusammensetzung des IASB:

 

Die IASCF hat zu folgenden Vorschlägen um Stellungnahme gebeten:
bullet Überwachungsgremium. Die Satzung der IASCF würde geändert, um eine offizielle Verbindung zwischen der IASCF und einem neuen Überwachungsgremium einzurichten, das aus Stellvertretern der öffentlichen Behörden und internationalen Organisationen bestehen würde, die öffentlichen Behörden gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Das Überwachungsgremium würde die Verantwortung für die Bestätigung der Auswahl neuer IASCF-Treuhänder tragen. Die Treuhänder würden auch dem Überwachungsgremium gegenüber regelmäßig Bericht erstatten, um diesem die Möglichkeit zu geben, einzuschätzen, ob und in welchem Maße die Treuhänder ihre in der Satzung festgelegte Rolle erfüllen. Zwischen den Treuhändern und dem Überwachungsgremium wird ein Arbeitsabkommen geschlossen werden, in dem festgehalten werden wird, wie das Überwachungsgremium und die Treuhänder zusammenarbeiten. Nach den Vorschlägen wird sich das Überwachungsgremium aus den folgenden Personen zusammensetzen:
bullet dem verantwortlichen Mitglied der Europäischen Kommission,
bullet dem geschäftsführenden Direktor des Weltwährungsfonds,
bullet dem Vorsitzenden des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte,
bullet dem Vorsitzenden des IOSCO-Fachausschusses,
bullet dem Kommissar der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan,
bullet dem Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht,
bullet dem Präsidenten der Weltbank.
bullet Größe und Zusammensetzung des IASB. Nach den Vorschlägen würde der IASB von 14 auf 16 Mitglieder ausgeweitet. Dies geschieht nicht später als am 1. Juli 2012. Bis zu drei Mitglieder könnten Teilzeitmitglieder sein. Die Abstimmungsmehrheit für die Verabschiedung von Standards und Interpretationen im IASB würde auf 10 von 16 Mitglieder festgelegt, bzw. 9, wenn es weniger als 16 benannte Mitglieder gibt. Außerdem würde es neue Leitlinien hinsichtlich der geographischen Streuung der Hintergründe der Mitglieder geben. Die vorgeschriebene geographische Streuung sollte die folgende sein:
bullet vier Mitglieder aus dem asiatisch-pazifischen Raum,
bullet vier Mitglieder aus Europa,
bullet vier Mitglieder aus Nordamerika,
bullet ein Mitglied aus Afrika,
bullet ein Mitglied aus Südamerika,
bullet zwei Mitglieder mit beliebigem geographischen Hintergrund, vorausgesetzt, eine Gesamtbalance wird gewahrt..

 

Die Kommentierungsfrist endet am 20. September 2008. Die Treuhänder beabsichtigen, endgültige Entscheidungen hinsichtlich dieses Teils der Überarbeitung der Satzung auf ihrer Sitzung in Peking am 9. und 10. Oktober 2008 zu fällen. Die Änderungen würden mit dem 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die englischsprachige Presseerklärung finden sie hier (52 KB). Sie können die Vorschläge von der Internetseite des IASB herunterladen:  www.iasb.org. Der zweite Teil der Überarbeitung der Satzung, der anderen Aspekten der Satzung der IASCF gilt, wird auf der Sitzung der Treuhänder im Oktober 2008 aufgenommen. Es wird ein weiteres Konsultationsdokument durch die Treuhänder zur Stellungnahme herausgegeben werden, in dem Anwender eingeladen werden, Themen vorzuschlagen, denen sich den Treuhändern widmen sollen. Die Erörterungen werden im Laufe des Jahres 2009 stattfinden, und Änderungen werden mit dem 1. Januar 2010 in Kraft treten können.

 

 

21. Juli 2008: Neue Agendaseite zu Ertragsteuern

Wir haben für Sie eine neue Agendaseite zu Ertragsteuern eingerichtet. Die Überarbeitung von IAS 12 ist ein Konvergenzprojekt mit dem FASB, das im September 2002 auf die Agenda genommen wurde. Der IASB wird morgen, Dienstag, den 22. Juli 2008, das Thema wieder erörtern (Materialien für Beobachter in englischer Sprache, 108 KB). Es werden Sachverhalte erörtert, die sich aus der Durchsicht der vorläufigen Abstimmungsvorlage ergeben haben. Ein Entwurf wird im vierten Quartal 2008 erwartet, der endgültige Standard ist für 2011 avisiert. Aktuelle Informationen zu allen Projekten auf der Agenda des IASB finden Sie unter der Rubrik „Agenda“ in der Kopfzeile unserer Startseite.

 

 

20. Juli 2008: Kommende Dbriefs-Webcasts zu IFRS von Deloitte

Unsere amerikanischen Kollegen werden einen Dbriefs-Webcast zu IFRS ausstrahlen:

 

bullet Thema: International Financial Reporting Standards: Möglichkeiten und Herausforderungen für die Konsumgüterindustrie
bullet Datum: 24. Juli 2008
bullet Uhrzeit: 11:00 AM EDT (16:00 Uhr deutscher Zeit)
bullet Moderatorin: Stacy Janiak, Partnerin - Deloitte LLP
bullet Anmeldung: hier

 

Es wird erwartet, dass US-amerikanische Unternehmen ab 2010 oder 2011 die Wahl haben werden, ihrer Rechnungslegung die IFRS zugrunde zu legen. Was können Unternehmen der Konsumgüterindustrie und den Einzelhandels tun, um sich für einen derartigen Übergang in Stellung zu bringen? Wir werden folgende Themen erörtern:

 

bullet Neues aus dem regulatorischen Bereich, einschließlich jüngster Maßnahmen der SEC
bullet Vorteile, Herausforderungen und weitergehende Auswirkungen der IFRS
bullet Ansätze und Strategien zur Übernahme der IFRS

 

Erfahren Sie mehr darüber, wie sich die Konsumgüterindustrie der globalen Bewegung in Richtung IFRS effizient stellen kann.

 

Information über sämtliche DBriefs-Webcasts erhalten Sie hier, einschließlich einer Programmvorschau, eines Kalender sowie Informationen zur fortwährenden fachlichen Weiterbildung (Continuing Professional Education, CPE). Sie können sich auch für eine automatische Benachrichtigung für zukünftige Webcasts registrieren.

 

 

20. Juli 2008: ARC gibt grünes Licht für die Übernahme von fünf IFRS und vertagt Beschluss zu IFRIC 12

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) tagte am 11. Juli 2008. Nachfolgend geben wir die wichtigsten Beschlüsse wieder.

 

bullet Per formeller Abstimmung kam man überein, die Übernahme der folgenden Verlautbarungen für die Anwendung in der Europäischen Union zu empfehlen: IAS 1 (überarbeitet 2007), IAS 23 (überarbeitet 2007), IFRS 2 (überarbeitet 2008), IFRIC 13 und IFRIC 4. EFRAG hat eine Übernahme dieser Verlautbarungen gleichfalls empfohlen. Sie werden nun in den nächsten Schritt des Übernahmeprozesses überführt – in das Regelungsverfahren mit Kontrolle des Europäischen Parlaments. IFRIC 14 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, IFRIC 13 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen, die Anderen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen.
bullet IFRIC 12, der für Geschäftsjahre in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, wurde erörtert; die Erörterungen sollen auf der Oktobersitzung des ARC fortgesetzt werden.
bullet Das ARC erörterte die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsgrundsätzen aus Drittstaaten mit den durch die EU übernommenen IFRS, die Verfassung des IASB sowie die Verbesserung von EFRAG, traf aber keine Beschlüsse und sprach auch keine Empfehlungen aus.
bullet Dem Entwurf von Vorschlägen für eine Umstrukturierung von EFRAG wurde zugestimmt. Er wird als Konsultationsdokument im dritten Quartal 2008 veröffentlicht werden.

 

 

19. Juli 2008: IFRIC-Agendaseiten aktualisiert

Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift von Beobachtern von Deloitte haben wir die nachfolgenden IFRIC-Agendaseiten aktualisiert, um die auf der Sitzung des International Financial Reporting Interpretations Committees am 10. und 11. Juli 2008 geführten Erörterungen und gefällten Entscheidungen widerzuspiegeln:

 

bullet IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse – Sachdividenden
bullet IAS 18 Erträge – Kundenbeiträge
bullet Änderung an IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden
bullet IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte: REACH – Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (neue Projektseite)

 

 

18. Juli 2008: IASCF verkündet Ergebnisse zur Überarbeitung der Satzung

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben die Ergebnisse ihrer Sitzung in Washington vom 8. und 9. Juli 2008 verkündet. Die wichtigsten Beschlüsse sind die folgenden:

 

bullet Überarbeitung der Satzung Teil 1. Die Treuhänder haben entschieden, Vorschläge zum ersten Teil ihrer Überarbeitung der Satzung der IASCF zu öffentlicher Stellungnahme herauszugeben. Nach den Vorschlägen gälte folgendes:
bullet Überwachungsgremium. Einrichtung einer Verbindung zwischen der Organisation und einem Überwachungsgremium, das aus Stellvertretern öffentlicher Behörden und internationaler Organisationen bestehen würde, die öffentlichen Behörden gegenüber rechenschaftspflichtig sind.
bullet IASB – Größe und Zusammensetzung. Ausweitung der IASB-Mitgliederzahl von 14 auf 16 und Einführung neuer Leitlinien hinsichtlich des geographischen Hintergrunds der Mitglieder.
Die Vorschläge werden in Kürze veröffentlicht und mit einer Kommentierungsfrist bis zum 20. September 2008 versehen sein. Die Treuhänder beabsichtigen, auf ihrer Sitzung in Peking am 9. und 10. Oktober 2008 endgültige Beschlüsse zu diesem Teil der Überarbeitung der Satzung zu fassen. Die Änderungen würden mit dem 1. Januar 2009 in Kraft treten.
bullet Finanzmarktkrise. Die Treuhänder unterstützen die Bemühungen des IASB, rasch auf den Bericht des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) hinsichtlich der Finanzmarktkrise zu reagieren.
bullet Standardbeirat. Die Mitgliederstruktur des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) soll dahingehend geändert werden, dass die Mitglieder in erster Linien stellvertretend für Organisationen stehen. Um dies zu erreichen, werden die Amtszeiten aller SAC-Mitglieder Ende 2008 auslaufen. Die Treuhänder werden interessierte Organisationen einladen, Kandidaten für eine Mitgliedschaft vorzuschlagen. Sie werden auch nach qualifizierten Kandidaten für den Vorsitz des SAC suchen (die dreijährige Amtszeit des derzeitigen Vorsitzenden läuft Ende dieses Jahres aus).
bullet Überprüfung der Arbeitsgruppen. Der Ausschuss der Treuhänder für Einhaltung des Konsultationsprozesses und der IASB haben sich geeinigt, eine Überprüfung der Effektivität der bestehenden Arbeitsgruppen des IASB aufzunehmen. Die Überprüfung wird eine Befragung der Arbeitsgruppenmitglieder beinhalten.
bullet Treuhänderernennungen. Die Amtszeiten von neun Treuhändern laufen am 31. Dezember 2008 aus. Sechs der Treuhänder werden für eine zweite Amtszeit wiederernannt – Marvin Cheung, Sam DiPiazza, Robert Glauber, Liu Zhongli, Sir Bryan Nicholson und Mohandas Pai. Max Dietrich Kley, David Shedlarz und Junichi Ujiie haben sich nicht um eine zweite Amtszeit bemüht oder haben diese bereits abgeschlossen. Daher werden die Treuhänder jeweils einen Kandidaten aus dem asiatisch-pazifischen Raum, aus Europa und aus Nordamerika suchen.

 

Die Presserklärung der IASCF finden Sie hier (in englischer Sprache, 56 KB). Die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen an zwei gesonderten Stellen zur Verfügung:

 

bullet Mitschrift der Diskussion zu Themen, die nicht die Überarbeitung der Satzung betreffen
bullet Teil der Mitschrift, der die Überarbeitung der Satzung betrifft

 

 

18. Juli 2008: IIF veröffentlicht abschließenden Bericht des Ausschusses für beste Marktpraxis

Die internationale Bankenvereinigung (Institute of International Finance, IIF) hat einen Bericht seines im letzten Oktober gegründeten Ausschusses für beste Marktpraxis (Committee on Market Best Practices, CMBP) veröffentlich, der die offizielle Reaktion der Branche auf die aktuellen Finanzmarktunruhen darstellt. Im 200 Seiten umfassenden Bericht werden Verhaltensmaßregeln und Empfehlungen zur besten ausgeübten Praxis zu solch kritischen Themen wie Risikomanagement, Vergütungen, Bewertung von Vermögenswerten, Liquiditätsmanagement, Risikoübernahme und Rating von strukturierten Produkten ausgesprochen und eine Verbesserung von Transparenz und Angaben gefordert. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

bullet Bericht des CMBP (1.974 KB)
bullet Presseerklärung des IIF
bullet Ansprache des IIF-Vorsitzenden Josef Ackermann vor dem Internationalen Presseclub (65 KB)

 

Weiter Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite mit Empfehlungen und Materialien zur Finanzmarktkrise.

 

 

18. Juli 2008: Tagesordnung für die Boardsitzung im Juli

Die Tagesordnung für die Boardsitzung vom 22. bis zum 25. Juli 2008 hat sich leicht geändert. Der Sitzungsteil zu den jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008 am 23. Juli entfällt, und der Sitzungsteil mit dem Bericht des Expertenpanels zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind, ist vom 22. auf den 23. Juli verschoben worden. Dadurch wurde dem Tagesordnungspunkt Erlöserfassung am 22. Juli eine halbe Stunde mehr Zeit eingeräumt. Wir haben unsere am 12. Juli 2008 veröffentlichte Tagesordnung entsprechend angepasst.

 

 

18. Juli 2008: Entwurf zur Weiterentwicklung des österreichischen Corporate Governance Kodex

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat einen Entwurf zur Änderung des österreichischen Corporate Governance Kodex veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen des neuen Kodexentwurfs, der auf der Website des Arbeitskreises www.corporate-governance.at heruntergeladen werden kann, betreffen:

 

bullet Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance relevanter Informationen)
bullet Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)
bullet Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten
bullet Verbesserung der Transparenz von Vorstandsbezügen (Einzelveröffentlichung der Managergehälter als C-Regel)

 

Der Kapitalmarktbeauftragte und Vorsitzende des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance, Richard Schenz, hielt dazu fest: „Der Österreichische Corporate Governance Kodex wird vom Arbeitskreis permanent vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen Entwicklungen überprüft und weiterentwickelt, um die Transparenz der börsennotierten Unternehmen und das Vertrauen der Anleger zu fördern. Die österreichischen börsennotierten Gesellschaften, die den Österreichischen Corporate Governance Kodex einhalten, haben daher eine sehr gute Corporate Governance, die den modernsten internationalen und europäischen Standards entspricht. Durch den im Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 vorgesehenen verpflichtenden Corporate Governance Bericht für alle börsennotierten Unternehmen erhält der Österreichische Corporate Governance Kodex eine noch größere Bedeutung und stellt den Maßstab für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle am österreichischen Kapitalmarkt dar.“

 

 

18. Juli 2008: Strategiematrix für Verrechnungspreise

Die Strategiematrix für die Bildung von Verrechnungspreisen von Deloitte ist weiterhin der maßgebliche und umfassendste Leitfaden seiner Art. Die Ausgabe 2008 bietet wesentliche Informationen zu Verrechnungspreissystemen in 46 Rechtskreisen weltweit und bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Broschüre enthält Leitlinien zur Planung von Methoden zur Verrechnungspreisbildung, zur Dokumentation, zu Strafen und anderen Fragen. Sie können sich den Verrechnungspreisleitfaden 2008 kostenfrei herunterladen (73 Seiten in englischer Sprache, 8.886 KB).

 

 

18. Juli 2008: Warum Sie über XBRL Bescheid wissen müssen

Unten zeigen wir Ihnen häufig gestellte Fragen zu XBRL; die Antworten finden finden sie in der Broschüre, die unsere US-amerikanischen Kollegen erstellt haben:  Why You Need to Know About XBRL (in englischer Sprache, 153 KB). Es handelt sich um eine aktualisierte Neuauflage der Fassung vom 11. April 2008, auf die wir hingewiesen hatten. Die Broschüre ist aus der Sicht eines bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Stock Exchange, SEC) registrierten Emittenten geschrieben, aber die meisten der Antworten sind auch im weltweiten Zusammenhang relevant.

 

Warum Sie über XBRL Bescheid wissen müssen
  1. Was ist XBRL beziehungsweise was sind interaktive Daten?
  2. Wie werden Daten durch XBRL interaktiv?
  3. Was ist, wenn ein Registrant einen Position im Abschluss ausweist, die einmalig ist (d.h. andere Unternehmen haben keine solchen Position? Muss der Registrant dann eines der vorgegebenen Etiketten verwenden?
  4. Was sind die Hauptelemente der vorgeschlagenen SEC-Regeln?
  5. Wie sind die Übergangsregeln für die Einführung?
  6. Welche Formblätter und andere Finanzinformationen unterliegen den neuen Regelungen?
  7. Zu welchem Grad müssen die Fußnoten im ersten Jahr und in den folgenden Jahren mit Etiketten versehen werden?
  8. Wann müssen nach den vorgeschlagenen Regelungen die interaktiven Daten (XBRL-basierte Informationen) bei der SEC eingereicht werden?
  9. Wird XBRL das bisherige Datenbanksystem der SEC (Electronic Data Gathering, Analysis, and Retrieval, EDGAR) ersetzen? Werden bisherige Einreichungsformulare in EDGAR durch XBRL ersetzt (d.h. müssen Registranten XBRL-Dokumente statt den normalen Abschlüssen einreichen oder sogar beide Formen)?
  10. Welche Schritte könne Registranten jetzt schon unternehmen, um sich auf die XBRL-Forderungen der SEC einzurichten?
  11. Welche Möglichkeiten gibt es für Registranten, ihre Abschlüsse nach XBRL zu erstellen/ erstellen zu lassen?
  12. Müssen XBRL-Dokumente, die bei der SEC eingereicht werden, durch den Abschlussprüfer geprüft werden? Was könnte eine Prüfungsbestätigung eines XBRL-Abschlusses beinhalten?
  13. Gelten die derzeit vorgeschlagenen Regelungen auch für Investmentfonds?
  14. Wo finde ich mehr Informationen zu XBRL?
  15. Wie kann Deloitte Unternehmen helfen, sich auf XBRL vorzubereiten und XBRL am besten zu nutzen?

 

 

17. Juli 2008: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

Heute, am 17. Juli 2008 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Einziger Programmpunkt ist die Fertigstellung einer Stellungnahme gegenüber dem IASB bezüglich des Arbeitsabkommens. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

 

 

17. Juli 2008: Vergleich zwischen IFRS und brasilianischen Rechnungslegungsstandards

Die beiden berufsständischen Rechnungslegungsorganisationen von Brasilien – Conselho Federal de Contabilidade (CFC) und Instituto dos Auditores Independentes do Brasil (IBRACON) – haben gemeinsam einen Vergleich zwischen brasilianischen Rechnungslegungsstandards und IFRS herausgegeben. Sumário da Comparação das Práticas Contábeis Adotadas no Brasil com as Normas Internacionais de Contabilidade - IFRS bietet einen Gegenüberstellung der Rechnungslegungsstandards mit Stand vom Januar 2006 in portugiesischer Sprache. Alle börsennotierten Unternehmen in Brasilien müssen ab 2010 IFRS befolgen (es bestand ein Wahlrecht, dies bereits ab 2007 zu tun). Gleiches gilt für die meisten Banken und andere Finanzinstitute. Die Standardsetzer und die Regierung in Brasilien erwägen, diese Anwendungspflicht auf nicht börsennotierte Unternehmen auszudehnen. CFC und IBRACON haben freundlicherweise gestattet, diese Publikation auf IAS PLUS zur Verfügung zu stellen.

 

bullet Vergleich brasilianischer Rechnungslegungsstandards mit den IFRS (73 Seiten in portugiesischer Sprache, 307 KB)
bullet IAS PLUS-Seite zu Vergleichen verschiedener Rechnungslegungsgrundsätze
bullet neu angelegte IAS PLUS-Länderseite Brasilien

 

 

16. Juli 2008: Stellungnahme des DSR zum PAAinE-Diskussionspapier zu Pensionen

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat bei der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) seine Stellungnahme zum PAAinE-Diskussionspapier Die Finanzberichterstattung über Pensionen eingereicht (in englischer Sprache, 117 KB). Über die Veröffentlichung des Diskussionspapiers hatten wir in unserer Nachricht vom 31. Januar 2008 berichtet.

 

 

16. Juli 2008: Vorgeschlagene vollständige Überarbeitung des IFAC-Kodex zur Berufsethik

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat eine vollständige Überarbeitung des IFAC-Kodex zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Die Überarbeitungen sollen den Kodex in zweierlei Hinsicht verdeutlichen:

 

bullet die einzelnen Anforderungen die in dem Kodex enthalten sind, sollen verdeutlicht werden, und
bullet die Anwendung des Rahmenkonzepts des Kodex soll erläutert werden.

 

Der vorgeschlagenen Änderungen sind Ergebnis des IESBA-Projekts zur Verbesserung des Entwurfprozesses des Kodex. Stellungnahmen werden nur zu den vorgeschlagenen Änderungen erbeten, die Ergebnis des Projekts zur Verbesserung des Entwurfprozesses sind, nicht zum Kodex selbst.

 

Arten von Änderungen am IFAC-Kodex zur Berufsethik, die in dem Entwurf vorgeschlagen werden:

 

bullet Überarbeitete Formulierungen, um zu verdeutlichen, welche Sachverhalte die Vorschriften genau betreffen
bullet Leitlinien dazu, wann ein zeitweiliges Abweichen von einer Vorschrift im Kodex zulässig ist und wie man dabei vorgeht
bullet Beschreibung der fünf Kategorien von Gefährdung der Einhaltung der grundlegenden Prinzipien und Beispiele von Situationen, in denen solche Gefährdungen entstehen können
bullet Leitlinien für die Einschätzung, ob eine Gefährdung der Einhaltung der Grundprinzipien „eindeutig unbedeutend ist“; dies ist nach dem Kodex der Fall, wenn es sich um einen Sachverhalt handelt, „der sowohl als trivial als auch als folgenlos anzusehen ist“
bullet Verdeutlichung des „Rahmenkonzeptansatzes“, um den Bedarf für Mitglieder des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer zu betonen, das Rahmenkonzept im Kodex auf jede Situation anzuwenden, die im Kodex nicht ausdrücklich beschrieben ist
bullet Klarstellung, dass die Beispiele im Kodex befolgt werden müssen
bullet Formulierungsänderungen in Übereinstimmung mit den folgenden Prinzipien:
bullet „erwägen“ („consider“) wird verwendet, wenn der Prüfer verschiedene Sachverhalte beachten muss
bullet „evaluieren“ („evaluate“) wird verwendet, wenn der Prüfer die Bedeutung eines Sachverhalts einschätzen und bewerten muss
bullet „bestimmen“ („determine“) wird verwendet, wenn der Prüfer einen Schluss zu ziehen und eine Entscheidung zu treffen hat

 

Der IESBA schlägt vor, dass der überarbeitete Kodex zum 15. Dezember 2010 in Kraft tritt, wobei zu vorzeitiger Anwendung ermutigt wird. Dieses Datum läge etwa 18 Monate nach der geplanten Veröffentlichung des Dokuments (derzeit für Juni 2009 vorgesehen). Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 15. Oktober 2008 erbeten. Der Entwurf kann aus dem Internet heruntergeladen werden: www.ifac.org/EDs. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier.

 

 

15. Juli 2008: Feldversuche zum Entwurf des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen - Diskussion der Ergebnisse

Am 7. Juli 2008 haben in Brüssel die in London ansässige ACCA (Association of Chartered Certified Accountants), der französische Standardsetter CNC (Conseil National de la Comptabilité), die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), die FEE (Fédération des Experts Comptables Européens) und das DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) die Ergebnisse der europäischen Feldversuche zum Entwurf eines International Financial Reporting Standards für nicht börsennotierte Unternehmen (IFRS for Private Entities, IFRS for PE) und mögliche Implikationen für die Zukunft der europäischen Rechnungslegungsnormen diskutiert. Sowohl aus französischer als auch aus deutscher Sicht wurde von erheblichen Schwierigkeiten bei der Anwendung des vom IASB vorgelegten Entwurfs berichtet. Dennoch war man sich einig, dass der IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen eine wichtige Möglichkeit darstellt, die europäischen Rechnungslegungsnormen für kleine und mittelgroße Unternehmen zu harmonisieren und die derzeitige Vielfalt zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu reduzieren.

 

Liesel Knorr, Präsidentin des DSR, kam zu dem Schluss, dass „diese europäische Veranstaltung erneut zeigt, wie wichtig diese Diskussionen sind. Sie zeigen zum einen, welche unterschiedlichen Ansichten bestehen. Sie zeigen insbesondere aber auch bestehende Gemeinsamkeiten in den Überlegungen zur weiteren Entwicklung des europäischen Bilanzrechts. Die weitgehend ablehnende Haltung Deutschlands in Bezug auf den IFRS for PE wird europaweit offensichtlich nicht geteilt. Damit wird deutlich, dass eine Einwirkung des IFRS for PE auf das europäische Bilanzrecht auf Dauer nicht zu verhindern sein dürfte. Für viele, nicht zuletzt international agierende, europäische Unternehmen ist es erforderlich, sich mit den internationalen Rechnungslegungsnormen auseinanderzusetzen. Dafür stellt der IFRS for PE eine geeignete Grundlage dar. Deutsche Unternehmen und Interessenten tun daher gut daran, sich in diese Diskussion einzubringen, auch wenn hierzulande derzeit die Diskussion um das BilMoG weitere Debatten verdrängt zu haben scheint.“

 

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des DRSC (80 KB).

 

 

15. Juli 2008: Ergebnisse der 122. DSR-Sitzung

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 30. Juni und 01. Juli 2008 seine 122. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juli 2008 hier herunterladen (37 KB).
bullet Der Deutsche Standardisierungsrat diskutierte erste Entwürfe der Stellungnahmen zum im Januar 2008 veröffentlichten PAAinE-Diskussionspapier Finanzberichterstattung über Pensionen sowie zum IASB-Diskussionspapier Vorläufige Ansichten zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer vom März 2008.
bullet Des Weiteren informierte sich der DSR über Grundsatzentscheidungen des IASB zum jährlichen Verbesserungsprojekt 2008 und diskutierte weitere Änderungsvorschläge.
bullet Die Ergebnisse der Auswertung der Studie „Evaluation des DRSC“, die anlässlich des 10jährigen Jubiläums des DRSC von der Universität Bochum durchgeführt wurde, gingen in die Diskussion über die zukünftige Strategie des DRSC aus Sicht des DSR ein.
bullet Weiterhin informierte sich der Standardisierungsrat über die beim IASB geplanten Reformbestrebungen im Rahmen der turnusmäßig durchzuführenden Überarbeitung der Satzung und die diesbezüglich geführten Diskussionen.
bullet In Vorbereitung seiner Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente diskutierte der Standardisierungsrat die in der DSR-Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge.
bullet Ein Stellungnahmeentwurf zum Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde erörtert.
bullet Der DSR setzte seine Diskussion in Bezug auf das Diskussionspapier Vorläufige Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit fort.

 

 

15. Juli 2008: Wir nehmen Stellung zu zwei IAASB-Vorschlägen

Deloitte hat unlängst Stellungnahmen an den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht; diese finden Sie nachfolgend. Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen an den IAASB seit 2004 finden Sie hier.

 

bullet Stellungnahme zum vorgeschlagenen ISA 402 Abschlussprüfung bei Teilauslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen (in englischer Sprache, 30 KB)
bullet Stellungnahme zum vorgeschlagenen ISA 265 Übermittlung von Mängeln bei internen Kontrollen und damit zusammenhängende Änderungen an anderen ISA (in englischer Sprache, 32 KB)

 

 

15. Juli 2008: IAASB veröffentlich vier neue ISA und den strategischen Plan für 2009-2011

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat folgendes veröffentlicht:

 

bullet Seine Strategie und den Arbeitsplan für den Zeitraum 2009-2011,
bullet vier neue internationale Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) als Teil seines Klarheitsprojekts.

 

Die Strategie des IAASB für 2009-2011 setzt drei Schwerpunkte:
bullet Die Entwicklung von Standards;
bullet die Erleichterung und die Überwachung der Einführung dieser Standards; und
bullet das Eingehen auf Bedenken hinsichtlich der Einführung der Standards durch Aktivitäten, die die Verbesserung der Einheitlichkeit der Anwendung in der Praxis gewährleisten sollen.
Die Strategie des IAASB und sein Arbeitsplan 2009-2011 können kostenfrei heruntergeladen werden: www.ifac.org/store.

 

Die vier endgültigen ISA sind:

bullet ISA 250 (umformuliert) Beachtung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften bei der Abschlussprüfung
bullet ISA 510 (umformuliert) Erstprüfung – Eröffnungssalden
bullet ISA 550 (überarbeitet und umformuliert) Nahe stehende Unternehmen und Personen. Die Überarbeitung dieses ISA verdeutlicht die Bedeutung von „nahe stehende Person oder nahe stehendes Unternehmen“ und erläutert die Verantwortlichkeit des Prüfers dafür, sich hinreichend Hinweise über die erforderliche Rechnungslegung und die Angabe der Beziehungen zu nahe stehenden Personen oder Unternehmen zu besorgen und zu verstehen, wie diese Beziehungen und Geschäftsvorfälle die Darstellung im Abschluss betreffen.
bullet ISA 570 (umformuliert) Unternehmensfortführung

 

Die vier neuen ISA treten mit den anderen „klargestellten“ ISA für Prüfungen von Abschlüssen in Kraft, die Berichtsperioden betreffen, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen.

 

Der IAASB hat zwei englischsprachige Presseerklärungen veröffentlicht:

 

bullet Presseerklärung zur Strategie und zum Arbeitsprogramm 2009-2011
bullet Presseerklärung zu den vier neuen ISA

 

 

15. Juli 2008: Zusammenfassung von IFRIC abgelehnter Sachverhalte aktualisiert

Wir haben für Sie unsere nach IFRS sortierte Liste der Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt. Die Liste spiegelt den Stand, der mit den endgültigen Agendaentscheidungen vom Juli 2008 erreicht wurde, wider und beinhaltet über 135 Sachverhalte. Der folgende Sachverhalt ist neu hinzugekommen:

 

bullet IAS 39 – Anwendung der Effektivzinsmethode

 

 

15. Juli 2008: Kommentar zum vorgeschlagenen IASCF-Überwachungsgremium

Die europäische „Denkfabrik“ Breugel hat einen Kommentar mit dem Titel Gebt Adressaten von Finanzinformationen eine Stimme als Interessengruppe der IASC-Stiftung (Empower Users of Financial Information as the IASC Foundation's Stakeholders, in englischer Sprache, 179 KB) veröffentlicht. In diesem Kommentar analysiert Nicolas Véron, ein Forscher bei Breugel, den Entwurf der Reformvorschläge für die Überarbeitung der Führungsstruktur des IASB, der bei den Gesprächen am Runden Tisch erörtert wurde, die von dem Treuhändern der IASC-Stiftung am 19. Juni abgehalten worden waren. Unter anderem sehen die Vorschläge vor, ein Überwachungsgremium einzurichten, das die Aktivitäten der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, überwachen soll. Véron argumentiert, dass Investoren und andere Nutzer von Abschlüssen direkt in dem neuen Gremium vertreten sein sollten:

 

Die Einrichtung eines neuen Gremiums mit Befugnissen hinsichtlich Treuhänderernennungen und -wiederernennungen ist ein kritischer Schritt für die IASC-Stiftung. Diesem Gremium werden vermutlich in Zukunft noch mehr Befugnisse in anderen Kernbereichen der Führungsstruktur gewährt, unter anderem im Bereich der Finanzierung der Stiftung.

 

In dieser Hinsicht ist das vorgeschlagene Überwachungsgremium mit bedeutenden Mängeln behaftet. Der Hauptmangel ist, dass die das Überwachungsgremium nicht glaubhaft behaupten kann, Investoren und andere Kapitalmarktnutzer auf globaler Ebene zu vertreten, während diese doch die Hauptinteressengruppe der Stiftung sind.

 

Darüber hinaus gestatten die Umstände keinen derart engen zeitlichen Rahmen für den ersten Teil der Überarbeitung der Satzung, wie er derzeit vorgeschlagen ist. Die Treuhänder der Stiftung sollten einen Schritt zurück treten und ein überarbeitetes Konzept eines Aufsichtsgremiums als Teil einer Überarbeitung der Satzung erwägen, die in einer Phase 2009 abgeschlossen werden könnte.

 

Véron kommt zu dem Schluss:„Diese Reform der Führungsstruktur wird bedeutende Auswirkungen auf die zukünftige Form von IFRS-Standards haben und sollte nicht ohne öffentliche Erörterung überstürzt vorangetrieben werden. Als primären Nutzern von Bilanzinformationen sollte Anlegern und anderen Kapitalmarktnutzern gewährt werden, direkt in der zukünftigen Führungsstruktur vertreten zu sein.“

 

 

14. Juli 2008: Entwurf einer CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat um Stellungnahmen zum Entwurf einer Verlautbarung mit dem Titel Fair Value Measurement and Related Disclosures of Financial Instruments in Illiquid Markets herausgegeben (Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und verwandte Angaben zu Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten). Die endgültige Verlautbarung soll Erstellern und Prüfern Leitlinien für die Erstellung der kommendem Abschlüsse in der derzeitigen Marktsituation bieten. „CESR erkennt an, dass die Zuständigkeit für das Setzen von Standards, die formelle Interpretation der Standards und die Veröffentlichung allgemeiner Interpretationen bestehender Standards beim IASB und bei IFRIC liegt. Die von CESR ausgeführte Arbeit bleibt im Bereich der Anwendung bestehender IFRS, da die Rolle der Mitglieder von CESR darin besteht, die Zurverfügungstellung von Finanzinformationen durchzusetzen.“ CESR erbittet Stellungnahmen bis zum 12. September 2008. Die Stellungnahmen werden erwogen, und eine abschließende Verlautbarung soll im Oktober 2008 veröffentlicht werden. Verschiedene Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

 

bullet Entwurf der CESR-Verlautbarung zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden Märkten (in englischer Sprache, 221 KB)
bullet Presseerklärung von CESR (in englischer Sprache, 78 KB)
bullet unsere IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise

 

Der Ausgangspunkt für die Bewertung von Finanzinstrumenten ist die Einschätzung, ob das Finanzinstrument auf einem aktiven oder einem inaktiven Markt gehandelt wird. Die Bewertung von Finanzinstrumenten auf aktiven Märkten erfolgt anhand der Kursnotierungen. Wenn kein aktiver Markt vorhanden ist, erfolgt die Bewertung durch Verwendung von Bewertungsmethoden, die alle Faktoren berücksichtigen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung erwägen würden; unternehmensspezifische Faktoren werden so wenig wie möglich einbezogen. Die Unterscheidung von aktiven und inaktiven Märkten ist daher wichtig bei den Bewertung von Finanzinstrumenten.

 

Zur Identifizierung von aktiven und inaktiven Märkten wird in der Verlautbarung folgendes hervorgehoben:

bullet Da es sich um Ermessensentscheidungen handelt, ist eine wohl dokumentierte Bewertungsmethodik notwendig. Sie sollte einheitlich über den Zeitverlauf hinweg und für alle Finanzinstrumente sein.
bullet Auch wenn die Anzahl der Transaktionen im Vergleich zu anderen Märkten oder im Vergleich zur Vergangenheit niedrig ist, kann der Markt immer noch aktiv sein.
bullet Die Größe der Bestände von Finanzinstrumenten ist kein Kriterium, nach dem entschieden werden sollte, ob ein Markt als aktiv anzusehen ist.
bullet Unterschiedliche Preisfestlegungsquellen können in einem aktiven Markt bestehen, beispielsweise Preise aus tatsächlichen Transaktionen oder bindenden Angeboten.
bullet Marktpreise können nur dann außer Acht gelassen werden, wenn ausreichend Hinweise vorliegen, dass sie keine verlässliche Quelle für eine Bewertung darstellen.

 

Zur Verwendung von Bewertungsmethoden hebt CESR hervor:
bullet Sie erfordert ein bedeutendes Urteilsvermögen.
bullet Der Emittent sollte die Kriterien, die Annahmen und die Eingaben in die Bewertungsmodelle dokumentieren, um Einheitlichkeit zu gewährleisten.
bullet Transaktionen in einem Markt, der als inaktiv angesehen wird, bieten oft die relevantesten Eingaben für Bewertungsmodelle.
bullet Das Liquiditätsrisiko und das Klumpenrisiko können zusätzlich zu den Eingaben in die Bewertungsmodelle, die in den Rechnungslegungsstandards genannt werden, relevant sein.
bullet Die Verwendung von Indizes (beispielsweise ABX.HE-Indizes) sollte nur mit großer Vorsicht geschehen.

 

Im Verlautbarungsentwurf werden dann einige Leitlinien zu Angaben genannt.

 

 

14. Juli 2008: Neuer Vergleich zwischen IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards

Unsere indischen Kollegen haben einen Vergleich zwischen IFRS und indischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht (IFRSs and Indian GAAP: A Comparison, 288 KB in englischer Sprache, 48 Seiten). Diese Veröffentlichung fasst die Strategie zusammen, die das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) bei der Konvergenz von indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS verfolgt, und bietet einen Vergleich dieser beiden Sätze von Rechnungslegungsstandards zum 31. März 2008. Wir haben permanente Verknüpfungen auf diese Veröffentlichung auf unserer Seite zu Vergleichen verschiedener Rechnungslegungsgrundsätze und unserer neu angelegten Länderseite Indien eingerichtet.
Zusammenfassung der Strategie des ICAI zur Konvergenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit IFRS

Werden alle Unternehmen IFRS befolgen müssen?
In Anbetracht der Komplexität der IFRS hat das ICAI in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass IFRS ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen, für Unternehmen, die von öffentlichem Interesse sind, eingeführt werden sollen. Dies sind börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungen und andere große Unternehmen.

Rechnungslegungsstandards für KMU
Das ICAI hat angedeutet, dass ein eigenständiger Standard auf Basis des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt werden könnte (der kürzlich als Entwurf veröffentlicht wurde), wenn dieser endgültig vom IASB herausgegeben wird. Die gilt unter Vorbehalt notwendiger Änderungen. Um als Rechtskreis eingeordnet zu werden, der IFRS befolgt, ist es nicht notwendig, den IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu übernehmen, den der IASB entwickelt.

Format der konvergierten Rechnungslegungsstandards
Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass das Format der neuen Rechnungslegungsstandards, die für Unternehmen von öffentlichem Interesse eingeführt werden sollen, den IFRS bis hin zur Zählung entsprechen sollten. Die Ordnungsnummer des bestehenden Standards könnte in Klammern angegeben werden, um eine leichtere Identifizierung zu ermöglichen. Aufsichtsrechtliche oder gesetzliche Bestimmungen, die sich nur auf Indien beziehen, können in einem eigenen Abschnitt beigefügt werden, wo dies angemessen ist.

Datum der Einführung von IFRS für Unternehmen von öffentlichem Interesse: Schrittweise oder auf einmal zu einem festgelegten Datum?
Das ICAI hat in seinem Konzeptentwurf die Ansicht vertreten, dass es angemessener sei, alle IFRS gleichzeitig zu einem bestimmten Datum einzuführen (wie es in vielen anderen Ländern gehandhabt wurde) und nicht die IFRS schrittweise einzuführen. Nach Erwägung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um eine zufriedenstellende fachliche Vorbereitung zu erreichen, und der Zeit, die vermutlich notwendig sein wird, um konzeptionelle Differenzen mit dem IASB zu lösen, hat das  ICAI entschieden, dass die IFRS für Unternehmen von öffentlichem Interesse für Berichtsperioden eingeführt werden sollen, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen. Die sollte genug Zeit lassen, damit alle Teilnehmer, die am Berichtsprozess beteiligt sind, die entsprechende Infrastruktur für die Einführung der IFRS aufbauen können.

 

 

13. Juli 2008: Neue Kommissarin der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht vereidigt

In unserer Meldung vom 30. Juni 2008 hatten wird darüber berichtet, hat der Senat der Vereinigten Staaten die Nominierung von drei Kommissaren bestätigt. Am 9. Juli 2008 wurde mit Elisse Walter nun das erste der drei neuen Mitglieder vereidigt. Die englischsprachige Pressemitteilung der SEC können Sie hier einsehen.

Kommissarin Walter hatte zuvor von 1977 bis 1994 im Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) im Büro des Chefsyndikus und in der Abteilung Unternehmensfinanzen gearbeitet, in der sie es bis zur Position des stellvertretenden Chefsyndikus resp. der stellvertretenden Direktorin gebracht hat. Sie wurde für ihre früheren Tätigkeiten bei der SEC u. a. mit dem Rank Award des Präsidenten (mit Auszeichnung), der Auszeichnung für Exzellenz des SEC-Vorsitzenden sowie der Auszeichnung für hervorragende Leistungen der SEC geehrt. Kommissarin Walter war ferner als höhere Beamte bei der Aufsicht über den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission, CFTC) und der Regulierungsbehörde für den Finanzsektor (Financial Industry Regulatory Authority, FINRA) tätig.

 

 

12. Juli 2008: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im Juli 2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. Juli 2008, in den Geschäftsräumen des IASB in London. Wir haben die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf einer separaten Seite zusammengefasst.

 

 

12. Juli 2008: Tagesordnung für die Boardsitzung im Juli

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 22. Juli, bis Freitag, den 25. Juli 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

22. bis 25. Juli 2008, London

 

Dienstag, 22. Juli 2008

bullet Eigen- und Fremdkapital – Lehreinheit der PAAinE-Arbeitsgruppe
bullet Aufgegebene Geschäftsbereiche (Änderungen an IFRS 5)
bullet Ertragsteuern
bullet Erlöserfassung

 

Mittwoch, 23. Juli 2008

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU)
bullet Projektvorschläge: Ausbuchung und Eigen-/Fremdkapital – Erörterung der Aufnahme in das aktuelle Arbeitsprogramm
bullet IFRIC: Stand der Arbeiten
bullet Expertenpanel zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind – Aktuelles
bullet Konsolidierung – Vorstellung eines umfassenden Überblicks über die Konsolidierungsprinzipien und Angabeerfordernisse, die bei der Ausarbeitung des Entwurfs für eines überarbeiteten Konsolidierungsstandards verwendet werden sollen

 

Donnerstag, 24. Juli 2008

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU)
bullet Lagebericht
bullet Erlöserfassung – mögliche Folgesitzung
bullet Leasingverhältnisse – der Board wird um Entscheidung bei folgenden Themen gebeten:
bullet Verschiebung der Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers
bullet Erstmalige und Folgebewertung des Rechts auf Nutzung eines Vermögenswerts und der Verpflichtung zur Ratenzahlung
bullet Behandlung von Optionen zur Verlängerung oder Beendigung einer Leasingvereinbarung
bullet Behandlung von bedingten Mieten
bullet Klassifizierung von Leasingverhältnissen

 

Freitag, 25. Juli 2008

bullet Zusammenfassung von der SAC-Sitzung
bullet Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Restanten der Sitzung – Mögliche weitere Erörterung von Sachverhalten, die während der Woche bereits erörtert wurden

 

 

11. Juli 2008: Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung – Überarbeitung der Satzung

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am 8. und 9. Juli 2008 in Washington zusammen. Die Sitzung am 8. Juli stand Beobachtern offen. Die Mitschrift des Teils der Diskussion, der die Überarbeitung der Satzung betraf, haben wir für Sie übersetzt, und Sie finden diese auf unserer IAS PLUS-Seite zur Überarbeitung der Satzung.

 

 

11. Juli 2008: Gemeinsame europäische Erklärung zur Finanzmarktkrise

EFRAG, der Accounting Standards Board (ASB) von Großbritannien, der Conseil National de la Comptabilité (CNC) in Frankreich und der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) haben über die Finanzmarktkrise der letzten Monate diskutiert  und eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 65 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
Der ASB, der CNC, der DSR und EFRAG nehmen die Fragen sehr ernst, die vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzmarktunruhen hinsichtlich der Finanzberichterstattung gestellt werden. Obwohl wir nicht der Meinung sind, dass (wie mancherorts behauptet wurde) die Finanzberichterstattung die Krise verursacht hat, glauben wir doch, dass es notwendig ist, dass eine umfassende Überprüfung der bestehende Anforderungen bezüglich der Finanzberichterstattung durchgeführt wird, um festzustellen, ob einige oder alle dieser Anforderungen die Probleme, die entstanden sind, intensiviert haben. Es ist auch wichtig, dass jegliche Schwachstellen, die in der Finanzberichterstattung identifiziert werden, adressiert werden und dass Verbesserungen Priorität eingeräumt wird.

 

Eine Reihe von Organen haben zu dieser Frage Untersuchungen ausgeführt und haben empfohlen, die folgenden Bereiche schwerpunktmäßig weiter zu untersuchen:

 

bullet Das Konsolidierungsmodell, insbesondere im Zusammenhang mit Zweckgesellschaften.
bullet Die Ausbuchung von Finanzinstrumenten und die Angaben zu nicht in der Bilanz angesetzten Finanzinstrumenten insbesondere zu solchen, die einem Ansatz in der Bilanz nahe kamen.
bullet Die Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert und wie diese Anforderung insbesondere bei illiquiden Märkten anzuwenden sein soll.
bullet Erläuterungen der angewandten Bewertung.

 

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise hat der IASB begonnen, Arbeiten in all diesen Bereichen aufzunehmen und zeitnah abzuschließen. Man wird auch erwägen, ob vor dem Hintergrund der jüngsten Erfahrungen andere Verbesserungen an den IFRS angebracht sein könnten.

 

Wir teilen die Ansicht, dass in erster Linie der International Accounting Standards Board (IASB) die berufene Organisation ist, etwaigen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf in Folge der Finanzmarktkrise zu adressieren. Wenn der IASB jedoch in der Lage sein soll, schnell und im Vertrauen auf die vorliegenden Daten und Erfahrungen zu reagieren, ist es wichtig, dass er zeitnah hochwertigen Rat von solchen Gremien wie uns erhält. Deshalb werden wir die Arbeit des IASB genau verfolgen und zeitnah Ratschläge und andere Stellungnahmen zur Verfügung stellen,  um dem IASB zu helfen, seine Arbeit effektiv und schnell abzuschließen. Darüber hinaus werden wir weitere relevante Vorschläge zu Thema, die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben können, auswerten und dazu Stellung beziehen.

 

In dieser Situation erkennen wir, dass es für den IASB notwendig sein kann, sich einer veränderten Art der öffentlichen Konsultation zu bedienen, um seine Antwort zu entwickeln, und akzeptieren dies.

 

 

11. Juli 2008: Zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht

AFRAC hat die folgenden zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht:
  1. Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen (110 KB)
  2. Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 (59KB)

 

bullet Der Entwurf Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen trifft keine Aussagen zur ertragsteuerlichen Behandlung sowie Behandlung nach anderen Rechnungslegungsvorschriften (etwa IFRS). Maßnahmen zum Schutz und zur Sanierung der Umwelt haben in mehrfacher Sicht Bedeutung für Unternehmen. Der Stellenwert von betrieblichem Umweltmanagement und Umweltberichterstattung nimmt unverändert zu. Die Adressaten der Umweltberichterstattung benötigen Informationen darüber, wie sich umweltbezogene Risiken auf die Finanzlage des Unternehmens auswirken. Zweifelsfragen ergeben sich insbesondere bei der Bewertung von Umweltschutzrückstellungen. Die Klärung dieser Fragen ist aber nicht nur für diese spezifischen Rückstellungen relevant sondern grundsätzlich für langfristige Rückstellungen. Das AFRAC betont daher den sich daraus ergebenden weiteren Anwendungsbereich des Entwurfs.
bullet Der neue § 243b UGB verpflichtet börsennotierte Aktiengesellschaften, jährlich einen Corporate Governance Bericht zu veröffentlichen. Der Entwurf Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 stellt eine Struktur für diesen Bericht dar. Diese Struktur geht davon aus, dass die Berichterstattung durch eine inländische Aktiengesellschaft erfolgt, die dem österreichischen Börsengesetz unterworfen ist. Weiterhin beruht der Entwurf darauf, dass sich die Aktiengesellschaft zu dem vom Arbeitskreis für Corporate Governance herausgegebenen österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) bekennt.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu beiden Entwürfen sind als pdf-Datei bis zum 15. September 2008 an office@afrac.at zu mailen.

 

 

11. Juli 2008: Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am 8. und 9. Juli 2008 in Washington zusammen. Die Sitzung am 8. Juli stand Beobachtern offen. Die Übersetzung der Mitschrift von Mitarbeitern von Deloitte, die als Beobachter teilgenommen haben, finden Sie unten, soweit sie allgemeine Themen betrifft. Die Übersetzung des Teils der Mitschrift, der die Überarbeitung der Satzung betrifft, steht Ihnen auf unserer Seite zur Überarbeitung der Satzung zur Verfügung.

Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
Washington, 8. Juli 2008
Teil der Diskussion, der nicht die Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung betraf

 

Vorschläge zur Zukunft des Beirats (Standards Advisory Council, SAC)

 

Vorschläge bezüglich der Zukunft des SAC sind Teil der zweiten Phase der Überarbeitung der Satzung. Der Vorsitzende hielt fest, dass aufgrund der demnächst endenden Amtszeit des Vorsitzenden des SAC, Nelson Carvalho, ein Unterausschuss gebildet worden sei, um Ideen zur Zukunft des SAC zusammenzutragen. Dies soll dem neuen Vorsitzende dabei helfen, sich der Verantwortlichkeiten bewusst zu sein, die sich vor dem Hintergrund dieser Vorschläge ändern könnten.

 

Philip Laskawy, der stellvertretende Vorsitzende der IASCF und der Vorsitzende des Unterausschusses des SAC, stellte die Empfehlungen des Unterausschusses vor. Der Schwerpunkt lag darauf, die Rolle des SAC zu stärken, ihn besser in die Gesamtstruktur der IASCF einzubinden und den Prozess effektiver zu gestalten. Die Empfehlungen betreffen die frage, was der SAC tun soll, wer teilnehmen solle und wie viele Zusammenkünfte es geben solle. Der Unterausschuss sprach die folgenden Empfehlungen aus:

 

bullet Die Hauptaufgabe des SAC liegt darin, den Board zu beraten.
bullet Der Position des Vorsitzenden des SAC sollte alle drei Jahre neu besetzt werden.
bullet Es gibt Unterstützung für zwei Gesamtzusammenkünfte und ein regionales Treffen, aber dieser Vorschlag wird zur Diskussion gestellt und später beschlossen.
bullet Mitglieder des SAC sollten hauptsächlich Personen sein, die als Stellvertreter angemessener Organisationen agieren. Den Treuhändern sollte die Möglichkeit gegeben werden, einige Einzelpersonen als Mitglieder zu ernennen, die nicht stellvertretend für Organisationen stehen. Dies würde vom derzeitigen Ansatz abweichen, nach dem Mitglieder des SAC als Einzelpersonen und nicht als Vertreter von Organisationen ernannt werden. Laskawy hielt fest, dass dies die bedeutendste Änderung bezüglich des SAC sei, die empfohlen werden würden.

 

Bezüglich des letzten Vorschlags zur Zusammensetzung sagte der geschäftsführende Direktor der IASCF aus, dass die Vorstellung dahinter liege, dass ein Stellvertreter einer Organisation als Verbindungsglied zwischen dem SAC und dieser Organisation dienen würde. Daher würde der Stellvertreter nicht notwendigerweise ein Angestellter oder ein Mitglied dieser Organisation sein müssen, sondern die Organisation würde helfen, eine geeignete Verbindungsperson auszuwählen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass all diese Empfehlungen im Rahmen der derzeitigen Formulierungen der Satzung abgedeckt seien und dass daher eine Änderung der Satzung nicht notwendig sei.

 

Der gegenwärtige Vorsitzende des SAC, Nelson Carvalho, äußerte seine Meinung wie folgt, die er auch zuvor dem Unterausschuss mitgeteilt hat und die in das Dokument aufgenommen worden war, das den Treuhändern vorlag:

 

bullet Es sollte eine angemessene Mischung von Stellvertretern von Organisationen und von Einzelpersonen geben.
bullet Es sollte ein Einführungssitzung geben, um die neuen Mitglieder einzubinden und sie auf ihre Verantwortungen hinzuweisen.
bullet Es sollte Mechanismen geben, um im Falle der Nichteinbringung von Mitgliedern tätig werden zu können.
bullet Eine Untergliederung in Einzelsitzungen während der Gesamtzusammenkünfte sollte beibehalten werden.
bullet Abstimmungen im SAC sollten möglichst selten gehalten werden.
bullet Rückmeldungen aus dem IASB und von den Treuhändern bezüglich vom SAC erteilter Ratschläge sollten verstärkt werden.
bullet Der Vorsitzende unterstützt die Idee von regionalen Treffen.
bullet Der zukünftige Vorsitzende sollte aus den reihen der gegenwärtigen Mitglieder gewählt werden, denn ihre Erfahrung wird den Übergang erleichtern. Außerdem könne der neue Vorsitzende bereits bei der Sitzung im November 2008 mitwirken.

 

Der Vorsitzende der IASCF fragte die Treuhänder nach ihrer Meinung zu regionalen SAC-Sitzungen, da dies eine offene Frage bei den Empfehlungen des Unterausschusses geblieben war. Er stellte klar, dass es zwei Gesamtzusammenkünfte geben werde und darüber hinaus mehrere öffentliche regionale Treffen, um den SAC-Mitgliedern, den Treuhändern und anderen Betroffenen in der Region, die nicht im SAC vertreten sind, die Möglichkeit zu geben, aufsichtsrechtliche oder praktische Fachfragen zu erörtern, die für eine bestimmte Region spezifisch sind. Verschiedene Treuhändern stimmten der Idee der regionalen Sitzungen zu. Ein Treuhänder wies darauf hin, dass regionale Treffen einen bedeutenden Aufwand an Zeit und Mühen für den Vorsitzenden bedeuten würden. Daher schlug er vor, eine Möglichkeit für den stellvertretenden Vorsitzenden des SAC offen zu halten, damit dieser als weitere Ressource für regionale Aktivitäten zur Verfügung stehen könne, um das Verständnis regionaler Sachfragen zu vertiefen. Ein Treuhänder erhob Bedenken, die Anzahl der Gesamtzusammenkünfte von drei auf zwei zu verringern. Dies gelte besonders vor dem Hintergrund der langen Zeiträume zwischen den Sitzungen. Daher schlug er vor, die drei Gesamtzusammenkünfte zusätzlich zu den regionalen treffen beizubehalten.

 

Hinsichtlich der Größe und der Zusammensetzung des SAC sagten einige Treuhänder, dass es schwer werden würden, weniger als die bisherigen 40 Mitglieder zu haben und trotzdem niemanden auszugrenzen, auch wenn diese Größe die Effizienz beeinträchtigen könne. Andere Treuhänder hielten jedoch fest, dass die Qualität der Mitglieder für die Effizienz bedeutender sei und die würde durch den Auswahlprozess der Organisationen sichergestellt. Allgemein gab es Zustimmung für den Vorschlag, mehr Vertreter von Organisationen zu benennen.

 

Auf Grundlage der Diskussionen kamen die Treuhänder zu folgenden Entschlüssen:

 

bullet Es gab Unterstützung für eine Struktur, die hauptsächlich aus Vertretern von Organisationen besteht, mit Aufnahme einiger Einzelpersonen.
bullet Es gab Unterstützung für mehr regionale Aktivitäten, aber die Häufigkeit der Gesamtzusammenkünfte und der regionalen Treffen wird später entschieden werden, wenn der neue Vorsitzende ausgewählt worden ist.
bullet Bezüglich der Rückmeldungen an den SAC könne die folgenden Möglichkeiten gewählt werden:
  1. Der Stab des IASB könnte in den Sitzungsunterlagen vermerken, wenn der SAC eine Sichtweise zu einem bestimmten Thema ausgedrückt hat, und der IASB könnte diese Sichtweisen auf den öffentlichen Sitzungen erörtern.
  2. Die IASCF könnte auch einen Teil ihrer öffentlichen Sitzungen der Erörterung der Sichtweisen, die auf den SAC-Sitzungen erarbeitet werden, widmen und Fragen bestimmen, die auf der nächsten SAC-Sitzung erörtert werden sollten.

 

Überprüfung der langfristigen Finanzierung der IASC-Stiftung

 

Der Direktor der IASC-Stiftung gab einen ganz kurzen Bericht zum derzeitigen Stand der Bemühungen, eine stabile langfristige Finanzierungsgrundlage für die Stiftung sicherzustellen.

 

In verschiedenen Ländern sind diverse Prozesse eingeleitet worden, um dies zu erreichen. In Indien, Spanien und möglicherweise Israel organisieren die Börsen einen Abgabensammelprozess für registrierte Unternehmen. In Kanada befindet sich ebenfalls ein Abgabensammelsystem im Aufbau, der von der Wertpapieraufsicht und dem Standardsetzer organisiert wird.

 

Derzeit sind rund 13,7 Millionen englische Pfund der gesuchten 16 Millionen englischen Pfund Jahresbeiträge für die Stiftung gesichert. Die Abgabensysteme funktionieren, da sie bei der Beibringung der zugesagten Finanzierungsmittel erfolgreich waren. Über diese Systeme wird etwa die Hälfte des Budget eingesammelt.

 

Bericht des IASB-Vorsitzenden

 

Der IASB-Vorsitzende berichtete über die Aktivitäten des IASB. Er hob die Projekte in Bezug auf das Arbeitsabkommen zwischen dem IASB und dem FASB hervor und wies darauf hin, dass das Ziel sei, diese Projekte bis 2011 abzuschließen. Die beiden Boards waren im April zusammengekommen, um zu erwägen, wie diese Frist am besten einzuhalten sei. Sie haben die Projekte nicht geändert, aber ihnen wurde klar, dass sie den Umfang eines jeden Projekts sorgfältig überdenken müssen und auch aufhören müssen, immer neue Sachverhalte aufzunehmen, die innerhalb des Projekts behandelt werden sollen. Hinsichtlich der Konvergenzprojekte hob der Vorsitzende hervor, dass vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise (1) die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und (2) die Ausbuchung von Finanzinstrumenten am dringlichsten seien. Es wurden einige Fragen gestellt nach mehr Informationen zum Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zu den Wechselwirkungen zwischen dem Projekt zum Rahmenkonzept und dem Projekt zu Eigen- und Fremdkapital und zu einigen anderen Projekten, die nicht Teil des Arbeitsabkommens sind, einschließlich des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU).

 

Der Vorsitzende des IASB wies darauf hin, dass die Priorität einiger Projekte erhöht worden sei, um auf die Finanzmarktkrise zu reagieren. Er hob hervor, dass die drei zentralen Sachverhalte die folgenden seien: (1) Bewertung von besicherten Darlehen – dafür wurde eine Expertenberatungsgruppe eingerichtet, (2) Konsolidierung – dazu wird dem Board im Juli ein vorläufiger Entwurf vorgestellt und (3) Ausbuchung von Finanzinstrumenten – diesbezüglich schlägt der Board vor, das Projekt auf die aktive Agenda aufzunehmen (derzeit Forschungsagenda). Die IASB-Direktoren für das Konsolidierungsprojekt und das Ausbuchungsprojekt gaben auf verschiedenen Fragen der Treuhänder zu diesen Projekten Auskunft.

 

Der Vorsitzende der IASCF fragte die Treuhänder, ob sie zustimmten, dass zwei der Forschungsprojekte – Eigen- und Fremdkapital und Ausbuchung von Finanzinstrumenten – auf die aktive Agenda gehoben werden sollten. Die Treuhänder stimmten zu, dass dies geschehen solle.

 

In Beantwortung eines Kommentars einer Treuhänder, ob es nicht irgendeine Art von Notfallverfahren geben solle, um schnell auf dringliche Sachverhalte reagieren zu können (wie beispielsweise die Finanzmarktkrise), wies der IASCF-Vorsitzende darauf hin, dass man Notfallverfahren in den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung aufnehmen solle. Der IASB-Vorsitzende wies darauf hin, dass man auch beabsichtige, Gespräche am Runden Tisch zum Konsolidierungs- und zum Ausbuchungsprojekt abzuhalten, um diese Sachverhalte zu beschleunigen.

 

Bericht des SAC-Vorsitzenden

 

Der SAC-Vorsitzende stellte die Ansichten der SAC-Mitglieder vor, die auf der Sitzung im Juni 2008 zu verschiedenen Sachverhalten auf der Agenda des IASB geäußert worden waren.

 

bullet Es gab allgemeine Unterstützung für die Sachverhalte auf der Agenda des IASB, aber einige SAC-Mitglieder empfahlen, dass der Konsultationsprozess nicht geopfert werden sollte, um dem Druck hinsichtlich des Abschlusses von Projekten von Seiten der Aufsichtsbehörden nachzugeben.
bullet Es gibt Unterstützung für das Konsolidierungsprojekt.
bullet Es wurde empfohlen, dass Ausbuchungsprojekt mit dem Konsolidierungsprojekt zu koordinieren, da diese zusammenhängen.
bullet Es gab kein Ablehnung gegenüber Projekten auf der aktiven Agenda, aber es wurde empfohlen, die Priorität von Projekten zu verringern, die nicht Teil des Arbeitsabkommens sind, um die im Arbeitsabkommen genannte Frist 2011 zu halten.
bullet Es gab allgemeine Unterstützung für das Projekt zu Eigen- und Fremdkapital, aber SAC-Mitglieder empfahlen, dass die Sachverhalte des Rahmenkonzepts, die auch Auswirkungen auf dieses Projekt hätten, berücksichtigt würden.

 

Hinsichtlich der Überarbeitung der Satzung waren die Bedenken bereits im ersten Teil der Sitzung geäußert worden. (Die Übersetzung des Teils der Mitschrift, der die Überarbeitung der Satzung betrifft, steht Ihnen auf unserer Seite zur Überarbeitung der Satzung zur Verfügung.)

 

Der Agendaausschuss des SAC schlug vor, dass der Board sich im November den folgenden Themen mal wieder widmen solle: Erlöserfassung, Rahmenkonzept, Konsolidierung, Finanzinstrumente und der Expertenrat, Darstellung des Abschlusses und nicht börsennotierte Unternehmen. Auch nichtfachliche Fragen in Bezug auf die Einführung dieser IFRS sollten erörtert werden, insbesondere die Frage, was die Probleme bei der ersten Anwendung sein werden und wie diese in bestimmten Rechtskreisen gelöst wurden. Der SAC würde auch gerne den neuen IFRIC-Koordinator zu der SAC-Sitzung im November einladen, um zu erörtern, wie sich IFRIC der Einführungsaktivitäten annehmen wird. Der SAC würde auch gerne die Gelegenheit ergreifen, Erfahrungen zu Überprüfungen nach der Einführung auszutauschen.

 

Im Hinblick auf die Protokolle des SAC fragte ein Treuhänder, ob es vor dem Hintergrund der vorher gemachten Vorschläge zur Zukunft des SAC mehr Versuche geben solle, eine Mehrheitsmeinung zu finden, die den Rat des SAC an den IASB darstellen würde (in anderen Worten, solle es nicht mehr Abstimmungen zu Sachverhalten geben?). Um die verschiedenen Ansichten einzufangen, schlug der SAC-Vorsitzende vor, dass ein oder mehrere Boardmitglieder zusammenfassen, was sie als Schlüsselthemen beim SAC ansähen. Dann würde ein SAC-Mitglied sicherstellen, dass die Zusammenfassung vollständig ist. Er wies darauf hin, dass der SAC versucht habe, nie einen Vorzug bezüglich der Meinungen von Mitgliedern, die sich auf der Sitzungen äußerten, gegenüber denjenigen auszurücken, die dies nicht tun. Er äußerte die Meinung, dass eine Verbesserung der Verfahrensweisen im Rahmen der Erörterung des zukünftigen Vorgehens des SAC angegangen werden könnten.

 

Bericht des Aufsichtsausschusses für den Konsultationsprozess

 

Der IASB wird eine Überprüfung der Effektivität der Arbeitsgruppen des IASB durchführen. Das Ziel ist, zu bestimmen, wie Arbeitsgruppen besser funktionieren könnten, und Meinungen dazu von allen gegenwärtigen mitgliedern von Arbeitsgruppen einzuholen. Bezüglich des zeitlichen Rahmens war zunächst als Frist die letzte IASCF-Sitzung des Jahres angepeilt worden (Oktober 2008), aber da die Überarbeitung der Satzung höhere Priorität hat, peilt man jetzt den Abschluss für den Januar 2009 an.

 

Der Stab der IASCF hat den Treuhändern einen ersten Entwurf von Änderungen am Handbuch zum Konsultationsprozess zur Verfügung gestellt, um alle durchgeführten Aktivitäten widerzuspiegeln. Während des Prozesses entstand eine Diskussion, wie weit Auswirkungsanalysen definiert werden sollten und ob diese Einschätzungen im Einklang mit dem Rahmenkonzept stünden. Es folgte einige Diskussion unter den Treuhändern zu Auswirkungsanalysen. Vor allem ging es um die Frage, ob der IASB der Richtige sei, um solche Analysen durchzuführen, oder ob es nicht angemessener sei, dies durch ein Analyseunternehmen aus der Wirtschaft vornehmen zu lassen. Einige wiesen darauf hin, dass Auswirkungsanalysen wichtig seien, da die makro-ökonomischen Folgen Bedeutung für die Unterstützung der Bilanzierungsentscheidungen des Standardsetzers hätten. Da eine weitere Diskussion zu Auswirkungsanalysen notwendig ist, wird das Handbuch zum Konsultationsprozess später noch einmal erörtert werden.

 

Schließlich wurden die Treuhänder gefragt, ob es weitere Themen gebe, die für die nächste gemeinsame Sitzung mit dem IASB im September auf die Tagesordnung genommen werden sollten. Es wurden keine weiteren Themen genannt.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie ist nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

10. Juli 2008: Vorschläge des SEC-Beirats zur Finanzberichterstattung

Der Beirat zur Verbesserung der Finanzberichterstattung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird am 11. Juli 2008 zusammenkommen, um einen Entwurf seines abschließenden Berichts zu erörtern. Unten stellen wir Ihnen die fünf Hauptthemen und Beispiele bestimmter Vorschläge vor. Sie können sich den Berichtsentwurf in englischer Sprache herunterladen (Achtung! 11,2 MB). Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Beirats auf der Internetseite der SEC.

 

Beirat der SEC zur Verbesserung der Finanzberichterstattung
Beispiele von Vorschlagsentwürfen

A. Verbesserung der Entscheidungsnützlichkeit der bei der SEC eingereichten Berichte

 

bullet Zusammenfassende Darstellung am Anfang der Jahres- und Zwischenabschlüsse.
bullet Der privatwirtschaftliche Sektor sollte Hauptleistungsindikatoren entwickeln (Key Performance Indicators, KPI) in Hinblick auf Geschäftstätigkeit und Branche, in denen die wichtige Aspekte der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens widergespiegelt werden, die so nicht dem Abschluss zu entnehmen sind oder nicht-finanzielle Maßnahmen sein mögen.

 

B. Verbesserung des Rechnungslegungsstandardsetzungsprozesses

 

bullet Anerkennung der Vorrangigkeit der Perspektive der Investoren, da diese die Hauptadressaten von Abschlüssen sind, durch Erhöhung der Mitglieder aus diesem Bereich beim FASB und bei der FAF.
bullet Der FASB sollte die Feldversuche/-befragungen bei vorgeschlagenen Standards ausweiten, die Überprüfung nach Einführung formalisieren und in regelmäßigen Abständen bestehende Standards überprüfen.
bullet Einrichtung eines Forums zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Forum, FRF), um die Bemühungen des FASB mit der SEC, der PCAOB sowie den Anlegern, Prüfern und anderen Parteien zu koordinieren. Das FRF würde regelmäßig zusammenkommen, um die gegenwärtigen Anforderungen an das Berichtssystem zu analysieren, Prioritäten für Projekte zu setzen und zu erörtern, wie diese Projekte ausgeführt werden sollen.

 

C. Verbesserung der grundlegenden Struktur neuer Rechnungslegungsstandards

 

bullet Rechnungslegungsstandards sollten so aufgebaut sein, dass ihre Zielsetzung und Prinzipien deutlich dargestellt werden. Es sollte eine einfache Sprache verwendet werden. Vermeidung detaillierter Vorschriften, quantitativ festgelegter Abgrenzungen (die ähnliche Sachverhalte oftmals in unterschiedlichem Licht erscheinen lassen und anfällig für Manipulationen sein können) sowie zahlreicher Ausnahmeregelungen.
bullet Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB bei der Veröffentlichung neuer Standards und Interpretationen, die die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts ausweiten, Vorsicht walten lässt,  bis der FASB ein Bewertungsrahmenkonzept fertig stellt und die Infrastruktur für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts ausgebaut wird.
bullet Da das derzeitige System gemischter Attribute aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert vermutlich fortbestehen wird, werden in dem Berichtentwurf die Bemühungen des FASB unterstützt, die Gewinn- und Verlustrechnung in zwei oder mehr Abschnitte zu unterteilen, die unter anderem den Anlegern helfen würden, Barmittelzuflüsse von nicht realisierten Änderungen im beizulegenden Zeitwert zu unterscheiden.
bullet Aufgabe branchenspezifischer Leitlinien in der offiziellen Literatur.
bullet Offiziell formulierte alternative Rechnungslegungsmethoden sollten nicht bestehen.

 

D. Darstellung verbindlicher Interpretationsleitlinien

 

bullet Alle Interpretations- und Umsetzungsleitlinien von allgemeiner Bedeutung sollten von einem einzigen Standardsetzer veröffentlicht werden – dem FASB.
bullet Die SEC sollte ihre bestehenden Rechnungslegungsleitlinien in ein Format bringen, das dem vom FASB verwendeten entspricht.
bullet „Wenn es nicht innerhalb von wenigen Jahren zur Konvergenz von US-GAAP und IFRS kommt, sollten der FASB und die SEC erwägen, US-GAAP grundlegend neu zu überdenken.“

 

E. Klarstellende Leitlinien zu Neudarstellungen und zu Ermessensentscheidungen

 

bullet Die SEC und die PCAOB sollten Verlautbarungen zu ihren Vorgehensweisen veröffentlichen, um zu verdeutlichen, wie diese Aufsichtsbehörden die Angemessenheit von Ermessensentscheidungen bewerten.

 

 

10. Juli 2008: Erste sechs nationale Aktionspläne im Rahmen des Compliance-Programms des IFAC

Vor vier Jahren hat der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) das sogenannte Compliance-Programm aufgelegt, innerhalb dessen die IFAC-Mitgliedsorganisationen bestärkt werden, die IFAC-Regelungen zu befolgen und zu verbreiten. Nun hat der IFAC in seinem Bemühen, Rechnungslegungsorganisationen weltweit dazu zu bewegen, mit ihren Mitgliedern, den Aufsichtsbehörden, den Standardsetzern und anderen bedeutenden Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um den Berufsstand zu stärken, ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Das Compliance-Programm besteht aus drei Phasen:

 

bullet Die IFAC-Mitgliedorganisation muss den regulatorischen und den Standardsetzungshintergrund ihres Landes einordnen.
bullet Die IFAC-Mitgliedorganisation muss einordnen, inwieweit sie sich selbst der Konvergenz internationaler Standards verpflichtet und sich in die Einführung eines stabilen Rahmens zur Sicherstellung und Durchsetzung hochwertiger Prüfung wie in den Vorschriften des IFAC gefordert eingesetzt hat.
bullet Es sollen Aktionsplänen entwickelt werden, um den Konvergenzprozess voranzutreiben und andere Vorschriften des IFAC zu erfüllen.

 

Das Compliance-Programm befindet sich jetzt in der dritten Phase, und kürzlich wurden auf der Internetseite des IFAC die Aktionspläne von IFAC-Mitgliedern aus sechs Ländern veröffentlicht. Die entsprechenden Länder sind Argentinien, Botswana, China, Kenia, Rumänien und Tschechien. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IFAC.

 

 

9. Juli 2008: SEC beginnt erneute Untersuchung, wie regulierte Unternehmen berichten

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine 'ehrgeizige Maßnahme' zur Untersuchung eingeleitet, wie sie Informationen von börsennotierten Unternehmen, Fonds, Händlern und anderen regulierten Unternehmen bezieht und wie sie diese Informationen für Anleger und Märkte verfügbar macht. Sie nennen das Projekt die Angabeninitiative des 21. Jahrhunderts. In der ersten Phase der Untersuchung werden die Merkmale eines zukünftigen Systems von Angaben herausgearbeitet unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Technologie, der neuen Wege, mittels derer Anleger ihre Informationen beziehen, sowie jüngster Entwicklungen in der Art und Weise, wie Unternehmen ihre von der SEC verlangten Informationen zusammenstellen und berichten. Diese Phase wird bis Ende 2008 abgeschlossen sein. Daran anschließend wird ein beratender Ausschuss berufen werden, der die Fragen im Zuge eines öffentlichen und abgestimmten Prozesses eingehender erwägen wird. Die Pressemitteilung der SEC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

Angabeninitiative des 21. Jahrhunderts

 

Bei der Untersuchung wird es sich um eine grundlegende Überdenkung finanzieller Angaben handeln. Das beginnt mit den grundlegenden Zwecken von Angaben aus der Sicht von Anlegern und Märkten. Die Studie zielt darauf ab, die Zielsetzungen eines idealen Systems von Angaben auf Architekturebene herauszuarbeiten. Maßgeblich für die Unternehmen wird die Feststellung sein, wie man die Möglichkeiten der heutigen Informationstechnologie mit den regulatorischen Zielen der SEC und den Bedürfnissen der Anleger integrieren kann.

 

Die Untersuchung wird eine Überprüfung aller bestehenden Formulare und Berichtsanforderungen der SEC beinhalten und auch der Frage nachgehen, auf welche Weise Informationen der Kommission übermittelt werden, wobei ein besonderer Fokus auf unnötigen Dopplungen besteht. Sie wird auch eine Erwägung verschiedener alternativer Ansätze zur Erlangung und Veröffentlichung von Angabeinformationen beinhalten. Zudem wird man in der Studie Wege untersuchen, dass aufsichtrechtliche Vorschriften zur Sammlung von Informationen so zugeschnitten werden, dass man die beste, gleichzeitige Verteilung von Finanz- und erläuternden Angaben an die Anleger erhält. Und schließlich soll in der Studie untersucht werden, wie sich öffentliche Angaben am besten in die von der SEC vorgeschlagene neue EDGAR-Architektur einbringen lassen, mit der Anleger Daten suchen, zusammenstellen und vergleichen können.

 

 

9. Juli 2008: IAESB-Papier zur Messung der fortwährenden beruflichen Weiterentwicklung

Der International Accounting Education Standards Board (IAESB) hat ein Informationspapier veröffentlicht, mit dem er den Mitgliedsorganen von IFAC und Anderen bei der Entwicklung wirksamer Programme zur fortwährenden beruflichen Weiterentwicklung (Continuing Professional Development, CPD) für in der Rechnungslegung Tätige zur Seite stehen will. In dem Papier, das den Titel Ansätze zur Messung der fortwährenden beruflichen Weiterentwicklung trägt, werden die Bausteine eines wirksamen CPD-Programms erläutert, derzeitige Maßnahmen von Rechnungslegungs- und anderen berufsständischen Organisationen untersucht und Ansätze zur Messung der Wirksamkeit eines Programm erörtert.

 

Ein grundlegendes Thema dieses Papiers ist die Erörterung von input- und outputbasierter CPD-Messung. Inputbasierte Messungen wurden unlängst von vielen berufsständischen Organisationen infrage gestellt. Diese Organisationen haben erkennt, dass die bloße Aufzeichnung der auf CPD verwendeten Stunden nicht notwendigerweise ein Indikator dafür ist, dass etwas erlernt wurde oder dass die CPD zu einer Veränderung im Tun führt. In einem Klima erhöhter Rechenschaftspflicht und des Drucks von außen wenden sich berufsständische Organisationen den outputbasierten Bewertungstechniken zu, die genau das messen können, was inputbasierte Bewertungen nicht können: die Wirkung von CPD auf professionelles Handeln der Praktiker.

 

Um gibt Widerstände hinsichtlich der Umsetzung outputbasierter Bewertung, die aus wahrgenommenen Kosten sowie dem Gefühl der Berufstätigen, überprüft zu werden, herrührt. Die Zielsetzung des Papier besteht darin herauszufinden, was berufsständische Organisationen im Hinblick auf CPD-Bewertungen derzeit tun und den Erfolg der verschiedenen Systemtypen zu verstehen. Das wird in eine begründete Analyse der Vor- und Nachteile input- und outputbasierter Bewertungssysteme münden. Wir haben herausgefunden, dass es bis zu einem völligen outputbasierten System vieler Schritte bedarf und dass erfolgreiche Outputmessungen nicht so weit weg sind, wie viele Organisationen des Berufsstands vermuten mögen.

 

Sie können das Papier kostenfrei von der IFAC-Website beziehen. Die zugehörige Pressemitteilung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

 

9. Juli 2008: Accounting Roundup – Rückblick zweites Quartal 2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Ausgabe für das zweite Quartal 2008 ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (55 Seiten in englischer Sprache, 872 KB). Diese Ausgabe enthält kurze Beschreibungen der Verlautbarungen,  die Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Unternehmensführung betreffen und die im ersten Quartal 2008 von den Standardsetzern und Aufsichtsbehörden wie FASB, IASB, IFRIC, FASAB, GASB, EITF, SEC, PCAOB und AICPA verabschiedet wurden. Dieser Quartalrückblick besteht aus den Artikeln aus den Ausgaben von April und Mai2008, die, wenn nötig, entsprechend angepasst wurden, und neuen Artikeln für den Monat Juni. Daneben finden Sie in dem Newsletter Informationen über kommende Dbrief-Webcasts. Frühere Ausgaben finden Sie hier.

 

In dieser Ausgabe von Accounting Roundup werden die folgenden internationalen und IFRS-bezogenen Entwicklungen abgedeckt:

 

bullet AICPA erkennt IASB als Standardsetzer an
bullet IASB gibt jährliche Verbesserungen an den IFRS heraus
bullet IASB und FASB geben zwei Dokumente zum Rahmenkonzept heraus
bullet IASC-Stiftung veröffentlicht die IFRS-Taxonomie für 2008
bullet IASB beruft Expertenrat für Finanzinstrumente
bullet Überprüfung der Satzung der IASC-Stiftung

 

 

9. Juli 2008: ECOFIN-Erklärung zur Führung des IASB

Der Rat für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union hat am 8. Juli 2008 in Brüssel getagt. Unter anderem wurde die Unternehmensverfassung des IASB erörtert und eine Erklärung zur Führung des IASB verabschiedet (ECOFIN Conclusions on IASB Governance, in englischer Sprache, 130 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:
Der Rat verabschiedete die folgenden Erklärungen:

Der Rat begrüßt die Vorschläge, die in dieser Hinsicht von der IASC-Stiftung gemacht worden sind, und ist der Meinung, dass eine weitere Reform der Führung und der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASC-Stiftung und des IASB anhand der folgenden Schlüsselprinzipien erfolgen sollte:

bullet Die Erfüllung der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASC-Stiftung sollte durch Einrichtung eines Überwachungsgremiums verbessert werden, das genügend Macht haben sollte, um die notwendige Überwachung der IASC-Stiftung zu leisten; es sollte zuerst sicherstellen, dass die Treuhänder ihrer Aufsichtsrolle gegenüber dem IASB ausreichend nachkommen, es sollte eine aktive Rolle in der Auswahl der Treuhänder spielen und die endgültige Auswahl genehmigen. Die Mitglieder des Überwachungsgremiums sollte die Möglichkeit haben, dem IASB Fragen des öffentlichen Interesses, einschließlich derjenigen, die sich auf Finanzstabilität- und -aufsicht beziehen, und Fragen der Gesamtstrategie zur Erörterung nahezulegen. Das Überwachungsgremium sollte also eng mit dem Vorsitzenden der Treuhänder zusammenarbeiten, dem im Rahmen der IASCF-Satzung die Verantwortung dafür übertragen werden sollte, sicherzustellen, dass allen Ansichten und Bedenken von Vertretern des öffentlichen Interesses von Seiten des IASB Rechnung getragen wird.
bullet Das Überwachungsgremium sollte aus den entsprechenden Organen zusammengesetzt sein, die für das öffentliche Interesse bezüglich der Einführung und Übernahme von Rechnungslegungsstandards in ihren jeweiligen Rechtskreisen verantwortlich sind; dies schließt die internationalen Gremien ein, die die Organe vertreten, die für finanzielle Stabilität verantwortlich sind, ebenso wie Schlüsselorgane, die im Rahmen von Finanzstabilität tätig sind. Die Europäische Kommission wird Mechanismen vorschlagen, mit denen sichergestellt werden kann, dass im Gremium der koordinierte Standpunkt aller relevanten europäischen Institute und Gremien sowie der Mitgliedstaaten vertreten ist.
bullet Der IASB muss eine größere Transparenz und Legitimität seiner Standardsetzungs- und Agendafestlegungsprozesse erreichen; insbesondere muss dies durch mehr systematische öffentliche Konsultation bezüglich des Arbeitsprogramms des IASB geschehen, einschließlich der Agenda für die Konvergenz zwischen IASB und FASB und weiterer Feldversuche. Die Effektivität des Standardbeirats sollte verbessert werden; die Rolle der Auswirkungsanalysen als verpflichtender Bestandteil des Konsultationsprozesses des IASB sollte formalisiert werden; und mögliche Änderungen an den Amtszeiten der IASB-Mitglieder sollten erwogen werden, einschließlich einer Beschränkung der Amtszeit des IASB-Vorsitzenden. Die Ansichten öffentlicher Organe, insbesondere solcher, die für Finanzstabilität und -aufsicht verantwortlich sind, sollten im Standardsetzungsprozess des IASB angemessen widergespiegelt werden.
bullet Die Mitglieder des IASB als Ganzes sollten eine angemessen Balance von praktischer und fachlicher Erfahrung aufweisen sowie eine Streuung geographischer Erfahrungen, um zu der Entwicklung hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards beizutragen. Die Rolle der EU als größter Anwenderkreis von IFRS sollte angemessen widergespiegelt werden.
bullet Der Rat betont die Dringlichkeit der Verbesserung der Möglichkeiten der EU, zeitnah und konsistent zu der Erörterung internationaler Rechnungslegung beitragen zu können. Er begrüßt daher die Bemühungen, die Rolle der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu stärken, insbesondere in Bezug auf zeitnahen vorgelagerten Einfluss auf den Agendafestlegungsprozess des IASB. Die Vereinbarungen über die Führung von EFRAG sollten sicherstellen, dass alle europäischen Interessengruppen ausgewogen vertreten werden. EFRAG sollte effektive und transparente Verfahren einrichten, um sicherzustellen, dass die Beratungsgruppe im öffentlichen Interesse und auf eine Art und Weise agiert, die mit der europäischen Politik hinsichtlich der Finanzberichterstattung übereinstimmt. Der Rat begrüßt die jüngsten Fortschritte, die bei der Reform der Führungsstruktur von EFRAG in dieser Hinsicht erzielt worden sind.

 

 

8. Juli 2008: DRSC-Bericht über das zweite Quartal 2008 erschienen

Der Quartalsbericht des DRSC über das zweite Quartal 2008, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC und anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG und des DRSC (DSR/RIC) informiert, kann ab sofort hier heruntergeladen werden (856 KB).

 

 

8. Juli 2008: Neuer Leitfaden zu IFRS 5 in koreanischer Sprache

Unsere koreanischen Kollegen haben einen 74-seitigen Leitfaden in koreanischer Sprache zu IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche veröffentlicht. Es handelt sich um eine Übersetzung des englischsprachigen Leitfadens, den Sie hier finden. Sie können sich den Leitfaden zu IFRS 5 in koreanischer Sprache kostenfrei herunterladen (706 KB). Unsere neu angelegte Länderseite Korea bietet Ihnen weitere IFRS-Veröffentlichungen in koreanischer Sprache und Informationen über die Rechnungslegung in Korea allgemein.

 

 

8. Juli 2008: Neue Deloitte-Leitlinien zu IFRS 3 und IAS 27 sind jetzt verfügbar

Das Global Office von Deloitte hat Unternehmenszusammenschlüsse und Veränderungen der Eigentümeranteile: Ein Leitfaden zu den überarbeiten Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 veröffentlicht. Im Januar 2008 hat der IASB eine überarbeitete Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und eine überarbeitete Fassung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS herausgegeben. Damit hat der Board die Phase II seines Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen abgeschlossen und wesentliche Konvergenz zwischen den IFRS und US-GAAP erreicht. Dieser Leitfaden im Umfang von 164 Seiten ist hauptsächlich der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 (2008) gewidmet. Wo dies notwendig ist, werden die zugehörigen Vorschriften aus IAS 27 (2008) mit berücksichtigt – insbesondere in Hinblick auf die Definition von Beherrschung, die Bilanzierung nicht beherrschender Anteile und Veränderungen der Eigentümeranteile. Andere Aspekte von IAS 27 (wie beispielsweise die Anforderungen zur Erstellung von Konzernabschlüssen und die detaillierte Vorgehensweise bei der Konsolidierung) werden nicht angesprochen.

 

Laden Sie sich die englischsprachige Broschüre Business Combinations and Changes in Ownership Interests: A Guide to the Revised IFRS 3 and IAS 27 herunter (647 KB).

 

Die einzelnen Kapitel des neuen Deloitte-Leitfadens zu IFRS 3 und IAS 27:
  1. Einleitung
  2. Die den überarbeiteten Standards zugrunde liegenden Prinzipien
  3. Bilanzierung nach der Erwerbsmethode
  4. Anwendungsbereich
  5. Bestimmung eines Unternehmenszusammenschlusses
  6. Bestimmung des Erwerbers
  7. Bestimmung des Erwerbszeitpunkts
  8. Ansatz und Bewertung der bestimmbaren erworbenen Vermögenswerte, übernommenen Schulden und nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen
  9. Bestimmung und Bewertung der Gegenleistung
  10. Ansatz und Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes oder von Gewinnen aus einem günstigen Erwerb
  11. Bilanzierung nach dem Zusammenschluss
  12. Stufenerwerb und Teilveräußerungen
  13. Unternehmenszusammenschlüsse ohne Übertragung einer Gegenleistung
  14. Umgekehrte Unternehmenserwerbe
  15. Datum des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen
  16. Angaben

 

Anhänge:

 

bullet Anhang 1 Vergleich zwischen IFRS 3(2008) und IFRS 3(2004) sowie Vergleich zwischen IAS 27(2008) und IAS 27(2003)
bullet Anhang 2 Fortbestehende Unterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP

 

 

8. Juli 2008: Treuhand-Kammer veröffentlicht zwei weitere Leitliniendokumente zu Prüfungsfragen

Die Schweizer Treuhand-Kammer hat zwei weitere Dokumente zu Prüfungsfragen veröffentlicht. Zum einen handelt es sich um Fragen und Antworten zum neuen Revisionsrecht (115 KB), zum anderen um einen Leitfaden zur IT-Prüfung (4.290 KB).

 

 

8. Juli 2008: IASB richtet eigene Seite zur Finanzmarktkrise ein

Im April 2008 hat das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) der Gruppe der G7-Minister und Zentralbankdirektoren einen Bericht unterbreitet, in dem Empfehlungen für die Stärkung der Finanzmärkte und -institute ausgesprochen wurden. Der Bericht war das Ergebnis der Zusammenarbeit der wichtigsten internationalen Organe und Behörden der bedeutendsten Finanzzentren einschließlich des IASB. Es wurden 67 Empfehlungen ausgesprochen, die von den G7-Ministern am 11. April 2008 verabschiedet wurden. Von den Empfehlungen betreffen drei die Verbesserung der Finanzberichterstattung. Diese Empfehlungen bilden den Kern der Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise. Der IASB hat jetzt eine eigene Seite zur Finanzmarktkrise eingerichtet, auf der die Reaktionen des IASB dargestellt und auf weitere Äußerungen seitens des IASB verwiesen werden. Unsere entsprechende Seite auf IAS PLUS gibt einen Überblick über die Reaktionen und Meinungsäußerungen weltweit.

 

 

8. Juli 2008: Mitschrift der Sitzung der Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer

Die Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer ist am Freitag, den 27. Juni 2008, von 10:00 bis 16:30 Uhr zur Sitzung zusammengekommen. Die Tagesordnung für diese Sitzung wurde entlang der Fragen zusammengestellt, die in der Aufforderung zur Stellungnahme des Diskussionspapiers enthalten sind. Nachfolgend haben wir für Sie die Übersetzung der Mitschrift eines Mitarbeiters von Deloitte übersetzt, der als Beobachter teilgenommen hat.

Mitschrift von der Sitzung der Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer

27. Juni 2008, London

 

bullet Einführung

 

Sir David Tweedie gab eine kurze Einführung in das Projekt und erläuterte dessen Einordnung in das Arbeitsprogramm des IASB. Er wies darauf hin, dass sowohl des Standard des US-amerikanischen Standardsetzers FASB als auch der Standard des IASB als mangelhaft angesehen werden. Obwohl es wünschenswert sei, ein umfassendes Projekt zu Leistungen an Arbeitnehmer aufzulegen, wäre es nicht möglich gewesen, ein solches Projekt innerhalb der 2011-Zeitgrenze abzuschließen. Deshalb sei das Projekt im Umfang begrenzt.

 

bullet Anwendungsbereich

 

Der Stab leitete in das Thema dadurch ein, dass er die Fragen aus dem Diskussionspapier noch einmal vorstellte, und wies darauf hin, dass einige Anwender bereits die folgenden Bedenken angemeldet hätten:

 

bullet Ein umfassendes Projekt wäre immer noch vorzuziehen.
bullet Angaben hätten angesprochen werden sollen.
bullet Die Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen hätte klargestellt werden sollen.
bullet Es hätten mehr definitive Leitlinien zur Verfügung gestellt werden sollen, wo Gewinne und Verluste aus Pensionsplänen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden sollen (als Teil der betrieblichen Gewinne und Verluste oder im Rahmen der Aufwendungen und Erträge zur Finanzierung).

 

Ein Mitglied der Arbeitsgruppe wies darauf hin, dass es notwendig sei, darauf hinzuweisen, dass Angaben zu Diskontierungssätzen für die Erfüllung regulatorischer Anforderungen, die nicht den Marktrenditen für Regierungsanleihen entsprechen, bereits als durch die allgemeinen Angabeforderungen in IAS 1 abgedeckt angesehen werden könnten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der Umfang des Diskussionspapiers Verwirrung bei den Anwendern hervorrufen könne, da es sich nicht länger um ein Projekt zur schnellen Lösung der größten Probleme von IAS 19 handele und da die vorgeschlagenen Änderungen weitreichende Auswirkungen haben würden.

 

Weitere Sachverhalte, die angesprochen werden sollten, waren für manche Mitglieder Pläne mehrerer Arbeitgeber und die Wechselwirkung zwischen den neuen Ansatzerfordernissen und den Erfordernissen aus der Zwischenberichterstattung. Einige Mitglieder zeigten sich besorgt, dass die Aufgabe des Korridors ohne erneute Erörterung der Methode der laufenden Einmalprämien und der ihr zugrunde liegenden Annahmen negative Auswirkungen haben könnte.

 

Es wurde weiterhin darauf hingewiesen, dass die zunehmende Konvergenz mit den US-GAAP hinsichtlich der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer positiv sei. Ein Mitglied der Arbeitsgruppe merkte an, dass die sofortige Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste aufgrund der Einführung von SFAS 158 in den USA eigentlich kein Thema mehr darstelle, auch wenn es im Vorfeld hiergegen viele Einwände gab, weshalb es umso wichtiger sei, sich auf die Verbesserung der Bilanzierung komplexer Pläne zu konzentrieren, die von den aktuellen Standards nur unzureichend abgebildet würden („broken plans“).

 

Außerdem wurde hervorgehoben, dass eine erneute Erörterung des Diskontierungssatzes, der für die Abzinsung der Leistungsverpflichtung verwendet würde, wichtig sei. Einige Mitglieder der Arbeitsgruppe drückte ihre Zustimmung zu dem Vorschlag aus, neben der sofortigen Erfassung auch die Verwendung tatsächlicher Renditen aus Planvermögen zuzulassen.

 

Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt zusammengefasst:

 

bullet Eine umfassende Überarbeitung wäre gut, aber thematische Beschränkungen sind notwendig.
bullet Sofortige Erfassung wird von allen unterstützt.
bullet Die Bewertung leistungsorientierter Pläne sollte zum Umfang des Projektes gehören.
bullet Fragen bezüglich der Zwischenberichterstattung sollten erörtert werden.
bullet Die Definition von beitragsbasierten Zusagen ist noch fehlerhaft.
bullet Pläne mehrerer Arbeitnehmer sollten aufgenommen werden.

 

Es wurde darauf hingewiesen, dass Fragen, die nicht durch das Diskussionspapier oder einen daraus entstehenden Standard abgedeckt sind, wahrscheinlich an IFRIC weitergereicht werden.

 

bullet Ansatz und Darstellung

 

Der Stab stieß dann eine Diskussion zu Ansatz und Darstellung an. Es wurde hervorgehoben, dass erste Reaktionen eine breite Zustimmung zur sofortigen Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und zur Streichung anderer, aufschiebender Methoden erkennen hätten lassen. Schwerwiegender sei allerdings die Frage, wo diese Gewinne und Verluste ausgewiesen werden sollten. Von den drei Ansätzen, die im Diskussionspapier genannt wurden, schienen Ansatz 1 (Erfassung sämtlicher Änderungen von Pensionsverpflichtung und Planvermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung) und Ansatz 3 (Erfassung des Dienstzeitaufwands sowie des Zinsaufwands aus der Aufzinsung der Rückstellung und des angenommenen Zinsertrags aus Planvermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung und erfolgsneutrale Erfassung aller anderen Komponenten einschließlich der Unterschiede zwischen angenommenen Zinsertrag und dem tatsächlichen Ertrag aus Planvermögen) jeweils von der Hälfte der Stellungnehmenden unterstützt zu werden.

 

Einige Mitglieder drückten Bedenken gegen Ansatz 3 aus (Neubewertungsansatz), bei dem eine erwartete Rendite verwendet wird. Andere hielten es für wichtig, dass der Finanzierungscharakter von Leistungen an Arbeitnehmer widergespiegelt würde. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass alle Gewinne ausgeschüttet werden könnten, wenn das Nettoeinkommen nach IFRS die Ausschüttungsbemessungsgrundlage sei. Es wurde auch hervorgehoben, dass es fragwürdig sei, die gesamte leistungsorientierte Verpflichtung in der Bilanz auszuweisen, wenn man nicht wisse, ob das Bewertungsattribut richtig sei. Außerdem hänge die Akzeptanz der Darstellung von Gewinnen und Verlusten auch vom Ergebnis des IASB-Projekts zur Darstellung des Abschlusses ab.

 

Ein anderes Mitglied der Arbeitsgruppe hielt fest, dass, wenn Ansatz 1 gewählt würde, es klar sein müsse, wo die Gewinne und Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen würden. Das gelte besonders für Plankürzungen und Erfüllungen. Einige Mitglieder zeigten Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass manche Pläne extern verwaltet würden, dass die Auswirkungen aber so dargestellt würden, als ob das Unternehmen sie verursacht hätte. Die Geschäftsführung könnte dafür verantwortlich gehalten werden. Eines der anwesenden Boardmitglieder sagte, dass die Unterscheidung zwischen betrieblicher Tätigkeit und Finanzierungstätigkeit im demnächst erscheinenden Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses behandelt würde. In diesem Zusammenhang wurde gefragt, ob das Prinzip des inneren Zusammenhangs die Möglichkeit der Untergliederung von Erträgen und Aufwendungen verbieten würde. Eines der anwesenden Boardmitglieder bestätigte dies.

 

Es wurde weiterhin festgehalten, dass die Verwendung der erwarteten Rendite aus dem Planvermögen etwas sei, dass bis jetzt noch nicht vorgekommen sei, und dass damit die Rechnungslegung die Realität interpretieren würde. Einer der Anwender hob hervor, dass eine erwartete Rendite als eine irrelevante Information in der Gewinn- und Verlustrechnung angesehen würde. Einige Mitglieder gaben der Meinung Ausdruck, dass die Anwender ein „sauberes“ Dienstzeitaufwandselement brächten (entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang).

 

Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt zusammengefasst:

 

bullet Sofortige Erfassung wurde gut aufgenommen; die Bewertung leistungsorientierter Zusagen ist jedoch noch zu klären.
bullet Es gibt keine eindeutige Mehrheit für die Darstellung der versicherungsmathematischen Gewinne nach Ansatz 1 oder nach Ansatz 3; Ansatz 2 (auch als "Finanzierungsansatz" bezeichnet) findet keine Unterstützung.
bullet Sauberer Dienstzeitaufwand ist wichtig.

 

bullet Beitragsbasierte Zusagen

 

Der nächste Punkt auf der Tagesordnung war die Definition beitragsbasierter Zusagen als Ersatz für die Kategorie beitragsorientierter Pläne. Der Stab hob hervor, dass alle Pläne, die heute beitragsorientiert sind, in die neue Kategorie fallen würden; ihre Bilanzierung sollte sich jedoch nicht ändern. Durchschnittsgehaltspläne würden ebenfalls unter das Konzept der Beitragsbasierung fallen, hob der Stab hervor. Erste Rektionen auf die Definition von Seiten der Anwender seien gewesen, dass der Anwendungsbereich zu weit gefasst sei. Es wurde erklärt, dass die Bewertung von beitragsbasierten zusagen sowohl verfallbare als auch unverfallbare Zusagen umfassen würde.

 

Ein Mitglied hob hervor, dass in seinem Rechtskreis viele Pläne wie leistungsorientierte Pläne aussähen aber in Wirklichkeit Cash-balance-Pläne seien; zwischen beiden zu unterscheiden würde als schwierig angesehen. Eines der Mitglieder aus dem US-amerikanischen Wirtschaftsraum wies darauf hin, dass viele US-amerikanische Pläne in die neue Kategorie fallen würden. Andere verliehen nachdrücklich ihrer Meinung Ausdruck, dass die Unterteilung zu weit gefasst wäre und dass in manchen Rechtskreisen nun beinahe 100 Prozent der Pläne in die beitragsbasierte Kategorie fielen.

 

Ein weiterer Bereich, in dem Bedenken angemeldet wurden, war, dass sich die Bewertung in der Auszahlungsphase bei leistungsorientierten und beitragsbasierten Zusagen unterscheide, auch wenn das Zahlungsprofil identisch sei.

 

Einige Mitglieder erhoben Bedenken hinsichtlich der Anwendung der Definition, weil sie der Meinung waren, dass sie nicht eindeutig genug sei, um sie auf gegenwärtige und künftige Zusagen anzuwenden.

 

Der Stab fragte die Mitglieder dann, ob die Festlegung in der Unterscheidung fallengelassen werden könnte. Ein Mitglied antwortete, dass diese Frage mit den Anwendern erörtert werden müsse, deren Regierungen bei der Bestimmung der zugesagten Renditen beteiligt wären. Der Stab gab zur Antwort, dass dies mit einer Maximalbetragsklauselbilanzierung gelöst werden würde (also durch Abspaltung des optionalen Elements). Es schien Übereinstimmung zu herrschen, dass nichts zu tun keine Option wäre, dass aber die Entwicklung eines Prinzips (zu) schwierig sein könnte. Einige Mitglieder äußerten die Meinung, dass dem Board besser gedient sei, wenn man die problematischsten Pläne identifiziere und dann eine Regel schaffe, mit der diese in die beitragsbasierte Kategorie fielen.

 

Der Stab stieß dann eine Diskussion über die Bewertung beitragsbasierter Zusagen an. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert schwierig sei, da man alle möglichen Ergebnisse berücksichtigen müssen – dies sei bei der Methode der laufenden Einmalprämie nicht notwendig. Andere sagten aus, dass in IAS 39 einige Leitlinien zur Verfügung gestellt würden, aber Pensionszusagen bestünden nicht nur aus Finanzrisiken. Die Versicherungsmathematiker müssten stochastische Modelle für Multi-Szenarien entwickeln, was für die Ersteller finanziell aufwendig wäre (und indirekt auch für ihre Prüfer).

 

Einige waren der Meinung, dass das eigene Kreditrisiko nicht relevant sei, wenn der Plan voll finanziert sei; der Finanzierungsstatus würde also Auswirkungen darauf haben, wie das eigene Kreditrisiko einzubeziehen sei. Andere wiesen darauf hin, dass es zu Asymmetrien kommen würde, wenn man keine Prämien außer dem Zinsrisiko aufnehme, aber auf der Seite der Vermögenswerte Liquiditäts- und Nichterfüllungsprämien beinhaltet wären. Es wurde vorgeschlagen, auf bestehende Leitlinien in IAS 39 und IFRS 2 hinsichtlich der Bewertung zu verweisen.

 

Eines der anwesenden Boardmitglieder schlug vor, die problematischsten Pläne, sobald man sie identifiziert habe, in den Anwendungsbereich von IAS 39 aufzunehmen.

 

Der Stab beschrieb dann zwei der Pläne, die als problematisch angesehen werden:

 

Zusage 1: Beitrag von X % des Jahresgehalts zuzüglich des Planvermögensertrags sowie einer garantierten Rendite

 

Zusage 2: Beitrag von X % des gegenwärtigen Gehalts zuzüglich der Rendite eines bestimmten Eigenkapitalindexes

 

Es wurde klargestellt, dass die Beiträge ohne Risiko in den Index investiert hätten werden können, aber dass bei einer anderen Anlagestrategie die Zusage ein Finanzierungselement hätte.

 

Ein Mitglied hob hervor, dass der Versuch, Pläne zu identifizieren, Probleme für bestehende Pläne lösen könnten; es würden aber in der Zukunft immer neue Pläne entwickelt.

 

Der Arbeitsgruppe erörterte dann ausführlich die Auswirkungen der angewendeten Bewertungsmethoden und was der angemessene Diskontierungssatz sei (Vermögensertrag, Anleiheverzinsung, ...). Es wurde vorgeschlagen, den Zeitwert von jeglichen Wahlkomponenten auszuschließen, da dies die Bewertung vereinfachen würde. Einige Mitglieder zeigten sich besorgt hinsichtlich der Modellierung der Risikoprämien, die aufgenommen werden müssten, die dann Risiken von Ereignissen widerspiegeln würden, die nicht wie vorhergesagt eintreten würden. Diese Mitglieder schlugen vor, dass es eine Verknüpfung zum Versicherungsprojekt geben solle.

 

Eines der anwesenden Boardmitglieder wies darauf hin, dass die Beschränkung des Anwendungsbereichs zu einem Haufen von Regeln führen würde.

 

Dieser Teil der Sitzung wurde vom Stab wie folgt zusammengefasst:

 

bullet Der Anwendungsbereich wird als nicht richtig angesehen.
bullet Wie wäre zu bilanzieren, wenn die Rendite von einer dritten Partei garantiert wird?
bullet Gibt es Verknüpfungsmöglichkeiten zum Versicherungsprojekt?

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie ist nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier.

 

 

8. Juli 2008: Arnold Schiller folgt John Kellas als Vorsitzender des IAASB nach

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat WP Prof. Dr. Arnold Schiller für eine dreijährige Amtszeit, die mit dem 1. Januar 2009 beginnt, als Vorsitzenden des International Auditing und Assurance Standards Boards (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, benannt. Professor Schiller ist derzeit geschäftsführender Direktor der Aufsichtsbehörde für Finanzinstitute in den Niederlanden. Er ist Mitglied des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und war von 1999 bis 2006 Vorsitzender von dessen Arbeitsgruppe zu Rechungslegungsfragen. Er war außerdem Präsident des niederländischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Koninklijk Nederlands Institut van Registeraccountants, NIVRA). Professor Schiller wird John Kellas ersetzen, der seit 2000 für den IAASB und dessen Vorgänger tätig war und seit 2004 als Vorsitzender diente. Die englischsprachige Presseerklärung des IFAC finden Sie hier.

 

 

7. Juli 2008: Agendaseiten aktualisiert

Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom Juni 2008 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln:

 

bullet Aufgegebene Geschäftsbereiche (Änderungen an IFRS 5)
bullet Darstellung des Abschlusses – Phase B
bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2008
bullet Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Rahmenkonzept –  Phase B: Elemente und Ansatz
bullet Rohstoffindustrien – Forschungsprojekt
bullet Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen

 

Auf der Sitzung wurden außerdem verschiedene Themen erörtert, die nicht Teil eines Projekts des IASB sind. Die Protokollabschnitte zu diesen Themen finden Sie hier:

 

bullet Arbeitsprogramm des IASB
bullet Projekt des FASB zum Hedge Accounting – Unterrichtseinheit
bullet IFRIC – Genehmigung der endgültigen Interpretationen (wir haben auch neue IAS PLUS-Seiten zu IFRIC 15 und IFRIC 16 angelegt)

 

 

7. Juli 2008: Sechs neue IAS Plus-Newsletter in chinesischer Sprache



Unsere chinesischen Kollegen haben sechs Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters zu jüngst herausgegebenen Standards und Interpretationen ins Chinesische übertragen. Nachfolgend finden Sie alle Verknüpfungen. Die Newsletter sind direkte Übersetzungen der englischsprachigen Originale, die Sie hier finden.

 

bullet IAS Plus-Newsletter zu IFRS 1 und IAS 27 (162 KB)
bullet IAS Plus-Newsletter zu IFRS 3 (221 KB)
bullet IAS Plus-Newsletter zu IFRS 8 (152 KB)
bullet IAS Plus-Newsletter zu IAS 1 (187 KB)
bullet IAS Plus-Newsletter zu IFRIC 12 (172 KB)
bullet IAS Plus-Newsletter zu IFRIC 13 (147 KB)

 

 

Weitere Informationen in chinesischer Sprache finden Sie auf der CAS Plus-Internetseite.

 

 

7. Juli 2008: Wortwörtliche Mitschrift von den Gesprächsrunden zur IASCF-Satzung am 19. Juni 2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am 19. Juni 2008 mit einer Reihe interessierter Parteien zusammen, um ihre ersten Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung zu erörtern. In unserer Nachricht vom 21. Juni 2008 hatten wir Ihnen bereits ein deutschsprachiges, zusammenfassendes Protokoll zur Verfügung gestellt. Der IASB hat jetzt eine wortwörtliche, nicht editierte Mitschrift aller Sitzungsteile in englischer Sprache auf seiner Internetseite bereitgestellt: http://www.iasb.org/News/Announcements+and+Speeches/Round-table+transcripts+published.htm.

 

 

7. Juli 2008: EFRAG empfiehlt Übernahme der Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sich gegenüber den Kommissionsdienststellen für eine Übernahme der Änderungen an den IFRS ausgesprochen, die sich im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts ergeben haben. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungen den Übernahmekriterien der EU – Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der resultierenden Finanzinformationen – entsprechen. In der Übernahmeempfehlung (in englischer Sprache, 137 KB) geht EFRAG auf die bedeutenderen Änderungen jeweils einzeln ein.

 

 

7. Juli 2008: IFRS Insights – 2. Ausgabe des neuen Newsletters von Deloitte USA

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue Veröffentlichung mit dem Titel IFRS Insights ins Leben gerufen. Sie soll den wachsenden Bedarf US-amerikanischer Unternehmen hinsichtlich aktueller Informationen zu Entwicklungen in den IFRS und die wachsende Nachfrage nach IFRS-Umsetzungshinweisen abdecken. Die neue Publikation stellt sich diesem Informationsbedarf, indem sie die neuesten Entwicklungen in den IFRS aufzeigt, praktische Ratschläge für Unternehmen bietet, die IFRS anwenden wollen, den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds darstellt und auf relevante Werkzeuge und Ressourcen verweist. Laden Sie sich die zweite Ausgabe der IFRS Insights herunter (in englischer Sprache, 205 KB). Sie können den Newsletter auch direkt abonnieren.

 

 

5. Juli 2008: IAS Plus-Newsletter zu IFRIC 15 und IFRIC 16

Das Global IFRS Office von Deloitte hat Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters zu den zwei Interpretationen veröffentlicht, die das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) am 3. Juli 2008 veröffentlicht hat (beide Dokumente in englischer Sprache):

 

bullet Sonderausgabe – IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien (133 KB)
bullet Sonderausgabe – IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (122 KB)

 

Alle alten Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenloses Abonnement per E-mail einschreiben.

 

 

5. Juli 2008: ECOFIN wird über IASB und Finanzmarktkrise beraten

Der Rat für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union wird am 8. Juli 2008 in Brüssel tagen. Die Tagesordnung beinhaltet eine Erörterung der Unternehmensverfassung des IASB sowie die Bilanzierung und Angaben durch Finanzinstitutionen. Das Hintergrundpapier können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 166 KB). Hier sind zwei Ausschnitte:
Internationale Bilanzierungsstandards – Unternehmensverfassung des IASB

 

Der Rat sollte die Beschlüsse zur Reform, die derzeit beim International Accounting Standards Board (IASB) stattfindet, im Nachgang der öffentlichen Anhörungen, mit denen Ende Mai begonnen wurde (11183/08), annehmen. Er die Unternehmensverfassung und Finanzierung des IASB bereits erörtert und zu diesem Thema Beschlüsse im Juli 2006 und Juli 2007 gefasst. Es gibt zwei Gründe, warum Beschlüsse in diesem Jahr erneut gefasst werden müssen:

 

bullet die IASCF, die für die Ernennung der Mitglieder und die Finanzierung des IASB zuständige Stiftung, hat einen Prozess der Überprüfung der Satzung im vergangenen Mai in der Absicht eingeleitet, ihre eigene Unternehmensverfassung und die des IASB zu verbessern; sie schlägt u.a. die Einrichtung eines Überwachungsorgans innerhalb der IASCF vor, die Verantwortung dafür trüge, dass das öffentliche Interesse und aufsichtliche Bedenken bei der Abfassung von Bilanzierungsstandards besser berücksichtigt werden;
bullet die jüngsten finanziellen Turbulenzen haben die Notwendigkeit für einen verlässlichen Mechanismus für die Abfassung von internationalen Bilanzierungsstandards dargelegt.

 

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Rat, eine starke europäische Position zum Ausdruck zu bringen, bei Betonung insbesondere der Prinzipien, die in den Beschlussentwürfen herausgearbeitet wurden.

 

Finanzmärkte – Umsetzung aktueller Maßnahmen

 

In Übereinstimmung mit dem 'Fahrplan' zur wirksameren Bekämpfung der Finanzmarktkrise seit August 2007, der auf der Oktobersitzung 2007 verabschiedet wurde, wird der Rat einen Blick auf Entwicklungen hinsichtlich der aktuellen Maßnahmen werfen. Der Rat sollte v.a. Beschlüsse zu den folgenden zwei Sachverhalten fassen:

 

bullet den Fortschritt bei der Transparenz von Banken und anderen Finanzinstitutionen hinsichtlich der Bewertung ihrer Risikoaktiva;
bullet der Linie, die in Europa und auf globaler Ebene zu den Ratingagenturen eingenommen werden soll (11229/08).

 

In den Beschlussentwürfen wird betont, dass umgehende und vollständige Angaben durch die Finanzinstitutionen hinsichtlich ihrer Risikopositionen bei leistungsgestörten Vermögenswerten und außerbilanziellen Vehikeln sowie hinsichtlich ihrer Abschreibungen und Verluste entscheidend sind, um das Vertrauen der Märkte zurückzugewinnen.

 

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat unlängst Empfehlungen verfasst, um den Banken Leitlinien bei der Einschätzung ihrer Vermögenswerte zu geben. Den Beschlussentwürfen zufolge ist dies ein sehr wichtiger Faktor zur Sicherstellung einer größeren Einheitlichkeit in der Praxis der Finanzinstitutionen. Diese wiederum ist entscheidend für die Wiederherstellung des Vertrauens in die tatsächliche Situation des Marktes.

 

 

4. Juli 2008: Teilnehmer der SEC-Gesprächsrunde zu Fair-Value-Bilanzierungsstandards bekanntgegeben

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat die Teilnehmer ihrer Gesprächsrunde zu Fair-Value-Bilanzierungsstandards bekanntgegeben. Der IASB wird durch das Boardmitglied James J. Leisenring vertreten sein. Die Gespräche werden am 9. Juli 2008 von 9:00h bis 12:30h amerikanischer Ostküstenzeit am Hauptsitz der SEC in Washington, D.C., stattfinden. Sie werden im Internet übertragen und später auf der Internetseite der SEC archiviert. Die vollständige Liste der Teilnehmer finden Sie hier, und weitere ausführliche Informationen zur Gesprächsrunde können Sie unserer Nachricht vom 26. Juni 2008 entnehmen.

 

 

4. Juli 2008: Jahresbericht 2007 von EFRAG

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Jahresbericht 2007 veröffentlicht (in englischer Sprache, 2.704 KB). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Göran Tidström, äußert sich im Rückblick auf die Aktivitäten von EFRAG während des letzten Jahres: „Es bedarf einer starken europäische Stimme, um dem IASB dabei zu helfen, das europäische Wirtschaftsumfeld und die Art und Weise, wie wir unsere Geschäfte führen, zu verstehen.“ Neben Zusammenarbeit mit dem IASB und Reaktionen auf die Arbeit des IASB beispielsweise durch Stellungnahmen legt EFRAG einen Schwerpunkt auf die Stimulation von Diskussionen zu Fragen der Rechnungslegung, bevor der IASB sich dazu äußert. Die Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) arbeitete 2007 an sechs Projekten:

 

bullet Rahmenkonzept des IASB (geleitet vom französischen Standardsetzer und EFRAG)
bullet Erlöserfassung (geleitet vom deutschen Standardsetzer und EFRAG, Diskussionspapier veröffentlicht am 23. Juli 2007)
bullet Rechenschaftspflicht (geleitet vom britischen Standardsetzer, Diskussionspapier veröffentlicht am 25. Juni 2007)
bullet Pensionen (geleitet vom britischen Standardsetzer, Diskussionspapier veröffentlicht am 31. Januar 2008)
bullet Eigen- und Fremdkapital (geleitet vom deutschen Standardsetzer, Diskussionspapier veröffentlicht am 28. Januar 2008)
bullet Erfolgsberichterstattung (geleitet vom spanischen Standardsetzer und EFRAG)

 

Der mögliche Übergang auf IFRS in den Vereinigten Staaten löst in Europa Bedenken aus, dass US-amerikanische Ansichten und Wünsche einen zu starken Einfluss auf die Arbeit des IASB nehmen könnten. Dazu nimmt Stig Enevoldsen, der Vorsitzende des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG und Partner von Deloitte in Dänemark, im Jahresbericht Stellung:

 

Wir müssen auch sicherstellen, dass der IASB wirklich ein globaler Standardsetzer bleibt und nicht auf die ein oder andere Art und Weise von den Vereinigten Staaten übernommen wird. In dieser Hinsicht müssen wir aber auch lernen, zu akzeptieren, dass der IASB Standards für die ganze Welt setzt und dass Europa, obwohl es einer der wesentlichen Anwenderkreise ist, nur einen anteilmäßigen Einfluss auf den IASB haben kann.

 

 

4. Juli 2008: GAA gibt Internetjournal zu Prüfungs- und Rechnungslegungsfragen heraus

Die Global Accounting Association (GAA), eine Vereinigung von neun Wirtschaftsprüferinstituten aus Ländern mit englischer Muttersprache, hat mit der Veröffentlichung eines zweimal im Monat erscheinenden Internetjournals mit dem Titel GAA Accounting begonnen. Die Adresse lautet www.gaaaccounting.com. Ausgabe 1 von Band 1 steht nun zur Verfügung. Im Journal werden eine Reihe von aktuellen Fragen aus den Bereichen Rechnungslegung und Finanzierung erörtert, wobei der Schwerpunkt hauptsächlich auf Prüfungs- und Bilanzierungsfragen, Aus- und Weiterbildung im Prüfungswesen, internem Rechnungswesen, KMU, Sozial- und Umweltfragen und Steuern liegt.

 

Zwei der vier Hauptartikel der ersten Ausgabe von GAA Accounting widmen sich IFRS-Themen:

 

bullet Prüferhaftung
bullet Deutlich verbesserte Unternehmensführung durch SOX: Studie
bullet Der Zusammenbruch des US-amerikanischen sub-prime-Hypothekenmarktes: Erklärung der Auswirkungen unter IFRS
bullet IFRS für KMU

 

 

Die GAA hat sich das Ziel gesetzt, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu steigern, Informationen auszutauschen und bei wichtigen internationale Fragen zusammenzuarbeiten. Dies alles geschieht im Interesse von hochwertiger Wirtschaftsprüfung und im öffentlichen Interesse. Die Internetseite der GAA finden Sie unter www.globalaccountingalliance.com/. Die Mitgliedsinstitute sind derzeit:

 

bullet das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA)
bullet das Institut der Wirtschaftsprüfer von Australien (Institute of Chartered Accountants in Australia)
bullet das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA)
bullet das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW)
bullet das Institut der Wirtschaftsprüfer von Irland (Institute of Chartered Accountants in Ireland, ICAI)
bullet das Institut der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS)
bullet das neuseeländische Institut der Wirtschaftsprüfer (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA)
bullet das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA)
bullet das südafrikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA)

 

 

4. Juli 2008: Kommissar McCreevy erörtert die Finanzmarktkrise

Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, äußerte sich bei einer Sitzung des Zentrums für europäische Politikstudien (Centre for European Policy Studies, CEPS) gestern in Brüssel über die Rolle der EU-Kommission bei den Finanzmarktunruhen (The Financial Turmoil – The Role of the EU Commission, in englischer Sprache,  75 KB). Unter anderem sprach er über die derzeitigen Bemühungen des IASB, sich der Bewertung von illiquiden finanziellen Vermögenswerten zu widmen. Er äußerte die Meinung, dass die Lösung des Problems in verbesserten Bewertungsmethoden liegen müsse und nicht in einer Aufgabe der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an sich. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus der Rede:
Es hat Forderungen gegeben, zeitweise die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aufzugeben, um mögliche prozyklische Auswirkungen zu verhindern und Wertminderungen von Vermögenswerten zu vermeiden. Sich jetzt einzumischen, birgt die Gefahr, die Verwirrung nur noch zu vergrößern und das Misstrauen in die Finanzinformationen der Unternehmen nur noch zu erhöhen. Dies ist auch in einem Bericht des Ausschusses der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) letzten Monat unterstrichen worden. Darin wurden eine Reihe von Bilanzierungsfragen herausgestellt, denen sich die Standardsetzer eventuell eingehender widmen müssten, um die Einheitlichkeit, die Vergleichbarkeit und die Transparenz von Bewertungsmethoden zu verbessern.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise.

 

 

3. Juli 2008: IFRIC-Leitlinien zu Absicherungen einer Investition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat eine Interpretation veröffentlicht, IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Gegenwärtig treten in der Praxis Abweichungen auf, da es verschiedene Ansichten dazu gibt, welche Risikopositionen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in Frage kommen.

 

Mit IFRIC 16 werden drei Hauptpunkte geklärt:

 

  1. Entsteht das Risiko aus (a) dem Fremdwährungsrisiko bei Umrechnung der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs in die funktionale Währung des Mutterunternehmens oder (b) dem Fremdwährungsrisiko bei Umrechnung der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs in die Darstellungswährung im Konzernabschluss des Mutterunternehmens?

    IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass aus der Darstellungswährung keine Risikoposition entsteht, die für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung durch ein Unternehmen in Frage kommt. Also kann ein Mutterunternehmen nur die Fremdwährungsdifferenzen als abgesichertes Risiko designieren, die aus dem Abweichen der eigenen funktionalen Währung von der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs entstehen.
     
  2. Welches Unternehmen innerhalb eines Konzerns kann das Sicherungsinstrument bei Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb halten? Gilt insbesondere, dass das Mutterunternehmen, das die Nettoinvestition in den ausländischen Geschäftsbetrieb hält, auch das Sicherungsinstrument zu halten hat?

    IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass das Sicherungsinstrument (die Sicherungsinstrumente) von jedem Unternehmen innerhalb das Konzerns gehalten werden kann (können).
     
  3. Wie hat ein Unternehmen die Beträge zu bestimmen, die aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung sowohl für das Sicherungsinstrument als auch für das Grundgeschäft umzugliedern sind, wenn das Unternehmen die Investition veräußert?

    IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass, obwohl IAS 39 bei der Bestimmung der Beträge, die im Hinblick auf das Sicherungsinstrument aus der Fremdwährungsumrechnungsrücklage in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern sind, anzuwenden ist, IAS 21 in Hinblick auf das Grundgeschäft anzuwenden ist.

 

IFRIC 16 tritt für Geschäftsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen, und kann prospektiv angewendet werden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 59 KB).

 

 

3. Juli 2008: IFRIC veröffentlicht Interpretation zur Errichtung von Immobilien

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat eine Interpretation veröffentlicht, IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien. IFRIC 15 vereinheitlicht die Bilanzierungspraxis in allen Rechtskreisen hinsichtlich der Erfassung von Erträgen aus dem Verkauf von Einheiten wie beispielsweise Wohnungen oder einzelnen Häusern „ab Plan“ (also bevor die Errichtung abgeschlossen ist) seitens der Errichtungsgesellschaft.

 

Aspekte von IFRIC 15:

 

bullet Grundlegende Frage. Die grundlegende Frage ist, ob die Errichtungsgesellschaft Güter verkauft (fertige Wohnungen oder Häuser)  oder Dienstleistungen (Erstellungsdienstleistungen als Baugesellschaft, die vom Erwerber beauftragt wird). Erträge aus dem Verkauf von Gütern werden normalerweise bei Lieferung erfasst. Erträge aus dem Verkauf von Dienstleistungen werden normalerweise nach Grad der Fertigstellung während des Baufortschritts erfasst. IFRIC 15 stellt Leitlinien zur Verfügung, wie bestimmt werden kann, ob eine Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien in den Anwendungsbereich von IAS 11 Fertigungsaufträge oder in den Anwendungsbereich von IAS 18 Erträge fällt. Daraus ergibt sich, wann die Erträge aus der Errichtung erfasst werden sollten.
bullet IAS 11 oder IAS 18? Eine Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien ist nur dann ein Fertigungsauftrag, der in den Anwendungsbereich von IAS 11 fällt, wenn der Erwerber in der Lage ist, die strukturellen Hauptelemente des Bauplans festzulegen, bevor die Errichtung beginnt, und/oder Änderungen der strukturellen Hauptelemente zu bestimmen, wenn die Errichtung begonnen hat (unabhängig davon, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht). Wenn der Erwerber diese Möglichkeit hat, ist IAS 11 anzuwenden. Wenn der Erwerber diese Möglichkeit nicht hat, ist IAS 18 anzuwenden.
bullet Wenn IAS 18, Dienstleistung oder Güter? Selbst wenn IAS 18 anzuwenden ist, kann der Vereinbarung die Lieferung von Errichtungsdienstleistungen betreffen und nicht  von Gütern. Dies wäre beispielsweise wahrscheinlich der Fall, wenn die Errichtungsgesellschaft die Errichtungsmaterialien nicht zu erwerben und zur Verfügung zu stellen hat. Wenn die Errichtungsgesellschaft die Errichtungsdienstleistung zusammen mit den Errichtungsmaterialien zur Verfügung zu stellen hat, um ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung, dem Erwerber eine Immobilie zu liefern, zu erfüllen, ist die Vereinbarung eine Vereinbarung über die Verkauf von Gütern nach IAS 18.
bullet Auswirkungen von IFRIC 15. Die wichtigste erwartete Änderung durch IFRIC 15 in der Praxis ist für manche Unternehmen eine Verschiebung weg von der Erfassung der Erträge im Laufe des Baufortschritts hin zur Erfassung der Erträge zu einem einzigen Zeitpunkt –  bei Abschluss der Errichtung oder bei Lieferung. Vereinbarungen, die davon betroffen sind, werden hauptsächlich diejenigen sein, die derzeit in Übereinstimmung mit IAS 11 bilanziert werden und nicht die Definition eines Fertigungsauftrags erfüllen, wie sie von IFRIC interpretiert wurde. Diese übertragen dem Erwerber nicht die Kontrolle und den wesentlichen Nutzen und die wesentlichen Risiken aus der Eigentümerschaft der in Errichtung befindlichen Immobilie in deren gegenwärtigen Zustand während des Baufortschritts.

 

IFRIC 15 tritt für Geschäftsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, und ist rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Lesen Sie auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 54 KB).

 

 

3. Juli 2008: AFRAC-Stellungnahme zur Bilanzierung von Zuschüssen

AFRAC hat seine neue Stellungnahme zum Thema "Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor" veröffentlicht. Ein Entwurf war bereits im März 2008 veröffentlicht worden, und die öffentlichen Stellungnahmen wurden berücksichtigt. Der Entwurf behandelt unter anderem Fragen zu den folgenden Gebieten:

 

bullet Definition von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor
bullet Von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor zu beachtende Rechnungslegungsvorschriften
bullet Definition von Zuschüssen
bullet Bilanzierung von echten Zuschüssen
bullet Bilanzierung von unechten Zuschüssen
bullet Berechnung der URG-Kennzahlen

 

Die Stellungnahme ist auf der Internetseite des AFRAC abrufbar (91 KB).

 

 

3. Juli 2008: Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Mai-Juni 2008 des Global IFRS and Offerings Services (GIOs)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 155 KB). Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOs-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Der GIOs-Newsletter ist eine Fortschreibung des GOs-Newsletters, der bis Anfang Mai 2008 erschien. Vor dem Hintergrund der Bewegung in den Vereinigten Staaten hin zu IFRS und der zunehmenden Berichterstattung in diesem Bereich wurde der Newsletter umbenannt. Frühere Ausgaben finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

2. Juli 2008: Treuhand-Kammer äußert sich zu Fragen zum umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat

Die Schweizer Treuhand-Kammer hat einen Dokument zu Fragen und Antworten zum umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat zusammengestellt (208 KB). Das Dokument stellt eine Arbeitshilfe dar, und die gemachten Aussagen entsprechen der Meinung der Kommission für Wirtschaftsprüfung der Treuhand-Kammer zum Zeitpunkt der Publikation. Zu den ausgewählten Fragen gibt es noch keine gefestigte Praxis, und die vorliegenden Antworten sind genereller Natur und nicht ohne weiteres anwendbar auf die speziellen Umstände eines bestimmten Unternehmens. Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet:

 

bullet Gibt es einen eigenen Standard zum umfassenden Bericht oder wird dieses Thema nur im Handbuch der Wirtschaftsprüfung (HWP) behandelt?
bullet Gibt der Berufsstand einen verbindlichen Raster für den umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat vor?
bullet Für welche Gesellschaften muss ein umfassender Bericht an den Verwaltungsrat erstellt werden?
bullet Auf welchem Zahlenmaterial basiert der umfassende Bericht, d.h. OR/IFRS/FER- oder HBII-Zahlen, sofern es solche gibt?

 

Im Anhang des Dokuments wird im Überblick ein möglicher Inhalt des umfassenden Berichts dargestellt..

 

 

2. Juli 2008: Deloitte USA wird ein Ausbildungszentrum für $300 Mio. in Texas errichten

Unsere US-amerikanische Schwesterfirma wird rund $300 Mio. in den Bau eines modernsten Ausbildungs- und Führungszentrums in Westlake in der Gegend von Dallas-Fort Worth in Texas investieren. Die Bauarbeiten werden 2009 aufgenommen, und das Zentrum soll ab 2011 zur Nutzung bereit stehen. Das Zentrum soll eine zentrale Wegstelle für alle Mitarbeiter von Deloitte mit großem Führungspotential werden, angefangen von Neueinstellungen bis hin zur Führungsebene mit Partnern und Direktoren. Der rund 85.000qm große Campus soll mit 800 Gästezimmer ausgestattet werden. Lesen Sie die englischsprachige Presseerklärung von Deloitte.

 

 

2. Juli 2008: Kanadische Unternehmen werden sich um vorzeitige Anwendung von IFRS bewerben können

Die kanadische Wertpapierverwaltung (Canadian Securities Administrators, CSA), die die 13 Wertpapieraufsichten der Provinzen und Territorien vertritt, hat einen Hinweis veröffentlicht, in dem die Ansichten des CSA-Stabs zu möglichen Änderungen der Wertpapiervorschriften vor dem Hintergrund der Tatsache dargestellt werden, dass öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada 2011 auf IFRS übergehen. Der Hinweis 52-321 trägt den Titel Vorzeitige Anwendung der International Financial Reporting Standards, die Verwendung von US-GAAP und Verweis auf IFRS-IASB (in englischer Sprache, 46 KB). Drei Hauptpunkte werden genannt:

 

  1. Der Stab der CSA ist darauf vorbereitet, nach Einzelfallentscheidungen inländischen Emittenten zu gestatten, auch für Geschäftsperioden, die vor dem 1. Januar 2011 beginnen, ihre Abschlüsse nach IFRS-IASB [IFRS wie vom IASB herausgegeben] zu erstellen. Die Erlaubnis würde davon abhängen, wie gut das Unternehmen auf den Wechsel der Rechnungslegungsvorschriften vorbereitet ist.
  2. Der Stab der CSA schlägt vor, das Wahlrecht für inländischen Emittenten, die auch bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registriert sind,  beizubehalten, wonach diese ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen dürfen.
  3. Es wäre vorzuziehen, wenn mit den Wertpapiervorschriften vorgeschrieben würde, dass inländischen Emittenten ihre Abschlüsse nach dem verpflichtenden Übergangsdatum nach IFRS-IASB erstellen, nicht nach kanadischen Rechnungslegungsprinzipien, und dass den Prüfern dieser Abschlüsse vorgeschrieben würde, auf IFRS wie vom IASB herausgegeben Bezug zu nehmen. [Hier geht es um Unternehmen im französischsprachigen Teil Kanadas. Einige Fragen bezüglich der Übersetzung der IFRS ins Französische und die daraus entstehende zeitliche Verzögerung sind noch ungeklärt.]

 

 

1. Juli 2008: DPR zieht nach drei Jahren Tätigkeit Bilanz

Anlässlich ihres dreijährigen Bestehens hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) eine Bilanz der vergangenen drei Jahre gezogen. Seit Aufnahme der Prüftätigkeit am 1. Juli 2005 wurden die Jahresabschlüsse von insgesamt 314 Unternehmen auf die Übereinstimmung mit den internationalen Rechnungslegungsvorschriften geprüft. Das ist rund ein Drittel der rund 1.000 Unternehmen, deren Wertpapiere auf dem deutschen Kapitalmarkt zugelassen sind. Dabei wurden bei 72 Jahresabschlüssen wesentliche Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben festgestellt. In drei Viertel der Fälle waren kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 250 Millionen Euro betroffen, was der Präsident der DPR, Herbert Meyer auf die Komplexität der IFRS zurückführt:

 

"Häufigste Fehlerursache sind die sehr komplizierten internationalen Bilanzierungsstandards (IFRS), die gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie ihre Prüfgesellschaften teilweise überfordern. Diese und weitere Erfahrungen aus der Prüfarbeit der letzten drei Jahre werden wir auch an die Standardsetter übermitteln."

 

Laden Sie sich die Pressemitteilung der DPR herunter (76 KB), in der Sie auch Analysen nach Indexzugehörigkeit, Umsatz und Fehlerursachen finden.

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