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31. Januar 2008: Neuster Stand der
Rechnungslegung in Südafrika
Unsere
Kollegen von Deloitte Südafrika geben vierteljährlich einen
Newsletter mit dem Titel Genau genommen (Technically
speaking) heraus, der Hintergründe, Leitlinien und
Zusammenfassungen zu Sachverhalten bietet, die das Bilanzierungs-,
Prüfungs- und aufsichtsrechtliche Umfeld in Südafrika berühren.
Weitere Sachverhalte von allgemeinem Interesse werden ebenfalls
dargestellt. Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben jetzt mit der
Anlegung eines
Archivs aller Ausgaben dieses Newsletter begonnen. Wir werden
natürlich auch weiterhin die jeweils aktuelle Ausgabe auf IAS
Plus.de einstellen.
Laden Sie sich die
Ausgabe vom
Januar 2008 herunter (in englischer Sprache, 433 KB). Unter
den Themen mit IFRS-Bezug in dieser Ausgabe sind die folgenden:
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Südafrikanischer Rat für Bilanzierungspraxis (Accounting
Practices Board, APB) übernimmt den Entwurf des IASB eines
IFRS für KMU als südafrikanischen Rechnungslegungsstandard
für kleine und mittelgroße Unternehmen |
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IFRS 7 und
Angaben zu Liquiditätsrisiken |
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Gegenwärtige Entwicklungen bezüglich IFRS |
31. Januar 2008: Fragen, die ein
Prüfungskomitee hinsichtlich IFRS stellen könnte
Die
Ausgabe für das vierte Quartal 2007 des Kurzberichts des
Prüfungskomitees (Audit Comittee Brief) (in englischer
Sprache, 292 KB), der von unseren amerikanischen Kollegen erstellt
wird, enthält Fragen, die ein Prüfungskomitee hinsichtlich der
International Financial Reporting Standards stellen könnte (Questions an audit committee might
ask concerning the International Financial Reporting Standards)
– s. Aufzählung im unten stehenden Kästchen. Darüber hinaus
wird Deloitte USA eine Dbriefs-Webcast-Sendung zum Thema
International Financial Reporting Standards: Strategien für die
Übernahme eines einzelnen Satzes von Rechnungslegungsstandards (Strategies for Adopting
a Single Set of Standards) am 20. Februar 2008 um 14:00h
amerikanischer Ostküstenzeit (20:00h MEZ) ausstrahlen. Die Sendung
wird sich folgenden Themen widmen:
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Schlüsselstrategien für die Handhabung der aufkommenden
IFRS-Bewegung, |
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Chancen und Risiken eines Übergangs auf IFRS auf Ebene von
Tochterunternehmen, |
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Effektive Methoden für den Übergang auf IFRS. |
Weitere Informationen zu der Sendung finden Sie
hier.
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Fragen, die ein Prüfungskomitee hinsichtlich der International Financial Reporting
Standards stellen könnte:
Viele tausend Unternehmen haben im vergangenen Jahr
International Financial Reporting Standards (IFRS) als Grundlage
ihrer Berichterstattung übernommen. In fast jedem Land sind IFRS auf
die ein oder andere Art und Weise eingeführt worden.
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Hat das Unternehmen eine Aufstellung der derzeit geltenden IFRS-Anforderungen (wenn gegeben) erstellt? |
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Auf welchem Stand befinden sich die im Unternehmen vorhandenen IFRS-Kenntnisse sowohl innerhalb des Landes
als auch international? |
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Wenden die Mitbewerber des Unternehmens bereits IFRS an, oder besteht Grund zu der Annahme, dass sie dies tun
würden, wenn sie die Wahl hätten? |
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Welche Auswirkungen hätte eine mögliche IFRS-Forderung in den USA auf das Unternehmen? |
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Hat das Unternehmen die Kosten und den Nutzen eines Übergangs auf IFRS bereits analysiert? |
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31. Januar 2008: Europäisches
Diskussionspapier zur finanziellen Berichterstattung über
Pensionsverpflichtungen
Die
Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und verschiedene
europäische Standardsetzer haben gemeinsam
ein Diskussionspapier zur finanziellen Berichterstattung über
Pensionsverpflichtungen im Rahmen der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active
Accounting Activities in Europe, PAAinE) herausgegeben.
Stellungnahmen zu dem englischsprachigen Diskussionspapier mit dem
Titel
The Financial Reporting of Pensions (237 Seiten, 2.197 KB)
werden bis zum 14. Juli 2008 erbeten. Der IASB hat ein
Projekt zu
dem Thema aus seiner Agenda, ebenso der FASB (Verknüpfung
auf die Projektseiten des FASB). Nach Erörterung der
Stellungnahmen, die auf das Diskussionspapier eingehen werden,
beabsichtigt EFRAG, einen Bericht zu veröffentlichen, in dem
endgültige Empfehlungen zu diesem Sachverhalt dem IASB und dem FASB
zu Erwägung nahegelegt werden sollen. Einige Informationen zu dem
Diskussionspapier von EFRAG:
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Anstatt eine Verbesserung der bestehenden Standrads
vorzuschlagen, wird in dem Diskussionspapier empfohlen, die
Rechnungslegung von Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses grundlegend neu zu überdenken. Daher
weichen einige der in dem Papier dargelegten Ansichten
deutlich von den bestehenden Standards zu Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Die geäußerten
Empfehlungen schließen die folgenden ein:
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Die gleichen Prinzipien sollten für alle
Vereinbarungen zu Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses gelten – unabhängig davon, ob es
sich um beitrags- oder leistungsorientierte Pläne
handelt. |
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Die erwarteten Erträge aus dem Planvermögen sollten
nicht Teil der Gewinn- und Verlustrechung des
entsprechenden Berichtsjahres sein. |
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Nur Leistungen, die zu leisten das Unternehmen
gegenwärtig verpflichtet ist (aus gesetzlichen oder
faktischen Verpflichtungen), sollten als Schuld
dargestellt werden. Wenn das Unternehmen eine echte
Ermessensfreiheit bezüglich des Betrages einer
zukünftigen Leistung hat, ist diese nicht als Schuld
darzustellen. |
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Der Schwerpunkt sollte nicht mehr auf Mechanismen
gelegt werden, die Pensionsaufwendungen über die
Dienstzeit der Arbeitnehmer aufwenden, sondern auf das
Prinzip, dass nur gegenwärtige Verpflichtungen als
Schuld erfasst werden sollten. Daher sollten also im
Falle von Leistungen, die an das Gehalt eines
Arbeitnehmers gegen oder am Ende seiner Dienstzeit
geknüpft sind, zukünftige Gehaltssteigerungen nur dann
als Schuld erfasst, wenn diese Gehaltssteigerungen
gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben wären oder
als nicht im Ermessen des Unternehmens liegend erachtete
werden. Nach diesem Ansatz steigen also
Pensionsaufwendungen und Pensionsverpflichtungen nur,
wenn das dem Pensionsanspruch zugrunde liegende Gehalt
tatsächlich steigt. (Der Bericht weist auf abweichende
Meinungen zu diesem Punkt hin). |
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Änderungen in der Bewertung von Planvermögen und
Verbindlichkeiten in Bezug auf Pensionspläne sollten
nicht aufgeschoben werden, beispielsweise durch
Verteilung auf die durchschnittliche verbleibende
Dienstzeit der Arbeitnehmer oder durch einen „Korridor"-Ansatz,
nach dem Veränderungen gar nicht erfasst werden,
solange sie nicht einen bestimmten Schwellenwert
überschreiten. |
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Pensionsverpflichtungen sollten mit ihrem
Gegenwartswert bewertet werden, der als der
Erfüllungsbetrag definiert ist, der den Aufwand an
Barmitteln reflektiert, der gegenwärtig oder
zukünftig erforderlich ist, um die Verbindlichkeit
zu begleichen. |
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Pensionsverpflichtungen sollten dadurch bewertet
werden, dass zukünftige Cashflows mit eine
Diskontierungssatz abgezinst wird, der den
derzeitigen Marktgegebenheit entspricht und nur den
Zeitwert des Geldes widerspiegelt, ein risikofreier
Satz also. Über Risiken wie beispielsweise das
Mortalitätsrisiko würde in Form von Angaben
berichtet. |
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Planvermögen, dass zur
Zahlung von Leistungen gehalten wird, sollte zum
Gegenwartswert erfasst werden. |
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Bezüglich der
Berichterstattung über die Pensionspläne selbst
sollte der IASB erwägen,
IAS 26
Bilanzierung und Berichterstattung von
Alterversorgungsplänen zurückzunehmen und
stattdessen vorzuschreiben, dass die Standards für
die allgemeine Berichterstattung über Pensionspläne
mit den IFRS im Allgemeinen übereinstimmen sollten.
Die Verpflichtung eines Plans, zukünftig Leistungen
auszuzahlen, sollte also nach den gleichen
Prinzipien bewertet werden wie die Verpflichtung
eines Arbeitgebers. |
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30. Januar 2008: PCAOB äußert
sich zu Konsistenz von Abschlüssen und zur Hierarchie von US-GAAP
Die
US-amerikanische Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) hat den Prüfungsstandard Nr. 6 Bewertung
der Konsistenz von Abschlüssen (Evaluating Consistency of
Financial Statements) und damit verbundenen Folgeänderungen an
anderen Prüfungsstandards der PCAOB verabschiedet. Die PCAOB
verabschiedete den Prüfungsstandard vor dem Hintergrund des vom FASB
herausgegebenen Standards SFAS 154 Änderungen in den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Korrekturen von
Schätzungen und Fehlern (Accounting Changes and Error
Corrections) und dem ausstehenden Standard zur Hierarchie der
US-amerikanischen Rechungslegungsstandards (The Hierarchy of
Generally Accepted Accounting Principles). Der Prüfungsstandard
Nr. 6 fasst die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bezüglich
der Bewertung von und der Berichterstattung über die Konsistenz der
Abschlüsse eines Unternehmens zusammen und bringt diese
Verantwortlichkeiten mit SFAS 154 überein. In dem neuen
Prüfungsstandard wird außerdem vorgeschrieben, dass im Bericht des
Prüfers angegeben werden muss, ob eine nachträgliche Änderung
früherer Abschlüsse aus einer Änderung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden resultiert oder das Ergebnis der Korrektur einer
Falschdarstellung sind. Die PCAOB hat außerdem die Hierarchie der
amerikanischen Rechnungslegungsstandards aus ihren Prüfungsstandards
genommen. Diese GAAP-Hierarchie stellt die Quellen der
Rechungslegungsprinzipien und des Rahmenkonzepts fest, die für die
Auswahl der bei der Abschlusserstellung zu verwendenden Prinzipien
auszuwählen sind. Die PCAOB ist der Meinung, dass diese Hierarchie
eher in den Rechnungslegungsstandards enthalten sein sollte.
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Lesen Sie hierzu die
englischsprachige
Presseerklärung der PCAOB. |
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Die vom IASB festgeschriebenen
Hierarchie findet sich in den Paragraphen 7 - 12 von
IAS 8. |
29. Januar 2008: Offizielle
Stellungnahmen der SEC zu IFRS in den USA
In
zwei kürzlich gehaltenen Reden erörterte John W. White, Director der
Abteilung für Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC), Sachverhalte, die sich auf die Verwendung
der IFRS in den Vereinigten Staaten beziehen, und einige der
internationalen Initiativen der SEC. Nachfolgend finden Sie
Verknüpfungen auf die beiden Reden in englischer Sprache sowie die
Übersetzung zweier Auszüge mit Bezug auf IFRS:
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International Financial Reporting Standards:
Wo fange ich bei diesem Thema an? Es sind gewaltige Fortschritte
in diesem Bereich im letzten Jahr gemacht worden.
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Im März hielten wir Gespräche des Stabs am Runden Tisch
ab. |
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Im April veröffentlichte die SEC eine Pressemitteilung
zu den nächsten geplanten Schritten. |
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Im Juli veröffentlichten wir einen Konzepterlass
bezüglich des Wegfalls der Überleitungsrechnung auf US-GAAP,
der für ausländische Emittenten gelten sollte, die IFRS anwenden. |
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Im August wurde ein Konzeptentwurf veröffentlicht, der
der Frage einer möglichen Anwendung von IFRS durch
US-amerikanische Emittenten galt. |
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Im November stimmte die SEC für den Wegfall einer
Überleitungsrechnung auf US-GAAP, der für ausländische
Emittenten gilt, die IFRS anwenden. |
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Im Dezember hielt die SEC zwei Gesprächsrunden am Runden
Tisch zur Anwendung von IFRS durch US-Emittenten ab. |
Ein ereignisreiches Jahr! Und obwohl ich nur für mich
selber sprechen kann, zögere ich nicht, Ihnen zu sagen, dass
der Stab der SEC – insbesondere in der Abteilung für
Unternehmensfinanzierung – sich dem Ziel der Erreichung
eines einzigen Satzes hochwertiger, weltweit akzeptierter
Rechnungslegungsstandards tief verpflichtet fühlt und dass
wir wirklich daran interessiert sind, von allen
Interessengruppen Rückmeldung zu erhalten, während wir
weiter auf diesem Weg fortschreiten.
Wie gelangen wir vom Konzeptentwurf zu einer
möglichen Anwendung der IFRS durch US-Emittenten?:
Eines der heftiger diskutierten Themen [bei den Gesprächen am
Runden Tisch im Dezember] war die Frage, wie man vom
Konzeptentwurf ausgehend weiter fortfahren solle. Die Teilnehmer
äußerten eine große Bandbreite von Ansichten, und es traten eine
Reihe von tiefen persönlichen Überzeugungen zutage, die sich zum
Teil widersprachen:
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Die SEC sollte einen so genannten Fahrplan für die
weiteren Schritte vorwärts entwickeln. |
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Die freiwillige Anwendung von IFRS sollte für einen nicht
näher genannten Zeitraum möglich sein. Im Rahmen dieser
Möglichkeit wäre einigen oder allen US-Emittenten die Wahl
zwischen IFRS oder US-GAAP für eine unbeschränkte Zeit möglich. |
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Es sollte eine festes Datum in der Zukunft für die
verpflichtende Anwendung der IFRS festgeschrieben werden. Im
Rahmen dieser Möglichkeit würde ein zukünftiges Datum
ausgewählte, und zu diesem Zeitpunkt müssten alle Emittenten
auf IFRS übergehen. Dies ist der Ansatz, der in Europa
gewählt wurde. |
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Man sollte einen „abwarten und Tee trinken"-Ansatz wählen
und die Verabschiedung weiterer Regelungen durch die SEC
abwarten. So würden Konvergenz sowie das Verständnis der Anleger
für IFRS und eine IFRS-Infrastruktur über die nächsten paar
Jahre wachsen können. |
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Verschiedene Kombinationen der genannten Möglichkeiten. |
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29. Januar 2008: Tagesordnung für die SAC-Sitzung am 14. und 15.
Februar 2008
Der
International Accounting Standards Board wird sich am
Donnerstag und
Freitag, den 14. und 15. Februar 2008, mit dem Standardbeirat
(Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet
im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn in London statt.
Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung
wieder, die Beobachtern offensteht.
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14. - 15. Februar 2008, London
Donnerstag, 14. Februar 2008 (Beginn 11:30)
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Bericht des SAC-Vorsitzenden |
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Vortrag von Wang Jun, chinesisches Finanzministerium: Entwicklung der IFRS-Konvergenz in China |
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Bericht des IASB-Vorsitzenden: Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB – dies schließt Erläuterungen zu
Unternehmenszusammenschlüssen, zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zum Zusammenhang der
Subprime-Krise und der Finanzberichterstattung, zu den jährlichen Verbesserungen und zur Zusammenarbeit mit dem
FASB im Hinblick auf Konvergenz mit den US-GAAP ein |
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Vorgeschlagener IFRS für KMU: Stellungnahmen, Feldversuche, Arbeitsplan für die Fertigstellung des IFRS |
Freitag, 15. Februar 2008 (Beginn 9:00)
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Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital: Ausstehendes Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital (Financial Instruments
with Characteristics of Equity) |
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Finanzinstrumente: Ausstehendes Diskussionspapier zur Verringerung der Komplexität der Berichterstattung über
Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments) |
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Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Überblick über das ausstehende Diskussionspapier |
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Ausführungen des Vorsitzenden der IASC-Stiftung, Gerrit Zalm |
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28. Januar 2008: IAS Plus-Newsletter Januar 2008
erschienen
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Die Januarausgabe 2008 des vierteljährlich erscheinenden
IAS Plus-Newsletters ist veröffentlicht worden. In
dem Newsletter berichten wir über die Geschehnisse des
4. Quartals 2007, die sich beim IASB, IFRIC und der
IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und
Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen
Finanzberichterstattung.
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28. Januar 2008: Studie
befindet: IFRS sind „gute
Nachrichten für Anleger“
Die
französische Vereinigung der Anlagenverwaltungsgesellschaften
(Association Française de la Gestion Financière, AFG) und der französische
Bund der Versicherungsgesellschaften (Fédération
Française des Sociétés
d'Assurance, FFSA) haben eine Studie
finanziell gefördert, die sich Anlageperspektiven einer IFRS-Einführung widmen.
Die beiden Vereinigungen hatten im Dezember 2004
– kurz bevor IFRS obligatorisch für börsennotierte Unternehmen in
Europa wurden – bereits eine ähnliche Studie veröffentlicht. Die
neue Studie ist eine Sammlung von 14 Aufsätzen, die auf Interviews
aufbauen, die zum größten Teil zwischen Ende 2006 und Anfang 2007
geführt wurden. Der Gesamteindruck der IFRS ist recht positiv –
sowohl in Bezug auf die wahrgenommenen Vorteile als auch in Bezug
auf den reibungslosen Übergang. Die womöglich größten Bedenken
gelten dem Bedarf nach detaillierteren Umsetzungsleitlinien, um eine
einheitliche Anwendung zu gewährleisten. Die Einführung zu den
Aufsätzen kommt zu folgendem Schluss:
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Die Einführung von IFRS sind gute Nachrichten für Anleger –
allerdings unter der Voraussetzung, dass sich eine einheitliche
Anwendungspraxis in Bezug auf die Umsetzung
herauskristallisiert. Dies ist, zwei Jahre nach der erstmaligen
Anwendung, noch nicht wirklich der Fall. |
Wir danken den beiden Förderern der Studie, die uns gestattet haben,
die Studie zu veröffentlichen. Sie kann in englischer oder in
französischer Sprache heruntergeladen werden.
28. Januar 2008: DRSC veröffentlicht europäisches Diskussionspapier zur Eigen-/Fremdkapital-Abgrenzung
Das
Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. hat heute ein
Diskussionspapier mit einem Alternativvorschlag zur Abgrenzung
zwischen Eigen- und Fremdkapital gegenüber dem derzeitigen
IFRS-Ansatz zur Abgrenzung veröffentlicht. Das Diskussionspapier
wird zusammen mit den Standardsettern aus Dänemark, Frankreich,
Großbritannien und Italien sowie der European Financial Reporting
Advisory Group (EFRAG) herausgegeben. Der Vorschlag ist das Ergebnis
eines europäischen Gemeinschaftsprojekts unter der Leitung des DRSC
e.V.
(Vorsitz: Dr. Andreas Barckow, Leiter des deutschen IFRS Centres of
Excellence von Deloitte und Mitglied des Deutschen
Standardisierungsrats).
Der entwickelte Ansatz basiert auf der Fähigkeit des Kapitals,
Verluste zu tragen (Loss Absorption Approach): Eigenkapital wird als
Risikokapital verstanden; Kapital, welches Verluste des Unternehmens
absorbiert, wäre als Eigenkapital auszuweisen. (siehe die Pressemitteilung
des DRSC).
Stellungnahmen zu dem Diskussionspapier werden bis zum 28. Juli 2008
erbeten (info@drsc.de oder
commentletter@efrag.org).
Bereits im November 2007 hatte der FASB vorläufige Ansichten zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital (Financial Instruments
with Characteristics of Equity) herausgegeben. Sie beschreiben
den vom FASB bevorzugten Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft
(s. unsere Nachricht vom
5. Dezember 2007). Die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers
des IASB ist für März 2008 geplant.
27. Januar 2008: Deloitte unter den
ersten 17 Vollmitgliedern des Forums der Firmen
Deloitte
Touche Tohmatsu gehört zu den 17 internationalen
Wirtschafsprüfungsgesellschaften, welche die ersten Vollmitglieder
des sog. Forums der Firmen des internationalen
Wirtschaftprüferverbands (International Federation of Accountants,
IFAC) bilden. Diese internationalen Prüfungsgesellschaften, deren
Mitgliedsfirmen grenzüberschreitende Prüfungen durchführen, haben
verkündet, dass sie ein weltweit koordiniertes
Qualitätssicherungsprogramm eingerichtet haben, der Anwendung der
international Prüfungsstandards (International Standards on
Auditing, ISA) verpflichtet sind und andere Anforderungen an
Qualität und Ethik erfüllen. Weitere Informationen:
27. Januar 2008: Zwei
Sonderberichte von Deloitte & Touche (USA)
Unsere amerikanischen Kollegen haben zwei Sonderberichte
veröffentlicht, die Sie über die nachstehenden Links abrufen können.
Diese neuen Veröffentlichten geben Aufschluss über die
Stellungnahmen des Stabs der US-amerikanischen Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu
Abschlüssen inländischer und ausländischer, nach IFRS bilanzierender
Unternehmen, die bei der SEC registriert sind. Bei diesen handelt es
sich um die ersten
beiden Berichte einer geplanten Serie. Links zu sämtlichen Berichten
der Serie finden Sie hier.
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Stellungnahmen
der SEC an inländische Unternehmen: ein verschärfter
Blick (in englischer Sprache, 542 KB): Dieser
Sonderbericht stellt Beispiele der am häufigsten
herausgegeben SEC-Stellungnahmen dar. Zu den durch
diesen Bericht abgedeckten Sachverhalten gehören:
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Unternehmenszusammenschlüsse, langlebige Vermögenswerte und Wertminderungen |
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Unwägbarkeiten |
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Aufgegebene Geschäftsbereiche und zur Veräußerung gehaltenene Vermögenswerte |
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Ergebnis je Anteil |
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Beizulegender Zeitwert und Aufruhr an den Kreditmärkten |
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Finanzinstrumente |
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Bezeichnung von Abschlussbestandteilen |
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Lagebericht |
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Erlöserfassung |
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Staff Accounting Bulletin 74 |
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Berichterstattung an die SEC (Fehlanwendung der Verordnung S-X)
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Segmentberichterstattung |
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Anteilsbasierte Vergütungen |
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Unsichere Steuerpositionen |
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Verwendung von Experten und Beratern |
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Stellungsnahmen
der SEC an ausländische Unternehmen, die nach IFRS
bilanzieren: ein verschärfter Blick (in englischer
Sprache, 461 KB). Dieser Sonderbericht ist dazu gedacht,
Abschlusserstellern dabei zu helfen, die Posten, auf die
der Stab der SEC in den vergangenen zwei Jahren
besonderes Augenmerk gelegt hat, zu verstehen. Er
beinhaltet Auszüge aus realen Stellungnahmen sowie
vorausschauende Erwägungen. Die wesentlichen in diesem
Bericht abgedeckten Sachverhalte beinhalten:
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Finanzinstrumente |
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Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung |
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Erträge |
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Kapitalflussrechnungen |
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Erstmalige Anwendung der IFRS |
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Segmentberichterstattung |
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Ertragsteuern |
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Leistungen an Arbeitnehmer |
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Wertminderung von Vermögenswerten |
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Rückstellungen |
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25. Januar 2008: Mitschrift vom
dritten Tag der IASB-Sitzung Januar 2008
Der International Accounting Standards Board
kam von Dienstag, den
22. Januar, bis Donnerstag, den 24. Januar 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Wir haben die inoffizielle Mitschrift der
Beobachter von Deloitte auf einer eigenen Seite eingestellt.
24. Januar 2008: Ergebnisse der 27.
RIC-Sitzung
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Das RIC hat am 22. Januar 2008 seine 27. Sitzung in
Hamburg abgehalten. Im
RIC-Ergebnisbericht werden die wesentlichen Beschlüsse
wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzungen getroffen
wurden. |
24. Januar 2008: Neue "Geschichtsseite" Biografien und
Dienstzeiten der IASB-Mitglieder
Auf IAS Plus.com wurde eine neue "Geschichtsseite" eingerichtet,
auf der die Dienstzeiten aller gegenwärtigen und ehemaligen IASB-Mitglieder aufgelistet werden. Auch finden Sie dort Biografien
und Fotos. Wir werden diese Seite in Kürze auch in deutscher Sprache
anbieten. Für die Zwischenzeit verweisen wir Sie auf das
englischsprachige Original.
24. Januar 2008: Deloitte
Niederlande bietet Webcasts zu IFRS an
Unsere
niederländischen Kollegen haben zwei Webcasts in holländischer
Sprache zu IFRS 7 und zu den Zehn wichtigsten Sachverhalten, die
Aufmerksamkeit im Abschluss 2007 verdienen veröffentlicht. Diese
Webcasts im ipod/mp3-Format können Sie kostenlos auf Ihren Rechner
herunterladen. Im März und Mai 2008 werden zwei weitere Webcasts zu
Gemeinschaftlichen beitragsorientierten Pensionsplänen und
Unternehmenszusammenschlüssen folgen. Sie finden die Webcasts
unserer niederländischen Kollegen, die jeweils 30 Minuten dauern,
hier.
24. Januar 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
23. Januar 2008 (in englischer
Sprache, 119 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:
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IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007) |
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IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) |
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
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IFRIC 13 Kundentreueprogramme |
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IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten
Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
24. Januar 2008: Mitschrift vom
zweiten Tag der IASB-Sitzung Januar 2008
Der International Accounting Standards Board
kam von Dienstag, den
22. Januar, bis Donnerstag, den 24. Januar 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Wir haben die inoffizielle Mitschrift .der
Beobachter von Deloitte auf einer eigenen Seite eingestellt.
23. Dezember 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen
Auf
IAS Plus.com haben wir die Ausgabe
Dezember 2007 des Global Offerings Services
(GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache,
224 KB). Global Offerings Services ist ein internationales
Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie
hier (in englischer Sprache).
23. Januar 2008: Mitschrift vom
ersten Tag der IASB-Sitzung Januar 2008
Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den
22. Januar, bis Donnerstag, den 24. Januar 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Wir haben die inoffizielle Mitschrift .der Beobachter von
Deloitte auf einer eigenen Seite eingestellt.
23. Januar 2008: Financial Reporting Alert von Deloitte
USA zu Bonitätsrisikoangaben
Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Rechnungslegungshinweis
mit dem Titel Unruhe an den Kreditmärkten: Die Bedeutung
vollständiger und informativer Angaben veröffentlicht. In dem Hinweis wird die
Bedeutung unterstrichen, vollständige und gehaltvolle Angaben zu (1)
den Auswirkungen des gegenwärtigen Kreditumfelds auf den Abschluss
und (2) das mögliche Risikopotenzial, das sich aus diesem Umfeld
ergibt, zur Verfügung zu stellen. Ferner stellt dieser Hinweis die Notwendigkeit
von Angaben zu vielen der von FASB, SEC und PCAOB geäußerten
Bedenken hinsichtlich der Herausforderungen, denen Unternehmen in
diesem Umfeld ausgesetzt sind. Der Hinweis enthält drei Anhänge:
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Anhang A: Jüngste Äußerungen der SEC in Bezug auf das
aktuelle Kreditumfeld |
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Anhang B: Auszüge aus aktuellen Angaben von Unternehmen, die
Berichte eingereicht haben |
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Anhang C: Beispiel für einen Brief der SEC, in welchem
Angaben zu außerbilanziellen Unternehmen ausgedrückt werden. |
Den Rechnungslegungshinweis können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 247 KB).
22. Januar 2008: Formale
Korrekturen an den IFRS
Der IASB hat auf seiner Website einige formale Korrekturen und
Änderungen an der Gesamtausgabe 2007 der IFRS, an IAS 23 (im
März 2007 herausgegeben) sowie an IFRS 3 und IAS 27 (beide im
Januar 2008 herausgegeben) eingestellt. Sie können die Korrekturen
auf der Website des IASB
hier einsehen.
22. Januar 2008: Podcast
zu Änderungen an IFRS 3
Unsere
australischen Kollegen haben einen Podcast zu den jüngst erfolgten
Änderungen veröffentlicht, die der IASB für die Bilanzierung von
Fusionen, Erwerben und vergleichbaren Geschäftsvorfällen nach IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse vorgenommen hat. Die Partner
Stephen Ferris und Debbie Hankey von Deloitte erörtern die
Änderungen, einige der auftretenden Sachverhalte und jene Punkte,
die Führungskräfte tun müssen, um sich auf die Änderungen
einzustellen.
Hier können Sie sich den Insights Podcast von Deloitte
Australien anhören (in englischer Sprache, 12 Minuten).
21. Januar 2008:
Tagesordnung für die Boardsitzung in dieser Woche
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
22. Januar, bis Donnerstag, den 24. Januar 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über
das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige
Tagesordnung für die Sitzung wieder. |
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22. bis 24. Januar 2008, London
Dienstag, 22. Januar 2008 (nur nachmittags)
Mittwoch, 23. Januar 2008
Donnerstag, 24. Januar 2008 (nur vormittags)
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21. Januar 2008: Stellungnahme des DSR zum
BilMoG
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Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung des Bilanzrechts
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG)
verabschiedet. Die Stellungnahme kann
hier heruntergeladen werden. |
19. Januar 2008: Heads Up-Newsletter
zum Kodifizierungsprojekt des FASB
In
unserer Nachricht vom 16. Januar 2008
berichteten wir darüber, dass der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board
(FASB) eine einjährige Überprüfungsphase seiner Kodifizierung der
US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze begonnen hat. Die
Nachricht enthielt auch einen Link auf die online-Kodifizierung (kostenfreie Registrierung erforderlich). Unsere
amerikanischen Kollegen haben nun die Ausgabe vom 18. Januar 2008
des
Heads Up-Newsletters veröffentlicht (in englischer Sprache, 94 KB),
in welchem Sie weitere Informationen zum Kodifizierungsprojekt
finden.
18. Januar 2008: Interview von Accountancy mit
Sir David Tweedie
Die können das Interview von Accountancy mit Sir David Tweedie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 202 KB). Der Beitrag
unterliegt dem Copyright von Wolters Kluwer (UK) Ltd. Wir sind dem
Accountancy
Magazine zu Dank verpflichtet, dass man uns die Genehmigung
erteilt hat, den Beitrag auf IAS Plus.com einzustellen. Hier ist ein
Ausschnitt:
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Ein Ausschnitt aus dem Interview von Accountancy mit Sir David Tweedie:
[Die Abschaffung des Überleitungserfordernisses
der SEC für nach IFRS bilanzierende Unternehmen in den USA] ist
nicht die einzige Feder auf der Mütze des Schotten, der
dabei hilft, die Vision eines weltweiten Satzes an
Rechnungslegungsstandards Wirklichkeit werden zu lassen.
2007 war eine Art Wendepunkt und sah zudem das 108. Land,
das sich für die International Financial Reporting Standards
entschieden hat. Und nach ihm stehen noch einige in der
Schlange Kanada, Israel, Chile und Japan stehen in
den Startlöchern. "Wir denken, das es bis 2011 150 sein
werden alle wesentlichen Volkswirtschaften",
gibt er stolz bekannt.
"Aber nicht nur das: Der größte Kapitalmarkt der Welt, die USA, sind
dabei, sich uns anzuschließen" – ebenfalls bis
2011, hofft Tweedie.
"Wenn mich vor sechs Jahren, als wir angefangen haben, jemand gebeten hätte:
'Beschreiben Sie, wo Sie 2007 sein werden', hätte ich das sicher nicht
geschildert. Das ist sehr, sehr viel besser als wir gedacht haben, und es
geschah viel, viel schneller und das ist ein Beispiel für die Märkte und
die Globalisierung im Allgemeinen."
|
18. Januar 2008: Standard für den
öffentlichen Sektor zu Angaben über externe Beihilfen
Der
International Public Sector Accounting Standards Board hat die
'kameralistischen IPSAS' Rechnungslegung in der Kameralistik
um neue Vorschriften zur Angabe von internationaler Hilfe,
Entwicklungszuwendungen und anderen Formen externer Beihilfen aktualisiert.
Die neuen Vorschriften treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am
oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen.
Hier finden Sie die
Presseerklärung (in englischer Sprache).
17. Januar 2008: IAS Plus-Newsletter
zur Überarbeitung von IFRS 2
17. Januar 2008: Deloitte iGAAP Rechnungslegungsstandards
in Singapur
iGAAP Financial Reporting Standards in Singapore
(ISBN-13 978-981-4197-89-2 und ISBN-10
981-4197-89-0) wird von CCH Asia Pte Limited
vertrieben und kann von der
CCH Singapore Website bestellt werden.
17. Januar 2008: Neu von Deloitte Rechnungslegung
in Hongkong
Financial Reporting in Hong Kong können Sie beziehen, indem Sie Kontakt mit Deloitte aufnehmen, über
CCH Online, telefonisch über +852 800 968 667 oder per Email über
support@cch.com.hk (unter Nennung der Produktnummer 1779H).
17. Januar 2008: IASB ändert IFRS 2
hinsichtlich Ausübungsbedingungen und Annullierungen
Der Board hatte die Änderungen in einem Entwurf am 2. Februar
2006 vorgeschlagen. Die Änderung tritt für Geschäftsjahre in Kraft,
die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige
Anwendung ist zulässig. Die englischsprachige Presseerklärung können
Sie
hier einsehen (47 KB).
17. Januar 2008: IFRIC-Vorschlag zur
Bilanzierung von Kundenbeiträgen
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
hat den Interpretationsentwurf IFRIC D24 Kundenbeiträge
mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Bei Kundenbeiträgen
handelt es sich um Geschäftsvorfälle, bei denen ein Unternehmen –
das Versorgungsunternehmen Zugang zu einem
Vermögenswert erhält, den es verwendet, um einem oder mehreren
Kunden fortwährend die Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen
zu gewährleisten. In einigen Fällen erhält das
Versorgungsunternehmen Geld, das es dazu verwenden muss, den
Vermögenswert, durch den die Versorgung erfolgt, zu erwerben oder
herzustellen.
Die Vorschläge in IFRIC D24:
 |
Alle Versorgungsunternehmen (Empfänger von
Kundenbeiträgen) müssen die zur Verfügung gestellten
Vermögenswerte und die Erträge, die aus der Gewährung der
Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen resultieren,
über die Laufzeit erfassen, über die sich der
Versorgungszeitraum erstreckt. |
 |
Die Versorgungsunternehmen, die die zur Verfügung
gestellten Vermögenswerte bislang nicht angesetzt haben,
werden nunmehr einen höheren Bestand an Sachanlagen sowie an
Erträgen erfassen. |
 |
Diejenigen Versorger, die Erträge bislang sofort bei
Erhalt eines zur Verfügung gestellten Vermögenswerts erfasst
haben, werden nun gezwungen, diese über einen längeren
Zeitraum zu erfassen. |
|
Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv anzuwenden sein. Die Frist zur
Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 ab.
17. Januar 2008: IFRIC-Vorschlag zu Sachdividenden an Eigentümer
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
hat den Interpretationsentwurf IFRIC D23 Sachdividenden an
Eigentümer mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. IFRIC D23
wäre bis auf eine Ausnahme auf alle Sachdividenden anzuwenden. Der
Interpretationsentwurf ist nicht einschlägig bei Sachdividenden
innerhalb desselben Konzerns. In IFRIC D23 wird vorgeschlagen, alle
Sachdividenden zum beizulegenden Zeitwert des ausgegebenen
Vermögenswerte zu bemessen.
Die Vorschläge in IFRIC D23:
 |
Wenn ein Unternehmen eine Verpflichtung eingeht,
Sachdividenden an die Eigentümer auszukehren (einer zu
leistende Dividende), hat es die Verpflichtung zum
beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen
Vermögenswerte zu bewerten |
 |
Wenn ein Unternehmen die zahlbare Dividende auskehrt,
hat es den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der
ausgekehrten Vermögenswerte und dem Buchwerte der zu
leistenden Dividende erfolgswirksam zu erfassen. |
|
Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv,
d.h. auf zukünftige Dividenden, anzuwenden sein. Die Frist zur
Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 ab.
16. Januar 2008: GAO-Bericht zur
Konzentration der WP-Gesellschafen 'keine nachteilige
Auswirkung'
Die
Kernschlussfolgerung eines Berichts des US-amerikanischen Büros zur
Rechenschaft der Regierung (US Governmental Accountability Office,
GAO) zu Prüfungen börsennotierter Unternehmen ist bereits in dessen
Titel festgehalten: Fortwährende Konzentration auf dem Prüfungsmarkt
für große börsennotierte Unternehmen erfordert kein unmittelbares
Handeln. In dem Bericht, der an den amerikanischen Kongress und
weitere Bundesbehörden gerichtet ist, werden folgende Sachverhalte
untersucht:
- die Konzentration auf dem Markt für die Prüfungen
börsennotierter Unternehmen
- das Potenzial kleinerer Prüfungsgesellschaften zu wachsen,
um die Marktkonzentration zu verringern und
- Vorschläge, die von Anderen hinsichtlich der Verringerung
der Konzentration und der Erleichterung des Ausbaus des
Marktanteils kleinerer Prüfungsgesellschaften vorgebracht
wurden.
Das GAO war der Ansicht, dass "auch wenn der Markt für die
Prüfung kleiner börsennotierter Unternehmen eine viel geringere
Konzentration aufweist als 2002, die fortwährende Konzentration im
Markt für die Prüfung größerer börsennotierter Gesellschaften die
Möglichkeit dieser Unternehmen, einen Prüfer zu wählen, beschränkt,
allerdings die Höhe der Prüfungshonorare nicht wesentlich
beeinflusst zu haben scheint." Der Bericht kommt zu folgendem
Urteil:
|
Angesichts der begrenzten Hinweise dafür, dass die
gegenwärtige Konzentration auf dem Markt für die Prüfung großer
börsennotierter Gesellschaften spürbar nachteilige Auswirkungen
hat, und angesichts des allgemeinen Fehlens jedweder Vorschläge,
wie man den Risiken der Konzentration oder den
Herausforderungen, denen sich die kleineren
Prüfungsgesellschaften ausgesetzt sehen, ohne schwerwiegende
Rückschläge begegnen könnte, sehen wir keine überzeugende
Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen. Dementsprechend enthält
dieser Bericht keine Empfehlungen. |
Den Bericht zur Konzentration im Markt für die Prüfung großer
börsennotierter Unternehmen können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 2.501 KB).
Eine kurze Zusammenfassung finden Sie
hier (in
englischer Sprache).
16. Januar 2008: FASB beginnt mit
der Überprüfungsphase seines Kodifizierungsprojekts
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat mit
einer einjährigen Überprüfungsphase seiner Kodifizierung der
amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze begonnen. Innerhalb dieses
Überprüfungszeitraums werden die Adressaten dazu ermuntert, das
Kodifizierungsnachforschungssystem kostenfrei online für Recherchen
von Bilanzierungssachverhalten zu nutzen und Rückmeldung zu geben,
ob der kodifizierte Inhalt die US-amerikanischen
Rechnungslegungsgrundsätze für privatwirtschaftliche Unternehmen
adäquat abbildet. Die Kodifizierung beinhaltet sämtliche
Bilanzierungsstandards, die von einem Standardsetzer auf den Ebenen
A bis D der derzeitigen Hierarchie der amerikanischen
Rechnungslegungsgrundsätze herausgegeben wurden; dazu gehören der
FASB, das amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer American Institute of Certified Public Accountants, AICPA),
die Projektgruppe für aufkommende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF)
sowie damit in Beziehung stehende Verlautbarungen. Weiterführende
Informationen in englischer Sprache:
16. Januar 2008: Ergebnisse der 116. DSR-Sitzung
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt vom 20.
bis 22. Dezember 2007 seine 116. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung
sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)
mit Stand vom Januar 2008
hier herunterladen (32 KB). |
 |
Schwerpunkt der Sitzung des Deutschen
Standardisierungsrates (DSR) war der Referentenentwurf
eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
Der DSR diskutierte insbesondere die Vorschläge zu den
Ansatz- und Bewertungsvorschriften im Allgemeinen, zum
Ansatz und zur Bewertung von Rückstellungen, zur
Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit Handelszweck und
Bewertungseinheiten, zu den Vorschriften zum
Konzernabschluss, zu den latenten Steuern, zum
Eigenkapital- und Fremdkapital, zum Geschäfts- oder
Firmenwert. Darüber hinaus wurden nicht ins Gesetz
aufgenommene Regelungen diskutiert. Die
DSR-Stellungnahme wird nach ihrer Fertigstellung beim
BMJ eingereicht. |
 |
Prof. Dr. Gassen erläuterte dem Rat die Ergebnisse
einer, vom DRSC in Auftrag gegebenen Studie zum Fair
Value. Die Studie wird auf der
Website des DRSC
veröffentlicht werden. |
 |
Der DSR diskutierte den auf Basis der
Diskussionsergebnisse der 114. DSR-Sitzung
überarbeiteten Entwurf einer Stellungnahme zum ED 9
„Joint Arrangements“. Die Stellungnahmen an den IASB
und EFRAG wird der DSR im Umlaufverfahren verabschieden. |
 |
Ebenso diskutierte der DSR einen
Stellungnahmeentwurf zum ED Amendments to IAS 39
„Exposures Qualifying for Hedge Accounting“. Der DSR
wird die überarbeitete Stellungnahme im Umlaufverfahren
verabschieden. |
 |
Dem DSR lag ein auf Basis der Diskussionsergebnisse
aus der 114. DSR-Sitzung überarbeiteter Entwurf einer
Stellungnahme an den IASB zum ED Improvements to
IFRSs sowie ein erster Entwurf einer Stellungnahme
an EFRAG zum Stellungnahmeentwurf der EFRAG (DCL)
bezüglich des o.g. Exposure Draft vor. Beide Entwürfe
wurden vom DSR – teilweise mit kleineren Änderungen –
verabschiedet und werden in Kürze auf der Website des
DRSC zur Verfügung stehen. |
 |
Erneut beschäftigte sich der Deutsche
Standardisierungsrat mit den Inhalten des Entwurfs eines
PAAinE/EFRAG-Diskussionspapiers zum Thema
‚Pensionen’. In wesentlichen Punkten vertrat der DSR
vom Entwurf abweichende Positionen. Da der Rat von der
Notwendigkeit dieses Thema öffentlich zu diskutieren
überzeugt ist, begrüßt er die Herausgabe des
Diskussionspapiers und wird daher im Rahmen der
PAAinE-Initiative auch als Mitherausgeber fungieren. Zu
den inhaltlichen Positionen wird sich der DSR im Rahmen
einer späteren Stellungnahme äußern. |
 |
Auf Basis seiner Einschätzung der zukünftigen
Entwicklung der Rahmenbedingungen im Bereich der
Rechnungslegung diskutierte der Rat seine Strategie
hinsichtlich seiner nationalen und internationalen
Arbeit. |
|
16. Januar 2008: Musterabschluss
2007 aus Singapur
 |
Unsere Kollegen aus Singapur haben die Publikation
Musterabschluss Singapur 2007 herausgebracht.
Diese Publikation stellt einen vollständigen
Beispielabschluss eines typischen, in Singapur
börsennotierten Unternehmens dar und enthält Beispiele für
die verschiedenen Angabevorschriften, die nach dem
Unternehmensgesetz von Singapur, Handbuch für an der Börse
von Singapur gelistete Unternehmen sowie den
Rechnungslegungsstandards und -interpretationen von
Singapur. Die Publikation können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 136 Seiten,
636 KB). |
16. Januar 2008: IVSC-Projekt zur
Bewertung immaterieller Vermögenswerte unter IFRS
 |
Das International Valuation Standards Committee (IVSC)
hat die zu seinem im August 2007 veröffentlichten
Diskussionspapier Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
immaterieller Vermögenswerte für IFRS-Berichtszwecke
eingegangenen Stellungnahmen auf seiner
Website eingestellt. Das IVSC hat mit den Arbeiten an
einem Standard zu diesem Themengebiet begonnen. |
16. Januar 2008: Entwürfe von zwei
überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards
Der
International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB) hat
Entwürfe zweier überarbeiteter internationaler Prüfungsstandards
freigegeben ISA 210 (neu gefasst) Vereinbarung der
Bedingungen von Prüfungsaufträgen und ISA 710 (neu
gefasst) Vergleichsinformation - Entsprechende Abbildungen und
Vergleichsabschlüsse.
Die Kommentierungsfrist läuft am 15. April 2008 ab. Die
Presseerklärung können Sie hier
einsehen (in englischer Sprache, 36 KB).
15. Januar 2008: Datum des
Inkrafttretens für den Verzicht auf eine Überleitung auf US GAAP
Am
21. Dezember 2007 hatte die US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securties and Exchange Commission, SEC) ihre
endgültige Regelung (Release 33-8879) zur
Abschaffung der IFRS-Überleitung auf US GAAP herausgegeben (in
englischer Sprache, 690 KB). Die Regelung wird zum 3. März 2008 in
Kraft treten. Bis zum Datum des Inkrafttretens müssen Unternehmen
die bestehenden Regelungen im Hinblick auf die Beifügung einer
Überleitungsrechnung auf US GAAP befolgen. Allerdings ist sich der
Stab der SEC dessen bewusst, dass einige ausländische Emittenten mit
einem Geschäftsjahresende nach dem 15. November 2007, die die IFRS
anwenden, ihren Jahresbericht nach Formblatt 20-F vor dem
4. März 2008 einreichen, sich aber ebenso die Überleitungsrechnung
auf US GAAP ersparen wollen. Da der Stab der SEC Unternehmen nicht
davon abhalten möchte, ihre 20-F-Berichte vor dem 4. März 2008
einzureichen, bietet man diesen Unternehmen an, sich mit dem Stab
der SEC in Verbindung zu setzten, um deren spezielle Umstände zu
erörtern. Die Bekanntmachung der SEC können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache).
15. Januar 2008: Gemeinsames Papier
der 'Big 6' zu prinzipienbasierten Bilanzierungsstandards
Die sechs größten Prüfungsgesellschaften, zu denen auch Deloitte
Touche Tohmatsu gehört, haben gemeinsam ein Papier zu
Prinzipienbasierten Bilanzierungsstandards veröffentlicht.
Die Papier wurde zu dem Zeitpunkt herausgebracht, zu dem ein
weltweites Symposium in New York stattfand, das von den Firmen
ausgerichtet wurde. Das Papier, in welchem sechs Kriterien für
prinzipienbasierte Standards aufgezeigt wurden, war Gegenstand einer
Podiumsdiskussion auf dem Symposium, an der auch die Vorsitzenden
von IASB und FASB, Sir David Tweedie und Robert Herz, teilnahmen.
Die sechs Eigenschaften, die für prinzipienbasierte Standards
vorgeschlagen wurden, sind:
- eine getreue Darstellung der wirtschaftlichen Realität
- ein Eingehen auf das Bedürfnis der Adressaten nach Klarheit und Transparenz
- die Konsistenz mit einem klaren Rahmenkonzept
- die Fundierung auf einem sachgerecht abgegrenzten Anwendungsbereich, mit dem ein großes Gebiet der Bilanzierung angesprochen wird
- eine Abfassung in klarer, deutlicher und einfacher Sprache
- die Zulassung der Verwendung vernünftigen Sachverstands
Sie können das englischsprachige Papier
hier herunterladen
(607 KB). Im Zuge der Freigabe des Papiers sagten die
Vorstandsvorsitzenden der sechs weltweit tätigen
Prüfungsgesellschaften:
|
Über die zurückliegenden Jahre hat sich ein stärker werdender
Dialog über die Zukunft der Rechnungslegung und den Berufsstand
der Wirtschaftsprüfer entwickelt. Um diesen Dialog
voranzutreiben, haben wir uns im vergangenen Jahr in
Diskussionen mit den Adressaten rund um den Globus zu einer
Reihe von Sachverhalten eingebracht, die für die langfristige
Stärke und Stabilität der weltweiten Kapitalmärkte entscheidend
sind.
Bei diesen Gesprächen waren wir überwältig von der breiten
Unterstützung für International Financial Reporting Standards
(IFRS) als einem einzigen Satz qualitativ hochwertiger
Bilanzierungsstandards, die letztlich rund um die Welt
angewendet werden können. Die Adressaten deuteten ihre
Unterstützung für IFRS teilweise deshalb an, weil diese
prinzipienbasierter als US GAAP sind. Allerdings bestand keine
Einigkeit hinsichtlich der Kerneigenschaften prinzipienbasierter
Standards.
|
15. Januar 2008: Vorläufige
Beschlüsse der Prüfpanels für Rechnungslegung der SEC
Im
Juni 2007 setzte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission, SEC) einen die SEC beratenden
Ausschuss zur Verbesserung der Rechnungslegung ein, der sich mit den
Gründen für die Komplexität des amerikanischen
Rechnungslegungssystems befassen und Wege vorschlagen sollte, um
Geschäftsberichte klarer und nutzbringender für die Adressaten zu
machen, Kosten und unnötige Hürden für die Ersteller zu verringern
und den technologischen Fortschritt besser zu nutzen, um alle
Bereiche der Rechnungslegung zu verbessern (siehe dazu unsere
Nachricht vom 28. Juni 2007). In der letzten Woche kam der
beratende Ausschuss zu seiner dritten Sitzung zusammen und erzielte
einige vorläufige Beschlüsse zu Änderungen, die er vorschlagen
könnte. Die Erörterungen des Ausschusses fußen auf dem
Entwurf einer Beschlussnotiz (in englischer Sprache, 878 KB), in
welcher die Definition und die Gründe für Komplexität dargelegt und
Vorschläge zur Verringerung der Komplexität aufgezeigt werden. Unter
anderem hat sich der Ausschuss vorläufig darauf verständigt,
Folgendes vorzuschlagen:
 |
Rechnungslegungsgrundsätze sollten auf
Geschäftsvorfällen und Tätigkeiten fußen und nicht auf
Branchen, und der größte Teil branchenspezifischer
Vorschriften sollte abgeschafft werden. |
 |
Rechnungslegungsgrundsätze sollten eine einzige
Bilanzierungsmethode für einen gegebenen Geschäftsvorfall
oder ein Ereignis vorsehen und in der Regel keine
Bilanzierungswahlrechte beinhalten. |
 |
Der FASB sollte die Instanz sein, die US-amerikanische
Rechnungslegungsprinzipien auslegt, und nicht ein Anderer. |
 |
Die SEC und Andere sollten anerkennen, dass prinzipienbasierte
Standards zu einem vertretbaren Ausmaß an Unterschieden in
der Praxis führen können, und die auf Befolgung und
Durchsetzung gerichteten Tätigkeiten der SEC sollten keine
Neudarstellungen vorsehen, die aus Sicht von
Adressaten/Anlegern unwesentlich sind, solange die
grundlegenden Prinzipien in den US-amerikanischen
Rechnungslegungsgrundsätzen befolgt werden. Die SEC sollte
in diesem Zusammenhang Leitlinien zur Wesentlichkeit bekannt
machen. |
 |
Vorjahresabschlüsse sollten nur dann neu dargestellt
werden, wenn sie wesentliche Fehler in diesen Perioden
enthalten. |
 |
Die SEC und der PCAOB sollten jenen Unternehmen und
Prüfern mehr Schutz vor Rechtsverfolgung oder den
Durchsetzungstätigkeiten der SEC bieten, die ein
vertretbares Maß an professionellen Einschätzungen ausgeübt
haben. |
 |
Die SEC sollte die Einreichung von XBRL-Material durch
die 500 größten inländischen und an der Börse notierten
Unternehmen fordern. Es sollte dann geprüft und entsprechend
entschieden werden, ob dies auf alle börsennotierten
Unternehmen ausgeweitet wird. |
 |
Die SEC sollte Leitlinien zum Internetauftritt von
Unternehmen, die Anlegern Finanzinformationen zur Verfügung
stellen, bieten. |
|
Der beratende Ausschuss wird im März erneut tagen und plant,
seine endgültigen Empfehlungen im dritten Quartal 2008 zu
veröffentlichen.
Hier
gelangen Sie zu der englischsprachigen Internetseite des beratenden
Ausschusses auf der Website der SEC.
15. Januar 2008: Leitlinien von
Deloitte zum Übergang auf IFRS in Kanada
Kanada
hat einen Plan bekanntgegeben, die kanadischen
Bilanzierungsstandards bis 2011 vollständig mit den IFRS zu
konvergieren (nähere Informationen in englischer Sprache finden Sie
auf der
Länderseite für Kanada auf IAS Plus.com). Um börsennotierten
Unternehmen in Kanada bei ihrer Umstellung behilflich zu sein, haben
unsere kanadischen Kollegen eine Publikation mit dem Titel Die
Umstellung von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS:
Band 1 Abgrenzung der Arbeiten veröffentlicht, die sowohl auf
Englisch als auch auf Französisch erhältlich ist. Dieser Leitfaden der erste
einer Reihe befasst sich mit der Abgrenzung und Planung der
Umstellung auf IFRS. Weitere Bände werden sich in weit
detaillierterem Maße den Themen widmen, die auf dem Weg liegen, mit
spezielleren Leitlinien zu Sachverhalten entsprechend dem zeitlichen
Ablauf des Prozesses. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um
die Dokumente herunterzuladen:
15. Januar 2008: Mehr als
1,6 Millionen e-Learning-Module zu IFRS heruntergeladen
Bis
zum 8. Januar 2008 wurden 1.662.656 e-Learning-Module des
IFRS-Schlungsprogramms von Deloitte heruntergeladen. Das
elektronsiche IFRS-Schulungsprogramm von Deloitte wurde Ende
Januar 2004 gestartet. Viele der heruntergeladenen Module werden von
mehreren Nutzern verwendet, weil Organisationen sie auf ihren
eigenen Servern installieren dürfen, um sie ihren Mitarbeitern oder
Studenten zum internen Gebrauch zugänglich zu machen. Zudem werden
die Module vielfach intern von Mitarbeitern des weltweiten
Deloitte-Verbunds genutzt. Sie können auf die elektronischen
IFRS-Lernprogramme stets kostenfrei zugreifen, indem sie auf die
Glühbirne auf der Startseite von IAS Plus klicken. Derzeit sind 35
Module verfügbar, die praktisch sämtliche IFRS abdecken. Wir bringen
die Module regelmäßig auf den neuen Stand. Die folgenden Module
befinden sich derzeit in der Entwicklung:
 |
IAS 16, 17, 23, 28, 36, 32/39 und 37 |
 |
IFRS 1 und 2 |
Zudem werden gegenwärtig zwei neue Module entwickelt:
 |
IFRS 8 |
 |
IFRIC 12 |
Es ist unser Ziel, die aktualisierten und die neuen Module bis zum 31. März 2008 freizugeben.
15. Januar 2008: SEC-Vorsitzender Cox sieht IFRS als den einzigen weltweiten Standard
|
Der Schwerpunkt unserer IFRS-Politik liegt derzeit auf der
Auswertung der Rolle, die IFRS auf den US-amerikanischen
Kapitalmärkten spielen kann. Dies ist die logische
Weiterentwicklung der Arbeiten, die die SEC ausgeführt
hat, seit wir dem Problem divergierender nationaler
Rechungslegungssysteme 1981 zuerst dadurch begegnet sind, dass
wir überhaupt eine Überleitungsrechnung auf US-GAAP gefordert
haben. Damals war die SEC der Meinung, dass die Forderung einer
Überleitungsrechung eine Übergangslösung sei und dass die wahre
Lösung in der Verminderung der Divergenz selbst liegen müsse.
Seit damals haben wir die Fackel der Konvergenz hochgehalten.
Daher ist unsere neueste Entscheidung, IFRS-Abschlüsse für
die Einreichung bei der SEC zuzulassen, so ausgestaltet, dass
sie die Bemühungen des IASB und vieler anderer Nationen
unterstützt, IFRS als den einzigen weltweit gültigen Satz von
Rechnungslegungsstandards zu etablieren und nicht mehr all diese
verschiedenen nationalen Varianten zu haben.
|
15. Januar 2008: Accounting Alerts von Deloitte Australien
zu Unternehmenszusammenschlüssen
 |
Unsere australischen Kollegen haben den Accounting Alert
2008/1 mit dem Titel IASB überarbeitet IFRS 3 und IAS 27
veröffentlicht. In dem Newsletter werden folgende Punkte
adressiert: |
 |
die wesentlichen Änderungen und Sachverhalte, die infolge
der geänderten Standards auftreten |
 |
die Gründe, warum es wichtig ist, die neuen Vorschriften
deutlich vor deren verpflichtender Anwendung 2009 zu verstehen |
 |
ein Maßnahmenkatalog für die Planung der Umsetzung |
Den Link auf diesen und alle weiteren Accounting Alerts
finden Sie hier.
15. Januar 2008: IASCF-Treuhänder
werden am 29. und 30. Januar tagen
Die
Treuhänder der IASC-Stiftung, das Kontrollorgan des IASB, wird am
Dienstag und Mittwoch, den 29. und 30. Januar 2008 in Rom tagen. Der
öffentliche Teil der Sitzung findet am Morgen des 29. Januars statt.
Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für diesen Teil der Sitzung
wieder:
 |
Bericht des IASCF-Vorsitzenden |
 |
Bericht des Ausschusses für die Aufsicht über den Standardsetzungsprozess
 |
Beurteilung der Effektivität der Treuhänder bei der Aufsicht |
 |
Durchsicht des Rückmeldungsberichts und Rückschau auf den Prozess der Auswirkungsanalyse |
 |
Märzsitzung mit dem IASB |
 |
Prioritäten für 2008 |
|
 |
Bericht des IASB-Vorsitzenden |
 |
Bericht des SAC-Vorsitzenden |
 |
Aktuelles zum Thema XBRL |
14. Januar 2008: Wir
nehmen Stellung zum IASB-Vorschlag zu Gemeinsamen Vereinbarungen
 |
Deloitte hat seine Stellungnahme zum
Entwurf ED
9 Gemeinsame Vereinbarungen eingereicht, der vom IASB am
13. September 2007 veröffentlicht wurde. Sollte das Projekt
zu einem Abschluss kommen, würde die Verlautbarung
IAS 31 ersetzen.
In dem Entwurf wird vorgeschlagen, dass ein Teilnehmer einer
gemeinsamen Vereinbarung Folgendes tun solle:
 |
sowohl die einzelnen Vermögenswerte, an denen er
Rechte hat, als auch die Schulden, für die er einsteht,
ansetzen, selbst wenn die gemeinsame Vereinbarung als
rechtlich eigenständiges Unternehmen tätig ist; und
|
 |
einen Anteil am Ergebnis, das durch die Tätigkeiten
einer Gruppe von Vermögenswerten und Schulden, die unter
gemeinsamer Kontrolle stehen, nach der Equity-Methode
ansetzen. Die Quotenkonsolidierung wäre nicht mehr
zulässig. |
|
In unserer Stellungnahme äußern wir deutliche Bedenken gegenüber dem Vorschlag des IASB und kommen zu dem Schluss, dass
es für den IASB besser wäre, zu diesem Zeitpunkt mit den Vorschlägen
in ED 9 nicht fortzufahren. Die Stellungnahme von Deloitte können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 245 KB). Hier ist ein Ausschnitt:
|
Im Hinblick auf das kurzfristige Konvergenzprogramm ist es Teil der Strategie
des IASB, die nach Ansicht des IASB qualitativ beste, zur Verfügung stehende
Lösung aus der gegenwärtig bestehenden Grundgesamtheit an Bilanzierungsstandards
zu finden und sich in Richtung dieses Standards zu bewegen. Diesen Ansatz
unterstützen wir. Allerdings hat der IASB in ED 9 schlüssige Beweise dafür weder
dar- noch vorgelegt, dass der gewählte Ansatz - die Equity-Methode - die
qualitativ beste Lösung für die Bilanzierung von Anteilen an
Gemeinschaftsunternehmen ist, etwas, was der Board in seiner Grundlage für
Schlussfolgerungen zu dem vorgeschlagenen Standard selbst eingesteht.
Neben der Abschaffung der Quotenkonsolidierung wird in ED 9 auch ein neuer
Ansatz vorgeschlagen, der auf die vertraglichen Rechte und Pflichten abstellt
und weniger auf die rechtliche Ausgestaltung der Vereinbarungen. Da ED 9
allerdings schlecht geschrieben ist und die Zielsetzung des IASB und die Gründe
für diese Zielsetzung nicht deutlich herausgestellt werden, sind die
Vorschriften und ihre Anwendung unklar.
|
Unsere vorangegangenen Stellungnahmen finden Sie
hier.
14. Januar 2008: Wir
nehmen Stellung zum IASB-Entwurf der jährlichen Verbesserungen
Deloitte
hat eine
Stellungnahme zum IASB-Entwurf der vorgeschlagenen Verbesserungen an
den IFRS an den IASB übergeben. In dem Entwurf, der am 11. Oktober 2007
herausgegeben worden war, wurden verschiedene Änderungen an 25 IFRS
vorgeschlagen. In unserer Stellungnahme bringen wir Bedenken zum
Ausdruck, dass "nicht klar ist, was vom Board als kleinere
Änderung angesehen wird und wie sich solche Änderungen von 'größeren
Änderungen' unterscheiden. Wir sind besorgt, dass diese Unklarheit
zu Änderungen an den IFRS führen kann, die man besser im Rahmen des
üblichen Standardsetzungsprozesses abgewickelt hätte, d.h. durch
eigenständige Änderungsentwürfe. Auch wenn wir anerkennen, dass das
Dokument mit den jährlichen Verbesserungen Gegenstand des
Standardsetzungsprozesses - wie im Handbuch zum
Standardsetzungsprozess des IASB festgeschrieben - ist,
befürchten wir, dass das Maß an Sorgfalt bei den jährlichen
Verbesserungen geringer ist als es wäre, wenn die Änderungen einzeln
veröffentlicht würden." Weitere Informationen zum Entwurf finden Sie
hier.
Nachfolgend zitieren auszugsweise wir aus unserer Stellungnahme:
Unsere vorhergehenden Stellungnahmen finden Sie
hier.
14. Januar 2008: Arbeitsgruppe Finanzinstrumente des IASB wird tagen
Die Arbeitsgruppe Finanzinstrumente des IASB wird am Donnerstag,
den 17. Januar 2008, im Crowne Plaza LondonThe City Hotel, 19
New Bridge Street in London tagen. Der Tagesordnung für die Sitzung
zufolge geht es im Wesentlichen um zwei Entwürfe von
IASB-Diskussionspapieren. Folgende Sachverhalte sollen erörtert
werden:
Tagesordnung für die Sitzung der Arbeitsgruppe Finanzinstrumente am 17. Januar 2008
 |
Hintergrund und Ziele der Sitzung |
 |
Diskussion des Entwurfs des Diskussionspapiers zur Reduktion der Komplexität bei der Rechnungslegung für Finanzinstrumente:
 |
Abschnitt 1: Probleme in Bezug auf die Bewertung und die mögliche Langfristlösung |
 |
Abschnitt 2: Eine einzige Bewertungsmethode für Finanzinstrumente und die langfristigen Bewertungsziele des Boards |
 |
Abschnitt 3: Zwischenlösungen für die Bewertungs- und mit ihnen verbundene Probleme |
 |
Kernbotschaften, die dem Entwurf des
Diskussionspapiers zur Komplexitätsreduktion beigegeben
werden sollen |
|
 |
Diskussion des Entwurfs des Diskussionspapiers zu Finanzinstrumenten mit Eigenkapitalmerkmalen:
 |
Entwurf der Bitte um Stellungnahme |
|
|
13. Januar 2008: Guide de référence sur les IFRS 2007
 |
Unsere kanadischen Kollegen haben
Guide de référence sur les IFRS 2007
veröffentlicht (98 Seiten, 588 KB) eine französische
Übersetzung von IFRSs in your Pocket 2007. Die
Veröffentlichung enthält ein Vorwort von Ken Wild (Deloitte
Global IFRS Leader), eine Beschreibung der Struktur des
IASB, Biographien der Mitglieder des IASB, eine zeitliche
geordnete Geschichte des IASC/IASB, eine Auflistung zur Anwendung
der IFRS weltweit, Zusammenfassungen aller IFRS einschließlich der
Interpretationen bis einschließlich 30. Juni 2007, kurze
Zusammenfassungen der Agendaprojekte des IASB und weitere
Informationen. |
12. Januar 2008: DRSC-Quartalsbericht für das vierte Quartal
2007
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Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
zum 4. Quartal 2007, der in strukturierter Form über aktuelle
Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere
EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht zum
Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit. |
12. Januar 2008: Mitschrift von der
IFRIC-Sitzung im Januar 2008
Das
International Financial Reporting Intrepretations Committee (IFRIC)
tagte am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. Januar 2008, in den
Geschäftsräumen des IASB in London. Wir werden die Übersetzung der
inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf
einer einzelnen Seite zusammenfassen.
11. Januar 2008:
Tagesordnung für die Januarsitzung des IASB
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
22. Januar, bis Donnerstag, den 24. Januar 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige
Tagesordnung für die Sitzung wieder. |
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22. bis 24. Januar 2008, London
Dienstag, 22. Januar 2008
Mittwoch, 23. Januar 2008
Donnerstag, 24. Januar 2008
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11. Januar 2008: Brief der SEC zu
Rechnungslegungsauswirkungen der Subprime-Finanzmarktkrise
Unsere
amerikanischen Kollegen haben den
Financial Reporting Alert 08-1 veröffentlicht (in englischer Sprache, 62 KB),
in welchem ein
Brief
von Conrad Hewitt, dem Leiter der Abteilung Rechnungslegung der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC),
an FEI
und AICPA erörtert wird (ebenfalls in englischer Sprache,
902 KB). In diesem Brief geht Hewitt den Auswirkungen des
Rahmenkonzepts für Zwangsvollstreckungen und Verlustvermeidung
des amerikanischen Forums für Verbriefungen (American Securitisation
Forum, ASF) auf die Rechnungslegung nach (in englischer Sprache,
692 KB). Das ASF entwickelte das Rahmenkonzept gemeinsam mit dem
US-Finanzministerium um Hypothekenbanken dazu zu ermutigen, Klassen
von Hypothekendarlehen niedrigerer Bonität mit bestimmten
Risikomerkmalen, die sie für Ausfälle anfällig machen, umzuschulden
oder zu ändern. Allerdings bestand eine Hürde darin, dass die
Änderungen an den Hypothekendarlehen den Status einer
qualifizierenden Zweckgesellschaft (Qualifying Special Purpose
Entity, QSPE) im Sinne von FASB Statement 140 gefährden (siehe die
Ausgabe vom 29. August 2007 von Heads Up für weitere
Hintergründe; in englischer Sprache, 119 KB). In dem Brief deutet
die SEC an, dass die Kommission "dem Fortbestehen als QSPE nicht
widersprechen wird, wenn Hypothekendarlehen an Privatkunden mit
veränderbaren Konditionen und geringerer Bonität vom Typ 2 in
Übereinstimmung mit den besonderen Überprüfungskriterien des
ASF-Rahmenkonzepts verändert werden." In dem Brief wird weiter
ausgeführt, dass "die Abteilung Rechnungslegung der Ansicht ist,
dass es sachgerecht sei anzunehmen, dass Hypothekendarlehen an
Privatkunden mit veränderbaren Konditionen und geringerer Bonität
vom Typ 2 bei Unterlassen einer Änderung aufgrund qualitativer
Erwägung der Kreditausfallerwartung 'einigermaßen absehbar'
ausfallen werden."
11. Januar 2008: IAS Plus-Newsletter zu den Änderungen an IFRS 3 und IAS 27
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des
IAS
Plus-Newsletters zu den Änderungen an IFRS 3 und IAS 27 herausgegeben (in
englischer Sprache,
122 KB). Unsere unmittelbar folgende Nachricht enthält
einige Informationen zu diesen Änderungen. Der Newsletter
beinhaltet eine Tabelle der wesentlichen verbleibenden
Unterschiede zwischen IFRS und US GAAP im Hinblick auf
Unternehmenszusammenschlüsse und vergleichbare
Geschäftsvorfälle sowie eine Tabelle, in der die neuen
IFRS-Regelungen mit den bestehenden verglichen werden. Alle
vorangegangenen IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.
Sie können sich für ein
kostenfreies Abonnement per Email eintragen. |
11. Januar 2008: IASB gibt überarbeiteten Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen heraus
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Der IASB hat eine überarbeitete Fassung von
IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse und Folgeänderungen an
IAS 27 Konzern- und
separate Abschlüsse herausgegeben. Es gibt auch
Folgeänderungen an anderen Standards, vor allem an
IAS 28 Anteile
an assoziierten Unternehmen und
IAS 31 Anteile an Joint Ventures.
Die Änderungen gehen auf Vorschläge zurück, die in einem
Standardentwurf enthalten waren, den der Board im Juni 2005
veröffentlicht hat. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre
in Kraft, die am oder
nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung
ist zulässig, jedoch nur für ein Geschäftsjahr, das am oder
nach dem 30. Juni 2007 beginnt. Die Presseerklärung des IASB
können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache, 60 KB). |
| Einige der wesentlichen Änderungen an IFRS 3 |
- Anschaffungskosten. Die Kosten der
Ausgabe von Schuld- oder Eigenkapitalinstrumenten werden
nach IAS 39 bilanziert. Alle anderweitigen Kosten im
Zusammenhang mit dem Erwerb sind als Aufwand zu
erfassen, einschließlich Erstattungen an das erworbene
Unternehmen für die Tragung eines Teils der
Anschaffungskosten. Beispiele für Kosten, die
aufwandswirksam zu erfassen sind, beinhalten Suchkosten,
Gebühren für Beratungs-, Rechts-, Bilanzierungs-,
Bewertungs- und anderweitige Leistungen sowie allgemeine
Verwaltungsaufwendungen (einschließlich der Kosten für
die Aufrechterhaltung einer internen Abteilung, die mit
Erwerben befasst ist).
- Bedingte Gegenleistung. Falls sich
der Betrag einer bedingten Gegenleistung infolge eines
Ereignisses nach dem Erwerb verändert (wie bspw. der
Erreichung eines Erfolgsziels), hängt die Bilanzierung
der Veränderung der Leistung davon ab, ob die
zusätzliche Leistung in Eigenkapitalinstrumenten, in bar
oder in anderen Vermögenswerten bezahlt oder geschuldet
wird. Handelt es sich um Eigenkapitalinstrumente, wird
der ursprüngliche Betrag nicht neu bewertet. Falls die
zusätzliche Gegenleistung in bar oder anderen
Vermögenswerten erbracht oder geschuldet wird, wird die
Veränderung erfolgswirksam erfasst. Ändert sich der
Betrag der Gegenleistungen, weil neue Informationen über
den beizulegenden Zeitwert der Gegenleistungen zum
Erwerbszeitpunkt (und nicht aufgrund eines Ereignisses
nach dem Erwerb) vorliegen, sind die Zahlen rückwirkend
anzupassen.
- Geschäftswert und nicht kontrollierender Anteil.
IFRS 3 wird ein Wahlrecht hinzugefügt, wonach ein
Unternehmen 100% am Geschäfts- oder Firmenwert des
erworbenen Unternehmens und nicht nur den Anteil des
Erwerbers am Geschäftswert bilanzieren darf. Das führt
dazu, dass der nun höhere Betrag des Geschäftswerts auch
zu einem höheren nicht kontrollierenden Anteil (neuer
Ausdruck für 'Minderheitenanteil') am Nettovermögen des
erworbenen Unternehmen führt. Dies ist unter dem Namen 'Methode
des vollständigen Geschäftswerts' (full goodwill method)
bekannt. Derartige nicht kontrollierende Anteile werden
im Konzerneigenkapital ausgewiesen. Das Wahlrecht zur
Erfassung des 'vollständigen Geschäftswerts' kann für
jeden Erwerbsvorgang neu ausgeübt werden.
| Beispiel: M zahlt 800, um 80% an T zu erwerben. Der beizulegende Zeitwert des
vollständigen identifizierbaren Nettovermögens von T beträgt 600. Falls
lediglich der Anteil von M am Geschäftswert angesetzt wird, würde im
Konzernabschluss ein Geschäftswert von 320 (800 - [600 x 80%]) und ein nicht
kontrollierender Anteil von 120 (20% x 600) ausgewiesen. Falls 100% des
Geschäftswerts angesetzt werden, dann beträgt dieser 400 (800÷0.8 - 600)
und der nicht kontrollierende Anteil 200 (20% x 800÷0.8). |
- Bestehende Beziehungen und rückerworbene Rechte.
Falls Erwerber und Erworbener bereits früher eine
Geschäftsbeziehung hatten (bspw. der Erwerber dem
Erworbenen das Recht eingeräumt hatte, sein geistiges
Eigentum zu nutzen), muss dies getrennt vom
Unternehmenszusammenschluss bilanziert werden. in den
meisten Fällen wird dies zur Erfassung eines Gewinns
oder Verlusts in Höhe der an den Verkäufer übertragenen
Gegenleistung führen, was faktisch einer "Beendigung"
der vormaligen Beziehung entspricht. Der Gewinn oder
Verlust ist wie folgt zu bemessen:
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für bereits bestehende nicht-vertragliche
Beziehungen (z.B. einen Prozess): durch Bezug auf
den beizulegenden Zeitwert |
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für bereits bestehende vertragliche Beziehungen:
zum niedrigeren aus (a) der
vorteilhaften/nachteiligen Vertragsposition und (b)
jedweder in dem Vertrag genannten
Beendigungsregelung, die der Gegenpartei, für die
der Vertrag nachteilig ist, zusteht. |
Wenn der Geschäftsvorfall aber faktisch ein
zurückerworbenes Recht widerspiegelt, ist ein
immaterieller Vermögenswert anzusetzen und auf Grundlage
der verbleibenden Vertragslaufzeit zu bewerten, ohne
Verlängerungen in Betracht zu ziehen. Der Vermögenswert
ist nachfolgend planmäßig über die Vertragslaufzeit
abzuschreiben, ebenfalls ohne Verlängerungen zu
berücksichtigen.
- Immaterielle Vermögenswerte. Sind
stets anzusetzen und zu bewerten. Es besteht keine
Ausnahme hinsichtlich einer nicht "zuverlässigen
Bemessung".
- Stufenweiser Erwerb. Vor
Kontrollerlangung wird die Beteiligung entsprechend IAS 28, IAS
31 und IAS 39 bilanziert. An dem Tag der
Kontrollerlangung werden die Vermögenswerte und
Schulden, einschließlich des Geschäftswerts, des
erworbenen Unternehmens zum beizulegenden Zeitwert
bewertet. Jedwede Anpassung an den zuvor angesetzten
Vermögenswerten und Schulden wird erfolgswirksam
erfasst. Die Kontrollerlangung ruft somit eine
Neubewertung hervor.
- Teilweise Veräußerung von Anteilen an einem Tochterunternehmen unter Beibehaltung von Kontrolle.
Dies wird als Eigenkapitaltransaktion mit den
Eigentümern bilanziert. Dabei wird kein Erfolg erfasst.
- Teilweise Veräußerung von Anteilen an einem Tochterunternehmen unter Verlust von Kontrolle.
Der Verlust der Kontrolle führt zu einer Bewertung des
verbleibenden Anteils zum beizulegenden Zeitwert.
Jedweder Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden
Zeitwert und dem Buchwert stellt einen Erfolg aus
Abgängen dar und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst. Anschließend sind IAS 28, IAS 31 oder IAS 39
entsprechend für den verbleibenden Anteil einschlägig.
- Erwerb weiterer Anteile am Tochterunternehmen, nachdem Kontrolle erlangt wurde.
Dies wird als Eigenkapitaltransaktion mit den
Eigentümern bilanziert (so wie der Erwerb 'eigener
Anteile'). Der Geschäftswert bleibt unverändert.
- Änderungen im Anwendungsbereich.
Die überarbeitete Fassung von IFRS 3 ist auf
Zusammenschlüsse von Unternehmen auf Gegenseitigkeit und
solche ohne Gegenleistung anzuwenden (zweifach notierte
Anteile). Diese sind von der gegenwärtigen Fassung von
IFRS 3 ausgeschlossen. Die überarbeitete Fassung ist
nicht auf Zusammenschlüsse von Unternehmen unter
gemeinsamer Kontrolle anzuwenden. Der IASB hat
diesbezüglich im Dezember 2007 seiner Agenda ein
eigenständiges Projekt
Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle
hinzugefügt.
- Übergangsvorschriften. Der geänderte
Standard ist mit Ausnahmen einiger Sachverhalte
grundsätzlich prospektiv anzuwenden. Die prospektive
Anwendung wird Veränderungen in der Beteiligungen
an Tochterunternehmen und latenten Steuern nach dem
Übergang beeinflussen, jedoch keinen Einfluss auf die
Bilanzierung bedingter Gegenleistungen im Zusammenhang
mit Unternehmenszusammenschlüssen haben, bei denen der
Erwerbszeitpunkt vor dem Tag des Übergangs lag.
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| Einige der wesentlichen Änderungen an IAS 27, IAS 28 und IAS 31 |
- Teilabgänge von Tochterunternehmen.
Posten 5 und 6 oben bei den Änderungen an IFRS 3 stellen
auch Änderungen an IAS 27 dar.
- Teilabgänge von assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen.
Falls ein Anleger den maßgeblichen Einfluss auf ein
assoziiertes Unternehmen verliert, bucht er den Anteil
am assoziierten Unternehmen aus und erfasst den
Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der erhaltenen
Gegenleistung nebst jedwedem verbleibenden Anteil und
dem Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten
Unternehmen zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche
Einfluss verloren geht, erfolgswirksam. Entsprechendes
ist angezeigt, wenn ein Anleger die gemeinschaftliche
Kontrolle über ein gemeinschaftliche kontrolliertes
Unternehmen verliert.
- Den nicht kontrollierenden Anteilen zustehende Ergebnisse.
Die Summe des vollständigen Einkommens wird auf die
nicht kontrollierenden Anteile verteilt, selbst wenn
dies dazu führt, dass der nicht kontrollierende Anteil
negativ wird.
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Die überarbeitete Fassung von IFRS 3 war das Ergebnis
eines gemeinsamen Projekts mit dem US-amerikanischen Financial
Accounting Standards Board (FASB). Der FASB gab einen ähnlichen
Standard im Dezember 2007 heraus (SFAS 141(R)) siehe dazu
unsere Nachricht vom 5. Dezember 2007.
Die Änderungen werden auf diesem Gebieten zu einem hohen Maß an
Konvergenz zwischen IFRS und US GAAP führen, auch wenn einige
möglicherweise bedeutende Unterschiede verbleiben. Dazu gehört, dass
der FASB die Anwendung der Methode des vollständigen Geschäftswert
fordert (statt sie zuzulassen). Es bestehen ferner Unternehmen im
Anwendungsbereich, hinsichtlich der Definition von Kontrolle, wie
beizulegenden Zeitwerte, Unwägbarkeiten und Verpflichtungen
gegenüber Arbeitnehmern zu bemessen sind sowie zahlreiche
Unterschiede bei den Angaben. Ein Heft mit erläuternden Beispielen,
das auch einen Vergleich mit SFAS 141(R) enthält, wird gemeinsam mit
den überarbeiteten Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 herausgegeben.
10. Januar 2008: EU übernimmt
'Äquivalenzmechanismus' zur Beurteilung von Beurteilung von
Rechnungslegungsgrundsätzen aus Drittstaaten
Einer
befürwortenden Haltung des Europäischen Parlaments folgend hat die
Europäische Kommission die Verordnung Nr. 1569/2007 angenommen, in
der festgelegt ist, wie die Kommission die Gleichwertigkeit der
Rechnungslegungsgrundsätze aus 'Drittstaaten' (keine EU-Staaten) mit den
IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, beurteilen will. Falls die
Rechnungslegungsgrundsätze aus einem Drittstaat als gleichwertig
angesehen wird, wären ausländische Unternehmen, deren Wertpapiere
auf den Märkten der EU gehandelt werden berechtigt, diese
Rechnungslegungsgrundsätze in Europa ohne eine Überleitung auf die
IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu verwenden. Die
Verordnung legt die folgende Definition von 'Äquivalenz' zugrunde:
Definition von Äquivalenz:
Die Rechnungslegungsgrundsätze eines Drittstaats können als den
IFRS, die entsprechend der Verordnung Nr. 1606/2002 übernommen
wurden, gleichwertig angesehen werden, wenn die
Rechnungslegungsgrundsätze des Drittstaats Anleger in die Lage
versetzen, eine ähnliche Einschätzung der Vermögenswerte und
Schulden, der Finanz- und Ertragslage sowie der Aussichten des
Emittenten vorzunehmen wie bei Abschlüssen, die in
Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellt wurden, mit dem
Ergebnis, dass die Anleger wahrscheinlich dieselben
Entscheidungen hinsichtlich Erwerb, Halten oder Verkauf von
Wertpapieren eines Emittenten treffen würden. |
Die Kommission würde die Gleichwertigkeit von
Rechnungslegungsvorschriften eines Drittstaats entweder aus eigenem
Antrieb oder auf Wunsch entweder eines EU-Mitgliedstaats oder einer
Behörde, die mit Bilanzierungsstandards oder der Marktaufsicht in
einem außereuropäischen Land betraut ist, feststellen.
Besondere Vorschriften bis zum 31. Dezember 2011:
Die Verordnung sieht vor, das die Kommission für eine
begrenzte Zeit bis zum 31. Dezember 2011
Rechnungslegungsgrundsätze aus Nicht-EU-Ländern, die
gegenwärtig nicht als gleichwertig mit den IFRS, wie sie in
der EU anzuwenden sind, anzusehen sind, anerkennen kann,
falls entweder:
- der Standardsetzer dieses Landes ein öffentliches
Bekenntnis vor dem 30. Juni 2008 abgegeben hat, seine
Standards mit den IFRS bis zum 31. Dezember 2011
konvergieren zu wollen, und die beiden nachfolgenden
Bedingungen erfüllt sind:
 |
das Land hat bis zum 31. Dezember 2008 ein
Konvergenzprogramm aufgesetzt, das umfassend ist und
bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden kann,
und |
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das Konvergenzprogramm ist de facto unverzüglich
in Kraft getreten und die zu seinem Abschluss
benötigten Ressourcen wurden der Umsetzung
zugeführt; oder |
- das Land sich bis zum 30. Juni 2008 öffentlich dazu
bekannt hat, die IFRS bis zum 31. Dezember 2011 zu
übernommen und Maßnahmen ergriffen wurden, die einen
zeitgerechten Übergang sicherzustellen, oder mit der EU
vor dem 31. Dezember 2008 eine gegenseitige Übereinkunft
auf Anerkennung mit der EU getroffen hat.
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Klicken auf die nachfolgenden Links für:
10. Januar 2008: Stellungnahme des DSR zum ED
IAS 39amend
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Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine
Stellungnahme zum ED of Proposed Amendments to IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement: Identification of Exposures Qualifying for Hedge Accounting
verabschiedet. Die Stellungnahme kann
hier heruntergeladen werden. |
9. Januar 2008: SEC und SEBI wollen
bei Bilanzierung und Prüfung zusammenarbeiten
Der neue Dialog hat drei wesentliche Zielsetzungen:
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Identifizierung und Erörterung von im gemeinsamen Interesse liegenden aufsichtsrechtlichen Sachverhalten |
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Fortsetzung und Ausbau des vorhandenen Programms bezüglich des Kapazitätsaufbaus und der fachlichen Zusammenarbeit zwischen der SEC und der SEBI |
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Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches bei grenzüberschreitenden Durchsetzungsangelegenheiten im Wertpapierbereich |
Klicken sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung der SEC.
9. Januar 2008: Vergleich von taiwanesischen Rechnungslegungsvorschriften mit IFRS
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Unsere taiwanesischen Kollegen haben die zweite Auflage
des Vergleichs der Rechnungslegungsvorschriften von Taiwan
mit den IFRS veröffentlicht, in welchem die Unterschiede
zwischen den Rechnungslegungsstandards von Taiwan und den
IFRS zum 30. November 2007 aufgezeigt werden. Die
Veröffentlichung wurde auf chinesisch und englisch
geschrieben und ermöglicht einen schnellen Überblick über
die Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsvorschriften
von Taiwan und IFRS, die in der Praxis häufig vorkommen. Der
Vergleich der Rechnungslegungsvorschriften von Taiwan mit
den IFRS ist unter der Email-Adresse
fltsai@deloitte.com.tw
oder
online (in
chinesischer Sprache) käuflich zu erwerben. |
9. Januar 2008: Länderseite zu Taiwan aktualisiert
Auf
IAS Plus.com wurde die
Länderseite für
Taiwan um eine Liste aller taiwanesischen
Rechnungslegungsstandards, die bis Januar 2008 herausgegeben worden
sind, aktualisiert. In Taiwan werden die Bilanzierungsstandards von
der Stiftung für die Forschung und Entwicklung der Bilanzierung
(Accounting Research and Development Foundation, ARDF) entwickelt.
Zusammenfassungen in englischer Sprache sind unter
www.ardf.org.tw abrufbar. Am
31. Oktober 2007 veröffentlichte die ARDF ihren
Projektplan hinsichtlich der Konvergenz mit den IFRS (in
englischer Sprache, 31 KB).
9. Januar 2008: RIC-Positionspapier zur "Definition eines Eigenkapitalinstruments gem. IAS 39"
Die
IFRS definieren ein Finanzinstrument als einen Vertrag, der bei der
einen Vertragspartei zu einem Vermögenswert und bei der anderen
Vertragspartei zu einer finanziellen Schuld oder einem
Eigenkapitalinstrument führt (IAS 32.11). Eine finanzielle Schuld
liegt auch dann vor, wenn der Halter des Finanzinstruments ein
Kündigungsrecht hat und sich der Emittent des Finanzinstruments bei
Ausübung des Kündigungsrechts durch den Halter der Zahlung von Geld
oder der Lieferung von Vermögenswerten nicht uneingeschränkt
entziehen kann (IAS 32.11 und IAS 32.18).
Hinsichtlich der Frage, inwiefern die Klassifizierung eines
solchen Instruments beim Emittenten gem. IAS 32 ausstrahlt und auf
die Bilanzierung des Instruments beim Halter gem. IAS 39 einen
Einfluss hat, vertritt das RIC die Auffassung, dass sich sowohl
symmetrische als auch unterschiedliche Klassifizierungen bei
Emittent und Inhaber ergeben können (RIC-Positionspapier).
Das RIC-Positionspapier wurde in der RIC-Sitzung am 18.12.2007
beschlossen.
9. Januar 2008: Wir nehmen Stellung zu acht IAASB-Entwürfen
Deloitte
hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standard
Borad (IAASB) Stellungnahmen
zu den sieben vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards
(International Standard on Auditing, ISA) sowie zu der vom IAASB
vorgeschlagenen Strategie für 2009-2011, wie nachstehend aufgeführt,
eingereicht.
Hier
finden Sie alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen an den IAASB
seit 2004.
9. Januar 2008: Accounting Roundup - das Jahr 2007 im Rückblick
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Auf IAS Plus.com wurde
Accounting Roundup Sonderausgabe – das Jahr 2007 im
Rückblick unserer amerikanischen Kollegen eingestellt
(in englischer Sprache, 1,215 MB). Diese 63seitige Ausgabe
fasst die endgültig verabschiedeten Rechnungslegungs-,
Prüfungs- und aufsichtsrechtlichen Leitlinien zusammen, die
von FASB, IASB, FASAB, GASB, EITF, SEC, PCAOB und AICPA
während des Jahres veröffentlicht wurden. Diese beinhalten
wichtige Sachverhalte, wie z.B. das derzeitige Kreditumfeld
und Sachverhalte im Zusammenhang mit der Anwendung des
Standards zu Pensionen (FAS 158). Auch werden die Herausgabe
der FASB Standards zum beizulegenden Zeitwert und zu
Unternehmenszusammenschlüssen sowie drei vorgeschlagene FASB
Staff Positions (FSPs) erörtert, die im Falle einer
Finalisierung durch den FASB Auswirkungen auf die
Bilanzierung oder Angaben in der diesjährigen Prüfungssaison
haben werden. Sie finden alle zurückliegenden Ausgaben von
Accounting Roundup in englischer Sprache
hier. |
8. Januar 2008: Accounting Alerts von Deloitte Australien - Linkseite aktualisiert
Unsere
australischen Kollegen erstellen eine Nachrichtenserie unter dem
Namen Accounting Alert, um Mandaten zu neuen
Rechnungslegungsverlautbarungen, aufkommenden Themen und
Unklarheiten bei der Auslegung auf dem Laufenden zu halten. Bis Juni
2006 wurden die Alerts im PDF-Format veröffentlicht. Seit Juli 2006
wurden sie online zugänglich gemacht, einige als PDF und andere als
Internetseiten. Auf der englischsprachigen Portalseite
IAS Plus.com wurde nun die
Seite der
australischen Accounting Alerts um Links auf sämtliche online
erhältlichen und herunterladbaren Ausgaben aktualisiert. Einen
ständigen Link auf diese Nachrichtenserie finden Sie auf der
englischsprachigen Länderseite für Australien.
7. Januar 2008: Ausgabe 4/2007 des ifrs-forum-Newsletters erschienen
Die
Ausgabe 4/2007 des deutschsprachigen ifrs-forum-Newsletters
ist ab sofort zum Download verfügbar. Sie können die aktuelle Publikation von unserer
Newsletterseite
herunterladen (228 KB); auf dieser finden Sie auch ältere Ausgaben sowie den englischsprachigen IAS Plus-Newsletter. In der aktuellen Ausgabe berichten wir
eingehend über IFRIC 13 zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
sowie die Neuregelung der Goodwillbilanzierung auf Grundlage des
nahezu endgültigen Entwurfs zu IFRS 3 (überarbeitet). Daneben
reflektieren wir den aktuellen Projektzeitplan des IASB.
6. Januar 2008:
FASB-Webcast zur Konvergenz mit IFRS am kommenden Dienstag
Am
Dienstag, den 8. Januar 2008, wird der US-amerikanische Financial
Accounting Standards Board (FASB) eine kostenfreie Liveübertragung
über das Internet durchführen, bei der ein Expertenpanel über die
internationale Konvergenz von Bilanzierungsstandards diskutieren
wird. Zuschauer werden die Möglichkeit haben, während der Sendung
Fragen per Email an die Diskussionsteilnehmer zu richten. Der
Webcast wird auf der Website des FASB zum Zugang für die
Öffentlichkeit archiviert werden. Unter der folgenden URL können Sie
sich für live- oder archivierte Webcasts
registrieren: http://w.on24.com/r.htm?e=98883&s=1&k=6E1FE1267FC56B24EDA45AA5C0049702.
FASB Webcast zur Konvergenz mit IFRS:
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Titel des Webcasts: Auf dem Weg zu einem globalen Berichtssystem: Wo stehen wir und wohin gehen wir?
("Towards a Global Reporting System: Where Are We and Where Are We Going?") |
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Ort und Zeit: 8. Januar 2008, 10.30 bis 11.30 EST (entspricht 16.30 bis 17.30 Uhr deutscher Zeit) |
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Podiumsteilnehmer: Robert Herz, Vorsitzender des FASB; Peter Bridgman, Senior Vice President und Controller
von PepsiCo; Greg Jonas, Managing Director von Moody’s Investors Service; und Sam Ranzilla, Partner von KPMG LLC. Moderiert
von David Reilly, Reporter des Wall Street Journals. |
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Thema: Das Podium wird die folgenden Themenbereiche abdecken: notwendige Schritte, um einen erfolgreichen
Übergang auf IFRS sicherzustellen; die Frage, in welcher Weise dieser Übergang Anlegern bessere Informationen zur
Verfügung stellen wird; den Fortschritt, den der FASB und der International Accounting Standards Board (IASB) bei der
Schaffung einen einzigen Satzes hochwertiger globaler Bilanzierungsstandards erreicht haben. |
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Email-Benachrichtigungsservice: Um den Email-Benachrichtigungsservice für zukünftige FASB-Webcasts zu nutzen, schicken
Sie eine Email an Join-fasb-webcast@listserv.lists.fasb.org (Sie brauchen keine weiteren Informationen in der Betreffzeile oder
im Textteil der Mail anzugeben.) |
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5. Januar 2008: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 10. und 11. Januar 2008
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. Januar 2008, in
den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie
die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.
4. Januar 2008: Guía Rápida NIIF 2007 (Kolumbien)
Unsere
kolumbianischen Kollegen haben
Guía Rápida NIIF 2007 (104 Seiten, 4.834 KB) herausgegeben –
„una traducción al español para Latinoamérica de la versión original en inglés de IFRSs in your
pocket 2007" (eine spanischsprachige Übersetzung der ursprünglichen
englischsprachigen Version von IFRSs in your Pocket 2007 für
Lateinamerika). Die Veröffentlichung enthält ein Vorwort von Ken
Wild (Deloitte Global IFRS Leader), eine Beschreibung der Struktur
des IASB, Biographien der Mitglieder des IASB, eine zeitliche
geordnete Geschichte des IASC/IASB, eine Auflistung zur Anwendung
der IFRS weltweit, Zusammenfassungen aller IFRS einschließlich der
Interpretationen bis einschließlich 30. Juni 2007, kurze
Zusammenfassungen der Agendaprojekte des IASB und weitere
Informationen.
4. Januar 2008: Stellungnahme des DSR zum ED of Proposed Improvements to IFRS
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine
Stellungnahme zum ED of Proposed Improvements to
International Financial Reporting Standards
verabschiedet. Die Stellungnahme kann
hier heruntergeladen werden. |
3. Januar 2008: Diskussionsrunde
des DRSC zum ED amendments to IFRS 2 and IFRIC 11 sowie ED amendments to IFRS 1 and IAS 27
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Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den
18. Februar 2008, 14.00 Uhr (vorauss. bis ca. 17.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main,
Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen des IASB ein:
Gegenstand des Meinungsaustausches sind die vorliegenden Entwürfe, die auf der website www.drsc.de zum download bereitstehen.
Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behalten wir
uns vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de
bis zum 11. Februar 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.
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3. Januar 2008: Nominierungen für
zwei weitere IFRIC-Mitglieder erbeten
Die
Treuhänder der International Accounting Standards Committee
Foundation suchen Kandidaten zur Besetzung der zwei freien Sitze im
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).
IFRIC entwickelt Interpretationen zu IASB-Standards. Unter
Einschluss der beiden Ernennungen hat IFRIC 14 stimmberechtigte
Mitglieder und mit IASB-Mitglied Robert Garnett einen nicht
stimmberechtigten Vorsitzenden. Die Amtszeit der beiden neu zu
ernennenden Mitglieder läuft bis zum 30. Juni 2011 und kann einmalig
verlängert werden. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie an
den sechs zweitägigen Sitzungen pro Jahr in London teilnehmen. Die
Mitgliedschaft wird nicht vergütet; allerdings übernimmt die
IASC-Stiftung die Reisekosten zu den IFRIC-Sitzungen. Vorschläge
werden bis zum 7. Februar 2008 erbeten. Die Ankündigung können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache, 412 KB).
2. Januar 2008: Beratungen von CESR hinsichtlich Gleichwertigkeit von nationalen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS
Der
Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR)
hat Beratungen hinsichtlich der Gleichwertigkeit chinesischer,
japanischer und US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze mit den
IFRS aufgenommen. Das Konsultationspapier enthält die vorläufigen
Ergebnisse von CESR in Bezug auf diese Gleichwertigkeit.
Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum
25. Februar 2008 erbeten. CESR wird zu der Thematik am
21. Februar 2008 eine öffentliche Anhörung in seinen Räumen in Paris
abhalten. CESR wird die eingehenden Stellungnahmen bei der Abfassung
seines Ratschlags an die Europäische Kommission einfließen lassen,
den CESR bis zum 31. März 2008 abzugeben beabsichtigt. Die
Kommission wiederum beabsichtigt, ihre Entscheidung hinsichtlich der
Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze aus Drittstaaten
(nicht EU) und IFRS gemäß den Vorgaben der Prospekt- und
Transparenzrichtlinien bis zum 1. Juli 2008 zu treffen
| Überblick über CESRs vorläufige Schlussfolgerungen |
|
US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR
ist der Ansicht, dass sich US-GAAP und IFRS aufeinander zu
bewegen und sich weiterhin derart zu einer gemeinsamen Basis
herauskristallisieren werden, dass sie einander faktisch
gleichwertig sind. Dementsprechende würde man der Kommission
empfehlen, US-GAAP für die Verwendung auf den europäischen
Märkten als gleichwertig zu den IFRS anzusehen. Japanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR
sieht sich selbst noch nicht in der Lage, das
Arbeitsprogramm [des Accounting Standards Board of Japan] zu
kommentieren, hat aber keinen Grund daran zu zweifeln, dass
der ASBJ das Ziel sehr wohl erreichen kann. Es ist klar,
dass - sollte der ASBJ bei der Erreichung seiner Ziele
erfolgreich sein - es keinen Grund für CESR gibt, japanische
Rechnungslegungsgrundsätze nicht als gleichwertig anzusehen,
weil zu diesem Zeitpunkt alle Sachverhalte, die in den
Beratungen von 2005 hervorgehoben wurden, adressiert worden
sein werden. Dementsprechend würde CESR empfehlen, dass die
Kommission japanische Rechnungslegungsgrundsätze ab Juni
2008 als gleichwertig anerkennen sollte, es sei denn, dass
offenkundige Hinweise bestehen, dass der ASBJ die in der
Vereinbarung von Tokio gesteckten Ziele nicht wird erreichen
können. Chinesische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR
würde der Kommission empfehlen, eine endgültige Entscheidung
bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze
solange zu vertagen, bis mehr Informationen zu den
vorgenannten Sachverhalten vorliegen [im Wesentlichen die
Beurteilung der Einführung neuer chinesischer Standards im
Jahr 2007], denn CESR ist der Ansicht, dass begründete
Hinweise für eine angemessene Einführung im Zusammenhang mit
einer ergebnisorientierten Definition von Gleichwertigkeit
wichtig ist.
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