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IFRS-Nachrichten – Januar 2008

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31. Januar 2008: Neuster Stand der Rechnungslegung in Südafrika

Unsere Kollegen von Deloitte Südafrika geben vierteljährlich einen Newsletter mit dem Titel Genau genommen (Technically speaking) heraus, der Hintergründe, Leitlinien und Zusammenfassungen zu Sachverhalten bietet, die das Bilanzierungs-, Prüfungs- und aufsichtsrechtliche Umfeld in Südafrika berühren. Weitere Sachverhalte von allgemeinem Interesse werden ebenfalls dargestellt. Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben jetzt mit der Anlegung eines Archivs aller Ausgaben dieses Newsletter begonnen. Wir werden natürlich auch weiterhin die jeweils aktuelle Ausgabe auf IAS Plus.de einstellen. Laden Sie sich die Ausgabe vom Januar 2008 herunter (in englischer Sprache, 433 KB). Unter den Themen mit IFRS-Bezug in dieser Ausgabe sind die folgenden:

 

bullet Südafrikanischer Rat für Bilanzierungspraxis (Accounting Practices Board, APB) übernimmt den Entwurf des IASB eines IFRS für KMU als südafrikanischen Rechnungslegungsstandard für kleine und mittelgroße Unternehmen
bullet IFRS 7 und Angaben zu Liquiditätsrisiken
bullet Gegenwärtige Entwicklungen bezüglich IFRS

 

 

31. Januar 2008: Fragen, die ein Prüfungskomitee hinsichtlich IFRS stellen könnte

Die Ausgabe für das vierte Quartal 2007 des Kurzberichts des Prüfungskomitees (Audit Comittee Brief) (in englischer Sprache, 292 KB), der von unseren amerikanischen Kollegen erstellt wird, enthält Fragen, die ein Prüfungskomitee hinsichtlich der International Financial Reporting Standards stellen könnte (Questions an audit committee might ask concerning the International Financial Reporting Standards) – s.  Aufzählung im unten stehenden Kästchen. Darüber hinaus wird Deloitte USA eine Dbriefs-Webcast-Sendung zum Thema International Financial Reporting Standards: Strategien für die Übernahme eines einzelnen Satzes von Rechnungslegungsstandards (Strategies for Adopting a Single Set of Standards) am 20. Februar 2008 um 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (20:00h MEZ) ausstrahlen. Die Sendung wird sich folgenden Themen widmen:

 

bullet Schlüsselstrategien für die Handhabung der aufkommenden IFRS-Bewegung,
bullet Chancen und Risiken eines Übergangs auf IFRS auf Ebene von Tochterunternehmen,
bullet Effektive Methoden für den Übergang auf IFRS.

 

Weitere Informationen zu der Sendung finden Sie hier.

 

Fragen, die ein Prüfungskomitee hinsichtlich der International Financial Reporting Standards stellen könnte:

 

Viele tausend Unternehmen haben im vergangenen Jahr International Financial Reporting Standards (IFRS) als Grundlage ihrer Berichterstattung übernommen. In fast jedem Land sind IFRS auf die ein oder andere Art und Weise eingeführt worden.

 

bullet Hat das Unternehmen eine Aufstellung der derzeit geltenden IFRS-Anforderungen (wenn gegeben) erstellt?
bullet Auf welchem Stand befinden sich die im Unternehmen vorhandenen IFRS-Kenntnisse sowohl innerhalb des Landes als auch international?
bullet Wenden die Mitbewerber des Unternehmens bereits IFRS an, oder besteht Grund zu der Annahme, dass sie dies tun würden, wenn sie die Wahl hätten?
bullet Welche Auswirkungen hätte eine mögliche IFRS-Forderung in den USA auf das Unternehmen?
bullet Hat das Unternehmen die Kosten und den Nutzen eines Übergangs auf IFRS bereits analysiert?

 

 

 

31. Januar 2008: Europäisches Diskussionspapier zur finanziellen Berichterstattung über Pensionsverpflichtungen

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und verschiedene europäische Standardsetzer haben gemeinsam ein Diskussionspapier zur finanziellen Berichterstattung über Pensionsverpflichtungen im Rahmen der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) herausgegeben. Stellungnahmen zu dem englischsprachigen Diskussionspapier mit dem Titel The Financial Reporting of Pensions (237 Seiten, 2.197 KB) werden bis zum 14. Juli 2008 erbeten. Der IASB hat ein Projekt zu dem Thema aus seiner Agenda, ebenso der FASB (Verknüpfung auf die Projektseiten des FASB). Nach Erörterung der Stellungnahmen, die auf das Diskussionspapier eingehen werden, beabsichtigt EFRAG, einen Bericht zu veröffentlichen, in dem endgültige Empfehlungen zu diesem Sachverhalt dem IASB und dem FASB zu Erwägung nahegelegt werden sollen. Einige Informationen zu dem Diskussionspapier von EFRAG:

 

Anstatt eine Verbesserung der bestehenden Standrads vorzuschlagen, wird in dem Diskussionspapier empfohlen, die Rechnungslegung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundlegend neu zu überdenken. Daher weichen einige der in dem Papier dargelegten Ansichten deutlich von den bestehenden Standards zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Die geäußerten Empfehlungen schließen die folgenden ein:

 

bullet Die gleichen Prinzipien sollten für alle Vereinbarungen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten – unabhängig davon, ob es sich um beitrags- oder leistungsorientierte Pläne handelt.
bullet Die erwarteten Erträge aus dem Planvermögen sollten nicht Teil der Gewinn- und Verlustrechung des entsprechenden Berichtsjahres sein.
bullet Nur Leistungen, die zu leisten das Unternehmen gegenwärtig verpflichtet ist (aus gesetzlichen oder faktischen Verpflichtungen), sollten als Schuld dargestellt werden. Wenn das Unternehmen eine echte Ermessensfreiheit bezüglich des Betrages einer zukünftigen Leistung hat, ist diese nicht als Schuld darzustellen.
bullet Der Schwerpunkt sollte nicht mehr auf Mechanismen gelegt werden, die Pensionsaufwendungen über die Dienstzeit der Arbeitnehmer aufwenden, sondern auf das Prinzip, dass nur gegenwärtige Verpflichtungen als Schuld erfasst werden sollten. Daher sollten also im Falle von Leistungen, die an das Gehalt eines Arbeitnehmers gegen oder am Ende seiner Dienstzeit geknüpft sind, zukünftige Gehaltssteigerungen nur dann als Schuld erfasst, wenn diese Gehaltssteigerungen gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben wären oder als nicht im Ermessen des Unternehmens liegend erachtete werden. Nach diesem Ansatz steigen also Pensionsaufwendungen und Pensionsverpflichtungen nur, wenn das dem Pensionsanspruch zugrunde liegende Gehalt tatsächlich steigt. (Der Bericht weist auf abweichende Meinungen zu diesem Punkt hin).
bullet Änderungen in der Bewertung von Planvermögen und Verbindlichkeiten in Bezug auf Pensionspläne sollten nicht aufgeschoben werden, beispielsweise durch Verteilung auf die durchschnittliche verbleibende Dienstzeit der Arbeitnehmer oder durch einen „Korridor"-Ansatz, nach dem Veränderungen gar nicht erfasst werden, solange sie nicht einen bestimmten Schwellenwert überschreiten.
bullet Pensionsverpflichtungen sollten mit ihrem Gegenwartswert bewertet werden, der als der Erfüllungsbetrag definiert ist, der den Aufwand an Barmitteln reflektiert, der gegenwärtig oder zukünftig erforderlich ist, um die Verbindlichkeit zu begleichen.
bullet Pensionsverpflichtungen sollten dadurch bewertet werden, dass zukünftige Cashflows mit eine Diskontierungssatz abgezinst wird, der den derzeitigen Marktgegebenheit entspricht und nur den Zeitwert des Geldes widerspiegelt, ein risikofreier Satz also. Über Risiken wie beispielsweise das Mortalitätsrisiko würde in Form von Angaben berichtet.
bullet Planvermögen, dass zur Zahlung von Leistungen gehalten wird, sollte zum Gegenwartswert erfasst werden.
bullet Bezüglich der Berichterstattung über die Pensionspläne selbst sollte der IASB erwägen, IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Alterversorgungsplänen zurückzunehmen und stattdessen vorzuschreiben, dass die Standards für die allgemeine Berichterstattung über Pensionspläne mit den IFRS im Allgemeinen übereinstimmen sollten. Die Verpflichtung eines Plans, zukünftig Leistungen auszuzahlen, sollte also nach den gleichen Prinzipien bewertet werden wie die Verpflichtung eines Arbeitgebers.

 

 

30. Januar 2008: PCAOB äußert sich zu Konsistenz von Abschlüssen und zur Hierarchie von US-GAAP

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat den Prüfungsstandard Nr. 6 Bewertung der Konsistenz von Abschlüssen (Evaluating Consistency of Financial Statements) und damit verbundenen Folgeänderungen an anderen Prüfungsstandards der PCAOB verabschiedet. Die PCAOB verabschiedete den Prüfungsstandard vor dem Hintergrund des vom FASB herausgegebenen Standards SFAS 154 Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Korrekturen von Schätzungen und Fehlern (Accounting Changes and Error Corrections) und dem ausstehenden Standard zur Hierarchie der US-amerikanischen Rechungslegungsstandards (The Hierarchy of Generally Accepted Accounting Principles). Der Prüfungsstandard Nr. 6 fasst die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bezüglich der Bewertung von und der Berichterstattung über die Konsistenz der Abschlüsse eines Unternehmens zusammen und bringt diese Verantwortlichkeiten mit SFAS 154 überein. In dem neuen Prüfungsstandard wird außerdem vorgeschrieben, dass im Bericht des Prüfers angegeben werden muss, ob eine nachträgliche Änderung früherer Abschlüsse aus einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden resultiert oder das Ergebnis der Korrektur einer Falschdarstellung sind. Die PCAOB hat außerdem die Hierarchie der amerikanischen Rechnungslegungsstandards aus ihren Prüfungsstandards genommen. Diese GAAP-Hierarchie stellt die Quellen der Rechungslegungsprinzipien und des Rahmenkonzepts fest, die für die Auswahl der bei der Abschlusserstellung zu verwendenden Prinzipien auszuwählen sind. Die PCAOB ist der Meinung, dass diese Hierarchie eher in den Rechnungslegungsstandards enthalten sein sollte.

 

bullet Lesen Sie hierzu die englischsprachige Presseerklärung der PCAOB.
bullet Die vom IASB festgeschriebenen Hierarchie findet sich in den Paragraphen 7 - 12 von IAS 8.

 

 

29. Januar 2008: Offizielle Stellungnahmen der SEC zu IFRS in den USA

In zwei kürzlich gehaltenen Reden erörterte John W. White, Director der Abteilung für Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Sachverhalte, die sich auf die Verwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten beziehen, und einige der internationalen Initiativen der SEC. Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf die beiden Reden in englischer Sprache sowie die Übersetzung zweier Auszüge mit Bezug auf IFRS:

 

bullet Unternehmensfinanzierung 2008 – Schwerpunktlegung auf die Finanzberichterstattung (A Focus on Financial Reporting)
bullet Unternehmensfinanzierung 2008 – Internationale Initiativen (International Initiatives)

 

International Financial Reporting Standards:

 

Wo fange ich bei diesem Thema an? Es sind gewaltige Fortschritte in diesem Bereich im letzten Jahr gemacht worden.

bullet Im März hielten wir Gespräche des Stabs am Runden Tisch ab.
bullet Im April veröffentlichte die SEC eine Pressemitteilung zu den nächsten geplanten Schritten.
bullet Im Juli veröffentlichten wir einen Konzepterlass bezüglich des Wegfalls der Überleitungsrechnung auf US-GAAP, der für ausländische Emittenten gelten sollte, die IFRS anwenden.
bullet Im August wurde ein Konzeptentwurf veröffentlicht, der der Frage einer möglichen Anwendung von IFRS durch US-amerikanische Emittenten galt.
bullet Im November stimmte die SEC für den Wegfall einer Überleitungsrechnung auf US-GAAP, der für ausländische Emittenten gilt, die IFRS anwenden.
bullet Im Dezember hielt die SEC zwei Gesprächsrunden am Runden Tisch zur Anwendung von IFRS durch US-Emittenten ab.

Ein ereignisreiches Jahr! Und obwohl ich nur für mich selber sprechen kann, zögere ich nicht, Ihnen zu sagen, dass der Stab der SEC – insbesondere in der Abteilung für Unternehmensfinanzierung – sich dem Ziel der Erreichung eines einzigen Satzes hochwertiger, weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards tief verpflichtet fühlt und dass wir wirklich daran interessiert sind, von allen Interessengruppen Rückmeldung zu erhalten, während wir weiter auf diesem Weg fortschreiten.

 

Wie gelangen wir vom Konzeptentwurf zu einer möglichen Anwendung der IFRS durch US-Emittenten?:

 

Eines der heftiger diskutierten Themen [bei den Gesprächen am Runden Tisch im Dezember] war die Frage, wie man vom Konzeptentwurf ausgehend weiter fortfahren solle. Die Teilnehmer äußerten eine große Bandbreite von Ansichten, und es traten eine Reihe von tiefen persönlichen Überzeugungen zutage, die sich zum Teil widersprachen:

bullet Die SEC sollte einen so genannten Fahrplan für die weiteren Schritte vorwärts entwickeln.
bullet Die freiwillige Anwendung von IFRS sollte für einen nicht näher genannten Zeitraum möglich sein. Im Rahmen dieser Möglichkeit wäre einigen oder allen US-Emittenten die Wahl zwischen IFRS oder US-GAAP für eine unbeschränkte Zeit möglich.
bullet Es sollte eine festes Datum in der Zukunft für die verpflichtende Anwendung der IFRS festgeschrieben werden. Im Rahmen dieser Möglichkeit würde ein zukünftiges Datum ausgewählte, und zu diesem Zeitpunkt müssten alle Emittenten auf IFRS übergehen. Dies ist der Ansatz, der in Europa gewählt wurde.
bullet Man sollte einen „abwarten und Tee trinken"-Ansatz wählen und die Verabschiedung weiterer Regelungen durch die SEC abwarten. So würden Konvergenz sowie das Verständnis der Anleger für IFRS und eine IFRS-Infrastruktur über die nächsten paar Jahre wachsen können.
bullet Verschiedene Kombinationen der genannten Möglichkeiten.

 

 

 

29. Januar 2008: Tagesordnung für die SAC-Sitzung am 14. und 15. Februar 2008

Der International Accounting Standards Board wird sich am Donnerstag und Freitag, den 14. und 15. Februar 2008, mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn in London statt. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder, die Beobachtern offensteht.

 

14. - 15. Februar 2008, London

 

Donnerstag, 14. Februar 2008 (Beginn 11:30)

 

bullet Bericht des SAC-Vorsitzenden
bullet Vortrag von Wang Jun, chinesisches Finanzministerium: Entwicklung der IFRS-Konvergenz in China
bullet Bericht des IASB-Vorsitzenden: Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB – dies schließt Erläuterungen zu Unternehmenszusammenschlüssen, zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zum Zusammenhang der Subprime-Krise und der Finanzberichterstattung, zu den jährlichen Verbesserungen und zur Zusammenarbeit mit dem FASB im Hinblick auf Konvergenz mit den US-GAAP ein
bullet Vorgeschlagener IFRS für KMU: Stellungnahmen, Feldversuche, Arbeitsplan für die Fertigstellung des IFRS

 

Freitag, 15. Februar 2008 (Beginn 9:00)

 

bullet Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital: Ausstehendes Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital (Financial Instruments with Characteristics of Equity)
bullet Finanzinstrumente: Ausstehendes Diskussionspapier zur Verringerung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments)
bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Überblick über das ausstehende Diskussionspapier
bullet Ausführungen des Vorsitzenden der IASC-Stiftung, Gerrit Zalm

 

 

 

28. Januar 2008: IAS Plus-Newsletter Januar 2008 erschienen

Die Januarausgabe 2008 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters ist veröffentlicht worden. In dem Newsletter berichten wir über die Geschehnisse des 4. Quartals 2007, die sich beim IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen Finanzberichterstattung.

 

bullet Laden Sie sich die internationale Ausgabe vom Januar 2008 herunter (in englischer Sprache, 278 KB).
bullet Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier.
bullet Hier können Sie sich für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

28. Januar 2008: Studie befindet: IFRS sind „gute Nachrichten für Anleger“

Die französische Vereinigung der Anlagenverwaltungsgesellschaften (Association Française de la Gestion Financière, AFG) und der französische Bund der Versicherungsgesellschaften (Fédération Française des Sociétés d'Assurance, FFSA) haben eine Studie finanziell gefördert, die sich Anlageperspektiven einer IFRS-Einführung widmen. Die beiden Vereinigungen hatten im Dezember 2004 – kurz bevor IFRS obligatorisch für börsennotierte Unternehmen in Europa wurden – bereits eine ähnliche Studie veröffentlicht. Die neue Studie ist eine Sammlung von 14 Aufsätzen, die auf Interviews aufbauen, die zum größten Teil zwischen Ende 2006 und Anfang 2007 geführt wurden. Der Gesamteindruck der IFRS ist recht positiv – sowohl in Bezug auf die wahrgenommenen Vorteile als auch in Bezug auf den reibungslosen Übergang. Die womöglich größten Bedenken gelten dem Bedarf nach detaillierteren Umsetzungsleitlinien, um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten. Die Einführung zu den Aufsätzen kommt zu folgendem Schluss:

 

Die Einführung von IFRS sind gute Nachrichten für Anleger – allerdings unter der Voraussetzung, dass sich eine einheitliche Anwendungspraxis in Bezug auf die Umsetzung herauskristallisiert. Dies ist, zwei Jahre nach der erstmaligen Anwendung, noch nicht wirklich der Fall.

 

Wir danken den beiden Förderern der Studie, die uns gestattet haben, die Studie zu veröffentlichen. Sie kann in englischer oder in französischer Sprache heruntergeladen werden.

 

bullet Investor Perspectives on IFRS Implementation (587 KB)
bullet Points de vue d'investisseurs sur la mise en œuvre des normes IFRS (584 KB)

 

 

28. Januar 2008: DRSC veröffentlicht europäisches Diskussionspapier zur Eigen-/Fremdkapital-Abgrenzung

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. hat heute ein Diskussionspapier mit einem Alternativvorschlag zur Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital gegenüber dem derzeitigen IFRS-Ansatz zur Abgrenzung veröffentlicht. Das Diskussionspapier wird zusammen mit den Standardsettern aus Dänemark, Frankreich, Großbritannien und Italien sowie der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) herausgegeben. Der Vorschlag ist das Ergebnis eines europäischen Gemeinschaftsprojekts unter der Leitung des DRSC e.V. (Vorsitz: Dr. Andreas Barckow, Leiter des deutschen IFRS Centres of Excellence von Deloitte und Mitglied des Deutschen Standardisierungsrats).

Der entwickelte Ansatz basiert auf der Fähigkeit des Kapitals, Verluste zu tragen (Loss Absorption Approach): Eigenkapital wird als Risikokapital verstanden; Kapital, welches Verluste des Unternehmens absorbiert, wäre als Eigenkapital auszuweisen. (siehe die Pressemitteilung des DRSC). Stellungnahmen zu dem Diskussionspapier werden bis zum 28. Juli 2008 erbeten (info@drsc.de oder commentletter@efrag.org).

 

bullet Pressemitteilung des DRSC (48 KB)
bullet Diskussionspapier zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital (in englischer Sprache, 1,08 MB)

 

Bereits im November 2007 hatte der FASB vorläufige Ansichten zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital (Financial Instruments with Characteristics of Equity) herausgegeben. Sie beschreiben den vom FASB bevorzugten Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft (s. unsere Nachricht vom 5. Dezember 2007). Die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers des IASB ist für März 2008 geplant.

 

 

27. Januar 2008: Deloitte unter den ersten 17 Vollmitgliedern des Forums der Firmen

Deloitte Touche Tohmatsu gehört zu den 17 internationalen Wirtschafsprüfungsgesellschaften, welche die ersten Vollmitglieder des sog. Forums der Firmen des internationalen Wirtschaftprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) bilden. Diese internationalen Prüfungsgesellschaften, deren Mitgliedsfirmen grenzüberschreitende Prüfungen durchführen, haben verkündet, dass sie ein weltweit koordiniertes Qualitätssicherungsprogramm eingerichtet haben, der Anwendung der international Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) verpflichtet sind und andere Anforderungen an Qualität und Ethik erfüllen. Weitere Informationen:

 

bullet Presserklärung (in englischer Sprache)
bullet Liste der Vollmitglieder des Forums (23 KB)

 

 

27. Januar 2008: Zwei Sonderberichte von Deloitte & Touche (USA)

Unsere amerikanischen Kollegen haben zwei Sonderberichte veröffentlicht, die Sie über die nachstehenden Links abrufen können. Diese neuen Veröffentlichten geben Aufschluss über die Stellungnahmen des Stabs der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu Abschlüssen inländischer und ausländischer, nach IFRS bilanzierender Unternehmen, die bei der SEC registriert sind. Bei diesen handelt es sich um die ersten beiden Berichte einer geplanten Serie. Links zu sämtlichen Berichten der Serie finden Sie hier.

 

Stellungnahmen der SEC an inländische Unternehmen: ein verschärfter Blick (in englischer Sprache, 542 KB): Dieser Sonderbericht stellt Beispiele der am häufigsten herausgegeben SEC-Stellungnahmen dar. Zu den durch diesen Bericht abgedeckten Sachverhalten gehören:
bullet Unternehmenszusammenschlüsse, langlebige Vermögenswerte und Wertminderungen
bullet Unwägbarkeiten
bullet Aufgegebene Geschäftsbereiche und zur Veräußerung gehaltenene Vermögenswerte
bullet Ergebnis je Anteil
bullet Beizulegender Zeitwert und Aufruhr an den Kreditmärkten
bullet Finanzinstrumente
bullet Bezeichnung von Abschlussbestandteilen
bullet Lagebericht
bullet Erlöserfassung
bullet Staff Accounting Bulletin 74
bullet Berichterstattung an die SEC (Fehlanwendung der Verordnung S-X)
bullet Segmentberichterstattung
bullet Anteilsbasierte Vergütungen
bullet Unsichere Steuerpositionen
bullet Verwendung von Experten und Beratern
Stellungsnahmen der SEC an ausländische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren: ein verschärfter Blick (in englischer Sprache, 461 KB). Dieser Sonderbericht ist dazu gedacht, Abschlusserstellern dabei zu helfen, die Posten, auf die der Stab der SEC in den vergangenen zwei Jahren besonderes Augenmerk gelegt hat, zu verstehen. Er beinhaltet Auszüge aus realen Stellungnahmen sowie vorausschauende Erwägungen. Die wesentlichen in diesem Bericht abgedeckten Sachverhalte beinhalten:
bullet Finanzinstrumente
bullet Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
bullet Erträge
bullet Kapitalflussrechnungen
bullet Erstmalige Anwendung der IFRS
bullet Segmentberichterstattung
bullet Ertragsteuern
bullet Leistungen an Arbeitnehmer
bullet Wertminderung von Vermögenswerten
bullet Rückstellungen

 

 

25. Januar 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung Januar 2008

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 22. Januar, bis Donnerstag, den 24. Januar 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Wir haben die inoffizielle Mitschrift der Beobachter von Deloitte auf einer eigenen Seite eingestellt.

 

 

24. Januar 2008: Ergebnisse der 27. RIC-Sitzung

Das RIC hat am 22. Januar 2008 seine 27. Sitzung in Hamburg abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzungen getroffen wurden.

 

 

24. Januar 2008: Neue "Geschichtsseite" – Biografien und Dienstzeiten der IASB-Mitglieder

Auf IAS Plus.com wurde eine neue "Geschichtsseite" eingerichtet, auf der die Dienstzeiten aller gegenwärtigen und ehemaligen IASB-Mitglieder aufgelistet werden. Auch finden Sie dort Biografien und Fotos. Wir werden diese Seite in Kürze auch in deutscher Sprache anbieten. Für die Zwischenzeit verweisen wir Sie auf das englischsprachige Original.

 

 

24. Januar 2008: Deloitte Niederlande bietet Webcasts zu IFRS an

Unsere niederländischen Kollegen haben zwei Webcasts in holländischer Sprache zu IFRS 7 und zu den Zehn wichtigsten Sachverhalten, die Aufmerksamkeit im Abschluss 2007 verdienen veröffentlicht. Diese Webcasts im ipod/mp3-Format können Sie kostenlos auf Ihren Rechner herunterladen. Im März und Mai 2008 werden zwei weitere Webcasts zu Gemeinschaftlichen beitragsorientierten Pensionsplänen und Unternehmenszusammenschlüssen folgen. Sie finden die Webcasts unserer niederländischen Kollegen, die jeweils 30 Minuten dauern, hier.

 

 

24. Januar 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 23. Januar 2008 (in englischer Sprache, 119 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

bullet IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 13 Kundentreueprogramme
bullet IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

 

 

24. Januar 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung Januar 2008

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 22. Januar, bis Donnerstag, den 24. Januar 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Wir haben die inoffizielle Mitschrift .der Beobachter von Deloitte auf einer eigenen Seite eingestellt.

 

 

23. Dezember 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Dezember 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 224 KB). Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

23. Januar 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung Januar 2008

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 22. Januar, bis Donnerstag, den 24. Januar 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Wir haben die inoffizielle Mitschrift .der Beobachter von Deloitte auf einer eigenen Seite eingestellt.

 

 

23. Januar 2008: Financial Reporting Alert von Deloitte USA zu Bonitätsrisikoangaben

Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Rechnungslegungshinweis mit dem Titel Unruhe an den Kreditmärkten: Die Bedeutung vollständiger und informativer Angaben veröffentlicht. In dem Hinweis wird die Bedeutung unterstrichen, vollständige und gehaltvolle Angaben zu (1) den Auswirkungen des gegenwärtigen Kreditumfelds auf den Abschluss und (2) das mögliche Risikopotenzial, das sich aus diesem Umfeld ergibt, zur Verfügung zu stellen. Ferner stellt dieser Hinweis die Notwendigkeit von Angaben zu vielen der von FASB, SEC und PCAOB geäußerten Bedenken hinsichtlich der Herausforderungen, denen Unternehmen in diesem Umfeld ausgesetzt sind. Der Hinweis enthält drei Anhänge:

 

bullet Anhang A: Jüngste Äußerungen der SEC in Bezug auf das aktuelle Kreditumfeld
bullet Anhang B: Auszüge aus aktuellen Angaben von Unternehmen, die Berichte eingereicht haben
bullet Anhang C: Beispiel für einen Brief der SEC, in welchem Angaben zu außerbilanziellen Unternehmen ausgedrückt werden.

 

Den Rechnungslegungshinweis können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 247 KB).

 

 

22. Januar 2008: Formale Korrekturen an den IFRS

Der IASB hat auf seiner Website einige formale Korrekturen und Änderungen an der Gesamtausgabe 2007 der IFRS, an IAS 23 (im März 2007 herausgegeben) sowie an IFRS 3 und IAS 27 (beide im Januar 2008 herausgegeben) eingestellt. Sie können die Korrekturen auf der Website des IASB hier einsehen.

 

 

22. Januar 2008: Podcast zu Änderungen an IFRS 3

Unsere australischen Kollegen haben einen Podcast zu den jüngst erfolgten Änderungen veröffentlicht, die der IASB für die Bilanzierung von Fusionen, Erwerben und vergleichbaren Geschäftsvorfällen nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse vorgenommen hat. Die Partner Stephen Ferris und Debbie Hankey von Deloitte erörtern die Änderungen, einige der auftretenden Sachverhalte und jene Punkte, die Führungskräfte tun müssen, um sich auf die Änderungen einzustellen. Hier können Sie sich den Insights Podcast von Deloitte Australien anhören (in englischer Sprache, 12 Minuten).

 

 

21. Januar 2008: Tagesordnung für die Boardsitzung in dieser Woche

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 22. Januar, bis Donnerstag, den 24. Januar 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

 

22. bis 24. Januar 2008, London

 

Dienstag, 22. Januar 2008 (nur nachmittags)

 

bullet Erlöserfassung
bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS - 2008
bullet IFRIC - Stand der Arbeiten

 

 

Mittwoch, 23. Januar 2008

 

bullet Versicherungen [Lehreinheit]
bullet Finanzinstrumente - Umfassendes Projekt
bullet Eigen- und Fremdkapital
bullet Kurzfristige Konvergenz: Ergebnis je Aktie

 

 

Donnerstag, 24. Januar 2008 (nur vormittags)

 

bullet Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)

 

 

21. Januar 2008: Stellungnahme des DSR zum BilMoG

Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) verabschiedet. Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

 

 

19. Januar 2008: Heads Up-Newsletter zum Kodifizierungsprojekt des FASB

In unserer Nachricht vom 16. Januar 2008 berichteten wir darüber, dass der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) eine einjährige Überprüfungsphase seiner Kodifizierung der US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze begonnen hat. Die Nachricht enthielt auch einen Link auf die online-Kodifizierung (kostenfreie Registrierung erforderlich). Unsere amerikanischen Kollegen haben nun die Ausgabe vom 18. Januar 2008 des Heads Up-Newsletters veröffentlicht (in englischer Sprache, 94 KB), in welchem Sie weitere Informationen zum Kodifizierungsprojekt finden.

 

 

18. Januar 2008: Interview von Accountancy mit Sir David Tweedie

Die Ausgabe Januar 2008 des Accountancy-Magazins enthält ein Interview mit dem IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie mit dem Titel Tweedie's Best of Breed. In dem Interview nimmt Tweedie zu einen der wesentlichen Ereignisse des Jahres 2007 Stellung, einschließlich der Folgenden:

 

bullet die Abschaffung der IFRS-Überleitung in den USA
bullet die amerikanische Erwägung, inländischen Unternehmen die Bilanzierung nach IFRS zu gestatten
bullet die jüngste ICAEW-Studie, die weitreichende Vorteile der IFRS-Anwendung in Europa feststellte
bullet die Fortschritte bei der Konvergenz mit dem FASB
bullet der Erfolg bei der Einlassung mit den Adressaten im Zuge des Standardsetzungsprozesses des IASB
bullet die Maßnahmen zum Schutz des Markenzeichens 'IASB' und Sicherstellung, dass die Aussage, man befolge die IFRS, nur dann zulässig ist, wenn alle derzeit in Kraft befindlichen IFRS angewendet werden.

 

Die können das Interview von Accountancy mit Sir David Tweedie hier herunterladen (in englischer Sprache, 202 KB). Der Beitrag unterliegt dem Copyright von Wolters Kluwer (UK) Ltd. Wir sind dem Accountancy Magazine zu Dank verpflichtet, dass man uns die Genehmigung erteilt hat, den Beitrag auf IAS Plus.com einzustellen. Hier ist ein Ausschnitt:

 

Ein Ausschnitt aus dem Interview von Accountancy mit Sir David Tweedie:

 

[Die Abschaffung des Überleitungserfordernisses der SEC für nach IFRS bilanzierende Unternehmen in den USA] ist nicht die einzige Feder auf der Mütze des Schotten, der dabei hilft, die Vision eines weltweiten Satzes an Rechnungslegungsstandards Wirklichkeit werden zu lassen. 2007 war eine Art Wendepunkt und sah zudem das 108. Land, das sich für die International Financial Reporting Standards entschieden hat. Und nach ihm stehen noch einige in der Schlange – Kanada, Israel, Chile und Japan stehen in den Startlöchern. "Wir denken, das es bis 2011 150 sein werden – alle wesentlichen Volkswirtschaften", gibt er stolz bekannt.

"Aber nicht nur das: Der größte Kapitalmarkt der Welt, die USA, sind dabei, sich uns anzuschließen" – ebenfalls bis 2011, hofft Tweedie.

"Wenn mich vor sechs Jahren, als wir angefangen haben, jemand gebeten hätte: 'Beschreiben Sie, wo Sie 2007 sein werden',  hätte ich das sicher nicht geschildert. Das ist sehr, sehr viel besser als wir gedacht haben, und es geschah viel, viel schneller – und das ist ein Beispiel für die Märkte und die Globalisierung im Allgemeinen."

 

 

18. Januar 2008: Standard für den öffentlichen Sektor zu Angaben über externe Beihilfen

Der International Public Sector Accounting Standards Board hat die 'kameralistischen IPSAS' – Rechnungslegung in der Kameralistik – um neue Vorschriften zur Angabe von internationaler Hilfe, Entwicklungszuwendungen und anderen Formen externer Beihilfen aktualisiert. Die neuen Vorschriften treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Hier finden Sie die Presseerklärung (in englischer Sprache).

 

 

17. Januar 2008: IAS Plus-Newsletter zur Überarbeitung von IFRS 2

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den Änderungen an IFRS 2 hinsichtlich Ausübungsbedingungen und Annullierungen veröffentlicht (in englischer Sprache, 126 KB). Unsere Nachricht vom heutigen Tag enthält ebenfalls einige Informationen zu diesen Überarbeitungen. In dem Newsletter werden die Änderungen en detail erläutert und veranschaulicht. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Hier können Sie sich für ein kostenfreies Email-Abonnement eintragen.

 

 

17. Januar 2008: Deloitte iGAAP Rechnungslegungsstandards in Singapur

Unsere Kollegen aus Singapur haben die Publikation iGAAP Financial Reporting Standards in Singapore auf den Markt gebracht – ein praxisorientiertes und umfassender Leitfaden für Unternehmen mit Sitz in Singapur, die nach den Rechnungslegungsstandards Financial Reporting Standards (FRS) von Singapur bilanzieren. Dieses Buch

 

bullet konzentriert sich auf die Praxisprobleme, die Unternehmen bei den Anwendung der FRS antreffen;
bullet erläutert die Vorschriften der FRS in klarer Sprache;
bullet interpretiert und kommentiert die FRS, wo diese Lücken enthalten oder unklar sind und
bullet benennt Vorschriften, die nur in Singapur auftreten

 

iGAAP Financial Reporting Standards in Singapore (ISBN-13 978-981-4197-89-2 und ISBN-10 981-4197-89-0) wird von CCH Asia Pte Limited vertrieben und kann von der CCH Singapore Website bestellt werden.

 

 

17. Januar 2008: Neu von Deloitte – Rechnungslegung in Hongkong

Unsere chinesischen Kollegen haben ein Buch mit dem Titel Rechnungslegung in Hongkong veröffentlicht (in englischer Sprache). Das Buch soll Praktikern bei der Erstellung, Analyse und Interpretation von Finanzinformationen behilflich sein, die in Übereinstimmung mit dem Rechnungslegungsrahmenkonzept für Hongkong (Rechnungslegung in Hongkong) erstellt wurden. Die Publikation

 

bullet befasst sich umfassen mit den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) und anderen Verlautbarungen, die bis zum 31. August 2007 herausgegeben wurden, einschließlich derer, die noch nicht angewendet werden müssen;
bullet geht auf die rechtlichen und regulatorischen Vorschriften im Rechnungslegungsumfeld von Hongkong ein und
bullet enthält einen überblicksartigen Vergleich zwischen den HKFRS und den chinesischen Rechnungslegungslegungsgrundsätzen vor 2007 sowie die neuen chinesischen Bilanzierungsstandards, die für börsennotierte Unternehmen 2007 in Kraft traten.

 

Financial Reporting in Hong Kong können Sie beziehen, indem Sie Kontakt mit Deloitte aufnehmen, über CCH Online, telefonisch über +852 800 968 667 oder per Email über support@cch.com.hk (unter Nennung der Produktnummer 1779H).

 

 

17. Januar 2008: IASB ändert IFRS 2 hinsichtlich Ausübungsbedingungen und Annullierungen

Der IASB hat IFRS 2 Anteilbasierte Vergütung geändert, um die Ausdrücke 'Ausübungsbedingungen' und 'Annullierungen' wie folgt klarzustellen:

 

bullet Ausübungsbedingungen umfassen nur erfolgs- und leistungsabhängige Bedingungen. Andere Aspekte einer anteilsbasierten Vergütung stellen keine Ausübungsbedingung dar. Nach IFRS 2 sind Aspekte einer anteilsbasierten Vergütung, die keine Ausübungsbedingung darstellen, in den beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung zum Bewilligungszeitpunkt einzubeziehen.
bullet Alle Annullierungen, gleich ob sie durch das Unternehmen oder andere Parteien erfolgen, sollten die gleiche Bilanzierungsweise erfahren. Nach IFRS 2 wird eine Annullierung von Eigenkapitalinstrumenten als beschleunigte Ausübung bilanziert. Folglich sind nicht erfasste Beträge, die ansonsten als Aufwand erfasst worden wären, sofort zu erfassen. Jedwede Zahlung im Zusammenhang mit der Annullierung ist (bis in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Eigenkapitalinstrumente) als Rückkauf eigener Anteile zu bilanzieren. Jedwede Zahlung über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinaus ist als Aufwand zu erfassen.

 

Der Board hatte die Änderungen in einem Entwurf am 2. Februar 2006 vorgeschlagen. Die Änderung tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier einsehen (47 KB).

 

 

17. Januar 2008: IFRIC-Vorschlag zur Bilanzierung von Kundenbeiträgen

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Interpretationsentwurf IFRIC D24 Kundenbeiträge mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Bei Kundenbeiträgen handelt es sich um Geschäftsvorfälle, bei denen ein Unternehmen – das Versorgungsunternehmen – Zugang zu einem Vermögenswert erhält, den es verwendet, um einem oder mehreren Kunden fortwährend die Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewährleisten. In einigen Fällen erhält das Versorgungsunternehmen Geld, das es dazu verwenden muss, den Vermögenswert, durch den die Versorgung erfolgt, zu erwerben oder herzustellen.

 

Die Vorschläge in IFRIC D24:
bullet Alle Versorgungsunternehmen (Empfänger von Kundenbeiträgen) müssen die zur Verfügung gestellten Vermögenswerte und die Erträge, die aus der Gewährung der Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen resultieren, über die Laufzeit erfassen, über die sich der Versorgungszeitraum erstreckt.
bullet Die Versorgungsunternehmen, die die zur Verfügung gestellten Vermögenswerte bislang nicht angesetzt haben, werden nunmehr einen höheren Bestand an Sachanlagen sowie an Erträgen erfassen.
bullet Diejenigen Versorger, die Erträge bislang sofort bei Erhalt eines zur Verfügung gestellten Vermögenswerts erfasst haben, werden nun gezwungen, diese über einen längeren Zeitraum zu erfassen.

 

Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv anzuwenden sein. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 ab.

 

bullet Presseerklärung (in englischer Sprache, 49 KB)
bullet weitere Informationen zu IFRIC D24

 

 

17. Januar 2008: IFRIC-Vorschlag zu Sachdividenden an Eigentümer

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Interpretationsentwurf IFRIC D23 Sachdividenden an Eigentümer mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. IFRIC D23 wäre bis auf eine Ausnahme auf alle Sachdividenden anzuwenden. Der Interpretationsentwurf ist nicht einschlägig bei Sachdividenden innerhalb desselben Konzerns. In IFRIC D23 wird vorgeschlagen, alle Sachdividenden zum beizulegenden Zeitwert des ausgegebenen Vermögenswerte zu bemessen.

 

Die Vorschläge in IFRIC D23:
bullet Wenn ein Unternehmen eine Verpflichtung eingeht, Sachdividenden an die Eigentümer auszukehren (einer zu leistende Dividende), hat es die Verpflichtung zum beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen Vermögenswerte zu bewerten
bullet Wenn ein Unternehmen die zahlbare Dividende auskehrt, hat es den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der ausgekehrten Vermögenswerte und dem Buchwerte der zu leistenden Dividende erfolgswirksam zu erfassen.

 

Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv, d.h. auf zukünftige Dividenden, anzuwenden sein. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 ab.

 

bullet Presseerklärung (in englischer Sprache, 44 KB)
bullet weitere Informationen zu IFRIC D23

 

 

16. Januar 2008: GAO-Bericht zur Konzentration der WP-Gesellschafen – 'keine nachteilige Auswirkung'

Die Kernschlussfolgerung eines Berichts des US-amerikanischen Büros zur Rechenschaft der Regierung (US Governmental Accountability Office, GAO) zu Prüfungen börsennotierter Unternehmen ist bereits in dessen Titel festgehalten: Fortwährende Konzentration auf dem Prüfungsmarkt für große börsennotierte Unternehmen erfordert kein unmittelbares Handeln. In dem Bericht, der an den amerikanischen Kongress und weitere Bundesbehörden gerichtet ist, werden folgende Sachverhalte untersucht:

  1. die Konzentration auf dem Markt für die Prüfungen börsennotierter Unternehmen
  2. das Potenzial kleinerer Prüfungsgesellschaften zu wachsen, um die Marktkonzentration zu verringern und
  3. Vorschläge, die von Anderen hinsichtlich der Verringerung der Konzentration und der Erleichterung des Ausbaus des Marktanteils kleinerer Prüfungsgesellschaften vorgebracht wurden.

Das GAO war der Ansicht, dass "auch wenn der Markt für die Prüfung kleiner börsennotierter Unternehmen eine viel geringere Konzentration aufweist als 2002, die fortwährende Konzentration im Markt für die Prüfung größerer börsennotierter Gesellschaften die Möglichkeit dieser Unternehmen, einen Prüfer zu wählen, beschränkt, allerdings die Höhe der Prüfungshonorare nicht wesentlich beeinflusst zu haben scheint." Der Bericht kommt zu folgendem Urteil:

 

Angesichts der begrenzten Hinweise dafür, dass die gegenwärtige Konzentration auf dem Markt für die Prüfung großer börsennotierter Gesellschaften spürbar nachteilige Auswirkungen hat, und angesichts des allgemeinen Fehlens jedweder Vorschläge, wie man den Risiken der Konzentration oder den Herausforderungen, denen sich die kleineren Prüfungsgesellschaften ausgesetzt sehen, ohne schwerwiegende Rückschläge begegnen könnte, sehen wir keine überzeugende Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen. Dementsprechend enthält dieser Bericht keine Empfehlungen.

 

Den Bericht zur Konzentration im Markt für die Prüfung großer börsennotierter Unternehmen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 2.501 KB). Eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

16. Januar 2008: FASB beginnt mit der Überprüfungsphase seines Kodifizierungsprojekts

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat mit einer einjährigen Überprüfungsphase seiner Kodifizierung der amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze begonnen. Innerhalb dieses Überprüfungszeitraums werden die Adressaten dazu ermuntert, das Kodifizierungsnachforschungssystem kostenfrei online für Recherchen von Bilanzierungssachverhalten zu nutzen und Rückmeldung zu geben, ob der kodifizierte Inhalt die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze für privatwirtschaftliche Unternehmen adäquat abbildet. Die Kodifizierung beinhaltet sämtliche Bilanzierungsstandards, die von einem Standardsetzer auf den Ebenen A bis D der derzeitigen Hierarchie der amerikanischen  Rechnungslegungsgrundsätze herausgegeben wurden; dazu gehören der FASB, das amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer American Institute of Certified Public Accountants, AICPA), die Projektgruppe für aufkommende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) sowie damit in Beziehung stehende Verlautbarungen. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

 

bullet Presseerklärung
bullet Link zur online-Kodifizierung (kostenlose Registrierung erforderlich)

 

 

16. Januar 2008: Ergebnisse der 116. DSR-Sitzung

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt vom 20. bis 22. Dezember 2007 seine 116. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Januar 2008 hier herunterladen (32 KB).
bullet Schwerpunkt der Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) war der Referentenentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Der DSR diskutierte insbesondere die Vorschläge zu den Ansatz- und Bewertungsvorschriften im Allgemeinen, zum Ansatz und zur Bewertung von Rückstellungen, zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit Handelszweck und Bewertungseinheiten, zu den Vorschriften zum Konzernabschluss, zu den latenten Steuern, zum Eigenkapital- und Fremdkapital, zum Geschäfts- oder Firmenwert. Darüber hinaus wurden nicht ins Gesetz aufgenommene Regelungen diskutiert. Die DSR-Stellungnahme wird nach ihrer Fertigstellung beim BMJ eingereicht.
bullet Prof. Dr. Gassen erläuterte dem Rat die Ergebnisse einer, vom DRSC in Auftrag gegebenen Studie zum Fair Value. Die Studie wird auf der Website des DRSC veröffentlicht werden.
bullet Der DSR diskutierte den auf Basis der Diskussionsergebnisse der 114. DSR-Sitzung überarbeiteten Entwurf einer Stellungnahme zum ED 9 „Joint Arrangements“. Die Stellungnahmen an den IASB und EFRAG wird der DSR im Umlaufverfahren verabschieden.
bullet Ebenso diskutierte der DSR einen Stellungnahmeentwurf zum ED Amendments to IAS 39 „Exposures Qualifying for Hedge Accounting“. Der DSR wird die überarbeitete Stellungnahme im Umlaufverfahren verabschieden.
bullet Dem DSR lag ein auf Basis der Diskussionsergebnisse aus der 114. DSR-Sitzung überarbeiteter Entwurf einer Stellungnahme an den IASB zum ED Improvements to IFRSs sowie ein erster Entwurf einer Stellungnahme an EFRAG zum Stellungnahmeentwurf der EFRAG (DCL) bezüglich des o.g. Exposure Draft vor. Beide Entwürfe wurden vom DSR – teilweise mit kleineren Änderungen – verabschiedet und werden in Kürze auf der Website des DRSC zur Verfügung stehen.
bullet Erneut beschäftigte sich der Deutsche Standardisierungsrat mit den Inhalten des Entwurfs eines PAAinE/EFRAG-Diskussionspapiers zum Thema ‚Pensionen’. In wesentlichen Punkten vertrat der DSR vom Entwurf abweichende Positionen. Da der Rat von der Notwendigkeit dieses Thema öffentlich zu diskutieren überzeugt ist, begrüßt er die Herausgabe des Diskussionspapiers und wird daher im Rahmen der PAAinE-Initiative auch als Mitherausgeber fungieren. Zu den inhaltlichen Positionen wird sich der DSR im Rahmen einer späteren Stellungnahme äußern.
bullet Auf Basis seiner Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Rahmenbedingungen im Bereich der Rechnungslegung diskutierte der Rat seine Strategie hinsichtlich seiner nationalen und internationalen Arbeit.

 

 

16. Januar 2008: Musterabschluss 2007 aus Singapur

Unsere Kollegen aus Singapur haben die Publikation Musterabschluss Singapur 2007 herausgebracht. Diese Publikation stellt einen vollständigen Beispielabschluss eines typischen, in Singapur börsennotierten Unternehmens dar und enthält Beispiele für die verschiedenen Angabevorschriften, die nach dem Unternehmensgesetz von Singapur, Handbuch für an der Börse von Singapur gelistete Unternehmen sowie den Rechnungslegungsstandards und -interpretationen von Singapur. Die Publikation können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 136 Seiten, 636 KB).

 

 

16. Januar 2008: IVSC-Projekt zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte unter IFRS

Das International Valuation Standards Committee (IVSC) hat die zu seinem im August 2007 veröffentlichten Diskussionspapier Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts immaterieller Vermögenswerte für IFRS-Berichtszwecke eingegangenen Stellungnahmen auf seiner Website eingestellt. Das IVSC hat mit den Arbeiten an einem Standard zu diesem Themengebiet begonnen.

 

 

16. Januar 2008: Entwürfe von zwei überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB) hat Entwürfe zweier überarbeiteter internationaler Prüfungsstandards freigegeben – ISA 210 (neu gefasst) Vereinbarung der Bedingungen von Prüfungsaufträgen und ISA 710 (neu gefasst) Vergleichsinformation - Entsprechende Abbildungen und Vergleichsabschlüsse. Die Kommentierungsfrist läuft am 15. April 2008 ab. Die Presseerklärung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 36 KB). 

 

 

15. Januar 2008: Datum des Inkrafttretens für den Verzicht auf eine Überleitung auf US GAAP

Am 21. Dezember 2007 hatte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securties and Exchange Commission, SEC) ihre endgültige Regelung (Release 33-8879) zur Abschaffung der IFRS-Überleitung auf US GAAP herausgegeben (in englischer Sprache, 690 KB). Die Regelung wird zum 3. März 2008 in Kraft treten. Bis zum Datum des Inkrafttretens müssen Unternehmen die bestehenden Regelungen im Hinblick auf die Beifügung einer Überleitungsrechnung auf US GAAP befolgen. Allerdings ist sich der Stab der SEC dessen bewusst, dass einige ausländische Emittenten mit einem Geschäftsjahresende nach dem 15. November 2007, die die IFRS anwenden, ihren Jahresbericht nach Formblatt 20-F vor dem 4. März 2008 einreichen, sich aber ebenso die Überleitungsrechnung auf US GAAP ersparen wollen. Da der Stab der SEC Unternehmen nicht davon abhalten möchte, ihre 20-F-Berichte vor dem 4. März 2008 einzureichen, bietet man diesen Unternehmen an, sich mit dem Stab der SEC in Verbindung zu setzten, um deren spezielle Umstände zu erörtern. Die Bekanntmachung der SEC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

 

15. Januar 2008: Gemeinsames Papier der 'Big 6' zu prinzipienbasierten Bilanzierungsstandards

Die sechs größten Prüfungsgesellschaften, zu denen auch Deloitte Touche Tohmatsu gehört, haben gemeinsam ein Papier zu Prinzipienbasierten Bilanzierungsstandards veröffentlicht. Die Papier wurde zu dem Zeitpunkt herausgebracht, zu dem ein weltweites Symposium in New York stattfand, das von den Firmen ausgerichtet wurde. Das Papier, in welchem sechs Kriterien für prinzipienbasierte Standards aufgezeigt wurden, war Gegenstand einer Podiumsdiskussion auf dem Symposium, an der auch die Vorsitzenden von IASB und FASB, Sir David Tweedie und Robert Herz, teilnahmen. Die sechs Eigenschaften, die für prinzipienbasierte Standards vorgeschlagen wurden, sind:

  1. eine getreue Darstellung der wirtschaftlichen Realität
  2. ein Eingehen auf das Bedürfnis der Adressaten nach Klarheit und Transparenz
  3. die Konsistenz mit einem klaren Rahmenkonzept
  4. die Fundierung auf einem sachgerecht abgegrenzten Anwendungsbereich, mit dem ein großes Gebiet der Bilanzierung angesprochen wird
  5. eine Abfassung in klarer, deutlicher und einfacher Sprache
  6. die Zulassung der Verwendung vernünftigen Sachverstands

Sie können das englischsprachige Papier hier herunterladen (607 KB). Im Zuge der Freigabe des Papiers sagten die Vorstandsvorsitzenden der sechs weltweit tätigen Prüfungsgesellschaften:

 

Über die zurückliegenden Jahre hat sich ein stärker werdender Dialog über die Zukunft der Rechnungslegung und den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer entwickelt. Um diesen Dialog voranzutreiben, haben wir uns im vergangenen Jahr in Diskussionen mit den Adressaten rund um den Globus zu einer Reihe von Sachverhalten eingebracht, die für die langfristige Stärke und Stabilität der weltweiten Kapitalmärkte entscheidend sind.

Bei diesen Gesprächen waren wir überwältig von der breiten Unterstützung für International Financial Reporting Standards (IFRS) als einem einzigen Satz qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards, die letztlich rund um die Welt angewendet werden können. Die Adressaten deuteten ihre Unterstützung für IFRS teilweise deshalb an, weil diese prinzipienbasierter als US GAAP sind. Allerdings bestand keine Einigkeit hinsichtlich der Kerneigenschaften prinzipienbasierter Standards.

 

 

15. Januar 2008: Vorläufige Beschlüsse der Prüfpanels für Rechnungslegung der SEC

Im Juni 2007 setzte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einen die SEC beratenden Ausschuss zur Verbesserung der Rechnungslegung ein, der sich mit den Gründen für die Komplexität des amerikanischen Rechnungslegungssystems befassen und Wege vorschlagen sollte, um Geschäftsberichte klarer und nutzbringender für die Adressaten zu machen, Kosten und unnötige Hürden für die Ersteller zu verringern und den technologischen Fortschritt besser zu nutzen, um alle Bereiche der Rechnungslegung zu verbessern (siehe dazu unsere Nachricht vom 28. Juni 2007). In der letzten Woche kam der beratende Ausschuss zu seiner dritten Sitzung zusammen und erzielte einige vorläufige Beschlüsse zu Änderungen, die er vorschlagen könnte. Die Erörterungen des Ausschusses fußen auf dem Entwurf einer Beschlussnotiz (in englischer Sprache, 878 KB), in welcher die Definition und die Gründe für Komplexität dargelegt und Vorschläge zur Verringerung der Komplexität aufgezeigt werden. Unter anderem hat sich der Ausschuss vorläufig darauf verständigt, Folgendes vorzuschlagen:

 

bullet Rechnungslegungsgrundsätze sollten auf Geschäftsvorfällen und Tätigkeiten fußen und nicht auf Branchen, und der größte Teil branchenspezifischer Vorschriften sollte abgeschafft werden.
bullet Rechnungslegungsgrundsätze sollten eine einzige Bilanzierungsmethode für einen gegebenen Geschäftsvorfall oder ein Ereignis vorsehen und in der Regel keine Bilanzierungswahlrechte beinhalten.
bullet Der FASB sollte die Instanz sein, die US-amerikanische Rechnungslegungsprinzipien auslegt, und nicht ein Anderer.
bullet Die SEC und Andere sollten anerkennen, dass prinzipienbasierte Standards zu einem vertretbaren Ausmaß an Unterschieden in der Praxis führen können, und die auf Befolgung und Durchsetzung gerichteten Tätigkeiten der SEC sollten keine Neudarstellungen vorsehen, die aus Sicht von Adressaten/Anlegern unwesentlich sind, solange die grundlegenden Prinzipien in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen befolgt werden. Die SEC sollte in diesem Zusammenhang Leitlinien zur Wesentlichkeit bekannt machen.
bullet Vorjahresabschlüsse sollten nur dann neu dargestellt werden, wenn sie wesentliche Fehler in diesen Perioden enthalten.
bullet Die SEC und der PCAOB sollten jenen Unternehmen und Prüfern mehr Schutz vor Rechtsverfolgung oder den Durchsetzungstätigkeiten der SEC bieten, die ein vertretbares Maß an professionellen Einschätzungen ausgeübt haben.
bullet Die SEC sollte die Einreichung von XBRL-Material durch die 500 größten inländischen und an der Börse notierten Unternehmen fordern. Es sollte dann geprüft und entsprechend entschieden werden, ob dies auf alle börsennotierten Unternehmen ausgeweitet wird.
bullet Die SEC sollte Leitlinien zum Internetauftritt von Unternehmen, die Anlegern Finanzinformationen zur Verfügung stellen, bieten.

 

Der beratende Ausschuss wird im März erneut tagen und plant, seine endgültigen Empfehlungen im dritten Quartal 2008 zu veröffentlichen. Hier gelangen Sie zu der englischsprachigen Internetseite des beratenden Ausschusses auf der Website der SEC.

 

 

15. Januar 2008: Leitlinien von Deloitte zum Übergang auf IFRS in Kanada

Kanada hat einen Plan bekanntgegeben, die kanadischen Bilanzierungsstandards bis 2011 vollständig mit den IFRS zu konvergieren (nähere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Länderseite für Kanada auf IAS Plus.com). Um börsennotierten Unternehmen in Kanada bei ihrer Umstellung behilflich zu sein, haben unsere kanadischen Kollegen eine Publikation mit dem Titel Die Umstellung von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS: Band 1 – Abgrenzung der Arbeiten veröffentlicht, die sowohl auf Englisch als auch auf Französisch erhältlich ist. Dieser Leitfaden – der erste einer Reihe – befasst sich mit der Abgrenzung und Planung der Umstellung auf IFRS. Weitere Bände werden sich in weit detaillierterem Maße den Themen widmen, die auf dem Weg liegen, mit spezielleren Leitlinien zu Sachverhalten entsprechend dem zeitlichen Ablauf des Prozesses. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die Dokumente herunterzuladen:

 

bullet The conversion of Canadian GAAP to IFRSs: Volume One – Scoping the Effort (505 KB)
bullet La conversion des PCGR du Canada aux IFRS: Volume 1 – Évaluation du travail (1.091 KB)

 

 

15. Januar 2008: Mehr als 1,6 Millionen e-Learning-Module zu IFRS heruntergeladen

Bis zum 8. Januar 2008 wurden 1.662.656 e-Learning-Module des IFRS-Schlungsprogramms von Deloitte heruntergeladen. Das elektronsiche IFRS-Schulungsprogramm von Deloitte wurde Ende Januar 2004 gestartet. Viele der heruntergeladenen Module werden von mehreren Nutzern verwendet, weil Organisationen sie auf ihren eigenen Servern installieren dürfen, um sie ihren Mitarbeitern oder Studenten zum internen Gebrauch zugänglich zu machen. Zudem werden die Module vielfach intern von Mitarbeitern des weltweiten Deloitte-Verbunds genutzt. Sie können auf die elektronischen IFRS-Lernprogramme stets kostenfrei zugreifen, indem sie auf die Glühbirne auf der Startseite von IAS Plus klicken. Derzeit sind 35 Module verfügbar, die praktisch sämtliche IFRS abdecken. Wir bringen die Module regelmäßig auf den neuen Stand. Die folgenden Module befinden sich derzeit in der Entwicklung:

 

bullet IAS 16, 17, 23, 28, 36, 32/39 und 37
bullet IFRS 1 und 2

 

Zudem werden gegenwärtig zwei neue Module entwickelt:

 

bullet IFRS 8
bullet IFRIC 12

 

Es ist unser Ziel, die aktualisierten und die neuen Module bis zum 31. März 2008 freizugeben.

 

 

15. Januar 2008: SEC-Vorsitzender Cox sieht IFRS als den einzigen weltweiten Standard

Christopher Cox , der Vorsitzende der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), sprach letzte Woche auf der Konferenz zu internationalen Themen des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) in Washington zum Thema Internationale Wirtschaft – eine Sichtweise der SEC (in englischer Sprache, 74 KB). In seinem Vortrag deckte Cox drei große Themenblöcke ab, die sich aus der wachsenden Verflechtung der weltweiten Kapitalmärkte ergeben:

 

bullet die IFRS als einziger weltweiter Bilanzierungsstandard (für einen Ausschnitt siehe den nachfolgenden Kasten)
bullet die zwischen IFRS und XBRL bestehenden Synergien, Finanzinformationen für Anleger und Kreditgeber weltweit verständlich zu machen
bullet die Notwendigkeit einer weltweit koordinierten Beaufsichtigung grenzüberschreitender Tätigkeiten von Wertpapierhändlern und -märkten

 

Der Schwerpunkt unserer IFRS-Politik liegt derzeit auf der Auswertung der Rolle, die IFRS auf den US-amerikanischen Kapitalmärkten spielen kann. Dies ist die logische Weiterentwicklung  der Arbeiten, die die SEC ausgeführt hat, seit wir dem Problem divergierender nationaler Rechungslegungssysteme 1981 zuerst dadurch begegnet sind, dass wir überhaupt eine Überleitungsrechnung auf US-GAAP gefordert haben. Damals war die SEC der Meinung, dass die Forderung einer Überleitungsrechung eine Übergangslösung sei und dass die wahre Lösung in der Verminderung der Divergenz selbst liegen müsse. Seit damals haben wir die Fackel der Konvergenz hochgehalten.

 

Daher ist unsere neueste Entscheidung, IFRS-Abschlüsse für die Einreichung bei der SEC zuzulassen, so ausgestaltet, dass sie die Bemühungen des IASB und vieler anderer Nationen unterstützt, IFRS als den einzigen weltweit gültigen Satz von Rechnungslegungsstandards zu etablieren und nicht mehr all diese verschiedenen nationalen Varianten zu haben.

 

 

15. Januar 2008: Accounting Alerts von Deloitte Australien zu Unternehmenszusammenschlüssen

Unsere australischen Kollegen haben den Accounting Alert 2008/1 mit dem Titel IASB überarbeitet IFRS 3 und IAS 27 veröffentlicht. In dem Newsletter werden folgende Punkte adressiert:
bullet die wesentlichen Änderungen und Sachverhalte, die infolge der geänderten Standards auftreten
bullet die Gründe, warum es wichtig ist, die neuen Vorschriften deutlich vor deren verpflichtender Anwendung 2009 zu verstehen
bullet ein Maßnahmenkatalog für die Planung der Umsetzung

 

Den Link auf diesen und alle weiteren Accounting Alerts finden Sie hier.

 

 

15. Januar 2008: IASCF-Treuhänder werden am 29. und 30. Januar tagen

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, das Kontrollorgan des IASB, wird am Dienstag und Mittwoch, den 29. und 30. Januar 2008 in Rom tagen. Der öffentliche Teil der Sitzung findet am Morgen des 29. Januars statt. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für diesen Teil der Sitzung wieder:

 

bullet Bericht des IASCF-Vorsitzenden
bullet Bericht des Ausschusses für die Aufsicht über den Standardsetzungsprozess
bullet Beurteilung der Effektivität der Treuhänder bei der Aufsicht
bullet Durchsicht des Rückmeldungsberichts und Rückschau auf den Prozess der Auswirkungsanalyse
bullet Märzsitzung mit dem IASB
bullet Prioritäten für 2008
bullet Bericht des IASB-Vorsitzenden
bullet Bericht des SAC-Vorsitzenden
bullet Aktuelles zum Thema XBRL

 

 

14. Januar 2008: Wir nehmen Stellung zum IASB-Vorschlag zu Gemeinsamen Vereinbarungen

Deloitte hat seine Stellungnahme zum Entwurf ED 9 Gemeinsame Vereinbarungen eingereicht, der vom IASB am 13. September 2007 veröffentlicht wurde. Sollte das Projekt zu einem Abschluss kommen, würde die Verlautbarung IAS 31 ersetzen. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, dass ein Teilnehmer einer gemeinsamen Vereinbarung Folgendes tun solle:

 

bullet sowohl die einzelnen Vermögenswerte, an denen er Rechte hat, als auch die Schulden, für die er einsteht, ansetzen, selbst wenn die gemeinsame Vereinbarung als rechtlich eigenständiges Unternehmen tätig ist; und
bullet einen Anteil am Ergebnis, das durch die Tätigkeiten einer Gruppe von Vermögenswerten und Schulden, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen, nach der Equity-Methode ansetzen. Die Quotenkonsolidierung wäre nicht mehr zulässig.

 

In unserer Stellungnahme äußern wir deutliche Bedenken gegenüber dem Vorschlag des IASB und kommen zu dem Schluss, dass es für den IASB besser wäre, zu diesem Zeitpunkt mit den Vorschlägen in ED 9 nicht fortzufahren. Die Stellungnahme von Deloitte können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 245 KB). Hier ist ein Ausschnitt:

 

Im Hinblick auf das kurzfristige Konvergenzprogramm ist es Teil der Strategie des IASB, die nach Ansicht des IASB qualitativ beste, zur Verfügung stehende Lösung aus der gegenwärtig bestehenden Grundgesamtheit an Bilanzierungsstandards zu finden und sich in Richtung dieses Standards zu bewegen. Diesen Ansatz unterstützen wir. Allerdings hat der IASB in ED 9 schlüssige Beweise dafür weder dar- noch vorgelegt, dass der gewählte Ansatz - die Equity-Methode - die qualitativ beste Lösung für die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen ist, etwas, was der Board in seiner Grundlage für Schlussfolgerungen zu dem vorgeschlagenen Standard selbst eingesteht.

Neben der Abschaffung der Quotenkonsolidierung wird in ED 9 auch ein neuer Ansatz vorgeschlagen, der auf die vertraglichen Rechte und Pflichten abstellt und weniger auf die rechtliche Ausgestaltung der Vereinbarungen. Da ED 9 allerdings schlecht geschrieben ist und die Zielsetzung des IASB und die Gründe für diese Zielsetzung nicht deutlich herausgestellt werden, sind die Vorschriften und ihre Anwendung unklar.

 

Unsere vorangegangenen Stellungnahmen finden Sie hier.

 

 

14. Januar 2008: Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf der jährlichen Verbesserungen

Deloitte hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf der vorgeschlagenen Verbesserungen an den IFRS an den IASB übergeben. In dem Entwurf, der am 11. Oktober 2007 herausgegeben worden war, wurden verschiedene Änderungen an 25 IFRS vorgeschlagen. In unserer Stellungnahme bringen wir Bedenken zum Ausdruck, dass "nicht klar ist, was vom Board als kleinere Änderung angesehen wird und wie sich solche Änderungen von 'größeren Änderungen' unterscheiden. Wir sind besorgt, dass diese Unklarheit zu Änderungen an den IFRS führen kann, die man besser im Rahmen des üblichen Standardsetzungsprozesses abgewickelt hätte, d.h. durch eigenständige Änderungsentwürfe. Auch wenn wir anerkennen, dass das Dokument mit den jährlichen Verbesserungen Gegenstand des Standardsetzungsprozesses - wie im Handbuch zum Standardsetzungsprozess des IASB festgeschrieben - ist,  befürchten wir, dass das Maß an Sorgfalt bei den jährlichen Verbesserungen geringer ist als es wäre, wenn die Änderungen einzeln veröffentlicht würden." Weitere Informationen zum Entwurf finden Sie hier. Nachfolgend zitieren auszugsweise wir aus unserer Stellungnahme:

 

Wir glauben, dass mehrere vorgeschlagene Änderungen größere Änderungen an den IFRS darstellen und als eigenständige Dokumente veröffentlicht werden sollten, weil die vorgeschlagenen Änderungen entweder wichtige Prinzipien in den IFRS ändern bzw. in Frage stellen oder Konsequenzen haben, die über den Sachverhalt hinausgehen, den man mit der Änderung adressieren wollte [...].

Unseres Erachtens können die nachfolgenden vorgeschlagenen Änderungen in dem Entwurf nicht als 'geringfügig' angesehen werden:
bullet das Erfordernis weiterer Angaben, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage/willens ist, die IFRS vollständig anzuwenden in IAS 1 Darstellung des Abschlusses
bullet die vorgeschlagene Abschaffung des Leitlinien für die Klassifizierung eines Leasings von Grund und Boden in IAS 17 Leasingverhältnisse
bullet die vorgeschlagene Ersetzung des Ausdrucks 'fällig werden' in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
bullet die Änderung der bilanziellen Behandlung von im Bau/in der Entwicklung befindlichen Anlagen in IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

Unsere vorhergehenden Stellungnahmen finden Sie hier.

 

 

14. Januar 2008: Arbeitsgruppe Finanzinstrumente des IASB wird tagen

Die Arbeitsgruppe Finanzinstrumente des IASB wird am Donnerstag, den 17. Januar 2008, im Crowne Plaza London–The City Hotel, 19 New Bridge Street in London tagen. Der Tagesordnung für die Sitzung zufolge geht es im Wesentlichen um zwei Entwürfe von IASB-Diskussionspapieren. Folgende Sachverhalte sollen erörtert werden:

 

Tagesordnung für die Sitzung der Arbeitsgruppe Finanzinstrumente am 17. Januar 2008
bullet Hintergrund und Ziele der Sitzung
bullet Diskussion des Entwurfs des Diskussionspapiers zur Reduktion der Komplexität bei der Rechnungslegung für Finanzinstrumente:
bullet Abschnitt 1: Probleme in Bezug auf die Bewertung und die mögliche Langfristlösung
bullet Abschnitt 2: Eine einzige Bewertungsmethode für Finanzinstrumente und die langfristigen Bewertungsziele des Boards
bullet Abschnitt 3: Zwischenlösungen für die Bewertungs- und mit ihnen verbundene Probleme
bullet Kernbotschaften, die dem Entwurf des Diskussionspapiers zur Komplexitätsreduktion beigegeben werden sollen
bullet Diskussion des Entwurfs des Diskussionspapiers zu Finanzinstrumenten mit Eigenkapitalmerkmalen:
bullet Entwurf der Bitte um Stellungnahme

 

 

13. Januar 2008: Guide de référence sur les IFRS 2007

Unsere kanadischen Kollegen haben Guide de référence sur les IFRS 2007 veröffentlicht (98 Seiten, 588 KB) – eine französische Übersetzung von IFRSs in your Pocket 2007. Die Veröffentlichung enthält ein Vorwort von Ken Wild (Deloitte Global IFRS Leader), eine Beschreibung der Struktur des IASB, Biographien der Mitglieder des IASB, eine zeitliche geordnete Geschichte des IASC/IASB, eine Auflistung zur Anwendung der IFRS weltweit, Zusammenfassungen aller IFRS einschließlich der Interpretationen bis einschließlich 30. Juni 2007, kurze Zusammenfassungen der Agendaprojekte des IASB und weitere Informationen.

 

 

12. Januar 2008: DRSC-Quartalsbericht für das vierte Quartal 2007

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 4. Quartal 2007, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit.

 

 

12. Januar 2008: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im Januar 2008

Das International Financial Reporting Intrepretations Committee (IFRIC) tagte am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. Januar 2008, in den Geschäftsräumen des IASB in London. Wir werden die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte wie gewohnt auf einer einzelnen Seite zusammenfassen.

 

 

11. Januar 2008: Tagesordnung für die Januarsitzung des IASB

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 22. Januar, bis Donnerstag, den 24. Januar 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

 

22. bis 24. Januar 2008, London

 

Dienstag, 22. Januar 2008

 

bullet Erlöserfassung
bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS - 2008
bullet IFRIC - Stand der Arbeiten

 

 

Mittwoch, 23. Januar 2008

 

bullet Versicherungen [Lehreinheit]
bullet Finanzinstrumente - Umfassendes Projekt
bullet Eigen- und Fremdkapital
bullet Kurzfristige Konvergenz: Ergebnis je Aktie

 

 

Donnerstag, 24. Januar 2008

 

bullet Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)

 

 

11. Januar 2008: Brief der SEC zu Rechnungslegungsauswirkungen der Subprime-Finanzmarktkrise

Unsere amerikanischen Kollegen haben den Financial Reporting Alert 08-1 veröffentlicht (in englischer Sprache, 62 KB), in welchem ein Brief von Conrad Hewitt, dem Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), an FEI und AICPA erörtert wird (ebenfalls in englischer Sprache, 902 KB). In diesem Brief geht Hewitt den Auswirkungen des Rahmenkonzepts für Zwangsvollstreckungen und Verlustvermeidung des amerikanischen Forums für Verbriefungen (American Securitisation Forum, ASF) auf die Rechnungslegung nach (in englischer Sprache, 692 KB). Das ASF entwickelte das Rahmenkonzept gemeinsam mit dem US-Finanzministerium um Hypothekenbanken dazu zu ermutigen, Klassen von Hypothekendarlehen niedrigerer Bonität mit bestimmten Risikomerkmalen, die sie für Ausfälle anfällig machen, umzuschulden oder zu ändern. Allerdings bestand eine Hürde darin, dass die Änderungen an den Hypothekendarlehen den Status einer qualifizierenden Zweckgesellschaft (Qualifying Special Purpose Entity, QSPE) im Sinne von FASB Statement 140 gefährden (siehe die Ausgabe vom 29. August 2007 von Heads Up für weitere Hintergründe; in englischer Sprache, 119 KB). In dem Brief deutet die SEC an, dass die Kommission "dem Fortbestehen als QSPE nicht widersprechen wird, wenn Hypothekendarlehen an Privatkunden mit veränderbaren Konditionen und geringerer Bonität vom Typ 2 in Übereinstimmung mit den besonderen Überprüfungskriterien des ASF-Rahmenkonzepts verändert werden." In dem Brief wird weiter ausgeführt, dass "die Abteilung Rechnungslegung der Ansicht ist, dass es sachgerecht sei anzunehmen, dass Hypothekendarlehen an Privatkunden mit veränderbaren Konditionen und geringerer Bonität vom Typ 2 bei Unterlassen einer Änderung aufgrund qualitativer Erwägung der Kreditausfallerwartung 'einigermaßen absehbar' ausfallen werden."

 

 

11. Januar 2008: IAS Plus-Newsletter zu den Änderungen an IFRS 3 und IAS 27

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den Änderungen an IFRS 3 und IAS 27 herausgegeben (in englischer Sprache, 122 KB). Unsere unmittelbar folgende Nachricht enthält einige Informationen zu diesen Änderungen. Der Newsletter beinhaltet eine Tabelle der wesentlichen verbleibenden Unterschiede zwischen IFRS und US GAAP im Hinblick auf Unternehmenszusammenschlüsse und vergleichbare Geschäftsvorfälle sowie eine Tabelle, in der die neuen IFRS-Regelungen mit den bestehenden verglichen werden. Alle vorangegangenen IAS Plus-Newsletter finden Sie hier. Sie können sich für ein kostenfreies Abonnement per Email eintragen.

 

 

11. Januar 2008: IASB gibt überarbeiteten Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen heraus

Der IASB hat eine überarbeitete Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und Folgeänderungen an IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse herausgegeben. Es gibt auch Folgeänderungen an anderen Standards, vor allem an  IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und IAS 31 Anteile an Joint Ventures. Die Änderungen gehen auf Vorschläge zurück, die in einem Standardentwurf enthalten waren, den der Board im Juni 2005 veröffentlicht hat. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, jedoch nur für ein Geschäftsjahr, das am oder nach dem 30. Juni 2007 beginnt. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 60 KB).
Einige der wesentlichen Änderungen an IFRS 3
  1. Anschaffungskosten. Die Kosten der Ausgabe von Schuld- oder Eigenkapitalinstrumenten werden nach IAS 39 bilanziert. Alle anderweitigen Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb sind als Aufwand zu erfassen, einschließlich Erstattungen an das erworbene Unternehmen für die Tragung eines Teils der Anschaffungskosten. Beispiele für Kosten, die aufwandswirksam zu erfassen sind, beinhalten Suchkosten, Gebühren für Beratungs-, Rechts-, Bilanzierungs-, Bewertungs- und anderweitige Leistungen sowie allgemeine Verwaltungsaufwendungen (einschließlich der Kosten für die Aufrechterhaltung einer internen Abteilung, die mit Erwerben befasst ist).
  2. Bedingte Gegenleistung. Falls sich der Betrag einer bedingten Gegenleistung infolge eines Ereignisses nach dem Erwerb verändert (wie bspw. der Erreichung eines Erfolgsziels), hängt die Bilanzierung der Veränderung der Leistung davon ab, ob die zusätzliche Leistung in Eigenkapitalinstrumenten, in bar oder in anderen Vermögenswerten bezahlt oder geschuldet wird. Handelt es sich um Eigenkapitalinstrumente, wird der ursprüngliche Betrag nicht neu bewertet. Falls die zusätzliche Gegenleistung in bar oder anderen Vermögenswerten erbracht oder geschuldet wird, wird die Veränderung erfolgswirksam erfasst. Ändert sich der Betrag der Gegenleistungen, weil neue Informationen über den beizulegenden Zeitwert der Gegenleistungen zum Erwerbszeitpunkt (und nicht aufgrund eines Ereignisses nach dem Erwerb) vorliegen, sind die Zahlen rückwirkend anzupassen.
  3. Geschäftswert und nicht kontrollierender Anteil. IFRS 3 wird ein Wahlrecht hinzugefügt, wonach ein Unternehmen 100% am Geschäfts- oder Firmenwert des erworbenen Unternehmens und nicht nur den Anteil des Erwerbers am Geschäftswert bilanzieren darf. Das führt dazu, dass der nun höhere Betrag des Geschäftswerts auch zu einem höheren nicht kontrollierenden Anteil (neuer Ausdruck für 'Minderheitenanteil') am Nettovermögen des erworbenen Unternehmen führt. Dies ist unter dem Namen 'Methode des vollständigen Geschäftswerts' (full goodwill method) bekannt. Derartige nicht kontrollierende Anteile werden im Konzerneigenkapital ausgewiesen. Das Wahlrecht zur Erfassung des 'vollständigen Geschäftswerts' kann für jeden Erwerbsvorgang neu ausgeübt werden.
    Beispiel: M zahlt 800, um 80% an T zu erwerben. Der beizulegende Zeitwert des vollständigen identifizierbaren Nettovermögens von T beträgt 600. Falls lediglich der Anteil von M am Geschäftswert angesetzt wird, würde im Konzernabschluss ein Geschäftswert von 320 (800 - [600 x 80%]) und ein nicht kontrollierender Anteil von 120 (20% x 600) ausgewiesen. Falls 100% des Geschäftswerts angesetzt werden, dann beträgt dieser 400 (800÷0.8 - 600) und der nicht kontrollierende Anteil 200 (20% x 800÷0.8).
  4. Bestehende Beziehungen und rückerworbene Rechte. Falls Erwerber und Erworbener bereits früher eine Geschäftsbeziehung hatten (bspw. der Erwerber dem Erworbenen das Recht eingeräumt hatte, sein geistiges Eigentum zu nutzen), muss dies getrennt vom Unternehmenszusammenschluss bilanziert werden. in den meisten Fällen wird dies zur Erfassung eines Gewinns oder Verlusts in Höhe der an den Verkäufer übertragenen Gegenleistung führen, was faktisch einer "Beendigung" der vormaligen Beziehung entspricht. Der Gewinn oder Verlust ist wie folgt zu bemessen:
    bullet für bereits bestehende nicht-vertragliche Beziehungen (z.B. einen Prozess): durch Bezug auf den beizulegenden Zeitwert
    bullet für bereits bestehende vertragliche Beziehungen: zum niedrigeren aus (a) der vorteilhaften/nachteiligen Vertragsposition und (b) jedweder in dem Vertrag genannten Beendigungsregelung, die der Gegenpartei, für die der Vertrag nachteilig ist, zusteht.
    Wenn der Geschäftsvorfall aber faktisch ein zurückerworbenes Recht widerspiegelt, ist ein immaterieller Vermögenswert anzusetzen und auf Grundlage der verbleibenden Vertragslaufzeit zu bewerten, ohne Verlängerungen in Betracht zu ziehen. Der Vermögenswert ist nachfolgend planmäßig über die Vertragslaufzeit abzuschreiben, ebenfalls ohne Verlängerungen zu berücksichtigen.
  5. Immaterielle Vermögenswerte. Sind stets anzusetzen und zu bewerten. Es besteht keine Ausnahme hinsichtlich einer nicht "zuverlässigen Bemessung".
  6. Stufenweiser Erwerb. Vor Kontrollerlangung wird die Beteiligung entsprechend IAS 28, IAS 31 und IAS 39 bilanziert. An dem Tag der Kontrollerlangung werden die Vermögenswerte und Schulden, einschließlich des Geschäftswerts, des erworbenen Unternehmens zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Jedwede Anpassung an den zuvor angesetzten Vermögenswerten und Schulden wird erfolgswirksam erfasst. Die Kontrollerlangung ruft somit eine Neubewertung hervor.
  7. Teilweise Veräußerung von Anteilen an einem Tochterunternehmen unter Beibehaltung von Kontrolle. Dies wird als Eigenkapitaltransaktion mit den Eigentümern bilanziert. Dabei wird kein Erfolg erfasst.
  8. Teilweise Veräußerung von Anteilen an einem Tochterunternehmen unter Verlust von Kontrolle. Der Verlust der Kontrolle führt zu einer Bewertung des verbleibenden Anteils zum beizulegenden Zeitwert. Jedweder Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert stellt einen Erfolg aus Abgängen dar und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Anschließend sind IAS 28, IAS 31 oder IAS 39 entsprechend für den verbleibenden Anteil einschlägig.
  9. Erwerb weiterer Anteile am Tochterunternehmen, nachdem Kontrolle erlangt wurde. Dies wird als Eigenkapitaltransaktion mit den Eigentümern bilanziert (so wie der Erwerb 'eigener Anteile'). Der Geschäftswert bleibt unverändert.
  10. Änderungen im Anwendungsbereich. Die überarbeitete Fassung von IFRS 3 ist auf Zusammenschlüsse von Unternehmen auf Gegenseitigkeit und solche ohne Gegenleistung anzuwenden (zweifach notierte Anteile). Diese sind von der gegenwärtigen Fassung von IFRS 3 ausgeschlossen. Die überarbeitete Fassung ist nicht auf Zusammenschlüsse von Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle anzuwenden. Der IASB hat diesbezüglich im Dezember 2007 seiner Agenda ein eigenständiges Projekt Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle hinzugefügt.
  11. Übergangsvorschriften. Der geänderte Standard ist mit Ausnahmen einiger Sachverhalte grundsätzlich prospektiv anzuwenden. Die prospektive Anwendung wird  Veränderungen in der Beteiligungen an Tochterunternehmen und latenten Steuern nach dem Übergang beeinflussen, jedoch keinen Einfluss auf die Bilanzierung bedingter Gegenleistungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen haben, bei denen der Erwerbszeitpunkt vor dem Tag des Übergangs lag.
Einige der wesentlichen Änderungen an IAS 27, IAS 28 und IAS 31
  1. Teilabgänge von Tochterunternehmen. Posten 5 und 6 oben bei den Änderungen an IFRS 3 stellen auch Änderungen an IAS 27 dar.
  2. Teilabgänge von assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen. Falls ein Anleger den maßgeblichen Einfluss auf ein assoziiertes Unternehmen verliert, bucht er den Anteil am assoziierten Unternehmen aus und erfasst den Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der erhaltenen Gegenleistung nebst jedwedem verbleibenden Anteil und dem Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss verloren geht, erfolgswirksam. Entsprechendes ist angezeigt, wenn ein Anleger die gemeinschaftliche Kontrolle über ein gemeinschaftliche kontrolliertes Unternehmen verliert.
  3. Den nicht kontrollierenden Anteilen zustehende Ergebnisse. Die Summe des vollständigen Einkommens wird auf die nicht kontrollierenden Anteile verteilt, selbst wenn dies dazu führt, dass der nicht kontrollierende Anteil negativ wird.

Die überarbeitete Fassung von IFRS 3 war das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB). Der FASB gab einen ähnlichen Standard im Dezember 2007 heraus (SFAS 141(R)) – siehe dazu unsere Nachricht vom 5. Dezember 2007. Die Änderungen werden auf diesem Gebieten zu einem hohen Maß an Konvergenz zwischen IFRS und US GAAP führen, auch wenn einige möglicherweise bedeutende Unterschiede verbleiben. Dazu gehört, dass der FASB die Anwendung der Methode des vollständigen Geschäftswert fordert (statt sie zuzulassen). Es bestehen ferner Unternehmen im Anwendungsbereich, hinsichtlich der Definition von Kontrolle, wie beizulegenden Zeitwerte, Unwägbarkeiten und Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern zu bemessen sind sowie zahlreiche Unterschiede bei den Angaben. Ein Heft mit erläuternden Beispielen, das auch einen Vergleich mit SFAS 141(R) enthält, wird gemeinsam mit den überarbeiteten Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 herausgegeben.

 

 

10. Januar 2008: EU übernimmt 'Äquivalenzmechanismus' zur Beurteilung von Beurteilung von Rechnungslegungsgrundsätzen aus Drittstaaten

Einer befürwortenden Haltung des Europäischen Parlaments folgend hat die Europäische Kommission die Verordnung Nr. 1569/2007 angenommen, in der festgelegt ist, wie die Kommission die Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze aus 'Drittstaaten' (keine EU-Staaten) mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, beurteilen will. Falls die Rechnungslegungsgrundsätze aus einem Drittstaat als gleichwertig angesehen wird, wären ausländische Unternehmen, deren Wertpapiere auf den Märkten der EU gehandelt werden berechtigt, diese Rechnungslegungsgrundsätze in Europa ohne eine Überleitung auf die IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu verwenden. Die Verordnung legt die folgende Definition von 'Äquivalenz' zugrunde:

 

Definition von Äquivalenz:
Die Rechnungslegungsgrundsätze eines Drittstaats können als den IFRS, die entsprechend der Verordnung Nr. 1606/2002 übernommen wurden, gleichwertig angesehen werden, wenn die Rechnungslegungsgrundsätze des Drittstaats Anleger in die Lage versetzen, eine ähnliche Einschätzung der Vermögenswerte und Schulden, der Finanz- und Ertragslage sowie der Aussichten des Emittenten vorzunehmen wie bei Abschlüssen, die in Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellt wurden, mit dem Ergebnis, dass die Anleger wahrscheinlich dieselben Entscheidungen hinsichtlich Erwerb, Halten oder Verkauf von Wertpapieren eines Emittenten treffen würden.

 

Die Kommission würde die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsvorschriften eines Drittstaats entweder aus eigenem Antrieb oder auf Wunsch entweder eines EU-Mitgliedstaats oder einer Behörde, die mit Bilanzierungsstandards oder der Marktaufsicht in einem außereuropäischen Land betraut ist, feststellen.

 

Besondere Vorschriften bis zum 31. Dezember 2011:
Die Verordnung sieht vor, das die Kommission für eine begrenzte Zeit bis zum 31. Dezember 2011 Rechnungslegungsgrundsätze aus Nicht-EU-Ländern, die gegenwärtig nicht als gleichwertig mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, anzusehen sind, anerkennen kann, falls entweder:
  1. der Standardsetzer dieses Landes ein öffentliches Bekenntnis vor dem 30. Juni 2008 abgegeben hat, seine Standards mit den IFRS bis zum 31. Dezember 2011 konvergieren zu wollen, und die beiden nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
    bullet das Land hat bis zum 31. Dezember 2008 ein Konvergenzprogramm aufgesetzt, das umfassend ist und bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden kann, und
    bullet das Konvergenzprogramm ist de facto unverzüglich in Kraft getreten und die zu seinem Abschluss benötigten Ressourcen wurden der Umsetzung zugeführt; oder
  2. das Land sich bis zum 30. Juni 2008 öffentlich dazu bekannt hat, die IFRS bis zum 31. Dezember 2011 zu übernommen und Maßnahmen ergriffen wurden, die einen zeitgerechten Übergang sicherzustellen, oder mit der EU vor dem 31. Dezember 2008 eine gegenseitige Übereinkunft auf Anerkennung mit der EU getroffen hat.

 

Klicken auf die nachfolgenden Links für:

bullet die Äquivalenzverordnung (EG) Nr. 1569/2007 wie angenommen (52 KB)
bullet die Presseerklärung (96 KB)

 

 

10. Januar 2008: Stellungnahme des DSR zum ED IAS 39amend

Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine Stellungnahme zum ED of Proposed Amendments to IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement: Identification of Exposures Qualifying for Hedge Accounting verabschiedet. Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

 

 

9. Januar 2008: SEC und SEBI wollen bei Bilanzierung und Prüfung zusammenarbeiten

Die US-amerikanische und die indische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC/Securities and Exchange Board of India, SEBI) haben die Bedingungen für eine verstärkte Kooperation und Zusammenarbeit bekannt gegeben. Die Themen, die zur Diskussion im Rahmen des Dialogs für das kommende Jahr identifiziert wurden, beinhalten Bilanzierungs- und Prüfungsstandards. Eine vollständige Liste finden Sie nachstehend:
bullet Aufsicht über beiderseits gelistete Unternehmen
bullet Regulatorische und Compliance-Sachverhalte in Bezug auf Outsourcing
bullet Bilanzierungs- und Prüfungsstandards
bullet Standards zur Unternehmensverfassung und interne Kontrollen
bullet Gebiete für den fortwährenden Aufbau von Kapazitäten und fachliche Zusammenarbeit
bullet Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Austausch von Informationen in wertpapierrelevanten Durchsetzungsangelegenheiten

Der neue Dialog hat drei wesentliche Zielsetzungen:

bullet Identifizierung und Erörterung von im gemeinsamen Interesse liegenden aufsichtsrechtlichen Sachverhalten
bullet Fortsetzung und Ausbau des vorhandenen Programms bezüglich des Kapazitätsaufbaus und der fachlichen Zusammenarbeit zwischen der SEC und der SEBI
bullet Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches bei grenzüberschreitenden Durchsetzungsangelegenheiten im Wertpapierbereich

 

Klicken sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung der SEC.

 

 

9. Januar 2008: Vergleich von taiwanesischen Rechnungslegungsvorschriften mit IFRS

Unsere taiwanesischen Kollegen haben die zweite Auflage des Vergleichs der Rechnungslegungsvorschriften von Taiwan mit den IFRS veröffentlicht, in welchem die Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsstandards von Taiwan und den IFRS zum 30. November 2007 aufgezeigt werden. Die Veröffentlichung wurde auf chinesisch und englisch geschrieben und ermöglicht einen schnellen Überblick über die Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsvorschriften von Taiwan und IFRS, die in der Praxis häufig vorkommen. Der Vergleich der Rechnungslegungsvorschriften von Taiwan mit den IFRS ist unter der Email-Adresse fltsai@deloitte.com.tw oder online (in chinesischer Sprache) käuflich zu erwerben.

 

 

9. Januar 2008: Länderseite zu Taiwan aktualisiert

Auf IAS Plus.com wurde die Länderseite für Taiwan um eine Liste aller taiwanesischen Rechnungslegungsstandards, die bis Januar 2008 herausgegeben worden sind, aktualisiert. In Taiwan werden die Bilanzierungsstandards von der Stiftung für die Forschung und Entwicklung der Bilanzierung (Accounting Research and Development Foundation, ARDF) entwickelt. Zusammenfassungen in englischer Sprache sind unter www.ardf.org.tw abrufbar. Am 31. Oktober 2007 veröffentlichte die ARDF ihren Projektplan hinsichtlich der Konvergenz mit den IFRS (in englischer Sprache, 31 KB).

 

 

9. Januar 2008: RIC-Positionspapier zur "Definition eines Eigenkapitalinstruments gem. IAS 39"

Die IFRS definieren ein Finanzinstrument als einen Vertrag, der bei der einen Vertragspartei zu einem Vermögenswert und bei der anderen Vertragspartei zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt (IAS 32.11). Eine finanzielle Schuld liegt auch dann vor, wenn der Halter des Finanzinstruments ein Kündigungsrecht hat und sich der Emittent des Finanzinstruments bei Ausübung des Kündigungsrechts durch den Halter der Zahlung von Geld oder der Lieferung von Vermögenswerten nicht uneingeschränkt entziehen kann (IAS 32.11 und IAS 32.18).

Hinsichtlich der Frage, inwiefern die Klassifizierung eines solchen Instruments beim Emittenten gem. IAS 32 ausstrahlt und auf die Bilanzierung des Instruments beim Halter gem. IAS 39 einen Einfluss hat, vertritt das RIC die Auffassung, dass sich sowohl symmetrische als auch unterschiedliche Klassifizierungen bei Emittent und Inhaber ergeben können (RIC-Positionspapier).

Das RIC-Positionspapier wurde in der RIC-Sitzung am 18.12.2007 beschlossen.

 

 

9. Januar 2008: Wir nehmen Stellung zu acht IAASB-Entwürfen

Deloitte hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standard Borad (IAASB) Stellungnahmen zu den sieben vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) sowie zu der vom IAASB vorgeschlagenen Strategie für 2009-2011, wie nachstehend aufgeführt, eingereicht. Hier finden Sie alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen an den IAASB seit 2004.

 

DatumStellungnahmen an den IAASB im PDF-Format
Januar 2008Vorgeschlagener ISA 220 Qualitätskontrolle für eine Prüfung des Jahresabschlusses und ISQC 1 Qualitätskontrolle für Gesellschaften, die Prüfungen und prüferische Durchsichten von Jahresabschlüssen durchführen und andere prüfungsnahe Leistungen erbringen (39 KB)
Dezember 2007Konsultationspapier: Vorgeschlagene Strategie für 2009-2011, entwickelt vom International Auditing and Assurance Standards Board (24 KB)
Dezember 2007Vorgeschlagener ISA 805 Auftrag zur Erstellung eines Prüfungsberichts über einen zusammenfassenden Abschluss(27 KB)
Dezember 2007Vorgeschlagener ISA 800 Besondere Erwägungen – Prüfung von zweckgerichteten Abschlüssen und von einzelnen Elementen von Abschlüssen (23 KB)
Dezember 2007Vorgeschlagener ISA 706 Betonung von Paragraphen mit wichtigen Sachverhalten und anderen Sachverhalten im Bericht des unabhängigen Prüfers (19 KB)
Dezember 2007Vorgeschlagener ISA 705 Änderungen am Prüfungsurteil im Bericht des unabhängigen Prüfers (23 KB)
Dezember 2007Vorgeschlagener ISA 700 Bericht des unabhängigen Prüfers zu Mehrzweckabschlüssen (26 KB)
September 2007Vorgeschlagener ISA 200 Allgemeines Ziel des unabhängigen Wirtschaftsprüfers und der Durchführung einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (24 KB)

 

 

9. Januar 2008: Accounting Roundup - das Jahr 2007 im Rückblick

Auf IAS Plus.com wurde Accounting Roundup Sonderausgabe – das Jahr 2007 im Rückblick unserer amerikanischen Kollegen eingestellt (in englischer Sprache, 1,215 MB). Diese 63seitige Ausgabe fasst die endgültig verabschiedeten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und aufsichtsrechtlichen Leitlinien zusammen, die von FASB, IASB, FASAB, GASB, EITF, SEC, PCAOB und AICPA während des Jahres veröffentlicht wurden. Diese beinhalten wichtige Sachverhalte, wie z.B. das derzeitige Kreditumfeld und Sachverhalte im Zusammenhang mit der Anwendung des Standards zu Pensionen (FAS 158). Auch werden die Herausgabe der FASB Standards zum beizulegenden Zeitwert und zu Unternehmenszusammenschlüssen sowie drei vorgeschlagene FASB Staff Positions (FSPs) erörtert, die im Falle einer Finalisierung durch den FASB Auswirkungen auf die Bilanzierung oder Angaben in der diesjährigen Prüfungssaison haben werden. Sie finden alle zurückliegenden Ausgaben von Accounting Roundup in englischer Sprache hier.

 

 

8. Januar 2008: Accounting Alerts von Deloitte Australien - Linkseite aktualisiert

Unsere australischen Kollegen erstellen eine Nachrichtenserie unter dem Namen Accounting Alert, um Mandaten zu neuen Rechnungslegungsverlautbarungen, aufkommenden Themen und Unklarheiten bei der Auslegung auf dem Laufenden zu halten. Bis Juni 2006 wurden die Alerts im PDF-Format veröffentlicht. Seit Juli 2006 wurden sie online zugänglich gemacht, einige als PDF und andere als Internetseiten. Auf der englischsprachigen Portalseite IAS Plus.com wurde nun die Seite der australischen Accounting Alerts um Links auf sämtliche online erhältlichen und herunterladbaren Ausgaben aktualisiert. Einen ständigen Link auf diese Nachrichtenserie finden Sie auf der englischsprachigen Länderseite für Australien.

 

 

7. Januar 2008: Ausgabe 4/2007 des ifrs-forum-Newsletters erschienen

Die Ausgabe 4/2007 des deutschsprachigen ifrs-forum-Newsletters ist ab sofort zum Download verfügbar. Sie können die aktuelle Publikation von unserer Newsletterseite herunterladen (228 KB); auf dieser finden Sie auch ältere Ausgaben sowie den englischsprachigen IAS Plus-Newsletter. In der aktuellen Ausgabe berichten wir eingehend über IFRIC 13 zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen sowie die Neuregelung der Goodwillbilanzierung auf Grundlage des nahezu endgültigen Entwurfs zu IFRS 3 (überarbeitet). Daneben reflektieren wir den aktuellen Projektzeitplan des IASB.

 

 

6. Januar 2008: FASB-Webcast zur Konvergenz mit IFRS am kommenden Dienstag

Am Dienstag, den 8. Januar 2008, wird der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) eine kostenfreie Liveübertragung über das Internet durchführen, bei der ein Expertenpanel über die internationale Konvergenz von Bilanzierungsstandards diskutieren wird. Zuschauer werden die Möglichkeit haben, während der Sendung Fragen per Email an die Diskussionsteilnehmer zu richten. Der Webcast wird auf der Website des FASB zum Zugang für die Öffentlichkeit archiviert werden. Unter der folgenden URL können Sie sich für live- oder archivierte Webcasts registrieren: http://w.on24.com/r.htm?e=98883&s=1&k=6E1FE1267FC56B24EDA45AA5C0049702.

 

FASB Webcast zur Konvergenz mit IFRS:
bullet Titel des Webcasts: Auf dem Weg zu einem globalen Berichtssystem: Wo stehen wir und wohin gehen wir? ("Towards a Global Reporting System: Where Are We and Where Are We Going?")
bullet Ort und Zeit: 8. Januar 2008, 10.30 bis 11.30 EST (entspricht 16.30 bis 17.30 Uhr deutscher Zeit)
bullet Podiumsteilnehmer: Robert Herz, Vorsitzender des FASB; Peter Bridgman, Senior Vice President und Controller von PepsiCo; Greg Jonas, Managing Director von Moody’s Investors Service; und Sam Ranzilla, Partner von KPMG LLC. Moderiert von David Reilly, Reporter des Wall Street Journals.
bullet Thema: Das Podium wird die folgenden Themenbereiche abdecken: notwendige Schritte, um einen erfolgreichen Übergang auf IFRS sicherzustellen; die Frage, in welcher Weise dieser Übergang Anlegern bessere Informationen zur Verfügung stellen wird; den Fortschritt, den der FASB und der International Accounting Standards Board (IASB) bei der Schaffung einen einzigen Satzes hochwertiger globaler Bilanzierungsstandards erreicht haben.
bullet Email-Benachrichtigungsservice: Um den Email-Benachrichtigungsservice für zukünftige FASB-Webcasts zu nutzen, schicken Sie eine Email an Join-fasb-webcast@listserv.lists.fasb.org (Sie brauchen keine weiteren Informationen in der Betreffzeile oder im Textteil der Mail anzugeben.)

 

 

5. Januar 2008: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 10. und 11. Januar 2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. Januar 2008, in den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

 

 

10. und 11. Januar 2008, London

 

Donnerstag, den 10. Januar 2008

 

bullet Einführung
bullet Erträge - Immobilienverkäufe
bullet Erörterung der zu Interpretationsentwurf D21 eingegangenen Stellungnahmen und erste erneute Erwägungen
bullet Überprüfung der in der Septemberausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Todesfallleistungen
bullet Überprüfung der in der Novemberausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Zusagen auf der Basis von Erfolgsschwellen
bullet IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Pfand auf rückgabefähige Behältnisse
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten - Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Definition von Planvermögen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Anwendungsbereich von Paragraph IAS 39.2(g)
bullet Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Erfüllung
bullet IAS 7 Kapitalflussrechung - Klassifizierung von Ausgaben

 

Freitag, den 11. Januar 2008 (nur vormittags)

 

bullet Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
bullet Erörterung der zu Interpretationsentwurf D22 eingegangenen Stellungnahmen und erste erneute Erwägungen
bullet Administrativer Sitzungsteil - zum Teil nicht öffentlich

 

 

4. Januar 2008: Guía Rápida NIIF 2007 (Kolumbien)

Unsere kolumbianischen Kollegen haben Guía Rápida NIIF 2007 (104 Seiten, 4.834 KB) herausgegeben – „una traducción al español para Latinoamérica de la versión original en inglés de IFRSs in your pocket 2007" (eine spanischsprachige Übersetzung der ursprünglichen englischsprachigen Version von IFRSs in your Pocket 2007 für Lateinamerika). Die Veröffentlichung enthält ein Vorwort von Ken Wild (Deloitte Global IFRS Leader), eine Beschreibung der Struktur des IASB, Biographien der Mitglieder des IASB, eine zeitliche geordnete Geschichte des IASC/IASB, eine Auflistung zur Anwendung der IFRS weltweit, Zusammenfassungen aller IFRS einschließlich der Interpretationen bis einschließlich 30. Juni 2007, kurze Zusammenfassungen der Agendaprojekte des IASB und weitere Informationen.

 

 

4. Januar 2008: Stellungnahme des DSR zum ED of Proposed Improvements to IFRS

Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine Stellungnahme zum ED of Proposed Improvements to International Financial Reporting Standards verabschiedet. Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

 

 

3. Januar 2008: Diskussionsrunde des DRSC zum ED amendments to IFRS 2 and IFRIC 11 sowie ED amendments to IFRS 1 and IAS 27

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 18. Februar 2008, 14.00 Uhr (vorauss. bis ca. 17.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen des IASB ein:

 

bullet ED Amendments to IFRS 2 Shared-based Payment and IFRIC 11 IFRS 2 – Group and Treasury Share Transactions
bullet ED Amendments to IFRS 1 First-time Adoption of International Financial Reporting Standards und IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements

 

Gegenstand des Meinungsaustausches sind die vorliegenden Entwürfe, die auf der website www.drsc.de zum download bereitstehen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behalten wir uns vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 11. Februar 2008 an. Das  DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

 

3. Januar 2008: Nominierungen für zwei weitere IFRIC-Mitglieder erbeten

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation suchen Kandidaten zur Besetzung der zwei freien Sitze im International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). IFRIC entwickelt Interpretationen zu IASB-Standards. Unter Einschluss der beiden Ernennungen hat IFRIC 14 stimmberechtigte Mitglieder und mit IASB-Mitglied Robert Garnett einen nicht stimmberechtigten Vorsitzenden. Die Amtszeit der beiden neu zu ernennenden Mitglieder läuft bis zum 30. Juni 2011 und kann einmalig verlängert werden. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie an den sechs zweitägigen Sitzungen pro Jahr in London teilnehmen. Die Mitgliedschaft wird nicht vergütet; allerdings übernimmt die IASC-Stiftung die Reisekosten zu den IFRIC-Sitzungen. Vorschläge werden bis zum 7. Februar 2008 erbeten. Die Ankündigung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 412 KB).

 

 

2. Januar 2008: Beratungen von CESR hinsichtlich Gleichwertigkeit von nationalen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS

Der Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Beratungen hinsichtlich der Gleichwertigkeit chinesischer, japanischer und US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS aufgenommen. Das Konsultationspapier enthält die vorläufigen Ergebnisse von CESR in Bezug auf diese Gleichwertigkeit. Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 25. Februar 2008 erbeten. CESR wird zu der Thematik am 21. Februar 2008 eine öffentliche Anhörung in seinen Räumen in Paris abhalten. CESR wird die eingehenden Stellungnahmen bei der Abfassung seines Ratschlags an die Europäische Kommission einfließen lassen, den CESR bis zum 31. März 2008 abzugeben beabsichtigt. Die Kommission wiederum beabsichtigt, ihre Entscheidung hinsichtlich der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze aus Drittstaaten (nicht EU) und IFRS gemäß den Vorgaben der Prospekt- und Transparenzrichtlinien bis zum 1. Juli 2008 zu treffen

 

Überblick über CESRs vorläufige Schlussfolgerungen

US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR ist der Ansicht, dass sich US-GAAP und IFRS aufeinander zu bewegen und sich weiterhin derart zu einer gemeinsamen Basis herauskristallisieren werden, dass sie einander faktisch gleichwertig sind. Dementsprechende würde man der Kommission empfehlen, US-GAAP für die Verwendung auf den europäischen Märkten als gleichwertig zu den IFRS anzusehen.

Japanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR sieht sich selbst noch nicht in der Lage, das Arbeitsprogramm [des Accounting Standards Board of Japan] zu kommentieren, hat aber keinen Grund daran zu zweifeln, dass der ASBJ das Ziel sehr wohl erreichen kann. Es ist klar, dass - sollte der ASBJ bei der Erreichung seiner Ziele erfolgreich sein - es keinen Grund für CESR gibt, japanische Rechnungslegungsgrundsätze nicht als gleichwertig anzusehen, weil zu diesem Zeitpunkt alle Sachverhalte, die in den Beratungen von 2005 hervorgehoben wurden, adressiert worden sein werden. Dementsprechend würde CESR empfehlen, dass die Kommission japanische Rechnungslegungsgrundsätze ab Juni 2008 als gleichwertig anerkennen sollte, es sei denn, dass offenkundige Hinweise bestehen, dass der ASBJ die in der Vereinbarung von Tokio gesteckten Ziele nicht wird erreichen können.

Chinesische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR würde der Kommission empfehlen, eine endgültige Entscheidung bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze solange zu vertagen, bis mehr Informationen zu den vorgenannten Sachverhalten vorliegen [im Wesentlichen die Beurteilung der Einführung neuer chinesischer Standards im Jahr 2007], denn CESR ist der Ansicht, dass begründete Hinweise für eine angemessene Einführung im Zusammenhang mit einer ergebnisorientierten Definition von Gleichwertigkeit wichtig ist.

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