|
29. Februar 2008: DSR lädt zur
Diskussionsrunde zu IFRIC D23 und IFRIC D24 ein
 |
Der
DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten
Personen und Organisationen am Freitag, den 18. April 2008,
14.00 Uhr (vorauss. bis ca. 16.00 Uhr) in die
Geschäftsstelle des DRSC e.V., Zimmerstr. 30, 10969 Berlin zu einem
Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen des IASB ein:
|
Gegenstand des Meinungsaustausches sind die oben genannten
vorliegenden Entwürfe. Weiter Informationen zu den Entwürfen finden
Sie auch auf unseren Projektseiten zu
IFRIC D23 und
IFRIC D24. Sollten sich
in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere
Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor,
die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum
11. April 2008 an.
Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die
Platzkapazität das zulässt.
29. Februar 2008:
IDW nimmt zum Entwurf von Änderungen an IFRS 1 und
IAS 27 Stellung
Das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahmen zum Entwurf
vorgeschlagener Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der
International Financial Reporting Standards und IAS 27
Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS beim IASB
eingereicht.
Im Wesentlichen decken sich die darin enthaltenen Anmerkungen mit
denen des Deutschen Standardisierungsrats (DSR): die geplanten Erleichterungen bezüglich einiger der
Anforderungen in IAS 27 werden begrüßt, der
verpflichtenden Wertminderungstests bei Erhalt von Dividenden von
Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder Unternehmen unter
gemeinschaftlicher Beherrschung werden jedoch als unnötig belastend
angesehen. Des Weiteren sieht das IDW Bedarf an einer Klarstellung
der Bilanzierung von neu gebildeten Mutterunternehmen im Kontext des
IASB-Projekts zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle.
Lesen Sie die vollständige
Stellungnahme des IDW (in englischer Sprache, 73 KB).
29. Februar 2008: Neue Ausgabe der
Single Market News mit Beitrag zu Äquivalenz
Die
Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen
Kommission hat auf ihrer Internetseite die Ausgabe für das erste
Quartal 2008 der englischsprachigen
Single Market News (Inhaltsverzeichnis) eingestellt. Von
besonderem Interesse für IAS Plus-Nutzer mag eine Artikel sein, der
sich der Einschätzung der Äquivalenz der Rechnungslegungsstandards
von Drittländern widmet:
Adoption of 'Equivalence Mechanism' Paves the Way for Decisions on
Third Country Accounting Standards (in englischer Sprache,
113 KB).
29. Februar 2008: Heads Up-Newsletter
zu strukturellen Änderungen bei FAF, FASB, GASB
In
unserer Nachricht vom
27. Februar 2008 hatten wir von der Entscheidung der Treuhänder
der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial
Accounting Foundation, FAF) berichtet, umfassende Änderungen
der Aufsicht ,der Struktur und der Geschäftsführung der FAF und ihrer beiden standardsetzenden
Gremien einschließlich der Verringerung der Anzahl der
FASB-Mitglieder von derzeit sieben auf fünf vorzunehmen. Unsere
Kollegen von Deloitte USA haben eine
Sonderausgabe des
Heads Up-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache,
104 KB), in dem die strukturellen Änderungen
erklärt werden.
28. Februar 2008: Diskussionspapier zur Definition von Eigenkapitalinstrumenten
Der
IASB hat ein Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit
Eigenschaften von Eigenkapital zu öffentlicher Stellungnahme
veröffentlicht. Das Diskussionspapier besteht aus zwei Teilen
eine Einladung zur Stellungnahme und, als eigenständiges
Dokument, die vom US-amerikanischen Standardsetzer im November 2007
veröffentlichten Vorläufigen Ansichten zu Finanzinstrumenten mit
Eigenschaften von Eigenkapital. Die Einladung zur Stellungnahme
des IASB enthält Hintergrundinformationen und lädt zur Stellungnahme
zu den Fragen ein, die bereits in dem FASB-Dokument enthalten sind,
und zu einigen weiteren Fragen, die vom IASB gestellt wurden. Der
IASB verweist auch auf das europäische Diskussionspapier, das am
28. Januar 2008 vom DRSC e.V. und der Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sowie anderen europäischen
Standard-Settern veröffentlicht wurde und in dem der sogenannte Loss
Absorption-Approach beschrieben wird.
IAS 32
ist der Standard, in dem derzeit die Unterscheidung von Eigen- und
Fremdkapital geregelt ist. In dem Diskussionspapier werden zwei
Arten von Problemen aufgeführt, die bezüglich IAS 32 bestehen –
Unsicherheit, wie die Prinzipien in IAS 32 angewendet werden sollen
und, vielleicht von größerer Bedeutung, wie die Anwendung dieser
Prinzipien zu einer angemessenen Unterscheidung zwischen
Eigenkapital- und Nichteigenkapitalinstrumenten führt.
| In dem Dokument des FASB werden drei Ansätze
zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten genannt – wesentliche
Eigentümerschaft („basic ownership"),
Eigentümerschaft und Erfüllung („ownership-settlement") und
wahrscheinlichkeitsbasierte Klassifizierung anhand aktueller
ökonomischer Bedingungen („reassessed expected outcomes").
Der FASB ist zu der vorläufigen Ansicht gelangt, dass der
Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft der beste Ansatz
ist, um zu bestimmen, welche Instrumente als Eigenkapital
klassifiziert werden sollten. Der IASB hat keinen der drei
Ansätze und keinen anderen Ansatz bisher für die
Unterscheidung zwischen Eigen- und
Fremdkapitalinstrumenten erwogen und ist noch zu keiner
vorläufigen Ansicht gekommen. |
Das Diskussionspapier des IASB benennt einige Auswirkungen, die
die drei vom FASB vorgestellten Ansätze auf die IFRS hätten. So gilt
beispielsweise folgendes:
 |
Wesentlich weniger Instrumente würden nach dem Ansatz der
wesentlichen Eigentümerschaft als Eigenkapital klassifiziert als
nach IAS 32. |
 |
Der Ansatz nach Eigentümerschaft und Erfüllung würde
weitestgehend zu den gleichen Klassifikationen führen wie
IAS 32. Nach diesem Ansatz würden jedoch mehr Instrumente
zerlegt, und weniger Derivate würden als Eigenkapital
klassifiziert. |
Das Ziel des Diskussionspapiers liegt darin, Rückmeldungen dazu zu
erhalten, ob die Vorschläge des FASB eine angemessene Grundlage für
eigene Erörterungen des IASB sein können. Wenn das Projekt auf die aktive
Agenda genommen wird (derzeit befindet es sich nur auf der
Forschungsagenda), beabsichtigt der IASB, dieses Projekt gemeinsam mit
dem FASB zu betreiben. Das Diskussionspapier ist derzeit nur auf dem
Bereich der Internetseite des IASB, der nur Abonnenten zugänglich ist, verfügbar; es wird
ab dem 10. März 2008 öffentlich zur Verfügung stehen. Stellungnahmen
werden bis zum 5. September 2008 erbeten. Lesen Sie auch die
englischsprachige
Presseerklärung des IASB (51 KB).
28. Februar 2008: Guía del
Nuevo Plan General de Contabilidad en España
Als
Ergebnis der spanischen Gesellschaftsrechts- und Bilanzrechtsreformen
hat das spanische Parlament vor kurzem einen neuen Plan General de Contabilidad (spanische Rechnungslegungsvorschriften) erlassen, der
für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 1. Januar 2008
beginnen. Er gilt für Einzelunternehmen und nicht börsennotierte
Konzerne (börsennotierte Konzerne haben die IFRS wie für die
Anwendung in Europa übernommen anzuwenden). Die neuen spanischen
Rechnungslegungsvorschriften sind den IFRS „geistig verwandt"
aber nicht gleichwertig; es bleiben Abweichungen. Unsere spanischen
Kollegen haben einen kleinen spanischsprachigen Taschenführer zu den
neuen Rechnungslegungsvorschriften verfasst: :
Nuevo
Plan General de Contabilidad – Guía de bolsillo (361 KB). Die
Publikation enthält außerdem eine Zusammenfassung der gleichzeitig
verabschiedeten Änderungen des Gesellschaftsrechts und eine kurze
Einführung zu den bedeutendsten Änderungen gegenüber den alten
Rechnungslegungsvorschriften und gegenüber den International
Financial Reporting Standards (IFRS).
27. Februar 2008: Treuhänder des
FASB stimmen umfassenden strukturellen Änderungen zu
Die Treuhänder der US-amerikanischen
Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF)
haben umfassenden Änderungen der Aufsicht ,der Struktur und der
Geschäftsführung der FAF und ihrer beiden standardsetzenden Gremien,
des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB)
und des US-amerikanischen Rats für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB),
zugestimmt. Die Änderungen schließen die Reduzierung der Größe des
FASB von derzeit sieben auf fünf Mitglieder ab dem 1. Juli 2008 mit
ein. Außerdem soll den beiden Vorsitzenden der standardsetzenden
Gremien das Recht eingeräumt werden, die Agenda des jeweiligen
Gremiums zu bestimmen. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige
Presseerklärung der
FAF.
|
Wichtigste Änderungen, die von den FAF-Treuhändern
verabschiedet wurden |
Stiftung für Rechnungslegung (FAF):
 |
Ausweitung der Bandbreite und der der Anzahl von
Anleger-, Rechnungslegungs-, Geschäfts-, Finanz- und
Regierungsorganisationen und -unternehmen, die
eingeladen sind, FAF-Treuhänder zu nominieren. Es bleibt
unbenommen, dass die endgültige Entscheidung über alle
Ernennungen ausschließlich in der Verantwortung der
Treuhänder verbleibt. Die Art und Weise der Umsetzung
dieses öffentlichen Nominierungsprozesses wird abhängig
von weiteren Erörterungen der Treuhänder und anderer
Interessengruppen festgelegt. |
 |
Änderung der maximalen Amtszeit eines Treuhänders von drei Jahren
mit einer möglichen weiteren Amtszeit von drei Jahren auf einmal fünf Jahre. |
 |
Änderung der Anzahl der FAF-Treuhänder von derzeit 16 auf eine Bandbreite zwischen 14 und 18.
Die Größe wird von Zeit zu Zeit per Beschluss der
Treuhänder festgelegt. |
 |
Stärkung der Aufsichtstätigkeit der Treuhänder
einschließlich einer formalen Review-Ebene zur Analyse
und Kontrolle der Daten und Materialien, die von FASB,
FASAC, GASB und GASAC regelmäßig zur Verfügung gestellt
werden. |
Financial Accounting Standards Board (FASB):
 |
Reduzierung der Größe des FASB von derzeit sieben auf fünf Mitglieder
ab 1. Juli 2008. |
 |
Beibehaltung der derzeitigen Abstimmungsanforderung einer einfachen Mehrheit. |
 |
Bestätigung der Notwendigkeit der Beteiligung aus
dem Anlegerbereich am FASB durch Erweiterung der
derzeitigen Satzungsvorschrift, dass FASB-Mitglieder
Kenntnisse aus dem Anlegerbereich mitbringen müssen. |
 |
Änderung des Agendafestsetzungsprozesses des FASB in
einen „Führungsagendaprozess", in dem der Vorsitzende
des FASB mit dem Recht ausgestattet wird, nach
angemessenen Beratungen die Projektpläne des FASB
festzusetzen, die Agenda und die Priorität der Projekte. |
Rat für staatliche Rechnungslegung (GASB):
 |
Sicherstellung einer stabilen verbindlichen Finanzierungsquelle für den GASB. |
 |
Beibehaltung der derzeitigen Größe (sieben
Mitglieder), Amtsdauer (fünf Jahre mit einmaliger
Wiederwahlmöglichkeit) und Zusammensetzung des GASB. |
 |
Änderung des Agendafestsetzungsprozesses des GASB in
einen „Führungsagendaprozess", in dem der Vorsitzende
des GASB mit dem Recht ausgestattet wird, nach
angemessenen Beratungen die Projektpläne des FASB
festzusetzen, die Agenda und die Priorität der Projekte. |
|
27. Februar 2008:
Stellungnahmen des DSR zum Entwurf von Änderungen an IFRS 2 und
IFRIC 11
Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum
Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
und IFRIC 11
Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach
IFRS 2 verabschiedet.
In der Stellungnahme an den IASB wird zum Ausdruck gebracht, dass
der DSR die geplanten Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 unterstützt.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht alle Formen von
anteilsbasierten Vergütungen durch diese Änderungen abgedeckt
werden. Der DSR empfiehlt dem IASB auch, zu erwägen, IFRS 2 einmal
von Grund auf zu überarbeiten und nicht immer nur von Fall zu Fall
zu ändern. Letzteres berge die Gefahr, dass IFRS 2 mehr und mehr zu
einem regelbasierten Standard verkomme. Ein prinzipielle
Überarbeitung jedoch böte auch die Gelegenheit, bestimmte
Konvergenzsachverhalte mit US-GAAP gleich mit zu behandeln.
In seinem Brief an die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nimmt der DSR
Stellung zur vorgeschlagenen Stellungnahme von EFRAG. Beide Dokumente finden Sie
nachfolgend in englischer Sprache.
26. Februar 2008:
Protokoll und Präsentationen der Diskussionsrunde vom 18. Februar
Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hatte alle Mitglieder des DRSC
sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am
Montag, den 18. Februar 2008, zu einem
Diskussionsforum
ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main
eingeladen. Erörtert wurden die IASB-Entwürfe
Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 und
Änderungen an IFRS 1 und IAS 37 (in englischer Sprache, 325 KB
und 357 KB). Mitglieder des Podiums waren Prof. Dr. Manfred Bolin,
Generalsekretär des DRSC, Dr. Andreas Barckow, Mitglied des DSR und
National IFRS Experts Leader von Deloitte, sowie zwei weitere
Mitglieder des DRSC, Frank Werner (Projektmanager) und Bernhard
Etzel (Projektassistent). Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf
das Protokoll der Diskussionsrunde sowie die gehaltenen
Präsentationen.
26. Februar 2008: Erinnerung an
Ende der Kommentierungsfrist zur Überarbeitung von IFRS 1
Wir
erinnern Sie daran, dass heute die Kommentierungsfrist für den
überarbeiteten Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der
International Financial Reporting Standards und IAS 27
Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS (Exposure
Draft of Proposed Amendments to IFRS 1 First-time Adoption of
International Financial Reporting Standards and IAS 27 Consolidated
and Separate Financial Statements, in englischer Sprache,
357 KB)
endet. Der Entwurf war am 13. Dezember 2007 herausgegeben
worden.
26. Februar 2008: Wir
nehmen Stellung zu zwei Vorschlägen des IAASB
 |
Deloitte
hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards
Board (IAASB) Stellungnahmen
zu den folgenden zwei vorgeschlagenen internationalen
Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA)
eingereicht. Frühere
Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie
hier. |
26. Februar 2008: Arbeitsgruppe des
FASB erörtert sechs Fair-Value-Sachverhalte
Der
amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation
Resource Group, VRG) gegründet, um den Stab des FASB bei bestimmten
Sachverhalten mit Informationen bezüglich der Anwendung der
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanzierungspraxis zu
versorgen. Die VRG kam am 1. Februar 2008 zusammen und erörterte
sechs Bewertungsfragen. Unsere Kollegen von Deloitte USA haben am
20. Februar 2008 einen
Heads Up-Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache,
117 KB), in dem die nachfolgend wiedergegebenen sechs Sachverhalte
erklärt werden.
 |
VRG Sachverhalt 2008-1: Bilanzierung eines Vermögenswert,
den der Erwerber nicht zu nutzen beabsichtigt oder den er in
einer Weise zu nutzen beabsichtigt, die nicht der höchsten und
besten Nutzung entspricht |
 |
VRG Sachverhalt 2008-2: Kundenbeziehungen |
 |
VRG Sachverhalt 2008-3: Bewertung von immateriellen
Vermögenswerten anhand der Methode des gegenwärtigen
Wiederbeschaffungswerts |
 |
VRG Sachverhalt 2008-4: Bedeutung von
„gesetzlich zulässig" in der Einschätzung des höchsten und
besten Nutzens |
 |
VRG Sachverhalt 2008-5: Beizulegender Zeitwert von Vorräten |
 |
VRG Sachverhalt 2008-6: Zuordnung von portfoliobasierten
Kreditanpassungen beim Test auf Hedge-Effektivität |
26. Februar 2008:
Stellungnahmen des DSR zum Entwurf von Änderungen an IFRS 1 und
IAS 27
Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum Entwurf
vorgeschlagener Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der
International Financial Reporting Standards und IAS 27
Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS verabschiedet.
In der Stellungnahme an den IASB wird zum Ausdruck gebracht, dass
der DSR die geplanten Erleichterungen bezüglich einiger der
Anforderungen in IAS 27 begrüßt. Ebenso wird die Vereinfachung bei
der Bilanzierung von Dividenden unterstützt. Bezüglich des
verpflichtenden Wertminderungstests bei Erhalt von Dividenden von
Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder Unternehmen unter
gemeinschaftlicher Beherrschung meldet der DSR jedoch Bedenken an.
In seinem Brief an die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nimmt der DSR
Stellung zur Stellungnahme von EFRAG. Beide Dokumente finden Sie
nachfolgend in englischer Sprache.
25. Februar 2008: IASB-Projektseite zum
Rahmenkonzept neu geordnet
Das gemeinsame Projekt des IASB und des FASB zum
Rahmenkonzept wird in acht Phasen ausgeführt. Wir haben unsere
Projektzusammenfassung auf IAS Plus neu geordnet und zu jeder
Projektphase eine eigene Seite angelegt. Des Weiteren gibt es eine
Seite zum Gesamtprojekt, die den allgemeinen Ansatz des Projekts
darstellt und die vollständige Chronologie wiedergibt. Dort finden
sie auch Verknüpfungen auf die Seiten der einzelnen Projektphasen,
die jeweils auf den Sitzungen erörtert wurden:
25. Februar 2008: Neue IASB-Projektseite zu Schulden
Wir
haben für Sie eine neue Agendaseite zu
(nicht-finanziellen) Schulden (Änderung von IAS 37)
eingerichtet. Es handelt sich hierbei nicht um ein
eigenständiges Projekt des IASB sondern um eine Abspaltung
aus dem Projekt Unternehmenszusammenschlüsse Phase II.
Die Beratungen zum Thema Schulden haben eine eigenständige
Entwicklung genommen und im Juni 2005 zur Herausgabe eines
Entwurfs
Änderungen an IAS 37
Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen geführt. Ein
endgültiger Standard zu
nichtfinanziellen Schulden ist für 2009 geplant.
25. Februar 2008: Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den IASB
 |
In unserer Nachricht vom 7. Februar 2008 hatten wir über
den Bericht über Internationale Rechnungslegungsstandards
(IFRS) und Governance des IASB, den der Ausschuss für Wirtschaft
und Währung des Europäischen Parlaments verabschiedet hatte,
berichtet.
Dieser Bericht liegt nun auch in
deutscher Sprache vor (256 KB). Schwerpunkte des
Berichts sind: |
 |
transparente und verantwortungsvolle internationale
Organisationen, |
 |
Umsetzung der IFRS in Europa, |
 |
IFRS für KMU. |
25. Februar 2008:
Britische Regierung wird ab dem 1. April 2008 IFRS anwenden
Der
Haushalt und das Rechnungswesen der britischen Regierung werden ab
dem Haushaltsjahr, das am 1. April 2008 beginnt, den International
Financial Reporting Standards (IFRS) folgen. Eine der größten
Änderungen, die sich aus dem Übergang auf IFRS ergeben, wird
vermutlich die Aufnahme aller langfristigen Verbindlichkeiten der
Regierung in die Vermögens- und Finanzlage sein. Nach dem britischen
Gesetz über die Vermögenswerte und das Rechnungswesen der Regierung
(Government Resources and Accounts Act) aus dem Jahr 2000 ist ein
gesamtstaatlicher Abschluss, der den gesamten öffentlichen Sektor
des Vereinigten Königreichs bis hinunter auf Kommunalebene umfasst,
zu erstellen, um ein „den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild wiederzugeben" und
„allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung zu genügen".
Folgende Seiten bieten Ihnen weitere Informationen in englischer
Sprache:
25. Februar 2008: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am
6. und 7. März 2008
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird am Donnerstag und Freitag, den 6. und 7. März 2008, in
den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie
die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.
|

6. und 7. März 2008, London
Donnerstag, den 6. März 2008
 |
Einführung |
 |
D22 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen
Geschäftsbetrieb – vorläufige Erörterung eines
veranschaulichenden Beispiels – es werden keine
Entscheidungen getroffen |
 |
D21 Immobilienverkäufe
– eingegangenen
Stellungnahmen und erste erneute Erwägungen |
 |
Überprüfung der in der Novemberausgabe und der
Januarausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen
 |
IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Pfand auf rückgabefähige Behältnisse |
 |
IAS 7 Kapitalflussrechung - Klassifizierung von Ausgaben |
|
 |
Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
 |
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Erfüllung |
|
 |
Administrativer Sitzungsteil - Stand der Arbeiten |
Freitag, den 7. März 2008 (nur vormittags)
|
24. Februar 2008: IASB-Agendaseiten aktualisiert
Im
Nachgang der IASB-Sitzung von Dienstag bis Donnerstag,
19.-21. Februar 2008, haben wir die folgenden Seiten zu
Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards
Board (IASB) für Sie
aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung
widerzuspiegeln:
24. Februar 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen
 |
Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe
Januar 2008 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 278 KB). Global Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen
mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie
hier
(in englischer Sprache). |
23. Februar 2008: Schweizerische und US-amerikanische Bankenaufsicht der europäischen gleichwertig
Die
Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die
Finanzkonglomerate Richtlinie der Europäischen Union schreiben den
Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten vor, einzuschätzen, ob die
aufsichtsbehördlichen Regelungen, denen in Drittländern beheimateten Mutterunternehmen
europäischer Tochterunternehmen unterliegen, den europäischen
gleichwertig sind. Um doppelte Arbeit zu vermeiden, hat die
Europäische Kommission den Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European
Banking Supervisors, CEBS) und den Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht
(Committee of European Insurance and Occupational Pensions
Supervisors, CEIOPS) gebeten, die Gleichwertigkeit der
aufsichtsbehördlichen Regelungen bestimmter Drittländer
einzuschätzen. CEBS und CEIOPS haben die Untersuchungen zur
aufsichtsrechtlichen Gleichwertigkeit bezüglich der schweizerischen
und der US-amerikanischen Behörden abgeschlossen. Der Bericht
bezüglich der Schweiz kommt zu dem Schluss, dass das schweizerische
Aufsichtsrechtliche System dem europäischen gleichwertig ist. Der
Bericht über die Vereinigten Staaten kommt zu dem Schluss, dass das
bankenaufsichtsrechtliche System dem Europas gleichwertig ist. Da
die Versicherungsaufsicht in den USA jedoch auf Ebene der einzelnen
Staaten geregelt ist, gelangt die Studie zu dem Schluss, „dass die
Aufsichtsbehörden des europäischen Wirtschaftsraumes alle
Einschätzungen der Gleichwertigkeit von Staat zu Staat und von
Unternehmen zu Unternehmen vornehmen müssen." Lesen Sie hierzu auch
die folgenden englischsprachigen Dokumente:
22. Februar 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom Februar 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Donnerstag, 19.-21. Februar 2008, zu seiner
Februarsitzung 2008 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.
Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammengefasst. |
21. Februar 2008: Studie von
Deloitte Großbritannien zu Halbjahresberichten
 |
Eine Studie von Deloitte Großbritannien hat zu Tage
gefördert, dass viele Unternehmen die neuen
Berichtsanforderungen für Halbjahresberichte, die aus der
Einführung der europäischen Transparenzrichtlinie folgen,
nicht erfüllen. Der Bericht von Deloitte mit dem Titel
Nur die halbe Geschichte (Half a Story)
untersucht die Auswirkungen der Transparenzrichtlinie, in
der detailliertere und ausführlichere Anforderungen für
Halbjahresberichte festgelegt werden, einschließlich der
Einhaltung von IAS 34 und
kürzeren Berichtsfristen. Die Studie schließt einige
Vergleiche mit früheren Studien von Deloitte zu
Halbjahresberichten aus den Jahren 2002, 2004 und 2006 mit
ein. |
Laden Sie sich die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:
21. Februar 2008: IASB wird
Gesamtausgabe der IFRS 2008 am 6. März freigeben
 |
Der IASB wird die International Financial Reporting
Standards 2008 die englischsprachige Gesamtausgabe, die den
konsolidierten Text aller verpflichtend zu berücksichtigenden
Verlautbarungen des IASB enthält am 6. März 2008 freigeben. Die
Gesamtausgabe 2008 wird alle Verlautbarungen enthalten, die vom IASB
bis zum 1. Januar 2008 herausgegeben oder für die Veröffentlichung
freigegeben wurden. Das schließt den überarbeiteten Standard IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse und die geänderte Fassung von IAS 27
Konzern- und separate Abschlüsse ein, die Mitte Januar herausgegeben
wurden. Sie können Ihr Exemplar bereits jetzt auf der
Website des IASB
bestellen, um die Gesamtausgabe 2008 bevorzugt zu erhalten,
sobald diese freigegeben ist. |
21. Februar 2008: Neue IFRS e-Learning-Module kurz vor der Fertigstellung
 |
Zwei neue Module im e-Learning-Programm von Deloitte stehen kurz vor der Fertigstellung. Es handelt sich um Module zu:
 |
IFRS 8 Geschäftssegmente |
 |
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
Wir erwarten die Module Ende März 2008 veröffentlichen
zu können (und werden Sie darüber natürlich auf IAS Plus informieren).
Derzeit sind 35 Module verfügbar, die Ihnen per Mausklick auf das
Glühlampensymbol auf unserer Startseite zur Verfügung stehen.
|
21. Februar 2008: Mitschrift vom
zweiten Tag der IASB-Sitzung vom
Februar 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Donnerstag, 19.-21. Februar 2008, zu seiner
Februarsitzung 2008 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.
Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
21. Februar 2008: Webcast des FASB
zur Kodifizierung von US-GAAP
Der
US-amerikanische Standardsetzer FASB wird in seiner Reihe von
Webcasts zu Themen, die für Anwender vor Bedeutung sind, eine zweite
Sendung ausstrahlen. Sie ist für Donnerstag, den 13. März 2008,
13:00h amerikanischer Ostküstenzeit (19:00h MEZ) angekündigt und
wird eine Stunde dauern. Der Schwerpunkt der Sendung wird auf der
Kodifizierung der Standards des FASB liegen. Zuschauer haben während
der Sendung die Möglichkeit, Fragen per E-mail an die
Diskussionsteilnehmer zu
schicken. Die Sendung wird auf der Internetseite des FASB archiviert
und weiterhin öffentlich zugänglich sein. Sie können sich
hier für die Live-Sendung und/oder die aufgezeichnete Sendung
registrieren.
FASB-Webcast zur Kodifizierung von Rechnungslegungsstandards
 |
Titel der Sendung: The
Move to Codification of US GAAP (Der Weg hin zu einer
Kodifizierung von US-GAAP) |
 |
Zeitpunkt der Sendung:
13. März 2008, 13:00h - 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit
(EDT) |
 |
Diskussionsteilnehmer:
Larry Smith, Mitglied des FASB, und Tom Hoey, Leiter des
Kodifizierungsprojekts des FASB. Jay Henson, nationaler
Director of Accounting von McGladrey & Pullen, wird das
Programm moderieren. |
 |
Thema: Die
Diskussionsteilnehmer werden die Anwendung der
US-GAAP-Kodifizierung erörtern und demonstrieren. Die
Kodifizierung ist ein on-line-Recherchesystem, das alle
verbindlichen amerikanischen Rechnungslegungsstandards nach
Themen sortiert. Die Kodifizierung befindet sich in der
Erprobungsphase, sie ist also noch nicht verbindlich.
Während der Erprobungsphase werden die Anwender ermutigt,
die Kodifizierung zu testen und entsprechende Rückmeldungen
an den FASB zu senden. |
 |
Benachrichtigung per
E-mail: Sie können sich über zukünftige Webcasts des
FASB per E-mail benachrichtigen lassen. Senden Sie einfach
eine E-mail an
Join-fasb-webcast@listserv.lists.fasb.org. (Die Angabe
weiterer Informationen in der Betreffzeile oder im Text
Ihrer Nachricht ist nicht notwendig.) |
20. Februar 2008: CFA-Institut dringt auf bessere Angaben zur Vorstandsvergütung
Das Centre für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial
Analyst Institute, CFA Institute) hat eine Studie mit dem Titel
veröffentlicht „Es macht sich bezahlt Angaben zu machen: Schließen
der Informationslücke in Angaben zu Vorstandsvergütungen in Asien„ (It
Pays to Disclose: Bridging the Information Gap in Executive
Compensation Disclosures in Asia, in englischer Sprache,
350 KB). Darin kommt das Centre zu dem Ergebnis, dass die
derzeitigen Angabevorschriften und -praxis in Hongkong, Singapur und
Japan „Raum dafür lassen, dass fragwürdige Vergütungsvereinbarungen
fortgesetzt oder zukünftig ausgebaut werden; möglicherweise kann
sich dies schädigend auf den Unternehmenswert und das
Anlegervertrauen auswirken." In der Studie werden fünf Faktoren
herausgearbeitet, „die sich verschworen haben, um die asiatischen
Märkte bezüglich mißbräuchlicher Ausnutzung von
Zahlungsvereinbarungen zu machen":
 |
ein Mangel an
aufsichtsbehördlichem Schwung, |
 |
unzureichende Informationen in
den Abschlüssen, |
 |
geringe Verwendung
langfristiger Leistungsanreize, |
 |
mangelnde Aufsicht durch den
Aufsichtsrat |
 |
und Mangel einer
Einflussnahmemöglichkeit der Anleger auf die
Vorstandsvergütung der Unternehmen. |
In der Studie werden sowohl freiwillige Angaben durch die
Unternehmen als auch strengere Angabevorschriften gefordert. Lesen
Sie auch die englischsprachige
Presseerklärung des CFA-Instituts (74 KB).
20. Februar 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom
Februar 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Donnerstag, 19.-21. Februar 2008, zu seiner
Februarsitzung 2008 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.
Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. |
19. Februar 2008: Fragebogen zur
Befolgung der IFRS 2007 – spanischsprachige Version
Unsere
kolumbianischen Kollegen haben den
Cuestionario cumplimiento NIIF 2007 (2.322 KB)
herausgegeben – den
spanischsprachigen Fragebogen zur Einhaltung der IFRS von Deloitte (Ausgabe 2007). Es handelt sich hierbei
um eine direkte spanische
Übersetzung des englischsprachigen Originals. Dieser Fragebogen
behandelt die Ansatz- und Bewertungsvorschriften aus den IFRS, die
am oder vor dem 31. August 2007 veröffentlicht wurden. Die
Sachverhalte im Fragebogen sind mit Verweisen auf die betreffenden
Abschnitte der IFRS versehen. Beachten Sie bitte, dass in IAS 8.30
Angaben bezüglich Standards und Interpretationen gefordert werden,
die zum Bilanzstichtag zwar noch nicht in Kraft getreten aber
bereits herausgegeben sind. Daher müssen Ersteller über den Inhalt
des Fragebogens hinaus noch jegliche Standards und Interpretationen
bedenken, die zwischen dem 1. September 2007 und dem Stichtag ihres
Abschlusses für das Jahr 2007 herausgegeben wurden. In deutscher
Sprache stehen Ihnen der Musterkonzernabschluss 2007 und die
IFRS-Anhangcheckliste zur Verfügung. Alle deutschsprachigen
Publikationen von Deloitte finden Sie unter
Publikationen.
19. Februar 2008: Neuer ISA
zur Prüfung von geschätzten Werten
Der
International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB),
das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale
Gremium, hat den neuen internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing,
ISA) 540 (überarbeitet und umformuliert) Die Prüfung von
geschätzten Werten in der Rechnungslegung, einschließlich
Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, und zugehöriger
Angaben herausgegeben. In ISA 540 wir der Prüfer aufgefordert,
mehr Aufmerksamkeit auf Bereiche mit hohem Risiko, Beurteilungen im
Rahmen der Bilanzierung und auf mögliche Voreingenommenheit zu
legen. Damit wird dem Abschlussprüfer geholfen, geeignete
Schlussfolgerungen bezüglich der Angemessenheit von Schätzungen im
Kontext der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eines Unternehmens
zu ziehen. ISA 540 stellt erweiterte Leitlinien bezüglich der
Prüfung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung.
Diese schließen Prüfungsüberlegungen hinsichtlich der richtigen
Anwendung der Anforderungen des Rechnungslegungsrahmenkonzepts, das
für solche Schätzungen gilt, und der Verwendung von
Bewertungsmodellen mit ein. ISA 540 tritt für die Prüfung von
Abschlüssen von Geschäftsjahren in Kraft, die am oder nach dem
15. Dezember 2009 beginnen. Der IAASB hat darüber hinaus
beschlossen, eine Projektgruppe einzurichten, die untersuchen soll,
wie die Entwicklung von möglichen weiteren Leitlinien zur Prüfung
von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts bestmöglich angegangen
werden kann. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige
Presseerklärung des IAASB.
19. Februar 2008: Klassifizierung von
Ausgaben in der Kapitalflussrechnung
Wir
haben eine eine Stellungnahme beim International Financial Reporting Committee (IFRIC)
eingereicht, in der wir eine unterschiedliche Meinung hinsichtlich
der Grundlage für die vorläufige Entscheidung von IFRIC zum Ausdruck
bringen. Die vorläufige Entscheidung besagt, dass IFRIC IAS 7
Kapitalflussrechnungen nicht hinsichtlich der Klassifizierung
bestimmter Ausgaben als aus operativer oder Investitionstätigkeit
stammend interpretieren wird. Wir stimmen IFRIC nicht zu, dass der
Sachverhalt dadurch gelöst werden kann, dass man ihn an den Board
weiterreicht und diesem empfiehlt, IAS 7 dahingehend zu ändern, dass
nur Ausgaben, die zum Ansatz eines Vermögenswertes führen, für die
Klassifizierung als Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit in Frage
kommen. Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs aus unserer
Stellungnahme:
|
Wir erkennen an, dass in vielen Fällen der Ansatz eines
Vermögenswertes einen guten Hinweis dafür darstellt, dass die
entsprechende Ausgabe als aus Investitionstätigkeit stammend
klassifiziert werden sollte. Wir sind jedoch der Meinung, dass
die Klassifizierung aller aller Kapitalflüsse, die nicht zum
Ansatz eines Vermögenswertes führen, als aus operativer
Tätigkeit stammend, die Gefahr birgt, Anwender in die Irre zu
führen, und zu einer falschen Darstellung der
Kapitalflussrechung führen kann. Darüber gilt als Ergebnis von
Änderungen in den IFRS, dass der Ansatz bestimmter Ausgaben als
Vermögenswert oder der Wegfall des Ansatzes bestimmter Ausgaben
zu Änderungen in der Zuordnung innerhalb der
Kapitalflussrechnung führen wird, ohne dass sich der
wirtschaftliche Gehalt der zugrunde liegenden Geschäftsvorgänge
ändert.
Hier ein paar Beispiele von Ausgaben, die allgemein aus
Investitionsgründen getätigt werden und die unserer Meinung nach
nach dem Vorschlag von IFRIC als aus operativer Tätigkeit
stammend klassifiziert würden:
 |
Ausgaben für die Exploration in den Rohstoffindustrien,
wenn ein Unternehmen aufgrund der eigenen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden diese Ausgaben nicht aktiviert; |
 |
Anfangsausgaben bei Entwicklungsaufwendungen, die nicht
für den Ansatz als Vermögenswert klassifizieren; |
 |
erwerbsbezogenen Ausgaben in einem
Unternehmenszusammenschluss, die nach der überarbeiteten
Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse sofort
als Aufwand gebucht werden. |
Deshalb schlagen wir die Änderung der Empfehlung an den Board
in dem Sinne vor, dass die Formulierungen von IAS 7 dahingehend
zu verdeutlicht werden sollten, dass erklärt wird, dass bei der
Bestimmung der Klassifizierung von Ausgaben, die nicht für einen
Ansatz als Vermögenswert in Frage gekommen, Urteilsvermögen
angewendet werden muss. |
Laden Sie sich die
vollständige Stellungnahme an IFRIC in englischer Sprache
herunter (104 KB).
18. Februar 2008:
"Financial Explorer" der SEC offiziell
eingeführt
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat offiziell das Financial Explorer
genannte Datenanalysewerkzeug auf der Internetseite der SEC
eingeführt, um Anlegern zu helfen, die Finanzergebnisse von
Unternehmen rasch und einfach zu analysieren. Financial Explorer
läßt den Anleger automatisch finanzwirtschaftliche Kennzahlen und
Grafiken erstellen, die wichtige Informationen aus den Abschlüssen
aufzeigen. Informationen wie beispielsweise Erträge, Aufwendungen,
Kapitalflüsse, Vermögenswerte und Schulden können analysiert und mit
den Informationen anderer gelisteter Mitbewerber verglichen werden.
Financial Explorer verwendet Finanzinformationen, die der SEC als
interaktive Daten in der Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business
Reporting Language) zur Verfügung gestellt werden. Die SEC hat eine
englischsprachige
Presseerklärung veröffentlicht, die auch eine
Verknüpfung auf den
Financial Explorer enthält.
18. Februar 2008:
Hochinflationsländer für die Abschlusserstellung zum 31. Dezember 2007
Die
Projektgruppe für die internationale Anwendung von SEC-Regelungen
und Vorschriften (International Practices Task Force, IPTF) des
Zentrums für Prüfungsqualität des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut
of Certified Public Accountants, AICPA) überwacht den Status von
Hochinflationsländern. Die Kriterien der Gruppe für die
Identifizierung solcher Länder gleichen denen für die
Identifizierung von Hochinflationsländer nach
IAS 29 Rechnungslegung in
Hochinflationsländern. Die IPTF hat einen Bericht
veröffentlicht, der die Erörterungen der Empfehlungen der ITPF,
welche Länder zum 31. Dezember 2007 als Hochinflationsländer
einzustufen sind, mit der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) beinhaltet. Diese Länder sind Angola,
Myanmar und Simbabwe. Die Projektgruppe kam überein, dass Angola mit
dem ersten Geschäftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2007 beginnt,
den Status eines Hochinflationslandes verlieren solle. Folgende
Länder stehen unter kritischer Beobachtung der ITPF: Eritrea,
Guinea, Haiti, der Iran, Venezuela und Sambia. Lesen Sie den
vollständigen
Bericht in englischer Sprache (31 KB).
17. Februar 2008:
Subprime-Krise: US-Senator schreibt an IASB und FASB
Senator
Jack Reed, Vorsitzender des Bankenunterausschusses zu Wertpapieren,
Versicherungen und Beteiligungen des Senats der Vereinigten Staaten
von Amerika, hat an den Vorsitzenden des US-amerikanischen
Standardsetzers FASB, Robert. H. Herz, und an den Vorsitzenden des
IASB, Sir David Tweedie, geschrieben, um sie zu fragen, welche
Schritte die beiden Boards in Erwägung ziehen hinsichtlich
verbesserter Standards bezüglich bilanzunwirksamer Transaktionen und
Geschäftsvorfällen bei Unternehmen. In seinem Brief an Sir Davis
Tweedie äußerte sich der Senator wie folgt:
| In Ihrer Aussage vor dem Unterausschuss zu
Wertpapieren, Versicherungen und Beteiligungen des
Ausschusses für Bankwesen, Wohnungs- und Städtebau im
Oktober 2007 sagten Sie aus, dass der IASB an jenen
„Sachverhalten, die im Rahmen des SEC-Berichts zu
bilanzunwirksamen Positionen und im Rahmen der neuesten
Studie des Komitees der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden
herausgearbeitet wurden (wie beispielsweise
Konsolidierungen, Finanzinstrumente und Ausbuchungen,"
arbeiten würden. Im Interesse einer verbesserten Transparenz
für Anleger, die gleichzeitig eine größere Effizienz der
US-amerikanischen Kapitalmärkte bedeuten würde, wäre es für
den Unterschuss hilfreich, wenn ihm der IASB eine
schriftliche Beschreibung der Schritte zukommen lassen
würde, die der IASB derzeit unternimmt, verbesserte
Standards einzuführen, die folgende Ergebnisse zeitigen
würden:
- Anlegern und Investoren würden rasch zeitnahe
Informationen zur Verfügung gestellt, (a) welche
Auswirkungen bilanzunwirksame Finanzierungen auf die
Liquidität, die Kapitalflüsse und die Gewinne des
Unternehmens haben können, (b) welche Schlüsselfaktoren,
Bedingungen und Ereignisse diese Auswirkungen auslösen
können und (c) welche aussagekräftigen
Informationen Anlegern erlauben würde, einzuschätzen,
welche wesentlichen Auswirkungen in absehbarer Zukunft
eintretenden würden und welches Ausmaß sie haben würden.
- Strukturierte Geschäftsvorfälle, die strukturierte
Anlageprodukte (strucured investment vehicles, SIV) oder
Zweckgesellschaften (special purpose entities, SPE)
beinhalten und wirtschaftlich ein Finanzierungsgeschäft
für das Unternehmen darstellen aber so strukturiert
sind, dass sie bilanzunwirksam versteckt werden können,
würden auf verständliche Art und Weise in der Bilanz
aufgeführt, so dass Anleger die notwendigen
Informationen bezüglich der betroffenen Vermögenswerte,
Schulden und Kapitalflüsse erhalten würden.
Es würde dem Unterausschuss auch helfen, wenn ihm der
IASB eine schriftliche Beschreibung der Hauptunterschiede
und der Ähnlichkeiten zwischen den Bilanzierungs- und
Angabevorschriften des IASB und denen des FASB hinsichtlich
bilanzunwirksamer Finanztransaktionen, die Verbriefungen,
SIV und SPE enthalten, zukommen ließe. Es wäre hilfreich,
wenn die Beschreibung einer Erörterung dessen einschlösse,
wie das Bilanzierungsmodell des FASB und die
Kontrollprinzipien anzuwenden wären, wenn beurteilt werden
soll, ob ein SIV oder eine SPE konsolidiert werden soll.
Bitte fügen Sie eine Erörterung bei, wie eine Konsolidierung
durch implizite oder explizite Vereinbarungen zwischen dem
Geldgeber und der SPE, ein Einräumung eines liquidity puts
gegenüber dem Geldgeber, Garantien des Geldgebers, anderen
Formen des Aufkommens für Schulden eines SIV oder einer SPE
oder einer Neubeurteilung betroffen werden könnte.
Die fortgesetzte Arbeit des IASB zur Verbesserung der
Berichterstattung über bilanzunwirksame Finanztransaktionen
und der zugehörigen Angaben sind von größter Wichtigkeit für
die Anleger und die Kapitalmärkte. Nach dem Rückgang des
Anlegervertrauens, der mit Enron einsetzte und durch weitere
Finanzskandale beflügelt wurde, und den jetzigen
Subprime-Sachverhalten wäre eine weitere Störung des Marktes
durch mangelnde Transparenz und durch das Unterlassen von
Handeln angesichts einiger dieser Sachverhalte nicht
hinnehmbar. Ich weiß Ihre Aufmerksamkeit für dieses Thema zu
schätzen und freue mich auf Ihre Antwort. |
Der Brief an Robert Herz enthielt ähnliche Fragen. Die
vollständigen englischsprachigen Briefe an beide Vorsitzenden finden
Sie nachfolgend:
17. Februar 2008: Beurteilungen im
Rahmen der Erstellung und Prüfung von Abschlüssen
Auf
der kommenden Sitzung des ständigen Beirats (Standing
Advisory Council) der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) am 27. Februar 2008 wird ein Gremium
einen der Vorschläge des beratenden Ausschusses der SEC zu
Verbesserungen in der Rechnungslegung erörtern – s.
dazu auch unsere
Nachricht vom
16. Februar 2008. Der Schwerpunkt wird auf Vorschlag 3.4
bezüglich Beurteilungen im Rahmen der Erstellung und Prüfung
von Abschlüssen liegen. Diese Empfehlung lautet:
|
Die SEC sollte ein
Beurteilungsrahmenkonzept für Beurteilungen im Rahmen der
Bilanzierung einführen. Die PCAOB sollte gleichfalls
eine ähnliches Rahmenkonzept im Hinblick auf
Beurteilungen im Rahmen von Prüfungen einführen.
|
Laden Sie sich die
Diskussionsunterlage für diesen Sitzungsteil herunter
(in englischer Sprache, 72 KB)
16. Februar 2008:
Mitschrift der Sitzung des Standardbeirats
Am Donnerstag, den 14. Februar, und Freitag, den
15. Februar 2008 trafen der IASB und der Standardbeirat
(Standards Advisory Council, SAC) zu einer gemeinsamen
Sitzung zusammen. Nachfolgend finden Sie eine inoffizielle
der Mitschrift der Beobachter von Deloitte. Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
19. Februar, bis Donnerstag, den 21. Februar 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über
das Internet per Webcast übertragen. Die Agenda finden Sie
hier.
|

14. bis 15. Februar 2008, London
Öffentliche
Diskussion mit dem Vorsitzenden der IASC-Stiftung
Gerrit Zalm, der Vorsitzende der IASC-Stiftung, sprach zum
Abschluss der Sitzung vom Februar 2008 vor dem Standardbeirat.
Bei seinem ersten Auftritt vor dem SAC in seiner Rolle als
Vorsitzender nannte er die Aufgabe des IASB ein
„romantisches Projekt" – ein Projket hoher Ideale, die
jetzt Wirklichkeit würden. Die vom IASB erarbeiteten Ergebnisse
haben große Herausforderungen mit sich gebracht, die auch beim
Überdenken der Strategie berücksichtigt werden müssten.
Er hielt fest, dass der Austausch mit dem Europäischen
Parlament schwach gewesen sei, aber das die Anstrengungen der
Treuhänder, des Board und des Stabs darauf gerichtet gewesen
seien und weiterhin darauf gerichtet sein würden, die
Beziehungen zu verbessern, die Kommunikation zu fördern und ein
besseres gegenseitiges Verständnis der Positionen und
Prioritäten des jeweils Anderen zu erreichen. Das Fallenlassen
des „Carve-outs" in IAS 39 stehe ganz oben auf seiner
Wunschliste, und es gäbe Anstrengungen auf verschiedenen Ebenen
in der EU, dies zu erreichen.
Nachhaltiger Finanzierung gilt nach wie vor viel Sorge –
darauf war auch gestern in dem Sitzungsteil zu Überarbeitung der
Strategie hingewiesen worden – sowohl von Seiten der Treuhänder
als von Seiten des SAC. Finanzierung mit Hilfe des Privatsektors
ist angreifbar, da sie so wahrgenommen werden könnte, als würde
Einfluss gekauft. Ein Abgabensystem wurde bereits in Italien und
in Großbritannien eingeführt. Dies wird als beste Alternative
angesehen; es bliebe doch jedem Rechtskreis überlassen, wie die
Finanzierung am besten aufgebracht werden könne und welchen
Unternehmen Abgaben auferlegt werden sollten usw. Insgesamt ist
eine Übereinkunft bezüglich Abgaben noch ausstehend.
Abschließend sagte Gerrti Zalm, dass die Integrität und die
Autorität des IASB den Treuhändern das wichtigste Ziel sei. Der
Erfolg des staatlich unabhängigen IASB sei Zeugnis dafür, dass
es eine weise Entscheidung sei, Standardsetzung nicht in die
Hand von Regierungen zu geben. Dennoch müsse der IASB
anerkennen, dass er de facto gesetzgebende Funktion in vielen
Rechtskreisen besitze und dass die Legislative in diesen
Rechtskreisen ein berechtigtes Interesse an der Arbeit und dem
Entscheidungsprozess des IASB habe. Die Herausforderung für die
Treuhänder läge darin, das empfindliche Gleichgewicht zwischen
der Neutralität und der Unabhängigkeit des Privatsektors und den
Interessen der Regierungen zu wahren.
In einer öffentlichen Sitzung mit dem SAC wurden Gerrit Zalm
viele Vorschläge und Meinungen dazu vorgetragen, wie die
Treuhänder, der SAC und der IASB diesen und weiteren
Herausforderungen gegenübertreten könnten. Vor dem Hintergrund
der Überarbeitung der Strategie wiesen die Mitglieder des SAC
darauf hin, dass der IASB demnächst einer bedeutenden
Herausforderung gegenüber stehen würde: Wie würden die
Vereinigten Staaten von Amerika auf den Übergang auf IFRS
reagieren? Der der amerikanische Standardsetzer FASB beziehe
seine Legitimation aus der Übertragung der Rechte, Standards zu
verabschieden, von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) auf eben den FASB. Die Verbindung zur
SEC wäre eine bedeutende Herausforderung für die Treuhänder,
während sie das von Gerrit Zalm genannte „empfindliche
Gleichgewicht" zwischen den verschiedenen IFRS-Interessengruppen
wahren.
All dies weist darauf hin, dass viel von der Zusammensetzung
des vorgeschlagenen Überwachungsgremiums und dessen Fähigkeit,
die Integrität, die Neutralität und die Autorität von
IASC-Stiftung und IASB zu wahren, abhängt.
Diskussion über vier Agendaprojekte des IASB
Der SAC führte eine Reihe von Diskussionen mit den Stäben von
IASB und FASB zu drei Projekten, bei denen demnächst ein
Diskussionspapier veröffentlicht werden soll. Der Stab des FASB
erörterte die vom FASB veröffentlichten vorläufigen Ansichten zu
Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital und
stellte die vorgeschlagenen Fragen vor, die in die Einladung zur
Stellungnahme des IASB zu diesem Papier aufgenommen werden
sollen. Ein Mitglied wies darauf hin, dass dieser Sachverhalt
untrennbar mit andere Projekten des IASB verwoben sei,
einschließlich Teilen des Rahmenkonzepts, Finanzinstrumenten,
Versicherungen und Schulden (IAS 37).
Der Stab des IASB stellte eine Übersicht über die demnächst
erscheinenden Diskussionspapiere zur Reduzierung der
Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente
und zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
vor.
Alle diese Papiere werden in der ersten Hälfte des
Jahres 2008 erwartet, und diese Sitzung war die letzte
Gelegenheit für den SAC, Ratschläge zu den Fragen, die die die
verschiedenen Einladungen zur Stellungnahme aufgenommen werden
sollen, zu erteilen.
Bezüglich des vorgeschlagenen IFRS für KMU gab der
Stab des IASB einen Überblick über die Aktivitäten im Rahmen des
Projekts seit Veröffentlichung des Entwurfs im Februar 2007. Der
Stab stellt außerdem eine Liste der bedeutendsten Sachverhalte
vor, die in den Stellungnahmen aufgebracht worden waren. Diese
Themen bildeten die Grundlage zu einer ausführlichen Diskussion
des SAC.
Überarbeitung der Verfassung 2008
Das Vorgehen bezüglich zweier Vorschläge – Einrichtung eines
Überwachungsgremiums der IASCF und Erweiterung des IASB von 14
auf 16 Mitglieder – soll beschleunigt werden. Ein Dokument zur
Stellungnahme soll im zweiten Quartal 2008 veröffentlicht
werden. Sehen Sie hierzu auch unsere
Nachricht vom 15.
Februar 2008.
Diese Zusammenfassung basiert auf
Notizen, die von Beobachtern bei der SAC-Sitzung gemacht wurden. Sie
sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
|
16. Februar 2008:
Rechnungslegungsbeirat der SEC unterbreitet 12 Vorschläge
 |
Der Beratende Ausschuss der SEC zu Verbesserungen in der
Rechnungslegung hat einen
Fortschrittsbericht an die Kommission übergeben (in
englischer Sprache, 989 KB). In dem Bericht werden 12
ausgearbeitete Vorschläge, konzeptionelle Ansätze sowie
gegenwärtig identifizierte Sachverhalte, die der zukünftigen
Erörterung bedürfen, ausgeführt. |
| Die 12 Vorschläge des Rechnungslegungsbeirats
der SEC: |
- Rechnungslegungsgrundsätze (Generally
Accepted Accounting Principles, GAAP) sollten auf
Geschäftsvorfällen und nicht auf Branchen fußen. An
sich sollte die SEC empfehlen, dass jedes neue Projekt,
das der FASB als gemeinsames oder eigenständiges
aufnimmt, auf der Grundlage von Geschäftsaktivitäten und
nicht auf Branchen ausgestaltet ist. Jedes neue Projekt
sollte die Abschaffung branchenspezifischer Leitlinien
in den relevanten Gebieten als gesonderte Zielsetzung
beinhalten, es sei denn, dass die Beibehaltung
branchenspezifischer Leitlinien in seltenen Umständen
unter Kosten-Nutzen-Abwägungen gerechtfertigt werden
kann.
- GAAP sollte auf der Annahme fußen, dass
es keine formell veröffentlichte
Bilanzierungsalternative gibt. Die SEC sollte
empfehlen, dass jedes neue Projekt, das der FASB als
gemeinsames oder eigenständiges aufnimmt, keinen
weiteren Wahlrechte einräumt, es sei denn, dass dies im
seltenes Ausnahmefall gerechtfertigt werden kann. Jedes
neue Projekt sollte die Abschaffung bestehender
Bilanzierungswahlrechte in den relevanten Gebieten als
gesonderte Zielsetzung beinhalten, es sei denn, dass
Wahlrechte in seltenen Umständen unter
Kosten-Nutzen-Abwägungen gerechtfertigt werden können.
- Zur Verbesserung der Rechnungslegung ist
die Erhöhung der Zahl der Vertreter der Anleger in
Standard setzenden Gremien von zentraler Bedeutung. Nur
wenn die Anlegersicht von allen Parteien ausreichend
gewürdigt wird, wird das Ergebnis des
Standardsetzungsprozesses die Bedürfnisse derer
erfüllen, für die es in erster Linie gedacht ist.
- Die SEC sollte die Stiftung für
Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF)
bei der Verbesserung der Verfassung des FASB. Dies
schließt die Unterstützung der Veränderungen der FAF
ein, die diese in ihrer Aufforderung zur Stellungnahme
zu vorgeschlagenen Änderungen an Aufsicht, Struktur und
Arbeitsweise von FAF, FASB und GASB ausgeführt hat, mit
kleineren Änderungen, was die Zusammensetzung von FAF
und FASB angeht.
- Die SEC sollte den FASB ermutigen, seinen
Standardsetzungsprozess und die Zeitschiene zu
verbessern, und zwar wie folgt:
 |
Schaffung einer formellen
Agenda-Beratungsgruppe, in der Vertreter v.a.
der Anleger, der SEC, des PCAOB und andere
Adressaten wie Ersteller und Prüfer vertreten
sind. |
 |
Verfeinerung der Verfahrensweise bei der
Herausgabe neuer Standards durch: (1) Einführung
einer Vorabdurchsicht durch Anleger, die der
Beurteilung der erwarteten Vorteile für die
Anleger dienen soll, (2) Verbesserung der
Kosten-Nutzen-Analysen und (3) Verpflichtung auf
verbesserte Feldbesuche und Feldtests. |
 |
Verbesserung des Rückschauprozesses für neue
Standards mittels Durchführung von Beurteilung
nach der Einführung eines jeden bedeutenden
neuen Standards, in der Regel innerhalb von ein
bis zwei Jahren nach dessen Inkrafttreten, um
Auslegungsfragen zu adressieren und Unterschiede
der Bilanzierungspraxis bei der Anwendung des
Standards zu verringern - sofern das
erforderlich sein sollte. |
 |
Verbesserung der Prozesse, um bestehende
Standards auf dem Laufenden zu halten und
Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld
widerzuspiegeln, indem die bestehenden Standards
regelmäßig einer Beurteilung unterzogen werden. |
- Der Anzahl der Parteien, die formell oder
informell GAAP auslegen, und der Umfang auslegender
Umsetzungsleitlinien sollten weiter verringert werden.
- FASB oder SEC sollten, soweit
sachgerecht, Leitlinien herausgeben, mit denen das
Konzept der Wesentlichkeit gestärkt wird.
- FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht,
Leitlinien herausgeben, wie man einen Fehler im
Einklang mit den Prinzipien, die in diesem Bericht
dargestellt werden, korrigiert
grundsätzlich weniger Neudarstellungen von Abschlüssen
früherer Perioden.
- FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht,
Leitlinien zur Anwendung der Wesentlichkeit im Hinblick
auf gefundene Fehler in früheren Zwischenperioden
entwickeln und herausgeben und wie man diese Fehler
berichtigt.
- Die SEC sollte ein
Beurteilungsrahmenkonzept für Beurteilungen im Rahmen der
Bilanzierung einführen. Der PCAOB sollte gleichfalls
eine ähnliches Rahmenkonzept im Hinblick auf
Beurteilungen im Rahmen von Prüfungen einführen. [...]
Das vorgeschlagene Rahmenkonzept, das auf Beurteilungen
im Zusammenhang mit Bilanzierungsfragen anzuwenden ist,
würde die Auswahl und Anwendung von
Bilanzierungsprinzipien sowie Schätzungen und
Beurteilung von Schätzungen im Zusammenhang mit der
Anwendung eines Bilanzierungsprinzips beinhalten.
- Die SEC sollte auf lange Sicht die
Einreichung von XBRL-fähigen Abschlüssen zur Pflicht
machen, nachdem bestimmte Vorbedingungen erfüllt sind.
- Die SEC sollte eine neue umfassende
Auslegungsverordnung im Hinblick auf die Verwendung von
Internetseiten von Unternehmen für die Angabe von
Unternehmensinformationen herausgeben. Die
Leitlinien sollten Sachverhalte wie die Haftung für
Informationen, die in zusammenfassender Form dargestellt
werden, die Behandlung von Informationen, bei denen auf
Internetseiten des Unternehmens oder Anderer verlinkt
wird, die Behandlung von Angaben, die nicht auf GAAP
basieren, und GAAP-Überleitungen sowie die Klarstellung
der öffentlichen Verfügbarkeit von Informationen, die
auf den Internetseiten eines berichtenden Unternehmens
angegeben werden, behandeln.
|
16. Februar 2008:
SEC schlägt ausschließlich elektronische Angaben für ausländische Emittenten vor
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat dafür gestimmt, Änderungen
vorzuschlagen, um die Angabevorschriften für ausländische
Unternehmen zu modernisieren. Darunter fällt auch die Abschaffung
des Erfordernisses nach Einreichungen in Papierform. Die SEC schlägt
ferner vor, die Frist für die Abgabe von Jahresabschlüssen, die von
ausländischen Emittenten auf Formblatt 20-F eingereicht werden, nach
einer zweijährigen Übergangsfrist für große Unternehmen von sechs
Monaten auf 90 Tage nach Geschäftsjahrsende und für alle anderen auf
120 Tage zu verkürzen. Die englischsprachige Presseerklärung finden
Sie hier.
16. Februar 2008:
Heads Up-Newsletter zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Unsere
amerikanischen Kollegen haben die Ausgabe vom 15. Februar 2008 des
Heads Up-Newsletters
(in englischer Sprache, 119 KB) veröffentlicht,
in welchem die jüngsten Aktivitäten des FASB zu zwei
Positionspapieren des Stabs zum
Standard 157 Bewertungen zum
beizulegenden Zeitwert zusammenfassen:
 |
FAS 157-2, wodruch das Datum des Inkrafttretens von
Standard 157 in Teilen verschoben wird sowie |
 |
FAS 157-1, der den FASB-Standard Nr. 13 Bilanzierung
von Leasingverhältnissen sowie andere Verlautbarungen, die sich
mit der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der
Klassifizierung des Leasingverhältnisses oder der Bewertung nach
Standard 13 befassen, von dem Anwendungsbereich von Standard
157 ausnimmt. |
Der IASB arbeitet an einem Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Im November 2006
hatte der IASB ein Diskussionspapier mit einem Begleitdokument
herausgegeben, in welchem er um Stellungnahmen zu FAS 157 bat. Der
Board beabsichtigt, zu diesem Thema öffentliche Gespräche am Runden
Tisch im zweiten Quartal 2008 abzuhalten.
16. Februar 2008:
Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
Unsere
kanadischen Kollegen haben die erste Ausgabe eines neuen
Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie
einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen
sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Diese Ausgabe
beinhaltet einen Zeitstrahl für Unternehmen mit kalendergleichem
Geschäftsjahr und Links auf verschiedene Konvergenzaktivitäten von
Deloitte. Zukünftige Ausgaben werden sich mit Updates zur Konvergenz
mit IFRS in Kanada, darauf bezogenen Tätigkeiten von Deloitte,
fachlichen Informationen sowohl Hinweisen und Werkzeugen befassen,
um kanadischen Unternehmen und anderen bei der IFRS-Umstellung zu
helfen. Weitere Informationen:
15. Februar 2008:
Beschleunigtes Vorgehen hinsichtlich IASCF-Aufsichtsorgan und IASB-Erweiterung
In unserer
Nachricht vom 11. Februar 2008
hatten wir von zwei vorgeschlagenen Änderungen der Struktur der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, und der Struktur
des IASB selbst berichtet. Diese Änderungen werden im Rahmen der
Überarbeitung der
Verfassung 2008 erwogen, die im Laufe dieses Jahres in Angriff
genommen werden soll. Die Vorschläge sind die folgenden:
- Einrichtung eines 'Überwachungsgremiums'
aus Stellvertretern offizieller Organisationen einschließlich
der Wertpapieraufsichten. Diese Gruppe würde Ernennungen von
Treuhändern genehmigen und die Aufsichtsaktivitäten der
Treuhänder sowie die Angemessenheit der jährlichen
Finanzierungsvereinbarungen und das Gesamtbudget prüfen.
- Ausweitung des IASB von derzeit 14 Mitgliedern auf 16 Mitglieder.
Während die
bestehenden verfassungsgemäßen Kriterien für die Auswahl der
Mitglieder weiterhin beachtet werden sollen, erwägen die
Treuhänder, ob sie auch Mindestkriterien für die Einhaltung
einer geographischen Balance festschreiben sollen. Die
derzeit in Betracht gezogene Balance sähe vier Mitglieder aus
Europa vor, vier aus Nordamerika, vier aus dem
asiatisch-pazifischen Raum und vier mit beliebigem
geographischen Hintergrund.
Auf der gestrigen Sitzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council,SAC)
berichteten der Treuhänder Antonio Vegezzi und der geschäftsführende
Direktor der IASCF, Thomas
Seidenstein, dass die Treuhänder beabsichtigten, ihren Überlegungen
zu diesen beiden Themen absolute Priorität einzuräumen. Daher wird
erwartet, dass im Laufe des zweiten Quartals 2008 offizielle
Vorschläge zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht werden
können. Es wurde auch angekündigt, dass die weitere Überarbeitung
der Verfassung im dritten Quartal 2008 in Angriff genommen werden
wird und etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen würde.
15. Februar 2008:
IFRS-Konzeptpapier der kanadischen Wertpapierverwaltung
Die
kanadische Wertpapierverwaltung (Canadian Securities
Administrator, CSA) das Konsortium der Wertpapieraufsichtsbehörden
der kanadischen Provinzen bitte um öffentliche Stellungnahmen zum
CSA-Konzeptpapier 52-402. In dem Konzeptpapier werden Sachverhalte
im Zusammenhang mit der Wertpapierregulierung im Hinblick auf
Kanadas kommende Übernahme der IFRS erörtert. Der kanadische
Accounting Standards Board (AcSB) schlägt vor, dass alle kanadischen
öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen die kanadischen
IFRS-Gegenstücke zum 1. Januar 2011 anwenden müssen. Da sich die
Regeln der CSA auf die kanadischen Rechnungslegungsgrundsätze, wie
sie vom AcSB ausgearbeitet wurden, beziehen, erwägt die CSA die
Notwendigkeit einer Änderung dieser Regeln und erbittet Rückmeldung
zu den folgenden drei Hauptsachverhalten:
 |
Anwendung der IFRS durch inländische Unternehmen vor dem 1.
Januar 2011. Die CSA-Mitglieder tendieren dazu, die Anwendung der IFRS ab
2009 zu erlauben, zwei Jahre früher als der vom AcSB ausgesprochene verpflichtende
Übergang. |
 |
Anwendung von US GAAP durch inländische Unternehmen. Gegenwärtig dürfen
kanadische Unternehmen, die bei der US-amerikanischen Börsen-
und Wertpapieraufsicht SEC registriert sind, US-amerikanische
statt kanadische Rechnungslegungsgrundsätze anwenden. Die
CSA-Mitglieder sind vorläufig zu dem Schluss gelangt, einem
inländischen Emittenten ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr zu
gestatten, US GAAP anzuwenden. Ein Ausnahme besteht für derzeit
schon nach US GAAP bilanzierende unternehmen, denen eine
Übergangsfrist von fünf Jahren (d.h. bis 2013) eingeräumt werden
soll. |
 |
Bezugnahme auf IFRS anstatt auf kanadische Rechnungslegungsgrundsätze
in den den CSA-Wertpapierregelungen. Der gegenwärtige Plan des AcSB sieht vor, die IFRS
in die kanadischen Rechnungslegungsvorschriften zu übernehmen und den Ausdruck 'kanadische
Rechnungslegungsgrundsätze' weiter zu verwenden. Die CSA-Mitglieder sind mit der Terminologie
nicht einverstanden und vertreten die Ansicht, dass der Prüfungsbericht sich auf die IFRS,
wie sie vom IASB angenommen wurden, statt auf kanadische Rechnungslegungsgrundsätze beziehen
sollte. Die CSA ist sich dessen bewusst, dass Änderungen an einigen Gesetzen erforderlich
sein könnten. |
Stellungnahmen zum Konzeptpapier sollten bis zum 13. April 2008 übermittelt werden. Weitere
Informationen in englischer Sprache:
15. Februar 2008: IVSC gibt
vorläufigen Rat der Treuhänder bekannt
Das
International Valuation Standards Committee (IVSC)
hat seinen vorläufigen Rat der Treuhänder bekanntgegebene, der die
Umstrukturierung des IVCS überwachen soll. Die Umstrukturierung war
im November 2007 angekündigt worden (siehe dazu unsere
Nachricht vom 29. November 2007).
Die Umstrukturierung wird das IVCS zu einer unabhängigen, Standards
setzenden Organisation machen, die internationale
Bewertungsstandards, die von den internationalen Kapitalmärkten
akzeptiert werden, entwickelt. Der frühere Treuhänder der
IASC-Stiftung, Jens Røder ,und der ehemalige Vorsitzende des IASC,
Michael Sharpe, gehören zu den vorläufigen Treuhändern des IVSC. Die
Presseerklärung zu den vorläufigen Treuhändern des IVSC finden Sie
hier (in
englischer Sprache, 33 KB)
15. Februar 2008: IAS Plus-Newsletter zu kündbaren Finanzinstrumenten
 |
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe
des IAS Plus-Newsletters zu den Änderungen an
IAS 32 und IAS 1 in Bezug auf kündbare Finanzinstrumente und
bei Liquidation entstehende Verpflichtungen veröffentlicht
(in englischer Sprache, 101 KB). In unserer gestrigen
Nachricht informierten wir über diese Änderungen.
Alle zurückliegenden Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier. Sie können sich
hier für ein kostenfreies
Email-Abonnement eintragen. |
15. Februar 2008: Kanada bestätigt 2011 als Jahr des Übergangs auf IFRS
Der
kanadische Accounting Standards Board (AcSB) hat bestätigt, dass die
Verwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) ab
2001 für öffentlich rechenschaftspflichtige, gewinnorientierte
Unternehmen verpflichtend wird. Die IFRS werden Kanadas derzeitige
nationale Rechnungslegungsvorschriften für diese Unternehmen
ersetzen. Dabei handelt es sich um börsennotierte und andere
gewinnorientierte Unternehmen, die gegenüber großen oder
unterschiedlichen Gruppen von Adressaten Verantwortung tragen. Das
offizielle Datum des Übergangs ist für Zwischen- und
Jahresabschlüsse der Beginn des Geschäftsjahrs, das am oder nach dem
12. Januar 2011 beginnt. Nicht börsennotierte Unternehmen (nicht
öffentliche rechenschaftspflichtige Unternehmen) sowie nicht
gewinnorientierte Organisationen sind zur Anwendung der IFRS ab 2011
nicht verpflichtet, dürfen sie aber anwenden. Die englischsprachige
Presseerklärung finden Sie
hier (50 KB).
14. Februar 2008: IASB veröffentlicht Neufassung von IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Der International Accounting
Standards Board hat IAS 32 Finanzinstrumente:
Darstellung im Hinblick auf die Klassifizierung von
kündbaren Finanzinstrumenten und von Verpflichtungen, die lediglich
im Liquidationsfall entstehen, in der Bilanz geändert. Nach der
bestehenden Fassung von IAS 32 sind Instrumente als finanzielle
Verbindlichkeiten zu klassifizieren, wenn der Emittent verpflichtet
werden kann, Bargeld oder andere finanzielle Vermögenswerte für die
Rücknahme oder den Rückkauf eines Finanzinstruments abzugeben. Diese
Vorschrift wurde u.a. von deutscher Seite kritisiert, weil
infolgedessen gesellschaftsrechtliches Kapital aufgrund von
Kündigungsrechten der Gesellschafter als Verbindlichkeit zu
klassifizieren ist.
Infolge der Änderungen werden einige Finanzinstrumente, die
derzeit die Definition einer finanziellen Verbindlichkeit erfüllen,
als Eigenkapital klassifiziert, weil sie den nachrangigsten Anspruch
auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen. Die Änderungen
beinhalten detaillierte Anforderungen, sind aber im Großen und
Ganzen auf Folgendes zurückführbar:
 |
Kündbare Instrumente, die allen anderen Klassen von
Instrumenten im Rang nachgehen und den Inhaber zu einem
proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmen im Falle
dessen Liquidation berechtigen. Ein kündbares Finanzinstrument
gibt dem Inhaber das Recht, das Instrument gegen bar oder andere
finanzielle Vermögenswerte zurückzugeben oder wird fällt
automatisch an den Emittenten bei Eintritt eines unsicheren
zukünftigen Ereignisses, Tod oder Eintritt in den Ruhestand des
Halters des Instruments zurück. |
 |
Instrumente oder Teile von Instrumenten, die allen anderen
Instrumentenklassen im Rang nachgehen und die einem Unternehmen
nur im Liquidationsfall die Verpflichtung auferlegen, an ein
anderes Unternehmen einen proportionalen Anteil am Nettovermögen
des Unternehmens abzugeben. |
Der Board hat daneben IAS 1
Darstellung des Abschlusses geändert und neue Angabevorschriften
hinzugefügt, die sich auf kündbare Instrumente und Verpflichtungen
im Liquidationsfall beziehen. Die Änderungen gehen auf Vorschläge
zurück, die vom Board im Juni 2006 in einem Entwurf veröffentlicht
wurden. Die endgültige Fassung weist gegenüber dem ursprünglichen
Entwurf erhebliche Änderungen auf, die auf intensive Beratungen mit
dem DRSC zurückgehen. Die Neufassung sollte deutschen
Personengesellschaften im Regelfall eine Eigenkapitalklassifizierung
ihres gesellschaftsrechtlichen Kapitals im IFRS-Jahresabschluss
erlauben. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am
oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, wobei eine vorzeitige
Anwendung statthaft ist. Europäische IFRS-Anwender haben zuvor die Übernahme der
Neufassung in europäisches Recht abzuwarten. Die
Presseerklärung des IASB können Sie
hier einsehen (in englischer
Sprache, 51 KB).
13. Februar 2008: IDW nimmt
Stellung zur Transparenzrichtlinie
Das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem
Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen bezüglich des
Referentenentwurfs zur Durchführungsverordnung der
Transparenzrichtlinie. Neben verschiedenen Vorschlägen zu
sprachlicher Klarstellung und zu verdeutlichenden Referenzen wird in
der Stellungnahmen insbesondere auch § 11 des Entwurfs adressiert:
Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen. Es wird darauf
hingewiesen, dass bezüglich der Angaben zu Geschäften mit nahe
stehenden Personen zu marktüblichen Bedingungen die Vorschriften des Entwurfs
nicht deckungsgleich mit denen in IAS 24
Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
sind. Aus Gründen internationaler Einheitlichkeit und der
Vermeidung zusätzlicher Kosten schlägt das IDW daher vor, die
Angabevorschriften aus IAS 24 zu übernehmen. Nachfolgend ein
entsprechender Auszug aus der Stellungnahme, die Sie in Gänze
auf der
Internetseite des IDW finden können (88 KB).
| Sind auf den verkürzten Abschluss nicht die
in § 315a Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen
Rechnungslegungsstandards anzuwenden, haben Unternehmen, die
als Inlandsemittenten Aktien begeben, nach § 11 Abs. 2
TranspRLDV-RefE wesentliche nicht zu marktüblichen
Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahe stehenden
Personen anzugeben. [...] Nach IAS 24.17 sind hingegen nicht
nur die zu nicht marktüblichen Bedingungen abgeschlossenen
Geschäfte anzugeben, sondern alle Geschäfte mit nahe
stehenden Personen.
[Durch Übernahme der Regelungen aus IAS 24] könnte ein
Gleichklang zwischen den nationalen und den internationalen
Vorschriften und den darauf basierenden Informationen über
Geschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen
erreicht werden. Darüber hinaus wäre auch eine
Einheitlichkeit zwischen Einzel- und Konzernabschluss
bezüglich der Berichtsprozesse und des Informationsniveaus
gewährleistet und zusätzliche Kosten würden somit vermieden.
Sollte die vorgesehene Vorschrift beibehalten werden,
impliziert eine Angabe nur der nicht zu marktüblichen
Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, dass alle übrigen
Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
auf marktüblichen Konditionen basieren. Somit wäre der
Abschlussprüfer u.U. mit der Notwendigkeit konfrontiert,
nicht nur – wie dies etwa bei der Prüfung eines
IFRS-Abschlusses erforderlich ist – die Vollständigkeit der
Angaben zu den Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und
Personen zu beurteilen, sondern in Bezug auf all diese
Geschäfte auch deren Marktkonformität einzuschätzen. Diese
Aufgabe ist bei vertretbarem Aufwand nicht zu bewältigen.
Vor diesem Hintergrund hat letztlich auch das IASB bei der
Verabschiedung von IAS 24 darauf verzichtet, Angaben zur
Marktkonformität von related party transactions zu
fordern. |
12. Februar 2008: Ergebnisse der 117. Sitzung des DSR
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 29. und
30. Januar 2008 seine 117. Sitzung
in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung
sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)
mit Stand vom Februar 2008
hier herunterladen (33 KB). |
 |
Der DSR diskutierte
die Beantwortung der Fragebögen der Europäischen
Kommission zu erwartenden Auswirkungen der Anwendung
von IFRIC 12 Service Concessions und
IAS 23 Borrowing Costs. |
 |
Der Deutsche
Standardisierungsrat informierte sich über die
Anhörung im Bundesministerium der Justiz zum
Referentenentwurf eines
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und
diskutierte Formulierungsentwürfe für ausgewählte
Übergangsvorschriften. |
 |
Der DSR verschaffte
sich einen Überblick über den aktuellen Stand des
IASB-Projekts Framework Phase A. |
 |
Dem DSR lag erstmals
ein Stellungnahmeentwurf zum ED of Proposed
Amendments to IFRS 2 and IFRIC 11 vor, der
diskutiert wurde. Die Diskussion wird der Rat in
seiner nächsten Sitzung fortsetzen. |
 |
Ebenso diskutierte der
DSR den ihm vorliegenden Stellungnahmeentwurf zum
ED of Proposed Amendments to IFRS 1 and IAS 27.
Die Stellungnahme wird der Rat im Umlaufverfahren
verabschieden. |
 |
Der Deutsche
Standardisierungsrat beschäftigte sich mit den vom
IASB veröffentlichten Änderungen zu IFRS 3
und IAS 27 im Rahmen des Business
Combinations Projekts Phase II. Es ist geplant
die Diskussion bezüglich des Endorsement in den
nächsten Ratssitzungen fortzusetzen. |
 |
Außerdem informierte
sich der DSR über den Fortgang des Projektes „PAAinE/EFRAG/DSRDiskussionspapier
zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital“ und
besprach die drei im FASB-Preliminary Views-Papier
enthaltenen Ansätze zur Abgrenzung zwischen Eigen-
und Fremdkapital. |
|
12. Februar 2008: Zwei neue
Standards für den öffentlichen Sektor
Der
Rat für
internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen
Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB)
des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation
of Accountants, IFAC) hat zwei neue internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor
(International Public Sector Accounting Standards, IPSAS)
herausgegeben, die die Konvergenz der Rechnungslegungsstandards für
den öffentlichen Sektor mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS) voranbringen:
 |
IPSAS 25 Leistungen an Arbeitnehmer: In
IPSAS 25 werden die Anforderungen für die vier Kategorien
von Leistungen an Arbeitnehmer, die im IASB-Standard
IAS 19
Leistungen an Arbeitnehmer dargestellt werden,
aufgeführt. Diese umfassen kurzfristig fällige Leistungen an
Arbeitnehmer wie beispielweise Löhne und Sozialabgaben,
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere
langfristig fällige Leistungen und Leistungen aus Anlass der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der neue IPSAS
behandelt außerdem Sachverhalte, die dem öffentlichen Sektor
eigen sind, wie beispielsweise den risikofreien
Diskontierungssatz in Bezug auf Leistungen nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses, die Behandlung von Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von
Zusammensetzungen von Sozialversicherungsplänen und
Leistungen in Form von Erwerbsunfähigkeitsrenten. IPSAS 25
tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem
1. Januar 2011 beginnen. |
 |
IPSAS 26
Wertminderung von zahlungsmittelgenerierenden
Vermögenswerten: Einige Unternehmen des
öffentlichen Sektors (außer Staatsunternehmen, die
sowieso schon die vollen IFRS anwenden) können
Vermögenswerte mit dem Hauptzweck halten und betreiben,
einen wirtschaftlichen Gewinn zu erwirtschaften (und
nicht eine öffentliche Dienstleistung zu erbringen).
IPSAS 26, der auf IAS 36
Wertminderung von Vermögenswerten aufbaut,
ist auf solche Vermögenswerte anzuwenden. in ihm werden
die Prozeduren dargestellt, mit deren Hilfe ein
Unternehmen bestimmen kann, ob ein
zahlungmittelgenerierender Vermögenswert zukünftigen
wirtschaftlichen Nutzen oder Dienstleistungspotenzial
verloren hat. IPSAS 26 stellt weiterhin sicher, dass
Verluste aus Wertminderungen im Abschluss des
Unternehmens erfasst werden. Vermögenswerte, die nicht
zu Zwecken der Generierung von Zahlungsmitteln gehalten
und betrieben werden und hauptsächlich zum Zwecke der
Bereitstellung von Dienstleistungen dienen, werden in
einem eigenen Standard IPSAS 21 Wertminderung von
nicht zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerten
behandelt. IPSAS 26 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem
1. April 2009 beginnen. |
|
Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige
Presseerklärung des IFAC.
11. Februar 2008: Vorschläge der
IASCF zu Aufsichtsgremium und Vergrößerung des IASB
Im
November 2007 hatte die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, Vorschläge
bezüglich der Verbesserung der Führungsstrukturen der Organisation
und der Stärkung der öffentlichen Rechenschaftspflicht gemacht (s.
unsere Nachricht vom
7. November 2007). Diese Vorschläge schlossen die Gründung eines
Aufsichtsgremiums aus Mitgliedern offizieller Institutionen
einschließlich der Wertpapieraufsichtsbehörden mit ein. Dieses
Gremium sollte die Ernennung von Treuhändern genehmigen und deren
Aufsichtstätigkeiten prüfen sowie die Angemessenheit der jährlichen
Finanzierungsvereinbarungen und des Gesamtbudgets überwachen. Der
Vorschlag zur Gründung eines Aufsichtsgremiums wurde von der
IOSCO, der SEC, der
Europäischen Kommission und der FSAJ gemeinschaftlich
unterstützt. Daraufhin nahmen die Treuhänder Beratungen mit den
wichtigsten Interessengruppen zu diesen Vorschlägen auf, die zu
einer Überarbeitung der Verfassung führen sollen, die im Laufe
dieses Jahres beginnen soll. Auf ihrer Sitzung am 29. und
30. Januar 2008 kamen die Treuhänder zu den folgenden weiteren
Beschlüssen hinsichtlich einer Überarbeitung der Verfassung (lesen
Sie auch die
Presserklärung in englischer Sprache, 66 KB):
 |
Raschere Erörterungen bezüglich des
Aufsichtsgremiums: Die Treuhänder werden ihre
Erörterungen ihrer Vorschläge bezüglich, Größe,
Zusammensetzung und Auftrag des Überwachungsgremiums
vorantreiben, um möglichst in der zweiten Jahreshälfte 2008
zu abschließenden Beschlüssen zu kommen. Erste Vorschläge
werden im zweiten Quartal 2008 zwecks öffentlicher
Stellungnahme veröffentlicht. |
 |
Vorschlag, den IASB auf 16 Mitglieder zu
erweitern: Gleichzeitig werden die Treuhänder
vorschlagen, die Anzahl der Mitglieder des IASB schrittweise
auf 16 zu erweitern. Während die bestehenden
verfassungsgemäßen Kriterien für die Auswahl der Mitglieder
weiterhin beachtet werden sollen, erwägen die Treuhänder, ob
sie auch Mindestkriterien für die Einhaltung einer
geographischen Balance festschreiben sollen. |
 |
Erweiterter Konsultationsprozess zu anderen
Verfassungsfragen: Die Treuhänder beabsichtigen, in der
ersten Jahreshälfte 2008 ein Diskussionspapier zu
veröffentlichen, mit dem Stellungnahmen und Vorschläge zu
anderen Bestandteilen der Verfassung erbeten werden sollen.
Die Treuhänder werden versuchen, diese umfassendere
Überarbeitung der Verfassung bis Ende 2009 abzuschließen. |
|
Wir haben eine eigene
Seite zur Überarbeitung der Verfassung eingerichtet. Eine
dauerhafte Verknüpfung darauf finden Sie in der rechten Spalte
unserer Startseite unter „IASB-Projekte
und Sitzungen".
11. Februar 2008: Besucherzahlen
auf IAS Plus weiter im Aufwärtstrend
Die
Besucherzahlen auf IAS Plus.de steigen weiter im
zweistelligen Bereich. Die Anzahl der Besucher im
Januar 2008 betrug 26.474 (Januar 2007:
17.431).
Damit ist ein Anstieg von knapp 52% zu
verzeichnen. Die Anzahl der Seitenaufrufe stieg um knapp 33%
auf
45.233 Aufrufe im
Januar 2008
(Januar 2007:
34.033). Im Jahresdurchschnitt griffen 2007 pro Monat rund 20.400
Besucher auf unsere Seiten zu bei ca. 37.400 Seitenaufrufen. Die
nachfolgende Grafik zeigt Ihnen die Zugriffe auf
IAS Plus.de
von Januar 2007 bis Januar 2008.

Die per Domain eindeutig zuzuweisenden Zugriffe, die
nicht von freien Toplevel-Domains (.com, .net) aus erfolgen
(knapp 25% der Gesamtmenge), stammen zu rund 79% aus Deutschland und
zu knapp 20% aus der Schweiz und Österreich. Weitere regelmäßige
Zugriffe verzeichnen wir aus den Beneluxländern, Italien,
Großbritannien und Frankreich.
10. Februar 2008: SEC fährt mit
Planungen an IFRS für US-Unternehmen fort
In
einer Rede mit dem Titel Das Arbeitsprogramm der SEC für 2008, die der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier-
und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC),
Christopher Cox, hielt, erörterte er eine breite Palette von
Sachverhalte, denen die SEC derzeit ausgesetzt ist. Einer der
Sachverhalt bezieht sich auf die Planung eines Ansatzes, IFRS für
US-amerikanische, bei der SEC registrierte Unternehmen anwendbar zu
machen. Die Rede können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache). Hier ist ein
Ausschnitt, der sich auf IFRS bezieht:
Infolge des bedeutenden Fortschritts, der bei
der Entwicklung der IFRS als qualitativ hochwertiger
Bilanzierungsstandard gemacht wurde und angesichts
ihrer zügigen und wachsenden Akzeptanz rund um die Welt
hatte sich die Kommission im vergangenen Jahr einstimmig
dafür ausgesprochen, den nächsten Schritt auf dem 'Fahrplan'
der SEC, der vor drei Jahren bekannt gegeben wurde, zu
nehmen. Dementsprechend können ausländischen Emittenten ihre
Abschlüsse nunmehr unter Anwendung der IFRS vorlegen, ohne
dass es erforderlich wäre, einen zweiten Satz Bücher nach
US GAAP zu führen.
Im letzten August gab die Kommission dann einen
Konzeptentwurf heraus, in dem sie Rat zu der Frage einholen
wollte, ob US-Emittenten gestattet werden sollte, Abschlüsse
wahlweise nach IFRS aufzustellen. Und im Dezember 2007
hielten wir zu diesem Thema Gespräche am Runden Tisch ab und
hörten mehr als zwei Dutzend Experten an. Die vielen
Stellungnahmen, die die Kommission erhalten hat, machen
eines unglaublich deutlich: Die schnell wachsende Akzeptanz
der IFRS als qualitativ hochwertigem Bilanzierungsstandard
im Rest der Welt wird das Konvergenzprojekt zwischen US GAAP
und IFRS für US-amerikanische Anleger
und Emittenten zunehmend bedeutender machen. Im Jahr 2008
werden der Bereich
Unternehmensfinanzen und das Büro der Abteilung
Rechnungslegung unter der Leitung von Wayne Carnall und
Julie Erhardt der Kommission formell einen aktualisierten 'Fahrplan'
vorgeschlagen, in welchem ein Zeitplan und entsprechende
Meilensteine zu den Bedingungen des Zeitplans vorschlagen
werden, um weitere Fortschritte hin zur Anerkennung der IFRS
in diesem Land zu machen.
|
9. Februar 2008: IOSCO drängt auf
Angaben zu Subprime-Ausleihungen
Der
Fachausschuss der internationalen Organisation der
Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of
Securities Commissions, IOSCO)
hat vier maßgebliche Schritte benannt, die von den Marktakteuren
unternommen werden sollen, um das Vertrauen in das Marktgeschehen,
das durch die Subprime-Finanzmarktkrise erschüttert wurde,
wiederherzustellen. Die Erklärung von IOSCOs Fachausschuss können
Sie hier
herunterladen (in englischer Sprache, 29 KB). Nachfolgend listen wir
die vier Schritte aus IOSCOs Erklärung auf:
Vier Schritte, die Marktakteure unternehmen können,
um dabei zu helfen, das Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit
des Marktes wiederherzustellen:
- Die Finanzinstitutionen werden aufgefordert , die
Informationen, die am Primärmarkt für strukturierte
Finanzinstrumente vorliegen, zu verbessern.
- Die Marktakteuer sollten zusammenarbeiten, um
Informationen zu identifizieren, die bei der Erreichung
eines angemessenen Transparenzniveaus im Sekundärmarkt
relevant und nutzbringend wären.
- Die Finanzinstitutionen sollten dem Markt den Umfang und
das Ausmaß ihrer Risikopositionen im Hinblick auf
strukturierte Finanzinstrumente genau und vollständig
angeben.
- Institutionelle Investoren und Vermögensverwalter werden
aufgefordert, rigide Verfahrensprozesse hinsichtlich ihrer
Beurteilung zu entwickeln und einzuhalten, bevor irgendeine
Investition in komplexe strukturierte Produkte getätigt wird.
|
8. Februar 2008:
Stellungnahmen des DSR zum BilMoG und zur
Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat hat eine
ergänzende Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes
zur Modernisierung des Bilanzrechts
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) sowie eine
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur
Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007
(Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung – RefE-TranspRLDV)
verabschiedet. |
8. Februar 2008:
RIC-Papier zu den Auswirkungen der gesetzlichen Erhöhung des
Renteneintrittsalters auf die Bilanzierung nach IAS 19
 |
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee des DRSC
(RIC) hat ein
Positionspapier (52 KB) zu den Auswirkungen der
gesetzlichen Erhöhung des Renteneintrittsalters aufgrund des
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes auf die Bilanzierung
leistungsorientierter Pläne nach IAS 19 veröffentlicht. Im
Rahmen des Papiers wird klargestellt, in welchen
Fallkonstellationen nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
entsteht und unter welchen Umständen
versicherungsmathematische Gewinne und Verluste zu
berücksichtigen sind. |
8. Februar 2008:
Tagesordnung für die Boardsitzung im Februar
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
19. Februar, bis Donnerstag, den 21. Februar 2008, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über
das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige
Tagesordnung für die Sitzung wieder. Der Board wird sich
außerdem am Donnerstag, den 14. Februar, und Freitag, den
15. Februar 2008 zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC)
treffen. Die Agenda dieser Sitzung finden Sie
hier.
|

19. bis 21. Februar 2008, London
Dienstag, 19. Februar 2008 (nur nachmittags)
 |
Versicherungen
– Überblick über die Stellungnahmen, die zum
Diskussionspapier vom Mai 2007 eingegangen sind |
 |
Rahmenkonzept
– Sachverhalte, die während des Entwurfs aufgetreten sind:
 |
Phase A (Zielsetzung und qualitative Merkmale), Entwurf |
 |
Phase D (Berichtseinheit), Diskussionspapier |
|
Mittwoch, 20. Februar 2008 (nur vormittags)
Donnerstag, 21. Februar 2008 (nur nachmittags)
|
8. Februar 2008: Noticias
sobre información financiera internacional
 |
Unsere kolumbianischen Kollegen haben die Januarausgabe
des IAS Plus-Newsletters ins Spanische übersetzt. In
dem 38 Seiten umfassenden Newsletter wird über die Geschehnisse des
4. Quartals 2007, die sich beim IASB, IFRIC und der
IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und
Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen
Finanzberichterstattung berichtet.
|
7. Februar 2008:
IOSCO dringt auf klare Angaben hinsichtlich der Berichtsgrundlage
Die
internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securites Commissions, IOSCO) hat
eine Verlautbarung veröffentlicht, mit der alle börsennotierten
Unternehmen aufgefordert werden, den Anlegern gegenüber klare und
deutliche Angaben hinsichtlich der für die Erstellung der Abschlüsse
verwendeten Rechungslegungsgrundsätze zu leisten. IOSCO ist
insbesondere besorgt, dass vor dem Hintergrund der Konvergenz
weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards Anleger der Meinung sein
könnten, dass alle Abschlüsse im Großen und Ganzen vergleichbar
seien, selbst wenn sie auf Grundlage unterschiedlicher
Rechnungslegungsgrundsätze erstellt würden. Dies würde im
Allgemeinen der Fall sein, wenn in nationalen
Rechnungslegungsstandards versichert würde, dass diese auf den
International Financial Reporting Standards (IFRS) basierten,
wenngleich sie sie auch nicht vollständig umsetzten. Beispiel
hierfür wären Rechtskreise, in denen Folgendes geschehe:
 |
einige, aber nicht alle IFRS werden als nationale
Rechnungslegungsstandards übernommen; |
 |
IFRS werden im Zuge der Übernahme geändert; |
 |
die Übernahme neuer oder geänderter IFRS einschließlich
Interpretationen erfolgt mit zeitlicher Verzögerung; oder |
 |
es gibt Veränderungen hinsichtlich des Datums des
Inkrafttretens oder der Übergangsregelungen. |
Laden Sie sich die
Presseerklärung
der IOSCO (in englischer Sprache, 36 KB) herunter, die die
vollständige Verlautbarung enthält. Nachfolgend haben wir für Sie die
wesentlichen Prinzipien übersetzt.
| Unternehmen, die
Jahresabschluss- und Zwischenberichte auf Grundlage
nationaler Standards erstellen, die übernommene oder
veränderte IFRS sind, sollten zumindest die folgenden
Angaben leisten:
- eine klare und eindeutige Angabe der
Rechnungslegungsgrundsätze, auf denen die Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundlagen aufsetzen;
- eine klare Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundlagen aller wesentlichen
Bilanzierungsbereiche;
- ein Hinweis, wo die Rechnungslegungsstandards, die den
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen zugrunde liegen,
nachgeschlagen werden können;
- der Hinweis, dass der Abschluss in Übereinstimmung mit
den IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellt ist, wenn dies
der Fall ist; und
- der Hinweis, in welcher Hinsicht die Standards und das
Rahmenkonzept von den IFRS wie vom IASB herausgegeben
abweichen, wenn dies der Fall ist.
|
7. Februar 2008: Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den IASB
 |
Auf
seiner Sitzung am 29. Januar 2008 hat der Ausschuss für Wirtschaft
und Währung des Europäischen Parlaments einen
Bericht über Internationale Rechnungslegungsstandards
(IFRS) und Governance des IASB (in englischer Sprache, 177 KB) verabschiedet.
Über die Abstimmungsvorlage hatten wir in unserer Nachricht
vom 5. Februar 2008 berichtet, der finalisierte Bericht
liegt bisher nur in englischer Sprache vor. Nachfolgend eine
Übersetzung der wichtigsten Schlussfolgerungen auf Grundlage
der von den einzelnen Ausschussmitgliedern vorgebrachten
Änderungsanträge: |
| Einbindung der EU in den
Standardsetzungsprozess:
 |
Die Mittel, die der Europäischen Union zur
Verdeutlichung ihres Standpunkts (ARC, EFRAG) zur
Verfügung stehen, gestatten der EU nicht,
gleichberechtigt mit Staaten zu agieren, deren
Strukturen auf den zentralisierten Zuständigkeiten der
Regulierungs- und Aufsichtbehörden basieren (z. B. FASB
und SEC in den USA oder ASBJ und FSA in Japan); die
Schaffung einer einheitlichen europäischen Struktur bei
gleichzeitiger Auflösung bereits bestehender Gremien für
Rechnungslegungsfragen könnte zur Vereinfachung
beitragen. |
 |
Das Europäische Parlament sollte einen früheren Einbezug
in das IFRS-Endorsement-Verfahren gewährleisten. |
 |
„Carve-outs" sollten nur als letzter Ausweg in
Anspruch genommen werden. |
Struktur und Konsultationsprozess des IASB:
 |
Der IASC-Stiftung (IASCF) und dem IAS-Board (IASB)
mangelt es an Transparenz, Legitimität und
Rechenschaftspflicht; sie unterliegen keiner
demokratischen Kontrolle eines gewählten Parlaments oder
einer Regierung. Eine Debatte bezüglich der
Integrationsmöglichkeiten von IASCF/IASB in ein System
internationaler Regelungen (IWF, Weltbank, OECD) sollte
angestoßen werden. |
 |
Es sollte ein unabhängiges Aufsichtsgremium eingerichtet
werden, an dem alle IASCF und IASB Interessenvertreter
beteiligt sind, insbesondere jedoch Gesetzgeber
und Aufsichtsbehörden. Dieses Gremium würde jährlich
über den Prozess der internationalen Standardsetzung
berichten, und Auswahl und Ernennung der
Treuhänder (Trustees) könnte durch ein derartiges Forum
erfolgen. |
 |
Der IASB sollte seinen Konsultationsprozess
verbessern, so dass die Interessen verschiedener
Interessengruppen angemessen berücksichtigt werden. |
 |
Die Auswahlprozess für Mitglieder des IASB, des
Standards Advisory Council (SAC) und des International
Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC)
muss verbessert werden. |
Standardsetzung durch den IASB:
 |
Es muss eine stärkere Beteiligung der Treuhänder an
der Überwachung des IASB und seines Arbeitsplans geben. |
 |
Das Europäische Parlament sollte bei der Erstellung
des Arbeitsplans sowie der Festlegung von Schwerpunkten
und Ausrichtung neuer Standardisierungsprojekte
rechtzeitig eingebunden werden. |
 |
Es sollte in der
Satzung der IASCF gewährleistet
werden, dass das IASB Rechnungslegungslösungen
entwickelt, die nicht nur fachlich korrekt sind, sondern
auch das widerspiegeln, was aus Sicht der Nutzer
(Anleger und Aufsichtsbehörden) und der Rechnungsleger
notwendig und möglich ist. |
 |
Folgenabschätzungen für alle Projekte um Aufwand
sollten vom IASB durchgeführt werden. |
 |
Ein Rechnungslegungsstandard sollte nur dann
ausgearbeitet oder geändert werden, wenn sichergestellt ist,
dass ein dringender Bedarf dafür besteht. |
 |
Bestimmten Aspekten sollte nach Meinung des
Ausschusses besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden [s.
Bericht Punkte 30(a) bis (g)]. |
 |
Der IASB sollte die Anwendung das "fair value"-Prinzips
begrenzen. |
 |
Es ist nach Meinung des Ausschusses eine weit
verbreitete Auffassung unter KMU, dass der vom IASB
vorgeschlagene Standard IFRS für KMU viel zu kompliziert
ist. Der Ausschuss fordert die EU-Kommission auf, mit
Blick auf einen europäischen Standard für KMU ein
geeignetes Konsultationsverfahren in Gang zu setzen. |
 |
Die Vorsitzenden der IASCF und des IASB sollten dem
Europäischen Parlament mindestens einmal pro Jahr Bericht
über alle für das Parlament relevanten Fragen (v.a.
Arbeitsagenda, Personalentscheidungen, Finanzierung,
kontroverse Normen) erstatten. |
|
6. Februar 2008: МСФО в
кармане. 2007 год
– IFRS in your Pocket auf Russisch
 |
 |
Unsere
russischen Kollegen haben
МСФО в кармане. 2007 год veröffentlicht (72 Seiten in
russischer Sprache,
1.427 KB) – die russische Übersetzung von IFRS in your Pocket
2007. Dieser Taschenführer enthält die Zusammenfassungen
aller IFRS und Interpretationen, die bis zum 30. Juni 2007
herausgegeben worden sind. Die Zusammenfassungen decken also
alle IAS bis einschließlich IAS 41 und alle IFRS bis
einschließlich IFRS 8 sowie alle Interpretationen bis
einschließlich IFRIC 12 ab. Informationen über Deloitte
Russland finden Sie
hier (auch in englischer und französischer Sprache). |
6. Februar 2008: Accounting Roundup – Ausgabe
Januar 2008
Unsere
US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die
Januarausgabe
ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache,
307 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:
Entwicklungen beim FASB
 |
FASB schlägt eine Position des Stabs vor, die einen Aufschub von
Interpretation 48 für nicht öffentliche Unternehmen beinhaltet |
 |
FASB verabschiedet zwei Klarstellungen zur Anwendung der
„verkürzten Methode" (Shortcut
Method) |
 |
FASb veröffentlich seine Kodifizierung der
Rechnungslegungsstandards zur öffentlichen Prüfung |
 |
FASB schlägt Leitlinien zur Feststellung des
beizulegenden Zeitwerts von Schulden vor |
Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)
 |
SEC ergänzt die Vollmachtsregelungen (Proxy
Rules), um den Handel in elektronischen Foren zu
erleichtern |
 |
SEC veröffentlicht Klarstellung bezüglich der
Rechnungslegung in Übereinstimmung mit dem
Rahmenkonzept zur vereinfachten Kündigung und zur
Verlustvermeidung |
Entwicklungen bei der PCAOB
 |
PCAOB verabschiedet Prüfungsstandard Nr. 6 zur
Bewertung der Konsistenz von Abschlüssen |
Entwicklungen beim Governmental Accounting Standards Board (GASB)
 |
US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (US
Financial Accounting Foundation, FAF) erbittet
Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Änderungen der
Aufsicht, der Struktur und den Tätigkeiten von FAF,
FASB und GASB |
Internationale Entwicklungen
 |
IASB überarbeitet die Rechnungslegung für
Unternehmenszusammenschlüsse und nicht beherrschende
Anteile an Unternehmen |
 |
IASB ändert IFRS 2 zu anteilsbasierten
Vergütungen |
 |
IFRIC schlägt Leitlinien zu Sachausschüttungen
an Eigentümer vor |
 |
IFRIC schlägt Leitlinien zur Bilanzierung von
Kundenbeiträgen vor |
Andere Entwicklungen
 |
US-amerikanische Regierungsrechnungsbehörde
(Government Accountability Office, GAO) gibt
Werkzeug für die Umsetzung ihrer Standards heraus |
 |
Vorstandsvorsitzende der Prüfungsgesellschaften
schlagen Rahmenkonzept für prinzipienbasierte
Rechnungslegungsstandards vor |
|
Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.
6. Februar 2008: Studie
der IFRS-Darstellungs- und -angabepraxis in Großbritannien
 |
Unsere
britischen Kollegen haben die Darstellungs- und Angabepraxis
nach IFRS bei 100 börsennotierten Unternehmen in
Großbritannien auf Grundlage der zwischen August 2006 und
Juli 2007 veröffentlichten Abschlüsse untersucht. Das Ziel
der Untersuchung lag darin, Antworten auf die folgenden
Fragen zu gewinnen: |
 |
Wie werden die in den IFRS enthaltenen Angabeforderungen in
der Praxis interpretiert? |
 |
Was sind die zugrunde liegenden Trends in der Darstellung von
IFRS-Abschlüssen? |
 |
In wieweit ist die Abschlusserstellung immer noch von den
britischen Rechnungsgrundsätzen (UK-GAAP) beeinflusst? |
Laden Sie sich einer
Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie herunter (in
englischer Sprache, 747 KB).
5. Februar 2008: IFRS Taskuopas 2007
– IFRS in your Pocket auf Finnisch
 |
 |
Unsere
finnischen Kollegen haben
IFRS
Taskuopas 2007 veröffentlicht (101 Seiten in finnischer Sprache,
354 KB) – die finnische Übersetzung von IFRS in your Pocket
2007. Dieser Taschenführer enthält die Zusammenfassungen
aller IFRS und Interpretationen, die bis zum 30. Juni 2007
herausgegeben worden sind. Da nicht erwartet wird, dass vor
dem Jahr 2009 größere Änderungen an den IFRS in Kraft
treten, ist dieser Führer eine gute Zusammenfassung der
gegenwärtigen Standards, die für die Abschlüsse 2007 und
2008 gelten. Eine Zusammenfassung der neuesten Änderungen,
die 2009 in Kraft treten, ist der Veröffentlichung allerdings auch beigefügt. |
5. Februar 2008: Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den IASB
5. Februar 2008: Zusammenkunft der
Spitzen von SEC und EU-Kommission
Bei einer Zusammenkunft am 1. Februar 2008 tauschten
sich der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, und der
Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und
Dienstleistungen, Charlie McCreevy, in einer umfassenden
Diskussion über Themen des gemeinsamen Interesses aus. Dazu
gehörten die gegenwärtige Marktvolatilität,
Rechnungslegungsstandrads, staatlich kontrollierte
Fondsgesellschaften (sogenannte Sovereign Wealth Funds),
Kredit-Rating-Agenturen, Entwicklungen bei der Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL
und die gegenseitige Anerkennung von Wertpapiervorschriften. Lesen
Sie hierzu auch die englischsprachige
Presseerklärung der SEC.
5. Februar 2008: SEC startet eine
kleine Kosten-Nutzen-Analyse von SOX 404
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat eine Kosten-Nutzen-Analyse der
demnächst erscheinenden Testatserfordernis für kleinere Unternehmen
nach Abschnitt 404(b) des Sarbanes-Oxley-Acts von 2002 in Auftrag
gegeben. Die Studie wird Kosten- und Nutzendaten der
„realen Welt" aus einem breiten Spektrum von Unternehmen sammeln und
auswerten, die derzeit Abschnitt 404 nach den neu herausgegebenen
Leitlinien für Unternehmen und Abschlussprüfer erfüllen. Darüber
hinaus hat die SEC vorgeschlagen, die Testatserfordernis durch den
Prüfer für kleinere Unternehmen nach Abschnitt 404(b) um ein
weiteres Jahr auszusetzen – bis zu
Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 enden. Diese
Verzögerung würde Zeit für die Ausführung der Analyse gewähren.
Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige
Presseerklärung der SEC.
5. Februar 2008: IAS Plus-Newsletter
zu 'Ausschüttungen' und 'Beiträgen'
 |
Das Global IFRS Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des
IAS Plus-Newsletters zu IFRIC D23 und IFRIC D24
veröffentlicht (in englischer Sprache, 105 KB).
IFRIC D23 befasst
sich mit Sachausschüttungen,
IFRIC D24 hat Kundenbeiträge zum Gegenstand. Beide
Entwürfe wurden am 17. Januar 2008 mit der Bitte um
Stellungnahme bis zum 25. April 2008 veröffentlicht. Alle
zurückliegenden Ausgaben des IAS Plus-Newsletters
finden Sie
hier.
Sie können sich für ein kostenloses Email-Abonnement
hier
eintragen. |
4. Februar 2008: Positionspapier des
RIC
Das
Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat ein
Positionspapier zur bilanziellen Behandlung der Nachversteuerung von
EK02 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008
herausgegeben (49 KB). Die Nachversteuerung des bislang steuerfreien
sog. EK02-Bestands wurde durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2008 in
§ 38 Abs. 4 bis 10 KStG geregelt. In Zusammenhang mit diesen
Regelungen nimmt das RIC Stellung, ob und ggf. mit welchen Beträgen
dieser Sachverhalt im IFRS-Abschluss zum 31. Dezember 2007 und an
späteren Abschlussstichtagen zu bilanzieren ist. Darüber hinaus geht
das Positionspapier auch auf diese Fragen in Zusammenhang mit den
Regelungen für bestimmte Körperschaften und Erwerbs- und
Wirtschaftsgenossenschaften („bestimmte Wohnungsunternehmen“) gem.
§ 34 Abs. 16 KStG ein.
4. Februar 2008: Musterkonzernabschluss nach Hongkonger Standards
Diese Veröffentlichung ergänzt Rechnungslegung in Hongkong,
die im Januar von unseren chinesischen Kollegen herausgegebene
Veröffentlichung (s. unsere
Nachricht vom 17. Januar 2008). Den Musterkonzernabschluss können Sie beziehen, indem Sie Kontakt mit Deloitte aufnehmen, über
CCH Online, telefonisch über +852 800 968 667 oder per Email über
support@cch.com.hk (unter Nennung der Produktnummer 1790H).
4. Februar 2008: IAASB ändert
Standards zur Beauftragung von Durchsichten
Der
International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat die
beiden folgenden internationalen Standards zur Beauftragung einer
Durchsicht (International Standards on Review Engagements, ISRE)
geändert, um klarzustellen, auf welche Beauftragungen jeder genau
anzuwenden ist:
 |
ISRE 2400 Beauftragungen zur Durchsicht von Abschlüssen und |
 |
ISRE 2410 Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen, die vom unabhängigen Prüfer des Unternehmens durchgeführt werden |
ISRE 2410 wird geändert, um nicht nur auf Durchsichten von
Zwischenfinanzinformationen durch den Prüfer des Unternehmens
anwendbar zu sein, sondern auch auf Durchsichten
vergangenheitsbezogener Finanzinformationen durch den Prüfer.
ISRE 2400 wird geändert, um dessen Anwendungsbereich auf
Durchsichten jedweder vergangenheitsbezogener Finanzinformation
durch einen Berufsangehörigen, der nicht der Prüfer des Unternehmens
ist, zu beschränken. Die englischsprachige Presseerklärung können
Sie hier einsehen.
3. Februar 2008: Ein 'Fahrplan' in Richtung IFRS
für US-amerikanische Unternehmen
In
einer Rede, die der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier-
und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC),
Christopher Cox, am 1. Februar 2008 vor dem
europäisch-amerikanischen Wirtschaftsrat hielt, sagte er, dass die
SEC im Verlauf des Jahres 2008 "einen Fahrplan für die Zukunft
US-amerikanischer Unternehmen und International Financial Reporting
Standards vorlegen werde". Die Rede können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache). Hier ist ein
Ausschnitt:
Im letzten Jahr sprach sich die Kommission
einstimmig dafür aus, europäischen und anderen
nicht-amerikanischen Emittenten zu gestatten, ihre
SEC-Abschlüsse unter Anwendung der International Financial
Reporting Standards zu erstellen, ohne das Erfordernis,
einen zweiten Satz Bücher nach US-amerikanischen
Rechnungslegungsprinzipien vorhalten zu müssen. Dies war nur
deshalb möglich, weil der International Accounting Standards
Board große Fortschritte bei der Entwicklung der IFRS zu
einem einzigen, hochwertigen Rechnungslegungsstandard
gemacht hat, der einheitlich in einer Vielzahl von
Rechtskreisen rund um die Welt eingeführt wird.
In diesem Jahr wird die Kommission erwägen, wir wir einen
Fahrplan für die Zukunft US-amerikanischer Firmen und
International Financial Reporting Standards vorlegen können.
Aber eines ist sicher: Die größere Verwendung eines
einzigen, qualitativ hochwertigen Rechungslegungsstandards
wird Anleger letztlich in die Lage versetzen,
Anlageentscheidungen besser informiert zu tätigen, indem man
ihnen Informationen zur Verfügung stellt, die besser
vergleichbar sind.
|
2. Februar 2008: Sitzung der Gruppe
der Analystenvertreter am 13. Februar 2008
Der
IASB wird am 13. Februar 2008 von 9 bis 17 Uhr zu einer Sitzung mit
der Gruppe der Analystenvertreter (Analyst Representative Group,
ARG) in den Geschäftsräumen des IASB in der Cannon Street 30,
London, zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich. Die auf der
Tagesordnung stehenden Sachverhalte sind:
 |
Marktbezogene Themen |
 |
Neues zum arbeitsprogramm des IASB |
 |
Aktuelle Auslegungsfragen |
 |
Konsolidierung |
 |
Berichtseinheit |
 |
Bewertung |
 |
Finanzinstrumente |
 |
Ergebnis je Anteil |
1. Februar 2008: Weitere Leitlinien zu
den neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards
Im
Februar 2006 hatte das chinesische Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese
Accounting Standards Committee, CASC) einen umfassenden Kanon von
neuen chinesischen
Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards, CAS)
herausgegeben (in englischer und chinesischer Sprache, 123 KB), die ab dem 1. Januar 2007 für in China börsennotierte
Unternehmen in Kraft getreten sind. Nicht börsennotierte Unternehmen
werden ermutigt, diese Standards ebenfalls anzuwenden. Die neuen CAS
decken fast alle Sachverhalte ab, die unter den derzeitigen IFRS
abgedeckt sind, und sind, mit ein paar Ausnahmen, im Wesentlichen
identisch mit den IFRS. Seit damals hat das Finanzministerium sowohl
verpflichtende als auch eher allgemeine
Leitlinien für die Umsetzung der neuen Standards herausgegeben
(in chinesischer Sprache, 4.009 KB).
Diese Leitlinien, die von einer Expertengruppe des CASC erarbeitet
werden, beinhalten auch zwei Sätze von Fragen und Antworten, die im
Februar und
im April 2007
veröffentlicht wurden (jeweils in chinesischer Sprache, 163 bzw.
131 KB). Am 21. Januar 2008 hat die Expertengruppe einen
dritten Satz
von Fragen und Antworten herausgegeben (in chinesischer Sprache,
96 KB), die sich den folgenden Aspekten widmen:
 |
Bilanzierung von
verbleibsabhängigen Aktien durch einen Anleger, der weder
eine Kontrolle ausübt, eine gemeinschaftliche Kontrolle oder
einen erheblichen Einfluss, |
 |
Bilanzierung von
Optionsscheinen, die gemeinsam mit einer Anleihe emittiert
werden, |
 |
rückwirkende Anwendung der
Interpretation zu CAS 1 auf Beteiligungen an
Tochterunternehmen, die vor der erstmaligen Anwendung der
neuen CAS erworben wurden, |
 |
Bestimmung des Wertes des
zugrundeliegenden Vermögens und der zugrundeliegenden
Verbindlichkeiten in einer Unternehmensumstrukturierung bei
Unternehmen im Staatsbesitz, |
 |
Rechnungslegung bei
Wertpapierfonds und ähnlichen Unternehmen. |
1. Februar 2008: Koreanische
Übersetzung der IFRS abgeschlossen
Das
koreanische Institut für Rechnungslegung (한국회계기준원,
Korean Accounting Institute, KAI), das für die Verabschiedung von
Rechnungslegungsstandards in Korea verantwortlich ist, hat eine
koreanische Übersetzung der International Financial Reporting
Standards (IFRS) veröffentlicht. Diese Übersetzung ist Bestandteil
eines im März 2007 durch das KAI und die koreanische
Finanzaufsichtsbehörde angekündigten Plans, koreanische Äquivalente
der IFRS (sogenannte K-IFRS) einzuführen. Alle börsennotierten
Unternehmen werden ab 2011 ihre Abschlüsse nach K-IFRS erstellen
müssen. Börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von
Finanzinstitutionen ist eine vorzeitige Anwendung ab 2009 gestattet.
Nicht börsennotierte Unternehmen dürfen die K-IFRS ebenfalls
anwenden. Die Übersetzung der IFRS ins Koreanische ist eine
wortwörtliche Übersetzung der Standards des IASB einschließlich
aller verpflichtenden Leitlinien und Interpretationen. Derzeit
erfolgt die Übersetzung der nicht verpflichtenden Leitlinien, die
manchen IFRS beigegeben sind; sie wird Ende 2008 abgeschlossen sein.
Laden Sie sich die folgen Dokumente herunter:
1. Februar 2008: Israel – IFRS jetzt
für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben, Wahlfreiheit für
andere
Seit
dem 1. Januar 2008 ist in Israel die Anwendung von IFRS für
börsennotierte Unternehmen verpflichtend; andere Unternehmen können
freiwillig IFRS anwenden. Die Anwendung von IFRS war börsennotierten
Unternehmen seit Juli 2006 gestattet. Nachfolgend einige Details zu
den neuen Anforderungen:
 |
Welche Unternehmen?? Alle Unternehmen,
die an der Börse in Tel Aviv notiert sind (rund 650
Unternehmen), müssen IFRS anwenden. Es gibt allerdings
eine gesetzlich vorgeschriebene Ausnahme und eine
Wahlmöglichkeit für eine Gruppe von Unternehmen:
 |
Banken.. Banken müssen auch weiterhin ein
Rechnungslegungsregelwerk anwenden, dass den amerikanischen
Rechnungslegungsstandrads ähnelt. |
 |
Unternehmen mit
Doppelnotierungen. Unternehmen, die sowohl in den
USA als auch in Israel gelistet sind, haben die Möglichkeit,
US-GAAP anstelle von IFRS anzuwenden. Es gibt allerdings nur
wenige solche Unternehmen. |
Alle nicht börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme
von Banken haben die Wahl, IFRS anstelle von israelischen
Rechnungslegungsgrundsätzen anzuwenden. |
 |
Zwischenberichte. Unternehmen, die IFRS anwenden,
werden dies bereits in den Zwischenberichten für das Jahr 2008
tun. Börsennotierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet,
vierteljährlich Bericht zu erstatten. |
 |
Prüfungsberichte. Die Abschlussprüfungsberichte
werden eine Beurteilung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den
IFRS beinhalten. Die genaue Formulierung für die Berichte der
Abschlussprüfer ist vom israelischen Institut der
Wirtschaftsprüfer noch nicht festgelegt worden. |
 |
Angabe der Grundlage der Darstellung. Wird sich auf
die Übereinstimmung mit den IFRS wie in Paragraph 14 von IAS 1
gefordert beziehen. |
 |
Zukünftige Änderungen an den IFRS. Diese werden in
Israel automatisch verpflichtend werden. Es wird keinen
separaten Übernahmeprozess geben. |
|
|