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IFRS-Nachrichten – Februar 2008

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

Aufzählung 2012Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
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Aufzählung 2010Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
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Aufzählung 2004Sep Okt Nov Dez

29. Februar 2008: DSR lädt zur Diskussionsrunde zu IFRIC D23 und IFRIC D24 ein

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Freitag, den 18. April 2008, 14.00 Uhr (vorauss. bis ca. 16.00 Uhr) in die Geschäftsstelle des DRSC e.V., Zimmerstr. 30, 10969 Berlin zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen des IASB ein:

 

Aufzählung IFRIC D23 Sachausschüttungen an Eigentümer (in englischer Sprache, 228 KB)
Aufzählung IFRIC D24 Kundenbeiträge (in englischer Sprache, 201 KB)

 

Gegenstand des Meinungsaustausches sind die oben genannten vorliegenden Entwürfe. Weiter Informationen zu den Entwürfen finden Sie auch auf unseren Projektseiten zu IFRIC D23 und IFRIC D24. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de  bis zum 11. April 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

 

29. Februar 2008: IDW nimmt zum Entwurf von Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 Stellung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahmen zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards und IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS beim IASB eingereicht. Im Wesentlichen decken sich die darin enthaltenen Anmerkungen mit denen des Deutschen Standardisierungsrats (DSR): die geplanten Erleichterungen bezüglich einiger der Anforderungen in IAS 27 werden begrüßt, der verpflichtenden Wertminderungstests bei Erhalt von Dividenden von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung werden jedoch als unnötig belastend angesehen. Des Weiteren sieht das IDW Bedarf an einer Klarstellung der Bilanzierung von neu gebildeten Mutterunternehmen im Kontext des IASB-Projekts zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle. Lesen Sie die vollständige Stellungnahme des IDW (in englischer Sprache, 73 KB).

 

 

29. Februar 2008: Neue Ausgabe der Single Market News mit Beitrag zu Äquivalenz

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die Ausgabe für das erste Quartal 2008 der englischsprachigen Single Market News (Inhaltsverzeichnis) eingestellt. Von besonderem Interesse für IAS Plus-Nutzer mag eine Artikel sein, der sich der Einschätzung der Äquivalenz der Rechnungslegungsstandards von Drittländern widmet: Adoption of 'Equivalence Mechanism' Paves the Way for Decisions on Third Country Accounting Standards (in englischer Sprache, 113 KB).

 

 

29. Februar 2008: Heads Up-Newsletter zu strukturellen Änderungen bei FAF, FASB, GASB

In unserer Nachricht vom 27. Februar 2008 hatten wir von der Entscheidung der Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF)  berichtet, umfassende Änderungen der Aufsicht ,der Struktur und der Geschäftsführung der FAF und ihrer beiden standardsetzenden Gremien einschließlich der Verringerung der Anzahl der FASB-Mitglieder von derzeit sieben auf fünf vorzunehmen. Unsere Kollegen von Deloitte USA haben eine Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 104 KB), in dem die strukturellen Änderungen erklärt werden.

 

 

28. Februar 2008: Diskussionspapier zur Definition von Eigenkapitalinstrumenten

Der IASB hat ein Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht. Das Diskussionspapier besteht aus zwei Teilen – eine Einladung zur Stellungnahme und, als eigenständiges Dokument, die vom US-amerikanischen Standardsetzer im November 2007 veröffentlichten Vorläufigen Ansichten zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital. Die Einladung zur Stellungnahme des IASB enthält Hintergrundinformationen und lädt zur Stellungnahme zu den Fragen ein, die bereits in dem FASB-Dokument enthalten sind, und zu einigen weiteren Fragen, die vom IASB gestellt wurden. Der IASB verweist auch auf das europäische Diskussionspapier, das am 28. Januar 2008 vom DRSC e.V. und der Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sowie anderen europäischen Standard-Settern veröffentlicht wurde und in dem der sogenannte Loss Absorption-Approach beschrieben wird.

 

IAS 32 ist der Standard, in dem derzeit die Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital geregelt ist. In dem Diskussionspapier werden zwei Arten von Problemen aufgeführt, die bezüglich IAS 32 bestehen – Unsicherheit, wie die Prinzipien in IAS 32 angewendet werden sollen und, vielleicht von größerer Bedeutung, wie die Anwendung dieser Prinzipien zu einer angemessenen Unterscheidung zwischen Eigenkapital- und Nichteigenkapitalinstrumenten führt.

 

In dem Dokument des FASB werden drei Ansätze zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten genannt – wesentliche Eigentümerschaft („basic ownership"), Eigentümerschaft und Erfüllung („ownership-settlement") und wahrscheinlichkeitsbasierte Klassifizierung anhand aktueller ökonomischer Bedingungen („reassessed expected outcomes"). Der FASB ist zu der vorläufigen Ansicht gelangt, dass der Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft der beste Ansatz ist, um zu bestimmen, welche Instrumente als Eigenkapital klassifiziert werden sollten. Der IASB hat keinen der drei Ansätze und keinen anderen Ansatz bisher für die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten erwogen und ist noch zu keiner vorläufigen Ansicht gekommen.

 

Das Diskussionspapier des IASB benennt einige Auswirkungen, die die drei vom FASB vorgestellten Ansätze auf die IFRS hätten. So gilt beispielsweise folgendes:

 

Aufzählung Wesentlich weniger Instrumente würden nach dem Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft als Eigenkapital klassifiziert als nach IAS 32.
Aufzählung Der Ansatz nach Eigentümerschaft und Erfüllung würde weitestgehend zu den gleichen Klassifikationen führen wie IAS 32. Nach diesem Ansatz würden jedoch mehr Instrumente zerlegt, und weniger Derivate würden als Eigenkapital klassifiziert.

 

Das Ziel des Diskussionspapiers liegt darin, Rückmeldungen dazu zu erhalten, ob die Vorschläge des FASB eine angemessene Grundlage für eigene Erörterungen des IASB sein können. Wenn das Projekt auf die aktive Agenda genommen wird (derzeit befindet es sich nur auf der Forschungsagenda), beabsichtigt der IASB, dieses Projekt gemeinsam mit dem FASB zu betreiben. Das Diskussionspapier ist derzeit nur auf dem Bereich der Internetseite des IASB, der nur Abonnenten zugänglich ist, verfügbar; es wird ab dem 10. März 2008 öffentlich zur Verfügung stehen. Stellungnahmen werden bis zum 5. September 2008 erbeten. Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB (51 KB).

 

 

28. Februar 2008: Guía del Nuevo Plan General de Contabilidad en España

Als Ergebnis der spanischen Gesellschaftsrechts- und Bilanzrechtsreformen hat das spanische Parlament vor kurzem einen neuen Plan General de Contabilidad (spanische Rechnungslegungsvorschriften) erlassen, der für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Er gilt für Einzelunternehmen und nicht börsennotierte Konzerne (börsennotierte Konzerne haben die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anzuwenden). Die neuen spanischen Rechnungslegungsvorschriften sind  den IFRS „geistig verwandt" aber nicht gleichwertig; es bleiben Abweichungen. Unsere spanischen Kollegen haben einen kleinen spanischsprachigen Taschenführer zu den neuen Rechnungslegungsvorschriften verfasst: : Nuevo Plan General de Contabilidad – Guía de bolsillo (361 KB). Die Publikation enthält außerdem eine Zusammenfassung der gleichzeitig verabschiedeten Änderungen des Gesellschaftsrechts und eine kurze Einführung zu den bedeutendsten Änderungen gegenüber den alten Rechnungslegungsvorschriften und gegenüber den International Financial Reporting Standards (IFRS).

 

 

27. Februar 2008: Treuhänder des FASB stimmen umfassenden strukturellen Änderungen zu

Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) haben umfassenden Änderungen der Aufsicht ,der Struktur und der Geschäftsführung der FAF und ihrer beiden standardsetzenden Gremien, des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) und des US-amerikanischen Rats für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB), zugestimmt. Die Änderungen schließen die Reduzierung der Größe des FASB von derzeit sieben auf fünf Mitglieder ab dem 1. Juli 2008 mit ein. Außerdem soll den beiden Vorsitzenden der standardsetzenden Gremien das Recht eingeräumt werden, die Agenda des jeweiligen Gremiums zu bestimmen. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung der FAF.

 

Wichtigste Änderungen, die von den FAF-Treuhändern verabschiedet wurden
Stiftung für Rechnungslegung (FAF):
Aufzählung Ausweitung der Bandbreite und der der Anzahl von Anleger-, Rechnungslegungs-, Geschäfts-, Finanz- und Regierungsorganisationen und -unternehmen, die eingeladen sind, FAF-Treuhänder zu nominieren. Es bleibt unbenommen, dass die endgültige Entscheidung über alle Ernennungen ausschließlich in der Verantwortung der Treuhänder verbleibt. Die Art und Weise der Umsetzung dieses öffentlichen Nominierungsprozesses wird abhängig von weiteren Erörterungen der Treuhänder und anderer Interessengruppen festgelegt.
Aufzählung Änderung der maximalen Amtszeit eines Treuhänders von drei Jahren mit einer möglichen weiteren Amtszeit von drei Jahren auf einmal fünf Jahre.
Aufzählung Änderung der Anzahl der FAF-Treuhänder von derzeit 16 auf eine Bandbreite zwischen 14 und 18. Die Größe wird von Zeit zu Zeit per Beschluss der Treuhänder festgelegt.
Aufzählung Stärkung der Aufsichtstätigkeit der Treuhänder einschließlich einer formalen Review-Ebene zur Analyse und Kontrolle der Daten und Materialien, die von FASB, FASAC, GASB und GASAC regelmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Financial Accounting Standards Board (FASB):

Aufzählung Reduzierung der Größe des FASB von derzeit sieben auf fünf Mitglieder ab 1. Juli 2008.
Aufzählung Beibehaltung der derzeitigen Abstimmungsanforderung einer einfachen Mehrheit.
Aufzählung Bestätigung der Notwendigkeit der Beteiligung aus dem Anlegerbereich am FASB durch Erweiterung der derzeitigen Satzungsvorschrift, dass FASB-Mitglieder Kenntnisse aus dem Anlegerbereich mitbringen müssen.
Aufzählung Änderung des Agendafestsetzungsprozesses des FASB in einen „Führungsagendaprozess", in dem der Vorsitzende des FASB mit dem Recht ausgestattet wird,  nach angemessenen Beratungen die Projektpläne des FASB festzusetzen, die Agenda und die Priorität der Projekte.

 

Rat für staatliche Rechnungslegung (GASB):

Aufzählung Sicherstellung einer stabilen verbindlichen Finanzierungsquelle für den GASB.
Aufzählung Beibehaltung der derzeitigen Größe (sieben Mitglieder), Amtsdauer (fünf Jahre mit einmaliger Wiederwahlmöglichkeit) und Zusammensetzung des GASB.
Aufzählung Änderung des Agendafestsetzungsprozesses des GASB in einen „Führungsagendaprozess", in dem der Vorsitzende des GASB mit dem Recht ausgestattet wird,  nach angemessenen Beratungen die Projektpläne des FASB festzusetzen, die Agenda und die Priorität der Projekte.

 

 

27. Februar 2008: Stellungnahmen des DSR zum Entwurf von Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 verabschiedet. In der Stellungnahme an den IASB wird zum Ausdruck gebracht, dass der DSR die geplanten Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 unterstützt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht alle Formen von anteilsbasierten Vergütungen durch diese Änderungen abgedeckt werden. Der DSR empfiehlt dem IASB auch, zu erwägen, IFRS 2 einmal von Grund auf zu überarbeiten und nicht immer nur von Fall zu Fall zu ändern. Letzteres berge die Gefahr, dass IFRS 2 mehr und mehr zu einem regelbasierten Standard verkomme. Ein prinzipielle Überarbeitung jedoch böte auch die Gelegenheit, bestimmte Konvergenzsachverhalte mit US-GAAP gleich mit zu behandeln. In seinem Brief an die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nimmt der DSR Stellung zur vorgeschlagenen Stellungnahme von EFRAG. Beide Dokumente finden Sie nachfolgend in englischer Sprache.

 

Aufzählung Stellungnahme an den IASB (76 KB)
Aufzählung Stellungnahme an EFRAG (139 KB)

 

 

26. Februar 2008: Protokoll und Präsentationen der Diskussionsrunde vom 18. Februar

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 18. Februar 2008, zu einem Diskussionsforum ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main eingeladen. Erörtert wurden die IASB-Entwürfe Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 und Änderungen an IFRS 1 und IAS 37 (in englischer Sprache, 325 KB und 357 KB). Mitglieder des Podiums waren Prof. Dr. Manfred Bolin, Generalsekretär des DRSC, Dr. Andreas Barckow, Mitglied des DSR und National IFRS Experts Leader von Deloitte, sowie zwei weitere Mitglieder des DRSC, Frank Werner (Projektmanager) und Bernhard Etzel (Projektassistent). Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf das Protokoll der Diskussionsrunde sowie die gehaltenen Präsentationen.

 

Aufzählung Protokoll der Diskussionsrunde (16 KB)
Aufzählung Vortrag von Herrn Werner zu Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 (108 KB)
Aufzählung Vortrag von Herrn Etzel zu Änderungen an IFRS 1 und IAS 37 (94 KB)

 

 

26. Februar 2008: Erinnerung an Ende der Kommentierungsfrist zur Überarbeitung von IFRS 1

Wir erinnern Sie daran, dass heute die Kommentierungsfrist für den überarbeiteten Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards und IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS (Exposure Draft of Proposed Amendments to IFRS 1 First-time Adoption of International Financial Reporting Standards and IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements, in englischer Sprache, 357 KB)  endet. Der Entwurf war am 13. Dezember 2007 herausgegeben worden.

 

 

26. Februar 2008: Wir nehmen Stellung zu zwei Vorschlägen des IAASB

Deloitte hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) Stellungnahmen zu den folgenden zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht. Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie hier.

 

Aufzählung Vorgeschlagener ISA 620 Verwendung der Arbeit eines Sachverständigen, Bestätigungsvermerk (in englischer Sprache, 30 KB)
Aufzählung Vorgeschlagener ISA 505 Externe Bestätigungen (in englischer Sprache, 28 KB)

 

 

26. Februar 2008: Arbeitsgruppe des FASB erörtert sechs Fair-Value-Sachverhalte

Der amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) gegründet, um den Stab des FASB bei bestimmten Sachverhalten mit Informationen bezüglich der Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanzierungspraxis zu versorgen. Die VRG kam am 1. Februar 2008 zusammen und erörterte sechs Bewertungsfragen. Unsere Kollegen von Deloitte USA haben am 20. Februar 2008 einen Heads Up-Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache, 117 KB), in dem die nachfolgend wiedergegebenen sechs Sachverhalte erklärt werden.

 

Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-1: Bilanzierung eines Vermögenswert, den der Erwerber nicht zu nutzen beabsichtigt oder den er in einer Weise zu nutzen beabsichtigt, die nicht der höchsten und besten Nutzung entspricht
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-2: Kundenbeziehungen
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-3: Bewertung von immateriellen Vermögenswerten anhand der Methode des gegenwärtigen Wiederbeschaffungswerts
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-4: Bedeutung von „gesetzlich zulässig" in der Einschätzung des höchsten und besten Nutzens
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-5: Beizulegender Zeitwert von Vorräten
Aufzählung VRG Sachverhalt 2008-6: Zuordnung von portfoliobasierten Kreditanpassungen beim Test auf Hedge-Effektivität

 

 

26. Februar 2008: Stellungnahmen des DSR zum Entwurf von Änderungen an IFRS 1 und IAS 27

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards und IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS verabschiedet. In der Stellungnahme an den IASB wird zum Ausdruck gebracht, dass der DSR die geplanten Erleichterungen bezüglich einiger der Anforderungen in IAS 27 begrüßt. Ebenso wird die Vereinfachung bei der Bilanzierung von Dividenden unterstützt. Bezüglich des verpflichtenden Wertminderungstests bei Erhalt von Dividenden von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung meldet der DSR jedoch Bedenken an. In seinem Brief an die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nimmt der DSR Stellung zur Stellungnahme von EFRAG. Beide Dokumente finden Sie nachfolgend in englischer Sprache.

 

Aufzählung Stellungnahme an den IASB (81 KB)
Aufzählung Stellungnahme an EFRAG (68 KB)

 

 

25. Februar 2008: IASB-Projektseite zum Rahmenkonzept neu geordnet

Das gemeinsame Projekt des IASB und des FASB zum Rahmenkonzept wird in acht Phasen ausgeführt. Wir haben unsere Projektzusammenfassung auf IAS Plus neu geordnet und zu jeder Projektphase eine eigene Seite angelegt. Des Weiteren gibt es eine Seite zum Gesamtprojekt, die den allgemeinen Ansatz des Projekts darstellt und die vollständige Chronologie wiedergibt. Dort finden sie auch Verknüpfungen auf die Seiten der einzelnen Projektphasen, die jeweils auf den Sitzungen erörtert wurden:

 

Aufzählung Allgemeiner Ansatz der Projekts
Aufzählung Phase A: Zielsetzung und qualitative Anforderungen
Aufzählung Phase B: Elemente und Ansatz
Aufzählung Phase C: Bewertung
Aufzählung Phase D: Berichtseinheit
Aufzählung Phase E: Ausweis und Angaben
Aufzählung Phase F: Zweck und Status des Rahmenkonzepts
Aufzählung Phase G: Anwendbarkeit auf nicht-gewinnorientierte Einheiten
Aufzählung Phase H: andere Sachverhalte

 

 

25. Februar 2008: Neue IASB-Projektseite zu Schulden

Wir haben für Sie eine neue Agendaseite zu (nicht-finanziellen) Schulden (Änderung von IAS 37) eingerichtet. Es handelt sich hierbei nicht um ein eigenständiges Projekt des IASB sondern um eine Abspaltung aus dem Projekt Unternehmenszusammenschlüsse – Phase II. Die Beratungen zum Thema Schulden haben eine eigenständige Entwicklung genommen und im Juni 2005 zur Herausgabe eines Entwurfs Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen geführt. Ein endgültiger Standard zu nichtfinanziellen Schulden ist für 2009 geplant.

 

 

25. Februar 2008: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den IASB

In unserer Nachricht vom 7. Februar 2008 hatten wir über den Bericht über Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) und Governance des IASB, den der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments verabschiedet hatte, berichtet. Dieser Bericht liegt nun auch in deutscher Sprache vor (256 KB). Schwerpunkte des Berichts sind:

 

Aufzählung transparente und verantwortungsvolle internationale Organisationen,
Aufzählung Umsetzung der IFRS in Europa,
Aufzählung IFRS für KMU.

 

 

25. Februar 2008: Britische Regierung wird ab dem 1. April 2008 IFRS anwenden

Der Haushalt und das Rechnungswesen der britischen Regierung werden ab dem Haushaltsjahr, das am 1. April 2008 beginnt, den International Financial Reporting Standards (IFRS) folgen. Eine der größten Änderungen, die sich aus dem Übergang auf IFRS ergeben, wird vermutlich die Aufnahme aller langfristigen Verbindlichkeiten der Regierung in die Vermögens- und Finanzlage sein. Nach dem britischen Gesetz über die Vermögenswerte und das Rechnungswesen der Regierung (Government Resources and Accounts Act) aus dem Jahr 2000 ist ein gesamtstaatlicher Abschluss, der den gesamten öffentlichen Sektor des Vereinigten Königreichs bis hinunter auf Kommunalebene umfasst, zu erstellen, um ein „den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild wiederzugeben" und „allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung zu genügen". Folgende Seiten bieten Ihnen weitere Informationen in englischer Sprache:

 

Aufzählung

Whole of Government Accounts Website (offizielle Seite zum gesamtstaatlichen Ansatz)

Aufzählung

HM Treasury Financial Reporting Web Page (Seite des britischen Finanzministeriums zur Rechnungslegung)

Aufzählung

IFRS-based UK Government Financial Reporting Manual Website (Handbuch zur IFRS-basierten Rechnungslegung der Regierung)

Aufzählung

Website of Financial Reporting Advisory Board (FRAB) (Seite des Beirats für staatliche Rechnungslegung)

Aufzählung

Presseerklärung zum Übergang auf IFRS des FRAB vom März 2007 (17 KB)

Aufzählung

Presseerklärung zum Übergang auf IFRS des FRAB vom Juni 2007 (27 KB)

 

 

25. Februar 2008: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 6. und 7. März 2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 6. und 7. März 2008, in den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

 

 

6. und 7. März 2008, London

 

Donnerstag, den 6. März 2008

 

Aufzählung Einführung
Aufzählung D22 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb – vorläufige Erörterung eines veranschaulichenden Beispiels – es werden keine Entscheidungen getroffen
Aufzählung D21 Immobilienverkäufe – eingegangenen Stellungnahmen und erste erneute Erwägungen
Aufzählung Überprüfung der in der Novemberausgabe und der Januarausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen
Aufzählung IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Pfand auf rückgabefähige Behältnisse
Aufzählung IAS 7 Kapitalflussrechung - Klassifizierung von Ausgaben
Aufzählung Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
Aufzählung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Erfüllung
Aufzählung Administrativer Sitzungsteil - Stand der Arbeiten

 

 

Freitag, den 7. März 2008 (nur vormittags)

 

Aufzählung D22 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb – Fortsetzung der Erörterungen vom vorigen Tag (falls benötigt)

 

 

24. Februar 2008: IASB-Agendaseiten aktualisiert

Im Nachgang der IASB-Sitzung von Dienstag bis Donnerstag, 19.-21. Februar 2008, haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln:

 

Aufzählung Versicherungen
Aufzählung Rahmenkonzept
Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS - 2006/2007
Aufzählung Eigen- und Fremdkapital (außerplanmäßig auf die Tagesordnung genommen)
Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

 

24. Februar 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Januar 2008 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 278 KB). Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

23. Februar 2008: Schweizerische und US-amerikanische Bankenaufsicht der europäischen gleichwertig

Die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die Finanzkonglomerate Richtlinie der Europäischen Union schreiben den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten vor, einzuschätzen, ob die aufsichtsbehördlichen Regelungen, denen in Drittländern beheimateten Mutterunternehmen europäischer Tochterunternehmen unterliegen, den europäischen gleichwertig sind. Um doppelte Arbeit zu vermeiden, hat die Europäische Kommission den Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) und den Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) gebeten, die Gleichwertigkeit der aufsichtsbehördlichen Regelungen bestimmter Drittländer einzuschätzen. CEBS und CEIOPS haben die Untersuchungen zur aufsichtsrechtlichen Gleichwertigkeit bezüglich der schweizerischen und der US-amerikanischen Behörden abgeschlossen. Der Bericht bezüglich der Schweiz kommt zu dem Schluss, dass das schweizerische Aufsichtsrechtliche System dem europäischen gleichwertig ist. Der Bericht über die Vereinigten Staaten kommt zu dem Schluss, dass das bankenaufsichtsrechtliche System dem Europas gleichwertig ist. Da die Versicherungsaufsicht in den USA jedoch auf Ebene der einzelnen Staaten geregelt ist, gelangt die Studie zu dem Schluss, „dass die Aufsichtsbehörden des europäischen Wirtschaftsraumes alle Einschätzungen der Gleichwertigkeit von Staat zu Staat und von Unternehmen zu Unternehmen vornehmen müssen." Lesen Sie hierzu auch die folgenden englischsprachigen Dokumente:

 

Aufzählung Presseerklärung des CEBS
Aufzählung Bericht über die Gleichwertigkeit schweizerischer Bestimmungen (111 KB)
Aufzählung Bericht über die Gleichwertigkeit US-amerikanischer Bestimmungen (136 KB)

 

 

22. Februar 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom Februar 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Donnerstag, 19.-21. Februar 2008, zu seiner Februarsitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

21. Februar 2008: Studie von Deloitte Großbritannien zu Halbjahresberichten

Eine Studie von Deloitte Großbritannien hat zu Tage gefördert, dass viele Unternehmen die neuen Berichtsanforderungen für Halbjahresberichte, die aus der Einführung der europäischen Transparenzrichtlinie folgen, nicht erfüllen. Der Bericht von Deloitte mit dem Titel Nur die halbe Geschichte (Half a Story) untersucht die Auswirkungen der Transparenzrichtlinie, in der detailliertere und ausführlichere Anforderungen für Halbjahresberichte festgelegt werden, einschließlich der Einhaltung von IAS 34 und kürzeren Berichtsfristen. Die Studie schließt einige Vergleiche mit früheren Studien von Deloitte zu Halbjahresberichten aus den Jahren 2002, 2004 und 2006 mit ein.

 

Die Hauptergebnisse der Studie sind die folgenden:

 

Aufzählung Von den 289 untersuchten Unternehmen gaben 72 (25%) keine Haftungserklärung in ihren Halbjahresberichten an. Dies ist jetzt eine Vorschrift für alle börsennotierten Unternehmen.
Aufzählung Die durchschnittliche Länge der Halbjahresberichte hat um 27% zugenommen.
Aufzählung Die Angaben zu Risiken und Ungewissheiten, die die zweiten sechs Monate des Jahres betreffen, wurden in 19 der 30 genauer untersuchten Unternehmen angemessen geleistet. Nur vier von ihnen machten Angaben zu Kreditknappheit, drei in eher allgemeiner Art und Weise, und nur eine bezüglich einer Verschuldung infolge einer Refinanzierungsmaßnahme, die nicht aus den allgemeinen Liquiditätsschwierigkeiten folgte.
Aufzählung Neun von diesen 30 Unternehmen (30%) erfüllten IAS 34 nicht. Dies galt insbesondere infolge mangelnder Angaben zu Segmenten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Ergebnis je Aktie.
Aufzählung Nur eines von diesen  30 Unternehmen befolgte offensichtlich alle Anforderungen aus der Transparenzrichtlinie und aus IAS 34.

 

Laden Sie sich die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:

 

Aufzählung Vollständige Studie: Half a Story (1.699 KB)
Aufzählung Presseerklärung von Deloitte (KB 26k)

 

 

21. Februar 2008: IASB wird Gesamtausgabe der IFRS 2008 am 6. März freigeben

Der IASB wird die International Financial Reporting Standards 2008 – die englischsprachige Gesamtausgabe, die den konsolidierten Text aller verpflichtend zu berücksichtigenden Verlautbarungen des IASB enthält – am 6. März 2008 freigeben. Die Gesamtausgabe 2008 wird alle Verlautbarungen enthalten, die vom IASB bis zum 1. Januar 2008 herausgegeben oder für die Veröffentlichung freigegeben wurden. Das schließt den überarbeiteten Standard IFRS 3  Unternehmenszusammenschlüsse und die geänderte Fassung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse ein, die Mitte Januar herausgegeben wurden. Sie können Ihr Exemplar bereits jetzt auf der Website des IASB bestellen, um die Gesamtausgabe 2008 bevorzugt zu erhalten, sobald diese freigegeben ist.

 

 

21. Februar 2008: Neue IFRS e-Learning-Module kurz vor der Fertigstellung

Zwei neue Module im e-Learning-Programm von Deloitte stehen kurz vor der Fertigstellung. Es handelt sich um Module zu:

 

Aufzählung IFRS 8 Geschäftssegmente
Aufzählung IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

Wir erwarten die Module Ende März 2008 veröffentlichen zu können (und werden Sie darüber natürlich auf IAS Plus informieren). Derzeit sind 35 Module verfügbar, die Ihnen per Mausklick auf das Glühlampensymbol auf unserer Startseite zur Verfügung stehen.

 

 

21. Februar 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Februar 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Donnerstag, 19.-21. Februar 2008, zu seiner Februarsitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

 

 

21. Februar 2008: Webcast des FASB zur Kodifizierung von US-GAAP

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB wird in seiner Reihe von Webcasts zu Themen, die für Anwender vor Bedeutung sind, eine zweite Sendung ausstrahlen. Sie ist für Donnerstag, den 13. März 2008, 13:00h amerikanischer Ostküstenzeit (19:00h MEZ) angekündigt und wird eine Stunde dauern. Der Schwerpunkt der Sendung wird auf der Kodifizierung der Standards des FASB liegen. Zuschauer haben während der Sendung die Möglichkeit, Fragen per E-mail an die Diskussionsteilnehmer zu schicken. Die Sendung wird auf der Internetseite des FASB archiviert und weiterhin öffentlich zugänglich sein. Sie können sich hier für die Live-Sendung und/oder die aufgezeichnete Sendung registrieren.

 

FASB-Webcast zur Kodifizierung von Rechnungslegungsstandards

 

Aufzählung Titel der Sendung: The Move to Codification of US GAAP (Der Weg hin zu einer Kodifizierung von US-GAAP)
Aufzählung Zeitpunkt der Sendung: 13. März 2008, 13:00h - 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT)
Aufzählung Diskussionsteilnehmer: Larry Smith, Mitglied des FASB, und Tom Hoey, Leiter des Kodifizierungsprojekts des FASB. Jay Henson, nationaler Director of Accounting von McGladrey & Pullen, wird das Programm moderieren.
Aufzählung Thema: Die Diskussionsteilnehmer werden die Anwendung der US-GAAP-Kodifizierung erörtern und demonstrieren. Die Kodifizierung ist ein on-line-Recherchesystem, das alle verbindlichen amerikanischen Rechnungslegungsstandards nach Themen sortiert. Die Kodifizierung befindet sich in der Erprobungsphase, sie ist also noch nicht verbindlich. Während der Erprobungsphase werden die Anwender ermutigt, die Kodifizierung zu testen und entsprechende Rückmeldungen an den FASB zu senden.
Aufzählung Benachrichtigung per E-mail: Sie können sich über zukünftige Webcasts des FASB per E-mail benachrichtigen lassen. Senden Sie einfach eine E-mail an Join-fasb-webcast@listserv.lists.fasb.org. (Die Angabe weiterer Informationen in der Betreffzeile oder im Text Ihrer Nachricht ist nicht notwendig.)

 

 

20. Februar 2008: CFA-Institut dringt auf bessere Angaben zur Vorstandsvergütung

Das Centre für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) hat eine Studie mit dem Titel veröffentlicht „Es macht sich bezahlt Angaben zu machen: Schließen der Informationslücke in Angaben zu Vorstandsvergütungen in Asien„ (It Pays to Disclose: Bridging the Information Gap in Executive Compensation Disclosures in Asia, in englischer Sprache, 350 KB). Darin kommt das Centre zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Angabevorschriften und -praxis in Hongkong, Singapur und Japan „Raum dafür lassen, dass fragwürdige Vergütungsvereinbarungen fortgesetzt oder zukünftig ausgebaut werden; möglicherweise kann sich dies schädigend auf den Unternehmenswert und das Anlegervertrauen auswirken." In der Studie werden fünf Faktoren herausgearbeitet, „die sich verschworen haben, um die asiatischen Märkte bezüglich mißbräuchlicher Ausnutzung von Zahlungsvereinbarungen zu machen":

 

Aufzählung ein Mangel an aufsichtsbehördlichem Schwung,
Aufzählung unzureichende Informationen in den Abschlüssen,
Aufzählung geringe Verwendung langfristiger Leistungsanreize,
Aufzählung mangelnde Aufsicht durch den Aufsichtsrat
Aufzählung und Mangel einer Einflussnahmemöglichkeit der Anleger auf die Vorstandsvergütung der Unternehmen.

 

In der Studie werden sowohl freiwillige Angaben durch die Unternehmen als auch strengere Angabevorschriften gefordert. Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung des CFA-Instituts (74 KB).

 

 

20. Februar 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Februar 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Donnerstag, 19.-21. Februar 2008, zu seiner Februarsitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.
 

 

19. Februar 2008: Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2007 – spanischsprachige Version

Unsere kolumbianischen Kollegen haben den Cuestionario cumplimiento NIIF 2007 (2.322 KB) herausgegeben – den spanischsprachigen Fragebogen zur Einhaltung der IFRS von Deloitte (Ausgabe 2007). Es handelt sich hierbei um eine direkte spanische Übersetzung des englischsprachigen Originals. Dieser Fragebogen behandelt die Ansatz- und Bewertungsvorschriften aus den IFRS, die am oder vor dem 31. August 2007 veröffentlicht wurden. Die Sachverhalte im Fragebogen sind mit Verweisen auf die betreffenden Abschnitte der IFRS versehen. Beachten Sie bitte, dass in IAS 8.30 Angaben bezüglich Standards und Interpretationen gefordert werden, die zum Bilanzstichtag zwar noch nicht in Kraft getreten aber bereits herausgegeben sind. Daher müssen Ersteller über den Inhalt des Fragebogens hinaus noch jegliche Standards und Interpretationen bedenken, die zwischen dem 1. September 2007 und dem Stichtag ihres Abschlusses für das Jahr 2007 herausgegeben wurden. In deutscher Sprache stehen Ihnen der Musterkonzernabschluss 2007 und die IFRS-Anhangcheckliste zur Verfügung. Alle deutschsprachigen Publikationen von Deloitte finden Sie unter Publikationen.

 

 

19. Februar 2008: Neuer ISA zur Prüfung von geschätzten Werten

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat den neuen internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 540 (überarbeitet und umformuliert) Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, einschließlich Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, und zugehöriger Angaben herausgegeben. In ISA 540 wir der Prüfer aufgefordert, mehr Aufmerksamkeit auf Bereiche mit hohem Risiko, Beurteilungen im Rahmen der Bilanzierung und auf mögliche Voreingenommenheit zu legen. Damit wird dem Abschlussprüfer geholfen, geeignete Schlussfolgerungen bezüglich der Angemessenheit von Schätzungen im Kontext der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eines Unternehmens zu ziehen. ISA 540 stellt erweiterte Leitlinien bezüglich der Prüfung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung. Diese schließen Prüfungsüberlegungen hinsichtlich der richtigen Anwendung der Anforderungen des Rechnungslegungsrahmenkonzepts, das für solche Schätzungen gilt, und der Verwendung von Bewertungsmodellen mit ein. ISA 540 tritt für die Prüfung von Abschlüssen von Geschäftsjahren in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Der IAASB hat darüber hinaus beschlossen, eine Projektgruppe einzurichten, die untersuchen soll, wie die Entwicklung von möglichen weiteren Leitlinien zur Prüfung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts bestmöglich angegangen werden kann. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IAASB.

 

 

19. Februar 2008: Klassifizierung von Ausgaben in der Kapitalflussrechnung

Wir haben eine eine Stellungnahme beim International Financial Reporting Committee (IFRIC) eingereicht, in der wir eine unterschiedliche Meinung hinsichtlich der Grundlage für die vorläufige Entscheidung von IFRIC zum Ausdruck bringen. Die vorläufige Entscheidung besagt, dass IFRIC IAS 7 Kapitalflussrechnungen nicht hinsichtlich der Klassifizierung bestimmter Ausgaben als aus operativer oder Investitionstätigkeit stammend interpretieren wird. Wir stimmen IFRIC nicht zu, dass der Sachverhalt dadurch gelöst werden kann, dass man ihn an den Board weiterreicht und diesem empfiehlt, IAS 7 dahingehend zu ändern, dass nur Ausgaben, die zum Ansatz eines Vermögenswertes führen, für die Klassifizierung als Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit in Frage kommen. Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs aus unserer Stellungnahme:

 

Wir erkennen an, dass in vielen Fällen der Ansatz eines Vermögenswertes einen guten Hinweis dafür darstellt, dass die entsprechende Ausgabe als aus Investitionstätigkeit stammend klassifiziert werden sollte. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Klassifizierung aller aller Kapitalflüsse, die nicht zum Ansatz eines Vermögenswertes führen, als aus operativer Tätigkeit stammend, die Gefahr birgt, Anwender in die Irre zu führen, und zu einer falschen Darstellung der Kapitalflussrechung führen kann. Darüber gilt als Ergebnis von Änderungen in den IFRS, dass der Ansatz bestimmter Ausgaben als Vermögenswert oder der Wegfall des Ansatzes bestimmter Ausgaben zu Änderungen in der Zuordnung innerhalb der Kapitalflussrechnung führen wird, ohne dass sich der wirtschaftliche Gehalt der zugrunde liegenden Geschäftsvorgänge ändert.

 

Hier ein paar Beispiele von Ausgaben, die allgemein aus Investitionsgründen getätigt werden und die unserer Meinung nach nach dem Vorschlag von IFRIC als aus operativer Tätigkeit stammend klassifiziert würden:

 

Aufzählung Ausgaben für die Exploration in den Rohstoffindustrien, wenn ein Unternehmen aufgrund der eigenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden diese Ausgaben nicht aktiviert;
Aufzählung Anfangsausgaben bei Entwicklungsaufwendungen, die nicht für den Ansatz als Vermögenswert klassifizieren;
Aufzählung erwerbsbezogenen Ausgaben in einem Unternehmenszusammenschluss, die nach der überarbeiteten Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse sofort als Aufwand gebucht werden.

 

Deshalb schlagen wir die Änderung der Empfehlung an den Board in dem Sinne vor, dass die Formulierungen von IAS 7 dahingehend zu verdeutlicht werden sollten, dass erklärt wird, dass bei der Bestimmung der Klassifizierung von Ausgaben, die nicht für einen Ansatz als Vermögenswert in Frage gekommen, Urteilsvermögen angewendet werden muss.

 

Laden Sie sich die vollständige Stellungnahme an IFRIC in englischer Sprache herunter (104 KB).

 

 

18. Februar 2008: "Financial Explorer" der SEC offiziell eingeführt

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat offiziell das Financial Explorer genannte Datenanalysewerkzeug auf der Internetseite der SEC eingeführt, um Anlegern zu helfen, die Finanzergebnisse von Unternehmen rasch und einfach zu analysieren. Financial Explorer läßt den Anleger automatisch finanzwirtschaftliche Kennzahlen und Grafiken erstellen, die wichtige Informationen aus den Abschlüssen aufzeigen. Informationen wie beispielsweise Erträge, Aufwendungen, Kapitalflüsse, Vermögenswerte und Schulden können analysiert und mit den Informationen anderer gelisteter Mitbewerber verglichen werden. Financial Explorer verwendet Finanzinformationen, die der SEC als interaktive Daten in der Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) zur Verfügung gestellt werden. Die SEC hat eine englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die auch eine Verknüpfung auf den Financial Explorer enthält.

 

 

18. Februar 2008: Hochinflationsländer für die Abschlusserstellung zum 31. Dezember 2007

Die Projektgruppe für die internationale Anwendung von SEC-Regelungen und Vorschriften (International Practices Task Force, IPTF) des Zentrums für Prüfungsqualität des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) überwacht den Status von Hochinflationsländern. Die Kriterien der Gruppe für die Identifizierung solcher Länder gleichen denen für die Identifizierung von Hochinflationsländer nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern. Die IPTF hat einen Bericht veröffentlicht, der die Erörterungen der Empfehlungen der ITPF, welche Länder zum 31. Dezember 2007 als Hochinflationsländer einzustufen sind, mit der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) beinhaltet. Diese Länder sind Angola, Myanmar und Simbabwe. Die Projektgruppe kam überein, dass Angola mit dem ersten Geschäftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2007 beginnt, den Status eines Hochinflationslandes verlieren solle. Folgende Länder stehen unter kritischer Beobachtung der ITPF: Eritrea, Guinea, Haiti, der Iran, Venezuela und Sambia. Lesen Sie den vollständigen Bericht in englischer Sprache (31 KB).

 

 

17. Februar 2008: Subprime-Krise: US-Senator schreibt an IASB und FASB

Senator Jack Reed, Vorsitzender des Bankenunterausschusses zu Wertpapieren, Versicherungen und Beteiligungen des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika, hat an den Vorsitzenden des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, Robert. H. Herz, und an den Vorsitzenden des IASB, Sir David Tweedie, geschrieben, um sie zu fragen, welche Schritte die beiden Boards in Erwägung ziehen hinsichtlich verbesserter Standards bezüglich bilanzunwirksamer Transaktionen und Geschäftsvorfällen bei Unternehmen. In seinem Brief an Sir Davis Tweedie äußerte sich der Senator wie folgt:

 

In Ihrer Aussage vor dem Unterausschuss zu Wertpapieren, Versicherungen und Beteiligungen des Ausschusses für Bankwesen, Wohnungs- und Städtebau im Oktober 2007 sagten Sie aus, dass der IASB an jenen „Sachverhalten, die im Rahmen des SEC-Berichts zu bilanzunwirksamen Positionen und im Rahmen der neuesten Studie des Komitees der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden herausgearbeitet wurden (wie beispielsweise Konsolidierungen, Finanzinstrumente und Ausbuchungen," arbeiten würden. Im Interesse einer verbesserten Transparenz für Anleger, die gleichzeitig eine größere Effizienz der US-amerikanischen Kapitalmärkte bedeuten würde, wäre es für den Unterschuss hilfreich, wenn ihm der IASB eine schriftliche Beschreibung der Schritte zukommen lassen würde, die der IASB derzeit unternimmt, verbesserte Standards einzuführen, die folgende Ergebnisse zeitigen würden:

 

  1. Anlegern und Investoren würden rasch zeitnahe Informationen zur Verfügung gestellt, (a) welche Auswirkungen bilanzunwirksame Finanzierungen auf die Liquidität, die Kapitalflüsse und die Gewinne des Unternehmens haben können, (b) welche Schlüsselfaktoren, Bedingungen und Ereignisse diese Auswirkungen auslösen können und (c) welche aussagekräftigen  Informationen Anlegern erlauben würde, einzuschätzen, welche wesentlichen Auswirkungen in absehbarer Zukunft eintretenden würden und welches Ausmaß sie haben würden.
  2. Strukturierte Geschäftsvorfälle, die strukturierte Anlageprodukte (strucured investment vehicles, SIV) oder Zweckgesellschaften (special purpose entities, SPE) beinhalten und wirtschaftlich ein Finanzierungsgeschäft für das Unternehmen darstellen aber so strukturiert sind, dass sie bilanzunwirksam versteckt werden können, würden auf verständliche Art und Weise in der Bilanz aufgeführt, so dass Anleger die notwendigen Informationen bezüglich der betroffenen Vermögenswerte, Schulden und Kapitalflüsse erhalten würden.

 

Es würde dem Unterausschuss auch helfen, wenn ihm der IASB eine schriftliche Beschreibung der Hauptunterschiede und der Ähnlichkeiten zwischen den Bilanzierungs- und Angabevorschriften des IASB und denen des FASB hinsichtlich bilanzunwirksamer Finanztransaktionen, die Verbriefungen, SIV und SPE enthalten, zukommen ließe. Es wäre hilfreich, wenn die Beschreibung einer Erörterung dessen einschlösse, wie das Bilanzierungsmodell des FASB und die Kontrollprinzipien anzuwenden wären, wenn beurteilt werden soll, ob ein SIV oder eine SPE konsolidiert werden soll. Bitte fügen Sie eine Erörterung bei, wie eine Konsolidierung durch implizite oder explizite Vereinbarungen zwischen dem Geldgeber und der SPE, ein Einräumung eines liquidity puts gegenüber dem Geldgeber, Garantien des Geldgebers, anderen Formen des Aufkommens für Schulden eines SIV oder einer SPE oder einer Neubeurteilung betroffen werden könnte.

 

Die fortgesetzte Arbeit des IASB zur Verbesserung der Berichterstattung über bilanzunwirksame Finanztransaktionen und der zugehörigen Angaben sind von größter Wichtigkeit für die Anleger und die Kapitalmärkte. Nach dem Rückgang des Anlegervertrauens, der mit Enron einsetzte und durch weitere Finanzskandale beflügelt wurde, und den jetzigen Subprime-Sachverhalten wäre eine weitere Störung des Marktes durch mangelnde Transparenz und durch das Unterlassen von Handeln angesichts einiger dieser Sachverhalte nicht hinnehmbar. Ich weiß Ihre Aufmerksamkeit für dieses Thema zu schätzen und freue mich auf Ihre Antwort.

 

Der Brief an Robert Herz enthielt ähnliche Fragen. Die vollständigen englischsprachigen Briefe an beide Vorsitzenden finden Sie nachfolgend:

 

Aufzählung Brief an den Vorsitzenden des IASB, Sir David Tweedie (685 KB)
Aufzählung Brief an den Vorsitzenden des FASB, Robert H. Herz (918 KB)

 

 

17. Februar 2008: Beurteilungen im Rahmen der Erstellung und Prüfung von Abschlüssen

Auf der kommenden Sitzung des ständigen Beirats (Standing Advisory Council) der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) am 27. Februar 2008 wird ein Gremium einen der Vorschläge des beratenden Ausschusses der SEC zu Verbesserungen in der Rechnungslegung  erörtern – s. dazu auch unsere Nachricht vom 16. Februar 2008. Der Schwerpunkt wird auf Vorschlag 3.4 bezüglich Beurteilungen im Rahmen der Erstellung und Prüfung von Abschlüssen liegen. Diese Empfehlung lautet:

 

Die SEC sollte ein Beurteilungsrahmenkonzept für Beurteilungen im Rahmen der Bilanzierung einführen. Die PCAOB sollte gleichfalls eine ähnliches Rahmenkonzept im Hinblick auf Beurteilungen im Rahmen von Prüfungen einführen.

 

Laden Sie sich die Diskussionsunterlage für diesen Sitzungsteil herunter (in englischer Sprache, 72 KB)

 

 

16. Februar 2008: Mitschrift der Sitzung des Standardbeirats

Am Donnerstag, den 14. Februar, und Freitag, den 15. Februar 2008 trafen der IASB und der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. Nachfolgend finden Sie eine inoffizielle der Mitschrift der Beobachter von Deloitte. Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 19. Februar, bis Donnerstag, den 21. Februar 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Die Agenda finden Sie hier.

 

 

14. bis 15. Februar 2008, London

 

Öffentliche Diskussion mit dem Vorsitzenden der IASC-Stiftung

 

Gerrit Zalm, der Vorsitzende der IASC-Stiftung, sprach zum Abschluss der Sitzung vom Februar 2008 vor dem Standardbeirat. Bei seinem ersten Auftritt vor dem SAC in seiner Rolle als Vorsitzender nannte er die Aufgabe des IASB ein „romantisches Projekt" – ein Projket hoher Ideale, die jetzt Wirklichkeit würden. Die vom IASB erarbeiteten Ergebnisse haben große Herausforderungen mit sich gebracht, die auch beim Überdenken der Strategie berücksichtigt werden müssten.

 

Er hielt fest, dass der Austausch mit dem Europäischen Parlament schwach gewesen sei, aber das die Anstrengungen der Treuhänder, des Board und des Stabs darauf gerichtet gewesen seien und weiterhin darauf gerichtet sein würden, die Beziehungen zu verbessern, die Kommunikation zu fördern und ein besseres gegenseitiges Verständnis der Positionen und Prioritäten des jeweils Anderen zu erreichen. Das Fallenlassen des „Carve-outs" in IAS 39 stehe ganz oben auf seiner Wunschliste, und es gäbe Anstrengungen auf verschiedenen Ebenen in der EU, dies zu erreichen.

 

Nachhaltiger Finanzierung gilt nach wie vor viel Sorge – darauf war auch gestern in dem Sitzungsteil zu Überarbeitung der Strategie hingewiesen worden – sowohl von Seiten der Treuhänder als von Seiten des SAC. Finanzierung mit Hilfe des Privatsektors ist angreifbar, da sie so wahrgenommen werden könnte, als würde Einfluss gekauft. Ein Abgabensystem wurde bereits in Italien und in Großbritannien eingeführt. Dies wird als beste Alternative angesehen; es bliebe doch jedem Rechtskreis überlassen, wie die Finanzierung am besten aufgebracht werden könne und welchen Unternehmen Abgaben auferlegt werden sollten usw. Insgesamt ist eine Übereinkunft bezüglich Abgaben noch ausstehend.

 

Abschließend sagte Gerrti Zalm, dass die Integrität und die Autorität des IASB den Treuhändern das wichtigste Ziel sei. Der Erfolg des staatlich unabhängigen IASB sei Zeugnis dafür, dass es eine weise Entscheidung sei, Standardsetzung nicht in die Hand von Regierungen zu geben. Dennoch müsse der IASB anerkennen, dass er de facto gesetzgebende Funktion in vielen Rechtskreisen besitze und dass die Legislative in diesen Rechtskreisen ein berechtigtes Interesse an der Arbeit und dem Entscheidungsprozess des IASB habe. Die Herausforderung für die Treuhänder läge darin, das empfindliche Gleichgewicht zwischen der Neutralität und der Unabhängigkeit des Privatsektors und den Interessen der Regierungen zu wahren.

 

In einer öffentlichen Sitzung mit dem SAC wurden Gerrit Zalm viele Vorschläge und Meinungen dazu vorgetragen, wie die Treuhänder, der SAC und der IASB diesen und weiteren Herausforderungen gegenübertreten könnten. Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der Strategie wiesen die Mitglieder des SAC darauf hin, dass der IASB demnächst einer bedeutenden Herausforderung gegenüber stehen würde: Wie würden die Vereinigten Staaten von Amerika auf den Übergang auf IFRS reagieren? Der der amerikanische Standardsetzer FASB beziehe seine Legitimation aus der Übertragung der Rechte, Standards zu verabschieden, von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) auf eben den FASB. Die Verbindung zur SEC wäre eine bedeutende Herausforderung für die Treuhänder, während sie das von Gerrit Zalm genannte „empfindliche Gleichgewicht" zwischen den verschiedenen IFRS-Interessengruppen wahren.

 

All dies weist darauf hin, dass viel von der Zusammensetzung des vorgeschlagenen Überwachungsgremiums und dessen Fähigkeit, die Integrität, die Neutralität und die Autorität von IASC-Stiftung und IASB zu wahren, abhängt.

 

 

Diskussion über vier Agendaprojekte des IASB

 

Der SAC führte eine Reihe von Diskussionen mit den Stäben von IASB und FASB zu drei Projekten, bei denen demnächst ein Diskussionspapier veröffentlicht werden soll. Der Stab des FASB erörterte die vom FASB veröffentlichten vorläufigen Ansichten zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital und stellte die vorgeschlagenen Fragen vor, die in die Einladung zur Stellungnahme des IASB zu diesem Papier aufgenommen werden sollen. Ein Mitglied wies darauf hin, dass dieser Sachverhalt untrennbar mit andere Projekten des IASB verwoben sei, einschließlich Teilen des Rahmenkonzepts, Finanzinstrumenten, Versicherungen und Schulden (IAS 37).

 

Der Stab des IASB stellte eine Übersicht über die demnächst erscheinenden Diskussionspapiere zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente und zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor.

 

Alle diese Papiere werden in der ersten Hälfte des Jahres 2008 erwartet, und diese Sitzung war die letzte Gelegenheit für den SAC, Ratschläge zu den Fragen, die die die verschiedenen Einladungen zur Stellungnahme aufgenommen werden sollen, zu erteilen.

 

Bezüglich des vorgeschlagenen IFRS für KMU gab der Stab des IASB einen Überblick über die Aktivitäten im Rahmen des Projekts seit Veröffentlichung des Entwurfs im Februar 2007. Der Stab stellt außerdem eine Liste der bedeutendsten Sachverhalte vor, die in den Stellungnahmen aufgebracht worden waren. Diese Themen bildeten die Grundlage zu einer ausführlichen Diskussion des SAC.

 

 

Überarbeitung der Verfassung 2008

 

Das Vorgehen bezüglich zweier Vorschläge – Einrichtung eines Überwachungsgremiums der IASCF und Erweiterung des IASB von 14 auf 16 Mitglieder – soll beschleunigt werden. Ein Dokument zur Stellungnahme soll im zweiten Quartal 2008 veröffentlicht werden. Sehen Sie hierzu auch unsere Nachricht vom 15. Februar 2008.

 

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der SAC-Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

16. Februar 2008: Rechnungslegungsbeirat der SEC unterbreitet 12 Vorschläge

Der Beratende Ausschuss der SEC zu Verbesserungen in der Rechnungslegung hat einen Fortschrittsbericht an die Kommission übergeben (in englischer Sprache, 989 KB). In dem Bericht werden 12 ausgearbeitete Vorschläge, konzeptionelle Ansätze sowie gegenwärtig identifizierte Sachverhalte, die der zukünftigen Erörterung bedürfen, ausgeführt.
Die 12 Vorschläge des Rechnungslegungsbeirats der SEC:
  1. Rechnungslegungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) sollten auf Geschäftsvorfällen und nicht auf Branchen fußen. An sich sollte die SEC empfehlen, dass jedes neue Projekt, das der FASB als gemeinsames oder eigenständiges aufnimmt, auf der Grundlage von Geschäftsaktivitäten und nicht auf Branchen ausgestaltet ist. Jedes neue Projekt sollte die Abschaffung branchenspezifischer Leitlinien in den relevanten Gebieten als gesonderte Zielsetzung beinhalten, es sei denn, dass die Beibehaltung branchenspezifischer Leitlinien in seltenen Umständen unter Kosten-Nutzen-Abwägungen gerechtfertigt werden kann.
  2. GAAP sollte auf der Annahme fußen, dass es keine formell veröffentlichte Bilanzierungsalternative gibt. Die SEC sollte empfehlen, dass jedes neue Projekt, das der FASB als gemeinsames oder eigenständiges aufnimmt, keinen weiteren Wahlrechte einräumt, es sei denn, dass dies im seltenes Ausnahmefall gerechtfertigt werden kann. Jedes neue Projekt sollte die Abschaffung bestehender Bilanzierungswahlrechte in den relevanten Gebieten als gesonderte Zielsetzung beinhalten, es sei denn, dass Wahlrechte in seltenen Umständen unter Kosten-Nutzen-Abwägungen gerechtfertigt werden können.
  3. Zur Verbesserung der Rechnungslegung ist die Erhöhung der Zahl der Vertreter der Anleger in Standard setzenden Gremien von zentraler Bedeutung. Nur wenn die Anlegersicht von allen Parteien ausreichend gewürdigt wird, wird das Ergebnis des Standardsetzungsprozesses die Bedürfnisse derer erfüllen, für die es in erster Linie gedacht ist.
  4. Die SEC sollte die Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) bei der Verbesserung der Verfassung des FASB. Dies schließt die Unterstützung der Veränderungen der FAF ein, die diese in ihrer Aufforderung zur Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an Aufsicht, Struktur und Arbeitsweise von FAF, FASB und GASB ausgeführt hat, mit kleineren Änderungen, was die Zusammensetzung von FAF und FASB angeht.
  5. Die SEC sollte den FASB ermutigen, seinen Standardsetzungsprozess und die Zeitschiene zu verbessern, und zwar wie folgt:
    Aufzählung Schaffung einer formellen Agenda-Beratungsgruppe, in der Vertreter v.a. der Anleger, der SEC, des PCAOB und andere Adressaten wie Ersteller und Prüfer vertreten sind.
    Aufzählung Verfeinerung der Verfahrensweise bei der Herausgabe neuer Standards durch: (1) Einführung einer Vorabdurchsicht durch Anleger, die der Beurteilung der erwarteten Vorteile für die Anleger dienen soll, (2) Verbesserung der Kosten-Nutzen-Analysen und (3) Verpflichtung auf verbesserte Feldbesuche und Feldtests.
    Aufzählung Verbesserung des Rückschauprozesses für neue Standards mittels Durchführung von Beurteilung nach der Einführung eines jeden bedeutenden neuen Standards, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Jahren nach dessen Inkrafttreten, um Auslegungsfragen zu adressieren und Unterschiede der Bilanzierungspraxis bei der Anwendung des Standards zu verringern - sofern das erforderlich sein sollte.
    Aufzählung Verbesserung der Prozesse, um bestehende Standards auf dem Laufenden zu halten und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld widerzuspiegeln, indem die bestehenden Standards regelmäßig einer Beurteilung unterzogen werden.
  6. Der Anzahl der Parteien, die formell oder informell GAAP auslegen, und der Umfang auslegender Umsetzungsleitlinien sollten weiter verringert werden.
  7. FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht, Leitlinien herausgeben, mit denen das Konzept der Wesentlichkeit gestärkt wird.
  8. FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht, Leitlinien herausgeben, wie man einen Fehler im Einklang mit den Prinzipien, die in diesem Bericht dargestellt werden, korrigiert – grundsätzlich weniger Neudarstellungen von Abschlüssen früherer Perioden.
  9. FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht, Leitlinien zur Anwendung der Wesentlichkeit im Hinblick auf gefundene Fehler in früheren Zwischenperioden entwickeln und herausgeben und wie man diese Fehler berichtigt.
  10. Die SEC sollte ein Beurteilungsrahmenkonzept für Beurteilungen im Rahmen der Bilanzierung einführen. Der PCAOB sollte gleichfalls eine ähnliches Rahmenkonzept im Hinblick auf Beurteilungen im Rahmen von Prüfungen einführen. [...] Das vorgeschlagene Rahmenkonzept, das auf Beurteilungen im Zusammenhang mit Bilanzierungsfragen anzuwenden ist, würde die Auswahl und Anwendung von Bilanzierungsprinzipien sowie Schätzungen und Beurteilung von Schätzungen im Zusammenhang mit der Anwendung eines Bilanzierungsprinzips beinhalten.
  11. Die SEC sollte auf lange Sicht die Einreichung von XBRL-fähigen Abschlüssen zur Pflicht machen, nachdem bestimmte Vorbedingungen erfüllt sind.
  12. Die SEC sollte eine neue umfassende Auslegungsverordnung im Hinblick auf die Verwendung von Internetseiten von Unternehmen für die Angabe von Unternehmensinformationen herausgeben. Die Leitlinien sollten Sachverhalte wie die Haftung für Informationen, die in zusammenfassender Form dargestellt werden, die Behandlung von Informationen, bei denen auf Internetseiten des Unternehmens oder Anderer verlinkt wird, die Behandlung von Angaben, die nicht auf GAAP basieren, und GAAP-Überleitungen sowie die Klarstellung der öffentlichen Verfügbarkeit von Informationen, die auf den Internetseiten eines berichtenden Unternehmens angegeben werden, behandeln.

 

 

16. Februar 2008: SEC schlägt ausschließlich elektronische Angaben für ausländische Emittenten vor

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat dafür gestimmt, Änderungen vorzuschlagen, um die Angabevorschriften für ausländische Unternehmen zu modernisieren. Darunter fällt auch die Abschaffung des Erfordernisses nach Einreichungen in Papierform. Die SEC schlägt ferner vor, die Frist für die Abgabe von Jahresabschlüssen, die von ausländischen Emittenten auf Formblatt 20-F eingereicht werden, nach einer zweijährigen Übergangsfrist für große Unternehmen von sechs Monaten auf 90 Tage nach Geschäftsjahrsende und für alle anderen auf 120 Tage zu verkürzen. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier.

 

 

16. Februar 2008: Heads Up-Newsletter zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Unsere amerikanischen Kollegen haben die Ausgabe vom 15. Februar 2008 des Heads Up-Newsletters (in englischer Sprache, 119 KB) veröffentlicht, in welchem die jüngsten Aktivitäten des FASB zu zwei Positionspapieren des Stabs zum Standard 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zusammenfassen:

 

Aufzählung FAS 157-2, wodruch das Datum des Inkrafttretens von Standard 157 in Teilen verschoben wird sowie
Aufzählung FAS 157-1, der den FASB-Standard Nr. 13 Bilanzierung von Leasingverhältnissen sowie andere Verlautbarungen, die sich mit der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Klassifizierung des Leasingverhältnisses oder der Bewertung nach Standard 13 befassen, von dem Anwendungsbereich von Standard 157 ausnimmt.

 

Der IASB arbeitet an einem Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Im November 2006 hatte der IASB ein Diskussionspapier mit einem Begleitdokument herausgegeben, in welchem er um Stellungnahmen zu FAS 157 bat. Der Board beabsichtigt, zu diesem Thema öffentliche Gespräche am Runden Tisch im zweiten Quartal 2008 abzuhalten.

 

 

16. Februar 2008: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die erste Ausgabe eines neuen Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Diese Ausgabe beinhaltet einen Zeitstrahl für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr und Links auf verschiedene Konvergenzaktivitäten von Deloitte. Zukünftige Ausgaben werden sich mit Updates zur Konvergenz mit IFRS in Kanada, darauf bezogenen Tätigkeiten von Deloitte, fachlichen Informationen sowohl Hinweisen und Werkzeugen befassen, um kanadischen Unternehmen und anderen bei der IFRS-Umstellung zu helfen. Weitere Informationen:

 

Aufzählung Countdown-Newsletter in englischer Sprache (368 KB)
Aufzählung Countdown-Newsletter in französischer Sprache (414 KB)

 

 

15. Februar 2008: Beschleunigtes Vorgehen hinsichtlich IASCF-Aufsichtsorgan und IASB-Erweiterung

In unserer Nachricht vom 11. Februar 2008 hatten wir von zwei vorgeschlagenen Änderungen der Struktur der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, und der Struktur des IASB selbst berichtet. Diese Änderungen werden im Rahmen der Überarbeitung der Verfassung 2008 erwogen, die im Laufe dieses Jahres in Angriff genommen werden soll. Die Vorschläge sind die folgenden:

  1. Einrichtung eines 'Überwachungsgremiums' aus Stellvertretern offizieller Organisationen einschließlich der Wertpapieraufsichten. Diese Gruppe würde Ernennungen von Treuhändern genehmigen und die Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder sowie die Angemessenheit der jährlichen Finanzierungsvereinbarungen und das Gesamtbudget prüfen.
  2. Ausweitung des IASB von derzeit 14 Mitgliedern auf 16 Mitglieder. Während die bestehenden verfassungsgemäßen Kriterien für die Auswahl der Mitglieder weiterhin beachtet werden sollen, erwägen die Treuhänder, ob sie auch Mindestkriterien für die Einhaltung einer geographischen Balance festschreiben sollen. Die derzeit in Betracht gezogene Balance sähe vier Mitglieder aus Europa vor, vier aus Nordamerika, vier aus dem asiatisch-pazifischen Raum und vier mit beliebigem geographischen Hintergrund.
Auf der gestrigen Sitzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council,SAC) berichteten der Treuhänder Antonio Vegezzi und der geschäftsführende Direktor der IASCF, Thomas Seidenstein, dass die Treuhänder beabsichtigten, ihren Überlegungen zu diesen beiden Themen absolute Priorität einzuräumen. Daher wird erwartet, dass im Laufe des zweiten Quartals 2008 offizielle Vorschläge zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht werden können. Es wurde auch angekündigt, dass die weitere Überarbeitung der Verfassung im dritten Quartal 2008 in Angriff genommen werden wird und etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen würde.

 

 

15. Februar 2008: IFRS-Konzeptpapier der kanadischen Wertpapierverwaltung

Die kanadische Wertpapierverwaltung (Canadian Securities Administrator, CSA) – das Konsortium der Wertpapieraufsichtsbehörden der kanadischen Provinzen – bitte um öffentliche Stellungnahmen zum CSA-Konzeptpapier 52-402. In dem Konzeptpapier werden Sachverhalte im Zusammenhang mit der Wertpapierregulierung im Hinblick auf Kanadas kommende Übernahme der IFRS erörtert. Der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) schlägt vor, dass alle kanadischen öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen die kanadischen IFRS-Gegenstücke zum 1. Januar 2011 anwenden müssen. Da sich die Regeln der CSA auf die kanadischen Rechnungslegungsgrundsätze, wie sie vom AcSB ausgearbeitet wurden, beziehen, erwägt die CSA die Notwendigkeit einer Änderung dieser Regeln und erbittet Rückmeldung zu den folgenden drei Hauptsachverhalten:

 

Aufzählung Anwendung der IFRS durch inländische Unternehmen vor dem 1. Januar 2011. Die CSA-Mitglieder tendieren dazu, die Anwendung der IFRS ab 2009 zu erlauben, zwei Jahre früher als der vom AcSB ausgesprochene verpflichtende Übergang.
Aufzählung Anwendung von US GAAP durch inländische Unternehmen. Gegenwärtig dürfen kanadische Unternehmen, die bei der US-amerikanischen Börsen- und Wertpapieraufsicht SEC registriert sind, US-amerikanische statt kanadische Rechnungslegungsgrundsätze anwenden. Die CSA-Mitglieder sind vorläufig zu dem Schluss gelangt, einem inländischen Emittenten ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr zu gestatten, US GAAP anzuwenden. Ein Ausnahme besteht für derzeit schon nach US GAAP bilanzierende unternehmen, denen eine Übergangsfrist von fünf Jahren (d.h. bis 2013) eingeräumt werden soll.
Aufzählung Bezugnahme auf IFRS anstatt auf kanadische Rechnungslegungsgrundsätze in den den CSA-Wertpapierregelungen. Der gegenwärtige Plan des AcSB sieht vor, die IFRS in die kanadischen Rechnungslegungsvorschriften zu übernehmen und den Ausdruck 'kanadische Rechnungslegungsgrundsätze' weiter zu verwenden. Die CSA-Mitglieder sind mit der Terminologie nicht einverstanden und vertreten die Ansicht, dass der Prüfungsbericht sich auf die IFRS, wie sie vom IASB angenommen wurden, statt auf kanadische Rechnungslegungsgrundsätze beziehen sollte. Die CSA ist sich dessen bewusst, dass Änderungen an einigen Gesetzen erforderlich sein könnten.

 

Stellungnahmen zum Konzeptpapier sollten bis zum 13. April 2008 übermittelt werden. Weitere Informationen in englischer Sprache:

Aufzählung Konzeptpapier der CSA (62 KB)
Aufzählung Presseerklärung der CSA (131 KB)

 

 

15. Februar 2008: IVSC gibt vorläufigen Rat der Treuhänder bekannt

Das International Valuation Standards Committee (IVSC) hat seinen vorläufigen Rat der Treuhänder bekanntgegebene, der die Umstrukturierung des IVCS überwachen soll. Die Umstrukturierung war im November 2007 angekündigt worden (siehe dazu unsere Nachricht vom 29. November 2007). Die Umstrukturierung wird das IVCS zu einer unabhängigen, Standards setzenden Organisation machen, die internationale Bewertungsstandards, die von den internationalen Kapitalmärkten akzeptiert werden, entwickelt. Der frühere Treuhänder der IASC-Stiftung, Jens Røder ,und der ehemalige Vorsitzende des IASC, Michael Sharpe, gehören zu den vorläufigen Treuhändern des IVSC. Die Presseerklärung zu den vorläufigen Treuhändern des IVSC finden Sie hier (in englischer Sprache, 33 KB)

 

 

15. Februar 2008: IAS Plus-Newsletter zu kündbaren Finanzinstrumenten

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den Änderungen an IAS 32 und IAS 1 in Bezug auf kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen veröffentlicht (in englischer Sprache, 101 KB). In unserer gestrigen Nachricht informierten wir über diese Änderungen. Alle zurückliegenden Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich hier für ein kostenfreies Email-Abonnement eintragen.

 

 

15. Februar 2008: Kanada bestätigt 2011 als Jahr des Übergangs auf IFRS

Der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) hat bestätigt, dass die Verwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) ab 2001 für öffentlich rechenschaftspflichtige, gewinnorientierte Unternehmen verpflichtend wird. Die IFRS werden Kanadas derzeitige nationale Rechnungslegungsvorschriften für diese Unternehmen ersetzen. Dabei handelt es sich um börsennotierte und andere gewinnorientierte Unternehmen, die gegenüber großen oder unterschiedlichen Gruppen von Adressaten Verantwortung tragen. Das offizielle Datum des Übergangs ist für Zwischen- und Jahresabschlüsse der Beginn des Geschäftsjahrs, das am oder nach dem 12. Januar 2011 beginnt. Nicht börsennotierte Unternehmen (nicht öffentliche rechenschaftspflichtige Unternehmen) sowie nicht gewinnorientierte Organisationen sind zur Anwendung der IFRS ab 2011 nicht verpflichtet, dürfen sie aber anwenden. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier (50 KB).

 

 

14. Februar 2008: IASB veröffentlicht Neufassung von IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Der International Accounting Standards Board hat IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung im Hinblick auf die Klassifizierung von kündbaren Finanzinstrumenten und von Verpflichtungen, die lediglich im Liquidationsfall entstehen, in der Bilanz geändert. Nach der bestehenden Fassung von IAS 32 sind Instrumente als finanzielle Verbindlichkeiten zu klassifizieren, wenn der Emittent verpflichtet werden kann, Bargeld oder andere finanzielle Vermögenswerte für die Rücknahme oder den Rückkauf eines Finanzinstruments abzugeben. Diese Vorschrift wurde u.a. von deutscher Seite kritisiert, weil infolgedessen gesellschaftsrechtliches Kapital aufgrund von Kündigungsrechten der Gesellschafter als Verbindlichkeit zu klassifizieren ist.

Infolge der Änderungen werden einige Finanzinstrumente, die derzeit die Definition einer finanziellen Verbindlichkeit erfüllen, als Eigenkapital klassifiziert, weil sie den nachrangigsten Anspruch auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen. Die Änderungen beinhalten detaillierte Anforderungen, sind aber im Großen und Ganzen auf Folgendes zurückführbar:

 

Aufzählung Kündbare Instrumente, die allen anderen Klassen von Instrumenten im Rang nachgehen und den Inhaber zu einem proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmen im Falle dessen Liquidation berechtigen. Ein kündbares Finanzinstrument gibt dem Inhaber das Recht, das Instrument gegen bar oder andere finanzielle Vermögenswerte zurückzugeben oder wird fällt automatisch an den Emittenten bei Eintritt eines unsicheren zukünftigen Ereignisses, Tod oder Eintritt in den Ruhestand des Halters des Instruments zurück.
Aufzählung Instrumente oder Teile von Instrumenten, die allen anderen Instrumentenklassen im Rang nachgehen und die einem Unternehmen nur im Liquidationsfall die Verpflichtung auferlegen, an ein anderes Unternehmen einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens abzugeben.

 

Der Board hat daneben IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert und neue Angabevorschriften hinzugefügt, die sich auf kündbare Instrumente und Verpflichtungen im Liquidationsfall beziehen. Die Änderungen gehen auf Vorschläge zurück, die vom Board im Juni 2006 in einem Entwurf veröffentlicht wurden. Die endgültige Fassung weist gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erhebliche Änderungen auf, die auf intensive Beratungen mit dem DRSC zurückgehen. Die Neufassung sollte deutschen Personengesellschaften im Regelfall eine Eigenkapitalklassifizierung ihres gesellschaftsrechtlichen Kapitals im IFRS-Jahresabschluss erlauben. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung statthaft ist. Europäische IFRS-Anwender haben zuvor die Übernahme der Neufassung in europäisches Recht abzuwarten. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 51 KB).

 

 

13. Februar 2008: IDW nimmt Stellung zur Transparenzrichtlinie

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen bezüglich des Referentenentwurfs zur Durchführungsverordnung der Transparenzrichtlinie. Neben verschiedenen Vorschlägen zu sprachlicher Klarstellung und zu verdeutlichenden Referenzen wird in der Stellungnahmen insbesondere auch § 11 des Entwurfs adressiert: Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen. Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Personen zu marktüblichen Bedingungen die Vorschriften des Entwurfs nicht deckungsgleich mit denen in IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen sind. Aus Gründen internationaler Einheitlichkeit und der Vermeidung zusätzlicher Kosten schlägt das IDW daher vor, die Angabevorschriften aus IAS 24 zu übernehmen. Nachfolgend ein entsprechender  Auszug aus der Stellungnahme, die Sie in Gänze auf der Internetseite des IDW finden können (88 KB).

 

Sind auf den verkürzten Abschluss nicht die in § 315a Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards anzuwenden, haben Unternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien begeben, nach § 11 Abs. 2 TranspRLDV-RefE wesentliche nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahe stehenden Personen anzugeben. [...] Nach IAS 24.17 sind hingegen nicht nur die zu nicht marktüblichen Bedingungen abgeschlossenen Geschäfte anzugeben, sondern alle Geschäfte mit nahe stehenden Personen.

 

[Durch Übernahme der Regelungen aus IAS 24] könnte ein Gleichklang zwischen den nationalen und den internationalen Vorschriften und den darauf basierenden Informationen über Geschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen erreicht werden. Darüber hinaus wäre auch eine Einheitlichkeit zwischen Einzel- und Konzernabschluss bezüglich der Berichtsprozesse und des Informationsniveaus gewährleistet und zusätzliche Kosten würden somit vermieden.

 

Sollte die vorgesehene Vorschrift beibehalten werden, impliziert eine Angabe nur der nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, dass alle übrigen Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen auf marktüblichen Konditionen basieren. Somit wäre der Abschlussprüfer u.U. mit der Notwendigkeit konfrontiert, nicht nur – wie dies etwa bei der Prüfung eines IFRS-Abschlusses erforderlich ist – die Vollständigkeit der Angaben zu den Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu beurteilen, sondern in Bezug auf all diese Geschäfte auch deren Marktkonformität einzuschätzen. Diese Aufgabe ist bei vertretbarem Aufwand nicht zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund hat letztlich auch das IASB bei der Verabschiedung von IAS 24 darauf verzichtet, Angaben zur Marktkonformität von related party transactions zu fordern.

 

 

12. Februar 2008: Ergebnisse der 117. Sitzung des DSR

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 29. und 30. Januar 2008 seine 117. Sitzung  in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Februar 2008 hier herunterladen (33 KB).
Aufzählung Der DSR diskutierte die Beantwortung der Fragebögen der Europäischen Kommission zu erwartenden Auswirkungen der Anwendung von IFRIC 12 Service Concessions und IAS 23 Borrowing Costs.
Aufzählung Der Deutsche Standardisierungsrat informierte sich über die Anhörung im Bundesministerium der Justiz zum Referentenentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und diskutierte Formulierungsentwürfe für ausgewählte Übergangsvorschriften.
Aufzählung Der DSR verschaffte sich einen Überblick über den aktuellen Stand des IASB-Projekts Framework Phase A.
Aufzählung Dem DSR lag erstmals ein Stellungnahmeentwurf zum ED of Proposed Amendments to IFRS 2 and IFRIC 11 vor, der diskutiert wurde. Die Diskussion wird der Rat in seiner nächsten Sitzung fortsetzen.
Aufzählung Ebenso diskutierte der DSR den ihm vorliegenden Stellungnahmeentwurf zum ED of Proposed Amendments to IFRS 1 and IAS 27. Die Stellungnahme wird der Rat im Umlaufverfahren verabschieden.
Aufzählung Der Deutsche Standardisierungsrat beschäftigte sich mit den vom IASB veröffentlichten Änderungen zu IFRS 3 und IAS 27 im Rahmen des Business Combinations Projekts Phase II. Es ist geplant die Diskussion bezüglich des Endorsement in den nächsten Ratssitzungen fortzusetzen.
Aufzählung Außerdem informierte sich der DSR über den Fortgang des Projektes „PAAinE/EFRAG/DSRDiskussionspapier zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital“ und besprach die drei im FASB-Preliminary Views-Papier enthaltenen Ansätze zur Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital.

 

 

12. Februar 2008: Zwei neue Standards für den öffentlichen Sektor

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat zwei neue internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) herausgegeben, die die Konvergenz der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) voranbringen:

 

Aufzählung IPSAS 25 Leistungen an Arbeitnehmer: In IPSAS 25 werden die Anforderungen für die vier Kategorien von Leistungen an Arbeitnehmer, die im IASB-Standard IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer dargestellt werden, aufgeführt. Diese umfassen kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielweise Löhne und Sozialabgaben, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der neue IPSAS behandelt außerdem Sachverhalte, die dem öffentlichen Sektor eigen sind, wie beispielsweise den risikofreien Diskontierungssatz in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Behandlung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von Zusammensetzungen von Sozialversicherungsplänen und Leistungen in Form von Erwerbsunfähigkeitsrenten. IPSAS 25 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.
Aufzählung IPSAS 26 Wertminderung von zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerten: Einige Unternehmen des öffentlichen Sektors (außer Staatsunternehmen, die sowieso schon die vollen IFRS anwenden) können Vermögenswerte mit dem Hauptzweck halten und betreiben, einen wirtschaftlichen Gewinn zu erwirtschaften (und nicht eine öffentliche Dienstleistung zu erbringen). IPSAS 26, der auf IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten aufbaut, ist auf solche Vermögenswerte anzuwenden. in ihm werden die Prozeduren dargestellt, mit deren Hilfe ein Unternehmen bestimmen kann, ob ein zahlungmittelgenerierender Vermögenswert zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen oder Dienstleistungspotenzial verloren hat. IPSAS 26 stellt weiterhin sicher, dass Verluste aus Wertminderungen im Abschluss des Unternehmens erfasst werden. Vermögenswerte, die nicht zu Zwecken der Generierung von Zahlungsmitteln gehalten und betrieben werden und hauptsächlich zum Zwecke der Bereitstellung von Dienstleistungen dienen, werden in einem eigenen Standard IPSAS 21 Wertminderung von nicht zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerten behandelt. IPSAS 26 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. April 2009 beginnen.

 

Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IFAC.

 

 

11. Februar 2008: Vorschläge der IASCF zu Aufsichtsgremium und Vergrößerung des IASB

Im November 2007 hatte die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, Vorschläge bezüglich der Verbesserung der Führungsstrukturen der Organisation und der Stärkung der öffentlichen Rechenschaftspflicht gemacht (s. unsere Nachricht vom 7. November 2007). Diese Vorschläge schlossen die Gründung eines Aufsichtsgremiums aus Mitgliedern offizieller Institutionen einschließlich der Wertpapieraufsichtsbehörden mit ein. Dieses Gremium sollte die Ernennung von Treuhändern genehmigen und deren Aufsichtstätigkeiten prüfen sowie die Angemessenheit der jährlichen Finanzierungsvereinbarungen und des Gesamtbudgets überwachen. Der Vorschlag zur Gründung eines Aufsichtsgremiums wurde von der IOSCO, der SEC, der Europäischen Kommission und der FSAJ gemeinschaftlich unterstützt. Daraufhin nahmen die Treuhänder Beratungen mit den wichtigsten Interessengruppen zu diesen Vorschlägen auf, die zu einer Überarbeitung der Verfassung führen sollen, die im Laufe dieses Jahres beginnen soll. Auf ihrer Sitzung am 29. und 30. Januar 2008 kamen die Treuhänder zu den folgenden weiteren Beschlüssen hinsichtlich einer Überarbeitung der Verfassung (lesen Sie auch die Presserklärung in englischer Sprache, 66 KB):

 

Aufzählung Raschere Erörterungen bezüglich des Aufsichtsgremiums: Die Treuhänder werden ihre Erörterungen ihrer Vorschläge bezüglich, Größe, Zusammensetzung und Auftrag des Überwachungsgremiums vorantreiben, um möglichst in der zweiten Jahreshälfte 2008 zu abschließenden Beschlüssen zu kommen. Erste Vorschläge werden im zweiten Quartal 2008 zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht.
Aufzählung Vorschlag, den IASB auf 16 Mitglieder zu erweitern: Gleichzeitig werden die Treuhänder vorschlagen, die Anzahl der Mitglieder des IASB schrittweise auf 16 zu erweitern. Während die bestehenden verfassungsgemäßen Kriterien für die Auswahl der Mitglieder weiterhin beachtet werden sollen, erwägen die Treuhänder, ob sie auch Mindestkriterien für die Einhaltung einer geographischen Balance festschreiben sollen.
Aufzählung Erweiterter Konsultationsprozess zu anderen Verfassungsfragen: Die Treuhänder beabsichtigen, in der ersten Jahreshälfte 2008 ein Diskussionspapier zu veröffentlichen, mit dem Stellungnahmen und Vorschläge zu anderen Bestandteilen der Verfassung erbeten werden sollen. Die Treuhänder werden versuchen, diese umfassendere Überarbeitung der Verfassung bis Ende 2009 abzuschließen.

 

Wir haben eine eigene Seite zur Überarbeitung der Verfassung eingerichtet. Eine dauerhafte Verknüpfung darauf finden Sie in der rechten Spalte unserer Startseite unter „IASB-Projekte und Sitzungen".

 

 

11. Februar 2008: Besucherzahlen auf IAS Plus weiter im Aufwärtstrend

Die Besucherzahlen auf IAS Plus.de steigen weiter im zweistelligen Bereich. Die Anzahl der Besucher im Januar 2008 betrug 26.474 (Januar 2007: 17.431). Damit ist ein Anstieg von knapp 52% zu verzeichnen. Die Anzahl der Seitenaufrufe stieg um knapp 33% auf 45.233 Aufrufe im Januar 2008 (Januar 2007: 34.033). Im Jahresdurchschnitt griffen 2007 pro Monat rund 20.400 Besucher auf unsere Seiten zu bei ca. 37.400 Seitenaufrufen. Die nachfolgende Grafik zeigt Ihnen die Zugriffe auf IAS Plus.de von Januar 2007 bis Januar 2008.

 

 

Die per Domain eindeutig zuzuweisenden Zugriffe, die nicht von freien Toplevel-Domains (.com, .net) aus erfolgen (knapp 25% der Gesamtmenge), stammen zu rund 79% aus Deutschland und zu knapp 20% aus der Schweiz und Österreich. Weitere regelmäßige Zugriffe verzeichnen wir aus den Beneluxländern, Italien, Großbritannien und Frankreich.

 

 

10. Februar 2008: SEC fährt mit Planungen an IFRS für US-Unternehmen fort

In einer Rede mit dem Titel Das Arbeitsprogramm der SEC für 2008, die der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, hielt, erörterte er eine breite Palette von Sachverhalte, denen die SEC derzeit ausgesetzt ist. Einer der Sachverhalt bezieht sich auf die Planung eines Ansatzes, IFRS für US-amerikanische, bei der SEC registrierte Unternehmen anwendbar zu machen. Die Rede können Sie hier einsehen (in englischer Sprache). Hier ist ein Ausschnitt, der sich auf IFRS bezieht:

Infolge des bedeutenden Fortschritts, der bei der Entwicklung der IFRS als qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandard gemacht wurde – und angesichts ihrer zügigen und wachsenden Akzeptanz rund um die Welt – hatte sich die Kommission im vergangenen Jahr einstimmig dafür ausgesprochen, den nächsten Schritt auf dem 'Fahrplan' der SEC, der vor drei Jahren bekannt gegeben wurde, zu nehmen. Dementsprechend können ausländischen Emittenten ihre Abschlüsse nunmehr unter Anwendung der IFRS vorlegen, ohne dass es erforderlich wäre, einen zweiten Satz Bücher nach US GAAP zu führen.

Im letzten August gab die Kommission dann einen Konzeptentwurf heraus, in dem sie Rat zu der Frage einholen wollte, ob US-Emittenten gestattet werden sollte, Abschlüsse wahlweise nach IFRS aufzustellen. Und im Dezember 2007 hielten wir zu diesem Thema Gespräche am Runden Tisch ab und hörten mehr als zwei Dutzend Experten an. Die vielen Stellungnahmen, die die Kommission erhalten hat, machen eines unglaublich deutlich: Die schnell wachsende Akzeptanz der IFRS als qualitativ hochwertigem Bilanzierungsstandard im Rest der Welt wird das Konvergenzprojekt zwischen US GAAP und IFRS für US-amerikanische Anleger und Emittenten zunehmend bedeutender machen. Im Jahr 2008 werden der Bereich Unternehmensfinanzen und das Büro der Abteilung Rechnungslegung unter der Leitung von Wayne Carnall und Julie Erhardt der Kommission formell einen aktualisierten 'Fahrplan' vorgeschlagen, in welchem ein Zeitplan und entsprechende Meilensteine zu den Bedingungen des Zeitplans vorschlagen werden, um weitere Fortschritte hin zur Anerkennung der IFRS in diesem Land zu machen.

 

 

9. Februar 2008: IOSCO drängt auf Angaben zu Subprime-Ausleihungen

Der Fachausschuss der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat vier maßgebliche Schritte benannt, die von den Marktakteuren unternommen werden sollen, um das Vertrauen in das Marktgeschehen, das durch die Subprime-Finanzmarktkrise erschüttert wurde, wiederherzustellen. Die Erklärung von IOSCOs Fachausschuss können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 29 KB). Nachfolgend listen wir die vier Schritte aus IOSCOs Erklärung auf:

 

Vier Schritte, die Marktakteure unternehmen können, um dabei zu helfen, das Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit des Marktes wiederherzustellen:
  1. Die Finanzinstitutionen werden aufgefordert , die Informationen, die am Primärmarkt für strukturierte Finanzinstrumente vorliegen, zu verbessern.
  2. Die Marktakteuer sollten zusammenarbeiten, um Informationen zu identifizieren, die bei der Erreichung eines angemessenen Transparenzniveaus im Sekundärmarkt relevant und nutzbringend wären.
  3. Die Finanzinstitutionen sollten dem Markt den Umfang und das Ausmaß ihrer Risikopositionen im Hinblick auf strukturierte Finanzinstrumente genau und vollständig angeben.
  4. Institutionelle Investoren und Vermögensverwalter werden aufgefordert, rigide Verfahrensprozesse hinsichtlich ihrer Beurteilung zu entwickeln und einzuhalten, bevor irgendeine Investition in komplexe strukturierte Produkte getätigt wird.

 

 

8. Februar 2008: Stellungnahmen des DSR zum BilMoG und zur Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung

Der Deutsche Standardisierungsrat hat eine ergänzende Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) sowie eine Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 (Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung – RefE-TranspRLDV) verabschiedet.

 

 

8. Februar 2008: RIC-Papier zu den Auswirkungen der gesetzlichen Erhöhung des Renteneintrittsalters auf die Bilanzierung nach IAS 19

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee des DRSC (RIC) hat ein Positionspapier (52 KB) zu den Auswirkungen der gesetzlichen Erhöhung des Renteneintrittsalters aufgrund des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes auf die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne nach IAS 19 veröffentlicht. Im Rahmen des Papiers wird klargestellt, in welchen Fallkonstellationen nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand entsteht und unter welchen Umständen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste zu berücksichtigen sind.

 

 

8. Februar 2008: Tagesordnung für die Boardsitzung im Februar

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 19. Februar, bis Donnerstag, den 21. Februar 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder. Der Board wird sich außerdem am Donnerstag, den 14. Februar, und Freitag, den 15. Februar 2008 zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Agenda dieser Sitzung finden Sie hier.

 

19. bis 21. Februar 2008, London

 

Dienstag, 19. Februar 2008 (nur nachmittags)

 

Aufzählung Versicherungen – Überblick über die Stellungnahmen, die zum Diskussionspapier vom Mai 2007 eingegangen sind
Aufzählung Rahmenkonzept – Sachverhalte, die während des Entwurfs aufgetreten sind:
Aufzählung Phase A (Zielsetzung und qualitative Merkmale), Entwurf
Aufzählung Phase D (Berichtseinheit), Diskussionspapier

 

Mittwoch, 20. Februar 2008 (nur vormittags)

 

Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS - 2006/2007 – Analyse der Stellungnahmen, die zum Entwurf vom 11. Oktober 2007 eingegangen sind

 

Donnerstag, 21. Februar 2008 (nur nachmittags)

 

Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Aufzählung Schulden: Änderungen an IAS 37

 

 

8. Februar 2008: Noticias sobre información financiera internacional

Unsere kolumbianischen Kollegen haben die Januarausgabe des IAS Plus-Newsletters ins Spanische übersetzt. In dem 38 Seiten umfassenden Newsletter wird über die Geschehnisse des 4. Quartals 2007, die sich beim IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen Finanzberichterstattung berichtet.

 

Aufzählung Laden Sie sich die spanische Ausgabe des Newsletters herunter (314 KB).
Aufzählung Zurückliegende englischsprachige Ausgaben finden Sie hier.

 

 

7. Februar 2008: IOSCO dringt auf klare Angaben hinsichtlich der Berichtsgrundlage

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) hat eine Verlautbarung veröffentlicht, mit der alle börsennotierten Unternehmen aufgefordert werden, den Anlegern gegenüber klare und deutliche Angaben hinsichtlich der für die Erstellung der Abschlüsse verwendeten Rechungslegungsgrundsätze zu leisten. IOSCO ist insbesondere besorgt, dass vor dem Hintergrund der Konvergenz weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards Anleger der Meinung sein könnten, dass alle Abschlüsse im Großen und Ganzen vergleichbar seien, selbst wenn sie auf Grundlage unterschiedlicher Rechnungslegungsgrundsätze erstellt würden. Dies würde im Allgemeinen der Fall sein, wenn in nationalen Rechnungslegungsstandards versichert würde, dass diese auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) basierten, wenngleich sie sie auch nicht vollständig umsetzten. Beispiel hierfür wären Rechtskreise, in denen Folgendes geschehe:

 

Aufzählung einige, aber nicht alle IFRS werden als nationale Rechnungslegungsstandards übernommen;
Aufzählung IFRS werden im Zuge der Übernahme geändert;
Aufzählung die Übernahme neuer oder geänderter IFRS einschließlich Interpretationen erfolgt mit zeitlicher Verzögerung; oder
Aufzählung es gibt Veränderungen hinsichtlich des Datums des Inkrafttretens oder der Übergangsregelungen.

 

Laden Sie sich die Presseerklärung der IOSCO (in englischer Sprache, 36 KB) herunter, die die vollständige Verlautbarung enthält. Nachfolgend haben wir für Sie die wesentlichen Prinzipien übersetzt.

 

Unternehmen, die Jahresabschluss- und Zwischenberichte auf Grundlage nationaler Standards erstellen, die übernommene oder veränderte IFRS sind, sollten zumindest die folgenden Angaben leisten:

 

  1. eine klare und eindeutige Angabe der Rechnungslegungsgrundsätze, auf denen die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen aufsetzen;
  2. eine klare Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen aller wesentlichen Bilanzierungsbereiche;
  3. ein Hinweis, wo die Rechnungslegungsstandards, die den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen zugrunde liegen, nachgeschlagen werden können;
  4. der Hinweis, dass der Abschluss in Übereinstimmung mit den IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellt ist, wenn dies der Fall ist; und
  5. der Hinweis, in welcher Hinsicht die Standards und das Rahmenkonzept von den IFRS wie vom IASB herausgegeben abweichen, wenn dies der Fall ist.

 

 

7. Februar 2008: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den IASB

Auf seiner Sitzung am 29. Januar 2008 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments einen Bericht über Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) und Governance des IASB (in englischer Sprache, 177 KB) verabschiedet. Über die Abstimmungsvorlage hatten wir in unserer Nachricht vom 5. Februar 2008 berichtet, der finalisierte Bericht liegt bisher nur in englischer Sprache vor. Nachfolgend eine Übersetzung der wichtigsten Schlussfolgerungen auf Grundlage der von den einzelnen Ausschussmitgliedern vorgebrachten Änderungsanträge:

 

Einbindung der EU in den Standardsetzungsprozess:

 

Aufzählung Die Mittel, die der Europäischen Union zur Verdeutlichung ihres Standpunkts (ARC, EFRAG) zur Verfügung stehen, gestatten der EU nicht, gleichberechtigt mit Staaten zu agieren, deren Strukturen auf den zentralisierten Zuständigkeiten der Regulierungs- und Aufsichtbehörden basieren (z. B. FASB und SEC in den USA oder ASBJ und FSA in Japan); die Schaffung einer einheitlichen europäischen Struktur bei gleichzeitiger Auflösung bereits bestehender Gremien für Rechnungslegungsfragen könnte zur Vereinfachung beitragen.
Aufzählung Das Europäische Parlament sollte einen früheren Einbezug in das IFRS-Endorsement-Verfahren gewährleisten.
Aufzählung „Carve-outs" sollten nur als letzter Ausweg in Anspruch genommen werden.

 

Struktur und Konsultationsprozess des IASB:

 

Aufzählung Der IASC-Stiftung (IASCF) und dem IAS-Board (IASB) mangelt es an Transparenz, Legitimität und Rechenschaftspflicht; sie unterliegen keiner demokratischen Kontrolle eines gewählten Parlaments oder einer Regierung. Eine Debatte bezüglich der Integrationsmöglichkeiten von IASCF/IASB in ein System internationaler Regelungen (IWF, Weltbank, OECD) sollte angestoßen werden.
Aufzählung Es sollte ein unabhängiges Aufsichtsgremium eingerichtet werden, an dem alle IASCF und IASB Interessenvertreter beteiligt sind, insbesondere jedoch  Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden. Dieses Gremium würde jährlich über den Prozess der internationalen Standardsetzung berichten, und  Auswahl und Ernennung der Treuhänder (Trustees) könnte durch ein derartiges Forum erfolgen.
Aufzählung Der IASB sollte seinen Konsultationsprozess verbessern, so dass die Interessen verschiedener Interessengruppen angemessen berücksichtigt werden.
Aufzählung Die Auswahlprozess für Mitglieder des IASB, des Standards Advisory Council (SAC) und des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) muss verbessert werden.

 

Standardsetzung durch den IASB:

 

Aufzählung Es muss eine stärkere Beteiligung der Treuhänder an der Überwachung des IASB und seines Arbeitsplans geben.
Aufzählung Das Europäische Parlament sollte bei der Erstellung des Arbeitsplans sowie der Festlegung von Schwerpunkten und Ausrichtung neuer Standardisierungsprojekte rechtzeitig eingebunden werden.
Aufzählung Es sollte in der Satzung der IASCF gewährleistet werden, dass das IASB Rechnungslegungslösungen entwickelt, die nicht nur fachlich korrekt sind, sondern auch das widerspiegeln, was aus Sicht der Nutzer (Anleger und Aufsichtsbehörden) und der Rechnungsleger notwendig und möglich ist.
Aufzählung Folgenabschätzungen für alle Projekte um Aufwand sollten vom IASB durchgeführt werden.
Aufzählung Ein Rechnungslegungsstandard sollte nur dann ausgearbeitet oder geändert werden, wenn sichergestellt ist, dass ein dringender Bedarf dafür besteht.
Aufzählung Bestimmten Aspekten sollte nach Meinung des Ausschusses besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden [s. Bericht Punkte 30(a) bis (g)].
Aufzählung Der IASB sollte die Anwendung das "fair value"-Prinzips begrenzen.
Aufzählung Es ist nach Meinung des Ausschusses eine weit verbreitete Auffassung unter KMU, dass der vom IASB vorgeschlagene Standard IFRS für KMU viel zu kompliziert ist. Der Ausschuss fordert die EU-Kommission auf, mit Blick auf einen europäischen Standard für KMU ein geeignetes Konsultationsverfahren in Gang zu setzen.
Aufzählung Die Vorsitzenden der IASCF und des IASB sollten dem Europäischen Parlament mindestens einmal pro Jahr Bericht über alle für das Parlament relevanten Fragen (v.a. Arbeitsagenda, Personalentscheidungen, Finanzierung, kontroverse Normen) erstatten.

 

 

 

6. Februar 2008: МСФО в кармане. 2007 год – IFRS in your Pocket auf Russisch

Unsere russischen Kollegen haben МСФО в кармане. 2007 год veröffentlicht (72 Seiten in russischer Sprache, 1.427 KB) – die russische Übersetzung von IFRS in your Pocket 2007. Dieser Taschenführer enthält die Zusammenfassungen aller IFRS und Interpretationen, die bis zum 30. Juni 2007 herausgegeben worden sind. Die Zusammenfassungen decken also alle IAS bis einschließlich IAS 41 und alle IFRS bis einschließlich IFRS 8 sowie alle Interpretationen bis einschließlich IFRIC 12 ab. Informationen über Deloitte Russland finden Sie hier (auch in englischer und französischer Sprache).

 

 

6. Februar 2008: Accounting Roundup – Ausgabe Januar 2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Januarausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 307 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

 

Entwicklungen beim FASB
Aufzählung FASB schlägt eine Position des Stabs vor, die einen Aufschub von Interpretation 48 für nicht öffentliche Unternehmen beinhaltet
Aufzählung FASB verabschiedet zwei Klarstellungen zur Anwendung der „verkürzten Methode" (Shortcut Method)
Aufzählung FASb veröffentlich seine Kodifizierung  der Rechnungslegungsstandards zur öffentlichen Prüfung
Aufzählung FASB schlägt Leitlinien zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts von Schulden vor

 

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

Aufzählung SEC ergänzt die Vollmachtsregelungen (Proxy Rules), um den Handel in elektronischen Foren zu erleichtern
Aufzählung SEC veröffentlicht Klarstellung bezüglich der Rechnungslegung in Übereinstimmung mit dem Rahmenkonzept zur vereinfachten Kündigung und zur Verlustvermeidung

 

Entwicklungen bei der PCAOB

Aufzählung PCAOB verabschiedet Prüfungsstandard Nr. 6 zur Bewertung der Konsistenz von Abschlüssen

 

Entwicklungen beim Governmental Accounting Standards Board (GASB)

Aufzählung US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) erbittet Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Änderungen der Aufsicht, der Struktur und den Tätigkeiten von FAF, FASB und GASB

 

Internationale Entwicklungen

Aufzählung IASB überarbeitet die Rechnungslegung für Unternehmenszusammenschlüsse und nicht beherrschende Anteile an Unternehmen
Aufzählung IASB ändert IFRS 2 zu anteilsbasierten Vergütungen
Aufzählung IFRIC schlägt Leitlinien zu Sachausschüttungen an Eigentümer vor
Aufzählung IFRIC schlägt Leitlinien zur Bilanzierung von Kundenbeiträgen vor

 

Andere Entwicklungen

Aufzählung US-amerikanische Regierungsrechnungsbehörde (Government Accountability Office, GAO) gibt Werkzeug für die Umsetzung ihrer Standards heraus
Aufzählung Vorstandsvorsitzende der Prüfungsgesellschaften schlagen Rahmenkonzept für prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandards vor

 

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

 

6. Februar 2008: Studie der IFRS-Darstellungs- und -angabepraxis in Großbritannien

Unsere britischen Kollegen haben die Darstellungs- und Angabepraxis nach IFRS bei 100 börsennotierten Unternehmen in Großbritannien auf Grundlage der zwischen August 2006 und Juli 2007 veröffentlichten Abschlüsse untersucht. Das Ziel der Untersuchung lag darin, Antworten auf die folgenden Fragen zu gewinnen:

 

Aufzählung Wie werden die in den IFRS enthaltenen Angabeforderungen in der Praxis interpretiert?
Aufzählung Was sind die zugrunde liegenden Trends in der Darstellung von IFRS-Abschlüssen?
Aufzählung In wieweit ist die Abschlusserstellung immer noch von den britischen Rechnungsgrundsätzen (UK-GAAP) beeinflusst?

 

Die in der Studie dargestellten Sachverhalte schließen unter anderem ein:
Aufzählung Was wird in den operativen Gewinn aufgenommen?
Aufzählung Leistungsmessung jenseits der Rechnungslegungsstandards
Aufzählung Wahl von SORIE oder SOCIE in der Darstellung der Veränderungen im Eigenkapital*)
Aufzählung Klassifizierungen in der Kapitalflussrechnung

 

*) SORIE: andere erfasste Erträge und Aufwendungen (Statement of Recognised Income and Expense); SOCIE: Eigenkapitalsveränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity)

Aufzählung Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aufzählung Angaben zu kritischen Beurteilungen und zu den Hauptquellen der Schätzunsicherheit
Aufzählung Segmentberichterstattung
Aufzählung leistungsorientierte Pensionspläne
Aufzählung Wertminderungen
Aufzählung Assoziierte Unternehmen und Joint Ventures

 

Laden Sie sich einer Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie herunter (in englischer Sprache, 747 KB).

 

 

5. Februar 2008: IFRS Taskuopas 2007 – IFRS in your Pocket auf Finnisch

Unsere finnischen Kollegen haben IFRS Taskuopas 2007 veröffentlicht (101 Seiten in finnischer Sprache, 354 KB) – die finnische Übersetzung von IFRS in your Pocket 2007. Dieser Taschenführer enthält die Zusammenfassungen aller IFRS und Interpretationen, die bis zum 30. Juni 2007 herausgegeben worden sind. Da nicht erwartet wird, dass vor dem Jahr 2009 größere Änderungen an den IFRS in Kraft treten, ist dieser Führer eine gute Zusammenfassung der gegenwärtigen Standards, die für die Abschlüsse 2007 und 2008 gelten. Eine Zusammenfassung der neuesten Änderungen, die 2009 in Kraft treten, ist der Veröffentlichung allerdings auch beigefügt.

 

 

5. Februar 2008: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den IASB

Auf seiner Sitzung am 29. Januar 2008 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments einen Entwurf eines Berichts über Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) und Governance des IASB (Abstimmungsvorlage in deutscher Sprache, 233 KB) verabschiedet. Der abschließende Bericht liegt nun vor (s. unsere Nachricht vom 7. Februar 2008).

 

 

5. Februar 2008: Zusammenkunft der Spitzen von SEC und EU-Kommission

Bei einer Zusammenkunft am 1. Februar 2008 tauschten sich der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, und der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, in einer umfassenden Diskussion über Themen des gemeinsamen Interesses aus. Dazu gehörten die gegenwärtige Marktvolatilität, Rechnungslegungsstandrads, staatlich kontrollierte Fondsgesellschaften (sogenannte Sovereign Wealth Funds), Kredit-Rating-Agenturen, Entwicklungen bei der Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL und die gegenseitige Anerkennung von Wertpapiervorschriften. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung der SEC.

 

 

5. Februar 2008: SEC startet eine kleine Kosten-Nutzen-Analyse von SOX 404

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine Kosten-Nutzen-Analyse der demnächst erscheinenden Testatserfordernis für kleinere Unternehmen nach Abschnitt 404(b) des Sarbanes-Oxley-Acts von 2002 in Auftrag gegeben. Die Studie wird Kosten- und Nutzendaten der „realen Welt" aus einem breiten Spektrum von Unternehmen sammeln und auswerten, die derzeit Abschnitt 404 nach den neu herausgegebenen Leitlinien für Unternehmen und Abschlussprüfer erfüllen. Darüber hinaus hat die SEC vorgeschlagen, die Testatserfordernis durch den Prüfer für kleinere Unternehmen nach Abschnitt 404(b) um ein weiteres Jahr auszusetzen – bis zu Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 enden. Diese Verzögerung würde Zeit für die Ausführung der Analyse gewähren. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung der SEC.

 

 

5. Februar 2008: IAS Plus-Newsletter zu 'Ausschüttungen' und 'Beiträgen'

Das Global IFRS Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IFRIC D23 und IFRIC D24 veröffentlicht (in englischer Sprache, 105 KB). IFRIC D23 befasst sich mit Sachausschüttungen, IFRIC D24 hat Kundenbeiträge zum Gegenstand. Beide Entwürfe wurden am 17. Januar 2008 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 25. April 2008 veröffentlicht. Alle zurückliegenden Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich für ein kostenloses Email-Abonnement hier eintragen.

 

 

4. Februar 2008: Positionspapier des RIC

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat ein Positionspapier zur bilanziellen Behandlung der Nachversteuerung von EK02 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 herausgegeben (49 KB). Die Nachversteuerung des bislang steuerfreien sog. EK02-Bestands wurde durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2008 in § 38 Abs. 4  bis 10 KStG geregelt. In Zusammenhang mit diesen Regelungen nimmt das RIC Stellung, ob und ggf. mit welchen Beträgen dieser Sachverhalt im IFRS-Abschluss zum 31. Dezember 2007 und an späteren Abschlussstichtagen zu bilanzieren ist. Darüber hinaus geht das Positionspapier auch auf diese Fragen in Zusammenhang mit den Regelungen für bestimmte Körperschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften („bestimmte Wohnungsunternehmen“) gem. § 34 Abs. 16 KStG ein.

 

 

4. Februar 2008: Musterkonzernabschluss nach Hongkonger Standards

Unsere chinesischen Kollegen haben eine Veröffentlichung mit dem Titel Rechnungslegung in Hongkong – Beispielhafte Abschlüsse und Anhangchecklisten 2007 (Financial Reporting in Hong Kong – Illustrative Financial Statements and Disclosure Checklists 2007) herausgegeben. Diese Buch enthält

 

Aufzählung einen Musterkonzernabschluss für ein börsennotiertes Unternehmen nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS, im Prinzip identisch mit den IFRS) und nach den Verordnungen und Vorschriften für die Börsennotierung Hongkonger Unternehmen,
Aufzählung eine umfassende Darstellungs- und Anhangcheckliste,
Aufzählung einen Überblick über die HKFRS und
Aufzählung besondere Hinweise und Beispiele für die Umsetzung von HKFRS 7 (identisch mit IFRS 7).

 

Diese Veröffentlichung ergänzt Rechnungslegung in Hongkong, die im Januar von unseren chinesischen Kollegen herausgegebene Veröffentlichung (s. unsere Nachricht vom 17. Januar 2008). Den Musterkonzernabschluss können Sie beziehen, indem Sie Kontakt mit Deloitte aufnehmen, über CCH Online, telefonisch über +852 800 968 667 oder per Email über support@cch.com.hk (unter Nennung der Produktnummer 1790H).

 

 

4. Februar 2008: IAASB ändert Standards zur Beauftragung von Durchsichten

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat die beiden folgenden internationalen Standards zur Beauftragung einer Durchsicht (International Standards on Review Engagements, ISRE) geändert, um klarzustellen, auf welche Beauftragungen jeder genau anzuwenden ist:

 

Aufzählung ISRE 2400 Beauftragungen zur Durchsicht von Abschlüssen und
Aufzählung ISRE 2410 Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen, die vom unabhängigen Prüfer des Unternehmens durchgeführt werden

 

ISRE 2410 wird geändert, um nicht nur auf Durchsichten von Zwischenfinanzinformationen durch den Prüfer des Unternehmens anwendbar zu sein, sondern auch auf Durchsichten vergangenheitsbezogener Finanzinformationen durch den Prüfer. ISRE 2400 wird geändert, um dessen Anwendungsbereich auf Durchsichten jedweder vergangenheitsbezogener Finanzinformation durch einen Berufsangehörigen, der nicht der Prüfer des Unternehmens ist, zu beschränken. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier einsehen.

 

 

3. Februar 2008: Ein 'Fahrplan' in Richtung IFRS für US-amerikanische Unternehmen

In einer Rede, die der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, am 1. Februar 2008 vor dem europäisch-amerikanischen Wirtschaftsrat hielt, sagte er, dass die SEC im Verlauf des Jahres 2008 "einen Fahrplan für die Zukunft US-amerikanischer Unternehmen und International Financial Reporting Standards vorlegen werde". Die Rede können Sie hier einsehen (in englischer Sprache). Hier ist ein Ausschnitt:

Im letzten Jahr sprach sich die Kommission einstimmig dafür aus, europäischen und anderen nicht-amerikanischen Emittenten zu gestatten, ihre SEC-Abschlüsse unter Anwendung der International Financial Reporting Standards zu erstellen, ohne das Erfordernis, einen zweiten Satz Bücher nach US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien vorhalten zu müssen. Dies war nur deshalb möglich, weil der International Accounting Standards Board große Fortschritte bei der Entwicklung der IFRS zu einem einzigen, hochwertigen Rechnungslegungsstandard gemacht hat, der einheitlich in einer Vielzahl von Rechtskreisen rund um die Welt eingeführt wird.

In diesem Jahr wird die Kommission erwägen, wir wir einen Fahrplan für die Zukunft US-amerikanischer Firmen und International Financial Reporting Standards vorlegen können. Aber eines ist sicher: Die größere Verwendung eines einzigen, qualitativ hochwertigen Rechungslegungsstandards wird Anleger letztlich in die Lage versetzen, Anlageentscheidungen besser informiert zu tätigen, indem man ihnen Informationen zur Verfügung stellt, die besser vergleichbar sind.

 

 

2. Februar 2008: Sitzung der Gruppe der Analystenvertreter am 13. Februar 2008

Der IASB wird am 13. Februar 2008 von 9 bis 17 Uhr zu einer Sitzung mit der Gruppe der Analystenvertreter (Analyst Representative Group, ARG) in den Geschäftsräumen des IASB in der Cannon Street 30, London, zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich. Die auf der Tagesordnung stehenden Sachverhalte sind:

Aufzählung Marktbezogene Themen
Aufzählung Neues zum arbeitsprogramm des IASB
Aufzählung Aktuelle Auslegungsfragen
Aufzählung Konsolidierung
Aufzählung Berichtseinheit
Aufzählung Bewertung
Aufzählung Finanzinstrumente
Aufzählung Ergebnis je Anteil

 

 

1. Februar 2008: Weitere Leitlinien zu den neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards

Im Februar 2006 hatte das chinesische Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting Standards Committee, CASC) einen umfassenden Kanon von neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards, CAS) herausgegeben (in englischer und chinesischer Sprache, 123 KB), die ab dem 1. Januar 2007 für in China börsennotierte Unternehmen in Kraft getreten sind. Nicht börsennotierte Unternehmen werden ermutigt, diese Standards ebenfalls anzuwenden. Die neuen CAS decken fast alle Sachverhalte ab, die unter den derzeitigen IFRS abgedeckt sind, und sind, mit ein paar Ausnahmen, im Wesentlichen identisch mit den IFRS. Seit damals hat das Finanzministerium sowohl verpflichtende als auch eher allgemeine Leitlinien für die Umsetzung der neuen Standards herausgegeben (in chinesischer Sprache, 4.009 KB). Diese Leitlinien, die von einer Expertengruppe des CASC erarbeitet werden, beinhalten auch zwei Sätze von Fragen und Antworten, die im Februar und im April 2007 veröffentlicht wurden (jeweils in chinesischer Sprache, 163 bzw. 131 KB). Am 21. Januar 2008 hat die Expertengruppe einen dritten Satz von Fragen und Antworten herausgegeben (in chinesischer Sprache, 96 KB), die sich den folgenden Aspekten widmen:

 

Aufzählung Bilanzierung von verbleibsabhängigen Aktien durch einen Anleger, der weder eine Kontrolle ausübt, eine gemeinschaftliche Kontrolle oder einen erheblichen Einfluss,
Aufzählung Bilanzierung von Optionsscheinen, die gemeinsam mit einer Anleihe emittiert werden,
Aufzählung rückwirkende Anwendung der Interpretation zu CAS 1 auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, die vor der erstmaligen Anwendung der neuen CAS erworben wurden,
Aufzählung Bestimmung des Wertes des zugrundeliegenden Vermögens und der zugrundeliegenden Verbindlichkeiten in einer Unternehmensumstrukturierung bei Unternehmen im Staatsbesitz,
Aufzählung Rechnungslegung bei Wertpapierfonds und ähnlichen Unternehmen.

 

 

1. Februar 2008: Koreanische Übersetzung der IFRS abgeschlossen

Das koreanische Institut für Rechnungslegung (한국회계기준원, Korean Accounting Institute, KAI), das für die Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards in Korea verantwortlich ist, hat eine koreanische Übersetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Diese Übersetzung ist Bestandteil eines im März 2007 durch das KAI und die koreanische Finanzaufsichtsbehörde angekündigten Plans, koreanische Äquivalente der IFRS (sogenannte K-IFRS) einzuführen. Alle börsennotierten Unternehmen werden ab 2011 ihre Abschlüsse nach K-IFRS erstellen müssen. Börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Finanzinstitutionen ist eine vorzeitige Anwendung ab 2009 gestattet. Nicht börsennotierte Unternehmen dürfen die K-IFRS ebenfalls anwenden. Die Übersetzung der IFRS ins Koreanische ist eine wortwörtliche Übersetzung der Standards des IASB einschließlich aller verpflichtenden Leitlinien und Interpretationen. Derzeit erfolgt die Übersetzung der nicht verpflichtenden Leitlinien, die manchen IFRS beigegeben sind; sie wird Ende 2008 abgeschlossen sein. Laden Sie sich die folgen Dokumente herunter:

 

Aufzählung Presseerklärung des KAI (in englischer Sprache, 86 KB)
Aufzählung Gegenüberstellung der Zählung von IFRS und K-IFRS (in englischer Sprache, 105 KB)

 

 

1. Februar 2008: Israel – IFRS jetzt für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben, Wahlfreiheit für andere

Seit dem 1. Januar 2008 ist in Israel die Anwendung von IFRS für börsennotierte Unternehmen verpflichtend; andere Unternehmen können freiwillig IFRS anwenden. Die Anwendung von IFRS war börsennotierten Unternehmen seit Juli 2006 gestattet. Nachfolgend einige Details zu den neuen Anforderungen:

 

Aufzählung Welche Unternehmen?? Alle Unternehmen, die an der Börse in Tel Aviv notiert sind (rund 650 Unternehmen), müssen IFRS anwenden. Es gibt allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Ausnahme und eine Wahlmöglichkeit für eine Gruppe von Unternehmen:
Aufzählung Banken.. Banken müssen auch weiterhin ein Rechnungslegungsregelwerk anwenden, dass den amerikanischen Rechnungslegungsstandrads ähnelt.
Aufzählung Unternehmen mit Doppelnotierungen. Unternehmen, die sowohl in den USA als auch in Israel gelistet sind, haben die Möglichkeit, US-GAAP anstelle von IFRS anzuwenden. Es gibt allerdings nur wenige solche Unternehmen.

Alle nicht börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Banken haben die Wahl, IFRS anstelle von israelischen Rechnungslegungsgrundsätzen anzuwenden.

Aufzählung Zwischenberichte. Unternehmen, die IFRS anwenden, werden dies bereits in den Zwischenberichten für das Jahr 2008 tun. Börsennotierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, vierteljährlich Bericht zu erstatten.
Aufzählung Prüfungsberichte. Die Abschlussprüfungsberichte werden eine Beurteilung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den IFRS beinhalten. Die genaue Formulierung für die Berichte der Abschlussprüfer ist vom israelischen Institut der Wirtschaftsprüfer noch nicht festgelegt worden.
Aufzählung Angabe der Grundlage der Darstellung. Wird sich auf die Übereinstimmung mit den IFRS wie in Paragraph 14 von IAS 1 gefordert beziehen.
Aufzählung Zukünftige Änderungen an den IFRS. Diese werden in Israel automatisch verpflichtend werden. Es wird keinen separaten Übernahmeprozess geben.

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