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IFRS-Nachrichten – Dezember 2008

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31. Dezember 2008: Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!




Wir wünschen allen unseren Nutzern von IAS PLUS.de einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Neues Jahr.

 

 

31. Dezember 2008: SEC übergibt Studie zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat gestern den ihr durch die Notfallgesetzgebung 2008 auferlegten Bericht zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress übermittelt (in englischer Sprache, 2,4 MB). In dem 211 Seiten umfassenden Bericht ihrer Abteilungen für Rechnungslegung und Unternehmensfinanzen spricht sich die SEC gegen die Abschaffung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aus; vielmehr empfiehlt sie in dem Bericht Verbesserungen gegenüber der bestehenden Praxis, einschließlich einem Überdenken der Bilanzierung von Wertminderungen sowie der Entwicklung weiterer Leitlinien zur Feststellung eines beizulegenden Zeitwertes für Anlagen in inaktiven Märkten, einschließlich Situationen, in denen Marktpreise nicht jederzeit verfügbar sind.

Neben anderen wichtigen Untersuchungsergebnissen wird in dem Bericht ausgeführt, dass Anleger grundsätzlich der Ansicht seien, dass eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert die Transparenz in der Rechnungslegung erhöhe und zu besseren Anlageentscheidungen führe. In dem Bericht wird zudem festgestellt, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert keine bedeutende Rolle bei den Zusammenbrüchen der Banken im Jahr 2008 gespielt zu haben schien. Vielmehr, so der Bericht, scheinen die Zusammenbrüche der Banken in den USA das Ergebnis zunehmend wahrscheinlicher Kreditverluste, Bedenken hinsichtlich der Qualität der Vermögenswerte und – in bestimmen Fällen – schwindenden Vertrauens auf Seiten der Kapitalgeber und Anleger zu seien.

Auch wenn in dem Bericht nicht die Abschaffung der Fair-Value-Standards gefordert wird, spricht die SEC acht Empfehlungen aus, mit denen deren Anwendung verbessert wird. Wir haben Ihnen diese Empfehlungen in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Presseerklärung der SEC vom gestrigen Tag können Sie hier einsehen.

 

Im Bericht der SEC genannte Empfehlungen zur Fair-Value-Bilanzierung
bullet Entwicklung zusätzlicher Leitlinien und anderer Werkzeuge zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts, wenn relevante Marktinformationen in illiquiden oder inaktiven Märkten nicht zur Verfügung stehen, einschließlich der Erwägung der Notwendigkeit von Leitlinien, um Unternehmen und Prüfer durch Befassung mit folgenden Themen zu helfen:
bullet Wie stellt man fest, ob ein Markt inaktiv geworden ist und ob ein Geschäftsvorfall oder eine Reihe an Geschäftsvorfällen erzwungen sind oder Notverkäufe darstellen?
bullet Wie sollen die Auswirkungen einer Änderung des Kreditrisikos auf den Wert eines Vermögenswerts oder einer Schuld geschätzt werden?
bullet Wann sollten beobachtbare Marktinformationen durch nicht beobachtbare Informationen in Form von Einschätzungen durch die Geschäftsleitung ergänzt werden? Wann kann sich auf sie verlassen?
bullet Wie soll man bestätigen, dass die verwendeten Annahmen auch von anderen Marktteilnehmer und nicht von einem bestimmten Unternehmen verwendet werden?
bullet Verbesserung bestehender Angabe- und Ausweisvorschriften in Bezug auf die Auswirkungen des beizulegenden Zeitwerts im Abschluss
bullet Ausbildungsmaßnahmen, einschließlich solcher, in denen die Notwendigkeit von Ermessensentscheidungen durch die Geschäftsleitung bei der Festlegung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts noch einmal verdeutlicht wird
bullet eine Untersuchung der Liquiditätsauswirkungen bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts durch den FASB, einschließlich der Frage, ob zusätzliche Anwendungs- und/oder Angabeleitlinien geboten sind
bullet eine Beurteilung durch den FASB, ob die Einbeziehungen des Kreditrisikos bei der Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten Anlegern nützliche Informationen zur Verfügung stellt, einschließlich der Frage, ob dies in der gegenwärtigen Praxis hinreichend transparent erfolgt.

 

In dem Bericht findet sich auch eine Empfehlung an den FASB, die gegenwärtig bestehenden Bilanzierungsmodelle bezüglich Wertminderungen von Finanzinstrumenten neu zu beurteilen; dies schließt eine Beurteilung ein, ob die Anzahl der Modelle nach US-GAAP verringert werden kann. Es wird festgestellt, dass nach den bestehenden Bilanzierungsvorschriften Informationen zu Wertminderungen berechnet, angesetzt und auf einer Grundlage berichtet werden, die vielfach von Vermögenswert zu Vermögenswert unterschiedlich ist. In dem Bericht werden folgende Verbesserungen empfohlen:

 

bullet eine Verringerung der Anzahl der verwendeten Modelle für die Feststellung und Berichterstattung über Wertminderungen;
bullet eine Einschätzung, ob die Nützlichkeit der Anlegern zur Verfügung stehenden Informationen durch die Zurverfügungstellung weiterer Informationen, ob die aktuellen Wertrückgänge im Einklag mit den Erwartungen der Geschäftsleitung hinsichtlich der zugrundeliegenden Bonitätseinschätzung stehen, verbessert würde; sowie
bullet eine erneute Erwägung der gegenwärtig bestehenden Beschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit, Werterhöhungen zu erfassen (wenn sich die Marktpreise erholen).

 

 

30. Dezember 2008: IASB und FASB geben Mitglieder der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise bekannt

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) haben heute die Zusammensetzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) bekanntgegeben; wir haben sie in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben.

Die FCAG ist die hochrangige Beratungsgruppe, die von den Boards eingesetzt wurde, um Rechnungslegungssachverhalte, die im Zuge der Finanzmarktkrise aufgekommen sind, zu erwägen. Die Gruppe beinhaltet anerkannte Führungspersonen aus Wirtschaft und Politik mit einer großen Bandbreite an Erfahrungen in internationalen Finanzmärkten. Wie zuvor bekannt gegeben, wird die FCAG gemeinsam von Harvey Goldschmid, einem früheren Kommissar der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), und Hans Hoogervorst, dem Vorsitzenden der holländischen Finanzmarktaufsicht geleitet. Empfehlungen der Beratungsgruppe werden gemeinschaftlich von den zwei Boards erwogen. Alle Entscheidungen zur Umsetzung der Empfehlungen sind Gegenstand eines angemessenen und gründlichen Standardsetzungsprozesses.

Hier finden Sie die gemeinsame Presseerklärung von IASB und FASB (in englischer Sprache, 280 KB).

MitgliedBeruflicher HintergrundLand
John BogleGründer von VanguardUSA
Jerry CorriganGoldman Sachs und ehemaliger Präsident der Notenbank von New YorkUSA
Fermin del Valleehemaliger Präsident von IFACArgentinien
Jane DiplockVorsitzende des Exekutivausschusses von IOSCONeuseeland
Raudline Etiennefür Anlagepolitik zuständiges Vorstandsmitglied des Allgemeinen Pensionsfonds des Staates New YorkUSA
Stephen HaddrillGeneraldirektor der Vereinigung der britischen VersichererGroßbritannien
Toru Hashimotoehemaliger Vorsitzender der Deutsche Securities LimitedJapan
Nobuo Inabaehemaliger Exekutivdirektor der Bank von JapanJapan
Gene Ludwigehemaliger Leiter des RechnungshofsUSA
Yezdi MalegamMitglied des Vorstands der Nationalbank von IndienIndien
Klaus-Peter MüllerVorsitzender des Aufsichtsrats der CommerzbankDeutschland
Don Nicolaisenehemaliger Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SECUSA
Wiseman NkuhluVorsitzender des Prüfungsausschusses von AngloGold Ashanti und ehemaliger Wirtschaftsberater des Präsidenten der Republik SüdafrikaSüdafrika
Tommaso Padoa-Schioppaehemaliger FinanzministerItalien
Lucas PapademosVizepräsident der Europäischen ZentralbankEuropa
Michel Pradaehemaliger Vorsitzender der französische FinanzmarktaufsichtFrankreich
Beobachter
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichten
Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten
Japanische Finanzmarktaufsicht
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht
Nelson Carvalho, Vorsitzender des Standardbeirats des IASB, Brasilien
Dennis Chookaszian, Vorsitzender des Standardbeirats des FASB, USA

 

 

30. Dezember 2008: Internetpräsentation zur Einführung in den Standardentwurf zum Thema Konsolidierung

Am 18. Dezember 2008 hatte der IASB einen Vorschlag für einen neuen Standard zum Thema Konsolidierung veröffentlicht (s. unsere Meldung vom selben Tag). Zum Entwurf kann bis zum 20. März 2009 Stellung genommen werden. Der Direktor für fachliche Angelegenheiten beim IASB, Alan Teixeira, und die Projektmanager Patrina Buchanan und Michael Buschhüter werden die Vorschläge in einer live ausgestrahlten Internetpräsentation am 8. Januar 2009 vorstellen; anschließend gibt es eine Frage-und-Antwort-Runde. Um es den Adressaten in den verschiedenen Zeitzonen einfacher zu machen, wird es zwei zeitliche Abschnitte für die Internetpräsentation geben. Fragen können während der Präsentation über die Software übermittelt werden. Eine Anleitung, wie dies funktioniert, wird es jeweils zu Beginn der Präsentation geben. Die Fragen werden im Anschluss an die Präsentation solange beantwortet, wie die Zeit dies zulässt.

 

Anmeldung zur Teilnahme

Wenn Sie die Internetpräsentation verfolgen wollen, müssen Sie sich zuvor anmelden. Dies können Sie ab sofort bis zum Beginn der Ausstrahlung tun. Wenn Sie sich jetzt anmelden, wird der Anbieter Sie automatisch an die Präsentation erinnern, je näher der Zeitpunkt rückt. Wenn Sie sich angemeldet haben, wird man Ihnen einen Zugangslink für die Internetpräsentation zusenden.

 

bullet 8. Januar 2009 um 11:00 Uhr vormittags; – hier können Sie sich anmelden
bullet 8. Januar 2009 um 16:00 Uhr nachmittags; – hier können Sie sich anmelden

 

 

30. Dezember 2008: RIC veröffentlicht nahezu endgültige Fassung der Interpretation RIC 3

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC veröffentlicht heute die nahezu endgültige Fassung von RIC 3 Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation. Sie können diese Version hier herunterladen.

Das DRSC beabsichtigt, die endgültige Fassung des RIC 3 nach erfolgter Übernahme der Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen in EU-Recht in der Loseblattsammlung des DRSC und als online-Version beim Schäffer Poeschel-Verlag zu veröffentlichen.

 

 

 

29. Dezember 2008: 127. DSR-Sitzung – Registrierung und Sitzungspapiere

In unserer Nachricht vom 16. Dezember 2008 berichteten wir, dass der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) des DRSC seine Sitzungen ab Januar 2009 öffentlich abhalten wird. Die erste Sitzung des neuen Jahres wird am 5. und 6. Januar 2009 in Berlin stattfinden. Die Sitzungen können Sie vor Ort oder im Internet verfolgen. Hinweise für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Mittlerweile wurden alle Sitzungspapiere für die 127. DSR-Sitzung eingestellt und können ab sofort von derselben Seite herunter geladen werden.

 

 

27. Dezember 2008: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Dezemberausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

 

bullet Ein Erinnerung an Neuerungen und Ereignisse im Zusammenhang mit dem Übergang auf IFRS 2008
bullet Publikation und Tätigkeiten von Deloitte im IFRS-Bereich
bullet Countdown und Befragung zum Übergang auf IFRS
bullet Aktueller Stand bei den bestehenden IFRS-Ereignissen – einschließlich verschiedener wichtiger Standardentwürfe und Diskussionspapiere

 

Nachfolgend können Sie die englische oder französische Fassung herunterladen:

 

bullet Dezemberausgabe 2008 des Countdown-Newsletter in englischer Sprache (820 KB)
bullet Dezemberausgabe 2008 des Countdown-Newsletter in französischer Sprache (529 KB)
bullet Hintergrundinformationen zum Übergang auf IFRS in Kanada einschließlich zurückliegender Ausgaben des Countdown-Newsletters

 

 

26. Dezember 2008: Accounting Roundup – Das Jahr 2008 im Rückblick

Wir haben eine Sonderausgabe von Accounting Roundup – das Jahr 2008 im Rückblick unserer amerikanischen Kollegen eingestellt (in englischer Sprache, 911 KB). Diese 87-seitige Ausgabe fasst die endgültig verabschiedeten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und aufsichtsrechtlichen Leitlinien zusammen, die von FASB, IASB, FASAB, GASB, EITF, SEC, PCAOB, AICPA und CAQ während des Jahres veröffentlicht wurden.
Die Inhalte der Ausgabe von Accounting Roundup – das Jahr 2008 im Rückblick sind nach Themen gegliedert:

 

bullet Beizulegender Zeitwert
bullet Auswirkungen der aktuellen Marktumgebung auf die Rechnungslegung
bullet Unternehmenszusammenschlüsse
bullet Leistungen an Arbeitnehmer und Vergütungen an die Geschäftsführung
bullet Finanzinstrumente und Derivate
bullet Einkommensteuern
bullet Versicherungen
bullet Investmentunternehmen
bullet Bilanzierungssachverhalte für gemeinnützige Unternehmen
bullet Sonstige Bilanzierungsthemen
bullet Sonstige SEC-Sachverhalte
bullet Sonstige Prüfungsthemen
bullet GASB/FASAB
bullet Konvergenz von US-GAAP und IFRS
bullet Internationales
bullet Anhang A: SEC-Angabeleitlinien - kürzlich herausgegebene Standards
bullet Anhang B: Abkürzungen
bullet Anhang C: Glossar der Standards
bullet Anhang D: Wichtige Daten des Inkrafttretens

 

Links auf alle Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

 

25. Dezember 2008: FASB gibt zweiten FSP zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten heraus

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat am 24. Dezember 2008 den zweiten von zwei vorgeschlagenen Positionspapieren des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) herausgegeben, mit denen beabsichtigt wird, Bedenken entgegen zu treten, die sich aus der aktuellen Finanzmarktkrise in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten ergeben. Die vorgeschlagene FSP FAS 107-a Angaben über bestimmte finanzielle Vermögenswerte – ein Änderung von FASB Statement 107 steht ab sofort zur Einsichtnahme und Stellungnahme bis zum 15. Januar 2009 zur Verfügung. Zuvor hatte der FASB bereits einen vorgeschlagenen FSP zur Änderung von EITF 99-20-a herausgegeben (s. unsere Nachricht vom 23. Dezember 2008). Die vorgeschlagenen FSPs stellen zwei der vier kurzfristigen Projekte dar, die vom FASB-Vorsitzenden Robert H. Herz auf der Boardsitzung am 15. Dezember bekanntgegeben wurden. Sie sind dazu gedacht, die gegenwärtige Praxis bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu verbessern und zu erleichtern.

Der vorgeschlagene FSP FAS 107-a würde die Angabevorschriften von FASB Statement 107 ändern, um die Vergleichbarkeit von Informationen über bestimmte finanzielle Vermögenswerte, die vergleichbare ökonomische Eigenschaften, aber unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe besitzen, zu verbessern. Der vorgeschlagene FSP wäre auf bestimmte finanzielle Vermögenswerte wie (a) Gläubigertitel, die als "bis zur Fälligkeit zu halten" und "zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert wurden, sowie (b) auf Kredite und langfristige Forderungen, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, anzuwenden. Die Angaben, die gefordert würden, beinhalten (a) einen Vergleich gemeinsamer Bewertungsmaßstäbe für finanzielle Vermögenswerte und (b) das pro-forma-Ergebnis aus fortgeführter Tätigkeit (vor Steuern) unter die verschiedenen Bewertungsszenarien. Diese Angaben wurden gemeinsam mit dem International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt, der kürzlich einen Standardentwurf mit einem vergleichbaren Satz an Angaben herausgegeben hatte.

 

 

25. Dezember 2008: Leitlinien des CAQ zu Änderungen bei Hypothekenkrediten

Das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) ein 20-seitiges Weißbuch mit dem Titel Anwendung von SFAS 114 auf Änderungen von Hypothekendarlehen an Privatpersonen, die als Restrukturierungen leistungsgestörter Schulden qualifizieren herausgegeben (in englischer Sprache, 98 KB). Im Weißbuch wird die Anwendung von SFAS 114 Bilanzierung von Wertminderungen eines Kredits durch den Gläubiger – eine Änderung der FASB Statements Nr. 5 und 15 erörtert. Das Papier ist nicht verpflichtend und schafft keine neuen Rechnungslegungsgrundsätze. Vielmehr werden bestimmte, bereits bestehende Vorschriften der US-GAAP-Literatur sowie allgemeine Bilanzierungspraktiken in Bezug auf die spezifischen Themen, die erörtert werden, mit dem Ziel dargestellt, Erstellern und Prüfern dabei zu helfen, die Anwendung bestehender Rechnungslegungsgrundsätze für Hypothekendarlehen an Privatpersonen zu verstehen.

 

 

25. Dezember 2008: 12 Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 23. Dezember 2008 herunter (in englischer Sprache, 88 KB). Derzeit wurden die folgenden 12 IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (für drei steht die EFRAG-Empfehlung aus, für acht die ARC-Empfehlung):

 

Standards

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

 

Interpretationen

bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer

 

Änderungen

bullet IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bullet Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007

 

 

24. Dezember 2008: Frohe Weihnachten!



Wir wünschen allen unseren Nutzern von IAS PLUS.de ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest.

 

 

24. Dezember 2008: IFRS e-Learning auf spanisch

Für Unternehmen mit Tochterunternehmen in spanischsprachigen Ländern mag von Interesse sein, dass Deloitte dabei ist, das e-Learning-Programm ins Spanische zu übersetzen. Annähernd 20 der aktuell 37 Module wurden bereits übersetzt und befinden sich derzeit in der Qualitätskontrolle. Wir hoffen, sie im ersten Quartal 2009 zugänglich machen zu können. Die Arbeiten zur Übersetzung der übrigen 17 Module laufen bereits, wir können aber gegenwärtig noch keine Aussagen zum Erscheinungsdatum machen. Wie das englische Original werden die spanischen e-Learning-Module von Deloitte kostenfrei abgegeben.

 

 

23. Dezember 2008: IASB schlägt weitere Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Anlagen in Schuldtiteln vor

Der International Accounting Standards Board hat mit heutigem Datum einen Änderungsentwurf zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben. In diesem schlägt er die Einführung weiterer Angabepflichten für Anlagen in schuldrechtlichen Finanzinstrumenten vor. Die Angaben würden für alle Schuldtitel zu erbringen sein, es sei denn, das Instrument wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Den Vorschlägen zufolge sollen Unternehmen den beizulegenden Zeitwert, die fortgeführten Anschaffungskosten und den Buchwert, mit dem die Instrumente tatsächlich in der Bilanz stehen, tabellarisch angeben. Die Änderungen sehen ferner vor, dass ein Unternehmen die Auswirkungen auf das Ergebnis angibt, falls sämtliche Schuldinstrumente zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet würden.

Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 15. Januar 2009. Der Entwurf kann kostenfrei von der Internetseite des IASB bezogen werden (in englischer Sprache, 392 KB).

 

 

23. Dezember 2008: Heads Up zur XBRL-Anforderung der SEC

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters herausgegeben, in der die Ergebnisse der öffentlichen Sitzung der SEC vom 17. Dezember 2008 zusammengefasst werden. Auf dieser Sitzung entschied die SEC mit 4:1 Stimmen, zwei endgültige Vorschriften zu verabschieden, nach denen bei ihr registrierte Unternehmen (mit Ausnahme von Investmentgesellschaften) und Publikumsfonds Finanzinformationen sowie zusammenfassende Informationen über Risiken und Chancen bei bestimmten Einreichungen in interaktivem Datenformat tätigen müssen (wir berichteten am 19. Dezember 2008). Die Interaktivität wird dabei durch Verwendung von XBRL (eXtensible Business Reporting Language) sichergestellt. Sie finden den englischsprachigen Newsletter hier (132 KB).

 

 

23. Dezember 2008: Heads Up zu FASB-Leitlinien bezüglich dauerhafter Wertminderungen

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters herausgegeben, in der sie die Ergebnisse der Sitzung des FASB vom 15. Dezember 2008, auf der verschiedene Finanzinstrumentethemen erörtert wurden, zusammenfassen (siehe auch die nachfolgende Nachricht). Auch wenn dauerhafte Wertminderungen (Other-than-temporary impairments, OTTI) im Mittelpunkt standen, erörterte der FASB auch Pläne für ein breiter angelegtes, langfristiges Projekt, in welchem die Komplexität bei der Rechnungslegung für Finanzinstrumente adressiert werden würde, sowie für vier eher kurzfristige Projekte, in denen (1) Änderungen am OTTI-Modell für gehaltene Anteile bei Verbriefungen, (2) Angaben zu bestimmten finanziellen Vermögenswerten, (3) in strukturierte Produkte eingebettete Kreditderivaten sowie (4) Wertaufholungen von Finanzinstrumenten, bei denen zuvor eine Wertminderung als dauerhaft eingestuft wurde, behandelt würden. Sie finden den englischsprachigen Newsletter hier (111 KB).

 

 

23. Dezember 2008: FASB gibt ersten von zwei FSPs zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten heraus

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat am 19. Dezember 2008 den ersten von zwei vorgeschlagenen Positionspapieren des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) herausgegeben, mit denen beabsichtigt wird, Bedenken entgegen zu treten, die sich aus der aktuellen Finanzmarktkrise in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten ergeben. Die vorgeschlagene FSP EITF 99-20-a, Änderungen hinsichtlich der Leitlinien zu Wertminderungen und der Bemessung von Zinserträgen nach EITF Issue No. 99-20, steht ab sofort zur Einsichtnahme und Stellungnahme bis zum 30. Dezember 2008 zur Verfügung. Daneben wird die vorgeschlagene FSP FAS 107-a, Angaben über bestimmte Finanzinstrumente ist der folgenden Woche erscheinen und Adressaten die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 15. Januar 2008 einräumen.

Die vorgeschlagenen FSPs stellen zwei der vier kurzfristigen Projekte dar, die vom FASB-Vorsitzenden Robert H. Herz auf der Boardsitzung am 15. Dezember bekanntgegeben wurden. Sie sind dazu gedacht, die gegenwärtige Praxis bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu verbessern und zu erleichtern. Fortschritte hinsichtlich der verbleibenden Projekte – Klarstellung der Ausnahme von Anwendungsbereich für eingebettete Bonitätsderivate nach Paragraf 14B in Standard 133 und Wertaufholungen bei Finanzinstrumenten, bei denen zuvor als dauerhaft eingestufte Wertminderungen erfasst wurden – werden Gegenstand der folgenden Wochen sein. Zusätzlich zu diesen kurzfristigen Maßnahmen gab Herz bekannt, dass der Board seinem Arbeitsprogramm ein umfassendes, gemeinsam mit dem International Accounting Standards Boards durchzuführendes Projekt hinzugefügt hat, in welchem die Komplexität der bestehenden Standards zur Bilanzierung und Rechnungslegung von Finanzinstrumenten angegangen werden soll. Diese Maßnahmen wurden im Nachgang zu den ausführlichen Rückmeldungen eingeleitet, die man bei den unlängst gemeinsam mit dem IASB durchgeführten Gesprächsrunden zur globalen Finanzmarktkrise sowie anderweitigen Rückmeldungen und Erörterungen mit den Adressaten erhalten habe.

 

 

22. Dezember 2008: DRSC veröffentlicht Maßnahmenkatalog von IASB und FASB sowie Aktivitäten des deutschen Standardsetzers im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat auf seiner Internetseite eine Zusammenstellung der weiteren von IASB und FASB geplanten Maßnahmen sowie die Auflistung der Aktivitäten des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) und des Rechnungslegungs Interpretations Committees (RIC) im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise eingestellt.

 

 

22. Dezember 2008: DRSC lädt zur Diskussionsrunde zum IASB ED IFRIC 9 amend und IAS 39 sowie ED IFRS 7 amend ein

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 12. Januar 2009, 14.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 16.00 Uhr) ins Steigenberger Airport Hotel, Unterschweinstiege 16, Frankfurt/Main (Shuttle-Service vom Terminal 1 (A1) und Terminal 2 (DE6)) zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen ein:

 

bullet ED IFRIC 9 amend Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – eingebettete Derivate
bullet ED IFRS 7 amend Finanzinstrumente: Angaben – Anlagen in schuldrechtlichen Instrumenten

 

Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme beim DRSC unter bahrmann@drsc.de bis zum 09. Januar 2009 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

 

22. Dezember 2008: 127. DSR-Sitzung – Registrierung und Sitzungspapiere

In unserer Nachricht vom 16. Dezember 2008 berichteten wir, dass der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) des DRSC seine Sitzungen ab Januar 2009 öffentlich abhalten wird. Die erste Sitzung des neuen Jahres wird am 5. und 6. Januar 2009 in Berlin stattfinden. Die Sitzungen können Sie vor Ort oder im Internet verfolgen. Hinweise für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Der größte Teil der Sitzungspapiere für die 127. DSR-Sitzung kann ab sofort von derselben Seite herunter geladen werden; weitere Papiere folgen.

 

 

22. Dezember 2008: Ergebnisse der 126. DSR-Sitzung

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt vom 8. bis 10. Dezember 2008 seine 126. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Dezember 2008 hier herunterladen (32 KB).
bullet Der Standardisierungsrat beriet über die Stellungnahmen zu den IASB-Entwürfen Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und ED IFRS 1 amend Weitere Ausnahmen für erstmalige Anwender.
bullet Der DSR informierte sich über den Regelungsinhalt des ED IFRS 1 amend Weitere Ausnahmen für erstmalige Anwender und beschloss, Stellung zu ausgewählten Punkten zu beziehen.
bullet Des Weiteren verschaffte sich der DSR einen Überblick zu dem IASB Projekt Rohstoffindustrien.
bullet Der DSR würde über den Entwurf des PAAinE-Diskussionspapier Performance Reporting in Kenntnis gesetzt, der im Anschluss vom Deutschen Standardisierungsrat hinsichtlich einzelner Punkte erörtert wurde.
bullet Der DSR informierte sich erneut über den aktuellen Stand des IASB-Projektes Konsolidierung und des ED IFRS 5 amend Aufgegebene Geschäftsbereiche. Zu beiden Themen wurden die Standpunkte des DSR zur Berücksichtigung in den entsprechenden Stellungnahmen herausgearbeitet.
bullet Der Standardisierungsrat ließ sich über den aktuellen Stand der Befragung von Kreditinstituten informieren.
bullet Der Deutsche Standardisierungsrat befasste sich außerdem mit dem vom Rechnungslegungs Interpretations Committee vorgelegten „RIC 3 – Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements: Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation“.
bullet Auf der Tagesordnung stand ebenfalls die Diskussion der in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise getroffenen Entscheidungen und erfolgten Veröffentlichungen. Der DSR ließ sich über die neuesten Entwicklungen berichten und diskutierte die eigenen Handlungsoptionen.
bullet Ferner diskutierte der DSR im Rahmen des Projekts Bilanzierung von Schulden, einem DSR-internen Querschnittsthema zur Bilanzierung von Schulden, über deren Bewertung.
bullet Der Standardisierungsrat entschied, das Thema Ausbuchung auf die Sitzung im Januar 2009 zu verschieben.

 

 

22. Dezember 2008: IASB gibt Entwurf zu Änderungen an IAS 39 in Bezug auf eingebettete Derivate heraus

Der International Accounting Standards Board hat mit heutigem Datum eine weitere Änderung an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgeschlagen. Im Oktober 2008 hatte der Board den Standard kurzfristig geändert, um Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte aus den Bewertungskategorien "zur Veräußerung verfügbar" und "zu Handelszwecken gehalten" in bestimmten Umständen zuzulassen. Mit dem vorliegenden Entwurf will der IASB eine Regelungslücke in diesen Vorschriften schließen. Dabei handelt es sich um die Frage, ob ein Unternehmen, das ein strukturiertes Produkt zum Zeitpunkt seines Zugangs als "zu Handelszwecken gehalten" klassifiziert hat und eine Umklassifizierung vornehmen möchte, das Produkt nunmehr auf das Vorliegen trennungspflichtiger Derivate prüfen muss oder nicht.

Der IASB stellt in dem Änderungsentwurf klar, dass IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate in diesem Fall nicht anwendbar sei, weil das strukturierte Produkt infolge der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bislang nie auf das Vorliegen eingebetteter Derivate untersucht worden sei. Ergo müsse eine Prüfung zu dem Zeitpunkt erstmalig erfolgen, zu dem ein Unternehmen mit der Umklassifizierung einen anderen Bewertungsmaßstab für den Trägervertrag verwendet.

Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 21. Januar 2009. Der Entwurf kann kostenfrei von der Internetseite des IASB bezogen werden (in englischer Sprache, 368 KB).

 

 

21. Dezember 2008: IASB umreißt jüngste Antworten auf die Finanzmarktkrise

Der IASB hat eine Presseerklärung herausgegeben (in englischer Sprache, 57 KB), in der die Schritte detailliert dargestellt werden, die er in Antwort auf die Empfehlungen der Staatschefs der G20 vom letzten Monat jüngst unternommen hat, um Rechnungslegungslegungssachverhalte im Gefolge der Finanzmarktkrise zu adressieren. Dazu gehören folgende: Schritte
bullet Verbesserte Bilanzierung für außerbilanzielle Posten: Herausgabe eines Entwurfs zur Konsolidierung. Daneben stehen weitere Vorschläge zu außerbilanziellen Posten, welche die Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden abdecken, gegen Ende des ersten Quartals 2009 zur Veröffentlichung an.
bullet Neue Angabevorschriften in Bezug auf Wertminderungen: Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board schlagen beide vor, ihre Angabevorschriften für Wertminderung zusammenzuführen. Der FASB hat seinen Entwurf bereits freigegeben, und der IASB wird dies in der kommenden Woche tun.
bullet Beschleunigung der Bemühungen zur Adressierung weitgehenderer Sachverhalte zu Wertminderungen auf weltweit einheitlicher Grundlage: An einer gemeinsamen Untersuchung durch Stabsmitarbeiter beider Boards wird bereits gearbeitet, der Bericht wird für Januar erwartet.
bullet Sicherstellung der einheitlichen Behandlung bei der Bilanzierung bestimmter bonitätsbasierter Anlagen zwischen US-GAAP und IFRS: Der FASB wird verpflichtend anzuwendende Leitlinien herausgeben.
bullet Sicherstellung, dass eingebettete Derivate beurteilt und getrennt werden, falls finanzielle Vermögenswerte umklassifiziert werden: Der IASB wird einen Entwurf im Schnellverfahren in der kommenden Woche veröffentlichen.
bullet Umfassende Erwägung anderer Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten – einschließlich der Fair Value Option –, die bei den unlängst abgehaltenen Gesprächsrunden in London, New York und Tokio vorgebracht wurden.

 

 

20. Dezember 2008: Mitschrift vom fünften und letzten Tag der IASB-Sitzung im Dezember

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Dezember bis Freitag, den 19. Dezember 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

 

 

20. Dezember 2008: Stellungnahmeentwurf von EFRAG zu IFRS 5

EFRAG hat den Entwurf einer Stellungnahme an den IASB bezüglich dessen Entwurf mit Vorschlägen von Änderungen an IFRS 5 zu aufgegebenen Geschäftsbereichen veröffentlicht. In der Presseerklärung von EFRAG zum Stellungnahmeentwurf heißt es über den IASB-Entwurf:
Obwohl EFRAG die Bemühungen des IASB, größere Konvergenz in diesem Bereich zu erzielen, weitestgehend unterstützt, haben wir einige bedeutende Zweifel bezüglich der folgenden Punkte:

 

bullet Obwohl EFRAG die Gründung der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs auf dem Konzept von Geschäftssegmenten in IFRS 8 unterstützt, sind wir nicht sicher, ob die Zielsetzung des IASB in diesem Entwurf (die separate Darstellung aller strategischen Verschiebungen) in allen Fällen dadurch erreicht wird.
bullet EFRAG unterstütz den Vorschlag nicht, dass Informationen über alle Komponenten der Berichtseinheit, die entweder veräußert wurden oder als zur Veräußerung stehend klassifiziert wurden, unabhängig davon angegeben werden müssen, ob diese Komponenten ein aufgegebener Geschäftsbereich nach der Definition sind. Wir sind der Meinung, dass in dem Vorschlag zwei unterschiedliche Ansätze vermischt werden, was dazu führen wird, dass zu viele kleine Aufgaben im Anhang genannt werden.

Den vollständigen Text des Stellungnahmeentwurfs in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung.

 

 

20. Dezember 2008: Newsletters zum Jahresende – Closing Out 2008

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel Closing Out 2008 veröffentlicht (in englischer Sprache, 163 KB). In dem Newsletter werden alle neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen zusammengefasst, die für die Abschlüsse zum Jahresende 2008 und danach in Kraft getreten sind. Gegebenenfalls enthält der Newsletter Verknüpfungen auf ältere Newsletter von Deloitte, in denen der entsprechende Standard oder die entsprechende Interpretation detaillierter erläutert werden. Die zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Wie immer gilt, dass Unternehmen die Standards und Interpretationen selbst konsultieren sollten, um alle Veränderungen auszumachen, die für ihre besonderen Umstände zutreffen.
Anwendung verpflichtend 2008
Von der langen Liste der neu herausgegebenen Verlautbarungen sind nur drei Interpretationen verpflichtend für Jahresabschlüsse 2008 anzuwenden:
bullet IFRIC 11  Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2
bullet IFRIC 12  Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 14  IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
Anwendung möglich 2008
Unternehmen ist es generell gestattet, neue und überarbeitete Standards und Interpretationen vor ihrem Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Daher stehen die folgenden für eine vorzeitige Anwendung 2008 zur Verfügung (Details finden Sie im Newsletter):

 

Neuer Standard:

bullet IFRS 8 Geschäftssegmente

Änderungen an Standards

bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
bullet IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS
bullet IFRS 2 – Ausübungsbedingungen und Annullierungen
bullet IAS 32 –Kündbare Instrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen
bullet IFRS 1 und IAS 27 – Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen, einem gemeinsam kontrollierten Unternehmen oder eines assoziierten Unternehmens
bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2006-2007 (verschiedene Standards)
bullet IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren (1. Juli 2009)
bullet IAS 39 und IFRS 7 – Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte
bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (neu strukturiert)

Neue Interpretationen

bullet IFRIC 13  Kundentreueprogramme
bullet IFRIC 15  Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16  Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
bullet IFRIC 17  Sachausschüttungen an Eigentümer

 

 

19. Dezember 2008: Die größten Herausforderungen für Finanzvorstände 2009

Der Vorstandsvorsitzende und Präsident des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI), James J. Abel, hat eine Liste der größten Herausforderungen 2009 zusammengestellt (Verknüpfung auf die Internetseite von FEI, Artikel in englischer Sprache, 58 KB). Unten haben wir Ihnen ein Zusammenfassung erstellt. Fünf der Herausforderungen beziehen sich auf Finanzberichterstattung (sechs, wenn man XBRL mitzählt).
Die größten Herausforderungen für Finanzvorstände 2009
  1. Auswirkungen der Finanzmarktkrise
  2. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
  3. Unternehmensbesteuerung
  4. XBRL und andere technische Erwägungen
  5. Globale Konvergenz von US-GAAP und IFRS
  6. Neuer gemeinsamer Standard von IASB und FASB zu Unternehmenszusammenschlüssen
  1. Darstellung des Abschlusses
  2. Komplexität in der Finanzberichterstattung
  3. Kontrollen und Risikomanagement
  4. Fragen rund um Arbeitnehmervergütung
  5. Gesetzgebung und Regulierung in Bezug auf den Klimawandel

 

 

19. Dezember 2008: IASB und FASB veröffentlichen Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) haben heute ein gemeinsames Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung veröffentlicht (in englischer Sprache, 812 KB). Die englischsprachige Pressemitteilung des IASB finden Sie hier (55 KB), eine kurze Skizze des Inhalts des Diskussionspapiers ist nachfolgend widergegeben.
Informationen über den Ertrag eines Unternehmens sind für Adressaten der Rechnungslegung von zentraler Bedeutung. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) enthaltenen derzeit unterschiedliche und allgemein als überarbeitungswürdig angesehene Vorschriften zur Ertragsvereinnahmung. IASB und FASB haben sich deshalb das Ziel gesetzt, einen für IFRS und US GAAP einheitlichen Ansatz der Ertragsvereinnahmung zu entwickeln, der für unterschiedliche Branchen anwendbar ist. Der nun veröffentlichte Vorschlag sieht vor, dass ein Unternehmen erst dann Ertrag erfassen kann, wenn die vertraglich vereinbarte Liefer- oder Leistungsverpflichtung erfüllt wurde. Dies ist der Fall, wenn das vereinbarte Gut geliefert bzw. die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Nach Ansicht von IASB und FASB wird dieser Vorschlag für weite Teile von Liefer- und Leistungsverpflichtungen zu keiner veränderten Ertragsvereinnahmung führen, da sich der vorgeschlagene Ansatz zum Teil bereits in bestehenden Vorschriften findet. Eine Klarstellung des Grundsatzes sowie dessen einheitliche Anwendung auf sämtliche Arten von Transaktionen soll jedoch zukünftig die Vergleichbarkeit und Aussagefähigkeit der Ertragsgröße erhöhen.

 

Das Diskussionspapier stellt den skizzierten Ansatz und die sich daraus ergebenden Implikationen vor. Die interessierte Öffentlichkeit wird gebeten, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen, um IASB und FASB bei der Entwicklung eines Standards auf der Basis des vorgeschlagenen Modells zu unterstützen. Die Kommentierungsfrist endet am 19. Juni 2009.

 

 

19. Dezember 2008: Wir äußern uns zu den Vorschlägen zum Ergebnis je Aktie

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 168 KB) zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie eingereicht. Nachfolgend haben wir einen Auszug daraus für Sie übersetzt. All unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.
Wir sind der Meinung, dass die Vorschläge im Entwurf eine Verbesserung des bestehenden Standards darstellen, und wir unterstützen die Veröffentlichung der vorgeschlagenen Verlautbarung als endgültigen Standard. Wir hegen jedoch Bedenken hinsichtlich einiger der vorgeschlagenen Änderungen am Ergebnis je Aktie, die unserer Meinung nach noch adressiert werden müssen. Im Besonderen geht es um die folgenden Punkte:
  1. Obwohl wir den Vorschlag unterstützen, die Behandlung des Ergebnisses je Aktie an die Darstellung der Finanz- und Vermögenslage in Hinblick auf Terminkäufe und geschriebene Puts über eigenes Kapital anzugleichen, sind wir der Meinung, dass das Ergebnis je Aktie einen größeren Fehler in der zugrunde liegenden Behandlung dieser Vereinbarungen aufzeigt, zu dem wir uns schon in unseren Stellungnahmen zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente und zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital geäußert haben.
  2. Wir unterstützen die vorgeschlagenen Vereinfachung, nach der das Ergebnis je Aktie für Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, nicht angepasst wird. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Angabebedürfnisse der Nutzer in Bezug auf die Frage, ob der Mangel an Angaben problematisch sein könne, sorgfältig erwogen werden müssen. Wir weisen darauf hin, dass in den IFRS derzeit keine separate Angabe des beizulegenden Zeitwerts dieser Instrumente gefordert wird. Dies gilt auch für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente.
  3. Wir empfehlen die Aufnahme einer expliziten Aussage in den abschließenden Standard, dass Vereinbarungen, die zur Emission oder zum Erwerb von Aktien zum beizulegenden Zeitwert führen, nicht zu verwässernden Auswirkungen führen sollten. Die derzeitigen Formulierungen des Entwurfs lassen den Schluss zu, dass solche Vereinbarungen (beispielsweise die Emission von Aktien im Wert eines vorherbestimmten Betrags) potenziell verwässernd sein könnten.

 

 

19. Dezember 2008: Ergebnisse der 32. RIC-Sitzung

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 27. November 2008 seine 32. Sitzung in Düsseldorf abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht (22 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.

 

 

19. Dezember 2008: SEC schreibt XBRL für alle Registranten und Investmentfonds vor

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat beschlossen, von börsennotierten Unternehmen und Investmentfonds die Verwendung interaktiver Daten im Format XBRL zu verlangen. Hierfür ist eine neue Anlage zu verwenden, die den Jahresabschluss und sämtliche abschlussbegleitenden Aufgliederungen in interaktivem Datenformat enthält.:

 

bullet Börsennotierte Unternehmen: Finanzberichterstattung in interaktivem Format wird schrittweise nach einem im nächsten Jahr beginnenden Plan eingeführt, nach dem alle börsennotierten Unternehmen in den USA bis Dezember 2011 XBRL-Daten einreichen werden. Es wird Unternehmen gestattet sein, interaktive Daten vor dem für ihre Gruppe festgelegten Anfangsdatum einzureichen.
die größten Unternehmen, die US-GAAP-Abschlüsse einreichen mit einem Börsenwert von mehr als 5 Mrd. USD (etwa 500 Unternehmen) erster Quartalsbericht für Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Juni 2009 enden
alle anderen Unternehmen, die US-GAAP-Abschlüsse einreichen schrittweise Einführung von 2010 bis 2011
Unternehmen, die IFRS-Abschlüsse nach den IFRS wie vom IASB herausgegeben einreichen Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Juni 2011 enden

 

bullet Investmentfonds: Finanzberichterstattung mit interaktiven Daten ist ab 2011 vorgeschrieben.

 

Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie hier.

 

 

19. Dezember 2008: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im Dezember

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Dezember bis Freitag, den 19. Dezember 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

 

 

19. Dezember 2008: Newsletter zu den vorgeschlagene Änderungen an IAS 24

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Überarbeiteter Entwurf zu Angaben zu Beziehungen mit dem Staat herausgegeben (in englischer Sprache, 124 KB). In dem Newsletter werden die Änderungen an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erläutert, die der IASB in seinem Entwurf vom 11. Dezember 2008 vorgeschlagen hat. Der Zweck des überarbeiteten Entwurfs liegt darin, die Angabeerfordernisse, die in Bezug auf staatlich kontrollierte Unternehmen nach dem bestehenden IAS 24 gelten, zu vereinfachen. Der Entwurf ist eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme eines Vorschlages, den der Board 2007 veröffentlicht hatte. In vielen Stellungnahmen auf den Entwurf 2007 war jedoch gesagt worden, dass die vorgeschlagenen Ausnahmen ungenügend seien und der überarbeitete Standard immer noch zu kompliziert für eine Anwendung in der Praxis sei. Deshalb hat der IASB seine Vorschläge noch einmal überarbeitet. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

18. Dezember 2008: IASB-Entwurf zu konsolidierten Abschlüssen

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute den Standardentwurf ED 10 Consolidated Financial Statements veröffentlicht. Dieser soll die Vorschriften zur Konsolidierung aus IAS 27 sowie SIC-12 ersetzen. Mit der Überarbeitung der Konsolidierungsregelungen ist unter Anderem die Implementierung einer allgemeingültigen Control-Definition beabsichtigt, die auch sogenannte strukturierte Unternehmen (Zweckgesellschaften, auch: SPE, SPV, Conduits) umfasst. Gemäß der vorgeschlagenen Control-Definition bestimmt sich Beherrschung danach, ob ein Unternehmen die Macht hat, die Aktivitäten eines anderen Unternehmens zu lenken, um Rückflüsse an sich zu generieren. Weiterhin werden im Entwurf deutlich erweiterte Angabepflichten vorgeschlagen, insbesondere hinsichtlich nicht konsolidierter strukturierter Unternehmen.

 

 

Mit dem Standardentwurf reagiert der IASB auch auf die vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise gegebenen Empfehlungen des Financial Stability Forums (FSF) vom April 2008. Stellungnahmen zum Standardentwurf können bis zum 20. März 2009 eingereicht werden.

 

 

18. Dezember 2008: Heads Up zur AICPA-Jahreskonferenz

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up- Newsletters herausgegeben, in der die Ergebnisse der AICPA-Konferenz zusammengefasst sind, die vom 8. bis 10. Dezember 2008 in Washington stattfand (s. unsere Nachricht vom 11. Dezember 2008). Sie finden den englischsprachigen Newsletter hier (385 KB).

 

 

18. Dezember 2008: Rechnungslegung aus Sicht von Kreditinstituten als Rechnungslegungsadressaten - Studie veröffentlicht

Das DRSC hat heute die Ergebnisse einer in Kooperation mit dem Lehrstuhl „Financial Accounting and Auditing“ an der Universität Regensburg durchgeführten Studie zur Rechnungslegung aus Sicht von Kreditinstituten als Rechnungslegungsadressaten in der Internetversion veröffentlicht (Vorsicht: 13,4 MB!). Die Druckversion der Studie wird im Januar 2009 zur Verfügung stehen. Die Presseerklärung des DRSC finden Sie hier (35 KB).
Bei der Befragung ging es im Wesentlichen um Neuerungen bei den Rechnungslegungsnormen, die im vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelten Vorschlag eines IFRS für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen (IFRS for PEs, vorher: IFRS for SMEs) bzw. im vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) enthalten sind. Da Kreditinstitute wichtige Abschlussadressaten von nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen darstellen, wurden diese um eine Einschätzung des Nutzens von Rechnungslegungsinformationen im Allgemeinen und spezifischen Rechnungslegungs- und Darstellungsmethoden im Besonderen gebeten. Deutschlandweit nahmen insgesamt 32 Kreditinstitute an der repräsentativen Studie teil. Die Befragung umfasste ein ca. zweistündiges Interview pro Teilnehmer. Insgesamt wurden in den für Bonitätsbeurteilungen von Firmenkunden in Kreditinstituten relevanten Organisationseinheiten, Marktseite, Marktfolgeseite und Ratingentwicklung, 59 Interviews geführt.

 

 

18. Dezember 2008: Neue Fassung des österreichischen Corporate Governance Kodex

Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat eine neue Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen, der für Geschäftsjahre gilt, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Der neue Kodex kann auf der Internetseite des Arbeitskreises heruntergeladen werden. Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale und nationale Entwicklungen machten die Anpassung von einigen Kodexregeln notwendig. Die wichtigsten Änderungen betreffen:

 

  • Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance relevanter Informationen)
  • Verbesserung der Vergütungstransparenz bei Vorstand und Aufsichtsrat (Einzelveröffentlichung) und stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit
  • Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)
  • Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten

 

 

18. Dezember 2008: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

Am 22. Dezember 2008 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Programmpunkte werden die Fertigstellung einer Stellungnahme gegenüber dem IASB bezüglich D24 Kundenbeiträge und der Entwurf von Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 bezüglich der Neubewertung eingebetteter Derivate sein. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

 

 

18. Dezember 2008: Tabellarische Übersicht über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise

Die IASC-Stiftung (IASC Foundation, IASCF) hat gestern eine Tabelle veröffentlicht, in der die Reaktionen und die laufenden Arbeiten des IASB und der IASCF als Reaktion auf die Erklärung vom Treffen der Staatsoberhäupter der G-20 und der Führer der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums (FSF) am 15. November 2008 in Washington dargestellt sind. In der Erklärung werden sowohl umgehende Maßnahmen (bis zum 31. März 2009) als auch mittelfristige Maßnahmen aufgeführt, die unternommen werden sollen, um die Weltwirtschaft zu stärken und die Finanzmärkte der Welt zu reformieren. In der Tabelle der IASCF sind nun den einzelnen Maßnahmen die Schritte der letzten Zeit zugeordnet und geplante weitere Schritte aufgeführt. Zu der englischsprachigen Tabelle auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier.

 

 

18. Dezember 2008: Mary Schapiro soll neue Vorsitzende der SEC werden

Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass der künftige US-Präsident Barack Obama Mary Schapiro als neue Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) nominieren will. Die Nominierung ist bisher weder von der SEC noch vom Weißen Haus bestätigt; das soll aber bei einer Pressekonferenz heute im Lauf des Tages geschehen. Schapiro wurde 1988 von Präsident Reagan als Mitglied der SEC berufen und 1994 von Präsident Clinton zur Leiterin der Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission, CFTC) bestellt. Derzeit ist sie die Vorsitzende der Regulierungsagentur für Wertpapierhäuser (Financial Industry Regulatory Authority, FINRA).

 

 

18. Dezember 2008: Heads Up zum neuen FSP zur Änderung von FAS 141(R)

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up- Newsletters herausgegeben, in der der kürzlich vom FASB veröffentlichte vorgeschlagene Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) zu FAS 141(R)-a Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen wurden und aus Eventualforderungen oder Eventualverbindlichkeiten entstehen erläutert wird. Mit dem Vorschlag würde SFAS 141(R) geändert, um sich Bedenken zu widmen, die bei der Anwendung von SFAS 141 in Bezug auf die Anwendung der Fair-Value-Ansatz- und -Bewertungsprinzipien auf Vermögenswerte und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen wurden und aus Eventualforderungen oder Eventualverbindlichkeiten entstehen, aufgekommen sind. Sie finden den englischsprachigen Newsletter hier (132 KB).

 

 

18. Dezember 2008: Übernahme von IAS 1

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 17. Dezember 2008 die folgende Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht:

 

 

Damit ist mit heutigem Datum IAS 1 für die Anwendung in Europa übernommen. Bereits gestern waren IAS 23, die Änderungen an IFRS 2 sowie IFRIC 13 und 14 übernommen worden. In naher Zukunft werden auch folgende Übernahmen erwartet:

 

  • Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
  • IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
  • IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
  • IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

 

18. Dezember 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Dezember

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Dezember bis Freitag, den 19. Dezember 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

 

 

17. Dezember 2008: Tagesordnung für die IASB-Sitzung ergänzt

Der International Accounting Standards Board hat die Agenda für seine Dezembersitzung ergänzt. Hinzugekommen ist eine weiter halbstündige Erörterung des Themas Bewertung zum beizulegenden Zeitwert am Donnerstag, den 18. Dezember von 8:30h bis 9:00h. Wir haben die Tagesordnung für die Sitzung entsprechend angepasst.

 

 

17. Dezember 2008: Übernahme von IAS 23, IFRS 2, IFRIC 13 und IFRIC 14

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 17. Dezember 2008 die folgenden Verordnungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht:

 

  • Verordnung (EG) Nr. 1260/2008: Übernahme IAS 23 Fremdkapitalkosten
  • Verordnung (EG) Nr. 1261/2008: Übernahme IFRS 2 (Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung)
  • Verordnung (EG) Nr. 1262/2008: Übernahme IFRIC 13 Kundenbindungsgprogramme
  • Verordnung (EG) Nr. 1263/2008: Übernahme IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung

 

Damit sind mit heutigem Datum IAS 23, die Änderungen an IFRS 2 sowie IFRIC 13 und 14 für die Anwendung in Europa übernommen. In naher Zukunft werden auch folgende Übernahmen erwartet:

 

  • IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
  • Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
  • IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
  • IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
  • IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

 

17. Dezember 2008: Aktualisierter Newsletter zu den jüngsten Überarbeitungen von IFRS 1

Am 8. Dezember 2008 hatten wir Ihnen eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zur Verfügung gestellt, in der die überarbeitete Fassung von IFRS  Erstmalige Anwendung der IFRS, die vom IASB am 25. November 2008 herausgegeben worden war, erläutert wird. Auf einer Sitzung gestern entschied der Board, das Datum des Inkrafttretens der jüngsten Überarbeitungen von IFRS 1 von 1. Januar 2009 mit sofortiger Wirkung auf den 1. Juli 2009 zu ändern. Daher stellen wir Ihnen heute eine aktualisierte Fassung des englischsprachigen Newsletters Überarbeitungen von IFRS 1 zur erstmaligen Anwendung der IFRS (113 KB) zur Verfügung, um die Änderung der Daten des Inkrafttretens widerzuspiegeln.

 

 

17. Dezember 2008: Änderung der Richtlinie IWP/BA 5

Der österreichische Standardsetzer AFRAC hat kürzlich eine Stellungnahme zu Fragestellungen zur Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen veröffentlicht, die auch in der Richtlinie IWP/BA 5 zum Ausweis und zur Bewertung der Wertpapiere im Jahresabschluss von Kreditinstituten vom August 1996 des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) angesprochen werden. Daher werden in der Richtlinie enthaltene Aussagen, die der Stellungnahme des AFRAC widersprechen, zurückgenommen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IWP (17 KB).

 

 

17. Dezember 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Dezember

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Dezember bis Freitag, den 19. Dezember 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung. Unter anderem entschied der Board, das Datum des Inkrafttretens der jüngsten Überarbeitungen von IFRS 1 von 1. Januar 2009 mit sofortiger Wirkung auf den 1. Juli 2009 zu ändern.

 

 

17. Dezember 2008: Wir unterstützen die verbesserten Angaben nach IFRS 7

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 93 KB) zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7 eingereicht. Mit dem Entwurf Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente würden eine dreigliedrige Hierarchie für die Angabe beizulegender Zeitwerte eingeführt (ähnlich der Hierarchie in SFAS 157) und die Angaben zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts ausgeweitet. Nach dem Entwurf würden auch die Angaben über das Liquiditätsrisiko verbessert. Deloitte unterstützt diese Vorschläge - nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus unserem Schreiben.
Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die Angaben über Finanzinstrumente zu verbessern und die Angabeerfordernisse in Einklang mit dem Statement of Financial Accounting Standards No. 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (SFAS 157) des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zu bringen. Wir sind der Meinung, dass der Vorschlag, mit der Fair-Value-Hierarchie in SFAS 157 zu konvergieren, sachgerecht ist, da er nützliche Informationen für die Adressaten von Abschlüssen bieten wird. Insbesondere sind wir der Meinung, dass die vorgeschlagene Änderung zu einheitlicheren Angaben zur Fair-Value-Hierarchie unter den IFRS-Erstellern führen und die Vergleichbarkeit mit Unternehmen verbessern wird, die SFAS 157 anwenden. Wir unterstützen auch die Bemühungen des Boards, die Anforderungen zu Angaben über das Liquiditätsrisiko zu verbessern.

 

 

17. Dezember 2008: Nicht börsennotierte Unternehmen in Litauen dürfen IFRS anwenden

Das Gesetz über die Abschlüsse von Unternehmen in der Republik Litauen wurde am 26. Juni 2008 geändert, um nicht börsennotierten Unternehmen das Wahlrecht einzuräumen, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen. Alternativ können nicht börsennotierte Unternehmen die sogenannten Business Accounting Standards anwenden, die nationalen litauischen Rechnungslegungsstandards. Wenn eine Unternehmen sich entschieden hat, darf es die angewendeten Rechnungslegungsstandards die folgenden fünf Jahre nicht ändern (es sei denn, das Unternehmen tritt einem Konzern bei). Unsere umfassende Übersicht zur Anwendung der IFRS weltweit finden Sie hier.

 

 

17. Dezember 2008: IFRS en Turismo, hospitalidad y ocio

Unsere kolumbianischen Kollegen haben IFRS en Turismo, Hospitalidad y Ocio: Más que Sólo Contabilidad. Das ist die spanische Übersetzung des englischsprachigen Leitfadens unserer US-amerikanischen Kollegen zu IFRS im Tourismus und der Beherbungs- und Vergnügungsindustrie, auf den wir sie bereits Anfang November hingewiesen haben. Diese Veröffentlichung bietet praktische Einsichten in die IFRS aus der Branche und enthält nützliche Kapitel zu Auswirkungen der IFRS, Übergangsansätzen und Ratschlägen für die Vorausplanung.

 

 

 

17. Dezember 2008: Heads Up zum neuen FSP zu Angaben zu Zweckgesellschaften

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up- Newsletters herausgegeben, in der der kürzlich vom FASB veröffentlichte Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) zu FAS 140-4 und FIN 46(R)-8 Angaben durch börsennotierte Unternehmen über Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten und Anteile an Zweckgesellschaften erläutert wird, mit dem die Anforderungen an börsennotierte Unternehmen in Kraft gesetzt werden, Angaben zu leisten, die denen ähneln, die in den ausstehenden Änderungen an FAS 140 und FIN 46(R) vorgeschlagen sind. Dieser FSP, der sich nur auf Angaben bezieht, verbessert die Transparenz von Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten und von Beziehungen eines Unternehmens mit Zweckgesellschaften. Sie finden den englischsprachigen Newsletter hier (166 KB).

 

 

17. Dezember 2008: Nächste gemeinsame Sitzung mit dem FASB vorverlegt

Die nächste der gemeinsamen Sitzungen des IASB mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB, die im Halbjahresrhythmus stattfinden, ist vom April in den März vorverlegt worden. Sie findet nun vom Montag, den 23. bis Mittwoch, den 25. März 2009 in London statt. Die Daten der zukünftigen Sitzungen finden Sie stets unter unserer Rubrik Agenda.

 

 

17. Dezember 2008: Termine für die nächsten IASCF-Konferenzen bekanntgegeben

Auf der Internetseite des IASB sind die Orte und Termine für die nächsten IASCF-Konferenzen bekanntgegeben worden:

 

  • Mailand, 24. und 25. Juni 2009
  • Seoul, 29. und 30. Juli 2009

 

Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung stehen noch nicht zur Verfügung. Wir werden Sie auf IAS PLUS auf dem Laufenden halten.

 

 

16. Dezember 2008: DSR und Fair Value im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum BilMoG

Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum BilMoG haben einige Hochschulprofessoren in einem kürzlich veröffentlichten Beitrag (Der Betrieb 2008, S. 2543ff.) umfassende Kritik am Fair Value geübt. Neben dem Aufruf, den Einzug dieses Konzeptes durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in den deutschen Einzel- und Konzernabschluss zu verhindern, wird von Unternehmen, die nach der IAS-VO einen IFRS-Konzernabschluss aufstellen müssen, zusätzlich ein HGB-Konzernabschluss gefordert. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) begrüßt die Diskussion zur Bewertung von Finanzinstrumenten, äußert sich jedoch zu dem genannten Beitrag in einer Presseerklärung mit heutigem Datum wie folgt:
bullet Der Rat hält die in dem Beitrag geäußerte Fair-Value-Kritik für wenig differenziert. Neue Argumente gegenüber der bisherigen Fair-Value-Debatte sind nicht erkennbar. Zwar spricht sich auch der DSR gegen eine umfassende Fair-Value-Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden aus. Allerdings plädiert der DSR nachdrücklich für eine Versachlichung der Diskussion, die in einer pauschalen und nicht begründeten Forderung nach einem umfassenden Anschaffungskostenprinzip nicht erkennbar ist.
bullet Im Gegensatz zu den Hochschulprofessoren unterstützt der DSR den „Einzug der Fair-Value-Konzeption“ in das HGB in dem im Regierungsentwurf des BilMoG vorgesehenen, limitierten Regelungsumfang.
bullet Auch die Forderung nach einem zusätzlichen HGB-Konzernabschluss stößt beim DSR auf Unverständnis und erscheint dem DSR plakativ und nicht fundiert. Aus Sicht des DSR weist ein IFRS-Konzernabschluss gegenüber einem HGB-Konzernabschluss einen deutlich höheren Informationsnutzen auf. Der mit einem HGB-Konzernabschluss verbundene, über einen parallel vorliegenden IFRS-Konzernabschluss hinausgehende Informationsnutzen dürfte in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Kosten einer Aufstellung eines zweiten Konzernabschlusses stehen.

 

 

16. Dezember 2008: EFRAG reicht zwei Stellungnahmen beim IASB ein

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zwei Stellungnahmen beim IASB eingereicht: eine Stellungnahme zu den im jährlichen Verbesserungsprozess 2008 vorgeschlagenen Änderungen und eine Stellungnahme zu den Änderungen an IFRS zur Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente. Im Wesentlichen stimmt EFRAG den Vorschlägen in beiden Fällen zu, macht jedoch einige kleinere Anmerkungen. Verknüpfungen auf die Stellungnahmen finden Sie in den jeweiligen Presseerklärungen von EFRAG:

 

 

 

16. Dezember 2008: Zwei neue Stellungnahmen des AFRAC

Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) hat auf seiner Internetseite zwei neue Stellungnahmen zur Verfügung gestellt:

 

 

Die zweite Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe "Internationale Finanzberichterstattung" unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Alfred Wagenhofer erarbeitet. Die nun vorliegende Stellungnahme (Dezember 2008) ist die dritte Stellungnahme zu dem Thema (frühere Versionen September 2007 und Dezember 2007) und wurde einerseits durch eine Basis for Conclusions ergänzt, ohne den Inhalt der Stellungnahme zu verändern. und andererseits folgendermaßen geändert: Die Anwendung des Kapitels 3.3. "Bilanzierung des Steuervorteils aus der Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs. 7 KStG 1988" wurde einstweilen ausgesetzt. Grund für diese Maßnahme ist einerseits eine Änderung des derzeit geltenden IAS 12 durch den IFRS 3 (2008) und andererseits die Ankündigung des IASB, noch im 4. Quartal 2008 einen Entwurf zu einer Neufassung des IAS 12 zu veröffentlichen.

 

 

16. Dezember 2008: Sitzungen des DSR werden öffentlich

Beginnend mit seiner 127. Sitzung am 5. und 6. Januar 2009 wird der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) seine Sitzungen unter Herstellung der Öffentlichkeit abhalten. Für alle Interessenten der Rechnungslegung besteht dann die Möglichkeit, direkt vor Ort in Berlin oder per Live-Audio-Übertragung die Diskussionen der DSR-Sitzungen zu verfolgen. Damit will der DSR seine Meinungsbildung und seine Entscheidungen zu aktuellen Fragen der Rechnungslegung transparenter machen. Zu den Sitzungen werden im Vorfeld Sitzungsunterlagen bereitgestellt. Weitere Informationen, u.a. die Agenda und Links für die Anmeldung, finden Sie hier.

 

 

16. Dezember 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise in Tokio

Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächsrunden anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten (Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Eine zweite fand in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 statt (Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Nachfolgend geben wir die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Gesprächsrunde in Tokio am 3. Dezember 2008, die Beobachter von Deloitte erstellt haben wieder. Umfassende Informationen zur Finanzmarktkrise finden Sie hier.
Mitschrift von der Gesprächsrunde von IASB und FASB zur weltweiten Finanzmarktkrise
Büroräume des ASBJ, Tokio – 3. Dezember 2008
IASB und FASB beschlossen ihre gemeinsamen Gesprächsrunden zu Rechnungslegungssachverhalten, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind, mit zwei Gesprächsrunden, die in den Büroräumen des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) am Nachmittag des 3. Dezembers 2008 abgehalten wurden. Das Ziel der Gesprächsrunde bestand darin, dass die Boards Rückmeldungen von einer großen Zahl von Interessengruppen zu Bilanzierungsthemen erhalten, die umgehend Aufmerksamkeit erfordern, um dabei zu helfen, das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu erhöhen.

 

Die Gesprächsrunde in Tokio bestand aus zwei zweistündigen Sitzungsteilen. IASB-Boardmitglied John Smith leitete beide Sitzungen. Wie bei den anderen Sitzungen wurde festgehalten, dass alle weiteren Schritte in Antwort auf Aufrufe von Adressaten gemeinsam von IASB und FASB erwogen und ihrem Standardsetzungsprozess folgen würden. Folglich wurden bei diesen Gesprächsrunden keine Entscheidungen getroffen.

 

Der Vorsitzende des ASBJ, Ikuo Nishikawa, begrüßte Teilnehmer und Beobachter beider Sitzungen. Bei der zweiten Sitzung machte der Dr. Takafumi Sato, Kommissar der japanischen Finanzmarktaufsicht, einleitende Bemerkungen, die auch deutliche Unterstützung für globale, qualitativ hochwertige Bilanzierungsstandards und für die Harmonisierung zwischen IASB und FASB beinhalteten. Er unterstützte die jüngsten Aufforderungen, die Standards zu aufzuweichen, nicht und deutete eine Erwartung an, dass Bilanzierungsstandards zu einer getreuen und genauen Berichterstattung über die Vermögenslage von Emittenten und umgehender Erfassung von Verlusten führten. Er machte überaus deutlich, dass der Standardsetzungsprozess befolgt werden müsse und schloss damit, dass Standardsetzer am besten geeignet seien, Lösungen herbeizuführen. Diese Ansichten wurden von vielen Teilnehmern geteilt und wiederholt.

 

Smith deutete an, dass die Zielsetzung der Gesprächsrunde darin bestünde, von Teilnehmern jene Sachverhalte zu erfahren, die im Gefolge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten seien, unabhängig davon, ob es sich um Konvergenzsachverhalte, um eilbedürftige "Reparaturen" oder um Sachverhalten handele, die im Rahmen eines längerfristigen Projekts behandelt werden können. Er stellte fest, dass die Sachverhalte, die von den Teilnehmern in ihren schriftlichen Eingaben aufgeworfen wurden, denen sehr ähnlich seien, die bei den Gesprächsrunden in Großbritannien und den USA aufgekommen seien, dass er die klare Botschaft erhalten habe, wonach der Standardsetzungsprozess eingehalten werden müsse und es folglich unwahrscheinlich sei, dass es vor dem 31. Dezember 2008 Änderungen an den IFRS geben würde.

 

Thema 1 – Wertminderungssachverhalte

Die wichtigsten Diskussionspunkte rund um die Auslöser (welche und wann) und die Bemessung von Wertminderungen beinhalteten:

 

bullet die Schwierigkeit bei der Feststellung, wann 'bedeutend oder anhaltend' vorlägen, wobei einige vorschlugen, dass der Test eine "Und"- statt einer "Oder"-Verknüpfung haben sollte, dass der Test auf vorübergehende Wertminderungen nach US-GAAP eingeführt werden sollte und dass Unternehmen ihre Bilanzierungsmethoden für die Beurteilung von 'bedeutend' und 'anhaltend' angeben sollten.
bullet Vorschläge, dass der Auslöser von als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierte schuldrechtliche Instrumente bonitäts- und nicht einfach marktbezogen sein sollte, wobei die bonitätsbezogenen Verluste erfolgswirksam und die restlichen erfolgsneutral erfasst werden sollten.
bullet die Schwierigkeit bei der Feststellung den auslösenden Zeitpunkt für die generelle Umkehrung von Wertberichtigungen, wobei Vorschläge unterbreitet wurden, wonach eine erfolgswirksame Wertaufholung bei als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierten Beteiligungsinstrumenten zulässig sein sollte, u.U. mit einem Auslösertest, der jenem für Wertminderungen gleicht. Einige gaben zu Protokoll, dass die Unfähigkeit, Wertminderungen umzukehren zu einem Widerwillen oder einer Verschiebung führten, Wertminderungen zu erfassen.

 

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie brachte die Idee auf, das Wahlrecht zum Recycling abzuschaffen (d.h. alle AFS-Wertpapiere als zu Handelszwecken gehalten zu behandeln), da dies viele der Probleme im Zusammenhang mit Wertminderungen lösen würde, weil alle Bewertungen erfolgswirksam erfasst würden. Dieser Vorschlag erhielt nicht viel Unterstützung, obgleich ein IOSCO-Mitglied feststellte, dass IOSCO- Mitglieder bei diesem Thema geteilter Ansicht seien

 

Es bestand kein erkennbarer Hunger auf Seiten der Teilnehmer, auf diesem Gebiet eine schnelle Reparatur vor dem 31. Dezember 2008 durchzuführen, wobei allgemeine Übereinkunft dahingehend bestand, dass jedwede Überprüfung umfassend und langfristig erfolgen solle, obgleich es einige Unterstützung für eine kurzfristige Überprüfung der Wertminderungs- und Bewertungsvorschriften für AFS-Wertpapiere – verbunden mit einem kürzeren als dem sonst üblichen Standardsetzungsprozess – gab.

 

Thema 2 – Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die meisten Teilnehmer waren der Ansicht, dass die vom beratenden Expertenpanel herausgegebenen Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten nützlich seien, wobei einige die Ansicht vertraten, dass weitergehende Leitlinien rund um die Verwendung des Abzinsungsfaktors erforderlich seien. Andere stellten die Schwierigkeiten heraus, denen Wirtschaftsprüfer bei der Einholung hinreichender sachgerechter Nachweise zur Unterlegung von Bewertungen in illiquiden oder inaktiven Märkten ausgesetzt seien.

 

Einige Teilnehmer nahmen Stellung derart, dass Nutzer missverstünden, was mit beizulegendem Zeitwert gemeint sei, und schlugen vor, dass der IASB nach Wegen suchen solle, Nutzer über den beizulegenden Zeitwert warum er Verwendung in der Rechnungslegung findet, aufzuklären.

 

Hinsichtlich Angaben vertraten einige eine Notwendigkeit für weitergehende Leitlinien hinsichtlich der Frage, wann welche Informationen angegeben werden sollten, wobei unterschiedliche Meinungen vertreten wurden in Bezug darauf, ob der IASB oder Branchengruppen am besten geeignet seien, veranschaulichende Angaben zu erstellen. Einige Teilnehmer drückten ihre Bedenken mit den immer weiter ansteigenden Angabeanforderungen aus, die dazu führten, dass die Abschlüsse immer weniger verständlich würden.

 

Thema 3 – Sonstige Sachverhalte
bullet CDOs. Keine große Unterstützung dafür, dass hier irgendetwas getan werden solle.
bullet Absicherungen. Große Unterstützung für eine vollständige Überprüfung und Überdenkung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, verbunden mit dem Wunsch nach Vereinfachung der Regeln. Man konzedierte, dass jedwede Überprüfung umfassend sein müsse, sie müsste hohe Priorität besitzen, könne möglicherweise nicht kurzfristig angegangen werden und müsste u.U. in eine Überprüfung der Klassifizierungsvorschriften eingebettet sein (sihe nachstehend).
bullet Vereinfachung der Klassifizierungsregeln. Hier gab es einige Unterstützung für die Zulassung einer Umdesignation aus der Fair-Value-Option heraus, bspw. wenn sich die Bedingungen seit der ursprünglichen Designation verändert hätten. Allerdings war man sich uneinig in der Frage, welche Kriterien bei solch einer Umklassifizierung anzuwenden sein sollten. Breite Übereinstimmung bestand dahingehen, dass dieses Themengebiet überprüft werden solle und ein langfristig Projekt sei.
bullet Prozyklizität. Smith stellte fest, dass Bilanzierungsstandards dem Markt Informationen vermitteln sollten, gleich ob gut oder schlecht. Es gab breite Zustimmung für diese Sichtweise, allerdings wurde der IASB dazu aufgefordert, seinen Ansatz in Bezug auf die Vornahme von Wertberichtigungen zu überprüfen, der auf einem Modell eingetretener Verluste basiere, während viele Regulatoren die Anwendung eines Modells erwarteter Verluste für aufsichtsrechtliche Zwecke verlangten. Der IASB deutete an, dass man gern ein besseres Verständnis über das Modell der erwarteten Verluste erlangen würde, das von einigen als dynamische Rückstellungsbildung bezeichnet wird.
bullet Zukünftige Sachverhalte. Teilnehmer ermunterten den IASB, den folgenden Themen angemessene Beachtung zu schenken: Hyperinflation, Fremdwährungsumrechnung und der Definition eines aktiven Marktes.

 

Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Gesprächsrunde gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

16. Dezember 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Dezember

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Dezember bis Freitag, den 19. Dezember 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung. Unter anderem entschied der Board, eine kurzfristige Änderung an IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate vorzunehmen, um deutlich zu machen, dass ein Unternehmen im Fall einer Umklassifizierung beurteilen muss, ob ein eingebettetes Derivat nach IAS 39 separat bilanziert werden muss. Die Änderung tritt für Perioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 enden.

 

 

16. Dezember 2008: IAASB verabschiedet acht neu formulierte Prüfungsstandards

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat sieben verdeutlichte internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) und einen verdeutlichten internationalen Standard zur Qualitätskontrolle (International Standard on Quality Control, ISQC) verabschiedet:

 

  • ISQC 1 Qualitätskontrolle für Gesellschaften, die Prüfungen und prüferische Durchsichten von Jahresabschlüssen durchführen und andere prüfungsnahe Leistungen erbringen
  • ISA 220 Qualitätskontrolle für eine Prüfung des Jahresabschlusses
  • ISA 500 Berücksichtigung der Relevanz und der Glaubwürdigkeit des Prüfungsnachweises
  • ISA 501 Prüfungsnachweise in Bezug auf bestimmte Abschlusssalden und -angaben
  • ISA 505 Externe Bestätigungen
  • ISA 520 Analytische Prüfungshandlungen
  • ISA 620 Verwendung der Arbeit eines Sachverständigen
  • ISA 710 Vergleichsinformation – Entsprechende Abbildungen und Vergleichsabschlüsse

 

Die Presseerklärung des IAASB in englischer Sprache finden Sie hier.

 

 

16. Dezember 2008: Newsletter zu IFRIC 17 in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung des folgenden IAS Plus Update-Newsletters angefertigt:

 

 

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

 

15. Dezember 2008: Zwei neue IAS Plus-Newsletter in chinesischer Sprache

Unsere chinesischen kollegen haben zwei Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters in chinesischer Sprache herausgegeben. Die entsprechenden Verknüpfungen finden Sie unten. Die Newsletter sind Übersetzungen der englischen Originale, die sie hier finden.

 

 

Mehr Informationen in chinesischer Sprache finden Sie auf unserer chinesischen Partnerseite CAS Plus

 

 

15. Dezember 2008: IASC-Stiftung ernennt neuen Treuhänder

Die IASC-Stiftung (IASC Foundation, IASCF) hat Scott Evans als Treuhänder der IASCF zum 1. Januar 2009 ernannt. Evans ist Executive Vice President, Asset Management und Chief Executive Officer der TIAA-CREF Investment Management LLC in den Vereinigten Staaten. Er ersetzt David Shedlarz, der zum Ende seiner Amtszeit aus der IASCF ausscheidet.

 

 

 

15. Dezember 2008: IFRS-Checkliste der Ausweis- und Angabevorschriften 2008

Unsere internationalen Kollegen haben jetzt auch die pdf-Version der englischsprachige IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für die zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahre erstellt (1.176 KB). Wir hatten Ihnen früher schon die Wordversion der IFRS Presentation and Disclosure Checklist for 2008 (ZIP-Datei der Word-Fassung, 502 KB) zur Verfügung gestellt. Die Checklist ist so formatiert, dass die Prüfung des Abschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Ausweis- und Angabeposten zu vermerken. Alle Dokumente werden auf einer separaten Seite der Kollegen dauerhaft vorgehalten: Model Financial Statements Page.

 

 

15. Dezember 2008: DSR zu weiteren Schritten des IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise des IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise an den IASB übermittelt. Der DSR schlägt vor, dass der IASB noch vor dem Jahresende bekannt gibt, welche weiteren Schritte als Reaktion auf die Finanzmarktkrise geplant sind. Dabei sollten die entsprechenden Problemkreise genannt und klar zum Ausdruck gebracht werden, in welcher Form und in welchem Zeitrahmen diese adressiert werden sollen. Ebenso sollte klargestellt werden, ob noch Änderungen mit Wirkung auf Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2008 enden, vorgesehen sind. Die Stellungnahme steht zum Herunterladen auf der Seite des DRSC bereit (in englischer Sprache, 41 KB).

 

 

15. Dezember 2008: AFRAC-Stellungnahme finalisiert

Das AFRAC hat seine am 28. November 2008 im Entwurf vorgestellte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen finalisiert. In der Stellungnahme (67 KB) werden die folgenden vier ausgewählten Fragen beantwortet:

 

  • Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von aktiven Märkten unterschieden werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
  • Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsenkurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?

 

 

15. Dezember 2008: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 7

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (ED Improving Disclosures about Financial Instruments – proposed amendments to IFRS 7) verabschiedet. Es wird anerkannt, dass die Änderungen als Reaktion auf die Finanzmarktkrise mit einer gewissen Schnelligkeit und mit einem Schwerpunkt auf Finanzinstituten verfolgt werden. Dennoch werden einige Bedenken angemeldet (beispielsweise Unterschiede in der Fair-Value-Hierarchie bei Bewertung und Angaben, Ungleichbehandlung von derivativen und nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten sowie rückwirkende Anwendung der Änderungen). Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (55 KB).

 

 

15. Dezember 2008: HFA zu Rückstellungen für Altersteilzeit

In seiner 214. Sitzung erörterte der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) die bilanziellen Konsequenzen des Tarifvertrags zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) gemäß der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (IDW RS HFA 3). Näheres dazu finden Sie in der Berichterstattung über die Ergebnisse der Diskussion (13 KB).

 

 

15. Dezember 2008: IDW zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7

In einem Schreiben an den IASB vom 11. Dezember 2008 (in englischer Sprache, 77 KB) nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum Entwurf "Improving Disclosures about Financial Instruments - Proposed Amendments to IFRS 7". Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise enthält dieser Entwurf Vorschläge zu Änderungen der Angaben zur Fair Value-Bewertung und zum Liquiditätsrisiko von Finanzinstrumenten. Das IDW meldet einige Bedenken bezüglich der inneren Konsistenz der IFRS sowie eine gewisse Skepsis hinsichtlich einer voreiligen Akzeptanz von US-GAAP-Schlüssen an.

 

 

15. Dezember 2008: EU-Kommission erkennt GAAP bestimmter Drittländer als gleichwertig an

EU-Binnenmarktkommissar McCreevy hat begrüßt, dass die Europäische Kommission die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) bestimmter Drittländer ab Januar nächsten Jahres als gleichwertig mit den IFRS anerkennen will. Der Rat, das Parlament und die im Europäischen Wertpapierausschuss vertretenen Mitgliedstaaten hatten sich bereits im vergangenen Monat für eine solche Anerkennung ausgesprochen. Nach den jetzt beschlossenen Maßnahmen, die sich auf die Prospekt- und die Transparenzrichtlinie stützen, sollen die GAAP der USA, Japans, Chinas, Kanadas, Südkoreas und Indiens als gleichwertig mit den von der EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) angesehen werden. Bei einigen dieser Länder (China, Kanada, Südkorea, Indien) wird die Kommission spätestens 2011 eine Überprüfung vornehmen. Ferner wird sie regelmäßig den Stand der Gleichwertigkeit überwachen und den Mitgliedstaaten und dem Parlament erforderlichenfalls darüber Bericht erstatten. Die beschlossenen Maßnahmen geben ausländischen Gesellschaften, die an EU-Märkten notiert sind, die Möglichkeit, auch weiterhin Abschlüsse vorzulegen, die nach den genannten GAAP erstellt sind (die Übergangsbestimmungen, wonach diese GAAP in der EU verwendet werden durften, wären ansonsten Ende 2008 ausgelaufen).

 

 

14. Dezember 2008: Rechnungslegungshandbuch der SEC

Die Abteilung Finanzierung von Aktiengesellschaften der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Division of Corporation Finance der Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine neue Fassung ihres Rechnungslegungshandbuchs freigegeben. Dieses 267 Seiten umfassende Handbuch ist ein informelles Nachschlagedokument für die SEC-Mitarbeiter und gibt ihnen lediglich allgemeine Hinweise. Die SEC hat das Handbuch auf ihrer öffentlich zugänglichen Internetseite eingestellt.

 

Zu den im Rechnungslegungshandbuch der Abteilung Unternehmensfinanzierung abgedeckten Themenbereichen gehören:
bullet Abschlüsse von bei der SEC registrierten Unternehmen
bullet Sonstige erforderliche Abschlussbestandteile
bullet Pro-forma Finanzinformationen
bullet Rechnungslegung kleinerer Unternehmen
bullet Ausländische Emittenten & ausländische Unternehmen
bullet Sachverhalte im Zusammenhang mit Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
bullet Unverbindliche Kennzahlen (non-GAAP measures) der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
bullet Erörterung und Aufgliederung der Vermögenslage und der Geschäftsergebnisse durch die Geschäftsleitung (Management's discussion and analysis, MD&A)
bullet Umgekehrte Unternehmenserwerbe und umgekehrte Kapitalaufstockungen
bullet Auswirkungen nachträglicher Ereignisse auf den Abschluss, der für die Registrierung erforderlich ist
bullet Angebotsverfahren
bullet Aktienbasierte Leistungspläne an Arbeitnehmer
bullet Rechtskreisübergreifendes System von Angaben

 

Folgende Zugriffsmöglichkeiten auf das englischsprachige Handbuch bestehen:

bullet Online-Zugriff auf das Rechnungslegungshandbuch auf der Internetseite der SEC
bullet PDF-Fassung des Rechnungslegungshandbuchs (1,2 MB)

 

 

13. Dezember 2008: Vorschlag zur Änderung des Datum des Inkrafttretens von IFRS 1

Der IASB hat seiner Tagesordnung für die Sitzung im Dezember 2008 ein Projekt hinzugefügt, das auf eine Änderung des Datum des Inkrafttretens der neu strukturierten Version von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards abzielt, den der Board am 25. November 2008 freigegeben hat. Diese neue Version von IFRS 1 ersetzt die Vorversion für Jahresperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Leider enthalten die Paragrafen 36, 37 und 39 des neuen IFRS 1 einen Querverweis auf IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008) und IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse (überarbeitet 2008), die beide erst am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Somit besitzen die Leitlinien zu den Sachverhalten, die mit den drei Paragrafen abgedeckt werden, fachlich gesehen zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli 2009 keine Gültigkeit. Um dieses Problem zu heilen, hat der IASB-Stab vorgeschlagen, das Datum des Inkrafttretens von IFRS 1 auf den 1. Juli 2009 zu ändern.

 

 

13. Dezember 2008: Newsletter zu den Änderungen an IFRS 1 in spanischer Sprache

Recursos en Español Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine Übersetzung des folgenden IAS PLUS-Newsletters veröffentlicht:
bullet Boletín IAS Plus – Diciembre 2008: ASB actualiza estándar sobre la adopción por primera vez (367 KB).
bullet Dies ist die spanische Übersetzung des englischsprachigen IAS Plus Update-Newsletters Änderungen an IFRS 1 zur Erstmaligen Anwendung der IFRS (94 KB).

Diese und andere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie auf der Seite Pagina de Recursos en Español auf IAS PLUS.com.

 

 

12. Dezember 2008: Tagesordnung für die IASB-Sitzung ergänzt

Der International Accounting Standards Board hat die Agenda für seine Dezembersitzung ergänzt. Neu hinzugekommen ist das Thema Finanzmarktkrise – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7, das am Donnerstag, den 18. Dezember von 17:00h bis 18:00h erörtert wird. Wir haben die Tagesordnung für die Sitzung entsprechend angepasst. Das Agendapapier zu dem Tagesordnungspunkt finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

 

 

12. Dezember 2008: Wir ermutigen den IASB, sich um preisregulierte Vermögenswerte zu kümmern

Auf der Sitzung im November 2008 erörterte IFRIC eine Bitte um Klärung, ob regulierte Unternehmen einen Vermögenswert oder eine Schuld als Ergebnis der Preisregulierung durch Aufsichtsbehörden oder Regierungen ansetzen solle. IFRIC entschied vorläufig, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen. Dies geschah hauptsächlich aus dem Grund, dass es keine bedeutenden Abweichungen in der Praxis zu geben scheint. Diese vorläufige Agendaentscheidung war in der Novemberausgabe des IFRIC Update zur Kommentierung gestellt worden. Deloitte hat eine Stellungnahme eingereicht (in englischer Sprache, 122 KB), in der wir auf einige Fälle hinweisen, in denen regulierte Vermögenswerte und Schulden unter IFRS angesetzt worden sind. In dem Brief wird auch festgehalten, dass in verschiedenen Rechtkreisen, in denen demnächst die IFRS eingeführt werden (einschließlich Vereinigte Staaten, Kanada, Brasilien), in den nationalen Rechnungslegungsvorschriften der Ansatz von regulierten Vermögenswerten und Schulden gefordert (oder gestattet) wird. Wir weisen in unserem Brief darauf hin, dass in einigen dieser Rechtskreise die Meinung herrscht, dass der Ansatz solcher Vermögenswerte und Schulden mit dem gegenwärtigen Rahmenkonzept der IFRS vereinbar ist.
Deshalb bitten wir IFRIC, den IASB zu ermutigen, dieses Projekt auf seine Agenda zu nehmen und Leitlinien herauszugeben, um sicherzustellen, dass die IFRS angemessen interpretiert und weltweit einheitlich angewendet werden. Für die Entwicklung der Leitlinien schlagen wir vor, dass der IASB eine gründliche Untersuchung der verschiedenen aufsichtsrechtlichen Systeme in den einzelnen Rechtskreisen durchführt, um sicherzustellen, dass die Leitlinien die wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Systeme sachgerecht einfangen.
Der Sachverhalt befindet sich zwecks einer möglichen Agendaentscheidung auf der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Dezember 2008.

 

 

12. Dezember 2008: Neueste Änderungen in der Finanzberichterstattung in Singapur

Changes in Financial Reporting in Singapore, eine Veröffentlichung unserer Kollegen in Singapur, bietet jährlich einen Überblick über die neuesten Änderungen des Rahmens der Rechnungslegung in Singapur. Diese Ausgabe 2008 enthält eine Zusammenfassung neuer und überarbeiteter singapurischer FRS (Standards) und INT FRS (Interpretationen), die zwischen Veröffentlichung der vorherigen Ausgabe im November 2007 und Ende Oktober 2008 herausgegeben wurden. Es gibt außerdem einen aktualisierten Vergleich mit den IFRS und eine Zusammenfassung noch ausstehender Entwürfe. Des Weiteren werden in dieser Ausgabe verschiedene andere Themen erörtert wie beispielsweise Änderungen an den Vorschriften für Notierungen an der Börse in Singapur (SGX), die neuen Regeln für eine Notierung im Catalist-Prinzip (gesponsorte Börsennotierung) der SGX und der aktuelle Stand der Prüfungsstandards. Sie können sich die englischsprachige Broschüre kostenfrei herunterladen (60 Seiten, Stand November 2008, 300 KB). Wir bieten Ihnen auf IAS PLUS auch eine eigene Seite, auf der Sie Vergleiche von IFRS mit jeweiligen nationalen Vorschriften finden.

 

 

11. Dezember 2008: HFA verabschiedet neue Verlautbarungen

In seiner 214. Sitzung am 4./5. Dezember 2008 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) folgende Stellungnahmen verabschiedet:
  • Neufassung des Entwurfs der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Besonderheiten bei der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen (IDW ERS HFA 21 n.F.)
  • Entwurf IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRS 7 - Amendments von Oktober/November 2008 - (IDW ERS HFA 26)
  • Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW EPS 303 n.F.)
  • Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung einschließlich von Zeitwerten (IDW EPS 314 n.F.)
  • Entwurf IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 16d Abs. 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag (IDW EPS 721)

 

  • Ferner hat der HFA den vom FAIT verabschiedeten IDW Prüfungshinweis: Prüfung von IT-gestützten Geschäftsprozessen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PH 9.330.2) billigend zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahmen werden Anfang 2009 in den IDW Fachnachrichten und im Supplement der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ veröffentlicht werden. Die Entwürfe werden demnächst auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung gestellt.

 

 

11. Dezember 2008: Ergänzende Stellungnahme des IDW zum BilMoG

In einem Schreiben an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages (72 KB) vom 10. Dezember 2008 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nochmals Stellung zum Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise stellt das IDW einige Punkte zur Bewertung von Finanzinstrumenten mit dem beizulegenden Zeitwert klar (§ 253 Abs. 1 Satz 3 und § 340e Abs. 3 HGB-E). Die Stellungnahme setzt sich auch auseinander mit der Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB-E und der Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den handelsrechtlichen Konzernabschluss nach § 290 HGB-E.

 

 

11. Dezember 2008: Zwei aktuelle Veröffentlichungen des IWP

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) stellt auf seiner Internetseite zwei aktuelle Dokumente zur Verfügung: Eine Richtlinie zur Berichterstattung über die Beachtung von Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und eine gemeinsam mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) verfasste Stellungnahme zum Entwurf des ARÄG 2009. Beide Dokumente können Sie nachfolgend herunterladen.

 

 

 

11. Dezember 2008: Erinnerung an das Ende einer Kommentierungsfrist

Wir erinnern unsere Leser daran, dass am 15. Dezember 2008 die Kommentierungsfrist des Entwurfs vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7: Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente endet, der am 15. Oktober 2008 herausgegeben worden war. Im Entwurf werden die folgenden Änderungen an IFRS 7 vorgeschlagen:

Angaben zum beizulegenden Zeitwert
bullet Einführung einer dreistufigen Hierarchie für die Angabe von beizulegenden Zeitwerten (vergleichbar mit der Hierarchie nach SFAS 157)
  • in aktiven Märkten notierten Preise für identische Instrumente (ohne Änderungen oder Umbündelungen)
  • in aktiven Märkten notierten Preise für ähnliche Vermögenswerte oder Schulden oder andere Bewertungsmethoden, bei denen alle bedeutenden Eingaben auf beobachtbaren Marktdaten basieren
  • Bewertungsmethoden, bei denen mindestens eine bedeutende Eingabe auf nicht beobachtbaren Marktdaten basiert
bullet Überleitungen der Salden für beizulegende Zeitwerte, die ohne beobachtbare Marktdaten ermittelt wurden
bullet Überleitungen der Bewegungen zwischen den Stufen (einschließlich der Gründe)

 

Angaben zum Liquiditätsrisiko
bullet Klarstellung, welche Instrumente in den Anwendungsbereich fallen
bullet Angabe des Liquiditätsrisikos für derivative Finanzverbindlichkeiten auf der Grundlage der Risikosteuerung des Unternehmens
bullet Angabe erwarteter Restlaufzeiten nicht-derivativer finanzieller Verbindlichkeiten, falls das Unternehmen Risiken auf diese Weise steuert
bullet Verbesserung der Beziehung zwischen quantitativen und qualitativen Angaben zum Liquiditätsrisiko

 

 

11. Dezember 2008: IASB stellt Standardentwurf zu IAS 24 erneut zur Stellungnahme

Der IASB hat einen überarbeiteten Entwurf (Entwurf 2008) herausgegeben, mit dem vorgeschlagen wird, IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen in Bezug auf "Beziehungen zu einem Staat" zu ändern. Der Zweck des überarbeiteten Entwurfs (in englischer Sprache, 450 KB) liegt darin, die Angabeerfordernisse, die in Bezug auf staatlich kontrollierte Unternehmen nach dem bestehenden IAS 24 gelten, zu vereinfachen. Vor der Überarbeitung von IAS 24 im Jahr 2003 waren staatlich kontrollierte Unternehmen von den entsprechenden Angaben ausgenommen. Diese Ausnahme wurde in der Überarbeitung 2003 gestrichen, die 2005 in Kraft trat und bis heute gilt. Daher müssen gegenwärtig gewinnorientierte staatlich kontrollierte Unternehmen, die die IFRS anwenden, Geschäftsvorfälle mit anderen staatlich kontrollierten Unternehmen angeben. In den Rechtkreisen, in denen staatlich kontrollierte Unternehmen einen bedeutenden Teil der Wirtschaft ausmachen (beispielsweise in China), hat der Umfang der Angaben nach den Vorschriften aus dem gegenwärtigen IAS 24 belastende und unhandliche Ausmaße angenommen, die die Verständlichkeit und Nützlichkeit der entsprechenden Abschlüsse beeinträchtigen. Im Februar 2007 hatte der IASB einen Entwurf von Änderungen veröffentlicht (Entwurf 2007), mit dem die Vorschriften von 2003 dadurch vereinfacht werden sollten, dass für Geschäftsvorfälle, die bestimmte Bedingungen erfüllen, Ausnahmen geschaffen wurden. In vielen Stellungnahmen auf den Entwurf 2007 war jedoch gesagt worden, dass die vorgeschlagenen Ausnahmen ungenügend seien und der überarbeitete Standard immer noch zu kompliziert sei.
Nach dem heute veröffentlichten Entwurf 2008 würde mit der überarbeiteten Ausnahme nicht länger von staatlich kontrollierten Unternehmen gefordert, das Ausmaß des staatlichen Einflusses einzuschätzen. Solche Unternehmen wären davon ausgenommen, detaillierte Informationen zu Geschäftsvorfällen mit anderen staatlich kontrollierten Unternehmen oder dem Staat anzugeben. Stattdessen wird im Entwurf 2008 (anders als im Entwurf 2007) gefordert, allgemeine Angaben über die Art und den Umfang von bedeutenden Geschäftsvorfällen zu leisten.

Im Entwurf 2007 war auch vorgeschlagen worden, die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person zu ändern, um die beabsichtigte Bedeutung zu verdeutlichen und Inkonsistenzen zu beseitigen. In den Stellungnahmen wurde der überarbeiteten Definition allgemein zugestimmt. Der IASB beabsichtigt, die Definitionen eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person und eines Geschäftsvorfalls mit einer solchen Gegenpartei ohne weitere Veröffentlichung zur Stellungnahme abzuschließen (mit Ausnahme eines kleinen Sachverhalts, der im Entwurf 2008 genannt ist) und diese zu veröffentlichen, wenn die Änderungen, die sich aus dem Entwurf 2008 ergeben, veröffentlicht werden.

Die Kommentierungsfrist endet am 13. März 2009. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (46 KB).

 

 

11. Dezember 2008: Endgültiger Vorschlag zur Neustrukturierung von EFRAG

Nach der Einholung öffentlicher Stellungnahmen hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Plan für ihre eigene Neustrukturierung veröffentlicht, dem das Ziel zugrunde liegt, "EFRAG mehr Einfluss im internationalen Standardsetzungsprozess zu gewähren". Der endgültige Plan basiert auf Vorschlägen, die im Juli 2008 veröffentlicht worden waren (s. unsere Nachricht vom 23. Juli 2008). Der Vorschlag beinhaltet eine neue Struktur von EFRAG, die das unten abgebildete Diagramm widerspiegelt. Im Bericht heißt es, dass es, um den Einfluss von EFRAG auf den IASB zu stärken, nötig sei, "mehr Gewicht auf die Entwicklung eigener Forschungs- und Diskussionspapiere zu einem frühen Zeitpunkt der Erörterung der entsprechenden Themen durch den IASB zu legen, möglicherweise sogar, bevor sie auf die Agenda des IASB genommen werden". Unter den vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden Struktur sind die folgenden:
  • Ein neuer Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) mit neun Mitgliedern, dem vier Mitglieder nationaler Standardsetzer (National Standard Setters, NSS), der Vorsitzende des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG und mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats (Supervisory Board, SB) angehören. Der PRC setzt die Agenda für proaktive Arbeit, gibt Anleitung hinsichtlich der Ressourcenzuweisung für proaktive Projekte und überwacht den Fortschritt. Der Aufsichtsrat wird ein Arbeitsabkommen mit jedem der nationalen Standardsetzer als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im PRC schließen.
  • Eine informelle Koordinierungsgruppe aus einer größeren Anzahl von nationalen Standardsetzern wird ebenfalls eingerichtet (nicht im Diagramm gezeigt).
  • Der Aufsichtsrat wird über 17 Mitglieder verfügen, einschließlich vierer mit hochrangiger politischer Erfahrung (s. dazu den nächsten Punkt) und Beobachtern der Europäischen Kommission und von CESR.
  • Vier Mitglieder des Aufsichtsrats müssen politische Erfahrung vorweisen können, entweder auf nationaler oder europäischer Ebene. Sie stehen nicht stellvertretend für bestimmte Organisationen.
  • Ein Ausschuss für Führung und Ernennungen (Governance and Nominating Committee, GNC) der Hauptversammlung (General Assembly, GA), in dem einige der nationalen Finanzierungsmechanismen (National Funding Mechanisms, NFM) einen Sitz haben. Der GNC wird sieben Mitglieder haben – vier ernannt aus den Mitgliedern der Hauptversammlung und drei aus den Reihen der NFM. Die Hauptversammlung wird weiterhin aus Stellvertretern der europäischen Organisationen bestehen, die Mitglied von EFRAG sind.
  • Ein informelles Konsultationsforum der NFM zur Koordinierung der NFM in den verschiedenen Ländern (nicht im Diagramm gezeigt).
  • Ein neuer Beirat (Consultation Group), der das gegenwärtige Beraterforum ersetzen wird. Er wird mindestens einmal im Jahr tagen.
  • Ein dreigliedriges Finanzierungsmodell: Europäische Organisationen, NFM und die Europäischen Kommission. Im Bericht heißt es, dass EFRAG "aufgrund beschränkter Ressourcen" nicht habe proaktiv tätig werden können.

Der derzeitige Fachexperten Ausschuss bestehend aus neun bis zwölf stimmberechtigten Mitgliedern und drei nicht stimmberechtigten Vorsitzenden der nationalen Standardsetzer wird seine Arbeit fortsetzen. Seine Aufgaben werden die folgenden sein:

 

  • Zurverfügungstellung von Eingaben an den IASB und an IFRIC
  • Entwicklung proaktiver Diskussionspapiere
  • Beobachtung laufender IASB-Aktivitäten, um Rückmeldung an den IASB geben zu können
  • Erteilung von Übernahmeempfehlungen an die Europäische Kommission zu Verlautbarungen des IASB
  • Erstellung von Auswirkungsanalysen

 

Der Plan wird als "Vorschlag" beschrieben. Er enthält keine Übergangsvorgaben oder -zeitpunkte.

 

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

 

 

11. Dezember 2008: Reden bei der SEC/PCOAB-Konferenz des AICPA

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat seine 36. Jahreskonferenz zu neuesten Entwicklungen bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) vom 8. bis 10. Dezember 2008 in Washington abgehalten. Die Veranstaltung wurde gleichzeitig in fünf andere Städte übertragen. Unter den Vortragenden waren eine Reihe von Vertretern der SEC (unter anderem der Vorsitzende Cox, der Leiter der Abteilung Rechnungslegung Hewitt, Mitarbeiter aus seiner Abteilung und Mitarbeiter der Abteilung Corporation Finance), des FASB (unter anderem der Vorsitzende Herz), des IASB (unter anderem der Vorsitzende Sir David Tweedie und Boardmitglied Leisenring), der PCAOB, des AICPA und anderer Gruppen. Die Konferenz ist bei den Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, und deren Prüfern recht populär, weil die SEC und die PCAOB Einblicke in wichtige Aspekte für die Jahresabschlusserstellung gewähren. Folgende Reden dürften von besonderem Interesse sein (alle in englischer Sprache):

 

  • Rede des SEC-Vorsitzenden Cox. Wir hatten Ihnen bereits am 9. Dezember 2008 Ausschnitte daraus zur Verfügung gestellt, die vorläufige Ergebnisse der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung betrafen. Weitere Auszüge haben wir Ihnen unten übersetzt.
  • Rede des FASB-Vorsitzenden Herz (69 KB) mit dem Titel Was wir aus der Finanzmarktkrise gelernt, wieder gelernt und nochmal gelernt haben – Rechnungslegung und Anderes.
  • Die Reden der Mitarbeiter der SEC können auf der Internetseite der SEC eingesehen werden. Sie beinhalten die Ansichten des Stabs zu gegenwärtig bei der SEC aktuellen Bilanzierungsfragen.

 

Auszüge aus der Rede des SEC-Vorsitzenden Christopher Cox
Anmerkungen zu den IFRS:
Damit die IFRS das Versprechen erfüllen können, Vereiniger der Kapitalmärkte weltweit und ein wirkungsvolles Werkzeug für Anleger zu sein, gibt es ein paar Prinzipien, die für ihren Erfolg von kritischer Bedeutung sind. Jeder von uns hier heute muss daran arbeiten, dass diese Prinzipien erfüllt werden.
  1. Zuerst müssen die Standards im Interesse der Anleger entwickelt sein. Das muss ihr höchster Zweck sein.
  2. Das zweite Prinzip für den Erfolg der IFRS ist, dass der Standardsetzungsprozess transparent sein muss. Das ist nicht nur unabdingbar, damit das Anlegervertrauen gewahrt bleibt, sondern auch, damit die Integrität und die Qualität der Standards sichergestellt wird.
  3. Drittens muss der Standardsetzer unabhängig sein. Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass wirkungsvolle Standards einen sachlichen Schiedsrichter brauchen, sowohl in diesem Land als auch rund um die Welt. Das bedeutet, dass der Standardsetzer unabhängig sein muss von Lobbyisten, vom politischen Prozess, von bevorzugten Industrien oder großen Spielern in bestimmten Industrien sowie von nationaler oder regionaler Voreingenommenheit.
  4. Der Standardsetzer muss außerdem rechenschaftspflichtig sein. So wie der Prozess des FASB dafür sorgen muss, dass US-GAAP den Bedürfnissen der Anleger, Emittenten und Märkte gerecht werden, so muss der IASB sicherstellen, dass die IFRS tatsächlich den Bedürfnissen der Anleger und anderer Interessengruppen gerecht werden und dass sie zeitnah aktualisiert werden.
  5. Und schließlich, genau wie bei US-GAAP, ist es absolut wichtig, dass alle Interessengruppen von sich aus am Standardsetzungsprozess teilnehmen, um den fortwährenden Erfolg der IFRS sicherzustellen.

 

Anmerkungen zu der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung:
Die Arbeit, die wir bisher geleistet haben, legt nahe, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die bestehenden Wertminderungsmodelle für Wertpapiere verbessern können. Die Anleger haben auch sehr deutlich gemacht, dass sie der Ansicht sind, dass das derzeitige Konzept der Marktwertbilanzierung die Transparenz der den Anlegern zur Verfügung gestellten Finanzinformationen erhöht – aber dass im Fall von inaktiven oder illiquiden Märkten zusätzliche Leitlinien sinnvoll wären, um eine sinnvolle Anwendung der Standards zu fördern. Wir beabsichtigen, die endgültigen Ergebnisse der Studie wie vom Kongress vorgeschrieben am 2. Januar zu veröffentlichen.

 

 

10. Dezember 2008: Öffentliche Diskussion vom 2. Dezember 2008

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 2. Dezember 2008 zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen eingeladen:

 

bullet IASB DP Vorläufige Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses
bullet IASB ED IFRS 1amend Weitere Ausnahmen für erstmaliger Anwender
bullet IASB ED IFRS 5amend Aufgegebene Geschäftsbereiche
bullet IASB ED IFRS 7amend Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente

 

Das Protokoll und die Präsentationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

 

 

10. Dezember 2008: IDW ERS HFA 26 veröffentlicht

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) verabschiedete in seiner 214. Sitzung am 4./5. Dezember 2008 den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRS 7 (Amendments von Oktober/November 2008) (68 KB). Der HFA reagierte damit kurzfristig auf Zweifelsfragen, die im Zusammenhang stehen mit den vom IASB am 13. Oktober 2008 veröffentlichten Amendments to IAS 39 and IFRS 7 "Reclassification of Financial Assets". Diese Amendments sind per EU-Verordnung vom 15. Oktober übernommen worden und bereits in Kraft getreten. Die Änderungen gestatten unter bestimmten Bedingungen eine Umkategorisierung nicht-derviativer finanzieller Vermögenswerte aus "Held for Trading" in "Available-for-Sale", "Held-to-Maturity" oder "Loans and Receivables". Nicht umkategorisiert werden dürfen derivative Finanzinstrumente sowie Finanzinstrumente, die bei der Fair Value-Option beim erstmaligen Ansatz in der Kategorie "At Fair Value through Profit or Loss" bilanziert wurden.

 

 

10. Dezember 2008: FINMA-Start steht kurz bevor

Am 1. Januar 2009 nimmt die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Tätigkeit auf. Damit tritt das 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG) vollständig in Kraft. Mit dem FINMAG werden das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Bis zur Überführung in die FINMA verbleiben die drei Fusionsbehörden für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche zuständig.

 

 

 

10. Dezember 2008: Fragebogen zur Befolgung der IFRS – Version 2008

Wir haben für Sie den englischsprachigen Fragebogen zur Einhaltung der IFRS von Deloitte (Ausgabe 2008) eingestellt. Der Fragebogen fasst die Ansatz- und Bewertungsvorschriften in den IFRS, die bis einschließlich 31 Oktober 2008 herausgegeben wurden, zusammen. Dieser Fragebogen kann dafür verwendet werden, bei der Einschätzung der Einhaltung dieser Verlautbarungen zu helfen. Er ist kein Ersatz für das eigene Verstehen dieser Verlautbarungen oder das Vornehmen eigener Einschätzungen. Von den Anwendern dieses Fragebogens wird angenommen, dass sie die Verlautbarungen von Grund auf verstehen, und sie sollten bei Bedarf den Wortlaut der Verlautbarungen konsultieren, wenn sie bestimmte Sachverhalte im Fragebogen erwägen. Die Sachverhalte im Fragebogen sind mit Verweisen auf die betreffenden Abschnitte der IFRS versehen. Der Fragebogen umfasst 329 Seiten. Der englischsprachige Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2008 steht Ihnen in gezippter Word-Version (706 KB) zur Verfügung.
Dieser Fragebogen behandelt die neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen, die am oder vor dem 31. Oktober 2008 veröffentlicht wurden. Einige von ihnen treten erst 2009 in Kraft, aber eine frühere Anwendung ist zulässig für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2008 beginnen. Daher mag es für Unternehmen, die keine der neuen Standards oder Interpretationen vorzeitig anwenden wollen und die vorziehen, die neuen Bezeichnungen noch nicht anzuwenden, die mit IAS 1(2007) eingeführt wurden, angemessen sein, den Fragebogen von 2007 auf der Seite unserer internationalen Kollegen zu verwenden, der alle Standards und Interpretationen enthält, die für Berichtsperioden in Kraft getreten sind, die mit dem 1. Januar 2008 begonnen haben. IFRIC 11, 12 und 14, die für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2007 begonnen haben, noch nicht in Kraft getreten waren, sind bereits im Fragebogen von 2007 enthalten (grau hinterlegt). Diese Interpretationen sind allerdings für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2008 begonnen haben, in Kraft getreten, und die entsprechenden Abschnitte im Fragebogensollten ausgefüllt werden. Beachten Sie bitte, dass in IAS 8.30 Angaben bezüglich Standards und Interpretationen gefordert werden, die zum Bilanzstichtag zwar noch nicht in Kraft getreten aber bereits herausgegeben sind.

 

 

10. Dezember 2008: Studie zu IFRS-Abschlüssen in Großbritannien

Unsere britischen Kollegen haben Right to the end – Surveying financial statements in annual reports herausgegeben ("Bis ans Ende richtig - Studie zu den Abschlüssen in Jahresberichten"). In der Veröffentlichung wird untersucht, was börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich in den Finanzabschnitten ihrer Jahresberichte darstellen, die zwischen dem 1. August 2007 und dem 31. Juli 2008 veröffentlicht wurden. Die Studie fußt auf einer Untersuchung der Abschlüsse von 130 börsennotierten Unternehmen, die in zwei Kategorien geteilt sind – 30 Investmentgesellschaften und 100 andere Unternehmen. Unter anderem wird in der Studie folgendes untersucht:

 

bullet wie die Einhaltung der Angabevorschriften und die Ausübung der Bilanzierungswahlrechte unter IFRS voneinander abwichen;
bullet der Grad der Abweichung in der Darstellung der Primärabschlüsse; und
bullet welche kritischen Beurteilungen und Schlüsselschätzungen die Unternehmensleitungen für die bedeutendsten hielten.

 

Der Bericht enthält Details zu einigen bestehenden Angabevorschriften und neuesten Entwicklungen sowie verschiedene Beispiele zur besten angewendeten Praxis. Right to the End - Surveying Financial Statements in Annual Reports steht Ihnen hier kostenfrei zur Verfügung (in englischer Sprache, 3,64 MB).

 

Hier ein paar Ergebnisse der Studie:
bullet 5% der Unternehmen hatten ein eingeschränktes Prüfungsurteil
bullet 51% der Unternehmen stellten zusätzliche, nicht in den Standards vorgeschriebene Erfolgsmaße unmittelbar in der GuV dar
bullet 14% der Unternehmen gaben keine Hauptquellen zur Schätzungsunsicherheit oder zu Bereichen in ihren Abschlüssen an, in denen kritische Entscheidungen zu treffen waren
bullet 88% der Unternehmen hatten Aktienbezugsrechtspläne und 61% waren fortlaufend Risiken aus leistungsorientierten Verpflichtungen ausgesetzt

 

 

9. Dezember 2008: SEC-Vorsitzender zu Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, hat sich auf einer Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) gestern zu ersten Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung geäußert, die im Notfallgesetz zur Wirtschaftsstabilisierung von 2008 vorgeschrieben ist. Die endgültigen Ergebnisse der Studie sollen am 2. Januar 2009 veröffentlicht werden. Die vollständige Rede von Cox in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend haben wir Ihnen seine Aufzählung der drei wichtigsten Ergebnisse übersetzt:
Vorläufige Ergebnisse der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung
Zuerst einmal gilt für viele Finanzinstitute, dass vierteljährlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Anlagen nur einen geringen Anteil am Gesamtanlageportfolio ausmachen. Ein größerer Teil des Gesamtanlageportfolios besteht aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren oder Krediten. Wie sie wissen, werden Kredite und zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere nicht in jeder Periode erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Instrumente unterliegen vielmehr (in manchen Fällen schwierigen) Prüfungen auf nicht vorübergehende Wertminderungen.

Zum zweiten stimmen die meisten Anleger und viele andere darin überein, dass der beizulegende Zeitwert ein sinnvoller und transparenter Bewertungsmechanismus für Anlagen zum Zweck der Finanzberichterstattung ist. Finanzberichterstattung soll den Bedürfnissen von Anlegern dienen. Und obwohl die Finanzberichterstattung als Ausgangspunkt für andere Nutzer dienen kann (wie beispielsweise Aufsichtsbehörden), sollte der Informationsgehalt, der Anlegern zur Verfügung gestellt wird, nicht eingeschränkt werden, um den Bedürfnissen der anderen Nutzer zu entsprechen.

Drittens haben Rechnungslegungsstandards unseren Kapitalmärkten gut gedient; wir müssen aber danach streben, weiterhin stabile Leitlinien zur besten Anwendung für Prüfer und Ersteller zu entwickeln — insbesondere für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren, die in inaktiven oder illiquiden Märkten gehandelt werden. Aus- und Weiterbildungsbemühungen und die Entwicklung von Anwendungsleitlinien müssen den Weg dafür bereiten, dass Prüfer und Ersteller sich bei diesen schwierigen Themen auf eine gemeinsame Haltung einigen können.

 

 

9. Dezember 2008: McCreevy geißelt internationale Rechnungslegungsstandards

In einer Rede beim Weihnachtsessen der europäischen Journalistenvereinigung (Association of European Journalists, AEJ) in Dublin gestern hat der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zehn Punkte ausgemacht, die seiner Meinung nach während der Finanzmarktkrise zu Tage getreten und zum Teil ursächlich für deren Ausmaß sind. Als Punkt vier seiner Liste, die auch Anreizsysteme, Risikomanagement und mangelnde Aufsicht umfasste, benennt McCreevy die internationalen Rechnungslegungsstandards. Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie hier (68 KB); die Auszüge in Bezug auf die Rechnungslegungsstandards haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.
In meinem eigenen Bereich muss die Antwort in erster Linie auf den Finanzmärkten selbst liegen – indem wir erkennen, dass wir innerhalb von Europa die Aufsicht über international agierende Bankkonzerne wesentlich stärken und die Rahmenkonzepte von Kapitalaufsicht und Bilanzierungsregeln, innerhalb derer die Finanzdienstleistungsindustrie tätig ist, wesentlich verbessern müssen. [...] Es gibt meiner Meinung nach zehn Dinge, die absolut deutlich geworden sind, seit diese Krise begonnen hat. [...] Viertens sind die relativ neuen International Accounting Standards – insbesondere in Hinblick auf die Regelungen zu Rückstellungen für faule Kredite und die Bewertung von Vermögenswerten – wirtschaftlich und aufsichtsrechtlich fehlerbehaftet. Sie haben unbeabsichtigte und schädigende Auswirkungen auf Banken, die in illiquiden Märkten tätig sind, und auch auf diese Märkte selbst.

 

 

9. Dezember 2008: iGAAP Rechnungslegungsstandards in Indien



Unsere indischen Kollegen haben iGAAP Financial Reporting Standards in India including a Comparison with IFRS erstellt – einen praktischen und umfassenden Leitfaden für in Indien ansässige Unternehmen, in dem die indischen Rechnungslegungsstandards dargestellt sind. Der Leitfaden beinhaltet einen Vergleich jedes indischen Standards mit dem entsprechenden Standard unter IFRS. Dieses Buch ist das ideale Referenzwerk zur Rechnungslegung in Indien vor dem Hintergrund der beabsichtigten Konvergenz von indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS 2011. Das Buch enthält erläuternde Beispiele, um zu zeigen, wie die Standards in der Praxis funktionieren, und bietet Kommentare zur weiteren Hilfestellung in Bereichen, in denen die indischen Rechnungslegungsstandards uneindeutig oder unklar sind oder gar keine Auskunft geben. iGAAP Financial Reporting Standards in India (ISBN: 9788184731347) ist von Wolters Kluwer (India) Private Ltd, New Delhi veröffentlicht worden und kann über die CCH India Website bestellt werden.

 

 

8. Dezember 2008: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung der aktualisierten Änderungen von IAS 39 und IFRS 7

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der aktualisierten Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben hinsichtlich des Datums des Inkrafttretens und der Übergangsbestimmungen für die Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Einführung der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

 

8. Dezember 2008: IASCF bittet um Stellungnahme zur Überarbeitung der Satzung

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben ein Diskussionspapier zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung, die im Fünfjahresrhythmus stattfinden soll, zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. In dem Papier werden Satzungsfragen adressiert, die nicht im ersten Teil der Überarbeitung abgedeckt worden waren. Dies schließt unter anderem die folgenden ein:
Einige der Fragen, zu denen die IASCF um Stellungnahme bittet
  • ob der Abschnitt der Satzung, der sich mit der Führung der Stiftung befasst und in dem bisher nur die IASCF genannt wird, auch auf das neue Überwachungsgremium Bezug nehmen soll, das in Teil 1 der Überarbeitung der Satzung vorgeschlagen worden war
  • geografische Mischung der Treuhänder
  • Wirksamkeit der Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder
  • Finanzierungsvereinbarungen
  • Agendasetzungsprozess des IASB
  • bestehender Konsultationsprozess des IASB
  • möglicher Bedarf an einem "abgekürzten" Konsultationsprozess
  • prinzipienbasierter Ansatz von Standards
  • ob der IASB Standards für gemeinnützige Organisationen und den öffentlichen Sektor setzen soll
  • Prozesse und Zusammensetzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC)

Die Kommentierungsfrist endet am 31. März 2009. Die Treuhänder beabsichtigen dann, ihre Beratungen mit einer Reihe von Gesprächen am Runden Tisch fortzusetzen, um die Anwender weltweit dazu zu ermutigen, die Diskussion fortzusetzen und ihre Meinungen einzubringen. Die Treuhänder beabsichtigen, den zweiten Teil der Überarbeitung mit ihrer Sitzung im Oktober 2009 abzuschließen. Die Änderungen an der Satzung würden am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

 

 

8. Dezember 2008: PCAOB-Bericht zur Überprüfung von Prüfungsgesellschaften 2004-2007

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat heute einen Bericht veröffentlicht, in dem die Prüfungsergebnisse der in den letzten vier Jahren einer jährlichen Prüfung unterliegenden acht inländischen Prüfungsgesellschaften zusammengefasst werden. Die PCAOB legt den Schwerpunkt der Überprüfungen auf diejenigen Prüfungsbereiche, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die größten Herausforderungen für einen Prüfer darstellen oder die bedeutendsten Risiken aus falschen Darstellungen im Abschluss für Anleger bergen. Dies schließt Bereiche ein, die grundlegend für jede Prüfung sind (wie beispielsweise Prüfung von Erlösen), aber auch Bereiche, die zunehmend herausfordernde Fragestellungen unter den derzeitigen Marktbedingungen darstellen (wie beispielsweise die Prüfung von beizulegenden Zeitwerten). Den englischsprachigen Bericht über die Überprüfung einer jährlichen Prüfung unterliegender inländischer Prüfungsgesellschaften für die Jahre 2004, 2005, 2006 und 2007 finden Sie hier (107 KB). Nachfolgend bieten wir Ihnen einen deutschsprachigen Überblick über die Ergebnisse:

 

PCAOB-Bericht zur Überprüfung von Prüfungsgesellschaften 2004-2007: Überblick über die Ergebnisse
  • Die Inspektoren finden weiterhin Mängel in wichtigen Prüfungsbereichen, sowohl gängigen als auch neu aufkommenden. Diese Bereiche schließen kritische und hoch riskante Bestandteile von Prüfungen ein wie beispielsweise Erlöse, beizulegende Zeitwerte, Einschätzungen der Unternehmensleitung und die Bestimmung von Wesentlichkeit und Prüfungsumfang. Diese Mängel traten in der Prüfung von Emittenten jeder Größenordnung auf, auch in einigen der größeren Prüfungen, die von den Inspektoren überprüft wurden. In einigen Fällen schienen die Mängel zumindest zum Teil darauf zurückzuführen zu sein, dass kein ausreichendes Maß professioneller Skepsis bei der Durchführung von Prüfungsprozessen und der Einschätzung von Prüfungsergebnissen angelegt wurde. Darüber hinaus traten auch in Bereichen, in denen die Inspektoren eine allgemeine Verbesserung feststellen konnten, weiterhin Mängel auf. Die Inspektoren werden den Schwerpunkt weiterhin auf die bedeutenden Bereiche legen, in denen ihnen Mängel auffielen.
  • In manchen gängigen Prüfungsbereichen wie beispielsweise der Saldenbestätigung und der Prüfung von Einkommensteuerkonten sind die Hinweise auf Mängel zurückgegangen. In anderen Bereichen wie beispielsweise der Durchführung von analytischen Prozessen ist die Art der Mängel nicht mehr so weit gestreut wie zu Anfang des des vierjährigen Berichtszeitraums. Weniger Mängel beziehen sich jetzt auf eine allgemeine Nichtbeachtung der zu beachtenden Standards, und mehr beziehen sich nur noch auf einen oder wenige Aspekte der Standards. Darüber hinaus haben die Inspektoren in den vergangenen Jahren die Prüfung einiger Emittenten überprüft, deren Prüfungen bereits in früheren Jahren geprüft worden war, um zu sehen, ob sich die Prüfungsqualität in den Bereichen, zu denen vorher Anmerkungen gemacht worden waren, verbessert hat. In der Mehrheit dieser Fälle stellten die Inspektoren eine Verbesserung der Prüfungen fest.
  • Als Reaktion auf Mängel in der Qualitätskontrolle, die während der Überprüfungen festgestellt worden waren, haben die Prüfungsgesellschaften ihre Prüfungsmethoden und -prozesse sowie damit in Verbindung stehende Qualitätskontrollsysteme geändert.

 

 

8. Dezember 2008: Newsletter zu den jüngsten Überarbeitungen von IFRS 1

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Überarbeitungen von IFRS 1 zur erstmaligen Anwendung der IFRS herausgegeben (in englischer Sprache, 94 KB). IFRS 1 wurde zuerst im Juni 2003 herausgegeben und seitdem oft geändert. In der Folge wurde der Standard komplizierter und weniger klar. Die jetzt veröffentlichte Fassung von IFRS 1 bewahrt den Inhalt der vorangegangenen Version in einer geänderten Struktur. Sie ersetzt die vorangegangene Version und tritt für Unternehmen, die erstmalig die IFRS anwenden, für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

8. Dezember 2008: IFRS-Checkliste der Ausweis- und Angabevorschriften 2008

Unsere internationalen Kollegen haben die englischsprachige IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für die zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahre erstellt. Die Checklist ist so formatiert, dass die Prüfung des Abschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Ausweis- und Angabeposten zu vermerken.

Bitte beachten Sie, dass keiner der neuen oder überarbeiteten Standards bzw. der neuen und überarbeiteten Interpretationen, die das erste Mal in diese Checkliste aufgenommen worden sind, für Berichtsperioden in Kraft tritt, die am 1. Januar 2008 beginnen (eine frühere Anwendung ist jedoch für die meisten gestattet). Daher mag es für Unternehmen, die zum 31. Dezember 2008 Bericht erstatten, die keine der neuen Verlautbarungen vorzeitig anwenden und die vorziehen, die neuen Bezeichnungen noch nicht anzuwenden, die mit IAS 1(2007) eingeführt wurden, angemessen sein, die IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2007 zu verwenden, die alle Standards und Interpretationen enthält, die für Berichtsperioden in Kraft getreten sind, die mit dem 1. Januar 2008 begonnen haben. Die Checkliste 2007 verfügt auch über den zusätzlichen Charme, dass von ihr bereits eine deutsche Übersetzung vorliegt. Der einzige Unterschied zur Checkliste 2008 besteht darin, dass IFRIC 11, 12 und 14, die für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2007 begonnen haben, noch nicht in Kraft getreten waren, für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2008 begonnen haben, in Kraft getreten sind. Sie sind aber bereits in der Checkliste 2007 enthalten, und die entsprechenden Abschnitte sollten, wenn die Interpretationen anzuwenden sind, ausgefüllt werden.

 

 

 

8. Dezember 2008: IASB-Vorsitzender steht britischem Parlament Rede und Antwort

Bei einer Anhörung des Finanzkomitees des britischen Parlaments zur Finanzmarktkrise am 11. November 2008 sagte unter anderem der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, aus. Das Komitee hat eine unkorrigierte Fassung der Aussagen in dem Teil der Sitzung zur Verfügung gestellt. Die Aussagen von Sir David (in englischer Sprache) beginnen bei Frage 185. Unten haben wir für Sie Sir Davids Antwort auf die Frage übersetzt, ob der IASB in unangemessener Weise gegenüber politischem Druck eingebrochen ist, IAS 39 im Hinblick auf die Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten zu ändern, um Unternehmen zu gestatten, einige ihrer finanziellen Vermögenswerte nicht länger zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Frage 186, Vorsitzender des Komitees: Sir David, 'rückgratlos' und 'eingebrochen'. Was sagen Sie dazu?

Sir David Tweedie: Ich glaube, wir haben etwas erlebt, von dem ich zuerst einmal hoffe, dass wir das in der Standardsetzung nie wieder erleben werden. Ich glaube allerdings, dass es nur eine stumpfe Drohung war, unsere Organisation "wegzupusten". Es kam sehr sehr schnell. Wir hörten eine Rede des Kommissars, in der es hieß, er habe die gesetzgeberischen Schritte vorbereitet, einen "carve out" von Teilen unserer Standards vorzunehmen. Bis jetzt können sie keine zusätzlichen Formulierungen einfügen (obwohl ich den Verdacht hege, dass auch darüber nachgedacht werden könnte); sie können nur Teile streichen. Das würde bedeuten, dass sie Sachen aus der Handelskategorie in irgendeine andere Kategorie – "bis zur Endfälligkeit gehalten" oder was auch immer – übertragen können, ohne dass es irgendwelche Kontrollen gibt. Dann hätten Unternehmen Posten daraus entnehmen können – und zwar nicht zum beizulegenden Zeitwert, wie wir das fordern, sondern zum ursprünglichen Transaktionspreis beispielsweise. Es gab keine Angaben; man hätte nie gewusst, was passiert wäre, und plötzlich hätten wir eine Umkehr all der Verluste gesehen, wenn die Unternehmen nicht der Meinung gewesen wären, dass die Vermögenswerte dauerhaft im Wert gemindert wären. Meiner Meinung nach wäre die Rechnungslegung in Europa total außer Kontrolle geraten, wenn man von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätte, einen "carve out" vorzunehmen. Unser Problem war, dass wir ursprünglich beabsichtigten, mindestens eine Woche zur Verfügung zu haben, um herauszufinden, ob wir es tatsächlich geschafft haben, Äquivalenz in unseren Standards zu den Vereinigten Staaten im Hinblick auf Umklassifizierungen herzustellen. Wir hatten keine Woche, wir hatten nur wenige Tage. Was wir getan haben, war, den amerikanischen Standardsetzer, die Börsenaufsicht in den Vereinigten Staaten und die großen Prüfungsgesellschaften zu kontaktieren und zu sagen: "Wir glauben, dass wir das hier erreicht haben. Stimmt das?" Als wir die Frage jedoch stellten, hatten wir keine Zeit für wie immer geartete Konsultationen – wir stellten die Frage am Montag, und, wenn ich mich recht erinnere, die Europäische Kommission hat am Dienstag oder am Mittwoch abgestimmt. Wir haben auf der Sitzung erklärt: "Wenn wir feststellen, dass wir einen Fehler gemacht haben, werden wir die Sache nochmal aufrollen." In gewisser Weise haben wir einen Fehler bei den Übergangsbestimmungen. Das passiert, wenn es keinen Konsultationsprozess gibt.

 

 

8. Dezember 2008: Financial Reporting Alert in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen haben folgende Veröffentlichung erstellt:

 

 

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite zu Materialien und Veröffentlichungen in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

 

6. Dezember 2008: IFRS gewinnen an Akzeptanz unter US-amerikanischen Prüfern

Der US-amerikanische Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ist der Ansicht, dass internationale Bilanzierungsstandards in den Vereinigten Staaten eingeführt werden und beginnt damit, sich auf den Wandel vorzubereiten – so eine Studie, die vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) durchgeführt wurde. Die Studie zeigt eine signifikante und positive Veränderung bei der Anzahl der Prüfungsgesellschaften und Unternehmen, die damit beginnen, sich auf die mögliche Übernahme der IFRS vorzubereiten.

 

bullet 55% derjenigen, die landesweit über den Titel eines CPAs verfügen und in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder einem Unternehmen arbeiten, gaben an, dass sie sich auf verschiedenste Weise auf die Übernahme der IFRS vorbereiten, ein Anstieg von 14 Prozentpunkten gegenüber 41 Prozent, die sich auf den Wandel vorbereiten, nach einer Studie des AICPA vom April 2008.
bullet 65% der CPAs sagen, dass sie über IFRS-Kenntnisse verfügen, aber mehr lernen müssten.

 

Die Ergebnisse der Studie basieren auf den Antworten von 1.495 AICPA-Mitgliedern, die zwischen dem 22. September und dem 2. Oktober 2008 an einer Online-Befragung teilgenommen haben. Die Irrtumswahrscheinlichkeit liegt bei unter drei Prozentpunkten. Folgende englischsprachige Dokumente können Sie herunterladen:

 

bullet Ausführliche Ergebnisse (109 KB)
bullet Presseerklärung des AICPA (104 KB)

 

 

5. Dezember 2008: IFRIC-Sitzung vom Januar 2009 abgesagt

Der IASB hat heute verkündet, dass die IFRIC-Sitzung, die für den 8. und 9. Januar 2009 angesetzt war, abgesagt worden ist. Begründet wurde die Absage damit, dass das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) rasche Fortschritte beim Abschluss der Interpretationsentwürfe gemacht hat, die im Juli 2007 herausgegeben worden waren. Die wenigen neuen Sachverhalte auf der Agenda von IFRIC sind noch in einem relativ frühen Erörterungsstadium, und die meisten von ihnen bedürfen noch des Abschlusses weiterer Untersuchungen, die von IFRIC gefordert worden waren.

Darüber hinaus hat IFRIC auf der Sitzung im November 2008 vorläufige Agendaentscheidungen zu allen Anfragen getroffen, die bis zu dem Zeitpunkt eingereicht worden waren. Im Hinblick auf die Sachverhalte, die in der Novembersitzung erörtert wurden, wird in der Ankündigung Folgendes festgehalten:

 

bullet Ein nahezu endgültiger Entwurf auf Grundlage der Interpretation D24 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden (vormals 'Kundenbeiträge') wird auf der Website des IASB gegen Ende der kommenden Woche mit der Bitte um Stellungnahme eingestellt werden.
bullet Hinsichtlich IFRICs Projekt zur Behandlung freiwillig vorausgezahlter Beiträge unter einer Mindestfinanzierungsanforderung im Zusammenhang mit IFRIC 14 wird der Stab die vorgeschlagene Änderung dem Board bei dessen Januarsitzung vorlegen. Die vorgeschlagene und vom Board genehmigte Änderung wird zudem auch mit der Arbeitsgruppe für Pensionen auf deren Sitzung im Januar erörtert werden.

 

Anfragen, die nach der Novembersitzung von IFRIC eingegangen sind, werden im März erörtert werden. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB.

 

 

5. Dezember 2008: Ergebnisse der 125. DSR-Sitzung

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 10. und 11. November 2008 seine 125. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Dezember 2008 hier herunterladen (28 KB).
bullet Herr Prof. Dr. Gebhardt (Universität Frankfurt), Herr Reichardt (Hessische Landesbank) und Herr Dr. Wittenbrink (Dresdner Bank) stellten dem DSR die bisherigen Ergebnisse einer von ihnen durchgeführten Studie zur Bilanzierung von Schulden und Eigenkapital von Finanzinstituten vor.
bullet Erneut diskutierte der DSR im Rahmen des Projekts Accounting for Liabilities über die vom IASB vorgeschlagene Arbeitsdefinition für Liabilities. Zusammenfassend kam der DSR zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Arbeitsdefinition einer Schuld unklar ist und einer inhaltlichen Überarbeitung bedarf.
bullet Der DSR beschloss, den PAAinE-Koordinatoren vorzuschlagen, das PAAinE Projekt zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital zu beenden. Hinsichtlich der Frage nach der Fortführung der deutschen Arbeitsgruppe beschloss der DSR, die Arbeitsgruppe aufzulösen.
bullet Der DSR besprach den Entwurf der Stellungnahme zum Exposure Draft Simplifying Earnings per Share – Proposed amendments to IAS 33 und diskutierte Änderungsvorschläge. Diese beschränkten sich im Wesentlichen auf redaktionelle Änderungen. Wesentliche inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
bullet Des Weiteren verschaffte sich der DSR einen Überblick über den aktuellen Stand des Framework Phase B-Projektes zur Asset-Definition und beschloss eigenständige Asset-Tests auf Basis der neuesten Definition durchzuführen.
bullet Der DSR informierte sich ferner über den Stand des Projektes Consolidation.
bullet Darüber hinaus bereitete der Standardisierungsrat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf Änderungen zum IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (ED Improving Disclosures about Financial Instruments – Proposed amendments to IFRS 7) vor.
bullet Auf der Tagesordnung stand ebenfalls die Diskussion der in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der Finanzkrise getroffenen Entscheidungen und erfolgten Veröffentlichungen.
bullet Der Standardisierungsrat entschied, das Thema Kapitalerhaltung auf die Sitzung im Januar 2009 zu verschieben.

 

 

5. Dezember 2008: Änderungen im RIC

Auf seiner letzten Sitzung hat der Vorstand des DRSC e.V. Herrn WP StB CPA Guido Fladt als Nachfolger von Herrn WP Dr. Gerd Fey zum neuen Mitglied des Rechnungslegungs Interpretations Committees (RIC) des DRSC ernannt. Herr Fladt, Partner der Abteilung Accounting Services des National Office von PricewaterhouseCoopers, ist gleichzeitig Mitglied des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Die vollständige Liste aller Mitglieder des RIC können Sie auf der Internetseite des DRSC einsehen.

 

 

5. Dezember 2008: FASB-Kodifizierung werden ab 1. Juli 2009 neue US-GAAP

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB erinnert seine Anwender daran, dass ab 1. Juli 2009 die FASB-Kodifizierung der Rechnungslegungsstandards voraussichtlich offiziell die einzige Quelle verbindlicher nicht-staatlicher US-GAAP wird. Sie ersetzt die bestehende Literatur von FASB, AICPA und EITF sowie damit in Verbindung stehender Organe. Nach dem Datum wird es nur noch eine Ebene verbindlicher Rechnungslegungsliteratur geben. Jegliche andere Literatur wird als unverbindlich angesehen. Folgende Quellen stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

 

 

5. Dezember 2008: Alert zur Finanzmarktkrise und zur Bewertung von Pensionen

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Financial Reporting Alert veröffentlicht (in englischer Sprache, 62 KB), in dem die Auswirkungen adressiert werden, die die volatilen Finanzmärkte und der zunehmende Verfall der Märkte auf die Pensions- und andere Leistungsberechnungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnis und auf die Angaben für ein Unternehmen gehabt haben können und eventuell noch haben werden. Erwägungen für die aktuelle Berichtsperiode schließen die folgenden ein:
bullet Auswirkungen auf die Bilanz – Vermögensbewertung und Finanzierungsstatus
bullet Abzinsungssatz einschließlich:
bullet Fragen in Bezug auf die Anleiherendite und die Wahl der Anleihe, wenn ein Unternehmen ein hypothetisches Anleihenportfolio verwendet anstelle einer Ertragskurve, um den Absinzungssatz für seine Pensionsverpflichtungen zu bestimmen
bullet Verwendung von indexbasierten Zinssätzen bei der Auswahl eines Abzinsungssatzes
bullet Erwartete langfristige Rendite
bullet Bestimmung des Pensionsaufwands – die Auswirkungen, die Minderungen im Planvermögen und Änderungen der Pensionsverpflichtungen auf die Berechnung der Amortisierung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste für das Geschäftsjahr 2009 haben können
bullet Bewertungszeitpunkt für das Planvermögen und die Leistungsverpflichtungen
bullet Angaben

 

In dem Alert werden auch künftige Überlegungen für kommende Berichtsperioden erörtert.

 

 

5. Dezember 2008: PCAOB schiebt Überprüfung nicht-amerikanischer Gesellschaften auf

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat eine Änderung einer bestehenden Regelung verabschiedet und eine weitere vorgeschlagene Änderung an dieser Regelung zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Beide Änderungen beziehen sich auf die zeitliche Abfolge bestimmter Überprüfungen von bei der PCAOB registrierten aber nicht US-basierten Prüfungsgesellschaften. Die PCAOB hat außerdem um öffentliche Stellungnahme gebeten, welche Wege einzuschlagen sein könnten, um Umständen zu begegnen, in denen es der PCAOB nicht möglich sein könnte, eine Überprüfung durchzuführen, weil eine Gesellschaft Bedenken hegen könnte, dass eine solche Überprüfung die lokalen Gesetze verletzen könne. Die englischsprachige Presserklärung der PCAOB finden Sie hier.

 

 

5. Dezember 2008: Kostenfreier IFRS-Webcast des AICPA am 12. Dezember

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat eine neue englischsprachige vierteljährliche Internetsendung zum IFRS-Übergang ins Leben gerufen: Migrating to IFRS: A Conversion Review. Die erste Sendung der Reihe soll der erste Schritt in einem mehrstufigen Ausbildungsprozess sein, mit dem Rechnungslegern und Finanzmanagern geholfen werden soll, auf den nötigen Stand für eine IFRS-Einführung zu kommen. Die Sendung ist für Teilnehmer, die keinen CPE-Credit erwerben wollen, kostenfrei. Details:

 

  • Wann: Freitag, 12. Dezember 2008, 14:00h bis 16:30h amerikanischer Ostküstenzeit (EST)
  • Registrierung: Klicken Sie hier, um sich zu registrieren
  • Titel der Sendung: IFRS 101: The Essentials
  • Inhalt der Sendung: Hintergrund und Geschichte der IFRS-Konvergenzbemühungen, der neue IFRS-Fahrplan der SEC, Zusammenfassung der kritischen Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP, Auswirkungen all dieser Änderungen auf Prüfungsgesellschaften und Unternehmen
  • Kosten: Die Sendung ist kostenfrei, aber das (ebenfalls kostenfreie) Einrichten eines CPA2Biz-Kontos ist notwendig.

 

 

5. Dezember 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise

Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten (Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Eine zweite fand in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 statt. Nachfolgend geben wir die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Gesprächsrunde in Norwalk wieder, die die Beobachter von Deloitte erstellt haben. Unsere umfassende Seite zur Finanzmarktkrise finden Sie hier.
Mitschrift von der Gesprächsrunde von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise
Büroräume des FASB, Norwalk (CT), 25. November 2008

Am 25. November 2008 hielten IASB und FASB eine Gesprächsrunde in den Büroräumen des FASB in Norwalk (CT) zu Rechnungslegungsthemen ab, die sich infolge der weltweiten Finanzmarktkrise ergeben. Das Ziel der Gesprächsrunde bestand darin, dass die Boards Rückmeldungen von einer großen Zahl von Interessengruppen zu Bilanzierungsthemen erhalten, die umgehend Aufmerksamkeit erfordern, um dabei zu helfen, das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu erhöhen.

 

Die wesentlichen Themen, die erörtert wurden bestanden in (1) der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte, (2) der Fair Value Option, (3) der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sowie (4) Angaben. Nachfolgend geben wir die wichtigsten Ergebnisse der Gesprächsrunde wieder.

 

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Der Großteil der Diskussion am Runden Tisch drehte sich um Sachverhalte im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Wertminderungsmodellen für Gläubigertitel. Mehrere Themen wurden aufgeworfen:

 

bullet Der Sinn einer 'Wertminderung' in der Rechnungslegung wird nicht gut verstanden. Es besteht keine vereinheitlichte Definition, und es gibe mehrere Modelle in Abhängigkeit der Art des finanziellen Vermögenswerts.
bullet Auslösende Ereignisse werden nicht gut verstanden. Einige sind der Ansicht, dass die Sichtweise der Geschäftsleitung eine wesentliche Rolle bei der Frage spielen sollte, ob ein auslösendes Ereignis aufgetreten ist. Andere deuteten an, dass sich die Sichtweise der Geschäftsleitung ändern kann und subjektiv ist; für sich genommen sollte die Sichtweise der Geschäftsleitung kein Faktor bei der Feststellung sein, ob ein Vermögenswert wertgemindert ist.
bullet Sobald eine Wertberichtigung als sachgerecht angesehen wird, führt der Rückgriff auf verschiedene Wertminderungsmodelle für den Ansatz im Abschluss zu Komplexität und macht es Nutzern schwer, den Abschluss zu verstehen. So werden beispielsweise Forderungen und Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für bonitätsinduzierte Verluste geführt, während verbriefte Kredite, die dieselben Ausstattungsmerkmale wir eine Kreditforderung haben mögen, auf den beizulegenden Zeitwert abgeschrieben werden.

 

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde tauschten verschiedene Sichtweise dazu aus, wie einige dieser Sachverhalte angegangen werden könnten. Einige Abschlussnutzer waren Befürworter einer vollständigen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, bei der die Wertänderungen in der Erfolgsrechnung erfasst werden. Die deuteten an, dass damit das Thema auslösender Ereignis und verschiedener Wertminderungsmodelle entfiele. Andere (Ersteller und Prüfer) schlugen ein Modell vor, das vom Zentrum für Prüfungsqualität des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) in deren Stellungnahme an die SEC zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen worden war (in englischer Sprache, 119 KB). Nach diesem Modell würde die Schuldverschreibung in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, Kreditverluste unmittelbar erfolgswirksam erfasst und andere Veränderungen im beizulegenden Zeitwert im sonstigen vollständigen Einkommen verbucht. Der Kreditverlust würde auf der Grundlage von Veränderungen der erwarteten Zahlungsströme berechnet, ähnlich dem in Standard 114 verwendeten Modell. Nach diesem Vorschlag würde das sonstige vollständige Einkommen in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, so dass die Bestandteile der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in derselben Aufstellung dargestellt werden. Die Befürworter dieser Regelung deuteten an, dass dies Abschlussnutzern Informationen hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme der Schuldverschreibung sowie der sonstigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts vermittle.

 

Diese beiden Vorschläge lösten eine Diskussion darüber aus, was sachgerechterweise in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sei. Auch wenn die Diskussion interessant war, trug sie nicht zur Lösung der Frage bei, was der Grund für das fehlende Vertrauen in die Kreditwirtschaft sei. Einige deuteten an, dass der Vertrauensverluste das Ergebnis davon sei, dass Anleger dem nicht trauten, was Unternehmen in ihren Bilanzen berichtet hätten. Die deuteten an, dass das wahre Thema ein Mangel an Transparenz sei, die aber notwendig ist, damit Anleger Anlageentscheidungen treffen könnten. Mehrere Analysten meinten, dass zusätzliche Angaben darüber, was die Unternehmen hielten und wie die Geschäftsleitung den beizulegenden Geschäftswert einschätze, erforderlich seien. Ein Vorschlag bestand in einer Tabelle, die nach Anlageklassen getrennt Folgendes beinhalten würde: die Anschaffungskosten, den aktuellen beizulegenden Zeitwert, den inneren Wert bzw. einen anderen Wertmaßstab, den das Unternehmen als sachgerecht ansieht, eine Beschreibung, wie der beizulegende Zeitwert ermittelt wurde einschließlich wesentlicher Inputfaktoren, eine Beschreibung, wie der innere Wert berechnet wurde und warum das Unternehmen der Ansicht ist, dass die andere Bewertung sachgerecht ist. Mitglieder beider Boards deuteten an, dass es wahrscheinlich einfacher sei, ein kurzfristiges Projekt zum Abschluss zu bringen, das sich mit Angaben befasst, als eines, das versucht, die verschiedenen Sachverhalte im Zusammenhang mit Wertminderungen anzugehen.

 

Fair Value Option

Die Teilnehmer wurden gefragt, ob sie der Ansicht seien, dass die Fair Value Option weiterhin unwiderruflich sein solle. Die meisten stimmten dieser Auffassung zu. Sie meinten, dass sie diese als Missbrauchsverhütungsvorschrift sähen, die Leute davon abhält, sie auf ein Instrument anzuwenden, wenn dies vorteilhaft ist, und sie wieder zurückzunehmen, wenn der beizulegende Zeitwert sich zu ihrem Nachteil entwickelt. Einige deuteten an, dass der Grund dafür, warum das Wahlrecht ursprünglich ausgeübt wurde, infolge von Änderungen im geschäftlichen Umfeld nicht mehr bestehen mag. Wenn beispielsweise die Option zur Verringerung einer Rechnungslegungsanomalie gezogen wurde, die nicht länger besteht, dann sollte dieses Wahlrecht nach Meinung einiger rückgängig gemacht werden können.

 

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert

Mehrere Teilnehmer deuteten an, dass die Bewertungsleitlinien in dem Arbeitspapier, das von dem Expertenpanel des IASB herausgegeben worden ist, sehr nützlich seien und dass die Boards gut beraten seien, die Informationen in die verpflichtend zu berücksichtigenden Leitlinien aufzunehmen. Ein Teilnehmer bat um Leitlinien bei der Bemessung alternativer Instrumente wie Anlagen in endfälligen Hedge Fonds. Der Teilnehmer deutete an, dass der Stab des FASB und die Bewertungsgruppe des FASB die Probleme bei der Bewertung dieser Instrumente zuvor bereits erörtert hätten, einschließlich der Frage, ob der Nettovermögenswert der sachgerechte Bewertungsmaßstab nach Statement 157 sei. Andere vertraten die Ansicht, dass alle kurzfristigen Leitlinien nur darauf gerichtet sein sollten, dabei zu helfen, die Kapitalmärkte und die Transparenz wiederherzustellen.

 

Angaben

Mehrere Teilnehmer nahmen Stellung zu dem o.g. Angabenvorschlag. Sie waren der Ansicht, dass Angaben ein guter Ausgangspunkt seien, sie aber auch nach vorn gerichtete Informationen, Sensitivitäten der Veränderungen von Inputfaktoren und Unsicherheiten bei der Schätzung sehen möchten. Andere sagten, dass die Verlängerung von Level 3 ein bedeutende Menge an guten Informationen brächte und sie diese Informationen gern für alle Stufen der Bewertungshierarchie sehen würden.

 

Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Gesprächsrunde gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

 

5. Dezember 2008: Zwei IAS PLUS-Newsletter in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen haben folgende Veröffentlichungen erstellt:

 

 

 

4. Dezember 2008: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Dezember

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, den 15. Dezember bis Freitag, den 19. Dezember 2008 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

15. bis 19. Dezember 2008, London

 

Montag, 15. Dezember (nur nachmittags)

 

bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen – Ansatz, Bewertung und Darstellung
bullet Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt – Erste Ergebnisse der Gespräche am Runden Tisch in Europa, Nordamerika und Asien

 

Dienstag, 16. Dezember

 

bullet IFRS 1 – Änderungen des Datums des Inkrafttretens
bullet Schulden – Änderungen an IAS 37
bullet Rahmenkonzept Phase A: Zielsetzung und qualitative Anforderungen – Analyse der eingegangen Stellungnahmen
bullet Ausbuchung

 

Mittwoch, 17. Dezember (nur nachmittags)

 

bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
bullet Ausbuchung (Fortsetzung von Dienstag, dem 16.)

 

Donnerstag, 18. Dezember

 

bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fortsetzung von Mittwoch, dem 17.)
bullet Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2009
bullet Kandidaten für eine Aufnahme in den Entwurf 2009
bullet IAS 18 Erträge – Klärung uneindeutiger Leitlinien
bullet IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien – Wechsel von der Neubewertungsmethode auf die Anschaffungskostenmethode
bullet Aus dem Entwurf 2007 vorgetragenen Sachverhalte und Änderungen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Behandlung von Lohnvorauszahlungsstrafen als eingebettete Derivate, die eng mit den Basisverträgen verbunden sind
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Klassifizierung als langfristig oder kurzfristig bei wandelbaren Instrumenten
bullet IAS 17 Leasingverhältnisse – Klassifizierung von Leasinggeschäften über Grundstücke und Gebäude
bullet Änderungssachverhalt: IFRS 3 – Soll die Unterscheidung dazwischen, wie "vertragliche" und "nicht vertragliche" kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte bei einem Unternehmenszusammenschluss angesetzt werden, wegfallen?

 

bullet Agendavorschlag: Preisregulierte Geschäfte
bullet Änderung von IFRS 2 – Aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fortsetzung vom Vormittag)
bullet Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt (Fortsetzung von Montag, dem 15.)
bullet Finanzmarktkrise – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7

 

Freitag, 19. Dezember (nur vormittags)

 

bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Bewertung von Schulden
bullet ggf. Restanten aus der Sitzung

 

 

 

4. Dezember 2008: Neue Ausgabe der Single Market News

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die Ausgabe für das vierte Quartal 2008 der englischsprachigen Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt. Mehrere Beiträge widmen sich der Finanzmarktkrise.

 

 

4. Dezember 2008: Newsletter und Alert in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen haben folgende spanische Übersetzungen von englischsprachigen Veröffentlichungen erstellt:

 

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite zu Materialien und Veröffentlichungen in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

 

 

3. Dezember 2008: CFSS-Sitzung am 10. Dezember 2008

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat angekündigt, dass die nächste Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS), bei der EFRAG gemeinsam mit den europäischen Standardsetzern tagt, am 10. Dezember 2008 in Brüssel stattfinden wird. Gefolgt wird die Sitzung von einer Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) vom 10. bis 12. Dezember 2008. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

 

 

3. Dezember 2008: EU veröffentlicht konsolidierte Fassung der IFRS in deutscher Sprache

Die Europäische Union hat nun auch die deutschsprachige Fassung des konsolidierten Texts der in der EU anzuwendenden IFRS veröffentlicht. Sie können sich die Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission vom 3. November 2008, die an die Stelle von bislang 18 Einzelverordnungen tritt und die Verordnung Nr. 1725/2003 vom 29. September 2003 sowie alle bis zum 15. Oktober 2008 vorgenommenen Änderungen ersetzt, aus dem Amtsblatt der Europäischen Union herunterladen (481 Seiten, 2.241 KB). Hier können Sie die Verordnung in allen anderen Amtssprachen der Europäischen Union einsehen (eine Übersetzung ins Gälische steht noch aus).

 

 

3. Dezember 2008: Paul Cherry als neuer SAC-Vorsitzender benannt

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (IASCF) haben Paul Cherry für eine Amtszeit von drei Jahren, die am 1. Januar 2009 beginnt, zum Vorsitzenden des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) ernannt. Cherry ist der Vorsitzende des kanadischen Standardsetzers; eine Position, die er Ende März 2009 aufgeben wird. Früher war Cherry Vorsitzender des Standing Interpretations Committee (SIC), des Vorgängers von IFRIC unter dem damaligen IASC. Er folgt Professor Nelson Carvalho nach, dessen Amtszeit als SAC-Vorsitzender Ende dieses Jahres endet. Die Treuhänder der IASCF befinden sich im Abschluss der Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden und der vollständigen Mitgliedschaft des SAC und werden die Ernennungen in den kommenden Wochen verkünden. Die Presseerklärung des IASB finden sie hier (in englischer Sprache, 44 KB).

 

 

3. Dezember 2008: Breite Unterstützung für globale Standards unter Finanzvorständen

Das International Standards Project, ein gemeinsames Forschungsprojekt der Duke University in den Vereinigten Staaten und der Universität von Oxford im Vereinigten Königreich, hat einen Forschungsbericht zur Einschätzung des IASB veröffentlicht, in dem eine Untersuchung der Ansichten von 749 Finanzleitern zu den IFRS und dem IASB vorgestellt wird. Die Studie wurde von den Professoren Tim Buthe (Duke) und Walter Mattli (Oxford) geleitet. Die Teilnehmer an der Studie waren hauptsächlich Finanzvorstände und Rechnungswesenleiter von Unternehmen, die an den großen Börsen der Vereinigten Staaten (NYSE), Deutschland (Frankfurt), Frankreich (Paris-Euronext) und dem Vereinigten Königreich (London) notiert sind. Folgende Sachverhalte wurden unter anderem untersucht:

 

  • Kosten-Nutzen-Einschätzungen der IFRS,
  • allgemeiner Wunsch nach einem Übergang von nationalen auf internationale Rechnungslegungsstandards,
  • derzeitige Stärken und Schwächen der Standardsetzung durch den IASB,
  • aufkommende Themen einschließlich dem Wunsch nach einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert oder zum Marktwert.

 

Sie können sich den Forschungsbericht von der Internetseite des Projekts herunterladen (in englischer Sprache, 2.792 KB). Alle Rechte liegen bei den Autoren Buthe und Mattli.

 

Einschätzung des IASB: Wesentliche Erkenntnisse aus der Studie
  • Die Finanzleiter erwarten zu einem überwältigenden Anteil, dass Rechnungslegungsstandards zunehmend auf internationaler Ebene gesetzt werden, und eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer unterstützt diese Entwicklung.
  • Mehr als ein Drittel fragt sich dennoch, ob wahrhaft internationale Bilanzierungsregeln und praktische Anwendungen erreichbar sind, wenn man die Unterschiede im Rechtsumfeld und in der Geschäftskultur der verschiedenen Länder bedenkt.
  • Große Mehrheiten der US-amerikanischen und europäischen Finanzleiter sehen es so, dass sich der IASB auf eine vollständige Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hinbewegt, aber nur wenige unterstützen diese Entwicklung.
  • Die Amerikaner schätzen die Schlüsselaspekte des IASB-Standardsetzungsprozesses viel positiver ein als die Europäer. Das schließt den Konsultationsprozess des IASB, Transparenz, Zugänglichkeit, Einbeziehung und Rechenschaftspflicht ein.
  • Deutliche Mehrheiten sowohl der amerikanischen als auch der europäischen Finanzleiter glauben, dass die Qualität und die Effektivität der International Financial Reporting Standards (IFRS) des IASB hoch sind. Gleichzeitig sehen viele die Komplexität und die Einführungskosten als hoch oder zu hoch an, und mehr als 60 Prozent der Befragten war der Meinung, dass die Kosten für einen Wechsel auf IFRS bis jetzt den Nutzen überwiegen.
  • Börsennotierte Unternehmen, die erwarten, von einem sich in der Entwicklung befindlichen Standard betroffen zu sein, und die trotzdem ihre Sichtweise nicht dem IASB kommunizieren, begründen ihre Inaktivität oft damit, dass sie erklären, nicht der Meinung zu sein, dass ihre Stellungnahme zu irgendwelchen Änderungen der Vorschriften im Standardentwurf führen würde.
  • US-Amerikanische Unternehmen, die sich in den Standardsetzungsprozess einbringen, schätzen wichtige Arten oder Kanäle der Einbringung deutlich anders ein als ihre Europäischen Pendants. 93 Prozent der amerikanischen Finanzleiter sind beispielsweise der Meinung, dass die Einreichung von Stellungnahmen ein effektives Mittel ist, aber nur 51 Prozent der Europäer sind derselben Ansicht.
  • Überwältigende Mehrheiten sind der Ansicht, dass eine frühe Einbringung in den Standardsetzungsprozess der Schlüssel ist.

 

 

2. Dezember 2008: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachbeirats

Die ursprünglich für heute geplante öffentliche Telefonkonferenz des Fachexpertenrats (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ist verschoben worden. Neue Termine sind Donnerstag, der 4. Dezember (16:00h-17:00h und 18:30h-19:00h Brüsseler Zeit) und Freitag, der 5. Dezember (9:00h-10:00h Brüsseler Zeit). Die genaue Agenda ist noch nicht festgelegt. Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

 

 

2. Dezember 2008: Accounting Roundup – Ausgabe November 2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Novemberausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (27 Seiten in englischer Sprache, 264 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

 

Entwicklungen beim FASB
bullet FASB schlägt FSP vor, das Datum des Inkrafttretens für FIN 48 (Unsichere Steuerpositionen) für nicht börsennotierte Unternehmen aufzuschieben

 

Entwicklungen bei der EITF

bullet EITF-Sachverhalt 08-1 Erlösvereinbarungen mit mehrfachen Leistungsverpflichtungen
bullet EITF-Sachverhalt 08-9 Erlöserfassung nach der Meilensteinmethode
bullet EITF-Sachverhalt 08-6 Überlegungen hinsichtlich der Bilanzierung nach der Equity-Methode
bullet EITF-Sachverhalt 08-7 Bilanzierung abgeschotteter immaterieller Vermögenswerte
bullet EITF-Sachverhalt 08-8 Bilanzierung eines Instrumentes (oder eines eingebetteten Teils) mit einem Fälligkeitsbetrag, der auf Aktien eines konsolidierten Tochterunternehmens basiert
bullet EITF-Sachverhalt 08-10 Ausgewählte Fragestellung zur Umsetzung von FAS 160

 

Entwicklungen bei der AICPA

bullet AICPA veröffentlicht überarbeitete Interpretation zum Bestätigungsprozess
bullet AICPA veröffentlicht Entwurf zur Überprüfung der Anwendbarkeit von SSARS auf Reviews
bullet AICPA veröffentlicht zwei vorgeschlagenen Verlautbarungen in Bezug auf die Verwendung von Dienstleistungsorganisationen durch ein Unternehmen

 

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)
bullet SEC veröffentlicht endgültige Regelung zur verpflichtenden elektronischen Einreichung von bestimmten Ersuchen und Einreichungen von Investmentunternehmen
bullet SEC schlägt IFRS-Fahrplan vor

 

Entwicklungen beim FASAB

bullet FASAB schlägt Änderungen an den Leitlinien zu Sachanlagen vor
bullet FASAB veröffentlicht Entwurf zu Sozialversicherungsprogrammen
bullet FASAB veröffentlicht Entwurf einer Umsetzungsleitlinie zur Bilanzierung von treuhänderischer Tätigkeit

 

Internationale Entwicklungen

bullet IASB veröffentlicht Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert

 

Andere Entwicklungen

bullet GAO veröffentlicht Interimsleitlinien zur Kommunikation von internen, kontrollbezogenen Fragen

 

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

 

2. Dezember 2008: Newsletter und Alert in spanischer Sprache

Unsere kolumbianischen Kollegen haben folgende Veröffentlichungen erstellt:

 

 

 

2. Dezember 2008: iGAAP 2009 – Ein Leitfaden zu den IFRS

Die neue Veröffentlichung von Deloitte iGAAP 2009 – A guide to IFRS ist der definitive Leitfaden zur globalen Anwendung der IFRS. Dieses 2.700 Seiten umfassende Buch bietet grundlegende und relevante Leitlinien zu einer großen Bandbreite von Themen und dazu Schlüsselerwägungen für Berichtseinheiten verbunden mit klaren und eindeutigen Erklärungen der IFRS-Vorschriften. Zur weiteren Unterstützung gibt es Kommentare von Experten insbesondere für Fälle, in denen in den IFRS keine Aussage getroffen wird, sie uneindeutig oder unklar sind. Darüber hinaus bietet der Leitfaden eine Fülle von erläuternden Beispielen, um zu zeigen, wie die Standards in der Praxis funktionieren.
iGAAP 2009 – A guide to IFRS kann on-line bei Lexis-Nexis unter www.lexisnexis.co.uk/deloitte oder telefonisch unter +44 (0) 845 370 1234 erworben werden. Der Preis beträgt £85, ISBN 9780754535836, Produkt-Code DIGGI. Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre (in englischer Sprache, 246 KB), in der sich auch Informationen zu anderen Deloittepublikationen zu den IFRS und UK-GAAP finden, die über Lexis-Nexis zu erhalten sind. Unter anderem wird auf folgende englischsprachige Deloitteveröffentlichungen verwiesen:
bullet iGAAP 2009 – IFRS reporting in the UK (IFRS-Bilanzierung im Vereinigten Königreich)
bullet iGAAP 2009 – Financial statements for UK listed groups (Abschlüsse für börsennotierte Konzerne im Vereinigten Königreich)
bullet iGAAP 2008 – Financial instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 explained (Erläuterungen zu IAS 32, IAS 39 und IFRS 7)
bullet ukGAAP 2009 – Financial reporting for UK unlisted entities (Finanzberichterstattung für nicht börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich)
bullet ukGAAP 2009 – Financial statements for UK unlisted groups (Abschlüsse für nicht börsennotierte Konzerne im Vereinigten Königreich)

 

 

2. Dezember 2008: IAS Plus-Newsletter zu IFRIC 17 zu Sachausschüttungen

Das Global IFRS Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IFRIC 17: Eine neuen Interpretation zu Sachausschüttungen herausgegeben (in englischer Sprache, 104 KB). Die Interpretation war am 27. November 2008 herausgegeben worden und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. IFRIC 17 ist auf anteilige Sachdividenden anzuwenden mit Ausnahme von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

2. Dezember 2008: Los IFRS en el sector inmobiliario

Unsere kolumbianischen Kollegen haben die folgende Publikation veröffentlicht::
bullet Los IFRS en el sector inmobiliario: Más que solo contabilidad y presentación de reportes (457 KB).
Dabei handelt es sich um die spanische Übersetzung der englischsprachigen Publikation
bullet IFRS in Real Estate: More Than Just Accounting & Reporting (483 KB), die wir Ihnen bereits auf IAS PLUS zur Verfügung gestellt hatten.
Tabla de Contenidos
  • Desafíos y oportunidades en el sector inmobiliario
  • La hoja de ruta
  • Dos enfoques para la conversión
  • Más que contabilidad e información financiera
  • Problemas técnicos de contabilidad para las compañías del sector inmobiliario
  • Suavizando la transición
  • Es tiempo para el liderazgo
  • Recursos & Contactos
Inhalt
  • Herausforderungen und Möglichkeiten in der Immobilienbranche
  • Der IFRS-Fahrplan
  • Zwei Übergangsansätze
  • Mehr als Bilanzierung und Berichterstattung
  • Branchenspezifische Bilanzierungsfragen im Immobiliensektor
  • Erleichterung des Übergangs
  • Zeit für Führungsstärke
  • Materialien & Kontakte

 

 

2. Dezember 2008: Basel-Komitee schlägt Fair-Value-Leitlinien vor

Das Basel-Komitee zur Bankenaufsicht hat zur Stellungnahme zu vorgeschlagenen Aufsichtsleitlinien für die Einschätzung der Fair-Value-Praxis von Banken in Bezug auf Finanzinstrumente eingeladen. Die Kommentierungsfrist endet am 6. Februar 2009. Die Leitlinien sollen dabei helfen, die Schärfe der Bewertungsprozesse der Banken einzuschätzen und Verbesserungen im Risikomanagement und in der Kontrollpraxis zu fördern. Mit den Leitlinien wird eine der Schlüsselempfehlungen für die Stärkung der Transparenz und der Bewertung unterstützt, die im Bericht des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) zur Stärkung der Widerstandskraft von Märkten und Instituten vom April 2008 benannt worden waren.
Die wesentlichen Prinzipien in den vom Basel-Komitee vorgeschlagenen Leitlinien sind die folgenden:
bullet streng geführte Bewertungsprozesse,
bullet Verwendung verlässlicher Daten und gestreuter Informationsquellen,
bullet unabhängige Überprüfungs- und Bestätigungsprozesse,
bullet Bericht über Bewertungsunsicherheiten intern und an externe Interessengruppen,
bullet Einheitlichkeit in der Bewertungspraxis für Risikomanagement und Berichterstattung und
bullet strenge Aufsicht über die Bewertungspraxis von Banken.

 

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

bullet vorgeschlagenen Leitlinien zur Fair-Value-Praxis von Banken in Bezug auf Finanzinstrumente (61 KB)
bullet zugehörige Presseerklärung
bullet Bericht des FSF zur Stärkung der Widerstandskraft von Märkten und Instituten vom April 2008 (400 KB)

 

 

1. Dezember 2008: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachbeirats

Morgen, am 2. Dezember 2008 wird der Fachbeirat (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Folgende Themen werden besprochen:

 

bullet Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu den Änderungen an IAS 39 bezüglich der Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten: Datum des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen
bullet Finalisierung einer EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf jährlicher Änderungen an den IFRS 2008
bullet Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu aufgegebenen Geschäftsbereichen

 

 

1. Dezember 2008: Auswirkungsanalysen zu zwei Standards und zwei Interpretationen

Auf der Seite der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen stehen die Auswirkungsanalysen zu vier IASB- und IFRIC-Verlautbarungen zur Verfügung. In allen Fällen kommen die Dienstleistungsstellen der Kommission zu dem Schluss, dass der Nutzen einer Übernahme für die Anwendung in Europa die Kosten überwiegt. Folgende Verknüpfungen bringen Sie zu den englischsprachigen Auswirkungsanalysen, denen jeweils die Übernahmeempfehlung von EFRAG beigefügt ist:

 

bullet Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3 und IAS 27) (1,16 MB)
bullet IAS 39 Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren (170 KB)
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien (328 KB)
bullet IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (281 KB)

 

 

1. Dezember 2008: Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update. Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. Die dritte Sendung dieser Reihe wurde kürzlich ausgestrahlt.

 

In der Ausgabe vom November 2008 von Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet Änderungen an IAS 39 und IFRS 7: Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bullet Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente
bullet Leitlinien des IASB
bullet Aktueller Stand bei der Umsetzung des Unternehmensgesetzes (Companies Act) 2006
bullet Aktuelle Trends in den Geschäftsberichten
bullet Neues vom britischen Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP)
bullet Jüngste Entwicklungen bei den IFRS

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier. Es ist eine permanente Verknüpfung auf die Sendungen auf unserer Länderseite Großbritannien eingerichtet.

 

 

1. Dezember 2008: 17 Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 28. November 2008 herunter (in englischer Sprache, 91 KB). Derzeit wurden die folgenden 17 IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (für drei steht die EFRAG-Empfehlung aus, für acht die ARC-Empfehlung):

 

Standards

bullet IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

 

Interpretationen

bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 13 Kundentreueprogramme
bullet IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
bullet IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer

 

Änderungen

bullet IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
bullet IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bullet Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007

 

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