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31. Dezember 2008: Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!
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Wir wünschen allen unseren
Nutzern von IAS PLUS.de einen guten Rutsch und ein erfolgreiches
Neues Jahr. |
31. Dezember 2008: SEC übergibt Studie zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat gestern den ihr durch die
Notfallgesetzgebung 2008
auferlegten Bericht zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress
übermittelt (in englischer Sprache, 2,4 MB). In dem 211 Seiten umfassenden Bericht ihrer Abteilungen für Rechnungslegung und
Unternehmensfinanzen spricht sich die SEC gegen die Abschaffung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aus; vielmehr
empfiehlt sie in dem Bericht Verbesserungen gegenüber der bestehenden Praxis, einschließlich einem Überdenken der Bilanzierung
von Wertminderungen sowie der Entwicklung weiterer Leitlinien zur Feststellung eines beizulegenden Zeitwertes für Anlagen in
inaktiven Märkten, einschließlich Situationen, in denen Marktpreise nicht jederzeit verfügbar sind.
Neben anderen wichtigen Untersuchungsergebnissen wird in dem Bericht ausgeführt, dass Anleger grundsätzlich der Ansicht
seien, dass eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert die Transparenz in der Rechnungslegung erhöhe und zu besseren
Anlageentscheidungen führe. In dem Bericht wird zudem festgestellt, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert keine
bedeutende Rolle bei den Zusammenbrüchen der Banken im Jahr 2008 gespielt zu haben schien. Vielmehr, so der Bericht, scheinen
die Zusammenbrüche der Banken in den USA das Ergebnis zunehmend wahrscheinlicher Kreditverluste, Bedenken hinsichtlich der
Qualität der Vermögenswerte und in bestimmen Fällen schwindenden Vertrauens auf Seiten der Kapitalgeber und
Anleger zu seien.
Auch wenn in dem Bericht nicht die Abschaffung der Fair-Value-Standards gefordert wird, spricht die SEC acht
Empfehlungen aus, mit denen deren Anwendung verbessert wird. Wir haben Ihnen diese Empfehlungen in der nachfolgenden
Tabelle zusammengefasst. Die Presseerklärung der SEC vom gestrigen Tag können Sie
hier einsehen.
| Im Bericht der SEC genannte Empfehlungen zur Fair-Value-Bilanzierung |
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Entwicklung zusätzlicher Leitlinien und anderer Werkzeuge zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts, wenn relevante
Marktinformationen in illiquiden oder inaktiven Märkten nicht zur Verfügung stehen, einschließlich der Erwägung der
Notwendigkeit von Leitlinien, um Unternehmen und Prüfer durch Befassung mit folgenden Themen zu helfen:
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Wie stellt man fest, ob ein Markt inaktiv geworden ist und ob ein Geschäftsvorfall oder eine Reihe an
Geschäftsvorfällen erzwungen sind oder Notverkäufe darstellen? |
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Wie sollen die Auswirkungen einer Änderung des Kreditrisikos auf den Wert eines Vermögenswerts oder einer Schuld
geschätzt werden? |
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Wann sollten beobachtbare Marktinformationen durch nicht beobachtbare Informationen in Form von Einschätzungen durch
die Geschäftsleitung ergänzt werden? Wann kann sich auf sie verlassen? |
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Wie soll man bestätigen, dass die verwendeten Annahmen auch von anderen Marktteilnehmer und nicht von einem
bestimmten Unternehmen verwendet werden? |
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Verbesserung bestehender Angabe- und Ausweisvorschriften in Bezug auf die Auswirkungen des beizulegenden Zeitwerts im
Abschluss |
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Ausbildungsmaßnahmen, einschließlich solcher, in denen die Notwendigkeit von Ermessensentscheidungen durch die
Geschäftsleitung bei der Festlegung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts noch einmal verdeutlicht wird |
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eine Untersuchung der Liquiditätsauswirkungen bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts durch den FASB, einschließlich
der Frage, ob zusätzliche Anwendungs- und/oder Angabeleitlinien geboten sind |
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eine Beurteilung durch den FASB, ob die Einbeziehungen des Kreditrisikos bei der Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten
Anlegern nützliche Informationen zur Verfügung stellt, einschließlich der Frage, ob dies in der gegenwärtigen Praxis hinreichend
transparent erfolgt. |
In dem Bericht findet sich auch eine Empfehlung an den FASB, die gegenwärtig bestehenden Bilanzierungsmodelle bezüglich
Wertminderungen von Finanzinstrumenten neu zu beurteilen; dies schließt eine Beurteilung ein, ob die Anzahl der Modelle nach
US-GAAP verringert werden kann. Es wird festgestellt, dass nach den bestehenden Bilanzierungsvorschriften Informationen zu
Wertminderungen berechnet, angesetzt und auf einer Grundlage berichtet werden, die vielfach von Vermögenswert zu Vermögenswert
unterschiedlich ist. In dem Bericht werden folgende Verbesserungen empfohlen:
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eine Verringerung der Anzahl der verwendeten Modelle für die Feststellung und Berichterstattung über Wertminderungen; |
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eine Einschätzung, ob die Nützlichkeit der Anlegern zur Verfügung stehenden Informationen durch die Zurverfügungstellung
weiterer Informationen, ob die aktuellen Wertrückgänge im Einklag mit den Erwartungen der Geschäftsleitung hinsichtlich der
zugrundeliegenden Bonitätseinschätzung stehen, verbessert würde; sowie |
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eine erneute Erwägung der gegenwärtig bestehenden Beschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit, Werterhöhungen zu erfassen
(wenn sich die Marktpreise erholen). |
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30. Dezember 2008: IASB und FASB geben Mitglieder der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise bekannt
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Der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) haben heute die
Zusammensetzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) bekanntgegeben;
wir haben sie in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben.
Die FCAG ist die hochrangige Beratungsgruppe, die von den Boards eingesetzt wurde, um Rechnungslegungssachverhalte, die im Zuge der
Finanzmarktkrise aufgekommen sind, zu erwägen. Die Gruppe beinhaltet anerkannte Führungspersonen aus Wirtschaft und Politik
mit einer großen Bandbreite an Erfahrungen in internationalen Finanzmärkten. Wie zuvor bekannt gegeben, wird die FCAG gemeinsam von
Harvey Goldschmid, einem früheren Kommissar der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC), und Hans Hoogervorst, dem Vorsitzenden der holländischen Finanzmarktaufsicht geleitet. Empfehlungen der Beratungsgruppe werden
gemeinschaftlich von den zwei Boards erwogen. Alle Entscheidungen zur Umsetzung der Empfehlungen sind Gegenstand eines angemessenen
und gründlichen Standardsetzungsprozesses.
Hier finden Sie die
gemeinsame Presseerklärung von IASB und FASB (in englischer Sprache, 280 KB).
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| Mitglied | Beruflicher Hintergrund | Land |
| John Bogle | Gründer von Vanguard | USA |
| Jerry Corrigan | Goldman Sachs und ehemaliger Präsident der Notenbank von New York | USA |
| Fermin del Valle | ehemaliger Präsident von IFAC | Argentinien |
| Jane Diplock | Vorsitzende des Exekutivausschusses von IOSCO | Neuseeland |
| Raudline Etienne | für Anlagepolitik zuständiges Vorstandsmitglied des
Allgemeinen Pensionsfonds des Staates New York | USA |
| Stephen Haddrill | Generaldirektor der Vereinigung der britischen Versicherer | Großbritannien |
| Toru Hashimoto | ehemaliger Vorsitzender der Deutsche Securities Limited | Japan |
| Nobuo Inaba | ehemaliger Exekutivdirektor der Bank von Japan | Japan |
| Gene Ludwig | ehemaliger Leiter des Rechnungshofs | USA |
| Yezdi Malegam | Mitglied des Vorstands der Nationalbank von Indien | Indien |
| Klaus-Peter Müller | Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerzbank | Deutschland |
| Don Nicolaisen | ehemaliger Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC | USA |
| Wiseman Nkuhlu | Vorsitzender des Prüfungsausschusses von AngloGold Ashanti und ehemaliger Wirtschaftsberater des Präsidenten der Republik Südafrika | Südafrika |
| Tommaso Padoa-Schioppa | ehemaliger Finanzminister | Italien |
| Lucas Papademos | Vizepräsident der Europäischen Zentralbank | Europa |
| Michel Prada | ehemaliger Vorsitzender der französische Finanzmarktaufsicht | Frankreich |
| Beobachter |
| Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht |
| Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichten |
| Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten |
| Japanische Finanzmarktaufsicht |
| US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht |
| Nelson Carvalho, Vorsitzender des Standardbeirats des IASB, Brasilien |
| Dennis Chookaszian, Vorsitzender des Standardbeirats des FASB, USA |
30. Dezember 2008: Internetpräsentation zur Einführung in den Standardentwurf zum Thema Konsolidierung
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Am 18. Dezember 2008 hatte der IASB einen Vorschlag für einen neuen
Standard zum Thema Konsolidierung veröffentlicht (s.
unsere Meldung vom selben Tag).
Zum Entwurf kann bis zum 20. März 2009
Stellung genommen werden. Der Direktor für fachliche Angelegenheiten beim IASB, Alan Teixeira, und die Projektmanager Patrina Buchanan und Michael Buschhüter
werden die Vorschläge in einer live ausgestrahlten Internetpräsentation am 8. Januar 2009 vorstellen; anschließend gibt es
eine Frage-und-Antwort-Runde. Um es den Adressaten in den verschiedenen Zeitzonen einfacher zu machen, wird es zwei zeitliche
Abschnitte für die Internetpräsentation geben. Fragen können während der Präsentation über die Software übermittelt werden. Eine Anleitung, wie dies funktioniert, wird es jeweils
zu Beginn der Präsentation geben. Die Fragen werden im Anschluss an die Präsentation solange beantwortet, wie die Zeit dies zulässt.
Anmeldung zur Teilnahme
Wenn Sie die Internetpräsentation verfolgen wollen, müssen Sie sich zuvor anmelden. Dies können Sie ab sofort bis zum Beginn der
Ausstrahlung tun. Wenn Sie sich jetzt anmelden, wird der Anbieter Sie automatisch an die Präsentation erinnern, je näher der Zeitpunkt
rückt. Wenn Sie sich angemeldet haben, wird man Ihnen einen Zugangslink für die Internetpräsentation zusenden.
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30. Dezember 2008: RIC veröffentlicht nahezu endgültige Fassung der Interpretation RIC 3
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Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC veröffentlicht heute die nahezu endgültige Fassung von
RIC 3 Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial
Statements Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation. Sie können diese Version
hier herunterladen.
Das DRSC beabsichtigt, die endgültige Fassung des RIC 3 nach erfolgter Übernahme der Änderungen an IAS 32
Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses Kündbare Finanzinstrumente und bei
Liquidation entstehende Verpflichtungen in EU-Recht in der Loseblattsammlung des DRSC und als online-Version beim
Schäffer Poeschel-Verlag zu veröffentlichen. |
29. Dezember 2008: 127. DSR-Sitzung Registrierung und Sitzungspapiere
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In unserer Nachricht vom 16. Dezember 2008 berichteten wir, dass der Deutsche
Standardisierungsrat (DSR) des DRSC seine Sitzungen ab Januar 2009 öffentlich abhalten wird. Die erste Sitzung des neuen Jahres
wird am 5. und 6. Januar 2009 in Berlin stattfinden. Die Sitzungen können Sie vor Ort oder im Internet verfolgen. Hinweise für
die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.
Mittlerweile wurden alle Sitzungspapiere für die 127. DSR-Sitzung
eingestellt und können ab sofort von derselben Seite herunter geladen werden. |
27. Dezember 2008: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
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Unsere kanadischen Kollegen haben die Dezemberausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS
freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als
auch innerhalb von Deloitte. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören: |
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Ein Erinnerung an Neuerungen und Ereignisse im Zusammenhang mit dem Übergang auf IFRS 2008 |
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Publikation und Tätigkeiten von Deloitte im IFRS-Bereich |
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Countdown und Befragung zum Übergang auf IFRS |
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Aktueller Stand bei den bestehenden IFRS-Ereignissen einschließlich verschiedener wichtiger Standardentwürfe und Diskussionspapiere |
Nachfolgend können Sie die englische oder französische Fassung herunterladen:
26. Dezember 2008: Accounting Roundup Das Jahr 2008 im Rückblick
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Wir haben eine Sonderausgabe von Accounting Roundup
das Jahr 2008 im Rückblick unserer amerikanischen Kollegen eingestellt (in englischer Sprache, 911 KB). Diese 87-seitige Ausgabe
fasst die endgültig verabschiedeten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und aufsichtsrechtlichen Leitlinien zusammen, die von FASB, IASB, FASAB,
GASB, EITF, SEC, PCAOB, AICPA und CAQ während des Jahres veröffentlicht wurden. |
Links auf alle Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.
25. Dezember 2008: FASB gibt zweiten FSP zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten heraus
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Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat am 24. Dezember 2008 den zweiten von zwei vorgeschlagenen
Positionspapieren des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) herausgegeben, mit denen beabsichtigt wird, Bedenken entgegen zu treten,
die sich aus der aktuellen Finanzmarktkrise in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten ergeben. Die
vorgeschlagene FSP FAS 107-a Angaben über bestimmte
finanzielle Vermögenswerte ein Änderung von FASB Statement 107 steht ab sofort zur Einsichtnahme und
Stellungnahme bis zum 15. Januar 2009 zur Verfügung. Zuvor hatte der FASB bereits einen vorgeschlagenen FSP zur Änderung von EITF
99-20-a herausgegeben (s. unsere Nachricht vom 23. Dezember 2008). Die vorgeschlagenen
FSPs stellen zwei der vier kurzfristigen Projekte dar, die vom FASB-Vorsitzenden Robert H. Herz auf der Boardsitzung am 15. Dezember
bekanntgegeben wurden. Sie sind dazu gedacht, die gegenwärtige Praxis bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu verbessern und
zu erleichtern.
Der vorgeschlagene FSP FAS 107-a würde die Angabevorschriften von FASB Statement 107 ändern, um die Vergleichbarkeit von
Informationen über bestimmte finanzielle Vermögenswerte, die vergleichbare ökonomische Eigenschaften, aber unterschiedliche
Bewertungsmaßstäbe besitzen, zu verbessern. Der vorgeschlagene FSP wäre auf bestimmte finanzielle Vermögenswerte wie (a) Gläubigertitel,
die als "bis zur Fälligkeit zu halten" und "zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert wurden, sowie (b) auf Kredite und langfristige
Forderungen, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, anzuwenden. Die Angaben, die gefordert würden,
beinhalten (a) einen Vergleich gemeinsamer Bewertungsmaßstäbe für finanzielle Vermögenswerte und (b) das pro-forma-Ergebnis aus
fortgeführter Tätigkeit (vor Steuern) unter die verschiedenen Bewertungsszenarien. Diese Angaben wurden gemeinsam mit dem International
Accounting Standards Board (IASB) entwickelt, der kürzlich einen
Standardentwurf mit einem
vergleichbaren Satz an Angaben herausgegeben hatte.
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25. Dezember 2008: Leitlinien des CAQ zu Änderungen bei Hypothekenkrediten
Das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des
US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) ein 20-seitiges Weißbuch
mit dem Titel Anwendung von SFAS 114 auf Änderungen von
Hypothekendarlehen an Privatpersonen, die als Restrukturierungen leistungsgestörter Schulden qualifizieren herausgegeben (in englischer
Sprache, 98 KB). Im Weißbuch wird die Anwendung von SFAS 114 Bilanzierung von Wertminderungen eines Kredits durch den Gläubiger
eine Änderung der FASB Statements Nr. 5 und 15 erörtert. Das Papier ist nicht verpflichtend und schafft keine neuen Rechnungslegungsgrundsätze.
Vielmehr werden bestimmte, bereits bestehende Vorschriften der US-GAAP-Literatur sowie allgemeine Bilanzierungspraktiken in Bezug auf
die spezifischen Themen, die erörtert werden, mit dem Ziel dargestellt, Erstellern und Prüfern dabei zu helfen, die Anwendung bestehender
Rechnungslegungsgrundsätze für Hypothekendarlehen an Privatpersonen zu verstehen.
25. Dezember 2008: 12 Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom 23. Dezember 2008 herunter (in englischer Sprache,
88 KB). Derzeit wurden
die folgenden 12 IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (für drei steht die EFRAG-Empfehlung aus,
für acht die ARC-Empfehlung): |
Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
Änderungen
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IFRS 1 und
IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens |
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
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IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren |
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IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
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Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007 |
24. Dezember 2008: Frohe Weihnachten!
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Wir wünschen allen unseren Nutzern von IAS PLUS.de ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest. |
24. Dezember 2008: IFRS e-Learning auf spanisch
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Für Unternehmen mit Tochterunternehmen in spanischsprachigen Ländern mag von Interesse sein, dass Deloitte dabei ist, das
e-Learning-Programm ins Spanische zu übersetzen. Annähernd 20 der aktuell 37 Module wurden bereits übersetzt und befinden sich
derzeit in der Qualitätskontrolle. Wir hoffen, sie im ersten Quartal 2009 zugänglich machen zu können. Die Arbeiten zur
Übersetzung der übrigen 17 Module laufen bereits, wir können aber gegenwärtig noch keine Aussagen zum Erscheinungsdatum machen.
Wie das englische Original werden die spanischen e-Learning-Module von Deloitte kostenfrei abgegeben. |
23. Dezember 2008: IASB schlägt weitere Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Anlagen in Schuldtiteln vor
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Der International Accounting Standards Board hat mit heutigem Datum einen Änderungsentwurf zu
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben. In diesem schlägt er die Einführung
weiterer Angabepflichten für Anlagen in schuldrechtlichen Finanzinstrumenten vor. Die Angaben würden für alle Schuldtitel zu
erbringen sein, es sei denn, das Instrument wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Den Vorschlägen zufolge sollen Unternehmen den beizulegenden Zeitwert, die fortgeführten Anschaffungskosten und den Buchwert,
mit dem die Instrumente tatsächlich in der Bilanz stehen, tabellarisch angeben. Die Änderungen sehen ferner vor, dass ein Unternehmen
die Auswirkungen auf das Ergebnis angibt, falls sämtliche Schuldinstrumente zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet würden.
Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 15. Januar 2009. Der Entwurf kann kostenfrei von der
Internetseite
des IASB bezogen werden (in englischer Sprache, 392 KB). |
23. Dezember 2008: Heads Up zur XBRL-Anforderung der SEC
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Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters herausgegeben, in der die Ergebnisse der
öffentlichen Sitzung der SEC vom 17. Dezember 2008 zusammengefasst werden. Auf dieser Sitzung entschied die SEC mit 4:1 Stimmen,
zwei endgültige Vorschriften zu verabschieden, nach denen bei ihr registrierte Unternehmen (mit Ausnahme von Investmentgesellschaften)
und Publikumsfonds Finanzinformationen sowie zusammenfassende Informationen über Risiken und Chancen bei bestimmten Einreichungen
in interaktivem Datenformat tätigen müssen (wir berichteten am
19. Dezember 2008). Die Interaktivität wird dabei durch Verwendung von XBRL (eXtensible Business Reporting
Language) sichergestellt. Sie finden den englischsprachigen Newsletter
hier (132 KB). |
23. Dezember 2008: Heads Up zu FASB-Leitlinien bezüglich dauerhafter Wertminderungen
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Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-Newsletters herausgegeben, in der sie die Ergebnisse der
Sitzung des FASB vom 15. Dezember 2008, auf der verschiedene Finanzinstrumentethemen erörtert wurden, zusammenfassen
(siehe auch die nachfolgende Nachricht). Auch wenn dauerhafte
Wertminderungen (Other-than-temporary impairments, OTTI) im Mittelpunkt standen, erörterte der FASB auch Pläne für ein breiter angelegtes,
langfristiges Projekt, in welchem die Komplexität bei der Rechnungslegung für Finanzinstrumente adressiert werden würde, sowie für vier
eher kurzfristige Projekte, in denen (1) Änderungen am OTTI-Modell für gehaltene Anteile bei Verbriefungen, (2) Angaben zu bestimmten
finanziellen Vermögenswerten, (3) in strukturierte Produkte eingebettete Kreditderivaten sowie (4) Wertaufholungen von Finanzinstrumenten,
bei denen zuvor eine Wertminderung als dauerhaft eingestuft wurde, behandelt würden. Sie finden den englischsprachigen Newsletter
hier (111 KB). |
23. Dezember 2008: FASB gibt ersten von zwei FSPs zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten heraus
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Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat am 19. Dezember 2008 den ersten von zwei vorgeschlagenen
Positionspapieren des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSPs) herausgegeben, mit denen beabsichtigt wird, Bedenken entgegen zu treten,
die sich aus der aktuellen Finanzmarktkrise in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten ergeben. Die
vorgeschlagene
FSP EITF 99-20-a, Änderungen hinsichtlich der Leitlinien zu Wertminderungen und der Bemessung von Zinserträgen nach EITF Issue No.
99-20, steht ab sofort zur Einsichtnahme und Stellungnahme bis zum 30. Dezember 2008 zur Verfügung.
Daneben wird die vorgeschlagene FSP FAS 107-a, Angaben über bestimmte Finanzinstrumente ist der folgenden Woche erscheinen und
Adressaten die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 15. Januar 2008 einräumen.
Die vorgeschlagenen FSPs stellen zwei der vier kurzfristigen Projekte dar, die vom FASB-Vorsitzenden Robert H. Herz auf der
Boardsitzung am 15. Dezember bekanntgegeben wurden. Sie sind dazu gedacht, die gegenwärtige Praxis bei der Bilanzierung von
Finanzinstrumenten zu verbessern und zu erleichtern. Fortschritte hinsichtlich der verbleibenden Projekte Klarstellung der
Ausnahme von Anwendungsbereich für eingebettete Bonitätsderivate nach Paragraf 14B in Standard 133 und Wertaufholungen bei
Finanzinstrumenten, bei denen zuvor als dauerhaft eingestufte Wertminderungen erfasst wurden werden Gegenstand der folgenden
Wochen sein. Zusätzlich zu diesen kurzfristigen Maßnahmen gab Herz bekannt, dass der Board seinem Arbeitsprogramm ein umfassendes,
gemeinsam mit dem International Accounting Standards Boards durchzuführendes Projekt hinzugefügt hat, in welchem die Komplexität
der bestehenden Standards zur Bilanzierung und Rechnungslegung von Finanzinstrumenten angegangen werden soll. Diese Maßnahmen wurden
im Nachgang zu den ausführlichen Rückmeldungen eingeleitet, die man bei den unlängst gemeinsam mit dem IASB durchgeführten Gesprächsrunden
zur globalen Finanzmarktkrise sowie anderweitigen Rückmeldungen und Erörterungen mit den Adressaten erhalten habe.
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22. Dezember 2008: DRSC veröffentlicht Maßnahmenkatalog von
IASB und FASB sowie Aktivitäten des deutschen Standardsetzers im
Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
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Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat auf seiner Internetseite eine
Zusammenstellung der weiteren
von IASB und FASB geplanten Maßnahmen sowie die Auflistung der Aktivitäten des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) und des
Rechnungslegungs Interpretations Committees (RIC) im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise eingestellt. |
22. Dezember 2008: DRSC lädt zur Diskussionsrunde zum IASB ED IFRIC 9 amend und IAS 39 sowie ED IFRS 7 amend ein
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Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den
12. Januar 2009, 14.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 16.00 Uhr) ins Steigenberger Airport Hotel, Unterschweinstiege 16,
Frankfurt/Main (Shuttle-Service vom Terminal 1 (A1) und Terminal 2 (DE6)) zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen ein:
Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält
sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme beim DRSC unter bahrmann@drsc.de
bis zum 09. Januar 2009 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.
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22. Dezember 2008: 127. DSR-Sitzung Registrierung und Sitzungspapiere
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In unserer Nachricht vom 16. Dezember 2008 berichteten wir, dass der Deutsche
Standardisierungsrat (DSR) des DRSC seine Sitzungen ab Januar 2009 öffentlich abhalten wird. Die erste Sitzung des neuen Jahres
wird am 5. und 6. Januar 2009 in Berlin stattfinden. Die Sitzungen können Sie vor Ort oder im Internet verfolgen. Hinweise für
die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Der
größte Teil der Sitzungspapiere für die 127. DSR-Sitzung kann ab sofort von derselben Seite herunter geladen werden; weitere
Papiere folgen. |
22. Dezember 2008: Ergebnisse der 126. DSR-Sitzung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt vom 8. bis 10. Dezember 2008 seine 126. Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und
Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des
Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Dezember 2008
hier herunterladen (32 KB). |
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Der Standardisierungsrat beriet über die Stellungnahmen zu den IASB-Entwürfen Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente:
Angaben und ED IFRS 1 amend Weitere Ausnahmen für erstmalige Anwender. |
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Der DSR informierte sich über den Regelungsinhalt des ED IFRS 1 amend Weitere Ausnahmen für erstmalige Anwender
und beschloss, Stellung zu ausgewählten Punkten zu beziehen. |
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Des Weiteren verschaffte sich der DSR einen Überblick zu dem IASB Projekt Rohstoffindustrien. |
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Der DSR würde über den Entwurf des PAAinE-Diskussionspapier Performance Reporting in Kenntnis gesetzt, der im
Anschluss vom Deutschen Standardisierungsrat hinsichtlich einzelner Punkte erörtert wurde. |
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Der DSR informierte sich erneut über den aktuellen Stand des IASB-Projektes Konsolidierung und des ED IFRS 5
amend Aufgegebene Geschäftsbereiche. Zu beiden Themen wurden die Standpunkte des DSR zur Berücksichtigung in den
entsprechenden Stellungnahmen herausgearbeitet. |
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Der Standardisierungsrat ließ sich über den aktuellen Stand der
Befragung
von Kreditinstituten informieren. |
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Der Deutsche Standardisierungsrat befasste sich außerdem mit dem vom Rechnungslegungs Interpretations Committee vorgelegten
„RIC 3 Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation
of Financial Statements: Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation“. |
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Auf der Tagesordnung stand ebenfalls die Diskussion der in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
getroffenen Entscheidungen und erfolgten Veröffentlichungen. Der DSR ließ sich über die neuesten Entwicklungen berichten und
diskutierte die eigenen Handlungsoptionen. |
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Ferner diskutierte der DSR im Rahmen des Projekts Bilanzierung von Schulden, einem DSR-internen Querschnittsthema zur
Bilanzierung von Schulden, über deren Bewertung. |
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Der Standardisierungsrat entschied, das Thema Ausbuchung auf die Sitzung im Januar 2009 zu verschieben. |
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22. Dezember 2008: IASB gibt Entwurf zu Änderungen an IAS 39 in Bezug auf eingebettete Derivate heraus
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Der International Accounting Standards Board hat mit heutigem Datum eine weitere Änderung an IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung vorgeschlagen. Im
Oktober 2008 hatte der Board den Standard
kurzfristig geändert, um Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte aus den Bewertungskategorien "zur Veräußerung verfügbar"
und "zu Handelszwecken gehalten" in bestimmten Umständen zuzulassen. Mit dem vorliegenden Entwurf will der IASB eine Regelungslücke
in diesen Vorschriften schließen. Dabei handelt es sich um die Frage, ob ein Unternehmen, das ein strukturiertes Produkt zum
Zeitpunkt seines Zugangs als "zu Handelszwecken gehalten" klassifiziert hat und eine Umklassifizierung vornehmen möchte, das
Produkt nunmehr auf das Vorliegen trennungspflichtiger Derivate prüfen muss oder nicht.
Der IASB stellt in dem Änderungsentwurf klar, dass
IFRIC 9 Erneute Beurteilung
eingebetteter Derivate in diesem Fall nicht anwendbar sei, weil das strukturierte Produkt infolge der erfolgswirksamen
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bislang nie auf das Vorliegen eingebetteter Derivate untersucht worden sei. Ergo müsse
eine Prüfung zu dem Zeitpunkt erstmalig erfolgen, zu dem ein Unternehmen mit der Umklassifizierung einen anderen
Bewertungsmaßstab für den Trägervertrag verwendet.
Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 21. Januar 2009. Der Entwurf kann kostenfrei von der
Internetseite
des IASB bezogen werden (in englischer Sprache, 368 KB). |
21. Dezember 2008: IASB umreißt jüngste Antworten auf die Finanzmarktkrise
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Der IASB hat eine
Presseerklärung herausgegeben (in englischer Sprache, 57 KB), in der die Schritte detailliert dargestellt werden, die er in
Antwort auf die
Empfehlungen der Staatschefs der G20 vom letzten Monat
jüngst unternommen hat, um Rechnungslegungslegungssachverhalte im Gefolge der Finanzmarktkrise zu adressieren. Dazu gehören folgende:
Schritte |
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Verbesserte Bilanzierung für außerbilanzielle Posten: Herausgabe eines Entwurfs zur Konsolidierung. Daneben stehen weitere
Vorschläge zu außerbilanziellen Posten, welche die Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden abdecken, gegen Ende des ersten
Quartals 2009 zur Veröffentlichung an. |
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Neue Angabevorschriften in Bezug auf Wertminderungen: Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board
schlagen beide vor, ihre Angabevorschriften für Wertminderung zusammenzuführen. Der FASB hat seinen Entwurf bereits freigegeben,
und der IASB wird dies in der kommenden Woche tun. |
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Beschleunigung der Bemühungen zur Adressierung weitgehenderer Sachverhalte zu Wertminderungen auf weltweit einheitlicher
Grundlage: An einer gemeinsamen Untersuchung durch Stabsmitarbeiter beider Boards wird bereits gearbeitet, der Bericht wird für
Januar erwartet. |
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Sicherstellung der einheitlichen Behandlung bei der Bilanzierung bestimmter bonitätsbasierter Anlagen zwischen US-GAAP und
IFRS: Der FASB wird verpflichtend anzuwendende Leitlinien herausgeben. |
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Sicherstellung, dass eingebettete Derivate beurteilt und getrennt werden, falls finanzielle Vermögenswerte umklassifiziert
werden: Der IASB wird einen Entwurf im Schnellverfahren in der kommenden Woche veröffentlichen. |
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Umfassende Erwägung anderer Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten einschließlich der Fair Value Option
, die bei den unlängst abgehaltenen Gesprächsrunden in
London,
New York und
Tokio vorgebracht wurden. |
20. Dezember 2008: Mitschrift vom fünften und letzten Tag der
IASB-Sitzung im Dezember
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Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag, den 15. Dezember bis Freitag, den 19. Dezember 2008
zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die
Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der
Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer
eigenen Seite zur
Verfügung. |
20. Dezember 2008: Stellungnahmeentwurf von EFRAG zu IFRS 5
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EFRAG hat den Entwurf einer Stellungnahme an den IASB bezüglich dessen
Entwurf mit Vorschlägen von Änderungen an IFRS 5
zu aufgegebenen Geschäftsbereichen
veröffentlicht. In der
Presseerklärung von EFRAG zum Stellungnahmeentwurf heißt es über den IASB-Entwurf: |
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Obwohl EFRAG die Bemühungen des IASB, größere Konvergenz in diesem Bereich zu erzielen, weitestgehend unterstützt,
haben wir einige bedeutende Zweifel bezüglich
der folgenden Punkte:
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Obwohl EFRAG die Gründung der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs auf dem Konzept von
Geschäftssegmenten in IFRS 8 unterstützt, sind wir nicht sicher, ob die Zielsetzung des IASB in diesem Entwurf (die
separate Darstellung aller strategischen Verschiebungen) in allen Fällen dadurch erreicht wird. |
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EFRAG unterstütz den Vorschlag nicht, dass Informationen über alle Komponenten der Berichtseinheit, die entweder
veräußert wurden oder als zur Veräußerung stehend klassifiziert wurden, unabhängig davon angegeben werden müssen, ob
diese Komponenten ein aufgegebener Geschäftsbereich nach der Definition sind. Wir sind der Meinung, dass in dem Vorschlag zwei
unterschiedliche Ansätze vermischt werden, was dazu führen wird, dass zu viele kleine Aufgaben im Anhang genannt werden. |
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Den vollständigen Text des Stellungnahmeentwurfs in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung.
20. Dezember 2008: Newsletters zum Jahresende – Closing Out 2008
 |
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel
Closing Out 2008 veröffentlicht
(in englischer Sprache, 163 KB). In dem Newsletter werden alle neuen und überarbeiteten Standards und
Interpretationen zusammengefasst, die für die Abschlüsse zum Jahresende 2008 und danach in Kraft getreten sind.
Gegebenenfalls enthält der Newsletter Verknüpfungen auf ältere Newsletter von Deloitte, in denen
der entsprechende Standard oder die entsprechende Interpretation detaillierter erläutert werden. Die zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden
Sie hier. Wie immer gilt, dass Unternehmen die Standards und Interpretationen
selbst konsultieren sollten, um alle Veränderungen auszumachen,
die für ihre besonderen Umstände zutreffen. |
| Anwendung verpflichtend 2008 |
| Von der langen Liste der neu herausgegebenen Verlautbarungen sind nur drei Interpretationen verpflichtend
für Jahresabschlüsse 2008 anzuwenden:
|
19. Dezember 2008: Die größten Herausforderungen für Finanzvorstände 2009
 |
Der Vorstandsvorsitzende und Präsident des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI),
James J. Abel, hat eine Liste der
größten Herausforderungen 2009
zusammengestellt (Verknüpfung auf die Internetseite von FEI, Artikel in englischer Sprache, 58 KB). Unten haben wir Ihnen
ein Zusammenfassung erstellt. Fünf der Herausforderungen beziehen sich auf Finanzberichterstattung (sechs, wenn man
XBRL mitzählt). |
| Die größten Herausforderungen für Finanzvorstände 2009 |
- Auswirkungen der Finanzmarktkrise
- Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
- Unternehmensbesteuerung
- XBRL und andere technische Erwägungen
- Globale Konvergenz von US-GAAP und IFRS
- Neuer gemeinsamer Standard von IASB und FASB zu Unternehmenszusammenschlüssen
|
- Darstellung des Abschlusses
- Komplexität in der Finanzberichterstattung
- Kontrollen und Risikomanagement
- Fragen rund um Arbeitnehmervergütung
- Gesetzgebung und Regulierung in Bezug auf den Klimawandel
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19. Dezember 2008: IASB und FASB veröffentlichen Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung
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Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Financial Accounting
Standards Board (FASB) haben heute ein gemeinsames
Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung
veröffentlicht
(in englischer Sprache, 812 KB). Die englischsprachige Pressemitteilung des IASB finden Sie
hier (55 KB), eine kurze Skizze des Inhalts des Diskussionspapiers
ist nachfolgend widergegeben. |
| Informationen über den Ertrag eines Unternehmens sind für Adressaten der Rechnungslegung von
zentraler Bedeutung. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die US-amerikanischen Generally
Accepted Accounting Principles (US GAAP) enthaltenen derzeit unterschiedliche und allgemein als überarbeitungswürdig
angesehene Vorschriften zur Ertragsvereinnahmung. IASB und FASB haben sich deshalb das Ziel gesetzt, einen für IFRS
und US GAAP einheitlichen Ansatz der Ertragsvereinnahmung zu entwickeln, der für unterschiedliche Branchen anwendbar
ist. Der nun veröffentlichte Vorschlag sieht vor, dass ein Unternehmen erst dann Ertrag erfassen kann, wenn die vertraglich
vereinbarte Liefer- oder Leistungsverpflichtung erfüllt wurde. Dies ist der Fall, wenn das vereinbarte Gut geliefert
bzw. die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Nach Ansicht von IASB und FASB wird dieser Vorschlag für weite Teile von
Liefer- und Leistungsverpflichtungen zu keiner veränderten Ertragsvereinnahmung führen, da sich der vorgeschlagene
Ansatz zum Teil bereits in bestehenden Vorschriften findet. Eine Klarstellung des Grundsatzes sowie dessen einheitliche
Anwendung auf sämtliche Arten von Transaktionen soll jedoch zukünftig die Vergleichbarkeit und Aussagefähigkeit der
Ertragsgröße erhöhen. |
Das Diskussionspapier stellt den skizzierten Ansatz und die sich daraus ergebenden Implikationen vor. Die interessierte
Öffentlichkeit wird gebeten, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen, um IASB und FASB bei der Entwicklung eines Standards auf der Basis
des vorgeschlagenen Modells zu unterstützen. Die Kommentierungsfrist endet am 19. Juni 2009.
19. Dezember 2008: Wir äußern uns zu den Vorschlägen zum Ergebnis je Aktie
Wir sind der Meinung, dass die Vorschläge im Entwurf eine Verbesserung des bestehenden Standards
darstellen, und wir unterstützen die Veröffentlichung der vorgeschlagenen Verlautbarung als endgültigen Standard.
Wir hegen jedoch Bedenken hinsichtlich einiger der vorgeschlagenen Änderungen am Ergebnis je Aktie, die unserer
Meinung nach noch adressiert werden müssen. Im Besonderen geht es um die folgenden Punkte:
- Obwohl wir den Vorschlag unterstützen, die Behandlung des Ergebnisses je Aktie an die Darstellung der
Finanz- und Vermögenslage in Hinblick auf Terminkäufe und geschriebene Puts über eigenes Kapital anzugleichen,
sind wir der Meinung, dass das Ergebnis je Aktie einen größeren Fehler in der zugrunde liegenden Behandlung
dieser Vereinbarungen aufzeigt, zu dem wir uns schon in unseren Stellungnahmen zur Reduzierung der Komplexität
in der Berichterstattung über Finanzinstrumente und zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital
geäußert haben.
- Wir unterstützen die vorgeschlagenen Vereinfachung, nach der das Ergebnis je Aktie für Instrumente, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, nicht angepasst wird. Wir sind jedoch der Meinung,
dass die Angabebedürfnisse der Nutzer in Bezug auf die Frage, ob der Mangel an Angaben problematisch sein
könne, sorgfältig erwogen werden müssen. Wir weisen darauf hin, dass in den IFRS derzeit keine separate Angabe
des beizulegenden Zeitwerts dieser Instrumente gefordert wird. Dies gilt auch für die Änderungen im beizulegenden
Zeitwert dieser Instrumente.
- Wir empfehlen die Aufnahme einer expliziten Aussage in den abschließenden Standard, dass Vereinbarungen, die
zur Emission oder zum Erwerb von Aktien zum beizulegenden Zeitwert führen, nicht zu verwässernden Auswirkungen
führen sollten. Die derzeitigen Formulierungen des Entwurfs lassen den Schluss zu, dass solche Vereinbarungen
(beispielsweise die Emission von Aktien im Wert eines vorherbestimmten Betrags) potenziell verwässernd sein könnten.
|
19. Dezember 2008: Ergebnisse der 32. RIC-Sitzung
 |
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 27. November 2008 seine 32. Sitzung in Düsseldorf abgehalten. Im
RIC-Ergebnisbericht
(22 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden. |
19. Dezember 2008: SEC schreibt XBRL für alle Registranten und Investmentfonds vor
 |
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat beschlossen, von börsennotierten Unternehmen und Investmentfonds die Verwendung interaktiver Daten im Format XBRL zu verlangen. Hierfür ist eine neue Anlage zu verwenden, die den Jahresabschluss und sämtliche abschlussbegleitenden Aufgliederungen in interaktivem Datenformat enthält.: |
 |
Börsennotierte Unternehmen: Finanzberichterstattung in interaktivem Format wird schrittweise
nach einem im nächsten Jahr beginnenden Plan eingeführt, nach dem alle börsennotierten
Unternehmen in den USA bis Dezember 2011 XBRL-Daten einreichen werden. Es wird Unternehmen gestattet sein,
interaktive Daten vor dem für ihre Gruppe festgelegten Anfangsdatum einzureichen.
| die größten Unternehmen, die US-GAAP-Abschlüsse einreichen mit einem Börsenwert von mehr als 5 Mrd. USD
(etwa 500 Unternehmen) |
erster Quartalsbericht für Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Juni 2009 enden |
| alle anderen Unternehmen, die US-GAAP-Abschlüsse einreichen |
schrittweise Einführung von 2010 bis 2011 |
| Unternehmen, die IFRS-Abschlüsse nach den IFRS wie vom IASB herausgegeben einreichen |
Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Juni 2011 enden |
|
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Investmentfonds: Finanzberichterstattung mit interaktiven
Daten ist ab 2011 vorgeschrieben. |
Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie hier.
19. Dezember 2008: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im Dezember
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag, den 15. Dezember bis Freitag, den 19. Dezember 2008
zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die
Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der
Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer
eigenen Seite zur
Verfügung. |
19. Dezember 2008: Newsletter zu den vorgeschlagene Änderungen an IAS 24
 |
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters
mit dem Titel Überarbeiteter Entwurf zu Angaben zu Beziehungen mit dem Staat herausgegeben (in
englischer Sprache, 124 KB). In dem Newsletter werden die
Änderungen an
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erläutert, die der
IASB in seinem Entwurf vom 11. Dezember 2008 vorgeschlagen hat. Der Zweck des überarbeiteten Entwurfs
liegt darin, die Angabeerfordernisse, die in Bezug auf staatlich kontrollierte Unternehmen nach dem bestehenden
IAS 24 gelten, zu vereinfachen. Der Entwurf ist eine erneute
Veröffentlichung zwecks Stellungnahme eines Vorschlages, den der Board 2007 veröffentlicht hatte. In vielen
Stellungnahmen auf den Entwurf 2007 war jedoch gesagt worden, dass die vorgeschlagenen Ausnahmen ungenügend
seien und der überarbeitete Standard immer noch zu kompliziert für eine Anwendung in der Praxis sei. Deshalb hat
der IASB seine Vorschläge noch einmal überarbeitet. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters
finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies
Emailabonnement eintragen. |
18. Dezember 2008: IASB-Entwurf zu konsolidierten Abschlüssen
 |
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute den Standardentwurf ED 10 Consolidated Financial Statements veröffentlicht. Dieser soll die Vorschriften zur Konsolidierung aus IAS 27 sowie SIC-12 ersetzen. Mit der
Überarbeitung der Konsolidierungsregelungen ist unter Anderem die Implementierung einer allgemeingültigen Control-Definition beabsichtigt, die auch sogenannte
strukturierte Unternehmen (Zweckgesellschaften, auch: SPE, SPV, Conduits) umfasst. Gemäß der vorgeschlagenen Control-Definition bestimmt sich Beherrschung danach, ob ein Unternehmen die Macht hat, die Aktivitäten eines anderen Unternehmens zu lenken, um Rückflüsse an sich zu generieren. Weiterhin
werden im Entwurf deutlich erweiterte Angabepflichten vorgeschlagen, insbesondere hinsichtlich nicht konsolidierter
strukturierter Unternehmen. |
Mit dem Standardentwurf reagiert der IASB auch auf die vor dem
Hintergrund der globalen Finanzkrise gegebenen Empfehlungen des
Financial Stability Forums (FSF) vom April 2008. Stellungnahmen zum Standardentwurf können bis zum 20. März 2009
eingereicht werden.
18. Dezember 2008: Heads Up zur AICPA-Jahreskonferenz
 |
Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-
Newsletters herausgegeben, in der die Ergebnisse der
AICPA-Konferenz zusammengefasst sind, die vom 8. bis
10. Dezember 2008 in Washington stattfand (s. unsere
Nachricht
vom 11. Dezember 2008). Sie finden den englischsprachigen Newsletter
hier (385 KB). |
18. Dezember 2008: Rechnungslegung aus Sicht von Kreditinstituten als Rechnungslegungsadressaten - Studie veröffentlicht
 |
Das DRSC hat heute die Ergebnisse einer in Kooperation mit dem Lehrstuhl „Financial Accounting and Auditing“ an der Universität Regensburg durchgeführten Studie zur Rechnungslegung aus Sicht von Kreditinstituten als Rechnungslegungsadressaten in der
Internetversion
veröffentlicht (Vorsicht: 13,4 MB!). Die Druckversion der Studie wird im Januar 2009 zur Verfügung stehen.
Die Presseerklärung des DRSC finden Sie
hier (35 KB). |
|
Bei der Befragung ging es im Wesentlichen um Neuerungen bei den
Rechnungslegungsnormen, die im vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelten Vorschlag eines IFRS für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen (IFRS for PEs, vorher: IFRS for SMEs) bzw. im vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
enthalten sind. Da Kreditinstitute wichtige Abschlussadressaten
von nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen darstellen,
wurden diese um eine Einschätzung des Nutzens von
Rechnungslegungsinformationen im Allgemeinen und spezifischen
Rechnungslegungs- und Darstellungsmethoden im Besonderen
gebeten. Deutschlandweit nahmen insgesamt 32 Kreditinstitute an
der repräsentativen Studie teil. Die Befragung umfasste ein ca.
zweistündiges Interview pro Teilnehmer. Insgesamt wurden in den
für Bonitätsbeurteilungen von Firmenkunden in Kreditinstituten
relevanten Organisationseinheiten, Marktseite, Marktfolgeseite
und Ratingentwicklung, 59 Interviews geführt. |
18. Dezember 2008: Neue Fassung des österreichischen Corporate Governance Kodex
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Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat eine neue Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen,
der für Geschäftsjahre gilt, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Der neue Kodex kann auf der
Internetseite des Arbeitskreises heruntergeladen werden.
Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale und nationale Entwicklungen machten die Anpassung von einigen Kodexregeln notwendig. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
|
- Regeln zum Corporate Governance Bericht (Konkrete Offenlegungsregeln betreffend Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats, Corporate Governance Bericht als zentraler Veröffentlichungsort Corporate Governance relevanter Informationen)
- Verbesserung der Vergütungstransparenz bei Vorstand und Aufsichtsrat (Einzelveröffentlichung) und stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit
- Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (Die Mehrheit der Mitglieder soll von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig sein.)
- Berücksichtigung der Diversität im Hinblick auf Internationalität, Vertretung beider Geschlechter und Altersstruktur bei der Nachbesetzung von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten
18. Dezember 2008: Öffentliche
Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses
 |
Am 22. Dezember 2008 wird der
Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG)
der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine
öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Programmpunkte werden die
Fertigstellung einer Stellungnahme
gegenüber dem IASB bezüglich
D24 Kundenbeiträge und der Entwurf von Änderungen an IFRIC 9
und IAS 39 bezüglich der Neubewertung eingebetteter
Derivate sein. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die
Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der
Internetseite
von EFRAG. |
18. Dezember 2008: Tabellarische Übersicht über die Reaktionen des IASB auf die Finanzmarktkrise
 |
Die IASC-Stiftung (IASC Foundation, IASCF) hat gestern
eine Tabelle veröffentlicht, in der die Reaktionen und die
laufenden Arbeiten des IASB und der IASCF als Reaktion auf
die Erklärung vom
Treffen der Staatsoberhäupter der G-20 und der Führer
der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, der
Vereinten Nationen und des Finanzstabilitätsforums (FSF) am
15. November 2008 in Washington dargestellt sind. In der
Erklärung werden sowohl
umgehende Maßnahmen (bis zum 31.
März 2009) als auch
mittelfristige Maßnahmen aufgeführt, die
unternommen werden sollen, um die Weltwirtschaft zu stärken
und die Finanzmärkte der Welt zu reformieren. In der Tabelle
der IASCF sind nun den einzelnen Maßnahmen die Schritte der letzten
Zeit zugeordnet und geplante weitere Schritte aufgeführt. Zu der englischsprachigen Tabelle auf der
Internetseite des IASB gelangen Sie
hier. |
18. Dezember 2008: Mary Schapiro soll neue Vorsitzende der SEC werden
 |
Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass der künftige US-Präsident Barack Obama
Mary Schapiro als neue Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) nominieren will. Die Nominierung ist bisher weder von der SEC
noch vom Weißen Haus bestätigt; das soll aber bei einer Pressekonferenz heute im Lauf des Tages geschehen.
Schapiro wurde 1988 von Präsident Reagan als Mitglied der SEC berufen und 1994 von Präsident Clinton zur Leiterin
der Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission, CFTC) bestellt.
Derzeit ist sie die Vorsitzende der Regulierungsagentur für Wertpapierhäuser (Financial Industry Regulatory Authority, FINRA).
|
18. Dezember 2008: Heads Up zum neuen FSP zur Änderung von FAS 141(R)
 |
Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-
Newsletters herausgegeben, in der der kürzlich vom FASB
veröffentlichte vorgeschlagene Standpunkt des FASB-Stabs (FASB
Staff Position, FSP) zu FAS 141(R)-a Bilanzierung von Vermögenswerten und
Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen wurden
und aus Eventualforderungen oder Eventualverbindlichkeiten entstehen
erläutert wird. Mit dem Vorschlag würde SFAS 141(R) geändert, um
sich Bedenken zu widmen, die bei der Anwendung von SFAS 141 in
Bezug auf die Anwendung der Fair-Value-Ansatz- und
-Bewertungsprinzipien auf Vermögenswerte und Schulden, die im
Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen wurden und
aus Eventualforderungen oder Eventualverbindlichkeiten
entstehen, aufgekommen sind. Sie finden den englischsprachigen Newsletter
hier (132 KB). |
18. Dezember 2008: Übernahme von IAS 1
 |
Die Europäische Union hat im
Amtsblatt vom 17. Dezember 2008
die folgende Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung
mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates veröffentlicht: |
Damit ist mit heutigem Datum IAS 1 für die Anwendung in Europa übernommen.
Bereits gestern waren IAS 23, die Änderungen
an IFRS 2 sowie IFRIC 13 und 14 übernommen worden. In naher Zukunft werden auch folgende Übernahmen erwartet:
- Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
- IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
- IFRS 1 und
IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
- IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
18. Dezember 2008: Mitschrift vom dritten Tag der
IASB-Sitzung im
Dezember
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag, den 15. Dezember bis Freitag, den 19. Dezember 2008
zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die
Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der
Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer
eigenen Seite zur
Verfügung. |
17. Dezember 2008: Tagesordnung für die
IASB-Sitzung ergänzt
17. Dezember 2008: Übernahme von IAS 23, IFRS 2, IFRIC 13 und
IFRIC 14
 |
Die Europäische Union hat im
Amtsblatt vom 17. Dezember 2008 die
folgenden Verordnungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter
internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung
mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates veröffentlicht: |
- Verordnung (EG) Nr. 1260/2008: Übernahme IAS 23
Fremdkapitalkosten
- Verordnung (EG) Nr. 1261/2008: Übernahme IFRS 2 (Änderung
von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung)
- Verordnung (EG) Nr. 1262/2008: Übernahme IFRIC 13 Kundenbindungsgprogramme
- Verordnung (EG) Nr. 1263/2008: Übernahme IFRIC 14 IAS 19 -
Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,
Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung
Damit sind mit heutigem Datum IAS 23, die Änderungen
an IFRS 2 sowie IFRIC 13 und 14 für die Anwendung in Europa übernommen.
In naher Zukunft werden auch folgende Übernahmen erwartet:
- IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
- Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
- IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
- IFRS 1 und
IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
- IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
17. Dezember 2008: Aktualisierter Newsletter zu den jüngsten Überarbeitungen von IFRS 1
 |
Am 8. Dezember 2008 hatten wir Ihnen eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters
zur Verfügung gestellt, in der die überarbeitete Fassung von IFRS Erstmalige Anwendung der IFRS,
die vom IASB am 25. November 2008 herausgegeben worden war,
erläutert wird. Auf einer Sitzung gestern entschied der
Board, das Datum des Inkrafttretens der jüngsten
Überarbeitungen von IFRS 1 von 1. Januar 2009 mit sofortiger
Wirkung auf den 1. Juli 2009 zu ändern. Daher stellen wir
Ihnen heute eine aktualisierte Fassung des
englischsprachigen Newsletters
Überarbeitungen von IFRS 1 zur erstmaligen Anwendung
der IFRS (113 KB) zur Verfügung, um die Änderung der
Daten des Inkrafttretens widerzuspiegeln. |
17. Dezember 2008: Änderung
der Richtlinie IWP/BA 5
 |
Der österreichische Standardsetzer AFRAC hat kürzlich eine
Stellungnahme zu Fragestellungen
zur
Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen veröffentlicht, die auch in der
Richtlinie IWP/BA 5 zum Ausweis und
zur Bewertung der Wertpapiere im
Jahresabschluss von Kreditinstituten vom
August 1996 des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) angesprochen werden.
Daher werden in der Richtlinie enthaltene Aussagen, die der Stellungnahme des AFRAC
widersprechen, zurückgenommen.
Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung des IWP (17 KB). |
17. Dezember 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der
IASB-Sitzung im
Dezember
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag, den 15. Dezember bis Freitag, den 19. Dezember 2008
zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die
Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der
Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer
eigenen Seite zur
Verfügung.
Unter anderem entschied der Board, das Datum des Inkrafttretens
der jüngsten Überarbeitungen von IFRS 1 von
1. Januar 2009 mit sofortiger Wirkung auf den 1. Juli 2009
zu ändern. |
17. Dezember 2008: Wir unterstützen die verbesserten Angaben nach IFRS 7
 |
Deloitte hat eine
Stellungnahme (in englischer Sprache, 93 KB) zum IASB-Entwurf
vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7 eingereicht. Mit dem Entwurf Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente würden eine
dreigliedrige Hierarchie für die Angabe beizulegender
Zeitwerte eingeführt (ähnlich der Hierarchie in SFAS 157)
und die Angaben zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
ausgeweitet. Nach dem Entwurf würden auch die Angaben über
das Liquiditätsrisiko verbessert. Deloitte unterstützt diese
Vorschläge - nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines
Auszugs aus unserem Schreiben. |
| Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die Angaben über Finanzinstrumente zu
verbessern und die Angabeerfordernisse in Einklang mit dem Statement of Financial Accounting Standards No. 157
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (SFAS 157) des
US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board
(FASB) zu bringen. Wir sind der Meinung, dass der Vorschlag,
mit der Fair-Value-Hierarchie in SFAS 157 zu konvergieren,
sachgerecht ist, da er nützliche Informationen für die
Adressaten von Abschlüssen bieten wird. Insbesondere sind
wir der Meinung, dass die vorgeschlagene Änderung zu
einheitlicheren Angaben zur Fair-Value-Hierarchie unter den
IFRS-Erstellern führen und die Vergleichbarkeit mit
Unternehmen verbessern wird, die SFAS 157 anwenden. Wir
unterstützen auch die Bemühungen des Boards, die
Anforderungen zu Angaben über das Liquiditätsrisiko zu
verbessern. |
17. Dezember 2008:
Nicht börsennotierte Unternehmen in Litauen dürfen IFRS anwenden
 |
Das Gesetz über die Abschlüsse von Unternehmen in der
Republik Litauen wurde am 26. Juni 2008 geändert, um nicht
börsennotierten Unternehmen das Wahlrecht einzuräumen, ihre
Abschlüsse nach IFRS zu erstellen. Alternativ können nicht
börsennotierte Unternehmen die sogenannten Business
Accounting Standards anwenden, die nationalen litauischen
Rechnungslegungsstandards. Wenn eine Unternehmen sich
entschieden hat, darf es die angewendeten
Rechnungslegungsstandards die folgenden fünf Jahre nicht
ändern (es sei denn, das Unternehmen tritt einem Konzern
bei). Unsere umfassende Übersicht zur Anwendung der IFRS
weltweit finden Sie hier. |
17. Dezember 2008: IFRS en Turismo, hospitalidad y ocio
 |
Unsere kolumbianischen Kollegen haben IFRS en Turismo, Hospitalidad y Ocio: Más que Sólo Contabilidad.
Das ist die spanische Übersetzung des englischsprachigen
Leitfadens unserer US-amerikanischen Kollegen zu IFRS im
Tourismus und der Beherbungs- und Vergnügungsindustrie, auf
den wir sie bereits Anfang November hingewiesen haben. Diese
Veröffentlichung bietet praktische Einsichten in die IFRS
aus der Branche und enthält nützliche Kapitel zu
Auswirkungen der IFRS, Übergangsansätzen und Ratschlägen für
die Vorausplanung. |
17. Dezember 2008: Heads Up zum neuen FSP zu Angaben
zu Zweckgesellschaften
 |
Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up-
Newsletters herausgegeben, in der der kürzlich vom FASB veröffentlichte
Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) zu FAS 140-4 und FIN 46(R)-8
Angaben durch börsennotierte Unternehmen über Übertragungen von
finanziellen Vermögenswerten
und Anteile an Zweckgesellschaften erläutert wird, mit dem
die Anforderungen an börsennotierte Unternehmen in Kraft gesetzt
werden, Angaben zu leisten, die denen ähneln, die in den
ausstehenden Änderungen an FAS 140 und FIN 46(R) vorgeschlagen
sind. Dieser FSP, der sich nur auf Angaben bezieht, verbessert
die Transparenz von Übertragungen von finanziellen
Vermögenswerten und von Beziehungen eines Unternehmens mit
Zweckgesellschaften. Sie finden den englischsprachigen Newsletter
hier (166 KB). |
17. Dezember 2008: Nächste gemeinsame Sitzung mit dem FASB vorverlegt
 |
Die nächste der gemeinsamen Sitzungen des IASB mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB,
die im Halbjahresrhythmus stattfinden, ist vom April in den März vorverlegt worden. Sie findet nun vom
Montag, den 23. bis Mittwoch, den 25. März 2009 in London statt. Die Daten der zukünftigen Sitzungen
finden Sie stets unter unserer Rubrik
Agenda. |
17. Dezember 2008: Termine für die nächsten IASCF-Konferenzen bekanntgegeben
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Auf der Internetseite des IASB sind die Orte und Termine für die nächsten IASCF-Konferenzen
bekanntgegeben worden:
- Mailand, 24. und 25. Juni 2009
- Seoul, 29. und 30. Juli 2009
Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung stehen noch nicht zur Verfügung. Wir werden Sie auf IAS PLUS
auf dem Laufenden halten.
|
16. Dezember 2008: DSR und Fair Value im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum BilMoG
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Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum BilMoG haben einige Hochschulprofessoren in einem kürzlich veröffentlichten
Beitrag (Der Betrieb 2008, S. 2543ff.) umfassende Kritik am Fair Value geübt. Neben dem Aufruf, den Einzug dieses
Konzeptes durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in den deutschen Einzel- und Konzernabschluss zu verhindern,
wird von Unternehmen, die nach der IAS-VO einen IFRS-Konzernabschluss aufstellen müssen, zusätzlich ein HGB-Konzernabschluss
gefordert. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) begrüßt die Diskussion zur Bewertung von Finanzinstrumenten, äußert sich
jedoch zu dem genannten Beitrag in einer Presseerklärung mit heutigem Datum wie folgt: |
 |
Der Rat hält die in dem Beitrag geäußerte Fair-Value-Kritik für wenig differenziert.
Neue Argumente gegenüber der bisherigen Fair-Value-Debatte sind nicht erkennbar.
Zwar spricht sich auch der DSR gegen eine umfassende Fair-Value-Bewertung aller Vermögensgegenstände
und Schulden aus. Allerdings plädiert der DSR nachdrücklich für eine Versachlichung der Diskussion,
die in einer pauschalen und nicht begründeten Forderung nach einem umfassenden
Anschaffungskostenprinzip nicht erkennbar ist. |
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Im Gegensatz zu den Hochschulprofessoren unterstützt der DSR den „Einzug der Fair-Value-Konzeption“
in das HGB in dem im Regierungsentwurf des BilMoG vorgesehenen,
limitierten Regelungsumfang. |
 |
Auch die Forderung nach einem zusätzlichen HGB-Konzernabschluss stößt beim DSR auf Unverständnis
und erscheint dem DSR plakativ und nicht fundiert. Aus Sicht des DSR weist ein IFRS-Konzernabschluss
gegenüber einem HGB-Konzernabschluss einen deutlich höheren Informationsnutzen auf.
Der mit einem HGB-Konzernabschluss verbundene, über einen parallel vorliegenden IFRS-Konzernabschluss
hinausgehende Informationsnutzen dürfte in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Kosten
einer Aufstellung eines zweiten Konzernabschlusses stehen. |
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16. Dezember 2008: EFRAG reicht zwei Stellungnahmen beim IASB ein
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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group,
EFRAG) hat zwei Stellungnahmen beim IASB eingereicht: eine Stellungnahme zu den im jährlichen Verbesserungsprozess
2008 vorgeschlagenen Änderungen und eine Stellungnahme zu den Änderungen an IFRS zur Verbesserung
der Angaben über Finanzinstrumente. Im Wesentlichen stimmt EFRAG den Vorschlägen in beiden Fällen zu, macht jedoch
einige kleinere Anmerkungen. Verknüpfungen auf die Stellungnahmen finden Sie in den jeweiligen Presseerklärungen von EFRAG: |
16. Dezember 2008: Zwei neue Stellungnahmen des AFRAC
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Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee)
hat auf seiner Internetseite zwei neue Stellungnahmen zur Verfügung gestellt:
|
Die zweite Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe
"Internationale Finanzberichterstattung" unter dem Vorsitz von
Prof. Dr. Alfred Wagenhofer erarbeitet. Die nun vorliegende Stellungnahme (Dezember 2008)
ist die dritte Stellungnahme zu dem Thema (frühere Versionen
September 2007 und Dezember 2007) und wurde einerseits durch eine Basis for Conclusions ergänzt,
ohne den Inhalt der Stellungnahme zu verändern. und andererseits
folgendermaßen geändert: Die Anwendung des Kapitels 3.3.
"Bilanzierung des Steuervorteils aus der Firmenwertabschreibung
gemäß § 9 Abs. 7 KStG 1988" wurde einstweilen ausgesetzt. Grund für diese Maßnahme
ist einerseits eine Änderung des derzeit geltenden IAS 12 durch den IFRS 3 (2008) und andererseits die Ankündigung des IASB,
noch im 4. Quartal 2008 einen Entwurf zu einer Neufassung des IAS 12 zu veröffentlichen.
16. Dezember 2008: Sitzungen des DSR werden öffentlich
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Beginnend mit seiner 127. Sitzung am 5. und 6. Januar 2009 wird der Deutsche Standardisierungsrat
(DSR) seine Sitzungen unter Herstellung der Öffentlichkeit abhalten. Für alle Interessenten der Rechnungslegung
besteht dann die Möglichkeit, direkt vor Ort in Berlin oder per Live-Audio-Übertragung die Diskussionen der
DSR-Sitzungen zu verfolgen. Damit will der DSR seine Meinungsbildung und seine Entscheidungen zu aktuellen
Fragen der Rechnungslegung transparenter machen. Zu den Sitzungen werden im Vorfeld Sitzungsunterlagen
bereitgestellt. Weitere Informationen, u.a. die Agenda und Links für die Anmeldung, finden Sie
hier. |
16. Dezember 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise in Tokio
 |
Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächsrunden
anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde
am 14. November 2008 in London abgehalten (Mitschrift von
Deloitte-Beobachtern). Eine zweite fand in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 statt
(Mitschrift von Deloitte-Beobachtern).
Nachfolgend geben wir die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Gesprächsrunde in Tokio am
3. Dezember 2008, die Beobachter von Deloitte erstellt haben wieder. Umfassende Informationen zur Finanzmarktkrise finden Sie
hier.
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Mitschrift von der Gesprächsrunde von IASB und FASB zur weltweiten Finanzmarktkrise Büroräume des ASBJ, Tokio
3. Dezember 2008 |
| IASB und FASB beschlossen ihre gemeinsamen Gesprächsrunden zu Rechnungslegungssachverhalten, die im Zuge der globalen
Finanzmarktkrise aufgetreten sind, mit zwei Gesprächsrunden, die in den Büroräumen des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards
Board of Japan, ASBJ) am Nachmittag des 3. Dezembers 2008 abgehalten wurden. Das Ziel der Gesprächsrunde bestand darin, dass die Boards
Rückmeldungen von einer großen Zahl von Interessengruppen zu Bilanzierungsthemen erhalten, die umgehend Aufmerksamkeit erfordern, um dabei
zu helfen, das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu erhöhen.
Die Gesprächsrunde in Tokio bestand aus zwei zweistündigen Sitzungsteilen. IASB-Boardmitglied John Smith leitete beide Sitzungen. Wie
bei den anderen Sitzungen wurde festgehalten, dass alle weiteren Schritte in Antwort auf Aufrufe von Adressaten gemeinsam von IASB und FASB
erwogen und ihrem Standardsetzungsprozess folgen würden. Folglich wurden bei diesen Gesprächsrunden keine Entscheidungen getroffen.
Der Vorsitzende des ASBJ, Ikuo Nishikawa, begrüßte Teilnehmer und Beobachter beider Sitzungen. Bei der zweiten Sitzung machte der Dr. Takafumi
Sato, Kommissar der japanischen Finanzmarktaufsicht, einleitende Bemerkungen, die auch deutliche Unterstützung für globale, qualitativ hochwertige
Bilanzierungsstandards und für die Harmonisierung zwischen IASB und FASB beinhalteten. Er unterstützte die jüngsten Aufforderungen, die Standards
zu aufzuweichen, nicht und deutete eine Erwartung an, dass Bilanzierungsstandards zu einer getreuen und genauen Berichterstattung über die
Vermögenslage von Emittenten und umgehender Erfassung von Verlusten führten. Er machte überaus deutlich, dass der Standardsetzungsprozess befolgt
werden müsse und schloss damit, dass Standardsetzer am besten geeignet seien, Lösungen herbeizuführen. Diese Ansichten wurden von vielen Teilnehmern
geteilt und wiederholt.
Smith deutete an, dass die Zielsetzung der Gesprächsrunde darin bestünde, von Teilnehmern jene Sachverhalte zu erfahren, die im Gefolge der
globalen Finanzmarktkrise aufgetreten seien, unabhängig davon, ob es sich um Konvergenzsachverhalte, um eilbedürftige "Reparaturen" oder um Sachverhalten
handele, die im Rahmen eines längerfristigen Projekts behandelt werden können. Er stellte fest, dass die Sachverhalte, die von den Teilnehmern in
ihren schriftlichen Eingaben aufgeworfen wurden, denen sehr ähnlich seien, die bei den Gesprächsrunden in Großbritannien und den USA aufgekommen
seien, dass er die klare Botschaft erhalten habe, wonach der Standardsetzungsprozess eingehalten werden müsse und es folglich unwahrscheinlich sei,
dass es vor dem 31. Dezember 2008 Änderungen an den IFRS geben würde.
Thema 1 Wertminderungssachverhalte
Die wichtigsten Diskussionspunkte rund um die Auslöser (welche und wann) und die Bemessung von Wertminderungen beinhalteten:
 |
die Schwierigkeit bei der Feststellung, wann 'bedeutend oder anhaltend' vorlägen, wobei einige vorschlugen, dass der Test eine "Und"- statt
einer "Oder"-Verknüpfung haben sollte, dass der Test auf vorübergehende Wertminderungen nach US-GAAP eingeführt werden sollte und dass Unternehmen
ihre Bilanzierungsmethoden für die Beurteilung von 'bedeutend' und 'anhaltend' angeben sollten. |
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Vorschläge, dass der Auslöser von als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierte schuldrechtliche Instrumente bonitäts- und nicht einfach
marktbezogen sein sollte, wobei die bonitätsbezogenen Verluste erfolgswirksam und die restlichen erfolgsneutral erfasst werden sollten. |
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die Schwierigkeit bei der Feststellung den auslösenden Zeitpunkt für die generelle Umkehrung von Wertberichtigungen, wobei Vorschläge unterbreitet
wurden, wonach eine erfolgswirksame Wertaufholung bei als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierten Beteiligungsinstrumenten zulässig sein sollte,
u.U. mit einem Auslösertest, der jenem für Wertminderungen gleicht. Einige gaben zu Protokoll, dass die Unfähigkeit, Wertminderungen umzukehren zu
einem Widerwillen oder einer Verschiebung führten, Wertminderungen zu erfassen. |
Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie brachte die Idee auf, das Wahlrecht zum Recycling abzuschaffen (d.h. alle AFS-Wertpapiere als zu
Handelszwecken gehalten zu behandeln), da dies viele der Probleme im Zusammenhang mit Wertminderungen lösen würde, weil alle Bewertungen
erfolgswirksam erfasst würden. Dieser Vorschlag erhielt nicht viel Unterstützung, obgleich ein IOSCO-Mitglied feststellte, dass IOSCO-
Mitglieder bei diesem Thema geteilter Ansicht seien
Es bestand kein erkennbarer Hunger auf Seiten der Teilnehmer, auf diesem Gebiet eine schnelle Reparatur vor dem 31. Dezember 2008
durchzuführen, wobei allgemeine Übereinkunft dahingehend bestand, dass jedwede Überprüfung umfassend und langfristig erfolgen solle,
obgleich es einige Unterstützung für eine kurzfristige Überprüfung der Wertminderungs- und Bewertungsvorschriften für AFS-Wertpapiere
verbunden mit einem kürzeren als dem sonst üblichen Standardsetzungsprozess gab.
Thema 2 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Die meisten Teilnehmer waren der Ansicht, dass die vom beratenden Expertenpanel herausgegebenen Leitlinien zur Bemessung des
beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten nützlich seien, wobei einige die Ansicht vertraten, dass weitergehende Leitlinien
rund um die Verwendung des Abzinsungsfaktors erforderlich seien. Andere stellten die Schwierigkeiten heraus, denen Wirtschaftsprüfer
bei der Einholung hinreichender sachgerechter Nachweise zur Unterlegung von Bewertungen in illiquiden oder inaktiven Märkten
ausgesetzt seien.
Einige Teilnehmer nahmen Stellung derart, dass Nutzer missverstünden, was mit beizulegendem Zeitwert gemeint sei, und schlugen vor,
dass der IASB nach Wegen suchen solle, Nutzer über den beizulegenden Zeitwert warum er Verwendung in der Rechnungslegung findet, aufzuklären.
Hinsichtlich Angaben vertraten einige eine Notwendigkeit für weitergehende Leitlinien hinsichtlich der Frage, wann welche Informationen
angegeben werden sollten, wobei unterschiedliche Meinungen vertreten wurden in Bezug darauf, ob der IASB oder Branchengruppen am besten
geeignet seien, veranschaulichende Angaben zu erstellen. Einige Teilnehmer drückten ihre Bedenken mit den immer weiter ansteigenden
Angabeanforderungen aus, die dazu führten, dass die Abschlüsse immer weniger verständlich würden.
Thema 3 Sonstige Sachverhalte
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CDOs. Keine große Unterstützung dafür, dass hier irgendetwas getan werden solle. |
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Absicherungen. Große Unterstützung für eine vollständige Überprüfung und Überdenkung der Vorschriften zur Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen, verbunden mit dem Wunsch nach Vereinfachung der Regeln. Man konzedierte, dass jedwede Überprüfung umfassend
sein müsse, sie müsste hohe Priorität besitzen, könne möglicherweise nicht kurzfristig angegangen werden und müsste u.U. in eine
Überprüfung der Klassifizierungsvorschriften eingebettet sein (sihe nachstehend). |
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Vereinfachung der Klassifizierungsregeln. Hier gab es einige Unterstützung für die Zulassung einer Umdesignation aus der
Fair-Value-Option heraus, bspw. wenn sich die Bedingungen seit der ursprünglichen Designation verändert hätten. Allerdings war man sich
uneinig in der Frage, welche Kriterien bei solch einer Umklassifizierung anzuwenden sein sollten. Breite Übereinstimmung bestand
dahingehen, dass dieses Themengebiet überprüft werden solle und ein langfristig Projekt sei. |
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Prozyklizität. Smith stellte fest, dass Bilanzierungsstandards dem Markt Informationen vermitteln sollten, gleich ob gut oder
schlecht. Es gab breite Zustimmung für diese Sichtweise, allerdings wurde der IASB dazu aufgefordert, seinen Ansatz in Bezug auf die
Vornahme von Wertberichtigungen zu überprüfen, der auf einem Modell eingetretener Verluste basiere, während viele Regulatoren die
Anwendung eines Modells erwarteter Verluste für aufsichtsrechtliche Zwecke verlangten. Der IASB deutete an, dass man gern ein besseres
Verständnis über das Modell der erwarteten Verluste erlangen würde, das von einigen als dynamische Rückstellungsbildung bezeichnet wird. |
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Zukünftige Sachverhalte. Teilnehmer ermunterten den IASB, den folgenden Themen angemessene Beachtung zu schenken: Hyperinflation,
Fremdwährungsumrechnung und der Definition eines aktiven Marktes. |
Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Gesprächsrunde gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
|
16. Dezember 2008: Mitschrift vom ersten Tag der
IASB-Sitzung im
Dezember
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Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag, den 15. Dezember bis Freitag, den 19. Dezember 2008
zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen. Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der
Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer
eigenen Seite zur Verfügung.
Unter anderem entschied der Board, eine kurzfristige Änderung an
IFRIC 9 Neubeurteilung
eingebetteter Derivate
vorzunehmen, um deutlich zu machen, dass ein
Unternehmen im Fall einer Umklassifizierung beurteilen muss,
ob ein eingebettetes Derivat nach IAS 39 separat bilanziert
werden muss. Die Änderung tritt für Perioden in Kraft, die
am oder nach dem 15. Dezember 2008 enden. |
16. Dezember 2008: IAASB verabschiedet acht neu formulierte Prüfungsstandards
 |
Der International Auditing und
Assurance Standards Board (IAASB),
das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige
internationale Gremium, hat sieben verdeutlichte internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA)
und einen verdeutlichten internationalen Standard zur Qualitätskontrolle (International Standard on Quality Control, ISQC)
verabschiedet: |
- ISQC 1 Qualitätskontrolle für Gesellschaften, die Prüfungen und prüferische Durchsichten von
Jahresabschlüssen durchführen und andere prüfungsnahe Leistungen erbringen
- ISA 220 Qualitätskontrolle für eine Prüfung des Jahresabschlusses
- ISA 500 Berücksichtigung der Relevanz und der Glaubwürdigkeit des Prüfungsnachweises
- ISA 501 Prüfungsnachweise in Bezug auf bestimmte Abschlusssalden und -angaben
- ISA 505 Externe Bestätigungen
- ISA 520 Analytische Prüfungshandlungen
- ISA 620 Verwendung der Arbeit eines Sachverständigen
- ISA 710 Vergleichsinformation – Entsprechende Abbildungen und Vergleichsabschlüsse
Die Presseerklärung des IAASB in englischer Sprache finden Sie
hier.
16. Dezember 2008: Newsletter zu IFRIC 17 in spanischer Sprache
 |
Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine spanische Übersetzung des folgenden IAS Plus
Update-Newsletters
angefertigt:
Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite
mit Materialien in spanischer Sprache eingerichtet:
Pagina de Recursos en Español.
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15. Dezember 2008: Zwei neue IAS Plus-Newsletter in chinesischer Sprache
 |
Unsere chinesischen kollegen haben zwei Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters
in chinesischer Sprache herausgegeben. Die entsprechenden Verknüpfungen finden Sie unten.
Die Newsletter sind Übersetzungen der englischen Originale, die sie
hier finden.
Mehr Informationen in chinesischer Sprache finden Sie auf unserer chinesischen Partnerseite
CAS Plus.
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15. Dezember 2008: IASC-Stiftung ernennt neuen Treuhänder
 |
Die IASC-Stiftung (IASC Foundation, IASCF) hat Scott Evans als Treuhänder der IASCF zum 1. Januar 2009
ernannt. Evans ist Executive Vice President, Asset Management und Chief Executive Officer der TIAA-CREF Investment Management LLC in
den Vereinigten Staaten. Er ersetzt David Shedlarz, der zum Ende seiner Amtszeit aus der IASCF ausscheidet. |
15. Dezember 2008: IFRS-Checkliste der Ausweis- und Angabevorschriften 2008
15. Dezember 2008: DSR zu weiteren Schritten des IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme
mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise des IASB als Reaktion auf die
Finanzmarktkrise an den IASB übermittelt. Der DSR schlägt vor, dass der IASB noch vor
dem Jahresende bekannt gibt, welche weiteren Schritte als Reaktion auf die Finanzmarktkrise
geplant sind. Dabei sollten die entsprechenden Problemkreise genannt und klar zum Ausdruck
gebracht werden, in welcher Form und in welchem Zeitrahmen diese adressiert werden sollen.
Ebenso sollte klargestellt werden, ob noch Änderungen mit Wirkung auf Geschäftsjahre,
die am 31. Dezember 2008 enden, vorgesehen sind. Die Stellungnahme steht zum
Herunterladen auf der
Seite des DRSC bereit
(in englischer Sprache, 41 KB). |
15. Dezember 2008: AFRAC-Stellungnahme finalisiert
 |
Das AFRAC hat seine am 28. November 2008 im Entwurf vorgestellte Stellungnahme
zu aktuellen Fragen der
unternehmensrechtlichen Bewertung von
Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen finalisiert. In der
Stellungnahme
(67 KB) werden die folgenden vier ausgewählten Fragen beantwortet: |
- Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von
aktiven Märkten unterschieden werden?
- Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
- Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses
am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsenkurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen
werden?
- Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?
15. Dezember 2008: DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 7
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf
Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (ED Improving Disclosures about
Financial Instruments – proposed amendments to IFRS 7) verabschiedet. Es wird anerkannt, dass
die Änderungen als Reaktion auf die Finanzmarktkrise mit einer gewissen Schnelligkeit und
mit einem Schwerpunkt auf Finanzinstituten verfolgt werden. Dennoch werden einige Bedenken angemeldet
(beispielsweise Unterschiede in der Fair-Value-Hierarchie bei Bewertung und Angaben, Ungleichbehandlung
von derivativen und nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten
sowie rückwirkende Anwendung der Änderungen). Die Stellungnahme
in englischer Sprache finden Sie
hier (55 KB). |
15. Dezember 2008: HFA zu Rückstellungen für Altersteilzeit
 |
In seiner 214. Sitzung erörterte der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)
die bilanziellen Konsequenzen des Tarifvertrags zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ)
gemäß der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Verpflichtungen aus
Altersteilzeitregelungen (IDW RS HFA 3). Näheres dazu finden Sie in der
Berichterstattung
über die Ergebnisse der Diskussion (13 KB).
|
15. Dezember 2008: IDW zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7
 |
In einem
Schreiben an den IASB vom 11. Dezember 2008
(in englischer Sprache, 77 KB) nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Stellung zum Entwurf "Improving Disclosures about Financial Instruments - Proposed Amendments to IFRS 7".
Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise enthält dieser Entwurf Vorschläge zu Änderungen der Angaben zur Fair
Value-Bewertung und zum Liquiditätsrisiko von Finanzinstrumenten. Das IDW meldet einige Bedenken bezüglich der
inneren Konsistenz der IFRS sowie eine gewisse Skepsis hinsichtlich einer voreiligen Akzeptanz von US-GAAP-Schlüssen an.
|
15. Dezember 2008: EU-Kommission erkennt GAAP bestimmter Drittländer als gleichwertig an
EU-Binnenmarktkommissar McCreevy hat begrüßt, dass die Europäische Kommission die allgemein
anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) bestimmter
Drittländer ab Januar nächsten Jahres als gleichwertig mit den IFRS anerkennen will.
Der Rat, das Parlament und die im Europäischen Wertpapierausschuss vertretenen
Mitgliedstaaten hatten sich bereits im vergangenen Monat für eine solche Anerkennung ausgesprochen.
Nach den jetzt beschlossenen Maßnahmen, die sich auf die Prospekt- und die Transparenzrichtlinie stützen,
sollen die GAAP der USA, Japans, Chinas, Kanadas, Südkoreas und Indiens als gleichwertig mit den von der
EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) angesehen werden. Bei einigen dieser
Länder (China, Kanada, Südkorea, Indien) wird die Kommission spätestens 2011 eine Überprüfung vornehmen.
Ferner wird sie regelmäßig den Stand der Gleichwertigkeit überwachen und den Mitgliedstaaten und dem
Parlament erforderlichenfalls darüber Bericht erstatten. Die beschlossenen Maßnahmen geben ausländischen
Gesellschaften, die an EU-Märkten notiert sind, die Möglichkeit, auch weiterhin Abschlüsse vorzulegen,
die nach den genannten GAAP erstellt sind (die Übergangsbestimmungen, wonach diese GAAP in der EU
verwendet werden durften, wären ansonsten Ende 2008 ausgelaufen).
14. Dezember 2008: Rechnungslegungshandbuch der SEC
Die Abteilung Finanzierung von Aktiengesellschaften der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Division of Corporation Finance der Securities and Exchange Commission, SEC) hat
eine neue Fassung ihres Rechnungslegungshandbuchs freigegeben. Dieses 267 Seiten umfassende Handbuch ist ein informelles
Nachschlagedokument für die SEC-Mitarbeiter und gibt ihnen lediglich allgemeine Hinweise. Die SEC hat das Handbuch auf ihrer
öffentlich zugänglichen Internetseite eingestellt.
Zu den im Rechnungslegungshandbuch der Abteilung Unternehmensfinanzierung abgedeckten Themenbereichen gehören:
 |
Abschlüsse von bei der SEC registrierten Unternehmen |
 |
Sonstige erforderliche Abschlussbestandteile |
 |
Pro-forma Finanzinformationen |
 |
Rechnungslegung kleinerer Unternehmen |
 |
Ausländische Emittenten & ausländische Unternehmen |
 |
Sachverhalte im Zusammenhang mit Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen |
 |
Unverbindliche Kennzahlen (non-GAAP measures) der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage |
 |
Erörterung und Aufgliederung der Vermögenslage und der Geschäftsergebnisse durch die Geschäftsleitung (Management's discussion
and analysis, MD&A) |
 |
Umgekehrte Unternehmenserwerbe und umgekehrte Kapitalaufstockungen |
 |
Auswirkungen nachträglicher Ereignisse auf den Abschluss, der für die Registrierung erforderlich ist |
 |
Angebotsverfahren |
 |
Aktienbasierte Leistungspläne an Arbeitnehmer |
 |
Rechtskreisübergreifendes System von Angaben |
|
Folgende Zugriffsmöglichkeiten auf das englischsprachige Handbuch bestehen:
13. Dezember 2008: Vorschlag zur Änderung des Datum des Inkrafttretens von IFRS 1
Der IASB hat seiner Tagesordnung für die Sitzung im Dezember 2008
ein Projekt hinzugefügt, das auf eine Änderung des Datum des Inkrafttretens der neu strukturierten Version von
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards abzielt, den der Board am
25. November 2008 freigegeben hat. Diese neue Version von IFRS 1 ersetzt die Vorversion für
Jahresperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Leider enthalten die Paragrafen 36, 37 und 39 des neuen IFRS 1 einen Querverweis
auf IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008) und IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse (überarbeitet 2008), die
beide erst am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Somit besitzen die Leitlinien zu den Sachverhalten, die mit den drei Paragrafen abgedeckt werden,
fachlich gesehen zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli 2009 keine Gültigkeit. Um dieses Problem zu heilen, hat der IASB-Stab vorgeschlagen,
das Datum des Inkrafttretens von IFRS 1 auf den 1. Juli 2009 zu ändern.
13. Dezember 2008: Newsletter zu den Änderungen an IFRS 1 in spanischer Sprache
 |
Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine Übersetzung des folgenden IAS PLUS-Newsletters veröffentlicht:
Diese und andere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie auf der Seite
Pagina de Recursos en Español auf IAS PLUS.com.
|
12. Dezember 2008: Tagesordnung für die
IASB-Sitzung ergänzt
12. Dezember 2008: Wir ermutigen den IASB, sich um preisregulierte Vermögenswerte zu kümmern
 |
Auf der Sitzung im November 2008 erörterte IFRIC eine Bitte um Klärung, ob regulierte Unternehmen
einen Vermögenswert oder eine Schuld als Ergebnis der Preisregulierung durch Aufsichtsbehörden oder
Regierungen ansetzen solle. IFRIC
entschied vorläufig, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen. Dies
geschah hauptsächlich aus dem Grund, dass es keine bedeutenden Abweichungen in der Praxis zu geben scheint.
Diese vorläufige Agendaentscheidung war in der
Novemberausgabe des IFRIC Update zur Kommentierung
gestellt worden. Deloitte hat eine
Stellungnahme eingereicht (in englischer Sprache, 122 KB), in der wir auf
einige Fälle hinweisen, in denen regulierte Vermögenswerte und Schulden unter IFRS angesetzt worden sind.
In dem Brief wird auch festgehalten, dass in verschiedenen Rechtkreisen, in denen demnächst die IFRS eingeführt
werden (einschließlich Vereinigte Staaten, Kanada, Brasilien), in den nationalen Rechnungslegungsvorschriften der
Ansatz von regulierten Vermögenswerten und Schulden
gefordert (oder gestattet) wird. Wir weisen in unserem Brief
darauf hin, dass in einigen dieser Rechtskreise die Meinung
herrscht, dass der Ansatz solcher Vermögenswerte und
Schulden mit dem gegenwärtigen Rahmenkonzept der IFRS
vereinbar ist. |
|
Deshalb bitten wir IFRIC, den IASB zu ermutigen, dieses Projekt auf seine Agenda zu nehmen und Leitlinien
herauszugeben, um sicherzustellen, dass die IFRS angemessen interpretiert und weltweit einheitlich angewendet
werden. Für die Entwicklung der Leitlinien schlagen wir vor, dass der IASB eine gründliche Untersuchung
der verschiedenen aufsichtsrechtlichen Systeme in den einzelnen Rechtskreisen durchführt, um sicherzustellen,
dass die Leitlinien die wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Systeme sachgerecht einfangen. |
Der Sachverhalt befindet sich zwecks einer möglichen Agendaentscheidung auf der
Tagesordnung für die
IASB-Sitzung im Dezember 2008.
12. Dezember 2008: Neueste Änderungen in der Finanzberichterstattung in Singapur
 |
Changes in Financial Reporting in Singapore, eine Veröffentlichung
unserer Kollegen in Singapur, bietet jährlich einen Überblick über die neuesten Änderungen
des Rahmens der Rechnungslegung in Singapur. Diese Ausgabe 2008 enthält eine Zusammenfassung
neuer und überarbeiteter singapurischer FRS (Standards) und INT FRS (Interpretationen), die
zwischen Veröffentlichung der vorherigen Ausgabe im November 2007 und Ende Oktober 2008
herausgegeben wurden. Es gibt außerdem einen aktualisierten Vergleich mit den IFRS und eine
Zusammenfassung noch ausstehender Entwürfe. Des Weiteren werden in dieser Ausgabe verschiedene
andere Themen erörtert wie beispielsweise Änderungen an den Vorschriften für Notierungen an der Börse
in Singapur (SGX), die neuen Regeln für eine Notierung im Catalist-Prinzip (gesponsorte Börsennotierung) der SGX
und der aktuelle Stand der Prüfungsstandards. Sie können sich die englischsprachige
Broschüre
kostenfrei herunterladen (60 Seiten, Stand November 2008, 300 KB). Wir bieten Ihnen auf IAS PLUS
auch eine eigene Seite, auf der Sie
Vergleiche von IFRS mit jeweiligen nationalen Vorschriften finden. |
11. Dezember 2008: HFA verabschiedet neue Verlautbarungen
 |
In seiner 214. Sitzung am 4./5. Dezember 2008 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des
Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) folgende Stellungnahmen verabschiedet: |
- Neufassung des Entwurfs der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Besonderheiten bei der Rechnungslegung
Spenden sammelnder Organisationen (IDW ERS HFA 21 n.F.)
- Entwurf IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung
finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRS 7 - Amendments von
Oktober/November 2008 - (IDW ERS HFA 26)
- Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Erklärungen der
gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW EPS 303 n.F.)
- Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung
von geschätzten Werten in der Rechnungslegung einschließlich von Zeitwerten
(IDW EPS 314 n.F.)
- Entwurf IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der
Abschlussprüfung nach § 16d Abs. 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag (IDW EPS 721)
- Ferner hat der HFA den vom FAIT verabschiedeten IDW Prüfungshinweis: Prüfung von IT-gestützten
Geschäftsprozessen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PH 9.330.2) billigend zur Kenntnis genommen.
|
Die Stellungnahmen werden Anfang 2009 in den IDW Fachnachrichten und im Supplement der Zeitschrift
„Die Wirtschaftsprüfung“ veröffentlicht werden. Die Entwürfe werden demnächst auf der Internetseite des IDW
in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung gestellt.
11. Dezember 2008: Ergänzende Stellungnahme des IDW zum BilMoG
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In einem
Schreiben an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
(72 KB) vom 10. Dezember 2008 nimmt das Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) nochmals Stellung zum Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise stellt das IDW einige Punkte zur Bewertung von Finanzinstrumenten mit dem beizulegenden Zeitwert klar (§ 253 Abs. 1 Satz 3 und § 340e Abs. 3 HGB-E). Die Stellungnahme setzt sich auch auseinander mit der Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB-E und der Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den handelsrechtlichen Konzernabschluss nach § 290 HGB-E.
|
11. Dezember 2008: Zwei aktuelle Veröffentlichungen des IWP
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Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) stellt auf seiner
Internetseite zwei aktuelle Dokumente zur Verfügung: Eine
Richtlinie zur Berichterstattung über die Beachtung von
Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und eine
gemeinsam mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) verfasste Stellungnahme zum Entwurf des ARÄG 2009.
Beide Dokumente können Sie nachfolgend herunterladen. |
11. Dezember 2008: Erinnerung an das Ende einer Kommentierungsfrist
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Wir erinnern unsere Leser daran, dass am 15. Dezember 2008 die Kommentierungsfrist des Entwurfs vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7:
Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente endet, der am
15. Oktober 2008 herausgegeben worden war. Im Entwurf werden die folgenden Änderungen an IFRS 7 vorgeschlagen: |
11. Dezember 2008: IASB stellt Standardentwurf zu IAS 24 erneut zur Stellungnahme
 |
Der IASB hat einen überarbeiteten Entwurf (Entwurf 2008) herausgegeben, mit dem vorgeschlagen wird,
IAS 24
Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen in Bezug auf "Beziehungen zu einem Staat"
zu ändern. Der Zweck des überarbeiteten
Entwurfs
(in englischer Sprache, 450 KB) liegt darin, die Angabeerfordernisse, die in Bezug auf staatlich kontrollierte
Unternehmen nach dem bestehenden IAS 24 gelten, zu vereinfachen. Vor der
Überarbeitung von IAS 24 im Jahr 2003 waren
staatlich kontrollierte Unternehmen von den entsprechenden Angaben ausgenommen. Diese Ausnahme wurde in der Überarbeitung
2003 gestrichen, die 2005 in Kraft trat und bis heute gilt. Daher müssen gegenwärtig gewinnorientierte staatlich kontrollierte
Unternehmen, die die IFRS anwenden, Geschäftsvorfälle mit anderen staatlich kontrollierten Unternehmen angeben. In den
Rechtkreisen, in denen staatlich kontrollierte Unternehmen einen bedeutenden Teil der Wirtschaft ausmachen (beispielsweise in China),
hat der Umfang der Angaben nach den Vorschriften aus dem gegenwärtigen IAS 24 belastende und unhandliche Ausmaße angenommen, die die
Verständlichkeit und Nützlichkeit der entsprechenden Abschlüsse beeinträchtigen. Im Februar 2007 hatte der IASB einen Entwurf
von Änderungen veröffentlicht (Entwurf 2007), mit dem die Vorschriften von 2003 dadurch vereinfacht werden sollten, dass für Geschäftsvorfälle,
die bestimmte Bedingungen erfüllen, Ausnahmen geschaffen wurden. In vielen Stellungnahmen auf den Entwurf 2007 war jedoch
gesagt worden, dass die vorgeschlagenen Ausnahmen ungenügend seien und der überarbeitete Standard immer noch zu kompliziert
sei. |
|
Nach dem heute veröffentlichten Entwurf 2008 würde mit der überarbeiteten Ausnahme nicht länger von staatlich kontrollierten
Unternehmen gefordert, das Ausmaß des staatlichen Einflusses einzuschätzen. Solche Unternehmen wären davon ausgenommen, detaillierte Informationen
zu Geschäftsvorfällen mit anderen staatlich kontrollierten Unternehmen oder dem Staat anzugeben. Stattdessen wird im Entwurf
2008 (anders als im Entwurf 2007) gefordert, allgemeine Angaben über
die Art und den Umfang von bedeutenden Geschäftsvorfällen zu leisten.
Im Entwurf 2007 war auch vorgeschlagen worden, die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person zu
ändern, um die beabsichtigte Bedeutung zu verdeutlichen und Inkonsistenzen zu beseitigen. In den Stellungnahmen wurde der überarbeiteten Definition
allgemein zugestimmt. Der IASB beabsichtigt, die Definitionen eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person und eines
Geschäftsvorfalls mit einer solchen Gegenpartei ohne weitere Veröffentlichung zur Stellungnahme
abzuschließen (mit Ausnahme eines kleinen Sachverhalts, der im
Entwurf 2008 genannt ist) und diese zu veröffentlichen, wenn die
Änderungen, die sich aus dem Entwurf 2008 ergeben, veröffentlicht
werden. |
Die Kommentierungsfrist endet am 13. März 2009. Die englischsprachige Presseerklärung
des IASB finden Sie
hier (46 KB).
11. Dezember 2008: Endgültiger Vorschlag zur Neustrukturierung von EFRAG
 |
Nach der Einholung öffentlicher Stellungnahmen hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Plan für ihre eigene Neustrukturierung veröffentlicht, dem
das Ziel zugrunde liegt, "EFRAG mehr Einfluss im internationalen Standardsetzungsprozess zu gewähren". Der endgültige Plan
basiert auf Vorschlägen, die im Juli 2008 veröffentlicht worden waren (s.
unsere Nachricht vom
23. Juli 2008). Der Vorschlag beinhaltet eine neue Struktur von EFRAG, die das
unten abgebildete Diagramm widerspiegelt. Im Bericht heißt es, dass es, um den Einfluss von EFRAG auf den IASB zu stärken, nötig sei,
"mehr Gewicht auf die Entwicklung eigener Forschungs- und Diskussionspapiere zu einem frühen Zeitpunkt der Erörterung der
entsprechenden Themen durch den IASB zu legen, möglicherweise sogar,
bevor sie auf die Agenda des IASB genommen werden". Unter
den vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden Struktur sind
die folgenden: |
- Ein neuer Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and
Resource Committee, PRC) mit neun Mitgliedern, dem vier Mitglieder
nationaler Standardsetzer (National Standard Setters, NSS), der
Vorsitzende des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group,
TEG) von EFRAG und mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats (Supervisory
Board, SB) angehören. Der PRC setzt die Agenda für proaktive Arbeit,
gibt Anleitung hinsichtlich der Ressourcenzuweisung für proaktive
Projekte und überwacht den Fortschritt. Der Aufsichtsrat wird ein
Arbeitsabkommen mit jedem der nationalen Standardsetzer als
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im PRC schließen.
- Eine informelle Koordinierungsgruppe aus einer größeren Anzahl von nationalen Standardsetzern wird ebenfalls eingerichtet (nicht
im Diagramm gezeigt).
- Der Aufsichtsrat wird über 17 Mitglieder verfügen, einschließlich vierer mit hochrangiger politischer Erfahrung (s. dazu den nächsten Punkt)
und Beobachtern der Europäischen Kommission und von CESR.
- Vier Mitglieder des Aufsichtsrats müssen politische Erfahrung vorweisen können, entweder auf nationaler oder europäischer Ebene.
Sie stehen nicht stellvertretend für bestimmte Organisationen.
- Ein Ausschuss für Führung und Ernennungen (Governance and Nominating
Committee, GNC) der Hauptversammlung (General Assembly, GA), in dem einige der nationalen Finanzierungsmechanismen (National Funding
Mechanisms, NFM) einen Sitz haben. Der GNC wird sieben Mitglieder haben
vier ernannt aus den Mitgliedern der Hauptversammlung und drei
aus den Reihen der NFM. Die Hauptversammlung wird weiterhin aus Stellvertretern der europäischen Organisationen bestehen, die
Mitglied von EFRAG sind.
- Ein informelles Konsultationsforum der NFM zur Koordinierung der NFM in den verschiedenen Ländern (nicht
im Diagramm gezeigt).
- Ein neuer Beirat (Consultation Group), der das gegenwärtige Beraterforum ersetzen wird. Er wird mindestens einmal im Jahr tagen.
- Ein dreigliedriges Finanzierungsmodell: Europäische Organisationen, NFM und die Europäischen Kommission. Im Bericht heißt es, dass
EFRAG "aufgrund beschränkter Ressourcen" nicht habe proaktiv tätig werden können.
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Der derzeitige Fachexperten Ausschuss bestehend aus neun bis zwölf stimmberechtigten Mitgliedern und drei nicht stimmberechtigten Vorsitzenden
der nationalen Standardsetzer wird seine Arbeit fortsetzen. Seine Aufgaben werden die folgenden sein:
- Zurverfügungstellung von Eingaben an den IASB und an IFRIC
- Entwicklung proaktiver Diskussionspapiere
- Beobachtung laufender IASB-Aktivitäten, um Rückmeldung an den IASB geben zu können
- Erteilung von Übernahmeempfehlungen an die Europäische Kommission zu Verlautbarungen des IASB
- Erstellung von Auswirkungsanalysen
Der Plan wird als "Vorschlag" beschrieben. Er enthält keine Übergangsvorgaben oder -zeitpunkte.
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur
Verfügung:
11. Dezember 2008: Reden bei der SEC/PCOAB-Konferenz des AICPA
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Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer
(American Institut of Certified Public Accountants, AICPA)
hat seine 36. Jahreskonferenz zu neuesten Entwicklungen bei
der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission, SEC) und der
US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) vom 8. bis 10. Dezember 2008 in
Washington abgehalten. Die Veranstaltung wurde gleichzeitig
in fünf andere Städte übertragen. Unter den Vortragenden
waren eine Reihe von Vertretern der SEC (unter anderem der
Vorsitzende Cox, der Leiter der Abteilung Rechnungslegung
Hewitt, Mitarbeiter aus seiner Abteilung und Mitarbeiter der
Abteilung Corporation Finance), des FASB (unter anderem der
Vorsitzende Herz), des IASB (unter anderem der Vorsitzende
Sir David Tweedie und Boardmitglied Leisenring), der PCAOB,
des AICPA und anderer Gruppen. Die Konferenz ist bei den
Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, und deren
Prüfern recht populär, weil die SEC und die PCAOB Einblicke
in wichtige Aspekte für die Jahresabschlusserstellung
gewähren. Folgende Reden dürften von besonderem Interesse sein
(alle in englischer Sprache): |
-
Rede des SEC-Vorsitzenden Cox. Wir hatten Ihnen bereits am
9. Dezember 2008 Ausschnitte daraus zur Verfügung gestellt,
die vorläufige Ergebnisse der SEC-Studie zur
Marktwertbilanzierung betrafen.
Weitere Auszüge haben wir Ihnen unten übersetzt.
-
Rede des FASB-Vorsitzenden Herz (69 KB) mit dem Titel Was wir aus der Finanzmarktkrise gelernt,
wieder gelernt und nochmal gelernt haben Rechnungslegung und Anderes.
- Die Reden der Mitarbeiter der SEC können auf der
Internetseite der SEC eingesehen werden.
Sie beinhalten die Ansichten des Stabs zu
gegenwärtig bei der SEC aktuellen Bilanzierungsfragen.
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Auszüge aus der Rede des SEC-Vorsitzenden Christopher Cox |
Anmerkungen zu den IFRS:
Damit die IFRS das Versprechen erfüllen können, Vereiniger der Kapitalmärkte weltweit und ein wirkungsvolles Werkzeug für Anleger zu sein,
gibt es ein paar Prinzipien, die für ihren Erfolg von kritischer Bedeutung sind. Jeder von uns hier heute muss daran arbeiten,
dass diese Prinzipien erfüllt werden.
- Zuerst müssen die Standards im Interesse der Anleger entwickelt sein. Das muss ihr höchster Zweck sein.
- Das zweite Prinzip für den Erfolg der IFRS ist, dass der Standardsetzungsprozess transparent sein muss.
Das ist nicht nur unabdingbar, damit das Anlegervertrauen gewahrt bleibt, sondern auch, damit
die Integrität und die Qualität der Standards
sichergestellt wird.
- Drittens muss der Standardsetzer unabhängig sein. Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass wirkungsvolle Standards einen sachlichen
Schiedsrichter brauchen, sowohl in diesem Land als auch rund um die Welt. Das bedeutet, dass der Standardsetzer unabhängig sein muss von
Lobbyisten, vom politischen Prozess, von bevorzugten Industrien oder großen Spielern in bestimmten Industrien sowie von nationaler
oder regionaler Voreingenommenheit.
- Der Standardsetzer muss außerdem rechenschaftspflichtig sein. So wie der Prozess des FASB dafür sorgen muss,
dass US-GAAP den Bedürfnissen der Anleger, Emittenten und Märkte gerecht werden, so muss der IASB sicherstellen, dass die IFRS
tatsächlich den Bedürfnissen der Anleger und anderer Interessengruppen gerecht werden und dass sie zeitnah aktualisiert werden.
- Und schließlich, genau wie bei US-GAAP, ist es absolut wichtig, dass alle Interessengruppen von sich aus am
Standardsetzungsprozess teilnehmen, um den fortwährenden Erfolg der IFRS sicherzustellen.
Anmerkungen zu der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung:
Die Arbeit, die wir bisher geleistet haben, legt nahe, dass die
Rechnungslegungsstandardsetzer die bestehenden Wertminderungsmodelle
für Wertpapiere verbessern können. Die Anleger haben auch sehr
deutlich gemacht, dass sie der Ansicht sind, dass das derzeitige
Konzept der Marktwertbilanzierung die Transparenz der den Anlegern
zur Verfügung gestellten Finanzinformationen erhöht – aber dass im
Fall von inaktiven oder illiquiden Märkten zusätzliche Leitlinien
sinnvoll wären, um eine sinnvolle Anwendung der Standards zu
fördern. Wir beabsichtigen, die endgültigen Ergebnisse der Studie
wie vom Kongress vorgeschrieben am 2. Januar zu veröffentlichen. |
10. Dezember 2008: Öffentliche Diskussion vom 2. Dezember 2008
Das Protokoll und die Präsentationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen jetzt auf der
Internetseite des DRSC zur Verfügung.
10. Dezember 2008: IDW ERS HFA 26 veröffentlicht
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Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) verabschiedete in seiner 214. Sitzung am 4./5. Dezember 2008
den
Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller
Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRS 7 (Amendments von Oktober/November 2008)
(68 KB).
Der HFA reagierte damit kurzfristig auf Zweifelsfragen, die im Zusammenhang stehen mit den vom IASB am
13. Oktober 2008 veröffentlichten Amendments to IAS 39 and IFRS 7 "Reclassification of Financial
Assets". Diese Amendments sind per EU-Verordnung vom 15. Oktober übernommen worden und bereits in Kraft getreten.
Die Änderungen gestatten unter bestimmten Bedingungen eine Umkategorisierung nicht-derviativer finanzieller
Vermögenswerte aus "Held for Trading" in "Available-for-Sale", "Held-to-Maturity" oder "Loans and Receivables".
Nicht umkategorisiert werden dürfen derivative Finanzinstrumente sowie Finanzinstrumente, die bei der Fair
Value-Option beim erstmaligen Ansatz in der Kategorie "At Fair Value through Profit or Loss" bilanziert wurden.
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10. Dezember 2008: FINMA-Start steht kurz bevor
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Am 1. Januar 2009 nimmt die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Tätigkeit auf.
Damit tritt das 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
(Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG) vollständig in Kraft. Mit dem FINMAG werden das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV),
die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG)
in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Bis zur Überführung in die FINMA verbleiben die
drei Fusionsbehörden für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche zuständig. |
10. Dezember 2008: Fragebogen zur Befolgung der IFRS – Version 2008
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Wir
haben für Sie den englischsprachigen Fragebogen zur Einhaltung der IFRS von Deloitte (Ausgabe 2008)
eingestellt. Der Fragebogen fasst die Ansatz- und
Bewertungsvorschriften in den IFRS, die bis einschließlich
31 Oktober 2008 herausgegeben wurden, zusammen. Dieser Fragebogen
kann dafür verwendet werden, bei der Einschätzung der Einhaltung
dieser Verlautbarungen zu helfen. Er ist kein Ersatz für das eigene
Verstehen dieser Verlautbarungen oder das Vornehmen eigener
Einschätzungen. Von den Anwendern dieses Fragebogens wird
angenommen, dass sie die Verlautbarungen von Grund auf verstehen,
und sie sollten bei Bedarf den Wortlaut der Verlautbarungen
konsultieren, wenn sie bestimmte Sachverhalte im Fragebogen erwägen.
Die Sachverhalte im Fragebogen sind mit Verweisen auf die
betreffenden Abschnitte der IFRS versehen. Der Fragebogen
umfasst 329 Seiten. Der englischsprachige
Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2008 steht Ihnen in gezippter Word-Version (706 KB) zur Verfügung. |
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Dieser Fragebogen behandelt die neuen oder überarbeiteten Standards und
Interpretationen, die am oder vor dem 31. Oktober 2008 veröffentlicht wurden. Einige von ihnen treten erst 2009 in Kraft, aber eine
frühere Anwendung ist zulässig für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2008 beginnen.
Daher mag es für Unternehmen, die keine der neuen Standards oder
Interpretationen vorzeitig anwenden wollen und die vorziehen, die neuen
Bezeichnungen noch nicht anzuwenden, die mit IAS 1(2007) eingeführt
wurden, angemessen sein, den
Fragebogen von 2007
auf der Seite unserer internationalen Kollegen zu verwenden, der alle Standards und Interpretationen enthält, die für Berichtsperioden
in Kraft getreten sind, die mit dem 1. Januar 2008 begonnen
haben. IFRIC 11, 12 und 14, die für Berichtsperioden, die am
1. Januar 2007 begonnen haben, noch nicht in Kraft getreten waren, sind
bereits im Fragebogen von 2007 enthalten (grau hinterlegt). Diese
Interpretationen sind allerdings für Berichtsperioden, die am
1. Januar 2008 begonnen haben, in Kraft getreten, und die entsprechenden
Abschnitte im Fragebogensollten ausgefüllt werden. Beachten Sie bitte,
dass in IAS 8.30 Angaben bezüglich Standards und Interpretationen
gefordert werden, die zum Bilanzstichtag zwar noch nicht in Kraft
getreten aber bereits herausgegeben sind.
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10. Dezember 2008: Studie zu IFRS-Abschlüssen in Großbritannien
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Unsere britischen Kollegen haben Right to the end – Surveying financial statements in annual reports
herausgegeben ("Bis ans Ende richtig - Studie zu den Abschlüssen in Jahresberichten"). In der Veröffentlichung wird untersucht,
was börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich in den Finanzabschnitten ihrer Jahresberichte darstellen, die
zwischen dem 1. August 2007 und dem 31. Juli 2008 veröffentlicht wurden. Die Studie fußt auf einer
Untersuchung der Abschlüsse von 130 börsennotierten Unternehmen, die in zwei Kategorien geteilt sind – 30 Investmentgesellschaften und
100 andere Unternehmen. Unter anderem wird in der Studie folgendes untersucht: |
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wie die Einhaltung der Angabevorschriften und die Ausübung der Bilanzierungswahlrechte unter
IFRS voneinander abwichen; |
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der Grad der Abweichung in der Darstellung der Primärabschlüsse; und |
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welche kritischen Beurteilungen und Schlüsselschätzungen die Unternehmensleitungen für die
bedeutendsten hielten. |
Der Bericht enthält Details zu einigen bestehenden Angabevorschriften und neuesten Entwicklungen sowie
verschiedene Beispiele zur besten angewendeten Praxis. Right to the End - Surveying Financial Statements in Annual Reports
steht Ihnen hier kostenfrei zur Verfügung (in englischer Sprache, 3,64 MB).
Hier ein paar Ergebnisse der Studie:
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5% der Unternehmen hatten ein eingeschränktes Prüfungsurteil
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51% der Unternehmen stellten zusätzliche, nicht in den Standards
vorgeschriebene Erfolgsmaße unmittelbar in der GuV dar |
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14% der Unternehmen gaben keine Hauptquellen zur Schätzungsunsicherheit
oder zu Bereichen in ihren Abschlüssen an, in denen kritische Entscheidungen zu treffen waren
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88% der Unternehmen hatten Aktienbezugsrechtspläne und 61% waren fortlaufend Risiken
aus leistungsorientierten Verpflichtungen ausgesetzt |
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9. Dezember 2008: SEC-Vorsitzender zu Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung
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Der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC),
Christopher Cox, hat sich auf einer Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public
Accountants, AICPA) gestern zu ersten Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung geäußert,
die im Notfallgesetz zur Wirtschaftsstabilisierung von 2008 vorgeschrieben ist. Die endgültigen Ergebnisse der Studie sollen am 2. Januar 2009
veröffentlicht werden. Die vollständige Rede von Cox in englischer Sprache finden Sie
hier. Nachfolgend haben wir Ihnen seine
Aufzählung der drei wichtigsten Ergebnisse übersetzt: |
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Vorläufige Ergebnisse der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung
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Zuerst einmal gilt für viele Finanzinstitute, dass vierteljährlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
Anlagen nur einen geringen Anteil am Gesamtanlageportfolio ausmachen. Ein größerer Teil des Gesamtanlageportfolios besteht aus
zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren oder Krediten. Wie sie wissen, werden Kredite und zur Veräußerung verfügbare
Wertpapiere nicht in jeder Periode erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Instrumente unterliegen
vielmehr (in manchen Fällen schwierigen) Prüfungen auf nicht
vorübergehende Wertminderungen.
Zum zweiten stimmen die meisten Anleger und viele andere darin überein, dass der beizulegende Zeitwert ein sinnvoller und
transparenter Bewertungsmechanismus für Anlagen zum Zweck der Finanzberichterstattung ist. Finanzberichterstattung soll
den Bedürfnissen von Anlegern dienen. Und obwohl die Finanzberichterstattung als Ausgangspunkt für andere Nutzer dienen
kann (wie beispielsweise Aufsichtsbehörden), sollte der Informationsgehalt, der Anlegern zur Verfügung gestellt wird, nicht
eingeschränkt werden, um den Bedürfnissen der anderen Nutzer zu
entsprechen.
Drittens haben Rechnungslegungsstandards unseren Kapitalmärkten gut
gedient; wir müssen aber danach streben, weiterhin stabile
Leitlinien zur besten Anwendung für Prüfer und Ersteller zu
entwickeln — insbesondere für die Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert von Wertpapieren, die in inaktiven oder illiquiden Märkten
gehandelt werden. Aus- und Weiterbildungsbemühungen und die
Entwicklung von Anwendungsleitlinien müssen den Weg dafür bereiten,
dass Prüfer und Ersteller sich bei diesen schwierigen Themen auf
eine gemeinsame Haltung einigen können.
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9. Dezember 2008: McCreevy geißelt internationale Rechnungslegungsstandards
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In einer Rede beim Weihnachtsessen der europäischen Journalistenvereinigung (Association of European Journalists, AEJ)
in Dublin gestern hat der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zehn Punkte ausgemacht, die seiner
Meinung nach während der Finanzmarktkrise zu Tage getreten und zum Teil ursächlich für deren Ausmaß sind. Als Punkt
vier seiner Liste, die auch Anreizsysteme, Risikomanagement und mangelnde Aufsicht
umfasste, benennt McCreevy die
internationalen Rechnungslegungsstandards. Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie
hier (68 KB); die Auszüge in Bezug
auf die Rechnungslegungsstandards haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt. |
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In meinem eigenen Bereich muss die Antwort in erster Linie auf den Finanzmärkten selbst liegen – indem
wir erkennen, dass wir innerhalb von Europa die Aufsicht über international agierende Bankkonzerne wesentlich
stärken und die Rahmenkonzepte von Kapitalaufsicht und Bilanzierungsregeln,
innerhalb derer die Finanzdienstleistungsindustrie tätig ist, wesentlich verbessern müssen.
[...] Es gibt meiner Meinung nach zehn Dinge, die absolut deutlich geworden sind, seit diese Krise begonnen hat.
[...] Viertens sind die relativ neuen International Accounting Standards – insbesondere in Hinblick auf die Regelungen zu
Rückstellungen für faule Kredite und die Bewertung von Vermögenswerten – wirtschaftlich und aufsichtsrechtlich
fehlerbehaftet. Sie haben unbeabsichtigte und schädigende Auswirkungen auf Banken, die in illiquiden Märkten tätig sind,
und auch auf diese Märkte selbst.
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9. Dezember 2008: iGAAP Rechnungslegungsstandards in Indien

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Unsere indischen Kollegen haben iGAAP Financial Reporting Standards in India including a Comparison with IFRS
erstellt – einen praktischen und umfassenden Leitfaden für in Indien ansässige Unternehmen, in dem die indischen
Rechnungslegungsstandards dargestellt sind. Der Leitfaden beinhaltet einen Vergleich jedes indischen
Standards mit dem entsprechenden Standard unter IFRS. Dieses Buch ist das ideale Referenzwerk zur Rechnungslegung in Indien
vor dem Hintergrund der beabsichtigten Konvergenz von indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS 2011.
Das Buch enthält erläuternde Beispiele, um zu zeigen, wie die Standards in der Praxis funktionieren, und bietet
Kommentare zur weiteren Hilfestellung in Bereichen, in denen die indischen Rechnungslegungsstandards uneindeutig oder unklar sind oder
gar keine Auskunft geben. iGAAP Financial Reporting Standards in India (ISBN: 9788184731347) ist von Wolters Kluwer (India) Private Ltd,
New Delhi veröffentlicht worden und kann über die
CCH India Website bestellt werden. |
8. Dezember 2008: EFRAG erbittet
Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung der aktualisierten Änderungen von IAS 39 und IFRS 7
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um
Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der aktualisierten Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben hinsichtlich des Datums des Inkrafttretens und der Übergangsbestimmungen für die Anwendung
in Europa
gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme
zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund
der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur
Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der
Einführung der Änderungen in der EU ergeben würden.
EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss
gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in
Europa zu empfehlen. Weitere
Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG.
8. Dezember 2008: IASCF bittet um Stellungnahme zur Überarbeitung der Satzung
 |
Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der
Dachorganisation des IASB, haben ein Diskussionspapier zum zweiten Teil der Überarbeitung der
Satzung,
die im Fünfjahresrhythmus stattfinden soll, zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. In dem Papier werden
Satzungsfragen adressiert, die nicht im ersten Teil der Überarbeitung abgedeckt worden waren. Dies schließt unter
anderem die folgenden ein: |
|
Einige der Fragen, zu denen die IASCF um Stellungnahme bittet |
- ob der Abschnitt der Satzung, der sich mit der Führung der Stiftung befasst und in dem bisher
nur die IASCF genannt wird, auch auf das neue Überwachungsgremium Bezug nehmen soll, das in Teil 1 der Überarbeitung
der Satzung vorgeschlagen worden war
- geografische Mischung der Treuhänder
- Wirksamkeit der Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder
- Finanzierungsvereinbarungen
- Agendasetzungsprozess des IASB
- bestehender Konsultationsprozess des IASB
- möglicher Bedarf an einem "abgekürzten" Konsultationsprozess
- prinzipienbasierter Ansatz von Standards
- ob der IASB Standards für gemeinnützige Organisationen und den öffentlichen Sektor setzen soll
- Prozesse und Zusammensetzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC)
|
Die Kommentierungsfrist endet am 31. März 2009. Die Treuhänder
beabsichtigen dann, ihre Beratungen mit einer Reihe von Gesprächen
am Runden Tisch fortzusetzen, um die Anwender weltweit dazu zu
ermutigen, die Diskussion fortzusetzen und ihre Meinungen
einzubringen. Die Treuhänder beabsichtigen, den zweiten Teil der
Überarbeitung mit ihrer Sitzung im Oktober 2009 abzuschließen. Die
Änderungen an der Satzung würden am 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
8. Dezember 2008: PCAOB-Bericht zur Überprüfung von Prüfungsgesellschaften 2004-2007
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) hat heute einen Bericht
veröffentlicht, in dem die Prüfungsergebnisse der in den
letzten vier Jahren einer jährlichen Prüfung unterliegenden
acht inländischen Prüfungsgesellschaften zusammengefasst
werden. Die PCAOB legt den Schwerpunkt der Überprüfungen auf
diejenigen Prüfungsbereiche, die mit hoher
Wahrscheinlichkeit die größten Herausforderungen für einen
Prüfer darstellen oder die bedeutendsten Risiken aus
falschen Darstellungen im Abschluss für Anleger bergen. Dies
schließt Bereiche ein, die grundlegend für jede Prüfung sind
(wie beispielsweise Prüfung von Erlösen), aber auch
Bereiche, die zunehmend herausfordernde Fragestellungen
unter den derzeitigen Marktbedingungen darstellen (wie
beispielsweise die Prüfung von beizulegenden Zeitwerten).
Den englischsprachigen Bericht über die Überprüfung einer
jährlichen Prüfung unterliegender inländischer
Prüfungsgesellschaften für die Jahre 2004, 2005, 2006 und
2007 finden Sie
hier (107 KB). Nachfolgend bieten wir Ihnen einen
deutschsprachigen Überblick über die Ergebnisse: |
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PCAOB-Bericht zur Überprüfung von Prüfungsgesellschaften 2004-2007: Überblick über die Ergebnisse
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- Die Inspektoren finden weiterhin Mängel in wichtigen
Prüfungsbereichen, sowohl gängigen als auch neu aufkommenden. Diese
Bereiche schließen kritische und hoch riskante Bestandteile von
Prüfungen ein wie beispielsweise Erlöse, beizulegende Zeitwerte,
Einschätzungen der Unternehmensleitung und die Bestimmung von
Wesentlichkeit und Prüfungsumfang. Diese Mängel traten in der
Prüfung von Emittenten jeder Größenordnung auf, auch in einigen der
größeren Prüfungen, die von den Inspektoren überprüft wurden. In
einigen Fällen schienen die Mängel zumindest zum Teil darauf
zurückzuführen zu sein, dass kein ausreichendes Maß professioneller
Skepsis bei der Durchführung von Prüfungsprozessen und der
Einschätzung von Prüfungsergebnissen angelegt wurde. Darüber hinaus
traten auch in Bereichen, in denen die Inspektoren eine allgemeine
Verbesserung feststellen konnten, weiterhin Mängel auf. Die
Inspektoren werden den Schwerpunkt weiterhin auf die bedeutenden
Bereiche legen, in denen ihnen Mängel auffielen.
- In manchen gängigen Prüfungsbereichen wie beispielsweise der Saldenbestätigung und der Prüfung von Einkommensteuerkonten
sind die Hinweise auf Mängel zurückgegangen. In anderen Bereichen wie beispielsweise der Durchführung von analytischen Prozessen
ist die Art der Mängel nicht mehr so weit gestreut wie zu Anfang des des vierjährigen Berichtszeitraums. Weniger Mängel
beziehen sich jetzt auf eine allgemeine Nichtbeachtung der zu beachtenden Standards, und mehr beziehen sich nur noch
auf einen oder wenige Aspekte der Standards. Darüber hinaus haben die Inspektoren in den vergangenen Jahren die Prüfung
einiger Emittenten überprüft, deren Prüfungen bereits in früheren Jahren geprüft worden war, um zu sehen, ob sich die
Prüfungsqualität in den Bereichen, zu denen vorher Anmerkungen gemacht worden waren, verbessert hat. In der Mehrheit dieser
Fälle stellten die Inspektoren eine Verbesserung der Prüfungen fest.
- Als Reaktion auf Mängel in der Qualitätskontrolle, die während
der Überprüfungen festgestellt worden waren, haben die
Prüfungsgesellschaften ihre Prüfungsmethoden und -prozesse sowie
damit in Verbindung stehende Qualitätskontrollsysteme geändert.
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8. Dezember 2008: Newsletter zu den jüngsten Überarbeitungen von IFRS 1
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Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Überarbeitungen von IFRS 1 zur erstmaligen Anwendung
der IFRS herausgegeben (in englischer Sprache, 94 KB).
IFRS 1 wurde zuerst im Juni 2003 herausgegeben und seitdem
oft geändert. In der Folge wurde der Standard komplizierter
und weniger klar. Die jetzt veröffentlichte Fassung von
IFRS 1 bewahrt den Inhalt der vorangegangenen Version in
einer geänderten Struktur. Sie ersetzt die vorangegangene
Version und tritt für Unternehmen, die erstmalig die IFRS
anwenden, für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem
1. Januar 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist
zulässig. Zurückliegende
Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier.
Sie können sich auch für ein kostenfreies
Emailabonnement
eintragen. |
8. Dezember 2008: IFRS-Checkliste der Ausweis- und Angabevorschriften 2008
Unsere internationalen Kollegen haben die englischsprachige
IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften
für die zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahre erstellt. Die Checklist ist so formatiert,
dass die Prüfung des Abschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar
für jeden Ausweis- und Angabeposten zu vermerken.
|
Bitte beachten Sie, dass keiner der neuen oder überarbeiteten Standards bzw. der neuen und überarbeiteten
Interpretationen, die das erste Mal in diese Checkliste aufgenommen worden sind, für Berichtsperioden in
Kraft tritt, die am 1. Januar 2008 beginnen (eine frühere Anwendung ist jedoch für die meisten
gestattet). Daher mag es für Unternehmen, die zum 31. Dezember 2008 Bericht erstatten, die
keine der neuen Verlautbarungen vorzeitig anwenden und die vorziehen, die neuen Bezeichnungen noch nicht
anzuwenden, die mit IAS 1(2007) eingeführt wurden, angemessen sein, die IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2007 zu verwenden, die alle Standards und Interpretationen enthält, die für Berichtsperioden
in Kraft getreten sind, die mit dem 1. Januar 2008 begonnen
haben. Die Checkliste 2007 verfügt
auch über den zusätzlichen Charme, dass von ihr bereits eine deutsche Übersetzung vorliegt. Der einzige Unterschied
zur Checkliste 2008 besteht darin, dass IFRIC 11, 12 und 14, die für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2007
begonnen haben, noch nicht in Kraft getreten waren, für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2008 begonnen haben, in
Kraft getreten sind. Sie sind aber bereits in der Checkliste 2007 enthalten, und die entsprechenden Abschnitte sollten, wenn
die Interpretationen anzuwenden sind, ausgefüllt werden.
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8. Dezember 2008: IASB-Vorsitzender steht britischem Parlament Rede und Antwort
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Bei einer Anhörung des Finanzkomitees des britischen Parlaments zur Finanzmarktkrise am
11. November 2008 sagte unter anderem der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, aus.
Das Komitee hat eine unkorrigierte Fassung der Aussagen in dem Teil der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Die
Aussagen von Sir David
(in englischer Sprache) beginnen bei Frage 185. Unten
haben wir für Sie Sir Davids Antwort auf die Frage
übersetzt, ob der IASB in unangemessener Weise gegenüber
politischem Druck eingebrochen ist, IAS 39 im Hinblick auf
die Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten zu
ändern, um Unternehmen zu gestatten, einige ihrer
finanziellen Vermögenswerte nicht länger zum beizulegenden
Zeitwert zu bewerten. |
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Frage 186, Vorsitzender des Komitees: Sir David, 'rückgratlos' und 'eingebrochen'. Was sagen Sie dazu?
Sir David Tweedie: Ich glaube, wir haben etwas
erlebt, von dem ich zuerst einmal hoffe, dass wir das in der
Standardsetzung nie wieder erleben werden. Ich glaube allerdings,
dass es nur eine stumpfe Drohung war, unsere Organisation "wegzupusten".
Es kam sehr sehr schnell. Wir hörten eine Rede des Kommissars, in
der es hieß, er habe die gesetzgeberischen Schritte vorbereitet,
einen "carve out" von Teilen unserer Standards vorzunehmen. Bis
jetzt können sie keine zusätzlichen Formulierungen einfügen (obwohl
ich den Verdacht hege, dass auch darüber nachgedacht werden könnte);
sie können nur Teile streichen. Das würde bedeuten, dass sie Sachen
aus der Handelskategorie in irgendeine andere Kategorie – "bis zur
Endfälligkeit gehalten" oder was auch immer – übertragen können,
ohne dass es irgendwelche Kontrollen gibt. Dann hätten Unternehmen
Posten daraus entnehmen können – und zwar nicht zum beizulegenden
Zeitwert, wie wir das fordern, sondern zum ursprünglichen
Transaktionspreis beispielsweise. Es gab keine Angaben; man hätte
nie gewusst, was passiert wäre, und plötzlich hätten wir eine Umkehr
all der Verluste gesehen, wenn die Unternehmen nicht der Meinung
gewesen wären, dass die Vermögenswerte dauerhaft im Wert gemindert
wären. Meiner Meinung nach wäre die Rechnungslegung in Europa total
außer Kontrolle geraten, wenn man von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht hätte, einen "carve out" vorzunehmen. Unser Problem war,
dass wir ursprünglich beabsichtigten, mindestens eine Woche zur
Verfügung zu haben, um herauszufinden, ob wir es tatsächlich
geschafft haben, Äquivalenz in unseren Standards zu den Vereinigten
Staaten im Hinblick auf Umklassifizierungen herzustellen. Wir hatten
keine Woche, wir hatten nur wenige Tage. Was wir getan haben, war,
den amerikanischen Standardsetzer, die Börsenaufsicht in den
Vereinigten Staaten und die großen Prüfungsgesellschaften zu
kontaktieren und zu sagen: "Wir glauben, dass wir das hier erreicht
haben. Stimmt das?" Als wir die Frage jedoch stellten, hatten wir
keine Zeit für wie immer geartete Konsultationen – wir stellten die
Frage am Montag, und, wenn ich mich recht erinnere, die Europäische
Kommission hat am Dienstag oder am Mittwoch abgestimmt. Wir haben
auf der Sitzung erklärt: "Wenn wir feststellen, dass wir einen
Fehler gemacht haben, werden wir die Sache nochmal aufrollen." In
gewisser Weise haben wir einen Fehler bei den Übergangsbestimmungen.
Das passiert, wenn es keinen Konsultationsprozess gibt. |
8. Dezember 2008: Financial Reporting Alert in spanischer Sprache
 |
Unsere kolumbianischen Kollegen haben folgende
Veröffentlichung erstellt:
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Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite zu Materialien und Veröffentlichungen in spanischer Sprache
eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.
6. Dezember 2008: IFRS gewinnen an Akzeptanz unter US-amerikanischen Prüfern
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Der US-amerikanische Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ist der Ansicht, dass internationale Bilanzierungsstandards in den
Vereinigten Staaten eingeführt werden und beginnt damit, sich auf den Wandel vorzubereiten so eine Studie, die vom
US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) durchgeführt wurde.
Die Studie zeigt eine signifikante und positive Veränderung bei der Anzahl der Prüfungsgesellschaften und Unternehmen, die damit
beginnen, sich auf die mögliche Übernahme der IFRS vorzubereiten. |
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55% derjenigen, die landesweit über den Titel eines CPAs verfügen und in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder einem
Unternehmen arbeiten, gaben an, dass sie sich auf verschiedenste Weise auf die Übernahme der IFRS vorbereiten, ein Anstieg von
14 Prozentpunkten gegenüber 41 Prozent, die sich auf den Wandel vorbereiten, nach einer Studie des AICPA vom April 2008. |
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65% der CPAs sagen, dass sie über IFRS-Kenntnisse verfügen, aber mehr lernen müssten. |
Die Ergebnisse der Studie basieren auf den Antworten von 1.495 AICPA-Mitgliedern, die zwischen dem 22. September und dem 2. Oktober 2008
an einer Online-Befragung teilgenommen haben. Die Irrtumswahrscheinlichkeit liegt bei unter drei Prozentpunkten. Folgende englischsprachige
Dokumente können Sie herunterladen:
5. Dezember 2008: IFRIC-Sitzung vom Januar 2009 abgesagt
Der IASB hat heute verkündet, dass die IFRIC-Sitzung, die für
den 8. und 9. Januar 2009 angesetzt war, abgesagt worden ist. Begründet wurde die Absage damit, dass das International
Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) rasche Fortschritte beim Abschluss der Interpretationsentwürfe gemacht hat,
die im Juli 2007 herausgegeben worden waren. Die wenigen neuen Sachverhalte auf der Agenda von IFRIC sind noch in einem relativ
frühen Erörterungsstadium, und die meisten von ihnen bedürfen noch des Abschlusses weiterer Untersuchungen, die von IFRIC gefordert
worden waren.
Darüber hinaus hat IFRIC auf der Sitzung im November 2008 vorläufige Agendaentscheidungen zu allen Anfragen getroffen, die
bis zu dem Zeitpunkt eingereicht worden waren. Im Hinblick auf die Sachverhalte, die in der Novembersitzung erörtert wurden, wird in
der Ankündigung Folgendes festgehalten:
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Ein nahezu endgültiger Entwurf auf Grundlage der Interpretation
D24 Übertragungen von
Vermögenswerten von Kunden (vormals 'Kundenbeiträge') wird auf der Website des IASB gegen Ende der kommenden
Woche mit der Bitte um Stellungnahme eingestellt werden. |
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Hinsichtlich IFRICs Projekt zur Behandlung freiwillig vorausgezahlter Beiträge unter einer Mindestfinanzierungsanforderung
im Zusammenhang mit IFRIC 14 wird der Stab die vorgeschlagene Änderung dem Board bei dessen
Januarsitzung vorlegen. Die vorgeschlagene und vom Board genehmigte Änderung wird zudem auch mit der Arbeitsgruppe für Pensionen
auf deren Sitzung im Januar erörtert werden. |
Anfragen, die nach der Novembersitzung von IFRIC eingegangen sind, werden im März erörtert werden. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung des IASB.
5. Dezember 2008: Ergebnisse der 125. DSR-Sitzung
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Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 10. und
11. November 2008 seine 125.
Sitzung in Berlin ab. Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben.
Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations
Committee (RIC) mit Stand vom Dezember 2008
hier
herunterladen (28 KB). |
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Herr Prof. Dr. Gebhardt (Universität Frankfurt), Herr Reichardt (Hessische Landesbank) und Herr Dr.
Wittenbrink (Dresdner Bank) stellten dem DSR die bisherigen Ergebnisse einer von ihnen
durchgeführten Studie zur Bilanzierung von Schulden und Eigenkapital von Finanzinstituten vor. |
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Erneut diskutierte der DSR im Rahmen des Projekts Accounting for Liabilities über die vom IASB
vorgeschlagene Arbeitsdefinition für Liabilities. Zusammenfassend kam der DSR zu dem Ergebnis,
dass die derzeitige Arbeitsdefinition einer Schuld unklar ist und einer inhaltlichen Überarbeitung
bedarf. |
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Der DSR beschloss, den PAAinE-Koordinatoren vorzuschlagen, das PAAinE Projekt zur Abgrenzung
von Eigen- und Fremdkapital zu beenden. Hinsichtlich der Frage nach der Fortführung der
deutschen Arbeitsgruppe beschloss der DSR, die Arbeitsgruppe aufzulösen. |
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Der DSR besprach den Entwurf der Stellungnahme zum Exposure Draft Simplifying Earnings per
Share – Proposed amendments to IAS 33 und diskutierte Änderungsvorschläge. Diese
beschränkten sich im Wesentlichen auf redaktionelle Änderungen. Wesentliche inhaltliche
Änderungen wurden nicht vorgenommen. |
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Des Weiteren verschaffte sich der DSR einen Überblick über den aktuellen Stand des Framework
Phase B-Projektes zur Asset-Definition und beschloss eigenständige Asset-Tests auf Basis der
neuesten Definition durchzuführen. |
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Der DSR informierte sich ferner über den Stand des Projektes Consolidation. |
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Darüber hinaus bereitete der Standardisierungsrat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf
Änderungen zum IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (ED Improving Disclosures about Financial
Instruments – Proposed amendments to IFRS 7) vor. |
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Auf der Tagesordnung stand ebenfalls die Diskussion der in den letzten Wochen im Zusammenhang
mit der Finanzkrise getroffenen Entscheidungen und erfolgten Veröffentlichungen. |
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Der Standardisierungsrat entschied, das Thema Kapitalerhaltung auf die Sitzung im Januar 2009 zu
verschieben. |
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5. Dezember 2008: Änderungen im RIC
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Auf seiner letzten Sitzung hat der Vorstand des DRSC e.V. Herrn WP StB CPA Guido Fladt als Nachfolger von
Herrn WP Dr. Gerd Fey zum neuen Mitglied des Rechnungslegungs Interpretations Committees (RIC) des DRSC ernannt.
Herr Fladt, Partner der Abteilung Accounting
Services des National Office von PricewaterhouseCoopers, ist gleichzeitig Mitglied des International
Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Die vollständige Liste aller
Mitglieder
des RIC können Sie auf der Internetseite des DRSC einsehen. |
5. Dezember 2008: FASB-Kodifizierung werden ab 1. Juli 2009 neue US-GAAP
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Der US-amerikanische Standardsetzer FASB erinnert seine Anwender daran, dass ab
1. Juli 2009 die FASB-Kodifizierung der Rechnungslegungsstandards voraussichtlich
offiziell die einzige Quelle verbindlicher nicht-staatlicher US-GAAP wird. Sie
ersetzt die bestehende Literatur von FASB, AICPA und EITF
sowie damit in Verbindung stehender Organe.
Nach dem Datum wird es nur noch eine Ebene verbindlicher Rechnungslegungsliteratur geben.
Jegliche andere Literatur wird als unverbindlich angesehen. Folgende Quellen stehen Ihnen in
englischer Sprache zur Verfügung: |
5. Dezember 2008: Alert zur Finanzmarktkrise und zur Bewertung von Pensionen
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Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen
Financial Reporting Alert
veröffentlicht (in englischer Sprache, 62 KB), in dem die
Auswirkungen adressiert werden, die die volatilen
Finanzmärkte und der zunehmende Verfall der Märkte auf die
Pensions- und andere Leistungsberechnungen nach Beendigung
des Arbeitsverhältnis und auf die Angaben für ein
Unternehmen gehabt haben können und eventuell noch haben
werden. Erwägungen für die aktuelle Berichtsperiode schließen die folgenden ein: |
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Auswirkungen auf die Bilanz Vermögensbewertung und Finanzierungsstatus
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Abzinsungssatz einschließlich:
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Fragen in Bezug auf die Anleiherendite und die Wahl der Anleihe, wenn ein Unternehmen
ein hypothetisches Anleihenportfolio verwendet anstelle einer Ertragskurve, um den Absinzungssatz
für seine Pensionsverpflichtungen zu bestimmen
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Verwendung von indexbasierten Zinssätzen bei der Auswahl eines Abzinsungssatzes
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Erwartete langfristige Rendite
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Bestimmung des Pensionsaufwands die Auswirkungen, die Minderungen im Planvermögen und
Änderungen der Pensionsverpflichtungen auf die Berechnung der Amortisierung versicherungsmathematischer
Gewinne oder Verluste für das Geschäftsjahr 2009 haben können
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Bewertungszeitpunkt für das Planvermögen und die Leistungsverpflichtungen
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Angaben
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In dem Alert werden auch künftige Überlegungen für kommende Berichtsperioden erörtert.
5. Dezember 2008: PCAOB schiebt Überprüfung nicht-amerikanischer Gesellschaften auf
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Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat eine Änderung einer bestehenden
Regelung verabschiedet und eine weitere vorgeschlagene Änderung an dieser Regelung zu öffentlicher
Stellungnahme herausgegeben. Beide Änderungen beziehen sich auf die zeitliche Abfolge bestimmter Überprüfungen von
bei der PCAOB registrierten aber nicht US-basierten Prüfungsgesellschaften. Die PCAOB hat außerdem um
öffentliche Stellungnahme gebeten, welche Wege einzuschlagen sein könnten, um Umständen zu begegnen, in
denen es der PCAOB nicht möglich sein könnte, eine Überprüfung durchzuführen, weil eine Gesellschaft Bedenken hegen
könnte, dass eine solche Überprüfung die lokalen Gesetze verletzen könne.
Die englischsprachige Presserklärung der PCAOB finden Sie
hier. |
5. Dezember 2008: Kostenfreier IFRS-Webcast des AICPA am 12. Dezember
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Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA)
hat eine neue englischsprachige vierteljährliche Internetsendung zum IFRS-Übergang ins Leben gerufen: Migrating to IFRS:
A Conversion Review. Die erste Sendung der Reihe soll der erste Schritt in einem mehrstufigen Ausbildungsprozess
sein, mit dem Rechnungslegern und Finanzmanagern geholfen werden soll, auf den nötigen Stand für eine IFRS-Einführung
zu kommen. Die Sendung ist für Teilnehmer, die keinen CPE-Credit erwerben wollen, kostenfrei. Details: |
- Wann: Freitag, 12. Dezember 2008, 14:00h bis 16:30h amerikanischer Ostküstenzeit (EST)
- Registrierung:
Klicken Sie hier, um sich zu registrieren
- Titel der Sendung: IFRS 101: The Essentials
- Inhalt der Sendung: Hintergrund und Geschichte der IFRS-Konvergenzbemühungen, der neue IFRS-Fahrplan der SEC,
Zusammenfassung der kritischen Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP, Auswirkungen all dieser Änderungen auf Prüfungsgesellschaften und Unternehmen
- Kosten: Die Sendung ist kostenfrei, aber das (ebenfalls kostenfreie) Einrichten eines
CPA2Biz-Kontos ist notwendig.
5. Dezember 2008: Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise
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Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB
beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender
zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen. Die erste Gesprächsrunde wurde am
14. November 2008 in London abgehalten (Mitschrift
von Deloitte-Beobachtern). Eine zweite fand in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 statt.
Nachfolgend geben wir die
Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift
von der Gesprächsrunde in Norwalk wieder, die die Beobachter von Deloitte erstellt haben. Unsere umfassende
Seite zur Finanzmarktkrise finden Sie
hier. |
Mitschrift von der Gesprächsrunde von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise Büroräume des FASB, Norwalk (CT), 25. November 2008 |
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Am 25. November 2008 hielten IASB und FASB eine Gesprächsrunde in den Büroräumen des FASB in Norwalk (CT) zu Rechnungslegungsthemen
ab, die sich infolge der weltweiten Finanzmarktkrise ergeben. Das Ziel der Gesprächsrunde bestand darin, dass die Boards Rückmeldungen
von einer großen Zahl von Interessengruppen zu Bilanzierungsthemen erhalten, die umgehend Aufmerksamkeit erfordern, um dabei zu helfen,
das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu erhöhen.
Die wesentlichen Themen, die erörtert wurden bestanden in (1) der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte, (2) der Fair Value Option,
(3) der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sowie (4) Angaben. Nachfolgend geben wir die wichtigsten Ergebnisse der Gesprächsrunde wieder.
Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte
Der Großteil der Diskussion am Runden Tisch drehte sich um Sachverhalte im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Wertminderungsmodellen
für Gläubigertitel. Mehrere Themen wurden aufgeworfen:
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Der Sinn einer 'Wertminderung' in der Rechnungslegung wird nicht gut verstanden. Es besteht keine vereinheitlichte Definition,
und es gibe mehrere Modelle in Abhängigkeit der Art des finanziellen Vermögenswerts. |
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Auslösende Ereignisse werden nicht gut verstanden. Einige sind der Ansicht, dass die Sichtweise der Geschäftsleitung eine wesentliche
Rolle bei der Frage spielen sollte, ob ein auslösendes Ereignis aufgetreten ist. Andere deuteten an, dass sich die Sichtweise der
Geschäftsleitung ändern kann und subjektiv ist; für sich genommen sollte die Sichtweise der Geschäftsleitung kein Faktor bei der Feststellung
sein, ob ein Vermögenswert wertgemindert ist. |
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Sobald eine Wertberichtigung als sachgerecht angesehen wird, führt der Rückgriff auf verschiedene Wertminderungsmodelle für den
Ansatz im Abschluss zu Komplexität und macht es Nutzern schwer, den Abschluss zu verstehen. So werden beispielsweise Forderungen und
Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für bonitätsinduzierte Verluste geführt, während verbriefte Kredite,
die dieselben Ausstattungsmerkmale wir eine Kreditforderung haben mögen, auf den beizulegenden Zeitwert abgeschrieben werden. |
Die Teilnehmer der Gesprächsrunde tauschten verschiedene Sichtweise dazu aus, wie einige dieser Sachverhalte angegangen werden könnten.
Einige Abschlussnutzer waren Befürworter einer vollständigen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, bei der die Wertänderungen in der
Erfolgsrechnung erfasst werden. Die deuteten an, dass damit das Thema auslösender Ereignis und verschiedener Wertminderungsmodelle entfiele.
Andere (Ersteller und Prüfer) schlugen ein Modell vor, das vom Zentrum für Prüfungsqualität des US-amerikanischen Instituts der
Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) in deren
Stellungnahme an die SEC zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen
worden war (in englischer Sprache, 119 KB). Nach diesem Modell würde die Schuldverschreibung in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert
angesetzt, Kreditverluste unmittelbar erfolgswirksam erfasst und andere Veränderungen im beizulegenden Zeitwert im sonstigen vollständigen
Einkommen verbucht. Der Kreditverlust würde auf der Grundlage von Veränderungen der erwarteten Zahlungsströme berechnet, ähnlich dem in
Standard 114 verwendeten Modell. Nach diesem Vorschlag würde das sonstige vollständige Einkommen in der Gewinn- und Verlustrechnung
dargestellt, so dass die Bestandteile der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in derselben Aufstellung dargestellt werden. Die Befürworter
dieser Regelung deuteten an, dass dies Abschlussnutzern Informationen hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme der Schuldverschreibung
sowie der sonstigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts vermittle.
Diese beiden Vorschläge lösten eine Diskussion darüber aus, was sachgerechterweise in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sei.
Auch wenn die Diskussion interessant war, trug sie nicht zur Lösung der Frage bei, was der Grund für das fehlende Vertrauen in die
Kreditwirtschaft sei. Einige deuteten an, dass der Vertrauensverluste das Ergebnis davon sei, dass Anleger dem nicht trauten, was
Unternehmen in ihren Bilanzen berichtet hätten. Die deuteten an, dass das wahre Thema ein Mangel an Transparenz sei, die aber notwendig ist,
damit Anleger Anlageentscheidungen treffen könnten. Mehrere Analysten meinten, dass zusätzliche Angaben darüber, was die Unternehmen
hielten und wie die Geschäftsleitung den beizulegenden Geschäftswert einschätze, erforderlich seien. Ein Vorschlag bestand in einer Tabelle,
die nach Anlageklassen getrennt Folgendes beinhalten würde: die Anschaffungskosten, den aktuellen beizulegenden Zeitwert, den inneren Wert bzw.
einen anderen Wertmaßstab, den das Unternehmen als sachgerecht ansieht, eine Beschreibung, wie der beizulegende Zeitwert ermittelt wurde
einschließlich wesentlicher Inputfaktoren, eine Beschreibung, wie der innere Wert berechnet wurde und warum das Unternehmen der Ansicht ist,
dass die andere Bewertung sachgerecht ist. Mitglieder beider Boards deuteten an, dass es wahrscheinlich einfacher sei, ein kurzfristiges
Projekt zum Abschluss zu bringen, das sich mit Angaben befasst, als eines, das versucht, die verschiedenen Sachverhalte im Zusammenhang
mit Wertminderungen anzugehen.
Fair Value Option
Die Teilnehmer wurden gefragt, ob sie der Ansicht seien, dass die Fair Value Option weiterhin unwiderruflich sein solle. Die meisten
stimmten dieser Auffassung zu. Sie meinten, dass sie diese als Missbrauchsverhütungsvorschrift sähen, die Leute davon abhält, sie auf
ein Instrument anzuwenden, wenn dies vorteilhaft ist, und sie wieder zurückzunehmen, wenn der beizulegende Zeitwert sich zu ihrem Nachteil
entwickelt. Einige deuteten an, dass der Grund dafür, warum das Wahlrecht ursprünglich ausgeübt wurde, infolge von Änderungen
im geschäftlichen Umfeld nicht mehr bestehen mag. Wenn beispielsweise die Option zur Verringerung einer Rechnungslegungsanomalie gezogen wurde, die nicht länger besteht,
dann sollte dieses Wahlrecht nach Meinung einiger rückgängig gemacht werden können.
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
Mehrere Teilnehmer deuteten an, dass die Bewertungsleitlinien in dem Arbeitspapier, das von dem
Expertenpanel des IASB
herausgegeben worden ist, sehr nützlich seien und dass die Boards gut beraten seien, die Informationen in die verpflichtend zu berücksichtigenden
Leitlinien aufzunehmen. Ein Teilnehmer bat um Leitlinien bei der Bemessung alternativer Instrumente wie Anlagen in endfälligen Hedge Fonds. Der
Teilnehmer deutete an, dass der Stab des FASB und die Bewertungsgruppe des FASB die Probleme bei der Bewertung dieser Instrumente zuvor bereits
erörtert hätten, einschließlich der Frage, ob der Nettovermögenswert der sachgerechte Bewertungsmaßstab nach Statement 157 sei. Andere vertraten
die Ansicht, dass alle kurzfristigen Leitlinien nur darauf gerichtet sein sollten, dabei zu helfen, die Kapitalmärkte und die Transparenz
wiederherzustellen.
Angaben
Mehrere Teilnehmer nahmen Stellung zu dem o.g. Angabenvorschlag. Sie waren der Ansicht, dass Angaben ein guter Ausgangspunkt seien, sie aber
auch nach vorn gerichtete Informationen, Sensitivitäten der Veränderungen von Inputfaktoren und Unsicherheiten bei der Schätzung sehen möchten.
Andere sagten, dass die Verlängerung von Level 3 ein bedeutende Menge an guten Informationen brächte und sie diese Informationen gern für alle
Stufen der Bewertungshierarchie sehen würden.
Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Gesprächsrunde gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder
endgültige Zusammenfassung zu verstehen. |
5. Dezember 2008: Zwei IAS PLUS-Newsletter in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben folgende Veröffentlichungen erstellt:
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4. Dezember 2008: Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Dezember
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von
Montag, den 15. Dezember bis Freitag, den 19. Dezember 2008
zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen,
30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und
wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend
geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder. |
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15. bis 19. Dezember 2008, London
Montag, 15. Dezember (nur nachmittags)
Dienstag, 16. Dezember
Mittwoch, 17. Dezember (nur nachmittags)
Donnerstag, 18. Dezember
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Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fortsetzung von Mittwoch, dem 17.) |
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Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2009
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Kandidaten für eine Aufnahme in den Entwurf 2009
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IAS 18 Erträge Klärung uneindeutiger Leitlinien |
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IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Wechsel von der Neubewertungsmethode
auf die Anschaffungskostenmethode |
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Aus dem Entwurf 2007 vorgetragenen Sachverhalte und Änderungen
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Behandlung von Lohnvorauszahlungsstrafen
als eingebettete Derivate, die eng mit den Basisverträgen verbunden sind |
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses Klassifizierung als langfristig oder kurzfristig
bei wandelbaren Instrumenten |
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IAS 17 Leasingverhältnisse Klassifizierung von Leasinggeschäften über Grundstücke und Gebäude |
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Änderungssachverhalt: IFRS 3 Soll die Unterscheidung dazwischen, wie "vertragliche" und "nicht vertragliche"
kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte bei einem Unternehmenszusammenschluss angesetzt werden, wegfallen? |
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Freitag, 19. Dezember (nur vormittags)
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4. Dezember 2008: Neue Ausgabe der Single Market News
 |
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die
Ausgabe für das vierte Quartal 2008 der englischsprachigen
Single Market News
(Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge)
eingestellt. Mehrere Beiträge widmen sich der Finanzmarktkrise. |
4. Dezember 2008: Newsletter und Alert in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben folgende spanische Übersetzungen von englischsprachigen Veröffentlichungen erstellt:
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Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite zu Materialien und Veröffentlichungen in spanischer Sprache
eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.
3. Dezember 2008: CFSS-Sitzung am 10. Dezember 2008
Die europäische Beratungsgruppe
für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat angekündigt, dass die nächste Sitzung des
Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS), bei der EFRAG gemeinsam mit den europäischen Standardsetzern
tagt, am 10. Dezember 2008 in Brüssel stattfinden wird. Gefolgt wird die Sitzung von einer Sitzung des Fachexpertenausschusses
(Technical Experts Group, TEG) vom 10. bis 12. Dezember 2008. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als
Beobachter finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.
3. Dezember 2008: EU veröffentlicht konsolidierte Fassung der IFRS in deutscher Sprache
 |
Die Europäische Union hat nun auch die deutschsprachige
Fassung des
konsolidierten Texts der in der EU anzuwendenden IFRS
veröffentlicht. Sie können sich die Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission vom
3. November 2008, die an die Stelle von bislang 18 Einzelverordnungen tritt
und die Verordnung Nr. 1725/2003 vom 29. September 2003 sowie alle bis zum
15. Oktober 2008 vorgenommenen Änderungen ersetzt, aus dem Amtsblatt der
Europäischen Union
herunterladen (481 Seiten, 2.241 KB).
Hier können Sie die Verordnung in allen anderen
Amtssprachen der Europäischen Union einsehen (eine
Übersetzung ins Gälische steht noch aus). |
3. Dezember 2008: Paul Cherry als neuer SAC-Vorsitzender benannt
 |
Die Treuhänder der IASC-Stiftung (IASCF) haben Paul
Cherry für eine Amtszeit von drei Jahren, die am
1. Januar 2009 beginnt, zum Vorsitzenden des Standardbeirats
(Standards Advisory Council, SAC) ernannt. Cherry ist der
Vorsitzende des kanadischen Standardsetzers; eine Position,
die er Ende März 2009 aufgeben wird. Früher war Cherry
Vorsitzender des Standing Interpretations Committee (SIC),
des Vorgängers von IFRIC unter dem damaligen IASC. Er folgt
Professor Nelson Carvalho nach, dessen Amtszeit als
SAC-Vorsitzender Ende dieses Jahres endet. Die Treuhänder
der IASCF befinden sich im Abschluss der Wahl von zwei
stellvertretenden Vorsitzenden und der vollständigen
Mitgliedschaft des SAC und werden die Ernennungen in den
kommenden Wochen verkünden. Die Presseerklärung des IASB
finden sie
hier (in englischer Sprache, 44 KB). |
3. Dezember 2008: Breite Unterstützung für globale Standards unter Finanzvorständen
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Das International Standards Project,
ein gemeinsames Forschungsprojekt der Duke University in den Vereinigten Staaten und der
Universität von Oxford im Vereinigten Königreich, hat
einen Forschungsbericht zur Einschätzung des IASB
veröffentlicht, in dem eine Untersuchung der Ansichten von 749 Finanzleitern zu den IFRS und dem IASB vorgestellt wird. Die Studie wurde von
den Professoren Tim Buthe (Duke) und Walter Mattli (Oxford) geleitet. Die Teilnehmer an der Studie
waren hauptsächlich Finanzvorstände und Rechnungswesenleiter von Unternehmen, die an den großen
Börsen der Vereinigten Staaten (NYSE), Deutschland (Frankfurt), Frankreich (Paris-Euronext) und
dem Vereinigten Königreich (London) notiert sind. Folgende Sachverhalte wurden unter anderem untersucht: |
- Kosten-Nutzen-Einschätzungen der IFRS,
- allgemeiner Wunsch nach einem Übergang von nationalen auf internationale Rechnungslegungsstandards,
- derzeitige Stärken und Schwächen der Standardsetzung durch den IASB,
- aufkommende Themen einschließlich dem Wunsch nach einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert oder zum Marktwert.
Sie können sich den
Forschungsbericht von der Internetseite des Projekts herunterladen (in englischer Sprache, 2.792 KB).
Alle Rechte liegen bei den Autoren Buthe und Mattli.
| Einschätzung des IASB: Wesentliche Erkenntnisse aus der Studie |
- Die Finanzleiter erwarten zu einem überwältigenden Anteil, dass Rechnungslegungsstandards
zunehmend auf internationaler Ebene gesetzt werden, und eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer
unterstützt diese Entwicklung.
- Mehr als ein Drittel fragt sich dennoch, ob wahrhaft internationale Bilanzierungsregeln und
praktische Anwendungen erreichbar sind, wenn man die Unterschiede im Rechtsumfeld und in der
Geschäftskultur der verschiedenen Länder bedenkt.
- Große Mehrheiten der US-amerikanischen und europäischen Finanzleiter sehen es so, dass sich der
IASB auf eine vollständige Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hinbewegt, aber nur wenige unterstützen
diese Entwicklung.
- Die Amerikaner schätzen die Schlüsselaspekte des IASB-Standardsetzungsprozesses viel positiver ein als
die Europäer. Das schließt den Konsultationsprozess des IASB, Transparenz, Zugänglichkeit, Einbeziehung
und Rechenschaftspflicht ein.
- Deutliche Mehrheiten sowohl der amerikanischen als auch der europäischen Finanzleiter glauben, dass
die Qualität und die Effektivität der International Financial Reporting Standards (IFRS) des IASB hoch
sind. Gleichzeitig sehen viele die Komplexität und die Einführungskosten als hoch oder zu hoch an, und
mehr als 60 Prozent der Befragten war der Meinung, dass die Kosten für einen Wechsel auf IFRS bis jetzt
den Nutzen überwiegen.
- Börsennotierte Unternehmen, die erwarten, von einem sich in der Entwicklung befindlichen Standard
betroffen zu sein, und die trotzdem ihre Sichtweise nicht dem IASB kommunizieren, begründen ihre Inaktivität
oft damit, dass sie erklären, nicht der Meinung zu sein, dass ihre Stellungnahme zu irgendwelchen Änderungen
der Vorschriften im Standardentwurf führen würde.
- US-Amerikanische Unternehmen, die sich in den Standardsetzungsprozess einbringen, schätzen wichtige Arten
oder Kanäle der Einbringung deutlich anders ein als ihre Europäischen Pendants. 93 Prozent der amerikanischen
Finanzleiter sind beispielsweise der Meinung, dass die Einreichung von Stellungnahmen ein effektives Mittel ist,
aber nur 51 Prozent der Europäer sind derselben Ansicht.
- Überwältigende Mehrheiten sind der Ansicht, dass eine frühe Einbringung in den Standardsetzungsprozess der
Schlüssel ist.
|
2. Dezember 2008: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachbeirats
 |
Die ursprünglich für heute geplante öffentliche Telefonkonferenz des Fachexpertenrats (Technical Experts
Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory
Group, EFRAG) ist verschoben worden. Neue Termine sind Donnerstag, der 4. Dezember (16:00h-17:00h und
18:30h-19:00h Brüsseler Zeit) und Freitag, der 5. Dezember (9:00h-10:00h Brüsseler Zeit). Die genaue Agenda
ist noch nicht festgelegt. Details finden Sie auf der
Internetseite
von EFRAG. |
2. Dezember 2008: Accounting Roundup
Ausgabe November 2008
Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.
2. Dezember 2008: Newsletter und Alert in spanischer Sprache
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben folgende Veröffentlichungen erstellt:
|
2. Dezember 2008: iGAAP 2009 Ein Leitfaden zu den IFRS
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Die neue Veröffentlichung von Deloitte iGAAP 2009 – A guide to IFRS
ist der definitive Leitfaden zur globalen Anwendung der
IFRS. Dieses 2.700 Seiten umfassende Buch bietet
grundlegende und relevante Leitlinien zu einer großen
Bandbreite von Themen und dazu Schlüsselerwägungen für
Berichtseinheiten verbunden mit klaren und eindeutigen
Erklärungen der IFRS-Vorschriften. Zur weiteren
Unterstützung gibt es Kommentare von Experten insbesondere
für Fälle, in denen in den IFRS keine Aussage getroffen
wird, sie uneindeutig oder unklar sind. Darüber hinaus
bietet der Leitfaden eine Fülle von erläuternden Beispielen,
um zu zeigen, wie die Standards in der Praxis funktionieren. |
iGAAP 2009 A guide to IFRS kann on-line bei Lexis-Nexis unter
www.lexisnexis.co.uk/deloitte oder telefonisch
unter +44 (0) 845 370 1234 erworben werden. Der Preis beträgt £85, ISBN 9780754535836, Produkt-Code DIGGI.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre
(in englischer Sprache, 246 KB), in der sich auch Informationen zu anderen Deloittepublikationen zu den IFRS und
UK-GAAP finden, die über Lexis-Nexis zu erhalten sind. Unter anderem wird auf folgende englischsprachige Deloitteveröffentlichungen
verwiesen:
 |
iGAAP 2009 IFRS reporting in the UK (IFRS-Bilanzierung im Vereinigten Königreich) |
 |
iGAAP 2009 Financial statements for UK listed groups (Abschlüsse für börsennotierte Konzerne im Vereinigten Königreich) |
 |
iGAAP 2008 Financial instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 explained (Erläuterungen zu IAS 32, IAS 39 und IFRS 7) |
 |
ukGAAP 2009 Financial reporting for UK unlisted entities (Finanzberichterstattung für nicht börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich) |
 |
ukGAAP 2009 Financial statements for UK unlisted groups (Abschlüsse für nicht börsennotierte Konzerne im Vereinigten Königreich) |
|
2. Dezember 2008: IAS Plus-Newsletter zu IFRIC 17 zu Sachausschüttungen
 |
Das Global IFRS Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu
IFRIC 17: Eine
neuen Interpretation zu Sachausschüttungen
herausgegeben (in englischer Sprache, 104 KB).
Die Interpretation war am 27. November 2008 herausgegeben worden
und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009
beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. IFRIC 17 ist auf anteilige Sachdividenden
anzuwenden mit Ausnahme von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle.
Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden
Sie hier.
Sie können sich auch für ein kostenfreies
Emailabonnement
eintragen. |
2. Dezember 2008: Los IFRS en el sector inmobiliario
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben die folgende Publikation veröffentlicht::
Dabei handelt es sich um die spanische Übersetzung der englischsprachigen Publikation
|
Tabla de Contenidos
- Desafíos y oportunidades en el sector inmobiliario
- La hoja de ruta
- Dos enfoques para la conversión
- Más que contabilidad e información financiera
- Problemas técnicos de contabilidad para las compañías del sector inmobiliario
- Suavizando la transición
- Es tiempo para el liderazgo
- Recursos & Contactos
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Inhalt
- Herausforderungen und Möglichkeiten in der Immobilienbranche
- Der IFRS-Fahrplan
- Zwei Übergangsansätze
- Mehr als Bilanzierung und Berichterstattung
- Branchenspezifische Bilanzierungsfragen im Immobiliensektor
- Erleichterung des Übergangs
- Zeit für Führungsstärke
- Materialien & Kontakte
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2. Dezember 2008: Basel-Komitee schlägt Fair-Value-Leitlinien vor
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Das Basel-Komitee zur Bankenaufsicht hat zur Stellungnahme zu vorgeschlagenen Aufsichtsleitlinien
für die Einschätzung der Fair-Value-Praxis von Banken in Bezug auf Finanzinstrumente eingeladen.
Die Kommentierungsfrist endet am 6. Februar 2009. Die Leitlinien sollen dabei helfen,
die Schärfe der Bewertungsprozesse der Banken einzuschätzen und Verbesserungen im Risikomanagement
und in der Kontrollpraxis zu fördern. Mit den Leitlinien wird eine der Schlüsselempfehlungen
für die Stärkung der Transparenz und der Bewertung unterstützt, die im Bericht des
Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) zur Stärkung der Widerstandskraft von
Märkten und Instituten vom April 2008 benannt worden waren. |
Die wesentlichen Prinzipien in den vom Basel-Komitee vorgeschlagenen Leitlinien sind die folgenden:
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streng geführte Bewertungsprozesse, |
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Verwendung verlässlicher Daten und gestreuter Informationsquellen, |
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unabhängige Überprüfungs- und Bestätigungsprozesse, |
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Bericht über Bewertungsunsicherheiten intern und an externe Interessengruppen, |
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Einheitlichkeit in der Bewertungspraxis für Risikomanagement und Berichterstattung und |
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strenge Aufsicht über die Bewertungspraxis von Banken. |
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Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen in englischer
Sprache zur Verfügung:
1. Dezember 2008: Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachbeirats
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Morgen, am 2. Dezember 2008 wird der Fachbeirat (Technical Experts
Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory
Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die
Telefonkonferenz einzuwählen - Details dazu finden Sie auf der
Internetseite
von EFRAG. Folgende Themen werden besprochen: |
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Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu den Änderungen an IAS 39 bezüglich der Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten:
Datum des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen |
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Finalisierung einer EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf jährlicher Änderungen an den IFRS 2008 |
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Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu aufgegebenen Geschäftsbereichen |
1. Dezember 2008: Auswirkungsanalysen zu zwei Standards und zwei Interpretationen
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Auf der Seite der Generaldirektion Binnenmarkt
und Dienstleistungen stehen die Auswirkungsanalysen zu vier IASB- und IFRIC-Verlautbarungen zur Verfügung. In allen Fällen
kommen die Dienstleistungsstellen der Kommission zu dem Schluss, dass der Nutzen einer Übernahme für die Anwendung in Europa
die Kosten überwiegt. Folgende Verknüpfungen bringen Sie zu den
englischsprachigen Auswirkungsanalysen, denen jeweils die
Übernahmeempfehlung von EFRAG beigefügt ist: |
1. Dezember 2008: Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP
Das
IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum
neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update. Diese sollen an
Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten
Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten
– etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum
von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. Die dritte Sendung dieser Reihe wurde kürzlich
ausgestrahlt.
1. Dezember 2008: 17 Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU
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EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom 28. November 2008 herunter (in englischer Sprache, 91 KB). Derzeit wurden
die folgenden 17 IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (für drei steht die EFRAG-Empfehlung aus,
für acht die ARC-Empfehlung): |
Standards
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS neu strukturierter Standard (2008) |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
Interpretationen
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
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IFRIC 13 Kundentreueprogramme |
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IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
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IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
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IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
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IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer |
Änderungen
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IFRS 1 und
IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens |
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IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007) |
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IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) |
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
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IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren |
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IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte |
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Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007 |
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