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IFRS-Nachrichten – August 2008

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

30. August 2008: IASB-Webcast zum aktuellen Stand beim IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

Vor sechs Monaten (im März 2008) begann der Board mit der erneuten Erörterung seines Standardentwurfs zu einem IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU). Der IASB-Direktor für die Standards für nicht börsennotierte Unternehmen, Paul Pacter, wird im Rahmen einer live ausgestrahlten Internetpräsentation einen Überblick über den aktuellen Stand der Erörterungen sowie über die ausstehenden Sachverhalte geben. Die Präsentation findet am 10. September 2008 statt. Im Anschluss an die Präsentation werden die Teilnehmer die Möglichkeit haben, Fragen online zu stellen, die dann direkt beantwortet werden. Da die Fragen nur auf diese Weise gestellt werden können, wird es zu Beginn der Veranstaltung eine Einweisung geben. Paul Pacter wird v.a. auf folgende Sachverhalte eingehen:

 

bullet Warum wird ein IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen benötigt?
bullet Was sind die Vorschläge des IASB?
bullet Was sind die wesentlichen Sachverhalte, die sich aus den Stellungnahmen und den Feldtests ergeben haben?
bullet Was bleibt zu tun?
bullet Wie wir die IASC-Stiftung bei der Umsetzung behilflich sein?

 

Um den Interessenten in verschiedenen Zeitzonen entgegen zu kommen, wird der IASB den Webcast zweimal einrichten:

 

bullet am 10. September 2008 um 11 Uhr deutscher Zeit
bullet am 10. September 2008 um 16 Uhr deutscher Zeit

 

Die Teilnahme an der Internetpräsentation ist kostenfrei, Sie müssen sich allerdings für die Teilnahme anmelden. Dies können Sie ab sofort bis zur Präsentation jederzeit tun. Wenn Sie sich jetzt anmelden, werden Sie von dem Provider an die Präsentation kurze Zeit vorher erinnert. Sobald Sie anmeldet sind, erhalten Sie einen Link mit dem Zugang zur Internetpräsentation. Sie müssen sich unabhängig davon anmelden, ob Sie der Präsentation lediglich über das Telefon zuhören oder die Präsentation im Internet verfolgen und nebenbei am Telefon zuhören wollen. Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.

 

 

29. August 2008: Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses

Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 8. und 9. September 2008 in Brüssel stattfinden. Die Sitzung steht Beobachtern offen, die sich bis zum 5. September 2008 anmelden können (Details in der Presseerklärung von EFRAG). Folgende Themen werden erörtert:

 

bullet IFRIC 16
bullet die Änderungen an IAS 39
bullet das IASB-Projekt zu Konsolidierung
bullet die IASB-Entwürfe zu den jährlichen Verbesserungen und zum Ergebnis je Aktie
bullet der CESR-Entwurf zu beizulegenden Zeitwerten und damit in Zusammenhang stehenden Angaben
bullet der PAAinE-Entwurf eines Diskussionspapiers zur Erfolgsberichterstattung
bullet die Agenda der Konvergenzprojekte des IASB (mit Vertretern des IASB)

 

 

29. August 2008: AICPA unterstützt IFRS-Fahrplan der SEC

Das US-amerikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat eine Verlautbarung (in englischer Sprache, 40 KB) zur Unterstützung des IFRS-Fahrplans der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) veröffentlicht. Darin heißt es, der IFRS-Fahrplan „stelle einen wichtigen Entwicklungsschritt in dem Prozess dar, der nach Meinung des AICPA schließlich zum Übergang von US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf internationale Rechnungslegungsstandards für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen führen wird.“

 

 

29. August 2008: Heads Up-Newsletter zum IFRS-Fahrplan der SEC

In der Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 28. August 2008 mit dem Titel On the Road to IFRSs (Auf dem Weg zu IFRS, in englischer Sprache, 190 KB) wird die jüngste Entscheidung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) erörtert, die den Vorschlag eines „Fahrplans“ zur IFRS-Einführung in den Vereinigten Staaten veröffentlichen will. Im Fahrplan ist folgendes vorgesehen:

 

bullet bestimmten US-amerikanischen Emittenten soll das Wahlrecht gegeben werden, IFRS in ihren Abschlüssen auf Formblatt 10-K für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 enden, zu verwenden, und
bullet es sollen sieben Meilensteine definiert werden, bei deren Erreichen die SEC entscheiden kann, eine verpflichtende Anwendung von IFRS für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2014 enden, vorzuschreiben.

 

 

29. August 2008: IASC-Stiftung veröffentlicht neuen Leitfaden zu IFRS-Taxonomie

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen englischsprachigen Leitfaden mit dem Titel IFRS Taxonomy Guide 1.00 – All you need to know about the IFRS Taxonomy as a preparer, supervisor, software developer (Alles, was Sie über die IFRS-Taxonomie als Ersteller, Supervisor oder Software-Entwickler wissen müssen) veröffentlicht. Der Leitfaden kann kostenfrei von der Internetseite der IASCF heruntergeladen werden.

 

 

29. August 2008: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die Augustausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören IFRS-Angaben im Lagebericht und die Auswirkungen der vorgeschlagenen Definition eines öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmens (Publicly Accountable Enterprise, PAE) auf die folgenden Bereiche:

 

bullet profitorientierte, nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen,
bullet gemeinnützige Organisationen,
bullet Pensionspläne.

 

Wie immer ist auch eine Zusammenfassung der neuesten IFRS-Ereignisse enthalten.

 

bullet Countdown-Newsletter in englischer Sprache (445 KB)
bullet Countdown-Newsletter in französischer Sprache (544 KB)
bullet IAS PLUS-Länderseite Kanada

 

 

28. August 2008: Weitere Informationen über den IFRS-Fahrplan der SEC

Bei einer Rede während der öffentlichen Sitzung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), auf der die SEC vereinbarte, einen Plan für den Weg hin zu einer Anwendung der IFRS durch US-amerikanische, bei ihr registrierte Unternehmen vorzuschlagen, äußerte sich Kommissarin Elisse B. Walter zu verschiedenen Aspekten des noch zu veröffentlichen Vorschlags. Einer ihrer Punkte war, dass die Unternehmen, die sich für eine freiwillige vorzeitige Anwendung entscheiden, ihren Abschlüssen eine Überleitung der IFRS-Zahlen auf US-GAAP beifügen sollen müssten. Dies sei notwendig, weil die SEC letztlich zu der Entscheidung kommen könne, dass sie US-amerikanischen nicht vorschreiben wird, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen, oder zumindest diese Vorschrift zeitlich hinauszögern könne. Die vollständige Rede von Kommissarin Walter in englischer Sprache finden sie hier; wir übersetzen nachfolgend einen Auszug für Sie.
Am wichtigsten ist, dass wir immer daran denken, dass niemand genau sagen kann, was die Zukunft bringen wird. Ich bin der festen Meinung, dass wir uns auch auf die Alternative vorbereiten müssen, dass die SEC entscheiden wird, die IFRS nicht für US-amerikanische Emittenten zu übernehmen oder zuzulassen. Wie die Meilensteine zeigen, die auf dieser Veranstaltung zum IFRS-Fahrplan vorgestellt wurden, gibt es bedeutende Hürden, die in den nächsten drei Jahren überwunden werden müssen, damit die SEC sich entscheidet, IFRS-Abschlüsse auch von US-amerikanischen Emittenten zu akzeptieren. Daher unterstütze ich auf jeden Fall den Überleitungsvorschlag, der auch als Alternativvorschlag B für die vorzeitige Anwendung bekannt ist. Nach Alternativvorschlag B wäre eine Überleitung solange zur Verfügung zu stellen, bis die SEC weitere Entscheidungen hinsichtlich der Anwendung von IFRS durch US-Emittenten fällt. Ich glaube, dass dieser Überleitungsvorschlag extrem wichtig ist – damit wird die Vergleichbarkeit erhöht, und US-amerikanischen Anlegern ist es eine Hilfe beim Übergang, zu sehen, wie US-Unternehmen ihre Abschlüsse nach IFRS aufstellen. Ich halte die Überleitung auch für unabdingbar, weil so Unternehmen, die IFRS vorzeitig anwenden, einen Weg zurück zu US-GAAP haben, wenn die SEC entscheidet, 2011 die IFRS nicht einzuführen.

 

 

28. August 2008: IDW äußert sich zum IESBA-Entwurf zur Unabhängigkeit

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 79 KB) an den internationalen Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Meinung vertreten, dass die Erbringung interner Revisionsdienstleistungen die Unabhängigkeit des Prüfers nicht beeinträchtigt, wenn diese unwesentlich sind. Die Vorschläge des IESBA zur Stärkung der Unabhängigkeit des Prüfers vom 30. Mai 2008 sehen keine derartige Ausnahme vor.

 

 

28. August 2008: SEC schlägt IFRS-Fahrplan für US-amerikanische, bei ihr registrierte Unternehmen vor

In unserer Nachricht vom 25. August 2008 hatten wir über die Erwägungen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) berichtet,  zur Stellungnahme zu einem IFRS-Fahrplan für US-amerikanische Unternehmen aufzurufen. Es liegen jetzt weitere Informationen vor. Am 27. August hat die SEC dafür gestimmt, zu dieser öffentlichen Stellungnahme zu einem "Fahrplan" aufzufordern, nach dem es möglich sein könnte, dass US-amerikanische Emittenten ab 2014 die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden. Derzeit müssen US-Emittenten US-GAAP anwenden, obwohl ausländische Emittenten (von denen es etwa 1.100 aus 52 Rechtskreisen gibt) IFRS anwenden dürfen. Der Vorschlag sieht eine verpflichtende IFRS-Übernahme durch US-Emittenten vor, die in Abhängigkeit von der Größe der Unternehmen in drei Phasen von 2014 bis 2016 erfolgen könnte:

 

bullet 2014 für große Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen,
bullet 2015 für alle anderen Teilnehmer des beschleunigten Verfahrens,
bullet 2016 für alle anderen bei der SEC registrierten Unternehmen.

 

Nach dem Vorschlag wäre auch einer begrenzten Gruppe von großen US-Emittenten (abhängig von Branche und Größe) die freiwillige vorzeitige Anwendung der IFRS für Berichtsperioden gestattet, die nach dem 15. Dezember 2009 beginnen (Einreichung bei der SEC 2010). Die verpflichtende IFRS-Übernahme im Jahr 2014 ist allerdings kein Automatismus. 2011 würde die SEC die Fortentwicklung der IFRS anhand bestimmter festgesetzter Meilensteine prüfen und entscheiden, ob die Übernahme 2014, später oder gar nicht erfolgen soll. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung der SEC. Die SEC hat den vollständigen Text des Vorschlags noch nicht auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. Ab Veröffentlichung des Vorschlags im Federal Register gilt eine 60-tägige Kommentierungsfrist. Das US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI) hat ebenfalls eine Presseerklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 27 KB), in der es heißt: "Das FEI unterstützt die heutige Entscheidung der SEC, einen Fahrplan vorzuschlagen, nach dem US-Emittenten Abschlüsse einreichen können, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt wurden."

 

 

28. August 2008: SEC verabschiedet neue Angaberegelungen für ausländische Unternehmen

Am 27. August 2008 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einstimmig dafür gestimmt, die Angaberegelungen für ausländische Unternehmen, die Wertpapiere in US-amerikanischen Märkten anbieten, zu aktualisieren und zu modernisieren. Derzeit gibt es rund 1.100 bei der SEC registrierte ausländische Emittenten und 700 andere ausländische Unternehmen, deren Wertpapiere außerbörslich und ohne Registrierung bei der SEC gehandelt werden: Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie hier. Drei Pakete von Änderungen wurden verabschiedet.
Verbesserung der Berichterstattung durch ausländische Emittenten. Die Frist für die Einreichung von Abschlüssen ausländischer Emittenten wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Die Änderungen sehen auch vor, dass ausländische Emittenten ihre Berechtigung, spezielle Formulare zu nutzen und spezielle Regeln anzuwenden, die für ausländische Emittenten zur Verfügung stehen, nur einmal im Jahr prüfen müssen und nicht fortlaufend. Weiterhin sollen die Angaben verbessert werden, die ausländische Emittenten den Anlegern hinsichtlich Wechsel ihres Prüfers und Unstimmigkeiten mit ihrem Prüfer zur Verfügung stellen. Außerdem werden durch die Änderungen die Formulare für die Jahresabschlüsse und die Registrierung, die von ausländischen Emittenten verwendet werden, geändert, um bestimmte Angaben in diesen Formularen zu verbessern.

 

Ausnahme von der Registrierung. Nach Abschnitt 12g3 der Exchange Act Rule sind ausländische Emittenten von einer Registrierung ihrer Wertpapiere ausgenommen, wenn sie der SEC bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, die außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht werden. Die entsprechenden Wertpapiere können dann dann ohne Registrierung in den Vereinigten Staaten außerbörslich gehandelt werden. Derzeit nutzen rund 700 Unternehmen diese Ausnahme – eine Auflistung in englischer Sprache finden Sie hier (389 KB). Nach den neuen Regelungen entfallen die derzeitige schriftliche Beantragung und Einreichung weiterer Unterlagen in Papierform, indem ausländische Emittenten automatisch von Abschnitt 12(g) ausgenommen werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Wie gegenwärtig auch der Fall ist müssen die Emittenten auch weiterhin ihre Wertpapiere unter dem Exchange Act registrieren lassen, damit diese an einer nationalen Wertpapierbörse notiert oder außerbörslich im US-amerikanischen Freiverkehrshandel gehandelt werden.

 

Grenzübergreifende Unternehmenszusammenschlüsse und Bezugsrechtemissionen. Die SEC verabschiedete Änderungen, mit denen die Nutzbarkeit von Ausnahmen für Unternehmenszusammenschlüsse, Übernahmeangebote und Bezugsrechtemissionen ausgeweitet und verbessert werden soll. Gleichzeitig sollen durch diese Änderungen Anbieter und Emittenten ermutig werden, US-amerikanischen Wertpapierinhabern zu gestatten, an diesen Transaktionen unter den gleichen Bedingungen teilzunehmen wie andere Wertpapierinhaber. Die SEC stimmte außerdem dafür, Interpretationsleitlinien zu verschiedenen Themen zur Verfügung zu stellen, die in der Praxis grenzüberschreitender Transaktionen oft zu Fragen führen.

 

 

27. August 2008: FMA und OeNB legen Forderungen zur Verbesserung der Finanzmarktaufsicht in Österreich vor

Nach der institutionelle Aufsichtsreform, die mit 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, haben die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zwei Forderungspakete geschnürt, die Schwachstellen im Aufsichtsrecht beseitigen sollen: Ein „Off-Balance-Paket", das jene bilanzrechtlichen Schlupflöcher schließen soll, die zu den Problemfällen und Turbulenzen der vergangenen Jahre beigetragen haben, und ein „Aufsichtspaket", das der Aufsicht helfen soll, das Recht noch effizienter und effektiver durchzusetzen. Folgende Forderungen hinsichtlich der Bilanzierung und Aufsicht von Stiftungsmodellen, derivativen Produkten und Hedging sowie Garantien werden von der FMA und der OeNB im Rahmen des Off-Balance-Pakets geltend gemacht:
bullet Transaktionen mit Stiftungen, ABS- und Off-Shore-SPV sowie Conduits: Die Konstruktionen müssen gegenüber der Aufsicht offen gelegt, in die Bilanz einbezogen und dem Risikomanagement der Bank unterworfen werden. Wird dem nicht nachgekommen, so kann die Aufsicht bei Eigenmittelkonstruktionen deren Anerkennung verweigern.
bullet Bei Derivaten und ähnlichen Produkten sollte die Bilanzierung nicht mehr off-balance erfolgen. Der konkrete Wert ist generell – und nicht erst bei Verlustrealisierung – in der Bilanz zu erfassen, und es bedarf klarer Regelungen, welche Instrumente zum aktuellen Marktwert und welche zu historischen Anschaffungskosten zu bewerten sind. Hedging – also Sicherungsgeschäfte mit Derivaten – muss effektiv sein und dokumentiert werden.
bullet Auch für die Bilanzierung von Garantien besteht ein Bedarf an klareren gesetzlichen Regelungen.

 

Wesentlich ist, dass sich die neuen Regelungen so weit wie möglich am international anerkannten Rechnungslegungsstandard IAS 39 orientieren.

 

Weitere Informationen zu den Forderungen von FMA und OeNB finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung (46 KB).

 

 

27. August 2008: IT-Auswirkungen einer IFRS-Anwendung für US-Unternehmen

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte Consulting LLP (haben eine Broschüre veröffentlicht, in der sie die IT-Auswirkungen für US-amerikanische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Wechsel auf IFRS untersuchen. Zu den abgedeckten Themen gehören:

 

bullet die Beurteilung der möglichen IT-Auswirkungen
bullet die Frage, wie sich Unternehmen auf systemtechnische Änderungen im Zusammenhang mit der IFRS-Übernahme vorbereiten können
bullet wesentliche Unterschiede zwischen den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) und IFRS und deren systemtechnische Bedeutung
bullet wesentliche IFRS-Themen, die bei Unternehmen rund um die Welt eine Rolle gespielt haben

 

Sie können die Publikation IT-Auswirkungen einer IFRS-Anwendung für US-Unternehmen hier herunterladen (in englischer Sprache, 276 KB).

 

 

27. August 2008: Deloitte tritt als Hauptsponsor der Konferenz IFRS 2008/09 auf

Deloitte ist Hauptsponsor der Konferenz IFRS 2008/9 – Strategische Richtung und praxisrelevante Auslegung, die am Mittwoch, den 12. November 2008, in London stattfinden wird. Zu den Rednern dieser Jahreskonferenz gehören der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, der die Eröffnungsrede halten und zum offenen Dialog bereitstehen wird, sowie die Deloitte-Partner Ken Wild und Veronica Poole. Zu den auf der Konferenz abgedeckten Themenblöcken gehören die Prioritäten in der Rechnungslegung aus Sicht der Analysten, Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) zu Risikoangaben, Bewertungen und außerbilanziellen Vehikeln, die IFRS aus Sicht des Berufsstands der Prüfer, Bewertungen im Lichte der Finanzmarktkrise, die IFRS im kommenden Jahr, die Auswirkungen der IFRS auf die Geschäftsführung und die Prüfer, die Komplexität der Standards sowie die Wechselwirkung von IFRS und Regulierung. Für weitere Informationen einschließlich des genauen Ablaufs verweisen wir auf die Seite der Konferenz www.iflr.com/ifrs08.

 

 

26. August 2008: Wir nehmen Stellung zu einem IAASB-Vorschlag

Deloitte hat unlängst eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 42 KB) an den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dem vorgeschlagenen internationalen Standard zu Beratungsaufträgen (International Standard on Assurance Engagements, ISAE) 3402 Berichte über die Beratung bei Kontrollen eines Dienstleistungsunternehmens eingereicht. Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen an den IAASB seit 2004 finden Sie hier.

 

 

26. August 2008: Börse in Johannesburg fordert von Prüfern 800 Stunden IFRS-Erfahrung

Die Johannesburger Börse (Johannesburg Stock Exchange, JSE) hat ihre Vorschriften für eine Börsennotierung dahingehend verschärft, dass alle unabhängigen Prüfungsgesellschaften, die ein börsennotiertes Unternehmen prüfen, über erfahrene IFRS-Experten verfügen müssen und sich bei der JSE registrieren lassen müssen. Folgende Punkte sind durch die neue JSE-Verlautbarung geregelt:

 

bullet Einrichtung eines JSE-Registers für Prüfungsgesellschaften und ihre IFRS-Berater,
bullet Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, die ein börsennotiertes Unternehmen prüfen will, dass sie bei der JSE registriert sein muss,
bullet Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, dass mindestens drei ihrer Prüfer individuell bei der JSE registriert sein müssen,
bullet Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, dass mindestens einer ihrer IFRS-Berater (egal ob extern oder zur Gesellschaft gehörig) bei der JSE registriert sein muss; die Rolle des IFRS-Beraters beinhaltet „fachliche Hilfestellung und Beratung, die das Prüfungsurteil unterstützen“,
bullet Vorschrift, dass die IFRS-Berater eine festgelegte Anzahl von Stunden „mit der Durchführung praktischer und interpretativer IFRS-Beratung innerhalb der letzten 12 Monate verbracht haben, um über ein umfassendes Arbeitswissen in Bezug auf die IFRS zu verfügen“;
bullet wenn der IFRS-Berater eine Einzelperson ist, sind 800 Stunden IFRS-Erfahrung in den letzten zwölf Monaten vorgeschrieben,
bullet wenn der IFRS-Berater eine von zwei Personen ist, die gemeinsam als IFRS-Beratungsgruppe arbeiten, muss jede dieser Einzelpersonen über 500 Stunden IFRS-Erfahrung in den letzten zwölf Monaten vorweisen können.

 

Die JSE schreibt den an ihr notierten Unternehmen vor, dass sie die IFRS anwenden müssen, und fordert von den Prüfungsgesellschaften die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards. Die geänderten Vorschriften für die Börsennotierung können Sie hier einsehen (169 KB). Alle Vorschriften für die Börsennotierung finden Sie hier im Überblick. Außerdem haben wir für Sie eine neue Länderseite Südafrika eingerichtet, auf der Sie weitere Nachrichten zur Rechnungslegung in Südafrika finden.

 

 

25. August 2008: IASB bietet Gesprächsrunden zu Konsolidierung an

Im April 2008 hatte das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) den IASB zur Verbesserung der Rechnungslegung von nicht konsolidierten Unternehmen gedrängt (Details finden Sie auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise). Als Reaktion darauf hat der IASB entschieden, die Ausführung seines Konsolidierungsprojekts dadurch zu beschleunigen, dass man direkt in die Entwurfsphase eines Ersatzstandards für IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse und SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften eintreten wolle. Um dennoch die öffentliche Meinung frühzeitig einzuholen und berücksichtigen zu können, bietet der IASB nun eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch zu Konsolidierungsfragen an.
Erste Gesprächsrunde am 17. September 2008
bullet Teilnehmer aus den Beratungsgruppen des IASB
bullet Überarbeiteter Entwurf des Stabs wird kurz vor der Gesprächsrunde zur Verfügung gestellt
bullet Interessierte Parteien können sich als Beobachter anmelden
bullet Übertragung im Internet
bullet Ort und Zeit werden noch bekanntgegeben und angemeldeten Beobachtern per E-mail mitgeteilt

 

Zweite Gesprächsrunde Ende September 2008 in Nordamerika
bullet Weitere Informationen werden noch bekanntgegeben

 

Weitere Gesprächsrunden

bullet Bei genügend Interesse beabsichtigt der IASB, weitere Gesprächsrunden anzubieten, die allen interessierten Parteien mit entsprechendem Fachwissen offen stehen sollen
bullet Eine Registrierung als Interessent ist per E-mail unter vblackburn@iasb.org (Betreff: round table consolidation) möglich
bullet Ort und Zeit werden noch festgelegt

 

Weitere Informationen können Sie der englischsprachigen Presseerklärung des IASB entnehmen. Wir werden Sie auf IAS PLUS über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

 

 

25. August 2008: IDW äußert sich zu Sozialleistungen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) in zwei englischsprachigen Schreiben zum Thema Sozialleistungen Stellung genommen:

 

bullet Ein Schreiben (78 KB) gilt dem Konsultationspapier zu Fragen des Ansatzes und der Bewertung;
bullet ein Schreiben (74 KB) enthält die Stellungnahme zum Entwurf IPSAS 34 Sozialleistungen: Angaben zu Barüberweisungen an Einzelpersonen oder Haushalte (Social Benefits: Disclosures of Cash Transfers to Induviduals or Households).

 

 

25. August 2008: IFRS Insights – 3. Ausgabe des Newsletters von Deloitte USA

Unsere amerikanischen Kollegen haben die dritte Ausgabe ihre IFRS Insights-Newsletter veröffentlicht. Sie soll den wachsenden Bedarf US-amerikanischer Unternehmen hinsichtlich aktueller Informationen zu Entwicklungen in den IFRS und die wachsende Nachfrage nach IFRS-Umsetzungshinweisen abdecken. Die neue Publikation stellt sich diesem Informationsbedarf, indem sie die neuesten Entwicklungen in den IFRS aufzeigt, praktische Ratschläge für Unternehmen bietet, die IFRS anwenden wollen, den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds darstellt und auf relevante Werkzeuge und Ressourcen verweist. Laden Sie sich die dritte Ausgabe der IFRS Insights herunter (in englischer Sprache, 536 KB). Sie können den Newsletter auch direkt abonnieren.

 

 

25. August 2008: SEC wird IFRS-Fahrplan für US-amerikanische, bei ihr registrierte Unternehmen erwägen

Auf ihrer öffentlichen Sitzung am Mittwoch, den 27. August 2008, wird die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) in Erwägung ziehen, ob öffentliche zur Stellungnahme zu einem Plan ('Fahrplan') aufgerufen werden soll, nach dem die USA inländischen, bei ihr registrierten Unternehmen die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) anstelle der US-amerikanischen allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätze (US Generally Accepted Accounting Principles, US GAAP) für ihre Berichterstattung gegenüber der Kommission gestatten würde. Bereits zu Beginn des Jahres hatte die SEC damit begonnen, ausländischen, bei ihr registrierten Unternehmen die Anwendung der IFRS ohne das Erfordernis einer Überleitung auf US-GAAP-Zahlen zu gestatten. Nachfolgend geben wir den Tagesordnungspunkt wieder, wie er sich in der Ankündigung der Sitzung findet (in englischer Sprache):
Die Kommission wird erwägen, einen Fahrplan hinsichtlich der möglichen Verwendung von bei ihr eingereichten Abschlüssen vorzuschlagen, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards ('IFRS') wie vom International Accounting Standards Board herausgegeben erstellt wurden. Als Teil des Fahrplans wird die Kommission auch in Erwägung ziehen, ob man Änderungen bei verschiedenen Regelungen und Formblättern vorschlagen solle, die einer begrenzten Zahl von US-Emittenten eine vorzeitigen Anwendung der IFRS gestatten würde.

 

 

24. August 2008: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 4. und 5. September 2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 4. und 5. September 2008, in den Räumen des IASB in London zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

 

 

4. und 5. September 2008, London

 

Donnerstag, den 4. September 2008

 

bullet Einführung
bullet D23 Sachdividenden an Eigentümer
bullet D24 Kundenbeiträge
bullet Überprüfung der in der Juliausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen
bullet Zeitlicher Nutzenverlauf auf Seiten des Nutzers
bullet Bilanzierung nachlaufender Provisionen
bullet Vom Eigenkapital abziehbare Transaktionskosten

 

Freitag, den 5. September 2008 (nur vormittags)

 

bullet Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
bullet Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte
bullet Wertpapiere, die Beschränkungen unterliegen
bullet IAS 19 und IFRIC 14 – Annahme einer gleichbleibenden Belegschaft
bullet Regulierte Vermögenswerte und Schulden
bullet Administrativer Sitzungsteil
bullet Stand der Arbeiten

 

 

23. August 2008: PCAOB per Gerichtsentscheid als verfassungsgemäß eingestuft

Am 23. August 2008 hat das US-amerikanische Berufungsgericht für den Rechtskreis District of Columbia seine Entscheidung im Fall Free Enterprise Fund et al vs. Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) freigegeben. Der Free Enterprise Fund hatte die Rechtmäßigkeit des PCAOB unter der Verfassung in Frage gestellt. Richter Rogers verfasste die Begründung des Gerichts, Richter Kavanaugh stimmte dagegen. Nachfolgend ein Ausschnitt aus der Begründung:

 

Wir stellen zunächst fest, dass das Gesetz die Ermächtigung zu Ernennungen nicht beschränkt, weil die Boardmitglieder angesichts der umfassenden Kontrolle der Kommission über den [Public Company Accounting Oversight] Board den Weisungen und der Beaufsichtigung durch die Kommission unterliegen und Beamte niedrigerer Dienstränge nicht durch den Präsidenten ernannt werden müssen. Zweitens sind wir der Ansicht, dass die faktische Beschränkung der Befugnisse der Kommission bei der Entlassung von Boardmitgliedern und die Befugnis des Präsidenten, Kommissare zu entlassen, den Präsidenten nicht hinreichend seiner Befugnis berauben, den Board zu beeinflussen und damit der Gewaltenteilung nicht entgegen stehen, zumal das Prinzip unabhängige Behörden wie die Kommission und deren Ausübung einer weitgehenden Machtfülle über ihnen Nachgelagerte vorsieht. Dementsprechend bestätigen wir die Berechtigung des Boards und der Vereinigten Staaten zu Urteilen im beschleunigten Verfahren.

 

Den vollständigen Text des Gerichtsurteils können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 252 KB). Das Urteil umfasst 92 Seiten, von denen 57 Seiten auf die gegenläufige Meinung von Richter Kavanaugh entfallen. Seiner Ansicht nach 'beeinträchtigt die Struktur des PCAOB das Recht des Präsidenten zur Ernennung und Entlassung in nicht verfassungsgemäßer Weise'.

 

 

22. August 2008: Fair Value Update-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen

Seit der Herausgabe von SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und SFAS 159 Die Fair Value Option für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten durch den Financial Accounting Standards Board sind Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert berüchtigt geworden und waren angesichts der gegenwärtigen Unruhen auf den Finanzmärkten Gegenstand vieler Schlagzeilen in den Vereinigten Staaten. Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Fair Value Update Newsletter veröffentlicht (in englischer Sprache, 397 KB), in dem sie Sachverhalte aus der großflächigen Anwendung von SFAS 157 und SFAS 159 adressieren. Insbesondere untersuchen sie in dem Newsletter die Unterlagen von 50 bei der SEC registrierten Unternehmen auf Formblatt 10-Q für das erste Quartal 2008 und deren Angaben zu SFAS 157 und SFAS 159. In die Untersuchung wurden Unternehmen aus dem Bank- und Versicherungsgewerbe, der Investmentbranche, des Energiesektors sowie andere Unternehmen einbezogen. Weitere Materialien und Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise.

 

 

22. August 2008: Internetsendung zur Konvergenz von US GAAP und IFRS

Unsere amerikanischen Kollegen werden am 3. September 2008 und 19 Uhr MESZ eine Sendung zum Thema Konvergenz von US GAAP und IFRS: Überbrückung des Abgrunds im Internet ausstrahlen. Moderiert wird die Sendung von Ron Sonenthal, einem Partner aus der Steuerpraxis von Deloitte. In der Internetsendung wird es um die Auswirkungen einer Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten auf die Vergütungs- und Leistungsprogramme von Unternehmen gehen. Unter anderem werden folgenden Themen behandelt:
bullet Analyse möglicher Auswirkungen der IFRS auf den Abschluss im Hinblick auf Vergütungs- und Leistungsprogramme, einschließlich der Vergütung der Geschäftsleitung, Krankenversicherung und Pensionsprogramme.
bullet Beurteilung der möglichen Auswirkung einer IFRS-Bilanzierung auf die Beurteilung von Belohnungsprogrammen, insbesondere jenen, die von der Erfolgslage des Unternehmens abhängen.
bullet Beurteilung von IT- und Prozessänderungen, einschließlich der Informationsbeschaffung, der Berichterstattung und interner Kontrollen.

 

Weitergehende Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung für die Internetsendung erhalten Sie hier. Frühere Sendungen werden hier aufbewahrt.

 

 

20. August 2008: IAS Plus-Newsletter zum Entwurf zum Ergebnis je Aktie

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel IASB und FASB veröffentlichen vorgeschlagene Änderungen zum Ergebnis je Aktie herausgegeben (in englischer Sprache, 146 KB). Der Entwurf war am 7. August 2008 herausgegeben worden. Als Änderung wird vorgeschlagen, die Berechnung des Ergebnisses je Aktie in IAS 33 Ergebnis je Aktie  zu vereinfachen und den internationalen Standard mit US GAAP überein zu bringen. Stellungnahmen werden bis zum 5. Dezember 2008 erbeten. Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat zum gleichen Zeitpunkt vorgeschlagen, seinen Standard SFAS 128 Ergebnis je Aktie zu ändern. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

19. August 2008: SEC stellt Nachfolger von EDGAR vor

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, hat heute erste Einzelheiten zum Nachfolgesystem für die seit den 80er Jahren im Dienst befindliche EDGAR-Datenbank vorgestellt. Dem neuen System mit dem Namen IDEA (Interactive Data Electronic Applications, interaktive elektronische Datenanwendungen) liegt eine vollkommen andere Technologie zugrunde, die Investoren einen schnelleren und einfacheren Zugang zu den wesentlichen Finanzdaten der bei der SEC registrierten Unternehmen ermöglichen soll. IDEA soll EDGAR zunächst ergänzen, schließlich aber ablösen. Weitergehende Informationen über IDEA können Sie der englischsprachigen Pressemitteilung der SEC entnehmen.

 

 

16. August 2008: IAS Plus-Newsletter zu Jährlichen Verbesserungen 2008

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel IASB gibt Omnibus-Standardentwurf der jährlichen Verbesserungen 2008 frei herausgegeben (in englischer Sprache, 146 KB). Der Entwurf war am 7. August 2008 herausgegeben worden und enthält 12 eigenständige vorgeschlagene Änderungen, die Auswirkungen auf acht verschiedene Standards hätten. Die meisten Vorschläge würden für Geschäftsjahre Geltung erlangen, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, wobei eine freiwillige frühere Anwendung zulässig ist. Jene Änderungen, die an dem überarbeiteten Standard IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse vorgesehen sind, würden bereits zum 1. Juli 2009 in Kraft treten (in Übereinstimmung mit dem Datum des Inkrafttretens jenes Standards). Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

16. August 2008: Standards zur Bewertung von Vermögenswerten in China

In der Sommerausgabe 2008 von Valuation Notes, einem englischsprachigen Magazin, das von den Bewertungsspezialisten von American Appraisal herausgegeben wird, ist ein Beitrag zum System der Bewertungsstandards in China enthalten. In dem Artikel wird die Rolle dreier kürzlich in China von der Regierung und dem Berufsstand der Bewerter eingerichteter, wichtiger Ausschüsse erläutert – der Ausschuss für Bewertungsstandards für Vermögenswerte (Asset Appraisal Standards Committee), der Fachausschuss für Bewertungsstandards für Vermögenswerte (Asset Appraisal Standards Technical Committee) und der Beirat für Bewertungsstandards für Vermögenswerte (Asset Appraisal Standards Advisory Committee). Zur Zeit gibt es 15 Bewertungsstandards in China, von denen acht seit November 2007 verabschiedet wurden. Daneben werden in dem Artikel mehr als 20 Themengebiete aufgelistet, die in neuen Standards, die gegenwärtig ausgearbeitet werden, adressiert werden. Sie können die Sonderausgabe hier herunterladen (in englischer Sprache, 857 KB). Die Veröffentlichung unterliegt dem Copyright von American Appraisal.

 

 

15. August 2008: IDW äußert sich zu XBRL

Am 14. Mai 2008 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagen, dass alle börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten ihre Daten bei der SEC im XBRL-Format (als interaktive Daten) einreichen müssen (s. unsere Nachricht vom 16. Mai 2008). Nun hat auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in einem Schreiben an die SEC (in englischer Sprache, 77 KB) dazu Stellung bezogen. Allgemein unterstützt das IDW den Vorschlag, weil dieser im Interesse der Kapitalmarktteilnehmer liege, äußert aber zwei schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der interaktiven Daten:

 

bullet Zum einen müssten angemessene Mechanismen eingerichtet werden, um zu gewährleisten, dass die Informationen, die den Anlegern zu Verfügung stehen und die diese zu nutzen beabsichtigen, nicht manipuliert oder korrumpiert worden sind.
bullet Zum anderen zeigt sich das IDW besorgt, dass die SEC derzeit offensichtlich keinen Bedarf sehe, die im XBRL-Format eingereichten Daten durch einen Prüfer prüfen zu lassen.

 

 

15. August 2008: Aktueller Stand der IFRS-Entwicklungen bei der SEC

In einer kürzlich vor dem Ausschuss für föderale Wertpapierregulierung der amerikanischen Juristenvereinigung gehaltenen Rede hat John W. White, Direktor der Abteilung Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), einen Überblick über die aktuellen Aktivitäten seiner Abteilung und der SEC insgesamt gegeben. Einen Teil seiner Ausführungen widmete er den IFRS. Wir haben einen Abschnitt aus der englischsprachigen Rede von White für Sie übersetzt:
Wir haben hierzu einen Konzeptentwurf im letzten August veröffentlicht und haben zwei Gesprächsrunden im Dezember abgehalten, bei denen wir viele wertvolle Rückmeldungen erhielten. Im Februar hat unser Vorsitzender Cox meine Abteilung und die Abteilung Rechnungslegung darum gebeten, dass wir der SEC offiziell einen Vorgehensplan vorschlagen, in dem ein Fahrplan mit entsprechenden Meilensteinen enthalten ist, an denen der Fahrplan ausgerichtet und gemessen wird, um den Fortschritt bei der Akzeptanz der IFRS in den Vereinigten Staaten voranzutreiben. Eine große Projektgruppe von uns arbeitet aktiv an diesem Projekt und hat sogar am letzten Montag, den 4. August noch eine weitere Gesprächsrunde abgehalten, bei der wir noch weitere hilfreiche Informationen aus der Öffentlichkeit erhielten. Daher werden wir hoffentlich bald in der Lage sein, eine Empfehlung auszusprechen. Behalten Sie aber bitte wie stets im Hinterkopf, dass es sich hier um meine persönlich Meinung handelt.

 

Dies vorausgeschickt sollten Sie sich folgendes merken:

bullet Wir befinden uns auf dem Weg hin zu einem einzigen Satz hochwertiger, weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards – es herrscht allgemeine Übereinstimmung, dass ein einziger Satz hochwertiger, weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards für die Kapitalmärkte allgemein (einschließlich der Anleger) von Nutzen sein wird, weil so die Abschlüsse weltweit tätiger Unternehmen grenzübergreifend vergleichbar werden.
bullet Die Wahl besteht zwischen US-GAAP und IFRS.
bullet Über 100 Länder weltweit fordern IFRS-Abschlüsse oder lassen diese zu.
bullet Die Zukunft gehört also ganz klar den IFRS (und nicht US-GAAP).

 

 

14. August 2008: Erörterung eines Plans zum Übergangs auf IFRS im Lagebericht

Als Teil ihres Programms, Mandanten und Nichtmandanten Leitlinien zu Kanadas Übergang auf IFRS zur Verfügung zu stellen, haben unsere kanadischen Kollegen die Broschüre Wie man eine grundlegende Veränderung beobachtet: Erörterung eines Plans zum Übergangs auf IFRS im Lagebericht veröffentlicht. In dieser Broschüre werden die Inhalte eines Plan zum Übergang auf IFRS erörtert und erläutert, wie man diesen Plan im Lagebericht eines Unternehmen erklärt. Eine beispielhafte Darstellung ist beigefügt. Sie können die Broschüre in englischer und französischer Sprache herunterladen:

 

bullet englische Fassung (243 KB)
bullet französische Fassung (225 KB)

 

Wir halten noch weitere Informationen zum Übergang Kanadas auf IFRS für Sie auf unserer Länderseite Kanada und der Seite zum Übergang auf IFRS unserer kanadischen Kollegen bereit (in englischer Sprache).

 

 

14. August 2008: IFRS und die Bergbaubaubranche

Öffentlich rechenschaftpflichtige Unternehmen in Kanada müssen ihre Rechnungslegung ab 2011 auf IFRS umstellen (wahlweise auch früher, mit Zustimmung der regional zuständigen Wertpapieraufsicht sogar schon 2008). Der Übergang von den kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen wird sich für jedes Unternehmen anders darstellen. Gleichwohl werden bestimmte Themen und Sachverhalte in bestimmten Branchen in gleicher Weise auftreten. Unsere kanadischen Kollegen haben die Broschüre IFRS und die Bergbaubranche: die zehn wichtigsten Bilanzierungssachverhalte für kanadische Unternehmen veröffentlicht (in englischer Sprache, 264 KB). Diese Publikation enthält die Sichtweise von Deloitte zu den folgenden Sachverhalten beim Übergang auf IFRS in der Bergbaubranche:
  1. Wertminderungen
  2. Mineralische Vorkommen und Sachanlagen
  3. Rückstellungen und Verpflichtungen zur Stilllegung von Vermögenswerten (einschließlich Kosten der Entsorgung und Renaturierung)
  4. Unternehmenszusammenschlüsse, Konsolidierung und Zweckgesellschaften
  5. Joint Ventures
  6. Fremdkapitalkosten
  7. Fremdwährungsumrechnung
  8. Finanzinstrumente
  9. Ertragsteuern
  10. Erstmalige Anwendung der IFRS

 

 

14. August 2008: Heads Up analysiert IASB/FASB-Vorschläge zum Ergebnis je Aktie

Die aktuelle Ausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel Ein gemeinsamer Nenner: FASB und IASB geben Standardentwürfe zum Ergebnis je Aktie heraus (in englischer Sprache, 155 KB) ist ab sofort verfügbar. In der Ausgabe werden die Entwürfe, die in der vergangenen Woche von FASB und IASB herausgegeben wurden, analysiert. Die Standardentwürfe spiegeln die Bemühungen der Boards wider, ihre jeweiligen Leitlinien zur Ermittlung des Ergebnisses je Aktie nach US GAAP und IFRS zusammenzuführen und die Leitlinien zugleich klarer und einfacher zu fassen.

 

 

13. August 2008: Neue Länderseite Großbritannien

Wir haben für Sie eine neue Länderseite Großbritannien eingerichtet. Von nun an finden Sie alle Informationen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland auf einer einzigen Seite zusammengefasst. Folgende Rubriken bietet Ihnen die neue Seite:

 

bullet Informationen zum Rahmen der Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich
bullet Hinweise auf von den britischen Kollegen erstellte Veröffentlichungen zur Rechnungslegung in Großbritannien
bullet Verknüpfungen auf alle iGAAP Alerts und iGAAP Newsletter, die seit 2005 veröffentlicht wurden
bullet alle Aufzeichnungen der internetbasierten Informationssendung Stay Tuned Online und ältere Aufzeichnungen der Technical Updates
bullet eine Verknüpfung auf alle erschienenen Ausgaben von Inside Track, dem Newsletter der britischen Standardsetzers ASB
bullet alle aktuellen Meldungen zur Rechnungslegung in Großbritannien seit Bestehen von IAS PLUS

 

Alle Länderseiten, die wir bisher für Sie eingerichtet haben, finden Sie unter der Rubrik Rechtskreise in der Kopfzeile unserer Startseite. Wir bauen unser Angebot an rechtskreisspezifischen Informationen beständig für Sie aus.

 

 

13. August 2008: Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update. Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. Die dritte Sendung dieser Reihe wurde kürzlich ausgestrahlt.

 

In der Ausgabe vom Juli 2008 von Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien und IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb,
bullet der neueste Stand hinsichtlich der Umsetzung des britischen Aktiengesetzes von 2006,
bullet die neuesten Entwicklungen beim britischen Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP),
bullet die Auswirkungen der Änderungen an verschiedenen IFRS vom Mai 2008.

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier. Es ist eine permanente Verknüpfung auf die Sendungen auf unserer Länderseite Großbritannien eingerichtet.

 

 

13. August 2008: Bericht der Gruppe für Managementmethoden beim Adressenausfallrisiko

Die Gruppe für Managementmethoden beim Ausfallrisiko (Counterparty Risk Management Policy Group, CRMPG), eine Vereinigung von Führungskräften bedeutender Finanzinstitute, hat einen Bericht mit dem Titel Begrenzung des systematischen Risikos: Der Weg zur Reform (Containing Systemic Risk: The Road to Reform) veröffentlicht. In dem Bericht wird eine integriertes Rahmenkonzept privater Initiativen beschrieben, dass die behördliche Aufsicht ergänzen soll, um dabei zu helfen, das systematische Risiko zu begrenzen. Die CRMPG legte den Schwerpunkt auf vier Hauptbereiche, die sie für am wichtigsten und zeitkritischsten hielt und bei denen sie der Meinung war, dass sie am besten einen Beitrag leisten könne. Diese Bereiche sind:

 

bullet Erörterung von Konsolidierungsstandards unter US-GAAP, mit denen derzeit bilanzunwirksame Zweckgesellschaften in die Bilanz geholt werden sollen.
bullet Maßnahmen für ein besseres Verständnis und ein besseres Management hochriskanter Finanzinstrumente.
bullet Bedeutende Verbesserungen zur Risikoüberwachung und zum Risikomanagement.
bullet Eine Reihe von weitreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandskraft der Finanzmärkte allgemein und der Kreditmärkte insbesondere mit besonderer Betonung von nicht börsengehandelten Derivaten und Kreditderivaten zum Handel von Ausfallrisiken.

 

In dem Bericht werden auch wichtige Sachverhalte herausgestrichen, die demnächst aufkommen werden und denen man in Zukunft besondere Aufmerksamkeit widmen muss. Die Bilanzierungsempfehlungen beginnen auf Seite 18 des englischsprachigen Berichts (592 KB), den wir Ihnen auch dauerhaft auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise zur Verfügung stellen.

 

Ein Auszug aus den Bilanzierungsempfehlungen:

II-1. Die CRMPG billigt im Wesentlichen die Richtung der Änderungen an den Konsolidierungsregeln nach US-GAAP. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sie (1) prinzipienbasiert und (2) konvergent mit den International Financial Reporting Standards sind und (3) von angemessenen Angabe- und Übergangsregelungen hinsichtlich des regulatorischen Kapitals begleitet werden, die Flexibilität bei der Umsetzung dieser Regelungen über einen angemessenen Zeitraum gewähren.

II-2. Die CRMPG empfiehlt die Einführung eines einzigen, prinzipienbasierten, weltweit gültigen Rahmenkonzepts zur Konsolidierung, das auf Beherrschung und der Möglichkeit, aus dieser Beherrschung Nutzen zu ziehen, gründet. Die Bestimmung, ob ein Unternehmen (der Investor) einen beherrschenden Anteil an einem anderem Unternehmen (dem Investitionsempfänger) hält, sollte nach folgenden Kriterien erfolgen:

bullet die Kontrolle des Investors über den Investitionsempfänger einschließlich der Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen, die den Erfolg des Investitionsempfängers bestimmen;
bullet das Ausmaß, zu dem der Investor den Risiken und dem Nutzen aus dem Investitionsempfänger ausgesetzt ist, auch durch Garantien, Verpflichtungen und alle anderen Arten von expliziten und impliziten Vereinbarungen zwischen den beiden Unternehmen; und
bullet die Konstruktion und das Sponsoring des Investitionsempfängers einschließlich des Grads, zu dem die Geschäfte des Investitionsempfängers den Investor wirtschaftlichen, gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und Reputationsrisiken aussetzen.

 

 

12. August 2008: 10. Ergänzungslieferung DRS erhältlich

Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 10. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards zur Verfügung. Diese Ergänzungslieferung beinhaltet den Standard DRS 16 und die Rechnungslegungs Interpretation Nr. 2. Genios bietet die Online-Textversion an.

 

 

12. August 2008: Studie von Deloitte Großbritannien zu Zwischenberichten der Unternehmensleitung

Unsere britischen Kollegen haben Erste Eindrücke: Das erste Jahr mit Zwischenberichten der Unternehmensleitung herausgegeben. In der Studie wird untersucht, wie börsennotierte Unternehmen in Großbritannien die neuen Vorschriften umgesetzt haben, nach denen zweimal im Jahr ein Zwischenbericht der Unternehmensleitung (Interim Management Statement, IMS) veröffentlicht werden muss. Die Vorschriften sind seit einem Jahr in Kraft und gelten der Einhaltung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die von der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) im Rahmen der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie erlassen worden sind. Im Einzelnen werden in der Studie die Zwischenberichte der Unternehmensleitung britischer börsennotierter Unternehmen untersucht (einschließlich einer eigenständigen Betrachtung von Investmentfonds), die Einhaltung der neuen Vorschriften überprüft und erläuternde und echte Beispielzwischenberichte sowie eine IMS-Angabencheckliste zur Verfügung gestellt. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

bullet Studie First IMpressionS: The First Year's Interim Management Statements (6.706 KB)
bullet Presseerklärung von Deloitte Großbritannien (27 KB)

 

 

12. August 2008: Schreiben von Deloitte an die SEC zum Vorschlag zu interaktiven Daten

Am 14. Mai 2008 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagen, dass alle börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten ihre Daten bei der SEC im XBRL-Format (als interaktive Daten) einreichen müssen. Eine XBRL-Berichterstattung wäre sowohl für US-GAAP- als auch für IFRS-Abschlüsse erforderlich. Es gäbe eine Anlaufphase von drei Jahren, die 2008 begänne und während der sukzessive verschiedene Gruppen von Unternehmen den Vorschlag übernehmen würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Nachricht vom 16. Mai 2008. Ein paar Tage später schlug die SEC vor, dass mehr als 8.000 Investmentfonds, die in den Vereinigten Staaten tätig sind, ihre Daten mit XBRL-Etiketten versehen einreichen müssen (siehe unsere Nachricht vom 26. Mai 2008). Deloitte & Touche LLP (unsere Kollegen in den Vereinigten Staaten) haben eine Stellungnahme zum ersten Vorschlag der SEC eingereicht. Insgesamt unterstützen wir die Initiative der SEC zu interaktiven Daten. In unserem Schreiben machen wir einige Vorschläge, von denen wir der Meinung sind, dass sie für eine erfolgreiche Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung hilfreich sein können.

 

bullet Stellungnahme von Deloitte zum Vorschlag der SEC (in englischer Sprache, 155 KB)
bullet Vorschläge der SEC vom 14. Mai 2008 (Verlautbarung Nr. 33-8924) (in englischer Sprache, 704 KB)
bullet Presseerklärung der SEC zu den Vorschlägen vom Mai 2008 (in englischer Sprache, 49 KB)

 

Unter den Vorschlägen, die wir in unserem Schreiben machen, sind die folgenden:
bullet Aktualisierte Leitlinien für Ersteller. Die SEC sollte das EDGAR-Einreicherhandbuch aktualisieren, um zusätzliche Leitlinien zur Etikettierung der Informationen in den Fußnoten und Abschlüssen zur Verfügung zu stellen. Diese Aktualisierung sollte mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der vorgeschlagenen Übernahme zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden.
bullet Wartung, Unterhalt und Aktualisierung von Taxonomien. Die SEC sollte ihren Vorgehensplan zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben, wie sie sicherstellen wird, dass die XBRL-Taxonomien aktuell gehalten werden. Das gleiche gilt für ihren geplanten Mechanismus, mit dem sie Aktualisierungen den Erstellern und anderen Nutzern der interaktiven Daten mitteilen will.
bullet Erwägungen zur Software zur Validitätsprüfung. Die SEC beabsichtigt, Software zur Validitätsprüfung einzusetzen, um die interaktiven Daten auf Einhaltung vieler zu erfüllender fachlicher Vorschriften zu überprüfen. Die SEC sollte ihre Kriterien für die Validitätsprüfung mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der ersten Anlaufphase der Regelung zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben, um den Erstellern und Nutzern zu ermöglichen, den Umfang der von der Software ausgeführten Prozeduren und die Erwartungen der SEC zu verstehen.
bullet Überwachung während der Anlaufphase. Die SEC sollte zweierlei festlegen: (1) die Kriterien, die sie verwenden wird, um in der frühen Anlaufphase den Erfolg der Einführung zu bewerten, und (2) wie sie bestimmen will, ob zusätzliche Anpassungen für spätere Teile der Anlaufphase notwendig sein werden.
bullet Prüfungsfragen während der Anlaufphase. Die PCAOB und die SEC sollten mit den Prüfungsverbänden zusammenarbeiten, um den Standardbericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers zu überarbeiten, um explizit auf auf die unter Position 8 des Formulars 10-K genannten Abschlüsse Bezug zu nehmen und eventuelle eine Aussage aufzunehmen, dass die Prüfungshandlung nicht anhand der interaktiven Daten vorgenommen wurde. Die SEC sollte auch besondere Leitlinien entwickeln, wie der Prüfer Bericht erstatten soll, wenn ein Unternehmen freiwillig die Prüfung seiner interaktiven Daten veranlasst.
bullet Klarstellung des Ausmaßes der Prüferhaftung. Unser Schreiben bietet eine Reihe von Vorschlägen, wie man die Prüferhaftung in Bezug auf interaktive Daten klarstellen kann.
bullet Vorzeitige Anwendung des Vorschlags. Die SEC sollte klarstellen, wie ein Unternehmen, das einer der Gruppen angehört, die den Vorschlag erst später umsetzen sollen, diesen auch vorzeitig umsetzen kann.
bullet Interaktive Daten und Abschlussanforderungen. Die vorgeschlagenen Regelung betrifft derzeit nur eingereichte Abschlüsse, jährliche Berichte in Form der Formulare 10-K und 20-F, vierteljährliche Berichte in Form des Formulars 10-Q und Übergangsberichte. Die SEC sollte klarstellen, ob Unternehmen auch interaktive Daten für das Formular 8-K einreichen sollen, mit dem Abschlüsse aktualisiert werden.
bullet Bedarf von Prüfungsleistungen nach der Anlaufphase. Während der gesamten Anlaufphase sollte die SEC Rückmeldung von den Abschlussadressaten suchen, (1) ob ihre Hauptquelle von Informationen zu Anlageentscheidungen Abschlüsse in herkömmlicher oder in interaktiver Form sind und (2) ob sie der Meinung sind, dass gesonderte Prüfungshandlungen hinsichtlich der interaktiven Daten notwendig sind.
bullet Koordinierung mit den IFRS-Initiativen. Die SEC hat einen Konzeptentwurf veröffentlicht, nachdem US-amerikanischen Emittenten gestattet sein soll, ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die SEC sollte sicherstellen, dass jegliche Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Konzeptentwurf erlassen werden, in Einklang mit den Regelungen zu XBRL stehen.

 

 

12. August 2008: Aktualisierte Verlautbarungen von IFAC zur Aus- und Weiterbildung

Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB), ein unabhängiger Standardsetzer unter dem Dach des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC), hat überarbeitete Versionen seiner internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES) und damit zusammenhängender Aus- und Weiterbildungsverlautbarungen veröffentlicht. Die Änderungen führen zu einer einheitlicheren Verwendung der Terminologie über die Standards hinweg und beschreiben die Rolle des IAESB und seinen Standardsetzungsprozess deutlicher. Die geänderten Dokumente, die ursprünglich alle zwischen 2003 und 2006 veröffentlicht wurden, sind die folgenden:

 

bullet Rahmenkonzept für internationale Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung,
bullet Einleitung zu den internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards und
bullet internationale Aus- und Weiterbildungsstandards Nr. 1bis 8.

 

Die IES repräsentieren den Stand, den die IFAC-Mitgliedgesellschaften in der Ausbildung und beständigen beruflichen Weiterentwicklung ihrer Prüfer mindestens erreichen sollten. Da die Änderungen redaktioneller Art sind, wurde auf eine öffentliche Konsultation verzichtet. Zusätzlich zu diesen redaktionellen Änderungen hat der IAESB ein Projekt aufgenommen, in dessen Rahmen das Rahmenkonzept und die Einleitung grundlegend überarbeitet werden sollen. Als Teil dieses Projekts wird der IAESB auch um Stellungnahmen zu den Änderungen bitten. Die geänderten Versionen der IES Nr. 1 bis 8, des Rahmenkonzepts und der Einleitung können kostenfrei aus dem Internet heruntergeladen werden: IFAC Online Bookstore. Weitere Informationen in englischer Sprache können Sie der Presseerklärung des IFAC entnehmen.

 

 

11. August 2008: Ergebnisse der 30. RIC-Sitzung

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 6. August 2008 seine 30. Sitzung in Frankfurt am Main abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht (40 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung gefasst wurden.

 

 

11. August 2008: Taiwanesischer Konvergenzplan aktualisiert

In unserer Nachricht vom 9. Januar 2008 hatten wir den Projektplan hinsichtlich der Konvergenz mit den IFRS (in englischer Sprache, 31 KB) des Ausschusses für Rechnungslegungsstandards (Financial Accounting Standards Committee, FASC) der taiwanesischen Stiftung für die Forschung und Entwicklung der Bilanzierung (Accounting Research and Development Foundation, ARDF) zur Verfügung gestellt. Die ARDF hat jetzt eine Aktualisierung des Plans (in englischer Sprache, 5 KB) veröffentlicht, um die Fortschritte hinsichtlich der Konvergenz widerzuspiegeln. Wir haben für Sie eine neue Länderseite Taiwan eingerichtet, auf der wir Informationen zum Rahmen der Finanzberichterstattung in Taiwan seit Januar 2005 zusammengetragen haben.

 

 

9. August 2008: Protokoll der ARC-Sitzung vom 11. Juli 2008

In unserer Nachricht vom 20. Juli 2008 gaben wir einen kurzen Überblick über die Erörterungen und Entscheidungen des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) von dessen Sitzung am 11. Juli 2008. Die Europäische Kommission hat nunmehr das Protokoll der ARC-Sitzung freigegeben (in englischer Sprache, 43 KB).

 

 

8. August 2008: IASC-Stiftung veröffentlicht neuen IFRS-Taxonomiemodulmanager

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen neuen IFRS-Taxonomiemodulmanager (IFRS Taxonomy Module Manager,ITMM) veröffentlicht. Der ITMM ist ein Zusatz zur IFRS-Klassifizierungssystematik 2008. Er bietet den Nutzern unter anderem folgende Merkmale:

 

bullet Möglichkeit der Kombination von verschiedenen Taxonomiedateien miteinander
bullet einen Zugang, der beispielsweise folgendes kombiniert:
bullet konsolidierter Abschluss nach Liquidität geordnet
bullet konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren
bullet konsolidierte Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode
bullet eine interaktive graphische Schnittstelle, die den Nutzer durch die Auswahl der notwendigen IFRS-Module führt
bullet einen Zugang (in Form eines Schemas oder eines leeren Beispieldokuments), der als Ausgangspunkt für eine unternehmensspezifische Erweiterung oder eine direkte Einreichung dient
bullet Möglichkeit, direkt in die einzelnen IFRS oder andere Teile des Abschlusses zu wechseln
bullet eine Standardeinstellung für die erstmalige Anwendung und erweiterte Einstellungen (mit einem Expertenmodus) für erfahrene Nutzer

 

Der ITMM ist direkt auf der Internetseite der IASCF zugänglich.

 

 

7. August 2008: IASB schlägt Änderungen an 8 IFRS vor

Der IASB hat im Rahmen seines jährlichen Verbesserungsprozesses 2008 einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an acht International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Die meisten der Vorschläge würden für Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt wäre. Der vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens für diejenigen Änderungen, die aus dem überarbeiteten IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse entstehen, ist jedoch der 1. Juli 2009 (in Übereinstimmung mit dem Datum des Inkrafttretens des überarbeiteten Standards und den zugehörigen Änderungen an IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse). Die betroffenen Standards und die von den Änderungen berührten Sachverhalte sind die folgenden:
IFRS geänderter Sachverhalt
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich des IFRS 2 und des überarbeiteten IFRS 3
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Angaben zu langfristigen Vermögenswerten (oder Veräußerungsgruppen), die als zur Veräußerung gehalten oder als aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert sind
IFRS 8 Geschäftssegmente Angabe von Informationen zum Segmentvermögen
IAS 7 Kapitalflussrechnungen Klassifizierung von Aufwendungen in Bezug auf nicht aktivierter Vermögenswerte
IAS 18 Erträge Bestimmung, ob ein Unternehmen als Auftraggeber oder als Vermittler agiert
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten Rechnungseinheit für Wertminderungstests bei Geschäfts- oder Firmenwerten
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte Weitere Folgeänderungen, die aus dem überarbeiteten IFRS 3 entstanden sind
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines immateriellen Vermögenswerts, der im Zuge eine Unternehmenszusammenschlusses erworben wurde
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Ausnahmen vom Anwendungsbereich für Verträge über Unternehmenszusammenschlüsse
Anwendung der Fair-Value-Option
Bilanzierung der Absicherung von Zahlungsströmen
Aufspaltung eines eingebetteten Fremdwährungsderivats

 

Der IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 7. November 2008. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 49 KB).

 

 

7. August 2008: IASB schlägt Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie vor

Der IASB hat Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie vorgeschlagen, um die Berechnung des Ergebnisses je Aktie zu vereinfachen und um den internationalen Standard mit US-GAAP zu konvergieren. Der Vorschlag ist in einen Entwurf mit dem Titel Vereinfachung des Ergebnisses je Aktie gefasst (Simplifying Earnings per Share). Die Kommentierungsfrist endet am 5. Dezember 2008. Gleichzeitig hat der US-amerikanische Standardsetzer Änderungen an seinem Standard zum Ergebnis je Aktie (SFAS 128 Earnings per Share) vorgeschlagen. Der Vorschlag des IASB würde die Version von IAS 33, die 2003 herausgegeben und 2007 durch IAS 1 geändert wurde, ersetzen.
Unter anderem soll mit den Änderungen an IAS 33 folgendes erreicht werden:
bullet Zurverfügungstellung eines eindeutigen Prinzips, um zu bestimmen, welche Aktien und anderen Instrumente in die Berechnung des Ergebnisses je Aktie einbezogen werden sollen. Nach diesem Prinzip würde die durchschnittliche gewichtete Anzahl der Stammaktien nur die Instrumente einbeziehen, die ihrem Halter das Recht geben, gegenwärtig an den Gewinnen oder Verlusten der Periode zu partizipieren.
bullet Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie für bestimmte Instrumente wie beispielsweise Verträge über die Veräußerung oder den Rückkauf eigener Aktien und partizipierender Instrumente des Unternehmens soll klargestellt werden. In dem Entwurf werden solche Verträge behandelt, als habe das Unternehmen die Aktien bereits zurückerworben. Daher würde das Unternehmen diese Aktien bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie aus dem Nenner herausnehmen.
bullet Verbesserung der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie für partizipierende Instrumente und aus zwei Gattungen bestehenden Stammaktien. Wenn ein wandelbares Finanzinstrument einen stärker verwässernden Effekt hätte, wenn eine Wandlung angenommen wird, dann würde das Unternehmen die stärker verwässernde Behandlung für das verwässerte Ergebnis je Aktie annehmen.
bullet Vereinfachung der Berechnung des Ergebnisses je Aktie für Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für solche Instrumente (einschließlich derivativer Komponenten hybrider Finanzinstrumente) würde das Unternehmen weder den Zähler noch den Nenner der Berechnung des verwässerten Ergebnisses anpassen.

 

Der IASB hat eine englischsprachige Presseerklärung zu den Änderungen herausgegeben (47 KB).

 

 

7. August 2008: IFRS für US-Unternehmen: Bereiten Sie sich auf die Übernahme vor

Während die vollständige Akzeptanz von IFRS in den Vereinigten Staaten näher rückt, wird es für Unternehmen zunehmend wichtiger, sich auf die IFRS-Übernahme vorzubereiten, um sich eine gute Ausgangsposition für die Zukunft zu schaffen. Um den Unternehmen zu helfen, besser zu verstehen, was ein Übergang auf IFRS für Gesellschaften alles mit sich bringen kann, hat Deloitte eine englischsprachige Publikation mit dem Titel International Financial Reporting Standards for US Companies: Planning for Adoption veröffentlicht. Die Publikation bietet einen Überblick über die wichtigsten Erwägungen im Zusammenhang mit IFRS einschließlich praktischer Schritte für die Unternehmensleitung und widmet sich den wichtigsten Fragen für US-Unternehmen wie beispielsweise:

 

bullet Wie kann die Unternehmensleitung – insbesondere die Leitung des Finanzbereichs – anfangen, sich angemessen auf die kommende IFRS-Welt vorzubereiten?
bullet Welche Auswirkungen wird der Übergang auf IFRS auf die Buchhaltung, die Steuern, das Prozess- und Meldewesen, die technische Infrastruktur und organisatorische Prozesse haben?
bullet Wie sollten die zeitlichen Erwägungen für die IFRS-Umsetzung sein?

 

Die Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in der Publikation (1.843 KB).

 

 

6. August 2008: SEC hält vierte Gesprächsrunde zu IFRS ab

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben einen Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem die Diskussionen während der vierten Gespräche am Runden Tisch zu IFRS, die am 4. August 2008 von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) angeboten worden waren, zusammengefasst werden. Die Themen, die während der Gesprächsrunde erörtert wurden umfassten die Erfahrungen der Gesprächsteilnehmer mit IFRS und US-GAAP während der derzeitigen Finanzmarktkrise, die beste Methode, belastbare Standards zu entwickeln, und die Richtung der Konvergenzbemühungen zwischen den beiden Sätzen von Standards. Der englischsprachige Heads Up Newsletter steht für Sie zum Herunterladen bereit (114 KB).

Hauptaussagen der Gesprächsteilnehmer am Runden Tisch der SEC:
bullet Die IFRS haben sich vor dem Hintergrund der derzeitigen Marktunruhen recht gut bewährt. Einige Gesprächsteilnehmer waren der Meinung, dass sich die IFRS in vielen Bereichen besser geschlagen hätten als US-GAAP, beispielsweise in Bezug auf bilanzunwirksame Geschäftsvorfälle mit Zweckgesellschaften, und dass sie zu belastbareren und transparenteren Angaben geführt hätten.
bullet Es werden sowohl unter IFRS als auch unter US-GAAP Verbesserungen hinsichtlich der Vorschriften bezüglich der Fair-Value-Berichterstattung benötigt. Einige Gesprächsteilnehmer wiesen insbesondere auf die Vorschrift nach SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hin, nach der ein Unternehmen sein eigenes Kreditrating berücksichtigen muss, wenn es den beizulegenden Zeitwert seiner Schulden und die entsprechenden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung bestimmt.
bullet Der Verbesserung der Leitlinien zur Erlöserfassung nach IFRS sollte von den Standardsetzern Priorität eingeräumt werden.
bullet Die einheitliche Anwendung von Rechnungslegungsstandards und einheitliche Darstellung im Abschluss sind für die Anleger wichtig.
bullet Der Übergang auf IFRS gibt Unternehmen die Gelegenheit, ihre Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und ihre Angaben zu überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Rechnungslegung den wahren wirtschaftlichen Hintergrund der Geschäftsvorfälle widerspiegelt und dass ihre Abschlüsse ausreichend transparent sind.

 

 

6. August 2008: Accounting Roundup – Ausgabe Juli 2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Juliausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 357 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

 

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)
bullet SEC ändert Einreichungsprozedere für Organisationen mit Aufsichtsbefugnis
bullet SEC schlägt Reformen zum Prozedere bei Kreditratings vor
bullet SEC gibt Bericht zur Prüfung von Kreditratingagenturen heraus
bullet SEC-Beirat gibt vorläufigen Abschlussbericht frei
bullet SEC hält Gespräche am Runden Tisch zum Thema "Beizulegender Zeitwert" ab
bullet SEC und Notenbank unterzeichnen Absichtserklärung

 

Entwicklungen bei der AICPA

bullet AICPA, ACFE und IIA arbeiten gemeinsam an der Herausgabe neuer Leitlinien zur Betrugsbekämpfung

 

Entwicklungen bei der PCAOB

bullet PCAOB führt neue Regelung zur Registrierung von Prüfern ein

 

Entwicklungen beim GASB

bullet GASB schlägt Leitlinien zu Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vor

 

Internationale Entwicklungen

bullet IASB gibt zusätzliche Leitlinien zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen heraus
bullet IFRIC gibt Interpretation zur Errichtung von Immobilien heraus
bullet IFRIC gibt Interpretation zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb heraus
bullet IFAC gibt Prüfungsstandard zu nahe stehenden Personen und Unternehmen neu heraus
bullet IFAC veröffentlicht vorgeschlagenen Kodex zur Berufsethik für Angehörige des Berufsstands
bullet IASC-Stiftung gibt Diskussionspapier zur Überarbeitung der Satzung heraus

 

Andere Entwicklungen

bullet GAO und PCIE geben überarbeitetes Handbuch zu Finanzprüfung heraus

 

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

 

6. August 2008: Spanische Übersetzung des Global IFRS and Offerings Sercices-Newsletters erschienen

Auf IAS PLUS.com haben für Sie die spanische Übersetzung der Ausgabe Mai-Juni 2008 des Deloitte Global IFRS and Offerings Services Newsletters bereitgestellt (528 KB) . Este boletín informa sobre los desarrollos recientes en la contabilidad US GAAP y de la SEC que son de interés para compañías que no son de los Estados Unidos. Esta es una traducción al español de la versión oficial en inglés del US Reporting Newsletter for Non-US Based Companies (May-June 2008).

 

 

5. August 2008: Umsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen

Die EU-Kommission hat einen ersten Überblick über den Umfang der Umsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen in allen 27 Mitgliedstaaten erstellt. Dabei hat die Kommission einen sogenannten Fortschrittsanzeiger aufgrund der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen erstellt. Aus ihm geht hervor, dass zwölf Mitgliedstaaten die Richtlinie bislang vollständig umgesetzt haben. Die meisten anderen Mitgliedstaaten haben die Richtlinie weitgehend, aber noch nicht in einigen wichtigen Bestimmungen umgesetzt. Dieser Fortschrittsanzeiger wird regelmäßig aktualisiert werden, um das Europäische Parlament und die Märkte über den Stand der Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu informieren. Folgende graphisch aufgearbeitete Informationen bietet der Fortschrittsanzeiger(in englischer Sprache, 125 KB):

 

bullet Anzahl der Mitgliedstaaten, in denen die Richtlinie vollständig umgesetzt wurde
bullet Umsetzungsstand mit erwarteten zukünftigen Umsetzungszeitpunkten (unten wiedergegeben)
bullet Anzahl der nicht umgesetzten Bestimmungen
bullet am häufigsten nicht umgesetzte Bestimmungen
bullet Einrichtung einer Aufsichtsbehörde

 

 

Umsetzung vollständig abgeschlossen

vollständige Umsetzung erwartet bis

Sept. 2008 Okt. 2008 Nov. 2008 Dez. 2008
AT          
BE          
BG          
CY   keine Information
CZ          
DE          
DK          
EE          
EL          
ES   keine Information
FI          
FR          
HU          
IE          
IT   keine Information
LT          
LU          
LV          
MT          
NL          
PL          
PT          
RO          
SE          
SI          
SK          
UK          

 

 

5. August 2008: Entscheidung der EU-Kommission zu Prüfungsgesellschaften aus Drittländern

Die Europäische Kommission nahm heute eine Entscheidung über die Einräumung einer Übergangsfrist für die Registrierungsanforderungen von Abschlussprüfungsgesellschaften aus 30 Nicht-EU-Ländern an. Darin wird geklärt, wie die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Prüfungsgesellschaften aus Drittländern im Rahmen der Richtlinie über Abschlussprüfungen zu behandeln haben. Mit der Entscheidung wird es 30 Drittlandprüfungsgesellschaften gestattet, ihre Prüfungstätigkeiten im Hinblick auf an europäischen Märkten notierten Drittlandunternehmen fortzusetzen, indem den Prüfungsgesellschaften eine Übergangsfrist für die Registrierungsanforderungen bis zum 1. Juli 2010 eingeräumt wird. Diese Übergangsfrist wird allerdings nur dann gewährt, wenn die Drittlandprüfungsgesellschaften die Mindestanforderungen für die Information der Anleger in Europa erfüllen. Prüfungsgesellschaften aus Drittländern, die nicht unter die Übergangsregelung fallen, unterliegen der vollen Registrierungspflicht und der Kontrolle durch den zuständigen EU-Mitgliedstaat. Charlie McCreevy, für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, hierzu:

 

Die Umsetzung und rechtliche Durchsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen sind besonders in Krisenzeiten für die Finanzmärkte wichtig, in denen wir uns auf solide Prüfungen der Abschlüsse verlassen können müssen. Es freut mich, dass die Aufsichtsbehörden in Europa zusammenarbeiten, so dass Prüfungsgesellschaften aus Drittländern genau wissen, was von ihnen bei der Prüfung von auf den europäischen Kapitalmärkten notierten Unternehmen erwartet wird.

 

 

5. August 2008: IFRS-Ressourcen für Lehrkräfte im Bereich der Rechnungslegung

Die amerikanische Gesellschaft für Rechnungslegung (American Accounting Association, AAA) hält derzeit ihre Jahreskonferenz 2008 in Anaheim in Kalifornien mit über 3.000 Teilnehmern ab. Auf einer Sitzung mit dem Titel IFRS ist hier, und was machen wir jetzt? trugen Prof. Stephen Zeff von der Rice University und Paul Pacter als Vertreter des IASB (und gleichzeitig Webmaster der englischsprachigen Mutterseite von IAS PLUS) einige Ideen vor, wie man IFRS in die Universitätslehrpläne aufnehmen könne. Als Teil ihrer Präsentation stellten sie eine detaillierte Liste vor, welche Quellen Lehrkräften im Bereich Rechnungslegung IFRS-Ressourcen zur Verfügung stellen. Die meisten sind kostenfrei, viele bieten Verknüpfungen auf Quelltexte. Sie können folgende Materialien herunterladen:

 

bullet Präsentationsfolien (in englischer Sprache, 141 KB)
bullet Liste der IFRS-Ressourcen (in englischer Sprache, 49 KB)

 

 

5. August 2008: Malaiische Rechnungslegungsstandards werden bis 2012 mit den IFRS konvergieren

Die malaiische Stiftung für Rechnungslegung und der malaiische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) haben verkündet, malaiische Rechnungslegungsgrundsätze bis zum 1. Januar 2012 „vollständig mit den International Financial Reporting Standards zu konvergieren“. Um einen gleitenden Übergang auf IFRS zu ermöglichen, wurde das Datum des Inkrafttretens für FRS 139 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (des malaiischen Gegenstücks zu IAS 39) auf den 1. Januar 2010 festgelegt. 2012 werden dann alle verabschiedeten Rechnungslegungsstandards, die von börsennotierten Unternehmen, ihren Tochtergesellschaften und anderen öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen angewendet werden müssen, vollständig auf die IFRS verschmolzen sein. Nicht börsennotierte Unternehmen in Malaysia, die derzeit die malaiischen Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen anwenden, dürfen das auch nach 2012 weiterhin tun. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung des MASB.

 

 

4. August 2008: Noticias sobre información financiera internacional

Unsere kolumbianischen Kollegen haben Übersetzungen von drei neueren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters angefertigt – die Juliausgabe 2008 und die beiden Sonderausgaben zu IFRIC 15 und IFRIC 16 liegen nun in spanischer Sprache vor:

 

bullet Julio 2008 Boletín IAS Plus – Edición Trimestral Julio 2008 (303 KB)
bullet IFRIC 16: IFRIC emite Interpretación sobre la cobertura de las inversiones netas (107 KB)
bullet IFRIC 15: Contabilidad de los acuerdos para la construcción de inmuebles (131 KB)

 

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

 

 

4. August 2008: Deutsche und englische Sonderausgabe des praxis-forums zum BilMoG

Im Mai 2008 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht (701 KB). Das BilMoG wird zu bedeutenden Änderungen in der Abschlusserstellung nach HGB führen. Die Zielsetzung des Gesetzes besteht in folgenden Punkten:

 

bullet Deregulierung und Kostenersparnisse, insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen;
bullet Verbesserung der Aussagekraft von Abschlüssen durch Abschaffung von Wahlrechten, die im Zuge des Bilanzrichtliniengesetzes Mitte der Achtziger Jahre eingeführt wurden; sowie
bullet einer vorsichtige Annäherung der deutschen Rechnungslegung an die IFRS.

 

Mit der Reform wird allerdings nicht beabsichtigt, die Vorschriften der vollen IFRS oder des kommenden IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu kopieren, im Gegenteil. Die deutsche Regierung ist der Ansicht, dass ein reformiertes HGB eine vollwertige Alternative zu den beiden anderen Regelwerken darstellt, mit der sowohl den Kosten auf Seiten der Ersteller als auch dem Informationsbedürfnis der Abschlussadressaten Rechnung getragen wird. Der Regierungsentwurf wird derzeit von Bundesrat und Bundestag beraten, und Änderungen im Verlauf der Beratungen sind nicht ausgeschlossen. Die Bundesregierung erwartet den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens gegen Ende des Jahres. Deloitte hat eine Sonderausgabe des praxis-forums erstellt, in welcher die Änderungen im Einzelnen dargestellt werden. Der Newsletter liegt in deutscher und englischer Sprache vor.

 

bullet deutsche Fassung (20 Seiten, 270 KB)
bullet englische Fassung (23 Seiten, 316 KB)

 

 

3. August 2008: Abschlussbericht des Rechnungslegungsbeirats der SEC

Der Beirat der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zur Verbesserung der Rechnungslegung (Adivsory Committee on Improvements to Financial Reporting, ACIFR) hat seinen Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Erhöhung der Nützlichkeit von Finanzinformationen für Anleger bei gleichzeitiger Verminderung des Rechnungslegungssystems für Anleger, Ersteller und Prüfer vorgelegt. In dem Bericht werden 25 Empfehlungen genannt, bei denen der CIFR der Ansicht ist, dass diese durch die  SEC, den Financial Accounting Standards Board, die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) oder deren jeweilige Stabsabteilungen -soweit sachgerecht - ohne Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden können. Die vom Beirat unterbreiteten Vorschläge zur Verbesserung der Rechnungslegung gliedern sich in fünf Kerngebiete:
  1. Erhöhung der Nützlichkeit von Informationen in SEC-Berichten
  2. Verbesserung des Standardsetzungsprozesses
  3. Verbesserung des grundlegenden Designs neuer Bilanzierungsstandards
  4. Skizzierung verbindlicher Auslegungsleitlinien
  5. Klarstellende Leitlinien zu Neudarstellungen und Ermessensentscheidungen in der Bilanzierung

Beispiele für einige der Vorschläge mit Bezug zum Design von Bilanzierungsstandards und zum Standardsetzungsprozess:

 

bullet Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB solange Umsicht bei der Herausgabe neuer Standards und Interpretationen ist, durch die die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in Gebieten, in denen dieser noch nicht gefordert wird, walten lässt, bis (a) der FASB ein Rahmenkonzept für die Bewertung zum Abschluss gebracht hat, um verschiedenen Arten von Geschäftsaktivitäten auf systematische Weise Bewertungsmaßstäbe zuzuweisen, und (b) SEC, FASB und Andere einen Plan zur Stärkung der Infrastruktur entwickelt und umgesetzt haben, die eine Rechnungslegung zum beizulegenden Zeitwert unterstützt.
bullet Darstellung des Abschlusses. Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB sich mit der Frage befasst, (a) den Abschluss nach aussagekräftigen Kategorien von Geschäftsaktivitäten gliedert, wie bspw. betriebliche, investive und Finanzierungstätigkeit und (b) ein probates Mittel für die Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Kapitalflussrechnung und umgekehrt nach der Hauptklassen von Bewertungsmaßstäben entwickelt.
bullet Angaben. Zusammenführung bestehender Angabeerfordernisse von SEC und FASB in ein geschlossenes Ganzes auf der Grundlage einheitlicher Zielsetzungen und Prinzipien.
bullet Angabe von Risiken und Ermessensentscheidungen. Forderung nach Angabe der Kernannahmen, Schätzungen und Sensitivitätsanalysen, die eine Auswirkung auf das Unternehmensgeschehen haben können sowie eine qualitative Erörterung der wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, die die Beträge im Zeitablauf erheblich verändern könnten.
bullet Ansatz. Ansatzleitlinien in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US Generally Accepted Accounting Principles, US GAAP) sollten auf dem Grundsatz beruhen, dass es keine klaren Trennlinien gibt.
bullet Allgemeine vs. branchenspezifische Bilanzierungsstandards. Die US GAAP sollten dem Grunde nach auf Geschäftsaktivitäten beruhen und nicht auf Branchen. Branchenspezifische Standards sollte es nur selten geben.
bullet Bilanzierungswahlrecht. Die US GAAP sollten dem Grunde nach keine formell verlautbarte Bilanzierungsalternative vorsehen. Sie sollten auf dem Grundsatz beruhen, dass gleichartige Geschäftsvorfälle gleichartig bilanziert werden sollten.
bullet Anwendungsbereich von Standards. Der Anwendungsbereich von US GAAP sollte hinreichend genau abgegrenzt werden, um Ausnahmen vom Anwendungsbereich möglichst gering zu halten.
bullet Einbindung von Anlegern in die Standardsetzung. Erhöhung der Vertreter mit Investorenhintergrund im FASB und der Financial Accounting Foundation.
bullet Rechnungslegungsforum (Financial Reporting Forum, FRF). Schaffung eines Rechnungslegungsforums, das sich aus den Kerngruppe der Ersteller, Prüfer, Anleger und anderweitiger Nutzergemeinden zusammensetzt und sich mit Vertretern von SEC, FASB und PCAOB zusammensetzt, um unmittelbare und langfristige Brennpunkte im System der Rechnungslegung und die Frage, wie die einzelnen Teilnehmer mit diesen Herausforderungen umgehen, zu erörtern. Dies mag dazu führen, dass der FASB die Rollenverteilung und Zusammensetzung seiner Beiräte oder Agendaausschüsse neu einwertet.
bullet Interpretationen. Der FASB sollte der einzige US-amerikanische Standardsetzer für alle verbindlichen Bilanzierungsstandards und Auslegungsleitlinien für US GAAP sein. Die SEC sollte lediglich spezifische Leitlinien für bei ihr registrierte Unternehmen herausgeben.

 

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

 

bullet Abschlussbericht des ACIFR (2.824 KB)
bullet Pressemitteilung der SEC
bullet Heads Up-Newsletter unserer US-amerikanischen Kollegen (146 KB)

 

 

2. August 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 1. August 2008 (in englischer Sprache, 44 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

bullet IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
bullet IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
bullet IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
bullet Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 13 Kundentreueprogramme
bullet IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
bullet IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
bullet IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

 

 

2. August 2008: Guía Rápida NIC/NIIF 2008 (spanische Fassung von IFRSs in your Pocket 2008)

Unsere spanischen Kollegen haben Guía Rápida NIC/NIIF 2008 veröffentlicht (554 KB, 114 Seiten, Juli 2008) – eine spanische Übersetzung des Ratgebers IFRSs in your Pocket 2008, die auf den 30. Juni 2008 aktualisiert wurde. Die Broschüre beinhaltet ein Vorwort von Manuel Arranz (IFRS-Leiter der spanischen Firma), eine Beschreibung der Struktur des IASB, die geschichtliche Entwicklung von IASC und IASB, die Anwendung der IFRS weltweit, Zusammenfassungen aller Verlautbarungen des IASB bis zum 30. Juni 2008, Kurzzusammenfassungen aller laufenden IASB-Projekte u.a.m.

 

 

1. August 2008: Zwei IAS Plus-Newsletter zum Rahmenkonzept

Das Global IFRS Office hat zwei Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters zu den kürzlich vom IASB veröffentlichten Dokumenten zum Rahmenkonzept herausgegeben. Bei den Sonderausgaben handelt es sich um IAS Plus-Newsletter zum:

 

bullet Diskussionspapier zum Rahmenkonzept Phase D – Berichtseinheit (in englischer Sprache, 156 KB)
bullet Entwurf zum Rahmenkonzept Phase A – Zielsetzung und qualitative Merkmale (in englischer Sprache, 143 KB)

 

Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

1. August 2008: Agendaseiten aktualisiert

Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom Juli 2008 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln:

 

bullet Aufgegebene Geschäftsbereiche
bullet Ausbuchung
bullet Darstellung des Abschlusses – Phase B
bullet Eigen- und Fremdkapital
bullet Erlöserfassung
bullet Ertragsteuern
bullet IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU)
bullet Konsolidierung
bullet Lagebericht
bullet Leasingverhältnisse
bullet Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

 

 

1. August 2008: EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRIC 15

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien für die Anwendung in Europa gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Einführung der Interpretation in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

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