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30. August 2008: IASB-Webcast zum aktuellen Stand beim
IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen
Vor
sechs Monaten (im März 2008) begann der Board mit der erneuten
Erörterung seines Standardentwurfs zu einem
IFRS für nicht
börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU). Der
IASB-Direktor für die Standards für nicht börsennotierte
Unternehmen, Paul Pacter, wird im Rahmen einer live ausgestrahlten
Internetpräsentation einen Überblick über den aktuellen Stand der
Erörterungen sowie über die ausstehenden Sachverhalte geben. Die
Präsentation findet am 10. September 2008 statt. Im Anschluss
an die Präsentation werden die Teilnehmer die Möglichkeit haben,
Fragen online zu stellen, die dann direkt beantwortet werden. Da die
Fragen nur auf diese Weise gestellt werden können, wird es zu Beginn
der Veranstaltung eine Einweisung geben. Paul Pacter wird v.a. auf
folgende Sachverhalte eingehen:
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Warum wird ein IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen benötigt? |
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Was sind die Vorschläge des IASB? |
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Was sind die wesentlichen Sachverhalte, die sich aus den
Stellungnahmen und den Feldtests ergeben haben? |
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Was bleibt zu tun? |
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Wie wir die IASC-Stiftung bei der Umsetzung behilflich sein? |
Um den Interessenten in verschiedenen Zeitzonen entgegen zu kommen, wird der
IASB den Webcast zweimal einrichten:
 |
am 10. September 2008 um 11 Uhr deutscher Zeit |
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am 10. September 2008 um 16 Uhr deutscher Zeit |
Die Teilnahme an der Internetpräsentation ist kostenfrei, Sie
müssen sich allerdings für die Teilnahme anmelden. Dies können
Sie ab sofort bis zur Präsentation jederzeit tun. Wenn Sie sich
jetzt anmelden, werden Sie von dem Provider an die Präsentation
kurze Zeit vorher erinnert. Sobald Sie anmeldet sind, erhalten Sie
einen Link mit dem Zugang zur Internetpräsentation. Sie müssen sich
unabhängig davon anmelden, ob Sie der Präsentation lediglich über das
Telefon zuhören oder die Präsentation im Internet verfolgen und
nebenbei am Telefon zuhören wollen. Nähere Informationen zur
Anmeldung erhalten Sie
hier.
29. August 2008: Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses
 |
Die nächste Sitzung des
Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG)
der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am
8. und 9. September 2008 in Brüssel stattfinden. Die Sitzung
steht Beobachtern offen, die sich bis zum 5. September 2008
anmelden können (Details in der
Presseerklärung von EFRAG). Folgende Themen werden
erörtert: |
 |
IFRIC 16 |
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die Änderungen an IAS 39 |
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das IASB-Projekt zu Konsolidierung |
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die IASB-Entwürfe zu den jährlichen Verbesserungen und zum
Ergebnis je Aktie |
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der CESR-Entwurf zu beizulegenden Zeitwerten und damit in
Zusammenhang stehenden Angaben |
 |
der PAAinE-Entwurf eines Diskussionspapiers zur
Erfolgsberichterstattung |
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die Agenda der Konvergenzprojekte des IASB (mit Vertretern
des IASB) |
29. August 2008:
AICPA unterstützt IFRS-Fahrplan der SEC
 |
Das US-amerikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer (American
Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat eine
Verlautbarung (in englischer Sprache, 40 KB) zur
Unterstützung des IFRS-Fahrplans der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange
Commission, SEC) veröffentlicht. Darin heißt es, der
IFRS-Fahrplan „stelle einen wichtigen Entwicklungsschritt in
dem Prozess dar, der nach Meinung des AICPA schließlich zum
Übergang von US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen
auf internationale Rechnungslegungsstandards für öffentlich
rechenschaftspflichtige Unternehmen führen wird.“ |
29. August 2008:
Heads Up-Newsletter zum IFRS-Fahrplan der SEC
 |
In der Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom
28. August 2008 mit dem Titel
On the Road to IFRSs (Auf dem Weg zu IFRS, in englischer
Sprache, 190 KB) wird die jüngste Entscheidung der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) erörtert, die den Vorschlag
eines „Fahrplans“ zur
IFRS-Einführung in den Vereinigten Staaten veröffentlichen
will. Im Fahrplan ist folgendes vorgesehen: |
 |
bestimmten US-amerikanischen Emittenten soll das Wahlrecht
gegeben werden, IFRS in ihren Abschlüssen auf Formblatt 10-K für
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 enden, zu
verwenden, und |
 |
es sollen sieben Meilensteine definiert werden, bei deren
Erreichen die SEC entscheiden kann, eine verpflichtende Anwendung
von IFRS für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2014
enden, vorzuschreiben. |
29. August 2008:
IASC-Stiftung veröffentlicht neuen Leitfaden zu IFRS-Taxonomie
 |
Die
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen
englischsprachigen Leitfaden mit dem Titel
IFRS Taxonomy Guide 1.00 – All you need to
know about the IFRS Taxonomy as a preparer,
supervisor, software developer (Alles, was Sie über die IFRS-Taxonomie als Ersteller,
Supervisor oder Software-Entwickler wissen müssen)
veröffentlicht. Der Leitfaden kann kostenfrei von der
Internetseite der IASCF heruntergeladen werden. |
29. August 2008:
Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
Unsere
kanadischen Kollegen haben die Augustausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit
dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS
stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Zu den in
dieser Ausgabe behandelten Themen gehören IFRS-Angaben im
Lagebericht und die Auswirkungen der vorgeschlagenen Definition
eines öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmens (Publicly
Accountable Enterprise, PAE) auf die folgenden Bereiche:
 |
profitorientierte, nicht öffentlich rechenschaftspflichtige
Unternehmen, |
 |
gemeinnützige Organisationen, |
 |
Pensionspläne. |
Wie immer ist auch eine Zusammenfassung der neuesten IFRS-Ereignisse
enthalten.
28. August 2008: Weitere Informationen über den IFRS-Fahrplan der SEC
Bei
einer Rede während der öffentlichen Sitzung der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC), auf der die SEC vereinbarte, einen Plan für den Weg hin zu
einer Anwendung der IFRS durch
US-amerikanische, bei ihr registrierte Unternehmen vorzuschlagen,
äußerte sich Kommissarin Elisse B. Walter zu verschiedenen Aspekten
des noch zu veröffentlichen Vorschlags. Einer ihrer Punkte war, dass
die Unternehmen, die sich für eine freiwillige vorzeitige Anwendung
entscheiden, ihren Abschlüssen eine Überleitung der IFRS-Zahlen auf
US-GAAP beifügen sollen müssten. Dies sei notwendig, weil die SEC letztlich
zu der Entscheidung kommen könne, dass sie US-amerikanischen nicht
vorschreiben wird, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen, oder
zumindest diese Vorschrift zeitlich hinauszögern könne. Die
vollständige Rede von Kommissarin Walter in englischer Sprache
finden sie
hier;
wir übersetzen nachfolgend einen Auszug für Sie.
| Am wichtigsten ist, dass wir immer daran
denken, dass niemand genau sagen kann, was die Zukunft
bringen wird. Ich bin der festen Meinung, dass wir uns auch
auf die Alternative vorbereiten müssen, dass die SEC
entscheiden wird, die IFRS nicht für US-amerikanische
Emittenten zu übernehmen oder zuzulassen. Wie die
Meilensteine zeigen, die auf dieser Veranstaltung zum
IFRS-Fahrplan vorgestellt wurden, gibt es bedeutende Hürden,
die in den nächsten drei Jahren überwunden werden müssen,
damit die SEC sich entscheidet, IFRS-Abschlüsse auch von
US-amerikanischen Emittenten zu akzeptieren. Daher
unterstütze ich auf jeden Fall den Überleitungsvorschlag,
der auch als Alternativvorschlag B für die vorzeitige
Anwendung bekannt ist. Nach Alternativvorschlag B wäre eine
Überleitung solange zur Verfügung zu stellen, bis die SEC
weitere Entscheidungen hinsichtlich der Anwendung von IFRS
durch US-Emittenten fällt. Ich glaube, dass dieser
Überleitungsvorschlag extrem wichtig ist damit wird
die Vergleichbarkeit erhöht, und US-amerikanischen Anlegern
ist es eine Hilfe beim Übergang, zu sehen, wie
US-Unternehmen ihre Abschlüsse nach IFRS aufstellen. Ich
halte die Überleitung auch für unabdingbar, weil so
Unternehmen, die IFRS vorzeitig anwenden, einen Weg zurück
zu US-GAAP haben, wenn die SEC entscheidet, 2011 die IFRS
nicht einzuführen. |
28. August 2008: IDW
äußert sich zum IESBA-Entwurf zur Unabhängigkeit
 |
In einem
Schreiben (in englischer Sprache, 79 KB) an
den internationalen Rat für die Verabschiedung von Standards
zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics
Standards Board for Accountants, IESBA) hat das Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) die Meinung vertreten, dass die Erbringung
interner Revisionsdienstleistungen die Unabhängigkeit des
Prüfers nicht beeinträchtigt, wenn diese unwesentlich sind.
Die Vorschläge des IESBA zur
Stärkung der Unabhängigkeit des Prüfers vom 30. Mai 2008 sehen keine derartige Ausnahme vor. |
28. August 2008: SEC schlägt IFRS-Fahrplan für US-amerikanische, bei ihr registrierte Unternehmen
vor
In
unserer Nachricht vom 25. August 2008 hatten wir
über die Erwägungen der US-amerikanischen Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) berichtet,
zur Stellungnahme zu einem IFRS-Fahrplan für US-amerikanische
Unternehmen aufzurufen. Es liegen jetzt weitere Informationen vor.
Am 27. August hat die SEC dafür gestimmt, zu dieser öffentlichen
Stellungnahme zu einem "Fahrplan" aufzufordern, nach dem es möglich
sein könnte, dass US-amerikanische Emittenten ab 2014 die
International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden. Derzeit
müssen US-Emittenten US-GAAP anwenden, obwohl ausländische
Emittenten (von denen es etwa 1.100 aus 52 Rechtskreisen gibt) IFRS
anwenden dürfen. Der Vorschlag sieht eine verpflichtende
IFRS-Übernahme durch US-Emittenten vor, die in Abhängigkeit von der
Größe der Unternehmen in drei Phasen von 2014 bis 2016 erfolgen
könnte:
 |
2014 für große Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren
teilnehmen, |
 |
2015 für alle anderen Teilnehmer des beschleunigten
Verfahrens, |
 |
2016 für alle anderen bei der SEC registrierten Unternehmen. |
Nach dem Vorschlag wäre auch einer begrenzten Gruppe von großen
US-Emittenten (abhängig von Branche und Größe) die freiwillige
vorzeitige Anwendung der IFRS für Berichtsperioden gestattet, die nach dem
15. Dezember 2009 beginnen (Einreichung bei der SEC 2010). Die verpflichtende IFRS-Übernahme im Jahr 2014 ist
allerdings kein Automatismus. 2011 würde die SEC die Fortentwicklung
der IFRS anhand bestimmter festgesetzter Meilensteine prüfen und
entscheiden, ob die Übernahme 2014, später oder gar
nicht erfolgen soll. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie in der
Presseerklärung der SEC. Die SEC hat den vollständigen Text des
Vorschlags noch nicht auf ihrer Internetseite zur Verfügung
gestellt. Ab Veröffentlichung des Vorschlags im Federal Register
gilt eine 60-tägige Kommentierungsfrist. Das
US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI)
hat ebenfalls eine
Presseerklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 27 KB),
in der es heißt: "Das FEI unterstützt die heutige Entscheidung der
SEC, einen Fahrplan vorzuschlagen, nach dem US-Emittenten Abschlüsse
einreichen können, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt
wurden."
28. August 2008: SEC verabschiedet neue Angaberegelungen für ausländische Unternehmen
 |
Am 27. August 2008 hat die US-amerikanische Wertpapier-
und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
einstimmig dafür gestimmt, die Angaberegelungen für
ausländische Unternehmen, die Wertpapiere in
US-amerikanischen Märkten anbieten, zu aktualisieren und zu
modernisieren. Derzeit gibt es rund 1.100 bei der SEC
registrierte ausländische Emittenten und 700 andere
ausländische Unternehmen, deren Wertpapiere außerbörslich
und ohne Registrierung bei der SEC gehandelt werden: Die
englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie
hier. Drei Pakete von Änderungen wurden verabschiedet. |
|
Verbesserung der
Berichterstattung durch ausländische Emittenten. Die
Frist für die Einreichung von Abschlüssen ausländischer
Emittenten wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Die
Änderungen sehen auch vor, dass ausländische Emittenten ihre
Berechtigung, spezielle Formulare zu nutzen und spezielle
Regeln anzuwenden, die für ausländische Emittenten zur
Verfügung stehen, nur einmal im Jahr prüfen müssen und nicht
fortlaufend. Weiterhin sollen die Angaben verbessert werden,
die ausländische Emittenten den Anlegern hinsichtlich
Wechsel ihres Prüfers und Unstimmigkeiten mit ihrem Prüfer
zur Verfügung stellen. Außerdem werden durch die Änderungen
die Formulare für die Jahresabschlüsse und die
Registrierung, die von ausländischen Emittenten verwendet
werden, geändert, um bestimmte Angaben in diesen Formularen
zu verbessern.
Ausnahme von der Registrierung. Nach
Abschnitt 12g3 der Exchange Act Rule sind ausländische Emittenten von
einer Registrierung ihrer Wertpapiere ausgenommen, wenn sie
der SEC bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, die
außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht werden. Die
entsprechenden Wertpapiere können dann dann ohne
Registrierung in den Vereinigten Staaten außerbörslich
gehandelt werden. Derzeit nutzen rund 700 Unternehmen diese
Ausnahme eine Auflistung in englischer Sprache finden Sie
hier
(389 KB). Nach den neuen Regelungen entfallen die derzeitige
schriftliche Beantragung und Einreichung weiterer Unterlagen
in Papierform, indem ausländische Emittenten automatisch von
Abschnitt 12(g) ausgenommen werden, wenn sie bestimmte
Bedingungen erfüllen. Wie gegenwärtig auch der Fall ist
müssen die Emittenten auch weiterhin ihre Wertpapiere unter
dem Exchange Act registrieren lassen, damit diese an einer
nationalen Wertpapierbörse notiert oder außerbörslich im
US-amerikanischen Freiverkehrshandel gehandelt werden.
Grenzübergreifende
Unternehmenszusammenschlüsse und
Bezugsrechtemissionen. Die
SEC verabschiedete Änderungen, mit denen die Nutzbarkeit von
Ausnahmen für Unternehmenszusammenschlüsse,
Übernahmeangebote und Bezugsrechtemissionen ausgeweitet und verbessert werden soll. Gleichzeitig sollen
durch diese Änderungen Anbieter und Emittenten ermutig
werden, US-amerikanischen Wertpapierinhabern zu gestatten,
an diesen Transaktionen unter den gleichen Bedingungen
teilzunehmen wie andere Wertpapierinhaber. Die SEC stimmte
außerdem dafür, Interpretationsleitlinien zu verschiedenen
Themen zur Verfügung zu stellen, die in der Praxis
grenzüberschreitender Transaktionen oft zu Fragen führen. |
27. August 2008: FMA und
OeNB legen
Forderungen zur Verbesserung der Finanzmarktaufsicht in
Österreich vor
 |
Nach der institutionelle Aufsichtsreform, die mit 1.
Januar 2008 in Kraft getreten ist, haben die österreichische
Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Oesterreichische
Nationalbank (OeNB) zwei Forderungspakete geschnürt, die
Schwachstellen im Aufsichtsrecht beseitigen sollen: Ein
„Off-Balance-Paket", das jene bilanzrechtlichen
Schlupflöcher schließen soll, die zu den Problemfällen und
Turbulenzen der vergangenen Jahre beigetragen haben, und ein
„Aufsichtspaket", das der Aufsicht helfen soll, das Recht
noch effizienter und effektiver durchzusetzen. Folgende
Forderungen hinsichtlich der Bilanzierung und Aufsicht von
Stiftungsmodellen, derivativen Produkten und Hedging sowie Garantien
werden von der FMA und der OeNB im Rahmen des Off-Balance-Pakets
geltend gemacht: |
 |
Transaktionen mit Stiftungen, ABS- und
Off-Shore-SPV sowie Conduits: Die Konstruktionen
müssen gegenüber der Aufsicht offen gelegt, in die
Bilanz einbezogen und dem Risikomanagement der Bank
unterworfen werden. Wird dem nicht nachgekommen, so kann
die Aufsicht bei Eigenmittelkonstruktionen deren
Anerkennung verweigern. |
 |
Bei Derivaten und ähnlichen Produkten sollte
die Bilanzierung nicht mehr off-balance erfolgen. Der
konkrete Wert ist generell und nicht erst bei
Verlustrealisierung in der Bilanz zu erfassen, und es
bedarf klarer Regelungen, welche Instrumente zum
aktuellen Marktwert und welche zu historischen
Anschaffungskosten zu bewerten sind. Hedging
also Sicherungsgeschäfte mit Derivaten muss effektiv
sein und dokumentiert werden. |
 |
Auch für die Bilanzierung von Garantien
besteht ein Bedarf an klareren gesetzlichen Regelungen. |
Wesentlich ist, dass sich die neuen Regelungen so weit
wie möglich am international anerkannten
Rechnungslegungsstandard IAS 39 orientieren.
|
Weitere Informationen zu den Forderungen von FMA und OeNB finden
Sie in der gemeinsamen
Presseerklärung (46 KB).
27. August 2008: IT-Auswirkungen einer IFRS-Anwendung für US-Unternehmen
27. August 2008: Deloitte tritt als
Hauptsponsor der Konferenz IFRS 2008/09 auf
 |
Deloitte ist Hauptsponsor der Konferenz IFRS 2008/9 Strategische Richtung
und praxisrelevante Auslegung, die am Mittwoch, den 12. November 2008,
in London stattfinden wird. Zu den Rednern dieser
Jahreskonferenz gehören der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie,
der die Eröffnungsrede halten und zum offenen Dialog
bereitstehen wird, sowie die Deloitte-Partner Ken Wild und Veronica Poole.
Zu den auf der Konferenz abgedeckten Themenblöcken gehören die
Prioritäten in der Rechnungslegung aus Sicht der Analysten,
Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability
Forum, FSF) zu Risikoangaben, Bewertungen und außerbilanziellen
Vehikeln, die IFRS aus Sicht des Berufsstands der Prüfer,
Bewertungen im Lichte der Finanzmarktkrise, die IFRS im
kommenden Jahr, die Auswirkungen der IFRS auf die
Geschäftsführung und die Prüfer, die Komplexität der Standards
sowie die Wechselwirkung von IFRS und Regulierung. Für weitere
Informationen einschließlich des genauen Ablaufs verweisen wir
auf die Seite der Konferenz
www.iflr.com/ifrs08. |
26. August 2008: Wir nehmen Stellung zu
einem IAASB-Vorschlag
 |
Deloitte hat unlängst eine
Stellungnahme
(in englischer Sprache, 42 KB) an den
International Auditing and Assurance Standards Board
(IAASB)
zu dem vorgeschlagenen internationalen Standard zu Beratungsaufträgen (International Standard on Assurance Engagements, ISAE)
3402 Berichte über die Beratung bei Kontrollen eines Dienstleistungsunternehmens eingereicht. Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen an den IAASB seit 2004 finden Sie
hier. |
26. August 2008: Börse in Johannesburg fordert von Prüfern 800 Stunden IFRS-Erfahrung
 |
Die Johannesburger Börse (Johannesburg Stock Exchange,
JSE) hat ihre Vorschriften für eine Börsennotierung
dahingehend verschärft, dass alle unabhängigen
Prüfungsgesellschaften, die ein börsennotiertes Unternehmen
prüfen, über erfahrene IFRS-Experten verfügen müssen und
sich bei der JSE registrieren lassen müssen. Folgende Punkte
sind durch die neue JSE-Verlautbarung geregelt: |
 |
Einrichtung eines JSE-Registers für
Prüfungsgesellschaften und ihre IFRS-Berater, |
 |
Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, die ein
börsennotiertes Unternehmen prüfen will, dass sie bei der JSE
registriert sein muss, |
 |
Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, dass mindestens
drei ihrer Prüfer individuell bei der JSE registriert sein
müssen, |
 |
Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, dass mindestens einer
ihrer IFRS-Berater (egal ob extern oder zur Gesellschaft gehörig)
bei der JSE registriert sein muss; die Rolle des IFRS-Beraters
beinhaltet „fachliche
Hilfestellung und Beratung, die das Prüfungsurteil unterstützen“, |
 |
Vorschrift, dass die IFRS-Berater eine festgelegte Anzahl
von Stunden „mit der Durchführung praktischer und
interpretativer IFRS-Beratung innerhalb der letzten 12 Monate
verbracht haben, um über ein umfassendes Arbeitswissen in Bezug
auf die IFRS zu verfügen“;
 |
wenn der IFRS-Berater eine Einzelperson ist, sind 800
Stunden IFRS-Erfahrung in den letzten zwölf Monaten
vorgeschrieben, |
 |
wenn der IFRS-Berater eine von zwei Personen ist, die
gemeinsam als IFRS-Beratungsgruppe arbeiten, muss jede dieser
Einzelpersonen über 500 Stunden IFRS-Erfahrung in den letzten
zwölf Monaten vorweisen können. |
|
Die JSE schreibt den an ihr notierten Unternehmen vor, dass sie
die IFRS anwenden müssen, und fordert von den Prüfungsgesellschaften
die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards. Die geänderten
Vorschriften für die Börsennotierung können Sie
hier einsehen (169 KB). Alle Vorschriften für die Börsennotierung finden Sie
hier im
Überblick. Außerdem haben wir für Sie eine neue
Länderseite Südafrika
eingerichtet, auf der Sie weitere Nachrichten zur Rechnungslegung in
Südafrika finden.
25. August 2008: IASB
bietet Gesprächsrunden zu Konsolidierung an
 |
Im April 2008 hatte das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF)
den IASB zur Verbesserung der
Rechnungslegung von nicht konsolidierten Unternehmen
gedrängt (Details finden Sie auf unserer
Seite zur
Finanzmarktkrise). Als Reaktion darauf hat der IASB
entschieden, die Ausführung seines Konsolidierungsprojekts
dadurch zu beschleunigen, dass man direkt in die
Entwurfsphase eines Ersatzstandards für IAS 27 Konzern- und
separate Abschlüsse und SIC-12 Konsolidierung Zweckgesellschaften eintreten wolle. Um dennoch die öffentliche
Meinung frühzeitig einzuholen und berücksichtigen zu können,
bietet der IASB nun eine Reihe von Gesprächen am Runden
Tisch zu Konsolidierungsfragen an. |
Weitere Informationen können Sie der englischsprachigen
Presseerklärung des IASB
entnehmen. Wir werden Sie auf IAS PLUS über weitere Entwicklungen
auf dem Laufenden halten.
25. August 2008: IDW
äußert sich zu Sozialleistungen
 |
Das Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem
Rat
für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen
Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board,
IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes
(International Federation of Accountants, IFAC) in zwei
englischsprachigen Schreiben zum Thema Sozialleistungen
Stellung genommen: |
 |
Ein
Schreiben (78 KB) gilt dem Konsultationspapier zu Fragen des
Ansatzes und der Bewertung; |
 |
ein
Schreiben (74 KB) enthält die Stellungnahme zum Entwurf IPSAS 34
Sozialleistungen: Angaben zu Barüberweisungen an Einzelpersonen oder
Haushalte (Social Benefits: Disclosures of Cash Transfers to
Induviduals or Households). |
25. August 2008: IFRS Insights
3. Ausgabe des Newsletters von Deloitte USA
 |
Unsere amerikanischen Kollegen haben die dritte Ausgabe
ihre IFRS Insights-Newsletter veröffentlicht. Sie soll den
wachsenden Bedarf US-amerikanischer Unternehmen hinsichtlich aktueller
Informationen zu Entwicklungen in den IFRS und die wachsende
Nachfrage nach IFRS-Umsetzungshinweisen abdecken. Die
neue Publikation stellt sich diesem Informationsbedarf, indem sie die
neuesten Entwicklungen in den IFRS aufzeigt, praktische
Ratschläge für Unternehmen bietet, die IFRS anwenden wollen,
den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds
darstellt und auf relevante Werkzeuge und Ressourcen
verweist. Laden Sie sich
die
dritte Ausgabe der IFRS Insights herunter (in englischer Sprache,
536 KB). Sie können den Newsletter auch direkt
abonnieren. |
25. August 2008: SEC wird
IFRS-Fahrplan für US-amerikanische, bei ihr registrierte Unternehmen erwägen
Auf ihrer öffentlichen Sitzung am Mittwoch, den 27.
August 2008, wird die US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) in
Erwägung ziehen, ob öffentliche zur Stellungnahme zu einem
Plan ('Fahrplan') aufgerufen werden soll, nach dem die USA
inländischen, bei ihr registrierten Unternehmen die
Anwendung der International Financial Reporting Standards
(IFRS) anstelle der US-amerikanischen allgemein akzeptierten
Rechnungslegungsgrundsätze (US Generally Accepted
Accounting Principles, US GAAP) für ihre Berichterstattung
gegenüber der Kommission gestatten würde. Bereits zu Beginn
des Jahres hatte die SEC damit begonnen, ausländischen, bei
ihr registrierten Unternehmen die Anwendung der IFRS ohne
das Erfordernis einer Überleitung auf US-GAAP-Zahlen zu
gestatten. Nachfolgend geben wir den Tagesordnungspunkt wieder, wie er
sich in der
Ankündigung der Sitzung findet (in englischer Sprache):
| Die Kommission wird erwägen, einen Fahrplan
hinsichtlich der möglichen Verwendung von bei ihr
eingereichten Abschlüssen vorzuschlagen, die in
Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards ('IFRS') wie vom International Accounting
Standards Board herausgegeben erstellt wurden. Als Teil des
Fahrplans wird die Kommission auch in Erwägung ziehen, ob
man Änderungen bei verschiedenen Regelungen und Formblättern
vorschlagen solle, die einer begrenzten Zahl von
US-Emittenten eine vorzeitigen Anwendung der IFRS gestatten
würde. |
24. August 2008: Tagesordnung für
die IFRIC-Sitzung am 4. und 5. September 2008
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird am Donnerstag und Freitag, den 4. und 5. September 2008,
in den Räumen des IASB in London zu seiner nächsten Sitzung
zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich
und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die
vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.
23. August 2008: PCAOB per Gerichtsentscheid als verfassungsgemäß eingestuft
Am 23. August 2008
hat das US-amerikanische Berufungsgericht für den Rechtskreis District of Columbia seine Entscheidung im Fall
Free Enterprise Fund et al vs. Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
freigegeben. Der Free Enterprise Fund hatte die Rechtmäßigkeit des
PCAOB unter der Verfassung in Frage gestellt. Richter Rogers
verfasste die Begründung des Gerichts, Richter Kavanaugh stimmte
dagegen. Nachfolgend ein Ausschnitt aus der Begründung:
| Wir stellen zunächst fest, dass das Gesetz die
Ermächtigung zu Ernennungen nicht beschränkt, weil die
Boardmitglieder angesichts der umfassenden Kontrolle der
Kommission über den [Public Company Accounting Oversight]
Board den Weisungen und der Beaufsichtigung durch die
Kommission unterliegen und Beamte niedrigerer Dienstränge
nicht durch den Präsidenten ernannt werden müssen. Zweitens
sind wir der Ansicht, dass die faktische Beschränkung der
Befugnisse der Kommission bei der Entlassung von
Boardmitgliedern und die Befugnis des Präsidenten,
Kommissare zu entlassen, den Präsidenten nicht hinreichend
seiner Befugnis berauben, den Board zu beeinflussen und
damit der Gewaltenteilung nicht entgegen stehen, zumal das
Prinzip unabhängige Behörden wie die Kommission und deren
Ausübung einer weitgehenden Machtfülle über ihnen
Nachgelagerte vorsieht. Dementsprechend bestätigen wir die
Berechtigung des Boards und der Vereinigten Staaten zu
Urteilen im beschleunigten Verfahren. |
Den vollständigen Text des Gerichtsurteils können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 252 KB). Das
Urteil umfasst 92 Seiten, von denen 57 Seiten auf die gegenläufige
Meinung von Richter Kavanaugh entfallen. Seiner Ansicht nach
'beeinträchtigt die Struktur des PCAOB das Recht des Präsidenten zur
Ernennung und Entlassung in nicht verfassungsgemäßer Weise'.
22. August 2008: Fair Value Update-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen
Seit
der Herausgabe von SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und
SFAS 159 Die Fair Value Option für finanzielle Vermögenswerte und
finanzielle Verbindlichkeiten durch den Financial Accounting Standards Board
sind Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert berüchtigt geworden und
waren angesichts der gegenwärtigen Unruhen auf den Finanzmärkten
Gegenstand vieler Schlagzeilen in den Vereinigten Staaten. Unsere
amerikanischen Kollegen haben einen
Fair Value Update Newsletter
veröffentlicht (in englischer Sprache, 397 KB), in dem sie
Sachverhalte aus der großflächigen Anwendung von SFAS 157 und
SFAS 159 adressieren. Insbesondere untersuchen sie in dem Newsletter die
Unterlagen von 50 bei der SEC registrierten Unternehmen auf
Formblatt 10-Q für das erste Quartal 2008 und deren Angaben
zu SFAS 157 und SFAS 159. In die Untersuchung wurden Unternehmen aus dem
Bank- und Versicherungsgewerbe, der Investmentbranche, des
Energiesektors sowie andere Unternehmen einbezogen. Weitere
Materialien und Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer
Seite zur Finanzmarktkrise.
22. August 2008: Internetsendung zur Konvergenz von US GAAP und IFRS
 |
Unsere amerikanischen Kollegen werden am 3. September
2008 und 19 Uhr MESZ eine Sendung zum Thema Konvergenz von US GAAP und IFRS:
Überbrückung des Abgrunds im Internet ausstrahlen.
Moderiert wird die Sendung von Ron Sonenthal, einem Partner
aus der Steuerpraxis von Deloitte. In der Internetsendung wird es um
die Auswirkungen einer Übernahme der IFRS in den Vereinigten
Staaten auf die Vergütungs- und Leistungsprogramme von
Unternehmen gehen. Unter anderem werden folgenden Themen behandelt: |
 |
Analyse möglicher Auswirkungen der IFRS auf den Abschluss im
Hinblick auf Vergütungs- und Leistungsprogramme, einschließlich
der Vergütung der Geschäftsleitung, Krankenversicherung und
Pensionsprogramme. |
 |
Beurteilung der möglichen Auswirkung einer IFRS-Bilanzierung
auf die Beurteilung von Belohnungsprogrammen, insbesondere
jenen, die von der Erfolgslage des Unternehmens abhängen. |
 |
Beurteilung von IT- und Prozessänderungen, einschließlich
der Informationsbeschaffung, der Berichterstattung und interner
Kontrollen. |
Weitergehende Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung
für die Internetsendung erhalten Sie
hier. Frühere Sendungen werden
hier aufbewahrt.
20. August 2008: IAS Plus-Newsletter zum
Entwurf zum Ergebnis je Aktie
 |
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel IASB
und FASB veröffentlichen vorgeschlagene Änderungen zum Ergebnis je Aktie
herausgegeben (in englischer Sprache, 146 KB). Der Entwurf war am
7. August 2008 herausgegeben worden. Als Änderung wird
vorgeschlagen, die Berechnung des Ergebnisses je Aktie in IAS 33
Ergebnis je Aktie zu vereinfachen und den
internationalen Standard mit US GAAP überein zu bringen.
Stellungnahmen werden bis zum 5. Dezember 2008 erbeten. Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat zum
gleichen Zeitpunkt vorgeschlagen, seinen Standard SFAS 128
Ergebnis je Aktie zu ändern. Zurückliegende
Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier.
Sie können sich auch für ein kostenfreies
Emailabonnement
eintragen. |
19. August 2008: SEC stellt Nachfolger von EDGAR vor

 |
Der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, hat heute erste
Einzelheiten zum Nachfolgesystem für die seit den 80er Jahren im
Dienst befindliche EDGAR-Datenbank vorgestellt. Dem neuen System mit
dem Namen IDEA (Interactive Data Electronic Applications,
interaktive elektronische Datenanwendungen) liegt eine vollkommen
andere Technologie zugrunde, die Investoren einen schnelleren und
einfacheren Zugang zu den wesentlichen Finanzdaten der bei der SEC
registrierten Unternehmen ermöglichen soll. IDEA soll EDGAR zunächst
ergänzen, schließlich aber ablösen. Weitergehende Informationen über
IDEA können Sie der englischsprachigen
Pressemitteilung der SEC entnehmen. |
16. August 2008: IAS Plus-Newsletter zu Jährlichen Verbesserungen 2008
 |
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel IASB gibt
Omnibus-Standardentwurf der jährlichen Verbesserungen 2008 frei
herausgegeben (in englischer Sprache, 146 KB). Der Entwurf war am
7. August 2008 herausgegeben worden und enthält 12 eigenständige
vorgeschlagene Änderungen, die Auswirkungen auf acht verschiedene
Standards hätten. Die meisten Vorschläge würden für Geschäftsjahre
Geltung erlangen, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen,
wobei eine freiwillige frühere Anwendung zulässig ist. Jene
Änderungen, die an dem überarbeiteten Standard IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse vorgesehen sind, würden
bereits zum 1. Juli 2009 in Kraft treten (in Übereinstimmung mit
dem Datum des Inkrafttretens jenes Standards). Zurückliegende
Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier.
Sie können sich auch für ein kostenfreies
Emailabonnement
eintragen. |
16. August 2008: Standards zur Bewertung von Vermögenswerten in China
In der Sommerausgabe 2008 von Valuation Notes, einem
englischsprachigen Magazin, das von den Bewertungsspezialisten
von American Appraisal herausgegeben wird, ist ein Beitrag zum
System der Bewertungsstandards in China enthalten. In dem Artikel
wird die Rolle dreier kürzlich in China von der Regierung und dem
Berufsstand der Bewerter eingerichteter, wichtiger Ausschüsse
erläutert der Ausschuss für Bewertungsstandards für Vermögenswerte
(Asset Appraisal Standards Committee), der Fachausschuss für
Bewertungsstandards für Vermögenswerte (Asset Appraisal Standards
Technical Committee) und der Beirat für Bewertungsstandards für
Vermögenswerte (Asset Appraisal Standards Advisory Committee).
Zur Zeit gibt es 15 Bewertungsstandards in China, von denen acht
seit November 2007 verabschiedet wurden. Daneben werden in dem
Artikel mehr als 20 Themengebiete aufgelistet, die in neuen
Standards, die gegenwärtig ausgearbeitet werden, adressiert werden.
Sie können die Sonderausgabe
hier herunterladen (in englischer Sprache, 857 KB). Die Veröffentlichung
unterliegt dem Copyright von
American Appraisal.
15. August 2008: IDW
äußert sich zu XBRL
Am 14. Mai 2008
hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagen, dass alle
börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten ihre Daten
bei der SEC im XBRL-Format (als interaktive Daten) einreichen müssen
(s. unsere Nachricht vom
16. Mai 2008). Nun hat auch das Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) in einem
Schreiben an die SEC (in englischer Sprache, 77 KB) dazu
Stellung bezogen. Allgemein unterstützt das IDW den Vorschlag, weil
dieser im Interesse der Kapitalmarktteilnehmer liege, äußert aber
zwei schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der
interaktiven Daten:
 |
Zum einen müssten angemessene Mechanismen eingerichtet
werden, um zu gewährleisten, dass die Informationen, die den
Anlegern zu Verfügung stehen und die diese zu nutzen
beabsichtigen, nicht manipuliert oder korrumpiert worden sind. |
 |
Zum anderen zeigt sich das IDW besorgt, dass die SEC derzeit
offensichtlich keinen Bedarf sehe, die im XBRL-Format
eingereichten Daten durch einen Prüfer prüfen zu lassen. |
15. August 2008: Aktueller
Stand der IFRS-Entwicklungen bei der SEC
 |
In einer kürzlich vor dem Ausschuss für
föderale Wertpapierregulierung der amerikanischen Juristenvereinigung gehaltenen Rede hat John W.
White,
Direktor der Abteilung Unternehmensfinanzierung der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC), einen Überblick über die
aktuellen Aktivitäten seiner Abteilung und der SEC insgesamt
gegeben. Einen Teil seiner Ausführungen widmete er den IFRS.
Wir haben einen Abschnitt aus der englischsprachigen
Rede von White für Sie übersetzt: |
| Wir haben hierzu einen Konzeptentwurf im
letzten August veröffentlicht und haben zwei Gesprächsrunden
im Dezember abgehalten, bei denen wir viele wertvolle
Rückmeldungen erhielten. Im Februar hat unser Vorsitzender
Cox meine Abteilung und die Abteilung Rechnungslegung darum
gebeten, dass wir der SEC offiziell einen Vorgehensplan
vorschlagen, in dem ein Fahrplan mit entsprechenden
Meilensteinen enthalten ist, an denen der Fahrplan
ausgerichtet und gemessen wird, um den Fortschritt bei der
Akzeptanz der IFRS in den Vereinigten Staaten
voranzutreiben. Eine große Projektgruppe von uns arbeitet
aktiv an diesem Projekt und hat sogar am letzten Montag, den
4. August noch eine weitere Gesprächsrunde abgehalten, bei
der wir noch weitere hilfreiche Informationen aus der
Öffentlichkeit erhielten. Daher werden wir hoffentlich bald
in der Lage sein, eine Empfehlung auszusprechen. Behalten
Sie aber bitte wie stets im Hinterkopf, dass es sich
hier um meine persönlich Meinung handelt.
Dies vorausgeschickt sollten Sie sich folgendes merken:
 |
Wir befinden uns auf dem Weg hin zu einem einzigen
Satz hochwertiger, weltweit akzeptierter
Rechnungslegungsstandards – es herrscht allgemeine
Übereinstimmung, dass ein einziger Satz hochwertiger,
weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards für die
Kapitalmärkte allgemein (einschließlich der Anleger) von
Nutzen sein wird, weil so die Abschlüsse weltweit
tätiger Unternehmen grenzübergreifend vergleichbar
werden.
|
 |
Die Wahl besteht zwischen US-GAAP und IFRS.
|
 |
Über 100 Länder weltweit fordern IFRS-Abschlüsse
oder lassen diese zu. |
 |
Die Zukunft gehört also ganz klar den IFRS (und
nicht US-GAAP). |
|
14. August 2008: Erörterung eines Plans zum Übergangs auf IFRS im Lagebericht
 |
Als Teil ihres Programms, Mandanten und Nichtmandanten
Leitlinien zu Kanadas Übergang auf IFRS zur Verfügung zu
stellen, haben unsere kanadischen Kollegen die Broschüre
Wie man eine grundlegende Veränderung beobachtet:
Erörterung eines Plans zum Übergangs auf IFRS im Lagebericht
veröffentlicht. In dieser Broschüre werden die Inhalte eines
Plan zum Übergang auf IFRS erörtert und erläutert, wie man diesen
Plan im Lagebericht eines Unternehmen erklärt. Eine
beispielhafte Darstellung ist beigefügt. Sie können die
Broschüre in englischer und französischer Sprache
herunterladen: |
Wir halten noch weitere Informationen zum Übergang Kanadas auf
IFRS für Sie auf unserer Länderseite Kanada
und der Seite zum Übergang auf IFRS unserer kanadischen Kollegen bereit
(in englischer Sprache).
14. August 2008: IFRS und die Bergbaubaubranche
 |
Öffentlich rechenschaftpflichtige Unternehmen in Kanada
müssen ihre Rechnungslegung ab 2011 auf IFRS umstellen
(wahlweise auch früher, mit Zustimmung der regional
zuständigen Wertpapieraufsicht sogar schon 2008). Der Übergang von den
kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen wird sich für jedes
Unternehmen anders darstellen. Gleichwohl werden bestimmte
Themen und Sachverhalte in bestimmten Branchen in gleicher
Weise auftreten. Unsere kanadischen Kollegen haben die
Broschüre
IFRS und die Bergbaubranche: die zehn wichtigsten
Bilanzierungssachverhalte für kanadische Unternehmen
veröffentlicht (in englischer Sprache, 264 KB). Diese Publikation
enthält die Sichtweise von Deloitte zu den folgenden
Sachverhalten beim Übergang auf IFRS in der Bergbaubranche: |
- Wertminderungen
- Mineralische Vorkommen und Sachanlagen
- Rückstellungen und Verpflichtungen zur Stilllegung von
Vermögenswerten (einschließlich Kosten der Entsorgung und
Renaturierung)
- Unternehmenszusammenschlüsse, Konsolidierung und
Zweckgesellschaften
- Joint Ventures
- Fremdkapitalkosten
- Fremdwährungsumrechnung
- Finanzinstrumente
- Ertragsteuern
- Erstmalige Anwendung der IFRS
|
14. August 2008: Heads Up
analysiert IASB/FASB-Vorschläge zum Ergebnis je Aktie
13. August 2008: Neue Länderseite Großbritannien
 |
Wir haben für Sie eine neue
Länderseite
Großbritannien eingerichtet. Von nun an finden Sie alle
Informationen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und
Nordirland auf einer einzigen Seite zusammengefasst.
Folgende Rubriken bietet Ihnen die neue Seite: |
Alle Länderseiten, die wir bisher für Sie eingerichtet haben,
finden Sie unter der Rubrik Rechtskreise in der Kopfzeile unserer
Startseite. Wir bauen unser Angebot an rechtskreisspezifischen
Informationen beständig für Sie aus.
13. August 2008: Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP
Das
IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie
von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum
neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned
Online IFRS and UK GAAP Update. Diese sollen an
Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und
anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten
Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als
eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten
– etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die
Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum
von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu
stellen. Die dritte Sendung dieser Reihe wurde kürzlich
ausgestrahlt.
| In der Ausgabe vom Juli 2008 von Stay Tuned
Online IFRS and UK GAAP Update wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:
 |
IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von
Immobilien und IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen
Geschäftsbetrieb,
|
 |
der neueste Stand hinsichtlich der Umsetzung des
britischen Aktiengesetzes von 2006, |
 |
die neuesten Entwicklungen beim
britischen Prüfungsausschuss zur
Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review
Panel, FRRP), |
 |
die Auswirkungen der Änderungen an verschiedenen
IFRS vom Mai 2008. |
Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie
hier. Es ist eine permanente Verknüpfung
auf die Sendungen auf unserer Länderseite Großbritannien eingerichtet. |
13. August 2008: Bericht der Gruppe
für Managementmethoden beim Adressenausfallrisiko
 |
Die Gruppe für Managementmethoden beim Ausfallrisiko (Counterparty
Risk Management Policy Group,
CRMPG), eine
Vereinigung von Führungskräften bedeutender Finanzinstitute,
hat einen Bericht mit dem Titel Begrenzung des
systematischen Risikos: Der Weg zur Reform (Containing
Systemic Risk: The Road to Reform) veröffentlicht. In
dem Bericht wird eine integriertes Rahmenkonzept privater
Initiativen beschrieben, dass die behördliche Aufsicht
ergänzen soll, um dabei zu helfen, das systematische Risiko
zu begrenzen. Die CRMPG legte den Schwerpunkt auf vier
Hauptbereiche, die sie für am wichtigsten und
zeitkritischsten hielt und bei denen sie der Meinung war,
dass sie am besten einen Beitrag leisten könne. Diese
Bereiche sind: |
 |
Erörterung von Konsolidierungsstandards unter US-GAAP, mit
denen derzeit bilanzunwirksame Zweckgesellschaften in die Bilanz
geholt werden sollen. |
 |
Maßnahmen für ein besseres Verständnis und ein besseres
Management hochriskanter Finanzinstrumente. |
 |
Bedeutende Verbesserungen zur Risikoüberwachung und zum
Risikomanagement. |
 |
Eine Reihe von weitreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der
Widerstandskraft der Finanzmärkte allgemein und der Kreditmärkte
insbesondere mit besonderer Betonung von nicht börsengehandelten
Derivaten und Kreditderivaten zum Handel von Ausfallrisiken. |
In dem Bericht werden auch wichtige Sachverhalte
herausgestrichen, die demnächst aufkommen werden und denen man in
Zukunft besondere Aufmerksamkeit widmen muss. Die
Bilanzierungsempfehlungen beginnen auf Seite 18 des englischsprachigen
Berichts
(592 KB), den wir Ihnen auch dauerhaft auf unserer
Seite zur Finanzmarktkrise
zur Verfügung stellen.
| Ein Auszug aus den Bilanzierungsempfehlungen: II-1.
Die CRMPG billigt im Wesentlichen die Richtung der
Änderungen an den Konsolidierungsregeln nach US-GAAP. Dies
gilt unter der Voraussetzung, dass sie (1) prinzipienbasiert
und (2) konvergent mit den International Financial Reporting Standards
sind und (3) von angemessenen Angabe- und
Übergangsregelungen hinsichtlich des regulatorischen
Kapitals begleitet werden, die Flexibilität bei der
Umsetzung dieser Regelungen über einen angemessenen Zeitraum
gewähren.
II-2. Die CRMPG empfiehlt die Einführung eines
einzigen, prinzipienbasierten, weltweit gültigen
Rahmenkonzepts zur Konsolidierung, das auf Beherrschung und
der Möglichkeit, aus dieser Beherrschung Nutzen zu ziehen,
gründet. Die Bestimmung, ob ein Unternehmen (der Investor)
einen beherrschenden Anteil an einem anderem Unternehmen
(dem Investitionsempfänger) hält, sollte nach folgenden
Kriterien erfolgen:
 |
die Kontrolle des Investors über den
Investitionsempfänger einschließlich der Möglichkeit,
Entscheidungen zu treffen, die den Erfolg des
Investitionsempfängers bestimmen; |
 |
das Ausmaß, zu dem der Investor den Risiken und dem
Nutzen aus dem Investitionsempfänger ausgesetzt ist,
auch durch Garantien, Verpflichtungen und alle anderen
Arten von expliziten und impliziten Vereinbarungen
zwischen den beiden Unternehmen; und |
 |
die Konstruktion und das Sponsoring des
Investitionsempfängers einschließlich des Grads, zu dem
die Geschäfte des Investitionsempfängers den Investor
wirtschaftlichen, gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und
Reputationsrisiken aussetzen. |
|
12. August 2008: 10.
Ergänzungslieferung DRS erhältlich
 |
Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab
sofort die 10. Ergänzungslieferung der Deutschen
Rechnungslegungs Standards zur Verfügung. Diese
Ergänzungslieferung beinhaltet den Standard DRS 16 und die Rechnungslegungs Interpretation Nr. 2. Genios bietet die
Online-Textversion an. |
12. August 2008: Studie
von Deloitte Großbritannien zu Zwischenberichten der
Unternehmensleitung
Unsere
britischen Kollegen haben
Erste Eindrücke: Das erste Jahr mit
Zwischenberichten der Unternehmensleitung herausgegeben. In der
Studie wird untersucht, wie börsennotierte Unternehmen in
Großbritannien die neuen Vorschriften umgesetzt haben, nach denen
zweimal im Jahr ein Zwischenbericht der Unternehmensleitung (Interim
Management Statement, IMS) veröffentlicht werden
muss. Die Vorschriften sind seit einem Jahr in Kraft und gelten der
Einhaltung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency
Rules, DTR), die von der britischen
Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) im
Rahmen der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie erlassen worden
sind.
Im Einzelnen werden in der Studie die Zwischenberichte der
Unternehmensleitung britischer börsennotierter Unternehmen
untersucht (einschließlich einer eigenständigen Betrachtung von
Investmentfonds), die Einhaltung der neuen Vorschriften überprüft
und erläuternde und echte Beispielzwischenberichte sowie eine IMS-Angabencheckliste zur Verfügung gestellt. Folgende Dokumente
stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
12. August 2008: Schreiben von
Deloitte an die SEC zum Vorschlag zu interaktiven Daten
Am 14. Mai 2008
hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagen, dass alle
börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten ihre Daten
bei der SEC im XBRL-Format (als interaktive Daten) einreichen müssen.
Eine XBRL-Berichterstattung wäre sowohl für US-GAAP- als auch für
IFRS-Abschlüsse erforderlich. Es gäbe eine Anlaufphase von
drei Jahren, die 2008 begänne und während der sukzessive
verschiedene Gruppen von Unternehmen den Vorschlag übernehmen würden. Weitere Informationen finden Sie in
unserer Nachricht vom
16. Mai 2008. Ein paar Tage später schlug die SEC vor, dass mehr
als 8.000 Investmentfonds, die in den Vereinigten Staaten tätig
sind, ihre Daten mit XBRL-Etiketten versehen einreichen müssen
(siehe unsere Nachricht vom
26. Mai 2008). Deloitte & Touche LLP (unsere Kollegen in den
Vereinigten Staaten) haben eine Stellungnahme zum ersten Vorschlag
der SEC eingereicht. Insgesamt unterstützen wir die Initiative der
SEC zu interaktiven Daten. In unserem Schreiben machen wir einige
Vorschläge, von denen wir der Meinung sind, dass sie für eine
erfolgreiche Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung hilfreich sein
können.
Unter den Vorschlägen, die wir in unserem Schreiben machen, sind die folgenden:
 |
Aktualisierte Leitlinien für Ersteller.
Die SEC sollte das EDGAR-Einreicherhandbuch aktualisieren,
um zusätzliche Leitlinien zur Etikettierung der
Informationen in den Fußnoten und Abschlüssen zur Verfügung
zu stellen. Diese Aktualisierung sollte mit genügend
zeitlichem Vorlauf vor der vorgeschlagenen Übernahme zu
öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden. |
 |
Wartung, Unterhalt und Aktualisierung von
Taxonomien. Die SEC sollte ihren Vorgehensplan zu
öffentlicher Stellungnahme herausgeben, wie sie
sicherstellen wird, dass die XBRL-Taxonomien aktuell
gehalten werden. Das gleiche gilt für ihren geplanten
Mechanismus, mit dem sie Aktualisierungen den Erstellern und
anderen Nutzern der interaktiven Daten mitteilen will. |
 |
Erwägungen zur Software zur
Validitätsprüfung. Die SEC beabsichtigt, Software zur
Validitätsprüfung einzusetzen, um die interaktiven Daten auf
Einhaltung vieler zu erfüllender fachlicher Vorschriften zu
überprüfen. Die SEC sollte ihre Kriterien für die
Validitätsprüfung mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der
ersten Anlaufphase der Regelung zu öffentlicher
Stellungnahme herausgeben, um den Erstellern und Nutzern zu
ermöglichen, den Umfang der von der Software ausgeführten
Prozeduren und die Erwartungen der SEC zu verstehen. |
 |
Überwachung während der Anlaufphase. Die
SEC sollte zweierlei festlegen: (1) die Kriterien, die sie
verwenden wird, um in der frühen Anlaufphase den Erfolg der
Einführung zu bewerten, und (2) wie sie bestimmen will, ob
zusätzliche Anpassungen für spätere Teile der Anlaufphase
notwendig sein werden. |
 |
Prüfungsfragen während der Anlaufphase.
Die PCAOB und die SEC sollten mit den Prüfungsverbänden
zusammenarbeiten, um den Standardbericht des unabhängigen
Wirtschaftsprüfers zu überarbeiten, um explizit auf auf die
unter Position 8 des Formulars 10-K genannten Abschlüsse
Bezug zu nehmen und eventuelle eine Aussage aufzunehmen,
dass die Prüfungshandlung nicht anhand der interaktiven
Daten vorgenommen wurde. Die SEC sollte auch besondere
Leitlinien entwickeln, wie der Prüfer Bericht erstatten
soll, wenn ein Unternehmen freiwillig die Prüfung seiner
interaktiven Daten veranlasst. |
 |
Klarstellung des Ausmaßes der Prüferhaftung.
Unser Schreiben bietet eine Reihe von Vorschlägen, wie man
die Prüferhaftung in Bezug auf interaktive Daten klarstellen
kann. |
 |
Vorzeitige Anwendung des Vorschlags. Die
SEC sollte klarstellen, wie ein Unternehmen, das einer der
Gruppen angehört, die den Vorschlag erst später umsetzen
sollen, diesen auch vorzeitig umsetzen kann. |
 |
Interaktive Daten und Abschlussanforderungen.
Die vorgeschlagenen Regelung betrifft derzeit nur
eingereichte Abschlüsse, jährliche Berichte in Form der
Formulare 10-K und 20-F, vierteljährliche Berichte in Form
des Formulars 10-Q und Übergangsberichte. Die SEC sollte
klarstellen, ob Unternehmen auch interaktive Daten für das
Formular 8-K einreichen sollen, mit dem Abschlüsse aktualisiert
werden. |
 |
Bedarf von Prüfungsleistungen nach der
Anlaufphase. Während der gesamten Anlaufphase sollte die
SEC Rückmeldung von den Abschlussadressaten suchen, (1) ob
ihre Hauptquelle von Informationen zu Anlageentscheidungen
Abschlüsse in herkömmlicher oder in interaktiver Form sind
und (2) ob sie der Meinung sind, dass gesonderte
Prüfungshandlungen hinsichtlich der interaktiven Daten
notwendig sind. |
 |
Koordinierung mit den IFRS-Initiativen.
Die SEC hat einen Konzeptentwurf veröffentlicht, nachdem
US-amerikanischen Emittenten gestattet sein soll, ihre
Abschlüsse in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die SEC
sollte sicherstellen, dass jegliche Regelungen, die im
Zusammenhang mit dem Konzeptentwurf erlassen werden, in
Einklang mit den Regelungen zu XBRL stehen. |
|
12. August 2008: Aktualisierte
Verlautbarungen von IFAC zur Aus- und Weiterbildung
Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und
Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und
Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education
Standards Board, IAESB),
ein unabhängiger Standardsetzer unter dem Dach des
internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International
Federation of Accountants, IFAC), hat überarbeitete Versionen
seiner internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education
Standards, IES) und damit zusammenhängender Aus- und
Weiterbildungsverlautbarungen veröffentlicht. Die Änderungen führen
zu einer einheitlicheren Verwendung der Terminologie über die
Standards hinweg und beschreiben die Rolle des IAESB und seinen
Standardsetzungsprozess deutlicher. Die geänderten Dokumente, die
ursprünglich alle zwischen 2003 und 2006 veröffentlicht wurden, sind
die folgenden:
 |
Rahmenkonzept für internationale Verlautbarungen zur Aus-
und Weiterbildung, |
 |
Einleitung zu den internationalen Aus- und
Weiterbildungsstandards und |
 |
internationale Aus- und Weiterbildungsstandards Nr. 1bis 8. |
Die IES repräsentieren den Stand, den die
IFAC-Mitgliedgesellschaften in der
Ausbildung und beständigen beruflichen Weiterentwicklung ihrer
Prüfer mindestens erreichen sollten. Da die Änderungen
redaktioneller Art sind, wurde auf eine öffentliche Konsultation
verzichtet. Zusätzlich zu diesen redaktionellen Änderungen hat der
IAESB ein Projekt aufgenommen, in dessen Rahmen das Rahmenkonzept
und die Einleitung grundlegend überarbeitet werden sollen. Als Teil
dieses Projekts wird der IAESB auch um Stellungnahmen zu den
Änderungen bitten. Die geänderten Versionen der IES Nr. 1 bis 8, des
Rahmenkonzepts und der Einleitung können kostenfrei aus dem Internet
heruntergeladen werden: IFAC Online Bookstore.
Weitere Informationen in englischer Sprache können Sie der
Presseerklärung des IFAC entnehmen.
11. August 2008: Ergebnisse der 30. RIC-Sitzung
 |
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des
DRSC hat am 6. August 2008 seine 30. Sitzung in
Frankfurt am Main
abgehalten. Im
RIC-Ergebnisbericht (40 KB)
werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im
Rahmen dieser Sitzung
gefasst wurden. |
11. August 2008:
Taiwanesischer Konvergenzplan aktualisiert
 |
In unserer
Nachricht vom 9. Januar 2008 hatten wir den
Projektplan hinsichtlich der Konvergenz mit den IFRS (in
englischer Sprache, 31 KB) des Ausschusses für
Rechnungslegungsstandards (Financial Accounting Standards
Committee, FASC) der taiwanesischen Stiftung für die
Forschung und Entwicklung der Bilanzierung (Accounting
Research and Development Foundation, ARDF) zur Verfügung
gestellt. Die ARDF hat jetzt eine
Aktualisierung des Plans (in englischer Sprache, 5 KB)
veröffentlicht, um die Fortschritte hinsichtlich der
Konvergenz widerzuspiegeln. Wir haben für Sie eine neue
Länderseite Taiwan
eingerichtet, auf der wir Informationen zum Rahmen der
Finanzberichterstattung in Taiwan seit Januar 2005
zusammengetragen haben. |
9. August 2008: Protokoll der ARC-Sitzung vom
11. Juli 2008
 |
In unserer
Nachricht vom 20. Juli 2008 gaben wir einen kurzen Überblick
über die Erörterungen und Entscheidungen des Regelungsausschusses
für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting
Regulatory Committee, ARC) von dessen Sitzung am 11. Juli 2008. Die
Europäische Kommission hat nunmehr das
Protokoll der ARC-Sitzung freigegeben (in englischer Sprache,
43 KB). |
8. August 2008: IASC-Stiftung veröffentlicht
neuen IFRS-Taxonomiemodulmanager
 |
Die
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen
neuen IFRS-Taxonomiemodulmanager (IFRS Taxonomy Module
Manager,ITMM) veröffentlicht.
Der ITMM ist ein Zusatz zur IFRS-Klassifizierungssystematik 2008.
Er bietet den Nutzern unter anderem folgende Merkmale: |
 |
Möglichkeit der Kombination von verschiedenen
Taxonomiedateien miteinander |
 |
einen Zugang, der beispielsweise folgendes kombiniert:
 |
konsolidierter Abschluss nach Liquidität geordnet |
 |
konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Umsatzkostenverfahren |
 |
konsolidierte Kapitalflussrechnung nach der direkten
Methode |
|
 |
eine interaktive graphische Schnittstelle, die den Nutzer
durch die Auswahl der notwendigen IFRS-Module führt |
 |
einen Zugang (in Form eines Schemas oder eines leeren
Beispieldokuments), der als Ausgangspunkt für eine
unternehmensspezifische Erweiterung oder eine direkte
Einreichung dient |
 |
Möglichkeit, direkt in die einzelnen IFRS oder andere Teile
des Abschlusses zu wechseln |
 |
eine Standardeinstellung für die erstmalige Anwendung und
erweiterte Einstellungen (mit einem Expertenmodus) für erfahrene
Nutzer |
Der ITMM ist direkt auf der
Internetseite der IASCF zugänglich.
7. August 2008: IASB schlägt
Änderungen an 8 IFRS vor
 |
Der IASB hat im Rahmen seines
jährlichen
Verbesserungsprozesses 2008 einen Entwurf
vorgeschlagener Änderungen an acht International Financial
Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Die meisten der
Vorschläge würden für Berichtsperioden in Kraft treten, die
am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, wobei eine
vorzeitige Anwendung erlaubt wäre. Der vorgeschlagene
Zeitpunkt des Inkrafttretens für diejenigen Änderungen, die
aus dem überarbeiteten
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse entstehen,
ist jedoch der 1. Juli 2009 (in Übereinstimmung mit dem
Datum des Inkrafttretens des überarbeiteten Standards und
den zugehörigen Änderungen an IAS 27 Konzern- und separate
Abschlüsse). Die betroffenen Standards und die von den
Änderungen berührten Sachverhalte sind die folgenden: |
| IFRS |
geänderter Sachverhalt |
| IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung |
Anwendungsbereich des IFRS 2 und des überarbeiteten IFRS 3 |
| IFRS 5
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und
aufgegebene Geschäftsbereiche |
Angaben zu langfristigen Vermögenswerten (oder
Veräußerungsgruppen), die als zur Veräußerung gehalten oder
als aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert sind |
| IFRS 8 Geschäftssegmente |
Angabe von Informationen zum Segmentvermögen |
| IAS 7 Kapitalflussrechnungen |
Klassifizierung von Aufwendungen in Bezug auf nicht
aktivierter Vermögenswerte |
| IAS 18 Erträge |
Bestimmung, ob ein Unternehmen als Auftraggeber oder als
Vermittler agiert |
| IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten |
Rechnungseinheit für Wertminderungstests bei Geschäfts-
oder Firmenwerten |
| IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte |
Weitere Folgeänderungen, die aus dem überarbeiteten IFRS
3 entstanden sind
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines immateriellen
Vermögenswerts, der im Zuge eine
Unternehmenszusammenschlusses erworben wurde |
| IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung |
Ausnahmen vom Anwendungsbereich für Verträge über
Unternehmenszusammenschlüsse
Anwendung der Fair-Value-Option
Bilanzierung der Absicherung von Zahlungsströmen
Aufspaltung eines eingebetteten Fremdwährungsderivats |
Der IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 7. November
2008. Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 49 KB).
7. August 2008: IASB schlägt
Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie vor
 |
Der IASB hat Änderungen an
IAS 33 Ergebnis je Aktie
vorgeschlagen, um die Berechnung des Ergebnisses je Aktie zu
vereinfachen und um den internationalen Standard mit US-GAAP
zu konvergieren. Der Vorschlag ist in einen Entwurf mit dem
Titel Vereinfachung des Ergebnisses je Aktie gefasst
(Simplifying Earnings per Share). Die
Kommentierungsfrist endet am 5. Dezember 2008. Gleichzeitig
hat der US-amerikanische Standardsetzer Änderungen an seinem
Standard zum Ergebnis je Aktie (SFAS 128 Earnings per
Share) vorgeschlagen. Der Vorschlag des IASB würde die
Version von IAS 33, die 2003 herausgegeben und 2007 durch
IAS 1 geändert wurde, ersetzen. |
Unter anderem soll mit den Änderungen an IAS 33 folgendes erreicht werden:
 |
Zurverfügungstellung eines eindeutigen Prinzips, um
zu bestimmen, welche Aktien und anderen Instrumente in
die Berechnung des Ergebnisses je Aktie einbezogen
werden sollen. Nach diesem Prinzip würde die
durchschnittliche gewichtete Anzahl der Stammaktien nur
die Instrumente einbeziehen, die ihrem Halter das Recht
geben, gegenwärtig an den Gewinnen oder Verlusten der
Periode zu partizipieren. |
 |
Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie für
bestimmte Instrumente wie beispielsweise Verträge über
die Veräußerung oder den Rückkauf eigener Aktien und
partizipierender Instrumente des Unternehmens soll
klargestellt werden. In dem Entwurf werden solche
Verträge behandelt, als habe das Unternehmen die Aktien
bereits zurückerworben. Daher würde das Unternehmen
diese Aktien bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie
aus dem Nenner herausnehmen. |
 |
Verbesserung der Berechnung des verwässerten
Ergebnisses je Aktie für partizipierende Instrumente und
aus zwei Gattungen bestehenden Stammaktien. Wenn ein
wandelbares Finanzinstrument einen stärker verwässernden
Effekt hätte, wenn eine Wandlung angenommen wird, dann
würde das Unternehmen die stärker verwässernde
Behandlung für das verwässerte Ergebnis je Aktie
annehmen. |
 |
Vereinfachung der Berechnung des Ergebnisses je
Aktie für Instrumente, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für solche
Instrumente (einschließlich derivativer Komponenten
hybrider Finanzinstrumente) würde das Unternehmen weder
den Zähler noch den Nenner der Berechnung des
verwässerten Ergebnisses anpassen. |
|
Der IASB hat eine englischsprachige
Presseerklärung zu den Änderungen herausgegeben (47 KB).
7. August 2008: IFRS für
US-Unternehmen: Bereiten Sie sich auf die Übernahme vor
Während
die vollständige Akzeptanz von IFRS in den Vereinigten Staaten näher
rückt, wird es für Unternehmen zunehmend wichtiger, sich auf die
IFRS-Übernahme vorzubereiten, um sich eine gute Ausgangsposition für
die Zukunft zu schaffen. Um den Unternehmen zu helfen, besser zu
verstehen, was ein Übergang auf IFRS für Gesellschaften alles mit
sich bringen kann, hat Deloitte eine englischsprachige Publikation
mit dem Titel International Financial Reporting
Standards for US Companies: Planning for Adoption veröffentlicht.
Die Publikation bietet einen Überblick über die wichtigsten
Erwägungen im Zusammenhang mit IFRS einschließlich praktischer
Schritte für die Unternehmensleitung und widmet sich den wichtigsten
Fragen für US-Unternehmen wie beispielsweise:
 |
Wie kann die Unternehmensleitung – insbesondere die Leitung
des Finanzbereichs – anfangen, sich angemessen auf die kommende
IFRS-Welt vorzubereiten? |
 |
Welche Auswirkungen wird der Übergang auf IFRS auf die
Buchhaltung, die Steuern, das Prozess- und Meldewesen, die
technische Infrastruktur und organisatorische Prozesse haben? |
 |
Wie sollten die zeitlichen Erwägungen für die IFRS-Umsetzung
sein? |
Die Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in der
Publikation (1.843 KB).
6. August 2008: SEC hält
vierte Gesprächsrunde zu IFRS ab
Unsere
US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben einen
Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem die
Diskussionen während der vierten Gespräche am Runden Tisch
zu IFRS,
die am 4. August 2008 von der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) angeboten worden waren,
zusammengefasst werden. Die Themen, die während der Gesprächsrunde
erörtert wurden umfassten die Erfahrungen der Gesprächsteilnehmer
mit IFRS und US-GAAP während der derzeitigen Finanzmarktkrise, die
beste Methode, belastbare Standards zu entwickeln, und die Richtung
der Konvergenzbemühungen zwischen den beiden Sätzen von Standards.
Der englischsprachige
Heads Up Newsletter steht für Sie zum Herunterladen
bereit (114 KB).
Hauptaussagen der
Gesprächsteilnehmer am Runden Tisch der SEC:
 |
Die IFRS haben sich
vor dem Hintergrund der derzeitigen Marktunruhen
recht gut bewährt. Einige Gesprächsteilnehmer waren
der Meinung, dass sich die IFRS in vielen Bereichen
besser geschlagen hätten als US-GAAP, beispielsweise
in Bezug auf bilanzunwirksame Geschäftsvorfälle mit
Zweckgesellschaften, und dass sie zu belastbareren
und transparenteren Angaben geführt hätten. |
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Es werden sowohl unter
IFRS als auch unter US-GAAP Verbesserungen
hinsichtlich der Vorschriften bezüglich der
Fair-Value-Berichterstattung benötigt. Einige
Gesprächsteilnehmer wiesen insbesondere auf die
Vorschrift nach SFAS 157 Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert hin, nach der ein
Unternehmen sein eigenes Kreditrating
berücksichtigen muss, wenn es den beizulegenden
Zeitwert seiner Schulden und die entsprechenden
Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung
bestimmt. |
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Der Verbesserung der
Leitlinien zur Erlöserfassung nach IFRS sollte von
den Standardsetzern Priorität eingeräumt werden. |
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Die einheitliche
Anwendung von Rechnungslegungsstandards und
einheitliche Darstellung im Abschluss sind für die
Anleger wichtig. |
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Der Übergang auf IFRS
gibt Unternehmen die Gelegenheit, ihre
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und ihre
Angaben zu überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre
Rechnungslegung den wahren wirtschaftlichen
Hintergrund der Geschäftsvorfälle widerspiegelt und
dass ihre Abschlüsse ausreichend transparent sind. |
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6. August 2008: Accounting Roundup
Ausgabe Juli 2008
Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.
6. August 2008: Spanische Übersetzung des
Global IFRS and Offerings Sercices-Newsletters erschienen
5. August 2008: Umsetzung
der Richtlinie über Abschlussprüfungen
 |
Die EU-Kommission hat einen ersten Überblick über den
Umfang der Umsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen
in allen 27 Mitgliedstaaten erstellt. Dabei hat die
Kommission einen sogenannten Fortschrittsanzeiger aufgrund
der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen
erstellt. Aus ihm geht hervor, dass zwölf Mitgliedstaaten
die Richtlinie bislang vollständig umgesetzt haben. Die
meisten anderen Mitgliedstaaten haben die Richtlinie
weitgehend, aber noch nicht in einigen wichtigen
Bestimmungen umgesetzt. Dieser Fortschrittsanzeiger wird
regelmäßig aktualisiert werden, um das Europäische Parlament
und die Märkte über den Stand der Umsetzung in den
Mitgliedstaaten zu informieren. Folgende graphisch
aufgearbeitete Informationen bietet der
Fortschrittsanzeiger(in
englischer Sprache, 125 KB): |
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Anzahl der Mitgliedstaaten, in denen die Richtlinie
vollständig umgesetzt wurde |
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Umsetzungsstand mit erwarteten zukünftigen
Umsetzungszeitpunkten (unten wiedergegeben) |
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Anzahl der nicht umgesetzten Bestimmungen |
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am häufigsten nicht umgesetzte Bestimmungen |
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Einrichtung einer Aufsichtsbehörde |
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Umsetzung vollständig abgeschlossen |
vollständige Umsetzung erwartet bis |
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Okt. 2008 |
Nov. 2008 |
Dez. 2008 |
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5. August 2008: Entscheidung der EU-Kommission zu
Prüfungsgesellschaften aus Drittländern
Die Europäische Kommission nahm heute eine
Entscheidung über die Einräumung einer Übergangsfrist für
die Registrierungsanforderungen von
Abschlussprüfungsgesellschaften aus 30 Nicht-EU-Ländern
an. Darin wird geklärt, wie die zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten Prüfungsgesellschaften aus Drittländern im
Rahmen der Richtlinie über Abschlussprüfungen
zu behandeln haben. Mit der Entscheidung wird es
30 Drittlandprüfungsgesellschaften gestattet, ihre
Prüfungstätigkeiten im Hinblick auf an europäischen Märkten
notierten Drittlandunternehmen fortzusetzen, indem den
Prüfungsgesellschaften eine Übergangsfrist für die
Registrierungsanforderungen bis zum 1. Juli 2010 eingeräumt wird.
Diese Übergangsfrist wird allerdings nur dann gewährt, wenn die
Drittlandprüfungsgesellschaften die Mindestanforderungen für die
Information der Anleger in Europa erfüllen. Prüfungsgesellschaften
aus Drittländern, die nicht unter die Übergangsregelung fallen,
unterliegen der vollen Registrierungspflicht und der Kontrolle durch
den zuständigen EU-Mitgliedstaat. Charlie McCreevy, für Binnenmarkt
und Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen
Kommission, hierzu:
|
Die Umsetzung und rechtliche Durchsetzung der Richtlinie
über Abschlussprüfungen sind besonders in Krisenzeiten für
die Finanzmärkte wichtig, in denen wir uns auf solide
Prüfungen der Abschlüsse verlassen können müssen. Es freut
mich, dass die Aufsichtsbehörden in Europa zusammenarbeiten,
so dass Prüfungsgesellschaften aus Drittländern genau
wissen, was von ihnen bei der Prüfung von auf den
europäischen Kapitalmärkten notierten Unternehmen erwartet
wird. |
5. August 2008: IFRS-Ressourcen für
Lehrkräfte im Bereich der Rechnungslegung
 |
Die
amerikanische Gesellschaft für Rechnungslegung (American
Accounting Association, AAA) hält derzeit ihre
Jahreskonferenz 2008 in Anaheim in Kalifornien mit über
3.000 Teilnehmern ab. Auf einer Sitzung mit dem Titel IFRS
ist hier, und was machen wir jetzt? trugen Prof. Stephen Zeff
von der Rice University und Paul Pacter als Vertreter des IASB (und
gleichzeitig Webmaster der englischsprachigen Mutterseite
von IAS PLUS) einige Ideen vor, wie man IFRS in die
Universitätslehrpläne aufnehmen könne. Als Teil ihrer
Präsentation stellten sie eine detaillierte Liste vor,
welche Quellen Lehrkräften im Bereich Rechnungslegung IFRS-Ressourcen
zur Verfügung stellen. Die meisten sind kostenfrei, viele
bieten Verknüpfungen auf Quelltexte. Sie können folgende Materialien
herunterladen: |
5. August 2008: Malaiische
Rechnungslegungsstandards werden bis 2012 mit den IFRS konvergieren
Die
malaiische Stiftung für Rechnungslegung und der malaiische
Standardsetzer (Malaysian
Accounting Standards Board, MASB) haben verkündet, malaiische
Rechnungslegungsgrundsätze bis zum 1. Januar 2012 „vollständig mit
den International Financial Reporting Standards zu konvergieren“. Um
einen gleitenden Übergang auf IFRS zu ermöglichen, wurde das Datum
des Inkrafttretens für FRS 139 Finanzinstrumente: Ansatz und
Bewertung (des malaiischen Gegenstücks zu IAS 39) auf den
1. Januar 2010 festgelegt. 2012 werden dann alle verabschiedeten
Rechnungslegungsstandards, die von börsennotierten Unternehmen,
ihren Tochtergesellschaften und anderen öffentlich
rechenschaftspflichtigen Unternehmen angewendet werden müssen,
vollständig auf die IFRS verschmolzen sein. Nicht börsennotierte
Unternehmen in Malaysia, die derzeit die malaiischen
Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen
anwenden, dürfen das auch nach 2012 weiterhin tun. Weitere
Informationen in englischer Sprache finden Sie in der
Presseerklärung des MASB.
4. August 2008: Noticias
sobre información financiera internacional
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben Übersetzungen von
drei neueren Ausgaben
des IAS Plus-Newsletters
angefertigt die Juliausgabe 2008 und die beiden
Sonderausgaben zu IFRIC 15 und IFRIC 16 liegen nun in
spanischer Sprache vor:
|
Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie
hier.
4. August 2008: Deutsche
und englische Sonderausgabe des praxis-forums zum BilMoG
Mit der Reform wird allerdings nicht beabsichtigt, die
Vorschriften der vollen IFRS oder des kommenden IFRS für nicht
börsennotierte Unternehmen zu kopieren, im Gegenteil. Die deutsche
Regierung ist der Ansicht, dass ein reformiertes HGB eine
vollwertige Alternative zu den beiden anderen Regelwerken darstellt,
mit der sowohl den Kosten auf Seiten der Ersteller als auch dem
Informationsbedürfnis der Abschlussadressaten Rechnung getragen
wird. Der Regierungsentwurf wird derzeit von Bundesrat und Bundestag
beraten, und Änderungen im Verlauf der Beratungen sind nicht
ausgeschlossen. Die Bundesregierung erwartet den Abschluss des
parlamentarischen Verfahrens gegen Ende des Jahres. Deloitte hat
eine Sonderausgabe des praxis-forums erstellt, in welcher die
Änderungen im Einzelnen dargestellt werden. Der Newsletter liegt in
deutscher und englischer Sprache vor.
3. August 2008: Abschlussbericht des Rechnungslegungsbeirats der SEC
 |
Der Beirat der US-amerikanischen Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zur
Verbesserung der Rechnungslegung (Adivsory Committee on Improvements to Financial Reporting,
ACIFR) hat seinen Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Erhöhung
der Nützlichkeit von Finanzinformationen für Anleger bei
gleichzeitiger Verminderung des Rechnungslegungssystems für
Anleger, Ersteller und Prüfer vorgelegt. In dem Bericht
werden 25 Empfehlungen genannt, bei denen der CIFR der
Ansicht ist, dass diese durch die SEC, den Financial
Accounting Standards Board, die US-amerikanische
Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) oder
deren jeweilige Stabsabteilungen -soweit sachgerecht - ohne
Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden können. Die vom
Beirat unterbreiteten Vorschläge zur Verbesserung der
Rechnungslegung gliedern sich in fünf Kerngebiete:
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- Erhöhung der Nützlichkeit von Informationen in SEC-Berichten
- Verbesserung des Standardsetzungsprozesses
- Verbesserung des grundlegenden Designs neuer
Bilanzierungsstandards
- Skizzierung verbindlicher Auslegungsleitlinien
- Klarstellende Leitlinien zu Neudarstellungen und
Ermessensentscheidungen in der Bilanzierung
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Beispiele für einige der Vorschläge mit Bezug zum Design von
Bilanzierungsstandards und zum Standardsetzungsprozess:
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Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Die SEC
sollte empfehlen, dass der FASB solange Umsicht bei der
Herausgabe neuer Standards und Interpretationen ist, durch
die die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in Gebieten,
in denen dieser noch nicht gefordert wird, walten lässt, bis
(a) der FASB ein Rahmenkonzept für die Bewertung zum
Abschluss gebracht hat, um verschiedenen Arten von
Geschäftsaktivitäten auf systematische Weise
Bewertungsmaßstäbe zuzuweisen, und (b) SEC, FASB und Andere
einen Plan zur Stärkung der Infrastruktur entwickelt und
umgesetzt haben, die eine Rechnungslegung zum beizulegenden
Zeitwert unterstützt. |
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Darstellung des Abschlusses. Die SEC
sollte empfehlen, dass der FASB sich mit der Frage befasst, (a)
den Abschluss nach aussagekräftigen Kategorien von
Geschäftsaktivitäten gliedert, wie bspw. betriebliche,
investive und Finanzierungstätigkeit und (b) ein probates
Mittel für die Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung
auf die Kapitalflussrechnung und umgekehrt nach der
Hauptklassen von Bewertungsmaßstäben entwickelt. |
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Angaben. Zusammenführung bestehender
Angabeerfordernisse von SEC und FASB in ein geschlossenes
Ganzes auf der Grundlage einheitlicher Zielsetzungen und
Prinzipien. |
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Angabe von Risiken und Ermessensentscheidungen.
Forderung nach Angabe der Kernannahmen, Schätzungen und
Sensitivitätsanalysen, die eine Auswirkung auf das
Unternehmensgeschehen haben können sowie eine qualitative
Erörterung der wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, die
die Beträge im Zeitablauf erheblich verändern könnten. |
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Ansatz. Ansatzleitlinien in den
US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US Generally
Accepted Accounting Principles, US GAAP) sollten auf dem
Grundsatz beruhen, dass es keine klaren Trennlinien gibt. |
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Allgemeine vs. branchenspezifische Bilanzierungsstandards.
Die US GAAP sollten dem Grunde nach auf Geschäftsaktivitäten
beruhen und nicht auf Branchen. Branchenspezifische
Standards sollte es nur selten geben. |
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Bilanzierungswahlrecht. Die US GAAP
sollten dem Grunde nach keine formell verlautbarte
Bilanzierungsalternative vorsehen. Sie sollten auf dem
Grundsatz beruhen, dass gleichartige Geschäftsvorfälle
gleichartig bilanziert werden sollten. |
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Anwendungsbereich von Standards. Der
Anwendungsbereich von US GAAP sollte hinreichend genau
abgegrenzt werden, um Ausnahmen vom Anwendungsbereich
möglichst gering zu halten. |
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Einbindung von Anlegern in die Standardsetzung.
Erhöhung der Vertreter mit Investorenhintergrund im FASB und
der Financial Accounting Foundation. |
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Rechnungslegungsforum (Financial Reporting Forum, FRF).
Schaffung eines Rechnungslegungsforums, das sich aus den
Kerngruppe der Ersteller, Prüfer, Anleger und anderweitiger
Nutzergemeinden zusammensetzt und sich mit Vertretern von
SEC, FASB und PCAOB zusammensetzt, um unmittelbare und
langfristige Brennpunkte im System der Rechnungslegung und
die Frage, wie die einzelnen Teilnehmer mit diesen
Herausforderungen umgehen, zu erörtern. Dies mag dazu
führen, dass der FASB die Rollenverteilung und
Zusammensetzung seiner Beiräte oder Agendaausschüsse neu
einwertet. |
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Interpretationen. Der FASB sollte der
einzige US-amerikanische Standardsetzer für alle
verbindlichen Bilanzierungsstandards und
Auslegungsleitlinien für US GAAP sein. Die SEC sollte
lediglich spezifische Leitlinien für bei ihr registrierte
Unternehmen herausgeben. |
|
Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
2. August 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
 |
EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
1. August 2008 (in englischer Sprache, 44 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen: |
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IFRS 1 und IAS 27
Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens |
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IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
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IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007) |
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IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) |
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IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
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IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren |
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Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007 |
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
 |
IFRIC 13 Kundentreueprogramme |
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IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
 |
IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien |
 |
IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
2. August 2008: Guía Rápida NIC/NIIF 2008
(spanische Fassung von IFRSs in your Pocket 2008)
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Unsere spanischen Kollegen haben
Guía Rápida NIC/NIIF 2008 veröffentlicht (554 KB, 114 Seiten, Juli 2008)
eine spanische Übersetzung des Ratgebers IFRSs in your Pocket 2008, die auf den
30. Juni 2008 aktualisiert wurde. Die Broschüre beinhaltet ein Vorwort von Manuel Arranz
(IFRS-Leiter der spanischen Firma), eine Beschreibung der Struktur des IASB, die geschichtliche
Entwicklung von IASC und IASB, die Anwendung der IFRS weltweit, Zusammenfassungen aller Verlautbarungen
des IASB bis zum 30. Juni 2008, Kurzzusammenfassungen aller laufenden IASB-Projekte u.a.m.
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1.
August 2008: Zwei IAS Plus-Newsletter zum Rahmenkonzept
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Das Global IFRS Office hat zwei Sonderausgaben des
IAS Plus-Newsletters zu den kürzlich vom IASB veröffentlichten
Dokumenten zum Rahmenkonzept herausgegeben. Bei den
Sonderausgaben handelt es sich um IAS Plus-Newsletter zum:
Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie
hier.
Sie können sich auch für ein kostenfreies
Emailabonnement
eintragen. |
1. August 2008:
Agendaseiten aktualisiert
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Im Nachgang der Übersetzung
der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen
Sitzungstagen der IASB-Sitzung
vom Juli 2008 haben wir die folgenden Seiten zu
Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards
Board (IASB) für Sie
aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung
widerzuspiegeln: |
1. August 2008: EFRAG erbittet
Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRIC 15
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um
Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRIC 15
Vereinbarungen über die
Errichtung von Immobilien für die Anwendung in Europa
gebeten. Es wird sowohl um Stellungnahme
zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund
der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur
Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der
Einführung der Interpretation in der EU ergeben würden.
EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss
gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in
Europa zu empfehlen. Weitere
Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG.
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