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IFRS-Nachrichten – April 2008

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

30. April 2008: Materialien zur öffentlichen Diskussion des DSR vom 18. April 2008

Der Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hatte zum 18. April 2008 alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu einem Diskussionsforum zu den IASB-Entwürfen IFRIC D23 Sachleistungen an Eigentümer (Entwurf in englischer Sprache, 228 KB, weitere Informationen) und IFRIC D24 Kundenbeiträge (Entwurf in englischer Sprache, 201 KB, weitere Informationen) eingeladen. Mitglieder des Podiums waren Prof. Dr. Manfred Bolin (Generalsekretär des DRSC) und Hermann Kleinmanns (Projektmanager beim DRSC). Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Seite des DRSC zur Verfügung:

 

Aufzählung die Präsentation zu IFRIC D23 (97 KB),
Aufzählung die Präsentation zu IFRIC D24 (96 KB) und
Aufzählung das Protokoll der Veranstaltung mit den wesentlichen Inhalten der Wortmeldungen der Teilnehmer (19 KB).

 

 

30. April 2008: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die vierte Ausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Diese Countdown-Ausgabe widmet sich (a) der vorgeschlagenen Definition von öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen (Publicly Accountable Entities, PAE), um kanadischen Unternehmen zu helfen, festzustellen, ob sie bei IFRS "dabei sind" oder nicht, (b) einem Kommentar zu einigen rechtlichen Auswirkungen für Unternehmen, die auf IFRS umstellen sowie (c) dem aktuellen Stand der Entwicklung bei den IFRS. Der Countdown-Newsletter wird in zwei Sprachen veröffentlicht:

 

Aufzählung Countdown-Newsletter in englischer Sprache (462 KB)
Aufzählung Countdown-Newsletter in französischer Sprache (437 KB)

 

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer neu angelegten Länderseite Kanada.

 

 

29. April 2008: Finanzmarktaufsicht Liechtenstein legt Jahresbericht 2007 vor

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein hat ihren Jahresbericht 2007 vorgelegt (3.498 KB). Neben Aufsicht und Regulierung wird darin auch über internationale Außenbeziehungen berichtet. „Aufgrund der Tatsache, dass Kunden liechtensteinischer Finanzintermediäre die Nachfrage nach grenzüberschreitenden Finanzgeschäften stets steigern, ist es für den Finanzplatz Liechtenstein unerlässlich, Zugang zu den internationalen Finanzmärkten zu haben. Voraussetzung für den Zugang zu diesen internationalen Märkten ist namentlich eine enge Zusammenarbeit zwischen den für die Überwachung solcher Märkte bzw. Markthandlungen zuständigen Aufsichtsbehörden.“ Konkret werden die folgenden Aspekte internationaler Zusammenarbeit genannt:

 

Aufzählung Globale Zusammenarbeit:
„IOSCO ist der internationale Dachverband der Wertpapier- und Börsenaufsichtsstellen. Die Zugehörigkeit zu dieser Organisation würde der FMA bzw. mittelbar dem Finanzplatz Liechtenstein diejenige Anerkennung verleihen, die für die weltweite Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, insbesondere den Handel mit Wertpapieren, notwendig ist. Um diese Anerkennung zu erlangen und damit die globale Tätigkeit hiesiger Finanzintermediäre weiterhin aufrechterhalten zu können, strebt die FMA den Beitritt zu IOSCO an.“
Aufzählung Europäische Zusammenarbeit:
„Im Rahmen der EWR -Mitgliedschaft nahmen Vertreter der FMA im Jahr 2007 in folgenden
EU-Gremien Einsitz: Committee of European Banking Supervision (CEBS) inkl. Groupe de Contact; Committee of European Insurance and Occupational Pension Supervisors (CEIOPS); European Banking Committee (EBC); European Insurance and Occupational Pensions Committee (EIOPC); European Securities Committee (ESC).“
Aufzählung Regionale Zusammenarbeit:
„Im Jahr 2007 standen insbesondere die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch mit den deutschsprachigen Aufsichtsbehörden im Vordergrund. In diesem Zusammenhang war die FMA erstmals Gastgeberin für das jährlich stattfindende Treffen der integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörden aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein (DACHL), wo sich deren Vertreter über aktuelle Aufsichtsthemen ausgetauscht haben.“

 

 

29. April 2008: Noticias sobre información financiera internacional

Unsere kolumbianischen Kollegen haben die Aprilausgabe 2008 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters ins Spanische übertragen. In dem 33-seitigen Newsletter wird über die Geschehnisse des 1. Quartals 2008, die sich beim IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen Finanzberichterstattung berichtet. Laden Sie sich die spanischsprachige Ausgabe herunter (291 KB). Unsere internationalen Kollegen bieten auf einer eigenen Seite Hintergrundmaterialien in spanischer Sprache.

 

 

29. April 2008: FASB und CASC unterzeichnen Arbeitsabkommen

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) und das chinesische Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting Standards Committee, CASC) haben ein Arbeitsabkommen veröffentlicht, in dem sie ihren Willen zur Zusammenarbeit und zur Kommunikation zwischen den beiden Standardsetzungsorganen unterstreichen. FASB und CASC trafen sich in den Büroräumen des FASB in Connecticut, um zu erörtern, wie sie bei den Themen zusammenarbeiten können, die für die internationale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards von Bedeutung sind. Als Ergebnis der Zusammenkunft wurde folgendes im Arbeitsabkommen festgehalten:

 

Aufzählung Der FASB und das CASC werden ihre Kommunikation verbessern und damit das gemeinsame Verständnis von fachlichen Fragen, um den wirtschaftlichen Austausch zwischen beiden Ländern zu erleichtern.
Aufzählung Der FASB und das CASC werden den Austausch von Erfahrungen in Bezuge auf die Setzung von Rechnungslegungsstandards, auf deren Einführung und auf internationale Konvergenz zwischen den beiden Ländern erleichtern. Dies schließt gegenseitige Einladungen zu bedeutenden Weiterbildungsveranstaltungen und Gegenbesuche usw. ein.
Aufzählung Der FASB und das CASC werden danach streben, ihre Meinungen regelmäßig auszutauschen und die fachliche Grundlage dafür zu legen, ihre Ansichten zur Konvergenz von Rechnungslegungsstandards miteinander zu teilen. Daher wird das CASC regelmäßig Mitarbeiter zum FASB entsenden, um die amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze (US-GAAP) zu erforschen sowie die Konvergenzbemühungen in des FASB in Bezug auf die internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS. Mitglieder des FASB und Mitarbeiter aus dessen Stab werden außerdem zum CASC reisen, um die Einführung chinesischer Rechnungslegungsstandards und die internationalen Konvergenzbestrebungen besser verstehen zu lernen.

 

Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Pressemitteilung des FASB.

 

 

28. April 2008: IASB und FASB diskutierten PAAinE-Diskussionspapier Erlöserfassung – Ein europäischer Beitrag

Am 21. April 2008 stellten Vertreter des Deutsches Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC) und der Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) dem IASB und dem FASB im Rahmen der gemeinsamen Sitzung beider Boards das Diskussionspapier Erlöserfassung – Ein europäischer Beitrag vor, das im Rahmen der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) veröffentlicht worden war. Über den Vortrag und die Diskussion hatten wir bereits im Rahmen der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von der gemeinsamen Sitzung berichtet. Das DRSC stellt nun auch die Folien (in englischer Sprache, 163 KB) zur Verfügung, die die Grundlage dafür bildeten.

 

 

28. April 2008: Gemeinsames Forum äußert sich zum Management von Klumpenrisiken

Das Gemeinsame Forum, das 1996 unter der Ägide des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) erschaffen wurde, hat ein Papier mit dem Titel Sektorenübergreifende Untersuchung zu konzernweiter Identifizierung und Management von Klumpenrisiken veröffentlicht (Cross-sectoral Review of Group-wide Identification and Management of Risk Concentrations, in englischer Sprache, 258 KB). Das Papier wird von einer englischsprachigen Presseerklärung und einem Abstrakt begleitet.

 

Das Papier zu Klumpenrisiken ist in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht worden und war auch Bestandteil der Berichte des gemeinsamen Forums an das Forum für Finanzstabilität als Beitrag zu dessen Arbeiten zu den Finanzmarktunruhen. Das Papier baut frühere Berichte aus und untersucht das Ausmaß, zu dem Finanzkonglomerate, die in zwei oder mehr Sektoren im Banken-, Wertpapier- und Versicherungsbereich tätig sind, derzeit ihre Klumpenrisiken konzernweit und über alle Risiken hinweg, denen sich diese Firmen ausgesetzt sehen, identifizieren, bewerten und managen. Es wird auch untersucht, in wieweit gegenwärtige und neu aufkommende Risikomanagementtechniken wie Stresstests oder Szenarioanalysen eingesetzt werden, um mögliche Risikokonzentrationen zu identifizieren. Ebenfalls enthalten sind Beobachtungen und Schlussfolgerungen aus der Marktkrise, die Mitte 2007 begann. In einer Anlage werden die derzeitigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Klumpenrisiken zusammengefasst.

 

Folgen Sie dieser Verknüpfung zu unserer Informationsseite zur Finanzmarktkrise. Unter „Finanzmarktkrise“ verstehen wir die gegenwärtigen Unruhen an den Finanzmärkten der Welt und die Reaktionen darauf von verschiedenen internationalen, regionalen und nationalen Organen.

 

 

28. April 2008: Maßnahmen des Basel-Komitees zur Stärkung des Bankensystems

Das Basel-Komitee zur Bankenaufsicht hat eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, die helfen sollen, das Bankensystem widerstandsfähiger gegenüber finanziellen Erschütterungen zu machen. Diese Maßnahmen sollen auf eine Art und Weise eingeführt werden, die der langfristigen Widerstandskraft der Banken und einer gestärkten Aufsicht förderlich ist aber gleichzeitig mögliche kurzfristige gegenläufige Auswirkungen vermeidet, während die Neubewertung von Risiken und der Rückgang von Fremdkapitalaufnahme sich in den Finanzmärkten fortsetzen. Die Maßnahmen beinhalten die folgenden:

 

Aufzählung Verbesserung bestimmter Aspekte des Basel II-Rahmenkonzepts einschließlich der Kapitalbehandlung von komplexen strukturierten Kreditprodukten, Möglichkeiten der Liquiditätsunterstützung von Emissionsgesellschaften, die vermögensgesicherte kurzlaufende Schuldverschreibungen (asset-backed commercial papers, ABCP) emittieren, und Kreditrisiken im Handelsbuch. Gleichzeitig weist das Komitee auf die Notwendigkeit prompter Umsetzung des Basel II-Rahmenkonzepts hin, da dies bei der Behebung einer Reihe der Mängel helfen wird, die durch die Finanzmarktkrise zutage getreten sind.
Aufzählung Stärkung der Standards für weltweit gesunde Praxis in Bezug auf Liquiditätsrisikomanagement und -aufsicht, die das Komitee in den kommenden Monaten zur Einholung öffentlicher Stellungnahmen veröffentlichen wird.
Aufzählung Anstoß von Maßnahmen zur Stärkung der Risikomanagementpraxis bei Banken und der Aufsicht unter anderem in Bezug auf Stresstests, das Management bilanzunwirksamer Verbindlichkeiten und Bewertungspraxis.
Aufzählung Verbesserung der Marktdisziplin durch bessere Angabe- und Bewertungspraxis.

 

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung des Basel-Komitees in englischer Sprache.

 

 

28. April 2008: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 8. Mai 2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird sich am Donnerstag , den 8.  Mai 2008, in den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung. IFRIC wird nur einen Tag zusammenkommen, die Sitzung wird am Freitag, den 9. Mai nicht fortgesetzt.

 

 

8. Mai 2008, London

 

Donnerstag, den 8. Mai 2008

 

Aufzählung Einführung
Aufzählung D21 Immobilienverkäufe – abschließende erneute Erörterungen und Erwägung des Interpretationsentwurfs
Aufzählung D22 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb – Änderungen aufgrund eingegangener Stellungnahmen und Erwägung der erneuten Veröffentlichung zur Stellungnahme
Aufzählung Entwurf zu IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und IFRIC 11 Änderung an IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden – erste Analyse der eingegangenen Stellungnahmen
Aufzählung Überprüfung der in der Märzausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen
Aufzählung IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Pfand auf rückgabefähige Behältnisse
Aufzählung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Erfüllung
Aufzählung Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
Aufzählung Anwendung der Effektivzinsmethode
Aufzählung Administrativer Sitzungsteil
Aufzählung Stand der Arbeiten
Aufzählung Projektplan für eine Agendaanfrage zum Ansatz von Schulden bei regulierten Unternehmen

 

 

 

27. April 2008: Wir nehmen Stellung zu IFRIC D24 zu Kundenbeiträgen

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf D24 Kundebeiträge eingereicht (in englischer Sprache, 144 KB). In IFRIC D24 wird vorgeschlagen, dass ein Unternehmen, wenn es Vermögenswerte erhält, die es verwendet, um Zugang zu einer fortlaufenden Versorgung eines Kunden mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren, diese beigetragenen Vermögenswerte und die Erträge aus der Zugangsgewährung zu der Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen über den Zeitraum der Zugangsgewährung erfasst. In unserer Stellungnahme unterstützen wir diese Schlussfolgerung von IFRIC nicht. Wir empfehlen, dass IFRIC zu diesem Zeitpunkt keine Interpretation veröffentlicht. Stattdessen schlagen wir vor, dass IFRIC den Sachverhalt eingegrenzt und zum Gegenstand einer Agendaentscheidung macht. Wir schlagen eine Formulierung für die Agendaentscheidung vor. Nachfolgend die Übersetzung eines Auszuges aus unserer Stellungnahme:

 

Wir hegen Bedenken bezüglich des Ansatzes von IFRIC bei diesem Sachverhalt. In der Interpretation werden die Prinzipien, auf denen sie basiert, nicht klar etabliert, und deswegen ist die angemessene Anwendung der vorgeschlagenen Interpretation nicht immer eindeutig. Aufgrund des Mangels solch klarer Prinzipien besteht die Gefahr, dass die Interpretation als arbiträre Ansammlung von Regeln verwendet werden kann, was zu Anwendungspraxen führen kann, die in Widerspruch zu den Prinzipien in IAS 18 stehen.

 

Aus diesem Grund, wie wir weiter unten ausführlich erläutern, sind wir der Meinung, dass es das Beste für IFRIC ist, mit der Interpretation nicht fortzufahren. Vorerst sollte der Sachverhalt nur Gegenstand einer Agendaentscheidung sein.

 

Es scheint uns, dass IFRIC ursprünglich klären wollte, ob ein Unternehmen, das eine bestimmte Sachanlage erhält, die verwendet werden muss, um Zugang zu einer Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren, diese Sachanlage zum beizulegenden Zeitwert zu erfassen hat und wie die entsprechende Habenbuchung aussehen soll. IFRIC weitete diese Frage später auf Situationen aus, in denen ein Unternehmen Barmittel erhält, um den Erwerb oder die Herstellung einer solchen Sachanlage zu finanzieren.

 

Wir sind jedoch der Meinung, dass die Interpretation wie derzeit entworfen einen viel weiteren Anwendungsbereich hat, ohne dass stabile Prinzipien für alle Situationen zur Verfügung gestellt werden, die in diesen Anwendungsbereich fallen könnten.

 

Aufzählung Zusammenfassung von IFRIC D24
Aufzählung Verknüpfungen auf alle Stellungnahmen von Deloitte an IASB, IASC, IFRIC und SIC seit 1995.

 

 

27. April 2008: Unsere Meinung zu IFRIC D23 zu Sachleistungen an Eigentümer

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf D23 Sachleistungen an Eigentümer eingereicht (in englischer Sprache, 170 KB). In IFRIC D23 wird vorgeschlagen, dass alle Arten von Sachleistungen an Eigentümer mit dem beizulegenden Zeitwert der Sachleistungen zu bewerten sein sollen.
Wir stimmen mit der in dem Interpretationsentwurf vorgeschlagenen Schlussfolgerung überein, dass die Schuld aus der Ausschüttung von Sachleistungen als Dividende an die Eigentümer zum beizulegenden Zeitwert bei erfolgswirksamer Erfassung eines jeglichen Unterschiedsbetrags zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert der zugrundeliegenden Vermögenswerte bewertet werden soll, und unterstützen diese. Wir stimmen ebenfalls zu, dass das Unternehmen die Anforderungen aus IFRS 5 auf die langfristigen Vermögenswerte anzuwenden hat, die zu Ausschüttungszwecken gehalten werden. Wir hegen jedoch auch eine Reihe von Bedenken bezüglich der Schlussfolgerung, die in den Anhängen zu unserer Stellungnahmen zu finden sind.

 

Aufzählung Zusammenfassung von IFRIC D23
Aufzählung Verknüpfungen auf alle Stellungnahmen von Deloitte an IASB, IASC, IFRIC und SIC seit 1995.

 

 

26. April 2008: Wir nehmen Stellung zu zwei Vorschlägen des IAASB

Deloitte hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) Stellungnahmen zu den folgenden zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht. Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB seit 2004 finden sie hier.

 

Aufzählung ISA 501 (neu gefasst) Prüfungsnachweise in Bezug auf bestimmte Abschlusssalden und -angaben (in englischer Sprache, 37 KB)
Aufzählung ISA 520 (neu gefasst) Analytische Prüfungshandlungen (in englischer Sprache, 36 KB)

 

 

25. April 2008: Agendaseiten aktualisiert

Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung und allen Sitzungstagen der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der IASB-Sitzung (15. bis 18. April 2008) und der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB (21. bis 22. April 2008) widerzuspiegeln:

 

Aufzählung Änderung von IFRS 1 – Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens
Aufzählung Aufgegebene Geschäftsbereiche
Aufzählung Erlöserfassung
Aufzählung Finanzinstrumente: Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
Aufzählung Gemeinsame Vereinbarungen – Überarbeitung von IAS 31
Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2008
Aufzählung Konsolidierung, einschließlich Zweckgesellschaften
Aufzählung Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Rahmenkonzept Phase A: Zielsetzung und qualitative Anforderungen
Aufzählung Rahmenkonzept Phase D: Berichtseinheit
Aufzählung Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen
Aufzählung Schulden – Änderungen an IAS 37

 

 

25. April 2008: Stellungnahmen des RIC zu IFRIC D23 und IFRIC D24

Die vom Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC verabschiedeten Stellungnahmen zu IFRIC D23 Sachleistungen an Eigentümer (in englischer Sprache, 89 KB, mit Anlage zur Stellungnahme (192 KB)) und IFRIC D24 Kundenbeiträge (in englischer Sprache, 64 KB) stehen zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit.

 

 

25. April 2008: Europäisches Parlament nimmt Bericht zum IASB und zur IASCF an

Mit 373 Ja-Stimmen gegenüber 21 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen hat das Europäische Parlament einen Bericht angenommen, in dem die Verbesserung der Führung des IASB und der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, gefordert wird, um Bedenken entgegenzutreten, dass es IASB und IASCF „an Transparenz, Legitimität und Zuverlässigkeit fehlt“, weil „sie nicht der Kontrolle eines demokratisch gewählten Parlaments oder einer Regierung unterliegen“. Der Bericht war im Februar 2008 vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) verabschiedet worden. In der Entschließung des Parlaments, mit der der Bericht angenommen wurde, werden die Schritte begrüßt, die von IASB und IASCF bereits unternommen wurden, aber es wird argumentiert, dass es in der Hinsicht noch mehr zu tun gibt. Im Bericht wird eine Diskussion darüber gefordert, „unter welchen Voraussetzungen die IASCF/ das IASB in das System der internationalen Lenkungsgremien wie beispielsweise den Internationalen Währungsfonds, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und die Weltbank eingebunden werden könnten“. Dieser Prozess ist bereits im Gang. Die Treuhänder der IASCF haben auf ihrer Sitzung im März 2008 beschlossen, die Einrichtung eines Überwachungsgremiums vorzuschlagen, um strukturierte Kontakte mit den Organen, die ein legitimes Interesse an Standardsetzung haben, einzurichten:

 

Das Aufsichtsgremium der IASCF wäre für die Ernennung aller Treuhänder zuständig. Eine Abstimmung mit internationalen Organisationen wäre vorgeschrieben. Wahrscheinlich würde sich das Überwachungsgremium wie folgt zusammensetzen:

 

Aufzählung vier Mitglieder von der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) vertreten durch den Vorsitzenden der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of Japan, FSAJ), den Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), den Vorsitzenden des Komitees für neue Märkte der IOSCO und den Vorsitzenden des Fachkomitees der IOSCO (sollten der Vorsitzende der FSAJ oder der SEC gleichzeitig Vorsitzender des Fachkomitees sein, würde ein anderer Stellvertreter des Fachkomitees Mitglied des Überwachungsgremiums),
Aufzählung das verantwortliche Mitglied der Europäischen Kommission [derzeit der Binnenmarktkommissar],
Aufzählung der geschäftsführende Direktor des Internationalen Währungsfonds und
Aufzählung der Präsident der Weltbank.

 

Laden Sie sich die folgenden Dokumente herunter:

 

Aufzählung Bericht des Wirtschafts- und Währungsausschusses (256 KB)
Aufzählung Entschließung des Parlaments
Aufzählung Presseerklärung des Informationsbüros für Deutschland des Europäischen Parlaments

 

 

25. April 2008: Dritter Bericht der Europäischen Kommission zur Führung von IASB und IASCF

Im Juli 2006 hat der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN)* der Europäischen Union die Europäische Kommission beauftragt, die Führung des IASB und der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, zu überwachen und ECOFIN regelmäßig Bericht darüber zu erstatten. Die Europäische Kommission hat ihren dritten Bericht über Führungsentwicklungen beim IASB und der IASCF (in englischer Sprache, 51 KB) im März veröffentlicht. Der Bericht deckt die Entwicklungen zwischen Juli 2007 und Januar 2008 ab. Im Bericht werden die Fortschritte, die in Bezug auf Führungsstruktur, Finanzierungsvereinbarungen, Konsultationsprozess und Vertretung von Interessengruppen in der Struktur gemacht worden sind, positiv beurteilt. Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs:

 

Im Zeitraum seit der Veröffentlichung des zweiten Berichts der Kommission haben die IASCF und der IASB wichtige Ankündigungen gemacht, die, wenn sie vollständig und effektiv umgesetzt werden, die Rechenschaftspflicht von IASCF und IASB gegenüber ihren Interessengruppen und die Transparenz ihrer Aktivitäten verbessern werden.

 

Am bedeutendsten ist, dass es nun eine breite Übereinstimmung gibt, ein offizielles Aufsichtsgremium für die IASCF einzurichten. Dies wird auch zu einer Reform des Ernennungsprozesses für Treuhänder führen. Der Selbsternennungsmechanismus wird dadurch beseitigt, dass es ein unabhängiges Aufsichtsgremium geben wird, das die Entscheidungsmacht über die Ernennung von Treuhändern haben wird.

 

Die Kommission begrüßt die Entscheidungen, die von der IASCF getroffen wurden, um den Konsultationsprozess des IASB zu stärken. Dies geschieht insbesondere durch Auswirkungsstudien im Vorfeld und Überprüfungen von Standards und Interpretationen nach der Einführung. Auch Rückmeldungen werden veröffentlicht. Die Kommission ist hoffnungsvoll gestimmt durch die Projektzusammenfassung und die Rückmeldungen, die zum Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen Phase II veröffentlicht wurden. Sie ermutigt die Treuhänder und den Board, ihre Arbeit in diesem Bereich fortzusetzen. Insbesondere sollten sie sicherstellen, das Auswirkungsstudien zu einem früheren Zeitpunkt in der Entwicklungsphase von Standards und Interpretationen durchgeführt werden.

 

Hier die Verknüpfungen auf die beiden früheren Berichte zur Führungsstruktur:

 

Aufzählung zweiter Bericht der EU-Kommission über Führungsentwicklungen beim IASB und der IASCF (in englischer Sprache, 122 KB, Juni 2007)
Aufzählung erster Bericht der EU-Kommission über Führungsentwicklungen beim IASB und der IASCF (in englischer Sprache, 49 KB, Dezember 2006)

 

*) ECOFIN setzt sich aus den Wirtschafts- und Finanzministern der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er tagt einmal im Monat und koordiniert und entwickelt die EU-Politik zu allen Wirtschafts- und Finanzfragen, die die EU betreffen.

 

 

25. April 2008: AICPA bereitet sich auf IFRS vor

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) bereitet die Unterstützung seiner Mitglieder vor, weil die Vereinigten Staaten den Übergang auf IFRS erwägen. Das AICPA sucht für die Besetzung eines Ausschusses Freiwillige, die bereits Abschlüsse nach IFRS erstellt oder geprüft haben oder die das Fach unterrichtet haben. Dieser neue Ausschuss wird daran arbeiten, Verfahrensweise zu entwickeln, „um Erstellern und Prüfern zu helfen, um den Inhalt von Wirtschaftsprüferexamen zu beeinflussen und um den Austausch des neuesten Wissens in dieser für unseren Berufsstand wichtigen Zeit zu erleichtern“. AICPA-Mitglieder mit IFRS-Erfahrung können sich unter folgender Adresse melden: volunteerservices@aicpa.org.

 

 

25. April 2008: EU beginnt mit der Bewertung der Umsetzung der IFRS 2006

Die Europäische Kommission hat eine französische Beratungsfirma beauftragt, die Umsetzung der IFRS in Europa 2006 zu untersuchen. Diese Untersuchung ist eine nachfassende Studie zu einer Untersuchung der Umsetzung im ersten Jahr der IFRS in der EU, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales im Auftrag der Kommission durchgeführt worden war. Jene Studie enthielt eine detaillierte Überprüfung der Abschlüsse aus dem Jahr 2005 von 200 börsennotierten und 18 nicht börsennotierten Unternehmen aus 25 Mitgliedstaaten der EU. Die Studie über das Jahr 2006 wird den Schwerpunkt gleichermaßen auf Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen legen, aber sie wird auch einige nicht börsennotierte Unternehmen und Einzelabschlüsse einbeziehen. Der endgültige Bericht wird Ende 2008 erwartet. Das Projekt wird im englischsprachigen  Protokoll (153 KB) der Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) vom 10. März 2008 beschrieben.

 

 

24. April 2008: SEC entwickelt einen aktualisierten IFRS-Fahrplan

Vor der US-amerikanischen Handelskammer in Washington hat der Vorsitzende der amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, den Nutzen von IFRS für Anleger in den Vereinigten Staaten erläutert. Er sprach auch über die Herausforderung, „die einheitliche und gewissenhafte Anwendung der IFRS an den Kapitalmärkten weltweit“ sicherzustellen. Cox sagte, dass im Laufe des Jahres der Stab der SEC den Mitgliedern der SEC einen aktualisierten „Fahrplan“ vorschlagen würde, der einen Zeitplan und Meilensteine für eine weitere US-amerikanische Akzeptanz der IFRS beinhalten würde. Lesen die vollständige Rede von Christoper Cox in englischer Sprache. Nachfolgend haben wir einen Auszug daraus für Sie übersetzt:

 

Weil inzwischen selbst einzelne Anleger in den Vereinigten Staaten international agieren, hängt für unsere Nation viel davon ab, dass IFRS ihr Versprechen erfüllen. Die Vereinigten Staaten sind Zeuge eines bemerkenswerten Wachstums des Interesses unserer eigenen Anleger an ausländischen Wertpapieren geworden. Ich bin mit Präsident Reagan nach Washington gekommen. Als er das erste Mal gewählt wurde, lag der US-amerikanische Bruttohandel in ausländischen Wertpapieren bei 53 Mrd. USD. Heute sind es über 11 Billionen USD. Das ist mehr als das Bruttosozialprodukt von Japan und China zusammen. Und das sind nicht nur institutionelle Anleger: Rund zwei Drittel der amerikanischen Anleger besitzen Wertpapiere von Unternehmen, die nicht in den Vereinigten Staaten beheimatet sind.

 

Das gleiche gilt auch für ausländische Handelsaktivitäten in US-amerikanischen Wertpapieren – auch die Zahlen sind in dem Zeitraum explodiert. Heute betragen sie über 33 Billionen USD. Das ist mehr als das Doppelte des Bruttosozialprodukts der Europäischen Union. Aus diesen Gründen ist unsere Arbeit zur Konvergenz auf einen einzigen Satz weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards so wichtig.

 

 

24. April 2008: „Können Rechnungslegungsstandards die Banken retten?“

In einem Beitrag in der Ausgabe vom 21. April 2008 von La Tribune (die französische Wirtschaftstageszeitung) verteidigt Nicolas Véron die Tatsache, dass in Rechnungslegungsstandards wie IAS 39 den Banken vorgeschrieben wird, die meisten ihrer Finanzinstrumente zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. M. Véron, ein Mitglied der europäischen „Denkfabrik“ Breugel, argumentiert, dass die Standards täglicher Bewertung bei strikter Anwendung dem öffentlichen Interesse dadurch dienen, dass sie den Anlegern „relevante, verlässliche, vergleichbare und verständliche Informationen“ liefern. Die Banken werden sogar von Rechnungslegungsstandards profitieren, die die wirtschaftliche Realität widerspiegeln und vollständige Angaben zur Verfügung stellen, meint M. Véron. Die Anleger würden die daraus entstehende Volatilität der Erträge verstehen. Der Autor hat freundlicherweise gestattet, dass sein Beitrag auf IAS Plus.com zur Verfügung gestellt wird – laden Sie sich den vollständigen Artikel Can Accounting Standards Save the Banks? von dort herunter (in englischer Sprache, 40 KB). Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt:

 

Bilanzierungsverluste werden vom Markt akzeptiert, wenn Unternehmen zu ihnen stehen und sie erklären. Ein Beispiel dafür ist der bemerkenswerte Anstieg von 15% bei den Aktien von UBS, nachdem eine Abschreibung von 19 Mrd. USD am 1. April angekündigt wurde.

 

Im Gegensatz dazu kann kein Zweifel bestehen, dass eine Reduzierung der Transparenz der Bilanzierung, ob durch Rückgriff auf historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dadurch, dass Banken gestattet wird, die Marktentwicklungen nicht in ihren Abschlüssen widerzuspiegeln, dem Markt schaden würde und negative Konsequenzen hätte. Dies wurde bei der japanischen Krise von 1990 deutlich, als undurchsichtige Berichte von Banken das allgemeine Misstrauen nährten.

 

Kurz gesagt mag die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nicht befriedigend sein, aber die Alternativen sind schlimmer. Während sie auf die Rückkehr der Liquidität warten, ziehen die Anleger es vor, durch die unscharfe Linse des beizulegenden Zeitwerts zu blicken anstatt sich ganz auf die Angaben der Banken verlassen zu müssen oder Informationen zu erhalten, die nur eine Vergangenheit betreffen, die schon längst Geschichte ist.

 

An gleicher Stelle wie der oben genannte Artikel steht Ihnen auch ein Beitrag von M. Véron aus der sogenannten Blueprint-Reihe von Breugel zur Verfügung. In The Global Accounting Experiment (in englischer Sprache 1.111 KB) wird argumentiert, dass die Einführung von IFRS in Europa durch Folgemaßnahmen auf verschiedenen Ebenen begleitet werden muss. Einer der Maßnahmen während die Bestellung eines hauptverantwortlichen Rechnungslegers für Europa.

 

 

23. April 2008: Konvergenzbemühungen der Partnerländer der EU

Die Europäische Kommission hat ein Arbeitspapier zu denjenigen Drittländern erstellt, die auf die Konvergenz ihrer nationalen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS hinarbeiten.  Nach Ansicht der Kommissionsdienststellen sind die Rechnungslegungsstandards der unten genannten Länder wie folgt zu bewerten:

 

Aufzählung Japan und Vereinigte Staaten: erfüllen die Kriterien für die Gleichwertigkeit mit den IFRS.
Aufzählung China: chinesische Rechnungslegungsgrundsätze werden weiterhin anerkannt. Da China jedoch 2007 erstmals auf die IFRS umgestellt hat, werden weitere Angaben zu deren Umsetzung benötigt.
Aufzählung Kanada und Südkorea: unternehmen derzeit alle Anstrengungen, um auf IFRS umzustellen. Ihnen sollte eine Ausnahmeregelung bis 2011 gewährt werden.

 

Angesprochen werden auch die Fortschritte bei der Beseitigung der Abstimmungsanforderungen, die für in diesen Ländern börsennotierte EU-Emittenten gelten. Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) verzichtet seit 2007 auf die Anforderung, die auf der Grundlage der IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellten Abschlüsse mit den US-amerikanischen GAAP abzustimmen. Die Europäische Kommission verfolgt weiterhin ihr Ziel, diese Abstimmungsanforderung für alle europäischen Emittenten, die die von der EU angenommenen IFRS verwenden, ganz abzuschaffen. Fortgesetzt werden müssten die Anstrengungen zur Lösung der Frage der in IAS 39 festgelegten Sonderregelung, wobei dem IASB eine aktive Rolle zukäme. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:

 

Aufzählung Presseerklärung der Europäischen Kommission
Aufzählung Bericht über die Konvergenzbemühungen der Partnerländer der EU (in englischer Sprache, 38 KB)
Aufzählung Anhang zum Bericht (in englischer Sprache, 1.147 KB)

 

 

23. April 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB

Der IASB kam am Montag, den 21. April 2008 und Dienstag, den 22. April 2008 mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. Wir haben Ihnen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von beiden Sitzungstagen auf der selben Seite zur Verfügung gestellt, auf der Sie bereits die Übersetzung der Mitschrift von der IASB-Sitzung in der letzten Woche finden.

 

 

23. April 2008: Neue PCAOB-Verlautbarung zu Prüferunabhängigkeit

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat für die Einführung einer neuen Regelung zur Kommunikation mit Prüfungskomitees bezüglich Unabhängigkeit (Communication with Audit Committees Concerning Independence) verabschiedet und wird ihre bestehende Regelung zu Steuerdienstleistungen für Personen mit einer Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung (Tax Services for Persons in Financial Oversight Roles) ändern:

 

Aufzählung Kommunikation mit Prüfungskomitees. Mit dieser Regelung wird von einer registrierten Prüfungsgesellschaft verlangt, vor Annahme einer Prüfungsauftrages nach den Standards der PCAOB und danach jährlich, dem Prüfungskomitee schriftlich alle Beziehungen zwischen der Gesellschaft oder eines ihr verbundenen Unternehmens und dem Emittenten oder Personen mit einer Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung des Emittenten darzulegen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie auf die Unabhängigkeit der Gesellschaft Einfluss haben könnten. Von den registrierten Gesellschaften wird auch verlangt, dass sie mit dem Prüfungskomitee die möglichen Auswirkungen solcher Beziehungen auf die Unabhängigkeit der Gesellschaft erörtern.
Aufzählung Steuerdienstleistungen. Diese Änderungen nimmt Steuerdienstleistungen, die in dem Teil der Prüfungsperiode erbracht wurden, der der eigentlichen Prüfungsausführung direkt vorausgeht, vom Anwendungsbereich der Regelungen zu Steuerdienstleistungen aus. In ihrer ursprünglich von der PCAOB verabschiedeten Form sah die Regelung vor, dass eine Prüfungsgesellschaft von ihrem Mandanten nicht unabhängig ist, wenn sie oder irgendeines ihrer verbundenen Unternehmen in der Prüfungsperiode Steuerdienstleistungen für eine Person mit einer Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung oder ein direktes Familienmitglied einer solchen Person erbringt. Die PCAOB entschied, dass die Erbringung einer Steuerdienstleistung für eine solche Person in dem Teil der Prüfungsperiode, der der eigentlichen Prüfungsausführung vorangeht, nicht notwendigerweise die Unabhängigkeit einer Prüfungsgesellschaft beeinträchtigt.

 

Diese Regelungen müssen von der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) bestätigt werden. Lesen Sie die englischsprachige Presseerklärung der PCAOB. Mit Stand vom 4. April 2008 waren 1.850 Prüfungsgesellschaften bei der PCAOB registriert, die Abschlüsse von US-amerikanischen börsennotierten Unternehmen prüfen dürfen. Von diesen sind rund 850 (über 45%) ausländische Prüfungsgesellschaften aus mehr als 86 Ländern.

 

 

22. April 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 21. April 2008 (in englischer Sprache, 33 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

Aufzählung IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen
Aufzählung IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)
Aufzählung IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
Aufzählung IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
Aufzählung IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
Aufzählung IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
Aufzählung IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Aufzählung IFRIC 13 Kundentreueprogramme
Aufzählung IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

 

 

22. April 2008: Mitschrift vom ersten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB

Der IASB kommt am Montag, den 21. April 2008 und Dienstag, den 22. April 2008 mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. Wir haben Ihnen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom ersten Sitzungstag auf der selben Seite zur Verfügung gestellt, auf der Sie bereits die Übersetzung der Mitschrift von der IASB-Sitzung in der letzten Woche finden.

 

 

22. April 2008: SEC-Mitglied würde den Markt zwischen IFRS und US-GAAP wählen lassen

In einer Rede vor der amerikanischen Handelskammer in Brasilien letzte Woche erörterte SEC-Kommissar Paul S. Atkins aufsichtsbehördliche Effektivität und Effizienz. Er erläuterte auch einige Schritte, die die US-amerikanischer Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) unternommen hat, um die aufsichtsrechtlichen Bürden in den US-amerikanischen Finanzmärkten zu verringern. Er schlägt vor, dass die Wahl zwischen den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen US-GAAP und den IFRS den Marktteilnehmern überlassen bleiben sollte und nicht den Aufsichtsbehörden:

 

Ein zweiter Schritt, den die SEC unternahm, um Bedenken hinsichtlich der Kapitalmärkte zu begegnen, war der Wegfall der Überleitungsanforderung für ausländische Unternehmen, die ihre Abschlüsse bei der SEC nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben einreichen. Die Entscheidung wurde im letzten Dezember getroffen und trat sofort in Kraft. Davor mussten Unternehmen ihre Abschlüsse noch einmal nach US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP) darstellen. Dieser Schritt ist die Reaktion darauf, dass der Rest der Welt sich zu IFRS hin bewegt. Brasilianische Unternehmen, die ab 2010 IFRS anwenden sollen, werden von dieser Änderung profitieren. Die Änderung sollte auch US-amerikanischen Anlegern nutzen, die in ausländische Unternehmen investieren wollen. Die Überlegung war, dass amerikanische Anleger bereits direkt im Ausland in Unternehmen investieren, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen, und sich daran gewöhnt haben, sich auf IFRS-Abschlüsse zu verlassen. Darüber hinaus ist es auch so, dass die Überleitungen auf US-GAAP mehrere Monate später erscheinen, als die Abschlüsse der Unternehmen. Daher sind die Überleitungen kostenaufwendig für die Unternehmen und scheinen wenig Nutzen für diejenigen zu bieten, die mit Abschlüssen arbeiten.

 

Inzwischen überlegt die SEC, ob es auch US-Unternehmen gestattet sein soll, ihre Abschlüsse nach IFRS einzureichen. Wenn IFRS gut genug sind für ausländische Unternehmen, warum dann nicht auch für US-amerikanische Unternehmen? Diese Änderung würde bedeuten, den Märkten die Wahl zwischen US-GAAP und IFRS zu überlassen. Wenn Anleger einen Satz von Rechnungslegungsstandards dem anderen vorziehen, könnten sie die Emittenten, die den vorgezogenen Satz von Standards verwenden, mit Höchstpreisfestlegungen belohnen. Die Nützlichkeit von IFRS für multinationale amerikanische Unternehmen, die an den internationalen Kapitalmärkten tätig sind und ausländische Mitbewerber haben, ist leicht zu erkennen.

 

Natürlich ist die Arbeit an den IFRS noch nicht abgeschlossen, und es gibt Bereiche, in denen die IFRS keine anwendbaren Standards bieten. Der US-amerikanische Rechnungsleger FASB und der IASB haben noch viel hinsichtlich der Konvergenz von IFRS und US-GAAP zu tun, aber beide haben sich dieser Aufgabe voll und ganz gewidmet. Andere noch offene Fragen betreffen die Finanzierung und die Führung des IASB, die Unterstützung zukünftiger Entwicklung und einheitlicher Umsetzung von IFRS, ein Ausbau der Aus- und Weiterbildung im Bereich Rechnungslegung nach IFRS und die fortlaufende Arbeit hin zu einer weiteren Konvergenz.

 

 

21. April 2008: 9. Ergänzungslieferung DRS erhältlich

Beim Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 9. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards zur Verfügung. Diese Ergänzungslieferung beinhaltet die Standards DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht und DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder. Genios bietet in den nächsten Tagen auch die Online-Textversion der einzelnen Standards an.

 

 

21. April 2008: Neuer Deloitte Audit Committee Brief zu den „größten Herausforderungen“ laut FEI

Mit unserer Nachricht vom 29. Dezember 2007 hatte wir eine Liste der größten Herausforderungen für Finanzvorstände 2008 eingestellt, die vom Vorstandsvorsitzenden des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI) erstellt worden war. Nummer zwei auf der Liste lautete Weltweite Konvergenz von US GAAP und IFRSs. Sind die US-Märkte für prinzipienbasierte Standards bereit? Deloitte hat eine Sonderausgabe 2008 des Kurzbericht des Prüfungsausschusses (Audit Committee Brief) erstellt (in englischer Sprache, 120 KB), in dem jede der 11 von FEI identifizierten Herausforderungen zusammengefasst wird und relevante Materialien für jedes Thema zur Verfügung gestellt werden.

 

 

21. April 2008: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe April 2008 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 211 KB). Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

21. April 2008: Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB heute und morgen

Der IASB wird von Montag, den 21. April 2008 (ab 11.45h) bis Dienstag, den 22. April 2008 (nur vormittags) mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB in London (Painters’ Hall, 9 Little Trinity Lane, London EC4V 2AD) zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenkommen. Wir hatten bereits die vorläufige Tagesordnung für beide Tage zur Verfügung gestellt, die eine Aktualisierung des Arbeitsabkommens (Memorandum of Understanding, MoU) von IASB und FASB und eine Reaktion der Standardsetzer auf die Finanzmarktkrise beinhaltet. Die Sitzung wird per Webcast übertragen.

 

 

21. April 2008: DRSC-Jahresbericht 2007

In seinem Jahresbericht gibt der DRSC e.V. jährlich einen Überblick über seine Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene. Der Jahresbericht 2007 des DRSC e.V. spiegelt die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung wider, die auch Gegenstand der Diskussionen 2008 sein werden. Auf nationaler Ebene ist dies insbesondere das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Wesentliche Themen im Rahmen der Weiterentwicklung der internationalen Rechnungslegung sind: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) und Eigen- und Fremdkapital. Die gemeinsamen Initiativen mit der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und anderen nationalen Standardsetzern im Rahmen Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) werden ebenfalls beschrieben. Der Jahresbericht 2007 steht nunmehr zum Herunterladen (2.160 KB) auf der Internetseite des DRSC bereit. Eine gebundene Ausgabe kann beim DRSC e.V. angefordert werden.

 

 

21. April 2008: CFA-Institut unterstützt weiter den beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente

Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute), das die Meinung von berufsmäßigen Anlegern vertritt, hat die folgende Erklärung vor dem Hintergrund der von Banken und anderen Finanzintermediären berichteten Erträge veröffentlicht, die die Änderungen im Marktwert von Finanzinstrumenten widerspiegeln:

 

Wir möchten noch einmal unsere deutliche Unterstützung für den FASB und den IASB und ihr Diskussionspapier wiederholen, in dem eine umfassende Anwendung des beizulegenden Zeitwerts für Finanzinstrumente vorgeschlagen wird. Wir sind der Meinung, dass eine weit verbreitete Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im Endeffekt eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Marktdisziplin und -transparenz spielen wird und dazu beitragen wird, dass angemessenere Risikomanagemententscheidungen getroffen werden können. Das CFA-Institut ist der Meinung, dass das gegenwärtige Gerede über die Notwendigkeit, den beizulegenden Zeitwert in seiner Anwendung einzuschränken oder zu überdenken, ein fehlgeleiteter Versuch im Namen der Abschlussersteller ist, der letztendlich dazu führen würde, dass weniger Markttransparenz und -integrität herrschen würde. Die Beibehaltung des Modells der gemischten Merkmale in der Berichterstattung über finanzielle Vermögenswerte und Schulden hat zu selbstgefälligem Risikomanagement geführt und zu dem Mangel an Marktdisziplin beigetragen, den die Aufsichtsbehörden beklagen.

 

In der englischsprachigen Verlautbarung des Instituts heißt es, dass „eine Glättung des beizulegenden Zeitwerts die Wirklichkeit der Marktbedingungen verschleiern würde und den Unternehmen gestatten würde, Risiken zu verstecken“. Das CFA-Institut hat eine Befragung seiner Mitglieder über der Anforderungen bezüglich des beizulegenden Zeitwerts bei Finanzinstituten durchgeführt. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Antworten von 2.006 Mitgliedern der CFA-Instituts:

 

Verbessern die Anforderungen bezüglich des beizulegenden Zeitwerts für Finanzinstitute die Transparenz und tragen sie zum Verständnis des Risikoprofils dieser Institute durch die Anleger bei?
Aufzählung Ja – 79%
Aufzählung Nein – 21%

 

Verstärken die Anforderungen bezüglich des beizulegenden Zeitwerts die Finanzmarktkrise weltweit?
Aufzählung Ja – 55%
Aufzählung Nein – 45%

 

Was ist die Gesamtwirkung der Anforderungen bezüglich des beizulegenden Zeitwerts auf die Marktintegrität?

Aufzählung Verbesserung – 74%
Aufzählung Verschlechterung – 19%
Aufzählung Keine Auswirkung – 7%

 

 

21. April 2008: IFRS in your Pocket 2008 erschienen

Die siebte Auflage des beliebten englischsprachigen Deloitte-Leitfadens zu IFRS ist erschienen – IFRS in your Pocket 2008 (777 KB). Erstmalig werden wir für Sie auch eine deutschsprachige Fassung erstellen; sie ist in Vorbereitung, und wir werden sie Ihnen in ca. sechs Wochen zur Verfügung stellen können. Der 112-seitige Leitfaden enthält die folgenden Informationen:

 

Aufzählung Struktur des IASB und Kontaktinformationen.
Aufzählung Konsultationsprozess des IASB.
Aufzählung Anwendung der IFRS weltweit einschließlich aktueller Informationen zu Europa, Asien, Kanada und den Vereinigten Staaten.
Aufzählung Zusammenfassung jedes IASB-Standards (bis einschließlich IFRS 3 und den Änderungen an IAS 27) und jeder Interpretationen (bis einschließlich IFRIC 14) sowie des Rahmenkonzepts und des Vorworts zu den IFRS.
Aufzählung Hintergrund und gegenwärtiger Stand aller laufenden IASB-Projekte.
Aufzählung Geschichte von IASC und IASB.
Aufzählung Neueste Informationen zur Konvergenz von IFRS und US-GAAP.
Aufzählung Andere nützliche Informationen in Bezug auf den IASB.

 

Wir geben Lehrkräften und Studenten im Bereich Rechnungslegung hiermit gerne das Recht, sich eine Fassung von IFRS in your Pocket zu Studienzwecken auszudrucken. Wenden Sie sich an Ihren lokalen Ansprechpartner von Deloitte, um ein gedrucktes Exemplar  zu erhalten. Wir bieten Ihnen weitere Publikationen von Deloitte in deutscher und englischer Sprache.

 

 

20. April 2008: Zusätzliche Nachrichten zur Finanzmarktkrise auf IAS PLUS eingestellt

Wir fügen unserer neuen Seite, die wir zur Verfolgung der Empfehlungen und Materialien zur Finanzmarktkrise, eingerichtet haben, weitere Dokumente hinzu. Unter 'Finanzmarktkrise' verstehen wir die jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten der Welt und die Stellungnahmen auf diese von verschiedenen internationalen, regionalen und nationalen Behörden. Wir haben zwei neue Dokumente eingestellt:
Aufzählung Beobachtungen der sog. Senior Supervisors Group zur Praxis des Risikomanagements während der jüngsten Marktturbulenzen (in englischer Sprache 2.334 KB, März 2008). Die sieben 'senior supervisors', die an diesem Projekt teilnehmen, sind die französische Bankenkommission, die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Schweizer Eidgenössische Bankenkommission, die britische Finanzmarktaufsicht und die die Finanzmarktaufsichten in den USA, der Rechnungshof, die Wertpapier- und Börsenaufsicht sowie die Notenbank.
Aufzählung Grundsatzerklärung der Präsidialarbeitsgruppe Finanzmärkte zu den Finanzmarktentwicklungen (in englischer Sprache, 1.428 KB, März 2008). In der Grundsatzerklärung werden Empfehlungen zur Verbesserung zur zukünftigen Struktur der nationalen und globalen Finanzmärkte abgegeben. Diese Empfehlungen beinhalten Verbesserungen bei der Transparenz und den Angaben, ein besseres Risikobewusstsein und -management sowie eine stärkere Aufsicht.

 

 

20. April 2008: Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

Unsere kanadischen Kollegen haben die dritte Ausgabe ihres neuen Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Diese Ausgabe widmet sich Meinungsäußerungen des Vorsitzenden des kanadischen Accounting Standards Boards (AcSB), Informationen neuen Omnibusentwurf Anwendung der IFRS in Kanada des AcSB, einem Interview mit Ian Hague vom Stab des AcSB hinsichtlich des Übergangs auf IFRS sowie IFRS-Veranstaltungen. Der Countdown-Newsletter wird in zwei Sprachen veröffentlicht:

 

Aufzählung Countdown-Newsletter in englischer Sprache (403 KB)
Aufzählung Countdown-Newsletter in französischer Sprache (436 KB)

 

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer Länderseite Kanada.

 

 

19. April 2008: Erinnerung an das Ende der Kommentierungsfrist für IFRIC D23 und D24

Wir erinnern daran, dass die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zu zwei IFRIC-Interpretationsentwürfen am 25. April 2008 abläuft:

Aufzählung IFRIC D23 – Sachdividenden an Eigentümer
Aufzählung IFRIC D24 – Kundenbeiträge

 

 

19. April 2008: FASB ist Gastgeber eines IFRS-Forums

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) und dessen Aufsichtsorgan, die Financial Accounting Foundation (FAF), werden Gastgeber eines Forums mit dem Titel Qualitativ hochwertige globale Rechnungslegungsstandards: Themen und Auswirkungen auf die US-amerikanische Rechnungslegung (High-Quality Global Accounting Standards: Issues and Implications for US Financial Reporting) sein. Die Veranstaltung wird am Montag, den 16. Juni 2008, im Baruch College in New York City stattfinden. Die Zielsetzung des Forums besteht darin, dass FAF und FASB in einen Dialog mit den Adressaten darüber eintreten, ob und wie sich die Vereinigten Staaten weiter in Richtung qualitativ hochwertiger globaler Bilanzierungsstandards bewegen können. Zu den Podiumsteilnehmern gehören Nutzer von Abschlüssen, Vertreter kleiner und großer Unternehmen aus dem privaten und dem öffentlichen Sektor, Wirtschaftsprüfer, Regulatoren, Akademiker und Andere, die Teile der US-Wirtschaft vertreten und die von einer Bewegung von US-GAAP zu IFRS betroffen wären. Das Forum wird live per Webcast auf der Website des FASB übertragen. Zur Registrierung oder für weitere Informationen wählen Sie sich bitte auf http://www.fasb.org/forms/Convergence_forum.shtml ein. Hier können Sie die Pressemitteilung des FASB einsehen (in englischer Sprache, 28 KB).

 

 

19. April 2008: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom April 2008

Der International Accounting Standards Board ist von Dienstag bis Freitag, 15.-18. April 2008, zu seiner Aprilsitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammengekommen. Die Sitzung war öffentlich und wurde über das Internet per Webcast übertragen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen. Der Board wird außerdem zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB von Montag bis Dienstag, 21. bis 22. April 2008, zusammenkommen.

 

 

18. April 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom April 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 15.-18. April 2008, zu seiner Aprilsitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen. Der Board wird außerdem zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB von Montag bis Dienstag, 21. bis 22. April 2008, zusammenkommen.

 

 

18. April 2008: EU-Kommission verabschiedet Erleichterungen für KMU

Die Europäische Kommission hat gestern vier Vorschlägen zugestimmt, die kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) durch die Abschaffung der folgenden Auflagen das Leben leichter machen sollen:

 

Aufzählung Die Unternehmen müssen ihre geschäftlichen Daten nicht mehr in den nationalen Amtsblättern veröffentlichen;
Aufzählung sie können Übersetzungen, die in einem Mitgliedstaat bereits beglaubigt wurden, (wieder-)verwenden, wenn sie in anderen Mitgliedstaaten Zweigstellen eröffnen;
Aufzählung im Bereich der Buchführung sind Muttergesellschaften, die Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung unterhalten, nicht mehr verpflichtet, einen konsolidierten Abschluss aufzustellen;
Aufzählung zudem können mittlere Unternehmen von der Verpflichtung, im Jahresabschluss detaillierte Angaben zu machen, ausgenommen werden.

 

Insgesamt soll dieser Abbau von Auflagen insbesondere für die KMU Einsparungen von mehr als 600 Mio. EUR mit sich bringen. Der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, erklärte dazu:

 

Unnötige und unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten behindern die Wirtschaftstätigkeit erheblich. Diese Vorschläge sind ein Schritt zur Erfüllung dessen, was wir im Juli 2007 mit den Plänen zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen versprochen haben. Wir werden in unseren Bemühungen, europäische Unternehmen für die Herausforderungen einer wettbewerbsfähigeren globalen Wirtschaft zu rüsten, auch weiterhin nicht nachlassen. Weitere Vorschläge in diesem Bereich sind im Sommer zu erwarten.

 

Weitere Informationen zu den gestern verabschiedeten Maßnahmen und zum Gesamtprogramm der Europäischen Kommission zur Verringerung administrativer Auflagen für Unternehmen um 25% bis 2012 finden Sie in der Pressemitteilung (102 KB).

 

 

17. April 2008: Kommission leitet Konsultation zu geplanten Änderungen der Bankenrichtlinien ein

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu möglichen Änderungen an den Eigenkapitalvorschriften (Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG) eingeleitet. Stellungnahmen werden bis zum 16. Juni 2008 erbeten. Die Konsultation ist zum Teil eine Reaktion auf die jüngsten Empfehlungen des Forums für Finanzstabilität der G-7. Stellungnahmen werden zu folgenden Fragen erbeten: (a) Großkredite, (b) hybride Kapitalinstrumente, (c) Aufsichtsregelungen, (d) Ausnahmeregelungen für Bankennetze und (e) Anpassungen an bestimmten technischen Vorschriften. Wir halten weitere Informationen und entsprechende Verknüpfungen auf unserer neuen Seite zu Empfehlungen und Materialien zur Finanzmarktkrise für Sie bereit.

 

 

17. April 2008: IAS Plus-Newsletter April 2008 erschienen

Die Aprilausgabe 2008 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters ist veröffentlicht worden. In dem Newsletter berichten wir über die Geschehnisse des 1. Quartals 2008, die sich beim IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen Finanzberichterstattung.

 

Aufzählung Laden Sie sich die internationale Ausgabe vom April 2008 herunter (in englischer Sprache, 308 KB).
Aufzählung Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier.
Aufzählung Hier können Sie sich für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

 

 

17. April 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom April 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 15.-18. April 2008, zu seiner Aprilsitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen. Der Board wird außerdem zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB von Montag bis Dienstag, 21. bis 22. April 2008, zusammenkommen.

 

16. April 2008: IASB und FASB wollen Projekte aus dem Arbeitsabkommen abschließen

In einem Agendapapier für die gemeinsame Sitzung von IASB und FASB am 21. und 22. April 2008 wird ein Plan für den Abschluss einer Reihe von Projekten vorgestellt, die Teil des Konvergenzprogramms sind, das im Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU) vom Februar 2006 von den beiden Boards festgelegt wurde. Die Zielsetzung im Agendapapier ist es, „die Verbesserungen an bestehende IFRS zu umreißen, die notwendig sind, um eine verpflichtende Anwendung der IFRS an allen großen Kapitalmärkten zu erreichen“. Der in dem Agendapapier vorschlagen Plan basiert auf zwei Annahmen:

 

  1. Für Kapitalmärkte, die IFRS bis jetzt noch nicht übernommen haben (das würde die Vereinigten Staaten einschließen), ist das Zieldatum der verpflichtenden Anwendung nicht später als 2013.
  2. Eine „Ruhephase“ von mindestens einem Jahr vor diesem Datum soll zur Verfügung stehen.

 

Wenn der Vorschlag angenommen wird, wird ein neues Arbeitsabkommen veröffentlicht werden. Im Agendapapier wird festgehalten:

 

Die Agendaprioritäten des IASB sollten die Wahrscheinlichkeit beschränken, dass ein Unternehmen, das IFRS 2013 übernimmt, in relativ kurzer Zeit zwei Wechsel verkraften müsste (der erste Wechsel wäre der Übergang auf IFRS und der zweite Wechsel eine umfassende Überarbeitung eines IFRS). Daher sollten also Änderungen, die bis 2011 verabschiedet werden, so ausgelegt sein, dass sie nach ihrer Verabschiedung mindestens drei Jahre in Kraft bleiben; alle anderen Änderungen an IFRS in einem Zeitraum von drei Jahren nach 2011sollten von geringem Umfang bleiben. Nach diesem Ansatz sollte also folgendes gelten:

 

Aufzählung Die Behebung bedeutender grundlegender Schwächen bestehender Standards bis Mitte 2011 sollte priorisiert werden.
Aufzählung Lohnende Verbesserungen an IFRS können bis nach 2011 aufgeschoben werden, wenn die bestehenden IFRS und US-amerikanischen Standards ähnlich sind (Leasinggeschäfte wären hierfür ein Beispiel).

 

Das Agendapapier kommt zu dem Schluss, dass das Ziel eines Abschlusses der Arbeiten bis 2011 Änderungen hinsichtlich der Zielsetzung und des Umfangs mancher Projekte bedeuten würde. Es heißt darin: „Die Direktoren des IASB beabsichtigen, die Projekte dieses Abkommens bei der Personalbesetzung den anderen Projekten vorzuziehen. Wenn nötig werden sie Mitarbeiter von anderen Projekten abziehen, um sie an den Projekten des Abkommens mitarbeiten zu lassen. Die anderen Projekte werden so lange nicht mit neuen Mitarbeitern versorgt, wie diese nicht frei zur Verfügung stehen.“ Laden Sie sich das englischsprachige Agendapapier von den Internetseite des IASB herunter (81 KB). Nachfolgend einige bestimmte Vorschläge mit Bezug auf IASB-Projekte:

 

Projekte in Bereichen, in denen grundlegende Verbesserungen der IFRS und eventuell der US-amerikanischen Rechungslegungsprinzipien (US-GAAP) notwendig sind:

 

Aufzählung Erlöserfassung. Die Boards sollten eine Standard auf Grundlage des Modells der Kundengegenleistung entwickeln, durch das der vom Kunden gezahlte oder zu zahlende Betrag den Bestandteilen des Geschäftsvorfalls zugeordnet wird. (Die Alternative ist ein Modell des beizulegenden Zeitwerts, nach dem die Erfüllungspflicht zum gegenwärtigen beizulegenden Zeitwert bewertet wird.)
Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Das Projekt des IASB würde darauf beschränkt, den Abgangspreis wie in SFAS 157 zu definieren; außerdem würde ein vergleichbarer Zugangspreis definiert, bestehende IFRS angepasst, um die verschiedenen Formulierungen bezüglich der Bewertung in entweder den Abgangs- oder den Zugangspreis zu ändern (je nach Absicht des jeweiligen Standards), und Angaben zu Abgangs- und Zugangspreisbewertungen zur Verfügung gestellt. Das Projekt würde Bewertungskonzepte nicht adressieren.
Aufzählung Konsolidierung einschließlich Zweckgesellschaften. Entwicklung eines Konsolidierungsstandards auf Grundlage tatsächlicher Kontrolle.
Aufzählung Ausbuchung. Veröffentlichung eines Forschungspapiers des Stabs und Entscheidung über eine beschleunigte Vorgehensweise für die Ersetzung der bestehenden Ausbuchungsvorschriften in IAS 39 im Oktober 2008.
 

Projekte in Bereichen, in denen es einen bedeutenden Bedarf an Verbesserung sowohl in den IFRS als auch in den US-amerikanischen Standards gibt:

 

Aufzählung Darstellung des Abschlusses. In dem Projekt würde man nicht versuchen, die folgenden Fragen zu lösen: (a) ob eine Zwischensumme des Nettoeinkommens/der Gewinne und Verluste dargestellt werden soll, (b) welche Posten in die Berechnung dieser Zwischensumme einbezogen oder nicht einbezogen werden sollen und (c) Recycling. Stattdessen soll der Fokus auf die Darstellung im Hauptteil des Abschlusses beschränkt werden sowie auf eine begrenzte Anzahl von Angaben, die in direktem Zusammenhang mit Darstellungssachverhalten stehen. Die gegenwärtigen Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP in Bezug darauf, welche Posten in die Gewinne und Verluste einbezogen werden, und bezüglich Recycling würden also bestehen bleiben.
Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der IASB würde seine Arbeiten zu Phase I des Projekts fortsetzen – begrenzte Änderungen an IAS 19 (siehe unsere Nachricht vom 27. März 2008 für das kürzlich erschienene Diskussionspapier des IASB). Cash-balance-Pläne sollten eventuell aus dem derzeitigen Projekt fallengelassen werden. Die Arbeit an Phase II (umfassender Standard zu Leistungen an Arbeitnehmer) sollte vorerst nicht weitergeführt werden.
Aufzählung Leasinggeschäfte. Betrachtung nur der Bilanzierung durch den Leasingnehmer und Schwerpunktlegung auf einen Ansatz, der zu einer Darstellung der in einem Leasinggeschäft inhärenten Rechte (Rechte auf Nutzung eines Vermögenswertes) in der Bilanz führt. Keine Betrachtung der Definition eines Leasinggeschäfts und bedingter Mietzahlungen.
Aufzählung Finanzinstrumente. Der IASB würde die vollständige Bewertung aller Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert nicht weiter verfolgen. „Die bestehenden Hindernisse liegen im Bereich der Darstellung und in der mangelnden Bereitschaft der Boards, sich dem politischen Aufschrei entgegenzustellen, den eine solche Entscheidung mit sich ziehen würde.“ Eventuell könnten Verbesserungen an Sicherungsbeziehungen oder an Bewertungsklassifizierungen vorgenommen werden.
Aufzählung Eigen- und Fremdkapital. Ist ein Projekt von hoher Priorität. Der IASB sollte die enge Definition von Eigenkapital des FASB erwägen, die in dessen Diskussionspapier vom 30. November 2007 vorgeschlagen wird (siehe unsere Nachricht vom 5. Dezember 2007). Nach dem Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft ("basic ownership") des FASB ist die Gruppe der Instrumente, die als Eigenkapital klassifiziert werden können, auf den nachrangigsten Restanteil eines Unternehmens beschränkt. Alle anderen Instrumente stellen Vermögenswerte oder Schulden dar. Zu erwägen bliebe, ob ein Standard, der auf der engen Sichtweise von Eigenkapital aufbaut, die Lösung für kündbare Anteile beibehalten könnte, die der IASB kürzlich veröffentlicht hat.

 

Projekte in Bereichen, in denen IFRS gegenwärtig keine Anleitung bieten:

 

Aufzählung Versicherungen. Wahrscheinlich nicht bis 2011 abzuschließen (,bedeutender politischer Widerstand und der Bedarf an Feldversuchen').
Aufzählung Rohstoffindustrien. Nicht bis 2011 abzuschließen.

 

Rahmenkonzept:

 

Aufzählung Rahmenkonzept. Im Agendapapier werden geteilten Meinungen zum Rahmenkonzeptprojekt dargestellt, aber es wird keine Empfehlung ausgesprochen. Eine Sichtweise geht dahin, dass IASB und FASB von jetzt an bis 2011 ihre Kräfte auf Projekte auf Standardebene konzentrieren sollten. Eine andere Sichtweise ist, dass die Arbeit zu Bewertungen und ein Angabenkonzept bis 2011 abgeschlossen sein könnten.

 

Kurzfristige Konvergenzprojekte:

 

Aufzählung Ergebnis je Aktie. Im Agendapapier werden geteilte Meinungen geäußert, ob dieses laufende Projekt jetzt abgeschlossen werden soll oder ob die Ergebnisse zu Eigen- und Fremdkapital abgewartet werden sollen.
Aufzählung Joint Ventures. Fokus nur auf der Beseitigung der Quotenkonsolidierung.
Aufzählung Ertragsteuern. Der IASB sollte sein derzeitiges Projekt zur Überarbeitung von IAS 12 abschließen. Obwohl in dem demnächst erscheinenden Entwurf ein anderer Ansatz zu ungewissen Steuerpositionen als der des FASB gewählt wird, ist es für eine Übernahme in den Vereinigten Staaten doch wichtig, dass dieses Thema adressiert wird.
Aufzählung Andere Projekte. Aufschiebung der Arbeiten zu Wertminderung, Forschung und Entwicklung und zur Fair-Value-Option.

 

 

16. April 2008: Neue Seite zur Finanzmarktkrise auf IAS Plus

Wir haben auf IAS Plus eine neue Seite für Sie eingerichtet, auf der Informationen zu den Empfehlungen und Materialien zur Finanzmarktkrise zur Verfügung gestellt werden. Dort fassen wir Informationen zu den derzeitigen Unruhen an den Finanzmärkten weltweit und die Reaktionen darauf von verschiedenen internationalen, nationalen und regionalen Organisationen zusammen. Wir haben eine neue dauerhafte Verknüpfung auf die Seite in der linken Spalte unserer Startseite für Sie eingerichtet.

 

Seit dem Sommer 2007 haben sich anhäufende Verluste aus so genannten Subprime-Krediten an den US-amerikanischen Hypothekenmärkten weltweit Unruhen an den Finanzmärkten ausgelöst. Komplex strukturierte Wertpapiere generierten große Verluste. Finanzinstitute reduzierten die Fremdkapitalaufnahme und fragten vermehrt liquide Mittel nach. Viele Kreditmärkte wurden illiquide, und Kredite konnten nicht verlängert werden. Die Bilanzen der Finanzinstitute wurden von Vermögenswerten, die erheblich an Wert einbüßten, und von der schwindenden Marktliquidität belastet.

 

Um wieder Vertrauen in die Stabilität der Märkte und Finanzinstitutionen zu wecken, haben nationale Behörden außerordentliche Schritte unternommen, um die Anpassung zu erleichtern und die Auswirkungen auf die Realwirtschaft abzudämpfen. Dies beinhaltet monetäre und fiskalische Anreize, Zentralbankaktivitäten, eine Politik zur Liquiditätsförderung der Vermögensmärkte und Maßnahmen zur Lösung von Problemen einzelner Institute. Finanzinstitute haben Schritte eingeleitet, um Kapital- und Liquiditätsreserven wieder aufzubauen. Und sowohl nationale als auch internationale Organisationen haben Empfehlungen entwickelt und Materialien zur Verfügung gestellt, die dafür sorgen sollen, dass diese Situation nicht wieder vorkommt. Einige dieser Empfehlungen und Materialien beziehen sich auf Rechnungslegung und Angaben.

 

 

16. April 2008: Redaktionelle Änderungen zur gebundenen IFRS-Ausgabe 2008 und zu den Änderungen an IAS 32

Der IASB hat eine Liste der Errata und Änderungen nach Drucklegung zur gebundenen Ausgabe 2008 der International Financial Reporting Standards und zu den Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und an IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen, die im Februar 2008 veröffentlicht worden waren, im Internet bereitgestellt. Sie können die Liste der redaktionellen Änderungen hier einsehen.

 

 

16. April 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom April 2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 15.-18. April 2008, zu seiner Aprilsitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen. Der Board wird außerdem zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB von Montag bis Dienstag, 21. bis 22. April 2008, zusammenkommen.

 

 

16. April 2008: Fachmitteilung zur Unternehmensbewertung

Die Schweizer Treuhand-Kammer hat eine Fachmitteilung zur Unternehmensbewertungen in der Schweiz veröffentlicht (176 KB). Diese behandelt das Thema jedoch nicht im Sinne eines Fachbuches, sondern von der praktischen Seite her. Im Vordergrund stehen der Ablauf einer Bewertung und die Berichterstattung, nicht die Bewertungstheorien. Darüber hinaus finden sich Muster, Checklisten und Literaturhinweise.

 

 

16. April 2008: AFRAC-Entwurf zum Bilanzeid

Das österreichische Rechnungslegungskomitee (Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme mit dem Titel Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 82 Abs. 4 und § 87 Abs. 1 BörseG (Bilanzeid) (73 KB) zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Nach dem BörseG sind die gesetzlichen Vertreter des Emittenten zur Abgabe einer Erklärung im Rahmen des Jahres- und des Halbjahresfinanzberichts verpflichtet. Das BörseG definiert nur den Mindestinhalt der Erklärung, ohne eine bestimmte Musterformulierung vorzugeben. Der Entwurf des AFRAC beinhaltet eine Musterformulierung auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache. Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 14. Mai 2008 an office@afrac.at zu mailen.

 

 

16. April 2008: URÄG vom Nationalrat beschlossen

Das Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) ist einstimmig vom Nationalrat beschlossen worden. Das URÄG bedeutet die Umsetzung der europäischen Abschlussprüferrichtlinie für Österreich (siehe unsere Nachricht vom 9. April 2008) und tritt zum 1. Juni 2008 in Kraft. Lesen Sie auch die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz.

 

 

16. April 2008: Beste Verhaltensweisen in Hinblick auf Hedge-Fonds

Zwei hochkarätig aus dem Privatsektor besetzte Ausschüsse haben in den Vereinigten Staaten eigenständige aber einander ergänzende Sätze der besten Verhaltensregeln für Anleger und Vermögensverwalter in Hedge-Fonds veröffentlicht. Die Ausschüsse, die im September 2007 berufen wurden und sich aus allgemein anerkannten Vermögensverwaltern und Anlegern zusammensetzen, wurden gebeten, einen Satz von besten Verhaltensregeln für jeweils ihre eigene Interessengruppe zusammenzustellen. Lesen sie folgende Dokumente in englischer Sprache:

 

Aufzählung Pressemitteilung des US-amerikanischen Finanzministeriums
Aufzählung Bericht: Prinzipien und beste Verhaltensregeln für Anleger in Hedge-Fonds (206 KB)
Aufzählung Merkblatt für Anleger in Hedge-Fonds (26 KB)
Aufzählung Bericht: Beste Verhaltensregeln für Vermögensverwalter von Hedge-Fonds (225 KB)
Aufzählung Merkblatt für Vermögensverwalter von Hedge-Fonds (26 KB)

 

 

15. April 2008: Festveranstaltung – 10 Jahre DRSC

Gestern feierte das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) sein 10-jähriges Bestehen. Der DRSC e.V. ist auf gesetzlicher Grundlage mit der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für Deutschland im Bereich der Konzernrechnungslegung betraut. International vertritt der DRSC die Interessen Deutschlands in Fragen der Rechnungslegung in den damit befassten Gremien, wie dem International Accounting Standards Board (IASB) und EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group). Die Festveranstaltung machte deutlich, dass der DRSC und seine Gremien über die nationalen Grenzen hinaus anerkannt werden und die Arbeit des DRSC e.V. auch in den kommenden Jahren unverzichtbar sein wird.

 

Aufzählung Bundesjustizministerin Brigitte Zypries würdigte die erfolgreiche Arbeit des DRSC und dessen Gremien - dem Deutschen Standardisierungsrat (DSR) und dem Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC).
Aufzählung Heinz-Joachim Neubürger, der Vorsitzende des DRSC, wies in seinen Ausführungen auf die Herausforderungen für die zukünftige Tätigkeit des DRSC hin.
Aufzählung Liesel Knorr, die Präsidentin des Standardisierungsrates, bekräftigte die Notwendigkeit, sich frühzeitig mit den internationalen Projekten intensiv zu befassen, da sie auch Eingang in die Fortschreibung der nationalen Regelungen finden - wie aus dem Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ersichtlich - und die Einwirkungsmöglichkeiten bei der späteren Umsetzung auf europäischer und nationaler Ebene begrenzt seien.
Aufzählung Prof. Dr. Bernhard Pellens von der Ruhr-Universität Bochum stellte in einem Vortrag die Ergebnisse einer Umfrage zur Evaluierung der Arbeit des DRSC vor.
Aufzählung Im Anschluss an diesen Fachvortrag diskutierten acht hochrangige Vertreter aus den Bereichen der Abschlusserstellung, Prüfung, Wissenschaft und Aufsicht in einer Podiumsdiskussion zur „Zukunft der Rechnungslegung“ unter der Leitung von Prof. Dr. Norbert Herzig von der Universität zu Köln.

 

Einen ausführlicheren Bericht zu der Festveranstaltung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

 

 

15. April 2008: Chinesische Übersetzung des Deloitte-Leitfadens zu IFRS 2

Unsere Kollegen in Taiwan haben die chinesische Übersetzung von Ein Leitfaden zu IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht. Wie das englischsprachige Original erklärt der Leitfaden nicht nur im Detail die Vorschriften aus IFRS 2, er widmet sich auch der Frage, wie diese in vielen Praxissituationen anzuwenden sind. Darüber hinaus findet sich eine Zusammenfassung der Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen nach taiwanesischen Rechnungslegungsgrundsätzen und ein Vergleich dieser mit IFRS 2. Die chinesische Übersetzung des Leitfadens kann per E-mail an fltsai@deloitte.com.tw bestellt werden oder on-line (chinesischsprachige Verknüpfung).

 

 

15. April 2008: Podcast und Accounting Alert von Deloitte Australien zu IFRS 7

Unsere australischen Kollegen haben einen neuen Podcast ihrer Reihe zu IFRS-bezogenen Themen veröffentlicht. In dieser Sendung wird der australische Rechnungslegungsstandard AASB 7 Finanzinstrumente: Angaben erörtert, der identisch mit IFRS 7 ist. Darüber hinaus haben unsere Kollegen eine Ausgabe ihres Accounting Alerts veröffentlicht, in dem die wichtigsten praxisbezogenen, wirtschaftlichen und fachlichen Erwägungen bei Anwendung des Standards zusammengefasst werden.

 

Aufzählung Verknüpfung auf den neusten Accounting Alert und alle früheren Ausgaben (in englischer Sprache)
Aufzählung Zugang zum Podcast zu AASB/IFRS 7 (13 Minuten in englischer Sprache)

 

 

15. April 2008: Ausgabe 49 der Single Market News in deutscher Sprache

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite nun die deutschsprachige 49. Ausgabe seiner Single Market News (Inhaltsverzeichnis) eingestellt. Ein Artikel widmet sich der Einschätzung der Äquivalenz der Rechnungslegungsstandards von Drittländern: "Gleichwertigkeitsmechanismus" macht Weg für Beschlüsse über Rechnungslegungsstandards von Drittländern frei.

 

 

15. April 2008: IASB ordnet die fachliche Leitung neu

Sir David Tweedie, der Vorsitzende des International Accounting Standards Board (IASB), hat gestern die Neuordnung der fachlichen Leitung des IASB angekündigt. Diese wird notwendig, da Liz Hickey, die fachliche Direktorin, ihr Amt aufgibt und nach Neuseeland zurückkehrt. Die unten aufgeführten Änderungen treten im Juli 2008 in Kraft. Alle sechs Direktoren berichten direkt an den Vorsitzenden des IASB. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte der englischsprachigen Pressemitteilung (52 KB) für sie übersetzt:

 

Aufzählung Wayne Upton, der bisherige Forschungsdirektor, wird Direktor für international  Aktivitäten – eine wichtige Rolle, die seinen bisherigen Verantwortlichkeiten und seine Erfahrungen, die er dabei gesammelt hat, großen Wirtschaftsmächten beim Übergang auf IFRS zu helfen und die wachsende Zahl der Anfragen aus der ganzen Welt bezüglich der Einführung der IFRS zu bewältigen, besser gerecht wird. Er wird auch für besondere Projekte zur Verfügung stehen.
Aufzählung Tricia O'Malley, ein früheres Mitglied des IASB, wird die in ihrer Bedeutung gestärkte Rolle der Direktorin für Umsetzungsaktivitäten übernehmen. Darin führt sie ihre bestehenden Verantwortlichkeiten als IFRIC-Koordinatorin mit der Führung von Überprüfungsaktivitäten nach Herausgabe eines Standards und der jährlichen Verbesserungsprojekte zusammen.
Aufzählung Paul Pacter behält seine bisherigen Verantwortlichkeiten als Direktor für KMU. Er hat beim Vorantreiben des KMU-Projekts viel Energie und Führungskraft bewiesen, was gerade im Angesicht der Tatsache, dass er eine Teilzeitstelle inne hat, bemerkenswert ist.
Aufzählung Peter Clark wird zum Forschungsdirektor befördert und wird verantwortlich dafür sein, Sachverhalte, die eine Reihe von IASB-Projekten betreffen, zu identifizieren und deren Lösung zu organisieren. Auch die Aufsicht über die fachliche Qualität liegt in seiner Verantwortung.
Aufzählung Gavin Francis wird zum Kapitalmarktdirektor befördert und wird für die Entwicklung von IFRS verantwortlich sein, insbesondere im Bereich Finanzinstrumente und verwandten Gebieten.
Aufzählung Alan Teixera wird neuer fachlicher Direktor. In seiner Verantwortung liegt die Entwicklung von IFRS.

 

 

14. April 2008: Gemeinsames Forum äußert sich zum Kreditrisikotransfer

Das Gemeinsame Forum, das 1996 unter der Ägide des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) erschaffen wurde, hat ein Papier zur Übertragung von Kreditrisiken (Credit Risk Transfer, CRT) – Entwicklungen 2005 bis 2007 veröffentlicht (Credit Risk Transfer – Developments from 2005 to 2007, 87 Seiten in englischer Sprache, 526 KB). Das Papier stellt eine Aktualisierung eines Papiers von 2005 dar, um das fortgesetzte Wachstum und das hohe Innovationstempo in den CRT-Märkten widerzuspiegeln. Die wesentlichen Ergebnisse des Papiers haben wir nachfolgend in deutscher Sprache für Sie zusammengefasst. Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung des Forums.

 

Aufzählung Einige der seit 2004 entwickelten CRT-Instrumente sind mit einer erhöhten Hebelwirkung und einer hohen Varianz der Verluste oder einer hohen Empfindlichkeit gegenüber dem Geschäftszyklus ausgestattet.
Aufzählung Mangelndes Verständnis einiger dieser Risiken trug zu den Marktunruhen 2007 bei.
Aufzählung Trotz dieser Schwächen wird der Markt für strukturierte Kredite wahrscheinlich überleben, er wird aber eine Zeitlang geschwächt sein.
Aufzählung Die Aufsichtsbehörden sind weiterhin über einige der Aspekte des CRT-Marktes besorgt: seine Komplexität; Bewertungsfragen; Liquiditäts- und Betriebsrisiken sowie das Risiko von Reputationsschäden; und die allgemeineren Auswirkungen des Wachstums von CRT. Die Aufsichtsbehörden sind der Meinung, dass die Marktteilnehmer die Struktur und die Risiken der CRT-Produkte besser kennen müssten, in die sie investieren. Außerdem müssten sie verstehen, wie die Rating-Agenturen bestimmten Instrumenten Bewertungen zuweisen und welche Umstände zu einer Verringerung der Bewertung führen würden.
Aufzählung Mit fortgesetzter Innovation in den CRT-Märkten, nehmen der Aufwand und die Kosten stetig zu, die Unternehmen und Aufsichtsbehörden investieren müssen, um diese Instrumente genau zu verstehen.
Aufzählung Es gibt Schritte, die die Unternehmen und die Aufsichtsbehörden unternehmen können, um die Stabilität ihres Risikomanagements und die Aufsicht über diese Produkte zu stärken. Hierzu enthält das Papier Vorschläge.

 

 

14. April 2008: Neue Seiten auf IAS Plus.de

Wir haben für Sie zwei unserer Seiten umfassend überarbeitet und ergänzt. Zum einen bieten wir Ihnen jetzt unter der Rubrik Links Verknüpfungen auf 240 andere Internetseiten mit Bezug zu den International Financial Reporting Standards in folgenden Kategorien:

 

Aufzählung Website des IASB
Aufzählung Staatliche Organisationen und Regulierungsbehörden
Aufzählung Internationale Organisationen
Aufzählung Wertpapierbörsen
Aufzählung Berufsständische Rechnungslegungsorganisationen der Welt:
Aufzählung internationale
Aufzählung nationale und regionale
Aufzählung akademische
Aufzählung Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung
Aufzählung Große Sammlungen von Links zu Bilanzierungsthemen
Aufzählung Internationale Websites von Deloitte
Aufzählung Diskussionsforen
Aufzählung Andere nützliche Sites auf dem Gebiet der Bilanzierung
Aufzählung Nützliche Hilfsmittel

 

Zum andern haben wir unsere Sitemap neu gestaltet und die Inhalte aktualisiert.

 

 

14. April 2008: IPSASB passt seinen Währungsumrechnungsstandard an IAS 21 an

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat seinen internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standard, IPSAS) Nr. 4 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse aktualisiert, um ihn an die letzte Fassung von IAS 21 anzupassen. Die überarbeitete Fassung von IPSAS 4 kann kostenfrei von IFAC's Website heruntergeladen werden. Hier können Sie die Pressemitteilung einsehen.

 

 

13. April 2008: Bericht über das erste Quartal 2008 des DRSC erschienen

Der Bericht des DRSC zum 1. Quartal 2008, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, kann ab sofort von hier heruntergeladen werden.

 

 

13. April 2008: IASCF beginnt mit der Überprüfung der Satzung

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation, unter der der IASB arbeitet, haben den Prozess für die Überprüfung der Satzung 2008 bekannt gegeben. Sie haben auch Vorschläge vervollständigt, die kurzfristig veröffentlicht werden, nach denen:
Aufzählung ein 'Überwachungsorgan' von Vertretern offizieller Organisationen einschließlich Wertpapierregulatoren geschaffen werden soll, das die Ernennung der Treuhänder genehmigen und die Aufsichtstätigkeit der Treuhänder überprüfen würde
Aufzählung der IASB auf 16 von derzeit 14 Mitglieder erweitert und eine geografisch ausgeglichene Verteilung geschaffen werden soll.

 

Die verbleibenden Sachverhalte werden umfassend behandelt, beginnend mit einem Konsultationsdokument in der zweiten Jahreshälfte 2008. Die Treuhänder erwarten, die Überprüfung bis Ende 2009 abgeschlossen zu haben. Die Treuhänder haben eines Satzungsausschuss eingerichtet, der die Überprüfung führen soll, obgleich Entscheidungen nur durch das Treuhändergremium insgesamt gefällt werden. Diesem Ausschuss gehören an: Gerrit Zalm, Vorsitzender der Treuhänder; Philip Laskawy, stellvertretender Vorsitzender der Treuhänder; Bertrand Collomb; Samuel DiPiazza; Aki Fujinuma; Pedro Malan; und Antonio Vegezzi. Hier können Sie die englischsprachige Pressemitteilung herunterladen (63 KB).

 

Zeitplan für die Überprüfung der Satzung 2008
April 2008Veröffentlichung von Vorschlägen zur öffentlichen Rechenschaftspflicht und Umfang bzw. geografischer Verteilung des IASB – der erste Abschnitt der Überprüfung der Satzung. Die Frist zur Stellungnahme endet am 31. Juli 2008
April-August 2008Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des ersten Abschnitts zu erörtern
September 2008Satzungsausschuss entwickelt Vorschläge auf der Grundlage der Auswertung eingegangener Stellungnahmen und anderweitigen Inputs zu den Vorschlagen des ersten Abschnitts zur Vorlage an das gesamte Treuhändergremium
Oktober 2008Treuhänder werden über den ersten Abschnitt der Überprüfung der Satzung auf ihrer Sitzung in Peking befinden. Änderungen sollen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten
Oktober oder November 2008Treuhänder werden ein Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme zu Ansichten zu den anderen Sachverhalten veröffentlichen, die als Teil der Überprüfung der Satzung aufgenommen werden soll – der zweite Abschnitt der Überprüfung der Satzung
Oktober 2008-Januar 2009Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um den zweiten Abschnitt der Überprüfung der Satzung zu erörtern
Februar 2009Treuhänder werden eine Liste an Sachverhalten und der Satzungsausschuss Vorschläge ausarbeiten
April 2009Treuhänder werden andere Satzungsänderungen zu Sachverhalten, die ausgemacht wurden, veröffentlichen
April 2009-Oktober 2009Treuhänder werden eine Reihe an Sitzungen zu den Vorschlägen abhalten, möglichweise auch Diskussionen am Runden Tisch
Oktober-November 2009Abschluss der Überprüfung der Satzung

 

 

13. April 2008: IASCF-Vorsitzender sprach vor EU-Parlamentsausschuss

Am 8. April 2008 sprach Gerrit Zalm, der Vorsitzende der International Accounting Standards Committee Foundation, unter der der IASB arbeitet, vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments. Unter anderem stellte er in seiner Präsentation die Pläne der Treuhänder zur Schaffung

 

Aufzählung eines neues Überwachungsorgans, das die Praxis der Selbsternennung der IASCF-Treuhänder beenden würde, und
Aufzählung formeller Beziehungen zu öffentlichen Stellen einschließlich der Europäischen Kommission

 

vor. Ferner umriss er den Plan der Treuhänder zur Erweiterung des IASB auf 16 Mitglieder. Die Rede von Zalm können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 52 KB).

 

 

13. April 2008: IIF-Zwischenbericht zur Marktpraxis von Banken

Das Institute of International Finance (IIF, eine internationale Bankenvereinigung) hat den Zwischenbericht Report des IIF-Ausschusses zu den besten Marktpraktiken veröffentlicht (in englischer Sprache, 320 KB). Das IIF rief den Ausschuss infolge der Verschlechterung des US-amerikanischen Hypothekenmarktes unterhalb der besten Bonität zusammen. Der Ausschuss stellt Folgendes fest:

Sich schnell entwickelnde Konsequenzen der Stresssituation an den Märkten haben größere Schwachstellen in den Unternehmenspraktiken und Marktdynamiken aufgedeckt, die allerdings nicht ausschließlich auf das dramatische Wachstum komplexer strukturierter Produkte zurückzuführen sind.

Die Gebiete aufgedeckter Schwachstellen beinhalten sich verschlechternde Standards für die Kreditgewährung durch bestimmte Kreditgeber vor dem Sommer 2007; einen Niedergang in den Standards der Risikoübernahme, sowohl im Hinblick auf die Bündelung strukturierter Produkte als auch gehebelter Kredite; ein übermäßiges Verlassen auf schlecht verstandene, schlecht laufende und kaum angemessene Ratings für strukturierte Produkte; Bewertungsschwierigkeiten infolge der schnellen Verschiebung von Vermögenswerten aus dem liquiden in den illiquiden Bereich; den Kauf strukturierter Produkte ohne eine umfassende Würdigung der Risiken; Liquiditäts- und Reputationsrisikopositionen von Conduits und strukturierten Investmentvehikeln mit größeren nachteiligen Auswirkungen für die als Sponsor auftretenden Banken; und Schwierigkeiten bei der Feststellung, wo Risikopositionen in einer Welt weit verstreuter Risiken liegen.

 

Die Textziffern 65-78 des Berichts befassen sich mit Bewertungssachverhalten, insbesondere Sachverhalten rund um den beizulegenden Zeitwert (Marktbewertung). Die Textziffern 90-92 widmen sich Transparenz- und Angabesachverhalten. Die Zielsetzung des Ausschusses besteht in der Herstellung einer breiten Übereinkunft über erforderliche Veränderungen in der Praxis, um diese Schwachstellen zu adressieren. Das IIF erwartet, den endgültigen Bericht im dritten Quartal 2008 zu veröffentlichen.

 

 

13. April 2008: Bericht von der 'Konvergenzsitzung' zwischen IASB und ASBJ

Der IASB kam am 8. und 9. April 2008 mit Vertretern des Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) in Tokio zusammen. Dies war ihre zweite Sitzung in Tokio seit der Ankündigung der Initiative vom August 2007, die Konvergenz zwischen den japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen und den IFRS zu beschleunigen. Zu den Fachthemen, die erörtert wurden, gehörten Konsolidierung, Erlöserfassung, Versicherungsverträge, Eigen- und Fremdkapital sowie die Darstellung des Abschlusses. Die Gruppen tauschten ferner ihre Ansichten zu jüngsten internationalen Finanzmarktkrise aus. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (52 KB).

 

 

12. April 2008: G-7-Minister erwarten 'schnelle Taten' durch den IASB

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7, die derzeit in Washington tagen, haben sich deutlich hinter die Empfehlungen im FSF-Bericht gestellt, dessen Kerninhalte in unserer nachfolgenden Nachricht aufgeführt sind. Hinsichtlich des IASB sagten die G-7:

 

Wir haben die folgenden Empfehlungen unter den sofortigen Umsetzungsprioritäten innerhalb der nächsten 100 Tage identifiziert: Der International Accounting Standards Board (IASB) und andere maßgebliche Standardsetzer sollten schnellstens Maßnahmen einleiten, um die Bilanzierungs- und Angabestandards für außerbilanzielle Unternehmen zu verbessern und ihre Leitlinien zur Fair-Value-Bilanzierung zu erhöhen, insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten in Stresszeiten.

 

Die Stellungnahme der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 23 KB).

 

 

12. April 2008: FSF drängt IASB zur Verbesserung der Rechnungslegung von nicht konsolidierten Unternehmen

Das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF), eine internationale Vereinigung hochrangiger Vertreter nationaler Behörden und internationaler Finanzinstitutionen, hat den G7-Ministern und den Zentralbanken einen Bericht über die Stärkung der Elastizität der Märkte und der Finanzinstitutionen überreicht. Der IASB arbeitete an dem Bericht mit, dessen drittes Kapitel auf der in der unten stehenden Nachricht genannten Studie Leading-Practice Disclosures for Selected Exposures aufbaut. In dem Bericht werden die Gründe und die Schwächen untersucht, die für die aktuellen Unruhen an den Finanzmärkten weltweit ursächlich sind, und Empfehlungen ausgesprochen, wie diese Schwächen behoben werden können. Der Bericht umfasst die folgenden Gebiete:

 

Aufzählung gestärkte bankenrechtliche Aufsicht über Kapital, Liquidität und Risikomanagement,
Aufzählung Verbesserung von Transparenz und Bewertung,
Aufzählung Änderung der Rolle und der Verwendung von Kredit-Ratings,
Aufzählung Stärkung die Reaktionsfähigkeit der Behörden im Angesicht von Risiken,
Aufzählung robuste Vereinbarungen für die Zeiten, in denen das Finanzsystem unter Druck gerät.

 

Bezüglich der Rechnungslegung von und den Angaben zu nicht konsolidierten Unternehmen kommt der FSF zu folgendem Schluss:

 

Der IASB sollte die Standards für die Rechnungslegung von und die Angaben zu nicht konsolidierten Gesellschaften schnellstmöglich verbessern und mit anderen Standardsetzern der Welt zusammenarbeiten, um internationale Konvergenz zu erzielen. Im Bericht heißt es:
Eine Erfassung als bilanzunwirksam in im Abschluss kann das Ergebnis der Standards zu Ausbuchung (z.B. Entfernung von Vermögenswerten aus der Bilanz durch Verbriefung) und Konsolidierung sein (z.B. Zweckgesellschaften). Die Standards von IASB und dem amerikanischen Standardsetzer FASB unterscheiden sich für beide Sachverhalte und hinsichtlich der Angabeforderungen für nicht konsolidierte Gesellschaften. IASB und FASB betreiben Projekte zur Konvergenz ihrer Standards in diesen Bereichen, und diese Arbeiten sollten beschleunigt werden, so dass man zu hochwertigen einheitlichen Ansätzen gelangen kann. Dabei sollten IASB und FASB, wie es nach ihren Konsultationsprozessen möglich ist, erwägen, direkt zu Entwürfen zu bilanzunwirksamen Sachverhalten überzugehen und nicht erst Diskussionspapiere zu veröffentlichen, um der Dringlichkeit der Überarbeitung dieser Standards gerecht zu werden. In den Standards sollte gefordert werden, das Risikopotential und mögliche Verluste aus nicht konsolidierten Gesellschaften eindeutig zu identifizieren und im Abschluss darzustellen. IASB und FASB sollten während dieses Prozesses Rücksprache mit Anlegern, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden und anderen Interessengruppen zu deren Ansichten nehmen und sollten die Sachverhalte bedenken, die während der derzeitigen Marktunruhen zu Tage getreten sind, sowie den Fortschritt, der in den Abschlüssen 2007 und in anderen öffentlichen Angaben gemacht wurde.

 

Bezüglich der Bewertung kommt der FSF zu folgendem Schluss:

 

Die internationalen Standardsetzer sollten die Bilanzierung, die Angaben und die Prüfungsleitlinien zu Bewertung verbessern. Im Bericht heißt es:
Aufzählung Der IASB wird seine Standards verbessern, um bessere Angaben zu Bewertung, zu den Bewertungsmethoden und zur Unsicherheit in Bezug auf Bewertungen zu erzielen.
Aufzählung Der IASB wird seine Prinzipien und Angabeerfordernisse bezüglich der Bewertung von Finanzinstrumenten überprüfen, um die Bereiche herauszuarbeiten, die im Licht der Erkenntnisse aus den Marktunruhen der Verbesserung bedürfen. Im Rahmen dieser Bemühungen werden die Angaben in den Abschlüssen 2007 untersucht und Rücksprache genommen mit Anlegern, Unternehmen, Prüfungsgesellschaften und Aufsichts- und Regulierungsbehörden hinsichtlich deren Ansichten zur Qualität der Angabepraxis zu Bewertungen.
Aufzählung Der IASB wird seine Leitlinien zur Bewertung von Finanzinstrumenten, wenn die Märkte inaktiv sind, verbessern. Dazu wird 2008 eine Expertenberatungsgruppe eingesetzt werden.

 

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

 

Aufzählung vollständiger Bericht des FSF (400 KB)
Aufzählung Presseerklärung des FSF (64 KB)

 

 

12. April 2008: Internationaler Bericht zu den Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Marktturbulenzen

Ranghohe Vertreter von Aufsichtsbehörden aus fünf Ländern (die sogenannte Senior Supervisors Group - darunter auch Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Eidgenössischen Bankenkommission) haben einen Bericht veröffentlicht, welcher die Offenlegungspraktiken von Finanzinstituten in Bezug auf bestimmte Risiken analysiert, die vom Markt unter den aktuellen Verhältnissen als hochriskant eingestuft werden. Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf Zweckgesellschaften. Der Bericht widmet sich in einem Abschnitt auch den Angabevorschriften in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP) und in den IFRS.

 

Nach US-GAAP sind bestimmte Mindestangaben in Bezug auf Risiken aus Zweckgesellschaften zu leisten:

 

Aufzählung für konsolidierte und nicht konsolidierte Zweckgesellschaften: Art, Zweck, Größe und Aktivitäten der Zweckgesellschaft;
Aufzählung für konsolidierte Zweckgesellschaften: Buchwerte und Klassifizierung von konsolidierten Vermögenswerten, die als Sicherheit für die Verpflichtungen der Zweckgesellschaft fungieren;
Aufzählung für nicht konsolidierte Zweckgesellschaften: Art der Verbindung des Unternehmens mit der Zweckgesellschaft und das maximale Risiko, dass dem Unternehmen daraus entsteht.

 

Nach IFRS gibt es keine besonderen Vorschriften für die Angaben zu Zweckgesellschaften jenseits der allgemeinen Angabevorschriften zu konsolidierten Unternehmen und zu bilanzunwirksamen Vereinbarungen. Nach IFRS führen allerdings mehr Kriterien zur Konsolidierung einer Zweckgesellschaft als nach US-GAAP.

 

Der Bericht Leading-Practice Disclosures for Selected Exposures (in englischer Sprache, 350 KB), der auf Veranlassung des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) erarbeitet wurde und die Angabepraxis bei 20 Finanzinstituten (darunter Deutsche Bank, Commerzbank, Credit Suisse Gruppe und UBS) untersucht, kommt zu dem Schluss, dass die Angabepraxis verbessert werden kann, ohne dass notwendigerweise auch die Angabevorschriften geändert werden müssen.

 

 

12. April 2008: IDW ergänzt Stellungnahme zum BilMoG

Am 4. Januar 2008 hatte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) Stellung genommen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG). Auf Wunsch des BMJ konkretisierte das IDW am 14. März 2008 seine Vorschläge zur Neustrukturierung der Berichterstattung (Vermeidung von Wahlrechten; Bündelung von Angaben und deren Verteilung auf Anhang und Lagebericht). In einem weiteren Schreiben hat das IDW nun noch einmal seine Stellungnahme ergänzt, insbesondere in Hinsicht auf sprachliche Konkretisierungen und die Mindestkarenzzeit bei der Rotation des verantwortlichen Prüfungspartners.

 

Aufzählung ursprüngliche Stellungnahme des IDW (207 KB)
Aufzählung Konkretisierung vom März (75 KB)
Aufzählung aktuelle Ergänzung (75 KB)

 

 

11. April 2008: Studie zum Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte

Im Rahmen der Diskussionen zur Gestaltung der Bilanzierung nimmt die Debatte über geeignete Bewertungsmaßstäbe einen zentralen Stellenwertwert ein. Im Mittelpunkt der Diskussion steht regelmäßig die Zeitwertbilanzierung, welche insbesondere im Rahmen der internationalen Rechnungslegung in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Wie die jüngsten Reaktionen auf die Finanzmarktkrise erneut belegen, werden Vor- und Nachteile dieser Entwicklung durchaus unterschiedlich beurteilt. (s. beispielsweise auch unsere Nachrichten vom 8. April 2008 und vom 10. Dezember 2007). Einen aktuellen Beitrag zur Debatte über den Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte leistet die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) veröffentlichte Befragungsstudie „Attitudes towards Fair Value and Other Measurement Concepts: An Evaluation of their Decision Usefulness“ (in englischer Sprache, 517 KB). Diese entstand in Kooperation mit Professor Joachim Gassen, Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der Humboldt-Universität zu Berlin, und der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS). Im Rahmen einer Online-Umfrage wurden europäische professionelle Investoren und deren Berater zum Entscheidungsnutzen alternativer Bewertungskonzepte befragt.

 

Aufbau und Ergebnisse der Studie:

 

Aufzählung Die Studie bestätigt zunächst Ergebnisse vorangegangener Studien: So wird eine Zeitwertbewertung einer Bewertung zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Allgemeinen vorgezogen.
Aufzählung Jedoch wird diese generelle Einschätzung durch weiterführende Analysen relativiert: Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass der Entscheidungsnutzen einzelner Bewertungskonzeptionen für verschiedenartige Vermögenswerte und Schulden durchaus unterschiedlich eingeschätzt wird.
Aufzählung Hierbei erfolgt eine deutliche Unterscheidung zwischen marktbasierten (mark-to-market) und modellgestützten (mark-to-model) Zeitwertbewertungen. Während der Entscheidungsnutzen marktbasierter beizulegender Zeitwerte regelmäßig sehr hoch bewertet wird, fällt die Beurteilung des Nutzens modellbasierter beizulegender Zeitwerte vergleichsweise niedrig aus. Ausschließlich für Finanzinstrumente werden modellbasierte beizulegende Zeitwerte einer Bewertung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgezogen.

 

 

11. April 2008: IDW nimmt Stellung zu den geänderten Entwürfen ISA 501 und ISA 520

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), dem für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, Stellung zu zwei geänderten Entwürfen der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) genommen. Die neuen Entwürfe im Rahmen der Klarheitskonvention,  ISA 501 (neu gefasst) Prüfungsnachweise in Bezug auf bestimmte Abschlusssalden und -angaben und ISA 520 (neu gefasst) Analytische Prüfungshandlungen, werden unter Einschränkungen unterstützt.

 

Aufzählung Stellungnahme zu ISA 501 (in englischer Sprache, 100 KB)
Aufzählung Stellungnahme zu ISA 520 (in englischer Sprache, 85 KB)

 

 

10. April 2008: Studie zur Neudarstellung von Abschlüssen in den USA

Das US-amerikanische Finanzministerium hat eine Studie zu den Neudarstellungen von amerikanischen Unternehmen von 1997 bis 2006 veröffentlicht: Die sich wandelnde Art und die Auswirkungen von Neudarstellungen von Abschlüssen börsennotierter Unternehmen (The Changing Nature and Consequences of Public Company Financial Restatements in englischer Sprache, 1.522 KB). Die Studie, die Teil der Bemühungen des Finanzministeriums zur Stärkung des Wettbewerbs an den amerikanischen Kapitalmärkten ist, wurde von Susan Scholz, Professorin an der University of Kansas, durchgeführt. Der Zweck liegt darin, „die Merkmale und die Konsequenzen der Neudarstellung von Abschlüssen aufgrund der Verletzung US-amerikanischer allgemein akzeptierter Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) in dieser Dekade zu verstehen“. In der Studie werden 6.633 Neudarstellungen aus diesem Zeitraum untersucht.

 

Dies sind die allgemeinen Ergebnisse der Studie zu Neudarstellungen:
Aufzählung In den zehn Jahren von 1997 bis 2006 wuchs die Anzahl der Neudarstellungen etwa um den Faktor 18, von 90 im Jahr 1997 auf 1.577 im Jahr 2006. Der Zuwachs ist jedoch hauptsächlich auf Unternehmen zurückzuführen, die nicht an den großen Börsen gehandelt werden. Dort nicht gelistete Unternehmen sind 1997 für 23% der Neudarstellungen verantwortlich, 2006 für 62%.
Aufzählung Die Frequenz der Neudarstellungen erhöht sich ab 2001 – lange vor der Verabschiedung des Sarbanes-Oxley Acts von 2002. Diese Beschleunigung ist wahrscheinlich in Teilen auf den wirtschaftlichen Abschwung zu dieser Zeit zurückzuführen.
Aufzählung Die durchschnittliche Marktreaktion auf Ankündigungen von Neudarstellungen ist während des gesamten Beobachtungszeitraums negativ. Ab 2001 nimmt die Stärke der Marktreaktionen jedoch deutlich ab. Diese Abnahme fällt mit der Erhöhung der Anzahl der Neudarstellung zwischen 2001 und 2006 zusammen.
Aufzählung In bestimmten Jahren sind Neudarstellungshäufigkeit und Marktreaktionen mit verschiedenen disparaten Faktoren verbunden. Diese beinhalten Gesamtmarktrenditen und -volatilität, aufsichtsrechtliche Aktivitäten und Änderungen der Zusammenstellung der zugrunde liegenden Bilanzierungssachverhalte. Bezüglich der Veränderung der Bilanzierungssachverhalte gilt:
Aufzählung Neudarstellungen aufgrund von Betrug und diejenigen, die Erträge betreffen, führen zu stärkeren negativen Marktreaktionen. Der Prozentsatz von Neudarstellungen aufgrund von Betrug und derjenigen, die Erträge betreffen, verringert sich über den Zeitraum: Betrug ist ein Grund für 29% der Neudarstellungen 1997 und nur 2% 2006. Der Anteil der Neudarstellungen von Erträgen geht ebenfalls zurück, von41% 1997 auf 11% 2006.
Aufzählung Andererseits lösen Neudarstellung in Bezug auf die Bilanzierung von Aufwendungen, die nicht die Geschäftstätigkeit betreffen, auf nicht wiederkehrende Ereignisse und auf Neuklassifizierungen normalerweise keine spürbaren negativen Marktreaktionen aus. Diese Gruppe macht 1997 etwa 24% der Neudarstellungen aus und nimmt am Ende des Beobachtungszeitraumes etwa 50% ein.
Aufzählung Über den Zeitraum wird das durchschnittliche neudarstellende Unternehmen größer, aber gleicht weiterhin der Vergleichsgruppe von nicht neudarstellenden Unternehmen. Unternehmen verschiedener Größe tendieren dazu, andere Bilanzierungssachverhalte neu darzustellen, und einige der Unterschiede entsprechen den erwarteten Abweichungen in den Aktivitäten von größeren gegenüber kleineren Unternehmen.
Aufzählung Schließlich sind neudarstellende Unternehmen normalerweise schon vor der Neudarstellung unprofitabel. In dem Jahr vor Ankündigung einer Neudarstellung weisen mehr als die Hälfte der neudarstellenden Unternehmen einen Nettoverlust aus.

 

 

9. April 2008: Neues Komitologieverfahren – Geänderte IAS-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die von  der Europäischen Union im Amtsblatt vom 09. April 2008 veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 297/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse können Sie hier herunterladen (35 KB). Im Rahmen des Übernahmeprozesses muss die EU-Kommission den Übernahmevorschlag dem entsprechenden Ausschuss für das Regelungsverfahren mit Kontrolle des Europäischen Parlaments und dem Europäischen Rat unterbreiten. Mit der geänderten Verordnung werden das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission aufgefordert, rasch zu handeln, um sicherzustellen, dass IFRS und Interpretationen zeitnah übernommen werden.

 

 

9. April 2008: Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie in Österreich

Morgen soll während der 55. Sitzung des Nationalrates das Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) beschlossen werden. Damit treten für börsennotierte und sonstige große Unternehmen von öffentlichem Interesse strengere Vorschriften über Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses in Kraft. Das URÄG 2008 stellt die Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG (216 KB) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen in Österreich dar. Mit der Abschlussprüferrichtlinie wurden unter anderem die internationalen Prüfungsstandards (ISA) für Europa übernommen und die Mitgliedstaaten verpflichtet, Prüfungsaufsichten einzurichten. In Deutschland erfolgte die Umsetzung teilweise bereits mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) vom Dezember 2004, das zur Gründung der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) führte, im Wesentlichen aber durch das Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG) vom September 2007.

 

Aufzählung Abstimmungsvorlage des URÄG 2008 (131 KB)
Aufzählung Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (28 KB)

 

 

8. April 2008: Bericht zu den KMU-Feldversuchen in Deutschland

Am 6. März 2008 übermittelte das DRSC die Ergebnisse der in Deutschland durchgeführten KMU-Feldversuche an den IASB. An dem vom DSRC initiierten Projekt nahmen insgesamt 15 Unternehmen und projektbegleitende mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften teil. Bei der Projektorganisation wurde das DRSC von BDI und PwC unterstützt. Die Ergebnisse des Projekts umfassten dabei zunächst ausführliche Einschätzungen der Unternehmen und begleitenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Bezug auf die Inhalte und die Anwendbarkeit des vom IASB vorgelegten Standardentwurfs für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU). Die Hälfte der Unternehmen erstellte darüber hinaus einen Probeabschluss nach diesem Entwurf; diese Unterlagen wurden dem IASB ebenfalls zur Verfügung gestellt. Die Erfahrungen der Probeabschlusserstellung sowie die Ergebnisse zahlreicher Diskussionen mit den beteiligten Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind in einem zusammenfassenden Bericht in englischer Sprache dargestellt (162 KB).

 

 

8. April 2008: Podcast von Deloitte Australien zum „Experiment IFRS“

Unsere australischen Kollegen haben einen neuen Podcast ihrer Insights-Reihe zu IFRS-bezogenen Themen veröffentlicht. In dieser Sendung diskutiert Bruce Porter, Leiter der Bilanzierungsfachabteilung von Deloitte Australien und Mitglied des australischen Standardsetzers (Australian Accounting Standards Board, AASB), mit Stig Enevoldsen, Vorsitzender der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Partner von Deloitte Dänemark, über die Erfahrungen mit IFRS in Europa und Australien und über die größten Herausforderungen auf dem weiteren Weg. Klicken Sie hier, um die 18-minütige Sendung in englischer Sprache anzuhören.

 

 

8. April 2008: Bedenken bei Angaben von Banken in Europa

Bei einer Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments äußerte Kerstin af Jochnick, Vorsitzende des Ausschusses der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) einige Bedenken hinsichtlich der von Europäischen Banken in ihren Abschlüssen getätigten Angaben. Lesen Sie hier den vollständigen Bericht in englischer Sprache (40 KB). Nachfolgend die Übersetzung eines Auszuges:

 

Wir sind besorgt, dass der Mangel an Angaben zu den Geschäftsmodellen der Banken und zu ihrer Rolle in strukturierten Finanzaktivitäten es für Marktteilnehmer schwierig machen könnte, das Risikoprofil der Banken angemessen einzuschätzen. Während das Inkrafttreten der Anforderungen bezüglich der dritten Säule der CRD [der Eigenkapitalrichtlinie] und der neuen Angabeforderungen in der Bilanzierung (IFRS 7) zur Qualität, Granularität und Vergleichbarkeit in den Angaben zu Risiken beitragen sollte, scheinen die Angaben in vielen Fällen an die unmittelbaren Interesseninhaber der Bank gerichtet – also die Anteilseigner – und nicht so sehr an die Marktteilnehmer im weiteren Sinne. Es könnte für die Banken notwendig sein, ihre Angabenpolitik und die Prinzipien, auf denen sie aufbaut, zu überdenken, besonders in unruhigen Zeiten.

 

 

8. April 2008: BDB äußert sich zur Finanzmarktkrise

Am 7. April 2008 hat der Bundesverband deutscher Banken (BDB) ein 76-seitiges Positionspapier (283 KB) veröffentlicht, in dem zu verschiedenen Aspekten der Finanzmarktturbulenzen Stellung bezogen wird. Neben Themen aus dem Bankenaufsichtsbereich (Basel II) und dem Risikomanagement befasst sich der Verband auch mit den Bilanzierungsvorschriften für Banken (Kapitel 4). Nachfolgend ein Auszug:

 

Aufzählung Eine Analyse der aktuellen Bewertungsfragen ist dringend und in möglichst kurzer Frist erforderlich, um ein vollständiges und klares Bild von den tatsächlichen Auswirkungen der bestehenden Finanzmarktturbulenzen zu erhalten.
Aufzählung Die internationalen Rechnungslegungsvorschriften können in Teilen krisenverschärfend wirken, da die Wertpapiere täglich zu Marktpreisen bewertet werden müssen. Daher wäre es sinnvoll, auf internationaler Ebene eine Aussetzung der täglichen Marktbewertung rückwirken zum Beispiel zum 1. Januar 2008 in Krisenzeiten zu erlauben.
Aufzählung Darüber hinaus sollte der internationale Standardsetzer IASB den bereits begonnenen Diskussionsprozess zum Anwendungsbereich und zur Ausgestaltung der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten mit der kreditwirtschaftlichen Industrie fortsetzen und intensivieren.

 

Dieses Positionspapier stellt die bisher umfassendste Äußerung einer Branche zur Finanzmarktkrise dar. Es steht in einer Reihe kritischer Äußerungen führender Vertreter der Kreditwirtschaft zu den Bilanzierungsvorschriften des IASB (insbesondere IAS 39), die in den letzten Wochen in der Finanzpresse zu lesen waren. Die Äußerung stellt zudem die erste Stellungnahme aus Sicht einer bilanzierenden Branche dar. Bislang haben vor allem Standardsetzer und der Berufstand der Wirtschaftsprüfer Stellung bezogen. Siehe dazu beispielsweise unsere Nachricht vom 10. Dezember 2007 zu den Stellungnahmen von RIC und IDW. IASB und FASB haben sich bisher noch nicht geäußert, sie haben aber dem Thema auf der gemeinsamen Sitzung in der übernächsten Woche eineinhalb Stunden eingeräumt.

 

 

8. April 2008: Accounting Roundup – Rückblick erstes Quartal 2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Ausgabe für das erste Quartal 2008 ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (55 Seiten in englischer Sprache, 1.101 KB). Diese Ausgabe enthält kurze Beschreibungen der Verlautbarungen,  die Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Unternehmensführung betreffen und die im ersten Quartal 2008 von den Standardsetzern und Aufsichtsbehörden wie FASB, IASB, IFRIC, FASAB, GASB, EITF, SEC, PCAOB und AICPA verabschiedet wurden. Dieser Quartalrückblick besteht aus den Artikeln aus den Ausgaben von Januar und Februar 2008, die, wenn nötig, entsprechend angepasst wurden, und neuen Artikeln für den Monat März. Frühere Ausgaben finden Sie hier.

 

In dieser Ausgabe abgedeckte internationale Entwicklungen:
Aufzählung IASB ändert Finanzinstrumentestandard zu kündbaren Instrumenten und bei Liquidation entstehenden Verpflichtungen
Aufzählung IASB überarbeitet die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und nicht beherrschenden Anteilen
Aufzählung IASB ändert IFRS 2 zu anteilsbasierter Vergütung
Aufzählung IFRIC schlägt Leitlinien zu Sachausschüttungen an Eigentümer vor
Aufzählung IFRIC schlägt Leitlinien zu Bilanzierung von Kundenbeiträgen vor
Aufzählung IASB veröffentlicht Diskussionspapier zu Leistungen an Arbeitnehmer
Aufzählung IASB veröffentlicht Diskussionspapier zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente
Aufzählung FASB schlägt enge Definition von Eigenkapital vor; IASB veröffentlicht Diskussionspapier, um Meinungen der Anwender zu erfahren
Aufzählung IASC-Stiftung veröffentlicht IFRS-Klassifizierungssystematik 2008

 

 

7. April 2008: SEC-Inhalte in die Standardkodifizierung des FASB aufgenommen

Im Januar hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB mit einer einjährigen Überprüfungsphase seiner Kodifizierung der amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze begonnen. Innerhalb dieses Überprüfungszeitraums werden die Adressaten dazu ermuntert, das Kodifizierungsnachforschungssystem kostenfrei online für Recherchen von Bilanzierungssachverhalten zu nutzen. Der FASB hat nun Inhalte der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und ihres Stabs in die Kodifizierung aufgenommen. Die Inhalte werden unverändert in die Kodifizierung übernommen, sie werden nur rund 90 Bilanzierungssachverhalten zugeordnet, um sie in die thematische Reihenfolge der bestehenden Inhalten aufzunehmen. Die SEC-Abschnitte beziehen sich nur auf Sachverhalte in den Abschlüssen an sich, sie enthalten nicht den gesamten Körper der SEC-Regeln, -Verordnungen, -Interpretationen und -Stableitlinien. Weitere Informationen:

 

Aufzählung englischsprachige Presseerklärung des FASB zur Aufnahme der SEC-Inhalte,
Aufzählung IAS Plus-Nachricht aus dem Januar 2008 über das Kodifizierungsprojekt,
Aufzählung Link zur online-Kodifizierung (kostenlose Registrierung erforderlich).

 

 

7. April 2008: Diskussionspapier zu Leistungen an Arbeitnehmer

Wie in unserer Nachricht vom 27. März 2008 angekündigt steht ab heute  das Diskussionspapier zu Vorläufigen Ansichten zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (in englischer Sprache, 270 KB) öffentlich auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die Kommentierungsfrist endet am 26. September 2008. Außerdem steht Ihnen die Aufzeichnung einer Sendung des IASB zum Diskussionspapier zur Verfügung (in englischer Sprache, 38:50 min). Das Boardmitglied Stephen Cooper stellt zuerst in einem etwa zwanzigminütigen Vortag das Diskussionspapier vor, dann werden Fragen der Teilnehmer beantwortet.

 

 

5. April 2008: Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des IASB und des FASB

Der IASB wird von Montag, den 21. April 2008 bis Dienstag, den 22. April 2008 mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB in London (Painters’ Hall, 9 Little Trinity Lane, London) zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenkommen. Nachstehend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für beide Tage.

 

21. bis 22. April 2008, London

 

Montag, 21. April 2008 (ab 11:45h)

Aufzählung Aktualisierung des Arbeitsabkommens (Memorandum of Understanding, MoU) von IASB und FASB einschließlich Erörterung der derzeitigen Prioritäten
Aufzählung Erlöserfassung – EFRAG stellt einen Überblick über das PAAinE-Diskussionspapier Erlöserfassung – Ein europäischer Beitrag vor
Aufzählung Rahmenkonzept
Aufzählung Phase A: Zielsetzung und qualitative Anforderungen
Aufzählung Phase D: Berichtseinheit

 

Dienstag, 22. April 2008 (nur vormittags)

Aufzählung Austausch des IASB und des FASB mit dem Corporate Reporting User Forum (CRUF)
Aufzählung FASB und IASB – Reaktionen der Standardsetzer auf die Finanzmarktkrise – Auswirkungen auf Projektpläne und Prioritäten

 

 

4. April 2008: Bundesrat Hans-Rudolf Merz zur Finanzmarktregulierung

Wie am 7. März 2008 berichtet wird in der Schweiz die Finanzmarktaufsicht neu geregelt. Das neue Finanzmarktaufsichtsgesetz sieht die Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission, des Bundesamtes für Privatversicherungen und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in der FINMA vor, die am 1. Januar 2009 ihre Arbeit aufnehmen wird. In einer Rede auf der Generalversammlung der Swiss Funds Association SFA äußerte sich Bundesrat Hans-Rudolf Merz gestern über die FINMA und das neue Kapitalanlagegesetz, das seit 15 Monaten in Kraft ist:

 

Ich gehe von folgenden drei Prinzipien aus, die ich bei der Finanzmarktregulierung als zentral erachte:
Aufzählung Erstens muss die Regulierung markt- und praxisnah sein, und sie soll die Betroffenen so wenig wie möglich belasten.
Aufzählung Zweitens muss der Regulierungsprozess transparent und im Dialog mit den Betroffenen koordiniert sein.
Aufzählung Und drittens braucht ein prosperierender Finanz- und Fondsplatz eine starke, effiziente und international anerkannte Aufsicht.

 

 

4. April 2008: Tagesordnung für die Boardsitzung im April

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 15. April, bis Freitag, den 18. April 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder. Der Board wird außerdem zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB von Montag bis Dienstag, 21. bis 22. April 2008, zusammenkommen.

 

15. bis 18. April 2008, London

 

Dienstag, 15. April 2008 (nur nachmittags)

Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS – 2008
Aufzählung Änderungen an IAS 39: Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

 

Mittwoch, 16. April 2008

Aufzählung Schulden – Änderungen an IAS 37 (war Teil des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen – Phase II)
Aufzählung Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen
Aufzählung Änderungen an IFRS 5: Aufgegebene Geschäftsbereiche

 

Donnerstag, 17. April 2008

Aufzählung Konsolidierung, einschließlich Zweckgesellschaften
Aufzählung IFRS 1 – Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens bei erstmaliger Anwendung der IFRS
Aufzählung Gemeinsame Vereinbarungen (Joint Ventures)
Aufzählung Erlöserfassung

 

Freitag, 18. April 2008 (nur vormittags)

Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Unterrichtseinheit)

 

 

4. April 2008: 34 e-Learning-Module aktualisiert

Wir freuen uns, verkünden zu können, dass 34 unserer 35 E-Learning-Module gerade aktualisiert worden sind, um die Änderungen an den IFRS widerzuspiegeln. Die Module, die die bedeutendsten Änderungen aufweisen, sind diejenigen zu IAS 16, IAS 17, IAS 23, IAS 28, IAS 36, IAS 37, IFRS 1 und IFRS 2. Das eine noch nicht aktualisierte Modul ist das zu IAS 32/39  (Teil 1). Es befindet sich in der abschließenden Reviewphase, und wir erwarten, es Ihnen Ende April 2008 zur Verfügung stellen zu können. Die Aktualisierungen bringen die Module auf den Stand der IFRS, die zum 31. Dezember 2007 in Kraft waren. Wie bisher auch ist Ihnen das e-Learning über das Glühlampensymbol in der linken Spalte zugänglich. Die Entwicklungen neuer e-Learning-Module zu IFRS 8 und IFRIC 12 sind abgeschlossen. Wir werden Sie Ihnen in ein oder zwei Wochen zur Verfügung stellen können.

 

 

3. April 2008: IDW nimmt Stellung zu IFRIC D23

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme zum Entwurf IFRIC D23 Sachleistungen an Eigentümer verabschiedet. Die darin geäußerten Bedenken sind von konzeptioneller Art und so schwerwiegend, dass das IDW zu dem Schluss kommt, dass die Verabschiedung einer solchen Interpretation nicht nur verfrüht sei – es wird vorgeschlagen, den Abschluss der Projekte zu den Änderungen an IAS 37 und zur Bilanzierung von Emissionsrechten abzuwarten – sondern auch unzureichend (manche Entscheidungen sollten im Rahmen von Standardänderungen gefällt werden). Lesen Sie die vollständige Stellungnahme des IDW (in englischer Sprache, 70 KB).

 

 

3. April 2008: Stellungnahme des DSR zu Änderungen an IAS 38 und IAS 19

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme (in englischer Sprache, 248 KB) zu Folgeänderungen an den vorgeschlagenen Verbesserungen von IAS 38 Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen und von IAS 19 – Plankürzungen und negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand verabschiedet. Der DSR hatte bereits am 4. Januar 2008 eine Stellungnahme zum Entwurf der Änderungen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses beim IASB eingereicht. Aus der Beobachtung der IASB-Sitzungen vom Februar und März 2008 sowie aus den im IASB-Update veröffentlichten Entscheidungen hat sich jedoch ergeben, dass der IASB seine ursprünglich vorgeschlagenen Änderungen infolge der eingegangenen Stellungnahmen noch einmal geändert hat. Deswegen sieht der DSR noch einmal die Notwendigkeit, zu den beiden oben genannten Punkten Stellung zu beziehen.

 

 

3. April 2008: Zwei neue IFRIC-Mitglieder ernannt

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat zwei zusätzliche Mitglieder des International Financial Reporting Committee (IFRIC) ernannt. Im November 2007 entschieden die Treuhänder der IASCF, die Anzahl der Mitglieder von 12 auf 14 zu erweitern, um die Bandbreite des Fachwissens im Komitee zu vergrößern. Die neuen Mitglieder sind:

 

Aufzählung Margeret M. (Peggy) Smyth, Vizepräsidentin und Leiterin Rechnungswesen, United Technologies Corp., USA;
Aufzählung Scott Taub, Geschäftsführender Direktor, Financial Reporting Advisors, LLC, USA, und früherer amtierender Hauptrechungsleger und stellvertretender Hauptrechnungsleger der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC).

 

Die Ernennungen gelten für drei Jahre, die  Amtszeiten enden am 30. Juni 2011. Die beiden Mitglieder können einmal wiedergewählt werden. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 54 KB). Eine Liste aller IFRIC-Mitglieder finden Sie hierr.

 

 

3. April 2008: Strategischer Plan der PCAOB für 2008-2013

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen strategischen Plan vorgelegt (in englischer Sprache, 110 KB), der den Vorhaben und Aktivitäten der Behörde für die Jahre 2008 bis 2013 einen Rahmen geben soll. Die PCAOB wurde 2002 aufgrund des Sarbanes-Oxkley Acts als unabhängiges Aufsichtsgremium für die Prüfer börsennotierter Unternehmen gegründet worden. Die vier Hauptverantwortlichkeiten der PCAOB sind die folgenden:

 

Aufzählung Registrierung von Prüfungsgesellschaften (einschließlich ausländischer Gesellschaften), die börsennotierte Unternehmen prüfen (einschließlich ausländischer Emittenten), die an den Wertpapiermärkten der Vereinigten Staaten tätig sind;;
Aufzählung Überprüfungen der zugelassenen Prüfungsgesellschaften;
Aufzählung Entwicklung von Standards zu Prüfungs- und ähnlichen Testatsvergaben, Qualitätskontrollen, Berufsethik und Unabhängigkeit für die zugelassenen Prüfungsgesellschaften; und
Aufzählung Untersuchung und Verfolgung von Vergehen gegen bestimmte Gesetze und Berufsstandards durch zugelassene Prüfungsgesellschaften oder ihnen nahe stehende Personen.

 

 

2. April 2008: Europäische Antworten auf die Finanzmarktunruhen

In einer Rede vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments erläuterte Charlie McCreevy, der europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, gestern die neusten Entwicklungen im politischen Vorgehen als Reaktion auf die Finanzmarktunruhen (Latest Developments on Policy Response to Financial Turmoil, in englischer Sprache, 80 KB). Er widmete sich einer Reihe von Sachverhalten einschließlich aufsichtsrechtlicher Konvergenz in Europa, Änderung der Eigenkapitalrichtlinie für Banken und Sachverhalten in Bezug auf die Rechnungslegung. Nachfolgend die Übersetzung zweier Auszüge:

 

Die Sachverhalte sind bekannt: schwache interne Bewertungsmodelle, undurchsichtige Verbriefungsprozesse, Geschäftsmodelle die auf unverhältnismäßigen Laufzeitinkongruenzen zwischen Vermögenswerten und Schulden aufbauten, schwache interne Kontrollen und schlechte Angabeforderungen – um nur ein paar zu nennen.

[...]

Verbesserung von Bewertungsstandards, insbesondere für illiquide Vermögenswerte. Dies geschieht auf internationaler Ebene. Die Bemühungen sind neuerdings verstärkt worden. Wir freuen uns, zu hören, dass der International Accounting Standards Board (IASB) diesen Monat ein Diskussionspapier herausgeben wird, das auch Erwägungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert enthalten wird. Im Mai wird auch eine Arbeitsgruppe der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) ihre Ergebnisse vorstellen. Das sind gute Nachrichten. Wir werden diesen Prozess weiterhin genau verfolgen.

Es gibt eine wachsende Debatte ob die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder der Marktbewertungsansatz die Krise dadurch verstärkt haben, dass sie Prozyklizität in die Abschlüsse gebracht haben. Ich möchte deutlich machen, dass ich der Meinung bin, dass hier einige echte Rechnungslegungsfragen und -anomalien zu untersuchen sind, einschließlich der Schnittstelle mit der Eigenkapitalrichtlinie, wie beispielsweise die Konsolidierung von Zweckgesellschaften oder die Bewertung von und die Angaben zu Kreditrisiken. Ganz offensichtlich müssen diese und andere Fragen – wie zum Beispiel die Auswirkung von Marktbewertungen, wenn die Märkte allgemein illiquide und unberechenbar werden – gründlich untersucht werden.

 

 

2. April 2008: Vergleich Hongkonger Rechnungslegungsstandards mit IFRS

Das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) hat einen Vergleich zwischen den Hongkonger Rechnungslegungsstandards und IFRS mit Stand 1. Januar 2008 veröffentlicht (in englischer Sprache, 36 KB). Die Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS) entsprechen praktisch den IFRS. Es gibt Abweichungen bei einigen Übergangsbestimmungen und Daten des Inkrafttretens sowie einige kleinere Anpassungen an den Sprachgebrauch in Hongkong. Außerdem gibt es zusätzlich zu den Interpretationen von IFRIC noch drei Interpretationen, die lokal vom HKICPA entwickelt wurden. Weitere Informationen zum Rahmen der Finanzberichterstattung in Hongkong finden Sie auf unserer neuen Seite zu Rechnungslegung in Hongkong. Vergleiche von IFRS und anderen lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen finden Sie hier.

 

 

1. April 2008: CESR empfiehlt Anerkennung von US- und japanischen GAAP

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat der EU-Kommission Vorschläge zur Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze von Drittstaaten unterbreitet. Die Verordnung Nr. 1569/2007 über die Einrichtung eines Mechanismus zur Festlegung der Gleichwertigkeit der von Drittstaatemittenten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze sah vor, im Hinblick auf die Bewertung der Gleichwertigkeit der betreffenden Rechnungslegungsgrundsätze zunächst den Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) konsultieren. CESR ist zu folgenden Schlüssen gekommen:

 

Aufzählung die amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP sollten als gleichwertig anerkannt werden;
Aufzählung die japanischen Rechnungslegungsvorschriften sollten zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2011 als gleichwertig anerkannt werden;
Aufzählung eine endgültige Entscheidung bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze sollte aufgeschoben werden, bis es mehr Informationen über die Anwendung der neuen chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze durch chinesische Emittenten gibt.

 

Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung von CESR (in englischer Sprache, 76 KB) und die vollständige Empfehlung an die EU-Kommission (in englischer Sprache, 395 KB).

 

 

1. April 2008: Jahresbericht 2007 der EBK

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat ihren Jahresbericht 2007 vorgelegt. Der thematischen Schwerpunkt liegt auf  Untersuchungen im Offenlegungs- und Übernahmerecht sowie auf der Finanzmarktkrise. Die Aufsichtsbehörde begrüßte die Verschärfung des Börsengesetzes durch das Parlament und verschärfte ihrerseits die Offenlegungsregeln mit der Revision der EBK-Börsenverordnung. Dies führte aus Sicht des EBK-Präsidenten Eugen Haltiner zu einer Verbesserung der Markttransparenz. Dennoch fordert die EBK noch griffigere Offenlegungsregeln und vor allem wirksamere Instrumente für die Durchsetzung der Bestimmungen. Bezüglich Rechungslegung und Prüfung heißt es im Bericht im Abschnitt „Internationales":

 

Eines der wichtigsten Projekte in diesem Bereich war die Einführung einer Datenbank, die dafür bestimmt ist, den Erlass von Ausführungsbestimmungen betreffend die International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erleichtern und deren Austausch möglich zu machen. Die Anerkennung und internationale Harmonisierung dieser Rechnungslegungsnormen ist für die Schweiz von erheblicher Bedeutung, da sie von der grossen Mehrheit der kotierten Gesellschaften angewendet werden.

 

Aufzählung Presseerklärung der EBK (35 KB)
Aufzählung Jahresbericht 2007 (1.760 KB)

 

 

1. April 2008: IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2008 veröffentlicht

Die XBRL-Arbeitsgruppe der IASC-Stiftung hat die beinah endgültige Fassung der IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2008 veröffentlicht. Die Klassifizierungssystematik 2008 stellt eine vollständige Übertragung der IFRS wie in der Gesamtausgabe der IFRS 2008 veröffentlicht nach XBRL dar, der Computersprache, die für den Austausch von Informationen zwischen Unternehmen verwendet wird. Die beinah endgültige Fassung der IFRS-Klassifizierungssystematik 2008 kann kostenfrei von der Internetseite des IASB herunter geladen werden: www.iasb.org/xbrl/taxo.asp. Die IASC-Stiftung geht davon aus, dass die endgültige Fassung Ende Juni 2008 veröffentlicht werden kann: Presseerklärung (in englischer Sprache, 43 KB). Die IASC-Stiftung hat ein Programm aufgelegt, in dessen Rahmen die Klassifizierungssystematik in andere Sprachen übersetzt werden soll. Bisher gilt das nur für die Fassungen aus den Jahren 2005 und 2006. In deutscher Sprache liegen dazu Entwürfe vor - zur Einreichung von Stellungnahmen wird ermutigt.

 

 

1. April 2008: Studie der AAA zu Rechnungslegungslehrstühlen an US-amerikanischen Universitäten

Die amerikanische Gesellschaft für Rechnungslegung (American Accounting Association, AAA) hat einen Bericht zu Rechnungslehrstühlen an US-amerikanischen Colleges und Universitäten: Status und Trends 1993 -2004 veröffentlicht (Accounting Faculty in US Colleges and Universities: Status and Trends, 1993-2004, in englischer Sprache, 198 KB). Die Studie, die vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) mitfinanziert wurde, stellt Daten zu einer spürbaren Knappheit von Doktoranden im Fach Rechnungslegung in den USA und zu den Auswirkungen auf die Ausbildung in diesem Fach zur Verfügung. Die Ergebnisse umfassen unter anderem die folgenden:

 

Aufzählung Die Anzahl der Lehrkräfte im Fach Rechnungslegung ging zwischen 1988 und 2004 um 13,3% zurück.
Aufzählung Gleichzeitig nahm die Anzahl der Studierenden um 12,3% zu.
Aufzählung Der Großteil der Abnahme an Lehrkräften ereignete sich an Universitäten ohne Dissertationsprogramm (Abnahme um 31% seit 1993). Die Anzahl der vollen Lehrstellen im Fach Rechnungslegung an Forschungsuniversitäten und Universitäten mit Dissertationsprogramm sowie an kommunalen Colleges veränderte sich zwischen 1993 und 2004 kaum. Auch die Anzahl der promovierten Lehrkräfte änderte sich nicht.
Aufzählung Die Anzahl der Lehrkräfte im Alter von über 55 Jahren nahm zu, während sich die Anzahl der Lehrkräfte im Alter von unter 40 Jahren zwischen 1993 und 2004 halbierte. In der Studie wird angenommen, dass in direkter Zukunft die Anzahl der Eintritte in den Ruhestand die Anzahl der Neubesetzungen mit qualifizierten Kandidaten übersteigen wird.
Aufzählung Ein Ergebnis der Entwicklung ist eine in den Daten von 2004 erkennbare Umkehrung der Gehaltsentwicklung: Im Durchschnitt verdienten Lehrkräfte im Alter von unter 41 Jahren mehr als Lehrkräfte im Alter von über 41 Jahren.
Aufzählung Die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte hat merklich zugenommen. Dies gilt insbesondere für Forschungsuniversitäten und Universitäten mit Dissertationsprogramm, an denen der Großteil der Zunahme an Einschreibungen zu verzeichnen war.

 

 

1. April 2008: Vorschlag zur Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht in den USA

Der US-amerikanische Finanzminister, Henry M. Paulson Jr., hat einen Plan für eine modernisierte Finanzaufsichtsstruktur veröffentlicht, der eine Reihe von „kurzfristigen" und „mittelfristigen" Reformen der Struktur zur Regulierung von Finanzinstitutionen und Finanzmärkten in den USA umfasst. Die Änderungen sind von einem seit Aufbau des jetzigen Aufsichtssystems als Reaktion auf den Zusammenbruch des Aktienmarktes 1929 und die folgende Große Depression nicht erreichten Ausmaß.

 

Aufzählung Die kurzfristigen Empfehlungen gelten sofortigem Handeln zur Verbesserung der behördlichen Koordination und Aufsicht als Reaktion auf die jüngsten Ereignisse an den Kredit- und Hypothekenmärkten.
Aufzählung Die mittelfristigen Empfehlungen gelten der Abschaffung einiger Doppelungen im amerikanischen Aufsichtssystem und dem Versuch der Modernisierung der Aufsichtsstruktur einiger Sektoren der Finanzindustrie (Bankgeschäfte, Versicherungen, Wertpapiere und Termingeschäfte) innerhalb des bestehenden Rahmenkonzepts.

Der Bericht enthält außerdem einen Konzeptentwurf für einen „optimalen" aufsichtsrechtlichen Rahmen. Innerhalb der optimalen Struktur ist die US-amerikanische Notenbank als „Regulator der Marktstabilität" vorgesehen und der Aufbau eines neuen „Bankfinanzregulators" für Banken und Sparkassen und eines neuen Regulators für Betriebsführung und -finanzen geplant. Letzterer würde die derzeitige Verantwortlichkeit der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hinsichtlich der Berichterstattung der Unternehmen, der Unternehmensführung und der Aufsicht über die Rechnungslegung übernehmen.

 

Einige der kurzfristigen Empfehlungen:

Aufzählung Arbeitsgruppe des Präsidenten zu Finanzmärkten (President's Working Group on Financial Markets, PWG). Dieses zwischenbehördlich Koordinationsorgan sollte ausgeweitet und seine Rolle als die Richtlinien der Poilitk bestimmendes Gremium verstärkt werden.
Aufzählung Vergabe von Hypotheken. Schaffung einer staatlichen Kommission für die Vergabe von Hypotheken (Mortgage Origination Commission, MOC) mit sechs Mitgliedern, das einheitliche Minimalstandards für die Qualifizierung für die Konzessionsvergabe für Teilnehmer der Hypothekenmärkte der einzelnen Staaten entwickeln würde. Das MOC würde außerdem das System jedes Staates für die Konzessionsvergabe an und die Regulierung von den Teilnehmern am Hypothekenvergabeprozess auswerten und beurteilen und über dessen Angemessenheit Bericht erstatten.
Aufzählung Liquiditätsvorsorge durch die Notenbank. Zuerst würde der derzeitige Prozess für die Vorsorge für temporäre Liquidität für die seltenen Fälle, in denen die Marktstabilität gefährdet ist, verbessert um folgendes sicherzustellen: Der Prozess ist kalibriert und transparent; die Ausleihung erfolgt zu angemessenen Bedingungen; die Notenbank sichert sich Informationen durch Überprüfungen vor Ort oder durch andere Mittel, die die Notenbank für angemessen hält. Der Schlüssel für diesen Informationsfluss liegt in einem Fokus auf Liquidität und Refinanzierung.

Einige der mittelfristigen Empfehlungen:

Aufzählung Staatliche Sparinstitutionen. Staatlich konzessionierte Sparkassen und Hypothekenbanken sollten von der Regierung zugelassene Banken werden. Die Behörde für Sparkassenaufsicht (Office of Thrift Supervision) würde aufgelöst und ihre Geschäfte von der staatlichen Bankenaufsichtsbehörde (Office of the Comptroller of the Currency) übernommen. Dieser Übergang würde in zwei Jahren stattfinden.
Aufzählung Staatliche Bankenaufsicht. Es sollte eine direkte staatliche Aufsicht über staatlich konzessionierte Banken geben. Eine Reihe von Vorschlägen werden in dieser Hinsicht genannt.
Aufzählung Aufsicht über Zahlungs- und Erfüllungssysteme. Es sollte eine direkte staatliche Aufsicht über alle Systeme geben, die genutzt werden, um Kapital und Finanzinstrumente zwischen Finanzinstituten und Finanzinstituten und ihren Kunden zu übertragen.
Aufzählung Versicherungen. Ein staatliches System für die Konzessionierung, Lizenzvergabe, Regulierung und Aufsicht von Versicherern sollte eingerichtet werden. Versicherer, Rückversicherer, Versicherungshändler und -makler hätten die Wahl, ob sie dem neuen staatlichen Aufsichtssystem unterstehen oder unter dem derzeitigen einzelstaatlich geregelten verbleiben wollten. Eine neue Behörde für Versicherungsaufsicht würde unter dem Finanzministerium eingerichtet, um die Führungsrolle in der staatlichen Versicherungsaufsicht zu übernehmen.
Aufzählung Termingeschäfte und Wertpapiere. Die Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission, CFTC) und die Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), die Wertpapiere, Investmentfonds, Aktienmärkte und Börsenmakler/-händler beaufsichtigt, sollten vereinigt werden, um eine einheitliche Regulierung und Aufsicht der Termingeschäft- und Wertpapierbranche zu garantieren.

 

Weitere Informationen in englischer Sprache:

 

Aufzählung Presserklärung des Finanzministeriums,
Aufzählung kurze Zusammenfassung der Tatsachen und Empfehlungen (64 KB);
Aufzählung Plan für eine modernisierte Finanzaufsichtsstruktur (vollständiger Bericht, 1.954 KB).

 

 

1. April 2008: FASB lädt zur Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier ein

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Einladung zur Stellungnahme zur Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments) herausgegeben. Die Einladung schließt das Diskussionspapier des IASB zur Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente ein, das dieser am 20. März zur Stellungnahme veröffentlicht hatte. In der Einladung zur Stellungnahme des FASB wird gefragt, ob es für den FASB notwendig sei, ein Projekt zur Vereinfachung und Verbesserung der Standards zur Bewertung von Finanzinstrumenten auf die Agenda zu nehmen und, wenn ja, was für eine Art von Projekt und welche Ansätze in Erwägung gezogen werden sollten. Es wird auch um Rückmeldung zu den Sachverhalten im Diskussionspapier des IASB gebeten. Der FASB erbittet Stellungnahmen bis zum 19. September 2008 (gleicher Zeitpunkt wie der IASB). Weitere Informationen:

 

Aufzählung zum Diskussionspapier des IASB,
Aufzählung englischsprachige Pressemitteilung des FASB.

 

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