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30. April 2008: Materialien zur öffentlichen Diskussion
des DSR vom 18. April 2008
Der
Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hatte zum 18. April 2008 alle
Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und
Organisationen zu einem Diskussionsforum zu den IASB-Entwürfen
IFRIC D23 Sachleistungen an Eigentümer (Entwurf in englischer Sprache, 228 KB,
weitere
Informationen) und
IFRIC D24 Kundenbeiträge (Entwurf in englischer Sprache, 201 KB,
weitere
Informationen) eingeladen. Mitglieder des Podiums
waren Prof. Dr. Manfred Bolin (Generalsekretär des
DRSC) und Hermann Kleinmanns (Projektmanager beim DRSC). Folgende Dokumente stehen Ihnen
jetzt auf der Seite des DRSC zur Verfügung:
30. April 2008:
Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
Unsere
kanadischen Kollegen haben die vierte Ausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit
dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS
stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Diese
Countdown-Ausgabe widmet sich (a) der vorgeschlagenen Definition von
öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen (Publicly
Accountable Entities, PAE),
um kanadischen Unternehmen zu helfen, festzustellen, ob sie bei IFRS
"dabei sind" oder nicht, (b) einem Kommentar zu einigen rechtlichen
Auswirkungen für Unternehmen, die auf IFRS umstellen sowie (c) dem
aktuellen Stand der Entwicklung bei den IFRS. Der Countdown-Newsletter wird in zwei
Sprachen veröffentlicht:
Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer neu angelegten
Länderseite Kanada.
29. April 2008:
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein legt Jahresbericht 2007
vor
Die
Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein hat ihren
Jahresbericht 2007
vorgelegt (3.498 KB). Neben Aufsicht und Regulierung wird darin auch über
internationale Außenbeziehungen berichtet.
„Aufgrund der Tatsache, dass
Kunden liechtensteinischer Finanzintermediäre die Nachfrage nach
grenzüberschreitenden Finanzgeschäften stets steigern, ist es für
den Finanzplatz Liechtenstein unerlässlich, Zugang zu den
internationalen Finanzmärkten zu haben. Voraussetzung für den Zugang
zu diesen internationalen Märkten ist namentlich eine enge
Zusammenarbeit zwischen den für die Überwachung solcher Märkte bzw.
Markthandlungen zuständigen Aufsichtsbehörden.“ Konkret werden die
folgenden Aspekte internationaler Zusammenarbeit genannt:
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Globale Zusammenarbeit:
„IOSCO ist der internationale Dachverband der Wertpapier-
und Börsenaufsichtsstellen. Die Zugehörigkeit zu dieser
Organisation würde der FMA bzw. mittelbar dem
Finanzplatz Liechtenstein diejenige Anerkennung
verleihen, die für die weltweite Erbringung von
Wertpapierdienstleistungen, insbesondere den Handel mit
Wertpapieren, notwendig ist. Um diese Anerkennung zu
erlangen und damit die globale Tätigkeit hiesiger
Finanzintermediäre weiterhin aufrechterhalten zu können,
strebt die FMA den Beitritt zu IOSCO an.“ |
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Europäische Zusammenarbeit:
„Im Rahmen der EWR -Mitgliedschaft nahmen Vertreter der
FMA im Jahr 2007 in folgenden
EU-Gremien Einsitz: Committee of European Banking
Supervision (CEBS) inkl. Groupe de Contact; Committee of
European Insurance and Occupational Pension Supervisors
(CEIOPS); European Banking Committee (EBC); European
Insurance and Occupational Pensions Committee (EIOPC);
European Securities Committee (ESC).“ |
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Regionale Zusammenarbeit:
„Im Jahr 2007 standen insbesondere die Zusammenarbeit und
der Erfahrungsaustausch mit den deutschsprachigen
Aufsichtsbehörden im Vordergrund. In diesem Zusammenhang
war die FMA erstmals Gastgeberin für das jährlich
stattfindende Treffen der integrierten
Finanzmarktaufsichtsbehörden aus Deutschland,
Österreich, der Schweiz und Liechtenstein (DACHL), wo
sich deren Vertreter über aktuelle Aufsichtsthemen
ausgetauscht haben.“ |
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29. April 2008:
Noticias sobre información financiera internacional
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Unsere kolumbianischen Kollegen haben
die Aprilausgabe 2008 des
vierteljährlich erscheinenden
IAS Plus-Newsletters ins Spanische übertragen. In dem
33-seitigen Newsletter wird über die Geschehnisse des
1. Quartals 2008, die sich beim IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und
Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen
Finanzberichterstattung berichtet. Laden Sie sich die
spanischsprachige Ausgabe herunter
(291 KB). Unsere internationalen
Kollegen bieten auf einer eigenen Seite
Hintergrundmaterialien in spanischer
Sprache. |
29. April 2008:
FASB und CASC unterzeichnen Arbeitsabkommen
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) und das
chinesische Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting
Standards Committee, CASC) haben ein Arbeitsabkommen veröffentlicht,
in dem sie ihren Willen zur Zusammenarbeit und zur Kommunikation
zwischen den beiden Standardsetzungsorganen unterstreichen. FASB und
CASC trafen sich in den Büroräumen des FASB in Connecticut, um zu
erörtern, wie sie bei den Themen zusammenarbeiten können, die für
die internationale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards von
Bedeutung sind. Als Ergebnis der Zusammenkunft wurde folgendes im
Arbeitsabkommen festgehalten:
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Der FASB und das CASC werden ihre Kommunikation
verbessern und damit das gemeinsame Verständnis von
fachlichen Fragen, um den wirtschaftlichen Austausch
zwischen beiden Ländern zu erleichtern. |
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Der FASB und das CASC werden den Austausch von
Erfahrungen in Bezuge auf die Setzung von
Rechnungslegungsstandards, auf deren Einführung und auf
internationale Konvergenz zwischen den beiden Ländern
erleichtern. Dies schließt gegenseitige Einladungen zu
bedeutenden Weiterbildungsveranstaltungen und
Gegenbesuche usw. ein. |
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Der FASB und das CASC werden danach streben, ihre
Meinungen regelmäßig auszutauschen und die fachliche
Grundlage dafür zu legen, ihre Ansichten zur Konvergenz
von Rechnungslegungsstandards miteinander zu teilen.
Daher wird das CASC regelmäßig Mitarbeiter zum FASB
entsenden, um die amerikanischen
Rechnungslegungsgrundsätze (US-GAAP) zu erforschen sowie
die Konvergenzbemühungen in des FASB in Bezug auf die
internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS.
Mitglieder des FASB und Mitarbeiter aus dessen Stab
werden außerdem zum CASC reisen, um die Einführung
chinesischer Rechnungslegungsstandards und die
internationalen Konvergenzbestrebungen besser verstehen
zu lernen. |
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Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige
Pressemitteilung
des FASB.
28. April 2008:
IASB und FASB diskutierten PAAinE-Diskussionspapier Erlöserfassung Ein europäischer Beitrag
Am
21. April 2008 stellten Vertreter des
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC) und
der Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) dem IASB und dem
FASB im Rahmen der gemeinsamen Sitzung beider Boards das
Diskussionspapier
Erlöserfassung Ein europäischer Beitrag vor, das
im Rahmen der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active
Accounting Activities in Europe, PAAinE) veröffentlicht worden war. Über
den Vortrag und die Diskussion
hatten wir bereits im Rahmen der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte von der gemeinsamen Sitzung berichtet. Das DRSC stellt nun
auch die
Folien (in englischer Sprache, 163 KB) zur Verfügung, die die
Grundlage dafür bildeten.
28. April 2008:
Gemeinsames Forum äußert sich zum Management von Klumpenrisiken
Das Gemeinsame
Forum, das 1996 unter der Ägide des Baseler Ausschusses für
Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und
der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten
(International Association of Insurance Supervisors, IAIS)
erschaffen wurde, hat ein Papier mit dem Titel Sektorenübergreifende
Untersuchung zu konzernweiter Identifizierung und Management von
Klumpenrisiken veröffentlicht (Cross-sectoral
Review of Group-wide Identification and Management of Risk
Concentrations, in englischer Sprache, 258 KB). Das Papier wird
von einer englischsprachigen
Presseerklärung
und einem Abstrakt
begleitet.
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Das Papier zu Klumpenrisiken ist in seiner endgültigen
Fassung veröffentlicht worden und war auch Bestandteil der
Berichte des gemeinsamen Forums an das Forum für
Finanzstabilität als Beitrag zu dessen Arbeiten zu den
Finanzmarktunruhen. Das Papier baut frühere Berichte aus und
untersucht das Ausmaß, zu dem Finanzkonglomerate, die in
zwei oder mehr Sektoren im Banken-, Wertpapier- und
Versicherungsbereich tätig sind, derzeit ihre Klumpenrisiken
konzernweit und über alle Risiken hinweg, denen sich diese
Firmen ausgesetzt sehen, identifizieren, bewerten und
managen. Es wird auch untersucht, in wieweit gegenwärtige
und neu aufkommende Risikomanagementtechniken wie
Stresstests oder Szenarioanalysen eingesetzt werden, um
mögliche Risikokonzentrationen zu identifizieren. Ebenfalls
enthalten sind Beobachtungen und Schlussfolgerungen aus der
Marktkrise, die Mitte 2007 begann. In einer Anlage werden
die derzeitigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug
auf Klumpenrisiken zusammengefasst. |
Folgen Sie dieser
Verknüpfung zu unserer Informationsseite zur Finanzmarktkrise. Unter „Finanzmarktkrise“ verstehen wir die gegenwärtigen
Unruhen an den Finanzmärkten der Welt und die Reaktionen darauf von
verschiedenen internationalen, regionalen und nationalen Organen.
28. April 2008: Maßnahmen
des Basel-Komitees zur Stärkung des Bankensystems
Das
Basel-Komitee zur Bankenaufsicht hat eine Reihe von Maßnahmen
angekündigt, die helfen sollen, das Bankensystem widerstandsfähiger
gegenüber finanziellen Erschütterungen zu machen. Diese Maßnahmen
sollen auf eine Art und Weise eingeführt werden, die der
langfristigen Widerstandskraft der Banken und einer gestärkten
Aufsicht förderlich ist aber gleichzeitig mögliche kurzfristige
gegenläufige Auswirkungen vermeidet, während die Neubewertung von
Risiken und der Rückgang von Fremdkapitalaufnahme sich in den
Finanzmärkten fortsetzen. Die Maßnahmen beinhalten die folgenden:
 |
Verbesserung bestimmter Aspekte des
Basel II-Rahmenkonzepts einschließlich der
Kapitalbehandlung von komplexen strukturierten
Kreditprodukten, Möglichkeiten der
Liquiditätsunterstützung von Emissionsgesellschaften,
die vermögensgesicherte kurzlaufende
Schuldverschreibungen (asset-backed commercial papers,
ABCP) emittieren, und Kreditrisiken im Handelsbuch.
Gleichzeitig weist das Komitee auf die Notwendigkeit
prompter Umsetzung des Basel II-Rahmenkonzepts hin, da
dies bei der Behebung einer Reihe der Mängel helfen
wird, die durch die Finanzmarktkrise zutage getreten
sind. |
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Stärkung der Standards für weltweit gesunde Praxis
in Bezug auf Liquiditätsrisikomanagement und -aufsicht,
die das Komitee in den kommenden Monaten zur Einholung
öffentlicher Stellungnahmen veröffentlichen wird. |
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Anstoß von Maßnahmen zur Stärkung der
Risikomanagementpraxis bei Banken und der Aufsicht unter
anderem in Bezug auf Stresstests, das Management
bilanzunwirksamer Verbindlichkeiten und
Bewertungspraxis. |
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Verbesserung der Marktdisziplin durch bessere
Angabe- und Bewertungspraxis. |
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Lesen Sie die
vollständige Pressemitteilung des Basel-Komitees in englischer
Sprache.
28.
April 2008: Tagesordnung für
die IFRIC-Sitzung am 8. Mai 2008
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird sich am Donnerstag , den 8. Mai 2008, in
den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie
die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung. IFRIC wird nur einen
Tag zusammenkommen, die Sitzung wird am Freitag, den 9. Mai nicht
fortgesetzt.
27. April 2008: Wir nehmen
Stellung zu IFRIC D24 zu Kundenbeiträgen
Deloitte hat eine
Stellungnahme zum
Interpretationsentwurf D24
Kundebeiträge eingereicht
(in englischer Sprache, 144 KB). In
IFRIC D24 wird vorgeschlagen, dass
ein Unternehmen, wenn es Vermögenswerte erhält, die es verwendet, um
Zugang zu einer fortlaufenden Versorgung eines Kunden mit Gütern
oder Dienstleistungen zu gewähren, diese beigetragenen
Vermögenswerte und die Erträge aus der Zugangsgewährung zu der
Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen über den Zeitraum der
Zugangsgewährung erfasst. In unserer Stellungnahme unterstützen wir
diese Schlussfolgerung von IFRIC nicht. Wir empfehlen, dass IFRIC zu
diesem Zeitpunkt keine Interpretation veröffentlicht. Stattdessen
schlagen wir vor, dass IFRIC den Sachverhalt eingegrenzt und zum
Gegenstand einer Agendaentscheidung macht. Wir schlagen eine
Formulierung für die Agendaentscheidung vor. Nachfolgend die
Übersetzung eines Auszuges aus unserer Stellungnahme:
|
Wir hegen Bedenken bezüglich des Ansatzes von
IFRIC bei diesem Sachverhalt. In der Interpretation werden
die Prinzipien, auf denen sie basiert, nicht klar etabliert,
und deswegen ist die angemessene Anwendung der
vorgeschlagenen Interpretation nicht immer eindeutig.
Aufgrund des Mangels solch klarer Prinzipien besteht die
Gefahr, dass die Interpretation als arbiträre Ansammlung von
Regeln verwendet werden kann, was zu Anwendungspraxen führen
kann, die in Widerspruch zu den Prinzipien in IAS 18 stehen.
Aus diesem Grund, wie wir weiter unten ausführlich erläutern, sind wir
der Meinung, dass es das Beste für IFRIC ist, mit der
Interpretation nicht fortzufahren. Vorerst sollte der
Sachverhalt nur Gegenstand einer Agendaentscheidung sein.
Es scheint uns, dass IFRIC ursprünglich klären wollte, ob
ein Unternehmen, das eine bestimmte Sachanlage erhält, die
verwendet werden muss, um Zugang zu einer Lieferung von
Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren, diese Sachanlage
zum beizulegenden Zeitwert zu erfassen hat und wie die
entsprechende Habenbuchung aussehen soll. IFRIC weitete
diese Frage später auf Situationen aus, in denen ein
Unternehmen Barmittel erhält, um den Erwerb oder die
Herstellung einer solchen Sachanlage zu finanzieren.
Wir sind jedoch der Meinung, dass die Interpretation wie
derzeit entworfen einen viel weiteren Anwendungsbereich hat,
ohne dass stabile Prinzipien für alle Situationen zur
Verfügung gestellt werden, die in diesen Anwendungsbereich
fallen könnten. |
27. April 2008: Unsere
Meinung zu IFRIC D23 zu Sachleistungen an Eigentümer
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Deloitte hat eine
Stellungnahme zum
Interpretationsentwurf D23
Sachleistungen an Eigentümer eingereicht
(in englischer Sprache, 170 KB). In
IFRIC D23 wird vorgeschlagen, dass alle
Arten von Sachleistungen an Eigentümer
mit dem beizulegenden Zeitwert der
Sachleistungen zu bewerten sein sollen. |
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Wir stimmen mit der in dem
Interpretationsentwurf vorgeschlagenen Schlussfolgerung
überein, dass die Schuld aus der Ausschüttung von
Sachleistungen als Dividende an die Eigentümer zum
beizulegenden Zeitwert bei erfolgswirksamer Erfassung eines
jeglichen Unterschiedsbetrags zwischen dem beizulegenden
Zeitwert und dem Buchwert der zugrundeliegenden
Vermögenswerte bewertet werden soll, und unterstützen diese.
Wir stimmen ebenfalls zu, dass das Unternehmen die
Anforderungen aus IFRS 5 auf die langfristigen
Vermögenswerte anzuwenden hat, die zu Ausschüttungszwecken
gehalten werden. Wir hegen jedoch auch eine Reihe von
Bedenken bezüglich der Schlussfolgerung, die in den Anhängen
zu unserer Stellungnahmen zu finden sind. |
26. April 2008: Wir nehmen Stellung
zu zwei Vorschlägen des IAASB
 |
Deloitte
hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards
Board (IAASB) Stellungnahmen
zu den folgenden zwei vorgeschlagenen internationalen
Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA)
eingereicht. Frühere
Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB seit 2004 finden sie
hier. |
25. April 2008:
Agendaseiten aktualisiert
Nach Abschluss der Übersetzung
der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen
Sitzungstagen der IASB-Sitzung
und allen Sitzungstagen der
gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB haben wir die folgenden Seiten zu
Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards
Board (IASB) für Sie
aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der IASB-Sitzung
(15. bis 18. April 2008) und der gemeinsamen Sitzung von IASB und
FASB (21. bis 22. April 2008)
widerzuspiegeln:
25. April 2008: Stellungnahmen
des RIC zu IFRIC D23 und IFRIC D24
25. April 2008: Europäisches
Parlament nimmt Bericht zum IASB und zur IASCF an
Mit
373 Ja-Stimmen gegenüber 21 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen hat das
Europäische Parlament einen Bericht angenommen, in dem die
Verbesserung der Führung des IASB und der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, gefordert wird,
um Bedenken entgegenzutreten, dass es IASB und IASCF „an
Transparenz, Legitimität und Zuverlässigkeit fehlt“, weil „sie nicht
der Kontrolle eines demokratisch gewählten Parlaments oder einer
Regierung unterliegen“. Der Bericht war im Februar 2008 vom
Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments
(ECON) verabschiedet worden. In der Entschließung des Parlaments,
mit der der Bericht angenommen wurde, werden die Schritte begrüßt,
die von IASB und IASCF bereits unternommen wurden, aber es wird
argumentiert, dass es in der Hinsicht noch mehr zu tun gibt. Im
Bericht wird eine Diskussion darüber gefordert, „unter welchen
Voraussetzungen die IASCF/ das IASB in das System der
internationalen Lenkungsgremien wie beispielsweise den
Internationalen Währungsfonds, die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und die Weltbank eingebunden werden
könnten“. Dieser Prozess ist bereits im Gang. Die Treuhänder der
IASCF haben auf ihrer Sitzung im März 2008 beschlossen, die
Einrichtung eines Überwachungsgremiums vorzuschlagen, um
strukturierte Kontakte mit den Organen, die ein legitimes Interesse
an Standardsetzung haben, einzurichten:
Laden Sie sich die folgenden Dokumente herunter:
25. April 2008: Dritter
Bericht der Europäischen Kommission zur Führung von IASB und IASCF
Im
Juli 2006 hat der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN)*
der Europäischen Union die Europäische Kommission beauftragt, die Führung des IASB und der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, zu überwachen und
ECOFIN regelmäßig Bericht darüber zu erstatten. Die Europäische
Kommission hat ihren dritten
Bericht
über Führungsentwicklungen beim IASB und der IASCF (in
englischer Sprache, 51 KB) im März veröffentlicht. Der Bericht deckt
die Entwicklungen zwischen Juli 2007 und Januar 2008 ab. Im Bericht
werden die Fortschritte, die in Bezug auf Führungsstruktur,
Finanzierungsvereinbarungen, Konsultationsprozess und Vertretung von
Interessengruppen in der Struktur gemacht worden sind, positiv
beurteilt. Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs:
|
Im Zeitraum seit der Veröffentlichung des zweiten Berichts
der Kommission haben die IASCF und der IASB wichtige
Ankündigungen gemacht, die, wenn sie vollständig und
effektiv umgesetzt werden, die Rechenschaftspflicht von
IASCF und IASB gegenüber ihren Interessengruppen und die
Transparenz ihrer Aktivitäten verbessern werden.
Am bedeutendsten ist, dass es nun eine breite
Übereinstimmung gibt, ein offizielles Aufsichtsgremium für
die IASCF einzurichten. Dies wird auch zu einer Reform des
Ernennungsprozesses für Treuhänder führen. Der
Selbsternennungsmechanismus wird dadurch beseitigt, dass es
ein unabhängiges Aufsichtsgremium geben wird, das die
Entscheidungsmacht über die Ernennung von Treuhändern haben
wird.
Die Kommission begrüßt die Entscheidungen, die von der
IASCF getroffen wurden, um den Konsultationsprozess des IASB
zu stärken. Dies geschieht insbesondere durch
Auswirkungsstudien im Vorfeld und Überprüfungen von
Standards und Interpretationen nach der Einführung. Auch
Rückmeldungen werden veröffentlicht. Die Kommission ist
hoffnungsvoll gestimmt durch die Projektzusammenfassung und
die Rückmeldungen, die zum Projekt zu
Unternehmenszusammenschlüssen Phase II veröffentlicht
wurden. Sie ermutigt die Treuhänder und den Board, ihre
Arbeit in diesem Bereich fortzusetzen. Insbesondere sollten
sie sicherstellen, das Auswirkungsstudien zu einem früheren
Zeitpunkt in der Entwicklungsphase von Standards und
Interpretationen durchgeführt werden. |
Hier die Verknüpfungen auf die beiden früheren Berichte zur
Führungsstruktur:
*) ECOFIN setzt sich aus den Wirtschafts- und
Finanzministern der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er tagt einmal im
Monat und koordiniert und entwickelt die EU-Politik zu allen
Wirtschafts- und Finanzfragen, die die EU betreffen.
25. April 2008: AICPA
bereitet sich auf IFRS vor
Das
US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut
of Certified Public Accountants, AICPA) bereitet die Unterstützung
seiner Mitglieder vor, weil die Vereinigten Staaten den Übergang auf
IFRS erwägen. Das AICPA sucht für die Besetzung eines Ausschusses
Freiwillige, die bereits Abschlüsse nach IFRS erstellt oder geprüft
haben oder die das Fach unterrichtet haben. Dieser neue Ausschuss
wird daran arbeiten, Verfahrensweise zu entwickeln, „um Erstellern
und Prüfern zu helfen, um den Inhalt von Wirtschaftsprüferexamen zu
beeinflussen und um den Austausch des neuesten Wissens in dieser für
unseren Berufsstand wichtigen Zeit zu erleichtern“. AICPA-Mitglieder
mit IFRS-Erfahrung können sich unter folgender Adresse melden:
volunteerservices@aicpa.org.
25. April 2008: EU beginnt mit der
Bewertung der Umsetzung der IFRS 2006
Die
Europäische Kommission hat eine französische Beratungsfirma
beauftragt, die Umsetzung der IFRS in Europa 2006 zu untersuchen.
Diese Untersuchung ist eine nachfassende Studie zu einer
Untersuchung
der Umsetzung im ersten Jahr der IFRS in der EU, die vom Institut
der Wirtschaftsprüfer von England und Wales im Auftrag der
Kommission durchgeführt worden war. Jene Studie enthielt eine
detaillierte Überprüfung der Abschlüsse aus dem Jahr 2005 von 200
börsennotierten und 18 nicht börsennotierten Unternehmen aus 25
Mitgliedstaaten der EU. Die Studie über das Jahr 2006 wird den
Schwerpunkt gleichermaßen auf Konzernabschlüsse börsennotierter
Unternehmen legen, aber sie wird auch einige nicht börsennotierte
Unternehmen und Einzelabschlüsse einbeziehen. Der endgültige Bericht wird Ende
2008 erwartet. Das Projekt wird im englischsprachigen
Protokoll
(153 KB) der Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission
(Accounting Regulatory Committee, ARC) vom 10. März 2008
beschrieben.
24. April 2008:
SEC entwickelt einen aktualisierten IFRS-Fahrplan
Vor
der US-amerikanischen Handelskammer in Washington hat der
Vorsitzende der amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, den Nutzen von IFRS
für Anleger in den Vereinigten Staaten erläutert. Er sprach auch
über die Herausforderung, „die einheitliche und gewissenhafte
Anwendung der IFRS an den Kapitalmärkten weltweit“ sicherzustellen.
Cox sagte, dass im Laufe des Jahres der Stab der SEC den Mitgliedern
der SEC einen aktualisierten „Fahrplan“ vorschlagen würde, der einen
Zeitplan und Meilensteine für eine weitere US-amerikanische
Akzeptanz der IFRS beinhalten würde. Lesen die
vollständige Rede von Christoper Cox in englischer Sprache.
Nachfolgend haben wir einen Auszug daraus für Sie übersetzt:
| Weil inzwischen selbst einzelne Anleger in
den Vereinigten Staaten international agieren, hängt für
unsere Nation viel davon ab, dass IFRS ihr Versprechen
erfüllen. Die Vereinigten Staaten sind Zeuge eines
bemerkenswerten Wachstums des Interesses unserer eigenen
Anleger an ausländischen Wertpapieren geworden. Ich bin mit
Präsident Reagan nach Washington gekommen. Als er das erste
Mal gewählt wurde, lag der US-amerikanische Bruttohandel in
ausländischen Wertpapieren bei 53 Mrd. USD. Heute sind es
über 11 Billionen USD. Das ist mehr als das
Bruttosozialprodukt von Japan und China zusammen. Und das
sind nicht nur institutionelle Anleger: Rund zwei Drittel
der amerikanischen Anleger besitzen Wertpapiere von
Unternehmen, die nicht in den Vereinigten Staaten beheimatet
sind.
Das gleiche gilt auch für ausländische Handelsaktivitäten
in US-amerikanischen Wertpapieren auch die Zahlen
sind in dem Zeitraum explodiert. Heute betragen sie über
33 Billionen USD. Das ist mehr als das Doppelte des
Bruttosozialprodukts der Europäischen Union. Aus diesen
Gründen ist unsere Arbeit zur Konvergenz auf einen einzigen
Satz weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards so wichtig. |
24. April 2008:
„Können
Rechnungslegungsstandards die Banken retten?“
In einem Beitrag in der Ausgabe vom 21. April 2008 von La
Tribune (die französische Wirtschaftstageszeitung) verteidigt
Nicolas Véron die Tatsache, dass in Rechnungslegungsstandards wie
IAS 39 den Banken vorgeschrieben wird, die meisten ihrer
Finanzinstrumente zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden
Zeitwert zu bewerten. M. Véron, ein Mitglied der europäischen
„Denkfabrik“ Breugel, argumentiert, dass die Standards täglicher
Bewertung bei strikter Anwendung dem öffentlichen Interesse dadurch
dienen, dass sie den Anlegern „relevante, verlässliche,
vergleichbare und verständliche Informationen“ liefern. Die Banken werden sogar von
Rechnungslegungsstandards profitieren, die die wirtschaftliche
Realität widerspiegeln und vollständige Angaben zur Verfügung
stellen, meint M. Véron. Die Anleger würden die daraus
entstehende Volatilität der Erträge verstehen. Der Autor hat
freundlicherweise gestattet, dass sein Beitrag auf IAS Plus.com zur
Verfügung gestellt wird laden Sie sich den vollständigen
Artikel Can
Accounting Standards Save the Banks? von dort herunter (in
englischer Sprache, 40 KB). Nachfolgend haben wir einen Auszug für
Sie übersetzt:
| Bilanzierungsverluste werden vom Markt
akzeptiert, wenn Unternehmen zu ihnen stehen und sie
erklären. Ein Beispiel dafür ist der bemerkenswerte Anstieg
von 15% bei den Aktien von UBS, nachdem eine Abschreibung von
19 Mrd. USD am 1. April angekündigt wurde.
Im Gegensatz dazu kann kein Zweifel bestehen, dass eine
Reduzierung der Transparenz der Bilanzierung, ob durch
Rückgriff auf historische Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder dadurch, dass Banken gestattet wird,
die Marktentwicklungen nicht in ihren Abschlüssen
widerzuspiegeln, dem Markt schaden würde und negative
Konsequenzen hätte. Dies wurde bei der japanischen Krise von
1990 deutlich, als undurchsichtige Berichte von Banken das
allgemeine Misstrauen nährten.
Kurz gesagt mag die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
nicht befriedigend sein, aber die Alternativen sind
schlimmer. Während sie auf die Rückkehr der Liquidität
warten, ziehen die Anleger es vor, durch die unscharfe Linse
des beizulegenden Zeitwerts zu blicken anstatt sich ganz auf
die Angaben der Banken verlassen zu müssen oder
Informationen zu erhalten, die nur eine Vergangenheit
betreffen, die schon längst Geschichte ist. |
An gleicher Stelle wie der oben genannte Artikel steht Ihnen auch
ein Beitrag von M. Véron aus der sogenannten Blueprint-Reihe von
Breugel zur Verfügung. In
The Global Accounting Experiment (in englischer Sprache 1.111
KB) wird argumentiert, dass die Einführung von IFRS in Europa durch
Folgemaßnahmen auf verschiedenen Ebenen begleitet werden muss. Einer
der Maßnahmen während die Bestellung eines hauptverantwortlichen
Rechnungslegers für Europa.
23. April 2008: Konvergenzbemühungen der Partnerländer der EU
Die
Europäische Kommission hat ein Arbeitspapier zu denjenigen
Drittländern erstellt, die auf die Konvergenz ihrer nationalen
Rechnungslegungsgrundsätze mit den
IFRS hinarbeiten. Nach Ansicht der Kommissionsdienststellen
sind die Rechnungslegungsstandards der unten genannten Länder
wie folgt zu bewerten:
 |
Japan und Vereinigte Staaten: erfüllen die Kriterien
für die Gleichwertigkeit mit den IFRS. |
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China: chinesische Rechnungslegungsgrundsätze werden
weiterhin anerkannt. Da China jedoch 2007 erstmals auf die IFRS
umgestellt hat, werden weitere Angaben zu deren Umsetzung benötigt. |
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Kanada und Südkorea: unternehmen derzeit alle
Anstrengungen, um auf IFRS umzustellen. Ihnen sollte
eine Ausnahmeregelung bis 2011 gewährt werden. |
|
Angesprochen werden auch die Fortschritte bei der Beseitigung der
Abstimmungsanforderungen, die für in diesen Ländern börsennotierte
EU-Emittenten gelten. Die US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
verzichtet seit 2007 auf die Anforderung, die auf der Grundlage der
IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellten Abschlüsse mit den US-amerikanischen GAAP
abzustimmen. Die Europäische Kommission verfolgt weiterhin ihr Ziel,
diese Abstimmungsanforderung für alle europäischen Emittenten, die
die von der EU angenommenen IFRS verwenden, ganz abzuschaffen.
Fortgesetzt werden müssten die Anstrengungen zur Lösung der Frage der
in IAS 39 festgelegten Sonderregelung, wobei dem IASB eine aktive
Rolle zukäme. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden
Dokumenten:
23. April 2008: Mitschrift vom
zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung
von IASB und FASB
Der IASB
kam am Montag, den 21. April 2008
und Dienstag, den
22. April 2008 mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB zu einer gemeinsamen Sitzung
zusammen. Wir haben Ihnen die
Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von beiden Sitzungstagen auf der selben Seite zur Verfügung
gestellt, auf
der Sie bereits die Übersetzung der
Mitschrift von der IASB-Sitzung in der letzten Woche finden.
23. April 2008:
Neue PCAOB-Verlautbarung zu Prüferunabhängigkeit
Die
US-amerikanische Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) hat für die Einführung einer neuen Regelung
zur Kommunikation mit Prüfungskomitees bezüglich
Unabhängigkeit (Communication with
Audit Committees Concerning Independence) verabschiedet und wird
ihre bestehende Regelung zu Steuerdienstleistungen für Personen
mit einer Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung (Tax
Services for Persons in Financial Oversight Roles) ändern:
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Kommunikation mit Prüfungskomitees. Mit dieser Regelung
wird von einer registrierten Prüfungsgesellschaft verlangt, vor
Annahme einer Prüfungsauftrages nach den Standards der PCAOB und
danach jährlich, dem Prüfungskomitee schriftlich alle
Beziehungen zwischen der Gesellschaft oder eines ihr verbundenen
Unternehmens und dem Emittenten oder Personen mit einer
Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung des Emittenten
darzulegen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden
kann, dass sie auf die Unabhängigkeit der Gesellschaft Einfluss
haben könnten. Von den registrierten Gesellschaften wird auch
verlangt, dass sie mit dem Prüfungskomitee die möglichen
Auswirkungen solcher Beziehungen auf die Unabhängigkeit der
Gesellschaft erörtern. |
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Steuerdienstleistungen. Diese Änderungen nimmt
Steuerdienstleistungen, die in dem Teil der Prüfungsperiode
erbracht wurden, der der eigentlichen Prüfungsausführung direkt
vorausgeht, vom Anwendungsbereich der Regelungen zu
Steuerdienstleistungen aus. In ihrer ursprünglich von der PCAOB
verabschiedeten Form sah die Regelung vor, dass eine
Prüfungsgesellschaft von ihrem Mandanten nicht unabhängig ist,
wenn sie oder irgendeines ihrer verbundenen Unternehmen in der
Prüfungsperiode Steuerdienstleistungen für eine Person mit einer
Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung oder ein direktes
Familienmitglied einer solchen Person erbringt. Die PCAOB
entschied, dass die Erbringung einer Steuerdienstleistung für
eine solche Person in dem Teil der Prüfungsperiode, der der
eigentlichen Prüfungsausführung vorangeht, nicht
notwendigerweise die Unabhängigkeit einer Prüfungsgesellschaft
beeinträchtigt. |
Diese Regelungen müssen von der
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) bestätigt werden. Lesen Sie die
englischsprachige
Presseerklärung der PCAOB. Mit Stand vom 4. April 2008 waren
1.850 Prüfungsgesellschaften bei der PCAOB registriert, die
Abschlüsse von US-amerikanischen börsennotierten Unternehmen prüfen
dürfen. Von diesen sind rund 850 (über 45%) ausländische
Prüfungsgesellschaften aus mehr als 86 Ländern.
22. April 2008: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
21. April 2008 (in englischer
Sprache, 33 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:
 |
IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
 |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) |
 |
IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007) |
 |
IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) |
 |
IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008) |
 |
IAS 32 und
IAS 1
Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei
Liquidation entstehender Verpflichtungen |
 |
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
 |
IFRIC 13 Kundentreueprogramme |
 |
IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten
Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
22. April 2008: Mitschrift vom
ersten Tag der gemeinsamen Sitzung
von IASB und FASB
Der IASB
kommt am Montag, den 21. April 2008
und Dienstag, den
22. April 2008 mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB zu einer gemeinsamen Sitzung
zusammen. Wir haben Ihnen die Übersetzung der Mitschrift
der Beobachter von Deloitte vom ersten Sitzungstag auf der selben Seite zur Verfügung
gestellt, auf
der Sie bereits die Übersetzung der
Mitschrift von der IASB-Sitzung in der letzten Woche finden.
22. April 2008: SEC-Mitglied würde
den Markt zwischen IFRS und US-GAAP wählen lassen
In
einer
Rede vor der amerikanischen Handelskammer in Brasilien letzte
Woche erörterte SEC-Kommissar Paul S. Atkins aufsichtsbehördliche
Effektivität und Effizienz. Er erläuterte auch einige Schritte, die
die US-amerikanischer Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) unternommen hat, um die
aufsichtsrechtlichen Bürden in den US-amerikanischen Finanzmärkten zu
verringern. Er schlägt vor, dass die Wahl zwischen den
US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen US-GAAP und den IFRS
den Marktteilnehmern überlassen bleiben sollte und nicht den
Aufsichtsbehörden:
| Ein zweiter Schritt, den die SEC unternahm,
um Bedenken hinsichtlich der Kapitalmärkte zu begegnen, war
der Wegfall der Überleitungsanforderung für ausländische
Unternehmen, die ihre Abschlüsse bei der SEC nach den
International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom
IASB herausgegeben einreichen. Die Entscheidung wurde im
letzten Dezember getroffen und trat sofort in Kraft. Davor
mussten Unternehmen ihre Abschlüsse noch einmal nach
US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP)
darstellen. Dieser Schritt ist die Reaktion darauf, dass der
Rest der Welt sich zu IFRS hin bewegt. Brasilianische
Unternehmen, die ab 2010 IFRS anwenden sollen, werden von
dieser Änderung profitieren. Die Änderung sollte auch
US-amerikanischen Anlegern nutzen, die in ausländische
Unternehmen investieren wollen. Die Überlegung war, dass
amerikanische Anleger bereits direkt im Ausland in
Unternehmen investieren, die ihre Abschlüsse nach IFRS
erstellen, und sich daran gewöhnt haben, sich auf
IFRS-Abschlüsse zu verlassen. Darüber hinaus ist es auch so,
dass die Überleitungen auf US-GAAP mehrere Monate später
erscheinen, als die Abschlüsse der Unternehmen. Daher sind
die Überleitungen kostenaufwendig für die Unternehmen und
scheinen wenig Nutzen für diejenigen zu bieten, die mit
Abschlüssen arbeiten.
Inzwischen überlegt die SEC, ob es auch US-Unternehmen
gestattet sein soll, ihre Abschlüsse nach IFRS einzureichen.
Wenn IFRS gut genug sind für ausländische Unternehmen, warum
dann nicht auch für US-amerikanische Unternehmen? Diese
Änderung würde bedeuten, den Märkten die Wahl zwischen
US-GAAP und IFRS zu überlassen. Wenn Anleger einen Satz von
Rechnungslegungsstandards dem anderen vorziehen, könnten sie
die Emittenten, die den vorgezogenen Satz von Standards
verwenden, mit Höchstpreisfestlegungen belohnen. Die
Nützlichkeit von IFRS für multinationale amerikanische
Unternehmen, die an den internationalen Kapitalmärkten tätig
sind und ausländische Mitbewerber haben, ist leicht zu
erkennen.
Natürlich ist die Arbeit an den IFRS noch nicht
abgeschlossen, und es gibt Bereiche, in denen die IFRS keine
anwendbaren Standards bieten. Der US-amerikanische
Rechnungsleger FASB und der IASB haben noch viel
hinsichtlich der Konvergenz von IFRS und US-GAAP zu tun,
aber beide haben sich dieser Aufgabe voll und ganz gewidmet.
Andere noch offene Fragen betreffen die Finanzierung und die
Führung des IASB, die Unterstützung zukünftiger Entwicklung
und einheitlicher Umsetzung von IFRS, ein Ausbau der Aus-
und Weiterbildung im Bereich Rechnungslegung nach IFRS und
die fortlaufende Arbeit hin zu einer weiteren Konvergenz.
|
21. April 2008: 9.
Ergänzungslieferung DRS erhältlich
 |
Beim Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die
9. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs
Standards zur Verfügung. Diese Ergänzungslieferung
beinhaltet die Standards DRS 15a Übernahmerechtliche
Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht und DRS
17 Berichterstattung über die Vergütung der
Organmitglieder.
Genios bietet in den nächsten Tagen auch die
Online-Textversion der einzelnen Standards an. |
21. April 2008: Neuer
Deloitte Audit Committee Brief zu den
„größten Herausforderungen“ laut FEI
 |
Mit unserer Nachricht
vom 29. Dezember 2007 hatte wir eine Liste der größten
Herausforderungen für Finanzvorstände 2008 eingestellt, die
vom Vorstandsvorsitzenden des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International
(FEI) erstellt worden war. Nummer zwei auf der Liste lautete Weltweite Konvergenz von US GAAP und IFRSs. Sind die US-Märkte für prinzipienbasierte Standards bereit? Deloitte
hat eine
Sonderausgabe 2008 des Kurzbericht des Prüfungsausschusses
(Audit Committee Brief) erstellt (in englischer
Sprache, 120 KB), in dem jede der 11 von FEI identifizierten
Herausforderungen zusammengefasst wird und relevante
Materialien für jedes Thema zur Verfügung gestellt werden. |
21. April 2008: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen
 |
Auf IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
April 2008 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 211 KB). Global Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen
mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie
hier
(in englischer Sprache). |
21. April 2008: Gemeinsame Sitzung
von IASB und FASB heute und morgen
Der IASB wird von Montag, den 21. April 2008
(ab 11.45h) bis Dienstag, den
22. April 2008 (nur vormittags) mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB in London (Painters’ Hall,
9 Little Trinity Lane, London EC4V 2AD) zu einer gemeinsamen Sitzung
zusammenkommen. Wir hatten bereits die
vorläufige Tagesordnung für beide Tage
zur Verfügung gestellt, die eine Aktualisierung des Arbeitsabkommens (Memorandum of Understanding, MoU) von IASB und FASB
und eine Reaktion der Standardsetzer auf die Finanzmarktkrise beinhaltet.
Die Sitzung wird per Webcast übertragen.
21. April 2008:
DRSC-Jahresbericht 2007
In
seinem Jahresbericht gibt der DRSC e.V. jährlich einen Überblick
über seine Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene. Der
Jahresbericht 2007 des DRSC e.V. spiegelt die aktuellen
Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung wider, die auch
Gegenstand der Diskussionen 2008 sein werden. Auf nationaler Ebene
ist dies insbesondere das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).
Wesentliche Themen im Rahmen der Weiterentwicklung der
internationalen Rechnungslegung sind: Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) und Eigen- und
Fremdkapital. Die gemeinsamen Initiativen mit der
europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und anderen
nationalen Standardsetzern im Rahmen Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active
Accounting Activities in Europe, PAAinE) werden ebenfalls beschrieben.
Der Jahresbericht 2007 steht nunmehr zum
Herunterladen (2.160 KB) auf der Internetseite des DRSC bereit. Eine gebundene Ausgabe kann beim DRSC e.V. angefordert
werden.
21. April 2008: CFA-Institut unterstützt weiter den
beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente
Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial
Analyst Institute, CFA Institute), das die Meinung von berufsmäßigen
Anlegern vertritt, hat die folgende Erklärung vor dem Hintergrund
der von Banken und anderen Finanzintermediären berichteten Erträge
veröffentlicht, die die Änderungen im Marktwert von
Finanzinstrumenten widerspiegeln:
| Wir möchten noch einmal unsere deutliche
Unterstützung für den FASB und den IASB und ihr
Diskussionspapier wiederholen, in dem eine umfassende
Anwendung des beizulegenden Zeitwerts für Finanzinstrumente
vorgeschlagen wird. Wir sind der Meinung, dass eine weit
verbreitete Anwendung der Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert im Endeffekt eine wichtige Rolle bei der
Verbesserung der Marktdisziplin und -transparenz spielen
wird und dazu beitragen wird, dass angemessenere
Risikomanagemententscheidungen getroffen werden können. Das
CFA-Institut ist der Meinung, dass das gegenwärtige Gerede
über die Notwendigkeit, den beizulegenden Zeitwert in seiner
Anwendung einzuschränken oder zu überdenken, ein
fehlgeleiteter Versuch im Namen der Abschlussersteller ist,
der letztendlich dazu führen würde, dass weniger
Markttransparenz und -integrität herrschen würde. Die
Beibehaltung des Modells der gemischten Merkmale in der
Berichterstattung über finanzielle Vermögenswerte und
Schulden hat zu selbstgefälligem Risikomanagement geführt
und zu dem Mangel an Marktdisziplin beigetragen, den die
Aufsichtsbehörden beklagen. |
In der englischsprachigen
Verlautbarung des Instituts heißt es, dass „eine Glättung des beizulegenden Zeitwerts die
Wirklichkeit der Marktbedingungen verschleiern würde und den
Unternehmen gestatten würde, Risiken zu verstecken“. Das
CFA-Institut hat eine
Befragung seiner Mitglieder über der
Anforderungen bezüglich des beizulegenden Zeitwerts bei
Finanzinstituten durchgeführt. Nachfolgend eine Zusammenfassung
der Antworten von 2.006 Mitgliedern der CFA-Instituts:
21. April 2008: IFRS in your Pocket 2008 erschienen
20. April 2008: Zusätzliche Nachrichten zur
Finanzmarktkrise auf IAS PLUS eingestellt
 |
Wir fügen unserer neuen Seite, die wir zur Verfolgung
der Empfehlungen und Materialien zur
Finanzmarktkrise,
eingerichtet haben, weitere Dokumente hinzu. Unter 'Finanzmarktkrise'
verstehen wir die jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten
der Welt und die Stellungnahmen auf diese von verschiedenen
internationalen, regionalen und nationalen Behörden. Wir
haben zwei neue Dokumente eingestellt: |
 |
Beobachtungen der sog.
Senior Supervisors Group zur Praxis des Risikomanagements während der
jüngsten Marktturbulenzen (in englischer Sprache 2.334 KB, März 2008).
Die sieben 'senior supervisors', die an diesem Projekt
teilnehmen, sind die französische Bankenkommission, die deutsche
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Schweizer
Eidgenössische Bankenkommission, die britische
Finanzmarktaufsicht und die die Finanzmarktaufsichten in den
USA, der Rechnungshof, die Wertpapier- und Börsenaufsicht sowie
die Notenbank. |
 |
Grundsatzerklärung der Präsidialarbeitsgruppe Finanzmärkte zu den Finanzmarktentwicklungen
(in englischer Sprache, 1.428 KB, März 2008). In der
Grundsatzerklärung werden Empfehlungen zur Verbesserung zur
zukünftigen Struktur der nationalen und globalen Finanzmärkte
abgegeben. Diese Empfehlungen beinhalten Verbesserungen bei der
Transparenz und den Angaben, ein besseres Risikobewusstsein und
-management sowie eine stärkere Aufsicht. |
20. April 2008:
Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS
Unsere
kanadischen Kollegen haben die dritte Ausgabe ihres neuen
Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit
dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS
stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte. Diese
Ausgabe widmet sich Meinungsäußerungen des Vorsitzenden des
kanadischen Accounting Standards Boards (AcSB), Informationen neuen
Omnibusentwurf Anwendung der IFRS in Kanada des AcSB, einem Interview
mit Ian Hague vom Stab des AcSB hinsichtlich des Übergangs auf IFRS
sowie IFRS-Veranstaltungen. Der Countdown-Newsletter wird in zwei
Sprachen veröffentlicht:
Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie
auf unserer Länderseite Kanada.
19. April 2008: Erinnerung an das Ende der Kommentierungsfrist für IFRIC D23 und D24
 |
Wir erinnern daran, dass die Frist für die Abgabe von
Stellungnahmen zu zwei IFRIC-Interpretationsentwürfen am
25. April 2008 abläuft:
|
19. April 2008: FASB ist Gastgeber eines IFRS-Forums
Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB)
und dessen Aufsichtsorgan, die Financial Accounting Foundation
(FAF), werden Gastgeber eines Forums mit dem Titel Qualitativ
hochwertige globale Rechnungslegungsstandards: Themen und Auswirkungen auf die
US-amerikanische Rechnungslegung (High-Quality Global Accounting Standards:
Issues and Implications for US Financial Reporting) sein. Die Veranstaltung
wird am Montag, den 16. Juni 2008, im Baruch College in New York City
stattfinden. Die Zielsetzung des Forums besteht darin, dass FAF und FASB in
einen Dialog mit den Adressaten darüber eintreten, ob und wie sich die
Vereinigten Staaten weiter in Richtung qualitativ hochwertiger globaler
Bilanzierungsstandards bewegen können. Zu den Podiumsteilnehmern gehören Nutzer
von Abschlüssen, Vertreter kleiner und großer Unternehmen aus dem
privaten und dem öffentlichen Sektor, Wirtschaftsprüfer,
Regulatoren, Akademiker und Andere, die Teile der US-Wirtschaft
vertreten und die von einer Bewegung von US-GAAP zu IFRS betroffen
wären. Das Forum wird live per Webcast auf der Website des FASB
übertragen. Zur Registrierung oder für weitere Informationen wählen
Sie sich bitte auf
http://www.fasb.org/forms/Convergence_forum.shtml
ein. Hier
können Sie die Pressemitteilung des FASB einsehen (in englischer
Sprache, 28 KB).
19. April 2008: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung
vom April 2008
Der International Accounting Standards Board
ist von Dienstag bis
Freitag, 15.-18. April 2008, zu seiner
Aprilsitzung 2008 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammengekommen.
Die Sitzung war öffentlich und wurde über das Internet per Webcast
übertragen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter
von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. Der Board wird außerdem zu einer gemeinsamen
Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB von Montag bis Dienstag, 21.
bis 22. April 2008, zusammenkommen.
18. April 2008: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung
vom April 2008
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 15.-18. April 2008, zu seiner
Aprilsitzung 2008 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.
Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast
übertragen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter
von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. Der Board wird außerdem zu einer gemeinsamen
Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB von Montag bis Dienstag, 21.
bis 22. April 2008, zusammenkommen.
18. April 2008: EU-Kommission
verabschiedet Erleichterungen für KMU
 |
Die Europäische Kommission hat gestern vier Vorschlägen zugestimmt, die kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) durch die
Abschaffung der folgenden Auflagen das Leben leichter machen sollen: |
 |
Die Unternehmen müssen ihre geschäftlichen Daten nicht mehr
in den nationalen Amtsblättern veröffentlichen; |
 |
sie können Übersetzungen, die in einem Mitgliedstaat bereits
beglaubigt wurden, (wieder-)verwenden, wenn sie in anderen
Mitgliedstaaten Zweigstellen eröffnen; |
 |
im Bereich der Buchführung sind Muttergesellschaften, die
Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung unterhalten, nicht
mehr verpflichtet, einen konsolidierten Abschluss aufzustellen; |
 |
zudem können mittlere Unternehmen von der Verpflichtung, im
Jahresabschluss detaillierte Angaben zu machen, ausgenommen
werden. |
Insgesamt soll dieser Abbau
von Auflagen insbesondere für die KMU Einsparungen von mehr als
600 Mio. EUR mit sich bringen. Der Kommissar für
Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, erklärte dazu:
|
Unnötige und unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten
behindern die Wirtschaftstätigkeit erheblich. Diese
Vorschläge sind ein Schritt zur Erfüllung dessen, was wir im
Juli 2007 mit den Plänen zur Vereinfachung der
Rahmenbedingungen für Unternehmen versprochen haben. Wir
werden in unseren Bemühungen, europäische Unternehmen für
die Herausforderungen einer wettbewerbsfähigeren globalen
Wirtschaft zu rüsten, auch weiterhin nicht nachlassen.
Weitere Vorschläge in diesem Bereich sind im Sommer zu
erwarten. |
Weitere Informationen zu den gestern verabschiedeten Maßnahmen
und zum Gesamtprogramm der Europäischen Kommission zur Verringerung
administrativer Auflagen für Unternehmen um 25% bis 2012 finden Sie
in der
Pressemitteilung (102 KB).
17. April 2008: Kommission
leitet Konsultation zu geplanten Änderungen der Bankenrichtlinien
ein
Die
Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu
möglichen Änderungen an den Eigenkapitalvorschriften (Richtlinien
2006/48/EG und 2006/49/EG) eingeleitet. Stellungnahmen werden bis
zum 16. Juni 2008 erbeten. Die Konsultation ist zum Teil eine
Reaktion auf die jüngsten Empfehlungen des Forums für
Finanzstabilität der G-7. Stellungnahmen werden zu folgenden Fragen
erbeten: (a) Großkredite, (b) hybride Kapitalinstrumente, (c)
Aufsichtsregelungen, (d) Ausnahmeregelungen für Bankennetze und (e)
Anpassungen an bestimmten technischen Vorschriften. Wir halten
weitere Informationen und entsprechende Verknüpfungen auf unserer
neuen
Seite zu Empfehlungen und Materialien zur Finanzmarktkrise für
Sie bereit.
17. April 2008: IAS Plus-Newsletter
April 2008
erschienen
 |
Die Aprilausgabe 2008 des vierteljährlich erscheinenden
IAS Plus-Newsletters ist veröffentlicht worden. In
dem Newsletter berichten wir über die Geschehnisse des
1. Quartals 2008, die sich beim IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und
Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen
Finanzberichterstattung.
|
17. April 2008: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom April 2008
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 15.-18. April 2008, zu seiner
Aprilsitzung 2008 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.
Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast
übertragen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter
von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. Der Board wird außerdem zu einer gemeinsamen
Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB von Montag bis Dienstag, 21.
bis 22. April 2008, zusammenkommen.
16. April 2008: IASB und
FASB wollen Projekte aus dem Arbeitsabkommen abschließen
In
einem Agendapapier für die gemeinsame Sitzung von IASB und FASB am
21. und 22. April 2008 wird ein Plan für den Abschluss einer Reihe
von Projekten vorgestellt, die Teil des Konvergenzprogramms sind,
das im Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU) vom
Februar 2006 von den beiden Boards festgelegt wurde. Die Zielsetzung
im Agendapapier ist es, „die Verbesserungen an bestehende IFRS zu
umreißen, die notwendig sind, um eine verpflichtende Anwendung der
IFRS an allen großen Kapitalmärkten zu erreichen“. Der in dem
Agendapapier vorschlagen Plan basiert auf zwei Annahmen:
- Für Kapitalmärkte, die IFRS bis jetzt noch nicht übernommen
haben (das würde die Vereinigten Staaten einschließen), ist das
Zieldatum der verpflichtenden Anwendung nicht später als 2013.
- Eine „Ruhephase“ von mindestens einem Jahr vor diesem
Datum soll zur Verfügung stehen.
Wenn der Vorschlag angenommen wird, wird ein neues
Arbeitsabkommen veröffentlicht werden. Im Agendapapier wird
festgehalten:
| Die Agendaprioritäten des IASB sollten die
Wahrscheinlichkeit beschränken, dass ein Unternehmen, das
IFRS 2013 übernimmt, in relativ kurzer Zeit zwei Wechsel
verkraften müsste (der erste Wechsel wäre der Übergang auf
IFRS und der zweite Wechsel eine umfassende Überarbeitung
eines IFRS). Daher sollten also Änderungen, die bis 2011
verabschiedet werden, so ausgelegt sein, dass sie nach ihrer
Verabschiedung mindestens drei Jahre in Kraft bleiben; alle
anderen Änderungen an IFRS in einem Zeitraum von drei Jahren
nach 2011sollten von geringem Umfang bleiben. Nach diesem
Ansatz sollte also folgendes gelten:
 |
Die Behebung
bedeutender grundlegender Schwächen bestehender
Standards bis Mitte 2011 sollte priorisiert werden. |
 |
Lohnende
Verbesserungen an IFRS können bis nach 2011
aufgeschoben werden, wenn die bestehenden IFRS und
US-amerikanischen Standards ähnlich sind
(Leasinggeschäfte wären hierfür ein Beispiel). |
|
Das Agendapapier kommt zu dem Schluss, dass das Ziel eines Abschlusses der Arbeiten bis 2011 Änderungen
hinsichtlich der Zielsetzung und des Umfangs mancher Projekte
bedeuten würde. Es heißt darin: „Die Direktoren des IASB
beabsichtigen, die Projekte dieses Abkommens bei der
Personalbesetzung den anderen Projekten vorzuziehen. Wenn nötig
werden sie Mitarbeiter von anderen Projekten abziehen, um sie an den
Projekten des Abkommens mitarbeiten zu lassen. Die anderen Projekte werden
so lange nicht mit neuen Mitarbeitern versorgt, wie diese nicht frei
zur Verfügung stehen.“ Laden Sie sich das englischsprachige
Agendapapier von den Internetseite des IASB herunter (81 KB).
Nachfolgend einige bestimmte Vorschläge mit Bezug auf IASB-Projekte:
| Projekte in Bereichen, in
denen grundlegende Verbesserungen der IFRS und eventuell der
US-amerikanischen Rechungslegungsprinzipien (US-GAAP)
notwendig sind:
 |
Erlöserfassung. Die Boards sollten
eine Standard auf Grundlage des Modells der
Kundengegenleistung entwickeln, durch das der vom Kunden
gezahlte oder zu zahlende Betrag den Bestandteilen des
Geschäftsvorfalls zugeordnet wird. (Die Alternative ist
ein Modell des beizulegenden Zeitwerts, nach dem die
Erfüllungspflicht zum gegenwärtigen beizulegenden
Zeitwert bewertet wird.) |
 |
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Das Projekt des IASB würde darauf beschränkt, den
Abgangspreis wie in SFAS 157 zu definieren; außerdem
würde ein vergleichbarer Zugangspreis definiert,
bestehende IFRS angepasst, um die verschiedenen
Formulierungen bezüglich der Bewertung in entweder den
Abgangs- oder den Zugangspreis zu ändern (je nach
Absicht des jeweiligen Standards), und Angaben zu
Abgangs- und Zugangspreisbewertungen zur Verfügung
gestellt. Das Projekt würde Bewertungskonzepte nicht
adressieren. |
 |
Konsolidierung einschließlich
Zweckgesellschaften. Entwicklung eines
Konsolidierungsstandards auf Grundlage tatsächlicher
Kontrolle.
|
 |
Ausbuchung. Veröffentlichung eines
Forschungspapiers des Stabs und Entscheidung über eine
beschleunigte Vorgehensweise für die Ersetzung der
bestehenden Ausbuchungsvorschriften in IAS 39 im
Oktober 2008. |
Projekte in Bereichen, in denen es
einen bedeutenden Bedarf an Verbesserung sowohl in den IFRS
als auch in den US-amerikanischen Standards gibt:
 |
Darstellung des Abschlusses.
In dem Projekt würde man nicht versuchen, die
folgenden Fragen zu lösen: (a) ob eine Zwischensumme des
Nettoeinkommens/der Gewinne und Verluste dargestellt
werden soll, (b) welche Posten in die Berechnung dieser
Zwischensumme einbezogen oder nicht einbezogen werden
sollen und (c) Recycling. Stattdessen soll der Fokus auf
die Darstellung im Hauptteil des Abschlusses beschränkt
werden sowie auf eine begrenzte Anzahl von Angaben, die
in direktem Zusammenhang mit Darstellungssachverhalten
stehen. Die gegenwärtigen Unterschiede zwischen IFRS und
US-GAAP in Bezug darauf,
welche Posten in die Gewinne und Verluste einbezogen
werden, und bezüglich Recycling würden also bestehen
bleiben. |
 |
Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses. Der IASB würde seine Arbeiten
zu Phase I des Projekts fortsetzen –
begrenzte Änderungen an IAS 19 (siehe unsere
Nachricht vom
27. März 2008 für das kürzlich erschienene
Diskussionspapier des IASB). Cash-balance-Pläne sollten
eventuell aus dem derzeitigen Projekt fallengelassen
werden. Die Arbeit an Phase II (umfassender Standard zu
Leistungen an Arbeitnehmer) sollte vorerst nicht
weitergeführt werden. |
 |
Leasinggeschäfte. Betrachtung nur
der Bilanzierung durch den Leasingnehmer und
Schwerpunktlegung auf einen Ansatz, der zu einer
Darstellung der in einem Leasinggeschäft inhärenten
Rechte (Rechte auf Nutzung eines Vermögenswertes) in der
Bilanz führt. Keine Betrachtung der Definition eines
Leasinggeschäfts und bedingter Mietzahlungen. |
 |
Finanzinstrumente. Der IASB würde
die vollständige Bewertung aller Finanzinstrumente zum
beizulegenden Zeitwert nicht weiter verfolgen.
„Die bestehenden Hindernisse liegen im Bereich der
Darstellung und in der mangelnden Bereitschaft der
Boards, sich dem politischen Aufschrei
entgegenzustellen, den eine solche Entscheidung mit sich
ziehen würde.“ Eventuell könnten Verbesserungen an
Sicherungsbeziehungen oder an
Bewertungsklassifizierungen vorgenommen werden.
|
 |
Eigen- und Fremdkapital. Ist ein
Projekt von hoher Priorität. Der IASB sollte die enge
Definition von Eigenkapital des FASB erwägen, die in
dessen Diskussionspapier vom 30. November 2007
vorgeschlagen wird (siehe unsere
Nachricht vom
5. Dezember 2007). Nach dem Ansatz der wesentlichen
Eigentümerschaft ("basic ownership") des FASB ist die Gruppe der
Instrumente, die als Eigenkapital klassifiziert werden
können, auf den nachrangigsten Restanteil eines
Unternehmens beschränkt. Alle anderen Instrumente
stellen Vermögenswerte oder Schulden dar. Zu erwägen
bliebe, ob ein Standard, der auf der engen Sichtweise
von Eigenkapital aufbaut, die Lösung für kündbare
Anteile beibehalten könnte, die der IASB kürzlich
veröffentlicht hat. |
Projekte in Bereichen, in denen IFRS
gegenwärtig keine Anleitung bieten:
 |
Versicherungen. Wahrscheinlich
nicht bis 2011 abzuschließen (,bedeutender politischer
Widerstand und der Bedarf an Feldversuchen').
|
 |
Rohstoffindustrien. Nicht bis 2011
abzuschließen.
|
Rahmenkonzept:
 |
Rahmenkonzept. Im Agendapapier
werden geteilten Meinungen zum Rahmenkonzeptprojekt
dargestellt, aber es wird keine Empfehlung
ausgesprochen. Eine Sichtweise geht dahin, dass IASB und
FASB von jetzt an bis 2011 ihre Kräfte auf Projekte auf
Standardebene konzentrieren sollten. Eine andere
Sichtweise ist, dass die Arbeit zu Bewertungen und ein
Angabenkonzept bis 2011 abgeschlossen sein könnten.
|
Kurzfristige Konvergenzprojekte:
 |
Ergebnis je Aktie. Im Agendapapier
werden geteilte Meinungen geäußert, ob dieses laufende
Projekt jetzt abgeschlossen werden soll oder ob die
Ergebnisse zu Eigen- und Fremdkapital abgewartet werden
sollen. |
 |
Joint Ventures. Fokus nur auf der
Beseitigung der Quotenkonsolidierung. |
 |
Ertragsteuern. Der IASB sollte sein
derzeitiges Projekt zur Überarbeitung von IAS 12
abschließen. Obwohl in dem demnächst erscheinenden
Entwurf ein anderer Ansatz zu ungewissen
Steuerpositionen als der des FASB gewählt wird, ist es
für eine Übernahme in den Vereinigten Staaten doch
wichtig, dass dieses Thema adressiert wird.
|
 |
Andere Projekte. Aufschiebung der
Arbeiten zu Wertminderung, Forschung und Entwicklung und
zur Fair-Value-Option. |
|
16. April 2008: Neue Seite
zur Finanzmarktkrise auf IAS Plus
Wir
haben auf IAS Plus eine neue Seite für Sie eingerichtet, auf der
Informationen zu den
Empfehlungen und Materialien zur Finanzmarktkrise zur Verfügung
gestellt werden. Dort fassen wir Informationen zu den derzeitigen
Unruhen an den Finanzmärkten weltweit und die Reaktionen darauf von
verschiedenen internationalen, nationalen und regionalen
Organisationen zusammen. Wir haben eine neue dauerhafte Verknüpfung
auf die Seite in der linken Spalte unserer Startseite für Sie
eingerichtet.
| Seit dem Sommer 2007 haben sich anhäufende
Verluste aus so genannten Subprime-Krediten an den
US-amerikanischen Hypothekenmärkten weltweit Unruhen an den
Finanzmärkten ausgelöst. Komplex strukturierte Wertpapiere
generierten große Verluste. Finanzinstitute reduzierten die
Fremdkapitalaufnahme und fragten vermehrt liquide Mittel
nach. Viele Kreditmärkte wurden illiquide, und Kredite
konnten nicht verlängert werden. Die Bilanzen der
Finanzinstitute wurden von Vermögenswerten, die erheblich an
Wert einbüßten, und von der schwindenden Marktliquidität
belastet.
Um wieder Vertrauen in die Stabilität der Märkte und
Finanzinstitutionen zu wecken, haben nationale Behörden
außerordentliche Schritte unternommen, um die Anpassung zu
erleichtern und die Auswirkungen auf die Realwirtschaft
abzudämpfen. Dies beinhaltet monetäre und fiskalische
Anreize, Zentralbankaktivitäten, eine Politik zur
Liquiditätsförderung der Vermögensmärkte und Maßnahmen zur
Lösung von Problemen einzelner Institute. Finanzinstitute
haben Schritte eingeleitet, um Kapital- und
Liquiditätsreserven wieder aufzubauen. Und sowohl nationale
als auch internationale Organisationen haben Empfehlungen
entwickelt und Materialien zur Verfügung gestellt, die dafür
sorgen sollen, dass diese Situation nicht wieder vorkommt.
Einige dieser Empfehlungen und Materialien beziehen sich auf
Rechnungslegung und Angaben. |
16. April 2008:
Redaktionelle Änderungen zur gebundenen IFRS-Ausgabe 2008 und zu den
Änderungen an IAS 32
Der IASB hat eine Liste der Errata und Änderungen nach
Drucklegung zur gebundenen Ausgabe 2008 der International Financial
Reporting Standards und zu den Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente:
Darstellung und an IAS 1 Darstellung des Abschlusses
Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende
Verpflichtungen, die im Februar 2008 veröffentlicht worden
waren, im Internet bereitgestellt. Sie können die Liste der
redaktionellen Änderungen
hier einsehen.
16. April 2008: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung
vom April 2008
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 15.-18. April 2008, zu seiner
Aprilsitzung 2008 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.
Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast
übertragen. Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammen. Der Board wird außerdem zu einer gemeinsamen
Sitzung mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB von Montag bis Dienstag, 21.
bis 22. April 2008, zusammenkommen. |
16. April 2008: Fachmitteilung zur
Unternehmensbewertung
Die
Schweizer Treuhand-Kammer hat eine Fachmitteilung zur
Unternehmensbewertungen in der Schweiz veröffentlicht (176 KB).
Diese behandelt das Thema jedoch nicht im Sinne eines Fachbuches,
sondern von der praktischen Seite her. Im Vordergrund
stehen der Ablauf einer Bewertung und die Berichterstattung, nicht
die Bewertungstheorien. Darüber hinaus finden sich Muster,
Checklisten und Literaturhinweise.
16. April 2008: AFRAC-Entwurf
zum Bilanzeid
Das österreichische Rechnungslegungskomitee
(Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC)
hat den Entwurf einer Stellungnahme mit dem Titel
Erklärung der
gesetzlichen Vertreter nach § 82 Abs. 4 und § 87 Abs. 1 BörseG (Bilanzeid)
(73 KB) zu
öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Nach dem BörseG sind die
gesetzlichen Vertreter des Emittenten zur Abgabe einer Erklärung im
Rahmen des Jahres- und des Halbjahresfinanzberichts verpflichtet.
Das BörseG definiert nur den Mindestinhalt der Erklärung, ohne eine
bestimmte Musterformulierung vorzugeben. Der Entwurf des AFRAC
beinhaltet eine Musterformulierung auf Basis der gesetzlichen
Bestimmungen, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.
Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 14. Mai 2008
an office@afrac.at zu mailen.
16. April 2008: URÄG vom
Nationalrat beschlossen
Das
Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) ist einstimmig
vom Nationalrat beschlossen worden. Das URÄG bedeutet die Umsetzung
der europäischen Abschlussprüferrichtlinie für Österreich (siehe
unsere Nachricht vom
9. April 2008) und tritt zum 1. Juni 2008 in Kraft. Lesen Sie
auch die
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz.
16. April 2008: Beste
Verhaltensweisen in Hinblick auf Hedge-Fonds
Zwei
hochkarätig aus dem Privatsektor besetzte Ausschüsse haben in den
Vereinigten Staaten eigenständige aber einander ergänzende Sätze der
besten Verhaltensregeln für Anleger und Vermögensverwalter in Hedge-Fonds veröffentlicht. Die Ausschüsse, die im September 2007
berufen wurden und sich aus allgemein anerkannten
Vermögensverwaltern und Anlegern zusammensetzen, wurden gebeten,
einen Satz von besten Verhaltensregeln für jeweils ihre eigene
Interessengruppe zusammenzustellen. Lesen sie folgende Dokumente in
englischer Sprache:
15. April 2008: Festveranstaltung
10 Jahre DRSC
Gestern
feierte das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)
sein 10-jähriges Bestehen. Der DRSC e.V. ist auf gesetzlicher
Grundlage mit der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für
Deutschland im Bereich der Konzernrechnungslegung betraut.
International vertritt der DRSC die Interessen Deutschlands in
Fragen der Rechnungslegung in den damit befassten Gremien, wie dem
International Accounting Standards Board (IASB) und EFRAG (European
Financial Reporting Advisory Group). Die Festveranstaltung machte
deutlich, dass der DRSC und seine Gremien über die nationalen
Grenzen hinaus anerkannt werden und die Arbeit des DRSC e.V. auch in
den kommenden Jahren unverzichtbar sein wird.
 |
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
würdigte die erfolgreiche Arbeit des DRSC und dessen
Gremien - dem Deutschen Standardisierungsrat (DSR) und
dem Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC). |
 |
Heinz-Joachim Neubürger, der Vorsitzende des
DRSC, wies in seinen Ausführungen auf die
Herausforderungen für die zukünftige Tätigkeit des DRSC
hin. |
 |
Liesel Knorr, die Präsidentin des
Standardisierungsrates, bekräftigte die Notwendigkeit,
sich frühzeitig mit den internationalen Projekten
intensiv zu befassen, da sie auch Eingang in die
Fortschreibung der nationalen Regelungen finden - wie
aus dem Referentenentwurf des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ersichtlich - und
die Einwirkungsmöglichkeiten bei der späteren Umsetzung
auf europäischer und nationaler Ebene begrenzt seien. |
 |
Prof. Dr. Bernhard Pellens von der
Ruhr-Universität Bochum stellte in einem Vortrag die
Ergebnisse einer Umfrage zur Evaluierung der Arbeit des
DRSC vor. |
 |
Im Anschluss an diesen Fachvortrag diskutierten acht
hochrangige Vertreter aus den Bereichen der
Abschlusserstellung, Prüfung, Wissenschaft und Aufsicht
in einer Podiumsdiskussion zur „Zukunft der
Rechnungslegung“ unter der Leitung von Prof. Dr.
Norbert Herzig von der Universität zu Köln. |
|
Einen ausführlicheren Bericht zu der Festveranstaltung finden Sie
auf der
Internetseite des DRSC.
15. April 2008: Chinesische Übersetzung des Deloitte-Leitfadens zu IFRS 2
 |
Unsere Kollegen in Taiwan haben die chinesische
Übersetzung von Ein Leitfaden zu IFRS 2 Anteilsbasierte
Vergütung veröffentlicht.
Wie das englischsprachige Original erklärt der Leitfaden
nicht nur im Detail die Vorschriften aus IFRS 2, er widmet
sich auch der Frage, wie diese in vielen Praxissituationen
anzuwenden sind. Darüber hinaus findet sich eine
Zusammenfassung der Bilanzierung von anteilsbasierten
Vergütungen nach taiwanesischen Rechnungslegungsgrundsätzen
und ein Vergleich dieser mit IFRS 2. Die chinesische
Übersetzung des Leitfadens kann per E-mail an
fltsai@deloitte.com.tw bestellt werden
oder
on-line (chinesischsprachige Verknüpfung). |
15. April 2008: Podcast
und Accounting Alert von
Deloitte Australien zu IFRS 7
Unsere
australischen Kollegen haben einen neuen Podcast ihrer Reihe zu
IFRS-bezogenen Themen veröffentlicht. In dieser Sendung wird der
australische Rechnungslegungsstandard AASB 7 Finanzinstrumente:
Angaben erörtert, der identisch mit IFRS 7 ist. Darüber hinaus haben
unsere Kollegen eine Ausgabe ihres Accounting Alerts veröffentlicht, in
dem die wichtigsten praxisbezogenen, wirtschaftlichen und fachlichen
Erwägungen bei Anwendung des Standards zusammengefasst werden.
15. April 2008: Ausgabe 49 der
Single Market News in deutscher Sprache
Die
Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen
Kommission hat auf ihrer Internetseite nun die deutschsprachige 49.
Ausgabe seiner
Single Market News (Inhaltsverzeichnis) eingestellt.
Ein Artikel widmet sich der Einschätzung der Äquivalenz der
Rechnungslegungsstandards von Drittländern:
"Gleichwertigkeitsmechanismus" macht Weg für Beschlüsse über
Rechnungslegungsstandards von Drittländern frei.
15. April 2008: IASB ordnet die
fachliche Leitung neu
Sir
David Tweedie, der Vorsitzende des International Accounting
Standards Board (IASB), hat gestern die Neuordnung der fachlichen
Leitung des IASB angekündigt. Diese wird notwendig, da Liz Hickey,
die fachliche Direktorin, ihr Amt aufgibt und nach Neuseeland
zurückkehrt. Die unten aufgeführten Änderungen treten im Juli 2008
in Kraft. Alle sechs Direktoren berichten direkt an den Vorsitzenden
des IASB. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte der
englischsprachigen Pressemitteilung (52 KB) für sie übersetzt:
 |
Wayne Upton, der bisherige Forschungsdirektor, wird Direktor
für international Aktivitäten eine wichtige Rolle,
die seinen bisherigen Verantwortlichkeiten und seine
Erfahrungen, die er dabei gesammelt hat, großen
Wirtschaftsmächten beim Übergang auf IFRS zu helfen und die
wachsende Zahl der Anfragen aus der ganzen Welt bezüglich der
Einführung der IFRS zu bewältigen, besser gerecht wird. Er wird
auch für besondere Projekte zur Verfügung stehen. |
 |
Tricia O'Malley, ein früheres Mitglied des IASB, wird
die in ihrer Bedeutung gestärkte Rolle der Direktorin für
Umsetzungsaktivitäten übernehmen. Darin führt sie ihre
bestehenden Verantwortlichkeiten als IFRIC-Koordinatorin mit der
Führung von Überprüfungsaktivitäten nach Herausgabe eines
Standards und der jährlichen Verbesserungsprojekte zusammen. |
 |
Paul Pacter behält seine bisherigen
Verantwortlichkeiten als Direktor für KMU. Er hat beim
Vorantreiben des KMU-Projekts viel Energie und Führungskraft
bewiesen, was gerade im Angesicht der Tatsache, dass er eine
Teilzeitstelle inne hat, bemerkenswert ist. |
 |
Peter Clark wird zum Forschungsdirektor befördert und
wird verantwortlich dafür sein, Sachverhalte, die eine Reihe von
IASB-Projekten betreffen, zu identifizieren und deren Lösung zu
organisieren. Auch die Aufsicht über die fachliche Qualität
liegt in seiner Verantwortung. |
 |
Gavin Francis wird zum Kapitalmarktdirektor befördert
und wird für die Entwicklung von IFRS verantwortlich sein,
insbesondere im Bereich Finanzinstrumente und verwandten
Gebieten. |
 |
Alan Teixera wird neuer fachlicher Direktor. In
seiner Verantwortung liegt die Entwicklung von IFRS. |
14. April 2008: Gemeinsames Forum
äußert sich zum Kreditrisikotransfer
Das Gemeinsame
Forum, das 1996 unter der Ägide des Baseler Ausschusses für
Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und
der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten
(International Association of Insurance Supervisors, IAIS)
erschaffen wurde, hat ein Papier zur Übertragung von Kreditrisiken
(Credit Risk Transfer, CRT) Entwicklungen 2005 bis 2007
veröffentlicht (Credit
Risk Transfer – Developments from 2005 to 2007, 87 Seiten in
englischer Sprache, 526 KB). Das Papier stellt eine Aktualisierung
eines Papiers von 2005 dar, um das fortgesetzte Wachstum und das
hohe Innovationstempo in den CRT-Märkten widerzuspiegeln. Die
wesentlichen Ergebnisse des Papiers haben wir nachfolgend in
deutscher Sprache für Sie zusammengefasst. Lesen Sie auch die
englischsprachige
Presseerklärung des Forums.
 |
Einige der seit 2004
entwickelten CRT-Instrumente sind mit einer erhöhten
Hebelwirkung und einer hohen Varianz der Verluste
oder einer hohen Empfindlichkeit gegenüber dem
Geschäftszyklus ausgestattet. |
 |
Mangelndes Verständnis
einiger dieser Risiken trug zu den Marktunruhen 2007
bei. |
 |
Trotz dieser Schwächen
wird der Markt für strukturierte Kredite
wahrscheinlich überleben, er wird aber eine Zeitlang
geschwächt sein. |
 |
Die Aufsichtsbehörden
sind weiterhin über einige der Aspekte des
CRT-Marktes besorgt: seine Komplexität;
Bewertungsfragen; Liquiditäts- und Betriebsrisiken
sowie das Risiko von Reputationsschäden; und die
allgemeineren Auswirkungen des Wachstums von CRT.
Die Aufsichtsbehörden sind der Meinung, dass die
Marktteilnehmer die Struktur und die Risiken der
CRT-Produkte besser kennen müssten, in die sie
investieren. Außerdem müssten sie verstehen, wie die
Rating-Agenturen bestimmten Instrumenten Bewertungen
zuweisen und welche Umstände zu einer Verringerung
der Bewertung führen würden. |
 |
Mit fortgesetzter
Innovation in den CRT-Märkten, nehmen der Aufwand
und die Kosten stetig zu, die Unternehmen und
Aufsichtsbehörden investieren müssen, um diese
Instrumente genau zu verstehen. |
 |
Es gibt Schritte, die
die Unternehmen und die Aufsichtsbehörden
unternehmen können, um die Stabilität ihres
Risikomanagements und die Aufsicht über diese
Produkte zu stärken. Hierzu enthält das Papier
Vorschläge. |
|
14. April 2008: Neue
Seiten auf IAS Plus.de
Wir
haben für Sie zwei unserer Seiten umfassend überarbeitet und
ergänzt. Zum einen bieten wir Ihnen jetzt unter der Rubrik
Links Verknüpfungen auf 240 andere
Internetseiten mit Bezug zu den International Financial Reporting
Standards in folgenden Kategorien:
Zum andern haben wir unsere Sitemap neu
gestaltet und die Inhalte aktualisiert.
14. April 2008: IPSASB passt seinen Währungsumrechnungsstandard an IAS 21 an
Der
Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International
Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat seinen
internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor
(International Public Sector Accounting Standard, IPSAS) Nr. 4 Die Auswirkungen
von Änderungen der Wechselkurse aktualisiert, um ihn an die letzte Fassung von
IAS 21 anzupassen. Die überarbeitete Fassung von
IPSAS 4 kann kostenfrei von IFAC's Website
heruntergeladen werden.
Hier können Sie die Pressemitteilung einsehen.
13. April 2008: Bericht über das erste Quartal 2008 des DRSC erschienen
 |
Der Bericht des DRSC zum 1. Quartal 2008, der in
strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des
IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG
sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, kann ab sofort von
hier
heruntergeladen werden. |
13. April 2008: IASCF beginnt mit der Überprüfung der Satzung
 |
Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation, unter
der der IASB arbeitet, haben den Prozess für die
Überprüfung der Satzung 2008 bekannt
gegeben. Sie haben auch Vorschläge vervollständigt, die
kurzfristig veröffentlicht werden, nach denen: |
 |
ein 'Überwachungsorgan' von Vertretern offizieller
Organisationen einschließlich Wertpapierregulatoren geschaffen
werden soll, das die Ernennung der Treuhänder genehmigen und die
Aufsichtstätigkeit der Treuhänder überprüfen würde |
 |
der IASB auf 16 von derzeit 14 Mitglieder erweitert und eine
geografisch ausgeglichene Verteilung geschaffen werden soll. |
Die verbleibenden Sachverhalte werden umfassend behandelt,
beginnend mit einem Konsultationsdokument in der zweiten
Jahreshälfte 2008. Die Treuhänder erwarten, die Überprüfung bis
Ende 2009 abgeschlossen zu haben. Die Treuhänder haben eines
Satzungsausschuss eingerichtet, der die Überprüfung führen soll,
obgleich Entscheidungen nur durch das Treuhändergremium insgesamt
gefällt werden. Diesem Ausschuss gehören an: Gerrit Zalm,
Vorsitzender der Treuhänder; Philip Laskawy, stellvertretender
Vorsitzender der Treuhänder; Bertrand Collomb; Samuel DiPiazza; Aki Fujinuma; Pedro Malan;
und Antonio Vegezzi. Hier
können Sie die englischsprachige Pressemitteilung herunterladen (63 KB).
| Zeitplan für die Überprüfung der Satzung 2008 |
| April 2008 | Veröffentlichung von
Vorschlägen zur öffentlichen Rechenschaftspflicht und Umfang
bzw. geografischer Verteilung des IASB der erste
Abschnitt der Überprüfung der Satzung. Die Frist zur
Stellungnahme endet am 31. Juli 2008 |
| April-August 2008 | Treuhänder kommen mit
interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des
ersten Abschnitts zu erörtern |
| September 2008 | Satzungsausschuss entwickelt
Vorschläge auf der Grundlage der Auswertung eingegangener
Stellungnahmen und anderweitigen Inputs zu den Vorschlagen
des ersten Abschnitts zur Vorlage an das gesamte
Treuhändergremium |
| Oktober 2008 | Treuhänder werden über den ersten
Abschnitt der Überprüfung der Satzung auf ihrer Sitzung in
Peking befinden. Änderungen sollen zum 1. Januar 2009 in
Kraft treten |
| Oktober oder November 2008 | Treuhänder werden ein
Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme zu
Ansichten zu den anderen Sachverhalten veröffentlichen, die
als Teil der Überprüfung der Satzung aufgenommen werden soll
der zweite Abschnitt der Überprüfung der Satzung |
| Oktober 2008-Januar 2009 | Treuhänder kommen mit
interessierten Parteien zusammen, um den zweiten Abschnitt
der Überprüfung der Satzung zu erörtern |
| Februar 2009 | Treuhänder werden eine Liste an
Sachverhalten und der Satzungsausschuss Vorschläge
ausarbeiten |
| April 2009 | Treuhänder werden andere
Satzungsänderungen zu Sachverhalten, die ausgemacht wurden,
veröffentlichen |
| April 2009-Oktober 2009 | Treuhänder werden eine
Reihe an Sitzungen zu den Vorschlägen abhalten, möglichweise
auch Diskussionen am Runden Tisch |
| Oktober-November 2009 | Abschluss der Überprüfung der Satzung |
13. April 2008: IASCF-Vorsitzender sprach vor EU-Parlamentsausschuss
 |
Am 8. April 2008 sprach Gerrit Zalm, der Vorsitzende der
International Accounting Standards Committee Foundation,
unter der der IASB arbeitet, vor dem Wirtschafts- und
Währungsausschuss des Europäischen Parlaments. Unter anderem
stellte er in seiner Präsentation die Pläne der Treuhänder
zur Schaffung
 |
eines neues Überwachungsorgans, das die Praxis der
Selbsternennung der IASCF-Treuhänder beenden würde, und |
 |
formeller Beziehungen
zu öffentlichen Stellen einschließlich der
Europäischen Kommission |
vor. Ferner umriss er den Plan der Treuhänder zur
Erweiterung des IASB auf 16 Mitglieder. Die Rede von Zalm können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 52 KB). |
13. April 2008: IIF-Zwischenbericht zur Marktpraxis von Banken
 |
Das Institute of International Finance (IIF, eine
internationale Bankenvereinigung) hat den
Zwischenbericht Report des IIF-Ausschusses zu
den besten Marktpraktiken veröffentlicht (in englischer
Sprache, 320 KB). Das IIF rief den Ausschuss infolge der
Verschlechterung des US-amerikanischen Hypothekenmarktes
unterhalb der besten Bonität zusammen. Der Ausschuss stellt
Folgendes fest: |
|
Sich schnell entwickelnde Konsequenzen der
Stresssituation an den Märkten haben größere
Schwachstellen in den Unternehmenspraktiken und
Marktdynamiken aufgedeckt, die allerdings nicht
ausschließlich auf das dramatische Wachstum komplexer
strukturierter Produkte zurückzuführen sind.
Die Gebiete aufgedeckter Schwachstellen beinhalten
sich verschlechternde Standards für die Kreditgewährung
durch bestimmte Kreditgeber vor dem Sommer 2007; einen
Niedergang in den Standards der Risikoübernahme, sowohl
im Hinblick auf die Bündelung strukturierter Produkte
als auch gehebelter Kredite; ein übermäßiges Verlassen
auf schlecht verstandene, schlecht laufende und kaum
angemessene Ratings für strukturierte Produkte;
Bewertungsschwierigkeiten infolge der schnellen
Verschiebung von Vermögenswerten aus dem liquiden in den
illiquiden Bereich; den Kauf strukturierter Produkte
ohne eine umfassende Würdigung der Risiken; Liquiditäts-
und Reputationsrisikopositionen von Conduits und
strukturierten Investmentvehikeln mit größeren
nachteiligen Auswirkungen für die als Sponsor
auftretenden Banken; und Schwierigkeiten bei der
Feststellung, wo Risikopositionen in einer Welt weit
verstreuter Risiken liegen.
|
Die Textziffern 65-78 des Berichts befassen sich mit
Bewertungssachverhalten, insbesondere Sachverhalten rund um
den beizulegenden Zeitwert (Marktbewertung). Die Textziffern 90-92
widmen sich Transparenz- und Angabesachverhalten. Die
Zielsetzung des Ausschusses besteht in der Herstellung einer
breiten Übereinkunft über erforderliche Veränderungen in der
Praxis, um diese Schwachstellen zu adressieren. Das IIF
erwartet, den endgültigen Bericht im dritten Quartal 2008 zu
veröffentlichen.
13. April 2008: Bericht von der 'Konvergenzsitzung' zwischen IASB und ASBJ
Der
IASB kam am 8. und 9. April 2008 mit Vertretern des Accounting
Standards Board of Japan (ASBJ) in Tokio zusammen. Dies war ihre
zweite Sitzung in Tokio seit der Ankündigung der Initiative vom
August 2007, die Konvergenz zwischen den japanischen
Rechnungslegungsgrundsätzen und den IFRS zu beschleunigen. Zu den
Fachthemen, die erörtert wurden, gehörten Konsolidierung,
Erlöserfassung, Versicherungsverträge, Eigen- und Fremdkapital sowie
die Darstellung des Abschlusses. Die Gruppen tauschten ferner ihre
Ansichten zu jüngsten internationalen Finanzmarktkrise aus. Die
englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie
hier (52 KB).
12. April 2008: G-7-Minister erwarten 'schnelle Taten' durch den IASB
Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7, die
derzeit in Washington tagen, haben sich deutlich hinter die
Empfehlungen im FSF-Bericht gestellt, dessen Kerninhalte in unserer
nachfolgenden Nachricht aufgeführt sind. Hinsichtlich des IASB
sagten die G-7:
| Wir haben die folgenden Empfehlungen unter den
sofortigen Umsetzungsprioritäten innerhalb der nächsten 100
Tage identifiziert: Der International Accounting Standards Board (IASB)
und andere maßgebliche Standardsetzer sollten schnellstens
Maßnahmen einleiten, um die Bilanzierungs- und Angabestandards für außerbilanzielle Unternehmen zu
verbessern und ihre Leitlinien zur Fair-Value-Bilanzierung
zu erhöhen, insbesondere hinsichtlich der Bewertung von
Finanzinstrumenten in Stresszeiten.
|
Die Stellungnahme der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 23 KB).
12. April 2008: FSF drängt
IASB zur Verbesserung der Rechnungslegung von nicht konsolidierten
Unternehmen
Das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF), eine
internationale Vereinigung hochrangiger Vertreter nationaler
Behörden und internationaler Finanzinstitutionen, hat den
G7-Ministern und den Zentralbanken einen Bericht über die Stärkung
der Elastizität der Märkte und der Finanzinstitutionen überreicht.
Der IASB arbeitete an dem Bericht mit, dessen drittes Kapitel auf
der in der unten stehenden Nachricht genannten Studie
Leading-Practice Disclosures for Selected Exposures aufbaut. In
dem Bericht werden die Gründe und die Schwächen untersucht, die für
die aktuellen Unruhen an den Finanzmärkten weltweit ursächlich sind,
und Empfehlungen ausgesprochen, wie diese Schwächen behoben werden
können. Der Bericht umfasst die folgenden Gebiete:
 |
gestärkte bankenrechtliche Aufsicht über Kapital, Liquidität
und Risikomanagement, |
 |
Verbesserung von Transparenz und Bewertung, |
 |
Änderung der Rolle und der Verwendung von Kredit-Ratings, |
 |
Stärkung die Reaktionsfähigkeit der Behörden im Angesicht
von Risiken, |
 |
robuste Vereinbarungen für die Zeiten, in denen das
Finanzsystem unter Druck gerät. |
Bezüglich der Rechnungslegung von und den Angaben zu nicht
konsolidierten Unternehmen kommt der FSF zu folgendem Schluss:
Der IASB sollte die Standards
für die Rechnungslegung von und die Angaben zu nicht
konsolidierten Gesellschaften schnellstmöglich verbessern
und mit anderen Standardsetzern der Welt zusammenarbeiten,
um internationale Konvergenz zu erzielen. Im Bericht heißt
es:
Eine Erfassung als bilanzunwirksam in im Abschluss kann das
Ergebnis der Standards zu Ausbuchung (z.B. Entfernung von
Vermögenswerten aus der Bilanz durch Verbriefung)
und Konsolidierung sein (z.B. Zweckgesellschaften). Die Standards
von IASB und dem amerikanischen Standardsetzer FASB
unterscheiden sich für beide Sachverhalte und hinsichtlich
der Angabeforderungen für nicht konsolidierte Gesellschaften. IASB
und FASB betreiben Projekte zur Konvergenz ihrer Standards
in diesen Bereichen, und diese Arbeiten sollten beschleunigt
werden, so dass man zu hochwertigen einheitlichen Ansätzen
gelangen kann. Dabei sollten IASB und FASB, wie es nach
ihren Konsultationsprozessen möglich ist, erwägen, direkt zu
Entwürfen zu bilanzunwirksamen Sachverhalten überzugehen und
nicht erst Diskussionspapiere zu veröffentlichen, um der
Dringlichkeit der Überarbeitung dieser Standards gerecht zu
werden. In den Standards sollte gefordert werden, das
Risikopotential und mögliche Verluste aus nicht
konsolidierten Gesellschaften eindeutig zu identifizieren
und im Abschluss darzustellen. IASB und FASB sollten während
dieses Prozesses Rücksprache mit Anlegern, Regulierungs- und
Aufsichtsbehörden und anderen Interessengruppen zu deren
Ansichten nehmen und sollten die Sachverhalte bedenken, die
während der derzeitigen Marktunruhen zu Tage getreten sind,
sowie den Fortschritt, der in den Abschlüssen 2007 und in
anderen öffentlichen Angaben gemacht wurde. |
Bezüglich der Bewertung kommt der FSF zu folgendem Schluss:
Die internationalen
Standardsetzer sollten die Bilanzierung, die
Angaben und die Prüfungsleitlinien zu
Bewertung verbessern. Im Bericht heißt es:
 |
Der IASB wird seine Standards verbessern, um bessere Angaben zu
Bewertung, zu den Bewertungsmethoden und zur Unsicherheit in Bezug auf
Bewertungen zu erzielen. |
 |
Der IASB wird seine Prinzipien und Angabeerfordernisse bezüglich der
Bewertung von Finanzinstrumenten überprüfen, um die Bereiche
herauszuarbeiten, die im Licht der Erkenntnisse aus den Marktunruhen
der Verbesserung bedürfen. Im Rahmen dieser Bemühungen werden die Angaben
in den Abschlüssen 2007 untersucht und Rücksprache genommen mit
Anlegern, Unternehmen, Prüfungsgesellschaften und
Aufsichts- und Regulierungsbehörden hinsichtlich deren Ansichten zur
Qualität der Angabepraxis zu Bewertungen. |
 |
Der IASB wird seine Leitlinien zur Bewertung von Finanzinstrumenten,
wenn die Märkte inaktiv sind, verbessern. Dazu wird 2008 eine
Expertenberatungsgruppe eingesetzt werden. |
|
Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur
Verfügung:
12. April 2008: Internationaler Bericht zu den Offenlegungspflichten im Zusammenhang
mit den Marktturbulenzen
Ranghohe Vertreter von Aufsichtsbehörden aus fünf Ländern (die
sogenannte Senior Supervisors Group - darunter auch Vertreter der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der
Eidgenössischen Bankenkommission) haben einen Bericht
veröffentlicht, welcher die Offenlegungspraktiken von
Finanzinstituten in Bezug auf bestimmte Risiken analysiert, die vom
Markt unter den aktuellen Verhältnissen als hochriskant eingestuft
werden. Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf Zweckgesellschaften. Der
Bericht widmet sich in einem Abschnitt auch den Angabevorschriften
in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP) und
in den IFRS.
| Nach US-GAAP sind bestimmte Mindestangaben
in Bezug auf Risiken aus Zweckgesellschaften zu leisten:
 |
für konsolidierte und nicht konsolidierte
Zweckgesellschaften: Art, Zweck, Größe und Aktivitäten
der Zweckgesellschaft; |
 |
für konsolidierte Zweckgesellschaften: Buchwerte und
Klassifizierung von konsolidierten Vermögenswerten, die
als Sicherheit für die Verpflichtungen der
Zweckgesellschaft fungieren; |
 |
für nicht konsolidierte Zweckgesellschaften: Art der
Verbindung des Unternehmens mit der Zweckgesellschaft
und das maximale Risiko, dass dem Unternehmen daraus
entsteht. |
Nach IFRS gibt es keine besonderen Vorschriften für die
Angaben zu Zweckgesellschaften jenseits der allgemeinen
Angabevorschriften zu konsolidierten Unternehmen und zu
bilanzunwirksamen Vereinbarungen. Nach IFRS führen
allerdings mehr Kriterien zur Konsolidierung einer
Zweckgesellschaft als nach US-GAAP.
|
Der Bericht
Leading-Practice Disclosures for Selected Exposures (in
englischer Sprache, 350 KB), der auf Veranlassung des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF)
erarbeitet wurde und die Angabepraxis bei 20 Finanzinstituten
(darunter Deutsche Bank, Commerzbank, Credit Suisse Gruppe und UBS)
untersucht, kommt zu dem Schluss, dass die Angabepraxis verbessert
werden kann, ohne dass notwendigerweise auch die Angabevorschriften geändert werden müssen.
12. April 2008: IDW ergänzt
Stellungnahme zum BilMoG
Am
4. Januar 2008 hatte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat
gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) Stellung genommen
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG). Auf
Wunsch des BMJ konkretisierte das IDW am 14. März 2008 seine
Vorschläge zur Neustrukturierung der Berichterstattung (Vermeidung
von Wahlrechten; Bündelung von Angaben und deren Verteilung auf
Anhang und Lagebericht). In einem weiteren Schreiben hat das IDW nun
noch einmal seine Stellungnahme ergänzt, insbesondere in Hinsicht
auf sprachliche Konkretisierungen und die Mindestkarenzzeit bei der
Rotation des verantwortlichen Prüfungspartners.
11. April 2008: Studie zum
Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte
Im
Rahmen der Diskussionen zur Gestaltung der Bilanzierung nimmt die
Debatte über geeignete Bewertungsmaßstäbe einen zentralen
Stellenwertwert ein. Im Mittelpunkt der Diskussion steht regelmäßig
die Zeitwertbilanzierung, welche insbesondere im Rahmen der
internationalen Rechnungslegung in den letzten Jahren zunehmend an
Bedeutung gewonnen hat. Wie die jüngsten Reaktionen auf die
Finanzmarktkrise erneut belegen, werden Vor- und Nachteile dieser
Entwicklung durchaus unterschiedlich beurteilt. (s. beispielsweise
auch unsere Nachrichten vom 8. April 2008 und vom
10. Dezember 2007). Einen aktuellen Beitrag zur Debatte über den
Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte leistet die
vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)
veröffentlichte Befragungsstudie
„Attitudes towards Fair Value and Other Measurement Concepts: An
Evaluation of their Decision Usefulness“ (in englischer Sprache,
517 KB). Diese entstand in Kooperation mit Professor Joachim Gassen,
Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der
Humboldt-Universität zu Berlin, und der European Federation of
Financial Analysts Societies (EFFAS). Im Rahmen einer Online-Umfrage
wurden europäische professionelle Investoren und deren Berater zum
Entscheidungsnutzen alternativer Bewertungskonzepte befragt.
11. April 2008: IDW nimmt
Stellung zu den geänderten Entwürfen ISA 501 und
ISA 520
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB),
dem für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale
Gremium, Stellung zu zwei geänderten Entwürfen der internationalen
Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA)
genommen. Die neuen Entwürfe im Rahmen der
Klarheitskonvention, ISA 501 (neu gefasst) Prüfungsnachweise in Bezug auf bestimmte Abschlusssalden und -angaben
und ISA 520 (neu gefasst) Analytische Prüfungshandlungen,
werden unter Einschränkungen unterstützt.
10. April 2008: Studie zur
Neudarstellung von Abschlüssen in den USA
Das
US-amerikanische Finanzministerium hat eine Studie zu den
Neudarstellungen von amerikanischen Unternehmen von 1997 bis 2006
veröffentlicht: Die sich wandelnde Art und die Auswirkungen von
Neudarstellungen von Abschlüssen börsennotierter Unternehmen (The
Changing Nature and Consequences of Public Company Financial
Restatements in englischer Sprache, 1.522 KB). Die Studie, die
Teil der Bemühungen des Finanzministeriums zur Stärkung des
Wettbewerbs an den amerikanischen Kapitalmärkten ist, wurde von
Susan Scholz, Professorin an der University of Kansas, durchgeführt.
Der Zweck liegt darin, „die Merkmale und die Konsequenzen der
Neudarstellung von Abschlüssen aufgrund der Verletzung
US-amerikanischer allgemein akzeptierter Rechnungslegungsgrundsätze
(GAAP) in dieser Dekade zu verstehen“. In der Studie werden 6.633
Neudarstellungen aus diesem Zeitraum untersucht.
Dies sind die allgemeinen
Ergebnisse der Studie zu Neudarstellungen:
 |
In den zehn Jahren von
1997 bis 2006 wuchs die Anzahl der Neudarstellungen
etwa um den Faktor 18, von 90 im Jahr 1997 auf 1.577
im Jahr 2006. Der Zuwachs ist jedoch hauptsächlich
auf Unternehmen zurückzuführen, die nicht an den
großen Börsen gehandelt werden. Dort nicht gelistete
Unternehmen sind 1997 für 23% der Neudarstellungen
verantwortlich, 2006 für 62%. |
 |
Die Frequenz der
Neudarstellungen erhöht sich ab 2001 – lange vor der
Verabschiedung des Sarbanes-Oxley Acts von 2002.
Diese Beschleunigung ist wahrscheinlich in Teilen
auf den wirtschaftlichen Abschwung zu dieser Zeit
zurückzuführen. |
 |
Die durchschnittliche
Marktreaktion auf Ankündigungen von Neudarstellungen
ist während des gesamten Beobachtungszeitraums
negativ. Ab 2001 nimmt die Stärke der
Marktreaktionen jedoch deutlich ab. Diese Abnahme
fällt mit der Erhöhung der Anzahl der Neudarstellung
zwischen 2001 und 2006 zusammen. |
 |
In bestimmten Jahren
sind Neudarstellungshäufigkeit und Marktreaktionen
mit verschiedenen disparaten Faktoren verbunden.
Diese beinhalten Gesamtmarktrenditen und
-volatilität, aufsichtsrechtliche Aktivitäten und
Änderungen der Zusammenstellung der zugrunde
liegenden Bilanzierungssachverhalte. Bezüglich der
Veränderung der Bilanzierungssachverhalte gilt:
 |
Neudarstellungen aufgrund von Betrug und
diejenigen, die Erträge betreffen, führen zu
stärkeren negativen Marktreaktionen. Der
Prozentsatz von Neudarstellungen aufgrund
von Betrug und derjenigen, die Erträge
betreffen, verringert sich über den
Zeitraum: Betrug ist ein Grund für 29% der
Neudarstellungen 1997 und nur 2% 2006. Der
Anteil der Neudarstellungen von Erträgen
geht ebenfalls zurück, von41% 1997 auf 11%
2006. |
 |
Andererseits
lösen Neudarstellung in Bezug auf die
Bilanzierung von Aufwendungen, die nicht die
Geschäftstätigkeit betreffen, auf nicht
wiederkehrende Ereignisse und auf
Neuklassifizierungen normalerweise keine
spürbaren negativen Marktreaktionen aus.
Diese Gruppe macht 1997 etwa 24% der
Neudarstellungen aus und nimmt am Ende des
Beobachtungszeitraumes etwa 50% ein.
|
|
 |
Über den Zeitraum wird
das durchschnittliche neudarstellende Unternehmen
größer, aber gleicht weiterhin der Vergleichsgruppe
von nicht neudarstellenden Unternehmen. Unternehmen
verschiedener Größe tendieren dazu, andere
Bilanzierungssachverhalte neu darzustellen, und
einige der Unterschiede entsprechen den erwarteten
Abweichungen in den Aktivitäten von größeren
gegenüber kleineren Unternehmen. |
 |
Schließlich sind
neudarstellende Unternehmen normalerweise schon vor
der Neudarstellung unprofitabel. In dem Jahr vor
Ankündigung einer Neudarstellung weisen mehr als die
Hälfte der neudarstellenden Unternehmen einen
Nettoverlust aus. |
|
9. April 2008: Neues Komitologieverfahren Geänderte
IAS-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die
von der Europäischen Union im Amtsblatt vom 09. April 2008
veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 297/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung
internationaler Rechnungslegungsstandards im Hinblick auf die der
Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse können Sie
hier herunterladen (35 KB). Im Rahmen des
Übernahmeprozesses muss die EU-Kommission den Übernahmevorschlag dem
entsprechenden Ausschuss für das Regelungsverfahren mit Kontrolle des Europäischen
Parlaments und dem Europäischen Rat unterbreiten. Mit der geänderten
Verordnung werden das Europäische Parlament, der Rat und die
Kommission aufgefordert, rasch zu handeln, um sicherzustellen, dass
IFRS und Interpretationen zeitnah übernommen werden.
9. April 2008: Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie in
Österreich
Morgen
soll während der 55. Sitzung des Nationalrates das
Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) beschlossen
werden. Damit treten für börsennotierte und sonstige große
Unternehmen von öffentlichem Interesse strengere Vorschriften über
Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses in
Kraft. Das URÄG 2008 stellt die Umsetzung der
Richtlinie 2006/43/EG (216 KB) des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und
konsolidierten Abschlüssen in Österreich dar. Mit der
Abschlussprüferrichtlinie wurden unter anderem die internationalen
Prüfungsstandards (ISA) für Europa übernommen und die
Mitgliedstaaten verpflichtet, Prüfungsaufsichten einzurichten. In
Deutschland erfolgte die Umsetzung teilweise bereits mit dem
Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) vom
Dezember 2004, das zur Gründung der
Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK)
führte, im Wesentlichen aber durch das Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG) vom September 2007.
8. April 2008: Bericht zu
den KMU-Feldversuchen in Deutschland
Am
6. März 2008 übermittelte das DRSC die Ergebnisse der in Deutschland
durchgeführten KMU-Feldversuche an den IASB. An dem vom DSRC
initiierten Projekt nahmen insgesamt 15 Unternehmen und
projektbegleitende mittelständische
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften teil. Bei der Projektorganisation
wurde das DRSC von BDI und PwC unterstützt. Die Ergebnisse des Projekts
umfassten dabei zunächst ausführliche Einschätzungen der Unternehmen
und begleitenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Bezug auf die
Inhalte und die Anwendbarkeit des vom IASB vorgelegten
Standardentwurfs für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für
KMU). Die Hälfte der Unternehmen erstellte darüber hinaus einen
Probeabschluss nach diesem Entwurf; diese Unterlagen wurden dem IASB
ebenfalls zur Verfügung gestellt. Die Erfahrungen der
Probeabschlusserstellung sowie die Ergebnisse zahlreicher
Diskussionen mit den beteiligten Unternehmen und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind in einem
zusammenfassenden Bericht in englischer Sprache dargestellt
(162 KB).
8. April 2008: Podcast von
Deloitte Australien zum „Experiment
IFRS“
Unsere
australischen Kollegen haben einen neuen Podcast ihrer Insights-Reihe zu
IFRS-bezogenen Themen veröffentlicht. In dieser Sendung diskutiert
Bruce Porter, Leiter der Bilanzierungsfachabteilung von Deloitte
Australien und Mitglied des australischen Standardsetzers (Australian Accounting Standards
Board, AASB), mit Stig Enevoldsen, Vorsitzender der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Partner von
Deloitte Dänemark, über die Erfahrungen mit IFRS in Europa und
Australien und über die größten Herausforderungen auf dem weiteren
Weg. Klicken Sie
hier, um die 18-minütige Sendung in englischer Sprache
anzuhören.
8. April 2008: Bedenken bei Angaben von Banken in Europa
Bei
einer Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des
Europäischen Parlaments äußerte Kerstin af Jochnick, Vorsitzende des Ausschusses der europäischen Bankenaufseher (Committee of European
Banking Supervisors, CEBS) einige Bedenken hinsichtlich der von
Europäischen Banken in ihren Abschlüssen getätigten Angaben. Lesen
Sie hier den vollständigen
Bericht in englischer Sprache (40 KB). Nachfolgend die Übersetzung eines
Auszuges:
| Wir sind besorgt, dass der Mangel an
Angaben zu den Geschäftsmodellen der Banken und zu ihrer
Rolle in strukturierten Finanzaktivitäten es für
Marktteilnehmer schwierig machen könnte, das Risikoprofil
der Banken angemessen einzuschätzen. Während das
Inkrafttreten der Anforderungen bezüglich der dritten Säule
der CRD [der Eigenkapitalrichtlinie] und der neuen
Angabeforderungen in der Bilanzierung (IFRS 7) zur Qualität,
Granularität und Vergleichbarkeit in den Angaben zu Risiken
beitragen sollte, scheinen die Angaben in vielen Fällen an
die unmittelbaren Interesseninhaber der Bank gerichtet
also die Anteilseigner – und nicht so sehr an die
Marktteilnehmer im weiteren Sinne. Es könnte für die Banken
notwendig sein, ihre Angabenpolitik und die Prinzipien, auf
denen sie aufbaut, zu überdenken, besonders in unruhigen
Zeiten. |
8. April 2008: BDB äußert
sich zur Finanzmarktkrise
Am
7. April 2008 hat der
Bundesverband deutscher Banken (BDB) ein 76-seitiges
Positionspapier (283 KB) veröffentlicht, in dem zu verschiedenen
Aspekten der Finanzmarktturbulenzen Stellung bezogen wird. Neben
Themen aus dem Bankenaufsichtsbereich (Basel II) und dem
Risikomanagement befasst sich der Verband auch mit den
Bilanzierungsvorschriften für Banken (Kapitel 4). Nachfolgend ein
Auszug:
 |
Eine Analyse der aktuellen Bewertungsfragen ist
dringend und in möglichst kurzer Frist erforderlich, um
ein vollständiges und klares Bild von den tatsächlichen
Auswirkungen der bestehenden Finanzmarktturbulenzen zu
erhalten. |
 |
Die internationalen Rechnungslegungsvorschriften
können in Teilen krisenverschärfend wirken, da die
Wertpapiere täglich zu Marktpreisen bewertet werden
müssen. Daher wäre es sinnvoll, auf internationaler
Ebene eine Aussetzung der täglichen Marktbewertung
rückwirken zum Beispiel zum 1. Januar 2008 in
Krisenzeiten zu erlauben. |
 |
Darüber hinaus sollte der internationale
Standardsetzer IASB den bereits begonnenen
Diskussionsprozess zum Anwendungsbereich und zur
Ausgestaltung der Fair-Value-Bewertung von
Finanzinstrumenten mit der kreditwirtschaftlichen
Industrie fortsetzen und intensivieren. |
|
Dieses Positionspapier stellt die bisher umfassendste Äußerung
einer Branche zur Finanzmarktkrise dar. Es steht in einer Reihe
kritischer Äußerungen führender Vertreter der Kreditwirtschaft zu
den Bilanzierungsvorschriften des IASB (insbesondere IAS 39), die in
den letzten Wochen in der Finanzpresse zu lesen waren. Die Äußerung
stellt zudem die erste Stellungnahme aus Sicht einer bilanzierenden
Branche dar. Bislang haben vor allem Standardsetzer und der
Berufstand der Wirtschaftsprüfer Stellung bezogen. Siehe dazu
beispielsweise unsere Nachricht vom
10. Dezember 2007 zu den Stellungnahmen von RIC und IDW. IASB und FASB haben sich bisher
noch nicht geäußert, sie haben aber dem Thema auf der
gemeinsamen
Sitzung in der übernächsten Woche eineinhalb Stunden eingeräumt.
8. April 2008: Accounting Roundup
Rückblick erstes Quartal 2008
Unsere
US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die
Ausgabe
für das erste Quartal 2008 ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (55
Seiten in englischer Sprache, 1.101 KB). Diese Ausgabe enthält kurze
Beschreibungen der Verlautbarungen, die Rechnungslegung,
Finanzberichterstattung und Unternehmensführung betreffen und die im
ersten Quartal 2008 von den Standardsetzern und Aufsichtsbehörden
wie FASB, IASB, IFRIC, FASAB, GASB, EITF, SEC, PCAOB und AICPA
verabschiedet wurden. Dieser Quartalrückblick besteht aus den
Artikeln aus den Ausgaben von Januar und Februar 2008, die, wenn
nötig, entsprechend angepasst wurden, und neuen Artikeln für den
Monat März. Frühere Ausgaben finden Sie
hier.
In dieser Ausgabe abgedeckte internationale Entwicklungen:
 |
IASB ändert Finanzinstrumentestandard zu kündbaren Instrumenten und bei Liquidation entstehenden Verpflichtungen |
 |
IASB überarbeitet die Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen und nicht beherrschenden
Anteilen |
 |
IASB ändert IFRS 2 zu anteilsbasierter Vergütung |
 |
IFRIC schlägt Leitlinien zu Sachausschüttungen an
Eigentümer vor |
 |
IFRIC schlägt Leitlinien zu Bilanzierung von
Kundenbeiträgen vor |
 |
IASB veröffentlicht Diskussionspapier zu Leistungen an
Arbeitnehmer |
 |
IASB veröffentlicht Diskussionspapier zur Reduzierung
der Komplexität in der Berichterstattung über
Finanzinstrumente |
 |
FASB schlägt enge Definition von Eigenkapital vor; IASB veröffentlicht Diskussionspapier, um Meinungen der Anwender zu erfahren |
 |
IASC-Stiftung veröffentlicht
IFRS-Klassifizierungssystematik 2008 |
|
7. April 2008: SEC-Inhalte
in die Standardkodifizierung des FASB aufgenommen
Im
Januar hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB mit einer einjährigen Überprüfungsphase seiner Kodifizierung
der amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze begonnen. Innerhalb
dieses Überprüfungszeitraums werden die Adressaten dazu ermuntert,
das Kodifizierungsnachforschungssystem kostenfrei online für
Recherchen von Bilanzierungssachverhalten zu nutzen. Der FASB hat
nun Inhalte der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) und ihres Stabs in die Kodifizierung
aufgenommen. Die Inhalte werden unverändert in die Kodifizierung
übernommen, sie werden nur rund 90 Bilanzierungssachverhalten
zugeordnet, um sie in die thematische Reihenfolge der bestehenden
Inhalten aufzunehmen. Die SEC-Abschnitte beziehen sich nur auf
Sachverhalte in den Abschlüssen an sich, sie enthalten nicht den
gesamten Körper der SEC-Regeln, -Verordnungen, -Interpretationen und
-Stableitlinien. Weitere Informationen:
7. April 2008: Diskussionspapier zu
Leistungen an Arbeitnehmer
5. April 2008: Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des IASB und des FASB
Der IASB wird von Montag, den 21. April 2008 bis Dienstag, den
22. April 2008 mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB in London (Painters’ Hall,
9 Little Trinity Lane, London) zu einer gemeinsamen Sitzung
zusammenkommen. Nachstehend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für beide Tage.
|

21. bis 22. April 2008, London
Montag, 21. April 2008 (ab 11:45h)
Dienstag,
22. April 2008 (nur vormittags)
 |
Austausch des IASB und des FASB mit dem
Corporate Reporting User Forum (CRUF) |
 |
FASB und IASB
– Reaktionen der Standardsetzer auf die Finanzmarktkrise – Auswirkungen auf
Projektpläne und Prioritäten |
|
4. April 2008: Bundesrat
Hans-Rudolf Merz zur Finanzmarktregulierung
Wie
am 7. März 2008 berichtet wird in
der Schweiz die Finanzmarktaufsicht neu geregelt. Das neue
Finanzmarktaufsichtsgesetz sieht die Zusammenführung der
Eidgenössischen Bankenkommission, des Bundesamtes für
Privatversicherungen und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der
Geldwäscherei in der FINMA vor, die am 1. Januar 2009 ihre Arbeit
aufnehmen wird. In einer
Rede auf der Generalversammlung der Swiss Funds Association SFA
äußerte sich Bundesrat Hans-Rudolf Merz gestern über die FINMA und
das neue Kapitalanlagegesetz, das seit 15 Monaten in Kraft ist:
Ich gehe von folgenden drei Prinzipien aus, die ich bei der
Finanzmarktregulierung als zentral erachte:
 |
Erstens muss die Regulierung markt- und praxisnah sein, und
sie soll die Betroffenen so wenig wie möglich belasten. |
 |
Zweitens muss der Regulierungsprozess transparent und im
Dialog mit den Betroffenen koordiniert sein. |
 |
Und drittens braucht ein prosperierender Finanz- und
Fondsplatz eine starke, effiziente und international anerkannte
Aufsicht. |
|
4. April 2008: Tagesordnung für
die Boardsitzung im April
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
15. April, bis Freitag, den 18. April 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.
Der Board wird außerdem zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem
US-amerikanischen Standardsetzer FASB von Montag bis Dienstag, 21.
bis 22. April 2008, zusammenkommen.
|

15. bis 18. April 2008, London
Dienstag, 15. April 2008 (nur nachmittags)
Mittwoch, 16. April 2008
Donnerstag, 17. April 2008
Freitag, 18. April 2008 (nur vormittags)
|
4. April 2008: 34 e-Learning-Module
aktualisiert
Wir
freuen uns, verkünden zu können, dass 34 unserer 35
E-Learning-Module gerade aktualisiert worden sind, um die Änderungen
an den IFRS widerzuspiegeln. Die Module, die die bedeutendsten
Änderungen aufweisen, sind diejenigen zu IAS 16, IAS 17, IAS 23,
IAS 28, IAS 36, IAS 37, IFRS 1 und IFRS 2. Das eine noch nicht
aktualisierte Modul ist das zu IAS 32/39 (Teil 1). Es befindet sich
in der abschließenden Reviewphase, und wir erwarten, es Ihnen Ende
April 2008 zur Verfügung stellen zu können. Die Aktualisierungen
bringen die Module auf den Stand der IFRS, die zum 31. Dezember 2007
in Kraft waren. Wie bisher auch ist Ihnen das e-Learning über das
Glühlampensymbol in der linken Spalte zugänglich. Die Entwicklungen
neuer e-Learning-Module zu IFRS 8 und IFRIC 12 sind abgeschlossen.
Wir werden Sie Ihnen in ein oder zwei Wochen zur Verfügung stellen
können.
3. April 2008: IDW nimmt
Stellung zu IFRIC D23
Das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme zum
Entwurf IFRIC D23 Sachleistungen an Eigentümer
verabschiedet. Die darin geäußerten Bedenken sind von
konzeptioneller Art und so schwerwiegend, dass das IDW zu dem
Schluss kommt, dass die Verabschiedung einer solchen Interpretation
nicht nur verfrüht sei – es wird vorgeschlagen, den Abschluss der
Projekte zu den Änderungen an IAS 37 und zur Bilanzierung von
Emissionsrechten abzuwarten – sondern auch unzureichend (manche
Entscheidungen sollten im Rahmen von Standardänderungen gefällt
werden). Lesen Sie die vollständige
Stellungnahme des IDW (in englischer Sprache, 70 KB).
3. April 2008: Stellungnahme
des DSR zu Änderungen an IAS 38 und IAS 19
Der Deutsche Standardisierungsrat
(DSR) hat seine
Stellungnahme (in englischer Sprache, 248 KB) zu
Folgeänderungen an den vorgeschlagenen Verbesserungen von IAS 38
– Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen und von IAS 19 –
Plankürzungen und negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand verabschiedet.
Der DSR hatte bereits am
4. Januar 2008 eine Stellungnahme zum Entwurf der Änderungen im
Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses beim IASB eingereicht.
Aus der Beobachtung der IASB-Sitzungen vom Februar und März 2008
sowie aus den im IASB-Update veröffentlichten Entscheidungen
hat sich jedoch ergeben, dass der IASB seine ursprünglich
vorgeschlagenen Änderungen infolge der eingegangenen Stellungnahmen
noch einmal geändert hat. Deswegen sieht der DSR noch einmal die
Notwendigkeit, zu den beiden oben genannten Punkten Stellung zu
beziehen.
3. April 2008: Zwei neue
IFRIC-Mitglieder ernannt
Die
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat zwei
zusätzliche Mitglieder des International Financial Reporting Committee (IFRIC)
ernannt. Im November 2007 entschieden die Treuhänder der IASCF, die
Anzahl der Mitglieder von 12 auf 14 zu erweitern, um die Bandbreite
des Fachwissens im Komitee zu vergrößern. Die neuen Mitglieder sind:
 |
Margeret M. (Peggy) Smyth, Vizepräsidentin und Leiterin
Rechnungswesen, United Technologies Corp., USA; |
 |
Scott Taub, Geschäftsführender Direktor, Financial Reporting
Advisors, LLC, USA, und früherer amtierender Hauptrechungsleger
und stellvertretender Hauptrechnungsleger der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC). |
Die Ernennungen gelten für drei Jahre, die Amtszeiten enden
am 30. Juni 2011. Die beiden Mitglieder können einmal wiedergewählt
werden. Lesen Sie hierzu auch die
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 54 KB). Eine
Liste aller IFRIC-Mitglieder finden Sie
hierr.
3. April 2008: Strategischer Plan der PCAOB für 2008-2013
Die US-amerikanische
Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public
Company Accounting Oversight Board,
PCAOB) hat einen
strategischen Plan vorgelegt (in englischer Sprache, 110 KB),
der den Vorhaben und Aktivitäten der Behörde für die Jahre 2008 bis
2013 einen Rahmen geben soll. Die PCAOB wurde 2002 aufgrund des
Sarbanes-Oxkley Acts als unabhängiges Aufsichtsgremium für die
Prüfer börsennotierter Unternehmen gegründet worden. Die vier
Hauptverantwortlichkeiten der PCAOB sind die folgenden:
 |
Registrierung von Prüfungsgesellschaften (einschließlich
ausländischer Gesellschaften), die börsennotierte Unternehmen
prüfen (einschließlich ausländischer Emittenten), die an den
Wertpapiermärkten der Vereinigten Staaten tätig sind;; |
 |
Überprüfungen der zugelassenen Prüfungsgesellschaften; |
 |
Entwicklung von Standards zu Prüfungs- und ähnlichen
Testatsvergaben, Qualitätskontrollen, Berufsethik und
Unabhängigkeit für die zugelassenen Prüfungsgesellschaften; und |
 |
Untersuchung und Verfolgung von Vergehen gegen bestimmte Gesetze
und Berufsstandards durch zugelassene Prüfungsgesellschaften oder
ihnen nahe stehende Personen. |
2. April 2008: Europäische
Antworten auf die Finanzmarktunruhen
In
einer Rede vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des
Europäischen Parlaments erläuterte Charlie McCreevy, der europäische
Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, gestern die neusten
Entwicklungen im politischen Vorgehen als Reaktion auf die
Finanzmarktunruhen (Latest Developments on Policy Response to Financial Turmoil, in
englischer Sprache, 80 KB). Er widmete sich einer Reihe von
Sachverhalten einschließlich aufsichtsrechtlicher Konvergenz in
Europa, Änderung der Eigenkapitalrichtlinie für Banken und
Sachverhalten in Bezug auf die Rechnungslegung. Nachfolgend die
Übersetzung zweier Auszüge:
|
Die Sachverhalte sind bekannt: schwache interne
Bewertungsmodelle, undurchsichtige Verbriefungsprozesse,
Geschäftsmodelle die auf unverhältnismäßigen
Laufzeitinkongruenzen zwischen Vermögenswerten und Schulden
aufbauten, schwache interne Kontrollen und schlechte
Angabeforderungen um nur ein paar zu nennen. [...]
Verbesserung von Bewertungsstandards, insbesondere für
illiquide Vermögenswerte. Dies geschieht auf internationaler
Ebene. Die Bemühungen sind neuerdings verstärkt worden. Wir
freuen uns, zu hören, dass der International Accounting
Standards Board (IASB) diesen Monat ein Diskussionspapier
herausgeben wird, das auch Erwägungen zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert enthalten wird. Im Mai wird auch eine
Arbeitsgruppe der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securites Commissions, IOSCO)
ihre Ergebnisse vorstellen. Das sind gute Nachrichten. Wir
werden diesen Prozess weiterhin genau verfolgen.
Es gibt eine wachsende Debatte ob die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert oder der Marktbewertungsansatz die
Krise dadurch verstärkt haben, dass sie Prozyklizität in die
Abschlüsse gebracht haben. Ich möchte deutlich machen, dass
ich der Meinung bin, dass hier einige echte
Rechnungslegungsfragen und -anomalien zu untersuchen sind,
einschließlich der Schnittstelle mit der
Eigenkapitalrichtlinie, wie beispielsweise die
Konsolidierung von Zweckgesellschaften oder die Bewertung
von und die Angaben zu Kreditrisiken. Ganz offensichtlich
müssen diese und andere Fragen wie zum Beispiel die
Auswirkung von Marktbewertungen, wenn die Märkte allgemein
illiquide und unberechenbar werden – gründlich untersucht werden.
|
2. April 2008: Vergleich Hongkonger
Rechnungslegungsstandards mit IFRS
Das
Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of
Certified Public Accountants, HKICPA) hat einen
Vergleich zwischen
den Hongkonger Rechnungslegungsstandards und IFRS mit Stand
1. Januar 2008 veröffentlicht (in englischer Sprache, 36 KB). Die Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial
Reporting Standards, HKFRS) entsprechen praktisch den IFRS.
Es gibt Abweichungen bei einigen Übergangsbestimmungen und Daten des
Inkrafttretens sowie einige kleinere Anpassungen an den
Sprachgebrauch in Hongkong. Außerdem gibt es zusätzlich zu den
Interpretationen von IFRIC noch drei Interpretationen, die lokal vom HKICPA entwickelt wurden.
Weitere Informationen zum Rahmen der Finanzberichterstattung in Hongkong
finden Sie auf unserer neuen Seite
zu Rechnungslegung in Hongkong. Vergleiche von IFRS und anderen lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen
finden Sie hier.
1. April 2008:
CESR empfiehlt Anerkennung von US- und japanischen GAAP
Der
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR) hat der EU-Kommission Vorschläge zur
Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze von Drittstaaten
unterbreitet. Die
Verordnung Nr. 1569/2007 über die
Einrichtung eines Mechanismus zur Festlegung der Gleichwertigkeit
der von Drittstaatemittenten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze
sah vor, im Hinblick auf die Bewertung der Gleichwertigkeit der
betreffenden Rechnungslegungsgrundsätze zunächst den Ausschuss der
europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) konsultieren.
CESR ist zu folgenden Schlüssen gekommen:
 |
die amerikanischen
Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP sollten als
gleichwertig anerkannt werden; |
 |
die japanischen
Rechnungslegungsvorschriften sollten zeitlich befristet bis
zum 31. Dezember 2011 als gleichwertig anerkannt werden; |
 |
eine endgültige Entscheidung
bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze sollte
aufgeschoben werden, bis es mehr Informationen über die
Anwendung der neuen chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze
durch chinesische Emittenten gibt. |
|
Lesen Sie hierzu auch die
Presseerklärung von
CESR (in englischer Sprache, 76 KB) und die vollständige
Empfehlung an die
EU-Kommission (in englischer Sprache, 395 KB).
1. April 2008:
Jahresbericht 2007 der EBK
Die
Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat ihren Jahresbericht 2007
vorgelegt. Der thematischen Schwerpunkt liegt auf
Untersuchungen im Offenlegungs- und Übernahmerecht sowie auf der
Finanzmarktkrise. Die Aufsichtsbehörde begrüßte die Verschärfung des
Börsengesetzes durch das Parlament und verschärfte ihrerseits die
Offenlegungsregeln mit der Revision der EBK-Börsenverordnung. Dies
führte aus Sicht des EBK-Präsidenten Eugen Haltiner zu einer
Verbesserung der Markttransparenz. Dennoch fordert die EBK noch
griffigere Offenlegungsregeln und vor allem wirksamere Instrumente
für die Durchsetzung der Bestimmungen. Bezüglich Rechungslegung und
Prüfung heißt es im Bericht im Abschnitt „Internationales":
| Eines der wichtigsten Projekte in diesem
Bereich war die Einführung einer Datenbank, die dafür
bestimmt ist, den Erlass von Ausführungsbestimmungen
betreffend die International Financial Reporting Standards
(IFRS) zu erleichtern und deren Austausch möglich zu machen.
Die Anerkennung und internationale Harmonisierung dieser
Rechnungslegungsnormen ist für die Schweiz von erheblicher
Bedeutung, da sie von der grossen Mehrheit der kotierten
Gesellschaften angewendet werden. |
1. April 2008:
IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2008 veröffentlicht
Die
XBRL-Arbeitsgruppe der IASC-Stiftung hat die beinah endgültige
Fassung der IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2008
veröffentlicht. Die Klassifizierungssystematik 2008 stellt eine
vollständige Übertragung der IFRS wie in der Gesamtausgabe der
IFRS 2008 veröffentlicht nach XBRL dar, der Computersprache, die für
den Austausch von Informationen zwischen Unternehmen verwendet wird.
Die beinah endgültige Fassung der IFRS-Klassifizierungssystematik
2008 kann kostenfrei von der Internetseite des IASB herunter geladen
werden:
www.iasb.org/xbrl/taxo.asp. Die IASC-Stiftung geht davon aus,
dass die endgültige Fassung Ende Juni 2008 veröffentlicht werden
kann:
Presseerklärung (in englischer Sprache, 43 KB). Die
IASC-Stiftung hat ein Programm aufgelegt, in dessen Rahmen die
Klassifizierungssystematik in
andere Sprachen übersetzt werden soll. Bisher gilt das nur für
die Fassungen aus den Jahren 2005 und 2006. In deutscher Sprache
liegen dazu Entwürfe vor - zur Einreichung von Stellungnahmen wird
ermutigt.
1. April 2008: Studie der
AAA zu Rechnungslegungslehrstühlen an US-amerikanischen
Universitäten
Die
amerikanische Gesellschaft für Rechnungslegung (American Accounting
Association, AAA) hat einen Bericht zu Rechnungslehrstühlen an
US-amerikanischen Colleges und Universitäten: Status und Trends 1993
-2004 veröffentlicht (Accounting
Faculty in US Colleges and Universities: Status and Trends,
1993-2004, in englischer Sprache, 198 KB). Die
Studie, die vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut
of Certified Public Accountants, AICPA) mitfinanziert wurde, stellt
Daten zu einer spürbaren Knappheit von Doktoranden im Fach
Rechnungslegung in den USA und zu den Auswirkungen auf die
Ausbildung in diesem Fach zur Verfügung. Die Ergebnisse umfassen
unter anderem die folgenden:
 |
Die Anzahl der Lehrkräfte im Fach Rechnungslegung
ging zwischen 1988 und 2004 um 13,3% zurück. |
 |
Gleichzeitig nahm die Anzahl der Studierenden um
12,3% zu. |
 |
Der Großteil der Abnahme an Lehrkräften ereignete
sich an Universitäten ohne Dissertationsprogramm
(Abnahme um 31% seit 1993). Die Anzahl der vollen
Lehrstellen im Fach Rechnungslegung an
Forschungsuniversitäten und Universitäten mit
Dissertationsprogramm sowie an kommunalen Colleges
veränderte sich zwischen 1993 und 2004 kaum. Auch die
Anzahl der promovierten Lehrkräfte änderte sich nicht. |
 |
Die Anzahl der Lehrkräfte im Alter von über 55
Jahren nahm zu, während sich die Anzahl der Lehrkräfte
im Alter von unter 40 Jahren zwischen 1993 und 2004
halbierte. In der Studie wird angenommen, dass in
direkter Zukunft die Anzahl der Eintritte in den
Ruhestand die Anzahl der Neubesetzungen mit
qualifizierten Kandidaten übersteigen wird. |
 |
Ein Ergebnis der Entwicklung ist eine in den Daten
von 2004 erkennbare Umkehrung der Gehaltsentwicklung: Im
Durchschnitt verdienten Lehrkräfte im Alter von unter 41
Jahren mehr als Lehrkräfte im Alter von über 41 Jahren. |
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Die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte hat merklich
zugenommen. Dies gilt insbesondere für
Forschungsuniversitäten und Universitäten mit
Dissertationsprogramm, an denen der Großteil der Zunahme
an Einschreibungen zu verzeichnen war. |
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1. April 2008: Vorschlag
zur Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht in den USA
Der Bericht enthält außerdem einen Konzeptentwurf für einen
„optimalen" aufsichtsrechtlichen Rahmen. Innerhalb der optimalen
Struktur ist die US-amerikanische Notenbank als „Regulator der
Marktstabilität" vorgesehen und der Aufbau eines neuen
„Bankfinanzregulators" für Banken und Sparkassen und eines neuen
Regulators für Betriebsführung und -finanzen geplant. Letzterer
würde die derzeitige Verantwortlichkeit der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hinsichtlich der Berichterstattung der
Unternehmen, der Unternehmensführung und der Aufsicht über die
Rechnungslegung übernehmen.
Einige der
kurzfristigen Empfehlungen:
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Arbeitsgruppe des Präsidenten zu Finanzmärkten (President's
Working Group on Financial Markets, PWG). Dieses
zwischenbehördlich Koordinationsorgan sollte ausgeweitet und
seine Rolle als die Richtlinien der Poilitk bestimmendes Gremium
verstärkt werden. |
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Vergabe von Hypotheken. Schaffung einer staatlichen
Kommission für die Vergabe von Hypotheken (Mortgage Origination
Commission, MOC) mit sechs Mitgliedern, das einheitliche
Minimalstandards für die Qualifizierung für die
Konzessionsvergabe für Teilnehmer der Hypothekenmärkte der
einzelnen Staaten
entwickeln würde. Das MOC würde außerdem das System jedes
Staates für die Konzessionsvergabe an und die Regulierung von
den Teilnehmern am Hypothekenvergabeprozess auswerten und
beurteilen und über dessen Angemessenheit Bericht erstatten. |
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Liquiditätsvorsorge durch die Notenbank. Zuerst würde der
derzeitige Prozess für die Vorsorge für temporäre Liquidität für
die seltenen Fälle, in denen die Marktstabilität gefährdet ist,
verbessert um folgendes sicherzustellen: Der Prozess ist
kalibriert und transparent; die Ausleihung erfolgt zu
angemessenen Bedingungen; die Notenbank sichert sich
Informationen durch Überprüfungen vor Ort oder durch andere
Mittel, die die Notenbank für angemessen hält. Der Schlüssel für
diesen Informationsfluss liegt in einem Fokus auf Liquidität und
Refinanzierung. |
Einige der
mittelfristigen Empfehlungen:
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Staatliche Sparinstitutionen. Staatlich
konzessionierte Sparkassen und Hypothekenbanken sollten von der
Regierung zugelassene Banken werden. Die Behörde für
Sparkassenaufsicht (Office of Thrift Supervision) würde
aufgelöst und ihre Geschäfte von der staatlichen Bankenaufsichtsbehörde
(Office of the Comptroller of the Currency) übernommen. Dieser
Übergang würde in zwei Jahren stattfinden. |
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Staatliche Bankenaufsicht. Es sollte eine
direkte staatliche Aufsicht über staatlich konzessionierte
Banken geben. Eine Reihe von Vorschlägen werden in dieser
Hinsicht genannt. |
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Aufsicht über Zahlungs- und Erfüllungssysteme. Es
sollte eine direkte staatliche Aufsicht über alle Systeme geben,
die genutzt werden, um Kapital und Finanzinstrumente zwischen
Finanzinstituten und Finanzinstituten und ihren Kunden zu
übertragen. |
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Versicherungen. Ein staatliches System für die
Konzessionierung, Lizenzvergabe, Regulierung und Aufsicht von
Versicherern sollte eingerichtet werden. Versicherer,
Rückversicherer, Versicherungshändler und -makler hätten die
Wahl, ob sie dem neuen staatlichen Aufsichtssystem unterstehen
oder unter dem derzeitigen einzelstaatlich geregelten verbleiben
wollten. Eine neue Behörde für Versicherungsaufsicht würde unter
dem Finanzministerium eingerichtet, um die Führungsrolle in der
staatlichen Versicherungsaufsicht zu übernehmen. |
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Termingeschäfte und Wertpapiere. Die Aufsichtsbehörde
für den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission,
CFTC) und die Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC), die Wertpapiere, Investmentfonds,
Aktienmärkte und Börsenmakler/-händler beaufsichtigt, sollten
vereinigt werden, um eine einheitliche Regulierung und Aufsicht
der Termingeschäft- und Wertpapierbranche zu garantieren. |
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Weitere Informationen in englischer Sprache:
1. April 2008: FASB lädt zur
Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier ein
Der
US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Einladung zur
Stellungnahme zur Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über
Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments)
herausgegeben. Die Einladung schließt das Diskussionspapier des IASB
zur Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über
Finanzinstrumente ein, das dieser am 20. März zur Stellungnahme
veröffentlicht hatte. In der Einladung zur Stellungnahme des FASB
wird gefragt, ob es für den FASB notwendig sei, ein Projekt zur
Vereinfachung und Verbesserung der Standards zur Bewertung von
Finanzinstrumenten auf die Agenda zu nehmen und, wenn ja, was für
eine Art von Projekt und welche Ansätze in Erwägung gezogen werden
sollten. Es wird auch um Rückmeldung zu den Sachverhalten im
Diskussionspapier des IASB gebeten. Der FASB erbittet Stellungnahmen
bis zum 19. September 2008 (gleicher Zeitpunkt wie der IASB).
Weitere Informationen:
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