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IFRS-Nachrichten – September 2007

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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27. September 2007: Globale Aufsichtsbehörden über Wirtschaftsprüfer halten zweite Sitzung ab

 

Das internationale Forum unabhängiger Prüfungsaufsichtsorganisationen (International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR) hielt am 24. und 25. September 2007 seine zweite Sitzung in Toronto ab. Prüfungsbehörden aus 21 Ländern nahmen teil. Zu den auf der Sitzung diskutieren Sachverhalten gehörten:

 

Aufzählung Mögliche Auswirkungen der jüngsten Marktturbulenzen auf die Prüfungsaufsicht
Aufzählung Die Rolle von Inspizierungen der Prüfung bei der Verbesserung der Prüfungsqualität
Aufzählung Der Austausch von Informationen zwischen den Regulatoren
Aufzählung Sachverhalte mit Bezug zu International Accounting Standards
Aufzählung Konzentration im Prüfungsmarkt und Wahlmöglichkeiten
Aufzählung Zusammenarbeit zwischen Regulatoren in Bezug auf die Registrierung und/oder die Benachrichtigung von Prüfern ausländischer Emittenten
Aufzählung Die Abhaltung von Workshops zu Techniken der Inspizierung von Prüfungen für Mitglieder
Aufzählung Fortsetzung des Dialogs mit anderen internationalen Organisationen, die ein Interesse an der Prüfungsqualität haben
Aufzählung Die zukünftige Rolle und Organisation der IFIAR

 

Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier einsehen (40KB). Weitere Informationen können Sie unserer Nachricht vom 25. März 2007entnehmen.

 

 

27. September 2007: XBRL-Taxonomie für US GAAP abgeschlossen

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC hat bekannt gegeben, dass sämtliche Arbeiten an der Entwicklung von XBRL-Tags für das gesamte System der US GAAP abgeschlossen wurden. Dies wird Unternehmen ermöglichen, Ihre Abschlüsse leichter in XBRL zu kodieren. XBRL vereinfacht die Analyse und den Austausch von Firmenfinanzinformationen und macht sie zuverlässiger, indem Daten herausgezogen und automatisch durch XBRL-fähige Programme verarbeitet werden können. Die Presseerklärung der SEC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

 

27. September 2007: Deloittes Roadmap-Publikationen zu VIEs und der Erlöserfassung bei Software

 

Unsere amerikanischen Kollegen haben im Rahmen ihrer 'Roadmap'-Reihe zwei Publikationen freigegeben, die Leitlinien zur Konsolidierung sog. Variable Interest Entities (VIEs) und zur Erlöserfassung bei Software enthalten.

 

Aufzählung Konsolidierung von Zweckgesellschaften: Ein Führer zur Anwendung der Konsolidierungsleitlinien von Interpretation 46(R) (dritte Auflage, in englischer Sprache, 4.465 KB) ist eine Aktualisierung der zweiten Auflage dieses Führers. Die neue Ausgabe beinhaltet mehr als 140 Fragen und Antworten und gibt die jüngsten Entwicklungen bei FASB und SEC sowie die aktuellen Erfahrungen von Deloitte und Touche LLP in der Praxis wieder. FIN 46(R) befasst sich mit der Frage, wie man für Zwecke der Konsolidierung denjenigen bestimmt, der einen beherrschenden finanziellen Einfluss an einem Unternehmen hält, wenn der beherrschende finanzielle Einfluss durch Vereinbarungen hergestellt wird, die keine Stimmrechtsregelungen beinhalten.
Aufzählung Erlöserfassung bei Software: Ein Führer zur Anwendung von AICPA SOP 97-2 (in englischer Sprache, 1.823 KB) befasst sich mit vielen Fragestellungen der Erlöserfassung, die im AICPA Statement of Position (SOP) 97-2 angesprochen werden. Der Führer ist dazu gedacht, Abschlussadressaten, Unternehmen und Prüfern dabei zu helfen, das SOP sowie die im Nachgang dazu verabschiedeten Leitlinien zu verstehen.

 

Weitere englischsprachige Publikationen der "Roadmap"-Serie befassen sich mit der Pensionsbilanzierung durch den Arbeitgeber, Unternehmenszusammenschlüssen und Goodwill, unsicheren Steuerpositionen sowie aktienbasierten Vergütungen. Diese Publikationen finden Sie hier.

 

 

26. September 2007: IASB und japanischer Accounting Standards Board kommen zusammen

 

Der IASB und der japanische Accounting Standards Board werden am Donnerstag und Freitag, den 27. und 28. September 2007, zu Gesprächen in London zusammenkommen (die Sitzungen finden an beiden Tagen jeweils nur morgens statt). Die Sitzungen finden öffentlich statt. Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

 

Donnerstag, 27. September 2007

 

Aufzählung Konsolidierung (einschließlich Zweckgesellschaften)
Aufzählung Eigen- und Fremdkapital

 

Freitag, 28. September 2007

 

Aufzählung Aktueller Stand der Tätigkeiten des IASB
Aufzählung Erlöserfassung

 

 

26. September 2007: Vier Projekte werden zur Aufnahme auf die IASB-Agenda vorgeschlagen

 

Beim Treffen des IASB und der Standardsetzer der Welt in London am 24. und 25. September 2007 stellte der Stab vier Projekte vor, die dem IASB im Dezember 2007 als mögliche Ergänzungen der Fachlichen Agenda des IASB vorgeschlagen werden:

 

Aufzählung Immaterielle Vermögenswerte. Der Stab deutete an, dass der bestehende Standards (IAS 38) "nicht sonderlich gut sei" und dass das Projekt vermutlich "zu einem Standard führen werde, unter dem immaterielle Vermögenswerte in einem weit größeren Ausmaß in der Bilanz angesetzt werden".
Aufzählung Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle. Transaktionen zwischen Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle werden derzeit in den IFRS nicht behandelt und sind explizit von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse ausgenommen. Auch in Phase 2 des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen werden sie nicht behandelt. Beispiele für derartige Transaktionen beinhalten Umstrukturierungen eines Konzerns und den Erwerb eines Unternehmens durch ein anderes, bei dem die Eigentümer der zwei Unternehmen nach dem Erwerb mit dem gleichen Anteilsbesitz an dem gemeinsamen Unternehmen dastehen.
Aufzählung Emissionsrechte und Zuwendungen der öffentlichen Hand. IFRIC 3 Emissionsrechte wurde im Dezember 2004 herausgegeben und im Juni 2005 zurückgezogen. Da Emissionsrechte üblicherweise durch eine Regierung gewährt werden, stellen sie ein Beispiel für Zuwendungen der öffentlichen Hand dar. Im Rahmen des Projekts würde IAS 20 Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand überdacht werden.
Aufzählung Lageberichterstattung. Der IASB hatte im Oktober 2005 ein Diskussionspapier zur Lageberichterstattung veröffentlicht, das von einigen Partnerstandardsetzern erstellt worden war. In dem Papier wurde die Lageberichterstattung wie folgt definiert:
Der Lagebericht stellt Informationen dar, die den Abschluss als Teil der Finanzberichterstattung eines Unternehmens begleiten. Er erläutert die wichtigsten Entwicklungen und Faktoren, die der Entwicklung, den Erfolg und die Lage des Unternehmensbetriebs innerhalb der Periode, die im Abschluss abgedeckt wird, zugrunde lagen. Er erläutert ferner die wichtigsten Entwicklungen und Faktoren, die die zukünftige Entwicklung, den Erfolg und die Lage des Unternehmens wahrscheinlich beeinflussen werden.

 

Der Stab des IASB sagte zudem, dass - obgleich mehrere Partnerstandardsetzer gute Fortschritte bei der Entwicklung eines Agendavorschlags zu schürfenden Industrien (Öl, Gas, Bergbau) gemacht haben - er nicht für die Erwägung des Boards im Dezember fertig sein werde. Der Stab verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass er für die Erwägung der Agenda im vierten Quartal 2008 fertig sein werde. Der Stab sagte zudem, dass man ein mögliches Agendaprojekt untersuche, das u.a. eine Durchsicht von IAS 41 Landwirtschaft vorsähe.

 

 

25. September 2007: Wir unterstützen den SEC-Vorschlag zur Abschaffung der Überleitung

 

Deloitte hat einen Brief eingereicht, in dem die vorgeschlagene Regelung der SEC Akzeptanz der Abschlüsse ausländischer Unternehmen, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt wurden, ohne Überleitung auf US GAAP  unterstützt wird. Wir schlagen allerdings vor, dass, falls ein nicht-amerikanisches Unternehmen lokale Rechnungslegungsgrundsätze oder eine "rechtskreisspezifische Version" der IFRS verwendet, es berechtigt sein sollte, alternativ zur Überleitung auf US GAAP auch auf IFRS überzuleiten. Hier ist unsere grundsätzliche Sichtweise:
Wir stimmen dem Vorschlag der Kommission zur Abschaffung der Überleitung auf US GAAP durch ausländische Unternehmen, die die IFRS verwenden, zu und sind der Ansicht, dass das ein wichtiger Schritt in Richtung der Entwicklung eines einzigen Satzes weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards ist. Wir geben aber zu bedenken, dass es mit dem Vorschlag Probleme in bestimmten Rechtskreisen, in denen die Verwendung von IFRS vorgeschrieben ist, geben kann, wenn ein Unternehmen nicht auf US GAAP überleiten möchte. In europäischen Ländern ist beispielsweise die Übernahme der oder Zustimmung zu den IFRS durch lokale Behörden erforderlich, bevor solche Standards angewendet werden können. Dementsprechend wäre ein ausländisches Unternehmen, das gezwungen ist, der "rechtskreisspezifischen Version" der IFRS zu folgen, bei der Beschreibung, wie es seinen Abschluss aufgestellt hat, nicht in der Lage, ausdrücklich und uneingeschränkt die Übereinstimmung seiner Bilanzierung mit den IFRS zu bestätigen, weil bestimmte Standards möglicherweise noch nicht von der lokalen Behörde übernommen oder genehmigt worden sind.

Aufgrund dieser Einschränkungen glauben wir, dass die Kommission erwägen sollte, ausländischen Unternehmen, die lokale Rechnungslegungsgrundsätze (einschließlich rechtskreisspezifischer IFRS) verwenden, erlauben sollte, auf IFRS statt auf US GAAP überzuleiten, was ihnen die Möglichkeit gäbe, zwischen folgenden Alternativen zu wählen:

 

Aufzählung US GAAP
Aufzählung IFRS
Aufzählung lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen (einschließlich rechtskreisspezifischer IFRS), die entweder auf US GAAP oder IFRS übergeleitet werden.

 

Folgende Dokumente können Sie einsehen:

 

Aufzählung Deloittes Brief an die SEC (in englischer Sprache, 77 KB)
Aufzählung Nachricht zum SEC-Vorschlag vom 21. Juni 2007
Aufzählung Nachricht und Link zu den entsprechenden Dokumenten

 

 

25. September 2007: DSR lädt zur Diskussionsrunde zum Diskussionspapier Revenue Recognition ein

 

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Mittwoch, den 24. Oktober 2007, 10.00 Uhr (vorauss. bis ca. 13.00 Uhr) in das Hotel Hilton, Raum Corinth, Berlin, Mohrenstr. 30 zu einem Diskussionsforum zu dem von EFRAG und dem DRSC veröffentlichten Diskussionspapier Revenue Recognition – A European Contribution ein. Gegenstand des Meinungsaustausches ist das vorliegende Diskussionspapier, das auf der website www.drsc.de zum download bereitsteht.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de  bis zum 18. Oktober 2007 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

 

25. September 2007: Öffentliche Diskussionen des DRSC zum ED IFRS for SMEs

 

Das DRSC hat das Protokoll und die Präsentationen zu den Öffentlichen Diskussionen vom 31.08., 04.09. und 11.09.2007 sind auf seiner Website eingestellt.

 

 

24. September 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

 

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe August 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 144 KB). Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

23. September 2007: Seiten der Agendaprojekte des Boards aktualisiert

 

Wir haben die folgenden Seiten zu Agendaprojekten aktualisiert, um den Erörterungen und Entscheidungen auf der Sitzung des International Accounting Standards Board im September 2007 Rechnung zu tragen:

 

Aufzählung Jährlicher Verbesserungsprozess 2006-2007
Aufzählung Rahmenkonzept
Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Informationssitzung)
Aufzählung Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen
Aufzählung IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen
Aufzählung IFRS 1 - Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochterunternhemen
Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Aufzählung Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen - Änderungen an IAS 24
Aufzählung Projektagenda und Zeitplan des IASB

 

 

23. September 2007: Deloitte tritt als Co-Sponsor einer Konferenz zu IFRS in London auf

 

Deloitte ist einer der Sponsoren einer Konferenz mit dem Titel IFRS 2007/8: Aktuelle Interpretation in der Praxis und zukünftige Richtung, die in London am 4. Oktober 2007 abgehalten wird. Die Eröffnungsveranstaltung wird ein Zwiegespräch mit dem IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie sein. Nachfolgende Sitzungen werden sich mit den IFRS aus Sicht der Analysten und der Ersteller, mit Prüfungs- und regulatorischen Sachverhalten, mit rechtlichen Themen und Umsetzungsfragen befassen. Eine abschließendes Forum wird der Frage "Wohin gehen wie von hier aus" nachgehen. Sprecher von Deloitte, die bei der Konferenz auftreten, sind Ken Wild - Global IFRS Leader von Deloitte - und Isobel Sharp, Partnerin der britischen Firma und gegenwärtig Präsidentin des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Schottland. Die Konferenzbroschüre können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 145 KB).

 

 

23. September 2007: Zusammenfassung der Sachverhalte aktualisiert, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden

 

Wir haben unsere Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden, aktualisiert. Dabei handelt es sich um IFRICs endgültige Entscheidung, die folgenden vier Sachverhalte nicht auf die Agenda zu setzen. Unsere Zusammenfassung umfasst nunmehr mehr als 125 Sachverhalte.

 

Aufzählung IFRS 5 – Angaben
Aufzählung IAS 18 – Leitlinien zur Identifizierung von Prinzipal-Agenten-Beziehungen
Aufzählung IAS 19 – Verteilung der Leistungen bei leistungsorientierten Plänen
Aufzählung IAS 39 – Absicherung zukünftiger Zahlungsströme mit gekauften Optionen

 

 

22. September 2007: Unternehmenszusammenschlüsse auf die WSS-Tagesordnung gesetzt

 

Die Tagesordnung für die Sitzung der Standardsetzer der Welt für Dienstagmorgen, den 25. September 2007, wurde um eine Diskussion über das IASB-Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen Phase 2 erweitert. Die vollständige und aktualisierte Tagesordnung für die Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.

 

 

22. September 2007: Internetadresse der FEI wurde geändert

 

Financial Executives International (FEI) haben ihre Internetadresse in www.financialexecutives.org geändert. Die alte Adresse lautete www.fei.org. Im weiteren Verlauf dieses Jahres beabsichtigen FEI, eine Website in neuem Design zu starten. Die Adresse der alten Domain von FEI wurde an den internationalen Reitsportverband abgegeben (Fédération Equestre Internationale). Auf einer Übergangsseite werden Besucher in den kommenden 45 Tagen gebeten, eine der Websites auszuwählen. Die Presseerklärung von FEI können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

 

21. September 2007: Mitschrift vom letzten Tag der Boardsitzung

 

Der International Accounting Standards Board hielt seine Septembersitzung 2007 von Dienstag, dem 18. September, bis Freitag, den 21. September, in seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab (keine Sitzung am Donnerstag, den 20. September). Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des letzten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Am nächsten Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007, wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.

 

 

21. September 2007: DRSC erreicht erneute Diskussion des Standardentwurfes zu IAS 32 „puttable Instruments“

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat in seiner Sitzung vom 21.09.2007 erneut den Standardentwurf zu IAS 32 beraten, der die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital nach IFRS regelt. Der Entwurf behandelt durch den Inhaber kündbare Finanzinstrumente (sog. puttable Instruments). Wegen des zwingenden Kündigungsrechts bei einer Reihe deutscher Rechtsformen (u.a. Personengesellschaften, Genossenschaft) hat dieser Standardentwurf eine hohe Bedeutung für eine Vielzahl deutscher Unternehmen. Die Anwendungsbedingungen des bereits im Sommer 2006 veröffentlichten Entwurfs wurden jedoch sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern als zu restriktiv kritisiert. Nach intensiven Beratungen mit Vertretern des DRSC hat der IASB heute beschlossen, geänderte Anwendungsbedingungen zur Diskussion zu stellen mit dem Ziel, den Anwendungsbereich der Neuregelung anzupassen. Der IASB plant, während seiner turnusmäßigen Sitzung im November (12. bis 16. November 2007) „Roundtable“-Gespräche abzuhalten, um die geänderten Vorschläge zu diskutieren. Der IASB hatte zur heutigen Sitzung auch zwei Mitglieder des Deutschen Standardisierungsrates hinzugebeten. Der IASB plant die Veröffentlichung einer endgültigen, geänderten Fassung von IAS 32 für das 1. Quartal 2008.

 

 

21. September 2007: Bereits mehr als 1,4 Millionen IFRS e-Learning-Module heruntergeladen

 

Bis 20. September 2007 einschließlich sind 1.409.645 der von Deloitte entwickelten IFRS e-Learning-Module von den IAS Plus-Seiten heruntergeladen worden. Die Gesamtzahl der Besucher auf den IFRS e-Learning-Seiten betrug 4.975.649. Das IFRS e-Learning-Programm wurde im Januar 2004 ins Leben gerufen. Viele der heruntergeladenen Module haben mehrere Nutzer, weil es Organisationen gestattet ist, diese für den internen Gebrauch durch ihre Mitarbeiter oder Studierenden auf ihren eigenen Servern zu installieren. Darüber hinaus sind mehrere Millionen Module online und offline von den Mitarbeitern von Deloitte absolviert worden. Sie haben jederzeit Zugang zum IFRS e-Learning, indem Sie auf das Glühlampensymbol auf unserer Startseite klicken. Ihnen stehen derzeit 35 Module zur Verfügung, die im Prinzip alle IFRS abdecken. In unserer Nachricht vom 18. September 2007 hatten wir von unserem Vorhaben berichtet, weitere Module anzubieten und bestehende Module zu überarbeiten. Wir stellen die IFRS e-Learning-Module von Deloitte im öffentlichen Interesse kostenfrei zur Verfügung - das schließt auch Upgrades ein.

 

 

21. September 2007: Kommentierungsfrist für IFRS für KMU verlängert

 

Der IASB hat auf seiner Sitzung am Mittwoch die Kommentierungsfrist für Stellungnahmen zum Entwurf des IFRS für KMU bis zum 30. November 2007 verlängert (vorher: 1. Oktober 2007). Die Einreichungsfrist für die Ergebnisse der Feldversuche ist ebenfalls bis zum 30. November 2007 verlängert. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Ergebnisse der Erstellung von Probeabschlüssen nach dem Entwurf des IFRS für KMU in den Stellungnahmen der Teilnehmer an den Feldversuchen und derjenigen, die sie dabei unterstützen, berücksichtigt werden können. Sofern Organisationen nicht in diese Feldversuche involviert sind, werden sie vom IASB dringend gebeten, die Stellungnahmen wie bislang vorgesehen, am 1. Oktober 2007 einzureichen. Stellungnahmen können entweder direkt an den IASB (CommentLetters@iasb.org) oder über das DRSC (info@drsc.de) eingereicht werden.

 

 

20. September 2007: Mitschrift vom zweiten Tag der Boardsitzung

 

Der International Accounting Standards Board hält seine Septembersitzung 2007 von Dienstag, dem 18. September, bis Freitag, den 21. September, in seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab (keine Sitzung am Donnerstag, den 20. September). Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Am nächsten Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007, wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.

 

 

19. September 2007: Britischer ASB findet Kommentare der Europäischen Kommission zum IFRS für KMU „enttäuschend“

 

Ian Mackintosh, Vorsitzender des britischen Standardsetzungsrats (Accounting Standards Board, ASB), hat an den Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charley McCreevy, geschrieben, um sein Bedauern über die ablehnende Haltung gegenüber dem vorgeschlagenen IFRS für KMU, die Kommissar McCreevy auf einer öffentlichen Veranstaltung in Portugal am 13. September 2007 kundgetan hat (s. unsere Nachricht vom 14. September 2007), Ausdruck zu verleihen. Mr. Mackintosh sagte, dass „auf Grundlage der Ergebnisse einer offiziellen Umfrage und öffentlicher Diskussionen, die sowohl in Groß Britannien als auch in Irland durchgeführt wurden, der Accounting Standards Board (ASB) gerne in der Lage sein würde, den IFRS für KMU anzuwenden". Laden Sie sich den vollständigen Brief von Mr. Mackintosh herunter (in englischer Sprache, 22 KB). Nachfolgend ein Auszug:

 

Die Antworten [auf die Einladung zur Stellungnahme bezüglich des Entwurfs des IFRS für KMU durch den ASB], die wir erhalten haben zeigten in hohem Grad eine Unterstützung für den Entwurf. Obwohl in den meisten Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht wurde, dass man den vorgeschlagenen IFRS für KMU nicht für angemessen für kleine Unternehmen und insbesondere für Kleinstunternehmen halte, wurde doch in der überwiegenden Mehrheit der Stellungnahmen eine Unterstützung dafür ausgedrückt, dass der Standard für die Anwendung durch mittelgroße und große Unternehmen zur Verfügung stehen sollte, die  nach Definition des IASB nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind aber Mehrzweckabschlüsse herausgeben. Dies steht im Einklang mit den Diskussionen auf den vier öffentlichen Sitzungen, die abgehalten wurden, bei denen der ASB gemeinsam mit den Hauptstandardsetzern von Groß Brittannien und Irland teilnahm.

 

Auf Grundlage der Rückmeldungen, die beim ASB eingegangen sind, ist es als enttäuschend zu beurteilen, dass die Kommission eine solch ablehnende Haltung einzunehmen scheint und anscheinend die Möglichkeit der Anwendung des Standards durch die Mitgliedstaaten der EU ausschließt.

 

 

19. September 2007: Mitschrift vom ersten Tag der Boardsitzung

 

Der International Accounting Standards Board hält seine Septembersitzung 2007 von Dienstag, dem 18. September, bis Freitag, den 21. September, in seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab (keine Sitzung am Donnerstag, den 20. September). Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Am nächsten Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007, wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.

 

 

19. September 2007: Neuseeland verschiebt Anwendungspflicht der IFRS-Äquivalente für kleine Unternehmen

 

Der neuseeländische Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) und der neuseeländische Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) haben angekündigt, dass die verpflichtende Anwendung der neuseeländischen IFRS für bestimmte kleine Unternehmen aufgeschoben werden soll. Rechnungslegung für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ist derzeit ein weltweit diskutiertes Thema. Daher hat der IASB einen Standardentwurf zur Rechnungslegung für KMU entwickelt (IFRS für KMU). Darüber hinaus wurde in Australien eine Untersuchung zur Rechnungslegung von KMU durchgeführt, und in Neuseeland gab es einen umfangreichen Konsultationsprozess. Die neuseeländische Wirtschaftsministerin, Lianne Dalziel, hat dem ASRB und dem FRSB kürzlich mitgeteilt, dass eine Studie der Regierung bezüglich der Rechnungslegungsanforderungen für kleine und mittelgroße Unternehmen nach dem Rechnungslegungsgesetz (Financial Reporting Act, FRA) Mitte 2008 begonnen werden soll.

 

ASRB und FRSB haben sich daraufhin entschlossen, bis auf Weiteres die verpflichtende Einführung der neuseeländischen IFRS für bestimmte kleine Unternehmen aufzuschieben. Diese sind wie folgt definiert:

bullet

Unternehmen, die weder im laufenden Berichtsjahr noch in dem vorhergehenden die Definition eines Emittenten nach dem FRA erfüllen und die:

 
Aufzählung

nach Abschnitt 19 des FRA keinen Abschluss einreichen müssen und

Aufzählung nach Abschnitt 19A(b) des FRA kein großes Unternehmen sind. Ein Unternehmen ist groß, wenn es mindesten zwei der folgenden Kriterien erfüllt:
  • das Gesamtvermögen des Unternehmens und (wenn vorhanden) seiner Tochterunternehmen übersteigt NZ$ 10.000.000;

  • der Umsatz des Unternehmens und (wenn vorhanden) seiner Tochterunternehmen übersteigt NZ$ 20.000.000; oder

  • das Unternehmens und (wenn vorhanden) seine Tochterunternehmen beschäftigen mehr als 50 vollzeitäquivalente Mitarbeiter.

bullet

andere Unternehmen, die:

 
Aufzählung

nicht dem FRA unterliegen und

Aufzählung nach der Definitionen des Rahmenkonzept für gestaffeltes Berichtswesen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig oder nicht groß sind. Ein Unternehmen ist groß, wenn es mindesten zwei der folgenden Kriterien erfüllt::
  • das Gesamtvermögen übersteigt NZ$ 10.000.000;

  • der Gesamtertrag  übersteigt NZ$ 20.000.000; oder

  • es werden mehr als 50 vollzeitäquivalente Mitarbeiter beschäftigt.

 

 

18. September 2007: Überarbeitete und neue Module unseres IFRS e-Learnings

 

Die IFRS e-learning Module von Deloitte werden regelmäßig überarbeitet. Es ist daher ratsam, von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob Sie noch über die neuesten Versionen verfügen. Wenn Sie sich in den e-Learning-Bereich begeben (über das Glühlampensymbol in der linken Quicklinkleiste von IAS Plus.de), finden Sie eine Liste der neuesten Versionsnummern sowie eine separate Seite mit den Änderungshistorien für jedes Modul. Sie können jederzeit die zuletzt herunter geladenen Versionsnummer durch Klick mit der echten Maustaste an beliebiger Stelle des bereits herunter geladenen Moduls im Dialogfenster erkennen (beispielsweise "Deloitte v1.3, 26.06.06. Copyright ©2004 by Deloitte Touche Tohmatsu" für die neueste Version des Rahmenkonzeptmoduls). Wir stellen die IFRS e-Learning-Module von Deloitte im öffentlichen Interesse kostenfrei zur Verfügung - das schließt auch Upgrades ein.

 

Derzeit in der Entwicklung befindliche Überarbeitungen bestehender IFRS e-Learning-Module:

Wir arbeiten derzeit an überarbeiteten Versionen der folgenden Module, um die neuesten Änderungen von Standards und Interpretationen widerzuspiegeln. Wir gehen davon aus, diese überarbeiteten Versionen Anfang 2008 zur Verfügung stellen zu können:

Aufzählung IAS 16, 17, 23, 28, 36, 32/39 und 37
Aufzählung IFRS 1 und 2

 

Zwei neue Module im Planungsstadium:

Aufzählung IFRS 8
Aufzählung IFRIC 12

 

 

18. September 2007: Diskussionsrunde des DSR am 2. Oktober 2007 - Tagesordnung erweitert

 

Die Tagesordnung des am Dienstag, den 02. Oktober 2007, 14.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 17.00 Uhr) in der Konrad-Adenauer-Stiftung, 10785 Berlin, Tiergartenstr. 35, Jakob-Kaiser-Saal (1. OG) stattfindenden Diskussionsforums hat sich erweitert. Ein weiterer Tagesordnungspunkt wird der vom IASB veröffentlichte Entwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen zum IAS 39 mit dem Titel IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren (IAS 39 – Exposures Qualifying for Hedge Accounting) (in englischer Sprache, 324 KB) sein.

Bisher standen bereits auf der Agenda:

 

Aufzählung

 E-DRS 23 Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht (101 KB)

Aufzählung

 IFRIC D21 Real Estate Sales (in englischer Sprache, 196 KB)

Aufzählung

 IFRIC D22 Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation (in englischer Sprache, 252 KB)

Aufzählung

 ED amendments to IAS 31 Interests in Joint Ventures (Der Entwurf ist derzeit nur für Abonnenten der eIFRS erhältlich und wird ab dem 27. September 2007 frei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen; s. unsere Nachricht vom 13. September 2007.)

 

Anmeldungen zur Teilnahme werden noch bis zum 21. September 2007 unter bahrmann@drsc.de entgegengenommen. Anmeldungen werden bestätigt, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

 

17. September 2007: Vorschlag zur Klarstellung von Hedge Accounting

 

Wie in unserer Nachricht vom 6. September 2007 angekündigt steht ab heute der Entwurf einer Änderung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung mit dem Titel IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren (IAS 39 – Exposures Qualifying for Hedge Accounting) (in englischer Sprache, 324 KB) öffentlich zur Stellungnahme zur Verfügung. Stellungnahmen können bis zum 11. Januar 2008 entweder direkt an den IASB (CommentLetters@iasb.org) oder über das DRSC (info@drsc.de) eingereicht werden.

 

 

 

16. September 2007: Heads Up-Newsletter zur Bilanzierung von Wandelschuldverschreibungen

 

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 7. September 2007 eingestellt (in englischer Sprache, 142 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. In dieser Ausgabe von Heads Up werden die Auswirkungen zusammengefasst, die die FASB Staff Position No. APB 14-a auf die Abschlüsse von Unternehmen hätte, die Wandelschuldverschreibungen emittiert haben. Es wird vorgeschlagen, dass die Leitlinien für Geschäftsjahre in Kraft treten sollen, die nach dem 15. Dezember 2007 beginnen. Die Anwendung würde im vorherigen Abschluss aus Vergleichsgründen rückwirkend zu erfolgen haben.

 

Die vorgeschlagene FSP mit dem Titel Bilanzierung von Wandelschuldverschreibungen, die bei Wandlung in ganz oder teilweise in bar erfüllt werden können würde bei zum Zeitpunkt des Erstansatzes eine Zerlegung der Wandelanleihe in zwei Teile erfordern:

Aufzählung

eine Fremdkapitalkomponente, die die vertragliche Verpflichtung des Emittenten, Zins und Tilgung zu zahlen, widerspiegelt sowie

Aufzählung

eine Eigenkapitalkomponente, welche das Wahlrecht des Investors darstellt, die Anleihe in Eigenkapital des Emittenten oder einen gleichwertigen Geldbetrag zu tauschen.

Diese Behandlung ist vergleichbar mit der Regelung nach IAS 32, mit der Ausnahme, dass IAS 32 auf alle emittierten hybriden Finanzinstrumente Anwendung findet, wohingegen FSP APB 14-a nur auf in bar zu erfüllende Wandelschuldverschreibungen anwenden ist. Die Verlautbarung würde die Bilanzierung traditioneller Formen von Wandelschuldverschreibungen, die bei Wandlung nicht in bar erfüllt werden können, nicht berühren. Derartige Wandelschuldverschreibungen würden normalerweise weiterhin in ihrer Gänze als Fremdkapital bilanziert werden.

 

 

15. September 2007: Tagesordnung für die Septembersitzung des IASB  Überarbeitet!

 

Die Tagesordnung für die Sitzung des IASB in der nächsten Woche, die wir bereits mit unserer Nachricht vom 7. September 2007 eingestellt hatten, ist überarbeitet worden. Einige Tagesordnungspunkte sind anderen Tagen zugeordnet worden. Die überarbeitete Tagesordnung finden Sie nachfolgend.  Am darauffolgenden Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007 wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.

18. bis 21. September 2007, London Überarbeitet

 

 

Dienstag, 18. September 2007 (nur nachmittags)

 

Aufzählung

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Informationssitzung)

Aufzählung

IFRS 1 ─ Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen ─ Erneute Erörterung des Entwurfs vom Januar 2007 ─ ursprünglich Mittwoch

Aufzählung

Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ─ Änderungen an IAS 24 ─ Erwägungen der Antworten auf den Entwurf ─ ursprünglich Freitag

Aufzählung

IFRIC ─ Stand der Arbeiten ─ ursprünglich Freitag

 

Mittwoch, 19. September 2007

 

Aufzählung

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ─ Sachverhalte im Diskussionspapier mit Bezug zu leistungsorientierten Zusagen

Aufzählung

Rahmenkonzept ─ Berichtseinheit
Restanten, die sich im Zuge der Formulierung des demnächst erscheinenden Diskussionspapiers zum Thema Berichtseinheit ergaben

Aufzählung

Rahmenkonzept ─ Zielsetzungen und qualitative Merkmale ─ Diskussion der Antworten auf das Diskussionspapier vom Juli 2006 in Bezug auf die vorgeschlagene Zielsetzung der Finanzberichterstattung

Aufzählung

Jährliche Verbesserungen 2006-2007 ─ Zwei Restanten im Hinblick auf die vorgeschlagenen Änderungen, die in den umfassenden Entwurf im Oktober 2007 aufgenommen werden sollen

Aufzählung

Ergebnis je Aktie

Aufzählung

IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen ─ Vorschlag zur Verlängerung der Kommentierungsfrist bis zum 30. November 2007 aufgrund der Feldversuche

 

Donnerstag, 20. September 2007

 

Aufzählung

keine Sitzung angesetzt

 

Freitag, 21. September 2007 (nur vormittags)

 

Aufzählung

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen ─ Endgültige Entscheidungen zur Änderung von IAS 32 ─ ursprünglich Dienstag

Aufzählung

Das Arbeitsprogramm des IASB

 

 

14. September 2007: EU zeigt sich besorgt über den Entwurf des IFRS für KMU

 

In einer Rede zur Vereinfachung des wirtschaftlichen Umfelds für Unternehmen (in englischer Sprache, 71 KB) äußerte sich Charley McCreevy, der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, in Lissabon besorgt darüber, ob der vom IASB vorgeschlagene Entwurf eines IFRS für KMU (s. unsere Quicklinkleiste rechts) einfach genug sei, um für die Masse der KMU in der EU anwendbar zu sein". Die einschlägigen Absätze aus Kommissar McCreevys Rede haben wir nachfolgend für Sie übersetzt:

 

Im Bereich der Rechnungslegung und der Prüfung liegt der Schwerpunkt der Vereinfachungspläne auf den Möglichkeiten, den KMU Kosten zu ersparen. Die bestehenden Anforderungen ziehen einen administrativen Aufwand mit sich, den Unternehmen, und insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen, oft als unnötig belastend empfinden. Dies muss verbessert werden.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat kürzlich einen Entwurf eines Rechnungslegungsstandards für KMU entwickelt. Wir haben oft genug betont, dass die Rechnungslegung für KMU einfach und der Natur der Geschäfte eines kleinen Unternehmens entsprechend sein muss. Die Stellungnahmen, die wir von den Mitgliedstaaten der EU, dem Europäischen Parlament und den Interessengruppen erhalten haben, sagen aus, dass der derzeitige Entwurf des IASB nicht einfach genug sei, um für die Masse der KMU in der EU anwendbar zu sein. Deshalb habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht vor, den Entwurf des IASB für die Übernahme zur Anwendung in der EU vorzuschlagen.

Können die Mitgliedstaaten der EU ihren KMU trotzdem erlauben, den Entwurf des IASB anzuwenden? Der Ausgangspunkt der europäischen Gesetzgebung ist, dass die Mitgliedstaaten die Rechnungslegungsrichtlinien (die sogenannten 4. und 7. Richtlinien) befolgen müssen. Es ist nicht klar, ob der derzeitige Entwurf des IASB in Übereinstimmung mit den bestehenden Rechnungslegungsrichtlinien der EU steht. Da derzeit sehr wenig Unterstützung von den Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament für den Entwurf des IASB zu bestehen scheint, hat die Kommission derzeit nicht die Absicht, Änderungen vorzuschlagen – weder an den bestehenden Rechnungslegungsrichtlinien noch an den IAS-Bestimmungen. Wenn es Mitgliedstaaten oder andere interessierte Parteien gibt, die die Anwendung des IASB-Entwurfs gestatten wollen, dann bitte ich sie, sich bei mir zu melden.

 

 

14. September 2007: Septemberausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt

 

Wir haben die neueste Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 117 KB), der die Sitzung der Projektgruppe für neu auftretenden Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB vom 11. September 2007 zusammenfasst. Dieser Newsletter, der von den US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Sie finden frühere Ausgaben des Newsletters hier.

 

Der EITF Snapshot erörtert die drei Sachverhalte, bezüglich derer die EITF auf dieser Sitzung zu vorläufigen Entscheidungen gekommen ist:

Aufzählung

Sachverhalt 07-1 Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen (zur Entwicklung und Vermarktung von ressourcenintensiven und allgemein ungewissen Produkten),

Aufzählung

Sachverhalt 07-4 Anwendung der Zwei-Klassen-Methode nach FASB Verlautbarung Nr. 128 Ergebnis je Aktie auf Personengesellschaften,

Aufzählung

Sachverhalt 07-6 Bilanzierung von Immobilienverkäufen, bei denen die Vereinbarung eine Kaufs- und Verkaufsklausel enthält.

 

 

14. September 2007: Seite zu Projekten auf der Agenda von IFRIC vollständig überarbeitet

 

Im Licht der neuesten Agendaentscheidungen von IFRIC haben wir unsere Seite zur Agenda des International Financial Reporting Interpretations Committees (IFRIC) vollständig überarbeitet. Aktuell befinden sich nur noch die folgenden sechs Projekte auf der Agenda von IFRIC:

 

Aufzählung

IAS 18 Erträge: Kundenbeiträge

Aufzählung

IAS 18 Erträge: Leitlinien zur Identifizierung von Vertretungsgeschäften

Aufzählung

IAS 18 Erträge: Immobilienverkäufe (am 4. Juli 2007 wurde der Interpretationsentwurf D21 herausgegeben; Ende der Kommentierungsfrist: 5. Oktober 2007)

Aufzählung

IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Absicherung einer Nettoinvestition (am 19. Juli 2007 wurde der Interpretationsentwurf D22 herausgegeben; Ende der Kommentierungsfrist: 19. Oktober 2007)

Aufzählung

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse: Sachdividenden

Aufzählung

IAS 39 Finanzinstrumente: Verbriefungstransaktionen: Ausbuchung von Gruppen von finanziellen Vermögenswerten

 

Die Liste der von der Agenda von IFRIC genommenen Projekte wurde ebenfalls aktualisiert und enthält jeweils den Zeitpunkt der Entscheidung, das Projekt nicht fortzusetzen, sowie gegebenenfalls Hinweise darauf, dass das entsprechende Projekt in einem anderen Projekt aufging oder vom IASB übernommen wurde.

 

 

13. September 2007: China lässt IFRS-Bilanzierung für börsennotierte Unternehmen fallen

 

Die chinesische Wertpapieraufsichtskommission  (中国证券监督管理委员会, China Securities and Regulatory Commission, CSRC) hat die Anforderung zurückgezogen, dass Unternehmen, die an chinesischen Börsen notiert sind und B-Aktien emittieren, zusätzlich zu Abschlüssen nach chinesischen Rechnungslegungsgrundsätzen (CAS)  auch Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlichen müssen. B-Aktien sind Wertpapiere, die in US-Dollar gehandelt werden und die bis vor kurzem nur von ausländischen Investoren gekauft werden konnten. Derzeit haben von den 1.477 Unternehmen, die an den Börsen von Shanghai und Shenzen notiert sind, 109 Unternehmen B-Aktien emittiert. Im Jahr 2006 hat China einen grundlegend neuen Satz von CAS eingeführt, die auf IFRS basieren und mit einigen Ausnahmen im Großen und Ganzen mit diesen übereinstimmen. Diese Standards treten 2007 für börsennotierte Unternehmen in Kraft. Die CSRC kam zu dem Schluss, dass eine doppelte Berichterstattung nicht mehr nötig sei, da die CAS den IFRS vergleichbar seien. Der Beschluss wurde im Zhengjian Kuaiji Zi[2007] No. 30 veröffentlicht (in chinesischer Sprache, 144 KB; Quelle: Internetseite der CSRC).

 

Vergleich der neuen CAS und IFRS, erstellt von Deloitte

 

Aufzählung

englischsprachige Version (348 KB, August 2006)

Aufzählung

chinesischsprachige Version (877 KB, Juli 2006)

 

 

 

13. September 2007: Vorschlag für die Ersetzung von IAS 31 zu Joint Ventures

 

Der IASB hat den Entwurf Nr. 9, in dem vorgeschlagen wird, IAS 31 Anteile an Joint Ventures mit einem neuen Standard mit dem Titel Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) zu ersetzen, zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der zwei oder mehre Parteien gemeinsam eine wirtschaftliche Unternehmung durchführen und die Entscheidungen in Bezug auf diese Unternehmung gemeinsam treffen. Gemeinschaftliche Vereinbarungen schließen gemeinsame Vermögenswerte,  gemeinsame Geschäftstätigkeit und Joint Ventures ein. Der Entwurf ist derzeit nur für Abonnenten der eIFRS erhältlich und wird ab dem 27. September 2007 frei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Die Kommentierungsfrist endet am 11. Januar 2008. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB (65 KB).

 

Der Schwerpunkt des Vorschlags liegt auf zwei Aspekten der derzeitigen Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen, die nach Meinung des IASB ein Hindernis für hochwertige Bilanzierung darstellen:

 

Aufzählung Die derzeitige Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen folgt der gesetzlichen Form, in der die Unternehmungen ausgeübt werden. Dies gibt nicht immer die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder, auf die sich die Parteien geeinigt haben. Eine Verschiebung des Fokus auf diese Rechte und Pflichten wird zu einer realistischeren Wiedergabe der gemeinschaftlichen Vereinbarung in der Abschlüssen der beteiligten Parteien führen.
Aufzählung Der bestehende Standard gibt den Erstellern bei der Bilanzierung von Anteilen an einem Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung eine Wahlmöglichkeit (Quotenkonsolidierung oder Equity-Methode). Dies verringert die Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Der IASB schlägt vor, diese Wahlmöglichkeit dadurch wegfallen zu lassen, dass von alle Parteien verlangt wird, sowohl die einzelnen Vermögenswerte, auf die sie Anspruch haben, als auch die einzelnen Verpflichtungen, zu deren Erfüllung sie herangezogen werden können, anzusetzen. Dies gilt auch, wenn die gemeinschaftliche Vereinbarung einer Unternehmung gilt, die in einem rechtlich eigenständigen Unternehmen ausgeführt wird. Haben die Parteien nur Anspruch auf einen Teil des Ergebnisses der Unternehmungen, wird ihr Nettoanteil an der Vereinbarung nach der Equity-Methode bilanziert.

 

Der Entwurf enthält auch Vorschläge für neue Anforderungen bezüglich der Angabe von Informationen zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen, Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen einschließlich einer Beschreibung der Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung und zusammengefasster Finanzinformationen bezüglich der Anteile eines Unternehmens an Joint Ventures.

 

 

13. September 2007: Polnische und rumänische Übersetzungen des Entwurfs des IFRS für KMU

 

Der IASB stellt auf seiner Internetseite nun auch eine polnische und eine rumänische Übersetzung des Standardentwurfs des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen zur Verfügung:

 

Aufzählung Polnisch: Project Międzynarodowego Standardu Sprawozdawczości Finansowej dla Małych i Średnich Przedsiêbiorstw
Aufzählung Rumänisch: Proiect de expunere de Standardul International de Raportare Financiară pentru Întreprinderi Mici si Mijlocii (IFRS pentru IMM)

 

Eine deutsche (s. unsere Quicklinksleiste), eine französische und eine spanische Übersetzung hatte der IASB bereits zur Verfügung gestellt. Alle Übersetzungen können von der Internetseite des IASB zu Stellungnahmen heruntergeladen werden. Die Kommentierungsfrist endet am 1. Oktober 2007.

 

 

13. September 2007: Neuester Stand der Rechnungslegung in Kolumbien

 

Im Februar 2004 hatte die kolumbianische Regierung zur Stellungnahme bezüglich eines Gesetzentwurfs eingeladen, nach dem IFRS die geltenden Rechnungslegungsgrundsätze in Kolumbien werden sollten. Dieses Gesetz ist bis heute nicht in Kraft getreten. Wir ergänzen deshalb unsere neu angelegte Länderseite Kolumbien um Informationen aus einem Bericht über die Einhaltung von Standards und Vorschriften (Reports on Observation of Standards and Codes, ROSC) der Weltbank bezüglich der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Kolumbien. Im Grunde genommen gelten die kolumbianischen Rechnungslegungsstandards, die in den frühen 1990er Jahren durch den fachlichen Rat für öffentliche Rechnungslegung eingeführt wurden, bis heute fort. Sie werden ergänzt durch diverse aufsichtsrechtliche Berichtsanforderungen, die von verschiedenen Regierungsbehörden herausgegeben werden.

 

 

12. September 2007: EU-Parlament erörtert Übernahme von IFRS 8 

In einer Präsentation vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) erörterte der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charley McCreevy, die Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente für die Anwendung in Europa. Er stellte die Analyse der Kommission von IFRS 8 vor und gab der Hoffnung Ausdruck, dass das Parlament mit der Kommission übereinstimmen würde, dass der Übernahmeprozess zu IFRS 8 fortgesetzt werden solle. Einen übersetzten Auszug aus der Rede von Kommissar McCreevy finden Sie nachfolgend. Des Weiteren stellen wir Ihnen die folgenden Dokumente zur Verfügung:

 

Aufzählung Bericht der Europäischen Kommission zur Übernahme von IFRS 8 (in englischer Sprache, 200 KB)
Aufzählung vollständige Rede von Kommissar McCreevy vor dem Europäischen Parlament in englischer Sprache (69 KB)

 

Ich freue mich daher, Ihnen unsere "Analyse der möglichen Auswirkungen" der Übernahme von IFRS 8 in Europa vorzustellen. Unser Bericht basiert auf einem umfassenden Konsultationsprozess, während dessen mehr als 200 Organisationen Stellung nahmen. Er stellt die Sachverhalte, die im ECON im vergangenen April diskutiert wurden, in den Mittelpunkt.

 

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Übernahme von IFRS 8 eine positive Kosten-Nutzen-Balance aufweist. Dies stimmt mit den meisten der Stellungnahmen überein, die während des Konsultationsprozesses eingingen, ebenso wie mit den Ansichten, die während unserer Diskussionen mit Interessenten geäußert wurden. Insbesondere kommt der Bericht zu den folgenden Schlüssen:

 

1. Die Verwendung eines "Managementansatzes" in IFRS 8 hat einen positiven Gesamteinfluss auf die Qualität der Segmentinformationen, deren Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz zunehmen würden.

2. Die verbesserte Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz der Segmentinformationen, die auf den Managementansatz zurückzuführen sind, überwiegen die Bedenken, die bezüglich der Vergleichbarkeit von Finanzberichten geäußert worden waren.

3. IFRS 8 widmet sich in einer angemessenen Art und Weise den globalen Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nach geographischen Angaben und würde im Vergleich mit dem "alten Standard" IAS 14 die entsprechenden Informationen nicht zusammenkürzen.

4. IFRS 8 führt bezüglich der Unternehmensführung nicht zu Problemen in der EU.

5. IFRS 8 stellt angemessene Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmentberichterstattung für kleine börsennotierte Unternehmen zur Verfügung. Es liegt im Interesse kleiner börsennotierte Unternehmen, die gleichen Informationen zur Verfügung zu stellen wie wie größere börsennotierte Unternehmen, da die Informationsbedürfnisse von Anlegern sich nicht wesentlich in Abhängigkeit von der Größe eines Unternehmens ändern.

 

 

12. September 2007: Vzorové finanĉné výkazy 2006

 

Unsere slowakischen Kollegen haben Medzinárodné štandardy pre finančné výkazníctvo: Vzorové finančné výkazy 2006 herausgegeben – den Musterkonzernabschluss in slowakischer Sprache (94 Seiten, 1.956 KB). Jeder Posten des Abschlusses enthält Querverweise auf die jeweils relevanten IFRS. Wir haben eine permanente Verknüpfung auf den Musterabschluss auf unsere neu angelegte Länderseite Slowakei aufgenommen.

 

 

12. September 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

 

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Klicken Sie hier, um den Status des Übernahmeprozesses vom 6. September 2007 (in englischer Sprache, 39 KB) herunterzuladen. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

Aufzählung IFRS 8 Geschäftssegmente
Aufzählung IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
Aufzählung IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
Aufzählung IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Aufzählung IFRIC 13 Kundentreueprogramme
Aufzählung IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

 

 

11. September 2007: IFRS für Banken in Mosambik ab 2007 gefordert

 

Die Regierung der Republik Mosambik und die Bank von Mosambik (die Zentralbank) fordern von allen Banken in Mosambik, Abschlüsse ab 2007 nach IFRS zu veröffentlichen. Das Erfordernis, nach IFRS zu bilanzieren, wird auf große Nichtbanken ab 2009 ausgedehnt werden. Die Zentralbank selbst hat im Jahr 2006 damit begonnen, nach IFRS zu berichten. Die Anforderungen sind niedergelegt in:

 

Aufzählung

einer gemeinsamen Absichtserklärung der Regierung der Republik Mosambik und der Bank von Mosambik an den Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 28. März 2007 (erhältlich von der Website des IWF zu Mosambik, in englischer Sprache) sowie auch in

Aufzählung

einer öffentlichen Bekanntmachung (Aviso No. 4/GBM/2007), die von der Bank von Mosambik am 25. März 2007 herausgegeben wurde (erhältlich von der Website der Bank von Mosambik in portugiesischer Sprache).

 

Auch wenn es in der Absichtserklärung und der Bekanntmachung nicht direkt angesprochen wird, hat die Regierung informell angedeutet, dass sie damit rechnet, das IFRS-Erfordernis auf Versicherungsunternehmen ab 2008 und auf mittelgroße Unternehmen ab 2010 auszudehnen.

 

Ausschnitt aus der Absichtserklärung der Regierung von Mosambik und der Bank von Mosambik an den IWF vom 24. März 2007

27. Die Zentralbank wird ferner ihre Aufsichtsfunktionen stärken und modernisieren und die jüngst genehmigten organisatorischen Änderungen mit Blick auf die Stärkung der Überwachung sowohl vor Ort als auch außerhalb umsetzen. Diesbezüglich wird man mit Schulungsmaßnahmen zur Einführung eines risikobasierten Aufsichtsansatzes im Jahr 2007 beginnen; zu diesem Zeitpunkt werden auch die neuen Prüfungshandbücher verwendet werden. Die Zentralbank setzt gegenwärtig einen Zeitplan um, mit dem die IFRS im Bankwesen ab 2007 übernommen werden sollen. Auf Grundlage der Ergebnisse der FSTAP-Studie, die Mitte 2008 abgeschlossen werden soll, wird die Anwendung der IFRS ab 2009 auch auf große Unternehmen des produzierenden Gewerbes ausgedehnt werden. Dies wird die Fähigkeit des Finanzsystems verbessern, die Qualität ihrer Kreditportfolien zu bewerten. Zudem wurden eine neue Verordnung zur Beurteilung, Klassifizierung und Wertberichtigung von Krediten sowie eine Verordnung zum integrierten Risikomanagement  für Kreditinstitute und Finanzunternehmen genehmigt und werden im ersten Halbjahr 2007 in Kraft treten. Die Bank von Mosambik wird ihren eigenen Abschluss für das Jahr 2006 in Übereinstimmung mit den IFRS im Jahr 2007 herausgeben.

 

Diese und weitere Nachrichten zur Rechnungslegung in Mosambik werden Sie zukünftig auf unserer neu angelegten Länderseite Mosambik abrufen können.

 

 

11. September 2007: Vorgeschlagene Änderungen am IPSAS zu Wechselkursen

 

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen Entwurf mit Änderungen an dem Standard veröffentlicht, in welchem die Bilanzierung von Wechselkursschwankungen geregelt ist. Mit ED 33 Änderungen an IPSAS 4 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse wird vorgeschlagen, die letzten Änderungen des entsprechenden IFRS, der durch den IASB herausgegeben wurde, nachzuziehen, speziell die jüngsten Änderungen an IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse. Die Presseerklärung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache). Stellungnahmen zu dem Entwurf werden bis zum 31. Dezember 2007 erbeten. Der Entwurf kann auf der Website von IFAC bezogen werden (in englischer Sprache, 299 KB).

 

 

11. September 2007: IFRS-Website von Deloitte Korea

 

Die IFRS Services Group von Deloitte Anjin LLC, der koreanischen Mitgliedsfirma von Deloitte, hat eine IAS Plus-Website in koreanischer Sprache entwickelt: www.iasplus.co.kr. Die Website beinhaltet ausgewählte Nachrichten und anderweitige Informationen von www.iasplus.com sowie lokale Nachrichten in koreanischer Sprache.

 

 

11. September 2007: UNCTAD-Bericht zu IFRS-Umsetzungssachverhalten in der Praxis

 

Im Zusammenhang mit der Sitzung der regierungsübergreifenden Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) am 30. Oktober und 1. November 2007 hat das Komitee für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen (United Nations Committee on Trade and Development UNCTAD) drei Fallstudien zu IFRS-Umsetzungssachverhalten in der Praxis in drei Ländern veröffentlicht. Das UNCTAD-Sekretariat hat ferner eine Zusammenfassung der wesentlichen Umsetzungssachverhalte in der Praxis erstellt, die im Zuge der Fallstudien herausgefunden wurden. Diese beinhalten Umsetzungssachverhalte in der Praxis auf den Gebieten des Rechtsrahmens, der Durchsetzung und dem Aufbau fachlicher Kapazitäten. Folgende Dateien können Sie durch Anklicken der nachfolgenden Links herunterladen:

 

Aufzählung

Fallstudie Pakistan (453 KB)

Aufzählung

Fallstudie Südafrika (560 KB)

Aufzählung

Fallstudie Türkei (419 KB)

Aufzählung

Durchsicht der IFRS-Umsetzungssachverhalte in der Praxis (403 KB)

 

Weitere Informationen zu UNCTAD und ISAR finden Sie auf der Website von UNCTAD.

 

 

10. September 2007: Neue Seiten zu Projekten auf der Agenda von IFRIC

 

Wir haben unserer Seite zur Agenda des International Financial Reporting Interpretations Committees (IFRIC) Verknüpfungen auf vier neue Seiten zu Projekten auf der Agenda von IFRIC hinzugefügt. Diese Seiten spiegeln den aktuellen Stand der Diskussionen bis einschließlich September 2007 wider:

 

Aufzählung

IAS 18 Erträge: Kundenbeiträge

Aufzählung

IAS 18 Erträge: Leitlinien zur Identifizierung von Vertretungsgeschäften

Aufzählung

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse: Sachdividenden

Aufzählung

IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen - Konzerninterne anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich

 

 

10. September 2007: Geschichte der US-amerikanischen SEC - Reden zurück bis 1960

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihrer Website die Texte der Reden und öffentlichen Äußerungen von Mitgliedern und dem Stab der SEC bis in das Jahr 1960 hinzugefügt. Dies stellt ein außergewöhnliches Archiv fachlicher und politischer Erörterungen dar, die bis auf den heutigen Tag von Relevanz sind.

 

 

9. September 2007: Stellvertretender Vorsitzender des IASB Tom Jones in FEI Hall of Fame aufgenommen

 

Financial Executives International (FEI) haben bekanntgegeben, dass der stellvertretende Vorsitzende des International Accounting  Standards Board, Thomas Jones, und der ehemalige stellvertretende Vorsitzende, Finanzvorstand, Schatzmeister und Generalsekretär der Nucor Corporation, Samuel Siegel, als neue Mitglieder für den Jahrgang 2007 der FEI Hall of Fame ausgewählt wurden. Die FEI Hall of Fame, die auch von unserer amerikanischen Mitgliedsfirma finanziell unterstützt wird, erkennt Personen an, die der Inbegriff von Leistung, Führung und Integrität der vorbildlichsten Vorstände und leitenden Angestellten im Finanzwesen über deren Berufsleben sind. Die Presseerklärung der FEI können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

Thomas E. Jones wurde im Januar 2001 zum Mitglied des International Accounting Standards Board (IASB) ernannt. Jones hatte in seinem Berufsleben zahlreiche bedeutende Führungspositionen inne und besitzt annähernd 40 Jahre Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Finanzberichterstattung. Vor seiner gegenwärtigen Position hatte Jones annähernd zwei Jahrzehnte lang hochrangige Positionen bei Citicorp inne, zuletzt als verantwortlicher Finanzvorstand und geschäftsführender Vizepräsident. In dieser Funktion war er für Finanzberichtssachverhalte in mehr als 100 Ländern verantwortlich.

Jones diente zuvor der Vorgängerorganisation International Accounting Standards Committee (IASC) als einer der stellvertretenden Vorsitzenden und Mitglied des Exekutivausschusses (1998-2000) sowie als Vorsitzender (2000-2001). Er hatte ferner die Position des Vorsitzenden des FEI-Ausschusses zur Unternehmensberichterstattung inne und diente der Financial Accounting Foundation (FAF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB als Treuhänder. Zudem war er Mitglied der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB. Die Rolle, die er dort ausübte, trug in bedeutendem Maße zur Entwicklung neuer Bilanzierungsstandards bei. Er wurde von Seinesgleichen für die Entwicklung des anhaltenden Dialogs zwischen dem IASB und den standardsetzenden Organisationen der Welt gerühmt.

 

 

9. September 2007: SEC-Stab nimmt Stellung zu Vergütungsangaben

 

Wir haben die Ausgabe vom 7. September 2007 des Head Up-Newsletters eingestellt, der von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird (in englischer Sprache, 116 KB). In dieser Ausgabe werden die jüngsten Antwortschreiben des SEC-Stabs an Vorstandsvorsitzende börsennotierter Unternehmen zusammengefasst, in denen um mehr Details und Klarstellungen hinsichtlich der überarbeiteten Vergütungsangaben der Geschäftsleitung und der leitenden Angestellten in den eingereichten Unterlagen gebeten wird. Der SEC-Stab hat eine umfassende Durchsicht der ersten Einreichungen, die diese geänderten Angaben enthalten, vorgenommen und Kommentare zu verschiedenen Sachverhalten, einschließlich Erfolgszielen, Änderungen der Verfügungsmacht sowie der Erörterung und Analyse von Vergütungen abgegeben.

 

 

8. September 2007: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im September 2007

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 6. September, und Freitag, den 7. September 2007, in den Räumen des IASB in London zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift der Deloitte-Beobachter auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

7. September 2007: Tagesordnung für die Septembersitzung des IASB 

 

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 18. September, bis Freitag, den 21. September 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen (am Donnerstag finden keine öffentlichen Sitzungen statt). Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.  Die Tagesordnung wurde überarbeitet - s. unsere Nachricht vom 15. September 2007. Die Sitzung wird live im Internet übertragen. Am darauffolgenden Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007 wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.

 

 

7. September 2007: IFRS in Chile ab 2009 Pflicht

 

In Chile hat der Accounting Standards Board des Colegio de Contadores de Chile gemeinsam mit der Interamerikansichen Entwicklungsbank (Banco Interamericano de Desarrollo, BID) ein Programm ins Leben gerufen, das die Konvergenz mit den International Financial Reporting Standards vorsieht. Vom 1. Januar 2009 an müssen alle Wirtschaftsunternehmen ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS aufstellen.

 

 

7. September 2007: Guía Rapída IFRS 2007 - spanische Ausgabe von IFRS in your pocket

 

Die neue Ausgabe des Guía Rápida a las normas Internacionales de información Financiera, die von unseren chilenischen Kollegen erstellt wurde, berücksichtigt alle Änderungen und Neuerungen im Bereich der IFRS, die sich bis Dezember 2006 ergeben haben. Diese Zusammenstellung stellt eine hervorragende Hilfe zum Kennenlernen und Verständnis der IFRS dar, sie erleichtert deren Umsetzung und gibt Aufschluss über die Verbreitung der IFRS in der Welt. Die Ausgabe Guía Rapída IFRS 2007 (IFRS in your pocket auf Spanisch, 88 Seiten, März 2007, 836 KB) können Sie hier herunterladen.

 

 

7. September 2007: FASB überdenkt die Zielsetzung der Finanzberichterstattung

 

Auf seiner Sitzung am 29. August 2007 hat der US-amerikanische Standardsetzer (FASB) erneut Sachverhalte diskutiert, die die Zielsetzung der Finanzberichterstattung betreffen – also die Grundlage, auf der das Rahmenkonzept aufsetzt, das der FASB und der IASB gemeinsam entwickeln. Insbesondere widmete sich der FASB zwei Sachverhalten: (1) Bedenken, die in den Stellungnahmen bezüglich der Rolle, die verantwortlicher Führung in der Zielsetzung von Finanzberichterstattung zugedacht wird, angemeldet wurden, und (2) der logischen Schlussrichtung von Kapitel 1 der vorläufigen Sichtweisen des FASB. Im englischsprachigen Newsletter des FASB – Action Alert vom 6. September 2007 – wird über die folgenden Entscheidungen berichtet:

 

Schlüsse des FASB bezüglich der Zielsetzung von Finanzberichterstattung:

 

1. Die Zielsetzung der Erstellung von Mehrzweckabschlüssen ist es, derzeitigen und zukünftigen Anlegern und Kreditgebern Finanzinformationen über das berichtende Unternehmen zur Verfügung zu stellen, die diesen für ihre Entscheidungen in ihrer Funktion als Kapitalgeber nützlich sind.

 

2. Kapitel 1 des Entwurfs sollte wie folgt gegliedert sein, damit es logisch aus der Prämisse folgt, dass die grundsätzliche Perspektive der Rechnungslegung die des Unternehmens ist.

 

(a) Die grundsätzliche Perspektive der Rechnungslegung ist die des berichtenden Unternehmens.

(b) Die Unternehmensperspektive beinhaltet die Berichterstattung über die Ressourcen des Unternehmens (Vermögenswerte), die Ansprüche, die auf die Ressourcen des Unternehmens angemeldet werden (Schulden und Eigenkapital), und deren Veränderungen.

(c) Die Hauptadressatengruppe besteht aus denjenigen, die einen Anspruch auf die Ressourcen des Unternehmens haben (oder möglicherweise haben können) die derzeitigen und zukünftigen Anleger und Kreditgeber (Kapitalgeber).

(d) Die Hauptadressatengruppe ist an Finanzinformationen interessiert, weil diese Informationen für die Entscheidungsfindung der Anleger und Kreditgeber in ihrer Funktion als Kapitalgeber nützlich sind.

(e) Die Entscheidungen der Anleger und Kreditgeben beinhalten Entscheidungen zur Ressourcenzuweisung und Entscheidungen, die sich darauf beziehen, ihre Ansprüche auf die Ressourcen eines Unternehmens zu sichern und auszubauen.

(f) Anleger und Kreditgeber nutzen Informationen über die Ressourcen eines Unternehmens, Ansprüche auf diese Ressourcen und Veränderungen in den Ressourcen und Ansprüchen als Variablen in ihrem Entscheidungsfindungsprozess.

(g) Andere potenzielle Adressatengruppen profitieren möglicherweise von diesen Informationen, sie sind aber nicht der Fokus der Zielsetzung.

 

 

7. September 2007: Tagesordnung für die Sitzung der Arbeitsgruppe zur Darstellung des Abschlusses

 

Die gemeinsame Arbeitsgruppe von FASB und IASB zur Darstellung des Abschlusses wird sich in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut, am Freitag, den 14. September 2007 treffen. Die Beratungsgruppe für Finanzinstitutionen des FASB und einige Mitglieder des FASB und des IASB werden ebenfalls teilnehmen. Folgende Themen sollen erörtert werden:

 

Aufzählung ein Überblick über ein vorläufiges Modell zur Darstellung des Abschlusses,
Aufzählung die Darstellung des vollständigen Einkommens,
Aufzählung die Darstellung der Zahlungsströme und die damit verbundene Überleitung der Darstellung der Zahlungsströme auf die Darstellung des vollständigen Einkommens,
Aufzählung mögliche weitere Segmentangaben und
Aufzählung ein kurzer Bericht über die neuesten Versuche, die Umänderungen anzuwenden, und Anmerkungen der Teilnehmer an diesen Versuchen.

 

 

7. September 2007: Accounting Roundup – Ausgabe August 2007

 

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Augustausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 269 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

 

Entwicklungen beim FASB

Aufzählung

FASB veröffentlicht eine Stabposition (FSP) zu wandelbaren Schuldtiteln

Aufzählung

FASB lädt zur Stellungnahme zu einem Agendavorschlag zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen ein

Aufzählung

FASB nimmt Stabposition (FSP) zur Quantifizierung von Falschdarstellungen von der Agenda

 

Entwicklungen beim American Institute of Certified Public Accountants (AICPA)

Aufzählung

AICPA veröffentlicht ein neues Statement on Standards for Accounting and Review Services (SSARS)

Aufzählung

AICPA veröffentlicht Entwurf zu professionellen Anforderungen innerhalb der SSARS

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AICPA-Exekutivkomitee für professionelles Verhalten veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu Firmennetzen

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AICPA-Abteilung für professionelles Verhalten veröffentlicht häufig gestellte Fragen zur Auswirkungen der Erbringung von Dienstleistungen bezüglich der Anwendung von Interpretation 48 für Mandanten auf die Unabhängigkeit

 

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

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SEC veröffentlicht Konzeptentwurf zur Zulassung der Anwendung von IFRS durch US-Emittenten

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SEC aktualisiert Interpretationen zu Einhaltung und Angaben

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SEC schlägt vor, die Ausnahmen für begrenzte Angebote in Erlass D zu überarbeiten

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SEC veröffentlicht endgültige Regel zur Definition von "erheblichen Fehlbeträgen"

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Büro des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der SEC aktualisiert häufig gestellte Fragen zur Prüferunabhängigkeit

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SEC führt überarbeitete Fassung des Handbuchs zur elektronischen Einreichung via EDGAR ein

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Erste Sitzung des Beratungskomitees der SEC zur Verbesserung der Finanzberichterstattung

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SEC veröffentlicht Brief zur Klarstellung der Möglichkeiten der Anbieter, Kreditbedingungen zu ändern

 

Entwicklungen beim Federal Accounting Standards Advisory Board (FASAB) des AICPA

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Entwurf zur Darstellung von Gewinnen und Verlusten aus Schätzungsänderungen

 

Internationale Entwicklungen

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IASB und der japanische Standardsetzer ASBJ einigen sich, Konvergenz bis 2011 zu erreichen

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IFRIC verdeutlicht die Auswirkungen von IFRIC 14

 

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

 

7. September 2007: Leitlinien zur Erbringung von Übersetzungsleistungen und Prüferunabhängigkeit

 

Das Büro des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat seinen englischsprachigen Katalog der häufig gestellten Fragen zur Prüferunabhängigkeit aktualisiert, um einen Sachverhalt aufzunehmen, der für ausländische Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, und ausländische Tochterunternehmen von US-amerikanischen Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, von Bedeutung ist. Es geht darum, ob Übersetzungsleistungen, die von einem Abschlussprüfer im Zusammenhang mit der Einreichung bei der SEC erbracht werden, die Unabhängigkeit des Prüfers beeinträchtigen.

 

Verbotene Dienstleistungen, die nicht prüfungsbezogen sind – Frage 8 (herausgegeben am 6. August 2007)

 

Frage: Regel 306 des Erlasses S-T und Regel 12(b)-12(d) des Börsengesetzes fordern von ausländischen Emittenten, dass alle eingereichten Unterlagen, alle dazugehörigen Belege und alle Dokumente, die unter den Anwendungsbereich von Formular 6-K fallen, in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden müssen. Ist im Zusammenhang mit der Einreichung der Unterlagen bei der SEC ein Prüfer unabhängig, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt während der Prüfung und der Beauftragung durch den Mandanten Übersetzungsleistungen für Mandanten in SEC-Prüfungen, die ihren Sitz im Ausland haben oder US-amerikanische Mandanten, die ausländische Geschäftsbetriebe haben, erbracht hat?

 

Antwort: Nein. Übersetzungsleistungen verlangen vom Prüfer, dass er Entscheidungen und Beurteilungen bezüglich der Auswahl und der Verwendung von Wörtern, Formulierungen und bestimmter Bilanzierungs-, Geschäfts- und Branchenterminologie für die Unternehmensführung des Mandanten trifft, um die Aussage, die von der Unternehmensführung in der Originalsprache gemacht wird, angemessen zu wiederzugeben. Dies kann zu einem gemeinsamen oder gegensätzlichen Interesse des Prüfers und des Mandanten führen und kann für den Prüfer dazu führen, dass er seine eigene Arbeit prüfen muss.

 

 

6. September 2007: Vorschlag zur Klarstellung von Hedge Accounting

 

Der IASB hat den Entwurf einer Änderung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht. Der Vorschlag mit dem Titel IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren (IAS 39 – Exposures Qualifying for Hedge Accounting) widmet sich den folgenden Fragen:

 

Aufzählung Was kann als Grundgeschäft in einer Sicherungsbeziehung designiert werden – d.h. welche Risiken qualifizieren für die Designierung als abgesichertes Risiko, wenn ein Unternehmen das mit einem Finanzinstrument verbundene Risiko absichert?
Aufzählung Unter welchen Umständen kann ein Unternehmen einen Teil der Zahlungsströme aus einem Finanzinstrument als Grundgeschäft designieren?

 

Der Entwurf ist derzeit nur Abonnenten von eIFRS zugänglich; er wird ab 17. September 2007 frei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Die Kommentierungsfrist endet am 11. Januar 2008. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB (15 KB).

 

 

6. September 2007: Überarbeitete Fassung von IAS 1 fordert vollständige Einkommensrechnung

 

Der IASB hat eine überarbeitete Fassung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses herausgegeben. Die Hauptänderungen gegenüber der früheren Fassung bestehen darin, zu verlangen, dass ein Unternehmen die folgenden Anforderungen zu erfüllen hat:

 

Aufzählung Alle Eigenkapitalveränderungen, die nicht eigentümerbezogen sind (also zum vollständigen Einkommen" gehören – s. Kästchen am Ende der Meldung), müssen entweder  in einer vollständigen Einkommensrechnung oder in zwei getrennten Darstellungen (einer traditionellen Gewinn- und Verlustrechnung und einer vollständigen Einkommensrechnung) dargestellt werden. Bestandteile des vollständigen Einkommens dürfen nicht in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt werden.
Aufzählung Bei rückwirkender Anwendung einer Bewertungs- oder Bilanzierungsmethode oder bei einer rückwirkenden Angabe ist die Darstellung der Vermögensposition (Bilanz) in einem vollständigen Abschluss auch zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode erforderlich.
Aufzählung Die betreffende Einkommensteuer muss für jeden Bestandteil des vollständigen Einkommens angegeben werden.
Aufzählung Anpassungen infolge von Umgliederungen müssen für jeden Bestandteil des vollständigen Einkommens angegeben werden.

 

IAS 1 ändert die Bezeichnungen der einzelnen Bestandteile des Abschlusses, die unter IFRS verwendet werden:

 

Aufzählung „Bilanz" wird zu „Darstellung der Vermögensposition"
Aufzählung „Gewinn- und Verlustrechnung" wird zu „Darstellung des vollständigen Einkommens"
Aufzählung „Kapitalflussrechnung" wird zu „Darstellung der Zahlungsströme"

 

Unternehmen müssen die neuen Bezeichnungen nicht in ihren Abschlüssen verwenden. Alle bestehenden Standards und Interpretationen werden überarbeitet, um diese neue Terminologie widerzuspiegeln. Die überarbeitete Fassung von IAS 1 führte zu Folgeänderungen von fünf IFRS, 23 IAS und zehn Interpretationen. Die überarbeitete Fassung von IAS 1 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB (17 KB).

 

Das vollständige Einkommen eines Berichtszeitraumes besteht aus dem Gewinn oder Verlust dieses Zeitraumes zuzüglich des anderen vollständigen Einkommens, das in diesem Zeitraum erfasst wurde. Die Bestandteile des sonstigen vollständigen Einkommens schließen die folgenden ein:

 

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Veränderungen der Neubewertungsrücklage (IAS 16 und IAS 38),

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versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus leistungsorientierten Plänen, die in Übereinstimmung mit Paragraph 93A von IAS 19 erfasst werden,

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Gewinne und Verluste aus der Umrechnung des Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs (IAS 21),

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Gewinne und Verluste aus der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "Available for Sale" (IAS 39) und

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den effektiven Teil von Gewinnen und Verlusten eines Sicherungsinstruments in einem Cash Flow Hedge (IAS 39).

 

 

5. September 2007: Vierteljährlicher Newsletter zu Rechnungslegungssachverhalten in Südafrika

 

Unsere Kollegen von Deloitte Südafrika geben vierteljährlich einen Newsletter mit dem Titel Genau genommen (Technically speaking) heraus, der Hintergründe, Leitlinien und Zusammenfassungen zu Sachverhalten bietet, die das Bilanzierungs-, Prüfungs- und aufsichtsrechtliche Umfeld in Südafrika berühren. Weitere Sachverhalte von allgemeinem Interesse werden ebenfalls dargestellt. Laden Sie sich die Ausgabe vom September 2007 herunter (in englischer Sprache, 657 KB). Unter den Themen mit IFRS-Bezug in dieser Ausgabe sind die folgenden:

 

Aufzählung aktuelle Sachverhalte zu IFRS - Angabe einer Laufzeitanalyse für Finanzinstrumente, die überfällig aber nicht wertgemindert sind
Aufzählung IFRS-Beratung
Aufzählung IFRS 7 - Angaben zum Kreditrisiko
Aufzählung vorläufige Ansichten zu Versicherungsverträgen
Aufzählung praktische Anwendung des Gewährungsdatums von anteilsbasierten Vergütungen

 

 

5. September 2007: Tagesordnung für die Sitzung der Weltstandardsetzer

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird am Montag, den 24. September 2007 und Dienstag, den 25. September 2007 im Renaissance Chancery Court Hotel in London sein jährliches Treffen mit den Standardsetzern der Welt veranstalten. Die Sitzung wird öffentlich zu verfolgen sein. An der Sitzung werden Abgeordnete von über fünfzig Standardsetzern weltweit teilnehmen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

Jährliche IASB-Sitzung mit den Standardsetzern der Welt

24. bis 25. September 2007, London

 

 

Montag, 24. September 2007, 10:30h bis 17:00h

 

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Übernahme und Einführung der IFRS - Erfahrungsberichte

 

Einführung - unsere Erfahrungen:

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Übernahme: Australien

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Konvergenz: China

Übernahme von IFRS - unsere Erfahrungen:

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Kanada

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Korea

Erwägung, IFRS zu übernehmen - unsere Pläne und Sachverhalte:

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Indien

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Mexiko

 

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US-GAAP/IFRS: Neuester Stand der Konvergenzbemühungen

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Einführung und Durchsetzung von IFRS

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Fragen und Antworten am Runden Tisch mit allen Vortragenden des Tages

 

Dienstag, 25. September 2007, 9:00h bis 16:45h

 

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Planungen und Prioritäten des IASB

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Unternehmenszusammenschlüsse Phase 2

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Gespräche am Runden Tisch

 

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IFRS für KMU

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IFRS: aktueller fachlicher Stand

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Elemente und Ansatz und Bewertung - Phasen B und C des Rahmenkonzeptprojekts

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Berichtseinheit und Konsolidierung - Phase D des Rahmenkonzeptprojekts, Konsolidierung und Joint Ventures

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Darstellung des Abschlusses - Phase B

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Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

 

 

3. September 2007: Bilanzierung ohne Grenzen - ist ihre Zeit gekommen?

 

In einem Artikel der Septemberausgabe 2007 der Zeitschrift Financial Executive wird erörtert, wie drei führende Unternehmen, deren führender Abschluss nach US GAAP erstellt wird, durch die wachsende Verwendung der International Financial Reporting Standards rund um die Welt beeinflusst wird. Bei den drei Unternehmen handelt es sich um IBM Corp., den Credit Suisse-Konzern und Intel Corp. Wir haben den Artikel Bilanzierung ohne Grenzen - ist ihre Zeit gekommen? (in englischer Sprache, 1.041 KB) von Ellen M. Heffes und Cheryl de Mesa Graziano mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift Financial Executive eingestellt. Einige Ausschnitte:

 

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IBM. Obwohl sich die Anwendung gegenwärtig auf Gegenden konzentriert, in denen sie verpflichtend anzuwenden sind, sieht IBM auf die IFRS als Möglichkeit zur Verbesserung der Bilanzierungsprozesse und Standardisierung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Ländern, in denen die Anwendung der IFRS optional ist.

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Credit Suisse. Um das operationelle Risiko zu verringern, wendet Credit Suisse "die vollständigen IFRS an; wir nehmen keine Abkürzungen." Das bedeutet, dass das Unternehmen den vollständigen Satz an Standards anwendet und nicht die 13 Ausnahmen von den IFRS erwägt, die von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS gewährt werden. Darüber hinaus hat sich das Unternehmen bewusst dazu entschieden, "unsere Behandlung und Anwendung ─ unsere Interpretation der IFRS ─ mit den US GAAP in Einklang zu bringen, soweit möglich."

Aufzählung Intel. Maxwell J. Downing, der für die IFRS-Prinzipien zuständige Controller bei Intel, stellt fest, dass das Unternehmen Mitte 2006, als Intel "wirklich damit begonnen hat, unsere Anstrengungen darauf zu richten, die Möglichkeit, die IFRS bieten, zu charakterisieren zu versuchen," sich auch mit der Standardisierung der Methoden, Schulungen und Prozessen befasst hat. "Unser Fokus geht auf das Interesse zurück, dass IFRS eine 'Einheitgröße' darstellen würde [, die] uns gestatten würde, viele unserer regulatorischen Anforderungen zu standardisieren, zu vereinfachen und möglicherweise zu zentralisieren." Im Nachhinein, so stellt er fest, stellte sich dies als nicht ganz zutreffend heraus, was auf lokale Anpassungen zurückzuführen ist. Als Beispiel, so sagt er, lässt sich die Bilanzierung in China anführen, die als Bewegung hin zu IFRS dargestellt wurde. Das sei richtig, sagt Downing, die Standards stellten eine Verbesserung dar und seien stärker an den IFRS ausgerichtet als die chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze dies in der Vergangenheit waren. "Aber sie sind nur dem Grunde nach an die IFRS angepasst," sagt er, "und wir stellen fest, dass dies weit verbreitet auf der Welt ist."

 

 

2. September 2007: Gute Finanzberichterstattung erhöht Shareholder Value

 

Die Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat in Zusammenarbeit mit dem asiatischen CFO-Forschungsdienst (CFO Asia Research Services) einen Bericht über eine Umfrage im asiatisch-pazifischen Raum veröffentlicht, in der die Meinung zum Regulierungseinfluss auf Unternehmen und deren Anteilseigner erhoben wurde. 167 Führungskräfte aus China, Hongkong, Malaysia und Singapur aus dem Finanzwesen antworten auf die Umfrage und haben - insgesamt betrachtet - eine positive Meinung zur Regulierung, wobei annähernd 60% angaben, dass Regulierung den Shareholder Value verbessere. Weniger als 25% glaubten, dass sie das Wirtschaftswachstum behindere. Im Großen und Ganzen waren die meisten der Ansicht, dass Regulierung den Unternehmen gestatte, sich mehr (und nicht weniger) auf die Strategie zu fokussieren.

 

Ein Kernergebnis war, dass "drei Arten von Regeln - Finanzberichtsstandards, steuerliche Regelungen und Regelungen der Börsen - als hilfreich für die Schaffung von Shareholder Value angesehen wurden." Die Studie ergab auch, dass "Regulierungen gleiche Voraussetzungen für Unternehmen schaffen, allerdings nur, wenn sie verpflichtend sind und einheitlich durchgesetzt werden."

"Einige Bereiche der Regulierung und Darstellung wurden als Nutzen stiftender als andere angesehen. Die Einführung der IFRS wurde weithin als Erfolgsgeschichte angesehen, die den Wert der asiatischen Kapitalmärkte durch die Schaffung einfacher Vergleichbarkeit für westliche Anleger erhöhe und einen flexiblen, prinzipienorientierten Ansatz erlaube. Der Nachteil, der berichtet wurde, bestand in der mangelnden Eignung für kleine Unternehmen und dem fehlenden lokalen Ausrichtung für Ländern wie China."

 

Der Bericht über die Studie mit dem Titel Eine kritische Beziehung: Herstellung der Verbindung zwischen Regulierung und Shareholder Value kann von der Website der ACCA heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 1.041 KB).

 

 

1. September 2007: Geänderte Abschlusszeitpunkte einiger IASB-Agendaprojekte

 

Auf der Grundlage von Präsentationen, die IASB-Boardmitglieder vergangene Woche auf der IASCF-Konferenz in Singapur gehalten haben, sind die Abschlussdaten für die nächsten Meilensteine einiger IASB-Agendaprojekte wie folgt revidiert worden. Wir haben daraufhin unseren Zeitplan angepasst:
Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2006-2007 - Entwurf im vierten Quartal 2007, endgültiger Standard im ersten Halbjahr 2008
Aufzählung Rahmenkonzept Phase A: Zielsetzung und qualitative Merkmale - Entwurf im vierten Quartal 2007
Aufzählung Rahmenkonzept Phase B: Elemente und Ansatz - Diskussionspapier im zweiten Halbjahr 2008
Aufzählung Rahmenkonzept Phase D: Berichtseinheit - Diskussionspapier im vierten Quartal 2007
Aufzählung Konsolidierung und Zweckgesellschaften: Diskussionspapier im ersten Halbjahr 2008
Aufzählung Finanzinstrumente: Ausbuchung - Forschungsbericht des Stabs im vierten Quartal 2007
Aufzählung Darstellung des Abschlusses Phase A - Überarbeiteter Standard IAS 1 im dritten Quartal 2007
Aufzählung Darstellung des Abschlusses Phase B - Diskussionspapier in der ersten Jahreshälfte 2008
Aufzählung Immaterielle Vermögenswerte - Agendaentscheidung im vierten Quartal 2007
Aufzählung Joint Ventures - Entwurf im dritten Quartal 2007
Aufzählung Leasingverhältnisse - Diskussionspapier in der ersten Jahreshälfte 2008
Aufzählung Eigen- und Fremdkapital - Diskussionspapier im vierten Quartal 2007
Aufzählung Erlöserfassung - Diskussionspapier in der ersten Jahreshälfte 2008

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