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27. September 2007: Globale Aufsichtsbehörden über Wirtschaftsprüfer halten zweite Sitzung ab
Das internationale Forum unabhängiger Prüfungsaufsichtsorganisationen (International Forum of
Independent Audit Regulators, IFIAR) hielt am 24. und 25. September 2007 seine zweite
Sitzung in Toronto ab. Prüfungsbehörden aus 21 Ländern nahmen teil. Zu den auf der Sitzung diskutieren Sachverhalten gehörten:
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Mögliche Auswirkungen der jüngsten Marktturbulenzen auf die Prüfungsaufsicht |
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Die Rolle von Inspizierungen der Prüfung bei der Verbesserung der Prüfungsqualität |
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Der Austausch von Informationen zwischen den Regulatoren |
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Sachverhalte mit Bezug zu International Accounting Standards |
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Konzentration im Prüfungsmarkt und Wahlmöglichkeiten |
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Zusammenarbeit zwischen Regulatoren in Bezug auf die Registrierung und/oder die Benachrichtigung von Prüfern ausländischer Emittenten |
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Die Abhaltung von Workshops zu Techniken der Inspizierung von Prüfungen für Mitglieder |
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Fortsetzung des Dialogs mit anderen internationalen Organisationen, die ein Interesse an der Prüfungsqualität haben |
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Die zukünftige Rolle und Organisation der IFIAR |
Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier einsehen (40KB).
Weitere Informationen können Sie unserer Nachricht vom 25. März 2007entnehmen.
27. September 2007: XBRL-Taxonomie für US GAAP abgeschlossen
Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC hat bekannt gegeben,
dass sämtliche Arbeiten an der Entwicklung von XBRL-Tags für das
gesamte System der US GAAP abgeschlossen wurden. Dies wird Unternehmen ermöglichen, Ihre
Abschlüsse leichter in XBRL zu kodieren. XBRL vereinfacht die
Analyse und den Austausch von Firmenfinanzinformationen und macht
sie zuverlässiger, indem Daten herausgezogen und automatisch durch
XBRL-fähige Programme verarbeitet werden können. Die Presseerklärung
der SEC können Sie
hier
einsehen (in englischer Sprache).
27. September 2007: Deloittes Roadmap-Publikationen zu VIEs und der Erlöserfassung bei Software
 |
Unsere amerikanischen Kollegen haben im Rahmen ihrer 'Roadmap'-Reihe
zwei Publikationen freigegeben, die Leitlinien zur
Konsolidierung sog. Variable Interest Entities (VIEs) und
zur Erlöserfassung bei Software enthalten. |
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Konsolidierung von Zweckgesellschaften: Ein Führer zur Anwendung der
Konsolidierungsleitlinien von Interpretation 46(R) (dritte Auflage, in englischer Sprache, 4.465 KB) ist eine Aktualisierung der zweiten Auflage
dieses Führers. Die neue Ausgabe beinhaltet mehr als 140 Fragen und Antworten und gibt
die jüngsten Entwicklungen bei FASB und SEC sowie die
aktuellen Erfahrungen von Deloitte und Touche LLP in der Praxis wieder. FIN 46(R) befasst sich mit der Frage, wie man für
Zwecke der Konsolidierung denjenigen bestimmt, der einen beherrschenden finanziellen Einfluss an einem Unternehmen hält, wenn der beherrschende
finanzielle Einfluss durch Vereinbarungen hergestellt wird, die keine Stimmrechtsregelungen beinhalten. |
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Erlöserfassung bei Software: Ein Führer zur Anwendung von AICPA SOP 97-2
(in englischer Sprache, 1.823 KB) befasst sich mit vielen Fragestellungen der
Erlöserfassung, die im AICPA Statement of Position (SOP) 97-2 angesprochen
werden. Der Führer ist dazu gedacht, Abschlussadressaten, Unternehmen und Prüfern dabei zu helfen, das SOP sowie die im Nachgang dazu verabschiedeten
Leitlinien zu verstehen. |
Weitere englischsprachige Publikationen der "Roadmap"-Serie befassen sich mit der Pensionsbilanzierung durch den Arbeitgeber, Unternehmenszusammenschlüssen und Goodwill,
unsicheren Steuerpositionen sowie aktienbasierten Vergütungen. Diese Publikationen finden Sie hier.
26. September 2007: IASB und japanischer Accounting Standards Board kommen zusammen
Der
IASB und der japanische Accounting Standards Board werden am
Donnerstag und Freitag, den 27. und 28. September 2007, zu
Gesprächen in London zusammenkommen (die Sitzungen finden an beiden
Tagen jeweils nur morgens statt). Die Sitzungen finden öffentlich
statt. Die
Tagesordnung sieht wie folgt aus:
Donnerstag, 27. September 2007
 |
Konsolidierung (einschließlich Zweckgesellschaften) |
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Eigen- und Fremdkapital |
Freitag, 28. September 2007
 |
Aktueller Stand der Tätigkeiten des IASB |
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Erlöserfassung |
26. September 2007: Vier Projekte werden zur Aufnahme auf die IASB-Agenda vorgeschlagen
 |
Beim Treffen des IASB und der Standardsetzer der Welt in
London am 24. und 25. September 2007 stellte der Stab vier
Projekte vor, die dem IASB im Dezember 2007 als mögliche
Ergänzungen der Fachlichen Agenda des IASB vorgeschlagen
werden: |
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Immaterielle Vermögenswerte. Der Stab deutete an, dass der bestehende Standards (IAS 38) "nicht sonderlich gut sei"
und dass das Projekt vermutlich "zu einem Standard führen werde, unter dem immaterielle Vermögenswerte in einem weit größeren Ausmaß
in der Bilanz angesetzt werden". |
 |
Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle. Transaktionen zwischen Unternehmen unter gemeinsamer
Kontrolle werden derzeit in den IFRS nicht behandelt und sind explizit von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse ausgenommen.
Auch in Phase 2 des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen werden sie nicht behandelt. Beispiele für derartige Transaktionen beinhalten
Umstrukturierungen eines Konzerns und den Erwerb eines Unternehmens durch ein anderes, bei dem die Eigentümer der zwei Unternehmen
nach dem Erwerb mit dem gleichen Anteilsbesitz an dem gemeinsamen Unternehmen
dastehen. |
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Emissionsrechte und Zuwendungen der öffentlichen Hand. IFRIC 3 Emissionsrechte wurde
im Dezember 2004 herausgegeben und im Juni 2005 zurückgezogen. Da Emissionsrechte üblicherweise durch eine Regierung gewährt werden, stellen
sie ein Beispiel für Zuwendungen der öffentlichen Hand dar. Im Rahmen des Projekts würde IAS 20 Bilanzierung von
Zuwendungen der öffentlichen Hand überdacht werden. |
 |
Lageberichterstattung. Der IASB hatte im Oktober 2005 ein Diskussionspapier zur Lageberichterstattung veröffentlicht, das von einigen
Partnerstandardsetzern erstellt worden war. In dem Papier wurde die Lageberichterstattung wie folgt definiert:
| Der Lagebericht stellt Informationen dar, die den
Abschluss als Teil der Finanzberichterstattung eines
Unternehmens begleiten. Er erläutert die wichtigsten
Entwicklungen und Faktoren, die der Entwicklung, den Erfolg
und die Lage des Unternehmensbetriebs innerhalb der Periode,
die im Abschluss abgedeckt wird, zugrunde lagen. Er
erläutert ferner die wichtigsten Entwicklungen und Faktoren,
die die zukünftige Entwicklung, den Erfolg und die Lage des
Unternehmens wahrscheinlich beeinflussen werden. |
|
Der Stab des IASB sagte zudem, dass - obgleich mehrere
Partnerstandardsetzer gute Fortschritte bei der Entwicklung eines
Agendavorschlags zu schürfenden Industrien (Öl, Gas, Bergbau)
gemacht haben - er nicht für die Erwägung des Boards im Dezember
fertig sein werde. Der Stab verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass
er für die Erwägung der Agenda im vierten Quartal 2008 fertig sein
werde. Der Stab sagte zudem, dass man ein mögliches Agendaprojekt
untersuche, das u.a. eine Durchsicht von IAS 41 Landwirtschaft
vorsähe.
25. September 2007: Wir unterstützen den SEC-Vorschlag zur Abschaffung der Überleitung
 |
Deloitte hat einen Brief eingereicht, in dem die
vorgeschlagene Regelung der SEC Akzeptanz der Abschlüsse
ausländischer Unternehmen, die in Übereinstimmung mit den
IFRS erstellt wurden, ohne Überleitung auf US GAAP
unterstützt wird. Wir schlagen allerdings vor, dass, falls
ein nicht-amerikanisches Unternehmen lokale
Rechnungslegungsgrundsätze oder eine "rechtskreisspezifische
Version" der IFRS verwendet, es berechtigt sein sollte,
alternativ zur Überleitung auf US GAAP auch auf IFRS
überzuleiten. Hier ist unsere grundsätzliche Sichtweise: |
| Wir stimmen dem Vorschlag der Kommission zur Abschaffung der
Überleitung auf US GAAP durch ausländische Unternehmen, die die IFRS
verwenden, zu und sind der Ansicht, dass das ein wichtiger Schritt
in Richtung der Entwicklung eines einzigen Satzes weltweit
akzeptierter Bilanzierungsstandards ist. Wir geben aber zu bedenken,
dass es mit dem Vorschlag Probleme in bestimmten Rechtskreisen, in
denen die Verwendung von IFRS vorgeschrieben ist, geben kann, wenn
ein Unternehmen nicht auf US GAAP überleiten möchte. In europäischen
Ländern ist beispielsweise die Übernahme der oder Zustimmung zu den IFRS durch lokale Behörden erforderlich, bevor solche Standards
angewendet werden können. Dementsprechend wäre ein ausländisches
Unternehmen, das gezwungen ist, der "rechtskreisspezifischen
Version" der IFRS zu folgen, bei der Beschreibung, wie es seinen
Abschluss aufgestellt hat, nicht in der Lage, ausdrücklich und
uneingeschränkt die Übereinstimmung seiner Bilanzierung mit den IFRS
zu bestätigen, weil bestimmte Standards möglicherweise noch nicht
von der lokalen Behörde übernommen oder genehmigt worden sind. Aufgrund dieser Einschränkungen glauben wir, dass die Kommission
erwägen sollte, ausländischen Unternehmen, die lokale
Rechnungslegungsgrundsätze (einschließlich rechtskreisspezifischer
IFRS) verwenden, erlauben sollte, auf IFRS statt auf US GAAP
überzuleiten, was ihnen die Möglichkeit gäbe, zwischen folgenden
Alternativen zu wählen:
 |
US GAAP |
 |
IFRS |
 |
lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen (einschließlich
rechtskreisspezifischer IFRS), die entweder auf US GAAP oder
IFRS übergeleitet werden. |
|
Folgende Dokumente können Sie einsehen:
25. September 2007: DSR lädt zur Diskussionsrunde zum Diskussionspapier Revenue Recognition ein
 |
Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen
am Mittwoch, den 24. Oktober 2007, 10.00 Uhr (vorauss. bis ca. 13.00 Uhr) in das
Hotel Hilton, Raum Corinth, Berlin, Mohrenstr. 30
zu einem Diskussionsforum zu dem von EFRAG und dem DRSC veröffentlichten Diskussionspapier
Revenue Recognition – A European Contribution ein.
Gegenstand des Meinungsaustausches ist das vorliegende Diskussionspapier, das auf der website www.drsc.de zum download bereitsteht.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 18. Oktober 2007 an.
Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt. |
25. September 2007: Öffentliche Diskussionen des DRSC zum ED IFRS for SMEs
 |
Das DRSC hat das Protokoll und die Präsentationen zu den Öffentlichen Diskussionen
vom 31.08., 04.09. und 11.09.2007 sind auf seiner Website eingestellt. |
24. September 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen
Auf
IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
August 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 144 KB). Global Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen
mit Links zu den Quellen.
Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie
hier
(in englischer Sprache).
23. September 2007: Seiten der Agendaprojekte des Boards aktualisiert
 |
Wir haben die folgenden Seiten zu Agendaprojekten
aktualisiert, um den Erörterungen und Entscheidungen auf der
Sitzung des International Accounting Standards Board im
September 2007 Rechnung zu tragen: |
23. September 2007: Deloitte tritt als Co-Sponsor einer Konferenz zu IFRS
in London auf
Deloitte ist einer der Sponsoren einer Konferenz mit dem Titel
IFRS 2007/8: Aktuelle Interpretation in der Praxis und zukünftige
Richtung, die in London am 4. Oktober 2007 abgehalten wird. Die
Eröffnungsveranstaltung wird ein Zwiegespräch mit dem
IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie sein. Nachfolgende Sitzungen
werden sich mit den IFRS aus Sicht der Analysten und der Ersteller,
mit Prüfungs- und regulatorischen Sachverhalten, mit rechtlichen
Themen und Umsetzungsfragen befassen. Eine abschließendes Forum wird
der Frage "Wohin gehen wie von hier aus" nachgehen. Sprecher von
Deloitte, die bei der Konferenz auftreten, sind Ken Wild - Global
IFRS Leader von Deloitte - und Isobel Sharp, Partnerin der
britischen Firma und gegenwärtig Präsidentin des Instituts der
Wirtschaftsprüfer von Schottland. Die Konferenzbroschüre können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 145 KB).
23. September 2007: Zusammenfassung der Sachverhalte
aktualisiert, die nicht auf die Agenda von IFRIC genommen wurden
Wir
haben unsere Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht auf die
Agenda von IFRIC genommen wurden, aktualisiert. Dabei handelt es
sich um IFRICs endgültige Entscheidung, die folgenden vier
Sachverhalte nicht auf die Agenda zu setzen. Unsere Zusammenfassung
umfasst nunmehr mehr als 125 Sachverhalte.
 |
IFRS 5 – Angaben |
 |
IAS 18 – Leitlinien zur Identifizierung von
Prinzipal-Agenten-Beziehungen |
 |
IAS 19 – Verteilung der Leistungen bei leistungsorientierten
Plänen |
 |
IAS 39 – Absicherung zukünftiger Zahlungsströme mit gekauften
Optionen |
22. September 2007: Unternehmenszusammenschlüsse auf
die WSS-Tagesordnung gesetzt
Die
Tagesordnung für die Sitzung der Standardsetzer der Welt für
Dienstagmorgen, den 25. September 2007, wurde um eine Diskussion
über das IASB-Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen Phase 2
erweitert. Die vollständige und aktualisierte Tagesordnung für die
Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.
22. September 2007: Internetadresse der FEI wurde geändert
Financial Executives International (FEI) haben ihre Internetadresse
in www.financialexecutives.org geändert.
Die alte Adresse lautete www.fei.org. Im weiteren Verlauf dieses
Jahres beabsichtigen FEI, eine Website in neuem Design zu starten.
Die Adresse der alten Domain von FEI wurde an den internationalen
Reitsportverband abgegeben (Fédération Equestre Internationale). Auf
einer Übergangsseite werden Besucher in den kommenden 45 Tagen
gebeten, eine der Websites auszuwählen. Die Presseerklärung von FEI
können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache).
21. September 2007: Mitschrift vom letzten Tag der Boardsitzung
Der
International Accounting Standards Board hielt seine Septembersitzung
2007 von Dienstag, dem 18. September, bis Freitag, den 21. September, in
seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab (keine Sitzung
am Donnerstag, den 20. September).
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen
Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des letzten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
Am nächsten Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007,
wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die
Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer
Nachricht vom 5. September 2007.
21. September 2007: DRSC erreicht erneute Diskussion des Standardentwurfes zu
IAS 32 „puttable Instruments“
Der
International Accounting Standards Board (IASB) hat in seiner
Sitzung vom 21.09.2007 erneut den Standardentwurf zu IAS 32
beraten, der die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital
nach IFRS regelt. Der Entwurf behandelt durch den Inhaber kündbare
Finanzinstrumente (sog. puttable Instruments). Wegen des zwingenden
Kündigungsrechts bei einer Reihe deutscher Rechtsformen (u.a.
Personengesellschaften, Genossenschaft) hat dieser Standardentwurf
eine hohe Bedeutung für eine Vielzahl deutscher Unternehmen. Die
Anwendungsbedingungen des bereits im Sommer 2006 veröffentlichten
Entwurfs wurden jedoch sowohl in Deutschland als auch in anderen
Ländern als zu restriktiv kritisiert. Nach intensiven Beratungen mit
Vertretern des DRSC hat der IASB heute beschlossen, geänderte
Anwendungsbedingungen zur Diskussion zu stellen mit dem Ziel, den
Anwendungsbereich der Neuregelung anzupassen. Der IASB plant,
während seiner turnusmäßigen Sitzung im November (12. bis
16. November 2007) „Roundtable“-Gespräche abzuhalten, um die
geänderten Vorschläge zu diskutieren. Der IASB hatte zur heutigen
Sitzung auch zwei Mitglieder des Deutschen Standardisierungsrates
hinzugebeten. Der IASB plant die Veröffentlichung einer endgültigen,
geänderten Fassung von IAS 32 für das 1. Quartal 2008.
21. September 2007: Bereits mehr als 1,4 Millionen IFRS e-Learning-Module
heruntergeladen
Bis
20. September 2007 einschließlich sind 1.409.645 der von Deloitte entwickelten IFRS e-Learning-Module von
den IAS Plus-Seiten heruntergeladen worden. Die Gesamtzahl der
Besucher auf den IFRS e-Learning-Seiten betrug 4.975.649. Das IFRS e-Learning-Programm wurde im Januar 2004 ins Leben gerufen.
Viele der heruntergeladenen Module haben mehrere Nutzer, weil es
Organisationen gestattet ist, diese für den internen Gebrauch durch
ihre Mitarbeiter oder Studierenden auf ihren eigenen Servern zu
installieren. Darüber hinaus sind mehrere Millionen Module online
und offline von den Mitarbeitern von Deloitte absolviert worden. Sie
haben jederzeit Zugang zum IFRS e-Learning, indem Sie auf das
Glühlampensymbol auf unserer Startseite klicken. Ihnen stehen
derzeit 35 Module zur Verfügung, die im Prinzip alle IFRS abdecken.
In unserer Nachricht vom
18. September 2007 hatten wir von unserem Vorhaben berichtet,
weitere Module anzubieten und bestehende Module zu überarbeiten.
Wir stellen die IFRS e-Learning-Module von
Deloitte im öffentlichen Interesse kostenfrei zur Verfügung - das
schließt auch Upgrades ein.
21. September 2007: Kommentierungsfrist für IFRS für KMU verlängert
Der IASB hat auf seiner Sitzung am Mittwoch die
Kommentierungsfrist für Stellungnahmen zum Entwurf des
IFRS für KMU bis zum 30. November 2007 verlängert
(vorher: 1. Oktober 2007). Die Einreichungsfrist für die
Ergebnisse der Feldversuche ist ebenfalls bis zum
30. November 2007 verlängert. Dadurch soll gewährleistet
werden, dass die Ergebnisse der Erstellung von
Probeabschlüssen nach dem Entwurf des IFRS für KMU in
den Stellungnahmen der Teilnehmer an den Feldversuchen
und derjenigen, die sie dabei unterstützen,
berücksichtigt werden können.
Sofern Organisationen nicht in diese Feldversuche involviert sind,
werden sie vom IASB dringend gebeten, die Stellungnahmen
wie bislang vorgesehen, am 1. Oktober 2007 einzureichen.
Stellungnahmen können entweder direkt an den IASB (CommentLetters@iasb.org)
oder über das DRSC (info@drsc.de) eingereicht werden.
20. September 2007: Mitschrift vom zweiten Tag der Boardsitzung
Der
International Accounting Standards Board hält seine Septembersitzung
2007 von Dienstag, dem 18. September, bis Freitag, den 21. September, in
seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab (keine Sitzung
am Donnerstag, den 20. September).
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen
Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
Am nächsten Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007,
wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die
Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer
Nachricht vom 5. September 2007.
19. September 2007: Britischer ASB
findet Kommentare der Europäischen Kommission zum IFRS für KMU
„enttäuschend“
Ian
Mackintosh, Vorsitzender des britischen Standardsetzungsrats
(Accounting Standards Board, ASB), hat an den
Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und
Dienstleistungen, Charley McCreevy, geschrieben, um sein Bedauern
über die ablehnende Haltung gegenüber dem vorgeschlagenen IFRS für
KMU, die Kommissar McCreevy auf einer öffentlichen Veranstaltung in
Portugal am 13. September 2007 kundgetan hat (s. unsere
Nachricht vom
14. September 2007), Ausdruck zu verleihen. Mr. Mackintosh
sagte, dass „auf Grundlage der Ergebnisse
einer offiziellen Umfrage und öffentlicher Diskussionen, die sowohl
in Groß Britannien als auch in Irland durchgeführt wurden, der
Accounting Standards Board (ASB) gerne in der Lage sein würde, den
IFRS für KMU anzuwenden". Laden Sie sich den
vollständigen Brief von Mr. Mackintosh herunter (in englischer
Sprache, 22 KB). Nachfolgend ein Auszug:
|
Die Antworten [auf die Einladung zur Stellungnahme bezüglich des
Entwurfs des IFRS für KMU durch den ASB], die wir erhalten haben
zeigten in hohem Grad eine Unterstützung für den Entwurf. Obwohl in
den meisten Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht wurde, dass man den
vorgeschlagenen IFRS für KMU nicht für angemessen für kleine
Unternehmen und insbesondere für Kleinstunternehmen halte, wurde
doch in der überwiegenden Mehrheit der Stellungnahmen eine
Unterstützung dafür ausgedrückt, dass der Standard für die Anwendung
durch mittelgroße und große Unternehmen zur Verfügung stehen sollte,
die – nach Definition des IASB
– nicht öffentlich rechenschaftspflichtig
sind aber Mehrzweckabschlüsse herausgeben. Dies steht im Einklang
mit den Diskussionen auf den vier öffentlichen Sitzungen, die
abgehalten wurden, bei denen der ASB gemeinsam mit den
Hauptstandardsetzern von Groß Brittannien und Irland teilnahm.
Auf Grundlage der Rückmeldungen, die beim ASB eingegangen sind,
ist es als enttäuschend zu beurteilen, dass die Kommission eine solch ablehnende Haltung einzunehmen scheint und anscheinend
die Möglichkeit der Anwendung des Standards durch die
Mitgliedstaaten der EU ausschließt. |
19. September 2007: Mitschrift vom ersten Tag der
Boardsitzung
 Der
International Accounting Standards Board hält seine Septembersitzung
2007 von Dienstag, dem 18. September, bis Freitag, den 21. September, in
seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab (keine
Sitzung am Donnerstag, den 20. September).
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf
einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Am nächsten Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007,
wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die
Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer
Nachricht vom 5. September 2007.
19. September 2007:
Neuseeland verschiebt Anwendungspflicht der IFRS-Äquivalente
für kleine Unternehmen
Der
neuseeländische Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards
(Accounting Standards Review Board, ASRB) und der neuseeländische
Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) haben
angekündigt, dass die verpflichtende Anwendung der neuseeländischen
IFRS für bestimmte kleine Unternehmen aufgeschoben werden soll.
Rechnungslegung für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ist
derzeit ein weltweit diskutiertes Thema. Daher hat der IASB einen
Standardentwurf zur Rechnungslegung für KMU entwickelt (IFRS für
KMU). Darüber hinaus wurde in Australien eine Untersuchung zur
Rechnungslegung von KMU durchgeführt, und in Neuseeland gab es einen
umfangreichen Konsultationsprozess. Die neuseeländische
Wirtschaftsministerin, Lianne Dalziel, hat dem ASRB und dem FRSB
kürzlich mitgeteilt, dass eine Studie der Regierung bezüglich der
Rechnungslegungsanforderungen für kleine und mittelgroße Unternehmen
nach dem Rechnungslegungsgesetz (Financial Reporting Act, FRA) Mitte
2008 begonnen werden soll.
|
ASRB und FRSB haben sich daraufhin
entschlossen, bis auf Weiteres die verpflichtende Einführung der
neuseeländischen IFRS für bestimmte kleine Unternehmen aufzuschieben. Diese
sind wie folgt definiert:
 |
Unternehmen, die weder im laufenden Berichtsjahr noch in dem
vorhergehenden die Definition eines Emittenten nach dem FRA erfüllen
und die:
 |
nach
Abschnitt 19 des FRA keinen Abschluss einreichen müssen und |
 |
nach Abschnitt 19A(b) des FRA
kein großes Unternehmen sind. Ein Unternehmen ist groß, wenn
es mindesten zwei der folgenden Kriterien erfüllt:
-
das Gesamtvermögen des Unternehmens und (wenn vorhanden)
seiner Tochterunternehmen übersteigt NZ$ 10.000.000;
-
der Umsatz des Unternehmens und (wenn vorhanden) seiner
Tochterunternehmen übersteigt NZ$ 20.000.000; oder
-
das Unternehmens und (wenn vorhanden) seine
Tochterunternehmen beschäftigen mehr als 50
vollzeitäquivalente Mitarbeiter.
|
|
 |
andere Unternehmen, die:
 |
nicht dem FRA
unterliegen und |
 |
nach der Definitionen des
Rahmenkonzept für gestaffeltes Berichtswesen nicht
öffentlich rechenschaftspflichtig oder nicht groß sind. Ein
Unternehmen ist groß, wenn es mindesten zwei der folgenden
Kriterien erfüllt::
-
das Gesamtvermögen übersteigt NZ$ 10.000.000;
-
der Gesamtertrag übersteigt NZ$ 20.000.000; oder
-
es werden mehr als 50 vollzeitäquivalente Mitarbeiter
beschäftigt.
|
|
|
18. September 2007:
Überarbeitete und neue Module unseres
IFRS e-Learnings
Die IFRS e-learning Module von Deloitte werden regelmäßig
überarbeitet. Es ist daher ratsam, von Zeit zu Zeit zu überprüfen,
ob Sie noch über die neuesten Versionen verfügen. Wenn Sie sich in
den e-Learning-Bereich begeben (über das Glühlampensymbol in der
linken Quicklinkleiste von IAS Plus.de), finden Sie eine Liste der
neuesten Versionsnummern sowie eine separate Seite mit den
Änderungshistorien für jedes Modul. Sie können jederzeit die zuletzt
herunter geladenen Versionsnummer durch Klick mit der echten
Maustaste an beliebiger Stelle des bereits herunter geladenen Moduls
im Dialogfenster erkennen
(beispielsweise "Deloitte v1.3, 26.06.06. Copyright ©2004 by
Deloitte Touche Tohmatsu" für die neueste Version des
Rahmenkonzeptmoduls). Wir stellen die IFRS e-Learning-Module von
Deloitte im öffentlichen Interesse kostenfrei zur Verfügung - das
schließt auch Upgrades ein.
|
Derzeit in der Entwicklung befindliche Überarbeitungen
bestehender IFRS e-Learning-Module:
Wir arbeiten derzeit an
überarbeiteten Versionen der folgenden Module, um die
neuesten Änderungen von Standards und Interpretationen
widerzuspiegeln. Wir gehen davon aus, diese überarbeiteten
Versionen Anfang 2008 zur Verfügung stellen zu können:
 |
IAS 16, 17, 23, 28,
36, 32/39 und 37 |
 |
IFRS 1 und 2 |
Zwei
neue Module im Planungsstadium:
 |
IFRS 8 |
 |
IFRIC 12 |
|
18. September 2007:
Diskussionsrunde
des DSR
am 2. Oktober
2007 - Tagesordnung erweitert
Bisher standen bereits auf der
Agenda:
 |
E-DRS
23 Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im
Konzernlagebericht (101 KB)
|
 |
IFRIC
D21 Real Estate Sales (in englischer Sprache,
196 KB) |
 |
IFRIC
D22 Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation
(in englischer Sprache, 252 KB)
|
 |
ED amendments to IAS 31 Interests
in Joint Ventures (Der Entwurf ist derzeit nur für
Abonnenten der eIFRS
erhältlich und wird ab dem 27. September 2007 frei auf
der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen; s.
unsere Nachricht vom 13. September 2007.)
|
Anmeldungen zur Teilnahme
werden noch bis zum 21. September 2007 unter
bahrmann@drsc.de
entgegengenommen. Anmeldungen werden bestätigt, soweit die
Platzkapazität das zulässt.
17. September 2007: Vorschlag zur Klarstellung von
Hedge Accounting
16. September 2007: Heads Up-Newsletter
zur Bilanzierung von Wandelschuldverschreibungen
Wir
haben die Ausgabe des
Heads Up-Newsletters vom 7. September 2007 eingestellt (in englischer Sprache,
142 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht
wird. In dieser Ausgabe von Heads Up werden die Auswirkungen
zusammengefasst, die die FASB Staff Position No. APB 14-a auf die
Abschlüsse von Unternehmen hätte, die Wandelschuldverschreibungen
emittiert haben. Es wird vorgeschlagen, dass die Leitlinien für
Geschäftsjahre in Kraft treten sollen, die nach dem
15. Dezember 2007 beginnen. Die Anwendung würde im vorherigen
Abschluss aus Vergleichsgründen rückwirkend zu erfolgen haben.
|
Die vorgeschlagene FSP mit dem Titel
Bilanzierung von Wandelschuldverschreibungen, die bei
Wandlung in ganz oder teilweise in bar erfüllt werden
können würde bei zum Zeitpunkt des Erstansatzes eine
Zerlegung der Wandelanleihe in zwei Teile erfordern:
 |
eine Fremdkapitalkomponente, die die vertragliche
Verpflichtung des Emittenten, Zins und Tilgung zu
zahlen, widerspiegelt sowie |
 |
eine
Eigenkapitalkomponente, welche das Wahlrecht des
Investors darstellt, die Anleihe in Eigenkapital
des Emittenten oder einen gleichwertigen
Geldbetrag zu tauschen. |
Diese
Behandlung ist vergleichbar mit der Regelung nach
IAS 32, mit der
Ausnahme, dass IAS 32 auf alle emittierten
hybriden Finanzinstrumente Anwendung findet,
wohingegen FSP APB 14-a nur auf in bar zu erfüllende
Wandelschuldverschreibungen anwenden ist. Die
Verlautbarung würde die Bilanzierung traditioneller
Formen von Wandelschuldverschreibungen, die bei
Wandlung nicht in bar erfüllt werden können, nicht
berühren. Derartige Wandelschuldverschreibungen
würden normalerweise weiterhin in ihrer Gänze als
Fremdkapital bilanziert werden. |
15. September 2007: Tagesordnung für die
Septembersitzung des IASB –
Überarbeitet!
 |
Die Tagesordnung für die Sitzung des IASB in der nächsten Woche, die
wir bereits mit unserer Nachricht vom 7. September
2007 eingestellt hatten, ist überarbeitet worden.
Einige Tagesordnungspunkte sind anderen Tagen zugeordnet worden.
Die überarbeitete Tagesordnung finden Sie nachfolgend. Am
darauffolgenden Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007
wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die
Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer
Nachricht vom 5. September 2007. |
|

18. bis 21. September 2007, London
–
Überarbeitet
Dienstag, 18.
September 2007
(nur nachmittags)
 |
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
(Informationssitzung) |
 |
IFRS 1 ─ Anschaffungskosten
einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen ─ Erneute
Erörterung des Entwurfs vom Januar 2007
─ ursprünglich Mittwoch
|
 |
Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ─
Änderungen an IAS 24 ─ Erwägungen der Antworten auf den Entwurf
─ ursprünglich Freitag
|
 |
IFRIC ─ Stand der Arbeiten
─ ursprünglich Freitag
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Mittwoch, 19. September 2007
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Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ─ Sachverhalte im Diskussionspapier mit Bezug zu
leistungsorientierten Zusagen
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Rahmenkonzept ─
Berichtseinheit
Restanten, die sich im Zuge der Formulierung des
demnächst erscheinenden Diskussionspapiers zum Thema
Berichtseinheit ergaben
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Rahmenkonzept ─
Zielsetzungen und qualitative Merkmale ─ Diskussion der
Antworten auf das Diskussionspapier vom Juli 2006 in
Bezug auf die vorgeschlagene Zielsetzung der
Finanzberichterstattung
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Jährliche Verbesserungen
2006-2007 ─ Zwei Restanten im Hinblick auf die vorgeschlagenen
Änderungen, die in den umfassenden Entwurf im Oktober 2007
aufgenommen werden sollen
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Ergebnis je Aktie
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IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen
─ Vorschlag zur Verlängerung der Kommentierungsfrist bis
zum 30. November 2007
aufgrund der Feldversuche
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Donnerstag, 20. September 2007
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keine Sitzung angesetzt
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Freitag, 21. September 2007 (nur vormittags)
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14. September 2007: EU zeigt sich besorgt über den
Entwurf des IFRS für KMU
In einer Rede zur
Vereinfachung des wirtschaftlichen Umfelds für Unternehmen
(in englischer Sprache, 71 KB) äußerte sich Charley McCreevy,
der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und
Dienstleistungen, in Lissabon besorgt darüber, ob der vom IASB
vorgeschlagene Entwurf eines IFRS für KMU (s. unsere
Quicklinkleiste rechts) „einfach genug
sei, um für die Masse der KMU in der EU anwendbar zu sein". Die
einschlägigen Absätze aus Kommissar McCreevys Rede haben wir
nachfolgend für Sie übersetzt:
|
Im Bereich der Rechnungslegung und der
Prüfung liegt der Schwerpunkt der Vereinfachungspläne auf den
Möglichkeiten, den KMU Kosten zu ersparen. Die bestehenden
Anforderungen ziehen einen administrativen Aufwand mit sich, den
Unternehmen, und insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen,
oft als unnötig belastend empfinden. Dies muss verbessert werden.
Der International Accounting Standards
Board (IASB) hat kürzlich einen Entwurf eines
Rechnungslegungsstandards für KMU entwickelt. Wir haben oft genug
betont, dass die Rechnungslegung für KMU einfach und der Natur der
Geschäfte eines kleinen Unternehmens entsprechend sein muss. Die
Stellungnahmen, die wir von den Mitgliedstaaten der EU, dem
Europäischen Parlament und den Interessengruppen erhalten haben,
sagen aus, dass der derzeitige Entwurf des IASB nicht einfach genug
sei,
um für die Masse der KMU in der EU anwendbar zu sein. Deshalb habe
ich zu diesem Zeitpunkt nicht vor, den Entwurf des IASB für die
Übernahme zur Anwendung in der EU vorzuschlagen.
Können die Mitgliedstaaten der EU
ihren KMU trotzdem erlauben, den Entwurf des IASB anzuwenden? Der
Ausgangspunkt der europäischen Gesetzgebung ist, dass die
Mitgliedstaaten die Rechnungslegungsrichtlinien (die sogenannten 4.
und 7. Richtlinien) befolgen müssen. Es ist nicht klar, ob der
derzeitige Entwurf des IASB in Übereinstimmung mit den bestehenden
Rechnungslegungsrichtlinien der EU steht. Da derzeit sehr wenig
Unterstützung von den Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament
für den Entwurf des IASB zu bestehen scheint, hat die Kommission
derzeit nicht die Absicht, Änderungen vorzuschlagen – weder an den
bestehenden Rechnungslegungsrichtlinien noch an den IAS-Bestimmungen.
Wenn es Mitgliedstaaten oder andere interessierte Parteien gibt, die
die Anwendung des IASB-Entwurfs gestatten wollen, dann bitte ich
sie, sich bei mir zu melden. |
14. September 2007: Septemberausgabe
des EITF
Snapshot-Newsletters eingestellt
Wir
haben die neueste Ausgabe des
EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache,
117 KB),
der die Sitzung der Projektgruppe für neu auftretenden Sachverhalte
(Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB vom 11. September 2007 zusammenfasst. Dieser Newsletter,
der von den US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, erlaubt
den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein
schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Sie finden frühere
Ausgaben des Newsletters
hier.
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Der EITF Snapshot erörtert die drei
Sachverhalte, bezüglich derer die EITF auf dieser
Sitzung zu vorläufigen Entscheidungen gekommen ist:
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Sachverhalt 07-1 Bilanzierung von
gemeinsamen Vereinbarungen (zur Entwicklung und
Vermarktung von ressourcenintensiven und
allgemein ungewissen Produkten), |
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Sachverhalt 07-4 Anwendung der
Zwei-Klassen-Methode nach FASB
Verlautbarung Nr. 128 Ergebnis je Aktie
auf Personengesellschaften, |
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Sachverhalt 07-6 Bilanzierung von
Immobilienverkäufen, bei denen die Vereinbarung
eine Kaufs- und Verkaufsklausel enthält. |
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14. September 2007:
Seite zu Projekten auf der Agenda von IFRIC vollständig
überarbeitet
Im
Licht der neuesten Agendaentscheidungen von IFRIC haben wir unsere
Seite zur Agenda des International Financial
Reporting Interpretations Committees (IFRIC)
vollständig überarbeitet. Aktuell befinden sich nur noch die
folgenden sechs Projekte auf der Agenda von IFRIC:
Die
Liste der von der
Agenda von IFRIC genommenen Projekte wurde ebenfalls
aktualisiert und enthält jeweils den Zeitpunkt der Entscheidung, das
Projekt nicht fortzusetzen, sowie gegebenenfalls Hinweise darauf,
dass das entsprechende Projekt in einem anderen Projekt aufging oder
vom IASB übernommen wurde.
13. September 2007: China lässt IFRS-Bilanzierung für
börsennotierte Unternehmen fallen
Die
chinesische Wertpapieraufsichtskommission (中国证券监督管理委员会,
China Securities and Regulatory Commission, CSRC) hat die
Anforderung zurückgezogen, dass Unternehmen, die an chinesischen
Börsen notiert sind und B-Aktien emittieren, zusätzlich zu
Abschlüssen nach chinesischen Rechnungslegungsgrundsätzen (CAS)
auch Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards
(IFRS) veröffentlichen müssen. B-Aktien sind Wertpapiere, die in
US-Dollar gehandelt werden und die bis vor kurzem nur von
ausländischen Investoren gekauft werden konnten. Derzeit haben von
den 1.477 Unternehmen, die an den Börsen von Shanghai und Shenzen
notiert sind, 109 Unternehmen B-Aktien emittiert. Im Jahr 2006 hat
China einen grundlegend neuen Satz von CAS eingeführt, die auf IFRS
basieren und mit einigen Ausnahmen im Großen und Ganzen mit diesen
übereinstimmen. Diese Standards treten 2007 für börsennotierte
Unternehmen in Kraft. Die CSRC kam zu dem Schluss, dass eine
doppelte Berichterstattung nicht mehr nötig sei, da die CAS den IFRS
vergleichbar seien. Der Beschluss wurde im
Zhengjian Kuaiji
Zi[2007] No. 30 veröffentlicht (in chinesischer Sprache, 144 KB;
Quelle:
Internetseite der CSRC).
|
Vergleich der
neuen CAS und IFRS, erstellt von Deloitte
|
13. September 2007: Vorschlag für die
Ersetzung von IAS 31 zu Joint Ventures
 |
Der IASB hat den Entwurf Nr. 9, in dem vorgeschlagen
wird, IAS 31
Anteile an Joint Ventures mit einem neuen
Standard mit dem Titel Gemeinschaftliche
Vereinbarungen (Joint Arrangements) zu
ersetzen, zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.
Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist eine
vertragliche Vereinbarung, nach der zwei oder mehre
Parteien gemeinsam eine wirtschaftliche Unternehmung
durchführen und die Entscheidungen in Bezug auf diese
Unternehmung gemeinsam treffen. Gemeinschaftliche
Vereinbarungen schließen gemeinsame Vermögenswerte,
gemeinsame Geschäftstätigkeit und Joint Ventures ein.
Der Entwurf ist derzeit nur für Abonnenten der eIFRS
erhältlich und wird ab dem 27. September 2007 frei auf
der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Die
Kommentierungsfrist endet am 11. Januar 2008. Lesen Sie
hierzu auch die englischsprachige
Presseerklärung des IASB (65 KB). |
| Der Schwerpunkt des Vorschlags liegt
auf zwei Aspekten der derzeitigen Bilanzierung von
gemeinschaftlichen Vereinbarungen, die nach Meinung des IASB
ein Hindernis für hochwertige Bilanzierung darstellen:
 |
Die derzeitige
Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen
folgt der gesetzlichen Form, in der die
Unternehmungen ausgeübt werden. Dies gibt nicht
immer die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder,
auf die sich die Parteien geeinigt haben. Eine
Verschiebung des Fokus auf diese Rechte und
Pflichten wird zu einer realistischeren Wiedergabe
der gemeinschaftlichen Vereinbarung in der
Abschlüssen der beteiligten Parteien führen. |
 |
Der bestehende
Standard gibt den Erstellern bei der Bilanzierung
von Anteilen an einem Unternehmen unter
gemeinschaftlicher Beherrschung eine Wahlmöglichkeit
(Quotenkonsolidierung oder Equity-Methode). Dies
verringert die Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Der
IASB schlägt vor, diese Wahlmöglichkeit dadurch
wegfallen zu lassen, dass von alle Parteien verlangt
wird, sowohl die einzelnen Vermögenswerte, auf die
sie Anspruch haben, als auch die einzelnen
Verpflichtungen, zu deren Erfüllung sie herangezogen
werden können, anzusetzen. Dies gilt auch, wenn die
gemeinschaftliche Vereinbarung einer Unternehmung
gilt, die in einem rechtlich eigenständigen
Unternehmen ausgeführt wird. Haben die Parteien nur
Anspruch auf einen Teil des Ergebnisses der
Unternehmungen, wird ihr Nettoanteil an der
Vereinbarung nach der Equity-Methode bilanziert. |
Der Entwurf enthält auch Vorschläge für neue
Anforderungen bezüglich der Angabe von Informationen zu
gemeinschaftlichen Vereinbarungen, Tochterunternehmen und
assoziierte Unternehmen einschließlich einer Beschreibung
der Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung und
zusammengefasster Finanzinformationen bezüglich der Anteile
eines Unternehmens an Joint Ventures. |
13. September 2007: Polnische und rumänische
Übersetzungen des Entwurfs des IFRS für KMU
 |
Der IASB stellt auf seiner Internetseite nun auch
eine polnische und eine rumänische Übersetzung des
Standardentwurfs des IFRS für kleine und mittelgroße
Unternehmen zur Verfügung: |
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Polnisch: Project
Międzynarodowego Standardu Sprawozdawczości Finansowej dla
Małych i Średnich Przedsiêbiorstw
|
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Rumänisch: Proiect de
expunere de Standardul International de Raportare Financiară
pentru Întreprinderi Mici si Mijlocii (IFRS pentru IMM)
|
Eine deutsche (s. unsere Quicklinksleiste), eine französische und
eine spanische Übersetzung hatte der IASB bereits zur Verfügung
gestellt. Alle Übersetzungen können von der
Internetseite des IASB zu Stellungnahmen heruntergeladen werden.
Die Kommentierungsfrist endet am 1. Oktober 2007.
13. September 2007: Neuester Stand
der Rechnungslegung in Kolumbien
Im
Februar 2004 hatte die kolumbianische Regierung zur Stellungnahme
bezüglich eines Gesetzentwurfs eingeladen, nach dem IFRS die
geltenden Rechnungslegungsgrundsätze in Kolumbien werden sollten.
Dieses Gesetz ist bis heute nicht in Kraft getreten. Wir ergänzen
deshalb unsere neu angelegte
Länderseite Kolumbien um Informationen
aus
einem Bericht über die Einhaltung von Standards und Vorschriften
(Reports on Observation of Standards and Codes, ROSC) der Weltbank
bezüglich der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Kolumbien.
Im Grunde genommen gelten die kolumbianischen
Rechnungslegungsstandards, die in den frühen 1990er Jahren durch den
fachlichen Rat für öffentliche Rechnungslegung eingeführt wurden,
bis heute fort. Sie werden ergänzt durch diverse aufsichtsrechtliche
Berichtsanforderungen, die von verschiedenen Regierungsbehörden
herausgegeben werden.
12. September 2007: EU-Parlament erörtert Übernahme von IFRS 8
In
einer Präsentation vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des
Europäischen Parlaments (ECON) erörterte der Kommissar der
Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charley
McCreevy, die Übernahme von
IFRS 8 Geschäftssegmente
für die Anwendung in Europa. Er stellte die Analyse der Kommission
von IFRS 8 vor und gab der Hoffnung Ausdruck, dass das Parlament mit
der Kommission übereinstimmen würde, dass der Übernahmeprozess zu
IFRS 8 fortgesetzt werden solle. Einen übersetzten Auszug aus der
Rede von Kommissar McCreevy finden Sie nachfolgend. Des Weiteren
stellen wir Ihnen die folgenden Dokumente zur Verfügung:
|
Ich freue mich daher, Ihnen unsere "Analyse der möglichen
Auswirkungen" der Übernahme von IFRS 8 in Europa
vorzustellen. Unser Bericht basiert auf einem umfassenden
Konsultationsprozess, während dessen mehr als 200
Organisationen Stellung nahmen. Er stellt die Sachverhalte,
die im ECON im vergangenen April diskutiert wurden, in den
Mittelpunkt.
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Übernahme von
IFRS 8 eine positive Kosten-Nutzen-Balance aufweist. Dies
stimmt mit den meisten der Stellungnahmen überein, die
während des Konsultationsprozesses eingingen, ebenso wie mit
den Ansichten, die während unserer Diskussionen mit
Interessenten geäußert wurden. Insbesondere kommt der
Bericht zu den folgenden Schlüssen:
1. Die Verwendung eines "Managementansatzes" in IFRS 8 hat
einen positiven Gesamteinfluss auf die Qualität der
Segmentinformationen, deren Entscheidungsnützlichkeit und
Relevanz zunehmen würden.
2. Die verbesserte
Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz der
Segmentinformationen, die auf den Managementansatz
zurückzuführen sind, überwiegen die Bedenken, die bezüglich
der Vergleichbarkeit von Finanzberichten geäußert worden
waren.
3. IFRS 8 widmet sich in
einer angemessenen Art und Weise den globalen Bedürfnissen
von Adressaten von Abschlüssen nach geographischen Angaben
und würde im Vergleich mit dem "alten Standard" IAS 14 die
entsprechenden Informationen nicht zusammenkürzen.
4. IFRS 8 führt bezüglich
der Unternehmensführung nicht zu Problemen in der EU.
5. IFRS 8 stellt
angemessene Rechnungslegungsgrundsätze für die
Segmentberichterstattung für kleine börsennotierte
Unternehmen zur Verfügung. Es liegt im Interesse kleiner
börsennotierte Unternehmen, die gleichen Informationen zur
Verfügung zu stellen wie wie größere börsennotierte
Unternehmen, da die Informationsbedürfnisse von Anlegern
sich nicht wesentlich in Abhängigkeit von der Größe eines
Unternehmens ändern. |
12. September 2007:
Vzorové finanĉné výkazy 2006
Unsere
slowakischen Kollegen haben
Medzinárodné štandardy pre finančné výkazníctvo: Vzorové finančné
výkazy 2006 herausgegeben – den Musterkonzernabschluss in
slowakischer Sprache (94 Seiten, 1.956 KB). Jeder Posten des
Abschlusses enthält Querverweise auf die jeweils relevanten IFRS.
Wir haben eine permanente Verknüpfung auf den Musterabschluss auf
unsere neu angelegte Länderseite
Slowakei aufgenommen.
12. September 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
 EFRAG
hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Klicken Sie hier, um den
Status des Übernahmeprozesses vom
6. September 2007 (in englischer
Sprache, 39 KB) herunterzuladen. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:
11. September 2007:
IFRS für Banken in Mosambik ab 2007 gefordert
Die
Regierung der Republik Mosambik und die Bank von Mosambik (die
Zentralbank) fordern von allen Banken in Mosambik, Abschlüsse ab
2007 nach IFRS zu veröffentlichen. Das Erfordernis, nach IFRS zu
bilanzieren, wird auf große Nichtbanken ab 2009 ausgedehnt
werden. Die Zentralbank selbst hat im Jahr 2006 damit begonnen,
nach IFRS zu berichten. Die Anforderungen sind niedergelegt
in:
 |
einer gemeinsamen
Absichtserklärung der Regierung der Republik Mosambik und
der Bank von Mosambik an den Internationalen Währungsfonds
(IWF) vom 28. März 2007 (erhältlich von der
Website des IWF zu Mosambik, in englischer Sprache)
sowie auch in |
 |
einer öffentlichen
Bekanntmachung (Aviso No. 4/GBM/2007), die von der
Bank von Mosambik am 25. März 2007 herausgegeben wurde
(erhältlich von der
Website der Bank von Mosambik in portugiesischer
Sprache). |
Auch wenn es in der Absichtserklärung und
der Bekanntmachung nicht direkt angesprochen wird, hat die
Regierung informell angedeutet, dass sie damit rechnet, das
IFRS-Erfordernis auf Versicherungsunternehmen ab 2008 und auf
mittelgroße Unternehmen ab 2010 auszudehnen.
|
Ausschnitt aus der
Absichtserklärung der Regierung von Mosambik und der
Bank von Mosambik an den IWF vom 24. März 2007
27. Die Zentralbank wird ferner ihre
Aufsichtsfunktionen stärken und modernisieren und die
jüngst genehmigten organisatorischen Änderungen mit
Blick auf die Stärkung der Überwachung sowohl vor Ort
als auch außerhalb umsetzen. Diesbezüglich wird man mit
Schulungsmaßnahmen zur Einführung eines risikobasierten
Aufsichtsansatzes im Jahr 2007 beginnen; zu diesem
Zeitpunkt werden auch die neuen Prüfungshandbücher
verwendet werden. Die Zentralbank setzt gegenwärtig
einen Zeitplan um, mit dem die IFRS im Bankwesen ab 2007
übernommen werden sollen. Auf Grundlage der Ergebnisse
der FSTAP-Studie, die Mitte 2008 abgeschlossen werden
soll, wird die Anwendung der IFRS ab 2009 auch auf große
Unternehmen des produzierenden Gewerbes ausgedehnt
werden. Dies wird die Fähigkeit des Finanzsystems
verbessern, die Qualität ihrer Kreditportfolien zu
bewerten. Zudem wurden eine neue Verordnung zur
Beurteilung, Klassifizierung und Wertberichtigung von
Krediten sowie eine Verordnung zum integrierten
Risikomanagement für Kreditinstitute und
Finanzunternehmen genehmigt und werden im ersten
Halbjahr 2007 in Kraft treten. Die Bank von Mosambik
wird ihren eigenen Abschluss für das Jahr 2006 in
Übereinstimmung mit den IFRS im Jahr 2007 herausgeben. |
Diese und weitere Nachrichten zur
Rechnungslegung in Mosambik werden Sie zukünftig auf unserer neu
angelegten Länderseite Mosambik
abrufen können.
11. September 2007:
Vorgeschlagene Änderungen am IPSAS zu Wechselkursen
Der
International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB)
der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer
(International Federation of Accountants, IFAC) hat einen
Entwurf mit Änderungen an dem Standard veröffentlicht, in
welchem die Bilanzierung von Wechselkursschwankungen geregelt
ist. Mit ED 33 Änderungen an IPSAS 4 Die Auswirkungen von
Änderungen der Wechselkurse wird vorgeschlagen, die
letzten Änderungen des entsprechenden IFRS, der durch den IASB
herausgegeben wurde, nachzuziehen, speziell die jüngsten
Änderungen an IAS 21 Die
Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse. Die
Presseerklärung können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache). Stellungnahmen zu dem Entwurf werden bis zum
31. Dezember 2007 erbeten. Der Entwurf kann auf der
Website von IFAC bezogen werden (in englischer Sprache,
299 KB).
11. September 2007:
IFRS-Website von Deloitte Korea
Die
IFRS Services Group von Deloitte Anjin LLC, der koreanischen
Mitgliedsfirma von Deloitte, hat eine IAS Plus-Website in
koreanischer Sprache entwickelt:
www.iasplus.co.kr. Die
Website beinhaltet ausgewählte Nachrichten und anderweitige
Informationen von
www.iasplus.com sowie lokale Nachrichten in koreanischer
Sprache.
11. September 2007:
UNCTAD-Bericht zu IFRS-Umsetzungssachverhalten in der Praxis
Im
Zusammenhang mit der Sitzung der regierungsübergreifenden
Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und
Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of
Experts on International Standards of Accounting and Reporting,
ISAR) am 30. Oktober und 1. November 2007 hat das Komitee für
Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen (United Nations
Committee on Trade and Development UNCTAD) drei Fallstudien zu
IFRS-Umsetzungssachverhalten in der Praxis in drei Ländern
veröffentlicht. Das UNCTAD-Sekretariat hat ferner eine
Zusammenfassung der wesentlichen Umsetzungssachverhalte in der
Praxis erstellt, die im Zuge der Fallstudien herausgefunden
wurden. Diese beinhalten Umsetzungssachverhalte in der Praxis
auf den Gebieten des Rechtsrahmens, der Durchsetzung und dem
Aufbau fachlicher Kapazitäten. Folgende Dateien können Sie durch
Anklicken der nachfolgenden Links herunterladen:
Weitere Informationen zu UNCTAD und ISAR
finden Sie auf der Website von
UNCTAD.
10. September 2007:
Neue Seiten zu Projekten auf der Agenda von IFRIC
Wir
haben unserer Seite zur Agenda des International Financial
Reporting Interpretations Committees (IFRIC) Verknüpfungen
auf vier neue Seiten zu Projekten auf der Agenda von IFRIC
hinzugefügt. Diese Seiten spiegeln den aktuellen Stand der
Diskussionen bis einschließlich September 2007 wider:
10. September 2007:
Geschichte der US-amerikanischen SEC - Reden zurück bis 1960
Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange
Commission, SEC) hat ihrer Website die Texte der Reden und
öffentlichen Äußerungen von Mitgliedern und dem Stab der SEC bis
in das Jahr 1960 hinzugefügt. Dies stellt ein
außergewöhnliches Archiv fachlicher und politischer Erörterungen
dar, die bis auf den heutigen Tag von Relevanz sind.
9. September 2007:
Stellvertretender Vorsitzender des IASB Tom Jones in FEI Hall of Fame aufgenommen
 |
Financial Executives International (FEI) haben
bekanntgegeben, dass der stellvertretende Vorsitzende
des International Accounting Standards Board,
Thomas Jones, und der ehemalige stellvertretende
Vorsitzende, Finanzvorstand, Schatzmeister und
Generalsekretär der Nucor Corporation, Samuel Siegel,
als neue Mitglieder für den Jahrgang 2007 der
FEI Hall of Fame ausgewählt wurden. Die FEI Hall of Fame,
die auch von unserer amerikanischen Mitgliedsfirma
finanziell unterstützt wird, erkennt Personen an, die
der Inbegriff von Leistung, Führung und Integrität der
vorbildlichsten Vorstände und leitenden Angestellten im
Finanzwesen über deren Berufsleben sind. Die
Presseerklärung der FEI können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache). |
|
Thomas E. Jones
wurde im Januar 2001 zum Mitglied des International
Accounting Standards Board (IASB) ernannt. Jones hatte
in seinem Berufsleben zahlreiche bedeutende
Führungspositionen inne und besitzt annähernd 40 Jahre
Erfahrung in verschiedenen Bereichen der
Finanzberichterstattung. Vor seiner gegenwärtigen
Position hatte Jones annähernd zwei Jahrzehnte lang
hochrangige Positionen bei Citicorp inne, zuletzt als
verantwortlicher Finanzvorstand und geschäftsführender
Vizepräsident. In dieser Funktion war er für
Finanzberichtssachverhalte in mehr als 100 Ländern
verantwortlich.
Jones diente zuvor der
Vorgängerorganisation International Accounting Standards
Committee (IASC) als einer der stellvertretenden
Vorsitzenden und Mitglied des Exekutivausschusses
(1998-2000) sowie als Vorsitzender (2000-2001). Er hatte
ferner die Position des Vorsitzenden des FEI-Ausschusses
zur Unternehmensberichterstattung inne und diente der
Financial Accounting Foundation (FAF) des
US-amerikanischen Standardsetzers FASB als Treuhänder.
Zudem war er Mitglied der Emerging Issues Task Force (EITF)
des FASB. Die Rolle, die er dort ausübte, trug in
bedeutendem Maße zur Entwicklung neuer
Bilanzierungsstandards bei. Er wurde von Seinesgleichen
für die Entwicklung des anhaltenden Dialogs zwischen dem
IASB und den standardsetzenden Organisationen der Welt
gerühmt. |
9. September 2007: SEC-Stab
nimmt Stellung zu Vergütungsangaben
Wir
haben die
Ausgabe vom
7. September 2007 des Head Up-Newsletters
eingestellt, der von unseren amerikanischen Kollegen
veröffentlicht wird (in englischer Sprache, 116 KB). In dieser
Ausgabe werden die jüngsten Antwortschreiben des SEC-Stabs an
Vorstandsvorsitzende börsennotierter Unternehmen
zusammengefasst, in denen um mehr Details und Klarstellungen
hinsichtlich der überarbeiteten Vergütungsangaben der
Geschäftsleitung und der leitenden Angestellten in den
eingereichten Unterlagen gebeten wird. Der SEC-Stab hat eine
umfassende Durchsicht der ersten Einreichungen, die diese
geänderten Angaben enthalten, vorgenommen und Kommentare zu
verschiedenen Sachverhalten, einschließlich Erfolgszielen,
Änderungen der Verfügungsmacht sowie der Erörterung und Analyse
von Vergütungen abgegeben.
8. September 2007: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im September 2007
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
kam am Donnerstag, den 6. September, und Freitag, den
7. September 2007, in
den Räumen des IASB in London zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift
der Deloitte-Beobachter auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
7. September 2007: Tagesordnung für die
Septembersitzung des IASB
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
18. September, bis Freitag, den 21. September 2007, zu seiner monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen
(am Donnerstag finden keine öffentlichen Sitzungen statt).
Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung
wieder. Die Tagesordnung
wurde überarbeitet - s. unsere Nachricht vom 15. September 2007. Die Sitzung wird live im Internet übertragen. Am
darauffolgenden Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007
wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die
Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer
Nachricht vom 5. September 2007.
7. September 2007: IFRS in Chile ab 2009 Pflicht
 In
Chile hat der Accounting Standards Board des
Colegio
de Contadores de Chile gemeinsam mit der Interamerikansichen
Entwicklungsbank (Banco Interamericano de Desarrollo, BID) ein Programm ins Leben gerufen, das die
Konvergenz mit den International Financial Reporting Standards
vorsieht. Vom 1. Januar 2009 an müssen alle Wirtschaftsunternehmen
ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS aufstellen.
7. September 2007: Guía Rapída IFRS 2007 - spanische
Ausgabe von IFRS in your pocket
 |
Die neue Ausgabe des Guía Rápida a las normas
Internacionales de información Financiera, die von
unseren chilenischen Kollegen erstellt wurde, berücksichtigt
alle Änderungen und Neuerungen im Bereich der IFRS, die sich
bis Dezember 2006 ergeben haben. Diese Zusammenstellung
stellt eine hervorragende Hilfe zum Kennenlernen und
Verständnis der IFRS dar, sie erleichtert deren Umsetzung
und gibt Aufschluss über die Verbreitung der IFRS in der
Welt. Die Ausgabe Guía Rapída IFRS 2007 (IFRS in your pocket
auf Spanisch, 88 Seiten, März 2007, 836 KB) können Sie
hier herunterladen.
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7. September 2007: FASB überdenkt die Zielsetzung der Finanzberichterstattung
 Auf
seiner Sitzung am 29. August 2007 hat der US-amerikanische
Standardsetzer (FASB) erneut Sachverhalte diskutiert, die die
Zielsetzung der Finanzberichterstattung betreffen – also die
Grundlage, auf der das Rahmenkonzept aufsetzt, das der FASB und der
IASB gemeinsam entwickeln. Insbesondere widmete sich der FASB zwei
Sachverhalten: (1) Bedenken, die in den Stellungnahmen bezüglich der
Rolle, die verantwortlicher Führung in der Zielsetzung von
Finanzberichterstattung zugedacht wird, angemeldet wurden, und (2)
der logischen Schlussrichtung von Kapitel 1 der vorläufigen
Sichtweisen des FASB. Im englischsprachigen Newsletter des FASB –
Action Alert vom
6. September 2007 – wird über die folgenden Entscheidungen
berichtet:
|
Schlüsse des FASB bezüglich der
Zielsetzung von Finanzberichterstattung:
1. Die
Zielsetzung der Erstellung von Mehrzweckabschlüssen ist es,
derzeitigen und zukünftigen Anlegern und Kreditgebern
Finanzinformationen über das berichtende Unternehmen zur
Verfügung zu stellen, die diesen für ihre Entscheidungen in
ihrer Funktion als Kapitalgeber nützlich sind.
2.
Kapitel 1 des Entwurfs sollte wie folgt gegliedert sein,
damit es logisch aus der Prämisse folgt, dass die
grundsätzliche Perspektive der Rechnungslegung die des
Unternehmens ist.
(a) Die
grundsätzliche Perspektive der Rechnungslegung ist die des
berichtenden Unternehmens.
(b) Die
Unternehmensperspektive beinhaltet die Berichterstattung
über die Ressourcen des Unternehmens (Vermögenswerte), die
Ansprüche, die auf die Ressourcen des Unternehmens
angemeldet werden (Schulden und Eigenkapital), und deren
Veränderungen.
(c) Die
Hauptadressatengruppe besteht aus denjenigen, die einen
Anspruch auf die Ressourcen des Unternehmens haben (oder
möglicherweise haben können)
–
die derzeitigen und zukünftigen Anleger und Kreditgeber
(Kapitalgeber).
(d) Die
Hauptadressatengruppe ist an Finanzinformationen
interessiert, weil diese Informationen für die
Entscheidungsfindung der
Anleger
und Kreditgeber in ihrer Funktion als Kapitalgeber nützlich
sind.
(e) Die
Entscheidungen der Anleger und Kreditgeben beinhalten
Entscheidungen zur Ressourcenzuweisung und Entscheidungen,
die sich darauf beziehen, ihre Ansprüche auf die Ressourcen
eines Unternehmens zu sichern und auszubauen.
(f)
Anleger und Kreditgeber nutzen Informationen über die
Ressourcen eines Unternehmens, Ansprüche auf diese
Ressourcen und Veränderungen in den Ressourcen und
Ansprüchen als Variablen in ihrem
Entscheidungsfindungsprozess.
(g) Andere
potenzielle Adressatengruppen profitieren möglicherweise von
diesen Informationen, sie sind aber nicht der Fokus der
Zielsetzung. |
7. September 2007: Tagesordnung für die Sitzung der
Arbeitsgruppe zur Darstellung des Abschlusses
Die gemeinsame Arbeitsgruppe von FASB und IASB zur
Darstellung des Abschlusses wird sich in den Räumen des FASB in
Norwalk, Connecticut, am Freitag, den 14. September 2007 treffen.
Die Beratungsgruppe für Finanzinstitutionen des FASB und einige
Mitglieder des FASB und des IASB werden ebenfalls teilnehmen.
Folgende Themen sollen erörtert werden:
 |
ein Überblick über ein
vorläufiges Modell zur Darstellung des Abschlusses, |
 |
die Darstellung des
vollständigen Einkommens, |
 |
die Darstellung der
Zahlungsströme und die damit verbundene Überleitung der
Darstellung der Zahlungsströme auf die Darstellung des
vollständigen Einkommens, |
 |
mögliche weitere
Segmentangaben und |
 |
ein kurzer Bericht über die
neuesten Versuche, die Umänderungen anzuwenden, und
Anmerkungen der Teilnehmer an diesen Versuchen. |
7. September 2007: Accounting Roundup – Ausgabe August 2007
 Unsere
US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die
Augustausgabe
ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in
englischer Sprache, 269 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:
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Entwicklungen beim FASB
 |
FASB veröffentlicht eine
Stabposition (FSP) zu wandelbaren Schuldtiteln |
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FASB lädt zur Stellungnahme
zu einem Agendavorschlag zur Bilanzierung von
Versicherungsverträgen ein |
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FASB nimmt Stabposition (FSP)
zur Quantifizierung von Falschdarstellungen von der Agenda |
Entwicklungen beim American Institute of
Certified Public Accountants (AICPA)
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AICPA veröffentlicht ein
neues Statement on Standards for Accounting and Review
Services (SSARS) |
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AICPA veröffentlicht
Entwurf zu professionellen Anforderungen innerhalb der SSARS |
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AICPA-Exekutivkomitee für professionelles Verhalten
veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu Firmennetzen |
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AICPA-Abteilung für professionelles Verhalten veröffentlicht
häufig gestellte Fragen zur Auswirkungen der Erbringung von
Dienstleistungen bezüglich der Anwendung von
Interpretation 48 für Mandanten auf die Unabhängigkeit |
Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)
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SEC veröffentlicht
Konzeptentwurf zur Zulassung der Anwendung von IFRS durch
US-Emittenten |
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SEC aktualisiert
Interpretationen zu Einhaltung und Angaben |
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SEC schlägt vor, die
Ausnahmen für begrenzte Angebote in Erlass D zu überarbeiten |
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SEC veröffentlicht
endgültige Regel zur Definition von "erheblichen
Fehlbeträgen" |
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Büro des Leiters der
Abteilung Rechnungslegung der SEC aktualisiert häufig
gestellte Fragen zur Prüferunabhängigkeit |
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SEC führt überarbeitete
Fassung des Handbuchs zur elektronischen Einreichung via
EDGAR ein |
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Erste Sitzung des
Beratungskomitees der SEC zur Verbesserung der
Finanzberichterstattung |
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SEC veröffentlicht Brief
zur Klarstellung der Möglichkeiten der Anbieter,
Kreditbedingungen zu ändern |
Entwicklungen beim Federal Accounting Standards Advisory Board (FASAB)
des AICPA
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Entwurf zur Darstellung von Gewinnen und Verlusten aus
Schätzungsänderungen |
Internationale Entwicklungen
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IASB und der japanische
Standardsetzer ASBJ einigen sich, Konvergenz bis 2011 zu
erreichen |
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IFRIC verdeutlicht die
Auswirkungen von IFRIC 14 |
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Frühere Ausgaben
von Accounting Roundup finden Sie
hier.
7. September 2007: Leitlinien zur Erbringung von
Übersetzungsleistungen und Prüferunabhängigkeit
 Das
Büro des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat seinen englischsprachigen
Katalog der häufig gestellten Fragen zur Prüferunabhängigkeit
aktualisiert, um einen Sachverhalt aufzunehmen, der für
ausländische Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, und
ausländische Tochterunternehmen von US-amerikanischen
Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, von Bedeutung
ist. Es geht darum, ob Übersetzungsleistungen, die von einem
Abschlussprüfer im Zusammenhang mit der Einreichung bei der SEC
erbracht werden, die Unabhängigkeit des Prüfers beeinträchtigen.
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Verbotene Dienstleistungen, die
nicht prüfungsbezogen sind – Frage 8 (herausgegeben am
6. August 2007)
Frage:
Regel 306 des Erlasses S-T
und Regel 12(b)-12(d) des Börsengesetzes fordern von
ausländischen Emittenten, dass alle eingereichten Unterlagen,
alle dazugehörigen Belege und alle Dokumente, die unter den
Anwendungsbereich von Formular 6-K fallen, in englischer Sprache
zur Verfügung gestellt werden müssen. Ist im Zusammenhang mit
der Einreichung der Unterlagen bei der SEC ein Prüfer
unabhängig, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt während der Prüfung
und der Beauftragung durch den Mandanten Übersetzungsleistungen
für Mandanten in SEC-Prüfungen, die ihren Sitz im Ausland haben
oder US-amerikanische Mandanten, die ausländische
Geschäftsbetriebe haben, erbracht hat?
Antwort:
Nein. Übersetzungsleistungen verlangen vom Prüfer, dass er
Entscheidungen und Beurteilungen
bezüglich der Auswahl und der Verwendung von Wörtern,
Formulierungen und bestimmter Bilanzierungs-, Geschäfts- und
Branchenterminologie für die Unternehmensführung des Mandanten
trifft, um die Aussage, die von der Unternehmensführung in der
Originalsprache gemacht wird, angemessen zu wiederzugeben. Dies
kann zu einem gemeinsamen oder gegensätzlichen Interesse des
Prüfers und des Mandanten führen und kann für den Prüfer dazu
führen, dass er seine eigene Arbeit prüfen muss.
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6. September 2007: Vorschlag zur Klarstellung von
Hedge Accounting
Der Entwurf ist
derzeit nur Abonnenten von eIFRS zugänglich; er wird ab
17. September 2007 frei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung
stehen. Die Kommentierungsfrist endet am 11. Januar 2008.
Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige
Presseerklärung des IASB
(15 KB).
6. September 2007: Überarbeitete Fassung von IAS 1
fordert vollständige Einkommensrechnung
IAS 1 ändert die Bezeichnungen der einzelnen
Bestandteile des Abschlusses, die unter IFRS verwendet werden:
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„Bilanz"
wird zu „Darstellung der
Vermögensposition" |
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„Gewinn-
und Verlustrechnung" wird zu „Darstellung
des vollständigen Einkommens" |
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„Kapitalflussrechnung"
wird zu „Darstellung der
Zahlungsströme" |
Unternehmen müssen die neuen Bezeichnungen nicht
in ihren Abschlüssen verwenden. Alle bestehenden Standards und
Interpretationen werden überarbeitet, um diese neue Terminologie
widerzuspiegeln. Die überarbeitete Fassung von IAS 1 führte zu
Folgeänderungen von fünf IFRS, 23 IAS und zehn
Interpretationen. Die überarbeitete Fassung von IAS 1 gilt für
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine
vorzeitige Anwendung ist zulässig. Lesen Sie hierzu auch die
englischsprachige
Presseerklärung des IASB
(17 KB).
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Das vollständige Einkommen eines
Berichtszeitraumes besteht aus dem Gewinn oder Verlust
dieses Zeitraumes zuzüglich des anderen vollständigen
Einkommens, das in diesem Zeitraum erfasst wurde. Die
Bestandteile des sonstigen vollständigen Einkommens schließen
die folgenden ein:
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Veränderungen der
Neubewertungsrücklage
(IAS 16 und
IAS 38),
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versicherungsmathematische Gewinne
oder Verluste aus leistungsorientierten Plänen, die
in Übereinstimmung mit Paragraph 93A von
IAS 19 erfasst
werden, |
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Gewinne und Verluste aus der
Umrechnung des Abschlusses eines ausländischen
Geschäftsbetriebs (IAS 21),
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Gewinne und Verluste aus der
Bewertung von finanziellen Vermögenswerten der
Kategorie "Available for Sale" (IAS 39)
und |
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den effektiven Teil von Gewinnen und
Verlusten eines Sicherungsinstruments in einem Cash Flow Hedge (IAS 39).
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5. September 2007: Vierteljährlicher Newsletter zu
Rechnungslegungssachverhalten in Südafrika
 Unsere
Kollegen von Deloitte Südafrika geben vierteljährlich einen
Newsletter mit dem Titel Genau genommen (Technically
speaking) heraus, der Hintergründe, Leitlinien und
Zusammenfassungen zu Sachverhalten bietet, die das Bilanzierungs-,
Prüfungs- und aufsichtsrechtliche Umfeld in Südafrika berühren.
Weitere Sachverhalte von allgemeinem Interesse werden ebenfalls
dargestellt. Laden Sie sich die
Ausgabe vom
September 2007 herunter (in englischer Sprache, 657 KB). Unter
den Themen mit IFRS-Bezug in dieser Ausgabe sind die folgenden:
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aktuelle Sachverhalte zu IFRS
- Angabe einer Laufzeitanalyse für Finanzinstrumente, die
überfällig aber nicht wertgemindert sind |
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IFRS-Beratung |
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IFRS 7 - Angaben zum
Kreditrisiko |
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vorläufige Ansichten zu
Versicherungsverträgen |
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praktische Anwendung des
Gewährungsdatums von anteilsbasierten Vergütungen |
5. September 2007: Tagesordnung für die Sitzung der
Weltstandardsetzer
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Der International Accounting Standards Board
(IASB) wird am Montag, den 24. September 2007 und Dienstag,
den 25. September 2007 im Renaissance Chancery Court Hotel
in London sein jährliches Treffen mit den Standardsetzern
der Welt veranstalten. Die Sitzung wird öffentlich zu verfolgen
sein. An der Sitzung werden Abgeordnete von über fünfzig
Standardsetzern weltweit teilnehmen.
Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung
wieder. |
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Jährliche IASB-Sitzung mit den
Standardsetzern der Welt
24. bis 25. September 2007, London
Montag,
24. September 2007, 10:30h bis 17:00h
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Übernahme und Einführung der IFRS
- Erfahrungsberichte
Einführung - unsere Erfahrungen:
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Übernahme: Australien
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Konvergenz: China
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Übernahme von
IFRS - unsere Erfahrungen:
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Kanada |
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Korea |
Erwägung, IFRS zu übernehmen - unsere
Pläne und Sachverhalte:
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Indien |
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Mexiko |
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US-GAAP/IFRS: Neuester
Stand der Konvergenzbemühungen |
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Einführung und
Durchsetzung von IFRS |
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Fragen und
Antworten am Runden Tisch mit allen Vortragenden des Tages |
Dienstag, 25.
September 2007, 9:00h bis 16:45h
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Planungen und
Prioritäten des IASB
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Unternehmenszusammenschlüsse
Phase 2 |
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Gespräche am Runden Tisch
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IFRS für KMU
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IFRS: aktueller
fachlicher Stand
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Elemente und Ansatz und Bewertung - Phasen B und C des
Rahmenkonzeptprojekts |
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Berichtseinheit und Konsolidierung - Phase D des
Rahmenkonzeptprojekts, Konsolidierung und Joint Ventures
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Darstellung des Abschlusses - Phase B
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Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
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3. September 2007: Bilanzierung ohne Grenzen - ist
ihre Zeit gekommen?
 In
einem Artikel der Septemberausgabe 2007 der Zeitschrift Financial
Executive wird erörtert, wie drei führende Unternehmen, deren
führender Abschluss nach US GAAP erstellt wird, durch die wachsende
Verwendung der International Financial Reporting Standards rund um
die Welt beeinflusst wird. Bei den drei Unternehmen handelt es sich
um IBM Corp., den Credit Suisse-Konzern und Intel Corp. Wir haben
den Artikel
Bilanzierung ohne Grenzen - ist ihre Zeit gekommen? (in
englischer Sprache, 1.041 KB) von Ellen M. Heffes und Cheryl de Mesa
Graziano mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift Financial
Executive eingestellt. Einige Ausschnitte:
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IBM. Obwohl sich die
Anwendung gegenwärtig auf Gegenden konzentriert, in
denen sie verpflichtend anzuwenden sind, sieht IBM auf
die IFRS als Möglichkeit zur Verbesserung der
Bilanzierungsprozesse und Standardisierung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Ländern, in
denen die Anwendung der IFRS optional ist. |
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Credit Suisse. Um das
operationelle Risiko zu verringern, wendet Credit Suisse
"die vollständigen IFRS an; wir nehmen keine
Abkürzungen." Das bedeutet, dass das Unternehmen den
vollständigen Satz an Standards anwendet und nicht die
13 Ausnahmen von den IFRS erwägt, die von IFRS 1
Erstmalige Anwendung der IFRS gewährt werden.
Darüber hinaus hat sich das Unternehmen bewusst dazu
entschieden, "unsere Behandlung und Anwendung
─ unsere Interpretation der IFRS ─
mit den US GAAP in Einklang zu bringen, soweit möglich." |
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Intel.
Maxwell J. Downing, der für die IFRS-Prinzipien
zuständige Controller bei Intel, stellt fest, dass das
Unternehmen Mitte 2006, als Intel "wirklich damit
begonnen hat, unsere Anstrengungen darauf zu richten,
die Möglichkeit, die IFRS bieten, zu charakterisieren zu
versuchen," sich auch mit der Standardisierung der
Methoden, Schulungen und Prozessen befasst hat. "Unser
Fokus geht auf das Interesse zurück, dass IFRS eine 'Einheitgröße'
darstellen würde [, die] uns gestatten würde, viele
unserer regulatorischen Anforderungen zu
standardisieren, zu vereinfachen und möglicherweise zu
zentralisieren." Im Nachhinein, so stellt er fest,
stellte sich dies als nicht ganz zutreffend heraus, was
auf lokale Anpassungen zurückzuführen ist. Als Beispiel,
so sagt er, lässt sich die Bilanzierung in China
anführen, die als Bewegung hin zu IFRS dargestellt
wurde. Das sei richtig, sagt Downing, die Standards
stellten eine Verbesserung dar und seien stärker an den
IFRS ausgerichtet als die chinesischen
Rechnungslegungsgrundsätze dies in der Vergangenheit
waren. "Aber sie sind nur dem Grunde nach an die IFRS
angepasst," sagt er, "und wir stellen fest, dass dies
weit verbreitet auf der Welt ist." |
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2. September 2007: Gute Finanzberichterstattung erhöht
Shareholder Value
 Die
Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered
Certified Accountants, ACCA) hat in Zusammenarbeit mit dem
asiatischen CFO-Forschungsdienst (CFO Asia Research Services) einen
Bericht über eine Umfrage im asiatisch-pazifischen Raum
veröffentlicht, in der die Meinung zum Regulierungseinfluss auf
Unternehmen und deren Anteilseigner erhoben wurde. 167
Führungskräfte aus China, Hongkong, Malaysia und Singapur aus dem
Finanzwesen antworten auf die Umfrage und haben - insgesamt
betrachtet - eine positive Meinung zur Regulierung, wobei annähernd
60% angaben, dass Regulierung den Shareholder Value verbessere.
Weniger als 25% glaubten, dass sie das Wirtschaftswachstum
behindere. Im Großen und Ganzen waren die meisten der Ansicht, dass
Regulierung den Unternehmen gestatte, sich mehr (und nicht weniger)
auf die Strategie zu fokussieren.
| Ein Kernergebnis war, dass "drei Arten
von Regeln - Finanzberichtsstandards, steuerliche Regelungen
und Regelungen der Börsen - als hilfreich für die Schaffung
von Shareholder Value angesehen wurden." Die Studie ergab
auch, dass "Regulierungen gleiche Voraussetzungen für
Unternehmen schaffen, allerdings nur, wenn sie verpflichtend
sind und einheitlich durchgesetzt werden."
"Einige Bereiche der Regulierung und Darstellung wurden als
Nutzen stiftender als andere angesehen. Die Einführung der
IFRS wurde weithin als Erfolgsgeschichte angesehen, die den
Wert der asiatischen Kapitalmärkte durch die Schaffung
einfacher Vergleichbarkeit für westliche Anleger erhöhe und
einen flexiblen, prinzipienorientierten Ansatz erlaube. Der
Nachteil, der berichtet wurde, bestand in der mangelnden
Eignung für kleine Unternehmen und dem fehlenden lokalen
Ausrichtung für Ländern wie China." |
Der Bericht über die Studie mit dem Titel Eine kritische
Beziehung: Herstellung der Verbindung zwischen Regulierung und
Shareholder Value kann von der
Website der ACCA heruntergeladen werden (in englischer Sprache,
1.041 KB).
1. September 2007: Geänderte Abschlusszeitpunkte einiger
IASB-Agendaprojekte
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Auf der
Grundlage von Präsentationen, die IASB-Boardmitglieder vergangene
Woche auf der IASCF-Konferenz in Singapur gehalten haben, sind die
Abschlussdaten für die nächsten Meilensteine einiger
IASB-Agendaprojekte wie folgt revidiert worden. Wir haben daraufhin
unseren Zeitplan angepasst: |
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