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IFRS-Nachrichten – Oktober 2007

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31. Oktober 2007: DSR lädt zur Diskussionsrunde zu zwei Entwürfen des IASB in Frankfurt ein

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 10. Dezember 2007, 14.00 Uhr (vorauss. bis ca. 17.00 Uhr) ins Airport Conference Center in Frankfurtam Main, Raum K06 zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen des IASB ein: Entwurf zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen (Joint Arrangements) und Entwurf zu den Änderungen, die im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses vorgenommen werden sollen. Gegenstand des Meinungsaustausches sind die vorliegenden Entwürfe. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich der DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern. Wir werden Sie gegebenenfalls rechtzeitig auf IAS Plus darüber informieren. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de  bis zum 03. Dezember 2007 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt. Laden Sie sich die folgenden englischsprachigen Unterlagen für die Diskussionsrunde herunter:

 

bullet Entwurf zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen: Entwurf des Standards (420 KB), vorgeschlagene erläuternde Beispiele (297 KB), Grundlage für Schlussfolgerungen (300 KB);
bullet Entwurf der im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses vorgeschlagenen Änderungen (862 KB).

 

 

30. Oktober 2007: EFRAG wird Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS durchführen

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) berichtet in der Ausgabe vom Oktober 2007 des EFRAG-Update (in englischer Sprache, 62 KB), dass EFRAG wahrscheinlich in Zukunft den Umfang der Arbeit ausweiten wird, die sie normalerweise für die Erstellung einer Übernahmeempfehlung für die europäische Kommission vornimmt. Zukünftig soll „irgendeine Form der Kosten-Nutzen-Analyse" für einzelne IFRS einschließlich der Interpretationen vorgenommen werden. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus dem EFRAG-Update:

 

Auf der Oktobersitzung der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) erklärte die Europäische Kommission, dass sie entschieden hat, dass zukünftig weiterreichende Arbeiten hinsichtlich der Kosten und der Nutzen von Standards und Interpretationen durchgeführt werden müssen. Der IASB hat sich offensichtlich bereit erklärt, diese Arbeiten auszuführen, wenn Vorschläge für neue Standards und Interpretationen entwickelt werden, aber diese Zusage deckt keine Projekte ab, die bereits weit voran geschritten sind, und keine Materialien, die bereits herausgegeben aber noch nicht übernommen worden sind. Die Europäische Kommission diskutiert deshalb mit EFRAG den Bedarf an irgendeiner Form der Kosten-Nutzen-Analyse, die als Teil des Übernahmeprozesses auszuführen sein wird.  Diese Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen, aber es scheint wahrscheinlich, dass EFRAG darin bestärkt werden wird, die Arbeit, die sie im Moment im Zuge der Erstellung einer Übernahmeempfehlung ausführt, auszuweiten. Dies würde dann nicht nur für noch nicht herausgegebene Standards und Interpretationen gelten, sondern auch für diejenigen Standards und Interpretationen, zu denen EFRAG noch nicht eine endgültige Übernahmeempfehlung ausgesprochen hat, also IFRIC 13 Kundentreueprogramme,  IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007). Es wurde darauf hingewiesen, dass einige weitere Arbeit hinsichtlich der Materialien ausgeführt werden müsse, zu denen EFRAG bereits eine Übernahmeempfehlung ausgesprochen hat: IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007). Diese Arbeiten werden wahrscheinlich zum Großteil von der Kommission übernommen.

Es ist daher inzwischen unwahrscheinlich, dass IFRIC 12 bis 14, IAS 23 (überarbeitet) und IAS 1 (überarbeitet) vor Ablauf des Jahres 2007 übernommen werden. EFRAG wird weiterhin regelmäßig Berichte zum Status des Übernahmeprozesses  auf ihrer Internetseite (www.efrag.org) in Form ihres Status des Übernahmeprozesses veröffentlichen [diese Berichte finden Sie auch weiterhin regelmäßig auf IAS Plus].

 

 

30. Oktober 2007: Materialien zur öffentlichen Diskussion des DSR vom 24. Oktober 2007

Der Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hatte zum 24. Oktober 2007 alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu einem Diskussionsforum zu dem von EFRAG und dem DRSC veröffentlichten Diskussionspapier Revenue Recognition – A European Contribution eingeladen. Mitglieder des Podiums waren Liesel Knorr (Präsidentin des DSR), Prof. Dr. Manfred Bolin (Generalsekretär des DRSC) und Dr. Mareike Kühne (Projektmanagerin des DRSC). Frau Dr. Kühne gab einen Überblick über Anlass und Inhalt des Diskussionspapiers von PAAinE (Proactive Accounting Activities in Europe) Revenue Recognition – A European Contribution. Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Seite des DRSC zur Verfügung:

 

bullet die Präsentation von Frau Dr. Kühne (190 KB) und
bullet das Protokoll der Veranstaltung mit den wesentlichen Inhalten der Wortmeldungen der Teilnehmer (15 KB).

 

 

29. Oktober 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Klicken Sie hier, um den Status des Übernahmeprozesses vom 16. Oktober 2007 (in englischer Sprache, 97 KB) herunterzuladen. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

bullet IFRS 8 Operative Segmente
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 13 Kundentreueprogramme
bullet IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

 

 

27. Oktober 2007: AICPA bezeugt Unterstützung der IFRS

 

 
In unserer Nachricht vom 26. Oktober berichteten wir über die Aussage des IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie und des FASB-Vorsitzenden Robert Herz vor dem Unterausschuss des US-Senats zum Thema Internationale Rechnungslegungsstandards: Möglichkeiten, Herausforderungen und globale Konvergenz (International Accounting Standards: Opportunities, Challenges, and Global Convergence Issues). Charles E. Landes, Vizepräsident für Facharbeit bei amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) sagte ebenfalls vor dem Unterausschuss aus. Seine Aussage brachte die deutliche Unterstützung des AICPA für die Abschaffung der SEC-Überleitung von IFRS auf US GAAP und die Erlaubnis US-amerikanischen Emittenten zur Anwendung der IFRS zum Ausdruck.

 

Auszüge aus der Aussage des AICPA:

Ich möchte so direkt wie möglich zum Ausdruck bringen, dass das AICPA das Ziel eines einzigen Satzes an hochwertigen, umfassenden Rechnungslegungsstandards, die von börsennotierten Unternehmen bei der Aufstellung transparenter und vergleichbarer Finanzberichte quer über die Welt verwendet werden, unterstützt. Das Debatte oder Frage sollte nicht länger darin bestehen, ob wir uns in Richtung Konvergenz hochwertiger Bilanzierungsstandards bewegen, sondern wie bald Konvergenz erreichen können [...]

Das AICPA unterstützt die Beseitigung der Überleitung auf US GAAP für ausländische Unternehmen, die die International Financial Reporting Standards verwenden [...]

Das AICPA unterstützt das Ansinnen, US-Emittenten ein Wahlrecht dahingehend einzuräumen, ihren Abschluss für Zwecke der Befolgung der SEC-Regeln und -Verordnungen in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben werden, aufzustellen. Wenn wir US-Emittenten ein solches IFRS-Wahlrecht einräumen, wäre das ein weiterer wichtiger Schritt bei der Erreichung des höherwertigen Ziels eines einzigen Satzes hochwertiger, umfassender Bilanzierungsstandards, die von börsennotierten Unternehmen bei der Aufstellung transparenter und vergleichbarer Finanzberichte quer über die Welt verwendet werden.

 

Weiterführende Dokumente:

 

bullet Stellungnahme von Charles Landes (36 KB)
bullet Pressemitteilung des AICPA (20 KB)

 

 

27. Oktober 2007: Leitlinien der Schweizer Börse zur IFRS-Umsetzung

 

Die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SWX hat in der Mitteilung Nr. 8/2007 (28 KB) bekannt gegeben, welche Schwerpunkte sie bei der Durchsicht der Geschäftsberichte 2007 und der Halbjahresberichte 2008 jener Unternehmen zu überwachen erwartet, die an der Schweizer Börse gelistet sind. Die Prüfungsgebiete sind die folgenden:

 

bullet Finanzinstrumenten: Angaben (IFRS 7)
bullet Rechnungslegungsgrundsätze (IAS 1)
bullet Ertragsteuern (IAS 12)
bullet Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)
bullet Im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte (IAS 38/IFRS 3)

 

Die Zulassungsstelle der SWX hat ferner ihr Rundschreiben Nr. 6 aktualisiert, in welchem 24 IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben. Permanente Links finden Sie auf der Schweizer Länderseite.

 

 

26. Oktober 2007: Komitee des US-Senats hält Anhörung zu IFRS

 

 

Am 24. Oktober 2007 hat das Komitee für Wertpapiere, Versicherungen und Anlagen des US-amerikanischen Senats eine Anhörung unter dem Titel Internationale Rechnungslegungsstandards: Möglichkeiten, Herausforderungen und globale Konvergenz (International Accounting Standards: Opportunities, Challenges, and Global Convergence Issues) gehalten. Unter anderem wurden Aussagen von den folgenden Herren gehört:
bullet Sir David Tweedie, Vorsitzender des IASB (Aussage in englischer Sprache, 38 KB)
bullet Robert Herz, Vorsitzender des FASB (Aussage in englischer Sprache, 32 KB)
bullet Conrad Hewitt, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und John White, Direktor der Abteilung Corporation Finance der SEC (gemeinsame Aussage in englischer Sprache, 65 KB)

 

Ein Auszug aus der Aussage von Sir David:

Die Bewegung hin zu IFRS ist wirklich weltumfassend und geht weit über die Grenzen von Europa hinaus. In mehr als 100 Ländern weltweit – 108 nach der neuesten IAS Plus- Studie von Deloitte – wird die Anwendung von IFRS verlangt oder ist gestattet. Aus unseren Diskussionen mit Aufsichtsbehörden und Standardsetzern schließen wir, dass diese Anzahl sich in relativ kurzer Zeit noch beträchtlich erhöhen wird. Die Übernahme in Europa wirkte, wie ich bereits sagte, als Katalysator. Australien, Hongkong, Neuseeland und Südafrika gehörten wie Europa zu den frühesten Anwendern. Die großen Entwicklungs- und Schwellenländer – Brasilien, China, Indien und Russland – sind dabei, IFRS, und nicht US-GAAP zu übernehmen, oder erwägen, dies zu tun. Sie unternehmen diese Anstrengungen, um sich besser in die Kapitalmärkte der Welt zu integrieren und die Anleger anzulocken, die für ihre Entwicklung notwendig sind. Desgleichen haben Kanada, Chile, Israel und Korea, allesamt Wirtschaften mit erheblichen Bindungen an die Vereinigten Staaten, in letzter Zeit angekündigt, dass sie planen, ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu Gunsten von IFRS abzuschaffen.

 

 

25. Oktober 2007: SEC gestattet Verwendung von Surrogaten für die Bewertung von Mitarbeiteraktienoptionen

 

In einem Brief an die Zions Bancorporation hat der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Conrad Hewitt, angedeutet, dass Wertpapiere, bei denen der Inhaber an der Wertsteigerung von Mitarbeiteraktienoptionen partizipiert, (employee stock option appreciation rights securities, ESOARS) von ihrem Entwurf her der Bewertungszielsetzung aus dem FASB-Erlass Nr. 123(R) Anteilsbasierte Vergütungen genügen. Daher können Unternehmen, die Mitarbeiteraktienoptionen herausgeben, ESOARS (oder eine vom Entwurf her gleichwertige Alternative) anstelle von bestehenden Bewertungsmethoden (wie beispielsweise die Black-Scholes-Merton-Formel oder ein binomiales Modell) zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einer Mitarbeiteraktienoption zum Gewährungsdatum heranziehen. Dieser Wert wird dann wiederum für die Bestimmung des Ausgleichsaufwandes herangezogen. IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung enthält die gleiche Bewertungszielsetzung wie FAS 123(R); der Standard wird im Brief des Leiters der Abteilung Rechnungslegung jedoch nicht erwähnt.

 

ESOARS sind abgeleitete Wertpapiere, die an Anleger verkauft werden. ESOARS sind so ausgestaltet, dass sie (1) am Wert eines referenzierten Pools von Mitarbeiteraktienoptionen teilnehmen (d.h. es gibt keine eins-zu-eins-Korrelation zwischen der Ausgabe einer Mitarbeiteraktienoption und ESOARS), dass sie (2) zu Auszahlungen an den Anleger führen, wenn die Mitarbeiteraktioenoptionen ausgeübt werden, dass (3) die Auszahlungen an den Anleger auf Basis eines proportionalen Anteils des intrinsischen Wertes erfolgt, den die Mitarbeiter bei Ausübung ihrer Aktienoptionen in dem referenzierten Pool realisieren können, und dass sie bei Ausgabe durch eine modifizierte Dutch Auction (Versteigerung mit laufend erniedrigtem Ausbietungspreis) bepreist werden.

 

Laden Sie sich den Heads Up Newsletter herunter (in englischer Sprache, 117 KB), den unsere Kollegen von Deloitte & Touche (USA) zur Erläuterung des Briefes von Herrn Hewitt (in englischer Sprache, 151 KB) verfasst haben.

 

24. Oktober 2007: Tagesordnung für die kommende Sitzung der Gruppe der Analystenvertreter

 

Der IASB wird mit der Gruppe der Analystenvertreter (Analyst Representative Group, ARG) am Mittwoch, den 7. November 2007 zu einer gemeinsamen Sitzung in den Londoner Büroräumen des IASB, 30 Cannon Street, zusammenkommen. Auf der Tagesordnung finden sich folgende Themen:

 

bullet Neuester Stand des Arbeitsprogramms des IASB
bullet Konsolidierung
bullet Erlöserfassung
bullet Darstellung des Abschlusses
bullet Emissionsrechte
bullet Gemeinschaftliche Vereinbarungen

 

 

24. Oktober 2007: Europäische Studie zu Eigentumsvorschriften für Abschlussprüfungsgesellschaften

 

Die Generaldirektion Binnenmarkt hat eine unabhängige Studie über auf Abschlussprüfungsgesellschaften anwendbare Eigentumsvorschriften und ihre Auswirkungen auf die Konzentration des Marktes für Abschlussprüfungen veröffentlicht. In der Studie wird analysiert, ob Änderungen der Eigentumsvorschriften für Abschlussprüfungsgesellschaften zu einer Steigerung der internationalen Teilnehmer auf dem Markt für Abschlussprüfungen beitragen können. Derzeit schreibt die europäische Richtlinie über die Abschlussprüfung vor, dass Abschlussprüfer eine Mehrheit der Stimmrechte an einer Prüfungsgesellschaft halten und den Verwaltungsrat kontrollieren müssen. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung der Europäischen Kommission (98 KB). Die englischer Sprache verfasste Studie und ein Anhang mit den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen für 18 Mitgliedstaaten der EU sind unter folgender Verknüpfung auf der Seite der Europäischen Kommission abrufbar: http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/market/index_de.htm.

 

Wichtigste Schlussfolgerungen der Studie:

 

bullet Der Markt für Abschlussprüfungen großer börsennotierter Unternehmen wird von den vier großen Abschlussprüfungsgesellschaften dominiert. Die kleineren Prüfungsgesellschaften müssen unter Umständen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen tätigen, um expandieren und auf dem internationalen Markt für Abschlussprüfungen tätig werden zu können.
bullet Aus einer Analyse eines Investitionsmodells, das entwickelt wurde, um derartige potenzielle Expansionspläne bewerten zu können, geht hervor, dass Prüfungsgesellschaften, die sich im Besitz externer Investoren anstelle von Abschlussprüfern befinden, leichter die Entscheidung treffen könnten, auf dem Markt für große Abschlussprüfungen zu expandieren. Einer der Gründe dafür ist, dass die bestehenden Eigentumsstrukturen die Kosten der Prüfungsgesellschaft für die Kapitalbeschaffung um bis zu 10% steigern dürften.
bullet Die Beschränkungen in Bezug auf den Kapitalzugang scheinen indes nur eines von mehreren potenziellen Hindernissen für den Marktzugang zu sein. Auch andere Hemmnisse spielen eine große Rolle: der Ruf der Gesellschaft, die Notwendigkeit der internationalen Deckung, internationale Managementstrukturen und das Haftungsrisiko. Das Haftungsrisiko kann sich in erheblichem Maße auf die Kapitalkosten auswirken und zu einer Kapitalrationierung führen.
bullet Die Prüfungsgesellschaften können auch gute Gründe haben, ihre bisherigen Strukturen beizubehalten: Dies gilt z.B. für die Wahrung ihres Humankapitals. Aus Regulierungssicht waren die bestehenden Eigentumsstrukturen durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaften zu wahren. Die Analyse der Beschlussfassungsprozesse in großen Prüfungsgesellschaften hat jedoch ergeben, dass alternative Eigentumsstrukturen die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer in der Praxis kaum beeinträchtigen dürften. Spezifische Interessenkonflikte könnten durch die Einführung angemessener Schutzmaßnahmen behoben werden.

 

 

24. Oktober 2007: Prüfung interner Kontrollen in kleinen Unternehmen

 

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat zur Stellungnahme bezüglich vorgeschlagener Leitlinien des Stabs für die Prüfung interner Kontrollen über die Rechnungslegung in kleineren börsennotierten Unternehmen eingeladen. Der Entwurf trägt den Titel Vorläufige Ansichten des Stabs – Eine Prüfung interner Kontrollen im Zusammenhang der Prüfung des Jahresabschlusses: Leitlinien für die Abschlussprüfer kleiner börsennotierter Unternehmen (Preliminary Staff Views – An Audit of Internal Control That Is Integrated with An Audit of Financial Statements: Guidance for Auditors of Smaller Public Companies). Die Leitlinien legen dar, wie Prüfer den PCAOB-Rechnungslegungsstandard (Auditing Standard, AS) Nr. 5 Eine Prüfung interner, rechnungslegungsbezogener Kontrollen im Zusammenhang der Prüfung des Jahresabschlusses (An Audit of Internal Control Over Financial Reporting That Is Integrated with An Audit of Financial Statements) auf Prüfungen von kleinen, weniger komplexen börsennotierten Unternehmen anwenden können. Die Kommentierungsfrist endet am 17 Dezember 2007. Lesen Sir hierzu auch die folgenden Dokumente:

 

bullet die vorgeschlagenen Leitlinien des Stabs zur Anwendung von AS 5 durch kleine und mittlere Unternehmen (in englischer Sprache, 173 KB),
bullet die zugehörige englischsprachige Presseerklärung der PCAOB
bullet den Rechnungslegungsstandard AS 5 der PCAOB (in englischer Sprache, 217 KB).

 

 

23. Oktober 2007: Materialien zur öffentlichen Diskussion des DSR vom 16. Oktober 2007

 

Der Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hatte zum 16. Oktober 2007 alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu einem Diskussionsforum zu dem vom IASB veröffentlichten Diskussionspapier Preliminary Views on Insurance Contracts eingeladen. Mitglieder des Podiums waren Liesel Knorr (Präsidentin des DSR), Dr. Susanne Kanngiesser (Mitglied des DSR), Prof. Dr. Manfred Bolin (Generalsekretär des DRSC), Frank Werner (Projektmanager des DRSC) und Dr. Joachim Kölschbach (Vorsitzender der Arbeitsgruppe Versicherungen des DSR). Nach Vorstellung der Inhalte des Diskussionspapiers durch Herrn Werner beantworteten Frau Knorr und Frau Dr. Kanngiesser die im Diskussionspapier gestellten Fragen. Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Seite des DRSC zur Verfügung:

 

bullet die Präsentation von Frau Knorr, Frau Dr. Kanngiesser und Herrn Werner (235 KB) und
bullet das Protokoll der Veranstaltung mit den wesentlichen Inhalten der Wortmeldungen der Teilnehmer (14 KB).

 

 

23. Oktober 2007: IAS Plus-Newsletter zum Entwurf Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess

 

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu Vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen des übergreifenden Entwurfs zu den jährlichen Verbesserungen  veröffentlicht (in englischer Sprache, 98 KB). In dem Entwurf werden verschiedenen Änderungen an 25 International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des ersten jährlichen Verbesserungsprojekts des IASB vorgeschlagen. Die Vorschläge reichen von einer Neustrukturierung von IFRS 1 (hauptsächlich um redundante Übergangsbestimmungen zu beseitigen) bis hin zu kleinen Formulierungsänderungen, die helfen sollen, Bedeutungen zu verdeutlichen und unbeabsichtigte fehlende Übereinstimmung zwischen den IFRS zu beseitigen. Der IASB erörterte die verschiedenen Vorschläge im Laufe des letzten Jahres. Die Kommentierungsfrist endet am 11. Januar 2008; vorgeschlagener Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2009. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich ferner für ein kostenloses Email-Abonnement registrieren.

 

 

23. Oktober 2007: Bericht der PCAOB zu Sachverhalten aus der Überprüfung von Prüfungen

 

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Bericht herausgegeben (in englischer Sprache, 88 KB), der sich Sachverhalten widmet, die in den Jahren 2004 bis 2006 bei Prüfungen von US-amerikanischen Prüfungsgesellschaften aufgetreten sind, die hundert oder weniger Unternehmen prüfen. Es handelt sich dabei um einen allgemeinen Bericht nach der Vorschrift 4010 der Behörde, und er benennt keine Gesellschaft oder Gesellschaften konkret. Der Bericht umfasst Beobachtungen aus elf Bereichen, in denen Prüfungs- oder Qualitätskontrollschwächen aufgetreten sind:

 

bullet Erträge
bullet Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen
bullet Eigenkapitaltransaktionen
bullet Unternehmenszusammenschlüsse und die Wertminderung von Vermögenswerten
bullet Annahmen zur Unternehmensfortführung
bullet Darlehen und Forderungen (einschließlich Abschreibungskonten)
bullet Dienstleistungsorganisationen
bullet Verwendung der Arbeit anderer Prüfer
bullet Verwendung der Arbeit von Sachverständigen
bullet Unabhängigkeit
bullet verbotene prüfungsnahe Leistungen
bullet Entschädigungen
bullet Unabhängigkeitsvorschriften und -prozeduren und Unabhängigkeitsbestätigungen gegenüber Prüfungskomitees
bullet Sachverhalte im Zusammenhang der Kontrolle der Auftragsdurchführung bei risikobehafteten Mandanten durch unabhängige Partner

 

 

22. Oktober 2007: Aktualisierung zur Übernahme von IFRS auf den Philippinen

 

Wir haben die Klassifizierung der Übernahme von IFRS in der Republik der Philippinen in unserer Tabelle der Rechtskreise, in denen IFRS verwendet werden, geändert. In ihrer Präsentation mit dem Titel „Übergang auf IFRS: Philippinische Erfahrungen" („Conversion to IFRS: The Philippine Experience"), die sie auf der kürzlich in Singapur vom IASB veranstalteten Konferenz zu IFRS hielt, erklärte Fe Barin, die Vorsitzende der Philippinischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, dass IFRS auf verschiedene Arten und Weisen geändert wurden, als sie als philippinische Rechnungslegungsstandards (Philippines Financial Reporting Standards, PFRS) übernommen wurden. Demzufolge bedeutet die Einhaltung von PFRS nicht notwendigerweise gleichzeitig die Einhaltung von IFRS wie vom IASB herausgegeben. Die nachfolgende Zusammenfassung basiert auf der englischsprachigen Präsentation von Fe Barin (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB):

 

Wo stehen wir im Moment? ('Übergangserleichterungen'):

 

bullet eingeschränkte Angaben bei der Segmentberichterstattung
bullet Ausnahme von der Anwendung der Regelungen zu "Tainting" für einen bestimmten Satz von Finanzinstrumenten
bullet Warentermingeschäfte von Minengesellschaften mit Stichtag 1. Januar 2005 nicht von den Neuregelungen betroffen
bullet Versicherungsgesellschaften dürfen einen anderen Satz von Rechnungslegungsstandards verwenden (die ebenfalls Philippines Financial Reporting Standrads genannt werden)
bullet Banken dürfen Verluste aus dem Verkauf von notleidenden Vermögenswerten über einen bestimmten Zeitraum abschreiben
bullet einige weitere Änderungen an den IASB-Standards zu folgenden Themen: Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Devisen, Leasinggeschäfte

 

Wo wollen wir in fünf Jahren sein?
bullet Philippinische PFRS = IFRS
bullet Abschaffung der Übergangserleichterungen soweit nicht im Standard selbst vorgesehen
bullet vollständige Übereinstimmung philippinischer Abschlüsse mit IFRSs
  • keine Überleitung auf IFRS notwendig
bullet Abschlüsse 'gleichwertig mit den besten in der Welt der IFRS'

 

 

22. Oktober 2007: Tagesordnung für die Sitzung des Standardbeirats am 8. und 9. November 2007

 

Der IASB wird am Donnerstag, den 8. November und Freitag, den 9. November 2007 mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn, in London zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenkommen. Die vorläufige Tagesordnung dieser Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.

 

8. und 9.November 2007, London

 

Donnerstag, 8. November 2007

 

bullet Begrüßungsansprache
bullet gemeinsame Sitzung mit den Treuhändern
bullet allgemeine Erläuterungen zum aktuellen Stand
bullet die Rolle der SAC-Mitglieder – Botschafter für IFRS
bullet Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB und der Konvergenzbemühungen
bullet Darstellung des Abschlusses

 

Freitag, 9. November 2007

 

bullet Agendavorschläge
bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Präsentation und Diskussion in Kleingruppen
bullet Ertragserfassung
bullet Versicherungen

 

 

22. Oktober 2007: Deloitte verkündet weltweites Rekordfinanzergebnis

 

Wir haben den Jahresbericht 2007 der weltweit tätigen Mitgliedsfirmen von Deloitte Touche Tohmatsu für Sie eingestellt (in englischer Sprache, 4.778 KB).

 

bullet Das aggregierte Einkommen der Mitgliedsfirmen nahm um 15,5% in US-Dollar und um 12,6% in lokalen Währungen zu und betrug zum Ende des Geschäftsjahres am 31. Mai 2007 23,1 Mrd. US-Dollar. Damit ist dies das fünfte Jahr in Folge, in dem die Mitgliedsfirmen Zuwachsraten im zweistelligen Bereich beim Finanzergebnis aus laufenden Geschäften verzeichnen konnten. Jeder Dienstleistungszweig und jede geographische Region erreichte zweistellige Zuwachsraten.
bullet Dienstleistungen in der Finanzberatung wuchsen um 25,2% auf 1,89 Mrd. US-Dollar, Consulting und Steuern wuchsen um je 16,5% auf 5,19 Mrd. US-Dollar und 4,98 Mrd. US-Dollar und Dienstleistungen im Prüfungsbereich wuchsen um 13,1% auf 11,08 Mrd. US-Dollar bei sehr guten Ergebnissen in den Kerndienstleistungen und in der Unternehmensrisikoberatung. Die Mitgliedfirmen berichteten auch über Zuwächse in jedem Sektor der Primärindustrien.
bullet Der asiatisch-pazifische Raum wuchs in den lokalen Währungen am stärksten und verzeichnete einen Zuwachs um 17,2% auf 2,46 Mrd. US-Dollar. Der Raum Europa/Naher Osten/Afrika wuchs um 12,6% auf 9,18 Mrd. US-Dollar, und der Raum Nord-, Mittel- und Südamerika wuchs um 11,9% auf 11,49 Mrd. US-Dollar.
bullet Lesen Sie auch die zugehörige Presseerklärung (in englischer Sprache, 47 KB).

 

 

22. Oktober 2007: Entwurf des IASB zum ersten jährlichen Verbesserungsprojekt jetzt frei verfügbar

 

Wie in unserer Meldung vom 11. Oktober 2007 angekündigt steht der Entwurf des IASB zu verschiedenen Änderungen an 25 International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen seines ersten jährlichen Verbesserungsprojekts nun öffentlich zur Stellungnahme zur Verfügung. Laden Sie sich den Entwurf (in englischer Sprache, 862 KB) von der Internetseite des IASB herunter. Stellungnahmen können bis zum 11. Januar 2008 entweder direkt an den IASB (CommentLetters@iasb.org) oder über das DRSC (info@drsc.de) eingereicht werden.

 

 

22. Oktober 2007: Entwürfe des IAASB zu Bestätigungen und zur Verwendung der Arbeit eines Sachverständigen

 

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat die beiden nachfolgend genannten Entwürfe herausgegeben. Die Kommentierungsfrist für beide Entwürfe endet am 15. Februar 2008. Laden Sie sich hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IAASB herunter.

 

bullet Vorgeschlagener internationaler Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 505 (überarbeitet und neu gefasst) Externe Bestätigungen. Der vorgeschlagene ISA 505 adressiert Bedenken bezüglich der Verwendung und der Zuverlässigkeit externer Bestätigungen als Prüfungsbeweis. Externe Bestätigungen sind schriftliche Antworten dritter Parteien auf Fragen des Prüfers. Der vorgeschlagene ISA 505 zielt auf die effektive Durchführung eines externen Bestätigungsprozesses, wenn der Prüfer zu der Überzeugung gelangt, dass ein solcher Prozess eine angemessene Prüfungshandlung für ein angenommenes Risiko einer wesentlichen Fehldarstellung ist. Laden Sie sich den Entwurf von ISA 505 herunter (in englischer Sprache, 179 KB).
bullet Vorgeschlagener internationaler Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 620 (überarbeitet und neu gefasst) Verwendung der Arbeit eines Sachverständigen, Bestätigungsvermerk . Der vorgeschlagene ISA 620 behandelt die Verwendung der Arbeit einer Person oder einer Organisation, die über Expertise in einem Feld außerhalb von Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt und die vom Prüfer angestellt oder beauftragt wird, um dem Prüfer behilflich zu sein, ausreichend angemessene Prüfungsbeweise zu erlangen. Der ISA legt besondere Betonung auf die Notwendigkeit, dass der Prüfer die Objektivität des Sachverständigen bewertet und mit diesem zu einem eindeutigen Verständnis bezüglich seiner Verantwortlichkeit im Rahmen der Prüfung gelangt. Laden Sie sich den Entwurf von ISA 620 herunter (in englischer Sprache, 258 KB).

 

 

21. Oktober 2007: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 1. und 2. November 2007

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 1. und 2. November 2007, in den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

 

 

1. und 2. November 2007, London

 

Donnerstag, den 1. November 2007

 

bullet Einführung
bullet IAS 27 - Bilanzierung von Sachausschüttungen an die Eigentümer
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Zwei mögliche Agendasachverhalte
bullet Anwendungsbereich von IAS 39.11A
bullet Anwendung von Paragraph IAS 39.AG33(d)(iii)
bullet IAS 18 Erträge - Beiträge von Kunden
IFRIC wird u.a. einen Interpretationsentwurf erörtern, den der Stab auf Grundlage der bisherigen Diskussion erstellt hat
bullet Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Septemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Behandlung von Arbeitnehmerbeiträgen
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Planänderungen aufgrund von Regierungsmaßnahmen
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Todesfallleistungen: Zuweisungen von Todesfallleistungen nach IAS 19
Die vorläufigen Agendaentscheidungen sowie die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Website des IASB eingesehen werden.

 

 

Freitag, den 2. November 2007

 

bullet Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Zusagen auf der Basis von Erfolgsschwellen
Wie soll eine leistungsorientierte Verpflichtung bemessen werden, die teilweise davon abhängig ist, dass der Mitarbeiter oder das Unternehmen eine Erfolgsschwelle erreicht
bullet IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Pfand auf rückgabefähige Behältnisse
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten - Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten
a. In welchem Ausmaß sind Wechselkursdifferenzen als Anpassung des Zinsaufwands zu erfassen?
b. in welchem Ausmaß sind Kosten im Zusammenhang mit dem Sicherungsinstrument als Teil der aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten zu berücksichtigen, wenn ein Unternehmen sein Risiko aus Wechselkursschwankungen absichert?
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Definition von Planvermögen
Wie sind von einem Unternehmen an einen Pensionsplan herausgegebene Versicherungs- und Sparpolicen, bei denen die vom Unternehmen (oder einem Tochterunternehmen, die in denselben Konzern wie dieses Unternehmen einbezogen wird) beschäftigten Mitarbeiter in den Plan einbezogen werden, bei der Bestimmung des Planvermögens zu berücksichtigen?
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Anwendungsbereich von Paragraph IAS 39.2(g)
Durch Paragraph 2(g) werden "Verträge zwischen einem Erwerber und einem Verkäufer über den zukünftigen Erwerb eines Unternehmens" vom Anwendungsbereich von IAS 39 ausgenommen." Das Projekt würde mehrere Fragestelllungen bei der Anwendung dieses Paragraphen zum Gegenstand haben.
bullet Administrativer Sitzungsteil

 

 

20. Oktober 2007: Geänderte Tagesordnung für die Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

 

Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung der Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), unter der der IASB arbeitet, am 31. Oktober ist gegenüber unserer Meldung vom 15. Oktober 2007 um zwei Sachverhalte erweitert worden. Bei den beiden Sachverhalten handelt es sich um folgende:

 

bullet Satzungsänderung von IFRIC (Vorschlag, IFRIC von 12 auf 14 Mitglieder zu erweitern)
bullet Bericht des SAC-Vorsitzenden

 

Die Sitzung wird in den Büroräumen von Morgan Stanley, 1585 Broadway, New York, NY 10036, stattfinden. Die geänderte Tagesordnung für den öffentlichen Teil sieht wie folgt aus:

 

Geänderte Tagesordnung, Sitzung der Treuhänder der IASCF, New York City
Öffentlicher Teil, Nachmittag des 31. Oktober 2007 (13:15 bis 17:00 Uhr)

 

bullet Genehmigung des Juli-Protokolls
bullet Bericht des Verfahrensausschusses
bullet Rückmeldung von der Septembersitzung mit dem IASB
bullet Satzungsänderung von IFRIC
bullet Erörterung der Konsultationsinitiativen des IASB (Feedbackäußerungen und Kosten-Nutzen-Analysen)
bullet Neuer Ausschussname
bullet Bericht des IASB-Vorsitzenden
bullet Rückschau auf die Konvergenzaktivitäten (Vereinigte Staaten, Japan, China und Indien)
bullet Ziele für 2008
bullet Diskussion vorgeschlagener Agendasachverhalte
bullet Diskussion jedweder Auswirkungen der Subprime- und Liquiditätskrise auf die IFRS
bullet Bericht des SAC-Vorsitzenden
bullet Update zur Studie bezüglich der Effektivität des SAC
bullet Pläne für die kommende SAC-Sitzung
bullet Update zur langfristigen Finanzierung

 

 

20. Oktober 2007: Unsere Sichtweise zu IFRIC D22

 

Deloitte hat eine Stellungnahme zu IFRICs Interpretationsentwurf D22 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb abgegeben (in englischer Sprache, 188 KB). Wir begrüßen Leitlinien zum Themengebiet der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb (als "Absicherung einer Nettoinvestition" bezeichnet), das IAS 21 (und indirekt auch IAS 39) der Klärung bedürfen. Wir begrüßen diesen Interpretationsentwurf ferner, weil er eine Reihe von Sachverhalte im Zusammenhang mit Absicherungen einer Nettoinvestition als ein Gesamtpaket behandelt. Ein Ausschnitt:

 

Wir unterstützen die Zielsetzung der Interpretation, die Zweifelsfrage in IAS 21, ob das abgesicherte Risiko die Differenz zwischen der funktionalen Währung des ausländischen Teilbetriebs und der funktionalen oder Darstellungswährung des Mutterunternehmens darstellt, zu beseitigen. Wir würdigen die Argumente für und wider diese Sichtweise, die im Interpretationsentwurf enthalten sind, und stimmen letztlich der Schlussfolgerung zu, die IFRIC getroffen hat.

Wir stimmen der Klarstellung zu, dass jedes Mutterunternehmen innerhalb eines Konzerns, das an einem ausländischen Teilbetrieb beteiligt ist, die Absicherung der Nettoinvestition anwenden darf. Wir glauben aber, dass der Interpretationsentwurf deutlicher machen sollte, ob das designierte Nettovermögen das Nettovermögen einzelner ausländischer Teilbetriebe oder das Nettovermögen eines ausländischen Teilkonzerns ist (d.h. eine ausländische Teileinheit, die selbst an ausländischen Teilbetrieben beteiligt ist und ihre Investition in ausländische Teilbetriebe folglich bei der Durchführung der Teilkonsolidierung in seine funktionale Währung umrechnet). Wir denken, dass beide Ansätze akzeptabel sind, glauben aber nicht, das der Interpretationsentwurf in dieser Frage deutlich ist.

Unsere wesentlichen Bedenken hinsichtlich des Interpretationsentwurf bestehen in den Leitlinien zu der Frage, welches Unternehmen innerhalb des Konzerns das Sicherungsinstrument halten darf.

 

Weiterführende Informationen:

 

bullet Unsere Zusammenfassung von IFRIC D22
bullet Links zu sämtlichen Stellungnahmen von Deloitte an den IASB, das IASC und damit verbundene Organe seit 1995

 

 

20. Oktober 2007: Mitschrift vom dritten und vierten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2007

 

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 16.-19. Oktober 2007, zu seiner Oktobersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte und werden diese in den kommenden Tagen einstellen. Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board werden zudem am Montag und Dienstag, den 22. und 23. Oktober 2007, gemeinsamen in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut, tagen.

 

 

20. Oktober 2007: Japan plant Beaufsichtigung ausländischer Prüfungsfirmen

 

Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) hat um Stellungnahmen zu einer vorgeschlagenen Verlautbarung (die als vorgeschlagene Kabinettsanordnungen und Kabinettsverordnungen bekannt sind) gebeten, mit denen die geänderten Wirtschafprüfungsgesetze, die vom Parlament im Juni 2007 verabschiedet wurden, umgesetzt würden. Die Gesetze treten im April 2008 in Kraft. Die überarbeiteten Gesetze beinhalten Maßnahmen (a) zur Erhöhung der Prüfungsqualität und Führung von und Angaben durch Prüfungsfirmen, (b) zur Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfer und (c) zur Verschärfung der Aufsicht über die Prüfer. Die Änderungen beinhalten auch Maßnahmen, mit denen eine Beaufsichtigung ausländischer Prüfungsfirmen durch die FSA eingeführt wird. Da die Verlautbarungen ausländische Firmen betreffen, hat die FSA eine englische Übersetzung des vorgeschlagenen Meldeerfordernisses für ausländische Prüfungsfirmen erstellt (265 KB) und die Firmen bis zum 29. Oktober 2007 um Stellungnahme gebeten. Die vollständige vorgeschlagene Verlautbarung befindet sich jetzt in der öffentlichen Anhörung und in japanischer Sprache auf der FSA-Website verfügbar.

 

 

20. Oktober 2007: Update zur IFRS-Berichterstattung in Kasachstan

 

Wir haben unsere Länderseite zu Kasachstan und die Tabelle der Rechtskreise, in denen IFRS verwendet werden, aktualisiert, um den nachfolgenden Informationen Rechnung zu tragen:

 

bullet Unternehmen die keine Banken sind. Seit 2006 werden die IFRS für alle Aktiengesellschaften (neben allen börsennotierten auch einige andere Unternehmen) und für anderen Unternehmen von bedeutendem öffentlichen Interesse (einschließlich Unternehmen aus den schürfenden Industrien und Unternehmen im Staatsbesitz) gefordert.
bullet Banken. Die meisten Banken mussten IFRS seit 2003 anwenden, der Rest ab 2004.

 

 

20. Oktober 2007: Kommissar der US-amerikanischen SEC nimmt Stellung zu IFRS

 

Auf einer Konferenz in Tokio zu Beginn der Woche nahm SEC-Kommissar Paul S. Atkins zu einer Reihe von Sachverhalten mit Bezug zu IFRS Stellung, einschließlich der Beseitigung der derzeit noch geforderten Überleitung von US GAAP auf IFRS, der einheitlichen Anwendung der IFRS und der möglichen Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen. Kommissar Atkins Rede können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

Überleitung. "Es gibt gewichtige Gründe für eine zügige Beseitigung des Überleitungserfordernisses. Die Überleitung stellt zusätzliche Kosten für ausländische Emittenten dar, die in den Vereinigten Staaten gelistet sind. Diese Kosten sind kaum zu rechtfertigen. Bei der Diskussionen im Zuge der SEC-Gesprächsrunden zu IFRS zu Beginn des Jahres mussten wir feststellen, dass die Überleitungen nur einen begrenzten Nutzen für diejenigen besitzen, die sich die Abschlüsse ansehen."

Einheitliche Anwendung. "Die SEC arbeitet gemeinsam mit unseren internationalen Wertpapierregulatoren und Standardsetzern daran, eine einheitliche Anwendung und Auslegung der IFRS zu erreichen. Die Mitarbeiter der SEC, die IFRS-Abschlüsse aus der ganzen Welt bekommen, sind in einer hervorragenden Position, um mögliche Sachverhalte zu erkennen; sie beabsichtigen allerdings nicht, zum Schiedsrichter für IFRS zu werden. Ich hoffe, dass, wenn die Regelung zur Anwendung gelangt und vernünftig umgesetzt wird, Anleger von der Beseitigung des kostenträchtigen Überleitungserfordernisses profitieren werden und Unternehmen ihre Ressourcen auf produktivere Maßnahmen werden umlenken können."

Mögliche Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen. "Als weiteren Beleg für die Globalisierung der Kapitalmärkte wird sich die SEC wahrscheinlich mit der Frage befassen, ob man einen Schritt weiter gehen soll und US-amerikanischen Unternehmen die Wahl zwischen US GAAP und IFRS lassen soll. Der Nutzen für multinationale amerikanische Unternehmen, die internationale Kapitalmärkte in Anspruch nehmen und ausländische Wettbewerber haben, lässt sich leicht erkennen. Letzten Monat stimmte die SEC dafür, einen Konzeptentwurf herauszugeben, der US-amerikanischen Emittenten gestatten würde, ihre Abschlüsse nach den IFRS statt nach US GAAP aufzustellen. Das würde den Märkten die Wahl zwischen US GAAP und IFRS überlassen. Wenn die Anleger ein Regelwerk dem anderen vorziehen, kann es gut sein, dass sie diejenigen Emittenten vorteilhafter bepreisen, die das bevorzugte Regelwerk anwenden."

 

 

19. Oktober 2007: Prioritäten des PCAOB für das Jahr 2008

 

Auf der gestrigen Sitzung des Ständigen Beirats der US-amerikanischen Aufsicht über die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (US Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) stellte der oberste Prüfer, Thomas Ray, die Prioritäten in der Standardsetzung für 2008 vor (in englischer Sprache, 43 KB). Diese beinhalten:

 

bullet die wirksame Umsetzung der Vorschriften des Sarbanes-Oxley Acts zu internen Kontrollen
bullet die Fertigstellung vorgeschlagener Regeln zur Unabhängigkeit des Prüfers und verbotenen Dienstleistungen
bullet die Fertigstellung vorgeschlagener Regeln zur Feststellung der Stetigkeit des Abschlusses
bullet einen Prüfungsstandard zur Beurteilung der Qualität der Auftragsabwicklung im Nachhinein
bullet einen Prüfungsstandard zur Risikobeurteilung, einschließlich der Beurteilung des Betrugsrisikos
bullet Sachverhalte in Bezug auf die Prüfung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts
bullet mögliche Standardprojekte zur Heranziehung von Spezialisten, nahestehenden Personen und Unternehmen sowie Bestätigungen durch den Prüfer
bullet einen Aktionsplan für die Durchsicht von "Zwischenstandards" (alten AICPA-Standards, die erst einmal vom PCAOB übernommen wurden)

 

 

19. Oktober 2007: Bericht über die Umsetzung der IFRS in der EU im ersten Jahr

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht veröffentlicht, der für die Europäische Kommission zur Umsetzung der International Financial Reporting Standards und der Fair-Value-Richtlinie im ersten Jahr der Anwendung in Europa erstellt wurde. Die Studie beinhaltet eine ausführliche Durchsicht der Abschlüsse von 2005 von 200 Unternehmen aus 25 EU-Mitgliedstaaten.

 

Kernbestandteile des ICAEW-Studie zur Einführung der IFRS in der EU
bullet eine Analyse der rechtlichen Umsetzung der IAS-Verordnung und der Fair-Value-Richtlinie auf der Grundlage von Fragebögen, die an interessierte Kreise in allen Mitgliedstaaten versendet wurden, und Folgearbeiten, um miteinander in Konflikt stehende Antworten zu lösen zu versuchen;
bullet Durchsicht von Studien und anderweitiger Literatur zur Einführung der IFRS in der EU;
bullet Gespräche am Runden Tisch, v.a. mit Unternehmensvertretern und Prüfern von IFRS-Abschlüssen, in Düsseldorf, London, Madrid, Paris, Rom und Warschau, bei denen die vorläufigen Arbeitsergebnisses getestet und untersucht wurden;
bullet eine online-Befragung, die verwertbare Antworten aus einer Stichprobe von 51 Anlegern, 162 Erstellern und 141 Prüfern aus 23 Mitgliedstaaten brachten und das Verständnis für und die Verwendung von IFRS-Abschlüssen, deren Aufstellung und Prüfung sowie die Grenzkosten der Anwendung von IFRS durch die Unternehmen abdeckten;
bullet eine Durchsicht der Verlautbarungen von Regulatoren zur Umsetzung in der EU und ausgewählte Briefwechsel zwischen der SEC und europäischen Unternehmen;
bullet ein akademisches Forschungspapier zur Relevanz von IFRS-Informationen bei der Erklärung von Marktpreisen und Aktienrenditen französischer, italienischer, spanischer und britischer börsennotierter Unternehmen;
bullet die Anwendung der Gemeinsamen Methodologie der EU zur Feststellung der Kosten der IAS-Verordnung;
bullet eine detaillierte fachliche Auswertung der IFRS-Konzernabschlüsse einer Stichprobe von 200 börsennotierten europäischen Unternehmen;
bullet eine grobe fachliche Auswertung der IFRS-Konzernabschlüsse von 18 nicht börsennotierten europäischen Unternehmen sowie
bullet eine grobe fachliche Auswertung von IFRS-Einzelabschlüssen von 50 Unternehmen.
Abschnitte des ICAEW-Berichts zur Umsetzung der IFRS in der EU
  1. Zielsetzung, Begriffe und Ansatz
  2. Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie
  3. Umsetzung der IAS-Verordnung
  4. Sichtweise der Unternehmen, Adressaten und Prüfer
  5. Die Rolle der Regulatoren
  6. Die Reaktion der Wertpapiermärkte
  7. Kosten der Einführung von IFRS
  8. IFRS-Konzernabschlüsse börsennotierter EU-Unternehmen
  9. IFRS-Konzernabschlüsse nicht börsennotierter EU-Unternehmen
  10. IFRS-Einzelabschlüsse
  11. Erstmalige Anwendung der IFRS
  12. Getreue Darstellung und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  13. Darstellung des Abschlusses
  14. Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
  15. Die Ausübung von Wahlrechten in den IFRS
  16. Konzernabschlüsse
  17. Banken
  18. Versicherungen
  19. Rohstoffindustrien
  20. Dienstleistungskonzessionen
  21. Immaterielle Vermögenswerte
  22. Angaben zu leistungsorientierten Plänen
  23. Anteilsbasierte Vergütungen
  24. Finanzinstrumente

 

Weiterführende Informationen:

 

bullet Bericht des ICAEW (2 MB, 258 Seiten)
bullet Zusammenfassung (210 KB, 24 Seiten)

 

 

18. Oktober 2007: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2007

 

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 16.-19. Oktober 2007, zu seiner Oktobersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte und werden diese in den kommenden Tagen einstellen. Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board werden zudem am Montag und Dienstag, den 22. und 23. Oktober 2007, gemeinsamen in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut, tagen.

 

 

18. Oktober 2007: Gerrit Zalm zum Vorsitzenden der Treuhänder der IASC-Stiftung ernannt

 

Gerrit Zalm, der frühere stellvertretende Premierminister (2003 - 2007) und Finanzminister (1994 - 2002 und 2003 - 2007) der Niederlande, wird der neue Vorsitzende der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB. Zalm wird beginnend ab dem 1. Januar 2008 für drei Jahre berufen. Die Ernennung ist das Ergebnis einer internationalen Suche, während der Kandidaten und Nominierungsvorschläge aus einer großen Bandbreite von interessierten Parteien gesucht wurden. Die Berufung von Zalm hatte die breite Unterstützung der Beratungsgruppe für Treuhänderernennungen. Diese Gruppe besteht aus vielen führenden Vertretern großer internationaler Organisationen. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 121 KB).

 

 

18. Oktober 2007: Kein Aufschub für die Fair-Value-Standards FAS 157 und 159

 

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat entschieden, die Daten des Inkrafttretens von FAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und FAS 159 Die Fair-Value-Option für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten nicht einfach unterschiedslos zu verschieben. Diese FASB-Verlautbarungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. November 2007 beginnen. Der FASB war von einer Reihe von Anwendern um Aufschub gebeten worden, da in der Praxis eine zunehmende Zahl von Anwendungssachverhalten aufgetreten waren. Der Board des FASB wies den Stab an, andere Aufschubmöglichkeiten zu untersuchen, die beispielsweise den Aufschub für bestimmte Vermögenswerte und Schulden oder bestimmte Unternehmen beinhalten könnten. Diese Möglichkeiten werden auf einer zukünftigen Sitzung des FASB erörtert. Der FASB diskutierte auch Pläne, die die Anwendungssachverhalte betreffen. Insbesondere wurde erörtert, ob Trägerunternehmen Angaben nach FAS 157 für das Planvermögen ihrer Pensionspläne oder ihrer anderen Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses machen müssen. Obwohl keine formelle Abstimmung stattfand, hielt der FASB fest, dass seiner Meinung nach solche Angaben von FAS 157 nicht gefordert werden sollten. Der FASB plant, diesen Sachverhalt (gemeinsam mit anderen Anwendungssachverhalten) auf einer zukünftigen Sitzung zu erörtern.

 

 

18. Oktober 2007: DSR für die Übernahme der Änderungen an IAS 1

 

Die Stellungnahme des DSR an EFRAG zur Übernahme der Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 06.09.2007) steht zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit (52 KB). Der positive Übernahmevorschlag von EFRAG wird vom DSR ohne weitere Kommentare unterstützt.

 

 

17. Oktober 2007: Könnten KMU in den USA den IFRS für KMU anwenden?

 

Paul Pacter, der Webmaster der englischsprachigen IAS Plus-Seite, der auch beim IASB als Direktor für den KMU-Standard arbeitet, hat einen Artikel in der Oktoberausgabe der Zeitschrift Financial Executive veröffentlicht, der erörtert, ob US-amerikanische privatrechtliche Unternehmen den IFRS für KMU anwenden können. In dem Artikel werden auch die Hintergründe, der Aufbau und der Inhalt des vorgeschlagenen IFRS für KMU untersucht. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus dem Artikel. Die Urheberrechte des Artikels liegen bei der Zeitschrift Financial Executive; Paul Pacter als Autor hat die Erlaubnis, ihn auf iasplus.com zu veröffentlichen.

 

Die meisten US-amerikanischen Rechnungsleger sind erstaunt zu hören, dass Millionen von KMU weltweit satzungsgemäße Verpflichtungen bezüglich Abschlussberichterstattung und -prüfung haben. Das liegt daran, dass die Situation in den Vereinigten Staaten ganz anders ist. Es gibt rund fünf Millionen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und rund 15 Millionen Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen und Gesellschaften mit anderen Eigentumsverhältnissen.

Nach dem Gesetz ist quasi nur eine Handvoll (vergleichsweise) von diesen Gesellschaften verpflichtet, geprüfte oder ungeprüfte Abschlüsse nach US-GAAP zu veröffentlichen im Großen und Ganzen die 15.000 bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registrierten Unternehmen und einige weitere öffentlich gebundene Unternehmen. Bisweilen stellen Kapitalgeber oder bestimmte Verträge solche Verpflichtungen auf. Aber für den größten Teil der privatrechtlichen Unternehmen in den USA gilt, dass sie keine Verpflichtung haben, Abschlüsse nach US-GAAP zu erstellen.

Könnten diese Unternehmen in den USA nun den IFRS für KMU anwenden? Es scheint keinen Grund zu geben, warum dies nicht so sein sollte – vorausgesetzt dass in der Fußnote zu den Grundlagen der Erstellung deutlich gemacht wird, dass der Abschluss in Übereinstimmung mit dem IFRS für KMU erstellt wurde. Würde der Abschluss geprüft, müsste der Prüfer auf Übereinstimmung mit dem IFRS für KMU prüfen.

 

 

17. Oktober 2007: Eckpunkte des BilMoG veröffentlicht

 

Mit Datum vom 16.10.2007 hat das Bundesministerium der Justiz die Eckpunkte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht. Ziel der Reform ist es, eine moderne Bilanzierungsgrundlage zu schaffen, mit der das deutsche Bilanzrecht an die internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst wird. Im Vordergrund der Reform stehen zum einen die Deregulierung und Kostensenkung - insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen - durch Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungspflichten und zum anderen die Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Im Rahmen der Deregulierung werden vor allem mittelständische Unternehmen (Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften) von handelsrechtlichen Buchhaltungs- und Bilanzierungspflichten befreit. Im Rahmen der Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses werden handelsrechtliche Wahlrechte eingeschränkt, wird die Bilanzierungspflicht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie die Bewertung der zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente zum Zeitwert eingeführt, werden Rückstellungen zukünftig realistischer bewertet und die Berichterstattung über Zweckgesellschaften verbessert.

 

 

17. Oktober 2007: Ergebnisse der 113. Sitzung des DSR

 

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 4. und 5. Oktober 2007 seine 113. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Oktober 2007 hier herunterladen (30 KB).
bullet Der Standardisierungsrat (DSR) besprach erneut seine Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Preliminary Views on Insurance Contracts.
bullet Der DSR diskutierte eine überarbeitete Stellungnahme zum Entwurf IFRS für KMU vor. Darüber hinaus informierte sich der DSR auch über den aktuellen Stand der Unternehmensbefragung, die das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) zusammen mit der Universität Regensburg, dem BDI und der DIHK veröffentlicht hat
bullet Am 12. Juli dieses Jahres hat die Europäische Kommission eine Mitteilung der Kommission veröffentlicht, die Vorschläge über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung enthält. Der DSR verabschiedete seine Stellungnahme zu dem EU-Papier, die auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht wurde.
bullet Der DSR diskutierte ein auf Basis seiner Entscheidungen in der August-Sitzung überarbeiteter Standardentwurf E-DRS 22 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder.
bullet Dem DSR wurden weitere Änderungsvorschläge des IASB innerhalb des Projekts Annual Improvements Process vorgestellt und die Positionen zu den einzelnen Änderungsvorschlägen besprochen.

 

 

17. Oktober 2007: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2007

 

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 16.-19. Oktober 2007, zu seiner Oktobersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board werden zudem am Montag und Dienstag, den 22. und 23. Oktober 2007, gemeinsamen in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut, tagen.

 

 

17. Oktober 2007: Vierteljährlicher IAS Plus-Newsletter Oktober 2007 erschienen
Die Oktoberausgabe 2007 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters ist veröffentlicht worden. In dem Newsletter berichten wird über die Geschehnisse des 3. Quartals 2007, die sich beim IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen Finanzberichterstattung.

 

bullet Laden Sie die Oktoberausgabe 2007 der Weltausgabe herunter
bullet Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier.
bullet Hier können Sie sich für ein Kostenfreies Emailabonnement registrieren.

 

 

16. Oktober 2007: Bericht zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt

 

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat den Abschlussbericht der Gruppe der Markteilnehmer (Market Participants Group) herausgegeben, die den FRC bei seinem Projekt zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt beraten hat. Die Gruppe war im Oktober 2006 gegründet worden, um den FRC hinsichtlich möglicher Maßnahmen zu beraten, die Marktteilnehmern (d.h. Unternehmen, Anlegern und Prüfungsgesellschaften) zur Verfügung stehen, um die Risiken zu begrenzen, die aus den Charakteristika des Markts für Prüfungsleistungen für öffentliche Unternehmen in Großbritannien entspringen. Die Empfehlungen der Gruppe sind unten zusammengefasst. Laden Sie sich die die folgenden Dokumente herunter:

 

bullet Bericht der Gruppe der Marktteilnehmer (in englischer Sprache, 317 KB)
bullet die zugehörige Presseerklärung (in englischer Sprache, 22 KB)

 

Zusammenfassung der Empfehlungen zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt

 

1. Der FRC sollte ein größeres Verständnis der möglichen Auswirkungen von Veränderungen der Eigentümerregelungen der Prüfungsgesellschaften auf die Wahlmöglichkeiten wecken. Dies gilt unter der Vorraussetzung, das eine ausreichende Sicherstellung des Schutzes der Prüferunabhängigkeit und der Prüfungsqualität gewährleistet ist.

2. Prüfungsgesellschaften sollten das finanzielle Ergebnis ihrer Arbeit bei satzungsgemäßen Prüfungen und direkt damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen auf vergleichbarer Basis angeben.

3. Bei der Entwicklung und Einführung einer Ordnung über Vereinbarungen zur Prüfungshaftung sollten Aufsichtsbehörden und gesetzgebende Organe versuchen, Wahlmöglichkeiten auf dem Prüfungsmarkt zu fördern, solange nicht höhere Interessen bezüglich des Schutzes der Prüfungsqualität dem entgegenstehen.

4. Aufsichtsrechtliche Organe sollten geeignete Mitglieder von Prüfungsgesellschaften jeglicher Größenordnung ermutigen, in Standardsetzungsorganen und -komitees mitzuarbeiten.

5. Der FRC sollte seine Anstrengungen fortführen, das Verständnis von Prüfungsqualität zu erhöhen, und die Gesellschaften und der FRC sollten größere Transparenz bezüglich der Fähigkeiten der einzelnen Gesellschaften fördern.

6. Der Berufstand der Prüfer sollte Mechanismen einführen, die dem neuen Prüfer besseren Zugang zu den prüfungsrelevanten Daten gewährleistet, die dem vorherige Prüfer zur Verfügung standen.

7. Der FRC sollte unabhängige Leitlinien für Prüfungskomitees und andere Marktteilnehmer zu Überlegungen, die für die Verwendung durch Gesellschaften aus mehr als einem Netz von Prüfungsgesellschaften relevant sind, zur Verfügung stellen.

8. Der FRC sollte den Abschnitt der Smith-Leitlinien verbessern, der die Kommunikation mit den Anteilseignern betrifft, und eine Forderung aufnehmen, Informationen bezüglich der Wahl des Abschlussprüfers anzugeben.

9. Bei der Erklärung der Gründe der Wahl eines Abschlussprüfers sollte die Unternehmensführung jegliche vertragliche Verpflichtungen offenlegen, die bezüglich der Wahl einer bestimmten Art von Prüfungsgesellschaft bestehen.

10. Anlegervereinigungen, Unternehmensvertreter, Prüfer und der FRC sollten eine gute Praxis hinsichtlich der Einbindung der Anteilseigner bei der Bestellung bzw. erneuten Bestellung des Abschlussprüfers fördern.

11. Organe, die für die Standards zur Verhaltensethik für Abschlussprüfer verantwortlich sind, sollten überlegen, ob Regeln eine übermäßige negative Auswirkung auf die Wahlmöglichkeit auf dem Prüfungsmarkt haben, wenn man sie in Bezug zu ihrem Nutzen hinsichtlich der Prüferneutralität und -unabhängigkeit betrachtet.

12. Der FRC sollte den Unabhängigkeitsabschnitt der Smith-Leitlinien daraufhin durchsehen, ob er im Einklang mit den betreffenden Standards zur Berufsethik der Prüfer steht.

13. Aufsichtsbehörden sollten Verfahrensweisen entwickeln, um einheitliche Antworten zu Prüfungssachverhalten zu gewährleisten. Dies sollte geordnet nach Schwere der Sachverhalte geschehen.

14. Jede Gesellschaft, die börsennotierte Unternehmen prüft, sollte die Vorschriften eines Leitfadens befolgen, der nach Art des Combined Codes beste ausgeübte Praxis der Unternehmensführung enthält, oder sollte eine wohlausgewogene Erklärung geben.

15. Die großen börsennotierten Unternehmen sollten überlegen, ob sie das Risiko, dass ihr Abschlussprüfer vom Markt verschwindet, in ihre Risikoauswertung und -planung mit einbeziehen sollten.

 

 

15. Oktober 2007: PCAOB wird Prüfungsauswirkungen der Einreichung von IFRS-Abschlüssen erörtern

 

Der ständige Beirat des US-amerikanischen Aufsichtsboards für die Rechnungslegung öffentlich rechnungslegungspflichtiger Unternehmen (Public Comapany Accounting Oversight Board, PCAOB) wird am Donnerstag, den 18. Oktober 2007, in Washington zusammen kommen. Auf der Sitzung wird sich der Beirat unter anderem den möglichen Prüfungsauswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen und dem Konzeptentwurf der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities ans Exchange Commission, SEC) bezüglich der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) widmen. Die von der SEC vorgeschlagenen Regelungen würden ausländischen Emittenten gestatten, ihre Abschlüsse ohne Überleitung auf US GAAP bei der SEC einzureichen, wenn sie nach den IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellt sind. Der Konzeptentwurf der SEC fordert zur Stellungnahme dazu auf, ob US-amerikanische Emittenten ihre Abschlüsse ebenfalls nach IFRS wie vom IASB herausgegeben bei der SEC einreichen dürfen sollen. Laden Sie sich die folgenden Dokumente herunter:

 

bullet Presseerklärung des PCAOB (in englischer Sprache)
bullet Weiterführende Informationen zu Vorschlag und Konzeptentwurf der SEC

 

 

15. Oktober 2007: Treuhänder der IASC-Stiftung werden zusammenkommen

 

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), unter der der IASB arbeitet, werden am 31. Oktober und 1. November 2007 in den Büroräumen von Morgan Stanley, 1585 Broadway, New York, NY 10036, zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnung, die auf der IASCF-Website eingestellt wurde, deckt gegenwärtig lediglich den Nachmittag des 31. Oktober ab (13:15 bis 17:00 Uhr), mit den folgenden Sachverhalten:

 

Tagesordnung, Sitzung der Treuhänder der IASCF, New York City
Öffentlicher Teil, Nachmittag des 31. Oktober 2007
bullet Genehmigung des Juli-Protokolls
bullet Bericht des Verfahrensausschusses
bullet Rückmeldung von der Septembersitzung mit dem IASB
bullet Erörterung der Konsultationsinitiativen des IASB
bullet Feedbackäußerungen
bullet Kosten-Nutzen-Analysen
bullet Neuer Ausschussname
bullet Bericht des IASB-Vorsitzenden
bullet Rückschau auf die Konvergenzaktivitäten (Vereinigte Staaten, Japan, China und Indien)
bullet Ziele für 2008
bullet Diskussion vorgeschlagener Agendasachverhalte
bullet Diskussion jedweder Auswirkungen der Subprime- und Liquiditätskrise auf die IFRS
bullet Update zur langfristigen Finanzierung

 

 

14. Oktober 2007: IAS Plus-Newsletter zum Entwurf betreffend Gemeinschaftsunternehmen

 

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu Vorgeschlagenen Änderungen an der Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen veröffentlicht (in englischer Sprache, 116 KB). In dem Newsletter wird der Entwurf ED9 erörtert, mit dem vorgeschlagen wird, IAS 31 Anteile an Joint Ventures durch einen neuen Standard mit der Bezeichnung Gemeinschaftliche Vereinbarungen zu ersetzen. Eine gemeinsame Vereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien eine wirtschaftliche Aktivität begründen und die Entscheidungen in Bezug auf diese Aktivität gemeinsam fällen. Gemeinsame Vereinbarungen beinhalten gemeinsame Vermögenswerte, gemeinsame Teilbetriebe und Gemeinschaftsunternehmen. Die Kommentierungsfrist läuft am 11. Januar 2008 ab. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich ferner für ein kostenloses Email-Abonnement registrieren.

 

 

14. Oktober 2007: Website des CICA zum Übergang auf IFRS und ISA

 

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) hat eine neue Website ins Leben gerufen, die auf den Übergang auf IFRS und ISA ausgerichtet ist. Sie kann nunmehr durch Anklicken des Bildchens "Übergang auf internationale Standards", das unten unter dem Menü in der linken Spalte der CICA-Homepage angebracht ist, sowie von den regionalen WP-Instituten erreicht werden. CICA hat die Website entwickelt, um seinen Mitgliedern bei der Vorbereitung eines leichten und effektiven Übergangs zu helfen:

 

bullet von kanadischen Prüfungsgrundsätzen auf die internationalen Prüfungsstandards für Perioden, die nach dem 15. Dezember 2009 beginnen,
bullet von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die International Financial Reporting Standards für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen ab Perioden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen sowie
bullet bei einer neuen Strategie für die Finanzberichterstattung von nicht börsennotierten Unternehmen.

 

Hier können auf die englischsprachige Kanadaseite von IAS Plus.com gelangen.

 

 

14. Oktober 2007: Erinnerung an bevorstehendes Ende der Kommentierungsfrist: IFRIC D22

 

Wir erinnern Sie daran, dass die Kommentierungsfrist für den Entwurf Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb am Freitag, den 19. Oktober 2007, abläuft. IFRIC D22 regelt zwei Sachverhalte, die im Zusammenhang mit zwei Bilanzierungsstandards aufgetaucht sind – IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung –, und zwar hinsichtlich der Bilanzierung der Absicherung von Fremdwährungsrisiken innerhalb eines Unternehmens und seinen ausländischen Teilbetrieben. Der Vorschlag von IFRIC klärt, was als Risiko im Rahmen einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb qualifiziert und wo innerhalb eines Konzerns das Instrument, das dieses Risiko ausgleicht, gehalten werden darf.

 

 

13. Oktober 2007: SEC-Vorsitzender Cox erörtert IFRS-Sachverhalte

 

In seiner Ansprache auf der amerikanisch-europäischen Konferenz zur Unternehmensführung 2007, die zu Anfang dieser Woche in Washington in den USA stattfand, erörterte der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, eine Anzahl von Sachverhalten. Unter anderem äußerte er sich zu Konvergenz und der möglichen Anerkennung der IFRS durch die SEC. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus seiner Rede. Die vollständige Rede von Herrn Cox in englischer Sprache finden Sie hier.

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer (FASB) arbeiten seit Jahren an einem Konvergenzprojekt, um unnötige aufsichtsrechtliche Reibereien zwischen den International Financial Reporting Standrads (IFRS) und den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (US-GAAP) zu beseitigen. Nur deshalb war die Ankündigung der SEC möglich, dass wir die nächsten Schritte auf unserem Weg, der zur Beseitigung der Überleitungsrechnung in den Vereinigten Staaten führen soll, unternehmen wollen, ja dass wir sogar erwägen, US-Emittenten die Anwendung von IFRS zu gestatten....

Die IFRS versprechen, unsere Märkte zusammenzuführen. Aber dieses Versprechen wird wertlos, wenn die IFRS nicht gewissenhaft und einheitlich in den verschiedenen Rechtskreisen angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden müssen der Versuchung widerstehen, national maßgeschneiderte Versionen der IFRS zu entwickeln, und wir müssen bei der Einführung eines Kanons von Standards zusammenarbeiten, die gewissenhaft und einheitlich angewendet werden.

Seit 2005 folgt die SEC einem öffentlich verkündeten Fahrplan, der den Weg dahin weist, dass Emittenten nicht länger ihre IFRS-Abschlüsse auf US-GAAP überleiten müssen. Wir sind schon ein sehr weites Stück auf diesem Weg aus dem Fahrplan vorangekommen, und wir sind auf dem besten Wege, die Überleitungsrechnung bis 2009 abschaffen zu können.

 

 

13. Oktober 2007: IASB wird sich mit Vertretern von EFRAG treffen

 

Vertreter des IASB und der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) werden am Montag, den 15. Oktober 2007, von 14 bis 16 Uhr in den Räumen des IASB zu einem Treffen zusammenkommen. Die Sitzung ist öffentlich und wird per Webcast übertragen werden. Die Tagesordnung wurde noch nicht bekannt gegeben.

 

 

12. Oktober 2007: Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC 21 Immobilienverkäufe

 

Deloitte hat eine Stellungnahme zum IFRIC-Interprationsentwurf D21 Immobilienverkäufe eingereicht (in englischer Sprache, 137 KB). Insgesamt können wir dem im Entwurf dargestellten Schluss nicht zustimmen, da er die zu Grunde liegenden Prinzipien und logischen Schlüsse für die Unterscheidung eines Vertrages zur Lieferung von fertigen Waren und eines Vertrages zur Erbringung von Fertigstellungsleistungen nicht zu verdeutlichen vermag. Nachfolgend die Übersetzung eines Ausschnittes aus unserer Stellungnahme:

 

Während wir die Bemühungen von IFRIC unterstützen, Klarheit für Transaktionen zu schaffen, in denen Vereinbarungen über den Verkauf von Immobilien geschlossen werden, bevor die Fertigstellung abgeschlossen ist, können wir doch dem im Entwurf dargestellten Schluss nicht zustimmen, da er die zu Grunde liegenden Prinzipien und logischen Schlüsse für die Unterscheidung eines Vertrages zur Lieferung von fertigen Waren und eines Vertrages zur Erbringung von Fertigstellungsleistungen nicht zu verdeutlichen vermag. Um IFRIC in erneuten Erörterungen des Interpretationsentwurfs zu unterstützen, haben wir in Anhang A dieses Briefes ausgearbeitet, was für uns die relevanten Prinzipien sind. In diesem Anhang werden einige Indikatoren vorgeschlagen, die bei der Unterscheidung der Merkmale der Lieferung von fertigen Waren und der Merkmale der Lieferung von Fertigstellungsleistungen hilfreich sein können. Unserer Meinung nach liegt die Antwort auf die Frage, ob ein Vertrag die Lieferung von fertigen Waren oder die Erbringung von Fertigstellungsleistungen betrifft, in einem Spektrum, und es ist auch Urteilskraft bei der Bestimmung der Klassifizierung eines Vertrags vonnöten.

 

Nachfolgend finden Sie

 

bullet unsere Zusammenfassung von IFRIC D21 und
bullet alle Stellungnahmen von Deloitte an den IASB/IASC und damit verbundene Organe seit 1995.

 

 

12. Oktober 2007: Sonderveröffentlichung zum europäischen Binnenmarkt und zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung

 

Die Direktion für Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat eine Sonderausgabe ihres Single Market News-Newsletters herausgegeben, die sich den letzten 15 Jahren des europäischen Binnenmarkts widmet. Folgen Sie dieser Verknüpfung zur Inhaltsangabe der englischsprachigen Sonderausgabe. Sie können dort die einzelnen Kapitel jeweils anklicken. Der Abschnitt mit dem Titel Accounting & Auditing Rules Redefined for the Global Marketplace (Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsvorschriften neu definiert für den globalen Markt", 1.089 KB) erörtert die erfolgreiche Anwendung von IFRS" in der EU.

 

 

12. Oktober 2007: Prüfung von Angaben zur Vorstandsvergütung durch die SEC

 

Der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die wichtigsten Sachverhalte erörtert werden, die bei der ersten Prüfung der Angaben von 350 börsennotierten Unternehmen bezüglich der Einhaltung der neuen und verbesserten Regeln der Börsenaufsicht in Hinblick auf die Vergütung von Vorständen und leitenden Angestellten und damit verbundene Angaben zu Tage traten. Lesen Sie hierzu auch die folgenden Dokumente:

 

bullet englischsprachiger Bericht des Stabs zu Vergütungsangaben,
bullet englischsprachige Presseerklärung der SEC,
bullet Angabevorschriften der SEC bezüglich der Vorstandsvergütung (geänderte Vorschriften vom Dezember 2006 in englischer Sprache, 148 KB).

 

 

12. Oktober 2007: DRSC Quartalsbericht für das dritte Quartal 2007

 
Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2007, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit.

 

 

11. Oktober 2007: IASB schlägt Änderungen an 25 IFRS vor

 

Der IASB hat einen Entwurf zu verschiedenen Änderungen an 25 International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen seines ersten jährlichen Verbesserungsprojekts zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Die Vorschläge reichen von einer Neustrukturierung von IFRS 1 (hauptsächlich um redundante Übergangsbestimmungen zu beseitigen) bis hin zu kleinen Formulierungsänderungen, die helfen sollen, Bedeutungen zu verdeutlichen und unbeabsichtigte fehlende Übereinstimmung zwischen den IFRS zu beseitigen. Der IASB erörterte die verschiedenen Vorschläge im Laufe des letzten Jahres.

 

bullet Verfügbarkeit des Entwurfs. Der Entwurf steht derzeit nur den Abonnenten von eIFRS zur Verfügung; er wird ab dem 22. Oktober 2007 öffentlich auf der Internetseite des IASB verfügbar sein.
bullet Kommentierungsfrist. Stellungnahmen müssen bis zum 11. Januar 2008 beim IASB eingegangen sein.
bullet Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2009.
bullet Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 51 KB).
bullet Weitere Informationen zum Entwurf. IAS Plus-Seite zum Agendaprojekt.

 

 

11. Oktober 2007: IASB sucht Nutzer von Abschlüssen von Versicherungsunternehmen

 

Der IASB sucht nach ein oder zwei Nutzern von Abschlüssen von Versicherungsunternehmen für seine Arbeitsgruppe zu Versicherungen. Kandidaten sollten praktische Erfahrung in der Verwendung und Interpretation der Art von Finanzinformationen haben, die von Versicherern zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsgruppe berät den IASB bei seinem Projekt zu Versicherungsverträgen. Bewerbungen müssen bis zum 30. Oktober 2007 beim IASB eingegangen sein. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 18 KB).

 

 

10. Oktober 2007: Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des IASB und des FASB

 

Der IASB wird sich von Montag, den 22. Oktober 2007 bis Dienstag, den 23. Oktober 2007 mit dem amerikanischen FASB in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut  zu einer gemeinsamen Sitzung treffen. Nachstehend finden Sie die Tagesordnung für beide Tage. Die Sitzung wird im Internet übertragen werden (Details dazu finden Sie hier). Die unten gemachten Zeitangaben beziehen sich auf die amerikanische Eastern Daylight-Time.

 

TAGESORDNUNG FÜR DIE GEMEINSAME SITZUNG DES IASB UND DES FASB

22. - 23. Oktober 2007, Norwalk, Connecticut

 

Montag, 22. Oktober 2007 (11:00 bis 17:00)

 

bullet

Darstellung des Abschlusses – erstes Diskussionsdokument

bullet Rahmenkonzept ─ Zielsetzungen und qualitative Merkmale
bullet Rahmenkonzept ─ Elemente und Ansatz
bullet

Erlöserfassung

 

Dienstag, 23. Oktober 2007 (8:30 bis 10:30)

 

bullet Rechnungslegungsgrundsätze für die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte [Lerneinheit]

 

9. Oktober 2007: Stellungnahme des RIC zu IFRIC D22

 

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee stimmt in seiner verabschiedeten Stellungnahme zum IFRIC D22 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation) den Vorschlägen des IFRIC zu. Die Stellungnahme steht zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit.

 

 

9. Oktober 2007: Studie zur Neudarstellung von Abschlüssen in den USA in den Jahren 2004 bis 2006

 

Die Huron Consulting Gruppe hat eine Studie mit dem Titel „Der Neudarstellungsprozess: Wie lange dauert er, was muss man tun, was sollte man vermeiden?" („The Restatement Process: How Long Will it Take, What to Do, What to Avoid") herausgegeben. Für die Studie wurden geordnet nach Rechnungslegungssachverhalt, Unternehmensgröße und Wirtschaftszweig etwa 1.900 Neudarstellungen untersucht, die zwischen August 2004 und Dezember 2006 von bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registrierten Unternehmen verkündet wurden. In der Studie wird der zeitliche Abstand zwischen der ersten Ankündigung eines wesentlichen Fehlers in zurückliegenden Abschlüssen (Einreichung von Formular 8-K) und der Einreichung einer Neudarstellung bei der SEC analysiert. Die Neudarstellungen wurden in circa 80% der Fälle innerhalb von vier Monaten nach Einreichung von Formular 8-K eingereicht. Die fünf häufigsten Bilanzierungssachverhalte, die eine Neudarstellung erforderlich machten, waren die folgenden:

 

bullet Eigenkapital und Schulden
bullet Aktivierung gegenüber sofortiger erfolgswirksamer Erfassung von Kosten
bullet Rückstellungen, Abgrenzungsposten, Eventualverbindlichkeiten
bullet Erlöserfassung
bullet Einkommensteuern

 

Die Studie förderte zu Tage, dass in 19% der Fälle in den Neudarstellungen mehr Rechnungslegungssachverhalte genannt werden als ursprünglich bei Einreichung des Formulars 8-K. Der Bericht schließt einen 13-Punkte-Leitfaden für die beste ausgeübte Praxis für die Durchführung der Neudarstellung mit ein und weist auf Fallstricke hin, die Unternehmen während des Prozesses vermeiden können. Die Presseerklärung auf der Internetseite der Huron Consulting Gruppe enthält eine Verknüpfung für das kostenfreie Herunterladen der Studie.

 

 

9. Oktober 2007: IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2007

 

Unsere internationalen Kollegen haben die englischsprachige IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für die zum 31. Dezember 2007 endenden Geschäftsjahre erstellt. Die Checkliste fasst die in den bis zum 31. August 2007 herausgegebenen enthaltenen Ausweis- und Angabevorschriften zusammen.  Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS werden nicht erörtert. Die Checkliste soll dazu dienen, bei der Beurteilung der Einhaltung der Ausweis- und Angabevorschriften dieser Verlautbarungen zu helfen. Es ersetzt nicht Ihr Verstehen dieser Verlautbarungen an sich und die Ausübung Ihres Urteilsvermögens. Laden Sie sich die folgenden Dateien herunter:

 

bullet IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften (Word, gezippt, 423 KB). Die Checkliste ist so formatiert, dass die Ergebnisse der Prüfung der in einem Abschluss gemachten Angaben eingetragen werden können. Dazu gibt es bei jedem Ausweis und jeder Angabe Raum für einen ja/nein/nicht anwendbar-Vermerk.
bullet IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften (pdf, 831 KB).

 

Diese Checkliste steht Ihnen jederzeit auf der englischsprachigen Seite zu Musterkonzernabschlüssen und Checklisten zur Verfügung. Eine deutschsprachige Übersetzung des Dokuments ist derzeit in Arbeit. Wir hoffen, diese vor Ende des Jahres zur Verfügung stellen zu können. Andere deutschsprachige Veröffentlichungen von Deloitte finden Sie hier.

 

 

9. Oktober 2007: SEC-Stab nimmt Stellung zu Einführung und Durchsetzbarkeit von IFRS

 

Auf der Konferenz des IASB mit den Weltstandardsetzern am 24. September 2007 äußerte sich Julie A. Erhardt, die stellvertretende Leiterin der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), zur Einführung und Durchsetzbarkeit von IFRS (in englischer Sprache). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszug:

 

Lassen Sie mich drei Anmerkungen machen, die sich darauf beziehen, die IFRS „gesund" zu erhalten:

 

bullet Meine erste Anmerkung zu „gesunden Angewohnheiten" bezieht sich auf den Ausgangspunkt von Rechnungslegung. Es geht darum, ob Anleger die Grundlagen der Rechnungslegung, auf denen ein Abschluss erstellt ist,  aus der Fußnote zu den Grundlagen der Darstellung (das ist meist die Fußnote 1), erkennen können.... Im heutigen Umfeld würde ich sagen, dass die sichere Annahme gar nicht mehr so sicher ist, weil der Abschluss eines Unternehmens immer häufiger in Übereinstimmung mit den IFRS wie von IASB herausgegeben und/oder in einer rechtskreisbezogenen Anpassung von IFRS erstellt wird. Und selbst in diesen Situationen kann sich ein Anleger nicht sicher sein, was der Unterschied zwischen den beiden bedeutet und wie erheblich er für ein bestimmtes Unternehmen ist.
bullet Meine zweite Anmerkung zu „gesunden Angewohnheiten" bezieht sich auf die Frage, ob und wie diejenigen, die bei der lokalen Einführung von IFRS in unruhige Gewässer geraten, diese – zum Wohle der internationalen Allgemeinheit – zeitnah nicht nur dem IASB, sondern auch anderen weltweit mit IFRS arbeitenden Parteien zur Kenntnis bringen können.
bullet Meine dritte Anmerkung zu „gesunden Angewohnheiten" bezieht sich auf die Frage, wie IFRS als ein „Körper" von Standards belastbar und angemessen für die Zwecke der Anleger gemacht werden kann und trotzdem gleichzeitig beweglich und nicht übermäßig kompliziert.

 

 

9. Oktober 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

 

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Klicken Sie hier, um den Status des Übernahmeprozesses vom 1. Oktober 2007 (in englischer Sprache, 97 KB) herunterzuladen. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

bullet IFRS 8 Operative Segmente
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 13 Kundentreueprogramme
bullet IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

 

 

8. Oktober 2007: IFRS und IASB auf der Tagesordnung des EU-Parlamentsausschusses

 

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten des Europäischen Parlaments wird am Montag, den 8. Oktober 2007, und Dienstag, den 9. Oktober 2007 tagen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. folgende Sachverhalte:
bullet Erwägung des Entwurfs einer Stellungnahme ─ International Financial Reporting Standard 8 zu Angaben operativer Segmente
bullet Festlegung eines Mechanismus für Feststellung der Gleichwertigkeit (mit den IFRS) von Rechnungslegungsstandards, die von Wertpapieremittenten aus Drittstaaten verwendet werden, gemäß der Richtlinien 2003/71/EC und 2004/109/EC des Europäischen Parlaments und des Rates
bullet Erwägung eines Entwurfs in Richtung einer Resolution ─ International Financial Reporting Standards und die Führung des IASB

 

 

8. Oktober 2007: SEC-Kommissarin spricht zu globaler Konvergenz in der Rechnungslegung

 

Auf einer kürzlich stattgefundenen Konferenz der Vereinigung der nordamerikanischen Wertpapieraufsichten in den Vereinigten Staaten sprach Kommissarin Kathleen L. Casey von der US-amerikanischen Börsenaufsicht über die Rolle der SEC bei der Unterstützung der Konvergenz in Fragen der internationalen Finanzberichterstattung ─ Entwicklung eines "einzigen Satzes hochwertiger globaler Bilanzierungsstandards, die beträchtliche Vorteile für Anleger, Emittenten und unsere Märkte im Ganzen hervorzubringen versprechen." Sie können den Vortrag von Kommissarin Casey hier einsehen (in englischer Sprache). Kommissarin Casey sprach u.a. über die Beseitigung der Überleitung von IFRS auf US GAAP, die Notwendigkeit einheitlicher und getreuer Anwendung der IFRS, die Notwendigkeit konvergierter globaler Prüfungsstandards und Überwachung der Prüfer sowie die Notwendigkeit eines langfristigen Finanzierungsmechanismus für den IASB. Nachfolgend ein Ausschnitt:

 

Falls die Kommission sich entscheidet, das Überleitungserfordernis zu beseitigen, wird das eine wesentliche Änderung darstellen. Eine derer, die Stellung genommen haben, sehen die Beseitigung der Überleitung als ein Zugeständnis, das lediglich die Kosten einer vergleichsweise kleinen Anzahl ausländischer Emittenten in den Vereinigten Staaten verringert. Meines Erachtens stellt die Beseitigung der Überleitung dagegen einen Wendepunkt dar. Sie würde eine weit bedeutendere Anerkennung der Notwendigkeit und Wünschbarkeit auf Seiten der Kommission darstellen, auf dem Pfad der Konvergenzbemühungen in Richtung des endgültigen Ziels der Entwicklung eines einzigen Satzes globaler Bilanzierungsstandards voranzuschreiten.

 

 

8. Oktober 2007: CEBS-Studie zu Anpassungen an den IFRS in aufsichtsrechtlichen Abschlüssen

 

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat eine Untersuchung der Anpassungen veröffentlicht, die europäische Banken aus 28 Ländern an veröffentlichten IFRS-Zahlen zum Zwecke der Berechnung des bankaufsichtlichen Kapitals vorgenommen haben. CEBS nennt diese Anpassungen "Prudential Filter" ("bankaufsichtliche Filter"). CEBS hat "Prudential Filter" 2004 eingeführt. CEBS wird den Bericht und die darin getroffenen Schlussfolgerungen bei einer öffentlichen Anhörung, die für den 16. Oktober 2007 angesetzt ist, vorstellen und erörtern.

 

"Die Untersuchung zeigt, dass die Umsetzung der Prudential Filter über die Zeit besser geworden ist und dass die Mitglieder die CEBS-Leitlinien in sehr hohem Maße befolgen. [...] Was den quantitativen Teil der Untersuchung betrifft, so zeigen die erhobenen Daten, dass Prudential Filter die anrechenbaren Eigenmittel leicht um 0,9% verringern und zu einem 5,2%igen Rückgang der ursprünglichen Eigenmittel führen, was im Wesentlichen auf den CEBS-Filter bei AFS-Beteiligungstiteln zurückzuführen ist."

 

Die "Prudential Filter"-Anpassungen von CEBS beinhalten:

bullet die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Anteile an Genossenschaften sowie bestimmte Vorzugsaktien, die Schulden unter IFRS darstellen, werden für die Berechnung des aufsichtsrechtlichen Kapitals in Eigenkapital umgerechnet.
bullet die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Ein eingebettetes Derivat, das nach IFRS eine Eigenkapitalkomponente eines hybriden Finanzinstruments darstellt, wird für aufsichtsrechtliche Zwecke als Teil des Fremdkapitals klassifiziert.
bullet Available-for-Sale (AFS)-Instrumente. Nach IFRS werden alle AFS-Instrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die Wertänderungen vorbehaltlich des Ansatzes von Wertminderungen im Eigenkapital erfasst werden.
bullet AFS-Eigenkapitaltitel. Nach den CEBS-Leitlinien werden unrealisierte Nachsteuerverluste bei AFS-Eigenkapitaltiteln von den ursprünglichen Eigenmitteln abgezogen und unrealisierte Gewinne nur teilweise dem Ergänzungskapital vor Steuern hinzugerechnet.
bullet Als AFS klassifizierte Kredite und Forderungen. Nach den CEBS-Leitlinien werden unrealisierte Nachsteuergewinne und -verluste, soweit sie sich nicht auf Wertminderungen beziehen, in den Eigenmitteln nach Steuern "neutralisiert" (zurückgenommen).
bullet Sonstige AFS-Vermögenswerte (bspw. Schuldverschreibungen und Finanzinstrumente, die Zinsrisiken unterliegen). Nach den CEBS-Leitlinien kann eine Bank wählen, ob sie diese entweder wie unter (a) Eigenkapitaltitel oder (b) Forderungen und Krediten behandelt.
bullet Cash Flow Hedges. Gewinne und Verluste aus Transaktionen mit einem Available-for-Sale-Instrument, die im Wege des Cash Flow Hedge Accounting abgebildet werden, sind einheitlich abzubilden: Falls die Gewinne aus dem Grundgeschäft als Ergänzungskapital angesetzt werden, hat dies in gleicher Weise für die korrespondierenden Verluste aus dem Sicherungsderivat zu erfolgen.
bullet Verluste aus Krediten. Grundsätzlich sollen keine aufsichtsrechtlichen Anpassungen an den Wertberichtigungen erfolgen. Wertminderungen aus Kreditrisiken sind immer erfolgswirksam zu berücksichtigen und somit von den ursprünglichen Eigenmitteln abzuziehen.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie in den beiden folgenden englischsprachigen Dokumenten:

 

bullet Untersuchungsbericht von CEBS zu "Prudential Filtern" (290 KB)
bullet Von CEBS 2004 übernommene "Prudential Filter" (165 KB)

 

 

7. Oktober 2007: IAESB gibt zwei Standards zur Ausbildung in der Praxis heraus

 

Der International Accounting Education Standards Board (IAESB) hat zwei neue internationale Verlautbarungen zur Ausbildung in der Praxis (International Education Practice Statements, IEPS) herausgegeben. Die neuen Praxisverlautbarungen helfen IFAC-Mitgliedern, ihnen Nahestehenden sowie anderweitigen Ausbildern  bei der Entwicklung eines Schulungsprogramms zu ethischen Fragen und bei der Umsetzung der Informationstechnologiekomponente eines berufsständischen Ausbildungsprogramms im Bereich Rechnungslegung. Bei den beiden Standards handelt es sich um:

 

bullet IEPS 1 Ansätze zur Entwicklung und Aufrechterhaltung berufsständischer Werte, ethischer Grundsätze und Einstellungen gibt Leitlinien an IFAC-Mitglieder und ihnen Nahestehende, wie man eine gute Praxis bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung berufsständischer Werte, ethischer Grundsätze und Einstellungen in Übereinstimmung mit den Anforderung des Internationalen Ausbildungsstandards 4 Berufsständische Werte, ethische Grundsätze und Einstellungen erreicht. Die Praxisverlautbarung nennt eine Reihe von Methoden für die Ausführung von Schulungsmaßnahmen für ethische Grundsätze, wobei die Bedeutung des Lernens und der Beurteilung am Arbeitsplatz hervorgehoben werden. Genannt wird ferner die ständische berufsständische Weiterbildung als Maßnahme der Mitgliedsorganisationen, mit der sichergestellt werden soll, dass in der Rechnungslegung Tätige ihre berufsständischen Werte, ethischen Grundsätze und Einstellungen während ihres Berufslebens kontinuierlich weiterentwickeln.
bullet IEPS 2 Informationstechnologie für in der Rechnungslegung Tätige umreißt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um in der Rechnungslegung Tätige darauf vorzubereiten, dass diese im IT-Umfeld kompetent tätig werden.

 

Die beiden Praxisverlautbarungen können kostenfrei vom Online-Buchladen der IFAC (www.ifac.org/store) heruntergeladen werden. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier einsehen.

 

 

6. Oktober 2007: Weißrussland fordert IFRS-Abschlüsse von Banken

 

Die Nationalbank der Republik Weißrussland hat weißrussische Banken angewiesen, ab 2008 IFRS-Abschlüsse neben den Finanzberichten, die nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt worden, zu veröffentlichen.

 

 

5. Oktober 2007: Tagesordnung für die Oktobersitzung des IASB

 

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 16. Oktober, bis Freitag, den 19. Oktober 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

16. bis 19. Oktober 2007, London

 

Dienstag, 16. Oktober 2007 (nur nachmittags)

 

bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ─ Sachverhalte im Diskussionspapier mit Bezug zu leistungsorientierten Zusagen
bullet Rahmenkonzept ─ Phase A: Zielsetzungen und qualitative Merkmale
bullet Rahmenkonzept ─ Phase B: Elemente und Ansatz
bullet Jährliche Verbesserungen 2008
bullet 1. Sollte IFRS 5 geändert werden, um die Angaben zu verdeutlichen, die für langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind, oder für aufgegebene Geschäftsbereiche gefordert werden?
bullet 2. Sollte der Anhang von IAS 18 dahingehend geändert werden, dass Leitlinien aufgenommen werden, die der Bestimmung gelten, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder als Agent handelt?

 

 

Mittwoch, 17. Oktober 2007

 

bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ─ Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen
bullet IFRIC-Vorschlag: Änderungsentwurf zu IFRIC 11 und IFRS 2 ─ Konzerninterne anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich
bullet Darstellung des Abschlusses ─ Phase B ─ Darstellung im Hauptteil des Jahresabschlusses
bullet Bündeltransaktionen (eine einzige Transaktion, die mehrere Vermögenswerte betrifft (oder eine Kombination von Vermögenswerten und Schulden), die in der vorgeschlagenen Darstellungsform mehr als einer Kategorie zugeordnet würden) und Fremdwährungsumrechnungsanpassungen
bullet Klassifizierung und Darstellung von auszuschüttenden Dividenden
bullet Anschlusssachverhalte: Verrechnung von Cashflows und Angaben zum Kapitalmanagement
bullet Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt
bullet Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen ─ Vereinbarungen für die Gespräche am Runden Tisch

 

 

Donnerstag, 18. Oktober 2007

 

bullet Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ─ Bewertungsmethodologien, die in Berufsfeldern mit Bewertungsaufgaben angewendet werden (Lerneinheit)
bullet Schulden ─ Änderungen an IAS 37
bullet Leasingverhältnisse

 

 

Freitag, 19. Oktober 2007 (nur vormittags)

 

bullet XBRL (eXtensible Business Reporting Language) (Lerneinheit)
bullet Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ─ Änderungen an IAS 24 ─ Erneute Erwägungen der Antworten auf den Entwurf

 

 

5. Oktober 2007: Accounting Roundup – Rückschau auf das 3. Quartal 2007

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Publikation Accouting Roundup - Rückschau auf das 3. Quartal 2007 (in englischer Sprache, 406 KB) eingestellt, die von der Fachabteilung von Deloitte & Touche LLP erstellt wurde. Der Newsletter gibt eine kurze Beschreibung von Verlautbarungen, die eine Auswirkung auf die Bilanzierung, die Finanzberichterstattung und die Unternehmensverfassung haben und die im 3. Quartal 2007 von den Standardsetzern und Regulatoren FASB, EITF, AICPA, SEC, FASAB, PCAOB, GASB, IASB und IFRIC herausgegeben wurde. Er reißt ferner weitere Entwicklungen im aufsichts- und berufsrechtlichen Bereich an. Die Quartalsrückschau besteht aus Beiträgen aus den Accounting Roundup-Ausgaben der Monate Juli und August 2007, die erforderlichenfalls angepasst wurden, sowie neuen Beiträgen aus dem Monat September 2007. Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier.

 

Internationale Entwicklungen, die in dieser Ausgabe des Accounting Roundup abgedeckt werden, sind die folgenden:
bullet IASB gibt Entwurf zur Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen (Joint Arrangements) heraus
bullet IASB schlägt weitere Leitlinien zum Hedge Accounting vor
bullet IASB gibt überarbeiteten Standard zur Darstellung des Jahresabschlusses heraus
bullet IFRIC gibt Interpretation von IAS 19 heraus
bullet IFRIC veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu Immobilienverkäufen
bullet IFRIC veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
bullet Tagung zur Förderung globaler Konvergenz in Entwicklungs- und Schwellenländern
bullet Japan und Indien einigen sich mit dem IASB über die Absicht, bis 2011 Konvergenz zu erzielen

 

 

5. Oktober 2007: IAS Plus-Newsletter zum Entwurf betreffend die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

 

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu Risikopositionen, die für eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen qualifizieren, veröffentlicht (in englischer Sprache, 207 KB). In dem Newsletter wird der Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung erörtert, den der IASB mit der Bitte um Stellungnahme am 6. September 2007 veröffentlicht hat. Folgende Sachverhalte werden in dem Entwurf angesprochen:

 

bullet Was darf als Grundgeschäft in einer zu bilanzierenden Sicherungsbeziehungen bestimmt werden – d.h. welche Risiken qualifizieren für eine Designation als abgesichertes Risiko, wenn ein Unternehmen seine Risikoposition aus einem Finanzinstrument absichert?
bullet Unter welchem Umständen darf ein Unternehmen einen Teil der Zahlungsströme eines Finanzinstruments als Grundgeschäft festlegen?

 

Die Kommentierungsfrist läuft am 11. Januar 2008 ab. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich ferner für ein kostenloses Email-Abonnement registrieren.

 

 

5. Oktober 2007: Neuer ISA zur Prüfung von Konzernabschlüssen

 

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat den Internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 600 (überarbeitet und neu gefasst) Besondere Erwägungen – Die Prüfung von Konzernabschlüssen (einschließlich der Arbeit von Teilprüfern) herausgegeben. Mit ISA 600 wird beabsichtigt, den für den Konzern verantwortlichen Partner bei der Übernahme der Durchführung, der Überwachung und des Erfolgs der Konzernprüfung und der Herausgabe eines Prüfungsberichts, der den Umständen angemessen ist, zu unterstützen. In dem ISA werden die Arten der Arbeiten, die das Konzernprüfungsteam bzw. Teilprüfer an dessen Stelle bezüglich der Finanzinformationen wichtiger Teile durchführen müssen, dargestellt. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier einsehen, den Standard können Sie kostenfrei hier herunterladen (in englischer Sprache, 267 KB). ISA 600 tritt für Prüfungen von Finanzperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Dieser Zeitpunkt stimmt mit jenem überein, der für alle Standards gewählt wurde, die im Rahmen des Klarheitsprojekts des IAASB überarbeitet wurden (siehe dazu unsere Nachricht vom 2. Oktober 2007).

 

 

4. Oktober 2007: Südafrika übernimmt den KMU-Vorschlag des IASB als Rechnungslegungsgrundsatz für KMU

 

Der Accounting Principles Board (APB) des südafrikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) hat den vorgeschlagenen International Financial Reporting Standard des IASB zu KMU als endgültigen Standard der Rechnungslegungsgrundsätze für kleine und mittelgroße Unternehmen übernommen. Der Grund des APB für dieses Vorgehen besteht darin, dass die vollen südafrikanischen Rechnungslegungsvorschriften mit den vollen IFRS übereinstimmen und viele südafrikanische KMU diese Anforderungen als Bürde und zu komplex für ihre Belange ansehen. Mit einer kürzlich erfolgten Änderung im Gesellschaftsrecht Südafrikas wurden nun die Voraussetzungen für eine von den südafrikanischen Rechnungslegungsvorschriften abweichende Rechnungslegung für KMU geschaffen, falls diese dies wollen.

 

Einheiten, die den neuen Standard für KMU anwenden dürfen:

 

bullet Unternehmen: Der KMU-Standard kann durch sog. "limited interest companies" angewendet werden, die im Änderungsgesetz 2006 zum Handelsrecht definiert werden (d.h. Unternehmen, die keine breite Anlegerschaft besitzen), wenn diese nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind (d.h. nicht börsennotiert oder Finanzinstitution sind). Alternativ kann das Unternehmen sich dafür entscheiden, die vollen südafrikanischen Standards oder die vollen IFRS anzuwenden.
bullet Einheiten außer den Unternehmen:
bullet Falls das Gesetz oder eine Verordnung von einer Einheit die Befolgung eines spezifischen Finanzberichtsrahmens und nicht die südafrikanischen Rechnungslegungsstandards verlangt, ist die Einheit nicht berechtigt, den KMU-Standard anzuwenden.
bullet In allen anderen Fällen soll die Einheit - sofern sie keine öffentliche Rechenschaftspflicht besitzt - feststellen, ob es sachgerecht ist, den KMU-Standard anzuwenden.

 

Angabe der Grundlagen für die Rechnungslegung:

 

bullet Unternehmen und sonstige Einheiten, die den KMU-Standard anwenden, müssen dies im Anhang zum Abschluss entsprechend erklären. Der Prüfungsbericht soll dies ebenfalls tun. Es soll nicht auf den IFRS für KMU Bezug genommen werden.

 

Datum des Inkrafttretens:

 

bullet Unternehmen: Der Standard kann auf Abschlüsse für Finanzperioden angewendet werden, die am oder nach dem 31. Dezember 2005 enden und am oder nach dem 1. Oktober 2007 herausgegeben werden.
bullet Einheiten außer den Unternehmen: Der Standard kann für Jahresabschlüsse angewendet werden, die am oder nach dem 1. Oktober 2007 herausgegeben werden.

 

Hier finden Sie weiterführende Informationen (alle in englischer Sprache):

 

bullet Rundschreiben des SAICA mit Hintergrundinformationen (68 KB). Das Rundschreiben deckt solche Sachverhalte ab wie die Unternehmen, die den Standard anwenden dürfen, Gründe für die Übernahme des Standards, Schritte des Standardsetzungsverfahrens, "einige Gebiete, derer man sich bei der Anwendung des Standards bewusst sein sollte" sowie Erwägungen für den Prüfungsbericht.
bullet SAICA-Dokument mit häufig gestellten Fragen (179 KB). Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument von Zeit zu Zeit aktualisiert wird. Prüfen Sie diesbezüglich die Website des SAICA.
bullet Anschreiben, das an alle SAICA-Mitglieder versendet wurde (100 KB)
bullet Presseerklärung des SAICA (47 KB)
bullet Link auf die Website des SAICA

 

 

4. Oktober 2007: Bilanzierungssachverhalte, die sich infolge von Illiquidität ergeben

 

Das US-amerikanische Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) hat drei Weißbücher herausgegeben, die sich Schlüsselsachverhalten widmen, die sich aus der derzeitigen Illiquidität des Marktes aus der Perspektive der bestehenden US-GAAP ergeben. Obwohl die Vorlagen im Kontext amerikanischer Rechnungslegungsstandards geschrieben sind, ist dennoch davon auszugehen, dass diese Sachverhalte auch im Zusammenhang mit IFRS von Interesse sein werden. Das CAQ wurde vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer gegründet,  um "Vertrauen in den Prüfprozess zu fördern und Anlegern und dem Kapitalmärkten dadurch zu helfen, dass konstruktive Änderungsvorschläge vorangebracht werden, die auf den Grundwerten des Berufsstandes (Integrität, Objektivität, Ehrlichkeit und Vertrauen) fußen".

 

Laden Sie sich die drei englischsprachigen Weißbücher des CAQ herunter:

 

bullet Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden (oder eingeschränkt liquiden) Märkten (32 KB). Die Vorlage erörtert die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach den bestehenden US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien (die größtenteils in SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert enthalten sind) im Zusammenhang mit illiquiden (oder eingeschränkt liquiden) Marktbedingungen, wie sie derzeit in vielen Segmenten der Kreditmärkte gegeben sind. Obwohl ein Großteil der Erörterung vor dem Hintergrund von Vermögenswerten stattfindet, die durch Hypotheken von Kunden mit geringer Bonität besichert sind, sind die Rechnungslegungsprinzipien, die in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert diskutiert werden, auch auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert anderer Vermögenswerte anwendbar (wie beispielsweise unbesicherte Vermögenswerte), nicht nur auf Vermögenswerte, die durch Hypothekendarlehen mit geringer als erster Bonität besichert sind.
bullet Konsolidierung von Commercial Paper Conduits (31 KB). Die Zielsetzung dieses Papiers besteht in der Erörterung der Anwendung der FASB Interpretation Nr. 46 (überarbeitet Dezember 2003) Konsolidierung von Zweckgesellschaften durch die Sponsoren eines Commercial Paper Conduits, einschließlich illiquider ( oder eingeschränkt liquider) Bedingungen in den Commercial-Paper-Märkten.
bullet Bilanzierung von Wertpapierübernahmen und Kreditzusagen (39 KB). In diesem Papier werden die bestehenden US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit Zusagen, Geld zu leihen oder Wertpapiere zu übernehmen, im Kontext illiquider (oder eingeschränkt liquider) Marktbedingungen erörtert, die derzeit in vielen Segmenten der Kreditmärkte gegeben sind.

 

 

4. Oktober 2007: Ausschuss des US-Finanzministeriums wird Prüferbranche untersuchen

 

Das US-amerikanische Finanzministerium hat ein neunzehnköpfiges Beratungskomitee des Finanzministeriums für die Prüferbranche benannt. Das Komitee wird sich um Kartellbildung in der Prüfungsbranche kümmern, die Prüfungsqualität, Mitarbeiterwerbung und -bindung und damit verbundene Themen. Einer der Vorsitzenden des Komitees ist der ehemalige Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Arthur Levitt; ein weiterer Vorsitzender ist der frühere Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, Donald Nicolaisen. Paul Volcker, ehemaliger Vorsitzender der Treuhänder der IASC-Stiftung, fungiert als Mitglied des Komitees. Sowohl der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, als auch der Vorsitzende des FASB, Robert H. Herz, sind Beobachter. Das Finanzministerium erwartet erste Ergebnisse aus den Untersuchungen des Komitees und Empfehlungen zu Beginn des Sommers 2008. Die Benennung des Komitees ist Ausdruck einer Initiative, die mit Hilfe von vier Komponenten die Prüfung und Rechnungslegung in den Vereinigten Staaten stärken soll. Diese Initiative war im Mai 2007 angekündigt worden (s. unsere Nachricht vom 18. Mai 2007). Lesen Sie hierzu auch die folgenden Dokumente:

 

bullet die englischsprachige Ankündigung der Benennung des Komitees,
bullet die englischsprachige Verkündigung des US-amerikanischen Finanzministers Henry M. Paulson zur Gründung des Komitees.

 

 

4. Oktober 2007: Erinnerung an bevorstehendes Ende der Kommentierungsfrist

 

Wir erinnern Sie daran, dass die Kommentierungsfrist für den Entwurf der IFRIC-Interpretation D21 – Immobilienverkäufe am Freitag, den 5. Oktober 2007, abläuft. IFRIC D21 regelt die Bilanzierung von Teilverkäufern durch Immobilienentwickler, bspw. Apartments oder Häusern "ab Entwurf", d.h. bevor die Fertigung abgeschlossen ist. Gegenwärtig erfassen einige Immobilienentwickler Umsatz nur dann, wenn sie die fertige Einheit an den Käufer übergeben haben, während andere Umsatz mit dem Fortgang der Entwicklung früher erfassen, wobei sie sich auf den Fertigstellungsgrad der Entwicklung beziehen. IFRIC schlägt in D21 vor, dass der Umsatz nur dann als Fertigungsfortschritt erfasst werden sollte, wenn der Entwickler Fertigungsleistungen erbringt statt Güter zu veräußern (fertige Immobilieneinheiten). Man schlägt Charakteristika vor, aus denen sich ergibt, ob ein Verkäufer Fertigungsleistungen erbringt. In vielen Ländern liegen diese Charakteristika bei typischen Veräußerungsvereinbarungen ab Entwurf nicht vor.

 

 

3. Oktober 2007: Bericht von der Sitzung von IASB und ASBJ in der letzten Woche

 

Der IASB kam am 27. und 28. September 2007 mit Vertretern des Accounting Standards Board von Japan (ASBJ) in London zusammen, um die Fortschritte bei der Konvergenz der japanischen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS zu erörtern. Die Erörterungen beinhalteten eine Rückschau auf kurzfristige Konvergenzprojekte, bei denen das Ziel in der Beseitigung größerer Unterschiede bis Ende 2008 besteht, sowie sonstiger, umfassenderer Projekte einschließlich Segmentberichterstattung, immaterielle Vermögenswerte, Zweckgesellschaften und Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen das Ziel darin besteht, größere Unterschiede bis Juni 2011 zu beseitigen. Zudem tauschen die Vertreter der Boards ihre Sichtweisen zum gegenwärtigen Status ihrer Arbeiten bei den Projekten zur Konsolidierung, zu Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung sowie zur Erlöserfassung aus. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 48 KB).

 

 

2. Oktober 2007: Tabelle zur Anwendung der IFRS erweitert

 

Auf IAS Plus.com wurde eine erweiterte Tabelle eingestellt, aus der die Anwendung der IFRS durch inländische börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen in einzelnen Rechtskreisen hervorgeht. Die Erweiterung beinhaltet eine Spalte, in der angegeben wird, ob sich der Prüfungsbericht und die Anhangangabe zur Grundlage für die Darstellung des Abschluss auf IFRS ohne Einschränkung, auf IFRS, wie sie in einem bestimmten Rechtskreis anwenden sind, oder auf nationale Rechnungslegungsvorschriften beziehen. Zudem wurden Summenzeilen für die verschiedenen Spalten eingefügt.

 

Summen für börsennotierte Unternehmen
Information für 140 Rechtskreise (soweit uns bekannt)
bullet IFRS nicht gestattet — 32 Rechtskreise
bullet IFRS gestattet — 26 Rechtskreise
bullet IFRS für einige Unternehmen vorgeschrieben — 3 Rechtskreise
bullet IFRS für alle Unternehmen vorgeschrieben — 79 Rechtskreise

Von den 108 Rechtskreisen (26 +3 +79), die die Anwendung der IFRS gestattet oder vorschreiben
bullet In 73 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf die Übereinstimmung mit den IFRS
bullet In 32 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf nationale Rechnungslegungsvorschriften oder auf IFRS, wie sich in dem Rechtskreis anzuwenden sind
bullet In einem Rechtskreis bezieht sich der Prüfungsbericht für einige Unternehmen auf nationale Rechnungslegungsvorschriften und für die anderen Unternehmen auf IFRS
bullet Für zwei Rechtskreise fehlen uns diese Informationen

Summen für nicht börsennotierte Unternehmen

bullet IFRS nicht gestattet — 41 Rechtskreise
bullet IFRS gestattet — 40 Rechtskreise
bullet IFRS für einige Unternehmen vorgeschrieben — 17 Rechtskreise
bullet IFRS für alle Unternehmen vorgeschrieben — 24 Rechtskreise

 

 

2. Oktober 2007: IAASB bittet um Stellungnahmen zur Strategie 2009-2011

 

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, ersucht um Stellungnahmen zu seiner vorgeschlagenen zukünftigen fachlichen Ausrichtung. Die Strategie wird nach ihrer Fertigstellung die Grundlage für das Arbeitsprogramm des IAASB für 2009-2011 darstellen. Stellungnahmen werden bis zum 30. November 2007 erbeten. Zur Ansicht der englischensprachigen Dokumente klicken Sie bitte auf die folgenden Links:

 

bullet Konsultationspapier zur IAASB-Strategie (138 KB)
bullet Presseerklärung

 

Der IAASB hat ferner festgelegt, dass sein vollständiger Satz an klarstellenden Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) für Prüfungszeiträume in Kraft tritt, die an oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Die Bekanntgabe dieses Datums erlaubt Standardsetzern, Regulatoren und Prüfern, die Übernahme und Umsetzung der Standards zu planen. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der beiden englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Bekanntgabe des Datum des Inkrafttretens durch den IAASB
bullet Aktuelles zum Klarheitsprojekt (115 KB)

 

 

2. Oktober 2007: Checkliste zur Befolgung von IAS 1 (überarbeitet 2007)

 

Deloitte hat eine Checkliste zur Befolgung von IAS 1 (überarbeitet 2007) veröffentlicht (in englischer Sprache, 223 KB). IAS 1 (überarbeitet 2007) Darstellung des Abschlusses wurde am 6. September 2007 herausgegeben und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich zulässig, hängt für europäische Unternehmen allerdings von der Übernahme des Standards durch die EU ab. Diese ist nicht vor Mitte 2008 zu erwarten.

 

 

2. Oktober 2007: IAS Plus-Newsletter zu Änderungen an IAS 1

 

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IAS 1 (überarbeitet 2007) Darstellung des Abschlusses veröffentlicht (in englischer Sprache, 129 KB). Die Änderungen an IAS 1, die der IASB am 6. September 2007 veröffentlicht hat, stellen den ersten Schritt des Boards in dessen umfassendem Projekt zur Berichterstattung über Finanzinformationen dar.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der vorigen Version von IAS 1 bestehen darin, dass ein Unternehmen die folgenden Anforderungen zu erfüllen hat:

 

bullet Alle Eigenkapitalveränderungen, die nicht eigentümerbezogen sind (also zum „vollständigen Einkommen" gehören), müssen entweder  in einer vollständigen Einkommensrechnung oder in zwei getrennten Darstellungen (einer traditionellen Gewinn- und Verlustrechnung und einer vollständigen Einkommensrechnung) dargestellt werden. Bestandteile des vollständigen Einkommens dürfen nicht in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt werden.
bullet Bei rückwirkender Anwendung einer Bewertungs- oder Bilanzierungsmethode oder bei einer rückwirkenden Angabe ist die Darstellung der Vermögensposition (Bilanz) in einem vollständigen Abschluss auch zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode erforderlich.
bullet Die betreffende Einkommensteuer muss für jeden Bestandteil des vollständigen Einkommens angegeben werden.
bullet Anpassungen infolge von Umgliederungen müssen für jeden Bestandteil des vollständigen Einkommens angegeben werden.

 

IAS 1 (überarbeitet 2007) Darstellung des Abschlusses wurde am 6. September 2007 herausgegeben und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich zulässig, hängt für europäische Unternehmen allerdings von der Übernahme des Standards durch die EU ab. Diese ist nicht vor Mitte 2008 zu erwarten.

 

Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich ferner für ein kostenloses Email-Abonnement registrieren.

 

 

1. Oktober 2007: Überblick und Auswirkungen des IASB-Diskussionspapiers zu Versicherungsverträgen in Dänemark

 

Unsere dänischen Kollegen haben eine Broschüre herausgegeben, in der sie sich mit dem Diskussionspapier (DP) des IASB zu Versicherungsverträgen befassen. Das DP stellt den ersten Schritt im Projekt des IASB zur Entwicklung eines umfassenden, weltweit anwendbaren Finanzberichtsstandards zur Bilanzierung aller Versicherungsverträge aus der Sicht des Versicherers dar. Die dänischsprachige Publikation bietet eine Überblick über das DP und untersucht die zu erwartenden Auswirkungen auf dänische Lebens- und Nicht-Lebensversicherungsunternehmen, auch anhand von Zahlenbeispielen. Sie können die Publikation hier herunterladen (1.082 KB).

 

 

1. Oktober 2007: Ergebnisse der 25. RIC-Sitzung eingestellt

 

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 14. September 2007 seine 25. Sitzung in Leverkusen abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht, der auf der Website des DRSC eingestellt wurde, werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzungen getroffen wurden.

 

 

1. Oktober 2007: Stellungnahme des Vorstands des DRSC und des DSR gegenüber der SEC bezüglich des Entwurfs über den Wegfall der Überleitungsrechnung auf US-GAAP

 

Am 27. September 2007 haben der Vorstand des DRSC und der DSR eine gemeinsamen Stellungnahme bei der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) bezüglich des Regelentwurfs Release No. 33-8818 “Acceptance From Foreign Private Issuers of Financial Statements Prepared in Accordance With International Financial Reporting Standards Without Reconciliation to U.S. GAAP” eingereicht. Die gemeinsame Stellungnahme betrachtet den Entwurf der SEC sowohl aus fachlicher als auch aus politischer Sichtweise. Sie steht ab sofort zum Herunterladen auf der Seite des DRSC bereit (in englischer Sprache, 90 KB). Über die Veröffentlichung des Entwurfs der SEC hatten wir in unserer Nachricht vom 3. Juli 2007 berichtet.

 

 

1. Oktober 2007: Ergebnisse der Befragung deutscher mittelständischer Unternehmen zum Entwurf des IFRS für KMU

 

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) veröffentlicht die Ergebnisse einer in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Lehrstuhl „Financial Accounting and Auditing“ an der Universität Regensburg (Prof. Dr. Axel Haller/Dr. Brigitte Eierle) durchgeführten Studie zum ED-IFRS for SMEs in einer Internetversion (494 KB). Vor dem Hintergrund des vom IASB vorgelegten Vorschlags für einen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (Exposure Draft of an IFRS for Small and Medium-sized Entities, IFRS für KMU) haben das DRSC sowie die beteiligten Kooperationspartner mit dieser Befragung von deutschlandweit insgesamt 4.000 Unternehmen das Ziel verfolgt, die spezifischen Rechnungslegungsbedürfnisse und -einschätzungen von mittelständischen Unternehmen zu erheben. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung des DRSC (47 KB).

 

 

1. Oktober 2007: Vorschlag für die Ersetzung von IAS 31 zu Joint Ventures

 

Wie in unserer Nachricht vom 13. September 2007 angekündigt steht der Entwurf einer Ersetzung von IAS 31 Anteile an Joint Ventures mit dem Titel Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) inzwischen öffentlich zur Stellungnahme zur Verfügung. Sie können die einzelnen Bestandteile des englischsprachigen Entwurfs separat herunterladen:

 

bullet Entwurf (420 KB),
bullet Grundlage für Schlussfolgerungen (300 KB),
bullet erklärende Beispiele (297 KB).

 

Stellungnahmen können bis zum 11. Januar 2008 entweder direkt an den IASB (CommentLetters@iasb.org) oder über das DRSC (info@drsc.de) eingereicht werden.

 

 

1. Oktober 2007: Ausgabe 3/2007 des ifrs-forum-Newsletters erschienen

 

Die Ausgabe 3/2007 des deutschsprachigen ifrs-forum-Newsletters ist ab sofort zum Download verfügbar. Sie können die aktuelle Publikation von unserer Newsletterseite herunterladen (181 KB); auf dieser finden Sie auch ältere Ausgaben sowie den englischsprachigen IAS Plus-Newsletter. In der aktuellen Ausgabe berichten wir über die Phase II des Projekts zu Versicherungsverträgen des IASB, die Veröffentlichungen von IFRIC 14 und IFRIC D21 und D22, allgemeine Neuigkeiten vom IASB und von IFRIC und den Projektzeitplan des IASB.

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