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31. Oktober 2007: DSR lädt zur Diskussionsrunde zu zwei
Entwürfen des IASB in Frankfurt ein
Der
DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten
Personen und Organisationen am Montag, den 10. Dezember 2007, 14.00 Uhr (vorauss.
bis ca. 17.00 Uhr) ins Airport Conference Center in Frankfurtam Main, Raum K06 zu einem
Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen des IASB ein: Entwurf zu
gemeinschaftlichen Vereinbarungen (Joint Arrangements) und Entwurf
zu den Änderungen, die im Rahmen des jährlichen
Verbesserungsprozesses vorgenommen werden sollen. Gegenstand des
Meinungsaustausches sind die vorliegenden Entwürfe.
Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw.
weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich der DRSC
vor, die Tagesordnung zu ändern. Wir werden Sie gegebenenfalls
rechtzeitig auf IAS Plus darüber informieren.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum
03. Dezember 2007 an.
Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.
Laden Sie sich die folgenden englischsprachigen Unterlagen für die Diskussionsrunde
herunter:
30. Oktober 2007: EFRAG wird Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS
durchführen
Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) berichtet in
der
Ausgabe vom Oktober 2007 des EFRAG-Update (in englischer Sprache,
62 KB), dass EFRAG wahrscheinlich in Zukunft den Umfang der Arbeit
ausweiten wird, die sie normalerweise für die Erstellung einer
Übernahmeempfehlung für die europäische Kommission vornimmt.
Zukünftig soll „irgendeine Form der
Kosten-Nutzen-Analyse" für einzelne IFRS einschließlich der
Interpretationen vorgenommen werden. Nachfolgend finden Sie die
Übersetzung eines Auszugs aus dem EFRAG-Update:
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Auf der Oktobersitzung der europäischen
Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) erklärte die
Europäische Kommission, dass sie entschieden hat, dass
zukünftig weiterreichende Arbeiten hinsichtlich der Kosten
und der Nutzen von Standards und Interpretationen
durchgeführt werden müssen. Der IASB hat sich offensichtlich
bereit erklärt, diese Arbeiten auszuführen, wenn Vorschläge
für neue Standards und Interpretationen entwickelt werden,
aber diese Zusage deckt keine Projekte ab, die bereits weit
voran geschritten sind, und keine Materialien, die bereits
herausgegeben aber noch nicht übernommen worden sind. Die
Europäische Kommission diskutiert deshalb mit EFRAG den
Bedarf an irgendeiner Form der
Kosten-Nutzen-Analyse, die als Teil des Übernahmeprozesses
auszuführen sein wird. Diese Diskussionen sind noch
nicht abgeschlossen, aber es scheint wahrscheinlich, dass
EFRAG darin bestärkt werden wird, die Arbeit, die sie im
Moment im Zuge der Erstellung einer Übernahmeempfehlung
ausführt, auszuweiten. Dies würde dann nicht nur für noch
nicht herausgegebene Standards und Interpretationen gelten,
sondern auch für diejenigen Standards und Interpretationen,
zu denen EFRAG noch nicht eine endgültige
Übernahmeempfehlung ausgesprochen hat, also IFRIC
13 Kundentreueprogramme, IFRIC
14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten
Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre
Wechselwirkung und IAS 1 Darstellung des
Abschlusses (überarbeitet September 2007). Es
wurde darauf hingewiesen, dass einige weitere Arbeit
hinsichtlich der Materialien ausgeführt werden müsse, zu
denen EFRAG bereits eine Übernahmeempfehlung ausgesprochen
hat: IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und IAS 23 Fremdkapitalkosten
(überarbeitet März 2007). Diese Arbeiten werden
wahrscheinlich zum Großteil von der Kommission übernommen.
Es ist daher inzwischen unwahrscheinlich, dass
IFRIC 12 bis 14, IAS 23 (überarbeitet) und IAS 1 (überarbeitet)
vor Ablauf des Jahres 2007 übernommen werden. EFRAG wird
weiterhin regelmäßig Berichte zum Status des
Übernahmeprozesses auf ihrer Internetseite (www.efrag.org)
in Form ihres Status des Übernahmeprozesses
veröffentlichen [diese Berichte finden Sie auch weiterhin
regelmäßig auf IAS Plus]. |
30. Oktober 2007: Materialien zur öffentlichen Diskussion
des DSR vom 24. Oktober 2007
Der
Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hatte zum 24. Oktober 2007 alle
Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und
Organisationen zu einem Diskussionsforum zu dem von EFRAG und dem
DRSC veröffentlichten Diskussionspapier Revenue Recognition – A
European Contribution eingeladen. Mitglieder des Podiums
waren Liesel Knorr (Präsidentin des DSR), Prof. Dr. Manfred Bolin (Generalsekretär des
DRSC) und Dr. Mareike Kühne (Projektmanagerin des DRSC). Frau
Dr. Kühne gab einen
Überblick über Anlass und Inhalt des Diskussionspapiers von PAAinE (Proactive
Accounting Activities in Europe) Revenue
Recognition – A European Contribution. Folgende Dokumente stehen Ihnen
jetzt auf der Seite des DRSC zur Verfügung:
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die
Präsentation von Frau Dr.
Kühne (190 KB) und |
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das
Protokoll der Veranstaltung mit den wesentlichen
Inhalten der Wortmeldungen der Teilnehmer (15 KB). |
29. Oktober 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Klicken Sie hier, um den
Status des Übernahmeprozesses vom
16. Oktober 2007 (in englischer
Sprache, 97 KB) herunterzuladen. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:
27. Oktober 2007: AICPA bezeugt Unterstützung der IFRS
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In unserer Nachricht vom 26. Oktober
berichteten wir über die Aussage des IASB-Vorsitzenden Sir
David Tweedie und des FASB-Vorsitzenden Robert Herz vor dem
Unterausschuss des US-Senats zum Thema
Internationale Rechnungslegungsstandards: Möglichkeiten, Herausforderungen und
globale Konvergenz (International Accounting Standards: Opportunities, Challenges, and
Global Convergence Issues). Charles E. Landes, Vizepräsident für
Facharbeit bei amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer
(American Institute of Certified Public Accountants, AICPA)
sagte ebenfalls vor dem Unterausschuss aus. Seine Aussage
brachte die deutliche Unterstützung des AICPA für die
Abschaffung der SEC-Überleitung von IFRS auf US GAAP und die
Erlaubnis US-amerikanischen Emittenten zur Anwendung der
IFRS zum Ausdruck. |
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Auszüge aus der Aussage des AICPA:
Ich möchte so direkt wie
möglich zum Ausdruck bringen, dass das AICPA das Ziel
eines einzigen Satzes an hochwertigen, umfassenden
Rechnungslegungsstandards, die von börsennotierten
Unternehmen bei der Aufstellung transparenter und
vergleichbarer Finanzberichte quer über die Welt
verwendet werden, unterstützt. Das Debatte oder Frage
sollte nicht länger darin bestehen, ob wir uns in
Richtung Konvergenz hochwertiger Bilanzierungsstandards
bewegen, sondern wie bald Konvergenz erreichen können
[...]
Das AICPA unterstützt die
Beseitigung der Überleitung auf US GAAP für ausländische
Unternehmen, die die International Financial Reporting
Standards verwenden [...]
Das AICPA unterstützt das Ansinnen, US-Emittenten ein
Wahlrecht dahingehend einzuräumen, ihren Abschluss für
Zwecke der Befolgung der SEC-Regeln und -Verordnungen in
Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie vom IASB
herausgegeben werden, aufzustellen. Wenn wir
US-Emittenten ein solches IFRS-Wahlrecht einräumen, wäre
das ein weiterer wichtiger Schritt bei der Erreichung
des höherwertigen Ziels eines einzigen Satzes
hochwertiger, umfassender Bilanzierungsstandards, die
von börsennotierten Unternehmen bei der Aufstellung
transparenter und vergleichbarer Finanzberichte quer
über die Welt verwendet werden.
|
Weiterführende Dokumente:
27. Oktober 2007: Leitlinien der Schweizer Börse zur IFRS-Umsetzung
Die
Zulassungsstelle der Schweizer Börse SWX hat in der
Mitteilung Nr. 8/2007 (28 KB) bekannt gegeben, welche Schwerpunkte sie
bei der Durchsicht der Geschäftsberichte 2007 und der
Halbjahresberichte 2008 jener Unternehmen zu überwachen erwartet, die an der
Schweizer Börse gelistet sind. Die Prüfungsgebiete sind die
folgenden:
 |
Finanzinstrumenten: Angaben (IFRS 7) |
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Rechnungslegungsgrundsätze (IAS 1) |
 |
Ertragsteuern (IAS 12) |
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Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24) |
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Im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene
immaterielle Vermögenswerte (IAS 38/IFRS 3) |
Die Zulassungsstelle der SWX hat ferner ihr
Rundschreiben Nr. 6 aktualisiert, in welchem 24
IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu
Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben.
Permanente Links finden Sie auf der
Schweizer Länderseite.
26. Oktober 2007: Komitee des US-Senats hält Anhörung zu IFRS
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Am 24. Oktober 2007 hat das Komitee für Wertpapiere, Versicherungen und
Anlagen des US-amerikanischen Senats eine Anhörung unter dem Titel
Internationale Rechnungslegungsstandards: Möglichkeiten, Herausforderungen und
globale Konvergenz (International Accounting Standards: Opportunities, Challenges, and
Global Convergence Issues) gehalten. Unter anderem wurden Aussagen
von den folgenden Herren gehört: |
| Ein Auszug aus
der Aussage von
Sir David: Die Bewegung hin zu IFRS
ist wirklich weltumfassend und geht weit
über die Grenzen von Europa hinaus. In mehr
als 100 Ländern weltweit
– 108 nach der neuesten IAS Plus- Studie von
Deloitte – wird die Anwendung von IFRS
verlangt oder ist gestattet. Aus unseren
Diskussionen mit Aufsichtsbehörden und
Standardsetzern schließen wir, dass diese
Anzahl sich in relativ kurzer Zeit noch
beträchtlich erhöhen wird. Die Übernahme in
Europa wirkte, wie ich bereits sagte, als
Katalysator. Australien,
Hongkong, Neuseeland und Südafrika gehörten
wie Europa zu den frühesten Anwendern. Die
großen Entwicklungs- und Schwellenländer – Brasilien, China, Indien
und Russland –
sind dabei, IFRS, und nicht US-GAAP zu
übernehmen, oder erwägen, dies zu tun. Sie
unternehmen diese Anstrengungen, um sich
besser in die Kapitalmärkte der Welt zu
integrieren und die Anleger anzulocken, die
für ihre Entwicklung notwendig sind.
Desgleichen haben Kanada, Chile, Israel und
Korea, allesamt Wirtschaften mit erheblichen
Bindungen an die Vereinigten Staaten, in
letzter Zeit angekündigt, dass sie planen,
ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften
zu Gunsten von IFRS abzuschaffen. |
25. Oktober 2007: SEC gestattet Verwendung von Surrogaten für
die Bewertung von Mitarbeiteraktienoptionen
In
einem Brief an die Zions Bancorporation hat der Leiter der Abteilung
Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC), Conrad Hewitt, angedeutet, dass
Wertpapiere, bei denen der Inhaber an der Wertsteigerung von
Mitarbeiteraktienoptionen partizipiert, (employee stock option
appreciation rights securities, ESOARS) von ihrem Entwurf her der
Bewertungszielsetzung aus dem FASB-Erlass Nr. 123(R)
Anteilsbasierte Vergütungen genügen. Daher können Unternehmen,
die Mitarbeiteraktienoptionen herausgeben, ESOARS (oder eine vom
Entwurf her gleichwertige Alternative) anstelle von bestehenden
Bewertungsmethoden (wie beispielsweise die
Black-Scholes-Merton-Formel oder ein binomiales Modell) zur
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einer Mitarbeiteraktienoption
zum Gewährungsdatum heranziehen. Dieser Wert wird dann wiederum für
die Bestimmung des Ausgleichsaufwandes herangezogen. IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung enthält die gleiche
Bewertungszielsetzung wie FAS 123(R); der Standard wird im Brief des
Leiters der Abteilung Rechnungslegung jedoch nicht erwähnt.
| ESOARS sind abgeleitete Wertpapiere, die an
Anleger verkauft werden. ESOARS sind so ausgestaltet, dass
sie (1) am Wert eines referenzierten Pools von
Mitarbeiteraktienoptionen teilnehmen (d.h. es gibt keine
eins-zu-eins-Korrelation zwischen der Ausgabe einer
Mitarbeiteraktienoption und ESOARS), dass sie (2) zu
Auszahlungen an den Anleger führen, wenn die
Mitarbeiteraktioenoptionen ausgeübt werden, dass (3) die
Auszahlungen an den Anleger auf Basis eines proportionalen
Anteils des intrinsischen Wertes erfolgt, den die
Mitarbeiter bei Ausübung ihrer Aktienoptionen in dem
referenzierten Pool realisieren können, und dass sie bei
Ausgabe durch eine modifizierte Dutch Auction (Versteigerung
mit laufend erniedrigtem Ausbietungspreis) bepreist werden. |
Laden Sie sich den
Heads
Up Newsletter herunter (in englischer Sprache, 117 KB), den
unsere Kollegen von Deloitte & Touche (USA) zur Erläuterung des
Briefes von Herrn Hewitt (in englischer Sprache, 151 KB)
verfasst haben.
24. Oktober 2007: Tagesordnung für die kommende Sitzung der
Gruppe der Analystenvertreter
Der
IASB wird mit der Gruppe der Analystenvertreter (Analyst Representative
Group, ARG) am Mittwoch, den 7. November 2007 zu einer gemeinsamen
Sitzung in den
Londoner Büroräumen des IASB, 30 Cannon Street, zusammenkommen. Auf
der Tagesordnung finden sich folgende Themen:
 |
Neuester Stand des Arbeitsprogramms des IASB |
 |
Konsolidierung |
 |
Erlöserfassung |
 |
Darstellung des Abschlusses |
 |
Emissionsrechte |
 |
Gemeinschaftliche Vereinbarungen |
24. Oktober 2007: Europäische Studie zu Eigentumsvorschriften für Abschlussprüfungsgesellschaften
Die
Generaldirektion Binnenmarkt hat eine unabhängige Studie über auf
Abschlussprüfungsgesellschaften anwendbare Eigentumsvorschriften und
ihre Auswirkungen auf die Konzentration des Marktes für
Abschlussprüfungen veröffentlicht. In der Studie wird analysiert, ob
Änderungen der Eigentumsvorschriften für
Abschlussprüfungsgesellschaften zu einer Steigerung der
internationalen Teilnehmer auf dem Markt für Abschlussprüfungen
beitragen können. Derzeit schreibt die europäische Richtlinie über
die Abschlussprüfung vor, dass Abschlussprüfer eine Mehrheit der
Stimmrechte an einer Prüfungsgesellschaft halten und den
Verwaltungsrat kontrollieren müssen. Lesen Sie hierzu auch die
Presseerklärung der Europäischen Kommission (98 KB). Die englischer
Sprache verfasste Studie und ein Anhang mit den einschlägigen
gesetzlichen Anforderungen für 18 Mitgliedstaaten der EU sind unter
folgender Verknüpfung auf der Seite der Europäischen Kommission
abrufbar:
http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/market/index_de.htm.
| Wichtigste Schlussfolgerungen
der Studie:
 |
Der Markt für Abschlussprüfungen großer
börsennotierter Unternehmen wird von den vier großen
Abschlussprüfungsgesellschaften dominiert. Die kleineren
Prüfungsgesellschaften müssen unter Umständen in den
nächsten Jahren erhebliche Investitionen tätigen, um
expandieren und auf dem internationalen Markt für
Abschlussprüfungen tätig werden zu können. |
 |
Aus einer Analyse eines Investitionsmodells, das
entwickelt wurde, um derartige potenzielle
Expansionspläne bewerten zu können, geht hervor, dass
Prüfungsgesellschaften, die sich im Besitz externer
Investoren anstelle von Abschlussprüfern befinden,
leichter die Entscheidung treffen könnten, auf dem Markt
für große Abschlussprüfungen zu expandieren. Einer der
Gründe dafür ist, dass die bestehenden
Eigentumsstrukturen die Kosten der Prüfungsgesellschaft
für die Kapitalbeschaffung um bis zu 10% steigern
dürften. |
 |
Die Beschränkungen in Bezug auf den Kapitalzugang
scheinen indes nur eines von mehreren potenziellen
Hindernissen für den Marktzugang zu sein. Auch andere
Hemmnisse spielen eine große Rolle: der Ruf der
Gesellschaft, die Notwendigkeit der internationalen
Deckung, internationale Managementstrukturen und das
Haftungsrisiko. Das Haftungsrisiko kann sich in
erheblichem Maße auf die Kapitalkosten auswirken und zu
einer Kapitalrationierung führen. |
 |
Die Prüfungsgesellschaften können auch gute Gründe
haben, ihre bisherigen Strukturen beizubehalten: Dies
gilt z.B. für die Wahrung ihres Humankapitals. Aus
Regulierungssicht waren die bestehenden
Eigentumsstrukturen durch die Notwendigkeit
gerechtfertigt, die Unabhängigkeit der
Prüfungsgesellschaften zu wahren. Die Analyse der
Beschlussfassungsprozesse in großen
Prüfungsgesellschaften hat jedoch ergeben, dass
alternative Eigentumsstrukturen die Unabhängigkeit der
Abschlussprüfer in der Praxis kaum beeinträchtigen
dürften. Spezifische Interessenkonflikte könnten durch
die Einführung angemessener Schutzmaßnahmen behoben
werden. |
|
24. Oktober 2007: Prüfung interner Kontrollen in kleinen
Unternehmen
Die
US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) hat zur Stellungnahme bezüglich
vorgeschlagener Leitlinien des Stabs für die Prüfung interner
Kontrollen über die Rechnungslegung in kleineren börsennotierten
Unternehmen eingeladen. Der Entwurf trägt den Titel Vorläufige
Ansichten des Stabs – Eine Prüfung interner Kontrollen im Zusammenhang der Prüfung des
Jahresabschlusses: Leitlinien für die Abschlussprüfer kleiner
börsennotierter Unternehmen (Preliminary Staff Views – An
Audit of Internal Control That Is Integrated with An Audit of
Financial Statements: Guidance for Auditors of Smaller Public
Companies). Die Leitlinien legen dar, wie Prüfer den
PCAOB-Rechnungslegungsstandard (Auditing Standard, AS) Nr. 5
Eine Prüfung interner, rechnungslegungsbezogener Kontrollen im
Zusammenhang der Prüfung des Jahresabschlusses (An Audit of Internal Control
Over Financial Reporting That Is Integrated with An Audit of
Financial Statements) auf Prüfungen von kleinen, weniger
komplexen börsennotierten Unternehmen anwenden können. Die
Kommentierungsfrist endet am 17 Dezember 2007. Lesen Sir hierzu auch
die folgenden Dokumente:
23. Oktober 2007: Materialien zur öffentlichen Diskussion
des DSR vom 16. Oktober 2007
Der
Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hatte zum 16. Oktober 2007 alle
Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und
Organisationen zu einem Diskussionsforum zu dem vom IASB
veröffentlichten Diskussionspapier Preliminary Views on
Insurance Contracts eingeladen. Mitglieder des Podiums waren
Liesel Knorr (Präsidentin des DSR), Dr. Susanne Kanngiesser
(Mitglied des DSR), Prof. Dr. Manfred Bolin (Generalsekretär des
DRSC), Frank Werner (Projektmanager des DRSC) und Dr. Joachim
Kölschbach (Vorsitzender der Arbeitsgruppe Versicherungen des DSR).
Nach Vorstellung der Inhalte des Diskussionspapiers durch Herrn
Werner beantworteten Frau Knorr und Frau Dr. Kanngiesser die im
Diskussionspapier gestellten Fragen. Folgende Dokumente stehen Ihnen
jetzt auf der Seite des DRSC zur Verfügung:
 |
die
Präsentation von Frau Knorr, Frau Dr. Kanngiesser und
Herrn Werner (235 KB) und |
 |
das
Protokoll der Veranstaltung mit den wesentlichen
Inhalten der Wortmeldungen der Teilnehmer (14 KB). |
23. Oktober 2007: IAS Plus-Newsletter zum Entwurf Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des
IAS Plus-Newsletters zu Vorgeschlagenen Änderungen
im Rahmen des übergreifenden Entwurfs zu den jährlichen
Verbesserungen veröffentlicht (in englischer Sprache,
98 KB). In dem Entwurf werden verschiedenen Änderungen an 25
International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des
ersten jährlichen Verbesserungsprojekts des IASB vorgeschlagen. Die Vorschläge reichen von einer
Neustrukturierung von IFRS 1 (hauptsächlich um redundante Übergangsbestimmungen zu beseitigen)
bis hin zu kleinen Formulierungsänderungen, die helfen sollen,
Bedeutungen zu verdeutlichen und unbeabsichtigte fehlende
Übereinstimmung zwischen den IFRS zu beseitigen. Der IASB erörterte
die verschiedenen Vorschläge im Laufe des letzten Jahres. Die
Kommentierungsfrist endet am 11. Januar 2008;
vorgeschlagener Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1.
Januar 2009. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden
Sie hier. Sie
können sich ferner für ein kostenloses
Email-Abonnement registrieren.
23. Oktober 2007: Bericht der PCAOB zu Sachverhalten aus der Überprüfung von Prüfungen
Die
US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) hat einen
Bericht herausgegeben (in englischer Sprache, 88 KB), der sich
Sachverhalten widmet, die in den Jahren 2004 bis 2006 bei Prüfungen
von US-amerikanischen Prüfungsgesellschaften aufgetreten sind, die
hundert oder weniger Unternehmen prüfen. Es handelt sich dabei um
einen allgemeinen Bericht nach der Vorschrift 4010 der Behörde, und
er benennt keine Gesellschaft oder Gesellschaften konkret. Der
Bericht umfasst Beobachtungen aus elf Bereichen, in denen Prüfungs-
oder Qualitätskontrollschwächen aufgetreten sind:
 |
Erträge |
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Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen |
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Eigenkapitaltransaktionen |
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Unternehmenszusammenschlüsse und die Wertminderung von Vermögenswerten |
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Annahmen zur Unternehmensfortführung |
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Darlehen und Forderungen (einschließlich Abschreibungskonten) |
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Dienstleistungsorganisationen |
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Verwendung der Arbeit anderer Prüfer |
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Verwendung der Arbeit von Sachverständigen |
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Unabhängigkeit
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verbotene prüfungsnahe Leistungen |
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Entschädigungen |
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Unabhängigkeitsvorschriften und -prozeduren und Unabhängigkeitsbestätigungen gegenüber Prüfungskomitees |
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Sachverhalte im Zusammenhang der Kontrolle der Auftragsdurchführung bei risikobehafteten Mandanten durch unabhängige Partner |
22. Oktober 2007: Aktualisierung zur Übernahme von IFRS auf den Philippinen
Wir
haben die Klassifizierung der Übernahme von IFRS in der Republik der Philippinen in unserer
Tabelle der Rechtskreise,
in denen IFRS verwendet werden, geändert. In ihrer Präsentation mit dem Titel „Übergang auf IFRS:
Philippinische Erfahrungen" („Conversion to IFRS: The Philippine
Experience"), die sie auf der kürzlich in Singapur vom IASB
veranstalteten Konferenz zu IFRS hielt, erklärte Fe Barin, die
Vorsitzende der Philippinischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, dass
IFRS auf verschiedene Arten und Weisen geändert wurden, als sie als
philippinische Rechnungslegungsstandards (Philippines Financial
Reporting Standards, PFRS) übernommen wurden. Demzufolge bedeutet
die Einhaltung von PFRS nicht notwendigerweise gleichzeitig die
Einhaltung von IFRS wie vom IASB herausgegeben. Die nachfolgende
Zusammenfassung basiert auf der englischsprachigen
Präsentation von Fe Barin (Verknüpfung auf die Internetseite des
IASB):
22. Oktober 2007: Tagesordnung für die Sitzung des Standardbeirats am 8. und 9. November 2007
Der
IASB wird am Donnerstag, den 8. November und Freitag, den 9. November 2007
mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn, in London
zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenkommen. Die vorläufige Tagesordnung
dieser Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.
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8. und 9.November 2007, London
Donnerstag, 8. November 2007
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Begrüßungsansprache |
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gemeinsame Sitzung mit den Treuhändern
 |
allgemeine Erläuterungen zum aktuellen Stand |
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die Rolle der SAC-Mitglieder – Botschafter für IFRS |
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Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB und der Konvergenzbemühungen |
 |
Darstellung des Abschlusses |
Freitag, 9. November 2007
 |
Agendavorschläge |
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Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Präsentation und Diskussion in Kleingruppen |
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Ertragserfassung |
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Versicherungen |
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22. Oktober 2007: Deloitte verkündet weltweites Rekordfinanzergebnis
 |
Wir haben den
Jahresbericht 2007 der weltweit tätigen Mitgliedsfirmen von Deloitte
Touche Tohmatsu für Sie eingestellt (in englischer Sprache, 4.778 KB).
 |
Das aggregierte Einkommen der Mitgliedsfirmen nahm um 15,5% in US-Dollar und um 12,6% in
lokalen Währungen zu und betrug zum Ende des Geschäftsjahres
am 31. Mai 2007 23,1 Mrd. US-Dollar. Damit ist dies das
fünfte Jahr in Folge, in dem die Mitgliedsfirmen
Zuwachsraten im zweistelligen Bereich beim Finanzergebnis
aus laufenden Geschäften verzeichnen konnten. Jeder
Dienstleistungszweig und jede geographische Region erreichte
zweistellige Zuwachsraten. |
 |
Dienstleistungen in der Finanzberatung wuchsen um 25,2% auf 1,89 Mrd. US-Dollar,
Consulting und Steuern wuchsen um je 16,5% auf
5,19 Mrd. US-Dollar und 4,98 Mrd. US-Dollar und
Dienstleistungen im Prüfungsbereich wuchsen um 13,1% auf
11,08 Mrd. US-Dollar bei sehr guten Ergebnissen in den
Kerndienstleistungen und in der Unternehmensrisikoberatung.
Die Mitgliedfirmen berichteten auch über Zuwächse in jedem
Sektor der Primärindustrien. |
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Der asiatisch-pazifische Raum wuchs in den lokalen Währungen am stärksten und verzeichnete
einen Zuwachs um 17,2% auf 2,46 Mrd. US-Dollar. Der Raum
Europa/Naher Osten/Afrika wuchs um 12,6% auf 9,18 Mrd.
US-Dollar, und der Raum Nord-, Mittel- und Südamerika wuchs
um 11,9% auf 11,49 Mrd. US-Dollar. |
 |
Lesen Sie auch die zugehörige
Presseerklärung (in englischer Sprache, 47 KB). |
|
22. Oktober 2007: Entwurf des IASB zum ersten jährlichen Verbesserungsprojekt jetzt frei verfügbar
 |
Wie in unserer
Meldung vom 11. Oktober 2007 angekündigt steht der Entwurf des IASB zu
verschiedenen Änderungen an 25 International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen seines
ersten jährlichen Verbesserungsprojekts nun öffentlich zur Stellungnahme zur Verfügung. Laden Sie sich den
Entwurf (in englischer Sprache,
862 KB) von der Internetseite des IASB herunter. Stellungnahmen können bis zum 11. Januar 2008 entweder direkt an den IASB
(CommentLetters@iasb.org) oder über das DRSC (info@drsc.de)
eingereicht werden. |
22. Oktober 2007: Entwürfe des IAASB zu Bestätigungen und zur Verwendung der Arbeit eines Sachverständigen
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Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB),
das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige
internationale Gremium, hat die beiden nachfolgend genannten
Entwürfe herausgegeben. Die Kommentierungsfrist für beide
Entwürfe endet am 15. Februar 2008. Laden Sie sich hierzu
auch die englischsprachige
Presseerklärung des IAASB herunter. |
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Vorgeschlagener internationaler Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 505
(überarbeitet und neu gefasst) Externe Bestätigungen.
Der vorgeschlagene ISA 505 adressiert Bedenken bezüglich der
Verwendung und der Zuverlässigkeit externer Bestätigungen
als Prüfungsbeweis. Externe Bestätigungen sind schriftliche
Antworten dritter Parteien auf Fragen des Prüfers. Der
vorgeschlagene ISA 505 zielt auf die effektive Durchführung
eines externen Bestätigungsprozesses, wenn der Prüfer zu der
Überzeugung gelangt, dass ein solcher Prozess eine
angemessene Prüfungshandlung für ein angenommenes Risiko
einer wesentlichen Fehldarstellung ist. Laden Sie sich den
Entwurf von ISA 505 herunter (in englischer Sprache,
179 KB). |
 |
Vorgeschlagener internationaler Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 620
(überarbeitet und neu gefasst) Verwendung der Arbeit eines
Sachverständigen, Bestätigungsvermerk . Der
vorgeschlagene ISA 620 behandelt die Verwendung der Arbeit
einer Person oder einer Organisation, die über Expertise in
einem Feld außerhalb von Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung verfügt und die vom Prüfer angestellt oder
beauftragt wird, um dem Prüfer behilflich zu sein,
ausreichend angemessene Prüfungsbeweise zu erlangen. Der ISA
legt besondere Betonung auf die Notwendigkeit, dass der
Prüfer die Objektivität des Sachverständigen bewertet und
mit diesem zu einem eindeutigen Verständnis bezüglich seiner
Verantwortlichkeit im Rahmen der Prüfung gelangt. Laden Sie
sich den
Entwurf von ISA 620 herunter (in englischer Sprache,
258 KB). |
21. Oktober 2007: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 1. und 2. November 2007
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird am Donnerstag und Freitag, den 1. und 2. November 2007, in
den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie
die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.
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1. und 2. November 2007, London
Donnerstag, den 1. November 2007
Freitag, den 2. November 2007
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Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen
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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer -
Zusagen auf der Basis von Erfolgsschwellen
Wie soll eine leistungsorientierte Verpflichtung
bemessen werden, die teilweise davon abhängig ist,
dass der Mitarbeiter oder das Unternehmen eine
Erfolgsschwelle erreicht |
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IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden
und Eventualforderungen - Pfand auf
rückgabefähige Behältnisse |
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IAS 23 Fremdkapitalkosten -
Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit
aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten
a. In welchem Ausmaß sind Wechselkursdifferenzen als
Anpassung des Zinsaufwands zu erfassen?
b. in welchem Ausmaß sind Kosten im Zusammenhang mit
dem Sicherungsinstrument als Teil der
aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten zu
berücksichtigen, wenn ein Unternehmen sein Risiko
aus Wechselkursschwankungen absichert? |
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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Definition von Planvermögen
Wie sind von einem Unternehmen an einen
Pensionsplan herausgegebene Versicherungs-
und Sparpolicen, bei denen die vom
Unternehmen (oder einem Tochterunternehmen,
die in denselben Konzern wie dieses
Unternehmen einbezogen wird) beschäftigten
Mitarbeiter in den Plan einbezogen werden,
bei der Bestimmung des Planvermögens zu
berücksichtigen? |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung -
Anwendungsbereich von Paragraph IAS 39.2(g)
Durch Paragraph 2(g) werden "Verträge
zwischen einem Erwerber und einem Verkäufer
über den zukünftigen Erwerb eines
Unternehmens" vom Anwendungsbereich von IAS
39 ausgenommen." Das Projekt würde mehrere
Fragestelllungen bei der Anwendung dieses
Paragraphen zum Gegenstand haben. |
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Administrativer Sitzungsteil |
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20. Oktober 2007: Geänderte Tagesordnung für die Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
Die
Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung der Treuhänder
der International Accounting Standards Committee
Foundation (IASCF), unter der der IASB arbeitet, am 31. Oktober ist
gegenüber unserer Meldung vom 15. Oktober 2007 um zwei Sachverhalte
erweitert worden. Bei den beiden
Sachverhalten handelt es sich um folgende:
 |
Satzungsänderung von IFRIC (Vorschlag, IFRIC von 12 auf 14 Mitglieder zu erweitern) |
 |
Bericht des SAC-Vorsitzenden |
Die Sitzung wird in den Büroräumen von Morgan Stanley, 1585
Broadway, New York, NY 10036, stattfinden. Die geänderte
Tagesordnung für den öffentlichen Teil sieht wie folgt aus:
20. Oktober 2007: Unsere Sichtweise zu IFRIC D22
Deloitte
hat eine Stellungnahme zu IFRICs Interpretationsentwurf D22
Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen
Teilbetrieb abgegeben (in englischer Sprache, 188 KB). Wir
begrüßen Leitlinien zum Themengebiet der Absicherung einer
Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb (als
"Absicherung einer Nettoinvestition" bezeichnet), das IAS 21 (und
indirekt auch IAS 39) der Klärung bedürfen. Wir begrüßen diesen
Interpretationsentwurf ferner, weil er eine Reihe von Sachverhalte
im Zusammenhang mit Absicherungen einer Nettoinvestition als ein
Gesamtpaket behandelt. Ein Ausschnitt:
|
Wir unterstützen die Zielsetzung der
Interpretation, die Zweifelsfrage in IAS 21, ob das
abgesicherte Risiko die Differenz zwischen der funktionalen
Währung des ausländischen Teilbetriebs und der funktionalen
oder Darstellungswährung des Mutterunternehmens darstellt,
zu beseitigen. Wir würdigen die Argumente für und wider
diese Sichtweise, die im Interpretationsentwurf enthalten
sind, und stimmen letztlich der Schlussfolgerung zu, die
IFRIC getroffen hat.
Wir stimmen der Klarstellung zu, dass jedes
Mutterunternehmen innerhalb eines Konzerns, das an einem
ausländischen Teilbetrieb beteiligt ist, die Absicherung der
Nettoinvestition anwenden darf. Wir glauben aber, dass der
Interpretationsentwurf deutlicher machen sollte, ob das
designierte Nettovermögen das Nettovermögen einzelner
ausländischer Teilbetriebe oder das Nettovermögen eines
ausländischen Teilkonzerns ist (d.h. eine ausländische
Teileinheit, die selbst an ausländischen Teilbetrieben
beteiligt ist und ihre Investition in ausländische
Teilbetriebe folglich bei der Durchführung der
Teilkonsolidierung in seine funktionale Währung umrechnet).
Wir denken, dass beide Ansätze akzeptabel sind, glauben aber
nicht, das der Interpretationsentwurf in dieser Frage
deutlich ist.
Unsere wesentlichen Bedenken hinsichtlich des
Interpretationsentwurf bestehen in den Leitlinien zu der
Frage, welches Unternehmen innerhalb des Konzerns das
Sicherungsinstrument halten darf. |
Weiterführende Informationen:
20. Oktober 2007: Mitschrift vom dritten und vierten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2007
Der
International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 16.-19. Oktober 2007, zu seiner Oktobersitzung 2007 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir sind
gegenwärtig bei der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte und werden diese in den kommenden Tagen einstellen. Der
IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board
werden zudem am Montag und Dienstag, den 22. und 23. Oktober 2007,
gemeinsamen in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut, tagen.
20. Oktober 2007: Japan plant Beaufsichtigung ausländischer Prüfungsfirmen
Die
japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) hat
um Stellungnahmen zu einer vorgeschlagenen Verlautbarung (die als
vorgeschlagene Kabinettsanordnungen und Kabinettsverordnungen
bekannt sind) gebeten, mit denen die geänderten
Wirtschafprüfungsgesetze, die vom Parlament im Juni 2007
verabschiedet wurden, umgesetzt würden. Die Gesetze treten im
April 2008 in Kraft. Die überarbeiteten Gesetze beinhalten Maßnahmen
(a) zur Erhöhung der Prüfungsqualität und Führung von und Angaben
durch Prüfungsfirmen, (b) zur Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfer
und (c) zur Verschärfung der Aufsicht über die Prüfer. Die
Änderungen beinhalten auch Maßnahmen, mit denen eine Beaufsichtigung
ausländischer Prüfungsfirmen durch die FSA eingeführt wird. Da die
Verlautbarungen ausländische Firmen betreffen, hat die FSA eine
englische
Übersetzung des vorgeschlagenen Meldeerfordernisses für ausländische
Prüfungsfirmen erstellt (265 KB) und die Firmen bis zum
29. Oktober 2007 um Stellungnahme gebeten. Die vollständige
vorgeschlagene Verlautbarung befindet sich jetzt in der öffentlichen Anhörung
und in japanischer Sprache auf der
FSA-Website verfügbar.
20. Oktober 2007: Update zur IFRS-Berichterstattung in Kasachstan
 |
Unternehmen die keine Banken sind. Seit 2006 werden die IFRS
für alle Aktiengesellschaften (neben allen
börsennotierten auch einige andere Unternehmen) und für anderen
Unternehmen von bedeutendem öffentlichen Interesse
(einschließlich Unternehmen aus den schürfenden Industrien und
Unternehmen im Staatsbesitz) gefordert. |
 |
Banken. Die meisten Banken mussten IFRS seit 2003 anwenden, der
Rest ab 2004. |
20. Oktober 2007: Kommissar der US-amerikanischen SEC nimmt Stellung zu IFRS
Auf
einer Konferenz in Tokio zu Beginn der Woche nahm SEC-Kommissar Paul
S. Atkins zu einer Reihe von Sachverhalten mit Bezug zu IFRS
Stellung, einschließlich der Beseitigung der derzeit noch
geforderten Überleitung von US GAAP auf IFRS, der einheitlichen
Anwendung der IFRS und der möglichen Anwendung der IFRS durch
US-amerikanische Unternehmen. Kommissar Atkins Rede können Sie
hier
einsehen (in englischer Sprache).
|
Überleitung. "Es gibt gewichtige
Gründe für eine zügige Beseitigung des
Überleitungserfordernisses. Die Überleitung stellt
zusätzliche Kosten für ausländische Emittenten dar, die in
den Vereinigten Staaten gelistet sind. Diese Kosten sind
kaum zu rechtfertigen. Bei der Diskussionen im Zuge der
SEC-Gesprächsrunden zu IFRS zu Beginn des Jahres mussten wir
feststellen, dass die Überleitungen nur einen begrenzten
Nutzen für diejenigen besitzen, die sich die Abschlüsse
ansehen."
Einheitliche Anwendung. "Die SEC
arbeitet gemeinsam mit unseren internationalen
Wertpapierregulatoren und Standardsetzern daran, eine
einheitliche Anwendung und Auslegung der IFRS zu erreichen.
Die Mitarbeiter der SEC, die IFRS-Abschlüsse aus der ganzen
Welt bekommen, sind in einer hervorragenden Position, um
mögliche Sachverhalte zu erkennen; sie beabsichtigen
allerdings nicht, zum Schiedsrichter für IFRS zu werden. Ich
hoffe, dass, wenn die Regelung zur Anwendung gelangt und
vernünftig umgesetzt wird, Anleger von der Beseitigung des
kostenträchtigen Überleitungserfordernisses profitieren
werden und Unternehmen ihre Ressourcen auf produktivere
Maßnahmen werden umlenken können."
Mögliche Anwendung der IFRS durch US-amerikanische
Unternehmen.
"Als weiteren Beleg für die Globalisierung der
Kapitalmärkte wird sich die SEC wahrscheinlich mit der Frage
befassen, ob man einen Schritt weiter gehen soll und
US-amerikanischen Unternehmen die Wahl zwischen US GAAP und
IFRS lassen soll. Der Nutzen für multinationale
amerikanische Unternehmen, die internationale Kapitalmärkte
in Anspruch nehmen und ausländische Wettbewerber haben,
lässt sich leicht erkennen. Letzten Monat stimmte die SEC
dafür, einen Konzeptentwurf herauszugeben, der
US-amerikanischen Emittenten gestatten würde, ihre
Abschlüsse nach den IFRS statt nach US GAAP aufzustellen.
Das würde den Märkten die Wahl zwischen US GAAP und IFRS
überlassen. Wenn die Anleger ein Regelwerk dem anderen
vorziehen, kann es gut sein, dass sie diejenigen Emittenten
vorteilhafter bepreisen, die das bevorzugte Regelwerk
anwenden." |
19. Oktober 2007: Prioritäten des PCAOB für das Jahr 2008
 |
Auf der gestrigen Sitzung des Ständigen Beirats der
US-amerikanischen Aufsicht über die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (US Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)
stellte der oberste Prüfer, Thomas Ray, die
Prioritäten in
der Standardsetzung für 2008 vor (in englischer Sprache, 43 KB).
Diese beinhalten: |
 |
die wirksame Umsetzung der Vorschriften des Sarbanes-Oxley Acts zu internen Kontrollen |
 |
die Fertigstellung vorgeschlagener Regeln zur Unabhängigkeit des Prüfers und verbotenen Dienstleistungen |
 |
die Fertigstellung vorgeschlagener Regeln zur Feststellung der Stetigkeit des Abschlusses |
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einen Prüfungsstandard zur Beurteilung der Qualität der Auftragsabwicklung im Nachhinein |
 |
einen Prüfungsstandard zur Risikobeurteilung, einschließlich der Beurteilung des Betrugsrisikos |
 |
Sachverhalte in Bezug auf die Prüfung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts |
 |
mögliche Standardprojekte zur Heranziehung von Spezialisten, nahestehenden Personen und Unternehmen sowie Bestätigungen durch
den Prüfer |
 |
einen Aktionsplan für die Durchsicht von "Zwischenstandards" (alten AICPA-Standards, die erst einmal vom PCAOB übernommen wurden) |
19. Oktober 2007: Bericht über die Umsetzung der IFRS in der EU
im ersten Jahr
Das
Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht
veröffentlicht, der für die Europäische Kommission zur Umsetzung der
International Financial Reporting Standards und der Fair-Value-Richtlinie im ersten Jahr der Anwendung in Europa
erstellt wurde. Die Studie beinhaltet eine ausführliche Durchsicht
der Abschlüsse von 2005 von 200 Unternehmen aus 25
EU-Mitgliedstaaten.
| Kernbestandteile des ICAEW-Studie zur
Einführung der IFRS in der EU |
 |
eine Analyse der rechtlichen Umsetzung der
IAS-Verordnung und der Fair-Value-Richtlinie auf der
Grundlage von Fragebögen, die an interessierte Kreise in
allen Mitgliedstaaten versendet wurden, und
Folgearbeiten, um miteinander in Konflikt stehende
Antworten zu lösen zu versuchen; |
 |
Durchsicht von Studien und anderweitiger Literatur
zur Einführung der IFRS in der EU; |
 |
Gespräche am Runden Tisch, v.a. mit
Unternehmensvertretern und Prüfern von IFRS-Abschlüssen,
in Düsseldorf, London, Madrid, Paris, Rom und Warschau,
bei denen die vorläufigen Arbeitsergebnisses getestet
und untersucht wurden; |
 |
eine online-Befragung, die verwertbare Antworten aus
einer Stichprobe von 51 Anlegern, 162 Erstellern und 141
Prüfern aus 23 Mitgliedstaaten brachten und das
Verständnis für und die Verwendung von IFRS-Abschlüssen,
deren Aufstellung und Prüfung sowie die Grenzkosten der
Anwendung von IFRS durch die Unternehmen abdeckten; |
 |
eine Durchsicht der Verlautbarungen von Regulatoren
zur Umsetzung in der EU und ausgewählte Briefwechsel
zwischen der SEC und europäischen Unternehmen; |
 |
ein akademisches Forschungspapier zur Relevanz von
IFRS-Informationen bei der Erklärung von Marktpreisen
und Aktienrenditen französischer, italienischer,
spanischer und britischer börsennotierter Unternehmen; |
 |
die Anwendung der Gemeinsamen Methodologie der EU
zur Feststellung der Kosten der IAS-Verordnung; |
 |
eine detaillierte fachliche Auswertung der
IFRS-Konzernabschlüsse einer Stichprobe von 200
börsennotierten europäischen Unternehmen; |
 |
eine grobe fachliche Auswertung der
IFRS-Konzernabschlüsse von 18 nicht börsennotierten
europäischen Unternehmen sowie |
 |
eine grobe fachliche Auswertung von
IFRS-Einzelabschlüssen von 50 Unternehmen. |
|
| Abschnitte des ICAEW-Berichts zur Umsetzung
der IFRS in der EU |
- Zielsetzung, Begriffe und Ansatz
- Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie
- Umsetzung der IAS-Verordnung
- Sichtweise der Unternehmen, Adressaten und Prüfer
- Die Rolle der Regulatoren
- Die Reaktion der Wertpapiermärkte
- Kosten der Einführung von IFRS
- IFRS-Konzernabschlüsse börsennotierter
EU-Unternehmen
- IFRS-Konzernabschlüsse nicht börsennotierter
EU-Unternehmen
- IFRS-Einzelabschlüsse
- Erstmalige Anwendung der IFRS
- Getreue Darstellung und Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
- Darstellung des Abschlusses
- Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
- Die Ausübung von Wahlrechten in den IFRS
- Konzernabschlüsse
- Banken
- Versicherungen
- Rohstoffindustrien
- Dienstleistungskonzessionen
- Immaterielle Vermögenswerte
- Angaben zu leistungsorientierten Plänen
- Anteilsbasierte Vergütungen
- Finanzinstrumente
|
Weiterführende Informationen:
18. Oktober 2007: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2007
Der
International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 16.-19. Oktober 2007, zu seiner Oktobersitzung 2007 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir sind
gegenwärtig bei der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte und werden diese in den kommenden Tagen einstellen. Der
IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board
werden zudem am Montag und Dienstag, den 22. und 23. Oktober 2007,
gemeinsamen in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut, tagen.
18. Oktober 2007: Gerrit Zalm zum Vorsitzenden der Treuhänder der IASC-Stiftung ernannt
 |
Gerrit Zalm, der frühere stellvertretende Premierminister (2003 - 2007) und Finanzminister
(1994 - 2002 und 2003 - 2007) der Niederlande, wird der neue
Vorsitzende der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB. Zalm wird
beginnend ab dem 1. Januar 2008 für drei Jahre berufen. Die
Ernennung ist das Ergebnis einer internationalen Suche,
während der Kandidaten und Nominierungsvorschläge aus einer
großen Bandbreite von interessierten Parteien gesucht
wurden. Die Berufung von Zalm hatte die breite Unterstützung der Beratungsgruppe für Treuhänderernennungen. Diese Gruppe besteht aus vielen führenden Vertretern
großer internationaler Organisationen. Lesen Sie hierzu auch die
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 121 KB). |
18. Oktober 2007: Kein Aufschub für die Fair-Value-Standards FAS 157 und 159
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat
entschieden, die Daten des Inkrafttretens von FAS 157 Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert und FAS 159 Die Fair-Value-Option
für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
nicht einfach unterschiedslos zu verschieben. Diese
FASB-Verlautbarungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
15. November 2007 beginnen. Der FASB war von einer Reihe von
Anwendern um Aufschub gebeten worden, da in der Praxis eine
zunehmende Zahl von Anwendungssachverhalten aufgetreten waren. Der
Board des FASB wies den Stab an, andere Aufschubmöglichkeiten zu
untersuchen, die beispielsweise den Aufschub für bestimmte
Vermögenswerte und Schulden oder bestimmte Unternehmen beinhalten
könnten. Diese Möglichkeiten werden auf einer zukünftigen Sitzung
des FASB erörtert. Der FASB diskutierte auch Pläne, die die
Anwendungssachverhalte betreffen. Insbesondere wurde erörtert, ob
Trägerunternehmen Angaben nach FAS 157 für das Planvermögen
ihrer Pensionspläne oder ihrer anderen Pläne für Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses machen müssen. Obwohl keine
formelle Abstimmung stattfand, hielt der FASB fest, dass seiner
Meinung nach solche Angaben von FAS 157 nicht gefordert werden
sollten. Der FASB plant, diesen Sachverhalt (gemeinsam mit anderen
Anwendungssachverhalten) auf einer zukünftigen Sitzung zu erörtern.
18. Oktober 2007: DSR für die Übernahme der Änderungen an IAS 1
 |
Die Stellungnahme des DSR an EFRAG zur Übernahme
der Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses
(überarbeitet 06.09.2007) steht zum
Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit (52 KB). Der
positive Übernahmevorschlag von EFRAG wird vom DSR ohne weitere
Kommentare unterstützt. |
17. Oktober 2007: Könnten KMU in den USA den IFRS für KMU anwenden?
Paul
Pacter, der Webmaster der englischsprachigen IAS Plus-Seite, der
auch beim IASB als Direktor für den KMU-Standard arbeitet, hat einen
Artikel in der Oktoberausgabe der Zeitschrift Financial Executive
veröffentlicht, der erörtert, ob US-amerikanische privatrechtliche
Unternehmen den IFRS für KMU anwenden können. In dem Artikel werden
auch die Hintergründe, der Aufbau und der Inhalt des vorgeschlagenen
IFRS für KMU untersucht. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung
eines Auszugs aus dem Artikel. Die Urheberrechte des Artikels liegen
bei der Zeitschrift Financial Executive; Paul Pacter als Autor hat die Erlaubnis,
ihn auf iasplus.com
zu veröffentlichen.
|
Die meisten US-amerikanischen
Rechnungsleger sind erstaunt zu hören, dass Millionen von KMU
weltweit satzungsgemäße Verpflichtungen bezüglich
Abschlussberichterstattung und -prüfung haben. Das liegt daran, dass
die Situation in den Vereinigten Staaten ganz anders ist. Es gibt
rund fünf Millionen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und rund
15 Millionen Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen
und Gesellschaften mit anderen Eigentumsverhältnissen.
Nach dem Gesetz ist quasi nur eine
Handvoll (vergleichsweise) von diesen Gesellschaften verpflichtet,
geprüfte oder ungeprüfte Abschlüsse nach US-GAAP zu veröffentlichen
– im Großen und Ganzen die 15.000 bei der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) registrierten Unternehmen und einige
weitere öffentlich gebundene Unternehmen. Bisweilen stellen
Kapitalgeber oder bestimmte Verträge solche Verpflichtungen auf.
Aber für den größten Teil der privatrechtlichen Unternehmen in den
USA gilt, dass sie keine Verpflichtung haben, Abschlüsse nach
US-GAAP zu erstellen.
Könnten diese Unternehmen in den USA nun den IFRS für KMU anwenden? Es scheint keinen Grund zu geben,
warum dies nicht so sein sollte – vorausgesetzt dass in der Fußnote
zu den Grundlagen der Erstellung deutlich gemacht wird, dass der
Abschluss in Übereinstimmung mit dem IFRS für KMU erstellt wurde.
Würde der Abschluss geprüft, müsste der Prüfer auf Übereinstimmung
mit dem IFRS für KMU prüfen. |
17. Oktober 2007: Eckpunkte des BilMoG veröffentlicht
Mit
Datum vom 16.10.2007 hat das Bundesministerium der Justiz die
Eckpunkte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
veröffentlicht. Ziel der Reform ist es, eine moderne
Bilanzierungsgrundlage zu schaffen, mit der das deutsche Bilanzrecht
an die internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst wird. Im
Vordergrund der Reform stehen zum einen die Deregulierung und
Kostensenkung - insbesondere für die kleinen und mittelständischen
Unternehmen - durch Erleichterungen im Bereich der
Rechnungslegungspflichten und zum anderen die Verbesserung der
Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Im Rahmen der
Deregulierung werden vor allem mittelständische Unternehmen
(Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften) von
handelsrechtlichen Buchhaltungs- und Bilanzierungspflichten befreit.
Im Rahmen der Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses werden handelsrechtliche Wahlrechte eingeschränkt,
wird die Bilanzierungspflicht für selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie die Bewertung der zu
Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente zum Zeitwert eingeführt,
werden Rückstellungen zukünftig realistischer bewertet und die
Berichterstattung über Zweckgesellschaften verbessert.
17. Oktober 2007: Ergebnisse der 113. Sitzung des DSR
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 4. und 5. Oktober 2007 seine
113. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse
der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung
sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)
mit Stand vom Oktober 2007
hier herunterladen (30 KB). |
 |
Der Standardisierungsrat (DSR) besprach erneut seine Stellungnahme
zum IASB-Diskussionspapier Preliminary Views on Insurance
Contracts. |
 |
Der DSR diskutierte eine überarbeitete Stellungnahme zum Entwurf
IFRS für KMU vor. Darüber hinaus informierte sich der DSR auch
über den aktuellen Stand der Unternehmensbefragung, die das Deutsche
Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) zusammen mit der
Universität Regensburg, dem BDI und der DIHK veröffentlicht hat |
 |
Am 12. Juli dieses Jahres hat die Europäische Kommission eine
Mitteilung der Kommission veröffentlicht, die Vorschläge über ein
vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen
Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung enthält.
Der DSR verabschiedete seine Stellungnahme zu dem EU-Papier, die auf
der Internetseite des DRSC veröffentlicht wurde. |
 |
Der DSR diskutierte ein auf Basis seiner Entscheidungen in der
August-Sitzung überarbeiteter Standardentwurf E-DRS 22
Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder. |
 |
Dem DSR wurden weitere Änderungsvorschläge des IASB innerhalb des
Projekts Annual Improvements Process vorgestellt und die
Positionen zu den einzelnen Änderungsvorschlägen besprochen. |
|
17. Oktober 2007: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2007
Der
International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 16.-19. Oktober 2007, zu seiner Oktobersitzung 2007 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von
Deloitte auf einer einzelnen Seite für
Sie zusammengefasst. Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board
werden zudem am Montag und Dienstag, den 22. und 23. Oktober 2007,
gemeinsamen in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut, tagen.
17. Oktober 2007: Vierteljährlicher IAS Plus-Newsletter Oktober 2007 erschienen
 |
Die Oktoberausgabe 2007 des vierteljährlich
erscheinenden IAS Plus-Newsletters ist veröffentlicht
worden. In dem Newsletter berichten wird über die
Geschehnisse des 3. Quartals 2007, die sich beim IASB, IFRIC
und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über
Sachverhalte und Ereignisse in der Welt mit Bezug zur
internationalen Finanzberichterstattung.
|
16. Oktober 2007: Bericht zu Wahlmöglichkeiten auf dem
britischen Prüfungsmarkt
Der
britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)
hat den Abschlussbericht der Gruppe der Markteilnehmer (Market
Participants Group) herausgegeben, die den FRC bei seinem Projekt zu
Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt beraten
hat. Die Gruppe war im Oktober 2006 gegründet worden, um den FRC
hinsichtlich möglicher Maßnahmen zu beraten, die Marktteilnehmern
(d.h. Unternehmen, Anlegern und Prüfungsgesellschaften) zur
Verfügung stehen, um die Risiken zu begrenzen, die aus den
Charakteristika des Markts für Prüfungsleistungen für öffentliche
Unternehmen in Großbritannien entspringen. Die Empfehlungen der
Gruppe sind unten zusammengefasst. Laden Sie sich die die folgenden
Dokumente herunter:
| Zusammenfassung der Empfehlungen zu Wahlmöglichkeiten
auf dem britischen Prüfungsmarkt
1. Der FRC
sollte ein größeres Verständnis der möglichen Auswirkungen
von Veränderungen der Eigentümerregelungen der
Prüfungsgesellschaften auf die Wahlmöglichkeiten wecken.
Dies gilt unter der Vorraussetzung, das eine ausreichende
Sicherstellung des Schutzes der Prüferunabhängigkeit und der
Prüfungsqualität gewährleistet ist.
2.
Prüfungsgesellschaften sollten das finanzielle Ergebnis
ihrer Arbeit bei satzungsgemäßen Prüfungen und direkt damit
in Zusammenhang stehende Dienstleistungen auf vergleichbarer
Basis angeben.
3. Bei der
Entwicklung und Einführung einer Ordnung über Vereinbarungen
zur Prüfungshaftung sollten Aufsichtsbehörden und
gesetzgebende Organe versuchen, Wahlmöglichkeiten auf dem
Prüfungsmarkt zu fördern, solange nicht höhere Interessen
bezüglich des Schutzes der Prüfungsqualität dem
entgegenstehen.
4.
Aufsichtsrechtliche Organe sollten geeignete Mitglieder von
Prüfungsgesellschaften jeglicher Größenordnung ermutigen, in
Standardsetzungsorganen und -komitees mitzuarbeiten.
5. Der FRC
sollte seine Anstrengungen fortführen, das Verständnis von
Prüfungsqualität zu erhöhen, und die Gesellschaften und der
FRC sollten größere Transparenz bezüglich der Fähigkeiten
der einzelnen Gesellschaften fördern.
6. Der
Berufstand der Prüfer sollte Mechanismen einführen, die dem
neuen Prüfer besseren Zugang zu den prüfungsrelevanten Daten
gewährleistet, die dem vorherige Prüfer zur Verfügung
standen.
7. Der FRC
sollte unabhängige Leitlinien für Prüfungskomitees und
andere Marktteilnehmer zu Überlegungen, die für die
Verwendung durch Gesellschaften aus mehr als einem Netz von
Prüfungsgesellschaften relevant sind, zur Verfügung stellen.
8. Der FRC
sollte den Abschnitt der Smith-Leitlinien verbessern, der
die Kommunikation mit den Anteilseignern betrifft, und eine
Forderung aufnehmen, Informationen bezüglich der Wahl des
Abschlussprüfers anzugeben.
9. Bei der
Erklärung der Gründe der Wahl eines Abschlussprüfers sollte
die Unternehmensführung jegliche vertragliche
Verpflichtungen offenlegen, die bezüglich der Wahl einer
bestimmten Art von Prüfungsgesellschaft bestehen.
10.
Anlegervereinigungen, Unternehmensvertreter, Prüfer und der
FRC sollten eine gute Praxis hinsichtlich der Einbindung der
Anteilseigner bei der Bestellung bzw. erneuten Bestellung
des Abschlussprüfers fördern.
11. Organe, die für die Standards zur Verhaltensethik für
Abschlussprüfer verantwortlich sind, sollten überlegen, ob
Regeln eine übermäßige negative Auswirkung auf die
Wahlmöglichkeit auf dem Prüfungsmarkt haben, wenn man sie in
Bezug zu ihrem Nutzen hinsichtlich der Prüferneutralität und
-unabhängigkeit betrachtet.
12. Der FRC sollte den Unabhängigkeitsabschnitt der
Smith-Leitlinien daraufhin durchsehen, ob er im Einklang mit
den betreffenden Standards zur Berufsethik der Prüfer steht.
13. Aufsichtsbehörden sollten Verfahrensweisen entwickeln,
um einheitliche Antworten zu Prüfungssachverhalten zu
gewährleisten. Dies sollte geordnet nach Schwere der
Sachverhalte geschehen.
14. Jede Gesellschaft, die börsennotierte Unternehmen prüft,
sollte die Vorschriften eines Leitfadens befolgen, der nach
Art des Combined Codes beste ausgeübte Praxis der
Unternehmensführung enthält, oder sollte eine
wohlausgewogene Erklärung geben.
15. Die großen börsennotierten Unternehmen sollten
überlegen, ob sie das Risiko, dass ihr Abschlussprüfer vom
Markt verschwindet, in ihre Risikoauswertung und -planung
mit einbeziehen sollten.
|
15. Oktober 2007: PCAOB wird Prüfungsauswirkungen der
Einreichung von IFRS-Abschlüssen erörtern
Der
ständige Beirat des US-amerikanischen Aufsichtsboards für die
Rechnungslegung öffentlich rechnungslegungspflichtiger Unternehmen
(Public Comapany Accounting Oversight Board, PCAOB) wird am
Donnerstag, den 18. Oktober 2007, in Washington zusammen kommen. Auf
der Sitzung wird sich der Beirat unter anderem den möglichen
Prüfungsauswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen und dem
Konzeptentwurf der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities ans Exchange Commission, SEC) bezüglich der Anwendung
der International Financial Reporting Standards (IFRS) widmen. Die
von der SEC vorgeschlagenen Regelungen würden ausländischen
Emittenten gestatten, ihre Abschlüsse ohne Überleitung auf US GAAP
bei der SEC einzureichen, wenn sie nach den IFRS wie vom IASB
herausgegeben erstellt sind. Der Konzeptentwurf der SEC fordert zur
Stellungnahme dazu auf, ob US-amerikanische Emittenten ihre
Abschlüsse ebenfalls nach IFRS wie vom IASB herausgegeben bei der
SEC einreichen dürfen sollen. Laden Sie sich die folgenden Dokumente
herunter:
15. Oktober 2007: Treuhänder der IASC-Stiftung werden zusammenkommen
Die
Treuhänder der International Accounting Standards Committee
Foundation (IASCF), unter der der IASB arbeitet, werden am
31. Oktober und 1. November 2007 in den Büroräumen von Morgan
Stanley, 1585 Broadway, New York, NY 10036, zusammenkommen. Die
Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnung, die auf der IASCF-Website
eingestellt wurde, deckt gegenwärtig lediglich den Nachmittag des
31. Oktober ab (13:15 bis 17:00 Uhr), mit den folgenden
Sachverhalten:
Tagesordnung, Sitzung der Treuhänder der IASCF, New York
City
Öffentlicher Teil, Nachmittag des 31. Oktober 2007
 |
Genehmigung des Juli-Protokolls |
 |
Bericht des Verfahrensausschusses
 |
Rückmeldung von der Septembersitzung mit dem IASB |
 |
Erörterung der Konsultationsinitiativen des IASB |
 |
Feedbackäußerungen |
 |
Kosten-Nutzen-Analysen |
 |
Neuer Ausschussname |
|
 |
Bericht des IASB-Vorsitzenden
 |
Rückschau auf die Konvergenzaktivitäten (Vereinigte Staaten, Japan, China und
Indien) |
 |
Ziele für 2008 |
 |
Diskussion vorgeschlagener Agendasachverhalte |
 |
Diskussion jedweder Auswirkungen der Subprime- und Liquiditätskrise auf die IFRS |
|
 |
Update zur langfristigen Finanzierung |
|
14. Oktober 2007: IAS Plus-Newsletter zum Entwurf betreffend
Gemeinschaftsunternehmen
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des
IAS Plus-Newsletters zu Vorgeschlagenen Änderungen an
der Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen
veröffentlicht (in englischer Sprache, 116 KB). In dem Newsletter wird der Entwurf
ED9 erörtert, mit dem vorgeschlagen wird,
IAS 31 Anteile an Joint
Ventures durch einen neuen Standard mit der Bezeichnung
Gemeinschaftliche Vereinbarungen zu ersetzen. Eine gemeinsame
Vereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der zwei oder
mehr Parteien eine wirtschaftliche Aktivität begründen und die
Entscheidungen in Bezug auf diese Aktivität gemeinsam fällen.
Gemeinsame
Vereinbarungen beinhalten gemeinsame Vermögenswerte, gemeinsame
Teilbetriebe und Gemeinschaftsunternehmen. Die Kommentierungsfrist läuft am 11. Januar 2008 ab. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden
Sie hier. Sie
können sich ferner für ein
kostenloses
Email-Abonnement registrieren.
14. Oktober 2007: Website des CICA zum Übergang auf IFRS und ISA
Das
kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of
Chartered Accountants, CICA) hat
eine neue Website ins Leben gerufen, die auf den Übergang auf IFRS
und ISA ausgerichtet ist. Sie kann nunmehr durch Anklicken des
Bildchens "Übergang auf internationale Standards", das unten unter
dem Menü in der linken Spalte der CICA-Homepage angebracht ist,
sowie von den regionalen WP-Instituten erreicht werden. CICA hat die
Website entwickelt, um seinen Mitgliedern bei der Vorbereitung eines
leichten und effektiven Übergangs zu helfen:
 |
von kanadischen Prüfungsgrundsätzen auf die internationalen
Prüfungsstandards für Perioden, die nach dem 15. Dezember 2009
beginnen, |
 |
von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die
International Financial Reporting Standards für öffentlich
rechenschaftspflichtige Unternehmen ab Perioden, die am oder nach
dem 1. Januar 2011 beginnen sowie |
 |
bei einer neuen Strategie für die Finanzberichterstattung
von nicht börsennotierten Unternehmen. |
Hier
können auf die englischsprachige Kanadaseite von IAS
Plus.com gelangen.
14. Oktober 2007: Erinnerung an bevorstehendes Ende der Kommentierungsfrist: IFRIC D22
Wir
erinnern Sie daran, dass die Kommentierungsfrist für den
Entwurf
Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb am
Freitag, den 19. Oktober 2007, abläuft. IFRIC D22 regelt
zwei Sachverhalte, die im Zusammenhang mit zwei
Bilanzierungsstandards aufgetaucht sind –
IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen
der Wechselkurse und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
–, und zwar hinsichtlich der Bilanzierung der Absicherung von
Fremdwährungsrisiken innerhalb eines Unternehmens und seinen
ausländischen Teilbetrieben. Der Vorschlag von IFRIC klärt, was als
Risiko im Rahmen einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen
ausländischen Teilbetrieb qualifiziert und wo innerhalb eines
Konzerns das Instrument, das dieses Risiko ausgleicht, gehalten
werden darf.
13. Oktober 2007: SEC-Vorsitzender Cox erörtert IFRS-Sachverhalte
In
seiner Ansprache auf der amerikanisch-europäischen Konferenz zur
Unternehmensführung 2007, die zu Anfang dieser Woche in Washington
in den USA stattfand, erörterte der Vorsitzende der
US-amerikanischen Wertpapier und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, eine Anzahl von
Sachverhalten. Unter anderem äußerte er sich zu Konvergenz und der
möglichen Anerkennung der IFRS durch die SEC. Nachfolgend finden Sie
die Übersetzung eines Auszugs aus seiner Rede. Die vollständige Rede
von Herrn Cox in englischer Sprache finden Sie
hier.
|
Der International Accounting Standards Board (IASB)
und der US-amerikanische Standardsetzer (FASB) arbeiten seit
Jahren an einem Konvergenzprojekt, um unnötige
aufsichtsrechtliche Reibereien zwischen den International
Financial Reporting Standrads (IFRS) und den allgemein
anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten
Staaten (US-GAAP) zu beseitigen. Nur deshalb war die
Ankündigung der SEC möglich, dass wir die nächsten Schritte
auf unserem Weg, der zur Beseitigung der
Überleitungsrechnung in den Vereinigten Staaten führen soll,
unternehmen wollen, ja dass wir sogar erwägen, US-Emittenten
die Anwendung von IFRS zu gestatten....
Die IFRS versprechen, unsere Märkte
zusammenzuführen. Aber dieses Versprechen wird wertlos, wenn
die IFRS nicht gewissenhaft und einheitlich in den
verschiedenen Rechtskreisen angewendet werden. Die
Aufsichtsbehörden müssen der Versuchung widerstehen,
national maßgeschneiderte Versionen der IFRS zu entwickeln,
und wir müssen bei der Einführung eines Kanons von Standards
zusammenarbeiten, die gewissenhaft und einheitlich
angewendet werden.
Seit 2005 folgt die SEC einem öffentlich
verkündeten Fahrplan, der den Weg dahin weist, dass
Emittenten nicht länger ihre IFRS-Abschlüsse auf US-GAAP
überleiten müssen. Wir sind schon ein sehr weites Stück auf
diesem Weg aus dem Fahrplan vorangekommen, und wir sind auf
dem besten Wege, die Überleitungsrechnung bis 2009
abschaffen zu können. |
13. Oktober 2007: IASB wird sich mit Vertretern von EFRAG treffen
Vertreter
des IASB und der Europäischen Beratungsgruppe für
Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory
Group, EFRAG) werden am Montag, den 15. Oktober 2007, von 14 bis
16 Uhr in den Räumen des IASB zu einem Treffen zusammenkommen. Die
Sitzung ist öffentlich und wird per Webcast übertragen werden. Die
Tagesordnung wurde noch nicht bekannt gegeben.
12. Oktober 2007: Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC 21
Immobilienverkäufe
Deloitte
hat eine
Stellungnahme zum IFRIC-Interprationsentwurf D21
Immobilienverkäufe eingereicht (in englischer Sprache,
137 KB). Insgesamt können wir dem im Entwurf dargestellten Schluss
nicht zustimmen, da er die zu Grunde liegenden Prinzipien und
logischen Schlüsse für die Unterscheidung eines Vertrages zur
Lieferung von fertigen Waren und eines Vertrages zur Erbringung von
Fertigstellungsleistungen nicht zu verdeutlichen vermag. Nachfolgend
die Übersetzung eines Ausschnittes aus unserer Stellungnahme:
|
Während wir die Bemühungen von IFRIC unterstützen, Klarheit für
Transaktionen zu schaffen, in denen Vereinbarungen über den Verkauf
von Immobilien geschlossen werden, bevor die Fertigstellung
abgeschlossen ist, können wir doch dem im Entwurf dargestellten
Schluss nicht zustimmen, da er die zu Grunde liegenden Prinzipien
und logischen Schlüsse für die Unterscheidung eines Vertrages zur
Lieferung von fertigen Waren und eines Vertrages zur Erbringung von
Fertigstellungsleistungen nicht zu verdeutlichen vermag. Um IFRIC in
erneuten Erörterungen des Interpretationsentwurfs zu unterstützen,
haben wir in Anhang A dieses Briefes ausgearbeitet, was für uns die
relevanten Prinzipien sind. In diesem Anhang werden einige
Indikatoren vorgeschlagen, die bei der Unterscheidung der Merkmale
der Lieferung von fertigen Waren und der Merkmale der Lieferung von
Fertigstellungsleistungen hilfreich sein können. Unserer Meinung
nach liegt die Antwort auf die Frage, ob ein Vertrag die Lieferung
von fertigen Waren oder die Erbringung von Fertigstellungsleistungen
betrifft, in einem Spektrum, und es ist auch Urteilskraft bei der
Bestimmung der Klassifizierung eines Vertrags vonnöten. |
Nachfolgend finden Sie
12. Oktober 2007: Sonderveröffentlichung zum europäischen
Binnenmarkt und zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die
Direktion für Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen
Kommission hat eine Sonderausgabe ihres Single Market News-Newsletters
herausgegeben, die sich den letzten 15 Jahren des europäischen
Binnenmarkts widmet. Folgen Sie dieser
Verknüpfung zur Inhaltsangabe der englischsprachigen
Sonderausgabe. Sie können dort die einzelnen Kapitel jeweils
anklicken. Der Abschnitt mit dem Titel
Accounting & Auditing Rules Redefined for the Global Marketplace
(„Rechnungslegungs- und
Abschlussprüfungsvorschriften neu definiert für den globalen Markt",
1.089 KB) erörtert die „erfolgreiche
Anwendung von IFRS" in der EU.
12. Oktober 2007: Prüfung von Angaben zur Vorstandsvergütung durch die SEC
Der
Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) hat einen Bericht veröffentlicht, in
dem die wichtigsten Sachverhalte erörtert werden, die bei der ersten
Prüfung der Angaben von 350 börsennotierten Unternehmen bezüglich
der Einhaltung der neuen und verbesserten Regeln der Börsenaufsicht
in Hinblick auf die Vergütung von Vorständen und leitenden
Angestellten und damit verbundene Angaben zu Tage traten. Lesen Sie
hierzu auch die folgenden Dokumente:
12. Oktober 2007: DRSC Quartalsbericht für das dritte Quartal
2007
 |
Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
zum 3. Quartal 2007, der in strukturierter Form über aktuelle
Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere
EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht zum
Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit. |
11. Oktober 2007: IASB schlägt Änderungen an 25 IFRS vor
 |
Der IASB hat einen Entwurf zu verschiedenen Änderungen an 25
International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen seines
ersten jährlichen Verbesserungsprojekts zu öffentlicher
Stellungnahme herausgegeben. Die Vorschläge reichen von einer
Neustrukturierung von
IFRS 1
(hauptsächlich um redundante Übergangsbestimmungen zu beseitigen)
bis hin zu kleinen Formulierungsänderungen, die helfen sollen,
Bedeutungen zu verdeutlichen und unbeabsichtigte fehlende
Übereinstimmung zwischen den IFRS zu beseitigen. Der IASB erörterte
die verschiedenen Vorschläge im Laufe des letzten Jahres. |
 |
Verfügbarkeit des Entwurfs.
Der Entwurf steht derzeit nur den Abonnenten von eIFRS zur
Verfügung; er wird ab dem 22. Oktober 2007 öffentlich auf
der
Internetseite des IASB verfügbar sein. |
 |
Kommentierungsfrist.
Stellungnahmen müssen bis
zum 11. Januar 2008 beim IASB eingegangen sein. |
 |
Zeitpunkt des
Inkrafttretens.
Der vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der
1. Januar 2009. |
 |
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 51 KB). |
 |
Weitere Informationen zum
Entwurf.
IAS Plus-Seite zum Agendaprojekt. |
11. Oktober 2007: IASB sucht Nutzer von Abschlüssen von
Versicherungsunternehmen
Der IASB sucht nach ein oder zwei
Nutzern von Abschlüssen von Versicherungsunternehmen für seine
Arbeitsgruppe zu Versicherungen. Kandidaten sollten praktische
Erfahrung in der Verwendung und Interpretation der Art von
Finanzinformationen haben, die von Versicherern zur Verfügung
gestellt werden. Die Arbeitsgruppe berät den IASB bei seinem
Projekt zu
Versicherungsverträgen. Bewerbungen müssen bis zum
30. Oktober 2007 beim IASB eingegangen sein. Lesen Sie hierzu auch
die
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 18 KB).
10. Oktober 2007: Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des IASB und des FASB
 |
Der IASB wird sich von Montag, den 22. Oktober 2007 bis Dienstag, den
23. Oktober 2007 mit dem amerikanischen FASB in den Räumen des FASB in
Norwalk, Connecticut zu einer gemeinsamen Sitzung treffen.
Nachstehend finden Sie die Tagesordnung für beide Tage. Die Sitzung wird im
Internet übertragen werden (Details dazu finden Sie
hier). Die unten gemachten Zeitangaben beziehen sich auf die
amerikanische Eastern Daylight-Time. |
|
TAGESORDNUNG FÜR DIE GEMEINSAME SITZUNG DES IASB UND DES FASB
22. - 23. Oktober 2007, Norwalk, Connecticut |
Montag, 22. Oktober 2007 (11:00 bis 17:00)
Dienstag, 23. Oktober 2007 (8:30 bis 10:30)
 |
Rechnungslegungsgrundsätze für die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte [Lerneinheit] |
|
&
9. Oktober 2007: Stellungnahme des RIC zu IFRIC D22
 |
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee stimmt in
seiner verabschiedeten Stellungnahme zum IFRIC D22
Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen
Geschäftsbetrieb (Hedges of a Net Investment in a
Foreign Operation) den Vorschlägen des IFRIC zu. Die
Stellungnahme steht zum
Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit. |
9. Oktober 2007: Studie zur Neudarstellung von Abschlüssen in den
USA in den Jahren 2004 bis 2006
Die Huron Consulting Gruppe hat
eine Studie mit dem Titel „Der
Neudarstellungsprozess: Wie lange dauert er, was muss man tun, was
sollte man vermeiden?" („The Restatement Process: How
Long Will it Take, What to Do, What to Avoid") herausgegeben. Für
die Studie wurden geordnet nach Rechnungslegungssachverhalt,
Unternehmensgröße und Wirtschaftszweig etwa 1.900 Neudarstellungen
untersucht, die zwischen August 2004 und Dezember 2006 von bei
der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) registrierten Unternehmen verkündet wurden. In der Studie wird der
zeitliche Abstand zwischen der ersten Ankündigung eines wesentlichen
Fehlers in zurückliegenden Abschlüssen (Einreichung von
Formular 8-K) und der Einreichung einer Neudarstellung bei der SEC
analysiert. Die Neudarstellungen wurden in circa 80% der Fälle
innerhalb von vier Monaten nach Einreichung von Formular 8-K
eingereicht. Die fünf häufigsten Bilanzierungssachverhalte, die eine
Neudarstellung erforderlich machten, waren die folgenden:
 |
Eigenkapital und Schulden |
 |
Aktivierung gegenüber sofortiger erfolgswirksamer Erfassung von Kosten |
 |
Rückstellungen, Abgrenzungsposten, Eventualverbindlichkeiten |
 |
Erlöserfassung |
 |
Einkommensteuern |
Die Studie förderte zu Tage, dass in 19% der Fälle in den
Neudarstellungen mehr Rechnungslegungssachverhalte genannt werden
als ursprünglich bei Einreichung des Formulars 8-K. Der Bericht
schließt einen 13-Punkte-Leitfaden für die beste ausgeübte Praxis
für die Durchführung der Neudarstellung mit ein und weist auf
Fallstricke hin, die Unternehmen während des Prozesses vermeiden
können. Die
Presseerklärung auf der Internetseite der Huron Consulting Gruppe
enthält eine Verknüpfung für das kostenfreie Herunterladen der
Studie.
9. Oktober 2007: IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2007
 |
Unsere internationalen Kollegen haben die englischsprachige
IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für die
zum 31. Dezember 2007 endenden Geschäftsjahre erstellt. Die
Checkliste fasst die in den bis zum 31. August 2007
herausgegebenen enthaltenen Ausweis- und Angabevorschriften
zusammen. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der
IFRS werden nicht erörtert. Die Checkliste soll dazu dienen,
bei der Beurteilung der Einhaltung der Ausweis- und
Angabevorschriften dieser Verlautbarungen zu helfen. Es
ersetzt nicht Ihr Verstehen dieser Verlautbarungen an sich
und die Ausübung Ihres Urteilsvermögens. Laden Sie sich die
folgenden Dateien herunter: |
Diese Checkliste steht Ihnen jederzeit auf der englischsprachigen
Seite zu
Musterkonzernabschlüssen und Checklisten zur Verfügung.
Eine deutschsprachige Übersetzung des Dokuments ist derzeit in
Arbeit. Wir hoffen, diese vor Ende des Jahres zur Verfügung stellen
zu können. Andere deutschsprachige Veröffentlichungen von Deloitte finden Sie
hier.
9. Oktober 2007: SEC-Stab nimmt Stellung zu Einführung und Durchsetzbarkeit von IFRS
Auf
der Konferenz des IASB mit den Weltstandardsetzern am
24. September 2007 äußerte sich Julie A. Erhardt, die
stellvertretende Leiterin der Abteilung Rechnungslegung der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC), zur
Einführung und Durchsetzbarkeit von IFRS (in englischer
Sprache). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszug:
| Lassen Sie mich drei Anmerkungen machen, die sich darauf beziehen, die IFRS „gesund"
zu erhalten:
 |
Meine erste Anmerkung zu „gesunden Angewohnheiten" bezieht sich auf den
Ausgangspunkt von Rechnungslegung. Es geht darum, ob
Anleger die Grundlagen der Rechnungslegung, auf denen
ein Abschluss erstellt ist,
aus der Fußnote zu den Grundlagen der Darstellung (das
ist meist die Fußnote 1), erkennen können.... Im
heutigen Umfeld würde ich sagen, dass die sichere
Annahme gar nicht mehr so sicher ist, weil der Abschluss
eines Unternehmens immer häufiger in Übereinstimmung mit
den IFRS wie von IASB herausgegeben und/oder in einer
rechtskreisbezogenen Anpassung von IFRS erstellt wird.
Und selbst in diesen Situationen kann sich ein Anleger
nicht sicher sein, was der Unterschied zwischen den
beiden bedeutet und wie erheblich er für ein bestimmtes
Unternehmen ist. |
 |
Meine zweite Anmerkung zu „gesunden Angewohnheiten"
bezieht sich auf die Frage, ob und wie diejenigen, die
bei der lokalen Einführung von IFRS in unruhige Gewässer
geraten, diese – zum Wohle der internationalen
Allgemeinheit – zeitnah nicht nur dem
IASB, sondern auch anderen weltweit mit IFRS arbeitenden Parteien zur Kenntnis bringen
können. |
 |
Meine dritte Anmerkung zu „gesunden Angewohnheiten"
bezieht sich auf die Frage, wie IFRS als ein „Körper"
von Standards belastbar und angemessen für die Zwecke
der Anleger gemacht werden kann und trotzdem
gleichzeitig beweglich und nicht übermäßig kompliziert. |
|
9. Oktober 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Klicken Sie hier, um den
Status des Übernahmeprozesses vom
1. Oktober 2007 (in englischer
Sprache, 97 KB) herunterzuladen. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:
8. Oktober 2007: IFRS und IASB auf der Tagesordnung des EU-Parlamentsausschusses
 |
Der
Ausschuss für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten des Europäischen Parlaments wird am Montag, den 8. Oktober 2007,
und Dienstag, den 9. Oktober 2007 tagen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. folgende Sachverhalte:
|
 |
Erwägung des Entwurfs einer Stellungnahme ─ International
Financial Reporting Standard 8 zu Angaben operativer Segmente |
 |
Festlegung eines Mechanismus für Feststellung der
Gleichwertigkeit (mit den IFRS) von Rechnungslegungsstandards, die
von Wertpapieremittenten aus Drittstaaten verwendet werden, gemäß
der Richtlinien 2003/71/EC und 2004/109/EC des Europäischen
Parlaments und des Rates |
 |
Erwägung eines Entwurfs in Richtung einer Resolution ─
International Financial Reporting Standards und die Führung des
IASB |
8. Oktober 2007: SEC-Kommissarin spricht zu globaler Konvergenz in der Rechnungslegung
Auf
einer kürzlich stattgefundenen Konferenz der Vereinigung der
nordamerikanischen Wertpapieraufsichten in den Vereinigten Staaten
sprach Kommissarin Kathleen L. Casey von der US-amerikanischen
Börsenaufsicht über die Rolle der SEC bei der Unterstützung der
Konvergenz in Fragen der internationalen Finanzberichterstattung ─
Entwicklung eines "einzigen Satzes hochwertiger globaler
Bilanzierungsstandards, die beträchtliche Vorteile für Anleger,
Emittenten und unsere Märkte im Ganzen hervorzubringen versprechen."
Sie können den Vortrag von Kommissarin Casey
hier
einsehen (in englischer Sprache). Kommissarin Casey sprach u.a. über
die Beseitigung der Überleitung von IFRS auf US GAAP, die
Notwendigkeit einheitlicher und getreuer Anwendung der IFRS, die
Notwendigkeit konvergierter globaler Prüfungsstandards und
Überwachung der Prüfer sowie die Notwendigkeit eines langfristigen
Finanzierungsmechanismus für den IASB. Nachfolgend ein Ausschnitt:
| Falls die Kommission sich entscheidet, das
Überleitungserfordernis zu beseitigen, wird das eine
wesentliche Änderung darstellen. Eine derer, die Stellung
genommen haben, sehen die Beseitigung der Überleitung als
ein Zugeständnis, das lediglich die Kosten einer
vergleichsweise kleinen Anzahl ausländischer Emittenten in
den Vereinigten Staaten verringert. Meines Erachtens stellt
die Beseitigung der Überleitung dagegen einen Wendepunkt
dar. Sie würde eine weit bedeutendere Anerkennung der
Notwendigkeit und Wünschbarkeit auf Seiten der Kommission
darstellen, auf dem Pfad der Konvergenzbemühungen in
Richtung des endgültigen Ziels der Entwicklung eines
einzigen Satzes globaler Bilanzierungsstandards
voranzuschreiten. |
8. Oktober 2007: CEBS-Studie zu Anpassungen an den IFRS in aufsichtsrechtlichen Abschlüssen
Der
Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European
Banking Supervisors, CEBS) hat
eine Untersuchung der Anpassungen veröffentlicht, die europäische
Banken aus 28 Ländern an veröffentlichten IFRS-Zahlen zum Zwecke der
Berechnung des bankaufsichtlichen Kapitals vorgenommen haben. CEBS
nennt diese Anpassungen "Prudential Filter" ("bankaufsichtliche
Filter"). CEBS hat "Prudential Filter" 2004 eingeführt. CEBS wird
den Bericht und die darin getroffenen Schlussfolgerungen bei einer
öffentlichen Anhörung, die für den 16. Oktober 2007 angesetzt ist,
vorstellen und erörtern.
"Die Untersuchung zeigt, dass die Umsetzung der Prudential
Filter über die Zeit besser geworden ist und dass die Mitglieder die
CEBS-Leitlinien in sehr hohem Maße befolgen. [...] Was den
quantitativen Teil der Untersuchung betrifft, so zeigen die
erhobenen Daten, dass Prudential Filter die anrechenbaren
Eigenmittel leicht um 0,9% verringern und zu einem 5,2%igen Rückgang
der ursprünglichen Eigenmittel führen, was im Wesentlichen auf den
CEBS-Filter bei AFS-Beteiligungstiteln zurückzuführen ist."
|
Die
"Prudential Filter"-Anpassungen von CEBS beinhalten:
 |
die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital.
Anteile an Genossenschaften sowie bestimmte
Vorzugsaktien, die Schulden unter IFRS darstellen,
werden für die Berechnung des aufsichtsrechtlichen
Kapitals in Eigenkapital umgerechnet. |
 |
die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital.
Ein eingebettetes Derivat, das nach IFRS eine
Eigenkapitalkomponente eines hybriden Finanzinstruments
darstellt, wird für aufsichtsrechtliche Zwecke als Teil
des Fremdkapitals klassifiziert. |
 |
Available-for-Sale (AFS)-Instrumente. Nach
IFRS werden alle AFS-Instrumente zum beizulegenden
Zeitwert bewertet, wobei die Wertänderungen
vorbehaltlich des Ansatzes von Wertminderungen im
Eigenkapital erfasst werden.
 |
AFS-Eigenkapitaltitel. Nach den
CEBS-Leitlinien werden unrealisierte
Nachsteuerverluste bei AFS-Eigenkapitaltiteln von
den ursprünglichen Eigenmitteln abgezogen und
unrealisierte Gewinne nur teilweise dem
Ergänzungskapital vor Steuern hinzugerechnet. |
 |
Als AFS klassifizierte Kredite und
Forderungen. Nach den CEBS-Leitlinien werden
unrealisierte Nachsteuergewinne und -verluste,
soweit sie sich nicht auf Wertminderungen beziehen,
in den Eigenmitteln nach Steuern "neutralisiert"
(zurückgenommen). |
 |
Sonstige AFS-Vermögenswerte (bspw.
Schuldverschreibungen und Finanzinstrumente, die
Zinsrisiken unterliegen). Nach den
CEBS-Leitlinien kann eine Bank wählen, ob sie diese
entweder wie unter (a) Eigenkapitaltitel oder (b)
Forderungen und Krediten behandelt. |
|
 |
Cash Flow Hedges. Gewinne und Verluste aus
Transaktionen mit einem Available-for-Sale-Instrument,
die im Wege des Cash Flow Hedge Accounting abgebildet
werden, sind einheitlich abzubilden: Falls die Gewinne
aus dem Grundgeschäft als Ergänzungskapital angesetzt
werden, hat dies in gleicher Weise für die
korrespondierenden Verluste aus dem Sicherungsderivat zu
erfolgen. |
 |
Verluste aus Krediten. Grundsätzlich sollen
keine aufsichtsrechtlichen Anpassungen an den
Wertberichtigungen erfolgen. Wertminderungen aus
Kreditrisiken sind immer erfolgswirksam zu
berücksichtigen und somit von den ursprünglichen
Eigenmitteln abzuziehen. |
|
Weiterführende Informationen erhalten Sie in den beiden folgenden
englischsprachigen Dokumenten:
7. Oktober 2007: IAESB gibt zwei Standards zur Ausbildung in der
Praxis heraus
Der
International Accounting Education Standards Board (IAESB) hat zwei
neue internationale Verlautbarungen zur Ausbildung in der Praxis
(International Education Practice Statements, IEPS) herausgegeben.
Die neuen Praxisverlautbarungen helfen IFAC-Mitgliedern, ihnen Nahestehenden
sowie anderweitigen Ausbildern bei der Entwicklung eines
Schulungsprogramms zu ethischen Fragen und bei der Umsetzung der
Informationstechnologiekomponente eines berufsständischen
Ausbildungsprogramms im Bereich Rechnungslegung. Bei den beiden
Standards handelt es sich um:
 |
IEPS 1 Ansätze zur Entwicklung und Aufrechterhaltung berufsständischer
Werte, ethischer Grundsätze und Einstellungen gibt Leitlinien
an IFAC-Mitglieder und ihnen Nahestehende, wie man eine gute Praxis
bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung berufsständischer
Werte, ethischer Grundsätze und Einstellungen in Übereinstimmung
mit den Anforderung des Internationalen Ausbildungsstandards 4
Berufsständische Werte, ethische Grundsätze und Einstellungen
erreicht. Die Praxisverlautbarung nennt eine Reihe von Methoden für
die Ausführung von Schulungsmaßnahmen für ethische Grundsätze,
wobei die Bedeutung des Lernens und der Beurteilung am
Arbeitsplatz hervorgehoben werden. Genannt wird ferner die
ständische berufsständische Weiterbildung als Maßnahme der
Mitgliedsorganisationen, mit der sichergestellt werden
soll, dass in der Rechnungslegung Tätige ihre berufsständischen
Werte, ethischen Grundsätze und Einstellungen während ihres
Berufslebens kontinuierlich weiterentwickeln. |
 |
IEPS 2 Informationstechnologie für in der
Rechnungslegung Tätige umreißt die Kenntnisse und
Fertigkeiten, die erforderlich sind, um in der Rechnungslegung
Tätige darauf vorzubereiten, dass diese im IT-Umfeld kompetent
tätig werden. |
Die beiden Praxisverlautbarungen können kostenfrei vom Online-Buchladen
der IFAC (www.ifac.org/store) heruntergeladen
werden. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie
hier
einsehen.
6. Oktober 2007: Weißrussland fordert IFRS-Abschlüsse von Banken
Die
Nationalbank der Republik Weißrussland hat weißrussische Banken
angewiesen, ab 2008 IFRS-Abschlüsse neben den Finanzberichten, die
nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt worden, zu
veröffentlichen.
5. Oktober 2007: Tagesordnung für die Oktobersitzung des IASB
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
16. Oktober, bis Freitag, den 19. Oktober 2007, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street,
zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die
Sitzung wieder. |
|

16. bis 19. Oktober 2007, London
Dienstag, 16. Oktober 2007 (nur nachmittags)
 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ─ Sachverhalte im Diskussionspapier mit Bezug zu
leistungsorientierten Zusagen |
 |
Rahmenkonzept ─ Phase A: Zielsetzungen und qualitative Merkmale |
 |
Rahmenkonzept ─ Phase B: Elemente und Ansatz |
 |
Jährliche Verbesserungen 2008
 |
1. Sollte IFRS 5 geändert werden, um die Angaben zu verdeutlichen, die für
langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die
als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind, oder für
aufgegebene Geschäftsbereiche gefordert werden? |
 |
2. Sollte der Anhang von IAS 18 dahingehend geändert werden, dass Leitlinien aufgenommen
werden, die der Bestimmung gelten, ob ein Unternehmen als
Prinzipal oder als Agent handelt? |
|
Mittwoch, 17. Oktober 2007
Donnerstag, 18. Oktober 2007
Freitag, 19. Oktober 2007 (nur vormittags)
|
5. Oktober 2007: Accounting Roundup – Rückschau auf das 3. Quartal 2007
Unsere
Kollegen von IAS Plus.com haben die Publikation
Accouting
Roundup - Rückschau auf das 3. Quartal 2007 (in englischer
Sprache, 406 KB) eingestellt, die von der Fachabteilung von Deloitte
& Touche LLP erstellt wurde. Der Newsletter gibt eine kurze
Beschreibung von Verlautbarungen, die eine Auswirkung auf die
Bilanzierung, die Finanzberichterstattung und die
Unternehmensverfassung haben und die im 3. Quartal 2007 von den
Standardsetzern und Regulatoren FASB, EITF, AICPA, SEC, FASAB, PCAOB,
GASB, IASB und IFRIC herausgegeben wurde. Er reißt ferner weitere
Entwicklungen im aufsichts- und berufsrechtlichen Bereich an. Die
Quartalsrückschau besteht aus Beiträgen aus den Accounting
Roundup-Ausgaben der Monate Juli und August 2007, die
erforderlichenfalls angepasst wurden, sowie neuen Beiträgen aus dem
Monat September 2007. Zurückliegende Ausgaben finden Sie
hier.
Internationale Entwicklungen, die in dieser Ausgabe des
Accounting Roundup abgedeckt werden, sind die folgenden:
 |
IASB gibt Entwurf zur Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen (Joint Arrangements) heraus |
 |
IASB schlägt weitere Leitlinien zum Hedge Accounting vor |
 |
IASB gibt überarbeiteten Standard zur Darstellung des Jahresabschlusses heraus |
 |
IFRIC gibt Interpretation von IAS 19 heraus |
 |
IFRIC veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu Immobilienverkäufen |
 |
IFRIC veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb |
 |
Tagung zur Förderung globaler Konvergenz in Entwicklungs- und Schwellenländern |
 |
Japan und Indien einigen sich mit dem IASB über die Absicht, bis 2011 Konvergenz zu erzielen |
|
5. Oktober 2007: IAS Plus-Newsletter zum Entwurf betreffend die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
 |
Was darf als Grundgeschäft in einer zu bilanzierenden
Sicherungsbeziehungen bestimmt werden – d.h. welche Risiken
qualifizieren für eine Designation als abgesichertes Risiko,
wenn ein Unternehmen seine Risikoposition aus einem
Finanzinstrument absichert? |
 |
Unter welchem Umständen darf ein Unternehmen einen Teil der
Zahlungsströme eines Finanzinstruments als Grundgeschäft
festlegen? |
Die Kommentierungsfrist läuft am 11. Januar 2008 ab. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden
Sie hier. Sie
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5. Oktober 2007: Neuer ISA zur Prüfung von Konzernabschlüssen
Der
International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB),
das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale
Gremium, hat den Internationalen Prüfungsstandard (International
Standard on Auditing, ISA) 600 (überarbeitet und neu gefasst)
Besondere Erwägungen – Die Prüfung von Konzernabschlüssen
(einschließlich der Arbeit von Teilprüfern) herausgegeben. Mit ISA 600 wird
beabsichtigt, den für den Konzern verantwortlichen Partner bei der
Übernahme der Durchführung, der Überwachung und des Erfolgs der
Konzernprüfung und der Herausgabe eines Prüfungsberichts, der den
Umständen angemessen ist, zu unterstützen. In dem ISA werden die
Arten der Arbeiten, die das Konzernprüfungsteam bzw. Teilprüfer an
dessen Stelle bezüglich der Finanzinformationen wichtiger Teile
durchführen müssen, dargestellt. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie
hier einsehen,
den Standard können Sie kostenfrei
hier herunterladen (in englischer Sprache, 267 KB). ISA 600 tritt für Prüfungen von Finanzperioden in
Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Dieser
Zeitpunkt stimmt mit jenem überein, der für alle Standards gewählt
wurde, die im Rahmen des Klarheitsprojekts des IAASB überarbeitet
wurden (siehe dazu unsere Nachricht vom 2. Oktober 2007).
4. Oktober 2007: Südafrika übernimmt den KMU-Vorschlag des IASB als Rechnungslegungsgrundsatz für KMU
Der
Accounting Principles Board (APB) des südafrikanischen Instituts der
Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants,
SAICA) hat den vorgeschlagenen International Financial Reporting
Standard des IASB zu KMU als endgültigen Standard der
Rechnungslegungsgrundsätze für kleine und mittelgroße Unternehmen
übernommen. Der Grund des APB für dieses Vorgehen besteht darin,
dass die vollen südafrikanischen Rechnungslegungsvorschriften mit
den vollen IFRS übereinstimmen und viele südafrikanische KMU diese
Anforderungen als Bürde und zu komplex für ihre Belange ansehen. Mit
einer kürzlich erfolgten Änderung im Gesellschaftsrecht Südafrikas
wurden nun die Voraussetzungen für eine von den südafrikanischen
Rechnungslegungsvorschriften abweichende Rechnungslegung für KMU
geschaffen, falls diese dies wollen.
| Einheiten, die den neuen Standard für KMU anwenden
dürfen:
 |
Unternehmen:
Der KMU-Standard kann durch sog. "limited interest
companies" angewendet werden, die im Änderungsgesetz
2006 zum Handelsrecht definiert werden (d.h.
Unternehmen, die keine breite Anlegerschaft
besitzen), wenn diese nicht öffentlich
rechenschaftspflichtig sind (d.h. nicht
börsennotiert oder Finanzinstitution sind).
Alternativ kann das Unternehmen sich dafür
entscheiden, die vollen südafrikanischen Standards
oder die vollen IFRS anzuwenden. |
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Einheiten außer den
Unternehmen:
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Falls das
Gesetz oder eine Verordnung von einer
Einheit die Befolgung eines spezifischen
Finanzberichtsrahmens und nicht die
südafrikanischen Rechnungslegungsstandards
verlangt, ist die Einheit nicht berechtigt,
den KMU-Standard anzuwenden. |
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In allen
anderen Fällen soll die Einheit - sofern sie
keine öffentliche Rechenschaftspflicht
besitzt - feststellen, ob es sachgerecht
ist, den KMU-Standard anzuwenden. |
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Angabe der Grundlagen für die Rechnungslegung:
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Unternehmen und
sonstige Einheiten, die den KMU-Standard anwenden,
müssen dies im Anhang zum Abschluss entsprechend
erklären. Der Prüfungsbericht soll dies ebenfalls
tun. Es soll nicht auf den IFRS für KMU Bezug
genommen werden. |
Datum des Inkrafttretens:
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Unternehmen:
Der Standard kann auf Abschlüsse für Finanzperioden
angewendet werden, die am oder nach dem
31. Dezember 2005 enden und am oder nach dem
1. Oktober 2007 herausgegeben werden. |
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Einheiten außer den
Unternehmen: Der Standard kann für
Jahresabschlüsse angewendet werden, die am oder nach
dem 1. Oktober 2007 herausgegeben werden. |
Hier finden Sie weiterführende Informationen (alle in
englischer Sprache):
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4. Oktober 2007: Bilanzierungssachverhalte, die sich infolge von Illiquidität ergeben
Das US-amerikanische Zentrum für Prüfungsqualität (Center for
Audit Quality, CAQ) hat drei Weißbücher herausgegeben, die sich
Schlüsselsachverhalten widmen, die sich aus der derzeitigen
Illiquidität des Marktes aus der Perspektive der bestehenden US-GAAP
ergeben. Obwohl die Vorlagen im Kontext amerikanischer
Rechnungslegungsstandards geschrieben sind, ist dennoch davon
auszugehen, dass diese Sachverhalte auch im Zusammenhang mit IFRS
von Interesse sein werden. Das CAQ
wurde vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer
gegründet, um "Vertrauen in den Prüfprozess zu fördern und
Anlegern und dem Kapitalmärkten dadurch zu helfen, dass konstruktive
Änderungsvorschläge vorangebracht werden, die auf den Grundwerten
des Berufsstandes (Integrität, Objektivität, Ehrlichkeit und
Vertrauen) fußen".
| Laden Sie sich die drei
englischsprachigen Weißbücher des CAQ herunter:
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Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden
(oder eingeschränkt liquiden) Märkten (32 KB). Die Vorlage erörtert die Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert nach den bestehenden US-amerikanischen
Rechnungslegungsprinzipien
(die größtenteils in SFAS 157 Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert enthalten sind) im Zusammenhang mit
illiquiden (oder eingeschränkt liquiden)
Marktbedingungen, wie sie derzeit in vielen Segmenten
der Kreditmärkte gegeben sind. Obwohl ein Großteil der
Erörterung vor dem Hintergrund von Vermögenswerten
stattfindet, die durch Hypotheken von Kunden mit
geringer Bonität besichert sind, sind die
Rechnungslegungsprinzipien, die in Bezug auf die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert diskutiert werden, auch auf die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert anderer
Vermögenswerte anwendbar (wie beispielsweise unbesicherte Vermögenswerte), nicht nur auf
Vermögenswerte, die durch Hypothekendarlehen mit
geringer als erster Bonität besichert sind. |
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Konsolidierung von Commercial Paper Conduits (31
KB). Die Zielsetzung dieses Papiers besteht in der
Erörterung der Anwendung der FASB Interpretation
Nr. 46 (überarbeitet Dezember 2003) Konsolidierung
von Zweckgesellschaften durch die Sponsoren eines
Commercial Paper Conduits, einschließlich illiquider
( oder eingeschränkt liquider) Bedingungen in den
Commercial-Paper-Märkten. |
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Bilanzierung von Wertpapierübernahmen und
Kreditzusagen (39 KB). In diesem Papier werden
die bestehenden US-amerikanischen
Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit
Zusagen, Geld zu leihen oder Wertpapiere zu
übernehmen, im Kontext illiquider (oder
eingeschränkt liquider) Marktbedingungen erörtert,
die derzeit in vielen Segmenten der Kreditmärkte
gegeben sind. |
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4. Oktober 2007: Ausschuss des US-Finanzministeriums wird Prüferbranche untersuchen
Das
US-amerikanische Finanzministerium hat ein neunzehnköpfiges
Beratungskomitee des Finanzministeriums für die Prüferbranche
benannt. Das Komitee wird sich um Kartellbildung in der
Prüfungsbranche kümmern, die Prüfungsqualität, Mitarbeiterwerbung
und -bindung und damit verbundene Themen. Einer der Vorsitzenden des
Komitees ist der ehemalige Vorsitzende der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC), Arthur Levitt; ein weiterer Vorsitzender ist der frühere
Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, Donald Nicolaisen.
Paul Volcker, ehemaliger Vorsitzender der Treuhänder der
IASC-Stiftung, fungiert als Mitglied des Komitees. Sowohl der
Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, als auch der Vorsitzende
des FASB, Robert H. Herz, sind Beobachter. Das Finanzministerium
erwartet erste Ergebnisse aus den Untersuchungen des Komitees und
Empfehlungen zu Beginn des Sommers 2008. Die Benennung des Komitees
ist Ausdruck einer Initiative, die mit Hilfe von vier Komponenten
die Prüfung und Rechnungslegung in den Vereinigten Staaten stärken
soll. Diese Initiative war im Mai 2007 angekündigt worden (s. unsere
Nachricht vom 18. Mai 2007).
Lesen Sie hierzu auch die folgenden Dokumente:
4. Oktober 2007: Erinnerung an bevorstehendes Ende der Kommentierungsfrist
Wir
erinnern Sie daran, dass die Kommentierungsfrist für den
Entwurf der IFRIC-Interpretation D21 – Immobilienverkäufe am
Freitag, den 5. Oktober 2007, abläuft. IFRIC D21 regelt die Bilanzierung von
Teilverkäufern durch Immobilienentwickler, bspw. Apartments oder
Häusern "ab Entwurf", d.h. bevor die Fertigung abgeschlossen ist.
Gegenwärtig erfassen einige Immobilienentwickler Umsatz nur dann,
wenn sie die fertige Einheit an den Käufer übergeben haben, während
andere Umsatz mit dem Fortgang der Entwicklung früher erfassen,
wobei sie sich auf den Fertigstellungsgrad der Entwicklung beziehen.
IFRIC schlägt in D21 vor, dass der Umsatz nur dann als
Fertigungsfortschritt erfasst werden sollte, wenn der Entwickler
Fertigungsleistungen erbringt statt Güter zu veräußern (fertige
Immobilieneinheiten). Man schlägt Charakteristika vor, aus denen
sich ergibt, ob ein Verkäufer Fertigungsleistungen erbringt. In
vielen Ländern liegen diese Charakteristika bei typischen
Veräußerungsvereinbarungen ab Entwurf nicht vor.
3. Oktober 2007: Bericht von der Sitzung von IASB und ASBJ in der letzten Woche
Der
IASB kam am 27. und 28. September 2007 mit Vertretern des Accounting
Standards Board von Japan (ASBJ) in London zusammen, um die
Fortschritte bei der Konvergenz der japanischen
Rechnungslegungsvorschriften und IFRS zu erörtern. Die Erörterungen
beinhalteten eine Rückschau auf kurzfristige Konvergenzprojekte, bei
denen das Ziel in der Beseitigung größerer Unterschiede bis Ende
2008 besteht, sowie sonstiger, umfassenderer Projekte einschließlich
Segmentberichterstattung, immaterielle Vermögenswerte,
Zweckgesellschaften und Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen das
Ziel darin besteht, größere Unterschiede bis Juni 2011 zu
beseitigen. Zudem tauschen die Vertreter der Boards ihre Sichtweisen
zum gegenwärtigen Status ihrer Arbeiten bei den Projekten zur
Konsolidierung, zu Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung sowie zur
Erlöserfassung aus. Die Presseerklärung des IASB können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache, 48 KB).
2. Oktober 2007: Tabelle zur Anwendung der IFRS erweitert
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Auf IAS Plus.com wurde eine erweiterte Tabelle
eingestellt, aus der die
Anwendung der IFRS durch inländische börsennotierte und
nicht börsennotierte Unternehmen in einzelnen Rechtskreisen
hervorgeht. Die Erweiterung beinhaltet eine Spalte, in der
angegeben wird, ob sich der Prüfungsbericht und die
Anhangangabe zur Grundlage für die Darstellung des Abschluss
auf IFRS ohne Einschränkung, auf IFRS, wie sie in einem
bestimmten Rechtskreis anwenden sind, oder auf nationale
Rechnungslegungsvorschriften beziehen. Zudem wurden
Summenzeilen für die verschiedenen Spalten eingefügt. |
2. Oktober 2007: IAASB bittet um Stellungnahmen zur Strategie
2009-2011
Der
International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB),
das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale
Gremium, ersucht um Stellungnahmen zu seiner vorgeschlagenen
zukünftigen fachlichen Ausrichtung. Die Strategie wird nach ihrer
Fertigstellung die Grundlage für das Arbeitsprogramm des IAASB für
2009-2011 darstellen. Stellungnahmen werden bis zum
30. November 2007 erbeten. Zur Ansicht der englischensprachigen
Dokumente klicken Sie bitte auf die folgenden Links:
Der IAASB hat ferner festgelegt, dass sein vollständiger
Satz an klarstellenden Internationalen Prüfungsstandards
(International Standards on Auditing, ISA) für
Prüfungszeiträume in Kraft tritt, die an oder nach dem
15. Dezember 2009 beginnen. Die Bekanntgabe dieses Datums
erlaubt Standardsetzern, Regulatoren und Prüfern, die
Übernahme und Umsetzung der Standards zu planen. Klicken Sie
auf die folgenden Links zur Ansicht der beiden
englischsprachigen Dokumente:
2. Oktober 2007: Checkliste zur Befolgung von IAS 1 (überarbeitet 2007)
 |
Deloitte hat eine
Checkliste zur Befolgung von IAS 1 (überarbeitet 2007)
veröffentlicht (in englischer Sprache, 223 KB).
IAS 1 (überarbeitet 2007)
Darstellung des Abschlusses wurde am
6. September 2007 herausgegeben und tritt für
Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem
1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist
grundsätzlich zulässig, hängt für europäische Unternehmen
allerdings von der Übernahme des Standards durch die EU ab.
Diese ist nicht vor Mitte 2008 zu erwarten. |
2. Oktober 2007: IAS Plus-Newsletter zu Änderungen an IAS 1
 |
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des
IAS Plus-Newsletters zu IAS 1 (überarbeitet 2007)
Darstellung des Abschlusses veröffentlicht (in
englischer Sprache, 129 KB). Die Änderungen an IAS 1, die
der IASB am 6. September 2007 veröffentlicht hat, stellen
den ersten Schritt des Boards in dessen umfassendem Projekt
zur Berichterstattung über Finanzinformationen dar. |
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der vorigen Version von IAS
1 bestehen darin, dass ein Unternehmen die folgenden Anforderungen
zu erfüllen hat:
 |
Alle Eigenkapitalveränderungen, die nicht
eigentümerbezogen sind (also zum
„vollständigen Einkommen" gehören), müssen entweder in einer
vollständigen Einkommensrechnung oder in zwei
getrennten Darstellungen (einer traditionellen
Gewinn- und Verlustrechnung und einer vollständigen
Einkommensrechnung) dargestellt werden. Bestandteile
des vollständigen Einkommens dürfen nicht in der
Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt werden. |
 |
Bei
rückwirkender Anwendung einer Bewertungs- oder
Bilanzierungsmethode oder bei einer rückwirkenden
Angabe ist die Darstellung der Vermögensposition
(Bilanz) in einem vollständigen Abschluss
auch zu Beginn der frühesten
Vergleichsperiode erforderlich. |
 |
Die betreffende Einkommensteuer muss für jeden
Bestandteil des vollständigen Einkommens angegeben
werden. |
 |
Anpassungen infolge von
Umgliederungen müssen für jeden
Bestandteil des vollständigen Einkommens angegeben
werden. |
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IAS 1 (überarbeitet 2007)
Darstellung des Abschlusses wurde am
6. September 2007 herausgegeben und tritt für
Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem
1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist
grundsätzlich zulässig, hängt für europäische Unternehmen
allerdings von der Übernahme des Standards durch die EU ab.
Diese ist nicht vor Mitte 2008 zu erwarten.
Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden
Sie hier. Sie
können sich ferner für ein
kostenloses
Email-Abonnement registrieren.
1. Oktober 2007: Überblick und Auswirkungen des IASB-Diskussionspapiers zu Versicherungsverträgen in Dänemark
Unsere
dänischen Kollegen haben eine Broschüre herausgegeben, in der sie
sich mit dem Diskussionspapier (DP) des IASB zu
Versicherungsverträgen befassen. Das DP stellt den ersten Schritt im
Projekt des IASB zur Entwicklung eines umfassenden, weltweit
anwendbaren Finanzberichtsstandards zur Bilanzierung aller
Versicherungsverträge aus der Sicht des Versicherers dar. Die dänischsprachige Publikation bietet eine Überblick über das DP und
untersucht die zu erwartenden Auswirkungen auf dänische Lebens- und
Nicht-Lebensversicherungsunternehmen, auch anhand von
Zahlenbeispielen. Sie können die Publikation
hier herunterladen (1.082 KB).
1. Oktober 2007: Ergebnisse der 25. RIC-Sitzung eingestellt
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Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des
DRSC hat am 14. September 2007 seine 25. Sitzung in
Leverkusen abgehalten. Im
RIC-Ergebnisbericht, der auf der Website des DRSC
eingestellt wurde, werden die wesentlichen Beschlüsse
wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzungen getroffen
wurden. |
1. Oktober 2007: Stellungnahme des Vorstands des DRSC und des DSR gegenüber der SEC
bezüglich des Entwurfs über den Wegfall der Überleitungsrechnung auf US-GAAP
Am
27. September 2007 haben der Vorstand des DRSC und der DSR eine gemeinsamen Stellungnahme bei der
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange
Commission, SEC) bezüglich des Regelentwurfs Release No. 33-8818 “Acceptance From Foreign Private
Issuers of Financial Statements Prepared in Accordance With International
Financial Reporting Standards Without Reconciliation to U.S. GAAP”
eingereicht. Die gemeinsame Stellungnahme betrachtet den Entwurf der SEC
sowohl aus fachlicher als auch aus politischer Sichtweise. Sie steht ab
sofort zum
Herunterladen auf der Seite des DRSC bereit (in englischer Sprache,
90 KB). Über die Veröffentlichung des Entwurfs der SEC hatten wir in unserer
Nachricht vom 3. Juli 2007 berichtet.
1. Oktober 2007: Ergebnisse der Befragung deutscher mittelständischer Unternehmen
zum Entwurf des IFRS für KMU
Das
Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) veröffentlicht die
Ergebnisse einer in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen
Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und
dem Lehrstuhl „Financial Accounting and Auditing“ an der Universität
Regensburg (Prof. Dr. Axel Haller/Dr. Brigitte Eierle) durchgeführten
Studie zum ED-IFRS for SMEs in einer
Internetversion (494 KB). Vor dem Hintergrund des vom IASB vorgelegten Vorschlags für einen
IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (Exposure Draft of an IFRS for
Small and Medium-sized Entities, IFRS für KMU) haben das DRSC sowie die
beteiligten Kooperationspartner mit dieser Befragung von deutschlandweit
insgesamt 4.000 Unternehmen das Ziel verfolgt, die spezifischen
Rechnungslegungsbedürfnisse und -einschätzungen von mittelständischen
Unternehmen zu erheben. Lesen Sie hierzu auch die
Presseerklärung des DRSC (47 KB).
1. Oktober 2007: Vorschlag für die
Ersetzung von IAS 31 zu Joint Ventures
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Wie in unserer Nachricht vom 13.
September 2007 angekündigt steht der
Entwurf einer Ersetzung von IAS 31
Anteile an Joint Ventures mit dem Titel Gemeinschaftliche Vereinbarungen
(Joint Arrangements) inzwischen öffentlich zur Stellungnahme zur Verfügung. Sie können die
einzelnen Bestandteile des englischsprachigen Entwurfs
separat herunterladen:
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Stellungnahmen können bis zum 11. Januar 2008 entweder
direkt an den IASB (CommentLetters@iasb.org)
oder über das DRSC (info@drsc.de)
eingereicht werden.
1. Oktober 2007: Ausgabe 3/2007 des ifrs-forum-Newsletters erschienen
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Die
Ausgabe 3/2007 des deutschsprachigen ifrs-forum-Newsletters
ist ab sofort zum Download verfügbar. Sie können die aktuelle Publikation von unserer Newsletterseite
herunterladen (181 KB); auf dieser finden Sie auch ältere Ausgaben sowie den englischsprachigen IAS Plus-Newsletter. In der aktuellen Ausgabe berichten wir über die Phase II des Projekts zu Versicherungsverträgen des IASB, die Veröffentlichungen von IFRIC 14 und IFRIC D21 und D22, allgemeine
Neuigkeiten vom IASB und von IFRIC und den Projektzeitplan des IASB. |
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