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IFRS-Nachrichten – November 2007

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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30. November 2007: Tagesordnung für die Dezembersitzung des IASB

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 11. Dezember, bis Freitag, den 14. Dezember 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

 

11. bis 14. Dezember 2007, London

 

Dienstag, 11. Dezember 2007

 

Aufzählung Eigen- und Fremdkapital [Unterrichtseinheit]
Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Aufzählung Arbeitsprogramm

 

 

Mittwoch, 12. Dezember 2007

 

Aufzählung Agendavorschläge
Aufzählung IFRIC: Änderungen an IFRS 5
Aufzählung Sollte IFRS 5 Zu Veräußerungszwecken gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche dahingehend geändert werden, dass IFRS 5 auch für langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gelten würde, die zu Zwecken der Ausschüttung an die Eigentümer in ihrer Eigenschaft als Eigentümer gehalten werden?
Aufzählung Erlöserfassung

 

 

Donnerstag, 13. Dezember 2007

 

Aufzählung Schulden ─ Änderungen an IAS 37
Aufzählung Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2008
Aufzählung IFRS 8 Geschäftssegmente – Angabeforderungen für das Segmentvermögen
Aufzählung IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – verschiedene Sachverhalte
Aufzählung Finanzinstrumente – Forschungsprojekt zum Thema Ausbuchung
Aufzählung Rahmenkonzept ─ Phase A: Zielsetzung und qualitative Merkmale
Aufzählung Rahmenkonzept ─ Phase B: Elemente und Ansatz

 

 

Freitag, 14. Dezember 2007 (nur vormittags)

 

Aufzählung Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen
Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

 

29. November 2007: Ergebnisse der Befragung deutscher mittelständischer Unternehmen zum Entwurf eines IFRS für KMU jetzt auch in englischer Sprache

Die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) veröffentlichten Ergebnisse einer in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Lehrstuhl „Financial Accounting and Auditing“ an der Universität Regensburg (Prof. Dr. Axel Haller/Dr. Brigitte Eierle) durchgeführten Studie zum Entwurf eines IFRS für KMU liegt nunmehr auch in englischer Sprache (440 KB) vor.

 

 

29. November 2007: Neustrukturierung beim IVSC wird fortgesetzt

Die Mitglieder und der Vorstand des internationalen Komitees für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee, IVSC) haben ein umfassendes Neustrukturierungspaket verabschiedet, die dafür sorgen wird, dass das Komitee zu einer unabhängigen Organisation für Standardsetzung wird, das internationale Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) für Vermögenswerte und Schulden entwickeln kann. Das IVSC hatte die Neustrukturierung im Januar 2007 vorgeschlagen.

 

Schlüsselfaktoren der Neustrukturierungspläne des IVSC sind die folgenden:

 

Aufzählung Das IVSC bleibt eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in den USA.
Aufzählung Das Akronym des IVSC wird beibehalten, aber der Name wird auf internationaler Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council) geändert.
Aufzählung Die Organisation wird aus drei Organen bestehen:
Aufzählung ein Rat der Treuhänder, der für die strategische Ausrichtung und die Finanzierung des IVSC zuständig ist,
Aufzählung ein Standardsetzungsrat, dessen Mitglieder von den Treuhändern ernannt werden aber der eigenständig über die Agenda und die Entwicklung und Überarbeitung von Standards entscheidet,
Aufzählung ein Rat von Fachleuten aus der Praxis, dessen Mitglieder von den Treuhändern ernannt werden und der den Bewertern weltweit bei der Entwicklung von hochwertigen Verfahrensweisen helfen soll und der Förderung des Berufsstandes in den Entwicklungsländern.
Aufzählung Der Kreis der Mitglieder im IVSC wird über die nationalen professionellen Bewertungsinstitute hinaus ausgeweitet, um Bewertungsunternehmen, Regierungen, Adressaten von Bewertungen und die Wissenschaft mit aufzunehmen.
Aufzählung Derzeitige Direktoren des IVSC bleiben für eine Übergangszeit von November 2007 bis Mai 2008 im Amt und tragen die Verantwortung für die tägliche Führung und das Tagesgeschäft des IVSC.
Aufzählung In der Zeit von November bis Mai wird ein Beirat eingerichtet, der sogenannte vorläufige Rat der Treuhänder, der den Neustrukturierungsprozess und den Geschäftsplan überwacht. Eingeworbene Finanzierungen werden durch die Gruppe unabhängig überwacht und in Übereinstimmung mit dem Neustrukturierungsvorschlag des IVSC freigegeben. Michael Sharpe, früherer Vorsitzender des International Accounting Standards Committee (IASC), wird einer der Treuhänder sein. Er war seinerzeit auch ein Mitglied der Strategiearbeitsgruppe des IASC, die die Vorschläge entwickelte, die zur Schaffung des IASB führten.

 

 

Lesen Sie hierzu auch die Ankündigung des IVSC (in englischer Sprache, 46 KB).

 

 

28. November 2007: Beratungskomitee des US-Finanzministeriums wird die Auswirkungen der IFRS untersuchen

In unserer Nachricht vom 4. Oktober 2007 hatten wir berichtet, dass das US-amerikanische Finanzministerium ein neunzehnköpfiges Beratungskomitee des Finanzministeriums für die Prüferbranche benannt hat. Das Komitee wird sich um Kartellbildung in der Prüfungsbranche kümmern, die Prüfungsqualität, Mitarbeiterwerbung und -bindung und damit verbundene Themen. Einer der Vorsitzenden des Komitees ist der ehemalige Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Arthur Levitt; ein weiterer Vorsitzender ist der frühere Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, Donald Nicolaisen. Paul Volcker, ehemaliger Vorsitzender der Treuhänder der IASC-Stiftung, fungiert als Mitglied des Komitees. Sowohl der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, als auch der Vorsitzende des FASB, Robert H. Herz, sind Beobachter. Das Komitee wird am 3. Dezember 2007 zu einer öffentlichen Sitzung zusammenkommen. Lesen sie die Arbeitsgrundlage für Diskussionen ('Working Discussion Outline', in englischer Sprache, 81 KB) für die Sitzung.

 
Einige vom Beratungskomitee besprochene Sachverhalte, die einen direkten Bezug zu IFRS haben:
Aufzählung Kann die Aus- und Weiterbildung in Bezug auf IFRS und internationale Prüfungsstandards verbessert werden? Wenn ja: Wie?
Aufzählung Welche Auswirkungen des Lehrplans hat die mögliche Akzeptanz von IFRS und internationalen Prüfungsstandards?
Aufzählung Welche Auswirkungen haben IFRS und internationale Prüfungsstandards auf die Ressourcen der Fakultäten und die an sie gestellten Anforderungen?
Aufzählung Wie wird sich die mögliche Akzeptanz von IFRS in den Vereinigten Staaten und die verstärkte Verwendung von beizulegenden Zeitwerten und „mark to model“-Bilanzierung auf die Netzwerke der größten Prüfungsfirmen auswirken?
Aufzählung Wie wird sich die mögliche Akzeptanz von IFRS und internationalen Prüfungsstandards auf den Wettbewerb auf dem Prüfungsmarkt auswirken?

 

 

28. November 2007: Deloitte nimmt Stellung zum Entwurf des IASB für einen IFRS für KMU

Wir haben beim IASB unsere Stellungnahme zum Entwurf eines IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (Comments on the Exposure Draft: IFRS for Small and Medium-sized Entities) eingereicht (in englischer Sprache, 284 KB). Der IASB hatte den Entwurf (s. Quicklinks in der rechten Leiste für die Übersetzungen) am 15. Februar 2007 zur Stellungnahme herausgegeben. Wir drücken unsere Unterstützung für die Bemühungen des IASB aus, einen eigenständigen Rechnungslegungsrahmen für KMU zu entwickeln. Wir sind jedoch der Meinung, dass noch bessere Ergebnisse bei der Erfüllung der Bedürfnisse von KMU erzielt werden können, ohne das Kosten-Nutzen-Kriterium zu verletzen. Die die Übersetzung der Hauptargumente aus unserer Stellungnahme finden sie nachstehend. Wir schlagen außerdem vor, dass die Akzeptanz des endgültigen Standards in verschiedenen Rechtskreisen dadurch erhöht werden könne, dass der IASB erwägen solle, ob es sich nicht auch rechnen könne, den endgültigen Standard kostenfrei im Internet zur Verfügung zu stellen.

 

Die in der Stellungnahme von Deloitte vorgebrachten Hauptargumente sind die folgenden:

Aufzählung Der endgültige Standard sollte ein vollständig eigenständiges Dokument sein. Wir unterstützen die Zielsetzung eines selbsterklärenden, umfassenden Satzes von Standards für KMU und sind nicht der Meinung, dass der IFRS für KMU Querverweise auf die vollen IFRS beinhalten solle. Dies gilt mit Ausnahme der Finanzinstrumente wie in Anhang C dargestellt. Wir sind der Meinung, dass KMU all ihre Rechnungslegungsvorschriften in einem eigenständigen Dokument finden sollten.
Aufzählung Der IFRS für KMU widmet sich nicht den Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Tochterunternehmen, deren Mutterunternehmen Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den vollen IFRS erstellen. Solche Unternehmen wollen wahrscheinlich die gleichen Ansatz- und Bewertungsprinzipien anwenden wollen wie im ganzen Konzern – allerdings mit weniger Angabepflichten. Wir sind der Meinung, dass eine solche Wahlmöglichkeit im IFRS für KMU enthalten sein sollte.
Aufzählung Eine weitere Vereinfachung der Ansatz- und Bewertungsprinzipien ist notwendig. Die Bedürfnisse der Adressaten von Abschlüssen von KMU sind nicht so hoch differenziert wie diejenigen der Adressaten von Abschlüssen nach den vollen IFRS. Daher sollten die Bilanzierungsanforderungen vereinfacht werden. Dies könnte den Wegfall weiterer Wahlmöglichkeiten und/oder eine weitere Entfernung von den vollen IFRS beinhalten. Die Vorschläge scheinen außerdem unbeabsichtigte Konsequenzen zu haben, die in mancherlei Hinsicht den Entwurf belastender machen als die Anwendung der vollen IFRS.
Aufzählung Eine weitere Erleichterung bei den Angaben ist notwendig. Obwohl wir anerkennen, dass der Entwurf beträchtliche Erleichterungen bei den Angaben vorschlägt, sind wir doch der Meinung, dass es einem Schlüsselbereich gibt, in dem die Erleichterungen nicht weit genug gehen. Weitere Verbesserungen sind möglich, ohne die Erfüllung der Informationsbedürfnisse der Adressaten zu gefährden.
Aufzählung Es ist eine Klarstellung notwendig, dass der IFRS für KMU nicht Teil der IFRS-Hierarchie ist (möglicherweise durch eine Änderung von IAS 8). Wir sind besorgt, dass unter Umständen, in denen die vollen IFRS keine Angaben zur Behandlung eines Geschäftsvorfalls, bestimmter Bedingungen oder Ereignisse enthalten, die Anwender der vollen IFRS verpflichtet sein könnten, nach Analogien im IFRS für KMU zu suchen.

 

Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB und dem IASC finden Sie hier.

 

 

27. November 2007: Europäisch-amerikanische Zusammenarbeit bei Rechnungslegung und Prüfung

Der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, äußerte sich heute auf der Konferenz für Prüfungsregulierung des europäischen Wirtschaftsprüferverbandes (Federation des Experts Comptables Europeens, FEE) in Brüssel zur europäisch-amerikanischen Zusammenarbeit bei Rechnungslegungsstandards, Prüfungsüberwachung und Regulierung. Die Aussagen von Kommissar McCreevy zeichneten sich unter anderem durch folgende Charakteristika aus:

 

Aufzählung Er lehnt zukünftige modifizierte Versionen („carve outs") von IFRS für die EU strikt ab;
Aufzählung er gab an, dass zukünftige Änderungen in der Führung und in den Prozessen des IASB nötig seien, wenn diese aber erfolgen würden sollte es in der EU keinen bedarf mehr geben, jeden IFRS zur Anwendung zu übernehmen;
Aufzählung er war der Meinung, dass das Veränderungstempo der IFRS verlangsamt werden solle;
Aufzählung er ist gegen eine Anforderung, nach der Unternehmen, die auf europäischen Märkten tätig sind und nach US-GAAP bilanzieren, eine Überleitungsrechung der US-GAAP Beträge auf IFRS vorlegen müssen; und
Aufzählung er ermutigt die EU und die Vereinigten Staaten, sich jeweils auf die Durchsetzung, die Überwachung und Prüfung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu verlassen.

 

Nachfolgend haben wir einige Auszüge aus den Äußerungen von Kommissar McCreevy für Sie übersetzt. Die gesamte Ansprache in englischer Sprache finden Sie hier.

 

Zur Frage, ob die SEC IFRS „wie für die Anwendung in Europa übernommen“ akzeptieren solle:
Und ich höre immer noch Stimmen, die sagen, dass dies ein armseliges Ergebnis ist [dass die SEC die Überleitungsrechnung für diejenigen fallen lässt, die IFRS wie vom IASB herausgegeben anwenden]. Sie sind der Meinung, die SEC hätte die europäische Version der IFRS gemeinsam mit der vom IASB verabschiedeten Fassung akzeptieren sollen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Kritiker nicht an Gedächtnisschwund leiden. Lassen Sie uns doch nicht die Tatsachen vergessen. Wir in Europa haben uns dafür entschieden, IFRS zu übernehmen, weil wir richtigerweise an die Vorzüge einer einzigen gemeinsamen Sprache der Rechnungslegung glaubten. Und wenn ich „wir" sage, meine ich uns alle, einschließlich des Ministerrats und des Europäischen Parlaments. Wir haben diesen Grundsatz unseren amerikanischen Kollegen die letzten fünf Jahre lang gepredigt – sie mit nicht nachlassender Ausdauer gebeten, IFRS zu akzeptieren. Und die Vereinigten Staaten haben nicht nur entschieden, IFRS von unseren Unternehmen zu akzeptieren, sie haben sogar ins Auge gefasst, ihren eigenen Unternehmen die Anwendung zu gestatten. So lassen Sie es uns eingestehen. Wir haben das bekommen, worum wir gebeten haben. Hundertprozentig.

Zur Führung des IASB und zum Wegfall der Notwendigkeit, IFRS „für die Anwendung in Europa“ zu übernehmen:
Ich habe die ersten 18 Monate meiner Amtszeit damit verbracht, gegen diejenigen zu kämpfen, die einen europäischen Standardsetzer wollten, weil sie mit dem IASB so unzufrieden waren. Man hat immer wieder versucht, Mitglieder des Parlaments zu beeinflussen, um die vorgeschlagenen Standards zu verändern. Deshalb haben wir die modifizierte Version von IAS 39. Seit dem hat es Verbesserungen in der Führung des IASB gegeben, und weitere sind notwendig.

Einer der Eckpfeiler meiner Strategie ist, dass wir in der Lage sein sollten, jegliche neue Standards ohne weitere Probleme zu akzeptieren. Der Übernahmeprozess von Rechnungslegungsstandards muss von der politischen Bühne verschwinden. Das muss nicht notwendigerweise eine Aufsehen erregender politischer Akt sein. Daher müssen wir sicherstellen, dass neue Standards den  Bedürfnissen der Interessengruppen entsprechen. Deutlicher gesagt heißt das, wir müssen den Standardsetzungsprozess des IASB genauer untersuchen: mehr Transparenz, bessere Abstimmungen, frühzeitige Auswirkungsanalysen und ausführliche Feldversuche neuer Standards, um ungewollte oder gar unerwartete Konsequenzen zu vermeiden. Insgesamt aber sollten es nur neue Standards geben, wo auch neue Standards gebraucht werden – darauf werde ich in Zukunft sehr achten.

Zur Akzeptanz von US-GAAP auf europäischen Wertpapiermärkten ohne Überleitung auf IFRS
Jetzt ist Europa an der Reihe, Abschlüsse nach US-GAAP zu akzeptieren. Diese Entscheidung muss im nächsten Jahr getroffen werden. Und es ist ganz sicher meine Absicht, vorzuschlagen, dass keine Überleitung auf IFRS für Unternehmen notwendig sein soll, die ihre Abschlüsse nach US-GAAP einreichen. Das ist der einzige vernünftige Weg.

 

 

27. November 2007: DPR gibt Prüfungsschwerpunkte bekannt

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat in einer Pressemitteilung (12 KB) die Prüfungsschwerpunkte bei der Prüfung der Jahresfinanzberichte 2007 sowie der Halbjahresfinanzberichte 2008 bekannt gegeben. Die folgenden Schwerpunkte werden gesetzt:

 

Aufzählung Bewertung von im Rahmen von Verbriefungstransaktionen emittierten Wertpapieren
Aufzählung Konsolidierungskreis, insbesondere von Zweckgesellschaften (IAS 27; SIC 12)
Aufzählung Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten (IAS 36) einschließlich nachvollziehbarer Dokumentation, Anhangangaben
Aufzählung Lagebericht: Darstellung der Risikomanagementziele und -methoden sowie Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung
Aufzählung Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)
Aufzählung Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3), insbesondere Kaufpreisallokation und Anhangangaben

 

 

27. November 2007: Verfahrensweise der PCAOB bei der Zusammenarbeit bei internationalen Prüfungen

Auf der kommenden Sitzung am 5. Dezember 2007 wird die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) erwägen, eine vorgeschlagene Verlautbarung zur Verfahrensweise bei Prüfungen außerhalb der Vereinigten Staaten zu öffentlicher Stellungnahme herauszugeben. In dieser Verlautbarung werden die Faktoren für „volles Vertrauen" genannt, bei deren Vorliegen die PCAOB sich auf die Prüfungssysteme ausländischer gleichrangiger Gremien verlässt, die ausreichend streng sind, um das Maß an Anlagerschutz zu gewährleisten, das durch den Sarbanes-Oxley Act vorgeschrieben ist. Die vorgeschlagene Verfahrensweise würde noch einmal die Leitlinien erweitern, die bereits in Regel 4012 Prüfungen von in Ausland registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Inspections of Foreign Registered Public Accounting Firms) enthalten sind. Diese Regel gestattet der PCAOB, den Grad, zu dem sie sich auf Prüfungsüberwachungsgremien verlässt, die in den Sitzländern von registrierten nicht US-amerikanischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, auf Grundlage der Unabhängigkeit und der Strenge dieser Gremien anzupassen. Lesen Sie die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite der PCAOB.

 

 

26. November 2007: Neueste Entwicklungen der singapurischen Rechnungslegung

Die Kollegen von Deloitte Singapur haben ihre jährliche aktualisierte Übersicht zu den Änderungen am Rahmenkonzept der singapurischen Rechnungslegung (Changes in Financial Reporting in Singapore) herausgegeben. Diese Ausgabe enthält eine Zusammenfassung der neuen und überarbeiteten Rechnungslegungsstandards (Financial Reporting Standards, FRS) und Interpretationen (INT FRS), die seit der vorherigen Ausgabe vom November 2006 bis einschließlich September 2007 verabschiedet wurden. Der Vergleich mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wurde ebenfalls aktualisiert. Um Unternehmen dabei zu unterstützen, die möglichen Auswirkungen von FRS und INT FRS, die verabschiedet aber im laufenden Jahr noch nicht in Kraft getreten sind, einzuschätzen und anzugeben, enthält die Veröffentlichung eine Auflistung der FRS und INT FRS mit ihren jeweiligen Daten der Verabschiedung und des Inkrafttretens. Laden Sie sich die englischsprachige Veröffentlichung herunter (Stand Oktober 2007, 23 Seiten, 210 KB). Verknüpfungen auf früheren Ausgaben der Veröffentlichung finden Sie bei den Kollegen von IAS Plus.com.

 

 

26. November 2007: Stellungnahmen des Stabs der SEC zum Wegfall der IFRS-GAAP-Überleitung

Wie in unserer Nachricht vom 16. November 2007 berichtet hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) am 15. November 2007 einem Vorschlag zugestimmt, dass ausländische Unternehmen zulünftig Abschlüsse bei der SEC einreichen können, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben erstellt sind, ohne eine Überleitungsrechnung der IFRS-Daten auf US-GAAP beizufügen. Die SEC hat die Stellungnahemn von drei Stabmitgliedern zur Verfügung gestellt, die diese auf der Sitzung, auf der der SEC vorgeschlagen wurde, den Vorschlag anzunehmen, vorgetragen hatten:

 

Aufzählung Conrad Hewitt, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC,
Aufzählung Katrina A. Kimpel, Abteilung Rechnungslegung der SEC,
Aufzählung Michael D. Coco, SEC-Abteilung für internationale Finanzangelegenheiten.

 

Eine Verknüpfung auf die Videoaufzeichnung der Ansprache des SEC-Vorsitzenden, Christopher Cox, finden Sie in unserer Nachricht vom 20. November 2007.

 

 

24. November 2007: ‚3L3‛-Beratungen zu gemeinsamem Arbeitsprogramm 

Die drei Finanzaufsichtsbehörden der ‚dritten Ebene' (der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS), der Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) und das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)) haben gemeinsam ein Dokument zu ihren Beratungen im Rahmen ihres gemeinsamen Arbeitsprogramms bis 2010 herausgegeben. Das gemeinsame Arbeitsprogramm umfasst eine Reihe von übergreifenden Sachverhalten. Das Ziel besteht darin, die Einheitlichkeit der Erlasse, Aufsicht und Durchsetzung zu gewährleisten. Einige der Sachverhalte betreffen die International Financial Reporting Standards (IFRS); unter anderem gilt dies für die Bewertung von Finanzinstrumenten und die Möglichkeit der Einrichtung einer Datenbank zu Fragen und Antworten bezüglich IFRS. Laden Sie sich das vorgeschlagene Arbeitsprogramm herunter (in englischer Sprache, 98 KB). Stellungnahmen werden bis zum 18. Januar 2008 erbeten.

 

 

23. November 2007: Deloitte nimmt gegenüber dem IASB Stellung zu Versicherungsverträgen

Wir haben beim IASB unsere Stellungnahme zum Diskussionspapier Vorläufige Sichtweisen zu Versicherungsverträgen eingereicht (Comments on the Discssion Paper: Preliminary Views on Insurance Contracts, in englischer Sprache, 172 KB). Der IASB hatte das Diskussionspapier am 3. Mai 2007 zur Stellungnahme veröffentlicht. Wir stimmen dem Hauptvorschlag des Diskussionspapiers zu, dass Versicherungsschulden auf Grundlage der ‚drei Bausteine' zum gegenwärtigen Wert bewertet werden sollten. Bei genauerer Betrachtung des im Diskussionspapiers dargestellten Ansatzes, haben wir eine Anzahl von Kommentaren und Bedenken. Dies schließt unter anderem die folgenden ein:
Aufzählung Verwendung marktbasierter Daten. Wir stimmen dem Gesamtprinzip zu, dass alle Annahmen in Übereinstimmung mit dem Markt stehen sollten. Dies gilt aber nur soweit, wie Marktdatenreferenzen tatsächlich zur Verfügung stehen und für die Bewertung einer Versicherungsschuld relevant sind. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte der endgültige Standard zu Versicherungsverträgen deutlich machen, dass ein Versicherer ‚portfoliospezifische' Daten verwenden wird, wenn ihm diese zur Verfügung stehen, und ansonsten seine eigenen unternehmensspezifischen Daten in dem Maße wie Marktteilnehmer diese Art von Daten in die Bewertung einer Versicherungsschuld eingeschlossen hätten.
Aufzählung Risikomargen und Dienstleistungsmargen. Wir sind der Meinung, dass das Diskussionspapier Stellungnahme dazu enthält, was die Risiko- und Dienstleistungsmargen sind. Darüber hinaus gelingt es in dem Diskussionspapier nicht, den Charakter von Versicherungsverträgen sauber zu diskutieren und zu erörtern, ob Analogien zu Dienstleistungsverträgen gezogen werden sollten.
Aufzählung Tag 1-Gewinne und -Verluste. Nachdem Versicherungsschulden unter Verwendung der ‚drei Bausteine' (und unter Berücksichtigung unserer Kommentare) bestimmt worden sind, wird eine angemessene Schätzung der Leistungsverpflichtungen, die aus den Versicherungsverträgen resultieren, erfolgt sein. Daher stimmen wir zu, dass es angemessen ist, jegliche Differenzen, die zu Beginn des Versicherungsvertrages zwischen der Bewertung, die man erreicht hat, (abzüglich relevanter Anschaffungskosten) und den erhaltenen Prämien bestehen, in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Aufzählung Bezeichnung der Bewertungsattribute für Versicherungsschulden. Wir stimmen der Bezeichnung für Versicherungsschulden als ‚gegenwärtiger Abgangspreis'  nicht zu.  Wir glauben nicht, dass dieser Begriff  angemessen widerspiegelt, was das Ziel der Bewertung sein sollte, oder dass es einen Bezug auf einen Übertragungswert geben sollte. Versicherer können ihre Versicherungsschulden nicht frei an dritte Parteien übertragen und würden allgmein auch nicht wünschen, dies zu tun. ... Der übliche Weg für die Erfüllung einer Versicherungsschuld besteht für einen Versicherer darin, seine Verpflichtungen zu erfüllen, bis die Verbindlichkeit erloschen ist.
Aufzählung Bewertungseinheit. Wir halten es für wichtig, dass der endgültige Standard zu Versicherungsverträgen unmissverständlich deutlich macht, dass die Bewertungseinheit sowohl für die Schätzung des erwarteten zukünftigen Cashflows als auch der Schätzung der Risikomarge das Portfolio der Versicherungsverträge ist.
Aufzählung Schätzungen zukünftiger Cashflows: Verhaltensweise und Beteiligung der Versicherungsnehmer. Die Erwägung der Verhaltensweise der Versicherungsnehmer ist eine Realität im Versicherungsgeschäft. Wir unterstützen ein übergreifendes Ziel im endgültigen Standard zu Versicherungsverträgen, das darin besteht, den Adressaten von Abschlüssen relevante Informationen zu liefern, die sie in die Lage versetzen, zukünftige Cashflows in Bezug auf Versicherungsverträge vorherzusagen, die in und aus der Berichtseinheit fließen werden.
Aufzählung Übereinstimmung der Anforderungen für Versicherungsverträge mit anderen Standards. Wir ... unterstützen die Fortführung der bisher vorgenommenen Bestrebungen, Vorschläge für Versicherungsverträge zu erarbeiten, die – in nicht allzu ferner Zukunft – zu verlässlichen und relevanten Informationen für diese Verträge führen, die den Adressaten von Abschlüssen erlauben werden, die zukünftige Cashflows in Bezug auf Versicherungsverträge besser vorherzusagen, die in und aus der Berichtseinheit fließen. Wenn eine Behandlungsweise als diejenige erachtet wird, die die Ziele am besten zu erreichen erlaubt, die wir aufgezeigt haben, aber die eine mangelnden Übereinstimmung mit anderen Teilen der IFRS-Literatur hervorrufen würde, sind wir der Meinung, dass diese Behandlung nicht unbedingt sofort verworfen werden muss.

Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB und dem IASC finden Sie  hier.

 

 

23. November 2007: Leitlinien von Deloitte zur IFRS-Berichterstattung in Großbritannien

iGAAP 2007 – Ein Leitfaden zur IFRS-Berichterstattung in Großbritannien (iGAAP 2007 A Guide to IFRS Reporting in the UK) (2.498 Seiten, August 2007) stellt einen umfassenden Leitfaden für britische Unternehmen dar, die ihre Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen. Diese Veröffentlichung stellt eine Erweiterung der globalen Ausgabe dieses Buches dar. Die für Großbritannien maßgeschneiderte Fassung stellt unschätzbare Hilfe durch folgende Vorzüge dar:

 

Aufzählung Schwerpunkt auf Praxissachverhalten, denen sich Unternehmen gegenüber sehen,
Aufzählung klare Erklärung der IFRS-Vorschriften und wie sie von UK-GAAP abweichen,
Aufzählung Aufnahme von Interpretationen und Kommentaren wo die IFRS keine, uneindeutige oder unklare Regelungen beinhalten,
Aufzählung einzelne Auflistung der britischen Vorschriften, die weiterhin gelten und
Aufzählung Aufnahme vieler verdeutlichender Beispiele.
iGAAP 2007 IFRS Reporting in the UK kann über CCH Online, telefonisch unter +44 (0) 870 777 2906 oder per Email (customer.services@cch.co.uk) erworben werden. Die ISBN lautet 978-1-84140-929-0.

 

 

23. November 2007: Leitlinien von Deloitte für britische Abschlüsse 2007/2008

Deloitte Großbritannien hat den iGAAP 2008 – Abschlüsse britischer börsennotierter Konzerne (iGAAP 2008 Financial Statements for UK Listed Groups) entwickelt, der bei CCH verlegt worden ist. Diese Veröffentlichung stellt umfassenden Leitlinien bezüglich der Darstellungs- und Angabeanforderungen, die für börsennotierte Unternehmen 2007 und 2008 zutreffen, zur Verfügung. Der erste Teil des Buches erklärt den aufsichtsrechtlichen Rahmen, der die Grundlage der Erstellung von Abschlüssen darstellt. Der zweite Teil enthält Musterkonzernabschlüsse, die mit ausführlichen Kommentaren versehen sind, um die typischerweise geforderten Angaben zu illustrieren. Dies schließt die Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), des Lageberichterstattung (Operating and Financial Review, OFR), des Gesellschaftsrechts, der Vorschriften zur Börsennotierung und der Vorschriften der Angabe- und Transparenzrichtlinien mit ein. Der Musterkonzernabschluss und die Kommentare basieren auf den Standards und rechtlichen Bestimmungen, die ab 2007 gelten und bis zum 30. September 2007 veröffentlicht worden sind. iGAAP 2008 Financial Statements for UK Listed Groups kann über CCH Online, telefonisch unter +44 (0) 870 777 2906 oder per Email (customer.services@cch.co.uk) erworben werden. Die ISBN lautet 978-1-84140-980-1.

 

 

23. November 2007: IASC-Stiftung benennt zwei XBRL-Beratergruppen

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen XBRL-Beirat (XBRL Advisory Council, XAC) und eine XBRL-Qualitätssicherungsgruppe (XBRL Quality Review Team, XQRT) benannt. Dr. Klaus Kretschik, Technical Director beim Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), ist Mitglied des XQRT. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung der IASCF (in englischer Sprache, 17 KB).
 
Aufzählung Der XBRL-Beirat  wird strategische Ratschläge für die Treuhänder und die in London ansässige XBRL-Arbeitsgruppe der Stiftung hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und Übernahme der XBRL-Klassifizierungssystematik für International Financial Reporting Standards (IFRS) erarbeiten.
Aufzählung Die XBRL-Qualitätssicherungsgruppe wird helfen, die Qualität der erarbeiteten Klassifizierungssystematiken durch die Prüfung der durch die IASC-Stiftung entwickelten Klassifizierungssystematiken sicherzustellen.

 

Die Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language), ist eine XML-basierte Computersprache zur automatisierten Erfüllung von Berichtsanforderungen, beispielsweise die Erstellung, Weiterreichung und Analyse von Finanzberichten, Abschlüssen und Prüfungsschemata. Die XBRL-Klassifizierungssystematik für IFRS im Prinzip ein Handbuch mit Datenetiketten, die erklären, was jedes einzelne etikettierte Element ist und wie es unter IFRS zu behandeln ist. Die XBRL-Klassifizierungssystematik soll jeweils gemeinsam mit der Gesamtausgabe der IFRS aktualisiert werden.

 

 

22. November 2007: Neue Länderseiten für Montenegro, Serbien und die Ukraine

 

 

Wir haben für Sie drei neue Seiten eingerichtete, die den Rahmen der Rechnungslegung in den folgenden drei Rechtskreisen beschreiben:

 

Aufzählung Montenegro
Aufzählung Republik Serbien
Aufzählung Ukraine

 

In allen drei Rechtskreisen wird die Anwendung zumindest für die Unternehmen vorgeschrieben, deren Anteile öffentlich gehandelt werden. Wir haben unsere Tabelle mit der Zusammenfassung über die weltweite Anwendung der IFRS entsprechend angepasst. Eine Übersicht zu unseren Länderinformationen finden Sie hier.

 

 

22. November 2007: IFRS 8 offiziell für die Anwendung in Europa übernommen

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 22. November 2007 die Verordnung (EG) Nr. 1358/2007 der Kommission vom 01. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Durch die Verordnung wird IFRS 8 Geschäftssegmente offiziell für die Anwendung in Europa übernommen.

 

 

22. November 2007: Stellungnahme des DSR an EFRAG zum Entwurf des IFRS für KMU

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum Entwurf der Stellungnahme der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bezüglich des IFRS für KMU verabschiedet. Sie steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (in englischer Sprache, 101 KB).

 

 

21. November 2007: EU-Verordnung zum Übernahmeprozess für IFRS

Im November 2006 hatte das Europäische Parlament den Prozess für die Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Anwendung in Europa um einen weiteren Schritt ergänzt, der von der Europäischen Kommission verlangte, ihre Übernahmevorschläge einem Komitee des Parlaments vorzulegen, das als Komitee für „Regelungsverfahren mit Kontrolle" bezeichnet wird. (Die Entscheidungen vom November 2006 können Sie noch einmal im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen: Erklärung des EU-Parlaments (95 KB), Beschluss des Rates (114 KB).) Auf der Sitzung der letzten Woche erwog das Parlament, ob der Kommission die Durchführungsbefugnis für die Entscheidung der Anwendbarkeit von IFRS „in wenigen und wohlbegründeten Ausnahmefällen aufgrund von äußerster Dringlichkeit" ohne das normale ‚Regelungsverfahren mit Kontrolle'  gegeben werden solle, d.h. die Übernahme von IFRS ohne Einbindung des Parlaments selbst zu gestatten. Das Parlament entschied, der Kommission diese Durchführungsbefugnis nicht zu geben. Die vom Parlament verabschiedete Verordnung rief dagegen alle Parteien auf, im Falle von Übernahmeprozessen rasch zu handeln. Lesen Sie die vollständige Verordnung des Parlaments. Nachfolgend ein Auszug:

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle innerhalb der gewöhnlichen Frist es in bestimmten Ausnahmesituationen schwierig machen könnte, neue Rechnungslegungsstandards, Änderungen oder Interpretationen geltender Rechnungslegungsstandards zeitgerecht für ihre Anwendung durch die Unternehmen im betreffenden Finanzjahr zu verabschieden, sollten die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament rasch handeln um sicherzustellen, dass diese Rechnungslegungsstandards und Interpretationen rechtzeitig verabschiedet werden, um das Verständnis der Anleger und ihr Vertrauen nicht zu untergraben.

Die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.

 

 

20. November 2007: Fünf IFRS e-Learning-Module jetzt in chinesischer Sprache verfügbar

Unsere Firma ist dabei das beliebte umfassende IFRS e-Learning-Programm von Deloitte ins Chinesische zu übersetzen. Bislang stehen fünf von den 35 Modulen in chinesischer Sprache zur Verfügung – das Rahmenkonzept und IAS 1, IAS 2, IAS 10 und IAS 11. Außerdem steht ein chinesischsprachiges Modul zur Verfügung, das die Anwendung des IFRS e-Learnigs erklärt. Alle Module stehen im öffentlichen Interesse kostenfrei auf der Internetseite des chinesischen Äquivalents zu IAS Plus zur Verfügung: CAS Plus. Das chinesischsprachige Modul zu IAS 11 ist soeben erstmalig auf dieser Seite veröffentlicht worden.

 

 

20. November 2007: Aktueller Stand der Rechnungslegung in Pakistan

Asad Ali Shah, Partner bei Deloitte in Pakistan, hat kürzlich den aktuellen Stand der Rechnungslegung in Pakistan zusammengefasst. Pakistan hat drei Ebenen von Rechnungslegungsstandards entwickelt – für Unternehmen des öffentlichen Interesses, für mittelgroße Unternehmen und für kleine Unternehmen. Das Ziel des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Pakistan (Institute of Chartered Accountants of Pakistan, ICAP) liegt darin, bis 2009 IFRS-Einhaltung durch die Ebene der Unternehmen des öffentlichen Interesses zu erreichen. Derzeit hat das ICAP noch nicht die pakistanischen Äquivalente von IFRS 1 und IFRS 4 eingeführt, und die pakistanische Wertpapier- und Börsenaufsicht – das Regierungsgremium, das die Standards nach Einführung durch das ICAP genehmigen muss – hat bisher die pakistanischen Äquivalente von IAS 29, IFRS 7 und IFRS 8 noch nicht genehmigt. In der Zusammenfassung von Asad Ali Shah werden außerdem die Hindernisse und Probleme bei der Einführung von IFRS dargestellt. Laden Sie sich die Zusammenfassung des aktuellen Stands der Rechnungslegung in Pakistan herunter (in englischer Sprache, 143 KB).

 

 

20. November 2007: Suche für neuen Vorsitzenden des IAASB aufgenommen

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium des IFAC, sucht Kandidaten für die Position des Vorsitzenden des IAASB. Die Amtszeit soll drei Jahre betragen und am 1. Januar 2009 beginnen. Der Vorsitzende wird vom internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) ernannt und vom internationalen Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) des IFAC bestätigt. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige  Presseerklärung des IAASB.

 

 

20. November 2007: PCAOB schlägt Jahresbudget von 145 Mio. US-Dollar für 2008 vor

US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat für das Jahr 2008 eine Budget von USD 144,6 Mio. genehmigt. Im Jahr 2007 waren es USD 136,4 Mio. Der Großteil der Ausgaben der Aufsichtsbehörde betreffen Prüfer, die die registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften überprüfen. Bei der PCAOB sind bis heute mehr als 1.800 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften registriert. Dies schließt etwa 830 Prüfungsgesellschaften außerhalb der USA mit ein. Prüfungsgesellschaften mit mehr als 100 Prüfungsmandaten bei börsennotierten Unternehmen werden jährlich überprüft; Gesellschaften mit mindestens einem aber weniger als 100 solcher Mandate werden spätestens jedes dritte Jahr überprüft. Das Budget der PCAOB muss von der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) genehmigt werden. Die englischsprachige Presseerklärung der PCAOB finden Sie hier.

 

 

20. November 2007: NASDAQ schlägt Regeländerungen zur Zulassung von IFRS vor

Die NASDAQ-Börse (National Association of Securities Dealers Automated Quotations) mit Hauptsitz in den USA hat ihre volle Unterstützung für die Entscheidung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ausgesprochen, ausländischen Emittenten die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) ohne Überleitung auf US-GAAP gestatten, und hat bei der SEC angeregt, eine Regeländerung zu billigen, nach der die NASDAQ Abschlüsse nach IFRS akzeptieren könne. Lesen Sie dazu die Presseerklärung der NASDAQ (in englischer Sprache, 8 KB).

 

 

20. November 2007: Äußerungen des SEC-Vorsitzenden Cox zur IFRS-Überleitung

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine Videoaufzeichnung der Rede des SEC-Vorsitzenden, Christopher Cox, zugänglich gemacht, die dieser auf der Sitzung der SEC am 15. November 2007 hielt. Darin unterstützte der Vorsitzende den Vorschlag, dass ausländische Unternehmen ihre Abschlüsse ohne Überleitung der IFRS-Daten auf US-GAAP bei der SEC einreichen können, wenn diese nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben erstellt worden sind. Die SEC stimmte diesem Vorschlag auf der Sitzung zu (s. unsere Nachricht vom 16. November 2007). Sie können sich die Aufzeichnung der englischsprachigen Rede in zwei verschiedenen Formaten herunterladen:

 

Aufzählung Windows Media Player (14 MB)
Aufzählung QuickTime (15 MB)

 

 

19. November 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 15. November 2007 (in englischer Sprache, 30 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

Aufzählung IFRS 8 Geschäftssegmente
Aufzählung IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)
Aufzählung IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
Aufzählung IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Aufzählung IFRIC 13 Kundentreueprogramme
Aufzählung IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

 

 

19. November 2007: IFRS in Your Pocket in tschechischer Sprache

Wir haben für Sie die tschechischsprachige Ausgabe von IFRS in Your Pocket 2007 (IFRS do kapsy 2007, 1.190 KB) eingestellt. Diese 98 Seiten umfassende Publikation von Deloitte Tschechien umfasst eine besondere Einführung von Michal Petrman, dem Geschäftsführer von Deloitte Tschechien, einen Vergleich der Hauptunterschiede zwischen den International Financial Reporting Standards (IFRS) und tschechischen Rechnungslegungsgrundsätzen sowie alle Informationen, die in der englischsprachigen Ausgabe ebenfalls enthalten sind.

 

 

18. November 2007: Heads Up-Newsletter zur Entscheidung der SEC, die Überleitungsrechnung wegfallen zu lassen

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 16. November 2007 eingestellt (in englischer Sprache, 112 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. In dieser Ausgabe werden die folgende Punkte zusammengefasst:

 

Aufzählung die Entscheidung der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), nach der ausländischen Emittenten gestattet wird, ihre Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ohne Überleitung auf die US-GAAP zu erstellen, und
Aufzählung die Zustimmung der SEC zu den vorgeschlagenen Regeln zu Erleichterungen für kleinere Aktiengesellschaften.

 

 

17. November 2007: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom November 2007

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag bis Freitag, 13.-16. November 2007, zu seiner Novembersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom vierten Sitzungstag auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

17. November 2007: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom November 2007

Der International Accounting Standards Board kamvon Dienstag bis Freitag, 13.-16. November 2007, zu seiner Novembersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom dritten Sitzungstag auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

16. November 2007: Neuester Stand des XBRL-Projekts der IASC-Stiftung

Das Team des Projekts der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF)  zur Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) hatte eine Veröffentlichung zum neuesten Stand des Projekts herausgegeben: November 2007 IFRS XBRL Update (in englischer Sprache, 66KB). Dieser Newsletter informiert über die XBRL-Fähigkeit der International Financial Reporting Standards IFRS) weltweit. In dieser Ausgabe wird über internationale IFRS-XBRL berichtet; sie enthält unter anderem Beiträge aus Australien, den Vereinigten Staaten, Belgien, Kanada, Indien, Japan, den Niederlanden, Großbritannien und Frankreich. Des Weiteren enthält die Ausgabe Neuigkeiten über die XBRL-Klassifizierungssystematik und anstehende Ereignisse.

 

 

16. November 2007: Anhörungen der SEC zur Verwendung von IFRS durch US-Unternehmen

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird zu zwei Gesprächsrunden am Runden Tisch am 13. und am 17. Dezember 2007 einladen, um weitere Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit zu der Frage zu erhalten, ob US-amerikanischen Emittenten die Möglichkeit gegeben werden soll, ihre Abschlüsse bei der SEC einzureichen, wenn diese in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt sind. Ausländische Registranten bei der SEC haben diese Wahlmöglichkeit nun (s. folgende Meldung). Im Juli 2007 hatte die SEC einen Konzeptentwurf herausgegeben, in dem zur Stellungnahme zu der Frage eingeladen worden war, ob US-amerikanischen Emittenten die Erstellung ihrer Abschlüsse nach IFRS gestattet werden solle.

 

Aufzählung Konzeptentwurf zur Zulassung der Abschlusserstellung US-amerikanischer Emittenten in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (Concept Release on Allowing US Issuers to Prepare Financial Statements in Accordance with International Financial Reporting Standards) (in englischer Sprache, 571 KB)
Aufzählung Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache, 36 KB)
Aufzählung Verknüpfung auf die bisher bei der SEC eingegangenen Stellungnahmen

 

 

16. November 2007: SEC stimmt Wegfall der IFRS-Überleitung zu

Auf ihrer öffentlichen Sitzung in Washington am Donnerstag, den 15. November 2007, stimmte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) dafür, ausländischen Unternehmen zu gestatten, ihre nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben erstellten Abschlüsse bei der SEC ohne Überleitung der IFRS-Daten auf US-GAAP einzureichen. Die SEC hatte diesen Vorschlag im Juli 2007 gemacht (s. englischsprachige Presseerklärung der SEC vom Juli). Diese Regeländerung treten 60 Tage nach Veröffentlichung in Federal Register in Kraft und gelten Für Geschäftsjahre, die nach dem 15. November 2007 enden. Der IASB hat eine Presseerklärung (in englischer Sprache, 17 KB) herausgegeben, in der die Entscheidung der SEC begrüßt wird. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs der englischsprachigen Verkündigung des Wegfalls der Überleitungsforderung der SEC.

 

Nach Abwägung der umfangreichen und informativen Stellungnahmen, die zu den im Juli gemachten Vorschlag eingegangen sind, hat die SEC heute die Änderung der Regeln verabschiedet, nach der Abschlüsse ausländischer Unternehmen in den USA ohne Überleitung auf US-GAAP akzeptiert werden, wenn sie nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben erstellt sind. Die Absicht hinter der Anforderung, die vom IASB herausgegebene Version zu verwenden, liegt darin, die Entwicklung von IFRS als einen einheitlichen globalen Standard zu unterstützen, nicht einen auseinanderdriftenden Satz von Standards, der in jedem Land anders angewendet wird. Einheitlichkeit der Anwendung von IFRS wird US-amerikanischen Anwendern zu größerer Vergleichbarkeit verhelfen.

 

 

16. November 2007: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom November 2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 13.-16. November 2007, zu seiner Novembersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom zweiten Sitzungstag auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

16. November 2007: 13. öffentliche Sitzung des DSR

Im Auftrag der Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates sind alle interessierten Personen zur 13. öffentlichen Sitzung des DSR für Freitag, den 07. Dezember 2007, 14.00 Uhr, in die Geschäftsstelle des DRSC, Zimmerstr. 30, 10969 Berlin eingeladen. Personen, die sich nicht spätestens bis Freitag, den 30. November 2007 anmelden (bahrmann@drsc.de), können nur zugelassen werden, wenn das Platzangebot ausreicht.

Es ist die folgende Tagesordnung vorgesehen:

 

Aufzählung Genehmigung der Tagesordnung
Aufzählung Feststellung der Voraussetzung für TOP 3
Aufzählung Verabschiedung DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder
- Erörterung der wesentlichen Einwendungen zu E-DRS 22
- Beschlussfassung
Aufzählung Verabschiedung DRS 18 Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht
- Erörterung der wesentlichen Einwendungen zu E-DRS 23
- Beschlussfassung

 

 

15. November 2007: Europäisches Parlament übernimmt IFRS für die Anwendung in Europa

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, den 14. November 2007, durch Abstimmung per Handzeichen einen Verordnungsentwurf (105 KB) angenommen, der die Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente für die Anwendung in Europa bedeutet. Obgleich die Übernahme von IFRS 8 empfohlen wird, werden in dem Verordnungsentwurf eine Reihe von Bedenken und Vorbehalten und ein gewisses Bedauern ausgedrückt. Sobald der Standard im Amtsblatt veröffentlicht worden ist, können Unternehmen den Standard vorzeitig anwenden. Mit der Veröffentlichung dürfte in jedem Fall noch in diesem Jahr zu rechnen sein. Für Unternehmen, die 2007 zum ersten Mal nach IFRS bilanzieren, dürfte dies von besonderem Interesse sein, weil sie IAS 14 nicht mehr zwingend anwenden müssen, sondern gleich auf IFRS 8 wechseln können. Lesen Sie den Bericht über die Abstimmung.

 

 

14. November 2007: Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt

Wir haben für Sie unsere nach IFRS sortierte Liste der Sachverhalte, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt. Die Liste spiegelt den Stand, der mit den endgültigen Agendaentscheidungen vom November 2007 erreicht wurde, wider und beinhaltet nun über 125 Sachverhalte. Im November 2007 sind die folgenden Sachverhalte hinzugekommen:

 

Aufzählung IAS 19 – Planänderungen aufgrund von Regierungsmaßnahmen
Aufzählung IAS 19 – Behandlung von Arbeitnehmerbeiträgen

 

 

14. November 2007: Tagesordnung der IASB-Sitzung vom November 2007 ergänzt

Die Tagesordnung für die Sitzung des International Accounting Standards Board für Freitag, den 16. November 2007, ist um die folgenden zwei Punkte ergänzt worden:

 

Aufzählung Unternehmenszusammenschlüsse – Der Board wird die Anwendungsdaten für den überarbeiten Standard IFRS 3 und den geänderten Standard IAS 27 erörtern.
Aufzählung Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen – Der Board lässt sich über die Ergebnisse der Gespräche am Runden Tisch vom Montag, den 12. November 2007, unterrichten.

 

 

14. November 2007: Wir unterstützen die Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen

Deloitte hat eine Stellungnahme abgegeben, in der wir zum Concept Release der SEC vom 25. Juli 2007 mit dem Titel Zulassung der Abschlusserstellung US-amerikanischer Emittenten in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards Stellung beziehen. Wir unterstützen nachhaltig das Fernziel eines einzigen Satzes weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards, die alle US-Unternehmen anwenden können. Diesbezüglich vertreten wir die Ansicht, dass die SEC einen umfassenden Plan entwickeln sollte, unter dem letztlich alle US-Unternehmen auf IFRS überführt werden. Wir glauben, dass ein in der Zwischenzeit bestehendes Wahlrecht, wonach US-Unternehmen ihre Abschlüsse nach IFRS aufstellen können, die Stoßrichtung eines einziges Satzes an Standards erleichtern würde. Wir würden es begrüßen, wenn die SEC dieses Wahlrecht so bald wie möglich einräumen würde, vorausgesetzt, dass Unternehmen, Prüfer und Adressaten genügend Zeit erhalten, sich auf die IFRS einzustellen und geschult zu werden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

 

Aufzählung Deloittes Stellungnahme gegenüber der SEC (71 KB)
Aufzählung Concept Release der SEC "Zulassung der Abschlusserstellung US-amerikanischer Emittenten in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards" (571 KB)
Aufzählung Presseerklärung der SEC (36 KB)

 

 

14. November 2007: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom November 2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 13.-16. November 2007, zu seiner Novembersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom ersten Sitzungstag auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

13. November 2007: Gespräche am Runden Tisch mit dem IASB zu kündbaren Finanzinstrumenten

Am Montag, den 12. November 2007, bot der IASB öffentliche Gespräche am Runden Tisch zu einem überarbeiteten Entwurf der Änderungen an IAS 32 an. Die Frage lautet, ob zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen als Eigen- oder als Fremdkapital zu klassifizieren sind. Nachfolgend ein kurzer Bericht über die Gespräche, die dazu dienten, die mit dem DRSC gemeinsam erreichten Ergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen, insbesondere denjenigen, die bisher nur zum ursprünglichen Entwurf hatten Stellung nehmen können:

 

Aufzählung 33 Einzelteilnehmer und Organisationen nahmen an den Gesprächen teil (unter anderem Liesel Knorr, Präsidentin des DSR, und Dr. Andreas Barckow, Mitglied des DSR und Leiter des IFRS Centres of Excellence von Deloitte Deutschland), acht Boardmitglieder des IASB und mehrere Mitarbeiter des Stabs des IASB.
Aufzählung Der überarbeitete Entwurf kann von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 888 KB).
Aufzählung Während der Gespräche gab der IASB zu erkennen, dass der Umfang der Änderungen gegenüber dem Entwurf vom Juni 2006 keine erneute Veröffentlichung zur Stellungnahme notwendig machen würde.
Aufzählung Obwohl von einigen Teilnehmern kleinere inhaltliche oder umsetzungsbezogenen Bedenken geäußert wurden, waren fast alle Teilnehmer der Meinung, dass die Änderungen an IAS 32 notwendig seien; der überarbeitete Entwurf fand breite Unterstützung. Die Überarbeitung des Entwurfs führte dazu, dass viele Parteien von ihrer ursprünglich ablehnenden Meinung abwichen und jetzt den Entwurf unterstützen. Die Mitglieder des Stabs werden die bei den Gesprächen vorgebrachten Bedenken noch einmal abwägen, es sind aber keine weiteren größeren Änderungen an dem Entwurf geplant. Der Entwurf wird auf der Sitzung im Dezember 2007 dem Board wieder vorgelegt.
Aufzählung Der IASB ist sich der Tatsache bewußt, dass die Änderungen sobald als möglich verabschiedet werden müssen, da viele Unternehmen eine vorzeitige Anwendung planen. Der Board wird die beinahe endgültige Fassung des Entwurfs auf seiner Internetseite zur Verfügung stellen, sobald dieser vorliegt.

 

 

13. November 2007: Ergebnisse der 114. Sitzung des DSR

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 5. und 6. November 2007 seine 114. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom November 2007 hier herunterladen (33 KB).
Aufzählung Der DSR diskutierte erneut die Stellungnahme zum Entwurf des IFRS für KMU. Die Verabschiedung dieser Stellungnahme wird in der zweiten Novemberhälfte erfolgen und anschließend auf der Website des DRSC zur Verfügung stehen.
Aufzählung Der Deutsche Standardisierungsrat beschloss die Veröffentlichung des DRS 17 near final draft zur „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder". Die vorliegende Fassung steht in der 13. Öffentlichen Sitzung, die für den 07.12.2007 geplant ist, zur abschließenden Beschlussfassung an.
Aufzählung Der Standardisierungsrat (DSR) besprach erneut die auf Basis seiner Entscheidungen in der Oktobersitzung überarbeitete Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Preliminary Views on Insurance Contracts.
Aufzählung Der DSR diskutierte die Inhalte der vorliegenden Version des PAAinE/EFRAG/DSR-Diskussionspapiers Distinguishing between liabilities and equity.
Aufzählung Dem Deutschen Standardisierungsrat lag ein überarbeiteter Stellungnahmeentwurf zum Exposure Draft of Proposed Improvements to IFRSs vor, der erneut besprochen wurde.
Aufzählung Der auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen zum veröffentlichten Standardentwurf E-DRS 23 Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht überarbeitete Entwurf wurde vom DSR diskutiert. Der Standardentwurf steht in der 13. Öffentlichen Sitzung, die für den 07.12.2007 geplant ist, zur abschließenden Beschlussfassung an..

 

 

13. November 2007: Europäisches Parlament wird über die Einführung von IFRS 8 abstimmen

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen Verordnungsentwurf (105 KB) abstimmen, der die Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente für die Anwendung in Europa bedeuten würde. Obgleich die Übernahme von IFRS 8 empfohlen wird, werden in dem Verordnungsentwurf eine Reihe von Bedenken und Vorbehalten und ein gewisses Bedauern ausgedrückt.

 

 

13. November 2007: Europäisches Parlament stimmt über Gleichwertigkeit ab

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den 14. November, über einen Verordnungsentwurf ab (in englischer Sprache, 121 KB), der die Europäische Rechnungslegungsverordnung dahingehend verändern würde, dass einem außereuropäisches Unternehmen, dessen Aktien auf einem regulierten europäischen Wertpapiermarkt gehandelt werden, gestattet sein soll, bis 2011 weiterhin seine nationalen Rechnungslegungsstandards („Drittlandrechnungslegungsstandards") und nicht IFRS anzuwenden, wenn einer der folgenden zwei Fälle gegeben ist:

 

1. Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem 30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, diese Standards vor dem 31. Dezember 2011auf die International Financial Reporting Standards zu verschmelzen, und die beiden folgenden Bedingungen sind erfüllt:

 

Aufzählung (a) Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat vor dem 31. Dezember 2008 ein Konvergenzprogramm aufgelegt, das sowohl umfassend ist als auch geeignet, bis zum 31. Dezember abgeschlossen zu werden;
Aufzählung (b) das Konvergenzprogramm ist wirksam und ohne Aufschub implementiert, und die für seinen Abschluss notwendigen Ressourcen sind der Implementierung zugewiesen.

 

2. Die in dem Drittland für die entsprechenden Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem 30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, vor dem 31. Dezember 2011die International Financial Reporting Standards zu übernehmen, und es werden in dem Drittland wirksame Maßnahmen ergriffen, die den zeitgerechten und vollständigen Übergang auf IFRS zu diesem Datum sicherstellen, oder das Drittland hat mit der EU bis zum 31. Dezember 2008 eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung abgeschlossen.

 

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit nationaler Rechnungslegungsstandards und IFRS wird von der Kommission für jedes Land einzelnen entschieden, aber eine weitere Bedingung wird noch auferlegt: „Die Entscheidung der Kommission muss in allen Fällen bedeuten, dass europäische Emittenten in den Drittländern IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anwenden können." Es scheint also auf Grundlage dieser Verordnung, dass US-amerikanische Unternehmen, die an einer europäischen Börse zugelassen sind, nicht weiterhin US-GAAP verwenden könnten, wenn nicht gleichzeitig die SEC europäischen Unternehmen gestatten würde,  „IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen" anzuwenden. Mit Stand März 2007 werden auf regulierten europäischen Märkten Dividendenpapiere von 102 US-amerikanischen Unternehmen und Darlehenssicherheiten  von 131 US-amerikanischen Unternehmen gehandelt.

 

 

13. November 2007: Vorsitzender der SEC äußert sich zum Wegfall der IFRS-Überleitung

In seiner Ansprache auf der Fachkonferenz der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO), die letzte Woche in Tokio stattfand, äußerte sich der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, zu verschieden Themen im Zusammenhang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS). Er sprach auch über die Möglichkeit, die Anforderung fallen zu lassen, dass ausländische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren und eine Börsennotierung anstreben, Eigenkapital und Erträge nach US-GAAP überleiten. Lesen Sie die vollständige Ansprache von Christopher Cox in englischer Sprache; einen Auszug haben wir nachfolgend für Sie übersetzt.

 

Natürlich ist kein aufsichtsbehördlicher Standard perfekt; und die internationalen Standards sind keine Ausnahme. Aber oft überwiegt der Wert einer einheitlichen Sprache die möglichen Kosten und Verwirrungen, die aus vielen verschiedenen Standards entstehen – obwohl jeder einzelnen von diesen mit Recht seine Überlegenheit ins Feld führen könnte. Und genau aus diesem Grund bereitet sich die SEC darauf vor, nächste Woche über eine abschließende Regelung abzustimmen, nach der es Emittenten, die die International Financial Reporting Standards (IFRS) in ihren Heimatländern anwenden, gestattet sein soll, IFRS auch bei der Registrierung bei der SEC zu verwenden, ohne auf US-GAAP überleiten zu müssen*. Und das ist auch der Grund, weshalb wir das Konzept erwägen, auch US-amerikanischen Emittenten diese Wahlmöglichkeit einzuräumen. Unsere Unterstützung internationaler aufsichtsbehördlicher Harmonisierung hat eine lange Tradition und war auch der Grund dafür, dass vor sieben Jahren die SEC ihre Anforderungen für Prospektangaben ausländischer Emittenten an die internationalen Agabestandards der IOSCO anpasste.
*Siehe unsere IAS Plus-Nachricht vom 8. November 2007.

 

 

12. November 2007: IOSCO richtet Projektgruppe zur Subprime-Krise ein

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) hat eine Projektgruppe eingerichtet, die der Subprime-Krise gewidmet ist, um die Sachverhalte zu untersuchen, denen sich die Wertpapieraufsichtsbehörden in Folge der kürzlich aufgetretenen Ereignisse auf dem globalen Kreditmarkt gegenüber sehen. Untern anderem wird die Projektgruppe die Bewertung von Vermögenswerten und Bilanzierungsfragen untersuchen, insbesondere die Bilanzierung von Zweckgesellschaften. Laden Sie sich die Ankündigung der Einrichtung einer Projektgruppe zur Subprime-Krise durch die  IOSCO herunter (in englischer Sprache, 53 KB). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszuges aus der Ankündigung.

 

Mandat der IOSCO-Projektgruppe hinsichtlich der Bewertung von Vermögenswerten und der Untersuchung von Bilanzierungsfragen:

Im Angesicht der Tatsache, dass Anleger sich eventuell auf die von Kredit-Rating-Agenturen zur Verfügung gestellten Ratings nicht nur als Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls eines Unternehmens sondern auch als Einschätzung der Liquidität des Produkts verlassen haben könnten, wird die Projektgruppe untersuchen, ob andere Bewertungsmodelle benötigt werden und ob IOSCO in diesem Bereich Bewertungsprinzipien oder Hinweise zur besten ausgeübten Praxis entwickeln sollte.

Die Projektgruppe wird im Hinblick auf die Auswertung möglicher Probleme, die durch die bilanziellen Behandlung von strukturierten Produkten aufgetreten sind, auch erwägen, ob der letztjährige Bericht zu Zweckgesellschaften (special purpose vehicles, SPV) noch einmal durchgearbeitet werden soll, um die Mechanismen genauer zu untersuchen, mit denen Zweckgesellschaften in der Bilanz gehalten werden. Dabei könnten auch mögliche Auswirkungen hinsichtlich von Risikoeinschätzung und Anlegerinformationen bei börsennotierten Unternehmen untersucht werden.

 

 

12. November 2007: Verlautbarung von IOSCO zu internationalen Prüfungsstandards

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) hat eine Verlautbarung veröffentlicht, in der sie die ihre Unterstützung für die Arbeit des International Auditing und Assurance Standards Boards (IAASB), des für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständigen internationalen Gremiums, zum Ausdruck bringt. Gleichzeitig wird der Ansatz umrissen, den IOSCO bei möglichen zukünftigen Übernahmen von internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) für die grenzübergreifende Emission von Wertpapieren zu verfolgen gedenkt. Laden Sie sich die Verlautbarung von IOSCO zu internationalen Prüfungsstandards herunter (in englischer Sprache, 44 KB). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszuges aus der Verlautbarung.

 

Auszug aus der Verlautbarung von IOSCO zu internationalen Prüfungsstandards

Der Prozess und die Struktur für das Setzen von ISA ist in den letzten Jahren der Gegenstand von Reform- und Verbesserungsbemühungen gewesen. Im Jahr 2003 haben IOSCO und andere aufsichtsrechtliche und internationale Finanzinstitutionen mit dem internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) zusammengearbeitet, um einen Kanon von Reformen für die internationale Prüfungsstandardsetzung und andere Aktivitäten des IFAC im öffentlichen Interesse zu entwickeln. Diese Reformen schlossen die Einrichtung des internationalen Aufsichtsgremiums im öffentlichen Interesses (Public Interest Oversight Board, PIOB) ein, das die unabhängige Aufsicht über die Standardsetzungsaktivitäten des IAASB und andere Aktivitäten des IFAC von öffentlichem Interesse ausübt und auch andere Prozessveränderungen überwacht. Die Reformen beinhalteten auch Vorkehrungen für eine spätere Einschätzung ihrer Effektivität. IOSCO erkennt den Wert der Arbeiten sowohl des IAASB als auch des PIOB an.

In den letzten Jahren hat der IAASB eine Reihe von neuen und aktualisierten Standards im Rahemn des Klarheitsprojekts des Boards herausgegeben. Weitere überarbeitete Standards werden im Jahr 2008 erwartet. Derzeit ist IOSCO dabei, herauszuarbeiten, unter welchen Bedingungen IOSCO ISA für grenzüberschreitende Zwecke übernehmen könnte und welche Form diese Übernahme annehmen könnte. Das Eingehen des IAASB auf Bedenken des öffentlichen Interesses in seiner Standardsetzung werden für eine solche Übernahme von Bedeutung sein.

 

 

11. November 2007: Die Rolle der Rechnungslegung im europäischen Binnenmarkt

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, Hat auf dem Deutschen Wirtschaftsprüfer Congress am 7. November 2007 in Berlin einen Rede mit dem Titel „Das Streben nach einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt – Die Rolle der Rechnungslegung" („Striving for a Single European Market – The Role of Accounting") gehalten. Laden Sie sich die vollständige Rede von Kommissar McCreevy  herunter (in englischer Sprache, 86 KB). Nachfolgend haben wir einige Auszüge für Sie übersetzt. In Hinblick auf Rechnungslegungsstandards äußerte sich Kommissar McCreevy wie folgt:

 

Ein Eckpfeiler für den Aufbau eines integrierten europäischen Kapitalmarkts ist das System der Rechnungslegungsstandards. Damit Unternehmen in ganz Europa Kapital aufnehmen können und Anleger Unternehmenserträge über die Grenzen hinweg vergleichen können, brauchen wir eine gemeinsame Berichterstattungssprache. Vor einigen Jahren legte Europa den Kurs fest für den Aufbau integrierten europäischen Kapitalmarkts. Wir waren an einem Punkt angelangt, an dem die Praxis unserer Rechnungslegung den neuen Anforderungen für integrierte Märkte nicht mehr genügten. Wir mussten unseren Ansatz überdenken. Schließlich kamen wir zu dem Beschluss, auf die internationalen Rechnungslegungsstandards überzugehen. Dieser Beschluss war kühn und voraussehend.

Der Übergang auf International Financial Reporting Standards (IFRS) war nicht leicht. Es verlange große Anstrengungen von unseren börsennotierten Unternehmen, Prüfern und Aufsichtsbehörden, sich an das neue Rechnungslegungsumfeld anzupassen.

Jetzt, über zwei Jahre später, können wir zurückschauen und sehen, wie es ausgegangen ist. Eine Anzahl von Studien sind über das erste Jahr der Anwendung von IFRS durchgeführt worden. Eine davon ist erst kürzlich herausgegeben worden – diejenige, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) im Auftrag der Kommission durchgeführt wurde. Diese Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung von IFRS „eine Herausforderung aber erfolgreich" war. Andere Studien, einschließlich derjenigen, die vom Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zum Erfolg der Durchsetzung im ersten Jahr herausgegeben wurde, zeigen das gleiche Ergebnis. Forschungsergebnisse zeigen auch, dass die Gesamtqualität von Rechnungslegung und Angaben zugenommen hat und dass der Übergang zu IFRS ohne Störungen des Marktes vonstatten ging.

 

Im Hinblick auf eine mögliche Übernahme der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) sagte Kommissar McCreevy:

 

Wir erwägen derzeit den Nutzen der Einführung von ISA in Europa. Noch vor Ende des Jahres wird in meinem Auftrag eine Studie zu den Kosten und Nutzen der Einführung von ISA sowie der möglichen Abweichungen im Vergleich zu US-amerikanischen Standards begonnen werden. Sobald uns Ergebnisse vorliegen, können wir die Situation neu beurteilen.

 

 

10. November 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe September/Oktober 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 140 KB). Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

9. November 2007: Ausschreibung für internationale Ausbildungsforschungsvorschläge

Die internationale Gesellschaft für Ausbildung und Forschung im Bereich Rechnungslegung (International Association for Accounting Education and Research, IAAER) und die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) haben eine weltweit geltende Ausschreibung für Forschungsvorschläge veröffentlicht, die den Bereich der Rechnungslegungsausbildung voranbringen sollen. Bis zu fünf Forschungsstipendien von USD 25.000, die von  der ACCA finanziert werden, werden im Rahmen des Programms vergeben, das darauf abzielt, die Arbeit des International Accounting Education Standards Board (IAESB), eines unabhängigen Standardsetzers unter dem Dach des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC), zu unterstützen. Der IAESB entwickelt Standards und Leitlinien zur Examensvorbereitung, Ausbildung und beständigen beruflichen Weiterentwicklung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IFAC.

 

 

9. November 2007: FASB nimmt Stellung gegenüber der SEC bezüglich der Anwendung von IFRS in den USA

In einem Brief an die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) (in englischer Sprache, 143 KB), der gemeinsam vom Vorsitzenden des FASB und der Aufsichtsstiftung des FASB unterzeichnet wurde, empfehlen die beiden Organe, dass die SEC damit warten möge, die Anforderungen fallen zu lassen, das ausländische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, eine Überleitung des Einkommens und des Eigenkapital auf US-GAAP-Zahlen einreichen müssen. Dies solle so lange gelten, bis zwei Dinge geschehen seien:

 

Aufzählung Zustimmung in den USA zu einem Plan, der US-amerikanischen Unternehmen die Anwendung von IFRS gestattet, und
Aufzählung die Verpflichtung von den wichtigsten internationalen Parteien, die notwendigen Schritte zu unternehmen, den IASB als ein unabhängiges Organ zu stärken und zu erhalten, das für die Entwicklung hochwertiger internationaler Standards verantwortlich ist.

 

Die beiden Organe drückten auch ihre Unterstützung für folgende Punkte aus:

 

Aufzählung Alle US-amerikanischen Unternehmen sollten verpflichtet werden, einer „verbesserten Fassung der International Financial Reporting Standards (IFRS)" zu folgen, und nicht die Wahl zwischen US-GAAP und IFRS haben.
Aufzählung Das Fallenlassen der Überleitungsrechnung solle nur für Unternehmen gelten, die IFRS wie vom IASB herausgegeben verwenden, nicht für verschiedenen Rechtskreise angepasste Versionen.

 

Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus dem Brief.

 

Die in unserem Brief enthaltenen Ansichten können in den folgenden vier Hauptpunkten zusammengefasst werden:

 

1. Anlegern wäre besser gedient, wenn alle US-amerikanischen Aktiengesellschaften als Grundlage der Erstellung ihrer Abschlüsse Rechnungslegungsstandards verwendeten, die von einem einzigen internationalen Standardsetzer herausgegeben würden. Dies könnte am besten geschehen, wenn alle US-amerikanischen Aktiengesellschaften einer verbesserten Fassung der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu folgen hätten. Wir glauben, dass es zu einem zweigliederigen System von Rechnungslegungsstandards kommt, wenn man längere Phasen der Wahlfreiheit zwischen US-GAAP und IFRS zulässt. Dies würde zu unnötiger Komplexität für Anwender und andere Nutzer von Finanzinformationen führen. Die Zulassung von Wahlfreiheit würde die Gesamtkomplexität unseres Rechnungslegungssystems vergrößern.

 

2. Wir, die SEC und andere betroffene Parteien sollten zusammenarbeiten, um ein Übergangsplan oder einen „Entwurf" dafür zu entwickeln, dass US-amerikanische Unternehmen zu IFRS übergehen. Wie im Konzeptentwurf festgehalten wäre der Übergang aller US-Unternehmen zu IFRS ein kompliziertes, mehrjähriges Unterfangen. Die USA brauchen einen Entwurf, die einen ordentlichen Übergang zu IFRS ermöglicht und die die Störungen und Kosten für die Marktteilnehmer und andere amerikanische Unternehmen, die die FASB-Standards anwenden, minimieren.

 

Aufzählung Der Entwurf sollte ein Zieldatum oder Zieldaten festlegen, wann der Übergang zu IFRS abgeschlossen sein sollte. Desgleichen sollten Meilensteine festgesetzt werden. Das Zieldatum sollte genug Zeit lassen, um die notwendigen Änderungen der einzelnen Elementen der US-amerikanischen Finanzberichterstattungsinfrastruktur durchzuführen (Prüfungsstandards, GAAP-basierte aufsichtsrechtliche Regelungen, akademische Strukturen, Lizenzierungsvorschriften etc.).
Aufzählung Der Entwurf sollte auch die Bereiche der IFRS festlegen, die bei einem Übergang auf die IFRS durch US-amerikanische Aktiengesellschaften verbessert werden sollten. Wir glauben, dass die beste Art und Weise, diese Verbesserungen zu erreichen, die fortgesetzte gemeinsame Entwicklung von Standards durch den International Accounting Standards Board (IASB) und den FASB ist. Um den Übergang auf IFRS abzuschließen, sollte der Entwurf den Prozess darstellen, nach dem wir die IASB-Standards in anderen Bereichen „so wie sie sind" übernehmen.

 

3. Die SEC sollte international Zusammenarbeit dabei suchen, die Veränderungen zu identifizieren und durchzuführen, von denen wir glauben, dass sie für den Erhalt des IASB und die Sicherung seiner Stellung als das unabhängige internationale Organ, das hochwertige internationale Rechnungslegungsstandards herausgibt, notwendig sind. Insbesondere gelten die folgenden Punkte:

 

Aufzählung Es sollten Mechanismen eingerichtet werden, die den IASB mit ausreichenden und stabilen Finanzierungs-  und Personalressourcen ausstatten und damit den Erhalt als unabhängiger Standardsetzer von hochwertigen Rechnungslegungsstandards sicherstellen.
Aufzählung Es werden Vereinbarungen benötigt, um den separaten Prüfungs- und Übernahmeprozess zu beseitigen, der in verschiedenen Rechtskreisen auf jeden IFRS angewendet wird, nachdem er vom IASB herausgegeben wurde. Diese nachgeschalteten rechtlichen Prozesse stehen nicht in Übereinstimmung mit dem Ziel eines einzelnen Satzes von hochwertigen internationalen Rechnungslegungsstandards. Dies wird belegt durch die lokalen Varianten von IFRS, die sich in einigen Rechtskreisen entwickelt haben. Rechtskreise, einschließlich der USA, müssen ihre Ansichten als Teil des Konsultationsprozesses des IASB deutlich machen und nicht, nachdem die Standards herausgegeben sind.

 

International Zusammenarbeit in diesen beiden Bereichen ist notwendig, um die Zukunftsfähigkeit des IASB als globaler Standardsetzer voranzubringen und um sicherzustellen, dass IFRS wie vom IASB herausgegeben der einzige Satz von hochwertigen internationalen Rechungslegungsstandards werden und bleiben. Wenn die vorgeschlagenen Änderungen in diesen beiden Bereichen nicht erzielt werden, glauben wir, dass der Nutzen eines Überganges der US-amerikanischen Aktiengesellschaften von unserem wohl etablierten Rechnungslegungssystems auf IFRS dramatisch eingeschränkt werden könnte.

 

4. Das Fallenlassen der Anforderung, dass ausländische Unternehmen ihre berichteten Ergebnisse nach US-GAAP überleiten, ist ein schwieriges und sensibles Thema, das wichtige Auswirkungen auf die Entwicklung eines wahren internationalen Finanzberichterstattungssystems haben könnte. Wir schlagen vor, dass die Terminierung eines jeglichen Wegfalls dieser Anforderung mit den folgenden Punkten zusammen fallen sollte:

 

Aufzählung Entwicklung von und Verpflichtung auf die Blaupause der Schlüsselparteien in den USA und
Aufzählung Verpflichtung internationaler Schlüsselparteien darauf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, den  IASB als das unabhängige Organ zu stärken und zu erhalten, das für die Entwicklung hochwertiger internationaler Standards verantwortlich ist.

 

Wir stimmen der SEC ausdrücklich zu, dass die Überleitungsforderung nur für die Unternehmen beseitigt werden würde, die IFRS wie vom IASB herausgegeben anwenden.

 

 

9. November 2007: Vorschlag, Interpretation zu Steuern für nicht öffentlich gehandelte Unternehmen aufzuschieben

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat vorgeschlagen, des Datum des Inkrafttretens von Interpretation 48 bezüglich der Bilanzierung von Unsicherheit bei Ertragsteuern um ein Jahr aufzuschieben. Dies soll für Unternehmen gelten, deren Anteile nicht öffentlich gehandelt werden und die nicht bereits die Vorschriften aus Interpretation 48 angewendet haben. Der Vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens wäre dann für alle Berichtsperioden, die nach dem 15. Dezember 2007 beginnen. Der Vorschlag ist mit einer 30-tägigen Kommentierungsfrist versehen. Die Entscheidung des FASB ist die Reaktion auf  eine Bitte des Komitees für die Rechnungslegung nicht öffentlich gehandelter Unternehmen des FASB (Private Company Financial Reporting Committee, PCFRC), dass sich über den Mangel an Kenntnis über Interpretation 48 bei den nicht öffentlich gehandelten Unternehmen besorgt gezeigt hatte. Die Interpretation gilt weiterhin für alle Aktiengesellschaften für Berichtsperioden, die nach dem 15. Dezember 2006 beginnen.

 

Informationen zu Interpretation 48

Unsere amerikanischen Kollegen haben im März eine Veröffentlichung mit dem Titel „Unsicherheit bei Ertragsteuern: Ein Fahrplan zur Anwendung von Interpretation 48 herausgegeben (Uncertainty in Income Taxes: A Roadmap to Applying Interpretation 48 (in englischer Sprache, 75 Seiten,  416 KB)). In der Interpretation wird eine neuer Ansatz eingeführt, der den Ansatz und die Bewertung von Steuervorteilen aus Steuerpositionen der Unternehmen und die dazugehörigen Angaben in den Abschlüssen erheblich verändern wird.

Prinzipien der Interpretation 48

Aufzählung Eine Steuerposition ist ein von einem Unternehmen in der Steuererklärung eingenommene Position oder ein Position, den ein Unternehmen in der Steuererklärung einzunehmen erwartet . Dies können beispielsweise die Entscheidung beinhalten, keine Steuererklärung einzureichen, Erträge zwischen Rechtskreisen aufzuteilen oder Teile des Ertrags aus der Steuererklärung auszunehmen.
Aufzählung Ein Unternehmen kann keinen Steuervorteil in seinem Abschluss ansetzen, wenn es nicht zu dem Schluss kommt, dass „mehr Gründe dafür als dagegen sprechen", dass dieser Steuervorteil einer Prüfung der Steuerbehörde allein auf der Grundlage fachlicher Bewertungskriterien der eingenommenen Steuerposition standhält. Bei dieser Einschätzung muss das Unternehmen von Folgendem ausgehen:

 
Aufzählung Die Steuerposition wird von einer Steuerbehörde geprüft, die ein vollständiges Wissen aller relevanten Informationen besitzt, und
Aufzählung wird vor dem Revisionsgericht geklärt.

 

Vergleich mit IFRS

Obwohl die Konvergenz von US-GAAP und IFRS sowohl für den FASB als auch für den IASB eine hohe Priorität besitzt, weichen die Anforderungen in Interpretation 48 von denen in den IFRS ab. Dies gilt auch für Abweichungen hinsichtlich der Frage, wann eine Steuerschuld angesetzt wird und wie sie bewertet wird. Die Veröffentlichung von Deloitte USA zu Interpretation 48 enthält einen Vergleich der Anforderungen aus der Interpretation und aus IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen.

 

 

8. November 2007: Entwurf des BilMoG veröffentlicht

Mit Datum vom 08. November 2007 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (636 KB) veröffentlicht.  Hauptziel der Reform ist es, eine moderne Bilanzierungsgrundlage zu schaffen, mit der das deutsche Bilanzrecht an die internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst wird.  Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 08. Januar 2008 beim BMJ eingereicht werden

 

 

8. November 2007: Beinahe endgültiger Entwurf von DRS 17 veröffentlicht

Der Deutsche Standardisierungsrat veröffentlicht den DRS 17 near final draft "Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder". Die vorliegende Fassung steht in der 13. Öffentlichen Sitzung, die für den 07. Dezember 2007 geplant ist, zur abschließenden Beschlussfassung an. Danach wird der Standard zum Zwecke der gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz weitergeleitet.

 

 

8. November 2007: SEC stimmt über den Wegfall der Überleitung von IFRS-Abschlüssen ab

Auf ihrer öffentlichen Sitzung in Washington am Donnerstag, den 15. November 2007 wird die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) darüber abstimmen, ob es ausländischen Unternehmen gestattet sein soll, Abschlüsse, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt sind, ohne Überleitung nach US-GAAP bei der SEC einzureichen. Diese hatte den Vorschlag im Juli 2007 gemacht (s. unsere Nachricht vom 3. Juli 2007). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus der englischsprachigen Sitzungsankündigung der SEC.

 

Die SEC wird erörtern, ob Änderungen zu folgenden Dokumenten angenommen werden sollen: Formblatt 20-F, Regeln 3-10 und 4-01 in Verordnung S-X, Formblätter F-4 und S-4 und Regel 701 des Wertpapiergesetzes. Dies soll der SEC ermöglichen, Abschlüsse privater ausländischer Emittenten ohne Überleitungsrechnung zu US-GAAP zur Registrierung anzunehmen, wenn diese in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben erstellt worden sind.

 

 

8. November 2007: Wir nehmen Stellung zu zwei IAASB-Vorschlägen und unterstützen diese

Deloitte hat kürzlich zwei Stellungnahmen beim International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, eingereicht. Diese gelten den folgenden zwei internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA):

 

Aufzählung ISA 200 (überarbeitet und neuentworfen) Allgemeines Ziel des unabhängigen Wirtschaftsprüfers und der Durchführung einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (in englischer Sprache, 31 KB), und
Aufzählung ISA 500 (neuentworfen) Berücksichtigung der Relevanz und der Glaubwürdigkeit des Prüfungsnachweises (in englischer Sprache, 40 KB).

 

In beiden Fällen unterstützen wir die vorgeschlagenen Leitlinien und sind der Meinung, dass die Überarbeitung in Übereinstimmung mit den vom IAASB eingeführten Klarheitsprinzipien und -merkmalen erfolgt ist.  Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie hier.

 

 

7. November 2007: IFRIC-Agendaseiten aktualisiert

Im Nachgang der IFRIC-Sitzung vom Donnerstag, den 1. November 2007 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Financial Reporting Committee (IFRIC) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln:

 

Aufzählung IAS 18 Erträge – Kundenbeiträge
Aufzählung IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse – Sachausschüttungen
Aufzählung IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Anwendungsbereich

 

 

7. November 2007: Neues Gremium zur Überwachung von IASCF und IASB vorgeschlagen

Die Europäische Kommission, die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of Japan, FSAJ), die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) haben die Einrichtung eines neuen Überwachungsgremiums innerhalb der Führungsstruktur der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, vorgeschlagen. Dieses Gremium würde sich regelmäßig mit den Treuhändern der IASC-Stiftung treffen, um das Arbeitsprogramm des IASB zu prüfen und zu kommentieren, an der Ernennung von IASCF-Treuhändern mitzuwirken (und letzte Entscheidungsbefugnis zu haben) und die Überwachungsaktivitäten der Treuhänder zu prüfen. Laden Sie sich die gemeinsame Erklärung von IOSCO, SEC, FSAJ und der Europäischen Kommission herunter (in englischer Sprache, 71 KB). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus der Erklärung:

 

Auszug aus der gemeinsamen Erklärung von  IOSCO, SEC,  FSAJ und der Europäischen Kommission

Der IASB, der der Aufsicht der Treuhänder der IASC-Stiftung unterliegt, ist ein unabhängiger Standardsetzer, der sich im öffentlichen Interesse der Entwicklung eines einzigen Satzes von hochwertigen, verständlichen und durchsetzbaren weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards widmet. Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben eine Überarbeitung der Satzung der Stiftung beginnend im Jahr 2008 geplant. Die für die Kapitalmarktregulierung zuständigen Behörden schlagen vor, die Gelegenheit der Überarbeitung der Satzung zu nutzen, um in Zusammenarbeit mit der IASC-Stiftung bestimmte Veränderungen vorzunehmen, um das Führungsrahmenkonzept der Stiftung zu stärken, während gleichzeitig die weiter bestehende Wichtigkeit eines unabhängigen Standardsetzungsprozesses betont wird.

Im Mittelpunkt dieser Bemühungen steht die Einrichtung eines neuen Überwachungsgremiums innerhalb der Führungsstruktur der IASC-Stiftung, um die bestehende Überwachungsfunktion der IASCF-Treuhänder im öffentlichen Interesse zu stärken. Die Einrichtung eines solchen Überwachungsgremiums würde dazu dienen, würde die Treuhänder dabei unterstützen, die Interessen der globalen Investmentgemeinde zu repräsentieren und dadurch das vertrauen der Allgemeinheit in die IFRS zu stärken.

Ein Hauptziel wird sein, dass sich das Überwachungsgremium regelmäßig mit den IASCF-Treuhändern trifft, um das Arbeitsprogramm des IASB zu erörtern, zu prüfen und zu kommentieren. Wir erwarten, dass die IASC-Stiftung und der Vorsitzende des IASB sich außerdem mit den relevanten öffentlichen Behörden in Austausch setzen. Das Überwachungsgremium würde sich in Zusammenarbeit mit den Treuhändern der IASC-Stiftung und in Abstimmung mit dem Beirat für Treuhänderernennungen an der Auswahl von Treuhändern beteiligen. Das Überwachungsgremium wäre außerdem für die endgültige Genehmigung von Treuhändernominierungen verantwortlich und würde die Möglichkeit haben, die Prozeduren der Treuhänder zur Überwachung des Standardsetzungsprozesses und zur Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung des IASB zu prüfen.

 

 

7. November 2007: IASCF-Treuhändern verkünden Strategie zur Verbesserung der Führung

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben Vorschläge angekündigt, die der Verbesserung der Führungsstrukturen der Organisation gelten und der Stärkung der öffentlichen Rechenschaftspflicht. Die Treuhänder werden eine Reihe von Beratungen mit den wichtigsten Interessengruppen zu diesen Vorschlägen im Vorfeld der Überarbeitung der Verfassung aufnehmen, die 2008 beginnen soll. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung der IASCF (in englischer Sprache, 83 KB).

IASCF-Vorschläge zur Verbesserung der Führung
Aufzählung Einrichtung formaler Berichtswege zu offiziellen Organisationen: Die Treuhänder sollten einen formalen Berichtsweg zu einer repräsentativen Gruppe von offiziellen Organisationen einschließlich der Wertpapieraufsichten einrichten. Diese Gruppe würde Ernennungen von Treuhändern genehmigen und die Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder sowie die Angemessenheit der jährlichen Finanzierungsvereinbarungen und das Gesamtbudget prüfen.
Aufzählung Entwicklung eines mehrschichtigen, mehrseitigen Ansatzes zu Rechenschaftspflicht jenseits des formalen Berichtsweges zu offiziellen Organisationen: Die Treuhänder sollten ihren Austausch mit den wichtigsten Interessengruppen verstärken und vertiefen und Mechanismen einrichten, die es ihnen erlauben, Meinungen außerhalb der formalen Prozeduren einzuholen. Dies würde natürlich Mechanismen für Treffen mit  offiziellen Organisationen und Lenkungsgremien und Institutionen des Privatsektors. Darüber hinaus würde eine solche Rechenschaftspflicht eine Erwägung der Rolle und Struktur des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) innerhalb der Rechenschaftspflicht der Organisation erfordern..
Aufzählung Einrichtung eines Mechanismus zur Einholung öffentlicher Meinungen durch die Treuhänder jenseits der regelmäßig angesetzten Sitzungen mit bestimmten Interessengruppen: Die Treuhänder sollten verbesserte Mechanismen einrichten, um Meinungen von interessierten Parteien einzuholen, die zu den Methoden, Prozessen und Prozeduren der IASC-Stiftung und des IASB Stellung nehmen wollen.
Aufzählung Fortsetzung der Bemühungen hin zu einem nachhaltigen, breit aufgestellten Finanzierungssystems: Nachdem die Finanzierungsgrundlage durch den 2006 eingeführten neuen Ansatz bereits erheblich ausgeweitet wurde, sollten die Treuhänder ihre Bemühungen fortsetzen, die Finanzierungsgrundlage noch weiter auszuweiten.

 

 

7. November 2007: IASCF-Treuhändern stimmen der Erweiterung von IFRIC auf 14 Mitglieder zu

Auf ihrer Sitzung in New York letzte Woche haben die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, einem Vorschlag zugestimmt, die Anzahl der Mitglieder des International Financial Reporting Committee (IFRIC) von 12 auf 14 Mitglieder zu erhöhen. Dies soll die Bandbreite des Fachwissens im Komitee vergrößern. Die Treuhänder werden die überarbeiteten Verfassungsformulierungen und die Ausschreibungen für neue Mitglieder demnächst veröffentlichen.

 

 

7. November 2007: Ernennungen von IASCF-Treuhändern und nicht besetzte Stellen

Auf ihrer Sitzung in New York letzte Woche haben die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, folgenden Veränderungen von Mitgliedschaften und Vorsitz zugestimmt:

 

Aufzählung Philip Laskawy, der derzeitige Vorsitzende der IASCF-Treuhänder, wird stellvertretender Vorsitzender der IASCF-Treuhänder, wenn Gerrit Zalm den Vorsitz im Januar 2008 übernimmt. Wie schon früher vereinbart wird Bertrand Collomb seinen Posten als stellvertretender Vorsitzender zum Ende des Jahres aufgeben aber Treuhänder bleiben.
Aufzählung Jeffrey Lucy, früherer Vorsitzender der australischen Wertpapier- und Anlagekommission (Australien Securities und Investments Commission, ASIC) und der zukünftige Vorsitzende des Rats zur Rechnungslegung der ASIC (Financial Reporting Council, FRC), wurde für eine dreijährige Amtszeit, die im Januar 2008 beginnt,  als Treuhänder ernannt.
Aufzählung Kees Storm, früherer Vorsitzender von AEGON, legt seit Amt als Treuhänder aufgrund anderweitiger Verpflichtungen zum Ende des Jahres nieder. Die Treuhänder werden in Kürze mit der öffentlichen Suche eines Nachfolgers beginnen.
Aufzählung Die Treuhänder werden sich im Rahmen ihrer Bemühungen, die beiden anderen freien Treuhänderstellen, die aufgrund des Weggangs von Roberto Teixeira da Costa und William McDonough entstanden sind, neu zu besetzen, mit dem Beirat für Treuhänderernennungen beraten.

 

Laden Sie sich die aktuelle vollständige Liste der IASCF-Treuhänder in englischer Sprache herunter. Bezüglich der unbesetzten Stelle beim IASB kündigte das Treuhänderkomitee für die Ernennung von Boardmitgliedern an, dass eine neue Suche aufgenommen werden soll, um die Stelle neu zu besetzen.

 

 

6. November 2007: Heads Up-Newsletter zum gemeinsamen Treffen von AICPA und dem Stab der SEC

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 5. November 2007 eingestellt (in englischer Sprache, 131 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. In dieser Ausgabe von Heads Up werden die Diskussionen zusammengefasst, die der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und das Komitee für SEC-Regelungen des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) am 11. Oktober 2007 gemeinsam geführt haben. Die Diskussionen drehten sich unter anderem um folgende Themen:

 

Aufzählung Auswahlkriterien für die Bestimmung des Alters von Abschlüssen eines erworbenen Unternehmens, die einer Registrierung beigefügt werden müssen,
Aufzählung Angabeanforderungen im Rahmen der Registrierung bezüglich der vorgeschlagenen FASB Staff Position No. APB 14-a zu Wandelschuldverschreibungen,
Aufzählung Abschlüsse, die zur Bestimmung der Erheblichkeit eines erworbenen Unternehmens, das der Nachfolger eines Vorgängerunternehmens ist, vom Registranten verwendet werden sollten,
Aufzählung welche Bürgschaftsabschlüsse ein Registrant bei einer automatischen Vorausregistrierung zum Zeitpunkt der Einreichung zur Verfügung stellen muss,
Aufzählung wie ein Registrant bestimmen sollte, ob separate Einzelabschlüsse oder zusammengefasste Finanzinformationen benötigt werden, wenn ein Anteilsbesitz nach der Fair-Value-Option aus FAS 159 anstatt nach der Equity-Methode bilanziert wird,
Aufzählung Abschlüsse, die der Emittent von durch Vermögenswerte gesicherte Wertpapieren für Unternehmen zur Verfügung stellen muss, die für bestimmte periodische Berichte Bonitätsverbesserung zur Verfügung stellen,
Aufzählung die Anforderung an den Registranten, seine Abschlüsse mit Formblatt S-8 zu aktualisieren, wenn Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eintreten (wie beispielsweise Aufgabe von Geschäftszweigen oder Veränderungen in den Segmenten).

 

Das Komitee für SEC-Regelungen setzt sich aus Vertretern verschiedener öffentlicher Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der Industrie und der Wissenschaft zusammen und trifft sich regelmäßig mit dem Stab der SEC um aufkommende fachliche Prüfungs- und Berichterstattungssachverhalte in Bezug auf SEC-Regelungen und -Verordnungen zu erörtern.

 

 

6. November 2007: Accounting Roundup – Ausgabe Oktober 2007

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Oktoberausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 323 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

 

Entwicklungen beim FASB

Aufzählung

FASB entscheidet, dass es keinen Aufschub für die Fair-Value-Verlautbarungen 157 und 159 gibt; ein Vorschlag für einen Aufschub bis auf Weiteres von SOP 07-1 die Rechnungslegung von Investmentunternehmen betreffend wird erwartet

Aufzählung

FASB trifft sich mit dem japanischen Standardsetzer ASBJ, um globale Konvergenz zu erörtern

 

Entwicklungen beim American Institute of Certified Public Accountants (AICPA)

Aufzählung

AICPA schlägt Überarbeitungen der Leitlinien zu den Accounting and Review Services vor

Aufzählung

AICPA legt Projekt auf, um Standards zu überarbeiten, um größere Klarheit zu erreichen

 

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

Aufzählung

SEC-Feedback zu Angaben zur Vorstandsvergütung: „Wo bleibt die Analyse?"

Aufzählung

SEC gestattet die Verwendung von Surrogaten für die Bewertung von Mitarbeiteraktienoptionen

 

Entwicklungen bei der PCAOB

Aufzählung

PCAOB veröffentlicht Entwurf von Leitlinien für Abschlussprüfer kleinerer Aktiengesellschaften

Aufzählung

PCAOB genehmigt Änderungen der Überwachungshäufigkeit für Gesellschaften, die nicht regelmäßig Prüfungsberichte herausgeben

Aufzählung

PCAOB veröffentlicht Untersuchungsbericht zu kleinen US-amerikanischen Prüfungsgesellschaften

 

Internationale Entwicklungen

Aufzählung

IASB und der japanische Standardsetzer ASBJ machen Fortschritte bei ihren Bemühungen,  Konvergenz bis 2011 zu erreichen

Aufzählung

IASB verlängert Kommentierungsfrist für den vorgeschlagenen IFRS für KMU

Aufzählung

IASB veröffentlicht Vorschläge für Änderungen an den IFRS im Rahmen des ersten jährlichen Verbesserungsprojekts

Aufzählung

IASC-Stiftung ernennt Gerrit Zalm zum Vorsitzenden der Treuhänder

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

 

6. November 2007: Ende der Kommentierungsfrist für den IFRS-Konzeptentwurf der SEC

Wir erinnern die Besucher von IAS Plus daran, dass die Kommentierungsfrist für Stellungnahmen zum Konzeptentwurf der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), der US-amerikanischen Emittenten gestatten würde, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen, am 13. November 2007 endet. Die SEC hatte am 25. Juli 2007 einstimmig dafür gestimmt, den Entwurf zu veröffentlichen. Allgemein gesagt lädt der Entwurf dazu ein, dazu Stellung zu nehmen, ob US-Emittenten, einschließlich Investmentfirmen, ihre Abschlüsse nach IFRS in englischer Sprache wie vom IASB herausgegeben zu erstellen. Nach den derzeitigen Regelungen der SEC müssen US-Emittenten US-GAAP anwenden. Sie können sich den Konzeptentwurf hier noch einmal herunterladen (in englischer Sprache, 886 KB).

 

 

6. November 2007: IFRS in Fidschi für eine große Bandbreite von Unternehmen übernommen

Das fidschianische Institut der Wirtschaftsprüfer (Fiji Institut of Accountants, FIA), das ein Mitgliedsorgan des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes ist, hat die International Financial Reporting Standards (IFRS) für alle Berichtsperioden übernommen, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen. Die IFRS gelten für alle Unternehmen, die in die folgenden Kategorien fallen:

 

Aufzählung Aktiengesellschaften wie im Aktiengesetz definiert,
Aufzählung Unternehmen, die mehrheitlich im Staatsbesitz stehen,
Aufzählung Banken und Finanzinstitute,
Aufzählung Pensionskassen, Versicherungen und Versicherungsbroker,
Aufzählung Staatsunternehmen mit eigener Satzung,
Aufzählung Unternehmen mit einem Konzernumsatz von mindestens FJD 20 Mio. (USD 13 Mio.) oder mit einem Vermögen von mindestens FJD 20 Mio. (USD 13 Mio.),
Aufzählung öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (die Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente herausgegeben haben oder die über die durchsetzbare Macht verfügen, Steuern aufzuerlegen, Tarife festzulegen oder öffentliche Gelder einzutreiben) und
Aufzählung Unternehmen, auf die die oben genannten Unternehmen einen erheblichen Einfluss haben (in Form von mehr als 20 Prozent des Anteilsbesitzes), weil das Mutterunternehmen diese nach der Equity-Methode bilanzieren müsste.

 

Darüber hinaus hat das FIA bestimmt, dass die Mitglieder die IFRS zu befolgen haben, die zum 1. Januar eines Jahres bestehen. eine vorzeitige Anwendung von neuen Folgestandards oder Aktualisierungen ist zulässig. Der Vorsitzende des Standardkomitees des FIA hat die neuen Anforderungen in der Ausgabe des Institutjournals vom August 2007 zusammengefasst  (in englischer Sprache, 23 KB) und auch den neuesten Stand der Dinge bezüglich der Standards zusammengefasst, die von den Unternehmen befolgt werden müssen, die nicht IFRS anwenden. Des Weiteren beschreibt er den aktuellen Stand der Prüfungsstandards. Wir haben für Sie eine neue Länderseite zu Fidschi angelegt.

 

 

5. November 2007: Neue IFRS-Veröffentlichungen von Deloitte Korea

Im März 2007 hatten die koreanische Finanzaufsichtskommission und das koreanische Rechnungslegungsinstitut die Absicht angekündigt, koreanische Äquivalente zu den International Financial Reporting Standards („K-IFRS") übernehmen zu wollen (s. unsere Nachricht vom 16. März 2007). Börsennotierte Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten) müssen ab 2011 ihre Abschlüsse nach K-IFRS erstellen. Eine vorzeitige Anwendung ab 2009 ist gestattet. Nicht börsennotierten Unternehmen wird die Anwendung der K-IFRS gestattet sein. Um den Mandanten und Mitarbeitern den Übergang zu K-IFRS zu erleichtern, haben unsere koreanischen Kollegen gerade vier Veröffentlichungen zu IFRS in koreanischer Sprache herausgegeben:

 

Aufzählung Musterkonzernabschluss 2006 (490 KB)
Aufzählung Leitlinien zu IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (570 KB)
Aufzählung Leitlinien zu IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung (608 KB)
Aufzählung Leitlinien zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (416 KB)

 

Außerdem es eine Internetseite zu IFRS in koreanischer Sprache, die von Deloitte Korea betrieben wird.

 

 

5. November 2007: FASB-Kodifizierung wird demnächst zu öffentlicher Erprobung veröffentlicht

Der US-amerikanische Standardsetzer (Financial Accounting Standards Board, FASB) wird die FASB Accounting Standards Codification™ (Kodifizierung aller Bilanzierungsstandards) zur Erprobung durch die Anwender entweder Ende dieses Jahres oder Anfang 2008 herausgeben. Während der einjährigen Erprobungsphase wird der FASB die Kodifizierung über ein neues, internetbasiertes Rechercheverfahren zur Verfügung stellen, um von den Anwendern Rückmeldungen zu erbitten. Auf diese Art und Weise soll bestätigt werden, dass die Kodifizierung die bestehenden amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) für nichtstaatliche Unternehmen korrekt widerspiegelt.

Das Ziel der Kodifizierung ist die Vereinfachung der Gliederung der tausenden verbindlichen US-amerikanischen Bilanzierungsverlautbarungen, die von den verschiedenen standardsetzenden Gremien (einschließlich FASB, AICPA (US-amerikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer ) und EITF (Projektgruppe für neu auftretenden Sachverhalte des FASB)) herausgegeben werden. Nach Genehmigung durch den FASB wird die Kodifizierung die einzig verbindliche Quelle amerikanischer Rechnungslegungsstandards sein und die bestehenden Veröffentlichungen von FASB, AICPA, EITF und damit in Zusammenhang stehende Literatur ersetzen. Dann wird nur noch eine Ebene verbindlicher Rechnungslegungsstandards existieren. Jegliche weitere Literatur wird unmaßgeblich sein. Die Kodifizierung gliedert die tausenden US-amerikanischen Bilanzierungsverlautbarungen in etwa 90 Bilanzierungsthemenkreise und stellt alle Themenkreise in gleicher Struktur dar. Außerdem werden zugehörige Leitlinien der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) aufgenommen, die nach der gleichen thematischen Struktur in separaten Abschnitten der Kodifizierung beigefügt werden.

Lesen Sie auch die entsprechende Presseerklärung des FASB (in englischer Sprache).

 

 

5. November 2007: 20% der US-Unternehmen würden erwägen IFRS anzuwenden, wenn es gestattet wäre

Die vorläufigen Ergebnisse einer neuen Befragung durch unsere amerikanischen Kollegen zeigen, dass etwa 20 Prozent der Finanzleiter und -vorstände (die für etwa 300 US-Unternehmen stehen) erwägen würden, International Financial Reporting Standards (IFRS) anzuwenden, wenn ihnen die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht die Wahl ließe. Etwa zwei Drittel dieser Unternehmen würden die Einführung von IFRS in den nächsten drei Jahren erwägen. Die Ergebnisse der Erhebung deuten auch darauf hin, dass die Unternehmen der Meinung sind, dass ihren Angestellten genügend Kenntnisse in IFRS fehlen, um den Übergang zu bewältigen und zukünftig IFRS-Abschlüsse zu erstellen. Dies gilt für Geschäftstätigkeit innerhalb und außerhalb der Vereinigten Staaten. Mehr als die Hälfte der Unternehmen, die die Einführung von IFRS erwägen würden, sagen, dass ihnen ausreichend ausgebildetes Personal in ihren US-amerikanischen Betrieben fehle, während etwa ein Drittel der Unternehmen meinte, dass ihnen ausreichend ausgebildetes Personal in ihren ausländischen Betrieben fehle. Laden Sie sich die Ankündigung der Befragung herunter (in englischer Sprache, 23 KB). Ein detaillierter Bericht über die Erhebung soll Ende dieses Monats zur Verfügung stehen; wir werden ihn dann auf IAS Plus zur Verfügung stellen.

 

 

4. November 2007: Fragen und Antworten des Stabs des IASB zum Diskussionspapier zu Versicherungsverträgen

Als Reaktion auf viele Fragen, die bezüglich des Abschnitts zu Dienstleistungsmargen im Diskussionspapier Vorläufige Ansichten zu Versicherungsverträgen eingegangen sind, hat der Stab des IASB ein Dokument mit Fragen und Antworten erstellt und auf der Projektseite zu Versicherungsverträgen auf der Internetseite des IASB hinterlegt. Das englischsprachige Dokument kann auch direkt über folgende Verknüpfung heruntergeladen werden: http://media.iasb.org/Service%20margin%20draft%20FAQs%20(2).pdf (67 KB). Wenn Sie das Diskussionspapier selbst noch einmal einsehen wollen, folgen Sie dieser Verknüpfung (Hauptteil des Diskussionspapiers in englischer Sprache ohne Anhänge, 876 KB); die zugehörigen Anhänge finden Sie hier (534 KB).

 

 

3. November 2007: IFRS Musterkonzernabschluss für 2007

Unsere internationalen Deloitte-Kollegen haben den IFRS Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2007 endende Berichtsperioden veröffentlicht. Der Musterkonzernabschluss enthält erläuternde Beispiele zur Anwendung der Darstellungs- und Anhangsangabevorschriften der IFRS von Unternehmen, die keine IFRS-Erstanwender sind. Sie enthalten auch zusätzliche Angaben, die als „Best Practice" erachtet werden, insbesondere wo solche Angaben in den erläuternden Beispielen enthalten sind, inklusive einer Referenz zum spezifischen Standard. Laden Sie sich den englischsprachigen Musterkonzernabschluss 2007 herunter (700 KB). Sie finden einen dauerhaften Link auf dieses Dokument sowie Verknüpfungen auf zugehörige Darstellungs-, Anhangs- und Compliance-Checklisten auf der englischsprachigen Seite zu den Musterkonzernabschlüssen unserer internationalen Kollegen. Publikationen von Deloitte in deutscher Sprache finden Sie hier.

 

 

3. November 2007: Mitschrift von der IFRIC-Sitzung im November 2007

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 1. November in den Räumen des IASB in London zusammen. Die Sitzung war ursprünglich für zwei Tage angesetzt, aber IFRIC schloss die Arbeiten an einem Tag ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift der Deloitte-Beobachter auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst..

 

 

2. November 2007: Tagesordnung für die Novembersitzung des IASB

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 13. November, bis Freitag, den 16. November 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder. Am Montag, den 12. November 2007 bietet der IASB Gespräche am Runden Tisch zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellungen und IAS 1 Darstellung des Abschlusses an: Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen. Die Veranstaltung findet in der Bridewell Suite im Crowne Plaza City Hotel, 19 New Bridge Street in London statt.

 

13. bis 16. November 2007, London

 

Montag, 12. November 2007 (Crowne Plaza City Hotel)

 

Aufzählung Öffentliche Gespräche am Runden Tisch zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 und IAS 1: Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen.
Aufzählung 1. Gesprächsrunde: 13:00h bis 15:00h
Aufzählung 2. Gesprächsrunde: 15:30h bis 17:30h

 

 

Dienstag, 13. November 2007 (nur nachmittags)

 

Aufzählung Rahmenkonzept ─ Bewertung
Aufzählung IFRIC Stand der Arbeiten

 

 

Mittwoch, 14. November 2007 (nur nachmittags)

 

Aufzählung Erlöserfassung

 

 

Donnerstag, 15. November 2007

 

Aufzählung Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ─ Vorläufige Definition des gegenwärtigen Zugangspreises und des gegenwärtigen Abgangspreises
Aufzählung Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ─ Änderungen an IAS 24 ─ Erneute Erwägungen der Antworten auf den Entwurf
Aufzählung Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen ─ Ausübungsbedingungen und Annullierungen
Aufzählung Versicherungsverträge ─ Bilanzierung durch den Versicherungsnehmer
Aufzählung Darstellung des Abschlusses ─ Phase B ─ Darstellung im Hauptteil des Jahresabschlusses

 

 

Freitag, 16. November 2007 (nur vormittags)

 

Aufzählung Unternehmenszusammenschlüsse – Der Board wird die Anwendungsdaten für den überarbeiten Standard IFRS 3 und den geänderten Standard IAS 27 erörtern.
Aufzählung Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen – Der Board lässt sich über die Ergebnisse der Gespräche am Runden Tisch vom Montag, den 12. November 2007, unterrichten.
Aufzählung Konsolidierung (Lerneinheit)

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