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30. November 2007:
Tagesordnung für die Dezembersitzung des IASB
 |
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
11. Dezember, bis Freitag, den 14. Dezember 2007, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon
Street, zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige
Tagesordnung für die Sitzung wieder. |
|

11. bis 14. Dezember 2007, London
Dienstag, 11. Dezember 2007
Mittwoch, 12. Dezember 2007
Donnerstag, 13. Dezember 2007
Freitag, 14. Dezember 2007 (nur vormittags)
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29. November 2007:
Ergebnisse der Befragung deutscher mittelständischer
Unternehmen zum Entwurf eines IFRS für KMU jetzt auch in englischer Sprache
 |
Die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
veröffentlichten Ergebnisse einer in Kooperation mit dem
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen
Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Lehrstuhl
„Financial Accounting and Auditing“ an der Universität
Regensburg (Prof. Dr. Axel Haller/Dr. Brigitte Eierle)
durchgeführten Studie zum Entwurf eines IFRS für KMU liegt
nunmehr auch in
englischer Sprache (440 KB) vor. |
29. November 2007:
Neustrukturierung beim IVSC wird fortgesetzt
Die
Mitglieder und der Vorstand des internationalen Komitees für Bewertungsstandards (International Valuation Standards
Committee, IVSC) haben ein umfassendes Neustrukturierungspaket
verabschiedet, die dafür sorgen wird, dass das Komitee zu einer
unabhängigen Organisation für Standardsetzung wird, das internationale Bewertungsstandards (International Valuation
Standards, IVS) für Vermögenswerte und Schulden entwickeln kann. Das
IVSC hatte die Neustrukturierung im Januar 2007 vorgeschlagen.
| Schlüsselfaktoren der Neustrukturierungspläne des IVSC sind die
folgenden:
 |
Das IVSC bleibt eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in den USA. |
 |
Das Akronym des IVSC wird beibehalten, aber der Name wird auf internationaler Rat für
Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council) geändert. |
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Die Organisation wird aus drei Organen bestehen:
 |
ein Rat der Treuhänder, der für die strategische Ausrichtung und die Finanzierung des IVSC zuständig ist, |
 |
ein Standardsetzungsrat, dessen Mitglieder von den Treuhändern ernannt werden aber der eigenständig über
die Agenda und die Entwicklung und Überarbeitung von Standards entscheidet, |
 |
ein Rat von Fachleuten aus der Praxis, dessen Mitglieder von den Treuhändern ernannt werden und der den Bewertern
weltweit bei der Entwicklung von hochwertigen Verfahrensweisen helfen soll und der Förderung des Berufsstandes in den
Entwicklungsländern. |
|
 |
Der Kreis der Mitglieder im IVSC wird über die nationalen professionellen Bewertungsinstitute hinaus ausgeweitet, um
Bewertungsunternehmen, Regierungen, Adressaten von Bewertungen und die Wissenschaft mit aufzunehmen. |
 |
Derzeitige Direktoren des IVSC bleiben für eine Übergangszeit von November 2007 bis Mai 2008 im Amt
und tragen die Verantwortung für die tägliche Führung und das Tagesgeschäft des IVSC. |
 |
In der Zeit von November bis Mai wird ein Beirat eingerichtet, der sogenannte vorläufige Rat der Treuhänder, der
den Neustrukturierungsprozess und den Geschäftsplan überwacht. Eingeworbene Finanzierungen werden durch die Gruppe unabhängig
überwacht und in Übereinstimmung mit dem Neustrukturierungsvorschlag des IVSC freigegeben. Michael Sharpe,
früherer Vorsitzender des International Accounting Standards Committee (IASC), wird einer der Treuhänder sein. Er
war seinerzeit auch ein Mitglied der Strategiearbeitsgruppe des IASC, die die Vorschläge entwickelte, die zur Schaffung des IASB führten. |
|
Lesen Sie hierzu auch die
Ankündigung des IVSC (in englischer Sprache, 46 KB).
28. November 2007:
Beratungskomitee des US-Finanzministeriums wird die Auswirkungen der
IFRS untersuchen
In
unserer Nachricht vom 4. Oktober 2007
hatten wir berichtet, dass das US-amerikanische Finanzministerium ein neunzehnköpfiges
Beratungskomitee des Finanzministeriums für die Prüferbranche
benannt hat. Das Komitee wird sich um Kartellbildung in der Prüfungsbranche
kümmern, die Prüfungsqualität, Mitarbeiterwerbung und -bindung und
damit verbundene Themen. Einer der Vorsitzenden des Komitees ist der
ehemalige Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC), Arthur Levitt; ein weiterer Vorsitzender ist der frühere
Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, Donald Nicolaisen.
Paul Volcker, ehemaliger Vorsitzender der Treuhänder der
IASC-Stiftung, fungiert als Mitglied des Komitees. Sowohl der
Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, als auch der Vorsitzende
des FASB, Robert H. Herz, sind Beobachter. Das Komitee wird am
3. Dezember 2007 zu einer öffentlichen Sitzung zusammenkommen. Lesen
sie die Arbeitsgrundlage für Diskussionen ('Working Discussion Outline',
in englischer Sprache, 81 KB) für die Sitzung.
Einige vom
Beratungskomitee besprochene Sachverhalte,
die einen direkten Bezug zu IFRS haben:
 |
Kann die Aus- und Weiterbildung in
Bezug auf IFRS und internationale
Prüfungsstandards verbessert werden?
Wenn ja: Wie? |
 |
Welche Auswirkungen des Lehrplans
hat die
mögliche Akzeptanz von IFRS und
internationalen Prüfungsstandards? |
 |
Welche
Auswirkungen haben IFRS und
internationale Prüfungsstandards auf die
Ressourcen der Fakultäten und die an
sie gestellten Anforderungen? |
 |
Wie wird sich die mögliche Akzeptanz
von IFRS in den Vereinigten Staaten und
die verstärkte Verwendung von
beizulegenden Zeitwerten und
„mark to model“-Bilanzierung auf die
Netzwerke der größten Prüfungsfirmen
auswirken? |
 |
Wie
wird sich die mögliche Akzeptanz von IFRS
und internationalen
Prüfungsstandards auf den Wettbewerb
auf dem Prüfungsmarkt auswirken? |
|
28. November 2007: Deloitte nimmt
Stellung zum Entwurf des IASB für einen IFRS für KMU
Wir
haben beim IASB unsere Stellungnahme zum Entwurf eines IFRS für
kleine und mittelgroße Unternehmen (Comments
on the Exposure Draft: IFRS for Small and Medium-sized Entities)
eingereicht (in englischer Sprache, 284 KB). Der IASB hatte den
Entwurf (s. Quicklinks in der rechten Leiste für die Übersetzungen)
am 15. Februar 2007 zur Stellungnahme herausgegeben. Wir drücken
unsere Unterstützung für die Bemühungen des IASB aus, einen
eigenständigen Rechnungslegungsrahmen für KMU zu entwickeln. Wir
sind jedoch der Meinung, dass noch bessere Ergebnisse bei der
Erfüllung der Bedürfnisse von KMU erzielt werden können, ohne das
Kosten-Nutzen-Kriterium zu verletzen. Die die Übersetzung der
Hauptargumente aus unserer Stellungnahme finden sie nachstehend. Wir
schlagen außerdem vor, dass die Akzeptanz des endgültigen Standards
in verschiedenen Rechtskreisen dadurch erhöht werden könne, dass der
IASB erwägen solle, ob es sich nicht auch rechnen könne, den
endgültigen Standard kostenfrei im Internet zur Verfügung zu
stellen.
|
Die in der Stellungnahme von
Deloitte vorgebrachten Hauptargumente sind die folgenden:
 |
Der
endgültige Standard sollte ein vollständig
eigenständiges Dokument sein. Wir unterstützen
die Zielsetzung eines selbsterklärenden, umfassenden
Satzes von Standards für KMU und sind nicht der
Meinung, dass der IFRS für KMU Querverweise auf die
vollen IFRS beinhalten solle. Dies gilt mit Ausnahme
der Finanzinstrumente wie in Anhang C dargestellt.
Wir sind der Meinung, dass KMU all ihre
Rechnungslegungsvorschriften in einem eigenständigen
Dokument finden sollten. |
 |
Der IFRS
für KMU widmet sich nicht den Bedürfnissen von
kleinen und mittelgroßen Tochterunternehmen, deren
Mutterunternehmen Konzernabschlüsse in
Übereinstimmung mit den vollen IFRS erstellen.
Solche Unternehmen wollen wahrscheinlich die
gleichen Ansatz- und Bewertungsprinzipien anwenden
wollen wie im ganzen Konzern – allerdings mit
weniger Angabepflichten. Wir sind der Meinung, dass
eine solche Wahlmöglichkeit im IFRS für KMU
enthalten sein sollte. |
 |
Eine
weitere Vereinfachung der Ansatz- und
Bewertungsprinzipien ist notwendig. Die
Bedürfnisse der Adressaten von Abschlüssen von KMU
sind nicht so hoch differenziert wie diejenigen der
Adressaten von Abschlüssen nach den vollen IFRS.
Daher sollten die Bilanzierungsanforderungen
vereinfacht werden. Dies könnte den Wegfall weiterer
Wahlmöglichkeiten und/oder eine weitere Entfernung
von den vollen IFRS beinhalten. Die Vorschläge
scheinen außerdem unbeabsichtigte Konsequenzen zu
haben, die in mancherlei Hinsicht den Entwurf
belastender machen als die Anwendung der vollen
IFRS. |
 |
Eine
weitere Erleichterung bei den Angaben ist notwendig.
Obwohl wir anerkennen, dass der Entwurf
beträchtliche Erleichterungen bei den Angaben
vorschlägt, sind wir doch der Meinung, dass es einem
Schlüsselbereich gibt, in dem die Erleichterungen
nicht weit genug gehen. Weitere Verbesserungen sind
möglich, ohne die Erfüllung der
Informationsbedürfnisse der Adressaten zu gefährden. |
 |
Es ist
eine Klarstellung notwendig, dass der IFRS für KMU
nicht Teil der IFRS-Hierarchie ist (möglicherweise
durch eine Änderung von IAS 8). Wir sind
besorgt, dass unter Umständen, in denen die vollen
IFRS keine Angaben zur Behandlung eines
Geschäftsvorfalls, bestimmter Bedingungen oder
Ereignisse enthalten, die Anwender der vollen IFRS
verpflichtet sein könnten, nach Analogien im IFRS
für KMU zu suchen. |
|
Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB und
dem IASC finden Sie
hier.
27. November 2007:
Europäisch-amerikanische Zusammenarbeit bei Rechnungslegung und
Prüfung
Der
Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und
Dienstleistungen, Charlie McCreevy, äußerte sich heute auf der
Konferenz für Prüfungsregulierung des europäischen Wirtschaftsprüferverbandes (Federation des Experts
Comptables Europeens, FEE) in Brüssel zur
europäisch-amerikanischen Zusammenarbeit bei
Rechnungslegungsstandards, Prüfungsüberwachung und Regulierung.
Die Aussagen von Kommissar McCreevy zeichneten sich unter anderem
durch folgende Charakteristika aus:
 |
Er lehnt zukünftige modifizierte Versionen („carve outs")
von IFRS für die EU strikt ab; |
 |
er gab an, dass zukünftige Änderungen in der Führung und in
den Prozessen des IASB nötig seien, wenn diese aber erfolgen
würden sollte es in der EU keinen bedarf mehr geben, jeden IFRS
zur Anwendung zu übernehmen; |
 |
er war der Meinung, dass das Veränderungstempo der IFRS
verlangsamt werden solle; |
 |
er ist gegen eine Anforderung, nach der Unternehmen, die auf
europäischen Märkten tätig sind und nach US-GAAP bilanzieren,
eine Überleitungsrechung der US-GAAP Beträge auf IFRS vorlegen
müssen; und |
 |
er ermutigt die EU und die Vereinigten Staaten, sich jeweils
auf die Durchsetzung, die Überwachung und Prüfung von
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu verlassen. |
Nachfolgend haben wir einige Auszüge aus den Äußerungen von
Kommissar McCreevy für Sie übersetzt. Die gesamte Ansprache in
englischer Sprache finden Sie
hier.
|
Zur Frage, ob die
SEC IFRS „wie für
die Anwendung in Europa übernommen“
akzeptieren solle:
Und ich höre immer noch Stimmen, die
sagen, dass dies ein armseliges Ergebnis ist
[dass die SEC die Überleitungsrechnung für
diejenigen fallen lässt, die IFRS wie vom
IASB herausgegeben anwenden]. Sie sind der
Meinung, die SEC hätte die europäische
Version der IFRS gemeinsam mit der vom IASB
verabschiedeten Fassung akzeptieren sollen.
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Kritiker
nicht an Gedächtnisschwund leiden. Lassen
Sie uns doch nicht die Tatsachen vergessen.
Wir in Europa haben uns dafür entschieden,
IFRS zu übernehmen, weil wir richtigerweise
an die Vorzüge einer einzigen gemeinsamen
Sprache der Rechnungslegung glaubten. Und
wenn ich „wir" sage, meine ich uns alle,
einschließlich des Ministerrats und des
Europäischen Parlaments. Wir haben diesen
Grundsatz unseren amerikanischen Kollegen
die letzten fünf Jahre lang gepredigt – sie
mit nicht nachlassender Ausdauer gebeten,
IFRS zu akzeptieren. Und die Vereinigten
Staaten haben nicht nur entschieden, IFRS
von unseren Unternehmen zu akzeptieren, sie
haben sogar ins Auge gefasst, ihren eigenen
Unternehmen die Anwendung zu gestatten. So
lassen Sie es uns eingestehen. Wir haben das
bekommen, worum wir gebeten haben.
Hundertprozentig.
Zur Führung des
IASB und zum Wegfall der Notwendigkeit, IFRS
„für die Anwendung in Europa“ zu übernehmen:
Ich habe die ersten 18 Monate meiner
Amtszeit damit verbracht, gegen diejenigen
zu kämpfen, die einen europäischen
Standardsetzer wollten, weil sie mit dem
IASB so unzufrieden waren. Man hat immer
wieder versucht, Mitglieder des Parlaments
zu beeinflussen, um die vorgeschlagenen
Standards zu verändern. Deshalb haben wir
die modifizierte Version von IAS 39. Seit
dem hat es Verbesserungen in der Führung des
IASB gegeben, und weitere sind notwendig.
Einer der Eckpfeiler meiner
Strategie ist, dass wir in der Lage sein
sollten, jegliche neue Standards ohne
weitere Probleme zu akzeptieren. Der
Übernahmeprozess von
Rechnungslegungsstandards muss von der
politischen Bühne verschwinden. Das muss
nicht notwendigerweise eine Aufsehen
erregender politischer Akt sein. Daher
müssen wir sicherstellen, dass neue
Standards den Bedürfnissen der
Interessengruppen entsprechen. Deutlicher
gesagt heißt das, wir müssen den
Standardsetzungsprozess des IASB genauer
untersuchen: mehr Transparenz, bessere
Abstimmungen, frühzeitige
Auswirkungsanalysen und ausführliche
Feldversuche neuer Standards, um ungewollte
oder gar unerwartete Konsequenzen zu
vermeiden. Insgesamt aber sollten es nur
neue Standards geben, wo auch neue Standards
gebraucht werden – darauf werde ich in
Zukunft sehr achten.
Zur Akzeptanz von
US-GAAP auf europäischen Wertpapiermärkten
ohne Überleitung auf IFRS
Jetzt ist Europa an der Reihe, Abschlüsse
nach US-GAAP zu akzeptieren. Diese
Entscheidung muss im nächsten Jahr getroffen
werden. Und es ist ganz sicher meine
Absicht, vorzuschlagen, dass keine
Überleitung auf IFRS für Unternehmen
notwendig sein soll, die ihre Abschlüsse
nach US-GAAP einreichen. Das ist der einzige
vernünftige Weg. |
27. November 2007: DPR gibt
Prüfungsschwerpunkte bekannt
Die
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat in einer
Pressemitteilung (12 KB) die Prüfungsschwerpunkte bei der
Prüfung der Jahresfinanzberichte 2007 sowie der
Halbjahresfinanzberichte 2008 bekannt gegeben. Die folgenden
Schwerpunkte werden gesetzt:
 |
Bewertung von im Rahmen von
Verbriefungstransaktionen emittierten Wertpapieren |
 |
Konsolidierungskreis,
insbesondere von Zweckgesellschaften (IAS 27; SIC 12) |
 |
Überprüfung der Werthaltigkeit
von Vermögenswerten (IAS 36) einschließlich
nachvollziehbarer Dokumentation, Anhangangaben |
 |
Lagebericht: Darstellung der
Risikomanagementziele und -methoden sowie Darstellung der
voraussichtlichen Entwicklung |
 |
Angaben über Beziehungen zu
nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24) |
 |
Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS
3), insbesondere Kaufpreisallokation und Anhangangaben |
27. November 2007: Verfahrensweise der
PCAOB bei der Zusammenarbeit bei internationalen Prüfungen
Auf
der kommenden Sitzung am 5. Dezember 2007 wird die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB)
erwägen, eine vorgeschlagene Verlautbarung zur Verfahrensweise bei
Prüfungen außerhalb der Vereinigten Staaten zu öffentlicher
Stellungnahme herauszugeben. In dieser Verlautbarung werden die
Faktoren für „volles Vertrauen" genannt, bei deren Vorliegen die
PCAOB sich auf die Prüfungssysteme ausländischer gleichrangiger
Gremien verlässt, die ausreichend streng sind, um das Maß an
Anlagerschutz zu gewährleisten, das durch den Sarbanes-Oxley Act
vorgeschrieben ist. Die vorgeschlagene Verfahrensweise würde noch
einmal die Leitlinien erweitern, die bereits in Regel 4012 Prüfungen
von in Ausland registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Inspections of
Foreign Registered Public Accounting Firms) enthalten sind.
Diese Regel gestattet der PCAOB, den Grad, zu dem sie sich auf
Prüfungsüberwachungsgremien verlässt, die in den Sitzländern von
registrierten nicht US-amerikanischen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, auf Grundlage der
Unabhängigkeit und der Strenge dieser Gremien anzupassen. Lesen Sie
die englischsprachige
Presseerklärung auf der Internetseite der PCAOB.
26. November 2007:
Neueste Entwicklungen der singapurischen Rechnungslegung
Die
Kollegen von Deloitte Singapur haben ihre jährliche aktualisierte
Übersicht zu den Änderungen am Rahmenkonzept der singapurischen
Rechnungslegung (Changes in Financial Reporting in
Singapore) herausgegeben. Diese Ausgabe enthält eine
Zusammenfassung der neuen und überarbeiteten
Rechnungslegungsstandards (Financial Reporting Standards, FRS) und
Interpretationen (INT FRS), die seit der vorherigen Ausgabe vom
November 2006 bis einschließlich September 2007 verabschiedet
wurden. Der Vergleich mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS) wurde ebenfalls aktualisiert. Um Unternehmen dabei
zu unterstützen, die möglichen Auswirkungen von FRS und INT FRS, die
verabschiedet aber im laufenden Jahr noch nicht in Kraft getreten
sind, einzuschätzen und anzugeben, enthält die Veröffentlichung eine
Auflistung der FRS und INT FRS mit ihren jeweiligen Daten der
Verabschiedung und des Inkrafttretens.
Laden Sie sich die englischsprachige Veröffentlichung herunter
(Stand Oktober 2007, 23 Seiten, 210 KB). Verknüpfungen auf früheren
Ausgaben der Veröffentlichung finden Sie bei den Kollegen von
IAS Plus.com.
26. November 2007:
Stellungnahmen des Stabs der SEC zum Wegfall der
IFRS-GAAP-Überleitung
Wie
in unserer Nachricht vom 16. November 2007 berichtet hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) am 15. November 2007 einem Vorschlag
zugestimmt, dass ausländische Unternehmen zulünftig Abschlüsse bei
der SEC einreichen können, die nach den International Financial
Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben erstellt sind,
ohne eine Überleitungsrechnung der IFRS-Daten auf US-GAAP
beizufügen. Die SEC hat die Stellungnahemn von drei Stabmitgliedern
zur Verfügung gestellt, die diese auf der Sitzung, auf der der SEC
vorgeschlagen wurde, den Vorschlag anzunehmen, vorgetragen hatten:
Eine Verknüpfung auf die Videoaufzeichnung der Ansprache des
SEC-Vorsitzenden, Christopher Cox, finden Sie in unserer Nachricht
vom 20. November 2007.
24. November 2007:
‚3L3‛-Beratungen zu gemeinsamem Arbeitsprogramm
Die
drei Finanzaufsichtsbehörden der ‚dritten Ebene' (der
Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European
Banking Supervisors, CEBS), der Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht
(Committee
of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS)
und das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR)) haben gemeinsam ein Dokument
zu ihren Beratungen im Rahmen ihres gemeinsamen Arbeitsprogramms bis
2010 herausgegeben. Das gemeinsame Arbeitsprogramm umfasst eine
Reihe von übergreifenden Sachverhalten. Das Ziel besteht darin, die
Einheitlichkeit der Erlasse, Aufsicht und Durchsetzung zu
gewährleisten. Einige der Sachverhalte betreffen die International
Financial Reporting Standards (IFRS); unter anderem gilt dies für
die Bewertung von Finanzinstrumenten und die Möglichkeit der
Einrichtung einer Datenbank zu Fragen und Antworten bezüglich IFRS.
Laden Sie sich das
vorgeschlagene Arbeitsprogramm herunter (in englischer Sprache,
98 KB). Stellungnahmen werden bis zum 18. Januar 2008 erbeten.
23. November 2007: Deloitte nimmt
gegenüber dem IASB Stellung zu Versicherungsverträgen
 |
Wir haben beim IASB unsere Stellungnahme zum
Diskussionspapier Vorläufige Sichtweisen zu
Versicherungsverträgen eingereicht (Comments
on the Discssion Paper: Preliminary Views on Insurance
Contracts, in englischer Sprache, 172 KB). Der IASB
hatte das
Diskussionspapier am 3. Mai 2007 zur Stellungnahme
veröffentlicht. Wir stimmen dem Hauptvorschlag des
Diskussionspapiers zu, dass Versicherungsschulden auf
Grundlage der ‚drei Bausteine' zum gegenwärtigen Wert
bewertet werden sollten. Bei genauerer Betrachtung des im
Diskussionspapiers dargestellten Ansatzes, haben wir eine
Anzahl von Kommentaren und Bedenken. Dies schließt unter
anderem die folgenden ein: |
 |
Verwendung marktbasierter Daten.
Wir stimmen dem Gesamtprinzip zu, dass
alle Annahmen in Übereinstimmung mit dem
Markt stehen sollten. Dies gilt aber nur
soweit, wie Marktdatenreferenzen
tatsächlich zur Verfügung stehen und für
die Bewertung einer Versicherungsschuld
relevant sind. Wenn dies nicht der Fall
ist, sollte der endgültige Standard zu
Versicherungsverträgen deutlich machen,
dass ein Versicherer
‚portfoliospezifische' Daten verwenden
wird, wenn ihm diese zur Verfügung
stehen, und ansonsten seine eigenen
unternehmensspezifischen Daten in dem
Maße wie Marktteilnehmer diese Art von
Daten in die Bewertung einer
Versicherungsschuld eingeschlossen
hätten. |
 |
Risikomargen und
Dienstleistungsmargen. Wir sind der
Meinung, dass das Diskussionspapier
Stellungnahme dazu enthält, was die
Risiko- und Dienstleistungsmargen sind.
Darüber hinaus gelingt es in dem
Diskussionspapier nicht, den Charakter
von Versicherungsverträgen sauber zu
diskutieren und zu erörtern, ob
Analogien zu Dienstleistungsverträgen
gezogen werden sollten.
|
 |
Tag 1-Gewinne und -Verluste.
Nachdem Versicherungsschulden unter
Verwendung der ‚drei Bausteine' (und
unter Berücksichtigung unserer
Kommentare) bestimmt worden sind, wird
eine angemessene Schätzung der
Leistungsverpflichtungen, die aus den
Versicherungsverträgen resultieren,
erfolgt sein. Daher stimmen wir zu, dass
es angemessen ist, jegliche Differenzen,
die zu Beginn des Versicherungsvertrages
zwischen der Bewertung, die man erreicht
hat, (abzüglich relevanter
Anschaffungskosten) und den erhaltenen
Prämien bestehen, in der Gewinn- und
Verlustrechnung zu erfassen.
|
 |
Bezeichnung der
Bewertungsattribute für
Versicherungsschulden. Wir stimmen
der Bezeichnung für
Versicherungsschulden als ‚gegenwärtiger
Abgangspreis' nicht zu. Wir
glauben nicht, dass dieser Begriff
angemessen widerspiegelt, was das Ziel
der Bewertung sein sollte, oder dass es
einen Bezug auf einen Übertragungswert
geben sollte. Versicherer können ihre
Versicherungsschulden nicht frei an
dritte Parteien übertragen und würden
allgmein auch nicht wünschen, dies zu
tun. ... Der übliche Weg für die
Erfüllung einer Versicherungsschuld
besteht für einen Versicherer darin,
seine Verpflichtungen zu erfüllen, bis
die Verbindlichkeit erloschen ist. |
 |
Bewertungseinheit. Wir halten
es für wichtig, dass der endgültige
Standard zu Versicherungsverträgen
unmissverständlich deutlich macht, dass
die Bewertungseinheit sowohl für die
Schätzung des erwarteten zukünftigen
Cashflows als auch der Schätzung der
Risikomarge das Portfolio der
Versicherungsverträge ist. |
 |
Schätzungen zukünftiger
Cashflows: Verhaltensweise und
Beteiligung der Versicherungsnehmer.
Die Erwägung der Verhaltensweise der
Versicherungsnehmer ist eine Realität im
Versicherungsgeschäft. Wir unterstützen
ein übergreifendes Ziel im endgültigen
Standard zu Versicherungsverträgen, das
darin besteht, den Adressaten von
Abschlüssen relevante Informationen zu
liefern, die sie in die Lage versetzen,
zukünftige Cashflows in Bezug auf
Versicherungsverträge vorherzusagen, die
in und aus der Berichtseinheit fließen
werden. |
 |
Übereinstimmung der Anforderungen
für Versicherungsverträge mit anderen
Standards.
Wir ... unterstützen die Fortführung der
bisher vorgenommenen Bestrebungen,
Vorschläge für Versicherungsverträge zu
erarbeiten, die – in nicht allzu
ferner Zukunft – zu verlässlichen
und relevanten Informationen für
diese Verträge führen, die den
Adressaten von Abschlüssen erlauben
werden, die zukünftige Cashflows in
Bezug auf Versicherungsverträge
besser vorherzusagen, die in und aus
der Berichtseinheit fließen. Wenn
eine Behandlungsweise als diejenige
erachtet wird, die die Ziele am
besten zu erreichen erlaubt, die wir
aufgezeigt haben, aber die eine
mangelnden Übereinstimmung mit
anderen Teilen der IFRS-Literatur
hervorrufen würde, sind wir der
Meinung, dass diese Behandlung nicht
unbedingt sofort verworfen werden
muss. |
|
Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB und
dem IASC finden Sie
hier.
23. November 2007: Leitlinien
von Deloitte zur IFRS-Berichterstattung in Großbritannien
iGAAP 2007 IFRS Reporting in the UK kann über
CCH Online,
telefonisch unter +44 (0) 870 777 2906 oder per Email (customer.services@cch.co.uk)
erworben werden. Die ISBN lautet 978-1-84140-929-0.
23. November 2007: Leitlinien
von Deloitte für britische Abschlüsse 2007/2008
Deloitte
Großbritannien hat den iGAAP 2008 – Abschlüsse britischer
börsennotierter Konzerne (iGAAP 2008 Financial Statements for
UK Listed Groups) entwickelt, der bei CCH verlegt worden
ist. Diese Veröffentlichung stellt umfassenden Leitlinien bezüglich
der Darstellungs- und Angabeanforderungen, die für börsennotierte
Unternehmen 2007 und 2008 zutreffen, zur Verfügung. Der erste Teil
des Buches erklärt den aufsichtsrechtlichen Rahmen, der die
Grundlage der Erstellung von Abschlüssen darstellt. Der zweite Teil
enthält Musterkonzernabschlüsse, die mit ausführlichen Kommentaren
versehen sind, um die typischerweise geforderten Angaben zu
illustrieren. Dies schließt die Anforderungen der International
Financial Reporting Standards (IFRS),
des Lageberichterstattung (Operating and
Financial Review, OFR), des Gesellschaftsrechts, der Vorschriften
zur Börsennotierung und der Vorschriften der Angabe- und
Transparenzrichtlinien mit ein. Der Musterkonzernabschluss und die
Kommentare basieren auf den Standards und rechtlichen Bestimmungen,
die ab 2007 gelten und bis zum 30. September 2007 veröffentlicht
worden sind. iGAAP 2008 Financial Statements for UK
Listed Groups kann über
CCH Online,
telefonisch unter +44 (0) 870 777 2906 oder per Email (customer.services@cch.co.uk)
erworben werden. Die ISBN lautet 978-1-84140-980-1.
23. November 2007: IASC-Stiftung benennt zwei
XBRL-Beratergruppen
 |
Die
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen XBRL-Beirat (XBRL Advisory Council, XAC) und eine XBRL-Qualitätssicherungsgruppe (XBRL Quality Review Team,
XQRT) benannt. Dr. Klaus Kretschik, Technical Director beim
Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), ist
Mitglied des XQRT. Lesen Sie hierzu auch die
Presseerklärung der IASCF (in englischer Sprache,
17 KB). |
 |
Der XBRL-Beirat wird strategische Ratschläge für die Treuhänder und
die in London ansässige XBRL-Arbeitsgruppe der Stiftung
hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und Übernahme der
XBRL-Klassifizierungssystematik für International Financial
Reporting Standards (IFRS) erarbeiten. |
 |
Die XBRL-Qualitätssicherungsgruppe wird helfen, die
Qualität der erarbeiteten Klassifizierungssystematiken durch
die Prüfung der durch die IASC-Stiftung entwickelten
Klassifizierungssystematiken sicherzustellen. |
Die Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business
Reporting Language), ist eine XML-basierte Computersprache zur
automatisierten Erfüllung von Berichtsanforderungen, beispielsweise
die Erstellung, Weiterreichung und Analyse von Finanzberichten,
Abschlüssen und Prüfungsschemata. Die XBRL-Klassifizierungssystematik für IFRS
im Prinzip ein Handbuch mit Datenetiketten, die erklären, was
jedes einzelne etikettierte Element ist und wie es unter IFRS zu
behandeln ist. Die XBRL-Klassifizierungssystematik soll jeweils gemeinsam mit der Gesamtausgabe der IFRS
aktualisiert werden.
22. November 2007: Neue Länderseiten
für Montenegro, Serbien und die Ukraine


 |
Wir haben für Sie drei neue Seiten eingerichtete, die
den Rahmen der Rechnungslegung in den folgenden drei
Rechtskreisen beschreiben:
In allen drei Rechtskreisen wird die Anwendung zumindest
für die Unternehmen vorgeschrieben, deren Anteile öffentlich
gehandelt werden. Wir haben unsere
Tabelle mit der Zusammenfassung über
die weltweite Anwendung der IFRS entsprechend angepasst.
Eine Übersicht zu unseren Länderinformationen finden Sie
hier. |
22. November 2007: IFRS 8
offiziell für die Anwendung in Europa übernommen
Die
Europäische Union hat im Amtsblatt vom 22. November 2007 die
Verordnung (EG) Nr. 1358/2007 der Kommission vom 01. Juni 2007
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die
Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in
Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Durch die
Verordnung wird IFRS 8 Geschäftssegmente offiziell für die
Anwendung in Europa übernommen.
22. November 2007: Stellungnahme
des DSR an EFRAG zum Entwurf des IFRS für KMU
 |
Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine
Stellungnahme zum Entwurf der Stellungnahme der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bezüglich
des IFRS für KMU verabschiedet. Sie steht auf der
Internetseite des DRSC zum
Herunterladen bereit (in englischer Sprache, 101 KB). |
21. November 2007: EU-Verordnung zum
Übernahmeprozess für IFRS
Im
November 2006 hatte das Europäische Parlament den Prozess für die
Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) für
die Anwendung in Europa um einen weiteren Schritt ergänzt, der von
der Europäischen Kommission verlangte, ihre Übernahmevorschläge
einem Komitee des Parlaments vorzulegen, das als Komitee für
„Regelungsverfahren mit Kontrolle" bezeichnet wird. (Die
Entscheidungen vom November 2006 können Sie noch einmal im Amtsblatt
der Europäischen Union nachlesen:
Erklärung des EU-Parlaments (95 KB),
Beschluss des Rates (114 KB).) Auf der Sitzung der letzten Woche
erwog das Parlament, ob der Kommission die Durchführungsbefugnis für
die Entscheidung der Anwendbarkeit von IFRS „in wenigen und
wohlbegründeten Ausnahmefällen aufgrund von äußerster Dringlichkeit"
ohne das normale ‚Regelungsverfahren mit Kontrolle' gegeben werden
solle, d.h. die Übernahme von IFRS ohne Einbindung des Parlaments
selbst zu gestatten. Das Parlament entschied, der Kommission diese
Durchführungsbefugnis nicht zu geben. Die vom Parlament
verabschiedete Verordnung rief dagegen alle Parteien auf, im Falle
von Übernahmeprozessen rasch zu handeln. Lesen Sie die vollständige
Verordnung des Parlaments. Nachfolgend ein Auszug:
|
In Anbetracht der
Tatsache, dass die Anwendung des
Regelungsverfahrens mit Kontrolle innerhalb
der gewöhnlichen Frist es in bestimmten
Ausnahmesituationen schwierig machen könnte,
neue
Rechnungslegungsstandards, Änderungen oder
Interpretationen geltender
Rechnungslegungsstandards
zeitgerecht für ihre
Anwendung durch die Unternehmen im
betreffenden Finanzjahr zu verabschieden,
sollten die Kommission, der Rat und das
Europäische Parlament rasch handeln um
sicherzustellen, dass diese
Rechnungslegungsstandards und
Interpretationen rechtzeitig verabschiedet
werden, um das Verständnis der
Anleger
und ihr Vertrauen nicht
zu untergraben.
Die Verordnung (EG) Nr.
1606/2002 sollte
daher entsprechend
geändert werden. |
20. November 2007: Fünf IFRS
e-Learning-Module jetzt in chinesischer Sprache verfügbar
Unsere
Firma ist dabei das beliebte umfassende IFRS e-Learning-Programm von
Deloitte ins Chinesische zu übersetzen. Bislang stehen fünf von den
35 Modulen in chinesischer Sprache zur Verfügung – das Rahmenkonzept
und IAS 1, IAS 2, IAS 10 und IAS 11. Außerdem steht ein
chinesischsprachiges Modul zur Verfügung, das die Anwendung des IFRS
e-Learnigs erklärt. Alle Module stehen im öffentlichen Interesse
kostenfrei auf der Internetseite des chinesischen Äquivalents zu IAS Plus
zur Verfügung: CAS Plus. Das
chinesischsprachige Modul zu IAS 11 ist soeben erstmalig auf dieser
Seite veröffentlicht worden.
20. November 2007: Aktueller
Stand der Rechnungslegung in Pakistan
Asad
Ali Shah, Partner bei Deloitte in Pakistan, hat kürzlich den
aktuellen Stand der Rechnungslegung in Pakistan zusammengefasst.
Pakistan hat drei Ebenen von Rechnungslegungsstandards entwickelt
– für Unternehmen des öffentlichen Interesses, für mittelgroße
Unternehmen und für kleine Unternehmen. Das Ziel des Instituts der
Wirtschaftsprüfer in Pakistan (Institute of Chartered Accountants
of Pakistan, ICAP) liegt darin, bis 2009
IFRS-Einhaltung durch die Ebene der Unternehmen des öffentlichen
Interesses zu erreichen. Derzeit hat das ICAP noch nicht die
pakistanischen Äquivalente von IFRS 1 und IFRS 4 eingeführt, und die
pakistanische Wertpapier- und Börsenaufsicht – das
Regierungsgremium, das die Standards nach Einführung durch das ICAP
genehmigen muss – hat bisher die pakistanischen Äquivalente von IAS 29,
IFRS 7 und IFRS 8 noch nicht genehmigt. In der Zusammenfassung von
Asad Ali Shah werden außerdem die Hindernisse und Probleme bei der
Einführung von IFRS dargestellt. Laden Sie sich die
Zusammenfassung des aktuellen Stands der Rechnungslegung in Pakistan
herunter (in englischer Sprache, 143 KB).
20. November 2007: Suche für neuen
Vorsitzenden des IAASB aufgenommen
Der
International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB),
das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale
Gremium des IFAC, sucht Kandidaten für die Position des Vorsitzenden des IAASB. Die Amtszeit soll drei Jahre betragen und am 1. Januar 2009
beginnen. Der Vorsitzende wird vom internationalen
Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants,
IFAC) ernannt und vom
internationalen Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public
Interest Oversight Board, PIOB) des IFAC bestätigt. Lesen Sie hierzu
auch die englischsprachige
Presseerklärung des IAASB.
20. November 2007: PCAOB
schlägt Jahresbudget von 145 Mio. US-Dollar für 2008 vor
US-amerikanische
Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public
Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat für das Jahr 2008
eine Budget von USD 144,6 Mio. genehmigt. Im Jahr 2007 waren es
USD 136,4 Mio. Der Großteil der Ausgaben der Aufsichtsbehörde
betreffen Prüfer, die die registrierten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften überprüfen. Bei der PCAOB sind bis
heute mehr als 1.800 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften registriert.
Dies schließt etwa 830 Prüfungsgesellschaften
außerhalb der USA mit ein.
Prüfungsgesellschaften mit mehr als 100 Prüfungsmandaten bei
börsennotierten Unternehmen werden jährlich überprüft;
Gesellschaften mit mindestens einem aber weniger als 100 solcher
Mandate werden spätestens jedes dritte Jahr überprüft. Das Budget
der PCAOB muss von der US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) genehmigt
werden. Die englischsprachige Presseerklärung der PCAOB finden Sie
hier.
20. November 2007: NASDAQ
schlägt Regeländerungen zur Zulassung von IFRS vor
Die
NASDAQ-Börse (National Association of Securities Dealers
Automated Quotations) mit Hauptsitz in den USA hat
ihre volle Unterstützung für die Entscheidung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) ausgesprochen, ausländischen
Emittenten die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS)
ohne Überleitung auf US-GAAP gestatten, und hat bei der SEC
angeregt, eine Regeländerung zu billigen, nach der die NASDAQ
Abschlüsse nach IFRS akzeptieren könne. Lesen Sie dazu die
Presseerklärung der NASDAQ (in englischer Sprache, 8 KB).
20. November 2007: Äußerungen des SEC-Vorsitzenden
Cox zur IFRS-Überleitung
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat eine Videoaufzeichnung der Rede des
SEC-Vorsitzenden, Christopher Cox, zugänglich gemacht, die dieser
auf der Sitzung der SEC am 15. November 2007 hielt. Darin
unterstützte der Vorsitzende den Vorschlag, dass ausländische
Unternehmen ihre Abschlüsse ohne Überleitung der IFRS-Daten auf
US-GAAP bei der SEC einreichen können, wenn diese nach den
International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB
herausgegeben erstellt worden sind. Die SEC stimmte diesem Vorschlag
auf der Sitzung zu (s. unsere Nachricht vom
16. November 2007). Sie können sich die Aufzeichnung der
englischsprachigen Rede in zwei verschiedenen Formaten
herunterladen:
19. November 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Laden Sie sich den
Status des Übernahmeprozesses vom
15. November 2007 (in englischer
Sprache, 30 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:
19. November 2007: IFRS in Your
Pocket in tschechischer Sprache
Wir
haben für Sie die
tschechischsprachige Ausgabe von IFRS in Your Pocket 2007 (IFRS
do kapsy 2007, 1.190 KB) eingestellt. Diese 98 Seiten umfassende
Publikation von Deloitte Tschechien umfasst eine besondere
Einführung von Michal Petrman, dem Geschäftsführer von Deloitte
Tschechien, einen Vergleich der Hauptunterschiede zwischen den
International Financial Reporting Standards (IFRS) und tschechischen
Rechnungslegungsgrundsätzen sowie alle Informationen, die in der
englischsprachigen Ausgabe ebenfalls enthalten sind.
18. November 2007: Heads Up-Newsletter
zur Entscheidung der SEC, die Überleitungsrechnung wegfallen zu
lassen
Wir
haben die Ausgabe des
Heads Up-Newsletters vom 16. November 2007 eingestellt (in
englischer Sprache, 112 KB), der von unseren US-amerikanischen
Kollegen veröffentlicht wird. In dieser Ausgabe werden die folgende
Punkte zusammengefasst:
 |
die Entscheidung der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC), nach der ausländischen Emittenten
gestattet wird, ihre Abschlüsse nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS) ohne Überleitung auf
die US-GAAP zu erstellen, und |
 |
die Zustimmung der SEC zu den
vorgeschlagenen Regeln zu Erleichterungen für kleinere
Aktiengesellschaften. |
17. November 2007: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom November 2007
 |
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag bis
Freitag, 13.-16. November 2007, zu seiner Novembersitzung 2007 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die
Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom
vierten Sitzungstag auf einer einzelnen Seite für
Sie zusammengefasst. |
17. November 2007: Mitschrift vom
dritten Tag der IASB-Sitzung vom November 2007
 |
Der
International Accounting Standards Board kamvon Dienstag bis
Freitag, 13.-16. November 2007, zu seiner Novembersitzung 2007 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die
Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom
dritten Sitzungstag auf einer einzelnen Seite für
Sie zusammengefasst. |
16. November 2007: Neuester
Stand des XBRL-Projekts der IASC-Stiftung
Das
Team des Projekts der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF) zur
Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business
Reporting Language) hatte eine Veröffentlichung zum neuesten Stand
des Projekts herausgegeben:
November 2007 IFRS XBRL Update (in englischer
Sprache, 66KB). Dieser Newsletter informiert über die XBRL-Fähigkeit der
International Financial Reporting Standards IFRS) weltweit. In
dieser Ausgabe wird über internationale IFRS-XBRL berichtet; sie
enthält unter anderem Beiträge aus Australien, den Vereinigten
Staaten, Belgien, Kanada, Indien, Japan, den Niederlanden,
Großbritannien und Frankreich. Des Weiteren enthält die Ausgabe
Neuigkeiten über die XBRL-Klassifizierungssystematik und anstehende
Ereignisse.
16. November 2007: Anhörungen der SEC
zur Verwendung von IFRS durch US-Unternehmen
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) wird zu zwei Gesprächsrunden am Runden
Tisch am 13. und am 17. Dezember 2007 einladen, um weitere
Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit zu der Frage zu erhalten, ob
US-amerikanischen Emittenten die Möglichkeit gegeben werden soll,
ihre Abschlüsse bei der SEC einzureichen, wenn diese in
Übereinstimmung mit den IFRS erstellt sind. Ausländische
Registranten bei der SEC haben diese Wahlmöglichkeit nun (s.
folgende Meldung). Im Juli 2007 hatte die SEC einen Konzeptentwurf
herausgegeben, in dem zur Stellungnahme zu der Frage eingeladen
worden war, ob US-amerikanischen Emittenten die Erstellung ihrer
Abschlüsse nach IFRS gestattet werden solle.
16. November 2007: SEC stimmt
Wegfall der IFRS-Überleitung zu
Auf
ihrer öffentlichen Sitzung in Washington am Donnerstag, den
15. November 2007, stimmte die US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) dafür,
ausländischen Unternehmen zu gestatten, ihre nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben
erstellten Abschlüsse bei der SEC ohne Überleitung der IFRS-Daten
auf US-GAAP einzureichen. Die SEC hatte diesen Vorschlag im
Juli 2007 gemacht (s.
englischsprachige Presseerklärung der SEC vom Juli). Diese
Regeländerung treten 60 Tage nach Veröffentlichung in Federal
Register in Kraft und gelten Für Geschäftsjahre, die nach dem
15. November 2007 enden. Der IASB hat eine
Presseerklärung (in englischer Sprache, 17 KB) herausgegeben, in
der die Entscheidung der SEC begrüßt wird. Nachfolgend finden Sie
die Übersetzung eines Auszugs der englischsprachigen
Verkündigung des Wegfalls der Überleitungsforderung der SEC.
| Nach Abwägung der umfangreichen und
informativen Stellungnahmen, die zu den im Juli gemachten
Vorschlag eingegangen sind, hat die SEC heute die Änderung
der Regeln verabschiedet, nach der Abschlüsse ausländischer
Unternehmen in den USA ohne Überleitung auf US-GAAP
akzeptiert werden, wenn sie nach den International Financial
Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben
erstellt sind. Die Absicht hinter der Anforderung, die vom
IASB herausgegebene Version zu verwenden, liegt darin, die
Entwicklung von IFRS als einen einheitlichen globalen
Standard zu unterstützen, nicht einen auseinanderdriftenden
Satz von Standards, der in jedem Land anders angewendet
wird. Einheitlichkeit der Anwendung von IFRS wird
US-amerikanischen Anwendern zu größerer Vergleichbarkeit
verhelfen. |
16. November 2007: Mitschrift vom
zweiten Tag der IASB-Sitzung vom November 2007
 |
Der
International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 13.-16. November 2007, zu seiner Novembersitzung 2007 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die
Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom
zweiten Sitzungstag auf einer einzelnen Seite für
Sie zusammengefasst. |
16. November 2007: 13. öffentliche
Sitzung des DSR
 |
Im Auftrag der Präsidentin des Deutschen
Standardisierungsrates sind alle interessierten Personen zur
13. öffentlichen Sitzung des DSR für Freitag, den
07. Dezember 2007, 14.00 Uhr, in die
Geschäftsstelle des DRSC, Zimmerstr. 30,
10969 Berlin
eingeladen. Personen, die sich nicht spätestens
bis Freitag, den
30. November 2007 anmelden
(bahrmann@drsc.de),
können nur zugelassen werden, wenn das Platzangebot
ausreicht. |
Es ist die folgende Tagesordnung vorgesehen:
 |
Genehmigung der Tagesordnung |
 |
Feststellung der Voraussetzung für TOP 3
|
 |
Verabschiedung DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung
der Organmitglieder
- Erörterung der wesentlichen Einwendungen zu E-DRS 22
- Beschlussfassung |
 |
Verabschiedung DRS 18 Übernahmerechtliche Angaben und
Erläuterungen im Konzernlagebericht
- Erörterung der wesentlichen Einwendungen zu E-DRS 23
- Beschlussfassung |
15. November 2007: Europäisches Parlament übernimmt IFRS für die Anwendung in Europa
Das
Europäische Parlament hat am Mittwoch, den 14. November 2007, durch
Abstimmung per Handzeichen einen
Verordnungsentwurf
(105 KB) angenommen, der die
Übernahme von IFRS 8
Geschäftssegmente für die Anwendung in
Europa bedeutet. Obgleich die Übernahme von IFRS 8
empfohlen wird, werden in dem Verordnungsentwurf eine Reihe
von Bedenken und Vorbehalten und ein gewisses Bedauern
ausgedrückt. Sobald der Standard im Amtsblatt veröffentlicht
worden ist, können Unternehmen den Standard vorzeitig anwenden. Mit
der Veröffentlichung dürfte in jedem Fall noch in diesem Jahr zu
rechnen sein. Für Unternehmen, die 2007 zum ersten
Mal nach IFRS bilanzieren, dürfte dies von besonderem Interesse
sein, weil sie IAS 14 nicht mehr zwingend anwenden müssen, sondern
gleich auf IFRS 8 wechseln können. Lesen Sie den
Bericht über die Abstimmung.
14. November 2007: Zusammenfassung der Sachverhalte, die nicht
in das Arbeitsprogramm von IFRIC
aufgenommen wurden, ergänzt
Wir
haben für Sie unsere nach IFRS sortierte Liste der
Sachverhalte, die nicht in das
Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, ergänzt. Die Liste
spiegelt den Stand, der mit den endgültigen Agendaentscheidungen vom
November 2007 erreicht wurde, wider und beinhaltet nun über 125
Sachverhalte. Im November 2007 sind die folgenden Sachverhalte
hinzugekommen:
 |
IAS 19
– Planänderungen aufgrund von Regierungsmaßnahmen |
 |
IAS 19
– Behandlung von Arbeitnehmerbeiträgen |
14. November 2007: Tagesordnung der IASB-Sitzung vom November 2007
ergänzt
 |
Die Tagesordnung für die Sitzung des
International Accounting Standards Board für
Freitag, den 16. November 2007, ist um die folgenden zwei Punkte
ergänzt worden: |
14. November 2007: Wir unterstützen
die Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen
Deloitte
hat eine Stellungnahme abgegeben, in der wir zum Concept Release der
SEC vom 25. Juli 2007 mit dem Titel Zulassung der
Abschlusserstellung US-amerikanischer Emittenten in Übereinstimmung
mit den International Financial Reporting Standards Stellung beziehen. Wir unterstützen nachhaltig
das Fernziel eines einzigen Satzes weltweit akzeptierter
Bilanzierungsstandards, die alle US-Unternehmen anwenden können.
Diesbezüglich vertreten wir die Ansicht, dass die SEC einen
umfassenden Plan entwickeln sollte, unter dem letztlich alle
US-Unternehmen auf IFRS überführt werden. Wir glauben, dass ein in
der Zwischenzeit bestehendes Wahlrecht, wonach US-Unternehmen ihre
Abschlüsse nach IFRS aufstellen können, die Stoßrichtung eines
einziges Satzes an Standards erleichtern würde. Wir würden es
begrüßen, wenn die SEC dieses Wahlrecht so bald wie möglich
einräumen würde, vorausgesetzt, dass Unternehmen, Prüfer und
Adressaten genügend Zeit erhalten, sich auf die IFRS einzustellen
und geschult zu werden. Weiterführende Informationen in englischer
Sprache:
14. November 2007: Mitschrift vom
ersten Tag der IASB-Sitzung vom November 2007
 |
Der
International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis
Freitag, 13.-16. November 2007, zu seiner Novembersitzung 2007 in den
Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die
Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom
ersten Sitzungstag auf
einer einzelnen Seite für
Sie zusammengefasst. |
13. November 2007: Gespräche am
Runden Tisch mit dem IASB zu kündbaren Finanzinstrumenten
Am
Montag, den 12. November 2007, bot der IASB öffentliche Gespräche am
Runden Tisch zu einem überarbeiteten Entwurf der
Änderungen an IAS 32 an. Die Frage
lautet, ob zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen
als Eigen- oder als Fremdkapital zu klassifizieren sind. Nachfolgend
ein kurzer Bericht über die Gespräche, die dazu dienten, die mit dem
DRSC gemeinsam erreichten Ergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit
zur Diskussion zu stellen, insbesondere denjenigen, die bisher nur
zum ursprünglichen Entwurf hatten Stellung nehmen können:
 |
33 Einzelteilnehmer und
Organisationen nahmen an den Gesprächen teil (unter anderem
Liesel Knorr, Präsidentin des DSR, und Dr. Andreas Barckow,
Mitglied des DSR und Leiter des IFRS Centres of Excellence
von Deloitte Deutschland), acht Boardmitglieder des IASB und
mehrere Mitarbeiter des Stabs des IASB. |
 |
Der überarbeitete Entwurf kann
von der
Internetseite des IASB heruntergeladen werden (in
englischer Sprache, 888 KB). |
 |
Während der Gespräche gab der
IASB zu erkennen, dass der Umfang der Änderungen gegenüber
dem Entwurf vom Juni 2006 keine erneute Veröffentlichung zur
Stellungnahme notwendig machen würde. |
 |
Obwohl von einigen Teilnehmern
kleinere inhaltliche oder umsetzungsbezogenen Bedenken
geäußert wurden, waren fast alle Teilnehmer der Meinung,
dass die Änderungen an IAS 32 notwendig seien; der
überarbeitete Entwurf fand breite Unterstützung. Die
Überarbeitung des Entwurfs führte dazu, dass viele Parteien
von ihrer ursprünglich ablehnenden Meinung abwichen und
jetzt den Entwurf unterstützen. Die Mitglieder des Stabs
werden die bei den Gesprächen vorgebrachten Bedenken noch
einmal abwägen, es sind aber keine weiteren größeren
Änderungen an dem Entwurf geplant. Der Entwurf wird auf der
Sitzung im Dezember 2007 dem Board wieder vorgelegt. |
 |
Der IASB ist sich der Tatsache
bewußt, dass die Änderungen sobald als möglich verabschiedet
werden müssen, da viele Unternehmen eine vorzeitige
Anwendung planen. Der Board wird die beinahe endgültige
Fassung des Entwurfs auf seiner Internetseite zur Verfügung
stellen, sobald dieser vorliegt. |
13. November 2007: Ergebnisse der 114. Sitzung des DSR
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 5. und
6. November 2007 seine
114. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse
der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung
sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)
mit Stand vom November 2007
hier herunterladen (33 KB). |
 |
Der DSR diskutierte erneut die Stellungnahme zum
Entwurf des IFRS für KMU. Die Verabschiedung dieser
Stellungnahme wird in der zweiten Novemberhälfte
erfolgen und anschließend auf der Website des DRSC zur
Verfügung stehen. |
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat beschloss die
Veröffentlichung des DRS 17 near final draft zur
„Berichterstattung über die
Vergütung der Organmitglieder". Die vorliegende Fassung
steht in
der 13. Öffentlichen Sitzung, die für den 07.12.2007
geplant ist, zur abschließenden Beschlussfassung
an. |
 |
Der Standardisierungsrat (DSR) besprach erneut die
auf Basis seiner Entscheidungen in der Oktobersitzung
überarbeitete Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier
Preliminary Views on Insurance Contracts. |
 |
Der DSR diskutierte die Inhalte der vorliegenden
Version des PAAinE/EFRAG/DSR-Diskussionspapiers
Distinguishing between liabilities and equity. |
 |
Dem Deutschen Standardisierungsrat lag ein
überarbeiteter Stellungnahmeentwurf zum Exposure
Draft of Proposed Improvements to IFRSs vor, der
erneut besprochen wurde. |
 |
Der auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen zum
veröffentlichten Standardentwurf E-DRS 23
Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im
Konzernlagebericht überarbeitete Entwurf wurde
vom DSR diskutiert. Der Standardentwurf steht in der 13.
Öffentlichen Sitzung, die für den 07.12.2007 geplant
ist, zur abschließenden Beschlussfassung an.. |
|
13. November 2007: Europäisches Parlament
wird über die Einführung von IFRS 8 abstimmen
 |
Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den
14. November, über einen
Verordnungsentwurf
(105 KB) abstimmen, der die
Übernahme von IFRS 8
Geschäftssegmente für die Anwendung in
Europa bedeuten würde. Obgleich die Übernahme von IFRS 8
empfohlen wird, werden in dem Verordnungsentwurf eine Reihe
von Bedenken und Vorbehalten und ein gewisses Bedauern
ausgedrückt. |
13. November 2007: Europäisches Parlament stimmt über Gleichwertigkeit
ab
 |
Das Europäische Parlament wird am Mittwoch, den
14. November, über einen
Verordnungsentwurf
ab (in englischer Sprache, 121 KB), der die
Europäische Rechnungslegungsverordnung dahingehend verändern
würde, dass einem außereuropäisches Unternehmen, dessen
Aktien auf einem regulierten europäischen Wertpapiermarkt
gehandelt werden, gestattet sein soll, bis 2011 weiterhin
seine nationalen Rechnungslegungsstandards („Drittlandrechnungslegungsstandards")
und nicht IFRS anzuwenden, wenn einer der folgenden zwei
Fälle gegeben ist: |
1. Die in dem Drittland für die entsprechenden
Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem
30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, diese Standards vor dem
31. Dezember 2011auf die International Financial Reporting Standards
zu verschmelzen, und die beiden folgenden Bedingungen sind erfüllt:
 |
(a) Die in dem Drittland für die entsprechenden
Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat vor dem
31. Dezember 2008 ein Konvergenzprogramm aufgelegt, das sowohl
umfassend ist als auch geeignet, bis zum 31. Dezember abgeschlossen
zu werden; |
 |
(b) das Konvergenzprogramm ist wirksam und ohne Aufschub
implementiert, und die für seinen Abschluss notwendigen Ressourcen
sind der Implementierung zugewiesen. |
2. Die in dem Drittland für die entsprechenden
Rechnungslegungsstandards zuständige Behörde hat sich vor dem
30. Juni 2008 öffentlich verpflichtet, vor dem 31. Dezember 2011die
International Financial Reporting Standards zu übernehmen, und es
werden in dem Drittland wirksame Maßnahmen ergriffen, die den
zeitgerechten und vollständigen Übergang auf IFRS zu diesem Datum
sicherstellen, oder das Drittland hat mit der EU bis zum
31. Dezember 2008 eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung
abgeschlossen.
Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit
nationaler Rechnungslegungsstandards und IFRS wird von der
Kommission für jedes Land einzelnen entschieden, aber eine weitere
Bedingung wird noch auferlegt: „Die Entscheidung der Kommission muss
in allen Fällen bedeuten, dass europäische Emittenten in den
Drittländern IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen
anwenden können." Es scheint also auf Grundlage dieser Verordnung,
dass US-amerikanische Unternehmen, die an einer europäischen Börse
zugelassen sind, nicht weiterhin US-GAAP verwenden könnten, wenn
nicht gleichzeitig die SEC europäischen Unternehmen gestatten würde,
„IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen" anzuwenden.
Mit Stand März 2007 werden auf regulierten europäischen Märkten
Dividendenpapiere von 102 US-amerikanischen Unternehmen und
Darlehenssicherheiten von 131 US-amerikanischen Unternehmen
gehandelt.
13. November 2007: Vorsitzender der
SEC äußert sich zum Wegfall der IFRS-Überleitung
In
seiner Ansprache auf der Fachkonferenz der
internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securites Commissions, IOSCO), die
letzte Woche in Tokio stattfand, äußerte sich der Vorsitzende der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, zu verschieden Themen im
Zusammenhang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS).
Er sprach auch über die Möglichkeit, die Anforderung fallen zu
lassen, dass ausländische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren und
eine Börsennotierung anstreben, Eigenkapital und Erträge nach
US-GAAP überleiten. Lesen Sie die
vollständige Ansprache von Christopher Cox in englischer Sprache;
einen Auszug haben wir nachfolgend für Sie übersetzt.
Natürlich ist kein
aufsichtsbehördlicher Standard perfekt; und
die internationalen Standards sind keine
Ausnahme. Aber oft überwiegt der Wert einer
einheitlichen Sprache die möglichen Kosten
und Verwirrungen, die aus vielen
verschiedenen Standards entstehen – obwohl
jeder einzelnen von diesen mit Recht seine
Überlegenheit ins Feld führen könnte. Und
genau aus diesem Grund bereitet sich die SEC
darauf vor, nächste Woche über eine
abschließende Regelung abzustimmen, nach der
es Emittenten, die die International
Financial Reporting Standards (IFRS) in
ihren Heimatländern anwenden, gestattet sein
soll, IFRS auch bei der Registrierung bei
der SEC zu verwenden, ohne auf US-GAAP
überleiten zu müssen*.
Und das ist auch der Grund, weshalb wir das
Konzept erwägen, auch US-amerikanischen
Emittenten diese Wahlmöglichkeit
einzuräumen. Unsere Unterstützung
internationaler aufsichtsbehördlicher
Harmonisierung hat eine lange Tradition und
war auch der Grund dafür, dass vor sieben
Jahren die SEC ihre Anforderungen für
Prospektangaben ausländischer Emittenten an
die internationalen Agabestandards der IOSCO
anpasste.*Siehe unsere IAS
Plus-Nachricht vom
8. November 2007.
|
12. November 2007: IOSCO richtet Projektgruppe zur Subprime-Krise ein
Die
internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securites Commissions, IOSCO) hat
eine Projektgruppe eingerichtet, die der Subprime-Krise gewidmet
ist, um die Sachverhalte zu untersuchen, denen sich die
Wertpapieraufsichtsbehörden in Folge der kürzlich aufgetretenen
Ereignisse auf dem globalen Kreditmarkt gegenüber sehen. Untern
anderem wird die Projektgruppe die Bewertung von Vermögenswerten und
Bilanzierungsfragen untersuchen, insbesondere die Bilanzierung von
Zweckgesellschaften. Laden Sie sich die
Ankündigung
der Einrichtung einer Projektgruppe zur Subprime-Krise durch die IOSCO
herunter (in englischer Sprache, 53 KB). Nachfolgend finden Sie die
Übersetzung eines Auszuges aus der Ankündigung.
| Mandat der IOSCO-Projektgruppe
hinsichtlich der Bewertung von
Vermögenswerten und der Untersuchung von
Bilanzierungsfragen:
Im Angesicht der Tatsache, dass
Anleger sich eventuell auf die von
Kredit-Rating-Agenturen zur Verfügung
gestellten Ratings nicht nur als
Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines
Ausfalls eines Unternehmens sondern auch als
Einschätzung der Liquidität des Produkts
verlassen haben könnten, wird die
Projektgruppe untersuchen, ob andere
Bewertungsmodelle benötigt werden und ob
IOSCO in diesem Bereich Bewertungsprinzipien
oder Hinweise zur besten ausgeübten Praxis
entwickeln sollte.
Die Projektgruppe wird im
Hinblick auf die Auswertung möglicher
Probleme, die durch die bilanziellen
Behandlung von strukturierten Produkten
aufgetreten sind, auch erwägen, ob der
letztjährige Bericht zu Zweckgesellschaften
(special purpose vehicles, SPV) noch einmal
durchgearbeitet werden soll, um die
Mechanismen genauer zu untersuchen, mit
denen Zweckgesellschaften in der Bilanz
gehalten werden. Dabei könnten auch mögliche
Auswirkungen hinsichtlich von
Risikoeinschätzung und Anlegerinformationen
bei börsennotierten Unternehmen untersucht
werden. |
12. November 2007: Verlautbarung
von IOSCO zu internationalen Prüfungsstandards
Die
internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securites Commissions, IOSCO) hat eine Verlautbarung veröffentlicht, in der sie
die ihre Unterstützung für die Arbeit des
International Auditing und Assurance Standards Boards (IAASB),
des für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständigen internationalen
Gremiums, zum Ausdruck bringt. Gleichzeitig wird der Ansatz
umrissen, den IOSCO bei möglichen zukünftigen Übernahmen von
internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA)
für die grenzübergreifende Emission von Wertpapieren zu verfolgen
gedenkt. Laden Sie sich die
Verlautbarung von IOSCO zu internationalen Prüfungsstandards
herunter (in englischer Sprache, 44 KB). Nachfolgend finden Sie die
Übersetzung eines Auszuges aus der Verlautbarung.
| Auszug aus der
Verlautbarung von IOSCO zu internationalen
Prüfungsstandards Der
Prozess und die Struktur für das Setzen von
ISA ist in den letzten Jahren der Gegenstand
von Reform- und Verbesserungsbemühungen
gewesen. Im Jahr 2003 haben IOSCO und andere
aufsichtsrechtliche und internationale
Finanzinstitutionen mit dem internationalen Wirtschaftsprüferverband
(International Federation of Accountants,
IFAC) zusammengearbeitet, um einen Kanon von
Reformen für die internationale
Prüfungsstandardsetzung und andere
Aktivitäten des IFAC im öffentlichen
Interesse zu entwickeln. Diese Reformen
schlossen die Einrichtung des
internationalen Aufsichtsgremiums im
öffentlichen Interesses (Public Interest Oversight
Board, PIOB) ein, das die unabhängige
Aufsicht über die
Standardsetzungsaktivitäten des IAASB und
andere Aktivitäten des IFAC von öffentlichem
Interesse ausübt und auch andere
Prozessveränderungen überwacht. Die Reformen
beinhalteten auch Vorkehrungen für eine
spätere Einschätzung ihrer Effektivität.
IOSCO erkennt den Wert der Arbeiten sowohl
des IAASB als auch des PIOB an.
In den letzten Jahren hat der
IAASB eine Reihe von neuen und
aktualisierten Standards im Rahemn des
Klarheitsprojekts des Boards herausgegeben.
Weitere überarbeitete Standards werden im
Jahr 2008 erwartet. Derzeit ist IOSCO dabei,
herauszuarbeiten, unter welchen Bedingungen
IOSCO ISA für grenzüberschreitende Zwecke
übernehmen könnte und welche Form diese
Übernahme annehmen könnte. Das Eingehen des
IAASB auf Bedenken des öffentlichen
Interesses in seiner Standardsetzung werden
für eine solche Übernahme von Bedeutung
sein. |
11. November 2007: Die Rolle
der Rechnungslegung im europäischen Binnenmarkt
Der
EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy,
Hat auf dem Deutschen Wirtschaftsprüfer Congress am 7. November 2007
in Berlin einen Rede mit dem Titel „Das Streben nach einem
einheitlichen europäischen Binnenmarkt –
Die Rolle der Rechnungslegung" („Striving for a
Single European Market – The Role of Accounting") gehalten. Laden
Sie sich die vollständige
Rede von Kommissar McCreevy herunter (in englischer
Sprache, 86 KB). Nachfolgend haben wir einige Auszüge für Sie
übersetzt. In Hinblick auf Rechnungslegungsstandards äußerte sich
Kommissar McCreevy wie folgt:
|
Ein Eckpfeiler für den Aufbau eines
integrierten europäischen Kapitalmarkts ist das System der
Rechnungslegungsstandards. Damit Unternehmen in ganz Europa
Kapital aufnehmen können und Anleger Unternehmenserträge
über die Grenzen hinweg vergleichen können, brauchen wir
eine gemeinsame Berichterstattungssprache. Vor einigen
Jahren legte Europa den Kurs fest für den Aufbau
integrierten europäischen Kapitalmarkts. Wir waren an einem
Punkt angelangt, an dem die Praxis unserer Rechnungslegung
den neuen Anforderungen für integrierte Märkte nicht mehr
genügten. Wir mussten unseren Ansatz überdenken. Schließlich
kamen wir zu dem Beschluss, auf die internationalen
Rechnungslegungsstandards überzugehen. Dieser Beschluss war
kühn und voraussehend.
Der Übergang auf International Financial
Reporting Standards (IFRS) war nicht leicht. Es verlange
große Anstrengungen von unseren börsennotierten Unternehmen,
Prüfern und Aufsichtsbehörden, sich an das neue
Rechnungslegungsumfeld anzupassen.
Jetzt, über zwei Jahre später, können wir
zurückschauen und sehen, wie es ausgegangen ist. Eine Anzahl
von Studien sind über das erste Jahr der Anwendung von IFRS
durchgeführt worden. Eine davon ist erst kürzlich
herausgegeben worden – diejenige, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales
(Institute of Chartered Accountants in England and Wales,
ICAEW) im Auftrag der Kommission durchgeführt wurde.
Diese Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung von
IFRS „eine Herausforderung aber
erfolgreich" war. Andere Studien, einschließlich
derjenigen, die vom Komitee der Europäischen
Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR) zum Erfolg der Durchsetzung im
ersten Jahr herausgegeben wurde, zeigen das gleiche Ergebnis.
Forschungsergebnisse zeigen auch, dass die Gesamtqualität
von Rechnungslegung und Angaben zugenommen hat und dass der
Übergang zu IFRS ohne Störungen des Marktes vonstatten ging. |
Im Hinblick auf eine mögliche Übernahme der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on
Auditing, ISA) sagte Kommissar McCreevy:
| Wir erwägen derzeit den Nutzen der
Einführung von ISA in Europa. Noch vor Ende des Jahres wird
in meinem Auftrag eine Studie zu den Kosten und Nutzen der
Einführung von ISA sowie der möglichen Abweichungen im
Vergleich zu US-amerikanischen Standards begonnen werden.
Sobald uns Ergebnisse vorliegen, können wir die Situation
neu beurteilen. |
10. November 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen
Auf
IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
September/Oktober 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 140 KB). Global Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen
mit Links zu den Quellen.
Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie
hier
(in englischer Sprache).
9. November 2007: Ausschreibung für
internationale Ausbildungsforschungsvorschläge
Die
internationale Gesellschaft für Ausbildung und Forschung im Bereich
Rechnungslegung (International Association for Accounting Education
and Research, IAAER)
und die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of
Chartered Certified Accountants,
ACCA) haben
eine weltweit geltende Ausschreibung für Forschungsvorschläge
veröffentlicht, die den Bereich der Rechnungslegungsausbildung
voranbringen sollen. Bis zu fünf Forschungsstipendien von
USD 25.000, die von der ACCA finanziert werden, werden im
Rahmen des Programms vergeben, das darauf abzielt, die Arbeit des
International Accounting Education Standards Board (IAESB),
eines unabhängigen Standardsetzers unter dem Dach des
internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation
of Accountants, IFAC), zu unterstützen. Der IAESB entwickelt
Standards und Leitlinien zur Examensvorbereitung, Ausbildung und
beständigen beruflichen Weiterentwicklung für alle Mitglieder des
Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes. Lesen Sie hierzu
auch die englischsprachige
Presseerklärung des IFAC.
9. November 2007: FASB nimmt
Stellung gegenüber der SEC bezüglich der Anwendung von IFRS in den
USA
In
einem
Brief an die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht
(Securities and
Exchange Commission, SEC) (in englischer Sprache, 143 KB), der
gemeinsam vom Vorsitzenden des FASB und der Aufsichtsstiftung des
FASB unterzeichnet wurde, empfehlen die beiden Organe, dass die SEC
damit warten möge, die Anforderungen fallen zu lassen, das
ausländische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, eine
Überleitung des Einkommens und des Eigenkapital auf US-GAAP-Zahlen
einreichen müssen. Dies solle so lange gelten, bis zwei Dinge
geschehen seien:
 |
Zustimmung in den USA zu einem Plan, der US-amerikanischen
Unternehmen die Anwendung von IFRS gestattet, und |
 |
die Verpflichtung von den wichtigsten internationalen
Parteien, die notwendigen Schritte zu unternehmen, den IASB als
ein unabhängiges Organ zu stärken und zu erhalten, das für die
Entwicklung hochwertiger internationaler Standards
verantwortlich ist. |
Die beiden Organe drückten auch ihre Unterstützung für folgende
Punkte aus:
 |
Alle US-amerikanischen Unternehmen sollten verpflichtet
werden, einer „verbesserten Fassung der International Financial
Reporting Standards (IFRS)" zu folgen, und nicht die Wahl
zwischen US-GAAP und IFRS haben. |
 |
Das Fallenlassen der Überleitungsrechnung solle nur für
Unternehmen gelten, die IFRS wie vom IASB herausgegeben
verwenden, nicht für verschiedenen Rechtskreise angepasste
Versionen. |
Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus dem
Brief.
| Die in unserem Brief enthaltenen Ansichten können in den folgenden vier
Hauptpunkten zusammengefasst werden:
1. Anlegern wäre besser gedient, wenn alle
US-amerikanischen Aktiengesellschaften als Grundlage der
Erstellung ihrer Abschlüsse Rechnungslegungsstandards
verwendeten, die von einem einzigen internationalen
Standardsetzer herausgegeben würden. Dies könnte am
besten geschehen, wenn alle US-amerikanischen
Aktiengesellschaften einer verbesserten Fassung der
International Financial Reporting Standards (IFRS) zu
folgen hätten. Wir glauben, dass es zu einem
zweigliederigen System von Rechnungslegungsstandards
kommt, wenn man längere Phasen der Wahlfreiheit zwischen
US-GAAP und IFRS zulässt. Dies würde zu unnötiger
Komplexität für Anwender und andere Nutzer von
Finanzinformationen führen. Die Zulassung von
Wahlfreiheit würde die Gesamtkomplexität unseres
Rechnungslegungssystems vergrößern.
2. Wir, die SEC und andere betroffene Parteien sollten
zusammenarbeiten, um ein Übergangsplan oder einen „Entwurf"
dafür zu entwickeln, dass US-amerikanische Unternehmen zu IFRS übergehen. Wie im Konzeptentwurf festgehalten wäre der
Übergang aller US-Unternehmen zu IFRS ein kompliziertes,
mehrjähriges Unterfangen. Die USA brauchen einen Entwurf,
die einen ordentlichen Übergang zu IFRS ermöglicht und die
die Störungen und Kosten für die Marktteilnehmer und andere
amerikanische Unternehmen, die die FASB-Standards anwenden,
minimieren.
 |
Der Entwurf sollte ein Zieldatum oder Zieldaten
festlegen, wann der Übergang zu IFRS abgeschlossen sein
sollte. Desgleichen sollten Meilensteine festgesetzt
werden. Das Zieldatum sollte genug Zeit lassen, um die
notwendigen Änderungen der einzelnen Elementen der
US-amerikanischen Finanzberichterstattungsinfrastruktur
durchzuführen (Prüfungsstandards, GAAP-basierte
aufsichtsrechtliche Regelungen, akademische Strukturen,
Lizenzierungsvorschriften etc.). |
 |
Der Entwurf sollte auch die Bereiche der IFRS
festlegen, die bei einem Übergang auf die IFRS durch
US-amerikanische Aktiengesellschaften verbessert werden
sollten. Wir glauben, dass die beste Art und Weise,
diese Verbesserungen zu erreichen, die fortgesetzte
gemeinsame Entwicklung von Standards durch den
International Accounting Standards Board (IASB) und den
FASB ist. Um den Übergang auf IFRS abzuschließen, sollte
der Entwurf den Prozess darstellen, nach dem wir die IASB-Standards in anderen Bereichen „so wie sie sind"
übernehmen. |
3. Die SEC
sollte international Zusammenarbeit dabei suchen, die
Veränderungen zu identifizieren und durchzuführen, von denen
wir glauben, dass sie für den Erhalt des IASB und die
Sicherung seiner Stellung als das unabhängige internationale
Organ, das hochwertige internationale
Rechnungslegungsstandards herausgibt, notwendig sind.
Insbesondere gelten die folgenden Punkte:
 |
Es sollten Mechanismen eingerichtet werden, die den
IASB mit ausreichenden und stabilen Finanzierungs-
und Personalressourcen ausstatten und damit den Erhalt
als unabhängiger Standardsetzer von hochwertigen
Rechnungslegungsstandards sicherstellen.
|
 |
Es werden Vereinbarungen benötigt, um den separaten
Prüfungs- und Übernahmeprozess zu beseitigen, der in
verschiedenen Rechtskreisen auf jeden IFRS angewendet
wird, nachdem er vom IASB herausgegeben wurde. Diese
nachgeschalteten rechtlichen Prozesse stehen nicht in
Übereinstimmung mit dem Ziel eines einzelnen Satzes von
hochwertigen internationalen Rechnungslegungsstandards.
Dies wird belegt durch die lokalen Varianten von IFRS,
die sich in einigen Rechtskreisen entwickelt haben.
Rechtskreise, einschließlich der USA, müssen ihre
Ansichten als Teil des Konsultationsprozesses des IASB
deutlich machen und nicht, nachdem die Standards
herausgegeben sind. |
International Zusammenarbeit in
diesen beiden Bereichen ist notwendig, um die
Zukunftsfähigkeit des IASB als globaler Standardsetzer
voranzubringen und um sicherzustellen, dass IFRS wie vom
IASB herausgegeben der einzige Satz von hochwertigen
internationalen Rechungslegungsstandards werden und bleiben.
Wenn die vorgeschlagenen Änderungen in diesen beiden
Bereichen nicht erzielt werden, glauben wir, dass der Nutzen
eines Überganges der US-amerikanischen Aktiengesellschaften
von unserem wohl etablierten Rechnungslegungssystems auf
IFRS dramatisch eingeschränkt werden könnte.
4. Das
Fallenlassen der Anforderung, dass ausländische Unternehmen
ihre berichteten Ergebnisse nach US-GAAP überleiten, ist ein
schwieriges und sensibles Thema, das wichtige Auswirkungen
auf die Entwicklung eines wahren internationalen
Finanzberichterstattungssystems haben könnte. Wir schlagen
vor, dass die Terminierung eines jeglichen Wegfalls dieser
Anforderung mit den folgenden Punkten zusammen fallen
sollte:
 |
Entwicklung von und Verpflichtung auf die Blaupause
der Schlüsselparteien in den USA und |
 |
Verpflichtung internationaler Schlüsselparteien
darauf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, den IASB als
das unabhängige Organ zu stärken und zu erhalten, das für die
Entwicklung hochwertiger internationaler Standards
verantwortlich ist. |
Wir stimmen der SEC
ausdrücklich zu, dass die Überleitungsforderung nur für die
Unternehmen beseitigt werden würde, die IFRS wie vom IASB
herausgegeben anwenden. |
9. November 2007: Vorschlag, Interpretation zu Steuern für nicht öffentlich gehandelte
Unternehmen aufzuschieben
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat
vorgeschlagen, des Datum des Inkrafttretens von Interpretation 48
bezüglich der Bilanzierung von Unsicherheit bei Ertragsteuern um ein
Jahr aufzuschieben. Dies soll für Unternehmen gelten, deren Anteile
nicht öffentlich gehandelt werden und die nicht bereits die
Vorschriften aus Interpretation 48 angewendet haben. Der
Vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens wäre dann für alle
Berichtsperioden, die nach dem 15. Dezember 2007 beginnen. Der
Vorschlag ist mit einer 30-tägigen Kommentierungsfrist versehen. Die
Entscheidung des FASB ist die Reaktion auf eine Bitte des
Komitees für die Rechnungslegung nicht öffentlich gehandelter
Unternehmen des FASB (Private Company Financial Reporting Committee,
PCFRC), dass sich über den Mangel an Kenntnis über Interpretation 48
bei den nicht öffentlich gehandelten Unternehmen besorgt gezeigt
hatte. Die Interpretation gilt weiterhin für alle
Aktiengesellschaften für Berichtsperioden, die nach dem
15. Dezember 2006 beginnen.
| Informationen zu
Interpretation 48
Unsere amerikanischen Kollegen haben im März
eine Veröffentlichung mit dem Titel „Unsicherheit bei
Ertragsteuern: Ein Fahrplan zur Anwendung von
Interpretation 48 herausgegeben (Uncertainty in Income Taxes: A Roadmap to Applying
Interpretation 48 (in englischer Sprache, 75 Seiten, 416 KB)).
In der Interpretation wird eine neuer Ansatz eingeführt, der
den Ansatz und die Bewertung von Steuervorteilen aus
Steuerpositionen der Unternehmen und die dazugehörigen
Angaben in den Abschlüssen erheblich verändern wird.
Prinzipien der Interpretation
48
Vergleich mit IFRS
Obwohl die Konvergenz von US-GAAP und IFRS
sowohl für den FASB als auch für den IASB eine hohe
Priorität besitzt, weichen die Anforderungen in
Interpretation 48 von denen in den IFRS ab. Dies gilt auch
für Abweichungen hinsichtlich der Frage, wann eine
Steuerschuld angesetzt wird und wie sie bewertet wird. Die
Veröffentlichung von Deloitte USA zu Interpretation 48
enthält einen Vergleich der Anforderungen aus der
Interpretation und aus
IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und
Eventualforderungen.
|
8. November 2007: Entwurf des BilMoG
veröffentlicht
Mit
Datum vom 08. November 2007 hat das Bundesministerium der Justiz
(BMJ) den
Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
(636 KB) veröffentlicht. Hauptziel der Reform ist es, eine
moderne Bilanzierungsgrundlage zu schaffen, mit der das deutsche
Bilanzrecht an die internationalen Rechnungslegungsstandards
angepasst wird. Stellungnahmen zu diesem Entwurf
können bis zum 08. Januar 2008
beim BMJ eingereicht werden
8. November 2007: Beinahe endgültiger
Entwurf von DRS 17 veröffentlicht
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat veröffentlicht den
DRS 17 near final draft "Berichterstattung über die
Vergütung der Organmitglieder". Die vorliegende Fassung
steht in der 13. Öffentlichen Sitzung, die für den
07. Dezember 2007 geplant ist, zur abschließenden
Beschlussfassung an. Danach wird der Standard zum Zwecke der
gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das
Bundesministerium der Justiz weitergeleitet. |
8. November 2007: SEC stimmt über den Wegfall der Überleitung
von IFRS-Abschlüssen ab
Auf
ihrer öffentlichen Sitzung in Washington am Donnerstag, den
15. November 2007 wird die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) darüber abstimmen, ob es ausländischen
Unternehmen gestattet sein soll, Abschlüsse, die nach den
International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt sind, ohne
Überleitung nach US-GAAP bei der SEC einzureichen. Diese hatte den
Vorschlag im Juli 2007 gemacht (s. unsere
Nachricht vom 3. Juli 2007).
Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus der
englischsprachigen
Sitzungsankündigung der SEC.
| Die SEC wird erörtern, ob Änderungen zu folgenden Dokumenten angenommen werden
sollen: Formblatt 20-F, Regeln 3-10 und 4-01 in Verordnung
S-X, Formblätter F-4 und S-4 und Regel 701 des
Wertpapiergesetzes.
Dies soll der SEC ermöglichen, Abschlüsse privater
ausländischer Emittenten ohne Überleitungsrechnung zu US-GAAP
zur Registrierung anzunehmen, wenn diese in Übereinstimmung
mit den International Financial Reporting Standards (IFRS)
wie vom IASB herausgegeben erstellt worden sind. |
8. November 2007: Wir nehmen Stellung zu zwei IAASB-Vorschlägen
und unterstützen diese
Deloitte
hat kürzlich zwei Stellungnahmen beim
International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB),
das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale
Gremium, eingereicht. Diese gelten den folgenden zwei internationalen Prüfungsstandards (International Standard on
Auditing, ISA):
In beiden Fällen unterstützen wir die vorgeschlagenen Leitlinien und
sind der Meinung, dass die Überarbeitung in Übereinstimmung mit den
vom IAASB eingeführten Klarheitsprinzipien und -merkmalen erfolgt
ist.
Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie
hier.
7. November 2007: IFRIC-Agendaseiten aktualisiert
Im
Nachgang der IFRIC-Sitzung vom Donnerstag, den 1. November 2007
haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda
des International Financial Reporting Committee (IFRIC) für Sie
aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung
widerzuspiegeln:
7. November 2007: Neues Gremium zur Überwachung
von IASCF und IASB vorgeschlagen
Die Europäische Kommission, die
Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of
Japan, FSAJ), die internationale Vereinigung der
Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites
Commissions, IOSCO) und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) haben die Einrichtung eines neuen
Überwachungsgremiums innerhalb der Führungsstruktur der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB,
vorgeschlagen. Dieses Gremium würde sich regelmäßig mit den
Treuhändern der IASC-Stiftung treffen, um das Arbeitsprogramm des
IASB zu prüfen und zu kommentieren, an der Ernennung von
IASCF-Treuhändern mitzuwirken (und letzte Entscheidungsbefugnis zu
haben) und die Überwachungsaktivitäten der Treuhänder zu prüfen.
Laden Sie sich die
gemeinsame Erklärung von IOSCO, SEC, FSAJ und der Europäischen
Kommission herunter (in englischer Sprache, 71 KB). Nachfolgend
finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus der Erklärung:
| Auszug aus der gemeinsamen Erklärung von
IOSCO, SEC, FSAJ und der Europäischen Kommission |
|
Der IASB, der der Aufsicht der Treuhänder der
IASC-Stiftung unterliegt, ist ein unabhängiger
Standardsetzer, der sich im öffentlichen Interesse der
Entwicklung eines einzigen Satzes von hochwertigen,
verständlichen und durchsetzbaren weltweit gültigen
Rechnungslegungsstandards widmet. Die Treuhänder der
IASC-Stiftung haben eine Überarbeitung der Satzung der
Stiftung beginnend im Jahr 2008 geplant. Die für die
Kapitalmarktregulierung zuständigen Behörden schlagen vor,
die Gelegenheit der Überarbeitung der Satzung zu nutzen, um
in Zusammenarbeit mit der IASC-Stiftung bestimmte
Veränderungen vorzunehmen, um das Führungsrahmenkonzept der
Stiftung zu stärken, während gleichzeitig die weiter
bestehende Wichtigkeit eines unabhängigen
Standardsetzungsprozesses betont wird.
Im Mittelpunkt dieser Bemühungen steht die
Einrichtung eines neuen Überwachungsgremiums innerhalb der
Führungsstruktur der IASC-Stiftung, um die bestehende
Überwachungsfunktion der IASCF-Treuhänder im öffentlichen
Interesse zu stärken. Die Einrichtung eines solchen
Überwachungsgremiums würde dazu dienen, würde die Treuhänder
dabei unterstützen, die Interessen der globalen
Investmentgemeinde zu repräsentieren und dadurch das
vertrauen der Allgemeinheit in die IFRS zu stärken.
Ein Hauptziel wird sein, dass sich das
Überwachungsgremium regelmäßig mit den IASCF-Treuhändern
trifft, um das Arbeitsprogramm des IASB zu erörtern, zu
prüfen und zu kommentieren. Wir erwarten, dass die
IASC-Stiftung und der Vorsitzende des IASB sich außerdem mit
den relevanten öffentlichen Behörden in Austausch setzen.
Das Überwachungsgremium würde sich in Zusammenarbeit mit den
Treuhändern der IASC-Stiftung und in Abstimmung mit dem
Beirat für Treuhänderernennungen an der Auswahl von
Treuhändern beteiligen. Das Überwachungsgremium wäre
außerdem für die endgültige Genehmigung von
Treuhändernominierungen verantwortlich und würde die
Möglichkeit haben, die Prozeduren der Treuhänder zur
Überwachung des Standardsetzungsprozesses und zur
Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung des IASB zu
prüfen. |
7. November 2007: IASCF-Treuhändern
verkünden Strategie zur Verbesserung der Führung
Die
Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben
Vorschläge angekündigt, die der Verbesserung der Führungsstrukturen
der Organisation gelten und der Stärkung der öffentlichen
Rechenschaftspflicht. Die Treuhänder werden eine Reihe von
Beratungen mit den wichtigsten Interessengruppen zu diesen
Vorschlägen im Vorfeld der Überarbeitung der Verfassung aufnehmen,
die 2008 beginnen soll. Lesen Sie hierzu auch die
Presseerklärung der IASCF (in englischer Sprache, 83 KB).
| IASCF-Vorschläge zur Verbesserung der
Führung |
 |
Einrichtung formaler Berichtswege zu
offiziellen Organisationen: Die Treuhänder sollten
einen formalen Berichtsweg zu einer repräsentativen
Gruppe von offiziellen Organisationen einschließlich der
Wertpapieraufsichten einrichten. Diese Gruppe würde
Ernennungen von Treuhändern genehmigen und die
Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder sowie die
Angemessenheit der jährlichen
Finanzierungsvereinbarungen und das Gesamtbudget prüfen. |
 |
Entwicklung eines mehrschichtigen,
mehrseitigen Ansatzes zu Rechenschaftspflicht jenseits
des formalen Berichtsweges zu offiziellen
Organisationen: Die Treuhänder sollten ihren
Austausch mit den wichtigsten Interessengruppen
verstärken und vertiefen und Mechanismen einrichten, die
es ihnen erlauben, Meinungen außerhalb der formalen
Prozeduren einzuholen. Dies würde natürlich Mechanismen
für Treffen mit offiziellen Organisationen und
Lenkungsgremien und Institutionen des Privatsektors.
Darüber hinaus würde eine solche Rechenschaftspflicht
eine Erwägung der Rolle und Struktur des Standardbeirats
(Standards Advisory Council, SAC) innerhalb der
Rechenschaftspflicht der Organisation erfordern..
|
 |
Einrichtung eines Mechanismus zur
Einholung öffentlicher Meinungen durch die Treuhänder
jenseits der regelmäßig angesetzten Sitzungen mit
bestimmten Interessengruppen: Die Treuhänder sollten
verbesserte Mechanismen einrichten, um Meinungen von
interessierten Parteien einzuholen, die zu den Methoden,
Prozessen und Prozeduren der IASC-Stiftung und des IASB
Stellung nehmen wollen. |
 |
Fortsetzung der Bemühungen hin zu
einem nachhaltigen, breit aufgestellten
Finanzierungssystems: Nachdem die
Finanzierungsgrundlage durch den 2006 eingeführten neuen
Ansatz bereits erheblich ausgeweitet wurde, sollten die
Treuhänder ihre Bemühungen fortsetzen, die
Finanzierungsgrundlage noch weiter auszuweiten.
|
|
7. November 2007: IASCF-Treuhändern stimmen der Erweiterung von
IFRIC auf 14 Mitglieder zu
Auf
ihrer Sitzung in New York letzte Woche haben die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, einem
Vorschlag zugestimmt, die Anzahl der Mitglieder des
International Financial Reporting Committee (IFRIC) von 12 auf 14
Mitglieder zu erhöhen. Dies soll die Bandbreite des
Fachwissens im Komitee vergrößern. Die Treuhänder werden die
überarbeiteten Verfassungsformulierungen und die
Ausschreibungen für neue Mitglieder demnächst
veröffentlichen.
7. November 2007: Ernennungen von IASCF-Treuhändern und nicht
besetzte Stellen
 |
Auf ihrer Sitzung in New York letzte Woche haben die
Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, folgenden Veränderungen von Mitgliedschaften und Vorsitz zugestimmt: |
 |
Philip Laskawy, der derzeitige Vorsitzende der
IASCF-Treuhänder, wird stellvertretender Vorsitzender der
IASCF-Treuhänder, wenn Gerrit Zalm den Vorsitz im Januar 2008
übernimmt. Wie schon früher vereinbart wird Bertrand Collomb
seinen Posten als stellvertretender Vorsitzender zum Ende des
Jahres aufgeben aber Treuhänder bleiben. |
 |
Jeffrey Lucy, früherer Vorsitzender der australischen
Wertpapier- und Anlagekommission (Australien Securities und
Investments Commission, ASIC) und der zukünftige Vorsitzende des
Rats zur Rechnungslegung der ASIC (Financial Reporting Council,
FRC), wurde für eine dreijährige Amtszeit, die im Januar 2008
beginnt, als Treuhänder ernannt. |
 |
Kees Storm, früherer Vorsitzender von AEGON, legt seit Amt
als Treuhänder aufgrund anderweitiger Verpflichtungen zum Ende
des Jahres nieder. Die Treuhänder werden in Kürze mit der
öffentlichen Suche eines Nachfolgers beginnen. |
 |
Die Treuhänder werden sich im Rahmen ihrer Bemühungen, die
beiden anderen freien Treuhänderstellen, die aufgrund des
Weggangs von Roberto Teixeira da Costa und William McDonough
entstanden sind, neu zu besetzen, mit dem Beirat für
Treuhänderernennungen beraten. |
Laden Sie sich die aktuelle vollständige
Liste der
IASCF-Treuhänder in englischer Sprache herunter. Bezüglich der
unbesetzten Stelle beim IASB kündigte das Treuhänderkomitee für die
Ernennung von Boardmitgliedern an, dass eine neue Suche aufgenommen
werden soll, um die Stelle neu zu besetzen.
6. November 2007: Heads Up-Newsletter
zum gemeinsamen Treffen von AICPA und dem Stab der SEC
Wir
haben die Ausgabe des
Heads Up-Newsletters vom 5. November 2007 eingestellt (in englischer Sprache,
131 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht
wird. In dieser Ausgabe von Heads Up werden die Diskussionen
zusammengefasst, die der Stab der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) und das Komitee für SEC-Regelungen des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA)
am 11. Oktober 2007 gemeinsam geführt haben. Die Diskussionen
drehten sich unter anderem um folgende Themen:
 |
Auswahlkriterien für die
Bestimmung des Alters von Abschlüssen eines erworbenen
Unternehmens, die einer Registrierung beigefügt werden
müssen, |
 |
Angabeanforderungen im Rahmen
der Registrierung bezüglich der vorgeschlagenen FASB Staff Position No. APB
14-a zu Wandelschuldverschreibungen, |
 |
Abschlüsse, die zur Bestimmung
der Erheblichkeit eines erworbenen Unternehmens, das der
Nachfolger eines Vorgängerunternehmens ist, vom Registranten
verwendet werden sollten, |
 |
welche Bürgschaftsabschlüsse
ein Registrant bei einer automatischen Vorausregistrierung
zum Zeitpunkt der Einreichung zur Verfügung stellen muss, |
 |
wie ein Registrant bestimmen
sollte, ob separate Einzelabschlüsse oder zusammengefasste
Finanzinformationen benötigt werden, wenn ein Anteilsbesitz
nach der Fair-Value-Option aus FAS 159 anstatt nach der
Equity-Methode bilanziert wird, |
 |
Abschlüsse, die der Emittent
von durch Vermögenswerte gesicherte Wertpapieren für
Unternehmen zur Verfügung stellen muss, die für bestimmte
periodische Berichte Bonitätsverbesserung zur Verfügung
stellen, |
 |
die Anforderung an den
Registranten, seine Abschlüsse mit Formblatt S-8 zu
aktualisieren, wenn Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
eintreten (wie beispielsweise Aufgabe von Geschäftszweigen
oder Veränderungen in den Segmenten). |
Das Komitee für SEC-Regelungen setzt sich aus Vertretern
verschiedener öffentlicher Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der
Industrie und der Wissenschaft zusammen und trifft sich regelmäßig
mit dem Stab der SEC um aufkommende fachliche Prüfungs- und
Berichterstattungssachverhalte in Bezug auf SEC-Regelungen und
-Verordnungen zu erörtern.
6. November 2007:
Accounting Roundup – Ausgabe Oktober 2007
Unsere
US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die
Oktoberausgabe
ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in
englischer Sprache, 323 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:
|
Entwicklungen beim FASB
 |
FASB entscheidet, dass es
keinen Aufschub für die Fair-Value-Verlautbarungen 157 und
159 gibt; ein Vorschlag für einen Aufschub bis auf Weiteres
von SOP 07-1 die Rechnungslegung von Investmentunternehmen
betreffend wird erwartet |
 |
FASB trifft sich mit dem
japanischen Standardsetzer ASBJ, um globale Konvergenz zu
erörtern |
Entwicklungen beim American Institute of
Certified Public Accountants (AICPA)
 |
AICPA schlägt Überarbeitungen der
Leitlinien zu den Accounting and Review Services vor |
 |
AICPA
legt Projekt auf, um Standards zu überarbeiten, um größere
Klarheit zu erreichen |
Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)
 |
SEC-Feedback zu Angaben zur
Vorstandsvergütung: „Wo bleibt die Analyse?" |
 |
SEC gestattet die
Verwendung von Surrogaten für die Bewertung von
Mitarbeiteraktienoptionen |
Entwicklungen bei der
PCAOB
 |
PCAOB veröffentlicht Entwurf von
Leitlinien für Abschlussprüfer kleinerer
Aktiengesellschaften |
 |
PCAOB genehmigt Änderungen der
Überwachungshäufigkeit für Gesellschaften, die nicht
regelmäßig Prüfungsberichte herausgeben |
 |
PCAOB veröffentlicht Untersuchungsbericht
zu kleinen US-amerikanischen Prüfungsgesellschaften |
Internationale Entwicklungen
 |
IASB und der japanische
Standardsetzer ASBJ machen Fortschritte bei ihren
Bemühungen, Konvergenz bis 2011 zu
erreichen |
 |
IASB verlängert
Kommentierungsfrist für den vorgeschlagenen IFRS für KMU |
 |
IASB veröffentlicht
Vorschläge für Änderungen an den IFRS im Rahmen des ersten
jährlichen Verbesserungsprojekts |
 |
IASC-Stiftung ernennt
Gerrit Zalm zum Vorsitzenden der Treuhänder |
|
Frühere Ausgaben
von Accounting Roundup finden Sie
hier.
6. November 2007: Ende der Kommentierungsfrist für den
IFRS-Konzeptentwurf der SEC
Wir
erinnern die Besucher von IAS Plus daran, dass die
Kommentierungsfrist für Stellungnahmen zum
Konzeptentwurf der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC), der US-amerikanischen Emittenten
gestatten würde, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen, am
13. November 2007 endet. Die SEC hatte am 25. Juli 2007 einstimmig
dafür gestimmt, den Entwurf zu veröffentlichen. Allgemein gesagt
lädt der Entwurf dazu ein, dazu Stellung zu nehmen, ob
US-Emittenten, einschließlich Investmentfirmen, ihre Abschlüsse nach
IFRS in englischer Sprache wie vom IASB herausgegeben zu erstellen.
Nach den derzeitigen Regelungen der SEC müssen US-Emittenten US-GAAP
anwenden. Sie können sich den Konzeptentwurf
hier
noch einmal herunterladen (in englischer Sprache, 886 KB).
6. November 2007: IFRS in Fidschi
für eine große Bandbreite von Unternehmen übernommen
Das fidschianische Institut der Wirtschaftsprüfer (Fiji
Institut of Accountants, FIA), das ein Mitgliedsorgan des
internationalen Wirtschaftsprüferverbandes ist, hat die
International Financial Reporting Standards (IFRS) für alle
Berichtsperioden übernommen, die am oder nach dem 1. Januar 2007
beginnen. Die IFRS gelten für alle Unternehmen, die in die folgenden
Kategorien fallen:
 |
Aktiengesellschaften wie im
Aktiengesetz definiert, |
 |
Unternehmen, die mehrheitlich
im Staatsbesitz stehen, |
 |
Banken und Finanzinstitute, |
 |
Pensionskassen, Versicherungen
und Versicherungsbroker, |
 |
Staatsunternehmen mit eigener
Satzung, |
 |
Unternehmen mit einem
Konzernumsatz von mindestens FJD 20 Mio. (USD 13 Mio.) oder
mit einem Vermögen von mindestens FJD 20 Mio. (USD 13 Mio.), |
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öffentlich
rechenschaftspflichtige Unternehmen (die Schuld- oder
Eigenkapitalinstrumente herausgegeben haben oder die über
die durchsetzbare Macht verfügen, Steuern aufzuerlegen,
Tarife festzulegen oder öffentliche Gelder einzutreiben) und |
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Unternehmen, auf die die oben
genannten Unternehmen einen erheblichen Einfluss haben (in
Form von mehr als 20 Prozent des Anteilsbesitzes), weil das
Mutterunternehmen diese nach der Equity-Methode bilanzieren
müsste. |
Darüber hinaus hat das FIA bestimmt, dass die Mitglieder die IFRS
zu befolgen haben, die zum 1. Januar eines Jahres bestehen. eine
vorzeitige Anwendung von neuen Folgestandards oder Aktualisierungen
ist zulässig. Der Vorsitzende des Standardkomitees des FIA hat die
neuen Anforderungen in der Ausgabe des
Institutjournals
vom August 2007 zusammengefasst (in englischer Sprache,
23 KB) und auch den neuesten Stand der Dinge bezüglich der Standards
zusammengefasst, die von den Unternehmen befolgt werden müssen, die
nicht IFRS anwenden. Des Weiteren beschreibt er den aktuellen Stand
der Prüfungsstandards. Wir haben für Sie eine neue
Länderseite zu Fidschi
angelegt.
5. November 2007: Neue IFRS-Veröffentlichungen von Deloitte
Korea
Im
März 2007 hatten die koreanische Finanzaufsichtskommission und das
koreanische Rechnungslegungsinstitut die Absicht angekündigt,
koreanische Äquivalente zu den International Financial Reporting
Standards („K-IFRS") übernehmen zu wollen (s. unsere
Nachricht vom 16. März 2007).
Börsennotierte Unternehmen (mit Ausnahme von Finanzinstituten)
müssen ab 2011 ihre Abschlüsse nach K-IFRS erstellen. Eine
vorzeitige Anwendung ab 2009 ist gestattet. Nicht börsennotierten
Unternehmen wird die Anwendung der K-IFRS gestattet sein. Um den Mandanten
und Mitarbeitern den Übergang zu K-IFRS zu erleichtern, haben unsere
koreanischen Kollegen gerade vier Veröffentlichungen zu IFRS in
koreanischer Sprache herausgegeben:
Außerdem es eine
Internetseite zu IFRS in koreanischer Sprache, die von Deloitte
Korea betrieben wird.
5. November 2007: FASB-Kodifizierung wird demnächst zu
öffentlicher Erprobung veröffentlicht
Der
US-amerikanische Standardsetzer (Financial Accounting Standards
Board, FASB) wird die FASB Accounting Standards Codification™
(Kodifizierung aller Bilanzierungsstandards) zur Erprobung durch die
Anwender entweder Ende dieses Jahres oder Anfang 2008 herausgeben.
Während der einjährigen Erprobungsphase wird der FASB die
Kodifizierung über ein neues, internetbasiertes Rechercheverfahren
zur Verfügung stellen, um von den Anwendern Rückmeldungen zu
erbitten. Auf diese Art und Weise soll bestätigt werden, dass die
Kodifizierung die bestehenden amerikanischen
Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) für nichtstaatliche Unternehmen
korrekt widerspiegelt.
| Das Ziel der Kodifizierung ist die
Vereinfachung der Gliederung der tausenden verbindlichen
US-amerikanischen Bilanzierungsverlautbarungen, die von den
verschiedenen standardsetzenden Gremien (einschließlich FASB,
AICPA (US-amerikanisches
Institut der Wirtschaftsprüfer ) und EITF (Projektgruppe für
neu auftretenden Sachverhalte des FASB)) herausgegeben
werden. Nach Genehmigung durch den FASB wird die
Kodifizierung die einzig verbindliche Quelle amerikanischer
Rechnungslegungsstandards sein und die bestehenden
Veröffentlichungen von FASB, AICPA, EITF und damit in
Zusammenhang stehende Literatur ersetzen. Dann wird nur noch
eine Ebene verbindlicher Rechnungslegungsstandards
existieren. Jegliche weitere Literatur wird unmaßgeblich
sein. Die Kodifizierung gliedert die tausenden
US-amerikanischen Bilanzierungsverlautbarungen in etwa 90
Bilanzierungsthemenkreise und stellt alle Themenkreise in
gleicher Struktur dar. Außerdem werden zugehörige Leitlinien
der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC) aufgenommen, die nach der
gleichen thematischen Struktur in separaten Abschnitten der
Kodifizierung beigefügt werden. |
Lesen Sie auch die entsprechende
Presseerklärung
des FASB (in englischer Sprache).
5. November 2007: 20% der US-Unternehmen würden erwägen IFRS
anzuwenden, wenn es gestattet wäre
Die
vorläufigen Ergebnisse einer neuen Befragung durch unsere
amerikanischen Kollegen zeigen, dass etwa 20 Prozent
der Finanzleiter und -vorstände (die für etwa 300 US-Unternehmen
stehen) erwägen würden, International Financial Reporting Standards
(IFRS)
anzuwenden, wenn ihnen die US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht die Wahl ließe. Etwa zwei Drittel dieser
Unternehmen würden die Einführung von IFRS in den nächsten drei
Jahren erwägen. Die Ergebnisse der Erhebung deuten auch darauf hin,
dass die Unternehmen der Meinung sind, dass ihren Angestellten
genügend Kenntnisse in IFRS fehlen, um den Übergang zu bewältigen
und zukünftig IFRS-Abschlüsse zu erstellen. Dies gilt für
Geschäftstätigkeit innerhalb und außerhalb der Vereinigten Staaten.
Mehr als die Hälfte der Unternehmen, die die Einführung von IFRS
erwägen würden, sagen, dass ihnen ausreichend ausgebildetes Personal
in ihren US-amerikanischen Betrieben fehle, während etwa ein Drittel
der Unternehmen meinte, dass ihnen ausreichend ausgebildetes
Personal in ihren ausländischen Betrieben fehle. Laden Sie sich die
Ankündigung der Befragung herunter (in englischer Sprache,
23 KB). Ein detaillierter Bericht über die Erhebung soll Ende
dieses Monats zur Verfügung stehen; wir werden ihn dann auf IAS Plus
zur Verfügung stellen.
4. November 2007: Fragen und Antworten des Stabs des IASB zum
Diskussionspapier zu VersicherungsverträgenAls Reaktion
auf viele Fragen, die bezüglich des Abschnitts zu
Dienstleistungsmargen im Diskussionspapier
Vorläufige Ansichten zu Versicherungsverträgen eingegangen sind, hat der Stab des IASB ein Dokument
mit Fragen und Antworten erstellt und auf der Projektseite zu
Versicherungsverträgen auf der Internetseite des IASB hinterlegt.
Das englischsprachige Dokument kann auch direkt über folgende
Verknüpfung heruntergeladen werden:
http://media.iasb.org/Service%20margin%20draft%20FAQs%20(2).pdf
(67 KB). Wenn Sie das Diskussionspapier selbst noch einmal einsehen
wollen, folgen Sie
dieser Verknüpfung (Hauptteil des Diskussionspapiers in
englischer Sprache ohne Anhänge, 876 KB); die zugehörigen Anhänge
finden Sie
hier (534 KB).
3. November 2007:
IFRS Musterkonzernabschluss für 2007
Unsere
internationalen Deloitte-Kollegen haben den IFRS
Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2007 endende
Berichtsperioden veröffentlicht. Der Musterkonzernabschluss enthält erläuternde
Beispiele zur Anwendung der Darstellungs- und
Anhangsangabevorschriften der IFRS von Unternehmen,
die keine IFRS-Erstanwender sind.
Sie enthalten auch
zusätzliche Angaben, die als „Best Practice"
erachtet werden, insbesondere wo solche Angaben in den erläuternden
Beispielen enthalten sind, inklusive einer Referenz zum spezifischen
Standard. Laden Sie sich den englischsprachigen
Musterkonzernabschluss 2007 herunter (700 KB).
Sie
finden einen dauerhaften Link auf dieses Dokument sowie
Verknüpfungen auf zugehörige Darstellungs-, Anhangs- und
Compliance-Checklisten auf der
englischsprachigen Seite
zu den Musterkonzernabschlüssen unserer internationalen
Kollegen. Publikationen von Deloitte in deutscher Sprache finden Sie
hier.
3. November 2007: Mitschrift von
der IFRIC-Sitzung im November 2007
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Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
kam am Donnerstag, den 1. November in
den Räumen des IASB in London zusammen. Die Sitzung war
ursprünglich für zwei Tage angesetzt, aber IFRIC schloss die
Arbeiten an einem Tag ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift
der Deloitte-Beobachter auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.. |
2. November 2007:
Tagesordnung für die Novembersitzung des IASB
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
13. November, bis Freitag, den 16. November 2007, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street,
zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die
Sitzung wieder. Am Montag, den 12. November 2007 bietet der IASB
Gespräche am Runden Tisch zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32
Finanzinstrumente: Angaben und Darstellungen und IAS 1
Darstellung des Abschlusses an:
Zum beizulegenden
Zeitwert kündbare Finanzinstrumente
und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen.
Die Veranstaltung findet in der Bridewell Suite im Crowne Plaza City
Hotel, 19 New Bridge Street in London statt.
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13. bis 16. November 2007, London
Montag, 12. November 2007 (Crowne Plaza City Hotel)
Dienstag, 13. November 2007 (nur nachmittags)
Mittwoch, 14. November 2007 (nur nachmittags)
Donnerstag, 15. November 2007
Freitag, 16. November 2007 (nur vormittags)
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