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IFRS-Nachrichten – März 2007

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31. März 2007: IVSC-Bericht zu Bewertungen gemäß IFRS

 

Das International Valuation Standards Committee (IVSC) hat die ersten geprüften IFRS Jahresabschlüsse von den 59 führenden europäischen Immobiliengesellschaften aus 13 Nationen untersucht, um den Grad der Konsistenz von Immobilienbewertungen, die nach IAS 40 berichtet werden, zu beurteilen. Die Ergebnisse des IVSCs wurden in einem Bericht mit dem Titel Bewertung nach International Financial Reporting Standards (Valuation Under International Financial Reporting Standards, in englischer Sprache, 72 KB) veröffentlicht. In die Untersuchung aufgenommenen Unternehmen sind alle Mitglieder der European Public Real Estate Association. Die überwiegende Mehrheit hat sich dafür entschieden ihre als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien nach IAS 40 ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und gegen die alternative Anschaffungskostenmethode aus IAS 40. Einige wesentliche Trends, die sich aus der Untersuchung ableiten lassen, waren:

 

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Ein rapider Anstieg der Anwendung der International Valuation Standards (IVS). Von den Unternehmen, die angaben, dass die Bewertung nach bestimmten Bewertungsstandards durchgeführt wurde, nannten 36% die IVS und 38% das RICS „Red Book“.

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Ungeachtet der britischen Unternehmen verwiesen 40% der Unternehmen auf die IVS und 24% auf das RICS „Red Book“.

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Insgesamt wurde die Anwendung von zehn verschiedenen Bewertungsstandards/Leitlinien festgestellt.

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Nur knapp die Hälfte der untersuchten Unternehmen gab die Definition des Marktwertes oder des beizulegenden Zeitwertes in ihren Jahresabschlüssen wieder. Nur 34% gaben entweder genau die Definition des Marktwertes des IVS (die auch vom RICS angewendet wird) oder die Definition des beizulegenden Zeitwertes des IASB wieder.

 

 

31. März 2007: PCAOB wird Änderungen der Prüfungsstandards vorschlagen

 

Der US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) wird sich am 3. April 2007 treffen, um unter anderem über die folgenden Themen zu beraten:

 

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Konsistenz: Vorschlag eines Prüfungsstandards Beurteilung der Konsistenz von Jahresabschlüssen und entsprechender Änderungen bestehender Standards des Boards zu der Verantwortung der Prüfer, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Konsistenz der Jahresabschlüsse zu beurteilen und zu berichten.

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Hierarchie der Rechnungslegungsstandards: Vorschlag die bestehenden Prüfungsstandards des PCAOB dahingehend zu ändern, dass die Hierarchie der Rechnungslegungsstandards, angesichts des Vorschlags des Financial Accounting Standards Boards diese in die Rechnungslegungsstandards zu integrieren, aus den Prüfungsstandards entfernt wird. Die Hierarchie der US-GAAP ist der Leitlinie zur Auswahl und Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Paragraphen 7-12 von IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler ähnlich.

 

Klicken Sie hier für die Pressemitteilung des PCAOB (in englischer Sprache).

 

 

31. März 2007: Zusammenfassung der International Public Sector Accounting Standards

 

Deloitte hat eine englischsprachige Broschüre veröffentlicht, die die Vorschriften, der bis 1. September 2006 herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) nämlich IPSASs 1 bis 21 zusammenfasst. Diese Zusammenfassungen sind als allgemeine Informationen gedacht und eignen sich nicht als Ersatz für das Lesen des gesamten Standards. Die IPSASs werden vom International Public Sector Accouting Standards Board (IPSAS) des IFACs entwickelt. Kürzlich wurden die IPSAS 22 bis 24 herausgegeben wir planen diese Publikation um die Zusammenfassungen dieser neuen IPSASs zu erweitern. Klicken Sie für:

 

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Die Broschüre zu den Zusammenfassungen der IPSAS von Deloitte (in englischer Sprache, 222 KB).

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Weitere Informationen über den IPSASB und die IPSASs (in englischer Sprache).

 

 

30. März 2007: Patricia O'Malley wird IFRIC-Koordinatorin

 

Vom 1. Juli 2007 an wird Patricia O’Malley IFRIC Koordinator werden. Sie scheidet am 30. Juni als Mitglied beim IASB aus. Frau O’Malley wird den derzeitigen IFRIC Koordinator Allan Cook ablösen, der ind en Ruhestand geht. Die Rolle des IFRIC ist „die Anwendung der International Accounting Standards (IAS) und der International Reporting Financial Standards (IFRS) zu interpretieren und zeitnahe Leitlinien zu Themen der finanziellen Berichterstattung i.S.d. IASB zu geben, die sich nicht explizit aus den IAS und IFRS sowie dem Rahmenwerk des IASB ergeben. Der Koordinator ist der Vorgesetzte des IFRIC Stabs.

 

 

30. März 2007: SEC lockert die Deregistrierung für ausländische Emittenten

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) hat neue Regelungen veröffentlicht, die es für ausländische Unternehmen einfacher machen, ihre Wertpapiere in den USA zu deregistrieren. Nach den neuen Regeln kann sich ein ausländisches Unternehmen deregistrieren lassen, wenn das durchschnittliche tägliche US-Handelsvolumen nicht größer als 5% des durchschnittlichen weltweiten täglichen Handelsvolumens der Wertpapierklasse in den letzten 12 Monaten ist (und einige andere Kriterien erfüllt werden). Nach den bisherigen Regeln kann sich ein ausländischer Emittent nicht deregistrieren lassen, wenn es mehr als 300 Anleger mit Wohnsitz in den USA hat, selbst wenn Basis des Handelsvolumens ein relativ geringes Interesse an den Wertpapieren des Emittenten auf Seiten der amerikanischen Investoren besteht. Klicken Sie für:

 

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Die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache)

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Die neuen Regelungen zur Deregistrierung (in englischer Sprache, 689 KB)

 

 

30. März 2007: Neue Deloitte Website zu chinesischen Rechnungslegungsstandards

 

Deloitte (China) hat eine neue Website www.casplus.com in chinesischer Sprache gestartet, die sich mit den chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards (CASs)) beschäftigt. Am 15. Februar 2006 hat das Finanzministerium der Volksrepublik China ein neues Werk an Rechnungslegungsstandards für Gewerbsunternehmen (Accounting Standards for Business Enterprises (ASBEs)) veröffentlicht, das einen allgemeinen und 38 spezielle Standards enthält. Die ASBEs werden für alle börsennotierten Unternehmen in der Volksrepublik China zum 1. Januar 2007 verbindlich anzuwenden sein. Anderen Unternehmen in China wird empfohlen die ASBEs anzuwenden. Die CAS Plus Website wird Informationen über die neuesten Entwicklungen bei den Rechnungslegungsstandards und des Rechnungslegungssystems in China enthalten sowie Informationen zur internationalen Rechnungslegung. Die Website wird ebenfalls das eigens durch Deloitteexperten erstellte Referenzmaterial zum Download zur Verfügung stellen, einschließlich einer Gegenüberstellung der IFRS und den chinesischen Rechnungslegungsstandards, eines Musterkonzernabschlusses und einer Checkliste zu den Anhangangaben.

 

IFRS eLearning in chinesischer Sprache

Vor einigen Jahren hat Deloitte kostenlos und im Interesse der Öffentlichkeit sein englischsprachiges IFRS eLearning Trainingsmaterial zur Verfügung gestellt. Über eine Million Module wurden bereits von externen Nutzern heruntergeladen. Dieses hochqualitative e-learning Material wird derzeit in die chinesische Sprache übersetzt, einige Module sind bereits auf www.casplus.com verfügbar.

 

 

29. März 2007: Überarbeiteter IAS 23 fordert Aktivierung von Fremdkapitalkosten

 

Der International Accounting Standards Board hat die überarbeitete Fassung von IAS 23 Fremdkapitalkosten veröffentlicht. Die wesentlichste Änderung gegenüber der vorherigen Fassung besteht in der Abschaffung des Wahlrechts, Fremdkapitalkosten, die einem bestimmten Vermögenswert zuzuordnen sind, der einer bedeutenden Zeitspanne bedarf, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, sofort als Aufwand zu erfassen. Ein Unternehmen ist daher verpflichtet, Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zu aktivieren. Im überarbeiteten IAS 23 wird nicht gefordert, Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und Vorräten, die laufend in großer Zahl hergestellt oder produziert werden, selbst wenn eine bedeutende Zeitspanne benötigt wird, um sie zu nutzen oder zu verkaufen, zu aktivieren. Der überarbeitete Standard ist auf Fremdkapitalkosten anzuwenden, die sich auf qualifizierte Vermögenswerte beziehen, bei denen der Beginn der Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 liegt. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 51 KB).

 

 

29. März 2007: IASB und ASBJ führen Diskussionen zur Konvergenz

 

Abgeordnete des IASB und des japanischen Standardsetters (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) trafen sich am 27. und 28. März 2007 in Tokio, um die Konvergenz der japanischen Rechnungslegungsstandards und den IFRSs zu diskutieren. Die Agenda umfasste:

 

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Den Fortschritt, den der ASBJ auf dem Gebiet der immateriellen Vermögenswerte, der retrospektiven Neudarstellung und dem Anwendungsbereich der Konsolidierung (einschließlich SPEs und die Konsolidierung von ausländischen Tochtergesellschaften) gemacht hat

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IASB-Projekte zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zur Bewertung, zum Rahmenkonzept und zu Unternehmenszusammenschlüssen.

 

Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 56 KB).

 

 

28. März 2007: EU-Kommissar diskutiert die transatlantische Zusammenarbeit

 

Auf einer Konferenz in Dublin diese Woche sprach der Binnenmarktkommissar der Europäischen Union, Charlie McCreevy, über Die Zukunft des transatlantischen Kapitalmarkts – Regulierung, Risiko, Steuerung. Er nahm zu verschiedenen Rechnungslegungs- und Prüfungsthemen Stellung. Klicken Sie hier für die Ausführungen des Kommissars McCreevy (in englischer Sprache, 95 KB). Nachfolgend ein Auszug:

 

Wir arbeiten bei den Rechnungslegungsstandards zusammen, mit dem Bemühen, die Konvergenz weiter voran zu bringen und eine Roadmap zu gestalten, die zur Abschaffung der Überleitungsvorschriften auf beiden Seiten des Atlantiks bis Ende 2008 führt. Ich bin sicher, dass wir und die USA unseren gemeinsamen Zeitplan einhalten werden…

 

Bei meinem letzten Besuch in den USA gaben der PCAOB Vorsitzende Olson und ich bekannt, dass wir die Roadmap-Diskussionen zur Äquivalenz der gegenseitigen Prüfungsaufsichtsbehörden auf den Weg bringen, um die Errungenschaften in der Rechnungslegung abzubilden. Unser Ziel ist es, dass wir bis 2009 ein System haben werden, das auf gegenseitigem Vertrauen basiert, in dem jeder Rechtskreis auf unabhängige und strenge Überprüfung der im Land tätigen Prüfungsgesellschaften von der dort ansässigen Aufsichtsbehörde vertrauen kann.

 

 

28. März 2007: Aktuelles vom DSR

 

Der Deutsche Standardisierungsrat hat sich in einer Stellungnahme an den für das Consolidation-Projekt zuständigen IASB-Projektmanager zu dem vom IASB diskutierten neuen control-Konzept geäußert. Klicken Sie hier für das Schreiben an Alan Teixeira (in englischer Sprache, 48 KB).

 

 

25. März 2007: IASCF-Treuhänder werden sich vom 2.–3. April 2007 in London treffen

 

Die Treuhänder der IASC Stiftung, unter der der IASB agiert, werden sich in London vom 2.-3. April 2007 treffen. Die Sitzung wird im Crowne Plaza in London stattfinden. Der öffentliche Teil der Sitzung wird am 2. April stattfinden, mit der folgenden Agenda:

 

Agenda des öffentlichen Teils des IASCF Treuhänder Meetings am 2. April 2007 in London

 

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14.15 – 15.30 Diskussion zum Ablauf der Committee Themen

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15.30 – 16.30 Bericht vom IASB

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16.45 – 17.30 Bericht vom SAC Vorsitzenden

 

 

25. März 2007: Diskussionen über Prüferaufsicht in Asien

 

Das internationale Forum unabhängiger Prüfungsaufsichtsorganisationen (International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR) traf sich in Tokio am 22. März 2007 um die für die Zusammenarbeit bei der Aufsicht der Prüfer für Aktiengesellschaften relevanten Themen zu diskutieren. Auf dem IFIAR Meeting erklärte der Vorsitzende des US Public Company Accounting Oversight Boards (PCAOB) Mark W Olson, dass die PCAOB die Einladung der neu gegründeten Organisation annehmen würde, ein ordentliches Mitglied zu werden. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der PCAOB (in englischer Sprache, 83 KB). IFIAR wurde am 18. September 2006 von 18 unabhängigen Prüfungsaufsichtsbehörden aus der ganzen Welt gegründet (siehe unsere Nachricht vom 18. September 2006).

 

 

25. März 2007: EFRAG Schreiben empfiehlt IFRIC 12 für Europa

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), deren Mitglieder geteilter Meinung über IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (siehe unsere Nachricht vom 13. Februar 2007) waren, haben dem Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) der Europäischen Kommission ihre Empfehlung vorgelegt, IFRIC 12 für die Anwendung in Europa freizugeben. Klicken Sie hier für das EFRAG Schreiben (in englischer Sprache, 83 KB).

 

 

25. März 2007: Dringlichkeiten im europäischen Binnenmarkt

 

In einer Rede zu den Dringlichkeiten im europäischen Binnenmarkt (in englischer Sprache 75k) sprach Binnenmarktkommissar der Europäischen Union, Charlie McCreevy über die Fortschritte der Roadmap der SEC, die Überleitungsrechnung von IFRS auf US-GAAP abzuschaffen und schlug vor, dass eine ähnliche Roadmap für die Prüfung angebracht sein könnte. Nachfolgend ein Auszug:

 

Rechnungslegung

Die Rechnungslegung ist ein erstklassiges Beispiel, wie die enge Zusammenarbeit mit unserem amerikanischen Partner Früchte tragen kann. Die EU und die USA treiben eine Roadmap zur Abschaffung der Überleitungsvorschriften voran, die auf dem Äquivalenzprinzip beruhen. Die Kommission arbeitet mit der amerikanischen SEC zusammen, um die kostspieligen und unnötigen Überleitungsvorschriften für IFRS und US-GAAP anzuschaffen. In diesem Monat traf ich den SEC Kommissar Christopher Cox im Rahmen dessen wir eine Bestandsaufnahme zu den Fortschritten der Roadmap vornahmen. Ich bin erfreut mitzuteilen, dass wir auf einem guten Weg sind. Wir haben uns beide zu einer weiteren Verbesserung unserer regulativen Zusammenarbeit verpflichtet.

 

Prüfung

Die Erstellung eines Rahmenkonzeptes für einen offeneren transatlantischen Markt fordert sowohl von der EU als auch von den USA die Bemühungen zur Zusammenarbeit in Bereich der Prüfung. Beiden Seiten haben ihr eigenes Regelwerk: die europäische Richtlinie zur gesetzlichen Abschlussprüfung 2006 und den Sarbanes-Oxley Act 2002 in den USA. Beide Seiten wollen einen zuverlässigen Investorenschutz sicherstellen, abgestimmt darauf, unseren Märkten Handlungsfreiheit zu geben. Unsere wesentlichste Maßnahme um diese Ziel zu erreichen, ist die Rolle eines unabhängigen „watchdogs“ für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, die wir das öffentliche Aufsichtssystem nennen. Was wir jetzt brauchen, ist die Suche nach Wegen, um sich gegenseitig bei der Erreichung unseres gemeinsamen Ziels zu vertrauen, um kostspielige und ineffiziente Doppelarbeit zu vermeiden. Ein System, das auf gegenseitigem Vertrauen basiert, würde beide Seiten von der Last befreien, Kontrolleure ins Ausland zu schicken.

 

In diesem Monat verständigten der Vorsitzende der PCAOB Mark Olson und ich uns in Washington darauf, die Roadmap-Diskussion zur Äquivalenz unserer jeweiligen Prüfungssysteme in dem gleichen Sinne anzugehen, wie es bei der Rechnungslegung geschieht.

 

Dies erfordert nicht, dass Systeme oder Standards identisch sind, aber robust genug, um das Vertrauen der Investoren sicherzustellen. Robust genug für jeden von uns, um Vertrauen in jeden von uns zu haben.

 

 

24. März 2007: iGAAP 2007 Finanzinstrumente veröffentlicht

 

Unsere britischen Kollegen (Deloitte & Touche LLP, Großbritannien) haben die dritte Auflage von iGAAP 2007 Financial Instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 Explained (iGAAP 2007 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 erklärt) fertig gestellt und bei CCH verlegt. Diese Publikation ist die maßgebliche Kommentierung für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS. Die Auflage 2007 erweitert die Auflage aus dem letzten Jahr mit weiteren Interpretationen, Beispielen, Diskussionen vom IASB und IFRIC, Verbesserungen bei der Gegenüberstellung von IFRS mit den US-GAAP für Finanzinstrumente sowie einem neuen Kapitel zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben mit erläuternden Angaben. iGAAP 2007 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 erklärt (in englischer Sprache, 628 Seiten, März 2007) kann bei CCH online oder telefonisch unter +44 (0) 870 777 2906 sowie per E-Mail an: customer.service@cch.co.uk erworben werden.

 

 

23. März 2007: Notizen vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom März 2007

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 20. März, bis Donnerstag, den 22. März 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

22. März 2007: Ausgabe 1/2007 des ifrs-forum-Newsletters erschienen

 

Die Ausgabe 1/2007 des deutschsprachigen ifrs-forum-Newsletters ist ab sofort zum Download verfügbar. Sie können die aktuelle Publikation von unserer Newsletterseite herunterladen (197 KB); auf dieser finden Sie auch ältere Ausgaben sowie den englischsprachigen IAS Plus-Newsletter. In der aktuellen Ausgabe berichten wir über die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen, über die Veröffentlichungen der Entwürfe zur Änderung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS und IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, die Veröffentlichung von IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, die Einstellung von IFRIC D9 und den Arbeiten an einer Interpretation zu Ausgabeaufschlägen.

 

 

22. März 2007: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom März 2007

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 20. März, bis Donnerstag, den 22. März 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

21. März 2007: Rechnungslegungsstrategie der Europäischen Kommission für das Jahr 2008 auf KMU ausgerichtet

 

In seiner gestrigen Rede vor dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes (European Parliament’s Legal Affairs Committee) umriss der Binnenmarktkommissar der Europäischen Union, Charlie McCreevy, die grundlegende Strategie der Binnenmarktpolitik im Jahr 2008. Er wie darauf hin, dass drei Ziele zentraler Gegenstand der Strategie seien – Patente, Gesellschaftsrecht und Rechnungslegung und Prüfung – und dass die Strategie bezüglich der Rechnungslegung auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) fokussiert ist. Die vollständige Rede von Kommissar McCreevy in englischer Sprache finden Sie hier (83 KB). Nachfolgend ein Auszug:

 

Es stellt keine Überraschung dar, dass wir die verwaltungstechnischen Kosten in den Gebieten des Gesellschaftsrechts, Rechnungslegung und Prüfung reduzieren müssen. Die grundlegenden Merkmale des Marktes haben sich geändert: neue Technologien, die Einführung des Euros, EU-Erweiterung, Globalisierung und demografische Entwicklungen haben in dramatischer Weise den übergreifenden Kontext der europäischen Integration beeinflusst und übten so einen erheblichen Druck auf die Anpassungsbemühungen aus. Das gesetzliche Umfeld hat sich durch die Anwendung der internationalen Standards im Bereich der Rechnungslegung und Prüfung auch weiterentwickelt. Dies gilt ebenso für Entwicklungen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs.

 

Zentraler Gegenstand im Bereich der Rechnungslegung und Prüfung liegt auf Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten für KMU. Wir müssen natürlich die Qualität der Rechnungslegung und Prüfung in der EU verbessern, jedoch stellen die derzeitigen Vorschriften hohe administrative Anforderungen an Unternehmen, vor allem KMU, die unnötigerweise erdrückend sind. Unsere Aufgabe ist es, diese unterschiedlichen Interessen bestmöglich zusammenzuführen.

 

 

21. März 2007: Die Gedanken des IASB-Vorsitzenden zu prinzipien-basierten Standards

 

Der IASB Vorsitzende Sir David Tweedie hielt vor kurzem die Vorlesung 2007 zum Gedenken an Ken Spencer an der Universität von Melbourne. Der Titel: „In der Kürze liegt die Würze“ Können weltweite Standards prinzipien-basiert sein? ('Keep it simple, stupid!' Can global standards be principle-based?) Nachfolgend einige Feststellungen von Sir David Tweedie:

 

Merkmale von guten prinzipien-basierten Standards:

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in einfachem Englisch geschrieben

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einfach erklärt

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 intuitiv nachvollziehbar

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genau Darstellungen der Fakten.

Die Änderungen, die notwendig sind, damit prinzipien-basierte Standards erfolgreich sind:

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Änderungen von Schulungen

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Höherer Erfahrungsgrad der Nutzer (Investoren)

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Kein Infragestellen durch Regulierungsbehörden

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nicht nach Regeln/Interpretationen fragen

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Unterstützung bei umsichtiger Beurteilung

 

Klicken Sie hier für die Links zu:

 

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Klicken Sie hier, um die englischsprachige Rede von Sir David Tweedie anzuhören oder diese von der Website der Universität herunterzuladen (im MP3- oder Quicktime-Format)

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Anmerkungen von Sir David Tweedie (93 KB)

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Power Point-Präsentation (457 KB)

 

 

21. März 2007: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom März 2007

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 20. März, bis Donnerstag, den 22. März 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

20. März 2007: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu vorgeschlagenen Änderungen bezüglich nahe stehenden Unternehmen und Personen

 

Unsere internationalen Kollegen des IFRS Global Office haben eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel IASB schlägt Änderungen an Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen vor veröffentlicht (IASB Proposes Amendments for Related Party Disclosures, in englischer Sprache, 122 KB). In dem Newsletter werden die kürzlich vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erklärt. Die wichtigste vorgeschlagene Änderung bezieht sich auf die Reduzierung der Angabenvorschriften für einige Unternehmen, die nur deshalb als nahe stehenden Unternehmen und Personen bezeichnet werden, weil sie von der gleichen nationalen, regionalen oder Kommunalverwaltung beherrscht oder wesentlich beeinflusst werden. Der IASB schlägt auch einige Änderungen bezüglich der Definition von nahe stehenden Unternehmen und Personen vor sowie allgemeine Änderungen an IAS 24. Der IASB erwünscht Stellungnahmen bis zum 25. Mai 2007. Hier finden Sie alle früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters. Für einen kostenlosen Bezug per Email können Sie sich hier eintragen.

 

 

20. März 2007: Berichterstattungsrichtlinien für Immobilienfonds

 

Der europäische Verband der Anleger, die in nicht-börsennotierte Immobiliengesellschaften investieren (Investors in Non-listed Real Estate Vehicles, INREV) hat einen neuen Berichterstattungsstandard für europäische nicht-börsennotierte institutionelle Immobilienfonds herausgegeben. Durch die Berichterstattungsrichtlinien für 2007 (in englischer Sprache, 552 KB) wird vorgeschlagen, dass:

 

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Nach erstmaligen Ansatz, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und zu bebauende Grundstücke zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden sollen, und

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Bewertungen unter Beachtung der Richtlinien des International Valuation Standards Committee vorgenommen werden sollten.

 

INREV hat Proforma-Abschlüsse sowie eine Berichterstattungsdatenbank zu den besten Praktiken vorbereitet, um die Berichterstattungsrichtlinien zu begleiten. Klicken Sie bitte hier um Zugang zu den Berichterstattungsrichtlinien zu erhalten.

 

 

19. März 2007: US-amerikanisches Buch zu Steuerunsicherheiten beinhaltet IFRS-Vergleich

 

Unsere US-amerikanischen Kollegen (Deloitte & Touche LLP, USA) haben ein Buch mit dem Titel Unsicherheit der Ertragsteuern: Ein Fahrplan zur Anwendung der Interpretation 48 (Uncertainty in Income Taxes: A Roadmap to Applying Interpretation 48, in englischer Sprache, 416 KB) veröffentlicht. FIN 48 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. Dezember 2006 beginnen. Durch FIN 48 wird ein neuer Ansatz eingeführt, der zu wesentlichen Änderungen des Ansatzes und der Bewertung von steuerlichen Vorteilen durch Unternehmen im Zusammenhang mit Unsicherheiten von Steuerpositionen und Angaben in deren Abschlüssen führt.

 

Grundlagen der FASB-Interpretation 48

 

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Eine Steuerposition stellt eine Position der Bilanz dar, in die ein Unternehmen die Ergebnisse bzw. die erwarteten Ergebnisse ihrer Steuererklärung einstellt. Beispiele hierzu beinhalten, die Entscheidung keine Steuererklärung einzureichen, eine Verteilung der Erträge zwischen verschiedenen Steuerrechtskreisen und eine Entscheidung, Erträge von der Steuererklärung nicht mit einzubeziehen.

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Ein Unternehmen kann einen steuerlichen Vorteil nicht im Abschluss ansetzen bevor nicht die Schlussfolgerung getroffen wurde, dass es 'wahrscheinlicher' ist, dass dieser Vorteil nach der Prüfung durch eine Steuerbehörde bestehen bleibt, basierend alleine auf den Leistungen der betroffenen Steuerposition. Bei dieser Beurteilung muss vom Unternehmen angenommen werden, dass diese Position:

 
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(1) durch eine Steuerbehörde überprüft wird, die vollständige Kenntnis über alle relevanten Informationen besitzt, und

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(2) als letztes Mittel gerichtlich geregelt wird.

 

Das von Deloitte neu herausgegebene Buch umfasst 75 Seiten und zeigt Leitlinien zur Anwendung von FIN 48 auf.  Während die Konvergenz zwischen den US GAAP und den International Financial Reporting Standards (IFRS) höchste Priorität sowohl beim FASB als auch IASB genießt, unterscheiden sich jedoch die Vorschriften von FIN 48 in einigen Fällen von denen der IFRS, einschließlich Unterschieden beim Ansatz und Bewertung von steuerlichen Verbindlichkeiten. In der Publikation ist auch ein Vergleich zwischen den Vorschriften von FIN 48 und IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen enthalten.

 

 

18. März 2007: Öffentlich zugängliche Kursdatenbank des Massachusetts Institute of Technology

 

Es könnte für Besucher von IAS Plus von Interesse sein, die öffentlich zugängliche Kursdatenbank MIT Open Course Ware (MIT OCW) des Massachusetts Institute of Technology (MIT) kennenzulernen. MIT OCW ist eine umfangreiche webbasierte Veröffentlichungsinitiative, durch die Lehrenden, Studierenden und am Selbststudium Interessierten ein gebührenfreier Zugang mit Suchfunktion zu allen Unterrichtsmaterialien des MIT weltweit gewährt wird.

 

bullet Um Zugang zu MIT OCW zu erlangen, ist keine Registrierung erforderlich. Allerdings gewährt das MIT damit keine Abschlüsse, Bescheinigungen oder den Zugang zum Fachbereich.
bullet MIT OCW gewährt freien Zugang zum Selbststudium in Form von Kursen. Erhältlich sind die Vorlesungsunterlagen, Aufgaben und Lösungen von Dozenten und zusammenfassende Übersichtsmaterialien, üblicherweise im PDF-Format. Es besteht auch manchmal die Möglichkeit, Zugang zu Online-Diskussionrunden mit Studierenden zu erhalten.

 

Rechnungswesen wird beim MIT an der Sloane School of Management (Hochschule für Unternehmensführung) unterrichtet. Durch MIT OCW sind Unterrichtsmaterialien für 133 Unterrichtseinheiten aus dem Master- und Doktorandenstudium erhältlich, einschließlich Materialien zu Kursen des Rechnungswesens. MIT OCW erhält Unterstützung in Form einer Partnerschaft zu drei Organisationen, die die MIT OCW-Kursmaterialien in die spanische, portugiesische sowie einfache und traditionelle chinesische Sprache übersetzen. Zur Ansicht weiterer englischsprachiger Informationen klicken Sie bitte auf die folgenden Links:

 

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Homepage zur MIT Open Courseware

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Kurse der Sloane School of Management (scrollen Sie nach oben oder unten für weitere verfügbare Kurse)

 

 

18. März 2007: IFAC-Handbuch zu Prüfung, ethischen Grundsätzen und öffentlichem Sektor erschienen

 

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat seine Handbücher der internationalen Vorschriften zu Prüfung, ethischen Grundsätzen und Bilanzierung im öffentlichen Sektor für das Jahr 2007 herausgegeben. Die Ausgabe für das Jahr 2007 des Handbuchs der internationalen Vorschriften zu Prüfung, Beratung und ethischen Grundsätzen (Handbook of International Auditing, Assurance, and Ethics Pronouncements) und des Handbuchs der internationalen Vorschriften der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (Handbook of International Public Sector Accounting Pronouncements) können als Druckfassung käuflich erworben werden, elektronische Fassungen können von der IFAC-Website heruntergeladen werden. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen IFAC-Pressemitteilung.

 

 

17. März 2007: IASB-Arbeitsgruppe zu Leistungen an Arbeitnehmer

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Arbeitsgruppe zur Unterstützung seines Projektes zu Leistungen an Arbeitnehmer gebildet. Die Arbeitsgruppe besteht aus Mitgliedern mit erheblicher praktischer Erfahrung im Bereich der Unternehmenstätigkeit, Unternehmensführung, Bewertung, Finanzberichterstattung, Prüfung oder der Vorschriften von verschiedenartigen Vereinbarungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nachfolgend sind die Mitglieder und offiziellen Beobachter aufgelistet. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (53 KB).

 

Mitglieder der IASB-Arbeitsgruppe zu Leistungen an Arbeitnehmer
Name Unternehmen Rechtskreis
Matthew Annable Barclay Global Investors Großbritannien
David Blackwood ICI Großbritannien
Kim Bromfield KPMG Südafrika
Frank D'Andrea Hydro One Inc Kanada
Yasuyuki Fujii Sumitomo Trust & Banking Co Japan
Ron Gebhardtsbauer American Academy of Actuaries USA
Ji-Hyun Han Kyobo Life Insurance Company & Accounting Corporation Korea
Zainal Abidin Mohd. Kassim Mercer Malaysia
Dane Mott Bear Stearns USA
Manuel Peraita International Actuarial Association Spanien
Uday Phadke Mahindra & Mahindra Limited Indien
Regis Renard AON Belgien
Diana Scott Towers Perrin USA
Crispin Southgate Pentangle Pensions Consulting Großbritannien
Ralph L. Ter Hoeven Deloitte Niederlande
Hans Wagner AXA Frankreich
Offizielle Beobachter
Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
Europäische Kommission
Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO)

 

 

17. März 2007: Neue Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt

 

Wir haben die neueste Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 78 KB), der die Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des US-Standardsetters FASB vom 15. März 2007 zusammenfasst. Dieser Newsletter, der von den US-amerikanischen Kollegen von Deloitte veröffentlicht wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Ein verwandter Newsletter, EITF-Roundup, wird unmittelbar nach dem Zeitpunkt veröffentlicht, an dem sich der FASB mit den vorläufigen Schlussfolgerungen und den erreichten Konsensbeschlüssen befasst hat. Der EITF Roundup-Newsletter enthält detailliertere Informationen zu jedem der Themengebiete. Sie finden frühere Ausgaben beider Newsletter hier.

 

 

17. März 2007: CPA Australia unterstützt die Beseitigung von Rechnungslegungsdifferenzen zu den IFRS

 

CPA Australia befürwortet mit Nachdruck die Entscheidung des australischen Accounting Standards Board (AASB), die Unterschiede zwischen den 'australischen Äquivalenten zu den IFRS' (A-IFRS) und den wie vom IASB verabschiedeten IFRS zu beseitigen. Bei der erstmaligen Übernahme der A-IFRS durch den AASB entfernte dieser einige Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte, die in den IFRS zur Verfügung stehen, und fügte eine erhebliche Anzahl von Angaben hinzu, die für Australien spezifisch sind. In dem kürzlich vom AASB herausgegebenen Standardentwurf 151 (Exposure Draft 151) wurde vorgeschlagen, die Unterschiede rückgängig zu machen. In einem an den AASB gerichteten Brief (in englischer Sprache, 53 KB) wurde das Nachfolgende von CPA Australia aufgeführt:

 

CPA Australia befürwortet ausdrücklich die Entscheidung des AASB, die Vorschriften den International Financial Reporting Standards (IFRS) in Bezug auf gewinnorientierte Unternehmen anzugleichen [...]. CPA Australia ist der Meinung, dass gewinnorientierte Unternehmen nur einen vollständigen Nutzen aus der australischen Übernahme der IFRS ziehen können, wenn die Vorschriften der A-IFRS denen der IFRS entsprechen. Einige unserer Mitglieder drückten Bedenken aus, dass einige der in den IFRS enthaltenen Wahlrechte nicht in eine hochqualitative Finanzberichterstattung münden. Wir haben Verständnis für diese Bedenken. Allerdings wurde durch unsere Analyse bezüglich aller Wahlrechte der IFRS festgestellt, dass wir keinen Bedarf des AASB sehen, jedes einzelne Wahlrecht gemäß Abschnitt 227 des Australian Securities and Investment Commission Act von 2001 einzuschränken, um der Financial Reporting Council-Richtlinie, wie für gewinnorientierte Unternehmen vorgesehen, zu entsprechen - "[...] die gemäß des Acts von Unternehmen anzuwendenden Rechnungslegungsstandards werden die Standards sein, die vom International Accounting Standards Board verabschiedet wurden [...]".

 

Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (18 KB).

 

 

16. März 2007: Korea wird sich in Richtung IFRS bewegen

 

Die Finanzaufsichtskommission und das koreanische Rechnungslegungsinstitut haben einen Fahrplan für die Übernahme der koreanischen Äquivalente der International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgelegt. Die Veranstaltung zur Bekanntgabe fand in Seoul am 15. März statt. Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie begrüßte dies.

 

Der koreanische Fahrplan hin zu den IFRS

 
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Börsennotierte Unternehmen (ausschließlich Finanzinstitutionen) werden dazu verpflichtet werden, ihre Jahresabschlüsse gemäß den K-IFRS von 2011 an zu erstellen und es wird Ihnen gestattet werden, dies bereits von 2009 an zu tun. Bis zur Anwendung der K-IFRS werden börsennotierte Unternehmen weiter die koreanischen Rechnungslegungsstandards anwenden.

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Obwohl alle börsennotierten Unternehmen quartalsweise und halbjährlich Abschlüsse erstellen müssen, werden jene mit einem Vermögen von unter 2 Billionen koreanischen Won (ca. 2,2 Mrds. US-Dollar) nicht dazu verpflichtet werden, Zwischenabschlüsse auf konsolidierter Basis bis 2013 zu erstellen. Alle müssen nicht-finanzielle Posten quartalsweise und halbjährlich auf konsolidierter Basis offenlegen.

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Nicht-börsennotierte Unternehmen wird gestattet werden, „vereinfachte Rechnungslegungsvorgehensweisen“ zu verwenden, die der koreanische Accounting Standards Board (KASB) bis 2011 übernommen haben wird. Diese Unternehmen können sich jedoch dazu entscheiden, K-IFRS Abschlüsse herauszugeben. Solange bis die vereinfachten Standards vorhanden sind, werden nicht börsennotierte Unternehmen weiterhin ihre gegenwärtigen koreanischen Rechnungslegungsstandards verwenden.

Klicken Sie hier für die folgenden englischsprachigen Dokumente:

 
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PowerPoint-Präsentation zur Erläuterung des Fahrplans (731 KB);

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Pressemitteilung (14 KB); und

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Anmerkungen des IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie (12 KB).

 

 

16. März 2007: Sonderausgabe der Credit Week zu IFRS von Standard & Poor's

 

Standard & Poor's hat eine Sonderausgabe des Magazins CreditWeek dem Thema IFRS nach der Übergangsphase (IFRS Beyond Transition) gewidmet. Nachfolgende Artikel sind in der Ausgabe enthalten:

 

bullet IFRS nach der Übergangsphase: Was steht der Kreditausfall-Analyse von Standard & Poor's bevor?
bullet IFRS: Eine überraschende Wendung hinsichtlich der Globalisierung der kanadischen Kapitalmärkte.
bullet Auswirkungen der Übergangsphase der IFRS auf die Anhangangaben der wesentlichen westeuropäischen Banken.
bullet IFRS für Versicherungen: Möglichkeit der Wiederbelebung nach verstärktem Engagement des CFO-Forums.
bullet Verbesserte Verständlichkeit der IFRS-Abschlüsse von europäischen Unternehmen benötigt.
bullet IFRS-Zahlenwerk benötigt wesentliche Anpassungen um die wahre Ertragslage von Emittenten abzuleiten.
bullet Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen: Zurückliegende Versprechungen verfolgen die westeuropäischen Banken.
bullet EBITDA-Kennzahlen sind nicht vergleichbar: Die erstklassigen europäischen Telekommunikationsbetreiber offenbaren eine inflationäre und inkonsistente Darstellung der EBITDA-Kennzahl.

 

Nachfolgend eine zusammenfassende Ansicht von S&P's:

 

Der Übergang zu den IFRS lief bei den europäischen Unternehmen bemerkenswert reibungslos, denn die Abschlüsse für 2005 wurden während des Jahres 2006 ohne wesentliche Verzögerungen herausgegebenen. Des Weiteren führte der durch die IFRS verursachte Rechnungslegungswechsel zu keinem veränderten Rating. Die Beurteilung des Ausfallrisikos durch den Ratings Service von Standards & Poor's wurde nicht wesentlich beeinträchtigt. Nichtsdestotrotz wird es aufgrund der IFRS weitere Herausforderungen an Kreditanalysten geben. Erstens wirken sich die Wahlrechte der IFRS auf die Bilanzpolitik und Darstellung aus, was weiterhin näher betrachtet werden muss. Zweitens hat unsere in 2006 veröffentlichte Analyse der vollständigen IFRS-Abschlüsse einige zentrale Themen identifiziert, bei denen durch Verbesserungen der Verständlichkeit der Informationen Unternehmenstransaktionen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und das daraus resultierende Zahlenwerk der Abschlüsse wesentlich verständlicher für Marktteilnehmer werden.

 

Hinweis: Die entsprechende Ausgabe von CreditWeek wurde hier mit freundlichen Genehmigung von S&P's bis Ende Juli 2010 zur Verfügung gestellt. Auf Bitten von S&P's wurde die Verknüpfung auf das Originaldokument danach gelöscht.

 

 

16. März 2007: SEC-Vorsitzender äußert sich zu Bericht der US-Handelskammer

 

Im Rahmen unserer Nachricht vom 15. März 2007 (siehe unten) wurde ein Bericht der US-Handelskammer zitiert, in dem die Verschlankung der Regulierung der US-Kapitalmärkte gefordert wird. Eine der Empfehlungen bestand in der Änderung des Sarbanes-Oxley Acts, indem dieser Teil der US-Aktiengesetze wird. Dies würde nach Ansicht der Handelskammer der US-Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) die Macht geben, "Regeln und Ausnahmen hinsichtlich der Umsetzung dieser Gesetze herauszugeben". In einer Rede an die Handelskammer (in englischer Sprache) sagte der Vorsitzende der US-Börsenaufsichtsbehörde Christopher Cox, dass eine Änderung nicht notwendig sei:

 

Trotz der Empfehlung in Ihrem Bericht und in der Schumer-Bloomberg Studie, wonach der Kongress den Sarbanes-Oxley Act ändern sollte, möchte ich heute morgen klar und deutlich sagen, dass ich anderer Meinung bin. Obwohl es selbstverständlich Sache des Kongresses ist, seine gesetzgeberischen Prioritäten festzulegen, haben sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat auf formale Art und Weise nach meinem Rat in dieser Angelegenheit bei Anhörungen zum Thema des Sarbanes-Oxley Act gefragt, woraufhin ich diese mehrfach kund getan habe. Wir müssen nicht das Gesetz ändern, sondern die Art der Umsetzung. Die übermäßige Belastung resultiert aus der Umsetzung des Gesetzes und nicht aus dem Gesetz selbst. Es ist wichtig, dies zu unterscheiden. Ich denke nicht, dass diese bis jetzt nur wenige Jahre alten wichtigen Schutzmaßnahmen für Investoren für eine Änderung aufgeschnürt werden sollten, oder müssten.

 

Die SEC verfügt über die Möglichkeiten und die notwendige Flexibilität, um das Gesetz in einer Art und Weise umzusetzen, die im Sinne der Investoren und der Märkte ist. Ihre Rückmeldungen stellen dabei ein wertvolles Werkzeug dar, diese Änderungen vorzunehmen, damit der Abschnitt 404 so funktioniert, wie es gedacht war. Insbesondere waren wir in der Lage, die Anwendung der 404-Vorschriften stufenweise einzuführen einschließlich angemessener Fristen für börsennotierte Unternehmen verschiedener Größenordnungen, so dass sogar heute, also fünf Jahre nach dem Gesetz, kleinere börsennotierte Unternehmen nicht zur Einhaltung dieser Vorschrift verpflichtet sind.

 

 

15. März 2007: Ghana ist das jüngste IFRS-Land

 

Ghana hat die International Financial Reporting Standards (IFRS) anstelle der nationalen Rechnungslegungsstandards von Ghana mit Wirkung zum 1. Januar 2007 für alle börsennotierten Unternehmen, staatliche Unternehmen, Banken, Versicherungen, Wertpapierhändler, Pensionsfonds und öffentliche Versorgungsunternehmen übernommen. Die IFRS werden für alle anderen Unternehmen einschließlich KMU von 2009 an verpflichtend sein.

 

 

15. März 2007: Bericht der US-Handelskammer zu den IFRS und ISA

 

Eine von beiden Parteien gebildete Kommission zur Regulierung der US-amerikanischen Kapitalmärkte hat ihren Bericht veröffentlicht, in dem sie für eine Verschlankung der Regulierung der US-Kapitalmärkte eintritt. Dabei soll neben weiteren Empfehlungen die Lebensfähigkeit der Wirtschaftsprüfungsbranche sichergestellt und die Umsetzung des Sarbanes-Oxley-Acts verbessert werden. Die Kommission wurde von der US-Handelskammer gebildet. Jim Copeland, der frühere Geschäftsführer von Deloitte, ist eines der Kommissionsmitglieder. Eine Vielzahl der Kommissionsempfehlungen behandelt die Konvergenz der US-Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards mit deren internationalen Gegenstücken sowie die Streichung der Überleitungspflicht der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) für ausländische Emittenten. Klicken Sie auf die folgenden englischsprachigen Links für:

 

bullet die Pressemitteilung (35 KB);
bullet die Kurzzusammenfassung (714 KB); und
bullet den vollständigen Bericht (2,16 MB).

 

Der Bericht und die Kurzzusammenfassung sind mit der freundlichen Genehmigung der US-Handelskammer eingestellt worden. Nachfolgend finden Sie die Kommissionsempfehlungen zu den Gebieten der internationalen Rechnungslegung und Prüfung:

 

Fortlaufende Konvergenz – Rechnungslegung

 

Die Kommission unterstützt und fördert die gegenwärtigen Anstrengungen des IASB und des US-amerikanischen FASB zur Konvergenz von IFRS und US-GAAP. Da es sich bei den IFRS um prinzipienbasierte Standards handelt, empfiehlt die Kommission, dass ausländische Aufsichtsbehörden die Positionen ihrer internationalen Pendants voll und ganz hinsichtlich der Anwendung und Durchsetzung der IFRS zur Kenntnis nehmen, und gleichzeitig ernsthaft versuchen, sich widersprechende Schlussfolgerungen zu vermeiden, wie etwa die von einander abweichenden, auf Derivate anzuwendenden Standards.

 

Gleichzeitig anerkennt und respektiert die Kommission die Hoheit der IFRS-Staaten in Bezug darauf, dass sie sich auf eine allgemeingültige Vorgehensweise zur Interpretation der IFRS-Prinzipien einigen. Die SEC sollte sich nicht unnötigerweise in den Prozess einschalten. Diesbezüglich begrüßt die Kommission jüngste öffentliche Verlautbarungen des SEC-Direktors für „Corporate Finance“, wonach die SEC nicht beabsichtigt, ein Schlichter für die IFRS zu werden. Außerdem bestärkt die Kommission die SEC darin, die IFRIC-Interpretationen vollumfänglich anzuwenden und auf die Aufsichtsbehörden der jeweiligen Herkunftsländer zu verweisen, wenn es um die Überprüfung der IFRS-Abschlüsse von ausländischen nicht-institutionellen Emittenten geht.

 

Zusätzlich möchte die Kommission die SEC weiter ermutigen, ihre Anstrengungen zur Arbeit innerhalb der IOSCO hinsichtlich der Konvergenz internationaler Offenlegungsanforderungen fortzuführen und zu intensivieren, insbesondere hinsichtlich finanzieller Offenlegung. Die Modifizierung der Angaben der jeweiligen Herkunftsländer dahingehend, dass sie im Einklang stehen mit vergleichbaren, jedoch abweichenden SEC-Standards führt lediglich zu höheren Kosten für ausländische nicht-börsennotierte Emittenten.

 

Fortlaufende Konvergenz – Prüfung

 

Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die SEC und der PCAOB mit ihren internationalen Pendants und dem IAASB hin zu einer weltweiten Konvergenz der US-amerikanischen und internationalen Prüfungsstandards zusammenarbeiten sollen. Die Kommission ist sich sicher, dass es unerlässlich ist, dass die internationale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards von der Konvergenz von Prüfungsstandards begleitet werden muss.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die US-amerikanischen und internationalen Aufsichtsbehörden die Konvergenz von Rechnungslegung und Prüfung innerhalb von fünf Jahren erreicht haben sollten.

 

Streichung der Überleitungsvorschrift

 

Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die SEC unmittelbar einen alternativen Ansatz hinsichtlich der Streichung der Überleitungspflicht in Betracht ziehen sollte. Insbesondere schlägt die Kommission vor, dass die SEC einen Prozess einrichtet, wonach sie von Fall zu Fall entscheiden kann, dass die Rechnungslegungsstandards eines Drittstaates ausreichend den US-GAAP entsprechen, so dass ausländische Unternehmen aus diesen Ländern nicht zur Überleitung ihrer Abschlüsse auf die US-GAAP zum Zwecke der SEC-Finanzberichterstattung verpflichtet wären. Das betroffene ausländische Land wäre dann zu Ähnlichem in Bezug auf US-Unternehmen verpflichtet. Als ein mögliches Modell schlägt die Kommission die Betrachtung eines Ansatzes vor, der dem in dem obigen Abschnitt „Ersetzte Einhaltung – Ausländische Makler und Börsen“ (Substituted Compliance – Foreign Brokers and Exchanges) genannten ähnlich ist.

 

 

14. März 2007: CESR-Bericht zur ‚Äquivalenz’ von kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften

 

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen Bericht veröffentlicht, der Antworten auf eine Frage der Europäischen Kommission in Bezug auf drei Sachverhalte bereithält:

 

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Arbeitspläne der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegung: Arbeits- und Fahrpläne der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Standardsetzer in Richtung Konvergenz mit den IFRS der Rechnungslegung. CESR nahm keine Bewertung zum Fortschritt in Richtung Konvergenz vor, sondern sammelte Informationen von „öffentlich zugänglichen Ressourcen“.

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Definition von Äquivalenz: Eine empfohlene Definition der Äquivalenz. CESR schlussfolgerte, dass das Kriterium bezüglich der Entscheidung, ob Äquivalenz vorliegt, daran fest gemacht werden kann, ob Investoren ähnliche Entscheidungen getroffen hätten, unabhängig davon, ob sie IFRS-Abschlüsse oder Abschlüsse von Drittstaaten mit (nicht-europäischen) Rechnungslegungsvorschriften zur Verfügung hatten. CESR lies jedoch auch verlauten, dass die Definition nur einen Teil des Rahmenkonzeptes zur Erfassung von Äquivalenz darstelle. Zur Äquivalenz bedarf es auch verlässlicher (a) „Filter auf Landesniveau, um das Vertrauen in den Markt zu sichern“, (b) prüfungsnaher Dienstleistungen und (c) Durchsetzungsmechanismen, um sicher zu stellen dass die nicht EU-konformen Rechnungslegungsvorschriften richtig und übereinstimmend angewendet werden.

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Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften durch Drittstaaten: Eine Zusammenfassung bezüglich der Rechnungsvorlegungsvorschriften, die im regulierten EU-Markt angewendet werden. CESR fand heraus, dass zumindest 33 verschiedene nicht-europäischen nationale Rechnungslegungsvorschriften bei den EU-regulierten Wertpapierbörsen angewendet werden. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Aufstellung des CESR-Berichts (17 KB). CESR stellte auch heraus, dass ungefähr 130 nicht EU-Emittenten die Rechnungslegungsvorschriften der Mitgliedsländer verwenden, wie etwa britische Rechnungslegungsvorschriften. CESR stellte auch fest, dass es keine gesetzlichen Vorschriften in EU-Mitgliedsstaaten gibt, die nicht-europäischen Rechnungslegungsvorschriften in IFRS überzuleiten.

 

Zur Ansicht des vollständigen Berichts in englischer Sprache klicken Sie bitte hier (866 KB). Der Bericht trägt den Titel Ratschläge von CESR an die Europäische Kommission bezüglich des Arbeitsprogramms der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Standardsetzer, die Definition von Äquivalenz und eine Aufstellung der Rechnungslegungsvorschriften von Drittländern, die zurzeit im Kapitalmarkt der EU verwendet werden (CESR’s advice to the European Commission on the work programmes of the Canadian, Japanese and US standard setters, the definition of equivalence and the list of third country GAAP currently used on the EU capital markets).

 

 

14. März 2007: Kommission übernimmt Regelwerk bezüglich der Transparenz von Unternehmensinformationen

 

Die Europäische Kommission hat Kenngrößen übernommen, die die EU-Transparenzrichtlinie ergänzen. Ziel dieser ergänzenden Maßgrößen ist eine "Verbesserung der Qualität, der für Investoren erhältlichen Informationen bezüglich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen wie auch Informationen zu den wesentlichen Veränderungen des Aktienbesitzes". Die neue Regulation bezieht sich auf:

 

bullet Angaben von Finanzinformationen des Emittenten in Halbjahresberichten.
bullet Angaben über den wesentlichen Aktienbesitz von Investoren.
bullet untere Grenzen der gesamteuropäischen Verbreitung von aufsichtsbehördlichen Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
bullet Mindestanforderungen zur Akzeptanz von äquivalenten Regelwerken von Drittstaaten in Bezug auf einige Bestandteile der Richtlinie.

 

Mitgliedsstaaten waren dazu aufgefordert, die Transparenz-Richtlinie bis zum 20. Januar 2007 in nationales Recht umzusetzen. Die Übernahme der Durchsetzungskenngrößen muss ein Jahr später vollzogen sein. Die Kommission hat Beratungen zur Gestaltung eines möglichen Netzwerks von nationalen Mechanismen gestartet, um aufsichtsbehördliche Finanzinformationen, wie durch die Transparenz-Richtlinie vorgesehen, zu speichern. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der Dokumente:

 

bullet Vollständiger Text des neuen Regelwerkes (in englischer Sprache, 75 KB)
bullet Pressemitteilung (95 KB)
bullet Informationen zur Transparenzrichtlinie auf IAS Plus.com (in englischer Sprache)
bullet Weitere Informationen zur Website der Europäischen Kommission (in englischer Sprache)

 

 

14. März 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

 

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Januar-Februar 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache,  KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. GOS-Newsletter beinhalten eine Aktualisierung von relevanten GAAP, aufsichtsrechtlichen sowie anderen Angelegenheiten, Webcasts und Publikationen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache).

 

 

14. März 2007: Neue Gegenüberstellung zwischen IFRS und US GAAP

 

Unsere internationalen Kollegen des IFRS Global Office haben eine neue 36 Seiten umfassende Gegenüberstellung zwischen International Financial Reporting Standards und den US-amerikanischen GAAP (Comparison of International Financial Reporting Standards and United States GAAP, in englischer Sprache, 208 KB) veröffentlicht (Stand 28. Februar 2007). Da es sich um eine kompakte Gegenüberstellung handelt, wurde nicht der Versuch unternommen, alle bestehenden Unterschiede anzusprechen oder solche, die nur für ein bestimmtes Unternehmen von Bedeutung sind. Unser Hauptaugenmerk konzentrierte sich auf Unterschiede, die üblicherweise in der Praxis auftauchen. Die Bedeutsamkeit der in dieser Publikation aufgeführten Unterschiede -sowie der nicht aufgeführten- wird von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ausfallen, abhängig von Faktoren wie der Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, des Industriebereichs des jeweiligen Unternehmens und den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Lehrbeauftragte und Studenten im Bereich des Rechnungswesens haben selbstverständlich die Erlaubnis, Exemplare für Unterrichtszwecke zu verwenden.

 

 

14. März 2007: IOSCO-Arbeitsplan und IFRS

 

Der Fachausschuss der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) bat um Stellungnahmen zum Arbeitsplan und der Arbeitsschwerpunkten (Work Plan and Priorities, in englischer Sprache, 95 KB). Der Arbeitsplan beinhaltet die Überwachung der Arbeit, als auch die Versorgung mit Informationen, des IASB und des International Auditing and Assurance Standards Board. IOSCO plant die Veröffentlichung eines Berichts zur Regulierung von prüfungsnahe Dienstleistungen, die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeboten werden und möchte Diskussionsrunden zur Prüfungsqualität abhalten. IOSCO bat um Stellungnahmen bis zum 8. Juni 2007. Nachfolgend ein Auszug dieses Plans mit Bezug auf IFRS-Sachverhalte:

 

Überwachung der Entwicklungen und Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards

 

IOSCO überwacht sehr genau die Entwicklungen bezüglich der International Financial Reporting Standards (IFRS), nimmt Stellung zu vorgeschlagenen Änderungen und erörtert regelmäßig die Arbeit des Standardsetzungsprozesses mit Vertretern des International Accounting Standards Board (IASB). IOSCO unterstützt das Vorhaben, die Komplexität der Rechnungslegungsstandards als auch die Anzahl der Ausnahmen von Prinzipien zu verringern. Zusätzlich spricht sich IOSCO für eine angemessene Ausgewogenheit zwischen dem Kosten und Nutzen von Rechnungslegungsstandards aus.

 

IOSCO betonte schon immer die Bedeutung der konsistenten Anwendung der IFRS weltweit. Um dieses Ziel zu unterstützen, hat der Fachausschuss die IOSCO-Datenbank zur aufsichtsrechtlichen Interpretation und Durchsetzung der IFRS entwickelt. Einen Zugang zur Datenbank ist über Wertpapieraufsichtsbehörden möglich, die eine Teilnahmebescheinigung unterschrieben haben. Die Datenbank ermöglicht eine gemeinsame Nutzung von aufsichtsrechtlichen Interpretationen und Durchsetzungsentscheidungen bezüglich der IFRS. Die IOSCO-Datenbank ist kompatibel mit einer ähnlichen Datenbank des CESR und ist seit Januar 2007 in Betrieb.

 

 

13. März 2007: Ergebnisse der 107. Sitzung des DSR

 

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 5. und 6. März 2007 seine 107. Sitzung in Berlin ab. Klicken Sie hier für einen Sitzungsbericht (24 KB). Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des RIC mit Stand vom März 2007 hier herunterladen (20 KB).
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Der DSR erörterte den ersten Entwurf einer Stellungnahme zu dem Diskussionspapier der PAAinE Arbeitsgruppe zum Rahmenkonzept mit dem Titel "The Conceptual Framework: Starting from the right place?".

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Der DSR befasste sich mit E-DRS 21 Zwischenberichterstattung und wurde über den Inhalt des vom IASB veröffentlichten Standardentwurfs ED IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen informiert.

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Erörtert wurde auch das von EFRAG veröffentlichte Diskussionspapier "The Performance Reporting Debate - What (if anything) is wrong with the good old income statement".

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Weitere Themen der Sitzung stellte das Projekt zur Ertragserfassung, das Diskussionspapier zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie die Übernahme von IFRIC 12 dar.

 

 

13. März 2007: Veröffentlichung des Bound Volumes 2007 der IFRS

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat das Bound Volume (BV) 2007 der International Financial Reporting Standards veröffentlicht. Dieses BV beinhaltet alle IFRS, International Accounting Standards (IAS), IFRIC- und SIC-Interpretationen sowie vom IASB herausgegebene Begleitdokumente einschließlich Anwendungsleitlinien, erläuternde Beispiele, Anleitungen zur Anwendung, Grundlagen für Schlussfolgerungen und verabschiedete abweichende Meinungen, die bis zum 1. Januar 2007 verabschiedet waren. Exemplare des BV 2007 (in englischer Sprache, ISBN: 978-1-905590-26-1) sind über die IASB-Website zum Stückpreis von 60 Pfund Sterling erhältlich (exklusive Versandkosten). Mengenrabatte für Bestellungen ab 10 Stück sind möglich und Preisreduzierungen für einkommensschwache und Länder mit mittlerem Einkommen vorgesehen. Übersetzungen in andere Sprachen sind in naher Zukunft erhältlich. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (42 KB).

 

Die hauptsächlichen Änderungen gegenüber des BV 2006 bestehen in der Einbeziehung der folgenden Sachverhalte:

 

bullet IFRS 8 Geschäftssegmente
bullet Vier neue Interpretationen:

 
bullet IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate
bullet IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung
bullet IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
 

bullet Änderungen an den anderen IFRS aufgrund der neuen Verlautbarungen
bullet Das Handbuch zur Arbeitsweise des IASB, welches im April 2006 veröffentlicht wurde
bullet Eine kurze Zusammenfassung jeder einzelnen Verlautbarung, welche zur Titelseite hinzugefügt wurde

 

 

12. März 2007: EFRAG entscheidet sich dafür, IFRIC 12 zu unterstützen

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), deren Mitglieder deutlich geteilter Ansicht über IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen waren (siehe unsere Nachricht vom 13. Februar 2007), ist nach langer Diskussion auf einer Sondersitzung am 9. März 2007 zu dem Schluss gekommen, eine positive Übernahmeempfehlung auszusprechen.

 

 

11. März 2007: Bedenken der SEC bezüglich des Zusatzes 'IFRS, wie sie in ... anzuwenden sind'

 

In einer Ansprache letzte Woche in London mit dem Titel SEC-Vorschriften außerhalb der Vereinigten Staaten (SEC Regulation Outside the United States, in englischer Sprache) drückte der US-amerikanische SEC-Kommissar Roel C. Campos seine Bedenken darüber aus, dass Rechtskreise ihre eigene Version der IFRS übernehmen und wie wenige ausländische, bei der SEC registrierte Unternehmen die IFRS in der Form anwenden, wie sie vom IASB verabschiedet wurden. Nachfolgend ein Auszug:

 

Ich muss jedoch einen kuriosen Aspekt bezüglich der praktischen Anwendung des Fahrplans ansprechen, welcher in dem Mangel von ausländischen, nicht-institutionellen Emittenten besteht, ihre geprüften bei der SEC eingereichten Abschlüsse nach IFRS oder in Übereinstimmung mit den IFRS so aufzustellen, wie diese vom IASB verabschiedet wurden. Wir hatten erwartet, dass ungefähr 300 Unternehmen ihre gemäß IFRS aufgestellten Abschlüsse für das Jahr 2005 einreichen. Stattdessen erhielten wir nur ungefähr 40 Anträge - was kaum eine kritische Menge darstellt. Diese Tatsache erstaunt um so mehr, da das ursprüngliche Ziel - in den Worten des Fahrplans ausgedrückt - darin besteht, "Konvergenz in Aktion zu sehen". Nun folgende Frage: Warum hatten nur 40 Unternehmen ihre Abschlüsse entsprechend eingereicht?

Die Antwort darauf liegt wahrscheinlich in einer Reihe von unterschiedlichen Gründen, und unsere stellvertretende oberste Rechnungslegerin (Deputy Chief Accountant) Julie Erhardt erörterte einige Möglichkeiten in ihrer Ansprache auf einer AICPA-Konferenz im letzten Dezember. Ich möchte mich nur auf ein Argument stützen, welches damit zu tun hat, dass in den meisten Fällen bei der Aufstellung von Abschlüssen, die mit den von einem nationalen Rechtskreis übernommenen IFRS übereinstimmen, keine Angabe von dem Unternehmen oder Prüfer darüber gemacht wurde, dass diese Jahresabschlüsse auch mit den vom IASB herausgegebenen IFRS übereinstimmen. Gewiss wurden aufgrund des Fahrplans nur IFRS-Abschlüsse in Erwägung gezogen, die den Vorschriften des IASB entsprechen. Allerdings haben einige Rechtskreise die IFRS nicht genau in der Form übernommen, wie diese vom IASB veröffentlicht wurden, sondern an deren Stelle einige Änderungen vorgenommen. Folglich wurden, wie von Julie angemerkt, Abschlüsse eingereicht, die infolge nationaler Rechtsvorschriften auf der Grundlage von Anpassungen an den IFRS erstellt wurden. Für sich betrachtet passen diese Abschlüsse sicherlich zu den Registrierungsvorschriften der SEC, allerdings stellen sie ohne den Bezug auf die IFRS, wie vom IASB herausgegeben, keine Abschlüsse dar, die einem einzigen Satz von globalen Rechnungslegungsstandards, wie im Fahrplan beschrieben, entsprechen.

Nun verstehen wir auch, warum Rechtskreise ihre eigene Version der IFRS übernehmen möchten. Dennoch war ein Ziel des Fahrplans, die Überleitungsvorschriften zu beseitigen und somit als Konsequenz zwei Versionen belastbarer Standards durch die beiden unabhängigen Standardsetzer für den US-amerikanischen Kapitalmarkt zu erhalten und keine dreißig verschiedenen Versionen. Die sich stellende Frage sieht folgendermaßen aus: Wie erreichen wir die 'kritische Menge'  - unter Verwendung dieses Begriffes gemäß des Fahrplans - an einreichenden Unternehmen, die die IFRS in der Form anwenden, wie diese vom IASB verabschiedet wurden? Was wird dieses Jahr geschehen - im zweiten Jahr des Fahrplans? Auch wenn es darauf gegenwärtig noch keine eindeutige Antwort gibt, bin ich der Meinung, dass eine ernsthafte Diskussion seitens der Emittenten zusammen mit deren Prüfern vonnöten sein wird. Ich gehe davon aus, dass Prüfer in der Lage sind, Bestätigungsvermerke aufzustellen, die darlegen, dass die geprüften IFRS-Abschlüsse gemäß den vom IASB verabschiedeten IFRS aufgestellt wurden und nicht lediglich den 'IFRS des Rechtkreises X' entsprechen. Auf jeden Fall müssen wir der Sache auf den Grund gehen und die Einreichung weiterer geprüfter Abschlüsse gemäß des Fahrplans abwarten. Jedoch bleibe ich bei meiner Schlussfolgerung, dass die Umsetzung des Fahrplans im Grunde gute Fortschritte zeigt und wir unsere Ziele erreichen werden.

 

 

10. März 2007: Notizen vom zweiten und dritten Tag der IFRIC-Sitzung vom März 2007

 

Das International Financial Reporting Committee (IFRIC) traf sich am Donnerstag und Freitag, den 8. und 9. März 2007, zu seiner Sitzung in den Büroräumen des IASB in London. Ferner trafen sich am Mittwoch, den 7. März 2007 diejenigen IFRIC Mitglieder, die wünschten an der Diskussion über den Entwurf zukünftiger Empfehlungen der IFRIC Agenda teilzunehmen. Diese Sitzung ersetzt das frühere IFRIC Agenda Komitee. Der Zweck dieses Sitzung war, die Tätigkeit des IFRIC durch Unterstützung des Stabs bei der Identifizierung und Analyse der in der Praxis auftretenden Fragen zu beschleunigen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

9. März 2007: Diskussionsrunde der Europäischen Kommission für die einheitliche Anwendung der IFRSs

 

Die Europäische Kommission hat eine Zusammenfassung des Meetings der Diskussionsrunde vom 26. März 2007 zur einheitlichen Anwendung der IFRSs ins Internet gestellt. Das Ziel dieser Diskussionsrunde, die im Jahr 2006 gegründet wurde, ist es Sachverhalte zu identifizieren, deren bilanzielle Behandlung in Europa nach IFRS so unterschiedlich, bedeutend und weitverbreitet ist, dass eine einheitliche Grundlage zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Ersteller, Abschlussprüfer, nationalen Standardsettern und Regulierungsbehörden) erreicht werden sollte. Wenn solche Fälle von gemeinsam für wichtig erachteten Sachverhalten ermittelt wurden, empfiehlt die Diskussionsrunde allgemein diese dem IFRIC zuzuleiten, obwohl auch Umstände eintreten können, bei denen solche Sachverhalte direkt an den IASB geleitet werden. Die Diskussionsrunde selber wird keinerlei Interpretationen erarbeiten. Auf dem Meeting am 26. Januar 2007 wurden sechs neue Themen diskutiert. Zwei von diesen Themen werden in Fachkonzepten für weitere Diskussionen auf dem nächsten Meeting ausgearbeitet. Diese zwei Themen sind:

 

bullet Regulatorische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
bullet IAS 17 Leasingverhältnisse – Ausübung von Erneuerungs-/Erweiterungsoptionen

 

Während der Diskussionsrunde wurde weiterhin ein Papier zur Behandlung von IFRIC Ablehnungen (in englischer Sprache, 29 KB) behandelt. Die Mitglieder der Diskussionsrunde stellten ebenfalls fest, dass die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) von den bei ihr registrierten Unternehmen, die ihre Abschlüsse auf Grundlage der „IFRS, wie sie in der EU angewendet werden“, einreichen, eine Überleitung von den „IFRS, wie sie der EU angewendet werden“ zu vollständigen IFRS, wie auch zu US-GAAP, fordert. Klicken Sie hier für einen Bericht zum Meeting der Diskussionsrunde vom 26. Januar 2007 (in englischer Sprache, 25KB).
 

 

9. März 2007: Notizen vom ersten Tag der IFRIC-Sitzung vom März 2007

 

Das International Financial Reporting Committee (IFRIC) trifft sich am Donnerstag und Freitag, den 8. und 9. März 2007, zu seiner Sitzung in den Büroräumen des IASB in London. Ferner trafen sich am Mittwoch, den 7. März 2007 diejenigen IFRIC Mitglieder, die wünschten an der Diskussion über den Entwurf zukünftiger Empfehlungen der IFRIC-Agenda teilzunehmen. Dieses Meeting ersetzt das frühere IFRIC Agenda Committee. Der Zweck dieses Meetings war, die Tätigkeit des IFRIC durch Unterstützung des Stabs bei der Identifizierung und Analyse der, in der Praxis auftretenden Fragen, zu beschleunigen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

9. März 2007: Tagesordnung für die März-Sitzung des IASB

 

Der IASB wird von Dienstag, den 20.März 2007, bis Donnerstag, den 22. März 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen. Die Tagesordnung für diese Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.

 

 

 

20. - 22. März 2007, London

 

Dienstag 20. März 2007 (nur Nachmittags)

 
bullet Verbindlichkeiten – Änderungen zu IAS 37

Wie ist zwischen einer Verbindlichkeit und einem Geschäftsrisiko zu unterscheiden?

bullet Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Vorläufige Sichtweise
Darstellungsalternativen für Änderungen bei leistungsorientierten Verpflichtungen und dem Wert von Planvermögen.

 

 

Mittwoch, 21. März 2007

 
bullet Finanzinstrumente – Dokument zum Prozess der Standardentwicklung
bullet Jährlicher Verbesserungsprozess:
bullet Sollte die Verweis auf die Segmentberichterstattung aus IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung gelöscht werden?
bullet Sollte die wahrgenommene Inkonsistenz in der Definition des „erzielbaren Betrags“ in IAS 16 entfernt werden?
bullet Sollte IAS 40 geändert werden, um klarzustellen, wie der Buchwert einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie im Rahmen eines Finanzierungsleasings ermittelt wird?
bullet Sollte der Hinweis zum Ansatz von Eventualschulden in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer entfernt werden?
bullet Sollte der Begriff „fällig werden“ in der Definition von kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer ersetzt werden, um den erkannten Konflikt mit dem Ausdruck „zu erwarten ist“, der in der Beschreibung vergüteter Abwesenheiten benutzt wird, zu beseitigen?
bullet Wie sollte mit Sachverhalten verfahren werden, die entweder durch redaktionelle Änderungen oder durch die jährlichen Verbesserungen entschieden werden können?
bullet Umgliederung von IFRS 1 (Fortsetzung der Diskussion vom Februar Meeting)
bullet Fachlicher Plan
bullet Unternehmenszusammenschlüsse Phase 2 – Erneute Beratungen zu vorgeschlagenen Änderungen von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
bullet Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen und Bilanzierung von Erwerben und Veräußerungen von nicht beherrschenden Anteilen nachdem die Beherrschung erlangt wurde;
bullet Bilanzierung von bedingten Gegenleistungen in einem Unternehmenszusammenschluss;
bullet Bilanzierung von günstigen Erwerben;
bullet Bilanzierung des Verlusts der Beherrschung eines Unternehmens als Ergebnis einer nicht-umkehrbaren Übertragung auf die Eigner;
bullet Bilanzierung von einer im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen festen Belegschaft; und
bullet Angaben zu Wertberichtigungen.

 

 

Donnerstag, 22. März 2007

 
bullet Darstellung des Abschlusses
bullet Anwendung des Arbeitsgrundsatzes zur Bewertung (einschließlich der Darstellung von Informationen über Neubewertungen)
bullet Darstellung von Posten des sonstigen vollständigen Einkommens
bullet Definition von Zahlungsmitteläquivalenten und die Darstellung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
bullet Rahmenkonzept
bullet Zusammenfassung der Diskussionsrunde zu Bewertungssachverhalten
bullet Pläne zur Heranziehung von Anmerkungen der Diskussionsrunde zu Bewertungssachverhalten
bullet IFRIC Update
bullet Ergebnis je Aktie
bullet Vorgeschlagene „Fair Value“ Methode für verwässernde Instrumente
bullet Sachverhalte des Anwendungsbereichs im Zusammenhang mit dem Konvergenzprojekt
bullet  Leasingverhältnisse
bullet Diskussion zu Einzelleasingverhältnissen
bullet Zusammenfassung des letzten Joint Leasing Working Group Meetings.

 

 

8. März 2007: SEC Diskussionsrunde zum IFRS-'Fahrplan'

 

Christopher Cox

Charlie McCreevy

Am 6. März 2007 hielt die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) in ihrem Räumlichkeiten in Washington eine öffentliche Diskussionsrunde zum IFRS 'Fahrplan' ab. Der SEC Vorsitzende Christopher Cox und der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, haben jeweils eine Eröffnungsrede gehalten.

Ihren Ausführungen folgten drei Podiumsdiskussionen zu Themengebieten, die sich auf die möglichen Auswirkungen eines Nebeneinanders von IFRS und US-GAAP in den US-amerikanischen Kapitalmärkten beziehen. (für weitere Einzelheiten sehen Sie die Nachricht vom 3. März 2007).

 

6. März 2007 US SEC Diskussionsrunde zu IFRS

SEC Vorsitzende Christopher Cox

 

bullet Ein Auszug aus seiner Rede: 
Die Begründung für ein globales Standardwerk, anstatt vieler konkurrierender und teilweise widersprüchlicher nationaler Standards wurde oft genannt. Doch sie ist so bedeutend, dass sie einer Wiederholung bedarf. Globale Bilanzierungsstandards würden, solange sie qualitativ hochwertig sind und weit verbreitet und rigoros angewendet werden, das Vertrauen der Investoren in den Markt stärken. Sie würden den Investoren einen besseren Vergleich zwischen Investitionsalternativen ermöglichen. Sie würden auch die Kosten der Erstellter senken, da diese nicht mehr die Kosten der Erstellung von Abschlüssen nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards tragen müssten. Und diese gesunkenen Kosten kommen den Anteilseignern des Unternehmens, die letztendlich die Last der gesamten Kosten der Finanzberichterstattung tragen, zu Gute.
bullet Klicken Sie hier für die Rede vom Vorsitzenden Cox (in englischer Sprache, 124 KB)

 

EU Kommissar McCreevy

 

bullet Ein Auszug aus seiner Rede: 
Ich bin überzeugt, dass die Annerkennung der IFRS auf dem US amerikanischem Kapitalmarkt, ohne eine Überleitungsrechnung, sehr positive Folgen haben wird. Es wird den Kapitalmärkten mehr Offenheit bringen, es wird für die amerikanischen Investoren von Vorteil sein, und es wird den Zugang Dritter zu US amerikanischen Finanzmärkten erleichtern. Es wird zu einer stimmigeren globalen Regulierungsstruktur beitragen. Lassen Sie es mich unterstreichen: es ist im Interesse der USA wie auch in unserem und kann und wird auf eine Art und Weise erfolgen, die den US Investoren Vorteile bringt und diese schützt.  
bullet Klicken Sie hier für die Rede vom Kommissar McCreevy (in englischer Sprache, 71 KB)

 

Webcast

 

bullet Ein Link zum SEC Webcast Archiv der Diskussionsrunde (in englischer Sprache)

 

 

8. März 2007: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zum vorgeschlagenen IFRS für KMU

 

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters mit dem Titel IASB bietet IFRS Erleichterung für KMU (IASB offers IFRS relief for SMEs, in englischer Sprache, 196 KB) herausgegeben. Am 15. Februar 2007 veröffentlichte der IASB den Standardentwurf eines vorgeschlagenen International Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU), die von den in Frage kommenden KMU anstelle der vollständigen Ausgabe der IFRS angewendet werden können. Das Ziel des vorgeschlagenen Standards ist es, vereinfachte, in sich abgeschlossene Rechnungslegungsprinzipien zu schaffen, die für kleine, nicht börsennotierte Unternehmen geeignet sind und auf den vollständigen IFRS beruhen. Der Newsletter erläutert die Vorschläge. Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 1. Oktober 2007. Sie finden sämtliche vergangenen IAS Plus-Newsletter in englischer Sprache hier. Sie können sich hier für eine kostenlose Registrierung per E-Mail bei unseren internationalen Kollegen anmelden.

 

 

8. März 2007: Einweisung in IFRS für Führungskräfte, Prüfungsausschüsse und Vorstände

 

Das Bildungsprogramm der IASC Foundation hat die Ausgabe 2007 des International Financial Reporting Standards - Einweisung in IFRS für Führungskräfte, Prüfungsausschüsse und Vorstände (A Briefing for Chief Executives, Audit Committees and Boards of Directors, in englischer Sprache) herausgegeben. Die 83-seitige Einweisung in IFRS umfasst eine Zusammenfassung aller Standards sowie deren 'praktische Implikationen'. Inhaber des eIFRS oder des Comprehensive IASB Abonnenten Services können die PDF-Version von der eIFRS Webseite herunterladen. Druckversionen der Publikation können online über IASCF's Web Bookshop erworben werden.

 

 

8. März 2007: Neues Buch zur Geschichte des IASC 1973-2000

 

Oxford University Press hat das Buch Finanzielle Berichterstattung und globale Kapitalmärkte: Eine Geschichte des International Accounting Standards Committee, 1973-2000 (Financial Reporting and Global Capital Markets: A History of the International Accounting Standards Committee, 1973-2000) von Kees Camfferman und Stephen A. Zeff herausgegeben. Das Buch untersucht die Geschichte des IASC von 1973-2000, einschließlich ihrer Gründung, Tätigkeit, dem Wechsel der Mitgliederschaft und der Leitung, ihrer Errungenschaften und Rückschläge, die Entwicklung ihrer Standards und die Restrukturierung, die zur Gründung des IASB im Jahr 2001 geführt hat. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

 

bullet

Werbebroschüre und Bestellformular (76 KB)

bullet

Internetseite des Buchs

 
Inhalt
bullet Geleitwort von Sir David Tweedie
bullet Vorwort
bullet 1. Einleitung und Überblick
Teil I: Die Anfänge
bullet 2. Die Anfänge der Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung
bullet 3. Die Gründung des IASC
Teil II: 1973-87
bullet 4. Die Personen und die Struktur des IASC
bullet 5. 'Verständigung durch Harmonisierung': Entstehung der ersten Standards des IASC
bullet 6. Die Arbeiten des IASC zur Gewinnerfassung
bullet 7. Das IASC bewältigt sein politisches Umfeld
Teil III: 1987-2000
bullet 8. Der Wandel des IASC: Personen, Struktur und Finanzierung
bullet 9. Der IASC bestärkt seine Standards: Das Rahmenwerk-, Vergleichbarkeits- und Verbesserungsprojekt
bullet 10. Erhöhung des Einsatzes: Das IASC diskutiert mit IOSCO und der SEC
bullet 11. Der Harmonisierung die Zähne zeigen: Das IASC vervollständigt seine „Kern“-Standards
bullet 12. Die Welt schaut auf das IASC
bullet 13. Zu einem Weltstandardsetter : Die Neuausrichtung des IASC
 Anhänge

 

 

8. März 2007: Regulierung der Kapitalmärkte in der EU

 

In einem kürzlich erschienenen Zeitungsartikel diskutiert der EU Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, die Kapitalmarktregulierung im Allgemeinen sowie das Zusammenspiel und die Integration der Regulierung transatlantischer Kapitalmärkte im Besonderen. In seinen Ausführungen geht er auf den prinzipienbasierten Regulierungsansatz, die IFRS – US GAAP Überleitung sowie das gegenseitige Vertrauen der EU und USA auf die jeweiligen Prüfungsaufsichtsbehörden ein. Klicken Sie hier für den englischsprachigen Artikel von Kommissar McCreevy (17 KB).

 

 

7. März 2007: Neues US-amerikanisches Komitee zur Finanzberichterstattung für nicht- kapitalmarktorientierte Unternehmen gegründet

 

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) und das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) haben gemeinsam ein Komitee zur Finanzberichterstattung für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen (Private Company Financial Reporting Committee, PCFRC) gegründet. Das hauptsächliche Ziel des PCFRC ist die Bereitstellung von Empfehlungen an den FASB, die den Board bei der Bestimmung unterstützen sollen, ob und wo es spezielle Unterschiede hinsichtlich zukünftiger und derzeitiger Rechnungslegungsstandards für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen geben sollte. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung des FASB. Der IASB hat kürzlich einen Standardentwurf eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen herausgegeben.

 

 

7. März 2007: PCAOB-Vorsitzender und EU-Kommissar diskutieren Prüfungsaufsicht

 

Der Vorsitzende des US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board, Mark Olson und der EU Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, trafen sich am 6. März 2007, um Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem PCAOB und den europäischen Prüferaufsichtsbehörden zu diskutieren und gemeinschaftliche Bemühungen im Jahr 2007 voranzubringen. Der Vorsitzende Mark Olson und Kommissar Charlie McCreevy vereinbarten, "Fahrplan-Diskussionen bezüglich der Zusammenarbeit zwischen dem PCAOB und EU-Aufsichtsbehörden" anzustoßen. Sie haben ihre Mitarbeiterstäbe bevollmächtigt, mit der Arbeit zu beginnen und werden den Fortschritt diesbezüglich auf ihrem nächsten Treffen überprüfen. Ziel ist es, dem PCAOB und der europäischen Prüfungsaufsicht, welche unabhängige und strenge Aufsichtssysteme haben, die Möglichkeit zu geben, volles gegenseitiges Vertrauen bis 2009 aufzubauen. Beide Seiten werden im Oktober 2007 eine Bilanz ziehen und den Fortschritt diesbezüglich überprüfen. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung des PCAOB und Pressemitteilung der Europäischen Kommission (86 KB). Nachfolgend ein Auszug:

 

Zurzeit sind über 760 nicht-amerikanische Unternehmen aus 83 Ländern beim PCAOB registriert, einschließlich ungefähr 265 Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die zum Teil Überprüfung unterworfen sind. Nicht US-amerikanische Unternehmen die bestimmte Kriterien erfüllen, unterliegen, sind sie einmal beim PCAOB registriert, den Prüfungsvorschriften des Sarbanes-Oxley-Acts. In ähnlicher Weise sind bestimmte nicht-europäische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß der Richtlinie der europäischen Union über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen verpflichtet, sich einer Prüfung durch europäische Prüfungsaufsicht zu unterziehen. Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn deren heimisches Rechnungslegungssystem als äquivalent zu den in der Richtlinie enthaltenen öffentlichen Aufsichtsvorschriften erachtet wird.

 

 

7. März 2007: Februar-Ausgabe von Accounting Roundup

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters Februar 2007 eingestellt (228 KB), der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird. Diese Ausgabe beschäftigt sich mit:

Entwicklungen beim FASB
bullet FASB veröffentlicht SFAS 159
bullet Aktualisierung der Erläuterungen zu den Äußerungen des Stabes (FASB Staff Positions - FSP) sowie ein Frage-Antwort-Katalog bezüglich SFAS 87, 88 und 106
bullet FASB veröffentlicht vorgeschlagene FSP zu Interpretation 48
bullet Kreditausfallrisiko-Projekt von FASB zur Agenda hinzugefügt

Entwicklungen beim AICPA

bullet AICPA veröffentlicht Technical Practice Aids (TPA)
bullet AICPA veröffentlicht Interpretationen zur Zusammenstellung und Durchsicht von Abschlüssen
bullet Practice Alert bezüglich der Datierung des Prüfungsberichtes
bullet AICPA gibt Zentrum für Prüfungsqualität bekannt

Entwicklungen bei der SEC

bullet Diskussionsrunde zum IFRS 'Fahrplan'
bullet SEC gibt stellvertretenden Chief Accountant bekannt

Entwicklungen beim FASAB

bullet Vorläufige Ansichten zur Bilanzierung von Sozialversicherungsverträgen
bullet Standardentwurf bezüglich der Ausrüstung für Weltraumerforschungen der NASA
bullet Bildung einer Arbeitsgruppe zur steuerlichen Nachhaltigkeit durch den FASAB

Andere Entwicklungen

bullet Standardentwurf zur Berichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU)
bullet Standardentwurf schlägt Änderungen zu Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen vor
bullet Verlängerung der Kommentierungsfrist zur Fair Value-Bewertung

 

Ältere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

 

7. März 2007: IFRS-Musterkonzernabschluss in dänischer Sprache (IFRS modelregnskab)

 

Unsere dänischen Kollegen haben einen IFRS-Musterkonzernabschluss 2006 in dänischer Sprache herausgegeben (537 KB, 142 Seiten). Dieser Musterkonzernabschluss berücksichtigt sowohl die Vorschriften der dänischen Gesetzgebung als auch IFRS. Jeder Bestandteil des Abschlusses ist mit Querverweisen zu den relevanten Bezugsquellen versehen.

 

 

6. März 2007: Verbessertes Format der Online-Version zu den IFRS jetzt erhältlich

 

Das Jahresabonnement für eIFRS der IASC-Stiftung ist jetzt erhältlich. eIFRS stellt die elektronische Gesamtausgabe der International Financial Reporting Standards des IASB (einschließlich International Accounting Standards und Interpretationen) sowie begleitender Dokumente dar. Durch eIFRS erhalten Sie sofortigen Zugang zur HTML-Version von jeglichen vom IASB herausgegebenen Materialien in ihrer aktuellsten Form. Die Standards sind durchsuchbar, enthalten umfangreiche Hyperlinks sowie Unterrichtsmaterial. Klicken Sie auf den folgenden Link um zur eIFRS-Website zu gelangen: http://eifrs.iasb.org.

 

 

6. März 2007: ICAEW-Studie zur Implementierung der IFRS in Europa

 

Die Europäische Kommission beauftragte das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England & Wales, ICAEW) die europaweite Implementierung der IFRS zu analysieren. Das von David Cairns angeführte Projekt-Team überprüft die nach IFRS aufgestellten Konzernabschlüsse von 200 börsennotierten Unternehmen. Das Projekt-Team wünscht sich Unterstützung bei der Identifizierung von nicht-börsennotierten Unternehmen, die IFRS-Konzernabschlüsse oder nach IFRS aufgestellte Einzelabschlüsse veröffentlicht haben. Es besteht auch Interesse daran, Informationen von Unternehmen innerhalb der EU (oder deren Prüfern) zu erhalten, die die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert in ihren nationalen Abschlüssen angewendet haben (gemäß der Fair Value-Richtlinie). In der Studie des ICAEW sind auch die Ansichten von Abschlusserstellern, Nutzern und Prüfern von IFRS-Abschlüssen wie auch die Erfahrungen von Wertpapierbehörden und anderen Aufsichtsbehörden enthalten. David Cairns erwünscht sich auch Informationen von Unternehmen innerhalb der EU, die IFRS angewendet haben, von Prüfungsgesellschaften, die IFRS-Abschlüsse geprüft haben und von Investoren, Kreditgebern und Analysten, die IFRS-Informationen zur Entscheidungsfindung nutzen. Weitere Informationen zu dem Projekt, einschließlich der Kontakteinzelheiten, können auf der Website des Projektes gefunden werden.

 

 

5. März 2007: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung vom 7. bis 9. März 2007

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird sich am Donnerstag, den 8. März und Freitag, den 9. März 2007, in den Räumen des IASB in London treffen. Es wird auch nachmittags am Mittwoch, den 7. März 2007, eine Sitzung für freiwillig teilnehmende IFRIC-Mitglieder abgehalten, um den Entwurf von zukünftigen Empfehlungen für die IFRIC-Agenda zu erörtern. Eine Beschlussfähigkeit ist nicht vonnöten und es werden weder fachlichen Entscheidungen noch Agendaentscheidungen getroffen. Der Zweck dieses Treffens besteht darin, die Geschäftstätigkeiten von IFRIC zu fördern, indem der Stab bei der Suche und und Analyse von in der Praxis auftretenden Praktiken unterstützt wird. Die Sitzung ist an allen drei Tagen öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

 

 

7. bis 9. März 2007, London

 

Mittwoch, den 7. März 2007 - nur nachmittags

 

Aufzählung IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen mit gekauften Optionen

Sachverhalt: Wie sollte die Effektivität einer Sicherungsbeziehung bewertet werden, wenn eine gekaufte Option in ihrer Gesamtheit als Sicherungsinstrumente designiert ist, um die Variabilität von zukünftigen Zahlungsströmen abzusichern?

Kann insbesondere die hypothetische Derivate-Methode zur Überprüfung und Messung der Effektivität einer Sicherungsbeziehung herangezogen werden? Unternehmen, die diese Methode wählen, müssen den Zeitwert der Option bei der Bestimmung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des abgesicherten Grundgeschäfts berücksichtigen, um die Effektivität der Sicherungsbeziehung zu überprüfen und zu messen.

Aufzählung IAS 18 Erträge - Beiträge von Kunden

Sachverhalt: Wie sollte ein öffentliches oder privates Versorgungsunternehmen Beiträge von Kunden behandeln, die dadurch aufkommen, dass diese zum Zwecke der Versorgung einen infrastrukturellen Vermögenswert oder Bargeld zur Verfügung stellen müssen, um den Erwerb und/oder die Bildung eines solchen Vermögenswertes zu finanzieren, um Anschluss an das Netzwerk des Versorgungsunternehmens zu erhalten.

Aufzählung Vorläufige Diskussion zu IFRIC-Sachverhalten
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Absicherung von mehreren Risiken durch ein einziges derivatives Sicherungsinstrument

Sachverhalt: Wenn ein einziges derivatives Sicherungsinstrument zur Absicherung von mehr als einer Art von unterschiedlichen Risiken verwendet wird, erlaubt IAS 39 einem Unternehmen, fiktive Zahlungsströme aufzustellen, um den beizulegenden Zeitwert des derivariven Sicherungsinstruments in mehrere Komponenten, mit dem Ziel der Überprüfung und Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung, aufzuspalten?

bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Anwendungsbereich von IAS 39.11A

Sachverhalt: Findet IAS 39.11A Anwendung auf alle vertraglichen Vereinbarungen, die ein oder mehrere eingebettete Derivate enthalten? Findet dieser Paragraph in Besonderen Anwendung auf strukturierte Verträge, die ein finanzielles oder nicht-finanzielles Grundgeschäft enthalten, welches nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 fällt?

bullet IAS 18 Erträge - Transaktionen mit Glücksspielen

Sachverhalt: Wie sollte ein Unternehmen der Glücksspiel-Industrie erhaltene Wetteinsätze oder Wetten bilanziell abbilden? Führen solche Transaktionen zur Ertragserfassung oder stellen nicht vollzogene Wetteinsätze Finanzinstrumente dar, die gemäß IAS 39 bilanziert werden sollten? IFRIC-Mitglieder werden alle Möglichkeiten und bilanziellen Behandlungen die sinnvoll erscheinen erörtern, um diese dem für IFRIC bestimmten Diskussionspapier hinzuzufügen. Es werden auch IFRIC-Mitglieder nach ihren Erfahrungen befragt, um festzustellen, ob weitgestreute Divergenz zu diesem Thema besteht.

 

 

Donnerstag, den 8. März 2007

 

bullet D20 Kundentreueprogramme - Durchsicht der Stellungnahmen zu D20
bullet IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche - Plan zum Verkauf des beherrschenden Anteils an einem Tochterunternehmen.
bullet IAS 18 Erträge - Immobilienverkäufe
bullet D19 IAS 19 - Die Vermögenswertobergrenze nach IAS 19: Verfügbarkeit des wirtschaftlichen Nutzens und Mindestfinanzierungsgrenzen - Durchsicht der Stellungnahmen zu D19
bullet IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte - Werbe- und Verkaufsförderungsausgaben und Kataloge

 

 

Freitag, den 9. März 2007 - nur morgens

 

bullet IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Absicherung einer Netto-Investition
bullet Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Januar-Ausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden

 
bullet IAS 17 Leasingverhältnisse: Sale-and-lease-back-Vereinbarungen mit Rückkaufvereinbarungen
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - "Spezielle Lohnsteuer"
bullet IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten: Identifizierung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Privatkunden-Industrie
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung: Geschriebene Optionen bei Energievereinbarungen des Privatkundengeschäftes
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung: Beurteilung der Hedge-Effektivität von Zinsswaps bei einer Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge)

 

bullet Empfehlungen des Mitarbeiterstabs hinsichtlich vorläufigen Agendaentscheidungen

 
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Erneute Beurteilung eines Unternehmenszusammenschlusses
bullet IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Ausweis als kurzfristig oder langfristig von Derivaten, die nicht als Sicherungsinstrument in einer effektiven Sicherungsbeziehung stehen
bullet IAS 16 Sachanlagen und IAS 18 Erträge - Verkauf von zur Vermietung gehaltenen Vermögenswerten
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Plankürzungen und negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (Agendapapier 9 (iv))

 

 

4. März 2007: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zur Änderung von IFRS 1

 

Unsere internationalen Kollegen haben eine Sonderausgabe des englischsprachigen IAS Plus Newsletters mit dem Titel "Erleichterung bei der Bewertung von Anteilen an Tochterunternehmen im Zuge der erstmaligen Anwendung vorgeschlagen" veröffentlicht (107 KB). Am 25. Januar 2007 veröffentlichte der IASB einen Entwurf, mit dem IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards geändert würde. Mit den Vorschlägen wird den Bedenken hinsichtlich der Schwierigkeiten Rechnung getragen, die Mutterunternehmen bei der Ermittlung der Anschaffungskosten von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Zuge der erstmaligen Anwendung der IFRS haben. In diesem Newsletter werden die Vorschläge erläutert. Der IASB erbittet Stellungnahmen bis zum 27. April 2007. Alle zurückliegenden Ausgaben des IAS Plus Newsletters finden Sie hier. Sie können sich für ein kostenlose Abonnement per Email eintragen.

 

 

4. März 2007: CEO und Chairman der weltweiten Organisation von Deloitte nominiert

 

Der Verwaltungsrat von Deloitte Touche Tohmatsu hat die Annahme der Nominierung von James H. Quiqley als nächster Vorstandsvorsitzender der weltweiten Firma bekanntgegeben. Quigley würde William G. Parrett nachfolgen, dessen Amtszeit am 31. Mai 2007 endet. Quigley ist derzeit Vorstandsvorsitzender der amerikanischen Firma. Quigleys Nominierung unterliegt nun der Abstimmung durch die Partner der weltweiten Mitgliedsfirmen. Ferner wurde die Annahme von John P. Connolly als neuer Vorsitzender des Verwaltungsrats von Deloitte Touche Tohmatsu bekanntgegeben. Connolly wird auf Piet Hoogendoorn folgen, der den Posten seit Juni 2000 innehat und dessen Amtszeit ebenfalls am 31. May 2007 endet. Klicken Sie hier für die englischsprachige Presseerklärung (28 KB).

 

 

3. März 2007: Teilnehmer an der Gesprächsrunde zum IFRS-"Fahrplan" der SEC bekanntgegeben

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Details zur kommenden Diskussionsrunde zum IFRS-"Fahrplan" bekanntgegeben. Die Gesprächsrunde wird am 6. März 2007 von 10 bis etwa 17.30 Ostküstenzeit in der Zentrale der Kommission, 100 F Street, NE, Washington D.C., stattfinden. Der Kommissionsvorsitzende Christopher Cox und der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, werden jeweils einige einleitende Worte sagen. Die Gesprächsrunde selbst sieht drei Paneldiskussionen zu Themengebieten vor, die sich auf die möglichen Auswirkungen eines Nebeneinanders von IFRS und US-GAAP in den US-amerikanischen Kapitalmärkten beziehen. Das Programm sieht wie folgt aus:

 

Gesprächsrunde der SEC zu IFRS am 6. März 2007
10:00 Eröffnungsansprachen
bullet Christopher Cox, SEC-Vorsitzender
bullet Charlie McCreevy, Europäischer Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen
 

10:45 Auswirkungen auf den Prozess der Kapitalaufnahme an den US-amerikanischen Kapitalmärkten

bullet J. Richard Blackett, Citigroup Global Markets, Inc.
bullet Neri Bukspan, Standard & Poor's
bullet Nicolas Grabar, Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP
bullet David B. Kaplan, PricewaterhouseCoopers LLP
bullet Roberta Karmel, Brooklyn Law School
bullet Catherine R. Kinney, NYSE Group Inc.
bullet Ken Pott, Morgan Stanley
bullet Samuel J. Ranzilla, KPMG LLP
 

13:45 Auswirkungen auf die Investoren an den US-amerikanischen Kapitalmärkten

bullet Trevor Harris, Morgan Stanley
bullet Dennis Johnson, CalPERS
bullet Gregory J. Jonas, Moody's Investors Services
bullet Joseph P. Joseph, Putnam Investments
bullet Christian Leuz, Graduate School of Business, University of Chicago
bullet Joel S. Osnoss, Deloitte & Touche LLP
bullet Stephen M. Todd, Ernst & Young Global
 

15:45 Auswirkungen auf die Emittenten an den US-amerikanischen Kapitalmärkten

bullet Meredith B. Cross, Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP
bullet Robert V. Deere, Royal Dutch Shell plc
bullet Denis Duverne, AXA
bullet Phillip R. Jones, E.I. du Pont de Nemours and Company
bullet Donald T. Nicolaisen, Member of various Boards of Directors and Audit Committees
bullet William F. Widdowson, UBS AG
 

Materialien zu den Gesprächsrunden beinhalten die Tagesordnung und eine Teilnehmerliste. Sie können unter www.sec.gov/spotlight/ifrsroadmap.htm eingesehen werden. Die Veranstaltung wird im Web per Audio und Video unter www.sec.gov/news/otherwebcasts.shtml übertragen. Klicken Sie hier für die englischsprachige Presseerklärung der SEC (36 KB).

 

 

2. März 2007: Entwurf des IAASB zu Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

 

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) bittet um Stellungnahmen zu einem Entwurf eines vorgeschlagenen Internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) 550 Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen. Der IAASB bittet ferner um Stellungnahmen zum vorgeschlagenen ISA 570 Unternehmensfortführung, der in das neue Format übertragen wurde, mit dem die Klarheit von IAASB-Verlautbarungen erhöht werden soll. Der Entwurf zu nahe stehenden Unternehmen und Personen enthält Leitlinien zur Beurteilung des Prüfer über Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Rahmen der Abschlussprüfung. Er beinhaltet eine neue Definition eines/r "nahe stehenden Unternehmens/Person". Dem Entwurf zufolge verfolgt der Prüfer drei Ziele bei der Beurteilung von nahe stehenden Unternehmen und Personen: ausreichend Hinweise über die geforderte Bilanzierung und die geforderten Angabe zu Informationen zu und Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu erhalten; zu verstehen, wie Geschäftsvorfälle mit und Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen das Bild beeinflussen, das der Abschluss vermittelt; und Betrugsrisikofaktoren zu ermitteln, die sich aus Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ergeben und weitere Beurteilungen erfordern. Stellungnahmen zum Entwurf von ISA 550 werden bis zum 30. Juni 2007 erbeten. Stellungnahmen zum Entwurf des vorgeschlagenen ISA 570 werden bis zum 31. Mai 2007 erbeten. Klicken Sie für weitere Informationen (alle in englischer Sprache) auf die nachfolgenden Links.

 

bullet Presseerklärung (69 KB)
bullet Entwurf ISA 550  Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (184 KB)
bullet Entwurf ISA 570  Unternehmensfortführung (116 KB)

 

 

1. März 2007: RIC unterstützt Wiederaufnahme der Diskussion zum stufenweisen Erwerb von assoziierten Unternehmen

 

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) setzt sich für die Wiederaufnahme der Diskussion zum stufenweisen Erwerb von assoziierten Unternehmen ein. Dies ist eine Reaktion auf die bei der Februar-Sitzung getroffenen Entscheidung des IASB, die Bilanzierung des stufenweisen Erwerbs von assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures nicht im Rahmen des Projektes zu Unternehmenszusammenschlüsse zu behandeln. Klicken Sie hier zur Ansicht des RIC-Schreibens an den IASB (in englischer Sprache, 21 KB).

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