|
31. März 2007: IVSC-Bericht zu Bewertungen gemäß IFRS
Das
International Valuation Standards Committee (IVSC)
hat die ersten geprüften IFRS Jahresabschlüsse von den 59 führenden
europäischen Immobiliengesellschaften aus 13 Nationen untersucht, um
den Grad der Konsistenz von Immobilienbewertungen, die nach
IAS 40 berichtet werden, zu
beurteilen. Die Ergebnisse des IVSCs wurden in einem Bericht mit dem
Titel
Bewertung nach International Financial Reporting Standards (Valuation
Under International Financial Reporting Standards, in englischer
Sprache, 72 KB) veröffentlicht. In die Untersuchung aufgenommenen
Unternehmen sind alle Mitglieder der European Public Real Estate
Association. Die überwiegende Mehrheit hat sich dafür entschieden
ihre als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien nach IAS 40
ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und gegen
die alternative Anschaffungskostenmethode aus IAS 40. Einige wesentliche
Trends, die sich aus der Untersuchung ableiten lassen, waren:
 |
Ein rapider Anstieg
der Anwendung der International Valuation Standards (IVS).
Von den Unternehmen, die angaben, dass die Bewertung nach
bestimmten Bewertungsstandards durchgeführt wurde, nannten
36% die IVS und 38% das RICS „Red Book“. |
 |
Ungeachtet der
britischen Unternehmen verwiesen 40% der Unternehmen auf die
IVS und 24% auf das RICS „Red Book“. |
 |
Insgesamt wurde die Anwendung von zehn verschiedenen
Bewertungsstandards/Leitlinien festgestellt. |
 |
Nur knapp die Hälfte
der untersuchten Unternehmen gab die Definition des
Marktwertes oder des beizulegenden Zeitwertes in ihren
Jahresabschlüssen wieder. Nur 34% gaben entweder genau die
Definition des Marktwertes des IVS (die auch vom RICS
angewendet wird) oder die Definition des beizulegenden
Zeitwertes des IASB wieder. |
31. März 2007: PCAOB wird Änderungen der Prüfungsstandards
vorschlagen
Der
US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
wird sich am 3. April 2007 treffen, um unter anderem über die
folgenden Themen zu beraten:
 |
Konsistenz:
Vorschlag eines Prüfungsstandards Beurteilung der
Konsistenz von Jahresabschlüssen und entsprechender
Änderungen bestehender Standards des Boards zu der
Verantwortung der Prüfer, Sachverhalte in Zusammenhang mit
der Konsistenz der Jahresabschlüsse zu beurteilen und zu
berichten. |
 |
Hierarchie der Rechnungslegungsstandards: Vorschlag die
bestehenden Prüfungsstandards des PCAOB dahingehend zu
ändern, dass die Hierarchie der Rechnungslegungsstandards,
angesichts des Vorschlags des Financial Accounting Standards
Boards diese in die Rechnungslegungsstandards zu
integrieren, aus den Prüfungsstandards entfernt wird. Die
Hierarchie der US-GAAP ist der Leitlinie zur Auswahl und
Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den
Paragraphen 7-12 von IAS 8 Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
ähnlich. |
Klicken Sie
hier für die Pressemitteilung des PCAOB (in englischer Sprache).
31. März 2007: Zusammenfassung der International Public Sector Accounting
Standards
Deloitte
hat eine englischsprachige Broschüre veröffentlicht, die die
Vorschriften, der bis 1. September 2006 herausgegebenen
International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) nämlich
IPSASs 1 bis 21 zusammenfasst. Diese Zusammenfassungen sind als
allgemeine Informationen gedacht und eignen sich nicht als
Ersatz für das Lesen des gesamten Standards. Die IPSASs werden
vom International Public Sector Accouting Standards Board (IPSAS)
des IFACs entwickelt. Kürzlich wurden die IPSAS 22 bis 24
herausgegeben wir planen diese Publikation um die
Zusammenfassungen dieser neuen IPSASs zu erweitern. Klicken Sie
für:
30. März 2007: Patricia O'Malley wird IFRIC-Koordinatorin
 |
Vom 1. Juli 2007 an wird Patricia O’Malley IFRIC Koordinator
werden. Sie scheidet am 30. Juni als Mitglied beim IASB aus.
Frau O’Malley wird den derzeitigen IFRIC Koordinator Allan Cook
ablösen, der ind en Ruhestand geht. Die Rolle des
IFRIC ist „die Anwendung der
International Accounting Standards (IAS) und der International
Reporting Financial Standards (IFRS) zu interpretieren und
zeitnahe Leitlinien zu Themen der finanziellen Berichterstattung
i.S.d. IASB zu geben, die sich nicht explizit aus den IAS und
IFRS sowie dem Rahmenwerk des IASB ergeben. Der Koordinator ist
der Vorgesetzte des IFRIC Stabs. |
30. März 2007: SEC lockert die Deregistrierung für ausländische
Emittenten
Die
US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (US Securities and
Exchange Commission, SEC) hat neue Regelungen veröffentlicht,
die es für ausländische Unternehmen einfacher machen, ihre
Wertpapiere in den USA zu deregistrieren. Nach den neuen Regeln
kann sich ein ausländisches Unternehmen deregistrieren lassen,
wenn das durchschnittliche tägliche US-Handelsvolumen nicht
größer als 5% des durchschnittlichen weltweiten täglichen
Handelsvolumens der Wertpapierklasse in den letzten 12 Monaten
ist (und einige andere Kriterien erfüllt werden). Nach den
bisherigen Regeln kann sich ein ausländischer Emittent nicht
deregistrieren lassen, wenn es mehr als 300 Anleger mit Wohnsitz
in den USA hat, selbst wenn Basis des Handelsvolumens ein
relativ geringes Interesse an den Wertpapieren des Emittenten
auf Seiten der amerikanischen Investoren besteht. Klicken Sie
für:
30. März 2007: Neue Deloitte Website zu chinesischen
Rechnungslegungsstandards
Deloitte
(China) hat eine neue Website
www.casplus.com in chinesischer Sprache gestartet, die sich mit
den chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting
Standards (CASs)) beschäftigt. Am 15. Februar 2006 hat das
Finanzministerium der Volksrepublik China ein neues Werk an
Rechnungslegungsstandards für Gewerbsunternehmen (Accounting
Standards for Business Enterprises (ASBEs)) veröffentlicht, das
einen allgemeinen und 38 spezielle Standards enthält. Die ASBEs
werden für alle börsennotierten Unternehmen in der Volksrepublik
China zum 1. Januar 2007 verbindlich anzuwenden sein. Anderen
Unternehmen in China wird empfohlen die ASBEs anzuwenden. Die CAS
Plus Website wird Informationen über die neuesten Entwicklungen bei
den Rechnungslegungsstandards und des Rechnungslegungssystems in
China enthalten sowie Informationen zur internationalen
Rechnungslegung. Die Website wird ebenfalls das eigens durch
Deloitteexperten erstellte Referenzmaterial zum Download zur
Verfügung stellen, einschließlich einer Gegenüberstellung der IFRS
und den chinesischen Rechnungslegungsstandards, eines
Musterkonzernabschlusses und einer Checkliste zu den Anhangangaben.
|
IFRS eLearning in chinesischer Sprache
Vor einigen Jahren hat Deloitte kostenlos und
im Interesse der Öffentlichkeit sein englischsprachiges IFRS
eLearning Trainingsmaterial zur Verfügung gestellt. Über
eine Million Module wurden bereits von externen Nutzern
heruntergeladen. Dieses hochqualitative e-learning Material
wird derzeit in die chinesische Sprache übersetzt, einige
Module sind bereits auf
www.casplus.com verfügbar. |
29. März 2007: Überarbeiteter IAS 23 fordert Aktivierung
von Fremdkapitalkosten
 |
Der
International Accounting Standards Board hat die überarbeitete
Fassung von IAS 23 Fremdkapitalkosten veröffentlicht. Die wesentlichste Änderung gegenüber der
vorherigen Fassung besteht in der Abschaffung des Wahlrechts, Fremdkapitalkosten, die einem bestimmten Vermögenswert
zuzuordnen sind, der einer bedeutenden Zeitspanne bedarf, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder
verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, sofort als Aufwand zu erfassen. Ein Unternehmen ist
daher verpflichtet, Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zu
aktivieren. Im überarbeiteten IAS 23 wird nicht gefordert, Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit Vermögenswerten,
die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und Vorräten, die laufend in großer Zahl hergestellt oder produziert werden,
selbst wenn eine bedeutende Zeitspanne benötigt wird, um sie zu nutzen oder zu verkaufen, zu aktivieren. Der überarbeitete
Standard ist auf Fremdkapitalkosten anzuwenden, die sich auf
qualifizierte Vermögenswerte beziehen, bei denen der Beginn der
Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 liegt. Eine frühere
Anwendung ist erlaubt. Klicken Sie
hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 51 KB). |
29. März 2007: IASB und ASBJ führen Diskussionen zur
Konvergenz
Abgeordnete des IASB und des japanischen Standardsetters (Accounting
Standards Board of Japan, ASBJ) trafen sich am 27. und 28. März
2007 in Tokio, um die Konvergenz der japanischen
Rechnungslegungsstandards und den IFRSs zu diskutieren. Die
Agenda umfasste:
 |
Den Fortschritt, den
der ASBJ auf dem Gebiet der immateriellen Vermögenswerte,
der retrospektiven Neudarstellung und dem Anwendungsbereich
der Konsolidierung (einschließlich SPEs und die
Konsolidierung von ausländischen Tochtergesellschaften)
gemacht hat |
 |
IASB-Projekte zu
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zur
Bewertung, zum Rahmenkonzept und zu
Unternehmenszusammenschlüssen. |
Klicken Sie
hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer
Sprache, 56 KB).
28. März 2007: EU-Kommissar diskutiert die transatlantische
Zusammenarbeit
Auf einer Konferenz in Dublin diese Woche sprach der
Binnenmarktkommissar der Europäischen Union, Charlie McCreevy, über
Die Zukunft des transatlantischen Kapitalmarkts – Regulierung,
Risiko, Steuerung. Er nahm zu verschiedenen Rechnungslegungs-
und Prüfungsthemen Stellung. Klicken Sie
hier für die Ausführungen des Kommissars McCreevy (in englischer
Sprache, 95 KB). Nachfolgend ein Auszug:
|
Wir arbeiten bei den Rechnungslegungsstandards zusammen, mit
dem Bemühen, die Konvergenz weiter voran zu bringen und eine Roadmap zu
gestalten, die zur Abschaffung der Überleitungsvorschriften auf beiden
Seiten des Atlantiks bis Ende 2008 führt. Ich bin sicher, dass wir und die
USA unseren gemeinsamen Zeitplan einhalten werden…
Bei meinem
letzten Besuch in den USA gaben der PCAOB Vorsitzende Olson und ich bekannt,
dass wir die Roadmap-Diskussionen zur Äquivalenz der gegenseitigen
Prüfungsaufsichtsbehörden auf den Weg bringen, um die Errungenschaften in
der Rechnungslegung abzubilden. Unser Ziel ist es, dass wir bis 2009 ein
System haben werden, das auf gegenseitigem Vertrauen basiert, in dem jeder
Rechtskreis auf unabhängige und strenge Überprüfung der im Land tätigen
Prüfungsgesellschaften von der dort ansässigen Aufsichtsbehörde vertrauen
kann. |
28. März 2007: Aktuelles vom DSR
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat hat sich in einer
Stellungnahme an den für das Consolidation-Projekt zuständigen
IASB-Projektmanager zu dem vom IASB diskutierten neuen
control-Konzept geäußert. Klicken Sie
hier für das Schreiben an Alan Teixeira (in englischer
Sprache, 48 KB). |
25. März 2007: IASCF-Treuhänder
werden sich vom 2.–3. April 2007 in London treffen
 |
Die Treuhänder der IASC Stiftung, unter der der IASB agiert, werden sich in
London vom 2.-3. April 2007 treffen. Die Sitzung wird im Crowne Plaza in
London stattfinden. Der öffentliche Teil der Sitzung wird am 2. April
stattfinden, mit der folgenden Agenda:
|
Agenda des
öffentlichen Teils des IASCF Treuhänder Meetings am 2. April 2007 in
London
 |
14.15 – 15.30 Diskussion zum Ablauf der Committee Themen |
 |
15.30 – 16.30 Bericht vom IASB
|
 |
16.45 – 17.30 Bericht vom SAC Vorsitzenden |
|
|
25. März 2007: Diskussionen über Prüferaufsicht in Asien
Das
internationale Forum unabhängiger Prüfungsaufsichtsorganisationen
(International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR) traf
sich in Tokio am 22. März 2007 um die für die Zusammenarbeit bei der
Aufsicht der Prüfer für Aktiengesellschaften relevanten Themen zu
diskutieren. Auf dem IFIAR Meeting erklärte der Vorsitzende des US
Public Company Accounting Oversight Boards (PCAOB) Mark W Olson,
dass die PCAOB die Einladung der neu gegründeten Organisation
annehmen würde, ein ordentliches Mitglied zu werden. Klicken Sie
hier für
die Presseerklärung der PCAOB (in englischer Sprache, 83 KB). IFIAR
wurde am 18. September 2006 von 18 unabhängigen
Prüfungsaufsichtsbehörden aus der ganzen Welt gegründet (siehe
unsere Nachricht vom 18. September 2006).
25. März 2007: EFRAG Schreiben empfiehlt IFRIC 12 für
Europa
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG), deren Mitglieder geteilter Meinung
über IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (siehe unsere Nachricht vom
13. Februar 2007) waren, haben
dem Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory
Committee, ARC) der Europäischen Kommission ihre Empfehlung
vorgelegt, IFRIC 12 für die Anwendung in Europa freizugeben. Klicken
Sie
hier für das EFRAG Schreiben (in englischer Sprache, 83 KB).
25. März 2007: Dringlichkeiten im europäischen Binnenmarkt
In
einer
Rede zu den Dringlichkeiten im europäischen Binnenmarkt (in
englischer Sprache 75k) sprach Binnenmarktkommissar der Europäischen
Union, Charlie McCreevy über die Fortschritte der Roadmap der SEC,
die Überleitungsrechnung von IFRS auf US-GAAP abzuschaffen und
schlug vor, dass eine ähnliche Roadmap für die Prüfung angebracht
sein könnte. Nachfolgend ein Auszug:
|
Rechnungslegung
Die Rechnungslegung ist ein erstklassiges Beispiel, wie die enge
Zusammenarbeit mit unserem amerikanischen Partner Früchte tragen kann. Die
EU und die USA treiben eine Roadmap zur Abschaffung der
Überleitungsvorschriften voran, die auf dem Äquivalenzprinzip beruhen. Die
Kommission arbeitet mit der amerikanischen SEC zusammen, um die
kostspieligen und unnötigen Überleitungsvorschriften für IFRS und US-GAAP
anzuschaffen. In diesem Monat traf ich den SEC Kommissar Christopher Cox im
Rahmen dessen wir eine Bestandsaufnahme zu den Fortschritten der Roadmap
vornahmen. Ich bin erfreut mitzuteilen, dass wir auf einem guten Weg sind.
Wir haben uns beide zu einer weiteren Verbesserung unserer regulativen
Zusammenarbeit verpflichtet.
Prüfung Die Erstellung eines Rahmenkonzeptes für einen offeneren transatlantischen
Markt fordert sowohl von der EU als auch von den USA die Bemühungen zur
Zusammenarbeit in Bereich der Prüfung. Beiden Seiten haben ihr eigenes
Regelwerk: die europäische Richtlinie zur gesetzlichen Abschlussprüfung 2006
und den Sarbanes-Oxley Act 2002 in den USA. Beide Seiten wollen einen
zuverlässigen Investorenschutz sicherstellen, abgestimmt darauf, unseren
Märkten Handlungsfreiheit zu geben. Unsere wesentlichste Maßnahme um diese
Ziel zu erreichen, ist die Rolle eines unabhängigen „watchdogs“ für den
Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, die wir das öffentliche Aufsichtssystem
nennen. Was wir jetzt brauchen, ist die Suche nach Wegen, um sich
gegenseitig bei der Erreichung unseres gemeinsamen Ziels zu vertrauen, um
kostspielige und ineffiziente Doppelarbeit zu vermeiden. Ein System, das auf
gegenseitigem Vertrauen basiert, würde beide Seiten von der Last befreien,
Kontrolleure ins Ausland zu schicken. In diesem Monat verständigten der Vorsitzende der PCAOB Mark Olson und ich
uns in Washington darauf, die Roadmap-Diskussion zur Äquivalenz unserer
jeweiligen Prüfungssysteme in dem gleichen Sinne anzugehen, wie es bei der
Rechnungslegung geschieht. Dies erfordert nicht, dass Systeme oder Standards identisch sind, aber
robust genug, um das Vertrauen der Investoren sicherzustellen. Robust genug
für jeden von uns, um Vertrauen in jeden von uns zu haben. |
24. März 2007: iGAAP 2007 Finanzinstrumente veröffentlicht
Unsere
britischen Kollegen (Deloitte & Touche LLP, Großbritannien) haben
die dritte Auflage von iGAAP 2007 Financial
Instruments: IAS 32, IAS 39 and IFRS 7 Explained (iGAAP 2007 Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 erklärt)
fertig gestellt und bei CCH verlegt. Diese Publikation ist die
maßgebliche
Kommentierung für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS.
Die Auflage 2007 erweitert die Auflage aus dem letzten Jahr mit
weiteren Interpretationen, Beispielen, Diskussionen vom IASB und
IFRIC, Verbesserungen bei der Gegenüberstellung von IFRS mit den
US-GAAP für Finanzinstrumente sowie einem neuen Kapitel zu IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben mit erläuternden Angaben. iGAAP 2007
Finanzinstrumente: IAS 32, IAS 39 und IFRS 7 erklärt (in englischer
Sprache, 628 Seiten, März 2007) kann bei
CCH online oder telefonisch unter +44 (0) 870 777 2906 sowie per
E-Mail an: customer.service@cch.co.uk erworben werden.
23. März 2007: Notizen vom dritten Tag der IASB-Sitzung
vom März 2007
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den
20. März, bis Donnerstag, den 22. März 2007, zu seiner monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
22. März 2007: Ausgabe 1/2007 des ifrs-forum-Newsletters
erschienen
Die
Ausgabe 1/2007 des
deutschsprachigen ifrs-forum-Newsletters
ist ab sofort zum Download verfügbar. Sie können die aktuelle Publikation
von unserer Newsletterseite
herunterladen (197 KB); auf dieser finden Sie auch ältere Ausgaben sowie den
englischsprachigen
IAS Plus-Newsletter. In der aktuellen Ausgabe berichten wir über
die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte nach
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, IFRS für kleine und
mittelgroße Unternehmen, über die Veröffentlichungen der Entwürfe zur
Änderung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS und IAS 24
Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, die
Veröffentlichung von IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen,
die Einstellung von IFRIC D9 und den Arbeiten an einer Interpretation zu
Ausgabeaufschlägen.
22. März 2007: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom März 2007
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den
20. März, bis Donnerstag, den 22. März 2007, zu seiner monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
21. März 2007: Rechnungslegungsstrategie der Europäischen Kommission für
das Jahr 2008 auf KMU ausgerichtet
In seiner gestrigen Rede vor dem
Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes (European Parliament’s
Legal Affairs Committee) umriss der Binnenmarktkommissar der
Europäischen Union, Charlie McCreevy, die grundlegende Strategie der
Binnenmarktpolitik im Jahr 2008. Er wie darauf hin, dass drei Ziele
zentraler Gegenstand der Strategie seien – Patente,
Gesellschaftsrecht und Rechnungslegung und Prüfung – und dass die
Strategie bezüglich der Rechnungslegung auf kleine und mittelgroße
Unternehmen (KMU) fokussiert ist. Die vollständige Rede von
Kommissar McCreevy in englischer Sprache finden Sie
hier (83 KB). Nachfolgend ein Auszug:
|
Es stellt keine Überraschung dar, dass wir die
verwaltungstechnischen Kosten in den Gebieten des Gesellschaftsrechts,
Rechnungslegung und Prüfung reduzieren müssen. Die grundlegenden Merkmale
des Marktes haben sich geändert: neue Technologien, die Einführung des
Euros, EU-Erweiterung, Globalisierung und demografische Entwicklungen haben
in dramatischer Weise den übergreifenden Kontext der europäischen
Integration beeinflusst und übten so einen erheblichen Druck auf die
Anpassungsbemühungen aus. Das gesetzliche Umfeld hat sich durch die
Anwendung der internationalen Standards im Bereich der Rechnungslegung und
Prüfung auch weiterentwickelt. Dies gilt ebenso für Entwicklungen in der
Rechtsprechung des Gerichtshofs.
Zentraler Gegenstand im Bereich der Rechnungslegung und
Prüfung liegt auf Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten für KMU. Wir
müssen natürlich die Qualität der Rechnungslegung und Prüfung in der EU
verbessern, jedoch stellen die derzeitigen Vorschriften hohe administrative
Anforderungen an Unternehmen, vor allem KMU, die unnötigerweise erdrückend
sind. Unsere Aufgabe ist es, diese unterschiedlichen Interessen bestmöglich
zusammenzuführen. |
21. März 2007: Die Gedanken des IASB-Vorsitzenden zu
prinzipien-basierten Standards
Der IASB
Vorsitzende Sir David Tweedie hielt vor kurzem die Vorlesung 2007
zum Gedenken an Ken Spencer an der Universität von Melbourne. Der
Titel: „In der Kürze liegt die Würze“ Können weltweite Standards
prinzipien-basiert sein? ('Keep it simple, stupid!' Can global
standards be principle-based?) Nachfolgend einige Feststellungen
von Sir David Tweedie:
|
Merkmale von guten prinzipien-basierten Standards:
 |
in einfachem Englisch geschrieben |
 |
einfach erklärt |
 |
intuitiv
nachvollziehbar |
 |
genau Darstellungen der Fakten.
|
Die Änderungen, die notwendig sind, damit prinzipien-basierte
Standards erfolgreich sind:
 |
Änderungen von Schulungen |
 |
Höherer Erfahrungsgrad der Nutzer (Investoren) |
 |
Kein Infragestellen durch Regulierungsbehörden |
 |
nicht nach Regeln/Interpretationen fragen |
 |
Unterstützung bei umsichtiger Beurteilung
|
|
Klicken
Sie hier für die Links zu:
21. März 2007: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung
vom März 2007
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den
20. März, bis Donnerstag, den 22. März 2007, zu seiner monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
20. März 2007: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu
vorgeschlagenen Änderungen bezüglich nahe stehenden Unternehmen und
Personen
Unsere
internationalen Kollegen des IFRS Global Office haben eine
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel
IASB
schlägt Änderungen an Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden
Unternehmen und Personen vor veröffentlicht (IASB Proposes Amendments for
Related Party Disclosures, in englischer Sprache, 122 KB). In dem
Newsletter werden die kürzlich vom IASB vorgeschlagenen Änderungen
an IAS 24 Angaben über
Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erklärt.
Die wichtigste vorgeschlagene Änderung bezieht sich auf die
Reduzierung der Angabenvorschriften für einige Unternehmen, die nur
deshalb als nahe stehenden Unternehmen und Personen bezeichnet
werden, weil sie von der gleichen nationalen, regionalen oder
Kommunalverwaltung beherrscht oder wesentlich beeinflusst werden.
Der IASB schlägt auch einige Änderungen bezüglich der Definition von
nahe stehenden Unternehmen und Personen vor sowie allgemeine
Änderungen an IAS 24. Der IASB erwünscht Stellungnahmen bis zum 25.
Mai 2007. Hier
finden Sie alle früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters. Für
einen kostenlosen Bezug per Email können Sie sich
hier eintragen.
20. März 2007: Berichterstattungsrichtlinien für
Immobilienfonds
 |
Der europäische Verband der Anleger, die in nicht-börsennotierte
Immobiliengesellschaften investieren (Investors in Non-listed
Real Estate Vehicles,
INREV)
hat einen neuen Berichterstattungsstandard für europäische
nicht-börsennotierte institutionelle Immobilienfonds
herausgegeben. Durch die
Berichterstattungsrichtlinien für 2007 (in englischer
Sprache, 552 KB) wird vorgeschlagen, dass:
 |
Nach erstmaligen Ansatz, als
Finanzinvestition gehaltene Immobilien und zu bebauende
Grundstücke zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
sollen, und |
 |
Bewertungen unter Beachtung der
Richtlinien des
International Valuation
Standards Committee
vorgenommen werden sollten. |
|
INREV hat Proforma-Abschlüsse sowie eine
Berichterstattungsdatenbank zu den besten Praktiken vorbereitet, um
die Berichterstattungsrichtlinien zu begleiten. Klicken Sie bitte
hier um Zugang zu den Berichterstattungsrichtlinien zu erhalten.
19. März 2007: US-amerikanisches Buch zu
Steuerunsicherheiten beinhaltet IFRS-Vergleich
Unsere
US-amerikanischen Kollegen (Deloitte & Touche LLP, USA) haben ein
Buch mit dem Titel
Unsicherheit der
Ertragsteuern: Ein Fahrplan zur Anwendung der Interpretation 48
(Uncertainty in Income Taxes: A Roadmap to Applying
Interpretation 48, in englischer Sprache, 416 KB) veröffentlicht.
FIN 48 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die nach dem
15. Dezember 2006 beginnen. Durch FIN 48 wird ein neuer Ansatz
eingeführt, der zu wesentlichen Änderungen des Ansatzes und der
Bewertung von steuerlichen Vorteilen durch Unternehmen im
Zusammenhang mit Unsicherheiten von Steuerpositionen und Angaben in
deren Abschlüssen führt.
|
Grundlagen der
FASB-Interpretation 48
 |
Eine Steuerposition stellt eine Position der Bilanz
dar, in die ein Unternehmen die Ergebnisse bzw. die
erwarteten Ergebnisse ihrer Steuererklärung
einstellt. Beispiele hierzu beinhalten, die
Entscheidung keine Steuererklärung einzureichen,
eine Verteilung der Erträge zwischen verschiedenen
Steuerrechtskreisen und eine Entscheidung, Erträge
von der Steuererklärung nicht mit einzubeziehen. |
 |
Ein Unternehmen kann einen steuerlichen Vorteil
nicht im Abschluss ansetzen bevor nicht die
Schlussfolgerung getroffen wurde, dass es
'wahrscheinlicher' ist, dass dieser Vorteil nach der
Prüfung durch eine Steuerbehörde bestehen bleibt,
basierend
alleine
auf den Leistungen der betroffenen Steuerposition.
Bei dieser Beurteilung muss vom Unternehmen
angenommen werden, dass diese Position:
 |
(1) durch eine Steuerbehörde überprüft wird,
die vollständige Kenntnis über alle
relevanten Informationen besitzt, und
|
 |
(2) als letztes Mittel gerichtlich geregelt
wird. |
|
|
Das von Deloitte neu herausgegebene Buch umfasst
75 Seiten und zeigt Leitlinien zur Anwendung von FIN 48 auf.
Während die Konvergenz zwischen den US GAAP und den International
Financial Reporting Standards (IFRS) höchste Priorität sowohl beim
FASB als auch IASB genießt, unterscheiden sich jedoch die
Vorschriften von FIN 48 in einigen Fällen von denen der IFRS,
einschließlich Unterschieden beim Ansatz und Bewertung von
steuerlichen Verbindlichkeiten. In der Publikation ist auch ein
Vergleich zwischen den Vorschriften von FIN 48 und
IAS 37 Rückstellungen,
Eventualschulden und
Eventualforderungen
enthalten.
18. März 2007: Öffentlich zugängliche Kursdatenbank
des Massachusetts Institute of Technology
Es
könnte für Besucher von IAS Plus von Interesse sein,
die öffentlich zugängliche Kursdatenbank MIT Open Course Ware
(MIT OCW) des Massachusetts Institute of Technology (MIT)
kennenzulernen. MIT OCW ist eine umfangreiche webbasierte
Veröffentlichungsinitiative, durch die
Lehrenden, Studierenden und am Selbststudium Interessierten
ein gebührenfreier Zugang mit
Suchfunktion zu allen Unterrichtsmaterialien des MIT weltweit gewährt wird.
 |
Um Zugang zu MIT OCW
zu erlangen, ist keine Registrierung
erforderlich. Allerdings gewährt das MIT damit keine
Abschlüsse, Bescheinigungen oder den Zugang zum
Fachbereich. |
 |
MIT OCW gewährt
freien Zugang zum Selbststudium in Form von Kursen.
Erhältlich sind die Vorlesungsunterlagen, Aufgaben
und Lösungen von Dozenten und zusammenfassende
Übersichtsmaterialien, üblicherweise im PDF-Format. Es besteht auch
manchmal die Möglichkeit, Zugang zu
Online-Diskussionrunden mit Studierenden zu erhalten.
|
|
Rechnungswesen wird beim MIT an der Sloane School
of Management (Hochschule für Unternehmensführung) unterrichtet.
Durch MIT OCW sind Unterrichtsmaterialien für 133
Unterrichtseinheiten aus dem Master- und Doktorandenstudium
erhältlich, einschließlich Materialien zu Kursen des
Rechnungswesens. MIT OCW erhält Unterstützung in Form einer
Partnerschaft zu drei Organisationen, die die MIT OCW-Kursmaterialien
in die spanische, portugiesische sowie einfache und traditionelle
chinesische Sprache übersetzen. Zur Ansicht weiterer englischsprachiger Informationen klicken Sie bitte auf die folgenden
Links:
18. März 2007: IFAC-Handbuch zu Prüfung,
ethischen Grundsätzen und öffentlichem Sektor erschienen
Der
internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation
of Accountants, IFAC) hat seine Handbücher der internationalen Vorschriften zu Prüfung, ethischen Grundsätzen
und Bilanzierung im öffentlichen Sektor für das Jahr 2007
herausgegeben. Die Ausgabe für das Jahr 2007 des Handbuchs der
internationalen Vorschriften zu Prüfung,
Beratung und ethischen Grundsätzen (Handbook of International Auditing,
Assurance, and Ethics Pronouncements) und des Handbuchs der internationalen
Vorschriften der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (Handbook
of International Public Sector Accounting Pronouncements) können als
Druckfassung käuflich erworben werden,
elektronische Fassungen können von der
IFAC-Website heruntergeladen werden.
Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen IFAC-Pressemitteilung.
17. März 2007: IASB-Arbeitsgruppe zu
Leistungen an Arbeitnehmer
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine
Arbeitsgruppe zur Unterstützung seines Projektes zu Leistungen an
Arbeitnehmer gebildet. Die Arbeitsgruppe besteht aus Mitgliedern mit
erheblicher praktischer Erfahrung im Bereich der
Unternehmenstätigkeit, Unternehmensführung, Bewertung,
Finanzberichterstattung, Prüfung oder der Vorschriften von
verschiedenartigen Vereinbarungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses. Nachfolgend sind die Mitglieder und
offiziellen Beobachter aufgelistet. Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung
(53 KB).
| Mitglieder der IASB-Arbeitsgruppe zu
Leistungen an Arbeitnehmer |
| Name |
Unternehmen |
Rechtskreis |
| Matthew Annable |
Barclay Global Investors |
Großbritannien |
| David Blackwood |
ICI |
Großbritannien |
| Kim Bromfield |
KPMG |
Südafrika |
| Frank D'Andrea |
Hydro One Inc |
Kanada |
| Yasuyuki Fujii |
Sumitomo Trust & Banking Co |
Japan |
| Ron Gebhardtsbauer |
American Academy of Actuaries |
USA |
| Ji-Hyun Han |
Kyobo Life Insurance Company & Accounting
Corporation |
Korea |
| Zainal Abidin Mohd. Kassim |
Mercer |
Malaysia |
| Dane Mott |
Bear Stearns |
USA |
| Manuel Peraita |
International Actuarial Association |
Spanien |
| Uday Phadke |
Mahindra & Mahindra Limited |
Indien |
| Regis Renard |
AON |
Belgien |
| Diana Scott |
Towers Perrin |
USA |
| Crispin Southgate |
Pentangle Pensions Consulting |
Großbritannien |
| Ralph L. Ter Hoeven |
Deloitte |
Niederlande |
| Hans Wagner |
AXA |
Frankreich |
| Offizielle Beobachter |
| Europäische Beratungsgruppe für
Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory
Group, EFRAG) |
| Europäische Kommission |
| Internationale Organisation der
Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of
Securities Commissions, IOSCO) |
17. März 2007: Neue Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters
eingestellt
Wir
haben die neueste Ausgabe des
EITF
Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 78 KB),
der die Sitzung der Emerging Issues Task Force
(EITF) des US-Standardsetters FASB vom 15. März 2007 zusammenfasst. Dieser Newsletter,
der von den US-amerikanischen Kollegen von Deloitte veröffentlicht
wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der
Sitzung. Ein verwandter Newsletter, EITF-Roundup, wird
unmittelbar nach dem Zeitpunkt veröffentlicht, an dem sich der FASB
mit den vorläufigen Schlussfolgerungen und den erreichten
Konsensbeschlüssen befasst hat. Der EITF Roundup-Newsletter enthält
detailliertere Informationen zu jedem der Themengebiete. Sie finden
frühere Ausgaben beider Newsletter
hier.
17. März 2007:
CPA Australia unterstützt die Beseitigung von
Rechnungslegungsdifferenzen zu den IFRS
CPA
Australia befürwortet mit Nachdruck die Entscheidung des
australischen Accounting Standards Board (AASB), die Unterschiede
zwischen den 'australischen Äquivalenten zu den IFRS' (A-IFRS) und
den wie vom IASB verabschiedeten IFRS zu beseitigen. Bei der
erstmaligen Übernahme der A-IFRS durch den AASB entfernte dieser
einige Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte, die in den IFRS
zur Verfügung stehen, und fügte eine erhebliche Anzahl von Angaben
hinzu, die für Australien spezifisch sind. In dem kürzlich vom AASB
herausgegebenen Standardentwurf 151 (Exposure Draft 151)
wurde vorgeschlagen, die Unterschiede rückgängig zu machen. In einem
an den AASB
gerichteten Brief (in englischer Sprache, 53 KB) wurde das
Nachfolgende von CPA Australia aufgeführt:
| CPA Australia befürwortet ausdrücklich die
Entscheidung des AASB, die Vorschriften den International
Financial Reporting Standards (IFRS) in Bezug auf
gewinnorientierte Unternehmen anzugleichen [...]. CPA Australia ist
der Meinung, dass gewinnorientierte Unternehmen nur einen
vollständigen Nutzen aus der australischen Übernahme der IFRS
ziehen können, wenn die Vorschriften der A-IFRS denen der IFRS
entsprechen. Einige unserer Mitglieder drückten Bedenken aus, dass einige der in den IFRS enthaltenen Wahlrechte nicht in
eine hochqualitative Finanzberichterstattung münden. Wir haben
Verständnis für diese Bedenken. Allerdings wurde durch unsere
Analyse bezüglich aller Wahlrechte der IFRS festgestellt, dass
wir keinen Bedarf des AASB sehen, jedes einzelne Wahlrecht
gemäß Abschnitt 227 des Australian Securities and Investment
Commission Act von 2001 einzuschränken, um der Financial
Reporting Council-Richtlinie, wie für gewinnorientierte
Unternehmen vorgesehen, zu entsprechen - "[...] die gemäß des Acts
von Unternehmen anzuwendenden Rechnungslegungsstandards werden
die Standards sein, die vom International Accounting Standards
Board verabschiedet wurden [...]". |
Klicken
Sie hier zur
Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (18 KB).
16. März 2007: Korea wird sich in Richtung IFRS bewegen
Die
Finanzaufsichtskommission und das koreanische
Rechnungslegungsinstitut haben einen Fahrplan für die Übernahme der
koreanischen Äquivalente der International Financial Reporting
Standards (IFRS) vorgelegt. Die Veranstaltung zur Bekanntgabe fand
in Seoul am 15. März statt. Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie
begrüßte dies.
|
Der
koreanische Fahrplan hin zu den IFRS
 |
Börsennotierte
Unternehmen (ausschließlich Finanzinstitutionen)
werden dazu verpflichtet werden, ihre
Jahresabschlüsse gemäß den K-IFRS von 2011 an zu
erstellen und es wird Ihnen gestattet werden, dies
bereits von 2009 an zu tun. Bis zur Anwendung der
K-IFRS werden börsennotierte Unternehmen weiter die
koreanischen Rechnungslegungsstandards anwenden. |
 |
Obwohl alle
börsennotierten Unternehmen quartalsweise und
halbjährlich Abschlüsse erstellen müssen, werden
jene mit einem Vermögen von unter 2 Billionen
koreanischen Won (ca. 2,2 Mrds. US-Dollar) nicht
dazu verpflichtet werden, Zwischenabschlüsse auf
konsolidierter Basis bis 2013 zu erstellen. Alle
müssen nicht-finanzielle Posten quartalsweise und
halbjährlich auf konsolidierter Basis offenlegen. |
 |
Nicht-börsennotierte
Unternehmen wird gestattet werden, „vereinfachte
Rechnungslegungsvorgehensweisen“ zu verwenden, die
der koreanische Accounting Standards Board (KASB)
bis 2011 übernommen haben wird. Diese Unternehmen
können sich jedoch dazu entscheiden, K-IFRS
Abschlüsse herauszugeben. Solange bis die
vereinfachten Standards vorhanden sind, werden nicht
börsennotierte Unternehmen weiterhin ihre
gegenwärtigen koreanischen Rechnungslegungsstandards
verwenden. |
|
Klicken Sie
hier für die folgenden englischsprachigen Dokumente:
16. März 2007: Sonderausgabe der Credit Week zu IFRS von
Standard & Poor's
Nachfolgend eine zusammenfassende Ansicht
von S&P's:
| Der Übergang zu den IFRS lief bei den europäischen
Unternehmen bemerkenswert reibungslos, denn die Abschlüsse für
2005 wurden während des Jahres 2006 ohne wesentliche
Verzögerungen herausgegebenen. Des Weiteren führte der durch die
IFRS verursachte Rechnungslegungswechsel zu keinem veränderten
Rating. Die Beurteilung des Ausfallrisikos durch den Ratings
Service von Standards & Poor's wurde nicht wesentlich
beeinträchtigt. Nichtsdestotrotz wird es aufgrund der IFRS
weitere Herausforderungen an Kreditanalysten geben. Erstens
wirken sich die Wahlrechte der IFRS auf die Bilanzpolitik und
Darstellung aus, was weiterhin näher betrachtet werden muss.
Zweitens hat unsere in 2006 veröffentlichte Analyse der
vollständigen IFRS-Abschlüsse einige zentrale Themen
identifiziert, bei denen durch Verbesserungen der
Verständlichkeit der Informationen Unternehmenstransaktionen,
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und das daraus
resultierende Zahlenwerk der Abschlüsse wesentlich
verständlicher für Marktteilnehmer werden. |
Hinweis: Die entsprechende Ausgabe von CreditWeek wurde hier mit freundlichen Genehmigung von S&P's
bis Ende Juli 2010 zur Verfügung gestellt. Auf Bitten von S&P's wurde die Verknüpfung auf das Originaldokument danach gelöscht.
16. März 2007: SEC-Vorsitzender äußert sich zu Bericht der
US-Handelskammer
Im
Rahmen unserer Nachricht vom 15. März 2007 (siehe unten) wurde
ein Bericht der US-Handelskammer zitiert, in dem die
Verschlankung der Regulierung der US-Kapitalmärkte gefordert
wird. Eine der Empfehlungen bestand in der Änderung des
Sarbanes-Oxley Acts, indem dieser Teil der US-Aktiengesetze
wird. Dies würde nach Ansicht der Handelskammer der
US-Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange
Commission, SEC) die Macht geben, "Regeln und Ausnahmen
hinsichtlich der Umsetzung dieser Gesetze herauszugeben". In
einer
Rede an die Handelskammer (in englischer Sprache) sagte der
Vorsitzende der US-Börsenaufsichtsbehörde Christopher Cox, dass
eine Änderung nicht notwendig sei:
|
Trotz der Empfehlung in Ihrem Bericht und in
der Schumer-Bloomberg Studie, wonach der Kongress den
Sarbanes-Oxley Act ändern sollte, möchte ich heute morgen
klar und deutlich sagen, dass ich anderer Meinung bin.
Obwohl es selbstverständlich Sache des Kongresses ist, seine
gesetzgeberischen Prioritäten festzulegen, haben sowohl das
Repräsentantenhaus als auch der Senat auf formale Art und
Weise nach meinem Rat in dieser Angelegenheit bei Anhörungen
zum Thema des Sarbanes-Oxley Act gefragt, woraufhin ich
diese mehrfach kund getan habe. Wir müssen nicht das Gesetz
ändern, sondern die Art der Umsetzung. Die übermäßige
Belastung resultiert aus der Umsetzung des Gesetzes und
nicht aus dem Gesetz selbst. Es ist wichtig, dies zu
unterscheiden. Ich denke nicht, dass diese bis jetzt nur
wenige Jahre alten wichtigen Schutzmaßnahmen für Investoren
für eine Änderung aufgeschnürt werden sollten, oder müssten.
Die SEC verfügt über die Möglichkeiten und
die notwendige Flexibilität, um das Gesetz in einer Art und
Weise umzusetzen, die im Sinne der Investoren und der Märkte
ist. Ihre Rückmeldungen stellen dabei ein wertvolles
Werkzeug dar, diese Änderungen vorzunehmen, damit der
Abschnitt 404 so funktioniert, wie es gedacht war.
Insbesondere waren wir in der Lage, die Anwendung der
404-Vorschriften stufenweise einzuführen einschließlich
angemessener Fristen für börsennotierte Unternehmen
verschiedener Größenordnungen, so dass sogar heute, also
fünf Jahre nach dem Gesetz, kleinere börsennotierte
Unternehmen nicht zur Einhaltung dieser Vorschrift
verpflichtet sind. |
15. März 2007: Ghana ist das jüngste IFRS-Land
Ghana hat die International
Financial Reporting Standards (IFRS) anstelle der nationalen
Rechnungslegungsstandards von Ghana mit Wirkung zum 1. Januar
2007 für alle börsennotierten Unternehmen, staatliche
Unternehmen, Banken, Versicherungen, Wertpapierhändler,
Pensionsfonds und öffentliche Versorgungsunternehmen übernommen.
Die IFRS werden für alle anderen Unternehmen einschließlich KMU
von 2009 an verpflichtend sein.
15. März 2007: Bericht der US-Handelskammer zu den IFRS und ISA
Eine
von beiden Parteien gebildete Kommission zur Regulierung der
US-amerikanischen Kapitalmärkte hat ihren Bericht
veröffentlicht, in dem sie für eine Verschlankung der
Regulierung der US-Kapitalmärkte eintritt. Dabei soll neben
weiteren Empfehlungen die Lebensfähigkeit der
Wirtschaftsprüfungsbranche sichergestellt und die Umsetzung des
Sarbanes-Oxley-Acts verbessert werden. Die Kommission wurde von
der US-Handelskammer gebildet. Jim Copeland, der frühere
Geschäftsführer von Deloitte, ist eines der
Kommissionsmitglieder. Eine Vielzahl der Kommissionsempfehlungen
behandelt die Konvergenz der US-Rechnungslegungs- und
Prüfungsstandards mit deren internationalen Gegenstücken sowie
die Streichung der Überleitungspflicht der
US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) für ausländische Emittenten.
Klicken Sie auf die folgenden englischsprachigen Links für:
Der Bericht und
die Kurzzusammenfassung sind mit der freundlichen Genehmigung der
US-Handelskammer eingestellt worden. Nachfolgend finden Sie die
Kommissionsempfehlungen zu den Gebieten der internationalen
Rechnungslegung und Prüfung:
|
Fortlaufende Konvergenz – Rechnungslegung
Die Kommission
unterstützt und fördert die gegenwärtigen Anstrengungen des IASB und des
US-amerikanischen FASB zur Konvergenz von IFRS und US-GAAP. Da es sich
bei den IFRS um prinzipienbasierte Standards handelt, empfiehlt die
Kommission, dass ausländische Aufsichtsbehörden die Positionen ihrer
internationalen Pendants voll und ganz hinsichtlich der Anwendung und
Durchsetzung der IFRS
zur Kenntnis nehmen, und
gleichzeitig ernsthaft versuchen, sich widersprechende
Schlussfolgerungen zu vermeiden, wie etwa die von einander abweichenden,
auf Derivate anzuwendenden Standards.
Gleichzeitig
anerkennt
und
respektiert die Kommission die
Hoheit der IFRS-Staaten in Bezug darauf, dass sie sich auf eine
allgemeingültige Vorgehensweise zur Interpretation der IFRS-Prinzipien
einigen. Die SEC sollte sich nicht unnötigerweise in den Prozess
einschalten. Diesbezüglich begrüßt die Kommission jüngste öffentliche
Verlautbarungen des SEC-Direktors für „Corporate Finance“, wonach die
SEC nicht beabsichtigt, ein Schlichter für die IFRS zu werden. Außerdem
bestärkt die Kommission die SEC darin, die IFRIC-Interpretationen
vollumfänglich anzuwenden und auf die Aufsichtsbehörden der jeweiligen
Herkunftsländer zu verweisen, wenn es um die Überprüfung der
IFRS-Abschlüsse von ausländischen nicht-institutionellen Emittenten
geht.
Zusätzlich möchte
die Kommission die SEC weiter ermutigen, ihre Anstrengungen zur Arbeit
innerhalb der IOSCO hinsichtlich der Konvergenz internationaler
Offenlegungsanforderungen fortzuführen und zu intensivieren,
insbesondere hinsichtlich finanzieller Offenlegung. Die Modifizierung
der Angaben der jeweiligen Herkunftsländer dahingehend, dass sie im
Einklang stehen mit vergleichbaren, jedoch abweichenden SEC-Standards
führt lediglich zu höheren Kosten für ausländische nicht-börsennotierte
Emittenten.
Fortlaufende Konvergenz – Prüfung
Die Kommission
empfiehlt außerdem, dass die SEC und der PCAOB mit ihren internationalen
Pendants und dem IAASB hin zu einer weltweiten Konvergenz der
US-amerikanischen und internationalen Prüfungsstandards zusammenarbeiten
sollen. Die Kommission ist sich sicher, dass es unerlässlich ist, dass
die internationale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards von der
Konvergenz von Prüfungsstandards begleitet werden muss.
Die Kommission ist
der Ansicht, dass die US-amerikanischen und internationalen
Aufsichtsbehörden die Konvergenz von Rechnungslegung und Prüfung
innerhalb von fünf Jahren erreicht haben sollten.
Streichung der Überleitungsvorschrift
Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die SEC
unmittelbar einen alternativen Ansatz hinsichtlich der Streichung der
Überleitungspflicht in Betracht ziehen sollte. Insbesondere schlägt die
Kommission vor, dass die SEC einen Prozess einrichtet, wonach sie von
Fall zu Fall entscheiden kann, dass die Rechnungslegungsstandards eines
Drittstaates ausreichend den US-GAAP entsprechen, so dass ausländische
Unternehmen aus diesen Ländern nicht zur Überleitung ihrer Abschlüsse
auf die US-GAAP zum Zwecke der SEC-Finanzberichterstattung verpflichtet
wären. Das betroffene ausländische Land wäre dann zu Ähnlichem in Bezug
auf US-Unternehmen verpflichtet. Als ein mögliches Modell schlägt die
Kommission die Betrachtung eines Ansatzes vor, der dem in dem obigen
Abschnitt „Ersetzte Einhaltung – Ausländische Makler und Börsen“ (Substituted
Compliance – Foreign Brokers and Exchanges) genannten ähnlich ist. |
14. März
2007: CESR-Bericht zur ‚Äquivalenz’ von kanadischen, japanischen
und US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften
Der Ausschuss der europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR) hat einen Bericht veröffentlicht, der Antworten
auf eine Frage der Europäischen Kommission in Bezug auf drei
Sachverhalte bereithält:
 |
Arbeitspläne der kanadischen, japanischen
und US-amerikanischen Rechnungslegung: Arbeits- und Fahrpläne
der kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Standardsetzer in
Richtung Konvergenz mit den IFRS der Rechnungslegung. CESR nahm
keine Bewertung zum Fortschritt in Richtung Konvergenz vor, sondern
sammelte Informationen von „öffentlich zugänglichen Ressourcen“. |
 |
Definition von Äquivalenz: Eine
empfohlene Definition der Äquivalenz. CESR schlussfolgerte, dass das
Kriterium bezüglich der Entscheidung, ob Äquivalenz vorliegt, daran
fest gemacht werden kann, ob Investoren ähnliche Entscheidungen
getroffen hätten, unabhängig davon, ob sie IFRS-Abschlüsse oder
Abschlüsse von Drittstaaten mit (nicht-europäischen)
Rechnungslegungsvorschriften zur Verfügung hatten. CESR lies jedoch
auch verlauten, dass die Definition nur einen Teil des
Rahmenkonzeptes zur Erfassung von Äquivalenz darstelle. Zur
Äquivalenz bedarf es auch verlässlicher (a) „Filter auf
Landesniveau, um das Vertrauen in den Markt zu sichern“, (b)
prüfungsnaher Dienstleistungen und (c) Durchsetzungsmechanismen, um
sicher zu stellen dass die nicht EU-konformen
Rechnungslegungsvorschriften richtig und übereinstimmend angewendet
werden. |
 |
Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften
durch Drittstaaten: Eine Zusammenfassung bezüglich der
Rechnungsvorlegungsvorschriften, die im regulierten EU-Markt
angewendet werden. CESR fand heraus, dass zumindest 33 verschiedene
nicht-europäischen nationale Rechnungslegungsvorschriften bei den
EU-regulierten Wertpapierbörsen angewendet werden. Klicken Sie
hier
zur Ansicht der englischsprachigen Aufstellung des CESR-Berichts
(17 KB). CESR stellte auch heraus, dass ungefähr 130 nicht
EU-Emittenten die Rechnungslegungsvorschriften der Mitgliedsländer
verwenden, wie etwa britische Rechnungslegungsvorschriften. CESR
stellte auch fest, dass es keine gesetzlichen Vorschriften in
EU-Mitgliedsstaaten gibt, die nicht-europäischen
Rechnungslegungsvorschriften in IFRS überzuleiten. |
Zur Ansicht des vollständigen Berichts in englischer
Sprache klicken Sie bitte
hier
(866 KB). Der Bericht trägt den Titel Ratschläge von CESR an die
Europäische Kommission bezüglich des Arbeitsprogramms der kanadischen,
japanischen und US-amerikanischen Standardsetzer, die Definition von
Äquivalenz und eine Aufstellung der Rechnungslegungsvorschriften von
Drittländern, die zurzeit im Kapitalmarkt der EU verwendet werden (CESR’s
advice to the European Commission on the work programmes of the Canadian,
Japanese and US standard setters, the definition of equivalence and the list
of third country GAAP currently used on the EU capital markets). |
14. März 2007: Kommission übernimmt
Regelwerk bezüglich der Transparenz von Unternehmensinformationen
Die
Europäische Kommission hat Kenngrößen übernommen, die die
EU-Transparenzrichtlinie ergänzen. Ziel dieser ergänzenden Maßgrößen
ist eine "Verbesserung der Qualität, der für Investoren erhältlichen
Informationen bezüglich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von
Unternehmen wie auch Informationen zu den wesentlichen Veränderungen
des Aktienbesitzes". Die neue Regulation bezieht sich auf:
 |
Angaben von
Finanzinformationen des Emittenten in Halbjahresberichten. |
 |
Angaben
über den wesentlichen Aktienbesitz von Investoren. |
 |
untere
Grenzen der gesamteuropäischen Verbreitung von
aufsichtsbehördlichen Informationen, die der Öffentlichkeit
zugänglich sind. |
 |
Mindestanforderungen zur Akzeptanz von äquivalenten
Regelwerken von Drittstaaten in Bezug auf einige
Bestandteile der Richtlinie. |
Mitgliedsstaaten waren dazu aufgefordert, die
Transparenz-Richtlinie bis zum 20. Januar 2007 in nationales Recht
umzusetzen. Die Übernahme der Durchsetzungskenngrößen muss ein Jahr
später vollzogen sein. Die Kommission hat Beratungen zur Gestaltung
eines möglichen Netzwerks von nationalen Mechanismen gestartet, um
aufsichtsbehördliche Finanzinformationen, wie durch die
Transparenz-Richtlinie vorgesehen, zu speichern. Klicken Sie auf die
folgenden Links zur Ansicht der Dokumente:
14. März 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter
erschienen
Auf
IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe Januar-Februar 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in
englischer Sprache, KB). Global Offerings Services ist ein weltweites
Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und
internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei
der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. GOS-Newsletter
beinhalten eine Aktualisierung von relevanten GAAP, aufsichtsrechtlichen
sowie anderen Angelegenheiten, Webcasts und Publikationen. Frühere
Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie
hier beziehen (in
englischer Sprache).
14. März 2007: Neue Gegenüberstellung zwischen IFRS und US
GAAP
Unsere
internationalen Kollegen des IFRS Global Office haben eine neue 36
Seiten umfassende Gegenüberstellung zwischen International Financial
Reporting Standards und den US-amerikanischen GAAP (Comparison
of International Financial Reporting Standards and United States
GAAP, in englischer Sprache, 208 KB) veröffentlicht (Stand
28. Februar 2007). Da es sich um eine kompakte Gegenüberstellung
handelt, wurde nicht der Versuch unternommen, alle bestehenden
Unterschiede anzusprechen oder solche, die nur für ein bestimmtes
Unternehmen von Bedeutung sind. Unser Hauptaugenmerk konzentrierte
sich auf Unterschiede, die üblicherweise in der Praxis auftauchen.
Die Bedeutsamkeit der in dieser Publikation aufgeführten
Unterschiede -sowie der nicht aufgeführten- wird von Unternehmen zu
Unternehmen unterschiedlich ausfallen, abhängig von Faktoren wie der
Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, des Industriebereichs
des jeweiligen Unternehmens und den gewählten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden. Lehrbeauftragte und Studenten im Bereich des
Rechnungswesens haben selbstverständlich die Erlaubnis, Exemplare
für Unterrichtszwecke zu verwenden.
14. März 2007: IOSCO-Arbeitsplan und IFRS
Der Fachausschuss der internationalen Organisation der
Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions,
IOSCO) bat um Stellungnahmen zum
Arbeitsplan und der Arbeitsschwerpunkten (Work
Plan and Priorities, in englischer Sprache, 95 KB). Der
Arbeitsplan beinhaltet die Überwachung der Arbeit, als auch die
Versorgung mit Informationen, des IASB und des International
Auditing and Assurance Standards Board. IOSCO plant die
Veröffentlichung eines Berichts zur Regulierung von prüfungsnahe
Dienstleistungen, die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
angeboten werden und möchte Diskussionsrunden zur Prüfungsqualität
abhalten. IOSCO bat um Stellungnahmen bis zum 8. Juni 2007.
Nachfolgend ein Auszug dieses Plans mit Bezug auf IFRS-Sachverhalte:
|
Überwachung der Entwicklungen und Durchsetzung von
Rechnungslegungsstandards
IOSCO überwacht sehr genau die Entwicklungen
bezüglich der International Financial Reporting
Standards (IFRS), nimmt Stellung zu vorgeschlagenen
Änderungen und erörtert regelmäßig die Arbeit des
Standardsetzungsprozesses mit Vertretern des
International Accounting Standards Board (IASB). IOSCO
unterstützt das Vorhaben, die Komplexität der
Rechnungslegungsstandards als auch die Anzahl der
Ausnahmen von Prinzipien zu verringern. Zusätzlich
spricht sich IOSCO für eine angemessene Ausgewogenheit
zwischen dem Kosten und Nutzen von
Rechnungslegungsstandards aus.
IOSCO betonte schon immer die Bedeutung der
konsistenten Anwendung der IFRS weltweit. Um dieses Ziel
zu unterstützen, hat der Fachausschuss die
IOSCO-Datenbank zur aufsichtsrechtlichen Interpretation
und Durchsetzung der IFRS entwickelt. Einen Zugang zur
Datenbank ist über Wertpapieraufsichtsbehörden möglich,
die eine Teilnahmebescheinigung unterschrieben haben.
Die Datenbank ermöglicht eine gemeinsame Nutzung von
aufsichtsrechtlichen Interpretationen und
Durchsetzungsentscheidungen bezüglich der IFRS. Die
IOSCO-Datenbank ist kompatibel mit einer ähnlichen
Datenbank des CESR und ist seit Januar 2007 in Betrieb.
|
13. März 2007: Ergebnisse der 107. Sitzung des DSR
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am
5. und 6. März 2007 seine 107. Sitzung in Berlin ab. Klicken
Sie
hier für einen Sitzungsbericht (24 KB). Die
wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem
Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind
nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des RIC mit Stand vom März 2007
hier herunterladen (20 KB). |
 |
Der DSR erörterte den ersten Entwurf einer
Stellungnahme zu dem Diskussionspapier der
PAAinE Arbeitsgruppe zum Rahmenkonzept mit dem
Titel "The Conceptual Framework: Starting from
the right place?". |
 |
Der DSR befasste sich mit E-DRS 21
Zwischenberichterstattung und wurde über den
Inhalt des vom IASB veröffentlichten
Standardentwurfs ED IAS 24 Angaben über
Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und
Personen informiert. |
 |
Erörtert wurde auch das von EFRAG
veröffentlichte Diskussionspapier "The
Performance Reporting Debate - What (if anything)
is wrong with the good old income statement". |
 |
Weitere Themen der Sitzung stellte das Projekt
zur Ertragserfassung, das Diskussionspapier zur
Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie die
Übernahme von IFRIC 12 dar. |
|
13. März 2007: Veröffentlichung des Bound Volumes 2007 der
IFRS
Der
International Accounting Standards Board (IASB) hat das Bound Volume
(BV) 2007 der International Financial Reporting Standards
veröffentlicht. Dieses BV beinhaltet alle IFRS, International
Accounting Standards (IAS), IFRIC- und SIC-Interpretationen sowie
vom IASB herausgegebene Begleitdokumente einschließlich
Anwendungsleitlinien, erläuternde Beispiele, Anleitungen zur
Anwendung, Grundlagen für Schlussfolgerungen und verabschiedete
abweichende Meinungen, die bis zum 1. Januar 2007 verabschiedet
waren. Exemplare des BV 2007 (in englischer Sprache, ISBN:
978-1-905590-26-1) sind über die
IASB-Website zum Stückpreis von 60 Pfund Sterling erhältlich
(exklusive Versandkosten). Mengenrabatte für
Bestellungen ab 10 Stück sind möglich und Preisreduzierungen für
einkommensschwache und Länder mit mittlerem Einkommen vorgesehen.
Übersetzungen in andere Sprachen sind in naher Zukunft erhältlich.
Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung
(42 KB).
|
Die hauptsächlichen Änderungen gegenüber des BV
2006 bestehen in der Einbeziehung der folgenden Sachverhalte:
|
12. März 2007: EFRAG entscheidet sich dafür, IFRIC 12 zu
unterstützen
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG), deren Mitglieder deutlich
geteilter Ansicht über IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen waren (siehe unsere
Nachricht vom
13. Februar 2007), ist nach langer Diskussion auf einer
Sondersitzung am 9. März 2007 zu dem Schluss gekommen, eine positive
Übernahmeempfehlung auszusprechen.
11. März 2007: Bedenken der SEC bezüglich des Zusatzes 'IFRS,
wie sie in ... anzuwenden sind'
In
einer Ansprache letzte Woche in London mit dem Titel
SEC-Vorschriften außerhalb der Vereinigten Staaten (SEC
Regulation Outside the United States, in englischer Sprache) drückte
der US-amerikanische SEC-Kommissar Roel C. Campos seine Bedenken
darüber aus, dass Rechtskreise ihre eigene Version der IFRS
übernehmen und wie wenige ausländische, bei der SEC registrierte
Unternehmen die IFRS in der Form anwenden, wie sie vom IASB
verabschiedet wurden. Nachfolgend ein Auszug:
|
Ich muss jedoch einen kuriosen Aspekt bezüglich der
praktischen Anwendung des Fahrplans ansprechen, welcher in
dem Mangel von ausländischen, nicht-institutionellen
Emittenten besteht, ihre geprüften bei der SEC eingereichten
Abschlüsse nach IFRS oder in Übereinstimmung mit den IFRS so
aufzustellen, wie diese vom IASB verabschiedet wurden. Wir
hatten erwartet, dass ungefähr 300 Unternehmen ihre gemäß
IFRS aufgestellten Abschlüsse für das Jahr 2005 einreichen. Stattdessen erhielten wir nur ungefähr 40 Anträge - was kaum
eine kritische Menge darstellt. Diese Tatsache erstaunt um
so mehr, da das ursprüngliche Ziel - in den Worten des
Fahrplans ausgedrückt - darin besteht, "Konvergenz in Aktion
zu sehen". Nun folgende Frage: Warum hatten nur 40 Unternehmen
ihre Abschlüsse entsprechend eingereicht?
Die Antwort darauf liegt wahrscheinlich in einer Reihe von
unterschiedlichen Gründen, und unsere stellvertretende
oberste Rechnungslegerin (Deputy Chief Accountant) Julie
Erhardt erörterte einige Möglichkeiten in ihrer Ansprache
auf einer AICPA-Konferenz im letzten Dezember. Ich
möchte mich nur auf ein Argument stützen, welches damit zu
tun hat, dass in den meisten Fällen bei der Aufstellung von
Abschlüssen, die mit den von einem nationalen Rechtskreis
übernommenen IFRS übereinstimmen, keine Angabe von dem
Unternehmen oder Prüfer darüber gemacht wurde, dass diese
Jahresabschlüsse auch mit den vom IASB herausgegebenen IFRS
übereinstimmen. Gewiss wurden aufgrund des Fahrplans nur
IFRS-Abschlüsse in Erwägung gezogen, die den Vorschriften
des IASB entsprechen. Allerdings haben einige Rechtskreise
die IFRS nicht genau in der Form übernommen, wie diese vom
IASB veröffentlicht wurden, sondern an deren Stelle einige
Änderungen vorgenommen. Folglich wurden, wie von Julie
angemerkt, Abschlüsse eingereicht, die
infolge nationaler Rechtsvorschriften
auf der Grundlage von Anpassungen an den IFRS erstellt wurden.
Für sich betrachtet passen diese Abschlüsse sicherlich zu
den
Registrierungsvorschriften der SEC, allerdings stellen sie
ohne den Bezug auf die IFRS, wie vom IASB herausgegeben,
keine Abschlüsse dar, die einem einzigen Satz von globalen
Rechnungslegungsstandards, wie im Fahrplan beschrieben,
entsprechen.
Nun verstehen wir auch, warum Rechtskreise ihre eigene
Version der IFRS übernehmen möchten. Dennoch war ein Ziel
des Fahrplans, die Überleitungsvorschriften zu beseitigen
und somit als Konsequenz zwei Versionen belastbarer Standards durch die beiden unabhängigen
Standardsetzer für den US-amerikanischen Kapitalmarkt zu
erhalten und keine dreißig verschiedenen Versionen. Die
sich stellende Frage sieht folgendermaßen aus: Wie erreichen
wir die 'kritische Menge' - unter Verwendung dieses
Begriffes gemäß des Fahrplans - an einreichenden
Unternehmen, die die IFRS in der Form anwenden, wie diese
vom IASB verabschiedet wurden? Was wird dieses Jahr
geschehen - im zweiten Jahr des Fahrplans? Auch wenn es
darauf gegenwärtig noch keine eindeutige Antwort gibt, bin ich der Meinung,
dass eine ernsthafte Diskussion seitens der Emittenten
zusammen mit deren Prüfern vonnöten sein wird. Ich gehe
davon aus, dass Prüfer in der Lage sind,
Bestätigungsvermerke aufzustellen, die darlegen, dass die
geprüften IFRS-Abschlüsse gemäß den vom IASB verabschiedeten
IFRS aufgestellt wurden und nicht lediglich den 'IFRS des
Rechtkreises X' entsprechen. Auf jeden Fall müssen wir der
Sache auf den Grund gehen und die Einreichung weiterer
geprüfter
Abschlüsse
gemäß des Fahrplans abwarten. Jedoch bleibe ich bei
meiner Schlussfolgerung, dass die Umsetzung des Fahrplans im
Grunde gute Fortschritte zeigt und wir unsere Ziele
erreichen werden. |
10. März 2007: Notizen vom zweiten und dritten Tag der IFRIC-Sitzung
vom März 2007
Das
International Financial Reporting Committee (IFRIC) traf sich am
Donnerstag und Freitag, den 8. und 9. März 2007, zu seiner Sitzung in
den Büroräumen des IASB in London. Ferner trafen sich am Mittwoch,
den 7. März 2007 diejenigen IFRIC Mitglieder, die wünschten an der
Diskussion über den Entwurf zukünftiger Empfehlungen der IFRIC
Agenda teilzunehmen. Diese Sitzung ersetzt das frühere IFRIC Agenda
Komitee. Der Zweck dieses Sitzung war, die Tätigkeit des IFRIC durch
Unterstützung des Stabs bei der Identifizierung und Analyse der in
der Praxis auftretenden Fragen zu beschleunigen. Wir haben die
Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten
Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammengefasst.
9. März 2007: Diskussionsrunde der Europäischen Kommission für
die einheitliche Anwendung der IFRSs
Die
Europäische Kommission hat eine Zusammenfassung des Meetings der
Diskussionsrunde vom 26. März 2007 zur einheitlichen Anwendung der
IFRSs ins Internet gestellt. Das Ziel dieser Diskussionsrunde, die
im Jahr 2006 gegründet wurde, ist es Sachverhalte zu identifizieren,
deren bilanzielle Behandlung in Europa nach IFRS so unterschiedlich,
bedeutend und weitverbreitet ist, dass eine einheitliche Grundlage
zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Ersteller,
Abschlussprüfer, nationalen Standardsettern und
Regulierungsbehörden) erreicht werden sollte. Wenn solche Fälle von
gemeinsam für wichtig erachteten Sachverhalten ermittelt wurden,
empfiehlt die Diskussionsrunde allgemein diese dem IFRIC zuzuleiten,
obwohl auch Umstände eintreten können, bei denen solche Sachverhalte
direkt an den IASB geleitet werden. Die Diskussionsrunde selber wird
keinerlei Interpretationen erarbeiten. Auf dem Meeting am
26. Januar 2007 wurden sechs neue Themen diskutiert. Zwei von diesen
Themen werden in Fachkonzepten für weitere Diskussionen auf dem
nächsten Meeting ausgearbeitet. Diese zwei Themen sind:
 |
Regulatorische Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten |
 |
IAS 17 Leasingverhältnisse –
Ausübung von Erneuerungs-/Erweiterungsoptionen
|
Während der Diskussionsrunde wurde weiterhin ein
Papier zur Behandlung von IFRIC Ablehnungen (in englischer
Sprache, 29 KB) behandelt. Die Mitglieder der Diskussionsrunde
stellten ebenfalls fest, dass die US-amerikanische
Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) von den bei ihr registrierten
Unternehmen, die ihre Abschlüsse auf Grundlage der „IFRS, wie sie in
der EU angewendet werden“, einreichen, eine Überleitung von den „IFRS,
wie sie der EU angewendet werden“ zu vollständigen IFRS, wie auch zu
US-GAAP, fordert. Klicken Sie hier für einen
Bericht
zum Meeting der Diskussionsrunde vom 26. Januar 2007 (in
englischer Sprache, 25KB).
9. März 2007: Notizen vom ersten Tag der IFRIC-Sitzung
vom März 2007
Das
International Financial Reporting Committee (IFRIC) trifft sich am
Donnerstag und Freitag, den 8. und 9. März 2007, zu seiner Sitzung in
den Büroräumen des IASB in London. Ferner trafen sich am Mittwoch,
den 7. März 2007 diejenigen IFRIC Mitglieder, die wünschten an der
Diskussion über den Entwurf zukünftiger Empfehlungen der IFRIC-Agenda teilzunehmen. Dieses Meeting ersetzt das frühere IFRIC Agenda Committee. Der Zweck dieses Meetings war, die Tätigkeit des IFRIC
durch Unterstützung des Stabs bei der Identifizierung und Analyse
der, in der Praxis auftretenden Fragen, zu beschleunigen. Wir haben
die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten
Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer
einzelnen Seite für Sie
zusammengefasst.
9. März 2007: Tagesordnung für die
März-Sitzung des IASB
Der
IASB wird von Dienstag, den 20.März 2007, bis Donnerstag, den
22. März 2007, zu
seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen. Die
Tagesordnung für diese Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.
8. März 2007: SEC Diskussionsrunde zum IFRS-'Fahrplan'

Christopher
Cox |

Charlie McCreevy |
Am
6. März 2007 hielt die US-amerikanische
Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission,
SEC) in ihrem Räumlichkeiten in Washington eine öffentliche
Diskussionsrunde zum IFRS 'Fahrplan' ab. Der SEC Vorsitzende
Christopher Cox und der Europäische Kommissar für Binnenmarkt
und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, haben jeweils eine
Eröffnungsrede gehalten. |
|
Ihren Ausführungen
folgten drei Podiumsdiskussionen zu Themengebieten, die sich auf
die möglichen Auswirkungen eines Nebeneinanders von IFRS und
US-GAAP in den US-amerikanischen Kapitalmärkten beziehen. (für
weitere Einzelheiten sehen Sie die
Nachricht vom 3. März 2007). |
|
6. März 2007 US SEC Diskussionsrunde zu IFRS |
| SEC Vorsitzende Christopher Cox
 |
Ein Auszug aus seiner
Rede:
|
Die Begründung für ein
globales Standardwerk, anstatt vieler
konkurrierender und teilweise
widersprüchlicher nationaler Standards wurde
oft genannt. Doch sie ist so bedeutend, dass
sie einer Wiederholung bedarf. Globale
Bilanzierungsstandards würden, solange sie
qualitativ hochwertig sind und weit
verbreitet und rigoros angewendet werden,
das Vertrauen der Investoren in den Markt
stärken. Sie würden den Investoren einen
besseren Vergleich zwischen
Investitionsalternativen ermöglichen. Sie
würden auch die Kosten der Erstellter
senken, da diese nicht mehr die Kosten der
Erstellung von Abschlüssen nach
unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards
tragen müssten. Und diese gesunkenen Kosten
kommen den Anteilseignern des Unternehmens,
die letztendlich die Last der gesamten
Kosten der Finanzberichterstattung tragen,
zu Gute. |
|
 |
Klicken Sie
hier für die Rede vom Vorsitzenden Cox (in
englischer Sprache, 124 KB) |
EU Kommissar McCreevy
 |
Ein Auszug aus seiner Rede:
|
Ich bin überzeugt, dass die Annerkennung
der IFRS auf dem US amerikanischem Kapitalmarkt, ohne
eine Überleitungsrechnung, sehr positive Folgen haben
wird. Es wird den Kapitalmärkten mehr Offenheit bringen,
es wird für die amerikanischen Investoren von Vorteil
sein, und es wird den Zugang Dritter zu US
amerikanischen Finanzmärkten erleichtern. Es wird zu
einer stimmigeren globalen Regulierungsstruktur
beitragen. Lassen Sie es mich unterstreichen: es ist im
Interesse der USA wie auch in unserem und kann und wird
auf eine Art und Weise erfolgen, die den US Investoren
Vorteile bringt und diese schützt. |
|
 |
Klicken Sie
hier für die Rede vom Kommissar McCreevy (in
englischer Sprache, 71 KB) |
Webcast
|
8. März 2007:
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zum vorgeschlagenen IFRS für
KMU
 |
Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters mit dem Titel
IASB
bietet IFRS Erleichterung für KMU (IASB offers IFRS
relief for SMEs, in englischer Sprache, 196 KB) herausgegeben. Am 15. Februar 2007
veröffentlichte der IASB den Standardentwurf eines
vorgeschlagenen International Financial Reporting Standards
für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU), die
von den in Frage kommenden KMU anstelle der vollständigen
Ausgabe der IFRS angewendet werden können. Das Ziel des
vorgeschlagenen Standards ist es, vereinfachte, in sich
abgeschlossene Rechnungslegungsprinzipien zu schaffen, die
für kleine, nicht börsennotierte Unternehmen geeignet sind
und auf den vollständigen IFRS beruhen. Der Newsletter
erläutert die Vorschläge. Der IASB bittet um Stellungnahmen
bis zum 1. Oktober 2007. Sie finden sämtliche vergangenen
IAS Plus-Newsletter in englischer Sprache
hier.
Sie können sich
hier für
eine kostenlose Registrierung per E-Mail bei unseren
internationalen Kollegen anmelden. |
8. März
2007: Einweisung in IFRS für Führungskräfte, Prüfungsausschüsse und
Vorstände
 |
Das Bildungsprogramm der IASC Foundation hat
die Ausgabe
2007
des International Financial Reporting
Standards - Einweisung in IFRS für Führungskräfte,
Prüfungsausschüsse und Vorstände (A Briefing for Chief
Executives, Audit Committees and Boards of Directors, in
englischer Sprache) herausgegeben. Die 83-seitige
Einweisung in IFRS umfasst eine Zusammenfassung aller
Standards sowie deren 'praktische Implikationen'. Inhaber
des eIFRS oder des Comprehensive IASB Abonnenten Services
können die PDF-Version von der
eIFRS
Webseite
herunterladen. Druckversionen der Publikation können online
über
IASCF's
Web Bookshop erworben werden. |
8. März 2007: Neues Buch zur Geschichte des
IASC 1973-2000
 |
Oxford University Press hat das Buch
Finanzielle Berichterstattung und globale Kapitalmärkte:
Eine Geschichte des International Accounting Standards
Committee, 1973-2000 (Financial Reporting and Global Capital
Markets: A History of the International Accounting Standards
Committee, 1973-2000) von Kees Camfferman und Stephen A.
Zeff herausgegeben. Das Buch untersucht die Geschichte des
IASC von 1973-2000, einschließlich ihrer Gründung,
Tätigkeit, dem Wechsel der Mitgliederschaft und der Leitung,
ihrer Errungenschaften und Rückschläge, die Entwicklung
ihrer Standards und die Restrukturierung, die zur Gründung
des IASB im Jahr 2001 geführt hat. Klicken Sie auf die
nachfolgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen
Dokumente:
|
| Inhalt |
 |
Geleitwort von Sir
David Tweedie |
 |
Vorwort |
 |
1. Einleitung und Überblick
Teil I: Die Anfänge |
 |
2. Die Anfänge der Harmonisierung der
internationalen Rechnungslegung |
 |
3. Die Gründung des IASC
Teil II: 1973-87 |
 |
4. Die Personen und die Struktur des IASC |
 |
5. 'Verständigung durch Harmonisierung': Entstehung
der ersten Standards des IASC |
 |
6. Die Arbeiten des IASC zur Gewinnerfassung |
 |
7. Das IASC bewältigt sein politisches Umfeld
Teil III: 1987-2000 |
 |
8. Der Wandel des IASC: Personen, Struktur und
Finanzierung |
 |
9. Der IASC bestärkt seine Standards: Das
Rahmenwerk-, Vergleichbarkeits- und
Verbesserungsprojekt |
 |
10. Erhöhung des
Einsatzes: Das IASC diskutiert mit IOSCO und der SEC |
 |
11. Der Harmonisierung die Zähne zeigen: Das IASC
vervollständigt seine „Kern“-Standards |
 |
12. Die Welt schaut auf das IASC |
 |
13. Zu einem Weltstandardsetter : Die Neuausrichtung
des IASC
Anhänge |
|
8. März 2007:
Regulierung der Kapitalmärkte in der EU
In
einem kürzlich erschienenen Zeitungsartikel diskutiert der EU
Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy,
die Kapitalmarktregulierung im Allgemeinen sowie das Zusammenspiel
und die Integration der Regulierung transatlantischer Kapitalmärkte
im Besonderen. In seinen Ausführungen geht er auf den
prinzipienbasierten Regulierungsansatz, die IFRS – US GAAP
Überleitung sowie das gegenseitige Vertrauen der EU und USA auf die
jeweiligen Prüfungsaufsichtsbehörden ein. Klicken Sie hier für den
englischsprachigen
Artikel von Kommissar McCreevy (17 KB).
7. März 2007: Neues US-amerikanisches Komitee zur
Finanzberichterstattung für nicht- kapitalmarktorientierte
Unternehmen gegründet
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) und das
US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute
of Certified Public Accountants, AICPA) haben gemeinsam ein Komitee
zur Finanzberichterstattung für nicht-kapitalmarktorientierte
Unternehmen (Private Company Financial Reporting Committee, PCFRC)
gegründet. Das hauptsächliche Ziel des PCFRC ist die Bereitstellung
von Empfehlungen an den FASB, die den Board bei der Bestimmung
unterstützen sollen, ob und wo es spezielle Unterschiede
hinsichtlich zukünftiger und derzeitiger Rechnungslegungsstandards
für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen geben sollte. Klicken
Sie hier zur
Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung des FASB. Der IASB
hat kürzlich einen Standardentwurf eines vorgeschlagenen IFRS für
kleine und mittelgroße Unternehmen herausgegeben.
7. März 2007: PCAOB-Vorsitzender und EU-Kommissar diskutieren
Prüfungsaufsicht
Der
Vorsitzende des US-amerikanischen Public Company Accounting
Oversight Board, Mark Olson und der EU Kommissar für
Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, trafen sich am
6. März 2007, um Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen dem PCAOB und den europäischen Prüferaufsichtsbehörden zu
diskutieren und gemeinschaftliche Bemühungen im
Jahr 2007 voranzubringen. Der Vorsitzende Mark Olson und Kommissar
Charlie McCreevy vereinbarten, "Fahrplan-Diskussionen bezüglich der
Zusammenarbeit zwischen dem PCAOB und EU-Aufsichtsbehörden" anzustoßen. Sie haben ihre
Mitarbeiterstäbe bevollmächtigt, mit der Arbeit zu
beginnen und werden den Fortschritt diesbezüglich auf ihrem nächsten
Treffen überprüfen. Ziel ist es, dem PCAOB und der europäischen
Prüfungsaufsicht, welche unabhängige und strenge Aufsichtssysteme
haben, die Möglichkeit zu geben, volles gegenseitiges Vertrauen bis
2009 aufzubauen. Beide Seiten werden im Oktober 2007 eine Bilanz
ziehen und den Fortschritt diesbezüglich überprüfen. Klicken Sie auf
die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen
Pressemitteilung des PCAOB und
Pressemitteilung der Europäischen Kommission (86 KB).
Nachfolgend ein Auszug:
|
Zurzeit sind über 760 nicht-amerikanische Unternehmen aus
83 Ländern beim PCAOB registriert, einschließlich ungefähr 265 Unternehmen
mit Sitz in der Europäischen Union, die zum Teil Überprüfung unterworfen
sind. Nicht US-amerikanische Unternehmen die
bestimmte Kriterien erfüllen,
unterliegen, sind sie einmal beim PCAOB registriert, den
Prüfungsvorschriften des Sarbanes-Oxley-Acts. In ähnlicher Weise sind
bestimmte nicht-europäische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß der
Richtlinie der europäischen Union über Abschlussprüfungen von
Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen verpflichtet, sich einer
Prüfung durch europäische Prüfungsaufsicht zu unterziehen. Eine Ausnahme
hiervon besteht, wenn deren heimisches Rechnungslegungssystem als äquivalent
zu den in der Richtlinie enthaltenen öffentlichen Aufsichtsvorschriften
erachtet wird. |
7. März 2007: Februar-Ausgabe von Accounting Roundup
|
 |
Auf
IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen
Accounting
Roundup-Newsletters Februar 2007 eingestellt (228 KB), der von den
amerikanischen Kollegen erstellt wird. Diese Ausgabe beschäftigt sich
mit:
|
Ältere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie
hier.
7. März 2007: IFRS-Musterkonzernabschluss in dänischer Sprache
(IFRS modelregnskab)
Unsere
dänischen Kollegen haben einen
IFRS-Musterkonzernabschluss 2006 in dänischer Sprache herausgegeben (537 KB,
142 Seiten). Dieser Musterkonzernabschluss berücksichtigt sowohl die
Vorschriften der dänischen Gesetzgebung als auch IFRS. Jeder Bestandteil des
Abschlusses ist mit Querverweisen zu den relevanten Bezugsquellen versehen.
6. März 2007: Verbessertes Format der Online-Version zu den
IFRS jetzt erhältlich
Das
Jahresabonnement für eIFRS der IASC-Stiftung ist jetzt
erhältlich. eIFRS stellt die elektronische Gesamtausgabe der
International Financial Reporting Standards des IASB (einschließlich
International Accounting Standards und Interpretationen) sowie
begleitender Dokumente dar. Durch eIFRS erhalten Sie sofortigen
Zugang zur HTML-Version von jeglichen vom IASB herausgegebenen
Materialien in ihrer aktuellsten Form. Die Standards sind
durchsuchbar, enthalten umfangreiche Hyperlinks sowie
Unterrichtsmaterial. Klicken Sie auf den folgenden Link um zur
eIFRS-Website zu gelangen:
http://eifrs.iasb.org.
6. März 2007: ICAEW-Studie zur Implementierung der IFRS in
Europa
Die
Europäische Kommission beauftragte das Institut der
Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered
Accountants in England & Wales, ICAEW) die europaweite
Implementierung der IFRS zu analysieren. Das von David Cairns
angeführte Projekt-Team überprüft die nach IFRS aufgestellten
Konzernabschlüsse von 200 börsennotierten Unternehmen.
Das Projekt-Team wünscht
sich Unterstützung bei der Identifizierung von nicht-börsennotierten
Unternehmen, die IFRS-Konzernabschlüsse oder nach IFRS aufgestellte
Einzelabschlüsse veröffentlicht haben. Es besteht auch Interesse
daran, Informationen von Unternehmen innerhalb der EU (oder deren
Prüfern) zu erhalten, die die Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert in ihren nationalen Abschlüssen angewendet haben (gemäß der
Fair Value-Richtlinie). In der Studie des ICAEW sind auch die
Ansichten von Abschlusserstellern, Nutzern und Prüfern von
IFRS-Abschlüssen wie auch die Erfahrungen von Wertpapierbehörden und
anderen Aufsichtsbehörden enthalten. David Cairns erwünscht sich
auch Informationen von Unternehmen innerhalb der EU, die IFRS
angewendet haben, von Prüfungsgesellschaften, die IFRS-Abschlüsse
geprüft haben und von Investoren, Kreditgebern und Analysten, die
IFRS-Informationen zur Entscheidungsfindung nutzen. Weitere
Informationen zu dem Projekt, einschließlich der
Kontakteinzelheiten, können auf der
Website des
Projektes gefunden werden.
5. März 2007: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung vom
7. bis
9. März 2007
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird sich am Donnerstag, den 8. März und Freitag, den
9. März 2007, in
den Räumen des IASB in London treffen. Es wird auch nachmittags
am Mittwoch, den 7. März 2007, eine Sitzung für freiwillig
teilnehmende IFRIC-Mitglieder abgehalten, um den Entwurf von
zukünftigen Empfehlungen für die IFRIC-Agenda zu erörtern. Eine
Beschlussfähigkeit ist nicht vonnöten und es werden weder
fachlichen Entscheidungen noch Agendaentscheidungen getroffen.
Der Zweck dieses Treffens besteht darin, die
Geschäftstätigkeiten von IFRIC zu fördern, indem der Stab bei
der Suche und und Analyse von in der Praxis auftretenden
Praktiken unterstützt wird. Die Sitzung ist an allen drei Tagen
öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie
die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.
|

7. bis 9. März 2007, London
Mittwoch, den 7. März 2007 - nur nachmittags
 |
IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Absicherung von
zukünftigen Zahlungsströmen mit gekauften Optionen
Sachverhalt: Wie sollte die
Effektivität einer Sicherungsbeziehung bewertet werden, wenn eine
gekaufte Option in ihrer Gesamtheit als Sicherungsinstrumente
designiert ist, um die Variabilität von zukünftigen Zahlungsströmen
abzusichern?
Kann insbesondere die
hypothetische Derivate-Methode zur Überprüfung und Messung der
Effektivität einer Sicherungsbeziehung herangezogen werden?
Unternehmen, die diese Methode wählen, müssen den Zeitwert der
Option bei der Bestimmung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
des abgesicherten Grundgeschäfts
berücksichtigen, um die
Effektivität der Sicherungsbeziehung zu überprüfen und zu messen. |
 |
IAS 18 Erträge -
Beiträge von Kunden Sachverhalt: Wie sollte ein öffentliches oder privates
Versorgungsunternehmen Beiträge von Kunden behandeln, die dadurch
aufkommen, dass diese zum Zwecke der Versorgung
einen infrastrukturellen Vermögenswert oder Bargeld zur Verfügung
stellen müssen, um den Erwerb und/oder die Bildung eines solchen
Vermögenswertes zu finanzieren, um Anschluss an das Netzwerk des
Versorgungsunternehmens zu erhalten. |
 |
Vorläufige
Diskussion zu IFRIC-Sachverhalten
 |
IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung -
Absicherung von mehreren Risiken durch ein einziges derivatives
Sicherungsinstrument
Sachverhalt: Wenn ein
einziges derivatives Sicherungsinstrument zur Absicherung von
mehr als einer Art von unterschiedlichen Risiken verwendet
wird, erlaubt IAS 39 einem Unternehmen, fiktive Zahlungsströme
aufzustellen, um den beizulegenden Zeitwert des derivariven
Sicherungsinstruments in mehrere Komponenten, mit dem Ziel der
Überprüfung und Messung der Effektivität der
Sicherungsbeziehung, aufzuspalten? |
 |
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung -
Anwendungsbereich von IAS 39.11A
Sachverhalt: Findet IAS
39.11A Anwendung auf alle vertraglichen Vereinbarungen, die ein
oder mehrere eingebettete Derivate enthalten? Findet dieser
Paragraph in Besonderen Anwendung auf strukturierte Verträge,
die ein finanzielles oder nicht-finanzielles Grundgeschäft
enthalten, welches nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39
fällt? |
 |
IAS 18 Erträge - Transaktionen
mit Glücksspielen
Sachverhalt: Wie sollte
ein Unternehmen der Glücksspiel-Industrie erhaltene Wetteinsätze
oder Wetten bilanziell abbilden? Führen solche Transaktionen
zur Ertragserfassung oder stellen nicht vollzogene
Wetteinsätze Finanzinstrumente dar, die gemäß IAS 39 bilanziert
werden sollten? IFRIC-Mitglieder werden alle Möglichkeiten und
bilanziellen Behandlungen die sinnvoll erscheinen erörtern, um
diese dem für IFRIC bestimmten Diskussionspapier hinzuzufügen.
Es werden auch IFRIC-Mitglieder nach ihren Erfahrungen befragt,
um festzustellen, ob weitgestreute Divergenz zu diesem Thema
besteht. |
|
Donnerstag, den 8. März 2007
Freitag, den
9. März 2007 - nur morgens
|
4. März 2007:
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zur Änderung von IFRS 1
Unsere internationalen Kollegen haben eine Sonderausgabe des
englischsprachigen IAS Plus Newsletters mit dem Titel
"Erleichterung bei der Bewertung von Anteilen an Tochterunternehmen im Zuge der erstmaligen Anwendung vorgeschlagen"
veröffentlicht (107 KB). Am 25. Januar 2007 veröffentlichte der IASB
einen Entwurf, mit dem IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International
Financial Reporting Standards geändert würde. Mit den Vorschlägen
wird den Bedenken hinsichtlich der Schwierigkeiten Rechnung
getragen, die Mutterunternehmen bei der Ermittlung der
Anschaffungskosten von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Zuge
der erstmaligen Anwendung der IFRS haben. In diesem Newsletter
werden die Vorschläge erläutert. Der IASB erbittet Stellungnahmen
bis zum 27. April 2007. Alle zurückliegenden Ausgaben des IAS Plus
Newsletters finden Sie
hier. Sie
können sich für ein
kostenlose Abonnement per Email eintragen.
4. März 2007:
CEO und Chairman der weltweiten Organisation von Deloitte nominiert
Der
Verwaltungsrat von Deloitte Touche Tohmatsu hat die Annahme der
Nominierung von James H. Quiqley als nächster Vorstandsvorsitzender
der weltweiten Firma bekanntgegeben. Quigley würde William G.
Parrett nachfolgen, dessen Amtszeit am 31. Mai 2007 endet. Quigley
ist derzeit Vorstandsvorsitzender der amerikanischen Firma. Quigleys
Nominierung unterliegt nun der Abstimmung durch die Partner der
weltweiten Mitgliedsfirmen. Ferner wurde die Annahme von John P.
Connolly als neuer Vorsitzender des Verwaltungsrats von Deloitte
Touche Tohmatsu bekanntgegeben. Connolly wird auf Piet Hoogendoorn
folgen, der den Posten seit Juni 2000 innehat und dessen Amtszeit
ebenfalls am 31. May 2007 endet. Klicken Sie
hier
für die englischsprachige Presseerklärung (28 KB).
3. März 2007:
Teilnehmer an der Gesprächsrunde zum IFRS-"Fahrplan" der SEC
bekanntgegeben
Die
US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange
Commission, SEC) hat Details zur kommenden Diskussionsrunde zum
IFRS-"Fahrplan" bekanntgegeben. Die Gesprächsrunde wird am
6. März 2007 von 10 bis etwa 17.30 Ostküstenzeit in der Zentrale der
Kommission, 100 F Street, NE, Washington D.C., stattfinden. Der
Kommissionsvorsitzende Christopher Cox und der Europäische Kommissar
für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, werden
jeweils einige einleitende Worte sagen. Die Gesprächsrunde selbst
sieht drei Paneldiskussionen zu Themengebieten vor, die sich auf die
möglichen Auswirkungen eines Nebeneinanders von IFRS und US-GAAP in
den US-amerikanischen Kapitalmärkten beziehen. Das Programm sieht
wie folgt aus:
| Gesprächsrunde der SEC zu IFRS am
6. März 2007 |
10:00 Eröffnungsansprachen
 |
Christopher Cox, SEC-Vorsitzender |
 |
Charlie McCreevy, Europäischer Kommissar für
Binnenmarkt und Dienstleistungen |
10:45
Auswirkungen auf den Prozess der Kapitalaufnahme an den
US-amerikanischen Kapitalmärkten
 |
J. Richard Blackett,
Citigroup Global Markets, Inc. |
 |
Neri Bukspan, Standard
& Poor's |
 |
Nicolas Grabar, Cleary
Gottlieb Steen & Hamilton LLP |
 |
David B. Kaplan,
PricewaterhouseCoopers LLP |
 |
Roberta Karmel,
Brooklyn Law School |
 |
Catherine R. Kinney,
NYSE Group Inc. |
 |
Ken Pott, Morgan
Stanley |
 |
Samuel J. Ranzilla,
KPMG LLP |
13:45 Auswirkungen auf die Investoren an den US-amerikanischen
Kapitalmärkten
 |
Trevor Harris, Morgan
Stanley |
 |
Dennis Johnson,
CalPERS |
 |
Gregory J. Jonas,
Moody's Investors Services |
 |
Joseph P. Joseph,
Putnam Investments |
 |
Christian Leuz,
Graduate School of Business, University of Chicago |
 |
Joel S. Osnoss,
Deloitte & Touche LLP |
 |
Stephen M. Todd, Ernst
& Young Global |
15:45
Auswirkungen auf die Emittenten an den US-amerikanischen
Kapitalmärkten
 |
Meredith B. Cross,
Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP |
 |
Robert V. Deere, Royal
Dutch Shell plc |
 |
Denis Duverne, AXA |
 |
Phillip R. Jones, E.I.
du Pont de Nemours and Company |
 |
Donald T. Nicolaisen,
Member of various Boards of Directors and Audit
Committees |
 |
William F. Widdowson,
UBS AG |
Materialien zu den Gesprächsrunden beinhalten die Tagesordnung und eine
Teilnehmerliste. Sie können unter
www.sec.gov/spotlight/ifrsroadmap.htm eingesehen werden.
Die Veranstaltung wird im Web per Audio und Video unter
www.sec.gov/news/otherwebcasts.shtml
übertragen. Klicken Sie hier für die
englischsprachige
Presseerklärung der SEC (36 KB). |
2. März 2007:
Entwurf des IAASB zu Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und
Personen
Der
International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) bittet
um Stellungnahmen zu einem Entwurf eines vorgeschlagenen
Internationalen Prüfungsstandards (International Standard on
Auditing, ISA) 550 Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und
Personen. Der IAASB bittet ferner um Stellungnahmen zum
vorgeschlagenen ISA 570 Unternehmensfortführung, der in das neue
Format übertragen wurde, mit dem die Klarheit von
IAASB-Verlautbarungen erhöht werden soll. Der Entwurf zu nahe
stehenden Unternehmen und Personen enthält Leitlinien zur
Beurteilung des Prüfer über Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden
Unternehmen und Personen im Rahmen der Abschlussprüfung. Er
beinhaltet eine neue Definition eines/r "nahe stehenden
Unternehmens/Person". Dem Entwurf zufolge verfolgt der Prüfer drei
Ziele bei der Beurteilung von nahe stehenden Unternehmen und
Personen: ausreichend Hinweise über die geforderte Bilanzierung und
die geforderten Angabe zu Informationen zu und Geschäftsvorfällen
mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu erhalten; zu
verstehen, wie Geschäftsvorfälle mit und Beziehungen zu nahe
stehenden Unternehmen und Personen das Bild beeinflussen, das der
Abschluss vermittelt; und Betrugsrisikofaktoren zu ermitteln, die
sich aus Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
ergeben und weitere Beurteilungen erfordern. Stellungnahmen zum
Entwurf von ISA 550 werden bis zum 30. Juni 2007 erbeten.
Stellungnahmen zum Entwurf des vorgeschlagenen ISA 570 werden bis
zum 31. Mai 2007 erbeten. Klicken Sie für weitere Informationen
(alle in englischer Sprache) auf die nachfolgenden Links.
1. März 2007:
RIC unterstützt Wiederaufnahme der Diskussion zum stufenweisen
Erwerb von assoziierten Unternehmen
 |
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des
Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) setzt sich
für die Wiederaufnahme der Diskussion zum stufenweisen Erwerb von
assoziierten Unternehmen ein. Dies ist eine Reaktion auf die bei der
Februar-Sitzung getroffenen Entscheidung des IASB, die Bilanzierung
des stufenweisen Erwerbs von assoziierten Unternehmen oder Joint
Ventures nicht im Rahmen des Projektes zu
Unternehmenszusammenschlüsse zu behandeln. Klicken Sie
hier zur Ansicht des RIC-Schreibens an den IASB (in englischer
Sprache, 21 KB). |
|