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31. Mai 2007:
Südafrika und Australien schlagen vor, IFRS für kleine und mittlere
Unternehmen zu übernehmen
Sowohl
Südafrika als auch Australien haben Schritte eingeleitet, die zu
einer Übernahme des IFRS für kleine und mittlere Unternehmen
(International Financial Reporting Standard for Small and
Medium-sized Entities, IFRS for SME) in den dortigen Rechtskreisen
führen würden. Der IFRS for SME ist derzeit ein Entwurf. Ein
endgültiger Standard wird in der zweiten Jahreshälfte 2008 erwartet.
| SÜDAFRIKA |
|
Das südafrikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (South
African Institute of Chartered Accountants, SAICA) hat seinen
Entwurf Nr. 225 herausgegeben. Darin schlägt das SAICA eine
vorzeitige Einführung des Entwurfs des IFRS for SME für
südafrikanische KMU („limited interest companies“) noch vor der
Verabschiedung des endgültigen Standards durch den IASB vor. Der
vorzeitig eingeführte Entwurf würde durch den endgültigen
Standard ersetzt, wenn dieser veröffentlicht wird. Derzeit
müssen sich südafrikanische KMU entscheiden, ob sie volle IFRS
oder volle südafrikanische GAAP, die den vollen IFRS sehr
ähnlich sind, anwenden wollen. Diese Optionen würden auch
weiterhin bestehen. Den
Entwurf
Nr. 225 finden Sie hier (in englischer Sprache, 96 KB). Die
Kommentierungsfrist endet am 18. Juni 2007. |
| AUSTRALIEN |
Der
australische Standardsetter (AASB) hat der Veröffentlichung eine
Einladung zur Stellungnahme (Invitation to Comment, ITC) zu
einem Vorschlag eines überarbeiteten gestaffelten
Berichtswesens für Australien und der IASB-Entwurf eines
vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (A
Proposed Revised Differential Reporting Regime for Australia and
the IASB Exposure Draft of a Proposed IFRS for Small and
Medium-sized Entities) zugestimmt.
Die Kommentierungsfrist endet am 1. September 2007.
Genaugenommen
beinhaltet der ITC zwei große, jedoch zusammen hängende
Vorschläge:
 |
den
Vorschlag, in Australien ein überarbeitetes
Rahmenkonzept eines „gestaffelten Berichtswesen“
einzuführen und das Konzept des „berichtenden
Unternehmens“ zu eliminieren, und |
 |
den
vom IASB vorgeschlagenen Entwurf eines IFRS for SME. |
Das
vorgeschlagenen Rahmenkonzept eines gestaffelten Berichtswesens
sieht vor, dass ein Unternehmen, dessen Umsatzerlöse 500 Mio.
australische Dollar oder dessen Vermögenswerte 250 Mio.
australische Dollar übersteigen und das einen Jahresabschluss
veröffentlichen muss oder möchte, das australische Äquivalent zu
den vollen IFRS (A-IFRS) anwenden muss. Überschreiten
Umsatzerlöse und Vermögenswerte diese Schwellenwerte nicht und
muss oder möchte das Unternehmen einen Jahresabschluss
veröffentlichen, hat es die Wahl zwischen vollen A-IFRS oder dem
australischen Äquivalent zum IFRS for SME. Ungelistete
Unternehmen, die einen Abschluss veröffentlichen müssen, können
nicht länger vereinfachte Abschlüsse „zu Sonderzwecken“
erstellen. Dieser
Australien
Accounting Alert (Newsletter von Deloitte Australien in
englischer Sprache, 52 KB) enthält weitere Informationen. Die
Einladung zur Stellungnahme wird in Kürze auf der
Internetseite des AASB zur
Verfügung stehen. |
30. Mai 2007:
Near-final Draft von Änderungen an IFRS 2
Der
IASB hat in dem Bereich seiner Website, der nur Abonnenten
zugänglich ist,
(electronic
International Financial Reporting Standards,
eIFRS) den „beinahe endgültigen“ Entwurf (Near-final Draft) von
Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung zur Verfügung
gestellt. Die Änderungen beziehen sich auf
Ausübungsbedingungen und Annullierungen. Die Änderungen werden
für Berichtsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2008
beginnen, und sind retrospektiv anzuwenden.
30. Mai 2007:
Anwendung von IFRS in Samoa
Unsere
Kollegen von IAS Plus.com haben ihrer Seite eine
Länderseite für
Samoa hinzugefügt. Samoa hat keine gesetzliche
Rechnungslegungspflicht und auch keine statutorische Verpflichtung
aller Gesellschaften, einen Jahresabschluss zu veröffentlichen. Es
gibt auch keine samoanischen Rechnungslegungsstandards. Das
samoanische Institut der Wirtschaftsprüfer (Samoa Institute of
Accountants, früher Samoa Society of Accountants, SSA) verlangt von
geprüften Unternehmen, dass sie entweder IFRS oder andere
international anerkannte Rechnungslegungsstandards anwenden,
beispielsweise US-GAAP. In den meisten Fällen berichten die
Unternehmen unter IFRS. Das SSA verlangt außerdem die Einhaltung der
internationalen Prüfungsstandards (International Standards on
Auditing, ISA).
29. Mai 2007:
Unsere Ansichten zum Entwurf zu Angaben über Beziehungen zu nahe
stehenden Unternehmen und Personen
Wir
haben dem IASB unsere
Kommentare zum Entwurf: Vorgeschlagene Änderungen an IAS 24 Angaben
über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
übergeben (in englischer Sprache, 174 KB). Die Veränderungen
beziehen sich auf Angaben zu Beziehungen und Transaktionen zwischen
staatlich kontrollieren Unternehmen und auf die Definition von nahe
stehenden Unternehmen und Personen. Hier ist ein Auszug aus unserer
Stellungnahme zu dem Entwurf:
|
Der Entwurf
adressiert ein sehr reales Praxisproblem in Rechtskreisen,
in denen staatlich kontrollierte und staatlich beeinflusste
Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. Wir haben schon
früher eine Meldung zur Agenda beim IFRIC eingereicht, in
der wir unsere Bedenken dahin gehend äußerten, ob die
Einhaltung der von der derzeitig gültigen Version von IAS 24
geforderten Angabenanforderungen von solchen Unternehmen in
gewissen Rechtkreisen überhaupt erreichbar sei.
Grundsätzlich unterstützen wir den im Entwurf
vorgeschlagenen Ansatz, die Angabenlast für staatlich
kontrollierte und staatlich beeinflusste Unternehmen zu
verringern.
Es freut
uns darüber hinaus, zu sehen, dass der Board sich einiger
Inkonsistenzen in der Definition von nahe stehenden
Unternehmen und Personen annimmt und Formulierungsänderungen
vorschlägt. Wir sind der Meinung, dass diese Vorschläge die
Definition verbessern würden, aber dass diese an einigen
Stellen immer noch unklar und schwer zu verstehen ist. Wir
sind auch der Meinung, dass die Formulierungen in vielen
Teilen des überarbeiteten Standards mehrdeutig sind und wir
daher die Zielsetzung des Standards oft eher ableiten müssen
als dass wir sie aus den gewählten Worten direkt verstehen
können. Wir glauben, dass der Mangel an Klarheit vielen
Lesern, deren Muttersprache nicht Englisch ist, erhebliche
Probleme bereiten kann, oder auch, wenn der Standard in
andere Sprachen übersetzt wird.
Obwohl
wir einige schwerwiegende Bedenken bezüglich des Entwurfs
haben, glauben wir doch, dass der IASB in der richtigen
Richtung unterwegs ist. Wenn der Board sich auf die
Entwicklung der Kernpunkte wie z.B. die Definition von
„staatlich“ und die Anwendung von Indikatoren von
Beeinflussung konzentriert und sich hinsichtlich der
Ausdrucksweise im Standard um Klarheit bemüht, sind wir
zuversichtlich, dass dies zu einer Verbesserung der nach dem
Standard gemachten Angaben führen wird. |
Hier finden Sie:
29. Mai 2007: Empfehlungen des CFA-Instituts zur vierteljährlichen
Berichterstattung
Das
Zentrum für Finanzmarktintegrität des
Chartered Financial Analyst Institute (CFA Institute) und der Runde
Tisch des Instituts für Unternehmensethik (Business
Roundtable Institute for Corporate Ethics) haben gemeinsam eine
Publikation mit dem Titel Äpfel mit Äpfeln vergleichen: Eine
Vorlage für die vierteljährliche Gewinnberichterstattung (Apples
to Apples: A Template for Reporting Quarterly Earnings)
herausgegeben. Der Bericht basiert auf Bedenken, die auf einer Reihe
von Symposien in den Jahren 2005 und 2006 vorgetragen wurden und die
das kurzfristige Denken an den heutigen Finanzmärkten betrafen. In
dem Bericht werden einige Empfehlungen zu bestimmten Verfeinerungen
des Inhalts und des Aufbaus von vierteljährlichen Gewinnangaben
gegeben, die die Transparenz verbessern sollen. Außerdem enthält der
Bericht eine „Beispielvorlage“ für eine Gewinnangabe zum dritten
Quartal. Der vollständige Bericht in englischer Sprache kann von
der
Seite des CFA-Instituts heruntergeladen werden (197 KB).
|
Auszüge aus den Empfehlungen:
Um es allen Adressaten von Jahresabschlüssen
besser zu ermöglichen, konsistente „Äpfel-mit-Äpfeln-Vergleiche“
vierteljährlicher Finanzberichte zu machen, schlagen wir vor, dass
alle Aktiengesellschaften freiwillig eine einheitliche Vorlage für
die vierteljährlichen Gewinnangaben übernehmen. Diese Vorlage würde
der Geschäftleitung ein benutzerfreundliches Format zur Verfügung
stellen, in dem wichtige Sachverhalte in informativer und präziser
Weise hervorgehoben werden könnten. Diese Empfehlungen basieren auf
einer umfassenden Durchsicht vierteljährlicher Gewinnangaben einer
Reihe von Unternehmen und auf Diskussionen mit Finanzexperten und
Adressaten von Jahresabschlüssen.
Um die Kommunikation zwischen Unternehmen und
Investoren zu verbessern, empfehlen wir den Unternehmen dringend,
vierteljährliche Gewinnangaben zu machen, die:
 |
ohne Verständnishinweise (quarterly earnings
guidance) auskommen, |
 |
eine Gewinn- und Verlustrechnung nach US-GAAP
beinhalten, die bei den Umsatzerlösen anfängt und
bis zum Nettoeinkommen geht, |
 |
die Tabellen für die Überleitung nach US-GAAP in
unmittelbare Nähe zu den nicht-GAAP-Finanzmaßnahmen
anzugeben, die sie erklären sollen, |
 |
eine Bilanz und eine Kapitalflussrechnung
enthalten und |
 |
im Aufbau der Angaben konsistent sind. |
|
29. Mai 2007: Vorsitzender des FASB äußert sich zu Konvergenz
Der
Geschäftsbericht für das Jahr 2006 der US-amerikanischen Stiftung
für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), unter
der der FASB arbeitet, enthält Stellungnahmen des Vorsitzenden des
FASB Robert H. Herz zu den Konvergenzbemühungen von FASB und IASB.
Die Stellungnahmen von Herrn Herz finden Sie unten anhängend. Folgen
diesem Link, um den
vollständigen FAF-Geschäftsbericht von der Seite des FASB
herunterzuladen (in englischer Sprache, 3.328 KB).
|
Wie ist der Stand der Konvergenzinitiative mit dem IASB?
Der FASB und der IASB machen durch unsere
Konvergenzinitiative ständig Fortschritte in unsere
gemeinsamen Bemühungen um Konsistenz, Vergleichbarkeit und
Effizienz der internationalen Kapitalmärkte. Tatsächlich
werden fast ausschließlich alle unsere großen Projekte nun
gemeinschaftlich geführt, und beide Boards widmen diesen
Bemühungen einen Großteil ihrer Zeit.
Im Februar 2006 veröffentlichten die Boards eine
Absichtserklärung, die die gemeinschaftliche Zielsetzung
nochmals bestätigte, einen gemeinsamen Satz hochwertiger
Standards für den nationalen und den grenzüberschreitenden
Gebrauch zu entwickeln. Wir glauben weiterhin, dass es
Kernpunkt der Aufgaben von FASB und IASB sein sollte, für
hochwertige Standards zu sorgen, die glaubwürdige,
vergleichbare und konzeptionell saubere und brauchbare
Informationen für die internationalen Kapitalmärkte zur
Verfügung stellen.
Wir arbeiten weiterhin auch eng mit dem IASB zusammen, um
ein gemeinsames Rahmenkonzept zu entwickeln. Im Moment ist
es noch so, dass FASB und IASB jeweils von ihrem eigenen
Rahmenkonzept geleitet werden. Obwohl diese weitgehend
ähnlich sind, weichen sie in verschieden Punkten voneinander
ab, sind nicht vollständig und nicht aktuell. Die Boards
glauben, dass ein gemeinsames Rahmenkonzept die Grundlagen
und Konzepte, die der internationalen Rechnungslegung zu
Grunde liegen, verbessern und als effektiverer Leitfaden bei
der Entwicklung weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards
dienen kann. Deshalb haben der FASB und der IASB im Jahr
2006 gemeinsam ein Beratungsdokument zu öffentlicher
Stellungnahme herausgegeben, in dem unsere vorläufigen
Ansichten zu den zwei ersten Kapiteln eines verbesserten
Rahmenkonzepts dargestellt werden.
|
28. Mai 2007: Wir
nehmen Stellung zu drei vorgeschlagenen Prüfungsstandards
Deloitte
hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards
Board (IAASB) Stellungnahmen
zu den folgenden drei vorgeschlagenen internationalen
Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA)
eingereicht. In jedem einzelnen Fall bieten wir einige
Verbesserungsvorschläge an, kommen jedoch zu jeweils zu folgendem
Schluss: „Wir unterstützen die Entwicklung dieser Leitlinie und
glauben, dass die Umformulierung des vorgeschlagenen Standards
insgesamt in Übereinstimmung mit den vom IAASB eingeführten
Verständlichkeitsvereinbarungen und -kriterien erfolgt ist.“ Frühere
Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie
hier.
28. Mai 2007: Neue
Veröffentlichung zu Herausforderungen der Steuerberichterstattung
Unsere britischen
Kollegen haben eine Veröffentlichung mit dem Titel
Vorsicht Stufe: Best Practice der Steuerberichterstattung in einer
sich ändernden Umwelt herausgegeben (Mind the GAAP: Best
Practice Tax Reporting in a Changing Environment, in englischer
Sprache, 260 KB). Diese enthält Empfehlungen, wie Unternehmen auf
die Herausforderungen der Steuerberichterstattung
im Abschluss,
die sich aus jüngsten Veränderungen – unter anderem in den IFRS und
der Prüferunabhängigkeit – ergeben haben, reagieren können. Der
Bericht stützt sich auf Marktuntersuchungen, die sich der Frage
gewidmet haben, wie große Unternehmen in Großbritannien mit den
Herausforderungen der Steuerberichterstattung umgehen. Einige der
dargestellten Ergebnisse sind recht überraschend:
 |
Die
Bereichsleiter Steuern und die Geschäftsleitung der
Unternehmen misstrauen ihren eigenen Zahlen. |
 |
Besorgnis erregend ist, dass 43% der Unternehmen
sich sorgen, dass kleine Fehler in Saldenvorträgen
im Endeffekt zu wesentlichen Fehlern führen könnten. |
 |
Die
Unternehmen fühlen sich angesichts der fachlichen
Anforderungen der Rechnungslegungsstandards
in hohem Maße unbehaglich. |
 |
Fast die Hälfte aller Unternehmen (49%) geben an,
dass es zwischen ihnen und ihren Prüfern zu
Unstimmigkeiten über die Auslegung von IAS 12
gekommen sei. |
 |
Nur
50% der Steuerexperten der Firmen halten ihre
Kenntnis über IAS 12 für ausreichend, und nur 12%
glauben, dass ihre Mitarbeiter auf diesem Gebiet
ausreichend ausgebildet sind. |
 |
Die
Buchhaltungssysteme scheinen den Anforderungen der
Steuerbereiche nicht gewachsen. Das macht es
schwierig, zu richtigen Zahlen
zu
kommen. |
|
Die
Veröffentlichung gibt die Empfehlungen von Deloitte wieder, wie
Unternehmen einen 'zielgerichteten' Abschluss aufstellen können.
Kernempfehlungen beinhalten die Übernahme von Steuerbilanzen, die
vollständige vierteljährliche Steuerberichterstattung und
transaktionsbegleitende Prüfungen, die die Auswirkungen wesentlicher
Transaktionen auf die Steuerberichterstattung beurteilen, während
diese durchgeführt werden, um ein frühzeitiges Erkennen wesentlicher
Sachverhalte zu ermöglichen.
28. Mai 2007: IOSCO
bietet Gespräche am Runden Tisch zur Prüfungsqualität an
Die
internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securities Commissions, IOSCO) bietet
am 1. Juni 2007 in Paris Gespräche am Runden Tisch zur
Prüfungsqualität bei Aktiengesellschaften an. Gesprächsthema soll
die Prüfungsqualität aus der Sicht der Wertpapieraufsicht sein. Das
Programm
(in englischer Sprache, 37 KB) sieht drei eigenständige
Podiumsdiskussionen vor, gefolgt von einer zusammenfassenden Analyse
und einem Kommentar. Die Themen der Podiumsdiskussionen sind
 |
Prüfungsqualität: Die Bewertung externer Prüfungen im
heutigen Umfeld |
 |
Die
Auswirkungen von Prüferhaftung auf Prüfungsverhalten und
-qualität |
 |
Konzentration
von Prüfungsgesellschaften – mögliche Auswirkungen auf die
Prüfungsqualität |
27. Mai 2007:
Gespräche der SEC am Runden Tisch zur Anerkennung ausländischer
Intermediäre
Die
US-amerikanische Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC) bietet am 12. Juni 2007 eine Diskussion am Runden Tisch zum
Thema „Gegenseitige Anerkennung in ausgewählten Fällen“ an.
Gegenseitige Anerkennung in ausgewählten Fällen würde bedeuten, dass
die SEC bestimmten Arten von ausländischen Finanzintermediären
erlaubt, ihre Dienste US-amerikanischen Investoren nach einer
verkürzten Registrierung anzubieten. Dies setzt allerdings voraus,
dass diese Unternehmen in einem ausländischen Rechtskreis einer
Wertpapieraufsicht unterliegen, die im Wesentlichen (aber nicht
notwendigerweise vollständig) der US-amerikanischen vergleichbar
ist. Die Gespräche am Runden Tisch sollen herauszufinden helfen, ob
eine gegenseitige Anerkennung in ausgewählten Fällen
US-amerikanischen Anlegern durch größeren grenzüberschreitenden
Zugang zu ausländischen Investitionsmöglichkeiten zugute käme, ohne
dass der Anlegerschutz gefährdet wäre. Folgen sie diesem
Link
für die englischsprachige Presseerklärung der SEC.
27. Mai 2007:
Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer trifft sich am
5. Juni
Die Arbeitsgruppe
des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer wird sich zu einem ersten
Treffen am Dienstag, den 5.
Juni 2007, von 10:00 bis 16:30 Uhr zusammenfinden. Die Adresse
lautet: The Brewery, Smeatons Vaults Room, Chiswell Street, London
EC1Y 4SD.
Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:
 |
Hintergrund zum IASB-Projekt „Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ |
 |
Vorgehensweise |
 |
Das
Phase II-Projekt |
 |
Ansatz und Darstellung
 |
Überblick über die vorläufigen
Entscheidungen des Boards |
 |
Beseitigung des aufgeschobenen Ansatzes |
 |
Darstellungsalternativen |
|
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Cash Balance-Pläne
 |
Hintergrund und Anwendungsbereich |
 |
Definitionen von Leistungszusagen |
 |
Zusagen mit garantierter fester Rendite |
|
|
Folgen sie
diesem Link für Informationen
zum Projekt.
26. Mai 2007: Neue Veröffentlichung zu
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Unsere
amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP (USA) haben eine
Publikation mit dem Titel "Ein
Fahrplan zur Rechungslegung und zu aufsichtsrechtlichen Aspekten von
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses" (A Roadmap
to the Accounting and Regulatory Aspects of Postretirement Benefits,
in englischer Sprache, 188 Seiten, 1.521 KB) herausgegeben. Diese
Veröffentlichung fasst die gängigen Arten von Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammen, benennt die jeweiligen
Finanzierungsanforderungen und gibt zugehörige statutarische und
rechnungslegungsbezogene Hinweise für die Vereinigten Staaten. Im
Anhang findet sich ein Vergleich zwischen der Rechnungslegung von
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach US GAAP und
IFRS. Das Buch ist folgendermaßen eingeteilt:
 |
Leistungen und Pläne. Dieser
Abschnitt hält fest, dass Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses nach verschiedenen Gesichtspunkten
klassifiziert werden können, unter anderem nach (1)
leistungsorientierten und beitragsorientierten Plänen und
(2) Pensionsleistungen und anderen Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Abschnitt erörtert
die verschiedenen Pläne und stellt sie nach steuerlichen,
aufsichtsrechtlichen und rechnungslegungsbezogenen Aspekten
gegenüber. |
 |
Finanzierung/Management von
Planvermögen. Die Finanzierung von Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses zieht im Zusammenhang
mit dem Defizit der US-amerikanischen Gesellschaft zur
Sicherung von Pensionsverpflichtungen (Pension Benefit
Guaranty Corporation, PBGC) und der damit verbundenen
Bedenken bezüglich der Aussichten der Arbeitnehmer, ihre
Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses zu erhalten, weiterhin die
Aufmerksamkeit der Medien auf sich. Dieser Abschnitt
erörtert die Finanzierung und das Management von
beitragsorientierten und leistungsorientierten Plänen und
schließt Überlegungen zu Belangen der US-amerikanischen
Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) und des
US-amerikanischen Betriebsrentengesetzes (Employee
Retirement Income Security Act, ERISA) mit ein. |
 |
Statutarische Überlegungen. Ein
umfassendes Regelwerk bestimmt die Finanzierung und das
Management von Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses. Diese Vorschriften sollten bei der
Entwicklung von Plänen ebenso wie bei nachfolgenden
Ergänzungen oder Änderungen im Auge behalten werden. Die
Anforderungen dieses Regelwerks sollten auch bei der
Bestimmung der sachgemäßen Bilanzierung berücksichtigt
werden. Dieser Abschnitt fasst die wichtigsten Bezugspunkte
der aufsichtsrechtlichen Anforderungen einschließlich des
US-amerikanischen Gesetzes zum Schutz von Pensionen (Pension
Protection Act, PPA) zusammen und stellt die
aufsichtsrechtlichen Prozesse, die dem System der
US-amerikanischen Pensionsbestimmungen zugrunde liegen, dar. |
 |
Bilanzierung. Dieser Abschnitt umreißt das Modell der
bestehenden Rechnungslegung einschließlich der jüngst
erschienenen Standards und Umsetzungsleitlinien. Die
Ansichten des Stabs der SEC bezüglich bestimmter Aspekte der
Rechnungslegung von Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses werden ebenfalls herausgestrichen. |
25. Mai 2007:
Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen
Auf
IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
April
2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 135 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von
Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen.
Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie
hier
(in englischer Sprache).
24. Mai 2007: SEC stimmt neuen Leitlinien
für die Berichterstattung über interne Kontrollen zu
Die
US-amerikanische Börsenaufsicht SEC hat einstimmig
Interpretationsleitlinien angenommen, die Kapitalgesellschaften
helfen sollen, die rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen zu
verbessern und gleichzeitig überflüssige
Kosten einzusparen. Dies gilt besonders für kleinere Unternehmen.
Die neuen Leitlinien verstärken die Einhaltung von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts aus dem Jahr 2002, indem sie interne
Kontrollen, die am besten gegen wesentliche Falschdarstellungen des
Jahresabschlusses schützen, in den Mittelpunkt der Geschäftsführung
stellen. Die Leitlinien folgen zwei wesentlichen Grundsätzen:
 |
Die Geschäftsleitung hat zu beurteilen,
inwieweit Kontrollen implementiert sind, die das Risiko
angemessen adressieren, dass eine wesentlichen
Falschdarstellung im Jahresabschluss nicht verhindert oder
zeitnah entdeckt würde. |
 |
Die Beurteilung des Nachweises der
Wirksamkeit ihrer Kontrollen durch die Geschäftsleitung sollte
auf der Einschätzung des Risikos beruhen. |
Anhand der Leitlinien kann die Geschäftsleitung
Art und Umfang des Beurteilungsprozesses mit denjenigen
Berichtsfeldern abstimmen, die die höchsten Risiken für eine
verlässliche Darstellung des Jahresabschlusses darstellen (d.h.
sicherstellen, dass der Abschluss frei von wesentlichen Fehlern
ist). Als Konsequenz ergibt sich, dass die Geschäftsleitung
effizientere Methoden zur Beurteilung wie bspw. Selbsteinschätzung
in den Bereichen einsetzen kann, die ein geringes Risiko bergen. In
Bereichen mit hohem Risiko sind gegebenenfalls ausführlichere Tests
zur Beurteilung der Kontrollen notwendig. Die SEC ist der
Meinung, dass die Anwendung dieser beiden Grundsätze Unternehmen
jeglicher Größe und Komplexität erlauben wird, diese Regeln effektiv
und effizient einzusetzen. Folgen sie
diesem Link zur Pressemitteilung in englischer Sprache.
22. Mai 2007: DSR für Übernahme von IAS 23
 |
Die
Stellungnahme des DSR an EFRAG zur Übernahme von IAS 23
Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) kann
hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 44 KB). |
21. Mai 2007: Vorschlag die IFRS für alle börsennotierten
Unternehmen in Brasilien vorzuschreiben
Die
brasilianische Wertpapieraufsichtsbehörde hat einen Entwurf
veröffentlicht, mit dem vorgeschlagen wird alle an der BOVESPA (Sao
Paulo Börse) notierten Unternehmen zu verpflichten,
Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS, beginnend für
Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2010 enden, zu
veröffentlichen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Ungefähr 350
Unternehmen sind an der BOVESPA notiert. Im März 2006 hat der
Vorstand der Zentralbank von Brasilien offiziell entschieden, dass
alle brasilianische Banken (in- oder ausländische) und alle
Finanzinstitutionen, die bei der Zentralbank lizenziert sind und
Geschäfte in Brasilien machen (einschließlich Leasinggesellschaften
und Spar- und Darlehenskassen) IFRS vollständig anwenden müssen,
beginnend für Abschlüsse der Berichtsperiode, die am 31. Dezember
2010 endet.
20. Mai 2007: SEC Vorsitzender diskutiert Themen in Bezug auf
IFRS
In
einer
Rede vor der Security Traders Association auf der elften
Jahreskonferenz in Washington (in englischer Sprache) sprach der
SEC Vorsitzende Christopher Cox über den Nutzen von weltweiten
Rechnungslegungsstandards und über einige Fallstricke bei der
Erlangung dieses Nutzens. Nachfolgend ein Auszug:
|
Die
Vision hinter den International Financial Reporting
Standards ist, dass ein einziger weltweiter Satz an
Standards Investoren auf der ganzen Welt erlauben würde,
Nutzen aufgrund eines hohen Grades an Vergleichbarkeit und
eines konsistent hohen Grades an Qualität in der
Finanzberichterstattung zu ziehen. Es würde die
Notwendigkeit für Investoren und Analysten entfallen, die
Abschlüsse, die nach verschiedenen Rechnungslegungsstandards
aus vielen Rechtskreisen erstellt wurden, zu verstehen. Und
es würde eine der wesentlichen Barrieren Kapital außerhalb
der eigenen Grenzen aufzubringen, abschaffen. Die IFRS
versprechen unsere Märkte zu integrieren, aber dieses
Versprechen ist solange in Gefahr, solange die IFRS nicht
gewissenhaft und konsistent in allen Rechtskreisen
angewendet werden. Regulierungsbehörden müssen den Drang
unterdrücken, national angepasste Versionen der IFRS zu
entwickeln und wir müssen miteinander kooperieren bei der
Einführung eines Satzes von Standards, der gewissenhaft und
konsistent angewendet wird. |
19. Mai 2007: FEI-Gutachten zeigt Rückgang bei den Kosten zur
Einhaltung des Sarbanes-Oxley-Acts
Die
Financial Executives International (FEI) hat ihr sechstes Gutachten
zur Einhaltung des Sarbanes-Oxley-Acts veröffentlicht, in dem sie
feststellt, dass die Kosten zur Einhaltung der Section 404 (interne
Kontrollen) für große bei der SEC registrierte Unternehmen für 2006
um 23% unter den vergleichbaren Kosten von 2005 gelegen haben. FEI
führt diese Reduzierung darauf zurück, dass „Unternehmen die
Effizienz bei der Einhaltung von Section 404 erhöhten“. Klicken Sie
hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache). In den
Stellungnahmen zu dem Gutachten fand sich eine Reihe von positiven
Meinungen zu SOX 404:
 |
60% stimmten zu, dass die
Einhaltung von Section 404 zu mehr Vertrauen der Investoren
in ihre Abschlüsse geführt hat. |
 |
46% stimmten zu, dass die
Abschlüsse genauer sind. |
 |
48% stimmten zu, dass die
Abschlüsse glaubwürdiger sind. |
 |
34% stimmten zu, dass die
Einhaltung von Section 404 vor Fehlern schützt oder diese
aufdeckt. |
18. Mai 2007: Mitschriften vom vierten Tag der IASB Sitzung
vom Mai 2007
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 15.
Mai, bis Freitag, den 18. Mai 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des letzten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
18. Mai 2007: Initiative zur Stärkung der Prüfung und
Finanzberichterstattung in den USA
Das
Büro des amerikanischen Finanzministers Henry M. Paulson hat
Initiativen angekündigt, „die Wettbewerbsfähigkeit des
amerikanischen Kapitalmarkts zu fördern, mit Konzentration auf eine
verstärkte Finanzberichterstattung und eines nachhaltigeren und
transparenteren Prüfungsberufstandes“. Die Initiativen sind Teil
einer aktuellen Bemühung die Themen anzusprechen, die die
Wettbewerbsfähigkeit des amerikanischen Kapitalmarktes beeinflussen.
Die von Henry Paulson angekündigten Initiativen sind unten
dargestellt und schließen die Abschaffung der IFRS-US GAAP-Überleitung mit ein:
 |
Ausstattung der
Investoren mit einem transparenten und nachhaltigen
Prüfungssystem. Das Finanzministerium
beabsichtigt einen unabhängigen Ausschuss zu
beauftragen, um eine Empfehlung zur Berücksichtigung
der verfügbaren Möglichkeiten zur Verstärkung der
finanziellen Bonität der Industrie zu entwickeln und
seine Fähigkeit qualifizierte Mitarbeiter
einzustellen und langfristig zu halten. Das
Finanzministerium beauftragte den ehemaligen SEC
Vorsitzenden Arthur Levitt, Jr. und den ehemaligen
SEC Chief Accountant Donald T. Nicolaisen dem
öffentlichem Forum als stellvertretende Vorsitzende
zu dienen. |
 |
Erhalt eines
besseren Verständnisses hinsichtlich der Gründe für
die steigenden finanziellen Neudarstellungen.
Die Anzahl der Neudarstellungen sind während des
letzten Jahrzehnts rapide gestiegen, von 116 in 1997
auf 1.876 in 2006. Das Finanzministerium
beabsichtigt eine drastische Untersuchung zu den
Faktoren in Auftrag zu geben, die zu
Neudarstellungen führen sowie deren Auswirkungen auf
Investoren und den Kapitalmarkt. Ergebnisse werden
nach Abschluss dieser Untersuchung veröffentlicht. |
 |
Förderung der
Finanzberichterstattung. US-GAAP umfassen mehr
als 2000 einzelne Verlautbarungen, die von
verschiedenen Regulierungsbehörden veröffentlicht
wurden. Investoren fordern oft Informationen, die
nicht durch die Vorschriften zur
Finanzberichterstattung bereitgestellt werden. Das
Finanzministerium wird von der SEC und dem FASB bei
den Bemühungen, die Transparenz und die
Zugänglichkeit der Finanzberichterstattung für
Investoren zu fördern, unterstützt. |
 |
Modernisierung der
Bilanzierungsvorschriften um internationale
Unternehmen zu ermutigen, sich an amerikanischen
Börsen zu notieren und die Kaufgelegenheiten von
Investoren zu steigern. Die amerikanischen
öffentlichen Märkte sollten für Unternehmen, die
hochqualifizierte international akzeptierte
Rechnungslegungsstandards befolgen, zugänglich sein.
Das Finanzministerium wird durch Aktivitäten der SEC
bezüglich der Abschaffung der
Überleitungsvorschriften ab 2009 für nach IFRS
berichterstattende Unternehmen sowie bei der
fortgeführten Konvergenz von US GAAP und IFRS
unterstützt. |
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18. Mai 2007: Mitschriften vom dritten Tag der IASB Sitzung
vom Mai 2007
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 15.
Mai, bis Freitag, den 18. Mai 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
18. Mai 2007: SIC-7 Einführung des Euro wird neue Relevanz
haben
Die
Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dass es Zypern und Malta
erlaubt sein wird den Euro am 1. Januar 2008 einzuführen, zusammen
mit den derzeit 13 Eurostaaten. Die Europäische Zentralbank hat
eine ähnliche Empfehlung abgegeben. Die EU-Finanzminister werden
eine endgültige Entscheidung im Juli nach Beratung mit dem
Europäischen Parlament und einer Diskussion mit den europäischen
Staatsoberhäupter auf dem EU Gipfel im Juni herbeiführen.
Interpretation SIC-7 Einführung des
Euro stellt Leitlinien zur Bilanzierung von Transaktionen des
Unternehmens bei der Einführung des Euros zur Verfügung. Sie wurde
1998 in Erwartung des erstmaligen Gebrauchs des Euro als
Bilanzierungswährung in 1999 und als im Umlauf befindliche Währung
ab 2002 veröffentlicht.
17. Mai 2007: Neue Publikation zu
Unternehmenszusammenschlüssen und Geschäfts- oder Firmenwert
|
 |
Unsere
amerikanischen Kollegen haben
Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen, Geschäfts- oder
Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte: Ein Fahrplan zur
Anwendung von Statement 141 und 142 (in englischer Sprache, 884 KB) veröffentlicht. Diese Publikation ist eine allumfassende
Quelle für die Vorschriften des FASB zu Statement Nr. 141
Unternehmenszusammenschlüsse und Nr. 142 Geschäfts- oder
Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte und verfügbare
interpretative Leitlinien. An geeigneten Stellen sind interpretative
Ansichten von Deloitte & Touche LLP eingefügt worden. Darüber hinaus
vergleicht die Publikation Statement 141 mit IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse und mit einem vorgeschlagenen FASB
Statement, welches im Juni 2005 veröffentlicht wurde und Statement
141 ersetzen soll (der IASB veröffentlichte einen nahezu identischen
Entwurf zur selben Zeit).
|
17. Mai 2007: Viele amerikanischen Unternehmen haben die
Auswirkungen des beizulegenden Zeitwertes aus FAS 157 nicht geprüft
Nur
sechs Prozent der Unternehmen in den USA haben laut einer Internet
Umfrage, die vom Deloitte Financial Advisory Services (FAS) LLP
durchgeführt wurde, nicht geprüft, wie Statement 157 Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert die Bewertung ihrer Vermögenswerte und
Schulden beeinflussen wird. Die Umfrage wurde während eines Webcasts
zu SFAS 157 durchgeführt. Die meisten der ca. 1500 Teilnehmer an dem
Webcast waren leitende Angestellte in Finanz- und
Rechnungslegungsabteilungen aus der Finanzdienstleistungsbranche,
Telekommunikation und der verarbeitenden Industrie. SFAS 157 gibt
verbesserte Leitlinien dazu, wie Vermögenswerte und Schulden zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden und führt die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert in einen Standard zusammen. SFAS 157 würde
dann angewendet, wenn ein anderer Standard die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert vorschreibt oder erlaubt, so wie
wertberichtigte Vermögenswerte, Vermögenswerte und Schulden, die in
einem Unternehmenszusammenschluss erworben werden und einige
finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Er führt auch neue Angaben
ein, die die Verlässlichkeit der Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert betonen. SFAS 157 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die
nach dem 15. November 2007 beginnen. Der IASB hat ein
Diskussionspapier (in englischer Sprache, 1.970 KB)
veröffentlicht, in dem er zur Abgabe von Stellungnahmen zu SFAS 157
auffordert. Klicken Sie
hier
für eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage (in englischer
Sprache, 68 KB).
17. Mai 2007: Plan die IFRS in die kanadischen
Rechnungslegungsvorschriften aufzunehmen
Der
Accounting Standards Board von Kanada (AcSB) hat eine Aktualisierung
seines Einführungsplans für die Aufnahme der International Financial
Reporting Standards in die kanadischen Rechnungslegungsvorschriften
veröffentlicht. Der Plan sieht einen Wechsel auf den neuen Standard
zum 1. Januar 2011. Der schließt einen Vergleich der IFRS mit den
kanadischen Rechnungslegungsvorschriften zum 31. März 2007 ein,
sowie die Erwartungen des AcSB inwiefern die IFRS wahrscheinlich in
Kanada vor dem Wechsel auf IFRS für öffentlich berichtspflichtige
Unternehmen angenommen werden. Der Vergleich ist auch als ein
separates Dokument erhältlich. Klicken Sie hier für:
17. Mai 2007: PCAOB wird über den neuen Prüfungsstandard zu
internen Kontrollen abstimmen
Auf
ihrer Sitzung am 24. Mai 2007 wird der amerikanische Public Company
Accounting Oversight Board (PCAOB)
über den finalen Standard zur Prüfung von internen Kontrollen zur
Finanzberichterstattung und einigen entsprechenden Änderungen des
Prüfungsstandards des Boards abstimmen. Falls er verabschiedet wird,
würde der neue Standard den Prüfungsstandard Nr. 2 eine Prüfung der
internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung in Verbindung
mit der Jahresabschlussprüfung ersetzen. Die Überarbeitung von AS 2
wurde vom PCAOB im Dezember 2006 vorgeschlagen und wurde
vorgenommen, um den Prüfer auf die wichtigsten Themen zu fokussieren
und so die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, das wesentliche Schwächen
gefunden werden bevor diese eine wesentliche Falschdarstellung des
Jahresabschlusses begründen. Zur gleichen Zeit würde der
vorgeschlagene Standard die Prüfungsvorschriften, für die der PCOAB
zum Ergebnis gekommen ist, dass diese ungeeignet sind, den
gewünschten Nutzen zu stiften, abschaffen. Der Standard wird ebenso
Hinweise geben, wie die Prüfung für kleinere und weniger komplexe
Unternehmen aufgesetzt werden sollte. Der finale verabschiedete
Standard muss der SEC zur Abnahme vorgelegt werden. Klicken Sie hier
für:
17. Mai 2007: Mitschriften vom ersten und zweiten Tag der IASB Sitzung
vom Mai 2007
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 15.
Mai, bis Freitag, den 18. Mai 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern der ersten beiden Sitzungstage
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
16. Mai 2007: Unsere Ansichten zum Diskussionspapier zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Wir
haben dem IASB
Unsere
Stellungnahme zum Diskussionspapier: Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert (in englischer Sprache, 281 KB) übergeben. Das
Diskussionspapier legt die vorläufigen Ansichten des IASB dar, wie
die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen wird, wenn die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bereits in bestehenden IFRS
beschrieben ist. Es schlägt keine Ausnahmen von der Verwendung des
beizulegenden Zeitwertes vor. Das Diskussionspapier wurde auf der
Grundlage des SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
erstellt. SFAS 157 legt eine eigene Definition des beizulegenden
Zeitwertes zusammen mit einem Rahmenkonzept zur Bewertung mit dem
beizulegenden Zeitwert für Jahresabschlüsse, die in Übereinstimmung
mit den US-GAAP erstellt sind, fest. Das Diskussionspapier des IASB:
 |
gibt die vorläufiges Ansichten
des IASB zu den Vorschriften des FAS 157 wieder; |
 |
identifiziert Unterschiede
zwischen des FAS 157 und der Leitlinie zur Bewertung mit dem
beizulegenden Zeitwert in bestehenden IFRS ; und |
 |
fordert zur Abgabe von
Stellungnahmen zu den Vorschriften des FAS 157 und des
vorläufigen Ansichten des IASB zu diesen Vorschriften auf. |
Nachfolgend finden Sie einen Auszug unserer Stellungnahme zu dem
Diskussionspapier:
|
Stellungnehmende sind mit einer konsistenten Definition des
beizulegenden Zeitwertes über verschiedene Standards hinweg
besser bedient, wenn für den beizulegenden Zeitwert gilt,
dass er die gleiche Bedeutung für diese verschiedenen
Standards hat. Ebenso erkennt der Board in seiner
Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen die verschiedenen
Bedeutungen des beizulegenden Zeitwertes in bestehenden
Standards an. Bevor ein Entwurf veröffentlicht werden kann,
ist eine gründliche Untersuchung aller Standards nötig, um
festzustellen, wo der Begriff beizulegender Standard derzeit
genutzt wird und was er bedeuten soll. Ohne diese
Untersuchung glauben wir nicht, dass ein allumfassender
Bewertungsstandard, der die Bewertung zum gegenwärtigen Wert1
definiert, entwickelt werden kann. Darüber hinaus ist die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, wie sie in dem
Diskussionspapier definiert ist, lediglich ein
Bewertungsmerkmal. Wir sind nicht davon überzeugt, dass dies
das relevanteste Merkmal für alle Posten darstellt.
Das Diskussionspapier folgert, dass der
beizulegende Zeitwert ein Verkaufspreis ist, der auf einer
Übertragung basiert (als Gegenteil von einer Begleichung).
Derzeitige IFRS verwenden den Begriff beizulegender Zeitwert
manchmal mit der Bedeutung Wiederbeschaffungswert und
manchmal mit der Bedeutung Verkaufspreis, manchmal basierend
auf Übertragungen und manchmal basierend auf Begleichungen.
Wir sind der Ansicht, dass es durch das Entfernen der
unterschiedlichen Begriffe, unter Verwendung einer
einheitlichen Definition des beizulegenden Zeitwertes in
einigen Fällen zu einer unangemessenen Behandlung kommen
kann. Aus diesem Grund sollte diesen unterschiedlichen
Begriffen Beachtung geschenkt werden, da jeder dieser
Begriffe Verwendung in der Rechnungslegungsliteratur findet.
Daher sollte der Begriff „beizulegender Zeitwert“
fallengelassen werden, da er verschiedene Bedeutung für
verschiedene Menschen hat.
1Der Begriff
„gegenwärtiger Wert“ als Gegenteil vom beizulegenden
Zeitwert ist absichtlich in dieser Stellungnahme verwendet
worden, um die Bewertungsmerkmale unter der Überlegung zu
beurteilen, welcher Begriff derzeit angemessen ist. Bei der
Beschreibung dieser Bewertungsmerkmale ist der beizulegende
Zeitwert nicht immer in diesem Sinne verwendet worden, da
dies zu Verwirrung hätte führen können, da verschiedenen
Definitionen des beizulegenden Zeitwertes bestehen. |
Klicken Sie
hier für alle Deloitte-Stellungnahmen an den IASB und IASC seit
1995.
16. Mai 2007: Vergleich der luxemburgischen
Rechnungslegungsvorschriften, IFRS und US GAAP
Unsere
Kollegen aus Luxemburg haben
Lux GAAP-IFRS-US GAAP: Ein umfassender Vergleich (in englischer
Sprache, 325 KB) veröffentlicht. Diese Publikation stellt die
Hauptunterschiede zwischen den luxemburgischen
Rechnungslegungsvorschriften, IFRS und US-GAAP zum 28. Februar 2007
dar. Bezüglich der luxemburgischen Rechnungslegungsvorschriften geht
der Bericht auf folgendes ein:
|
IFRS
wird in das Handelsgesetz als eine Alternative zu den
derzeitigen luxemburgischen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften eingeführt. Die internationalen
Standards wurden bereits als Bilanzierungswahlrecht für
Kreditinstitute eingeführt. Die luxemburgischen Behörden
arbeiten an einem Entwurf des Handelsgesetzes, der die
Möglichkeit eröffnet, IFRS für den gesetzlichen
Jahresabschluss von jeder
in Luxemburg registriert
Gesellschaft mit beschränkter Haftung anzuwenden. |
14. Mai 2007: Heads Up-Newsletter zur Anerkennung der IFRS
durch die SEC
Unsere
US-amerikanischen Kollegen haben die Ausgabe des
Heads Up-Newsletters vom 14. Mai 2007 veröffentlicht. Der
Newsletter mit dem Titel Transatlantischer Handschlag (Hands
across the ocean, in englischer Sprache, 64 KB) diskutiert die
erwarteten SEC Aktivitäten, welche wahrscheinlich zu einer stärkeren
Anwendung der IFRS in den USA durch ausländische und heimische
Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, führen werden.
Nachfolgend ein Auszug:
|
Kürzlich wurde es durch vermehrte Aktivitäten der SEC nahezu
sicher, dass die Überleitungsvorschriften abgeschafft werden
– ein Weckruf für viele, die in die Finanzberichterstattung
mit eingebunden sind, einschließlich ausländischer und
heimischer Unternehmen, Analysten, Standardsetter und
Rechnungsleger. Jedoch von größerer Relevanz für die
amerikanischen Unternehmen ist die Tatsache, dass die SEC in
Erwägung zieht, amerikanische Emittenten entweder IFRS oder
US-GAAP anwenden zu lassen [...].
Die USA
würden dem Beispiel von vielen anderen Staaten folgen, die
bereits IFRS akzeptieren. |
14. Mai 2007: Diskussionspapier zu Versicherungsverträgen kann
heruntergeladen werden
Das
vom IASB veröffentlichte Diskussionspapier mit den vorläufigen
Ansichten zur Bewertung von Verpflichtungen aus
Versicherungsverträgen
Preliminary Views on Insurance Contracts (Part 1: Invitation to
Comment and main text und Part 2: Appendices) können Sie ab sofort
herunterladen.
Stellungnahmen können bis zum 16. November 2007 entweder an
CommentLetters@iasb.org oder an info@drsc.de gesendet werden.
14. Mai 2007: Vorträge der gemeinsamen SME-Veranstaltungen von
DRSC und Deloitte ab sofort verfügbar
|
 |
Am 18. und 19.
Januar sowie am 19. und 20. Februar 2007 haben das DRSC und Deloitte
an vier Orten in der Bundesrepublik gemeinsame
Informationsveranstaltungen zum Thema "Internationale
Rechnungslegung für den Mittelstand - Entwurf des IASB-Standards für
kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU)" durchgeführt. In den
Vorträgen wurden die Sichtweisen der Standardsetzer IASB und DRSC,
der Normengeber EU-Kommission und BMJ sowie von Banken, Unternehmen,
Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfern vorgestellt. Die Vorträge
sind ab sofort als PDF-Files auf unserer
Publikationsseite verfügbar.
|
11. Mai 2007: Exposé-sondage – NIIF pour les PMEs (KMU-Entwurf
in französischer Sprache)
Der
IASB hat eine französische Übersetzung des Entwurfs zum
vorgeschlagenen International Financial Reporting Standards für
kleine und mittlere Unternehmen - Exposé-sondage – Norme
internationale d'information financière pour les petites et moyennes
entités – veröffentlicht. Die französische Übersetzung ist für
IASB-Abonnenten ab sofort verfügbar und wird in Kürze für alle auf
der Internetseite des IASB im Bereich
‚Zur Stellungnahme freigegeben’ (bis zum Ablauf der
Kommentierungsfrist am 1. Oktober 2007) verfügbar sein. Übersetzt
wurden der Entwurf, die Leitlinien zur Anwendung und die Grundalgen
für Schlussfolgerungen. Druckfassungen können in Kürze von der IASCF
zum Preis von 23 Pfund Sterling erworben werden. Eine spanische
Übersetzung wurde vor zwei Wochen veröffentlicht (folgen Sie dem
Link ‚Zur Stellungnahme freigegeben', um den Entwurf herunterzuladen),
und die Veröffentlichung einer deutschen Übersetzung steht kurz bevor.
11. Mai 2007: Neue Internetseite der SEC – Spotlight auf den
IFRS Fahrplan
|
 |
Die SEC hat ihre
Internetseite um die Seite mit dem Titel Spotlight auf den:
International Financial Reporting Standards ‚Fahrplan’ erweitert.
Die Adresse lautet:
|
Auf
dieser Seite finden Sie Links zu den Themen:
 |
Materialien und ein Archiv mit Internetkonferenzen bezüglich
der Diskussionsrunde der SEC zum IFRS Fahrplan, die am 6.
März 2007 stattfand |
 |
sieben
Pressemitteilung der SEC bezüglich der IFRS |
 |
elf Reden
und öffentliche Äußerungen der SEC Kommissare und des Stabs
bezüglich der IFRS |
 |
den
Fahrplan selbst: Eine Wertpapieraufsichtsbehörde befasst
sich mit Konvergenz, von Donald T. Nicolaisen, April
2005. |
10. Mai 2007: Leitlinie zur Anwendung der jüngsten Änderungen
an den A-IFRS
Der Australian Accounting Standards Board (AASB) hat den
Änderungsstandard AASB 2007-4 Änderungen an den australischen
Rechnungslegungsstandards aufgrund von ED 151 und andere Änderungen
(Amendments to Australian Accounting Standards arising from ED 151
and Other Amendments) (siehe auch unsere Nachricht vom
2. Mai 2007)
verabschiedet. AASB 2007-4 macht in der Tat die meisten Änderungen,
die der AASB an den IFRS vorgenommen hat, als die erstmalig als
australische Äquivalente für die IFRS (A-IFRS) übernommen wurden, um
die A-IFRS näher an die IFRS Äquivalente zu bringen, wieder
rückgängig.
 |
Insgesamt wirkte sich
AASB 2007-4 auf 34 verschiedene Standards aus |
 |
Neue Wahlrechte
hinsichtlich der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden eingeführt |
 |
Eine große Anzahl
(aber nicht alle) der Australien-spezifischen
Anhangangaben und Vorschriften wurden abgeschafft. |
 |
AASB 2007-4 ist auf
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2007
beginnen, anzuwenden. allerdings kann er früher
angewendet werden, wenn alle Vorschriften
gleichzeitig Anwendung finden. |
|
Unsere australischen Kollegen haben den
Accounting Alert
2007/09 (in englischer Sprache, 119 KB) veröffentlicht, um
Leitlinien zur Anwendung des AASB 2007-4 zur Verfügung zu stellen.
Anhänge zum Alert 2007/09 enthalten:
 |
Eine Liste aller AASB
Standards, die durch den AASB 2007-4 beeinflusst werden. |
 |
Eine detaillierte
Zusammenfassung aller Änderungen, die nicht redaktioneller
Natur sind und deren Auswirkungen auf die verschiedenen
Standards, in Form einer Checkliste, die Anwender bei der
Berücksichtigung und der Anwendung des AASB 2007-4 einsetzen
können. |
 |
Beispiele zu Anhangangaben,
wenn die Anwendung des AASB 2007-4 zu der Änderung einer
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden führt. |
Die Anwendung einer neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
aufgrund von AASB 2007-4 ist eine freiwillige Änderung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß AASB 108
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen
und Fehler (Äquivalent von IAS 8). AASB 108 erlaubt nur eine
freiwillige Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wenn
das Unternehmen beweisen kann, dass die Änderungen im
Jahresabschluss verlässliche und relevantere Informationen über die
Vermögen- und Finanzlage sowie die Cashflows bereitstellen. Der AASB
2007-4 kann von der Internetseite des
AASB als Word- oder PDF-Datei
heruntergeladen werden.
9. Mai 2007: DSR-Stellungnahme zum Fair Value
Measurement-Papier
 |
Die
Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Fair Value Measurements
wurde vom DSR verabschiedet und steht auf der Internetseite des DSRC
ab sofort zur Verfügung. Klicken Sie
hier, um die Stellungnahme (in englischer Sprache, 93 KB)
herunterzuladen. |
9. Mai 2007: Vier neue Mitglieder ins IFRIC berufen
|
 |
Die Treuhänder der International Accounting Standards
Committee Stiftung (IASCF) haben vier neue Mitglieder in das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
mit Wirkung zum 1. Juli 2007 berufen: |
 |
Guido Fladt,
Partner bei PricewaterhouseCoopers, Deutschland; Mitglied
der Global PwC Corporate Reporting Task Force
|
 |
Bernd
Hacker, Leiter der Verbindungsstelle zu den Standardsettern
und der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente,
Siemens, Deutschland |
 |
Darrel
Scott, Vorsitzender der Konzernfinanzen, FirstRand Banking
Group, Südafrika |
 |
Andrew
Vials, Partner, verantwortlich für das Department of
Professional Practice der britischen Gesellschaft, KPMG |
Die Ernennungen belaufen sich auf drei Jahre und enden am 30.
Juni 2010, mit der Möglichkeit der Verlängerung für eine Amtszeit.
Klicken Sie hier für die
Pressemitteilung (in englischer Sprache, 54 KB). Die neuen
Mitglieder ersetzen vier ausgeschiedene IFRIC Mitglieder und ihre
Ernennung vermindert die Anzahl der IFRIC Mitglieder auf 12. Am 2.
April 2007 bat die IASCF um Stellungnahmen zu einem Vorschlag, das
IFRIC auf 14 Mitglieder zu erweitern (in englischer Sprache,
234 KB). Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet am 31. Juli
2007. Klicken Sie
hier für
eine vollständige Liste der IFRIC Mitglieder.
9. Mai 2007: SEC Chief Accountant adressiert die
internationale Konvergenz
Conrad
Hewitt, Chief Accountant der amerikanischen SEC nahm in seiner
Rede
auf der sechsten Jahreskonferenz zur Finanzberichterstattung am
Baruch College in New York City letzte Woche (in englischer
Sprache) Stellung zu den Projekten der SEC in Zusammenhang mit der
internationalen Konvergenz von Rechnungslegungsstandards.
Nachfolgend ein Auszug:
|
Mein
Vorgänger Don Nicolaisen zeigte auf, was üblicherweise als
„Der Fahrplan“ bezeichnet wird. Der Fahrplan legt die
Meilensteine für die Abschaffung der Notwendigkeit der
US-GAAP Überleitungsrechnungsvorschriften für ausländische
Emittenten, die auf dem amerikanischen Kapitalmarkt
börsennotiert sind und die Jahresabschlüsse unter Anwendung
der International Financial
Reporting
Standards (IFRS) ab 2009 oder vielleicht früher erstellen.
Diese Umsetzung des Fahrplans wurde von mir fortgeführt.
Dieser
Fahrplan ist sehr wichtig, weil er die Effizienz des
amerikanischen Kapitalmarktes und die Auswirkungen auf die
Investoren berücksichtigt und er den Emittenten niedrigere
Kosten im Vergleich zu den derzeitigen
Überleitungsvorschriften ermöglichen. Anfang März
veranstaltete der SEC-Stab eine Diskussionsrunde um
Rückmeldungen von verschiedenen Nutzern der International
Financial Reporting Standards und des Fahrplans zu erhalten.
Der
Diskussionsrunde folgend veröffentlichte die Kommission
letzte Woche eine Pressemitteilung, die die Aktivitäten
bekannt gibt, die wir in Zusammenhang mit der Akzeptanz der
IFRS zu ergreifen
beabsichtigen.
Die SEC rechnet mit der Veröffentlichung eines Proposing
Release diesen Sommer, durch welche Stellungnahmen zu den
vorgeschlagenen Änderungen an den Regelungen der SEC erbeten
werden, die die Anwendung der IFRS für die eingereichten
Finanzberichte von bei der SEC registrierten ausländischen
Emittenten erlaubt. Darüber hinaus plant die SEC einen
Concept Release in Zusammenhang mit Themen bezüglich der
Möglichkeit, dass amerikanische und ausländische Emittenten
ähnlich behandelt werden, und somit auch amerikanischen
Emittenten die Alternative der IFRS Anwendung gegeben wird.
Der Vorsitzende Cox führte aus, dass die nächste Schritte,
die die SEC heute bekannt gibt, uns auf dem Kurs des in 2005
bekanntgegebenen Fahrplans, halten wird. Abhängig von den
öffentlichen Stellungnahmen zu dem Vorschlag, halten wir an
der Abschaffung der Überleitungsrechung von 2009 an fest. |
9. Mai 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
EFRAG
hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Klicken Sie hier, um den
Status des Übernahmeprozesses vom 4. Mai 2007 (in englischer
Sprache, 37 KB) herunterzuladen. Derzeit wurden die folgenden IASB Verlautbarungen
noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:
|
Der Bericht vom 4. Mai 2007 gibt an, dass:
 |
noch keine
Entscheidung dazu getroffen
wurde, wann
das ARC mit der Abstimmung zu IFRIC 12 beauftragt wird. |
 |
die Kommission vor
September 2007 nicht über die Übernahme von IFRS 8 abstimmen
wird. Auf der
Internetseite von EFRAG heißt es: „Das Europäische Parlament
hat tatsächlich ihre Entscheidung zu der Übernahme von IFRS
8 Geschäftssegmente auf frühestens September 2007
verschoben. (Siehe auch unsere Nachricht vom
27. April 2007).
Die Auswirkungen auf die europäischen Unternehmen sind, dass
IFRS 8 zurzeit nicht Teil der IFRS ist, die in der
Europäischen Union übernommen wurden. Daher ist IAS 14 noch
immer der übernommene Standard für die
Segmentberichterstattung in der EU". |
|
9. Mai 2007: Heads Up-Newsletter zu SEC Sachverhalten
Sie
können die Ausgabe des
Heads
Up-Newsletters (in englischer Sprache, 138 KB) von 8. Mai
2007, die unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP
veröffentlicht haben, hier herunterladen. Dieser Newsletter fasst
die Sitzung des SEC Regulierungsausschusses des AICPA und des Stabs
der SEC vom 17. April 2007 zusammen. Es gibt eine Aktualisierung der
laufenden Projekte des Büros des Chief Accountant, der Division of
Enforcement und der Division of Corporation Finance. Es gibt eine
Zusammenfassung der Ansichten des SEC Stabs zu einer Reihe von
fachlichen Themen, die mit dem SEC Regulierungsausschusses
diskutiert wurden.
7. Mai 2007: Personalentscheidungen beim DSRC
|
 |
In der Vorstandssitzung vom 4. Mai 2007 gab Herr Prof. Dr.
Harald Wiedmann, Präsident des DSR, bekannt, dass er
aufgrund seiner zahlreichen Aufsichtsratsmandate zum 30.
Juni 2007 aus dem Amt des Präsidenten des Deutschen
Standardisierungsrates ausscheiden werde. |
|
Folgende Beschlüsse wurden getroffen:
 |
Herr Dr.
Andreas Barckow, Partner und Leiter des IFRS Centres
of Excellence bei
Deloitte, wurde mit Wirkung zum 1. Mai in den
Standardisierungsrat berufen. Er folgt Herrn Prof.
Dr. Claus-Peter Weber, dessen Vertrag im März
ausgelaufen war. |
 |
Frau Liesel Knorr, Generalsekretärin des DRSC, wurde
mit Wirkung zum 1. Juli 2007 in den
Standardisierungsrat berufen. |
 |
Die Verträge von Jochen Pape (bis 30.06.2011),
Vorstand von PwC, und Norbert Barth (bis
31.08.2011), Finanzanalyst bei der DZ Bank wurden
erneuert. |
 |
Die Neubesetzung des Rechnungslegungs
Interpretations Committee durch das Ausscheiden von
Herrn Dr. Barckow wird in den nächsten
Wochen im Umlaufverfahren beschlossen.
|
In
der Mitgliederversammlung vom 4. Mai 2007 wurden folgende
Beschlüsse getroffen:
 |
Herr Dr. Rolf Pohlig, RWE AG, wurde in den Vorstand
berufen. |
 |
Die Amtszeit von Herrn Bodo Uebber, DaimlerChrysler
AG, wurde bis Juli 2009 verlängert.
|
|
7. Mai 2007: Ergebnisse der 108. Sitzung des DSR
|
 |
Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 27. April 2007 seine
108. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse
der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung
sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des
Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)
mit Stand vom April 2007
hier herunterladen (20 KB). |
 |
DRS 15
Lageberichterstattung und
Übernahmerichtlinien-Umsetzungsgesetz
|
 |
ED IFRS für KMU |
 |
Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert |
 |
ED IAS 24amend |
 |
Entwurf E-RIC 4 Einordnung von Direktversicherungen
als leistungsorientierte oder beitragsorientierte
Pläne, Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen
|
|
5. Mai 2007: Notizen vom zweiten Tag der IFRIC Sitzung von Mai
2007
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
traf sich am Donnerstag, den 3. Mai und Freitag, den 4. Mai, zu
seiner Sitzung in den Büroräumen des IASB in London.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des letzten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
5. Mai 2007: Accounting Roundup – April 2007
|
 |
Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP
haben die
Aprilausgabe 2007 des Accounting Roundup (in englischer
Sprache, 249 KB) veröffentlicht. Die folgenden Themen
werden in dieser Ausgabe behandelt: |
Hier
finden Sie frühere Ausgaben des Accounting Roundup.
4. Mai 2007: Kommissar führt den Nutzen der IFRS für Europa an
Charlie
McCreevy, EU Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen nahm
Stellung zu dem Nutzen der IFRS in einer Rede zu
Kapitalmärkten und Europäischer Wettbewerbsfähigkeit (in
englischer Sprache, 76 KB), auf dem Europäischen Finanzforum in
Brüssel, am 2. Mai 2007. Herr McCreevy sagte: „Für ein attraktives
Europa müssen wir die besten internationalen Standards anwenden:
IFRS, Basel II und bald Solvency II, die prinzipien-basierte
Regelwerke sind. Wir sind angehalten die Hindernisse bei
grenzüberschreitenden Geschäften zu beseitigen und strikter
gegenüber wettbewerbsbeschränkenden Tätigkeiten zu werden.
4. Mai 2007: Notizen vom ersten Tag der IFRIC-Sitzung von Mai
2007
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
trift sich am Donnerstag, den 3. Mai und Freitag, den 4. Mai zu
seiner Sitzung in den Büroräumen des IASB in London.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst. Die wichtigsten Themen waren:
 |
Die endgültigen
Interpretationen basierend auf IFRIC D19
(Vermögenswertobergrenze) und D20 (Kundenbindungsprogramme)
wurden verabschiedet, um am 1. Januar 2008 in Kraft zu
treten. |
 |
Die Entwürfe zur Absicherung
einer Nettoinvestition und Immobilienverkäufen wurde
verabschiedet. |
Beide Dokumente werden dem IASB zur Durchsicht und Verabschiedung
spätestens bis Juni vorgelegt, so dass die Interpretationen und die
Entwürfe im Juli veröffentlicht werden können.
4. Mai 2007: Tagesordnung für die Mai-Sitzung 2007 des IASB
Der
International Accounting Standards Board wird seine Mai-Sitzung 2007 in
seinen Büroräumen in London vom Dienstag, den 15. Mai bis Freitag, den 18.
Mai 2007 abhalten.
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung für diese Sitzung.
|

15. - 18. Mai 2007, London
Dienstag, 15. Mai 2007
 |
Leasingverhältnisse |
 |
Unternehmenszusammenschlüsse Phase II |
Mittwoch, 16. Mai
2007
 |
Rahmenkonzept
– Berichterstattendes Unternehmen
|
 |
IFRS 2
Ausübungsbedingungen und Annullierungen
|
 |
Aktuelles zur IFRIC-Sitzung,
die am 3. und 4. Mai 2007 abgehalten wurde
|
 |
Jährliche Verbesserungen 2006-2007
|
-
Ab welchem
Zeitpunkt sollten Kosten für Werbe- und
Reklameaktivitäten als Aufwand in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst werden, und wann sollte ein
Unternehmen eine Vorauszahlung erfassen?
-
Sollten Angaben zu IAS 28 und
IAS 31 verlangt werden, wenn die Beteiligung an
einem assoziierten Unternehmen oder einem
Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung zum
beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zum Beispiel
die einer Venture Capital Organisation?
-
Können erfasste
Wertminderungen für assoziierte Unternehmen, im Wert
wieder aufgeholt werden?
-
Klarstellung, ob
Tochterunternehmen, die im separaten Einzelabschluss
als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert wurden,
in den Bewertungsbereich von IFRS 5 fallen.
-
Vorgeschlagene
Formulierungsänderungen an IAS 20 und IAS 29, um
definierte oder eher einheitlich benutzte Begriffe
zu bestätigen.
Donnerstag, 17. Mai
2007
 |
Darstellung des Abschlusses |
 |
Verbindlichkeiten – Änderungen an IAS 37 |
Freitag, 18. Mai
2007
 |
Zum
beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und
bei Liquidation entstehende Verpflichtungen |
 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
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Jährliche Verbesserungen
2006-2007 – IAS 19: Unterschiede zwischen negativem
nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Plankürzungen |
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3. Mai 2007: USA-EU Gipfel vereinbart die Zielsetzung der
gemeinsamen Anerkennung von Rechnungslegungsvorschriften
Das
Oberhaupt der USA (Präsident George W. Bush) und der Europäischen
Union (Angela Merkel, die derzeitige Präsidentin des Europäischen
Rates und Jose Manuel Barroso, Präsident der Europäischen
Kommission) kamen am 30. April 2007 zu einem politischen Gipfel in
Washington zusammen. Neben anderen Themen erzielten sie eine
Übereinkunft zu einem Rahmenwerk für die Ausweitung der
transatlantischen wirtschaftlichen Integration zwischen den
Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union. Das
Rahmenwerk verpflichtet die USA und die EU die Arbeit an den
hautsächlichen „Prioritätsprojekten“ in den Bereichen der
gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, gesichertem Handel,
Beteiligungen, Finanzmärkte und Innovationen zu konzentrieren. Als
Teil des Projektes zu den Finanzmärkten vereinbarten die USA und die
EU, „die Bedingungen für die Annerkennung der US-GAAP und der IFRS
in beiden Rechtskreisen ohne die Notwendigkeit einer
Überleitungsrechnung ab 2009 oder möglicherweise früher
voranzutreiben“. Die USA und die EU verständigten sich ebenfalls
darauf, die Roadmapdiskussionen zwischen der Europäischen Union und
dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) im Bereich der
Prüferaufsicht vollauf zu unterstützen. Klicken Sie hier für:
3. Mai 2007: Weitere Leitlinien zu neuen chinesischen
Rechnungslegungsstandards
In
unserer Nachricht vom 21.
November 2006 berichteten wir, dass der Finanzminister von China
eine 263-seitige Publikation zu der Einführung von 32 der 38 neuen
chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting
Standards*, CASs), die vom China Accounting Standards Committee (CASC)
im Februar 2006 übernommen wurden und für 2007 Jahresabschlüsse
Inkrafttreten, veröffentlicht hat. Diese neuen CASC müssen von alle
börsennotierten, chinesischen Unternehmen und können von nicht
börsennotierten chinesischen Unternehmen angewendet werden. Das
chinesische Finanzministerium hat kürzlich die folgenden
zusätzlichen Leitlinien zu den CAS veröffentlicht:
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Eine 622-seitige
Publikation von Interpretationen der neuen
chinesischen Rechnungslegungsstandards in
chinesischer Sprache. Diese Publikation ist auf der
Internetseite des CASC als Download nicht verfügbar,
aber kann in China im Buchhandel erworben werden. |
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Fragen und Antworten
Teil 1 (in chinesischer Sprache, 163 KB) |
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Fragen und
Antworten Teil 2 (in chinesischer Sprache, 131 KB) |
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Die Umsetzungsleitlinie des chinesischen Finanzministeriums
von November 2006 ist in chinesischer Sprache verfügbar –
Klicken Sie
hier,
um diese Publikation als ZIP-Datei herunterzuladen (3.820 KB).
Alternativ können alle CAS und Leitlinien in chinesischer
Sprache von der
Internetseite des China Accounting Standards Committee
heruntergeladen werden.
* Bitte beachten Sie, dass, als die 38
neuen Standards im Februar 2006 verabschiedet wurden, sie generell in Englisch als Accounting Standards for
Business Enterprises oder ASBE bezeichnet wurden. Aufgrund
möglicher Verwechslungen des Begriffs mit einigen älteren
Verlautbarungen bezeichnet das chinesische Finanzministerium
die 38 neuen Standards als Chinese Accounting Standards
oder CAS.
3. Mai 2007: IASB-Diskussionspapier zu Versicherungsverträgen
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Der IASB hat
ein Diskussionspapier (DP) Vorläufige Sichtweisen zu
Versicherungsverträgen veröffentlicht. Stellungnahmen
werden bis zum 16. November 2007 erbeten. Danach wird der
IASB einen festen Vorschlag für einen Entwurf entwickeln,
der gegen Ende 2008 veröffentlicht wird. Unter
Berücksichtigung einer weiteren Periode für öffentliche
Beratung, erwartet der IASB, dass der Standard 2010 in Kraft
treten wird. IASB Abonnenten können das DP bereits jetzt
herunterladen (ein Dokument mit dem Haupttext, ein weiteres
für die Anhänge). Das DP wird ab dem 14. Mai öffentlich auf
der Internetseite des IASB verfügbar sein. Druckfassungen
werden an die IASB Abonnenten per Post verschickt oder
können vom IASB erworben
werden. Klicken Sie
hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 68 KB). |
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Diskussionspapier: Vorläufige Sichtweise zu
Versicherungsverträgen |
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Das DP schlägt vor, dass ein Versicherer
seine Versicherungsverbindlichkeiten unter Anwendung der
folgenden drei Bausteine bewertet:
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Eindeutige, unvoreingenommene, marktgerechte,
wahrscheinlichkeitsgewichtete und aktuelle Schätzung
der vertraglichen Cashflows. |
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Gegenwärtige
marktgerechte Abzinsungssätze, die die erwarteten
zukünftigen Cashflows an den Zeitwert des Geldes
anpassen. |
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Eine
eindeutige und unvoreingenommene Schätzung der
Marge, die von Marktteilnehmern für die
Risikoübernahme (eine Risikomarge) und die
Erbringung von anderen Dienstleistungen, wenn
überhaupt (eine Dienstleistungsmarge) gefordert
wird. |
Diese
Prinzipien würden für alle Arten von Versicherungsverträgen
angewendet.
Das DP
empfiehlt, dass eine informative und prägnante Bezeichnung
für eine Bewertung, die diese drei Bausteine nutzt,
„gegenwärtiger Verkaufswert“ sein sollte. Das DP definiert
den gegenwärtigen Verkaufwert als den Betrag, von dem der
Versicherer erwarten würde, dass er ihn am Bilanzstichtag
zahlen müsste, um seine verbleibenden vertraglichen Rechte
und Pflichten sofort auf ein anderes Unternehmen zu
übertragen. Eine Bewertung zum gegenwärtigen Verkaufswert
beabsichtigt nicht, zu implizieren, dass ein Versicherer
seine Versicherungsverbindlichkeiten auf einen Dritten
übertragen kann oder sollte. Faktisch werden Versicherer in
den meisten Fällen die Verbindlichkeit nicht auf einen
Dritten übertragen können und werden dies auch nicht
wünschen. Stattdessen ist der Zweck der Spezifizierung
dieses Bewertungsmodels nützliche Informationen zur
Verfügung zu stellen, die den Adressaten helfen sollen,
wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus
beabsichtigt der „gegenwärtige Verkaufwert“ nicht zu
implizieren, dass der Versicherer nicht beabsichtigt sein
Verpflichtung gegenüber dem Versicherten zu begleichen. Die
endgültige Begleichung gegenüber dem Versicherten wäre
sicherlich ein wichtiger Bestandteil des Preises, den der
Dritte für die Übernahme der Verbindlichkeit verlangen
würde.
Das Papier
behandelt verschiedene andere Themen, einschließlich des
Verhaltens des Versicherten, Beteiligungsverträgen und dem
Bericht über Veränderungen der Versicherungsverträge. |
3. Mai 2007: Antrag im britischen Parlament auf Ablehnung des
IFRS 8
Dreizehn
Mitglieder des britischen House of Commons (Parlament) haben einen
parlamentarischen Antrag gestellt, der sowohl die britische Regierung als
auch die Europäische Kommission drängt, „eine dringende und
ausführliche Prüfung der Auswirkung von IFRS 8 Geschäftssegmente“ –
ein Standard, der ihrer Ansicht nach, „völlig inakzeptable“ ist –
durchzuführen. Den vorläufigen Beschluss finden Sie unten. Siehe
auch unsere Nachricht vom
27. April 2007
hinsichtlich eines ähnlichen Beschlusses, der vom Europäischen
Parlament getroffen wurde.
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Die Verantwortung von multinationalen
Unternehmen
Das dieses House den IFRS 8 hinsichtlich der
Angaben zu operativen Segmenten für multinationale
Unternehmen für völlig inakzeptable hält, da er der
Unternehmensführung eine Blankovollmacht gibt zu
entscheiden, was sie angeben und wie sie dies angeben und
keine Konsistenz der Angaben, weder zwischen den Perioden
noch zwischen Unternehmen, verlangt, und daher daran
scheitert ein Standard für Angaben zu schaffen, der
Investoren nutzt, die frühere Pflicht zu geographischen
Angaben abschafft und die Möglichkeit eröffnet andere
Rechnungslegungsregeln für Segmentinformationen anzuwenden,
als die die in anderen Teilen des Jahresabschlusses eines
Unternehmens genutzt werden; und daher die britische
Regierung und die Europäische Kommission dringend
auffordert, ihre eigenen dringende und ausführliche Prüfung
der Auswirkung von IFRS 8 durchzuführen und multinationale
Unternehmen zu verpflichten, über die Segmentangaben, die
sie machten hinaus, vollständige Angaben für alle Länder für
sämtliche Tätigkeiten in jedem geographischen Rechtskreis,
in dem sie tätig sind, anzugeben, zusammen mit Informationen
zu Umsatz, Ergebnis und gezahlten Steuern für jede dieser
Gebiete. |
2. Mai 2007: Meinung – IASB ist mit Herausforderungen
konfrontiert
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Wir haben kürzlich IFRSs in your Pocket 2007 veröffentlicht
– die sechste Ausgabe unserer bekannten Leitlinie zu IFRS
(siehe auch unsere Nachricht vom
25. April
2007). In seinem Vorwort zu dieser Publikation
diskutiert Ken Wild - Global IFRS Leader von Deloitte –
einige der Herausforderungen, mit denen der IASB
konfrontiert ist, einschließlich der prinzipienbasierten
Standards, der Konvergenz und des Rahmenkonzeptes.
Nachfolgend finden Sie die Anmerkungen von Herrn Wild: |
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Vorwort zu IFRSs in your Pocket 2007
Es ist eine
schwierige Zeit Mitglied des IASB zu sein. Der Board muss
sich zurzeit fühlen, als wenn er versucht ein Haus auf
Treibsand zu bauen. Der feste Boden, auf dem seine
vorherigen Bemühungen basierten, wurde durch die Debatte der
Grundprinzipien des Rahmenkonzeptes allmählich unterspült.
Als eifrige Beobachter unterschätzen wir nicht seine
missliche Lage.
Aber wir glauben,
dass die missliche Lage durch Unstimmigkeiten in der Führung
der derzeitigen Agenda verschlimmert wird. Wir stellen fest,
dass das oberste Ziel des Boards klar sein sollte – die
Entwicklung eines in sich geschlossenen Systems von
prinzipienbasierten Standards. Wir sind jedoch besorgt, dass
es für eine Reihe von Vorschlägen, die aus den jüngsten
Überlegungen des Boards hervorgegangen sind, nicht scheint,
dass sie ein wirklicher Fortschritt in Richtung dieses Ziels
sind. In der Tat würden einige dieser Vorschläge Standards
(wie beispielsweise IAS 1 und IAS 37), die zufriedenstellend
innerhalb des derzeitigen Bilanzierungsmodels und der
Bilanzierungsumgebung funktionieren, untergraben, und würden
unseren Erachtens zu minderwertigen Standards führen. Der
eigentliche Grund für diese Situation ist, so glauben wir,
der Druck, der durch die kurzfristigen Verpflichtungen des
Boards gemäß der
Fahrplans
zur Konvergenz mit den US GAAP und
der entsprechenden Absichtserklärung von IASB und FASB entstanden ist.
Wir bei Deloitte
sind engagierte Unterstützer der Konvergenzbestrebungen der
nationalen Standardsetter weltweit und des IASB und des FASB
im Besonderen. Da wir diesen Prozess unterstützen, haben wir
wesentliche Vorbehalte gegenüber der Herangehensweise des
IASB an seine Agenda zur kurzfristigen Konvergenz.
Konvergenz sollte immer die hochwertigste Lösung sein – und
der Board muss unter allen Umständen zeigen (nicht nur
beteuern), dass es einen überzeugende Beweis gibt, dass die
gewählte Herangehensweise die hochwertigste Lösung ist. Ein
neues Beispiel für das Scheitern des Boards diese
Verpflichtung zu erfüllen, ist die Abschaffung des
Wahlrechts alle Fremdkapitalkosten als Aufwand zu erfassen.
Es hat praktisch trotz der zahlreichen ablehnenden
Stellungnahmen zu dem Entwurf keine konzeptionelle Debatte
stattgefunden – dennoch hat der Board diesen Vorschlag
weiterverfolgt, um seine Verpflichtungen aus dem Fahrplan zu
erfüllen. Die Absichtserklärung ist eindeutig ein sehr wichtiges Dokument
– wenn auch eines, das nie öffentlich debattiert worden ist.
Mit dem Blick nah
vorn glauben wir, dass die höchste Priorität des Boards die
Entwicklung des neuen Rahmenkonzeptes sein sollte. Wir geben
zu, dass es Projekte geben wird, die nicht bis zur
Fertigstellung des Rahmenkonzeptes warten können und, dass
eine Notwendigkeit für Zwischenlösungen in einigen Bereichen
geben ist. Aber der Board muss sich diesen Lösungen mit
Sorgfalt nähern und die Untergrabung von Standards
verhindern, die, obwohl sie nicht perfekt sind, gut genug
funktionieren, bis diese Bausteine einmal etabliert sind.
Ken Wild
Global IFRS Leader
Deloitte Touche
Tohmatsu |
2. Mai 2007: Australien hebt vorgenommene Änderungen an den
IFRS auf
Der
Australian Accounting Standards Board hat einen „Änderungsstandard“
verabschiedet, der bei Inkrafttreten die Änderungen, die der AASB an
den IFRS vorgenommen hat, als er die IFRS erstmalig als australische
Äquivalent der IFRS angenommen hat, aufhebt. Die Änderungen basieren
auf den Vorschlägen des Entwurfs 151 Australische Ergänzungen und
Streichungen der IFRS. Der Änderungsstandard führt auch eine
Reihe von redaktionellen Verbesserungen und Änderungen, die vom IASB
an den IFRS vorgenommen wurden. Der Änderungsstandard (der noch
nicht öffentlich verfügbar ist) ist ab dem 1. Juli 2007 anzuwenden,
kann aber früher angewendet werden. Insgesamt werden die 34
australischen Standards von dem Änderungsstandard beeinflusst.
Wesentliche Änderungen, die durch den Änderungsstandard eingeführt
werden, schließen die folgenden ein:
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Genehmigung der „indirekten
Methode“ zur Darstellung der Kapitalflussrechnung
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Änderung der Definition eines
„separaten Einzelabschlusses“ und der Pflicht einen
Konzernabschluss aufzustellen |
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Einführung eines Wahlrechts
Gemeinschaftsunternehmen nach der
Quotenkonsolidierungsmethode zu bilanzieren |
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Neue Wahlrechte bei der
Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand |
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Abschaffung einer großen
Anzahl von Anhangangaben bei mehreren Standards |
Deloitte (Australia) beabsichtigt eine umfassende
Rechnungslegungsmeldung zu den neuen Vorschriften herauszugeben, die
auf IAS Plus eingestellt wird.
2. Mai 2007: Drei vorgeschlagene Internationale
Prüfungsstandards
Der
International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)
hat Entwürfe zu drei vorgeschlagenen International Standards on
Auditing (ISA) für öffentliche Stellungsnahmen herausgegeben. ISA
200 ist eine Überarbeitung eines bestehenden Standards. Die zwei
anderen sind Neuentwürfe in Übereinstimmung mit der neuen
Übereinkunft des IAASB, die ausgearbeitet wurde, um die Klarheit
ihrer Verlautbarungen zu erhöhen:
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ISA 200 (überarbeitet und
neuentworfen) Allgemeines Ziel des unabhängigen
Wirtschaftsprüfers und der Durchführung einer Prüfung in
Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing.
Stellungnahmen werden bis zum 15. September 2007
entgegengenommen. |
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ISA 500 (neuentworfen)
Berücksichtigung der Relevanz und der Glaubwürdigkeit des
Prüfungsnachweises. Stellungnahmen werden bis zum 15.
September 2005 entgegengenommen. |
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ISA 250 (neuentworfen) Die
Haftung des Prüfers bezüglich Gesetzen und Bestimmungen bei
der Prüfung eines Jahresabschlusses. Stellungnahmen
werden bis zum 31. Juli 2007 entgegengenommen. |
Die Vorschläge können von der
IFAC-Website bis
zum Ende der Kommentierungsfrist heruntergeladen werden. Klicken Sie
hier für
die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 87 KB).
1. Mai 2007: Unsere Stellungnahme zu vorgeschlagenen
Änderungen an IFRS 1
Wir
haben eine Stellungnahme als Antwort auf den Entwurf des IASB von
Januar 2007 zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 Erstmalige
Anwendung der International Financial Reporting Standards:
Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen
abgegeben. In dem Entwurf wird der Vorschlag gemacht einem
Mutterunternehmen zu gestatten, für die Bewertung seiner Anteile an
einem Tochterunternehmen einen „Ersatz für die Anschaffungskosten“
zu verwenden, wenn die IFRS erstmalig angewendet werden. Dieser
Ersatz für die Anschaffungskosten kann unter Bezug auf den Anteil
des Mutterunternehmens am Reinvermögen des Tochterunternehmens oder
unter Bezug auf den beizulegenden Zeitwert des Anteils des
Mutterunternehmens bestimmt werden. Darüber hinaus wird durch den
Vorschlag die Pflicht zur Neudarstellung der akkumulierten Gewinne
vor dem Erwerb des Tochterunternehmens in Übereinstimmung mit den
IFRS für Zwecke der Klassifizierung der Dividenden, erleichtert.
Klicken Sie
hier,
um die Stellungnahme herunterzuladen (in englischer Sprache, 116 KB). Nachfolgend ein Auszug:
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Wir
begrüßen die Tatsache, dass der Board dieses Thema auf seine
Agenda genommen hat. Die Vorschläge in diesem Entwurf
sprechen eine ernste Sorge an, dass es praktisch nicht
durchführbar ist, IAS 27 mit vollständigen retrospektiven
Wirkung bei der Umstellung anzuwenden. Dies stellt in
einigen Rechtskreisen ein wesentliches Hindernis für
Mutterunternehmen dar, die IFRS für einen separaten
Einzelabschluss anzuwenden. Die Behandlung dieses Themas
sollte daher zu einer weiteren Anwendung der IFRS führen und
die Kosten für die Unternehmen senken, weil sie nicht länger
die Jahresabschlüsse nach den nationalen
Rechnungslegungsvorschriften aufstellen müssten.
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Frühere Deloitte-Stellungnahmen an den IASB und das IASC finden
Sie hier.
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