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IFRS-Nachrichten – Mai 2007

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

31. Mai 2007: Südafrika und Australien schlagen vor, IFRS für kleine und mittlere Unternehmen zu übernehmen

 

Sowohl Südafrika als auch Australien haben Schritte eingeleitet, die zu einer Übernahme des IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities, IFRS for SME) in den dortigen Rechtskreisen führen würden. Der IFRS for SME ist derzeit ein Entwurf. Ein endgültiger Standard wird in der zweiten Jahreshälfte 2008 erwartet.

 

SÜDAFRIKA
Das südafrikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) hat seinen Entwurf Nr. 225 herausgegeben. Darin schlägt das SAICA eine vorzeitige Einführung des Entwurfs des IFRS for SME für südafrikanische KMU („limited interest companies“) noch vor der Verabschiedung des endgültigen Standards durch den IASB vor. Der vorzeitig eingeführte Entwurf würde durch den endgültigen Standard ersetzt, wenn dieser veröffentlicht wird. Derzeit müssen sich südafrikanische KMU entscheiden, ob sie volle IFRS oder volle südafrikanische GAAP, die den vollen IFRS sehr ähnlich sind, anwenden wollen. Diese Optionen würden auch weiterhin bestehen. Den Entwurf Nr. 225 finden Sie hier (in englischer Sprache, 96 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 18. Juni 2007.
AUSTRALIEN

Der australische Standardsetter (AASB) hat der Veröffentlichung eine Einladung zur Stellungnahme (Invitation to Comment, ITC) zu einem Vorschlag eines überarbeiteten gestaffelten Berichtswesens für Australien und der IASB-Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (A Proposed Revised Differential Reporting Regime for Australia and the IASB Exposure Draft of a Proposed IFRS for Small and Medium-sized Entities) zugestimmt. Die Kommentierungsfrist endet am 1. September 2007. Genaugenommen beinhaltet der ITC zwei große, jedoch zusammen hängende Vorschläge:

 
Aufzählung den Vorschlag, in Australien ein überarbeitetes Rahmenkonzept eines „gestaffelten Berichtswesen“ einzuführen und das Konzept des „berichtenden Unternehmens“ zu eliminieren, und
Aufzählung den vom IASB vorgeschlagenen Entwurf eines IFRS for SME.

 

Das vorgeschlagenen Rahmenkonzept eines gestaffelten Berichtswesens sieht vor, dass ein Unternehmen, dessen Umsatzerlöse 500 Mio. australische Dollar oder dessen Vermögenswerte 250 Mio. australische Dollar übersteigen und das einen Jahresabschluss veröffentlichen muss oder möchte, das australische Äquivalent zu den vollen IFRS (A-IFRS) anwenden muss. Überschreiten Umsatzerlöse und Vermögenswerte diese Schwellenwerte nicht und muss oder möchte das Unternehmen einen Jahresabschluss veröffentlichen, hat es die Wahl zwischen vollen A-IFRS oder dem australischen Äquivalent zum IFRS for SME. Ungelistete Unternehmen, die einen Abschluss veröffentlichen müssen, können nicht länger vereinfachte Abschlüsse „zu Sonderzwecken“ erstellen. Dieser Australien Accounting Alert (Newsletter von Deloitte Australien in englischer Sprache, 52 KB) enthält weitere Informationen. Die Einladung zur Stellungnahme wird in Kürze auf der Internetseite des AASB zur Verfügung stehen.

 

 

30. Mai 2007: Near-final Draft von Änderungen an IFRS 2

 

Der IASB hat in dem Bereich seiner Website, der nur Abonnenten zugänglich ist, (electronic International Financial Reporting Standards, eIFRS) den „beinahe endgültigen“ Entwurf (Near-final Draft) von Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung zur Verfügung gestellt. Die Änderungen beziehen sich auf Ausübungsbedingungen und Annullierungen. Die Änderungen werden für Berichtsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, und sind retrospektiv anzuwenden.

 

 

30. Mai 2007: Anwendung von IFRS in Samoa

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben ihrer Seite eine Länderseite für Samoa hinzugefügt. Samoa hat keine gesetzliche Rechnungslegungspflicht und auch keine statutorische Verpflichtung aller Gesellschaften, einen Jahresabschluss zu veröffentlichen. Es gibt auch keine samoanischen Rechnungslegungsstandards. Das samoanische Institut der Wirtschaftsprüfer (Samoa Institute of Accountants, früher Samoa Society of Accountants, SSA) verlangt von geprüften Unternehmen, dass sie entweder IFRS oder andere international anerkannte Rechnungslegungsstandards anwenden, beispielsweise US-GAAP. In den meisten Fällen berichten die Unternehmen unter IFRS. Das SSA verlangt außerdem die Einhaltung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).

 

 

29. Mai 2007: Unsere Ansichten zum Entwurf zu Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

 

Wir haben dem IASB unsere Kommentare zum Entwurf: Vorgeschlagene Änderungen an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen übergeben (in englischer Sprache, 174 KB). Die Veränderungen beziehen sich auf Angaben zu Beziehungen und Transaktionen zwischen staatlich kontrollieren Unternehmen und auf die Definition von nahe stehenden Unternehmen und Personen. Hier ist ein Auszug aus unserer Stellungnahme zu dem Entwurf:

 

Der Entwurf adressiert ein sehr reales Praxisproblem in Rechtskreisen, in denen staatlich kontrollierte und staatlich beeinflusste Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. Wir haben schon früher eine Meldung zur Agenda beim IFRIC eingereicht, in der wir unsere Bedenken dahin gehend äußerten, ob die Einhaltung der von der derzeitig gültigen Version von IAS 24 geforderten Angabenanforderungen von solchen Unternehmen in gewissen Rechtkreisen überhaupt erreichbar sei. Grundsätzlich unterstützen wir den im Entwurf vorgeschlagenen Ansatz, die Angabenlast für staatlich kontrollierte und staatlich beeinflusste Unternehmen zu verringern.

 

Es freut uns darüber hinaus, zu sehen, dass der Board sich einiger Inkonsistenzen in der Definition von nahe stehenden Unternehmen und Personen annimmt und Formulierungsänderungen vorschlägt. Wir sind der Meinung, dass diese Vorschläge die Definition verbessern würden, aber dass diese an einigen Stellen immer noch unklar und schwer zu verstehen ist. Wir sind auch der Meinung, dass die Formulierungen in vielen Teilen des überarbeiteten Standards mehrdeutig sind und wir daher die Zielsetzung des Standards oft eher ableiten müssen als dass wir sie aus den gewählten Worten direkt verstehen können. Wir glauben, dass der Mangel an Klarheit vielen Lesern, deren Muttersprache nicht Englisch ist, erhebliche Probleme bereiten kann, oder auch, wenn der Standard in andere Sprachen übersetzt wird.

 

Obwohl wir einige schwerwiegende Bedenken bezüglich des Entwurfs haben, glauben wir doch, dass der IASB in der richtigen Richtung unterwegs ist. Wenn der Board sich auf die Entwicklung der Kernpunkte wie z.B. die Definition von „staatlich“ und die Anwendung von Indikatoren von Beeinflussung konzentriert und sich hinsichtlich der Ausdrucksweise im Standard um Klarheit bemüht, sind wir zuversichtlich, dass dies zu einer Verbesserung der nach dem Standard gemachten Angaben führen wird.

 

Hier finden Sie:

Aufzählung

von Deloitte beim IASB und IASC eingereichte Stellungnahmen

Aufzählung

von Deloitte beim IAASB eingereichte Stellungnahmen

 

 

29. Mai 2007: Empfehlungen des CFA-Instituts zur vierteljährlichen Berichterstattung

 

Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des Chartered Financial Analyst Institute (CFA Institute) und der Runde Tisch des Instituts für Unternehmensethik (Business Roundtable Institute for Corporate Ethics) haben gemeinsam eine Publikation mit dem Titel Äpfel mit Äpfeln vergleichen: Eine Vorlage für die vierteljährliche Gewinnberichterstattung (Apples to Apples: A Template for Reporting Quarterly Earnings) herausgegeben. Der Bericht basiert auf Bedenken, die auf einer Reihe von Symposien in den Jahren 2005 und 2006 vorgetragen wurden und die das kurzfristige Denken an den heutigen Finanzmärkten betrafen. In dem Bericht werden einige Empfehlungen zu bestimmten Verfeinerungen des Inhalts und des Aufbaus von vierteljährlichen Gewinnangaben gegeben, die die Transparenz verbessern sollen. Außerdem enthält der Bericht eine „Beispielvorlage“ für eine Gewinnangabe zum dritten Quartal. Der vollständige Bericht in englischer Sprache kann von der Seite des CFA-Instituts heruntergeladen werden (197 KB).

 

Auszüge aus den Empfehlungen:

 

Um es allen Adressaten von Jahresabschlüssen besser zu ermöglichen, konsistente „Äpfel-mit-Äpfeln-Vergleiche“ vierteljährlicher Finanzberichte zu machen, schlagen wir vor, dass alle Aktiengesellschaften freiwillig eine einheitliche Vorlage für die vierteljährlichen Gewinnangaben übernehmen. Diese Vorlage würde der Geschäftleitung ein benutzerfreundliches Format zur Verfügung stellen, in dem wichtige Sachverhalte in informativer und präziser Weise hervorgehoben werden könnten. Diese Empfehlungen basieren auf einer umfassenden Durchsicht vierteljährlicher Gewinnangaben einer Reihe von Unternehmen und auf Diskussionen mit Finanzexperten und Adressaten von Jahresabschlüssen.

 

Um die Kommunikation zwischen Unternehmen und Investoren zu verbessern, empfehlen wir den Unternehmen dringend, vierteljährliche Gewinnangaben zu machen, die:

 

Aufzählung

ohne Verständnishinweise (quarterly earnings guidance) auskommen,

Aufzählung

eine Gewinn- und Verlustrechnung nach US-GAAP beinhalten, die bei den Umsatzerlösen anfängt und bis zum Nettoeinkommen geht,

Aufzählung

die Tabellen für die Überleitung nach US-GAAP in unmittelbare Nähe zu den nicht-GAAP-Finanzmaßnahmen anzugeben, die sie erklären sollen,

Aufzählung

eine Bilanz und eine Kapitalflussrechnung enthalten und

Aufzählung

im Aufbau der Angaben konsistent sind.

 

 

 

29. Mai 2007: Vorsitzender des FASB äußert sich zu Konvergenz

 

Der Geschäftsbericht für das Jahr 2006 der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), unter der der FASB arbeitet, enthält Stellungnahmen des Vorsitzenden des FASB Robert H. Herz zu den Konvergenzbemühungen von FASB und IASB. Die Stellungnahmen von Herrn Herz finden Sie unten anhängend. Folgen diesem Link, um den vollständigen FAF-Geschäftsbericht von der Seite des FASB herunterzuladen (in englischer Sprache, 3.328 KB).

 

Wie ist der Stand der Konvergenzinitiative mit dem IASB?

 

Der FASB und der IASB machen durch unsere Konvergenzinitiative ständig Fortschritte in unsere gemeinsamen Bemühungen um Konsistenz, Vergleichbarkeit und Effizienz der internationalen Kapitalmärkte. Tatsächlich werden fast ausschließlich alle unsere großen Projekte nun gemeinschaftlich geführt, und beide Boards widmen diesen Bemühungen einen Großteil ihrer Zeit.

 

Im Februar 2006 veröffentlichten die Boards eine Absichtserklärung, die die gemeinschaftliche Zielsetzung nochmals bestätigte, einen gemeinsamen Satz hochwertiger Standards für den nationalen und den grenzüberschreitenden Gebrauch zu entwickeln. Wir glauben weiterhin, dass es Kernpunkt der Aufgaben von FASB und IASB sein sollte, für hochwertige Standards zu sorgen, die glaubwürdige, vergleichbare und konzeptionell saubere und brauchbare Informationen für die internationalen Kapitalmärkte zur Verfügung stellen.

 

Wir arbeiten weiterhin auch eng mit dem IASB zusammen, um ein gemeinsames Rahmenkonzept zu entwickeln. Im Moment ist es noch so, dass FASB und IASB jeweils von ihrem eigenen Rahmenkonzept geleitet werden. Obwohl diese weitgehend ähnlich sind, weichen sie in verschieden Punkten voneinander ab, sind nicht vollständig und nicht aktuell. Die Boards glauben, dass ein gemeinsames Rahmenkonzept die Grundlagen und Konzepte, die der internationalen Rechnungslegung zu Grunde liegen, verbessern und als effektiverer Leitfaden bei der Entwicklung weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards dienen kann. Deshalb haben der FASB und der IASB im Jahr 2006 gemeinsam ein Beratungsdokument zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, in dem unsere vorläufigen Ansichten zu den zwei ersten Kapiteln eines verbesserten Rahmenkonzepts dargestellt werden.

 

 

 

28. Mai 2007: Wir nehmen Stellung zu drei vorgeschlagenen Prüfungsstandards

 

Deloitte hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) Stellungnahmen zu den folgenden drei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht. In jedem einzelnen Fall bieten wir einige Verbesserungsvorschläge an, kommen jedoch zu jeweils zu folgendem Schluss: „Wir unterstützen die Entwicklung dieser Leitlinie und glauben, dass die Umformulierung des vorgeschlagenen Standards insgesamt in Übereinstimmung mit den vom IAASB eingeführten Verständlichkeitsvereinbarungen und -kriterien erfolgt ist.“ Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie hier.

 

Aufzählung

ISA 540 (überarbeitet und umformuliert) Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, einschließlich Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, und zugehöriger Angaben (in englischer Sprache, 49 KB)

Aufzählung

ISA 230 (umformuliert) Arbeitspapiere des Abschlussprüfers (in englischer Sprache, 32 KB)

Aufzählung

ISA 560 (umformuliert) Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (in englischer Sprache, 39 KB)

 

 

28. Mai 2007: Neue Veröffentlichung zu Herausforderungen der Steuerberichterstattung

 

Unsere britischen Kollegen haben eine Veröffentlichung mit dem Titel Vorsicht Stufe: Best Practice der Steuerberichterstattung in einer sich ändernden Umwelt herausgegeben (Mind the GAAP: Best Practice Tax Reporting in a Changing Environment, in englischer Sprache, 260 KB). Diese enthält Empfehlungen, wie Unternehmen auf die Herausforderungen der Steuerberichterstattung im Abschluss, die sich aus jüngsten Veränderungen – unter anderem in den IFRS und der Prüferunabhängigkeit – ergeben haben, reagieren können. Der Bericht stützt sich auf Marktuntersuchungen, die sich der Frage gewidmet haben, wie große Unternehmen in Großbritannien mit den Herausforderungen der Steuerberichterstattung umgehen. Einige der dargestellten Ergebnisse sind recht überraschend:

 

Aufzählung

Die Bereichsleiter Steuern und die Geschäftsleitung der Unternehmen misstrauen ihren eigenen Zahlen.

Aufzählung

Besorgnis erregend ist, dass 43% der Unternehmen sich sorgen, dass kleine Fehler in Saldenvorträgen im Endeffekt zu wesentlichen Fehlern führen könnten.

Aufzählung

Die Unternehmen fühlen sich angesichts der fachlichen Anforderungen der Rechnungslegungsstandards in hohem Maße unbehaglich.

Aufzählung

Fast die Hälfte aller Unternehmen (49%) geben an, dass es zwischen ihnen und ihren Prüfern zu Unstimmigkeiten über die Auslegung von IAS 12 gekommen sei.

Aufzählung

Nur 50% der Steuerexperten der Firmen halten ihre Kenntnis über IAS 12 für ausreichend, und nur 12% glauben, dass ihre Mitarbeiter auf diesem Gebiet ausreichend ausgebildet sind.

Aufzählung

Die Buchhaltungssysteme scheinen den Anforderungen der Steuerbereiche nicht gewachsen. Das macht es schwierig, zu richtigen Zahlen zu kommen.

 

Die Veröffentlichung gibt die Empfehlungen von Deloitte wieder, wie Unternehmen einen 'zielgerichteten' Abschluss aufstellen können. Kernempfehlungen beinhalten die Übernahme von Steuerbilanzen, die vollständige vierteljährliche Steuerberichterstattung und transaktionsbegleitende Prüfungen, die die Auswirkungen wesentlicher Transaktionen auf die Steuerberichterstattung beurteilen, während diese durchgeführt werden, um ein frühzeitiges Erkennen wesentlicher Sachverhalte zu ermöglichen.

 

 

28. Mai 2007: IOSCO bietet Gespräche am Runden Tisch zur Prüfungsqualität an

 

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) bietet am 1. Juni 2007 in Paris Gespräche am Runden Tisch zur Prüfungsqualität bei Aktiengesellschaften an. Gesprächsthema soll die Prüfungsqualität aus der Sicht der Wertpapieraufsicht sein. Das Programm (in englischer Sprache, 37 KB) sieht drei eigenständige Podiumsdiskussionen vor, gefolgt von einer zusammenfassenden Analyse und einem Kommentar. Die Themen der Podiumsdiskussionen sind

 

Aufzählung

Prüfungsqualität: Die Bewertung externer Prüfungen im heutigen Umfeld

Aufzählung

Die Auswirkungen von Prüferhaftung auf Prüfungsverhalten und -qualität

Aufzählung

Konzentration von Prüfungsgesellschaften – mögliche Auswirkungen auf die Prüfungsqualität

 

 

27. Mai 2007: Gespräche der SEC am Runden Tisch zur Anerkennung ausländischer Intermediäre

 

Die US-amerikanische Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) bietet am 12. Juni 2007 eine Diskussion am Runden Tisch zum Thema „Gegenseitige Anerkennung in ausgewählten Fällen“ an. Gegenseitige Anerkennung in ausgewählten Fällen würde bedeuten, dass die SEC bestimmten Arten von ausländischen Finanzintermediären erlaubt, ihre Dienste US-amerikanischen Investoren nach einer verkürzten Registrierung anzubieten. Dies setzt allerdings voraus, dass diese Unternehmen in einem ausländischen Rechtskreis einer Wertpapieraufsicht unterliegen, die im Wesentlichen (aber nicht notwendigerweise vollständig) der US-amerikanischen vergleichbar ist. Die Gespräche am Runden Tisch sollen herauszufinden helfen, ob eine gegenseitige Anerkennung in ausgewählten Fällen US-amerikanischen Anlegern durch größeren grenzüberschreitenden Zugang zu ausländischen Investitionsmöglichkeiten zugute käme, ohne dass der Anlegerschutz gefährdet wäre. Folgen sie diesem Link für die englischsprachige Presseerklärung der SEC.

 

 

27. Mai 2007: Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer trifft sich am 5. Juni

 

Die Arbeitsgruppe des IASB zu Leistungen an Arbeitnehmer wird sich zu einem ersten Treffen am Dienstag, den 5. Juni 2007, von 10:00 bis 16:30 Uhr zusammenfinden. Die Adresse lautet: The Brewery, Smeatons Vaults Room, Chiswell Street, London EC1Y 4SD. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

 

Aufzählung

Hintergrund zum IASB-Projekt „Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses“

Aufzählung

Vorgehensweise

Aufzählung

Das Phase II-Projekt

Aufzählung

Ansatz und Darstellung
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Überblick über die vorläufigen Entscheidungen des Boards

Aufzählung

Beseitigung des aufgeschobenen Ansatzes

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Darstellungsalternativen

Aufzählung

Cash Balance-Pläne
Aufzählung

Hintergrund und Anwendungsbereich

Aufzählung

Definitionen von Leistungszusagen

Aufzählung

Zusagen mit garantierter fester Rendite

 

Folgen sie diesem Link für Informationen zum Projekt.

 

 

26. Mai 2007: Neue Veröffentlichung zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP (USA) haben eine Publikation mit dem Titel "Ein Fahrplan zur Rechungslegung und zu aufsichtsrechtlichen Aspekten von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses" (A Roadmap to the Accounting and Regulatory Aspects of Postretirement Benefits, in englischer Sprache, 188 Seiten, 1.521 KB) herausgegeben. Diese Veröffentlichung fasst die gängigen Arten von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammen, benennt die jeweiligen Finanzierungsanforderungen und gibt zugehörige statutarische und rechnungslegungsbezogene Hinweise für die Vereinigten Staaten. Im Anhang findet sich ein Vergleich zwischen der Rechnungslegung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach US GAAP und IFRS. Das Buch ist folgendermaßen eingeteilt:

 

Aufzählung

Leistungen und Pläne. Dieser Abschnitt hält fest, dass Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach verschiedenen Gesichtspunkten klassifiziert werden können, unter anderem nach (1) leistungsorientierten und beitragsorientierten Plänen und (2) Pensionsleistungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Abschnitt erörtert die verschiedenen Pläne und stellt sie nach steuerlichen, aufsichtsrechtlichen und rechnungslegungsbezogenen Aspekten gegenüber.

Aufzählung

Finanzierung/Management von Planvermögen. Die Finanzierung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zieht im Zusammenhang mit dem Defizit der US-amerikanischen Gesellschaft zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen (Pension Benefit Guaranty Corporation, PBGC) und der damit verbundenen Bedenken  bezüglich der Aussichten der Arbeitnehmer, ihre Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erhalten, weiterhin die Aufmerksamkeit der Medien auf sich. Dieser Abschnitt erörtert die Finanzierung und das Management von beitragsorientierten und leistungsorientierten Plänen und schließt Überlegungen zu Belangen der US-amerikanischen Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) und des US-amerikanischen Betriebsrentengesetzes (Employee Retirement Income Security Act, ERISA) mit ein.

Aufzählung

Statutarische Überlegungen. Ein umfassendes Regelwerk bestimmt die Finanzierung und das Management von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Vorschriften sollten bei der Entwicklung von Plänen ebenso wie bei nachfolgenden Ergänzungen oder Änderungen im Auge behalten werden. Die Anforderungen dieses Regelwerks sollten auch bei der Bestimmung der sachgemäßen Bilanzierung berücksichtigt werden. Dieser Abschnitt fasst die wichtigsten Bezugspunkte der aufsichtsrechtlichen Anforderungen einschließlich des US-amerikanischen Gesetzes zum Schutz von Pensionen (Pension Protection Act, PPA) zusammen und stellt die aufsichtsrechtlichen Prozesse, die dem System der US-amerikanischen Pensionsbestimmungen zugrunde liegen, dar.

Aufzählung Bilanzierung. Dieser Abschnitt umreißt das Modell der bestehenden Rechnungslegung einschließlich der jüngst erschienenen Standards und Umsetzungsleitlinien. Die Ansichten des Stabs der SEC bezüglich bestimmter Aspekte der Rechnungslegung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden ebenfalls herausgestrichen.

 

 

25. Mai 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

 

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe April 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 135 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

24. Mai 2007: SEC stimmt neuen Leitlinien für die Berichterstattung über interne Kontrollen zu

 

Die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC hat einstimmig Interpretationsleitlinien angenommen, die Kapitalgesellschaften helfen sollen, die rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen zu verbessern und gleichzeitig überflüssige Kosten einzusparen. Dies gilt besonders für kleinere Unternehmen. Die neuen Leitlinien verstärken die Einhaltung von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts aus dem Jahr 2002, indem sie interne Kontrollen, die am besten gegen wesentliche Falschdarstellungen des Jahresabschlusses schützen,  in den Mittelpunkt der Geschäftsführung stellen. Die Leitlinien folgen zwei wesentlichen Grundsätzen:

 

Aufzählung

Die Geschäftsleitung hat zu beurteilen, inwieweit Kontrollen implementiert sind, die das Risiko angemessen adressieren, dass eine wesentlichen Falschdarstellung im Jahresabschluss nicht verhindert oder zeitnah entdeckt würde.

Aufzählung

Die Beurteilung des Nachweises der Wirksamkeit ihrer Kontrollen durch die Geschäftsleitung sollte auf der Einschätzung des Risikos beruhen.

 

Anhand der Leitlinien kann die Geschäftsleitung Art und Umfang des Beurteilungsprozesses mit denjenigen Berichtsfeldern abstimmen, die die höchsten Risiken für eine verlässliche Darstellung des Jahresabschlusses darstellen (d.h. sicherstellen, dass der Abschluss frei von wesentlichen Fehlern ist). Als Konsequenz ergibt sich, dass die Geschäftsleitung effizientere Methoden zur Beurteilung wie bspw. Selbsteinschätzung in den Bereichen einsetzen kann, die ein geringes Risiko bergen. In Bereichen mit hohem Risiko sind gegebenenfalls ausführlichere Tests zur Beurteilung der Kontrollen notwendig.  Die SEC ist der Meinung, dass die Anwendung dieser beiden Grundsätze Unternehmen jeglicher Größe und Komplexität erlauben wird, diese Regeln effektiv und effizient einzusetzen. Folgen sie diesem Link zur Pressemitteilung in englischer Sprache.

 

 

22. Mai 2007: DSR für Übernahme von IAS 23

 

Die Stellungnahme des DSR an EFRAG zur Übernahme von IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 44 KB).

 

 

21. Mai 2007: Vorschlag die IFRS für alle börsennotierten Unternehmen in Brasilien vorzuschreiben

 

Die brasilianische Wertpapieraufsichtsbehörde hat einen Entwurf veröffentlicht, mit dem vorgeschlagen wird alle an der BOVESPA (Sao Paulo Börse) notierten Unternehmen zu verpflichten, Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS, beginnend für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2010 enden, zu veröffentlichen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Ungefähr 350 Unternehmen sind an der BOVESPA notiert. Im März 2006 hat der Vorstand der Zentralbank von Brasilien offiziell entschieden, dass alle brasilianische Banken (in- oder ausländische) und alle Finanzinstitutionen, die bei der Zentralbank lizenziert sind und Geschäfte in Brasilien machen (einschließlich Leasinggesellschaften und Spar- und Darlehenskassen) IFRS vollständig anwenden müssen, beginnend für Abschlüsse der Berichtsperiode, die am 31. Dezember 2010 endet.

 

 

20. Mai 2007: SEC Vorsitzender diskutiert Themen in Bezug auf IFRS

 

In einer Rede vor der Security Traders Association auf der elften Jahreskonferenz in Washington (in englischer Sprache) sprach der SEC Vorsitzende Christopher Cox über den Nutzen von weltweiten Rechnungslegungsstandards und über einige Fallstricke bei der Erlangung dieses Nutzens. Nachfolgend ein Auszug:

 

Die Vision hinter den International Financial Reporting Standards ist, dass ein einziger weltweiter Satz an Standards Investoren auf der ganzen Welt erlauben würde, Nutzen aufgrund eines hohen Grades an Vergleichbarkeit und eines konsistent hohen Grades an Qualität in der Finanzberichterstattung zu ziehen. Es würde die Notwendigkeit für Investoren und Analysten entfallen, die Abschlüsse, die nach verschiedenen Rechnungslegungsstandards aus vielen Rechtskreisen erstellt wurden, zu verstehen. Und es würde eine der wesentlichen Barrieren Kapital außerhalb der eigenen Grenzen aufzubringen, abschaffen. Die IFRS versprechen unsere Märkte zu integrieren, aber dieses Versprechen ist solange in Gefahr, solange die IFRS nicht gewissenhaft und konsistent in allen Rechtskreisen angewendet werden. Regulierungsbehörden müssen den Drang unterdrücken, national angepasste Versionen der IFRS zu entwickeln und wir müssen miteinander kooperieren bei der Einführung eines Satzes von Standards, der gewissenhaft und konsistent angewendet wird.

 

 

19. Mai 2007: FEI-Gutachten zeigt Rückgang bei den Kosten zur Einhaltung des Sarbanes-Oxley-Acts

 

Die Financial Executives International (FEI) hat ihr sechstes Gutachten zur Einhaltung des Sarbanes-Oxley-Acts veröffentlicht, in dem sie feststellt, dass die Kosten zur Einhaltung der Section 404 (interne Kontrollen) für große bei der SEC registrierte Unternehmen für 2006 um 23% unter den vergleichbaren Kosten von 2005 gelegen haben. FEI führt diese Reduzierung darauf zurück, dass „Unternehmen die Effizienz bei der Einhaltung von Section 404 erhöhten“. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache). In den Stellungnahmen zu dem Gutachten fand sich eine Reihe von positiven Meinungen zu SOX 404:

 

Aufzählung 60% stimmten zu, dass die Einhaltung von Section 404 zu mehr Vertrauen der Investoren in ihre Abschlüsse geführt hat.
Aufzählung 46% stimmten zu, dass die Abschlüsse genauer sind.
Aufzählung 48% stimmten zu, dass die Abschlüsse glaubwürdiger sind.
Aufzählung 34% stimmten zu, dass die Einhaltung von Section 404 vor Fehlern schützt oder diese aufdeckt.

 

 

18. Mai 2007: Mitschriften vom vierten Tag der IASB Sitzung vom Mai 2007

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 15. Mai, bis Freitag, den 18. Mai 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des letzten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

18. Mai 2007: Initiative zur Stärkung der Prüfung und Finanzberichterstattung in den USA

 

Das Büro des amerikanischen Finanzministers Henry M. Paulson hat Initiativen angekündigt, „die Wettbewerbsfähigkeit des amerikanischen Kapitalmarkts zu fördern, mit Konzentration auf eine verstärkte Finanzberichterstattung und eines nachhaltigeren und transparenteren Prüfungsberufstandes“. Die Initiativen sind Teil einer aktuellen Bemühung die Themen anzusprechen, die die Wettbewerbsfähigkeit des amerikanischen Kapitalmarktes beeinflussen. Die von Henry Paulson angekündigten Initiativen sind unten dargestellt und schließen die Abschaffung der IFRS-US GAAP-Überleitung mit ein:

 

Aufzählung Ausstattung der Investoren mit einem transparenten und nachhaltigen Prüfungssystem. Das Finanzministerium beabsichtigt einen unabhängigen Ausschuss zu beauftragen, um eine Empfehlung zur Berücksichtigung der verfügbaren Möglichkeiten zur Verstärkung der finanziellen Bonität der Industrie zu entwickeln und seine Fähigkeit qualifizierte Mitarbeiter einzustellen und langfristig zu halten. Das Finanzministerium beauftragte den ehemaligen SEC Vorsitzenden Arthur Levitt, Jr. und den ehemaligen SEC Chief Accountant Donald T. Nicolaisen dem öffentlichem Forum als stellvertretende Vorsitzende zu dienen.
Aufzählung Erhalt eines besseren Verständnisses hinsichtlich der Gründe für die steigenden finanziellen Neudarstellungen. Die Anzahl der Neudarstellungen sind während des letzten Jahrzehnts rapide gestiegen, von 116 in 1997 auf 1.876 in 2006. Das Finanzministerium beabsichtigt eine drastische Untersuchung zu den Faktoren in Auftrag zu geben, die zu Neudarstellungen führen sowie deren Auswirkungen auf Investoren und den Kapitalmarkt. Ergebnisse werden nach Abschluss dieser Untersuchung veröffentlicht.
Aufzählung Förderung der Finanzberichterstattung. US-GAAP umfassen mehr als 2000 einzelne Verlautbarungen, die von verschiedenen Regulierungsbehörden veröffentlicht wurden. Investoren fordern oft Informationen, die nicht durch die Vorschriften zur Finanzberichterstattung bereitgestellt werden. Das Finanzministerium wird von der SEC und dem FASB bei den Bemühungen, die Transparenz und die Zugänglichkeit der Finanzberichterstattung für Investoren zu fördern, unterstützt.
Aufzählung Modernisierung der Bilanzierungsvorschriften um internationale Unternehmen zu ermutigen, sich an amerikanischen Börsen zu notieren und die Kaufgelegenheiten von Investoren zu steigern. Die amerikanischen öffentlichen Märkte sollten für Unternehmen, die hochqualifizierte international akzeptierte Rechnungslegungsstandards befolgen, zugänglich sein. Das Finanzministerium wird durch Aktivitäten der SEC bezüglich der Abschaffung der Überleitungsvorschriften ab 2009 für nach IFRS berichterstattende Unternehmen sowie bei der fortgeführten Konvergenz von US GAAP und IFRS unterstützt.

 

Aufzählung Gliederung des Vorschlags von Herrn Paulson (in englischer Sprache) in einem Leitartikel mit dem Titel Der Haupttest der sorgfältigen Finanzberichterstattung ist wahr
Aufzählung Pressemitteilung (in englischer Sprache)
Aufzählung Die entsprechende Rede von Herrn Paulson vom März 2007 (in englischer Sprache)

 

 

18. Mai 2007: Mitschriften vom dritten Tag der IASB Sitzung vom Mai 2007

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 15. Mai, bis Freitag, den 18. Mai 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

18. Mai 2007: SIC-7 Einführung des Euro wird neue Relevanz haben

 

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dass es Zypern und Malta erlaubt sein wird den Euro am 1. Januar 2008 einzuführen, zusammen mit den derzeit 13 Eurostaaten. Die Europäische Zentralbank hat eine ähnliche Empfehlung abgegeben. Die EU-Finanzminister werden eine endgültige Entscheidung im Juli nach Beratung mit dem Europäischen Parlament und einer Diskussion mit den europäischen Staatsoberhäupter auf dem EU Gipfel im Juni herbeiführen. Interpretation SIC-7 Einführung des Euro stellt Leitlinien zur Bilanzierung von Transaktionen des Unternehmens bei der Einführung des Euros zur Verfügung. Sie wurde 1998 in Erwartung des erstmaligen Gebrauchs des Euro als Bilanzierungswährung in 1999 und als im Umlauf befindliche Währung ab 2002 veröffentlicht.

 

 

17. Mai 2007: Neue Publikation zu Unternehmenszusammenschlüssen und Geschäfts- oder Firmenwert

 

Unsere amerikanischen Kollegen haben Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen, Geschäfts- oder Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte: Ein Fahrplan zur Anwendung von Statement 141 und 142 (in englischer Sprache, 884 KB) veröffentlicht. Diese Publikation ist eine allumfassende Quelle für die Vorschriften des FASB zu Statement Nr. 141 Unternehmenszusammenschlüsse und Nr. 142 Geschäfts- oder Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte und verfügbare interpretative Leitlinien. An geeigneten Stellen sind interpretative Ansichten von Deloitte & Touche LLP eingefügt worden. Darüber hinaus vergleicht die Publikation Statement 141 mit IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und mit einem vorgeschlagenen FASB Statement, welches im Juni 2005 veröffentlicht wurde und Statement 141 ersetzen soll (der IASB veröffentlichte einen nahezu identischen Entwurf zur selben Zeit).

 

 

17. Mai 2007: Viele amerikanischen Unternehmen haben die Auswirkungen des beizulegenden Zeitwertes aus FAS 157 nicht geprüft

 

Nur sechs Prozent der Unternehmen in den USA haben laut einer Internet Umfrage, die vom Deloitte Financial Advisory Services (FAS) LLP durchgeführt wurde, nicht geprüft, wie Statement 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert die Bewertung ihrer Vermögenswerte und Schulden beeinflussen wird. Die Umfrage wurde während eines Webcasts zu SFAS 157 durchgeführt. Die meisten der ca. 1500 Teilnehmer an dem Webcast waren leitende Angestellte in Finanz- und Rechnungslegungsabteilungen aus der Finanzdienstleistungsbranche, Telekommunikation und der verarbeitenden Industrie. SFAS 157 gibt verbesserte Leitlinien dazu, wie Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und führt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in einen Standard zusammen. SFAS 157 würde dann angewendet, wenn ein anderer Standard die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorschreibt oder erlaubt, so wie wertberichtigte Vermögenswerte, Vermögenswerte und Schulden, die in einem Unternehmenszusammenschluss erworben werden und einige finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Er führt auch neue Angaben ein, die die Verlässlichkeit der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert betonen. SFAS 157 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. November 2007 beginnen. Der IASB hat ein Diskussionspapier (in englischer Sprache, 1.970 KB) veröffentlicht, in dem er zur Abgabe von Stellungnahmen zu SFAS 157 auffordert. Klicken Sie hier für eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage (in englischer Sprache, 68 KB).

 

 

17. Mai 2007: Plan die IFRS in die kanadischen Rechnungslegungsvorschriften aufzunehmen

 

Der Accounting Standards Board von Kanada (AcSB) hat eine Aktualisierung seines Einführungsplans für die Aufnahme der International Financial Reporting Standards in die kanadischen Rechnungslegungsvorschriften veröffentlicht. Der Plan sieht einen Wechsel auf den neuen Standard zum 1. Januar 2011. Der schließt einen Vergleich der IFRS mit den kanadischen Rechnungslegungsvorschriften zum 31. März 2007 ein, sowie die Erwartungen des AcSB inwiefern die IFRS wahrscheinlich in Kanada vor dem Wechsel auf IFRS für öffentlich berichtspflichtige Unternehmen angenommen werden. Der Vergleich ist auch als ein separates Dokument erhältlich. Klicken Sie hier für:

 

Aufzählung Den Einführungsplan für die Aufnahme der International Financial Reporting Standards in die kanadischen Rechnungslegungsvorschriften (in englischer Sprache, 392 KB)
Aufzählung Den Vergleich von IFRS und den kanadischen Rechnungslegungsvorschriften mit Stand 31. März 2007 (in englischer Sprache, 161 KB)

 

 

17. Mai 2007: PCAOB wird über den neuen Prüfungsstandard zu internen Kontrollen abstimmen

 

Auf ihrer Sitzung am 24. Mai 2007 wird der amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) über den finalen Standard zur Prüfung von internen Kontrollen zur Finanzberichterstattung und einigen entsprechenden Änderungen des Prüfungsstandards des Boards abstimmen. Falls er verabschiedet wird, würde der neue Standard den Prüfungsstandard Nr. 2 eine Prüfung der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung in Verbindung mit der Jahresabschlussprüfung ersetzen. Die Überarbeitung von AS 2 wurde vom PCAOB im Dezember 2006 vorgeschlagen und wurde vorgenommen, um den Prüfer auf die wichtigsten Themen zu fokussieren und so die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, das wesentliche Schwächen gefunden werden bevor diese eine wesentliche Falschdarstellung des Jahresabschlusses begründen. Zur gleichen Zeit würde der vorgeschlagene Standard die Prüfungsvorschriften, für die der PCOAB zum Ergebnis gekommen ist, dass diese ungeeignet sind, den gewünschten Nutzen zu stiften, abschaffen. Der Standard wird ebenso Hinweise geben, wie die Prüfung für kleinere und weniger komplexe Unternehmen aufgesetzt werden sollte. Der finale verabschiedete Standard muss der SEC zur Abnahme vorgelegt werden. Klicken Sie hier für:

 

Aufzählung Die Pressemitteilung zur kommenden Sitzung des PCAOB am 24. Mai 2007 (in englischer Sprache)
Aufzählung Den im Dezember 2006 vorgeschlagenen überarbeiteten Prüfungsstandard Nr. 2 (in englischer Sprache, 377 KB)
Aufzählung Die Pressemitteilung vom Dezember 2006 (in englischer Sprache)

 

 

17. Mai 2007: Mitschriften vom ersten und zweiten Tag der IASB Sitzung vom Mai 2007

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 15. Mai, bis Freitag, den 18. Mai 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern der ersten beiden Sitzungstage auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

16. Mai 2007: Unsere Ansichten zum Diskussionspapier zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

 

Wir haben dem IASB Unsere Stellungnahme zum Diskussionspapier: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (in englischer Sprache, 281 KB) übergeben. Das Diskussionspapier legt die vorläufigen Ansichten des IASB dar, wie die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen wird, wenn die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bereits in bestehenden IFRS beschrieben ist. Es schlägt keine Ausnahmen von der Verwendung des beizulegenden Zeitwertes vor. Das Diskussionspapier wurde auf der Grundlage des SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erstellt. SFAS 157 legt eine eigene Definition des beizulegenden Zeitwertes zusammen mit einem Rahmenkonzept zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert für Jahresabschlüsse, die in Übereinstimmung mit den US-GAAP erstellt sind, fest. Das Diskussionspapier des IASB:

 

Aufzählung gibt die vorläufiges Ansichten des IASB zu den Vorschriften des FAS 157 wieder;
Aufzählung identifiziert Unterschiede zwischen des FAS 157 und der Leitlinie zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert in bestehenden IFRS ; und
Aufzählung fordert zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Vorschriften des FAS 157 und des vorläufigen Ansichten des IASB zu diesen Vorschriften auf.

 

Nachfolgend finden Sie einen Auszug unserer Stellungnahme zu dem Diskussionspapier:

 

Stellungnehmende sind mit einer konsistenten Definition des beizulegenden Zeitwertes über verschiedene Standards hinweg besser bedient, wenn für den beizulegenden Zeitwert gilt, dass er die gleiche Bedeutung für diese verschiedenen Standards hat. Ebenso erkennt der Board in seiner Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen die verschiedenen Bedeutungen des beizulegenden Zeitwertes in bestehenden Standards an. Bevor ein Entwurf veröffentlicht werden kann, ist eine gründliche Untersuchung aller Standards nötig, um festzustellen, wo der Begriff beizulegender Standard derzeit genutzt wird und was er bedeuten soll. Ohne diese Untersuchung glauben wir nicht, dass ein allumfassender Bewertungsstandard, der die Bewertung zum gegenwärtigen Wert1 definiert, entwickelt werden kann. Darüber hinaus ist die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, wie sie in dem Diskussionspapier definiert ist, lediglich ein Bewertungsmerkmal. Wir sind nicht davon überzeugt, dass dies das relevanteste Merkmal für alle Posten darstellt.

 

Das Diskussionspapier folgert, dass der beizulegende Zeitwert ein Verkaufspreis ist, der auf einer Übertragung basiert (als Gegenteil von einer Begleichung). Derzeitige IFRS verwenden den Begriff beizulegender Zeitwert manchmal mit der Bedeutung Wiederbeschaffungswert und manchmal mit der Bedeutung Verkaufspreis, manchmal basierend auf Übertragungen und manchmal basierend auf Begleichungen. Wir sind der Ansicht, dass es durch das Entfernen der unterschiedlichen Begriffe, unter Verwendung einer einheitlichen Definition des beizulegenden Zeitwertes in einigen Fällen zu einer unangemessenen Behandlung kommen kann. Aus diesem Grund sollte diesen unterschiedlichen Begriffen Beachtung geschenkt werden, da jeder dieser Begriffe Verwendung in der Rechnungslegungsliteratur findet. Daher sollte der Begriff „beizulegender Zeitwert“ fallengelassen werden, da er verschiedene Bedeutung für verschiedene Menschen hat.

 

1Der Begriff „gegenwärtiger Wert“ als Gegenteil vom beizulegenden Zeitwert ist absichtlich in dieser Stellungnahme verwendet worden, um die Bewertungsmerkmale unter der Überlegung zu beurteilen, welcher Begriff derzeit angemessen ist. Bei der Beschreibung dieser Bewertungsmerkmale ist der beizulegende Zeitwert nicht immer in diesem Sinne verwendet worden, da dies zu Verwirrung hätte führen können, da verschiedenen Definitionen des beizulegenden Zeitwertes bestehen.

 

Klicken Sie hier für alle Deloitte-Stellungnahmen an den IASB und IASC seit 1995.

 

 

16. Mai 2007: Vergleich der luxemburgischen Rechnungslegungsvorschriften, IFRS und US GAAP

 

Unsere Kollegen aus Luxemburg haben Lux GAAP-IFRS-US GAAP: Ein umfassender Vergleich (in englischer Sprache, 325 KB) veröffentlicht. Diese Publikation stellt die Hauptunterschiede zwischen den luxemburgischen Rechnungslegungsvorschriften, IFRS und US-GAAP zum 28. Februar 2007 dar. Bezüglich der luxemburgischen Rechnungslegungsvorschriften geht der Bericht auf folgendes ein:

 

IFRS wird in das Handelsgesetz als eine Alternative zu den derzeitigen luxemburgischen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften eingeführt. Die internationalen Standards wurden bereits als Bilanzierungswahlrecht für Kreditinstitute eingeführt. Die luxemburgischen Behörden arbeiten an einem Entwurf des Handelsgesetzes, der die Möglichkeit eröffnet, IFRS für den gesetzlichen Jahresabschluss von jeder in Luxemburg registriert Gesellschaft mit beschränkter Haftung anzuwenden.

 

 

14. Mai 2007: Heads Up-Newsletter zur Anerkennung der IFRS durch die SEC

 

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 14. Mai 2007 veröffentlicht. Der Newsletter mit dem Titel Transatlantischer Handschlag (Hands across the ocean, in englischer Sprache, 64 KB) diskutiert die erwarteten SEC Aktivitäten, welche wahrscheinlich zu einer stärkeren Anwendung der IFRS in den USA durch ausländische und heimische Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, führen werden. Nachfolgend ein Auszug:

 

Kürzlich wurde es durch vermehrte Aktivitäten der SEC nahezu sicher, dass die Überleitungsvorschriften abgeschafft werden – ein Weckruf für viele, die in die Finanzberichterstattung mit eingebunden sind, einschließlich ausländischer und heimischer Unternehmen, Analysten, Standardsetter und Rechnungsleger. Jedoch von größerer Relevanz für die amerikanischen Unternehmen ist die Tatsache, dass die SEC in Erwägung zieht, amerikanische Emittenten entweder IFRS oder US-GAAP anwenden zu lassen [...].

Die USA würden dem Beispiel von vielen anderen Staaten folgen, die bereits IFRS akzeptieren.

 

 

14. Mai 2007: Diskussionspapier zu Versicherungsverträgen kann heruntergeladen werden

 

Das vom IASB veröffentlichte Diskussionspapier mit den vorläufigen Ansichten zur Bewertung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen Preliminary Views on Insurance Contracts  (Part 1: Invitation to Comment and main text und Part 2: Appendices) können Sie ab sofort herunterladen.

 

Stellungnahmen können bis zum 16. November 2007 entweder an CommentLetters@iasb.org oder an info@drsc.de gesendet werden.

 

 

14. Mai 2007: Vorträge der gemeinsamen SME-Veranstaltungen von DRSC und Deloitte ab sofort verfügbar

 

Am 18. und 19. Januar sowie am 19. und 20. Februar 2007 haben das DRSC und Deloitte an vier Orten in der Bundesrepublik gemeinsame Informationsveranstaltungen zum Thema "Internationale Rechnungslegung für den Mittelstand - Entwurf des IASB-Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU)" durchgeführt. In den Vorträgen wurden die Sichtweisen der Standardsetzer IASB und DRSC, der Normengeber EU-Kommission und BMJ sowie von Banken, Unternehmen, Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfern vorgestellt. Die Vorträge sind ab sofort als PDF-Files auf unserer Publikationsseite verfügbar.

 

 

11. Mai 2007: Exposé-sondage – NIIF pour les PMEs (KMU-Entwurf in französischer Sprache)

 

Der IASB hat eine französische Übersetzung des Entwurfs zum vorgeschlagenen International Financial Reporting Standards für kleine und mittlere Unternehmen - Exposé-sondage – Norme internationale d'information financière pour les petites et moyennes entités – veröffentlicht. Die französische Übersetzung ist für IASB-Abonnenten ab sofort verfügbar und wird in Kürze für alle auf der Internetseite des IASB im Bereich ‚Zur Stellungnahme freigegeben’ (bis zum Ablauf der Kommentierungsfrist am 1. Oktober 2007) verfügbar sein. Übersetzt wurden der Entwurf, die Leitlinien zur Anwendung und die Grundalgen für Schlussfolgerungen. Druckfassungen können in Kürze von der IASCF zum Preis von 23 Pfund Sterling erworben werden. Eine spanische Übersetzung wurde vor zwei Wochen veröffentlicht (folgen Sie dem Link ‚Zur Stellungnahme freigegeben', um den Entwurf herunterzuladen), und die Veröffentlichung einer deutschen Übersetzung steht kurz bevor.

 

 

11. Mai 2007: Neue Internetseite der SEC – Spotlight auf den IFRS Fahrplan

 

Die SEC hat ihre Internetseite um die Seite mit dem Titel Spotlight auf den: International Financial Reporting Standards ‚Fahrplan’ erweitert. Die Adresse lautet:

 

 

 Auf dieser Seite finden Sie Links zu den Themen:

 

Aufzählung Materialien und ein Archiv mit Internetkonferenzen bezüglich der Diskussionsrunde der SEC zum IFRS Fahrplan, die am 6. März 2007 stattfand
Aufzählung sieben Pressemitteilung der SEC bezüglich der IFRS
Aufzählung elf Reden und öffentliche Äußerungen der SEC Kommissare und des Stabs bezüglich der IFRS
Aufzählung den Fahrplan selbst: Eine Wertpapieraufsichtsbehörde befasst sich mit Konvergenz, von Donald T. Nicolaisen, April 2005.

 

 

10. Mai 2007: Leitlinie zur Anwendung der jüngsten Änderungen an den A-IFRS

 

Der Australian Accounting Standards Board (AASB) hat den Änderungsstandard AASB 2007-4 Änderungen an den australischen Rechnungslegungsstandards aufgrund von ED 151 und andere Änderungen (Amendments to Australian Accounting Standards arising from ED 151 and Other Amendments) (siehe auch unsere Nachricht vom 2. Mai 2007) verabschiedet. AASB 2007-4 macht in der Tat die meisten Änderungen, die der AASB an den IFRS vorgenommen hat, als die erstmalig als australische Äquivalente für die IFRS (A-IFRS) übernommen wurden, um die A-IFRS näher an die IFRS Äquivalente zu bringen, wieder rückgängig.

 

Aufzählung Insgesamt wirkte sich AASB 2007-4 auf 34 verschiedene Standards aus
Aufzählung Neue Wahlrechte hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden eingeführt
Aufzählung Eine große Anzahl (aber nicht alle) der Australien-spezifischen Anhangangaben und Vorschriften wurden abgeschafft.
Aufzählung AASB 2007-4 ist auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2007 beginnen, anzuwenden. allerdings kann er früher angewendet werden, wenn alle Vorschriften gleichzeitig Anwendung finden.

 

Unsere australischen Kollegen haben den Accounting Alert 2007/09 (in englischer Sprache, 119 KB) veröffentlicht, um Leitlinien zur Anwendung des AASB 2007-4 zur Verfügung zu stellen. Anhänge zum Alert 2007/09 enthalten:

 

Aufzählung Eine Liste aller AASB Standards, die durch den AASB 2007-4 beeinflusst werden.
Aufzählung Eine detaillierte Zusammenfassung aller Änderungen, die nicht redaktioneller Natur sind und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Standards, in Form einer Checkliste, die Anwender bei der Berücksichtigung und der Anwendung des AASB 2007-4 einsetzen können.
Aufzählung Beispiele zu Anhangangaben, wenn die Anwendung des AASB 2007-4 zu der Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden führt.

 

Die Anwendung einer neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aufgrund von AASB 2007-4 ist eine freiwillige Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß AASB 108 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler (Äquivalent von IAS 8). AASB 108 erlaubt nur eine freiwillige Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wenn das Unternehmen beweisen kann, dass die Änderungen im Jahresabschluss verlässliche und relevantere Informationen über die Vermögen- und Finanzlage sowie die Cashflows bereitstellen. Der AASB 2007-4 kann von der Internetseite des AASB als Word- oder PDF-Datei heruntergeladen werden.

 

 

9. Mai 2007: DSR-Stellungnahme zum Fair Value Measurement-Papier

 

Die Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Fair Value Measurements wurde vom DSR verabschiedet und steht auf der Internetseite des DSRC ab sofort zur Verfügung. Klicken Sie hier, um die Stellungnahme (in englischer Sprache, 93 KB) herunterzuladen.

 

 

9. Mai 2007: Vier neue Mitglieder ins IFRIC berufen

 

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Stiftung (IASCF) haben vier neue Mitglieder in das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) mit Wirkung zum 1. Juli 2007 berufen:

 

Aufzählung Guido Fladt, Partner bei PricewaterhouseCoopers, Deutschland; Mitglied der Global PwC Corporate Reporting Task Force
Aufzählung Bernd Hacker, Leiter der Verbindungsstelle zu den Standardsettern und der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente, Siemens, Deutschland
Aufzählung Darrel Scott, Vorsitzender der Konzernfinanzen, FirstRand Banking Group, Südafrika
Aufzählung Andrew Vials, Partner, verantwortlich für das Department of Professional Practice der britischen Gesellschaft, KPMG

 

Die Ernennungen belaufen sich auf drei Jahre und enden am 30. Juni 2010, mit der Möglichkeit der Verlängerung für eine Amtszeit. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 54 KB). Die neuen Mitglieder ersetzen vier ausgeschiedene IFRIC Mitglieder und ihre Ernennung vermindert die Anzahl der IFRIC Mitglieder auf 12. Am 2. April 2007 bat die IASCF um Stellungnahmen zu einem Vorschlag, das IFRIC auf 14 Mitglieder zu erweitern (in englischer Sprache, 234 KB). Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet am 31. Juli 2007. Klicken Sie hier für eine vollständige Liste der IFRIC Mitglieder.

 

 

9. Mai 2007: SEC Chief Accountant adressiert die internationale Konvergenz

 

Conrad Hewitt, Chief Accountant der amerikanischen SEC nahm in seiner Rede auf der sechsten Jahreskonferenz zur Finanzberichterstattung am Baruch College in New York City letzte Woche (in englischer Sprache) Stellung zu den Projekten der SEC in Zusammenhang mit der internationalen Konvergenz von Rechnungslegungsstandards. Nachfolgend ein Auszug:

 

Mein Vorgänger Don Nicolaisen zeigte auf, was üblicherweise als „Der Fahrplan“ bezeichnet wird. Der Fahrplan legt die Meilensteine für die Abschaffung der Notwendigkeit der US-GAAP Überleitungsrechnungsvorschriften für ausländische Emittenten, die auf dem amerikanischen Kapitalmarkt börsennotiert sind und die Jahresabschlüsse unter Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) ab 2009 oder vielleicht früher erstellen. Diese Umsetzung des Fahrplans wurde von mir fortgeführt.

 

Dieser Fahrplan ist sehr wichtig, weil er die Effizienz des amerikanischen Kapitalmarktes und die Auswirkungen auf die Investoren berücksichtigt und er den Emittenten niedrigere Kosten im Vergleich zu den derzeitigen Überleitungsvorschriften ermöglichen. Anfang März veranstaltete der SEC-Stab eine Diskussionsrunde um Rückmeldungen von verschiedenen Nutzern der International Financial Reporting Standards und des Fahrplans zu erhalten.

 

Der Diskussionsrunde folgend veröffentlichte die Kommission letzte Woche eine Pressemitteilung, die die Aktivitäten bekannt gibt, die wir in Zusammenhang mit der Akzeptanz der IFRS zu ergreifen beabsichtigen. Die SEC rechnet mit der Veröffentlichung eines Proposing Release diesen Sommer, durch welche Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen an den Regelungen der SEC erbeten werden, die die Anwendung der IFRS für die eingereichten Finanzberichte von bei der SEC registrierten ausländischen Emittenten erlaubt. Darüber hinaus plant die SEC einen Concept Release in Zusammenhang mit Themen bezüglich der Möglichkeit, dass amerikanische und ausländische Emittenten ähnlich behandelt werden, und somit auch amerikanischen Emittenten die Alternative der IFRS Anwendung gegeben wird. Der Vorsitzende Cox führte aus, dass die nächste Schritte, die die SEC heute bekannt gibt, uns auf dem Kurs des in 2005 bekanntgegebenen Fahrplans, halten wird. Abhängig von den öffentlichen Stellungnahmen zu dem Vorschlag, halten wir an der Abschaffung der Überleitungsrechung von 2009 an fest.

 

 

9. Mai 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

 

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Klicken Sie hier, um den Status des Übernahmeprozesses vom 4. Mai 2007 (in englischer Sprache, 37 KB) herunterzuladen. Derzeit wurden die folgenden IASB Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

Aufzählung IFRS 8 Geschäftssegmente
Aufzählung IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
Aufzählung IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung
Aufzählung IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2
Aufzählung IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

Der Bericht vom 4. Mai 2007 gibt an, dass:

 

Aufzählung noch keine Entscheidung dazu getroffen wurde, wann das ARC mit der Abstimmung zu IFRIC 12 beauftragt wird.
Aufzählung die Kommission vor September 2007 nicht über die Übernahme von IFRS 8 abstimmen wird. Auf der Internetseite von EFRAG heißt es: „Das Europäische Parlament hat tatsächlich ihre Entscheidung zu der Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente auf frühestens September 2007 verschoben. (Siehe auch unsere Nachricht vom 27. April 2007). Die Auswirkungen auf die europäischen Unternehmen sind, dass IFRS 8 zurzeit nicht Teil der IFRS ist, die in der Europäischen Union übernommen wurden. Daher ist IAS 14 noch immer der übernommene Standard für die Segmentberichterstattung in der EU".

 

 

9. Mai 2007: Heads Up-Newsletter zu SEC Sachverhalten

 

Sie können die Ausgabe des Heads Up-Newsletters (in englischer Sprache, 138 KB) von 8. Mai 2007, die unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP veröffentlicht haben, hier herunterladen. Dieser Newsletter fasst die Sitzung des SEC Regulierungsausschusses des AICPA und des Stabs der SEC vom 17. April 2007 zusammen. Es gibt eine Aktualisierung der laufenden Projekte des Büros des Chief Accountant, der Division of Enforcement und der Division of Corporation Finance. Es gibt eine Zusammenfassung der Ansichten des SEC Stabs zu einer Reihe von fachlichen Themen, die mit dem SEC Regulierungsausschusses diskutiert wurden.

 

 

7. Mai 2007: Personalentscheidungen beim DSRC

 

In der Vorstandssitzung vom 4. Mai 2007 gab Herr Prof. Dr. Harald Wiedmann, Präsident des DSR, bekannt, dass er aufgrund seiner zahlreichen Aufsichtsratsmandate zum 30. Juni 2007 aus dem Amt des Präsidenten des Deutschen Standardisierungsrates ausscheiden werde.

Folgende Beschlüsse wurden getroffen:

 

Aufzählung

Herr Dr. Andreas Barckow, Partner und Leiter des IFRS Centres of Excellence bei Deloitte, wurde mit Wirkung zum 1. Mai in den Standardisierungsrat berufen. Er folgt Herrn Prof. Dr. Claus-Peter Weber, dessen Vertrag im März ausgelaufen war.

Aufzählung

Frau Liesel Knorr, Generalsekretärin des DRSC, wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2007 in den Standardisierungsrat berufen.

Aufzählung

Die Verträge von Jochen Pape (bis 30.06.2011), Vorstand von PwC, und Norbert Barth (bis 31.08.2011), Finanzanalyst bei der DZ Bank wurden erneuert.

Aufzählung

Die Neubesetzung des Rechnungslegungs Interpretations Committee durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Barckow wird in den nächsten Wochen im Umlaufverfahren beschlossen.

 

In der Mitgliederversammlung vom 4. Mai 2007 wurden folgende Beschlüsse getroffen:
 

bullet

Herr Dr. Rolf Pohlig, RWE AG, wurde in den Vorstand berufen.

bullet

Die Amtszeit von Herrn Bodo Uebber, DaimlerChrysler AG, wurde bis Juli 2009 verlängert.


 

7. Mai 2007: Ergebnisse der 108. Sitzung des DSR

 

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 27. April 2007 seine 108. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom April 2007 hier herunterladen (20 KB).

 

Aufzählung

DRS 15 Lageberichterstattung und Übernahmerichtlinien-Umsetzungsgesetz

Aufzählung

ED IFRS für KMU

Aufzählung

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Aufzählung

ED IAS 24amend

Aufzählung

Entwurf E-RIC 4 Einordnung von Direktversicherungen als leistungsorientierte oder beitragsorientierte Pläne, Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen

 

 

5. Mai 2007: Notizen vom zweiten Tag der IFRIC Sitzung von Mai 2007

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) traf sich am Donnerstag, den 3. Mai und Freitag, den 4. Mai, zu seiner Sitzung in den Büroräumen des IASB in London. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des letzten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

5. Mai 2007: Accounting Roundup – April 2007

 

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Aprilausgabe 2007 des Accounting Roundup (in englischer Sprache, 249 KB) veröffentlicht. Die folgenden Themen werden in dieser Ausgabe behandelt:
FASB-Entwicklungen

 

Aufzählung Statement zur Bilanzierung von vorgeschlagenen finanziellen Versicherungsgarantien
Aufzählung Anwendungssachverhalt C21 zu SFAS 133 vorgeschlagen
Aufzählung Änderungen an veröffentlichter Interpretation 39
 

AICPA-Entwicklungen

 

Aufzählung ASB Interpretation zum Bestätigungsprozess
Aufzählung Veröffentlichte Audit Risk Alerts
 

SEC-Entwicklungen

 

Aufzählung Veröffentlichte Übereinstimmungs- und Angabeinterpretationen
Aufzählung Abschnitt 18 des geänderten Securities Act
Aufzählung Bedenken hinsichtlich der Strategien in Zusammenhang mit der Anwendung von SFAS 159
Aufzählung Kommissare verabschieden Verbesserungen am Sarbanes-Oxley Act
Aufzählung Nächste angekündigte Schritte bezüglich IFRS
Aufzählung Der Stab stellt Ansichten zu Interpretation 48 zur Verfügung
Aufzählung Veröffentlichte klarstellende Leitlinien zu bestimmten SEC Themen zur Darstellung des Abschlusses
Aufzählung Anti-Money-Laundering Compliance Tool eingeführt

 

PCAOB-Entwicklungen

 

Aufzählung Neue vorgeschlagene Prüfungsstandards
Aufzählung Herausgabe des freigegebenen Konzeptes zu Steuerdienstleistungen
Aufzählung Veröffentlichte Leitlinie zu Steuertransaktionen und Steuerdienstleistungen
Aufzählung Veröffentlichter Bericht zum Standard der Durchführung von internen Kontrollen durch Prüfer
 

GASB-Entwicklungen

 

Aufzählung Aufnahme eines Projektes zur Unterstützung von Regierungsbehörden bezüglich der Informationen zur Finanzberichterstattung

 

Hier finden Sie frühere Ausgaben des Accounting Roundup.

 

 

4. Mai 2007: Kommissar führt den Nutzen der IFRS für Europa an

 

Charlie McCreevy, EU Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen nahm Stellung zu dem Nutzen der IFRS in einer Rede zu Kapitalmärkten und Europäischer Wettbewerbsfähigkeit (in englischer Sprache, 76 KB), auf dem Europäischen Finanzforum in Brüssel, am 2. Mai 2007. Herr McCreevy sagte: „Für ein attraktives Europa müssen wir die besten internationalen Standards anwenden: IFRS, Basel II und bald Solvency II, die prinzipien-basierte Regelwerke sind. Wir sind angehalten die Hindernisse bei grenzüberschreitenden Geschäften zu beseitigen und strikter gegenüber wettbewerbsbeschränkenden Tätigkeiten zu werden.

 

 

4. Mai 2007: Notizen vom ersten Tag der IFRIC-Sitzung von Mai 2007

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) trift sich am Donnerstag, den 3. Mai und Freitag, den 4. Mai zu seiner Sitzung in den Büroräumen des IASB in London. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Die wichtigsten Themen waren:

 

Aufzählung Die endgültigen Interpretationen basierend auf IFRIC D19 (Vermögenswertobergrenze) und D20 (Kundenbindungsprogramme) wurden verabschiedet, um am 1. Januar 2008 in Kraft zu treten.
Aufzählung Die Entwürfe zur Absicherung einer Nettoinvestition und Immobilienverkäufen wurde verabschiedet.

 

Beide Dokumente werden dem IASB zur Durchsicht und Verabschiedung spätestens bis Juni vorgelegt, so dass die Interpretationen und die Entwürfe im Juli veröffentlicht werden können.

 

 

4. Mai 2007: Tagesordnung für die Mai-Sitzung 2007 des IASB

 

Der International Accounting Standards Board wird seine Mai-Sitzung 2007 in seinen Büroräumen in London vom Dienstag, den 15. Mai bis Freitag, den 18. Mai 2007 abhalten. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung für diese Sitzung.

 

 

15. - 18. Mai 2007, London

 

Dienstag, 15. Mai 2007

 

Aufzählung

Leasingverhältnisse

Aufzählung

Unternehmenszusammenschlüsse Phase II

 

 

Mittwoch, 16. Mai 2007

 

Aufzählung

Rahmenkonzept – Berichterstattendes Unternehmen

Aufzählung

IFRS 2 Ausübungsbedingungen und Annullierungen

Aufzählung

Aktuelles zur IFRIC-Sitzung, die am 3. und 4. Mai 2007 abgehalten wurde

Aufzählung

Jährliche Verbesserungen 2006-2007

  1. Ab welchem Zeitpunkt sollten Kosten für Werbe- und Reklameaktivitäten als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, und wann sollte ein Unternehmen eine Vorauszahlung erfassen?

  2. Sollten Angaben zu IAS 28 und IAS 31 verlangt werden, wenn die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder einem Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zum Beispiel die einer Venture Capital Organisation?

  3. Können erfasste Wertminderungen für assoziierte Unternehmen, im Wert wieder aufgeholt werden?

  4. Klarstellung, ob Tochterunternehmen, die im separaten Einzelabschluss als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert wurden, in den Bewertungsbereich von IFRS 5 fallen.

  5. Vorgeschlagene Formulierungsänderungen an IAS 20 und IAS 29, um definierte oder eher einheitlich benutzte Begriffe zu bestätigen.

 

Donnerstag, 17. Mai 2007

 

Aufzählung

Darstellung des Abschlusses

Aufzählung

Verbindlichkeiten – Änderungen an IAS 37

 

 

Freitag, 18. Mai 2007

 

Aufzählung

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen

Aufzählung

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Aufzählung

Jährliche Verbesserungen 2006-2007 – IAS 19: Unterschiede zwischen negativem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Plankürzungen

 

 

3. Mai 2007: USA-EU Gipfel vereinbart die Zielsetzung der gemeinsamen Anerkennung von Rechnungslegungsvorschriften

 

Das Oberhaupt der USA (Präsident George W. Bush) und der Europäischen Union (Angela Merkel, die derzeitige Präsidentin des Europäischen Rates und Jose Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission) kamen am 30. April 2007 zu einem politischen Gipfel in Washington zusammen. Neben anderen Themen erzielten sie eine Übereinkunft zu einem Rahmenwerk für die Ausweitung der transatlantischen wirtschaftlichen Integration zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union. Das Rahmenwerk verpflichtet die USA und die EU die Arbeit an den hautsächlichen „Prioritätsprojekten“ in den Bereichen der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, gesichertem Handel, Beteiligungen, Finanzmärkte und Innovationen zu konzentrieren. Als Teil des Projektes zu den Finanzmärkten vereinbarten die USA und die EU, „die Bedingungen für die Annerkennung der US-GAAP und der IFRS in beiden Rechtskreisen ohne die Notwendigkeit einer Überleitungsrechnung ab 2009 oder möglicherweise früher voranzutreiben“. Die USA und die EU verständigten sich ebenfalls darauf, die Roadmapdiskussionen zwischen der Europäischen Union und dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) im Bereich der Prüferaufsicht vollauf zu unterstützen. Klicken Sie hier für:

 

Aufzählung Veröffentlichung des Rahmenwerkes der EU (in englischer Sprache, 376 KB)
Aufzählung Veröffentlichung des Rahmenwerkes der USA (in englischer Sprache)

 

 

3. Mai 2007: Weitere Leitlinien zu neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards

 

In unserer Nachricht vom 21. November 2006 berichteten wir, dass der Finanzminister von China eine 263-seitige Publikation zu der Einführung von 32 der 38 neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards*, CASs), die vom China Accounting Standards Committee (CASC) im Februar 2006 übernommen wurden und für 2007 Jahresabschlüsse Inkrafttreten, veröffentlicht hat. Diese neuen CASC müssen von alle börsennotierten, chinesischen Unternehmen und können von nicht börsennotierten chinesischen Unternehmen angewendet werden. Das chinesische Finanzministerium hat kürzlich die folgenden zusätzlichen Leitlinien zu den CAS veröffentlicht:

 

Aufzählung Eine 622-seitige Publikation von Interpretationen der neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards in chinesischer Sprache. Diese Publikation ist auf der Internetseite des CASC als Download nicht verfügbar, aber kann in China im Buchhandel erworben werden.
Aufzählung Fragen und Antworten Teil 1 (in chinesischer Sprache, 163 KB)
Aufzählung Fragen und Antworten Teil 2 (in chinesischer Sprache, 131 KB)

 

Die Umsetzungsleitlinie des chinesischen Finanzministeriums von November 2006 ist in chinesischer Sprache verfügbar – Klicken Sie hier, um diese Publikation als ZIP-Datei herunterzuladen (3.820 KB). Alternativ können alle CAS und Leitlinien in chinesischer Sprache von der Internetseite des China Accounting Standards Committee heruntergeladen werden.

 

* Bitte beachten Sie, dass, als die 38 neuen Standards im Februar 2006 verabschiedet wurden, sie generell in Englisch als Accounting Standards for Business Enterprises oder ASBE bezeichnet wurden. Aufgrund möglicher Verwechslungen des Begriffs mit einigen älteren Verlautbarungen bezeichnet das chinesische Finanzministerium die 38 neuen Standards als Chinese Accounting Standards oder CAS.

 

 

3. Mai 2007: IASB-Diskussionspapier zu Versicherungsverträgen

 

Der IASB hat ein Diskussionspapier (DP) Vorläufige Sichtweisen zu Versicherungsverträgen veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 16. November 2007 erbeten. Danach wird der IASB einen festen Vorschlag für einen Entwurf entwickeln, der gegen Ende 2008 veröffentlicht wird. Unter Berücksichtigung einer weiteren Periode für öffentliche Beratung, erwartet der IASB, dass der Standard 2010 in Kraft treten wird. IASB Abonnenten können das DP bereits jetzt herunterladen (ein Dokument mit dem Haupttext, ein weiteres für die Anhänge). Das DP wird ab dem 14. Mai öffentlich auf der Internetseite des IASB verfügbar sein. Druckfassungen werden an die IASB Abonnenten per Post verschickt oder können vom IASB erworben werden. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 68 KB).

 

Diskussionspapier: Vorläufige Sichtweise zu Versicherungsverträgen

Das DP schlägt vor, dass ein Versicherer seine Versicherungsverbindlichkeiten unter Anwendung der folgenden drei Bausteine bewertet:

 

Aufzählung

Eindeutige, unvoreingenommene, marktgerechte, wahrscheinlichkeitsgewichtete und aktuelle Schätzung der vertraglichen Cashflows.

Aufzählung

Gegenwärtige marktgerechte Abzinsungssätze, die die erwarteten zukünftigen Cashflows an den Zeitwert des Geldes anpassen.

Aufzählung

Eine eindeutige und unvoreingenommene Schätzung der Marge, die von Marktteilnehmern für die Risikoübernahme (eine Risikomarge) und die Erbringung von anderen Dienstleistungen, wenn überhaupt (eine Dienstleistungsmarge) gefordert wird.

 

Diese Prinzipien würden für alle Arten von Versicherungsverträgen angewendet.

 

Das DP empfiehlt, dass eine informative und prägnante Bezeichnung für eine Bewertung, die diese drei Bausteine nutzt, „gegenwärtiger Verkaufswert“ sein sollte. Das DP definiert den gegenwärtigen Verkaufwert als den Betrag, von dem der Versicherer erwarten würde, dass er ihn am Bilanzstichtag zahlen müsste, um seine verbleibenden vertraglichen Rechte und Pflichten sofort auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Eine Bewertung zum gegenwärtigen Verkaufswert beabsichtigt nicht, zu implizieren, dass ein Versicherer seine Versicherungsverbindlichkeiten auf einen Dritten übertragen kann oder sollte. Faktisch werden Versicherer in den meisten Fällen die Verbindlichkeit nicht auf einen Dritten übertragen können und werden dies auch nicht wünschen. Stattdessen ist der Zweck der Spezifizierung dieses Bewertungsmodels nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die den Adressaten helfen sollen, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus beabsichtigt der „gegenwärtige Verkaufwert“ nicht zu implizieren, dass der Versicherer nicht beabsichtigt sein Verpflichtung gegenüber dem Versicherten zu begleichen. Die endgültige Begleichung gegenüber dem Versicherten wäre sicherlich ein wichtiger Bestandteil des Preises, den der Dritte für die Übernahme der Verbindlichkeit verlangen würde.

 

Das Papier behandelt verschiedene andere Themen, einschließlich des Verhaltens des Versicherten, Beteiligungsverträgen und dem Bericht über Veränderungen der Versicherungsverträge.

 

 

3. Mai 2007: Antrag im britischen Parlament auf Ablehnung des IFRS 8

 

Dreizehn Mitglieder des britischen House of Commons (Parlament) haben einen parlamentarischen Antrag gestellt, der sowohl die britische Regierung als auch die Europäische Kommission drängt, „eine dringende und ausführliche Prüfung der Auswirkung von IFRS 8 Geschäftssegmente“ – ein Standard, der ihrer Ansicht nach, „völlig inakzeptable“ ist – durchzuführen. Den vorläufigen Beschluss finden Sie unten. Siehe auch unsere Nachricht vom 27. April 2007 hinsichtlich eines ähnlichen Beschlusses, der vom Europäischen Parlament getroffen wurde.

 

Die Verantwortung von multinationalen Unternehmen

 

Das dieses House den IFRS 8 hinsichtlich der Angaben zu operativen Segmenten für multinationale Unternehmen für völlig inakzeptable hält, da er der Unternehmensführung eine Blankovollmacht gibt zu entscheiden, was sie angeben und wie sie dies angeben und keine Konsistenz der Angaben, weder zwischen den Perioden noch zwischen Unternehmen, verlangt, und daher daran scheitert ein Standard für Angaben zu schaffen, der Investoren nutzt, die frühere Pflicht zu geographischen Angaben abschafft und die Möglichkeit eröffnet andere Rechnungslegungsregeln für Segmentinformationen anzuwenden, als die die in anderen Teilen des Jahresabschlusses eines Unternehmens genutzt werden; und daher die britische Regierung und die Europäische Kommission dringend auffordert, ihre eigenen dringende und ausführliche Prüfung der Auswirkung von IFRS 8 durchzuführen und multinationale Unternehmen zu verpflichten, über die Segmentangaben, die sie machten hinaus, vollständige Angaben für alle Länder für sämtliche Tätigkeiten in jedem geographischen Rechtskreis, in dem sie tätig sind, anzugeben, zusammen mit Informationen zu Umsatz, Ergebnis und gezahlten Steuern für jede dieser Gebiete.

 

 

2. Mai 2007: Meinung – IASB ist mit Herausforderungen konfrontiert

 

Wir haben kürzlich IFRSs in your Pocket 2007 veröffentlicht – die sechste Ausgabe unserer bekannten Leitlinie zu IFRS (siehe auch unsere Nachricht vom 25. April 2007). In seinem Vorwort zu dieser Publikation diskutiert Ken Wild - Global IFRS Leader von Deloitte – einige der Herausforderungen, mit denen der IASB konfrontiert ist, einschließlich der prinzipienbasierten Standards, der Konvergenz und des Rahmenkonzeptes. Nachfolgend finden Sie die Anmerkungen von Herrn Wild:

 

Vorwort zu IFRSs in your Pocket 2007

 

Es ist eine schwierige Zeit Mitglied des IASB zu sein. Der Board muss sich zurzeit fühlen, als wenn er versucht ein Haus auf Treibsand zu bauen. Der feste Boden, auf dem seine vorherigen Bemühungen basierten, wurde durch die Debatte der Grundprinzipien des Rahmenkonzeptes allmählich unterspült. Als eifrige Beobachter unterschätzen wir nicht seine missliche Lage.

 

Aber wir glauben, dass die missliche Lage durch Unstimmigkeiten in der Führung der derzeitigen Agenda verschlimmert wird. Wir stellen fest, dass das oberste Ziel des Boards klar sein sollte – die Entwicklung eines in sich geschlossenen Systems von prinzipienbasierten Standards. Wir sind jedoch besorgt, dass es für eine Reihe von Vorschlägen, die aus den jüngsten Überlegungen des Boards hervorgegangen sind, nicht scheint, dass sie ein wirklicher Fortschritt in Richtung dieses Ziels sind. In der Tat würden einige dieser Vorschläge Standards (wie beispielsweise IAS 1 und IAS 37), die zufriedenstellend innerhalb des derzeitigen Bilanzierungsmodels und der Bilanzierungsumgebung funktionieren, untergraben, und würden unseren Erachtens zu minderwertigen Standards führen. Der eigentliche Grund für diese Situation ist, so glauben wir, der Druck, der durch die kurzfristigen Verpflichtungen des Boards gemäß der Fahrplans zur Konvergenz mit den US GAAP und der entsprechenden Absichtserklärung von IASB und FASB entstanden ist.

 

Wir bei Deloitte sind engagierte Unterstützer der Konvergenzbestrebungen der nationalen Standardsetter weltweit und des IASB und des FASB im Besonderen. Da wir diesen Prozess unterstützen, haben wir wesentliche Vorbehalte gegenüber der Herangehensweise des IASB an seine Agenda zur kurzfristigen Konvergenz. Konvergenz sollte immer die hochwertigste Lösung sein – und der Board muss unter allen Umständen zeigen (nicht nur beteuern), dass es einen überzeugende Beweis gibt, dass die gewählte Herangehensweise die hochwertigste Lösung ist. Ein neues Beispiel für das Scheitern des Boards diese Verpflichtung zu erfüllen, ist die Abschaffung des Wahlrechts alle Fremdkapitalkosten als Aufwand zu erfassen. Es hat praktisch trotz der zahlreichen ablehnenden Stellungnahmen zu dem Entwurf keine konzeptionelle Debatte stattgefunden – dennoch hat der Board diesen Vorschlag weiterverfolgt, um seine Verpflichtungen aus dem Fahrplan zu erfüllen. Die Absichtserklärung ist eindeutig ein sehr wichtiges Dokument – wenn auch eines, das nie öffentlich debattiert worden ist.

 

Mit dem Blick nah vorn glauben wir, dass die höchste Priorität des Boards die Entwicklung des neuen Rahmenkonzeptes sein sollte. Wir geben zu, dass es Projekte geben wird, die nicht bis zur Fertigstellung des Rahmenkonzeptes warten können und, dass eine Notwendigkeit für Zwischenlösungen in einigen Bereichen geben ist. Aber der Board muss sich diesen Lösungen mit Sorgfalt nähern und die Untergrabung von Standards verhindern, die, obwohl sie nicht perfekt sind, gut genug funktionieren, bis diese Bausteine einmal etabliert sind.

 

Ken Wild

Global IFRS Leader

Deloitte Touche Tohmatsu

 

 

2. Mai 2007: Australien hebt vorgenommene Änderungen an den IFRS auf

 

Der Australian Accounting Standards Board hat einen „Änderungsstandard“ verabschiedet, der bei Inkrafttreten die Änderungen, die der AASB an den IFRS vorgenommen hat, als er die IFRS erstmalig als australische Äquivalent der IFRS angenommen hat, aufhebt. Die Änderungen basieren auf den Vorschlägen des Entwurfs 151 Australische Ergänzungen und Streichungen der IFRS. Der Änderungsstandard führt auch eine Reihe von redaktionellen Verbesserungen und Änderungen, die vom IASB an den IFRS vorgenommen wurden. Der Änderungsstandard (der noch nicht öffentlich verfügbar ist) ist ab dem 1. Juli 2007 anzuwenden, kann aber früher angewendet werden. Insgesamt werden die 34 australischen Standards von dem Änderungsstandard beeinflusst. Wesentliche Änderungen, die durch den Änderungsstandard eingeführt werden, schließen die folgenden ein:

 

Aufzählung Genehmigung der „indirekten Methode“ zur Darstellung der Kapitalflussrechnung
Aufzählung Änderung der Definition eines „separaten Einzelabschlusses“ und der Pflicht einen Konzernabschluss aufzustellen
Aufzählung Einführung eines Wahlrechts Gemeinschaftsunternehmen nach der Quotenkonsolidierungsmethode zu bilanzieren
Aufzählung Neue Wahlrechte bei der Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
Aufzählung Abschaffung einer großen Anzahl von Anhangangaben bei mehreren Standards

 

Deloitte (Australia) beabsichtigt eine umfassende Rechnungslegungsmeldung zu den neuen Vorschriften herauszugeben, die auf IAS Plus eingestellt wird.

 

 

2. Mai 2007: Drei vorgeschlagene Internationale Prüfungsstandards

 

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat Entwürfe zu drei vorgeschlagenen International Standards on Auditing (ISA) für öffentliche Stellungsnahmen herausgegeben. ISA 200 ist eine Überarbeitung eines bestehenden Standards. Die zwei anderen sind Neuentwürfe in Übereinstimmung mit der neuen Übereinkunft des IAASB, die ausgearbeitet wurde, um die Klarheit ihrer Verlautbarungen zu erhöhen:

 

Aufzählung ISA 200 (überarbeitet und neuentworfen) Allgemeines Ziel des unabhängigen Wirtschaftsprüfers und der Durchführung einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing. Stellungnahmen werden bis zum 15. September 2007 entgegengenommen.
Aufzählung ISA 500 (neuentworfen) Berücksichtigung der Relevanz und der Glaubwürdigkeit des Prüfungsnachweises. Stellungnahmen werden bis zum 15. September 2005 entgegengenommen.
Aufzählung ISA 250 (neuentworfen) Die Haftung des Prüfers bezüglich Gesetzen und Bestimmungen bei der Prüfung eines Jahresabschlusses. Stellungnahmen werden bis zum 31. Juli 2007 entgegengenommen.

 

Die Vorschläge können von der IFAC-Website bis zum Ende der Kommentierungsfrist heruntergeladen werden. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 87 KB).

 

 

1. Mai 2007: Unsere Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1

 

Wir haben eine Stellungnahme als Antwort auf den Entwurf des IASB von Januar 2007 zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards: Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen abgegeben. In dem Entwurf wird der Vorschlag gemacht einem Mutterunternehmen zu gestatten, für die Bewertung seiner Anteile an einem Tochterunternehmen einen „Ersatz für die Anschaffungskosten“ zu verwenden, wenn die IFRS erstmalig angewendet werden. Dieser Ersatz für die Anschaffungskosten kann unter Bezug auf den Anteil des Mutterunternehmens am Reinvermögen des Tochterunternehmens oder unter Bezug auf den beizulegenden Zeitwert des Anteils des Mutterunternehmens bestimmt werden. Darüber hinaus wird durch den Vorschlag die Pflicht zur Neudarstellung der akkumulierten Gewinne vor dem Erwerb des Tochterunternehmens in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwecke der Klassifizierung der Dividenden, erleichtert. Klicken Sie hier, um die Stellungnahme herunterzuladen (in englischer Sprache, 116 KB). Nachfolgend ein Auszug:

 

Wir begrüßen die Tatsache, dass der Board dieses Thema auf seine Agenda genommen hat. Die Vorschläge in diesem Entwurf sprechen eine ernste Sorge an, dass es praktisch nicht durchführbar ist, IAS 27 mit vollständigen retrospektiven Wirkung bei der Umstellung anzuwenden. Dies stellt in einigen Rechtskreisen ein wesentliches Hindernis für Mutterunternehmen dar, die IFRS für einen separaten Einzelabschluss anzuwenden. Die Behandlung dieses Themas sollte daher zu einer weiteren Anwendung der IFRS führen und die Kosten für die Unternehmen senken, weil sie nicht länger die Jahresabschlüsse nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften aufstellen müssten.

Frühere Deloitte-Stellungnahmen an den IASB und das IASC finden Sie hier.

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