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30. Juni 2007: Stellungnahme von Deloitte zur
Übernahme von IFRS 8 in Europa
Wir
haben in unserer Nachricht vom 5. Juni 2007
berichtet, dass die Europäische Kommission eine öffentliche Erhebung
bezüglich der Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente
durchführt, bevor sie einen Bericht über mögliche Auswirkungen einer
Einführung abschließt, der dem Europäischen Parlament im
September 2007 vorgelegt werden soll. Die öffentliche Erhebung
schloss einen Fragebogen ein, zu dem die Antworten bis zum 29. Juni
2007 eingehen sollten. Die Frage ist, ob es angemessen ist, IFRS 8
für die Anwendung in Europa zu übernehmen und damit IAS 14
Segmentberichterstattung zu ersetzen, der derzeit in der EU
angewendet wird. Die Deloitte IFRS Experten Centres einer Reihe von
Europäischen Firmen von Deloitte haben gemeinsam auf die Erhebung
der Kommission geantwortet und unterstützen die Einführung. Der
entsprechende Brief hält fest, dass IFRS 8 derzeit von der
Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) - der fachlichen Ebene des
EU-Prozesses zur Übernahme von Standards -, und vom
Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting
Regulatory Committee, ARC) - der politischen Ebene des
Übernahmeprozesses -, positiv beurteilt wird. Deloitte befürwortet
die sofortige Übernahme von IFRS 8 für die Anwendung in Europa.
Nachfolgend finden Sie
30. Juni 2007: Fragebogen zu den
Feldversuchen zum KMU-Entwurf in französischer und spanischer
Sprache
Wir
haben in unserer Nachricht vom 20. Juni 2007
berichtet, dass der IASB ein umfassendes Programm begonnen hat, in
dessen Rahmen der Entwurf des IFRS für kleine und mittelgroße
Unternehmen (IFRS for Small and Medium-sized Entities, IFRS for SME)
in Feldversuchen getestet werden soll. Diese Versuche dienen dazu,
Aspekte des Entwurfs zu identifizieren, denen man eventuell in
weitere Überlegungen zu widmen hat. Die Unternehmen, die an den
Feldversuchen teilnehmen werden gebeten, Hintergrundinformationen
über das Unternehmen zur Verfügung zu stellen, ihren neuesten
Jahresabschluss nach dem derzeit verwendeten Rechnungslegungssystem
einzureichen, einen Abschluss in Übereinstimmung mit dem
vorgeschlagenen IFRS für KMU für das gleiche Geschäftsjahr zu
erstellen und eine Reihe Fragen zu beantworten, die darauf abzielen,
jegliche spezifische Probleme aufzuzeigen, die das Unternehmen bei
der Anwendung des Entwurfs hatte. Der IASB hatte ursprünglich den
Fragebogen in englischer Sprache veröffentlicht. Jetzt hat der IASB
fanzösische und spanische Übersetzungen des Fragebogens zur
Verfügung gestellt:
29. Juni 2007:
Stellungnahme des DSR zum EU-Fragebogen bezüglich der Übernahme von
IFRS 8
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat eine
Stellungnahme verabschiedet, in der der Fragebogen der
EU-Kommission im Zusammenhang mit der Übernahme von
IFRS 8
Geschäftssegmente beantwortet wird. Die
englischsprachige Stellungnahme, die eine Übernahme von IFRS
8 befürwortet, finden Sie
hier (90 KB). |
29. Juni 2007: „Was ist neu?” Neue Checkliste von
Deloitte Australien
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Unsere australischen Kollegen haben
Was ist
neu im Juni 2007? veröffentlicht (in englischer Sprache,
306 KB). Diese Leitlinien stellen einen hochwertigen
Überblick über die neuen und überarbeiteten Anforderungen an
die Rechnungslegung zur Verfügung, die für Berichtsjahre
beachtet werden müssen, die am 30. Juni 2007 enden.
Unternehmen können diese Veröffentlichung für einen
schnellen Test, ob alle neuen Anforderungen an die
Rechnungslegung bei der Erstellung ihres Abschlusses zum
30. Juni
beachtet worden sind, nutzen. |
29. Juni 2007: Neue Leitlinien von Deloitte zu IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütungen
Das
IFRS Global Office von Deloitte hat einen neuen, 128-seitigen
Leitfaden mit dem Titel
IAS Plus Guide to IFRS 2 Share-based Payment 2007 (in
englischer Sprache, 748 KB) veröffentlicht. Der Leitfaden erklärt
nicht nur im Detail die Vorschriften aus IFRS 2, er widmet sich auch
der Frage, wie diese in vielen Praxissituationen anzuwenden sind.
Aufgrund der Komplexität und der Vielfältigkeit von anteilsbasierten
Vergütungen in der Praxis, ist es nicht immer leicht, zu
entscheiden, was die „richtige“ Antwort ist. Dieser Leitfaden jedoch
zeigt Ihnen unseren Ansatz, wie Lösungen zu finden sind, von denen
wir überzeugt sind, dass sie in Übereinstimmung mit der Zielsetzung
des Standards stehen. Weitere englischsprachige
Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS finden Sie auf der
Publikations-Seite von IAS Plus.com.
IFRS-Publikationen von Deloitte in deutscher Sprache finden
Sie
hier.
|
Als IFRS 2 2004 im Jahr 2004 verabschiedet wurde, war die
Idee, einen Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen zu ihrem
beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung zu
erfassen, revolutionär. Drei Jahre später sind trotz der
immer noch schwelenden Debatte über „erhöhte Volatilität“
der Erträge Unternehmen und Adressaten im Allgemeinen an die
Vorstellung gewöhnt, dass ein Unternehmen, wenn es seinen
Dienstleistern (Mitarbeitern und anderen) anteilsbasierte
Vergütungen gewährt, einen Aufwand erfassen sollte. Die
Herausforderungen heute liegen eher bei den praktischen
Problemen. Nachfolgend sind ein paar genannt:
 |
Wie kann der beizulegende Zeitwert von Vergütungen
mit komplizierteren Bedingungen bestimmt werden? |
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Wann ist eine Transaktion als in Eigenkapital oder
Barmitteln zu erfüllen zu klassifizieren? |
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Sind Veränderungen der Bedingungen Abänderungen oder
Ersetzungen? |
 |
Wie werden Transaktionen mit mehreren Eigenschaften
mehreren möglichen Ergebnissen bilanziert? |
 |
Und vielleicht der in der Praxis am häufigsten
auftretende Sachverhalt: Wie werden anteilsbasierte
Vergütungen in den Einzelabschlüssen von
Konzernunternehmen bilanziert, wenn zum Beispiel das
Mutterunternehmen den Arbeitnehmern der
Tochterunternehmen anteilsbasierte Vergütungen
gewährt? IFRIC 11 hat sich dieser Frage zum Teil
angenommen, aber es bleiben viele Fragen offen. |
|
29. Juni 2007:
Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen
Auf
IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
Mai
2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 148 KB). Global Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen
mit Links zu den Quellen.
Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie
hier
(in englischer Sprache).
29. Juni 2007:
EFRAG-Jahresbericht 2006
Die
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren englischsprachigen
Jahresbericht für 2006 (1.877 KB) veröffentlicht. Der Bericht
des Vorsitzenden benennt eine Reihe von wichtigen Ereignissen und
Tätigkeiten aus dem Jahr 2006, unter anderem:
 |
Einführung von IFRS in Europa, |
 |
Abschluss einer neuen formalen "Arbeitsvereinbarung" ("Working
Arrangement") mit der Europäischen Kommission, dem
Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting
Regulatory Committee, ARC), dem Runden Tisch für die
einheitliche Anwendung von IFRS (EC Roundtable for
Consistent Application of IFRSs) und der Prüfgruppe für
Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review
Group, SARG), |
 |
Neuer Übernahmeprozess unter der IAS-Verordnung, der dem
Europäischen Parlament mehr Einfluss im Übernahmeprozess
gibt, |
 |
Initiative "Proaktive Rechnungslegungsaktivitäten in Europa"
("Pro-active Accounting Activities in Europe", PAAinE), |
 |
IFRS-Konvergenzaussichten mit US-GAAP, |
 |
Treffen mit den europäischen Standardsetzern, |
 |
Einrichtung eines Beratungsgremiums für Abschlussadressaten
durch EFRAG, |
 |
Facharbeit in Form von Stellungnahmen zu IASB-Entwürfen und
Diskussionspapieren, IFRIC-Interpretationsentwürfen und in
Form von Beratung zur Übernahme bestehender Standards und
Interpretationen. |
28. Juni 2007: IFRIC 13 zu
Kundenbindungsprogrammen erschienen
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
hat die Interpretation IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme
herausgegeben. IFRIC 13 widmet sich der Rechnungslegung von
Unternehmen, die Prämiengutschriften
("Treuepunkte" oder Flugmeilen) an Kunden vergeben, die diese beim
Kauf anderer Güter oder Dienstleistungen erhalten. Insbesondere wird
erklärt, wie diese Unternehmen ihre Verpflichtungen, kostenfreie
oder reduzierte Güter oder Dienstleistungen („Prämien“) für Kunden,
die ihre Gutschriften einlösen, zur Verfügung zu stellen, zu
bilanzieren haben. Lesen Sie dazu auch die englischsprachige
Presseerklärung des IASB.
IFRIC hat außerdem einige informative
Fragen und Antworten als einfache Einführung zu IFRIC 13
veröffentlicht (in englischer Sprache, 48 KB).
|
Kernvorschriften von IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme |
 |
Ein Unternehmen, das Prämiengutschriften vergibt,
ordnet einen Teil der Erlöse aus dem ursprünglichen
Verkauf den Prämiengutschriften als Schuld zu (seine
Verpflichtung, die Prämien auszuhändigen).
Tatsächlich wird also die Prämie als eigenständige
Komponente der Verkaufstransaktion angesehen. |
 |
Der Teil des Betrags der Erlöse, der den
Prämiengutschriften zugeordnet wird, wird zu ihrem
beizulegenden Zeitwert bewertet, d.h. mit dem
Betrag, für den die Prämiengutschriften separat
hätten verkauft werden können. |
 |
Das Unternehmen kann den aufgeschobenen Teil der
Erlöse nur dann als Ertrag erfassen, wenn es alle
seine Verpflichtungen erfüllt hat. Es kann seine
Verpflichtung entweder durch eigene Aushändigung der
Prämien erfüllen oder dadurch, dass es einen Dritten
beauftragt (und bezahlt), dies zu tun. |
 |
Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt die erwarteten Kosten
für Erfüllung der Verpflichtung die erhaltene
Gegenleistung übersteigen, liegt für das Unternehmen
ein belastender Vertrag vor, für den nach IAS 37 der
Ansatz einer Schuld erforderlich ist.
|
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IFRIC 13 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am
oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen. Eine frühere
Anwendung ist erlaubt. |
 |
Falls durch IFRIC 13 ein Unternehmen seine Ansatz-
und Bewertungsmethoden für Kundenbindungsprogramme
ändern muss, ist IAS 8 anzuwenden. |
|
28. Juni 2007: Geschäftsbericht 2006 des PCAOB hebt
internationale Bemühungen hervor
Der
US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
hat seinen
Geschäftsbericht für das Jahr 2006 (in englischer Sprache, 1.340
KB) herausgegeben. Der Bericht hebt die Bemühungen des PCAOB hervor,
seine Arbeit mit Prüfungsaufsichten in anderen Ländern abzustimmen.
Insbesondere auf Seite 8 des Berichts finden Sie Ausführungen zu den
internationalen Aktivitäten des PCAOB. Nachstehend zwei Auszüge aus
dem Bericht:
|
Der Board hat der Verbesserung der Zusammenarbeit mit seinen
internationalen Entsprechungen und der Ausweitung der Rolle
des PCAOB in den Bemühungen zur Verbesserung des
Prüfungsaufsicht und -praxis weltweit Priorität eingeräumt.
Im Jahr 2006 hat der PCAOB seine Teilnahme am
grenzüberschreitenden Austausch von Informationen und seine
Zusammenarbeit mit den Prüfungsaufsichtsbehörden
ausgeweitet. Ich bin sicher, dass der PCAOB mit anderen
Prüfungsaufsichtsorganen auf multilateraler und bilateraler
Ebene zusammenarbeiten kann, um die Belastung durch doppelte
oder sich widersprechende Vorschriften so gering wie möglich
zu halten, und gleichzeitig seine wichtigen, in der Satzung
festgeschriebenen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern und
der Öffentlichkeit zu erfüllen kann.
Im Jahr 2006 hat der Board seine internationalen Aktivitäten
weiter ausgeweitet. Der PCAOB hat Gespräche zur
Zusammenarbeit mit weltweit circa zwanzig Ländern geführt.
Dabei wurden Erleichterungen für die Prüfungen des Boards in
Kanada, Asien, Lateinamerika und der Europäischen Union
vereinbart und Vorbereitungen für Prüfungen im Jahr 2007
auch in anderen Ländern und Regionen getroffen. Der Board
geht davon aus, dass diese Gespräche und Prüfungen auch im
Jahr 2007 weiter ausgeweitet werden können, weil der PCAOB
mit den Regulierungsbehörden außerhalb der USA
zusammenarbeitet, um Ressourcen zu bündeln, unnötige
Aufsichtshürden zu verringern und starke und konstruktive
Prüfungsaufsicht zu fördern, damit US-amerikanische Anleger
und Anleger weltweit besser geschützt werden. |
28. Juni 2007: Komitee der SEC zur Verschlankung der Rechnungslegung
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) bildet ein beratendes Komitee zur
Untersuchung der US-amerikanischen Rechnungslegung mit dem Ziel,
unnötige Komplexität abzuschaffen und Informationen für Anleger
nützlicher und besser verständlich zu machen. Das sogenannte
Beratungskomitee zur Verbesserung der Rechnungslegung der SEC wird
die Ursachen von Komplexität untersuchen und der SEC Vorschläge
machen, wie man Abschlüsse klarer und für die Anleger nützlicher
gestalten kann, wie man Kosten und unnötige Belastungen für die
Unternehmen vermeiden kann und wie man technische Fortschritte
besser nutzen kann, um alle Aspekte der Rechnungslegung zu
verbessern. Das beratende Komitee wird sich auf die folgenden
Bereiche konzentrieren:
 |
den derzeitigen Prozess zur Entwicklung und Verabschiedung
von Rechnungslegungsstandards, |
 |
den derzeitigen Prozess zur Regulierung der Einhaltung der
Rechnungslegungsvorschriften durch Unternehmen, die sich bei
der SEC registrieren lassen, und durch beruflichen Anwender, |
 |
das derzeitige System zur Bereitstellung von
Finanzinformationen für Anleger und zur Bewertung dieser
Informationen, |
 |
andere äußerliche Einflüsse, die unnötige Komplexität
verursachen und Transparenz für die Anleger verringern, |
 |
ob es derzeit Rechnungslegungsstandards gibt, aus denen
Kosten entstehen, die den resultieren Nutzen übersteigen,
und |
 |
ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese
Kosten-Nutzen-Analyse durch die zunehmende Anwendung von
IFRS beeinflusst wird. |
Das
Komitee steht unter dem Vorsitz von Robert Prozen, dem früheren
Vizevorsitzenden von Fidelity Investments, und wird zwischen
dreizehn und siebzehn Mitglieder haben, die in den nächsten Wochen
benannt werden. Ein endgültiger Bericht des Komitees wird im August
2008 erwartet. Dem Komitee wird ein Beobachter des IASB angehören.
In englischer Sprache finden Sie nachfolgend
27. Juni 2007: Vorstandsvorsitzender
der weltweiten Organisation
von Deloitte begrüßt den
IFRS-Vorschlag der SEC
 |
Der
Vorstandsvorsitzende der weltweiten Organisation von
Deloitte, James H. Quigley, hat beim jährlichen Welttreffen
der Firma in Berlin ausgeführt, dass Regierungen und
Aufsichtsbehörden in ihren echten Bemühungen fortfahren
müssen, Konsistenz in der Entwicklung und Anwendung weltweit
gültiger Rechnungslegungsstandards und einer globalen
Bilanzierungsinfrastruktur zu erreichen, um den
Anlegerschutz zu verbessern. Quigley wies darauf hin, dass
die zunehmende Zusammenarbeit zwischen der US-amerikanischen
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und
der Europäischen Kommission, die die gegenseitige
Anerkennung von Rechnungslegungsstandards in den USA und in
Europa erleichtern soll, ein wichtiger Schritt für die
Weiterentwicklung eines wahren weltumfassenden
Rahmenkonzepts der Rechnungslegung sei. Er nannte den
kürzlich von der SEC gemachten Vorschlag, die
Überleitungsrechnung für IFRS-Anwender, die sich
registrieren lassen wollen, abzuschaffen, „ein Zeugnis für
den Fortschritt des Konvergenzprozesses und eine bedeutsame
Wegmarke auf der Reise.“ Lesen Sie hierzu auch die
englischsprachige
Presserklärung von Deloitte. |
26. Juni 2007: Sitzungen des IASB 2008
Der
IASB hat seinen Sitzungsplan für das Jahr 2008 veröffentlicht. Die
Sitzungen finden mit Ausnahme des Oktobertreffens mit dem FASB in
London statt. Sie können die Termine für zukünftige Sitzungen stets
auf der Agendaseite unter
Zeiten und
Abläufe: Zukünftige Sitzungen einsehen.
|
IASB-Sitzungen 2008 |
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Montag, 21. Januar - Freitag, 25. Januar 2008 |
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Montag, 18. Februar - Freitag, 22. Februar 2008 |
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Montag, 10. März - Freitag, 14. März 2008 |
 |
Montag, 14. April - Freitag, 18. April 2008 |
 |
Montag, 21. April 2008 - Dienstag, 22. April 2008 -
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB |
 |
Montag, 19. Mai - Freitag, 23. Mai 2008 |
 |
Montag, 16. Juni - Freitag, 20. Juni 2008 |
 |
Montag, 21. Juli - Freitag, 25. Juli 2008 |
 |
Donnerstag, 11. September - Freitag, 12. September 2008 –
Treffen mit den Standardsetzern der Welt |
 |
Montag, 15. September - Freitag, 19. September 2008 |
 |
Montag, 13. Oktober - Freitag, 17. Oktober 2008 |
 |
Montag, 20. Oktober 2008 - Mittwoch, 22. Oktober 2008 -
Gemeinsame Sitzung mit dem FASB in
Norwalk (Conn.), USA |
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Montag, 17. November - Freitag, 21. November 2008 |
 |
Montag, 15. Dezember - Freitag, 19. Dezember 2008 |
|
25. Juni 2007: Europäische Stellungnahme für
einen eigenständigen Stellenwert der Rechenschaftsfunktion
Einen
der strittigsten Aspekte im Rahmen der aktuellen Debatte zur
Überarbeitung des Rahmenkonzepts (Conceptual Framework) des IASB
stellt die Subsumption der Rechenschaftsfunktion (stewardship/accountability)
unter die Zielsetzung Entscheidungsnützlichkeit (decision-usefulness)
dar. In einem
Positionspapier (in englischer Sprache, 997 KB) spricht sich die
Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European
Financial Reporting Advisory Group,
EFRAG) deutlich für
einen eigenständigen Stellenwert der Rechenschaftsfunktion aus. Das
Papier entstand im Rahmen der Initiative „Proactive Accounting
Activities in Europe“ unter Leitung des britischen Standardsetzers
ASB und führt aus, dass IASB und FASB im Juli 2006 in einem
Diskussionspapier mit dem Titel Vorläufige Ansichten zu einem
verbesserten Rahmenkonzept der
Finanzberichterstattung
vorgeschlagen hätten, nur ein einziges Ziel, das der
Entscheidungsnützlichkeit für die Allokation der Ressourcen,
festzuschreiben. Standpunkt sei damals gewesen, dass dieses Ziel
"die Bereitstellung von Informationen mit einschließe, die der
Bewertung der Rechenschaftsfunktion der Unternehmensführung dienen."
Die europäische Stellungnahme legt dar, dass
 |
es breite Übereinstimmung
unter der Mehrheit der Anwender gibt, dass die
Rechenschaftsfunktion ein eigenes Ziel der Rechnungslegung
sein solle; |
 |
die Rechenschaftsfunktion mit
der Vertretungstheorie zusammenhänge und ein größeres Feld
abdecke als die Allokation von Ressourcen, da sie sowohl die
Leistung der Vergangenheit betrachte als auch die
Positionierung des Unternehmens für die Zukunft. Die
Rechenschaftsfunktion solle daher als eigenständiges Ziel
der Rechnungslegung beibehalten werden, um sicherzustellen,
dass genügend Aufmerksamkeit auf die Leistung des
Unternehmens als Ganzes gelenkt wird und nicht nur auf
potenzielle zukünftige Cash Flows; und |
 |
die Rechenschaftsfunktion
Auswirkungen auf die Rechnungslegung habe, die an Beispielen
belegt werden können. |
Zahlreiche weitere europäische Standardsetzer, u.a. der DRSC,
unterstützen das Papier. Weitere Informationen sind der
Presserklärung des ASB (in englischer Sprache, 103 KB) zu
entnehmen.
25. Juni 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses
EFRAG
hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS,
einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der
europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.
Klicken Sie hier, um den
Status des Übernahmeprozesses vom
21. Juni 2007 (in englischer
Sprache, 35 KB) herunterzuladen. Derzeit wurden die folgenden IASB Verlautbarungen für die Anwendung in Europa übernommen:
25. Juni 2007: Börsen äußern volle Unterstützung für IFRS
In einem kürzlich geschriebenen Antwortbrief auf ein
Konsultationspapier des Fachlichen Ausschusses von IOSCO erläuterte
die Weltweite Vereinigung der Börsen (World Federation of Exchanges,
WFE) die Bedeutung
einwandfreier Rechnungslegung für die öffentlichen Kapitalmärkte und
bestätigte die volle Unterstützung für IFRS. Die WFE ist die globale
Organisation von 54 unter Aufsicht stehenden Börsen aus allen
Gegenden der Welt, die zusammen für mehr als 97% der weltweiten
Börsenkapitalisierung verantwortlich zeichnen. Sie können die Brief
der WFE
hier herunterladen (in englischer Sprache, 240 KB). Nachfolgend
ein Ausschnitt:
|
Mit Blick auf die Emittenten und deren Angaben von
Finanzinformationen war die WFE schon lange eine starker Befürworter
der IFRS. Durch die Neunziger Jahre hindurch sind die
Vorgängerorganisation der Vereinigung (Fédération Internationale des
Bourses de Valeurs, FIBV) und mehrere Börsenvorsitzende aktiv in die
Arbeit des International Accounting Standards Board eingebunden
gewesen. Einfach ausgedrückt: Börsen haben ein Interesse an klaren
und deutlich vergleichbareren Finanzinformationen, die von
Wertpapieremittenten für die Kapitalmärkte auf der Welt abgegeben
werden. Auf der Mitgliederversammlung im Oktober 2000 verabschiedete
die FIBV eine Resolution, in der sie ihre Unterstützung für die
Entwicklung und Einführung dessen befürwortete, was nun als IFRS
bekannt ist. Die Qualität von Finanzinformationen ist ein
entscheidender Teil des Anlegerschutzes. |
25. Juni 2007: Vorgeschlagener alternativer Markt in Spanien
würde IFRS vorsehen
Die
spanische Aktienbörse (Bolsas y Mercados Españoles, BME) ist dabei,
einen neuen, "alternativen Markt" für Wachstumsunternehmen unter der
Bezeichnung Mercado Alternativo Bursatil (MAB) zu schaffen. Der MAB
wäre ein Markt für "schwach kapitalisierte Unternehmen, die auf der
Suche nach Wachstumsmöglichkeiten sind." Um an dem MAB gelistet zu
werden, müssen die in Frage kommenden Unternehmen geprüfte
IFRS-Abschlüsse vorlegen. Vergleichbare Märkte bestehen auch
anderswo in Europa, einschließlich in Frankreich, Deutschland,
Österreich und Großbritannien.
24. Juni 2007: Einige Bedenken in Bezug auf den Vorschlag zur
Überleitung der SEC
In
einer gemeinsamen Presseerklärung haben zwei führende Vertreter des
Ausschusses, der im Europäischen Parlament für Fragen der
Rechnungslegung verantwortlich ist, Bedenken im Hinblick auf die Art
und Weise geäußert, wie der Vorschlag der SEC zur Abschaffung der
Überleitungsrechnung auf US GAAP für ausländische Emittenten, die
nach IFRS bilanzieren, umgesetzt werden soll. Sie wollen
"sicherstellen, dass die Rolle des Gesetzgebers bei der Schaffung
internationaler Rechnungslegungsstandards nicht untergraben wird."
Sie können die Presseerklärung
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 72 KB).
24. Juni 2007: IFRS werden den Shareholder Value erhöhen
 |
Am 23. Juni 2007 hielt Paul Pacter, Director im IFRS Global Office
von Deloitte und Webmaster von IAS Plus.com, auf der Jahreskonferenz
der globalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) in Hongkong einen Vortrag mit dem Titel Konvergenz mit
IFRS wird Shareholder Value erhöhen. Darin sprach er folgende
Themen an: |
 |
Warum sind globale Standards erforderlich? |
 |
Wie tragen sie zur Erhöhung des Shareholder Values bei? |
 |
Nutzung der IFRS in der Welt |
 |
Das aktuelle Arbeitsprogramm des IASB, einschließlich der
Konvergenz von IFRS und US GAAP |
 |
Konvergenz chinesischer Rechnungslegungsstandards mit IFRS |
Sie können die Präsentation
hier herunterladen (in englischer Sprache, 195 KB).
23. Juni 2007: Notizen vom dritten und vierten Tag der Boardsitzung im Juni 2007
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 19.
Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern der beiden letzten Sitzungstage
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst. Der Board wird sich daneben am Montag und
Dienstag, den 25. und 26. Juni, auch mit dem Standardbeirat
(Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet
im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn statt.
22. Juni 2007:
Probeabschlüsse nach E-IFRS für KMU (ED-IFRS for SMEs)
Das
DRSC führt ein Projekt zur Erstellung von Probeabschlüssen nach
E-IFRS für KMU durch. Insgesamt sollen 20 kleine oder mittelgroße
Unternehmen gemeinsam mit mittelständischen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Abschlüsse nach dem vom IASB
vorgelegten Standardentwurf erstellen. Dazu wurden mit Unterstützung
zahlreicher mittelständischer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
sowie BDI und PwC ein deutschsprachiger Projektleitfaden und ein
dazugehöriger Projektfragebogen entwickelt, anhand derer das Projekt
durchgeführt werden soll. Der IASB ruft ebenfalls zur Teilnahme an „Field
Tests“ auf, die die Erstellung von Probeabschlüssen umfassen.
Weitere Informationen erhalten Sie
hier.
22. Juni 2007:
RIC nimmt zu zwei Ablehnungsentscheiden von IFRIC Stellung
 |
Das
Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat sich
zu zwei vorläufigen Ablehnungsentscheiden von IFRIC geäußert.
Nachfolgend geben wir die Nachricht im Wortlaut wieder. Sie finden
sämtliche Nachrichten und Verlautbarungen des RIC auf der
Website des
DRSC. |
|
Das IFRIC hat im Rahmen seiner Mai-Sitzung mehrere IAS 39
betreffende Fragestellungen diskutiert und sich in einer vorläufigen
Entscheidung („Tentative Agenda Decision“) gegen die Aufnahme dieser
Fragestellungen in das IFRIC-Arbeitsprogramm ausgesprochen. Die
interessierte Öffentlichkeit hat noch bis zum 30. Juni 2007
Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Das RIC hat zu den folgenden
beiden vorläufigen IFRIC-Entscheidungen eine
Stellungnahme erarbeitet:
 |
IAS 39 – Scope of paragraph 11A |
 |
IAS 39 – Paragraph AG33(d)(iii) |
Während die erste Fragestellung den Anwendungsbereich der Fair
Value Option betrifft, geht es in der zweiten Fragestellung um die
Präzisierung der in IAS 39.AG33(d) enthaltenen Voraussetzungen für
eine getrennte bzw. gemeinsame Bilanzierung eines Basisvertrags und
eines hierin eingebetteten Fremdwährungsderivats. Das RIC vertritt
die Ansicht, dass das IFRIC zu diesen Themen eine Interpretation
erarbeiten oder alternativ beim IASB explizit eine Änderung von IAS
39 initiieren sollte. |
22. Juni 2007: Nahezu
endgültiger Entwurf zur
Darstellung des Abschlusses
Auf
dem nur für
Abonnenten zugänglichen Bereich der IASB-Website
wurde der nahezu endgültige Entwurf des in Kürze
erscheinenden überarbeiteten Standards IAS 1 –
Darstellung des Abschlusses
eingestellt. Die Überarbeitungen von IAS 1 sind Ausfluss von Phase A des Projekts "Darstellung des
Abschlusses" des IASB, zu dem der Entwurf am 16. März 2006
erschien. Eine Projektzusammenfassung in englischer Sprache finden Sie
hier.
21. Juni 2007: SEC schlägt
vor, Überleitung für IFRS-Bilanzierer fallen zu lassen
Am
20. Juni 2007 verständigte sich die US-amerikanische
Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC)
darauf, ein sog. "Proposing Release" (vergleichbar einem
Verordnungsentwurf) herauszugeben, mit dem
das Erfordernis, Abschlüsse
auf US GAAP überzuleiten, falls die Abschlüsse in voller
Übereinstimmung mit der englischsprachigen Version der International
Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International
Accounting Standards Board veröffentlicht werden, erstellt wurden,
beseitigt würde. Dieses vorgeschlagene Vorgehen würde
ausländischen Emittenten ein Wahlrecht einräumen, ihre der SEC im
Wege einer Erstnotiz oder im Zuge der jährlichen Berichterstattung
eingereichten Abschlüsse nach IFRS ohne Überleitung, nach US GAAP
oder nach deren nationalen Rechnungslegungsvorschriften mit einer
Überleitung auf US GAAP zu erstellen. Die Änderungen würden für
deren Abschlüsse des Jahres 2008 greifen, die dann 2009 eingereicht
würden. Die Veröffentlichung der Verlautbarung wird für die kommende
Woche erwartet und 75 Tage zur Kommentierung gestellt. Michael D.
Coco, Sonderberater in der SEC-Abteilung für internationale
Finanzangelegenheiten, stellte der Kommission den Vorschlag vor. Sie
können Cocos Ausführungen
hier
einsehen (in englischer Sprache). Ferner wird die SEC innerhalb der
kommenden Monate ein sog. "Concept Release" (vergleichbar einem
Diskussionspapier) veröffentlichen, das sich an die
US-amerikanischen Unternehmen richtet. Diese Verlautbarung wird um
Stellungnahmen ersuchen, ob US-amerikanischen Emittenten gestattet
werden soll, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen. Auf der
Grundlage der eingehenden Zuschriften wird die Kommission dann
erwägen, ob ein Verordnungsentwurf herausgegeben wird, mit dem die
Regeln für inländische Unternehmen geändert würden. Diese
Verlautbarung würde dann 2008 oder 2009 erscheinen.
|
Der IASB-Vorsitzende Sir
David Tweedie kommentierte die Bedeutung der Entscheidung der SEC in
einer
Presserklärung wie folgt (in englischer Sprache, 43 KB):
Der Vorschlag der SEC drückt ihre
Anerkennung für die greifbaren Vorteile eines einziges Satzes an
Rechnungslegungsstandards, die in den zusammenwachsenden
Kapitalmärkten der Welt verwendet werden, und die Bedeutung des
andauernden Konvergenzprozesses von IASB und FASB für die
US-amerikanische Wirtschaft und den Rest der Welt, aus. Im Falle
einer Verabschiedung wird die Regelung die Hürde für Kapitalströme
zwischen Ländern, die die vollen IFRS nutzen, und den USA einmal
bedeutend herabsetzen. Wir freuen uns über die anhaltende
Unterstützung unserer Arbeit durch die SEC. Unser Fernziel beim IASB
besteht darin, einen einzigen Satz an Bilanzierungsstandards zu
haben, der weltweit Anwendung findet. Der Vorschlag der SEC ist ein
wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Ziels, aber es gibt noch
viel zu tun.
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21. Juni 2007:
Notizen vom zweiten Tag der Boardsitzung im Juni 2007
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 19.
Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
21. Juni 2007:
Vorsitzender der SEC äußert sich zu Globalisierung und IFRS
Der
Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) Christopher Cox sprach kürzlich vor
einer Versammlung der New Yorker Gesellschaft der
Wertpapieranalysten (New York Society of Security Analysts). In den
Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte er die Globalisierung der
Wertpapiermärkte weltweit, die Nachfrage nach IFRS und wie XBRL dazu
beitragen kann, weltweit gültige Rechnungslegungsstandards zu
entwickeln. Die gesamte
Rede
von Cox in englischer Sprache kann aus dem Internet
heruntergeladen werden. Nachfolgend ein Auszug aus seinen
Bemerkungen:
|
Die Nachfrage nach schnellen, verlässlichen, hochwertigen
und kostengünstig beschaffbaren Informationen, die einem
helfen, die richtigen Investitionsentscheidungen zu treffen,
war nie dringender. Ihr Beruf beinhaltet die Verantwortung,
den amerikanischen Investoren zu helfen, diese Nachfrage zu
stillen - und um Sie in ihrer Arbeit zu unterstützen, werden
derzeit interaktive Daten entwickelt. Natürlich sind Sie
nicht sie einzigen Nutznießer. Anleger - sowohl private als
auch gewerbliche - und Finanzjournalisten werden ebenfalls
davon profitieren. Doch nicht nur das - durch die Fähigkeit,
die Qualität und Genauigkeit der Informationen zu
verbessern, werden interaktiven Daten die Richtigkeit von
Abschlüssen und die Prüfungsqualität verbessern sowie die
Kapitalkosten senken. Zudem helfen sie durch ihr Potenzial,
die Entwicklung eines Satz wahrhaft globaler
Rechnungslegungsstandards zu beschleunigen, Bedenken
hinsichtlich der Komplexität der Rechnungslegung Rechnung zu
tragen. |
20. Juni 2007:
RIC zu „substantive enactment of tax law“
 |
Das
Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat sich
zum Zeitpunkt der Berücksichtigung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 für die Bewertung von Steueransprüchen und Steuerschulden
eines Unternehmens („substantive enactment of tax law“) geäußert.
Nachfolgend geben wir die Äußerung im Wortlaut wieder. Sie finden
sämtliche Nachrichten und Verlautbarungen des RIC auf der
Website des
DRSC. |
|
Gemäß IAS 12.48 sind tatsächliche und latente Steueransprüche und
Steuerschulden im Regelfall anhand der aktuell geltenden Steuersätze
und Steuervorschriften zu bewerten. In Steuergesetzgebungen, bei
denen die Ankündigung von neuen Steuersätzen und Steuervorschriften
durch die Regierung die materielle Wirkung einer tatsächlichen
Inkraftsetzung hat, sind jedoch bereits ab dem Zeitpunkt dieser
Ankündigung die neuen Steuersätze und Steuervorschriften für die
Bewertung der tatsächlichen und latenten Steueransprüche und
Steuerschulden heranzuziehen. Dies gilt selbst dann, wenn zwischen
der Ankündigung und der tatsächlichen Inkraftsetzung ein Zeitraum
von mehreren Monaten liegt.
In Deutschland ist eine solche Ankündigung im Sinne des IAS 12.48
dann erfolgt, wenn die zustimmenden Beschlüsse des Bundestages und
des Bundesrates vorliegen. Dies wurde auch vom IASB ausdrücklich
bestätigt (vgl. IASB Update February 2005, S. 4). Während der
Deutsche Bundestag das Unternehmenssteuergesetz 2008 am 25.5.2007
verabschiedet hat, steht der Beschluss des Bundesrates noch aus.
Erfolgt dieser erst nach dem 30.6.2007, läge somit noch keine
Ankündigung im Sinne von IAS 12.48 vor, so dass sich die
Unternehmenssteuerreform 2008 noch nicht auf die Bewertung von
Steueransprüchen und Steuerschulden in IFRS-Abschlüssen zum
30.6.2007 auswirken würde. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird der
Bundesrat erst am 6.7.2007 über die Verabschiedung des Gesetzes
abstimmen. |
20. Juni 2007:
Notizen vom ersten Tag der Boardsitzung im Juni 2007
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 19.
Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
20. Juni 2007:
CEBS beabsichtigt Beibehaltung von Leitlinien auf der Grundlage von
IFRS
In
unserer
Nachricht vom 22. April 2007 berichteten wir, dass das Komitee
der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee on European
Banking Supervisors, CEBS) um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen
Änderungen an seinen Leitlinien zur Finanzberichterstattung (Financial
Reporting Guidelines, FINREP) gebeten hat (in englischer
Sprache, 381 KB). Diese Leitlinien werden von europäischen Banken
bei der Aufstellung ihrer aufsichtsrechtlichen Abschlüsse auf der
Grundlage von IFRS verwendet. CEBS hatte unlängst einen
aktualisierten Bericht an das europäische Komitee für
Finanzdienstleistungen (Updated
Report to the EU Financial Services Committee, FSC)
veröffentlicht (in englischer Sprache, 1.107 KB), in welchem
angedeutet wird, dass CEBS nicht die Absicht hat, irgendwelche
größeren neuen Leitlinien "in den kommenden Jahren" herauszubringen.
Allerdings beabsichtigt CEBS, die Linienlinien im Jahresturnus zu
aktualisieren - soweit erforderlich, um Änderungen an den IFRS zu
berücksichtigen.
| Als Antwort auf die Ersuchen aus der Branche planen wir
keine neuen größeren Vorschriften in den kommenden Jahren,
um unnötige, wiederkehrende Kosten zu vermeiden (allerdings
wird CEBS das FINREP-Rahmenkonzept auf dem aktuellen Stand
halten, d.h. an Änderungen in den IAS/IFRS anpassen, so dass
die Finanzinstitute nicht zwei Rahmenkonzepte verwenden
müssen: eines, das mit den IFRS übereinstimmt, und ein
anderes, das dies nicht tut. Als Daumenregel gehen wir davon
aus, dass derartige Änderungen einmal im Jahr erfolgen. |
20. Juni 2007:
Konvergenz weltweit mit internationalen Prüfungsstandards
 |
Auf der kürzlich in Mexiko-Stadt abgehaltenen
Konferenz zu Bilanzierungs- und Prüfungsfragen in
Lateinamerika sprach der Vorsitzende des International
Auditing and Assurance Standards Board, John Kellas, zur
Konvergenz mit den internationalen Prüfungsstandards
(International Standards on Auditing, ISA). Auch wenn seine
Bemerkungen sich auf Prüfungsstandards konzentrierten, sind
sie in gleicher Weise im Kontext globaler
Rechnungslegungsstandards relevant. Hinsichtlich der Frage
nach Übernahme oder Konvergenz sprach sich Kellas
nachdrücklich für die Übernahme der ISA durch nationale
Standardsetzer aus, oder zumindest der Arbeit auf dieses
Ziel hin. "Für die meisten Länder stellt die Übernahme die
vernünftigste Strategie dar: Übernahme besitzt alle Vorteile
der Konvergenz; alle Ländern können an dem
Standardsetzungsprozess mitwirken, und der IAASB wird nicht
durch einen bestimmten Rechtskreis dominiert. Schließlich
ist es der schnellste Weg, Unterschiede zu beseitigen oder
zu vermindern.." Kellas stellte eine Liste mit Eigenschaften
hochwertiger Prüfungsstandards vor, die in gleicher Weise
auch für Rechnungslegungsstandards Gültigkeit besitzen: |
Sie können die englischsprachige Präsentation von Kellas
hier
herunterladen (481 KB). Das File enthält sowohl den Redetext als
auch die im Vortrag gezeigten Folien.
20. Juni 2007:
IASB beginnt mit Feldversuchen zum KMU-Entwurf
Der
IASB hat ein umfassendes Programm begonnen, in dessen Rahmen der
Entwurf des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS for
Small and Medium-sized Entities, IFRS for SME) während der
Kommentierungsfrist in Feldversuchen getestet werden soll. Diese
Versuche dienen dazu, Aspekte des Entwurfs zu identifizieren, denen
man eventuell in weitere Überlegungen zu widmen hat. Die
Unternehmen, die an den Feldversuchen teilnehmen werden gebeten,
Hintergrundinformationen über das Unternehmen zur Verfügung zu
stellen, ihren neuesten Jahresabschluss nach dem derzeit verwendeten
Rechnungslegungssystem einzureichen, einen Abschluss in
Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen IFRS für KMU für das gleiche
Geschäftsjahr zu erstellen und eine Reihe Fragen zu beantworten, die
darauf abzielen, jegliche spezifische Probleme aufzuzeigen, die das
Unternehmen bei der Anwendung des Entwurfs hatte.
Der IASB hat eine Fragebogen zum Feldversuch des Entwurfs und
eine dazugehörige Compliance-Checkliste veröffentlicht. Diese
Checkliste zeigt alle Bewertungs- und Ansatzanforderungen des
Entwurfs auf. Sie ist darauf ausgerichtet, den Anwendern des
Entwurfs rasch die Identifizierung derjenigen Abschnitte und
Paragraphen zu erlauben, die für sie relevant sind. Der Fragebogen
ist derzeit auf Englisch erhältlich und wird in ein paar Tagen auch
in Französisch und Spanisch zur Verfügung stehen. Der IASB hat eine
eigene Emailadresse für den Schriftwechsel zum KMU-Feldtest
eingerichtet: smefieldtests@iasb.org.
Gemeinsam mit nationalen und internationalen Organisationen auf
der Welt sucht der IASB Unternehmen für den Feldtest. Er wird sie
bei der Anwendung der in dem Entwurf vorgeschlagenen Vorschriften
und bei der Beantwortung des Fragebogens zum Feldtest unterstützen.
Die am Feldtest teilnehmenden Unternehmen werden um Abgabe ihrer
Informationen bis zum 31. Oktober 2007 gebeten. Für weitere
Informationen klicken Sie auf die nachfolgenden Links (alle
Dokumente in englischer Sprache).
20. Juni 2007:
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zum Diskussionspapier
"Versicherungen"
Das
IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS
Plus-Newsletters mit dem Titel Phase II eines IFRS zu
Versicherungsverträgen - das Diskussionspapier des IASB (Phase
II of IFRS for Insurance Contracts – IASB Discussion Paper, in
englischer Sprache, 1.282 KB) veröffentlicht. Am 3. Mai 2007 hatte
der IASB ein Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme
freigegeben, in welchem Vorschläge zur Bilanzierung von
Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen unterbreitet werden
(das Diskussionspapier, DP). Das ist die zweite Phase des Projekts
zum Thema Versicherungsverträge, das 2005 mit
IFRS 4
Versicherungsverträge eingeläutet wurde. Die im DP
unterbreiteten Vorschläge würden eine grundlegende Änderung für die
Versicherungsbilanzierung darstellen und auf die marktkonforme
Bewertung der Versicherungsschulden abheben. Dies wird Auswirkungen
darauf haben, wie Anleger, Regulatoren und andere Adressaten die
Versicherungsbranche beurteilen. In der Sonderausgabe des IAS
Plus-Newsletters, die von Versicherungsexperten ausgearbeitet wurde,
werden die im DP angesprochenen Bewertungsaspekte zusammengefasst
und kommentiert. Alle zurückliegenden Ausgaben des IAS
Plus-Newsletters finden Sie
hier. Für
ein kostenloses Abonnement können Sie sich
hier eintragen.
19. Juni 2007: Konferenz der IASC-Stiftung
in Singapur am 29./30. August 2007
Die
IASC-Siftung unter der der IASB arbeitet, wird seine jährlich
stattfindende IFRS-Konferenz am 29. und 30. August 2007 im Grand
Hyatt Hotel in Singapur ausrichten. Der Vorsitzende des IASB,
Sir David Tweedie, wird die Konferenz leiten. Am Mittwochnachmittag
wird es Vorträge zur IFRS-Bilanzierung aus der Sicht der
Finanzanalysten, Unternehmen und Regulatoren geben. Die Sitzungen am
Donnerstag werden eine umfassende Darstellung des Arbeitsplans von
IASB und IFRIC durch drei Boardmitglieder beinhalten sowie
Gruppensitzungen zu bestimmten fachlichen Themen. Für
Meinungsäußerungen und Fragen wird an beiden Tagen genügend Zeit zur
Verfügung stehen. Zudem werden am Mittwochmorgen, den 29. August,
fünf halbtägige Intensivworkshops zu bestimmten Themen abgehalten,
zu denen sich die Teilnehmer anmelden können. Diese werden folgende
Themenbereiche abdecken:
- Aktuelles vom IFRIC
- Versicherungsverträge
- IFRS für KMU
- IFRS in Lehre und Forschung
- Aktuelles aus dem US-amerikanischen Markt
Näheres können Sie der
Konferenzbroschüre entnehmen (in englischer Sprache,
1.136 KB).
18. Juni 2007: IFRS helfen bei
Verbesserung der Bankenregulierung in Europa
In
seinem Jahresbericht 2006 hält das Komitee der europäischen
Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors,
CEBS) fest, dass “die Einführung der Eigenkapitalrichtlinie (Capital
Requirements Directive, CRD) im Juni 2006 im Zusammenspiel mit den
internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS dem CEBS die
einmalige Möglichkeit eingeräumt hat, größere Konsistenz in den
Aufsichtsansätzen innerhalb der EU und der europäischen
Wirtschaftszone zu erreichen.” Die CDR setzt die Vorschriften zur
angemessenen Kapitalausstattung aus Basel II in der EU um. Die neuen
Vorschriften vereinheitlichen die Eigenkapitalanforderungen von
Kreditinstituten und Investmentunternehmen und fördern die
Verbesserung von deren Risikomanagement. Der
Jahresbericht 2006 des CEBS kann aus dem Internet
heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 1.859 KB).
18. Juni 2007: Gespräche am Runden
Tisch zur Prüfungsqualität
Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden
(International Organization of Securities Commissions,
IOSCO) hat am 1. Juni 2007
Gespräche am Runden Tisch zur Prüfungsqualität bei
Aktiengesellschaften gefördert. Abgeordnete der Wertpapieraufsichten
der Kapitalmärkte weltweit erörterten die derzeitige Qualität von
Prüfungen und wie man diese Prüfungen effektiver gestalten könne. An
der Gesprächsrunde beteiligten sich Teilnehmer aus den Kreisen der
Finanzanalysten und Investoren und Abgeordnete von
Aufsichtsbehörden, börsennotierten Unternehmen und
Prüfungsgesellschaften. Lesen Sie die
Presseerklärung zu den Ergebnissen der Gesprächsrunde (in
englischer Sprache, 38 KB).
18. Juni 2007: Ausgabe 2007 der
Compliance-Checkliste zur Zwischenberichterstattung
Wir haben die neue englischsprachige
IFRS-Checkliste
zur Zwischenberichterstattung nach
IAS 34 als
PDF-Fassung eingestellt. Die Checkliste ist so aufgebaut, dass sie
die Aufzeichnung der Durchsicht eines Zwischenberichts mit Hilfe
einer Leerzeile zwecks Kennzeichnung von Ja/Nein/Nicht anwendbar für
jede Position erlaubt. Sie finden unseren deutschsprachigen
IFRS-Musterkonzernabschluss und die IFRS-Anhangcheckliste
hier.
Den englischsprachigen Musterkonzernabschluss, die Checkliste zu
Ausweis- und Angabevorschriften und den Compliance-Fragebogen von
Deloitte finden Sie auf der
entsprechenden Seite der
Kollegen von
IASPlus.com.
Ausgabe 2007 der Checkliste zur Zwischenberichterstattung (91
KB)
Ausgabe 2007 der Checkliste zur Zwischenberichterstattung
(Wordversion) (ZIP-Datei, 42 KB)
Wir arbeiten derzeit an der Erstellung der Ausgabe 2007 des
Musterjahresabschlusses, den wir voraussichtlich im Oktober 2007
veröffentlichen werden.
18. Juni 2007: Zweiter Jahresbericht
des Rats für Aufsicht im öffentlichen Interesse des IFAC
Der
Rat für Aufsicht im öffentlichen Interesse (Public
Interest Oversight Board, PIOB) des internationalen
Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants,
IFAC) hat seinen zweiten Jahresbericht veröffentlicht. Der PIOB
wurde im Februar 2005 gegründet, um eine umfassende Aufsicht über
alle Tätigkeiten des IFAC zu gewährleisten. Insbesondere gilt dies
der Verabschiedung von Prüfungs-, Ethik- und Ausbildungsstandards
für Wirtschaftsprüfer und der Befolgung der IFAC-Regelungen durch
die IFAC-Mitgliedsorganisationen innerhalb des sogenannten
Compliance-Programms. Das Compliance-Programm dient dazu, die
Mitgliedsorganisationen zur Übernahme internationaler Standards,
einschließlich IFRS, zu ermutigen sowie Qualitätskontroll-,
Aufklärungs- und Sanktionsprogramme einzuführen.
Der Bericht enthält detaillierte Informationen zu Handlungen und
Entscheidungen des letzten Jahrs durch den PIOB und stellt die
zunehmenden Bemühungen nach Sichtbarkeit des PIOB und dem Dialog mit
anderen Interessengruppen, die die gleichen Ziele verfolgen, dar.
Schließlich werden die inzwischen deutlicher gefassten Ansichten
dargestellt, was unter dem Begriff des internationalen öffentlichen
Interesses zu verstehen ist. Ein Überwachungsgremium aus
internationalen Finanzaufsichtsbehörden beaufsichtigt die Arbeit des
PIOB. Der zweite
Jahresbericht des PIOB (5.899 KB) kann in englischer Sprache aus
dem Internet heruntergeladen werden.
16. Juni 2007: Juniausgabe
des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt
Wir
haben die neueste Ausgabe des
EITF
Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 86 KB),
der die Sitzung der Emerging Issues Task Force
(EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB vom 14. Juni 2007 zusammenfasst. Dieser Newsletter,
der von den US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, erlaubt
den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein
schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Sie finden frühere
Ausgaben des Newsletters
hier.
16. Juni 2007: Konferenz zu
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Lateinamerika - 3.
Tag
Die
Weltbank, der internationale Wirtschaftsprüferverband und
die interamerikanische Entwicklungsbank fördern gemeinsam
eine Konferenz zur Rechnungslegung und
Rechenschaftspflicht für das regionale Wirtschaftswachstum
in Lateinamerika und der Karibik. Die Konferenz findet
in Mexiko-Stadt vom 13. bis 15. Juni 2007 mit etwa 500
Teilnehmern statt.
Nachstehend finden Sie die Übersetzung der Mitschrift der
Beobachter von Deloitte für den dritten Tag der Konferenz.
|
Konferenz zur Rechnungslegung und
Rechenschaftspflicht für das regionale
Wirtschaftswachstum
Mexiko-Stadt, Mitschrift vom 15. Juni 2007
Wie andere Regionen der Welt sich den
Herausforderungen der finanziellen
Rechenschaftspflicht stellen
Die abschließende Plenumssitzung war als
Podiumsdiskussion konzipiert, die sich um
Erfahrungen mit der Einführung von Reformen
bezüglich finanzieller Rechenschaftspflicht in der
EU, Südosteuropa und Afrika drehte. Die Mitglieder
des Podiums erörterten die verschiedenen Ansätze,
die zum Einsatz gekommen waren, und zeigten deren
Vor- und Nachteile auf. Dies bot nützliche
Informationen für die nächsten Schritte der
Entwicklung der Rechnungslegung in Lateinamerika und
der Karibik.
Juan Arteagoita, Generaldirektor für Binnenmärkte
bei der Europäischen Kommission, erklärte die Reform
der achten EU-Direktive zu Gesellschaftsrecht im
Hinblick auf Wirtschaftsprüfung und eine verwandte
Direktive zu Unternehmensführung. Er stellte die
Hauptmerkmale der überarbeiteten Direktive
einschließlich der verpflichtenden Anwendung der
internationalen Prüfungsstandards dar (auch hier
gibt es einen europäischen Übernahmeprozess ähnlich
dem für IFRS). Ebenfalls eingeschlossen sind
Unabhängigkeitsstandards für Prüfer, die auf
Anforderungen von IFAC basieren und der Forderung,
dass das Prüfungskomitee die Wirksamkeit interner
Kontrollen überwacht und darüber berichtet. Die
überarbeitete Direktive behandelt ebenfalls
Prüferqualifikationen und die Anerkennung von
Wirtschaftsprüfern, die ihre Qualifikation außerhalb
der EU erworben haben. Die Reformen der EU geben ein
Beispiel dafür, wie eine entwickelte Wirtschaft die
Herausforderungen sich verändernder internationaler
Standards meistert.
Eric van der Plaats von der Weltbank sprach über die
Erfahrungen Südosteuropas bei der Entwicklung eines
regionalen Ansatzes bei der Entwicklung von
Rechnungslegung. Die Reform der Rechnungslegung wird
als integraler Bestandteil des regionalen
Wirtschaftswachstums angesehen. Die Arbeit wird vom
REPARIS-Büro geleistet (The Road to Europe:
Program of Accounting Reform
and Institutional Strengthening
–
Der Weg nach Europa: Programm zur Reform
der Rechnungslegung und zu Stärkung der
Institutionen), das als Zielsetzung den Aufbau eines
verlässlichen Rechnungslegungssytems hat, das der
Wirtschaft als ganzes dienen soll. REPARIS verwendet
die Auswertungen der Berichte über die Einhaltung
von Standards und Vorschriften (Reports on
Observation of Standards and Codes, ROSC) der
Weltbank als Ausgangspunkt für die Entwicklung von
maßgeschneiderten Aktionsplänen. Es besteht die
Hoffnung, dass gemeinsame Anstrengungen über
nationale Grenzen hinweg unternommen werden, um
gemeinsame Probleme zu lösen – wie beispielsweise
die Einführung von IFRS und ISA, steuerliche
Buchführung, KMU-Abschlüsse, aufsichtsrechtliche
Berichterstattung und der Bedarf an
Rechnungslegungs- und Prüfungskapazitäten in der
Region.
Ignatius Sehoole, der Vorsitzende des Komitees für
Entwicklungsländer des IFAC, berichtete den
Teilnehmer über die Ergebnisse einer regionalen
Rechnungslegungkonferenz, die im September 2006 in
Nairobi gehalten wurde. Diese Konferenz strich die
Bedürfnisse von KMU und kleinen und mittelgroßen
Prüfungsgesellschaften hervor, insbesondere der
Zugang zu Standards, Übersetzung und
Umsetzungsleitlinien, die Notwendigkeit,
Verhaltensweisen fundamental zu ändern, um
Korruption zu bekämpfen und die Arbeitsethik zu
stärken, Aus- und Weiterbildung des Berufsstandes
der Wirtschaftsprüfer (insbesondere durch gemeinsame
Arbeitspläne und den Austausch von Expertise), den
Aufbau einer Wirtschaftsprüfung in jedem Land mit
Fokus auf der Privatwirtschaft und dem öffentlichen
Sektor (nicht nur auf der Ebene der qualifizierten
Wirtschaftsprüfer, sondern auch auf Ebene der
Buchhalter) sowie hochwertige Unternehmensführung.
Die Konferenz betonte die Notwendigkeit, regional
Zusammenarbeit zu stärken, um die gesetzten Ziele zu
erreichen.
Aziz Dieye vom Komitee für Entwicklungsländer des
IFAC sprach von den Erfahrung der westafrikanischen
Wirtschafts- und Währungsunion (Union économique et
Monétaire Ouest Africaine, UEMOA), die 1994
gegründet würde und deren Währungsunion vor dem Euro
ins Leben gerufen wurde. Die Union war erfolgreich,
weil sie auf den wirtschaftlichen Realitäten
aufbaute, während vorangegangenen politisch
inspirierte Unionen versagt hatten. UEMOA versucht
afrikanische Einheit durch regionale Integration zu
erreichen, einschließlich einer gemeinsamen Währung
und eines gemeinsamen Rahmenkonzepts für die
Rechnungslegung. Obwohl UEMOA einigen Erfolg hatte,
führte die ihre einzelvertragsbasierte Struktur
dazu, dass man nicht rasch genug auf Änderungen im
Bereich der internationalen Rechnungslegung
reagieren konnte, wie zum Beispiel auf Änderungen in
der Standards der Unternehmensführung,
Rechnungslegungsstandards und Prüfungsstandards seit
2001. Was wirklich nötig sei, sei eine flexiblere
Methode, die schnelle Veränderungen erlauben würde.
Schussbemerkungen
Luis Morion Llosa, der Vorsitzende des mexikanischen
Wirtschaftsprüferverbandes, dankte den Teilnehmern
für ihre Beiträge der letzten Tage und verlieh der
Hoffnung Ausdruck, dass diese Konferenz die erste in
einer langen Reihe ähnlicher Veranstaltungen sein
werde. Er wiederholte, dass das Thema der Konferenz
– Rechnungslegung und Rechenschaftspflicht für das
regionale Wirtschaftswachstum – im gemeinsamen
Interesse von ganz Lateinamerika und der Karibik
liege, und er ermunterte die Region, die
Diskussionen dieser Konferenz als Ausgangspunkt für
eigenes Handeln zu nutzen.
Ian Ball, Hauptgeschäftsführer des IFAC, hielt fest,
dass die Konferenz ein großes Ereignis von
Zusammenarbeit gewesen sei, das die Weltbank, die
interamerikanische Entwicklungsbank und IFAC
zusammen ermöglicht hätten. Er sah dies als ein
Sinnbild für den Wunsch nach Zusammenarbeit, um
nachhaltiges Wachstum durch verbesserte
Rechnungslegung und Unternehmensführung in der
Region zu erreichen.
Sitzung von regionalen Standardsetzern
Direkt im Anschluss an die Konferenz trafen sich
Standardsetzer aus Lateinamerika und der Karibik um
eine Reihe von Sachverhalten zu erörtern. Diese
schlossen folgende Sachverhalte ein:
 |
Stand der Einführung von IFRS in
verschiedenen Rechtskreisen und Erfahrungen
in diesen Rechtskreisen |
 |
Einführung von IFRS, Einführung von „IFRS-Äquivalenten“,
Anpassung von IFRS aus nationalen Gründen |
 |
Der vorgeschlagene IFRS für KMU |
 |
Übersetzung
der IFRS |
 |
Beteiligung regionaler Standardsetzer am
Konsultationsprozess des IASB |
|
15. Juni 2007: Nahezu
endgültiger Entwurf zur Vermögenswerthöchstgrenze bei
Pensionen
Auf
dem nur für
Abonnenten zugänglichen Bereich der IASB-Website
wurde der nahezu endgültige Entwurf der kommenden IFRIC
Interpretation IAS 19 – Die Höchstgrenze von
Vermögenswerten bei leistungsorientierten Plänen,
Mindestfinanzierungsanforderungen und
deren Wechselwirkungen
eingestellt.
Der Entwurf der Interpretation steht auf der Tagesordnung
für die Junisitzung 2007 des IASB als zur Verabschiedung
vorgesehen.
15. Juni 2007: Konferenz zu
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Lateinamerika - 2.
Tag
Die
Weltbank, der internationale Wirtschaftsprüferverband und
die interamerikanische Entwicklungsbank fördern gemeinsam
eine Konferenz zur Rechnungslegung und
Rechenschaftspflicht für das regionale Wirtschaftswachstum
in Lateinamerika und der Karibik. Die Konferenz findet
in Mexiko-Stadt vom 13. bis 15. Juni 2007 mit etwa 500
Teilnehmern statt. Nachstehend finden Sie die Übersetzung der Mitschrift der
Beobachter von Deloitte für den zweiten Tag der Konferenz.
|
Konferenz zur Rechnungslegung und
Rechenschaftspflicht für das regionale
Wirtschaftswachstum
Mexiko-Stadt, Mitschrift vom 14. Juni 2007
Größere Glaubwürdigkeit durch bessere Standards
Stavros Thomadakis, der Vorsitzende des Rats für
Aufsicht im öffentlichen Interesse (Public Interest
Oversight Board, PIOB) des internationalen
Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation
of Accountants, IFAC), hielt eine Grundsatzrede und
sprach von den Reaktionen der Institute auf Fälle
von Versagen der Rechnungslegung, die in der
Öffentlichkeit großes Aufsehen erregten. IFAC als
Vertreter des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer
hat einige neue Vorgehensweisen und Aufsichtsmodelle
eingeführt, die der ausschlaggebenden Rolle von
Beteiligung der und Überprüfung durch die
Öffentlichkeit Rechnung tragen. Diese Neuerungen
trügen in ihrem Kern das ureigene Interesse der
Öffentlichkeit am Berufsstand der Wirtschaftsprüfer
und an ihren Standards.
Dr. Thomadakis führte aus, das die Neustrukturierung
des IASB ein herausragendes Beispiel für eine
Reaktion auf das Interesse der Öffentlichkeit an der
Rechnungslegung sei. Die Einführung von IFRS für
börsennotierte Unternehmen in der EU und anderswo in
Kombination mit dem derzeitigen Konvergenzprojekt
zeigte die erhöhte Glaubwürdigkeit, die die
internationale Rechnungslegung dadurch gewonnen
habe, dass man Standardsetzung vom Berufsstand der
Wirtschaftsprüfer trenne. Selbst wenn auf kurze
Sicht eine echte Konvergenz mit US-GAAP und anderen
Rechnungslegungsstandards nicht erreicht werden
könne, so werde man doch eines Tages erfolgreich
sein: Der Bedarf für Vergleichbarkeit wird den
Prozess vorantreiben.
Die Erfahrungen des IASB würden von IFAC bei der
Neuorganisation seiner Aktivitäten genutzt. Der PIOB
wurde im Jahr 2005 gegründet und stehe für eine
Bewegung hin zur Beteiligung von Außenstehenden. Er
solle gewisse Möglichkeiten und Mechanismen zur
Verfügung stellen, um sich mit externen Experten zu
beratschlagen. Dies habe zu einer erhöhten
Glaubwürdigkeit der Standards des IFAC geführt,
einschließlich der internationalen Prüfungsstandards
(International Standards on Auditing, ISA, des
ethischen Verhaltenskodex des IFAC, der Standards
für den öffentlichen Sektor und der
Ausbildungsstandards.
Sowohl für den IASB als auch für IFAC gelte, dass
ein transparenter Nominierungsprozess das Vertrauen
in den Prozess der Standardsetzung gestärkt habe.
Dadurch würden hochqualifizierte Kandidaten mit
verschiedensten beruflichen Hintergründen und
Erfahrungen angezogen. Alle Aktivitäten im
Zusammenhang mit Standardsetzung, die vom IASB und
von IFAC ausgeführt würden, folgten einem rigiden,
öffentlichen Konsultationsprozess, der Beteiligung
und Stellungnahme durch alle Anwendergruppen
fördere. Insgesamt also hätten beide Institutionen
einen klaren Willen gezeigt, sich zu ändern und
ihrem verkündeten Grundsatz, dem öffentlichen
Interesse zu dienen, treu zu bleiben.
Stärkung der Rolle des Berufstandes der
Wirtschaftsprüfer
Es folgten eine Reihe von Präsentationen, die sich
jeweils bestimmten Aspekten der Bemühungen, das
Vertrauen der Öffentlichkeit in die
Wirtschaftsprüfung zu stärken, widmeten.
John Kellas, der Vorsitzende des International
Auditing and Assurance Standards Board (IAASB),
sprach von den Herausforderungen der Konvergenz von
internationalen Standards.
Der IAASB ist überzeugt, dass die Übernahme von
internationalen Rechnungslegungsstandards der
Konvergenz vorzuziehen ist. Übernahme wird als die
realistischer Option für die meisten Rechtskreise
angesehen: Sie ist sinnvoll; sie erlaubt den
Rechtskreisen, an der Entwicklung der Standards
mitzuwirken; und es ist die schnellste Art und
Weise, das gewünschte Ziel zu erreichen. Er gestand
ein, dass man nicht in allen Rechtskreisen vom
gleichen Ausgangspunkt ausgehe: Industrieländer
könnten kulturellen oder philosophischen
Herausforderungen gegenüberstehen;
Entwicklungsländer und Schwellenländer
Herausforderungen bezüglich der Fähigkeit gegenüber,
mit der Veränderung der Architektur der
Rechnungslegung fertig zu werden.
IFAC hilft seinen Mitgliedern gemeinsam mit den
nationalen Standardsetzern, diese Herausforderungen
zu meistern. Er fühlt sich dem Ziel verpflichtet,
hochwertige Standards, die jedem Rechtskreis gerecht
werden, zu entwickeln und dadurch allen
Rechtskreisen die Möglichkeit zu geben, diese zu
übernehmen. Die Aktivitäten des IFAC gehen über
Prüfungsstandards hinaus. Die erfolgreiche
Einführung von ISA geht einher mit internationalen
Standards zur Qualitätskontrolle, dem ethischen
Verhaltenskodex des IFAC, Unsetzungshinweisen,
Aus-und Weiterbildung und Überwachung und
Durchsetzung.
Anthony Hegarty von der Weltbank sprach über die
Herausforderungen, denen sich der Berufsstand der
Wirtschaftsprüfer in den Entwicklungsländern
gegenüber sieht. Er wies auf die Rolle hin, die der
Berufsstand der Wirtschaftsprüfer beim
internationalen Kampf gegen die Armut spiele, und
hob hervor, dass gute Unternehmensführung – sowohl
in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen
Sektor – unabdingbar für wirtschaftliches Wachstum
sei. Die Weltbank hat eine Strategie zu
Unternehmensführung und Bekämpfung der Korruption (governance
and anti-corruption, GAC) entwickelt, die sich einer
verbesserten Finanzverwaltung der Hilfen der
Weltbank auf globaler, Landes- und Projektebene
widmet. Im Rahmen der GAC-Strategie hat die Weltbank
eine Reihe von Einschätzungen von der
Rechenschaftspflicht eines jeden Landes vorgenommen,
die einige übergreifende Sachverhalte zu Tage
brachten. Der bedeutendste Sachverhalt war ein
Kapazitätsproblem in vielen Ländern.
Die Weltbank arbeitet mit den Empfängerländern
zusammen, um diese strukturellen Herausforderungen
zu meistern. Man hat jedoch festgestellte, dass
jeder Aktionsplan bestimmte Kriterien erfüllen muss,
um effektiv zu sein: Jeder Aktionsplan muss Teil der
Rechtsprechung des betroffenen Rechtskreises sein;
er muss auf die Nöte eines jeden Rechtskreises
zugeschnitten sein; er muss ein umfassendes und
realistisches Einführungsprogramm beinhalten; und er
muss die Unterstützung der Gebereinrichtung haben.
Er schloss mit der Bemerkung, dass die erhöhten
Welthilfezusagen des Millenniumprojekts der
Geberländer auf verbesserte Unternehmensführung und
Finanzverwaltung in den Empfängerländern treffen
müsse.
Russell Guthrie von IFAC stellte die Initiativen
vor, die IFAC angestoßen habe, um den Berufsstand
der Wirtschaftsprüfer zu stärken. Er sprach
insbesondere über das Einhaltungsprogramm der
Mitgliedsorgane (Member Body Compliance Programme).
Das Programm ist Teil der Aufstellung der
Mitgliederverpflichtungen und basiert auf dem
Prinzip der Förderung und Verbesserung. Das Programm
verlangt eine lokale Verpflichtung auf die
Mitgliederverpflichtungen und ermutigt zu steter
Kommunikation zwischen Mitgliedsorgan und IFAC. Ein
nachweisbarer Fortschritt gehört zu den
Anforderungen des Programms (der sich allerdings
über viele Jahre hinziehen kann). Die
Nichteinhaltung der Mitgliederverpflichtungen kann
(und hat) zum Aussetzen oder zur Widerrufung der
IFAC-Mitgliedschaft führen.
Schließlich wies Herr Guthrie noch auf die wichtige
Arbeit hin, die vom Komitee für Entwicklungsländer (Developing
Nations Committee, DNC) geleistet wird, das den
Mitgliedsorganen bei der Umsetzung ihrer
Aktionspläne hilft. Das DNC hat eine große Menge von
Materialien für den Berufsstand der
Wirtschaftsprüfer in Entwicklungsländern entwickelt.
Luis Moiron Llosa, der Präsident des mexikanischen
Verbandes der Wirtschaftsprüfer, sprach über die
Notwendigkeit dessen, dass sich der Berufstand der
Wirtschaftsprüfer ein Profil jenseits der
öffentlichen Rechenschaftspflicht schaffen müsse.
Man müsse sich als integraler Bestandteil von Aus-
und Weiterbildung, von Regierungsaufgaben und des
Wirtschaftssektors darstellen. Es sei von besonderer
Wichtigkeit, dass man in den Bereichen der KMU und
der kleinen und mittelgroßen Prüfungsgesellschaften
aktiv sei und deutliche Beiträge leiste. Diese
Bereiche sind maßgeblich für das Wachstum in
Lateinamerika verantwortlich.
Einzelveranstaltung – Sicherstellung der
Rechenschaftspflicht von Regierungen und die Rolle
der obersten Rechnungslegungskontrollbehörden
Ein Podium von Abgeordneten der obersten
Rechnungslegungskontrollbehörden (Supreme Audit
Institutions, SAI) aus Brasilien, Costa Rica, der
Dominikanischen Republik, El Salvador, Peru und
Tansania diskutierte über Aspekte der Sicherstellung
der Einhaltung von Rechenschaftspflichten von
Regierungen. Durch ihre Verantwortung für die
externe Prüfung von Regierungen, sind SAI zu
wichtigen Mitarbeitern in der Regierungsarbeit
geworden, indem sie die der Verhinderung von Betrug,
Geldwäsche und andere Formen von Korruption helfen.
In einigen Rechtskreisen gibt es eine dynamische
Beziehung zwischen den Prüfern und den Gesetzgebern.
SAI tragen außerdem dazu bei, die Kapazität des
Berufstandes der Wirtschaftsprüfer in Lateinamerika
und der Karibik zu verbessern und die Rolle des
ethischen Verhaltenskodexes des IFAC in ihren
Ländern zu verbessern. Es gibt eine zunehmende
Kooperation von dieser Region mit SAI, die mehr
Erfahrung mit der Anwendung moderner Standards haben
– zum Beispiel mit denen aus Kanada und Groß
Britannien. Dies beinhaltet die Entsendung von
Mitarbeitern nach Kanada oder Groß Britannien (und
in andere Industrieländer). Darüber hinaus besteht
ein zunehmendes Bewusstsein, dass auch SAI eines
Peer Reviews bedürfen, so dass alle SAI der Region
international beste, ausgeübte Praxis anwenden.
Eine fördernde Umgebung für Wachstum und Entwicklung
schaffen: Die Rolle der Regierung
Die zweite Plenarsitzung des Tages widmete sich der
Rolle der Regierung.
Stephanie Fox, fachliche Direktorin des
International Public Sector Accounting Standards
Board (IPSASB) des IFAC, stellte die derzeitige
Arbeit und die derzeitigen Ziele des IPSASB vor. Der
IPSASB ist der Meinung, dass die Rechnungslegung der
Regierungen wichtig sei, da finanzielle
Verantwortlichkeit unabdingbar für eine
demokratische Regierung sei. Die Steuerzahler hätten
ein Recht auf hochwertige Rechnungslegung:
Regierungen seien ihren Bürgern
rechenschaftspflichtig, aber Regierungen bräuchten
auch zeitnahe und akkurate Finanzinformationen, um
ihre Ressourcen zu verwalten.
Das derzeitige Arbeitsprogramm des IPSASB beinhaltet
vier Strategische Themen: Ein Rahmenkonzept für den
öffentlichen Sektor, das sich soweit wie möglich auf
dasjenige, das vom IASB entwickelt wird, stützt;
Konvergenz mit den IFRS solange diese nicht in
Konflikt mit spezifischen Anforderungen des
öffentlichen Sektors stehen; gewisse Sachverhalte,
die dem öffentlichen Sektor eigen sind, wie zum
Beispiel Konvergenz mit der statistischen
Ausgangsebene der Rechnungslegung; und Förderung und
Kommunikation. International Public Sector
Accounting Standards (IPSAS) werden mehr und mehr
zum Bezugspunkt für Mehrzweckabschlüsse von
Regierungen. Eine erfolgreiche Einführung dieser
Standards hängt allerdings davon ab, dass
Regierungen erkennen, dass sie IPSAS und eine starke
externe Prüfung sowie einen politischen Willen in
ihrem Rechtskreis brauchen. Die Einführung verlangt
eine angemessene Planung; und Anleitung von
weiterentwickelten Rechtskreisen kann sehr hilfreich
sein.
João Batista Fraga aus Brasilien widmete seine
Ausführungen der Bedeutung von Durchsetzung für eine
verlässliche Regierungsführung. Anhand des Beispiels
des brasilianischen Novo Mercado („Neuer Markt“)
zeigte er, wie eine Initiative aus der
Privatwirtschaft ein lebendiger Markt entstanden
sei, der wichtige ausländische Investitionen
anlocke. Der Novo Mercado hat zu einem Wandel der
Unternehmenskulturen durch die Einführung von
hochwertiger Praxis der Unternehmensführung geführt.
Hector Dominguez aus Argentinien führte aus, dass
eine effektive externe Prüfung ein wichtiger
Bestandteil der Überwachung von Finanzinstituten in
Argentinien sei. Die externe Prüfung ergänzt die
Arbeit der Zentralbank. Unabhängigkeit wird durch
zwangsweise stattfindende Rotation der
Prüfungsmandate alle fünf Jahre erreicht.
Ernesto Jeger vom Brasilianischen Büro des
britischen Ministeriums für internationale
Entwicklung (Department for International
Development, DFID) zeigte auf, wie Regierungen und
ihre Entwicklungspartner zusammenarbeiten können, um
effektive Ergebnisse zu erzielen. Am Beispiel von
Brasilien hob er hervor, wie ein kohärenter und
koordinierter Ansatz zu einer verbesserten Struktur
der SAI auf allen Regierungsebenen in Brasilien
geführt habe – auf Bundesebene, Landesebene und
kommunaler Ebene.
Einzelveranstaltung – Rechnungslegung in regulierten
Sektoren: Vereinbarkeit aufsichtsrechtlicher und
Finanzberichterstattung
Ein Podium von Abgeordneten von Aufsichtsbehörden
für Finanzinstitute aus Brasilien, Deutschland,
Mexiko und Spanien diskutierte die
Herausforderungen, denen sich Aufsichts- und
Regulierungsbehörden gegenübersehen, wenn die
Mehrzweckabschlüsse von Finanzinstituten nach IFRS
aufgestellt werden, die in Teilen von der
aufsichtsrechtlichen Praxis der Berichterstattung
abweichen können. Es herrschte Übereinstimmung, dass
Mehrzweckabschlüsse normalerweise nicht den
Anforderungen an die aufsichtsrechtliche
Berichterstattung genügen. Es sei jedoch
ineffizient, zwei Sätze von Buchführungsunterlagen
zu haben – einen für IFRS und einen für die
aufsichtsrechtliche Berichterstattung. Der
wahrscheinlichste Ansatz sei, zumindest für den
Moment, eine Art von „IFRS übergeleitet auf
aufsichtsrechtliche Berichterstattung“.
Die Podiumsmitglieder teilten ihre Erfahrungen mit
und hielten fest, dass auf regulatorischer Ebene
bereits Konvergenz stattfinde. Basel II sei ein
Beispiel für regulatorische Konvergenz im
Bankenbereich; der Versicherungsbereich sei weniger
weit, aber würde mit Hilfe der International
Vereinigung der Versicherungsaufsichten
(International Association of Insurance Supervisors,
IAIS) Fortschritte machen.
Vom Moderator nach den maßgeblichsten Unterschieden
in Ansatz und Bewertung befragt nannten die
Podiumsteilnehmer Rücklagenbewertung und das
Ungleichgewicht von Vermögenswerten und
Versicherungsschulden (für Versicherungsunternehmen)
und die Verlässlichkeit des beizulegenden Zeitwerts,
immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit
Sichteinlagen und hybride Finanzinstrumente (für
Banken). |
14. Juni 2007: SEC diskutiert
nächste Woche Verzicht auf Überleitungsrechnungen
Auf
seiner planmäßigen öffentlichen Sitzung nächste Woche, die
am 20. Juni 2007 stattfindet, wird die US-amerikanische
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)
erörtern, ob Änderungen zu folgenden Dokumenten
vorgeschlagen werden sollen: Formblatt 20-F, Regeln 3-10 und
4-01 in Verordnung S-X, Formblätter F-4 und S-4 und Regel
701 des Wertpapiergesetzes.
Dies soll der SEC ermöglichen, Abschlüsse privater
ausländischer Emittenten ohne Überleitungsrechnung zu US-GAAP
zur Registrierung anzunehmen, wenn diese in Übereinstimmung
mit den International Financial Reporting Standards (IFRS)
wie vom IASB herausgegeben erstellt worden sind.
Die SEC hat die
Ankündigung der Sitzung im Internet veröffentlicht.
14. Juni 2007: Symposium zur
Konvergenz in Südkorea
Der
koreanische Standardsetzer (Korean Accounting Standards
Board, KASB) richtete am Donnerstag, den 7. Juni 2007, in
Seoul ein Symposium zum Thema Gegenwart und Zukunft der
Konvergenz von US GAAP und IFRS aus. Der Vorsitzende des
US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board
Robert H. Herz war der Hauptredner. Er präsentierte
Hintergrundinformationen zum US-amerikanischen
Finanzberichtssystems, stellte die amerikanische Sichtsweise
zur internationalen Konvergenz des FASB dar und äußerte
seine Meinung zur Diskussion um "Prinzipien vs. Regeln".
Laden Sie folgende Dokumente in englischer Sprache herunter:
14. Juni 2007: Konferenz zu
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Lateinamerika
Die
Weltbank, der internationale Wirtschaftsprüferverband und
die interamerikanische Entwicklungsbank fördern gemeinsam
eine Konferenz zur Rechnungslegung und
Rechenschaftspflicht für das regionale Wirtschaftswachstum
in Lateinamerika und der Karibik. Die Konferenz findet
in Mexiko-Stadt vom 13. bis 15. Juni 2007 mit etwa 500
Teilnehmern statt.
Der Hauptzweck der Veranstaltung liegt
darin, das Bewusstsein für die Bedeutung verlässlicher
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung für die Entwicklung
einer gut funktionierenden Marktwirtschaft und eines
effizienten öffentlichen Sektors zu stärken.
Nachstehend finden Sie die Übersetzung der Mitschrift der
Beobachter von Deloitte für den ersten Tag der Konferenz.
|
Konferenz zur Rechnungslegung und
Rechenschaftspflicht für das regionale
Wirtschaftswachstum
Mexiko-Stadt, Mitschrift vom 13. Juni 2007
Offizielle
Begrüßungen
Die Teilnehmer wurden von Mexikos
stellvertretendem Finanzminister begrüßt, der
betonte, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht
essenziell für das Wirtschaftswachstum in den
lateinamerikanischen Ländern sei. Diese Merkmale
seien nicht nur für die Privatwirtschaft sondern
auch für den öffentlichen Sektor unabdingbar. Im
öffentlichen Sektor werden Regierungen mehr denn je
für die effizienteste Nutzung ihrer Ressourcen
haftbar gemacht. Rechenschaftspflicht und
Verantwortung bestimmen in hohem Grade die
Budgetierung und die Einschätzung von staatlichen
Programmen. Es liegt also im ureigensten Interesse
eines jeden, die Bestrebungen nach Konvergenz der
Standards in den Bereichen zu unterstützen, die
letztlich in die Abschlusserstellung einfließen:
Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung,
Unternehmensführung, Ethik und Ausbildung.
Pamela Cox, die regionale Vizepräsidentin der
Weltbank für Lateinamerika und die Karibik, strich
Sachverhalte im Zusammenhang mit Kapitalkosten
heraus. Sie hielt fest, dass zunehmende Transparenz
ihrer Finanzaktivitäten für die jeweiligen Staaten
zu sinkenden Kosten für die Staatsverschuldung
führen würde. Wenn die Kreditwürdigkeit eines Landes
hoch ist, kann es zu besseren Konditionen Geld
aufnehmen, muss weniger Geld über Steuern aufbringen
und kann ganz allgemein der Privatwirtschaft andere
finanzielle Erleichterungen gewähren. Es liegt also
im ureigensten Interesse eines jeden, zu der
effektiven Verwendung von Ressourcen und zur
effektiven Lieferung von Waren und Dienstleistungen
beizutragen.
Carlos Hurtado, der Vizepräsident für Finanzen
und Verwaltung der interamerikanischen
Entwicklungsbank, begrüßte die Konferenz als einen
ersten Schritt zu stärkerer Kooperation in der
Region. Er hielt fest, dass Wirtschaftsprüfung ihren
Sinn verliert, wenn sie nicht von
Rechenschaftspflicht begleitet wird.
Ansprache
des Präsidenten des internationalen
Wirtschaftsprüferverbandes: Rechnungslegung und der
professionelle Rechnungsleger
Fermin del Valle, der Präsident des
internationalen Wirtschaftsprüferverbandes
(International Federation of Accountants, IFAC) und Deloitte-Partner aus Argentinien, sagte, dass es
keinen Grund gebe, warum Lateinamerika und die
Karibik nicht eine Rechnungslegung von dem gleichen,
hohen Standard wie andere Regionen der Welt haben
könne. Er gab einen Überblick der die neuesten
Bemühungen des IFAC, die Vertrauensposition des
Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer auf den
Finanzmärkten der Welt zu stärken (zum Beispiel
durch Verbesserung der Prüfungsstandards, durch Aus-
und Weiterbildung in der Wirtschaftsprüfung und
durch den ethischen Verhaltenskodex des IFAC).
Er hob die Bedeutung lokaler Standardsetzer für
die Sicherung des weltumfassenden Erfolges von
internationalen Rechnungslegungsstandards,
insbesondere IFRS, hervor. Lokale Rechtskreise
sollten die internationalen Standards übernehmen,
nicht anpassen. Anpassung ist teuer und läuft der
Konvergenz entgegen; sie verursacht also höhere
Kosten bei geringerem Nutzen für diejenigen, die die
Standards anwenden.
Die Rolle des nationalen Standardsetzers ändert
sich. In Zukunft muss er sich darauf konzentrieren,
die Entwicklung von Standards durch Teilnahme am
Konsultationsprozess sicherzustellen. Und er muss
die sachgemäße Anwendung dieser Standards
sicherstellen. Das bedeutet nicht das Aufgeben von
Hoheitsgewalt. Der Standardsetzer setzt sich
gleichberechtigt mit anderen Rechtskreisen
auseinander. Eine Schlüsselrolle spielen die
Bemühungen, institutionelle Hürden bei der
Einführung zu abzuschaffen oder zu mildern. Diese
Hürden schließen Konflikte zwischen internationalen
Standards und nationaler Rechtsprechung ein.
Herr del Valle unterstrich auch die besonderen
Bedürfnisse von kleinen und mittelgroßen
Unternehmen. IFAC begrüßt den Standardentwurf
des IASB und unterstützt seine Ziele. IFAC hat
den IASB dabei unterstützt, in Kontakt zu Anwendern
in der ganzen Welt zu kommen. Alle Teilnehmer wurden
ermutig, zum Vorschlag des IASB Stellung zu nehmen.
Der Präsident des IFAC wies auch auf den Fortschritt
hin, der von IFAC bei den Prüfungsstandards gemacht
würde: Prüfungsstandards für den öffentlichen Sektor
führen zu einer Zunahme der Transparenz bei der
Rechnungslegung von Zentralregierungen; es gibt
Fortschritte bei der Prüfungsqualität und
Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung in der
Wirtschaftsprüfung; das Vertrauen in den Berufsstand
der Wirtschaftsprüfer wächst insgesamt durch den
hervorgehobenen Kodex in Bezug auf ethisches
Verhalten und das Compliance-Programm des IFAC. Er
wies darauf hin, dass IFAC sich bemüht,
Doppelungen in den Regelungen für den Berufsstand zu
vermeiden, aber dass regional Zusammenarbeit für den
Erfolg der Bemühungen des IFAC unerlässlich ist.
Die
Rolle der Unternehmensführung: Die Sichtweise der
Firmen
Roberto Truque (Finanzvorstand der Atlas
Eléctrica Gruppe aus Costa Rica) sprach
eindrucksvoll darüber, wie die Einführung von IFRS
und eine Verbesserung der Struktur der
Unternehmensführung die Kapitalkosten für die Atlas
Eléctrica Gruppe gesenkt hat. Die Reformen
beinhalteten einen Ethikkodex für Geschäftsführer,
Management und Mitarbeiter, wirklich unabhängige
Aufsichtsratsmitglieder und ein Prüfungskomitee, das
sowohl die Abschlussprüfung als auch die interne
Revision überwachte. In Hinblick auf die
Rechnungslegung hielt Atlas nicht nur alle
Wertpapierbestimmungen ein, sondern arbeitet auch
mit den Adressaten des Abschlusses und Analysten
zusammen, um gute, ausgeübte Praxis für weitere,
freiwillige Angaben zu etablieren.
Herr Truque gestand ein, dass die Einführung der
Veränderungen finanziell aufwändig gewesen sei, aber
dass der Nutzen bei weitem die Kosten überwiegen
würde. Atlas sei nun in der Lage, Geld zu weitaus
besseren Raten aufzunehmen, ohne weitere
Sicherheiten anzubieten; und die Glaubwürdigkeit
gegenüber den Aktionären, den Analysten und anderen
Geschäftsinteressenten sei weitaus höher als vorher.
Die
Auswirkungen der Globalisierung auf die Praxis der
Rechnungslegung
Jan Engström, Boardmitglied des IASB, sprach über
die Vision des IASB, einen Satz weltweit geltender
Rechnungslegungsstandards für die Verwendung auf den
Kapitalmärkten der Welt zu schaffen. Unter dem
Hinweis, dass die Welt immer kleiner würde, führte
er aus, dass die grenzüberschreitenden Investitionen
in den USA in den letzten zehn Jahren um zehn bis
fünfzehn Prozent zugenommen haben. Etwa fünfzig
Prozent der Kapitalmärkte weltweit nutzten derzeit
IFRS oder wären im Begriff, dies zu tun. Er wies
auch auf die anstehenden Entwicklungen in den USA
hin. Er gab einen Überblick des derzeitigen
Arbeitsprogramms des IASB und strich besonders den
Standardentwurf für kleine und mittelgroße
Untenehmen und das Diskussionspapier zu
Versicherungsverträgen heraus.
Henri Fortin von der Weltbank sprach über die
Lehren, die man aus den Auswertungen der Weltbank
der Berichte über die Einhaltung von Standards und
Vorschriften (Reports on Observation of Standards
and Codes, ROSC) gezogen habe. Er wies insbesondere
darauf hin, dass diese Teil des Programms der Bank
sei, das finanzielle Stabilität sicherstellen soll.
Im Hinblick auf Rechnungslegung und
Wirtschaftsprüfung zeigten die Auswertungen der ROSC,
dass es sich um ein Puzzlespiel handele, in dem Aus-
und Weiterbildung des Berufsstandes, Gesetze und
Vorschriften der Rechtskreise, der Berufsstand der
Wirtschaftsprüfer und die Durchsetzung der
Vorschriften ineinandergreifen. Damit die Einführung
gelinge, sei ein ganzheitlicher Ansatz notwendig,
der schrittweise und sachgemäß ablaufen müsse und
für den die notwendigen Ressourcen an Arbeitskräften
zur Verfügung stehen müssten. Ein wirkungsvoller
Übergang auf internationale Standards fordere den
Einsatz des öffentlichen und des Privatsektors.
Unter Hinblick auf kleine und mittelgroße
Unternehmen stellte er fest, dass man der Meinung
sei, dass KMU nicht einem unnötigen grad von
Rechenschaftspflicht und Einhaltung von Vorschriften
unterworfen sein sollten.
José Justiniano vom multilateralen Investmentfond (MIF)
der interamerikanischen Entwicklungsbank sprach über
die Erfahrungen, die der MIF bei der Unterstützung
bei Einführungen von IFRS und internationalen
Prüfungsstandards (International Standards of
Auditing, ISA) in Lateinamerika gemacht habe. Er
hielt fest, dass die Einführung komplexer gewesen
sei und länger gedauert habe als ursprünglich
angenommen. Dies sei auf einen Mangel an Kenntnissen
über die Standards auf Seiten der Rechnungsleger
zurückzuführen gewesen, auf den Mangel an ausreichen
ausgebildeten Fachkräften, die die Einführung hätten
unterstützen sollen, auf strukturelle und kulturelle
Hindernisse für die Einführung von IFRS und ISA und
auf einen Mangel an innerer Kraft der Unternehmen.
William Biese von Deloitte Mexiko strich den
Fortschritt heraus, der in Bezug auf die Einführung
von IFRS in Lateinamerika gemacht würde. Im Moment
seien IFRS in Argentinien, Brasilien, Chile,
Kolumbien, Mexiko und Uruguay nicht zugelassen.
Brasilien arbeitet daran, eine vollständige
Einführung bis 2010 zu erreichen; Kolumbien verfolgt
einen ähnlichen Plan. Verschiedene andere Länder in
der Region fordern entweder die Bilanzierung nach
IFRS oder lassen sie zu. Im Hinblick auf die
potenzielle Beseitigung der
Überleitungsrechnungsverpflichtung zwischen IFRS und
US-GAAP betonte er die Notwendigkeit der Einführung
von IFRS, um der Unternehmen der Privatwirtschaft
einen deutlichen Nutzen zu bringen. IFRS seien die
einzige glaubwürdige Alternative zu lokalen
Rechnungslegungsstandards oder zu US-GAAP.
Das
KMU-Projekt des IASB
Paul Pacter, der Direktor des IASB für den Standard
für KMU, stellte den Standardentwurf des IASB für
den IFRS für KMU vor. Dies geschah im Vorfeld einer
späteren Einzelveranstaltung. Herr Pacter gab der
Meinung Ausdruck, dass der Entwurf die die Qualität
der Rechnungslegung von KMU in vielen Ländern der
Region deutlich verbessern würde, was ein großer
Fortschritt sei. Er erläuterte die allgemeine
Philosophie, die hinter den Vorschlägen des IASB
steht, und wie der Board zu den Entscheidungen
gelangte, die er getroffen hat. Er unterstrich
besonders die Sichtweise des Mehrzweckabschlusses,
die der Board eingenommen hat, und die Annahme, dass
ein KMU nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sei.
Er erklärte, dass der Board bei der Entwicklung des
Standards fünf Änderungen im Vergleich zu den
Prinzipien der vollen IFRS vorgenommen habe:
Sachverhalte, die für KMU nicht relevant sein,
wurden ausgelassen; wo in den vollen IFRS eine
Wahlmöglichkeit besteht, wurde im KMU-Standard nur
die einfachste Wahlmöglichkeit angegeben; Ansatz und
Bewertung wurden vereinfacht; es gibt weniger
Angabeanforderungen; und die Sprache des Standards
wurde vereinfacht. Herr Pacter erwähnte, dass der
Entwurf außer auf Englisch auch auf Spanisch,
Französisch und Deutsch veröffentlicht worden sei –
dies geschehe zum ersten Mal in der Geschichte des
IASB – und dass der Board ein Programm auflegen
wolle, um den Entwurf in Feldversuchen zu erproben.
Einzelveranstaltungen
– Herausforderungen und Vorteile durch die
Einführung von IFRS
Die Teilnehmer der Konferenz teilten sich auf
drei Einzelveranstaltungen auf: eine zu KMU, eine
zur Rechnungslegung im öffentlichen Sektor und eine
zu Übernahme und Einführung von IFRS. Der Autor
dieses Berichts nahm an der letztgenannten
Veranstaltung teil.
Hector Alfonso von der Weltbank führte aus, dass
Rechnungslegungsstandards ein integraler Bestandteil
der Finanzarchitektur seien und dass die Welt eine
gemeinsame Sprache brauche. Hochwertige
Finanzinformationen würden zu nachhaltigem
Wirtschaftswachstum führen. Obwohl jedes Land in
Lateinamerika anders sei – und es in einigen mehr
und besseren Fortschritt gegeben habe als in anderen
–, hinge der Erfolg der Übernahme von IFRS davon ab,
dass alle Rechtskreise vom Nutzen der Einführung von
IFRS überzeugt seien. Wie jedes Land dieses Ziel
erreiche, sei weniger wichtig. Es sei aber wichtig,
die Herausforderungen zu erkennen, denen sich alle
Länder gegenüber sähen. Diese seien strukturell,
wirtschaftlich, emotional und politisch. All diese
Herausforderungen könnten jedoch gemeistert werden,
und die gesamt Wirtschaft der Region würde davon
profitieren.
Roberto Truque aus Costa Rica erläuterte die
costaricanischen Erfahrungen beim Übergang auf IFRS.
Bis zum Jahr 2001 wurde in Costa Rica eine Mischung
aus costaricanischen, mexikanischen und
US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards
angewendet. Er nannte dies „Groucho-Marx-Standards“
nach dem amerikanischen Komiker, der einmal sagte:
„Hier sind meine Prinzipien, und wenn sie Ihnen
nicht gefallen, habe ich andere.“ 2001 ist Costa
Rica zu IFRS übergegangen, und für die Unternehmen
äußerte sich das in einer Verringerung der
Kapitalkosten (s. o.). Der Übergang war finanziell
aufwändig und kompliziert, aber der entstanden
Nutzen in Form von hochwertiger Rechnungslegung und
erhöhter Kreditwürdigkeit im Markt war nicht zu
verkennen. Eine der Herausforderungen, die zu
meistern waren, war die Trennung von Rechnungslegung
und Unternehmensbesteuerung.
Lucia Canales aus Chile sprach über die
Bemühungen, in Chile bis zum Jahr 2009 zu IFRS
überzugehen. Sie bemerkte, dass die hohen Kosten
einer Umstellung die größte Herausforderung seien,
der man sich gegenüber sehe, aber dass die meisten
Unternehmen bereits ihre Planungen für den Übergang
abgeschlossen haben und sich damit beschäftigen. Sie
wies darauf hin, dass es auch große
Herausforderungen für die Aufsichtsbehörden gebe.
Felipe Cervantes Perez aus Mexiko sprach über
Mexikos Weg zur Konvergenz. Als Gründungsmitglied
des IASC wollte Mexiko keine US-GAAP einführen. Auf
Grund der unübersichtlichen Struktur der
mexikanischen Standardsetzung (es gibt mindestens
vier Gremien, die Rechnungslegungsstandards
veröffentlichen dürfen) hat Mexiko sich entschieden,
eine langfristige Strategie zur Konvergenz zu wählen
und keinen Übergang zu einen bestimmten Zeitpunkt.
Dies sollte eine Konvergenz über alle Sektoren
ermöglichen: Banken, Versicherungen und andere
Wirtschaftsunternehmen. Die Herausforderungen, die
zu meistern sind, schließen auch die Übersetzung von
Rechnungslegungs- und Prüfungsdokumenten ein und die
Weiterbildung des Berufsstandes. Trotzdem schätz man
den Nutzen als höher ein: hochwertigere
Rechnungslegung, Kostenverringerung auf lange Sicht
und erhöhte Vergleichbarkeit. Konvergenz sei
finanziell aufwändig und erfordere viel Zeit, aber
es lohne sich, sie ordentlich durchzuführen.
José Barrios aus Panama bemerkte, dass IFRS besser
auf einige Bereiche eingingen als US-amerikanische
oder lokale Rechnungslegungsstandards. Dies gelte
besonders für einige hoch spezielle Vermögenswerte.
Unter IFRS könnte ein Unternehmen wie die
Gesellschaft des Panamakanals die wirtschaftliche
Kapazität ihrer Vermögenswerte in einer Art und
Weise darstellen, die unter US-GAAP nicht möglich
wäre, und würde so eine realistischere
Kreditwürdigkeit für den anstehenden Ausbau des
Panamakanals erreichen.
Das
Aufkommen weltweit gültiger Standards und die Rolle
der nationalen Aufsichtsbehörden
Patricio Bustamente von der mexikanischen Banken und
Wertpapieraufsicht sprach über das Aufkommen der
Bestrebung nach Einführung internationaler Standards
in der Folge von Mexikos Wirtschaftskollaps im Jahr
1994. Diese Standards hatten IAS/IFRS und ISA
beinhaltet. Später kam die Verstärkung der Aufsicht
über die Wirtschaftsprüfung hinzu. Er erklärte
einige Reformen, die dazu gedacht seien Mexikanische
Wertpapieraufsicht und Prüfungskontrolle in Einklang
mit ähnlichen Vorschriften der USA zu bringen – wie
zum Beispiel den Vorschriften der PCAOB und den
Anforderungen des Sarbanes-Oxley-Acts.
Aus-
und Weiterbildung in der Rechnungslegung
Zwei Sprecher umrissen die Herausforderungen, denen
sich Lateinamerika als Ergebnis des raschen Wandels
in der Rechnungslegung und der Wirtschaftsprüfung
gegenüber sieht, und die Reaktionen auf diese
Entwicklungen. Ein dritter Sprecher fügte die
fortlaufende professionelle Weiterbildung und die
Ausbildungsanforderungen an den Berufsstand hinzu,
die sich aus dem Ausbildungsstandard IES-7 des IFAC
ergeben. Fortlaufende professionelle Weiterbildung
wurde als unabdingbar eingeschätzt, wenn man das
Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufstand und
seine Fähigkeit, sinnvoll auf ein sich veränderndes
Umfeld zu reagieren, erhalten wolle. |
13. Juni 2007: Veröffentlichungen des
Komitees der aktiven professionellen Rechnungsleger des IFAC
Das
Komitee der aktiven professionellen Rechnungsleger
(Professional Accountants in Business Committee, PAIB
Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands
(International Federation of Accountants, IFAC) hat die
folgenden Dokumente veröffentlicht:
 |
Einen Entwurf des Vorworts zu den Anweisungen zur
Rechnungslegung von internationalem Management und
Leitlinien zu internationaler guter Praxis des IFAC,
(Preface to IFAC's International Management
Accounting Statements and International Good
Practice Guidance), das die Zielsetzung, den
Anwendungsbereich und den Konsultationsprozess von
zwei neuen Arten von Leitlinien darstellt:
Anweisungen zur Rechnungslegung von internationalem
Management und Leitlinien zu internationaler guter
Praxis. Das PAIB-Komitee bittet um Stellungnahme zu
dem Ansatz, Leitlinien zu internationaler guter
Praxis für aktive professionelle Rechnungsleger zur
Verfügung zu stellen, und zu den vorgeschlagenen
Arten von Dokumenten. Kommentierungsfrist ist der
12. September 2007. |
 |
Die ersten internationalen Leitlinien zur guten
Praxis "Bestimmung und Entwicklung eines effektiven
Verhaltenskodex für Unternehmen" (Defining and
Developing an Effective Code of Conduct for
Organizations). Diese Leitlinien unterstützen
professionelle Rechnungsleger und ihre Unternehmen
bei der Entwicklung und Implementierung eines
Verhaltenskodex in einer wertebasierten Kultur. |
 |
Ein Entwurf einer vorgeschlagenen Anweisung zur
Rechnungslegung von internationalem Management mit
dem Titel „Projektbewertung mit abgezinstem Cash
Flow“. Die Anweisung soll aktive professionelle
Rechnungsleger darin unterstützen, die Verwendung
des abgezinsten Cash Flows und des Barwerts
anzuwenden und zu fördern, um Investitionen zu
bewerten. Kommentierungsfrist ist der 12. September
2007. |
Diese Dokumente können kostenfrei in englischer Sprache von
der
Internetseite des IFAC heruntergeladen werden. Die
zugehörige englischsprachige Presseerklärung finden Sie
hier.
13. Juni 2007: Neuer Deloitte-Leitfaden zu
IAS 34
Das
IFRS Global Office von Deloitte hat die Ausgabe 2007 der
Broschüre Zwischenberichterstattung: Ein Leitfaden zu IAS 34
herausgebracht.
IAS 34
schreibt die Mindestbestandteile für einen Zwischenbericht
und die Regelung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen
für Abschlüsse, die für eine Finanzberichtsperiode, die
kürzer als ein gesamtes Geschäftsjahr ist, aufgestellt
werden, vor. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über
den Standard, Anwendungshinweise und –beispiele, einen
Musterzwischenbericht und eine IAS 34 Compliance-Checkliste.
Laden Sie sich den
Deloitte-Leitfaden zu IAS 34 herunter (60 Seiten in
englischer Sprache, 531 KB). Weitere englischsprachige
Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS finden Sie auf der
Publikations-Seite von IAS Plus.com.
IFRS-Publikationen von Deloitte in deutscher Sprache finden
Sie
hier.
|
Inhalt des Deloitte-Leitfadens zu IAS 34 |
 |
1. Einleitung und Anwendungsbereich |
 |
2. Bestandteile eines Zwischenberichts |
 |
3. Verkürzter oder vollständiger
Zwischenbericht |
 |
4. Ausgewählte erläuternde Anhangangaben |
 |
5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für
Zwischenberichte |
 |
6. Grundlegende Ansatz- und
Bewertungsprinzipien |
 |
7. Anwendung der Ansatz- und
Bewertungsprinzipien |
 |
8. Wertminderung von Vermögenswerten |
 |
9. Schätzung des Ertragsteueraufwands zum
Zwischenberichtszeitpunkt |
 |
10. Ergebnis je Aktie |
 |
11. Erstmalige Anwendung von IFRS |
 |
Musterzwischenbericht |
 |
IAS 34 Compliance-Checkliste |
|
12. Juni 2007: Vortrag des Stabs
der SEC zur Komplexität von Rechnungslegung und
IFRS-Initiativen
In
einer Rede in der Leventhal School of Accounting in
Pasadena, USA,
äußerte sich James L. Kroeker, der stellvertretende Leiter
der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC),
zur Komplexität der Rechnungslegung, die Notwendigkeit, bei
der Identifizierung und Anwendung der Prinzipien von
Rechnungslegungsstandards Urteilsvermögen zu beweisen, und
die Notwendigkeit, klare Angeben zu den getroffenen Urteilen
und ihren Entscheidungsgrundlagen zu machen. Er sprach auch
über die derzeitigen IFRS-Initiativen der SEC. Die gesamte
Rede von Herrn Kroeker in englischer Sprache finden Sie
hier. Nachfolgend ein Auszug:
|
Die dritte große
Initiative, zu der ich mich kurz äußern möchte, gilt den
International Financial Reporting Standards, IFRS. Es ist
erst einige kurze Wochen her, dass die SEC eine
Presseerklärung herausgab, in der sie das Vorhaben bekannt
gab, einen Erlassvorschlag (Proposing Release) mit der Bitte
um Stellungnahme zu Regelungsänderungen zu veröffentlichen,
die es ausländischen Emittenten erlauben würde, ihre
Jahresabschlüsse nach IFRS (internationalen
Rechnungslegungsstandards) – wie vom IASB herausgegeben –
bei der SEC einzureichen. Außerdem plant die SEC, ein
Erlasskonzept (Concept Release) zu veröffentlichen, das die
Frage adressiert, ob US-amerikanische Emittenten die gleiche
Wahlmöglichkeit gegeben werden sollte wie ihren
ausländischen Mitbewerbern. D.h. also, das Konzept widmet
sich der Frage, ob US-amerikanische Emittenten die Erlaubnis
erhalten sollen, sich ggf. von US-GAAP abzuwenden und IFRS
anzuwenden. Die Idee, internationale
Rechnungslegungsstandards zuzulassen, ist neu, und die
Auswirkungen auf Investoren, Abschlussersteller, Prüfer und
andere könnten wesentlich sein. Die Öffnung der
amerikanischen Kapitalmärkte für IFRS trägt in sich das
Potenzial, die Zukunft der Rechnungslegung zu entscheidend
zu verändern, und ich ermutige jeden von Ihnen, die
Gelegenheit zu ergreifen und zu diesen Erlassen Stellung zu
nehmen. Ich freue mich darauf Antworten zu lesen, die, da
bin ich mir sicher, viele anregende Gedanken und
aufschlussreiche Beiträge beinhalten werden. |
11. Juni 2007: IASCF-Treuhänder
werden sich vom 2.–3. Juli 2007 in Madrid treffen
Die
Treuhänder der IASC-Stiftung (IASCF),
unter der der IASB agiert, werden sich in Madrid vom
2.-3. Juli 2007 treffen. Die Sitzung wird im Hotel
Intercontinental, Paseo De la Castellana 49 stattfinden. Die folgenden Tagesordnungspunkte
werden besprochen:
|
Tagesordnung für die Sitzung
der Treuhänder der IASC-Stiftung
2. - 3. Juli 2007,
Madrid
Montag, 2. Juli 2007 (10:30 - 16:30)
 |
Genehmigung des Protokolls der Aprilsitzung |
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Bericht des IASB
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Bericht des IASB-Vorsitzenden |
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Durchsicht des Arbeitsprogramms des IASB und
Vorschläge für das Arbeitsprogramm |
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Bewertung des Fortschritts
hinsichtlich des Arbeitsabkommens (Memorandum of
Understanding, MoU) zwischen IASB und FASB
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Andere Aktivitäten des IASB
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Bericht des Vorsitzenden des Standardbeirats
(Standards Advisory Council, SAC) |
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Bericht über neueste Entwicklungen
hinsichtlich der Aufsichtspflichten der IASCF
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Entwicklung von Äußerungen von
Feedback und Kosten-Nutzen-Analysen |
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Rahmenkonzept für die Interaktion
mit dem IASB |
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Andere Aufsichtsthemen
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Bericht über neueste Entwicklungen
hinsichtlich des langfristigen Finanzierungsansatzes
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XBRL-Aktivitäten und die Entwicklung einer
neuen IASCF-Struktur |
Dienstag, 3. Juli 2007 (9:00 - 10:00)
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Treffen
zu IFRS 8 mit dem Bündnis zivilgesellschaftlicher
Gruppen zur Bekämpfung der Korruption „Publish What You
Pay – PWYP“ ("Legen sie ihre Zahlungen offen")
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11. Juni 2007: DRSC-Jahresbericht 2006 erschienen
Der
Jahresbericht 2006 des DRSC e.V. spiegelt die rasanten
Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung, insbesondere
durch die ab 2009 anzuwendenden neuen bzw. geänderten
Standards, wider. Diese Weiterentwicklung der IFRS wird vom
DRSC aktiv begleitet. Der
Jahresbericht 2006 (2.392 KB) kann aus dem Internet
heruntergeladen werden. Es besteht auch die Möglichkeit,
eine Druckausgabe beim DRSC e.V. anzufordern.
10. Juni 2007: Branchenspezifische Standards IASB und FASB im Vergleich
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Bei seiner Rede auf der 26. von SEC und Financial
Reporting Institute ausgerichteten Jahreskonferenz an der
University of Southern California sprach der
FASB-Vorsitzende Robert H. Herz über
Branchenspezifische Bilanzierung und Berichterstattung:
zuviel des Guten? (Specialised Industry Accounting and Reporting: Too Much of a Good Thing?,
in englischer Sprache, 66 KB). Die Anmerkungen von Herz
beinhalteten eine aktuelle Darstellung vieler der
gemeinsamen Projekte von FASB und IASB. Zudem erörterte er
die unterschiedlichen Ansätze im Hinblick auf
branchenspezifische Standards, die vom FASB und der
Vorgängerinstitutionen im Vergleich zum IASB eingenommen
wurden. Hier ist ein Ausschnitt: |
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Ohne also darüber zu urteilen, ob und in welchem Ausmaß das Vorhandensein
einer Menge branchenspezifischer Bilanzierungs- und
Berichterstattungsleitlinien eine gute oder schlechte Sache
ist, können wir uns fragen, wie wir in den USA in die
derzeitige Lage gekommen sind. Auch wenn es in gewissem Maße
branchenspezifischer Bilanzierungs- und
Berichterstattungsleitlinien auch in anderen Ländern und in
den IFRS gibt, so sind sie doch nirgendwo derart ausführlich
und abgestuft wie in unserem Land. So
beinhalten beispielsweise die britischen
Rechnungslegungsgrundsätze nicht viel davon; stattdessen
verlässt man sich mehr auf breit angelegte Prinzipien und
Gebräuche, die sich herausgebildet haben; in Australien und
Neuseeland hat man sich bewusst bemüht, besondere
Bilanzierungsvorschriften für verschiedene Branchen zu
vermeiden und sich stattdessen auf etwas besonnen, was sie
als "sektorneutrale" Bilanzierung bezeichnen; und während
die IFRS einige branchenspezifische Bilanzierungs- und
Angaberegeln enthalten, wie z.B. in Bezug auf
Finanzinstitutionen und die Landwirtschaft, und man an der
Bilanzierung für Versicherungsverträge und der Bilanzierung
für die Ausbeutung von Bodenschätzen (Öl, Gas und
Mineralien) arbeitet, beabsichtigt der IASB ganz eindeutig
keine Entwicklung branchenspezifischer Leitlinien im
US-amerikanischen Sinne - ich glaube auch nicht, dass der
IASB der Ansicht ist, dass das allgemein wünschenswert ist. |
10. Juni 2007: IASB wird sich mit der Gruppe der Analystenvertreter treffen
Mitglieder des International Accounting Standards Boards
werden am Mittwoch, den 27. Juni 2007, in der Zeit von
9 - 16 Uhr mit der Gruppe der Analystenvertreter (Analyst
Representative Group, ARG) in den Londoner Büroräumen,
Cannon Street 30, London, zusammenkommen. Die ARG trifft
sich dreimal jährlich mit fünf Mitgliedern des IASB und
übermittelt die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten
der Finanzberichterstattung. Informationen zur ARG finden
Sie hier. Die Tagesordnung für die kommende Sitzung
beinhaltet folgende Punkte:
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Unternehmenszusammenschlüsse |
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Leasingverhältnisse |
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Versicherungen - Einführung in das Diskussionspapier |
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Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
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XBRL |
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Finanzinstrumente: das Verfahrensdokument |
9. Juni 2007: Nahezu endgültiger Entwurf einer Interpretation zu Kundenbindungsprogrammen
Auf
dem nur für
Abonnenten zugänglichen Bereich der IASB-Website wurde der
nahezu endgültige Entwurf der kommenden IFRIC Interpretation
Kundenbindungsprogramme eingestellt. Der Entwurf der
Interpretation steht auf der Tagesordnung für die Junisitzung 2007
des IASB als zur Verabschiedung vorgesehen.
9. Juni 2007: Tagesordnung für die SAC-Sitzung
am 25. und 26. Juni 2007
Der
International Accounting Standards Board wird sich daneben am Montag und
Dienstag, den 25. und 26. Juni, mit dem Standardbeirat
(Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet
im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn statt.
Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung
wieder, die Beobachtern offensteht.
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25. - 26. Juni 2007, London
Montag, 25. Juni 2007 (9:30 - 15:30)
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Einleitende Worte |
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Ausführungen der
Treuhänder |
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Rahmenkonzept -
Verantwortung des Managements |
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Erörterung des Arbeitsprogramms des
IASB und der Konvergenz
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Bericht des IASB-Vorsitzenden |
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Fragen vom SAC
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Dienstag, 26. Juni
2007 (8:30 - 15:30)
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Finanzinstrumente
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Vorschläge für das Arbeitsprogramm
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Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses |
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Unternehmenszusammenschlüsse
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8. Juni 2007: Tagesordnung der Juni-Sitzung
2007 des IASB
Der
International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 19.
Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in
seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung
für die Sitzung wieder. Der Board wird sich daneben am Montag und
Dienstag, den 25. und 26. Juni, auch mit dem Standardbeirat
(Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet
im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn statt.
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19. - 22. Juni 2007, London
Dienstag, 19. Juni 2007 (nur nachmittags)
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Darstellung des Abschlusses |
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Leasingverhältnisse |
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Unternehmenszusammenschlüsse Phase II |
Mittwoch, 20. Juni
2007
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Arbeitsprogramm |
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Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses |
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IFRIC - Genehmigung von
Interpretationen:
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IFRIC X
Kundenbindungsprogramme. Der Board wird gebeten, eine
Interpretation von IAS 18 Erträge zu ratifizieren, in
der die Bilanzierung eines Unternehmens behandelt wird, das
Kundentreueprämien an seine Kunden vergibt.
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IFRIC X IAS 19 - Die
Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,
Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung.
Der Board wird ferner gebeten, eine Interpretation von IAS 19
Leistungen an Arbeitnehmer zu ratifizieren, die die
Begrenzung des Ansatzes eines Vermögenswerts aus einem
Überschuss in einem leistungsorientierten Plan,
Mindestfinanzierungsvorschriften und deren Wechselwirkung
zum Gegenstand hat.
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Finanzinstrumente - Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung -
Festlegung der Risiken, die für die Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen in Frage kommen
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Rahmenkonzept
– Zielsetzungen und qualitative Merkmale
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Donnerstag, 21. Juni
2007 (nur nachmittags)
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Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der
International Financial Reporting Standards
- Kosten der
Beteiligung an einem Tochterunternehmen |
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Joint
Ventures |
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Jährlicher Verbesserungsprozess - Erörterung der
folgenden Sachverhalte:
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1. Soll IAS 1 Darstellung des
Abschlusses geändert werden, um klarzustellen, ob Derivate, die
nicht zur Absicherung verwendet werden, als kurz- oder langfristig
in der Bilanz einzustufen sind?
2. Soll IAS 16 Sachanlagen
geändert werden, um vorzusehen, dass der Verkauf von
Vermögenswerten, die bislang für Zwecke der Vermietung und
Verpachtung gehalten wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung in
bestimmten Situation brutto darzustellen ist?
3. Soll die offenkundige
Inkonsistenz zwischen IAS 20 Bilanzierung von Zuwendungen der
öffentlichen Hand und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und
Bewertung dahingehend geheilt werden, dass kalkulatorische
Zinsen auf un- oder niedrig verzinsliche Darlehen der öffentlichen
Hand berechnet werden müssen?
4. Soll IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung geändert werden, um klarzustellen,
unter welchen Bedingungen es sachgerecht ist, Finanzinstrumente in
die oder aus der Kategorie der finanziellen Vermögenswerte oder
Schulden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden, zu klassifizieren?
5. Soll IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung verdeutlicht werden, um zu erläutern, ob
der geänderte oder der ursprüngliche Effektivzinssatz eines
Schuldinstruments bei der Neuberechnung des Buchwerts des
Instruments bei Beendigung des Fair Value Hedge Accountings zur
Anwendung gelangen soll?
6. Soll IAS 41 Landwirtschaft
geändert werden, um die Verwendung eines Nachsteuerabzinsungssatzes
bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts biologischer
Vermögenswerte vorzusehen?
7. Soll der nach IAS 28 Anteile
an assoziierten Unternehmen zusätzliche vorgesehene
Werthaltigkeitstest in Übereinstimmung mit IAS 36 Wertminderung
von Vermögenswerten oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und
Bewertung vorgenommen werden?
8. Soll IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung geändert um Vorfälligkeitsstrafen, die
einem Darlehensnehmer belastet werden, als eng mit dem zugrunde
liegenden Kredit verbunden klassifiziert werden, wenn die Strafe den
Darlehensgeber lediglich für Zinsänderungen entschädigt?
9. Soll IAS 41 Landwirtschaft
ergänzt werden, um einen identifizierten Sachverhalt im Zusammenhang
mit der Bilanzierung von Wiederaufforstungsverpflichtungen zu
behandeln?
10. Soll IAS 41 Landwirtschaft
geändert werden, um "gefällte Bäume" an Stelle von "Abholzungen" als
Beispiel für landwirtschaftliche Produkte zu nennen?
11. Der Board wird ferner gebeten,
die vorgeschlagene Formulierung zu erwägen, mit der die
Entscheidungen, die er in der Maisitzung in Bezug auf Werbung und
verkaufsfördernde Maßnahmen gefällt hatte, widergespiegelt werden
sollen.
Freitag, 22. Juni
2007 (nur vormittags)
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Forschungsprojekt zur Ausbeutung von Bodenschätzen |
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Zum
beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und
bei Liquidation entstehende Verpflichtungen
- Erneute Erörterung von Restanten aus dem Entwurf |
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7. Juni 2007: Accounting Roundup – Ausgabe Mai 2007
Unsere
US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die
Maiausgabe
ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in
englischer Sprache, 274 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:
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Entwicklungen beim FASB
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FASB
verdeutlicht die Klärung ungewisser Steuerpositionen nach
Interpretation 48 mit einem FSP |
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FSP
zu
Interpretation 46(R) für Investmentunternehmen herausgegeben |
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Projekt zur
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)
auf die Agenda genommen |
Entwicklungen beim American Institute of
Certified Public Accountants (AICPA)
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Hilfe zur
fachlichen Umsetzung (Technical Practice Aid) zu Leistungen
an Arbeitnehmer herausgegeben |
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Entwurf für
ein Rahmenkonzept zum AICPA-Kodex für professionelles
Verhalten |
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Vorgeschlagene Änderungen der Standards für den Peer Review |
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Diskussionspapier zur Verbesserung der Deutlichkeit der
Prüfungsstandards des Auditing Standards Board (ASB) des
AICPA |
Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)
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Leitlinien
in Bezug auf Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts
für die
Geschäftsleitung
zur
Verfügung gestellt |
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Änderungen
zu Regelungen bezüglich Kapitalaufnahme und
Angabeerfordernisse kleinerer Unternehmen
vorgeschlagen |
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Verlängerung der Kommentierungsfrist für vorgeschlagene
Regelungen für Makler und Händler |
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SEC stellt
Hinweise zur Suche im Wertpapierrecht und zu börsennotierten
Unternehmen zur Verfügung |
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Broschüre
zur Prüferunabhängigkeit veröffentlicht |
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Mitarbeiter
der SEC warnen Unternehmen der Wertpapierbranche vor
Betrügern |
Entwicklungen beim
Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
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Prüfungsstandard zu internen Kontrollen verabschiedet |
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PCAOB hält Tagung für internationale
Prüfungsaufsichtsbehörden ab |
Entwicklungen beim Governmental Accounting Standards Board (GASB)
 |
Standard
bezüglich Angaben zu Pensionen veröffentlicht |
Entwicklungen beim Federal Accounting Standards Advisory Board (FASAB)
des AICPA
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Entwurf zur Bilanzierung von staatlichen Öl- und Gasreserven |
Internationale Entwicklungen
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Vorläufige Sicht des IASB zur Bilanzierung von
Versicherungsverträgen |
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USA und Europäische Union verständigen sich darauf,
gemeinsam an der Beseitigung der Überleitungsrechnung für
Jahresabschlüsse zu arbeiten |
Weitere Entwicklungen
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Das
Stabsbüro für den Bundeshaushalt des US-amerikanischen
Präsidenten (Office of Management and Budget, OMB)
veröffentlicht eine Ergänzung zur Einhaltung von
Rundschreiben A-133 bezüglich der Prüfung von Staats- und
Landesregierungen und gemeinnützigen Unternehmen |
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Das
US-amerikanische Finanzministerium kündigt Initiativen zur
Verbesserung der Rechnungslegung und des Berufsstands der
Wirtschaftsprüfer an. |
|
Frühere Ausgaben
von Accounting Roundup finden Sie
hier.
7. Juni 2007: FASB und ASBJ halten gemeinsame Sitzung zu Konvergenz ab
Die
Boardmitglieder und die Mitarbeiter des Stabs des US-amerikanischen
Financial Accounting Standards Board (FASB) reisten kürzlich nach
Tokyo, um sich mit Abgeordneten des japanischen Standardsetzers (Accounting
Standards Board of Japan, ASBJ) zu treffen. Das Treffen unter der
Leitung des Vorsitzenden des FASB, Robert H. Herz, und des
Vorsitzenden des ASBJ, Ikuo Nishikawa, war das dritte in einer Reihe
von Diskussionen zwischen FASB und ASBJ, die dazu dienen sollen, den
Dialog zwischen den beiden Standardsetzern bezüglich ihres
gemeinsamen Bestrebens nach internationaler Konvergenz von
Rechnungslegungsstandards zu verbessern. Näheres dazu finden sie in
der englischsprachigen
Presseerklärung
des FASB und der ebenfalls englischsprachigen
Presseerklärung des ASBJ (52 KB).
6. Juni 2007: Vorschlag von CESR zur Beurteilung der 'Gleichwertigkeit' mit den
IFRS
Das
Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of
European Securities Regulators, CESR) hat der Europäischen
Kommission einen Vorschlag unterbreitet, der ein Verfahren für die
Beurteilung der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsstandards von
Drittstaaten (Länder außerhalb der EU) mit den IFRS, wie sie in
Europa anzuwenden sind, betrifft. Hauptpunkte des Vorschlags von
CESR sind die folgenden:
 |
Der nationale Standardsetzer (und/oder eine andere
gleichberechtigte öffentliche Institution) eines
Landes, das den Status der Gleichwertigkeit für sich
geltend machen will, muss (müssen) einschätzen, ob
die in dem Land geltenden Vorschriften zu Ansatz,
Bewertung, Angaben und die Darstellung im Abschluss
im Wesentlichen dieselben sind wie unter IFRS.
Sollte dies nicht der Fall sein, sind die
Unterschiede zu benennen. |
 |
Falls keine bedeutenden Unterschiede zwischen den
Rechnungslegungsstandards des Drittlandes und den
IFRS bestehen, können diese
Rechnungslegungsstandards als gleichwertig angesehen
werden, ohne dass ein Bedarf an berichtigenden
Angaben besteht. |
 |
Selbst wenn bedeutende Unterschiede bestehen, können
die Rechnungslegungsstandards des Drittlandes als
den IFRS gleichwertig angesehen werden, falls die
festgestellten Unterschiede auf Unternehmensebene
durch zusätzliche Angaben, die nicht kompliziert
sein dürfen, berichtigt werden können. Diese
zusätzlichen, nicht komplizierten Angaben sollten
einer Prüfungspflicht unterliegen. |
 |
Bevor CESR der Kommission einen Rat erteilen würde,
ob die Beurteilung der Gleichwertigkeit von
Rechnungslegungsstandards eines Drittlandes positiv
oder negativ ausfallen sollte, würde CESR Reaktionen
von Marktakteuren bezüglich dieser
Rechnungslegungsstandards und der vorgeschlagenen
berichtigenden Angaben durch eine öffentliche
Erhebung einholen. |
 |
Wenn alle Schritte getätigt worden sind, würde eine
Gesamtbeurteilung der Äquivalenz mit Hilfe der von
CESR bereits zur Verfügung gestellten Definition von
Gleichwertigkeit letztinstanzlich von der
Europäischen Kommission in einem Komitologieprozess
erfolgen. |
 |
Für Zwecke der Beurteilung der Gleichwertigkeit
würde CESR davon ausgehen, dass die
Rechnungslegungsstandards des Drittlandes korrekt
angewendet und die notwendigen berichtigenden
Angaben gemacht würden. CESR würde außerdem davon
ausgehen, dass alle Filter, die für das Vertrauen in
den Markt notwendig seien, für alle Emittenten des
Drittlandes, die die europäischen Kapitalmärkte
nutzen oder in ihnen tätig sein wollten,
funktionieren würden. |
 |
Abschließend
ist CESR der Meinung, dass die Beurteilung der
Verlässlichkeit der Prüfung von Abschlüssen nach
Rechnungslegungsstandards des Drittlandes ein
Schritt in dem Verfahren sein sollte. |
|
Zusätzlich zu dem von ihm vorgeschlagenen Verfahren zur Beurteilung
von Äquivalenz schlägt CESR der Europäischen Kommission vor, zu
überlegen, die bestehenden Übergangsregeln auf
Rechnungslegungsstandards von Drittländern, die derzeit mit IFRS
konvergieren, auszuweiten, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten
werden. Sollte die Kommission solche Übergangsregeln einführen, rät
CESR dazu, diese nur bis 2012 gelten zu lassen. Eine
CESR-Untersuchung, die früher in diesem Jahr durchgeführt wurde, kam
zu dem Ergebnis, dass mindestens 33 verschiedene
Rechnungslegungsstandards aus Drittländern auf den geregelten
Märkten der EU verwendet werden. Laden Sie folgende Dokumente in
englischer Sprache herunter:
6. Juni 2007:
Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen
Börsenaufsicht äußert sich zu IFRS
Conrad
Hewitt, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC)
hat bei der kürzlich in Zürich veranstalteten IFRS-Konferenz der
IASC-Stiftung über
Konvergenz in der internationalen Rechnungslegung gesprochen (in
englischer Sprache). Wichtige Themen seiner Ansprache waren die
Reduzierung von Komplexität in Jahresabschlüssen, wie starke interne
Kontrollen die Anwendung von Rechnungslegungsstandards verbessern,
interaktive Daten wie z.B. XBRL und die Herausforderung, die sich
für Aufsichtbehörden aus nationalen und regionalen Varianten von
IFRS ergeben. Hier ein Auszug aus seiner Rede:
|
Die Erwägung, die Forderung nach einer Überleitung von IFRS
auf US-GAAP möglicherweise fallen zu lassen, wurde vor dem
Hintergrund von Abschlüssen getroffen, die in
Übereinstimmung mit den IFRS in der Form, wie sie vom IASB
verabschiedet werden, erstellt werden. Es ging nicht um die
Anerkennung von Abschlüssen, die nach IFRS in der Form, wie
sie für die Anwendung in bestimmten Rechtskreisen übernommen
worden sind, erstellt werden und die daher nicht in Anspruch
nehmen können, in Übereinstimmung mit den eigentlichen IFRS
zu stehen. Im Sinne des Ziels des Fahrplans, von einem
einzigen Satz von weltweit gültigen Standards zu
profitieren, ermutige ich Unternehmen, die zukünftig nach
IFRS bilanzieren wollen, den Extraschritt zu gehen und IFRS
in der Form, wie sie vom IASB verabschiedet worden sind, zu
übernehmen. |
5. Juni 2007:
Dr. Gerd Fey neues RIC-Mitglied
Der
Vorstand des DRSC hat Dr. Gerd Fey (PricewaterhouseCoopers) mit
sofortiger Wirkung als neues Mitglied des Rechnungslegungs
Interpretations Committee (RIC) gewählt. Dr. Fey folgt
Dr. Andreas Barckow, der im Mai 2007 Mitglied des Deutschen
Standardisierungsrates wurde.
5. Juni 2007:
Europäische Kommission fragt nach Meinungen zu IFRS 8 Operative
Segmente
Die
Europäische Kommission führt eine öffentliche Erhebung bezüglich der
Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente durch. Dies soll zur
Abrundung eines Berichts über mögliche Auswirkungen einer Einführung
beitragen, der dem Europäischen Parlament im September 2007
vorgelegt werden soll. Die Kommission bittet um Meinungen einer
großen Bandbreite von Teilnehmern – Erstellern von Abschlüssen,
Adressaten, Prüfern, Standardsetzern und Wissenschaftlern – mit
Hilfe eines im Netz veröffentlichten Fragebogens. Antworten auf die
dort gestellten Fragen müssen bis zum 29. Juni 2007 eingehen. Laden
Sie den Fragebogen in englischer Sprache
hier herunter (33 KB). Die acht Fragen, zu denen die Kommission
Stellungnahme sucht, sind die folgenden:
 |
Frage 1: Haben Sie gegenüber dem IASB
und/oder EFRAG während ihrer Beratungen
Stellungnahmen abgegeben?
|
 |
Frage 2:
 |
a) Glauben Sie, dass die Informationen, die
nach dem „Management Approach“ erstellt
werden, auf dem IFRS 8 beruht, relevanter,
verlässlicher, eher vergleichbar,
verständlicher und brauchbarer sind als die
Informationen, die nach IAS 14 erstellt
werden? |
 |
b) Glauben Sie, dass die nach dem
„Management Approach“ erstellten
Informationen die den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechende Darstellung der
Geschäftstätigkeit verbessert? |
 |
c) Glauben Sie, dass die
Segmentinformationen nach dem „Management
Approach“ größere Genauigkeit bei der
Bewertung einzelner Segmente zur Folge haben
werden und schließlich zu genaueren
Voraussagen führen als die
Segmentinformationen nach IAS 14? |
|
 |
Frage 3:
 |
a) Schätzen Sie, dass die Kosten für die
Erstellung der Informationen unter IFRS 8
geringer sein werden als unter IAS 14? |
 |
b) Glauben Sie, dass das
Kosten-Nutzen-Verhältnis durch die Ersetzung
von IAS 14 mit IFRS 8 positiv sein wird
(d.h. geringere Kosten wiegen eine
möglicherweise geringere Qualität der
erstellten Informationen auf oder höhere
Kosten wiegen eine möglicherweise höhere
Qualität der erstellten Informationen auf)? |
|
 |
Frage 4: Glauben Sie, dass die Prinzipien,
auf denen IFRS 8 fußt, insbesondere die Tatsache,
dass die Informationen für die
Segmentberichterstattung aus Sicht des
"verantwortlichen Entscheidungsträgers des
operativen Geschäfts" erfolgt, zu Problemen
hinsichtlich bestehender europäischer Praxis bspw.
in der Unternehmensführung führen könnte?
|
 |
Frage 5: Teilen Sie die Ansicht, dass IFRS 8
von kleineren börsennotierten Unternehmen eine
segmentgenaue Analyse ihres Unternehmens erfordert
einschließlich sensibler Wirtschaftsdaten, so dass
im Endeffekt der Wettbewerb zwischen kleineren
börsennotierten Unternehmen in der EU in
Mitleidenschaft gezogen wird? Bitte begründen Sie
Ihre Meinung und geben Sie an, inwieweit sich hier
ein Unterschied zu den Anforderungen nach IAS 14
ergibt.
|
 |
Frage 6:
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a)
Glauben Sie, dass das Fehlen verpflichtender
Forderungen nach voller Segmentinformation
auf geographischer Basis in IFRS 8 genügend
Grund bieten könnte, dass man sich gegen die
Einführung entscheidet? |
 |
b) Glauben Sie, dass andere verpflichtende
Forderungen nach Segmentinformationen in
IFRS 8 fehlen (im Vergleich zu IAS 14)?
Falls ja: Welche? |
|
 |
Frage 7: Können Sie irgendwelche
Informationen aus Feldstudien, Forschung, internen
Untersuchungen ihrer Einrichtung oder Ihres
Rechtkreises zur Verfügung stellen?
|
 |
Frage 8: Wenn Sie irgendwelche weiteren
Anregungen zu dieser Befragung haben, lassen Sie sie
uns bitte wissen. |
|
5. Juni 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des
EFRAG-Übernahmeprozesses
EFRAG
hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess
jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und
Änderungen gemäß der europäischen
Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Klicken
Sie hier, um den
Status des Übernahmeprozesses vom 4. Juni 2007 (in
englischer Sprache, 36 KB) herunterzuladen. Der Bericht
spiegelt die Tatsache wider, dass kürzlich IFRIC 10 und
IFRIC 11 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
wurden (s. unsere Nachricht vom 4. Juni 2007). Derzeit
wurden die folgenden IASB Verlautbarungen noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen:
 |
IFRS 8
Geschäftssegmente |
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IAS 23
Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007) |
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IFRIC
12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
5. Juni 2007: Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für KMU
Der
IASB hat die deutsche Übersetzung des
Entwurfs eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße
Unternehmen (996 KB) (Exposure Draft of a Proposed
International Financial Reporting Standard for Small and
Medium-sized Entities) veröffentlicht. Die Übersetzung ist für jeden
frei verfügbar auf den
Kommentierungsseiten des IASB. Kommentierungsfrist ist der
1. Oktober 2007. Derzeit ist nur der Entwurf selbst in deutscher
Sprache zu haben; die Übersetzungen der Umsetzungsleitlinien und der
Grundlage für Schlussfolgerungen werden vor Ende Juni zur Verfügung
gestellt. Die IASCF hat Deloitte Deutschland mit allen Übersetzungen
betraut. Spanische und französische Übersetzungen sind bereits
früher veröffentlicht worden und stehen ebenfalls auf den
Kommentierungsseiten zur Verfügung.
5. Juni 2007: Rechnungslegungssachverhalte verstehen, die
das FEI für die zehn wichtigsten des Jahres 2007 hält
Das
US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI)
hat im Januar eine Liste veröffentlicht mit den zehn größten
Herausforderungen der Rechnungslegung, die im Jahr 2007 besonderer
Aufmerksamkeit bedürfen. Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte
& Touche LLP haben eine Sonderausgabe ihres Kurzberichts des
Prüfungskomitees (Audit Committee Brief) mit dem Titel "Die
zehn wichtigsten Rechnungslegungssachverhalte des FEI für das Jahr
2007" (FEI's
Top 10 Financial Reporting Issues for 2007) herausgegeben
(in englischer Sprache, 264 KB). In dieser Zusammenfassung wird auch
auf weitere Quellen zu jedem Sachverhalt hingewiesen.
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Die zehn
größten Herausforderungen der Rechnungslegung, die im Jahr
2007 besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind laut FEI:
- Interne Kontrolle
- Ungewisse Steuerpositionen
- XBRL
-
Beizulegender Zeitwert (Fair Value)
- Bedienung von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
-
Komplexität der Finanzberichterstattung
- Derivate
-
Pensionen
- Ergebnis je Aktie
-
Unternehmenszusammenschlüsse
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5. Juni 2007: IFAC-Untersuchung zur „Lieferkette“ der
Rechnungslegung
Der
internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of
Accountants, IFAC) hat alle Mitglieder der „Lieferkette“ der
Rechnungslegung
eingeladen
(dies schließt Anleger und andere Adressaten von Jahresabschlüssen,
Standardsetzer, Ersteller, Prüfer, Wissenschaftler und
Aufsichtsbehörden mit ein), an einer weltweit durchgeführten
Befragung teilzunehmen, die darauf abzielt, Informationen zu
erlangen, die den Rechnungslegungsprozess verbessern können. Die
Umfrage, an der man sich bis zum 6. Juli 2007 beteiligen kann, ist
Teil eines IFAC-Projekts zur Analyse der Lieferkette der
Rechnungslegung und zur Herausarbeitung von Empfehlungen zur
weiteren Verbesserung der Qualität von Rechnungslegung. Die Umfrage
untersucht insbesondere die Meinung der Mitglieder der Lieferkette
zu Unternehmensführung, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung und
fragt, was der Meinung der Mitglieder nach die Qualität der
Rechnungslegung weiter verbessern kann. Einige tiefgehende
persönliche Interviews werden die Untersuchung vervollständigen. Die
englischsprachige Umfrage ist im Netz unter
www.ifac.org/financialreportingsurvey/ erreichbar.
4. Juni 2007: EU übernimmt IFRIC 10 und IFRIC 11 für die
Anwendung in Europa
Die
Europäische Union hat zwei Verordnungen im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht und damit
IFRIC 10
und IFRIC 11
für die Anwendung in Europa übernommen:
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Verordnung (EG) Nr. 610/2007 (54 KB) vom 1. Juni 2007
zur Änderung der Verordnung 1725/2003 zur Einführung von
IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung. |
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Verordnung (EG) Nr. 611/2007
(58 KB) vom 1. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung
1725/2003 zur Einführung von IFRIC 11
Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen
nach IFRS 2. |
4. Juni 2007: Implikationen des Diskussionspapiers des IASB zu
Versicherungen
Unsere
britischen Kollegen haben eine
Sonderausgabe
des Versicherungsmarkt-Newsletters (Insurance Market Update, in
englischer Sprache, 357 KB) bezüglich Phase II des IASB-Projekts zur
Entwicklung eines IFRS für Versicherungsverträge herausgegeben.
Darin wird das neue Diskussionspapier (DP) des IASB zu
Versicherungsverträgen
erörtert. Im Newsletter wird die grundsätzliche Unterstützung durch
Deloitte für den generellen Ansatz zur marktkonformen Bewertung von
Versicherungsverbindlichkeiten ausgedrückt. Es wird jedoch
festgehalten, dass der Ansatz zum aktuellen Abgangswert (current
exit value, CEV), der im DP vorgeschlagen wird, viele Fragen
aufwirft, die die Versicherungsindustrie prüfen muss. Es ist
wichtig, dass die Marktteilnehmer sowohl aus der Lebens- als auch
aus der Nicht-Lebensversicherungsindustrie sich weiterhin aktiv bei
der Entwicklung von Prinzipien eines Standards beteiligen. Im
Newsletter werden die wesentlichen Auswirkungen der Vorschläge im DP
genannt. Diese sind die folgenden:
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Wesentliche Auswirkungen des DP zu Versicherungsverträgen
und zu prüfende Problembereiche:
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Die
Anwendung der Abzinsung auf Cash Flows aus
Versicherungen (einschließlich
Nicht-Lebensversicherungsschulden) und die Auswahl
des zugehörigen Diskontierungszinssatzes; |
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die
Forderung, alle möglichen Cash Flows zu
berücksichtigen, um zu
wahrscheinlichkeitsgewichteten erwarteten
durchschnittlichen Cash Flows zu gelangen; |
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die
Entwicklung branchenüblicher Marktpraxis für die
Festlegung marktgerechter Risiko- und Servicemargen; |
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die
Frage, ob die Gesamtmarge eines Versicherers
Portfoliodiversifikation berücksichtigen soll; |
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die
Tatsache, dass Risiko- und Servicemargen, die zu
Versicherungsbeginn festgelegt wurden, einem
Versicherer unter bestimmten Umständen gestatten
können, zu Beginn des Versicherungsgeschäfts einen
Gewinn oder einen Verlust zu erfassen; |
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die
Volatilität der Schulden des Versicherers und die
daraus entstehen Gewinne oder Verluste, die aus
Veränderungen marktgerechter Diskontierungszinssätze
und der Veränderung der Schätzungen von Risiko- und
Servicemargen nach Versicherungsbeginn resultieren; |
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die
Tatsache, dass die Subjektivität vieler
erforderlicher Schätzungen und die wahrscheinliche
Bandbreite akzeptabler Schätzungen für
Geschäftsführung und Wirtschaftsprüfer
Herausforderungen bei der Bestimmung der
Angemessenheit der Gesamtschätzungen von
Versicherungsschulden bergen werden; |
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die
Tatsache, dass umfangreiche Angaben bezüglich der
bei der Berechnung von Risiko- und Servicemarge
verwendeten Annahmen und Methoden für die Förderung
der Herausbildung akzeptierter Branchenpraxis bei
der einheitlichen Schätzung dieser Margen für Zwecke
der Marktangabe von entscheidender Bedeutung sein
werden; |
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die
Frage, ob Bilanzierungsunterschiede zwischen den
CEV-Vorschlägen und den Vorschriften von IAS 18 für
Investmentverträge beseitigt werden sollen und,
falls nicht, ob die erhöhten Kosten und die
Komplexität der Zerlegung von Versicherungs- und
Investmentverträgen dies rechtfertigen würden; |
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die
Frage, ob der CEV die Bonitätsmerkmale des
Versicherers widerspiegeln oder auf einheitlicher
Basis durch alle Versicherer geschätzt werden soll; |
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die
Konvergenz von Rechnungslegungs-, Aufsichtsrechts-,
Preis- und Risikomanagementmodellierungen von
Versicherungsschulden, damit die grundlegenden
Modellierungsverfahren im Unternehmen verankert
werden können und zu einheitlicher Berichterstattung
und Bewertung führen; |
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die
Tatsache, dass die Einführung neuer
Buchhaltungssysteme für die Bestimmung des CEV
finanziell aufwändig sein wird, dass aber eine
bessere Kosteneffizienz erreicht werden könnte, wenn
sie im gesamten Unternehmen und nicht nur für die
Erstellung des Jahresabschlusses verwendet würden;
und |
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die
Notwendigkeit für Versicherer, Adressaten von
Jahresabschlüssen auf die Auswirkungen hinzuweisen,
die die Anwendung dieses neuen Berichtsmodells für
ihre Branche haben wird. |
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3. Juni 2007: Heads Up-Newsletter zu Entscheidungen von
SEC und PCAOB zu SOx 404
Auf
ihrer öffentlichen Sitzung vom 23. Mai 2007 hat die SEC Leitlinien
verabschiedet, die im Dezember vorgeschlagen worden waren und die
der Geschäftsleitung von Unternehmen, die an die Börse gehen wollen,
helfen sollen, ihre internen, rechnungslegungsbezogenen Kontrollen
bezüglich der Einhaltung von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxles Acts
von 2002 zu evaluieren. Am folgenden Tag verabschiedete der PCAOB
seinen Rechnungslegungsstandard (Auditing Standard, AS) Nr. 5
Eine Prüfung der internen, rechnungslegungsbezogenen Kontrollen im
Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses. AS 5 muss
noch von der SEC genehmigt werden. Wir stellen Ihnen hier die
Ausgabe des
Heads Up-Newsletters vom 31. Mai 2007 zur Verfügung (in
englischer Sprache, 81 KB). Er fasst die Entscheidungen der SEC und
des PCAOB in Bezug auf Abschnitt 404 zusammen und enthält Berichte
über weitere aktuelle Entwicklungen bei SEC und PCAOB.
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