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IFRS-Nachrichten – Juni 2007

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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30. Juni 2007: Stellungnahme von Deloitte zur Übernahme von IFRS 8 in Europa

 

Wir haben in unserer Nachricht vom 5. Juni 2007 berichtet, dass die Europäische Kommission eine öffentliche Erhebung bezüglich der Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente durchführt, bevor sie einen Bericht über mögliche Auswirkungen einer Einführung abschließt, der dem Europäischen Parlament im September 2007 vorgelegt werden soll. Die öffentliche Erhebung schloss einen Fragebogen ein, zu dem die Antworten bis zum 29. Juni 2007 eingehen sollten. Die Frage ist, ob es angemessen ist, IFRS 8 für die Anwendung in Europa zu übernehmen und damit IAS 14 Segmentberichterstattung zu ersetzen, der derzeit in der EU angewendet wird. Die Deloitte IFRS Experten Centres einer Reihe von Europäischen Firmen von Deloitte haben gemeinsam auf die Erhebung der Kommission geantwortet und unterstützen die Einführung. Der entsprechende Brief hält fest, dass IFRS 8 derzeit von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) - der fachlichen Ebene des EU-Prozesses zur Übernahme von Standards -, und vom Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) - der politischen Ebene des Übernahmeprozesses -, positiv beurteilt wird. Deloitte befürwortet die sofortige Übernahme von IFRS 8 für die Anwendung in Europa. Nachfolgend finden Sie

 

Aufzählung den Begleitbrief von Deloitte (in englischer Sprache, 114KB) und
Aufzählung die Beantwortung des Fragebogens der Europäischen Kommission durch Deloitte (in englischer Sprache, 23KB).
 

 

30. Juni 2007: Fragebogen zu den Feldversuchen zum KMU-Entwurf in französischer und spanischer Sprache

 

Wir haben in unserer Nachricht vom 20. Juni 2007 berichtet, dass der IASB ein umfassendes Programm begonnen hat, in dessen Rahmen der Entwurf des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS for Small and Medium-sized Entities, IFRS for SME) in Feldversuchen getestet werden soll. Diese Versuche dienen dazu, Aspekte des Entwurfs zu identifizieren, denen man eventuell in weitere Überlegungen zu widmen hat. Die Unternehmen, die an den Feldversuchen teilnehmen werden gebeten, Hintergrundinformationen über das Unternehmen zur Verfügung zu stellen, ihren neuesten Jahresabschluss nach dem derzeit verwendeten Rechnungslegungssystem einzureichen, einen Abschluss in Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen IFRS für KMU für das gleiche Geschäftsjahr zu erstellen und eine Reihe Fragen zu beantworten, die darauf abzielen, jegliche spezifische Probleme aufzuzeigen, die das Unternehmen bei der Anwendung des Entwurfs hatte. Der IASB hatte ursprünglich den Fragebogen in englischer Sprache veröffentlicht. Jetzt hat der IASB fanzösische und spanische Übersetzungen des Fragebogens zur Verfügung gestellt:

 

Aufzählung französischsprachiger Fragebogen zu den Feldversuchen (315 KB)
Aufzählung spanischsprachiger Fragebogen zu den Feldversuchen (331 KB)

 

 

29. Juni 2007: Stellungnahme des DSR zum EU-Fragebogen bezüglich der Übernahme von IFRS 8

 

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat eine Stellungnahme verabschiedet, in der der Fragebogen der EU-Kommission im Zusammenhang mit der Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente beantwortet wird. Die englischsprachige Stellungnahme, die eine Übernahme von IFRS 8 befürwortet, finden Sie hier (90 KB).

 

 

29. Juni 2007: „Was ist neu?” Neue Checkliste von Deloitte Australien

 

Unsere australischen Kollegen haben Was ist neu im Juni 2007? veröffentlicht (in englischer Sprache, 306 KB). Diese Leitlinien stellen einen hochwertigen Überblick über die neuen und überarbeiteten Anforderungen an die Rechnungslegung zur Verfügung, die für Berichtsjahre beachtet werden müssen, die am 30. Juni 2007 enden. Unternehmen können diese Veröffentlichung für einen schnellen Test, ob alle neuen Anforderungen an die Rechnungslegung bei der Erstellung ihres Abschlusses zum 30. Juni beachtet worden sind, nutzen.
 

 

29. Juni 2007: Neue Leitlinien von Deloitte zu IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen

 

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen neuen, 128-seitigen Leitfaden mit dem Titel IAS Plus Guide to IFRS 2 Share-based Payment 2007 (in englischer Sprache, 748 KB) veröffentlicht. Der Leitfaden erklärt nicht nur im Detail die Vorschriften aus IFRS 2, er widmet sich auch der Frage, wie diese in vielen Praxissituationen anzuwenden sind. Aufgrund der Komplexität und der Vielfältigkeit von anteilsbasierten Vergütungen in der Praxis, ist es nicht immer leicht, zu entscheiden, was die „richtige“ Antwort ist. Dieser Leitfaden jedoch zeigt Ihnen unseren Ansatz, wie Lösungen zu finden sind, von denen wir überzeugt sind, dass sie in Übereinstimmung mit der Zielsetzung des Standards stehen. Weitere englischsprachige Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS finden Sie auf der Publikations-Seite von IAS Plus.com. IFRS-Publikationen von Deloitte in deutscher Sprache finden Sie hier.

 

Als IFRS 2 2004 im Jahr 2004 verabschiedet wurde, war die Idee, einen Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen zu ihrem beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, revolutionär. Drei Jahre später sind trotz der immer noch schwelenden Debatte über „erhöhte Volatilität“ der Erträge Unternehmen und Adressaten im Allgemeinen an die Vorstellung gewöhnt, dass ein Unternehmen, wenn es seinen Dienstleistern (Mitarbeitern und anderen) anteilsbasierte Vergütungen gewährt, einen Aufwand erfassen sollte. Die Herausforderungen heute liegen eher bei den praktischen Problemen. Nachfolgend sind ein paar genannt:

 

Aufzählung

Wie kann der beizulegende Zeitwert von Vergütungen mit komplizierteren Bedingungen bestimmt werden?

Aufzählung

Wann ist eine Transaktion als in Eigenkapital oder Barmitteln zu erfüllen zu klassifizieren?

Aufzählung

Sind Veränderungen der Bedingungen Abänderungen oder Ersetzungen?

Aufzählung

Wie werden Transaktionen mit mehreren Eigenschaften mehreren möglichen Ergebnissen bilanziert?

Aufzählung

Und vielleicht der in der Praxis am häufigsten auftretende Sachverhalt: Wie werden anteilsbasierte Vergütungen in den Einzelabschlüssen von Konzernunternehmen bilanziert, wenn zum Beispiel das Mutterunternehmen den Arbeitnehmern der Tochterunternehmen anteilsbasierte Vergütungen gewährt? IFRIC 11 hat sich dieser Frage zum Teil angenommen, aber es bleiben viele Fragen offen.

 

 

29. Juni 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

 

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Mai 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 148 KB). Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

29. Juni 2007: EFRAG-Jahresbericht 2006

 

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren englischsprachigen Jahresbericht für 2006 (1.877 KB) veröffentlicht. Der Bericht des Vorsitzenden benennt eine Reihe von wichtigen Ereignissen und Tätigkeiten aus dem Jahr 2006, unter anderem:

 

Aufzählung Einführung von IFRS in Europa,
Aufzählung Abschluss einer neuen formalen "Arbeitsvereinbarung" ("Working Arrangement") mit der Europäischen Kommission, dem Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), dem Runden Tisch für die einheitliche Anwendung von IFRS (EC Roundtable for Consistent Application of IFRSs) und der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG),
Aufzählung Neuer Übernahmeprozess unter der IAS-Verordnung, der dem Europäischen Parlament mehr Einfluss im Übernahmeprozess gibt,
Aufzählung Initiative "Proaktive Rechnungslegungsaktivitäten in Europa" ("Pro-active Accounting Activities in Europe", PAAinE),
Aufzählung IFRS-Konvergenzaussichten mit US-GAAP,
Aufzählung Treffen mit den europäischen Standardsetzern,
Aufzählung Einrichtung eines Beratungsgremiums für Abschlussadressaten durch EFRAG,
Aufzählung Facharbeit in Form von Stellungnahmen zu IASB-Entwürfen und Diskussionspapieren, IFRIC-Interpretationsentwürfen und in Form von Beratung zur Übernahme bestehender Standards und Interpretationen.

 

 

28. Juni 2007: IFRIC 13 zu Kundenbindungsprogrammen erschienen

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat die Interpretation IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme herausgegeben. IFRIC 13 widmet sich der Rechnungslegung von Unternehmen, die Prämiengutschriften ("Treuepunkte" oder Flugmeilen) an Kunden vergeben, die diese beim Kauf anderer Güter oder Dienstleistungen erhalten. Insbesondere wird erklärt, wie diese Unternehmen ihre Verpflichtungen, kostenfreie oder reduzierte Güter oder Dienstleistungen („Prämien“) für Kunden, die ihre Gutschriften einlösen, zur Verfügung zu stellen, zu bilanzieren haben. Lesen Sie dazu auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB. IFRIC hat außerdem einige informative Fragen und Antworten als einfache Einführung zu IFRIC 13 veröffentlicht (in englischer Sprache, 48 KB).

 

Kernvorschriften von IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme

Aufzählung

Ein Unternehmen, das Prämiengutschriften vergibt, ordnet einen Teil der Erlöse aus dem ursprünglichen Verkauf den Prämiengutschriften als Schuld zu (seine Verpflichtung, die Prämien auszuhändigen). Tatsächlich wird also die Prämie als eigenständige Komponente der Verkaufstransaktion angesehen.

Aufzählung

Der Teil des Betrags der Erlöse, der den Prämiengutschriften zugeordnet wird, wird zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, d.h. mit dem Betrag, für den die Prämiengutschriften separat hätten verkauft werden können.

Aufzählung

Das Unternehmen kann den aufgeschobenen Teil der Erlöse nur dann als Ertrag erfassen, wenn es alle seine Verpflichtungen erfüllt hat. Es kann seine Verpflichtung entweder durch eigene Aushändigung der Prämien erfüllen oder dadurch, dass es einen Dritten beauftragt (und bezahlt), dies zu tun.

Aufzählung

Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt die erwarteten Kosten für Erfüllung der Verpflichtung die erhaltene Gegenleistung übersteigen, liegt für das Unternehmen ein belastender Vertrag vor, für den nach IAS 37 der Ansatz einer Schuld erforderlich ist.

Aufzählung

IFRIC 13 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

Aufzählung

Falls durch IFRIC 13 ein Unternehmen seine Ansatz- und Bewertungsmethoden für Kundenbindungsprogramme ändern muss, ist IAS 8 anzuwenden.

 

 

28. Juni 2007: Geschäftsbericht 2006 des PCAOB hebt internationale Bemühungen hervor

 

Der US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat seinen Geschäftsbericht für das Jahr 2006 (in englischer Sprache, 1.340 KB) herausgegeben. Der Bericht hebt die Bemühungen des PCAOB hervor, seine Arbeit mit Prüfungsaufsichten in anderen Ländern abzustimmen. Insbesondere auf Seite 8 des Berichts finden Sie Ausführungen zu den internationalen Aktivitäten des PCAOB. Nachstehend zwei Auszüge aus dem Bericht:

Der Board hat der Verbesserung der Zusammenarbeit mit seinen internationalen Entsprechungen und der Ausweitung der Rolle des PCAOB in den Bemühungen zur Verbesserung des Prüfungsaufsicht und -praxis weltweit Priorität eingeräumt. Im Jahr 2006 hat der PCAOB seine Teilnahme am grenzüberschreitenden Austausch von Informationen und seine Zusammenarbeit mit den Prüfungsaufsichtsbehörden ausgeweitet. Ich bin sicher, dass der PCAOB mit anderen Prüfungsaufsichtsorganen auf multilateraler und bilateraler Ebene zusammenarbeiten kann, um die Belastung durch doppelte oder sich widersprechende Vorschriften so gering wie möglich zu halten, und gleichzeitig seine wichtigen, in der Satzung festgeschriebenen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern und der Öffentlichkeit zu erfüllen kann.

Im Jahr 2006 hat der Board seine internationalen Aktivitäten weiter ausgeweitet. Der PCAOB hat Gespräche zur Zusammenarbeit mit weltweit circa zwanzig Ländern geführt. Dabei wurden Erleichterungen für die Prüfungen des Boards in Kanada, Asien, Lateinamerika und der Europäischen Union vereinbart und Vorbereitungen für Prüfungen im Jahr 2007 auch in anderen Ländern und Regionen getroffen. Der Board geht davon aus, dass diese Gespräche und Prüfungen auch im Jahr 2007 weiter ausgeweitet werden können, weil der PCAOB mit den Regulierungsbehörden außerhalb der USA zusammenarbeitet, um Ressourcen zu bündeln, unnötige Aufsichtshürden zu verringern und starke und konstruktive Prüfungsaufsicht zu fördern, damit US-amerikanische Anleger und Anleger weltweit besser geschützt werden.

 

 

28. Juni 2007: Komitee der SEC zur Verschlankung der Rechnungslegung

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) bildet ein beratendes Komitee zur Untersuchung der US-amerikanischen Rechnungslegung mit dem Ziel, unnötige Komplexität abzuschaffen und Informationen für Anleger nützlicher und besser verständlich zu machen. Das sogenannte Beratungskomitee zur Verbesserung der Rechnungslegung der SEC wird die Ursachen von Komplexität untersuchen und der SEC Vorschläge machen, wie man Abschlüsse klarer und für die Anleger nützlicher gestalten kann, wie man Kosten und unnötige Belastungen für die Unternehmen vermeiden kann und wie man technische Fortschritte besser nutzen kann, um alle Aspekte der Rechnungslegung zu verbessern. Das beratende Komitee wird sich auf die folgenden Bereiche konzentrieren:

 

Aufzählung

den derzeitigen Prozess zur Entwicklung und Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards,

Aufzählung

den derzeitigen Prozess zur Regulierung der Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften durch Unternehmen, die sich bei der SEC registrieren lassen, und durch beruflichen Anwender,

Aufzählung

das derzeitige System zur Bereitstellung von Finanzinformationen für Anleger und zur Bewertung dieser Informationen,

Aufzählung

andere äußerliche Einflüsse, die unnötige Komplexität verursachen und Transparenz für die Anleger verringern,

Aufzählung

ob es derzeit Rechnungslegungsstandards gibt, aus denen Kosten entstehen, die den resultieren Nutzen übersteigen, und

Aufzählung

ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Kosten-Nutzen-Analyse durch die zunehmende Anwendung von IFRS beeinflusst wird.

 

Das Komitee steht unter dem Vorsitz von Robert Prozen, dem früheren Vizevorsitzenden von Fidelity Investments, und wird zwischen dreizehn und siebzehn Mitglieder haben, die in den nächsten Wochen benannt werden. Ein endgültiger Bericht des Komitees wird im August 2008 erwartet. Dem Komitee wird ein Beobachter des IASB angehören. In englischer Sprache finden Sie nachfolgend

 

Aufzählung

die Presserklärung der SEC und

Aufzählung die Presserklärung des FASB.

 

 

27. Juni 2007: Vorstandsvorsitzender der weltweiten Organisation von Deloitte begrüßt den IFRS-Vorschlag der SEC

 

Der Vorstandsvorsitzende der weltweiten Organisation von Deloitte, James H. Quigley, hat beim jährlichen Welttreffen der Firma in Berlin ausgeführt, dass Regierungen und Aufsichtsbehörden in ihren echten Bemühungen fortfahren müssen, Konsistenz in der Entwicklung und Anwendung weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards und einer globalen Bilanzierungsinfrastruktur zu erreichen, um den Anlegerschutz zu verbessern. Quigley wies darauf hin, dass die zunehmende Zusammenarbeit zwischen der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und der Europäischen Kommission, die die gegenseitige Anerkennung von Rechnungslegungsstandards in den USA und in Europa erleichtern soll, ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung eines wahren weltumfassenden Rahmenkonzepts der Rechnungslegung sei. Er nannte den kürzlich von der SEC gemachten Vorschlag, die Überleitungsrechnung für IFRS-Anwender, die sich registrieren lassen wollen, abzuschaffen, „ein Zeugnis für den Fortschritt des Konvergenzprozesses und eine bedeutsame Wegmarke auf der Reise.“ Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presserklärung von Deloitte.

 

 

26. Juni 2007: Sitzungen des IASB 2008

 

Der IASB hat seinen Sitzungsplan für das Jahr 2008 veröffentlicht. Die Sitzungen finden mit Ausnahme des Oktobertreffens mit dem FASB in London statt. Sie können die Termine für zukünftige Sitzungen stets auf der Agendaseite unter Zeiten und Abläufe: Zukünftige Sitzungen einsehen.

 

IASB-Sitzungen 2008

 

Aufzählung Montag, 21. Januar - Freitag, 25. Januar 2008
Aufzählung Montag, 18. Februar - Freitag, 22. Februar 2008
Aufzählung Montag, 10. März - Freitag, 14. März 2008
Aufzählung Montag, 14. April - Freitag, 18. April 2008
Aufzählung Montag, 21. April 2008 - Dienstag, 22. April 2008 - Gemeinsame Sitzung mit dem FASB
Aufzählung Montag, 19. Mai - Freitag, 23. Mai 2008
Aufzählung Montag, 16. Juni - Freitag, 20. Juni 2008
Aufzählung Montag, 21. Juli - Freitag, 25. Juli 2008
Aufzählung Donnerstag, 11. September - Freitag, 12. September 2008 – Treffen mit den Standardsetzern der Welt
Aufzählung Montag, 15. September - Freitag, 19. September 2008
Aufzählung Montag, 13. Oktober - Freitag, 17. Oktober 2008
Aufzählung Montag, 20. Oktober 2008 - Mittwoch, 22. Oktober 2008 - Gemeinsame Sitzung mit dem FASB in Norwalk (Conn.), USA
Aufzählung Montag, 17. November - Freitag, 21. November 2008
Aufzählung

Montag, 15. Dezember - Freitag, 19. Dezember 2008

 

 

25. Juni 2007: Europäische Stellungnahme für einen eigenständigen Stellenwert der Rechenschaftsfunktion

 

Einen der strittigsten Aspekte im Rahmen der aktuellen Debatte zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts (Conceptual Framework) des IASB stellt die Subsumption der Rechenschaftsfunktion (stewardship/accountability) unter die Zielsetzung Entscheidungsnützlichkeit (decision-usefulness) dar. In einem Positionspapier (in englischer Sprache, 997 KB) spricht sich die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) deutlich für einen eigenständigen Stellenwert der Rechenschaftsfunktion aus. Das Papier entstand im Rahmen der Initiative „Proactive Accounting Activities in Europe“ unter Leitung des britischen Standardsetzers ASB und führt aus, dass IASB und FASB im Juli 2006 in einem Diskussionspapier mit dem Titel Vorläufige Ansichten zu einem verbesserten Rahmenkonzept der Finanzberichterstattung  vorgeschlagen hätten, nur ein einziges Ziel, das der Entscheidungsnützlichkeit für die Allokation der Ressourcen, festzuschreiben. Standpunkt sei damals gewesen, dass dieses Ziel "die Bereitstellung von Informationen mit einschließe, die der Bewertung der Rechenschaftsfunktion der Unternehmensführung dienen." Die europäische Stellungnahme legt dar, dass

 

Aufzählung es breite Übereinstimmung unter der Mehrheit der Anwender gibt, dass die Rechenschaftsfunktion ein eigenes Ziel der Rechnungslegung sein solle;
Aufzählung die Rechenschaftsfunktion mit der Vertretungstheorie zusammenhänge und ein größeres Feld abdecke als die Allokation von Ressourcen, da sie sowohl die Leistung der Vergangenheit betrachte als auch die Positionierung des Unternehmens für die Zukunft. Die Rechenschaftsfunktion solle daher als eigenständiges Ziel der Rechnungslegung beibehalten werden, um sicherzustellen, dass genügend Aufmerksamkeit auf die Leistung des Unternehmens als Ganzes gelenkt wird und nicht nur auf potenzielle zukünftige Cash Flows; und
Aufzählung die Rechenschaftsfunktion Auswirkungen auf die Rechnungslegung habe, die an Beispielen belegt werden können.

 

Zahlreiche weitere europäische Standardsetzer, u.a. der DRSC, unterstützen das Papier. Weitere Informationen sind der Presserklärung des ASB (in englischer Sprache, 103 KB) zu entnehmen.

 

 

25. Juni 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

 

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Klicken Sie hier, um den Status des Übernahmeprozesses vom 21. Juni 2007 (in englischer Sprache, 35 KB) herunterzuladen. Derzeit wurden die folgenden IASB Verlautbarungen für die Anwendung in Europa übernommen:

 

Aufzählung IFRS 8 Geschäftssegmente
Aufzählung IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
Aufzählung IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

 

25. Juni 2007: Börsen äußern volle Unterstützung für IFRS

 

In einem kürzlich geschriebenen Antwortbrief auf ein Konsultationspapier des Fachlichen Ausschusses von IOSCO erläuterte die Weltweite Vereinigung der Börsen (World Federation of Exchanges, WFE) die Bedeutung einwandfreier Rechnungslegung für die öffentlichen Kapitalmärkte und bestätigte die volle Unterstützung für IFRS. Die WFE ist die globale Organisation von 54 unter Aufsicht stehenden Börsen aus allen Gegenden der Welt, die zusammen für mehr als 97% der weltweiten Börsenkapitalisierung verantwortlich zeichnen. Sie können die Brief der WFE hier herunterladen (in englischer Sprache, 240 KB). Nachfolgend ein Ausschnitt:

 

Mit Blick auf die Emittenten und deren Angaben von Finanzinformationen war die WFE schon lange eine starker Befürworter der IFRS. Durch die Neunziger Jahre hindurch sind die Vorgängerorganisation der Vereinigung (Fédération Internationale des Bourses de Valeurs, FIBV) und mehrere Börsenvorsitzende aktiv in die Arbeit des International Accounting Standards Board eingebunden gewesen. Einfach ausgedrückt: Börsen haben ein Interesse an klaren und deutlich vergleichbareren Finanzinformationen, die von Wertpapieremittenten für die Kapitalmärkte auf der Welt abgegeben werden. Auf der Mitgliederversammlung im Oktober 2000 verabschiedete die FIBV eine Resolution, in der sie ihre Unterstützung für die Entwicklung und Einführung dessen befürwortete, was nun als IFRS bekannt ist. Die Qualität von Finanzinformationen ist ein entscheidender Teil des Anlegerschutzes.

 

 

25. Juni 2007: Vorgeschlagener alternativer Markt in Spanien würde IFRS vorsehen

 

Die spanische Aktienbörse (Bolsas y Mercados Españoles, BME) ist dabei, einen neuen, "alternativen Markt" für Wachstumsunternehmen unter der Bezeichnung Mercado Alternativo Bursatil (MAB) zu schaffen. Der MAB wäre ein Markt für "schwach kapitalisierte Unternehmen, die auf der Suche nach Wachstumsmöglichkeiten sind." Um an dem MAB gelistet zu werden, müssen die in Frage kommenden Unternehmen geprüfte IFRS-Abschlüsse vorlegen. Vergleichbare Märkte bestehen auch anderswo in Europa, einschließlich in Frankreich, Deutschland, Österreich und Großbritannien.

 

 

24. Juni 2007: Einige Bedenken in Bezug auf den Vorschlag zur Überleitung der SEC

 

In einer gemeinsamen Presseerklärung haben zwei führende Vertreter des Ausschusses, der im Europäischen Parlament für Fragen der Rechnungslegung verantwortlich ist, Bedenken im Hinblick auf die Art und Weise geäußert, wie der Vorschlag der SEC zur Abschaffung der Überleitungsrechnung auf US GAAP für ausländische Emittenten, die nach IFRS bilanzieren, umgesetzt werden soll. Sie wollen "sicherstellen, dass die Rolle des Gesetzgebers bei der Schaffung internationaler Rechnungslegungsstandards nicht untergraben wird." Sie können die Presseerklärung hier herunterladen (in englischer Sprache, 72 KB).

 

 

24. Juni 2007: IFRS werden den Shareholder Value erhöhen

 

Am 23. Juni 2007 hielt Paul Pacter, Director im IFRS Global Office von Deloitte und Webmaster von IAS Plus.com, auf der Jahreskonferenz der globalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) in Hongkong einen Vortrag mit dem Titel Konvergenz mit IFRS wird Shareholder Value erhöhen. Darin sprach er folgende Themen an:

 

Aufzählung Warum sind globale Standards erforderlich?
Aufzählung Wie tragen sie zur Erhöhung des Shareholder Values bei?
Aufzählung Nutzung der IFRS in der Welt
Aufzählung Das aktuelle Arbeitsprogramm des IASB, einschließlich der Konvergenz von IFRS und US GAAP
Aufzählung Konvergenz chinesischer Rechnungslegungsstandards mit IFRS

 

Sie können die Präsentation hier herunterladen (in englischer Sprache, 195 KB).

 

 

23. Juni 2007: Notizen vom dritten und vierten Tag der Boardsitzung im Juni 2007

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 19. Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern der beiden letzten Sitzungstage auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Der Board wird sich daneben am Montag und Dienstag, den 25. und 26. Juni, auch mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn statt.

 

 

22. Juni 2007: Probeabschlüsse nach E-IFRS für KMU (ED-IFRS for SMEs)

 

Das DRSC führt ein Projekt zur Erstellung von Probeabschlüssen nach E-IFRS für KMU durch. Insgesamt sollen 20 kleine oder mittelgroße Unternehmen gemeinsam mit mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Abschlüsse nach dem vom IASB vorgelegten Standardentwurf erstellen. Dazu wurden mit Unterstützung zahlreicher mittelständischer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie BDI und PwC ein deutschsprachiger Projektleitfaden und ein dazugehöriger Projektfragebogen entwickelt, anhand derer das Projekt durchgeführt werden soll. Der IASB ruft ebenfalls zur Teilnahme an „Field Tests“ auf, die die Erstellung von Probeabschlüssen umfassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

22. Juni 2007: RIC nimmt zu zwei Ablehnungsentscheiden von IFRIC Stellung
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat sich zu zwei vorläufigen Ablehnungsentscheiden von IFRIC geäußert. Nachfolgend geben wir die Nachricht im Wortlaut wieder. Sie finden sämtliche Nachrichten und Verlautbarungen des RIC auf der  Website des DRSC.
Das IFRIC hat im Rahmen seiner Mai-Sitzung mehrere IAS 39 betreffende Fragestellungen diskutiert und sich in einer vorläufigen Entscheidung („Tentative Agenda Decision“) gegen die Aufnahme dieser Fragestellungen in das IFRIC-Arbeitsprogramm ausgesprochen. Die interessierte Öffentlichkeit hat noch bis zum 30. Juni 2007 Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Das RIC hat zu den folgenden beiden vorläufigen IFRIC-Entscheidungen eine Stellungnahme erarbeitet:

 

Aufzählung IAS 39 – Scope of paragraph 11A
Aufzählung IAS 39 – Paragraph AG33(d)(iii)

 

Während die erste Fragestellung den Anwendungsbereich der Fair Value Option betrifft, geht es in der zweiten Fragestellung um die Präzisierung der in IAS 39.AG33(d) enthaltenen Voraussetzungen für eine getrennte bzw. gemeinsame Bilanzierung eines Basisvertrags und eines hierin eingebetteten Fremdwährungsderivats. Das RIC vertritt die Ansicht, dass das IFRIC zu diesen Themen eine Interpretation erarbeiten oder alternativ beim IASB explizit eine Änderung von IAS 39 initiieren sollte.

 

 

22. Juni 2007: Nahezu endgültiger Entwurf zur Darstellung des Abschlusses

 

Auf dem nur für Abonnenten zugänglichen Bereich der IASB-Website wurde der nahezu endgültige Entwurf des in Kürze erscheinenden überarbeiteten Standards IAS 1 – Darstellung des Abschlusses eingestellt. Die Überarbeitungen von IAS 1 sind Ausfluss von Phase A des Projekts "Darstellung des Abschlusses" des IASB, zu dem der Entwurf am 16. März 2006 erschien. Eine Projektzusammenfassung in englischer Sprache finden Sie hier.

 

 

21. Juni 2007: SEC schlägt vor, Überleitung für IFRS-Bilanzierer fallen zu lassen

 

Am 20. Juni 2007 verständigte sich die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) darauf, ein sog. "Proposing Release" (vergleichbar einem Verordnungsentwurf) herauszugeben, mit dem das Erfordernis, Abschlüsse auf US GAAP überzuleiten, falls die Abschlüsse in voller Übereinstimmung mit der englischsprachigen Version der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board veröffentlicht werden, erstellt wurden, beseitigt würde. Dieses vorgeschlagene Vorgehen würde ausländischen Emittenten ein Wahlrecht einräumen, ihre der SEC im Wege einer Erstnotiz oder im Zuge der jährlichen Berichterstattung eingereichten Abschlüsse nach IFRS ohne Überleitung, nach US GAAP oder nach deren nationalen Rechnungslegungsvorschriften mit einer Überleitung auf US GAAP zu erstellen. Die Änderungen würden für deren Abschlüsse des Jahres 2008 greifen, die dann 2009 eingereicht würden. Die Veröffentlichung der Verlautbarung wird für die kommende Woche erwartet und 75 Tage zur Kommentierung gestellt. Michael D. Coco, Sonderberater in der SEC-Abteilung für internationale Finanzangelegenheiten, stellte der Kommission den Vorschlag vor. Sie können Cocos Ausführungen hier einsehen (in englischer Sprache). Ferner wird die SEC innerhalb der kommenden Monate ein sog. "Concept Release" (vergleichbar einem Diskussionspapier) veröffentlichen, das sich an die US-amerikanischen Unternehmen richtet. Diese Verlautbarung wird um Stellungnahmen ersuchen, ob US-amerikanischen Emittenten gestattet werden soll, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen. Auf der Grundlage der eingehenden Zuschriften wird die Kommission dann erwägen, ob ein Verordnungsentwurf herausgegeben wird, mit dem die Regeln für inländische Unternehmen geändert würden. Diese Verlautbarung würde dann 2008 oder 2009 erscheinen.

 

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie kommentierte die Bedeutung der Entscheidung der SEC in einer Presserklärung wie folgt (in englischer Sprache, 43 KB):

 

Der Vorschlag der SEC drückt ihre Anerkennung für die greifbaren Vorteile eines einziges Satzes an Rechnungslegungsstandards, die in den zusammenwachsenden Kapitalmärkten der Welt verwendet werden, und die Bedeutung des andauernden Konvergenzprozesses von IASB und FASB für die US-amerikanische Wirtschaft und den Rest der Welt, aus. Im Falle einer Verabschiedung wird die Regelung die Hürde für Kapitalströme zwischen Ländern, die die vollen IFRS nutzen, und den USA einmal bedeutend herabsetzen. Wir freuen uns über die anhaltende Unterstützung unserer Arbeit durch die SEC. Unser Fernziel beim IASB besteht darin, einen einzigen Satz an Bilanzierungsstandards zu haben, der weltweit Anwendung findet. Der Vorschlag der SEC ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Ziels, aber es gibt noch viel zu tun.

 

 

21. Juni 2007: Notizen vom zweiten Tag der Boardsitzung im Juni 2007

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 19. Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

21. Juni 2007: Vorsitzender der SEC äußert sich zu Globalisierung und IFRS

 

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,  SEC) Christopher Cox sprach kürzlich vor einer Versammlung der New Yorker Gesellschaft der Wertpapieranalysten (New York Society of Security Analysts). In den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte er die Globalisierung der Wertpapiermärkte weltweit, die Nachfrage nach IFRS und wie XBRL dazu beitragen kann, weltweit gültige Rechnungslegungsstandards zu entwickeln. Die gesamte Rede von Cox in englischer Sprache kann aus dem Internet heruntergeladen werden. Nachfolgend ein Auszug aus seinen Bemerkungen:

 

Die Nachfrage nach schnellen, verlässlichen, hochwertigen und kostengünstig beschaffbaren Informationen, die einem helfen, die richtigen Investitionsentscheidungen zu treffen, war nie dringender. Ihr Beruf beinhaltet die Verantwortung, den amerikanischen Investoren zu helfen, diese Nachfrage zu stillen - und um Sie in ihrer Arbeit zu unterstützen, werden derzeit interaktive Daten entwickelt. Natürlich sind Sie nicht sie einzigen Nutznießer. Anleger - sowohl private als auch gewerbliche - und Finanzjournalisten werden ebenfalls davon profitieren. Doch nicht nur das - durch die Fähigkeit, die Qualität und Genauigkeit der Informationen zu verbessern, werden interaktiven Daten die Richtigkeit von Abschlüssen und die Prüfungsqualität verbessern sowie die Kapitalkosten senken. Zudem helfen sie durch ihr Potenzial, die Entwicklung eines Satz wahrhaft globaler Rechnungslegungsstandards zu beschleunigen, Bedenken hinsichtlich der Komplexität der Rechnungslegung Rechnung zu tragen.

 

 

20. Juni 2007: RIC zu „substantive enactment of tax law“
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat sich zum Zeitpunkt der Berücksichtigung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 für die Bewertung von Steueransprüchen und Steuerschulden eines Unternehmens („substantive enactment of tax law“) geäußert. Nachfolgend geben wir die Äußerung im Wortlaut wieder. Sie finden sämtliche Nachrichten und Verlautbarungen des RIC auf der  Website des DRSC.
Gemäß IAS 12.48 sind tatsächliche und latente Steueransprüche und Steuerschulden im Regelfall anhand der aktuell geltenden Steuersätze und Steuervorschriften zu bewerten. In Steuergesetzgebungen, bei denen die Ankündigung von neuen Steuersätzen und Steuervorschriften durch die Regierung die materielle Wirkung einer tatsächlichen Inkraftsetzung hat, sind jedoch bereits ab dem Zeitpunkt dieser Ankündigung die neuen Steuersätze und Steuervorschriften für die Bewertung der tatsächlichen und latenten Steueransprüche und Steuerschulden heranzuziehen. Dies gilt selbst dann, wenn zwischen der Ankündigung und der tatsächlichen Inkraftsetzung ein Zeitraum von mehreren Monaten liegt.

 

In Deutschland ist eine solche Ankündigung im Sinne des IAS 12.48 dann erfolgt, wenn die zustimmenden Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates vorliegen. Dies wurde auch vom IASB ausdrücklich bestätigt (vgl. IASB Update February 2005, S. 4). Während der Deutsche Bundestag das Unternehmenssteuergesetz 2008 am 25.5.2007 verabschiedet hat, steht der Beschluss des Bundesrates noch aus. Erfolgt dieser erst nach dem 30.6.2007, läge somit noch keine Ankündigung im Sinne von IAS 12.48 vor, so dass sich die Unternehmenssteuerreform 2008 noch nicht auf die Bewertung von Steueransprüchen und Steuerschulden in IFRS-Abschlüssen zum 30.6.2007 auswirken würde. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird der Bundesrat erst am 6.7.2007 über die Verabschiedung des Gesetzes abstimmen.

 

 

20. Juni 2007: Notizen vom ersten Tag der Boardsitzung im Juni 2007

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 19. Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

20. Juni 2007: CEBS beabsichtigt Beibehaltung von Leitlinien auf der Grundlage von IFRS

 

In unserer Nachricht vom 22. April 2007 berichteten wir, dass das Komitee der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee on European Banking Supervisors, CEBS) um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen an seinen Leitlinien zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Guidelines, FINREP) gebeten hat (in englischer Sprache, 381 KB). Diese Leitlinien werden von europäischen Banken bei der Aufstellung ihrer aufsichtsrechtlichen Abschlüsse auf der Grundlage von IFRS verwendet. CEBS hatte unlängst einen aktualisierten Bericht an das europäische Komitee für Finanzdienstleistungen (Updated Report to the EU Financial Services Committee, FSC) veröffentlicht (in englischer Sprache, 1.107 KB), in welchem angedeutet wird, dass CEBS nicht die Absicht hat, irgendwelche größeren neuen Leitlinien "in den kommenden Jahren" herauszubringen. Allerdings beabsichtigt CEBS, die Linienlinien im Jahresturnus zu aktualisieren - soweit erforderlich, um Änderungen an den IFRS zu berücksichtigen.

 

Als Antwort auf die Ersuchen aus der Branche planen wir keine neuen größeren Vorschriften in den kommenden Jahren, um unnötige, wiederkehrende Kosten zu vermeiden (allerdings wird CEBS das FINREP-Rahmenkonzept auf dem aktuellen Stand halten, d.h. an Änderungen in den IAS/IFRS anpassen, so dass die Finanzinstitute nicht zwei Rahmenkonzepte verwenden müssen: eines, das mit den IFRS übereinstimmt, und ein anderes, das dies nicht tut. Als Daumenregel gehen wir davon aus, dass derartige Änderungen einmal im Jahr erfolgen.

 

 

20. Juni 2007: Konvergenz weltweit mit internationalen Prüfungsstandards

 

Auf der kürzlich in Mexiko-Stadt abgehaltenen Konferenz zu Bilanzierungs- und Prüfungsfragen in Lateinamerika sprach der Vorsitzende des International Auditing and Assurance Standards Board, John Kellas, zur Konvergenz mit den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA). Auch wenn seine Bemerkungen sich auf Prüfungsstandards konzentrierten, sind sie in gleicher Weise im Kontext globaler Rechnungslegungsstandards relevant. Hinsichtlich der Frage nach Übernahme oder Konvergenz sprach sich Kellas nachdrücklich für die Übernahme der ISA durch nationale Standardsetzer aus, oder zumindest der Arbeit auf dieses Ziel hin. "Für die meisten Länder stellt die Übernahme die vernünftigste Strategie dar: Übernahme besitzt alle Vorteile der Konvergenz; alle Ländern können an dem Standardsetzungsprozess mitwirken, und der IAASB wird nicht durch einen bestimmten Rechtskreis dominiert. Schließlich ist es der schnellste Weg, Unterschiede zu beseitigen oder zu vermindern.." Kellas stellte eine Liste mit Eigenschaften hochwertiger Prüfungsstandards vor, die in gleicher Weise auch für Rechnungslegungsstandards Gültigkeit besitzen:
Hochwertige Standards sind:

 

Aufzählung klar
Aufzählung ohne unterschiedlicher Auslegungen
Aufzählung übersetzbar
Aufzählung durchsetzbar
Aufzählung geschaffen, um eine hochwertige Prüfung zu ermöglichen
Aufzählung "Rechtskreis-neutral"
Aufzählung ein ausgewogener Kompromiss zwischen Prinzipien und Regeln
Aufzählung Gegenstand eines offenen Standardsetzungsprozesses
Aufzählung Gegenstand öffentlicher Überwachung

 

Sie können die englischsprachige Präsentation von Kellas hier herunterladen (481 KB). Das File enthält sowohl den Redetext als auch die im Vortrag gezeigten Folien.

 

 

20. Juni 2007: IASB beginnt mit Feldversuchen zum KMU-Entwurf

 

Der IASB hat ein umfassendes Programm begonnen, in dessen Rahmen der Entwurf des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS for Small and Medium-sized Entities, IFRS for SME) während der Kommentierungsfrist in Feldversuchen getestet werden soll. Diese Versuche dienen dazu, Aspekte des Entwurfs zu identifizieren, denen man eventuell in weitere Überlegungen zu widmen hat. Die Unternehmen, die an den Feldversuchen teilnehmen werden gebeten, Hintergrundinformationen über das Unternehmen zur Verfügung zu stellen, ihren neuesten Jahresabschluss nach dem derzeit verwendeten Rechnungslegungssystem einzureichen, einen Abschluss in Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen IFRS für KMU für das gleiche Geschäftsjahr zu erstellen und eine Reihe Fragen zu beantworten, die darauf abzielen, jegliche spezifische Probleme aufzuzeigen, die das Unternehmen bei der Anwendung des Entwurfs hatte.

 

Der IASB hat eine Fragebogen zum Feldversuch des Entwurfs und eine dazugehörige Compliance-Checkliste veröffentlicht. Diese Checkliste zeigt alle Bewertungs- und Ansatzanforderungen des Entwurfs auf. Sie ist darauf ausgerichtet, den Anwendern des Entwurfs rasch die Identifizierung derjenigen Abschnitte und Paragraphen zu erlauben, die für sie relevant sind. Der Fragebogen ist derzeit auf Englisch erhältlich und wird in ein paar Tagen auch in Französisch und Spanisch zur Verfügung stehen. Der IASB hat eine eigene Emailadresse für den Schriftwechsel zum KMU-Feldtest eingerichtet: smefieldtests@iasb.org.

 

Gemeinsam mit nationalen und internationalen Organisationen auf der Welt sucht der IASB Unternehmen für den Feldtest. Er wird sie bei der Anwendung der in dem Entwurf vorgeschlagenen Vorschriften und bei der Beantwortung des Fragebogens zum Feldtest unterstützen. Die am Feldtest teilnehmenden Unternehmen werden um Abgabe ihrer Informationen bis zum 31. Oktober 2007 gebeten. Für weitere Informationen klicken Sie auf die nachfolgenden Links (alle Dokumente in englischer Sprache).

 

Aufzählung Presseerklärung (46 KB)
Aufzählung Fragebogen zum Feldtest und Compliance-Checkliste (200 KB)
Aufzählung weitere Informationen zum KMU-Feldtest auf der Website des IASB.

 

 

20. Juni 2007: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zum Diskussionspapier "Versicherungen"

 

Das IFRS Global  Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Phase II eines IFRS zu Versicherungsverträgen - das Diskussionspapier des IASB (Phase II of IFRS for Insurance Contracts – IASB Discussion Paper, in englischer Sprache, 1.282 KB) veröffentlicht. Am 3. Mai 2007 hatte der IASB ein Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme freigegeben, in welchem Vorschläge zur Bilanzierung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen unterbreitet werden (das Diskussionspapier, DP). Das ist die zweite Phase des Projekts zum Thema Versicherungsverträge, das 2005 mit IFRS 4 Versicherungsverträge eingeläutet wurde. Die im DP unterbreiteten Vorschläge würden eine grundlegende Änderung für die Versicherungsbilanzierung darstellen und auf die marktkonforme Bewertung der Versicherungsschulden abheben. Dies wird Auswirkungen darauf haben, wie Anleger, Regulatoren und andere Adressaten die Versicherungsbranche beurteilen. In der Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters, die von Versicherungsexperten ausgearbeitet wurde, werden die im DP angesprochenen Bewertungsaspekte zusammengefasst und kommentiert. Alle zurückliegenden Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Für ein kostenloses Abonnement können Sie sich hier eintragen.

 

 

19. Juni 2007: Konferenz der IASC-Stiftung in Singapur am 29./30. August 2007

 

Die IASC-Siftung unter der der IASB arbeitet, wird seine jährlich stattfindende IFRS-Konferenz am 29. und 30. August 2007 im Grand Hyatt Hotel in Singapur ausrichten. Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, wird die Konferenz leiten. Am Mittwochnachmittag wird es Vorträge zur IFRS-Bilanzierung aus der Sicht der Finanzanalysten, Unternehmen und Regulatoren geben. Die Sitzungen am Donnerstag werden eine umfassende Darstellung des Arbeitsplans von IASB und IFRIC durch drei Boardmitglieder beinhalten sowie Gruppensitzungen zu bestimmten fachlichen Themen. Für Meinungsäußerungen und Fragen wird an beiden Tagen genügend Zeit zur Verfügung stehen. Zudem werden am Mittwochmorgen, den 29. August, fünf halbtägige Intensivworkshops zu bestimmten Themen abgehalten, zu denen sich die Teilnehmer anmelden können. Diese werden folgende Themenbereiche abdecken:

  1. Aktuelles vom IFRIC
  2. Versicherungsverträge
  3. IFRS für KMU
  4. IFRS in Lehre und Forschung
  5. Aktuelles aus dem US-amerikanischen Markt

Näheres können Sie der Konferenzbroschüre entnehmen (in englischer Sprache,  1.136 KB).

 

 

18. Juni 2007: IFRS helfen bei Verbesserung der Bankenregulierung in Europa

 

In seinem Jahresbericht 2006 hält das Komitee der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) fest, dass “die Einführung der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD) im Juni 2006 im Zusammenspiel mit den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS dem CEBS die einmalige Möglichkeit eingeräumt hat, größere Konsistenz in den Aufsichtsansätzen innerhalb der EU und der europäischen Wirtschaftszone zu erreichen.” Die CDR setzt die Vorschriften zur angemessenen Kapitalausstattung aus Basel II in der EU um. Die neuen Vorschriften vereinheitlichen die Eigenkapitalanforderungen von Kreditinstituten und Investmentunternehmen und fördern die Verbesserung von deren Risikomanagement. Der Jahresbericht 2006 des CEBS kann aus dem Internet heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 1.859 KB).

 

 

18. Juni 2007: Gespräche am Runden Tisch zur Prüfungsqualität

 

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat am 1. Juni 2007 Gespräche am Runden Tisch zur Prüfungsqualität bei Aktiengesellschaften gefördert. Abgeordnete der Wertpapieraufsichten der Kapitalmärkte weltweit erörterten die derzeitige Qualität von Prüfungen und wie man diese Prüfungen effektiver gestalten könne. An der Gesprächsrunde beteiligten sich Teilnehmer aus den Kreisen der Finanzanalysten und Investoren und Abgeordnete von Aufsichtsbehörden, börsennotierten Unternehmen und Prüfungsgesellschaften. Lesen Sie die Presseerklärung zu den Ergebnissen der Gesprächsrunde (in englischer Sprache, 38 KB).

 

 

18. Juni 2007: Ausgabe 2007 der Compliance-Checkliste zur Zwischenberichterstattung

 

Wir haben die neue englischsprachige IFRS-Checkliste zur Zwischenberichterstattung nach IAS 34 als PDF-Fassung eingestellt. Die Checkliste ist so aufgebaut, dass sie die Aufzeichnung der Durchsicht eines Zwischenberichts mit Hilfe einer Leerzeile zwecks Kennzeichnung von Ja/Nein/Nicht anwendbar für jede Position erlaubt. Sie finden unseren deutschsprachigen IFRS-Musterkonzernabschluss und die IFRS-Anhangcheckliste hier. Den englischsprachigen Musterkonzernabschluss, die Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften und den Compliance-Fragebogen von Deloitte finden Sie auf der entsprechenden Seite der Kollegen von IASPlus.com.

 

Ausgabe 2007 der Checkliste zur Zwischenberichterstattung (91 KB)

Ausgabe 2007 der Checkliste zur Zwischenberichterstattung (Wordversion) (ZIP-Datei, 42 KB)

 

Wir arbeiten derzeit an der Erstellung der Ausgabe 2007 des Musterjahresabschlusses, den wir voraussichtlich im Oktober 2007 veröffentlichen werden.

 

 

18. Juni 2007: Zweiter Jahresbericht des Rats für Aufsicht im öffentlichen Interesse des IFAC

 

Der Rat für Aufsicht im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat seinen zweiten Jahresbericht veröffentlicht. Der PIOB wurde im Februar 2005 gegründet, um eine umfassende Aufsicht über alle Tätigkeiten des IFAC zu gewährleisten. Insbesondere gilt dies der Verabschiedung von Prüfungs-, Ethik- und Ausbildungsstandards für Wirtschaftsprüfer und der Befolgung der IFAC-Regelungen durch die IFAC-Mitgliedsorganisationen innerhalb des sogenannten Compliance-Programms. Das Compliance-Programm dient dazu, die Mitgliedsorganisationen zur Übernahme internationaler Standards, einschließlich IFRS, zu ermutigen sowie Qualitätskontroll-, Aufklärungs- und Sanktionsprogramme einzuführen. Der Bericht enthält detaillierte Informationen zu Handlungen und Entscheidungen des letzten Jahrs durch den PIOB und stellt die zunehmenden Bemühungen nach Sichtbarkeit des PIOB und dem Dialog mit anderen Interessengruppen, die die gleichen Ziele verfolgen, dar. Schließlich werden die inzwischen deutlicher gefassten Ansichten dargestellt, was unter dem Begriff des internationalen öffentlichen Interesses zu verstehen ist. Ein Überwachungsgremium aus internationalen Finanzaufsichtsbehörden beaufsichtigt die Arbeit des PIOB. Der zweite Jahresbericht des PIOB (5.899 KB) kann in englischer Sprache aus dem Internet heruntergeladen werden.

 

 

16. Juni 2007: Juniausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt

 

Wir haben die neueste Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 86 KB), der die Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB vom 14. Juni 2007 zusammenfasst. Dieser Newsletter, der von den US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Sie finden frühere Ausgaben des Newsletters hier.

 

 

16. Juni 2007: Konferenz zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Lateinamerika - 3. Tag

 

Die Weltbank, der internationale Wirtschaftsprüferverband und die interamerikanische Entwicklungsbank fördern gemeinsam eine Konferenz zur Rechnungslegung und Rechenschaftspflicht für das regionale Wirtschaftswachstum in Lateinamerika und der Karibik. Die Konferenz findet in Mexiko-Stadt vom 13. bis 15. Juni 2007 mit etwa 500 Teilnehmern statt.  Nachstehend finden Sie die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte für den dritten Tag der Konferenz.

 

Konferenz zur Rechnungslegung und Rechenschaftspflicht für das regionale Wirtschaftswachstum

Mexiko-Stadt, Mitschrift vom 15. Juni 2007

 

Wie andere Regionen der Welt sich den Herausforderungen der finanziellen Rechenschaftspflicht stellen

 

Die abschließende Plenumssitzung war als Podiumsdiskussion konzipiert, die sich um Erfahrungen mit der Einführung von Reformen bezüglich finanzieller Rechenschaftspflicht in der EU, Südosteuropa und Afrika drehte. Die Mitglieder des Podiums erörterten die verschiedenen Ansätze, die zum Einsatz gekommen waren, und zeigten deren Vor- und Nachteile auf. Dies bot nützliche Informationen für die nächsten Schritte der Entwicklung der Rechnungslegung in Lateinamerika und der Karibik.

 

Juan Arteagoita, Generaldirektor für Binnenmärkte bei der Europäischen Kommission, erklärte die Reform der achten EU-Direktive zu Gesellschaftsrecht im Hinblick auf Wirtschaftsprüfung und eine verwandte Direktive zu Unternehmensführung. Er stellte die Hauptmerkmale der überarbeiteten Direktive einschließlich der verpflichtenden Anwendung der internationalen Prüfungsstandards dar (auch hier gibt es einen europäischen Übernahmeprozess ähnlich dem für IFRS). Ebenfalls eingeschlossen sind Unabhängigkeitsstandards für Prüfer, die auf Anforderungen von IFAC basieren und der Forderung, dass das Prüfungskomitee die Wirksamkeit interner Kontrollen überwacht und darüber berichtet. Die überarbeitete Direktive behandelt ebenfalls Prüferqualifikationen und die Anerkennung von Wirtschaftsprüfern, die ihre Qualifikation außerhalb der EU erworben haben. Die Reformen der EU geben ein Beispiel dafür, wie eine entwickelte Wirtschaft die Herausforderungen sich verändernder internationaler Standards meistert.

 

Eric van der Plaats von der Weltbank sprach über die Erfahrungen Südosteuropas bei der Entwicklung eines regionalen Ansatzes bei der Entwicklung von Rechnungslegung. Die Reform der Rechnungslegung wird als integraler Bestandteil des regionalen Wirtschaftswachstums angesehen. Die Arbeit wird vom REPARIS-Büro geleistet (The Road to Europe: Program of Accounting Reform and Institutional Strengthening Der Weg nach Europa: Programm zur Reform der Rechnungslegung und zu Stärkung der Institutionen), das als Zielsetzung den Aufbau eines verlässlichen Rechnungslegungssytems hat, das der Wirtschaft als ganzes dienen soll. REPARIS verwendet die Auswertungen der Berichte über die Einhaltung von Standards und Vorschriften (Reports on Observation of Standards and Codes, ROSC) der Weltbank als Ausgangspunkt für die Entwicklung von maßgeschneiderten Aktionsplänen. Es besteht die Hoffnung, dass gemeinsame Anstrengungen über nationale Grenzen hinweg unternommen werden, um gemeinsame Probleme zu lösen – wie beispielsweise die Einführung von IFRS und ISA, steuerliche Buchführung, KMU-Abschlüsse, aufsichtsrechtliche Berichterstattung und der Bedarf an Rechnungslegungs- und Prüfungskapazitäten in der Region.

 

Ignatius Sehoole, der Vorsitzende des Komitees für Entwicklungsländer des IFAC, berichtete den Teilnehmer über die Ergebnisse einer regionalen Rechnungslegungkonferenz, die im September 2006 in Nairobi gehalten wurde. Diese Konferenz strich die Bedürfnisse von KMU und kleinen und mittelgroßen Prüfungsgesellschaften hervor, insbesondere der Zugang zu Standards, Übersetzung und Umsetzungsleitlinien, die Notwendigkeit, Verhaltensweisen fundamental zu ändern, um Korruption zu bekämpfen und die Arbeitsethik zu stärken, Aus- und Weiterbildung des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer (insbesondere durch gemeinsame Arbeitspläne und den Austausch von Expertise), den Aufbau einer Wirtschaftsprüfung in jedem Land mit Fokus auf der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Sektor (nicht nur auf der Ebene der qualifizierten Wirtschaftsprüfer, sondern auch auf Ebene der Buchhalter) sowie hochwertige Unternehmensführung. Die Konferenz betonte die Notwendigkeit, regional Zusammenarbeit zu stärken, um die gesetzten Ziele zu erreichen.

 

Aziz Dieye vom Komitee für Entwicklungsländer des IFAC sprach von den Erfahrung der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (Union économique et Monétaire Ouest Africaine, UEMOA), die 1994 gegründet würde und deren Währungsunion vor dem Euro ins Leben gerufen wurde. Die Union war erfolgreich, weil sie auf den wirtschaftlichen Realitäten aufbaute, während vorangegangenen politisch inspirierte Unionen versagt hatten. UEMOA versucht afrikanische Einheit durch regionale Integration zu erreichen, einschließlich einer gemeinsamen Währung und eines gemeinsamen Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung. Obwohl UEMOA einigen Erfolg hatte, führte die ihre einzelvertragsbasierte Struktur dazu, dass man nicht rasch genug auf Änderungen im Bereich der internationalen Rechnungslegung reagieren konnte, wie zum Beispiel auf Änderungen in der Standards der Unternehmensführung, Rechnungslegungsstandards und Prüfungsstandards seit 2001. Was wirklich nötig sei, sei eine flexiblere Methode, die schnelle Veränderungen erlauben würde.

 

Schussbemerkungen

 

Luis Morion Llosa, der Vorsitzende des mexikanischen Wirtschaftsprüferverbandes, dankte den Teilnehmern für ihre Beiträge der letzten Tage und verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass diese Konferenz die erste in einer langen Reihe ähnlicher Veranstaltungen sein werde. Er wiederholte, dass das Thema der Konferenz – Rechnungslegung und Rechenschaftspflicht für das regionale Wirtschaftswachstum – im gemeinsamen Interesse von ganz Lateinamerika und der Karibik liege, und er ermunterte die Region, die Diskussionen dieser Konferenz als Ausgangspunkt für eigenes Handeln zu nutzen.

 

Ian Ball, Hauptgeschäftsführer des IFAC, hielt fest, dass die Konferenz ein großes Ereignis von Zusammenarbeit gewesen sei, das die Weltbank, die interamerikanische Entwicklungsbank und IFAC zusammen ermöglicht hätten. Er sah dies als ein Sinnbild für den Wunsch nach Zusammenarbeit, um nachhaltiges Wachstum durch verbesserte Rechnungslegung und Unternehmensführung in der Region zu erreichen.

 

Sitzung von regionalen Standardsetzern

 

Direkt im Anschluss an die Konferenz trafen sich Standardsetzer aus Lateinamerika und der Karibik um eine Reihe von Sachverhalten zu erörtern. Diese schlossen folgende Sachverhalte ein:

 

Aufzählung

Stand der Einführung von IFRS in verschiedenen Rechtskreisen und Erfahrungen in diesen Rechtskreisen

Aufzählung

Einführung von IFRS, Einführung von „IFRS-Äquivalenten“, Anpassung von IFRS aus nationalen Gründen

Aufzählung

Der vorgeschlagene IFRS für KMU

Aufzählung

Übersetzung der IFRS

Aufzählung Beteiligung regionaler Standardsetzer am Konsultationsprozess des IASB

 

 

15. Juni 2007: Nahezu endgültiger Entwurf zur Vermögenswerthöchstgrenze bei Pensionen

 

Auf dem nur für Abonnenten zugänglichen Bereich der IASB-Website wurde der nahezu endgültige Entwurf der kommenden IFRIC Interpretation IAS 19 – Die Höchstgrenze von Vermögenswerten bei leistungsorientierten Plänen, Mindestfinanzierungsanforderungen und deren Wechselwirkungen eingestellt. Der Entwurf der Interpretation steht auf der Tagesordnung für die Junisitzung 2007 des IASB als zur Verabschiedung vorgesehen.

 

 

15. Juni 2007: Konferenz zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Lateinamerika - 2. Tag

 

Die Weltbank, der internationale Wirtschaftsprüferverband und die interamerikanische Entwicklungsbank fördern gemeinsam eine Konferenz zur Rechnungslegung und Rechenschaftspflicht für das regionale Wirtschaftswachstum in Lateinamerika und der Karibik. Die Konferenz findet in Mexiko-Stadt vom 13. bis 15. Juni 2007 mit etwa 500 Teilnehmern statt. Nachstehend finden Sie die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte für den zweiten Tag der Konferenz.

 

Konferenz zur Rechnungslegung und Rechenschaftspflicht für das regionale Wirtschaftswachstum

Mexiko-Stadt, Mitschrift vom 14. Juni 2007

 

Größere Glaubwürdigkeit durch bessere Standards

 

Stavros Thomadakis, der Vorsitzende des Rats für Aufsicht im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC), hielt eine Grundsatzrede und sprach von den Reaktionen der Institute auf Fälle von Versagen der Rechnungslegung, die in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregten. IFAC als Vertreter des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer hat einige neue Vorgehensweisen und Aufsichtsmodelle eingeführt, die der ausschlaggebenden Rolle von Beteiligung der und Überprüfung durch die Öffentlichkeit Rechnung tragen. Diese Neuerungen trügen in ihrem Kern das ureigene Interesse der Öffentlichkeit am Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und an ihren Standards.

 

Dr. Thomadakis führte aus, das die Neustrukturierung des IASB ein herausragendes Beispiel für eine Reaktion auf das Interesse der Öffentlichkeit an der Rechnungslegung sei. Die Einführung von IFRS für börsennotierte Unternehmen in der EU und anderswo in Kombination mit dem derzeitigen Konvergenzprojekt zeigte die erhöhte Glaubwürdigkeit, die die internationale Rechnungslegung dadurch gewonnen habe, dass man Standardsetzung vom Berufsstand der Wirtschaftsprüfer trenne. Selbst wenn auf kurze Sicht eine echte Konvergenz mit US-GAAP und anderen Rechnungslegungsstandards nicht erreicht werden könne, so werde man doch eines Tages erfolgreich sein: Der Bedarf für Vergleichbarkeit wird den Prozess vorantreiben.

 

Die Erfahrungen des IASB würden von IFAC bei der Neuorganisation seiner Aktivitäten genutzt. Der PIOB wurde im Jahr 2005 gegründet und stehe für eine Bewegung hin zur Beteiligung von Außenstehenden. Er solle gewisse Möglichkeiten und Mechanismen zur Verfügung stellen, um sich mit externen Experten zu beratschlagen. Dies habe zu einer erhöhten Glaubwürdigkeit der Standards des IFAC geführt, einschließlich der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA, des ethischen Verhaltenskodex des IFAC, der Standards für den öffentlichen Sektor und der Ausbildungsstandards.

 

Sowohl für den IASB als auch für IFAC gelte, dass ein transparenter Nominierungsprozess das Vertrauen in den Prozess der Standardsetzung gestärkt habe. Dadurch würden hochqualifizierte Kandidaten mit verschiedensten beruflichen Hintergründen und Erfahrungen angezogen. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Standardsetzung, die vom IASB und von IFAC ausgeführt würden, folgten einem rigiden, öffentlichen Konsultationsprozess, der Beteiligung und Stellungnahme durch alle Anwendergruppen fördere. Insgesamt also hätten beide Institutionen einen klaren Willen gezeigt, sich zu ändern und ihrem verkündeten Grundsatz, dem öffentlichen Interesse zu dienen, treu zu bleiben.

 

Stärkung der Rolle des Berufstandes der Wirtschaftsprüfer

 

Es folgten eine Reihe von Präsentationen, die sich jeweils bestimmten Aspekten der Bemühungen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirtschaftsprüfung zu stärken, widmeten.

 

John Kellas, der Vorsitzende des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), sprach von den Herausforderungen der Konvergenz von internationalen Standards.

 

Der IAASB ist überzeugt, dass die Übernahme von internationalen Rechnungslegungsstandards der Konvergenz vorzuziehen ist. Übernahme wird als die realistischer Option für die meisten Rechtskreise angesehen: Sie ist sinnvoll; sie erlaubt den Rechtskreisen, an der Entwicklung der Standards mitzuwirken; und es ist die schnellste Art und Weise, das gewünschte Ziel zu erreichen. Er gestand ein, dass man nicht in allen Rechtskreisen vom gleichen Ausgangspunkt ausgehe: Industrieländer könnten kulturellen oder philosophischen Herausforderungen gegenüberstehen; Entwicklungsländer und Schwellenländer Herausforderungen bezüglich der Fähigkeit gegenüber, mit der Veränderung der Architektur der Rechnungslegung fertig zu werden.

 

IFAC hilft seinen Mitgliedern gemeinsam mit den nationalen Standardsetzern, diese Herausforderungen zu meistern. Er fühlt sich dem Ziel verpflichtet, hochwertige Standards, die jedem Rechtskreis gerecht werden, zu entwickeln und dadurch allen Rechtskreisen die Möglichkeit zu geben, diese zu übernehmen. Die Aktivitäten des IFAC gehen über Prüfungsstandards hinaus. Die erfolgreiche Einführung von ISA geht einher mit internationalen Standards zur Qualitätskontrolle, dem ethischen Verhaltenskodex des IFAC, Unsetzungshinweisen, Aus-und Weiterbildung und Überwachung und Durchsetzung.

 

Anthony Hegarty von der Weltbank sprach über die Herausforderungen, denen sich der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer in den Entwicklungsländern gegenüber sieht. Er wies auf die Rolle hin, die der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer beim internationalen Kampf gegen die Armut spiele, und hob hervor, dass gute Unternehmensführung – sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor – unabdingbar für wirtschaftliches Wachstum sei. Die Weltbank hat eine Strategie zu Unternehmensführung und Bekämpfung der Korruption (governance and anti-corruption, GAC) entwickelt, die sich einer verbesserten Finanzverwaltung der Hilfen der Weltbank auf globaler, Landes- und Projektebene widmet. Im Rahmen der GAC-Strategie hat die Weltbank eine Reihe von Einschätzungen von der Rechenschaftspflicht eines jeden Landes vorgenommen, die einige übergreifende Sachverhalte zu Tage brachten. Der bedeutendste Sachverhalt war ein Kapazitätsproblem in vielen Ländern.

 

Die Weltbank arbeitet mit den Empfängerländern zusammen, um diese strukturellen Herausforderungen zu meistern. Man hat jedoch festgestellte, dass jeder Aktionsplan bestimmte Kriterien erfüllen muss, um effektiv zu sein: Jeder Aktionsplan muss Teil der Rechtsprechung des betroffenen Rechtskreises sein; er muss auf die Nöte eines jeden Rechtskreises zugeschnitten sein; er muss ein umfassendes und realistisches Einführungsprogramm beinhalten; und er muss die Unterstützung der Gebereinrichtung haben. Er schloss mit der Bemerkung, dass die erhöhten Welthilfezusagen des Millenniumprojekts der Geberländer auf verbesserte Unternehmensführung und Finanzverwaltung in den Empfängerländern treffen müsse.

 

Russell Guthrie von IFAC stellte die Initiativen vor, die IFAC angestoßen habe, um den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu stärken. Er sprach insbesondere über das Einhaltungsprogramm der Mitgliedsorgane (Member Body Compliance Programme). Das Programm ist Teil der Aufstellung der Mitgliederverpflichtungen und basiert auf dem Prinzip der Förderung und Verbesserung. Das Programm verlangt eine lokale Verpflichtung auf die Mitgliederverpflichtungen und ermutigt zu steter Kommunikation zwischen Mitgliedsorgan und IFAC. Ein nachweisbarer Fortschritt gehört zu den Anforderungen des Programms (der sich allerdings über viele Jahre hinziehen kann). Die Nichteinhaltung der Mitgliederverpflichtungen kann (und hat) zum Aussetzen oder zur Widerrufung der IFAC-Mitgliedschaft führen.

 

Schließlich wies Herr Guthrie noch auf die wichtige Arbeit hin, die vom Komitee für Entwicklungsländer (Developing Nations Committee, DNC) geleistet wird, das den Mitgliedsorganen bei der Umsetzung ihrer Aktionspläne hilft. Das DNC hat eine große Menge von Materialien für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer in Entwicklungsländern entwickelt.

 

Luis Moiron Llosa, der Präsident des mexikanischen Verbandes der Wirtschaftsprüfer, sprach über die Notwendigkeit dessen, dass sich der Berufstand der Wirtschaftsprüfer ein Profil jenseits der öffentlichen Rechenschaftspflicht schaffen müsse. Man müsse sich als integraler Bestandteil von Aus- und Weiterbildung, von Regierungsaufgaben und des Wirtschaftssektors darstellen. Es sei von besonderer Wichtigkeit, dass man in den Bereichen der KMU und der kleinen und mittelgroßen Prüfungsgesellschaften aktiv sei und deutliche Beiträge leiste. Diese Bereiche sind maßgeblich für das Wachstum in Lateinamerika verantwortlich.

 

Einzelveranstaltung – Sicherstellung der Rechenschaftspflicht von Regierungen und die Rolle der obersten Rechnungslegungskontrollbehörden

 

Ein Podium von Abgeordneten der obersten Rechnungslegungskontrollbehörden (Supreme Audit Institutions, SAI) aus Brasilien, Costa Rica, der Dominikanischen Republik, El Salvador, Peru und Tansania diskutierte über Aspekte der Sicherstellung der Einhaltung von Rechenschaftspflichten von Regierungen. Durch ihre Verantwortung für die externe Prüfung von Regierungen, sind SAI zu wichtigen Mitarbeitern in der Regierungsarbeit geworden, indem sie die der Verhinderung von Betrug, Geldwäsche und andere Formen von Korruption helfen. In einigen Rechtskreisen gibt es eine dynamische Beziehung zwischen den Prüfern und den Gesetzgebern. SAI tragen außerdem dazu bei, die Kapazität des Berufstandes der Wirtschaftsprüfer in Lateinamerika und der Karibik zu verbessern und die Rolle des ethischen Verhaltenskodexes des IFAC in ihren Ländern zu verbessern. Es gibt eine zunehmende Kooperation von dieser Region mit SAI, die mehr Erfahrung mit der Anwendung moderner Standards haben – zum Beispiel mit denen aus Kanada und Groß Britannien. Dies beinhaltet die Entsendung von Mitarbeitern nach Kanada oder Groß Britannien (und in andere Industrieländer). Darüber hinaus besteht ein zunehmendes Bewusstsein, dass auch SAI eines Peer Reviews bedürfen, so dass alle SAI der Region international beste, ausgeübte Praxis anwenden.

 

Eine fördernde Umgebung für Wachstum und Entwicklung schaffen: Die Rolle der Regierung

 

Die zweite Plenarsitzung des Tages widmete sich der Rolle der Regierung.

 

Stephanie Fox, fachliche Direktorin des International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) des IFAC, stellte die derzeitige Arbeit und die derzeitigen Ziele des IPSASB vor. Der IPSASB ist der Meinung, dass die Rechnungslegung der Regierungen wichtig sei, da finanzielle Verantwortlichkeit unabdingbar für eine demokratische Regierung sei. Die Steuerzahler hätten ein Recht auf hochwertige Rechnungslegung: Regierungen seien ihren Bürgern rechenschaftspflichtig, aber Regierungen bräuchten auch zeitnahe und akkurate Finanzinformationen, um ihre Ressourcen zu verwalten.

 

Das derzeitige Arbeitsprogramm des IPSASB beinhaltet vier Strategische Themen: Ein Rahmenkonzept für den öffentlichen Sektor, das sich soweit wie möglich auf dasjenige, das vom IASB entwickelt wird, stützt; Konvergenz mit den IFRS solange diese nicht in Konflikt mit spezifischen Anforderungen des öffentlichen Sektors stehen; gewisse Sachverhalte, die dem öffentlichen Sektor eigen sind, wie zum Beispiel Konvergenz mit der statistischen Ausgangsebene der Rechnungslegung; und Förderung und Kommunikation. International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) werden mehr und mehr zum Bezugspunkt für Mehrzweckabschlüsse von Regierungen. Eine erfolgreiche Einführung dieser Standards hängt allerdings davon ab, dass Regierungen erkennen, dass sie IPSAS und eine starke externe Prüfung sowie einen politischen Willen in ihrem Rechtskreis brauchen. Die Einführung verlangt eine angemessene Planung; und Anleitung von weiterentwickelten Rechtskreisen kann sehr hilfreich sein.

 

João Batista Fraga aus Brasilien widmete seine Ausführungen der Bedeutung von Durchsetzung für eine verlässliche Regierungsführung. Anhand des Beispiels des brasilianischen Novo Mercado („Neuer Markt“) zeigte er, wie eine Initiative aus der Privatwirtschaft ein lebendiger Markt entstanden sei, der wichtige ausländische Investitionen anlocke. Der Novo Mercado hat zu einem Wandel der Unternehmenskulturen durch die Einführung von hochwertiger Praxis der Unternehmensführung geführt.

 

Hector Dominguez aus Argentinien führte aus, dass eine effektive externe Prüfung ein wichtiger Bestandteil der Überwachung von Finanzinstituten in Argentinien sei. Die externe Prüfung ergänzt die Arbeit der Zentralbank. Unabhängigkeit wird durch zwangsweise stattfindende Rotation der Prüfungsmandate alle fünf Jahre erreicht.

 

Ernesto Jeger vom Brasilianischen Büro des britischen Ministeriums für internationale Entwicklung (Department for International Development, DFID) zeigte auf, wie Regierungen und ihre Entwicklungspartner zusammenarbeiten können, um effektive Ergebnisse zu erzielen. Am Beispiel von Brasilien hob er hervor, wie ein kohärenter und koordinierter Ansatz zu einer verbesserten Struktur der SAI auf allen Regierungsebenen in Brasilien geführt habe – auf Bundesebene, Landesebene und kommunaler Ebene.

 

Einzelveranstaltung – Rechnungslegung in regulierten Sektoren: Vereinbarkeit aufsichtsrechtlicher und Finanzberichterstattung

 

Ein Podium von Abgeordneten von Aufsichtsbehörden für Finanzinstitute aus Brasilien, Deutschland, Mexiko und Spanien diskutierte die Herausforderungen, denen sich Aufsichts- und Regulierungsbehörden gegenübersehen, wenn die Mehrzweckabschlüsse von Finanzinstituten nach IFRS aufgestellt werden, die in Teilen von der aufsichtsrechtlichen Praxis der Berichterstattung abweichen können. Es herrschte Übereinstimmung, dass Mehrzweckabschlüsse normalerweise nicht den Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Berichterstattung genügen. Es sei jedoch ineffizient, zwei Sätze von Buchführungsunterlagen zu haben – einen für IFRS und einen für die aufsichtsrechtliche Berichterstattung. Der wahrscheinlichste Ansatz sei, zumindest für den Moment, eine Art von „IFRS übergeleitet auf aufsichtsrechtliche Berichterstattung“.

 

Die Podiumsmitglieder teilten ihre Erfahrungen mit und hielten fest, dass auf regulatorischer Ebene bereits Konvergenz stattfinde. Basel II sei ein Beispiel für regulatorische Konvergenz im Bankenbereich; der Versicherungsbereich sei weniger weit, aber würde mit Hilfe der International Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) Fortschritte machen.

 

Vom Moderator nach den maßgeblichsten Unterschieden in Ansatz und Bewertung befragt nannten die Podiumsteilnehmer Rücklagenbewertung und das Ungleichgewicht von Vermögenswerten und Versicherungsschulden (für Versicherungsunternehmen) und die Verlässlichkeit des beizulegenden Zeitwerts, immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit Sichteinlagen und hybride Finanzinstrumente (für Banken).

 

 

14. Juni 2007: SEC diskutiert nächste Woche Verzicht auf Überleitungsrechnungen

 

Auf seiner planmäßigen öffentlichen Sitzung nächste Woche, die am 20. Juni 2007 stattfindet, wird die US-amerikanische Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) erörtern, ob Änderungen zu folgenden Dokumenten vorgeschlagen werden sollen: Formblatt 20-F, Regeln 3-10 und 4-01 in Verordnung S-X, Formblätter F-4 und S-4 und Regel 701 des Wertpapiergesetzes. Dies soll der SEC ermöglichen, Abschlüsse privater ausländischer Emittenten ohne Überleitungsrechnung zu US-GAAP zur Registrierung anzunehmen, wenn diese in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben erstellt worden sind. Die SEC hat die Ankündigung der Sitzung im Internet veröffentlicht.

 

 

14. Juni 2007: Symposium zur Konvergenz in Südkorea

 

Der koreanische Standardsetzer (Korean Accounting Standards Board, KASB) richtete am Donnerstag, den 7. Juni 2007, in Seoul ein Symposium zum Thema Gegenwart und Zukunft der Konvergenz von US GAAP und IFRS aus. Der Vorsitzende des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board Robert H. Herz war der Hauptredner. Er präsentierte Hintergrundinformationen zum US-amerikanischen Finanzberichtssystems, stellte die amerikanische Sichtsweise zur internationalen Konvergenz des FASB dar und äußerte seine Meinung zur Diskussion um "Prinzipien vs. Regeln". Laden Sie folgende Dokumente in englischer Sprache herunter:

 

Aufzählung

Vortrag von Herz (226 KB)

Aufzählung

Kurze Zusammenfassung des Symposiums, die vom Stab des KASB erstellt wurde (29 KB)

 

 

14. Juni 2007: Konferenz zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Lateinamerika

 

Die Weltbank, der internationale Wirtschaftsprüferverband und die interamerikanische Entwicklungsbank fördern gemeinsam eine Konferenz zur Rechnungslegung und Rechenschaftspflicht für das regionale Wirtschaftswachstum in Lateinamerika und der Karibik. Die Konferenz findet in Mexiko-Stadt vom 13. bis 15. Juni 2007 mit etwa 500 Teilnehmern statt. Der Hauptzweck der Veranstaltung liegt darin, das Bewusstsein für die Bedeutung verlässlicher Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung für die Entwicklung einer gut funktionierenden Marktwirtschaft und eines effizienten öffentlichen Sektors zu stärken. Nachstehend finden Sie die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte für den ersten Tag der Konferenz.

 

Konferenz zur Rechnungslegung und Rechenschaftspflicht für das regionale Wirtschaftswachstum

Mexiko-Stadt, Mitschrift vom 13. Juni 2007

 

Offizielle Begrüßungen

 

Die Teilnehmer wurden von Mexikos stellvertretendem Finanzminister begrüßt, der betonte, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht essenziell für das Wirtschaftswachstum in den lateinamerikanischen Ländern sei. Diese Merkmale seien nicht nur für die Privatwirtschaft sondern auch für den öffentlichen Sektor unabdingbar. Im öffentlichen Sektor werden Regierungen mehr denn je für die effizienteste Nutzung ihrer Ressourcen haftbar gemacht. Rechenschaftspflicht und Verantwortung bestimmen in hohem Grade die Budgetierung und die Einschätzung von staatlichen Programmen. Es liegt also im ureigensten Interesse eines jeden, die Bestrebungen nach Konvergenz der Standards in den Bereichen zu unterstützen, die letztlich in die Abschlusserstellung einfließen: Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensführung, Ethik und Ausbildung.

 

Pamela Cox, die regionale Vizepräsidentin der Weltbank für Lateinamerika und die Karibik, strich Sachverhalte im Zusammenhang mit Kapitalkosten heraus. Sie hielt fest, dass zunehmende Transparenz ihrer Finanzaktivitäten für die jeweiligen Staaten zu sinkenden Kosten für die Staatsverschuldung führen würde. Wenn die Kreditwürdigkeit eines Landes hoch ist, kann es zu besseren Konditionen Geld aufnehmen, muss weniger Geld über Steuern aufbringen und kann ganz allgemein der Privatwirtschaft andere finanzielle Erleichterungen gewähren. Es liegt also im ureigensten Interesse eines jeden, zu der effektiven Verwendung von Ressourcen und zur effektiven Lieferung von Waren und Dienstleistungen beizutragen.

 

Carlos Hurtado, der Vizepräsident für Finanzen und Verwaltung der interamerikanischen Entwicklungsbank, begrüßte die Konferenz als einen ersten Schritt zu stärkerer Kooperation in der Region. Er hielt fest, dass Wirtschaftsprüfung ihren Sinn verliert, wenn sie nicht von Rechenschaftspflicht begleitet wird.

 

Ansprache des Präsidenten des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes: Rechnungslegung und der professionelle Rechnungsleger

 

Fermin del Valle, der Präsident des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) und Deloitte-Partner aus Argentinien, sagte, dass es keinen Grund gebe, warum Lateinamerika und die Karibik nicht eine Rechnungslegung von dem gleichen, hohen Standard wie andere Regionen der Welt haben könne. Er gab einen Überblick der die neuesten Bemühungen des IFAC, die Vertrauensposition des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer auf den Finanzmärkten der Welt zu stärken (zum Beispiel durch Verbesserung der Prüfungsstandards, durch Aus- und Weiterbildung in der Wirtschaftsprüfung und durch den ethischen Verhaltenskodex des IFAC).

 

Er hob die Bedeutung lokaler Standardsetzer für die Sicherung des weltumfassenden Erfolges von internationalen Rechnungslegungsstandards, insbesondere IFRS, hervor. Lokale Rechtskreise sollten die internationalen Standards übernehmen, nicht anpassen. Anpassung ist teuer und läuft der Konvergenz entgegen; sie verursacht also höhere Kosten bei geringerem Nutzen für diejenigen, die die Standards anwenden.

 

Die Rolle des nationalen Standardsetzers ändert sich. In Zukunft muss er sich darauf konzentrieren, die Entwicklung von Standards durch Teilnahme am Konsultationsprozess sicherzustellen. Und er muss die sachgemäße Anwendung dieser Standards sicherstellen. Das bedeutet nicht das Aufgeben von Hoheitsgewalt. Der Standardsetzer setzt sich gleichberechtigt mit anderen Rechtskreisen auseinander. Eine Schlüsselrolle spielen die Bemühungen, institutionelle Hürden bei der Einführung zu abzuschaffen oder zu mildern. Diese Hürden schließen Konflikte zwischen internationalen Standards und nationaler Rechtsprechung ein.

 

Herr del Valle unterstrich auch die besonderen Bedürfnisse von kleinen und mittelgroßen Unternehmen. IFAC begrüßt den Standardentwurf des IASB und unterstützt seine Ziele. IFAC hat den IASB dabei unterstützt, in Kontakt zu Anwendern in der ganzen Welt zu kommen. Alle Teilnehmer wurden ermutig, zum Vorschlag des IASB Stellung zu nehmen.

 

Der Präsident des IFAC wies auch auf den Fortschritt hin, der von IFAC bei den Prüfungsstandards gemacht würde: Prüfungsstandards für den öffentlichen Sektor führen zu einer Zunahme der Transparenz bei der Rechnungslegung von Zentralregierungen; es gibt Fortschritte bei der Prüfungsqualität und Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung in der Wirtschaftsprüfung; das Vertrauen in den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer wächst insgesamt durch den hervorgehobenen Kodex in Bezug auf ethisches Verhalten und das Compliance-Programm des IFAC. Er wies darauf hin, dass IFAC sich bemüht, Doppelungen in den Regelungen für den Berufsstand zu vermeiden, aber dass regional Zusammenarbeit für den Erfolg der Bemühungen des IFAC unerlässlich ist.

 

Die Rolle der Unternehmensführung: Die Sichtweise der Firmen

 

Roberto Truque (Finanzvorstand der Atlas Eléctrica Gruppe aus Costa Rica) sprach eindrucksvoll darüber, wie die Einführung von IFRS und eine Verbesserung der Struktur der Unternehmensführung die Kapitalkosten für die Atlas Eléctrica Gruppe gesenkt hat. Die Reformen beinhalteten einen Ethikkodex für Geschäftsführer, Management und Mitarbeiter, wirklich unabhängige Aufsichtsratsmitglieder und ein Prüfungskomitee, das sowohl die Abschlussprüfung als auch die interne Revision überwachte. In Hinblick auf die Rechnungslegung hielt Atlas nicht nur alle Wertpapierbestimmungen ein, sondern arbeitet auch mit den Adressaten des Abschlusses und Analysten zusammen, um gute, ausgeübte Praxis für weitere, freiwillige Angaben zu etablieren.

 

Herr Truque gestand ein, dass die Einführung der Veränderungen finanziell aufwändig gewesen sei, aber dass der Nutzen bei weitem die Kosten überwiegen würde. Atlas sei nun in der Lage, Geld zu weitaus besseren Raten aufzunehmen, ohne weitere Sicherheiten anzubieten; und die Glaubwürdigkeit gegenüber den Aktionären, den Analysten und anderen Geschäftsinteressenten sei weitaus höher als vorher.

 

Die Auswirkungen der Globalisierung auf die Praxis der Rechnungslegung

 

Jan Engström, Boardmitglied des IASB, sprach über die Vision des IASB, einen Satz weltweit geltender Rechnungslegungsstandards für die Verwendung auf den Kapitalmärkten der Welt zu schaffen. Unter dem Hinweis, dass die Welt immer kleiner würde, führte er aus, dass die grenzüberschreitenden Investitionen in den USA in den letzten zehn Jahren um zehn bis fünfzehn Prozent zugenommen haben. Etwa fünfzig Prozent der Kapitalmärkte weltweit nutzten derzeit IFRS oder wären im Begriff, dies zu tun. Er wies auch auf die anstehenden Entwicklungen in den USA hin. Er gab einen Überblick des derzeitigen Arbeitsprogramms des IASB und strich besonders den Standardentwurf für kleine und mittelgroße Untenehmen und das Diskussionspapier zu Versicherungsverträgen heraus.

 

Henri Fortin von der Weltbank sprach über die Lehren, die man aus den Auswertungen der Weltbank der Berichte über die Einhaltung von Standards und Vorschriften (Reports on Observation of Standards and Codes, ROSC) gezogen habe. Er wies insbesondere darauf hin, dass diese Teil des Programms der Bank sei, das finanzielle Stabilität sicherstellen soll. Im Hinblick auf Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung zeigten die Auswertungen der ROSC, dass es sich um ein Puzzlespiel handele, in dem Aus- und Weiterbildung des Berufsstandes, Gesetze und Vorschriften der Rechtskreise, der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und die Durchsetzung der Vorschriften ineinandergreifen. Damit die Einführung gelinge, sei ein ganzheitlicher Ansatz notwendig, der schrittweise und sachgemäß ablaufen müsse und für den die notwendigen Ressourcen an Arbeitskräften zur Verfügung stehen müssten. Ein wirkungsvoller Übergang auf internationale Standards fordere den Einsatz des öffentlichen und des Privatsektors. Unter Hinblick auf kleine und mittelgroße Unternehmen stellte er fest, dass man der Meinung sei, dass KMU nicht einem unnötigen grad von Rechenschaftspflicht und Einhaltung von Vorschriften unterworfen sein sollten.

 

José Justiniano vom multilateralen Investmentfond (MIF) der interamerikanischen Entwicklungsbank sprach über die Erfahrungen, die der MIF bei der Unterstützung bei Einführungen von IFRS und internationalen Prüfungsstandards (International Standards of Auditing, ISA) in Lateinamerika gemacht habe. Er hielt fest, dass die Einführung komplexer gewesen sei und länger gedauert habe als ursprünglich angenommen. Dies sei auf einen Mangel an Kenntnissen über die Standards auf Seiten der Rechnungsleger zurückzuführen gewesen, auf den Mangel an ausreichen ausgebildeten Fachkräften, die die Einführung hätten unterstützen sollen, auf strukturelle und kulturelle Hindernisse für die Einführung von IFRS und ISA und auf einen Mangel an innerer Kraft der Unternehmen. William Biese von Deloitte Mexiko strich den Fortschritt heraus, der in Bezug auf die Einführung von IFRS in Lateinamerika gemacht würde. Im Moment seien IFRS in Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko und Uruguay nicht zugelassen. Brasilien arbeitet daran, eine vollständige Einführung bis 2010 zu erreichen; Kolumbien verfolgt einen ähnlichen Plan. Verschiedene andere Länder in der Region fordern entweder die Bilanzierung nach IFRS oder lassen sie zu. Im Hinblick auf die potenzielle Beseitigung der Überleitungsrechnungsverpflichtung zwischen IFRS und US-GAAP betonte er die Notwendigkeit der Einführung von IFRS, um der Unternehmen der Privatwirtschaft einen deutlichen Nutzen zu bringen. IFRS seien die einzige glaubwürdige Alternative zu lokalen Rechnungslegungsstandards oder zu US-GAAP.

 

Das KMU-Projekt des IASB

 

Paul Pacter, der Direktor des IASB für den Standard für KMU, stellte den Standardentwurf des IASB für den IFRS für KMU vor. Dies geschah im Vorfeld einer späteren Einzelveranstaltung. Herr Pacter gab der Meinung Ausdruck, dass der Entwurf die die Qualität der Rechnungslegung von KMU in vielen Ländern der Region deutlich verbessern würde, was ein großer Fortschritt sei. Er erläuterte die allgemeine Philosophie, die hinter den Vorschlägen des IASB steht, und wie der Board zu den Entscheidungen gelangte, die er getroffen hat. Er unterstrich besonders die Sichtweise des Mehrzweckabschlusses, die der Board eingenommen hat, und die Annahme, dass ein KMU nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sei. Er erklärte, dass der Board bei der Entwicklung des Standards fünf Änderungen im Vergleich zu den Prinzipien der vollen IFRS vorgenommen habe: Sachverhalte, die für KMU nicht relevant sein, wurden ausgelassen; wo in den vollen IFRS eine Wahlmöglichkeit besteht, wurde im KMU-Standard nur die einfachste Wahlmöglichkeit angegeben; Ansatz und Bewertung wurden vereinfacht; es gibt weniger Angabeanforderungen; und die Sprache des Standards wurde vereinfacht. Herr Pacter erwähnte, dass der Entwurf außer auf Englisch auch auf Spanisch, Französisch und Deutsch veröffentlicht worden sei – dies geschehe zum ersten Mal in der Geschichte des IASB – und dass der Board ein Programm auflegen wolle, um den Entwurf in Feldversuchen zu erproben.

 

Einzelveranstaltungen – Herausforderungen und Vorteile durch die Einführung von IFRS

 

Die Teilnehmer der Konferenz teilten sich auf drei Einzelveranstaltungen auf: eine zu KMU, eine zur Rechnungslegung im öffentlichen Sektor und eine zu Übernahme und Einführung von IFRS. Der Autor dieses Berichts nahm an der letztgenannten Veranstaltung teil.

 

Hector Alfonso von der Weltbank führte aus, dass Rechnungslegungsstandards ein integraler Bestandteil der Finanzarchitektur seien und dass die Welt eine gemeinsame Sprache brauche. Hochwertige Finanzinformationen würden zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum führen. Obwohl jedes Land in Lateinamerika anders sei – und es in einigen mehr und besseren Fortschritt gegeben habe als in anderen –, hinge der Erfolg der Übernahme von IFRS davon ab, dass alle Rechtskreise vom Nutzen der Einführung von IFRS überzeugt seien. Wie jedes Land dieses Ziel erreiche, sei weniger wichtig. Es sei aber wichtig, die Herausforderungen zu erkennen, denen sich alle Länder gegenüber sähen. Diese seien strukturell, wirtschaftlich, emotional und politisch. All diese Herausforderungen könnten jedoch gemeistert werden, und die gesamt Wirtschaft der Region würde davon profitieren.

 

Roberto Truque aus Costa Rica erläuterte die costaricanischen Erfahrungen beim Übergang auf IFRS. Bis zum Jahr 2001 wurde in Costa Rica eine Mischung aus costaricanischen, mexikanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards angewendet. Er nannte dies „Groucho-Marx-Standards“ nach dem amerikanischen Komiker, der einmal sagte: „Hier sind meine Prinzipien, und wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich andere.“ 2001 ist Costa Rica zu IFRS übergegangen, und für die Unternehmen äußerte sich das in einer Verringerung der Kapitalkosten (s. o.). Der Übergang war finanziell aufwändig und kompliziert, aber der entstanden Nutzen in Form von hochwertiger Rechnungslegung und erhöhter Kreditwürdigkeit im Markt war nicht zu verkennen. Eine der Herausforderungen, die zu meistern waren, war die Trennung von Rechnungslegung und Unternehmensbesteuerung.

 

Lucia Canales aus Chile sprach über die Bemühungen, in Chile bis zum Jahr 2009 zu IFRS überzugehen. Sie bemerkte, dass die hohen Kosten einer Umstellung die größte Herausforderung seien, der man sich gegenüber sehe, aber dass die meisten Unternehmen bereits ihre Planungen für den Übergang abgeschlossen haben und sich damit beschäftigen. Sie wies darauf hin, dass es auch große Herausforderungen für die Aufsichtsbehörden gebe.

 

Felipe Cervantes Perez aus Mexiko sprach über Mexikos Weg zur Konvergenz. Als Gründungsmitglied des IASC wollte Mexiko keine US-GAAP einführen. Auf Grund der unübersichtlichen Struktur der mexikanischen Standardsetzung (es gibt mindestens vier Gremien, die Rechnungslegungsstandards veröffentlichen dürfen) hat Mexiko sich entschieden, eine langfristige Strategie zur Konvergenz zu wählen und keinen Übergang zu einen bestimmten Zeitpunkt. Dies sollte eine Konvergenz über alle Sektoren ermöglichen: Banken, Versicherungen und andere Wirtschaftsunternehmen. Die Herausforderungen, die zu meistern sind, schließen auch die Übersetzung von Rechnungslegungs- und Prüfungsdokumenten ein und die Weiterbildung des Berufsstandes. Trotzdem schätz man den Nutzen als höher ein: hochwertigere Rechnungslegung, Kostenverringerung auf lange Sicht und erhöhte Vergleichbarkeit. Konvergenz sei finanziell aufwändig und erfordere viel Zeit, aber es lohne sich, sie ordentlich durchzuführen.

 

José Barrios aus Panama bemerkte, dass IFRS besser auf einige Bereiche eingingen als US-amerikanische oder lokale Rechnungslegungsstandards. Dies gelte besonders für einige hoch spezielle Vermögenswerte. Unter IFRS könnte ein Unternehmen wie die Gesellschaft des Panamakanals die wirtschaftliche Kapazität ihrer Vermögenswerte in einer Art und Weise darstellen, die unter US-GAAP nicht möglich wäre, und würde so eine realistischere Kreditwürdigkeit für den anstehenden Ausbau des Panamakanals erreichen.

 

Das Aufkommen weltweit gültiger Standards und die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden

 

Patricio Bustamente von der mexikanischen Banken und Wertpapieraufsicht sprach über das Aufkommen der Bestrebung nach Einführung internationaler Standards in der Folge von Mexikos Wirtschaftskollaps im Jahr 1994. Diese Standards hatten IAS/IFRS und ISA beinhaltet. Später kam die Verstärkung der Aufsicht über die Wirtschaftsprüfung hinzu. Er erklärte einige Reformen, die dazu gedacht seien Mexikanische Wertpapieraufsicht und Prüfungskontrolle in Einklang mit ähnlichen Vorschriften der USA zu bringen – wie zum Beispiel den Vorschriften der PCAOB und den Anforderungen des Sarbanes-Oxley-Acts.

 

Aus- und Weiterbildung in der Rechnungslegung

 

Zwei Sprecher umrissen die Herausforderungen, denen sich Lateinamerika als Ergebnis des raschen Wandels in der Rechnungslegung und der Wirtschaftsprüfung gegenüber sieht, und die Reaktionen auf diese Entwicklungen. Ein dritter Sprecher fügte die fortlaufende professionelle Weiterbildung und die Ausbildungsanforderungen an den Berufsstand hinzu, die sich aus dem Ausbildungsstandard IES-7 des IFAC ergeben. Fortlaufende professionelle Weiterbildung wurde als unabdingbar eingeschätzt, wenn man das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufstand und seine Fähigkeit, sinnvoll auf ein sich veränderndes Umfeld zu reagieren, erhalten wolle.

 

 

13. Juni 2007: Veröffentlichungen des Komitees der aktiven professionellen Rechnungsleger des IFAC

 

Das Komitee der aktiven professionellen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat die folgenden Dokumente veröffentlicht:

 

Aufzählung

Einen Entwurf des Vorworts zu den Anweisungen zur Rechnungslegung von internationalem Management und Leitlinien zu internationaler guter Praxis des IFAC, (Preface to IFAC's International Management Accounting Statements and International Good Practice Guidance), das die Zielsetzung, den Anwendungsbereich und den Konsultationsprozess von zwei neuen Arten von Leitlinien darstellt: Anweisungen zur Rechnungslegung von internationalem Management und Leitlinien zu internationaler guter Praxis. Das PAIB-Komitee bittet um Stellungnahme zu dem Ansatz, Leitlinien zu internationaler guter Praxis für aktive professionelle Rechnungsleger zur Verfügung zu stellen, und zu den vorgeschlagenen Arten von Dokumenten. Kommentierungsfrist ist der 12. September 2007.

Aufzählung

Die ersten internationalen Leitlinien zur guten Praxis "Bestimmung und Entwicklung eines effektiven Verhaltenskodex für Unternehmen" (Defining and Developing an Effective Code of Conduct for Organizations). Diese Leitlinien unterstützen professionelle Rechnungsleger und ihre Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung eines Verhaltenskodex in einer wertebasierten Kultur.

Aufzählung

Ein Entwurf einer vorgeschlagenen Anweisung zur Rechnungslegung von internationalem Management mit dem Titel „Projektbewertung mit abgezinstem Cash Flow“. Die Anweisung soll aktive professionelle Rechnungsleger darin unterstützen, die Verwendung des abgezinsten Cash Flows und des Barwerts anzuwenden und zu fördern, um Investitionen zu bewerten. Kommentierungsfrist ist der 12. September 2007.

 

Diese Dokumente können kostenfrei in englischer Sprache von der Internetseite des IFAC heruntergeladen werden. Die zugehörige englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier.

 

 

13. Juni 2007: Neuer Deloitte-Leitfaden zu IAS 34

 

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Ausgabe 2007 der Broschüre Zwischenberichterstattung: Ein Leitfaden zu IAS 34 herausgebracht. IAS 34 schreibt die Mindestbestandteile für einen Zwischenbericht und die Regelung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für Abschlüsse, die für eine Finanzberichtsperiode, die kürzer als ein gesamtes Geschäftsjahr ist, aufgestellt werden, vor. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über den Standard, Anwendungshinweise und –beispiele, einen Musterzwischenbericht und eine IAS 34 Compliance-Checkliste. Laden Sie sich den Deloitte-Leitfaden zu IAS 34 herunter (60 Seiten in englischer Sprache, 531 KB). Weitere englischsprachige Deloitte-Publikationen zum Thema IFRS finden Sie auf der Publikations-Seite von IAS Plus.com. IFRS-Publikationen von Deloitte in deutscher Sprache finden Sie hier.

 

Inhalt des Deloitte-Leitfadens zu IAS 34

Aufzählung

1. Einleitung und Anwendungsbereich

Aufzählung

2. Bestandteile eines Zwischenberichts

Aufzählung

3. Verkürzter oder vollständiger Zwischenbericht

Aufzählung

4. Ausgewählte erläuternde Anhangangaben

Aufzählung

5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Zwischenberichte

Aufzählung

6. Grundlegende Ansatz- und Bewertungsprinzipien

Aufzählung

7. Anwendung der Ansatz- und Bewertungsprinzipien

Aufzählung

8. Wertminderung von Vermögenswerten

Aufzählung

9. Schätzung des Ertragsteueraufwands zum Zwischenberichtszeitpunkt

Aufzählung

10. Ergebnis je Aktie

Aufzählung

11. Erstmalige Anwendung von IFRS

Aufzählung

Musterzwischenbericht

Aufzählung

IAS 34 Compliance-Checkliste

 

 

 

12. Juni 2007: Vortrag des Stabs der SEC zur Komplexität von Rechnungslegung und IFRS-Initiativen

 

In einer Rede in der Leventhal School of Accounting in Pasadena, USA, äußerte sich James L. Kroeker, der stellvertretende Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), zur Komplexität der Rechnungslegung, die Notwendigkeit, bei der Identifizierung und Anwendung der Prinzipien von Rechnungslegungsstandards Urteilsvermögen zu beweisen, und die Notwendigkeit, klare Angeben zu den getroffenen Urteilen und ihren Entscheidungsgrundlagen zu machen. Er sprach auch über die derzeitigen IFRS-Initiativen der SEC. Die gesamte Rede von Herrn Kroeker in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend ein Auszug:

 

Die dritte große Initiative, zu der ich mich kurz äußern möchte, gilt den International Financial Reporting Standards, IFRS. Es ist erst einige kurze Wochen her, dass die SEC eine Presseerklärung herausgab, in der sie das Vorhaben bekannt gab, einen Erlassvorschlag (Proposing Release) mit der Bitte um Stellungnahme zu Regelungsänderungen zu veröffentlichen, die es ausländischen Emittenten erlauben würde, ihre Jahresabschlüsse nach IFRS (internationalen Rechnungslegungsstandards) – wie vom IASB herausgegeben – bei der SEC einzureichen. Außerdem plant die SEC, ein Erlasskonzept (Concept Release) zu veröffentlichen, das die Frage adressiert, ob US-amerikanische Emittenten die gleiche Wahlmöglichkeit gegeben werden sollte wie ihren ausländischen Mitbewerbern. D.h. also, das Konzept widmet sich der Frage, ob US-amerikanische Emittenten die Erlaubnis erhalten sollen, sich ggf. von US-GAAP abzuwenden und IFRS anzuwenden. Die Idee, internationale Rechnungslegungsstandards zuzulassen, ist neu, und die Auswirkungen auf Investoren, Abschlussersteller, Prüfer und andere könnten wesentlich sein. Die Öffnung der amerikanischen Kapitalmärkte für IFRS trägt in sich das Potenzial, die Zukunft der Rechnungslegung zu entscheidend zu verändern, und ich ermutige jeden von Ihnen, die Gelegenheit zu ergreifen und zu diesen Erlassen Stellung zu nehmen. Ich freue mich darauf Antworten zu lesen, die, da bin ich mir sicher, viele anregende Gedanken und aufschlussreiche Beiträge beinhalten werden.

 

 

11. Juni 2007: IASCF-Treuhänder werden sich vom 2.–3. Juli 2007 in Madrid treffen

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (IASCF), unter der der IASB agiert, werden sich in Madrid vom 2.-3. Juli 2007 treffen. Die Sitzung wird im Hotel Intercontinental, Paseo De la Castellana 49 stattfinden. Die folgenden Tagesordnungspunkte werden besprochen:

 

Tagesordnung für die Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

2. - 3. Juli 2007, Madrid

 

Montag, 2. Juli 2007 (10:30 - 16:30)

 

Aufzählung

Genehmigung des Protokolls der Aprilsitzung

Aufzählung

Bericht des IASB

Aufzählung

Bericht des IASB-Vorsitzenden

Aufzählung

Durchsicht des Arbeitsprogramms des IASB und Vorschläge für das Arbeitsprogramm

Aufzählung

Bewertung des Fortschritts hinsichtlich des Arbeitsabkommens (Memorandum of Understanding, MoU) zwischen IASB und FASB

Aufzählung

Andere Aktivitäten des IASB

Aufzählung

Bericht des Vorsitzenden des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC)

Aufzählung

Bericht über neueste Entwicklungen hinsichtlich der Aufsichtspflichten der IASCF

Aufzählung

Entwicklung von Äußerungen von Feedback und Kosten-Nutzen-Analysen

Aufzählung

Rahmenkonzept für die Interaktion mit dem IASB

Aufzählung

Andere Aufsichtsthemen

Aufzählung

Bericht über neueste Entwicklungen hinsichtlich des langfristigen Finanzierungsansatzes

Aufzählung

XBRL-Aktivitäten und die Entwicklung einer neuen IASCF-Struktur

 

Dienstag, 3. Juli 2007 (9:00 - 10:00)

 

Aufzählung

Treffen zu IFRS 8 mit dem Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen zur Bekämpfung der Korruption „Publish What You Pay – PWYP“ ("Legen sie ihre Zahlungen offen")

 

 

11. Juni 2007: DRSC-Jahresbericht 2006 erschienen

 

Der Jahresbericht 2006 des DRSC e.V. spiegelt die rasanten Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung, insbesondere durch die ab 2009 anzuwendenden neuen bzw. geänderten Standards, wider. Diese Weiterentwicklung der IFRS wird vom DRSC aktiv begleitet. Der Jahresbericht 2006 (2.392 KB) kann aus dem Internet heruntergeladen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Druckausgabe beim DRSC e.V. anzufordern.

 

 

 

10. Juni 2007: Branchenspezifische Standards – IASB und FASB im Vergleich

 

Bei seiner Rede auf der 26. von SEC und Financial Reporting Institute ausgerichteten Jahreskonferenz an der University of Southern California sprach der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz über Branchenspezifische Bilanzierung und Berichterstattung: zuviel des Guten? (Specialised Industry Accounting and Reporting: Too Much of a Good Thing?, in englischer Sprache, 66 KB). Die Anmerkungen von Herz beinhalteten eine aktuelle Darstellung vieler der gemeinsamen Projekte von FASB und IASB. Zudem erörterte er die unterschiedlichen Ansätze im Hinblick auf branchenspezifische Standards, die vom FASB und der Vorgängerinstitutionen im Vergleich zum IASB eingenommen wurden. Hier ist ein Ausschnitt:
Ohne also darüber zu urteilen, ob und in welchem Ausmaß das Vorhandensein einer Menge branchenspezifischer Bilanzierungs- und Berichterstattungsleitlinien eine gute oder schlechte Sache ist, können wir uns fragen, wie wir in den USA in die derzeitige Lage gekommen sind. Auch wenn es in gewissem Maße branchenspezifischer Bilanzierungs- und Berichterstattungsleitlinien auch in anderen Ländern und in den IFRS gibt, so sind sie doch nirgendwo derart ausführlich und abgestuft wie in unserem Land. So beinhalten beispielsweise die britischen Rechnungslegungsgrundsätze nicht viel davon; stattdessen verlässt man sich mehr auf breit angelegte Prinzipien und Gebräuche, die sich herausgebildet haben; in Australien und Neuseeland hat man sich bewusst bemüht, besondere Bilanzierungsvorschriften für verschiedene Branchen zu vermeiden und sich stattdessen auf etwas besonnen, was sie als "sektorneutrale" Bilanzierung bezeichnen; und während die IFRS einige branchenspezifische Bilanzierungs- und Angaberegeln enthalten, wie z.B. in Bezug auf Finanzinstitutionen und die Landwirtschaft, und man an der Bilanzierung für Versicherungsverträge und der Bilanzierung für die Ausbeutung von Bodenschätzen (Öl, Gas und Mineralien) arbeitet, beabsichtigt der IASB ganz eindeutig keine Entwicklung branchenspezifischer Leitlinien im US-amerikanischen Sinne - ich glaube auch nicht, dass der IASB der Ansicht ist, dass das allgemein wünschenswert ist.

 

 

10. Juni 2007: IASB wird sich mit der Gruppe der Analystenvertreter treffen

 

Mitglieder des International Accounting Standards Boards werden am Mittwoch, den 27. Juni 2007, in der Zeit von 9 - 16 Uhr mit der Gruppe der Analystenvertreter (Analyst Representative Group, ARG) in den Londoner Büroräumen, Cannon Street 30, London, zusammenkommen. Die ARG trifft sich dreimal jährlich mit fünf Mitgliedern des IASB und übermittelt die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Finanzberichterstattung. Informationen zur ARG finden Sie hier. Die Tagesordnung für die kommende Sitzung beinhaltet folgende Punkte:

 

Aufzählung

Unternehmenszusammenschlüsse

Aufzählung

Leasingverhältnisse

Aufzählung

Versicherungen - Einführung in das Diskussionspapier

Aufzählung

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Aufzählung

XBRL

Aufzählung

Finanzinstrumente: das Verfahrensdokument

 

 

9. Juni 2007: Nahezu endgültiger Entwurf einer Interpretation zu Kundenbindungsprogrammen

 

Auf dem nur für Abonnenten zugänglichen Bereich der IASB-Website wurde der nahezu endgültige Entwurf der kommenden IFRIC Interpretation Kundenbindungsprogramme eingestellt. Der Entwurf der Interpretation steht auf der Tagesordnung für die Junisitzung 2007 des IASB als zur Verabschiedung vorgesehen.

 

 

9. Juni 2007: Tagesordnung für die SAC-Sitzung am 25. und 26. Juni 2007

 

Der International Accounting Standards Board wird sich daneben am Montag und Dienstag, den 25. und 26. Juni, mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn statt. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder, die Beobachtern offensteht.

 

25. - 26. Juni 2007, London

 

Montag, 25. Juni 2007 (9:30 - 15:30)

 

Aufzählung

Einleitende Worte

Aufzählung

Ausführungen der Treuhänder

Aufzählung

Rahmenkonzept - Verantwortung des Managements

Aufzählung

Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB und der Konvergenz

Aufzählung

Bericht des IASB-Vorsitzenden

Aufzählung

Fragen vom SAC

 

Dienstag, 26. Juni 2007 (8:30 - 15:30)

 

Aufzählung

Finanzinstrumente

Aufzählung

Vorschläge für das Arbeitsprogramm

Aufzählung

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Aufzählung

Unternehmenszusammenschlüsse

 

 

8. Juni 2007: Tagesordnung der Juni-Sitzung 2007 des IASB

 

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 19. Juni, bis Freitag, den 22. Juni 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder. Der Board wird sich daneben am Montag und Dienstag, den 25. und 26. Juni, auch mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) treffen. Die Zusammenkunft findet im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn statt.

 

19. - 22. Juni 2007, London

 

Dienstag, 19. Juni 2007 (nur nachmittags)

 

Aufzählung

Darstellung des Abschlusses

Aufzählung

Leasingverhältnisse

Aufzählung

Unternehmenszusammenschlüsse Phase II

 

Mittwoch, 20. Juni 2007

 

Aufzählung

Arbeitsprogramm

Aufzählung

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Aufzählung

IFRIC - Genehmigung von Interpretationen:

Aufzählung

IFRIC X Kundenbindungsprogramme. Der Board wird gebeten, eine Interpretation von IAS 18 Erträge zu ratifizieren, in der die Bilanzierung eines Unternehmens behandelt wird, das Kundentreueprämien an seine Kunden vergibt.

Aufzählung

IFRIC X IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung. Der Board wird ferner gebeten, eine Interpretation von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu ratifizieren, die die Begrenzung des Ansatzes eines Vermögenswerts aus einem Überschuss in einem leistungsorientierten Plan, Mindestfinanzierungsvorschriften und deren Wechselwirkung zum Gegenstand hat.

Aufzählung

Finanzinstrumente - Vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Festlegung der Risiken, die für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in Frage kommen

Aufzählung

Rahmenkonzept – Zielsetzungen und qualitative Merkmale

 

Donnerstag, 21. Juni 2007 (nur nachmittags)

 

Aufzählung

Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Kosten der Beteiligung an einem Tochterunternehmen

Aufzählung

Joint Ventures

Aufzählung

Jährlicher Verbesserungsprozess - Erörterung der folgenden Sachverhalte:

1.  Soll IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert werden, um klarzustellen, ob Derivate, die nicht zur Absicherung verwendet werden, als kurz- oder langfristig in der Bilanz einzustufen sind?

2.  Soll IAS 16 Sachanlagen geändert werden, um vorzusehen, dass der Verkauf von Vermögenswerten, die bislang für Zwecke der Vermietung und Verpachtung gehalten wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung in bestimmten Situation brutto darzustellen ist?

3.  Soll die offenkundige Inkonsistenz zwischen IAS 20 Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung dahingehend geheilt werden, dass kalkulatorische Zinsen auf un- oder niedrig verzinsliche Darlehen der öffentlichen Hand berechnet werden müssen?

4.  Soll IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung geändert werden, um klarzustellen, unter welchen Bedingungen es sachgerecht ist, Finanzinstrumente in die oder aus der Kategorie der finanziellen Vermögenswerte oder Schulden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zu klassifizieren?

5.  Soll IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung verdeutlicht werden, um zu erläutern, ob der geänderte oder der ursprüngliche Effektivzinssatz eines Schuldinstruments bei der Neuberechnung des Buchwerts des Instruments bei Beendigung des Fair Value Hedge Accountings zur Anwendung gelangen soll?

6.  Soll IAS 41 Landwirtschaft geändert werden, um die Verwendung eines Nachsteuerabzinsungssatzes bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts biologischer Vermögenswerte vorzusehen?

7.  Soll der nach IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen zusätzliche vorgesehene Werthaltigkeitstest in Übereinstimmung mit IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgenommen werden?

8.  Soll IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung geändert um Vorfälligkeitsstrafen, die einem Darlehensnehmer belastet werden, als eng mit dem zugrunde liegenden Kredit verbunden klassifiziert werden, wenn die Strafe den Darlehensgeber lediglich für Zinsänderungen entschädigt?

9.  Soll IAS 41 Landwirtschaft ergänzt werden, um einen identifizierten Sachverhalt im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Wiederaufforstungsverpflichtungen zu behandeln?

10. Soll IAS 41 Landwirtschaft geändert werden, um "gefällte Bäume" an Stelle von "Abholzungen" als Beispiel für landwirtschaftliche Produkte zu nennen?

11. Der Board wird ferner gebeten, die vorgeschlagene Formulierung zu erwägen, mit der die Entscheidungen, die er in der Maisitzung in Bezug auf Werbung und verkaufsfördernde Maßnahmen gefällt hatte, widergespiegelt werden sollen.

Freitag, 22. Juni 2007 (nur vormittags)

 

Aufzählung

Forschungsprojekt zur Ausbeutung von Bodenschätzen

Aufzählung

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen - Erneute Erörterung von Restanten aus dem Entwurf

 

 

7. Juni 2007: Accounting Roundup – Ausgabe Mai 2007

 

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Maiausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 274 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

 

Entwicklungen beim FASB

Aufzählung

FASB verdeutlicht die Klärung ungewisser Steuerpositionen nach Interpretation 48 mit einem FSP

Aufzählung

FSP zu Interpretation 46(R) für Investmentunternehmen herausgegeben

Aufzählung

Projekt zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) auf die Agenda genommen

 

Entwicklungen beim American Institute of Certified Public Accountants (AICPA)

Aufzählung

Hilfe zur fachlichen Umsetzung (Technical Practice Aid) zu Leistungen an Arbeitnehmer herausgegeben

Aufzählung

Entwurf für ein Rahmenkonzept zum AICPA-Kodex für professionelles Verhalten

Aufzählung

Vorgeschlagene Änderungen der Standards für den Peer Review

Aufzählung

Diskussionspapier zur Verbesserung der Deutlichkeit der Prüfungsstandards des Auditing Standards Board (ASB) des AICPA

 

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

Aufzählung

Leitlinien in Bezug auf Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts für die Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt

Aufzählung

Änderungen zu Regelungen bezüglich Kapitalaufnahme und Angabeerfordernisse kleinerer Unternehmen vorgeschlagen

Aufzählung

Verlängerung der Kommentierungsfrist für vorgeschlagene Regelungen für Makler und Händler

Aufzählung

SEC stellt Hinweise zur Suche im Wertpapierrecht und zu börsennotierten Unternehmen zur Verfügung

Aufzählung

Broschüre zur Prüferunabhängigkeit veröffentlicht

Aufzählung

Mitarbeiter der SEC warnen Unternehmen der Wertpapierbranche vor Betrügern

 

Entwicklungen beim Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)

Aufzählung

Prüfungsstandard zu internen Kontrollen verabschiedet

Aufzählung

PCAOB hält Tagung für internationale Prüfungsaufsichtsbehörden ab

 

Entwicklungen beim Governmental Accounting Standards Board (GASB)

Aufzählung

Standard bezüglich Angaben zu Pensionen veröffentlicht

 

Entwicklungen beim Federal Accounting Standards Advisory Board (FASAB) des AICPA

Aufzählung

Entwurf zur Bilanzierung von staatlichen Öl- und Gasreserven

 

Internationale Entwicklungen

Aufzählung

Vorläufige Sicht des IASB zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen

Aufzählung

USA und Europäische Union verständigen sich darauf, gemeinsam an der Beseitigung der Überleitungsrechnung für Jahresabschlüsse zu arbeiten

 

Weitere Entwicklungen

Aufzählung

Das Stabsbüro für den Bundeshaushalt des US-amerikanischen Präsidenten (Office of Management and Budget, OMB) veröffentlicht eine Ergänzung zur Einhaltung von Rundschreiben A-133 bezüglich der Prüfung von Staats- und Landesregierungen und gemeinnützigen Unternehmen

Aufzählung

Das US-amerikanische Finanzministerium kündigt Initiativen zur Verbesserung der Rechnungslegung und des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer an.

 

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

 

7. Juni 2007: FASB und ASBJ halten gemeinsame Sitzung zu Konvergenz ab

 

Die Boardmitglieder und die Mitarbeiter des Stabs des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) reisten kürzlich nach Tokyo, um sich mit Abgeordneten des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) zu treffen. Das Treffen unter der Leitung des Vorsitzenden des FASB, Robert H. Herz, und des Vorsitzenden des ASBJ, Ikuo Nishikawa, war das dritte in einer Reihe von Diskussionen zwischen FASB und ASBJ, die dazu dienen sollen, den Dialog zwischen den beiden Standardsetzern bezüglich ihres gemeinsamen Bestrebens nach internationaler Konvergenz von Rechnungslegungsstandards zu verbessern. Näheres dazu finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung des FASB und der ebenfalls englischsprachigen Presseerklärung des ASBJ (52 KB).

 

 

6. Juni 2007: Vorschlag von CESR zur Beurteilung der 'Gleichwertigkeit' mit den IFRS

 

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat der Europäischen Kommission einen Vorschlag unterbreitet, der ein Verfahren für die Beurteilung der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsstandards von Drittstaaten (Länder außerhalb der EU) mit den IFRS, wie sie in Europa anzuwenden sind, betrifft. Hauptpunkte des Vorschlags von CESR sind die folgenden:

 

Aufzählung

Der nationale Standardsetzer (und/oder eine andere gleichberechtigte öffentliche Institution) eines Landes, das den Status der Gleichwertigkeit für sich geltend machen will, muss (müssen) einschätzen, ob die in dem Land geltenden Vorschriften zu Ansatz, Bewertung, Angaben und die Darstellung im Abschluss im Wesentlichen dieselben sind wie unter IFRS. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Unterschiede zu benennen.

Aufzählung

Falls keine bedeutenden Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsstandards des Drittlandes und den IFRS bestehen, können diese Rechnungslegungsstandards als gleichwertig angesehen werden, ohne dass ein Bedarf an berichtigenden Angaben besteht.

Aufzählung

Selbst wenn bedeutende Unterschiede bestehen, können die Rechnungslegungsstandards des Drittlandes als den IFRS gleichwertig angesehen werden, falls die festgestellten Unterschiede auf Unternehmensebene durch zusätzliche Angaben, die nicht kompliziert sein dürfen, berichtigt werden können. Diese zusätzlichen, nicht komplizierten Angaben sollten einer Prüfungspflicht unterliegen.

Aufzählung

Bevor CESR der Kommission einen Rat erteilen würde, ob die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards eines Drittlandes positiv oder negativ ausfallen sollte, würde CESR Reaktionen von Marktakteuren bezüglich dieser Rechnungslegungsstandards und der vorgeschlagenen berichtigenden Angaben durch eine öffentliche Erhebung einholen.

Aufzählung

Wenn alle Schritte getätigt worden sind, würde eine Gesamtbeurteilung der Äquivalenz mit Hilfe der von CESR bereits zur Verfügung gestellten Definition von Gleichwertigkeit letztinstanzlich von der Europäischen Kommission in einem Komitologieprozess erfolgen.

Aufzählung

Für Zwecke der Beurteilung der Gleichwertigkeit würde CESR davon ausgehen, dass die Rechnungslegungsstandards des Drittlandes korrekt angewendet und die notwendigen berichtigenden Angaben gemacht würden. CESR würde außerdem davon ausgehen, dass alle Filter, die für das Vertrauen in den Markt notwendig seien, für alle Emittenten des Drittlandes, die die europäischen Kapitalmärkte nutzen oder in ihnen tätig sein wollten, funktionieren würden.

Aufzählung

Abschließend ist CESR der Meinung, dass die Beurteilung der Verlässlichkeit der Prüfung von Abschlüssen nach Rechnungslegungsstandards des Drittlandes ein Schritt in dem Verfahren sein sollte.

 

Zusätzlich zu dem von ihm vorgeschlagenen Verfahren zur Beurteilung von Äquivalenz schlägt CESR der Europäischen Kommission vor, zu überlegen, die bestehenden Übergangsregeln auf Rechnungslegungsstandards von Drittländern, die derzeit mit IFRS konvergieren, auszuweiten, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Sollte die Kommission solche Übergangsregeln einführen, rät CESR dazu, diese nur bis 2012 gelten zu lassen. Eine CESR-Untersuchung, die früher in diesem Jahr durchgeführt wurde, kam zu dem Ergebnis, dass mindestens 33 verschiedene Rechnungslegungsstandards aus Drittländern auf den geregelten Märkten der EU verwendet werden. Laden Sie folgende Dokumente in englischer Sprache herunter:

 

Aufzählung

CESR-Empfehlungen zur Beurteilung von Äquivalenz (138 KB)

Aufzählung

Zugehörige Presseerklärung (67 KB)

 

 

6. Juni 2007: Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Börsenaufsicht äußert sich zu IFRS

 

Conrad Hewitt, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) hat bei der kürzlich in Zürich veranstalteten IFRS-Konferenz der IASC-Stiftung über Konvergenz in der internationalen Rechnungslegung gesprochen (in englischer Sprache). Wichtige Themen seiner Ansprache waren die Reduzierung von Komplexität in Jahresabschlüssen, wie starke interne Kontrollen die Anwendung von Rechnungslegungsstandards verbessern, interaktive Daten wie z.B. XBRL und die Herausforderung, die sich für Aufsichtbehörden aus nationalen und regionalen Varianten von IFRS ergeben. Hier ein Auszug aus seiner Rede:

 

Die Erwägung, die Forderung nach einer Überleitung von IFRS auf US-GAAP möglicherweise fallen zu lassen, wurde vor dem Hintergrund von Abschlüssen getroffen, die in Übereinstimmung mit den IFRS in der Form, wie sie vom IASB verabschiedet werden, erstellt werden. Es ging nicht um die Anerkennung von Abschlüssen, die nach IFRS in der Form, wie sie für die Anwendung in bestimmten Rechtskreisen übernommen worden sind, erstellt werden und die daher nicht in Anspruch nehmen können, in Übereinstimmung mit den eigentlichen IFRS zu stehen. Im Sinne des Ziels des Fahrplans, von einem einzigen Satz von weltweit gültigen Standards zu profitieren, ermutige ich Unternehmen, die zukünftig nach IFRS bilanzieren wollen, den Extraschritt zu gehen und IFRS in der Form, wie sie vom IASB verabschiedet worden sind, zu übernehmen.

 

 

5. Juni 2007: Dr. Gerd Fey neues RIC-Mitglied

 

Der Vorstand des DRSC hat Dr. Gerd Fey (PricewaterhouseCoopers) mit sofortiger Wirkung als neues Mitglied des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) gewählt. Dr. Fey folgt Dr. Andreas Barckow, der im Mai 2007 Mitglied des Deutschen Standardisierungsrates wurde.

 

 

 

5. Juni 2007: Europäische Kommission fragt nach Meinungen zu IFRS 8 Operative Segmente

 

Die Europäische Kommission führt eine öffentliche Erhebung bezüglich der Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente durch. Dies soll zur Abrundung eines Berichts über mögliche Auswirkungen einer Einführung beitragen, der dem Europäischen Parlament im September 2007 vorgelegt werden soll. Die Kommission bittet um Meinungen einer großen Bandbreite von Teilnehmern – Erstellern von Abschlüssen, Adressaten, Prüfern, Standardsetzern und Wissenschaftlern – mit Hilfe eines im Netz veröffentlichten Fragebogens. Antworten auf die dort gestellten Fragen müssen bis zum 29. Juni 2007 eingehen. Laden Sie den Fragebogen in englischer Sprache hier herunter (33 KB). Die acht Fragen, zu denen die Kommission Stellungnahme sucht, sind die folgenden:

Aufzählung

Frage 1: Haben Sie gegenüber dem IASB und/oder EFRAG während ihrer Beratungen Stellungnahmen abgegeben?

 

Aufzählung

Frage 2:

 

Aufzählung

a) Glauben Sie, dass die Informationen, die nach dem „Management Approach“ erstellt werden, auf dem IFRS 8 beruht, relevanter, verlässlicher, eher vergleichbar, verständlicher und brauchbarer sind als die Informationen, die nach IAS 14 erstellt werden?

Aufzählung b) Glauben Sie, dass die nach dem „Management Approach“ erstellten Informationen die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Geschäftstätigkeit verbessert?
Aufzählung c) Glauben Sie, dass die Segmentinformationen nach dem „Management Approach“ größere Genauigkeit bei der Bewertung einzelner Segmente zur Folge haben werden und schließlich zu genaueren Voraussagen führen als die Segmentinformationen nach IAS 14?

 

Aufzählung

Frage 3:

 

Aufzählung

a) Schätzen Sie, dass die Kosten für die Erstellung der Informationen unter IFRS 8 geringer sein werden als unter IAS 14?

Aufzählung b) Glauben Sie, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis durch die Ersetzung von IAS 14 mit IFRS 8 positiv sein wird (d.h. geringere Kosten wiegen eine möglicherweise geringere Qualität der erstellten Informationen auf oder höhere Kosten wiegen eine möglicherweise höhere Qualität der erstellten Informationen auf)?

 

Aufzählung

Frage 4: Glauben Sie, dass die Prinzipien, auf denen IFRS 8 fußt, insbesondere die Tatsache, dass die Informationen für die Segmentberichterstattung aus Sicht des "verantwortlichen Entscheidungsträgers des operativen Geschäfts" erfolgt, zu Problemen hinsichtlich bestehender europäischer Praxis bspw. in der Unternehmensführung  führen könnte?

 

Aufzählung

Frage 5: Teilen Sie die Ansicht, dass IFRS 8 von kleineren börsennotierten Unternehmen eine segmentgenaue Analyse ihres Unternehmens erfordert einschließlich sensibler Wirtschaftsdaten, so dass im Endeffekt der Wettbewerb zwischen kleineren börsennotierten Unternehmen in der EU in Mitleidenschaft gezogen wird? Bitte begründen Sie Ihre Meinung und geben Sie an, inwieweit sich hier ein Unterschied zu den Anforderungen nach IAS 14 ergibt.

 

Aufzählung

Frage 6:

 

Aufzählung

a) Glauben Sie, dass das Fehlen verpflichtender Forderungen nach voller Segmentinformation auf geographischer Basis in IFRS 8 genügend Grund bieten könnte, dass man sich gegen die Einführung entscheidet?

Aufzählung b) Glauben Sie, dass andere verpflichtende Forderungen nach Segmentinformationen in IFRS 8 fehlen (im Vergleich zu IAS 14)? Falls ja: Welche?

 

Aufzählung

Frage 7: Können Sie irgendwelche Informationen aus Feldstudien, Forschung, internen Untersuchungen ihrer Einrichtung oder Ihres Rechtkreises zur Verfügung stellen?

 

Aufzählung

Frage 8: Wenn Sie irgendwelche weiteren Anregungen zu dieser Befragung haben, lassen Sie sie uns bitte wissen.

 

 

5. Juni 2007: Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

 

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Klicken Sie hier, um den Status des Übernahmeprozesses vom 4. Juni 2007 (in englischer Sprache, 36 KB) herunterzuladen. Der Bericht spiegelt die Tatsache wider, dass kürzlich IFRIC 10 und IFRIC 11 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden (s. unsere Nachricht vom 4. Juni 2007). Derzeit wurden die folgenden IASB Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

 

Aufzählung IFRS 8 Geschäftssegmente
Aufzählung IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
Aufzählung IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

 

5. Juni 2007: Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für KMU

 

Der IASB hat die deutsche Übersetzung des Entwurfs eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (996 KB) (Exposure Draft of a Proposed International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities) veröffentlicht. Die Übersetzung ist für jeden frei verfügbar auf den Kommentierungsseiten des IASB. Kommentierungsfrist ist der 1. Oktober 2007. Derzeit ist nur der Entwurf selbst in deutscher Sprache zu haben; die Übersetzungen der Umsetzungsleitlinien und der Grundlage für Schlussfolgerungen werden vor Ende Juni zur Verfügung gestellt. Die IASCF hat Deloitte Deutschland mit allen Übersetzungen betraut. Spanische und französische Übersetzungen sind bereits früher veröffentlicht worden und stehen ebenfalls auf den Kommentierungsseiten zur Verfügung.

 

 

5. Juni 2007: Rechnungslegungssachverhalte verstehen, die das FEI für die zehn wichtigsten des Jahres 2007 hält

 

Das US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI) hat im Januar eine Liste veröffentlicht mit den zehn größten Herausforderungen der Rechnungslegung, die im Jahr 2007 besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben eine Sonderausgabe ihres Kurzberichts des Prüfungskomitees (Audit Committee Brief) mit dem Titel "Die zehn wichtigsten Rechnungslegungssachverhalte des FEI für das Jahr 2007" (FEI's Top 10 Financial Reporting Issues for 2007) herausgegeben (in englischer Sprache, 264 KB). In dieser Zusammenfassung wird auch auf weitere Quellen zu jedem Sachverhalt hingewiesen.

 

Die zehn größten Herausforderungen der Rechnungslegung, die im Jahr 2007 besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind laut FEI:

 

  1. Interne Kontrolle
  2. Ungewisse Steuerpositionen
  3. XBRL
  4. Beizulegender Zeitwert (Fair Value)
  5. Bedienung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
  6. Komplexität der Finanzberichterstattung
  7. Derivate
  8. Pensionen
  9. Ergebnis je Aktie
  10. Unternehmenszusammenschlüsse

 

 

5. Juni 2007: IFAC-Untersuchung zur „Lieferkette“ der Rechnungslegung

 

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat alle Mitglieder der „Lieferkette“ der Rechnungslegung eingeladen (dies schließt Anleger und andere Adressaten von Jahresabschlüssen, Standardsetzer, Ersteller, Prüfer, Wissenschaftler und Aufsichtsbehörden mit ein), an einer weltweit durchgeführten Befragung teilzunehmen, die darauf abzielt, Informationen zu erlangen, die den Rechnungslegungsprozess verbessern können. Die Umfrage, an der man sich bis zum 6. Juli 2007 beteiligen kann, ist Teil eines IFAC-Projekts zur Analyse der Lieferkette der Rechnungslegung und zur Herausarbeitung von Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Qualität von Rechnungslegung. Die Umfrage untersucht insbesondere die Meinung der Mitglieder der Lieferkette zu Unternehmensführung, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung und fragt, was der Meinung der Mitglieder nach die Qualität der Rechnungslegung weiter verbessern kann. Einige tiefgehende persönliche Interviews werden die Untersuchung vervollständigen. Die englischsprachige Umfrage ist im Netz unter www.ifac.org/financialreportingsurvey/ erreichbar.

 

 

4. Juni 2007: EU übernimmt IFRIC 10 und IFRIC 11 für die Anwendung in Europa

 

Die Europäische Union hat zwei Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und damit IFRIC 10 und IFRIC 11 für die Anwendung in Europa übernommen:

 

Aufzählung

Verordnung (EG) Nr. 610/2007 (54 KB) vom 1. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung 1725/2003 zur Einführung von IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung.

Aufzählung

Verordnung (EG) Nr. 611/2007 (58 KB) vom 1. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung 1725/2003 zur Einführung von IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2.

 

 

4. Juni 2007: Implikationen des Diskussionspapiers des IASB zu Versicherungen

 

Unsere britischen Kollegen haben eine Sonderausgabe des Versicherungsmarkt-Newsletters (Insurance Market Update, in englischer Sprache, 357 KB) bezüglich Phase II des IASB-Projekts zur Entwicklung eines IFRS für Versicherungsverträge herausgegeben. Darin wird das neue Diskussionspapier (DP) des IASB zu Versicherungsverträgen erörtert. Im Newsletter wird die grundsätzliche Unterstützung durch Deloitte für den generellen Ansatz zur marktkonformen Bewertung von Versicherungsverbindlichkeiten ausgedrückt. Es wird jedoch festgehalten, dass der Ansatz zum aktuellen Abgangswert (current exit value, CEV), der im DP vorgeschlagen wird, viele Fragen aufwirft, die die Versicherungsindustrie prüfen muss. Es ist wichtig, dass die Marktteilnehmer sowohl aus der Lebens- als auch aus der Nicht-Lebensversicherungsindustrie sich weiterhin aktiv bei der Entwicklung von Prinzipien eines Standards beteiligen. Im Newsletter werden die wesentlichen Auswirkungen der Vorschläge im DP genannt. Diese sind die folgenden:

 

Wesentliche Auswirkungen des DP zu Versicherungsverträgen und zu prüfende Problembereiche:

 

Aufzählung

Die Anwendung der Abzinsung auf Cash Flows aus Versicherungen (einschließlich Nicht-Lebensversicherungsschulden) und die Auswahl des zugehörigen Diskontierungszinssatzes;

Aufzählung

die Forderung, alle möglichen Cash Flows zu berücksichtigen, um zu wahrscheinlichkeitsgewichteten erwarteten durchschnittlichen Cash Flows zu gelangen;

Aufzählung

die Entwicklung branchenüblicher Marktpraxis für die Festlegung marktgerechter Risiko- und Servicemargen;

Aufzählung

die Frage, ob die Gesamtmarge eines Versicherers Portfoliodiversifikation berücksichtigen soll;

Aufzählung

die Tatsache, dass Risiko- und Servicemargen, die zu Versicherungsbeginn festgelegt wurden, einem Versicherer unter bestimmten Umständen gestatten können, zu Beginn des Versicherungsgeschäfts einen Gewinn oder einen Verlust zu erfassen;

Aufzählung

die Volatilität der Schulden des Versicherers und die daraus entstehen Gewinne oder Verluste, die aus Veränderungen marktgerechter Diskontierungszinssätze und der Veränderung der Schätzungen von Risiko- und Servicemargen nach Versicherungsbeginn resultieren;

Aufzählung

die Tatsache, dass die Subjektivität vieler erforderlicher Schätzungen und die wahrscheinliche Bandbreite akzeptabler Schätzungen für Geschäftsführung und Wirtschaftsprüfer Herausforderungen bei der Bestimmung der Angemessenheit der Gesamtschätzungen von Versicherungsschulden bergen werden;

Aufzählung

die Tatsache, dass umfangreiche Angaben bezüglich der bei der Berechnung von Risiko- und Servicemarge verwendeten Annahmen und Methoden für die Förderung der Herausbildung akzeptierter Branchenpraxis bei der einheitlichen Schätzung dieser Margen für Zwecke der Marktangabe von entscheidender Bedeutung sein werden;

Aufzählung

die Frage, ob Bilanzierungsunterschiede zwischen den CEV-Vorschlägen und den Vorschriften von IAS 18 für Investmentverträge beseitigt werden sollen und, falls nicht, ob die erhöhten Kosten und die Komplexität der Zerlegung von Versicherungs- und Investmentverträgen dies rechtfertigen würden;

Aufzählung

die Frage, ob der CEV die Bonitätsmerkmale des Versicherers widerspiegeln oder auf einheitlicher Basis durch alle Versicherer geschätzt werden soll;

Aufzählung

die Konvergenz von Rechnungslegungs-, Aufsichtsrechts-, Preis- und Risikomanagementmodellierungen von Versicherungsschulden, damit die grundlegenden Modellierungsverfahren im Unternehmen verankert werden können und zu einheitlicher Berichterstattung und Bewertung führen;

Aufzählung

die Tatsache, dass die Einführung neuer Buchhaltungssysteme für die Bestimmung des CEV finanziell aufwändig sein wird, dass aber eine bessere Kosteneffizienz erreicht werden könnte, wenn sie im gesamten Unternehmen und nicht nur für die Erstellung des Jahresabschlusses verwendet würden; und

Aufzählung

die Notwendigkeit für Versicherer, Adressaten von Jahresabschlüssen auf die Auswirkungen hinzuweisen, die die Anwendung dieses neuen Berichtsmodells für ihre Branche haben wird.

 

 

3. Juni 2007: Heads Up-Newsletter zu Entscheidungen von SEC und PCAOB zu SOx 404

 

Auf ihrer öffentlichen Sitzung vom 23. Mai 2007 hat die SEC Leitlinien verabschiedet, die im Dezember vorgeschlagen worden waren und die der Geschäftsleitung von Unternehmen, die an die Börse gehen wollen, helfen sollen, ihre internen, rechnungslegungsbezogenen Kontrollen bezüglich der Einhaltung von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxles Acts von 2002 zu evaluieren. Am folgenden Tag verabschiedete der PCAOB seinen Rechnungslegungsstandard (Auditing Standard, AS) Nr. 5 Eine Prüfung der internen, rechnungslegungsbezogenen Kontrollen im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses. AS 5 muss noch von der SEC genehmigt werden. Wir stellen Ihnen hier die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 31. Mai 2007 zur Verfügung (in englischer Sprache, 81 KB). Er fasst die Entscheidungen der SEC und des PCAOB in Bezug auf Abschnitt 404 zusammen und enthält Berichte über weitere aktuelle Entwicklungen bei SEC und PCAOB.

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