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IFRS-Nachrichten – Juli 2007

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

31. Juli 2007: Ergebnisse der 111. Sitzung des DSR

 

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 23. und 24. Juli 2007 seine 111. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juli 2007 hier herunterladen (29 KB).
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Der Deutsche Standardisierungsrat verschaffte sich einen Überblick über den aktuellen Stand des IASB-Projekts Financial Statement Presentation. Der DSR beschloss, dem EFRAG Draft Endorsement Advice zum geänderten IAS 1 in einem kurzen Schreiben grundsätzlich zuzustimmen. Jedoch sollte in den Anmerkungen auf die kritische Einstellung des DSR bezüglich der Ergebnisse der Phase A des Projekts verwiesen werden.

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Weiterhin legte der DSR seine Standpunkte zu den Änderungen, die im IASB-Projekt Annual Improvements Process vorgeschlagen werden sollen, dar. Zu diesem Projekt, im Rahmen dessen eine Vielzahl von Standards Änderungen erfahren, wird der DSR eine Stellungnahme an den IASB vorbereiten.

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Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung der Kommission veröffentlicht, die Vorschläge über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung vorsieht. Der DSR diskutierte, in welcher Art und Weise der DSR zu dieser Mitteilung Stellung beziehen sollte. Er trug Standpunkte zu diesem Papier zusammen, die Grundlage eines Stellungnahmeentwurfs sein werden.

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Außerdem informierte sich der DSR ausführlich über den aktuellen Stand des IASB-Projektes Leases.

 

 

31. Juli 2007: IASC-Stiftung sucht Mitglieder für zwei XBRL-Komitees

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung laden zur Bewerbung als Mitglied für zwei Komitees ein, die in Zusammenhang mit den Arbeiten der Stiftung zu XBRL gegründet werden ein XBRL-Beirat (XBRL Advisory Council, XAC) und eine XBRL-Qualitätssicherungsgruppe (XBRL Quality Review Team, XQRT):

 

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XAC wird strategische Ratschläge für die Treuhänder und die in London ansässige XBRL-Arbeitsgruppe der Stiftung hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und Übernahme der XBRL-Klassifizierungssystematik für International Financial Reporting Standards (IFRS) erarbeiten. Der Beirat wird aus zehn Mitgliedern bestehen, die im Großen und Ganzen den verschiedenen Gebiete und beruflichen Sparten entstammen sollten, die durch die Übernahme von XBRL und die Einführung der IFRS-Klassifizierungssystematiken betroffen sind.

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XQRT wird die Qualitätssicherung der erarbeiteten Klassifizierungssystematiken übernehmen und strategische Ratschläge und praktische Empfehlungen zu deren Qualität geben.

 

Die Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language), ist eine XML-basierte Computersprache zur automatisierten Erfüllung von Berichtsanforderungen, beispielsweise die Erstellung, Weiterreichung und Analyse von Finanzberichten, Abschlüssen und Prüfungsschemata. Die IASC-Stiftung hat eine hochwertige XBRL-Klassifizierungssystematik für IFRS entwickelt (genauer gesagt ein Handbuch mit Datenetiketten, die erklären, was jedes einzelne etikettierte Element ist und wie es unter IFRS zu behandeln ist), das jeweils gemeinsam mit der Gesamtausgabe der IFRS aktualisiert werden soll. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presserklärung des IASB.

 

 

30. Juli 2007: Neuer Standard des AICPA zur Bewertung

 

Das Exekutivkomitee für Beratungsleistungen des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat heute die Veröffentlichung eines neuen Berufsstandards zu Bewertungsdienstleistungen mit dem Titel "Anweisung zu Standards zu Bewertungsdienstleistungen Nr. 1 Bewertung eines Unternehmens, eines Anteils eines Geschäftsinhabers, eines Wertpapiers oder eines immateriellen Vermögenswertes" ( Statement on Standards for Valuation Services No. 1 (SSVS No. 1) Valuation of a Business, Business Ownership Interest, Security, or Intangible Asset) angekündigt. Der 76-seitige Standard stellt Leitlinien für Wirtschaftsprüfer zur Verfügung, wie die Schätzungen der Werte entwickelt werden können und wie die Ergebnisse im Bericht dargestellt werden. Er gilt für alle AICPA-Mitglieder, die im Rahmen eines Engagements die Aufgabe haben, den Wert eines Unternehmens, eines Anteils eines Geschäftsinhabers, eines Wertpapiers oder eines immateriellen Vermögenswertes zu schätzen. Die Schätzungsverpflichtung kann aus einer großen Bandbreite von Gründen resultieren, auch aus rechnungslegungsbezogenen. SSVS No. 1 gilt für alle Engagements, die am oder nach dem 1. Januar 2008 eingegangen werden.

 

SSVS No. 1 beschreibt zwei Arten von Engagements: Engagements mit Bewertungsaufgaben und Engagements mit Berechnungsaufgaben. Für Engagements mit Bewertungsaufgaben sind zwei Arten der schriftlichen Berichterstattung zulässig - ausführliche Berichte und zusammenfassende Berichte. Für Engagements mit Berechnungsaufgaben ist nur eine Art der schriftlichen Berichterstattung zulässig - die Darstellung der Berechnung. Mündliche Berichte sich nach dem Standard für alle Arten von Engagements zulässig.

Das AICPA hat auf seinen Seiten eine englischsprachige Grundausrüstung zum Bewertungsstandard zusammengestellt (unter anderem mit dem vollständigen Wortlaut des Standards, der Presseerklärung des AICPA, häufig gestellten Fragen und einem Glossar internationaler Bewertungstermini).

 

 

28. Juli 2007: Deloitte befürwortet die Erweiterung des IFRIC auf 14 Mitglieder

 

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 108 KB) bei den Treuhändern der IASC-Stiftung eingereicht, in der wir deren Vorschlag unterstützen (in englischer Sprache 234 KB), die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des International Financial Reporting Committee (IFRIC) von zwölf auf vierzehn heraufzusetzen. Ebenso wie die Treuhänder sind wir der Meinung, dass IFRIC davon profitieren würde, wenn es eine größere Bandbreite von Mitgliedern mit Praxiserfahrung in der Anwendung von IFRS und in der Analyse von IFRS-Abschlüssen gäbe. Unsere Stellungnahme spiegelt allerdings auch die Tatsache wider, dass wir besorgt sind, dass die Vergrößerung von IFRIC nachteilige Auswirkungen auf dessen Arbeit haben könnte. Wir sind uns jedoch der Tatsache bewusst, dass der Stab von IFRIC im Vergleich zu früher größer geworden ist, und weisen darauf hin, dass das Budget 2008 der IASC-Stiftung die Aussage der Treuhänder reflektiert, dass sie sich verpflichtet fühlen, dafür zu sorgen, dass IFRIC "in der Lage ist, auf Interpretationsaufgaben effizient zu reagieren". Daher sind wir bereit, der Einschätzung der Treuhänder zu folgen, dass - in vernünftigem Rahmen - jegliche Auswirkung auf die Effizienz des IFRIC durch den Nutzen der größeren Beteiligung von Erstellern und Anwendern von IFRS-Abschlüssen aufgewogen wird. Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte an IASC, IASB, SIC, IFRIC und die IASC-Stiftung finden Sie hier (alle Dokumente in englischer Sprache).

 

 

26. Juli 2007: SEC erbittet Stellungnahmen zur Anwendung von IFRS durch inländische börsennotierte Unternehmen

 

Gestern hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einstimmig dafür gestimmt, einen Konzepterlass zur Stellungnahme freizugeben. Der Erlass widmet sich der Frage, ob es US-amerikanischen Emittenten einschließlich Investmentunternehmen gestattet sein soll, ihre Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie in englischer Sprache vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben zu erstellen. Nach den derzeitigen Regelungen der SEC müssen US-amerikanische Emittenten US-GAAP anwenden. Der Konzepterlass dient der Meinungsfindung und beschreibt die politischen Sachverhalte und erbittet in Form von Fragen öffentliche Stellungnahmen bezüglich der Möglichkeit, US-amerikanischen Emittenten die Abschlusserstellung nach IFRS zu erlauben.

Die Kommentierungsfrist beträgt 90 Tage nach Veröffentlichung im US-amerikanischen Gesetzblatt. Der Konzepterlass ist bislang noch nicht auf den Internetseiten der SEC eingestellt. Bei Vorstellung der Vorschlags vor der Kommission sagt der Vorsitzende der SEC, Christopher Cox:

 

Heute morgen diskutieren wir über die Veröffentlichung eines Konzepterlasses des Stabs, der öffentliche Stellungnahmen zur zukünftigen Rolle der IFRS in US-amerikanischen Märkten erbittet und der fragt, ob es US-amerikanische Emittenten gestattet sein soll, IFRS anzuwenden und damit gleichzeitig unseren Regeln und Vorschriften zu genügen. In vielerlei Hinsicht spiegelt dies die Frage wider, ob ausländische Emittenten ihre IFRS-Abschlüsse bei uns einreichen dürfen, ohne sie nach US-GAAP überzuleiten. Dieses Konzept gäbe US-amerikanischen Emittenten die gleiche Wahlmöglichkeit, die ausländische Emittenten hätten. Dieser Erlass würde aber möglicherweise jeden Aspekt der US-amerikanischen Kapitalmärkte berühren - von der Frage, wie US-amerikanische Rechnungsleger ausgebildet werden, über die Frage, wie US-amerikanische Emittenten ihre Abschlüsse erstellen und wie US-amerikanische Investoren Abschlüsse lesen, bis hin zu der Frage, wie die Rechnungslegungsstandards entwickelt und interpretiert werden, die auf US-amerikanische Unternehmen anzuwenden sind.

 

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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Presserklärung der SEC

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gesamte Ansprache von Christopher Cox (s. insbesondere unter Item 2)

 

 

26. Juli 2007: SEC genehmigt neuen Prüfungsstandard zu internen Kontrollen

 

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat den Prüfungsstandard Nr. 5 Eine Prüfung interner Kontrollen über die Rechnungslegung im Zusammenhang mit einer Prüfung des Jahresabschlusses (Auditing Standard No. 5 An Audit of Internal Control Over Financial Reporting That Is Integrated with An Audit of Financial Statements) genehmigt. Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hatte den Standard im Mai 2007 herausgegeben. Er ersetzt den vorhergehenden Prüfungsstandard Nr. 2 der PCAOB zur Prüfung interner Kontrollen. Nach Genehmigung durch die SEC sind nun alle bei der PCAOB registrierten Prüfungsgesellschaften verpflichtet, den neuen Standard spätestens auf alle Prüfungen interner Kontrollen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. November 2007 enden, anzuwenden. Die PCAOB hat angekündigt, verschiedene Programme zur Unterstützung der erfolgreichen Implementierung des neuen Standards aufzulegen. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen in englischer Sprache:

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Prüfungsstandard Nr. 5 der PCAOB (175 KB),

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Presseerklärung der SEC zur Genehmigung des Standards,

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Presseerklärung der PCAOB zur Genehmigung durch die SEC,

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Presseerklärung der PCAOB zur Herausgabe des Prüfungsstandards (vom Mai 2007),

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Verknüpfung auf die Seite der PCAOB mit weiteren Informationen zum Thema.

 

 

26. Juli 2007: Stellungnahmen zur Form internationaler Bewertungsstandards gesucht

 

Das Internationale Komitee für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee, IVSC) hat einen Bericht zu Struktur und Form der Internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) zur Stellungnahme veröffentlicht, der von einer Beratungsgruppe erstellt wurde, die zusammengestellt wurde, um diese kritisch zu analysieren. Das IVSC befindet sich derzeit in einer Phase der Modernisierung seiner eigenen Organisationsstrukturen (s. auch unsere Nachricht vom 19. April 2007). Der Bericht über die IVS mit dem Titel "Eine Analyse der Internationalen Bewertungsstandards" (in englischer Sprache, 126 KB) stellt die Ansicht der Beratungsgruppe zur Form eines "idealen" Kanons von internationalen Bewertungsstandards dar. Der Bericht stellt eine Reihe spezifischer Fragen (s. u., zu denen Stellungnahmen gesucht werden. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Oktober 2007.

 

Sachverhalte, zu denen das IVSC Stellungnahmen erbittet
Frage 1

Die Beratungsgruppe schlägt vor, dass die IVS prinzipienbasiert sein sollten. Dies bedeutet ihrer Meinung nach, dass der Standard neben den zu erfüllenden Anforderungen wesentliches erklärendes Material enthalten soll, das einem erfahrenen professionellen Bewerter ermöglichen soll, die Anforderungen zu verstehen. Stimmen Sie dieser Empfehlung zu?

Frage 2

Bewertungen erfolgen in einer Vielzahl von Zusammenhängen - von der Rechnungslegung über Kreditwürdigkeitsprüfungen und Geschäftsübernahmen bis hin zu Steuer- und Prozessfragen. Die Beratungsgruppe ist der Meinung, dass die gleichen Konzepte, Definitionen und Prinzipien auf alle Bewertungen zutreffen unabhängig davon, zu welchem Zweck sie erfolgen. Abweichungen könnte es allerdings in der Anwendung und in der Berichterstattung geben. Stimmen Sie der Beratungsgruppe zu?

Frage 3

Die Beratungsgruppe ist der Meinung, dass die eigentliche Rolle der IVS diejenige eines eigenständigen Kanons von internationalen Standards ist, der die Bedürfnisse eines globalen Marktplatzes erfüllen muss und für die Konvergenz von nationalen Standards auf internationale Bewertungsstandards dienen soll. Sie ist deshalb der Meinung, dass die IVS sich nicht auf Gebiete erstrecken sollten, die immer noch wesentlicher nationaler Regulierung unterworfen sind - beispielsweise Bewertungen aus steuerlichen Gründen. Stimmen Sie der Beratungsgruppe zu?

Frage 4

Die Beratungsgruppe ist sich bewusst, dass in verschiedenen Rechtkreisen unterschiedliche Wege eingeschlagen werden, um zu dem gleichen Ziel eines einzigen Kanons weltweit gültiger Bewertungsstandards zu gelangen. Obwohl dies verständlich ist, schlägt die Beratungsgruppe vor, dass das IVSC eine ähnliche Regelung einzuführen versuchen sollte wie für die International Reporting Standards (IFRS). D.h. Bewertungsberichte sollten dann nicht in Anspruch nehmen können, in Übereinstimmung mit den IVS erstellt zu sein, wenn sie nicht allen Anforderungen der IVS genügen. Stimmen Sie zu, dass das IVSC eine solche Regelung einführen sollte?

Frage 5

Sind Sie der Meinung, dass die vorgeschlagenen Struktur eine einfache Navigation durch die Standards ermöglicht und die Bestimmung der jeweiligen Bewertungs- und Berichtsvorschriften für einen bestimmten Vermögenswert/eine bestimmte Schuld und einen bestimmten Zweck erleichtert?

Frage 6

Eine Reihe spezifischer Fragen zur vorgeschlagenen Struktur der IVS werden von der Beratungsgruppe gestellt, zu denen sie Stellungnahmen sucht:

bullet 6(a) Die in Kürze erscheinende achte Ausgabe der IVS definiert den beizulegenden Zeitwert in IVS 2 Bewertungsgrundlagen, die nicht dem Marktwert entsprechen. Glauben Sie, dass dies ausreicht, oder sollte das IVSC einen Standard zum beizulegenden Zeitwert als eigenständige Bewertungsgrundlage entwickeln?
bullet 6(b) Die vorgeschlagene Struktur der IVS erörtert die Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung und der Bewertungsgrundlagen auf bestimmte Vermögenswert- und Schuldarten bevor sie auf einen bestimmten Bewertungszweck angewendet werden. Einige Mitglieder der Beratungsgruppe sind der Meinung, dass diese Reihenfolge umgekehrt werden sollte. Was meinen Sie?
bullet 6(c) Es wird vorgeschlagen, zu einer Reihe von Sachverhalten weitere, detailliertere Leitlinien hinzuzufügen. Stimmen Sie der Auswahl auf der Liste zu? Sollten weitere Sachverhalte aufgenommen werden?
Fragen 7 und 8
[Diese beziehen sich auf die Form der IVS und Empfehlungen für die Klarheit der Standards.]

 

 

26. Juli 2007: Assistenten aus der Wirtschaft zum IASB entsendet

 

Michelle Fisher, Managerin aus der Fachabteilung von Deloitte Hongkong, wurde zum 1. Juli 2007 als Assistentin zum IASB entsendet. Sie wird dort für achtzehn Monate Paul Pacter bei dem Projekt zu kleinen und mittelgroßen Unternehmen unterstützen. Im Rahmen ihrer Aufgaben wird sie helfen, die Feldversuche des Entwurfs zu organisieren und zu überwachen, eingehende Stellungnahmen bearbeiten und schließlich bei der Finalisierung des Standards mitarbeiten. Eine weitere Managerin aus der Fachabteilung von Deloitte Hongkong, Candy Fong, ist bereits im zweiten Jahr Assistentin beim IASB. Sie arbeitet sowohl bei IFRIC-Agendaprojekten als auch beim Projekt zu Finanzinstrumenten mit. Ihre Arbeitszeit beim IASB endet im Laufe dieses Jahres.

 

 

25. Juli 2007: SEC erörtert Vorschlag, IFRS auch für inländische Unternehmen zuzulassen

 

Auf seiner heutigen Sitzung (25. Juli 2007) wird die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) erörtern, ob sie den vorgeschlagenen Konzepterlass zur Zulassung der Abschlusserstellung US-amerikanischer Emittenten in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (Concept Release on Allowing US Issuers to Prepare Financial Statements in Accordance with International Financial Reporting Standards) veröffentlichen soll. Dieser war in englischer Sprache vom International Accounting Standards Board (IASB) zum Zweck der Einhaltung der Vorschriften und Regeln der Kommission herausgegeben worden.

 

 

25. Juli 2007: Neue Leitlinien zur Finanzberichterstattung der CEBS

 

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat die endgültigen Änderungen der Leitlinien für die Implementierung des Rahmenkonzepts für Konzernrechnungslegung (Guidelines for the Implementation of the Framework for Consolidated Financial Reporting, FINREP) veröffentlicht. Die Leitlinien waren am 20. April zur Stellungnahme freigegeben worden (s. auch unsere Nachricht vom 22. April 2007). Diese Leitlinien sind dafür gedacht, dass sie von Bankkonzernen bei der Erstellung ihrer finanziellen Berichterstattung genutzt werden, die auf den IAS/IFRS basieren, wie sie von den Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union vorgeschrieben sind. Die Leitlinien waren ursprünglich im Dezember 2005 verabschiedet worden und im Dezember 2006 geändert worden. Bei der Veröffentlichung der überarbeiteten Leitlinien hielt das Komitee folgendes fest:

Das CEBS möchte noch einmal auf die Verbindungen zwischen den Leitlinien und die Angabeforderungen in den International Financial Reporting Standards hinweisen. Dieses Prinzip ist das Fundament, auf dem das CEBS ein Rahmenkonzept aufbaut, das die Bürde der Berichterstattung für die beaufsichtigten Institutionen erleichtern und dennoch den Aufsichtbehörden die Erfüllung ihrer Verpflichtungen als Sachverständige erlauben soll. In diesem Zusammenhang wird das CEBS weitere Entwicklungen in den Standards beobachten und sie daraufhin überprüfen, ob sie Auswirkungen auf die derzeitige Fassung der Leitlinien haben.

Nachfolgend finden Sie:

bullet die überarbeiteten Leitlinien für die Implementierung des Rahmenkonzepts für Konzernrechnungslegung (in englischer Sprache, 381 KB),
bullet die zugehörige englischsprachige Presseerklärung des CEBS.

 

 

25. Juli 2007: Vier Treuhänder der IASC-Stiftung wiedergewählt

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben vier Treuhänder für eine zweite dreijährige Amtszeit wiedergewählt, die am 31. Dezember 2010 enden wird. Die entsprechenden Treuhänder sind:

 

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Oscar Fanjul, stellvertretender Vorsitzender, Omega Capital und früherer Vorsitzender, Gründer und CEO von Repsol SA, Spanien

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Tsuguoki (Aki) Fujinuma, früherer Vorsitzender und Präsident des Japanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer, Japan

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Alicja Kornasiewicz, Vorstandsmitglied der CA IB Corporate Finance GmbH (Wien) und Vorstandsvorsitzende der CA IB Group in Polen, Polen

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Antonio Vegezzi, vormaliger stellvertretender Vorsitzender von Capital International SA, Schweiz.

 

Die Treuhänder kündigten außerdem an, eine internationale Suche nach Nachfolgern für vier Treuhänder beginnen zu wollen, die nicht wiedergewählt werden können oder in den Ruhestand treten wollen. Malcolm Knight von der Bank für internationalen Zahlungsausgleich und Roberto Teixeira da Costa aus Brasilien haben die maximal zulässigen zwei Amtszeiten erfüllt. Richard Humphrey aus Australien stellt sich nicht zur Wiederwahl, und William McDonough aus den USA legt sein Amt als Treuhänder wegen anderweitiger Verpflichtungen nieder. Darüber hinaus sind die Treuhänder dabei, ihre Suche nach nach einem neuen Vorsitzenden der Treuhänder abzuschließen. Die Treuhänder der IASC-Stiftung werden die Stellen ausschreiben und laden Einzelpersonen und Organisationen ein, dem Ernennungskomitee der Treuhänder bis Mitte September ihre Bewerbungen einzureichen. Nachfolgend finden Sie:

 

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die englischsprachige Presseerklärung des IASB

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eine vollständige Liste aller IASCF-Treuhänder

 

 

25. Juli 2007: PCAOB schlägt neue Vorschriften zur Berufsethik und zur Unabhängigkeit vor

 

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat neue Vorschriften zur Berufsethik und zur Unabhängigkeit mit dem Titel Kommunikation mit Prüfungskomitees bezüglich Unabhängigkeit (Communication with Audit Committees Concerning Independence) zur Stellungnahme freigegeben. Die vorgeschlagenen Vorschriften würden von den registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verlangen, das Prüfungskomitee eines Emittenten von jeder Beziehung zwischen der Prüfungsgesellschaft und dem Emittenten in Kenntnis zu setzen, bei der vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Gesellschaft haben kann. Diese Mitteilungen müssten sowohl vor Annahme eines neuen Prüfungsauftrags nach den Standards der PCAOB erfolgen als auch jährlich bei fortlaufenden Mandaten. Darüber hinaus schlägt die PCAOB vor, ihre Vorschriften zu Steuerdienstleistungen für Personen in Positionen der Prüfungsaufsicht zu ändern. Danach würde der Teil der Prüfperiode, der vor der Annahme des Prüfungsauftrags liegt, aus dem Anwendungsbereich dieser Vorschrift ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung der PCAOB.

 

 

25. Juli 2007: Indien plant Konvergenz von eigenen Rechnungslegungsstandards mit IFRS

 

Der Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat das Vorhaben angekündigt, die indischen Rechnungslegungsstandards mit den vom IASB herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) zu konvergieren. Das ICAI wies allerdings darauf hin, dass es Veränderungen an den IFRS vornehmen werde, um "besondere indische Gegebenheiten" widerzuspiegeln. Die neuen Standards gelten für Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen. Sie werden für alle börsennotierten Unternehmen sowie für Banken, Versicherungen und große Unternehmen gelten. Die Zustimmung der indischen Regierung zu diesem Vorhaben steht noch aus. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IASB.

 

 

24. Juli 2007: EFRAG gründet Arbeitsgruppe zu Joint Ventures

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird eine Arbeitsgruppe gründen, die Auswirkungen erforschen soll, die ein möglicher Wegfall der Quotenkonsolidierung auf die Rechnungslegung über die Anteile an Joint Ventures hätte. Die Arbeitsgruppe wird EFRAG darin unterstützen, eine Stellungnahme zu einem erwarteten Entwurf des IASB zur Rechnungslegung über die Anteile an Joint Ventures zu erarbeiten. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung des Aufgabenbereichs der Arbeitsgruppe (in englischer Sprache, 17 KB). Für die Arbeitsgruppe werden noch Mitglieder mit besonderer Erfahrung in der Rechnungslegung von Joint Ventures gesucht; Bewerbungen müssen spätestens am 24. August 2007 bei EFRAG eingegangen sein. Näheres finden Sie hier.

 

 

24. Juli 2007: Erinnerung an bald endende Kommentierungsfrist

 

Bitte beachten Sie, dass am Dienstag, den 31. Juli 2007, die Kommentierungsfrist für den Vorschlag der International Accounting Standards Committee Foundation (IASC-Stiftung) endet, die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) von zwölf auf vierzehn heraufzusetzen. Der Vorschlag spiegelt die Ansicht der Treuhänder der IASC-Stiftung wider, dass IFRIC davon profitieren würde, wenn es eine größere Bandbreite von Mitgliedern mit Praxiserfahrung in der Anwendung von IFRS und in der Analyse von IFRS-Abschlüssen gäbe. Im April 2007 hatte die IASC-Stiftung ein Konsultationspapier zur Erweiterung des IFRIC veröffentlicht (in englischer Sprache, 234 KB). Stellungnahmen sind schriftlich bis zum 31. Juli 2007 einzureichen. Nachfolgend finden Sie auch noch einmal die entsprechende Pressemitteilung (in englischer Sprache, 291 KB).

 

 

23. Juli 2007: EFRAG und DSRC veröffentlichen Diskussionspapier zur Erlöserfassung

 

EFRAG und DRSC haben im Rahmen der Pro-active Accounting Activities in Europe (PAAinE) zusammen mit dem französischen Standardsetzer CNC ein Diskussionspapier zur Erlöserfassung veröffentlicht (in englischer Sprache, 678 KB). Das Diskussionspapier mit dem Titel "Revenue Recognition A European Contribution" wurde von EFRAG und dem DRSC vor dem Hintergrund des entsprechenden Projektes von IASB und FASB erarbeitet. IASB und FASB planen, auf der Basis eines sogenannten Asset/Liability-Ansatzes, Fragen der Ertragsvereinnahmung grundlegend neu zu regeln. Mit dem nunmehr veröffentlichten PAAinE-Papier soll ein erster (europäischer) Beitrag zu dieser Debatte geleistet werden. Hierfür entwickelt und analysiert das Papier Ertragsvereinnahmungsprinzipien, die zum einen als Asset/Liability-Ansatz charakterisiert werden können, sich zum anderen jedoch auch an den bestehenden IAS 11 und IAS 18 orientieren. Bis zum 10. Dezember 2007 kann zu dem Diskussionspapier Stellung genommen werden (commentletter@efrag.org). PAAinE ist eine Initiative der EFRAG und der europäischen Standardsetzer, um Europa ein stärkeres Gewicht im internationalen Standardsetzungsprozess verleihen zu können.

 

 

20. Juli 2007: Mitschrift vom dritten und vierten Tag der Boardsitzung

 

Der International Accounting Standards Board hält seine Juli-Sitzung 2007 von Dienstag, dem 17. Juli, bis Freitag, den 20. Juli, in seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des dritten und vierten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

19. Juli 2007: IAS Plus-Newsletter zu IFRIC 14

 

Das Global IFRS Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IFRIC 14 Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung veröffentlicht (in englischer Sprache, 221 KB). IFRIC 14 enthält allgemeine Leitlinien zu der Frage, wie die betragmäßige Grenze des Überschusses eines Pensionsfonds nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer bestimmt werden kann, der als Vermögenswert aktiviert werden darf. Daneben wird erläutert, wie der Vermögenswert oder die Schuld aus einer Pension beeinflusst werden, wenn eine statutarische oder vertragliche Mindestfinanzierungsverpflichtung besteht. IFRIC 14 wird die vermutlich größten Auswirkungen in Ländern haben, in denen eine Mindestfinanzierungsverpflichtung existiert und in denen Beschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit des Unternehmens bestehen, Erstattungen zu erhalten oder die Beiträge abzusenken. IFRIC 14 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. In dem Newsletter werden die Vorschriften von IFRIC 14 erläutert. Alle alten Ausgaben des IAS Plus-Newsletter finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenloses Abonnement per Email einschreiben (in englischer Sprache).

 

 

19. Juli 2007: Mitschrift vom zweiten Tag der Boardsitzung

 

Der International Accounting Standards Board hält seine Juli-Sitzung 2007 von Dienstag, dem 17. Juli, bis Freitag, den 20. Juli, in seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

19. Juli 2007: Entwurf einer Interpretation zur Absicherung einer Nettoinvestition

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Entwurf einer Interpretation mit der Bitte um Stellungnahme freigegeben: IFRIC D22 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. IFRIC D22 hat zwei Sachverhalte zum Gegenstand, die im Zusammenhang mit zwei Bilanzierungsstandards aufgekommen sind – IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen des Wechselkurse und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – und sich auf die Bilanzierung der Absicherung des Fremdwährungsrisikos in einem Unternehmen und seinen ausländischen Geschäftsbetrieben. In seinem Vorschlag stellt IFRIC klar, was als Risiko bei einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb qualifiziert und wo das Instruments, das dieses Risiko mindert, innerhalb eines Konzerns gehalten werden darf.

 

Zusammenfassung von IFRIC D22

In einigen Unternehmen weicht die Währung, die bei der Darstellung des Abschlusses verwendet wird (die Darstellungswährung), von der Währung ab, die das Unternehmen oder seine ausländischen Tochterunternehmen täglich verwenden und in der sie ihre Nettozahlungsströme generieren (die operative oder funktionale Währung). Gegenwärtig wenden einige Unternehmen die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an, wenn sie diese funktionale Währung in die Darstellungswährung "umrechnen". IFRIC vertritt die Auffassung, dass diese bloße Umrechnung der Währung für Darstellungszwecke kein sicherbares ökonomisches Risiko darstellt. Dementsprechend schlägt es in IFRIC D22 vor, die Anwendung der Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nicht zuzulassen, wenn die funktionale Währung in eine Darstellungswährung umgerechnet wird. IFRIC kam zu dem Schluss, dass das abgesicherte Risiko das Fremdwährungsrisiko ist, das aus Unterschieden zwischen der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs und der funktionalen Währung eines jedweden Mutterunternehmens in einem Konzernverbund entsteht. Eine Klarstellung wurde hinsichtlich der Frage erforderlich, ob ein Unternehmen das abgesicherte Fremdwährungsrisiko lediglich dann abbilden kann, wenn es sich um das unmittelbar übergeordnete Mutterunternehmen des ausländischen Geschäftsbetrieb oder um das oberste Mutterunternehmen oder um jedwedes Mutterunternehmen zwischen diesen beiden handelt.

IFRIC befasst sich in IFRIC D22 auch mit der Frage, welche einzelne Einheit innerhalb eines Konzernverbundes ein Sicherungsinstrument halten darf. In IFRIC D22 wird vorgeschlagen, dass das Sicherungsinstrument von jedem Tochter- oder Mutterunternehmen innerhalb eines Konzerns gehalten werden darf, unabhängig von der funktionalen Währung der Einheit. Zur Einschätzung, wie effektiv das Sicherungsinstrument bei der Minderung des Risikos aus dem ausländischen Geschäftsbetrieb ist, muss das Unternehmen die Wertänderung des Sicherungsinstruments in der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, das sein Risiko absichert, und nicht in der funktionale Währung des Tochterunternehmens, das das Instruments hält, berechnen.

 

IFRIC D22 wäre prospektiv anzuwenden, d.h. für alle zukünftigen Geschäftsvorfälle. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 19. Oktober 2007. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 50 KB).

 

 

19. Juli 2007: Stephen Cooper zum Boardmitglied ernannt

 

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation haben Stephen Cooper, Geschäftsführender Direktor und Leiter der Abteilung für Bewertungs- und Rechnungslegungsfragen bei der Investmentbank UBS, als Teilzeitmitglied des IASB ernannt. Cooper wird seine Position im August 2007 einnehmen und ist für fünf Jahre bis zum 30. Juni 2012 ernannt worden. Cooper bringt praktische Erfahrungen aus seiner Tätigkeit als Analyst in den Bereichen Bilanzierungs- und Bewertungsfragen mit. Er gilt als führend auf seinem Gebiet und ist den letzten zehn Umfragen von Extel und dem Institutional Investor Magazine zum besten europäischen Bewertungs- und Bilanzierungsanalyst gewählt worden. Im Rahmen seiner Tätigkeit bei UBS, wo er weiterhin einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen wird, berät Cooper die Analysten auf der Eigenkapitalseite und Großkunden bei Bilanzierungs- und Bewertungsfragen. Als Mitglied des Corporate Reporting User Forums (CRUF) sowie als Mitglied der Vertretung der Analystengruppe sowie der Arbeitgruppe zur Darstellung des Abschlusses des IASB ist Cooper bereits bislang aktiv in die Arbeit des IASB eingebunden gewesen. Sie können die Presseerklärung des IASB hier einsehen (in englischer Sprache, 49 KB).

 

 

18. Juli 2007: Börsennotierte Unternehmen in Brasilien werden IFRS ab 2010 verwenden

 

Am 13. Juli 2007 hat die brasilianische Börsenaufsichtsbehörde – Comissão de Valores Mobiliários (CVM, www.cvm.gov.br) – die Regel Nr. 457 herausgegeben, die börsennotierte Unternehmen ab dem Ende des Geschäftsjahrs 2010 verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit IFRS zu veröffentlichen. Bis 2009 haben börsennotierte Unternehmen ein Wahlrecht, die IFRS zu verwenden. Zuvor (im Jahr 2006) hatte die brasilianische Zentralbank entschieden, dass jede Bank, die von Gesetzes wegen oder aufgrund einer Verordnung zur Veröffentlichung von Abschlüssen in Brasilien verpflichtet ist (in- wie ausländische, börsennotierte und nicht börsennotierte) ihre Konzernabschlüsse ab dem Ende des Geschäftsjahrs 2010 in voller Übereinstimmung mit den IFRS aufstellen und veröffentlichen müssen.

 

 

18. Juli 2007: Mitschrift vom ersten Tag der Boardsitzung

 

Der International Accounting Standards Board hält seine Juli-Sitzung 2007 von Dienstag, dem 17. Juli, bis Freitag, den 20. Juli, in seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

18. Juli 2007: DRSC stellt Near Final Draft von DRS 16 auf seine Website

 

Der DSR hat heute die nahezu endgültige Fassung von DRS 16 Zwischenberichterstattung  in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht. Die Fassung vom 18. Juli 2007 unterscheidet sich von der Fassung vom 13. März 2007 nur hinsichtlich der überarbeiteten Formulierung der Versicherung der gesetzlichen Vertreter (siehe Tz. 56).

 

 

18. Juli 2007: Neue Vorschläge der SEC für kleine börsennotierte Unternehmen

 

Unsere Kollegen von Deloitte & Touche LLP (USA) haben die Ausgabe vom 17. Juli 2007 des Heads-up-Newsletters (in englischer Sprache, 77 KB) herausgegeben. Der Newsletter fasst die neuesten Vorschläge der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zusammen, die die Berichterstattung kleinerer börsennotierte Unternehmen erleichtern sollen.

 

 

18. Juli 2007: IASB fügt den eIFRS annotierte Gesamtausgabe hinzu

 

eIFRS, der elektronische Abnonnentenservice des IASB, schließt nun auch die Publikation Ein Führer durch die International Financial Reporting Standards (2007) mit ein. Dieser englischsprachige Führer ist ausgiebig mit Tausenden Querweisen annotiert, um den Leser durch den Text eines jeden IFRS und aller anderweitigen Materialien des IASB zu führen, die den IFRS als Beiwerk hinzugefügt werden, aber nicht Teil der IFRS sind. Folgen Sie diesem Link zur Internetseite der eIFRS.

 

 

17. Juli 2007: IFRS sind Vorteil der Globalisierung

 

Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, sprach kürzlich in Dublin auf der irischen Konferenz für öffentliche Angelegenheiten über das Thema Nationale Regulierung und Binnenmarkt - eine Sicht aus Brüssel (in englischer Sprache, 77 KB). Kommissar McCreevy vertrat darin die Ansicht, dass internationale Standards wie IFRS und Basel II "ein mächtiges Werkzeug seien, um das beste aus der Globalisierung herauszuholen."

Mit den sich verflechtenden Märkten und der Globalisierung ist das Weltfinanzsystem groß, weltumspannend und komplex geworden. Wir, die Regulatoren, und die Aufsichtsbehörden haben große Herausforderungen vor uns: die Risiken sorgsam zu bewerten, auf globaler Ebene zusammenzuarbeiten und eine sich schnell verändernde Landschaft zu verstehen - alles ohne voranschreitende Neuerungen und gesundes Wachstum der Kapitalmärkte. Eines unserer Werkzeuge ist der Dialog mit den Regulatoren zu Finanzdienstleistungen in den USA, Japan, China, Russland und Indien.

Wir sind pragmatisch: Wir wollen Probleme lösen und nicht endlos mit unseren Gesprächspartnern im Wege unflexibler Maßnahmen diskutieren, um die wirklichen regulatorischen Sachverhalte anzugehen, die den Unternehmen Probleme bereiten; um mit den Unternehmen in den einzelnen Branchen zu beraten; um rechtliche Albträume zu bekämpfen. Wir glauben an Wettbewerb und an gleiche Regeln für Unternehmen, aber nicht an externe und auch nicht an überbordende Regulierung.

Wir verfolgen daher drei wesentliche Zielsetzungen bei unseren Gesprächen:

Erstens: beweisen, dass der europäische Ansatz bei der Regulierung funktioniert. Die Zusammenführung von 27 Regelwerken zu einem ist eine gute Erfahrung. Argumente gegenüber den 27 Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zu finden verlangt Geduld und Mut. Aber dies führt in aller Regel zu sorgsam ausgearbeiteten Rechtswerken. Wir wollen dies dem Rest der Welt zeigen und auch, warum wir der Ansicht sind, dass es funktioniert.

Zweitens: nach gleichen Bedingungen für alle Unternehmen streben. Internationaler Wettbewerb und offene Märkten sind Treiber der Modernisierung. Sie fördern Wachstum und Innovation. Ich bin gegenüber den Mitgliedstaaten und den nationalen Regulatoren immer deutlich geworden, wenn sich protektionistische Tendenzen bemerkbar machen. Das gilt in gleicher Weise für Drittstaaten. Protektionismus ist nichts für Regulatoren des 21. Jahrhunderts.

Drittens: Konvergenz auf internationale Standards. Sorgsam erarbeitet stellen sie ein mächtiges Werkzeug dar, um das beste aus der Globalisierung herauszuholen. Nehmen Sie z.B. die IFRS-Bilanzierungsstandards. Schon bald hoffen wir, dass sie in allen bedeutenden Finanzzentren akzeptiert werden: in Europa, den USA, China und Japan; ein Satz Bilanzierungsregeln, um sich an den besten Finanzmärkten der Welt listen zu lassen. Schauen Sie sich auch Basel II an: Der risikobasierte Ansatz ist ebenfalls dabei, zum weltweiten Standard zu werden. Und wie ich bereits ausführte, haben wir die Solvency II-Vorschläge für die Versicherungsindustrie auf dem Tisch.

 

 

17. Juli 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

 

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Juni 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 157 KB). Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

17. Juli 2007: DRSC veröffentlicht Standardentwurf E-DRS 23

 

Das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜR-UG) vom 8. Juli 2006 setzt die Anforderungen der EU-Übernahmerichtlinie vom 21. April 2004 um. Die wesentliche gesetzliche Neuerung im Hinblick auf die Finanzberichterstattung von Konzernen stellt die Erweiterung des § 315 HGB um Absatz 4 dar. Darin sind zusätzliche Angabepflichten im Konzernlagebericht für Unternehmen definiert, die durch Ausgabe stimmberechtigter Aktien einen organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Anspruch nehmen.  iel des E-DRS 23 Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht ist die Konkretisierung der Vorgaben zum Konzernlagebericht aus dem Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz, die im § 315 Abs. 4 HGB aufgenommen wurden. Der Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standards E-DRS 23 steht zum Download bereit. Stellungnahmen können bis zum 15. Oktober 2007 beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.

 

 

16. Juli 2007: Kommission plant Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften zu Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung

 

Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung (191 KB) Maßnahmen zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen für EU-Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung vorgestellt. Die Pläne sehen den Abbau und die Beseitigung als überholt oder überzogen erachteter Verwaltungsvorschriften vor. Alle Interessengruppen sind aufgerufen, bis Mitte Oktober 2007 zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung der Europäischen Kommission (82 KB).

 

 

15. Juli 2007: Videodokumentationen zur Zwischenberichterstattung in Dänemark (in dänischer Sprache)

 

Ein wichtiges Thema in Dänemark ist derzeit die Anwendung neuer Rechnungslegungsanforderungen für die Halbjahrsberichte börsennotierter Unternehmen und Finanzinstitutionen (sowohl Banken als auch Versicherungsunternehmen), die ihre Zwischenberichte Ende August 2007 einreichen müssen. Börsennotierte Finanzinstitutionen, die konsolidierte Abschlüsse erstellen, müssen das erste Mal IAS 34 Zwischenberichterstattung anwenden. Dies wird höchstwahrscheinlich zu erheblichen Änderungen im Vergleich zu früheren Zwischenberichten führen. Deloitte Dänemark bietet eine Einführung in das Thema durch drei Videodokumentationen. Folgen Sie diesem Link zu den Videodokumentationen in dänischer Sprache.

 

 

14. Juli 2007: China weitet die Anwendung seiner neuen IFRS-basierten Standards aus

 

Am 16. Februar 2006 hatte das Finanzministerium der Volksrepublik China angekündigt, dass ein neuer grundlegender Standard und 38 neue chinesische Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards, CAS) eingeführt worden seien, die im Prinzip (mit einigen Ausnahmen) mit den International Financial Reporting Standard IFRS übereinstimmten. Das Finanzministerium hatte von allen börsennotierten Unternehmen verlangt, die neuen CAS für ihre Abschlüsse 2007 zu verwenden. Das Finanzministerium hat nun angekündigt, dass die Anwendung der neuen CAS ab 2008 auch für alle Staatsunternehmen, die von der chinesischen Zentralregierung kontrolliert werden, verpflichtend sein soll, und ab 2009 für alle großen und mittelgroßen Unternehmen.

 

 

14. Juli 2007: Vorschlag des IESBA zum Unabhängigkeitsverhaltenskodex

 

Der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA - der unabhängige Standardsetzer zur Berufsethik innerhalb der IFAC-Struktur) hat einen Vorschlag veröffentlicht, wie drei Komponenten der IFAC-Unabhängigkeitsbedingungen im Verhaltenskodex für praktizierende Wirtschaftsprüfer gestärkt werden können. Diese Bedingungen beziehen sich auf die folgenden Aspekte:

 

bullet Durchführung von internen Revisionstätigkeiten bei Mandanten;
bullet Unabhängigkeitsaspekte in Bezug auf die relative Höhe der Beratungsgebühren, die für prüfungsnahe Dienstleistungen von einem Mandanten verlangt werden; und
bullet bedingte Zahlungen für prüfungsnahe Dienstleistungen bei Mandanten.

 

Laden Sie sich den Entwurf in englischer Sprache herunter (203 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 15. Oktober 2007.

 

 

14. Juli 2007: Einladung zur Stellungnahme zur strategischen Ausrichtung des Ethikrats

 

Der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA - ein unabhängiger Standardsetzer zur Berufsethik innerhalb der IFAC-Struktur) hat die IFAC-Mitgliedsorgane, Aufsichtsbehörden, nationalen Standardsetzer, praktizierenden Wirtschaftsprüfer, im Rechnungswesen Tätigen und andere interessierte Parteien zur Stellungnahme zu seiner strategischen und betrieblichen Ausrichtung für die Jahre 2008 und 2009 (in englischer Sprache, 229 KB) eingeladen. Die Kommentierungsfrist endet am 31. August 2007. Die eingegangenen Stellungnahmen sollen auf der IESBA-Sitzung im Oktober 2007 erörtert werden.

 

 

14. Juli 2007: Bericht an ECOFIN zu Verfassung und Finanzierung des IASB

 

Der Stab der Europäischen Kommission hat seinen zweiten Bericht zur Entwicklung der Verfassung und Finanzierung des ISAB und der IASC-Stiftung herausgegeben. Laden Sie sich den englischsprachigen Bericht der Europäischen Kommission herunter (122 KB). Nachfolgend finden Sie die Schlussfolgerungen des Berichts.
Die Kommission begrüßt die neuesten Ankündigungen von IASC-Stiftung und IASB und die Schritte, die unternommen wurden, um Verfassungsschwächen zu adressieren. Die Kommission begrüßt insbesondere die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um eine effektivere Schnittstelle zwischen den Treuhändern und dem IASB zu etablieren und um ein Rahmenkonzept einzuführen, das Auswirkungsstudien für neue Standards ermöglicht, die Bereitschaft, angemessen auf Stellungnahmen zu reagieren, die Abschaffung des Agendakomitees von IFRIC, die Verstärkung administrativer Kapazitäten bei IFRIC und die fortlaufende Effizienzanalyse beim Standardbeirat SAC.

Es bleibt dennoch abzuwarten, wie IASC-Stiftung und IASB die angekündigten Veränderungen in die Tat umsetzen werden. Dies gilt insbesondere für die Auswirkungsanalysen, die Reaktion auf Stellungnahmen und den Standardbeirat, so dass ein regelkonformer Konsultationsprozess und Rechenschaft gegenüber den Interessensgruppen gewährleistet werden. Es ist auch wichtig, dass die Stellungnahmen des Runden Tisches zur einheitlichen Anwendung von IFRS in Europa in die Arbeit des IASB zu Standards und Interpretationen einbezogen werden.

Die Kommission ist auch der Meinung, dass zusätzlich zu den Auswirkungsanalysen im Voraus es von gleicher Wichtigkeit ist, dass der IASB angemessene nachträgliche Analysen der Auswirkungen von bereits herausgegebenen Standards und Interpretationen, um sicherzustellen, dass ihre Funktionalität in der Praxis angemessen ist und dass sie den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen liefern.

Hinsichtlich der Legitimität des Übernahmeprozesses für IFRS und IFRIC in Europa ist es von Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten der EU und das Europäischen Parlament frühzeitig über die Absicht des IASB, neue Standards herauszugeben, informiert werden. Die Kommission lädt deshalb Boardmitglieder ein, regelmäßig (zwei- bis dreimal im Jahr) vor den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zu erscheinen und die Standards vorzustellen, die auf dem Arbeitsplan des IASB stehen.

Hinsichtlich der Einführung eines neuen Finanzierungssystems ist die Kommission erfreut, zu hören, dass die Einwerbung von Finanzierungszusagen aus privaten Quellen gut voranschreitet. Trotzdem drängt die Kommission diejenigen Mitgliedstaaten, die bis jetzt noch nicht agiert haben, dies rasch zu tun und unterstreicht noch einmal die Wichtigkeit einer angemessenen Diversifikation der Quellen und die vollumfängliche Teilnahme aller interessierten Rechtskreise.

 

 

13. Juli 2007: Notizen der Julisitzung des IFRIC

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam am Donnerstag, den 12. Juli  in den Räumen des IASB in London zusammen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Die vorgesehenen Tagesordnungspunkte für die Sitzung wurden an einem einzigen Tag abgehandelt, daher tagte IFRIC nicht am Freitag, den 13. Juli.

 

 

13. Juli 2007: Diskussionsrunden des DRSC zum Entwurf des IFRS für KMU

 

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu drei Diskussionsforen zum Entwurf eines IFRS für KMU ein. Die Diskussionsrunden finden statt am:

 

bullet Freitag, den 31. August 2007, 14.00 Uhr (vorauss. bis ca. 16.30 Uhr) im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K05
bullet Dienstag, den 04. September 2007, 14.00 Uhr (vorauss. Bis 16.30 Uhr) im Arabella Sheraton Airport-Hotel in Düsseldorf, Raum August Piccard
bullet Dienstag, den 11. September 2007, 14.00 Uhr (vorauss. Bis 16.30 Uhr) im Arabella Sheraton Airport-Hotel in München, Raum Frankfurt

 

Gegenstand des Meinungsaustausches ist der vorliegende Entwurf, der auf der Website  zum Download bereitsteht. Das DRSC bittet um Anmeldung zu einer der angebotenen Diskussionsrunde mit dem beiliegenden Anmeldeformular bis zum 20. August 2007. Ihre Anmeldung wird bestätigt, soweit die Platzkapazität das zulässt. Das DRSC behält sich aber auch vor, bei zu geringer Anmeldung, die Gesprächsrunden zusammenzulegen.

 

 

12. Juli 2007: Keine Sitzung von IFRIC am Freitag, den 13. Juli

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) schloss seine Julisitzung 2007 an einem einzigen Tag - Donnerstag, den 12. Juli 2007 - ab. Die Sitzung für Freitag, den 13. Juli wurde abgesagt. Wir werden die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte in Kürze einstellen. Die abgehandelten Tagesordnungspunkte können Sie hier einsehen.

 

 

12. Juli 2007: Aktualisierter Übernahmebericht von EFRAG

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht aktualisiert, in welchem der Stand der Übernahme für jeden IFRS einschließlich aller Standards, Interpretationen und Änderungen entsprechend der EU-Rechnungslegungsverordnung wiedergegeben ist. Sie können den Übernahmebericht per 9. Juli 2007 hier herunterladen (in englischer Sprache, 30 KB). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die folgenden Verlautbarungen des IASB noch nicht für eine Anwendung in Europa übernommen worden:

 

bullet IFRS 8 Geschäftssegmente
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
bullet IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme
bullet IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

 

 

12. Juli 2007: IASCF gibt annotierte Gesamtausgabe der IFRS 2007 heraus

 

Die International Accounting Standards Committee Foundation hat die Publikation Ein Führer durch die International Financial Reporting Standards (2007) herausgegeben. Dieser englischsprachige Führer enthält den den vollständigen Text aller gegenwärtig bestehenden IFRS zum 1. Januar 2007, der ausgiebig mit Tausenden Querweisen annotiert wurde, um den Leser durch den Text eines jeden IFRS und aller anderweitigen Materialien des IASB zu führen, die den IFRS als Beiwerk hinzugefügt werden, aber nicht Teil der IFRS sind (einschließlich veranschaulichender Beispiele und Umsetzungsleitlinien). Das Werk ist als gebundene Ausgabe, auf CD-ROM und online verfügbar. In der elektronischen Fassung sind die Querverweise als Hyperlinks ausgestaltet. Der Buchpreis beträgt £90 zzgl. Versandkosten. Hier kommen Sie zur Website der IASCF, auf der Sie die Bestelldetails in Erfahrung bringen können.

 

 

11. Juli 2007: Bericht über die Erörterungen von ECOFIN zu Verfassung und Finanzierung des IASB

 

Auf ihrer Sitzung am 10. Juli 2007 in Brüssel haben die Wirtschafts- und Finanzminister der EU (ECOFIN) über die Verfassung und die Finanzierung des IASB gesprochen. Der Rat fällte die nachstehend aufgeführten Beschlüsse. Sie sind in einer vorläufigen Presseerklärung zusammengefasst (in englischer Sprache, 236 KB), die im Anschluss an die Sitzung herausgegeben wurde.

 

Beschlüsse des Europäischen Rates für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten der EU zu Verfassung und Finanzierung des IASB, 10. Juli 2007

Der Rat hob die Bedeutung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Finanzmärkte der EU hervor. Starke Führung und eine stabile Finanzierung des International Accounting Standards Boards (IASB) and der International Accounting Standards Committee Foundation (IASC-Stiftung) sind unabdingbar für die Europäische Union.

Auf seiner Sitzung am 11. Juli 2006 hatte der Rat Beschlüsse zur Finanzierung des International Accounting Standards Boards (IASB) gefasst. Der Rat begrüßte seinerzeit die Anstrengungen aus dem Privatsektor, ein freiwilliges Finanzierungssystem auf breiter Basis für den IASB zu finden. Darüber hinaus hob ECOFIN die Bedeutung von Verbesserungen in der Führungsstruktur des IASB hervor und lud die Kommission und das Wirtschafts- und Finanzkomitee ein, die Arbeit des IASB zu überwachen und dem Rat regelmäßig darüber Bericht zu erstatten, welcher Fortschritt in diesen Bereichen wirklich zu beobachten sei.

Der Rat hielt fest, dass nach den beiden Fortschrittsberichten, die in der Folge von der Kommission verfasst worden sind, die Führungsstruktur des IASB und der IASC-Stiftung verbessert worden ist. Während der Rat die Beschlüsse aus dem Juli 2006 bekräftigte und die durch IASB und IASCF erreichten Verbesserungen würdigte, hob er doch hervor, dass er weitere folgende Fortschritte zu sehen wünsche:

bullet

Einführung dezidierter Maßnahmen zur Verbesserung der Führungsstruktur des IASB durch einen angemessenes Arbeitsprogramm;

bullet

vollständige Einbeziehung der Stellungnahmen des Runden Tisches zur einheitlichen Anwendung von IFRS in Europa in die Arbeit des IASB zu Standards und Interpretationen;

bullet

Ausführung strenger Auswirkungsanalysen im Voraus für jeden neuen Standard durch den IASB und nachträgliche Analysen der Auswirkungen und Funktionalität von bereits herausgegebenen Standards und Interpretationen, um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele erreicht worden sind und dass die Standards und Interpretationen den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen liefern;

bullet

regelmäßige frühzeitige Information der Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Parlaments durch Mitglieder des IASB über deren Absichten, neue Standards herauszugeben, und durch die Treuhänder zu den Entwicklungen in der Führung in der IASC-Stiftung;

bullet

rasche Durchsicht der Arbeitsweisen des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) durch die IASC-Stiftung und Stärkung von dessen Rolle.

Des Weiteren hebt der Rat weiterhin die Bedeutung/Notwendigkeit der folgenden Aspekte hervor:

bullet

vollständige Transparenz beim IASB auf jeder Ebene des Konvergenzprozesses der internationalen Rechnungslegungsstandards, die den Ansichten aller relevanten Interessengruppen gerecht wird;

bullet

geografisch ausgewogene Besetzung in allen Schlüsselkomitees von IASB/IASC-Stiftung;

bullet

Sicherstellung, dass alle Interessengruppen angemessen in den Führungsgremien der IASC-Stiftung, des IASB und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) vertreten sind, da sie weitere fachliche Expertise bringen.

Der Rat ist grundsätzlich zufrieden mit den Bemühungen der IASC-Stiftung, eine stabile und sichere Finanzierungsgrundlage für den IASB zu erreichen. Der Rat hält dennoch die folgenden Maßnahmen für notwendig, um weitere Fortschritte zu erzielen:

bullet

Vor dem Hintergrund der Finanzierungsanforderungen ist eine breite internationale Basis von Beiträgern auch aus kleineren Rechtskreisen zu suchen;

bullet

eine Zusammenarbeit mit europäischen und nationalen Unternehmen und anderen relevanten Organisationen muss aufgenommen werden, um die Bemühungen des Privatsektors zu unterstützen, ein freiwilliges Finanzierungssystem auf breiter Basis zu entwickeln;

bullet

man muss klarstellen, dass andere Regionen der Welt zu gleichem Anteil zum Finanzierungssystem beitragen;

bullet

Modalitäten für eine regelmäßige Beurteilung der Funktion des zukünftigen Finanzierungssystems müssen vereinbart werden, um dessen Effektivität und Stabilität zu gewährleisten.

Der Rat lädt die Kommission und das Wirtschafts- und Finanzkomitee ein, die Überwachung der IASB/IASC-Stiftungssachverhalte fortzusetzen und dem Rat regelmäßig Bericht über die Entwicklung von Führung und Finanzierung von IASB und IASC-Stiftung zu erstatten.

 

 

11. Juli 2007: IASB wird Überprüfungen nach Einführung der Standards durchführen

 

Bertrand Collomb, stellvertretender Vorsitzender der International Accounting Standards Committee Foundation, sagte am 10. Juli 2007 in Brüssel vor der öffentlichen Sitzung der Koordinatoren des Währungs- und Wirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments aus. Collomb berichtete, dass der IASB alle gänzlich neuen Standards, die umfangreicheren Interpretationen und die größeren Änderungen bestehender Standards zwei Jahre nach deren Einführung überprüfen wird. Derartige Überprüfungen würden sich auf wichtige Sachverhalte konzentrieren, die sich im Zuge der Entwicklung von Standards als umstritten herausgestellt haben, sowie alle wesentlichen Kosten oder Probleme, die Ersteller bei der Umsetzung der Regelungen eines Standards oder Adressaten bei der Auswertung der Informationen erfahren haben. Diese Anforderung wird für alle neuen IFRS oder größeren Änderungen bestehender Standards sowie für umfangreichere Interpretationen des IASB gelten, die zum oder nach dem 1. Januar 2009 in Kraft treten. Infolge dieses Prozesses wird der IASB IFRS 8 Operative Segmente, IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und jeden Standard, der sich aus der zweiten Phase des Projekts Unternehmenszusammenschlüsse ergibt, überprüfen. Sie können Collombs Präsentation hier herunterladen (in englischer Sprache, 39 KB).

 

 

10. Juli 2007: Heads Up-Newsletter zum Vorschlag der SEC zur Abschaffung der Überleitung

 

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Ausgabe vom 9. Juli 2007 des Heads Up-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 69 KB). Die Veröffentlichung mit dem Titel SEC schlägt Erleichterung von der Registrierung ausländischer Unternehmen vor fasst den Vorschlag der SEC zusammen, wonach die Überleitungsrechnung auf US GAAP für ausländische Emittenten, die ihre Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards in der Fassung des IASB erstellen, abgeschafft werden soll.

 

 

10. Juli 2007: Sitzungen des Standardbeirats im Jahr 2008

 

Der Standardbeirat des IASB (Standards Advisory Council, SAC) hat für 2008 drei Sitzungen in London angesetzt, die zusammen mit den IASB-Sitzungen im Februar, Juni und November abgehalten werden:

 

bullet

Donnerstag und Freitag, 14. und 15. Februar 2008 (der IASB tagt in der folgenden Woche)

bullet

Montag und Dienstag, 23. und 24. Juni 2008 (der IASB tagt in der Woche zuvor)

bullet

Donnerstag und Freitag, 13. und 14. November 2008 (der IASB tagt in der darauffolgenden Woche)

 

Der SAC hat noch eine weitere Sitzung in diesem Jahr, am 8. und 9. November 2007. Sie können immer alle Sitzungstermine von IASB, IFRIC, IASCF und SAC auf dieser Seite finden.

 

 

9. Juli 2007: Kommissar McCreevy - Vorzüge globaler Standards

 

Im Rahmen eines Vortrags mit dem Titel Regulatoren - Hilfe oder Hindernis? (in englischer Sprache, 79 KB), den der europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy vor dem Internationalen Netzwerk für Unternehmensverfassung (International Corporate Governance Network) hielt, sprach er über die Vorzüge, die qualitativ hochwertige Standards den Kapitalmärkten der Welt bringen können. Nachfolgend ein Ausschnitt:

 

Ich glaube fest an den internationalen Wettbewerb und offene Märkte. Ich bin immer hart geblieben, wenn sich in den Mitgliedstaaten protektionistische Tendenzen bemerkbar machten. Das gilt in gleicher Weise für Drittstaaten. Protektionismus ist etwas für die Historiker des 20. Jahrhunderts, nicht für die Regulatoren des 21. Jahrhunderts.

Eine unserer wichtigsten Zielsetzungen ist die Förderung internationaler Standards. Sorgsam erarbeitet sind sie ein mächtiges Werkzeug, um das beste aus der Globalisierung zu holen. Nehmen Sie z.B. die IFRS-Bilanzierungsstandards. Wir hoffen, dass sie bald in jedem bedeutenden Finanzzentrum akzeptiert werden: natürlich in Europa, den USA, China und Japan. Ein Satz an Rechnungslegungsvorschriften für jene Unternehmen, die sich in den besten Finanzmärkten der Welt listen lassen möchten - ist das nicht die richtige Mischung aus Wettbewerb, Effizienz und Regulierung?

 

 

9. Juli 2007: ECOFIN wird Verfassung und Finanzierung des IASB erörtern

 

Der Rat der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (ECOFIN) wird am Dienstag, den 10. Juli 2007, zu einer Sitzung in Brüssel zusammenkommen. Auf der Tagesordnung der ECOFIN-Sitzung (in englischer Sprache, 123 KB) steht u.a. die "Verfassung und Finanzierung des International Accounting Standards Board (IASB) und der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF)". Es wird erwartet, dass die Minister eine große Mischung an Maßnahmen mit Blick auf die Verfassung diskutieren und dabei Sachverhalte wie die folgenden ansprechen werden:

 

bullet

die Berücksichtigung von Stellungnahmen des Roundtables zur konsistenten Anwendung der IFRS in der EU durch den IASB;

bullet

Wirkungsanalysen im vorn- und nachhinein hinsichtlich der Funktionsweise herausgegebener Standards und Interpretationen;

bullet

die geografische Balance bei der Besetzung aller wesentlichen Komitees der IASB-/IASCF-Struktur.

 

Diese und damit in Beziehung stehende Sachverhalte wurden in dem Bericht zu Entwicklungen bei der Verfassung des IASB und der IASCF (in englischer Sprache, 49 KB) angesprochen, der von der Kommission im April veröffentlicht und an den ECOFIN weitergeleitet wurde. In dem Bericht wird festgestellt, dass "bedeutende Fortschritte in den Verfassungsstrukturen von IASB und IASCF zu verzeichnen sind", gleichzeitig aber eine Anzahl "Kerngebiete, auf denen weitere Verbesserungen wünschenswert sind", genannt.

 

 

9. Juli 2007: Bericht für das zweite Quartal veröffentlicht

 

Der Bericht des DRSC zum 2. Quartal 2007, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, kann von der Website des DRSC bezogen werden (964 KB).

 

 

8. Juli 2007: Accouting Roundup - Rückschau auf das 2. Quartal 2007

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Publikation Accouting Roundup - Rückschau auf das 2. Quartal 2007 (in englischer Sprache, 420 KB) eingestellt, die von der Fachabteilung von Deloitte & Touche LLP erstellt wurde. Der Newsletter gibt eine kurze Beschreibung von Verlautbarungen, die eine Auswirkung auf die Bilanzierung, die Finanzberichterstattung und die Unternehmensverfassung haben und die im 2. Quartal 2007 von den Standardsetzern und Regulatoren FASB, EITF, AICPA, SEC, FASAB, PCAOB, GASB, IASB, IFRIC sowie anderen herausgegeben wurde. Er reißt ferner weitere Entwicklungen im aufsichts- und berufsrechtlichen Bereich an. Die Quartalsrückschau besteht aus Beiträgen aus den Accounting Roundup-Ausgaben der Monate April und Mai 2007, die erforderlichenfalls angepasst wurden, sowie neuen Beiträgen aus dem Monat Juni 2007. Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier.

 

 

7. Juli 2007: Tagesordnung für die Julisitzung des IASB 
Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 17. Juli, bis Freitag, den 20. Juli 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder. Die Sitzung wird live im Internet übertragen.

 

17. bis 20. Juli 2007, London

 

 

Dienstag, 17. Juli 2007 (nur nachmittags)

 

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Rahmenkonzept - Elemente und Ansatz

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Ergebnis je Aktie

Der Board wird einige Sachverhalte im Detail erörtern, die vom Stab identifiziert wurden und in bestimmten Situationen bei der Anwendung des Fair-Value-Modells auftreten, damit die Konvergenz mit FAS 128 aufrechterhalten werden kann.

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Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungsbedingungen und Annullierungen

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IFRIC Stand der Arbeiten

 

Mittwoch, 18. Juli 2007 (nur nachmittags)

 

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Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen - Erneute Erörterung von Restanten aus dem Entwurf

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Jährlicher Verbesserungsprozess - Erörterung der folgenden Sachverhalte

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1.  Soll IFRS 5 geändert werden, um die Bilanzierung von als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Tochterunternehmen in Konzernabschlüssen klarzustellen?

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2.  Soll IAS 36 geändert werden, um die Angaben zu Gebrauchswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu vereinheitlichen, wenn DCF-Modelle verwendet werden?

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3.  Sollen die Leitlinien in IAS 17 in Bezug auf die Klassifizierung von Leasingverhältnissen bei Grundstücken und Gebäuden geändert werden?

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4.  Soll IAS 10 geändert werden, um klarzustellen, warum Dividenden, die nach dem Stichtag beschlossen werden, keine Schulden sind?

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5.  Soll IAS 19 geändert werden, um eine Unvereinbarkeit in Bezug auf die Bilanzierung der Verwaltungskosten eines Plans zu heilen?

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6.  Sollen die Bestandteile von Fremdkapitalkosten in IAS 23 in Übereinstimmung mit der Definition in IAS 39 gebracht werden?

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7.  Soll IAS 34 geändert werden, um klarzustellen, das Angaben zum Ergebnis je Anteil nur dann getätigt werden müssen, wenn sie nach IAS 33 gefordert werden?

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Der Board wird ferner gebeten werden, alternative Bilanzierungsmodelle zu erwägen, mit denen Sachverhalte adressiert werden, die er auf seiner Junisitzung bezüglich Verpflichtungen zur Wiederaufforstung von biologischen Vermögenswerten diskutiert hatte.

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Übergangsvorschriften und die Frage, ob eine vorzeitige Anwendung für einige oder alle vorgeschlagenen Änderungen empfohlen werden soll.

 

Donnerstag, 19. Juli 2007

 

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Konzern- und separate Einzelabschlüsse – Bildung eines neues Mutterunternehmens

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Leistungen an Arbeitnehmer – Sachverhalte aus dem Diskussionspapier
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Definitionen

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Klassifizierung der Leistungen nach der Art der Auszahlung

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Leistungsversprechen, die ein "das höhere von"-Wahlrecht beinhalten

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Sachverhalte, die sich auf die Bewertung von renditebezogenen Versprechen beziehen

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Stand der Arbeiten in der Arbeitsgruppe

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Ertragsteuern
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Die Verwendung eines Ausschüttungs- oder Thesaurierungssatzes zur Bemessung latenter Steueransprüche und -schulden

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Definitionen von Steuergutschriften und investitionsabhängiger Steuergutschriften

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Die Definition und Behandlung spezieller Abzüge

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Rahmenkonzept – Bewertung und Berichtseinheit

 

Freitag, 20. Juli 2007 (nur vormittags)

 

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Schulden - Änderungen an IAS 37
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Abgrenzung einer Schuld gegen ein Betriebsrisiko (einschließlich Leistungsbereitschaftsverpflichtungen [stand-ready-Verpflichtungen])

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Unsicherheit über das Bestehen einer gegenwärtigen Verpflichtung

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Faktische Verpflichtungen

 

 

6. Juli 2007: Neue CESR-Datenbank zu allen in Europa zum Handel zugelassenen Aktien

 

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat eine neue Datenbank mit Informationen zu allen auf den europäischen regulierten Märkten zum Handel zugelassenen Aktien zur Verfügung gestellt. Aktien von über 7.000 Unternehmen sind aufgeführt. Die zur Verfügung stehenden Informationen schließen den durchschnittlichen Tagesumsatz, die Anzahl der Transaktionen täglich, den Streubesitz, die zuständige Aufsichtsbehörde und den Ländercode mit ein. Folgen Sie diesem Link zur CESR-Datenbank.

 

 

6. Juli 2007: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung vom 12. und 13. Juli 2007

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird sich am Donnerstag, den 12. Juli, und Freitag, den 13. Juli 2007, in den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

 

 

12. bis 13. Juli 2007, London

 

 

Donnerstag, den 12. Juli 2007

 

bullet IAS 18 Erträge - Beiträge von Kunden: Bilanzierung von erhaltenen Kundenbeiträgen, beispielsweise eines Vermögenswertes (oder Barmittel zum Erwerb und/oder der Herstellung eines solchen Vermögenswertes), die dann genutzt werden, um dem Kunden laufende Dienstleistungen oder eine laufende Lieferung von Gütern zu gewährleisten.
bullet IAS 18 Erträge - soll es Leitlinien in Form von Interpretationen geben, die bei der Identifizierung von Vermittlungsgeschäften helfen?
bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS - Entflechtungen und andere unbare („in-specie“, also in gleicher Leistung zu begleichende) Ausschüttungen
bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Konzerninterne anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich

 
bullet Schema 1 - Die Arbeitnehmer des Unternehmens erhalten Barvergütungen, die auf dem Preis der Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens basieren; und
bullet Schema 2 - Die Arbeitnehmer des Unternehmens erhalten Barvergütungen, die auf dem Preis der Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens des Unternehmens basieren.

 

Nach beiden Schemata hat das Mutterunternehmen des Unternehmens (nicht das Unternehmen selbst) die Verpflichtung, die Barvergütung an die Arbeitnehmer auszuschütten.

bullet Empfehlungen des Mitarbeiterstabs hinsichtlich vorläufigen Agendaentscheidungen

 
bullet IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche - Gelten die Angabevorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer für langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten oder aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert werden?
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Zuordnung der Auswirkungen von Gehaltserhöhungen

 

 

Freitag, den 13. Juli 2007 (nur vormittags)

 

bullet Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Mai-Ausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden

 
bullet IAS 12 Ertragsteuern - Latente Steuerschulden aus thesaurierten ausländischen Gewinnen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Transaktionen aus Glücksspielen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen unter Verwendung einer gekauften Option
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Absicherung verschiedener Risiken durch ein einziges derivatives Sicherungsinstrument
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Anwendungsbereich von IAS 39.11A
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - IAS 39.A33(d)(iii)
bullet IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche - Vorhaben, den beherrschenden Anteil an einem Tochterunternehmen zu verkaufen

 

 

6. Juli 2007: Ergebnisse der 110. Sitzung des DSR

 

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 28. und 29. Juni 2007 seine 110. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juni 2007 hier herunterladen (20 KB).
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Der Entwurf der DSR-Stellungnahme zum ED IFRS for SMEs wurde erneut diskutiert. Zurzeit wird eine Unternehmensbefragung zu diesem Standardentwurf durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im August vorliegen und in die endgültige Fassung der Stellungnahme einfließen.

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Des Weiteren befasste sich der DSR mit dem aktuellen Stand des IASB-Projekts Business Combinations Phase II insbesondere unter dem Gesichtspunkt, welche der in der DSR-Stellungnahme zum Exposure Draft aufgeworfenen Kritikpunkte vom IASB aufgegriffen wurden.

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Der DSR verabschiedete seine Stellungnahme zu dem von der EU-Kommission herausgegebenen Fragebogen zum Endorsement von IFRS 8 Operating Segments. Der DSR spricht sich noch einmal deutlich für ein baldiges Endorsement von IFRS 8 aus. Der beantwortete Fragebogen wurde am 29. Juni 2007 an die EU-Kommission übermittelt.

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Weiterhin informierte sich der DSR ausführlich über den aktuellen Stand des IASB-Projektes Insurance Contracts und diskutierte ausgewählte Aspekte des vom IASB im Mai 2007 veröffentlichten Diskussionspapiers Preliminary Views on Insurance Contracts.

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Der DSR informierte sich über den Stand des IASB-Projektes Post-employment benefits bzw. des PAAinE-Projektes Pensions. Diskutiert wurden insbesondere Fragen zum Korridoransatz, zur Behandlung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, zum Ausweis von Kapitalerträgen aus Planvermögen sowie Bewertungsfragen im Zusammenhang mit cash balance plans.

 

 

5. Juli 2007: IFRIC Interpretationsentwurf zu Immobilienverkäufen

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Entwurf von IFRIC D21 Immobilienverkäufe zur Stellungnahme veröffentlicht.

IFRIC D21 Immobilienverkäufe zielt auf die Standardisierung der von Bauunternehmen angewendeten Rechnungslegungspraxis bezüglich des Verkaufs von Einheiten (bspw. Wohnungen oder Häusern) „ab Entwurf“, das heißt vor Fertigstellung, ab. Derzeit interpretieren diese Unternehmen IFRS sehr unterschiedlich und setzen die Erlöse aus dem Verkauf von Einheiten zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten an. Einige setzen den Erlös erst an, wenn sie die fertig gestellte Einheit an den Käufer übergeben, andere jedoch setzen den Erlös früher an, während die Fertigstellung voranschreitet, mit Bezug auf den Grad der Fertigstellung. IFRIC D21 sieht vor, dass der Erlös nur dann während des Fertigstellungsprozesses erfasst werden soll, wenn das Bauunternehmen tatsächlich auch die Fertigstellungsleistungen selbst übernimmt und nicht nur fertige Waren (fertig gestellte Einheiten) verkauft. Im Entwurf werden Merkmale vorgeschlagen, nach denen festgestellt werden kann, ob das Unternehmen die Fertigstellungsleistungen selbst erbringt. In vielen Ländern sind diese Merkmale derzeit tendenziell bei typischen Verkäufen “ab Entwurf” nicht erfüllt.

Die Kommentierungsfrist endet am 5. Oktober 2007. Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB. Einen aktuellen Überblick über alle laufende Kommentierungsfristen erhalten Sie hier.

 

 

5. Juli 2007: Stab der SEC analysiert IFRS-Abschlüsse

 

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat auf ihrer Internetseite Beobachtungen des Stabs der SEC veröffentlicht, die sich aus der Analyse der Jahresberichte 2006 von mehr als hundert ausländischer Emittenten ergeben haben, die Abschlüsse auf der Basis von IFRS enthielten. Die Anmerkungen des Stabs beziehen sich unter anderem auf folgende Sachverhalte:

 

bullet

Versicherung der Einhaltung der IFRS. „Bei der überwiegenden Anzahl der untersuchten Unternehmen, bestätigte der Prüfer des Unternehmens die Einhaltung der in dem betreffenden Rechtskreis geltenden IFRS, die das Unternehmen anwendet, äußerte sich aber nicht zur Einhaltung der IFRS wie vom IASB verabschiedet durch das Unternehmen.“

bullet

Art der Darstellung – Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sachverhalte betrafen die Beschreibung von Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Posten aus dem Betriebsergebnis ausschließen und Berechnung von freiwilligen je-Aktie-Anteilen.

bullet

Art der Darstellung – Kapitalflussrechnung. Die Sachverhalte schlossen Definitionen von Zahlungsmitteläquivalenten und die Darstellung von Aufwendungen außerhalb des Cash Flows aus betreiblicher Tätigkeit ein.

bullet

Zwischengesellschaftliche Investitionen. Bilanzielle Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinschaftlicher Kontrolle, Kapitalumschichtungen, Umstrukturierungen, Erwerb von Minderheitsanteilen und ähnlich Transaktionen.

bullet

Konsolidierung. Ausschluss eines Tochterunternehmens aus dem Konsolidierungskreis.

bullet

Entscheidungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Grundlage für die Wahl von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die nicht vollständig durch IFRS gedeckt sind.

bullet

Branchenspezifische Sachverhalte. „Beträchtliche Abweichungen“ in der Bilanzierung von Versicherungsverträgen und in der bilanziellen Behandlung von Erforschungs- und Bewertungsaktivitäten in den Rohstoffindustrien.

bullet

Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden hinsichtlich der Ertragserfassung, immaterieller Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerten, der Feststellung und Bewertung von Wertminderungen, Leasinggeschäften, Eventualverbindlichkeiten und Finanzinstrumenten.

bullet

Banken. Ansatz von Wertminderungen von Krediten durch Banken.

 

Die Beobachtungen des Stabs können in englischer Sprache aus dem Internet heruntergeladen werden. Die vom Stab der SEC verschickten Stellungnahmen an die Unternehmen, deren Abschlüsse analysiert worden sind, und die Antworten der Unternehmen stehen ebenfalls auf den Seiten der SEC zur Verfügung: http://sec.gov/divisions/corpfin/ifrs_reviews.

 

 

5. Juli 2007: IFRIC verabschiedet Interpretation zur Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat die Interpretation IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung  herausgegeben. IFRIC 14 gibt allgemeine Leitlinien zur Bestimmung des Überschussbetrags eines Pensionsfonds, der nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer im Rahmen der Regelungen zur Vermögenswertobergrenze als Vermögenswert angesetzt werden kann. In der Interpretation wird auch erklärt, wie sich gesetzliche oder vertragliche Mindestfinanzierungsvorschriften auf Vermögenswerte oder Schulden eines Plans auswirken können. Die Interpretation wird die Anwendungspraxis standardisieren und sicherstellen, dass Unternehmen Vermögenswerte aus Planüberschüssen einheitlich ansetzen. Nach IFRIC 14 hat der Arbeitgeber keine weitere Schuld anzusetzen, es sei denn, die nach den Mindestfinanzierungsvorschriften zu zahlenden Beiträge können nicht an die Gesellschaft zurückgezahlt werden. IFRIC 14 wird vermutlich die größten Auswirkungen in den Ländern haben, in denen Mindestfinanzierungsvorschriften gelten und Beschränkungen der Möglichkeiten eines Unternehmens vorliegen, Erstattungen oder Kürzungen zukünftiger Beiträge zu erhalten. IFRIC 14 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Lesen Sie hier die englischsprachige Presseerklärung des IASB.

 

 

4. Juli 2007: Heads Up-Newsletter zu jüngsten Entwicklungen bei der SEC

 

Auf IAS Plus.com wurde die Ausgabe vom 3. Juli 2007 des Heads Up-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 76 KB), der von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. Der Newsletter mit dem Titel SEC behandelt eine Menge Themen befasst sich mit den jüngsten Entwicklungen bei der SEC: 

1. der Herausgabe von Auslegungsleitlinien zur Beurteilung der internen Kontrollen durch die Geschäftsleitung;

2. Änderungen der Regeln zum Bericht der Geschäftsleitung über interne Kontrollen;

3. vorgeschlagenen Änderungen für kleinere börsennotierte Unternehmen;

4. der Gründung eines Beratungskomitees zur Verbesserung der Finanzberichterstattung; sowie

5. Vorschlägen zur Verpflichtung zur Registrierung auf elektronischem Wege sowie Vereinfachungen von Formblatt D.

 

 

3. Juli 2007: SEC veröffentlicht Vorschlag, Überleitungsrechnung für IFRS-Abschlüsse abzuschaffen

 

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat den Wortlaut ihres Vorschlags veröffentlicht, Abschlüsse ausländischer Emittenten, die nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben erstellt sind, ohne Überleitungsrechnung zu den US-amerikanische Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) wie in den USA vorgeschrieben anzuerkennen. Der Vorschlag würde Formular 20-F ändern und korrespondierende Änderungen von Vorschrift S-X nach sich ziehen, so dass Abschlüsse, die nach der englischsprachigen Fassung der IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellt sind ohne Überleitungsrechnung nach US-GAAP als Teil der Unterlagen ausländischer Emittenten, die eine Börsennotierung in den USA anstreben, eingereicht werden können. Der Vorschlag hält fest, dass „die derzeitigen Anforderungen hinsichtlich einer Überleitungsrechnung nach US-GAAP für ausländische Emittenten, die sich einer anderen Rechnungslegungsbasis als der englischsprachigen Fassung der IFRS wie vom IASB herausgegeben bedienen, bestehen bleiben.“ Laden Sie sich hier den Vorschlag der SEC (290 KB) herunter. Die Kommentierungsfrist beträgt 75 Tage. Stellungnahmen können auch elektronisch eingereicht werden.

 

 

2. Juli 2007: Neue Präsidentin des DSR

 

In seiner Sitzung vom 28. Juni 2007 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) mit Wirkung ab dem 01.07.2007 Frau Liesel Knorr als neue Präsidentin des DSR und Herrn Jochen Pape als Vizepräsident einstimmig gewählt.
Der neue Generalsekretär des DRSC e.V. wird ab dem 1. August 2007 die Arbeit aufnehmen.

 

 

2. Juli 2007: Ausgabe 2/2007 des ifrs-forum-Newsletters erschienen

 

Die Ausgabe 2/2007 des deutschsprachigen ifrs-forum-Newsletters ist ab sofort zum Download verfügbar. Sie können die aktuelle Publikation von unserer Newsletterseite herunterladen (194 KB); auf dieser finden Sie auch ältere Ausgaben sowie den englischsprachigen IAS Plus-Newsletter. In der aktuellen Ausgabe berichten wir über Maßnahmen zur Umsetzung der Angabepflichten nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, über IFRS 8 Geschäftssegmente, der demnächst IAS 14 Segmentberichterstattung ersetzen soll (s. unsere Nachricht vom 30. Juni 2007), und den Projektzeitplan des IASB.

 

 

2. Juli 2007: Deloitte Großbritannien äußert sich zur Anwendung von IFRS für KMU in Großbritannien

 

Unsere britischen Kollegen haben dem britischen Standardsetzers (Accounting Standards Board, ASB) eine Stellungnahme als Reaktion auf dessen Einladung, zur weiteren Entwicklung in Großbritannien bezüglich der Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen Stellung zu nehmen, zukommen lassen. Deloitte Großbritannien begrüßt den Entwurf des IASB für einen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen und unterstützt den Ansatz, den der IASB hinsichtlich der Entwicklung  eines vereinfachten, eigenständigen Satzes von Rechnungslegungsregeln gewählt hat.

Es gibt keine Veranlassung, in Großbritannien mittelfristig zwei absolut unterschiedliche Rechnungslegungsstandards (IFRS und britische Rechnungslegungsstandards (UK GAAP) zu behalten. Wir unterstützen die Entscheidung des ASB, einen Ausstieg aus den US GAAP zu suchen…

 

Wir unterstützen den Fortbestand eines dreigliederigen Systems in Großbritannien, und das sollte sich wie folgt aufbauen:

 

1. Volle IFRS für börsennotierte und öffentlich rechnungslegungspflichtige Unternehmen;

2. IFRS für KMU für größere und mittelgroße nicht börsennotierte Unternehmen einschließlich der Tochterunternehmen börsennotierter und öffentlich rechnungslegungspflichtiger Unternehmen (das „mittlere Glied“);

3. der derzeit bestehende Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) für kleinste Unternehmen.

Lesen Sie hierzu auch den Brief von Deloitte Großbritannien an den ASB (in englischer Sprache, 483KB).

 

 

2. Juli 2007: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IFRIC 13

 

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme veröffentlicht (in englischer Sprache, 106 KB). IFRIC 13 widmet sich der Rechnungslegung von Unternehmen, die ihren Kunden Anreize für den Kauf von Gütern oder Dienstleistungen in Form von Prämien als Teil der Verkaufstransaktion anbieten (“Prämiengutschriften” in der Interpretation). Gängige Beispiele sind Flugmeilen- und Hotelpunktesammelprogramme und Prämienprogramme von Kreditkartenfirmen. IFRIC 13 schreibt vor, dass ein Unternehmen, das die Prämiengutschriften vergibt, die Verkauftransaktion, die die Prämiengutschrift auslöst, als „mehrelementige Erlöstransaktion“ bilanziert und den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zugesagten Prämie zwischen den Prämiengutschriften und den anderen Komponenten der Erlöstransaktion aufteilt. Der Newsletter beschreibt die Anforderungen aus IFRIC 13. Frühere Ausgaben Frühere Ausgaben des IAS Plus-Newsletters (in englischer Sprache) finden Sie hier. Es besteht auch die Möglichkeit, den Newsletter kostenfrei zu abonnieren.

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