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31.
Juli 2007: Ergebnisse der 111. Sitzung des DSR
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Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 23. und 24. Juli 2007 seine
111. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse
der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung
sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des
Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)
mit Stand vom Juli 2007
hier herunterladen (29 KB). |
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Der Deutsche Standardisierungsrat
verschaffte sich einen Überblick über den aktuellen
Stand des IASB-Projekts Financial Statement
Presentation. Der DSR beschloss, dem EFRAG Draft
Endorsement Advice zum geänderten IAS 1 in einem
kurzen Schreiben grundsätzlich zuzustimmen. Jedoch
sollte in den Anmerkungen auf die kritische
Einstellung des DSR bezüglich der Ergebnisse der
Phase A des Projekts verwiesen werden. |
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Weiterhin legte der DSR seine
Standpunkte zu den Änderungen, die im IASB-Projekt
Annual Improvements Process vorgeschlagen
werden sollen, dar. Zu diesem Projekt, im Rahmen
dessen eine Vielzahl von Standards Änderungen
erfahren, wird der DSR eine Stellungnahme an den
IASB vorbereiten. |
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Die Europäische Kommission
hat eine Mitteilung der Kommission veröffentlicht,
die Vorschläge über ein vereinfachtes
Unternehmensumfeld in den Bereichen
Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und
Abschlussprüfung vorsieht. Der DSR diskutierte,
in welcher Art und Weise der DSR zu dieser
Mitteilung Stellung beziehen sollte. Er trug
Standpunkte zu diesem Papier zusammen, die Grundlage
eines Stellungnahmeentwurfs sein werden. |
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Außerdem informierte sich der DSR
ausführlich über den aktuellen Stand des
IASB-Projektes Leases. |
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31.
Juli 2007: IASC-Stiftung sucht Mitglieder für zwei XBRL-Komitees
Die Treuhänder der IASC-Stiftung laden zur Bewerbung als Mitglied
für zwei Komitees ein, die in Zusammenhang mit den Arbeiten der
Stiftung zu XBRL gegründet werden
–
ein XBRL-Beirat (XBRL Advisory Council, XAC) und eine
XBRL-Qualitätssicherungsgruppe (XBRL Quality Review Team, XQRT):
 |
XAC wird strategische Ratschläge für die Treuhänder
und die in London ansässige XBRL-Arbeitsgruppe der Stiftung
hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und Übernahme der
XBRL-Klassifizierungssystematik für International Financial
Reporting Standards (IFRS) erarbeiten. Der Beirat wird aus
zehn Mitgliedern bestehen, die im Großen und Ganzen den
verschiedenen Gebiete und beruflichen Sparten entstammen
sollten, die durch die Übernahme von XBRL und die Einführung
der IFRS-Klassifizierungssystematiken betroffen sind.
|
 |
XQRT wird die
Qualitätssicherung der erarbeiteten
Klassifizierungssystematiken übernehmen und strategische
Ratschläge und praktische Empfehlungen zu deren Qualität
geben. |
Die Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business
Reporting Language), ist eine XML-basierte Computersprache zur
automatisierten Erfüllung von Berichtsanforderungen, beispielsweise
die Erstellung, Weiterreichung und Analyse von Finanzberichten,
Abschlüssen und Prüfungsschemata. Die IASC-Stiftung hat eine
hochwertige
XBRL-Klassifizierungssystematik für IFRS entwickelt (genauer gesagt
ein Handbuch mit Datenetiketten, die erklären, was jedes einzelne
etikettierte Element ist und wie es unter IFRS zu behandeln ist),
das jeweils gemeinsam mit der Gesamtausgabe der IFRS aktualisiert
werden soll. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige
Presserklärung des IASB.
30.
Juli 2007: Neuer Standard des AICPA zur
Bewertung
Das
Exekutivkomitee für Beratungsleistungen des
US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut
of Certified Public Accountants, AICPA) hat heute die
Veröffentlichung eines neuen Berufsstandards zu
Bewertungsdienstleistungen mit dem Titel "Anweisung zu Standards zu
Bewertungsdienstleistungen Nr. 1 Bewertung eines Unternehmens,
eines Anteils eines Geschäftsinhabers, eines Wertpapiers oder eines
immateriellen Vermögenswertes" (
Statement on Standards for Valuation Services No. 1 (SSVS No. 1)
Valuation of a Business, Business Ownership Interest, Security, or
Intangible Asset)
angekündigt. Der 76-seitige Standard stellt Leitlinien für
Wirtschaftsprüfer zur Verfügung, wie die Schätzungen der Werte
entwickelt werden können und wie die Ergebnisse im Bericht
dargestellt werden. Er gilt für alle AICPA-Mitglieder, die im Rahmen
eines Engagements die Aufgabe haben, den Wert eines Unternehmens,
eines Anteils eines Geschäftsinhabers, eines Wertpapiers oder eines
immateriellen Vermögenswertes zu schätzen. Die
Schätzungsverpflichtung kann aus einer großen Bandbreite von Gründen
resultieren, auch aus rechnungslegungsbezogenen. SSVS No. 1 gilt für
alle Engagements, die am oder nach dem 1. Januar 2008 eingegangen
werden.
|
SSVS No. 1 beschreibt zwei Arten von
Engagements: Engagements mit Bewertungsaufgaben und
Engagements mit
Berechnungsaufgaben. Für
Engagements mit
Bewertungsaufgaben sind zwei Arten der
schriftlichen Berichterstattung zulässig - ausführliche
Berichte und zusammenfassende Berichte. Für
Engagements mit
Berechnungsaufgaben ist nur eine Art der
schriftlichen Berichterstattung zulässig - die Darstellung
der Berechnung. Mündliche Berichte sich nach dem Standard
für alle Arten von Engagements zulässig.
|
Das AICPA hat auf seinen Seiten
eine englischsprachige
Grundausrüstung zum Bewertungsstandard
zusammengestellt (unter anderem mit dem vollständigen Wortlaut des
Standards, der Presseerklärung des AICPA, häufig gestellten Fragen
und einem Glossar internationaler Bewertungstermini).
28.
Juli 2007: Deloitte befürwortet die Erweiterung des IFRIC auf 14
Mitglieder
Deloitte
hat eine
Stellungnahme (in englischer Sprache, 108 KB) bei den
Treuhändern der IASC-Stiftung eingereicht, in der wir deren
Vorschlag unterstützen (in englischer Sprache 234 KB), die
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des International Financial
Reporting Committee (IFRIC) von zwölf auf vierzehn heraufzusetzen.
Ebenso wie die Treuhänder sind wir der Meinung,
dass IFRIC davon
profitieren würde, wenn es eine größere Bandbreite von Mitgliedern
mit Praxiserfahrung in der Anwendung von IFRS und in der Analyse von
IFRS-Abschlüssen gäbe. Unsere Stellungnahme spiegelt allerdings auch
die Tatsache wider, dass wir besorgt sind, dass die Vergrößerung von
IFRIC nachteilige Auswirkungen auf dessen Arbeit haben könnte. Wir
sind uns jedoch der Tatsache bewusst, dass der Stab von IFRIC im
Vergleich zu früher größer geworden ist, und weisen darauf hin, dass
das Budget 2008 der IASC-Stiftung die Aussage der Treuhänder
reflektiert, dass sie sich verpflichtet fühlen, dafür zu sorgen,
dass IFRIC "in der Lage ist, auf Interpretationsaufgaben effizient
zu reagieren". Daher sind wir bereit, der Einschätzung der
Treuhänder zu folgen, dass - in vernünftigem Rahmen - jegliche
Auswirkung auf die Effizienz des IFRIC durch den Nutzen der größeren
Beteiligung von Erstellern und Anwendern von IFRS-Abschlüssen
aufgewogen wird. Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte an IASC,
IASB, SIC, IFRIC und die IASC-Stiftung finden Sie
hier (alle
Dokumente in englischer Sprache).
26.
Juli 2007: SEC erbittet Stellungnahmen zur Anwendung von IFRS durch inländische
börsennotierte Unternehmen
Gestern
hat die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) einstimmig dafür gestimmt, einen
Konzepterlass zur Stellungnahme freizugeben. Der Erlass widmet sich
der Frage, ob es US-amerikanischen Emittenten einschließlich
Investmentunternehmen gestattet sein soll, ihre Abschlüsse nach den
International Financial Reporting Standards
(IFRS) wie in englischer Sprache vom International Accounting
Standards Board (IASB) herausgegeben zu erstellen. Nach den
derzeitigen Regelungen der SEC müssen US-amerikanische Emittenten
US-GAAP anwenden. Der Konzepterlass dient der Meinungsfindung und
beschreibt die politischen Sachverhalte und erbittet in Form von
Fragen öffentliche Stellungnahmen bezüglich der Möglichkeit,
US-amerikanischen Emittenten die Abschlusserstellung nach IFRS zu
erlauben.
Die Kommentierungsfrist beträgt 90 Tage nach Veröffentlichung im
US-amerikanischen Gesetzblatt. Der Konzepterlass ist bislang noch
nicht auf den Internetseiten der SEC eingestellt. Bei Vorstellung
der Vorschlags vor der Kommission sagt der Vorsitzende der SEC,
Christopher Cox:
|
Heute morgen diskutieren wir über die Veröffentlichung eines
Konzepterlasses des Stabs, der öffentliche Stellungnahmen
zur zukünftigen Rolle der IFRS in US-amerikanischen Märkten
erbittet und der fragt, ob es US-amerikanische Emittenten
gestattet sein soll, IFRS anzuwenden und damit gleichzeitig
unseren Regeln und Vorschriften zu genügen. In vielerlei
Hinsicht spiegelt dies die Frage wider, ob ausländische
Emittenten ihre IFRS-Abschlüsse bei uns einreichen dürfen,
ohne sie nach US-GAAP überzuleiten. Dieses Konzept gäbe
US-amerikanischen Emittenten die gleiche Wahlmöglichkeit,
die ausländische Emittenten hätten. Dieser Erlass würde aber
möglicherweise jeden Aspekt der US-amerikanischen
Kapitalmärkte berühren - von der Frage, wie US-amerikanische
Rechnungsleger ausgebildet werden, über die Frage, wie
US-amerikanische Emittenten ihre Abschlüsse erstellen und
wie US-amerikanische Investoren Abschlüsse lesen, bis hin zu
der Frage, wie die Rechnungslegungsstandards entwickelt und
interpretiert werden, die auf US-amerikanische Unternehmen
anzuwenden sind.
|
Weiterführende Informationen in englischer Sprache:
26.
Juli 2007: SEC genehmigt neuen Prüfungsstandard zu internen
Kontrollen
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat den Prüfungsstandard Nr. 5 Eine
Prüfung interner Kontrollen über die Rechnungslegung im Zusammenhang
mit einer Prüfung des Jahresabschlusses (Auditing
Standard No. 5 An Audit of Internal Control
Over Financial Reporting That Is Integrated with An Audit of
Financial Statements)
genehmigt. Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) hatte den Standard im Mai 2007
herausgegeben. Er ersetzt den vorhergehenden Prüfungsstandard Nr. 2
der PCAOB zur Prüfung interner Kontrollen. Nach Genehmigung durch
die SEC sind nun alle bei der PCAOB registrierten
Prüfungsgesellschaften verpflichtet, den neuen Standard spätestens
auf alle Prüfungen interner Kontrollen für Geschäftsjahre, die am
oder nach dem 15. November 2007 enden, anzuwenden. Die PCAOB hat
angekündigt, verschiedene Programme zur Unterstützung der
erfolgreichen Implementierung des neuen Standards aufzulegen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen in englischer Sprache:
26.
Juli 2007: Stellungnahmen zur Form internationaler
Bewertungsstandards gesucht
Das
Internationale Komitee für Bewertungsstandards (International
Valuation Standards Committee, IVSC)
hat einen Bericht zu Struktur und Form der Internationalen
Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) zur
Stellungnahme veröffentlicht, der von einer Beratungsgruppe erstellt
wurde, die zusammengestellt wurde, um diese kritisch zu analysieren.
Das IVSC befindet sich derzeit in einer Phase der Modernisierung
seiner eigenen Organisationsstrukturen (s. auch unsere
Nachricht
vom 19. April 2007). Der
Bericht über die IVS mit dem Titel "Eine Analyse der
Internationalen Bewertungsstandards" (in englischer Sprache, 126 KB)
stellt die Ansicht der Beratungsgruppe zur Form eines "idealen"
Kanons von internationalen Bewertungsstandards dar. Der Bericht
stellt eine Reihe spezifischer Fragen (s. u., zu denen
Stellungnahmen gesucht werden. Die Kommentierungsfrist endet am 31.
Oktober 2007.
| Sachverhalte, zu denen das IVSC
Stellungnahmen erbittet |
| Frage 1 Die Beratungsgruppe schlägt
vor, dass die IVS prinzipienbasiert sein sollten. Dies
bedeutet ihrer Meinung nach, dass der Standard neben den zu
erfüllenden Anforderungen wesentliches erklärendes Material
enthalten soll, das einem erfahrenen professionellen
Bewerter ermöglichen soll, die Anforderungen zu verstehen.
Stimmen Sie dieser Empfehlung zu?
Frage
2
Bewertungen erfolgen in einer Vielzahl von Zusammenhängen
- von der Rechnungslegung über Kreditwürdigkeitsprüfungen
und Geschäftsübernahmen bis hin zu Steuer- und
Prozessfragen. Die Beratungsgruppe ist der Meinung, dass die
gleichen Konzepte, Definitionen und Prinzipien auf alle
Bewertungen zutreffen unabhängig davon, zu welchem Zweck sie
erfolgen. Abweichungen könnte es allerdings in der Anwendung
und in der Berichterstattung geben. Stimmen Sie der
Beratungsgruppe zu?
Frage
3
Die Beratungsgruppe ist der Meinung, dass die eigentliche
Rolle der IVS diejenige eines eigenständigen Kanons von
internationalen Standards ist, der die Bedürfnisse eines
globalen Marktplatzes erfüllen muss und für die Konvergenz
von nationalen Standards auf internationale
Bewertungsstandards dienen soll. Sie ist deshalb der
Meinung, dass die IVS sich nicht auf Gebiete erstrecken
sollten, die immer noch wesentlicher nationaler Regulierung
unterworfen sind - beispielsweise Bewertungen aus
steuerlichen Gründen.
Stimmen Sie der Beratungsgruppe zu?
Frage
4
Die Beratungsgruppe ist sich bewusst, dass in
verschiedenen Rechtkreisen unterschiedliche Wege
eingeschlagen werden, um zu dem gleichen Ziel eines einzigen
Kanons weltweit gültiger Bewertungsstandards zu gelangen.
Obwohl dies verständlich ist, schlägt die Beratungsgruppe
vor, dass das IVSC eine ähnliche Regelung einzuführen
versuchen sollte wie für die International Reporting
Standards (IFRS). D.h. Bewertungsberichte sollten dann nicht
in Anspruch nehmen können, in Übereinstimmung mit den IVS
erstellt zu sein, wenn sie nicht allen Anforderungen der IVS
genügen. Stimmen Sie zu, dass das IVSC eine solche Regelung
einführen sollte?
Frage
5
Sind Sie der Meinung, dass die vorgeschlagenen Struktur
eine einfache Navigation durch die Standards ermöglicht und
die Bestimmung der jeweiligen Bewertungs- und
Berichtsvorschriften für einen bestimmten Vermögenswert/eine
bestimmte Schuld und einen bestimmten Zweck erleichtert?
Frage
6
Eine Reihe spezifischer Fragen zur vorgeschlagenen
Struktur der IVS werden von der Beratungsgruppe gestellt, zu
denen sie Stellungnahmen sucht:
 |
6(a) Die in Kürze
erscheinende achte Ausgabe der IVS definiert den
beizulegenden Zeitwert in IVS 2
Bewertungsgrundlagen, die nicht dem Marktwert
entsprechen. Glauben Sie, dass dies ausreicht,
oder sollte das IVSC einen Standard zum
beizulegenden Zeitwert als eigenständige
Bewertungsgrundlage entwickeln? |
 |
6(b) Die
vorgeschlagene Struktur der IVS erörtert die
Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung
und der Bewertungsgrundlagen auf bestimmte
Vermögenswert- und Schuldarten bevor sie auf einen
bestimmten Bewertungszweck angewendet werden. Einige
Mitglieder der Beratungsgruppe sind der Meinung,
dass diese Reihenfolge umgekehrt werden sollte. Was
meinen Sie? |
 |
6(c) Es wird
vorgeschlagen, zu einer Reihe von Sachverhalten
weitere, detailliertere Leitlinien hinzuzufügen.
Stimmen Sie der Auswahl auf der Liste zu? Sollten
weitere Sachverhalte aufgenommen werden? |
Fragen
7 und 8
[Diese beziehen sich auf die Form der IVS und Empfehlungen
für die Klarheit der Standards.]
|
26.
Juli 2007: Assistenten aus der Wirtschaft zum IASB entsendet
Michelle
Fisher, Managerin aus der Fachabteilung von Deloitte Hongkong, wurde
zum 1. Juli 2007 als Assistentin zum IASB entsendet. Sie wird dort
für achtzehn Monate Paul Pacter bei dem Projekt zu kleinen und
mittelgroßen Unternehmen unterstützen. Im Rahmen ihrer Aufgaben wird
sie helfen, die Feldversuche des Entwurfs zu organisieren und zu
überwachen, eingehende Stellungnahmen bearbeiten und schließlich bei
der Finalisierung des Standards mitarbeiten. Eine weitere Managerin
aus der Fachabteilung von Deloitte Hongkong, Candy Fong, ist bereits
im zweiten Jahr Assistentin beim IASB. Sie arbeitet sowohl bei
IFRIC-Agendaprojekten als auch beim Projekt zu Finanzinstrumenten
mit. Ihre Arbeitszeit beim IASB endet im Laufe dieses Jahres.
25. Juli 2007: SEC erörtert Vorschlag, IFRS
auch für inländische Unternehmen zuzulassen
Auf
seiner heutigen Sitzung (25. Juli 2007) wird die US-amerikanische
Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC) erörtern, ob sie den vorgeschlagenen
Konzepterlass zur Zulassung der
Abschlusserstellung US-amerikanischer Emittenten in Übereinstimmung
mit den International Financial Reporting Standards
(Concept Release on Allowing US Issuers to Prepare Financial
Statements in Accordance with International Financial Reporting
Standards) veröffentlichen soll. Dieser war in englischer Sprache
vom International Accounting Standards Board (IASB) zum Zweck der
Einhaltung der Vorschriften und Regeln der Kommission herausgegeben
worden.
25. Juli 2007: Neue Leitlinien zur
Finanzberichterstattung der CEBS
Das
Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of
European Banking Supervisors,
CEBS) hat die
endgültigen Änderungen der Leitlinien für die Implementierung des
Rahmenkonzepts für Konzernrechnungslegung (Guidelines
for the Implementation of the Framework for Consolidated Financial
Reporting, FINREP) veröffentlicht. Die Leitlinien waren am 20. April
zur Stellungnahme freigegeben worden (s. auch unsere
Nachricht
vom 22. April 2007).
Diese Leitlinien sind dafür gedacht, dass sie von
Bankkonzernen bei der Erstellung ihrer finanziellen
Berichterstattung genutzt werden, die auf den IAS/IFRS basieren, wie
sie von den Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union
vorgeschrieben sind. Die Leitlinien waren ursprünglich im Dezember
2005 verabschiedet worden und im Dezember 2006 geändert worden. Bei
der Veröffentlichung der überarbeiteten Leitlinien hielt das Komitee
folgendes fest:
|
Das CEBS möchte noch einmal auf die Verbindungen zwischen
den Leitlinien und die Angabeforderungen in den
International Financial Reporting Standards hinweisen.
Dieses Prinzip ist das Fundament, auf dem das CEBS ein
Rahmenkonzept aufbaut, das die Bürde der Berichterstattung
für die beaufsichtigten Institutionen erleichtern und
dennoch den Aufsichtbehörden die Erfüllung ihrer
Verpflichtungen als Sachverständige erlauben soll. In diesem
Zusammenhang wird das CEBS weitere Entwicklungen in den
Standards beobachten und sie daraufhin überprüfen, ob sie
Auswirkungen auf die derzeitige Fassung der Leitlinien
haben. |
Nachfolgend finden Sie:
25. Juli 2007: Vier Treuhänder der
IASC-Stiftung wiedergewählt
 |
Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International
Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der
Dachorganisation des IASB, haben vier Treuhänder für eine zweite
dreijährige Amtszeit wiedergewählt, die am 31. Dezember 2010 enden
wird. Die entsprechenden Treuhänder sind: |
 |
Oscar Fanjul,
stellvertretender Vorsitzender, Omega Capital und früherer
Vorsitzender, Gründer und CEO von Repsol SA, Spanien |
 |
Tsuguoki (Aki)
Fujinuma, früherer Vorsitzender und Präsident des
Japanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer, Japan |
 |
Alicja Kornasiewicz,
Vorstandsmitglied der CA IB Corporate Finance GmbH (Wien)
und Vorstandsvorsitzende der CA IB Group in Polen, Polen |
 |
Antonio Vegezzi,
vormaliger stellvertretender Vorsitzender von Capital
International SA, Schweiz. |
Die Treuhänder kündigten außerdem an, eine
internationale Suche nach Nachfolgern für vier Treuhänder beginnen
zu wollen, die nicht wiedergewählt werden können oder in den
Ruhestand treten wollen. Malcolm
Knight von der Bank für internationalen Zahlungsausgleich und
Roberto Teixeira da Costa aus Brasilien haben die maximal zulässigen
zwei Amtszeiten erfüllt. Richard Humphrey aus Australien stellt sich
nicht zur Wiederwahl, und William McDonough aus den USA legt sein
Amt als Treuhänder wegen anderweitiger Verpflichtungen nieder.
Darüber hinaus sind die Treuhänder dabei, ihre Suche nach nach einem
neuen Vorsitzenden der Treuhänder abzuschließen. Die Treuhänder der
IASC-Stiftung werden die Stellen ausschreiben und laden
Einzelpersonen und Organisationen ein, dem Ernennungskomitee der
Treuhänder bis Mitte September ihre Bewerbungen einzureichen.
Nachfolgend finden Sie:
25. Juli 2007: PCAOB schlägt neue
Vorschriften zur Berufsethik und zur Unabhängigkeit vor
Die
US-amerikanische Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB) hat neue Vorschriften zur Berufsethik und
zur Unabhängigkeit mit dem Titel Kommunikation mit
Prüfungskomitees bezüglich Unabhängigkeit (Communication
with Audit Committees Concerning Independence)
zur Stellungnahme freigegeben. Die vorgeschlagenen
Vorschriften würden von den registrierten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verlangen, das Prüfungskomitee
eines Emittenten von jeder Beziehung zwischen der
Prüfungsgesellschaft und dem Emittenten in Kenntnis zu setzen, bei
der vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie
Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Gesellschaft haben kann.
Diese Mitteilungen müssten sowohl vor Annahme eines neuen
Prüfungsauftrags nach den Standards der PCAOB erfolgen als auch
jährlich bei fortlaufenden Mandaten. Darüber hinaus schlägt die
PCAOB vor, ihre Vorschriften zu Steuerdienstleistungen für Personen
in Positionen der Prüfungsaufsicht zu ändern. Danach würde der Teil
der Prüfperiode, der vor der Annahme des Prüfungsauftrags liegt, aus
dem Anwendungsbereich dieser Vorschrift ausgeschlossen. Weitere
Informationen finden Sie in der englischsprachigen
Presseerklärung der PCAOB.
25.
Juli 2007: Indien plant Konvergenz von eigenen
Rechnungslegungsstandards mit IFRS
Der
Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute
of Chartered Accountants of India, ICAI)
hat das Vorhaben angekündigt, die indischen
Rechnungslegungsstandards mit den vom IASB herausgegebenen
International Financial Reporting Standards (IFRS) zu konvergieren.
Das ICAI wies allerdings darauf hin, dass es Veränderungen an den
IFRS vornehmen werde, um "besondere indische Gegebenheiten"
widerzuspiegeln. Die neuen Standards gelten für Berichtsjahre, die
am oder nach dem 1. April 2011 beginnen. Sie werden für alle
börsennotierten Unternehmen sowie für Banken, Versicherungen und
große Unternehmen gelten. Die Zustimmung der indischen Regierung zu
diesem Vorhaben steht noch aus. Weitere Informationen finden Sie in
der
Presseerklärung des IASB.
24.
Juli 2007:
EFRAG gründet Arbeitsgruppe zu Joint
Ventures
Die
Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European
Financial Reporting Advisory Group,
EFRAG) wird eine
Arbeitsgruppe gründen, die Auswirkungen erforschen soll, die ein
möglicher Wegfall der Quotenkonsolidierung auf die Rechnungslegung
über die Anteile an Joint Ventures hätte. Die Arbeitsgruppe wird
EFRAG darin unterstützen, eine Stellungnahme zu einem erwarteten
Entwurf des IASB zur Rechnungslegung über die Anteile an Joint
Ventures zu erarbeiten. Nachfolgend finden Sie eine
Beschreibung des Aufgabenbereichs der Arbeitsgruppe (in
englischer Sprache, 17 KB).
Für die
Arbeitsgruppe werden noch Mitglieder mit besonderer Erfahrung in der
Rechnungslegung von Joint Ventures gesucht; Bewerbungen müssen
spätestens am 24. August 2007 bei EFRAG eingegangen sein. Näheres
finden Sie
hier.
24.
Juli 2007:
Erinnerung an bald endende
Kommentierungsfrist
Bitte
beachten Sie, dass am Dienstag, den 31. Juli 2007, die
Kommentierungsfrist für den Vorschlag der
International Accounting Standards Committee
Foundation (IASC-Stiftung)
endet, die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des
International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC) von zwölf auf vierzehn heraufzusetzen. Der
Vorschlag spiegelt die Ansicht der Treuhänder der IASC-Stiftung
wider, dass IFRIC davon profitieren würde, wenn es eine größere
Bandbreite von Mitgliedern mit Praxiserfahrung in der Anwendung von
IFRS und in der Analyse von IFRS-Abschlüssen gäbe. Im April 2007
hatte die IASC-Stiftung ein
Konsultationspapier zur Erweiterung des IFRIC
veröffentlicht (in englischer Sprache, 234 KB). Stellungnahmen sind
schriftlich bis zum 31. Juli 2007 einzureichen. Nachfolgend finden
Sie auch noch einmal die entsprechende
Pressemitteilung (in englischer Sprache, 291 KB).
23. Juli 2007: EFRAG und DSRC veröffentlichen Diskussionspapier zur
Erlöserfassung
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EFRAG und DRSC haben im Rahmen der Pro-active
Accounting Activities in Europe (PAAinE) zusammen mit dem
französischen Standardsetzer CNC ein
Diskussionspapier zur Erlöserfassung veröffentlicht
(in englischer Sprache, 678 KB).
Das Diskussionspapier mit dem Titel "Revenue Recognition
– A European
Contribution" wurde von EFRAG und dem DRSC vor dem Hintergrund des
entsprechenden Projektes von IASB und FASB erarbeitet. IASB und FASB
planen, auf der Basis eines sogenannten Asset/Liability-Ansatzes,
Fragen der Ertragsvereinnahmung grundlegend neu zu regeln. Mit dem
nunmehr veröffentlichten PAAinE-Papier soll ein erster
(europäischer) Beitrag zu dieser Debatte geleistet werden. Hierfür
entwickelt und analysiert das Papier
Ertragsvereinnahmungsprinzipien, die zum einen als Asset/Liability-Ansatz
charakterisiert werden können, sich zum anderen jedoch auch an den
bestehenden IAS 11 und IAS 18 orientieren. Bis zum 10. Dezember 2007
kann zu dem Diskussionspapier Stellung genommen werden (commentletter@efrag.org).
PAAinE ist eine Initiative der EFRAG und der europäischen
Standardsetzer, um Europa ein stärkeres Gewicht im internationalen
Standardsetzungsprozess verleihen zu können. |
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20 . Juli 2007:
Mitschrift vom dritten und vierten Tag der Boardsitzung
Der
International Accounting Standards Board hält seine Juli-Sitzung
2007 von Dienstag, dem 17. Juli, bis Freitag, den 20. Juli, in
seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des dritten und vierten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
19. Juli 2007:
IAS Plus-Newsletter zu IFRIC 14
Das
Global IFRS Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IFRIC 14 Die
Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,
Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
veröffentlicht (in englischer Sprache, 221 KB). IFRIC 14 enthält
allgemeine Leitlinien zu der Frage, wie die betragmäßige Grenze des
Überschusses eines Pensionsfonds nach IAS 19 Leistungen an
Arbeitnehmer bestimmt werden kann, der als Vermögenswert
aktiviert werden darf. Daneben wird erläutert, wie der Vermögenswert
oder die Schuld aus einer Pension beeinflusst werden, wenn eine
statutarische oder vertragliche Mindestfinanzierungsverpflichtung
besteht. IFRIC 14 wird die vermutlich größten Auswirkungen in
Ländern haben, in denen eine Mindestfinanzierungsverpflichtung
existiert und in denen Beschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit des
Unternehmens bestehen, Erstattungen zu erhalten oder die Beiträge
abzusenken. IFRIC 14 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder
nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung ist
zulässig. In dem Newsletter werden die Vorschriften von IFRIC 14
erläutert. Alle alten Ausgaben des IAS Plus-Newsletter finden Sie
hier. Sie
können sich auch für ein kostenloses
Abonnement per Email einschreiben (in englischer Sprache).
19. Juli 2007:
Mitschrift vom zweiten Tag der Boardsitzung
Der
International Accounting Standards Board hält seine Juli-Sitzung
2007 von Dienstag, dem 17. Juli, bis Freitag, den 20. Juli, in
seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
19. Juli 2007: Entwurf einer Interpretation zur
Absicherung einer Nettoinvestition
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee
(IFRIC) hat den Entwurf einer Interpretation mit der Bitte um
Stellungnahme freigegeben: IFRIC D22 Absicherungen einer
Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. IFRIC
D22 hat zwei Sachverhalte zum Gegenstand, die im Zusammenhang mit
zwei Bilanzierungsstandards aufgekommen sind –
IAS 21 Die Auswirkungen von
Änderungen des Wechselkurse und
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – und sich
auf die Bilanzierung der Absicherung des Fremdwährungsrisikos in
einem Unternehmen und seinen ausländischen Geschäftsbetrieben. In
seinem Vorschlag stellt IFRIC klar, was als Risiko bei einer
Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen
Teilbetrieb qualifiziert und wo das Instruments, das dieses Risiko
mindert, innerhalb eines Konzerns gehalten werden darf.
|
Zusammenfassung
von IFRIC D22
In
einigen Unternehmen weicht die Währung, die bei der
Darstellung des Abschlusses verwendet wird (die
Darstellungswährung), von der Währung ab, die das
Unternehmen oder seine ausländischen Tochterunternehmen
täglich verwenden und in der sie ihre Nettozahlungsströme
generieren (die operative oder funktionale Währung).
Gegenwärtig wenden einige Unternehmen die Vorschriften zur
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen an, wenn sie diese
funktionale Währung in die Darstellungswährung "umrechnen".
IFRIC vertritt die Auffassung, dass diese bloße Umrechnung
der Währung für Darstellungszwecke kein sicherbares
ökonomisches Risiko darstellt. Dementsprechend schlägt es in
IFRIC D22 vor, die Anwendung der Bilanzierungsregeln für
Sicherungsbeziehungen nicht zuzulassen, wenn die funktionale
Währung in eine Darstellungswährung umgerechnet wird. IFRIC
kam zu dem Schluss, dass das abgesicherte Risiko das
Fremdwährungsrisiko ist, das aus Unterschieden zwischen der
funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs und
der funktionalen Währung eines jedweden Mutterunternehmens
in einem Konzernverbund entsteht. Eine Klarstellung wurde
hinsichtlich der Frage erforderlich, ob ein Unternehmen das
abgesicherte Fremdwährungsrisiko lediglich dann abbilden
kann, wenn es sich um das unmittelbar übergeordnete
Mutterunternehmen des ausländischen Geschäftsbetrieb oder um
das oberste Mutterunternehmen oder um jedwedes
Mutterunternehmen zwischen diesen beiden handelt.
IFRIC befasst sich in IFRIC D22
auch mit der Frage, welche einzelne Einheit innerhalb eines
Konzernverbundes ein Sicherungsinstrument halten darf. In
IFRIC D22 wird vorgeschlagen, dass das Sicherungsinstrument
von jedem Tochter- oder Mutterunternehmen
innerhalb eines Konzerns gehalten werden darf, unabhängig
von der funktionalen Währung der Einheit. Zur Einschätzung,
wie effektiv das Sicherungsinstrument bei der Minderung des
Risikos aus dem ausländischen Geschäftsbetrieb ist, muss das
Unternehmen die Wertänderung des Sicherungsinstruments in
der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, das sein
Risiko absichert, und nicht in der funktionale Währung des
Tochterunternehmens, das das Instruments hält, berechnen.
|
IFRIC D22 wäre prospektiv anzuwenden, d.h. für alle zukünftigen
Geschäftsvorfälle. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum
19. Oktober 2007. Die Presseerklärung des IASB können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache, 50 KB).
19. Juli 2007:
Stephen Cooper zum Boardmitglied ernannt
Die
Treuhänder der International Accounting Standards Committee
Foundation haben Stephen Cooper, Geschäftsführender Direktor und
Leiter der Abteilung für Bewertungs- und Rechnungslegungsfragen bei
der Investmentbank UBS, als Teilzeitmitglied des IASB ernannt.
Cooper wird seine Position im August 2007 einnehmen und ist für fünf
Jahre bis zum 30. Juni 2012 ernannt worden. Cooper bringt praktische
Erfahrungen aus seiner Tätigkeit als Analyst in den Bereichen
Bilanzierungs- und Bewertungsfragen mit. Er gilt als führend auf
seinem Gebiet und ist den letzten zehn Umfragen von Extel und dem
Institutional Investor Magazine zum besten europäischen Bewertungs-
und Bilanzierungsanalyst gewählt worden. Im Rahmen seiner Tätigkeit
bei UBS, wo er weiterhin einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen wird,
berät Cooper die Analysten auf der Eigenkapitalseite und Großkunden
bei Bilanzierungs- und Bewertungsfragen. Als Mitglied des Corporate
Reporting User Forums (CRUF) sowie als Mitglied der Vertretung der
Analystengruppe sowie der Arbeitgruppe zur Darstellung des
Abschlusses des IASB ist Cooper bereits bislang aktiv in die Arbeit
des IASB eingebunden gewesen. Sie können die Presseerklärung des
IASB
hier einsehen (in englischer Sprache, 49 KB).
18. Juli 2007:
Börsennotierte Unternehmen in Brasilien werden IFRS ab 2010
verwenden
Am
13. Juli 2007 hat die brasilianische Börsenaufsichtsbehörde –
Comissão de Valores Mobiliários (CVM,
www.cvm.gov.br) – die Regel
Nr. 457 herausgegeben, die börsennotierte Unternehmen ab dem Ende
des Geschäftsjahrs 2010 verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse in
Übereinstimmung mit IFRS zu veröffentlichen. Bis 2009 haben
börsennotierte Unternehmen ein Wahlrecht, die IFRS zu verwenden.
Zuvor (im Jahr 2006) hatte die brasilianische Zentralbank
entschieden, dass jede Bank, die von Gesetzes wegen oder aufgrund
einer Verordnung zur Veröffentlichung von Abschlüssen in Brasilien
verpflichtet ist (in- wie ausländische, börsennotierte und nicht
börsennotierte) ihre Konzernabschlüsse ab dem Ende des
Geschäftsjahrs 2010 in voller Übereinstimmung mit den IFRS
aufstellen und veröffentlichen müssen.
18. Juli 2007:
Mitschrift vom ersten Tag der Boardsitzung
Der
International Accounting Standards Board hält seine Juli-Sitzung
2007 von Dienstag, dem 17. Juli, bis Freitag, den 20. Juli, in
seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
18. Juli 2007:
DRSC stellt Near Final Draft von DRS 16 auf seine Website
 |
Der DSR hat heute die nahezu endgültige Fassung von DRS 16
Zwischenberichterstattung
in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht. Die Fassung vom
18. Juli 2007 unterscheidet sich von der Fassung vom 13. März 2007
nur hinsichtlich der überarbeiteten Formulierung der Versicherung
der gesetzlichen Vertreter (siehe Tz. 56). |
18. Juli 2007:
Neue Vorschläge der SEC für kleine börsennotierte Unternehmen
Unsere
Kollegen von Deloitte & Touche LLP (USA) haben die
Ausgabe vom 17. Juli 2007 des Heads-up-Newsletters (in
englischer Sprache, 77 KB) herausgegeben. Der Newsletter fasst die
neuesten Vorschläge der US-amerikanischen Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zusammen,
die die Berichterstattung kleinerer börsennotierte Unternehmen
erleichtern sollen.
18. Juli 2007:
IASB fügt den eIFRS annotierte Gesamtausgabe hinzu
eIFRS,
der elektronische Abnonnentenservice des IASB, schließt nun auch die
Publikation Ein Führer durch die International Financial
Reporting Standards (2007) mit ein. Dieser englischsprachige
Führer ist ausgiebig mit Tausenden Querweisen annotiert, um den
Leser durch den Text eines jeden IFRS und aller anderweitigen Materialien des IASB zu
führen, die den IFRS als Beiwerk hinzugefügt werden, aber nicht Teil
der IFRS sind. Folgen Sie diesem
Link zur Internetseite der eIFRS.
17. Juli 2007: IFRS sind Vorteil der Globalisierung
 |
Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie
McCreevy, sprach kürzlich in Dublin auf der irischen Konferenz für
öffentliche Angelegenheiten über das Thema
Nationale Regulierung und Binnenmarkt - eine Sicht aus Brüssel
(in englischer Sprache, 77 KB). Kommissar McCreevy vertrat darin die
Ansicht, dass internationale Standards wie IFRS und Basel II "ein
mächtiges Werkzeug seien, um das beste aus der Globalisierung
herauszuholen." |
|
Mit den sich verflechtenden
Märkten und der Globalisierung ist das Weltfinanzsystem
groß, weltumspannend und komplex geworden. Wir, die
Regulatoren, und die Aufsichtsbehörden haben große
Herausforderungen vor uns: die Risiken sorgsam zu bewerten,
auf globaler Ebene zusammenzuarbeiten und eine sich schnell
verändernde Landschaft zu verstehen - alles ohne
voranschreitende Neuerungen und gesundes Wachstum der
Kapitalmärkte. Eines unserer Werkzeuge ist der Dialog mit
den Regulatoren zu Finanzdienstleistungen in den USA, Japan,
China, Russland und Indien.
Wir sind pragmatisch: Wir
wollen Probleme lösen und nicht endlos mit unseren
Gesprächspartnern im Wege unflexibler Maßnahmen diskutieren,
um die wirklichen regulatorischen Sachverhalte anzugehen,
die den Unternehmen Probleme bereiten; um mit den
Unternehmen in den einzelnen Branchen zu beraten; um
rechtliche Albträume zu bekämpfen. Wir glauben an Wettbewerb
und an gleiche Regeln für Unternehmen, aber nicht an externe
und auch nicht an überbordende Regulierung.
Wir verfolgen daher drei
wesentliche Zielsetzungen bei unseren Gesprächen:
Erstens: beweisen, dass der europäische Ansatz bei der
Regulierung funktioniert. Die Zusammenführung von 27
Regelwerken zu einem ist eine gute Erfahrung. Argumente
gegenüber den 27 Mitgliedstaaten und dem Europäischen
Parlament zu finden verlangt Geduld und Mut. Aber dies führt
in aller Regel zu sorgsam ausgearbeiteten Rechtswerken. Wir
wollen dies dem Rest der Welt zeigen und auch, warum wir der
Ansicht sind, dass es funktioniert.
Zweitens: nach gleichen Bedingungen für alle Unternehmen
streben. Internationaler Wettbewerb und offene Märkten sind
Treiber der Modernisierung. Sie fördern Wachstum und
Innovation. Ich bin gegenüber den Mitgliedstaaten und den
nationalen Regulatoren immer deutlich geworden, wenn sich
protektionistische Tendenzen bemerkbar machen. Das gilt in
gleicher Weise für Drittstaaten. Protektionismus ist nichts
für Regulatoren des 21. Jahrhunderts.
Drittens: Konvergenz auf internationale Standards.
Sorgsam erarbeitet stellen sie ein mächtiges Werkzeug dar,
um das beste aus der Globalisierung herauszuholen. Nehmen
Sie z.B. die IFRS-Bilanzierungsstandards. Schon bald hoffen
wir, dass sie in allen bedeutenden Finanzzentren akzeptiert
werden: in Europa, den USA, China und Japan; ein Satz
Bilanzierungsregeln, um sich an den besten Finanzmärkten der
Welt listen zu lassen. Schauen Sie sich auch Basel II an:
Der risikobasierte Ansatz ist ebenfalls dabei, zum
weltweiten Standard zu werden. Und wie ich bereits
ausführte, haben wir die Solvency II-Vorschläge für die
Versicherungsindustrie auf dem Tisch. |
17. Juli 2007:
Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen
Auf
IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
Juni
2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 157 KB). Global Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen
mit Links zu den Quellen.
Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie
hier
(in englischer Sprache).
17. Juli 2007:
DRSC veröffentlicht Standardentwurf E-DRS 23
Das
Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜR-UG) vom 8. Juli 2006 setzt
die Anforderungen der EU-Übernahmerichtlinie vom 21. April 2004 um.
Die wesentliche gesetzliche Neuerung im Hinblick auf die
Finanzberichterstattung von Konzernen stellt die Erweiterung des §
315 HGB um Absatz 4 dar. Darin sind zusätzliche Angabepflichten im
Konzernlagebericht für Unternehmen definiert, die durch Ausgabe
stimmberechtigter Aktien einen organisierten Markt im Sinne von § 2
Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in
Anspruch nehmen. iel des E-DRS 23 Übernahmerechtliche Angaben
und Erläuterungen im Konzernlagebericht ist die Konkretisierung
der Vorgaben zum Konzernlagebericht aus dem
Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz, die im § 315 Abs. 4 HGB
aufgenommen wurden. Der Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs
Standards E-DRS 23 steht zum
Download bereit. Stellungnahmen können bis zum 15. Oktober 2007
beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail:
info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.
16. Juli 2007:
Kommission plant Vereinfachung der
EU-Rechtsvorschriften zu Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und
Abschlussprüfung
D ie
Europäische Kommission hat in einer
Mitteilung (191 KB) Maßnahmen zur Vereinfachung der
Rahmenbedingungen für EU-Unternehmen in den Bereichen
Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung
vorgestellt. Die Pläne sehen den Abbau und die Beseitigung als
überholt oder überzogen erachteter Verwaltungsvorschriften vor. Alle
Interessengruppen sind aufgerufen, bis Mitte Oktober 2007 zu den
Vorschlägen Stellung zu nehmen. Lesen Sie hierzu auch die
Pressemitteilung der Europäischen Kommission (82 KB).
15. Juli 2007: Videodokumentationen zur
Zwischenberichterstattung in Dänemark (in dänischer Sprache)
Ein
wichtiges Thema in Dänemark ist derzeit die Anwendung neuer
Rechnungslegungsanforderungen für die Halbjahrsberichte
börsennotierter Unternehmen und Finanzinstitutionen (sowohl Banken
als auch Versicherungsunternehmen), die ihre Zwischenberichte Ende
August 2007 einreichen müssen. Börsennotierte Finanzinstitutionen,
die konsolidierte Abschlüsse erstellen, müssen das erste Mal
IAS 34 Zwischenberichterstattung
anwenden. Dies wird höchstwahrscheinlich zu erheblichen Änderungen
im Vergleich zu früheren Zwischenberichten führen. Deloitte Dänemark
bietet eine Einführung in das Thema durch drei Videodokumentationen.
Folgen Sie diesem
Link zu den Videodokumentationen in dänischer Sprache.
14. Juli 2007: China weitet die Anwendung seiner neuen
IFRS-basierten Standards aus
Am
16. Februar 2006 hatte das Finanzministerium der Volksrepublik China
angekündigt, dass ein neuer grundlegender Standard und 38 neue
chinesische Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards,
CAS) eingeführt worden seien, die im Prinzip (mit einigen Ausnahmen)
mit den International Financial Reporting Standard IFRS
übereinstimmten. Das Finanzministerium hatte von allen
börsennotierten Unternehmen verlangt, die neuen CAS für ihre
Abschlüsse 2007 zu verwenden. Das Finanzministerium hat nun
angekündigt, dass die Anwendung der neuen CAS ab 2008 auch für alle
Staatsunternehmen, die von der chinesischen Zentralregierung
kontrolliert werden, verpflichtend sein soll, und ab 2009 für alle
großen und mittelgroßen Unternehmen.
14. Juli 2007: Vorschlag des IESBA zum
Unabhängigkeitsverhaltenskodex
Der
International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA - der
unabhängige Standardsetzer zur Berufsethik innerhalb der IFAC-Struktur)
hat einen Vorschlag veröffentlicht, wie drei Komponenten der
IFAC-Unabhängigkeitsbedingungen im Verhaltenskodex für
praktizierende Wirtschaftsprüfer gestärkt werden können. Diese
Bedingungen beziehen sich auf die folgenden Aspekte:
 |
Durchführung
von internen Revisionstätigkeiten bei Mandanten; |
 |
Unabhängigkeitsaspekte in Bezug auf die relative Höhe der
Beratungsgebühren, die für prüfungsnahe Dienstleistungen von
einem Mandanten verlangt werden; und |
 |
bedingte
Zahlungen für prüfungsnahe Dienstleistungen bei Mandanten. |
Laden Sie sich den
Entwurf in
englischer Sprache herunter (203 KB). Die Kommentierungsfrist
endet am 15. Oktober 2007.
14. Juli 2007:
Einladung zur Stellungnahme zur strategischen Ausrichtung des
Ethikrats
Der
International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA - ein
unabhängiger Standardsetzer zur Berufsethik innerhalb der
IFAC-Struktur) hat die IFAC-Mitgliedsorgane, Aufsichtsbehörden,
nationalen Standardsetzer, praktizierenden Wirtschaftsprüfer, im
Rechnungswesen Tätigen und andere interessierte Parteien zur
Stellungnahme zu seiner
strategischen und betrieblichen Ausrichtung für die Jahre 2008 und
2009 (in englischer Sprache, 229 KB) eingeladen. Die
Kommentierungsfrist endet am 31. August 2007. Die eingegangenen
Stellungnahmen sollen auf der IESBA-Sitzung im Oktober 2007 erörtert
werden.
14. Juli 2007: Bericht an ECOFIN zu Verfassung und
Finanzierung des IASB
 |
Der Stab der Europäischen Kommission hat seinen zweiten Bericht zur
Entwicklung der Verfassung und Finanzierung des ISAB und der
IASC-Stiftung herausgegeben. Laden Sie sich den englischsprachigen
Bericht der
Europäischen Kommission herunter (122 KB). Nachfolgend finden
Sie die Schlussfolgerungen des Berichts. |
|
Die Kommission begrüßt die neuesten Ankündigungen von
IASC-Stiftung und IASB und die Schritte, die unternommen
wurden, um Verfassungsschwächen zu adressieren. Die
Kommission begrüßt insbesondere die Maßnahmen, die ergriffen
wurden, um eine effektivere Schnittstelle zwischen den
Treuhändern und dem IASB zu etablieren und um ein
Rahmenkonzept einzuführen, das Auswirkungsstudien für neue
Standards ermöglicht, die Bereitschaft, angemessen auf
Stellungnahmen zu reagieren, die Abschaffung des
Agendakomitees von IFRIC, die Verstärkung administrativer
Kapazitäten bei IFRIC und die fortlaufende Effizienzanalyse
beim Standardbeirat SAC.
Es bleibt dennoch abzuwarten,
wie IASC-Stiftung und IASB die angekündigten Veränderungen
in die Tat umsetzen werden. Dies gilt insbesondere für die
Auswirkungsanalysen, die Reaktion auf Stellungnahmen und den
Standardbeirat, so dass ein regelkonformer
Konsultationsprozess und Rechenschaft gegenüber den
Interessensgruppen gewährleistet werden. Es ist auch
wichtig, dass die
Stellungnahmen des Runden Tisches zur einheitlichen
Anwendung von IFRS in Europa in die Arbeit
des IASB zu Standards und Interpretationen einbezogen
werden.
Die Kommission ist auch der Meinung, dass zusätzlich zu
den
Auswirkungsanalysen im Voraus es von gleicher Wichtigkeit
ist, dass der IASB angemessene nachträgliche Analysen der
Auswirkungen von bereits herausgegebenen Standards und
Interpretationen, um sicherzustellen, dass ihre
Funktionalität in der Praxis angemessen ist und dass sie den
Adressaten entscheidungsnützliche Informationen liefern.
Hinsichtlich der Legitimität
des Übernahmeprozesses für IFRS und IFRIC in Europa ist es
von Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten
der EU und das Europäischen Parlament frühzeitig über die
Absicht des IASB, neue Standards herauszugeben, informiert
werden. Die Kommission lädt deshalb Boardmitglieder ein,
regelmäßig (zwei- bis dreimal im Jahr) vor den
Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zu erscheinen
und die Standards vorzustellen, die auf dem Arbeitsplan des
IASB stehen.
Hinsichtlich der Einführung
eines neuen Finanzierungssystems ist die Kommission erfreut,
zu hören, dass die Einwerbung von Finanzierungszusagen aus
privaten Quellen gut voranschreitet. Trotzdem drängt die
Kommission diejenigen Mitgliedstaaten, die bis jetzt noch
nicht agiert haben, dies rasch zu tun und unterstreicht noch
einmal die Wichtigkeit einer angemessenen Diversifikation
der Quellen und die vollumfängliche Teilnahme aller
interessierten Rechtskreise. |
13. Juli 2007:
Notizen der Julisitzung des IFRIC
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
kam am Donnerstag, den 12. Juli in den Räumen des IASB in
London zusammen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
Die vorgesehenen Tagesordnungspunkte für die Sitzung wurden an einem
einzigen Tag abgehandelt, daher tagte IFRIC nicht am Freitag, den
13. Juli.
13. Juli 2007:
Diskussionsrunden des DRSC zum Entwurf des IFRS für KMU
 |
Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu drei Diskussionsforen zum
Entwurf eines IFRS für KMU ein. Die Diskussionsrunden finden statt am:
 |
Freitag, den 31. August 2007, 14.00 Uhr (vorauss. bis ca. 16.30 Uhr) im Airport Conference Center,
Frankfurt/Main, Raum K05 |
 |
Dienstag, den 04. September 2007, 14.00 Uhr (vorauss. Bis 16.30 Uhr) im Arabella Sheraton Airport-Hotel in
Düsseldorf, Raum August Piccard |
 |
Dienstag, den 11. September 2007, 14.00 Uhr (vorauss. Bis 16.30 Uhr) im Arabella Sheraton Airport-Hotel in
München, Raum Frankfurt |
Gegenstand des Meinungsaustausches ist der vorliegende Entwurf, der auf der
Website zum
Download bereitsteht. Das DRSC bittet um Anmeldung zu einer der angebotenen Diskussionsrunde mit dem beiliegenden Anmeldeformular bis zum 20. August 2007. Ihre Anmeldung
wird bestätigt, soweit die Platzkapazität das zulässt. Das DRSC behält
sich aber auch vor, bei zu geringer Anmeldung, die Gesprächsrunden zusammenzulegen. |
12. Juli 2007:
Keine Sitzung von IFRIC am Freitag, den 13. Juli
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
schloss seine Julisitzung 2007 an einem einzigen Tag - Donnerstag,
den 12. Juli 2007 - ab. Die Sitzung für Freitag, den 13. Juli wurde
abgesagt. Wir werden die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter
von Deloitte in Kürze einstellen. Die abgehandelten
Tagesordnungspunkte können Sie hier
einsehen.
12. Juli 2007:
Aktualisierter Übernahmebericht von EFRAG
Die
Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht
aktualisiert, in welchem der Stand der Übernahme für jeden IFRS
einschließlich aller Standards, Interpretationen und Änderungen
entsprechend
der EU-Rechnungslegungsverordnung wiedergegeben ist. Sie können den
Übernahmebericht per 9. Juli 2007
hier herunterladen (in englischer
Sprache, 30 KB). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die folgenden
Verlautbarungen des IASB noch nicht für eine Anwendung in Europa übernommen
worden:
 |
IFRS 8 Geschäftssegmente |
 |
IAS 23 Fremdkapitalkosten |
 |
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
 |
IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme |
 |
IFRIC 14 IAS
19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,
Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung |
12. Juli 2007:
IASCF gibt annotierte Gesamtausgabe der IFRS 2007 heraus
 |
Die International Accounting Standards Committee Foundation hat die
Publikation Ein Führer durch die International Financial
Reporting Standards (2007) herausgegeben. Dieser
englischsprachige Führer enthält den den vollständigen Text aller
gegenwärtig bestehenden IFRS zum 1. Januar 2007, der ausgiebig mit
Tausenden Querweisen annotiert wurde, um den Leser durch den Text
eines jeden IFRS und aller anderweitigen Materialien des IASB zu
führen, die den IFRS als Beiwerk hinzugefügt werden, aber nicht Teil
der IFRS sind (einschließlich veranschaulichender Beispiele und
Umsetzungsleitlinien). Das Werk ist als gebundene Ausgabe, auf
CD-ROM und online verfügbar. In der elektronischen Fassung sind die
Querverweise als Hyperlinks ausgestaltet. Der Buchpreis beträgt £90
zzgl. Versandkosten.
Hier kommen Sie zur Website der IASCF, auf der Sie die
Bestelldetails in Erfahrung bringen können. |
11. Juli 2007:
Bericht über die Erörterungen von ECOFIN zu Verfassung und
Finanzierung des IASB
Auf
ihrer Sitzung am 10. Juli 2007 in Brüssel haben die Wirtschafts- und
Finanzminister der EU (ECOFIN) über die Verfassung und die
Finanzierung des IASB gesprochen. Der Rat fällte die nachstehend
aufgeführten Beschlüsse. Sie sind in einer
vorläufigen Presseerklärung zusammengefasst (in englischer
Sprache, 236 KB), die im Anschluss an die Sitzung herausgegeben
wurde.
|
Beschlüsse des Europäischen Rates für
Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten der EU zu Verfassung
und Finanzierung des IASB, 10. Juli 2007
Der Rat hob die
Bedeutung der International Financial Reporting Standards (IFRS)
für die Finanzmärkte der EU hervor. Starke Führung und eine
stabile Finanzierung des International Accounting Standards
Boards (IASB) and der International Accounting Standards
Committee Foundation (IASC-Stiftung) sind unabdingbar für
die Europäische Union.
Auf seiner
Sitzung am 11. Juli 2006 hatte der Rat Beschlüsse zur
Finanzierung des International Accounting Standards Boards (IASB)
gefasst. Der Rat begrüßte seinerzeit die Anstrengungen aus
dem Privatsektor, ein freiwilliges Finanzierungssystem auf
breiter Basis für den IASB zu finden. Darüber hinaus hob ECOFIN die Bedeutung von Verbesserungen in der
Führungsstruktur des IASB hervor und lud die Kommission und
das Wirtschafts- und Finanzkomitee ein, die Arbeit des IASB
zu überwachen und dem Rat regelmäßig darüber Bericht zu
erstatten, welcher Fortschritt in diesen Bereichen wirklich
zu beobachten sei.
Der Rat hielt
fest, dass nach den beiden Fortschrittsberichten, die in der
Folge von der Kommission verfasst worden sind, die
Führungsstruktur des IASB und der IASC-Stiftung verbessert
worden ist. Während der Rat die Beschlüsse aus dem Juli 2006
bekräftigte und die durch IASB und IASCF erreichten
Verbesserungen würdigte, hob er doch hervor, dass er weitere
folgende Fortschritte zu sehen wünsche:
 |
Einführung
dezidierter Maßnahmen zur Verbesserung der
Führungsstruktur des IASB durch einen angemessenes
Arbeitsprogramm; |
 |
vollständige
Einbeziehung der Stellungnahmen des Runden Tisches zur
einheitlichen Anwendung von IFRS in Europa in die Arbeit
des IASB zu Standards und Interpretationen;
|
 |
Ausführung
strenger Auswirkungsanalysen im Voraus für jeden neuen
Standard durch den IASB und nachträgliche Analysen der
Auswirkungen und Funktionalität von bereits
herausgegebenen Standards und Interpretationen, um
sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele erreicht
worden sind und dass die Standards und Interpretationen
den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen
liefern; |
 |
regelmäßige
frühzeitige Information der Mitgliedstaaten der EU und
des Europäischen Parlaments durch Mitglieder des IASB
über deren Absichten, neue Standards herauszugeben, und
durch die Treuhänder zu den Entwicklungen in der Führung
in der IASC-Stiftung; |
 |
rasche
Durchsicht der Arbeitsweisen des Standardbeirats
(Standards Advisory Council, SAC) durch die
IASC-Stiftung und Stärkung von dessen Rolle.
|
Des Weiteren hebt
der Rat weiterhin die Bedeutung/Notwendigkeit der folgenden
Aspekte hervor:
 |
vollständige
Transparenz beim IASB auf jeder Ebene des
Konvergenzprozesses der internationalen
Rechnungslegungsstandards, die den Ansichten aller
relevanten Interessengruppen gerecht wird;
|
 |
geografisch
ausgewogene Besetzung in allen Schlüsselkomitees von IASB/IASC-Stiftung;
|
 |
Sicherstellung, dass alle Interessengruppen angemessen
in den Führungsgremien der IASC-Stiftung, des IASB und
des International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC) vertreten sind, da sie weitere
fachliche Expertise bringen. |
Der Rat ist
grundsätzlich zufrieden mit den Bemühungen der IASC-Stiftung,
eine stabile und sichere Finanzierungsgrundlage für den IASB
zu erreichen. Der Rat hält dennoch die folgenden Maßnahmen
für notwendig, um weitere Fortschritte zu erzielen:
 |
Vor dem
Hintergrund der Finanzierungsanforderungen ist eine breite
internationale Basis von Beiträgern auch aus kleineren
Rechtskreisen zu suchen; |
 |
eine
Zusammenarbeit mit europäischen und nationalen Unternehmen
und anderen relevanten Organisationen muss aufgenommen
werden, um die Bemühungen des Privatsektors zu unterstützen,
ein freiwilliges Finanzierungssystem auf breiter Basis zu
entwickeln; |
 |
man muss
klarstellen, dass andere Regionen der Welt zu gleichem
Anteil zum Finanzierungssystem beitragen;
|
 |
Modalitäten für
eine regelmäßige Beurteilung der Funktion des zukünftigen
Finanzierungssystems müssen vereinbart werden, um dessen
Effektivität und Stabilität zu gewährleisten.
|
Der Rat lädt die
Kommission und das Wirtschafts- und Finanzkomitee ein, die
Überwachung der IASB/IASC-Stiftungssachverhalte fortzusetzen
und dem Rat regelmäßig Bericht über die Entwicklung von
Führung und Finanzierung von IASB und IASC-Stiftung zu
erstatten. |
11. Juli 2007: IASB wird Überprüfungen nach Einführung der
Standards durchführen
Bertrand
Collomb, stellvertretender Vorsitzender der International Accounting
Standards Committee Foundation, sagte am 10. Juli 2007 in Brüssel
vor der öffentlichen Sitzung der Koordinatoren des Währungs- und
Wirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments aus. Collomb
berichtete, dass der IASB alle gänzlich neuen Standards, die
umfangreicheren Interpretationen und die größeren Änderungen
bestehender Standards zwei Jahre nach deren Einführung überprüfen
wird. Derartige Überprüfungen würden sich auf wichtige Sachverhalte
konzentrieren, die sich im Zuge der Entwicklung von Standards als
umstritten herausgestellt haben, sowie alle wesentlichen Kosten oder
Probleme, die Ersteller bei der Umsetzung der Regelungen eines
Standards oder Adressaten bei der Auswertung der Informationen
erfahren haben. Diese Anforderung wird für alle neuen IFRS oder
größeren Änderungen bestehender Standards sowie für umfangreichere
Interpretationen des IASB gelten, die zum oder nach dem
1. Januar 2009 in Kraft treten. Infolge dieses Prozesses wird der
IASB IFRS 8 Operative
Segmente, IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und jeden Standard, der
sich aus der zweiten Phase des Projekts Unternehmenszusammenschlüsse
ergibt, überprüfen. Sie können
Collombs
Präsentation hier herunterladen (in englischer Sprache, 39 KB).
10. Juli 2007:
Heads Up-Newsletter zum Vorschlag der SEC zur Abschaffung der
Überleitung
Unsere
US-amerikanischen Kollegen haben die
Ausgabe vom 9. Juli 2007 des Heads Up-Newsletters
herausgegeben (in englischer Sprache, 69 KB). Die Veröffentlichung
mit dem Titel SEC schlägt Erleichterung von der Registrierung
ausländischer Unternehmen vor fasst den Vorschlag der SEC
zusammen, wonach die Überleitungsrechnung auf US GAAP für
ausländische Emittenten, die ihre Abschlüsse nach den International
Financial Reporting Standards in der Fassung des IASB erstellen,
abgeschafft werden soll.
10. Juli 2007:
Sitzungen des Standardbeirats im Jahr 2008
Der
Standardbeirat des IASB (Standards Advisory Council, SAC) hat für
2008 drei Sitzungen in London angesetzt, die zusammen mit den
IASB-Sitzungen im Februar, Juni und November abgehalten werden:
 |
Donnerstag und Freitag, 14.
und 15. Februar 2008 (der IASB tagt in der folgenden Woche)
|
 |
Montag und Dienstag, 23. und
24. Juni 2008 (der IASB tagt in der Woche zuvor)
|
 |
Donnerstag und Freitag, 13.
und 14. November 2008 (der IASB tagt in der darauffolgenden
Woche) |
Der SAC hat noch eine weitere Sitzung in diesem
Jahr, am 8. und 9. November 2007. Sie können immer alle
Sitzungstermine von IASB, IFRIC, IASCF und SAC
auf dieser Seite finden.
9. Juli 2007:
Kommissar McCreevy - Vorzüge globaler Standards
Im
Rahmen eines Vortrags mit dem Titel
Regulatoren
- Hilfe oder Hindernis? (in englischer Sprache, 79 KB), den der
europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy vor dem
Internationalen Netzwerk für Unternehmensverfassung (International
Corporate Governance Network) hielt, sprach er über die Vorzüge, die
qualitativ hochwertige Standards den Kapitalmärkten der Welt bringen
können. Nachfolgend ein Ausschnitt:
|
Ich glaube fest an den internationalen
Wettbewerb und offene Märkte. Ich bin immer hart geblieben,
wenn sich in den Mitgliedstaaten protektionistische
Tendenzen bemerkbar machten. Das gilt in gleicher Weise für
Drittstaaten. Protektionismus ist etwas für die Historiker
des 20. Jahrhunderts, nicht für die Regulatoren des
21. Jahrhunderts.
Eine unserer wichtigsten Zielsetzungen ist
die Förderung internationaler Standards. Sorgsam erarbeitet
sind sie ein mächtiges Werkzeug, um das beste aus der
Globalisierung zu holen. Nehmen Sie z.B. die
IFRS-Bilanzierungsstandards. Wir hoffen, dass sie bald in
jedem bedeutenden Finanzzentrum akzeptiert werden: natürlich
in Europa, den USA, China und Japan. Ein Satz an
Rechnungslegungsvorschriften für jene Unternehmen, die sich
in den besten Finanzmärkten der Welt listen lassen möchten -
ist das nicht die richtige Mischung aus Wettbewerb,
Effizienz und Regulierung? |
9. Juli 2007:
ECOFIN wird Verfassung und Finanzierung des IASB erörtern
Der
Rat der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister der
Europäischen Union (ECOFIN) wird am Dienstag, den 10. Juli 2007, zu
einer Sitzung in Brüssel zusammenkommen. Auf der
Tagesordnung
der ECOFIN-Sitzung (in englischer Sprache, 123 KB) steht u.a.
die "Verfassung und Finanzierung des International Accounting
Standards Board (IASB) und der International Accounting Standards
Committee Foundation (IASCF)". Es wird erwartet, dass die Minister
eine große Mischung an Maßnahmen mit Blick auf die Verfassung
diskutieren und dabei Sachverhalte wie die folgenden ansprechen
werden:
 |
die Berücksichtigung von
Stellungnahmen des Roundtables zur konsistenten Anwendung
der IFRS in der EU durch den IASB;
|
 |
Wirkungsanalysen im vorn- und
nachhinein hinsichtlich der Funktionsweise herausgegebener
Standards und Interpretationen; |
 |
die geografische Balance bei
der Besetzung aller wesentlichen Komitees der IASB-/IASCF-Struktur.
|
Diese und damit in Beziehung stehende Sachverhalte
wurden in dem
Bericht zu Entwicklungen bei der Verfassung des IASB und der IASCF
(in englischer Sprache, 49 KB) angesprochen, der von der Kommission
im April veröffentlicht und an den ECOFIN weitergeleitet wurde. In
dem Bericht wird festgestellt, dass "bedeutende Fortschritte in den
Verfassungsstrukturen von IASB und IASCF zu verzeichnen sind",
gleichzeitig aber eine Anzahl "Kerngebiete, auf denen weitere
Verbesserungen wünschenswert sind", genannt.
9. Juli 2007: Bericht für das zweite Quartal
veröffentlicht
 |
Der Bericht des DRSC zum 2. Quartal 2007, der in strukturierter Form
über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie
insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, kann von der
Website des DRSC bezogen werden (964 KB). |
8. Juli 2007:
Accouting Roundup - Rückschau auf das 2. Quartal 2007
Unsere
Kollegen von IAS Plus.com haben die Publikation
Accouting
Roundup - Rückschau auf das 2. Quartal 2007 (in englischer
Sprache, 420 KB) eingestellt, die von der Fachabteilung von Deloitte
& Touche LLP erstellt wurde. Der Newsletter gibt eine kurze
Beschreibung von Verlautbarungen, die eine Auswirkung auf die
Bilanzierung, die Finanzberichterstattung und die
Unternehmensverfassung haben und die im 2. Quartal 2007 von den
Standardsetzern und Regulatoren FASB, EITF, AICPA, SEC, FASAB, PCAOB,
GASB, IASB, IFRIC sowie anderen herausgegeben wurde. Er reißt ferner
weitere Entwicklungen im aufsichts- und berufsrechtlichen Bereich
an. Die Quartalsrückschau besteht aus Beiträgen aus den
Accounting Roundup-Ausgaben der Monate April und Mai 2007, die
erforderlichenfalls angepasst wurden, sowie neuen Beiträgen aus dem
Monat Juni 2007. Zurückliegende Ausgaben finden Sie
hier.
7. Juli 2007: Tagesordnung für die
Julisitzung des IASB
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Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
17. Juli, bis Freitag, den 20. Juli 2007, zu seiner monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.
Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung
wieder. Die Sitzung wird live im Internet übertragen. |
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17. bis 20. Juli 2007, London
Dienstag, 17. Juli 2007
(nur nachmittags)
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Rahmenkonzept -
Elemente und Ansatz |
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Ergebnis je Aktie
Der Board wird einige
Sachverhalte im Detail erörtern, die vom Stab identifiziert wurden
und in bestimmten Situationen bei der Anwendung des
Fair-Value-Modells auftreten, damit die Konvergenz mit FAS 128
aufrechterhalten werden kann. |
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Anteilsbasierte Vergütungen
–
Ausübungsbedingungen und Annullierungen |
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IFRIC
–
Stand der Arbeiten |
Mittwoch, 18. Juli
2007
(nur nachmittags)
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Zum
beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und
bei Liquidation entstehende Verpflichtungen
- Erneute Erörterung von Restanten aus dem Entwurf
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Jährlicher
Verbesserungsprozess - Erörterung der folgenden Sachverhalte
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1.
Soll
IFRS 5 geändert werden, um die Bilanzierung von als zur
Veräußerung gehalten klassifizierten Tochterunternehmen in
Konzernabschlüssen klarzustellen?
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2.
Soll
IAS 36 geändert werden, um die Angaben zu Gebrauchswert und
beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu
vereinheitlichen, wenn DCF-Modelle verwendet werden?
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3.
Sollen die Leitlinien in IAS 17 in Bezug auf die
Klassifizierung von Leasingverhältnissen bei Grundstücken
und Gebäuden geändert werden? |
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4.
Soll IAS 10 geändert werden, um klarzustellen, warum
Dividenden, die nach dem Stichtag beschlossen werden, keine
Schulden sind? |
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5.
Soll IAS 19 geändert werden, um eine Unvereinbarkeit in
Bezug auf die Bilanzierung der Verwaltungskosten eines Plans
zu heilen? |
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6.
Sollen die Bestandteile von Fremdkapitalkosten in IAS 23 in
Übereinstimmung mit der Definition in IAS 39 gebracht
werden? |
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7.
Soll IAS 34 geändert werden, um klarzustellen, das Angaben
zum Ergebnis je Anteil nur dann getätigt werden müssen, wenn
sie nach IAS 33 gefordert werden?
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Der Board wird ferner gebeten werden, alternative
Bilanzierungsmodelle zu erwägen, mit denen Sachverhalte
adressiert werden, die er auf seiner Junisitzung bezüglich
Verpflichtungen zur Wiederaufforstung von biologischen
Vermögenswerten diskutiert hatte.
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Übergangsvorschriften und die Frage, ob eine vorzeitige
Anwendung für einige oder alle vorgeschlagenen Änderungen
empfohlen werden soll. |
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Donnerstag, 19. Juli
2007
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Konzern- und separate Einzelabschlüsse
– Bildung
eines neues Mutterunternehmens |
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Leistungen an Arbeitnehmer
–
Sachverhalte aus dem Diskussionspapier
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Definitionen |
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Klassifizierung der Leistungen nach der Art der Auszahlung |
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Leistungsversprechen, die ein "das höhere von"-Wahlrecht
beinhalten |
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Sachverhalte, die sich auf die Bewertung von
renditebezogenen Versprechen beziehen |
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Stand der
Arbeiten in der Arbeitsgruppe |
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Ertragsteuern
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Die
Verwendung eines Ausschüttungs- oder Thesaurierungssatzes
zur Bemessung latenter Steueransprüche und -schulden |
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Definitionen von Steuergutschriften und
investitionsabhängiger Steuergutschriften |
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Die
Definition und Behandlung spezieller Abzüge |
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Rahmenkonzept
–
Bewertung und Berichtseinheit |
Freitag, 20. Juli
2007
(nur vormittags)
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Schulden - Änderungen an IAS 37
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Abgrenzung
einer Schuld gegen ein Betriebsrisiko (einschließlich
Leistungsbereitschaftsverpflichtungen [stand-ready-Verpflichtungen]) |
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Unsicherheit über das Bestehen einer gegenwärtigen
Verpflichtung |
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Faktische
Verpflichtungen |
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6. Juli 2007: Neue CESR-Datenbank zu
allen in Europa zum Handel zugelassenen Aktien
Das Komitee der Europäischen
Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR) hat eine neue Datenbank mit Informationen
zu allen auf den europäischen regulierten Märkten zum Handel
zugelassenen Aktien zur Verfügung gestellt. Aktien von über 7.000
Unternehmen sind aufgeführt. Die zur Verfügung stehenden
Informationen schließen den durchschnittlichen Tagesumsatz, die
Anzahl der Transaktionen täglich, den Streubesitz, die zuständige
Aufsichtsbehörde und den Ländercode mit ein. Folgen Sie diesem
Link zur CESR-Datenbank.
6. Juli 2007: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung
vom 12. und 13. Juli 2007
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird sich am Donnerstag, den 12. Juli, und Freitag, den
13. Juli 2007, in
den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie
die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.
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12. bis 13. Juli 2007, London
Donnerstag, den 12. Juli 2007
Freitag, den
13. Juli 2007 (nur vormittags)
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6. Juli 2007: Ergebnisse der 110. Sitzung des DSR
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Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 28. und 29. Juni 2007 seine
110. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse
der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung
sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des
Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)
mit Stand vom Juni 2007
hier herunterladen (20 KB). |
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Der Entwurf der DSR-Stellungnahme
zum ED IFRS
for SMEs wurde erneut diskutiert. Zurzeit wird
eine Unternehmensbefragung zu diesem Standardentwurf
durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich
im August vorliegen und in die endgültige Fassung
der Stellungnahme einfließen. |
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Des Weiteren befasste sich der DSR
mit dem aktuellen Stand des IASB-Projekts
Business Combinations Phase II insbesondere
unter dem Gesichtspunkt, welche der in der
DSR-Stellungnahme zum Exposure Draft aufgeworfenen
Kritikpunkte vom IASB aufgegriffen wurden. |
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Der DSR verabschiedete seine
Stellungnahme zu dem von der EU-Kommission
herausgegebenen Fragebogen zum Endorsement von IFRS
8 Operating Segments. Der DSR spricht sich noch
einmal deutlich für ein baldiges Endorsement von
IFRS 8 aus. Der beantwortete Fragebogen wurde am
29. Juni 2007 an die EU-Kommission übermittelt. |
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Weiterhin informierte sich der DSR
ausführlich über den aktuellen Stand des IASB-Projektes
Insurance Contracts und diskutierte ausgewählte
Aspekte des vom IASB im Mai 2007 veröffentlichten
Diskussionspapiers Preliminary Views on
Insurance Contracts. |
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Der DSR informierte sich über den
Stand des
IASB-Projektes Post-employment benefits bzw. des
PAAinE-Projektes Pensions. Diskutiert wurden
insbesondere Fragen zum Korridoransatz, zur
Behandlung versicherungsmathematischer Gewinne und
Verluste, zum Ausweis von Kapitalerträgen aus
Planvermögen sowie Bewertungsfragen im Zusammenhang
mit cash balance plans. |
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5. Juli 2007: IFRIC
Interpretationsentwurf zu Immobilienverkäufen
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Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
hat den Entwurf von IFRIC D21 Immobilienverkäufe zur
Stellungnahme veröffentlicht. |
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IFRIC D21 Immobilienverkäufe zielt auf die
Standardisierung der von Bauunternehmen angewendeten
Rechnungslegungspraxis bezüglich des Verkaufs von Einheiten
(bspw. Wohnungen oder Häusern) „ab Entwurf“, das heißt vor
Fertigstellung, ab. Derzeit interpretieren diese Unternehmen
IFRS sehr unterschiedlich und setzen die Erlöse aus dem
Verkauf von Einheiten zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten
an. Einige setzen den Erlös erst an, wenn sie die fertig
gestellte Einheit an den Käufer übergeben, andere jedoch
setzen den Erlös früher an, während die Fertigstellung
voranschreitet, mit Bezug auf den Grad der Fertigstellung.
IFRIC D21 sieht vor, dass der Erlös nur dann während des
Fertigstellungsprozesses erfasst werden soll, wenn das
Bauunternehmen tatsächlich auch die
Fertigstellungsleistungen selbst übernimmt und nicht nur
fertige Waren (fertig gestellte Einheiten) verkauft. Im
Entwurf werden Merkmale vorgeschlagen, nach denen
festgestellt werden kann, ob das Unternehmen die
Fertigstellungsleistungen selbst erbringt. In vielen Ländern
sind diese Merkmale derzeit tendenziell bei typischen
Verkäufen “ab Entwurf” nicht erfüllt. |
Die
Kommentierungsfrist endet am 5. Oktober 2007. Lesen Sie auch die
englischsprachige
Presseerklärung des IASB. Einen aktuellen Überblick über alle
laufende Kommentierungsfristen erhalten Sie
hier.
5. Juli 2007: Stab der SEC analysiert IFRS-Abschlüsse
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat auf ihrer Internetseite Beobachtungen
des Stabs der SEC veröffentlicht, die sich aus der Analyse der
Jahresberichte 2006 von mehr als hundert ausländischer Emittenten
ergeben haben, die Abschlüsse auf der Basis von IFRS enthielten. Die
Anmerkungen des Stabs beziehen sich unter anderem auf folgende
Sachverhalte:
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Versicherung der Einhaltung der IFRS.
„Bei der überwiegenden Anzahl der untersuchten Unternehmen,
bestätigte der Prüfer des Unternehmens die Einhaltung der in
dem betreffenden Rechtskreis geltenden IFRS, die das
Unternehmen anwendet, äußerte sich aber nicht zur Einhaltung
der IFRS wie vom IASB verabschiedet durch das Unternehmen.“ |
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Art der Darstellung – Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sachverhalte betrafen die Beschreibung von
Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung,
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Posten aus dem
Betriebsergebnis ausschließen und Berechnung von
freiwilligen je-Aktie-Anteilen. |
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Art der Darstellung – Kapitalflussrechnung.
Die Sachverhalte schlossen Definitionen von
Zahlungsmitteläquivalenten und die Darstellung von
Aufwendungen außerhalb des Cash Flows aus betreiblicher
Tätigkeit ein. |
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Zwischengesellschaftliche Investitionen.
Bilanzielle Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen
unter gemeinschaftlicher Kontrolle, Kapitalumschichtungen,
Umstrukturierungen, Erwerb von Minderheitsanteilen und
ähnlich Transaktionen. |
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Konsolidierung. Ausschluss eines Tochterunternehmens aus dem
Konsolidierungskreis. |
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Entscheidungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Grundlage für die Wahl von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die nicht vollständig durch IFRS gedeckt
sind. |
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Branchenspezifische Sachverhalte.
„Beträchtliche Abweichungen“ in der Bilanzierung von
Versicherungsverträgen und in der bilanziellen Behandlung
von Erforschungs- und Bewertungsaktivitäten in den
Rohstoffindustrien. |
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Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden
hinsichtlich der Ertragserfassung, immaterieller
Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerten, der
Feststellung und Bewertung von Wertminderungen,
Leasinggeschäften, Eventualverbindlichkeiten und
Finanzinstrumenten. |
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Banken. Ansatz von Wertminderungen von Krediten durch Banken. |
Die
Beobachtungen des Stabs können in englischer Sprache aus dem
Internet heruntergeladen werden. Die vom Stab der SEC verschickten
Stellungnahmen an die Unternehmen, deren Abschlüsse analysiert
worden sind, und die Antworten der Unternehmen stehen ebenfalls auf
den Seiten der SEC zur Verfügung:
http://sec.gov/divisions/corpfin/ifrs_reviews.
5. Juli 2007: IFRIC verabschiedet Interpretation zur
Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
hat die Interpretation
IFRIC 14 IAS
19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,
Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
herausgegeben.
IFRIC 14 gibt allgemeine Leitlinien zur Bestimmung des
Überschussbetrags
eines Pensionsfonds,
der nach IAS 19
Leistungen an Arbeitnehmer im Rahmen der Regelungen zur
Vermögenswertobergrenze als Vermögenswert angesetzt werden kann. In
der Interpretation wird auch erklärt, wie sich gesetzliche oder
vertragliche Mindestfinanzierungsvorschriften auf Vermögenswerte
oder Schulden eines Plans auswirken können. Die Interpretation wird
die Anwendungspraxis standardisieren und sicherstellen, dass
Unternehmen Vermögenswerte aus Planüberschüssen einheitlich
ansetzen. Nach IFRIC 14 hat der Arbeitgeber keine weitere Schuld
anzusetzen, es sei denn, die nach den
Mindestfinanzierungsvorschriften zu zahlenden Beiträge können nicht
an die Gesellschaft zurückgezahlt werden. IFRIC 14 wird vermutlich
die größten Auswirkungen in den Ländern haben, in denen
Mindestfinanzierungsvorschriften gelten und Beschränkungen der
Möglichkeiten eines Unternehmens vorliegen, Erstattungen oder
Kürzungen zukünftiger Beiträge zu erhalten. IFRIC 14 tritt für
Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen.
Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Lesen Sie hier die
englischsprachige
Presseerklärung des IASB.
4. Juli 2007:
Heads Up-Newsletter
zu jüngsten Entwicklungen bei der SEC
Auf
IAS Plus.com wurde die
Ausgabe
vom 3. Juli 2007 des Heads Up-Newsletters eingestellt (in
englischer Sprache, 76 KB), der von unseren amerikanischen Kollegen
veröffentlicht wird. Der Newsletter mit dem Titel SEC behandelt
eine Menge Themen befasst sich mit den jüngsten Entwicklungen
bei der SEC: 1.
der Herausgabe von Auslegungsleitlinien zur Beurteilung der internen
Kontrollen durch die Geschäftsleitung;
2.
Änderungen der Regeln zum Bericht der Geschäftsleitung über
interne Kontrollen;
3.
vorgeschlagenen Änderungen für kleinere börsennotierte
Unternehmen;
4. der Gründung eines Beratungskomitees zur Verbesserung der
Finanzberichterstattung; sowie
5. Vorschlägen zur Verpflichtung zur Registrierung auf
elektronischem Wege sowie Vereinfachungen von Formblatt D.
3. Juli 2007: SEC veröffentlicht Vorschlag,
Überleitungsrechnung für IFRS-Abschlüsse abzuschaffen
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat den Wortlaut ihres Vorschlags
veröffentlicht, Abschlüsse ausländischer Emittenten, die nach
internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) wie vom IASB
herausgegeben erstellt sind, ohne Überleitungsrechnung zu den
US-amerikanische Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) wie in den USA
vorgeschrieben anzuerkennen. Der Vorschlag würde Formular 20-F
ändern und korrespondierende Änderungen von Vorschrift S-X nach sich
ziehen, so dass Abschlüsse, die nach der englischsprachigen Fassung
der IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellt sind ohne
Überleitungsrechnung nach US-GAAP als Teil der Unterlagen
ausländischer Emittenten, die eine Börsennotierung in den USA
anstreben, eingereicht werden können. Der Vorschlag hält fest, dass
„die derzeitigen Anforderungen hinsichtlich einer
Überleitungsrechnung nach US-GAAP für ausländische Emittenten, die
sich einer anderen Rechnungslegungsbasis als der englischsprachigen
Fassung der IFRS wie vom IASB herausgegeben bedienen, bestehen
bleiben.“ Laden Sie sich
hier
den Vorschlag der SEC (290 KB) herunter.
Die Kommentierungsfrist beträgt 75 Tage.
Stellungnahmen können auch
elektronisch eingereicht werden.
2. Juli 2007: Neue Präsidentin des DSR
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In seiner
Sitzung vom 28. Juni 2007 hat der Deutsche Standardisierungsrat
(DSR) mit Wirkung ab dem 01.07.2007 Frau Liesel Knorr als neue
Präsidentin des DSR und Herrn Jochen Pape als Vizepräsident
einstimmig gewählt.
Der neue Generalsekretär des DRSC e.V. wird ab dem 1. August 2007
die Arbeit aufnehmen. |
2. Juli 2007: Ausgabe 2/2007 des ifrs-forum-Newsletters
erschienen
 Die
Ausgabe 2/2007 des
deutschsprachigen ifrs-forum-Newsletters
ist ab sofort zum Download verfügbar. Sie können die aktuelle Publikation
von unserer Newsletterseite
herunterladen (194 KB); auf dieser finden Sie auch ältere Ausgaben sowie den
englischsprachigen
IAS Plus-Newsletter. In der aktuellen Ausgabe berichten wir über
Maßnahmen zur Umsetzung der Angabepflichten nach IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben, über IFRS 8 Geschäftssegmente, der
demnächst IAS 14 Segmentberichterstattung ersetzen soll (s. unsere
Nachricht vom 30. Juni 2007), und den
Projektzeitplan des IASB.
2. Juli 2007: Deloitte Großbritannien äußert sich zur
Anwendung von IFRS für KMU in Großbritannien
Unsere
britischen Kollegen haben dem britischen Standardsetzers (Accounting Standards
Board, ASB) eine Stellungnahme als Reaktion auf dessen Einladung,
zur weiteren Entwicklung in Großbritannien bezüglich der
Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen
Stellung zu nehmen, zukommen lassen. Deloitte Großbritannien begrüßt
den Entwurf des IASB für einen IFRS für kleine und mittelgroße
Unternehmen und unterstützt den Ansatz, den der IASB hinsichtlich
der Entwicklung eines vereinfachten, eigenständigen Satzes von
Rechnungslegungsregeln gewählt hat.
|
Es gibt keine Veranlassung, in Großbritannien mittelfristig
zwei absolut unterschiedliche Rechnungslegungsstandards (IFRS
und britische Rechnungslegungsstandards (UK GAAP) zu
behalten. Wir unterstützen die Entscheidung des ASB, einen
Ausstieg aus den US GAAP zu suchen…
Wir unterstützen den Fortbestand eines dreigliederigen
Systems in Großbritannien, und das sollte sich wie folgt
aufbauen:
1. Volle IFRS für börsennotierte und öffentlich
rechnungslegungspflichtige Unternehmen;
2. IFRS für KMU für größere und mittelgroße nicht
börsennotierte Unternehmen einschließlich der
Tochterunternehmen börsennotierter und öffentlich
rechnungslegungspflichtiger Unternehmen (das „mittlere
Glied“);
3. der derzeit bestehende Rechnungslegungsstandard für kleinere
Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller
Entities, FRSSE) für kleinste Unternehmen. |
Lesen
Sie hierzu auch den
Brief von
Deloitte Großbritannien an den ASB (in englischer Sprache,
483KB).
2. Juli 2007: Sonderausgabe des
IAS Plus-Newsletters zu IFRIC 13
Das
IFRS Global Office von Deloitte hat eine
Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IFRIC 13
Kundenbindungsprogramme veröffentlicht (in englischer Sprache,
106 KB). IFRIC
13 widmet sich der Rechnungslegung von Unternehmen, die ihren
Kunden Anreize für den Kauf von Gütern oder Dienstleistungen in Form
von Prämien als Teil der Verkaufstransaktion anbieten
(“Prämiengutschriften” in der Interpretation). Gängige Beispiele
sind Flugmeilen- und Hotelpunktesammelprogramme und Prämienprogramme
von Kreditkartenfirmen. IFRIC 13 schreibt vor, dass ein Unternehmen,
das die Prämiengutschriften vergibt, die Verkauftransaktion, die die
Prämiengutschrift auslöst, als „mehrelementige Erlöstransaktion“
bilanziert und den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder
zugesagten Prämie zwischen den Prämiengutschriften und den anderen
Komponenten der Erlöstransaktion aufteilt. Der Newsletter beschreibt
die Anforderungen aus IFRIC 13. Frühere Ausgaben Frühere Ausgaben
des IAS Plus-Newsletters (in englischer Sprache) finden Sie
hier. Es
besteht auch die Möglichkeit, den Newsletter kostenfrei zu
abonnieren.
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