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IFRS-Nachrichten – Februar 2007

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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28. Februar 2007: Rechnungslegung und Abschlussprüfung in der EU

 

Die Januarausgabe der Single Market News (in englischer Sprache, 966 KB) – des Newsletters der EU-Direktion für Binnenmarkt und Dienstleistungen – befasst sich mit einigen Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsthemen, darunter:

 

Aufzählung Konvergenz zwischen IFRS und US GAAP sowie anderen Rechnungslegungsstandards
Aufzählung Beratung der Europäischen Kommission über Regulierung von nicht -EU Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Aufzählung Beratung der Europäischen Kommission über eine mögliche Reform der Abschlussprüferhaftung in der EU

 

 

28. Februar 2007: Neue EFRAG-Mitglieder ernannt

 

Der Supervisory Board der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat folgende Zusammensetzung des EFRAG Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) mit Wirkung zum 1. April 2007 genehmigt:

 

Aufzählung Stig Enevoldsen, Abschlussprüfer, Dänemark – Vorsitzender des TEG (wiederernannt)
Aufzählung Mike Ashley, Abschlussprüfer, Mitglied des britischen Accounting Standards Board (wiederernannt)
Aufzählung Alan Dangerfield, Industrievertreter, Schweiz (Neuernennung)
Aufzählung Francoise Flores, Industrievertreter, Frankreich
Aufzählung Manuel Garcia-Ayuso, Akademiker, Spanien
Aufzählung Catherine Guttmann, Versicherungsberater, Frankreich (wiederernannt)
Aufzählung Roberto Monachino, Bankenspezialist, Italien
Aufzählung Hans Schoen, Abschlussprüfer, Niederlande (Neuernennung)
Aufzählung Thomas Seeberg, Industrievertreter, Deutschland (wiederernannt)
Aufzählung Anna Sirocka, Abschlussprüfer, Polen
Aufzählung Mike Starkie, Industrievertreter, Großbritannien (wiederernannt)
Aufzählung Carsten Zielke, Anwender, Deutschland

 

 

27. Februar 2007: IFAC gibt Unterstützung für den IFRS für KMU

 

Das Forum der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des internationalen Verbands der Wirtschaftsprüfer (Board of the International Federation of Accountants, IFAC) hat in der Sitzung, die letzte Woche in New York stattgefunden hat, entschieden, den International Accounting Standards Board (IASB) bei Einholung von Feedback zum vorgeschlagenen International Financial Reporting Standard (IFRS) für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) durch praktische Tests sowie andere Mittel zu unterstützen. Paul Pacter, der Leiter des IASB Projektes des Standards für KMU, hatte in der Sitzung den vorgeschlagenen IFRS für KMU kurz umrissen. „Herr Pacter hat unter anderem alle Boardmitglieder sowie die regionalen Rechnungslegungsorganisationen dringend darum gebeten, ihre jeweiligen Mitgliedskreise zu ermutigen, Rückmeldung zum vorgeschlagenen Standard sowie zu wahrgenommenen Zweifeln bei dessen Implementierung zu geben."

 

Der IFAC Präsident Fermin del Valle erklärte: IFAC gibt dem Projekt seine größte Unterstützung und sieht dessen beachtlichen Fortschritt. Um sicherzustellen dass der endgültige Standard den Bedürfnissen der kleinen und mittelgroßen Unternehmen gerecht wird, ist es äußerst wichtig, dass IFAC und alle seine Mitglieder den IASB dabei unterstützen die Sichtweise aller relevanten Kreise, insbesondere der kleinen und mittelgroßen Unternehmen sowie der Nutzer von KMU Abschlüssen zu erfahren und zu erfassen.

 

Klicken Sie nachfolgende Links für (alle Dokumente in englischer Sprache):

 

Aufzählung IFAC Pressemitteilung (PDF 43k).
Aufzählung Weitere Informationen zu dem IFRS für KMU Standardentwurf.
Aufzählung Download des KMU Standardentwurfs von der IASB Webseite

 

 

25. Februar 2007: Papier des Forums der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Anwendung der IFRS

 

Das Forum der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des internationalen Verbands der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein neues Dokument zur sachgerechten Anwendung mit dem Titel Ansichten zur weltweiten Anwendung der IFRS (Perspectives on the Global Application of IFRS) veröffentlicht. Das im Januar 2001 ins Leben gerufene Forum der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Forum of Firms, FOF) ist eine Organisation von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Prüfungen von Abschlüssen, die tatsächlich oder möglicherweise über Landesgrenzen hinweg verwendet werden, durchführen. Das neue Dokument mit Leitlinien des FOF ist von dem transnationalen Prüferkomitee der FOF entwickelt worden, das von P Nicholas Fraser (Deloitte Frankreich) geleitet wird. Es basiert auf Interviews mit zehn Mitgliedern des Forums, stellt den bei IFRS gemachten Fortschritt dar und gibt Beispiele einer sachgerechten Anwendung, die die Firmen des Netzwerks umsetzen. Klicken Sie hier, um das Dokument mit den Leitlinien herunterzuladen (in englischer Sprache, 192 KB).

 

Wenn in dem Dokument auf die IFRS Bezug genommen wird, sind nicht nur die IFRS gemeint, wie sie vom IASB herausgegeben werden, sondern auch

Aufzählung IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind,
Aufzählung australische Rechnungslegungsgrundsätze (was die australischen Gegenstücke zu den IFRS einschließt),
Aufzählung Rechnungslegungsstandards von Hongkong und
Aufzählung

südafrikanische Rechnungslegungsstandards (die eng an die IFRS angelehnt sind).

"Das bedeutet nicht, dass die Prüfungsgesellschaften Abweichungen von den IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben werden, unterstützen. Sie würden es bevorzugen, wenn idealerweise alle Länder die IFRS ohne Änderung übernähmen. Die Prüfungsgesellschaften erkennen jedoch die praktische Realität an, dass begrenzte Abweichungen in den IFRS-Rahmenkonzepten bestehen."

 

 

24. Februar 2007: Ende der Überleitung "ist klar in Sichtweite" - so ein Repräsentant der SEC

 

Im Rahmen seiner Ausführungen zu Das Versprechen der Transparenz, die John W White, Direktor des Bereichs Unternehmensfinanzen (Division of Corporation Finance) der US-amerikanschen Wertpapierausichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC), auf der 29. Jahrestagung zur Wertpapierregulierung und Wirtschaftsrecht in Dallas, Texas, hielt, nahm er zu einer Reihe von Sachverhalten von internationalen Interesse Stellung, darunter:

 

  1. Delisting ausländischer Unternehmen
  2. Leitlinien zur Umsetzung des Abschnitts 404 des Sarbanes-Oxley Acts (zu internen Kontrollen)
  3. elektronische Stimmrechtsvollmachten
  4. die neuen SEC-Angaben zur Vergütung von Führungskräften ("das größte Projekt des Bereichs aus dem letzten Jahr ... historische Regelsetzung")
  5. Zugang zu Stimmrechtsvollmachten
  6. International Financial Reporting Standards ("Ich glaube, dass der Zeitpunkt, zu dem der Stab das 'Ende der Überleitung' empfehlen wird, klar in Sichtweite ist.")
  7. Interaktiven Daten
  8. Private Anlagen, öffentliche Beteiligungsangebote (Private Investment, Public Equity [PIPE] Offerings)
  9. Anpassung von Vorjahreszahlen und Posten 4.02 des Formblatts 8-K
  10. Kapitalaufnahme durch kleine Unternehmen und die Reform privater Wertpapierangebote.

 

Nachfolgend ist ein Ausschnitt aus den Anmerkungen von White wiedergegeben. Den vollständigen Text finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

International Financial Reporting Standards

Das ist ein großes Thema. Am vergangenen Dienstag (13. Februar 2007) gab die Kommission eine Presseerklärung heraus, in der sie eine Gesprächsrunde des Stabs ankündigte, die wir in Kürze zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB) abhalten werden. Die Gesprächsrunde wird sich damit befassen, wo wir heute mit dem sog. 'Fahrplan' stehen, der von dem damaligen Obersten Rechnungsleger Donald Nicolaisen vorgelegt wurde, und inwieweit wir das Erfordernis, wonach nach IFRS bilanzierende Unternehmen ihre Abschlüsse auf US GAAP überleiten müssen, streichen können. Die Gesprächsrunde wird am kommenden Dienstag, dem 6. März, am Sitz der Kommission in Washington stattfinden.

Der Bereich Unternehmensfinanzen ist schon eine ganze Zeit lang damit beschäftigt, die von ausländischen, privatrechtlichen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, eingereichten Unterlagen durchzusehen. Diese Durchsicht und wo wir mit unserem wachsenden Verständnis für IFRS stehen habe ich in einer Rede ausgeführt, die ich letzten Monat in London gehalten habe. Ich habe heute nicht die Zeit, allzu stark ins Detail zu gehen. Es sei nur soviel gesagt, dass die Anerkennung und die wachsende Anwendung der IFRS heute ein aufregendes Thema sind und etwas, das wir alle im Fokus behalten sollten. Ich glaube, dass die Kommission und der Stab im Nachgang zu der Gesprächsrunde am 6. März erhebliche Aufmerksamkeit und Energie auf die Entwicklung und Ankündigung der nächsten Schritte legen werden, und ich glaube, dass der Zeitpunkt, zu dem der Stab das 'Ende der Überleitung' empfehlen wird, klar in Sichtweite ist.

 

 

24. Februar 2007: Heads Up-Newsletter zur neuen Fair Value-Option unter US GAAP

 

In unserer Nachricht vom 16. Februar 2007 haben wir berichtet, dass das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) einen Standard veröffentlicht hat, der es Unternehmen ermöglicht, bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. In SFAS 159 Die Fair Value-Option für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (The Fair Value Option for Financial Assets and Financial Liabilities) sind daneben Vorschriften zur Darstellung und Offenlegung enthalten, um Vergleiche zwischen Unternehmen zu erleichtern, die sich bei ähnlichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe entscheiden. Unsere amerikanischen Kollegen haben dazu eine Sonderausgabe des "Heads Up"-Newsletters zusammengestellt (in englischer Sprache, 120 KB), in der die neue Fair Value-Option des FASB erläutert wird.

 

 

23. Februar 2007: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Februar 2007

 

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 20. Februar, bis Donnerstag, den 22. Februar 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir werden Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des zweiten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern im Laufe der nächsten Tage zur Verfügung stellen.

 

 

22. Februar 2007: Risiko-Ausblick der britischen Finanzdienstleistungsbehörde schließt IFRS mit ein

 

Die britische Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) hat ihren Finanzrisiko-Ausblick für das Jahr 2007 (Financial Risk Outlook 2007, in englischer Sprache, 2.019 KB) veröffentlicht. Durch diese jährliche Publikation wird beabsichtigt, sich der vorrangigsten Risiken bewusst zu werden, von denen die FSA, zusammen mit anderen Anbietern und Nutzern von Finanzdienstleistungen, der Meinung ist, dass diesen Beachtung geschenkt werden sollte. Im Bereich der Rechnungslegung und Prüfung sieht die FSA drei potenzielle Risiken durch:

 

Aufzählung

Voranschreiten der International Financial Reporting Standards

Aufzählung

Die Konvergenz zwischen den IFRS und den US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US GAAP)

Aufzählung

Die Konzentration von Prüfungsdienstleistungen und internationale Koordination.

 

Im Bereich der Finanzberichterstattung sieht die FSA "zwei wesentliche Risiken, die den fortgeführten Erfolg der IFRS gefährden könnte":

Inkonsistente Anwendung zwischen den nationalen Rechtskreisen und die potenzielle Ausrichtung der zukünftigen Entwicklung des IFRS-Rahmenkonzeptes, einschließlich der Entscheidungsnützlichkeit, größeren Betonung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert und die Konvergenz mit den US GAAP. Nachfolgend ein Auszug:

 

Inkonsistente Anwendung

Bezüglich der Inkonsistenz kann der wahre Nutzen der IFRS nur dadurch ermöglicht werden, wenn eine bessere Vergleichbarkeit von ähnlichen Unternehmen über Ländergrenzen hinweg vorgenommen werden kann. Dies ermöglicht seinerseits eine verbesserte Markttransparenz und einen effizienteren globalen Kapitalmarkt. Wir bestätigen auch, dass es unter Verwendung eines prinzipien-basierten Rechnungslegungsrahmenkonzepts zu relevanten wirtschaftlichen und rechtlichen Unterschieden zwischen Ländern kommen kann, so dass ähnliche Transaktionen rechtmäßig unterschiedlich berichtet werden. Versuchen es nationale Gegebenheiten oder Interessen allerdings, die konsistente Anwendung der IFRS zu bedrohen, würde viel des voraussichtlichen Nutzens verloren gehen.

IASB-Rahmenkonzept

In Bezug auf die Entwicklung des IASB-Rahmenkonzeptes selbst gibt es Bedenken, dass die Standards in einigen Gebieten von geringerer Qualität sind als jene, welche sie ersetzt haben. Es gibt auch wachsende Bedenken, dass die IFRS auf eine engere und eher regelbasierte Art und Weise interpretiert und geprüft werden als dies normalerweise unter UK-GAAP der Fall war – eine Gefahr von mehr „Form over Substance“, wenn man sich auf Bilanzierungsweisen einigt. Darüber hinaus entstammen die hauptsächlichen Problemgebiete teilweise aus der Konvergenz mit den US-GAAP und teilweise aus der Änderung hin zur „Entscheidungsnützlichkeit“ und einer wachsenden Betonung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert… Sollte die Verschiebung hin zum beizulegenden Zeitwert für alle Vermögenswerte und Schulden wesentlich voranschreiten, dann fragen sich viele, ob die resultierende Information ausreichend verlässlich sein wird, um Investoren zu erlauben, auf gut informierte Weise Entscheidungen über die Effektivität der Führung ihrer Unternehmen vorzunehmen. Zugleich könnte die Fähigkeit der Wirtschaftsprüfer, Ermessen dahin gehend auszuüben, was eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung begründet, immer stärker beschränkt werden von detaillierten Regelungen, was zu einem „glaubwürdig dargestellt gemäß“-Modell der Rechnungslegung führen würde. Die Fortschritte der nächsten 18 bis 36 Monate werden von großer Wichtigkeit bei der Bestimmung dessen sein, ob die möglichen Vorteile der IFRS und der Konvergenz realisiert werden, oder ob die verbundenen Kosten und die letztendlich resultierenden Ergebnisse  möglicherweise nur mäßig, oder sogar negativ für britische Stakeholder sind.

 

 

22. Februar 2007: Treuhänder der IASC-Stiftung veröffentlichen IFRIC-Arbeitsprozess-Handbuch

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben das Arbeitsprozess-Handbuch des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) veröffentlicht. Bei der von den Treuhändern angestoßenen Überprüfung des Organisationsaufbaus im November 2003 wurde den Ressourcen und der Effektivität von IFRIC besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Im März 2005 rief die IASC-Stiftung zu Stellungnahmen zum Konsultationspapier Überprüfung der Tätigkeiten von IFRIC (IFRIC Review of Operations) auf und im Mai 2006 gaben die Treuhänder den Entwurf des IFRIC-Arbeitsprozess-Handbuchs zur Kommentierung heraus. Die Treuhänder verabschiedeten eine geänderte Version auf ihrer Sitzung im Januar 2007. Das Handbuch kann von der Website des IASB heruntergeladen werden. Klicken Sie bitte hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (51 KB).

 

 

22. Februar 2007: Vorschlag zu Änderungen an dem Standard zu Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

 

Der IASB hat einen Standardentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen veröffentlicht. Die Änderungen würden:

 

Aufzählung einige staatlichen Unternehmen von Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen befreien
Aufzählung die Definition einer "Beziehung zu nahe stehenden Unternehmen und Personen" modifizieren.

 

Die Kommentierungsfrist läuft am 25. Mai 2007 aus. Der Standardentwurf ist für eIFRS-Abonnenten bereits erhältlich und wird für die breite Öffentlichkeit ab dem 5. März 2007 auf der Website des IASB zur Verfügung stehen. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.
Vorgeschlagene Änderungen an IAS 24
Staatlich kontrollierte Unternehmen

Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, die Angabevorschriften des IAS 24 für einige Unternehmen zu reduzieren, deren Beziehung zu nahe stehenden Unternehmen und Personen darin besteht, dass sie vom Staat kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden. Die Änderungen sind eine Antwort auf die Bedenken von interessierten Dritten, die sich zu den Schwierigkeiten geäußert haben, die Unternehmen bei der Erstellung von den in IAS 24 geforderten Informationen haben. In vielen Fällen wissen Unternehmen nicht, dass sie durch die Beziehung zu anderen Unternehmen, die unter der Kontrolle oder dem Einfluss von öffentlichen Behörden stehen, auch davon betroffen sind. Der IASB schlussfolgerte, dass für betroffene Unternehmen die Kosten der Befolgung von IAS 24 den Nutzen der Angaben für die Abschluss-Adressaten übersteigt. Die vorgeschlagene Befreiung von den Vorschriften des IAS 24 ist begrenzt auf solche Umstände, bei denen es klar ist, dass sich die nahe stehenden Unternehmen und Personen nicht gegenseitig beeinflussen.

 

Definition eines "nahe stehenden Unternehmens und nahestehenden Personen"

Nachfolgend sind die hauptsächlichen Änderungen an der Definition aufgeführt:

 
Aufzählung Die Beziehung zwischen einem Tochterunternehmen und einem assoziierten Unternehmen des gleichen Unternehmens, in den individuellen oder separaten Einzelabschluss sowohl des Tochterunternehmens als auch des assoziierten Unternehmens wird zu der Definition von nahe stehenden Unternehmen oder Personen hinzugefügt.
Aufzählung Situationen in denen zwei Unternehmen zueinander nahe stehend sind, da eine Person einen wesentlichen Einfluss über ein Unternehmen hat und ein nahes Familienmitglied dieser Person einen wesentlichen Einfluss über das andere Unternehmen hat, wurden aus der Definition von nahe stehenden Unternehmen entfernt.
Aufzählung Das Einbeziehen in die Definition eines nahe stehenden Unternehmens von zwei Unternehmen, wobei eines der Unternehmen eine Investition einer Person in Schlüsselposition des Unternehmens darstellt und das andere ein Unternehmen darstellt, welches von der Person in Schlüsselposition geführt wird.

 

 

21. Februar 2007: Marktgerechte Bewertung von anteilsbasierter Vergütung

 

Da Aktienbezugsrechte von Mitarbeitern und andere anteilsbasierte Vergütungen nicht auf einem Markt gehandelt werden, verwenden Unternehmen Bewertungsmodelle, wie zum Beispiel das Black-Scholes-Merton Modell, zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der Prämie am Tag der Gewährung zum Zwecke der Bilanzierung gemäß IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und dem vergleichbaren US-amerikanischen Standard FAS 123(R). In den USA hat Zions Bancorporation, in Übereinstimmung mit der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) behauptet, ein Instrument entwickelt zu haben, das zur marktbasierten Bewertung verwendet werden kann, um anteilsbasierte Vergütungsprämien, einschließlich Aktienbezugsrechte von Mitarbeitern, bewerten zu können. Zion's Vorgehensweise, basierend auf einem Testvorgang, empfiehlt einen Wert von 68 bis 72% verglichen mit dem Wert des Aktiebezugsrechtes, der mittels Black-Scholes-Merton Modell ermittelt wurde. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine Sonderausgabe ihres Heads-Up Newsletters (78 KB) bereit gestellt, der das von Zion verwendete Modell erklärt, die Ansichten der SEC bezüglich des Modells aufzeigt und erklärt, wie dieses Modell für Bilanzierungszwecke verwendet werden könnte. In diesem Dokument befinden sich auch Hyperlinks zum Bericht von Zion sowie verwandte Berichte und Kommentare der SEC.

 

 

21. Februar 2007: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Februar 2007

 

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 20. Februar, bis Donnerstag, den 22. Februar 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir werden Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern im Laufe der nächsten Tage zur Verfügung stellen.

 

 

20. Februar 2007: Stellungnahme der Europäischen Kommission zu Konzern- und separaten Einzelabschlüssen

 

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) hat der Kommission auf seiner Sitzung am 2. Februar 2007 zwei endgültige interpretative Stellungnahmen vorgelegt, die sich mit der Bedeutung von "Jahresabschlüssen" beschäftigen und die Möglichkeit vorsehen, die gemäß IFRS erstellten Jahresabschlüsse vor den Konzernabschlüssen zu veröffentlichen. Beide Stellungnahmen beziehen sich auf die Vorschriften von IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS innerhalb der Europäischen Union:

 

Aufzählung Wenn ein Unternehmen in der EU die Vorschriften der 7. Bilanzrichtlinie zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht befolgen muss, kann es seinen IFRS-Abschluss (seinen eigenen separaten Einzelabschluss) in Übereinstimmung mit den IFRS aufstellen? Unter fast allen Umständen ist von Unternehmen ein Konzernabschluss gemäß IAS 27 aufzustellen, wenn es sich hierbei um ein Mutterunternehmen handelt. Gemäß IAS 27 stellt der separate Einzelabschluss des Mutterunternehmens einen zusätzlichen Jahreabschluss dar, der nach IAS 27 nicht vorgeschrieben ist. Die Kommission hat jedoch beschlossen, dass die 7. Bilanzrichtlinie bei der Bestimmung der Aufstellung eines Konzernabschlusses in Europa Priorität hat. Aus diesem Grund kann ein Mutterunternehmen einen separaten Einzelabschluss gemäß IFRS aufstellen, da die 7. EU-Richtlinie einen Konzerabschluss nicht vorschreibt. Nach Ansicht der Kommission finden die Vorschriften des "IAS 27 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses keine Anwendung". Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Stellungnahme der EU-Kommission (25 KB).

 

Aufzählung Kann ein Unternehmen, das sowohl einen Einzelabschluss als auch einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den in Europa anzuwendenden IFRS aufstellt, seinen Einzelabschluss vor dem des Konzernabschlusses veröffentlichen? Durch die Ablehnung des Tagesordnungspunktes im März 2006 hat IFRIC beschlossen, dass eine Veröffentlichung des Einzelabschlusses vor dem des Konzerns nicht als IFRS-konform angesehen werden kann, da separate Einzelabschlüsse gemäß IAS 27.42 vorgeschrieben sind, um den Konzernabschluss zu identifizieren, zu dem sie gehören. Jedoch hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die Interpretation der europäischen IAS-Verordnung davon abweicht. Wenn ein Unternehmen die Wahl oder Verpflichtung hat, den Jahresabschluss gemäß den von der EU übernommenen IFRS aufzustellen, ist es ihm freigestellt diesen unabhängig vom Konzernabschluss aufzustellen und einzureichen, wenn das nationale Gesetz in der Ausübung der Richtlinie die Veröffentlichung des Einzelabschlusses vorsieht oder erlaubt - was somit auch vorzeitig geschehen kann. Zur Ansicht der englischsprachigen Stellungnahme der Kommission klicken Sie bitte hier (25 KB).

 

 

20. Februar 2007: Unterstützung für den Standardentwurf für KMU in Australien und Großbritannien

 

Australien. Der australische Accounting Standards Board (AASB) untersuchte Ausarbeitungen seines Mitarbeiterstabs bezüglich unterschiedlicher Berichtssysteme und kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) und entschied vorläufig, dass Australien einen zweistufigen Ansatz hinsichtlich australischer Unternehmen vornehmen sollte. Dies wird folgendermaßen aussehen:

 

Aufzählung Australische Äquivalenzstandards (A-IFRS) sind für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben.
Aufzählung Australische Version des IFRS für KMU wird für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen, die Abschlüsse für allgemeine Zwecke erstellen, vorgeschrieben.

 

Der AASB entschied, dass unter einem revidierten Regime der Finanzberichterstattung alle Abschlüsse, die erstellt und bei der australischen Börsenaufsichtsbehörde (Australia Securities and Investments Commission) gemäß dem Corporations Act von 2001 eingereicht werden, als Abschlüsse für allgemeine Zwecke erachtet werden, da diese im öffentlichen Register eingetragen sind und somit der Öffentlichkeit zugänglich sind. Nach der Einführung des neuen Regimes der Berichterstattung (basierend auf IFRS und IFRS für KMU) wird diese Entscheidung das Konzept der "berichterstattenden Einheit" für Unternehmen, die ihre Berichte gemäß des Corporations Act von 2001 aufstellen, eliminieren.

 

Großbritannien. Der britische Accounting Standards Board (ASB) veröffentlichte eine Pressemitteilung in der die Veröffentlichung des Standardentwurfs für KMU begrüßt wurde (siehe Newsbeitrag vom 15. Februar 2007). Der ASB berät zurzeit seine Strategie und Vorgehensweise bezüglich dieses Standardentwurfs. Der Board überdenkt, den KMU-Standardentwurf für Konsultationen zusammen mit einer ASB-Einladung zu Stellungnahmen (Invitation to Comment, ITC) freizugeben, um die ursprünglichen Ansichten des Boards hinsichtlich des Standardentwurfs und mögliche Auswirkungen auf britische und irische Unternehmen aufzuzeigen. Die Einladung zur Stellungnahme wird auch von zusätzlichen Fragen begleitet, die als angemessen erachtet werden. Die Einladung zur Stellungnahme stellt auch eine Analyse der wesentlichen Unterschiede zwischen den bestehenden britischen Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen und dem vorgeschlagenen IFRS für KMU dar. Der ASB fordert britische und irische Stellungnehmenden dazu auf, sowohl zu den bevorstehenden Konsultationen als auch direkt beim IASB Stellung zu nehmen. Der IASB erwünscht sich bis zum 1. Oktober 2007 Stellungnahmen zu dem Standardentwurf. Der ASB plant die Herausgabe einer formellen Stellungnahme zeitgleich mit der Besprechung der Rückmeldungen von britischen Stellungnahmen hinsichtlich des vorgeschlagenen Konsultationspapiers zum Standardentwurf für KMU. Zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung des ASB klicken Sie bitte hier (16 KB).

 

 

19. Februar 2007: EFRAG-Sondersitzung zu Dienstleistungskonzessionen

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Freitag, den 9. März 2007, eine Sondersitzung zu IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen in ihren Büroräumen in Brüssel abhalten (13/14 Avenue des Arts). Diese Sitzung wird zusätzlich zur regulären vom 14. bis 16. März 2007 stattfindenden EFRAG-Sitzung abgehalten. Wir berichteten bereits in unserem Newsbeitrag vom 13. Februar 2007 über die vorläufige Ansicht von EFRAG, der Europäischen Kommission die Übernahme von IFRIC 12 in Europa zu empfehlen. Jedoch stimmte eine wesentliche Minderheit dagegen. Sie können den Entwurf der EFRAG-Stellungnahme hier herunterladen (in englischer Sprache, 132 KB). Stellungnahmen sind bis zum 28. Februar 2007 erwünscht.

 

 

18. Februar 2007: SEC-Kommissarin äußert sich zu IFRS

 

Das jüngste Mitglied der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securitites and Exchange Commission, SEC), Kathleen L. Casey, sprach auf der SEC-Konferenz des Instituts der praktizierenden Juristen (Practicing Law Institute) in ihren Anmerkungen über die International Financial Reporting Standards. Zur Ansicht der englischsprachigen Rede klicken Sie bitte hier. Nachfolgend ein Auszug:

 

Wie Sie bereits von der vorherigen Fachgruppe mitgeteilt bekommen haben, fühlt sich auch die Börsenaufsichtbehörde dem Fahrplan gegenüber verpflichtet, der im Jahr 2005 angekündigt wurde und den zeitlichen Ablauf der Überlegungen der Aufsichtsbehörde zu den verschiedenartigen notwendigen Schritten festlegt, um die von ausländischen nicht-institutionellen Emittenten, die ihren Abschluss gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) vorzunehmende Überleitungsrechnung zu eliminieren. Wir arbeiten zu Beginn des zweiten Jahres der IFRS zusammen mit ausländischen Emittenten an Anwendungssachverhalten und führen unseren Dialog mit internationalen Aufsichtsbehörden fort, um die Glaubwürdigkeit und Konsistenz der Anwendung und Interpretation der IFRS in Abschlüssen zu analysieren.

Wir beobachten auch den Fortschritt des gemeinsamen Konvergenz-Projektes des IASB und FASB. Ich unterstütze diese Bemühungen nachhaltig und fühle mich dazu verpflichtet, Sachverhalte und Hürden frühzeitig zu erkennen, um unser gemeinsames Ziel zeitnah zu erreichen.

 

 

16. Februar 2007: Bildung eines Überprüfungsausschusses zur Implementierung der IFRS in den Niederlanden

 

Die niederländische Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autoriteit Financiele Markten, AFM) hat ein Komitee zur Finanzberichterstattung bestehend aus 12 externen IFRS-Experten gegründet, um die Aufsichtsbehörde bei der Anwendung der IFRS und deren Überwachung zu beraten. Klicken Sie hier zur Ansicht der Pressemitteilung der AFM. Die niederländische Aufsichtbehörde ist verantwortlich für die Überwachung der Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen in den Niederlanden. Sie hat bereits angekündigt, dass sich die in 2007 stattfindenden Prüfungen der Abschlüsse von 2006 hauptsächlich auf die Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern und IAS 7 Kapitalflussrechnung konzentrieren. Klicken Sie hier zur Ansicht des an kapitalmarktorientierten Unternehmen adressierten Briefes, der die Ergebnisse der AFM-Überprüfungen der Abschlüsse von 2005 wie auch Beispielfragen für 2006 beinhaltet.

 

 

16. Februar 2007: Übernahme der Fair Value Option für Finanzinstrumente durch FASB

 

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat einen Standard herausgegeben, der es Unternehmen ermöglicht, bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert zu designieren. Statement 159 The Fair Value Option for Financial Assets and Financial Liabilities enthält auch Darstellungs- und Angabevorschriften, um Vergleiche zwischen Unternehmen zu erleichtern, die unterschiedliche Bewertungsmerkmale für ähnliche Arten von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verwenden. FAS 159 tritt in Kraft für die erste Berichtsperiode eines Unternehmens, die nach dem 15. November 2007 beginnt. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. FAS 159 enthält folgende Besonderheiten:

Aufzählung Anwendung kann auf Instrumentenebene vorgenommen werden, mit einigen Ausnahmen, wie zum Beispiel Beteiligungen, die ansonsten unter Verwendung der Equity-Methode bilanziert werden.
Aufzählung Anwendung ist unwiderruflich (nur bei neuem Entscheidungszeitpunkt möglich).
Aufzählung Anwendung nur auf komplette Instrumente, keine Designierung von Teilen von Finanzinstrumenten.

Die Fair Value Option des FAS 159 ähnelt der Fair Value Option des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, ist allerdings mit diesem nicht identisch. Die Fair Value Option des IAS 39 enthält bestimmte Qualifizierungskriterien, die nicht durch FAS 159 vorgeschrieben werden. Des Weiteren findet die Anwendung auf eine unterschiedliche Gruppe von Finanzinstrumenten statt. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (58 KB). FAS 159 können Sie von der Website des FASB herunterladen.

 

 

16. Februar 2007: IAS Plus-Newsletter für Februar 2007

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters eingestellt. In dem Newsletter berichten wir über das vierte Quartal 2006 und die ersten Aktivitäten des IASB, des IFRIC und der IASC-Stiftung zum Jahresanfang 2007 sowie über weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International Financial Reporting Standards. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält über die 22seitigen Nachrichten der weltweiten Ausgabe hinaus sieben Seiten mit den neuesten Entwicklungen der Rechnungslegungs-Standards im asiatisch-pazifischen Raum.

Aufzählung Februar 2007 Asia-Pacific Edition (in englischer Sprache, 344 KB)
Aufzählung Februar 2007 Global Edition (in englischer Sprache, 299 KB)

Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie hier.

 

 

15. Februar 2007: IASB wünscht sich Stellungnahmen zum KMU-Standardentwurf

 

Der IASB hat einen Standardentwurf (Exposure Draft) eines International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU-IFRS) veröffentlicht. Der Entwurf stellt einen vereinfachten und unabhängigen Satz von Rechnungslegungsprinzipien für KMU dar. Verglichen mit den vollständigen IFRS wurde der Umfang der Veröffentlichung um 85% reduziert. Der KMU-IFRS basiert auf den vollständigen IFRS, die für öffentliche Kapitalmärkte entwickelt wurden. Modifikationen wurden bezüglich der Erfordernisse von Nutzern und unter Kosten-Nutzen Abwägungen vorgenommen. Der KMU-IFRS ermöglicht Investoren, Kreditgebern sowie anderen die Finanz- und Ertragslage und Zahlungsströme von KMUs zu vergleichen, während gleichzeitig die Kosten der Aufstellung eines Abschlusses für KMU reduziert werden. Dreizehn Mitglieder des Boards stimmten für den KMU-Entwurf, ein Mitglied lehnte ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht. Die Kommentierungsfrist läuft am 1. Oktober 2007 aus. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (98 KB). Der Entwurf ist zurzeit erhältlich für Abonnenten der IASB-Website. Das Dokument wird ab dem 26. Februar 2007 der Öffentlichkeit zugänglich sein.

 

Übersicht zum Entwurf des KMU-IFRS

Definition eines KMU

 

Der IFRS für KMU ist zur Anwendung bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen vorgesehen, die keiner öffentliche Rechenschaftspflicht unterliegen. Ein Unternehmen hat eine öffentliche Rechenschaftspflicht (und hierfür hat es die vollwertigen IFRS anzuwenden), wenn:

 

Aufzählung

es Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente in einem öffentlichen Markt emittiert hat; oder

Aufzählung

es Vermögenswerte in der Eigenschaft eines Treuhänders für eine große Gruppe Außenstehender hält, wie z.B. eine Bank, ein Versicherungsunternehmen, ein Börsenmakler, ein Pensionsfond, Investmentfond oder eine Investmentbank.
 

Unabhängiges und eigenständiges Dokument

 

Der IFRS für KMU wurde vom Board als unabhängiges und eigenständiges Dokument für Unternehmen entwickelt, die ungefähr 50 Arbeitnehmer haben. Der IASB hat keinen quantifizierten „Größen-Test“ angegeben, jedoch können die nationalen Gesetzgeber, die den IFRS für KMU anwenden, einen „Größentest“ vornehmen. Es gibt keinen verpflichtenden Rückgriff auf die vollwertigen IFRS.

 

Kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen

 

Kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen sind nicht berechtigt, den IFRS für KMU anzuwenden. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, ob klein oder groß, haben sich dafür entschieden, Kapital von externen Investoren aufzunehmen, die nicht geschäftsführend tätig sind und nicht darüber verfügen können, Informationen in eigenem Interesse anzufordern.

 

Konzept und Grundsatz der vollständigen IFRS als Grundlagen

 

Der Entwurf der KMU-IFRS wurde durch das Herausziehen von grundlegenden Konzepten aus dem IASB-Rahmenkonzept zur Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen sowie den Grundsätzen und verwandten maßgeblichen Leitlinien entwickelt, unter der Vornahme von angemessenen Modifikationen entsprechend den Erfordernissen aus Sicht der Nutzer und unter Kosten-Nutzen Abwägungen.

 

Modifikationen der IFRS

 

Die Modifikationen wurden in drei weit gefassten Arten, basierend auf den Erfordernissen der Nutzer der IFRS-Abschlüsse sowie Kosten-Nutzen Gesichtspunkten, vorgenommen:

 

1. Gestrichene Sachverhalte. IFRS-Sachverhalte, die nicht relevant für ein typisches KMU sind, wurden nicht berücksichtigt. Querverweise zu den vollwertigen IFRS wurden bei Bedarf hinzugefügt. Diese umfassen:

 

Aufzählung

Allgemeine an die Preislage angeglichene Berichterstattung in einer hyperinflationären Umgebung

Aufzählung

Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (die rechnerischen Einzelheiten sind in IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung wiedergegeben)

Aufzählung

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bei Vermögenswerten der Landwirtschaft (Verweis auf IAS 41 Landwirtschaft, allerdings wird im Entwurf vorgeschlagen, die erfolgswirksame Verwendung des beizulegenden Zeitwerts für in der Landwirtschaft tätige KMU zu reduzieren).

Aufzählung

Rohstoffgewinnungsindustrie (Verweis auf IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen).

Aufzählung

Zwischenberichterstattung (Verweis auf IAS 34 Zwischenberichterstattung).

Aufzählung

Bilanzierung von Finanzierungsleasingverträgen durch den Leasinggeber (Finanzierungsleasinggeber sind wahrscheinlich Finanzinstitute, für die eine Anwendung des KMU-IFRS sowieso nicht in Frage käme)

Aufzählung

Erzielbarer Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes (KMU würden eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes mit geringerer Häufigkeit vornehmen verglichen mit den Vorschriften des IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte. Ist ein solcher Wertminderungstest vorgeschrieben, wird allerdings auf die Bewertungsrichtlinien des IAS 38 verwiesen).

Aufzählung

Ergebnis je Aktie und Segmentberichterstattung sind nicht für KMU vorgeschrieben und Versicherungsverträge (Versicherungsunternehmen sind nicht berechtigt den KMU-IFRS anzuwenden).

 

2. Nur einfachstes Wahlrecht steht zur Verfügung.  An den Stellen, an denen die vollwertigen IFRS Bilanzierungswahlrechte vorsehen, enthalten die IFRS für KMU nur das einfachere Wahlrecht. Einem KMU ist erlaubt, das andere Wahlrecht unter Angabe eines Querverweises zum relevanten IFRS anzuwenden. Diese sind:

 
bullet

Anschaffungskostenmodell für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist erlaubt, wenn auf IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien verwiesen wird).

bullet

Anschaffungskosten- und Wertminderungsmodell für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Anwendung des Neubewertungsmodells ist mit Bezug auf IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte erlaubt).

bullet

Aufwandswirksame Verrechnung von Fremdkapitalkosten (Aktivierung mit Verweis auf IAS 23 Fremdkapitalkosten erlaubt).

bullet

IIndirekte Methode zur Berichterstattung von Zahlungsströmen aus operativer Tätigkeit (Anwendung der direkten Methode mit Verweis auf IAS 7 Kapitalflussrechnung erlaubt).

bullet

Eine Methode für alle Zuwendungen (ein KMU kann allerdings auch jegliche anderen Alternativen des IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand anwenden)

 

Nationale Gesetzgeber können bei der Übernahme der IFRS für KMU darüber entscheiden, das Wahlrecht unter Angabe des Verweises zu den vollständigen IFRS nicht zu zulassen.

 

3. Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen. Nachfolgend einige Beispiele:

 
Aufzählung Finanzinstrumente:

 
Aufzählung Zwei anstatt vier Kategorien von Finanzinstrumenten. Somit müssen sich KMU nicht mit den absichtlich vorgenommenen Held-to-Maturity Vorschriften oder dem damit verbundenen "Tainting"  befassen; kein Erfordernis eines Available-for-Sale Wahlrechtes, sowie weitere Vereinfachungen.
Aufzählung Verständliche und einfache Ausbuchungsprinzipien - bei einem anhaltenden Engagement bei übertragenen Vermögenswerten, entfällt eine Ausbuchung seitens des Übertragenden. Der komplexe "Pass-Through" Test und der "Control-Retention" Test des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung wird vermieden.
Aufzählung Stark vereinfachte Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

 

Aufzählung Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes - ein Indikatorenansatz gegenüber vorgeschriebenen jährlichen Wertminderungskalkulationen.
Aufzählung Aufwandswirksame Erfassung aller Forschungs- und Entwicklungskosten (IAS 38 würde eine Aktivierung vorschreiben, nachdem die wirtschaftliche Nutzbarkeit überprüft wurde).
Aufzählung Anschaffungskostenmethode für assoziierte Unternehmen und Joint Ventures (eher als die Equity-Methode oder proportionale Konsolidierung).
Aufzählung Geringere Verwendung des beizulegenden Zeitwerts für landwirtschaftliche Betriebe - - nur "wenn leicht ermittelbar, ohne unangemessene Kosten oder Mühen".
Aufzählung Leistungsorientierte Pläne - eher ein prinzipienbasierter Ansatz als eine detaillierte Kalkulation und Abgrenzungsregeln des IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Der komplexe "Korridor Ansatz" wurde entfernt.
Aufzählung Anteilsbasierte Vergütung - Intrinsic-Value Methode.
Aufzählung Finanzierungsleasing - vereinfachte Bewertung der Rechte und Pflichten des Leasingnehmers.
Aufzählung Erstmalige Anwendung - weniger Daten zu vorangegangenen Perioden sind im Vergleich zu IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards anzupassen.

 

Aktualisierungshäufigkeit des IFRS für KMU

bullet Ungefähr alle zwei Jahre mittels eines "Omnibus"-Entwurfs.

 

Aufbau des Entwurfs

 

Der Standardentwurf besteht aus drei Dokumenten:

 
Aufzählung Entwurf des IFRS für KMU (254 Seiten),
Aufzählung Anwendungsleitlinien (80 Seiten, bestehend aus erläuternden Abschlüssen und einer Anhangcheckliste
Aufzählung Erläuterungen zu den Schlussfolgerungen (48 Seiten).

 

Der IFRS für KMU ist nach Themen geordnet und nicht nach der Nummer des Standards (IAS/IFRS). Er besteht aus 38 Abschnitten und einem Glossar.

 

Weitere Schritte

 
bullet Die Kommentierungsfrist zum Entwurf läuft am 1. Oktober 2007 aus.
bullet Während der Entwurfsphase wird der Board Diskussionsrunden mit KMUs und kleinen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchführen, um die Vorschläge zu erörtern. Des Weiteren wird der Board Praxistests bezüglich der im Entwurf enthaltenen Vorschläge vornehmen.
bullet Der endgültige Standard wird Mitte 2008 erwartet.
bullet Der IFRS für KMU tritt dann in Kraft, wenn die einzelnen Gesetzgeber diesen übernehmen.

 

 

15. Februar 2007: Neue Publikation unserer Kollegen in Großbritannien zur Zwischenberichterstattung

 

Unsere Kollegen aus Großbritannien haben eine neue Publikation mit dem Titel Clear all Year - Berücksichtigung neuer Regeln und Praktiken bei der Zwischenberichterstattung (Considering New Rules and Practice in Interim Reporting). Die 92-seitige Publikation berücksichtigt, unter anderem, die Richtlinie zu Publizitätspflichten der europäischen Union (EU Transparency Obligations Directive) und deren Auswirkungen auf die Berichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen in Großbritannien. Die Publikation besteht aus den folgenden 7 Teilen:

 

  1. Eine Übersicht zu den neuen Regeln der periodischen Berichterstattung in Großbritannien, die durch die Angaben- und Transparenzrichtlinie (Disclosure and Transparency Rules, DTR) entstehen.
  2. Eine Studie zur unternehmerischen Periodenberichterstattung.
  3. Einen Halbjahresmusterkonzernabschluss in Übereinstimmung mit IAS 34 Zwischenberichterstattung und der DTR.
  4. Checkliste zu Darstellung und Angaben für Halbjahresberichte
  5. Musterzwischenbericht der Unternehmensführung (Interim Management Statement, IMS)
  6. Eine Anhangcheckliste zum IMS.
  7. Leitlinien zu IAS 34.

 

Die Publikation richtet sich an:

 

Aufzählung

Leiter der Finanzabteilungen und Controller von kapitalmarktorientierten Unternehmen und Unternehmen des alternativen Anlagemarktes (Alternative Investment Market, AIM) der Londoner Börse.

Aufzählung

Nicht-geschäftsführende Direktoren, einschließlich Mitglieder des Prüfungskomitees, von kapitalmarktorientierten Unternehmen und Unternehmen des AIM, die Interesse an Themen der Berichterstattung haben.

 

Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Publikation Clear the Year (760 KB).

 

 

14. Februar 2007: US-amerikanische SEC plant Diskussionsrunden zum Fahrplan

 

Am 6. März 2007 werden erfahrene SEC-Stabmitglieder aus dem Büro des obersten Rechnungslegers (Office of the Chief Acountant), der Abteilung für Unternehmensfinanzierung, und dem Büro für internationale Angelegenheiten (Office of International Affairs) zu einer Diskussionsrunde hinsichtlich des „Fahrplans“ für die IFRS zusammengekommen. Der Fahrplan hat die Eliminierung der US GAAP-Überleitungsrechnung für nicht in den USA ansässige SEC-Registranten, die ihre Abschlüsse gemäß IFRS berichten, zum Ziel. Der Plan wurde erstmals vom ehemaligen SEC-Chief Accountant Donald Nicolaisen im April 2005 bekannt gegeben. Die am 6. März 2007 abgehaltene Diskussionsrunde wird von dem derzeitigen obersten Rechnungsleger der SEC, Conrad Hewitt, und dem Geschäftsleiter der Abteilung für Unternehmensfinanzierung, John W. White, geleitet. Die Diskussionsrunde findet in den Büros der SEC in Washington (DC) statt und ist der Öffentlichkeit zugänglich:

 

Die Diskussionsrunde wird aus drei Gesprächrunden bestehen, um die folgenden Sachverhalte bezüglich des Fahrplans anzusprechen:

 

Aufzählung

Auswirkungen auf den Prozess der Kapitalaufnahme in den US-amerikanischen Kapitalmärkten

Aufzählung

Auswirkungen auf die Emittenten in den US-amerikanischen Kapitalmärkten; und

Aufzählung

Auswirkungen auf Investoren in den US-amerikanischen Kapitalmärkten.

 

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

 

Aufzählung

Konvergenz aus Sicht der Aufsichtsbehörde (228 KB), Bemerkungen von SEC-Chief Accountant Donald T. Nicolaisen zur Festlegung des „Fahrplans“ zur Konvergenz zwischen US GAAP und IFRS

Aufzählung

SEC-Pressemitteilung zur bevorstehenden Diskussionsrunde (35 KB)

 

 

14. Februar 2007: Agenda zur Sitzung der Arbeitsgruppe zu Leasingverhältnissen

 

Die Arbeitsgruppe zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen des FASB und IASB trifft sich am 15.Februar 2007 (morgen) im Hotel Crowne Plaza in London (St. James, 45-51 Buckingham Gate, London) zu einer gemeinsamen Sitzung. Die Sitzung ist der Öffentlichkeit zugänglich. Klicken Sie hier zur Ansicht des englischsprachigen Agendapapiers (Agenda Paper, AP), welches auf der Website des IASB eingestellt ist.

 

Tagesordnungspunkte: Arbeitsgruppe zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen des IASB und FASB

15. Februar 2007, 10.00 Uhr – 17.30 Uhr

Aufzählung

Notwendigkeit einer Änderung - IASB-Mitglied Warren McGregor

Aufzählung

Projektübersicht und Ziele der Sitzung – AP 1

Aufzählung

Identifizierung der in einem einfachen Leasingvertrag enthaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Analyse der unterschiedlichen Möglichkeiten der Bilanzierungsmodelle – AP 5 und AP 6

Aufzählung

Charakteristika und vertragliche Bedingungen von üblichen Leasingverträgen – AP 7

Aufzählung

Erstmaliger Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die aus einem Leasingvertrag resultieren – AP 8

Aufzählung

Identifizierung von aus einem Leasingvertrag entstehenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten mit einer Erneuerungsoption des Leasingnehmers und Analyse der unterschiedlichen Bilanzierungsmodelle – AP 9 und AP 10

Aufzählung

Optionen zur Auflösung eines Leasingverhältnisses – AP 11
 

Nachfolgend eine Auflistung der zusätzlichen Agendapapiere:

 

Aufzählung

AP 2 Historischer Abriss zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Aufzählung

AP 3 Akademische Forschung zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Aufzählung

AP 4 Definitionen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

 

 

 

13. Februar 2007: EFRAG schlägt Unterstützung von IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionen vor

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Kommentare bezüglich des Entwurfs ihrer Stellungnahme an die europäische Kommission, in der sie die Übernahme von IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen zur Anwendung in Europa vorschlägt. EFRAG kam zu dieser Entscheidung nach einer Diskussion einschließlich einer Sondersitzung am 23. Januar 2007. Sie können den Entwurf einer Stellungnahme an IFRIC hier herunterladen (in englischer Sprache, 132 KB). Um Kommentare wird bis zum 28. Februar 2007 gebeten. Vier Mitglieder von EFRAG haben Bedenken hinsichtlich IFRIC 12, die sie zu der Ansicht bringen, dass EFRAG diese Interpretation nicht zur Übernahme empfehlen sollte. Die Begründung dieser Mitglieder wird im Anhang des Stellungnahmenentwurfs erläutert.

 

 

12. Februar 2007: Ergebnisse der 22. RIC-Sitzung

 

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 7. Februar 2007 seine 22. Sitzung in Düsseldorf abgehalten. Nachfolgend sind die wesentlichen Themen und Ergebnisse der Sitzung wiedergegeben. Den RIC-Ergebnisbericht können Sie hier herunterladen (18 KB).

 

Aufzählung Fortsetzung der Arbeit und Verabschiedung der wesentlichen Inhalte von E-RIC 4 Einordnung von Direktversicherungen als leistungsorientierte oder beitragsorientierte Pläne.
Aufzählung Die Themen Saldierungsbereich von Drohverlustrückstellungen und Sukzessiver Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen werden nicht in Form von RIC-Initiativen beim IFRIC eingebracht, sondern direkt an den IASB adressiert.
Aufzählung Die vom IFRIC eingebrachte Thematik zur Bilanzierung von kündbaren Anteilen an einem Unternehmen im Abschluss eines Unternehmens als Eigen- oder Fremdkapital wurde von IFRIC im Januar 2007 endgültig nicht in sein Arbeitsprogramm aufgenommen, so dass eine Ablehnung ("Non-Interpretation") im IFRIC-Update Januar 2007 veröffentlicht wurde. Einige wesentliche weiterhin offene Fragen sollen in einem RIC-Positionspapier veröffentlicht werden.
Aufzählung Die in der Januar-Ausgabe des IFRIC-Update diskutierten vorläufigen IFRIC-Agendaentscheidungen können noch bis zum 26.02.2007 öffentlich kommentiert werden.
Aufzählung Es wurden neue potenzielle Projekt für das RIC diskutiert.
Aufzählung Die nächste RIC-Sitzung findet am 27. März 2007 in Frankfurt statt.

 

 

12. Februar 2007: IAASB-Studie zur Planung 2008 - 2010

 

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) entwickelt einen strategischen Plan für seine Aktivitäten im Zeitraum von 2008 - 2010. Der Board bittet um öffentliche Kommentare zu Schlüsseldiskussionsthemen auf Foren und Sitzungen zur Überarbeitung seiner Strategie, die für 2007 geplant sind. Um diese Ansichten zu erhalten, führt der Board eine Online-Studie durch, zu der bis zum 23. Februar 2007 Antworten erbeten sind. Hier finden Sie den Link zu dem englischsprachigen Fragebogen der Online-Studie.

 

 

11. Februar 2007: Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC äußert sich zur Überleitung

 

Bei einer kürzlich abgehaltenen Konferenz äußerte sich der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen SEC, Conrad W. Hewitt, zum Ziel der Streichung der Pflicht zur Aufstellung einer Überleitungsrechnung auf US GAAP für Registranten, die IFRS-Zahlen berichten, bis "2009 oder möglicherweise früher". Klicken Sie hier für Conrad Hewitts Äußerungen (in englischer Sprache). Hier ein Auszug:

 

Bei internationaler Konvergenz handelt es sich um ein weiteres laufendes, größeres Projekt unsererseits, und wir beobachten sehr genau das, was gemeinhin als "Fahrplan" (Roadmap) bezeichnet wird, welchen mein Vorgänger festgelegt hatte. Der Fahrplan legt die Meilensteine hinsichtlich der Streichung der Verpflichtung zur Überleitung auf die US-GAAP für ausländische Emittenten bis 2009 oder möglicherweise früher dar, die sich an US-amerikanischen Kapitalmärkten notieren lassen und die Jahresabschlüsse unter Verwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen. Der Stab der SEC wird weiterhin die IFRS-Berichte ausländischer Registranten überprüfen, um uns dabei zu helfen, die Unterschiede und die Anwendung der IFRS besser nachzuvollziehen.

 

 

10. Februar 2007: IASB wird KMU-Standardentwurf nächste Woche veröffentlichen

 

Der IASB erwartet die Freigabe des Entwurfs eines International Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) an seine Abonnenten für Donnerstag, den 15. Februar 2007. Gedruckte Exemplare werden später verfügbar sein. Der englische Text des Dokuments wird auf der Website des IASB ab Montag, den 26. Februar 2007, frei zu Verfügung stehen. Übersetzungen ins Spanische, Französische und Deutsche werden für April 2007 erwartet. Die Kommentierungsfrist wird am 1. Oktober 2007 ablaufen. Der Entwurf wird aus drei Dokumenten bestehen:

 
Aufzählung dem Entwurf (gegliedert nach Sachverhalten, 38 Abschnitte)
Aufzählung einem Musterabschluss und einer Checkliste mit Anhangangaben
Aufzählung einer Grundlage für Schlussfolgerungen.

 

Über das Projekt können Sie sich hier informieren.

 

 

10. Februar 2007: Aktualisierter Übernahmestatusbericht von EFRAG

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand der Übernahme aller IFRS gem. der IAS-Verordnung, d.h. der Standards, Interpretationen und Änderungen, aktualisiert. Klicken Sie hier für den Übernahmestatusbericht zum 5. Februar 2007 (in englischer Sprache, 34 KB). Die Aktualisierung vom 5. Februar 2007 spiegelt die Empfehlungen des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) zur Übernahme von IFRS 8 sowie IFRIC 10 und 11 durch die EU wider. Das ARC wird IFRIC 12  Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen auf seiner Sitzung am 16. März 2007 erörtern. Gegenwärtig sind die nachfolgenden Verlautbarungen des IASB noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen worden:

 

Aufzählung

IFRS 8  Geschäftssegmente

Aufzählung

IFRIC 12  Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Aufzählung

IFRIC 11  IFRS 2: Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen

Aufzählung

IFRIC 10  Zwischenberichterstattung und Wertminderungen

 

 

9. Februar 2007: Standardbeirat kommt am 26. und 27. Februar 2007 zusammen

 

Der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) wird am Montag und Dienstag, den 26. und 27. Februar 2007, im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn, in London tagen. Die vorläufige Tagesordnung dieser Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.

 

26. und 27. Februar 2007, London

 

Montag, 26. Februar 2007 (nur nachmittags)

 

Aufzählung

Erörterung des IASB-Arbeitsprogramms

Aufzählung Bericht des IASB-Vorsitzenden
Aufzählung Arbeitsprogramm und Mitarbeiterressourcen
Aufzählung Konvergenz mit den US GAAP
Aufzählung Rückmeldung zu der Diskussion mit Ländern und Regionen hinsichtlich der Übernahme der bzw. der Konvergenz mit den IFRS
Aufzählung

XBRL: Pläne der IASC-Stiftung und mögliche Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung

 

Dienstag, 27. Februar 2007

 

Aufzählung Rahmenkonzept
Aufzählung

Update zu Aus- und Weiterbildungsinitiativen

Aufzählung

Einführungsvortrag des neuen Kommunikationsdirektors

Aufzählung

IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen

Aufzählung Präsentation
Aufzählung Diskussion in Kleingruppen
Aufzählung Zusammenfassung der Gruppenleiter und Erörterung im Plenum

 

 

9. Februar 2007: Tagesordnung für die Februar-Sitzung des IASB

 

Der IASB wird von Dienstag, den 20. Februar 2007, bis Donnerstag, den 22. Februar 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen. Die Tagesordnung für diese Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.

 

 


20. - 22. Februar 2007, London

 

Dienstag, 20. Februar 2007 (nur nachmittags)

 
Aufzählung Rahmenkonzept - Erörterung
Aufzählung einer Arbeitsdefinition eines möglichen Elements, Anspruch genannt, und seiner Auswirkungen, falls sie anstelle der Elemente Eigen- und Fremdkapital verwendet würde
Aufzählung der durch die Stab angefertigten Analyse der zum Diskussionspapier zur Zielsetzung und den qualitativen Merkmalen aus dem Juli 2006 eingegangenen Stellungnahmen

 

 

Mittwoch, 21. Februar 2007

 
Aufzählung Versicherungsverträge - Weiterführung der Diskussion zum Entwurf des Diskussionspapiers
Aufzählung Eigen- und Fremdkapital - Schulungseinheit
Aufzählung Die Definition eines Derivats in IAS 39 - Die Anbindung an das eigene Ergebnis oder EBITDA des Unternehmens (von IFRIC übertragener Sachverhalt)

 

 

Donnerstag, 22. Februar 2007

 
Aufzählung IAS 41 Landwirtschaft - Bewertung: Erörterung, ob das Verbot zur Einbeziehung der 'zusätzlichen biologischen Transformation' bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von biologischen Vermögenswerten unter Heranziehung abgezinster Zahlungsströme gestrichen werden soll (von IFRIC übertragener Sachverhalt).
Aufzählung Jährlicher Verbesserungsprozess:
Aufzählung ein möglicher Konflikt in IAS 8  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler hinsichtlich des Verbindlichkeitsgrads der Umsetzungshinweise.
Aufzählung Erörterung, ob IFRS 1 neu strukturiert werden sollte, um den Standard weniger komplex und klarer zu machen
Aufzählung Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Vorläufige Sichtweise
Aufzählung Definition von beitragsorientierten, leistungsorientierten und vermögensbasierten Zusagen
Aufzählung Einführung in Bewertungsalternativen für Cash Balance- und ähnliche Pläne
Aufzählung Ausweisalternativen für leistungsorientierte Pensionspläne
Aufzählung Unternehmenszusammenschlüsse 2 - Fortsetzung der Erörterungen zu möglichen Änderungen an IFRS 3  Unternehmenszusammenschlüsse
Aufzählung Darstellung des Abschlusses

 

 

8. Februar 2007: Hong Kong-Musterkonzernabschluss 2006

 

Unsere chinesischen Deloitte-Kollegen haben einen englischsprachigen HKFRS-Musterkonzernabschluss mit Anhangcheckliste 2006 veröffentlicht (1,79 MB). Diese 292-seitige Publikation spiegelt alle Hong Kong Financial Reporting Standards (HKFRS) wider, die bis zum 25. Januar 2007 herausgegeben wurden. Sie enthält einen von einem fiktiven börsennotierten Unternehmen herausgegebenen Musterjahresabschluss 2006, eine Anhangcheckliste 2006 sowie einen Abschnitt, der die wesentlichen Änderungen an den HKFRS und den Börsenvorschriften im Jahre 2006 zusammenfasst, die die Offenlegung und Darstellung von Informationen im Jahresabschluss beeinflussen. Zum 1. Januar 2005 wurden die HKFRS bis auf einige kleinere Unterschiede den International Financial Reporting Standards (IFRS) vollständig angeglichen.

 

 

8. Februar 2007: Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (SARG)

 

Die Europäische Kommission hat die Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG) bekannt gegeben. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind. Die Gruppe wird der Kommission ihren Rat normalerweise innerhalb von drei Wochen mitteilen. Der endgültige Rat wird auf der Website der Kommission veröffentlicht werden. Zu den Mitgliedern von SARG zählen:

 

Aufzählung

Josef Jilek

Aufzählung

Elisabeth Knorr

Aufzählung

Carlos Soria Sendra

Aufzählung

Herve Stolowy

Aufzählung

Enrico Laghi

Aufzählung

Jan Klaasen

Aufzählung

Geoffrey Mitchell

 

Klicken Sie hier für die Kommissionsmitteilung (75 KB) im Amtsblatt der Europäischen Union von 6. Februar 2007.

 

 

7. Februar 2007: Anhangcheckliste zu IFRS 8

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben eine englischsprachige IFRS 8-Anhangcheckliste als Ergänzung zur englischsprachigen IFRS-Anhangcheckliste 2006 (IFRS-Presentation and Disclosure Checklist 2006) veröffentlicht. IFRS 8 Geschäftssegmente wurde im November 2006 herausgegeben und tritt für die Jahresabschlüsse von Geschäftsjahren in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. IFRS 8 ersetzt IAS 14 Segmentberichterstattung. Sobald IFRS 8 in Kraft tritt, wird die Segmentberichterstattung gemäß IFRS und gemäß US-Generally Accepted Accounting Principles bis auf einige kleinerer Unterschiede konvergiert sein. Klicken Sie auf die nachfolgenden englischsprachigen Links für:

 

Aufzählung

IFRS 8-Anhangcheckliste (694 KB); und

Aufzählung

IFRS-Anhangcheckliste 2006 (englische Fassung, 561 KB).

 

Zu diesen und ähnlichen Deloitte-Publikationen finden Sie Links auf der englischsprachigen Musterkonzernabschluss-Seite bei den Kollegen von IAS Plus.com. Auf unsere deutschsprachigen IFRS-Publikationen von Deloitte können Sie über die Startseite von IAS Plus.de oder über unsere Publikationen-Seite zugreifen.

 

 

7. Februar 2007: Deloitte-Partner zum stellvertretenden Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC ernannt

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) hat James L. Kroeker als stellvertretenden Leiter der Abteilung Rechnungslegung der der Kommission ernannt. James Kroeker kommt von unseren amerikanischen Deloitte-Kollegen, wo er seit 2002 Partner im nationalen Büro der "Accounting Services Group" gewesen ist, und dabei verantwortlich war für die Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen hinsichtlich der Umsetzung, Anwendung, Kommunikation und Entwicklung von Rechungslegungsstandards, einschließlich Offenlegungs- und Berichterstattungssachverhalten. Von August 1999 bis Juni 2001 arbeitete James Kroeker als unterstützender Mitarbeiter beim US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung der SEC.

 

 

6. Februar 2007: Januar-Ausgabe von Accounting Roundup

 

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters Januar 2007 eingestellt (245 KB). Dieser Newsletter wird von unseren amerikanischen Kollegen erstellt. Diese Ausgabe befasst sich mit folgenden Themen:

 

Entwicklungen beim FASB

Aufzählung

Bereinigte Leitlinien zu Implementation Issue B40 zu verbrieften Zinsen bei im Voraus zu bezahlenden finanziellen Vermögenswerten

Aufzählung

Vorgeschlagene endgültige Äußerung des Stabes (FASB Staff Positions, FSP) zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie

Aufzählung

Einladung zu Stellungnahmen zu den Leitlinien zur Bewertung

Aufzählung

FASB entscheidet sich gegen eine Verschiebung der Interpretation 48 zur Unsicherheit bei Ertragsteuern

Aufzählung

FASB richtet ein technisches Investoren-Beratungskomitee ein

Aufzählung

Robert Herz erneut zum FASB-Vorsitzenden berufen

Entwicklungen beim AICPA

Aufzählung

AICPA gibt Warnhinweise zu Prüfungsrisiken heraus

Aufzählung

ASB gibt SAS 114 Kommunikation des Prüfers mit den mit der Unternehmensführung und -überwachung Betrauten heraus

Aufzählung

AICPA gibt Rahmenkonzept bezüglich Rechnungslegungsfehlern an Versicherungsaufsichtsbehörden heraus

Entwicklungen bei der SEC

Aufzählung

SEC-Schreiben zum Einreichen von Fehlerkorrekturen bei der Rechnungslegung von Zusagen für Aktienoptionen

Aufzählung

SEC macht Vorschlag für eine Regel zur universellen Verfügbarkeit von Aktionärsinformationen im Internet

Aufzählung

Regierungsbehörden geben endgültige Verlautbarung zu komplex strukturierten Finanzierungsaktivitäten heraus

Aufzählung

SEC gibt Fragen & Antworten zur Führungskräfteentlohnung und Angaben zu nahestehenden Personen heraus

Entwicklungen beim PCAOB

Aufzählung

Beobachtungen des PCAOB zu den Verantwortlichkeiten des Prüfers hinsichtlich Betrug (Fraud)

Internationale Entwicklungen

Aufzählung

IASB gibt Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 heraus

Aufzählung

IASB und FASB halten Diskussionsrunden zur Bewertung ab

 

Frühere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

 

6. Februar 2007: Türkischsprachige Fassung von IFRS in your Pocket 2006

 

Unsere türkischen Deloitte-Kollegen haben UFRS Cep Kitapcigi 2006 herausgegeben, die türkischsprachige Fassung von IFRS in your Pocket 2006 (1,18 MB). Diese Ausgabe enthält alle Informationen der englischsprachigen Fassung sowie eine Diskussion der Anwendung der IFRS in der Türkei.

 

 

5. Februar 2007: Einführung der neu gestalteten Website von EFRAG

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Website neu gestaltet: www.efrag.org. Bezüglich der Website wurden die nachfolgenden Verbesserungen vorgenommen:

 

Aufzählung

Verbesserte Struktur der Homepage und des Menü-Systems.

Aufzählung

Überarbeitete Projektübersicht und Ansicht zum Stand der Projekte.

Aufzählung

Möglichkeit des Hochladens von Stellungnahmen direkt über die Website.

Aufzählung

Neugestaltung des Teils zur Organisation von Sitzungen.

Aufzählung

Eine gesonderter Abschnitt für den Bericht zum Übernahmestatus.

 

 

5. Februar 2007: Vorgeschlagene Restrukturierung des IVSC

 

Das International Valuation Standards Committee (IVSC) hat einen vorgeschlagenen bedeutsamen Restrukturierungsprozess angestoßen, der dem des International Accounting Standards Committee in den späten 90er Jahren hinsichtlich der Bildung des International Accounting Standards Board ähnelt. Der Vorschlag zur Restrukturierung wurde von einer vom IVSC-Führungsgremium gegründeten Governance-Gruppe entwickelt. Die wichtigsten Empfehlungen der Gruppe sind nachfolgend wiedergegeben:

 

Aufzählung Bildung eines neuen International Valuation Standards Board (IVSB) als ein unabhängiges und autonomes Entscheidungsorgan mit bis zu neun vergüteten (Vollzeit oder Teilzeit) Mitgliedern. Gleichzeitig würde ein International Valuation Standards Interpretations Committee zur Unterstützung des IVSB gebildet;
Aufzählung Umbenennung des IASC zum International Valuation Standards Council. Dies würde weiterhin eine auf Mitgliedschaft basierende Organisation darstellen, allerdings sollte das Kriterium für die Mitgliedschaft nicht nur auf nationale Bewertungsinstitute beschränkt sein, sondern vielmehr auch Bewertungsunternehmen, nationale Standardsetzer, Nutzer von Bewertungen, Akademiker sowie andere mit einschließen. Mitglieder des IVSC würden unterstützende Leistungen für den IVSB bereitstellen.
Aufzählung Gewählte Treuhänder übernehmen die Verantwortung bezüglich der Beaufsichtigung der Arbeit des IVSC und IVSB. Die Verantwortlichkeiten schließen die Ernennung der Mitglieder von IVSB und Interpretations Committee, Sicherstellung von Ressourcen sowie ausreichender Finanzierung und der Schutz der Unabhängigkeit und Integrität des Boards mit ein.
Aufzählung Bildung eines neuen International Valuation Professional Boards (IVPB) zur Entwicklung von Kriterien zur Ausbildung von Bewertungsspezialisten sowie deren berufliche Erfahrung.

 

Die Kommentierungsfrist für die vom IVSC erwünschten Stellungnahmen läuft am 9. März 2007 aus. Eine gesonderte Sitzung des IVSC wird am 12. April 2007 in San Francisco abgehalten, auf der die Mitgliedsorganisationen den Restrukturierungsvorschlägen zustimmen können. Nach Absegnung würde die neue Struktur am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Klicken Sie hier zur Ansicht der Restrukturierungsvorschläge des IVSC (in englischer Sprache, 579 KB).

 

 

5. Februar 2007: Veröffentlichung zur umfassenden Entwicklungsgeschichte des IASC

 

WoltersKluwer/CCH haben ein Buch von Robert J. Kirsch (PhD) mit dem Titel Das International Accounting Standards Committee: Eine politische Entwicklungsgeschichte (The International Accounting Standards Committee: A political History) veröffentlicht. Im Buch wird die Geschichte des IASC seit dessen Entstehung im Jahre 1962 dargestellt. Es wird die Geschichte der Organisation hinsichtlich ihrer personellen Besetzung, die institutionelle und wirtschaftliche Entwicklung, administrative Richtlinien und Praktiken sowie seine verschiedenen Einrichtungen und Strukturen aufgezeigt. Zusätzlich zeigt es in grafischer Weise die verschiedenen Entwicklungsstufen der fachlichen Arbeit bezüglich des internationalen Standardsetzungsprozesses. Das in einfachem Englisch geschriebene Buch enthält viele Materialien die zuvor der Öffentlichkeit nicht zugänglich waren.

 

Buchtitel: The International Accounting Standards Committee: A Political History

Autor: Robert J. Kirsch, PhD

Seitenanzahl: 465

ISBN: 978-1-84140-608-4

Bestellinformationen: Produkt-Code: UP/KIRSCH-BI7001

 

Aufzählung Telefonisch: CCH-Kundendienstabteilung in Großbritannien (+44 (0)870 777 2906);oder
Aufzählung Per Email: customerservice@cch.co.uk

 

Inhaltsübersicht (11 Kapitel)

 

  1. Einleitung
  2. Die Phase der Bildung des IASC: 1966 bis 1973
  3. Herausforderungen, Stellungnahmen und die ersten Standards: 1974 bis 1977
  4. Kampf zum Erhalt der Autonomie: 1977 bis 1982
  5. Übergang zu einer kritischen Masse an Standards: 1982 bis 1985
  6. Bildung einer Grundlage zur Vergleichbarkeit: April 1985 bis Juni 1990
  7. Verbesserungen: 1990 bis 1994
  8. Organisatorische Probleme in den späten Jahren: 1995 bis 2001
  9. Standardsetzungsprozess von 1995 bis 2001
  10. Die neue Struktur
  11. Synthese

 

Des Weiteren liegen 14 Anhänge vor, die sich mit IASC-Verantwortlichen, biographischen Notizen von Vorsitzenden und Generalsekretären, Board-Mitgliedern, Vertretern und fachlichen Beratern, Sitzungen, der Entwicklungsgeschichte der Standards und anderen konstitutionellen Dokumente beschäftigen.

 

 

5. Februar 2007: Vergleich von taiwanesischen Rechnungslegungsstandards mit IFRS

 

Unsere Kollegen in Taiwan (Deloitte & Touche Taiwan) haben einen Vergleich der Rechnungslegungsstandards der Republik China mit den IFRS (Comparisons of Republic of China GAAP and IFRSs) veröffentlicht, welcher die Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsstandards der Republik China und den IFRS zum 30. September 2006 aufzeigt. Die Veröffentlichung ist sowohl in chinesischer als auch englischer Sprache geschrieben und stellt einen Vergleich von jedem betroffenen Abschlussposten dar. Sie ermöglicht einen schnellen Überblick zu den Unterschieden zwischen den Rechnungslegungsstandards der Republik China und IFRS, wie sie üblicherweise in der Praxis vorkommen. Der Vergleich der Rechnungslegungsstandards der Republik China mit den IFRS (in englischer Sprache) ist unter folgender Email-Adresse käuflich zu erwerben: fltsai@deloitte.com.tw, aber auch online (in chinesischer Sprache).

 

 

2. Februar 2007: Aktuelles vom DRSC

 

Der deutsche Standardisierungsrat (DSR) unterstützt die Initiative "Proaktive Rechnungslegungsaktivitäten in Europa" ("Pro-active Accounting Activities in Europe" Initiative , PAAinE) bei der Durchführung einer Befragung zu den Informationsbedürfnissen der Nutzer von Finanzinformationen. In einer Stellungnahme an den französischen Standardsetzer (Conseil National de la Comptabilité, CNC) bestätigt der DSR sein Interesse an der Initiative. Sie können die Stellungnahme des DSR zur Befragungsstudie hier herunterladen (in englischer Sprache, 42 KB). Des Weiteren steht auf der Website des DRSC das Protokoll zu den am 18. und 19. Januar 2007 abgehaltenen Diskussionsrunden bezüglich des Entwurfs des KMU-IFRS zur Verfügung.

 

 

1. Februar 2007: Arbeitsgruppe zu Leasingverhältnissen trifft sich am 15. Februar 2007

 

Die Arbeitsgruppe des IASB zu Leasingverhältnissen wird am 15. Februar 2007 zu einer Sitzung im Crowne Plaza Hotel in London zusammenkommen (St. James, 45-51 Buckingham Gate, London). Die Sitzung ist öffentlich. Für weitere Informationen über die Sitzungen der Arbeitsgruppe klicken Sie bitte auf die Website des IASB.

 

 

1. Februar 2007: Bildung eines Zentrums für Prüfungsqualität in den USA

 

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) sowie acht Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - einschließlich Deloitte & Touche - haben eine neue Organisation zur Verbesserung der Prüfungsqualität in den USA gegründet. Die Aufgabe des Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) besteht darin, das Vertrauen in die Prüfungsabläufe zu erhöhen und die Prüfung von kapitalmarktorientierten Unternehmen durch konstruktive Änderungsvorschläge noch verlässlicher und relevanter zu gestalten. Zu diesem Zweck wird das Zentrum in öffentlicher Sitzung mit Adressaten in den USA zusammenkommen. Es werden auch Forschungsaktivitäten zu diesen Themen unternommen und letztendlich auch Empfehlungen weitergegeben, die das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärken sollen. CAQ-Mitgliedschaften können von jeder US-amerikanischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die beim PCAOB eingetragen ist, beantragt werden. Passive Mitgliedschaften sind für US-amerikanische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erhältlich, die nicht beim PCAOB eingetragen sind. Die Leitung des CAQ wird von einem Verwaltungsrat bestehend aus den Geschäftsführern des AICPA und den sechs größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie zwei Geschäftsführern, die rotierend von anderen Unternehmen stammen, und von Führungskräften aus Investoren- und Emittentenkreisen übernommen. Für weitere Informationen in englischer Sprache klicken Sie bitte auf die folgenden Dokumente:

 

Aufzählung

Website des Zentrums für Prüfungsqualität

Aufzählung

Pressemitteilung (201 KB)

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