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28. Februar 2007: Rechnungslegung und Abschlussprüfung in der EU
Die
Januarausgabe der
Single Market News (in englischer Sprache, 966 KB) – des
Newsletters der EU-Direktion für Binnenmarkt und Dienstleistungen –
befasst sich mit einigen Rechnungslegungs- und
Abschlussprüfungsthemen, darunter:
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Konvergenz zwischen IFRS und
US GAAP sowie anderen Rechnungslegungsstandards
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Beratung der Europäischen
Kommission über Regulierung von nicht -EU
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften |
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Beratung der Europäischen
Kommission über eine mögliche Reform der
Abschlussprüferhaftung in der EU |
28. Februar 2007: Neue EFRAG-Mitglieder ernannt
Der
Supervisory Board der Europäischen Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group,
EFRAG) hat folgende
Zusammensetzung des EFRAG Fachexpertenausschusses (Technical Expert
Group, TEG) mit Wirkung zum 1. April 2007 genehmigt:
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Stig Enevoldsen,
Abschlussprüfer, Dänemark – Vorsitzender des TEG
(wiederernannt) |
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Mike Ashley, Abschlussprüfer,
Mitglied des britischen Accounting Standards Board
(wiederernannt) |
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Alan Dangerfield,
Industrievertreter, Schweiz (Neuernennung) |
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Francoise Flores,
Industrievertreter, Frankreich |
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Manuel Garcia-Ayuso,
Akademiker, Spanien |
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Catherine Guttmann,
Versicherungsberater, Frankreich (wiederernannt)
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Roberto Monachino,
Bankenspezialist, Italien |
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Hans Schoen, Abschlussprüfer,
Niederlande (Neuernennung) |
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Thomas Seeberg,
Industrievertreter, Deutschland (wiederernannt)
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Anna Sirocka, Abschlussprüfer,
Polen |
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Mike Starkie,
Industrievertreter, Großbritannien (wiederernannt)
|
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Carsten Zielke, Anwender,
Deutschland |
27. Februar 2007: IFAC gibt Unterstützung für den IFRS für KMU
Das Forum der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des
internationalen Verbands der Wirtschaftsprüfer (Board of the
International Federation of Accountants,
IFAC) hat in der Sitzung,
die letzte Woche in New York stattgefunden hat, entschieden, den
International Accounting Standards Board (IASB) bei Einholung von
Feedback zum vorgeschlagenen International Financial Reporting
Standard (IFRS) für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) durch
praktische Tests sowie andere Mittel zu unterstützen. Paul Pacter,
der Leiter des IASB Projektes des Standards für KMU, hatte in der
Sitzung den vorgeschlagenen IFRS für KMU kurz umrissen. „Herr Pacter
hat unter anderem alle Boardmitglieder sowie die regionalen
Rechnungslegungsorganisationen dringend darum gebeten, ihre
jeweiligen Mitgliedskreise zu ermutigen, Rückmeldung zum
vorgeschlagenen Standard sowie zu wahrgenommenen Zweifeln bei dessen
Implementierung zu geben."
|
Der IFAC Präsident Fermin del Valle erklärte:
IFAC gibt dem Projekt seine größte Unterstützung und sieht
dessen beachtlichen Fortschritt. Um sicherzustellen dass der
endgültige Standard den Bedürfnissen der kleinen und
mittelgroßen Unternehmen gerecht wird, ist es äußerst
wichtig, dass IFAC und alle seine Mitglieder den IASB dabei
unterstützen die Sichtweise aller relevanten Kreise,
insbesondere der kleinen und mittelgroßen Unternehmen sowie
der Nutzer von KMU Abschlüssen zu erfahren und zu erfassen.
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Klicken Sie nachfolgende Links für (alle Dokumente in englischer
Sprache):
25. Februar 2007: Papier des Forums der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Anwendung der IFRS
Das
Forum der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des internationalen
Verbands der Wirtschaftsprüfer (International Federation of
Accountants, IFAC) hat ein neues Dokument zur sachgerechten
Anwendung mit dem Titel Ansichten zur weltweiten Anwendung der
IFRS (Perspectives on the Global Application of IFRS)
veröffentlicht. Das im Januar 2001 ins Leben gerufene Forum der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Forum of Firms, FOF) ist eine
Organisation von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Prüfungen
von Abschlüssen, die tatsächlich oder möglicherweise über
Landesgrenzen hinweg verwendet werden, durchführen. Das neue
Dokument mit Leitlinien des FOF ist von dem transnationalen
Prüferkomitee der FOF entwickelt worden, das von P Nicholas Fraser (Deloitte
Frankreich) geleitet wird. Es basiert auf Interviews mit zehn
Mitgliedern des Forums, stellt den bei IFRS gemachten Fortschritt
dar und gibt Beispiele einer sachgerechten Anwendung, die die Firmen
des Netzwerks umsetzen. Klicken Sie
hier, um das Dokument mit den Leitlinien herunterzuladen (in
englischer Sprache, 192 KB).
|
Wenn in dem Dokument auf
die IFRS Bezug genommen wird, sind nicht nur die IFRS
gemeint, wie sie vom IASB herausgegeben werden, sondern auch
"Das bedeutet nicht, dass die
Prüfungsgesellschaften Abweichungen von den IFRS, wie sie
vom IASB herausgegeben werden, unterstützen. Sie würden es
bevorzugen, wenn idealerweise alle Länder die IFRS ohne
Änderung übernähmen. Die Prüfungsgesellschaften erkennen
jedoch die praktische Realität an, dass begrenzte
Abweichungen in den IFRS-Rahmenkonzepten bestehen." |
24. Februar 2007: Ende der Überleitung "ist klar in
Sichtweite" - so ein Repräsentant der SEC
Im
Rahmen seiner Ausführungen zu Das Versprechen der Transparenz,
die John W White, Direktor des Bereichs Unternehmensfinanzen
(Division of Corporation Finance) der US-amerikanschen
Wertpapierausichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission,
SEC), auf der 29. Jahrestagung zur Wertpapierregulierung und
Wirtschaftsrecht in Dallas, Texas, hielt, nahm er zu einer Reihe von
Sachverhalten von internationalen Interesse Stellung, darunter:
- Delisting ausländischer Unternehmen
- Leitlinien zur Umsetzung des Abschnitts 404 des
Sarbanes-Oxley Acts (zu internen Kontrollen)
- elektronische Stimmrechtsvollmachten
- die neuen SEC-Angaben zur Vergütung von Führungskräften
("das größte Projekt des Bereichs aus dem letzten Jahr ...
historische Regelsetzung")
- Zugang zu Stimmrechtsvollmachten
- International Financial Reporting Standards ("Ich glaube,
dass der Zeitpunkt, zu dem der Stab das 'Ende der Überleitung'
empfehlen wird, klar in Sichtweite ist.")
- Interaktiven Daten
- Private Anlagen, öffentliche Beteiligungsangebote (Private
Investment, Public Equity [PIPE] Offerings)
- Anpassung von Vorjahreszahlen und Posten 4.02 des Formblatts
8-K
- Kapitalaufnahme durch kleine Unternehmen und die Reform
privater Wertpapierangebote.
Nachfolgend ist ein Ausschnitt aus den Anmerkungen von White
wiedergegeben. Den vollständigen Text finden Sie
hier
(in englischer Sprache).
|
International Financial Reporting
Standards
Das ist ein großes Thema. Am vergangenen Dienstag (13.
Februar 2007) gab die Kommission eine Presseerklärung
heraus, in der sie eine Gesprächsrunde des Stabs ankündigte,
die wir in Kürze zu den International Financial Reporting
Standards (IFRS) des International Accounting Standards
Boards (IASB) abhalten werden. Die Gesprächsrunde wird sich
damit befassen, wo wir heute mit dem sog. 'Fahrplan' stehen,
der von dem damaligen Obersten Rechnungsleger Donald
Nicolaisen vorgelegt wurde, und inwieweit wir das
Erfordernis, wonach nach IFRS bilanzierende Unternehmen ihre
Abschlüsse auf US GAAP überleiten müssen, streichen können.
Die Gesprächsrunde wird am kommenden Dienstag, dem 6. März,
am Sitz der Kommission in Washington stattfinden.
Der Bereich Unternehmensfinanzen ist schon eine ganze
Zeit lang damit beschäftigt, die von ausländischen,
privatrechtlichen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren,
eingereichten Unterlagen durchzusehen. Diese Durchsicht und
wo wir mit unserem wachsenden Verständnis für IFRS stehen
habe ich in einer Rede ausgeführt, die ich letzten Monat in
London gehalten habe. Ich habe heute nicht die Zeit, allzu
stark ins Detail zu gehen. Es sei nur soviel gesagt, dass
die Anerkennung und die wachsende Anwendung der IFRS heute
ein aufregendes Thema sind und etwas, das wir alle im Fokus
behalten sollten. Ich glaube, dass die Kommission und der
Stab im Nachgang zu der Gesprächsrunde am 6. März erhebliche
Aufmerksamkeit und Energie auf die Entwicklung und
Ankündigung der nächsten Schritte legen werden, und ich
glaube, dass der Zeitpunkt, zu dem der Stab das 'Ende der
Überleitung' empfehlen wird, klar in Sichtweite ist. |
24. Februar 2007: Heads Up-Newsletter zur neuen Fair
Value-Option unter US GAAP
In unserer Nachricht vom 16. Februar 2007 haben wir berichtet,
dass das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board
(FASB) einen Standard veröffentlicht hat, der es Unternehmen
ermöglicht, bestimmte finanzielle Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. In SFAS
159 Die Fair Value-Option für finanzielle Vermögenswerte und
finanzielle Verbindlichkeiten (The Fair Value Option for
Financial Assets and Financial Liabilities) sind daneben
Vorschriften zur Darstellung und Offenlegung enthalten, um
Vergleiche zwischen Unternehmen zu erleichtern, die sich bei
ähnlichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für unterschiedliche
Bewertungsmaßstäbe entscheiden. Unsere amerikanischen Kollegen haben dazu eine
Sonderausgabe des
"Heads Up"-Newsletters zusammengestellt (in englischer
Sprache, 120 KB), in der die
neue Fair Value-Option des FASB erläutert wird.
23. Februar 2007: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom Februar 2007
Der
International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
20. Februar, bis Donnerstag, den 22. Februar 2007, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir
werden Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Notizen des zweiten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern im Laufe
der nächsten Tage zur Verfügung stellen.
22. Februar 2007: Risiko-Ausblick der britischen
Finanzdienstleistungsbehörde schließt IFRS mit ein
Die
britische Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority,
FSA) hat ihren Finanzrisiko-Ausblick für das Jahr 2007 (Financial
Risk Outlook 2007, in englischer Sprache, 2.019 KB)
veröffentlicht. Durch diese jährliche Publikation wird beabsichtigt,
sich der vorrangigsten Risiken bewusst zu werden, von denen die FSA,
zusammen mit anderen Anbietern und Nutzern von
Finanzdienstleistungen, der Meinung ist, dass diesen Beachtung
geschenkt werden sollte. Im Bereich der Rechnungslegung und Prüfung
sieht die FSA drei potenzielle Risiken durch:
 |
Voranschreiten der International
Financial Reporting Standards |
 |
Die Konvergenz zwischen den IFRS und
den US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US GAAP) |
 |
Die Konzentration von
Prüfungsdienstleistungen und internationale Koordination. |
Im Bereich der Finanzberichterstattung sieht
die FSA "zwei wesentliche Risiken, die den fortgeführten Erfolg
der IFRS gefährden könnte":
Inkonsistente Anwendung zwischen den nationalen
Rechtskreisen und die potenzielle Ausrichtung der zukünftigen
Entwicklung des IFRS-Rahmenkonzeptes, einschließlich der
Entscheidungsnützlichkeit, größeren Betonung der Bilanzierung zum
beizulegenden Zeitwert und die Konvergenz mit den US GAAP.
Nachfolgend ein Auszug:
|
Inkonsistente Anwendung
Bezüglich der Inkonsistenz kann der wahre
Nutzen der IFRS nur dadurch ermöglicht werden, wenn eine
bessere Vergleichbarkeit von ähnlichen Unternehmen über
Ländergrenzen hinweg vorgenommen werden kann. Dies
ermöglicht seinerseits eine verbesserte Markttransparenz und
einen effizienteren globalen Kapitalmarkt. Wir bestätigen
auch, dass es unter Verwendung eines prinzipien-basierten
Rechnungslegungsrahmenkonzepts zu relevanten
wirtschaftlichen und rechtlichen Unterschieden zwischen
Ländern kommen kann, so dass ähnliche Transaktionen
rechtmäßig unterschiedlich berichtet werden. Versuchen es
nationale Gegebenheiten oder Interessen allerdings, die
konsistente Anwendung der IFRS zu bedrohen, würde viel des
voraussichtlichen Nutzens verloren gehen.
IASB-Rahmenkonzept
In Bezug auf die Entwicklung des
IASB-Rahmenkonzeptes selbst gibt es Bedenken, dass die
Standards in einigen Gebieten von geringerer Qualität sind
als jene, welche sie ersetzt haben. Es gibt auch wachsende
Bedenken, dass die IFRS auf eine engere und eher
regelbasierte Art und Weise interpretiert und geprüft werden
als dies normalerweise unter UK-GAAP der Fall war – eine
Gefahr von mehr „Form over Substance“, wenn man sich auf
Bilanzierungsweisen einigt. Darüber hinaus entstammen die
hauptsächlichen Problemgebiete teilweise aus der Konvergenz
mit den US-GAAP und teilweise aus der Änderung hin zur
„Entscheidungsnützlichkeit“ und einer wachsenden Betonung
der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert… Sollte die
Verschiebung hin zum beizulegenden Zeitwert für alle
Vermögenswerte und Schulden wesentlich voranschreiten, dann
fragen sich viele, ob die resultierende Information
ausreichend verlässlich sein wird, um Investoren zu
erlauben, auf gut informierte Weise Entscheidungen über die
Effektivität der Führung ihrer Unternehmen vorzunehmen.
Zugleich könnte die Fähigkeit der Wirtschaftsprüfer,
Ermessen dahin gehend auszuüben, was eine den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechende Darstellung begründet, immer
stärker beschränkt werden von detaillierten Regelungen, was
zu einem „glaubwürdig dargestellt gemäß“-Modell der
Rechnungslegung führen würde. Die Fortschritte der nächsten
18 bis 36 Monate werden von großer Wichtigkeit bei der
Bestimmung dessen sein, ob die möglichen Vorteile der IFRS
und der Konvergenz realisiert werden, oder ob die
verbundenen Kosten und die letztendlich resultierenden
Ergebnisse möglicherweise nur mäßig, oder sogar negativ für
britische Stakeholder sind. |
22. Februar 2007: Treuhänder der IASC-Stiftung veröffentlichen
IFRIC-Arbeitsprozess-Handbuch
Die
Treuhänder der IASC-Stiftung haben das Arbeitsprozess-Handbuch des
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
veröffentlicht. Bei der von den Treuhändern angestoßenen Überprüfung
des Organisationsaufbaus im November 2003 wurde den Ressourcen und
der Effektivität von IFRIC besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Im
März 2005 rief die IASC-Stiftung zu Stellungnahmen zum
Konsultationspapier Überprüfung der Tätigkeiten von IFRIC (IFRIC
Review of Operations) auf und im Mai 2006 gaben die Treuhänder den
Entwurf des IFRIC-Arbeitsprozess-Handbuchs zur Kommentierung heraus.
Die Treuhänder verabschiedeten eine geänderte Version auf ihrer
Sitzung im Januar 2007. Das Handbuch kann von der
Website des IASB heruntergeladen
werden. Klicken Sie bitte
hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung
(51 KB).
22. Februar 2007: Vorschlag zu Änderungen an dem Standard zu
Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
 |
Der IASB hat einen Standardentwurf zu den vorgeschlagenen
Änderungen an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden
Unternehmen und Personen veröffentlicht. Die Änderungen würden:
 |
einige staatlichen
Unternehmen von Angaben über Beziehungen zu nahe
stehenden Unternehmen und Personen befreien |
 |
die Definition einer
"Beziehung zu nahe stehenden Unternehmen und Personen"
modifizieren. |
Die Kommentierungsfrist läuft am 25. Mai 2007 aus. Der
Standardentwurf ist für eIFRS-Abonnenten bereits erhältlich und
wird für die breite Öffentlichkeit ab dem 5. März 2007 auf der
Website des IASB zur Verfügung
stehen. Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung. |
| Vorgeschlagene Änderungen an IAS 24 |
| Staatlich kontrollierte Unternehmen
Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, die Angabevorschriften
des IAS 24 für einige Unternehmen zu reduzieren, deren Beziehung
zu nahe stehenden Unternehmen und Personen darin besteht, dass
sie vom Staat kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden.
Die Änderungen sind eine Antwort auf die Bedenken von
interessierten Dritten, die sich zu den Schwierigkeiten geäußert
haben, die Unternehmen bei der Erstellung von den in IAS 24
geforderten Informationen haben. In vielen Fällen wissen
Unternehmen nicht, dass sie durch die Beziehung zu anderen
Unternehmen, die unter der Kontrolle oder dem Einfluss von
öffentlichen Behörden stehen, auch davon betroffen sind. Der
IASB schlussfolgerte, dass für betroffene Unternehmen die Kosten
der Befolgung von IAS 24 den Nutzen der Angaben für die
Abschluss-Adressaten übersteigt. Die vorgeschlagene Befreiung
von den Vorschriften des IAS 24 ist begrenzt auf solche
Umstände, bei denen es klar ist, dass sich die nahe stehenden
Unternehmen und Personen nicht gegenseitig beeinflussen. Definition eines "nahe stehenden Unternehmens
und nahestehenden Personen" Nachfolgend sind
die hauptsächlichen Änderungen an der Definition aufgeführt:
 |
Die Beziehung zwischen
einem Tochterunternehmen und einem assoziierten
Unternehmen des gleichen Unternehmens, in den
individuellen oder separaten Einzelabschluss sowohl des
Tochterunternehmens als auch des assoziierten
Unternehmens wird zu der Definition von nahe stehenden
Unternehmen oder Personen hinzugefügt. |
 |
Situationen in denen zwei
Unternehmen zueinander nahe stehend sind, da eine Person
einen wesentlichen Einfluss über ein Unternehmen hat und
ein nahes Familienmitglied dieser Person einen
wesentlichen Einfluss über das andere Unternehmen hat,
wurden aus der Definition von nahe stehenden Unternehmen
entfernt. |
 |
Das Einbeziehen in die
Definition eines nahe stehenden Unternehmens von zwei
Unternehmen, wobei eines der Unternehmen eine
Investition einer Person in Schlüsselposition des
Unternehmens darstellt und das andere ein Unternehmen
darstellt, welches von der Person in Schlüsselposition
geführt wird. |
|
21. Februar 2007: Marktgerechte Bewertung von anteilsbasierter
Vergütung
Da
Aktienbezugsrechte von Mitarbeitern und andere anteilsbasierte
Vergütungen nicht auf einem Markt gehandelt werden, verwenden
Unternehmen Bewertungsmodelle, wie zum Beispiel das
Black-Scholes-Merton Modell, zur Bewertung des beizulegenden
Zeitwerts der Prämie am Tag der Gewährung zum Zwecke der
Bilanzierung gemäß IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung und dem vergleichbaren
US-amerikanischen Standard FAS 123(R). In den USA hat Zions
Bancorporation, in Übereinstimmung mit der US-amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC)
behauptet, ein Instrument entwickelt zu haben, das zur
marktbasierten Bewertung verwendet werden kann, um anteilsbasierte
Vergütungsprämien, einschließlich Aktienbezugsrechte von
Mitarbeitern, bewerten zu können. Zion's Vorgehensweise, basierend
auf einem Testvorgang, empfiehlt einen Wert von 68 bis 72%
verglichen mit dem Wert des Aktiebezugsrechtes, der mittels
Black-Scholes-Merton Modell ermittelt wurde. Unsere
US-amerikanischen Kollegen haben eine Sonderausgabe ihres
Heads-Up
Newsletters (78 KB) bereit gestellt, der das von Zion verwendete
Modell erklärt, die Ansichten der SEC bezüglich des Modells aufzeigt
und erklärt, wie dieses Modell für Bilanzierungszwecke verwendet
werden könnte. In diesem Dokument befinden sich auch Hyperlinks zum
Bericht von Zion sowie verwandte Berichte und Kommentare der SEC.
21. Februar 2007: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung
vom Februar 2007
Der
International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den
20. Februar, bis Donnerstag, den 22. Februar 2007, zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir
werden Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Notizen des ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern im Laufe
der nächsten Tage zur Verfügung stellen.
20. Februar 2007: Stellungnahme der
Europäischen Kommission zu Konzern- und separaten Einzelabschlüssen
Der
Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory
Committee, ARC) hat der Kommission auf seiner Sitzung am
2. Februar 2007 zwei endgültige interpretative Stellungnahmen
vorgelegt, die sich mit der Bedeutung von "Jahresabschlüssen"
beschäftigen und die Möglichkeit vorsehen, die gemäß IFRS erstellten
Jahresabschlüsse vor den Konzernabschlüssen zu veröffentlichen.
Beide Stellungnahmen beziehen sich auf die Vorschriften von
IAS 27 Konzern- und separate
Einzelabschlüsse nach IFRS innerhalb der Europäischen Union:
 |
Wenn ein
Unternehmen in der EU die Vorschriften der
7. Bilanzrichtlinie zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses nicht befolgen muss, kann es seinen
IFRS-Abschluss (seinen eigenen separaten
Einzelabschluss) in Übereinstimmung mit den IFRS
aufstellen? Unter fast allen Umständen ist von
Unternehmen ein Konzernabschluss gemäß IAS 27
aufzustellen, wenn es sich hierbei um ein
Mutterunternehmen handelt. Gemäß IAS 27 stellt der
separate Einzelabschluss des Mutterunternehmens einen
zusätzlichen Jahreabschluss dar, der nach IAS 27 nicht
vorgeschrieben ist. Die Kommission hat jedoch
beschlossen, dass die 7. Bilanzrichtlinie bei der
Bestimmung der Aufstellung eines Konzernabschlusses in
Europa Priorität hat. Aus diesem Grund kann ein
Mutterunternehmen einen separaten Einzelabschluss gemäß
IFRS aufstellen, da die 7. EU-Richtlinie einen
Konzerabschluss nicht vorschreibt. Nach Ansicht der
Kommission finden die Vorschriften des "IAS 27 zur
Aufstellung eines Konzernabschlusses keine Anwendung".
Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen
Stellungnahme der EU-Kommission (25 KB). |
 |
Kann ein Unternehmen,
das sowohl einen Einzelabschluss als auch einen
Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den in Europa
anzuwendenden IFRS aufstellt, seinen Einzelabschluss vor
dem des Konzernabschlusses veröffentlichen? Durch
die Ablehnung des Tagesordnungspunktes im März 2006 hat
IFRIC beschlossen, dass eine Veröffentlichung des
Einzelabschlusses vor dem des Konzerns nicht als
IFRS-konform angesehen werden kann, da separate
Einzelabschlüsse gemäß IAS 27.42 vorgeschrieben sind, um
den Konzernabschluss zu identifizieren, zu dem sie
gehören. Jedoch hat die Europäische Kommission
festgestellt, dass die Interpretation der europäischen
IAS-Verordnung davon abweicht. Wenn ein Unternehmen die
Wahl oder Verpflichtung hat, den Jahresabschluss gemäß
den von der EU übernommenen IFRS aufzustellen, ist es
ihm freigestellt diesen unabhängig vom Konzernabschluss
aufzustellen und einzureichen, wenn das nationale Gesetz
in der Ausübung der Richtlinie die Veröffentlichung des
Einzelabschlusses vorsieht oder erlaubt - was somit auch
vorzeitig geschehen kann. Zur Ansicht der
englischsprachigen Stellungnahme der Kommission klicken
Sie bitte
hier (25 KB). |
|
20. Februar 2007: Unterstützung für den
Standardentwurf für KMU in Australien und Großbritannien
Australien.
Der australische Accounting Standards Board (AASB) untersuchte
Ausarbeitungen seines Mitarbeiterstabs bezüglich unterschiedlicher
Berichtssysteme und kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) und
entschied vorläufig, dass Australien einen zweistufigen Ansatz
hinsichtlich australischer Unternehmen vornehmen sollte. Dies wird
folgendermaßen aussehen:
 |
Australische
Äquivalenzstandards (A-IFRS) sind für
kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben. |
 |
Australische Version des IFRS
für KMU wird für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen,
die Abschlüsse für allgemeine Zwecke
erstellen, vorgeschrieben. |
Der AASB entschied, dass unter einem
revidierten Regime der Finanzberichterstattung alle Abschlüsse, die
erstellt und bei der australischen Börsenaufsichtsbehörde (Australia
Securities and Investments Commission) gemäß dem Corporations Act
von 2001 eingereicht werden, als Abschlüsse für allgemeine Zwecke
erachtet werden, da diese im öffentlichen Register eingetragen sind
und somit der Öffentlichkeit zugänglich sind. Nach der Einführung
des neuen Regimes der Berichterstattung (basierend auf IFRS und IFRS
für KMU) wird diese Entscheidung das Konzept der "berichterstattenden
Einheit" für Unternehmen, die ihre Berichte gemäß des Corporations
Act von 2001 aufstellen, eliminieren.
Großbritannien.
Der britische Accounting Standards Board (ASB) veröffentlichte eine
Pressemitteilung in der die Veröffentlichung des Standardentwurfs
für KMU begrüßt wurde (siehe Newsbeitrag
vom 15. Februar 2007). Der ASB berät zurzeit seine Strategie und
Vorgehensweise bezüglich dieses Standardentwurfs. Der Board
überdenkt, den KMU-Standardentwurf für Konsultationen zusammen mit
einer ASB-Einladung zu Stellungnahmen (Invitation to Comment, ITC)
freizugeben, um die ursprünglichen Ansichten des Boards hinsichtlich
des Standardentwurfs und mögliche Auswirkungen auf britische und
irische Unternehmen aufzuzeigen. Die Einladung zur Stellungnahme
wird auch von zusätzlichen Fragen begleitet, die als angemessen
erachtet werden. Die Einladung zur Stellungnahme stellt auch eine
Analyse der wesentlichen Unterschiede zwischen den bestehenden
britischen Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen und
dem vorgeschlagenen IFRS für KMU dar. Der ASB fordert britische und
irische Stellungnehmenden dazu auf, sowohl zu den bevorstehenden
Konsultationen als auch direkt beim IASB Stellung zu nehmen. Der
IASB erwünscht sich bis zum 1. Oktober 2007 Stellungnahmen zu dem
Standardentwurf. Der ASB plant die Herausgabe einer formellen
Stellungnahme zeitgleich mit der Besprechung der Rückmeldungen von
britischen Stellungnahmen hinsichtlich des vorgeschlagenen
Konsultationspapiers zum Standardentwurf für KMU. Zur Ansicht der
englischsprachigen Pressemitteilung des ASB klicken Sie bitte
hier
(16 KB).
19. Februar 2007: EFRAG-Sondersitzung zu
Dienstleistungskonzessionen
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Freitag, den 9. März 2007,
eine Sondersitzung zu IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen in ihren Büroräumen in
Brüssel abhalten (13/14 Avenue des Arts). Diese Sitzung wird
zusätzlich zur regulären vom 14. bis 16. März 2007 stattfindenden
EFRAG-Sitzung abgehalten. Wir berichteten bereits in unserem
Newsbeitrag vom 13. Februar 2007 über die
vorläufige Ansicht von EFRAG, der Europäischen Kommission die
Übernahme von IFRIC 12 in Europa zu empfehlen. Jedoch stimmte eine
wesentliche Minderheit dagegen. Sie können den Entwurf der
EFRAG-Stellungnahme
hier herunterladen (in englischer Sprache, 132 KB).
Stellungnahmen sind bis zum 28. Februar 2007 erwünscht.
18. Februar 2007: SEC-Kommissarin äußert
sich zu IFRS
Das
jüngste Mitglied der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securitites
and Exchange Commission, SEC), Kathleen L. Casey, sprach auf der
SEC-Konferenz des Instituts der praktizierenden Juristen (Practicing
Law Institute) in ihren Anmerkungen über die International Financial
Reporting Standards. Zur Ansicht der englischsprachigen Rede klicken
Sie bitte
hier.
Nachfolgend ein Auszug:
|
Wie Sie bereits von der vorherigen Fachgruppe
mitgeteilt bekommen haben, fühlt sich auch die
Börsenaufsichtbehörde dem Fahrplan gegenüber verpflichtet,
der im Jahr 2005 angekündigt wurde und den zeitlichen Ablauf
der Überlegungen der Aufsichtsbehörde zu den
verschiedenartigen notwendigen Schritten festlegt, um die
von
ausländischen nicht-institutionellen Emittenten, die ihren
Abschluss gemäß International Financial Reporting Standards
(IFRS) vorzunehmende
Überleitungsrechnung zu eliminieren. Wir
arbeiten zu Beginn des zweiten Jahres der IFRS zusammen mit
ausländischen Emittenten an Anwendungssachverhalten und
führen unseren Dialog mit internationalen Aufsichtsbehörden
fort, um die Glaubwürdigkeit und Konsistenz der Anwendung
und Interpretation der IFRS in Abschlüssen zu analysieren.
Wir beobachten auch den Fortschritt des
gemeinsamen Konvergenz-Projektes des IASB und FASB. Ich
unterstütze diese Bemühungen nachhaltig und fühle mich dazu
verpflichtet, Sachverhalte und Hürden frühzeitig zu
erkennen, um unser gemeinsames Ziel zeitnah zu erreichen.
|
16. Februar 2007: Bildung eines
Überprüfungsausschusses zur Implementierung der IFRS in den
Niederlanden
Die
niederländische Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autoriteit
Financiele Markten, AFM) hat ein Komitee zur Finanzberichterstattung
bestehend aus 12 externen IFRS-Experten gegründet, um die
Aufsichtsbehörde bei der Anwendung der IFRS und deren Überwachung zu
beraten. Klicken Sie
hier zur
Ansicht der Pressemitteilung der AFM. Die niederländische
Aufsichtbehörde ist verantwortlich für die Überwachung der
Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen in
den Niederlanden. Sie hat bereits angekündigt, dass sich die in 2007
stattfindenden Prüfungen der Abschlüsse von 2006 hauptsächlich auf
die Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern und IAS 7
Kapitalflussrechnung konzentrieren. Klicken Sie
hier zur
Ansicht des an kapitalmarktorientierten Unternehmen adressierten
Briefes, der die Ergebnisse der AFM-Überprüfungen der Abschlüsse von
2005 wie auch Beispielfragen für 2006 beinhaltet.
16. Februar 2007: Übernahme der Fair Value
Option für Finanzinstrumente durch FASB
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat einen
Standard herausgegeben, der es Unternehmen ermöglicht, bestimmte
finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum beizulegenden
Zeitwert zu designieren. Statement 159 The Fair Value Option for
Financial Assets and Financial Liabilities enthält auch
Darstellungs- und Angabevorschriften, um Vergleiche zwischen
Unternehmen zu erleichtern, die unterschiedliche Bewertungsmerkmale
für ähnliche Arten von finanziellen Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten verwenden. FAS 159 tritt in Kraft für die erste
Berichtsperiode eines Unternehmens, die nach dem 15. November 2007
beginnt. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. FAS 159 enthält
folgende Besonderheiten:
 |
Anwendung kann auf
Instrumentenebene vorgenommen werden, mit einigen
Ausnahmen, wie zum Beispiel Beteiligungen, die ansonsten
unter Verwendung der Equity-Methode bilanziert werden. |
 |
Anwendung ist
unwiderruflich (nur bei neuem Entscheidungszeitpunkt
möglich). |
 |
Anwendung nur auf
komplette Instrumente, keine Designierung von Teilen von
Finanzinstrumenten. |
Die Fair Value Option des FAS 159 ähnelt der
Fair Value Option des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und
Bewertung, ist allerdings mit diesem nicht identisch. Die Fair
Value Option des IAS 39 enthält bestimmte Qualifizierungskriterien,
die nicht durch FAS 159 vorgeschrieben werden. Des Weiteren findet
die Anwendung auf eine unterschiedliche Gruppe von
Finanzinstrumenten statt. Klicken Sie
hier zur
Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (58 KB). FAS 159
können Sie von der
Website des FASB
herunterladen.
16. Februar 2007: IAS Plus-Newsletter für
Februar 2007
Auf
IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters
eingestellt. In dem Newsletter berichten wir über das vierte Quartal 2006
und die ersten Aktivitäten des IASB,
des IFRIC und der IASC-Stiftung zum Jahresanfang 2007 sowie über
weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International
Financial Reporting Standards. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält über die
22seitigen Nachrichten der weltweiten Ausgabe hinaus sieben Seiten mit den neuesten
Entwicklungen der Rechnungslegungs-Standards im asiatisch-pazifischen Raum.
Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie
hier.
15. Februar
2007: IASB wünscht sich Stellungnahmen zum KMU-Standardentwurf
Der
IASB hat einen Standardentwurf (Exposure Draft) eines International
Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen
(KMU-IFRS) veröffentlicht. Der Entwurf stellt einen vereinfachten
und unabhängigen Satz von Rechnungslegungsprinzipien für KMU dar.
Verglichen mit den vollständigen IFRS wurde der Umfang der
Veröffentlichung um 85% reduziert. Der KMU-IFRS basiert auf den
vollständigen IFRS, die für öffentliche Kapitalmärkte entwickelt
wurden. Modifikationen wurden bezüglich der Erfordernisse von
Nutzern und unter Kosten-Nutzen Abwägungen vorgenommen. Der KMU-IFRS
ermöglicht Investoren, Kreditgebern sowie anderen die Finanz- und
Ertragslage und Zahlungsströme von KMUs zu vergleichen, während
gleichzeitig die Kosten der Aufstellung eines Abschlusses für KMU
reduziert werden. Dreizehn Mitglieder des Boards stimmten für den
KMU-Entwurf, ein Mitglied lehnte ab. Nachfolgend finden Sie eine
Übersicht. Die Kommentierungsfrist läuft am 1. Oktober 2007 aus.
Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (98 KB). Der
Entwurf ist zurzeit erhältlich für Abonnenten der IASB-Website. Das
Dokument wird ab dem 26. Februar 2007 der Öffentlichkeit zugänglich
sein.
| Übersicht zum Entwurf des KMU-IFRS
|
|
Definition eines KMU
Der IFRS für KMU ist zur Anwendung bei kleinen und
mittelgroßen Unternehmen vorgesehen, die keiner öffentliche
Rechenschaftspflicht unterliegen. Ein Unternehmen hat eine
öffentliche Rechenschaftspflicht (und hierfür hat es die
vollwertigen IFRS anzuwenden), wenn:
 |
es Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente in
einem öffentlichen Markt emittiert hat; oder |
 |
es Vermögenswerte in der Eigenschaft eines Treuhänders
für eine große Gruppe Außenstehender hält, wie z.B. eine
Bank, ein Versicherungsunternehmen, ein Börsenmakler,
ein Pensionsfond, Investmentfond oder eine
Investmentbank.
|
Unabhängiges und eigenständiges Dokument
Der IFRS für KMU wurde vom Board als unabhängiges und
eigenständiges Dokument für Unternehmen entwickelt, die
ungefähr 50 Arbeitnehmer haben. Der IASB hat keinen
quantifizierten „Größen-Test“ angegeben, jedoch können die
nationalen Gesetzgeber, die den IFRS für KMU anwenden, einen
„Größentest“ vornehmen. Es gibt keinen verpflichtenden
Rückgriff auf die vollwertigen IFRS.
Kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen
Kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen sind nicht
berechtigt, den IFRS für KMU anzuwenden.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen, ob klein oder groß,
haben sich dafür entschieden, Kapital von externen
Investoren aufzunehmen, die nicht geschäftsführend tätig
sind und nicht darüber verfügen können, Informationen in
eigenem Interesse anzufordern.
Konzept und Grundsatz der
vollständigen IFRS als Grundlagen
Der Entwurf der KMU-IFRS wurde durch das Herausziehen von
grundlegenden Konzepten aus dem IASB-Rahmenkonzept zur
Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen sowie den
Grundsätzen und verwandten maßgeblichen Leitlinien
entwickelt, unter der Vornahme von angemessenen
Modifikationen entsprechend den Erfordernissen aus Sicht der Nutzer
und unter Kosten-Nutzen Abwägungen.
Modifikationen der IFRS
Die Modifikationen wurden in drei weit gefassten Arten,
basierend auf den Erfordernissen der Nutzer der IFRS-Abschlüsse sowie Kosten-Nutzen Gesichtspunkten,
vorgenommen:
1. Gestrichene Sachverhalte.
IFRS-Sachverhalte, die nicht
relevant für ein typisches KMU sind, wurden nicht
berücksichtigt. Querverweise zu den vollwertigen IFRS
wurden bei Bedarf hinzugefügt. Diese umfassen:
 |
Allgemeine an die Preislage
angeglichene Berichterstattung in einer
hyperinflationären Umgebung |
 |
Anteilsbasierte Vergütungen mit
Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (die
rechnerischen Einzelheiten sind in IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung wiedergegeben) |
 |
Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts
bei Vermögenswerten der Landwirtschaft (Verweis auf IAS 41
Landwirtschaft, allerdings wird im Entwurf
vorgeschlagen, die erfolgswirksame Verwendung des
beizulegenden Zeitwerts für in der Landwirtschaft tätige
KMU zu reduzieren). |
 |
Rohstoffgewinnungsindustrie
(Verweis auf IFRS 6 Exploration und Evaluierung von
mineralischen Ressourcen). |
 |
Zwischenberichterstattung (Verweis
auf IAS 34 Zwischenberichterstattung). |
 |
Bilanzierung von
Finanzierungsleasingverträgen durch den Leasinggeber
(Finanzierungsleasinggeber sind wahrscheinlich
Finanzinstitute, für die eine Anwendung des KMU-IFRS
sowieso nicht in Frage käme) |
 |
Erzielbarer Betrag des Geschäfts-
oder Firmenwertes (KMU würden eine Wertminderung des
Geschäfts- oder Firmenwertes mit geringerer Häufigkeit
vornehmen verglichen mit den Vorschriften des IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte. Ist ein solcher
Wertminderungstest vorgeschrieben, wird allerdings auf
die Bewertungsrichtlinien des IAS 38 verwiesen). |
 |
Ergebnis je Aktie und
Segmentberichterstattung sind nicht für KMU
vorgeschrieben und Versicherungsverträge
(Versicherungsunternehmen sind nicht berechtigt den
KMU-IFRS anzuwenden). |
2. Nur einfachstes Wahlrecht steht zur
Verfügung. An
den Stellen, an denen die vollwertigen IFRS
Bilanzierungswahlrechte vorsehen, enthalten die IFRS für KMU
nur das einfachere Wahlrecht. Einem KMU ist erlaubt, das
andere Wahlrecht unter Angabe eines Querverweises zum
relevanten IFRS anzuwenden. Diese sind:
 |
Anschaffungskostenmodell für als
Finanzinvestition gehaltene Immobilien (erfolgswirksame
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist erlaubt, wenn
auf IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
verwiesen wird). |
 |
Anschaffungskosten- und
Wertminderungsmodell für Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte (Anwendung des Neubewertungsmodells ist
mit Bezug auf IAS 16 Sachanlagen und IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte erlaubt).
|
 |
Aufwandswirksame Verrechnung von
Fremdkapitalkosten (Aktivierung mit Verweis auf IAS 23
Fremdkapitalkosten erlaubt). |
 |
IIndirekte Methode zur
Berichterstattung von Zahlungsströmen aus operativer
Tätigkeit (Anwendung der direkten Methode mit Verweis
auf IAS 7 Kapitalflussrechnung erlaubt). |
 |
Eine Methode für alle Zuwendungen
(ein KMU kann allerdings auch jegliche anderen
Alternativen des IAS 20 Bilanzierung und Darstellung
von Zuwendungen der öffentlichen Hand anwenden) |
Nationale Gesetzgeber können bei
der Übernahme der IFRS für KMU darüber entscheiden, das
Wahlrecht unter Angabe des Verweises zu den vollständigen
IFRS nicht zu zulassen. 3.
Ansatz- und Bewertungsvereinfachungen. Nachfolgend
einige Beispiele:
Aktualisierungshäufigkeit des IFRS für
KMU
 |
Ungefähr alle zwei Jahre
mittels eines "Omnibus"-Entwurfs. |
Aufbau des Entwurfs
Der Standardentwurf besteht aus
drei Dokumenten:
 |
Entwurf des IFRS für KMU (254
Seiten), |
 |
Anwendungsleitlinien (80
Seiten, bestehend aus erläuternden Abschlüssen und einer
Anhangcheckliste |
 |
Erläuterungen zu den
Schlussfolgerungen (48 Seiten). |
Der IFRS für KMU ist nach Themen geordnet und nicht nach der
Nummer des Standards (IAS/IFRS). Er besteht aus 38
Abschnitten und einem Glossar.
Weitere Schritte
 |
Die Kommentierungsfrist
zum Entwurf läuft am 1. Oktober 2007 aus.
|
 |
Während der Entwurfsphase
wird der Board Diskussionsrunden mit KMUs und kleinen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchführen, um die
Vorschläge zu erörtern. Des Weiteren wird der Board
Praxistests bezüglich der im Entwurf enthaltenen
Vorschläge vornehmen. |
 |
Der endgültige Standard
wird Mitte 2008 erwartet. |
 |
Der IFRS für KMU tritt
dann in Kraft, wenn die einzelnen Gesetzgeber diesen
übernehmen. |
|
15. Februar
2007: Neue Publikation unserer Kollegen in Großbritannien zur
Zwischenberichterstattung
Unsere
Kollegen aus Großbritannien haben eine neue Publikation mit dem
Titel Clear all Year - Berücksichtigung neuer Regeln und
Praktiken bei der Zwischenberichterstattung (Considering New
Rules and Practice in Interim Reporting). Die 92-seitige Publikation
berücksichtigt, unter anderem, die Richtlinie zu
Publizitätspflichten der europäischen Union (EU Transparency
Obligations Directive) und deren Auswirkungen auf die
Berichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen in
Großbritannien. Die Publikation besteht aus den folgenden 7 Teilen:
- Eine Übersicht zu den neuen Regeln der periodischen
Berichterstattung in Großbritannien, die durch die
Angaben- und Transparenzrichtlinie (Disclosure and
Transparency Rules, DTR) entstehen.
- Eine Studie zur unternehmerischen
Periodenberichterstattung.
- Einen Halbjahresmusterkonzernabschluss in
Übereinstimmung mit IAS 34 Zwischenberichterstattung
und der DTR.
- Checkliste zu Darstellung und Angaben für
Halbjahresberichte
- Musterzwischenbericht der Unternehmensführung
(Interim Management Statement, IMS)
- Eine Anhangcheckliste zum IMS.
- Leitlinien zu IAS 34.
|
Die Publikation
richtet sich an:
 |
Leiter
der Finanzabteilungen und Controller von
kapitalmarktorientierten Unternehmen und Unternehmen des
alternativen Anlagemarktes (Alternative Investment Market,
AIM) der Londoner Börse. |
 |
Nicht-geschäftsführende Direktoren, einschließlich
Mitglieder des Prüfungskomitees, von
kapitalmarktorientierten Unternehmen und Unternehmen des
AIM, die Interesse an Themen der Berichterstattung haben.
|
Klicken Sie
hier
zur Ansicht der englischsprachigen Publikation Clear the Year
(760 KB).
14. Februar
2007: US-amerikanische SEC plant Diskussionsrunden zum Fahrplan
Am
6. März 2007 werden erfahrene SEC-Stabmitglieder aus dem Büro des
obersten Rechnungslegers (Office of the Chief Acountant), der
Abteilung für Unternehmensfinanzierung, und dem Büro für internationale
Angelegenheiten (Office of International Affairs) zu einer
Diskussionsrunde hinsichtlich des „Fahrplans“ für die IFRS
zusammengekommen. Der Fahrplan hat die
Eliminierung der US GAAP-Überleitungsrechnung für nicht in den USA
ansässige SEC-Registranten, die ihre Abschlüsse gemäß IFRS
berichten, zum Ziel.
Der Plan wurde erstmals vom ehemaligen SEC-Chief Accountant Donald
Nicolaisen im April 2005 bekannt gegeben. Die am 6. März 2007
abgehaltene Diskussionsrunde wird von dem derzeitigen obersten
Rechnungsleger der SEC, Conrad Hewitt, und dem Geschäftsleiter der Abteilung
für Unternehmensfinanzierung, John W. White, geleitet. Die Diskussionsrunde
findet in den Büros der SEC in Washington (DC) statt und ist der
Öffentlichkeit zugänglich:
|
Die
Diskussionsrunde wird aus drei Gesprächrunden bestehen, um
die folgenden Sachverhalte bezüglich des Fahrplans
anzusprechen:
 |
Auswirkungen auf den Prozess
der Kapitalaufnahme in den US-amerikanischen
Kapitalmärkten |
 |
Auswirkungen auf die Emittenten
in den US-amerikanischen Kapitalmärkten; und |
 |
Auswirkungen auf Investoren in
den US-amerikanischen Kapitalmärkten. |
Klicken Sie
auf die nachfolgenden Links zur Ansicht der
englischsprachigen Dokumente:
|
14. Februar
2007: Agenda zur Sitzung der Arbeitsgruppe zu Leasingverhältnissen
Die Arbeitsgruppe zur Bilanzierung von
Leasingverhältnissen des FASB und IASB trifft sich am 15.Februar
2007 (morgen) im Hotel Crowne Plaza in London (St. James, 45-51
Buckingham Gate, London) zu einer gemeinsamen Sitzung. Die Sitzung
ist der Öffentlichkeit zugänglich. Klicken Sie hier zur Ansicht des
englischsprachigen
Agendapapiers (Agenda Paper, AP), welches auf der Website des
IASB eingestellt ist.
|
Tagesordnungspunkte: Arbeitsgruppe zur
Bilanzierung von Leasingverhältnissen des IASB und FASB
15. Februar 2007, 10.00 Uhr – 17.30 Uhr |
 |
Notwendigkeit einer Änderung - IASB-Mitglied Warren McGregor |
 |
Projektübersicht und Ziele der Sitzung – AP 1 |
 |
Identifizierung der in einem einfachen
Leasingvertrag enthaltenen Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten sowie Analyse der
unterschiedlichen Möglichkeiten der
Bilanzierungsmodelle – AP 5 und AP 6 |
 |
Charakteristika und vertragliche Bedingungen von
üblichen Leasingverträgen – AP 7 |
 |
Erstmaliger Ansatz von Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten, die aus einem Leasingvertrag
resultieren – AP 8 |
 |
Identifizierung von aus einem Leasingvertrag
entstehenden Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten mit einer
Erneuerungsoption des Leasingnehmers und Analyse der
unterschiedlichen
Bilanzierungsmodelle – AP 9 und AP 10 |
 |
Optionen zur Auflösung eines Leasingverhältnisses –
AP 11
|
Nachfolgend eine Auflistung der
zusätzlichen Agendapapiere:
 |
AP 2 Historischer Abriss zur
Bilanzierung von Leasingverhältnissen |
 |
AP 3 Akademische Forschung zur
Bilanzierung von Leasingverhältnissen |
 |
AP 4 Definitionen von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten |
|
13. Februar
2007: EFRAG schlägt Unterstützung von IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionen vor
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Kommentare bezüglich des
Entwurfs ihrer Stellungnahme an die europäische Kommission, in der
sie die Übernahme von
IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen zur Anwendung in
Europa vorschlägt. EFRAG kam zu dieser Entscheidung nach einer
Diskussion einschließlich einer Sondersitzung am 23. Januar 2007.
Sie können den Entwurf einer Stellungnahme an IFRIC
hier herunterladen (in englischer Sprache, 132 KB). Um
Kommentare wird bis zum 28. Februar 2007 gebeten. Vier Mitglieder
von EFRAG haben Bedenken hinsichtlich IFRIC 12, die sie zu der
Ansicht bringen, dass EFRAG diese Interpretation nicht zur Übernahme
empfehlen sollte. Die Begründung dieser Mitglieder wird im Anhang
des Stellungnahmenentwurfs erläutert.
12. Februar
2007: Ergebnisse der 22. RIC-Sitzung
 |
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des
Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 7.
Februar 2007 seine 22. Sitzung in Düsseldorf abgehalten.
Nachfolgend sind die wesentlichen Themen und Ergebnisse der
Sitzung wiedergegeben. Den RIC-Ergebnisbericht können Sie
hier herunterladen (18 KB).
|
 |
Fortsetzung der Arbeit und Verabschiedung der
wesentlichen Inhalte von E-RIC 4 Einordnung von
Direktversicherungen als leistungsorientierte oder
beitragsorientierte Pläne. |
 |
Die
Themen Saldierungsbereich von
Drohverlustrückstellungen und Sukzessiver Erwerb
von Anteilen an assoziierten Unternehmen werden
nicht in Form von RIC-Initiativen beim IFRIC
eingebracht, sondern direkt an den IASB adressiert. |
 |
Die
vom IFRIC eingebrachte Thematik zur Bilanzierung von
kündbaren Anteilen an einem Unternehmen im Abschluss
eines Unternehmens als Eigen- oder Fremdkapital
wurde von IFRIC im Januar 2007 endgültig nicht in sein
Arbeitsprogramm aufgenommen, so dass eine Ablehnung ("Non-Interpretation")
im IFRIC-Update Januar 2007 veröffentlicht wurde. Einige
wesentliche weiterhin offene Fragen sollen in einem
RIC-Positionspapier veröffentlicht werden. |
 |
Die in
der Januar-Ausgabe des IFRIC-Update diskutierten
vorläufigen IFRIC-Agendaentscheidungen können noch bis
zum 26.02.2007 öffentlich kommentiert werden. |
 |
Es
wurden neue potenzielle Projekt für das RIC diskutiert. |
 |
Die
nächste RIC-Sitzung findet am 27. März 2007 in Frankfurt
statt. |
|
12. Februar
2007: IAASB-Studie zur Planung 2008 - 2010
Der
International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)
entwickelt einen strategischen Plan für seine Aktivitäten im
Zeitraum von 2008 - 2010. Der Board bittet um öffentliche Kommentare zu
Schlüsseldiskussionsthemen auf Foren und Sitzungen zur Überarbeitung
seiner Strategie, die für 2007 geplant sind. Um diese Ansichten zu
erhalten, führt der Board eine Online-Studie durch, zu der bis zum
23. Februar 2007 Antworten erbeten sind.
Hier
finden Sie den Link zu dem englischsprachigen Fragebogen der
Online-Studie.
11. Februar 2007: Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC äußert sich zur Überleitung
|
 |
Bei
einer kürzlich abgehaltenen Konferenz äußerte sich der
Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen SEC, Conrad W. Hewitt, zum Ziel der Streichung der Pflicht zur Aufstellung
einer Überleitungsrechnung auf US GAAP für Registranten, die
IFRS-Zahlen berichten, bis "2009 oder möglicherweise früher". Klicken
Sie
hier
für Conrad Hewitts Äußerungen (in englischer Sprache). Hier
ein Auszug:
|
|
Bei internationaler Konvergenz handelt es
sich um ein weiteres laufendes, größeres Projekt
unsererseits, und wir beobachten sehr genau das, was gemeinhin als "Fahrplan" (Roadmap)
bezeichnet wird, welchen mein Vorgänger festgelegt hatte. Der
Fahrplan legt die Meilensteine hinsichtlich der Streichung
der Verpflichtung zur Überleitung auf die US-GAAP für ausländische
Emittenten bis 2009 oder möglicherweise früher
dar, die sich an US-amerikanischen Kapitalmärkten notieren
lassen und die Jahresabschlüsse unter Verwendung der
International Financial Reporting Standards (IFRS)
erstellen. Der Stab der SEC wird weiterhin die IFRS-Berichte
ausländischer Registranten überprüfen, um uns dabei zu
helfen, die Unterschiede und die Anwendung der IFRS besser
nachzuvollziehen. |
10. Februar
2007: IASB wird KMU-Standardentwurf nächste Woche veröffentlichen
|
 |
Der IASB
erwartet die Freigabe des Entwurfs eines International
Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße
Unternehmen (KMU) an seine Abonnenten für Donnerstag, den
15. Februar 2007. Gedruckte Exemplare werden später
verfügbar sein. Der englische Text des Dokuments wird auf
der Website des IASB ab
Montag, den 26. Februar 2007, frei zu Verfügung stehen.
Übersetzungen ins Spanische, Französische und Deutsche
werden für April 2007 erwartet. Die Kommentierungsfrist wird
am 1. Oktober 2007 ablaufen. Der Entwurf wird aus drei
Dokumenten bestehen:
 |
dem
Entwurf (gegliedert nach Sachverhalten, 38
Abschnitte) |
 |
einem Musterabschluss und
einer Checkliste mit Anhangangaben |
 |
einer Grundlage für
Schlussfolgerungen. |
Über das Projekt können Sie sich
hier
informieren. |
10.
Februar 2007: Aktualisierter Übernahmestatusbericht von
EFRAG
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht
zum Stand der Übernahme aller IFRS gem. der IAS-Verordnung,
d.h. der Standards, Interpretationen und Änderungen,
aktualisiert. Klicken Sie
hier für den Übernahmestatusbericht zum 5. Februar 2007
(in englischer Sprache, 34 KB). Die Aktualisierung vom
5. Februar 2007 spiegelt die Empfehlungen des
Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting
Regulatory Committee, ARC) zur Übernahme von IFRS 8 sowie
IFRIC 10 und 11 durch die EU wider. Das ARC wird IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen auf seiner
Sitzung am 16. März 2007 erörtern. Gegenwärtig sind die
nachfolgenden Verlautbarungen des IASB noch nicht für die
Anwendung in Europa übernommen worden:
 |
IFRS 8
Geschäftssegmente |
 |
IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
|
 |
IFRIC 11
IFRS 2: Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit
eigenen Anteilen
|
 |
IFRIC 10
Zwischenberichterstattung und Wertminderungen
|
9. Februar 2007: Standardbeirat kommt am 26. und 27.
Februar 2007 zusammen
Der
Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) wird am Montag und
Dienstag, den 26. und 27. Februar 2007,
im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn, in London tagen. Die vorläufige Tagesordnung
dieser Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.
|

26. und 27.
Februar 2007, London
Montag,
26. Februar 2007 (nur nachmittags)
 |
Erörterung des IASB-Arbeitsprogramms
|
 |
Bericht
des IASB-Vorsitzenden |
 |
Arbeitsprogramm und Mitarbeiterressourcen |
 |
Konvergenz
mit den US GAAP |
 |
Rückmeldung zu der Diskussion mit Ländern und Regionen
hinsichtlich der Übernahme der bzw. der Konvergenz mit den
IFRS |
 |
XBRL: Pläne der IASC-Stiftung und mögliche
Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
|
Dienstag,
27. Februar 2007
|
9. Februar 2007: Tagesordnung für die
Februar-Sitzung des IASB
Der
IASB wird von Dienstag, den 20. Februar 2007, bis Donnerstag, den
22. Februar 2007, zu
seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen. Die
Tagesordnung für diese Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.

20. - 22. Februar 2007, London
Dienstag, 20. Februar 2007 (nur nachmittags)
 |
Rahmenkonzept
- Erörterung
 |
einer Arbeitsdefinition eines möglichen
Elements, Anspruch genannt, und seiner
Auswirkungen, falls sie anstelle der Elemente
Eigen- und Fremdkapital verwendet würde |
 |
der durch die Stab angefertigten Analyse der zum
Diskussionspapier zur Zielsetzung und den
qualitativen Merkmalen aus dem Juli 2006
eingegangenen Stellungnahmen |
|
Mittwoch, 21. Februar 2007
 |
Versicherungsverträge
- Weiterführung der Diskussion zum Entwurf des
Diskussionspapiers |
 |
Eigen-
und Fremdkapital
-
Schulungseinheit |
 |
Die Definition eines
Derivats in IAS 39 - Die Anbindung an das eigene
Ergebnis oder EBITDA des Unternehmens (von IFRIC
übertragener Sachverhalt) |
Donnerstag, 22. Februar 2007
 |
IAS
41 Landwirtschaft - Bewertung: Erörterung, ob das
Verbot zur Einbeziehung der 'zusätzlichen biologischen
Transformation' bei der Schätzung des beizulegenden
Zeitwerts von biologischen Vermögenswerten unter
Heranziehung abgezinster Zahlungsströme gestrichen
werden soll (von IFRIC übertragener Sachverhalt). |
 |
Jährlicher Verbesserungsprozess:
 |
ein möglicher Konflikt in IAS 8
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Änderungen von Schätzungen und Fehler
hinsichtlich des Verbindlichkeitsgrads der
Umsetzungshinweise. |
 |
Erörterung, ob
IFRS 1
neu strukturiert werden sollte, um den Standard
weniger komplex und klarer zu machen |
|
 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Vorläufige Sichtweise
 |
Definition von beitragsorientierten,
leistungsorientierten und vermögensbasierten
Zusagen |
 |
Einführung in Bewertungsalternativen für Cash
Balance- und ähnliche Pläne |
 |
Ausweisalternativen für leistungsorientierte
Pensionspläne |
|
 |
Unternehmenszusammenschlüsse 2 -
Fortsetzung der Erörterungen zu möglichen Änderungen
an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse |
 |
Darstellung des Abschlusses |
|
8. Februar
2007: Hong Kong-Musterkonzernabschluss 2006
|
 |
Unsere chinesischen Deloitte-Kollegen haben einen
englischsprachigen
HKFRS-Musterkonzernabschluss mit Anhangcheckliste 2006
veröffentlicht (1,79 MB). Diese 292-seitige Publikation
spiegelt alle Hong Kong Financial Reporting Standards (HKFRS)
wider, die bis zum 25. Januar 2007 herausgegeben wurden. Sie
enthält einen von einem fiktiven börsennotierten Unternehmen
herausgegebenen Musterjahresabschluss 2006, eine
Anhangcheckliste 2006 sowie einen Abschnitt, der die
wesentlichen Änderungen an den HKFRS und den
Börsenvorschriften im Jahre 2006 zusammenfasst, die die
Offenlegung und Darstellung von Informationen im
Jahresabschluss beeinflussen. Zum 1. Januar 2005 wurden die HKFRS
bis auf einige kleinere Unterschiede den International Financial Reporting Standards (IFRS)
vollständig angeglichen. |
8. Februar 2007: Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen
(SARG)
Die
Europäische Kommission hat die Mitglieder der Prüfgruppe für
Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG)
bekannt gegeben. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu
untersuchen, ob die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen
neutral und objektiv sind. Die Gruppe wird der Kommission ihren Rat
normalerweise innerhalb von drei Wochen mitteilen. Der endgültige
Rat wird auf der Website der Kommission veröffentlicht werden. Zu
den Mitgliedern von SARG zählen:
 |
Josef
Jilek |
 |
Elisabeth Knorr |
 |
Carlos
Soria Sendra |
 |
Herve
Stolowy |
 |
Enrico
Laghi |
 |
Jan
Klaasen |
 |
Geoffrey
Mitchell |
Klicken Sie hier
für die
Kommissionsmitteilung (75 KB) im Amtsblatt der Europäischen
Union von 6. Februar 2007.
7. Februar
2007: Anhangcheckliste zu IFRS 8
|
 |
Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben eine
englischsprachige IFRS 8-Anhangcheckliste als
Ergänzung zur englischsprachigen IFRS-Anhangcheckliste 2006
(IFRS-Presentation and Disclosure Checklist 2006)
veröffentlicht. IFRS 8 Geschäftssegmente wurde im
November 2006 herausgegeben und tritt für die
Jahresabschlüsse von Geschäftsjahren in Kraft, die am oder
nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist
zulässig. IFRS 8 ersetzt IAS 14 Segmentberichterstattung.
Sobald IFRS 8 in Kraft tritt, wird die
Segmentberichterstattung gemäß IFRS und gemäß US-Generally
Accepted Accounting Principles bis auf einige kleinerer
Unterschiede konvergiert sein. Klicken Sie auf die
nachfolgenden englischsprachigen Links für: |
Zu diesen und
ähnlichen Deloitte-Publikationen finden Sie Links auf der
englischsprachigen
Musterkonzernabschluss-Seite bei den Kollegen von IAS Plus.com.
Auf unsere deutschsprachigen IFRS-Publikationen von Deloitte können
Sie über die Startseite von IAS Plus.de
oder über unsere
Publikationen-Seite zugreifen.
7. Februar 2007: Deloitte-Partner zum stellvertretenden Leiter der Abteilung Rechnungslegung
der SEC ernannt
Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange
Commission, SEC) hat James L. Kroeker als stellvertretenden Leiter
der Abteilung Rechnungslegung der der Kommission ernannt. James Kroeker kommt von unseren
amerikanischen Deloitte-Kollegen, wo er seit 2002 Partner im
nationalen Büro der "Accounting Services Group" gewesen ist, und
dabei verantwortlich war für die Bereitstellung von Beratungs- und
Unterstützungsdienstleistungen hinsichtlich der Umsetzung,
Anwendung, Kommunikation und Entwicklung von
Rechungslegungsstandards, einschließlich Offenlegungs- und
Berichterstattungssachverhalten. Von August 1999 bis Juni 2001
arbeitete James Kroeker als unterstützender Mitarbeiter beim
US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board. Klicken Sie
hier
für die englischsprachige Pressemitteilung der SEC.
6. Februar
2007: Januar-Ausgabe von Accounting Roundup
|
 |
Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des
englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters
Januar 2007 eingestellt (245 KB). Dieser Newsletter wird von unseren amerikanischen
Kollegen erstellt. Diese Ausgabe
befasst sich mit folgenden Themen:
|
|
Entwicklungen
beim FASB
 |
Bereinigte Leitlinien zu Implementation Issue B40 zu
verbrieften Zinsen bei im Voraus zu bezahlenden
finanziellen Vermögenswerten |
 |
Vorgeschlagene endgültige Äußerung des Stabes (FASB
Staff Positions, FSP) zur Berechnung des
verwässerten Ergebnisses je Aktie |
 |
Einladung zu Stellungnahmen zu den Leitlinien zur
Bewertung |
 |
FASB entscheidet sich gegen eine Verschiebung der
Interpretation 48 zur Unsicherheit bei Ertragsteuern |
 |
FASB richtet ein technisches
Investoren-Beratungskomitee ein |
 |
Robert Herz erneut zum FASB-Vorsitzenden berufen |
Entwicklungen beim AICPA
 |
AICPA gibt Warnhinweise zu Prüfungsrisiken heraus |
 |
ASB gibt SAS 114 Kommunikation des Prüfers mit
den mit der Unternehmensführung und -überwachung
Betrauten heraus |
 |
AICPA gibt Rahmenkonzept bezüglich
Rechnungslegungsfehlern an
Versicherungsaufsichtsbehörden heraus |
Entwicklungen bei der SEC
 |
SEC-Schreiben zum Einreichen von Fehlerkorrekturen
bei der Rechnungslegung von Zusagen für
Aktienoptionen |
 |
SEC macht Vorschlag für eine Regel zur universellen
Verfügbarkeit von Aktionärsinformationen im Internet |
 |
Regierungsbehörden geben endgültige Verlautbarung zu
komplex strukturierten Finanzierungsaktivitäten
heraus |
 |
SEC gibt Fragen & Antworten zur
Führungskräfteentlohnung und Angaben zu
nahestehenden Personen heraus |
Entwicklungen beim PCAOB
 |
Beobachtungen des PCAOB zu den Verantwortlichkeiten
des Prüfers hinsichtlich Betrug (Fraud) |
Internationale Entwicklungen
 |
IASB gibt Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an
IFRS 1 heraus |
 |
IASB und FASB halten Diskussionsrunden zur Bewertung
ab |
|
Frühere Ausgaben des Newsletters finden Sie
hier.
6. Februar 2007: Türkischsprachige Fassung von IFRS in your Pocket 2006
|
 |
Unsere türkischen Deloitte-Kollegen haben
UFRS Cep Kitapcigi 2006 herausgegeben, die
türkischsprachige Fassung von IFRS in your Pocket 2006
(1,18 MB). Diese Ausgabe enthält alle Informationen der
englischsprachigen Fassung sowie eine Diskussion der
Anwendung der IFRS in der Türkei. |
5. Februar 2007: Einführung der neu gestalteten Website von EFRAG
Die
Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Website neu
gestaltet: www.efrag.org.
Bezüglich der Website wurden die nachfolgenden Verbesserungen
vorgenommen:
 |
Verbesserte Struktur der Homepage und
des Menü-Systems. |
 |
Überarbeitete Projektübersicht und
Ansicht zum Stand der Projekte. |
 |
Möglichkeit des Hochladens von
Stellungnahmen direkt über die Website. |
 |
Neugestaltung des Teils zur
Organisation von Sitzungen. |
 |
Eine gesonderter Abschnitt für den
Bericht zum Übernahmestatus. |
5. Februar 2007: Vorgeschlagene Restrukturierung des IVSC
Das
International Valuation Standards Committee (IVSC)
hat einen vorgeschlagenen bedeutsamen Restrukturierungsprozess
angestoßen, der dem des International Accounting Standards
Committee in den späten 90er Jahren hinsichtlich der Bildung des
International Accounting Standards Board ähnelt. Der Vorschlag
zur Restrukturierung wurde von einer vom IVSC-Führungsgremium
gegründeten Governance-Gruppe entwickelt. Die wichtigsten
Empfehlungen der Gruppe sind nachfolgend wiedergegeben:
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Bildung eines neuen
International Valuation Standards Board (IVSB) als ein
unabhängiges und autonomes Entscheidungsorgan mit bis zu
neun vergüteten (Vollzeit oder Teilzeit) Mitgliedern.
Gleichzeitig würde ein International Valuation Standards
Interpretations Committee zur Unterstützung des IVSB
gebildet; |
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Umbenennung des IASC zum
International Valuation Standards Council. Dies würde
weiterhin eine auf Mitgliedschaft basierende
Organisation darstellen, allerdings sollte das Kriterium
für die Mitgliedschaft nicht nur auf nationale
Bewertungsinstitute beschränkt sein, sondern vielmehr
auch Bewertungsunternehmen, nationale Standardsetzer,
Nutzer von Bewertungen, Akademiker sowie andere mit
einschließen. Mitglieder des IVSC würden unterstützende
Leistungen für den IVSB bereitstellen. |
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Gewählte Treuhänder
übernehmen die Verantwortung bezüglich der
Beaufsichtigung der Arbeit des IVSC und IVSB. Die
Verantwortlichkeiten schließen die Ernennung der
Mitglieder von IVSB und Interpretations Committee,
Sicherstellung von Ressourcen sowie ausreichender
Finanzierung und der Schutz der Unabhängigkeit und
Integrität des Boards mit ein. |
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Bildung eines neuen
International Valuation Professional Boards (IVPB) zur
Entwicklung von Kriterien zur Ausbildung von
Bewertungsspezialisten sowie deren berufliche Erfahrung. |
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Die Kommentierungsfrist für die vom IVSC erwünschten
Stellungnahmen läuft am 9. März 2007 aus. Eine gesonderte Sitzung
des IVSC wird am 12. April 2007 in San Francisco abgehalten, auf der
die Mitgliedsorganisationen den Restrukturierungsvorschlägen
zustimmen können. Nach Absegnung würde die neue Struktur am
1. Januar 2008 in Kraft treten. Klicken Sie
hier
zur Ansicht der Restrukturierungsvorschläge des IVSC (in englischer
Sprache, 579 KB).
5. Februar 2007: Veröffentlichung zur umfassenden
Entwicklungsgeschichte des IASC
WoltersKluwer/CCH
haben ein Buch von Robert J. Kirsch (PhD) mit dem Titel Das
International Accounting Standards Committee: Eine politische
Entwicklungsgeschichte (The International Accounting Standards
Committee: A political History) veröffentlicht. Im Buch wird die
Geschichte des IASC seit dessen Entstehung im Jahre 1962
dargestellt. Es wird die Geschichte der Organisation hinsichtlich
ihrer personellen Besetzung, die institutionelle und wirtschaftliche
Entwicklung, administrative Richtlinien und Praktiken sowie seine
verschiedenen Einrichtungen und Strukturen aufgezeigt. Zusätzlich
zeigt es in grafischer Weise die verschiedenen Entwicklungsstufen
der fachlichen Arbeit bezüglich des internationalen
Standardsetzungsprozesses. Das in einfachem Englisch geschriebene
Buch enthält viele Materialien die zuvor der Öffentlichkeit nicht
zugänglich waren.
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Buchtitel:
The International Accounting Standards Committee: A
Political History
Autor:
Robert J. Kirsch, PhD
Seitenanzahl: 465
ISBN:
978-1-84140-608-4
Bestellinformationen: Produkt-Code: UP/KIRSCH-BI7001
Inhaltsübersicht (11 Kapitel)
- Einleitung
- Die Phase der Bildung des IASC:
1966 bis 1973
- Herausforderungen, Stellungnahmen
und die ersten Standards: 1974 bis 1977
- Kampf zum Erhalt der Autonomie:
1977 bis 1982
- Übergang zu einer kritischen
Masse an Standards: 1982 bis 1985
- Bildung einer Grundlage zur
Vergleichbarkeit: April 1985 bis Juni 1990
- Verbesserungen: 1990 bis 1994
- Organisatorische Probleme in den
späten Jahren: 1995 bis 2001
- Standardsetzungsprozess von 1995
bis 2001
- Die neue Struktur
- Synthese
Des Weiteren liegen 14 Anhänge vor,
die sich mit IASC-Verantwortlichen, biographischen Notizen
von Vorsitzenden und Generalsekretären, Board-Mitgliedern,
Vertretern und fachlichen Beratern, Sitzungen, der
Entwicklungsgeschichte der Standards und anderen
konstitutionellen Dokumente beschäftigen. |
5. Februar 2007: Vergleich von taiwanesischen
Rechnungslegungsstandards mit IFRS
Unsere
Kollegen in Taiwan (Deloitte & Touche Taiwan) haben einen
Vergleich der Rechnungslegungsstandards der Republik China mit den
IFRS (Comparisons of Republic of China GAAP and IFRSs)
veröffentlicht, welcher die Unterschiede zwischen den
Rechnungslegungsstandards der Republik China und den IFRS zum
30. September 2006 aufzeigt. Die Veröffentlichung ist sowohl in
chinesischer als auch englischer Sprache geschrieben und stellt einen
Vergleich von jedem betroffenen Abschlussposten dar. Sie ermöglicht
einen schnellen Überblick zu den Unterschieden zwischen den
Rechnungslegungsstandards der Republik China und IFRS, wie sie
üblicherweise in der Praxis vorkommen. Der Vergleich der
Rechnungslegungsstandards der Republik China mit den IFRS (in
englischer Sprache) ist unter folgender Email-Adresse käuflich zu
erwerben:
fltsai@deloitte.com.tw, aber auch
online (in chinesischer Sprache).
2. Februar 2007: Aktuelles vom DRSC
Der
deutsche Standardisierungsrat (DSR) unterstützt die Initiative "Proaktive
Rechnungslegungsaktivitäten in Europa" ("Pro-active Accounting
Activities in Europe" Initiative , PAAinE) bei der Durchführung
einer Befragung zu den Informationsbedürfnissen der Nutzer von
Finanzinformationen. In einer Stellungnahme an den französischen
Standardsetzer (Conseil National de la Comptabilité, CNC) bestätigt
der DSR sein Interesse an der Initiative. Sie können die
Stellungnahme des DSR zur Befragungsstudie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 42 KB). Des Weiteren
steht auf der Website des DRSC das
Protokoll zu den am 18. und 19. Januar 2007 abgehaltenen
Diskussionsrunden bezüglich des Entwurfs des KMU-IFRS zur Verfügung.
1. Februar 2007: Arbeitsgruppe zu
Leasingverhältnissen trifft sich am 15. Februar 2007
Die Arbeitsgruppe des IASB zu
Leasingverhältnissen wird am 15. Februar 2007 zu einer Sitzung
im Crowne Plaza Hotel in London zusammenkommen (St. James, 45-51
Buckingham Gate, London). Die Sitzung ist öffentlich. Für
weitere Informationen über die Sitzungen der Arbeitsgruppe
klicken Sie bitte auf die
Website des IASB.
1. Februar 2007: Bildung eines Zentrums für Prüfungsqualität in den USA
Das
US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American
Institut of Certified Public Accountants, AICPA) sowie acht
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - einschließlich Deloitte & Touche
- haben eine neue Organisation zur Verbesserung der
Prüfungsqualität in den USA gegründet. Die Aufgabe des Zentrums
für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) besteht
darin, das Vertrauen in die
Prüfungsabläufe zu erhöhen und die Prüfung von
kapitalmarktorientierten Unternehmen durch konstruktive
Änderungsvorschläge noch verlässlicher und relevanter zu
gestalten. Zu diesem Zweck wird das Zentrum in öffentlicher
Sitzung mit Adressaten in den USA zusammenkommen. Es werden auch
Forschungsaktivitäten zu diesen Themen unternommen und
letztendlich auch Empfehlungen weitergegeben, die das Vertrauen
in die Kapitalmärkte stärken sollen. CAQ-Mitgliedschaften können
von jeder US-amerikanischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die
beim PCAOB eingetragen ist, beantragt werden. Passive
Mitgliedschaften sind für US-amerikanische
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erhältlich, die nicht beim
PCAOB eingetragen sind. Die Leitung des CAQ wird von einem
Verwaltungsrat bestehend aus den Geschäftsführern des AICPA und
den sechs größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie zwei
Geschäftsführern, die rotierend von anderen Unternehmen stammen,
und von Führungskräften aus Investoren- und Emittentenkreisen
übernommen. Für weitere Informationen in englischer Sprache
klicken Sie bitte auf die folgenden Dokumente:
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