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IFRS-Nachrichten – Dezember 2007

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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31. Dezember 2007: Einen guten Start ins neue Jahr!

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus einen guten Rutsch und ein erfolgreiches neues Jahr.

 

 

31. Dezember 2007: 'Closing Out 2007' - Newsletter in chinesischer Sprache

In unserer Nachricht vom 21. Dezember 2007 berichteten wir über eine Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Closing Out 2007. In diesem Newsletter werden alle neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen des IASB, die zum Dezember 2007 und danach in Kraft treten, zusammengefasst. Wir haben nunmehr die chinesischsprachige Version dieses Newsletters eingestellt (302 KB). Die CAS Plus-Website enthält weiterführende Informationen in chinesischer Sprache.

 

 

31. Dezember 2007: Protokoll von der ARC-Sitzung vom 20. November 20077

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) vom 20. November 2007 eingestellt. Sachverhalte, die auf dieser Sitzung erörtert wurden, beinhalteten die folgenden:

 

bullet IFRS 8 Geschäftssegmente. Wurde nunmehr vollständig für die Anwendung in Europa übernommen.
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungenn. Die Kommission führt derzeit eine Auswirkungsanalyse durch, die im März 2008 abgeschlossen sein sollte. Eine Übernahmeentscheidung wird 'Mitte 2008' erwartet.
bullet Richtlinie 2006/46/EC und IAS 24 Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen. Sind diese miteinander vereinbar?
bullet Überarbeitung der Funktionsweise der IAS-Verordnung und der Fair-Value-Richtlinie. Die Kommission hat bereits einen Bericht zur IAS-Umsetzung veröffentlicht, der vom englisch-walisischen Prüferverband (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) erstellt wurde.
bullet Gleichwertigkeit von IFRS und Rechnungslegungsgrundsätzen aus Drittstaaten. "Die Kommissionsdienste stimmen darin überein, dass die EU-Kontrolle über den IASB verbessert werden muss, weil die EU der wichtigste Anwender der IASB-Verlautbarungen ist. [...] Die Kommissionsdienste luden die Mitgliedstaaten dazu ein, diesbezüglich Vorstellungen vorzustellen, sowohl im Hinblick auf die aufkommende Debatte zur Verfassung des IASB als auch hinsichtlich des Bedarfs, die Fähigkeit der EU, die Entscheidungen des IASB zu beeinflussen, zu stärken."

 

Die nächste ARC-Sitzung ist für den 5. Februar 2008 vorgesehen..

 

 

31. Dezember 2007: Neue Länderseite für die Vereinigten Arabischen Emirate

Wir haben eine neue Landesseite für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) eingerichtet, auf der die IFRS-Anforderungen in den VAE dargestellt werden. In Abu Dhabi müssen alle Unternehmen, die am Wertpapiermarkt von Abu Dhabi (ADSM) notiert sind, IFRS-Abschlüsse erstellen. In Dubai müssen alle Unternehmen, die an der internationalen Finanzbörse von Dubai (DIFX) gelistet sind, IFRS-Abschlüsse veröffentlichen. In den gesamten VAE müssen Banken per Beschluss der Zentralbank der VAE IFRS-Abschlüsse veröffentlichen.

 

 

31. Dezember 2007: Rahmenkonzept für die International Accounting Education Standards

Der International Accounting Education Standards Board (IAESB) führt vor dem Hintergrund der eingetretenen Veränderungen im Berufsstand der Rechnungsleger und in den Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur Rechnungslegung eine grundlegende Überarbeitung des Rahmenkonzepts für die internationalen Aus- und Weiterbildungsverlautbarungen seit dessen Inkrafttreten durch. Als Teil der Überarbeitung führt der IAESB eine kurze Online-Befragung zum Anwenderkreis, zum Anwendungsbereich und zum Wesen der Verlautbarungen durch. Der IAESB erbittet die Ansichten einer breiten Gruppe von an Ausbildungsfragen in der Rechnungslegung interessierten Parteien. Die Umfrage ist so angelegt, dass die Beantwortung nicht mehr als 30 Minuten in Anspruch nehmen sollte. Die nachfolgenden Links stellen Verknüpfungen auf englischsprachige Dokumente darf:

 

bullet Verknüpfung auf die Umfrage
bullet Weitergehende Informationen (16 KB)

 

 

31. Dezember 2007: Ansichten des FASB-Vorsitzenden zum weltweiten Finanzberichtssystem

Wir haben eine Rede von Robert H. Herz, dem Vorsitzenden des Financial Accounting Standards Board (FASB), mit dem Titel Auf dem Weg zu einem weltweiten Finanzberichtssystem: Wo stehen wir und wohin gehen wir? (in englischer Sprache, 70 KB). In seinen Ausführungen stellt Herz eine Reihe Fragen:
bullet Warum die Bewegung hin zu weltweiter Rechnungslegung?
bullet Was genau ist das letztendliche Ziel?
bullet Was sind die Kernelemente eines derartigen Systems?
bullet Wo sind wir jetzt?
bullet Was brauchen wir, um ein weltweites Berichtssystem zu erreichen?
bullet Was ist international erforderlich?
bullet Was ist in den USA erforderlich?
bullet Wohin sollen wir nun also streben?

 

In Beantwortung der letzten Frage (wohin sollen wir streben) nannte Herz „drei mögliche Endszenarien":

  1. nur „gegenseitige Anerkennung",
  2. „gegenseitige Anerkennung" und „duales Rechnungslegungssystem" (Wahl zwischen US-GAAP und IFRS) für an US-amerikanischen Börsen notierte Unternehmen,
  3. ein einziger Satz hochwertiger internationaler Standards für an US-amerikanischen Börsen notierte Unternehmen (und möglicherweise andere).

Herz hielt fest:

 

„FASB und FAF unterstützen die dritte Möglichkeit (ein einziger Satz hochwertiger internationaler Standards).... Wir plädieren für einen wohl geplanten „Verbesserungs- und Übernahme"-Ansatz für den US-amerikanischen Übergang auf IFRS – Verbesserung durch fortgesetzte gemeinsame Projekte zwischen dem IASB und dem FASB auf den wichtigsten Gebieten und eine direkte Übernahme anderer Teile der IFRS."

 

 

30. Dezember 2007: Erinnerung an den nahenden Ablauf dreier Kommentierungsfristen

Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu den folgenden drei Entwürfen am Freitag, den 11. Januar 2008 abläuft:
bullet Entwurf: Jährliche Verbesserungen an den IFRS (am 11. Oktober 2007 herausgegeben)
bullet Entwurf ED9: Gemeinsame Vereinbarungen (am 13. September 2007 herausgegeben)
bullet Entwurf: Änderungen an IAS 39 - Risikopositionen, die für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen qualifizieren (am 6. September 2007 herausgegeben)

 

 

29. Dezember 2007: IAESB-Leitlinien zur Anforderung hinsichtlich Berufserfahrung

Der International Accounting Education Standards Board (IAESB) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat Leitlinien ausgearbeitet, die den Mitgliedsorganisationen und Anderen dabei helfen sollen, effektive Programme zur Praxiserfahrung für professionelle Rechnungsleger zu entwickeln. International Education Practice Statement (IEPS) 3 Anforderungen an die Berufserfahrung – erste Berufserfahrungen für professionelle Rechnungsleger enthält Leitlinien zum Umfang der praktischen Erfahrung, den geforderten Inhalten und der Rolle und den Verantwortlichkeiten von IFAC-Mitgliedern, Mentoren und Arbeitgebern. In Erfüllung der Anforderungen von International Education Standard (IES) 5 Anforderungen an die praktische Erfahrung schlägt der IAESB in IEPS 3 vor, dass die Mitgliedsorgane von IFAC einen kombinierten Ansatz erwägen sollten – drei Jahre Mindesterfahrung in der Praxis und Überprüfung der Arbeitsergebnisse, um die Kompetenzen einzuschätzen. IEPS 3 kann kostenfrei von der IFAC-Website heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung.

 

 

29. Dezember 2007: Die größten Herausforderungen für Finanzvorstände im Jahr 2008 aus Sicht des Vorstandsvorsitzenden der FEI

Der Vorstandsvorsitzende und Präsident von FEI, Michael P. Cangemi, hat eine Liste der größten Herausforderungen im Jahr 2008 erstellt (in englischer Sprache, 45 KB). Diese Liste folgt keiner bestimmten Reihenfolge. Die Herausforderungen werden in der Ausgabe Januar/Februar 2008 des Financial Executive-Journals veröffentlicht. Mit freundlicher Genehmigung von Financial Executives International haben unsere Kollegen von IAS Plus.com den Artikel von Cangemi eingestellt. Nachfolgend finden Sie eine deutschsprachige Zusammenfassung. Die Konvergenz von US-GAAP und IFRS steht ebenfalls auf dieser Liste.

 

Die größten Herausforderungen für Finanzvorstände im Jahr 2008 aus Sicht des Vorstandsvorsitzenden der FEI
  1. Beizulegender Zeitwert, die Subprime-Krise und Derivate. Hilft FAS 157? Was wird aus Sicht der Rechnungslegung noch benötigt?
  2. Weltweite Konvergenz von US GAAP und IFRSs. Sind die US-Märkte für prinzipienbasierte Standards bereit?
  3. Komplexität in der Rechnungslegung. Der Beirat der SEC für die Verbesserung der Rechnungslegung (Committee on Improvements to Financial Reporting, CIFR) erwartet die Fertigstellung von Empfehlungen, die praxisnah, machbar und zu bewältigen sind, um Finanzinformationen nützlicher zu gestalten, die Anzahl der Änderungen zu verringern, den Prozess für die Abgabe von Leitlinien zu Bilanzierungsstandards zu verdeutlichen, die Komplexität zu verringern und die Konvergenz zwischen US GAAP und IFRS zu fördern.
  4. Berufsstand der Prüfer. Der Beirat des Finanzministeriums für den Berufsstand der Prüfer (Advisory Committee on the Auditing Profession, ACAP) erwägt unter anderem die Fähigkeit des Berufstands der Wirtschaftsprüfer, Talente zu fördern, anzuziehen und zu halten, die Prüfungsqualität für Anleger sicherzustellen, den Marktwettbewerb und die Marktkonzentration zu prüfen sowie die Auswirkungen der Unabhängigkeit und anderer Berufsstandards auf den US-amerikanischen Markt einzuschätzen. Aber welche Auswirkungen werden die Ergebnisse auf die Ersteller und die Prüfungshonorare haben?
  5. XBRL. In dieser Richtung ist im Jahr 2008 im Vorfeld eventueller Führungswechsel bei der SEC in einem Wahljahr noch mehr Bewegung zu erwarten.
  6. Unternehmenszusammenschlüsse. FASB hat FAS 141 überarbeitet und FAS 160 herausgegeben.
  7. Interne Kontrollen. 2007 ist das erste Jahr, in dem AS5 und die zugehörigen Leitlinien zur Unternehmensführung der SEC von allen börsennotierten Unternehmen angewendet werden.
  8. Gesundheitswesen. Ausgeweitete Abdeckung? Das soltlen die Leistungen sein, und wie sollten sie bezahlt werden? Wie können solche Kosten besser gemanagt werden?
  9. Unternehmensbesteuerung. Möglichkeit 'unternehmensfeindlicher' Steuervorschläge im Kongress.
  10. Regulierung von Ratingagenturen. Bestehen Interessenkonflikte bei Ratingagenturen? Ist mehr Regulierung erforderlich?
  11. IRS-Politik der Zurückhaltung und Privilegien. Wird der IRS seine 'Politik der Zurückhaltung' gegenüber Unternehmen überdenken, die Arbeitspapiere zur Steuerabgrenzung mit einzureichen? Beeinflussen die in FIN 48 vorgeschriebenen Angaben zu Steuerrücklagen Unternehmen negativ?

 

 

28. Dezember 2007: SEC gibt endgültige Regelung zur IFRS-Überleitung heraus

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihre endgültige Regelung zur Anerkennung von Abschlüssen ausländischer privater Emittenten, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt wurden, ohne Überleitung auf US GAAP herausgegeben. Die Regelung beinhaltet Änderungen an Formblatt 20-F, Folgeänderungen an der Verordnung S-X sowie Folgeänderungen an anderen Verordnungen, Formblättern und Regelungen der US-Wertpapiergesetze. In der Regelung wird klargestellt, dass die Überleitung für jene ausländischen Privatemittenten in Kraft bleibt, die ihre Abschlüsse bei der Aufsicht einreichen und auf einer anderen Grundlage als den IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben wurden, erstellt haben. Die endgültige Regelung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 690 KB).

 

 

28. Dezember 2007: Unmittelbarer Vergleich der Führungskräftevergütungen mit XBRL

Die US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ein Online-Werkzeug funktionstüchtig geschaltet, das es Anlegern ermöglicht, leicht und unmittelbar zu vergleichen, was die die 500 größten amerikanischen Unternehmen ihren obersten Führungskräften zahlen. Die neue Datenbank ist ein Beweis für die Fähigkeit interaktiver Daten, Finanzangaben zu verarbeiten. Der sog. Executive Compensation Reader steht auf der Website der SEC unter www.sec.gov/xbrl zur Verfügung. Er baut auf der neuen Anforderung der Aufsicht zur Ausweitung der Angaben zur Vergütung von Führungskräften auf, die zuvor in Kraft getreten war . Die Presseerkärung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

 

 

28. Dezember 2007: Ergebnisse der 26. RIC-Sitzung

Das RIC hat am 18. Dezember 2007 seine 26. Sitzung in Düsseldorf abgehalten. Im RIC-Ergebnisbericht werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzungen getroffen wurden.

 

 

28. Dezember 2007: Weltweite Übernahme der IFRS - Bedeutung für den Berufsstand

Die Ausgabe für das vierte Quartal 2007 von Insight, dem vierteljährlichen Journal des IASB, enthält einen Beitrag mit dem Titel IFRSs Going Global: Implications for the Profession (IFRS auf dem Weg in die Welt: Bedeutung für den Berufsstand, in englischer Sprache, 472 KB). Der Beitrag enthält eine Reihe von Kommentaren von Ken Wild, dem Global IFRS Leader von Deloitte, einschließlich der folgenden zu den Vorteilen von IFRS:
Die Vorteile verstehen sich von selbst: Je mehr Anleger und andere Adressaten denken, dass sie etwas verstehen, desto eher sind sie bereit, Geld bereitzustellen oder Investitionen zu tätigen. Es hängt alles davon ab, wie viel Vertrauen sie in das Unternehmen haben, und es wird immer Zweifel geben, wenn die Sprache anders ist.

Insight unterliegt dem Copyright der IASC-Stiftung. Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben den Artikel mit freundlicher Genehmigung der Stiftung eingestellt. Sie können Insight abonnieren, indem Sie auf die Website des IASB gehen und dort den Reiter "Shop" anklicken.

 

 

27. Dezember 2007: Statistiken zu grenzüberschreitendem Wertpapieremissionen aktualisiert

Wir haben unsere Datenbank aktualisiert, die unseres Erachtens ein deutlicher Beleg für die Globalisierung der Kapitalmärkte in der Welt und der Notwendigkeit globaler Rechnungslegungsstandards sind. Die letzten Aktualisierungen spiegeln Daten vom Dezember 2007 oder 30. November 2007 zur Zahl nicht amerikanischer Unternehmen , die an den Mitgliedsbörsen der weltweiten Vereinigung der Wertpapierbörsen notiert sind, sowie Details zu grenzüberschreitenden Notierungen an der New Yorker Börse, der NASDAQ und der Londoner Börse wider. Außerdem existiert Datenmaterial zu grenzüberschreitenden Kreditgewährungen und zu den Bilanzierungsstandards, die die an der Deutschen Börse notierten Unternehmen sowie die bei der SEC registrierten ausländischen Unternehmen verwenden.

 

 

27. Dezember 2007: Vorträge auf der Konferenz des AICPA zu Entwicklungen bei SEC und PCAOB

Das US-amerikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hielt vom 10. bis 12. Dezember 2007 in Washington seine 35. nationale Jahreskonferenz zu neuesten Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB ab. Am 11. Dezember hatten wir LInks zu einigen auf der Konferenz gehaltenen Vorträgen eingestellt. Dabei deuteten wir bereits an, dass wir die Liste um weitere Präsentationen erweitern würden, sobald diese erhältlich würden - was wir auch getan haben. Die SEC gibt fortwährend Präsentationen seiner Stabsmitarbeiter frei, vier allein gestern. Diese haben wir zu unserer Liste der Vorträge hinzugefügt.

 

 

25. Dezember 2007: Fünf vorgeschlagene IAASB-Standards

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat Vorschläge für drei neue Standards mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Zwei befassen sich mit der Verbesserung des Prüferurteils hinsichtlich Kontrollen bei Dienstleistungsunternehmen, und der dritte hat die Übermittlung von Mängeln bei internen Kontrollen an diejenigen, die mit der Unternehmensverfassung betraut sind, zum Gegenstand. Der IAASB hat ferner um Stellungnahme zu zwei Entwürfen internationaler Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) gebeten, die infolge der neuen Übereinkunft zur Klarheit bei der Abfassung überarbeitet und neu gefasst wurden.

 

Vorgeschlagene neue Standards:

bullet Vorgeschlagener ISA 402 (überarbeitet und neu gefasst) Abschlussprüfung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen. Befasst die mit der Verantwortlichkeit des Prüfers, Prüfungsnachweise zu erlangen, wenn ein Unternehmen ein oder mehrere Dienstleistungsunternehmen nutzt. Dies kann die Anforderung von Berichten beinhalten, die der Prüfer dieser Dienstleistungsunternehmen erstellt hat. Stellungnahmen erbeten bis zum 30. April 2008.
bullet Vorgeschlagener internationaler Standard zu Beratungsaufträgen (International Standard on Assurance Engagements, ISAE) 3402 Berichte über die Beratung bei Kontrollen eines Dienstleistungsunternehmens. Ergänzt den vorgeschlagenen ISA 402 (überarbeitet und neu gefasst) dahingehend, dass Berichte, die in Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen ISAE 3402 erstellt wurden, als hinreichender Prüfungsnachweis unter dem vorgeschlagenen ISA angesehen werden. Man beabsichtigt sicherzustellen, dass Berichte, die in einem Land herausgegeben werden, den Prüferanforderungen des nutzenden Unternehmens in anderen Ländern gerecht werden. Stellungnahmen erbeten bis zum 31. Mai 2008.
bullet Vorgeschlagener ISA 265 Übermittlung von Mängeln bei internen Kontrollen. Befasst sich mit der Verantwortlichkeit des Prüfers, der Geschäftsleitung und denen, die mit der Unternehmensverfassung betraut sind, Mängel bei internen Kontrollen mitzuteilen, die vom Prüfer festgestellt wurden. Stellungnahmen erbeten bis zum 30. April 2008.

Neue Entwürfe unter der Klarheitskonvention:

bullet ISA 501 (neu gefasst) Prüfungsnachweise in Bezug auf bestimmte Abschlusssalden und -angaben. Stellungnahmen erbeten bis zum 31. März 2008.
bullet ISA 520 (neu gefasst) Analytische Prüfungshandlungen. Stellungnahmen erbeten bis zum 31. März 2008.

 

Die Entwürfe können kostenfrei von www.ifac.org/EDs bezogen werden. Hier finden Sie die Presseerklärung (in englischer Sprache).

 

 

24. Dezember 2007: Frohe Weihnachten!

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.

 

24. Dezember 2007: IFRS-Musterkonzernabschluss und IFRS-Checkliste der Ausweis- und Angabevorschriften in aktualisierter Fassung eingestellt

Wir haben die deutschsprachigen Versionen des IFRS-Musterkonzernabschlusses sowie der IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften in aktualisierter Fassung auf unserer Website eingestellt. Sie finden permanente Links zum kostenlosen Download der beiden Publikationen auf der linken Navigationsleiste. Musterkonzernabschluss und Anhangcheckliste sollen Abschlusserstellern als Anschauungsbeispiel für einen IFRS-konformen Abschluss dienen. Sie können jedoch die Auseinandersetzung mit den Verlautbarungen des IASB nicht ersetzen und stellen auch keine Anleitung zur Aufstellung des Abschlusses dar.

 

 

24. Dezember 2007: Kommissar hält EU-Parlament zu Rechnungslegungsfragen auf dem Laufenden

In einer Rede vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel brachte Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, den Ausschuss auf den aktuellen Stand zu vier Themen - den regulatorischen Dialog zwischen EU und den USA, die Finanzmarktkrise, den Binnenmarkt und den Einheitlichen Europäischen Zahlungsraum (Single European Payment Area, SEPA). Sein erstes Thema beinhaltete aktuelle Fragen zur Rechnungslegung (siehe nachfolgend). Sie können die Rede von Kommissar McCreevy hier herunterladen (in englischer Sprache, 92 KB).

 

Bilanzierung

 

Am 15. November fällte die US-amerikanische Börsenaufsicht die wichtige Entscheidung, ausländischen Emittenten die Börsennotiz allein mit IFRS-Abschlüssen ohne Überleitung auf US-Standards zu gestatten. Wir haben dies immer gewollt. Alle in den USA notieren europäischen Unternehmen profitieren davon. Unseren Schätzungen zufolge belaufen sich die Einsparungen auf 2,5 Mrd. Euro - und das sind nur die europäischen Unternehmen. Das ist ein eindeutiger Beweis für die Vorteile regulatorischer Dialoge auf internationaler Ebene! Wir müssen fortwährend dafür Sorge tragen, dass neue Standards den wahren Bedürfnissen der Adressaten Rechnung tragen. Wir müssen weiterhin auf Verbesserungen im Standardsetzungsprozess des IASB drängen, um erwünschte oder sogar unerwartete Folgen zu vermeiden. Das bedeutet mehr Transparenz, bessere Abstimmungen, Auswirkungsstudien zu einem frühen Zeitpunkt, gewissenhafte Feldtests für jeden neuen Standard und ein rigoroses Management. Wir benötigen Standards nur dort, wo sie erforderlich sind.

 

Wir müssen auch die öffentliche Rechenschaftspflicht des IASB weiter verbessern. Das ist der Grund dafür, dass wir im letzten Monat gemeinsam mit der US-amerikanischen Börsenaufsicht, der japanischen Finanzmarktaufsicht und IOSCO eine Erklärung zu Kernbereichen herausgegeben haben, bei denen etwas getan werden muss.

 

Nächstes Jahr wird die EU mit der Entscheidung an der Reihe sein, US GAAP zu akzeptieren - neben anderen Rechnungslegungssystemen aus entwickelten Drittstaaten. Wir arbeiten hart mit den europäischen Regulatoren zusammen, um festzustellen, ob diese Rechnungslegungssysteme den IFRS gleichwertig sind. Wir werden eine sorgsame und abgewogene Entscheidung treffen, bei der wir die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität unsere Kapitalmärkte berücksichtigen werden. Als Regulatoren müssen wir daran mitarbeiten, dass die Finanzmärkte so reibungslos wie möglich funktionieren.

 

 

22. Dezember 2007: Heads Up-Newsletter zur vorgeschlagenen Eigenkapitaldefinition des FASB

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 21. Dezember 2007 eingestellt (in englischer Sprache, 141 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. Am 30. November 2007 hatte der FASB vorläufige Sichtweisen zur Unterscheidung von Eigenkapital und Schulden zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht. Würden diese vorläufigen Sichtweisen übernommen, könnten sie die Klassifizierung von Verträgen als entweder Schulden, Vermögenswerte oder Eigenkapital radikal ändern. Nach dem, was der FASB den Ansatz nach der wesentlichen Eigentümerschaft ("basic ownership") bezeichnet, würde das Eigenkapital auf den nachrangigsten Restanteil eines Unternehmens beschränkt. Andere Verträge, die derzeit als Eigenkapital klassifizieren (beispielsweise Vorzugsaktien und bestimmte Optionen und Termingeschäfte, die das eigene Kapital des Unternehmens betreffen), würden stattdessen zu Schulden (oder in einigen Fällen Vermögenswerten). Diese Ausgabe des Heads Up-Newsletters erörtertet die vorläufigen Sichtweisen des FASB, ihre Anwendung auf einige übliche Verträge und die Frage, wie sie sich von den derzeitigen Rechnungslegungsanforderungen unterscheiden. Interessierte Parteien sollte ihre Stellungnahmen bis zum 30. Mai 2008 beim FASB einreichen. Der IASB beabsichtigt, ein Diskussionspapier im ersten Quartal 2008 herauszugeben, in dem auch Stellungnahmen zu den vorläufigen Sichtweisen des FASB erbeten werden sollen.

 

 

22. Dezember 2007: XBRL-Klassifizierungssystematik für US-GAAP zur Stellungnahme veröffentlicht

XBRL US Inc. hat eine "Beta-Version 1.0" der XBRL-Klassifizierungssystematiken für US-GAAP und die entsprechende Dokumentierung für eine viermonatige Kommentierungsphase veröffentlicht. Die Kommentierungsphase endet am 4. April 2008. Die XBRL-Klassifizierungssystematiken für US-GAAP sind Sammlungen von Rechnungslegungskonzepten, die Unternehmen bei der Berichterstattung mit Hilfe von XBRL verwenden werden. Jedes Rechungslegungskonzept in der Klassifizierungssystematik ist ein Element oder "Etikett". Die in der Klassifizierungssystematik enthaltenen Elemente decken alle Berichtsanforderungen nach US-GAAP sowohl im Hauptteil des Abschlusses (beispielsweise in der Bilanz) als auch im Anhang ab. Darüber hinaus stellt die Klassifizierungssystematik Elemente zur Verfügung, die allgemeine Rechnungslegungspraxis abdecken. Leitlinien zur Erstellung stehen online zur Verfügung. Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite von XBRL US Inc.

 

 

21. Dezember 2007: Vorschläge der Europäischen Kommission zur Abschlussprüferrichtlinie

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat Einzelheiten zu der geplanten Überarbeitung der Richtlinie über die Prüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses veröffentlicht (in englischer Sprache). Die bestehende Richtlinie, die auch als Abschlussprüferrichtlinie bezeichnet wird, wurde im Mai 2006 eingeführt. Darin wird eine Rahmenkonzept von Prinzipien beschrieben, die die Mitgliedstaaten der EU bis zum 29. Juni 2008 in ihre nationale Gesetzgebung einbauen müssen. In ihr wird auch in Aussicht genommen, dass die Europäische Union weiterhin den Schwerpunkt auf einige bestimmte Verfahrensbereiche legen wird, beispielsweise Prüferhaftung, internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), Überwachung von Prüfungsgesellschaften und Beziehungen zu außereuropäischen Staaten.

 

Kommissar McCreevy verkündete seine Absichten bezüglich der Abschlussprüferrichtlinie in sechs Bereichen:

bullet Prüferhaftung. Empfehlung im ersten Quartal 2008 an die Mitgliedstaaten, die Prüferhaftung zu beschränken. Jeder Mitgliedstaat würde entscheiden, durch welche Mittel der die Prüferhaftung beschränken würde – beispielsweise durch eine Haftungsobergrenze, anteilige Haftung oder vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Prüfer und der Prüfungsgesellschaft. Die Haftung würde in Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens des Prüfers nicht beschränkt.
bullet Beschränkung der Eigentumsrechte an Prüfungsgesellschaften. Öffentliche Beratungen werden im ersten Quartal 2008 aufgenommen.
bullet Prüfungsqualität und Überprüfungen. Unabhängige Überprüfungen von Prüfungsgesellschaften, die börsennotierte Unternehmen prüfen, sind notwendig. Bevor diese jedoch gefordert werden kann, werden mehr unabhängige Prüfer mit dem entsprechenden Fachwissen benötigt. Währenddessen sollte die EU den öffentlichen Aufsichtsgremien mehr Verantwortung zugestehen und während einer Übergangsphase, den beruflichen Körperschaften und deren Mitgliedern gestatten, am Überwachungsprozess teilzunehmen. Dies gälte der Ausübung einer untergeordneten Rolle unter der Aufsicht von unabhängigen Prüfern.
bullet Einführung der Abschlussprüferrichtlinie. Veröffentlichung einer "Trefferliste" im Frühjahr 2008, der entnommen werden kann, wie weit die einzelnen Mitgliedstaaten in der Einführung der Abschlussprüferrichtlinie vorangekommen sind, insbesondere in Bezug auf die Errichtung einer unabhängigen Überwachung von Prüfern von börsennotierten Unternehmen.
bullet Internationale Prüfungsstandards. Artikel 26 der Abschlussprüferrichtlinie erlaubt der Kommission, die ISA in der Europäischen Union zwingend einzuführen. Die Kommission hat derzeit allerdings nicht die Absicht, eine Entscheidung bezüglich der ISA zu fällen. Vielmehr soll dieser Sachverhalt Ende 2008 erneut erwogen werden – nach Abschluss des Klarstellungsprojekts und von der EU geplanten Untersuchungen.
bullet Kooperation mit außereuropäischen Ländern. Nach der Abschlussprüferrichtlinie sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Prüfer von außerhalb der EU, die Unternehmen prüfen, die an europäischen Märkten notiert sind, zu registrieren und sie in ihr System zur Überprüfung inländischer Prüfungsgesellschaften einzubeziehen. Die Abschlussprüferrichtlinie gestattet den Mitgliedstaaten jedoch, Prüfer aus außereuropäischen Ländern auszunehmen, wenn deren heimatliches Überwachungssystem als dem der Europäischen Union gleichwertig angesehen wird. Im Januar 2008 wird Kommissar McCreevy Übergangsmaßnahmen vorschlagen, um Prüfungsgesellschaften aus solchen außereuropäischen Ländern die Registrierung weiterhin bis zum 1. Januar 2011 zu gestatten. Bis dahin wird die EU die Gleichwertigkeitseinschätzungen dieser außereuropäischen Überwachungssystem abgeschlossen haben.

 

 

21. Dezember 2007: Integration der Kapitalmärkte weltweit

Vorgestern trat der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, als Hauptredner auf der Konferenz für grenzüberschreitende Marktzusammenschlüsse der Columbia Law and Business School auf. Cox gab einen Überblick der neuesten Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte weltweit – einschließlich Umwandlung von Genossenschaften, elektronischen Wertpapierhandels und Zusammenlegungen wie beispielsweise NYSE Euronext, ISE Eurex und Nasdaq OMX. Und er untersuchte die Auswirkungen dieser Veränderungen für die Aussichtsbehörden. Lesen Sie die vollständige Rede von Christopher Cox in englischer Sprache. Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt.

 

Es wird vermutlich nie eine globalen Wertpapieraufsichtsbehörde geben, und wir wollten wahrscheinlich auch gar keine haben. Aber starke nationale Aufsichtsbehörden, die eng zusammenarbeiten sind eine positive Entwicklung. Wir müssen an den Beziehungen arbeiten, und der Wille von uns nationalen Aufsichtsbehörden, auch mal einen anderen Blick auf allgemeine Sachverhalte zu werfen und für die Erwägung der Ansätze von Anderen offen zu sein, ist notwendig. Wir alle müssen erkennen, dass es nicht nur eine Art und Weise gibt, Märkte effektiv zu regulieren. So lange wie das Bewusstsein unserer Verpflichtung zum Anlegerschutz und zum Erhalt der Integrität der Märkte stark bleibt, so lange werden die neuen aufsichtsbehördlichen Beziehungen zweifellos weiterhin wachsen – zum langfristigen Nutzen aller Anleger weltweit.

 

 

21. Dezember 2007: Drei überarbeite internationale Prüfungsstandards

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat drei endgültige neue internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) herausgegeben, die im Rahmen des Projekts zu verbesserter  Klarheit überarbeitet wurden. Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung, die die drei neuen Standards zusammenfasst und auch eine Verknüpfung auf die Internetseite des IAASB enthält, über die man die ISA kostenfrei herunterladen kann. Die neuen ISA sind die folgenden:

 

bullet ISA 230 (umformuliert) Arbeitspapiere des Abschlussprüfers
bullet ISA 260 (überarbeitet und umformuliert) Kommunikation mit Unternehmensorganen
bullet ISA 720 (umformuliert) Die Beurteilung von zusätzlichen Informationen, die von Unternehmen zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlicht werden

 

Der IAASB hat alle bestehenden Standards anhand der „Klarheitskonventionen für den Entwurf von Standards" („clarity drafting conventions") umformuliert und auch bei der Neuentwicklung und Überarbeitung von Standards diese Konventionen zugrunde gelegt. Der vollständige Satz der überarbeiteten und verdeutlichten Standards werden für Abschlussprüfungen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen, in Kraft treten. Der IAASB veröffentlicht die Standards, sobald sie verabschiedet werden, um Standardsetzern, Aufsichtsbehörden und Prüfern genügend Zeit zu geben, die Übernahme und Einführung der Standards zu planen.

 

 

21. Dezember 2007: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters – Closing Out 2007

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Closing Out 2007 veröffentlicht (in englischer Sprache, 198 KB). In dem Newsletter werden alle neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen zusammengefasst, die für die Abschlüsse zum Jahresende 2007 und danach in Kraft getreten sind. Nachstehend finden Sie ein Auflistung dieser Verlautbarungen. Alle zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich ferner für ein kostenloses Email-Abonnement registrieren.
Für Abschlüsse zum 31. Dezember 2007 in Kraft getreten
Neuer Standard Gültig für Berichtsperioden beginnend ab IAS Plus-Newsletter
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Januar 2007 Oktober 2005
Änderungen von Standards Gültig für Berichtsperioden beginnend ab IAS Plus-Newsletter
IAS 1 Kapitalangaben 1. Januar 2007 Oktober 2005
IFRS 4 Überarbeitete Leitlinien zur Einführung von IFRS 4 1. Januar 2007 Keiner
Neue Interpretationen Gültig für Berichtsperioden beginnend ab IAS Plus-Newsletter
IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern 1. März 2006 Dezember 2005
IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 1. Mai 2006 Januar 2006
IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate 1. Juni 2006 März 2006
IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung 1. November 2006 August 2006
Vorzeitige Anwendung für Abschlüsse zum 31. Dezember 2007 gestattet
Neuer Standard Gültig für Berichtsperioden beginnend ab IAS Plus-Newsletter
IFRS 8 Geschäftssegmente 1. Januar 2009 Dezember 2006
Änderungen von Standards Gültig für Berichtsperioden beginnend ab IAS Plus-Newsletter
IAS 23 Fremdkapitalkosten 1. Januar 2008 April 2007
IAS 1 Darstellung des Abschlusses 1. Januar 2009 September 2007
Neue Interpretationen Gültig für Berichtsperioden beginnend ab IAS Plus-Newsletter
IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 1. März 2007 Dezember 2006
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen 1. Januar 2008 Dezember 2006
IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme 1. Juli 2008 Juni 2007
IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung 1. Januar 2008 Juli 2007

 

 

20. Dezember 2007: Überarbeitete Fassung der IASCF-Satzung spiegelt Änderungen bei IFRIC wider

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, Hat eine überarbeitete Fassung seiner Satzung veröffentlicht, die die Änderungen in Bezug auf IFRIC (International Financial Reporting Committee) widerspiegelt. Die Änderungen schließen die Vergrößerung von IFRIC von 12 auf 14 Mitglieder ein und die entsprechenden Änderungen der Beschlussfähigkeit und der Abstimmungsbedingungen. Die Auswahl der Mitglieder von IFRIC soll von nun an auf ihrer Vertrautheit mit aktuellen Fragen und der fachlichen Kompetenz, die zu lösen, basieren. Die IASC-Stiftung beabsichtigt, in kürze die Suche nach zwei neuen IFRIC-Mitgliedern aufzunehmen.

 

bullet Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 90 KB)
bullet Überarbeitete Satzung (in englischer Sprache, 83 KB)

 

 

20. Dezember 2007: Wir nehmen Stellung zu zwei Vorschlägen des IAASB

Wir haben beim International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) unsere Stellungnahmen zu zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht:

 

bullet ISA 510 (umformuliert) ErstprüfungEröffnungssalden (in englischer Sprache, 29 KB). Wir unterstützen die vorgeschlagenen Leitlinien in der überarbeiteten Fassung von IAS 510 und sind der Meinung, dass der Gesamtentwurf in Übereinstimmung mit den Klarheitsbemühungen und -kriterien des IAASB steht.
bullet ISA 530 (umformuliert) Repräsentative Stichproben und andere Auswahlverfahren (in englischer Sprache, 45 KB). Wir sind höchst ernsthaft besorgt bezüglich des überarbeiteten ISA 530. Dies gilt zum einen dem Ausschluss bestimmter "Anomalien" bei der Projezierung von falschen Angaben in den Stichproben auf die gesamte Grundmenge und zum anderen dem geforderten Ansatz zur Auswertung der Stichprobenergebnisse. Wir sind der Meinung, dass, obwohl diese Kommentare über reine Deutlichkeitsfragen hinaus gehen, ihre Erheblichkeit es dennoch rechtfertigt, dass der IAASB sich jetzt mit ihnen beschäftigt, da sie sich unserer Meinung nach auf bestehende Praxisprobleme beziehen.

 

Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden Sie hier.

 

 

19. Dezember 2007: FAF schlägt Änderungen der FASB-Struktur vor

Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), unter der der US-amerikanischer Financial Accounting Standards Board (FASB) und der US-amerikanischer Rat für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB) arbeiten, haben Vorschläge zu erheblichen Änderungen der FAF-FASB-GASB-Struktur zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Die Vorschlägen zielen darauf ab, die Entscheidungsfindung des FASB effizienter zu gestalten und die Aufsichtsstellung der FAF zu stärken. Laden Sie sich die Vorschläge der FAF zur Änderung von Aufsicht, Struktur und Geschäftsvorgängen bei FAF, FASB und GASB herunter ( FAF Proposed Changes to Oversight, Structure, and Operations of the FAF, FASB, and GASB, in englischer Sprache, 82 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 10. Februar 2008. Unter den vorgeschlagenen Änderungen befinden sich die folgenden:

 

Zusammenfassung der Hauptvorschläge der FAF-Treuhänder:

Financial Accounting Standards Board (FASB):

bullet Reduzierung der Größe des FASB von derzeit sieben auf fünf Mitglieder.
bullet Beibehaltung der derzeitigen Abstimmungsanforderung einer einfachen Mehrheit.
bullet Anforderung, dass der FASB jeweils mindestens ein Mitglied aus den folgenden Bereichen aufweist: Anlagen, Prüfung, Abschlusserstellung eines Unternehmens und Wissenschaft. Das fünfte Mitglied könnte aus einem beliebigen Bereich stammen. Derzeit gibt es keine vorgeschriebene Zusammensetzung.
bullet Verleihung des Rechts an den FASB-Vorsitzenden, Sachverhalte auf die Agenda des FASB aufzunehmen. Derzeit muss der Board eine gemeinschaftliche Entscheidung treffen. Die FAF hätte eine Aufsichtsrolle bei Festlegung der Agenda.

 

Stiftung für Rechnungslegung (FAF):

bullet Stärkung der Führungs- und Aufsichtsaktivitäten der FAF-Treuhänder bezüglich der Effizienz und der Effektivität des Standardsetzungsprozesses. Die Treuhänder schlagen vor, eine stärkere Aufsichtsfunktion in den folgenden Bereichen zu übernehmen: Einhaltung des Konsultationsprozesses, Festlegung der Agenda, Einholung öffentlicher Stellungnahmen, Auswertung der Stellungnahmen und Auswertung der Effektivität und der Effizienz von vom FASB herausgegebenen Standards nach deren Veröffentlichung.
bullet Verleihung des Rechts, FAF-Treuhänder auszuwählen, an die Treuhänder selbst. Nach dem derzeitigen System werden acht Treuhänder, die keine Regierungsmitglieder sein dürfen, von sechs bestimmten Organisationen ausgewählt. Diese können von den Treuhändern nur abgelehnt werden, wenn ein Kandidat als "nicht geeignet" angesehen wird.
bullet Änderung der maximalen Amtszeit eines Treuhänders von zweimal drei Jahren auf einmal fünf Jahre.
bullet Änderung der Anzahl der FAF-Treuhänder von derzeit 16 auf eine Bandbreite zwischen 14 und 18.
bullet Anforderung, dass der nächste Vorsitzende der FAF von mindestens einem Drittel bis zu der Hälfte seiner Zeit seiner Aufgabe widmet.

 

Rat für staatliche Rechnungslegung (GASB):

bullet Beibehaltung der derzeitigen Größe, Amtsdauer und Zusammensetzung des GASB.
bullet Sicherstellung einer stabilen verbindlichen Finanzierungsquelle für den GASB.
bullet Verleihung des Rechts an den GASB-Vorsitzenden, Sachverhalte auf die fachliche Agenda des GASB aufzunehmen. Derzeit muss der Board eine gemeinschaftliche Entscheidung treffen. Die FAF hätte eine Aufsichtsrolle bei Festlegung der Agenda.

 

Im Hinblick auf die zukünftige Rolle von FASB und IFRS hält der Vorschlag der FAF fest:

 

Die jüngste Selbstverpflichtung von vielen Staaten, die International Financial Reporting Standards (IFRS) anzuwenden, hat eine weitreichende Diskussion zu Themen in Bezug auf die Konvergenz von Rechnungslegungsstandards und Globalisierung eröffnet. In ihrem innersten Kern muss diese Diskussion eine realistische Einschätzung der Frage beinhalten, wie IFRS bei der tatsächlichen Anwendung weltweit funktionieren werden und welche Beiträge von FAF und FASB zur Qualität und Konsistenz dieser Standards geleistete werden können. Das Ergebnis dieser Diskussion wird Auswirkungen auf die zukünftige Rolle, die Struktur und den Einfluss von FAF und FASB auf den globalen Standardsetzungsprozess haben. Unabhängig vom Ergebnis jedoch wird dem FASB auch weiterhin eine bedeutsame Rolle in der internationale Standardsetzung zukommen, und er mag weiterhin die Verantwortung für die Standardsetzung für nicht börsennotierte Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in den Vereinigten Staaten haben.

 

 

19. Dezember 2007: CEBS-Bericht zu Säule 3 von Basel II adressiert Angabevorschriften nach IFRS 7

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat die Ergebnisse einer Studie zur aufsichtsrechtlichen Einführung  von Angaben durch Banken und andere Kreditinstitute nach EU-Direktive 2006/48/CE veröffentlicht, die die Anforderungen aus Säule 3 von Basel II in EU-Recht übersetzt. Der Säule 3 zugrunde legende logische Schluss besagt, dass angemessene Angaben Marktteilnehmern gestatten würde, die Kapitalausstattung eines Unternehmens einzuschätzen. Aus diesem Grund müssen die Institute Angaben zum Grad der Anwendung, zum Kapital, zum Kreditrisiko und zu den Prozessen der Risikobewertung auf höchster Konsolidierungsebene leisten. Der Bericht weist die Wechselwirkung zwischen den Angaben nach Säule 3 und der Bilanzierungsangaben nach IFRS 7 als einen „Problembereich" aus.

 

"Die Behandlung der Wechselwirkung mit der Bilanzierung ist äußerst wichtig, um sicherzustellen, dass die Bilanzierung und Säule 3 weitestgehend konsistent sind oder zumindest nicht zu einem solchen Grad inkonsistent , dass es zu größeren Problemen aufgrund mangelnder Übereinstimmung kommt."

 

Die Studie führte zu dem Ergebnis, dass momentan die Mitgliedstaaten der EU in dieser Hinsicht davon Abstand genommen haben, Maßnahmen zu ergreifen (seien es offizielle oder informelle), obwohl viele Mitgliedstaaten verlauten ließen, dass die Angaben in den Abschlüssen, die aufgrund von IFRS 7 geleistete werden, nicht für Zwecke der Einhaltung von Säule 3 wiederholt werden müssten. Zwei Mitgliedstaaten gaben an, dass sie eventuelle Leitlinien zu dieser Frage verabschieden wollten. Lesen Sie auf folgende Dokumente in englischer Sprache:

 

bullet Bericht des CEBS zur aufsichtsrechtlichen Einführung von Säule 3 (327 KB)
bullet Presseerklärung des CEBS

 

 

19. Dezember 2007: SEC hält zwei Gesprächsrunden am Runden Tisch ab

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 18. Dezember 2007 eingestellt (in englischer Sprache, 114 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. Am 13. und 17. Dezember dieses Monats hatte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu zwei Gesprächsrunden am Runden Tisch zur Möglichen Anwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten eingeladen. Diese Gesprächsrunden galten zwei Themen:

 

bullet der kürzlich erfolgten Veröffentlichung eines Konzeptentwurfs der SEC mit der Bitte um Stellungnahme, ob US-amerikanischen Emittenten die Erstellung ihrer Abschlüsse nach IFRS gestattet sein solle, und
bullet der jüngsten Entscheidung der SEC, die Überleitungsanforderung auf US-GAAP für ausländischen Emittenten fallen zu lassen, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen.

 

Unter den Teilnehmern der Gesprächsrunden am Runden Tisch waren verschiedene Anwendergruppen vertreten, unter anderem Finanzintermediäre, Anleger und Emittenten. Die Gespräche galten den Auswirkungen, die die Gewährung der Wahlfreiheit zwischen der Anwendung von IFRS oder US-GAAP für US-amerikanische Emittenten, auf die Kapitalmärkte und den Wettbewerb haben könnte. Praktische Fragen bezüglich der Anwendung von IFRS durch US-amerikanische Emittenten und die Auswirkungen auf den Anlegerschutz wurden ebenfalls erörtert. Die Sachverhalte wurden sowohl aus der US-amerikanischen als auch der globalen Sichtweise erörtert. Details finden Sie in diesem Heads Up-Newsletter.

 

 

18. Dezember 2007: Neue Datenbank des IFAC zu Übersetzungen

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Datenbank entwickelt, die professionellen Rechnungslegern dabei helfen soll, Übersetzungen der Verlautbarungen des IFAC durch Dritte in mehr als 30 Sprachen ausfindig zu machen. Die Datenbank enthält Informationen zu den verfügbaren Sprachen, den Titeln der Veröffentlichungen, den Namen der übersetzenden Organisationen und, wo vorhanden, Auflistungen der übersetzten Schlüsselwörter. Die beiden deutschsprachigen Übersetzungen, die in der Datenbank genannt werden, befinden sich noch in Arbeit. Um Übersetzungen und Nachdrucke seiner Verlautbarungen zu erleichtern, hat der IFAC die beiden folgenden aktualisierten Verlautbarungen zur Verfahrensweise herausgegeben:

 

bullet Verfahrensweise für den Nachdruck oder die Übersetzung und den Nachdruck von Veröffentlichungen, die vom internationalen Wirtschaftsprüferverband herausgegeben wurden, und
bullet Erlaubnis der Angabe, dass der internationale Wirtschaftsprüferverband den Übersetzungsprozess einer Organisation für die Übersetzung von Standards und Interpretationen geprüft hat.

 

Die Datenbank mit den Übersetzungen die beiden Verlautbarungen zur Verfahrensweise sind auf der Internetseite des IFAC unter www.ifac.org/translations zugänglich. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IFAC.

 

 

18. Dezember 2007: Neuer IFAC-Leitfaden zur Prüfung von KMU

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen Leitfaden mit dem Titel Guide to Using International Standards on Auditing (ISAs) in the Audit of Small- and Medium-sized Entities (Leitfaden zur Verwendung internationaler Prüfungsstandards (ISA) bei der Prüfung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen) herausgegeben. Das Komitee des IFAC für kleine und mittlere Prüfungsgesellschaften (small and medium accounting practices, SMP) hatte diesen Leitfaden in Auftrag gegeben, um den kleinen und mittleren Prüfungsgesellschaften (und anderen) bei der Anwendung der ISA bei Prüfungen von KMU zu helfen. Der Leitfaden stellt eine detaillierte Aufführung der Standards und ihrer Anforderungen im Rahmen einer KMU-Prüfung zur Verfügung. Der Leitfaden (in englischer Sprache, 7.071 KB) kann von der Internetseite des IFAC heruntergeladen werden.

 

 

18. Dezember 2007: CESR veröffentlicht Zusammenfassungen der Übernahmeentscheidungen

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seine zweite Sammlung von Auszügen aus seiner internen Datenbank zu Übernahmeentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen Aufsichtsbehörden für Rechnungslegung verabschiedet wurden. Von Zeit zu Zeit veröffentlicht CESR Auszüge aus ausgewählten Entscheidungen als Informationsquelle für die Förderung angemessener und einheitlicher Anwendung der IFRS in Europa.

Sachverhalte, die in der zweiten Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank abgedeckt werden:

bullet Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten mit endlicher Nutzungsdauer die Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes sind
bullet Verbrauchssteuern auf Kraftstoffe
bullet Erfassung eines negativen Geschäfts- oder Firmenwertes
bullet latente steuerliche Vermögenswerte
bullet Bewertung von Bohrinseln zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS
bullet Anwendung der Fair-Value-Option
bullet Segmentberichterstattung
bullet Methoden zur Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten
bullet Änderungen bei der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer
bullet Feststellung des Erwerbers in einen Unternehmenszusammenschluss
bullet Immobilienprojekte

 

Laden Sie sich auch die folgenden englischsprachigen Dokumente herunter:

 

bullet Presseerklärung von CESR (75 KB)
bullet zweite Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (175 KB)
bullet erste Sammlung von Auszügen aus der CESR-Datenbank zu IFRS-Entscheidungen (vom April 2007, 49 KB)

 

 

18. Dezember 2007: Deloitte-Stellungnahme – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

Wir haben beim IASB unsere Stellungnahme zum Entwurf IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren eingereicht (in englischer Sprache, 139 KB). Insgesamt unterstützen wir die Vorschläge.
Wir unterstützen die Absicht des Boards, IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in der Hinsicht zu verdeutlichen, welche Risikopositionen für das Hedge Accounting qualifizieren und was als abgesicherter Teil designiert werden kann. Da das Ziel der Veränderungen darin liegt, klarzustellen, was eine qualifizierende Sicherungsbeziehung ist, ist es wichtig, dass die endgültige Fassung der Änderungen zu Risikopositionen und abgesicherten Teilen sehr deutlich ist. Wir hegen derzeit Bedenken, dass einige Teile des Entwurfs nicht eindeutig genug sind und dass die Änderungen außerdem unbeabsichtigte Auswirkungen für andere Designierungen von Hedge Accounting über den beabsichtigten Umfang der Änderungen hinaus haben könnte. Wir lenken im Rahmen der Fragen und Antworten im Anhang zu unserer Stellungnahme Ihre Aufmerksamkeit darauf und bringen Ihnen ebenfalls unsere Vorschläge zur Verdeutlichung der Änderungen und zu anderen Formulierungsfragen zur Kenntnis.

 

Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB und dem IASC finden Sie hier.

 

 

17. Dezember 2007: Neue IDW-Stellungnahmen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf seiner Internetseite zwei Entwürfe von IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung des Hauptfachausschusses mit Bezug zur internationalen Rechnungslegung eingestellt. Es handelt sich um den Entwurf IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente (IDW ERS HFA 22, 35 KB) und den Entwurf IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zu den Angabepflichten des IFRS 7 zu Finanzinstrumenten (IDW ERS HFA 24, 92 KB). Eventuelle Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu den Entwurf werden jeweils bis zum 30. Juni 2008 erbeten.

 

 

17. Dezember 2007: Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom Dezember 2007

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag bis Freitag, 11.-14. Dezember 2007, zu seiner Dezembersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

17. Dezember 2007: IDW nimmt Stellung zu Versicherungsverträgen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem Schreiben an den IASB Stellung zum Diskussionspapier zu Versicherungsverträgen genommen. Das IDW unterstützt das Projekt des IASB zur Entwicklung von Standards und Leitlinien zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Insbesondere hinsichtlich der Verwendung des derzeitigen Abgangswertes werden aber Bedenken angemeldet. Lesen Sie das vollständige Schreiben an Sir David Tweedie (in englischer Sprache, 107 KB).

 

 

15. Dezember 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe November 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 147 KB). Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

14. Dezember 2007: Protokoll und Präsentationen der öffentlichen Diskussion vom 10. Dezember 2007

Der Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hatte zum 12. Dezember 2007 alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen des IASB eingeladen: Entwurf zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen (Joint Arrangements) und Entwurf zu den Änderungen, die im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses vorgenommen werden sollen. Mitglieder des Podiums waren Liesel Knorr (Präsidentin des DSR) und Prof. Dr. Manfred Bolin (Generalsekretär des DRSC). Die Projektmanagerinnen Kristina Schwedler und Christin Semjonow führten jeweils durch Präsentationen in das Thema ein. Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Seite des DRSC zur Verfügung:

 

bullet die Präsentation von Frau Schwedler zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen (239 KB),
bullet die Präsentation von Frau Semjonow zu den Änderungen, die im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses vorgenommen werden sollen (338 KB), und
bullet das Protokoll der Veranstaltung mit den wesentlichen Inhalten der Wortmeldungen der Teilnehmer (43 KB).

 

 

14. Dezember 2007: Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom Dezember 2007

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag bis Freitag, 11.-14. Dezember 2007, zu seiner Dezembersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

14. Dezember 2007: Ergebnisse der 115. Sitzung und der 13. Öffentlichen Sitzung des DSR

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 7. Dezember 2007 seine 115. Sitzung sowie die 13. Öffentliche Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Dezember 2007 hier herunterladen (32 KB).
bullet Der DSR diskutierte seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und begrüßt im Grundsatz die vorgeschlagenen Änderungen, sieht allerdings im Einzelfall noch Diskussionsbedarf. Die Diskussion wird fortgesetzt.
bullet Der Deutsche Standardisierungsrat beschäftigte sich mit den Inhalten des Entwurfs eines PAAinE/EFRAG-Diskussionspapiers Pensions. Es ist geplant, die Diskussion im Rahmen der kommenden Sitzung fortzusetzen.
bullet Des Weiteren lag dem DSR ein erster Stellungnahmeentwürfe zum IASB Projekt ED IAS 9 Joint Arrangements vor. Die Diskussion hierzu wird in der kommenden Sitzung fortgesetzt.
bullet In seiner 13. Öffentlichen Sitzung verabschiedete der Deutsche Standardisierungsrat den DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder sowie den DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht. Die Standards werden zum Zwecke der gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz weitergeleitet. Der DRS 17 steht als near final standard auf der Website des DRSC zur Verfügung.

 

 

14. Dezember 2007: Stellungnahme des DSR zum Entwurf des IFRS für KMU abrufbar

Der Deutsche Standardisierungsrat hat seine Stellungnahme zum ED IFRS for SMEs verabschiedet. Die Stellungnahme (Stellungnahme, Appendix, Final Report of the Survey on the ED-IFRS for SMEs among German SMEs) steht zum download bereit.

 

 

14. Dezember 2007: FASB-Webcasts zur Konvergenz mit den IFRS

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) startet eine Serie regelmäßiger Webcasts, die sich mit Themen befassen, die für die verschiedenen Interessengruppen von Bedeutung sind (in englischer Sprache). Der erste Webcast ist für Dienstag, den 8. Januar 2008, angesetzt. Geplant ist eine Podiumsdiskussion mit Experten, die über die internationale Konvergenz der Rechnungslegungsstandards diskutierten. Der live-Webcast wird kostenfrei angeboten. Zuschauer werden die Möglichkeit haben, während der Sendung Fragen per Email an die Podiumsteilnehmer zu stellen. Der Webcast wird auf der Website des FASB abgespeichert werden und kann dort von jedem abgerufen werden. Unter der folgenden URL können Sie sich für live- oder archivierte Webcasts registrieren: http://w.on24.com/r.htm?e=98883&s=1&k=6E1FE1267FC56B24EDA45AA5C0049702.

 

FASB Webcast zur Konvergenz mit IFRS:
bullet Titel des Webcasts: Auf dem Weg zu einem globalen Berichtssystem: Wo stehen wir und wohin gehen wir? ("Towards a Global Reporting System: Where Are We and Where Are We Going?")
bullet Ort und Zeit: 8. Januar 2008, 10.30 bis 11.30 EST (entspricht 16.30 bis 17.30 Uhr deutscher Zeit)
bullet Podiumsteilnehmer: Robert Herz, Vorsitzender des FASB; Peter Bridgman, Senior Vice President und Controller von PepsiCo; Greg Jonas, Managing Director von Moody’s Investors Service; und Sam Ranzilla, Partner von KPMG LLC. Moderiert von David Reilly, Reporter des Wall Street Journals.
bullet Thema: Das Podium wird die folgenden Themenbereiche abdecken: notwendige Schritte, um einen erfolgreichen Übergang auf IFRS sicherzustellen; die Frage, in welcher Weise dieser Übergang Anlegern bessere Informationen zur Verfügung stellen wird; den Fortschritt, den der FASB und der International Accounting Standards Board (IASB) bei der Schaffung einen einzigen Satzes hochwertiger globaler Bilanzierungsstandards erreicht haben.
bullet Email-Benachrichtigungsservice: Um den Email-Benachrichtigungsservice für zukünftige FASB-Webcasts zu nutzen, schicken Sie eine Email an Join-fasb-webcast@listserv.lists.fasb.org (Sie brauchen keine weiteren Informationen in der Betreffzeile oder im Textteil der Mail anzugeben.)

 

 

14. Dezember 2007: Guía Rápida NIC/NIIF 2007 (spanische Version von IFRSs in your pocket)

Unsere spanischen Kollegen haben die Publikation Guía Rápida NIC/NIIF 2007 herausgebracht (116 Seiten, 692 KB), die spanische Übersetzung von IFRSs in your pocket 2007. Sie beinhaltet u.a. Vorworte von Ken Wild (Global IFRS Leader von Deloitte) und Manual Arranz (IFRS Leader von Deloitte Spanien), eine Beschreibung der Struktur des IASB, Biografien der IASB-Mitglieder, eine Chronologie von IASC und IASB, eine Darstellung der Verbreitung der IFRS in der Welt, Zusammenfassungen aller IFRS einschließlich der Interpretationen, die bis zum 30. Juni 2007 erschienen sind sowie Kurzzusammenfassungen des Arbeitsprogramms des IASB.

 

 

 

13. Dezember 2007: Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten nach IFRS

Die sechs größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unter dem Dach des Global Public Policy Committee (GPPC) haben gemeinsam ein Papier mit dem Titel „Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten nach IFRS unter den derzeitigen Marktbedingungen" (Determining Fair Value of Financial Instruments under IFRSs in Current Market Conditions, in englischer Sprache, 54 KB) herausgegeben. Das Ziel des Papiers liegt darin, das Bewusstsein für die Anforderungen nach IFRS in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten und die zugehörigen Angaben zu stärken. Es ähnelt einem Papier, das das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) zu Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden (oder eingeschränkt liquiden) Märkten nach US-GAAP herausgegeben hat (s. unsere Nachricht vom 4. Oktober 2007). Ein Entwurf dieses Papiers wurde dem Forum für Finanzstabilität, einigen Boardmitgliedern und Stabmitgliedern des IASB, dem ständigen Komitee Nr. 1 der IOSCO und der Projektgruppe des Baseler Ausschusses zur Bankenaufsicht überreicht. Das GPPC ist der Meinung, dass der Hinweis auf diese Sachverhalte im Vorfeld der Abschlusssaison 2007 hilfreich sein wird, insbesondere, da es das erste Mal ist, dass IFRS – und insbesondere die Literatur zur Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden – unter schwierigen Marktbedingungen breite Anwendung gefunden haben.

 

 

13. Dezember 2007: SEC schlägt weitere Verschiebung von SOX 404 für kleine Unternehmen vor

In einer Aussage vor dem Ausschuss für kleine Unternehmen des US-amerikanischen Abgeordnetenhauses kündigte der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, gestern an, dass die SEC erwägen wird, die Anforderung, dass kleine börsennotierte Unternehmen über ihre internen Finanzkontrollen berichten und diese prüfen lassen müssen, um eine weiteres Jahr aufzuschieben. Derzeit ist vorgesehen, dass die Anforderung für das Kalenderjahr 2008 in Kraft tritt. Die SEC beabsichtigt, die Kosten und Nutzen der Anforderung zu untersuchen. Lesen Sie die vollständige Aussage von Christopher Cox in englischer Sprache (35 KB). Nachfolgend haben wir für Sie einen Auszug übersetzt.

 

Wir gehen davon aus, dass die Untersuchung und Analyse der Ergebnisse nicht vor Juni 2008 abgeschlossen sein wird. Nach dem derzeitigen Zeitplan müssten kleinere börsennotierte Unternehmen mit der Einhaltung des Sarbanes-Oxles-Acts Abschnitt 404(b) für Geschäftsjahren beginnen, die nach dem 15. Dezember 2008 enden. Also würden ohne einen weiteren Aufschub den Unternehmen Einhaltungskosten entstehen, bevor die SEC zu Ergebnissen aufgrund der Untersuchung und Analysen kommen könnte. Deshalb habe ich vor, der SEC vorzuschlagen, dass wir einen weiteren einjährigen Aufschub für die Einführung durch kleinere Unternehmen genehmigen, damit wir unsere Entscheidung über eine endgültige Einführung von Abschnitt 404(b) auf die besten verfügbaren Kosteninformationen gründen können.

 

 

13. Dezember 2007: SEC kündigt Gespräche am Runden Tisch zu IFRS an

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird im Dezember zwei Gesprächsrunden am Runden Tisch anbieten, bei denen Sachverhalte um Umfeld der zunehmenden Vorherrschaft von International Financial Reporting Standards (IFRS) besprochen werden sollen.
SEC-Gespräche am Runden Tisch zur wachsenden Vorherrschaft der IFRS:
bullet Die erste Gesprächsrunde am runden Tisch am 13. Dezember 2007 wird sich den Sachverhalten widmen, die sich aus der Existenz zweier Sätze von Rechnungslegungsstandards an den US-amerikanischen Märkten ergeben. Nach den derzeitigen Regelungen verwenden ausländische Unternehmen, die an US-amerikanischen Börsen notiert sind, oft IFRS. Die Gespräche am Runden Tisch werden sich aus zwei Panels zusammensetzen, die die Auswirkung der Erlaubnis für ausländische Unternehmen besprechen werden, zu wählen, ob sie IFRS oder US-GAAP anwenden, während gleichzeitig den US-Emittenten diese Wahlmöglichkeit verwehrt bleibt. Das erste Panel wird diese Aspekte hauptsächlich aus der Perspektive US-amerikanischer Anleger, Emittenten und Märkte untersuchen, und das zweite Panel hauptsächlich aus der Perspektive globaler Märkte.
bullet Die zweite Gesprächsrunde am runden Tisch am 17. Dezember 2007 wird den Schwerpunkt auf praktische Sachverhalte im Umfeld einer möglichen zukünftigen Anwendung der IFRS durch US-Unternehmen legen. Das erste Panel wird diese Aspekte hauptsächlich aus der Perspektive US-amerikanischer Anleger, Emittenten und Märkte untersuchen. Das zweite Panel wird die Erfahrungen derjenigen globalen Märkte und ausländischen Unternehmen beleuchten, die den Übergang auf IFRS bereits abgeschlossen haben.

 

bullet Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache)
bullet Verknüpfungen auf die Agenden und Teilnehmerlisten (in englischer Sprache)
bullet Verknüpfung auf die Webcasts der Gespräche am Runden Tisch

 

 

13. Dezember 2007: Überarbeiteter Entwurf zu "angenommenen Anschaffungskosten" bei Beteiligungen

Der IASB hat einen überarbeiteten Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards und an IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS mit der Bitte um Kommentierung herausgegeben. Der überarbeitete Entwurf – Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft, einem gemeinschaftlich kontrollierten Unternehmen oder einem assoziierten Unternehmen – ist eine Reaktion auf die Stellungnahmen, die auf einen verwandten Entwurf eingegangen sind, der im Januar 2007 veröffentlicht wurde. Die Vorschläge treten Bedenken entgegen, dass die rückwirkende Bestimmung der Anschaffungskosten nach IAS 27 bei einer erstmaligen Anwendung von IFRS in machen Fällen nicht ohne unzumutbare Kosten oder Anstrengungen erreicht werden kann. Nach dem überarbeiteten Vorschlag gälte Folgendes:

 

bullet Unternehmen wäre es gestattet, in ihren separaten Einzelabschlüssen bei der Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung eine Option der "angenommene Anschaffungskosten" anzuwenden.
bullet Diese "angenommenen Anschaffungskosten" könnten entweder der beizulegende Zeitwert (bestimmt in Übereinstimmung mit IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) oder der Buchwert nach den vorher angewendeten nationalen Rechnungslegungsstandards sein.
bullet Diese "angenommenen Anschaffungskosten"-Option gälte für gemeinschaftlich kontrollierte Unternehmen und assoziierte Unternehmen genauso wie für Tochtergesellschaften.
bullet Ein neues Mutterunternehmen müsste die Anschaffungskosten unter Verwendung der Buchwerte des bestehenden Unternehmens zum Zeitpunkt der Bildung des neuen Mutterunternehmens bewerten.

 

Die Kommentierungsfrist für den überarbeiteten Entwurf läuft am 26. Februar 2008 ab.

 

bullet Weiterführende Informationen
bullet Presseerklärung (in englischer Sprache, 127 KB)

 

 

13. Dezember 2007: Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden

Der IASB hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen und an IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 mit der Bitte um Kommentierung herausgegeben. Die Vorschläge enthalten Leitlinien zu der Frage, wie ein Konzernunternehmen, das Güter oder Dienstleistungen von seinen Lieferanten (einschließlich seinen Mitarbeitern) erhält, die folgenden Vereinbarungen bilanzieren soll, die als in bar zu erfüllende anteilsbasierte Vergütungen im Konzern bekannt sind:

 

bullet Vereinbarung 1 – die Lieferanten des Unternehmens erhalten Barleistungen, die vom Preis der Anteile des Unternehmens abhängen
bullet Vereinbarung 1 – die Lieferanten des Unternehmens erhalten Barleistungen, die vom Preis der Anteile des Mutterunternehmens abhängen

In beiden Fällen liegt die Verpflichtung, die erforderlichen Zahlungen an die Lieferanten des Unternehmens vorzunehmen, nicht bei dem Unternehmen selbst, sondern bei dessen Mutterunternehmen. Mit der vorgeschlagenen Änderung an IFRS 2 würde klargestellt, dass IFRS 2 auch auf solche Vereinbarungen anzuwenden ist, selbst wenn das Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen von seinen Lieferanten bezieht, nicht zur Ableistung der erforderlichen anteilsbasierten Barleistungen verpflichtet ist. Dem Vorschlag zufolge soll das Unternehmen die Güter oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Vorschriften für in bar zu erfüllende anteilsbasierte Vergütungen bewerten. Die Kommentierungsfrist läuft am 17. März 2008 ab.

 

bullet Weiterführende Informationen
bullet Presseerklärung (in englischer Sprache, 51 KB)

 

 

13. Dezember 2007: Arbeitsprogramm des IASB um drei Projekte erweitert

Bei seiner gestrigen Sitzung kam der IASB überein, seinem aktiven Arbeitsprogramm drei Projekte hinzuzufügen. Wir haben für jedes der Projekte eigene Projektseiten angelegt (Links s.u.) und unsere Agendaseite entsprechend aktualisiert. Der Board entschied sich gegen die Aufnahme eines vierten Projekts zu immateriellen Vermögenswerten. Auch entschied er sich zu diesem Zeitpunkt gegen eine umfassende Überarbeitung von IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand.

 

Drei Projekte wurden der Agenda des IASB hinzugefügt:
bullet Emissionshandelsprogramme. Dieses Projekt hat Emissionshandelsrechte zum Gegenstand, einschließlich Zuwendungen der öffentlichen Hand in Bezug auf diese Emissionshandelsrechte, wird sich aber nicht mit Zuwendungen der öffentlichen Hand im Allgemeinen befassen (d.h. einer umfassenden Überarbeitung von IAS 20).
bullet Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle (Common Control Transactions). In diesem Projekt geht es um die Bilanzierung von Zusammenschlüssen von Unternehmen oder Betrieben unter gemeinsamer Kontrolle im Konzern- und separaten Abschluss des Erwerbers. Im Gegenstandsbereich des Projekts liegen insbesondere folgende Fragestellungen:
bullet die Abgrenzung, was unter einem Geschäftsvorfall unter gemeinsamer Kontrolle zu verstehen ist
bullet die Einbeziehung von Entflechtungen und Unternehmensabtrennungen
bullet die Erwägung der Bilanzierung sowohl im separaten wie im Konzernabschluss
bullet Lagebericht. Die Zielsetzung dieses Projekts liegt in der Entwicklung eines Modells für einen erläuternden Bericht, der dem Abschluss beigefügt wird, aber nicht Teil desselben ist, und in dem die Geschäftsleitung die finanzielle Situation des Unternehmens, Veränderungen derselben, die Ergebnisse des Geschäfts und Gründe für die Veränderung wesentlicher Posten erörtert. Diese Projekt würde auf dem Diskussionspapier fußen, dass der Board im Oktober 2005 zur Kommentierung veröffentlicht hat. Das Ergebnis dieses Projekts wäre weniger ein IFRS als vielmehr ein "best practice"-Leitliniendokument.

 

 

13. Dezember 2007: Heads Up-Newsletter zum FASB-Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Ausgabe vom 12. Dezember 2007 des Heads Up-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 412 KB). In diesem werden die Inhalte der kürzlich vom FASB herausgegebenen Standards Nr. 141(R) Unternehmenszusammenschlüsse und Nr. 160 Anteile ohne Kontrollmehrheit im Konzernabschluss zusammengefasst. Diese Standards heben vor allem die Bedeutung des beizulegenden Zeitwerts hervor und stellen eine bedeutende Änderung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und von Anteilen ohne Kontrollmehrheit dar. Mit ihrer Herausgabe ist der zweite Abschnitt des Mehrphasenprojekts zur Überarbeitung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und der Konvergenz mit den in Kürze erscheinenden IASB-Standards abgeschlossen. Der IASB beabsichtigt die Freigabe seines Pendants zu SFAS 141(R) am 10. Januar 2008, wobei der Standard zum 1. Juli 2009 in Kraft treten wird. Im überarbeiteten IFRS 3 ermöglicht der IASB den Ansatz des vollständigen Geschäfts- oder Firmenwerts des erworbenen Unternehmens, fordert ihn aber nicht. Demgegenüber ist die Verwendung der Full-Goodwill-Methode nach SFAS 141(R) zwingend vorgesehen. Die Standards SFAS 141(R) und 160 können kostenfrei von der Website des FASB heruntergeladen werden.

 

 

13. Dezember 2007: Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Dezember 2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 11.-14. Dezember 2007, zu seiner Dezembersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

12. Dezember 2007: DSR verständigt sich auf Formulierung für den Bilanzeid

Hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den Konzernabschluss:

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.

 

 

12. Dezember 2007: Aktualisierte Zusammenfassung der Standards für den öffentlichen Sektor

Wir haben eine aktualisierte Version der Zusammenfassung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) 2007( 2007 Summary of International Public Sector Accounting Standards) eingestellt (in englischer Sprache, 472 KB). Das 36-seitige Heft enthält Zusammenfassungen der IPSAS 1 bis 24 sowie zwei ausstehende Entwürfe.

 

 

12. Dezember 2007: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Dezember 2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 11.-14. Dezember 2007, zu seiner Dezembersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

11. Dezember 2007: Studie der IFAC – Konvergenz ist für das Wirtschaftswachstum wichtig

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat die Ergebnisse seiner ersten jährlichen Studie zu globaler Führung herausgegeben, in der die Sachverhalte herausgestrichen werden, denen sich der Berufsstand im nächsten Jahr widmen wird, und nationale und regionale Perspektiven des Wirtschaftswachstums aufgezeigt werden sowie die Rolle, die der Berufsstand beim Beitragen zu diesem Wachstum spielen wird. Lesen Sie eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie (in englischer Sprache, 92 KB). Die Hauptergebnisse der Studie sind unter anderem die folgenden:

 

bullet Die Konvergenz auf einen einzigen Satz sowohl internationaler Rechnungslegungs- als auch internationaler Prüfungsstandards ist für das wirtschaftliche Wachstum und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes von äußerster Wichtigkeit. In den Stellungnahmen wurde die Konvergenz auf internationale Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) als genauso wichtig angesehen wie die Konvergenz auf IFRS. Die Konvergenz auf einen einheitlichen IFRS für KMU wurde in den Stellungnahmen ebenfalls als wichtig angesehen, allerdings nicht so wichtig wie die Konvergenz auf auf IFRS oder ISA. In etwa 50% der Stellungnahmen wurde ausgesagt, dass ein international einheitlicher IFRS für KMU für das wirtschaftliche Wachstum in dem jeweiligen Land wichtig sei.
bullet Der Mangel an qualifizierten professionellen Rechnungslegern hat negative Auswirkungen auf das Wachstum einiger nationaler Wirtschaften.
bullet Die Anwendung neuer Rechnungslegungsstandards ist der bedeutendste Sachverhalt, dem sich die in der Wirtschaft tätigen Rechnungsleger gegenüber sehen. Danach folgen die Einführung guter ausgeübter Praxis in der internen Steuerung und im Risikomanagement.
bullet Prüferhaftung bleibt ein wichtiger nationaler Sachverhalt.
bullet Die wirkungsvolle Unterstützung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) ist für den globalen Berufsstand ein wichtiges Anliegen und wird Auswirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung haben.

 

 

11. Dezember 2007: Vorträge auf der Konferenz des AICPA zu Entwicklungen bei SEC und PCAOB

Das US-amerikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hält vom 10. bis 12. Dezember 2007 in Washington seine 35. nationale Jahreskonferenz zu neuesten Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB ab. Die Konferenz wird gleichzeitig in fünf andere Städte übertragen, unter anderem nach London. Verschiedene Vertreter von SEC, PCAOB, AICPA, FASB und anderen Gruppen sprechen auf der Konferenz. Die Konferenz ist bei den bei der SEC registrierten Unternehmen und ihren Prüfern sehr beliebt, weil die Vertreter von SEC und PCAOB Einblicke in wichtige Sachverhalte für die Abschlusserstellung zum Jahresende gewähren. Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf einige bei der Konferenz gehaltene Vorträge (alle in englischer Sprache). Wir werden diese Liste erweitern, wenn weitere Vorträge öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

Vorträge auf der 35. Jahreskonferenz des AICPA zu Entwicklungen bei SEC und PCAOB :

Am 7. Januar 2008 zugänglich gemacht:

bullet Janet Luallen, stellvertretende Leiterin der Abteilung Rechnungslegung. Janet Luallen gab einen Überblick über die Aktivitäten des ständigen Komitees Nr. 1 der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) und dessen Unterkomitees für Rechnungslegung.

 

Am 31. Dezember zugänglich gemacht:

bullet Robert H. Herz, Vorsitzender des FASB (68 KB). Der Vortrag von Herz trug den Titel Hin zu einem weltweit gültigen System der Berichterstattung: Wo sind wir und wo gehen wir hin? (Towards a Global Reporting System: Where Are We and Where Are We Going?).

 

Am 27. Dezember zugänglich gemacht:

bullet Todd E. Hardiman, Associate Chief Accountant, Abteilung für Unternehmensfinanzierung. Hardiman sprach über die Wechselwirkung bedeutender Fehler und Unwesentlichkeit sowie über das Erfordernis von Einschätzungen im Lagebericht.
bullet Stepahnie L. Hunsaker, Associate Chief Accountant, Abteilung für Unternehmensfinanzierung. Stephanie Hunsaker sprach über das Erfordernis, Experten zu benennen und Rat von ihnen einzuholen, die Darstellung eines Wechsels von einer Konsolidierungsmethode zur Equity-Methode und zu Angaben im Lagebericht anlässlich der aktuellen Finanzmarktkrise.
bullet Steven C. Jacobs, Associate Chief Accountant, Abteilung für Unternehmensfinanzierung. Jacobs deckte pro-forma-Lageberichte und Umsetzungsfragen bei SOX-Abschnitt 404 ab.
bullet Joel K. Levine, Associate Chief Accountant, Abteilung für Unternehmensfinanzierung. Joel Levine sprach über interaktive Daten (XBRL).

 

Am 21. Dezember zugänglich gemacht:

bullet Julie A. Erhardt, stellvertretende Leiterin der Abteilung Rechnungslegung. Julie Erhardt stellte ihre Reaktionen auf einige in den etwa 80 Stellungnahmen genannte Punkte vor, die bei der SEC zum Konzeptentwurf eingegangen sind, der eine mögliche Anwendung von IFRS durch US-amerikanische Emittenten für Zwecke der Erstellung von Abschlüssen für die Einreichung bei der SEC zum Inhalt hatte.

 

Am 15. Dezember zugänglich gemacht:

bullet James E. Kroeker, stellvertretender Leiter der Abteilung Rechnungslegung. Er sprach erhöhtes Vertrauen beim Ziehen von Schlussfolgerungen im Bereich der Bilanzierung.
bullet Vassilios Karapanos, Associate Chief Accountant, Büro des Leiters der Abteilung Rechnungslegung. Er sprach über das Thema Prüferunabhängigkeit.

 

Am 14. Dezember zugänglich gemacht:

bullet Conrad W. Hewitt, Leiter der Abteilung Rechnungslegung. Er sprach zu folgenden Themen: (1) den Annahmeentwurf bezüglich des Wegfalls der Überleitung auf US-GAAP für Abschlüsse, die nach den IFRS wir vom IASB herausgegeben erstellt sind, und den Konzeptentwurf, nach dem US-amerikanischen Unternehmen gestattet sein soll, von US-GAAP auf IFRS zu wechseln, (2) das neue Beratungskomitee zur Verbesserung der Rechnungslegung (Advisory Committee on Improvements to Financial Reporting, CIFiR), (3) die Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) und (4) eine Reihe von anderen Projekten im Büro des Leiters der Abteilung Rechnungslegung.

Am 12. Dezember zugänglich gemacht:

bullet Josh Jones, Fellow für professionelle Rechnungslegung, Büro des Leiters der Abteilung Rechungslegung. Er sprach über vier Aspekte der interpretierenden Leitlinien der SEC zu SOX Abschnitt 404: (1) Bewertung des Aufbaus der internen Kontrollen eines Unternehmens über die Finanzberichterstattung; (2) Schwerpunkt auf Bereichen mit hohem Risiko; (3) Bewertung von Mängeln und (4) Angaben zu wesentlichen Schwächen.

 

Am 11. Dezember zugänglich gemacht:

bullet Randy Fletchall, Vorsitzender der AICPA (56 KB). Randy Fletchall sprach über den Bedarf an Vereinfachungen von Standards, Kovergenz und Anwendung internationaler Standards. Er sprach außerdem über die Anerkennung von professioneler Beurteilung und Wesentlichkeit, über XBRL und einer verbesserte Unternehmensberichterstattung.
bullet SEC-Kommissarin Kathleen L. Casey. Kathleen Casey sprach eine Reihe von Themen an einschließlich der Prüfung interner Kontrollen, des neuen Beratungskomitees zur Verbesserung der Rechnungslegung der SEC, des Beratungskomitee des Finanzministeriums für die Prüferbranche, des Bedarfs an prinzipienbasierter Rechungslegungs- und Prüfungsrahmenkonzepten, internationaler Konvergenz von Rechnungslegungsstandards sowie der Akzeptierungz von IFRS-Abschlüssen durch die SEC.
bullet Mark Barrysmith, Fellow für professionelle Rechnungslegung, Büro des Leiters der Abteilung Rechungslegung. Er sprach über die Bewertung von Aktienoptionen für Mitarbeiter nach FASB-Verlautbarung 123R und den Ansatz und die Darstellung von Erträgen.
bullet Ashley W. Carpenter, Fellow für professionelle Rechnungslegung, Büro des Leiters der Abteilung Rechungslegung. Ashley Carpenter sprach über vier Themen mit Bezug zu Finanzinstrumenten: (1) Klassifizierung von Forderungen aus Krediten; (2) andere als vorüber gehende Wertminderungen von Wertpapieren; (3) erstmalige Anwendung von SFAS 159 (Fair-Value-Option) und (4) Bilanzierung von Eigenkapitalderivaten.
bullet Len Jui, Associate Chief Accountant, Büro des Leiters der Abteilung Rechungslegung. Len Jui erörterte internationale Prüfungssachverhalte, insbesondere die Arbeite des ständigen Komitees Nr. 1 der IOSCO zu multinationalen Bilanzierungen und Angaben.
bullet Sandie E. Kim, Fellow für professionelle Rechnungslegung, Büro des Leiters der Abteilung Rechungslegung. Sandie Kim sprach über Software-Ertragserfassung und beizulegenden Zeitwert.
bullet Katrina A. Kimpel, Fellow für professionelle Rechnungslegung, Büro des Leiters der Abteilung Rechungslegung. Sie sprach über Erfahrungen der SEC in der Bewertung der Bilanzierung von Geschäftsvorfällen in Übereinstimmung mit den IFRS wie vom IASB herausgegeben und die entsprechenden Abschlussdarstellungen. Außerdem sprach sie über die Zusammenarbeit der SEC mit anderen Wertpapieraufsichten, um die einheitliche und korrekte Anwendung von IFRS weltweit voranzubringen.
bullet Zoe-Vonna Palmrose, stellvertretende Leiterin Rechnungslegung für die professionelle Praxis. Sie erörterte die Bemühungen der SEC, die Anwendung von SOX Abschnitt 404 auf die Prüfung interner Kontrollen zu verbessern.
bullet Eric C. West, Associate Chief Accountant, Büro des Leiters der Abteilung Rechungslegung. Er sprach über drei Bilanzierungsthemen, die die SEC im vergangenen Jahr erörterte: die Bilanzierung von der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, der Ansatz von Garantien nach FIN 45 in einer Spin-off-Transaktion sowie die Anwendung von Paragraph 17c von SFAS 141.2 zum Zweck der Feststellung des Erwerbers in einem Unternehmenszusammenschluss.

 

 

11. Dezember 2007: IASB wird vier mögliche neue Agendaprojekte erörtern

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 11. Dezember, bis Freitag, den 14. Dezember 2007, zu seiner monatlichen Sitzung zusammen. Auf der Sitzung am Mittwoch, den 12. Dezember 2007, wird der Board Vorschläge des Stabs erörtern, die folgenden vier Projekte auf die Agenda zu nehmen.

 

bullet Immaterielle Vermögenswerte über den Geschäfts- oder Firmenwert hinaus. Der Projektvorschlag hält fest, dass der Umfang des Projekts idealerweise die Erstbilanzierung von identifizierbaren immateriellen Vermögenswerten umfassen sollte, die nicht im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden (mit Schwerpunkt auf (aber nicht beschränkt auf) selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten, sowie die Folgebilanzierung aller identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte. Aufgrund von Ressourcenbeschränkungen wäre der erste Schritt allerdings ein Projekt nur zu Angabepflichten, das mit einem Diskussionspapier beginnen sollte.
bullet Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen. Der Board nahm dieses Projekt im September 2005 im Nachgang der Zurückziehung von IFRIC 3 Emissionsrechte auf die Agenda. Das Projekt wurde aufgeschoben, um den Fortschritt des Projekts zu Schulden abzuwarten.
bullet Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle. Der Inhalt dieses Projekts wäre die Bilanzierung von Zusammenschlüssen zwischen Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle in den Konzern- und separaten Einzelabschlüssen des Erwerbers. Das Projekt würde eine Klarstellung der Beschreibung eines Zusammenschlusses zwischen Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinschaftlicher Kontrolle beinhalten, die derzeit in IFRS 3 gegeben ist.
bullet Lagebericht. Die Zielsetzung wäre die Entwicklung eines Modells für einen schildernden Bericht, der dem Abschluss beigefügt würde und die Stellungnahme der Unternehmensführung zu Abschluss enthielte. Das Projekt würde auf dem Diskussionspapier, das der Board im Oktober 2005 zur Stellungnahme herausgab, aufbauen.

 

Die Empfehlung der Führungsmitarbeiter des Stabs ist, alle Projekte mit Ausnahme des Projekts zu immateriellen Vermögenswerten auf die Agenda zu nehmen. Die Agendavorschläge stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung (Agendapapiere 5 bis 5D, jeweils in englischer Sprache).

 

 

11. Dezember 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe September/Oktober 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 123 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Verknüpfungen auf Quellenmaterialien. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

11. Dezember 2007: PCAOB-Stab gibt Warnhinweis zur Prüfungspraxis bezüglich Fair Value heraus

Der Stab der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Warnhinweis zur Prüfungspraxis (Audit Praxis Alert) zur Prüfung von Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Abschlüssen herausgegeben. Der Warnhinweis stellt Prüfern weitere Informationen in Bezug auf die Prüfung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und diesbezüglichen Angaben und den Einsatz von Experten in diesem Bereich zur Verfügung.

 

Die Veröffentlichung der PCAOB mit dem Titel Matters Related to Auditing Fair Value Measurements of Financial Instruments and the Use of Specialists streicht bestimmte Sachverhalte in vier Bereichen heraus:

 

bullet Prüfung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert;
bullet Einordnung der Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert innerhalb der Fair-Value-Hierarchie nach SFAS 157;
bullet der Einsatz  von Experten in der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert; und
bullet der Einsatz von Bewertungsdienstleistern bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

 

Lesen Sie auch die folgenden englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Warnhinweis zur Prüfungspraxis des Stabs der PCAOB (56 KB)
bullet Presseerklärung der PCAOB

 

 

11. Dezember 2007: Heads Up-Newsletter zur XBRL-Klassifizierungssystematik für US-GAAP

Am 5. Dezember 2007 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) XBRL-Klassifizierungssystematik für US-GAAP zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Die Klassifizierungssystematik ist eine Liste von „Etiketten", die Finanzdaten angehängt werden können, die Inhalt einer elektronischen Einreichung bei der SEC sind. Dadurch werden die Daten interaktiv nutzbar und für Anleger nützlicher. Die Kommentierungsfrist endet am 4. April 2008. Im Laufe des Jahres 2008 wird die SEC vermutlich eine Regelung vorschlagen, nach der bestimmte Registranten interaktive Daten in ihre zukünftigen Einreichungen aufnehmen werden müssen. Wir haben Ihnen die Ausgabe Heads Up-Newsletters vom 10. Dezember 2007 eingestellt (in englischer Sprache, 111 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird. Darin wird die XBRL-Klassifizierungssystematik für US-GAAP beschrieben.

 

 

10. Dezember 2007: RIC und IDW äußern sich zur Subprime-Krise

Im Rahmen der Subprime-Krise wurden von verschiedenen Seiten Anfragen an das DRSC herangetragen, erläuternde Stellungnahmen zur Anwendung der IFRS Regelungen bezüglich der Abgrenzung des aktiven Marktes und des Ansatzes und der Bewertung von Finanzinstrumenten bei nicht aktiven Märkten zu verlautbaren. Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) hat daraufhin in Abstimmung mit interessierten Kreisen eine entsprechende Stellungnahme in der für das RIC neuen Verlautbarungsform eines „Questions and Answers (Q&A) – Papiers“ verfasst. In diesem Papier werden vor allem diejenigen Regelungen der IFRS herausgearbeitet, denen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Marktbedingungen eine besondere Bedeutung zukommt. Das Q&A-Papier stellt keine abschließende Auslegung dieser Regelungen dar, es trägt lediglich zur Beseitigung von Unklarheiten bei.

 

Zum gleichen Zeitpunkt hat sich das IDW mit einem Positionspapier zu Wort gemeldet. Zwischen dem IDW und dem RIC bzw. DRSC erfolgte eine fortlaufende Unterrichtung über den jeweiligen Diskussionsstand. Die Organisationen stimmen darin überein, dass beide Papiere in Grundsatzfragen der Bilanzierung nach IFRS inhaltlich in Einklang stehen.

 

Folgende Unterlagen können Sie herunterladen:

 

bullet Stellungnahme des RIC („Questions and Answers (Q&A) – Papier“, 115 KB)
bullet Subprime-Positionspapier des IDW (78 KB)
bullet Pressemitteilung des IDW (28 KB)

 

 

10. Dezember 2007: Umfassende Änderungen des deutschen Bilanzrechts

Am 8. November 2007 hat das deutsche Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (635 KB) zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Die übergreifenden Ziele der Reform sind (1) die Modernisierung des Handelsgesetzbuches (HGB) und (2) die Reduzierung der aufsichtsrechtlichen Lasten für Unternehmen. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen allgemein in die Richtung einer größeren Konformität des HGB mit IFRS. Das Gesetz würde auch Veränderungen in den Bereichen Prüfung, Aufsichtsgremien und Prüfungskomitees mit sich bringen. Die Eckpunkte des BilMoGs (45 KB) sind vom BMJ zusammengefasst worden. Die wichtigsten Veränderungen beinhalten die folgenden:

 

bullet stärkerer Ansatz von immateriellen Vermögenswerten (die damit verbundene Erhöhung des Eigenkapitals steht jedoch nicht für die Gewinnausschüttung zur Verfügung);
bullet Zweckgesellschaften müssen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wenn sie unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens stehen;
bullet Ansatz von latenten Steueransprüchen (vorher verboten);
bullet Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum beizulegenden Zeitwert über die ursprünglich angesetzten Kosten hinaus;
bullet Rückstellungen werden zukünftig abgezinst;
bullet Aufnahme versicherungsmathematischer Annahmen in die Bewertung von Pensionsverpflichtungen;
bullet Mittelständische Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit.

 

Der Entwurf steht interessierten Schlüsselparteien zur Stellungnahme bis zum 8. Januar 2008 zur Verfügung. Danach wird der Gesetzentwurf auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen durch das BMJ überarbeitet und dann dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt. Die dortigen Erörterungen werden sich einige Monate hinziehen. Viele Beobachter erwarten hitzige Debatten. Der ursprüngliche Zeitplan des BMJ sah die Herausgabe des endgültigen Gesetzes im zweiten Halbjahr 2008 vor; Datum des Inkrafttretens sollte der 1. Januar 2009 sein. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass aufgrund der verschiedenen Wahltermine 2008 und 2009 dieser Termin möglicherweise nicht eingehalten werden kann.

 

 

10. Dezember 2007: IFAC-Positionspapier zur Regulierung des Berufsstandes der Rechnungsleger

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Positionspapier zur Regulierung der Rechnungslegung veröffentlicht, in dem festgehalten wird, dass professionelle Rechungslegungsgremien, die im öffentlichen Interesse handeln, eine aktive Rolle in der Regulierung des Berufsstandes spielen sollten, um sicherzustellen, dass eine effektive und effiziente Regulierung erfolgt. Das Positionspapier mit dem Titel Regulierung des Berufsstandes der Rechnungsleger (Regulation of the Accountancy Profession) umreißt die verschiedenen aufsichtsrechtlichen Modelle und wie diese eingeführt werden können und erörtert die Rolle von professionellen Rechnungslegungsgremien und Regierungen. Im Hinblick auf den Bedarf einer Regulierung wird im Papier folgendes festgestellt: „Wie in anderen Berufsfeldern hängt auch in der Rechnungslegung die Nachhaltigkeit von der Qualität der durch die Mitglieder gelieferten Dienstleistungen und von der Fähigkeit des Berufsstandes, effektiv und effizient auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Gesellschaft zu reagieren, ab ." Lesen Sie auch die folgenden englischsprachigen Dokumente:

 

bullet Positionspapier zur Regulierung des Berufsstandes (189 KB)
bullet Presseerklärung des IFAC

 

 

10. Dezember 2007: 'In China braut sich eine Rechnungslegungsrevolution zusammen'

Paul Pacter, der Webmaster der internationalen Ausgabe von IAS Plus, hatten einen Artikel mit dem Titel „In China braut sich eine Rechnungslegungsrevolution zusammen" geschrieben, der in der Dezemberausgabe 2007 von Financial Executive erschienen ist, der Zeitschrift des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI). Paul Pacter erörtert die Kapitalmärkte im heutigen China, die neueren Entwicklungen der Finanzberichterstattung in China, Veränderungen, die durch die neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards, CAS) verursacht wurden, die 2007 in Kraft getreten sind, sowie die verbleibenden Unterschiede zwischen CAS und IFRS. Financial Executives International hat dem Autor gestattet, den Artikel auf IAS Plus.com zu veröffentlichen, die Rechte verbleiben bei FEI. Eine Verknüpfung auf den Artikel finden Sie auf iasplus.com unter dem Datum 10. Dezember.

 

 

10. Dezember 2007: Der Umgangston kann die Prüfungsqualität beeinflussen

Eine Studie des Komitees für grenzübergreifende Prüfungen (Transnational Auditors Committee, TAC) des Firmenforums, eines Gremiums innerhalb des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC), widmet sich der Frage, wie der richtige Umgangston die Prüfungsqualität positiv beeinflussen kann. Das Firmenforum ist eine Vereinigung von Firmennetzen internationaler Prüfungsfirmen, die grenzüberschreitende Prüfungen durchführen. Die Studie mit dem Titel „Der Umgangston und die Prüfungsqualität" (Tone at the Top and Audit Quality) untersucht die derzeitige Praxis bei den Mitgliedern des Firmenforums. Dieser Leitfaden zu guter ausgeübter Praxis ist auf Grundlage der Angaben von zehn Mitgliedern von TAC erstellt, die einige der größten internationalen Netzwerke repräsentieren. Diese TAC-Mitglieder gewährten Interviews und stellten Hintergrundmaterialien zur Verfügung, die auf anonymisierter Basis in dieser Studie zusammengefasst sind.

 

bullet Studie des Firmenforums (in englischer Sprache, 165 KB)
bullet Presseerklärung (in englischer Sprache)

 

 

9. Dezember 2007: Fidschi entlässt einige kleinere Unternehmen aus der IFRS-Anwendungspflicht
Im November 2007 hat der Rat des Rechnungslegungsinstituts von Fidschi die Einführung einer Umsatzschwelle von 5 Mio. F$ (3,25 Mio. US$) für drei Kategorien von Unternehmen verabschiedet, die ansonsten die IFRS hätten befolgen müssen. Dadurch wird ein Wahlrecht für kleinere Unternehmen innerhalb dieser drei Kategorien eingeführt, wonach diese entweder die IFRS oder die derzeitigen Rechnungslegungsstandards von Fidschi anwenden können. Das Institut hat eine Vorschrift eingeführt, nach der acht Kategorien von Unternehmen seit dem 1. Januar 2007 nach IFRS bilanzieren müssen. Für Details verweisen wir auf unsere Länderseite für Fidschi.

 

 

8. Dezember 2007: Status des überarbeiteten IFRS 3 zu Unternehmenszusammenschlüssen

Der IASB hat die zweite Phase des Projekts "Unternehmenszusammenschlüsse" abgeschlossen. Die wichtigsten Ergebnisse bestehen in einer überarbeiteten Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und einer geänderten Fassung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse. Das Datum des Inkrafttretens für die Anwendung der neuen Vorschriften ist der 1. Juli 2009. Der Board beabsichtigt, die Dokumente am 10. Januar 2008 zu veröffentlichen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Board auch ein sog. Feedback Statement herausgeben, in welchem die wesentlichen Stellungnahmen zusammengefasst werden, die man auf die beiden Entwürfe erhalten hat, und in dem erläutert wird, wie diese Stellungnahmen die Sichtweise des Boards und die endgültigen Verlautbarungen beeinflusst haben.

 

 

8. Dezember 2007: DRS 17 und DRS 15a verabschiedet
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am 7. Dezember 2007 in der 13. Öffentlichen Sitzung den Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und den Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht verabschiedet. Die Standards werden dem Bundesjustizministerium zur Bekanntmachung übermittelt. Angaben zu den Zielen und Hintergründen der neuen Standards finden Sie in der  Pressemitteilung des DRSC (60 KB).

 

 

7. Dezember 2007: Gemeinsame Erklärungen zu Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards von China und Hongkong

Die Standardsetzer für Rechnungslegung und Prüfung in Hongkong und dem Festland von China haben gemeinsame Erklärungen bezüglich der gegenseitigen Anerkennung ihrer Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards unterzeichnet.
Nach der gemeinsamen Erklärung zu Rechnungslegungsstandards (in englischer Sprache, 48 KB), stimmen die beiden Parteien in folgenden Punkten überein:

 

bullet Es gibt nur zwei wesentliche Unterschiede zwischen den Hong Kong Financial Reporting Standards (HKFRS, im Prinzip identisch mit IFRS) und den neuen Chinese Accounting Standards (CAS*), die seit 2007 in Kraft sind. Die Unterschiede betreffen Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen und die Aufholung von Wertminderungen.
bullet Abschlüsse, die nach CAS erstellt sind, sollten nach Anpassungen der beiden Unterschiede‚ im Prinzip die gleichen Auswirkungen haben'.
bullet Man wird daran arbeiten, die beiden Unterschiede zu beheben, und wird sich der fortgeführten Konvergenz der Rechnungslegungsstandards widmen.
bullet Man wird daran arbeiten, gegenseitig Ausnahmen von den entsprechenden Prüfungen der Wirtschaftsprüferprüfungen in Hongkong und dem Festland von China zu erwirken.
bullet Man wird daran arbeiten, eine gegenseitige Akzeptanz der Rechnungslegungsstandards der jeweils anderen Partei für Zwecke der Börsennotierung zu erreichen. [Derzeit müssen Unternehmen aus dem Festland China, die an der  Börse in Hongkong notiert sind, HKFRS oder IFRS anwenden].

 

*CAS werden manchmal auch als ASBE bezeichnet (Accounting Standards for Business Enterprises)

 

Nach der gemeinsamen Erklärung zu Prüfungsstandards  (in englischer Sprache, 44 KB), stimmen die beiden Parteien in folgenden Punkten überein:

 

bullet Ein Wirtschaftsprüfer, der entweder die Prüfungsstandards von Hongkong oder des Festlandes von China anwendet, erfüllt dieselben Anforderungen und sollte deshalb zu den gleichen Schlüssen kommen,  von prüfungsnahen Leistungen bis hin zur Prüfung von Jahresabschlüssen.
bullet Man wird sich der fortgeführten Konvergenz der Prüfungsstandards widmen.
bullet Man wird daran arbeiten, gegenseitig Ausnahmen von den entsprechenden Prüfungen der Wirtschaftsprüferprüfungen in Hongkong und dem Festland von China zu erwirken.
bullet Man wird daran arbeiten, eine gegenseitige Akzeptanz der Prüfungsstandards der jeweils anderen Partei für Zwecke der Börsennotierung zu erreichen.

 

 

7. Dezember 2007: PCAOB will sich stärker auf ausländische Überprüfungen von Prüfungsfirmen verlassen

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Vorschlag einer Verlautbarung zur Verfahrensweise zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. In dieser Verlautbarung werden die Faktoren für "volles Vertrauen" genannt, bei deren Vorliegen die PCAOB sich auf die Prüfungssysteme ausländischer gleichrangiger Gremien verlässt, die ausreichend streng sind, um das Maß an Anlagerschutz zu gewährleisten, das durch den Sarbanes-Oxley Act von 2002 vorgeschrieben ist. Die vorgeschlagene Verlautbarung zur Verfahrensweise enthält Leitlinien zu Regel 4012 (in englischer Sprache, 122 KB) der PCAOB mit dem Titel Prüfungen von in Ausland registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Inspections of Foreign Registered Public Accounting Firms). Diese Regel gestattet der PCAOB, den Grad, zu dem sie sich auf Prüfungsüberwachungsgremien verlässt, die in den Sitzländern von registrierten nicht US-amerikanischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, auf Grundlage der Unabhängigkeit und der Strenge dieser Gremien anzupassen. Nach der vorgeschlagenen Verlautbarung zur Verfahrensweise würde die PCAOB den Grad erhöhen, zu dem sie sich auf ausländische Prüfungssysteme wo immer möglich verlässt (bis hin zu vollständigem Verlassen), wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind. Die PCAOB erbittet Stellungnahmen zu den Merkmalen und zu dem in der vorgeschlagenen Verlautbarung genannten Ansatz bis zum 14. März 2008.

 

Fünf vorgeschlagene allgemeine Prinzipien, die der PCAOB bei der Bestimmung der Verlässlichkeit als Hinweise dienen:

 

bullet Angemessenheit und Integrität des Überwachungssystems: Die PCAOB würde abschätzen, ob das ausländische System effektiv im öffentlichen Interesse des Anlegerschutzes durch Bemühungen bei der Verbesserung der Prüfungsqualität arbeitet.
bullet Unabhängiges Wirken des Überwachungssystems: Die PCAOB würde abschätzen, ob das Gremium und das System, in dem es tätig ist, frei von Störungen oder unangemessenem Einfluss durch die Prüfungspraxis und/oder Prüfungsgesellschaften, die von dem Gremium überwacht werden, ist.
bullet Unabhängigkeit der Finanzierungsgrundlage des Systems: Die PCAOB würde abschätzen, ob das ausländische System die Möglichkeit hat, die Finanzierungsquellen, die für die Ausführung seiner Aufgaben nötig sind, ohne Störungen oder unangemessenen Einfluss durch die Prüfungspraxis und/oder Prüfungsgesellschaften, die von dem Gremium überwacht werden, erschließen und ausschöpfen kann.
bullet Transparenz des Systems: Die PCAOB würde abschätzen, zu welchem Grad das Gremium für die Abwicklung seiner Aufgaben im Rahmen eines durchschaubaren Rahmenkonzepts verantwortlich ist. Die PCAOB würde prüfen, ob das Gremium öffentlich Informationen zu seiner Struktur, seiner Führung, seinen Verfahrens- und Vorgehensweisen und seinen Tätigkeiten zur Verfügung stellt.
bullet Erfolge des Systems in der Vergangenheit: Die PCAOB würde abschätzen, ob das ausländische Überwachungsgremium oder das System, in dem es tätig ist, in der Vergangenheit angemessene disziplinarische Vorgehensweisen und angemessene Sanktionen vorweisen kann.

 

Lesen Sie hierzu auch die folgenden englischsprachigen Dokumente:

 

bullet vorgeschlagene Verlautbarung zur Verfahrensweise der PCAOB (82 KB),
bullet Presseerklärung der PCAOB.

 

 

7. Dezember 2007: Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update. Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. Die erste Sendung dieser Reihe wurde am 29. November 2007 ausgestrahlt.

 

In der Ausgabe vom 29. November 2007 von Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

 

bullet ein Überblick über die neuesten und die zukünftig erwarteten Aktivitäten des IASB,
bullet der neueste Stand zum UK-GAAP,
bullet IFRS 8 Geschäftssegmente,
bullet neue IFRIC-Interpretationen (einschließlich IFRIC 11 und 13).

 

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier. Es ist eine permanente Verknüpfung auf die Sendung auf der englischsprachigen Seite von IAS Plus eingerichtet.

 

Von 2004 bis 2006 hat das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London eine Reihe von 18 fachlichen Updates zu IFRS ausgestrahlt. Der Schwerpunkt lag auf den wichtigsten internationalen Rechnungslegungsstandards und ihren Auswirkungen auf britische Unternehmen. Vorläufig werden Ihnen diese Sendungen auch weiterhin auf der englischsprachigen Seite von IAS Plus zur Verfügung stehen.

 

 

7. Dezember 2007: Accounting Roundup – Ausgabe November 2007

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Novemberausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 283 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

 

Entwicklungen beim FASB

bullet FASB überarbeitet die Rechnungslegung für Unternehmenszusammenschlüsse und Minderheitenanteile
bullet FASB, FAF und AICPA unterstützen den Übergang von börsennotierten US-Unternehmen auf Rechnungslegungsstandards, die von einem globalen Standardsetzer herausgegeben werden
bullet FASB schlägt vor, Datum des Inkrafttretens von Interpretation 48 bezüglich der Bilanzierung von Unsicherheit bei Ertragsteuern für Unternehmen, deren Anteile nicht öffentlich gehandelt werden, aufzuschieben
bullet FASB schlägt vor, Fair-Value-Verlautbarung 157 teilweise aufzuschieben, erwägt Umsetzungssachverhalte
bullet FASB schlägt eine Position des Stabs vor, um Leasinggeschäfte aus dem Anwendungsbereich der Fair-Value-Verlautbarung 157 auszunehmen, und überarbeitet die Fair-Value-Definition für die Bilanzierung von Leasinggeschäften
bullet FASB schlägt eine Position des Stabs vor, die einen unbefristeten Aufschub von SOP 07-1 die Rechnungslegung von Investmentunternehmen betreffend beinhaltet
bullet FASB schlägt eine Position des Stabs vor, die die Faktoren verändert, die bei der Bestimmung der Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes berücksichtigt werden
bullet FASB gibt Vorschlag zur Vereinfachung und Verbesserung der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital heraus

 

Entwicklungen bei der Emerging Issues Task Force (EITF)

bullet EITF-Sachverhalt 07-1 Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen
bullet EITF-Sachverhalt 07-4 Anwendung der Zwei-Klassen-Methode nach FASB Verlautbarung Nr. 128 Ergebnis je Aktie auf Personengesellschaften
bullet EITF-Sachverhalt 07-5 Bestimmung, ob ein Instrument (oder eine eingebettetes Merkmal) an das eigene Kapital indexiert ist
bullet EITF-Sachverhalt 07-6 Bilanzierung von Immobilienverkäufen nach den Anforderungen von FASB-Verlautbarung Nr. 66 Bilanzierung von Immobilienverkäufen, bei denen die Vereinbarung eine Kaufs- und Verkaufsklausel enthält
bullet EITF erörtert den Ansatz des FASB, Sachverhalt 98-5 Bilanzierung von Wandelanleihen mit vorteilhaften Wandelrechten oder bedingt anpassbaren Wandlungsverhältnissen zu aktualisieren.

 

Entwicklungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

bullet SEC lässt Überleitungsanforderung fallen, stimmt Regelungen für kleinere börsennotierte Unternehmen zu
bullet SEC gibt Bilanzierungsbulletin mit Ansichten zu zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten geschriebenen Darlehenszusagen heraus
bullet SEC schlägt verpflichtende elektronische Einreichung von bestimmten Ersuchen und Einreichungen von Investmentunternehmen vor
bullet SEC stimmt Änderungen an den Regelungen der PCAOB bezüglich der Häufigkeit von Überprüfungen zu
bullet SEC ersucht um Stellungnahmen bezüglich internetbasierter Möglichkeiten des Zugriffs auf die Angaben von börsennötierten Unternehmen über geschäftliche Aktivitäten in oder mit Staaten, die als Unterstützerstaaten für Terrorismus identifiziert wurden
bullet SEC ernennt Wayne Carnall zum hauptverantwortlichen Rechnungsleger der Abteilung Unternehmensfinanzierung

 

Entwicklungen beim Governmental Accounting Standards Board (GASB)

bullet GASB gibt Verlautbarung 52 Grundstücke und andere Immobilien, die von Stiftungen zu Investitionszwecken gehalten werden heraus

 

Internationale Entwicklungen

bullet IASB verkündet Führungsvorschläge zur Verbesserung seiner öffentlichen Rechenschaftspflicht

 

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

 

7. Dezember 2007: Fragebogen zur Befolgung der IFRS – Version 2007

Wir haben für Sie den englischsprachigen Fragebogen zur Einhaltung der IFRS von Deloitte (Ausgabe 2007) eingestellt. Der Fragebogen fasst die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der verabschiedenden Standards (einschließlich Interpretationen) zusammen. Dieser Fragebogen kann dafür verwendet werden, bei der Einschätzung der Einhaltung dieser Verlautbarungen zu helfen. Er ist kein Ersatz für das eigene Verstehen dieser Verlautbarungen oder das Vornehmen eigener Einschätzungen. Von den Anwendern dieses Fragebogens wird angenommen, dass sie die Verlautbarungen von Grund auf verstehen, und sie sollten bei Bedarf den Wortlaut der Verlautbarungen konsultieren, wenn sie bestimmte Sachverhalte im Fragebogen erwägen. Die Sachverhalte im Fragebogen sind mit Verweisen auf die betreffenden Abschnitte der IFRS versehen. Dieser Fragebogen behandelt die Ansatz- und Bewertungsvorschriften aus den IFRS, die am oder vor dem 31. August 2007 veröffentlicht wurden. Er behandelt nicht die Darstellungs- und Angabevorschriften (für diese haben wir eine eigene Checkliste entwickelt). Beachten Sie bitte, dass in IAS 8.30 Angaben bezüglich Standards und Interpretationen gefordert werden, die zum Bilanzstichtag zwar noch nicht in Kraft getreten aber bereits herausgegeben sind. Daher müssen Ersteller über den Inhalt des Fragebogens hinaus noch jegliche Standards und Interpretationen bedenken, die zwischen dem 1. September 2007 und dem Stichtag ihres Abschlusses für das Jahr 2007 herausgegeben wurden. Der Fragebogen umfasst 282 Seiten. Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf den Fragebogen in gezippter Word-Version oder als pdf-Datei.

 

bullet 2007 IFRS Compliance Questionnaire (Word) (769 KB).
bullet 2007 IFRS Compliance Questionnaire (pdf) (1.901 KB).

 

Es sind permanente Verknüpfungen auf dieses Dokument auf der englischsprachigen Seite zu Musterkonzernabschlüssen eingerichtet.

 

 

6. Dezember 2007: Novemberausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt

Wir haben die neueste Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 133 KB), der die Sitzung der Projektgruppe für neu auftretenden Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB vom 29. November 2007 zusammenfasst. Dieser Newsletter, der von den US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Sie finden frühere Ausgaben des Newsletters hier.

 

Der EITF Snapshot erörtert die drei Sachverhalte, bezüglich derer die EITF auf dieser Sitzung zu Entscheidungen gekommen ist:

bullet Sachverhalt 07-1 Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen (zur Entwicklung und Vermarktung von ressourcenintensiven und allgemein ungewissen Produkten) – Übereinkunft erzielt,
bullet Sachverhalt 07-4 Anwendung der Zwei-Klassen-Methode nach FASB Verlautbarung Nr. 128 Ergebnis je Aktie auf Personengesellschaften – Übereinkunft, dass öffentliche Stellungnahmen eingefordert werden sollen,
bullet Sachverhalt 07-6 Bilanzierung von Immobilienverkäufen, bei denen die Vereinbarung eine Kaufs- und Verkaufsklausel enthält – Übereinkunft erzielt.

 

 

5. Dezember 2007: FASB veröffentlicht überarbeiteten Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat einen überarbeiteten Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen und einen neuen Standrad zu nicht kontrollierenden Anteilen (Minderheitenanteilen) herausgegeben. Die Standards gelten für Berichtsperioden, die nach dem 15. Dezember 2008 beginnen. Der IASB beabsichtigt, die entsprechenden Gegenstücke ─ IFRS 3 (überarbeitet) Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 27 (wie 2007 überarbeitet) Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS ─ Anfang nächsten Jahres herauszugeben. Der Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen des FASB schreibt dem erwerbenden Unternehmen vor, alle im Rahmen der Transaktion erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden anzusetzen, legt den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs als das Bewertungsziel aller erworbenen Vermögenswerte und aller übernommenen Schulden (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts) fest und schreibt dem Erwerber vor, Informationen in den Angaben zu veröffentlichen, die dabei helfen, das Wesen und die finanziellen Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses zu verstehen und zu bewerten. Die vom IASB überarbeitete Version von IFRS 3 gestattet den Ansatz des vollen Geschäfts- oder Firmenwerts des erworbenen Unternehmens, schreibt ihn aber nicht vor. Laden Sie sich hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des FASB herunter. Die neuen Standards (SFAS 141 (R) und SFAS 160) können kostenfrei von der Internetseite des FASB heruntergeladen werden.

 

 

5. Dezember 2007: FASB veröffentlicht vorläufige Ansichten zur Abgrenzung Eigenkapital/Fremdkapital

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat seine vorläufigen Ansichten zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital (Financial Instruments with Characteristics of Equity) herausgegeben. Die vorläufigen Ansichten beschreiben den vom FASB bevorzugten Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft ("basic ownership"), der die Gruppe der Instrumente, die als Eigenkapital klassifiziert werden können, auf den nachrangigsten Restanteil eines Unternehmens beschränkt. Die Eigentümer dieser Instrumente werden als die Eigentümer des Unternehmens angesehen. Alle anderen Instrumente stellen entweder Schulden oder Vermögenswerte dar. Ein Instrument, das das Nettovermögen, das den Eigentümern des Unternehmens zur Verfügung steht, verringert, ist eine Schuld; ein Instrument, das das Nettovermögen, das den Eigentümern des Unternehmens zur Verfügung steht, erhöht, ist ein Vermögenswert. Nach diesem Ansatz wären Termingeschäfte, Optionen und Wandelanleihen als Schulden oder Vermögenswerte zu klassifizieren. Stellungnahmen werden bis zum 30. Mai 2008 erbeten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des FASB. Dort können Sie auch kostenfrei die vorläufigen Ansichten herunterladen.

 

 

4. Dezember 2007: IFRS-Musterabschlüsse 2007 in slowakischer Sprache

Unsere slowakischen Kollegen haben Medzinárodné štandardy pre finančné výkazníctvo: Vzorové finančné výkazy 2007 herausgegeben – den Musterkonzernabschluss in slowakischer Sprache (114 Seiten, 1.582 KB). Jeder Posten des Abschlusses enthält Querverweise auf die jeweils relevanten IFRS. Wir haben eine permanente Verknüpfung auf den Musterabschluss auf unsere Länderseite Slowakei aufgenommen. Deutsche Publikationen von Deloitte finden Sie hier. Musterkonzernabschlüsse in anderen Sprachen finden Sie hier.

 

 

3. Dezember 2007: IASB an der Spitze des weltweiten Rankings zur Einbindung von Interessengruppen

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat unter den 30 mächtigsten globalen Organisationen weltweit die am besten ausgebauten Kapazitäten für die Einbindung externer Interessengruppen. Nach dem von One World Trust heute veröffentlichten globalen Rechenschaftsbericht werden vom IASB außerordentliche Leistungen in Bezug auf Transparenz und Auswertung erbracht. Lesen Sie die englischsprachige Presseerklärung des IASB (45 KB).

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