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30. August 2007: Ergebnisse der 112. Sitzung des DSR
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Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 27. und 28. August 2007 seine
112. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse
der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung
sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des
Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)
mit Stand vom August 2007
hier herunterladen (29 KB). |
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Der DSR diskutierte auf der Basis einer Synopse, in
der ausgewählte Regelungen des Diskussionspapiers
Preliminary Views on Insurance Contracts
anderen bereits existierenden Regelungen
gegenübergestellt
wurden, die Notwendigkeit eigenständiger Regelungen
für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen.
Neben der Problematik, ob es sich bei der
Designation der Verträge um Dienstleistungen
oder Finanzinstrumente handelt, wurden im Einzelnen
verschiedene Bewertungskonzepte,
die Verwendung unternehmensspezifischer Daten,
unterschiedliche Konzepte der Ertragsvereinnahmung
und des Gewinnausweises analysiert. |
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Des Weiteren informierte sich der DSR über den
Stand des IASB-Projektes Reporting Entity als
Teil
des Conceputal Framework-Projektes (Phase D). |
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Bezüglich der Thematik IFRS für KMU
diskutierte der Rat die vorläufigen Ergebnisse einer
Unternehmensbefragung,
die zusammen mit der Universität Regensburg, dem BDI
und der DIHK durchgeführt
wurde sowie die ersten Erfahrungsberichte von
18 Unternehmen, die unter Führung des DRSC auf
Basis des vorliegenden Entwurfs Probeabschlüsse nach
IFRS für SME erstellen. Auf Basis dieser
Erkenntnisse wurden die Eckpunkte für eine
Stellungnahme gegenüber dem IASB festgelegt. |
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Weiterhin diskutierte der Standardisierungsrat einen
Briefentwurf an die SEC zur Verlautbarung
Acceptance
from foreign private issuers of financial statements
prepared in accordance with International
Financial Reporting Standards without
reconciliation to U.S. GAAP. Diese
Stellungnahme
wird im September auf der Website des DRSC
www.drsc.de veröffentlicht. |
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30. August 2007:
Heads Up-Newsletter zur bilanziellen Auswirkung von
Änderungen der Bedingungen von Subprime-Krediten
Unsere
amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben einen neuen
Heads Up-Newsletter – Ausgabe vom 29. August 2007 – herausgegeben
(in englischer Sprache, 119 KB). Diese Ausgabe des Heads Up mit dem Titel Die
bilanzielle Auswirkung von Änderungen der Bedingungen von Darlehen
an Kunden mit schwacher Bonität (Accounting Consequences of
Subprime Loan Modifications) fasst einen Brief zusammen
zusammen, den US-Senator Charles Schumer an die CEOs der vier großen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geschrieben hat. Er fordert diese
darin auf "während der Hypothekenkrise dieses Landes dadurch
mitzuhelfen, dass Sie sicherstellen, dass sich Ihre Mandanten der
neuesten Leitlinien von SEC und FASB zu FAS 140 bewusst sind, und
sie ansonsten ermutigen, die Bedingungen von Darlehen an Kunden mit
schwacher Bonität, die ausfallbedroht sind, zu ändern." Der Brief
von Senator Schumer bezieht sich auf ein Unterrichtsforum im Juni,
das vom FASB abgehalten wurde, und einen nachfolgenden Brief des
Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities
and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, den dieser an den
Vorsitzenden des Komitees für Finanzdienstleistungen des
US-amerikanischen Repräsentantenhauses, Barney Frank, richtete. Die
Ergebnisses des Unterrichtsforums und der Folgebrief werden
ebenfalls in dem Newsletter erörtert.
30. August 2007:
Treffen der Arbeitsgruppe zur Darstellung des Abschlusses
Die gemeinsame internationale Arbeitsgruppe zur
Darstellung des Abschlusses wird sich am Freitag, den 14. September
2007, in den Räumen des US-amerikanischen Standardsetzers FASB in
Norwalk in Connecticut treffen. Die Arbeitsgruppe war im November
2004 gegründet worden, um IASB und FASB bei ihrem gemeinsamen
Projekt zur Entwicklung von Standards zur Darstellung von
Informationen bezüglich der Erfolgsberichterstattung zu beraten. Ein
Entwurf zu Phase A des Projekts (Jahresabschluss und
Vergleichsinformationen) war im März 2006 herausgegeben worden
(siehe unsere Nachricht vom 16. März 2006);
der endgültige Standard wird noch für das Jahr 2007 erwartet. Ein
Entwurf zur Phase B des Projekts (Darstellung im Hauptteil des
Abschlusses) ist für 2008 avisiert.
29. August 2007:
Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen
Auf
IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe
Juli
2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 150 KB). Global Offerings Services ist ein
internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen
mit Links zu den Quellen.
Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie
hier
(in englischer Sprache).
28. August 2007:
Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung
vom 6. und 7. September 2007
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird sich am Donnerstag, den 6. September, und Freitag, den
7. September 2007, in
den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie
die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.
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6. bis 7. September 2007, London
Donnerstag, den 6. September 2007
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IAS 27
Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS -
Bilanzierung von Sachdividenden |
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IAS 18 Erträge - Leitlinien
zur
Identifizierung
von
Vermittlungsgeschäften |
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IAS 18 Erträge - Beiträge
von Kunden |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung -
Konzerninterne anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich |
Freitag, den
7. September 2007
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27. August 2007:
Sri Lanka wird bis 2011 vollständig auf IFRS konvergieren
Der
Vorstand des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Sri Lanka
(Institute of Chartered Accountants of Sri Lanka, ICASL) hat das
Vorgehen genehmigt, wonach die Finanzberichtsstandards von Sri Lanka
bis 2011 vollständig mit den International Financial Reporting
Standards konvergieren sollen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen,
das die Übereinstimmung mit den Standards von Sri Lanka feststellt,
ebenfalls die Übereinstimmung mit den IFRS feststellen kann. Dieses
Vorgehen wurde von Yohan Perera, dem Präsidenten der ICASL, auf
einer internationalen Konferenz mit dem Titel "Fair Value - ein
Paradigmenwechsel" bekanntgegeben, die von den südasiatischen
Vereinigung der Wirtschaftsprüfer am 25. August 2007 in Colombo, Sri
Lanka, ausgerichtet wurde. Derzeit hat Sri Lanka viele, aber nicht
alle der neuesten IFRS übernommen. Perera gab ferner bekannt, dass
Sri Lanka IAS 32 und IAS 39 wohl im September 2007 übernehmen werde,
die dann im 2009 in Kraft träten.
27. August 2007:
Konferenz der IASC-Stiftung in Singapur am 29.-30. August
Die
jährliche IFRS-Konferenz der IASC-Stiftung wird im Verlauf dieser
Woche am Mittwoch, den 29. August, und Donnerstag, den 30. August,
im Grand Hyatt Hotel in Singapur stattfinden. Der IASB-Vorsitzende
Sir David Tweedie wird die Konferenz leiten. Am Mittwochnachmittag
werden die Redner IFRS-Abschlüsse aus Sicht der Finanzanalysten,
Ersteller und Regulatoren erörtern. Die Sitzung am Donnerstag wird
ein umfassendes fachliches Update zu den Aktivitäten bei IASB und
IFRIC beinhalten, das von drei Mitgliedern des IASB abgehalten wird,
sowie fachliche, parallel stattfindende Einzelveranstaltungen. An
beiden Tagen wird genügend Zeit für Fragen und Anmerkungen aus dem
Plenum zur Verfügung stehen. Daneben wird es am Mittwochmorgen, den
29. August, fünf Intensivhalbtagesworkshops zu bestimmten Themen
geben, zu denen sich die Teilnehmer anmelden können. Diese decken
folgende Themen ab:
 |
IFRIC Update |
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Versicherungsverträge
|
 |
IFRS für KMU |
 |
IFRS in Lehre und Forschung
|
 |
Aktuelles aus dem US-amerikanischen
Markt |
Die Konferenzbroschüre können Sie
hier
herunterladen (in englischer Sprache, 1.135 KB)
26. August 2007:
Ausführliche Zusammenfassung des vorgeschlagenen IFRS für KMU von
der ACCA
Die
Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (The Association of
Chartered Certified Accountants,
ACCA) hat eine
32-seitige Broschüre veröffentlicht, in der die Vorschläge für einen
International Financial Reporting Standard für kleine und
mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zusammengefasst werden. Sie
deckt jeden der 38 Abschnitte des vorgeschlagenen IFRS für KMU ab.
Die ACCA-Broschüre enthält ein Vorwort von Paul Pacter, dem Direktor
für KMU-Standards beim IASB. Die Broschüre wurde gemeinsam mit der
Prüfervereinigung von Ost-, Zentral und Südafrika erstellt. Um die
Erörterung des vorgeschlagenen IASB-Standards in Afrika zu fördern,
verteilt die ACCA 10.000 Druckexemplare der Broschüre in Afrika.
Hier
können Sie die Zusammenfassung des vorgeschlagenen IFRS für KMU von
der ACCA herunterladen (in englischer Sprache, 356 KB). Die
Einstellung auf die Website erfolgte mit freundlicher Genehmigung
der ACCA, einer globalen Wirtschaftsprüferorganisation mit
296.000 Prüflingen und 115.000 Mitgliedern in 170 Ländern.
24. August 2007:
Übersicht
über von IFRIC derzeit behandelte Themen und abgelehnte Themen
aktualisiert
Wir
haben für Sie unsere Übersichtsseiten zu den
Projekten auf der Agenda von
IFRIC und zu den
Sachverhalten, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC
aufgenommen wurden, aktualisiert. Beide Seiten spiegeln den
Stand vom Juli 2007 wider (letzte Sitzung von IFRIC). Die
Agendaseite steht Ihnen jetzt in deutscher Sprache zur Verfügung,
und Sie können den Status jedes Projekts verfolgen und finden
Verknüpfungen auf die abgeschlossenen Projekte. Die Seite der
abgelehnten Themen ist nach IFRS sortiert und bietet jeweils eine
Zusammenfassung des Sachverhalts, das Datum der Ablehnung und die
ins Deutsche übersetzte Begründung der Ablehnung aus dem IASB-Update.
24. August 2007:
IFRS-Musterkonzernabschluss in aktualisierter Fassung eingestellt
 |
Wir haben die deutschsprachige Version des
Musterkonzernabschlusses in aktualisierter Fassung auf
unserer Website eingestellt (1,94 MB). Sie können das
Dokument
hier herunterladen. Des Weiteren finden Sie einen
permanenten Link zum kostenlosen Download des
Musterkonzernabschlusses auf der linken Navigationsleiste.
Der Musterkonzernabschluss soll Abschlusserstellern als
Anschauungsbeispiel für einen IFRS-konformen Abschluss
dienen. Er kann jedoch die Auseinandersetzung mit den
Verlautbarungen des IASB nicht ersetzen und stellt auch
keine Anleitung zur Aufstellung des Abschlusses dar. |
24. August 2007:
Diskussionsrunde
des DSR zum
Diskussionspapier Insurance Contracts (Versicherungsverträge)
Der
Deutsche Standardisierungsrat lädt alle Mitglieder des DRSC
sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am
Dienstag, den 16. Oktober 2007, 14.00 Uhr
(voraussichtlich bis ca. 16.30 Uhr) in die Hauptverwaltung
München-Unterföhring der Allianz Versicherungs AG,
Dieselstr. 6, 85774 Unterföhring (bitte am Empfang melden) zu einem
Diskussionsforum zu dem vom IASB veröffentlichten
Diskussionspapier Preliminary Views on Insurance Contracts
ein.
Gegenstand des Meinungsaustausches ist das vorliegende
Diskussionspapier, das auf der
Internetseite des DRSC (Part
1 und
Part 2) zum Herunterladen bereitsteht.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter
bahrmann@drsc.de
bis zum
08. Oktober 2007 an.
Anmeldungen werden bestätigt, soweit die
Platzkapazität das zulässt.
24. August 2007: XBRL-Update zur XBRL-Fähigkeit der IFRS
Die
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee
Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen
elektronischen Newsletter zum aktuellen Stand der Entwicklung der
XBRL-Fähigkeit der IFRS herausgegeben. Die
Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business
Reporting Language) ist eine nutzungsgebührfreie Computersprache,
die die finanzbezogenen und anderen Daten eines Unternehmens mit
Datenschlüsseln aus standardisierten Listen
(Klassifizierungssystematiken) etikettiert, sodass Anleger und
Investoren leichter die gewünschten Informationen herausfiltern und
analysieren können. Laden Sie sich den englischsprachigen
XBRL-Update der IASC-Stiftung herunter (105 KB); er enthält
auch Verknüpfungen zu diversen XBRL-Quellen.
24. August 2007: Veröffentlichung des IFAC zu risikobasierten
internen Kontrollen
Das
Komitee der aktiven professionellen Rechnungsleger
(Professional Accountants in Business Committee, PAIB
Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands
(International Federation of Accountants, IFAC) hat die
eine neue Veröffentlichung mit dem Titel Interne
Kontrolle aus einer risikobasierten Perspektive (Internal
Control from a Risk-Based Perspective) herausgegeben.
Diese Veröffentlichung beinhaltet Interviews mit zehn
leitenden aktiven professionellen Rechnungslegern zu ihren
Erfahrungen und Ansichten zur Einrichtung eines effektiven
internen Kontrollsystems. Diese Interviews helfen dabei, die
Bedeutung eines risikobasierten Ansatzes in Bezug auf
interne Kontrolle als Voraussetzung für das Management des
Gesamtrisikos eines Unternehmens zu verdeutlichen. Lesen Sie
hierzu auch die englischsprachige
Pressemitteilung des IFAC, die auch eine
Verknüpfung zum Herunterladen der Veröffentlichung
beinhaltet.
23. August 2007:
IFRIC-Verlautbarung zur Klarstellung von IFRIC 14
Am
5. Juli 2007 hat
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
die Interpretation
IFRIC 14 IAS
19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,
Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
herausgegeben.
Seit der Veröffentlichung der Interpretation sind IFRIC einige
Zeitungsartikel und Aussagen von Marktkommentatoren zur Kenntnis
gelangt, in denen die Auswirkungen von IFRIC 14 nicht richtig
eingeschätzt werden. Deshalb hat IFRIC eine
Verlautbarung zu den Hauptsachverhalten, die aufgebracht wurden,
herausgegeben (in englischer Sprache).
|
Kernpunkte der IFRIC-Verlautbarung (in der Verlautbarung
werden diese Punkte ausführlich erklärt):
|
22. August 2007:
FEI
veranstaltet Konferenz zur Konvergenz international allgemein
anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze
Das
US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI)
ist Hauptsponsor einer
Konferenz zur Konvergenz international allgemein anerkannter
Rechnungslegungsgrundsätze, die am 28. September 2007 in New York
abgehalten wird. Die Konferenz zielt darauf ab, eine Grundlage für
das Verständnis der Hauptunterschiede zwischen US-GAAP und IFRS zu
schaffen und zu untersuchen, wie diese Unterschiede überwunden
werden können. Es werden Podiumsdiskussionen zu verschieden Themen
angeboten:
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Fahrplan zur Konvergenz Teil I: Ziele und Perspektiven der
Standardsetzer |
 |
Fahrplan zur Konvergenz Teil II: Regulatorische Perspektiven
der USA und der Europäischen Kommission
|
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Mögliche Auswirkungen der
Übernahme der IFRS |
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Anwendung von IFRS - „Die
Guten, die Bösen und die Hässlichen"
|
Es wird
Grundsatzreden von Rick Ketchum, CEO der New Yorker
Wertpapierbörsenaufsicht, und von Kathleen L. Casey,
Kommissionsmitglied der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) geben. Sie finden
weitere Informationen zur Konferenz auf der Internetseite von FEI.
(Bitte beachten Sie, dass der Frühbucherrabatt nur bis zum
26. August 2007 gewährt wird).
22. August 2007:
FASB gibt
die Ausgabe 2007-2008 seiner Standards heraus
 |
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat die
neue Jahresausgabe 2007-2008 seiner Standards einschließlich der
Standards seiner Vorgängerorganisationen herausgegeben. Die
Veröffentlichung enthält alle Standards, die bis zum 1. Juni 2007
beschlossen wurden. Die einzelnen Bände können in verschieden Sätzen
erworben werden: |
 |
Ursprünglicher Wortlaut mit Änderungen (drei Bände,
Standards
chronologisch sortiert):
USD 140,- |
 |
Derzeitiger Wortlaut (zwei
Bände, thematisch sortiert): USD 125,-
|
 |
Beide Sätze (fünf Bände):
USD 240,- |
Sie finden die
genauen
Bestellinformationen auf der Internetseite des FASB.
22. August 2007:
FEE nimmt Stellung zur Vereinfachung der
Rechnungslegungsvorschriften
Der
europäische Wirtschaftsprüferverband (Féderation des Experts
Comptables Européens, FEE) hat einen Hintergrundbericht zur
Mitteilung der
Europäischen Kommission bezüglich Maßnahmen zur Vereinfachung der
Vorschriften in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung
und Abschlussprüfung veröffentlicht. Der Hintergrundbericht zeigt
die historische Entwicklung der Bemühungen des Kommission um
Vereinfachung auf. Er bezieht sich auf auf ein Positionspapier des
FEE zum Vereinfachungsprojekt, das der Verband im März 2007
verfasste und der Kommission einhändigte. Laden Sie sich die folgen
Dokumente in englischer Sprache von der Internetseite des FEE
herunter:
Nachstehend finden
Sie die Übersetzung einiger Auszüge aus den Veröffentlichungen:
|
Auszüge aus dem
Hintergrundbericht des FEE zum
Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission
Erfahrungen aus dem wirklichen Leben zeigen,
dass die Hauptbürden, die den Unternehmen auferlegt werden, nicht aus der
Rechnungslegung stammen, sondern aus anderen Quellen wie beispielsweise
 |
sich überschneidenden
Anforderungen verschiedener aufsichtsbehördlicher Zwecke wie
zum Beispiel steuerlichen, körperschaftlichen,
arbeitsvermittlungsbezogenen oder statistischen;
|
 |
dem Steuerbereich
(Körperschaftsteuer, indirekte Steuern, kommunale Steuern
einschließlich Vermögenssteuern); |
 |
Anforderungen aus der
Dividendenausschüttung; |
 |
der Gesetzgebung und den
Bestimmungen zu gesundheitlichen und sicherheitstechnischen
Aspekten; |
 |
der Verwaltung einer Vielzahl
von Sozialversicherungsprogrammen (Berechnung, Auszahlung und
statistische Berichterstattung an die zuständigen Behörden);
|
 |
der Häufigkeit der
Berichtsanforderungen in manchen Ländern; und |
 |
dem unzureichenden Einsatz
elektronischer Berichterstattungsprogramme, um doppelte
Berichterstattungen und Informationsaufbereitungen zu vermeiden.
|
Rechnungslegung ist
von großer Bedeutung in der Erleichterung grenzüberschreitenden Handels. Es
gibt einen Bedarf an mehr international vergleichbaren und abgestimmten
Abschlüssen, insbesondere für mittelgroße und nicht börsennotierte große
Unternehmen, weil grenzüberschreitende Tätigkeiten,
Unternehmenszusammenschlüsse und -erwerbe, die Unternehmen in verschiedenen
Mitgliedstaaten betreffen, zunehmen. Rechnungslegungs- und
Prüfungsanforderungen unterstützen die Entwicklung und die Integration neuer
Wirtschaftzweige in der EU und tragen zur Verbreitung der besten
angewendeten Verfahren in der Praxis bei.
KMU verfügen oft nicht über starke
finanzielle Expertise innerhalb ihres Unternehmens und müssen sich deshalb
auf unabhängige externe Leistungen verlassen, die sie von professionellen
Rechnungslegern erhalten, um ihre finanziellen und verwaltungstechnischen
Kontrollen zu verbessern und damit das Risiko von Versagen und Betrug zu
verringern. Die Berichterstattung und die damit zusammenhängende
Abschlussprüfung, die die Qualität der Berichterstattung verbessern,
schaffen Transparenz und eröffnen den KMU neue Finanzierungsmöglichkeiten.
Auszug aus dem
Positionspapier des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen
Kommission (vom März 2007)
Unsere derzeitige Ansicht ist,
dass die Richtlinie eine Option für die Mitgliedstaaten
enthalten sollte, die Anwendung des IFRS für KMU durch alle
Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen und nicht
börsennotiert sind, zu gestatten oder vorzuschreiben. Dies
gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den einzelnen
Unternehmen die Wahlfreiheit zwischen Anwendung des IFRS für
KMU oder nationaler Gesetzgebung auf Grundlage der
Rechnungslegungsrichtlinie zu gewähren, die
Anwendung des IFRS für KMU
vorzuschreiben oder die Anwendung nationaler Gesetzgebung
auf Grundlage der Rechnungslegungsrichtlinie zu verlangen.
Es läge dann in der Hand jedes einzelnen Mitgliedsstaates,
zu entscheiden, ob und für welche Unternehmen die Anwendung
des IFRS für KMU gefordert oder erlaubt sein soll.
|
21. August 2007:
Diskussionsrunde
des DSR zum E-DRS 23, ED IAS 31amend, IFRIC D21 und IFRIC D22
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat lädt alle Mitglieder des DRSC
sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am
Dienstag, den 02. Oktober 2007, 14.00 Uhr
(voraussichtlich bis ca. 17.00 Uhr) in der
Konrad-Adenauer-Stiftung, 10785 Berlin,
Tiergartenstr. 35, Jakob-Kaiser-Saal (1. OG) zu
einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen des DSR und des
IASB ein: |
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E-DRS
23 Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im
Konzernlagebericht (101 KB)
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IFRIC
D21 Real Estate Sales (in englischer Sprache,
196 KB) |
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IFRIC
D22 Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation
(in englischer Sprache, 252 KB)
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ED amendments to IAS 31 Interests
in Joint Ventures (Veröffentlichung vom IASB für
September avisiert) |
Gegenstand des Meinungsaustausches sind die
vorliegenden Entwürfe, die auf der website
www.drsc.de zum download
bereitstehen bzw. bereitgestellt werden. Die Tagesordnung kann sich
kurzfristig ändern, falls sich in den nächsten Wochen noch
Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion
stehen. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter
bahrmann@drsc.de bis zum 21.
September 2007 an. Anmeldungen werden bestätigt, soweit die
Platzkapazität das zulässt.
21. August 2007:
Insight-Newsletter der IASB jetzt öffentlich zugänglich
Die überarbeitete Version des Insight-Newsletters des IASB und der
IASC-Stiftung, der bisher nur Abonnenten zugänglich war, steht ab
sofort öffentlich auf der
Internetseite des IASB zur Verfügung. Der englischsprachige
Newsletter widmet sich
– in einfacher Sprache
– Überblicksthemen und -konzepten in Hinblick
auf International Financial Reporting Standards (IFRS). In dieser
ersten öffentlich zugänglichen Ausgabe
Insight Q3, 2007
(6.965 KB)
äußert sich Sir David Tweedie, der Vorsitzende des IASB, zu "Mythen,
Mission und Möglichkeiten" des IASB, es gibt einen Überblick zum
Stand von "Führung und Aufsicht" durch die Treuhänder, das viel
diskutierte Thema "Der beizulegende Zeitwert" wird erörtert, und ein
Bericht zum Projekt "IFRS für KMU" rundet das Spektrum ab.
21. August 2007:
Leiter der Abteilung betriebliches Rechnungswesen der SEC nimmt
Stellung zur Überleitung von IFRS
Bei
einer Rede vor einer US-amerikanischen Anwaltsvereinigung äußerte
sich John W. White, der Leiter der Abteilung
Unternehmensfinanzierung der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC), zu einer Reihe von Themen einschließlich
International Financial Reporting Standards (IFRS). Sie finden die
gesamte
Rede
auf der Internetseite der SEC in englischer Sprache; die
Stellungnahme zu IFRS finden Sie dort unter Punkt 6. Nachfolgend
bieten wir Ihnen die Übersetzung eines Auszugs:
|
Einige Sachverhalte sind zu
dem Vorschlag [ausländischen Emittenten die Registrierung
bei der SEC auf Basis von IFRS-Abschlüssen ohne Überleitung
auf US-GAAP zu gestatten] zu machen: Zuallererst bezieht
sich der Vorschlag nur auf die IFRS wie vom IASB, dem
internationalen Standardsetzer in London, herausgegeben.
Während verschiedene Rechtskreise eigene Versionen der IFRS
haben mögen, bezieht sich unsere Anerkennung nur auf die
englischsprachige Version, die vom IASB verabschiedet wurde.
Zweitens ist festzuhalten, das der veröffentlichte Vorschlag
eine Reihe von Fragen stellt. Und diese beziehen sich nicht
nur auf praxisbezogene Umsetzungsdetails, sondern widmen
sich auch der übergreifenden Frage, ob verschiedene Umstände
es zulassen, dass IFRS wie vom IASB herausgegeben ohne
Überleitung akzeptiert werden können. Drei wichtige
Fragebereiche sind hier der Konvergenzprozess zwischen IFRS
und US-GAAP, die Frage, ob IFRS gewissenhaft und einheitlich
angewendet werden, und verschieden Sachverhalte in Bezug auf
den IASB. Die Kommentierungsfrist zum Vorschlag endet am
24. September, und ich ermutige alle interessierten
Parteien, uns ihre Ansichten zukommen zu lassen. |
Den Vorschlag der SEC, der am 2. Juli 2007 veröffentlich
wurde, können Sie
hier noch einmal lesen (in englischer Sprache 290 KB).
Die SEC stellt außerdem die bisher
eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zur
Verfügung;
Stellungnahmen können nach wie vor auch
elektronisch eingereicht werden.
21. August 2007:
RIC-Statusbericht zum Begriff
eines Eigenkapitalinstruments nach IAS 39
Das
RIC hatte diese Frage bereits im Rahmen seiner Sitzungen im ersten
Halbjahr 2006 diskutiert und sie im Juli 2006 beim IFRIC
eingebracht. Das IFRIC verzichtete allerdings darauf, die
Fragestellung im Wege einer Interpretation zu behandeln und
beschränkte sich auf die Veröffentlichung einiger knapper Hinweise
im IFRIC Update January 2007. Da das RIC den Eindruck gewann, dass
das IFRIC nicht auf den Kern der Fragestellung eingegangen ist und
das RIC von einer erheblichen Praxisrelevanz ausgeht, wurde
beschlossen, das Thema im RIC weiter zu verfolgen und in einer
überarbeiteten Darstellung erneut beim IFRIC einzubringen. Hierbei
soll auch die Praxisrelevanz in Deutschland noch einmal besonders
hervorgehoben werden. Die
englische Fassung des Statusberichts (51 KB) ist dem
Mitarbeiterstab des IFRIC am 20.8.2007 zur Vorbereitung einer
erneuten offiziellen IFRIC-Eingabe zugegangen. Die deutsche Fassung
können Sie
hier abrufen (51 KB).
21. August 2007: Deloitte-Stellungnahme zu einem
vorgeschlagenen Prüfungsstandard
Deloitte
hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards
Board (IAASB) eine Stellungnahme
zum vorgeschlagenen internationalen
Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 250
Beachtung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften
bei der Abschlussprüfung
eingereicht. Wir unterstützen die Entwicklung der Leitlinien und
sind der Meinung, dass die gesamte Umformulierung des
vorgeschlagenen Standards in Übereinstimmung mit den Regeln und
Kriterien des IAASB-Projekts zur Verdeutlichung der Standards
erfolgt ist. Frühere
Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie
hier.
21. August 2007:
Rechnungslegung in
Bangladesch
 |
Unsere Kollegen von
IAS Plus.com haben ihre englischsprachige
Länderseite
zur Rechnungslegung in Bangladesch aktualisiert. Neu
hinzugekommen ist eine Tabelle, die für jeden einzelnen IAS und IFRS
der Stand der Umsetzung durch das Institut der Wirtschaftsprüfer von
Bangladesch aufzeigt. |
20. August 2007:
Neues umfassendes Modell des CFA-Instituts zur
Unternehmensberichtserstattung
Das
Zentrum für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen
Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA
Institute) hat ein neues Finanzberichterstattungsmodell
veröffentlicht, das darauf abzielt, Finanzanalysten und Investoren
die Bewertung von Unternehmen im Rahmen von
Investitionsentscheidungen zu erleichtern. Das Modell schlägt zwölf
Grundsätze vor, die sicherstellen sollen, dass Abschlüsse relevant,
klar, genau, verständlich und umfassend sind. Die Veröffentlichung
mit dem Titel Ein umfassendes Modell zur
Unternehmensberichterstattung: Finanzberichterstattung für
Investoren (A Comprehensive Business Reporting Model:
Financial Reporting for Investors) kann in englischer Sprache
von der
Seite des CFA-Instituts heruntergeladen werden (590 KB). Die
Veröffentlichung ist wie folgt aufgebaut:
 |
Kapitel 1: Weshalb ist Finanzberichterstattung wichtig für
Investoren und professionelle Anleger? |
 |
Kapitel 2: Rahmenkonzept für das
umfassende Modell zur
Unternehmensberichterstattung |
 |
Kapitel 3:
Das
umfassende Modell zur
Unternehmensberichterstattung
–
Unsere Vorschläge für die Überarbeitung |
 |
Kapitel 4: Angaben in den
Abschlüssen |
Die zwölf Grundsätze sind in einem
Anhang zusammengefasst. Dies Grundsätze sind unten aufgeführt. Zu
jedem Grundsatz enthält der Anhang auch die Gründe für dessen
Bedeutung, eine Beschreibung der derzeitigen Vorgehensweise in der
Praxis und die Nachteile der derzeitigen Vorgehensweise.
|
Das umfassende
Modell zur Unternehmensberichterstattung des CFA-Institutes:
Zusammenfassung der Grundsätze |
 |
Grundsatz 1:
Der primäre Abschluss muss die Informationen
enthalten, die von Eigenkapitalgebern, Kreditoren
und und anderen Gebern von Risikokapital benötigt
werden. |
 |
Grundsatz 2: Bei der Standardsetzung zur
Rechnungslegung und bei der Erstellung von
Abschlüssen, muss
aus der Perspektive eines derzeitigen
Eigenkapitalgebers erfolgen. |
 |
Grundsatz 3:
Informationen auf der Grundlage beizulegender
Zeitwerte sind die einzige relevante Information für
die Anlageentscheidung. |
 |
Grundsatz 4:
Ansatz und Ausweis müssen vor dem Hintergrund der
Relevanz für die Anlageentscheidung festgelegt
werden und nicht ausschließlich auf der
Bewertungsverlässlichkeit basieren. |
 |
Grundsatz 5:
Alle wirtschaftlichen Transaktionen und
Geschäftsvorfälle, die die wirtschaftliche Situation
des Unternehmens beeinflussen, müssen zum Zeitpunkt
ihres Entstehens im Jahresabschluss erfasst werden. |
 |
Grundsatz 6:
Die Vermögensbewertung des Anlegers ist Grundlage
für die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze. |
 |
Grundsatz 7:
Finanzberichterstattung muss neutral sein. |
 |
Grundsatz 8:
Alle Änderungen des Nettoreinvermögens
einschließlich Änderungen der beizulegenden
Zeitwerte müssen in einem einzigen
Jahresabschlussbestandteil erfasst werden, der
Veränderungsrechnung für das Nettoreinvermögen, das
den Eigenkapitalgebern zur Verfügung steht. |
 |
Grundsatz 9:
Die Kapitalflussrechnung bietet Informationen, die
für die Analyse des Unternehmens unerlässlich sind
und sollte ausschließlich unter Verwendung der
direkten Methode erstellt werden. |
 |
Grundsatz 10:
Änderungen, die einen der Bestandteile des
Jahresabschlusses berühren, sollten auf einer disaggregierten Basis angegeben und erläutert werden. |
 |
Grundsatz 11:
Einzelne Posten sollten vorzugsweise auf Grundlage
der Art der erfassten Posten und nicht auf Grundlage
ihres Verwendungszwecks angegeben werden. |
 |
Grundsatz 12:
Der Anhang muss den Anlegern alle weiteren
Informationen bereitstellen, die diese benötigen, um
die erfassten Posten im Jahresabschluss, ihre
Bewertungswirkung und die mit ihnen einhergehende
Risikowirkung zu verstehen. |
|
20. August 2007: Ausgabe 2007 der Internationalen
Bewertungsstandards erschienen
 |
Das
Internationale Komitee für Bewertungsstandards
(International Valuation Standards Committee, IVSC) hat die
achte Auflage der Internationalen Bewertungsstandards (International
Valuation Standards
–
IVS 2007) herausgegeben. Diese Auflage enthält einige neue
Komponenten und ist umfassend überarbeitet und aktualisiert
worden: |
 |
Der internationale
Bewertungsstandard (International Valuation Standard, IVS) 2
Andere Bewertungsgrundlagen als
Marktwerte und der internationale
Bewertungsanwendungsgrundsatz (International Valuation
Application, IVA) 2 Bewertung im Rahmen von Ausleihungen
sind neu geschrieben worden. |
 |
Die Bewertungsleitlinie
(Guidance Note, GN) 3 Bewertung von Sachanlagen, die
2005 nach der Veröffentlichung der siebten Auflage
verabschiedet worden war, ist in den Text aufgenommen
worden. |
 |
Es gibt einen neuen IVA
Bewertung von Vermögenswerten des öffentlichen Sektors
für Zwecke der Finanzberichterstattung.
|
 |
Es gibt eine neue
Bewertungsleitlinie Bewertung historischer Immobilien.
|
 |
Als weitere Neuigkeiten
finden sich ein Diagramm der Hierarchie von Eigentumsrechten
und eine nützliche Ergänzung zu Bewertungsleitlinie 8
(Rentabilitätstest bei der Berichterstattung über
inländische Faktorkosten). |
Die neue Auflage der internationalen
Bewertungsstandards kann für USD 75,- inklusive Porto und Verpackung
käuflich erworben werden. Bestellungen können auf der
Internetseite des
IVSC aufgegeben werden.
20. August 2007: IAASB erbittet Stellungnahmen zu neun
Standardentwürfen
Der
International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)
hat neun Standardentwürfe zu vorgeschlagenen Prüfungsstandards mit
der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Unter diesen sind alle
Standards zu internationaler Qualitätskontrolle und zur
Berichterstattung durch den Abschlussprüfer. Die Standards sind alle
in Übereinstimmung mit den neuen Entwurfsrichtlinien des IAASB
überarbeitet worden, die zur Verbesserung der Aussagekraft aller
Veröffentlichungen verabschiedet worden sind. Lesen Sie hierzu auch
die
Presseerklärung der
internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International
Federation of Accountants, IFAC).
sollen. Die Standardentwürfe können auf der Seite der IFAC (www.ifac.org.EDs)
jeweils bis zum Ende der Kommentierungsfrist eingesehen werden. Die
dort aufgeführten Standardentwürfe sind die folgenden:
|
Neun
Standardentwürfe des IAASB |
|
Standardentwürfe zur Qualitätskontrolle –
Kommentierungsfrist: 31. Dezember 2007
 |
Internationaler
Standard zur Qualitätskontrolle (International
Standard on Quality Control, ISQC) 1 (umformuliert)
Qualitätskontrolle für Gesellschaften, die
Prüfungen und prüferische Durchsichten von
Jahresabschlüssen durchführen und andere
prüfungsnahe Leistungen erbringen |
 |
Internationaler Prüfungsstandard (International
Standard on Auditing, ISA) 220 (umformuliert)
Qualitätskontrolle für eine Prüfung des
Jahresabschlusses |
Standardentwürfe zur
Berichterstattung durch den Abschlussprüfer –
Kommentierungsfrist: 30. November 2007
 |
ISA 700 (umformuliert)
Bericht des unabhängigen Prüfers
zu Mehrzweckabschlüssen |
 |
ISA 705 (überarbeitet und umformuliert)
Änderungen am Prüfungsurteil im
Bericht des unabhängigen Prüfers |
 |
ISA 706 (überarbeitet und
umformuliert)
Betonung von Paragraphen mit
wichtigen Sachverhalten und anderen Sachverhalten im
Bericht des unabhängigen Prüfers
|
 |
ISA 800
(überarbeitet und umformuliert)
Besondere Erwägungen
–
Prüfung von zweckgerichteten Abschlüssen und
von einzelnen Elementen von Abschlüssen |
 |
ISA 805
(überarbeitet und umformuliert)
Auftrag zur Erstellung eines Prüfungsberichts
über einen zusammenfassenden Abschluss |
Andere vorgeschlagene Standards
– Kommentierungsfrist:
31. Oktober 2007
 |
vorgeschlagener ISA 510
(umformuliert) Erstprüfung
–
Eröffnungssalden |
 |
vorgeschlagener ISA 530
(umformuliert) Repräsentative Stichproben und
andere Auswahlverfahren |
|
18. August 2007: Heads Up-Newsletter zum Konzeptentwurf der SEC
Unsere
amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben einen neuen
Heads Up-Newsletter – Ausgabe vom 17. August 2007 – herausgegeben
(in englischer Sprache, 127 KB). Diese Ausgabe des Heads Up mit dem Titel Die
Bewegung hin zu IFRS und ihre Auswirkungen auf US-amerikanische
Unternehmen (The Shift Toward IFRSs and Its Impact on US
Companies) fasst den neuen Konzeptentwurf der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) zusammen, der Stellungnahmen zu der Frage erbittet, ob es
US-amerikanischen Emittenten gestattet sein soll, ihre Abschlüsse
nach IFRS zu erstellen. Es werden auch einige Sachverhalte erörtert,
die Unternehmen in Erwägung ziehen sollten, wenn sie sich überlegen,
ob sie IFRS anwenden wollen. Nachfolgend ein Auszug aus dem
Newsletter:
|
Die Bewegung hin zu IFRS bietet
US-amerikanischen Unternehmen, insbesondere denen, die
grenzüberschreitend tätig sind, einige mögliche Chancen - unter
anderem die folgenden:
 |
Standardisierung von
Bilanzierungs- und Berichterstattungsmethoden – Ein
einheitlicher Satz von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
und einheitliche Abschlüsse in jedem Land, in dem eine
lokale Berichterstattung erforderlich ist, verbessert die
Vergleichbarkeit und Finanzinformationen und Steuerplanung. |
 |
Zentralisierung von
Prozessen – Mit Hinwendung zu einer unternehmensweiten
Anwendung von IFRS wird ein Unternehmen unabhängiger von
lokalen Rechnungslegungsressourcen für Zwecke statutarischer
Berichterstattung; es kann standardisierte Aus- und
Weiterbildungsprogramme entwickeln und uneinheitliche
Bilanzierungssysteme abschaffen. |
 |
Verbesserung der Kontrollen
– Eine Standardisierung der Berichterstattung würde dem
Unternehmen gestatten, einen weltweit Verantwortlichen für
die statutarische Berichterstattung zu benennen. Daraus
würde eine bessere Kontrolle über die Qualität und die
Veröffentlichung von lokalen Abschlüssen folgen. |
 |
Verbesserung des
Finanzmanagements – Dividenden, die von
Tochterunternehmen ausgeschüttet werden können, basieren
bisweilen auf den lokalen Abschlüssen. Die Erlaubnis,
grenzüberschreitend einheitliche Standards zu verwenden,
kann helfen, die Cashflow-Planung zu verbessern. |
|
17. August 2007: Statistische Datenbank mit Relevanz für die
Internationale Finanzberichterstattung
Wir
haben für Sie eine Datenbank zu
Statistiken mit Relevanz für die internationale
Finanzberichterstattung erstellt. Dort finden Sie jeweils
aktuelle Daten zum grenzüberschreitenden Kapitalverkehr
(beispielsweise Auflistungen der ausländischen Unternehmen, die an
der New Yorker Börse, der NASDAQ und der Londoner Börse notiert
sind, eine Übersicht der ausländischen Unternehmen, die bei der SEC
registriert sind, und Informationen zu den angewendeten
Rechnungslegungsstandards am Primärmarkt der Deutschen Börse) und
Informationen zu weltweit tätigen Unternehmen. Sie finden dort unter
anderem auch Verknüpfungen auf die internationale Handelsstatistiken
und die von GlobStat erstellten Statistiken zu weltweit agierenden
Unternehmen und globalen Handels- und Finanzierungstätigkeiten. Den
Zugriff auf die Datenbank haben Sie zukünftig über die Rubrik
Links.
14. August 2007: Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für KMU
Der
IASB hat die beiden noch ausstehenden deutschsprachigen Teile des
Entwurfs eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße
Unternehmen nunmehr auf seiner Website eingestellt.
Die Kommentierungsfrist endet am 1. Oktober 2007. Die Übersetzung
erfolgte in Zusammenarbeit mit Deloitte und kann frei von der
Website des IASB heruntergeladen werden. Wir haben zudem einen
permanenten Link oben auf der rechten Navigationsleiste der
Startseite von IAS Plus angebracht.
Folgende Dokumente sind verfügbar:
Neben der englischen Originalfassung und der deutschen Übersetzung
wurde der Text auch ins Spanische und Französische übersetzt. Alle
Fassungen stehen ebenfalls auf
der oben genannten Website des IASB
zur Verfügung.
12. August 2007: Konzeptentwurf der SEC zur Anwendung
der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat einen Konzeptentwurf veröffentlicht,
um den Umfang und die Art des öffentlichen Interesses bezüglich der
Frage zu eruieren, ob US-amerikanische Emittenten (einschließlich
Investmentgesellschaften, die unter das 1940 verabschiedete Gesetz
über Kapitalanlagegesellschaften fallen) erlaubt werden soll, ihre
Abschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben zu erstellen
und damit gleichzeitig den Vorschriften und Bestimmungen der SEC zu
genügen. US-amerikanische Emittenten erstellen ihre Abschlüsse
derzeit nach den in den USA geltenden Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung genannt US-GAAP. Der
Konzeptentwurf (in englischer Sprache, 559 KB) enthält 35
spezifische Fragen, zu denen die SEC Antworten erbittet. Die
Kommentierungsfrist endet am 13. November 2007.
| Inhaltsübersicht des Konzeptentwurfs der
SEC |
 |
I.
Einleitung |
 |
II. Die
Auswirkungen von IFRS auf den öffentlichen
US-amerikanischen Kapitalmarkt
 |
A. Rechnungslegung in den USA |
 |
B. Rechnungslegung außerhalb
der USA |
 |
C. Mögliche Anwendung von
IFRS durch US-amerikanische Emittenten |
 |
D. Konvergenz von IFRS und
US-GAAP |
|
 |
III.
Weltweit gültige Rechnungslegungsstandards
 |
A. Vorteile eines einzigen
Satzes weltweit gültiger
Rechnungslegungsstandards |
 |
B. Der Standardsetzer der
internationalen Rechnungslegungsstandards |
 |
C. Frühere Überlegungen der
SEC zu internationalen
Rechnungslegungsstandards |
|
 |
IV.
Umsetzungssachverhalte bezüglich IFRS für
US-amerikanische Emittenten
 |
A. Aus- und Weiterbildung |
 |
B. Anwendung in der Praxis |
 |
C. Prüfung |
 |
D. Aufsicht |
 |
E. Zusammenwirken mit den
bestehenden Vorschriften der SEC |
 |
F. Übergang und Zeitfenster |
|
 |
V.
Allgemeine Bitte um Stellungnahmen |
|
11. August 2007: IAASB erbittet Stellungnahmen zu zwei
überarbeiteten Prüfungsstandards
Der
International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)
erbittet bis zum 31. Oktober 2007 Stellungnahmen zu den Entwürfen
von zwei
internationalen Prüfungsstandards (International Standards on
Auditing, ISA), die im Zusammenhang mit dem Projekt des IAASB zur
Verbesserung der Klarheit der Standards herausgegeben wurden:
 |
vorgeschlagener ISA 510
(umformuliert) Erstprüfung - Eröffnungssalden |
 |
vorgeschlagener ISA 530
(umformuliert) Repräsentative Stichproben und andere
Auswahlverfahren |
Den beiden
Entwürfen beigefügt sind vom Stab erarbeitete Ergänzungen, die
erklären, wie die Materialien aus den bestehenden ISAs 510 und 530
in den vorgeschlagenen umformulierten Standards widergespiegelt
werden. Die Entwürfe können bis zum Ende der Kommentierungsfrist von
der
Entwurfseite des IFAC heruntergeladen werden.
8. August 2007: Konvergenzvereinbarung zwischen IASB und
Japan
Der
japanische Accounting Standards Board (ASBJ) und der International
Accounting Standards Board (IASB) haben gemeinsam eine Übereinkunft
bekanntgegeben, nach der die Konvergenz japanischer
Rechnungslegungsgrundsätze und International Financial Reporting
Standards (IFRS) beschleunigt werden soll. Der Prozess begann im
März 2005. Als Teil dieser Vereinbarung werden die beiden Boards
versuchen, die wesentlichen Unterschiede zwischen den japanischen
Rechnungslegungsgrundsätzen und den IFRS (wie in der
Beurteilung der Gleichwertigkeit von CESR festgestellt) bis 2008
zu beseitigen; die verbleibenden Unterschiede sollen bis zum
30. Juni 2011 beseitigt werden. Obwohl das Zieldatum 2011 sich nicht
auf irgendwelchen neuen, größeren IFRS bezieht, die derzeit
entwickelt und nach 2011 in Kraft treten werden, werden beide Boards
eng zusammenarbeiten, um die Akzeptanz des internationalen Ansatzes
in Japan sicherzustellen, wenn neue Standards in Kraft treten. Die
Presseerklärung und die Vereinbarung können Sie
hier
abrufen (in englischer Sprache, 54 KB).
8. August 2007: IVSC-Diskussionspapier zur Bewertung
immaterieller Vermögenswerte nach IFRS
Das
International Valuation Standards Committee (IVSC)
hat ein 58-seitiges Diskussionspapier zur Bestimmung des
beizulegenden Zeitwerts immaterieller Vermögenswerte für Zwecke der
IFRS-Berichterstattung mit der Bitte um Stellungnahme
freigegeben. Im Jahr 2006 hatte das IVSC eine Expertengruppe ins
Leben gerufen, die Leitlinien hinsichtlich der Bewertung
immaterieller Vermögenswerte - insbesondere für Zwecke der
Berichterstattung nach IFRS, erwägen sollte. Der Expertengruppe
gehörte auch Ben Moore an, der Director im Bereich Corporate Finance
von Deloitte & Touche LLP in London ist. Das IVSC wird die
Stellungnahmen zum Diskussionspapier bei der Entwicklung des
Entwurfs einer sog. Guidance Note zur Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts von immateriellen Vermögenswerten für Zwecke der
IFRS-Berichterstattung im Zuge einer Veröffentlichung als integraler
Bestandteil der internationalen Bewertungsstandards (International
Valuation Standards, IVS) erwägen. Das IVSC erbittet Stellungnahmen
bis zum 31. Oktober 2007. Das Diskussionspapier können Sie
hier
beziehen (in englischer Sprache, 916 KB).
7. August 2007: Deloitte tritt als Co-Sponsor einer IFRS-Konferenz in London auf
Deloitte ist einer der Sponsoren einer Konferenz mit dem Titel
IFRS 2007/8: Aktuelle Interpretation in der Praxis und künftige
strategische Richtung, die am 4. Oktober 2007 in London
abgehalten werden wird. Eröffnet wird die Veranstaltung durch ein
Gespräch mit dem IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie. Nachfolgende
Sitzungen werden die IFRS aus dem Blickwinkel der Analysten und der
Ersteller sowie Prüfungs- und aufsichtsrechtliche,
allgemeinrechtliche und Umsetzungssachverhalte zum Gegenstand haben.
Die Veranstaltung schließt im Plenum mit einer Sitzung, auf der das
Thema "Wie geht es von hier aus weiter?" erörtert werden wird. Unter
den Referenten von Deloitte sind Ken Wild, Deloittes Global IFRS
Leader, und Isobel Sharp, Partnerin bei Deloitte UK und gegenwärtig
Präsidentin des schottischen Instituts der Wirtschaftsprüfer. Die
Konferenzbroschüre können Sie
hier
einsehen (in englischer Sprache, 145 KB).
6. August 2007: Beirat zur Finanzberichterstattung
der SEC hält erste Sitzung ab
Der
Beirat zur Verbesserung der Rechnungslegung der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat seine erste Sitzung am 2. August in
Washington abgehalten. Der Beirat war gegründet worden, um das
US-amerikanische Rechnungslegungssystem zu untersuchen
und herauszufinden, wie unnötige Komplexität verringert und
Abschlüsse klarer und für die Anleger nützlicher gestaltet werden
können.
Der Beirat wird sich auf die folgenden Bereiche
konzentrieren:
 |
den derzeitigen
Prozess zur Entwicklung und Verabschiedung von
Rechnungslegungsstandards, |
 |
den derzeitigen Prozess zur Regulierung der Einhaltung der
Rechnungslegungsvorschriften durch Unternehmen, die sich bei
der SEC registrieren lassen, und durch beruflichen Anwender, |
 |
das derzeitige System zur Bereitstellung von
Finanzinformationen für Anleger und zur Bewertung dieser
Informationen, |
 |
andere äußerliche Einflüsse, die unnötige Komplexität
verursachen und Transparenz für die Anleger verringern, |
 |
ob es derzeit Rechnungslegungsstandards gibt, aus denen
Kosten entstehen, die den resultieren Nutzen übersteigen,
und |
 |
ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese
Kosten-Nutzen-Analyse durch die zunehmende Anwendung der IFRS beeinflusst wird. |
In seiner englischsprachigen
Begrüßungsrede vor dem Beirat sagte der Vorsitzende der SEC,
Christopher Cox:
|
Wenn es darum geht, Anlegern den Schutz zu gewähren, den sie
brauchen, sind Informationen das stärkste Mittel, das wir
haben. Und wir können definitiv nicht sagen, dass wir unser
Ziel des Anlegerschutzes erreicht haben, wenn die
zur Verfügung gestellten
Informationen in einer Art und Weise aufbereitet sind, die
für die Männer und Frauen, für die sie gedacht sind, einfach
nicht zu verstehen ist.
Die Wahrheit ist, dass Rechnungslegung übermäßig kompliziert
geworden ist. Das bedeutet, dass es nicht nur für die
Anleger schwer geworden ist, Abschlüsse zu verstehen; bei
den Unternehmen selbst laufen überflüssige Kosten auf , weil
diese umfangreichen und unnötig detaillierten
Rechnungslegungs- und Berichterstattungsvorschriften
unterworfen sind.
Ihre Aufgabe ist es, diesen Teufelskreis zu durchbrechen und
unser Rechnungslegungssystem wieder auf seine grundlegenden
Prinzipien zurückzuführen. Wir bitten Sie, uns dabei zu
helfen, die Komplexität zu verringern und damit auch die
finanziellen Lasten. In Hinblick auf Jahresabschlüsse denken
die meisten Anleger heute wahrscheinlich wie Mark Twain, der
einmal sagte: "Je mehr Sie es mir erklären, desto mehr
verstehe ich es weniger." Das ist der Grund, warum wir die
Spitzen des privaten Sektors um Rat gebeten haben
hinsichtlich der Frage, was wirklich hilft.
|
6. August 2007: Deloitte-Stellungnahmen zu drei vorgeschlagenen
Prüfungsstandards
Deloitte
hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards
Board (IAASB) Stellungnahmen
zu den folgenden drei vorgeschlagenen internationalen
Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA)
eingereicht. In jedem einzelnen Fall bieten wir einige
Verbesserungsvorschläge an, kommen jedoch zu jeweils zu folgendem
Schluss, dass wir den vorgeschlagenen Standard unterstützen.
Frühere
Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie
hier.
4. August 2007:
Heads Up-Newsletter zu Ansichten des Stabs der SEC
Am
10. Juli 2007 hielt das Komitee für SEC-Regelungen des
US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut
of Certified Public Accountants, AICPA) sein zweites diesjähriges
Treffen mit dem Stab der US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ab. Das
Komitee setzt sich aus Vertretern aus verschiedenen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der Industrie und der
Wissenschaft zusammen. Es trifft sich regelmäßig mit dem Stab der
SEC, um aufkommende fachliche Bilanzierungs- und Darstellungsfragen
in Bezug auf Regeln und Vorschriften der SEC zu diskutieren. Des
Weiteren werden laufende Projekte des Stabs und endgültige Erlasse
erörtert. Unsere amerikanischen Kollegen haben einen
Heads Up-Newsletter (in englischer Sprache, 82 KB)
herausgegeben, der die Ergebnisse der Sitzung zusammenfasst. Unter
anderem wurden auf der Sitzung die folgenden Themen erörtert:
4. August 2007: Besucherzahl auf IAS Plus steigt weiter
Die
Besucherzahlen auf den IAS Plus-Seiten steigt weiter im
zweistelligen Bereich. Die Besucherzahl auf IAS Plus.de im
Juli 2007 betrug
20.200 (Juli 2006: 12.499). Damit ist ein Anstieg von über 60% zu
verzeichnen. Die Anzahl der Seitenaufrufe stieg sogar um 73%
auf
35.645 Aufrufe im Juli 2007 (Juli 2006: 26.022). Im Jahr 2007 griffen
bisher (bis einschließlich 3. August 2007) 137.319 Besucher auf
unsere Seite zu.

Auch auf die Zugriffe auf die englischsprachige Seite IAS Plus.com,
die von Hongkong aus betreut wird, nahmen zu: Die Besucherzahlen im
Juli 2007 stiegen im Vergleich zum Vorjahr um über 30% auf 112.188;
die Seitenaufrufe lagen mit 413.951 um 16% höher als im Juli 2006.
Während die Zugriffe auf IAS Plus.de hauptsächlich aus Deutschland,
Österreich und der Schweiz erfolgen (insgesamt 46%), wird IAS
Plus.com hauptsächlich aus dem asiatisch-pazifischen Raum
aufgerufen, den nicht deutschsprachigen Ländern der EU und zuletzt
vermehrt aus den USA. Dies ist auf das dortige zunehmende Interesse
an den International Financial Reporting Standards (IFRS)
zurückzuführen, seit die US-amerikanische Wertpapier- und
Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) erwägt,
IFRS-Abschlüsse aus- und inländischer Unternehmen zuzulassen.
3. August 2007: FASB lädt zur Stellungnahme zur
Rechnungslegung von Versicherungsverträgen ein
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat
eine Einladung zur Stellungnahme zu einem Agendavorschlag mit
dem Titel Bilanzierung von Versicherungsverträgen durch
Versicherer und Versicherungsnehmer (Accounting for
Insurance Contracts by Insurers and Policyholders)
veröffentlicht. DER IASB arbeitet derzeit an einem Projekt zu
diesen Sachverhalten. Im Mai 2007 hatte er ein Diskussionspapier
mit dem Titel Vorläufige Sichtweise zu Versicherungsverträgen
veröffentlicht, in dem die wesentlichen Komponenten eines
vorgeschlagenen Bilanzierungsmodells für Versicherungsverträge
dargestellt wurden (s.
unsere Nachricht vom 3. Mai 2007). Obwohl der Umfang des
Projekts des IASB umfasst, beinhaltet das Diskussionspapier
nicht die vorläufigen Ansichten zur Bilanzierung und Darstellung
durch den Versicherungsnehmer. Der FASB bittet um Stellungnahmen
zu einer Reihe von Fragen, unter anderem den folgenden:
 |
Soll ein Projekt zur
Bilanzierung von Versicherungsverträgen ins Leben gerufen
werden? |
 |
Soll dieses Projekt
gemeinsam mit dem IASB durchgeführt werden?
|
 |
Sind die vorläufigen
Ansichten des IASB ein angemessener Ausgangspunkt für ein
gemeinsames Projekt? |
 |
Soll das Projekt auch die
Bilanzierung durch die Versicherungsnehmer beinhalten?
|
 |
Wie soll die
Zusammenwirkung von diesem Projekt mit den anderen
gemeinsamen Projekten von FASB und IASB aussehen, die sich
ähnlichen Themen widmen (beispielsweise die Projekte zum
Rahmenkonzept und zur Ertragserfassung)?
|
Lesen Sie hierzu auch die
englischsprachige
Presseerklärung des FASB und laden Sie sich die
Einladung zur Stellungnahme (in englischer Sprache, 1.330 KB)
von der Internetseite des FASB herunter. Die Kommentierungsfrist
endet am 16. November 2007.
3. August 2007: Wesentliche Bestandteile des
Internetauftritts der IFAC werden in fünf Sprachen übersetzt
Die
internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International
Federation of Accountants, IFAC) hat begonnen, wesentliche
Bestandteile seines Internetauftritts (www.ifac.org)
ins Arabische, Chinesische, Französische, Russische und
Spanische zu übersetzen. Diese Sprachen sind neben dem
Englischen –
der offiziellen Sprache der IFAC –
die offiziellen
Sprachen der Vereinten Nationen. Die übersetzten Teile des
Internetauftritts werden die Startseite sowie Informationen über
die Vereinigung, die Organisationsstruktur - und -führung und
die Mitgliedschaft umfassen. Des Weiteren werden Informationen
über die unabhängige Prüfung der IFAC, die Berufsethik, die Aus-
und Weiterbildung und Standardsetzer des öffentlichen Sektors in
diesen Sprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind die
Seiten mit Informationen und Materialien für praktizierende
Rechnungsleger in Unternehmen und kleinen und mittleren
Prüfungsgesellschaften bereits übersetzt worden.
3. August 2007: Accounting Roundup – Ausgabe Juli 2007
Unsere
US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die
Juliausgabe
ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in
englischer Sprache, 239 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:
|
Entwicklungen beim FASB
 |
FASB
veröffentlicht vorgeschlagene Meinung des Stabs (FASB Staff
Position, FSP) zu SFAS 140 |
 |
FASB veröffentlicht
vorgeschlagenen Anwendungssachverhalt (implementation Issue)
zu SFAS 133 |
Entwicklungen beim
US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut
of Certified Public Accountants, AICPA)
 |
AICPA
veröffentlicht Prüfungsinterpretation zu Abschnitt 325 |
Entwicklungen bei der
US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC)
 |
Stab der
SEC stellt Sichtweisen zur erstmaligen Anwendung von IFRS
zur Verfügung |
 |
Weitere
Regelung bezüglich
Kapitalaufnahme und Angabeerfordernisse kleinerer
Unternehmen
vorgeschlagen |
 |
SEC weitet
das freiwillige XBRL-Programm auf Investmentfonds aus |
 |
SEC stimmt
für Übernahme der Regelung zur Betrugsverhinderung nach dem
Kapitalanlageberatergesetz |
Entwicklungen bei
der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting
Oversight Board, PCAOB)
 |
PCAOB schlägt neue Vorschriften zur
Berufsethik und zur Unabhängigkeit
vor und ändert
bestehende Vorschriften zu
Steuerdienstleistungen |
 |
PCAOB nimmt Zusammenarbeit mit der australischen Wertpapier-
und Anlagenkommission auf |
Entwicklungen beim US-amerikanischen Rat für staatliche
Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB)
 |
GASB veröffentlicht neuen
Standard
bezüglich immaterieller Vermögenswerte |
Internationale Entwicklungen
 |
IASB
veröffentlicht Interpretation zu IAS 19 |
 |
IASB
veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu
Immobilienverkäufen |
 |
IASB
veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu
Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen
Geschäftsbetrieb |
 |
Treffen zur
Förderung globaler Konvergenz in Entwicklungs- und
Schwellenländern |
 |
Indien
kündigt Konvergenz mit IFRS ab dem Jahr 2011 an |
|
Frühere Ausgaben
von Accounting Roundup finden Sie
hier.
2.
August 2007:
vierteljährlich erscheinender IAS
Plus-Newsletter - Ausgabe Juli 2007
 |
Die Juliausgabe 2007 des vierteljährlich erscheinenden
IAS Plus-Newsletters
wurde veröffentlicht. Der Newsletter
enthält Berichte zu den Geschehnissen bei IASB, IFRIC und
der IASC-Stiftung sowie zu globalen Sachverhalten und
Ereignissen im Zusammenhang mit internationaler
Rechnungslegung im 2. Quartal 2007.
|
1.
August 2007: Rechnungslegung in Kuba
Unsere
Kollegen von IAS Plus.com haben ihren Länderseiten eine
englischsprachige
Seite für Kuba hinzugefügt, auf der der Hintergrund und der
derzeitige Stand des Rechungslegungssystems in Kuba dargestellt
werden. Im Januar 2006 hatte die kubanische Regierung durch das 2002
gegründete Komitee für kubanische Standards des Rechnungswesens (Comité
de Normas Cubanas de Contabilidad, CNCC) einen Satz kubanischer
Rechnungslegungsstandards (Normas Cubanas de Informacion Financiera,
NCIF) herausgeben lassen.
|
Die Normas Cubanas de Informacion Financiera bestehen aus
acht Abschnitten:
1. Hintergrund und
allgemeine Informationen einschließlich eines Vorworts
zu den NCIF, des Zweck des CNCC laut Satzung und eines
Rahmenkonzepts bezüglich der Erstellung und der
Darstellung von Abschlüssen
2. Kubanische
Rechnungslegungsstandards einschließlich Standards zu
Bewertung und Angaben, allgemeiner Standards, besonderer
Standards und Bilanzierungsinterpretationen
3. Standards bezüglich
Angaben erwarteter Geschäftsvorfälle (Budgetierung)
4. Kontobeschreibungen
5.
Rechnungslegungsstandards
für das staatliche Rechnungswesen
6.
Kontobeschreibungen
für das staatliche Rechnungswesen
7.
Kubanische
Rechnungslegungsstandards zur Kostenrechnung
8.
Glossar |
Die Standards zu Bewertung
und Angaben und die allgemeinen Standards in Abschnitt 2 sind im
Großen und Ganzen auf die International Financial Reporting
Standards (IFRS) abgestimmt. Die besonderen Standards in Abschnitt 2
betreffen wirtschaftliche Umstände, die nicht durch die allgemeinen
Standards abgedeckt werden und die spezifisch für lokale
Wirtschaftsaktivitäten sind.
1.
August 2007: SEC ernennt Beirat zur
Finanzberichterstattung
Die
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and
Exchange Commission, SEC) hat die Ernennung der Mitglieder des
SEC-Beirats zur Verbesserung der Rechnungslegung angekündigt. Der
Beirat, dessen Gründung Ende Juni 2007 beschlossen worden war, wird
seine erste Sitzung am 2. August am Sitz der SEC in Washington
abhalten. Die SEC hat diesbezüglich eine englischsprachige
Presseerklärung veröffentlicht. Der Beirat wird das
US-amerikanische Rechnungslegungssystem untersuchen
um herauszufinden, wie unnötige Komplexität verringert und
Abschlüsse klarer und für die Anleger nützlicher gestaltet werden
können. Der Beirat wird sich auf die folgenden Bereiche
konzentrieren:
 |
den derzeitigen
Prozess zur Entwicklung und Verabschiedung von
Rechnungslegungsstandards, |
 |
den derzeitigen Prozess zur Regulierung der Einhaltung der
Rechnungslegungsvorschriften durch Unternehmen, die sich bei
der SEC registrieren lassen, und durch beruflichen Anwender, |
 |
das derzeitige System zur Bereitstellung von
Finanzinformationen für Anleger und zur Bewertung dieser
Informationen, |
 |
andere äußerliche Einflüsse, die unnötige Komplexität
verursachen und Transparenz für die Anleger verringern, |
 |
ob es derzeit Rechnungslegungsstandards gibt, aus denen
Kosten entstehen, die den resultieren Nutzen übersteigen,
und |
 |
ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese
Kosten-Nutzen-Analyse durch die zunehmende Anwendung der IFRS beeinflusst wird. |
Mitglieder des neuen Beirats sind unter anderem J. Michael Cook, ehemaliger
Vorsitzender und CEO von Deloitte & Touche LLP, USA, und James H. Quigley,
CEO von Deloitte Touche Tohmatsu, New York. Phil Laskawy, der Vorsitzende
der Treuhänder der
IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation,
IASCF), der Dachorganisation des IASB, ist offizieller Beoabachter.
1.
August 2007: Neuer Generalsekretär des DRSC
 |
Heute nimmt WP StB Prof. Dr. Manfred Bolin seine
Arbeit als neuer Generalsekretär des DRSC e.V. auf. Der 51jährige
war zuletzt Leiter der Zentralabteilung Rechnungslegung und Prüfung
der BDO Deutsche Warentreuhand AG und kann auf langjährige
Erfahrungen auf dem Gebiet der nationalen und internationalen
Rechnungslegung zurückgreifen. Herr Bolin ist Nachfolger von Liesel
Knorr, die seit Juli dem Deutschen Standardisierungsrat (DSR) als
Präsidentin vorsteht. |
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