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IFRS-Nachrichten – August 2007

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30. August 2007: Ergebnisse der 112. Sitzung des DSR

 

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 27. und 28. August 2007 seine 112. Sitzung in Berlin ab. Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom August 2007 hier herunterladen (29 KB).
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Der DSR diskutierte auf der Basis einer Synopse, in der ausgewählte Regelungen des Diskussionspapiers Preliminary Views on Insurance Contracts anderen bereits existierenden Regelungen gegenübergestellt wurden, die Notwendigkeit eigenständiger Regelungen für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Neben der Problematik, ob es sich bei der Designation der Verträge um Dienstleistungen oder Finanzinstrumente handelt, wurden im Einzelnen verschiedene Bewertungskonzepte, die Verwendung unternehmensspezifischer Daten, unterschiedliche Konzepte der Ertragsvereinnahmung und des Gewinnausweises analysiert.

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Des Weiteren informierte sich der DSR über den Stand des IASB-Projektes Reporting Entity als Teil des Conceputal Framework-Projektes (Phase D).

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Bezüglich der Thematik IFRS für KMU diskutierte der Rat die vorläufigen Ergebnisse einer Unternehmensbefragung, die zusammen mit der Universität Regensburg, dem BDI und der DIHK durchgeführt wurde sowie die ersten Erfahrungsberichte von 18 Unternehmen, die unter Führung des DRSC auf Basis des vorliegenden Entwurfs Probeabschlüsse nach IFRS für SME erstellen. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurden die Eckpunkte für eine Stellungnahme gegenüber dem IASB festgelegt.

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Weiterhin diskutierte der Standardisierungsrat einen Briefentwurf an die SEC zur Verlautbarung Acceptance from foreign private issuers of financial statements prepared in accordance with International Financial Reporting Standards without reconciliation to U.S. GAAP. Diese Stellungnahme wird im September auf der Website des DRSC www.drsc.de veröffentlicht.

 

 

30. August 2007: Heads Up-Newsletter zur bilanziellen Auswirkung von Änderungen der Bedingungen von Subprime-Krediten

 

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben einen neuen Heads Up-Newsletter – Ausgabe vom 29. August 2007 – herausgegeben (in englischer Sprache, 119 KB). Diese Ausgabe des Heads Up mit dem Titel Die bilanzielle Auswirkung von Änderungen der Bedingungen von Darlehen an Kunden mit schwacher Bonität (Accounting Consequences of Subprime Loan Modifications) fasst einen Brief zusammen zusammen, den US-Senator Charles Schumer an die CEOs der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geschrieben hat. Er fordert diese darin auf "während der Hypothekenkrise dieses Landes dadurch mitzuhelfen, dass Sie sicherstellen, dass sich Ihre Mandanten der neuesten Leitlinien von SEC und FASB zu FAS 140 bewusst sind, und sie ansonsten ermutigen, die Bedingungen von Darlehen an Kunden mit schwacher Bonität, die ausfallbedroht sind, zu ändern." Der Brief von Senator Schumer bezieht sich auf ein Unterrichtsforum im Juni, das vom FASB abgehalten wurde, und einen nachfolgenden Brief des Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, den dieser an den Vorsitzenden des Komitees für Finanzdienstleistungen des US-amerikanischen Repräsentantenhauses, Barney Frank, richtete. Die Ergebnisses des Unterrichtsforums und der Folgebrief werden ebenfalls in dem Newsletter erörtert.

 

 

30. August 2007: Treffen der Arbeitsgruppe zur Darstellung des Abschlusses

 

Die gemeinsame internationale Arbeitsgruppe zur Darstellung des Abschlusses wird sich am Freitag, den 14. September 2007, in den Räumen des US-amerikanischen Standardsetzers FASB in Norwalk in Connecticut treffen. Die Arbeitsgruppe war im November 2004 gegründet worden, um IASB und FASB bei ihrem gemeinsamen Projekt zur Entwicklung von Standards zur Darstellung von Informationen bezüglich der Erfolgsberichterstattung zu beraten. Ein Entwurf zu Phase A des Projekts (Jahresabschluss und Vergleichsinformationen) war im März 2006 herausgegeben worden (siehe unsere Nachricht vom 16. März 2006); der endgültige Standard wird noch für das Jahr 2007 erwartet. Ein Entwurf zur Phase B des Projekts (Darstellung im Hauptteil des Abschlusses) ist für 2008 avisiert.

 

 

29. August 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

 

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Juli 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 150 KB). Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

28. August 2007: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung vom 6. und 7. September 2007

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird sich am Donnerstag, den 6. September, und Freitag, den 7. September 2007, in den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

 

 

6. bis 7. September 2007, London

 

 

Donnerstag, den 6. September 2007

 

bullet IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS - Bilanzierung von Sachdividenden

 

bullet IAS 18 Erträge - Leitlinien zur Identifizierung von Vermittlungsgeschäften

 

bullet IAS 18 Erträge - Beiträge von Kunden

 

bullet IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Konzerninterne anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich

 

bullet Empfehlungen des Mitarbeiterstabs hinsichtlich vorläufiger Agendaentscheidungen

 
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Behandlung von Arbeitnehmerbeiträgen
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Planänderungen aufgrund von Regierungsmaßnahmen
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Todesfallleistungen: Zuweisungen von Todesfallleistungen nach IAS 19

 

Freitag, den 7. September 2007

 

bullet Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Juliausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden

 
bullet IAS 18 Erträge - Leitlinien zur Identifizierung Beziehungen zwischen zwei Parteien, die Vermittlungsgeschäfte zum Gegenstand hat
bullet IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungszuweisung bei leistungsorientierten Plänen
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen unter Verwendung einer gekauften Option
bullet IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche - Angaben

 

bullet Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die im Juli aufgeschoben wurden

 
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Anwendungsbereich von IAS 39.11A
bullet IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - IAS 39.A33(d)(iii)

 

bullet Administrativer Sitzungsteil - Aktive IFRIC-Projekte

 

 

27. August 2007: Sri Lanka wird bis 2011 vollständig auf IFRS konvergieren

 

Der Vorstand des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Sri Lanka (Institute of Chartered Accountants of Sri Lanka, ICASL) hat das Vorgehen genehmigt, wonach die Finanzberichtsstandards von Sri Lanka bis 2011 vollständig mit den International Financial Reporting Standards konvergieren sollen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen, das die Übereinstimmung mit den Standards von Sri Lanka feststellt, ebenfalls die Übereinstimmung mit den IFRS feststellen kann. Dieses Vorgehen wurde von Yohan Perera, dem Präsidenten der ICASL, auf einer internationalen Konferenz mit dem Titel "Fair Value - ein Paradigmenwechsel" bekanntgegeben, die von den südasiatischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer am 25. August 2007 in Colombo, Sri Lanka, ausgerichtet wurde. Derzeit hat Sri Lanka viele, aber nicht alle der neuesten IFRS übernommen. Perera gab ferner bekannt, dass Sri Lanka IAS 32 und IAS 39 wohl im September 2007 übernehmen werde, die dann im 2009 in Kraft träten.

 

 

27. August 2007: Konferenz der IASC-Stiftung in Singapur am 29.-30. August

 

Die jährliche IFRS-Konferenz der IASC-Stiftung wird im Verlauf dieser Woche am Mittwoch, den 29. August, und Donnerstag, den 30. August, im Grand Hyatt Hotel in Singapur stattfinden. Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie wird die Konferenz leiten. Am Mittwochnachmittag werden die Redner IFRS-Abschlüsse aus Sicht der Finanzanalysten, Ersteller und Regulatoren erörtern. Die Sitzung am Donnerstag wird ein umfassendes fachliches Update zu den Aktivitäten bei IASB und IFRIC beinhalten, das von drei Mitgliedern des IASB abgehalten wird, sowie fachliche, parallel stattfindende Einzelveranstaltungen. An beiden Tagen wird genügend Zeit für Fragen und Anmerkungen aus dem Plenum zur Verfügung stehen. Daneben wird es am Mittwochmorgen, den 29. August, fünf Intensivhalbtagesworkshops zu bestimmten Themen geben, zu denen sich die Teilnehmer anmelden können. Diese decken folgende Themen ab:

 

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IFRIC Update

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Versicherungsverträge

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IFRS für KMU

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IFRS in Lehre und Forschung

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Aktuelles aus dem US-amerikanischen Markt

 

Die Konferenzbroschüre können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 1.135 KB)

 

 

26. August 2007: Ausführliche Zusammenfassung des vorgeschlagenen IFRS für KMU von der ACCA

 

Die Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (The Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat eine 32-seitige Broschüre veröffentlicht, in der die Vorschläge für einen International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zusammengefasst werden. Sie deckt jeden der 38 Abschnitte des vorgeschlagenen IFRS für KMU ab. Die ACCA-Broschüre enthält ein Vorwort von Paul Pacter, dem Direktor für KMU-Standards beim IASB. Die Broschüre wurde gemeinsam mit der Prüfervereinigung von Ost-, Zentral und Südafrika erstellt. Um die Erörterung des vorgeschlagenen IASB-Standards in Afrika zu fördern, verteilt die ACCA 10.000 Druckexemplare der Broschüre in Afrika. Hier können Sie die Zusammenfassung des vorgeschlagenen IFRS für KMU von der ACCA herunterladen (in englischer Sprache, 356 KB). Die Einstellung auf die Website erfolgte mit freundlicher Genehmigung der ACCA, einer globalen Wirtschaftsprüferorganisation mit 296.000 Prüflingen und 115.000 Mitgliedern in 170 Ländern.

 

 

24. August 2007: Übersicht über von IFRIC derzeit behandelte Themen und abgelehnte Themen aktualisiert

 

Wir haben für Sie unsere Übersichtsseiten zu den Projekten auf der Agenda von IFRIC und zu den Sachverhalten, die nicht in das Arbeitsprogramm von IFRIC aufgenommen wurden, aktualisiert. Beide Seiten spiegeln den Stand vom Juli 2007 wider (letzte Sitzung von IFRIC). Die Agendaseite steht Ihnen jetzt in deutscher Sprache zur Verfügung, und Sie können den Status jedes Projekts verfolgen und finden Verknüpfungen auf die abgeschlossenen Projekte. Die Seite der abgelehnten Themen ist nach IFRS sortiert und bietet jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts, das Datum der Ablehnung und die ins Deutsche übersetzte Begründung der Ablehnung aus dem IASB-Update.

 

 

24. August 2007: IFRS-Musterkonzernabschluss in aktualisierter Fassung eingestellt

 

Wir haben die deutschsprachige Version des Musterkonzernabschlusses in aktualisierter Fassung auf unserer Website eingestellt (1,94 MB). Sie können das Dokument hier herunterladen. Des Weiteren finden Sie einen permanenten Link zum kostenlosen Download des Musterkonzernabschlusses auf der linken Navigationsleiste. Der Musterkonzernabschluss soll Abschlusserstellern als Anschauungsbeispiel für einen IFRS-konformen Abschluss dienen. Er kann jedoch die Auseinandersetzung mit den Verlautbarungen des IASB nicht ersetzen und stellt auch keine Anleitung zur Aufstellung des Abschlusses dar.

 

 

24. August 2007: Diskussionsrunde des DSR zum Diskussionspapier Insurance Contracts (Versicherungsverträge)

 

Der Deutsche Standardisierungsrat lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 16. Oktober 2007, 14.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 16.30 Uhr) in die Hauptverwaltung München-Unterföhring der Allianz Versicherungs AG, Dieselstr. 6, 85774 Unterföhring (bitte am Empfang melden) zu einem Diskussionsforum zu dem vom IASB veröffentlichten Diskussionspapier Preliminary Views on Insurance Contracts ein. Gegenstand des Meinungsaustausches ist das vorliegende Diskussionspapier, das auf der Internetseite des DRSC (Part 1 und Part 2) zum Herunterladen bereitsteht. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 08. Oktober 2007 an. Anmeldungen werden bestätigt, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

 

24. August 2007: XBRL-Update zur XBRL-Fähigkeit der IFRS

 

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen elektronischen Newsletter zum aktuellen Stand der Entwicklung der XBRL-Fähigkeit der IFRS herausgegeben. Die Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist eine nutzungsgebührfreie Computersprache, die die finanzbezogenen und anderen Daten eines Unternehmens mit Datenschlüsseln aus standardisierten Listen (Klassifizierungssystematiken) etikettiert, sodass Anleger und Investoren leichter die gewünschten Informationen herausfiltern und analysieren können. Laden Sie sich den englischsprachigen XBRL-Update der IASC-Stiftung herunter (105 KB); er enthält auch Verknüpfungen zu diversen XBRL-Quellen.

 

 

24. August 2007: Veröffentlichung des IFAC zu risikobasierten internen Kontrollen

 

Das Komitee der aktiven professionellen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat die eine neue Veröffentlichung mit dem Titel Interne Kontrolle aus einer risikobasierten Perspektive (Internal Control from a Risk-Based Perspective) herausgegeben. Diese Veröffentlichung beinhaltet Interviews mit zehn leitenden aktiven professionellen Rechnungslegern zu ihren Erfahrungen und Ansichten zur Einrichtung eines effektiven internen Kontrollsystems. Diese Interviews helfen dabei, die Bedeutung eines risikobasierten Ansatzes in Bezug auf interne Kontrolle als Voraussetzung für das Management des Gesamtrisikos eines Unternehmens zu verdeutlichen. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Pressemitteilung des IFAC, die auch eine Verknüpfung zum Herunterladen der  Veröffentlichung beinhaltet.

 

 

23. August 2007: IFRIC-Verlautbarung zur Klarstellung von IFRIC 14

 

Am 5. Juli 2007 hat International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) die Interpretation IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung  herausgegeben. Seit der Veröffentlichung der Interpretation sind IFRIC einige Zeitungsartikel und Aussagen von Marktkommentatoren zur Kenntnis gelangt, in denen die Auswirkungen von IFRIC 14 nicht richtig eingeschätzt werden. Deshalb hat IFRIC eine Verlautbarung zu den Hauptsachverhalten, die aufgebracht wurden, herausgegeben (in englischer Sprache).

 

Kernpunkte der IFRIC-Verlautbarung (in der Verlautbarung werden diese Punkte ausführlich erklärt):

 

bullet Die Interpretation ändert nicht die Vorschriften zur Finanzierung.
bullet Die Interpretation stellt klar, wie Unternehmen die Auswirkungen statutarischer oder vertraglicher Finanzierungsanforderungen zu bilanzieren haben. Sie kann diese Anforderungen nicht ändern.
bullet Die Interpretation hat keine Auswirkungen auf die Möglichkeit eines Unternehmens, eine Erstattung zu erlangen.
bullet Eine zusätzliche Schuld wird nur angesetzt, wenn die beiden folgenden Bedingungen zutreffen:

 
bullet Das Unternehmen hat eine statutarische oder vertragliche Verpflichtung, weitere Beträge in den Plan einzuzahlen, und
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die Fähigkeit des Unternehmens, diese Beträge in der Zukunft durch Erstattungen oder anderweitig zurückzuerlangen, ist eingeschränkt.

bullet Die Interpretation stellt klar, wann ein Überschuss aus einem Plan angesetzt werden kann.
bullet Die Interpretation stellt sicher, dass die Bilanzierung von Überschüssen einheitlich und transparent ist.

 

 

22. August 2007: FEI veranstaltet Konferenz zur Konvergenz international allgemein anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze

 

Das US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI) ist Hauptsponsor einer Konferenz zur Konvergenz international allgemein anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze, die am 28. September 2007 in New York abgehalten wird. Die Konferenz zielt darauf ab, eine Grundlage für das Verständnis der Hauptunterschiede zwischen US-GAAP und IFRS zu schaffen und zu untersuchen, wie diese Unterschiede überwunden werden können. Es werden Podiumsdiskussionen zu verschieden Themen angeboten:

 

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Fahrplan zur Konvergenz Teil I: Ziele und Perspektiven der Standardsetzer

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Fahrplan zur Konvergenz Teil II: Regulatorische Perspektiven der USA und der Europäischen Kommission

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Mögliche Auswirkungen der Übernahme der IFRS

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Anwendung von IFRS - „Die Guten, die Bösen und die Hässlichen"

 

Es wird Grundsatzreden von Rick Ketchum, CEO der New Yorker Wertpapierbörsenaufsicht, und von Kathleen L. Casey, Kommissionsmitglied der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) geben. Sie finden weitere Informationen zur Konferenz auf der Internetseite von FEI. (Bitte beachten Sie, dass der Frühbucherrabatt nur bis zum 26. August 2007 gewährt wird).

 

 

22. August 2007: FASB gibt die Ausgabe 2007-2008 seiner Standards heraus

 

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat die neue Jahresausgabe 2007-2008 seiner Standards einschließlich der Standards seiner Vorgängerorganisationen herausgegeben. Die Veröffentlichung enthält alle Standards, die bis zum 1. Juni 2007 beschlossen wurden. Die einzelnen Bände können in verschieden Sätzen erworben werden:

 

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Ursprünglicher Wortlaut mit Änderungen (drei Bände, Standards chronologisch sortiert): USD 140,-

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Derzeitiger Wortlaut (zwei Bände, thematisch sortiert): USD 125,-

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Beide Sätze (fünf Bände): USD 240,-

 

Sie finden die genauen Bestellinformationen auf der Internetseite des FASB.

 

 

22. August 2007: FEE nimmt Stellung zur Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften

 

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Féderation des Experts Comptables Européens, FEE) hat einen Hintergrundbericht zur Mitteilung der Europäischen Kommission bezüglich Maßnahmen zur Vereinfachung der Vorschriften in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung veröffentlicht. Der Hintergrundbericht zeigt die historische Entwicklung der Bemühungen des Kommission um Vereinfachung auf. Er bezieht sich auf auf ein Positionspapier des FEE zum Vereinfachungsprojekt, das der Verband im März 2007 verfasste und der Kommission einhändigte. Laden Sie sich die folgen Dokumente in englischer Sprache von der Internetseite des FEE herunter:

 

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Positionspapier des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission (vom März 2007, 110 KB)

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Hintergrundbericht des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission (80 KB)

 

Nachstehend finden Sie die Übersetzung einiger Auszüge aus den Veröffentlichungen:

 

Auszüge aus dem Hintergrundbericht des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission

 

Erfahrungen aus dem wirklichen Leben zeigen, dass die Hauptbürden, die den Unternehmen auferlegt werden, nicht aus der Rechnungslegung stammen, sondern aus anderen Quellen wie beispielsweise

 

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sich überschneidenden Anforderungen verschiedener aufsichtsbehördlicher Zwecke wie zum Beispiel steuerlichen, körperschaftlichen, arbeitsvermittlungsbezogenen oder statistischen;

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dem Steuerbereich (Körperschaftsteuer, indirekte Steuern, kommunale Steuern einschließlich Vermögenssteuern);

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Anforderungen aus der Dividendenausschüttung;

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der Gesetzgebung und den Bestimmungen zu gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Aspekten;

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der Verwaltung einer Vielzahl von Sozialversicherungsprogrammen (Berechnung, Auszahlung und statistische Berichterstattung an die zuständigen Behörden);

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der Häufigkeit der Berichtsanforderungen in manchen Ländern; und

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dem unzureichenden Einsatz elektronischer Berichterstattungsprogramme, um doppelte Berichterstattungen und Informationsaufbereitungen zu vermeiden.

 

Rechnungslegung ist von großer Bedeutung in der Erleichterung grenzüberschreitenden Handels. Es gibt einen Bedarf an mehr international vergleichbaren und abgestimmten Abschlüssen, insbesondere für mittelgroße und nicht börsennotierte große Unternehmen, weil grenzüberschreitende Tätigkeiten, Unternehmenszusammenschlüsse und -erwerbe, die Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten betreffen, zunehmen. Rechnungslegungs- und Prüfungsanforderungen unterstützen die Entwicklung und die Integration neuer Wirtschaftzweige in der EU und tragen zur Verbreitung der besten angewendeten Verfahren in der Praxis bei.

 

KMU verfügen oft nicht über starke finanzielle Expertise innerhalb ihres Unternehmens und müssen sich deshalb auf unabhängige externe Leistungen verlassen, die sie von professionellen Rechnungslegern erhalten, um ihre finanziellen und verwaltungstechnischen Kontrollen zu verbessern und damit das Risiko von Versagen und Betrug zu verringern. Die Berichterstattung und die damit zusammenhängende Abschlussprüfung, die die Qualität der Berichterstattung verbessern, schaffen Transparenz und eröffnen den KMU neue Finanzierungsmöglichkeiten.

 

Auszug aus dem Positionspapier des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission (vom März 2007)

 

Unsere derzeitige Ansicht ist, dass die Richtlinie eine Option für die Mitgliedstaaten enthalten sollte, die Anwendung des IFRS für KMU durch alle Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen und nicht börsennotiert sind, zu gestatten oder vorzuschreiben. Dies gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den einzelnen Unternehmen die Wahlfreiheit zwischen Anwendung des IFRS für KMU oder nationaler Gesetzgebung auf Grundlage der Rechnungslegungsrichtlinie zu gewähren, die Anwendung des IFRS für KMU vorzuschreiben oder die Anwendung nationaler Gesetzgebung auf Grundlage der Rechnungslegungsrichtlinie zu verlangen. Es läge dann in der Hand jedes einzelnen Mitgliedsstaates, zu entscheiden, ob und für welche Unternehmen die Anwendung des IFRS für KMU gefordert oder erlaubt sein soll.

 

 

21. August 2007: Diskussionsrunde des DSR zum E-DRS 23, ED IAS 31amend, IFRIC D21 und IFRIC D22

 

Der Deutsche Standardisierungsrat lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 02. Oktober 2007, 14.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 17.00 Uhr) in der Konrad-Adenauer-Stiftung, 10785 Berlin, Tiergartenstr. 35, Jakob-Kaiser-Saal (1. OG) zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen des DSR und des IASB ein:
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 E-DRS 23 Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht (101 KB)

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 IFRIC D21 Real Estate Sales (in englischer Sprache, 196 KB)

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 IFRIC D22 Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation (in englischer Sprache, 252 KB)

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 ED amendments to IAS 31 Interests in Joint Ventures (Veröffentlichung vom IASB für September avisiert)

 

Gegenstand des Meinungsaustausches sind die vorliegenden Entwürfe, die auf der website www.drsc.de zum download bereitstehen bzw. bereitgestellt werden. Die Tagesordnung kann sich kurzfristig ändern, falls sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 21. September 2007 an. Anmeldungen werden bestätigt, soweit die Platzkapazität das zulässt.

 

 

21. August 2007: Insight-Newsletter der IASB jetzt öffentlich zugänglich

 

Die überarbeitete Version des Insight-Newsletters des IASB und der IASC-Stiftung, der bisher nur Abonnenten zugänglich war, steht ab sofort öffentlich auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Der englischsprachige Newsletter widmet sich – in einfacher Sprache – Überblicksthemen und -konzepten in Hinblick auf International Financial Reporting Standards (IFRS). In dieser ersten öffentlich zugänglichen Ausgabe Insight Q3, 2007 (6.965 KB) äußert sich Sir David Tweedie, der Vorsitzende des IASB, zu "Mythen, Mission und Möglichkeiten" des IASB, es gibt einen Überblick zum Stand von "Führung und Aufsicht" durch die Treuhänder, das viel diskutierte Thema "Der beizulegende Zeitwert" wird erörtert, und ein Bericht zum Projekt  "IFRS für KMU" rundet das Spektrum ab.

 

 

21. August 2007: Leiter der Abteilung betriebliches Rechnungswesen der SEC nimmt Stellung zur Überleitung von IFRS

 

Bei einer Rede vor einer US-amerikanischen Anwaltsvereinigung äußerte sich John W. White, der Leiter der Abteilung Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), zu einer Reihe von Themen einschließlich International Financial Reporting Standards (IFRS). Sie finden die gesamte Rede auf der Internetseite der SEC in englischer Sprache; die Stellungnahme zu IFRS finden Sie dort unter Punkt 6. Nachfolgend bieten wir Ihnen die Übersetzung eines Auszugs:

 

Einige Sachverhalte sind zu dem Vorschlag [ausländischen Emittenten die Registrierung bei der SEC auf Basis von IFRS-Abschlüssen ohne Überleitung auf US-GAAP zu gestatten] zu machen: Zuallererst bezieht sich der Vorschlag nur auf die IFRS wie vom IASB, dem internationalen Standardsetzer in London, herausgegeben. Während verschiedene Rechtskreise eigene Versionen der IFRS haben mögen, bezieht sich unsere Anerkennung nur auf die englischsprachige Version, die vom IASB verabschiedet wurde. Zweitens ist festzuhalten, das der veröffentlichte Vorschlag eine Reihe von Fragen stellt. Und diese beziehen sich nicht nur auf praxisbezogene Umsetzungsdetails, sondern widmen sich auch der übergreifenden Frage, ob verschiedene Umstände es zulassen, dass IFRS wie vom IASB herausgegeben ohne Überleitung akzeptiert werden können. Drei wichtige Fragebereiche sind hier der Konvergenzprozess zwischen IFRS und US-GAAP, die Frage, ob IFRS gewissenhaft und einheitlich angewendet werden, und verschieden Sachverhalte in Bezug auf den IASB. Die Kommentierungsfrist zum Vorschlag endet am 24. September, und ich ermutige alle interessierten Parteien, uns ihre Ansichten zukommen zu lassen.

 

Den Vorschlag der SEC, der am 2. Juli 2007 veröffentlich wurde, können Sie hier noch einmal lesen (in englischer Sprache 290 KB). Die SEC stellt außerdem die bisher eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zur Verfügung; Stellungnahmen können nach wie vor auch elektronisch eingereicht werden.

 

 

21. August 2007: RIC-Statusbericht zum Begriff eines Eigenkapitalinstruments nach IAS 39

 

Das RIC hatte diese Frage bereits im Rahmen seiner Sitzungen im ersten Halbjahr 2006 diskutiert und sie im Juli 2006 beim IFRIC eingebracht. Das IFRIC verzichtete allerdings darauf, die Fragestellung im Wege einer Interpretation zu behandeln und beschränkte sich auf die Veröffentlichung einiger knapper Hinweise im IFRIC Update January 2007. Da das RIC den Eindruck gewann, dass das IFRIC nicht auf den Kern der Fragestellung eingegangen ist und das RIC von einer erheblichen Praxisrelevanz ausgeht, wurde beschlossen, das Thema im RIC weiter zu verfolgen und in einer überarbeiteten Darstellung erneut beim IFRIC einzubringen. Hierbei soll auch die Praxisrelevanz in Deutschland noch einmal besonders hervorgehoben werden. Die englische Fassung des Statusberichts (51 KB) ist dem Mitarbeiterstab des IFRIC am 20.8.2007 zur Vorbereitung einer erneuten offiziellen IFRIC-Eingabe zugegangen. Die deutsche Fassung können Sie hier abrufen (51 KB).

 

 

21. August 2007: Deloitte-Stellungnahme zu einem vorgeschlagenen Prüfungsstandard

 

Deloitte hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) eine Stellungnahme zum vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 250 Beachtung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften bei der Abschlussprüfung eingereicht. Wir unterstützen die Entwicklung der Leitlinien und sind der Meinung, dass die gesamte Umformulierung des vorgeschlagenen Standards in Übereinstimmung mit den Regeln und Kriterien des IAASB-Projekts zur Verdeutlichung der Standards erfolgt ist. Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie hier.

 

 

21. August 2007: Rechnungslegung in Bangladesch

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben ihre englischsprachige Länderseite zur Rechnungslegung in Bangladesch aktualisiert. Neu hinzugekommen ist eine Tabelle, die für jeden einzelnen IAS und IFRS der Stand der Umsetzung durch das Institut der Wirtschaftsprüfer von Bangladesch aufzeigt.

 

 

20. August 2007: Neues umfassendes Modell des CFA-Instituts zur Unternehmensberichtserstattung

 

Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) hat ein neues Finanzberichterstattungsmodell veröffentlicht, das darauf abzielt, Finanzanalysten und Investoren die Bewertung von Unternehmen im Rahmen von Investitionsentscheidungen zu erleichtern. Das Modell schlägt zwölf Grundsätze vor, die sicherstellen sollen, dass Abschlüsse relevant, klar, genau, verständlich und umfassend sind. Die Veröffentlichung mit dem Titel Ein umfassendes Modell zur Unternehmensberichterstattung: Finanzberichterstattung für Investoren (A Comprehensive Business Reporting Model: Financial Reporting for Investors) kann in englischer Sprache von der Seite des CFA-Instituts heruntergeladen werden (590 KB). Die Veröffentlichung ist wie folgt aufgebaut:

 

bullet Kapitel 1: Weshalb ist Finanzberichterstattung wichtig für Investoren und professionelle Anleger?
bullet Kapitel 2: Rahmenkonzept für das umfassende Modell zur Unternehmensberichterstattung
bullet Kapitel 3: Das umfassende Modell zur Unternehmensberichterstattung Unsere Vorschläge für die Überarbeitung
bullet Kapitel 4: Angaben in den Abschlüssen

 

Die zwölf Grundsätze sind in einem Anhang zusammengefasst. Dies Grundsätze sind unten aufgeführt. Zu jedem Grundsatz enthält der Anhang auch die Gründe für dessen Bedeutung, eine Beschreibung der derzeitigen Vorgehensweise in der Praxis und die Nachteile der derzeitigen Vorgehensweise.

 

Das umfassende Modell zur Unternehmensberichterstattung des CFA-Institutes: Zusammenfassung der Grundsätze

bullet Grundsatz 1: Der primäre Abschluss muss die Informationen enthalten, die von Eigenkapitalgebern, Kreditoren und und anderen Gebern von Risikokapital benötigt werden.
bullet Grundsatz 2: Bei der Standardsetzung zur Rechnungslegung und bei der Erstellung von Abschlüssen, muss aus der Perspektive eines derzeitigen Eigenkapitalgebers erfolgen.
bullet Grundsatz 3: Informationen auf der Grundlage beizulegender Zeitwerte sind die einzige relevante Information für die Anlageentscheidung.
bullet Grundsatz 4: Ansatz und Ausweis müssen vor dem Hintergrund der Relevanz für die Anlageentscheidung festgelegt werden und nicht ausschließlich auf der Bewertungsverlässlichkeit basieren.
bullet Grundsatz 5: Alle wirtschaftlichen Transaktionen und Geschäftsvorfälle, die die wirtschaftliche Situation des Unternehmens beeinflussen, müssen zum Zeitpunkt ihres Entstehens im Jahresabschluss erfasst werden.
bullet Grundsatz 6: Die Vermögensbewertung des Anlegers ist Grundlage für die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze.
bullet Grundsatz 7: Finanzberichterstattung muss neutral sein.
bullet Grundsatz 8: Alle Änderungen des Nettoreinvermögens einschließlich Änderungen der beizulegenden Zeitwerte müssen in einem einzigen Jahresabschlussbestandteil erfasst werden, der Veränderungsrechnung für das Nettoreinvermögen, das den Eigenkapitalgebern zur Verfügung steht.
bullet Grundsatz 9: Die Kapitalflussrechnung bietet Informationen, die für die Analyse des Unternehmens unerlässlich sind und sollte ausschließlich unter Verwendung der direkten Methode erstellt werden.
bullet Grundsatz 10: Änderungen, die einen der Bestandteile des Jahresabschlusses berühren, sollten auf einer disaggregierten Basis angegeben und erläutert werden.
bullet Grundsatz 11: Einzelne Posten sollten vorzugsweise auf Grundlage der Art der erfassten Posten und nicht auf Grundlage ihres Verwendungszwecks angegeben werden.
bullet Grundsatz 12: Der Anhang muss den Anlegern alle weiteren Informationen bereitstellen, die diese benötigen, um die erfassten Posten im Jahresabschluss, ihre Bewertungswirkung und die mit ihnen einhergehende Risikowirkung zu verstehen.
 

 

20. August 2007: Ausgabe 2007 der Internationalen Bewertungsstandards erschienen

 

Das Internationale Komitee für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee, IVSC) hat die achte Auflage der Internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards  IVS 2007) herausgegeben. Diese Auflage enthält einige neue Komponenten und ist umfassend überarbeitet und aktualisiert worden:

 

bullet

Der internationale Bewertungsstandard (International Valuation Standard, IVS) 2  Andere Bewertungsgrundlagen als Marktwerte und der internationale Bewertungsanwendungsgrundsatz (International Valuation Application, IVA) 2 Bewertung im Rahmen von Ausleihungen sind neu geschrieben worden.

bullet

Die Bewertungsleitlinie (Guidance Note, GN) 3 Bewertung von Sachanlagen, die 2005 nach der Veröffentlichung der siebten Auflage verabschiedet worden war, ist in den Text aufgenommen worden.

bullet

Es gibt einen neuen IVA Bewertung von Vermögenswerten des öffentlichen Sektors für Zwecke der Finanzberichterstattung.

bullet

Es gibt eine neue Bewertungsleitlinie Bewertung historischer Immobilien.

bullet

Als weitere Neuigkeiten finden sich ein Diagramm der Hierarchie von Eigentumsrechten und eine nützliche Ergänzung zu Bewertungsleitlinie 8 (Rentabilitätstest bei der Berichterstattung über inländische Faktorkosten).

 

Die neue Auflage der internationalen Bewertungsstandards kann für USD 75,- inklusive Porto und Verpackung käuflich erworben werden. Bestellungen können auf der Internetseite des IVSC aufgegeben werden.

 

 

20. August 2007: IAASB erbittet Stellungnahmen zu neun Standardentwürfen

 

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat neun Standardentwürfe zu vorgeschlagenen Prüfungsstandards mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Unter diesen sind alle Standards zu internationaler Qualitätskontrolle und zur Berichterstattung durch den Abschlussprüfer. Die Standards sind alle in Übereinstimmung mit den neuen Entwurfsrichtlinien des IAASB überarbeitet worden, die zur Verbesserung der Aussagekraft aller Veröffentlichungen verabschiedet worden sind. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC). sollen. Die Standardentwürfe können auf der Seite der IFAC (www.ifac.org.EDs) jeweils bis zum Ende der Kommentierungsfrist eingesehen werden. Die dort aufgeführten Standardentwürfe sind die folgenden:

 

Neun Standardentwürfe des IAASB

Standardentwürfe zur Qualitätskontrolle – Kommentierungsfrist: 31. Dezember 2007

 

bullet Internationaler Standard zur Qualitätskontrolle (International Standard on Quality Control, ISQC) 1 (umformuliert) Qualitätskontrolle für Gesellschaften, die Prüfungen und prüferische Durchsichten von Jahresabschlüssen durchführen und andere prüfungsnahe Leistungen erbringen
bullet Internationaler Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 220 (umformuliert) Qualitätskontrolle für eine Prüfung des Jahresabschlusses

 

Standardentwürfe zur Berichterstattung durch den Abschlussprüfer Kommentierungsfrist: 30. November 2007

 

bullet ISA 700 (umformuliert) Bericht des unabhängigen Prüfers zu Mehrzweckabschlüssen
bullet ISA 705 (überarbeitet und umformuliert) Änderungen am Prüfungsurteil im Bericht des unabhängigen Prüfers
bullet ISA 706 (überarbeitet und umformuliert) Betonung von Paragraphen mit wichtigen Sachverhalten und anderen Sachverhalten im Bericht des unabhängigen Prüfers
bullet ISA 800 (überarbeitet und umformuliert) Besondere Erwägungen Prüfung von zweckgerichteten Abschlüssen und von einzelnen Elementen von Abschlüssen
bullet ISA 805 (überarbeitet und umformuliert) Auftrag zur Erstellung eines Prüfungsberichts über einen zusammenfassenden Abschluss

 

Andere vorgeschlagene Standards Kommentierungsfrist: 31. Oktober 2007

 

bullet vorgeschlagener ISA 510 (umformuliert) Erstprüfung Eröffnungssalden
bullet vorgeschlagener ISA 530 (umformuliert) Repräsentative Stichproben und andere Auswahlverfahren

 

18. August 2007: Heads Up-Newsletter zum Konzeptentwurf der SEC

 

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben einen neuen Heads Up-Newsletter – Ausgabe vom 17. August 2007 – herausgegeben (in englischer Sprache, 127 KB). Diese Ausgabe des Heads Up mit dem Titel Die Bewegung hin zu IFRS und ihre Auswirkungen auf US-amerikanische Unternehmen (The Shift Toward IFRSs and Its Impact on US Companies) fasst den neuen Konzeptentwurf der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zusammen, der Stellungnahmen zu der Frage erbittet, ob es US-amerikanischen Emittenten gestattet sein soll, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen. Es werden auch einige Sachverhalte erörtert, die Unternehmen in Erwägung ziehen sollten, wenn sie sich überlegen, ob sie IFRS anwenden wollen. Nachfolgend ein Auszug aus dem Newsletter:

 

Die Bewegung hin zu IFRS bietet US-amerikanischen Unternehmen, insbesondere denen, die grenzüberschreitend tätig sind, einige mögliche Chancen - unter anderem die folgenden:

bullet Standardisierung von Bilanzierungs- und Berichterstattungsmethoden – Ein einheitlicher Satz von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und einheitliche Abschlüsse in jedem Land, in dem eine lokale Berichterstattung erforderlich ist, verbessert die Vergleichbarkeit und Finanzinformationen und Steuerplanung.
bullet Zentralisierung von Prozessen – Mit Hinwendung zu einer unternehmensweiten Anwendung von IFRS wird ein Unternehmen unabhängiger von lokalen Rechnungslegungsressourcen für Zwecke statutarischer Berichterstattung; es kann standardisierte Aus- und Weiterbildungsprogramme entwickeln und uneinheitliche Bilanzierungssysteme abschaffen.
bullet Verbesserung der Kontrollen – Eine Standardisierung der Berichterstattung würde dem Unternehmen gestatten, einen weltweit Verantwortlichen für die statutarische Berichterstattung zu benennen. Daraus würde eine bessere Kontrolle über die Qualität und die Veröffentlichung von lokalen  Abschlüssen folgen.
bullet Verbesserung des Finanzmanagements – Dividenden, die von Tochterunternehmen ausgeschüttet werden können, basieren bisweilen auf den lokalen Abschlüssen. Die Erlaubnis, grenzüberschreitend einheitliche Standards zu verwenden, kann helfen, die Cashflow-Planung zu verbessern.

 

 

17. August 2007: Statistische Datenbank mit Relevanz für die Internationale Finanzberichterstattung

 

Wir haben für Sie eine Datenbank zu Statistiken mit Relevanz für die internationale Finanzberichterstattung erstellt. Dort finden Sie jeweils aktuelle Daten zum grenzüberschreitenden Kapitalverkehr (beispielsweise Auflistungen der ausländischen Unternehmen, die an der New Yorker Börse, der NASDAQ und der Londoner Börse notiert sind, eine Übersicht der ausländischen Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, und Informationen zu den angewendeten Rechnungslegungsstandards am Primärmarkt der Deutschen Börse) und Informationen zu weltweit tätigen Unternehmen. Sie finden dort unter anderem auch Verknüpfungen auf die internationale Handelsstatistiken und die von GlobStat erstellten Statistiken zu weltweit agierenden Unternehmen und globalen Handels- und Finanzierungstätigkeiten. Den Zugriff auf die Datenbank haben Sie zukünftig über die Rubrik Links.

 

 

14. August 2007: Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für KMU

 

Der IASB hat die beiden noch ausstehenden deutschsprachigen Teile des Entwurfs eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen nunmehr auf seiner Website eingestellt. Die Kommentierungsfrist endet am 1. Oktober 2007. Die Übersetzung erfolgte in Zusammenarbeit mit Deloitte und kann frei von der Website des IASB heruntergeladen werden. Wir haben zudem einen permanenten Link oben auf der rechten Navigationsleiste der Startseite von IAS Plus angebracht. Folgende Dokumente sind verfügbar:

 

bullet

Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (996 KB)

bullet

Grundlage für Schlussfolgerungen zum Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (380 KB)

bullet

Entwurf der Umsetzungsleitlinien IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen - Musterabschluss und Angabecheckliste (396 KB)

 

Neben der englischen Originalfassung und der deutschen Übersetzung wurde der Text auch ins Spanische und Französische übersetzt. Alle Fassungen stehen ebenfalls auf der oben genannten Website des IASB zur Verfügung.

 

 

12. August 2007: Konzeptentwurf der SEC zur Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen

 

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat einen Konzeptentwurf veröffentlicht, um den Umfang und die Art des öffentlichen Interesses bezüglich der Frage zu eruieren, ob US-amerikanische Emittenten (einschließlich Investmentgesellschaften, die unter das 1940 verabschiedete Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften fallen) erlaubt werden soll, ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben zu erstellen und damit gleichzeitig den Vorschriften und Bestimmungen der SEC zu genügen. US-amerikanische Emittenten erstellen ihre Abschlüsse derzeit nach den in den USA geltenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung genannt US-GAAP. Der Konzeptentwurf (in englischer Sprache, 559 KB) enthält 35 spezifische Fragen, zu denen die SEC Antworten erbittet. Die Kommentierungsfrist endet am 13. November 2007.

 

Inhaltsübersicht des Konzeptentwurfs der SEC
bullet I. Einleitung
bullet II. Die Auswirkungen von IFRS auf den öffentlichen US-amerikanischen Kapitalmarkt
bullet A. Rechnungslegung in den USA
bullet B. Rechnungslegung außerhalb der USA
bullet C. Mögliche Anwendung von IFRS durch US-amerikanische Emittenten
bullet D. Konvergenz von IFRS und US-GAAP
bullet III. Weltweit gültige Rechnungslegungsstandards
bullet A. Vorteile eines einzigen Satzes weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards
bullet B. Der Standardsetzer der internationalen Rechnungslegungsstandards
bullet C. Frühere Überlegungen der SEC zu internationalen Rechnungslegungsstandards
bullet IV. Umsetzungssachverhalte bezüglich IFRS für US-amerikanische Emittenten
bullet A. Aus- und Weiterbildung
bullet B. Anwendung in der Praxis
bullet C. Prüfung
bullet D. Aufsicht
bullet E. Zusammenwirken mit den bestehenden Vorschriften der SEC
bullet F. Übergang und Zeitfenster
bullet V. Allgemeine Bitte um Stellungnahmen

 

 

11. August 2007: IAASB erbittet Stellungnahmen zu zwei überarbeiteten Prüfungsstandards

 

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) erbittet bis zum 31. Oktober 2007 Stellungnahmen zu den Entwürfen von zwei internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), die im Zusammenhang mit dem Projekt des IAASB zur Verbesserung der Klarheit der Standards herausgegeben wurden:

 

bullet vorgeschlagener ISA 510 (umformuliert) Erstprüfung - Eröffnungssalden
bullet vorgeschlagener ISA 530 (umformuliert) Repräsentative Stichproben und andere Auswahlverfahren

 

Den beiden Entwürfen beigefügt sind vom Stab erarbeitete Ergänzungen, die erklären, wie die Materialien aus den bestehenden ISAs 510 und 530 in den vorgeschlagenen umformulierten Standards widergespiegelt werden. Die Entwürfe können bis zum Ende der Kommentierungsfrist von der Entwurfseite des IFAC heruntergeladen werden.

 

 

8. August 2007: Konvergenzvereinbarung zwischen IASB und Japan

 

Der japanische Accounting Standards Board (ASBJ) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben gemeinsam eine Übereinkunft bekanntgegeben, nach der die Konvergenz japanischer Rechnungslegungsgrundsätze und International Financial Reporting Standards (IFRS) beschleunigt werden soll. Der Prozess begann im März 2005. Als Teil dieser Vereinbarung werden die beiden Boards versuchen, die wesentlichen Unterschiede zwischen den japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen und den IFRS (wie in der Beurteilung der Gleichwertigkeit von CESR festgestellt) bis 2008 zu beseitigen; die verbleibenden Unterschiede sollen bis zum 30. Juni 2011 beseitigt werden. Obwohl das Zieldatum 2011 sich nicht auf irgendwelchen neuen, größeren IFRS bezieht, die derzeit entwickelt und nach 2011 in Kraft treten werden, werden beide Boards eng zusammenarbeiten, um die Akzeptanz des internationalen Ansatzes in Japan sicherzustellen, wenn neue Standards in Kraft treten. Die Presseerklärung und die Vereinbarung können Sie hier abrufen (in englischer Sprache, 54 KB).

 

 

8. August 2007: IVSC-Diskussionspapier zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS

 

Das International Valuation Standards Committee (IVSC) hat ein 58-seitiges Diskussionspapier zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts immaterieller Vermögenswerte für Zwecke der IFRS-Berichterstattung mit der Bitte um Stellungnahme freigegeben. Im Jahr 2006 hatte das IVSC eine Expertengruppe ins Leben gerufen, die Leitlinien hinsichtlich der Bewertung immaterieller Vermögenswerte - insbesondere für Zwecke der Berichterstattung nach IFRS, erwägen sollte. Der Expertengruppe gehörte auch Ben Moore an, der Director im Bereich Corporate Finance von Deloitte & Touche LLP in London ist. Das IVSC wird die Stellungnahmen zum Diskussionspapier bei der Entwicklung des Entwurfs einer sog. Guidance Note zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von immateriellen Vermögenswerten für Zwecke der IFRS-Berichterstattung im Zuge einer Veröffentlichung als integraler Bestandteil der internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) erwägen. Das IVSC erbittet Stellungnahmen bis zum 31. Oktober 2007. Das Diskussionspapier können Sie hier beziehen (in englischer Sprache, 916 KB).

 

 

7. August 2007: Deloitte tritt als Co-Sponsor einer IFRS-Konferenz in London auf

 

Deloitte ist einer der Sponsoren einer Konferenz mit dem Titel IFRS 2007/8: Aktuelle Interpretation in der Praxis und künftige strategische Richtung, die am 4. Oktober 2007 in London abgehalten werden wird. Eröffnet wird die Veranstaltung durch ein Gespräch mit dem IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie. Nachfolgende Sitzungen werden die IFRS aus dem Blickwinkel der Analysten und der Ersteller sowie Prüfungs- und aufsichtsrechtliche, allgemeinrechtliche und Umsetzungssachverhalte zum Gegenstand haben. Die Veranstaltung schließt im Plenum mit einer Sitzung, auf der das Thema "Wie geht es von hier aus weiter?" erörtert werden wird. Unter den Referenten von Deloitte sind Ken Wild, Deloittes Global IFRS Leader, und Isobel Sharp, Partnerin bei Deloitte UK und gegenwärtig Präsidentin des schottischen Instituts der Wirtschaftsprüfer. Die Konferenzbroschüre können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 145 KB).

 

 

6. August 2007: Beirat zur Finanzberichterstattung der SEC hält erste Sitzung ab

 

Der Beirat zur Verbesserung der Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat seine erste Sitzung am 2. August in Washington abgehalten. Der Beirat war gegründet worden, um das US-amerikanische Rechnungslegungssystem zu untersuchen und herauszufinden, wie unnötige Komplexität verringert und Abschlüsse klarer und für die Anleger nützlicher gestaltet werden können. Der Beirat wird sich auf die folgenden Bereiche konzentrieren:

 

bullet

den derzeitigen Prozess zur Entwicklung und Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards,

bullet

den derzeitigen Prozess zur Regulierung der Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften durch Unternehmen, die sich bei der SEC registrieren lassen, und durch beruflichen Anwender,

bullet

das derzeitige System zur Bereitstellung von Finanzinformationen für Anleger und zur Bewertung dieser Informationen,

bullet

andere äußerliche Einflüsse, die unnötige Komplexität verursachen und Transparenz für die Anleger verringern,

bullet

ob es derzeit Rechnungslegungsstandards gibt, aus denen Kosten entstehen, die den resultieren Nutzen übersteigen, und

bullet

ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Kosten-Nutzen-Analyse durch die zunehmende Anwendung der IFRS beeinflusst wird.

 

In seiner englischsprachigen Begrüßungsrede vor dem Beirat sagte der Vorsitzende der SEC, Christopher Cox:

 

Wenn es darum geht, Anlegern den Schutz zu gewähren, den sie brauchen, sind Informationen das stärkste Mittel, das wir haben. Und wir können definitiv nicht sagen, dass wir unser Ziel des Anlegerschutzes erreicht haben, wenn die zur Verfügung gestellten Informationen in einer Art und Weise aufbereitet sind, die für die Männer und Frauen, für die sie gedacht sind, einfach nicht zu verstehen ist.

Die Wahrheit ist, dass Rechnungslegung übermäßig kompliziert geworden ist. Das bedeutet, dass es nicht nur für die Anleger schwer geworden ist, Abschlüsse zu verstehen; bei den Unternehmen selbst laufen überflüssige Kosten auf , weil diese umfangreichen und unnötig detaillierten Rechnungslegungs- und Berichterstattungsvorschriften unterworfen sind.

Ihre Aufgabe ist es, diesen Teufelskreis zu durchbrechen und unser Rechnungslegungssystem wieder auf seine grundlegenden Prinzipien zurückzuführen. Wir bitten Sie, uns dabei zu helfen, die Komplexität zu verringern und damit auch die finanziellen Lasten. In Hinblick auf Jahresabschlüsse denken die meisten Anleger heute wahrscheinlich wie Mark Twain, der einmal sagte: "Je mehr Sie es mir erklären, desto mehr verstehe ich es weniger." Das ist der Grund, warum wir die Spitzen des privaten Sektors um Rat gebeten haben hinsichtlich der Frage, was wirklich hilft.

 

 

6. August 2007: Deloitte-Stellungnahmen zu drei vorgeschlagenen Prüfungsstandards

 

Deloitte hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) Stellungnahmen zu den folgenden drei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht. In jedem einzelnen Fall bieten wir einige Verbesserungsvorschläge an, kommen jedoch zu jeweils zu folgendem Schluss, dass wir den vorgeschlagenen Standard unterstützen. Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie hier.

 

bullet

ISA 550 (überarbeitet und umformuliert) Nahe stehende Unternehmen und Personen (in englischer Sprache, 43 KB)

bullet

ISA 570 (umformuliert) Unternehmensfortführung (in englischer Sprache, 21 KB)

bullet

ISA 580 (überarbeitet und umformuliert) Schriftliche Darstellungen (in englischer Sprache, 39 KB)

 

 

4. August 2007: Heads Up-Newsletter zu Ansichten des Stabs der SEC

 

Am 10. Juli 2007 hielt das Komitee für SEC-Regelungen des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) sein zweites diesjähriges Treffen mit dem Stab der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ab. Das Komitee setzt sich aus Vertretern aus verschiedenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der Industrie und der Wissenschaft zusammen. Es trifft sich regelmäßig mit dem Stab der SEC, um aufkommende fachliche Bilanzierungs- und Darstellungsfragen in Bezug auf Regeln und Vorschriften der SEC zu diskutieren. Des Weiteren werden laufende Projekte des Stabs und endgültige Erlasse erörtert. Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter (in englischer Sprache, 82 KB) herausgegeben, der die Ergebnisse der Sitzung zusammenfasst. Unter anderem wurden auf der Sitzung die folgenden Themen erörtert:

 

Aufzählung Angaben zu Vorstandsvergütungen*
Aufzählung Angabe von Risikofaktoren, die sich auf den Rechnungslegungsprozess beziehen – beispielsweise die Angaben von potenziellen Risiken, dass das registrierte Unternehmen eine Neudarstellung oder eine andere Veränderung an seinem Abschluss vornehmen muss*
Aufzählung Berichterstattung über interne Kontrollen bei einer Entflechtung*
Aufzählung Zurverfügungstellung zusammenfassender Finanzinformationen bezüglich eines/mehrerer Kapitalinvestitionsempfängers/-empfänger für Berichtsperioden, in den der Investitionsempfänger nicht erheblich ist
Aufzählung Zurverfügungstellung von Abschlüssen eines zu erwerbenden Unternehmens in den Registrierungsunterlagen für das Angebot von Wertpapieren im Sekundärmarkt
Aufzählung Erheblichkeitsberechnungen zur Bestimmung der Abschlussanforderungen für Kapitalinvestitionsempfänger
Aufzählung Ob aktienbasierte Vorstandsvergütungen bei Kapitalisierung oder Aufschub in die zusammenfassende Aufstellung über die Vergütung aufgenommen werden soll

 

* diese Sachverhalte werden als zeitkritisch bezeichnet

 

 

4. August 2007: Besucherzahl auf IAS Plus steigt weiter

 

Die Besucherzahlen auf den IAS Plus-Seiten steigt weiter im zweistelligen Bereich. Die Besucherzahl auf IAS Plus.de im Juli 2007 betrug 20.200 (Juli 2006: 12.499). Damit ist ein Anstieg von über 60% zu verzeichnen. Die Anzahl der Seitenaufrufe stieg sogar um 73% auf 35.645 Aufrufe im Juli 2007 (Juli 2006: 26.022). Im Jahr 2007 griffen bisher (bis einschließlich 3. August 2007) 137.319 Besucher auf unsere Seite zu.

 

 

Auch auf die Zugriffe auf die englischsprachige Seite IAS Plus.com, die von Hongkong aus betreut wird, nahmen zu: Die Besucherzahlen im Juli 2007 stiegen im Vergleich zum Vorjahr um über 30% auf 112.188; die Seitenaufrufe lagen mit 413.951 um 16% höher als im Juli 2006.

 

Während die Zugriffe auf IAS Plus.de hauptsächlich aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgen (insgesamt 46%), wird IAS Plus.com hauptsächlich aus dem asiatisch-pazifischen Raum aufgerufen, den nicht deutschsprachigen Ländern der EU und zuletzt vermehrt aus den USA. Dies ist auf das dortige zunehmende Interesse an den International Financial Reporting Standards (IFRS) zurückzuführen, seit die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) erwägt, IFRS-Abschlüsse aus- und inländischer Unternehmen zuzulassen.

 

 

3. August 2007: FASB lädt zur Stellungnahme zur Rechnungslegung von Versicherungsverträgen ein

 

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Einladung zur Stellungnahme zu einem Agendavorschlag mit dem Titel Bilanzierung von Versicherungsverträgen durch Versicherer und Versicherungsnehmer (Accounting for Insurance Contracts by Insurers and Policyholders) veröffentlicht. DER IASB arbeitet derzeit an einem Projekt zu diesen Sachverhalten. Im Mai 2007 hatte er ein Diskussionspapier mit dem Titel Vorläufige Sichtweise zu Versicherungsverträgen veröffentlicht, in dem die wesentlichen Komponenten eines vorgeschlagenen Bilanzierungsmodells für Versicherungsverträge dargestellt wurden (s. unsere Nachricht vom 3. Mai 2007). Obwohl der Umfang des Projekts des IASB umfasst, beinhaltet das Diskussionspapier nicht die vorläufigen Ansichten zur Bilanzierung und Darstellung durch den Versicherungsnehmer. Der FASB bittet um Stellungnahmen zu einer Reihe von Fragen, unter anderem den folgenden:

 

bullet

Soll ein Projekt zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen ins Leben gerufen werden?

bullet

Soll dieses Projekt gemeinsam mit dem IASB durchgeführt werden?

bullet

Sind die vorläufigen Ansichten des IASB ein angemessener Ausgangspunkt für ein gemeinsames Projekt?

bullet

Soll das Projekt auch die Bilanzierung durch die Versicherungsnehmer beinhalten?

bullet

Wie soll die Zusammenwirkung von diesem Projekt mit den anderen gemeinsamen Projekten von FASB und IASB aussehen, die sich ähnlichen Themen widmen (beispielsweise die Projekte zum Rahmenkonzept und zur Ertragserfassung)?

 

Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des FASB und laden Sie sich die Einladung zur Stellungnahme (in englischer Sprache, 1.330 KB) von der Internetseite des FASB herunter. Die Kommentierungsfrist endet am 16. November 2007.

 

 

3. August 2007: Wesentliche Bestandteile des Internetauftritts der IFAC werden in fünf Sprachen übersetzt

 

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat begonnen, wesentliche Bestandteile seines Internetauftritts (www.ifac.org) ins Arabische, Chinesische, Französische, Russische und Spanische zu übersetzen. Diese Sprachen sind neben dem Englischen der offiziellen Sprache der IFAC die offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen. Die übersetzten Teile des Internetauftritts werden die Startseite sowie Informationen über die Vereinigung, die Organisationsstruktur - und -führung und die Mitgliedschaft umfassen. Des Weiteren werden Informationen über die unabhängige Prüfung der IFAC, die Berufsethik, die Aus- und Weiterbildung und Standardsetzer des öffentlichen Sektors in diesen Sprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind die Seiten mit Informationen und Materialien für praktizierende Rechnungsleger in Unternehmen und kleinen und mittleren Prüfungsgesellschaften bereits übersetzt worden.

 

 

3. August 2007: Accounting Roundup – Ausgabe Juli 2007

 

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Juliausgabe ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (in englischer Sprache, 239 KB). Die Ausgabe umfasst folgende Themen:

 

Entwicklungen beim FASB

bullet

FASB veröffentlicht vorgeschlagene Meinung des Stabs (FASB Staff Position, FSP) zu SFAS 140

bullet

FASB veröffentlicht vorgeschlagenen Anwendungssachverhalt (implementation Issue) zu SFAS 133

 

Entwicklungen beim US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA)

bullet

AICPA veröffentlicht Prüfungsinterpretation zu Abschnitt 325

 

Entwicklungen bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)

bullet

Stab der SEC stellt Sichtweisen zur erstmaligen Anwendung von IFRS zur Verfügung

bullet

Weitere Regelung bezüglich Kapitalaufnahme und Angabeerfordernisse kleinerer Unternehmen vorgeschlagen

bullet

SEC weitet das freiwillige XBRL-Programm auf Investmentfonds aus

bullet

SEC stimmt für Übernahme der Regelung zur Betrugsverhinderung nach dem Kapitalanlageberatergesetz

 

Entwicklungen bei der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB)

bullet

PCAOB schlägt neue Vorschriften zur Berufsethik und zur Unabhängigkeit vor und ändert bestehende Vorschriften zu Steuerdienstleistungen

bullet

PCAOB nimmt Zusammenarbeit mit der australischen Wertpapier- und Anlagenkommission auf

 

Entwicklungen beim US-amerikanischen Rat für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB)

bullet

GASB veröffentlicht neuen Standard bezüglich immaterieller Vermögenswerte

 

Internationale Entwicklungen

bullet

IASB veröffentlicht Interpretation zu IAS 19

bullet

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu Immobilienverkäufen

bullet

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

bullet

Treffen zur Förderung globaler Konvergenz in Entwicklungs- und Schwellenländern

bullet

Indien kündigt Konvergenz mit IFRS ab dem Jahr 2011 an

 

Frühere Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

 

 

2. August 2007: vierteljährlich erscheinender IAS Plus-Newsletter - Ausgabe Juli 2007

 

Die Juliausgabe 2007 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters wurde veröffentlicht. Der Newsletter enthält Berichte zu den Geschehnissen bei IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung sowie zu globalen Sachverhalten und Ereignissen im Zusammenhang mit internationaler Rechnungslegung im 2. Quartal 2007.

 

bullet Juli 2007 globale Ausgabe (in englischer Sprache, 250 KB)
bullet Alle alten Ausgaben von IAS Plus finden Sie hier.
bullet Sie können sich für ein kostenloses Abonnement per Email hier anmelden.

 

 

1. August 2007: Rechnungslegung in Kuba

 

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben ihren Länderseiten eine englischsprachige Seite für Kuba hinzugefügt, auf der der Hintergrund und der derzeitige Stand des Rechungslegungssystems in Kuba dargestellt werden. Im Januar 2006 hatte die kubanische Regierung durch das 2002 gegründete Komitee für kubanische Standards des Rechnungswesens (Comité de Normas Cubanas de Contabilidad, CNCC) einen Satz kubanischer Rechnungslegungsstandards (Normas Cubanas de Informacion Financiera, NCIF) herausgeben lassen.

 

Die Normas Cubanas de Informacion Financiera bestehen aus acht Abschnitten:

 

1. Hintergrund und allgemeine Informationen einschließlich eines Vorworts zu den NCIF, des Zweck des CNCC laut Satzung und eines Rahmenkonzepts bezüglich der Erstellung und der Darstellung von Abschlüssen

2. Kubanische Rechnungslegungsstandards einschließlich Standards zu Bewertung und Angaben, allgemeiner Standards, besonderer Standards und Bilanzierungsinterpretationen

3. Standards bezüglich Angaben erwarteter Geschäftsvorfälle (Budgetierung)

4. Kontobeschreibungen

5. Rechnungslegungsstandards für das staatliche Rechnungswesen

6. Kontobeschreibungen für das staatliche Rechnungswesen

7. Kubanische Rechnungslegungsstandards zur Kostenrechnung

8. Glossar

 

Die Standards zu Bewertung und Angaben und die allgemeinen Standards in Abschnitt 2 sind im Großen und Ganzen auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) abgestimmt. Die besonderen Standards in Abschnitt 2 betreffen wirtschaftliche Umstände, die nicht durch die allgemeinen Standards abgedeckt werden und die spezifisch für lokale Wirtschaftsaktivitäten sind.

 

 

1. August 2007: SEC ernennt Beirat zur Finanzberichterstattung

 

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat die Ernennung der Mitglieder des SEC-Beirats zur Verbesserung der Rechnungslegung angekündigt. Der Beirat, dessen Gründung Ende Juni 2007 beschlossen worden war, wird seine erste Sitzung am 2. August am Sitz der SEC in Washington abhalten. Die SEC hat diesbezüglich eine englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht. Der Beirat wird das US-amerikanische Rechnungslegungssystem untersuchen um herauszufinden, wie unnötige Komplexität verringert und Abschlüsse klarer und für die Anleger nützlicher gestaltet werden können. Der Beirat wird sich auf die folgenden Bereiche konzentrieren:

 

bullet

den derzeitigen Prozess zur Entwicklung und Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards,

bullet

den derzeitigen Prozess zur Regulierung der Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften durch Unternehmen, die sich bei der SEC registrieren lassen, und durch beruflichen Anwender,

bullet

das derzeitige System zur Bereitstellung von Finanzinformationen für Anleger und zur Bewertung dieser Informationen,

bullet

andere äußerliche Einflüsse, die unnötige Komplexität verursachen und Transparenz für die Anleger verringern,

bullet

ob es derzeit Rechnungslegungsstandards gibt, aus denen Kosten entstehen, die den resultieren Nutzen übersteigen, und

bullet

ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Kosten-Nutzen-Analyse durch die zunehmende Anwendung der IFRS beeinflusst wird.

 

Mitglieder des neuen Beirats sind unter anderem J. Michael Cook, ehemaliger Vorsitzender und CEO von Deloitte & Touche LLP, USA, und James H. Quigley, CEO von Deloitte Touche Tohmatsu, New York. Phil Laskawy, der Vorsitzende der Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, ist offizieller Beoabachter.

 

 

1. August 2007: Neuer Generalsekretär des DRSC

 

Heute nimmt WP StB Prof. Dr. Manfred Bolin seine Arbeit als neuer Generalsekretär des DRSC e.V. auf. Der 51jährige war zuletzt Leiter der Zentralabteilung Rechnungslegung und Prüfung der BDO Deutsche Warentreuhand AG und kann auf langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Rechnungslegung zurückgreifen. Herr Bolin ist Nachfolger von Liesel Knorr, die seit Juli dem Deutschen Standardisierungsrat (DSR) als Präsidentin vorsteht.

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