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30. April 2007: Erinnerung an in Kürze endende Frist zur
Abgabe von Stellungnahmen
Wir
möchten Sie daran erinnern, dass die Frist zur Abgabe von
Stellungnahmen für das
IASB Diskussionspapier: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (in
englischer Sprache, 1.970 KB) am 4. Mai 2007 abläuft. Das
Diskussionspapier stellt die vorläufige Sichtweise des IASB dar, wie
die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgen soll, wenn eine
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bereits in bestehenden IFRS
vorgeschrieben ist. Es wird keine Ausweitung der Anwendung von
beizulegenden Zeitwerten vorgeschlagen. Das Diskussionspapier wurde
in Anlehnung an den kürzlich erschienenen SFAS 157 Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert erstellt. SFAS 157 legt eine einzige
Definition des beizulegenden Zeitwerts fest zusammen mit einem
Rahmenwerk für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für in
Übereinstimmung mit den US GAAP erstellte Finanzberichte.
30. April 2007: CESR und SEC diskutieren IFRS-US GAAP und den
Austausch von Informationen
Die
Vorsitzenden der amerikanischen Wertpapieraussichtsbehörde (SEC) und
des Komitees der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee
of European Securities Regulators, CESR) trafen sich am 27. April
2007 in Brüssel, um Bilanz zum Gemeinsamen Arbeitsplan hinsichtlich
der Finanzberichterstattung der SEC und des CESR zu ziehen, der im
August 2006 veröffentlicht wurde und um die weitere zukünftige
Zusammenarbeit zu diskutieren. Die Diskussion konzentrierte sich auf
die Entwicklungen in den USA und der Europäischen Union in Hinblick
auf IFRS und US GAAP-Themen. Die Vorsitzenden der SEC und des CESR
stimmten unter dem Vorbehalt der endgültigen Genehmigung ihrer
entsprechenden Gremien grundsätzlich auch einer Vorlage für
bilaterale Protokolle zwischen der SEC und jedem Rechtskreis, der
Mitglied der CESR ist, für einen vertraulichen Austausch von
Informationen betreffend die doppelt börsennotierten Unternehmen zu.
Klicken Sie
hier für die Pressemitteilung der SEC (in englischer Sprache).
28. April 2007: Europäische Kommission berichtet über
Organisation von IASB/IASCF
Die
Europäische Kommission hat einen
Bericht zu den Entwicklungen der Organisation von IASB und IASCF
(in englischer Sprache, 48 KB) auf ihrer Internetseite
veröffentlicht. Der Bericht wurde durch den Rat „Wirtschaft und
Finanzen“ (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN)
vorgelegt.
Durch den Bericht wird eingeräumt, dass „wesentliche Verbesserungen
in der Führungsstruktur der IASCF bzw. des IASB stattgefunden haben“, stellt
aber auch die folgenden „wesentlichen Bereiche, in denen weitere
Verbesserungen wünschenswert sind“, heraus:
-
Die Kommission ist bezüglich der Führungsstruktur
des IASCF/IASB der Meinung, dass weitere Änderungen
die Rechenschaft des Boards und der Treuhänder
gegenüber ihren Adressaten, insbesondere der
Rechtskreise, die IFRS anwenden, verbessern würden.
-
Bezüglich der Verfahrensweise des IASB mit den
Interessensgruppen sind verstärkte
Konsultationsprozesse notwendig, besonders für das
IFRIC. Speziell der IASB sollte, am besten
schriftlich, die Gründe erklären, warum Kommentare
von Interessengruppen nicht berücksichtigt wurden.
Zusätzlich würde die Glaubwürdigkeit der Standards
durch Prüfungen der Auswirkungen und durch
Felduntersuchungen weiter erhöht… (Daneben) könnte
der IASB seine informelle Abstimmung mit nationalen
Standardsettern und Erstellern wertvoll
intensivieren.
-
3. Bezüglich des Themas der angemessenen Vertretung
von Interessengruppen in den Führungsgremien des
IASCF/IASB, sollte die Zusammensetzung dieser
Gremien eine angemessene Vertretung und Erfahrung
der Länder darstellen, die sich zur Anwendung der
IFRS verpflichtet haben, sicherstellen.
|
28. April 2007: EU-Präsident Barroso spricht über
europäisch-amerikanische
Konvergenz
In
einer
Rede vor der New Yorker Börse (in englischer Sprache, 51 KB)
am 27. April 2007 diskutierte Jose Manuel Barroso, Präsident der
Europäischen Kommission, die transatlantischen Beziehungen und das
nächste Woche stattfindende Gipfeltreffen zwischen der EU und den
USA in Washington. Herr Barroso sprach über die Notwendigkeit,
bestehende und unnötige Barrieren, die durch abweichendes
Vorschriften aufgestellt wurden, anzugehen und darüber die
Entstehung neuer zu vermeiden. Er sprach insbesondere über
transatlantische Fragen der Rechnungslegung und Prüfung:
|
Es ist meine Hoffnung, dass wir bis 2009 gemeinsam einen
Status quo erreicht haben, um die Äquivalenz der
Rechnungslegungsstandards zwischen der EU und den USA
anzuerkennen. Dies wird Kosten reduzieren und es für
Unternehmen einfacher machen, sich dort notieren zu lassen,
wo es für sie am geeignetsten scheint.
Es ist meine Hoffnung, dass die EU und die USA schnell einen
Punkt erreichen werden, an dem wir auf die Systeme zur
Prüfungsaufsicht des jeweils anderen vertrauen können und
wir die belastende und kostspielige Doppelarbeit und sogar
Widersprüche in der Gesetzgebung vermeiden können.
Es ist meine Hoffnung, dass wir in der Lage sein werden,
genau darauf zu achten, wie wir Wertpapiermärkte in der EU
und den USA regulieren. Wir teilen dieselben Ziele:
angemessener Investorenschutz und Marktintegrität. Wenn wir
zu dem Schluss kommen, dass diese Ziele auf beiden Seiten
des Atlantiks effektiv erreicht werden, sollten wir über die
Bedingungen nachdenken, die die gegenseitige Anerkennung
unserer Regeln durchführbar machen. |
27. April 2007: Propuesta para un Proyecto de NIIF para las
PyME
Der
IASB hat die spanische Übersetzung des Entwurfs der International
Financial Reporting Standards für kleine und mittlere Unternehmen -
Propuesta para un Proyecto de NIIF para Pequeñas y Medianas
Entidades veröffentlicht. IASB-Abonnenten können den Entwurf
elektronisch in dem geschützten Abonnentenbereich auf der
Internetseite des IASB
ansehen. Der Entwurf, die Anwendungsleitlinien und die Grundlagen
für Schlussfolgerungen wurden übersetzt. Sie werden in ein paar
Tagen öffentlich verfügbar sein. Die Druckversion kann bald zu einem
Preis von 23 Pfund Sterling von der IASCF erworben werden.
Stellungnahmen werden bis zum 1. Oktober 2007 erwartet. Französische
und deutsche Übersetzungen stehen in naher Zukunft zur Verfügung.
27. April 2007: Beschluss des Europäischen Parlaments lehnt
IFRS 8 ab
|
Zu den vom Ausschuss geäußerten
Bedenken
zu IFRS 8
gehören die folgenden:
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Der Wechsel
von IAS 14 zu IFRS 8 ist ein Schritt „von einem
System, das klar definiert wie börsennotierte
europäische Unternehmen ihre Segmente definieren und
über diese berichten, zu einem Ansatz, der der
Geschäftsführung selbst ermöglicht die operativen
Segmente zu definieren, so wie es die
Geschäftsführung für angemessen hält und was darüber
hinaus
Angaben auf einem
niedrigeren Level erfordert“.
|
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IFRS 8
sollte, aber enthält keine Bewertung für das
Ergebnis eines Segments, so wie es in IAS 14
enthalten war. |
 |
IFRS 8
verpflicht Unternehmen nicht, IFRS Bewertungen für
ihre Angaben über Geschäftssegmente anzuwenden, die
eine negative Auswirkung auf die Vergleichbarkeit
von Finanzinformationen haben und deshalb
Schwierigkeiten für Adressaten (wie zum Beispiel
Investoren) aufweisen könnten. |
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Die
Übernahme von IFRS 8 würde „einen systemfremden
Standard (SFAS 131) in europäisches Recht einführen,
ohne eine Prüfung der Auswirkung durchzuführen. |
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Klicken Sie
hier um den Entwurf des Beschlusses (96 KB), der vom dem
Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments
vorgeschlagen wurde, herunterzuladen. Die Abstimmung zu diesem
Beschluss wurde bis zur Sitzung des Parlaments im September
verschoben.
26. April 2007: Vergleich zwischen IFRS und indonesischen
Rechnungslegungsvorschriften
Ein
Team von Osman Ramli Satrio & Rekan (der indonesischen
Mitgliedsorganisation von Deloitte Touche Tohmatsu) hat IFRS und
die indonesischen Rechnungsvorschriften: Ein Vergleich erstellt.
Dieses 90-seitige Buch vergleicht die Indonesian Financial
Accounting Standards und die International Financial Reporting
Standards zum 1. Januar 2007. Es ist die umfangreichste und
aktuellste derzeit verfügbare Quelle dieser Art. Indonesische
Rechnungslegungsverlautbarungen werden vom Indonesian Accounting
Standards Board (in Indonesien mit DSAK abgekürzt) des indonesischen
Instituts der Wirtschaftsprüfer (Indonesian Institute of Accountants)
herausgegeben. Sie umfassen 57 Standards (PSAK), 7 Interpretationen
(ISAK) und 2 fachliche Bulletins. 28 PSAK wurden unter Bezug auf die
IAS und IFRS, in den meisten Fällen jedoch auf Basis älterer
Fassungen (oft vor 1994), entwickelt. 20 wurden unter Bezug auf die
US GAAP-Verlautbarungen (auch hier hauptsächlich ältere Fassungen)
entwickelt. Die restlichen Standards wurden vor Ort entwickelt.
Unternehmen werden diesen Vergleich als hilfreich für die
Beurteilung der Auswirkungen bei der Anwendungen der vollständigen
IFRS (vielleicht aufgrund der Vorschriften eines
Beteiligungsunternehmens) oder bei der Anwendung eines einzelnen
IFRS (neue PSAK werden wahrscheinlich unter Bezug auf die
derzeitigen IFRS entwickelt) erachten. Klicken Sie hier um
IFRS und indonesische Rechnungslegungsvorschriften: Ein Vergleich
(in englischer Sprache, 1.815 KB) herunterzuladen.
26. April 2007: Großbritannien und die USA wollen
Informationen hinsichtlich der Anwendung der IFRS austauschen
Der
britische Rat für Rechnungslegung (United Kingdom Financial
Reporting Council, FRC), die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde
(Securities and Exchange Commission, SEC) sowie die britische
Wertpapieraufsichtsbehörde (Financial Services Authority, FSA)
haben ein Protokoll zur Implementierung des Arbeitsplans, der im
August 2006 zwischen der SEC und dem Komitee der Europäischen
Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR) beschlossen wurde, unterzeichnet, um Informationen
hinsichtlich der Anwendung der International Financial Reporting
Standards von Emittenten, die in Großbritannien und den USA
börsennotiert sind, auszutauschen. Die Stäbe des FRC und der SEC
werden Informationen zur Anwendung der IFRS in den Abschlüssen der
Ersteller, die in Großbritannien börsennotiert sind und die bei der
SEC registriert sind, vertraulich austauschen. Der FRC wurde damit
beauftragt, die in Großbritannien veröffentlichten Jahresabschlüsse
der Ersteller zu prüfen. Klicken Sie hier für:
25. April 2007: IFRS in your Pocket 2007
Wir freuen uns, den Ausdruck der PDF-Datei durch Lehrkräfte und
Studierende im Bereich Rechnungslegung zu Ausbildungszwecken zu
gestatten. Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Deloitte-Büro für
ein Druckexemplar.
Hier finden Sie Links zu vielen anderen IFRS Publikationen (in
englischer Sprache).
25. April 2007: Die amerikanische SEC kündigt nächsten Schritt
bezüglich IFRS an
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Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securitites and
Exchange Commission, SEC) hat zwei Schritte angekündigt, die
sie hinsichtlich der Anerkennung der International Financial
Reporting Standards (IFRS) zu gehen beabsichtigt: |
 |
Die Kommission plant diesen
Sommer einen Vorschlagskatalog zu veröffentlichen, mit dem
sie um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen der
Kommissionsregeln, die Anwendung der IFRS für die
Finanzberichterstattung, die von ausländischen
privatwirtschaftlichen bei der SEC registrierten Emittenten
eingereicht werden, zu erlauben. Ausländische Emittenten
wird die Wahl zwischen den IFRS und den US GAAP gegeben. Die
Vorschläge behandeln die Abschaffung der derzeitigen Pflicht
für Geschäftsjahre beginnend ab 2009, dass IFRS
Einreichungen eine Überleitungsrechnung zu US GAAP-Zahlen
enthalten müssen. |
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Zusätzlich plant die
Kommission einen Konzeptplan bezüglich der Themen, die sich
mit der Möglichkeit beschäftigen, amerikanische und
ausländische Emittenten gleich zu behandeln, insofern den
amerikanischen Emittenten die Alternative anzubieten, die
IFRS anzuwenden. |
Stellungnahmen zu beiden Sachverhalten werden bis Herbst
erwartet. Klicken Sie
hier
für die SEC Presseerklärung (in englischer Sprache).
25. April 2007: Mitschriften von der gemeinsamen
Sitzung des IASB und des FASB im April 2007
Der
International Accounting Standards Board und der amerikanische
Financial Accounting Standards Board haben am Montag und Dienstag,
den 23.-24. April 2007, in London eine gemeinsame Sitzung
abgehalten.
Unter anderem sind die Boards zu einer Einigung über den geänderten
Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen gekommen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern der gemeinsamen Sitzung
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
24. April 2007: Werden in den USA inländische Unternehmen IFRS
anwenden?
In
seiner Rede Anfang des Monats auf der XXXII. Jährlichen Konferenz
des Fachausschusses der internationalen Organisation der
Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of
Securities Commissions, IOSCO) in Mumbai, sprach der amerikanische
SEC Kommissar Roel Campos über die Möglichkeit, dass die SEC den in
den USA ansässigen Unternehmen die Anwendung der IFRS erlauben oder
sogar vorschreiben würde. Darüber hinaus äußerte er Bedenken, dass
die meisten der ausländischen SEC Registrierten, von denen erwartet
wurde, dass sie für 2005 einen IFRS Jahresabschluss einreichen,
stattdessen einen Jahresabschluss eingereicht haben, der als in
Übereinstimmung „mit der heimischen Adaption der IFRS“ bezeichnet
werden kann. Klicken Sie
hier,
um sich die Rede von Kommissar Campos (in englischer Sprache)
anzusehen. Nachfolgend finden Sie Auszüge, die sich mit beiden
Aspekten beschäftigen.
|
Werden us-amerikanische Unternehmen IFRS anwenden?
Die gute
Nachricht ist, dass sich die SEC uneingeschränkt dazu
verpflichtet hat, ihr Möglichstes dafür zu tun, um die
Erreichung der Ziele der Roadmap zu fördern. Um meinen
Standpunkt zu wiederholen, ich denke, dass es eine
gesteigerte Konzentration auf die Roadmap gibt, die die
Tatsache bestätigt, dass die Globalisierungsthemen bis in
die vorderste Reihe über die letzten Jahre vorgedrungen
sind. Vom Standpunkt der USA aus, veranstalteten wir
vor ein paar Wochen
eine IFRS Roadmap Diskussionsrunde in unserem SEC
Hauptquartier. Größtenteils ist sie dafür gedacht, die
Roadmap in den USA bekannter zu machen. In der
Diskussionsrunde bestätigten sowohl unser Vorsitzender Chris
Cox als auch EU-Binnenmarktkommissar ihr Bekenntnis zur
Abschaffung der Pflicht einer Überleitungsrechnung zwischen
IFRS und US GAAP. Also ist die Roadmap und der Zeitplan der
USA ernst und wir bemühen uns, das es funktioniert.
Ich sollte auch auf
einige herausfordernde neue Ideen hinweisen, die in der
Diskussionsrunde ausgetauscht wurden. Diese Ideen gehen
deutlich über das Hauptthema hinaus, wann die SEC die IFRS
Jahresabschlüsse ohne Überleitungsrechnung anerkennen wird.
Insbesondere ergab sich eine Diskussion darüber, ob
amerikanischen Unternehmen – nicht nur ausländische
privatwirtschaftliche Emittenten – die Möglichkeit gegeben
wird wahlweise IFRS oder US GAAP anzuwenden. Angesichts der
Tatsache, dass die Roadmap in Erwägung zieht, dass
ausländische privatwirtschaftliche Emittenten die Wahl
bekommen, wirft es die gerechtfertigte Frage auf, ob
amerikanische Unternehmen ebenfalls die Wahl haben sollten.
Interessanterweise als die Frage an Don Nicolaisen ging, der
durch den Vorsitzenden Cox angespornt war, antwortete dieser
mit der Aussage, dass die SEC die Vorschrift in Erwägung
ziehen sollte, dass alle amerikanischen Unternehmen die
selben Standards wie die ausländischen Unternehmen anwenden
sollten und nicht bloß diesen ein Wahlrecht eingeräumt wird.
Übereinstimmung mit der heimischen Adaption der IFRS
In vielen
Fällen enthalten Jahresabschlüsse, die in Übereinstimmung
mit der heimischen Adaption der IFRS aufgestellt wurden,
weder vom Unternehmen noch vom Prüfer einen Hinweis darauf,
dass sie auch mit den IFRS übereinstimmen, wie sie vom IASB
veröffentlicht wurden. Faktisch erwartet die Roadmap
Abschlüsse zu sehen, die in Übereinstimmung mit den IFRS
stehen, wie sie vom IASB herausgegeben werden, aufgestellt
wurden. Einige Rechtskreise haben die IFRS jedoch nicht in
der vom IASB herausgegebenen Form übernommen und stattdessen
zahlreiche Änderungen an den Standards vorgenommen.
Konsequenterweise haben wir Einreichungen gesehen, die
Jahresabschlüssen enthielten, die auf nationalen Adaptionen
der IFRS basierten. Diese Jahresabschlüsse erfüllten
sicherlich die Einreichungsvorschriften der SEC, aber ohne
einen Hinweis auf die IFRS, wie sie vom IASB verkündet
wurden, erschienen solche Jahresabschlüsse nicht, dem Set
von weltweiten Rechnungslegungsstandards zu entsprechen,
über den wir in der Roadmap geschrieben haben. |
24. April 2007: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletter zu Änderungen an
Fremdkapitalkosten
Das
IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe unseres IAS
Plus-Newsletters mit dem Titel
IASB
veröffentlicht geänderten Standard zu Fremdkapitalkosten (IASB
Issues Revised Standard on Borrowing Costs, in englischer Sprache,
98 KB) veröffentlicht. Am 29. März 2007 änderte der IASB
IAS 23 Fremdkapitalkosten, um das
Wahlrecht alle Fremdkapitalkosten sofort als Aufwand zu erfassen, zu
beseitigen. In dem Ausmaß, in dem Fremdkapitalkosten in Zusammenhang
mit dem Erwerb, der Herstellung oder Produktionen eines
qualifizierten Vermögenswertes stehen, sind diese Kosten gemäß dem
geänderten IAS 23 als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
des Vermögenswertes zu aktivieren. Die Änderungen beseitigen den
Hauptunterschied in den grundlegenden Ansatzprinzipien zwischen IFRS
und US GAAP in diesem Bereich, obwohl wesentliche
Bewertungsunterschiede verbleiben. Der geänderte Standard ist auf
Fremdkapitalkosten anzuwenden, die in Zusammenhang mit einem
qualifizierten Vermögenswert stehen, für den der Beginn der
Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 erfolgt. Eine frühere
Anwendung ist erlaubt. Sie finden alle früheren IAS Plus Newsletter
hier (in
englischer Sprache). Für einen kostenlosen Bezug per Email können
Sie sich hier
eintragen.
23. April 2007: Aktualisierte Zusammenfassung der IPSAS
Wir
haben unsere Broschüre aktualisiert, die die Vorschriften aller
International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)
zusammenfasst, um alle derzeit veröffentlichten IPSAS und zwar IPSAS
1 bis 24 zu berücksichtigen. Diese Zusammenfassungen sind als
allgemeine Information bestimmt und ersetzen nicht das Lesen des
gesamten Standards. IPSAS werden vom International Public Sector
Accounting Standards Board (IPSASB) des IFAC entwickelt. Diese
Aktualisierung ergänzt die Zusammenfassungen von IPSAS 22 bis 24,
die in der früheren Fassung nicht enthalten waren, sowie
Zusammenfassungen von zwei ausstehenden Entwürfen des IPSASB.
Klicken Sie hier für:
23. April 2007: Der Budgetvorschlag des IASB/ der IASCF für 2008
beträgt 16 Millionen Pfund Sterling
Die
International Accounting Standards Committee Foundation, unter der
der IASB tätig ist, hat ihren Entwurf zum Budget für das
Kalenderjahr 2008 veröffentlicht. Teil A der Budgetaufstellung
beschreibt die derzeitigen Fortschritte des IASB. Teil B beschreibt
die Prinzipien, die dem Budget für 2008 zugrunde liegen. Das für
2008 vorgeschlagene Budget wird Gesamtausgaben (IASB und IASCF) von
16 Millionen Pfund Sterling erfordern (verglichen mit einem Budget
vom 14,9 Millionen Pfund Sterling für 2007 und gegenwärtig
geschätzten 13,4 Millionen Pfund Sterling für 2006). Das Budget
erfordert 45 Vollzeit Fachkräfte für 2008 (verglichen mit 40 für
2007 und 32,5 für 2006). Klicken Sie
hier um den Entwurf des Budgets (in englischer Sprache, 129 KB) von der Internetseite des IASB herunterzuladen.
23. April 2007: CESR berät bei der Äquivalenz von nationalen
Rechnungslegungsvorschriften und IFRS
Das
Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of
European Securities Regulators (CESR)) sucht fachlichen Rat zu einem
Mechanismus für die Bestimmung der Äquivalenz von
Rechnungslegungsvorschriften in Nicht-EU Staaten mit den IFRS. Nach
EU-Recht müssen Emittenten aus Nicht-EU Staaten („Drittländern“),
die auf einem europäischen regulierten Markt handeln, ab 2009
entweder die in der EU zugelassenen IFRS oder ihre nationalen
Rechnungslegungsvorschriften beachten, wenn diese als gleichwertiger
Ersatz für die IFRS gelten. Die Entscheidung, ob die nationalen
Rechnungslegungsvorschriften als gleichwertig gelten, verbleibt bei
der Europäischen Kommission. Die Kommission hat das CESR um Hinweise
hinsichtlich der Definition von Gleichwertigkeit und einem
Mechanismus zur Bestimmung der Gleichwertigkeit gebeten. Das CESR
bittet um Stellungnahmen zu ihrem vorgeschlagenen Mechanismus:
|
Die Hauptelemente des vorgeschlagenen
Mechanismus zur Bestimmung der Gleichwertig des CESR sind:
 |
Die
nationalen Standardsetter (NSS) der Länder, in denen
außereuropäische Wertpapiere gehandelt werden
oder wo die Absicht zum Handel besteht, sollten
feststellen, ob die Angaben und
Bewertungsprinzipien, die durch die
Rechnungslegungsvorschriften der betroffenen
Drittländern vorgeschrieben werden, im Wesentlichen
die Gleichen wie nach IFRS sind, und wo sie es nicht
sind, die Unterschiede feststellen:
 |
Wenn die NSS beschließen, dass es keine
signifikanten Unterschiede gibt, (weil zum
Beispiel ein Konvergenzprogramm den Punkt
erreicht hat, an dem keine Unterschiede mehr
bestehen), gelten solche
Rechnungslegungsvorschriften als
gleichwertiger Ersatz ohne die Pflicht
zu zusätzlichen „Nachbesserungsangaben“. |
 |
Selbst wenn die NSS beschließen, dass es
signifikante Unterschiede gibt, können die
Rechnungslegungsvorschriften des Drittlandes
als gleichwertig mit den IFRS gelten, wenn
solche Unterschiede auf Unternehmensebene
durch nicht komplizierte Angaben
„nachgebessert“ werden können. Diese nicht
komplizierten Angaben sollten Gegenstand der
Prüfung sein. |
|
 |
Vor der
Abgabe von Hinweisen an die Kommission,
beabsichtigt das CESR die Reaktionen von
Marktteilnehmern hinsichtlich der
Rechnungslegungsvorschriften der Drittländer in
Erfahrung zu bringen und der vorgeschlagenen
Verbesserungen mittels öffentlicher Befragung.
|
 |
Eine
„umfassende“ Bewertung der Gleichwertigkeit
sollte in letzter Instanz durch die Europäische
Kommission mittels eines Komitologieprozesses,
sobald alle anderen Schritte erfüllt wurden, und
durch Anwendung der Definition von
Gleichwertigkeit, die durch die CESR bereits
bereitgestellt wurde, erfolgen.
|
 |
Für
Zwecke der Erlangung von Gleichwertigkeit
vermutet die CESR, dass die
Rechnungslegungsvorschriften der Drittländer
richtig angewendet werden, einschließlich der
Vorschriften zu allen notwendigen
Verbesserungsangaben. Das CESR vermutet
weiterhin, dass die notwendigen Filter zur
Sicherstellung des Marktvertrauens für
Emittenten aus Drittländern, die die
europäischen Kapitalmärkte nutzen oder an ihnen
teilnehmen, etabliert sind.
|
 |
Letztendlich überlegt sich die CESR, dass die
Bewertung der Zuverlässigkeit der Prüfung des
Jahresabschlusses ein weiterer Schritt des
Mechanismus sein sollte. Die Übereinstimmung mit
der 8. Richtlinie sollte relative einfach für
jeden Rechtskreis zu schaffen sein, der für
seine Rechnungslegungsvorschriften beantragt,
dass sie als gleichwertig angesehen werden.
|
|
Stellungnahmen werden bis zum 8. Mai 2007 erbeten. Klicken
Sie hier für:
23. April 2007: Erinnerung an in Kürze endende Fristen zur
Abgabe von Stellungnahmen
Wir
erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen
zum
Entwurf zu Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der
International Financial Reporting Standards (in englischer
Sprache, 122 KB) am 27. April 2007 abläuft. Im Entwurf wird
vorgeschlagen, Mutterunternehmen die Anwendung eines „Ersatzes
für die Anschaffungskosten“ zur Bewertung seiner Anteile an
Tochterunternehmen zu erlauben, wenn es zum ersten Mal IFRS
anwendet. Dieser Ersatz für Anschaffungskosten kann durch Bezug
auf die Anteile am Reinvermögen des Tochterunternehmens oder auf
den beizulegenden Zeitwert des Anteils des Mutterunternehmens
ermittelt werden. Darüber hinaus erleichtern die Vorschläge das
Erfordernis zur Neudarstellung der kumulierten Gewinne des
Tochterunternehmens vor dem Erwerb in Übereinstimmung mit den
IFRS für Zwecke der Dividendenklassifizierung.
22. April 2007: CEBS schlägt vor, seine IFRS-Leitlinien zu
ändern
Das
Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of
European Banking Supervisors,
CEBS)
hat um Stellungnahmen zu seinen vorgeschlagenen Änderungen an
seinen Leitlinien zur Finanzberichterstattung gebeten. Diese
Leitlinien sind dafür gedacht, dass sie von Bankkonzernen bei der
Erstellung ihrer finanziellen Berichterstattung genutzt werden,
die auf den IAS/IFRS basieren, wie sie von den Aufsichtsbehörden
in der Europäischen Union vorgeschrieben sind. Die Leitlinien
waren ursprünglich im Dezember 2005 verabschiedet worden und im
Dezember 2006 geändert worden. Eine der vorgeschlagenen
Änderungen an den Leitlinien zur Finanzberichterstattung
betrifft das kürzlich ergänzte Wahlrecht in IAS 19 Leitungen an
Arbeitnehmer, das Unternehmen die Möglichkeit gibt,
versicherungsmathematische Gewinne und Verluste vollständig in
der Periode, in der sie entstehen, in der Aufstellung der
erfassten Erträge und Aufwendungen außerhalb der Gewinn- und
Verlustrechnung zu erfassen. Die derzeitige Leitlinie enthält
dieses Wahlrecht nicht. CEBS schlägt ebenfalls eine Reihe
von anderen Änderungen vor. Stellungnahmen werden bis zum 20.
Mai 2007 erbeten. Klicken Sie hier für:
21. April 2007: CAPA unterstützt den Entwurf des IASB für
KMU
„CAPA
unterstützt den neuen SME Entwurf des IASB“ ist die
Schlagzeile der Februar-März 2007 Ausgabe des CAPA Chronicle,
des Newsletters des Verbands der Wirtschaftsprüfer in Asien und
im Pazifikraum (Confederation of Asian and Pacific Accountants (CAPA)). CAPA-Mitglieder sind 32 Wirtschaftsprüfungsorganisationen in
22 Rechtskreisen aus dem Asien-Pazifikraum. Klicken Sie
hier
für den vollständigen Artikel aus dem CAPA Chronicle (in
englischer Sprache, 225 KB). Klicken Sie hier für die
CAPA-Internetseite.
20. April 2007: EFRAG veröffentlicht Stellungnahmeentwurf
zum ED IFRS for SMEs
Den
Stellungnahmeentwurf von EFRAG (in englischer Sprache, 612 KB) zum Exposure Draft des IASB IFRS for SMEs können Sie von
der Internetseite des DRSC herunterladen. Stellungnahmen können
bis zum 31. August 2007 an EFRAG (commentletter@efrag.org)
geschickt werden.
20. April 2007: Neues Format für FASB-Standards
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Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat das
Format seiner Standards in einigen Punkten geändert, um die
Verständlichkeit zu verbessern:
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In den Standards werden
fettgedruckte Passagen zu Beginn jedes Abschnitts
verwendet, um das Bilanzierungsprinzip für diesen
Abschnitt mitzuteilen, vergleichbar mit dem Ansatz, den
der IASB und das IASC schon länger verwenden.
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 |
Beispiele werden in den
Hauptteil des Standards eingefügt, um die
vorgeschlagenen Bilanzierungsleitlinien für bestimmte
Paragraphen zu veranschaulichen. Zahlreiche IAS wie etwa
IAS 12 und IAS 19 verwenden diesen Ansatz, wobei der
IASB in jüngster Zeit in den IFRS und den geänderten IAS
die Beispiele in den Anhängen untergebracht hat wie etwa
den Leitlinien zur Anwendung (Application Guidance – als
Teil des Standards angesehen) oder den Leitlinen zur
Umsetzung (Implementation Guidance – als Zusatz, jedoch
nicht als Teil des Standards angesehen).
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Alle Verlautbarungen auf
der oberen Ebene innerhalb der Generally Accepted
Accounting Principles (GAAP)-Hierarchie werden als
„Statements“ angesehen, wodurch zahlreiche Formattypen
von Bilanzierungsleitlinien auf der gleichen
Hierarchieebene wegfallen. Daher werden
Interpretationen, Änderungen und Überarbeitungen nicht
länger verwendet, und alle werden als „Statements“
angesehen. Dabei wird jeweils in der Titelzeile
beschrieben, ob das „Statement“ die existierenden
Bilanzierungsverlautbarungen interpretiert, ändert oder
überarbeitet. |
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Der neue FASB-Entwurf für ein Statement of
Financial Accounting Standards Bilanzierung für
Finanzgarantieversicherungsverträge: eine Interpretation von FASB
Statement Nr. 60 (Accounting for Financial Guarantee Insurance
Contracts: an interpretation of FASB Statement No. 60) (kostenfrei
herunterzuladen von der FASB-Website – in englischer Sprache,
301 KB), ist der erste Entwurf in diesem Format. Der FASB wird seine
bisherige Praxis der Einfügung einer Zusammenfassung zu Beginn
seiner Verlautbarungen fortsetzen. Die Zusammenfassung im Entwurf
für Finanzgarantien ist wie folgt gegliedert:
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Warum gibt der FASB dieses
vorgeschlagene Statement heraus? |
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Was ist der Anwendungsbereich
dieses vorgeschlagenen Statements? |
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Wie wird dieses vorgeschlagene
Statement die gegenwärtige Bilanzierungsweise ändern? |
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Was sind die Auswirkungen
dieses vorgeschlagenen Statements hinsichtlich der
existierenden Bilanzierungsverlautbarungen?
|
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Was sind die Auswirkungen
dieses vorgeschlagenen Statements in Bezug auf die
Konvergenz mit den International Financial Reporting
Standards? |
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Wann tritt das vorgeschlagene
Statement in Kraft? |
20. April 2007: Treffen zwischen DRSC und IASB zur
Eigen-/Fremdkapitalabgrenzung
|
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Zwecks Erörterung der Eigen-/Fremdkapitalabgrenzung nach
IFRS findet heute in Frankfurt am Main eine Sitzung zwischen
einer Delegation des International Accounting Standards
Board (IASB) und Vertretern des DRSC, von mittelständischen
Unternehmen, der Wirtschaftsprüfer und einem Experten für
deutsches Gesellschaftsrecht statt. Es soll über den
aktuellen Entwurf zur Änderung von IAS 32, andere
kurzfristig umsetzbare Lösungsmöglichkeiten sowie die
Besonderheiten der deutschen gesellschaftsrechtlichen
Situation diskutiert werden. Sie können die Pressemitteilung
hier herunterladen (21 KB).
Darüber hinaus wurde die DSR-Stellungnahme an den IASB
zum Entwurf der Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung
der IFRS: Anschaffungskosten der Beteiligung an einem
Tochterunternehmen (ED Amendments to IFRS 1 First-time
Adoption of IFRS: Cost of an Investment in a Subsidiary) vom
DSR verabschiedet. Sie können die englischsprachige
Stellungnahme
hier herunterladen (42 KB).
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20. April 2007: Mitschriften vom dritten Tag der IASB-Sitzung
vom April 2007
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 17.
April, bis Donnerstag, den 19. April 2007, zu seiner monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Der Board hielt
ferner eine gemeinsame
Sitzung mit dem amerikanischen FASB von Montag, den 23. April 2007
bis Dienstag, den 24. April 2007 in London ab.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
19. April 2007: 15. Mitgliederversammlung des DRSC
|
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Am Freitag,
dem 04. Mai 2007 treffen sich die Mitglieder des DRSC in
Berlin in den Räumen der PricewaterhouseCoopers AG um 11.00
Uhr zu ihrer 15. Mitgliederversammlung. Auf der Tagesordnung
stehen u.a. die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2006, Satzungsänderungen sowie die Berichte
des Vorstandes des DRSC, des Präsidenten des Deutschen
Standardisierungsrates und der Generalsekretärin des DRSC
über die bisher im Jahr 2007 geleistete Arbeit. |
19. April 2007: Mitschriften vom zweiten Tag der IASB-Sitzung
vom April 2007
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 17.
April, bis Donnerstag, den 19. April 2007, zu seiner monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Der Board hielt
ferner eine gemeinsame
Sitzung mit dem amerikanischen FASB von Montag, den 23. April 2007
bis Dienstag, den 24. April 2007 in London ab.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
19. April 2007: Restrukturierung
des IVSC wurde genehmigt
Die
Mitglieder des International Valuation Standards Committee (IVSC)
haben einstimmig beschlossen, die Restrukturierung der Organisation
wie im Januar 2007 vorgeschlagen fortzusetzen (siehe auch
unsere Nachricht vom
5. Februar 2007). Die Restrukturierung schließt die Schaffung
eines globalen Valuation Standards Boards ein. Die neue IVSC-Struktur wird dem „IASB Modell ähneln, bei dem der Standard Board
den Schwerpunkt oder das Herz und die Seele der Organisation bildet
und nicht als eine Organisation von Bewertungsorganisationen“. Es
wird auch ein Interpretationskomitee und einen Vorstand von
Treuhändern geben, die ausschließlich mit der Führung und der
ausreichenden Finanzierung der Organisation betraut sind.
19. April 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen
Auf
IAS Plus.com haben wir die
Ausgabe März
2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum
Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 123 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von
Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und
nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung
US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards
(d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist
eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften,
aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen.
Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie
hier
(in englischer Sprache).
19. April 2007: PCAOB-Bericht zur Prüfung von internen
Kontrollen
Der US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
hat einen Bericht zum zweiten Jahr der Implementierung seines
Prüfungsstandards Nr. 2 Die Prüfung der internen Kontrollen der
Finanzberichterstattung, die im Rahmen mit einer
Jahresabschlussprüfung durchgeführt wird (An Audit of Internal
Control Over Financial Reporting Performed in Conjunction With an
Audit of Financial Statements) veröffentlicht. Der Bericht basiert
auf Kontrollen des PCAOB, die Teile von ca. 275 Prüfungen der
internen Kontrollen der Finanzberichterstattung (internal control
over financial reporting ICFR) von registrierten
Wirtschaftprüfungsgesellschaften untersuchten. Klicken Sie
hier, um den Bericht des PCAOB herunterzuladen (in englischer
Sprache, 67 KB).
19. April 2007: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung
vom April 2007
Der
International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 17.
April, bis Donnerstag, den 19. April 2007, zu seiner monatlichen
Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Der Board hielt
ferner eine gemeinsame
Sitzung mit dem amerikanischen FASB von Montag, den 23. April 2007
bis Dienstag, den 24. April 2007 in London ab.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
19. April 2007: Unsere Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen
internationalen Prüfungsstandards (International Standards of
Auditing, ISA)
Deloitte
hat kürzlich Stellungnahmen zu den folgenden vorgeschlagenen
internationalen Prüfungsstandards dem International Auditing and
Assurance Standards Board (IAASB)
vorgelegt.
Hier
finden Sie frühere Deloitte-Stellungnahmen an den IAASB (in
englischer Sprache).
| März 2007 |
ISA 720 (umformuliert) Die Beurteilung von zusätzlichen
Informationen, die von Unternehmen zusammen mit dem
Jahresabschluss veröffentlicht werden (in englischer
Sprache, PDF, 41KB) |
| März 2007 |
ISA 610 (umformuliert) Interne Revision und Abschlussprüfung
(in englischer Sprache, PDF, 35KB) |
| März 2007 |
ISA 560 (umformuliert) Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
(in englischer Sprache, PDF, 39KB) |
| März 2007 |
ISA 230 (umformuliert) Arbeitspapiere des Abschlussprüfers
(in englischer Sprache, PDF, 32KB) |
| Februar 2007 |
ISA 320 (überarbeitet und neuentworfen), Wesentlichkeit bei der
Planung und Durchführung eines Prüfungsauftrages und
vorgeschlagener ISA 450 (neuentworfen), Beurteilung von im Zuge
einer Prüfung identifizierten Fehlaussagen (in englischer
Sprache, PDF, 45KB) |
| Januar 2007 |
ISA 260 (überarbeitet und neuentworfen), Kommunikation mit
Unternehmensorganen (in englischer Sprache, PDF, 36KB) |
18. April 2007: Corporate Governance in China – einige
Verbesserungen, aber…
|
 |
Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des CFA Institute hat
eine Studie über die Corporate Governance in China
veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die chinesische
Regierung zwar viel für die Etablierung eines soliden
Corporate-Governance-Rahmens getan hat, beobachtbare
Veränderungen in der Finanzberichterstattung und Transparenz
jedoch noch nicht ersichtlich sind, welche von den
Studienteilnehmern als sehr wichtig für die
Entscheidungsfindung angesehen wurden. Das CFA Institute
repräsentiert 89.000 Finanzanalysten. Hinsichtlich der
Rechnungslegungsstandards ist in dem Bericht Folgendes zu
lesen: |
|
Im Februar 2006 verabschiedete das Finanzministerium
grundlegende Rechnungslegungsstandards für
Geschäftsunternehmen (Basic Accounting Standards for
Business Enterprises, ASBE), welche aus 38 Standards
anwendbar von allen börsennotierten chinesischen Unternehmen
bestehen. Ziel dieser Initiative ist es, die weitere
Entwicklung einer Art Marktwirtschaft in China zu fördern,
die Qualität der Finanzinformationen zu erhöhen sowie das
Vertrauen der Investoren zu stärken. Die neuen ASBE-Standards
sollen die chinesische Rechnungslegungspraxis weitgehend mit
den IFRS in Übereinstimmung bringen. Obwohl Bedenken
bestehen, dass diese neuen chinesischen Standards nicht
vollständig den IFRS entsprechen, so wie dies von den
internationalen Standardsettern vorgesehen ist, sind viele der
Kernprinzipien übernommen worden….
Wesentliche Bedenken sowohl auf Seiten der ausländischen wie
auch der heimischen Investoren beziehen sich auf die
Angemessenheit und Transparenz der Anhangangaben. Angesichts
dessen hat die Regierung kürzlich die Verschärfung der
Angabeerfordernisse umgesetzt. Danach
werden Investoren mehr Information in Quartals- und
Jahresabschlüssen bekommen. |
Klicken Sie hier für:
Bitte beachten Sie, dass der Bericht durch das CFA Institute
urheberrechtlich geschützt ist und IAS Plus mit freundlicher
Erlaubnis zur Verfügung gestellt wurde.
18. April 2007: Musterabschluss 2007 für spezielle Zwecke von
Deloitte Australien
Unsere
australischen Kollegen von Deloitte haben einen
Musterabschluss 2007 für spezielle Zwecke (2007 Special
Purpose Model Annual Report) veröffentlicht. Dieser
Musterabschluss enthält die Mindestangabepflichten eines für
spezielle Zwecke erstellten Abschlusses einer
Kapitalgesellschaft zum 30. Juni 2007 gemäß:
 |
den Anforderungen des Corporation Acts
von 2001 |
 |
den Rechnungslegungsstandards und
Interpretationen, wie sie vom australischen Accounting
Standards Board bis zum 1. März 2007 herausgegeben wurden (A-IFRS)
|
 |
weiteren Erfordernissen und
Richtlinien, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig
waren, einschließlich Segmentvorschriften der australischen
Börsenaufsicht (Australian Securities and Investments
Commission, ASIC), praktischen Hinweisen,
Richtlinienvorgaben und Presseberichten.
|
Die Publikation umfasst zwei Dokumente:
18. April 2007: Kommissar McCreevy äußert sich zu den IFRS
Der
EU-Kommissar Charlie McCreevy sprach kürzlich auf einer Sitzung
britischer Finanzchefs (Hundred Group of Finance Directors) zum
Thema International Financial Reporting Standards (IFRS) und
deren Umsetzung in der Europäischen Union. Klicken Sie
hier zum Download der Äußerungen von Kommissar McCreevy (in
englischer Sprache, 102 KB). Einige Auszüge:
|
Die Kommission begrüßt die verschiedenen bislang
unternommenen Schritte durch das Komitee der europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European
Securities Regulators, CESR) zur Sicherstellung eines
EU-weiten Vorgehens [zur konsistenten Umsetzung der IFRS].
Die Kommission hat auch eine informale Diskussionsrunde zur
Unterstützung ins Leben gerufen. Diese Diskussionsrunde ist
ein Forum, bei dem alle interessierten Parteien praktische
Anwendungsprobleme hinsichtlich der IFRS diskutieren können.
Besonders besorgniserregende Themen können bei Bedarf an das
IFRIC zur Interpretation verwiesen werden. Es ist jedoch
klar, dass wir nicht eine EU-Instanz sein wollen, die
Interpretationen und Leitlinien zur Verfügung stellt. Dies
widerspricht der Philosophie von weltweiten
prinzipienbasierten Standards […]
Es entspricht meiner festen Überzeugung, dass die
prinzipienbasierte Art der IFRS beibehalten werden muss. Die
Konvergenzagenda ist nicht heranzuziehen, um die
regelbasierten US-Rechnungslegungsstandards (US GAAP) durch
die Hintertür einzuführen. Um eine ausgewogene Entwicklung
vorzunehmen und zu gewährleisten, bestehen wir auf
angemessener Abstimmung bei dem Konvergenzprogramm und
Projekten zwischen dem IASB und dem FASB. Wir haben
klargestellt, dass gemeinsame Konvergenzprojekte Gegenstand
des vollständigen Abstimmungsprozesses mit allen
Stakeholdern sein müssen. |
18. April 2007: Notizen von dem Treffen des IASB mit Vertretern von EFRAG
Der
International Accounting Standards Board (IASB) hält seine
monatliche Sitzung in seinen Londoner Büroräumen von Dienstag,
den 17. April bis Donnerstag, den 19. April 2007 ab. Am
Vormittag des 17. April 2007 traf sich der Board mit Vertretern
der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European
Financial Reporting Advisory Group, EFRAG).
Der Board wird außerdem in London am Montag, den 23.
April und Dienstag, den 24. April 2007 mit dem US-amerikanischen
Financial Accounting Standards Board (FASB) zu einer gemeinsamen
Sitzung zusammentreffen.
Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
18. April 2007: Sichtweise des SEC-Mitarbeiterstabs zu prinzipienbasierten
Standards
James
L. Kroeker, stellvertretender Leiter der Abteilung Rechnungslegung der
US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securitites and
Exchange Commission, SEC), diskutierte im Rahmen eines Vortrags
auf der 2007er Konferenz für prinzipienbasierte Rechnungslegung
und den Herausforderungen für die Umsetzung, wie
Rechnungslegungsstandards eine angemessene Balance zwischen
Prinzipien und Umsetzungsleitlinien erreichen können. Klicken
Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen Rede von James L.
Kroeker. Nachfolgend ein Auszug:
|
Es könnte hilfreich sein, mit einer kurzen
Erklärung zielorientierter Standards (objectives-oriented
standards), wie sie im Mitarbeiterbericht* 2003 dargelegt
wurden, zu beginnen:
|
[D]er optimale prinzipienbasierte
Rechnungslegungsstandard umfasst eine prägnante
Aussage zum grundsätzlichen Rechnungslegungsprinzip,
wobei das Rechnungslegungsziel als integraler
Bestandteil des Standards mit erfasst ist und wo
wenige, wenn überhaupt, Ausnahmeregelungen oder
interne Unstimmigkeiten im Standard enthalten sind.
Des Weiteren hat ein solcher Standard in
angemessenem Umfang Umsetzungsleitlinien
entsprechend der Art der Transaktionen oder
Ereignisse zu enthalten sowie Ermessensspielräume zu
vermeiden. Schließlich hat ein solcher Standard
konsistent mit einem zusammenhängenden Rahmenkonzept
der Finanzberichterstattung sowie aus diesem
abgeleitet zu sein. |
Diese Erklärung kann in der Tat herangezogen
werden, warum viele behaupten könnten, dass die U.S.
Standards nicht so prinzipienbasiert wie die Standards des
IASB sind. Ich persönlich stimme nicht zwangsläufig zu, dass
die Rechnungslegungsstandards der USA an zugrundeliegenden
Zielen oder Prinzipien leiden. Vielmehr würden - in einigen
Fällen – Ausnahmeregelungen, enge Bilanzierungskriterien und
eine Vielzahl von Anwendungsleitlinien den Eindruck
erwecken,
die dem Standard zu Grunde liegenden Ziele
und Prinzipien zu überlagern
(oder mit anderen Worten gesagt, die
Berichterstattung über die wirtschaftliche Substanz der
geschäftlichen Transaktion). Nehmen wir bspw. Statement 133,
welcher Derivate und Sicherungstransaktionen behandelt (und
häufig herangezogen wird, um die mangelnde
Prinzipienorientierung der U.S. Standards zu kritisieren).
Ich glaube, dass Statement 133 in seinem Kern auf soliden
Prinzipien basiert. Die Ziele des Standards sind in wenigen
Paragraphen festgeschrieben und erscheinen eindeutig
(Derivate sind Vermögenswerte oder Schulden, solche
Vermögenswerte oder Schulden sind zum beizulegenden Zeitwert
anzusetzen, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sind
erfolgswirksam zu erfassen und spezielle Bilanzierungsweisen
für Sicherungsbeziehungen sind nur auf qualifizierte Posten
anzuwenden). Dem Standard sind jedoch 800 weitere Seiten mit
Umsetzungsleitlinien angehängt, die einen Fundus von
gutgemeinten Ausnahmen vom Anwendungsbereich, enge
Bilanzierungskriterien sowie Regelungen enthalten. Es ist
das Ausmaß an Leitlinien, die es vielfach erschweren als
erleichtern, den Standard anzuwenden. Insoweit ist es nicht
schwer zu verstehen, warum manch einer den Überblick
verlieren könnte. Wie ich es später erneut wiederholen
möchte, die Idee dafür ist, einen angemessenen Umfang an
Umsetzungsleitlinien bereitzustellen, die der Zielerreichung
dienen, jedoch nicht so viele zusätzliche Hinweise
enthalten, dass das Ziel aus den Augen verloren geht.
*Studie gemäß Abschnitt 108(d) des Sarbanes-Oxles Acts aus
2002 zur Übernahme eines prinzipienbasierten
Rechnungslegungssystems durch das US-amerikanische
Finanzberichterstattungssystem, veröffentlicht am 25. Juli
2003.
|
17. April 2007: Auszüge aus europäischen Entscheidungen zum Enforcement der IFRS
 Das Komitee der Europäischen
Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities
Regulators, CESR) hat Auszüge aus seiner Datenbank zu
Durchsetzungsentscheidungen von nationalen Enforcement-Gremien der
EU veröffentlicht, die an den European Enforcers Co-Ordination
Sessions (EECS) teilnehmen. Hinsichtlich Finanzinformationen
überwachen und überprüfen die nationalen Enforcement-Gremien der
Europäischen Union Abschlüsse und prüfen, ob diese mit den IFRS und
anderen Berichterstattungsvorschriften übereinstimmen,
einschließlich der maßgeblichen nationalen Gesetzgebung. Klicken Sie
auf die nachfolgenden englischsprachigen Dokumente zu deren Ansicht:
16. April 2007: Protokollniederschrift der ersten SARG-Sitzung eingestellt
Die Europäische Kommission hat die
Protokollniederschrift der ersten Sitzung der Prüfgruppe für
Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG),
welche am 2. März 2007 in Brüssel stattfand, auf seiner Website
eingestellt. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob
die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv
sind. Die Gruppe wird der Kommission ihren Rat normalerweise
innerhalb von drei Wochen mitteilen. Der endgültige Rat wird auf der
Website der Kommission veröffentlicht werden. Klicken Sie hier zur
Ansicht der englischsprachigen
Protokollniederschrift der SARG-Sitzung vom 2. März 2007
(31 KB). Im Protokoll wird der Ablauf des Prozesses der Europäischen
Kommission zur Übernahme der IFRS wie folgt beschrieben:
|
Der Übernahmeprozess beginnt, sowie die
Kommission einen neuen IFRS-Standard oder eine neue IFRIC-Interpretation vom
IASB erhält. Anschließend fordert die Kommission eine Stellungnahme zur
Übernahme von EFRAG an und verständigt die Mitglieder der
Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen darüber, dass ein
Übernahmeratschlag angefordert worden ist, einschließlich einer ersten
Indikation zur ungefähren Dauer der Abgabe eines solchen Ratschlags. Bis zur
Abgabe eines endgültigen Ratschlags verfügt die
Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen über drei Wochen,
innerhalb denen sie Ratschläge an die Kommission weiterleiten kann. Aufgrund
außergewöhnlicher Umstände kann diese Beratungszeit auf vier Wochen
verlängert werden.
Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von
EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind.
Nach Erhalt der EFRAG-Stellungnahmen und dem Ratschlag von SARG entwirft die
Kommission die Vorschriften zur Übernahme, einschließlich des Standards oder
der Interpretation in ihrem Anhang. Zusammen mit allen notwendigen Papieren
wird dieses gesamte Paket zu Beratungszwecken an andere
Dienstleistungsinstanzen der Europäischen Kommission geschickt - so genannte
Beratungen zwischen Dienstleistungsinstanzen (Inter-service consultation).
Diese Vorschriften werden von der Kommission auch an die Mitglieder des
Regelungsausschusses für Rechnungslegung der
Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) gesendet. Des
Weiteren wird eine Sitzung des ARC zeitlich festgelegt, um über den
Vorschlag zur Übernahme abzustimmen. Der
Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission
besteht aus Vertretern der Mitgliedsstaaten. Den Vorsitz hat die Kommission
inne.
Die Aufgabe des
ARC besteht in der formalen Vertretung der Interessen der Mitgliedsstaaten
bezüglich des Übernahmeprozesses, dem sogenannten Komitologie-Verfahren.
Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen
Kommission
genehmigt durchführende Maßnahmen mittels einer qualifizierten Mehrheit.
Der Entwurf der
Durchführungsmaßnahmen sollte zwei Monate vor der Sitzung dem Europäischen
Parlament zugesendet werden. Nach der Sitzung steht dem Europäischen
Parlament ein weiterer Monat zur Verfügung, um festzustellen, ob die
Kommission ihre Befugnis zur Implementierung überschritten hat.
Diese
Komitologievorschriften werden in der Zukunft verändert. Die
IAS-Vorschriften werden geändert, um ein neues
regulatorisches
Verfahren einschließlich Prüfung einzuführen. Gemäß diesem neuen Verfahren
wird die Kommission nach Zustimmung durch den ARC den Entwurf dem
Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zur genauen Überprüfung
vorlegen. Diese neue Vorgehensweise wird die Reaktionszeit des Europäischen
Parlamentes und des Europäischen Rates auf drei Monate erhöhen, solange
nicht ein schnelleres Verfahren eingeführt wird. |
Die nächsten SARG-Sitzungen finden am 12. April 2007 (Protokoll
noch nicht veröffentlicht) und am 3. Juli 2007 statt.
16. April 2007: Abschlusskommuniqué der
IOSCO-Jahreskonferenz
Vom 9. bis 12. April 2007 hielt die internationale Organisation
der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of
Securities Commissions, IOSCO) ihre 32. Jahreskonferenz in
Mumbai ab. Das
Abschlusskommuniqué der Konferenz (in englischer Sprache,
48 KB) enthält folgende Stellungnahmen bezüglich IFRS:
|
Die Förderung international
anerkannter Rechnungslegungsstandards stellte für einige
Zeit einen Schwerpunkt im weltweiten Markt für
Finanzdienstleistungen dar. IOSCO hat in diesem Bereich
viel dazu beigetragen und sich durchgehend mit
Konvergenz, Implementierung wie auch Anwendung
beschäftigt, vor allem mit der Aufstellung einer vom
IOSCO-Generalsekretariat verwalteten Datenbank zur
verbesserten gemeinsamen Nutzung unter den
Wertpapieraufsichtsbehörden bezüglich Entscheidungen,
die die Durchsetzung der IFRS betreffen. Seit Januar
2007 ist die IFRS-Datenbank von IOSCO vollständig
einsetzbar und es gibt Hinweise dafür, dass die
Datenbank eine nützliche Bezugsquelle für
Aufsichtsbehörden darstellt, die darüber hinaus die
Koordination und Konvergenz unterstützt. |
16. April 2007: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung
vom 3. und 4. Mai 2007
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
wird sich am Donnerstag, den 3. Mai; und Freitag, den
4. Mai 2007, in
den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie
die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.
|

3. bis 4. Mai 2007, London
Donnerstag, den 3. Mai 2007
 |
Kundenbindungsprogramme (IFRIC D20)
- überarbeiteter Interpretationsentwurf |
 |
IAS 18
- Immobilienverkäufe |
 |
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
-
Zeitplan bezüglich ausstehender Punkte |
 |
IAS 19 - Die Vermögenswertobergrenze
und Mindestfinanzierungsgrenzen (IFRIC D19) |
 |
IAS 21 - Absicherung einer
Netto-Investition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb |
 |
IAS 18 - Leitlinien zur
Identifizierung von Vermittlungsgeschäften |
 |
IAS 27 -
Entflechtungen und in bar zu begleichende Dividenden |
Freitag, den
4. Mai 2007
|
14. April 2007: Arbeitsgruppe "Finanzinstrumente" trifft sich
Die Arbeitsgruppe "Finanzinstrumente" des IASB kommt am 25. und
26. April 2007 in London zu einer Sitzung zusammen. Die
Arbeitsgruppe wurde im September 2004 eingerichtet, um dem IASB
behilflich zu sein, einen unvoreingenommenen Blick auf IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu richten - mit dem Ziel,
IAS 39 zu verbessern, zu vereinfachen und letzten Endes zu ersetzen.
Die Agenda der kommenden Sitzung beinhaltet folgende
Tagesordnungspunkte:
Mittwoch, 25. April 2007
 |
Die Ansätze des FASB zur
Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie
Verlustabsorptionsansatz von DRSC und EFRAG (siehe unsere
Nachricht vom 11. April) |
 |
Update zum Projekt
"Darstellung des Abschlusses" |
 |
Überblick über das
Verfahrenspapier zu Finanzinstrumenten (Financial
Instruments Due Process Document, FI DPD) |
Donnerstag, 26. April 2007
 |
Fair Value-Bewertung |
 |
IAS 39: Vorgeschlagene
Änderung zum Hedge Accounting |
 |
Diskussionspapier zum Thema
"Versicherungen": Überblick und Vergleich mit IAS 39 |
 |
FI DPD: Fair Value-Modell:
Anwendungsbereich, Bewertungsobjekt, Bewertung bestimmter
Verträge und Hedge Accounting |
Weitere Informationen finden Sie auf der
Website des IASB.
14. April 2007: vierteljährlich erscheinender IAS
Plus-Newsletter - Ausgabe April 2007
 |
Die Aprilausgabe 2007 des vierteljährlich erscheinenden
IAS Plus-Newsletters
wurde veröffentlicht. Der Newsletter
enthält Berichte zu den Geschehnissen bei IASB, IFRIC und
der IASC-Stiftung sowie zu globalen Sachverhalten und
Ereignissen im Zusammenhang mit internationaler
Rechnungslegung im 1. Quartal 2007. Die asiatisch-pazifische
Ausgabe enthält dieselben 19 Seiten mit Nachrichten wie die
globale Ausgabe, enthält darüber hinaus aber zehn weitere
Seiten zu Neuerungen in der Rechnungslegung in der
asiatisch-pazifischen Region.
Alle
alten Ausgaben von IAS Plus finden Sie hier. Sie können
sich für ein
kostenloses Abonnement per Email hier anmelden. |
13. April 2007: Bericht des DRSC für das 1. Quartal
Das
Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
hat seinen
Bericht für das erste Quartal (716 KB) auf seiner
Website zur Verfügung gestellt. Der Bericht enthält Informationen zu
den Aktivitäten des IASB und IFRIC, anderer Organisationen wie vor
allem EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC/Arbeitsgruppen).
13. April 2007: asiatisch-pazifisches IFRS-Regionalforum
Der Accounting Standards Board von Japan (ASBJ) richtete am 29.
März 2007 ein
regionales International Financial Reporting Standards (IFRS)-Grundsatzforum in Tokio
aus. Abgeordnete aus 14
Rechtskreisen des Asien-Pazifik-Raumes vertraten
Rechnungslegungsgremien und Aufsichtsbehörden, Vertretern der
Rechnungsleger und Regierungen. Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) einschließlich des Vorsitzenden
Sir David Tweedie nahmen teil. Klicken Sie
hier,
um eine Zusammenfassung der Diskussionen (in englischer Sprache, 116 KB), die vom ASBJ erstellt wurden, herunterzuladen.
13. April 2007: IASB-Vorsitzender richtet sich an Ausschuss
des europäischen Parlaments
Klicken Sie
hier für die Rede von Sir David Tweedie (in
englischer Sprache). Nachfolgend finden Sie einige Auszüge:
|
Es gibt eine klar erkennbare
Bewegung in Richtung weltweiter Akzeptanz der IFRSs als eine
gemeinsame Sprache für die finanzielle Berichterstattung. Heute
profitieren Unternehmen in der Europäischen Union von verminderten
Kosten der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in Zusammenhang mit
der Abschaffung der erforderlichen Konsolidierung von verschiedenen
nationalen Abschlüssen zu einem Abschluss, um die Anforderungen in
ihren Ländern zu erfüllen. Investoren ist es möglich, Unternehmen,
die in verschiedenen Rechtskreisen tätig sind, leichter zu
vergleichen. Aufsichtsbehörden ist es jetzt möglich, einheitlichere
Ansätze zur übergreifenden Aufsicht der europäischen
Wirtschaftsräume zu entwickeln.
Der Antrieb hin zur Schaffung eines
gemeinsamen Satzes von internationalen Standards ist vorhanden, die
Bedeutung der Arbeit des IASB hinsichtlich der Weltwirtschaft
erfordert natürlich eine erweiterte Prüfung unserer Tätigkeiten und
des Standardsetzungsprozesses. Dies ist eine Tatsache, die die
Treuhänder der IASC Stiftung, meine Kollegen vom IASB und ich
begrüßen. Gleichzeitig würde ich Sie um Ihre Unterstützung als
Vertreter in der EU bitten, eine maßgebliche Begünstigte der IFRSs,
auszuwählen, um das Projekt laufend zu stärken und zu protegieren.
Jeder unnötige Schlag gegen das sich entwickelnde IFRS System,
könnte die weltweit entstehende Zustimmung zu den IFRS entgleisen
lassen.
Letzte Woche prüften die Treuhänder
die Stellungnahmen, die sie von der Europäischen Kommission und
anderen zu unserem Dokument zur Arbeitsweise erhalten haben und
äußerten sich positiv über diese Stellungnahmen. Die Treuhänder
arbeiten mit dem IASB an der Schaffung eines Rahmenkonzepts, dass
deutlicher machen soll, wie Kosten-Nutzenerwägungen berücksichtigt
werden, wenn der IASB neue Standards angeht. Unter der Anwendung von
Primärerhebungen und seiner darauf aufbauenden Beratungsprozesse,
wird er IASB Rückmeldungserklärungen in Bezug auf die erhaltenen
Stellungsnahmen innerhalb des Beratungsprozesses abgeben, um es den
Beteiligten und anderen eine Einsicht zu ermöglichen, wie der IASB
mit erhaltenen Stellungsnahmen umgeht. Andere Aufsichtsbehörden,
einschließlich des Ausschusses der europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden, wenden diesen Ansatz an, um ihre
Beschlussfassung zu erklären und der IASB wird sie als Vorbild
nehmen.
Die Treuhänder diskutieren ebenfalls die
Notwendigkeit für eine aktivere Beschäftigung sowohl auf Seiten der
Treuhänder als auch auf Seiten des IASB mit den Stakeholdern,
einschließlich des Europäischen Parlaments. Es ist richtig zu
behaupten, dass wir keinen regulären Kontakt zu den Mitgliedern des
ECON Ausschusses aufgenommen haben und der IASB will dies
korrigieren. |
13. April 2007: Standardsetzungstätigkeiten im
asiatisch-pazifischen Raum
Unsere
Kollegen von IASPlus.com
haben die folgenden Seiten ihrer Internetseite aktualisiert (alle in
englischer Sprache), um die jüngsten Standardsetzungstätigkeiten im
asiatisch-pazifischen Raum wiederzugeben.
12. April 2007: Tagesordnung für die April Sitzung 2007 des
IASB
Der IASB wird von Dienstag, den 17. März 2007 bis Donnerstag, den 19. März
2007 zu seiner Aprilsitzung in seinen Londoner Büroräumen (30 Cannon Street,
London) zusammenkommen. Die Tagesordnung für diese Sitzung ist nachfolgend
wiedergegeben.
Der Board wird ebenfalls zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem amerikanischen
FASB von Montag, den 23. April 2007 bis Dienstag, den 24. April 2007 in
London zusammenkommen (Die genaue Tagesordnung finden Sie in der unten
stehenden Nachricht).
|

17. - 19. April 2007, London
Dienstag, 17. April 2007
 |
Treffen des IASB mit Vertretern der
EFRAG |
 |
Agendaentscheidung – Aufgegebene Geschäftsbereiche
(würde Teil des Projektes zur Darstellung des
Abschlusses) |
 |
Kurzfristige Konvergenz - Ertragsteuern
|
 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
 |
Zum beizulegenden Zeitwert kündbare
Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende
Verpflichtungen |
Mittwoch, 18. April
2007
 |
Rahmenkonzept |
 |
Finanzinstrumente
– Umfassendes Projekt |
Donnerstag, 19. April
2007
|
12. April 2007: Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des IASB und des FASB
Der IASB wird sich von Montag, den 23. April 2007 bis Dienstag, den
24. April 2007 mit dem amerikanischen FASB in London (Painters’ Hall,
9 Little Trinity Lane, London) treffen.
Nachstehend finden Sie die Tagesordnung für beide Tage.
|
TAGESORDNUNG FÜR DIE GEMEINSAME SITZUNG
DES IASB UND DES FASB
23. - 24. April 2007, London
Montag, 23. April 2007
 |
Immaterielle Vermögenswerte
– Agendavorschlag |
 |
Fremdkapital und Eigenkapital
 |
Vorstellung eines Diskussionspapiers, das vom
DSR und der EFRAG vorbereitet wurde. Das Papier
stellt eine alternative Sichtweise zur
Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital vor
(siehe auch unsere Nachricht vom 11. April
2007). |
|
 |
Rahmenkonzept
– Bewertungsgrundsätze |
 |
Rahmenkonzept
– Projektplan |
Dienstag, 24. April
2007
|
11. April 2007: Diskussion zu IFRS Themen auf der Sitzung des ARC am 16.
März 2007
Die
Europäische Kommission hat eine Zusammenfassung der Diskussion des
Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee,
ARC) und des Kontaktausschusses (Contact Committee) ins Internet gestellt.
Klicken Sie
hier, um die Zusammenfassung der ARC Sitzung herunterzuladen (in
englischer Sprache, 58 KB). Nachfolgend finden Sie eine kurze
Zusammenfassung ausgewählter Themen mit IFRS Bezug, die diskutiert wurden:
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IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Die Ansichten
der ARC Mitglieder waren geteilt darüber, ob das ARC die
Übernahme, einschließlich möglicher vorübergehender Änderung
an IFRIC 12 für die
Anwendung in Europa, empfehlen soll. Das ARC entschied, die
Überlegungen zur Übernahme auf der Sitzung am 6. Juni 2007
fortzusetzen. Während dessen wurden die ARC Mitglieder
eingeladen, ihre Ansichten schriftlich bis zum 30. April
2007 abzugeben. |
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Inkrafttreten von
IFRSs: Die Dienststellen der Kommission stellten das
Problem der geeigneten Wortwahl für den Anwendungszeitpunkt
der IFRSs und der IFRICs vor, der in der Verordnung der
Kommission festgelegt ist. Es wurden zwei Alternativen
diskutiert. Die Mitgliedstaaten machten den Eindruck, als ob
sie einstimmig dem folgenden Ansatz zum Absatz des „Anwendungszeitpunkt“
in der gültigen Kommissionsverordnung zur Übernahme der
IFRSs und IFRICs zustimmen. Die übernommenen IFRSs oder
IFRICs sollten in dem ersten Jahresabschluss der Unternehmen
nach einem festgelegten Zeitpunkt angewendet werden.
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Diskussionsrunden für
die einheitliche Anwendung der IFRSs in Europa: Die
Dienststellen der Kommission berichteten von drei
Diskussionsrunden, die bereits stattgefunden haben (Mai und
September 2006 und Januar 2007). Es wurden 26 Themen
diskutiert, von denen 5 also von allgemeiner Relevanz
hinsichtlich der einheitlichen Anwendung der IFRS eingestuft
wurden. |
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Die Erfahrungen der
CESR bei der Einführung der IFRS: Der Ausschuss der
europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of
European Securities Regulators (CESR)) wird im Frühsommer
einen Bericht veröffentlichen, der einen allgemeinen
Überblick über Problembereiche gibt. Die Veröffentlichung
eines anderen Berichts mit Informationen zu ca. 20
Übernahmeentscheidungen, die von den europäischen
Aufsichtsbehörden getroffen wurden, wird für Ende März
erwartet. Einige CESR Mitglieder haben ebenfalls Berichte
zur Anwendung der IFRS auf nationaler Ebene veröffentlicht. |
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Kennzeichnung "IFRS":
Das ARC diskutierte das Vorhaben des IASB IAS 1 so
abzuändern, dass von den Unternehmen die Angabe aller
Unterschiede zwischen den vollständigen IFRS und dem
Rahmenwerk der Berichterstattung des Unternehmens zu
fordern, wenn dieses Rahmenwerk auf den vollständigen IFRS
basiert, aber nicht in Gänze mit ihnen übereinstimmt. Das
ARC erörterte Sachverhalte wie:
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Ob es wahrscheinlich ist, dass
die Unterschiede zwischen den in der EU angewandten
IFRSs und den vollständigen IFRSs so wesentlich
sind, dass sie eine Angabe im Abschluss benötigen. |
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Ob die Vorschriften der SEC zu
Verweisen auf die vollständigen IFRSs in
Übereinstimmung mit dem Prinzip der gegenseitigen
Anerkennung von europäischen und US-amerikanischen
Rechnungslegungsstandards stehen. |
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Ob es eine
Standardformulierung für solche Unternehmen geben
muss, die die modifizierte Version der Standards (carve
out) anwenden (eine standardisierte Beschreibung
dieser Unterschiede). |
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Gleichwertigkeit
der IFRSs und der Rechnungslegungsgrundsätze eines
Drittlandes:
Die Dienststellen der Kommission beschreiben die
wesentlichen Punkte, die in ihrem ersten Bericht an den
europäischen Wertpapierausschuss und das europäische
Parlament behandelt wurden, gemäß der beiden gesetzlichen
Maßnahmen, die Ende 2006 umgesetzt wurden. Er beschreibt den
Zeitplan in Richtung Konvergenz zu den IFRS in Kanada, Japan
und den USA. |
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Vereinfachung von
Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) – mögliche Änderung der 4. und 7.
Richtlinie: Das ARC diskutierte eine Reihe von Themen in
Bezug auf KMU, einschließlich der Einführung einer Kategorie
von „Mikrounternehmen“ und der Befreiung von Vorschriften
zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse von kleinen
Unternehmen. Bezüglich des vom IASB vorgeschlagenen IFRS für
KMU: „Die Mehrheit der Mitgliedstaaten bestätigt, dass der
Entwurf des IFRS für KMU für die meisten KMU in Europa nicht
geeignet sein wird, da er nicht genügend Vereinfachungen
enthält. Die Mitgliedstaaten äußerten darüber hinaus
deutlich ihren Widerstand gegen die verbindliche Anwendung
des KMU Standards für nicht-börsennotierte Unternehmen in
der Europäischen Union“. |
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11. April 2007: Heads Up-Newsletter zu SOx Section 404
In
den USA arbeiten die SEC und der
PCAOB daran, die internen
Kontrollvorschriften der Section 404 des Sarbanes-Oxlex Act
„effizienter und kostengünstiger“ zu machen. Auf einer öffentlichen
Sitzung Anfang des Monats diskutierte die SEC zusammen mit dem PCAOB
über mögliche Änderungen der im Dezember von dem PCAOB
vorgeschlagenen Standards: Eine Prüfung der internen Kontrolle
der Finanzberichterstattung, die in eine Prüfung des
Jahresabschlusses eingebunden ist und die Berücksichtigung und
Nutzung der Arbeit von Dritten in einer Prüfung (An Audit of
Internal Control Over Financial Reporting (ICFR) That Is Integrated
With an Audit of Financial Statements, and Considering and Using the
Work of Others in an Audit). Die Ausgabe des
Heads Up
Newsletters vom 10. April 2007 (in englischer Sprache, 78 KB) fasst diese Diskussion zusammen. Um auch die Übereinstimmung
mit dem vorgeschlagenen ICFR Standard zu fördern, diskutierte die
SEC ihre vorgeschlagene Interpretationsleitlinie, um der
Unternehmensführung bei einer verbesserten Einführung der Section
404 zu helfen. (Klicken Sie
hier für
den Heads Up vom 8. Januar 2007 (in englischer Sprache, 330 KB).
11. April 2007: Vorschlag des DSR zur Abgrenzung von Eigen-
und Fremdkapital
Der
International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an einer
Revision der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat in Gemeinschaft mit der
European Financial Advisory Group (EFRAG) hierzu einen alternativen
Ansatz entwickelt, der IASB und FASB in der gemeinsamen Sitzung der
beiden Gremien am 23. April 2007 vorgestellt wird. Dieser Ansatz
basiert auf der Fähigkeit des Kapitals, Verluste zu tragen (Loss
Absorption-Approach). Das EFRAG/DSR-Diskussionspapier ist als
Observer Note auf der Internetseite des
IASB und auf der Internetseite des
DRSC verfügbar. Zu einem späteren Zeitpunkt wird ein Aufruf zur
Stellungnahme veröffentlicht werden.
9. April 2007: EFRAG und Vertreter des IASB werden sich treffen
Am
17. April 2007 wird sich eine Delegation der European Financial
Reporting Advisory Group (EFRAG)
mit Vertretern des IASB in London treffen, um die europäischen
Sichtweisen zu bestimmten Konvergenzthemen vorzustellen. Dies wird
das dritte Treffen dieser Art sein und ist Teil der
Beratungsvereinbarungen des IASB und der EFRAG.
6. April 2007: Die SEC wird die Anwendung
von SOx Section 404 vereinfachen
Die
US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (US Securities and
Exchange Commission, SEC) hat eine Reihe von Schritten genehmigt,
die eingeleitet wurden, um die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit
der internen Kontrollvorschriften aus Section 404 des Sarbanes-Oxley
Act von 2002 zu erhöhen. Der Einleitung der folgenden Schritte wurde
von der SEC zugestimmt:
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Eine
schnelle Berücksichtigung des neuen Prüfungsstandards AS-5
der PCAOB, sobald die PCAOB diesen der SEC in den nächsten
Wochen vorlegt (derzeit ist dies noch der vorgeschlagene
Prüfungsstandard Eine Prüfung zu internen Kontrollen über
die finanzielle Berichterstattung, die in der Prüfung eines
Jahresabschlusses integriert sind (An Audit of Internal
Control Over Financial Reporting that Is Integrated with an
Audit of Financial Statements)). |
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Abgleich der neuen vorgeschlagenen Management Leitlinie der
SEC gemäß Section 404 mit dem neuen AS-5 |
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Normierung der 404 Prüfung, um die Besonderheiten und
Umstände von Unternehmen, insbesondere kleinen Unternehmen
zu berücksichtigen. |
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Aufforderung an die Prüfer im pflichtgemäßen Ermessen im 404
Prozess zu handeln, insbesondere Risikoabschätzungen |
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Befolgung eines prinzipien-basierten Ansatzes zur
Bestimmung, wann und in welchem Ausmaß der Prüfer die Arbeit
von Dritten nutzen kann. |
Klicken Sie
hier
für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).
6. April 2007: FEI-Plan 'die Komplexität
der finanziellen Berichterstattung zu bekämpfen'
Financial Executives International (FEI) hat
einen „Vier-Punkteplan zur Bekämpfung der Komplexität der
finanziellen Berichterstattung“ veröffentlicht. Den Kapitalmärkten
ist nicht gut gedient und die amerikanische Wettbewerbsfähigkeit
wird behindert, wenn knappe finanzielle Ressourcen nicht für die
Wertschöpfung in der Geschäftstätigkeit genutzt werden können,
sondern um Angabe- und Rechnungslegungsvorschriften zu erfüllen, die
unter Kosten-Nutzenaspekten nicht bestehen. Der
Vier-Punkteplan der FEI (in englischer Sprache, 58 KB)
empfiehlt das Handeln sowohl vom FASB als auch vom IASB und dazu
gehören die weltweite Konvergenz und der gemeinsame Ansatz:
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Die Empfehlungen der FEI, die Komplexität in der
finanziellen Berichterstattung anzugehen
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1. Der FASB und die SEC sollten in Zusammenarbeit
mit den wesentlichen Beteiligten der
Finanzberichterstattung (Ersteller, Prüfer und
Nutzer von Jahresabschlüssen) die Beendigung der
starken Erweiterung von detaillierten Regelungen
anstreben.
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a. Zustimmung zu einer
stabilen Plattform für eine bestimmte
Periode, während der keine neuen
Rechnungslegungsstandards herausgegeben
werden. Die Anstrengungen würden auf die
Fertigstellung des Rahmenkonzepts
verschoben, einschließlich der Entwicklung
eines gemeinsamen Rechnungslegungs- und
Angabenmodells, das Bestandteil des
Kodifizierungsprojekts ist. |
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b. Nach Abschluss des Modells, sind in
Zusammenarbeit mit dem IASB die Vorschläge
der Stakeholders, zur Verbesserung und
Vereinfachung der komplexesten Standards zu
beurteilen, wobei diese stärker
prinzipien-basiert aufzubauen sind und die
wesentlichsten Unterschiede zwischen US GAAP
und IFRS zu beseitigen. Stakeholders
innerhalb des Prozesses zur finanziellen
Berichterstattung sollten weiterhin die
weltweite Konvergenz und die gegenseitige
Anerkennung von hochqualifizierten Standards
empfehlen. |
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2. Die Verantwortlichen sollten eine sinnvolle,
umfängliche Reform in Betracht ziehen. |
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3. Die SEC und der PCAOB sollten ein Rahmenkonzept
entwickeln, das eine effektive Regulierung in einem
prinzipien-basierten Umfeld gewährleistet, eines,
das die Zielsetzung des Investorenschutzes mit den
Erfordernis die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes zu
erhalten, in Einklang bringt. |
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4. Stakeholder sollten sich zusammentun, um ein
unabhängiges "Komitee zur Komplexität" zu gründen. |
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6. April 2007: Accounting Roundup - Rückschau 1. Quartal 2007
Auf IAS
Plus.com wurde die
Rückschau auf
das erste Quartal unseres englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters,
der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (in
englischer Sprache, 398 KB). Im ersten Quartal 2007 gaben mit
der Rechnungslegung befasste Standardsetter und Aufsichtsbehörden
eine Vielzahl an Verlautbarungen mit Auswirkungen auf
Rechnungslegung, Berichterstattung und Corporate Governance heraus.
Accounting Roundup: 1st Quarter in Review-2007 enthält einen
kurzen Abriss dieser Verlautbarungen sowie bestimmter anderer
aufsichtsrechtlicher und berufsständischer Entwicklungen im Bereich
der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Dieser
Quartalsüberblick enthält ausgesuchte Beiträge
aus im ersten Quartal 2007 erschienenen Accounting Roundup-Newslettern,
sowie neue Beiträge für den Monat März. Ältere Ausgaben des
Newsletters finden Sie
hier.
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Bitte
beachten Sie, dass für Monate am Ende eines Quartals keine
monatlichen Accounting Roundups mehr veröffentlicht werden. Dies
soll das zeitnähere Erscheinen des Quartalsrückblicks sicherstellen. |
5. April 2007: Der IASB veröffentlicht einen Überblick
über den KMU-Entwurf
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Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen
Überblick des Entwurfs für den vorgeschlagenen IFRS für KMU
veröffentlicht. Der Überblick des Stabs ist als qualifizierte
Einführung zu dem Vorschlägen zu verstehen. Allerdings wurde er
nicht vom IASB freigegeben und ist nicht dazu gedacht, als
Grundlage für die Kommentierung zu dem Entwurf zu dienen. Sie
können den
Überblick zum KMU Entwurf auf der Internetseite des IASB
herunterladen (in englischer Sprache, 277 KB). Die
Kommentierungsfrist des Entwurfs läuft am 1. Oktober 2007 ab.
Hier
erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Projekt
(in englischer Sprache). |
4. April 2007: Vorschläge des PCAOB zur Stetigkeit und GAAP-Hierarchie
Der
US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
hat um Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zum Prüfungsstandard
Beurteilung von Jahresabschlüssen (Evaluating Consistency of
Financial Statements) sowie zum Konzept bezüglich Rule 3523
Steuerliche Dienstleistungen für Personen in Aufsichtspositionen
über die finanzielle Berichterstattung (Tax Services for Persons
in Financial Reporting Oversight Roles) gebeten. Zusätzlich
veröffentlichte der PCAOB eine Leitlinie im Frage-Antwort-Format zu
Rule 3522 Steuertransaktionen (Tax Transactions) und Rule
3523. Klicken Sie
hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache).
4. April 2007: Notizen vom öffentlichen Teil der Sitzung
der IASCF-Treuhänder
Die
Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, trafen sich
in London vom 2.-3. April 2007. Der öffentliche Teil der Sitzung
fand am 2. April 2007 am Nachmittag statt. Nachfolgend
finden Sie die
Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des
öffentlichen Teils von Deloitte-Beobachtern.
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Öffentlicher Teil, 2. April 2007
Nachmittag
Themen des Committees der Treuhänder zu
Verfahrensfragen
Förderung von effektiverer Zusammenarbeit
zwischen den Treuhändern und dem IASB
Der Vorsitzende des Committees der Treuhänder zu
Verfahrensfragen, Antonio Vegezzi stellte einen Vorschlag
für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Treuhändern und
den Mitgliedern des IASB vor, um Strategiefragen (jedoch
nicht fachlicher Natur) zu diskutieren. Dies erschien als
ein Weg, die Aufsichtsrolle der Treuhänder zu fördern und
das Vertrauen der Öffentlichkeit in den IASB zu verbessern,
wobei die Unabhängigkeit des Boards erhalten bleiben soll.
Die Treuhänder befürworteten dies allgemein, waren
aber darüber besorgt, dass einige fachliche Angelegenheiten
sehr politisch werden, und die Bewahrung der Unabhängigkeit
des IASB schwierig würde, wenn er mit einer solchen
Situation konfrontiert würde.
Die Treuhänder verabschiedeten die vorgeschlagenen
Richtlinien:
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Das
Committee zu Verfahrensfragen wird die Verantwortung
dafür übernehmen diesen Dialog mit dem IASB zu
führen und aufrecht zu erhalten.
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Zwei oder
drei Mitglieder des Committees zu Verfahrensfragen
werden sich zweimal jährlich mit dem IASB in London
zu einer administrativen Sitzung unter Ausschluss
der Öffentlichkeit treffen.
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Um sicher zu
stellen, dass eine große Bandbreite relevanter
Sachverhalte angesprochen wird, werden sich die an
der Sitzung des IASB teilnehmenden Mitglieder des
Committees zu Verfahrensfragen mit den anderen
Treuhändern über Themen beraten,bevor die Sitzungen
des.IASB stattfinden. |
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Das
Sekretariat der IASC Stiftung wird eine Agenda für
das nach der Sitzung stattfindende Gespräch zwischen
dem IASB Vorsitzenden und dem Vorsitzenden des
Committees zu Verfahrensfragen vorbereiten.
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Das
Sekretariat der IASC Stiftung wird ein Protokoll
dieser Sitzung an die anderen Treuhänder verteilen.
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Die
Treuhänder, die an der Sitzung mit dem IASB
teilnehmen, werden im nächsten öffentlichen Teil der
Sitzung der Treuhänder einen formellen Bericht an
alle Treuhänder abgeben.
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Entwicklung der „Bewertungen der Effektivität“ bezüglich der
Aufsicht
Die Treuhänder
diskutierten, wie sie ihre Effektivität bei der Ausführung
ihrer Aufsicht über die Aktivitäten des IASB bewerten
(veranschaulichen) könnten. Eine wichtige Grundlage für die
Diskussion war ein Brief (oder Bericht) der Europäischen
Kommission an die Treuhänder, der offensichtlich die
Ansichten der Kommission zu verschiedenen Aspekten der
Tätigkeit der IASC Stiftung wiedergibt. Dieses Schreiben war
für die Beobachter nicht verfügbar, und deshalb ist es
schwierig, einige der getätigten Aussagen in diesen
Zusammenhang zu bringen.
Neutralität
Die Treuhänder
stimmten zu, dass der beste Weg für den IASB
sicherzustellen, dass ein IFRS neutral ist, in einem
gründlichen Abstimmungsprozess besteht, mit dem eine
tragbare Bilanzierungslösung erreicht wird. Die Abstimmung
sollte allerdings nicht zu einem verzerrten Ergebnis führen
– der Rechnungslegungsstandard sollte weiterhin
wirtschaftliche Gegebenheiten in einer neutralen und
richtigen Art und Weise darstellen.
Primäre Erhebung
Die Treuhänder
stimmten zu, mit dem Board an der Entwicklung eines
praktikablen, kosteneffizienten Ansatzes zur Durchführung
von primären Erhebungen zu arbeiten. Die primäre Erhebung
war eine gemeinsame Phase, in der sowohl Feldtests (in denen
ein Entwurfsstandard angewendet wird „als ob er in Kraft
wäre“, was Systemänderungen etc. beinhaltet) als auch
Beobachtungen durchgeführt wurden (die informeller und
qualitativer Natur sind). Es wurde zugestimmt, dass
„Abschätzungen zu Folgewirkungen“ schon über die
Leistungsfähigkeit der IASCF hinausgehen würden und daher
nicht berücksichtigt werden sollten.
Es wurden viele
Bedenken geäußert, dass die IASCF mit der Auseinandersetzung
von Themen beauftragt werden würde, die die Grenze zwischen
Aufsicht und der Einmischung verwischen würden.
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Tatsache einer
kostspieligen Implementierung eines Standards kein
ausreichender Grund ist, diesen Standard nicht zu
veröffentlichen. Allerdings war es wichtig, das Wesentliche
eines Standards richtig zu erreichen. Beispielsweise stellte
er fest, dass die Implementierung der Standards zur
Gesundheitsvorsorge nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
sehr kostenintensiv war, es aber richtig war, dies zu tun.
Kommunikation
Die Treuhänder unterstützten
einen Vorschlag, dass der IASB mit der Vorschrift zur
Erstellung eines „Feedbackbogens“ experimentiert, das zu
einem neuen Standard gehören würde. Diese Ausführungen
würden genauer sein als die Grundlagen für
Schlussfolgerungen, die zu den IFRS gehören, und würde die
Untersuchung des Stabs, die Ansichten der Stellungnehmenden
(einschließlich der Stellungnahmen und der SAC) und die
Ergebnisse der primären Erhebung zusammen mit der
Boardlösung dieser Sachverhalte in Zusammenhang bringen. Es
ist wahrscheinlich, dass diese Idee weiter entwickelt wird,
bevor diese beim IASB getestet wird.
Bericht zur
Aufsichtsverantwortung
Der jährliche Bericht der IASC-Stiftung wird einen Bericht der Treuhänder zu deren
Aufsichtsaktivitäten enthalten.
Komitee zu Verfahrensfragen
Die Treuhänder stimmten zu, das
Komitee von fünf auf sieben Mitglieder zu erweitern.
Bericht des IASB-Vorsitzenden
Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie stellte einen Bericht der IASB Tätigkeiten sowie den
Status von deren Projekten vor. Die Tätigkeiten werden im
Detail auf IAS Plus.de beschrieben. Allerdings gab es einige
interessante Themen zu berichten.
Unternehmenszusammenschlüsse
Der IASB und der FASB stimmten weiterhin zwei
wesentlichen Sachverhalten nicht zu – die Bewertung von
nicht beherrschenden Anteilen („Minderheiten“) und der
bilanziellen Behandlung von schrittweisen Erwerben. Das
Problem bei nicht beherrschenden Anteilen ist, dass der IASB
dann eine Ausnahmeregelung von dem beizulegenden Zeitwert
vorsieht, wenn dies unverhältnismäßige Kosten oder
Anstrengungen erfordern würde, wohingegen der FASB dieser
Ansicht nicht folgt. Bezüglich der schrittweisen Erwerbe hat
sich der IASB für eine von derzeit mindestens fünf
angewandten Methoden entschieden, dies stieß jedoch auf
Widerstand. Das Problem bestand darin, dass alle
Alternativen gleich schlecht waren.
Sir David sagte offen, dass es im IASB nicht die Mehrheit
gibt, um einen Standard derzeit zu verabschieden.
Rahmenkonzept
Sir David räumte ein, dass das Thema der Rechenschaft
und verantwortlicher Führung angesprochen werden muss. Es
war offensichtlich, dass die Boards ihre Entscheidungen
nicht ausreichend erläutert hatten und viele Adressaten das
von den Boards verfasste missverstanden haben. Der FASB und
der IASB hatten niemals beabsichtigt, dass die
„Entscheidungsnützlichkeit“ nur zukünftige Nützlichkeit
bedeutet. Sie meinten damit auch nützlich für rückwirkende
Beurteilungen. Es war ebenso offensichtlich, dass die
Adressaten keine klare Vorstellung hatten, was mit
Rechenschaft und verantwortlicher Führung gemeint sei. Ein
Treuhänder stellte fest, dass eine effektive und sinnvolle
Lösung dieses Problems von grundlegender Bedeutung ist, da
die Befürworter des Konzeptes für Rechenschaft und
verantwortlicher Führung bei der Finanzberichterstattung
nicht fortwährend unzufrieden bleiben dürften.
Leasingverhältnisse
Es erschien wahrscheinlich, dass der IASB die großen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften um die Durchsicht des
Entwurfs der G4+1 aus dem Jahr 1998 bitten wird, um zu
beurteilen, ob die Prinzipien darin geprüft werden können
und im Anschluss die IOSCO zu fragen, ob solch ein Standard
auf effektive Art und Weise durchgesetzt werden kann.
Die Erklärung in der Berichterstattung nach IFRS
Die Treuhänder diskutierten den Hintergrund zum
vorgeschlagenen Entwurf der Änderungen an IAS 1 bezüglich
der Übereinstimmung mit den IFRS. Der vorgeschlagene
Entwurf wurde auf Anregung des International Auditing and
Assurances Standards Boards erstellt, deren Stellungnehmende
zunehmend danach gefragt werden, eine Aussage zu
Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den „IFRS die in …
angewendet werden“ zu treffen. IOSCO hat daraufhin
Bedenken geäußert. IOSCO ist der Ansicht, dass IAS 1 so gut
ist, wie er ist und sieht keine Vorteile darin IFRS Kopien
zu legitimieren.. Allerdings gibt es ein klares politisches
Problem in vielen Rechtsräumen, eines sowohl in Bezug auf
die Rechtsprechung als auch in der Souveränität bzgl.
Rechnungslegungsstandards. Viele Gesetze zum
Gesellschaftsrecht und Aktienrecht fordern die
Berichterstattung in Übereinstimmung mit den nationalen
Rechnungslegungsvorschriften, weshalb der nationale
Standardsetter dazu verpflichtet ist, die IFRS als nationale
Rechnungslegungsstandards herauszugeben, obwohl sie mit den
IFRS identisch sind.
Es wurde keine Lösung erzielt, aber die Treuhänder wurden
auf das Problem, mit dem die IFRS-Ersteller, ihre Prüfer
und die Regulatoren konfrontiert sind, aufmerksam gemacht.
Bericht des Vorsitzenden des Standardbeirats (Standards
Advisory Council, SAC)
Der SAC Vorsitzende erstattete Erklärung in der
Berichterstattung nach IFRS in der gleichen Weise wie die
Treuhänder diskutiert hat.
In dieser Sitzung befasste man sich primär mit den
Bestrebungen des Rats zur Messung der Effektivität. Es
bereitet den Mitgliedern des Rates und insbesondere dem
Vorsitzenden eine immer größer werdende Frustration.
Allerdings erwies sich die Entwicklung eines Maßstabs für
die „Effektivität“ als schwer erreichbar, da der Rat die
Adressaten mit einer Vielzahl von Hintergründen, Erfahrungen
und Sichtweisen vereint und lediglich beratend tätig ist.
Die Treuhänder diskutierten dies vor einiger Zeit, aber
stellten fest, dass die Mannigfaltigkeit der Meinungen im
Umfeld des Rates ein Zeichen für Stärke ist und nicht für
Schwäche. Allerdings bestand die Aufgabe des Rates darin, zu
bestimmen, (i) wie er dem IASB nützliche Eingaben machen
kann und (ii) wie der IASB zeigen kann, dass er die
Ansichten des Rats berücksichtigt hat. Die Lösung dieser
zwei Sachverhalte wird den SAC und den IASB (und die
Treuhänder) zwingen, eine klare Vorstellung ihrer
Erwartungen an den Rat zu formulieren, da der IASB der
„Hauptnutzer“ des Rates ist. Effektivität kann nur dann
gemessen werden, wenn es Klarheit über die Erwartungen gibt.
Die Treuhänder ermutigten den SAC Vorsitzenden, besser
früher als später mit dem IASB zusammen zu arbeiten und den
Treuhändern so schnell wie möglich zu berichten. Der SAC
bringt Persönlichkeiten mit hoher Reputation zusammen, und
es ist wichtig, dass die Ressourcen, die den Rat ausmachen,
angemessen genutzt werden. |
3. April 2007: Vorschlag, die Anzahl der IFRIC-Mitglieder
auf 14 zu erhöhen
Die
IASC-Stiftung (International
Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) hat vorgeschlagen,
die Anzahl der stimmberechtigten IFRIC-Mitglieder von 12 auf 14 zu
erhöhen. Aus den im Rahmen der Beratungen zum Handbuch zur
Arbeitsweise des IFRIC erhaltenen Stellungnahmen schlossen die
Treuhänder der IASC Stiftung, dass IFRIC von einer größeren Vielfalt
seiner Mitglieder mit praktischer Erfahrung in der Anwendung der
International Financial Reporting Standards (IFRSs) und der Analyse
von IFRS-Jahresabschlüssen profitieren würde. Dies ist in Anbetracht
der weltweit verstärkten Übernahme der IFRS von besonderer
Wichtigkeit. Da die Anzahl der IFRIC-Mitglieder durch die Satzung
der IASC-Stiftung vorgeschrieben wird, muss die Änderung auf eine
Überarbeitung der Satzung warten. Die Treuhänder erbitten daher
Stellungnahmen zu der geplanten Änderung, die in dem
Konsultationspapier
Erweiterung des IFRIC (Enlarging the IFRIC, in englischer
Sprache, 234 KB) dargelegt wird, welches auf der Website der IASC-Stiftung verfügbar ist. Stellungnahmen sollten schriftlich bis zum
31. Juli 2007 (Posteingang) eingereicht werden. Klicken Sie
hier
für die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 291 KB).
1. April 2007: Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Stand des
Übernahmeprozesses
Die
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des
Übernahmeprozesses sämtlicher IFRS (Standards, Interpretationen und
Änderungen) gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung aktualisiert.
Klicken sie
hier zum Download des Berichts über den Stand des
Übernahmeprozesses per 20. März 2007 (in englischer Sprache, 32 KB).
Die Aktualisierung vom 20. März 2007 weist darauf hin, dass es nicht
klar ist, wann die Kommission IFRS 8 oder IFRIC 12 übernehmen wird.
Die folgenden Verlautbarungen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch
nicht zur Anwendung in Europa freigegeben.
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IFRS 8 Operative
Segmente |
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IAS 23 Fremdkapitalkosten
(überarbeitet März 2007) |
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IFRIC 11 IFRS 2:
Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen
nach IFRS 2 |
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IFRIC 10
Zwischenberichterstattung und Wertminderung |
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IFRIC 12
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
1. April 2007: SEC-Kommissar erörtert die
Überleitungsrechnung von IFRS auf US GAAP
In
einer
Rede
auf einer Konferenz in Dublin (in englischer Sprache) stellte
der amerikanische SEC Kommissar Paul S Atkins eine Aktualisierung
der Überlegung der SEC zur Abschaffung der derzeitigen SEC
Vorschriften, dass registrierte Unternehmen, die IFRS anwenden eine
Überleitungsrechnung ihres Ergebnisses und ihres Eigenkapitals zu
entsprechenden Beträgen nach US GAAP einreichen müssen, vor.
Nachfolgend ein Auszug:
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Wo
befinden wir uns gerade auf dem Weg der
Überleitungsrechnung? Ich glaube, dass wir auf dem guten Weg
sind, die Überleitungsvorschriften abzuschaffen. Dank der
Führung von Kommissar McCreevy, unterstützte die Europäische
Kommission die Bewegungen hin zur Äquivalenz, wobei weitere
Ausnahmen geschaffen wurden, die Erstellung einer
Überleitung von IFRS auf US GAAP überflüssig zu machen.
Denken Sie nur, wie kontraproduktiv es für unsere Bemühungen
zu gemeinsamen Vorschriften wäre, wenn die EU neue
Überleitungsvorschriften einführen würde, die hauptsächlich
besagen, dass die zwei nicht gleichwertig sind. Denken Sie
wie schwierig es für uns sein würde, dann unseren Freunden
nicht zuzustimmen und das Gegenteil zu behaupten – dass die
in der Tat gleichwertig sind.
Zwischenzeitlich hat die SEC ihre ersten Einblicke darüber
gewonnen, wie die IFRS in der Praxis funktionieren. Letzten
Sommer begann unser Stab mit der Untersuchung der
Einreichungen, die wir von ausländischen Emittenten, die
IFRS erstmalig 2005 anwendeten, erhalten haben. Unser Stab
arbeitet gemäß des gemeinsamen Arbeitsplans, dass der
Vorsitzende des CESR und die SEC im letzten Sommer verkündet
haben, mit dem Committe of European Securities Regulators
zusammen.
Das Ziel der Untersuchung des SEC Stabs ist
zu sehen, wie eng die IFRS Anwender in der Tat die IFRS
Standards befolgen. Der Zweck besteht nicht darin, zu
versuchen vorzuschreiben, wie die IFRS gewendet werden
sollten. Der Zweck besteht auch nicht darin, die IFRS als
Prinzipien-basierte Rechnungslegungsstandards in
regelbasierte Standards zu verändern. Stattdessen untersucht
unser Stab, ob die IFRS Einreichungen vollständig sind und
die IFRS Standards befolgt wurden. Ich vermute, dass viele
Probleme, die wir in diesen Bereichen gefunden haben, ein
natürlicher Nebeneffekt der erstmaligen Anwendung der IFRS
sind und dass sie verschwinden werden, wenn die Unternehmen
und ihre Prüfer sich mehr an die IFRS gewöhnt haben. |
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