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IFRS-Nachrichten – April 2007

Klicken Sie hier für die Nachrichten vom Monat:

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30. April 2007: Erinnerung an in Kürze endende Frist zur Abgabe von Stellungnahmen

 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen für das IASB Diskussionspapier: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (in englischer Sprache, 1.970 KB) am 4. Mai 2007 abläuft. Das Diskussionspapier stellt die vorläufige Sichtweise des IASB dar, wie die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgen soll, wenn eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bereits in bestehenden IFRS vorgeschrieben ist. Es wird keine Ausweitung der Anwendung von beizulegenden Zeitwerten vorgeschlagen. Das Diskussionspapier wurde in Anlehnung an den kürzlich erschienenen SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erstellt. SFAS 157 legt eine einzige Definition des beizulegenden Zeitwerts fest zusammen mit einem Rahmenwerk für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für in Übereinstimmung mit den US GAAP erstellte Finanzberichte.

 

 

30. April 2007: CESR und SEC diskutieren IFRS-US GAAP und den Austausch von Informationen

 

Die Vorsitzenden der amerikanischen Wertpapieraussichtsbehörde (SEC) und des Komitees der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) trafen sich am 27. April 2007 in Brüssel, um Bilanz zum Gemeinsamen Arbeitsplan hinsichtlich der Finanzberichterstattung der SEC und des CESR zu ziehen, der im August 2006 veröffentlicht wurde und um die weitere zukünftige Zusammenarbeit zu diskutieren. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Entwicklungen in den USA und der Europäischen Union in Hinblick auf IFRS und US GAAP-Themen. Die Vorsitzenden der SEC und des CESR stimmten unter dem Vorbehalt der endgültigen Genehmigung ihrer entsprechenden Gremien grundsätzlich auch einer Vorlage für bilaterale Protokolle zwischen der SEC und jedem Rechtskreis, der Mitglied der CESR ist, für einen vertraulichen Austausch von Informationen betreffend die doppelt börsennotierten Unternehmen zu. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung der SEC (in englischer Sprache).

 

 

28. April 2007: Europäische Kommission berichtet über Organisation von IASB/IASCF

 

Die Europäische Kommission hat einen Bericht zu den Entwicklungen der Organisation von IASB und IASCF (in englischer Sprache, 48 KB) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Der Bericht wurde durch den Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) vorgelegt.

Durch den Bericht wird eingeräumt, dass „wesentliche Verbesserungen in der Führungsstruktur der IASCF bzw. des IASB stattgefunden haben“, stellt aber auch die folgenden „wesentlichen Bereiche, in denen weitere Verbesserungen wünschenswert sind“, heraus:

 

  1. Die Kommission ist bezüglich der Führungsstruktur des IASCF/IASB der Meinung, dass weitere Änderungen die Rechenschaft des Boards und der Treuhänder gegenüber ihren Adressaten, insbesondere der Rechtskreise, die IFRS anwenden, verbessern würden.

  2. Bezüglich der Verfahrensweise des IASB mit den Interessensgruppen sind verstärkte Konsultationsprozesse notwendig, besonders für das IFRIC. Speziell der IASB sollte, am besten schriftlich, die Gründe erklären, warum Kommentare von Interessengruppen nicht berücksichtigt wurden. Zusätzlich würde die Glaubwürdigkeit der Standards durch Prüfungen der Auswirkungen und durch Felduntersuchungen weiter erhöht… (Daneben) könnte der IASB seine informelle Abstimmung mit nationalen Standardsettern und Erstellern wertvoll intensivieren.

  3. 3. Bezüglich des Themas der angemessenen Vertretung von Interessengruppen in den Führungsgremien des IASCF/IASB, sollte die Zusammensetzung dieser Gremien eine angemessene Vertretung und Erfahrung der Länder darstellen, die sich zur Anwendung der IFRS verpflichtet haben, sicherstellen.

 

 

28. April 2007: EU-Präsident Barroso spricht über europäisch-amerikanische Konvergenz

 

In einer Rede vor der New Yorker Börse (in englischer Sprache, 51 KB) am 27. April 2007 diskutierte Jose Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, die transatlantischen Beziehungen und das nächste Woche stattfindende Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA in Washington. Herr Barroso sprach über die Notwendigkeit, bestehende und unnötige Barrieren, die durch abweichendes Vorschriften aufgestellt wurden, anzugehen und darüber die Entstehung neuer zu vermeiden. Er sprach insbesondere über transatlantische Fragen der Rechnungslegung und Prüfung:

 

Es ist meine Hoffnung, dass wir bis 2009 gemeinsam einen Status quo erreicht haben, um die Äquivalenz der Rechnungslegungsstandards zwischen der EU und den USA anzuerkennen. Dies wird Kosten reduzieren und es für Unternehmen einfacher machen, sich dort notieren zu lassen, wo es für sie am geeignetsten scheint.

 

Es ist meine Hoffnung, dass die EU und die USA schnell einen Punkt erreichen werden, an dem wir auf die Systeme zur Prüfungsaufsicht des jeweils anderen vertrauen können und wir die belastende und kostspielige Doppelarbeit und sogar Widersprüche in der Gesetzgebung vermeiden können.

 

Es ist meine Hoffnung, dass wir in der Lage sein werden, genau darauf zu achten, wie wir Wertpapiermärkte in der EU und den USA regulieren. Wir teilen dieselben Ziele: angemessener Investorenschutz und Marktintegrität. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass diese Ziele auf beiden Seiten des Atlantiks effektiv erreicht werden, sollten wir über die Bedingungen nachdenken, die die gegenseitige Anerkennung unserer Regeln durchführbar machen.

 

 

27. April 2007: Propuesta para un Proyecto de NIIF para las PyME

 

Der IASB hat die spanische Übersetzung des Entwurfs der International Financial Reporting Standards für kleine und mittlere Unternehmen - Propuesta para un Proyecto de NIIF para Pequeñas y Medianas Entidades veröffentlicht. IASB-Abonnenten können den Entwurf elektronisch in dem geschützten Abonnentenbereich auf der Internetseite des IASB ansehen. Der Entwurf, die Anwendungsleitlinien und die Grundlagen für Schlussfolgerungen wurden übersetzt. Sie werden in ein paar Tagen öffentlich verfügbar sein. Die Druckversion kann bald zu einem Preis von 23 Pfund Sterling von der IASCF erworben werden. Stellungnahmen werden bis zum 1. Oktober 2007 erwartet. Französische und deutsche Übersetzungen stehen in naher Zukunft zur Verfügung.

 

 

27. April 2007: Beschluss des Europäischen Parlaments lehnt IFRS 8 ab

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat einen parlamentarischen Beschluss vorgeschlagen, der:

 

bullet wesentliche Bedenken über die Anwendung von IFRS 8 Operative Segmente in Europa äußert;
bullet die Europäische Kommission dringend auffordert eine gründliche Prüfung der Auswirkungen vorzunehmen, bevor sie den Standard übernimmt; und
bullet feststellt, dass, sollte es der Kommission nicht gelingen die Prüfung durchzuführen, das Parlament seine eigene Prüfung durchführen wird.

Zu den vom Ausschuss geäußerten Bedenken zu IFRS 8 gehören die folgenden:

 

bullet

Der Wechsel von IAS 14 zu IFRS 8 ist ein Schritt „von einem System, das klar definiert wie börsennotierte europäische Unternehmen ihre Segmente definieren und über diese berichten, zu einem Ansatz, der der Geschäftsführung selbst ermöglicht die operativen Segmente zu definieren, so wie es die Geschäftsführung für angemessen hält und was darüber hinaus Angaben auf einem niedrigeren Level erfordert“.

bullet

IFRS 8 sollte, aber enthält keine Bewertung für das Ergebnis eines Segments, so wie es in IAS 14 enthalten war.

bullet

IFRS 8 verpflicht Unternehmen nicht, IFRS Bewertungen für ihre Angaben über Geschäftssegmente anzuwenden, die eine negative Auswirkung auf die Vergleichbarkeit von Finanzinformationen haben und deshalb Schwierigkeiten für Adressaten (wie zum Beispiel Investoren) aufweisen könnten.

bullet

Die Übernahme von IFRS 8 würde „einen systemfremden Standard (SFAS 131) in europäisches Recht einführen, ohne eine Prüfung der Auswirkung durchzuführen.

 

Klicken Sie hier um den Entwurf des Beschlusses (96 KB), der vom dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vorgeschlagen wurde, herunterzuladen. Die Abstimmung zu diesem Beschluss wurde bis zur Sitzung des Parlaments im September verschoben.

 

 

26. April 2007: Vergleich zwischen IFRS und indonesischen Rechnungslegungsvorschriften

 

Ein Team von Osman Ramli Satrio & Rekan (der indonesischen Mitgliedsorganisation von Deloitte Touche Tohmatsu) hat IFRS und die indonesischen Rechnungsvorschriften: Ein Vergleich erstellt. Dieses 90-seitige Buch vergleicht die Indonesian Financial Accounting Standards und die International Financial Reporting Standards zum 1. Januar 2007. Es ist die umfangreichste und aktuellste derzeit verfügbare Quelle dieser Art. Indonesische Rechnungslegungsverlautbarungen werden vom Indonesian Accounting Standards Board (in Indonesien mit DSAK abgekürzt) des indonesischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Indonesian Institute of Accountants) herausgegeben. Sie umfassen 57 Standards (PSAK), 7 Interpretationen (ISAK) und 2 fachliche Bulletins. 28 PSAK wurden unter Bezug auf die IAS und IFRS, in den meisten Fällen jedoch auf Basis älterer Fassungen (oft vor 1994), entwickelt. 20 wurden unter Bezug auf die US GAAP-Verlautbarungen (auch hier hauptsächlich ältere Fassungen) entwickelt. Die restlichen Standards wurden vor Ort entwickelt. Unternehmen werden diesen Vergleich als hilfreich für die Beurteilung der Auswirkungen bei der Anwendungen der vollständigen IFRS (vielleicht aufgrund der Vorschriften eines Beteiligungsunternehmens) oder bei der Anwendung eines einzelnen IFRS (neue PSAK werden wahrscheinlich unter Bezug auf die derzeitigen IFRS entwickelt) erachten. Klicken Sie hier um IFRS und indonesische Rechnungslegungsvorschriften: Ein Vergleich (in englischer Sprache, 1.815 KB) herunterzuladen.

 

 

26. April 2007: Großbritannien und die USA wollen Informationen hinsichtlich der Anwendung der IFRS austauschen

 

Der britische Rat für Rechnungslegung (United Kingdom Financial Reporting Council, FRC), die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) sowie die britische Wertpapieraufsichtsbehörde (Financial Services Authority, FSA) haben ein Protokoll zur Implementierung des Arbeitsplans, der im August 2006 zwischen der SEC und dem Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) beschlossen wurde, unterzeichnet, um Informationen hinsichtlich der Anwendung der International Financial Reporting Standards von Emittenten, die in Großbritannien und den USA börsennotiert sind, auszutauschen. Die Stäbe des FRC und der SEC werden Informationen zur Anwendung der IFRS in den Abschlüssen der Ersteller, die in Großbritannien börsennotiert sind und die bei der SEC registriert sind, vertraulich austauschen. Der FRC wurde damit beauftragt, die in Großbritannien veröffentlichten Jahresabschlüsse der Ersteller zu prüfen. Klicken Sie hier für:

 

bullet Protokoll zur Vereinfachung der Implementierung des Arbeitsplans des CESR und der SEC (in englischer Sprache, 40 KB).
bullet Presseerklärung des FRC (in englischer Sprache).

 

 

25. April 2007: IFRS in your Pocket 2007

 

Wir haben die sechste Ausgabe unseres bekannten Tagebers zu IFRS – IFRS In Your Pocket 2007 (in englischer Sprache, 356 KB) – veröffentlicht. Dieser 100-seitige Ratgeber enthält Informationen über:

 

bullet Struktur des IASB und Kontaktadressen.
bullet Anwendung der IFRS weltweit, einschließlich Aktualisierungen für Europa, Asien, USA und Kanada.
bullet Zusammenfassungen jedes IASB Standards (bis einschließlich IFRS 8 und den Änderungen an IAS 23) und Interpretation (bis einschließlich IFRIC 12), sowie des Rahmenwerkes und dem Vorwort zu den IFRS.
bullet Hintergrund und vorläufigen Entscheidungen zu allen laufenden IASB Projekten.
bullet Chronologie von IASC und IASB.
bullet Aktuelles zur Konvergenz von IFRS und US GAAP
bullet Andere nützliche Informationen bezüglich des IASB.

 

Wir freuen uns, den Ausdruck der PDF-Datei durch Lehrkräfte und Studierende im Bereich Rechnungslegung zu Ausbildungszwecken zu gestatten. Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Deloitte-Büro für ein Druckexemplar. Hier finden Sie Links zu vielen anderen IFRS Publikationen (in englischer Sprache).

 

 

25. April 2007: Die amerikanische SEC kündigt nächsten Schritt bezüglich IFRS an

 

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securitites and Exchange Commission, SEC) hat zwei Schritte angekündigt, die sie hinsichtlich der Anerkennung der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu gehen beabsichtigt:

 

bullet Die Kommission plant diesen Sommer einen Vorschlagskatalog zu veröffentlichen, mit dem sie um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen der Kommissionsregeln, die Anwendung der IFRS für die Finanzberichterstattung, die von ausländischen privatwirtschaftlichen bei der SEC registrierten Emittenten eingereicht werden, zu erlauben. Ausländische Emittenten wird die Wahl zwischen den IFRS und den US GAAP gegeben. Die Vorschläge behandeln die Abschaffung der derzeitigen Pflicht für Geschäftsjahre beginnend ab 2009, dass IFRS Einreichungen eine Überleitungsrechnung zu US GAAP-Zahlen enthalten müssen.
bullet Zusätzlich plant die Kommission einen Konzeptplan bezüglich der Themen, die sich mit der Möglichkeit beschäftigen, amerikanische und ausländische Emittenten gleich zu behandeln, insofern den amerikanischen Emittenten die Alternative anzubieten, die IFRS anzuwenden.

 

Stellungnahmen zu beiden Sachverhalten werden bis Herbst erwartet. Klicken Sie hier für die SEC Presseerklärung (in englischer Sprache).

 

 

25. April 2007: Mitschriften von der gemeinsamen Sitzung des IASB und des FASB im April 2007

 

Der International Accounting Standards Board und der amerikanische Financial Accounting Standards Board haben am Montag und Dienstag, den 23.-24. April 2007, in London eine gemeinsame Sitzung abgehalten. Unter anderem sind die Boards zu einer Einigung über den geänderten Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen gekommen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern der gemeinsamen Sitzung auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

24. April 2007: Werden in den USA inländische Unternehmen IFRS anwenden?

 

In seiner Rede Anfang des Monats auf der XXXII. Jährlichen Konferenz des Fachausschusses der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) in Mumbai, sprach der amerikanische SEC Kommissar Roel Campos über die Möglichkeit, dass die SEC den in den USA ansässigen Unternehmen die Anwendung der IFRS erlauben oder sogar vorschreiben würde. Darüber hinaus äußerte er Bedenken, dass die meisten der ausländischen SEC Registrierten, von denen erwartet wurde, dass sie für 2005 einen IFRS Jahresabschluss einreichen, stattdessen einen Jahresabschluss eingereicht haben, der als in Übereinstimmung „mit der heimischen Adaption der IFRS“ bezeichnet werden kann. Klicken Sie hier, um sich die Rede von Kommissar Campos (in englischer Sprache) anzusehen. Nachfolgend finden Sie Auszüge, die sich mit beiden Aspekten beschäftigen.

 

Werden us-amerikanische Unternehmen IFRS anwenden?

 

Die gute Nachricht ist, dass sich die SEC uneingeschränkt dazu verpflichtet hat, ihr Möglichstes dafür zu tun, um die Erreichung der Ziele der Roadmap zu fördern. Um meinen Standpunkt zu wiederholen, ich denke, dass es eine gesteigerte Konzentration auf die Roadmap gibt, die die Tatsache bestätigt, dass die Globalisierungsthemen bis in die vorderste Reihe über die letzten Jahre vorgedrungen sind. Vom Standpunkt der USA aus, veranstalteten wir vor ein paar Wochen eine IFRS Roadmap Diskussionsrunde in unserem SEC Hauptquartier. Größtenteils ist sie dafür gedacht, die Roadmap in den USA bekannter zu machen. In der Diskussionsrunde bestätigten sowohl unser Vorsitzender Chris Cox als auch EU-Binnenmarktkommissar ihr Bekenntnis zur Abschaffung der Pflicht einer Überleitungsrechnung zwischen IFRS und US GAAP. Also ist die Roadmap und der Zeitplan der USA ernst und wir bemühen uns, das es funktioniert.

 

Ich sollte auch auf einige herausfordernde neue Ideen hinweisen, die in der Diskussionsrunde ausgetauscht wurden. Diese Ideen gehen deutlich über das Hauptthema hinaus, wann die SEC die IFRS Jahresabschlüsse ohne Überleitungsrechnung anerkennen wird. Insbesondere ergab sich eine Diskussion darüber, ob amerikanischen Unternehmen – nicht nur ausländische privatwirtschaftliche Emittenten – die Möglichkeit gegeben wird wahlweise IFRS oder US GAAP anzuwenden. Angesichts der Tatsache, dass die Roadmap in Erwägung zieht, dass ausländische privatwirtschaftliche Emittenten die Wahl bekommen, wirft es die gerechtfertigte Frage auf, ob amerikanische Unternehmen ebenfalls die Wahl haben sollten. Interessanterweise als die Frage an Don Nicolaisen ging, der durch den Vorsitzenden Cox angespornt war, antwortete dieser mit der Aussage, dass die SEC die Vorschrift in Erwägung ziehen sollte, dass alle amerikanischen Unternehmen die selben Standards wie die ausländischen Unternehmen anwenden sollten und nicht bloß diesen ein Wahlrecht eingeräumt wird.

 

Übereinstimmung mit der heimischen Adaption der IFRS

 

In vielen Fällen enthalten Jahresabschlüsse, die in Übereinstimmung mit der heimischen Adaption der IFRS aufgestellt wurden, weder vom Unternehmen noch vom Prüfer einen Hinweis darauf, dass sie auch mit den IFRS übereinstimmen, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden. Faktisch erwartet die Roadmap Abschlüsse zu sehen, die in Übereinstimmung mit den IFRS stehen, wie sie vom IASB herausgegeben werden, aufgestellt wurden. Einige Rechtskreise haben die IFRS jedoch nicht in der vom IASB herausgegebenen Form übernommen und stattdessen zahlreiche Änderungen an den Standards vorgenommen. Konsequenterweise haben wir Einreichungen gesehen, die Jahresabschlüssen enthielten, die auf nationalen Adaptionen der IFRS basierten. Diese Jahresabschlüsse erfüllten sicherlich die Einreichungsvorschriften der SEC, aber ohne einen Hinweis auf die IFRS, wie sie vom IASB verkündet wurden, erschienen solche Jahresabschlüsse nicht, dem Set von weltweiten Rechnungslegungsstandards zu entsprechen, über den wir in der Roadmap geschrieben haben.

 

 

24. April 2007: Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletter zu Änderungen an Fremdkapitalkosten

 

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters mit dem Titel IASB veröffentlicht geänderten Standard zu Fremdkapitalkosten (IASB Issues Revised Standard on Borrowing Costs, in englischer Sprache, 98 KB) veröffentlicht. Am 29. März 2007 änderte der IASB IAS 23 Fremdkapitalkosten, um das Wahlrecht alle Fremdkapitalkosten sofort als Aufwand zu erfassen, zu beseitigen. In dem Ausmaß, in dem Fremdkapitalkosten in Zusammenhang mit dem Erwerb, der Herstellung oder Produktionen eines qualifizierten Vermögenswertes stehen, sind diese Kosten gemäß dem geänderten IAS 23 als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zu aktivieren. Die Änderungen beseitigen den Hauptunterschied in den grundlegenden Ansatzprinzipien zwischen IFRS und US GAAP in diesem Bereich, obwohl wesentliche Bewertungsunterschiede verbleiben. Der geänderte Standard ist auf Fremdkapitalkosten anzuwenden, die in Zusammenhang mit einem qualifizierten Vermögenswert stehen, für den der Beginn der Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 erfolgt. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Sie finden alle früheren IAS Plus Newsletter hier (in englischer Sprache). Für einen kostenlosen Bezug per Email können Sie sich hier eintragen.

 

 

23. April 2007: Aktualisierte Zusammenfassung der IPSAS

 

Wir haben unsere Broschüre aktualisiert, die die Vorschriften aller International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) zusammenfasst, um alle derzeit veröffentlichten IPSAS und zwar IPSAS 1 bis 24 zu berücksichtigen. Diese Zusammenfassungen sind als allgemeine Information bestimmt und ersetzen nicht das Lesen des gesamten Standards. IPSAS werden vom International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) des IFAC entwickelt. Diese Aktualisierung ergänzt die Zusammenfassungen von IPSAS 22 bis 24, die in der früheren Fassung nicht enthalten waren, sowie Zusammenfassungen von zwei ausstehenden Entwürfen des IPSASB. Klicken Sie hier für:

 

bullet Die Broschüre der IPSAS Zusammenfassungen 2007 von Deloitte (in englischer Sprache, 294 KB)
bullet Mehr Informationen über den IPSASB und die IPSAS

 

 

23. April 2007: Der Budgetvorschlag des IASB/ der IASCF für 2008 beträgt 16 Millionen Pfund Sterling

 

Die International Accounting Standards Committee Foundation, unter der der IASB tätig ist, hat ihren Entwurf zum Budget für das Kalenderjahr 2008 veröffentlicht. Teil A der Budgetaufstellung beschreibt die derzeitigen Fortschritte des IASB. Teil B beschreibt die Prinzipien, die dem Budget für 2008 zugrunde liegen. Das für 2008 vorgeschlagene Budget wird Gesamtausgaben (IASB und IASCF) von 16 Millionen Pfund Sterling erfordern (verglichen mit einem Budget vom 14,9 Millionen Pfund Sterling für 2007 und gegenwärtig geschätzten 13,4 Millionen Pfund Sterling für 2006). Das Budget erfordert 45 Vollzeit Fachkräfte für 2008 (verglichen mit 40 für 2007 und 32,5 für 2006). Klicken Sie hier um den Entwurf des Budgets (in englischer Sprache, 129 KB) von der Internetseite des IASB herunterzuladen.

 

 

23. April 2007: CESR berät bei der Äquivalenz von nationalen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS

 

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators (CESR)) sucht fachlichen Rat zu einem Mechanismus für die Bestimmung der Äquivalenz von Rechnungslegungsvorschriften in Nicht-EU Staaten mit den IFRS. Nach EU-Recht müssen Emittenten aus Nicht-EU Staaten („Drittländern“), die auf einem europäischen regulierten Markt handeln, ab 2009 entweder die in der EU zugelassenen IFRS oder ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften beachten, wenn diese als gleichwertiger Ersatz für die IFRS gelten. Die Entscheidung, ob die nationalen Rechnungslegungsvorschriften als gleichwertig gelten, verbleibt bei der Europäischen Kommission. Die Kommission hat das CESR um Hinweise hinsichtlich der Definition von Gleichwertigkeit und einem Mechanismus zur Bestimmung der Gleichwertigkeit gebeten. Das CESR bittet um Stellungnahmen zu ihrem vorgeschlagenen Mechanismus:

 

Die Hauptelemente des vorgeschlagenen Mechanismus zur Bestimmung der Gleichwertig des CESR sind:

 

bullet

Die nationalen Standardsetter (NSS) der Länder, in denen außereuropäische Wertpapiere gehandelt werden oder wo die Absicht zum Handel besteht, sollten feststellen, ob die Angaben und Bewertungsprinzipien, die durch die Rechnungslegungsvorschriften der betroffenen Drittländern vorgeschrieben werden, im Wesentlichen die Gleichen wie nach IFRS sind, und wo sie es nicht sind, die Unterschiede feststellen:

bullet

Wenn die NSS beschließen, dass es keine signifikanten Unterschiede gibt, (weil zum Beispiel ein Konvergenzprogramm den Punkt erreicht hat, an dem keine Unterschiede mehr bestehen), gelten solche Rechnungslegungsvorschriften als gleichwertiger Ersatz ohne die Pflicht zu zusätzlichen „Nachbesserungsangaben“.

bullet Selbst wenn die NSS beschließen, dass es signifikante Unterschiede gibt, können die Rechnungslegungsvorschriften des Drittlandes als gleichwertig mit den IFRS gelten, wenn solche Unterschiede auf Unternehmensebene durch nicht komplizierte Angaben „nachgebessert“ werden können. Diese nicht komplizierten Angaben sollten Gegenstand der Prüfung sein.
bullet

Vor der Abgabe von Hinweisen an die Kommission, beabsichtigt das CESR die Reaktionen von Marktteilnehmern hinsichtlich der Rechnungslegungsvorschriften der Drittländer in Erfahrung zu bringen und der vorgeschlagenen Verbesserungen mittels öffentlicher Befragung.

bullet

Eine „umfassende“ Bewertung der Gleichwertigkeit sollte in letzter Instanz durch die Europäische Kommission mittels eines Komitologieprozesses, sobald alle anderen Schritte erfüllt wurden, und durch Anwendung der Definition von Gleichwertigkeit, die durch die CESR bereits bereitgestellt wurde, erfolgen.

bullet

Für Zwecke der Erlangung von Gleichwertigkeit vermutet die CESR, dass die Rechnungslegungsvorschriften der Drittländer richtig angewendet werden, einschließlich der Vorschriften zu allen notwendigen Verbesserungsangaben. Das CESR vermutet weiterhin, dass die notwendigen Filter zur Sicherstellung des Marktvertrauens für Emittenten aus Drittländern, die die europäischen Kapitalmärkte nutzen oder an ihnen teilnehmen, etabliert sind.

bullet

Letztendlich überlegt sich die CESR, dass die Bewertung der Zuverlässigkeit der Prüfung des Jahresabschlusses ein weiterer Schritt des Mechanismus sein sollte. Die Übereinstimmung mit der 8. Richtlinie sollte relative einfach für jeden Rechtskreis zu schaffen sein, der für seine Rechnungslegungsvorschriften beantragt, dass sie als gleichwertig angesehen werden.

 

Stellungnahmen werden bis zum 8. Mai 2007 erbeten. Klicken Sie hier für:

 

bullet das Konsultationspapier der CESR (in englischer Sprache, 100 KB)
bullet die Pressemitteilung der CESR (in englischer Sprache, 69 KB)

 

 

23. April 2007: Erinnerung an in Kürze endende Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen

 

Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf zu Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (in englischer Sprache, 122 KB) am 27. April 2007 abläuft. Im Entwurf wird vorgeschlagen, Mutterunternehmen die Anwendung eines „Ersatzes für die Anschaffungskosten“ zur Bewertung seiner Anteile an Tochterunternehmen zu erlauben, wenn es zum ersten Mal IFRS anwendet. Dieser Ersatz für Anschaffungskosten kann durch Bezug auf die Anteile am Reinvermögen des Tochterunternehmens oder auf den beizulegenden Zeitwert des Anteils des Mutterunternehmens ermittelt werden. Darüber hinaus erleichtern die Vorschläge das Erfordernis zur Neudarstellung der kumulierten Gewinne des Tochterunternehmens vor dem Erwerb in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwecke der Dividendenklassifizierung.

 

 

22. April 2007: CEBS schlägt vor, seine IFRS-Leitlinien zu ändern

 

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat um Stellungnahmen zu seinen vorgeschlagenen Änderungen an seinen Leitlinien zur Finanzberichterstattung gebeten. Diese Leitlinien sind dafür gedacht, dass sie von Bankkonzernen bei der Erstellung ihrer finanziellen Berichterstattung genutzt werden, die auf den IAS/IFRS basieren, wie sie von den Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union vorgeschrieben sind. Die Leitlinien waren ursprünglich im Dezember 2005 verabschiedet worden und im Dezember 2006 geändert worden. Eine der vorgeschlagenen Änderungen an den Leitlinien zur Finanzberichterstattung betrifft das kürzlich ergänzte Wahlrecht in IAS 19 Leitungen an Arbeitnehmer, das Unternehmen die Möglichkeit gibt, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste vollständig in der Periode, in der sie entstehen, in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die derzeitige Leitlinie enthält dieses Wahlrecht nicht. CEBS schlägt ebenfalls eine Reihe von anderen Änderungen vor. Stellungnahmen werden bis zum 20. Mai 2007 erbeten. Klicken Sie hier für:

 

bullet

Konsultationspapier des CEBS (in englischer Sprache, 124 KB)

bullet

Geänderte Leitlinie zur IFRS Berichterstattung des CEBS (in englischer Sprache, 373 KB)

bullet

Link zum Download der geänderten Richtlinie und anderen entsprechenden Dokumenten der CEBS-Internetseite

 

 

21. April 2007: CAPA unterstützt den Entwurf des IASB für KMU

 

„CAPA unterstützt den neuen SME Entwurf des IASB“ ist die Schlagzeile der Februar-März 2007 Ausgabe des CAPA Chronicle, des Newsletters des Verbands der Wirtschaftsprüfer in Asien und im Pazifikraum (Confederation of Asian and Pacific Accountants (CAPA)). CAPA-Mitglieder sind 32 Wirtschaftsprüfungsorganisationen in 22 Rechtskreisen aus dem Asien-Pazifikraum. Klicken Sie hier für den vollständigen Artikel aus dem CAPA Chronicle (in englischer Sprache, 225 KB). Klicken Sie hier für die CAPA-Internetseite.

 

 

20. April 2007: EFRAG veröffentlicht Stellungnahmeentwurf zum ED IFRS for SMEs

 

Den Stellungnahmeentwurf von EFRAG (in englischer Sprache, 612 KB) zum Exposure Draft des IASB IFRS for SMEs können Sie von der Internetseite des DRSC herunterladen. Stellungnahmen können bis zum 31. August 2007 an EFRAG (commentletter@efrag.org) geschickt werden.

 

 

 

20. April 2007: Neues Format für FASB-Standards

 

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat das Format seiner Standards in einigen Punkten geändert, um die Verständlichkeit zu verbessern:

 

bullet In den Standards werden fettgedruckte Passagen zu Beginn jedes Abschnitts verwendet, um das Bilanzierungsprinzip für diesen Abschnitt mitzuteilen, vergleichbar mit dem Ansatz, den der IASB und das IASC schon länger verwenden.
bullet Beispiele werden in den Hauptteil des Standards eingefügt, um die vorgeschlagenen Bilanzierungsleitlinien für bestimmte Paragraphen zu veranschaulichen. Zahlreiche IAS wie etwa IAS 12 und IAS 19 verwenden diesen Ansatz, wobei der IASB in jüngster Zeit in den IFRS und den geänderten IAS die Beispiele in den Anhängen untergebracht hat wie etwa den Leitlinien zur Anwendung (Application Guidance – als Teil des Standards angesehen) oder den Leitlinen zur Umsetzung (Implementation Guidance – als Zusatz, jedoch nicht als Teil des Standards angesehen).
bullet Alle Verlautbarungen auf der oberen Ebene innerhalb der Generally Accepted Accounting Principles (GAAP)-Hierarchie werden als „Statements“ angesehen, wodurch zahlreiche Formattypen von Bilanzierungsleitlinien auf der gleichen Hierarchieebene wegfallen. Daher werden Interpretationen, Änderungen und Überarbeitungen nicht länger verwendet, und alle werden als „Statements“ angesehen. Dabei wird jeweils in der Titelzeile beschrieben, ob das „Statement“ die existierenden Bilanzierungsverlautbarungen interpretiert, ändert oder überarbeitet.

 

Der neue FASB-Entwurf für ein Statement of Financial Accounting Standards Bilanzierung für Finanzgarantieversicherungsverträge: eine Interpretation von FASB Statement Nr. 60 (Accounting for Financial Guarantee Insurance Contracts: an interpretation of FASB Statement No. 60) (kostenfrei herunterzuladen von der FASB-Website – in englischer Sprache, 301 KB), ist der erste Entwurf in diesem Format. Der FASB wird seine bisherige Praxis der Einfügung einer Zusammenfassung zu Beginn seiner Verlautbarungen fortsetzen. Die Zusammenfassung im Entwurf für Finanzgarantien ist wie folgt gegliedert:

 

bullet Warum gibt der FASB dieses vorgeschlagene Statement heraus?
bullet Was ist der Anwendungsbereich dieses vorgeschlagenen Statements?
bullet Wie wird dieses vorgeschlagene Statement die gegenwärtige Bilanzierungsweise ändern?
bullet Was sind die Auswirkungen dieses vorgeschlagenen Statements hinsichtlich der existierenden Bilanzierungsverlautbarungen?
bullet Was sind die Auswirkungen dieses vorgeschlagenen Statements in Bezug auf die Konvergenz mit den International Financial Reporting Standards?
bullet Wann tritt das vorgeschlagene Statement in Kraft?

 

 

20. April 2007: Treffen zwischen DRSC und IASB zur Eigen-/Fremdkapitalabgrenzung

 

Zwecks Erörterung der Eigen-/Fremdkapitalabgrenzung nach IFRS findet heute in Frankfurt am Main eine Sitzung zwischen einer Delegation des International Accounting Standards Board (IASB) und Vertretern des DRSC, von mittelständischen Unternehmen, der Wirtschaftsprüfer und einem Experten für deutsches Gesellschaftsrecht statt. Es soll über den aktuellen Entwurf zur Änderung von IAS 32, andere kurzfristig umsetzbare Lösungsmöglichkeiten sowie die Besonderheiten der deutschen gesellschaftsrechtlichen Situation diskutiert werden. Sie können die Pressemitteilung hier herunterladen (21 KB).

 

Darüber hinaus wurde die DSR-Stellungnahme an den IASB zum Entwurf der Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS: Anschaffungskosten der Beteiligung an einem Tochterunternehmen (ED Amendments to IFRS 1 First-time Adoption of IFRS: Cost of an Investment in a Subsidiary) vom DSR verabschiedet. Sie können die englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen (42 KB).

 

 

20. April 2007: Mitschriften vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom April 2007

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 17. April, bis Donnerstag, den 19. April 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Der Board hielt ferner eine gemeinsame Sitzung mit dem amerikanischen FASB von Montag, den 23. April 2007 bis Dienstag, den 24. April 2007 in London ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des dritten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

19. April 2007: 15. Mitgliederversammlung des DRSC

 

Am Freitag, dem 04. Mai 2007 treffen sich die Mitglieder des DRSC in Berlin in den Räumen der PricewaterhouseCoopers AG um 11.00 Uhr zu ihrer 15. Mitgliederversammlung. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006, Satzungsänderungen sowie die Berichte des Vorstandes des DRSC, des Präsidenten des Deutschen Standardisierungsrates und der Generalsekretärin des DRSC über die bisher im Jahr 2007 geleistete Arbeit.

 

 

19. April 2007: Mitschriften vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom April 2007

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 17. April, bis Donnerstag, den 19. April 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Der Board hielt ferner eine gemeinsame Sitzung mit dem amerikanischen FASB von Montag, den 23. April 2007 bis Dienstag, den 24. April 2007 in London ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

19. April 2007: Restrukturierung des IVSC wurde genehmigt

 

Die Mitglieder des International Valuation Standards Committee (IVSC) haben einstimmig beschlossen, die Restrukturierung der Organisation wie im Januar 2007 vorgeschlagen fortzusetzen (siehe auch unsere Nachricht vom 5. Februar 2007). Die Restrukturierung schließt die Schaffung eines globalen Valuation Standards Boards ein. Die neue IVSC-Struktur wird dem „IASB Modell ähneln, bei dem der Standard Board den Schwerpunkt oder das Herz und die Seele der Organisation bildet und nicht als eine Organisation von Bewertungsorganisationen“. Es wird auch ein Interpretationskomitee und einen Vorstand von Treuhändern geben, die ausschließlich mit der Führung und der ausreichenden Finanzierung der Organisation betraut sind.

 

 

19. April 2007: Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

 

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe März 2007 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 123 KB). Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

 

 

19. April 2007: PCAOB-Bericht zur Prüfung von internen Kontrollen

 

Der US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat einen Bericht zum zweiten Jahr der Implementierung seines Prüfungsstandards Nr. 2 Die Prüfung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung, die im Rahmen mit einer Jahresabschlussprüfung durchgeführt wird (An Audit of Internal Control Over Financial Reporting Performed in Conjunction With an Audit of Financial Statements) veröffentlicht. Der Bericht basiert auf Kontrollen des PCAOB, die Teile von ca. 275 Prüfungen der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung (internal control over financial reporting ICFR) von registrierten Wirtschaftprüfungsgesellschaften untersuchten. Klicken Sie hier, um den Bericht des PCAOB herunterzuladen (in englischer Sprache, 67 KB).

 

 

19. April 2007: Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom April 2007

 

Der International Accounting Standards Board kam von Dienstag, den 17. April, bis Donnerstag, den 19. April 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Der Board hielt ferner eine gemeinsame Sitzung mit dem amerikanischen FASB von Montag, den 23. April 2007 bis Dienstag, den 24. April 2007 in London ab. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

19. April 2007: Unsere Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards of Auditing, ISA)

 

Deloitte hat kürzlich Stellungnahmen zu den folgenden vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) vorgelegt. Hier finden Sie frühere Deloitte-Stellungnahmen an den IAASB (in englischer Sprache).

 

März 2007 ISA 720 (umformuliert) Die Beurteilung von zusätzlichen Informationen, die von Unternehmen zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlicht werden (in englischer Sprache, PDF, 41KB)
März 2007 ISA 610 (umformuliert) Interne Revision und Abschlussprüfung (in englischer Sprache, PDF, 35KB)
März 2007 ISA 560 (umformuliert) Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (in englischer Sprache, PDF, 39KB)
März 2007 ISA 230 (umformuliert) Arbeitspapiere des Abschlussprüfers (in englischer Sprache, PDF, 32KB)
Februar 2007 ISA 320 (überarbeitet und neuentworfen), Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung eines Prüfungsauftrages und vorgeschlagener ISA 450 (neuentworfen), Beurteilung von im Zuge einer Prüfung identifizierten Fehlaussagen (in englischer Sprache, PDF, 45KB)
Januar 2007 ISA 260 (überarbeitet und neuentworfen), Kommunikation mit Unternehmensorganen (in englischer Sprache, PDF, 36KB)

 

 

18. April 2007: Corporate Governance in China – einige Verbesserungen, aber…

 

Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des CFA Institute hat eine Studie über die Corporate Governance in China veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die chinesische Regierung zwar viel für die Etablierung eines soliden Corporate-Governance-Rahmens getan hat, beobachtbare Veränderungen in der Finanzberichterstattung und Transparenz jedoch noch nicht ersichtlich sind, welche von den Studienteilnehmern als sehr wichtig für die Entscheidungsfindung angesehen wurden. Das CFA Institute repräsentiert 89.000 Finanzanalysten. Hinsichtlich der Rechnungslegungsstandards ist in dem Bericht Folgendes zu lesen:

Im Februar 2006 verabschiedete das Finanzministerium grundlegende Rechnungslegungsstandards für Geschäftsunternehmen (Basic Accounting Standards for Business Enterprises, ASBE), welche aus 38 Standards anwendbar von allen börsennotierten chinesischen Unternehmen bestehen. Ziel dieser Initiative ist es, die weitere Entwicklung einer Art Marktwirtschaft in China zu fördern, die Qualität der Finanzinformationen zu erhöhen sowie das Vertrauen der Investoren zu stärken. Die neuen ASBE-Standards sollen die chinesische Rechnungslegungspraxis weitgehend mit den IFRS in Übereinstimmung bringen. Obwohl Bedenken bestehen, dass diese neuen chinesischen Standards nicht vollständig den IFRS entsprechen, so wie dies von den internationalen Standardsettern vorgesehen ist, sind viele der Kernprinzipien übernommen worden….

 

Wesentliche Bedenken sowohl auf Seiten der ausländischen wie auch der heimischen Investoren beziehen sich auf die Angemessenheit und Transparenz der Anhangangaben. Angesichts dessen hat die Regierung kürzlich die Verschärfung der Angabeerfordernisse umgesetzt. Danach werden Investoren mehr Information in Quartals- und Jahresabschlüssen bekommen.

 

Klicken Sie hier für:

bullet Studie zur Corporate Governance in China (in englischer Sprache, 372 KB)
bullet Pressemitteilung (in englischer Sprache, 18 KB)

 

Bitte beachten Sie, dass der Bericht durch das CFA Institute urheberrechtlich geschützt ist und IAS Plus mit freundlicher Erlaubnis zur Verfügung gestellt wurde.

 

 

18. April 2007: Musterabschluss 2007 für spezielle Zwecke von Deloitte Australien

 

Unsere australischen Kollegen von Deloitte haben einen Musterabschluss 2007 für spezielle Zwecke (2007 Special Purpose Model Annual Report) veröffentlicht. Dieser Musterabschluss enthält die Mindestangabepflichten eines für spezielle Zwecke erstellten Abschlusses einer Kapitalgesellschaft zum 30. Juni 2007 gemäß:

 

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den Anforderungen des Corporation Acts von 2001

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den Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, wie sie vom australischen Accounting Standards Board bis zum 1. März 2007 herausgegeben wurden (A-IFRS)

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weiteren Erfordernissen und Richtlinien, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig waren, einschließlich Segmentvorschriften der australischen Börsenaufsicht (Australian Securities and Investments Commission, ASIC), praktischen Hinweisen, Richtlinienvorgaben und Presseberichten.

 

Die Publikation umfasst zwei Dokumente:

 

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Musterabschluss für spezielle Zwecke Abschnitt A (in englischer Sprache, 908 KB) – neue und überarbeitete Rechnungslegungsverlautbarungen, Fristen für die Berichterstattung sowie weitere nützliche Informationen

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Musterabschluss für spezielle Zwecke Abschnitt B (in englischer Sprache, 1.095 KB) – ein Musterabschluss für spezielle Zwecke

 

 

18. April 2007: Kommissar McCreevy äußert sich zu den IFRS

 

Der EU-Kommissar Charlie McCreevy sprach kürzlich auf einer Sitzung britischer Finanzchefs (Hundred Group of Finance Directors) zum Thema International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Umsetzung in der Europäischen Union. Klicken Sie hier zum Download der Äußerungen von Kommissar McCreevy (in englischer Sprache, 102 KB). Einige Auszüge:

 

Die Kommission begrüßt die verschiedenen bislang unternommenen Schritte durch das Komitee der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zur Sicherstellung eines EU-weiten Vorgehens [zur konsistenten Umsetzung der IFRS]. Die Kommission hat auch eine informale Diskussionsrunde zur Unterstützung ins Leben gerufen. Diese Diskussionsrunde ist ein Forum, bei dem alle interessierten Parteien praktische Anwendungsprobleme hinsichtlich der IFRS diskutieren können. Besonders besorgniserregende Themen können bei Bedarf an das IFRIC zur Interpretation verwiesen werden. Es ist jedoch klar, dass wir nicht eine EU-Instanz sein wollen, die Interpretationen und Leitlinien zur Verfügung stellt. Dies widerspricht der Philosophie von weltweiten prinzipienbasierten Standards […]

 

Es entspricht meiner festen Überzeugung, dass die prinzipienbasierte Art der IFRS beibehalten werden muss. Die Konvergenzagenda ist nicht heranzuziehen, um die regelbasierten US-Rechnungslegungsstandards (US GAAP) durch die Hintertür einzuführen. Um eine ausgewogene Entwicklung vorzunehmen und zu gewährleisten, bestehen wir auf angemessener Abstimmung bei dem Konvergenzprogramm und Projekten zwischen dem IASB und dem FASB. Wir haben klargestellt, dass gemeinsame Konvergenzprojekte Gegenstand des vollständigen Abstimmungsprozesses mit allen Stakeholdern sein müssen.

 

 

18. April 2007: Notizen von dem Treffen des IASB mit Vertretern von EFRAG

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) hält seine monatliche Sitzung in seinen Londoner Büroräumen von Dienstag, den 17. April bis Donnerstag, den 19. April 2007 ab. Am Vormittag des 17. April 2007 traf sich der Board mit Vertretern der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG). Der Board wird außerdem in London am Montag, den 23. April und Dienstag, den 24. April 2007 mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zu einer gemeinsamen Sitzung zusammentreffen. Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

 

 

18. April 2007: Sichtweise des SEC-Mitarbeiterstabs zu prinzipienbasierten Standards

 

James L. Kroeker, stellvertretender Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securitites and Exchange Commission, SEC), diskutierte im Rahmen eines Vortrags auf der 2007er Konferenz für prinzipienbasierte Rechnungslegung und den Herausforderungen für die Umsetzung, wie Rechnungslegungsstandards eine angemessene Balance zwischen Prinzipien und Umsetzungsleitlinien erreichen können. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Rede von James L. Kroeker. Nachfolgend ein Auszug:

 

Es könnte hilfreich sein, mit einer kurzen Erklärung zielorientierter Standards (objectives-oriented standards), wie sie im Mitarbeiterbericht* 2003 dargelegt wurden, zu beginnen:

 

[D]er optimale prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandard umfasst eine prägnante Aussage zum grundsätzlichen Rechnungslegungsprinzip, wobei das Rechnungslegungsziel als integraler Bestandteil des Standards mit erfasst ist und wo wenige, wenn überhaupt, Ausnahmeregelungen oder interne Unstimmigkeiten im Standard enthalten sind. Des Weiteren hat ein solcher Standard in angemessenem Umfang Umsetzungsleitlinien entsprechend der Art der Transaktionen oder Ereignisse zu enthalten sowie Ermessensspielräume zu vermeiden. Schließlich hat ein solcher Standard konsistent mit einem zusammenhängenden Rahmenkonzept der Finanzberichterstattung sowie aus diesem abgeleitet zu sein.

 

Diese Erklärung kann in der Tat herangezogen werden, warum viele behaupten könnten, dass die U.S. Standards nicht so prinzipienbasiert wie die Standards des IASB sind. Ich persönlich stimme nicht zwangsläufig zu, dass die Rechnungslegungsstandards der USA an zugrundeliegenden Zielen oder Prinzipien leiden. Vielmehr würden - in einigen Fällen – Ausnahmeregelungen, enge Bilanzierungskriterien und eine Vielzahl von Anwendungsleitlinien den Eindruck erwecken, die dem Standard zu Grunde liegenden Ziele und Prinzipien zu überlagern (oder mit anderen Worten gesagt, die Berichterstattung über die wirtschaftliche Substanz der geschäftlichen Transaktion). Nehmen wir bspw. Statement 133, welcher Derivate und Sicherungstransaktionen behandelt (und häufig herangezogen wird, um die mangelnde Prinzipienorientierung der U.S. Standards zu kritisieren). Ich glaube, dass Statement 133 in seinem Kern auf soliden Prinzipien basiert. Die Ziele des Standards sind in wenigen Paragraphen festgeschrieben und erscheinen eindeutig (Derivate sind Vermögenswerte oder Schulden, solche Vermögenswerte oder Schulden sind zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sind erfolgswirksam zu erfassen und spezielle Bilanzierungsweisen für Sicherungsbeziehungen sind nur auf qualifizierte Posten anzuwenden). Dem Standard sind jedoch 800 weitere Seiten mit Umsetzungsleitlinien angehängt, die einen Fundus von gutgemeinten Ausnahmen vom Anwendungsbereich, enge Bilanzierungskriterien sowie Regelungen enthalten. Es ist das Ausmaß an Leitlinien, die es vielfach erschweren als erleichtern, den Standard anzuwenden. Insoweit ist es nicht schwer zu verstehen, warum manch einer den Überblick verlieren könnte. Wie ich es später erneut wiederholen möchte, die Idee dafür ist, einen angemessenen Umfang an Umsetzungsleitlinien bereitzustellen, die der Zielerreichung dienen, jedoch nicht so viele zusätzliche Hinweise enthalten, dass das Ziel aus den Augen verloren geht.

 

*Studie gemäß Abschnitt 108(d) des Sarbanes-Oxles Acts aus 2002 zur Übernahme eines prinzipienbasierten Rechnungslegungssystems durch das US-amerikanische Finanzberichterstattungssystem, veröffentlicht am 25. Juli 2003.

 

 

17. April 2007: Auszüge aus europäischen Entscheidungen zum Enforcement der IFRS

 

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Auszüge aus seiner Datenbank zu Durchsetzungsentscheidungen von nationalen Enforcement-Gremien der EU veröffentlicht, die an den European Enforcers Co-Ordination Sessions (EECS) teilnehmen. Hinsichtlich Finanzinformationen überwachen und überprüfen die nationalen Enforcement-Gremien der Europäischen Union Abschlüsse und prüfen, ob diese mit den IFRS und anderen Berichterstattungsvorschriften übereinstimmen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Gesetzgebung. Klicken Sie auf die nachfolgenden englischsprachigen Dokumente zu deren Ansicht:

 

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Auszüge aus den Enforcement-Entscheidungen (110 KB)

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Pressemitteilung (64 KB)

 

 

16. April 2007: Protokollniederschrift der ersten SARG-Sitzung eingestellt

 

Die Europäische Kommission hat die Protokollniederschrift der ersten Sitzung der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG), welche am 2. März 2007 in Brüssel stattfand, auf seiner Website eingestellt. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind. Die Gruppe wird der Kommission ihren Rat normalerweise innerhalb von drei Wochen mitteilen. Der endgültige Rat wird auf der Website der Kommission veröffentlicht werden. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Protokollniederschrift der SARG-Sitzung vom 2. März 2007 (31 KB). Im Protokoll wird der Ablauf des Prozesses der Europäischen Kommission zur Übernahme der IFRS wie folgt beschrieben:

 

Der Übernahmeprozess beginnt, sowie die Kommission einen neuen IFRS-Standard oder eine neue IFRIC-Interpretation vom IASB erhält. Anschließend fordert die Kommission eine Stellungnahme zur Übernahme von EFRAG an und verständigt die Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen darüber, dass ein Übernahmeratschlag angefordert worden ist, einschließlich einer ersten Indikation zur ungefähren Dauer der Abgabe eines solchen Ratschlags. Bis zur Abgabe eines endgültigen Ratschlags verfügt die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen über drei Wochen, innerhalb denen sie Ratschläge an die Kommission weiterleiten kann. Aufgrund außergewöhnlicher Umstände kann diese Beratungszeit auf vier Wochen verlängert werden.

Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind.

Nach Erhalt der EFRAG-Stellungnahmen und dem Ratschlag von SARG entwirft die Kommission die Vorschriften zur Übernahme, einschließlich des Standards oder der Interpretation in ihrem Anhang. Zusammen mit allen notwendigen Papieren wird dieses gesamte Paket zu Beratungszwecken an andere Dienstleistungsinstanzen der Europäischen Kommission geschickt - so genannte Beratungen zwischen Dienstleistungsinstanzen (Inter-service consultation).

Diese Vorschriften werden von der Kommission auch an die Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) gesendet. Des Weiteren wird eine Sitzung des ARC zeitlich festgelegt, um über den Vorschlag zur Übernahme abzustimmen. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission besteht aus Vertretern der Mitgliedsstaaten. Den Vorsitz hat die Kommission inne.

Die Aufgabe des ARC besteht in der formalen Vertretung der Interessen der Mitgliedsstaaten bezüglich des Übernahmeprozesses, dem sogenannten Komitologie-Verfahren. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission genehmigt durchführende Maßnahmen mittels einer qualifizierten Mehrheit.

Der Entwurf der Durchführungsmaßnahmen sollte zwei Monate vor der Sitzung dem Europäischen Parlament zugesendet werden. Nach der Sitzung steht dem Europäischen Parlament ein weiterer Monat zur Verfügung, um festzustellen, ob die Kommission ihre Befugnis zur Implementierung überschritten hat.

Diese Komitologievorschriften werden in der Zukunft verändert. Die IAS-Vorschriften werden geändert, um ein neues regulatorisches Verfahren einschließlich Prüfung einzuführen. Gemäß diesem neuen Verfahren wird die Kommission nach Zustimmung durch den ARC den Entwurf dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zur genauen Überprüfung vorlegen. Diese neue Vorgehensweise wird die Reaktionszeit des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates auf drei Monate erhöhen, solange nicht ein schnelleres Verfahren eingeführt wird.

 

Die nächsten SARG-Sitzungen finden am 12. April 2007 (Protokoll noch nicht veröffentlicht) und am 3. Juli 2007 statt.

 

 

16. April 2007: Abschlusskommuniqué der IOSCO-Jahreskonferenz

 

Vom 9. bis 12. April 2007 hielt die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) ihre 32. Jahreskonferenz in Mumbai ab. Das Abschlusskommuniqué der Konferenz (in englischer Sprache, 48 KB) enthält folgende Stellungnahmen bezüglich IFRS:

 

Die Förderung international anerkannter Rechnungslegungsstandards stellte für einige Zeit einen Schwerpunkt im weltweiten Markt für Finanzdienstleistungen dar. IOSCO hat in diesem Bereich viel dazu beigetragen und sich durchgehend mit Konvergenz, Implementierung wie auch Anwendung beschäftigt, vor allem mit der Aufstellung einer vom IOSCO-Generalsekretariat verwalteten Datenbank zur verbesserten gemeinsamen Nutzung unter den Wertpapieraufsichtsbehörden bezüglich Entscheidungen, die die Durchsetzung der IFRS betreffen. Seit Januar 2007 ist die IFRS-Datenbank von IOSCO vollständig einsetzbar und es gibt Hinweise dafür, dass die Datenbank eine nützliche Bezugsquelle für Aufsichtsbehörden darstellt, die darüber hinaus die Koordination und Konvergenz unterstützt.

 

 

16. April 2007: Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung vom 3. und 4. Mai 2007

 

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird sich am Donnerstag, den 3. Mai; und Freitag, den 4. Mai 2007, in den Räumen des IASB in London treffen. Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

 

 

3. bis 4. Mai 2007, London

 

Donnerstag, den 3. Mai 2007

 

Aufzählung Kundenbindungsprogramme (IFRIC D20) - überarbeiteter Interpretationsentwurf
Aufzählung IAS 18 - Immobilienverkäufe
Aufzählung IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Zeitplan bezüglich ausstehender Punkte
Aufzählung IAS 19 - Die Vermögenswertobergrenze und Mindestfinanzierungsgrenzen (IFRIC D19)
Aufzählung IAS 21 - Absicherung einer Netto-Investition in einem ausländischen  Geschäftsbetrieb
Aufzählung IAS 18 - Leitlinien zur Identifizierung von Vermittlungsgeschäften
Aufzählung IAS 27 - Entflechtungen und in bar zu begleichende Dividenden

 

 

Freitag, den 4. Mai 2007

 

bullet IAS 18 - Beiträge von Kunden zu den Sachanlagen eines Zulieferers
bullet Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der März-Ausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden

 
bullet IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Erneute Beurteilung eines Unternehmenszusammenschlusses
bullet IAS 1 und IAS 39 - Darstellung von kurzfristigen und langfristigen Derivaten, die zu Handelszwecken gemäß IAS 39 gehalten werden
bullet IAS 16 und IAS 18 Erträge - Verkauf von zur Vermietung gehaltenen Vermögenswerten
bullet IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer - Plankürzungen und negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

 

bullet Empfehlungen des Mitarbeiterstabs hinsichtlich vorläufigen Agendaentscheidungen

 
bullet IAS 39 - Transaktionen aus Glücksspielen
bullet IAS 39 - Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen unter Verwendung einer gekauften Option
bullet IAS 39 - Absicherung verschiedener Risiken durch ein einziges derivatives Sicherungsinstrument
bullet IAS 39 - Anwendungsbereich von IAS 39.11A
bullet IAS 39 - Verständnis von "einer üblicherweise verwendeten Währung" gemäß IAS 39.AG33(d)
bullet IFRS 5 - Vorhaben, den beherrschenden Anteil an einem Tochterunternehmen zu verkaufen
bullet IFRS 5 - Anhangangaben

 

 

14. April 2007: Arbeitsgruppe "Finanzinstrumente" trifft sich

 

Die Arbeitsgruppe "Finanzinstrumente" des IASB kommt am 25. und 26. April 2007 in London zu einer Sitzung zusammen. Die Arbeitsgruppe wurde im September 2004 eingerichtet, um dem IASB behilflich zu sein, einen unvoreingenommenen Blick auf IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu richten - mit dem Ziel, IAS 39 zu verbessern, zu vereinfachen und letzten Endes zu ersetzen. Die Agenda der kommenden Sitzung beinhaltet folgende Tagesordnungspunkte:

 

Mittwoch, 25. April 2007

bullet Die Ansätze des FASB zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie Verlustabsorptionsansatz von DRSC und EFRAG (siehe unsere Nachricht vom 11. April)
bullet Update zum Projekt "Darstellung des Abschlusses"
bullet Überblick über das Verfahrenspapier zu Finanzinstrumenten (Financial Instruments Due Process Document, FI DPD)

 

Donnerstag, 26. April 2007

bullet Fair Value-Bewertung
bullet IAS 39: Vorgeschlagene Änderung zum Hedge Accounting
bullet Diskussionspapier zum Thema "Versicherungen": Überblick und Vergleich mit IAS 39
bullet FI DPD: Fair Value-Modell: Anwendungsbereich, Bewertungsobjekt, Bewertung bestimmter Verträge und Hedge Accounting

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des IASB.

 

 

14. April 2007: vierteljährlich erscheinender IAS Plus-Newsletter - Ausgabe April 2007

 

Die Aprilausgabe 2007 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters wurde veröffentlicht. Der Newsletter enthält Berichte zu den Geschehnissen bei IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung sowie zu globalen Sachverhalten und Ereignissen im Zusammenhang mit internationaler Rechnungslegung im 1. Quartal 2007. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält dieselben 19 Seiten mit Nachrichten wie die globale Ausgabe, enthält darüber hinaus aber zehn weitere Seiten zu Neuerungen in der Rechnungslegung in der asiatisch-pazifischen Region.

 

bullet April 2007 globale Ausgabe (in englischer Sprache, 310 KB)
bullet April 2007 asiatisch-pazifische Ausgabe (in englischer Sprache, 389 KB)
 

Alle alten Ausgaben von IAS Plus finden Sie hier. Sie können sich für ein kostenloses Abonnement per Email hier anmelden.

 

 

13. April 2007:  Bericht des DRSC für das 1. Quartal

 

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seinen Bericht für das erste Quartal (716 KB) auf seiner Website zur Verfügung gestellt. Der Bericht enthält Informationen zu den Aktivitäten des IASB und IFRIC, anderer Organisationen wie vor allem EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC/Arbeitsgruppen).

 

 

 

13. April 2007: asiatisch-pazifisches IFRS-Regionalforum

 

Der Accounting Standards Board von Japan (ASBJ) richtete am 29. März 2007 ein regionales International Financial Reporting Standards (IFRS)-Grundsatzforum in Tokio aus. Abgeordnete aus 14 Rechtskreisen des Asien-Pazifik-Raumes vertraten Rechnungslegungsgremien und Aufsichtsbehörden, Vertretern der Rechnungsleger und Regierungen. Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) einschließlich des Vorsitzenden Sir David Tweedie nahmen teil. Klicken Sie hier, um eine Zusammenfassung der Diskussionen (in englischer Sprache, 116 KB), die vom ASBJ erstellt wurden, herunterzuladen.

 

 

13. April 2007: IASB-Vorsitzender richtet sich an Ausschuss des europäischen Parlaments

 

Am 10. April 2007 hielt der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie eine Rede vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des europäischen Parlaments in Brüssel. Seine Anmerkungen umfassten:

 

bullet Schritte, die der IASB und die Treuhänder gehen müssen, um die Verantwortung und Transparenz der Organisation zu verbessern, einschließlich der jüngsten Entscheidungen bezüglich der Aufsicht der Treuhänder über den IASB sowie, dass der IASB Rückmeldungen zu unseren Vorschlägen und dem Engagement mit dem europäischen Parlament an die Berichterstatter gibt.
bullet Eine Aktualisierung der Konvergenzbestrebungen mit den USA.
bullet Die Fortschritte zu dem International Financial Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

 

Klicken Sie hier für die Rede von Sir David Tweedie (in englischer Sprache). Nachfolgend finden Sie einige Auszüge:

 

Es gibt eine klar erkennbare Bewegung in Richtung weltweiter Akzeptanz der IFRSs als eine gemeinsame Sprache für die finanzielle Berichterstattung. Heute profitieren Unternehmen in der Europäischen Union von verminderten Kosten der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in Zusammenhang mit der Abschaffung der erforderlichen Konsolidierung von verschiedenen nationalen Abschlüssen zu einem Abschluss, um die Anforderungen in ihren Ländern zu erfüllen. Investoren ist es möglich, Unternehmen, die in verschiedenen Rechtskreisen tätig sind, leichter zu vergleichen. Aufsichtsbehörden ist es jetzt möglich, einheitlichere Ansätze zur übergreifenden Aufsicht der europäischen Wirtschaftsräume zu entwickeln.

 

Der Antrieb hin zur Schaffung eines gemeinsamen Satzes von internationalen Standards ist vorhanden, die Bedeutung der Arbeit des IASB hinsichtlich der Weltwirtschaft erfordert natürlich eine erweiterte Prüfung unserer Tätigkeiten und des Standardsetzungsprozesses. Dies ist eine Tatsache, die die Treuhänder der IASC Stiftung, meine Kollegen vom IASB und ich begrüßen. Gleichzeitig würde ich Sie um Ihre Unterstützung als Vertreter in der EU bitten, eine maßgebliche Begünstigte der IFRSs, auszuwählen, um das Projekt laufend zu stärken und zu protegieren. Jeder unnötige Schlag gegen das sich entwickelnde IFRS System, könnte die weltweit entstehende Zustimmung zu den IFRS entgleisen lassen.

 

Letzte Woche prüften die Treuhänder die Stellungnahmen, die sie von der Europäischen Kommission und anderen zu unserem Dokument zur Arbeitsweise erhalten haben und äußerten sich positiv über diese Stellungnahmen. Die Treuhänder arbeiten mit dem IASB an der Schaffung eines Rahmenkonzepts, dass deutlicher machen soll, wie Kosten-Nutzenerwägungen berücksichtigt werden, wenn der IASB neue Standards angeht. Unter der Anwendung von Primärerhebungen und seiner darauf aufbauenden Beratungsprozesse, wird er IASB Rückmeldungserklärungen in Bezug auf die erhaltenen Stellungsnahmen innerhalb des Beratungsprozesses abgeben, um es den Beteiligten und anderen eine Einsicht zu ermöglichen, wie der IASB mit erhaltenen Stellungsnahmen umgeht. Andere Aufsichtsbehörden, einschließlich des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden, wenden diesen Ansatz an, um ihre Beschlussfassung zu erklären und der IASB wird sie als Vorbild nehmen.

 

Die Treuhänder diskutieren ebenfalls die Notwendigkeit für eine aktivere Beschäftigung sowohl auf Seiten der Treuhänder als auch auf Seiten des IASB mit den Stakeholdern, einschließlich des Europäischen Parlaments. Es ist richtig zu behaupten, dass wir keinen regulären Kontakt zu den Mitgliedern des ECON Ausschusses aufgenommen haben und der IASB will dies korrigieren.

 

 

13. April 2007: Standardsetzungstätigkeiten im asiatisch-pazifischen Raum

 

Unsere Kollegen von IASPlus.com haben die folgenden Seiten ihrer Internetseite aktualisiert (alle in englischer Sprache), um die jüngsten Standardsetzungstätigkeiten im asiatisch-pazifischen Raum wiederzugeben.

 

 

 

12. April 2007: Tagesordnung für die April Sitzung 2007 des IASB

 

Der IASB wird von Dienstag, den 17. März 2007 bis Donnerstag, den 19. März 2007 zu seiner Aprilsitzung in seinen Londoner Büroräumen (30 Cannon Street, London) zusammenkommen. Die Tagesordnung für diese Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.

Der Board wird ebenfalls zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem amerikanischen FASB von Montag, den 23. April 2007 bis Dienstag, den 24. April 2007 in London zusammenkommen (Die genaue Tagesordnung finden Sie in der unten stehenden Nachricht).

 

17. - 19. April 2007, London

 

Dienstag, 17. April 2007

 

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Treffen des IASB mit Vertretern der EFRAG

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Agendaentscheidung – Aufgegebene Geschäftsbereiche (würde Teil des Projektes zur Darstellung des Abschlusses)

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Kurzfristige Konvergenz - Ertragsteuern

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Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen

 

Mittwoch, 18. April 2007

 

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Rahmenkonzept

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Finanzinstrumente – Umfassendes Projekt

 

Donnerstag, 19. April 2007

 

bullet Jährliche Verbesserungen 2006-2007: Ausgaben für Werbung und Verkaufsförderung
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Der Board wird überlegen, ob IAS 38.70 geändert werden soll, um festzustellen, dass Zahlungen, die für Schulungen sowie für Werbung und Verkaufsförderungstätigkeiten geleistet wurden, als Vermögenswert bis zu dem Zeitpunkt erfasst werden können, in dem diese Aktivitäten das erste Mal stattfinden.

bullet Kurzfristige Konvergenz – Joint Ventures (Unterrichtseinheit)
bullet Verbindlichkeiten – Änderungen an IAS 37 (Unterrichtseinheit)
bullet Vertreter des Berufsstands der Juristen werden mit dem Board zusammenkommen, um insbesondere Problembereiche in Zusammenhang mit der Anwendung des Vorschlags im Entwurf zu IAS 37 auf Gerichtsverfahren zu diskutieren.
bullet Unternehmenszusammenschlüsse II

 

 

12. April 2007: Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des IASB und des FASB

 

Der IASB wird sich von Montag, den 23. April 2007 bis Dienstag, den 24. April 2007 mit dem amerikanischen FASB in London (Painters’ Hall, 9 Little Trinity Lane, London) treffen.

Nachstehend finden Sie die Tagesordnung für beide Tage.

 

TAGESORDNUNG FÜR DIE GEMEINSAME SITZUNG DES IASB UND DES FASB

 

23. - 24. April 2007, London

 

Montag, 23. April 2007

 

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Immaterielle Vermögenswerte – Agendavorschlag

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Fremdkapital und Eigenkapital
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Vorstellung eines Diskussionspapiers, das vom DSR und der EFRAG vorbereitet wurde. Das Papier stellt eine alternative Sichtweise zur Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital vor (siehe auch unsere Nachricht vom 11. April 2007).

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Rahmenkonzept – Bewertungsgrundsätze

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Rahmenkonzept – Projektplan

 

Dienstag, 24. April 2007

 

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Unternehmenszusammenschlüsse
bullet Der Board wird verschiedene Konvergenzthemen in Zusammenhang mit dem Vorgeschlagenen Standard zu Unternehmenszusammenschlüssen diskutieren. Der Board wird dabei eine Kosten-Nutzenanalyse der vorgeschlagenen Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen und nicht-beherrschenden Anteilen berücksichtigen.

bullet Leasingverhältnisse – Anwendungsbereich eines Diskussionspapiers

 

 

11. April 2007: Diskussion zu IFRS Themen auf der Sitzung des ARC am 16. März 2007

 

Die Europäische Kommission hat eine Zusammenfassung der Diskussion des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) und des Kontaktausschusses (Contact Committee) ins Internet gestellt. Klicken Sie hier, um die Zusammenfassung der ARC Sitzung herunterzuladen (in englischer Sprache, 58 KB). Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung ausgewählter Themen mit IFRS Bezug, die diskutiert wurden:

 

bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Die Ansichten der ARC Mitglieder waren geteilt darüber, ob das ARC die Übernahme, einschließlich möglicher vorübergehender Änderung an IFRIC 12 für die Anwendung in Europa, empfehlen soll. Das ARC entschied, die Überlegungen zur Übernahme auf der Sitzung am 6. Juni 2007 fortzusetzen. Während dessen wurden die ARC Mitglieder eingeladen, ihre Ansichten schriftlich bis zum 30. April 2007 abzugeben.
bullet Inkrafttreten von IFRSs: Die Dienststellen der Kommission stellten das Problem der geeigneten Wortwahl für den Anwendungszeitpunkt der IFRSs und der IFRICs vor, der in der Verordnung der Kommission festgelegt ist. Es wurden zwei Alternativen diskutiert. Die Mitgliedstaaten machten den Eindruck, als ob sie einstimmig dem folgenden Ansatz zum Absatz des „Anwendungszeitpunkt“ in der gültigen Kommissionsverordnung zur Übernahme der IFRSs und IFRICs zustimmen. Die übernommenen IFRSs oder IFRICs sollten in dem ersten Jahresabschluss der Unternehmen nach einem festgelegten Zeitpunkt angewendet werden.
bullet Diskussionsrunden für die einheitliche Anwendung der IFRSs in Europa: Die Dienststellen der Kommission berichteten von drei Diskussionsrunden, die bereits stattgefunden haben (Mai und September 2006 und Januar 2007). Es wurden 26 Themen diskutiert, von denen 5 also von allgemeiner Relevanz hinsichtlich der einheitlichen Anwendung der IFRS eingestuft wurden.
bullet Die Erfahrungen der CESR bei der Einführung der IFRS: Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators (CESR)) wird im Frühsommer einen Bericht veröffentlichen, der einen allgemeinen Überblick über Problembereiche gibt. Die Veröffentlichung eines anderen Berichts mit Informationen zu ca. 20 Übernahmeentscheidungen, die von den europäischen Aufsichtsbehörden getroffen wurden, wird für Ende März erwartet. Einige CESR Mitglieder haben ebenfalls Berichte zur Anwendung der IFRS auf nationaler Ebene veröffentlicht.
bullet Kennzeichnung "IFRS": Das ARC diskutierte das Vorhaben des IASB IAS 1 so abzuändern, dass von den Unternehmen die Angabe aller Unterschiede zwischen den vollständigen IFRS und dem Rahmenwerk der Berichterstattung des Unternehmens zu fordern, wenn dieses Rahmenwerk auf den vollständigen IFRS basiert, aber nicht in Gänze mit ihnen übereinstimmt. Das ARC erörterte Sachverhalte wie:
bullet

Ob es wahrscheinlich ist, dass die Unterschiede zwischen den in der EU angewandten IFRSs und den vollständigen IFRSs so wesentlich sind, dass sie eine Angabe im Abschluss benötigen.

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Ob die Vorschriften der SEC zu Verweisen auf die vollständigen IFRSs in Übereinstimmung mit dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von europäischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards stehen.

bullet

Ob es eine Standardformulierung für solche Unternehmen geben muss, die die modifizierte Version der Standards (carve out) anwenden (eine standardisierte Beschreibung dieser Unterschiede).

bullet Gleichwertigkeit der IFRSs und der Rechnungslegungsgrundsätze eines Drittlandes: Die Dienststellen der Kommission beschreiben die wesentlichen Punkte, die in ihrem ersten Bericht an den europäischen Wertpapierausschuss und das europäische Parlament behandelt wurden, gemäß der beiden gesetzlichen Maßnahmen, die Ende 2006 umgesetzt wurden. Er beschreibt den Zeitplan in Richtung Konvergenz zu den IFRS in Kanada, Japan und den USA.
bullet Vereinfachung von Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – mögliche Änderung der 4. und 7. Richtlinie: Das ARC diskutierte eine Reihe von Themen in Bezug auf KMU, einschließlich der Einführung einer Kategorie von „Mikrounternehmen“ und der Befreiung von Vorschriften zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse von kleinen Unternehmen. Bezüglich des vom IASB vorgeschlagenen IFRS für KMU: „Die Mehrheit der Mitgliedstaaten bestätigt, dass der Entwurf des IFRS für KMU für die meisten KMU in Europa nicht geeignet sein wird, da er nicht genügend Vereinfachungen enthält. Die Mitgliedstaaten äußerten darüber hinaus deutlich ihren Widerstand gegen die verbindliche Anwendung des KMU Standards für nicht-börsennotierte Unternehmen in der Europäischen Union“.

 

 

11. April 2007: Heads Up-Newsletter zu SOx Section 404

 

In den USA arbeiten die SEC und der PCAOB daran, die internen Kontrollvorschriften der Section 404 des Sarbanes-Oxlex Act „effizienter und kostengünstiger“ zu machen. Auf einer öffentlichen Sitzung Anfang des Monats diskutierte die SEC zusammen mit dem PCAOB über mögliche Änderungen der im Dezember von dem PCAOB vorgeschlagenen Standards: Eine Prüfung der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung, die in eine Prüfung des Jahresabschlusses eingebunden ist und die Berücksichtigung und Nutzung der Arbeit von Dritten in einer Prüfung (An Audit of Internal Control Over Financial Reporting (ICFR) That Is Integrated With an Audit of Financial Statements, and Considering and Using the Work of Others in an Audit). Die Ausgabe des Heads Up Newsletters vom 10. April 2007 (in englischer Sprache, 78 KB) fasst diese Diskussion zusammen. Um auch die Übereinstimmung mit dem vorgeschlagenen ICFR Standard zu fördern, diskutierte die SEC ihre vorgeschlagene Interpretationsleitlinie, um der Unternehmensführung bei einer verbesserten Einführung der Section 404 zu helfen. (Klicken Sie hier für den Heads Up vom 8. Januar 2007 (in englischer Sprache, 330 KB).

 

 

11. April 2007: Vorschlag des DSR zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an einer Revision der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat in Gemeinschaft mit der European Financial Advisory Group (EFRAG) hierzu einen alternativen Ansatz entwickelt, der IASB und FASB in der gemeinsamen Sitzung der beiden Gremien am 23. April 2007 vorgestellt wird. Dieser Ansatz basiert auf der Fähigkeit des Kapitals, Verluste zu tragen (Loss Absorption-Approach). Das EFRAG/DSR-Diskussionspapier ist als Observer Note auf der Internetseite des IASB und auf der Internetseite des DRSC verfügbar. Zu einem späteren Zeitpunkt wird ein Aufruf zur Stellungnahme veröffentlicht werden.

 

 

9. April 2007: EFRAG und Vertreter des IASB werden sich treffen

 

Am 17. April 2007 wird sich eine Delegation der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit Vertretern des IASB in London treffen, um die europäischen Sichtweisen zu bestimmten Konvergenzthemen vorzustellen. Dies wird das dritte Treffen dieser Art sein und ist Teil der Beratungsvereinbarungen des IASB und der EFRAG.

 

 

6. April 2007: Die SEC wird die Anwendung von SOx Section 404 vereinfachen

 

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine Reihe von Schritten genehmigt, die eingeleitet wurden, um die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit der internen Kontrollvorschriften aus Section 404 des Sarbanes-Oxley Act von 2002 zu erhöhen. Der Einleitung der folgenden Schritte wurde von der SEC zugestimmt:

 
bullet Eine schnelle Berücksichtigung des neuen Prüfungsstandards AS-5 der PCAOB, sobald die PCAOB diesen der SEC in den nächsten Wochen vorlegt (derzeit ist dies noch der vorgeschlagene Prüfungsstandard Eine Prüfung zu internen Kontrollen über die finanzielle Berichterstattung, die in der Prüfung eines Jahresabschlusses integriert sind (An Audit of Internal Control Over Financial Reporting that Is Integrated with an Audit of Financial Statements)).
bullet Abgleich der neuen vorgeschlagenen Management Leitlinie der SEC gemäß Section 404 mit dem neuen AS-5
bullet Normierung der 404 Prüfung, um die Besonderheiten und Umstände von Unternehmen, insbesondere kleinen Unternehmen zu berücksichtigen.
bullet Aufforderung an die Prüfer im pflichtgemäßen Ermessen im 404 Prozess zu handeln, insbesondere Risikoabschätzungen
bullet Befolgung eines prinzipien-basierten Ansatzes zur Bestimmung, wann und in welchem Ausmaß der Prüfer die Arbeit von Dritten nutzen kann.

 

Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).

 

 

6. April 2007: FEI-Plan 'die Komplexität der finanziellen Berichterstattung zu bekämpfen'

 

Financial Executives International (FEI) hat einen „Vier-Punkteplan zur Bekämpfung der Komplexität der finanziellen Berichterstattung“ veröffentlicht. Den Kapitalmärkten ist nicht gut gedient und die amerikanische Wettbewerbsfähigkeit wird behindert, wenn knappe finanzielle Ressourcen nicht für die Wertschöpfung in der Geschäftstätigkeit genutzt werden können, sondern um Angabe- und Rechnungslegungsvorschriften zu erfüllen, die unter Kosten-Nutzenaspekten nicht bestehen. Der Vier-Punkteplan der FEI (in englischer Sprache, 58 KB) empfiehlt das Handeln sowohl vom FASB als auch vom IASB und dazu gehören die weltweite Konvergenz und der gemeinsame Ansatz:

 

Die Empfehlungen der FEI, die Komplexität in der finanziellen Berichterstattung anzugehen

 

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1. Der FASB und die SEC sollten in Zusammenarbeit mit den wesentlichen Beteiligten der Finanzberichterstattung (Ersteller, Prüfer und Nutzer von Jahresabschlüssen) die Beendigung der starken Erweiterung von detaillierten Regelungen anstreben.
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a. Zustimmung zu einer stabilen Plattform für eine bestimmte Periode, während der keine neuen Rechnungslegungsstandards herausgegeben werden. Die Anstrengungen würden auf die Fertigstellung des Rahmenkonzepts verschoben, einschließlich der Entwicklung eines gemeinsamen Rechnungslegungs- und Angabenmodells, das Bestandteil des Kodifizierungsprojekts ist.

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b. Nach Abschluss des Modells, sind in Zusammenarbeit mit dem IASB die Vorschläge der Stakeholders, zur Verbesserung und Vereinfachung der komplexesten Standards zu beurteilen, wobei diese stärker prinzipien-basiert aufzubauen sind und die wesentlichsten Unterschiede zwischen US GAAP und IFRS zu beseitigen. Stakeholders innerhalb des Prozesses zur finanziellen Berichterstattung sollten weiterhin die weltweite Konvergenz und die gegenseitige Anerkennung von hochqualifizierten Standards empfehlen.

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2. Die Verantwortlichen sollten eine sinnvolle, umfängliche Reform in Betracht ziehen.

bullet

3. Die SEC und der PCAOB sollten ein Rahmenkonzept entwickeln, das eine effektive Regulierung in einem prinzipien-basierten Umfeld gewährleistet, eines, das die Zielsetzung des Investorenschutzes mit den Erfordernis die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes zu erhalten, in Einklang bringt.

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4. Stakeholder sollten sich zusammentun, um ein unabhängiges "Komitee zur Komplexität" zu gründen.

 

 

6. April 2007: Accounting Roundup - Rückschau 1. Quartal 2007

 

Auf IAS Plus.com wurde die Rückschau auf das erste Quartal unseres englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters, der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (in englischer Sprache, 398 KB). Im ersten Quartal 2007 gaben mit der Rechnungslegung befasste Standardsetter und Aufsichtsbehörden eine Vielzahl an Verlautbarungen mit Auswirkungen auf Rechnungslegung, Berichterstattung und Corporate Governance heraus. Accounting Roundup: 1st Quarter in Review-2007 enthält einen kurzen Abriss dieser Verlautbarungen sowie bestimmter anderer aufsichtsrechtlicher und berufsständischer Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Dieser Quartalsüberblick enthält ausgesuchte Beiträge aus im ersten Quartal 2007 erschienenen Accounting Roundup-Newslettern, sowie neue Beiträge für den Monat März. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie, dass für Monate am Ende eines Quartals keine monatlichen Accounting Roundups mehr veröffentlicht werden. Dies soll das zeitnähere Erscheinen des Quartalsrückblicks sicherstellen.

 

 

5. April 2007: Der IASB veröffentlicht einen Überblick über den KMU-Entwurf

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Überblick des Entwurfs für den vorgeschlagenen IFRS für KMU veröffentlicht. Der Überblick des Stabs ist als qualifizierte Einführung zu dem Vorschlägen zu verstehen. Allerdings wurde er nicht vom IASB freigegeben und ist nicht dazu gedacht, als Grundlage für die Kommentierung zu dem Entwurf zu dienen. Sie können den Überblick zum KMU Entwurf auf der Internetseite des IASB herunterladen (in englischer Sprache, 277 KB). Die Kommentierungsfrist des Entwurfs läuft am 1. Oktober 2007 ab. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Projekt (in englischer Sprache).

 

 

4. April 2007: Vorschläge des PCAOB zur Stetigkeit und GAAP-Hierarchie

 

Der US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat um Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zum Prüfungsstandard Beurteilung von Jahresabschlüssen (Evaluating Consistency of Financial Statements) sowie zum Konzept bezüglich Rule 3523 Steuerliche Dienstleistungen für Personen in Aufsichtspositionen über die finanzielle Berichterstattung (Tax Services for Persons in Financial Reporting Oversight Roles) gebeten. Zusätzlich veröffentlichte der PCAOB eine Leitlinie im Frage-Antwort-Format zu Rule 3522 Steuertransaktionen (Tax Transactions) und Rule 3523. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache).

 

 

4. April 2007: Notizen vom öffentlichen Teil der Sitzung der IASCF-Treuhänder

 

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, trafen sich in London vom 2.-3. April 2007. Der öffentliche Teil der Sitzung fand am 2. April 2007 am Nachmittag statt. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des öffentlichen Teils von Deloitte-Beobachtern.

 

Öffentlicher Teil, 2. April 2007 Nachmittag

 

Themen des Committees der Treuhänder zu Verfahrensfragen

 

Förderung von effektiverer Zusammenarbeit zwischen den Treuhändern und dem IASB

 

Der Vorsitzende des Committees der Treuhänder zu Verfahrensfragen, Antonio Vegezzi stellte einen Vorschlag für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Treuhändern und den Mitgliedern des IASB vor, um Strategiefragen (jedoch nicht fachlicher Natur) zu diskutieren. Dies erschien als ein Weg, die Aufsichtsrolle der Treuhänder zu fördern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den IASB zu verbessern, wobei die Unabhängigkeit des Boards erhalten bleiben soll.
Die Treuhänder befürworteten dies allgemein, waren aber darüber besorgt, dass einige fachliche Angelegenheiten sehr politisch werden, und die Bewahrung der Unabhängigkeit des IASB schwierig würde, wenn er mit einer solchen Situation konfrontiert würde.
Die Treuhänder verabschiedeten die vorgeschlagenen Richtlinien:
 

bullet

Das Committee zu Verfahrensfragen wird die Verantwortung dafür übernehmen diesen Dialog mit dem IASB zu führen und aufrecht zu erhalten.

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Zwei oder drei Mitglieder des Committees zu Verfahrensfragen werden sich zweimal jährlich mit dem IASB in London zu einer administrativen Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit treffen.

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Um sicher zu stellen, dass eine große Bandbreite relevanter Sachverhalte angesprochen wird, werden sich die an der Sitzung des IASB teilnehmenden Mitglieder des Committees zu Verfahrensfragen mit den anderen Treuhändern über Themen beraten,bevor die Sitzungen des.IASB stattfinden.

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Das Sekretariat der IASC Stiftung wird eine Agenda für das nach der Sitzung stattfindende Gespräch zwischen dem IASB Vorsitzenden und dem Vorsitzenden des Committees zu Verfahrensfragen vorbereiten.

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Das Sekretariat der IASC Stiftung wird ein Protokoll dieser Sitzung an die anderen Treuhänder verteilen.

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Die Treuhänder, die an der Sitzung mit dem IASB teilnehmen, werden im nächsten öffentlichen Teil der Sitzung der Treuhänder einen formellen Bericht an alle Treuhänder abgeben.

 

Entwicklung der „Bewertungen der Effektivität“ bezüglich der Aufsicht

 

Die Treuhänder diskutierten, wie sie ihre Effektivität bei der Ausführung ihrer Aufsicht über die Aktivitäten des IASB bewerten (veranschaulichen) könnten. Eine wichtige Grundlage für die Diskussion war ein Brief (oder Bericht) der Europäischen Kommission an die Treuhänder, der offensichtlich die Ansichten der Kommission zu verschiedenen Aspekten der Tätigkeit der IASC Stiftung wiedergibt. Dieses Schreiben war für die Beobachter nicht verfügbar, und deshalb ist es schwierig, einige der getätigten Aussagen in diesen Zusammenhang zu bringen.

 

Neutralität

Die Treuhänder stimmten zu, dass der beste Weg für den IASB sicherzustellen, dass ein IFRS neutral ist, in einem gründlichen Abstimmungsprozess besteht, mit dem eine tragbare Bilanzierungslösung erreicht wird. Die Abstimmung sollte allerdings nicht zu einem verzerrten Ergebnis führen – der Rechnungslegungsstandard sollte weiterhin wirtschaftliche Gegebenheiten in einer neutralen und richtigen Art und Weise darstellen.

 

Primäre Erhebung

Die Treuhänder stimmten zu, mit dem Board an der Entwicklung eines praktikablen, kosteneffizienten Ansatzes zur Durchführung von primären Erhebungen zu arbeiten. Die primäre Erhebung war eine gemeinsame Phase, in der sowohl Feldtests (in denen ein Entwurfsstandard angewendet wird „als ob er in Kraft wäre“, was Systemänderungen etc. beinhaltet) als auch Beobachtungen durchgeführt wurden (die informeller und qualitativer Natur sind). Es wurde zugestimmt, dass „Abschätzungen zu Folgewirkungen“ schon über die Leistungsfähigkeit der IASCF hinausgehen würden und daher nicht berücksichtigt werden sollten.

 

Es wurden viele Bedenken geäußert, dass die IASCF mit der Auseinandersetzung von Themen beauftragt werden würde, die die Grenze zwischen Aufsicht und der Einmischung verwischen würden.

 

Der Vorsitzende stellte fest, dass die Tatsache einer kostspieligen Implementierung eines Standards kein ausreichender Grund ist, diesen Standard nicht zu veröffentlichen. Allerdings war es wichtig, das Wesentliche eines Standards richtig zu erreichen. Beispielsweise stellte er fest, dass die Implementierung der Standards zur Gesundheitsvorsorge nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sehr kostenintensiv war, es aber richtig war, dies zu tun.

 

Kommunikation

Die Treuhänder unterstützten einen Vorschlag, dass der IASB mit der Vorschrift zur Erstellung eines „Feedbackbogens“ experimentiert, das zu einem neuen Standard gehören würde. Diese Ausführungen würden genauer sein als die Grundlagen für Schlussfolgerungen, die zu den IFRS gehören, und würde die Untersuchung des Stabs, die Ansichten der Stellungnehmenden (einschließlich der Stellungnahmen und der SAC) und die Ergebnisse der primären Erhebung zusammen mit der Boardlösung dieser Sachverhalte in Zusammenhang bringen. Es ist wahrscheinlich, dass diese Idee weiter entwickelt wird, bevor diese beim IASB getestet wird.

 

Bericht zur Aufsichtsverantwortung

Der jährliche Bericht der IASC-Stiftung wird einen Bericht der Treuhänder zu deren Aufsichtsaktivitäten enthalten.

 

Komitee zu Verfahrensfragen

Die Treuhänder stimmten zu, das Komitee von fünf auf sieben Mitglieder zu erweitern.

 

Bericht des IASB-Vorsitzenden

 

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie stellte einen Bericht der IASB Tätigkeiten sowie den Status von deren Projekten vor. Die Tätigkeiten werden im Detail auf IAS Plus.de beschrieben. Allerdings gab es einige interessante Themen zu berichten.

 

Unternehmenszusammenschlüsse

 

Der IASB und der FASB stimmten weiterhin zwei wesentlichen Sachverhalten nicht zu – die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen („Minderheiten“) und der bilanziellen Behandlung von schrittweisen Erwerben. Das Problem bei nicht beherrschenden Anteilen ist, dass der IASB dann eine Ausnahmeregelung von dem beizulegenden Zeitwert vorsieht, wenn dies unverhältnismäßige Kosten oder Anstrengungen erfordern würde, wohingegen der FASB dieser Ansicht nicht folgt. Bezüglich der schrittweisen Erwerbe hat sich der IASB für eine von derzeit mindestens fünf angewandten Methoden entschieden, dies stieß jedoch auf Widerstand. Das Problem bestand darin, dass alle Alternativen gleich schlecht waren.

 

Sir David sagte offen, dass es im IASB nicht die Mehrheit gibt, um einen Standard derzeit zu verabschieden.

 

Rahmenkonzept

 

Sir David räumte ein, dass das Thema der Rechenschaft und verantwortlicher Führung angesprochen werden muss. Es war offensichtlich, dass die Boards ihre Entscheidungen nicht ausreichend erläutert hatten und viele Adressaten das von den Boards verfasste missverstanden haben. Der FASB und der IASB hatten niemals beabsichtigt, dass die „Entscheidungsnützlichkeit“ nur zukünftige Nützlichkeit bedeutet. Sie meinten damit auch nützlich für rückwirkende Beurteilungen. Es war ebenso offensichtlich, dass die Adressaten keine klare Vorstellung hatten, was mit Rechenschaft und verantwortlicher Führung gemeint sei. Ein Treuhänder stellte fest, dass eine effektive und sinnvolle Lösung dieses Problems von grundlegender Bedeutung ist, da die Befürworter des Konzeptes für Rechenschaft und verantwortlicher Führung bei der Finanzberichterstattung nicht fortwährend unzufrieden bleiben dürften.

 

Leasingverhältnisse

 

Es erschien wahrscheinlich, dass der IASB die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften um die Durchsicht des Entwurfs der G4+1 aus dem Jahr 1998 bitten wird, um zu beurteilen, ob die Prinzipien darin geprüft werden können und im Anschluss die IOSCO zu fragen, ob solch ein Standard auf effektive Art und Weise durchgesetzt werden kann.

 

Die Erklärung in der Berichterstattung nach IFRS

 

Die Treuhänder diskutierten den Hintergrund zum vorgeschlagenen Entwurf der Änderungen an IAS 1 bezüglich der Übereinstimmung mit den IFRS. Der vorgeschlagene Entwurf wurde auf Anregung des International Auditing and Assurances Standards Boards erstellt, deren Stellungnehmende zunehmend danach gefragt werden, eine Aussage zu Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den „IFRS die in … angewendet werden“ zu treffen. IOSCO hat daraufhin Bedenken geäußert. IOSCO ist der Ansicht, dass IAS 1 so gut ist, wie er ist und sieht keine Vorteile darin IFRS Kopien zu legitimieren.. Allerdings gibt es ein klares politisches Problem in vielen Rechtsräumen, eines sowohl in Bezug auf die Rechtsprechung als auch in der Souveränität bzgl. Rechnungslegungsstandards. Viele Gesetze zum Gesellschaftsrecht und Aktienrecht fordern die Berichterstattung in Übereinstimmung mit den nationalen Rechnungslegungsvorschriften, weshalb der nationale Standardsetter dazu verpflichtet ist, die IFRS als nationale Rechnungslegungsstandards herauszugeben, obwohl sie mit den IFRS identisch sind.

 

Es wurde keine Lösung erzielt, aber die Treuhänder wurden auf das Problem, mit dem die IFRS-Ersteller, ihre Prüfer und die Regulatoren konfrontiert sind, aufmerksam gemacht.

 

Bericht des Vorsitzenden des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC)

 

Der SAC Vorsitzende erstattete Erklärung in der Berichterstattung nach IFRS in der gleichen Weise wie die Treuhänder diskutiert hat.

 

In dieser Sitzung befasste man sich primär mit den Bestrebungen des Rats zur Messung der Effektivität. Es bereitet den Mitgliedern des Rates und insbesondere dem Vorsitzenden eine immer größer werdende Frustration. Allerdings erwies sich die Entwicklung eines Maßstabs für die „Effektivität“ als schwer erreichbar, da der Rat die Adressaten mit einer Vielzahl von Hintergründen, Erfahrungen und Sichtweisen vereint und lediglich beratend tätig ist.

 

Die Treuhänder diskutierten dies vor einiger Zeit, aber stellten fest, dass die Mannigfaltigkeit der Meinungen im Umfeld des Rates ein Zeichen für Stärke ist und nicht für Schwäche. Allerdings bestand die Aufgabe des Rates darin, zu bestimmen, (i) wie er dem IASB nützliche Eingaben machen kann und (ii) wie der IASB zeigen kann, dass er die Ansichten des Rats berücksichtigt hat. Die Lösung dieser zwei Sachverhalte wird den SAC und den IASB (und die Treuhänder) zwingen, eine klare Vorstellung ihrer Erwartungen an den Rat zu formulieren, da der IASB der „Hauptnutzer“ des Rates ist. Effektivität kann nur dann gemessen werden, wenn es Klarheit über die Erwartungen gibt.

 

Die Treuhänder ermutigten den SAC Vorsitzenden, besser früher als später mit dem IASB zusammen zu arbeiten und den Treuhändern so schnell wie möglich zu berichten. Der SAC bringt Persönlichkeiten mit hoher Reputation zusammen, und es ist wichtig, dass die Ressourcen, die den Rat ausmachen, angemessen genutzt werden.

 

 

3. April 2007: Vorschlag, die Anzahl der IFRIC-Mitglieder auf 14 zu erhöhen

 

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) hat vorgeschlagen, die Anzahl der stimmberechtigten IFRIC-Mitglieder von 12 auf 14 zu erhöhen. Aus den im Rahmen der Beratungen zum Handbuch zur Arbeitsweise des IFRIC erhaltenen Stellungnahmen schlossen die Treuhänder der IASC Stiftung, dass IFRIC von einer größeren Vielfalt seiner Mitglieder mit praktischer Erfahrung in der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRSs) und der Analyse von IFRS-Jahresabschlüssen profitieren würde. Dies ist in Anbetracht der weltweit verstärkten Übernahme der IFRS von besonderer Wichtigkeit. Da die Anzahl der IFRIC-Mitglieder durch die Satzung der IASC-Stiftung vorgeschrieben wird, muss die Änderung auf eine Überarbeitung der Satzung warten. Die Treuhänder erbitten daher Stellungnahmen zu der geplanten Änderung, die in dem Konsultationspapier Erweiterung des IFRIC (Enlarging the IFRIC, in englischer Sprache, 234 KB) dargelegt wird, welches auf der Website der IASC-Stiftung verfügbar ist. Stellungnahmen sollten schriftlich bis zum 31. Juli 2007 (Posteingang) eingereicht werden. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 291 KB).

 

 

1. April 2007: Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses

 

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses sämtlicher IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen) gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung aktualisiert. Klicken sie hier zum Download des Berichts über den Stand des Übernahmeprozesses per 20. März 2007 (in englischer Sprache, 32 KB). Die Aktualisierung vom 20. März 2007 weist darauf hin, dass es nicht klar ist, wann die Kommission IFRS 8 oder IFRIC 12 übernehmen wird. Die folgenden Verlautbarungen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zur Anwendung in Europa freigegeben.

 

bullet IFRS 8 Operative Segmente
bullet IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)
bullet IFRIC 11 IFRS 2: Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2
bullet IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung
bullet IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

 

1. April 2007: SEC-Kommissar erörtert die Überleitungsrechnung von IFRS auf US GAAP

 

In einer Rede auf einer Konferenz in Dublin (in englischer Sprache) stellte der amerikanische SEC Kommissar Paul S Atkins eine Aktualisierung der Überlegung der SEC zur Abschaffung der derzeitigen SEC Vorschriften, dass registrierte Unternehmen, die IFRS anwenden eine Überleitungsrechnung ihres Ergebnisses und ihres Eigenkapitals zu entsprechenden Beträgen nach US GAAP einreichen müssen, vor. Nachfolgend ein Auszug:

 

Wo befinden wir uns gerade auf dem Weg der Überleitungsrechnung? Ich glaube, dass wir auf dem guten Weg sind, die Überleitungsvorschriften abzuschaffen. Dank der Führung von Kommissar McCreevy, unterstützte die Europäische Kommission die Bewegungen hin zur Äquivalenz, wobei weitere Ausnahmen geschaffen wurden, die Erstellung einer Überleitung von IFRS auf US GAAP überflüssig zu machen. Denken Sie nur, wie kontraproduktiv es für unsere Bemühungen zu gemeinsamen Vorschriften wäre, wenn die EU neue Überleitungsvorschriften einführen würde, die hauptsächlich besagen, dass die zwei nicht gleichwertig sind. Denken Sie wie schwierig es für uns sein würde, dann unseren Freunden nicht zuzustimmen und das Gegenteil zu behaupten – dass die in der Tat gleichwertig sind.

 

Zwischenzeitlich hat die SEC ihre ersten Einblicke darüber gewonnen, wie die IFRS in der Praxis funktionieren. Letzten Sommer begann unser Stab mit der Untersuchung der Einreichungen, die wir von ausländischen Emittenten, die IFRS erstmalig 2005 anwendeten, erhalten haben. Unser Stab arbeitet gemäß des gemeinsamen Arbeitsplans, dass der Vorsitzende des CESR und die SEC im letzten Sommer verkündet haben, mit dem Committe of European Securities Regulators zusammen.

Das Ziel der Untersuchung des SEC Stabs ist zu sehen, wie eng die IFRS Anwender in der Tat die IFRS Standards befolgen. Der Zweck besteht nicht darin, zu versuchen vorzuschreiben, wie die IFRS gewendet werden sollten. Der Zweck besteht auch nicht darin, die IFRS als Prinzipien-basierte Rechnungslegungsstandards in regelbasierte Standards zu verändern. Stattdessen untersucht unser Stab, ob die IFRS Einreichungen vollständig sind und die IFRS Standards befolgt wurden. Ich vermute, dass viele Probleme, die wir in diesen Bereichen gefunden haben, ein natürlicher Nebeneffekt der erstmaligen Anwendung der IFRS sind und dass sie verschwinden werden, wenn die Unternehmen und ihre Prüfer sich mehr an die IFRS gewöhnt haben.

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