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30. September 2006: Stellungnahme von Deloitte zur vorgeschlagenen
IFRIC-Arbeitsweise (IFRIC Due Process)
Wir haben die
Deloitte-Stellungnahme an
die Treuhänder der IASC-Stiftung zu deren vorgeschlagenem Handbuch zur
Arbeitsweise von IFRIC (IFRIC Due Process Handbook) (in
englischer Sprache, 110 KB) eingestellt. Unsere Position lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
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Wir unterstützen grundsätzlich die im Entwurf des Handbuches
umrissenen Vorgehensweisen und denken, dass es ein
nützliches Dokument darstellt, welches den Ansatz des IASB
zur Interpretation der Standards erklärt. Ferner sind wir
erfreut, dass der Entwurf des Handbuches auf unsere
Bedenken, geäußert in der Stellungnahme zur
IFRIC-Überprüfung der Arbeitsprozess-Konsultationen (IFRIC-Review
of Operations Consultation), eingeht. Jedoch bleiben wir bei
unseren Bedenken zur ersten Stellungnahme hinsichtlich der
Prozesse des Agendakomitees von IFRIC (Frage 1), wie auch zu
den Konsultations-Prozessen (Frage 3) bezüglich
Sachverhalten, die nicht zur IFRIC-Agenda hinzugefügt
wurden. |
30. September 2006: Stellungnahme von Deloitte zu Änderungen an IAS 23
Wir haben die
Deloitte-Stellungnahme an den IASB zu dessen vorgeschlagenen Änderungen an
IAS 23 Fremdkapitalkosten (in
englischer Sprache, 90 KB) eingestellt. Unsere Position lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
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Wir nehmen zur Kenntnis, dass das allgemeine Ziel des
Arbeitsprogramms des IASB die Verringerung von
Bilanzierungswahlrechten innerhalb der Standards ist. Der
Exposure Draft (ED) könnte als diesem Zwecke dienend aufgefasst
werden. Jedoch können wir die Schlussfolgerung des IASB,
dass die Anforderung der Aktivierung von Zinsen qualitativ
höherwertige Aussagen zulässt, nicht unterstützen.
Speziell gibt es in der Aufforderung zur Stellungnahme und
den Schlussfolgerungen des Entwurfes keinen Beleg dafür,
dass der IASB eine Analyse bezüglich der Behandlung
von Zinsen bei Anwendern durchgeführt hat. Zinsen können als
Aufwand erfolgswirksam behandelt werden, dem
gegenüberstehend aber auch als Teil der Anschaffungskosten
dem Vermögenswert zugerechnet werden. Falls zugerechnet,
sollte eine Angabe der Schlussfolgerungen einer solchen
Behandlung vorgenommen werden. Wir sind uns bewusst, dass
die durch das Institut der vereidigten Finanzanalysten (Chartered
Financial Analyst Institute, CFAI) vertretenen Nutzer der
Aktivierung von Fremdkapitalzinsen entgegenstehen. In
Paragraph 3 der Grundlagen für Schlussfolgerungen (BC 3)
sind die Vorschläge nur auf der Basis begründet, dass sowohl
FAS 34 als auch IAS 23 gleich schwache Aussagen treffen. Wir
sind der Meinung, dass eine solche Rechtfertigung nicht im
Sinne von Konvergenz sein kann. |
30. September 2006: FASB-Standard zu Pensionen und anderen Plänen zur
Altersversorgung
Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat den
FASB-Standard FAS 158 Employers' Accounting for Defined Benefit Pension
and Other Postretirement Plans herausgegeben. Der FASB führt sein
Projekt zu Leistungen an Arbeitnehmer abschnittsweise durch. Die Zielsetzung
von Phase 1 besteht darin, in Bilanzen mehr Vollständigkeit, Transparenz und
Verständlichkeit zu verwirklichen. Mit Hilfe von FAS 158 soll dies erreicht
werden. Phase 2 besteht in einer umfassenden Neubetrachtung der Bilanzierung
von Pensionen und anderen Plänen zur Altersversorgung. Für börsennotierte
Unternehmen treten die Ansatzvorschriften von FAS 158 (siehe unten) für
Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem 15. Dezember 2006 enden. Für nicht-börsennotierte Unternehmen tritt der Standard für Geschäftsjahre in
Kraft, die nach dem 15. Juni 2007 enden. FAS 158 verpflichtet außerdem
dazu, dass Arbeitgeber ihr Planvermögen und ihre Leistungsverpflichtungen (benefit
obligations) zum Abschlussstichtag bewerten, wobei diese Vorschrift für alle
Unternehmen für Geschäftsjahre in Kraft tritt, die nach dem
15. Dezember 2008 enden. Im Juli 2006 fügte der IASB ein zweistufiges
Projekt zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
einschließlich Pensionen auf seine Agenda hinzu. Die Planungen des IASB
sehen den Abschluss der Phase 1 mit einem Zwischenstandard vor, der die
Darstellung und die Angaben, die Definition von leistungsorientierten und
beitragsorientierten Vereinbarungen, die Bilanzierung von "Cash-balance"-Plänen
(möglicherweise), die Glättungs- und Abgrenzungsverfahren und die Behandlung
von Erfüllungen und Kürzungen regeln soll. Klicken Sie
hier für die
englischsprachige Pressemitteilung.
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Nach FAS 158 ist ein Arbeitgeber im Sinne eines
Geschäftsunternehmens zu Folgendem verpflichtet:
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Ansatz der Überdeckung oder
Unterdeckung eines leistungsorientierten
Altersversorgungsplans, die sich als Differenz zwischen dem
beizulegenden Zeitwert des Planvermögens und der
Leistungsverpflichtung ergibt. Im Rahmen eines Pensionsplans
würde die Leistungsverpflichtung der in die Zukunft
projizierten Leistungsverpflichtung entsprechen; für jeden
anderen Altersversorgungsplan, wie etwa einem
Krankenschutzprogramm für den Ruhestand, entspräche die
Leistungsverpflichtung der kumulierten
Leistungsverpflichtung nach Ende des Arbeitsverhältnisses. |
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Erfassung der im Geschäftsjahr
entstehenden versicherungsmathematischen Gewinne und
Verluste und des Dienstzeitaufwands sowie der Prämien als
Bestandteil des "other comprehensive income" ohne
Berücksichtigung von Steuern, die gemäß den FASB-Standards
FAS 87 Employers' Accounting for Pensions und FAS 106
Employers' Accounting for Postretirement Benefits Other
Than Pensions nicht als Bestandteile der jährlichen
Nettoleistungsaufwendungen erfasst werden. Die im
kumulierten "other comprehensive income" erfassten Beträge
würden so angepasst, so dass sie in der Folgezeit als
Bestandteile der jährlichen Netto-Leistungsaufwendungen
gemäß den Ansatz und Amortisierungsvorschriften von FAS 87
und FAS 106 erfasst werden. |
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29. September 2006: Heads Up-Newsletter zu Aktienoptionen
In
unserer Nachricht vom 20. September 2006 berichteten
wir über einen Brief des Büros des Chief Accountant (Office of the Chief
Accountant, OCA) der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (US
Securities and Exchange Commission, SEC) an Financial Executives
International (FEI) und das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer
(American Institute of Certified Public Accountants, AICPA). In dem Brief
wurden die Ansichten des OCA bezüglich der Anwendung der Verlautbarungen zur
Bilanzierung von Aktienoptionen in den vergangenen Jahresabschlüssen von
börsennotierten Unternehmen für den Fall, dass eine Prämie in Form von
Aktien oder Aktienoptionen vor das eigentliche Prämiendatum zurückdatiert (back-dated)
wird, sowie für damit verbundene Umstände dargelegt. Unsere
US-amerikanischen Deloitte-Kollegen haben eine englischsprachige
Sonderausgabe des
Heads Up-Newsletters
(119 KB) herausgegeben, in welchem der Brief der SEC erläutert wird sowie
ein Anhang mit erläuternden Beispielen enthalten ist.
28. September 2006: EFRAG-Forum zur
Ertragserfassung
Die
europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial
Reporting Advisory Group, EFRAG) lädt am 18. Oktober 2006 zu einem Forum
zur Ertragserfassung in Brüssel ein. Erklärtes Ziel dieses Forums wird es
sein, "Rückmeldungen von hochrangigen Vertretern der wichtigsten
Adressatengruppen zu erhalten und darüber zu diskutieren". Es sind noch
einige wenige Plätze verfügbar. Sie finden weitere Informationen wie etwa
eine Rednerliste sowie die Tagesordnung auf der
EFRAG-Website (in englischer Sprache).
28. September 2006: Europäische Kommission wird
wirtschaftliche Auswirkungen der IFRS untersuchen
Die
Europäische Kommission wird in 2007 eine umfassende Untersuchung der
wirtschaftlichen Auswirkungen ihres Aktionsplans für
Finanzdienstleistungen (Financial Services Action Plan, FSAP)
vornehmen. Der FSAP beinhaltet auch die Anwendung der International
Financial Reporting Standards (IFRS) durch börsennotierte
Unternehmen in Europa. Um die Beurteilung der wirtschaftlichen
Auswirkungen zu planen, organisiert die Europäische Kommission am
25. Oktober 2006 in Brüssel ein Seminar zur Methodik.
"Wirtschaftsexperten, die die Finanzdienstleistungsindustrie
vertreten, Aufsichtsbehörden, Verbraucherorganisationen, und
Universitäten wurden eingeladen, um ihre Sichtweise, wie ein derart
komplexes Programm am besten bewertet werden kann, darzustellen."
Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der Dokumente zum
Hintergrund des Seminars:
28. September 2006: Zusammenarbeit zwischen Bankenaufsicht und
Finanzberichterstattung
Malcolm
Knight, der Geschäftsführer der Bank für internationalen
Zahlungsausgleich (BIZ bzw. Bank for International Settlements,
BIS) erörterte in einer
Rede zum
weltweiten Bankwesen (in englischer Sprache) bei der fünften
Zusammenkunft der indischen Industrie- und Handelskammer (Fifth
Federation of Indian Chambers of Commerce and Industry, FICCI) und
des indischen Bankenverbands vom 26.- 27. September 2006 in Mumbai
die Zusammenarbeit zwischen Standardsettern für Aufsichtsrecht und
für Rechnungslegungsstandards. Im folgenden ein Auszug:
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Zusammenarbeit zwischen Standardsettern
für Aufsichtsrecht und Rechnungslegung
Die weltweiten Methoden im Bankwesen und in
der Rechnungslegung gehen Hand in Hand miteinander.
Konsistente und international harmonisierte
Rechnungslegungsstandards sind wichtig für ein gut
funktionierendes und stabiles Finanzsystem: konsistente
Rechnungslegungsstandards sorgen für die Vollständigkeit von
Finanzinformationen; harmonisierte Standards fördern ein
gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Interpretation
von Finanzinformationen. Diese Bestandteile ermöglichen den
Märkten die effektivere Verfolgung des Erfolgs von
Finanzinstitutionen.
Über die letzten Jahre wurde viel auf dem
Gebiet der Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards
erreicht. In einer Anzahl von Rechtskreisen wurden die
International Financial Reporting Standards (IFRS)
übernommen, und in einer Anzahl weiterer Rechtskreise wie
etwa Indien wurden die nationalen Rechnungslegungssysteme
noch enger an die internationalen Rechnungslegungsstandards
angelehnt. Dies ist ermutigend, da
Rechnungslegungsinformationen die Grundlage für
aufsichtsrechtliche Untersuchungen darstellen.
Zusätzlich zu den anhaltenden Anstrengungen
zur Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards entstand
außerdem Bedarf nach einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen
den Standardsettern für Rechnungslegung und denen für
Aufsichtsrecht, sowohl auf nationaler, als auch auf
internationaler Ebene. Dies ist unabdingbar für eine
gegenseitige Einschätzung und ein gegenseitiges Verständnis
der Ansätze und Ziele von Rechnungslegern und
Aufsichtsbehörden. Standardsetter für Rechnungslegung zielen
auf eine "den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende"
Darstellung der Finanz- und Vermögenslage eines Unternehmens
ab. Auf der anderen Seite stärken die aufsichtsrechtlichen
Standardsetter ein "umsichtiges" Verhalten in den
beaufsichtigten Institutionen. Die erstgenannten schauen
eher auf die Vergangenheit, um die Gegenwart einzuschätzen.
Letztere schauen nicht nur deshalb auf die Vergangenheit, um
die Gegenwart einzuschätzen, sondern außerdem, um zu
antizipieren, was in der Zukunft passieren könnte.
Es ist für die allgemeine finanzielle
Stabilität wichtig, dass Standards für Rechnungslegung und
Aufsichtsrecht nach Möglichkeit miteinander konsistent sind.
Der von der BIZ organisierte Baseler Ausschuss hat sich auf
eine enge Zusammenarbeit mit dem International Accounting
Standards Board (IASB) festgelegt. Ich beispielsweise bin
tatsächlich als Treuhänder der International Accounting
Standards Committee (IASC) Foundation tätig, die die
Tätigkeit des IASB überwacht. Der Baseler Ausschuss ist
bereits in einen laufenden Dialog mit dem IASB und den
Wirtschaftsprüfungsfirmen eingetreten, um nicht nur den
Grundgedanken hinter einigen Rechnungslegungsstandards
nachzuvollziehen, sondern auch dazu, um den IASB und die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in die Lage zu versetzen,
aus Rechnungslegungsvorschriften folgende
aufsichtsrechtliche Bedenken zu verstehen. Diese
Zusammenarbeit war fruchtbar und von Vorteil für beide
Seiten. Der IASB hat im Zuge der Überprüfung und Herausgabe
des überarbeiteten IAS 39-Standards im letzten Jahr zur
Bewertung von Finanzinstrumenten zahlreiche
aufsichtsrechtliche Bedenken zur Kenntnis genommen. Der
Baseler Ausschuss hat auf seiner Seite aufsichtsrechtliche
Leitlinien zu verschiedenen Aspekten von IAS 39
herausgegeben, wie etwa die Anwendung der Fair Value-Option
für Banken und die Einrichtung von funktionierenden
Verfahren zur Beurteilung des Kreditrisikos. Diese
Leitlinien sollen den Vorschriften der
Rechnungslegungsstandardsetter nicht widersprechen oder
diese ersetzen, sondern ergänzen. Eine enge Zusammenarbeit
für ein gegenseitiges Verständnis zwischen den
Standardsettern für Rechnungslegung und Aufsichtsrecht muss
außerdem auch auf der nationalen Ebene gefördert werden. |
28. September 2006: Ergebnisse der 101. Sitzung des DSR
 |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am
4. und 5. September 2006 seine 101. Sitzung in Berlin ab. Klicken
Sie
hier für einen Sitzungsbericht (21 KB). Die
wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem
Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind
nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle
Arbeitsprogramm des DSR und des RIC mit Stand vom September 2006
hier herunterladen (18 KB). |
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Der DSR verabschiedete seine Stellungnahme zu
dem vom IASB veröffentlichten Entwurf der
vorgeschlagenen Änderungen an IAS 23
Fremdkapitalkosten. Die englischsprachige
DSR-Stellungnahme können Sie
hier herunterladen (37 KB). |
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Der DSR befasste sich ein weiteres Mal mit der
Erarbeitung einer Stellungnahme zu dem
IASB-Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1
Darstellung des Abschlusses mit dem Titel
"Financial Instruments Puttable at Fair Value
and Obligations Arising on Liquidation" (Zum
beizulegenden Zeitwert kündbare
Finanzinstrumente und bei der Tilgung
entstehende Verpflichtungen). |
 |
Im Zentrum der Sitzung stand die Diskussion des
IASB-Diskussionspapiers für ein verbessertes
Rahmenkonzept für Finanzberichterstattung. Eine
Stellungnahme wird vom DSR nach der öffentlichen
Diskussion am 6. Oktober 2006 erarbeitet werden. |
 |
In Bezug auf das IASB-Projekt der Änderungen an
IAS 33 Ergebnis je Aktie diskutierte der
DSR die geplanten Änderungen auch im Verhältnis
zu den Änderungen auf Seiten des FASB. |
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In Bezug auf den geplanten IFRS für kleine und
mittlere Unternehmen (IFRS for SME bzw. IFRS für
KMU) diskutierte der DSR über die weitere
Vorgehensweise sowie über Maßnahmen zur
stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit. |
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Der DSR führte auf der Grundlage eines
EFRAG-Diskussionspapiers die Diskussion zum
Projekt Ertragserfassung (Revenue Recognition)
fort. |
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28. September 2006: Heads Up-Newsletter zu "Fair Value
Measurements"
Unsere
US-amerikanischen Deloitte-Kollegen haben eine englischsprachige
Sonderausgabe des
Heads Up-Newsletters
(218 KB) herausgegeben, in welchem der FASB-Standard FAS 157 Fair
Value Measurements zusammengefasst wird. Der am
15. September 2006 herausgegebene FAS 157 enthält verbesserte
Leitlinien zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden mit dem
beizulegenden Zeitwert (Fair Value). Der Standard ist immer
dann anzuwenden, wenn andere Standards die Bewertung von
Vermögenswerten oder Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert
verlangen oder erlauben. FAS 157 führt keinesfalls neue
Möglichkeiten zur Anwendung von beizulegenden Zeitwerten ein.
Klicken Sie hier für die englischsprachige
FASB-Pressemitteilung. FAS 157 kann kostenfrei von der
FASB-Website heruntergeladen
werden (in englischer Sprache). Im Rahmen seines Projektes zur
Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value Measurements
Project) plant der IASB die Herausgabe eines Diskussionspapiers vor
dem Jahresende 2006, mit dem zu Stellungnahmen zu FAS 157 und zu den
vorläufigen Ansichten des IASB in Bezug auf die Grundsätze in
FAS 157 aufgefordert werden wird.
26. September 2006: SEC plant interaktive elektronische Datenbank
Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange
Commission, SEC) hat drei getrennte Verträge mit einem Gesamtbetrag von
54 Millionen US-Dollar vergeben, um ihr aus den 80er Jahren
stammendes, veraltetes Berichterstattungssystem für börsennotierte
Unternehmen von einem Formblatt-orientierten elektronischen
Archivierungssystem auf eine in Echtzeit operierende Suchmaschine
mit interaktiven Fähigkeiten umzustellen. Bei der Umstellung auf
interaktive Daten unter Verwendung der Computersprache XBRL folgt
die SEC der US Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC), der
US-Notenbank (Federal Reserve) sowie dem Comptroller of the Currency,
welche interaktive Daten bereits von Banken einfordern. Ungefähr
8.200 US-amerikanische Finanzinstitutionen haben XBRL im letzten
Jahr genutzt, um ihre Quartalsabschlüsse der Bankenaufsichtsbehörde
vorzulegen. Das derzeitige Datenbanksystem der SEC (Electronic Data
Gathering, Analysis and Retrieval System, EDGAR) kann die
zusätzlichen Fähigkeiten von XBRL nicht umsetzen. Die drei heute
angekündigten Verträge werden die Lücke schließen, um eine
universelle XBRL-Registrierung durch Unternehmen zu ermöglichen,
welche zurzeit freiwillig durchgeführt werden kann. Klicken Sie
hier
zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung der SEC.
25. September 2006: Deutsche Zusammenfassungen von IFRIC D19 und
IFRIC D20 eingestellt
Wir
haben die deutschen Zusammenfassungen von IFRIC D19 IAS 19 - The Asset
Ceiling: Availability of Economic Benefits and Minimum Funding
Requirements sowie von IFRIC D20 Customer Loyalty Programmes
eingestellt. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für die
deutschen Zusammenfassungen der beiden Interpretationsentwürfe von IFRIC:
24. September 2006: Aktualisierter EFRAG-Bericht zum
Stand des Endorsement-Prozesses
Die
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting
Advisory Group - EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Endorsement-Prozesses
bezüglich jedes einzelnen IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen)
gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung aktualisiert. Klicken Sie
hier für den Stand des Endorsement-Prozesses per
15. September 2006 (in
englischer Sprache, 59 KB). Gegenwärtig sind die folgenden Verlautbarungen des IASB noch nicht zur
Anwendung in Europa freigegeben:
 |
IFRIC 10
Interim Financial Reporting and Impairment
(Zwischenberichterstattung und Wertminderung). |
23. September 2006: Notizen vom fünften Tag der IASB-Sitzung
vom September 2006
Der
International Accounting Standards Board kommt von Montag, den
18. September bis Freitag, den 22. September 2006 zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir
haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des
fünften und letzten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer
einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
23. September 2006: Erinnerung an Ende von zwei Kommentierungsfristen
in der kommenden Woche
 |
Wir möchten Sie an die Fristen für
Stellungnahmen bezüglich der folgenden Dokumente erinnern:
 |
Änderung an IAS 23
Fremdkapitalkosten - Kommentierungsfrist endet am
29. September 2006. |
 |
Entwurf des Handbuchs zur
Arbeitsweise (Due Process) für das International
Financial Reporting Interpretations Committee -
Kommentierungsfrist endet am 30. September 2006.
Klicken
Sie auf die folgenden Links zum Download der
englischsprachigen Dokumente:
|
|
22. September 2006: Notizen vom vierten Tag der IASB-Sitzung
vom September 2006
Der
International Accounting Standards Board kommt von Montag, den
18. September bis Freitag, den 22. September 2006 zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir
haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des
vierten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer
einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
21. September 2006: EITF Roundup Ausgabe vom September 2006
Unsere
Kollegen von IAS Plus.com haben die
EITF Roundup
Ausgabe vom September 2006 eingestellt (in englischer Sprache,
178 KB), in der ein Überblick über die auf der Sitzung der Emerging
Issues Task Force des FASB am 7. September 2006 erörterten
Sachverhalte, getätigten Beschlüsse sowie besprochenen internen
Angelegenheiten gegeben wird. Zurückliegende Ausgaben können Sie
hier
beziehen. Erörterte Sachverhalte in der Ausgabe September 2006
beinhalten:
 |
Sachverhalt Nr. 06-1
Bilanzierung für die von einem Dienstleistungsanbieter an
einen Hersteller oder Wiederverkäufer gewährten
Gegenleistungen, die für einen Endkunden zum Beziehen von
Leistungen vom Dienstleistungsanbieter unerlässlich sind; |
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Sachverhalt Nr. 06-4
Bilanzierung von aufgeschobenen vergütungs- und
leistungsorientierten Bestandteilen von
Lebensversicherungsvereinbarungen mit Split-Dollar-Klauseln; |
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Sachverhalt Nr. 06-5
Bilanzierung des Kaufs von Lebensversicherungen – Bestimmung
des Betrages, der in Übereinstimmung mit dem FASB-Technical
Bulletin Nr. 85-4 Bilanzierung des Kaufs von
Lebensversicherungen, realisiert werden könnte; |
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Sachverhalt Nr. 06-6
Bilanzierung einer Änderung (oder einer Wandlung) von
wandelbaren Fremdkapitalinstrumenten beim Schuldner; |
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Sachverhalt Nr. 06-7
Bilanzierung einer vormalig aufgespaltenen Wandlungsoption
bei einem wandelbaren Fremdkapitalinstrument, wenn die
Wandlungsoption nicht länger die Aufspaltungskriterien im
FASB-Standard SFAS 133 Bilanzierung von derivativen
Instrumenten und Sicherungsmaßnahmen erfüllt; |
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Sachverhalt Nr. 06-8
Anwendungsfragen zur Beurteilung einer fortlaufenden
Beteiligung eines Käufers gemäß dem FASB-Standard SFAS 66
Verkäufe von Immobilien im Hinblick auf Verkäufe von
Eigentumswohnungen; |
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Sachverhalt Nr. 06-9
Berichterstattung über eine Änderung (oder des Abbaus) eines
vorher existierenden Unterschieds zwischen dem
Geschäftsjahresende eines Mutterunternehmens und dem eines
nach der Equity-Methode bilanzierten
Beteiligungsunternehmens eines konsolidierten
Tochterunternehmens. |
21. September 2006: Notizen vom dritten Tag der IASB-Sitzung
vom September 2006
Der
International Accounting Standards Board kommt von Montag, den
18. September bis Freitag, den 22. September 2006 zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir
haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des
dritten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer
einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
20. September 2006: Ansichten der SEC zur Bilanzierung von
Aktienoptionen
Das
Büro des Chief Accountant (Office of the Chief Accountant - OCA) der
US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange
Commission - SEC) hat seine Ansichten zur angemessenen Anwendung der
Verlautbarungen zur Bilanzierung von Aktienoptionen in den
vergangenen Jahresabschlüssen von börsennotierten Unternehmen unter
den folgenden Umständen bekannt gegeben:
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Datierung einer Prämienoption
zur Vordatierung des eigentlichen Gewährungszeitpunkts; |
 |
Gewährung von Optionen mit
administrativen Verzögerungen; |
 |
Unsicherheit in Bezug auf den
Bestand vergangener Gewährungen; und |
 |
andere verbundene Umstände. |
Die Ansichten des OCA sind in einem Brief an den Ausschuss zur
Konzernberichterstattung von Financial Executives International und
dem Zentrum für börsennotierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des
US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer dargelegt. Vor der
Anwendung des FASB-Standards Nr. 123 (überarbeitet 2004)
Share-based Payment (Anteilsbasierte Vergütung) bilanzierten
viele US-Unternehmen ihre Aktienoptionen nach der Opinion Nr. 25
Accounting for Stock Issued to Employees (Bilanzierung von an
Arbeitnehmer ausgegebene Aktien). Im Brief des OCA werden die
Auswirkungen von Opinion Nr. 25 auf die Bilanzierung unter den oben
genannten Umständen erörtert. Eine der Hauptschlussfolgerungen in
dem Dokument lautet:
|
In vielen Fällen, wenn Optionen vor
Abschluss der verlangten Handlungen zur Gewährung (oder
ohne solche) gewährt wurden, können die Bedingungen
nicht als endgültig erfüllt angesehen werden, bis (und
bevor) diese Handlungen abgeschlossen sind. Wie
tatsächlich aufgrund der teilweise vorkommenden
praktischen Vorgehensweise bei der Optionsgewährung
sowie vom Stab entdeckten Verhaltensweisen bewiesen,
lässt die Gewährung von Optionen auf eine Art und Weise,
die nicht mit den vorgeschrieben Handlungen zur
Gewährung im Einklang steht, den Schluss zu, dass
Bedingungen und Empfänger der Optionen sich geändert
haben. Wenn beispielsweise der Aktienkurs vor Abschluss
der vorgeschriebenen Handlungen zur Gewährung abgesunken
ist, ist es möglich, dass das Unternehmen Prämien
widerrufen (etwa wegen Scheitern der Erfüllung der
ursprünglich festgelegten Prämien) oder den
Ausübungspreis der Optionen gesenkt hat. Diese
Vorgehensweise in der Praxis deutet darauf hin, dass bei
allen Prämien (einschließlich jenen Prämien, bei denen
sich die Bedingungen nicht geändert haben) die
Bedingungen und Empfänger vor dem Abschluss aller
verlangten Handlungen zur Gewährung nicht endgültig
festgelegt waren (und daher "unbekannt" waren). Auf
ähnliche Weise würde jeder Hinweis, der darauf hindeuten
würde, dass die Dokumentation so gestaltet wurde, dass
die wahre Natur der Handlungen zur Gewährung
verschleiert wäre, ein Unternehmen daran hindern, dass
es zu einem Bewertungszeitpunkt vor Erfüllung aller
verlangten Handlungen zur Gewährung kommt. Für den
Fall, dass sich ein Unternehmen so verhält, als wenn die
Bedingungen der Prämien nicht vor Abschluss aller
verlangten Handlungen zur Gewährung endgültig sind (wie
etwa durch Widerruf von Prämien oder Änderung ihrer
Bedingungen), ist der Stab der Ansicht, dass das
Unternehmen zu dem Schluss kommen sollte, dass der
Bewertungszeitpunkt aller Prämien des Unternehmens
(einschließlich solcher Prämien, die nicht verändert
wurden) so lange verschoben würde, bis alle verlangten
Handlungen zur Gewährung erfüllt sind. |
Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der
englischsprachigen Dokumente:
20. September 2006: Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom
September 2006
Der
International Accounting Standards Board kommt von Montag, den
18. September bis Freitag, den 22. September 2006 zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir
haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des
zweiten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer
einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
20. September 2006: RIC-Stellungnahme zu den vorläufigen
Agenda-Entscheidungen von IFRIC
 |
Die Stellungnahme des Rechnungslegungs Interpretations
Committee (RIC) des
Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zu den
vorläufigen Agenda-Entscheidungen von IFRIC (auch als "Non-Interpretations"
oder "Non-IFRICs"
bezeichnet) ist auf der Website des DRSC veröffentlicht
worden. Darin äußert sich das RIC zu der zunehmenden Zahl von
Sachverhalten, die mit der Begründung nicht auf die Agenda von
IFRIC genommen werden, dass sich in angemessener Zeit kein
Konsensbeschluss von IFRIC erreichen ließe. Auf der
Juli-Sitzung von IFRIC wurden drei verschiedene Sachverhalte
mit dieser Begründung nicht auf die Agenda von IFRIC genommen.
Zudem wird die Argumentation von IFRIC bei der Ablehnung von
einigen möglichen Agenda-Themen kritisiert. Kritisch wird
außerdem die Ablehnung der Aufnahme der folgenden Sachverhalte
auf die Agenda von IFRIC gesehen:
 |
IAS 32
Finanzinstrumente: Darstellung - Puts und Forwards
gehalten von Minderheiten; |
 |
IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Definition
eines Derivats: Indexierung an das eigene EBITDA oder
den eigenen Umsatz; und |
 |
IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse - Sind von Minderheiten
in einem Unternehmenszusammenschluss erhaltene Puts und
Forwards bedingte Gegenleistungen? |
Klicken Sie
hier zum Download des englischsprachigen Dokumentes
(20 KB). |
19. September 2006: Notizen vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom
September 2006
Der
International Accounting Standards Board kommt von Montag, den
18. September bis Freitag, den 22. September 2006 zu seiner
monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen. Wir
haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des
ersten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer
einzelnen Seite
für Sie zusammengefasst.
19. September 2006: SEC-Bulletin zur Wesentlichkeit von
Fehlern
Drei
Abteilungen der US-Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and
Exchange Commission - SEC) haben gemeinsam Staff Accounting Bulletin
(SAB) 108 veröffentlicht, der erläutert, wie die Auswirkungen von
Überträgen oder Aufholungen von Vorjahresfehlern auf die
quantitative Bestimmung eines Fehlers im aktuellen Geschäftsjahr
beurteilt werden sollten. In SAB 108 wird festgelegt, dass bei der
SEC registrierende Unternehmen sowohl einen Bilanz- als auch einen
GuV-orientierten Ansatz bei der quantitativen Bestimmung und
Beurteilung der Wesentlichkeit eines Fehlers anwenden sollten.
|
"Der alleinige Verlass auf einen
GuV-orientierten Ansatz kann dazu führen, dass sich bei dem
registrierenden Unternehmen in der Bilanz Fehler anhäufen,
die in der jeweiligen, einzelnen Gewinn- und Verlustrechnung
nicht wesentlich sein mögen, die jedoch trotzdem zu Fehlern
in einem oder mehreren Bilanzposten führen können. Auf
ähnliche Weise kann der alleinige Verlass auf einen
Bilanz-orientierten Ansatz dazu führen, dass ein sich
registrierendes Unternehmen die Auswirkungen eines Fehlers
in der Gewinn- und Verlustrechnung aus der Berichtigung
eines Fehlers in einem vorher veröffentlichten Abschluss
außer Acht lässt." |
Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der
englischsprachigen Dokumente:
19. September 2006: Neue Ausgabe des Global Offerings Services Newsletters
 |
Unsere
Kollegen von IAS Plus.com haben die
Juli/August-Ausgabe 2006 des
Deloitte Global Offerings Services Newsletter (in englischer Sprache, 143
KB) eingestellt. Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte
Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen
Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler
Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der
SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der neueste GOS-Newsletter enthält
aktualisierte Informationen zu relevanten Rechnungslegungs-, Aufsichtsrechts-
und anderen Themen, Webcasts und Publikationen. Frühere Ausgaben des
GOS-Newsletters können Sie
hier beziehen (in englischer Sprache). |
19. September 2006: FASB gibt Standard zur Fair
Value-Bewertung heraus
Der
US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat den
FASB-Standard Nr. 157 (FAS) Fair Value Measurements
herausgegeben. FAS 157 enthält verbesserte Leitlinien zur Bewertung
von Vermögenswerten und Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair
Value). Der Standard ist immer dann anzuwenden, wenn andere
Standards die Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden mit dem
beizulegenden Zeitwert verlangen oder erlauben. FAS 157 führt
keinesfalls neue Möglichkeiten zur Anwendung von beizulegenden
Zeitwerten ein. Klicken Sie hier für die englischsprachige
FASB-Pressemitteilung.
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Wichtige
Informationen über
FAS 157:
 |
Der beizulegende Zeitwert ist der
Preis, der beim Verkauf eines Vermögenswertes
erzielt oder zur Übertragung einer Schuld in einem
Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern auf dem
Markt, in dem das berichterstattende Unternehmen
tätig ist, bezahlt werden würde. |
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Der beizulegende Zeitwert sollte auf den Annahmen
basieren, die die Marktteilnehmer bei der Bewertung
des Vermögenswertes oder der Schuld heranziehen
würden. |
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FAS 157 begründet eine "Fair Value"-Hierarchie, die
die verwendeten Informationen zur Herleitung dieser
Annahmen in eine Rangfolge bringt. Nach der Fair
Value-Hierarchie wird öffentlichen Preisnotierungen
auf aktiven Märkten der höchste Rang und
nicht-beobachtbaren Daten, wie etwa den eigenen
Daten des berichterstattenden Unternehmens, der
niedrigste Rang zugewiesen. |
 |
FAS 157 tritt für Abschlüsse von Geschäftsjahren,
die nach dem 15. November 2007 beginnen und für
Zwischenabschlüsse dieser Geschäftsjahre in Kraft.
Eine frühere Anwendung ist zulässig. |
 |
FAS 157 kann kostenfrei von der
FASB-Website
heruntergeladen werden. |
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Auf der Agenda des IASB befindet sich ein Projekt zur Fair
Value-Bewertung (Fair Value Mesurements), welches eines der
gemeinsamen Projekte mit dem FASB darstellt. Danach haben der IASB
und der FASB vor, ähnliche, wenn nicht sogar identische Definitionen
und Leitlinien in Bezug auf die Bewertung mit dem beizulegenden
Zeitwert zu haben. Nach Planung des IASB soll im vierten
Quartal 2006 ein Diskussionspapier herausgegeben werden, mit dem:
 |
die vorläufigen Ansichten des
IASB in Bezug auf die Vorschriften von FAS 157 umschrieben
werden sollen; |
 |
Unterschiede zwischen FAS 157
und den Leitlinien zur Bewertung mit dem beizulegenden
Zeitwert in den vorliegenden IFRS aufgezeigt werden sollen;
und |
 |
zu Stellungnahmen zu den
Vorschriften von FAS 157 und den vorläufigen Ansichten des
IASB in Bezug auf diese Vorschriften eingeladen werden soll. |
18. September 2006: Internationales Forum unabhängiger
Prüfungsaufsichtsorganisationen
Achtzehn unabhängige Prüfungsaufsichtsorganisationen aus der
ganzen Welt haben sich auf die Einrichtung eines Internationalen
Forums unabhängiger Prüfungsaufsichtsorganisationen
(International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR)
verständigt. Zu den Zielen des Forums zählen:
 |
Teilen von Kenntnissen über
die Verhältnisse im Prüfungsgeschäft und praktischen
Erfahrungen hinsichtlich unabhängiger
Prüfungsaufsichtsmaßnahmen; |
 |
Förderung der Zusammenarbeit
bei Aufsichtsmaßnahmen; und |
 |
Bereitstellung einer
Zugangsmöglichkeit für Kontakte mit anderen internationalen,
an der Qualität von Prüfungen interessierten Organisationen. |
Die 18 Staaten sind Australien, Österreich, Brasilien, Kanada,
Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Japan, Mexiko,
Niederlande, Norwegen, Singapur, Südafrika, Spanien, Schweden und
Großbritannien. Der US-amerikanische Public Company Accounting
Oversight Board (PCAOB) nahm als Beobachter teil. Zu den anderen, an
der Sitzung zur Gründung des Forums teilnehmenden internationalen
Organisationen zählten das Financial Stability Forum (FSP), die
Weltbank, die international Organisation der Börsenaufsichten, der
Baseler Ausschuss, die internationale Vereinigung der
Versicherungsaufsichtsorganisationen, der Public Interest Oversight
Board und die Europäische Kommission. Jeffrey Lucy, der Vorsitzende
der australischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities
and Investments Commission, ASIC), wird als Vorsitzender und Paul
Boyle, der Leiter des britischen Rats für Rechnungslegung (UK
Financial Reporting Council, FRC) wird als zweiter Vorsitzender des
Forums fungieren. Die erste Sitzung des IFIAR wird am 18. März 2007
in Tokio stattfinden. Klicken Sie
hier für
die englischsprachige Pressemitteilung (65 KB).
18. September 2006: EU-Verordnung zur Übernahme von IFRIC 8 und
IFRIC 9
Wir
haben die
Verordnung (EG) Nr. 1329/2006 der Europäischen Kommission (57
KB) vom 8. September 2006 eingestellt, die im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht wurde. Mit der Verordnung
werden die beiden folgenden Interpretationen zur Anwendung in Europa
übernommen:
17. September 2006: Deloitte veranstaltet IFRS 2006/2007-Konferenz
|
 |
Deloitte veranstaltet IFRS 2006/2007. Dabei
handelt es sich um eine Konferenz mit dem Schwerpunkt auf
der Gegenwärtigen praktischen Interpretation und der
zukünftigen strategischen Ausrichtung der IFRS. IFRS
2006/2007 findet am 10. Oktober 2006 in London statt. Zu den
Referenten zählen:
 |
Sir David Tweedie,
Vorsitzender des IASB |
 |
Robert H. Herz,
Vorsitzender des FASB |
 |
Ken Wild, Global IFRS
Leader von Deloitte |
Klicken Sie hier zum Download der
englischsprachigen
Konferenzbroschüre (232 KB), die eine ausführliche
Programmbeschreibung und ein Anmeldeformular beinhaltet. Mit
dem Anmeldeformular wird für Besucher der Deloitte-Website
IAS Plus ein 25%-Rabatt und ein 3-für-2-Teilnehmer Angebot
gewährt. Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt. |
13. September 2006: Änderung an der Tagesordnung der IASB-Sitzung
in der nächsten Woche
Der
International Accounting Standards Board (IASB) wird seine
September-Sitzung von Montag, den 18. September 2006 bis Freitag,
den 22. September 2006 in seinen Büroräumen in 30 Cannon Street
abhalten. Am 7. September 2006 hatten wir die
Tagesordnung dieser Sitzung eingestellt. Der IASB hat nun eine
überarbeitete Tagesordnung veröffentlicht, wonach IFRS 2
Ausübungsbedingungen und Annullierungen von der
Dienstags-Tagesordnung gestrichen wurde.
12. September 2006: Baldige Sitzung des ARC
 |
Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen
Kommission (Accounting Regulatory Committee - ARC) wird sich am
26. September 2006 in Brüssel zwecks Diskussion einer Reihe von
mit den IFRS verbundenen Sachverhalten treffen. Auf der
Tagesordnung (in englischer Sprache, 16 KB) steht u.a.: |
 |
Diskussionsrunde zur
konsistenten Anwendung der IFRS (Bericht über die
Diskussionsrunde am 20. September 2006) |
 |
IFRIC-Arbeitsweise und
-Abstimmungsprozess ("Due Process") (Entwurf einer
Stellungnahme der EU-Kommission) |
 |
Gleichwertigkeit zwischen den
IFRS und den Rechnungslegungsstandards von Drittstaaten,
insbesondere US-GAAP (Diskussion des
Entwurfs einer Verordnung (in englischer Sprache, 34 KB)
und eines
Entwurfs einer Kommissionsentscheidung (in englischer
Sprache, 36 KB)) |
 |
Zusammenhang zwischen der
IAS-Verordnung und den 4. und 7.
Unternehmensrechts-Richtlinien (Bedeutung von:
"Jahresabschlüsse im Einklang mit übernommenen IAS") |
 |
IFRIC 10 Interim Financial
Reporting and Impairment (Zwischenberichterstattung
und Wertminderung) (Endorsement) |
 |
Prüfgruppe für
Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group
- SARG) |
 |
Projekt zur Zusammenführung
und überarbeiteten Übersetzung der übernommenen IFRS |
12. September 2006: Geoffrey Whittington zum britischen ASB
berufen
 |
Professor Geoffrey Whittington ist wieder zum britischen
Accounting Standards Board (ASB) berufen worden, nachdem er am
30. Juni 2006 eine
fünfjährige Amtszeit als Mitglied des International Accounting
Standards Board (IASB) vollendet hat. Prof. Whittington war zwischen
1994 und 2001 als Mitglied des ASB tätig. Klicken Sie
hier für
die englischsprachige Pressemitteilung. |
12. September 2006: Erinnerung an Nominierungen für Arbeitsgruppe
zu Leasingverhältnissen
Der IASB erinnert daran, dass die Frist zum
Einreichen von Nominierungen für die gemeinsame
IASB-FASB-Arbeitsgruppe zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen am
30. September 2006 endet. Die beiden Boards hatten im Juli 2006 ein
gemeinsames Projekt zur Leasingbilanzierung auf ihre jeweiligen
Agendas genommen. Der Projektinhalt umfasst eine Neubetrachtung der
vorliegenden Standards zur Leasingbilanzierung, sowohl in Bezug auf
Leasingnehmer als auch Leasinggeber. Die gegenwärtige Projektplanung
sieht als ersten Schritt die Veröffentlichung eines gemeinsamen
Diskussionspapiers vor. Die beiden Boards planen die Einsetzung
einer einzelnen internationalen Arbeitsgruppe, die sie bei diesem
Projekt beraten soll. Die Arbeitsgruppe wird sich aus Personen mit
einer Vielzahl von Hintergründen zusammensetzen, einschließlich
Abschlusserstellern, Wirtschaftsprüfern, Nutzern von Abschlüssen,
Leasingexperten und anderen. Klicken Sie hier für die
gemeinsame IASB-FASB-Mitteilung zur Arbeitsgruppe zu
Leasingverhältnissen (in englischer Sprache, 37 KB). Die
Mitteilung enthält Informationen zum Einsenden von Nominierungen.
11. September 2006: Treffen der Rechnungslegungs-Standardsetter
der Welt
|
 |
Der International Accounting Standards Board
(IASB) wird am Montag, den 25. September 2006 und Dienstag,
den 26. September 2006 im Renaissance Chancery Court Hotel
in London ein Treffen von
Rechnungslegungsstandardsetting-Gremien aus der ganzen Welt
veranstalten. Die Sitzung wird öffentlich zu verfolgen sein.
Am 2. August 2006 hatten wir die ursprünglich vom IASB
bekannt gegebene Tagesordnung für die Sitzung eingestellt.
Es wurden einige Änderungen vorgenommen, und die
überarbeitete Tagesordnung ist wie folgt:
|
|
Tagesordnung: World Accounting Standard
Setters Meeting
25. - 26. September 2006, London |
|
Montag, 25. September 2006 (09.30 - 18.00
Uhr)
 |
IFRS - Die Sichtweise einer "Big
4"-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
 |
IFRS - die Sichtweise der Treuhänder der
IASC-Stiftung |
 |
Rahmenkonzept* |
 |
Diskussion der fachlichen Vorhaben des IASB |
 |
International Financial Reporting Standard für KMU |
 |
Lehraktivitäten der IASC-Stiftung und Zugang zu den
Publikationen des IASB |
Dienstag, 26. September 2006 (08.30 - 17.00
Uhr)
 |
Fair Value Measurement* |
 |
IFRS - Die Sichtweise eines Analysten |
 |
Fortschritte bei der Übernahme/Konvergenz/Umsetzung
der IFRS* |
 |
IFRIC* |
*Diese Abschnitte beinhalten eine einführende
Präsentation, separate Gruppendiskussionen und
Stellungnahmen zur Rückmeldung |
11. September 2006: Gegenüberstellung zwischen chinesischen
Rechnungslegungsstandards und IFRS in englischer Sprache
 |
Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die englischsprachige
Fassung der Gegenüberstellung zwischen den
Rechnungslegungsstandards der Volksrepublik China mit den
International Financial Reporting Standards (IFRS) eingestellt.
In dieser Publikation werden die IFRS mit (a) den gegenwärtigen
chinesischen Rechnungslegungsstandards (in Kraft bis
einschließlich 2006) und (b) den neuen, vom Finanzministerium
der Volksrepublik China verabschiedeten
Rechnungslegungsstandards verglichen, die von 2007 an für
börsennotierte Unternehmen anzuwenden sind. Wir hatten die
chinesischsprachige Fassung am 23. Juli 2006 eingestellt. In der
englischsprachigen Fassung findet sich ein Vorwort von Sir David
Tweedie. Klicken Sie auf die folgenden Links zum Download von:
|
11. September 2006: Treffen der Arbeitsgruppe zur Darstellung
des Abschlusses in dieser Woche
Die gemeinsame IASB-FASB Arbeitsgruppe zur Darstellung des
Abschlusses wird am Freitag, den 15. September 2006 von 9.00 Uhr bis
16.30 Uhr zu einer Sitzung im Millennium Gloucester Hotel in London
zusammenkommen. Auf der Tagesordnung stehen:
 |
Entscheidungen bis heute
 |
Arbeitsgrundsätze und
Arbeitsvorlage |
 |
Finanzierungsschulden
und Finanz-Vermögenswerte ("Treasury-Assets") |
|
 |
Offene Fragen im Bereich
"Geschäftstätigkeit"
 |
Strategische
Beteiligungen |
 |
Operative
Vermögenswerte und Schulden sowie Informationen zur
Liquiditätslage |
|
 |
Zusätzliche Abschnitte und
Kategorien
 |
Ertragsteuern |
 |
Aufgegebene
Geschäftsbereiche |
|
 |
Verbleibende Arbeitsgrundsätze
und Sachverhalte
 |
Bewertung von
Vermögenswerten und Schulden |
 |
Nettogewinn, "Other
Comprehensive Income" sowie "Recycling" |
 |
Desaggregation |
|
 |
Stellungnahmen zu Phase A,
nächste Schritte |
 |
Nachbereitung, nächste
Schritte |
10. September 2006: Neue Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters
eingestellt
Wir
haben die neueste Ausgabe des
EITF
Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 88 KB),
der die Sitzung vom 7. September 2006 der Emerging Issues Task Force
(EITF) des US-Standardsetters FASB zusammenfasst. Dieser Newsletter,
der von den US-amerikanischen Kollegen von Deloitte veröffentlicht
wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung der wichtigen
Themengebiete und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der
Sitzung. Ein verwandter Newsletter, nämlich EITF-Roundup, wird
unmittelbar nach dem Zeitpunkt veröffentlicht, an dem sich der FASB
mit den vorläufigen Schlussfolgerungen und den erreichten
Konsensbeschlüssen befasst hat. Der EITF Roundup-Newsletter enthält
detailliertere Informationen zu jedem der Themengebiete. Sie finden
frühere Ausgaben beider Newsletter
hier.
9. September 2006: Notizen vom zweiten Tag der Sitzung des IFRIC
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
tritt am Donnerstag, den 7. September 2006 und Freitag, den
8. September 2006 in den Räumen des IASB in London zusammen. Wir
haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften
von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.
8. September 2006: Notizen vom ersten Tag der Sitzung des IFRIC
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
tritt am Donnerstag, den 7. September 2006 und Freitag, den
8. September 2006 in den Räumen des IASB in London zusammen. Wir
haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen
Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages
auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.
8. September 2006: Vorschlag für einen Standard zur Unterrichtung
von Ethikgrundsätzen
Der
International Accounting Education Standards Board (IAESB)
hat einen Vorschlag für ein neues International Education Practice
Statement (IEPS) mit dem Titel Approaches to Developing and
Maintaining of Professional Values, Ethics and Attitudes
(Vorgehensweisen in Bezug auf die Entwicklung und Aufrechterhaltung
berufsständischer Werte, Ethikgrundsätze und Verhaltensweisen)
zur öffentlichen Kommentierung freigegeben. Das Ziel des Standards
liegt darin, die Mitgliedsorganisationen der
IFAC bei der
Entwicklung von Programmen zur Unterrichtung von Ethikgrundsätzen
und zur stetigen beruflichen Weiterbildung für ihre Mitglieder zu
unterstützen, die dabei mit den Vorschriften des International
Education Standard (IES) 4 Professional Values, Ethics and
Attitudes (Berufsständische Werte, Ethikgrundsätze und
Verhaltensweisen) im Einklang stehen. Stellungnahmen zu diesem
Vorschlag sind bis zum 15. Dezember 2006 erbeten. Klicken Sie auf
die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:
8. September 2006: Über 300.000 Zugriffe auf IAS Plus.de
Vor
kurzem konnten wir den 300.000. Zugriff auf IAS Plus.de verzeichnen. Mit in
jüngster Zeit durchschnittlich zwischen 1.000 und 1.500 Zugriffen pro Tag sind
die Besucherzahlen seit dem erstmaligen Bestehen dieser Website im Februar 2005
kontinuierlich angestiegen. Unsere Besucher kommen gleichermaßen aus Unternehmen
(hauptsächlich großen börsennotierten Unternehmen), namhaften Universitäten,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und der gesamten interessierten Öffentlichkeit
aus Europa sowie dem Rest der Welt. Außer der deutschen Übersetzung der
Nachrichten von IAS Plus.com bieten wir Ihnen Informationen aus erster Hand von
den deutschen Standardsetting-Gremien sowie über Entwicklungen aus dem
deutschsprachigen Raum in Bezug auf die IFRS.
8. September 2006: Finanzstabilitätsforum befasst sich mit Entwicklung der
IFRS
|
 |
Das
Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) diskutierte auf
seiner Sitzung am 6. September 2006 in Paris die Risiken und
Schwachstellen des internationalen Finanzsystems und überprüfte die
gegenwärtigen Anstrengungen zur Stärkung der Stabilität und
Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems. Einer der Diskussionsbereiche
behandelte Sachverhalte im Bereich der internationalen Rechnungslegung
und -Prüfung, einschließlich der IFRS:
|
|
Die
Mitglieder befassten sich mit den jüngsten Entwicklungen bei
Rechnungslegung und Prüfung, wie etwa der Notwendigkeit einer
konsistenteren Interpretation der International Financial Reporting
Standards (IFRS) sowie der "Standardsetting-Pause" des IASB. Nach dieser
werden keine größeren Änderungen an den IFRS vor 2009 in Kraft treten.
Sie begrüßten die begonnen Anstrengungen zu Konvergenz und
Harmonisierung zwischen dem IASB, dem US-amerikanischen FASB und anderen
zuständigen Stellen. Die Mitglieder betonten erneut die wesentliche
Rolle, welche die Rechnungslegung und die Rechnungslegungsstandards bei
der Sicherstellung von Stabilität im Finanzsystem spielen. |
Klicken Sie
hier für die
englischsprachige Pressemitteilung.
7. September 2006: IFRIC D20 zu Kundenbindungsprogrammen veröffentlicht
Das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den
Interpretationsentwurf D20 Customer Loyalty Programmes (Kundenbindungsprogramme)
zur öffentlichen Kommentierung freigegeben. Kundenbindungsprogramme werden von
Unternehmen verwendet, um Kunden Anreize zum Kauf ihrer Produkte zu bieten. Zu
den Beispielen zählen Meilenprogramme von Fluggesellschaften oder
Punkteprogramme von Hotels oder Banken. Der Kunde kann die Prämiengutschrift
gegen Prämien wie etwa kostenfreie oder reduzierte Güter oder Dienstleistungen
einlösen.
|
Die
grundlegende von IFRIC behandelte Frage besteht darin, ob die
Verpflichtung eines Unternehmens zur Bereitstellung von kostenfreien
oder reduzierten Gütern oder Dienstleistungen wie folgt erfasst und
bewertet werden sollte:
 |
1. Aufteilung eines Teils der aus dem
anfänglichen Verkaufsgeschäft erhaltenen oder zu erhaltenden
Gegenleistung auf die Prämiengutschriften und Verschiebung der
Ertragserfassung (d.h. Anwendung von Paragraph 13 von IAS 18);
oder |
 |
2. Erfassung
des vollständigen ursprünglichen Ertrages und gleichzeitige
Erfassung einer Rückstellung für die geschätzten künftigen
Aufwendungen für die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen
(d.h. Anwendung von Paragraph 19 von IAS 18). |
In
IFRIC D20 hat IFRIC vorgeschlagen, dass ein Unternehmen:
 |
den Paragraph 13 von IAS 18 anwenden und
die Prämiengutschriften als einen getrennt identifizierbaren
Ertragsbestandteil des ursprünglichen Verkaufsgeschäfts erfassen
sollte; |
 |
den
beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden
Gegenleistung aus dem ursprünglichen Verkaufsgeschäft zwischen
den ursprünglich verkauften Gütern und Dienstleistungen und den
gewährten Prämiengutschriften auf der Grundlage der relativen
beizulegenden Zeitwerte der Bestandteile aufteilen sollte.
|
|
Der Interpretationsentwurf würde drei Monate nach einer Veröffentlichung in
Form einer endgültigen Interpretation in Kraft treten und rückwirkend anzuwenden
sein, indem Abschlüsse früherer Perioden rückwirkend angepasst werden. Die
Kommentierungsfrist endet am 6. November 2006. Klicken Sie
hier für die englischsprachige Pressemitteilung (82 KB).
7. September 2006: Neues IPSASB-Büro in Toronto
Kanada
unterstützt die Arbeit des
International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) auf zwei
wichtigen Wegen: Der kanadische Treasury Board stellt für fünf Jahre
Finanzmittel von jährlich 200.000 US-Dollar zur Verfügung, und das kanadische
Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) hat sich dazu bereit erklärt, auf eigene Kosten einen Mitarbeiter nur zum
Zwecke der Unterstützung des IPSASB abzustellen. Beginnend von diesem Monat an
werden einige Mitarbeiter des IPSASB einschließlich der neuen fachlichen
Leiterin, Stephenie Fox, in einem Büro in Toronto (Kanada) beheimatet sein. Der
IPSASB entwickelt Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsstandards für
nationale, regionale und lokale Regierungen und verbundene Regierungsbehörden.
Die IPSASB-Standards fußen auf den IFRS, und Wirtschaftsunternehmen der
öffentlichen Hand sind zur Anwendung der IFRS verpflichtet. Die kanadischen
Maßnahmen spiegeln die wachsende Erkenntnis über die Bedeutung dieser Standards
wider. Klicken Sie
hier für die englischsprachige Pressemitteilung.
7. September 2006: PCAOB-Vorsitzender macht Aussagen zu Aktienoptionen
Mark
W. Olson, Vorsitzender des US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight
Board (PCAOB) sagte vor dem Ausschuss zu Kredit- und Wohnungswesen sowie
Stadtentwicklung des US-Senats zu Sachverhalten in Bezug auf die
Vergabepraktiken von Aktienoptionen von Unternehmen und damit verbundenen
Bilanzierungs- und Prüfungsangelegenheiten aus. Die Kernpunkte seiner Aussage:
 |
Die Vergabepraktiken für Aktienoptionen
haben Bedenken hinsichtlich der Bilanzierung von bzw. der
Berichterstattung über Vergütungsaufwendungen hervorgerufen. |
 |
Veränderungen an den aufsichtsrechtlichen
Vorschriften scheinen die Häufigkeit von auffällig datierten
Optionsvergaben reduziert zu haben. |
 |
Der PCAOB hat Wirtschaftsprüfer dahin
gehend benachrichtigt, im Rahmen ihrer Prüfungen von mit
Vergabepraktiken von Aktienoptionen verbundenen Sachverhalten besonders
gewissenhaft vorzugehen. |
Klicken Sie
hier zur Ansicht der englischsprachigen Aussage vom Vorsitzenden Mark W.
Olson.
7. September 2006: Tagesordnung für die September-Sitzung des IASB
 |
Der International Accounting Standards Board (IASB) wird von
Montag, den 18. September 2006 bis Freitag, den 22. September
2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Büroräumen in London zusammenkommen. Die vorläufige
Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben. |
6. September 2006: FEE mahnt Anwendung der ISA für alle Abschlussprüfungen in
Europa an
Die
Europäische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Fédération des Experts Comptables
Européens, FEE) hat ein Informationsblatt für die Angehörigen des europäischen
Parlaments erstellt, wonach es im öffentlichen Interesse wäre, wenn die
gesetzlichen Abschlussprüfungen aller Unternehmen im Einklang mit den
internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA)
durchgeführt würden. Die FEE setzt sich mit ihrem Schreiben für Artikel 26 der
Abschlussprüfungsrichtlinie ein, die das Parlament im April 2006
verabschiedet hat. Artikel 26 schreibt vor, dass alle gesetzlichen
Abschlussprüfungen in Europa gemäß den ISA durchgeführt werden. Die ISA werden
vom International Auditing and Assurance
Standards Board (IAASB) entwickelt. Im Informationsblatt steht:
|
In diesem Informationsblatt untersucht die FEE, warum dem
öffentlichen Interesse am besten entsprochen wird, wenn die gleichen
Prüfungsstandards in gleicher Weise auf alle Abschlussprüfungen
anzuwenden sind, unabhängig davon, ob es sich bei den geprüften
Unternehmen um große oder kleine, um solche im öffentlichen Interesse
oder um nicht börsennotierte Unternehmen handelt.
Bei der Anwendung der IFRS für Rechnungslegungszwecke und
der ISA für Prüfungszwecke handelt es sich um angemessene Maßnahmen auf
europäischer Ebene zur Stärkung des Vertrauens in die Kapitalmärkte.
Daher begrüßt die FEE den Artikel 26 der
Abschlussprüfungsrichtlinie, wonach gesetzliche Abschlussprüfungen aller
Unternehmen im Einklang mit den von der Europäischen Kommission
übernommenen ISA durchgeführt werden sollen. Die IAS-Verordnung von 2002
schreibt börsennotierten Unternehmen bereits die Erstellung ihrer
Konzernabschlüsse gemäß den von der Europäischen Kommission übernommenen
International Financial Reporting Standards (IFRS) vor. |
Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für die folgenden englischsprachigen
Dokumente:
6. September 2006: RIC-Stellungnahme zum IFRIC-Handbuch veröffentlicht
 |
Die Stellungnahme des Rechnungslegungs Interpretations
Committee (RIC) des
Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum
Entwurf eines Handbuchs zur Arbeitsweise von IFRIC (IFRIC Due
Process Handbook) ist auf der Website des DRSC veröffentlicht
worden. Klicken Sie
hier zum Download des englischsprachigen Dokumentes
(155 KB). |
6. September 2006: Vereinte Nationen übernehmen IPSAS
 |
Die Hauptversammlung der Vereinten Nationen hat ein Programm
zur Reform der Finanzverwaltung verabschiedet, das zur Übernahme
der internationalen Rechnungslegungsstandards für den
öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting
Standards, IPSAS) seitens der UNO führt. Als Ergebnis wird die
UNO von dem System einer abgewandelten Periodenabgrenzung
abrücken und zu einem System der vollständigen
Periodenabgrenzung wechseln. Die IPSAS werden vom
International Public
Sector Accounting Standards Board (IPSASB) entwickelt, bei
dem es sich um einen unabhängigen Standardsetter innerhalb der
internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International
Federation of Accountants, IFAC) handelt. Die Standards
enthalten Finanzberichterstattungsvorschriften für Regierungen
und andere Organisationen des öffentlichen Sektors. Klicken Sie
hier für die englischsprachige IFAC-Pressemitteilung. |
5. September 2006: Ergebnisse der 19. RIC-Sitzung
Die nächste Sitzung des RIC wird am 30. Oktober 2006 in Düsseldorf stattfinden. Sie können den Ergebnisbericht
hier
herunterladen (88 KB).
5. September 2006: Erinnerung an Ende von Kommentierungsfristen im September
 |
Wir möchten Sie an die anstehenden Fristen für
Stellungnahmen bezüglich der folgenden Dokumente erinnern:
 |
Änderung an IAS 23
Fremdkapitalkosten - Kommentierungsfrist endet am
29. September 2006. |
 |
Entwurf des Handbuchs zur
Arbeitsweise (Due Process) für das International
Financial Reporting Interpretations Committee -
Kommentierungsfrist endet am 30. September 2006. Klicken
Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der
englischsprachigen Dokumente:
|
|
2. September 2006: SEC geht gegen Klage hinsichtlich Verfassungsmäßigkeit des
PCAOB vor
Die
US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission -
SEC) hat sich mit dem US-amerikanischen Justizministerium zusammengetan, um
einer gerichtlichen Klage entgegenzutreten, wonach der Public Company Accounting
Oversight Board (PCAOB) nicht mit der US-amerikanischen Verfassung vereinbar
sei. Die Verfassungsmäßigkeit des PCAOB wurde von einer Organisation mit dem
Namen "Free Enterprise Fund" angefochten. Klicken Sie
hier zum
Download des englischsprachigen Gerichtsantrags der SEC im Fall des Free
Enterprise Fund gegen den Public Company Accounting Oversight Board (1,21 MB).
2. September 2006: DART heißt nun "Technical Library"
|
 |
Das
Deloitte Accounting Research Tool (DART) (internetbasiertes
Rechercheprogramm für Bilanzierung von Deloitte) wird nun mit "Technical
Library: The Deloitte Accounting Research Tool" (Fachbibliothek: Das
Rechercheprogramm für Bilanzierung von Deloitte) bezeichnet. Die
Fachbibliothek wird von unseren amerikanischen Kollegen von Deloitte
geführt und beinhaltet eine umfangreiche Sammlung von Literatur im
Bereich Bilanzierung und Finanzberichterstattung. Dazu zählen sowohl
offizielle Veröffentlichungen als auch die eigenen
Bilanzierungsleitfaden (Accounting Manual) sowie andere
Deloitte-Leitlinien zur Interpretation. Die Fachbibliothek wird an jedem
Werktag aktualisiert und verfügt über eine eingängige Gestaltung und ein
Navigationssystem. Außerdem weist die Fachbibliothek leistungsfähige
Suchfunktionen auf, welche die Nutzer in die Lage versetzen,
Informationen schnell und jederzeit von jedem Computer aus zu finden.
Darüber hinaus erhalten bei der Fachbibliothek registrierte Teilnehmer
regelmäßig Emails, in denen auf jüngste Erweiterungen der Fachbibliothek
hingewiesen wird.
|
|
Bestand der
Fachbibliothek |
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Firmeneigene Leitlinien von Deloitte zur Interpretation |
 |
Die
Publikationen des US-amerikanischen Financial Accounting
Standards Board (FASB) |
 |
Konsensbeschlüsse und Verlautbarungen zu einzelnen
Sachverhalten der Emerging Issues Task Force (EITF) |
 |
Regeln, Richtlinien und Formblätter der
US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and
Exchange Commission, SEC) |
 |
Literatur des amerikanischen Instituts der
Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified
Public Accountants, AICPA) |
 |
International Financial Reporting Standards |
|
Für weitere Informationen, einschließlich Details zur Registrierung und einer
Demonstration der Fachbibliothek im Internet, besuchen Sie die
Deloitte Technical Library.
1. September 2006: DSR lädt zu Diskussionsrunde ein
Der
Deutsche Standardisierungsrat (DSR) lädt alle Mitglieder des Deutschen
Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) sowie alle anderen
interessierten Personen und Organisationen am Freitag, den 6. Oktober 2006
von 13.00 Uhr bis voraussichtlich 17.00 Uhr ins Airport Conference Center (Raum
K20) in Frankfurt am Main zu einer
Diskussionsrunde
zu den folgenden Entwürfen des IASB und von IFRIC ein:
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Entwurf
der Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung - Zum beizulegenden Zeitwert
kündbare Finanzinstrumente und bei der Tilgung entstehende
Verpflichtungen. |
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Entwurf
des Projekts zum Rahmenkonzept: Ziele und qualitative
Merkmale. |
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IFRIC
D19: Die Vermögenswertobergrenze nach IAS 19:
Verfügbarkeit des wirtschaftlichen Nutzens und
Mindestfinanzierungsgrenzen. |
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IFRIC
D20 Kundenbindungsprogramme (wird Anfang September
vom IASB veröffentlicht). |
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Gegenstand der Diskussion sind die vorgenannten Entwürfe.
Falls sich in
den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere
Veröffentlichungen zur Diskussion stehen sollten, behält sich
der DSR eine Änderung der Tagesordnung vor. Sie können sich bis
zum 29. September 2006 per Email unter
bahrmann@drsc.de anmelden,
sofern noch Kapazitäten verfügbar sind.
1. September 2006: August-Ausgabe von Accounting Roundup
|
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Auf
IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen
Accounting
Roundup-Newsletters August 2006 eingestellt (327 KB), der von den
amerikanischen Kollegen erstellt wird. Diese Ausgabe beschäftigt sich
mit:
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Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie
hier.
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